Protokoll:
8219

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 219

  • date_rangeDatum: 23. Mai 1980

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 12:45 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/219 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 219. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 17631 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 17631 B Regelung für die Einreichung von Fragen für die Woche nach dem 9. Juni 1980 . . 17631 D Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 17632 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sozialgesetzbuches — Jugendhilfe —— Drucksache 8/2571 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4027 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen 8/4010, 8/4080 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Jugendhilfe — Drucksache 8/3108 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4027 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen 8/4010, 8/4080 — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Sachverständigenkommission über Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe — Fünfter Jugendbericht — (zusammenfassender Bericht) sowie Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Bericht — Drucksache 8/3684 — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Sachverständigenkommission über Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe — Fünfter Jugendbericht —— Drucksache 8/3685 — Frau Karwatzki CDU/CSU 17632 D Hauck SPD 17636 D Eimer (Fürth) FDP 17640 B Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU . . . 17643 C Kuhlwein SPD 17648 A Frau Männle CDU/CSU 17653 A Dr. Schwenk (Stade) SPD 17655 C Kroll-Schlüter CDU/CSU 17658 A Frau Huber, Bundesminister BMJFG . 17661 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes — Drucksache 8/4114 — 17669 A Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Ergänzung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Anlage 1 zur GOBT) — Drucksache 8/4115 — 17669 A Erste Beratung des von den Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Sprung, Spilker, Rapp (Göppingen), Gobrecht, Dr. Spöri, Kühbacher, Frau Matthäus-Maier, Schleifenbaum, Dr. Haussmann und den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften — Drucksache 8/4082 — 17669 C Nächste Sitzung 17669 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17671* A Anlage 2 Änderung des NATO-Truppenstatuts zur Ermöglichung einer Anwendung des Bundespersonalvertretungsgesetzes von 1974 im Bereich der Stationierungsstreitkräfte SchrAnfr 1 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAnfr 2 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17671 * C Anlage 3 Schutz deutscher Auslandsvertretungen vor Gewaltakten und Geiselnahmen; Möglichkeit eines gemeinsamen Vorgehens der UN-Mitglieder in dieser Frage, Ablehnung des Schutzes diplomatischer Vertretungen gegen Gewaltakte durch einzelne Staaten; Auswirkungen der von der iranischen Regierung gedeckten Geiselnahme in Teheran auf die Sicherheit diplomatischer Vertretungen SchrAnfr 3 16.05.80 Drs 08/4023 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr 4 16.05.80 Drs 08/4023 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr 5 16.05.80 Drs 08/4023 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr 6 16.05.80 Drs 08/4023 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17671 * D Anlage 4 Teilnahme einiger westeuropäischer Staaten an den 22. Olympischen Sommerspielen; Überprüfung der Empfehlung zur Nichtteilnahme durch die Bundesregierung SchrAnfr 7 16.05.80 Drs 08/4023 Meinike (Oberhausen) SPD SchrAnfr 8 16.05.80 Drs 08/4023 Meinike (Oberhausen) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17672* C Anlage 5 Behandlung deutscher Staatsangehöriger in türkischer Haft; Versorgung der Inhaftierten durch das Auswärtige Amt SchrAnfr 9 16.05.80 Drs 08/4023 Kraus CDU/CSU SchrAnfr 10 16.05.80 Drs 08/4023 Kraus CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17673* A Anlage 6 Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Auswärtigen Dienstes durch Haushaltskürzungen im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt 1980 SchrAnfr 11 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17673* B Anlage 7 Kritik des amerikanischen Unterstaatssekretärs Cooper an der Durchführung von Sanktionen gegen die UdSSR und den Iran durch EG-Länder SchrAnfr 12 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17673* D Anlage 8 Abhöreinrichtungen in den Ausländeretagen von Moskauer Hotels SchrAnfr 13 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Czaja CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 III SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13634* B Anlage 9 Verfahren bei der Visaerteilung an iranische Staatsangehörige SchrAnfr 14 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13634* C Anlage 10 Benachteiligung Deutscher im nordöstlichen Ostpreußen; Behandlung von Aussiedlungsanträgen aus diesem Gebiet; Öffnung des nördlichen Ostpreußens für den Tourismus SchrAnfr 15 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr 16 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr 17 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13634* D Anlage 11 Reparationsforderungen Libyens SchrAnfr 18 16.05.80 Drs 08/4023 Peiter SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17675* C Anlage 12 Zahl der polnischen Wochen in der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wochen in Polen im Jahre 1979 SchrAnfr 19l16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17675* C Anlage 13 Äußerung des polnischen Botschafters über die Existenz revisionistischer Kräfte in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr 20 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17675* D Anlage 14 Gegenseitigkeit des Kulturaustauschs mit Rumänien, Ungarn und Polen SchrAnfr 21 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17676* A Anlage 15 Behandlung der klassischen deutschen Literatur in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr 22 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17676* C Anlage 16 Moskaureise des ehemaligen schwedischen Ministerpräsidenten Palme im Anschluß an ein sozialdemokratisches Führungstreffen im Haus von Bundeskanzler Schmidt in Hamburg SchrAnfr 23 16.05.80 Drs 08/4023 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr 24 16.05.80 Drs 08/4023 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr 25 16.05.80 Drs 08/4023 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr 26 16.05.80 Drs 08/4023 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17676* D Anlage 17 Tätigkeit ziviler und militärischer Berater der DDR in Afghanistan SchrAnfr 27 16.05.80 Drs 08/4023 Biehle CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17677* B Anlage 18 Auswirkungen der Christenverfolgung in Ägypten auf die Asylgewährung SchrAnfr 28 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17677* C Anlage 19 Auswirkungen des Bundesumzugskostengesetzes auf die Wohnortwahl versetzter Bundesbediensteter, insbesondere IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 Soldaten; flexiblere Handhabung in begründeten Einzelfällen SchrAnfr 29 16.05.80 Drs 08/4023 Pawelczyk SPD SchrAnfr 30 16.05.80 Drs 08/4023 Pawelczyk SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . 17677* D Anlage 20 Großversuch mit einem umweltfreundlichen Streusalz in Berlin durch das Umweltbundesamt SchrAnfr 31 16.05.80 Drs 08/4023 Biechele CDU/CSU SchrAnfr 32 16.05.80 Drs 08/4023 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17678* B Anlage 21 Teilnahme einer deutschen Delegation am Weltkongreß der Sportwissenschaften entgegen der Auffassung des Deutschen Sportbundes; Vereinbarkeit mit der Boykottempfehlung für die Olympischen Spiele SchrAnfr 33 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAnfr 34 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17678* D Anlage 22 Bundesdienststellen in Schleswig-Holstein SchrAnfr 35 16.05.80 Drs 08/4023 Besch CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17679* B Anlage 23 Militante Aktivitäten türkischer rechtsextremer Gruppen, Verbot der „Türkischen nationalen Kulturvereine" und der „Türkischen Idealistenvereine" als Gruppierungen der MPH und der „Grauen Wölfe" SchrAnfr 36 16.05.80 Drs 08/4023 Conradi SPD SchrAnfr 37 16.05.80 Drs 08/4023 Conradi SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17679* C Anlage 24 Entfernung der neuen Grenzkontrollstelle Herleshausen zum Gebiet der DDR und Kontrolle des entsprechenden Gebiets SchrAnfr 38 16.05.80 Drs 08/4023 Böhm (Melsungen) CDU/CSU' SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17680* A Anlage 25 Wartezeit für Bewerber für den Bundesgrenzschutz bis zur Einstellung sowie tatsächliche Besetzung der Stellen des gehobenen Polizeivollzugsdienstes SchrAnfr 39 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAnfr 40 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17680* A Anlage 26 Kenntnis der Bundesregierung vom Brief des SPD-Bundesgeschäftsführers Egon Bahr an den Präsidenten des DSB und NOK-Mitglied Willi Weyer zur Vollversammlung des NOK am 15. Mai 1980 SchrAnfr 41 16.05.80 Drs 08/4023 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17681 * A Anlage 27 Anteil der jugendlichen Strafgefangenen ohne Schulabschluß; Schulabschlüsse während der Haftzeit sowie Zusammenhang zwischen Rückfallquote und Schulabschluß SchrAnfr 42 16.05.80 Drs 08/4023 Thüsing SPD SchrAnfr 43 16.05.80 Drs 08/4023 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 17681* B Anlage 28 Durchführung von Asylverfahren durch die Verwaltungsgerichte seit 1. Januar 1980 SchrAnfr 44 16.05.80 Drs 08/4023 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 17681* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 V Anlage 29 Anschluß der Gemeinde. Reichenbach an die Kläranlage des Truppenübungsplatzes Baumholder SchrAnfr 45 16.05.80 Drs 08/4023 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17682* B Anlage 30 Verkauf von Bundesgrundstücken in München seit 1970, bundeseigene Liegenschaften in München sowie Verkauf zum Zwecke des sozialen Wohnungsbaus SchrAnfr 46 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr 47 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr 48 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17682* D Anlage 31 Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Einschränkung der erhöhten Abschreibung nach § 7 b des Einkommensteuergesetzes auf ein Objekt SchrAnfr 49 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 17683* C Anlage 32 Ausbau des Zollabfertigungsgebäudes der Grenzübergangsstelle Frensdorferhaar SchrAnfr 50 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Ritz CDU/CSU SchrAnfr 51 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Ritz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17683* D Anlage 33 Entschädigung von Flurschäden durch das Amt für Verteidigungslasten in Birkenfeld SchrAnfr 52 16.05.80 Drs 08/4023 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 17684* A Anlage 34 Urteil des Landgerichts Darmstadt zur illegalen Einfuhr von 105 Millionen Zigaretten aus der DDR SchrAnfr 53 16.05.80 Drs 08/4023 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17684* B Anlage 35 Verarbeitung von Topinamburs zu Alkohol entgegen § 41 des Branntweinmonopolgesetzes SchrAnfr 54 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 17684* C Anlage 36 Weitergabe künftiger Senkungen der Gewerbesteuerbelastung an die Unternehmen SchrAnfr 55 16.05.80 Drs 08/4023 Bahner (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr 56 16.05.80 Drs 08/4023 Bahner (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 17684* D Anlage 37 Drohung eines sowjetischen Wirtschaftsexperten mit einer Einstellung der Erdgaslieferungen aus der UdSSR SchrAnfr 57 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Marx CDU/CSU SchrAnfr 58 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17685* C Anlage 38 Lieferung von Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland nach Guatemala mit ausdrücklicher Genehmigung des Bundesministeriums für Wirtschaft SchrAnfr 59 16.05.80 Drs 08/4023 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17685* D Anlage 39 Planungen der Bundesregierung für eine Zuteilung von Heizöl im Falle von Versorgungsschwierigkeiten SchrAnfr 60 16.05.80 Drs 08/4023 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17686* A Anlage 40 Einfluß des billigen Atomstroms auf die regionalen Strompreisdifferenzen, insbesondere in Nordrhein-Westfalen SchrAnfr 61 16.05.80 Drs 08/4023 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAnfr 62 16.05.80 Drs 08/4023 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17686* C VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 Anlage 41 Einbeziehung der Gemeinde Weilerswist in den nächsten Reformplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"; Schwerpunkte der Strukturförderung im Aktionsraum Nordeifel — Grenzraum Aachen SchrAnfr 63 16.05.80 Drs 08/4023 Milz CDU/CSU SchrAnfr 64 16.05.80 Drs 08/4023 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17687* A Anlage 42 Stellungnahmen von Landesregierungen zur Frage der Senkung des Kohlepfennigs SchrAnfr 65 16.05.80 Drs 08/4023 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17687* B Anlage 43 Berücksichtigung der Sommerzeit bei der Berechnung des Nachtstromtarifs SchrAnfr 66 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Haussmann FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17688* A Anlage 44 Vorausschätzungen für . das Wachstum des Bruttosozialprodukts und die Preissteigerungsrate für 1980; Vergleich Bundesgebiet — West-Berlin SchrAnfr 67 16.05.80 Drs 08/4023 Bahner (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr 68 16.05.80 Drs 08/4023 Bahner (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17688* B Anlage 45 Volumen der Importe von Walöl, Elfenbein, Robbenfellen und Krokodilhäuten in die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1979 SchrAnfr 69 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 17688* C Anlage 46 Erlaß einer Hennenhaltungsverordnung noch in der 8. Wahlperiode SchrAnfr 70 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Zumpfort FDP SchrAnfr 71 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 17688* D Anlage 47 Erfassung aller Bienenvölker zur Abwehr der Gefahr der Varroaseuche SchrAnfr 72 16.05.80 Drs 08/4023 Eickmeyer SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 17689* A Anlage 48 Bewertung der Ersatzzeiten (Kriegsdienstzeit) bei der Berechnung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und entsprechender finanzieller Bedarf SchrAnfr 73 16.05.80 Drs 08/4023 Braun CDU/CSU SchrAnfr 74 16.05.80 Drs 08/4023 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17689* C Anlage 49 Verbesserung der derzeitigen Verzinsungsregelung bei Ansprüchen auf Nachzahlungen an der gesetzlichen Rentenversicherung angesichts der derzeitigen Hochzinspolitik SchrAnfr 75 16.05.80 Drs 08/4023 Peter SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17690* A Anlage 50 Beurteilung des Entwurfs der Heilmittelrichtlinien im Hinblick auf die Einschränkung der Therapiefreiheit SchrAnfr 76 16.05.80 Drs 08/4023 Hasinger CDU/CSU SchrAnfr 77 16.05.80 Drs 08/4023 Hasinger CDU/CSU SchrAnfr 78 16.05.80 Drs 08/4023 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17690* B Anlage 51 Heraufsetzung der Bezüge der Ruhegeldempfänger um nur 4 v. H. SchrAnfr 79 16.05.80 Drs 08/4023 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17690* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 VII Anlage 52 Gewährleistung des Datenschutzes bei der Abrechnung von Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz SchrAnfr 80 16.05.80 Drs 08/4023 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17691* A Anlage 53 Entwicklung der Rentenversicherungsbeiträge und des Rentenniveaus in den kommenden Jahren; Regelung der Krankenversicherung der Rentner ab 1982 SchrAnfr 81 16.05.80 Drs 08/4023 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr 82 16.05.80 Drs 08/4023 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr 83 16.05.80 Drs 08/4023 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr 84 16.05.80 Drs 08/4023 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17691* B Anlage 54 Arbeitslosenunterstützung statt Sozialhilfe für Asylbewerber ohne Aufenthaltserlaubnis SchrAnfr 85 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17691* D Anlage 55 Ratifizierung des europäischen Au-PairMädchen-Übereinkommens SchrAnfr 86 16.05.80 Drs 08/4023 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAnfr 87 16.05.80 Drs 08/4023 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17692* A Anlage 56 Anteil der durch das arbeitsmarktpolitische Programm geförderten teilzeitarbeitsuchenden Frauen SchrAnfr 88 16.05.80 Drs 08/4023 Frau Männle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17692* C Anlage 57 Freihändige Vergabe von Rüstungsaufträgen SchrAnfr 89 16.05.80 Drs 08/4023 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17693* A Anlage 58 Ablehnung eines Schadenersatzes für drei Pkw, die auf einer der Bundeswehr gehörenden Liegenschaft in Diez beschädigt worden sind; Einsetzung von Absolventen der Fachhochschule des Heeres für Erziehung auf Dienstposten, für die diese Ausbildung nicht sinnvoll ist SchrAnfr 90 16.05.80 Drs 08/4023 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAnfr 91 16.05.80 Drs 08/4023 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17694* A Anlage 59 Erstattung des Zuschusses zu den Fahrtkosten für Soldaten, die zwischen Zielbahnhof und Wohnort ein Taxi bzw. einen Privat-Pkw benutzen müssen; Angabe des vorgesehenen Standortes nach Abschluß der Grundausbildung im Einberufungsbescheid SchrAnfr 92 16.05.80 Drs 08/4023 Biehle CDU/CSU SchrAnfr 93 16.05.80 Drs 08/4023 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17694* D Anlage 60 Ursachen für die Verteuerung des MRCA-Programms SchrAnfr 94 16.05.80 Drs 08/4023 Jung FDP SchrAnfr 95 16.05.80 Drs 08/4023 Jung FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17695* B Anlage 61 Veröffentlichung des Vortrages „Vom Umgang mit der Macht" in Heft 5/80 der Zeitschrift „Information für die Truppe" betr. Arbeitsfähigkeit von Referenten, die die politische Auffassung der Regierung nicht teilen SchrAnfr 96 16.05.80 Drs 08/4023 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr 97 16.05.80 Drs 08/4023 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr 98 16.05.80 Drs 08/4023 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr 99 16.05.80 Drs 08/4023 Würzbach CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . 17695* D VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 Anlage 62 Angebot von Reisen und Studienaufenthalten in Guatemala in der vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit herausgegebenen Broschüre „Internationale Begegnungen in Übersee" SchrAnfr 100 16.05.80 Drs 08/4023 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17696* B Anlage 63 Entwicklung der Zahl der therapiebedürftigen Drogenabhängigen in den letzten 10 Jahren SchrAnfr 101 16.05.80 Drs 08/4023 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17696* C Anlage 64 Veröffentlichung der polnischen Geschichtsdarstellung über die deutschen Soldaten des Zweiten Weltkrieges in der Beilage des „PDI" in der Zeitschrift „Jugendpolitik" 1 /2 (1980) SchrAnfr 102 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17696* D Anlage 65 Auswirkungen des Urteils der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/M. betr. Bestätigung der Urlaubsbeeinträchtigung durch die Anwesenheit von Schwerbehinderten im Urlaubshotel SchrAnfr 103 16.05.80 Drs 08/4023 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 17697* A Anlage 66 Unzulässigkeit der Veröffentlichung von Qualitätskennzeichen für Fertigarzneimittel des Indikationsgebietes Erkrankungen der Herzkranzgefäße in einer Transparenzliste SchrAnfr 104 16.05.80 Drs 08/4023 Spitzmüller FDP SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17697* C Anlage 67 Finanzierung des Jugendhilfegesetzes SchrAnfr 105 16.05.80 Drs 08/4023 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAnfr 106 16.05.80 Drs 08/4023 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAnfr 107 16.05.80 Drs 08/4023 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17698* A Anlage 68 Anzahl der dem Chef des Bundesgesundheitsamtes zustehenden Mitarbeiter und Hilfskräfte SchrAnfr 108 16.05.80 Drs 08/4023 Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17698* D Anlage 69 Einführung einer Impfpflicht für Röteln SchrAnfr 109 16.05.80 Drs 08/4023 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr 110 16.05.80 Drs 08/4023 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17699* A Anlage 70 Finanzrahmen für das deutsch-französische Jugendwerk im Jahre 1980 SchrAnfr 111 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAnfr 112 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17699* C Anlage 71 Kurzzeitstudie des deutschen Jugendinstituts zum Tagesmuttermodell SchrAnfr 113 16.05.80 Drs 08/4023 Frau Männle CDU/CSU SchrAnfr 114 16.05.80 Drs 08/4023 Frau Männle CDU/CSU SchrAnfr 115 16.05.80 Drs 08/4023 Frau Männle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17699* D Anlage 72 Änderungen in den Dienstaufgaben und in der Personalstruktur der Bundesbahn im Jahr 1980 in Weiden und in den Landkreisen Tirschenreuth und Neustadt an der Waldnaab sowie Modellversuch zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs im Zonenrandgebiet Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 IX SchrAnfr 116 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAnfr 117 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAnfr 118 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17700* C Anlage 73 Stillegung der Bundesbahnstrecke Rentlingen-Pfullingen angesichts der Verzögerung des Baus der Bundesstraße 312 zwischen diesen Orten SchrAnfr 119 16.05.80 Drs 08/4023 Pfeifer CDU/CSU SchrAnfr 120 16.05.80 Drs 08/4023 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17701* B Anlage 74 Baulastträger für den Ausbau der B 229 im Remscheid SchrAnfr 121 16.05.80 Drs 08/4023 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17701* C Anlage 75 Bundesmittel far den Ausbau des Münchener Verkehrsverbunds SchrAnfr 122 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 13301 * D Anlage 76 Kriterien für die Bestimmungen über politische Werbung bei Bundesbahn und Bundespost SchrAnfr 123 16.05.80 Drs 08/4023 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17702* A Anlage 77 Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke an der Nahe SchrAnfr 124 16.05.80 Drs 08/4023 Peter SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17702* C Anlage 78 Sperrung der Mittel für den Bau einer Autobahnanschlußstelle in Frankfurt durch den Bundesfinanzminister SchrAnfr 125 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17702* D Anlage 79 Überprüfung der Stillegung der Bundesbahnstrecke Baal-West-Dalheim SchrAnfr 126 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU SchrAnfr 127 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17703* A Anlage 80 Zurückstellung des Baus von Fernstraßen in Nordrhein-Westfalen, insbesondere der Lärmschutzanlagen in Meerbusch und Jüchen, angesichts der kritischen Haushaltslage SchrAnfr 128 16.05.80 Drs 08/4023 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAnfr 129 16.05.80 Drs 08/4023 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAnfr 130 16.05.80 Drs 08/4023 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAnfr 131 16.05.80 Drs 08/4023 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17703* B Anlage 81 Investitionshilfen für das Projekt Niederrheinvertiefung durch die EG-Kommission SchrAnfr 132 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. van Aerssen CDU/CSU SchrAnfr 133 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. van Aerssen CDU/CSU SchrAnfr 134 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. van Aerssen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17704* A Anlage 82 Umwandlung des Rangierbahnhofs Rheine in einen Knotenpunktbahnhof sowie Auflösung der Lehrwerkstatt im Bahnbetriebswerk SchrAnfr 135 16.05.80 Drs 08/4023 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17704* B X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 Anlage 83 Ausbau der Brücke von Wolfsburg nach Vorsfelde über den Mittellandkanal; Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs am Bahnhof Vorsfelde SchrAnfr 136 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAnfr 137 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17704* D Anlage 84 Anteile der Steuerzahler an den Wegekosten der Verkehrsträger Balm, Binnenschiffahrt, Flugverkehr und Straßenverkehr SchrAnfr 138 16.05.80 Drs 08/4023 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17705* A Anlage 85 Bau der Ortsumgebung Altenahr im Zuge der B 257 SchrAnfr 139 16.05.80 Drs 08/4023 Josten CDU/CSU SchrAnfr 140 16.05.80 Drs 08/4023 Josten CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17705* B Anlage 86 Bau der Ortsumgehung Hachenburg im Zuge der B 413 SchrAnfr 141 16.05.80 Drs 08/4023 Peiter SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17705* C Anlage 87 Finanzierung des Baus von Autobahnen und Bundesstraßen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 1980 SchrAnfr 142 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Bußmann SPD SchrAnfr 143 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Bußmann SPD SchrAnfr 144 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Bußmann SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17705* D Anlage 88 Stand der deutsch-französischen Verhandlungen über eine Geschiebezugabe an Stelle eines Staustufenbaus bei Neuburgweier/Au; Entscheidung über die Geländeentschädigung im Zusammenhang mit dem Bau der Staustufe zugunsten der Gemeinde Iffezheim SchrAnfr 145 16.05.80 Drs 08/4023 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr 146 16.05.80 Drs 08/4023 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr 147 16.05.80 Drs 08/4023 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17706* A Anlage 89 Haftung für die erneuten Schäden auf der Autobahn Köln—Olpe im Abschnitt Reichshof/Eckenhagen—Wendener Kreuz sowie Ergebnis des Beweissicherungsverfahrens SchrAnfr 148 16.05.80 Drs 08/4023 Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU SchrAnfr 149 16.05.80 Drs 08/4023 Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU SchrAnfr 150 16.05.80 Drs 08/4023 Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17706* D Anlage 90 Anbindung der Rheinstraße an den Autobahnzubringer B 500 bei Baden-Baden; Betrieb einer bundeseigenen Kiesgrube für den Bau der Rheinstaustufe Iffezheim SchrAnfr 151 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr 152 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17707* A Anlage 91 Förderung neuer Technologien im schienengebundenen öffentlichen Nahverkehr sowie Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Busverkehrssysteme SchrAnfr 153 16.05.80 Drs 08/4023 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr 154 16.05.80 Drs 08/4023 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr 155 16.05.80 Drs 08/4023 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17707* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 XI Anlage 92 Wegfall des Zuschlags für Pendler in Ballungsgebieten bei Benutzung von Fernverkehrsverbindungen SchrAnfr 156 16.05.80 Drs 08/4023 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr 157 16.05.80 Drs 08/4023 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17708* A Anlage 93 Wiederverwendung von Altpapier als Papier bei der Bundespost SchrAnfr 158 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Zumpfort FDP SchrAnfr 159 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . 17708* B Anlage 94 Gebühr der Bundespost für Telefonhörer für Hörbehinderte SchrAnfr 160 16.05.80 Drs 08/4023 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17709* A Anlage 95 Gebühren für Telefongespräche in die USA SchrAnfr 161 16.05.80 Drs 08/4023 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMP . . . . 17709* B Anlage 96 Einbeziehung des Postreisedienstes in die öffentlich-rechtliche Verkehrsverwaltung der Bundesbahn bzw. privatrechtliche Organisation der Busdienste SchrAnfr 162 16.05.80 Drs 08/4023 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17709* C Anlage 97 Investitionen der Bundespost im Landkreis Rendsburg-Eckernförde SchrAnfr 163 16.05.80 Drs 08/4023 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17709* D Anlage 98 Monatliche Belastung für ein mit 20 v. H. Eigenkapital finanziertes Eigenheim SchrAnfr 164 16.05.80 Drs 08/4023 Francke (Hamburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 17710* C Anlage 99 Einbau von Brand- und Rauchmeldern in privaten Haushalten SchrAnfr 165 16.05.80 Drs 08/4023 Hoffie FDP SchrAnfr 166 16.05.80 Drs 08/4023 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17712* A Anlage 100 Gegenleistung der DDR bei der Regelung der Verkehrsprobleme am Zonengrenzübergang Wartha/Herleshausen SchrAnfr 167 16.05.80 Drs 08/4023 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 17712* C Anlage 101 Ankündigung des Auftritts eines mitteldeutschen Orchesters mit dem Zusatz „aus der DDR" SchrAnfr 168 16.05.80 Drs 08/4023 Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/CSU SchrAnfr 169 16.05.80 Drs 08/4023 Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 17712* D Anlage 102 Förderung der Reisen Jugendlicher nach West-Berlin durch Bund und Lander SchrAnfr 170 16.05.80 Drs 08/4023 Schmidt (Kempten) FDP SchrAnfr 171 16.05.80 Drs 08/4023 Schmidt (Kempten) FDP SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 17713 * A Anlage 103 Kooperation mit den USA auf den Gebieten der Wissenschaft und der Fusionsforschung SchrAnfr 172 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Steger SPD XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 SchrAnfr 173 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 17713* B Anlage 104 Förderung der Untertagevergasung SchrAnfr 174 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 17714* A Anlage 105 Anwendung des amerikanischen Verfahrens des „Fluid-Wall"-Reaktors zur Vergasung von Kohle, kommunalem Müll, Klärschlamm und landwirtschaftlichen Abfällen in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr 175 16.05.80 Drs 08/4023 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAnfr 176 16.05.80 Drs 08/4023 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAnfr 177 16.05.80 Drs 08/4023 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAnfr 178 16.05.80 Drs 08/4023 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 17714* B Anlage 106 Schließung des Starnberger Instituts zur Erforschung der Lebensbedingungen der wissenschaftlich-technischen Welt SchrAnfr 179 16.05.80 Drs 08/4023 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 17714* D Anlage 107 Möglichkeit der Umsetzung heimischer Kohle in elektrische Energie SchrAnfr 180 16.05.80 Drs 08/4023 Dr.-Ing. Laermann FDP SchrAnfr 181 16.05.80 Drs 08/4023 Dr.-Ing. Laermann FDP SchrAnfr 182 16.05.80 Drs 08/4023 Dr.-Ing. Laermann FDP SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 17715* A Anlage 108 Weiterentwicklung der CadmiumsulfidZellentechnologie SchrAnfr 183 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 17715* C Anlage 109 Benutzung eines Flugzeugs der Bundeswehr durch Bundesforschungsminister Dr. Hauff zur Teilnahme an Wahlveranstaltungen SchrAnfr 184 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17716* A Anlage 110 Ausgaben des Bundesforschungsministeriums in den Jahren 1969 bis 1979 für Projektförderung und institutionelle Förderung sowie zur Zeit gültige Forschungsprogramme SchrAnfr 185 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr 186 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr 187 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr 188 16.05.80 Drs 08/4023 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 17716* A Anlage 111 Beteiligung der Gewerkschaften an der überregionalen Studienreform SchrAnfr 189 14.05.80 Drs 08/4023 Weisskirchen (Wiesloch) SPD SchrAnfr 190 14.05.80 Drs 08/4023 Weisskirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 17718* A Anlage 112 Entwicklungshilfe für die thailändische Grenzbevölkerung im thailändisch-kambodschanischen Grenzgebiet SchrAnfr 191 16.05.80 Drs 08/4023 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw PStSekr Brück BMZ 17718* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 17631 219. Sitzung Bonn, den 23. Mai 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 23. 5. Dr. van Aerssen* 23. 5. Dr. Ahrens ** 23. 5. Dr. Aigner* 23. 5. Alber* 23. 5. Dr. Althammer 23. 5. Dr. Bangemann* 23. 5. Dr. Barzel 23. 5. Dr. Becher (Pullach) 23. 5. Blumenfeld* 23. 5. Brandt * 23. 5. Eymer 23. 5. Dr. Dregger 23. 5. Fellermaier* 23. 5. Frau Dr. Focke* 23. 5. Friedrich (Würzburg) * 23. 5. Dr. Früh* 23. 5. Dr. Fuchs* 23. 5. Gerster (Mainz) 23. 5. Gierenstein 23. 5. Grüner 23. 5. Handlos 23. 5. von Hassel* 23. 5. Dr. Hennig 23. 5. von der Heydt Freiherr von Massenbach 23. 5. Katzer* 23. 5. Dr. h. c. Kiesinger Dr. Klepsch* 23. 5. Klinker 23. 5. Dr. Köhler (Duisburg) * 23. 5. Frau Krone-Appuhn 23. 5. Dr. Graf Lambsdorff 23. 5. Lange* 23. 5. Dr. Lauritzen 23. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 23. 5. Lücker* 23. 5. Luster* 23. 5. Müller (Bayreuth) 23. 5. Dr. Müller-Hermann* 23. 5. Pfeifer 23. 5. Dr. Pfennig* 23. 5. Frau Pieser 23. 5. Dr. Probst 23. 5. Rainer 23. 5. Reddemann** 23. 5. Frau Schleicher* 23. 5. Schmidt (Wattenscheid) 23. 5. Dr. Schwencke (Nienburg) * 23. 5. Seefeld* 23. 5. Sieglerschmidt* 23. 5. Spranger 23. 5. Stahlberg 23. 5. Dr. Starke (Franken) 23. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Vohrer** 23. 5. Frau Dr. Walz* 23. 5. Wawrzik* 23. 5. Wischnewski 23. 5. Wurbs 23. 5. Zebisch 23. 5. Dr. Zeitel 23. 5. Zywietz 23. 5. Anlage 2 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 1 und 2): Was unternimmt die Bundesregierung, um der kürzlich vom Bundesarbeitsgericht getroffenen Feststellung Rechnung zu tragen, daß im Bereich der Betriebsvertretungen bei den Stationierungskräften nach wie vor die alten Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes von 1955 gelten und das neue Bundespersonalvertretungsgesetz von 1974 erst dann zugrunde gelegt werden kann, wenn eine förmliche Änderung der Abkommen zwischen den Partnern des Nato-Truppenstatuts vorgenommen und ratifiziert worden ist? Bis wann ist mit der Änderung und Ratifizierung der Abkommen zwischen den Partnern des Nato-Truppenstatuts zu rechnen? 1. Die Entsendestaaten haben sich seit Inkrafttreten des Bundespersonalvertretungsgesetzes von 1974 formlos dazu bereit erklärt, dieses Gesetz, im Bereich der Stationierungsstreitkräfte anzuwenden. Die Bundesregierung hat inzwischen mit den Entsendestaaten Einigkeit darüber erzielt, das Unterzeichnungsprotokoll zu Artikel 56 Absatz 9 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut dahin gehend neuzufassen, daß statt auf das BPersVG von 1955 auf das BPersVG von 1974 Bezug genommen wird. 2. Der Entwurf einer Vereinbarung zu 1. wird den Entsendestaaten demnächst zugeleitet werden. Die Bundesregierung wird das Ratifikationsverfahren nach der Unterzeichnung der Vereinbarung einleiten. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 3, 4, 5, 6): Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um den Schutz der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland vor Überfällen und Gewaltakten, insbesondere solchen mit Geiselnahme, sicherzustellen? Hat die Bundesregierung auf Grund der Erfahrungen der jüngsten Zeit mit Überfällep auf diplomatische Vertretungen in verschiedenen Ländern internationale Vereinbarungen vorgeschlagen oder solche Vorschläge unterstützt, die auf ein gemeinsames Vorgehen aller Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen gegen Gewaltakte abzielen, die sich gegen diplomatische Vertretungen und gegen ihr Personal richten? Gibt es Staaten, deren Regierungen sich gemeinschaftlichen Absprachen zum Schutz der diplomatischen Vertretungen gegen Gewaltakte widersetzen, und um welche Staaten handelt es sich gegebenenfalls? Hat die Bundesregierung auf Grund der jüngsten Vorfälle die iranische Regierung darauf hingewiesen, in welcher schwerwiegenden Weise die von ihr geduldete oder gedeckte Gewaltaktion gegen die US-Botschaft in Teheran und ihr Personal die Ursache für weitere, den diplomatischen Verkehr zwischen den Staaten beeinträchtigende Verbrechen dieser Art werden kann, und wie hat die iranische Regierung gegebenenfalls darauf reagiert? 17672* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 Zu Frage 3: Der Schutz unserer Auslandsvertretungen obliegt nach Völkerrecht in erster Linie den zuständigen Sicherheitsbehörden des jeweiligen Gastlandes. Eigene Schutzmaßnahmen der Bundesregierung können nur subsidiären Charakter haben, soweit der vom Gastland gewährte Schutz nicht ausreicht. Bei unseren Auslandsvertretungen sind umfangreiche bauliche Sicherungsmaßnahmen durchgeführt worden oder werden noch durchgeführt mit dem Ziel, die Vertretungen soweit möglich vor Überfällen und Gewaltakten zu schützen. Diese Maßnahmen werden nach einer einheitlichen, mit fachkundigen deutschen Stellen erarbeiteten Konzeption durchgeführt. Als Endziel wird angestrebt, möglichst alle deutschen Auslandsvertretungen zu schützen, angesichts der begrenzten finanziellen Möglichkeiten müssen hierbei allerdings Prioritäten gesetzt werden, die durch die jeweilige akute oder latente Gefährdungssituation bestimmt werden. Besonders gefährdete Vertretungen werden außerdem durch bewaffnete Beamte des Bundesgrenzschutzes geschützt, die aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Bundesminister des Innern und dem Auswärtigen Amt an die betreffenden Vertretungen abgeordnet werden. Auch hier müssen Prioritäten gesetzt werden, da aufgrund der Personallage des Bundesgrenzschutzes eine Entsendung von BGS-Beamten an alle Auslandsvertretungen leider nicht möglich ist. Zum Personenschutz von besonders gefährdeten Missionschefs sind überdies an einet Reihe von Dienstorten Polizeivollzugsbeamte tätig, die über das Bundeskriminalamt an die jeweilige Vertretung abgeordnet worden sind. Soweit dies auf Grund der örtlichen Gegebenheiten möglich ist, werden zum Schutz der Vertretungen und der Bediensteten auch örtlich angestellte Sicherheitskräfte (z. B. ehemalige Polizeibeamte etc.) beschäftigt An einer Reihe von Dienstorten stehen unseren Botschaftern Dienstkraftwagen mit Sonderschutz zur Verfügung. Zu Fragen 4 und 5: Die Bundesregierung hatte seinerzeit die Anwendung des Übereinkommens zum Schutz von Diplomaten und bevorrechtigten -Personen vom 14. Dezember 1973 in den Vereinten Nationen unterstützt Dieses Übereinkommen wurde durch Bundesgesetz vom 26. Oktober 1976 (Bundesgesetzblatt 76/II Seite 17/45) ratifiziert und am 24. Februar 1977 in Kraft gesetzt Bis zum 31. Dezember 1979 wurde das Übereinkommen von 40 Staaten, darunter dem Iran, am 11. August 1978 ratifiziert. Außer diesem übereinkommen wurde, wesentlich auf Initiative der Bundesregierung, die Konvention gegen Geiselnahme vom 18. Dezember 1979 in den Vereinten Nationen angenommen. Sie wurde bisher von 18 Staaten einschließlich der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet Zu Frage 6: Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Teheran hat auf Weisung der Bundesregierung wiederholt gegen die fortdauernde Besetzung der amerikanischen Botschaft und die Festhaltung deren Personals als Geiseln demarchiert und auf die schwerwiegenden nachteiligen Folgen dieser Handlungsweise für den diplomatischen Verkehr zwischen Staaten hingewiesen. Außerdem wurden zahlreiche Gespräche mit den Iranern in dieser Angelegenheit geführt. Der Bundesminister des Auswärtigen hat den iranischen Staatssekretär in der Kanzlei des Ministerpräsidenten Tabatabai in einem Gespräch am 21. März 1980 auf die Folgen der völkerrechtswidrigen, fortdauernden Geiselnahme hingewiesen und die Freilassung der Geiseln gefordert Die iranische Seite hat in den Gesprächen erklärt, sie kenne die Folgen der Geiselnahme und hoffe, daß es bald gelingen werde, die amerikanisch-iranische Krise zu lösen. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 8/4023 Fragen 7 und 8): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß bisher schon u. a. England, Frankreich, Griechenland, Schweiz, Finnland, Irland, Dänemark, San Marino, Jugoslawien, Österreich und Schweden entschlossen sind, Sportler zu den XXII. Olympischen Sommerspielen 1980 in Moskau und Tallinn zu entsenden, und wo liegen die Gründe dafür, daß eine einheitliche Haltung der Regierungen bzw. nationalen olympischen Komitees der Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft nicht zustande gekommen ist? Sieht die Bundesregierung sich veranlaßt, ihre Empfehlungen an das Olympische Komitee für Deutschland, wegen der sowjetischen Militäraktion in Afghanistan keine Mannschaft oder einzelne Sportler zu den XXII. Olympischen Sommerspielen1980 in Moskau und Tallinn zu entsenden, zu überprüfen, weil jetzt die Gefahr besteht, daß sich die Bundesrepublik Deutschland durch eine Nichtteilnahme an den Olympischen Sommerspielen 1980 in Westeuropa isoliert? Zu Frage 7: Nachdem die Bundesregierung und der Bundestag beschlossen haben, dem Nationalen Olympischen Komitee für Deutschland zu empfehlen, keine Sportler zu den Olympischen Sommerspielen 1980 nach Moskau zu entsenden, und das Nationale Olympische Komitee für Deutschland dieser Empfehlung nachgekommen ist, begrüßt sie jeden gleichlautenden Beschluß ausländischer Nationaler Olympischer Komitees. Die Nationalen Olympischen Komitees sind jedoch — wie die Bundesregierung immer wieder betont hat — in ihrer Entscheidung autonom. Die Bundesregierung hätte es begrüßt, wenn es innerhalb der Mitgliedsländer der EG zu einer einheitlichen Erklärung über die Nicht-Teilnahme an den Olympischen Sommerspielen gekommen wäre. Die Regierungen der Neun sind sich in der Verurteilung der sowjetischen Militär-Intervention in Afghanistan einig; sie haben jedoch im Hinblick auf die Empfehlungen an ihre Nationalen Olympischen Komitees in eigener Verantwortung aus dieser gemeinsamen Beurteilung unterschiedliche Schlußfolgerungen gezogen. Zu Frage 8: Die Bundesregierung sieht sich nicht veranlaßt, ihre Empfehlung an das NOK für Deutschland zu überprüfen. Sie sieht sich auch nicht isoliert, nach- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 17673* dem sich bislang 46 andere Staaten gegen eine Teilnahme an den Olympischen Sommerspielen 1980 in Moskau ausgesprochen haben. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kraus (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 9 und 10): Treffen Gerüchte zu, wonach deutsche Staatsangehörige in türkischer Haft zu Tode gekommen sind oder Gesundheitsschäden erlitten haben, und um wieviel Fälle handelt es sich gegebenenfalls hierbei? Was unternimmt die Bundesregierung über ihren auswärtigen Dienst, um die Versorgung von in türkischen Gefängnissen inhaftierten deutschen Staatsangehörigen mit Lebensmitteln, Bekleidung, Medikamenten sicherzustellen, nachdem in türkischen Haftanstalten insoweit Selbstversorgung der Insassen — z. B. durch Familienangehörige — vorausgesetzt wird, und wie stellt sie die umgehende Weiterleitung von Geld- und Geschenksendungen von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Angehörigen sicher, soweit sich diese an die Einrichtungen des auswärtigen Dienstes wenden? Zu Frage 9: Dem Auswärtigen Amt ist kein Fall bekannt, in dem ein deutscher Staatsangehöriger in türkischer Haft zu Tode gekommen ist. Haftbedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen — insbesondere bei längerer Haft — können nicht ausgeschlossen werden, doch sind Fälle schwerer bleibender Gesundheitsschäden dem Auswärtigen Amt ebenfalls nicht bekannt. Das Auswärtige Amt ist im Rahmen der konsularischen Betreuung nach wie vor bemüht, deutschen Staatsangehörigen in türkischer Haft effektive Hilfe dergestalt zu gewähren, daß Gesundheitsschäden vermieden werden. Dazu wird in Zukunft auch der Umstand beitragen, daß die türkischen Behörden beabsichtigen, auf unsere Bitte hin alle deutschen Strafgefangenen zentral im Gefängnis von Izmir unterzubringen, wo sie von ortsansässigen deutschen Konsularbeamten regelmäßig betreut werden können. Zu Frage 10: Die zusätzliche Versorgung der inhaftierten deutschen Staatsangehörigen mit Lebensmitteln, Bekleidung, Medikamenten erfolgt durch die deutschen Auslandsvertretungen in Anwendung der Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes bzw. des Konsulargesetzes, sofern der Inhaftierte dies wünscht und nicht über eigene Mittel verfügt. Die umgehende Weiterleitung von Geldsendungen von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Angehörigen ist sichergestellt, sofern das Auswärtige Amt um Weiterleitung gebeten wird. Geschenksendungen sollten in der Regel auf dem Postwege befördert werden; gegen eine Adressierung an die betreffende deutsche Auslandsvertretung — zwecks Aushändigung an den Inhaftierten - bestehen keine Bedenken. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 11): Besteht nicht die Gefahr, daß die erheblichen Haushaltskürzungen zur Finanzierung des Nachtragshaushalts 1980 im Bereich des Auswärtigen Amts entscheidende Funktionen gefährden, und welche Maßnahmen werden getroffen, um die Funktionsfähigkeit im auswärtigen Dienst — z. B. auch die Vertretung bei internationalen Verhandlungen und eine angemessene kulturpolitische Tätigkeit — zu gewährleisten? Die im Entwurf des Nachtragshaushaltes 1980 beim Einzelplan 05 vorgesehenen Kürzungen in Höhe von insgesamt 20,5 Millionen DM bedeuten für das Funktionieren des Auswärtigen Dienstes und für die Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland eine nicht unerhebliche Erschwernis. Die pauschale Kürzung der ohnehin knapp bemessenen, weitgehend auf Vorjahresniveau festgeschriebenen sächlichen Verwaltungsausgaben um 5 % = 5,2 Millionen DM ist angesichts inflationärer Entwicklungen im Ausland, die anders als in früheren Jahren durch die Veränderung der Währungsrelationen nicht mehr weitgehend ausgeglichen, sondern verstärkt werden, besonders gravierend. Die Kürzung ist aus diesen Gründen auch nicht bei allen Titeln der Hauptgruppe 5 möglich. Das Auswärtige Amt ist insoweit auf die Möglichkeit angewiesen, ersatzweise Einsparungen bei Titeln anderer Gruppen zu erbringen, wie sie in Art. 1 des Entwurfes des Gesetzes über die Feststellung des Nachtragshaushaltes generell vorgesehen ist. Obwohl im Einzelplan 05 solche ersatzweise Einsparungen nur in sehr begrenztem Umfange möglich sind, wird sich das Auswärtige Amt bemühen, bei weitestgehender Nutzung dieser Möglichkeit die Funktionsfähigkeit des Auswärtigen Dienstes und damit auch die Vertretung bei internationalen Verhandlungen zu gewährleisten. Von den Mitteln zur Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland (Kap. 05 04) waren zunächst 17 Millionen DM vorläufig gesperrt worden. Wäre es bei dieser Sperre geblieben, so wären Einschnitte in laufende Programme bereits 1980 unabweislich gewesen. Der gegenwärtig vorgesehene Kürzungsbetrag von 12 Millionen DM läßt hoffen, daß solche Einschnitte vermieden werden können. Auch diese Kürzung bedeutet allerdings, daß Neuvorhaben und Programmerweiterungen an verschiedenen Stellen (z. B. Neugründung einiger deutscher Auslandsschulen, Produktion des dritten Fernsehsprachkurses) zurückgestellt werden müssen. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 12): Trifft es zu, daß amtliche amerikanische Kreise die Zweideutigkeit bei Sanktionsmaßnahmen von EG-Ländern gegen den Iran und die Sowjetunion rügen, und hat die Bundesregierung nach den Äußerungen von Unterstaatssekretär Cooper (USA) widerlegen können, daß die Bundesrepublik Deutschland an „einer Aushöhlung der Sanktionsbeschlüsse" beteiligt ist (NSP I vom 10. Mai 1980)? Die amerikanische Regierung hat den von den Außenministern der neun EG-Staaten am 18. Mai 1980 in Neapel verabschiedeten Beschluß über die Verhängung von Sanktionen gegen den Iran ausdrücklich begrüßt. In einer Erklärung des amerika- 17674* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 nischen Außenministeriums, die auch im Informationsfunk Nr. 94 vom 20.5. 1980 der hiesigen amerikanischen Botschaft veröffentlicht wurde, wird dazu gesagt: Wir begrüßen die feste Entscheidung der Europäischen Gemeinschaft, sinnvolle Wirtschaftssanktionen gegenüber dem Iran zu verhängen. Wir hätten es vorgezogen, daß eine Verordnung, mit der alle ausländischen Verträge aufgelöst werden, ebenfalls mit einbezogen worden wäre; aber wir verstehen, daß es wegen des Fehlens einer Resolution der Vereinten Nationen Beschränkungen gegen eine solche Maßnahme gibt. Wir sind zufrieden, daß in anderer Hinsicht die EG-Maßnahmen in der Substanz die Verpflichtung der Gemeinschaft vom 26. April und die in dem Entwurf der Sicherheitsrats-Resolution vom 10. Januar enthaltenen Absichten bestätigen. Aus dieser Stellungnahme ergibt sich, daß die amerikanische Regierung den Beschluß der Außenminister der EG-Staaten vom 18. Mai als eine Bestätigung vorausgegangener Beschlüsse der EG-Staaten und nicht als eine Aushöhlung sieht. Die Bundesregierung hat sich in den Konsultationen mit den EG-Staaten stets für eindeutige Sanktionsmaßnahmen eingesetzt. Das ist der amerikanischen Seite auch bekannt. Als Zeichen unserer Solidarität mit den USA beabsichtigen wir, unsere Wirtschaftsbeziehungen zur Sowjetunion so zu gestalten, daß sie die von den USA hinterlassene Lücke nicht ausfüllen. Die Bundesregierung ist ferner zu konstruktiver Zusammenarbeit mit der amerikanischen Regierung bei wirtschaftlichen Maßnahmen gegenüber der Sowjetunion bereit, um zu verhindern, daß die sowjetischen Rüstungsanstrengungen und ihr Militärpotential gestärkt werden. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 13): Ist der Bundesregierung, im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht auch für die Sicherheit deutscher Staatsangehöriger im Ausland, nicht bekannt, daß in sämtlichen Etagen Moskauer Hotels, in denen Ausländer untergebracht sind, Abhöreinrichtungen bestehen, und wenn ja, warum wurde dies in der Antwort auf die Frage des Abgeordneten Dr. Möller am 17. April 1980 seitens des Staatsministers Dr. von Dohnanyi nicht gesagt? Wie Staatsminister Dr. von Dohnanyi auf eine entsprechende Anfrage des Abgeordneten Dr. Möller in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 17. April 1980 ausgeführt hat, ist die Bundesregierung nicht in der Lage, über die Bedingungen, die deutsche Touristen bei ihrem Aufenthalt in Moskauer Hotels vorfinden, im einzelnen Angaben zu machen. Daß Touristen bei Reisen in osteueropäische Länder bei den von ihnen geführten Gesprächen abgehört werden können, ist eine in unserer Öffentlichkeit bekannte Tatsache. In welchem Umfange Abhöreinrichtungen eingesetzt werden, ent- zieht sich jedoch der Kenntnis der Bundesregierung. Wie alle deutschen Touristen, die ins Ausland reisen, wissen, können auch diejenigen, die in die Sowjetunion reisen, sich bei auftretenden Schwierigkeiten an unsere Botschaft in Moskau oder an unser Generalkonsulat in Leningrad wenden. Die Betreuung der Touristen erfolgt auf der Grundlage des mit der Sowjetunion abgeschlossenen Konsularvertrages vom 25. April 1958. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 14): Trifft es zu, daß bei der Durchführung der mit Zustimmung des Bundesrates erlassenen Verordnung über die Visumpflicht für iranische Staatsangehörige die Visa nicht in der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, sondern an jeden bei der Einreise aus dem Iran in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt werden? Nach dem Beschluß der Außenminister der Neun auf der Tagung des EG-Rates am 22. April 1980 in Luxemburg betreffend die unverzügliche gemeinsame Anwendung von Sanktionen gegenüber dem Iran, ist u. a. gleichgewichtig nebeneinander das Personal der Botschaften in Teheran zu verringern und die allgemeine Sichtvermerkspflicht für iranische Staatsangehörige, die in die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft reisen, einzuführen (Ziffer 6). Die Bundesregierung beabsichtigt, diesen Beschluß wie folgt zu verwirklichen: Iranische Staatsangehörige, die seit dem 15. Mai 1980 sichtvermerkspflichtig geworden sind, beantragen bei Reisen aus dem Iran in die Bundesrepublik Deutschland einen Ausnahmesichtvermerk zum Zeitpunkt der Einreise bei den Behörden, die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betraut sind. Iranische Staatsangehörige beantragen bei Reisen aus Drittstaaten in die Bundesrepublik Deutschland in den vorgenannten Fällen die Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks bei der für den Drittstaat zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Der Sichtvermerksantrag wird in beiden Fällen gemäß den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Erlassen geprüft. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 15, 16 und 17): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den Memellandkreisen Ostpreußens — so u. a. das Herder-Institut Marburg, Lahn — zwischen 30 000 und 40 000 Deutsche leben, denen der Gebrauch ihrer deutschen Muttersprache untersagt wird und die von der sowjetischen Statistik als "Litauer" geführt werden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Aussiedlungsanträge aus Nordostpreußen von den Moskauer Behörden nur in Ausnahmefällen genehmigt werden, weil weite Teile des Königsberger Gebiets (z. B. Pillau und Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 17675* das Kurische Haff) zur Militärsperrzone gehören und ihre Bewohner aus sowjetischer Sicht zu „Geheimnisträgern" zählen? Mit welchen konkreten Ergebnissen hat die Bundesregierung in den letzten beiden Jahren mit der Sowjetregierung über eine Öffnung des nördlichen Ostpreußens für Touristen verhandelt, und was gedenkt sie jetzt in dieser Hinsicht zu unternehmen, um endlich ein befriedigendes Ergebnis zu erreichen? Zu Frage 15: Die Zahl der deutschstämmigen Sowjetbürger, die heute in den ehemaligen Memellandkreisen Ostpreußens leben, ist der Bundesregierung aus den ihr zugänglichen sowjetischen Quellen nicht bekannt. Eine erste offizielle sowjetische Auswertung der Zentralverwaltung für Statistik der UdSSR über die am 17. Januar 1979 durchgeführte Volkszählung nennt unter den Nationalitäten der einzelnen Unionsrepubliken der UdSSR nicht die Deutschen in jeder einzelnen Unionsrepublik oder in kleineren Verwaltungseinheiten, sondern nur die Gesamtzahl der Sowjetdeutschen in dem ganzen Gebiet der UdSSR (dies sind 1 936 000). Da die sowjetische Statistik für alle sowjetischen Unionsrepubliken — mit der einzigen Ausnahme der Lettischen SSR — die Rubrik „andere Nationalitäten" zahlenmäßig auswirft, ist davon auszugehen, daß die Deutschen in den Memellandgebieten in der Statistik nicht z. B. als „Litauer" geführt werden, sondern als Angehörige der „anderen Nationalitäten" der Litauischen SSR oder, falls sie inzwischen im Verwaltungsbereich der RSFSR leben, als Angehörige der „anderen Nationalitäten" der RSFSR. Darüber, daß den Deutschen in der UdSSR der Gebrauch ihrer Muttersprache untersagt sein könnte, ist der Bundesregierung nichts bekannt. Die Verfassung der UdSSR vom 7. Oktober 1977 garantiert in Artikel 36 jedem Bürger das Recht auf seine Muttersprache. Zu Frage 16: Die Bundesregierung verfolgt die Bearbeitung der Aussiedleranträge durch die sowjetischen Behörden aus dem von Ihnen genannten Gebiet mit besonderem Interesse, da sich die deutsch-sowjetische Repatriierungsvereinbarung vom 8. April 1958 insbesondere auf den von Ihnen erwähnten Personenkreis bezieht. Trotz der auch der Bundesregierung bekannten Schwierigkeiten sind von 1976 bis 1979 328 Menschen dieses Personenkreises in das Bundesgebiet übergesiedelt. Von etwa 1 200 Personen ist der Bundesregierung bekannt, daß sie auszusiedeln wünschen. Wie ich im Deutschen Bundestag am 25. April 1980 erklärte, wird die Bundesregierung ihre bisherigen Bemühungen fortsetzen, um einer möglichst großen Anzahl von Deutschen die Ausreise aus der UdSSR zu ermöglichen. Zu Frage 17: Die Frage der Öffnung des nördlichen Ostpreußen für Touristen ist auf Ihre entsprechende Frage in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 27. April 1978 von Staatsminister Dr. von Dohnanyi behandelt worden; auf eine weitere Anfrage des Abgeordneten Dr. Hupka hierzu habe ich in der Fragestunde vom 7. Dezember 1978 Stellung genommen. Ich habe seinerzeit ausgeführt, daß die Bundesregierung selbstverständlich jede Gelegenheit nutzen wird, um bei der sowjetischen Seite Verständnis für unser Anliegen zu fördern und sie dann auch zu einer positiven Reaktion zu bewegen. Da es immer noch keine konkreten Ergebnisse gibt, wird die Bundesregierung weiterhin bemüht bleiben, die sowjetische Seite in ihrer bisherigen negativen Einstellung zu dieser Frage umzustimmen. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, bezeichnet die UdSSR das gesamte Gebiet des nördlichen Ostpreußen bisher als Sperrgebiet, in das Ausländer nicht reisen dürfen. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 8/4023 Frage 18): Treffen Pressemeldungen darüber zu, daß Libyen von der Bundesrepublik Deutschland „Milliarden Dollar als Entschädigung für riesige Verluste und Schäden" fordert? Die amtliche libysche Nachrichtenagentur JANA hat in ihrem englischen Dienst eine solche Meldung verbreitet. Offiziell ist die Bundesregierung in dieser Sache nicht informiert worden. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 19): Wieviel polnische Wochen und Gesprächskreise haben 1979 unter Vermittlung und mit Unterstützung des Auswärtigen Amts in der Bundesrepublik Deutschland stattgefunden, und wie verhält es sich umgekehrt mit deutschen Wochen und Gesprächskreisen in der Volksrepublik Polen? Polnische Wochen in der Bundesrepublik Deutschland wurden 1979 vom Auswärtigen Amt weder vermittelt noch unterstützt. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden 1979 polnische Wochen bzw. Tage in Lübeck, Rendsburg, Bremen, Heidenheim und Esslingen veranstaltet. In der Volksrepublik Polen hat das Auswärtige Amt in Zusammenarbeit mit der polnischen Regierung vom 19. bis 29. Januar 1979 Theater- und Filmtage in Warschau veranstaltet. Ebenfalls im Januar wurde in Warschau eine Ausstellung der Kunsthalle Recklinghausen gezeigt. Im September 1979 wirkte die Württembergische Staatsoper beim „Warschauer Herbst" mit. Im Rahmen der Städtepartnerschaft präsentierte sich Göttingen mit mehreren kleineren kulturellen Veranstaltungen in Thorn. Ein vom Auswärtigen Amt geförderter oder vermittelter Gesprächskreis in der Art des deutsch-polnischen Forums hat 1979 nicht stattgefunden. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Frau Fr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 20): 17676* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 Was hat die Bundesregierung gegen die vom Botschafter der Volksrepublik Polen in Bielefeld aufgestellte Behauptung von „immer noch zahlreichen lauten revisionistischen Kräften in der Bundesrepublik, Menschen, die aktiv gegen die Verständigung und die Schaffung von Vertrauen zwischen unseren Ländern auftreten und sich vom verbissenen Antikommunismus und antipolnischer Haltung leiten lassen," unternommen? Die Bundesregierung hat zu Botschafter Chylinskis Vortrag vom 28. Februar 1980 in Bielefeld weder insgesamt noch zu Einzelpunkten Stellung genommen. Anhand des Ihnen vorliegenden Redetextes können Sie sich davon überzeugen, daß der polnische Botschafter darin eine insgesamt positive Bilanz der Entwicklung der deutsch-polnischen Beziehungen gezogen und in diesem Rahmen allerdings auch bekannte kritische polnische Standpunkte dargelegt hat. Zu einer Stellungnahme sieht die Bundesregierung keinen Anlaß. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 21): Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus der Beobachtung zu ziehen, daß .wir eher mehr rumänische, mehr ungarische, mehr polnische kulturelle Darbietung bei uns als wir bisher in den jeweiligen Ländern haben" (Staatsminister Frau Dr. Hamm-Brücher am 20. April 1980 im ZDF)? In der Bundesrepublik Deutschland mit ihrer freiheitlichen pluralistischen Gesellschaftsordnung steht es allen Staaten, auch denen des Ostblocks, frei, entsprechend ihren Möglichkeiten und Wünschen kulturelle Darbietungen zu präsentieren. Dabei sind sie dank unserer föderalistischen Struktur nicht darauf angewiesen, mit einer Zentralbehörde zu verhandeln, sondern können — mit oder ohne Einschaltung kommerzieller Agenturen — mit den einzelnen Ländern, Städten und Gemeinden ihre Darbietungen absprechen. Völlig anders ist die Situation jedoch in den Ländern des Ostblocks, die mittels ihrer zentral gelenkten Behörden den gesamten Kulturaustausch kontrollieren und ideologisch sensitive Bereiche abschirmen. Die Bundesregierung hat sich von diesen Schwierigkeiten jedoch nicht abhalten lassen, sich immer wieder nachdrücklich um einen ausgeglicheneren Kulturaustausch, also eine stärkere Repräsentanz der Bundesrepublik Deutschland, auch in diesen Ländern zu bemühen. Ein Ergebnis unserer Bemühungen waren die sehr erfolgreichen Veranstaltungen in Polen (Theater- und Filmwoche im Januar 1979, Beteiligung am „Warschauer Herbst" 1979), Ungarn (Kulturwoche im Januar 1980) und Rumänien (Kulturtage im April 1980). Ich möchte Ihnen, Herr Kollege, versichern, daß sich die Bundesregierung auch weiterhin für die Verstärkung unserer kulturellen Darbietungen in den Ländern des Ostblocks einsetzen wird. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 22): Stimmt die Feststellung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 2. April 1980, aufgegriffen am 11. Mai 1980 von Radio DDR I, „Wir sind in der Bundesrepublik drauf und dran, die Klassiker der deutschen Literatur an die DDR zu verlieren"? Der von Ihnen zitierte Satz stammt aus einer Buchbesprechung von Walter Hinck über eine im Jahre 1979 in einem Stuttgarter Verlag erschienene Deutschen Literaturgeschichte. Die Bundesregierung betrachtet es nicht als ihre Aufgabe, Buchbesprechungen zu kommentieren. Sie tut das ihr Mögliche zur Wahrung unseres kulturellen Erbes, gerade auch hinsichtlich der Pflege der Klassiker. So z. B. zählen zu den Einrichtungen, die wegen ihrer gesamtstaatlichen kulturellen Bedeutung von ihr gefördert werden, das Frankfurter Freie Deutsche Hochstift mit dem Goethe-Museum und seinem Geburtshaus sowie das Schiller-Nationalmuseum in Marbach. Beide Einrichtungen werden jährlich von zahlreichen Besuchern aufgesucht und tragen durch ihre Jahrbücher dazu bei, das Verständnis für unsere Klassiker zu verbreiten und zu vertiefen. Im Lessingjahr 1979 hat die Bundesregierung anläßlich des 250. Geburtstags dieses Dichters dazu beigetragen, daß die das Wolfenbütteler Lessinghaus betreuende Herzog-August-Bibliothek des Landes Niedersachsen in drei Sonderschriften sichtbar machen konnte, welche Bedeutung Lessing für die deutsche Geistesgeschichte bis auf den heutigen Tag besitzt. Dargestellt wird in diesen Schriften auch, durch welche Aufführungen, Ausstellungen und sonstige Veranstaltungen Lessings gedacht wurde; hierzu gehört auch die Rede des Herrn Bundespräsidenten anläßlich des Festaktes in Wolfenbüttel am 19. Januar 1979. Zum Gedenken an Goethes 150. Todestag wird das Freie Deutsche Hochstift auf Veranlassung und mit Förderung durch die Bundesregierung im Jahre 1982 eine große Ausstellung im Wissenschaftszentrum in Bonn veranstalten. Im übrigen geht die Bundesregierung davon aus, daß die Kultusminister der Länder im Rahmen ihrer ausschließlichen Verantwortung dafür Sorge tragen, daß in den Schulen neben der zeitgenössischen Literatur auch die klassischen Werke behandelt werden. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weiskirch (Olpe) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 23, 24, 25 und 26): Sind der Bundesregierung Pressemeldungen bekannt, nach denen der Vorsitzende der schwedischen sozialdemokratischen Opposition und ehemalige Ministerpräsident Palme im Anschluß an ein „sozialdemokratisches Führungstreffen" in Hamburg, an dem auch Bundeskanzler Schmidt und der SPD-Vorsitzende Brandt sowie Bundeskanzler Kreis- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 17677* ky, Ministerpräsident Jörgensen und Hollands Sozialdemokratenchef den Uyl teilnahmen, überraschend nach Moskau gereist ist, um die Mitarbeit der Sowjetunion in einem internationalen Abrüstungskomitee zu gewinnen, in welcher Weise ist Bundeskanzler Schmidt oder die Bundesregierung am Zustandekommen dieser Moskaureise beteiligt, und haben sie auch der Reiseabsicht von Herrn Palme zugestimmt? Sind der Bundesregierung außerdem Pressemeldungen bekannt, nach denen Herr Palme — aus Moskau zurück — das positive Interesse der Sowjetunion an der Idee eines solchen Ausschusses bekundet hat. der seinen Hauptsitz in Wien erhalten. unter den Vorsitz von Herrn Palme gestellt werden und dessen Finanzierung aus unabhängigen Quellen erfolgen soll, und in welcher Form ist die Bundesregierung gegebenenfalls an der Vorbereitung und Durchführung dieses „Abrüstungskomitees" beteiligt? Ist der Bundesregierung bekannt, wer zu diesem Treffen, das im Privathaus von Bundeskanzler Schmidt in Hamburg stattgefunden hat, eingeladen hat, und kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob eine derartig wichtige Initiative zuvor mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesverteidigungsministerium als den zuständigen Ressorts abgestimmt worden ist? Hat Bundeskanzler Schmidt die Vereinigten Staaten oder andere westliche Bündnispartner von der Absicht des .sozialdemokratischen Führungskreises", Herrn Palme nach Moskau zu schicken, in Kenntnis gesetzt, oder hat auf andere Weise eine Abstimmung innerhalb des westlichen Bündnisses vor dieser Moskaureise stattgefunden? Zu Frage 23: Der Bundesregierung sind die Pressemeldungen über die Reise des Vorsitzenden der schwedischen sozialdemokratischen Partei, Olof Palme, nach Moskau bekannt. Der Bundeskanzler oder die Bundesregierung sind am Zustandekommen der Reise nicht beteiligt Zu Frage 24: Der Bundesregierung ist bekannt, daß Herr Palme seit einiger Zeit um die Bildung einer unabhängigen internationalen Kommission für Abrüstung bemüht ist, und zu diesem Zwecke Gespräche mit verschiedenen Stellen führte. Die Bundesregierung hat sich an diesen Vorbereitungen nicht beteiligt. Zu Frage 25: Bei dem Treffen in Hamburg handelte es sich um ein Gespräch, zu dem Herr Willy Brandt als Vorsitzender der Sozialistischen Internationale aus Anlaß des Besuchs von Bundeskanzler Kreisky in der Bundesrepublik Deutschland einige Vizepräsidenten der Sozialistischen Internationale und weitere Parteiführer in das Gästehaus des Hamburger Senats eingeladen hatte. Bei dieser Gelegenheit hat Herr Palme den Anwesenden seine Absicht bekannt gegeben, nach Moskau zu fahren. Diese Mitteilung ist zur Kenntnis genommen worden. Es schloß sich ein privates Abendessen im Hause des Bundeskanzlers an. Zu Frage 26: Da Herr Palme die Reise nach Moskau aus eigenem Antrieb und nicht auf Veranlassung der anwesenden Parteiführer unternahm, bestand für den Bundeskanzler kein Anlaß, das Vorhaben von Herrn Palme mit den anderen Regierungen des westlichen Bündnisses abzustimmen. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 27): Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, wonach in Afghanistan seit graumer Zeit militärische und zivile Berater aus der DDR eingesetzt sind, diese zum großen Teil dem Ost-Berliner Ministerium für Staatssicherheit angehören und u. a. mit dem Aufbau eines Staatssicherheitsdienstes in Afghanistan befaßt sind? Der Bundesregierung liegen keine Hinweise dafür vor, daß in Afghanistan militärische oder zivile Berater aus der DDR eingesetzt werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/4023 Frage 28): Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob in Ägypten Christen, gegebenenfalls nur bestimmte Glaubensrichtungen, verfolgt werden, und welchen Einfluß hat das auf die Praxis der Asylgewährung? Wie das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf mitteilt, begründet ein Teil der Asylbewerber aus Ägypten ihre Asylanträge mit Furcht vor politischer Verfolgung wegen ihrer christlichen Religionszugehörigkeit Dabei handele es sich fast ausschließlich um koptische Christen. In keinem dieser Fälle sei bisher eine Anerkennung als Asylberechtigter erfolgt Da Asylanträge vom Bundesamt nur nach der Staatsangehörigkeit, nicht jedoch nach den geltend gemachten Asylgründen aufgeschlüsselt werden, sind genauere Angaben nicht möglich. Ob diese Asylbewerber in Ägypten wegen ihrer christlichen Religion staatliche Verfolgung zu befürchten haben, muß von den hierzu zuständigen, weisungsunabhängigen Ausschüssen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge entschieden werden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pawelczyk (SPD) (Drucksache 8/4023 Fragen 29 und 30): Ist der Bundesregierung bekannt, das Bundesbedienstete — insbesondere Soldaten — durch das Bundesumzugskostengesetz häufig gezwungen sind bei Versetzungen in ungünstige — z. B. mit ungeeigneten Schulen ausgestattete — Wohnorte zu ziehen, weil ihnen Umzugskosten nur bis zu einer bestimmten Entfernung der Wohnung von der Gemeindegrenze des künftigen Dienstorts erstattet werden können? Ist die Bundesregierung bereit zu erwägen, ob die genannte Regelung gemäß Bundesumzugskostengesetz in begründeten Einzelfällen flexibler gehandhabt werden kann, indem besondere familiäre Verhältnisse und Bedürfnisse künftig stärker berücksichtigt werden? Zu Frage 29: Umzugskostenvergütung wird für Umzüge gewährt, die aus Anlaß der Versetzung an einen anderen Ort als den bisherigen Dienst- oder Wohnort durchgeführt werden. Die amtliche Begründung zu § 2 Abs. 2 des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) setzt dabei voraus, daß der neue Wohnort in einem räumlichen Zusammenhang mit dem neuen Dienstort steht und der Bedienstete den Wohnort so wählt, daß er in der ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt ist Damit gilt auch umzugskostenrechtlich die allgemeine 17678* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 Vorschrift des § 74 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes über die eingeschränkte Residenzpflicht. Bei Anwendung dieser Regelung ist zu berücksichtigen, daß umzugskostenrechtlich zum neuen Dienstort auch sein Einzugsgebiet gehört. Einzugsgebiet ist das Gebiet, in dem sich Wohnungen befinden, die auf einer üblicherweise befahrenen Strecke nicht mehr als 20 km von der Gemeindegrenze des Dienstortes entfernt liegen (§ 2 Abs. 6 BUKG). Bei einem Umzug in sein Einzugsgebiet ist somit der räumliche Zusammenhang mit dem Dienstort in jedem Falle gewahrt. Wenn die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Dienstgeschäfte gewährleistet ist, kann auch eine außerhalb des Einzugsgebiets liegende Wohnung berücksichtigt werden. Zu Frage 30: Die geltende Regelung ist genügend flexibel, um im Rahmen des dienstlich Vertretbaren auch besonderen familiären Verhältnissen und Bedürfnissen Rechnung tragen zu können. Auch in dem von Ihnen erwähnten Falle der Schulausbildung dürfte es regelmäßig möglich sein, einen umzugskostenrechtlich berücksichtigungsfähigen Wohnort zu finden, an dem oder von dem aus das Kind eine geeignete Schule besuchen kann. Bei der Wahl eines solchen Wohnortes kann nicht außer Betracht bleiben, daß die Schulausbildung eines Kindes in einer höheren Schule nach § 2 Abs. 3 Nummer 5 Buchstabe b BUKG ein besonderer Versetzungsgrund sein kann. Falls Ihnen ein Einzelfall bekannt ist, in dem die Frage des räumlichen Zusammenhangs zwischen Dienstort und Wohnort zu einer unbilligen Härte geführt hat, wäre ich für Mitteilung des Sachverhaltes dankbar. Ich wäre dann gerne bereit, die Angelegenheit zu prüfen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 31 und 32): Sind Informationen zutreffend, daß eine Arbeitsgruppe beim Umweltbundesamt einen Großversuch in Berlin mit einem umweltfreundlicheren Streusalz vorbereitet? Wer ist gegebenenfalls an diesem Großversuch beteiligt, und welche Zielsetzungen verfolgt er? Zu Frage 31: Die Informationen sind zutreffend. Zu Frage 32: Die Arbeitsgruppe beim Umweltbundesamt, die den Großversuch geplant und vorbereitet hat, besteht aus Vertretern des Umweltbundesamtes, des ADAC, des Bundesministers für Verkehr, der Bundesanstalt für Straßenwesen; des Berliner Senators für Bau- und Wohnungswesen, des Senators für Wirtschaft und Verkehr, des Senators für Gesundheit und Umweltschutz, der Berliner Stadtreinigung, der Biologischen Bundesanstalt, der Bundesanstalt für Materialprüfung, des Instituts für Unfallforschung an der TU Berlin und des Verbandes der Automobilindustrie. Außerdem hat sich neuerdings auch die Stadt Frankfurt dieser Arbeitsgruppe angeschlossen. Ziel des Großversuches ist es, die bekannten Umweltschäden, die durch den Einsatz des herkömmlichen Streusalzes an Straßenbäumen und anderen Pflanzen sowie an Verkehrsbauten und Kraftfahrzeugen verursacht werden, zu verringern. Das einzusetzende alternative Auftaumittel besteht aus einer Mischung von 80 % Kochsalz (NaCl) und 20 % Kalziumchlorid (CaCl2) und weist gegenüber dem bislang verwendeten nahezu reinem Kochsalz eine höhere Wirksamkeit auf. Dadurch läßt sich die Einsatzmenge pro Quadratmeter voraussichtlich erheblich verringern. Nach dem gegenwärtigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse dürften damit die Umweltbelastungen deutlich verringert werden. Für den Großversuch ist eine Gesamtstrecke von 75 km Stadtstraßen in Berlin vorgesehen. Die alternative Tausalzstreuung soll in den Wintern 1980/81 und 1981/82 durchgeführt werden. Die Untersuchungen werden sich auf Vegetation und Böden auf bepflanzten Mittelstreifen beziehen, wobei angrenzende Straßen, die mit herkömmlichem Tausalz behandelt werden, zu Vergleichszwecken untersucht werden. An einzelnen Standorten sind Neu- und Ergänzungspflanzungen vorgesehen, wobei Gehölze verschiedener Salzempfindlichkeit gepflanzt werden. Ein weiterer Versuchtsteil wird die Untersuchung der Wirkung von Tausalz auf Materialien, insbesondere auf Brückenstahlbeton umfassen. Spezielle Beton-Probekörper sollen sowohl auf Straßenabschnitten als auch unter Laborbedingungen mit beiden Tausalzen behandelt werden, um Rückschlüsse auf die unterschiedliche Beanspruchung ziehen zu können. Der ADAC wird die verkehrsbezogenen und fahrzeugtechnischen Untersuchungen, die z. T. von der Fahrzeugindustrie durchgeführt werden, koordinieren. Die Ergebnisse des dreijährigen Großversuchs, dessen Gesamtkosten sich auf 1,3 Millionen DM belaufen, sollen Schlußfolgerungen für die Praxis des Winterdienstes ermöglichen und in die entsprechende Gesetzgebung einfließen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 33 und 34): Trifft es zu, daß das Bundesinnenministerium entgegen der Auffassung des wissenschaftlichen Beirats und des Bundesausschusses Bildung und Wissenschaft des Deutschen Sportbundes empfiehlt, daß eine Delegation aus der Bundesrepublik Deutschland an dem aus Anlaß der Olympischen Spiele in Moskau stattfindenden Weltkongreß der Sportwissenschaft in Tiflis teilnehmen soll? Halt die Bundesregierung dies gegebenenfalls für vereinbar mit ihrem Beschluß vom 22. April 1980 und der Empfehlung des Deutschen Bundestages vom 23. April 1980 bezüglich einer deutschen Teilnahme an den XXII. Olympischen Spielen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 17679* Zu Frage 33: Eine Empfehlung des Bundesministeriums des Innern, daß eine Delegation aus der Bundesrepublik Deutschland an dem vom 10. bis 16. Juli 1980 in Tiflis stattfindenden Weltkongreß für Sportwissenschaft teilnehmen soll, gibt es nicht. Der Bundesminister des Innern hat lediglich einem Sportwissenschaftler, der zum Hauptreferenten für Medizin und zum Tagungspräsidenten gewählt worden ist, auf Anfrage mitgeteilt, daß gegen seine Teilnahme an dem Weltkongreß keine Bedenken bestünden, ein Besuch der Olympischen Spiele im Anschluß an den Kongreß aber nicht für wünschenswert gehalten werde. Die Bundesregierung hält die Teilnahme eines deutschen Sportwissenschaftlers am Weltkongreß unter den in diesem Fall gegebenen besonderen Umständen für vertretbar, damit die internationalen Kontakte auf dem Gebiet der Sportwissenschaft nicht über das unbedingt notwendige Maß hinaus zum Erliegen kommen. Zu Frage 34: Der Kongreß steht nicht in unmittelbarem thematischen, zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit den Olympischen Spielen, so daß sich der Beschluß der Bundesregierung und die Empfehlung des Deutschen Bundestages vom 23. April 1980, keine Mannschaft oder einzelne Sportler zu den Olympischen Spielen 1980 in Moskau und Tallin zu entsenden, nicht hierauf beziehen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Besch (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 35): Wieviel und welche Dienststellen des Bundes befanden sich 1970 und 1980 im Landesteil Schleswig? Angaben der von Ihnen genannten Art werden — zumal in der erbetenen Detaillierung — im Bundesbereich nicht zentral erfaßt. Das Statistische Bundesamt erfaßte 1969 und dann ab 1972 in zweijährigem Turnus lediglich die Zahl der Bediensteten bei Bundesbehörden — einschließlich der Zivilbediensteten der Bundeswehr — sowie bei Bundesbahn und Bundespost, daneben auch die Zahl der Bediensteten der Bundesanstalt für Arbeit und seit 1974 auch die der Sozialversicherungsträger, jeweils für den Bereich der einzelnen Stadt- und Landkreise. Die letzte Erfassung erfolgte zum 30. Juni 1978. Die Angaben für 1980 werden erst im Herbst 1980 vorliegen. Das Statistische Bundesamt hat für das Jahr 1978 im Wege einer Sonderauswertung Zahl und Art der Bundesdienststellen (ohne Bundesbahn, Bundespost, Bundesanstalt für Arbeit und Sozialversicherungsträger) in dem von Ihnen genannten Raum (Kreise Flensburg, Nordfriesland und Schleswig sowie Stadt Flensburg) wie folgt ermittelt: im Bereich Dienststellen der Grenzschutzverwaltung 4 der Beschaffungsstelle des BMI 1 im Bereich Dienststellen des Umweltbundesamtes 1 des Bundesamtes für Zivilschutz 1 der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nord 2 des Kraftfahrtbundesamts 1 des Deutschen Wetterdienstes 1 der Biologischen Anstalt Helgoland 1 der OFD Kiel 4 zusammen: 16 Die Zahl der Vollbeschäftigten betrug in dem genannten Raum 1972 1978 bei den Bundesbehörden *) 9 812 9 499 bei der Bundesbahn 2 311 1 923 bei der Bundespost 2 813 2 734 bei der Bundesanstalt für Arbeit 228 299 bei den Sozialversicherungsträgern (unter Bundesaufsicht) 143**) 147 Darüber hinaus gab es — 1978 erstmals in der Kreisgliederung erfaßt — im Bereich der Bundesbehörden 333, bei der Bundesbahn 13 und bei der Bundespost 247 Teilzeitbeschäftigte. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/4023 Fragen 36 und 37): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung angesichts der zunehmenden militanten Aktivitäten türkischer rechtsextremer Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland? Warum hat es die Bundesregierung bisher unterlassen, die „Türkischen nationalen Kulturvereine" und die „Türkischen Idealistenvereine" entsprechend § 3 des Vereinsgesetzes zu verbieten, obwohl bekannt ist, daß hinter diesen Vereinen die rechtsextreme „Partei der nationalen Bewegung (MPH)" und ihre Jugendorganisation „Graue Wölfe„ stehen, die diese Vereine und ihre Veranstaltungen zur Indoktrination und Einschüchterung türkischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland benutzen? Die Ereignisse in Berlin, wo am 5. Januar 1980 ein Angehöriger einer türkischen linksextremistischen Organisation den Tod fand, und in Reutlingen, wo am 3. Mai 1980 ein dem rechtsextremistisch/extrem nationalistischen Lager zuzurechnender Türke getötet wurde, sind Hinweise darauf, daß die Auseinandersetzungen zwischen politisch rivalisierenden türkischen Gruppierungen zunehmend auch zu schweren Gewaltaktionen führen. Diese Entwicklung bestätigt die Richtigkeit der Maßnahmen der Bundesregierung, die die für die Durchführung polizei-, straf- und ausländerrechtlicher Maßnahmen zuständigen Bundesländer um Ausschöpfung aller rechtlichen Maßnahmen gebeten hat, die geeignet sind, einer weiteren Eskalation entgegenzuwirken. Wie Sie wissen, vertritt die Bundesregierung grundsätzlich die Auffassung, daß sie sich an der öffentlichen Diskussion über eventuelle Verbotsmaßnahmen gegen extremistische Gruppierungen nicht beteiligen sollte. *) ohne Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes **) Angaben für 1974. 17680* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 38): Wie groß ist die Entfernung vom neuen Standort der Grenzkontrollstelle Herleshausen an der hessisch-thüringischen Zonengrenze bis zum Gebiet der DDR, und wie soll künftig die grenzpolizeiliche Kontrolle für den Bereich zwischen Kontrollstelle und Demarkationslinie durchgeführt werden? Die Entfernung zwischen der künftigen Grenzkontrollstelle Herleshausen und der Grenze zur DDR beträgt ca. 1 600 m. Auf dieser Strecke sind keine Abfahrten vorgesehen, so daß die aus der DDR einfahrenden Kraftfahrzeuge die Autobahn vor der Grenzkontrollstelle nicht verlassen können. Um zu verhindern, daß Reisende die grenzpolizeiliche Kontrolle zu Fuß umgehen, wird dieser Autobahnabschnitt vom Grenzaufsichtsdienst überwacht werden. Anlage 25 Antwort . des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 39 und 40): Trifft es zu, daß Bewerber für den Bundesgrenzschutz von der Abgabe ihrer Bewerbungsunterlagen bis zur Einstellung durchschnittlich zehn Monate warten müssen, und hält die Bundesregierung gegebenenfalls diese Dauer für vertretbar? Trifft es zu, daß die Stellen des gehobenen Polizeivollzugsdienstes (ohne Bundesinnenministerium, einschließlich des Grenzschutzeinzeldienstes) 1979 nur zu 60 v.H. der Sollstärke besetzt waren, und worauf führt die Bundesregierung dies gegebenenfalls zurück? Zu Frage 39: Der Zeitraum zwischen der Abgabe der Bewerbungsunterlagen und der Einstellung des für tauglich und geeignet befundenen Bewerbers in den Bundesgrenzschutz beträgt im allgemeinen 4 bis 6 Monate. Er vergrößert sich teilweise erheblich, wenn die für die Einstellung erforderlichen Voraussetzungen (vorgeschriebener Bildungsabschluß, Polizeidiensttauglichkeit usw.) noch nicht erfüllt sind. Im einzelnen ist zwischen den nachfolgend aufgeführten Fällen zu unterscheiden: a) Bei Bewerbern, die zum Zeitpunkt der Bewerbung bzw. des Eignungsauswahlverfahrens bereits alle Voraussetzungen für die Einstellung in den Bundesgrenzschutz erfüllen, beträgt die durchschnittliche Wartezeit höchstens 3 Monate. b) Bei unvollständigen Bewerbungsunterlagen wird die Bearbeitung durch notwendige Rückfragen, ggf. auch durch die ergänzende Anforderung von Akten anderer Behörden zwangsläufig verzögert; das gleiche gilt, wenn die Feststellung der Polizeidiensttauglichkeit erst nach dem Eingang einer fachärztlichen Stellungnahme möglich ist c) Bei der Masse der Bewerber für den Bundesgrenzschutz handelt es sich jedoch um Realschüler, die ihre Bewerbung häufig bereits zu Beginn des letzten Schuljahres abgeben, obwohl sie den vorgeschriebenen Schulabschluß erst nach Beendigung des 10. Schuljahres erwerben. Diese Bewerber werden bereits frühzeitig (ab September/Oktober) zum Eignungsauswahlverfahren eingeladen, um den erfahrungsgemäß starken Bewerberandrang in den Wintermonaten bewältigen zu können. Diese frühe Prüfung erfolgt weiterhin, um dem Bewerber rechtzeitig einen Ausbildungsplatz zu sichern bzw. ihm frühzeitig zu eröffnen, daß er für eine Einstellung in den Bundesgrenzschutz nicht in Frage kommt, damit er sich anderweitig um einen Ausbildungsplatz bemühen kann. Aus diesen Gründen ergibt sich für diese Bewerber in der Regel eine Wartezeit von etwa 10 bis 12 Monaten bis zum frühestmöglichen Einstellungstermin (August oder November des folgenden Jahres); der voraussichtliche Einstellungstermin wird dem Bewerber jedoch rechtzeitig mitgeteilt Die Verzögerung der Einstellung bzw. der Wartezeit wird in diesen Fällen allein durch in der Person des Bewerbers liegende Gründe verursacht und ist vom Dienstherrn daher nicht zu vertreten. d) Längere Wartezeiten mußten bisher lediglich in einem der fünf Grenzschutzkommandos in Kauf genommen werden. Sie wurden durch ein überdurchschnittlich starkes Bewerberaufkommen verursacht. Durch geeignete organisatorische Maßnahmen konnten diese Wartezeiten jedoch inzwischen auf einen angemessenen Zeitraum herabgesetzt werden. Zu Frage 40: Am 31. Dezember 1979 standen dem Bundesgrenzschutz (ohne BMI einschl. GSE) 1 225 Planstellen für Beamte des gehobenen Polizeivollzugsdienstes zur Verfügung. Diese Planstellen waren mit 951 Beamten A 77,6 % besetzt Davon waren 736 60,0 % Beamte des gehobenen Polizeivollzugsdienstes und 215 17,6 % Verwaltungsbeamte des gehobenen Dienstes im Bereich des GSE (= 18) und Unterführer im BGS der Spitzenämter A 9m und A 10 (Polizeihauptmeister, Stabs- und Oberstabsmeister im BGS) (= 197). Die Planstellen waren demnach zu mehr als drei Vierteln besetzt Die genannten Verwaltungsbeamten und Unterführer üben ihre früheren Funktionen weiter aus, die erst als Folge des Gesetzes über die Personalstruktur des BGS (BGSPersG) nach dem 30. Juni 1976 in den gehobenen Polizeivollzugsdienst überführt worden sind. Eine Besetzung dieser Planstellen mit Polizeivollzugsbeamten des gehobenen Dienstes ist nur jeweils dann möglich, wenn ein Stelleninhaber ausscheidet Diese Entwicklung wird sich noch mehr als 25 Jahre hinziehen; der letzte Oberstabsmeister im BGS tritt erst im Jahre 2008 in den Ruhestand. Die verbleibenden 274 (1 225 Soll - 951 Ist) Planstellen waren entweder bereits in der Vergangenheit nicht besetzt oder sind durch die Haushaltsge- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 17681* setze 1978 und 1979 im Rahmen der vom Deutschen Bundestag beschlossenen ,Ausbauplanung Innere Sicherheit" zugewiesen worden. Soweit Stellen unbesetzt waren, ist dies noch eine Folge der auch für GS-Offiziere begrenzten Dienstzeiten gem. § 8 BPolBG (a. F.) vor Inkrafttreten des BGSPersG und der damit verbundenen hohen Fluktuationsrate. Neu zugewiesene Stellen können erst im dritten Jahr nach ihrer Zuweisung mit ausgebildeten Beamten des gehobenen Polizeivollzugsdienstes im BGS besetzt werden. Ursächlich hierfür ist neben dem Verlauf für Werbung und Einstellung die dreijährige Dauer des Vorbereitungsdienstes. Zur Zeit befinden sich mehr als 300 Beamte im Vorbereitungsdienst, die überwiegend auf den genannten „unbesetzten" Planstellen geführt werden. Mit dem vollständigen Abbau des noch bestehenden Personalfehls im gehobenen PVD des BGS kann daher in absehbarer Zeit gerechnet werden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 41): Zu welchem Zeitpunkt erhielt die Bundesregierung Kenntnis von dem Brief, den der SPD-Bundesgeschäftsführer Egon Bahr an Willi Weyer, Präsident des Deutschen Sportbunds und Mitglied des Nationalen Olympischen Komitees, schrieb und der auf der Vollversammlung des Nationalen Olympischen Komitees am 15. Mai 1980 verlesen worden ist? Herr Bundesminister Baum wurde am Nachmittag des 14. Mai 1980 nach dem Empfang der Mitglieder des Nationalen Olympischen Komitees für Deutschland durch den Herrn Bundespräsidenten vom Präsidenten des Deutschen Sportbundes, Herrn Dr. h. c. Willi Weyer, von Existenz und Inhalt des genannten Briefes unterrichtet Zu diesem Zeitpunkt war der Brief dem Präsidenten des Deutschen Sportbundes selbst noch nicht zugegangen; ihm war der Inhalt des Briefes lediglich über die nachrichtlich beteiligten Empfänger bekannt Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/4023 Fragen 42 und 43): Wie groß ist nach Informationen der Bundesregierung der Anteil der jugendlichen Strafgefangenen, die weder Haupschul- noch Sonderschulabschluß haben, und wie groß ist der Anteil derer, die einen Schulabschluß während ihrer Inhaftierung erreichen? Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der hohen Rückfallquote gerade jugendlicher Straftäter und nicht vorhandenen Schul- und Ausbildungsabschlüssen, und wie gedenkt sie künftig im Bildungsbereich bessere Voraussetzungen zu schaffen, die eine Eingliederung von jungen Straftätern in die Gesellschaft erst ermöglichen? Zu Frage 42: Genaue Zahlen über den Anteil der jugendlichen Strafgefangenen, die ihre bisherige schulische oder berufliche Ausbildung nicht zu Ende geführt haben, liegen der Bundesregierung nicht vor. Er ist jedoch mit Sicherheit weit überdurchschnittlich hoch. Einzelangaben, die von den für den Vollzug der Jugendstrafe zuständigen Landesjustizverwaltungen aus ihrem Geschäftsbereich gelegentlich veröffentlicht werden, lassen einen geschlossenen Überblick nicht zu. Dies gilt auch für den zweiten Teil der Frage. Zu Frage 43: Die Vermittlung von schulischer und beruflicher Bildung ist eine wichtige Aufgabe für den Jugendstrafvollzug. Aus Veröffentlichungen und Mitteilungen der Landesjustizverwaltungen sowie aus wissenschaftlichen Untersuchungen geht hervor, daß Jugendkriminalität unverhältnismäßig häufig mit Mißerfolgen im Bildungsbereich einhergeht. Auch unabhängig davon darf der Vollzug einer Jugendstrafe nicht zu einer für die Bildung, Ausbildung und Fortbildung der Jugendlichen verlorenen Zeit werden. Vielmehr muß jeder junge Gefangene nach seiner Eignung die Chance haben, an schulischer oder beruflicher Bildung oder an arbeitspädagogischen Maßnahmen teilzunehmen. Besondere Bedeutung kommt dabei der Motivation junger Gefangener für ihre Ausbildung zu. Nicht selten bilden frühere Mißerfolge nur schwer zu behebende Hemmnisse. Berichte der Landesjustizverwaltungen lassen erkennen, daß der Umfang der bildenden Maßnahmen im Jugendstrafvollzug in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat und daß die für den Jugendstrafvollzug zuständigen Stellen der Länder in der schulischen und beruflichen Bildung junger Gefangener eine zunehmend wichtige Aufgabe sehen. Die Bundesregierung wird der Fortentwicklung in diesem Bereich im Zusammenhang mit den laufenden Arbeiten für eine gesetzliche Regelung des Jugendstrafvollzuges den gebührenden Rang einräumen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 8/4023 Frage 44): Ist der Bundesregierung bekannt, welche der vorgesehenen 17 Verwaltungsgerichte in den Bundesländern, die ab 1. Januar 1980 in Asylverfahren zuständig sind, ihre Tätigkeit aufgenommen haben, und in welchem Umfang bei diesen Gerichten Asylverfahren anhängig sind? Alle Verwaltungsgerichte, die seit dem 1. Januar 1980 für die Bearbeitung der Asylverfahren zuständig sind, haben ihre Tätigkeit aufgenommen. In der Zeit vom 1. Januar bis 30. April 1980 sind bei den Verwaltungsgerichten der Länder insgesamt 8 640 Klagen in Asylverfahren eingegangen und 3 487 Klagen durch Urteil oder auf andere Weise erledigt worden. In dieser Zahl sind 3 168 Erledigungen bei dem Verwaltungsgericht Ansbach enthalten, die zum ganz überwiegenden Teil vor dem 1. Januar 1980 anhängig gewordene Verfahren betreffen. In Bayern und Nordrhein-Westfalen ist eine Aufgliederung der Verfahren nach Art der Erledigung 17682* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 nicht möglich. In den übrigen Bundesländern wurden 72 Verfahren durch Urteil erledigt. Als offensichtlich unbegründet wurden in diesen Ländern 43 Klagen zurückgewiesen (60 %), in Bayern etwa 63 der erledigten Verfahren. In Nordrhein-Westfalen wurden insgesamt weitere 48 Klagen als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen. Am 30. April waren 25 606 Klagen in Asylsachen bei den Verwaltungsgerichten anhängig. Die Anzahl der bei den Verwaltungsgerichten der einzelnen Bundesländer eingegangenen und erledigten Klageverfahren ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Tabelle. Anzahl der bei den Verwaltungsgerichten I. Instanz eingegangenen und erledigten Klagen in Asylsachen in der Zeit vom 1. 1. bis 30. 4. 1980 Eingänge Erledg davon durch Klage ist als offensichtLich unbegründet zurückgewiesen Urteil Baden-Württemberg 1 474 95 48 20 Bayern 1 475 3 168 nicht in ca. 63 % bekannt der erledigten Verfahren Berlin 277 24 7 7 Bremen 81 0 0 0 Hamburg 283 3 0 0 Hessen 1 278 13 5 5 Niedersachsen 761 24 5 5 Nordrhein- Westfalen 2 153 139 nicht 48 bekannt Rheinland-Pfalz 566 5 0 0 Saarland 152 14 7 6 Schleswig-Holstein 140 2 0 0 Bundesgebiet 8 640 3 487 72 91 ohne ohne Bayern und Bayern Nordrhein- Westfalen Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 45): Ist die Bundesregierung bereit, an die zum Truppenübungsplatz Baumholder gehörende bundeseigene Kläranlage zu deren Auslastung, was wiederum eine Voraussetzung für deren Funktionsfähigkeit wäre, die Gemeinde Reichenbach anzuschließen und dabei im Sinne eines gewissen Ausgleichs für hinzunehmende Lärm- und Militärverkehrsbelästigungen dieser Anliegergemeinde die an sich zu fordernde Anschlußgebühr zu erlassen und lediglich eine Nutzungsgebühr zu erheben? Die Kläranlage Aulenbach steht in der Verwaltung des zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen gehörenden Gutsbezirks Baumholder. Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes „gemeindefreies Gebiet". Nach der Landesverordnung über den Gutsbezirk Baumholder vom 27. Februar 1974 (GVBl. S. 104) hat dieser grundsätzlich die Stellung einer verbandsfreien Gemeinde. Dem Gutsbezirk, der in seinem Bereich sämtliche kommunalen Aufgaben wahrnimmt, stehen zur Erfüllung dieser Aufgaben alle Einnahmen zu, die in einem Gemeindegebiet der Gemeinde zufließen. Er stellt wie jede andere Gemeinde einen Haushalt auf, der von der zuständigen kommunalen Aufsichtsbehörde genehmigt wird. Im Hinblick auf die dargelegte Gleichstellung des Gutsbezirks Baumholder mit den Gemeinden kann der von Ihnen angeregte Erlaß des einmaligen Anschlußbeitrags zugunsten der Ortsgemeinde Reichenbach schon aus grundsätzlichen Erwägungen nicht in Betracht gezogen werden. Gegen den Anschluß selbst bestehen dagegen keine Bedenken. Ein Erlaß des Anschlußbeitrags ist aber auch unter dem Gesichtspunkt eines Ausgleichs für vom Truppenübungsplatz Baumholder ausgehende Lärm- und Militärverkehrsbelästigungen nicht zu rechtfertigen. Belästigungen dieser Art sind in gewissem Umfang unvermeidlich. Sie treffen eine Vielzahl von Randgemeinden in vergleichbarer Situation. Allein an den Truppenübungsplatz Baumholder grenzen außer Reichenbach sieben weitere Ortsgemeinden sowie die Stadt Idar-Oberstein. Es erschiene nicht sachgerecht, einer einzelnen Gemeinde einen besonderen finanziellen Vorteil gegenüber anderen Gemeinden einzuräumen. Im übrigen trifft die in Ihrer Frage enthaltene Feststellung, der Anschluß der Gemeinde Reichenbach sei eine Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit der bundeseigenen Kläranlage, nicht zu. Die Kapazität der Anlage reicht zwar für einen Anschluß der Gemeinde aus, ihre Funktionsfähigkeit ist aber bereits jetzt in vollem Umfang gewährleistet. Der Vollständigkeit halber darf ich darauf hinweisen, daß die Kosten für den Ausbau der Kanalisation der Ortsgemeinde Reichenbach einschließlich des einmalig zu zahlenden Anschlußbeitrags vom Land Rheinland-Pfalz mit etwa 70 v. H. bezuschußt werden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/4023 Fragen 46, 47 und 48): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 17683* Welche im Stadtgebiet von München gelegenen Bundesgrundstücke sind seit 1970 zu welchem Preis (Quadratmeterpreis und Gesamtpreis) verkauft worden? An wen und mit welchen Auflagen über die künftige bauliche Nutzung sind diese Grundstücke verkauft worden? Wie groß ist der im Stadtgebiet von München gelegene Besitz des Bundes an unbebauten oder mit abbruchwürdigen Gebäuden bebauten Grundstücken, und unter welchen Bedingungen ist der Bund bereit, solche Grundstücke zum Zwecke des sozialen Wohnungsbaus an private oder genossenschaftliche Bauträger zu veräußern? 1. Der Grundbesitz des Bundes im Stadtgebiet von München wird ganz überwiegend für Ressortzwecke — insbesondere des Bundesministeriums der Verteidigung — verwendet (sog. Verwaltungsgrundvermögen). Im sog. Allgemeinen Grundvermögen (Liegenschaften, die für Verwaltungszwecke nicht genutzt werden) befinden sich unbebaute oder mit abbruchwürdigen Gebäuden bebaute Grundstücke in einer Gesamtgröße von rd. 68 ha, davon rd. 30 ha an der Heidemannstraße, etwa 10 ha an der Neuherbergstraße und rd. 16 ha im Bereich des ehemaligen Alabama-Depots. Der Bund ist grundsätzlich bereit, seinen entbehrlichen Grundbesitz zu veräußern, insbesondere auch für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus. Soweit Interessen der Landeshauptstadt München, die vorrangig berücksichtigt werden, nicht entgegenstehen, kann Wohnbaugelände auch an private oder genossenschaftliche Bauträger verkauft werden. Der Verkauf erfolgt zum jeweiligen Verkehrswert, auf den ein Preisnachlaß nach dem Grundstücksverbilligungsgesetz gewährt wird, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. 2. Seit 1970 hat der Bund im Stadtgebiet von München insgesamt 28 Grundstücke auf der Grundlage des jeweiligen Verkehrswertes veräußert; soweit die Voraussetzungen erfüllt waren, wurde nach Maßgabe des Grundstücksverbilligungsgesetzes ein Preisnachlaß gewährt. 3. Von diesen 28 Grundstücken hat die Landeshauptstadt München 11 erworben, insbesondere für Verkehrsanlagen. Weitere 13 Grundstücke, die in Waldperlach liegen, wurden zur Wohnbebauung an Angehörige des Europäischen Patentamtes verkauft. Im Hinblick auf die Olympischen Sommerspiele 1972 wurden Grundstücke zur Errichtung des Dorfes der Männer an drei Bauträger übereignet; nach der Olympiade sind die Wohnungen veräußert bzw. vermietet worden. Soweit nach Maßgabe des Grundstücksverbilligungsgesetzes ein Preisnachlaß gewährt wurde, hat der Bund die zweckentsprechende Verwendung der Verkaufsflächen durch Vereinbarung eines Wiederkaufsrechtes bzw. einer Vertragsstrafe gesichert. Bei den im Rahmen der Olympischen Spiele München 1972 an private Bauträger veräußerten Flächen war vertraglich sichergestellt worden, daß bei der Weiterveräußerung bzw. Weitervermietung bestimmte Sätze nicht überschritten wurden. Nähere Angaben über die einzelnen Kaufverträge (Grundstücke, Lage, Größe, Preis, Erwerber, Nutzung, Auflagen) würden den Rahmen dieser Antwort sprengen. Sofern Sie über Einzelheiten unterrichtet werden möchten, bin ich bereit, Ihnen weitere Auskünfte zu erteilen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 49): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Bundesfinanzhofs, nach der die erhöhte Abschreibungsmöglichkeit nach § 7b des Einkommensteuergesetzes nur für ein Objekt in Anspruch genommen werden kann? Seit 1965 kann jeder Steuerpflichtige die erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG nur für ein Einfamilienhaus oder für ein Zweifamilienhaus oder für eine Eigentumswohnung oder für den Ausbau oder die Erweiterung eines dieser Objekte in Anspruch nehmen. Der Bundesfinanzhof hat in mehreren, kürzlich ergangenen Urteilen, die in der Tagespresse ausführlich wiedergegeben worden sind, diese Regelung auf die ihm zur Entscheidung vorgelegten Sachverhalte angewandt. Die Objektbegrenzung ist im Gesetz über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude vom 11. Juli 1977 etwas gelockert worden. Der Gesetzgeber folgte damit einem Vorschlag der Bundesregierung und ermöglichte Steuerpflichtigen, die die erhöhten Absetzungen bei ihrem Haus nicht ausnutzen können, weil sie es etwa vor Ablauf des achtjährigen Begünstigungszeitraums veräußern, die Fortführung der Abschreibungsvergünstigung für die Restzeit des Begünstigungszeitraums bei einem weiteren Objekt. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, aus den Urteilen des Bundesfinanzhofs Konsequenzen zu ziehen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ritz (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 50 und 51): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der gegenwärtige Nordhorner Grenzübergang Frensdorferhaar den Anforderungen eines leistungsfähigen Zollabfertigungsbebäudes nicht mehr genügt? Welche Planungen bestehen bei der Bundesregierung zur beschleunigten Verbesserung der unzulänglichen räumlichen Bedingungen bei dem Abfertigungsgebäude des Zollamts Grenzübergangsstelle Frensdorferhaar? Die Zollabfertigungsanlagen beim Grenzübergang Nordhorn-Frensdorferhaar sind zwar stark ausgelastet; die Bundesregierung teilt jedoch nicht die Auffassung, daß die derzeitigen Verkehrsverhältnisse den sofortigen Ausbau der Zollabfertigungsanlagen erfordern. Auch aus wirtschaftlichen Überlegungen wird von einem Ausbau der Zollanlagen abgesehen, weil in absehbarer Zeit in der Nähe dieses Grenzübergangs ein neuer Autobahn-Grenzübergang im Zuge des Ausbaus der Bundesautobahn A 30 geschaffen werden wird, auf den sich voraussichtlich ein wesentlicher Anteil des Verkehrs verlagern wird. Für den Bau der Bundesautobahn A 30 im Grenzbereich läuft zur Zeit das Planfeststellungsverfahren nach § 17 Bundesfernstraßengesetz, das noch in die- 17684* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 sem Jahr abgeschlossen werden wird. Damit sind die planerischen Voraussetzungen für einen Baubeginn 1981 gegeben. Die Fertigstellung der A 30 im Grenzbereich wird für 1983/84 angestrebt. Zwischen den für die Grenzübergänge zuständigen deutschen und niederländischen Behörden wurde kürzlich vereinbart, daß die örtlich zuständigen Straßenbauverwaltungen des Landes Niedersachsen und der Niederlande bei einer Ortsbesichtigung über Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich der schmalen Grenzbrücke entscheiden sollen. Insbesondere soll die Möglichkeit geprüft werden, die Grenzbrücke um einen Fuß- und Radfahrweg zu verbreitern. Die Ortsbesichtigung hat noch nicht stattgefunden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 52): Ist es zutreffend, daß das Amt für Verteidigungslasten in Birkenfeld objektiv feststellbare Flurschäden an privaten Liegenschaften nur dann entschädigt, wenn die exakte Einheit und der Verband des Schädigers festgestellt werden konnten? Werden bei Manövern und Übungen durch Streitkräfte der Vertragsparteien des NATO-Truppenstatuts Flurschäden verursacht, so hat das zuständige Amt für Verteidigungslasten die Schäden abzugelten, wenn nicht feststeht, daß die Bundeswehr den Schaden allein herbeigeführt hat. Eine Entschädigung ist von der Verteidigungslastenverwaltung auch dann zu gewähren, wenn die Nationalität des Verursachers nicht festgestellt werden kann. Es muß nur erwiesen sein, daß der Schaden überhaupt durch Streitkräfte der Vertragsparteien des NATO-Truppenstatuts verursacht worden ist. Deshalb trifft es nicht zu, daß Flurschäden nur dann zu entschädigen sind, wenn die Einheit und der Verband des Schädigers exakt festgestellt werden können. Ob das Amt für Verteidigungslasten Birkenfeld in einzelnen Schadensfällen anders verfahren hat, ist nicht bekannt. Das Bundesministerium der Finanzen wird dies durch Rückfrage beim Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz klären und erforderlichenfalls auf eine richtige Abwicklung der Flurschäden hinwirken. Ich werde Sie über das Ergebnis der Rückfrage unterrichten. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 53): Liegt der Bundesregierung mittlerweile das schriftliche Urteil vor, mit dem am 28. Januar 1980 acht Angeklagte von der 9. Gioßen Strafkammer des Landgerichts Darmstadt wegen der illegalen Einfuhr von 105 Millionen Zigaretten aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland verurteilt wurden, und wie beurteilt sie den offensichtlich mit Unterstützung der DDR-Behörden ermöglichten kriminellen Vorgang? Das schriftliche Urteil ist dem Bundesministerium der Finanzen erst am 20. Mai 1980 zugegangen. Nach näherer Auswertung der Urteilsgründe komme ich kurzfristig auf Ihre Anfrage zurück. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 54): Ist der Bundesfinanzminister bereit, die Zollverwaltung anzuweisen, daß sogenannte Stoffbesitzer Topinamburs auch dann zu Alkohol verarbeiten dürfen, wenn sie sich im Abschnitt — nach § 41 des Branntweinmonopolgesetzes — befinden, da der anderslautenden Bestimmung zu § 41 des Branntweinmonopolgesetzes die gesetzliche Grundlage nach Aufhebung des alten § 40 der Brennereiordnung entzogen wurde? Das Bundesministerium der Finanzen beabsichtigt nicht zuzulassen, daß Stoffbesitzer, die nach § 41 Branntweinmonopolgesetz (BranntwMonG) im 10-Jahresabschnitt brennen, auch Topinamburs (Roßkartoffeln) innerhalb des Abschnitts zu Alkohol verarbeiten können. Die Auffassung, daß mit der Streichung des § 40 Brennereiordnung (BO) im Jahre 1965 die rechtliche Grundlage für die Dienstanweisung zu § 41 BranntwMonG (VSF V 22 75 Abs. 2 Buchstabe b) entfallen sei, wird nicht geteilt. Nach § 41 Abs. 1 Nr. 1 BranntwMonG dürfen Obstkleinbrennereien — dazu zählen auch die Obstabfindungsbrennereien — im 10-Jahresabschnitt brennen, wenn sie ausschließlich Obst, Beeren, selbstgewonnenen Wein oder Most oder Rückstände davon verarbeiten. Unter „Obst" werden nach * 2 Abs. 4 Buchstabe a) BO die Früchte der einheimischen Arten von Stein- oder Kernobstpflanzen sowie deren Bestandteile verstanden. Topinamburs gehören nicht dazu; sie sind für das Abschnittbrennen in Obstkleinbrennereien nicht zugelassen. Besonderes Merkmal der Stoffbesitzer ist, daß sie Branntwein mit einer fremden Betriebseinrichtung herstellen. Davon abgesehen, stehen sie einer 50-1Obstabfindungsbrennerei völlig gleich. Für das Brennen im Abschnitt gelten danach für Stoffbesitzer die gleichen Einschränkungen wie für Abfindungsbrennereien. Daß die Stoffbesitzer in § 41 Abs. 1 Nr. 3 BranntwMonG als besondere zum Brennen im Abschnitt berechtigte Gruppe genannt sind, hat nur deklaratorische Bedeutung. Für eine Auslegung, die die Stoffbesitzer bei der Auswahl der Rohstoffe im Abschnittsbrennen besserstellt als die Abfindungsbrenner, gibt es keinen überzeugenden Grund. Mit dem Brennen im Abschnitt sollen Obsternten ausgeglichen werden, die von Jahr zu Jahr starken Schwankungen unterliegen können. Bei allen Knollenfrüchten (z. B. auch bei Kartoffeln) wird dieser Gesichtspunkt monopolrechtlich nicht berücksichtigt. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bahner (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 55 und 56): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 17685* Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um sicherzustellen, daß künftige Senkungen der Gewerbesteuerbelastung, die vom Bundesgesetzgeber beschlossen werden, auch die Unternehmen im gedachten Umfang erreichen, nachdem Untersuchungen des Deutschen Städtetags und des Instituts „Finanzen und Steuern" ergaben, daß die Entlastung der Unternehmen von der Gewerbesteuer durch das Steueränderungsgesetz 1979 von den Gemeinden nicht in vollem Umfang ermöglicht worden ist? Ist von der Bundesregierung mittelfristig eine weitergehende Gewerbesteuerentlastung geplant, und wenn ja. zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang, nachdem der Regierungsentwurf zur Steuerentlastung so gut wie keine Steuerentlastungsmaßnahmen für die Unternehmen beinhaltet? Das Steueränderungsgesetz '1979 war Bestandteil des international abgestimmten Beitrags der Bundesrepublik Deutschland zur Stärkung der Nachfrage und zur Verbesserung der Wachstums- und Beschäftigungsbedingungen in unserer Volkswirtschaft. Die in diesem Gesetz enthaltenen Maßnahmen haben einschließlich der Hebesatzänderungen durch die Gemeinden zu einer erheblichen Wirtschaftsentlastung im Bereich der Gewerbesteuer geführt. Sie beträgt nach Schätzungen im Rechnungsjahr 1980 ca. 4 Mrd. DM. Davon werden vor allem die mittelständischen Betriebe begünstigt. Als Ergebnis von zahlreichen Diskussionen insbesondere mit den kommunalen Spitzenverbänden und in Übereinstimmung mit allen Ländern und allen Fraktionen dès Bundestags wurde dem Steueränderungsgesetz 1979 schließlich das, aus 5 Elementen bestehende „Kombinationsmodell" des Bundesfinanzministers zugrunde gelegt, das den Gemeinden einen selbstverwaltungsgerechten Ausgleich über eine dauerhafte und unmittelbare Steuerbeteiligung gewährleistete. Der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes unterlagen nur die Erhöhung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer von 14 auf 15 v. H. und die Senkung der Gewerbesteuerumlage um ein Drittel. Für eine Entscheidung über die Änderung der Gewerbesteuerhebesätze — sei es zur Eigenkompensation in den Gemeinden mit Lohnsummensteuer oder zur weiteren Entlastung der Wirtschaft in den Gemeinden ohne Lohnsummensteuer — ist eine bundesgesetzliche Zuständigkeit nicht vorhanden. Das Hebesatzrecht ist ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung. Der Rahmen der Hebesatzpolitik der Gemeinden wird durch die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften bestimmt. Die bisher vorliegenden vorläufigen Umfrageergebnisse über die Hebesatzgestaltung 1980 lassen erkennen, daß das angestrebte Entlastungsvolumen in Höhe von ca. 3 Mrd. DM (ohne die Effekte der Freibetragsanhebung der Gewerbesteuer nach Ertrag) in diesem Jahr erreicht werden wird. Eine endgültige Auswertung ist erst später nach Ermittlung der Hebesatzveränderungen in allen Gemeinden möglich. Die Umfrageergebnisse lassen jedoch jetzt schon erkennen, daß die Wirtschaft in den früher Lohnsummensteuer erhebenden Gemeinden erheblich stärker entlastet wurde als in den vor allem in Süddeutschland gelegenen Gemeinden ohne Lohnsummensteuer. Aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Zuständigkeit waren insbesondere die Landesregierungen aufgefordert zu prüfen, ob die mit dem Steueränderungsgesetz 1979 verfolgten Absichten verwirklicht wurden. Zusammenfassend ist folgendes, zu sagen: Das Steueränderungsgesetz 1979 enthält eine ganze Reihe von Maßnahmen, die zu erheblichen Steuermindereinnahmen führen. Ab 1980 sind nicht allein die Lohnsummensteuer und die Mindestgewerbesteuer abgeschafft, sondern ist auch der Freibetrag für natürliche Personen und Personengesellschaften bei. der Gewerbeertragsteuer von 24 000 DM auf 36 000 DM angehoben worden. Mit Wirkung ab 1981 wird außerdem der Freibetrag bei der Gewerbekapitalsteuer von 60 000 DM auf 120 000 DM erhöht und ein neuer Freibetrag bei der Hinzurechnung der Dauerschulden zur Ermittlung des Gewerbekapitals in Höhe. von 50 000 DM eingeführt. Infolge dieser Maßnahmen wird sich die Zähl der gewerbesteuerpflichtigen Betriebe erheblich verringern. Angesichts dieser Änderungen des Gewerbesteuergesetzes halte ich es nicht für vertretbar, die Gewerbesteuer erneut zu senken. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 57 und 58): Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerung des Wirtschaftsexperten im sowjetischen Außenhandelsministerium, Krasnow, auf der Hannover-Messe, die Sowjetunion werde bei einer weiteren Solidarisierung der Bundesrepublik Deutschland mit den USA im Afghanistankonflikt im äußersten Notfall der Bundesrepublik Deutschland den „Erdgashahn zudrehen„? Sind der Bundesregierung weitere öffentliche oder nichtöffentliche Äußerungen oder Hinweise von sowjetischer Seite bekannt, wonach die Sowjetunion plant, mit Hilfe der bestehenden Erdgasverträge politischen Druck auf die Bundesrepublik Deutschland auszuüben? Zu Frage 57: Der Bundesregierung liegt keine Wortfassung der Ausführungen des Herrn Krasnow vor. Sowjetischen Erläuterungen zufolge soll er auf gezielte Fragen von Korrespondenten geantwortet haben, ein Stopp der Erdgaslieferungen sei als Reaktion auf deutsche Maßnahmen zwar theoretisch denkbar, jedoch beabsichtige die UdSSR einen solchen Schritt nicht. Damit stellt sich die Frage nach der Beurteilung der von Ihnen anders zitierten Ausführungen nicht. Zu Frage 58: Weitere Äußerungen oder Hinweise von sowjetischer Seite zu diesem Thema sind der Bundesregierung nicht bekannt. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/4023 Frage 59): Treffen die Angaben von amnesty international zu, wonach aus der Bundesrepublik Deutschland Waffen nach Guatemala geliefert werden, und zwar mit ausdrücklicher Genehmigung des Bundeswirtschaftsmini- 17686* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 steriums, und wenn ja, hält die Bundesregierung diese Entscheidung aufrecht, obwohl in dem mittelamerikanischen Staat — nach Informationen von amnesty international — die Menschenrechte systematisch verletzt werden und davon auszugehen ist, daß die gelieferten Waffen von der Armee wie von den berüchtigten Todesschwadronen gegen die Bevölkerung eingesetzt werden? Die Angaben von Amnesty International, wonach aus der Bundesrepublik Deutschland Waffen nach Guatemala geliefert werden, treffen nicht zu, da die Bundesregierung angesichts der derzeitigen Situation in Guatemala keine Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen erteilt. Entsprechende Anfragen der Industrie wurden in diesem Sinne beschieden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 60): Trifft es zu, daß die Bundesregierung für den Fall von Engpässen bei Heizöl eine Zuteilung plant, die aus den Bezügen der letzten beiden Jahre errechnet wird und damit der Einsparung von Heizöl entgegenwirkt, weil jeder Verbraucher, der sich jetzt einschränkt, dann später mit geringeren Zuteilungen rechnen muß? Es trifft zu, daß für den Fall einer Versorgungskrise beim leichten Heizöl ein Zuteilungssystem angewandt werden soll, das als Referenzmenge die in den beiden Vorjahren bezogenen Heizölmengen zugrunde legt. Eine solche Rationierungsmaßnahme käme nur bei einem Lieferausfall größeren Ausmaßes in Betracht. Um die Maßnahme durchführen zu können, wurde bereits im September 1976 eine Rechtsverordnung erlassen, die den Verbrauchern empfiehlt, für den Fall einer Heizölbewirtschaftung die Heizölrechnungen als Bezugsmengennachweis zwei Jahre lang aufzubewahren. Die Befürchtung, daß die Berücksichtigung des bisherigen Verbrauchs als Bemessungsgrundlage für eine Heizölzuteilung der angestrebten Einsparung von Heizöl entgegenwirke, dürfte in dieser verallgemeinernden Aussage nicht gerechtfertigt sein. Das Sparbewußtsein wird vor allem vom Heizölpreis bestimmt. Ein Ereignis wie das einer Versorgungskrise — von dem völlig unbestimmt ist, ob und wann es jemals eintritt — dürfte auf das grundsätzlich preisorientierte Verbraucherverhalten keinen Einfluß haben. Eine solche Spekulation, durch Mehrverbrauch eine höhere Referenzmenge zu erhalten, könnte sehr teuer werden. Eine Bemessung der Zuteilung nach dem bisherigen Verbrauch dürfte auch die relativ gerechteste und zugleich unbürokratischste Lösung sein. Es mag dabei besondere Härtefälle geben, die jedoch durch eine Härteregelung in der Verordnung berücksichtigt werden sollen. Die Vorteile eines solchen Zuteilungsverfahrens auf der Grundlage einer Referenzmenge zeigen sich insbesondere dann, wenn es mit anderen Zuteilungsmechanismen verglichen wird. Jede denkbare Alternative einer Berechnung der Heizölzuteilung, z. B. nach Quadratmetern der Wohnfläche, erscheint weniger gerecht und wäre administrativ sehr aufwendig. Weniger gerecht wäre eine solche Bemessung der Zuteilung deshalb, weil der Heizölbedarf u. a. von geographisch unterschiedlichen Witterungsverhältnissen, der Lage der Wohnräume oder davon abhängig ist, ob der Heizungsanlage auch eine Warmwasserbereitung angeschlossen ist. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/4023 Fragen 61 und 62): Trifft es nach Ansicht der Bundesregierung zu, daß Westfalen dringend den billigen Uranstrom braucht, wie in der Ruhr-Wirtschaft 3/80 von Dr. Vollradt behauptet wird, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Stimmt es, daß die regionalen Strompreisdifferenzen, vor allem zwischen den Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerken und den Vereinigten Elektrizitätswerken, aber auch den anderen Elektrizitätsversorgungsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich oder überwiegend vom Kernkraftwerkstrom beeinflußt werden, oder gibt es dafür eine Vielzahl anderer Gründe? Zu Frage 61: Im Gegensatz zum westlichen Teil von Nordrhein-Westfalen verfügt die ostwestfälische Region nicht über preisgünstigen Strom aus Braunkohle. Um nachteiligen Auswirkungen auf das Strompreisniveau entgegenzuwirken, verfolgt VEW seit Jahren den Bau eines Kernkraftwerkes bei Hamm. Insbesondere die ostwestfälischen Handelskammern sehen in der fehlenden preisgünstigen Primärenergiebasis einen erheblichen Wettbewerbsnachteil vor allem für die energieintensiven Industrien und unterstützen nachdrücklich den Bau eines Kernkraftwerks. Angesichts des auch künftig zu erwartenden Stromverbrauchszuwachses wird es darauf ankommen, alle verfügbaren Energiequellen zur Stromerzeugung zu nutzen. Elektrizitätswirtschaft und Steinkohle haben erst kürzlich den 10-Jahresvertrag erweitert und verlängert. Die Bundesregierung hatte mit Nachdruck auf diesen Vertragsabschluß hingewirkt. Damit sind die Grenzen der Leistungsfähigkeit des deutschen Steinkohlenbergbaus für die Stromerzeugung erreicht. Der Beitrag der Braunkohle läßt sich kaum steigern; 01 soll auf längere Sicht nicht mehr in Kraftwerken verwendet werden, auch der Einsatz von Gas wird nicht ausgeweitet werden können. In der Bundesrepublik wird daher ein wachsender Beitrag der Kernenergie zur Stromerzeugung notwendig sein. Dies gilt auch für Nordrhein-Westfalen. Für die konkrete Entscheidung, ob ein bestimmtes Kraftwerk, dessen Bau ein EVU aus Versorgungsgründen für notwendig hält, genehmigt wird, ist die Landesregierung zuständig. Zu Frage 62: Die Ursachen der regionalen Strompreisdisparitäten in der Bundesrepublik sind vielfältig. Verfügbarkeit der verschiedenen Primärenergieträger, Transportkosten und Abnahmedichte spielen eine Rolle. Angesichts teilweise rapide steigender Preise für fossile Energieträger wird dabei der Versorgungs- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 17687* beitrag relativ billigen Strom aus Kernkraftwerken zunehmend an Gewicht gewinnen. Für die Strompreisdifferenzen speziell zwischen RWE und VEW und damit zwischen Ost-Westfalen und den westlichen Landesteilen ist die Primärenergiebasis von wesentlicher Bedeutung. Ost-Westfalen ist in höherem Maße auf die vergleichsweise teure deutsche Steinkohle angewiesen. VEW hat sich Anfang der 70er Jahre als Ausgleich zunächst zum damals billigen Erdgas hin orientiert und dann ab 1975 das Projekt eines Kernkraftwerkes bei Hamm und später auch eines weiteren Blocks bei Lingen betrieben. Es ist nicht zu verkennen, daß mit sich stark verteuernden Erdgasbezügen aus den Niederlanden sich die Stromerzeugungskosten für VEW erneut erhöhen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 63 und 64): Ist die Bundesregierung bereit, im nächsten Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" im regionalen Aktionsprogramm Nordeifel, Grenzraum Aachen, im Kreis Euskirchen die Gemeinde Weilerswist mit einzubeziehen, um der gesamten Arbeitsmarktregion Euskirchen eine Strukturförderung zukommen zu lassen, und warum ist dies nicht im Neunten Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe geschehen? Wieso sind unter der Rubrik sonstige Entwicklungen im Aktionsraum beim regionalen Aktionsprogramm Eifel-Hunsrück gerade die Verkehrserschließung und die raumordnerischen Zielsetzungen in bezug auf die Strukturförderungsmaßnahmen wesentlich umfassender dargestellt als die sonstigen Entwicklungsaktionen im Aktionsraum Nordeifel-Grenzraum Aachen? Zu Frage 63: Der neunte Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" stellt im wesentlichen eine Fortschreibung des achten Rahmenplanes dar. Nach dem Beschluß des Planungsausschusses für regionale Wirtschaftsstruktur wurden die Fördergebiete durch den neunten Rahmenplan nicht erweitert. Mit dem zehnten Rahmenplan werden 1981 die Fördergebiete neu abgegrenzt. Ob die Gemeinde Weilerswist dann Fördergebiet wird, ist nicht abzusehen; das für die Neuabgrenzung benötigte umfangreiche Datenmaterial liegt frühestens Ende 1980 vor. Zu Frage 64: In dem Abschnitt „Sonstige Entwicklungen im Aktionsraum" wurde den Ländern Gelegenheit gegeben, die Problematik ihrer Fördergebiete im Rahmenplan mehr oder weniger ausführlich darzustellen. Eine Gewichtung im Vergleich der einzelnen Aktionsprogramme untereinander wird hierdurch nicht vorgenommen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/4023 Frage 65): Welche Stellungnahmen liegen der Bundesregierung von den einzelnen Landesregierungen zu der Frage der Senkung des Kohlepfennigs vor, und wie bewertet die Bundesregierung diese Stellungnahme? Der Bundesregierung sind neue Stellungnahmen der Landesregierungen zur Frage einer Senkung des Kohlepfennigs im einzelnen nicht bekannt Die Landesregierungen haben sich allerdings im Bundesrat anläßlich der Beratungen des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung energierechtlicher Vorschriften auch zur Höhe des Kohlepfennigs geäußert. In der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf insgesamt heißt es: „Zumindest sollte die Ausgleichsabgabe fühlbar reduziert werden. Hierfür sprechen sowohl die günstige Absatzlage der deutschen Steinkohle als auch die Tatsache, daß sich auf Grund der Ölpreissteigerungen die Energiepreisrelationen zugunsten der Kohle verändert haben. Die Bundesregierung wird deshalb gebeten, während des weiteren Gesetzgebungsverfahrens die Ausgleichsabgabe (Kohlepfennig) auf Grund der erheblich geringeren Inanspruchnahme des Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes für Zuschüsse nach der Wärmepreisdifferenz zu senken, da bei der gegenwärtigen Preisrelation Kohle/Öl diese Subvention nur noch in Randgebieten Zuschußzahlungen auslöst." Bei den Beratungen des Gesetzentwurfs in der 486. Sitzung des Bundesrates am 9. Mai 1980 hat der schleswig-holsteinische Ministerpräsident mit besonderem Nachdruck eine „drastische Senkung des Kohlepfennigs" gefordert. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Kohlepfennig derzeit nicht gesenkt werden kann. Die sich aus dem geltenden Ausgleichssatz ergebenden Einnahmen des Fonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Kraftwirtschaft sind zur Zeit in der gegenwärtigen Höhe notwendig, um die sich aus den Verstromungsgesetzen ergebenden Ansprüche der Kraftwerksbetreiber an den Fonds befriedigen zu können. Der Ausgleich gegenüber 01 ist nur eine von mehreren Ausgabepositionen des Fonds. Allein der Ausgleich gegenüber anderen Energieträgern als 01 für die sogenannte Zusatzmenge erfordert Ausgaben in einer Größenordnung von rund 1,2 Mrd. DM. Die seit Mitte 1979 veränderte Energiepreisrelation zwischen deutscher Kohle und 01 ist bereits durch die am 1. Oktober 1979 vorgenommene Senkung des Abgabesatzes von 6,2% auf 4,5 % berücksichtigt worden. Bei der Ermittlung dieses neuen Abgabesatzes wurde die voraussichtliche Einnahmen-/Ausgabenentwicklung des Jahres 1980 mitberücksichtigt. Das derzeit in der parlamentarischen Beratung befindliche Zweite Gesetz zur Änderung energierechtlicher Vorschriften sieht eine Änderung des geltenden Verstromungssystems ab 1981 vor. Zwar ist zur Deckung der sich aus dem neuen System ergebenden Ausgaben der bisherige Abgabesatz von 4,5 % aus heutiger Sicht auch im Jahre 1981 noch erforderlich; die Änderung des Zuschußsystems für die sogenannte Zusatzmenge bewirkt allerdings für die Zukunft — bei weiter steigenden Umsätzen der Elektrizitätswirtschaft -- eine sinkende Tendenz des Kohlepfennigs. 17688* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 Anlage 43 .Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Haussmann (FDP) (Drucksache 8/4023 Frage 66): Ist der Bundesregierung bekannt, ob Pressemeldungen zutreffen, in denen behauptet wird, daß einige Elektrizitätswerke die Sommerzeit bei der Berechnung des Nachtstromtarifs nicht beachten, d. h. der Nachtstromtarif erst ab 23 Uhr berechnet wird, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um bei den Elektrizitätswerken eine einheitliche Regelung zu erzielen, damit der Nachtstromtarif bereits — wie bisher — ab 22 Uhr seine Gültigkeit hat? Der Bundesregierung ist bekannt, daß einzelne Elektrizitätsversorgungsunternehmen beim Nachtstromtarif die Schaltuhren nicht auf die Sommerzeit umgestellt haben. Dabei muß man jedoch sehen, daß die Zeit, für die der preisgünstige Nachtstrom zur Verfügung gestellt wird, keinesfalls verkürzt wird. Der Nachtstromtarif setzt lediglich abends eine Stunde später ein, kann dafür aber morgens eine Stunde länger in Anspruch genommen werden. Die Aufsicht über die Anwendung des Nachtstromtarifs liegt bei den Strompreisbehörden der Länder. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen zögern die Länder, eine. ausnahmslose Umstellung der Schaltuhren zu erzwingen, da dies zu einem unvertretbar hohen Aufwand führen würde. Die Länder weisen insbesondere darauf hin, daß Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die über keine automatische Rundsteuerung verfügen, jedes Jahr zweimal die Umstellung tausender verplombter Schaltuhren, die nur von Hand möglich ist, veranlassen müßten. Die Bundesregierung muß anerkennen, daß diese Gesichtspunkte bei der erforderlichen Interessenabwägung Gewicht haben. Im übrigen gewinnt die Rundsteuerung in der Elektrizitätswirtschaft wachsende Bedeutung; so daß die Zahl manuell zu steuernder Schaltuhren in Zukunft weiter zurückgehen dürfte. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bahner (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 67 und 68): Wie schätzt die Bundesregierung für 1980 nach neuestem Erkenntnisstand das Wachstum des realen und nominalen Brutto-Sozialprodukts, und welche Preisraten sind für den privaten Verbrauch eines Vier-Personen-Arbeitnehmerhaushalts sowie eines Rentnerhaushalts unterstellt? Wie hoch schätzt das Bundeswirtschaftsministerium das Wachstum des Bruttoinlandprodukts für 1980 in Berlin, in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin bzw. in der Bundesrepublik Deutschland ohne Berlin ein? Zu Frage 67: Der interministerielle Arbeitskreis ,,Gesamtwirtschaftliche Vorausschätzungen" hat auf seiner Sitzung am 6. Mai 1980 für dieses Jahr eine Zunahme des Bruttosozialprodukts um real gut 21/2% und nominal etwa 7 % vorausgeschätzt; die wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute sind in ihrem Frühjahrsgutachten kurz zuvor zu einem damit übereinstimmenden Ergebnis gekommen. Die Entwicklung der Lebenshaltungskosten eines Vier-Personen-Arbeitnehmerhaushalts sowie eines Rentnerhaushalts werden im Rahmen solcher gesamtwirtschaftlicher Prognosen in der Regel nicht vorausgeschätzt, sondern nur die Entwicklung des Verbraucherpreisniveaus für alle privaten Haushalte; in dieser Abgrenzung wird z. Z. vor allem infolge des unerwartet starken Anstiegs der Importpreise für den Jahresdurchschnitt 1980 eine Verbraucherpreisrate von 5 bis 51/2% erwartet. In den letzten drei Jahren haben allerdings die Lebenshaltungskosten sowohl eines Vier-Personen-Arbeitnehmerhaushalts als auch eines Rentnerhaushalts stets etwas schwächer zugenommen als die aller privaten Haushalte. Zu Frage 68: Das Bundesministerium für Wirtschaft erstellt keine kurzfristigen Projektionen über die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in den einzelnen Bundesländern; es liegen ihm somit auch keine entsprechenden Daten für das Land Berlin vor. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 69): Wieviel Liter Walöl, wieviel Elfenbein, Robbenfelle und Krokodilhäute wurden im Jahr 1979 in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt? Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 1979 162 637 Stück rohe und zugerichtete Felle von Seehunden, Ohrenrobben und Hundsrobben 5 728 t Walöl in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Die in Frage stehenden Robbenarten fallen, mit Ausnahme einiger nicht handelsrelevanter Arten, nicht unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, da sie in ihrem Bestand nicht gefährdet sind. Im gleichen Zeitraum wurden lt. Statistik für das Washingtoner Artenschutzübereinkommen 66 349 kg rohes Elfenbein 898 338 Stück Erzeugnisse aus Elfenbein 369 149 Stück Häute von Krokodilen (d. h. von echten Krokodilen und Alligatoren) importiert. Die genannten Einfuhren von Elfenbein und Krokodilhäuten erfolgten jeweils in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Washingtoner Übereinkommens, d. h., es lagen ordnungsgemäße Ausfuhrdokumente der Herkunftsstaaten vor, in denen diese u. a. bescheinigten, daß die Ausfuhr dem Überleben der Art nicht abträglich ist. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/4023 Fragen 70 und 71): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 17689* Wird die Bundesregierung noch innerhalb dieser Legislaturperiode eine Hennenhaltungsverordnung erlassen, die versucht, gleichermaßen dem Tierschutz, dem Umweltschutz und der Geflügelhaltung gerecht zu werden, damit die in diesen Bereichen vorhandene Unruhe aufgehoben werden kann? Trägt eine solche Hennenhaltungsverordnung sowohl den Belangen der Verbraucher in bezug auf Qualität und Preis der Produkte als auch den Belangen der Geflügelwirtschaft in bezug auf die unterschiedlichen Produktionsbedingungen und bestehenden Wettbewerbsverzerrungen in der EG Rechnung? An dem Entwurf einer Hennenhaltungsverordnung wird gearbeitet. Die Bundesregierung hat bekanntlich erreicht, daß die Kommission der EG bis zum 1. Juli 1980 einen Bericht über die Formen der Haltung von Legehennen vorlegen wird, die geeignet sind, den Erfordernissen des Tierschutzes, der Sozialethik, der Hygiene und der Ökonomie zu entsprechen. Die Bundesregierung wird diesen Bericht abwarten und sodann über das weitere Vorgehen entscheiden. Bei Vorlage einer Hennenhaltungsverordnung wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß auch den in Ihrer Frage angesprochenen Belangen in angemessener Weise Rechnung getragen wird. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eickmeyer (SPD) (Drucksache 8/4023 Frage 72): Wie kann sichergestellt werden, daß alle Bienenvölker erfaßt werden, damit gegebenenfalls z. B. der Gefahr der Varroaseuche wirksam begegnet werden kann? Die Varroatose, eine durch Milben hervorgerufene übertragbare Krankheit der Bienen, unterliegt der Anzeigepflicht im Sinne des § 9 des Tierseuchengesetzes. Die Seuche wird in jedem Fall ihres Auftretens oder bei Verdacht mit staatlichen Maßnahmen bekämpft; hierzu gehören vor allem die Sperre des Bienenstandes sowie die Behandlung oder auch die Tötung der Bienenvölker des Bienenstandes. Ist die Varroatose in einem Bienenstand amtlich festgestellt worden, erklärt die zuständige Behörde das Gebiet in einem Umkreis, der dem Flugverhalten der Bienen angepaßt ist, zum Beobachtungsgebiet. Bienenvölker und Bienen dürfen aus dem Beobachtungsgebiet nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde entfernt werden. Die zuständige Behörde kann auch das Verbringen von Bienen in ein Beobachtungsgebiet sowie das Verbringen von Bienenständen innerhalb des Beobachtungsgebietes von einer Genehmigung abhängig machen. Diese Genehmigungen werden in der Regel erst erteilt, wenn bei einer amtstierärztlichen Untersuchung aller Bienenvölker des Bienenstandes Varroatose nicht festgestellt worden ist. Auch an die Wanderimkerei werden strenge gesundheitliche Anforderungen gestellt, um eine Verschleppung dieser Bienenseuche zu verhüten. Die diesbezüglichen Vorschriften sind erst kürzlich — durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Bienenseuchenverordnung vom 18. April 1980 — verschärft worden (BGBl.I S. 441). Eine Erfassung aller Bienenvölker in der Bundesrepublik Deutschland im Sinne einer systematischen Auflistung ist nicht vorgeschrieben und wird in der gegebenen Seuchensituation -- Seuchenfälle derzeit nur im Lande Hessen — nicht für zweckmäBig gehalten. Nach dem gegenwärtigen Stand des Wissens kann mit den vorgeschriebenen staatlichen Maßnahmen der Gefahr der weiteren Ausbreitung der Varroatose der Bienen angemessen und wirksam begegnet werden. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 73 und 74): Auf Grund welcher Kriterien kommt die Bundesregierung zu einem finanziellen Bedarf von ca. 30 Milliarden DM, der erforderlich wäre, wenn dem Verlangen des Verbands der Heimkehrer bei der Bewertung der Ersatzzeiten (Kriegsdienstzeit) bei der Berechnung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung Rechnung getragen würde? Hat die Bundesregierung im Gespräch mit dem Verband der Heimkehrer zu klären versucht, ob beide — Bundesregierung und Verband der Heimkehrer — von den gleichen Kriterien ausgehen, die eventuelle Anspruchsberechtigte zu erfüllen haben? Die von Ihnen angesprochene Berechnung ist zu einem Gesetzentwurf erfolgt, den eine Gruppe von CDU/CSU-Abgeordneten in der vorigen Legislaturperiode eingebracht hat (BT-Drucksache 7/637). Dieser Gesetzentwurf sah unter anderem für die Bewertung der Zeiten eines militärischen und militärähnlichen Dienstes sowie einer Kriegsgefangenschaft vor, daß entsprechend den Forderungen des Verbandes der Heimkehrer verschiedene Bewertungsmethoden angewendet werden sollten. Die jeweils günstigste Bewertungsmethode sollte im Wege der Meistbegünstigung zum Zuge kommen. Den Berechnungen liegen die Ergebnisse einer statistischen Erhebung zugrunde, die die Träger der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten im Auftrag des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung im Jahre 1970 durchgeführt haben. Die Ergebnisse dieser Erhebung sind in dem Bericht der Bundesregierung über die Beseitigung etwaiger Nachteile in der Rentenversicherung bei Personen mit langen Zeiten des Kriegsdienstes und der Kriegsgefangenschaft vom 2. Januar 1975 (BT-Drucksache 7/3054) dargelegt. Die Bundesregierung hat in der letzten Zeit keine konkreten Gespräche mit dem Verband der Heimkehrer über eine Änderung der Vorschriften über die Bewertung von Ersatzzeiten geführt, weil sie angesichts der Finanzlage der Rentenversicherung keine realisierbare Möglichkeit zur Erfüllung der bekannten Forderungen des Verbandes der Heimkehrer im Bereich der Rentenversicherung sieht und das Problem durch die Härteregelung im 7. Gesetz zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes vom 29. Oktober 1979 als gelöst betrachtet. In dieser Einschätzung befindet sich die Bundesregierung in Übereinstimmung mit den drei Bundestagsfraktionen, die diese bei Vorlage und Beratung des o. g. Gesetzes zum Ausdruck gebracht haben. 17690* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/4023 Frage 75): Hält die Bundesregierung angesichts der derzeitigen Hochzinspolitik eine Verbesserung der derzeitigen Verzinsungsregelung bei Ansprüchen auf Nachzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung für angebracht, und wenn ja, wird sie eine entsprechende Initiative ergreifen? Die Verzinsung rückständiger Sozialleistungen wurde vor einigen Jahren mit dem Sozialgesetzbuch — Allgemeiner Teil — eingeführt. Damit wurde eine alte sozialpolitische Forderung erfüllt. Die Regelung war im Gesetzgebungsverfahren nicht leicht durchzusetzen. So wurden z. B. Rückwirkungen auf das Steuerrecht befürchtet. Der Bundesrat hatte die Streichung der Vorschrift verlangt und zu diesem Zweck den Vermittlungsausschuß angerufen. Die derzeitige Fassung des § 44 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch beruht auf einer im Vermittlungsausschuß zustande gekommenen Einigung. Die entscheidende Änderung gegenüber den Beschlüssen des Deutschen Bundestages bestand — abgesehen von dem späteren Inkrafttretenstermin — darin, daß der Zinssatz von 6 v. H. auf 4 v. H. herabgesetzt und damit die Fassung des Regierungsentwurfs wiederhergestellt wurde. Die Entstehungsgeschichte zeigt, daß die Höhe des Zinssatzes im Gesetzgebungsverfahren Gegenstand eingehender Erörterungen war. Die Erfahrungen im Jahre 1978 und im ersten Halbjahr 1979 dürften denjenigen Recht gegeben haben, die einen Zinssatz von 6 v. H. für zu hoch hielten. Demgegenüber erscheint z. Z. ein Zinssatz von 4 v. H. zu niedrig. Es besteht kein Zweifel daran, daß ein gleitender Zinssatz in Anbindung an den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank eine gerechtere Lösung wäre. Diese Lösung wurde bei der Vorbereitung des Regierungsentwurfs denn auch mit besonderem Nachdruck verfolgt. Bei der Anhörung der Verbände der Leistungsträger stellte sich jedoch heraus, daß sie mit einem zu hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist, da noch nicht alle Leistungsträger über EDV-Anlagen verfügen. Eine wesentliche Änderung der Verhältnisse ist seither nicht eingetreten. Ich halte daher nach wie vor einen festen Zinssatz für angemessen, dessen Höhe unter dem Gesichtspunkt der Rechtseinheit dem des § 288 Abs. 1 des BGB (4 v. H.) entsprechen sollte. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hasinger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 76, 77 und 78): Wie beurteilt die Bundesregierung den Entwurf der Heilmittelrichtlinien im Hinblick auf die Einschränkung der Therapiefreiheit insbesondere bei der Verordnung von physikalischer Therapie? Sind die Fachverbände zu diesem Entwurf gehört worden, und wann soll der Entwurf in Kraft treten? Hält es die Bundesregierung für zulässig, daß eine kassenärztliche Vereinigung ihre Mitglieder auffordert, bereits jetzt nach dem Entwurf von Heilmittelrichtlinien zu verfahren, obwohl dieser Entwurf noch nicht in Kraft getreten ist, und wenn nein, was kann sie dagegen unternehmen? Zu Fragen 76 und 77: Ich gehe davon aus, daß Sie mit dem Entwurf der „Heilmittelrichtlinien" die dem Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen auf Grund gesetzlicher Ermächtigung zu beschließenden Richtlinien über die Verordnung von Heilmitteln in der kassenärztlichen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung ansprechen. Solche Richtlinien hat der Bundesausschuß bisher nicht beschlossen. Er hat allerdings einen Arbeitsausschuß eingesetzt, der einen entsprechenden Entwurf erarbeiten soll. Die Beratungen darüber dauern an; ihren Abschluß vermag ich nicht abzusehen. Ich kann auch nicht zu Beratungen in Arbeitsausschüssen des Bundesausschusses Stellung nehmen. Mir ist nicht bekannt, ob der Bundesausschuß beabsichtigt, im Rahmen dieser Beratungen Fachverbände anzuhören. Zu Frage 78: Die Kassenärztlichen Vereinigungen unterstehen der Rechtsaufsicht der Minister und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder. Die Frage, ob durch einen Vorgang der von Ihnen geschilderten Art eine Kassenärztliche Vereinigung gegen gesetzliche Pflichten verstoßen hat, obliegt daher der Beurteilung der für sie zuständigen Aufsichtsbehörde. Sofern Sie mir nähere Angaben zu dem Vorgang machen können, bin ich gerne bereit, die zuständige Landesbehörde und die Kassenärztliche Bundesvereinigung darauf hinzuweisen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 79): Können Presseberichte bestätigt werden, nach denen Bundesminister Dr. Ehrenberg sich dafür eingesetzt hat, daß die Bezüge der Ruhegeldempfänger nur um 4 v. H. heraufgesetzt werden, und wenn ja, wie bringt Bundesminister Dr. Ehrenberg diese Forderung mit § 70 des Beamtenversorgungsgesetzes in Einklang? Dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ist bekannt, daß § 70 des Beamtenversorgungsgesetzes die Anpassung der Versorgungsbezüge an die Erhöhung oder Verminderung der Dienstbezüge der Besoldungsberechtigten vorschreibt. Als das für die Arbeitnehmer und für die Rentner unseres Landes zuständige Kabinettsmitglied hält sich Bundesminister Dr. Ehrenberg jedoch auch in Kenntnis der Rechtslage für verpflichtet, auf die Probleme hinzuweisen, die sich aus einer unterschiedlichen Entwicklung der Renten und Pensionen ergeben. Die unterschiedliche Belastung von Rentnern und Pensionären im Zusammenhang mit den Folgen der Weltrezession — die weder von den Beamten noch von den Arbeitnehmern verursacht wurde — führt in der Öffentlichkeit zu Fragen, die von uns sehr ernst genommen werden sollten. Im Interesse des sozialen Friedens ist darauf zu achten, daß die sozialen Rechte und Pflichten in unserem Lande gerecht verteilt werden. Darauf hat Bundesminister Ehrenberg im Zusammenhang mit Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 17691* der Anpassung der Versorgungsbezüge hingewiesen. Die von Ihnen erwähnten Presseberichte kann ich insofern nicht bestätigen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 80): Hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz aus datenrechtlicher Sicht Bedenken, daß mit der Abrechnung von Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz durch die Arbeitgeber (z. B. beim Schlechtwettergeld oder Kurzarbeitgeld) Einblicke in die persönlichen Verhältnisse des betroffenen Arbeitnehmers ermöglicht werden (z. B. bei Ledigen mit einem Kind), und wenn ja, was wird die Bundesregierung unternehmen, um die datenschutzrechtlichen Bedenken auszuräumen? Dem Arbeitgeber obliegt nach dem Arbeitsförderungsgesetz, Kurzarbeitergeld, Wintergeld und Schlechtwettergeld zu errechnen und an seinen Arbeitnehmer auszuzahlen. Dabei hat er nur von den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte auszugehen. Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte stehen ihm für die Abführung der Lohn- und Kirchensteuer des Arbeitnehmers bereits zur Verfügung. Weitere Daten, insbesondere solche, die ihm zusätzliche Einblicke in die persönlichen Verhältnisse des anspruchsberechtigten Arbeitnehmers ermöglichen, benötigt er für die Berechnung der genannten AFG-Leistungen nicht. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 81, 82, 83 und 84): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Rentenversicherungsbeiträge — zwar nicht prozentual, sondern in absoluten Beiträgen — genau wie in der Vergangenheit seit 1957 entsprechend der Lohnentwicklung dynamisiert werden, die dafür gewährten Renten im Versicherungsfall jedoch ab 1981 und folgenden Jahren auf Grund des Einundzwanzigsten Rentenanpassungsgesetzes (21. RAG) um über 15 v. H. gegenüber dem alten Recht zurückbleiben? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß das Rentenniveau nach den Vorschriften des § 1272 Abs. 2 RVO bzw. § 49 AVG ohne die Erhöhung der allgemeinen Bemessungsgrundlage um den Krankenversicherungsbeitrag auf Grund des 21. RAG Artikel 3 § 1255 Abs. 2 RVO bzw. § 32 Abs. 2 AVG nur noch etwa 48 bis 49 v. H. betragen würden? Von wem und auf welche Weise soll nach Auffassung der Bundesregierung der Krankenversicherungsbeitrag, der auf Grund des 21. RAG nach § 180 Abs. 5 RVO ab 1. Januar 1982 auf „andere den Renten ver- gleichbaren Einnahmen" entfällt, an die Krankenkasse geleistet wer- den? Ist die Bundesregierung überzeugt — nachdem sie den Entwurf für das vorgesehene .besondere Gesetz" in dieser Legislaturperiode nicht mehr einbringt —, daß die unter Berücksichtigung der „anderen den Renten vergleichbaren Einnahmen" nach § 180 Abs. 5 RVO m. E. gerade nicht wenig komplizierte Regelung dann noch rechtzeitig bis zum 1. Januar 1982 von den Versicherungsträgern realisiert werden kann? Die durch die Finanzlage der Rentenversicherung unumgänglichen Konsolidierungsmaßnahmen des 21. Rentenanpassungsgesetzes (21. RAG) haben vorübergehend eine Verlangsamung des Rentenzuwachses bewirkt. Dies hat bei den Bestandsrenten dazu geführt, daß sie im Jahre 1980 um 4,5 v. H. und ab 1981 um rund 6,1 v. H. niedriger sind, als sie es ohne die Maßnahmen des 21. RAG sein würden. Diese Auswirkungen ergeben sich auch bei den Zugangsrenten. Bei ihnen kommt allerdings hinzu, daß ihr früherer Vorsprung gegenüber den Bestandsrenten mit Wirkung vom 1. Januar 1979 beseitigt worden ist. Die Zugangsrenten sind damit im Jahr 1980 um 9,7 v. H. und ab 1981 um rund 11,2 v. H. niedriger, als sie es ohne die Maßnahmen des 21. RAG sein würden. Dieser zusätzliche Effekt ergibt sich allerdings nur im Jahr des Rentenzugangs, weil die Zugangsrenten — anders als früher — sofort an der nächsten Rentenanpassung teilnehmen. Zu dem von Ihnen angesprochenen Zusammenhang zwischen Beitragshöhe und Rentenhöhe ist zu bemerken, daß jede Änderung auf der Leistungsseite ohne entsprechende Veränderung auf der Beitragsseite zwangsläufig dazu führt, daß sich das Verhältnis zwischen Beitrag und Rentenertrag verändert. Denselben Effekt haben in früheren Jahren Beitragssatzerhöhungen gehabt. Im übrigen richtet sich die Rentenhöhe nicht nach dem entrichteten Beitrag, sondern nach dem versicherten Entgelt. Das gesetzliche Rentenniveau beträgt im Jahre 1980 50,1 v. H. und wird im Jahre 1981 voraussichtlich 49,4 v. H. betragen. Die Entwicklung des gesetzlichen Rentenniveaus ab 1982 hängt von der weiteren Entwicklung der Bruttoarbeitsverdienste ab. Nach den Annahmen, die den Modellrechnungen des Rentenanpassungsberichts 1980 insoweit zugrunde liegen, kann das gesetzliche Rentenniveau ab 1982 ohne Berücksichtigung der Erhöhung der' allgemeinen Bemessungsgrundlage im Zusammenhang mit der Neuregelung der Krankenversicherung der Rentner sowohl über 49 v. H. als auch knapp darunter liegen. Die Bundesregierung bereitet z. Z. die notwendigen Ausführungsbestimmungen für die Erhebung des Krankenversicherungsbetrages des Rentners vor. Bevor diese Arbeiten nicht abgeschlossen sind, kann ich Ihnen keine konkreten Angaben über das Beitragseinzugsverfahren des Krankenversicherungsbeitrags von den der Rente vergleichbaren Einnahmen machen. Sie können jedoch sicher sein, daß das Verwaltungsverfahren so einfach wie möglich ausgestaltet sein wird. Die Bundesregierung berücksichtigt bei ihren Vorarbeiten das Interesse der betroffenen Stellen an hinreichender Vorlaufzeit. Sie ist sicher, daß der Krankenversicherungsbeitrag von den der Rente vergleichbaren Einnahmen termingerecht realisiert werden wird. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 85): Zu welcher zusätzlichen Kostenbelastung für den Bund führt das Urteil des Bundessozialgerichts (Az. 7 RAr 24/79), wonach Asylbewerber auch ohne Aufenthaltserlaubnis theoretisch und praktisch dem Arbeitsamt zur Verfügung stehen, so daß sie Arbeitslosenunterstützung statt Sozialhilfe beziehen, wenn sie keinen Arbeitsplatz finden? Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 12. Februar 1980 (7 RAr 24/79) entschieden, daß die Duldung eines asylbegehrenden Ausländers gemäß 17692* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 § 17 Abs. 1 des Ausländergesetzes hinsichtlich der Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung einer Aufenthaltserlaubnis gleichsteht. Danach kann ein arbeitsloser Asylbewerber Leistungen bei Arbeitslosigkeit erhalten, wenn er die jeweiligen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt Die Rechtsauslegung des Bundessozialgerichts führt nicht zu einer zusätzlichen Kostenbelastung für den Bund oder die Bundesanstalt für Arbeit; denn die Bundesanstalt für Arbeit wendet die in Frage kommenden Rechtsvorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes schon seit längerem in gleicher Weise wie das Bundessozialgericht an. Ich habe in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19./20. März 1980 ausführen können, daß nach einer nicht näher präzisierbaren Schätzung etwa 700 bis 800 asylbegehrende Ausländer Arbeitslosenhilfe beziehen, der Jahresaufwand hierfür beträgt 10 Millionen bis 12 Millionen DM. Ich führe diese geringe Zahl von Arbeitslosenhilfe-Beziehern aus diesem Personenkreis darauf zurück, daß Asylbewerber häufig die Anspruchsvoraussetzung der vorhergegangenen entlohnten Beschäftigung nicht erfüllen und daß sie verhältnismäßig schnell in Arbeitsverhältnisse vermittelt werden können. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 86 und 87): Was hat die Bundesregierung unternommen, um auf die EG-Staaten, die das vom Europarat 1969 vorgelegte europäische Au-Pair-MädchenÜbereinkommen noch nicht unterzeichnet bzw. ratifiziert haben, einzuwirken? Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung im Augenblick. um die deutschen Mädchen im Ausland zu schützen, und liegen ihr Erkenntnisse darüber vor, wieviel Hilfeersuche in den letzten Jahren von deutschen Mädchen, die z. B. in England oder Frankreich als Au-PairMädchen arbeiten, an die Bundesregierung ergangen sind? Die Bundesregierung hat nicht versucht, auf Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft mit dem Ziel der Unterzeichnung bzw. Ratifizierung des Europäischen Au-pair-Abkommens einzuwirken. Sie ist der Auffassung, daß entsprechende Schritte allenfalls dann in Erwägung hätten gezogen werden können, wenn der Schutz der in diesen Ländern tätigen Au-pair-Mädchen dies dringend erfordert hätte. Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen ist dies jedoch nicht der Fall gewesen. Die Möglichkeiten der Bundesregierung, deutsche Au-pair-Mädchen im Ausland zu schützen, sind verständlicherweise begrenzt Sie hält um so mehr eine umfassende Information dieser Mädchen vor der Ausreise für notwendig. Diese wird insbesondere durch die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung der Bundesanstalt für Arbeit sowie den Verein für internationale Jugendarbeit e. V. in Bonn und den Deutschen Verband katholischer Mädchensozialarbeit e. V. in Freiburg erteilt, die beide einen Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit zur nicht auf Gewinn gerichteten Arbeitsvermittlung von Au-pair-Mädchen nach dem Ausland haben. Informationsmaterial über die Lebens- und Arbeitsbedingungen hält aber auch das Bundesverwaltungsamt vorrätig. Auf diese umfassenden Informationsmöglichkeiten vor der Ausreise ist es offensichtlich zurückzuführen, daß der Bundesregierung in den letzten Jahren Hilfeersuchen deutscher Au-pair-Mädchen nicht bekanntgeworden sind, auch nicht von Mädchen, die in England oder Frankreich, für das das Europäische Au-pair-Abkommen übrigens in Kraft ist, arbeiten. Dies schließt allerdings nicht aus, daß sich deutsche Au-pair-Mädchen bei aufgetretenen Schwierigkeiten gelegentlich an die nächst erreichbare deutsche Auslandsvertretung gewandt haben, um Rat und ggf. Hilfe zu erbitten. Die aufgetretenen Schwierigkeiten dürften in solchen Fällen an Ort und Stelle ausgeräumt worden sein, in London und Paris ggf. in Zusammenarbeit mit den dort bestehenden Stützpunkten des Vereins für internationale Jugendarbeit e. V. und des Deutschen Verbandes katholischer Mädchensozialarbeit e. V. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Männle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 88): Trifft es zu, daß das arbeitsmarktpolitische Programm vom Mai 1979 eine Förderung für teilzeitarbeitsuchende Frauen von nur 2 v. H. erfahren hat, und warum verweist die Bundesregierung gegebenenfalls dann auf die besonderen Leistungen gerade dieses Programms im Hinblick auf die größeren Anstrengungen zur Entlastung des Teilzeitarbeitsmarkts? Die Bundesregierung hat in ihrem Arbeitsmarktpolitischen Programm für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen vom 16. Mai 1979 ausdrücklich erklärt, daß sich der Programmschwerpunkt 3 „Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen — Teilprogramm: Soziale Dienste" vor allem an arbeitslose Frauen und vor allem an diejenigen richtet, die eine Teilzeitbeschäftigung suchen. Diese Zielsetzung des Programms dürfte auch in vollem Umfang erreicht werden, wie die bisherige Abwicklung zeigt Im Programmschwerpunkt 3 „Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zur Verbesserung der sozialen Dienste, des Umweltschutzes und des Wohnumfeldes" liegen den 23 in das Programm einbezogenen Arbeitsämtern Anträge für 8276 Arbeitnehmer vor. Bis zum 25. April 1980 konnten 6 495 Arbeitnehmer, davon 2 912 Frauen (45 %), vermittelt werden. Im Teilprogramm „Soziale Dienste" betrug die Zahl der Vermittelten 3 231, davon 2 544 Frauen (79 %). Von den in eine nach dem Programm geförderte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme vermittelten Arbeitnehmern erhielten 1 027 oder 16 % einen Teilzeitarbeitsplatz, darunter 905 Frauen, das sind 31 % aller vermittelten Frauen. Diese Ergebnisse liegen weit höher als bei der allgemeinen Arbeitsvermittlung. So hat z. B. im Jahresdurchschnitt 1979 der Anteil der in Teilzeitarbeit vermittelten Arbeitnehmer an allen vermittelten Arbeitnehmern knapp 9 %, der Anteil der in Teilzeitarbeit vermittelten Frauen an allen vermittelten Frauen knapp 20 % betragen. Im Rahmen der beiden anderen Schwerpunkte des Arbeitsmarktpolitischen Programms der Bundesregierung, nämlich Schwerpunkt 1 „Berufliche Qualifizierung der Arbeitnehmer in Betrieben mit Anpassungs- und Umstellungsprozessen" und Schwerpunkt 2 „Wiedereingliederung ungelernter sowie längerfristig Arbeitsloser', ist die Förderung von Teilzeitarbeit ebenso möglich, wie die von Vollzeitarbeit. Allerdings sind diese beiden Programmschwerpunkte nicht gezielt auf die Förderung von Teilzeitarbeit ausgerichtet Die Bundesanstalt für Arbeit hat deshalb insoweit auch keine Angaben über die Förderung der Teilzeitbeschäftigung erhoben. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/4023 Frage 89): Trifft es zu, daß die freihändige Vergabe von Rüstungsaufträgen prozentual überaus hoch ist, und wie haben sich die genauen Daten in den Jahren 1970 bis 1971 entwickelt? 1. Es trifft zu, daß der Anteil der freihändigen Vergaben bei Rüstungsaufträgen sehr hoch ist Knapp drei Viertel aller vom Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) vergebenen Rüstungsaufträge werden freihändig vergeben. Der Wert der freihändig vergebenen Aufträge beläuft sich sogar auf 87-90 %. Das bedeutet jedoch nicht, daß insoweit kein Wettbewerb stattfindet. Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Aufstellung über die Entwicklung in den Jahren 1970-1979. 2. Der hohe Anteil der freihändigen Vergaben ist auf die Eigenart des zu beschaffenden Materials sowie auf die Besonderheiten des Rüstungsmarkts zurückzuführen. Die Entwicklung und Herstellung von spezifisch militärischem Material erfordert regelmäßig besondere Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Häufig gibt es nur einen kleinen Kreis qualifizierter Anbieter. Hohe Investitionen, technisches Spezialwissen, Geheimhaltungsbedürftigkeit, Dringlichkeit, Patentschutz sowie Anschlußbeschaffungen sind weitere Gründe, die eine freihändige Vergabe angezeigt erscheinen lassen können. Entwicklungsverträge lassen sich regelmäßig nicht ausschreiben, da zu diesem Zeitpunkt des Materialentstehungsgangs eine als Basis für vergleichbare Angebote notwendige genaue Leistungsbeschreibung noch nicht möglich ist. Aber auch bei der Beschaffung technisch komplexen und neuartigen Materials fehlt es häufig an der Möglichkeit zu einer hinreichend genauen Leistungsbeschreibung. Leistung und Gegenleistung müssen in diesen Fällen mit den in Betracht kommenden Vertragspartnern individuell ausgehandelt werden; das strenge Ausschreibungsverfahren läßt vor und nach der Angebotsabgabe keine Verhandlungen zu. 3. Der hohe Anteil der freihändigen Vergaben bedeutet keine Beeinträchtigung eines möglichen Wettbewerbs. Die Vergabe von Rüstungsaufträgen unterliegt den gleichen Vorschriften wie alle anderen Aufträge der öffentlichen Hand. Nach § 7 der BHO, insbesondere aber im eigenen Interesse ist die Bundeswehr bestrebt, die Aufträge im Wettbewerb zu vergeben, um so die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sparsam und wirtschaftlich zu. verwenden. Den freihändigen Vergaben geht, soweit irgend möglich, eine formlose Preisermittlung voraus (§ 3 Nr. 4 der Verdingungsordnung für Leistungen Teil A); mindestens drei Angebote sollen nach Möglichkeit eingeholt werden. Der Wettbewerb bei freihändigen Vergaben ist in vielen Fällen härter als bei Ausschreibungen. Die beigefügte Aufstellung zeigt ab 1977 eine Aufgliederung der freihändigen Vergaben nach solchen mit und ohne Wettbewerb. Hieraus folgt, daß unter Einschluß der Ausschreibungen etwa drei Viertel aller Rüstungsaufträge nach Wettbewerbsprinzipien vergeben werden. Bei anderen Aufträgen kommt aus besonderen Gründen von vornherein nur ein bestimmter Auftragnehmer in Betracht, ein Wettbewerb ist nicht möglich. 4. Die Wahl der Vergabeart wird laufend mit dem Bundeswirtschaftsministerium abgestimmt. Nach einem Ressortabkommen von 1957 muß über Abweichungen von der öffentlichen Ausschreibung als der Regelvergabeart Einvernehmen mit der Verbindungsstelle des BMWi beim BWB hergestellt werden. Die Erfahrungen in anderen Ländern, insbesondere in den USA, zeigen, daß auch hier bei den Rüstungsaufträgen die freihändigen Vergaben weit überwiegen, sogar 90-95 % erreichen, ohne daß damit ein Wettbewerb ausgeschlossen wird. Die Besonderheiten der Rüstungsbeschaffungen lassen auch hier keine rigorose Anwendung des Ausschreibungsprinzips zu. Aufgliederung der Aufträge des BWB nach Vergabearten in v H Ausschreibung freihändige Vergabe Jahr öffentlich beschränkt mit ohne Wettbewerb Wettbewerb Anzahl Wert Anzahl Wert Anzahl Wert Anzahl Wert 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1970 2,7 1,9 16,6 11,0 80,7 87,1 - - 1971 3,3 4,3 15,7 8,3 81,0 87,4 - - 1972 2,2 2,3 17,8 7,1 80,0 90,6 - - 1973 1,7 1,8 21,8 9,2 76,5 89,0 - - 1974 2,6 3,4 21,9 11,5 75,5 85,1 - - 1975 1,8 1,8 21,5 32,8 76,7 65,4 - - 1976 1,2 1,9 23,0 10,5 75,8 87,6 - - 1977 1,6 3,9 23,3 5,3 59,5 67,8 15,6 23,0 1978 2,6 2,7 23,4 6,2 51,1 59,5 22,9 31,6 1979 1,8 5,6 26,5 7,4 44,6 51,9 27,1 35,1 17694* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 90 und 91): Ist es zutreffend, daß auf einer der Bundeswehr gehörenden Liegenschaft in Diez drei ordnungsgemäß abgestellte Privatpersonenwagen von Angehörigen dieser Dienststelle durch einen umstürzenden Flaggenmast beschädigt worden sind, die zuständige Wehrbereichsverwaltung einen Schadenersatz jedoch ablehnt, obwohl der zuständige Kommandeur in seiner Stellungnahme klar betont hat. daß der Mast innen faul gewesen und nicht gewartet worden ist? Ist es zutreffend, daß Absolventen der Fachschule des Heeres für Erziehung nach Beendigung dieser Ausbildung auf Dienstposten eingesetzt werden, für die diese Ausbildung weder erforderlich noch sinnvoll ist, für die diese Soldaten dann jedoch die eigentlich erforderliche Ausbildung nicht oder nur unzureichend haben, zum Beispiel als A 1-Offizier (FD) nach vorheriger Verwendung als Kompaniefeldwebel oder als Instandsetzungsführer eines Panzerbataillons nach vorheriger Verwendung als Fernmeldeausbilder? Zu Frage 90: Es trifft zu, daß durch einen umstürzenden Flaggenmast in einer Bundeswehr-Liegenschaft in Diez drei Privatfahrzeuge von Bundeswehr-Angehörigen beschädigt worden sind und die für die Schadensbearbeitung zuständige Wehrbereichsverwaltung IV die Gewährung von Schadensersatz abgelehnt hat. Nach den vorliegenden Erkenntnissen hat die Behörde mit Recht die Gewährung von Schadensersatz anläßlich des Unfalles vom 11. Dezember 1979 abgelehnt. Angehörige des Bundes haben ihre Sorgfaltspflichten nicht verletzt. Das wäre Voraussetzung für die Zuerkennung von Schadensersatzansprüchen. Der Flaggenmast ist nicht wegen fehlerhafter Errichtung oder mangelnder Wartung umgeknickt, sondern von einem orkanartigen Sturm, der nach Auskunft des Deutschen Wetterdienstes Trier vom 25. Februar 1980 am Unfalltage mit mehr als Windstärke 9 wütete, umgeknickt und abgesplittert worden. Er ist von Angehörigen der zuständigen Standortverwaltung ordnungsgemäß und in regelmäßigen Abständen auf seine Standfestigkeit überprüft und gewartet worden. Es ist zwar richtig, daß der Mast an seinem unteren Teil im Kern in einer Länge von ca. 30 cm innerhalb seiner mechanischen Halterungen angefault war, was von außen nicht erkannt werden konnte. Das war aber für den Schaden nicht ursächlich. Wie die Ermittlungen der Wehrbereichsverwaltung IV ergeben haben, ist der Mast nicht innerhalb dieses Teiles, sondern oberhalb dieser Stelle und außerhalb der metallenen Halterungen abgebrochen. Unter diesen Umständen ist es leider nicht möglich, den Geschädigten Schadensersatz zu gewähren. Schadensersatzansprüche sind an enge rechtliche Voraussetzungen geknüpft, die einer Ermessensentscheidung nicht zugänglich sind. Für die Gewährung einer allgemeinen Billigkeitszuwendung stehen Haushaltsmittel nicht zur Verfügung. Auch die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zuwendung nach den vom Bundesminister der Finanzen herausgegebenen Billigkeitsrichtlinien (Ministerialblatt des Bundesministers der Verteidigung 1965 S. 119) liegen nicht vor. Zu Frage 91: An der Fachschule des Heeres für Erziehung werden Anwärter für die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes fortgebildet, für die in ihrer Verwendungsreihe eine Ausbildung als staatlich anerkannter Erzieher vorgesehen ist. Das sind vor allem die OA, die als Zugführer, Kompaniechefs (Sanitätstruppe, Ausbildungskompanien) und Hörsaalleiter eingesetzt werden sollen. OA, deren Verwendungsreihen andere fachliche Ziele aufweisen, werden an den übrigen Fachschulen des Heeres fortgebildet. So werden die künftigen S1-Offiziere an der Fachakademie für Wirtschaft des Heeres in Sonthofen zu staatlich geprüften Betriebswirten ausgebildet, die Instandsetzungszugführer erhalten an der Fachschule des Heeres für Technik in Aachen die Ausbildung eines staatlich geprüften Technikers. An der Fachschule für Erziehung werden allerdings auch OA ausgebildet, für die auf Grund ihrer Verwendungsreihe ursprünglich andere Fachschulgänge vorzusehen waren, die aber dafür nicht die vorgeschriebene berufliche Vorbildung (Handwerk) besaßen. Diesen Soldaten wurde im Rahmen einer Übergangsregelung der Aufstieg in die Laufbahn des militärfachlichen Dienstes dennoch ermöglicht. Außerdem war bisher in Einzelfällen bei wenigen OA des militärfachlichen Dienstes ein Wechsel in der Verwendungs- und Ausbildungsreihe notwendig. Dieser beruhte entweder auf eigenem Antrag oder war durch den Bedarf bzw. durch organisatorische Änderungen begründet. Darüber hinaus hat die Umgliedening des Heeres in die neue Struktur unter anderem zur Folge, daß die bisher für Offiziere des militärfachlichen Dienstes vorgesehenen Dienstposten der Truppenfernmeldeoffiziere in den Bataillonen nunmehr von Truppenoffizieren besetzt werden müssen. Eine Anzahl von OA des militärfachlichen Dienstes, die als künftige Truppenfernmeldeoffiziere Lehrgänge an der Fachschule des Heeres für Erziehung absolvierten, mußten daher in Verwendungs- und Ausbildungsreihen umgesetzt werden, in denen noch Bedarf bestand, so zum Beispiel in den Verwendungs- und Ausbildungsreihen Stabsdienst S1 und Instandsetzung. Die betroffenen Soldaten wurden durch eine ergänzende Fachschulausbildung für ihre neuen Aufgaben vorbereitet. Es muß hinzugefügt werden, daß auch in Zukunft wegen der Dienstpostenverhältnisse in einzelnen Verwendungs- und Ausbildungsreihen insgesamt mehr systembedingte Umsetzungen zwischen den Verwendungs- und Ausbildungsreihen zur Gewährleistung von Chancengleichheit notwendig sind. In derartigen Fällen wird in aller Regel auch eine zusätzliche Ausbildung erforderlich sein. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 92 und 93): Stimmt die Bundesregierung der Auslegung zu, daß nach Nummer 4.2 des Erlasses über Bundeswehrurlauber-Fahrkarten und Familienheimfahrten für Soldaten zu den Kosten für Fahrten mit einem Taxi oder für Abholfahrten der Eltern bzw. Geschwister ein Zuschuß erstattet wird, wenn u. U. zwischen Wohnort und dem außerhalb dieses Orts nächstgelegenem Bahnhof keine öffentlichen Beförderungsmittel regelmäßig verkehren, und — falls das zutrifft — durch welche Maßnahmen ist sichergestellt, daß die betroffenen Soldaten von dieser Möglichkeit hinreichend Kenntnis erhalten? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 17695* Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß — unabhängig zu welcher Teilstreitkraft ein Wehrpflichtiger einberufen werden soll — der Einberufungsbescheid aus Fürsorgegründen grundsätzlich auch Angaben zum vorgesehenen Standort nach Abschluß der Grundausbildung enthalten sollte und bei der Truppe auch eingehalten wird, bzw. welche Maßnahmen werden ergriffen, um in Zukunft eine solche Regelung sicherzustellen? Zu Frage 92: Nach Nr. 4.2 des Erlasses betreffend Bundeswehrurlauber-Fahrkarten und Familienheimfahrten für Soldaten (VMBl 1979 S. 151) wird für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohnort und dem außerhalb dieses Ortes nächstgelegenen verkehrsgünstigen Bahnhof mit Eil- oder Schnellzughalt eine Reisebeihilfe (Zuschuß) in Höhe der Kosten des öffentlichen Eisenbahntarifs (gewöhnlicher Fahrpreis) der 2. Wagenklasse gewährt. Voraussetzung ist allerdings, daß diese Strecke mindestens 3 km lang ist und nicht oder nicht zeitgerecht mit öffentlich regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln oder bundeswehreigenen Fürsorgefahrten bedient wird. Für die Fahrt kann ein Taxi, der eigene Pkw der Eltern, des Bruders oder der Schwester oder ein sonstiges Fahrzeug benutzt werden. . Auf die Möglichkeit der Gewährung von Familienheimfahrten und Reisebeihilfen werden alle Soldaten im Rahmen des dienstlichen Unterrichts hingewiesen. Diese Unterrichtung ist angeordnet (siehe Nr. 8 Abs. 3 des o. a. Erlasses). Zu Frage 93: Angaben dieser Art enthält lediglich der Einberufungsbescheid zum Heer. Die Truppe richtet sich auch danach, soweit nicht bei Dienstantritt oder während der Grundausbildung Umstände bekannt werden, die eine Umplanung erfordern. In der Luftwaffe und der Marine bedarf es einer größeren Flexibilität der Personalführung. Deshalb wird hier mit jedem Soldaten während der Grundausbildung ein Personalgespräch geführt. Dabei geäußerte Wünsche des Soldaten hinsichtlich der weiteren Verwendung und des Standorts werden berücksichtigt, soweit nicht dienstliche Gründe entgegenstehen. Die damit entsprechend den unterschiedlichen Belangen der Teilstreitkräfte voneinander abweichenden Verfahren haben sich auch unter dem Gesichtspunkt des Fürsorgegedankens bewährt. Zu einer Änderung besteht daher kein Anlaß. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/4023 Fragen 94 und 95): Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen für die in den „Tagesthemen” vom 12. Mai 1980 veröffentlichte Verteuerung des MRCA- Programms? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese Verteuerung des MRCA-Programms vorhersehbar war und weitere Kostensteigerungen zu erwarten sind? Die Ursachen für die in den „Tagesthemen" am 12. Mai 1980 angesprochene Kostenentwicklung des MRCA-Tornado-Programms sind im wesentlichen durch die seit 1970 eingetretenen programmunabhängigen Veränderungen der wirtschaftlichen Bedingungen in den drei am Programm beteiligten Ländern begründet. Von einer errechneten Preissteigerung um ca. 136 % in dieser Zeit entfallen allein ca. 118 % auf diese programmunabhängigen Veränderungen der wirtschaftlichen Bedingungen. Dies entspricht einer durchschnittlich trilateralen Preissteigerungsrate von ca. 8 % pro Jahr. Darin ist der hohe Preisanstieg für Luftfahrtmaterialien der letzten Jahre bereits enthalten. Der Vorwurf, die eingetretenen Kostensteigerungen seien in erster Linie auf programmfremde Einflüsse (fehlender Wettbewerb, Ineffizienz oder Pressionen der Rüstungsindustrie) zurückzuführen, trifft nicht zu. Preissteigerungen sind in unserem bestehenden marktwirtschaftlichen System, das grundsätzlich keine staatlich festgesetzten Preise kennt, nicht zu vermeiden. Sie sind jedoch nicht in ihrer genauen Höhe, sondern nur im Prinzip vorhersehbar. Beim Vorhaben TORNADO werden programmbedingte Kostensteigerungen in der Fertigung nicht erwartet. Für unvorhersehbare technische Änderungen während der Fertigungsphase ist im Gerätesystempreis bereits ein Risikozuschlag berücksichtigt. Anlage 61 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 96, 97, 98 und 99): Ist der Bundesregierung ein vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesverteidigungsminister veröffentlichter Vortrag „Vom Um- gang mit der Macht", veröffentlicht in der „Information für die Truppe", Heft 5/80, bekannt, und wie bewertet in die die darin vertretene Auffassung? Ist die Bundesregierung ebenfalls der Meinung, die in diesem Vortrag veröffentlicht wird, „daß ein beamteter, militärischer Referent, der die politische Auffassung seiner Regierung teilt, binnen angemessener Zeit konstruktive Lösungsvorschläge anbietet, während der Referent, der innerlich ein Vorhaben nicht mitträgt, selbstverständlich und guten Gewissens zunächst ausgiebig seine Bedenken vortragen wird und so einen politisch gewollten Entscheidungsgang hemmt", und bezieht sich nach Auffassung der Bundesregierung diese Feststellung nur auf „Referenten” oder sind auch andere Gruppen von Mitarbeitern des Bundesverteidigungsministeriums damit gemeint und falls ja, gegebenenfalls welche? Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, die den Parlamentarischen Staatssekretär in die Lage versetzten, diese Feststellungen zu treffen, und in welchen Fällen ist sie in der Lage nachzuweisen, daß alle die „Referenten", die die politische Auffassung der Regierung nicht teilen, keine konstruktiven Lösungsvorschläge in angemessener Zeit geliefert haben? Auf welchem Weg und mit welchen Mitteln stellt die Bundesregierung fest, ob Bundesbedienstete die Auffassung der Regierung teilen, welche Konsequenzen zieht sie aus ihren Feststellungen, und welchen Wert mißt sie der Selbstverpflichtung aller Bundesbediensteten bei, „der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen"? Der Vortrag des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Verteidigung „Vom Umgang mit der Macht" wurde am 17. Dezember 1979 von Angehörigen der Offizierschule der Luftwaffe in Fürstenfeldbruck gehalten. Die Bundesregierung bewertete ihn als eine kritische, sachliche und insgesamt abgewogene Auseinandersetzung mit dem Problem der Machtausübung. 17696* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 Die Bundesregierung ist der Meinung, daß die Erfahrungen eines Politikers durchaus zu der fraglichen Aussage führen können. Da im Vortrag des Parlamentarischen Staatssekretärs weder vom „beamteten, militärischen” Referenten noch von „anderen Gruppen von Mitarbeitern des Bundesministeriums der Verteidigung" die Rede ist, erübrigt sich die Beantwortung der Frage in diesem Punkt. So stehen die allgemeinen Feststellungen über die Macht des Referenten auch unter der Überschrift „Die Macht der Regierung" und nicht in dem Teil des Vortrags, der sich mit den Streitkräften beschäftigt. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung hat an keiner Stelle seines Vortrags behauptet, daß „alle Referenten, die die politische Auffassung der Regierung nicht teilen, keine konstruktiven Lösungsvorschläge in angemessener Zeit geliefert haben". Seine tatsächlichen Feststellungen beruhen auf eigenen Beobachtungen und Erkenntnissen, die im übrigen von der modernen Politik- und Verwaltungswissenschaft nahezu einhellig geteilt werden. Die Bundesregierung mißt dem Gebot des „Treuen Dienstes" sehr hohe Bedeutung bei. Sie hat weder ein Interesse daran, die politische Auffassung ihrer Bediensteten „festzustellen", noch verfügt sie über Möglichkeiten, dies zu tun. So wenig sie das Recht jedes Bediensteten auf eine von der Haltung der Regierung abweichende Meinung in Frage stellt, so sehr besteht sie allerdings auch auf der Verpflichtung der Mitarbeiter zur Loyalität in der Ausübung des Dienstes. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/4023 Frage 100): Trifft es zu, daß in der vom Bundesjugendministerium herausgegebenen Broschüre „Internationale Begegnungen in Übersee" auch Reisen und Studienaufenthalte in Guatemala angeboten werden, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Empfehlung angesichts der zunehmenden Repression im Lande und angesichts der Entscheidung der Internationalen Union der Nahrungs- und Genußmittelgewerkschaften, die bei ihrem Kongreß Ende vergangenen Jahrs zu einem Tourismusboykott gegen Guatemala aufgerufen hat? Die Broschüre „Internationale Begegnungen in Übersee 1980/1981" wird zusammen mit den Broschüren „Internationale Begegnungen Europa 1980/ 1981" und „Internationale Begegnungen Deutschland 1980/1981" vom Studienkreis für Tourismus e. V. in Starnberg herausgegeben. Bei den in der Broschüre „Internationale Begegnungen in Übersee" genannten Veranstaltern handelt es sich fast ausschließlich um Organisationen aus dem Bereich des Jugendtourismus. Die in der Broschüre angebotenen Programme sind auch nicht zu vergleichen mit den aus dem Bundesjugendplan geförderten jugendpolitischen Maßnahmen mit Entwicklungsländern. Die Broschüre stellt eine Zusammenfassung von Angeboten deutscher Veranstalter von Jugendreisen dar. Das trifft auch für die in der Broschüre genannten Veranstalter von Programmen in Guatemala zu. Es handelt sich bei ICXchange—Deutschland und AWTS-Reisen weder um Träger der Jugendhilfe im Sinn der Richtlinien für den Bundesjugendplan noch werden die in diesem Abschnitt genannten Veranstaltungen aus Mitteln des Bundesjugendplans gefördert bzw. durch die Bundesregierung besonders empfohlen. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/4023 Frage 101): Wie hat sich die Zahl der therapiebedürftigen Drogenabhängigen in den letzten zehn Jahren entwickelt? Es wird im großen und ganzen davon auszugehen sein, daß im Hinblick auf die Heroinabhängigkeit die Zahl der Therapiebedürftigen gleichzusetzen ist mit der Zahl der Heroinkonsumenten. Die Schätzungen der Drogenbeauftragten des Bundes und der Länder beliefen sich in den vergangenen zwei Jahren auf ca. 40 000 bis 45 000 und zeigen bis Mai 1980 eine leicht steigende Tendenz auf knapp 50 000 Heroinabhängige. Ohne nochmalige Rückfrage bei den Ländern ist in der Kürze der Zeit ein genauer Überblick über die Entwicklung der Heroinabhängigkeit für den Zeitraum -der letzten 10 Jahre nicht hinreichend sicher zu ermitteln. Etwas anders wird die Situation bei Haschisch eingeschätzt, wo allenfalls jene 10 % regelmäßigen Haschisch-Konsumenten als therapiebedürftig anzusehen sind. Auch hier könnte nur eine nochmalige Rückfrage bei den Ländern einen gewissen numerischen Anhaltswert liefern. Abschließend sei darauf hingewiesen, daß nach den bisherigen Erfahrungen aus der oben genannten großen Zahl therapiebedürftiger Drogenabhängiger doch nur ein relativ kleiner Prozentsatz zu einem Therapiebeginn motiviert werden kann. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 102): Ist der Bundesregierung bekannt, daß mit der letzten Nummer der Zeitschrift „Jugendpolitik" 1/2 (1980) eine Beilage des „PDI", also einer weit links stehenden Organisation, verteilt wurde und außerdem auf den Seiten 23 bis 27 eine einseitige polnische Geschichtsdarbietung über die deutschen Soldaten des Zweiten Weltkriegs zu finden war, und wenn ja, billigt die Bundesregierung diese Verfahrensweise des Bundesjugendrings oder sieht sie einen Anlaß zur Sperrung der Haushaltsmittel? Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Zeitschrift des Deutschen Bundesjugendringes „Jugendpolitik" in der Nr. 1/2 (1980) ein Prospekt des Pressedienstes Demokratische Initiative (PDI) beigelegt war. Da der Prospekt vor allem auf Publikationen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 17697* hinweist, die sich mit rechtsextremistischen Tendenzen und Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland auseinandersetzen, ist seine Beilage im Zuge der Anstrengungen des Deutschen Bundesjugendringes zu sehen, dem Wiederaufkommen rechtsextremistischer Tendenzen vor allem unter der Jugend rechtzeitig entgegenzuwirken. Die Bundesregierung begrüßt dieses Engagement des Deutschen Bundesjugendringes. Das Heft 1/2 (1980) der Zeitschrift „Jugendpolitik" behandelt die deutsch-polnischen Beziehungen, wobei die Jugendbeziehungen im Mittelpunkt des Interesses stehen. Dabei ist es auch für junge Menschen wichtig zu erfahren, wie sich aus polnischer Sicht die historischen Belastungen aus der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft darstellen. Eben diese Aufgabe hat auch die Redaktion dem Artikel „40. Jahrestag des Ausbruches des zweiten Weltkrieges" auf den Seiten 23-27 zugedacht, wie aus dem redaktionellen Vorwort hervorgeht, und dabei auf die persönliche Verantwortung des Autors für die von ihm vertretene Auffassung hingewiesen. Die Bundesregierung sieht keinen Grund, zu beiden in der Frage angesprochenen Punkten kritisch Stellung zu nehmen und hat auch keinen Anlaß zur Sperrung von Haushaltsmitteln. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrükken) (SPD) (Drucksache 8/4023 Frage 103): Durch welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, den negativen Auswirkungen des Urteils der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt, nach dem einer Klägerin bestätigt wurde, daß die Anwesenheit von Schwerbehinderten im Urlaubshotel eine Urlaubsbeeinträchtigung darstelle, zu begegnen? Das Landgericht Frankfurt hat in der von Ihnen angesprochenen Einzelfallentscheidung eine Minderung des Reisepreises für gerechtfertigt erachtet, weil die Reiseleistungen eine Reihe von Mängeln aufgewiesen hätten. Einen dieser Mängel sieht das Gericht in Vorfällen im Zusammenhang mit der Anwesenheit von 25 körperlich und geistig behinderten Menschen. Nach dem Tatbestand des Urteils soll die 68jährige Klägerin miterlebt haben, wie ein Behinderter in einem Aufzug einen Tobsuchtsanfall erlitt und wie mehrere Behinderte in unregelmäßigen Abständen unartikulierte Laute ausstießen. Im Hinblick auf die verfassungsmäßig garantierte Unabhängigkeit der Gerichte muß sich die Bundesregierung jeder kommentierenden Wertung der Entscheidung enthalten. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit im Bereich ihrer Verantwortung stets verdeutlicht, daß die Eingliederung der Behinderten auf allen Gebieten des Lebens — also auch in Freizeit und Urlaub — in weitestmöglichem Umfang verwirklicht werden muß. Im Rahmen der Fortschreibung des Aktionsprogramms zur Förderung der Rehabilitierung Behinderter wird sie hierzu in diesem Jahr noch weitere konkrete Verbesserungsmaßnahmen vorschlagen. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg aller Bemühungen ist, daß Vorurteile und Fehlurteile in der Öffentlichkeit abgebaut werden. Dieses Ziel kann nicht kurzfristig durch Gesetze und Verordnungen erreicht werden, sondern eher durch einen ständigen werbenden Prozeß der Bewußtseinsänderung. Auf Grund der Berichterstattung über das Urteil des Landgerichts Frankfurt sind bei der Bundesregierung zahlreiche Zuschriften aus der Bevölkerung eingegangen, die von einem engagierten Verständnis für die Belange der Behinderten in unserer Gesellschaft zeugen. Die Bundesregierung ist übezeugt, daß die öffentliche Diskussion um die fragliche Entscheidung das Bewußtsein für die Probleme und für die notwendige Integration der Behinderten in der Bevölkerung weiter schärfen wird. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 8/4023 Frage 104): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluß des Ersten Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 22. April 1980, wonach die Veröffentlichung von Qualitätskennzeichen für Fertigarzneimittel des Indikationsgebiets koronare Herzerkrankungen in einer Transparenzliste durch die Transparenzkommission in der bisher geübten Praxis nicht zulässig ist? Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, in einer Transparenzliste für das Indikationsgebiet koronare Herzerkrankung Qualitätskennzeichen zu veröffentlichen, sofern den in die Liste aufzunehmenden Fertigarzneimitteln der betroffenen Herstellerfirma diese Qualitätskennzeichen versagt werden, ohne daß nachprüfbare wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die die Versagung rechtfertigen. Hiernach ist im Prinzip auch weiterhin die vergleichende Vergabe von Qualitätskennzeichen zulässig. Lediglich die Behandlung der Hersteller von Arzneimitteln, die der Transparenzkommission keine Unterlagen eingereicht haben, hat das Gericht veranlaßt, die Veröffentlichung der Transparenzliste „Koronare Herzerkrankungen" einstweilen zu untersagen. In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit war es der Bundesregierung noch nicht möglich, den Gerichtsbeschluß vor allem hinsichtlich der darin abgehandelten verfassungsrechtlichen Fragen auszuwerten und sich über die daraus zu ziehenden Konsequenzen eine definitive Auffassung zu bilden. In diesem Zusammenhang ist noch zu klären, ob der in einem abgekürzten und vorläufigen Verfahren ergangene Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Berlin bereits als Grundlage für grundsätzliche Entscheidungen hinsichtlich der Transparenzkommission genommen werden kann, oder ob zuvor die Entscheidung im Hauptsacheverfahren abgewartet werden soll. Die Bundesregierung wird sich bemühen, die Entscheidungsfindung so schnell wie möglich abzuschließen und wird Ihnen das Ergebnis mitteilen. 17698* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 105, 106 und 107): Mit welcher Begründung erwartet die Bundesregierung von den Bundesländern die Zustimmung zum Jugendhilfegesetz ohne Finanzierungsnachweis und Aufrechterhaltung ihrer Forderung nach Umsatzsteuerneuverteilung zugunsten des Bundes, und wie will die Bundesregierung die verstärkte Elternbildung und -beratung finanzieren? Wie will die Bundesregierung die intensive Betreuung von „Familien in Problemsituationen" und den Ausbau der Erziehungsberatung in Übungs- und Erfahrungskursen finanzieren? Welche Vorstellungen hat sie zur Finanzierung der Verbesserung der Betreuung von Kindern in Kinderkrippen und -horten und des Ausbaus der Familienpflege? Zu Frage 105: Die Bundesregierung hält an ihren Ausführungen in der Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Sozialgesetzbuches (SGB) — Jugendhilfe — fest, wo sie zur Finanzierung des Gesetzes folgendes ausgeführt hat: „Die den Ländern, Kreisen und Gemeinden aus dem Gesetzesvorhaben voraussichtlich ab 1982 entstehenden Mehraufwendungen werden ebenso wie die des Bundes zu gegebener Zeit bei der Neufestsetzung des Beteiligungsverhältnisses von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer gemäß Artikel 106 Abs. 3 und 4 GG im Rahmen der Gesamtentwicklung aller laufender Einnahmen sowie aller Ausgaben von Bund und Ländern (einschließlich der Gemeinden) zu berücksichtigen sein. Ein gesonderter Ausgleich, der den Ländern, Kreisen und Gemeinden aus dem Gesetzesvorhaben entstehenden Mehraufwendungen durch den Bund würde den verfassungsrechtlichen Grundsätzen des Artikels 106 GG nicht entsprechen. Die Bundesregierung weist im übrigen darauf hin, daß die Mehraufwendungen durch das neue Jugendhilferecht vor allem durch den wachsenden Druck von Problemen entstehen, denen die Jugendhilfe begegnen muß (Zunahme unvollständiger Familien und ausländischer Arbeitnehmer, Jugendarbeitslosigkeit, hoher Anteil verhaltensauffälliger Kinder, Alkoholmißbrauch, Drogen, Jugendreligionen, Jugendkriminalität). Sie ist der Auffassung, daß gerade durch den vorliegenden Entwurf die Kostenentwicklung in Grenzen gehalten werden kann.' (Vgl. Bundestagsdrucksache 8/2571 S. 180). Die Angebote der Familienbildung (§ 29) und der Familienberatung (§ 30) im Entwurf der Bundesregierung sind nicht mit stärkerer Rechtsverpflichtung ausgestaltet als entsprechende Leistungen des geltenden Rechts (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 3). In der Kostenschätzung waren daher keine entsprechenden Mehrkosten vorzusehen. Soweit unter „Elternberatung" auch „Erziehungsberatung" verstanden werden sollte, weist die Bundesregierung darauf hin, daß der im Gesetzentwurf vorgesehene verstärkte Ausbau der Erziehungsberatung (§ 40) in der Kostenschätzung der Bundesregierung mit 226,7 Millionen jährlich laufenden Mehrkosten berücksichtigt ist. Da der in der Kostenschätzung für den 31. Dezember 1981 angenommene Ausbau der Eziehungsberatung e. V. bereits zum 31. Dezember 1978 erreicht worden ist, werden die der Jugendhilferechtsreform zuzurechnenden Mehrkosten unter der angenommenen Höhe liegen. Im übrigen müssen die verantwortlichen Politiker aller Gebietskörperschaften sich darüber im klaren sein, daß angesichts der vorhandenen jugendpolitischen Probleme die für die Jugendhilferechtsreform erforderlichen Mittel gut angelegt sind. Denn eine Politik, die jetzt an der Familie spart, wird uns alle teuer zu stehen kommen. Zu Frage 106: Die Förderung von Erziehungsberechtigten in besonderen Erziehungssituationen (§ 31) ist in der Kostenschätzung der Bundesregierung bei dem Ausbau der ambulanten sozialen Dienste berücksichtigt. Ebenso sieht diese Kostenschätzung Mehrkosten für einen bedarfsgerechten Ausbau der Übungs- und Erfahrungskurse vor (61,3 Millionen DM jährlich laufende Mehrkosten). Die Übungs- und Erfahrungskurse haben durch die Einbeziehung der Eltern auch elternbildende und erziehungsberatende Funktion. Da sie jedoch nur für besondere Problemsituationen geeignet sind, können und sollen sie die (allgemeine) Erziehungsberatung nicht ersetzen. Zur Frage der Finanzierung durch den Bund verweise ich auf meine Antwort zu Frage 105. Zu Frage 107: Hinsichtlich des Ausbaus von Hilfen zur Erziehung in Kindertagesstätten (Kinderkrippen, Horten und anderen Betreuungsformen) geht der Entwurf der Bunderegierung, wie ihn der Bundestagsausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit verabschiedet hat, von denselben Zielvorstellungen wie der Entwurf des Bundesrates aus. Er sieht einen Rechtsanspruch auf diese Hilfen zur Erziehung vor, wenn dies für eine dem Wohl des Minderjährigen entsprechende Erziehung erforderlich ist. Für die Familienpflege sieht der Entwurf der Bundesregierung insbesondere einen Rechtsanspruch auf Beratung für die Pflegefamilie vor, dessen finanzielle Auswirkungen beim Ausbau der ambulanten sozialen Dienste in der Kostenschätzung berücksichtigt sind. Für die Verbesserung des Pflegegeldes bei Tages- und Vollpflege sind in der Kostenschätzung der Bundesregierung jährlich laufende Mehrkosten von 53,2 Millionen DM vorgesehen. Zur Frage der Finanzierung verweise ich auf meine Antwort zur Frage 105. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 108): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 17699* Inwiefern kann der für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständige Mitarbeiter des Bundesgesundheitsamts, Claus Rietzschel, in einem Leserbrief in Die Zeit behaupten, „dem Chef des Amts stehen als Leitungshilfe zur Verfügung: ein persönlicher Mitarbeiter mit dem Geschäftszeichen ,Leiter des Büros des Präsidenten, eine Sekretärin und zeitweise eine Schreibkraft”, obwohl z. B. im Stellenplan auch ein Vizepräsident mit Besoldung nach B 4 der Leitungsebene zugeordnet ist? Die Aussage des Pressesprechers des Bundesgesundheitsamtes in dem angesprochenen Leserbrief an „DIE ZEIT” ist zutreffend. Der Begriff der Leitungshilfe für den Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes bezieht nicht die Funktion des Vizepräsidenten ein. Als Leitungshilfe für den Behördenleiter kann nicht die Hierarchie des Amtes bezeichnet werden; hierunter fallen nur die dem Leiter unmittelbar zur Verfügung stehenden Mitarbeiter. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 109 und 110): Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, eine Impfpflicht für Röteln einzuführen? Welche rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung einer derartigen Schutzimpfung bestehen z. Zt.? Zu Frage 109: Die Bundesregierung geht von dem Grundsatz aus, daß Pflichtimpfungen nur dann gerechtfertigt sind, wenn die Allgemeinheit in hohem Maße bedroht ist: Bei der Rötelnimpfung handelt es sich vor allem um den Schutz des einzelnen. Insbesondere soll durch eine Impfung verhindert werden, daß es während einer Schwangerschaft zu einer Rötelnerkrankung kommt, durch die es beim Fötus zu schweren Mißbildungen kommen könnte. Daher wird von der Bundesregierung und den Landesgesundheitsbehörden angestrebt, daß möglichst viele Mädchen rechtzeitig gegen Röteln freiwillig geimpft werden. Die Rötelnschutzimpfung ist in allen Bundesländern öffentlich empfohlen; bestimmten Personengruppen wird sie darüber hinaus unentgeltlich angeboten. Zu Frage 110: Nach § 14 des Bundes-Seuchengesetzes kann der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Impfungen für bedrohte Teile der Bevölkerung anordnen, wenn eine übertragbare Krankheit in bösartiger Form auftritt oder wenn mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Für eine Pflichtimpfung ohne diese Voraussetzungen wäre ein besonderes Gesetz notwendig. Die Bundesregierung beabsichtigt jedoch nicht, eine Impfpflicht gegen Röteln einzuführen. Im übrigen verweise ich auf meine Antwort auf eine Frage des Abgeordneten Spranger (Protokoll der 155. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 18. Mai 1979, Seite 12452). Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 111 und 112): Ist der Bundesregierung bekannt, daß, obwohl im Jahr 1980 die Mittel für das Deutsch-Französische Jugendwerk um 10 v. H. aufgestockt wurden, eine breite Lücke zwischen den beantragten und tatsächlichen im Rahmen der vorhandenen Mittel bewilligten Maßnahmen klafft? Wenn ja, was will die Bundesregierung unternehmen, um diese für den deutsch-französischen Jugendaustausch gefährliche Entwicklung zu verhindern? Zu Frage 111: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Summe der an das Deutsch-Französische Jugendwerk gestellten Förderungsanträge weiterhin die verfügbaren Mittel übersteigt. Zu Frage 112: Die Bundesregierung und die Französische Regierung haben seit 1978 jährlich die beiderseitigen Beiträge zum Deutsch-Französischen Jugendwerk erheblich erhöht. Beide Regierungen werden demnächst über die weitere finanzielle Entwicklung im Jahre 1981 sprechen. Eine einseitige Anhebung des deutschen Beitrages ist der Bundesregierung durch das Abkommen über die Errichtung des Deutsch-Französischen Jugendwerks in der Fassung vom 16. August 1973 verwehrt. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Männle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 113, 114 und 115): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß durch die wissenschaftliche Kurzzeitstudie des deutschen Jugendinstituts zum Tagesmuttermodell tatsächlich nachgewiesen werden konnte, daß die Betreuung des Kleinstkindes durch die Tagesmutter der Betreuung durch die eigene Mutter gleichwertig ist und daß dadurch ein neues Leitbild für Mütter entstehen kann, daß Mütter ihre Kinder „ohne Verlust für deren Entwicklung" bei Tagesmüttern unterbringen können? Hält die Bundesregierung die gewählte quantitative Methode der Projektgruppe beim Jugendinstitut für geeignet und für ausreichend, die sozialen und emotionalen Komponenten — wie Selbstvertrauen, Angstbereitschaft, Aggressivität — differenziert zu betrachten? Warum wurde bei der Untersuchung auf Methoden wie Eltern-Kind Interaktionsbeobachtungen und ausführliche Explorationsgespräche verzichtet, nachdem doch gerade diese Methoden bezüglich der sozialen und emotionalen Komponenten Unterschiede zwischen dem Tagesmüttermodell und der familiellen Sozialisation deutlich machen könnten? Zu Frage 113: Die wissenschaftlichen Begleituntersuchungen des Deutschen Jugendinstituts zum Modellprojekt „Tagesmütter" haben ausreichend und schlüssig nachgewiesen, daß die Betreuung von Kleinstkindern durch Tagesmütter im Rahmen des Modellprojekts nicht zu negativen Verhaltensauffälligkeiten bei diesen Kindern geführt hat, daß die Tagespflegekinder sich nicht in der Entwicklung von anderen Kindern negativ unterscheiden. Dies ist das Ergebnis der gründlichen und sorgsam konzipierten kinderpsychologischen Abschlußuntersuchung, in der eine Gruppe von 60 Kindern, die mindestens 2 Jahre 17700* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 am Modellprojekt teilgenommen hatten, mit einer Gruppe von 60 Kindern, die ausschließlich von der eigenen Mutter betreut wurden, verglichen wurde (Matched-Pair-Vergleich). Es ist nicht korrekt, hier von einer „Kurzzeitstudie" zu sprechen, da die Tagespflegekinder zum Untersuchungszeitpunkt schon zwei bis drei Jahre lang die besondere Situation der Betreuung durch Tagesmütter erlebt hatten und sich etwaige Beeinträchtigungen in ihrer Entwicklung sowie der Entwicklung der Mutter-Kind-Beziehungen bereits in den Ergebnissen des Gruppenvergleichs hätten niederschlagen müssen. Der Kritik, daß es sich bei dem Abschlußbericht nur um eine „Kurzzeitstudie" handele, Spätschäden daher noch nicht abzusehen seien, ist auch entgegenzuhalten, daß Störungen und neurotische Entwicklungen häufig gerade bei Übergangssituationen in ein neues soziales Feld — etwa Eintritt in den Kindergarten, in die Schule, in den Beruf — deutlich werden und es auf Grund der Erfahrungen Anlaß zu der Annahme gibt, daß die Tagespflegekinder diese neuen sozialen Situationen eher leichter bewältigen. Diese wissenschaftlichen Untersuchungsergebnisse bedeuten, daß Tagespflege eine pädagogisch geeignete Form der Betreuung von Kleinkindern ist, wenn es sich — wie es im Tagesmüttermodell der Fall war — um qualifizierte, d. h. durch intensive Beratung und pädagogische Gruppenarbeit unterstützte, Tagespflege handelt. Angesichts der Tatsache, daß ein so großer und seit langer Zeit gleichbleibender Anteil von Kleinkindmüttern, nämlich etwa ein Drittel, berufstätig ist, sollten diese Ergebnisse ein Ansporn sein, die Betreuungsangebote für die betroffenen Kleinkinder qualitativ auszubauen. In der Verbesserung des Angebots der Tagesbetreuungsplätze für kleine Kinder sieht die Bundesregierung keine kritische Ermutigung zur Berufstätigkeit von Müttern, sondern eine Hilfe für Familien, Kindererziehung und Berufstätigkeit besser in Einklang zu bringen. Zu Frage 114: Die gewählte Methode der kinderpsychologischen Abschlußuntersuchung wird für geeignet und für ausreichend gehalten. Im einzelnen wurden folgende Variablen der kindlichen Entwicklung sowie der Mutter-Kind-Beziehung untersucht: — Intelligenzentwicklung des Kindes — Entwicklung der kindzentrierten Selbständigkeit — Entwicklung der Kooperationsfähigkeit des Kindes mit Gleichaltrigen — Verhaltensauffälligkeiten — Konflikthaftigkeit der Mutter-Kind-Beziehung — emotionale Nähe der Mutter-Kind-Beziehung. Die Ergebnisse zu diesen einzelnen Variablen stammen aus verschiedenen Datenquellen: Befragung und Tiefeninterview mit der Mutter, Einschätzung durch Psychologen, standardisierte Verhaltensbeobachtung, die von Psychologen ausgewertet wurde, die über die Gruppenzugehörigkeit der Mutter-Kind-Paare nicht informiert waren. Die endgültigen Ergebnisse beruhen auf Kombinationen der Daten aus diesen verschiedenen Quellen. Die Ergebnisse können von daher als gut abgesichert angesehen werden. Zu Frage 115: - Es trifft nicht zu, daß bei der kinderpsychologischen Abschlußuntersuchung auf Methoden wie Eltern-Kind-Interaktion-Beobachtungen und ausführliche Explorationsgespräche verzichtet wurde. Tatsächlich wurden mit der Mutter des Kindes zwei Fragebogeninterviews, ein Tiefeninterview und mit dem Kind ein Entwicklungstest durchgeführt. Zudem wurde eine standardisierte Interaktionsbeobachtungssituation auf Videofilm aufgenommen und anschließend ausgewertet. Es wurden also qualitative und quantitative Methoden verwendet, die den heutigen wissenschaftlichen Standards voll entsprechen. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 116, 117 und 118): Welche Änderungen in den Dienstaufgaben und bei Personalstellen treten bzw. traten im Jahr 1980 bei der Deutschen Bundesbahn zu Lasten der im Zonenrand liegenden Räume der Stadt Weiden und der Landkreise Tirschenreuth und Neustadt an der Waldnaab in Kraft? Ist die Bundesregierung bereit, gegebenenfalls bis wann, auch im dünn besiedelten Zonenrandgebiet einen Modellversuch zur Sanierung bzw. zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs zu fördern, um herauszufinden, wie der öffentliche Personennahverkehr für die Bevölkerung in den dünn besiedelten Räumen des Zonenrandgebietes aussehen könnte, damit die zunehmende Belastung der meist auf weite Anfahrtswege angewiesenen Arbeitnehmer in tragbaren Grenzen gehalten werden und wenigstens in dieser Hinsicht einigermaßen gleichwertige Lebensbedingungen im Zonenrandgebiet geschaffen wer- den können? Welche zalilenmäßigen Veränderungen in der Personalstruktur der Deutschen Bundesbahn im Jahr 1980 sind auf Rationalisierung und welche auf Leistungsverlagerungen aus den zum Zonenrandgebiet gehörenden Räumen Weiden, Neustadt an der Waldnaab, Tirschenreuth zurückzuführen? Zu Fragen 116 und 118: Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn stimmen die Dienststellengrenzen nicht mit den Grenzen des Stadtkreises Weiden/Oberpfalz und der Landkreise Neustadt/WN und Tirschenreuth überein. So gehören z. B. zum Bereich des Bahnhofs Weiden auch Teile des Landkreises Amberg; Teile anderer Landkreise gehören zum Bereich technischer Dienststellen mit Sitz in Weiden/Oberpfalz (Bahnmeisterei, Nachrichtenmeisterei). Demzufolge gibt es bei der Deutschen Bundesbahn keine auf diese Gebietskörperschaften abgestellte Unterlagen über bisherige und zukünftige Personalveränderungen. Daher können die beiden Fragen nicht detailliert, sondern nur überschlägig beantwortet werden. Infolge von Rationalisierungsmaßnahmen und buchmäßigen Bereinigungen ist in den ersten vier Monaten 1980 das Personalsoll der Dienststellen mit Sitz in Weiden/Oberpfalz einschließlich des Ausbesserungswerks um 8,5 Dienstkräfte zurückgegangen. Der Personalüberhang ermäßigte sich von 139 auf 123 Deutsche Bundesbahn-Mitarbeiter. Beim Bahnhof Wiesau im Landkreis Tirschenreuth ist die Zahl der Arbeitsplätze um drei erhöht worden. Das inzwischen für den Jahresabschnitt 1980 festgesetzte Soll an Werkstättenarbeitern im Ausbesse- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 17701* rungswerk Weiden beträgt 583 gegenüber 580 im Jahre 1979. Wie bei Fahrplanwechseln die Regel, wird es zum 1. Juni 1980 zu geringfügigen Leistungsverlagerungen im Triebfahrzeugdienst und im Zugbegleitdienst kommen, u. a. um Mehr- und Minderleistungen zwischen Dienststellen gleicher Art im Zonenrandgebiet einigermaßen ausgeglichen zu halten und weil allgemein die Besetzung von Personenzügen verdünnt worden ist. Nach den gegenwärtigen Erkenntnissen der Deutschen Bundesbahn ist mit folgenden Änderungen zu rechnen: Bahnbetriebswerk (Bw) Weiden wird Leistungen, die es in der vergangenen Zeit erhalten hat, wieder abgeben müssen. Sie bleiben aber dem Zonenrandgebiet erhalten. Überschlägig beträgt die Minderung des Personalsolls im Bw Weiden 4 bis 5 Dienstkräfte. Bei der Neuverteilung der Zugbegleiterleistungen im Bundesbahndirektionsbezirk hat der Bahnhof Weiden zwar hinzugewonnen, wegen der allgemeinen Reduzierung im Zugbegleitdienst wird jedoch sein Bedarf an Dienstkräften um voraussichtlich vier zurückgehen. Zu Frage 117: Die Bundesregierung läßt bereits eine Modelluntersuchung zur Sanierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in verkehrsschwachen ländlichen Räumen durchführen. Als Modellraum wurde der einwohnerschwache und ländlich strukturierte Landkreis Hohenlohe in Baden-Württemberg gewählt. Seit September 1979 wird dort nach intensiven planerischen Vorarbeiten ein Organisationsmodell auf seine praktische Anwendbarkeit erprobt. Sollte dieser drei Jahre dauernde Probelauf seine verkehrlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Ziele erreichen, wäre dieses ÖPNV- Modell auch auf dünn besiedelte Nahverkehrsräume im Zonenrandgebiet übertragbar. Gesicherte Erfahrungswerte werden voraussichtlich schon in einem Jahr vorliegen. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 119 und 120): Treffen Pressemeldungen zu, wonach zu den Bundesstraßen, deren Baubeginn oder Weiterbau durch die neuen Haushaltskürzungen im Straßenbau gefährdet sind, auch die B 312 zwischen Reutlingen und Pfullingen gehört? Wenn ja, will die Bundesregierung dann dennoch daran festhalten, den Personenverkehr auf der Bahnlinie zwischen Reutlingen und Pfullingen stillzulegen? Zu Frage 119: Die aus den bekannten Gründen notwendige Rücknahme bzw. Kürzung des ursprünglichen Ansatzes des Straßenbauhaushaltes 1980 hat das Land Baden-Württemberg — wie auch alle anderen Bundesländer — mitzutragen. Dabei hängt es von den Dispositionen des Landes ab, das im Rahmen des zugewiesenen Finanzvolumens Mittelausgleiche in eigener Zuständigkeit durchführen kann, inwieweit von diesen Mittelkürzungen bereits angelaufene bzw. für die Vergabe vorgesehene Maßnahmen betroffen sind. Das gilt auch für den von der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg im Bereiche Reutlingen — Pfullingen vorgesehenen Zwischenausbau der B 312. Wie die Landesstraßenbauverwaltung auf Anfrage mitteilte, wird auf Grund der genannten finanziellen Restriktionen die für 1980 vorgesehene Vergabe der Ausbauarbeiten an der B 312 voraussichtlich erst im nächsten Jahre erfolgen können. Zu Frage 120: Der Straßenabschnitt Reutlingen — Pfullingen wird heute bereits von über 200 Linienbusfahrten benutzt. Bei Umstellung des restlichen Schienenpersonennahverkehrs auf Busbedienung wird die Zahl der Fahrten lediglich um 16 vermehrt. Insofern kann kein Zusammenhang mit dem Ausbau der B 312 hergestellt werden. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 121): Ist die Frage der Baulast im Rahmen des von der Stadt Remscheid vorgeschlagenen Ausbaus bzw. Verlegung der B 229 innerhalb des Stadtgebiets Remscheid geklärt, und wird gegebenenfalls die Bundesregierung eine solche Maßnahme des Vorschlags zur Berücksichtigung im Rahmen des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen (Drucksache 8/3662) vorsehen? Die innerhalb des Stadtgebietes liegende Teilstrecke der geplanten Umgehung Remscheid im Zuge der B 229 ist nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in der Baulast der Stadt Remscheid zu bauen. Die Teilstrecke wird daher im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen nicht dargestellt. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/4023 Frage 122): Wieviel Bundesmittel (planmäßige und außerplanmaßige) sind bisher für den Ausbau des Münchner Verkehrsverbunds (U-Bahnen und S-Bahnen) aufgewendet worden und werden im Jahr 1980 aufgewendet werden? Die Stadt München hat im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes folgende Bundesmittel für den Ausbau von U-Bahn und S-Bahn erhalten: 17702* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 Millionen DM 1967— 1976 1977 1978 1979 insg. 1975 U-Bahn planmäßig 95 95 104 104 566 außerplanmäßig 21 24 28 54 zusammen 566 116 119 132 158 1 091 S-Bahn planmäßig 22 27 34 37 520 außerplanmäßig % 3 % % zusammen 520 22 30 34 37 643 insgesamt 1 086 138 149 166 195 1 734 Für 1980 sind eingeplant: U-Bahn 105 S-Bahn 49 insgesamt 154 Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/4023 Frage 123): Welche Gründe sind maßgebend für die unterschiedlichen Bestimmungen über politische Werbung — insbesondere in Schautafeln — bei der Deutschen Bundesbahn gegenüber der Deutschen Bundespost, vertreten jeweils durch die Bahn- sowie die Postreklame, und ist hier an ein generelles Verbot gedacht? Die Deutsche Bundesbahn stellt Flächen für politische Werbung auf Bahngelände zur Verfügung. Die mit der Werbung beauftragte Deutsche Eisenbahnreklame GmbH ist vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn zur Wahrung parteipolitischer Neutralität verpflichtet worden. In diesem Rahmen kann die Deutsche Eisenbahnreklame GmbH gegen Bezahlung politische Werbung auf Bahngebiet durchführen. Die Deutsche Bundesbahn trägt damit den vielfachen Wünschen der politischen Parteien Rechnung. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn ist der Ansicht — ebenso wie die kommunalen Werbegesellschaften, das Fernsehen und der Rundfunk —, auf Grund ihres gesetzlichen Auftrages, ihren Betrieb nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen, auf die parteipolitische Werbung als Einnahmequelle nicht verzichten zu können. Diese Entscheidung hat der Vorstand der Deutschen Bundesbahn in eigener Zuständigkeit getroffen. Im Rahmen einer rechtsaufsichtlichen Prüfung ist dieses Verhalten nicht zu beanstanden. Die Deutsche Bundespost hingegen hat Umfang und Art der Fremdwerbung (Wirtschaftswerbung) in vertraglichen Regelungen mit ihrer Tochtergesellschaft, der Deutschen Postreklame GmbH, festgelegt. Dabei ist u. a. religiöse und politische Werbung bei allen Einrichtungen der Deutschen Bundespost nach Postreklamerichtlinien § 3 Abs. 1 ausgeschlossen worden. Aus den gleichen Gründen sind auch Postsendungen mit Vermerken politischen oder religiösen Inhalts auf der Aufschriftseite nach § 13 Abs. 1 Nr.3 der Postordnung von der Postbeförderung ausgeschlossen. Eine unterschiedliche Handhabung bei der Zulassung politischer Werbung im Bereich der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost ergibt sich aus der Tatsache, daß es sich um zwei vollständig getrennte Sondervermögen des Bundes handelt, die in ihrer Verfassung auch unterschiedlich strukturiert sind. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/4023 Frage 124): Hält die Deutsche Bundesbahn nach ihrer jetzigen Planung an der Absicht, die Nahe-Strecke zu elektrifizieren, fest, und wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt soll das Vorhaben realisiert werden, bzw. mit welchem Finanzaufwand muß gerechnet werden? Die Deutsche Bundesbahn (DB), die nach Bundesbahngesetz (BbG) über Fragen der Betriebsführung und der Zugförderung in eigener Zuständigkeit und unternehmerischer Verantwortung entscheidet, hat mir zu Ihrer Anfrage mitgeteilt, daß wegen des relativ geringen Verkehrsaufkommens und der erheblichen Investitionen für eine Änderung der Traktionsart — insbesondere für die Anpassung der Tunnelstrecken an die Anforderungen des elektrischen Zugbetriebes — die Nahestrecke bisher nicht in ein Elektrifizierungsprogramm aufgenommen werden konnte. Untersuchungen haben gezeigt, daß der jetzige Dieselbetrieb — bei etwa gleich gutem Service für den Kunden — der elektrischen Zugförderung wirtschaftlich überlegen ist. Termine für eine Realisierung dieses Vorhabens können bei diesem Sachstand derzeit von der DB nicht genannt werden. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 125): Treffen Berichte zu, daß der Bundesfinanzminister durch Nichtzurverfügungstellung der Finanzmittel darauf hinwirken will, daß ein Autobahnanschlußbau in Stadtgebieten, z. B. bei dem Autobahn-Alleenringtunnel der A 66 und dessen Anbindung im Osten an die A 661 innerhalb des Frankfurter Stadtgebiets nicht mehr durchgeführt wird? Nein, die Berichte treffen nicht zu. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 17703* Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 126 und 127): Welche von mir vorgetragenen — oder welche neuen — Gesichtspunkte waren es, die die Deutsche Bundesbahn dankenswerter Weise dazu geführt haben, ihre zuletzt im Schreiben des Präsidenten der Deutschen Bundesbahn, Dr. Vaerst, an mich vom 8. April 1980 bestätigte endgültige Haltung am 7. Mai aufzugeben, den Personenverkehr auf der Bahnstrecke Baal-West — Dalheim zum 31. Mai 1980 nicht stillzulegen und diese Absicht noch einmal zu überprüfen? An welchen konkreten Aspekten wird die Deutsche Bundesbahn diese Überprüfung messen, und bis spätestens wann wird die — erhoffte — Entscheidung gefallen sein, dem betroffenen Raum die Bundesbahnstrecke auch für den Personenverkehr zu erhalten? Zu Frage 126: Die Deutsche Bundesbahn sah sich auf Grund der Einsprüche gegen die geplante Busbedienung veranlaßt, die ursprünglich für den Fahrplanwechsel am 1. Juni 1980 vorgesehene Umstellung des Schienenpersonenverkehrs auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Fragen der Angebotsbemessung und Fahrplangestaltung im Busverkehr sollen nochmals mit den Beteiligten erörtert und abgestimmt werden. Ein erstes Gespräch zwischen Vertretern der Stadt Wassenberg und dem Präsidenten der Bundesbahndirektion Köln wird am 23. Mai 1980 stattfinden. Zu Frage 127: Auf Grund der geringen Inanspruchnahme des Schienenpersonenverkehrs sieht sich die Deutsche Bundesbahn gehalten, an der vom Bundesminister für Verkehr genehmigten Umstellung auf Busbedienung festzuhalten. Sie ist bemüht, über die künftige Gestaltung des Busverkehrs mit dem Beteiligten Einvernehmen zu erzielen, so daß die Umstellung zu einem der nächsten Fahrplanwechsel durchgeführt werden kann. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 128, 129, 130 und 131): Ist es zutreffend, daß für die durch das Land Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Bundes durchgeführten Maßnahmen beim Bau von Fernstraßen im wesentlichen Umfang für das Jahr 1980 geplante Bauvorhaben vor allem auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der Verkehrssicherheit, deren Baubeginn für Frühjahr, Sommer und Herbst 1980 vorgesehen war, wegen einer kritischen Haushaltslage nicht mehr ausgeführt werden können, und wie beurteilt in diesem Zusammenhang die Bundesregierung die Möglichkeit der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen, entsprechend der Planung für 1980 qualitätsverbessernde Vorhaben z. B. für den Lärmschutz an bestehenden Straßen in Übereinstimmung mit dieser Planung verwirklichen zu können? Kann die Bundesregierung angeben, warum bei den Behörden im Land Nordrhein-Westfalen, die als Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen im Auftrag des Bundes den Fernstraßenbau ausführen, für die Bereiche Investitionen und Unterhaltung im Mai 1980 bereits bis zu 90 v. H. der für das Gesamthaushaltsjahr 1980 zur Verfügung stehenden Mittel verbraucht worden sind, und um welchen Prozentsatz handelt es sich bei den sogenannten Bereichen A und B (Investitionen und Unterhaltung) für die jeweiligen Landesstraßenbau-, Fernstraßenbau- und Autobahnämter der beiden Landschaftsverbände? Kann die Bundesregierung angeben, warum entgegen einer Zusage und entsprechenden Planung der Straßenbaubehörde nach Abschluß des Ausbaus der Autobahn Düsseldorf-Mönchengladbach auf insgesamt sechs Spuren zwischen der Stadtgrenze Düsseldorf und dem Autobahnkreuz Kaarst die Lärmschutzanlage in Höhe der Abfahrt zur B 9 zum Schutz der dort lebenden Meerbuscher Bürger nicht wie vorgesehen im Frühjahr 1980 errichtet worden ist, und ist die Bundesregierung bereit, den Bau dieser Lärmschutzanlage noch für 1980 zu veranlassen? Ist es zutreffend, daß die an der Autobahn Krefeld-Köln in Höhe des Kaarster Kreuzes vorgesehene Lärmschutzanlage, deren Ausbau für den Sommer 1980 ausgeschrieben werden sollte, vorerst nicht gebaut werden kann, und gilt dies ebenso für die Lärmschutzvorhaben in Meerbusch-Bovert, Jüchen und Jüchen-Gubberath, und wann ist mit einem Ausbau zu rechnen? Zu Frage 128: Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß die wegen der allgemeinen Haushaltslage gekürzten Straßenbaumittel Auswirkungen haben auf mögliche Neubauvorhaben bzw. qualitätsverbessernde . Vorhaben. Der Bauablauf hängt jedoch weitgehend von den Dispositionen des Landes Nordrhein-Westfalen ab, das im Rahmen des ihm zugewiesenen Finanzrahmens beweglich ist. Zu Frage 129: Es trifft nach den hier vorliegenden Meldungen nicht zu, daß bei den Behörden im Land Nordrhein-Westfalen im Mai 1980 für die Bereiche Investitionen und Unterhaltung bereits 90 % der für das Gesamthaushaltsjahr 1980 zur Verfügung stehenden Mittel verbraucht, d. h. ausgegeben worden sind. Allerdings waren bis zu diesem Zeitpunkt rd. 90 % der Ausgabemittel gebunden. Die Überwachung des Mittelabflusses im einzelnen obliegt der Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Bundesverkehrsministerium kann hierauf keinen Einfluß nehmen. Zu Fragen 130 und 131: 1. Lärmschutz an der Bundesautobahn Düsseldorf—Mönchengladbach, A 52 Die Bauarbeiten am dritten Fahrstreifen der Richtungsfahrbahn Düsseldorf—Mönchengladbach sind zwischenzeitlich fertiggestellt. Der Lärmschutz wurde bereits ausgeschrieben und submittiert. Eine Vergabe konnte nach Auskunft des Landes Nordrhein-Westfalen wegen fehlender Mittel bisher nicht erfolgen. Das Land ist jedoch bemüht, den erforderlichen Betrag im Rahmen der ihm insgesamt zur Verfügung stehenden Investitionsmittel freizumachen. Es wird angestrebt, noch in diesem Jahr mit den Arbeiten zu beginnen. 2. Lärmschutz am Autobahnkreuz Kaarst, A 57 An der Ostseite ist der Lärmschutz weitgehend fertiggestellt. Es fehlt nur noch ein kurzer Abschnitt im Bereich eines zu verbreiternden Brückenbauwerkes. Für die Westseite wird der Lärmschutzentwurf zur Zeit aufgestellt. Die Bauarbeiten sollen zum Ende dieses Jahres ausgeschrieben werden. Voraussichtlicher Baubeginn Anfang 1981. 3. Lärmschutz in Meerbusch—Bovert, A 57 Die Lärmschutzarbeiten sind abgeschlossen. 4. Lärmschutz an der A 46, im Bereich JüchenGubberath Hier ist aktiver Lärmschutz vorgesehen. Der Lärmschutzentwurf wird zur Zeit ausgearbeitet. Sofern sich keine unvorhergesehenen Schwierigkeiten bei den Verhandlungen mit den Anliegern und den 17704* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 beteiligten Behörden ergeben, kann Anfang 1981 mit den Bauarbeiten begonnen werden. 5. Lärmschutz in Jüchen, A 46 Hier ist passiver Lärmschutz vorgesehen. Die im einzelnen durchzuführenden Maßnahmen werden in Kürze mit den in Frage kommenden Anliegern abgestimmt. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. van Aerssen (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 132, 133 und 134): Warum wurde das Projekt Niederrheinvertiefung nur nachrichtlich in die jüngste Fortschreibung der Bundesverkehrslageplanung aufgenommen, obwohl auf Grund einer gefertigten Kosten-Nutzenanalyse erhebliche gesamtwirtschaftliche Ersparnisse errechnet wurden, umd warum wurde das Projekt an die EG-Kommission weitergeleitet? Beabsichtigt die Bundesregierung eine Aufnahme dieses Projekts in die Liste über europäische Verkehrsengpässe bei der EG-Kommission europäische Investitionshilfen zu erhalten, zumal im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung festgestellt wurde, daß eine Investition von 45 Millionen DM das 51/2fache an gesamtwirtschaftlichen Ersparnissen bringen würde? Bis zu welchem Datum rechnet die Bundesregierung mit einer verbindlichen Nachricht seitens der EG-Kommission? Zu Frage 132: Ein erheblicher Anteil der für das Projekt Niederrheinvertiefung errechneten Nutzen fließt dem internationalen Verkehr zu. Da die Realisierung dieses Projektes somit in gemeinschaftlichem Interesse liegt, wurde seine Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan zurückgestellt, bis eine Entscheidung im gesamteuropäischen Rahmen getroffen wird. Die EG-Kommission hat in Verfolg eines vom Rat erteilten Auftrages im Jahre 1979 eine Umfrage nach Engpässen in der Verkehrsinfrastruktur bei den Mitgliedsländern unternommen. Das Projekt Niederrheinvertiefung ist der EG-Kommission daraufhin in Abstimmung mit den Bundesländern als Engpaß genannt worden. Mit der Zuleitung des genannten Berichts an den Rat wird in Kürze gerechnet. Zu Fragen 133 und 134: Die Kommission hat bisher noch keine Verfahrensregeln zur Beantwortung von Verkehrsinfrastrukturvorhaben von gemeinschaftlichem Interesse vorgelegt. Ein entsprechender Ratsauftrag wurde im Jahre 1978 erteilt. Da ein solches Verfahren eine wichtige Voraussetzung für die Frage der Gemeinschaftsfinanzierung bildet, ist eine Aussage über den Zeitpunkt einer Entscheidung über eine gemeinschaftliche Finanzierung von Verkehrswegeprojekten, also auch der Niederrheinvertiefung, nicht möglich. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 135): Welche Absichten mit welchen Auswirkungen auf die Arbeitsplätze werden mit der vorgesehenen Umwandlung des Rangierbahnhofs Rheine in einen Knotenpunktbahnhof verfolgt, und ist es zutreffend, daß ebenfalls die Auflösung der Lehrwerkstatt im Bahnbetriebswerk Rheine vorgesehen ist? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn (DB) handelt es sich bei der Umwandlung des Rangierbahnhofs Rheine in einen Knotenpunktbahnhof um eine Maßnahme zur Konzentration von Rangier-und Zugbildungsaufgaben, mit dem Ziel, die Abwicklung des Güterzugverkehrs schneller, zuverlässiger und wirtschaftlicher zu gestalten. Mit der für den Herbstfahrplanwechsel zum 28. September 1980 vorgesehenen Umwandlung erwartet die DB eine Verringerung des Personalbedarfs im Rangierdienst um 10 und im Zugbegleitdienst um 2 Bedienstete. Darüber hinaus wird eine Rangierlok frei und kann anderweitig eingesetzt werden. Mit der seit längerem geplanten Aufnahme des elektrischen Zugbetriebes auf der Strecke (Münster—)Rheine—Emden—Norddeich werden die Auf gaben in der heutigen Fahrzeugwerkstätte des Bahnbetriebswerks Rheine zurückgehen. Wegen der damit in Zusammenhang stehenden organisatorischen Veränderungen und der später nur noch begrenzt vorhandenen personellen und Werkstattkapazitäten sind die Voraussetzungen für eine unbefristete Weiterführung der Ausbildungswerkstätte in Rheine nicht mehr erfüllt. Die nach Bundespersonalvertretungsgesetz vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren werden beachtet und zu gegebener Zeit eingeleitet. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 136 und 137): Welche Pläne und Zeitvorstellungen bestehen für den Ausbau der über den Mittellandkanal in Wolfsburg-Vorsfelde führenden innerstädtischen Brücke, nachdem dieser Umbau auf Grund der Vereinbarungen des Verkehrsvertrags mit der DDR und durch den geplanten Ausbau des Mittellandkanals notwendig geworden ist? Welche Pläne und Zeitvorstellungen bestehen für die Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs am Bahnhof Vorsfelde (Reislinger Straße)? Zu Frage 136: Die Vereinbarung des Verkehrsvertrages mit der DDR hatte nicht den Ausbau des Mittellandkanals für das auf 2,50 m abgeladene 1 350-t-Schiff zum Gegenstand. Infolgedessen sind auch gegenwärtig keine Folgerungen gegenüber dem bisherigen Ausbaukonzept für die Mittellandkanalstrecke östlich Wolfsburg bis Rühen aus dieser Vereinbarung zu ziehen. Das Ausbaukonzept sieht für diese Strecke aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen zunächst bestandssichernde Maßnahmen vor, die gewährleisten, daß den im Berlin- und DDR-Verkehr eingesetzten Fahrzeugen auch langfristig keine Nachteile entstehen. In diesem Streckenabschnitt liegt auch die von Ihnen angesprochene Brücke Wolfsburg—Vorsfelde (Brücke Nr. 441). Das für den Ausbau des Mittellandkanals zuständige Neubauamt Braunschweig und Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 17705* die Stadt Wolfsburg haben Überlegungen angestellt, ob wegen innerstädtischer Verkehrsbedürfnisse ein vorzeitiger Brückenaus- oder -neubau durchgeführt werden sollte. Verschiedene Alternativlösungen sind erarbeitet worden, um die kostengünstigste Lösung zu ermitteln. Diese Überlegungen, die insbesondere auch die Finanzierbarkeit einschließlich des von der Stadt Wolfsburg zu erbringenden Kostenanteils beinhalten, müssen zunächst abgeschlossen werden, bevor detaillierte Ausbau- und Zeitvorstellungen entwickelt werden können. Zu Frage 137: Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn bestehen bei den zuständigen Planungsträgern gegenwärtig keine konkreten Planungen und Terminvorstellungen für die Beseitigung des Bahnübergangs im Zuge der Reislinger Straße am Bahnhof Vorsfelde. Die Deutsche Bundesbahn ist bereit, an der Bahnübergangsbeseitigung nach Maßgabe des Eisenbahnkreuzungsgesetzes mitzuwirken, falls die anteilige Finanzierung durch den Straßenbaulastträger gesichert ist. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/4023 Frage 138): Welche prozentualen Anteile der Wegekosten finanziert der Steuerzahler nach den jüngsten verfügbaren Zahlen der Bundesregierung für die verschiedenen Verkehrsträger Bahn, Binnenschiffahrt, Flugverkehr und Straßenverkehr? Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat seine Wegekostenrechnung für das Jahr 1978 aktualisiert. Die Kostendeckungsgrade betragen danach 1978 für — die Deutsche Bundesbahn 56,6% — die Binnenwasserstraßen 7,1 % — den Wegebereich der Luftfahrt 70,0 % — die Straße 79,0 %. Dabei wurde eine Verzinsung des Anlagevermögens von 6°/o unterstellt. Die Kostendeckungsgrade hängen erheblich von der Höhe des der Berechnung zugrunde gelegten Zinssatzes ab. Bei, Anwendung eines niedrigeren Zinssatzes können Überdeckungen der Wegekosten auftreten. Die Ergebnisse haben deshalb insoweit nur einen begrenzten Aussagewert. Die Untersuchung dient vor allem der Beobachtung der zeitlichen Entwicklung. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 139 und 140): Ist die Bundesregierung bereit, die Ortsumgehung Altenahr im Zuge der B 257 auf Grund der inzwischen unhaltbar gewordenen Verkehrssituation vorrangig in Angriff zu nehmen? Welche Entscheidung hat das Bundesverkehrsministerium inzwischen bezüglich der Trassenführung der B 257 im Rahmen der Ortsumgehung Altenahr getroffen? Zu Frage 139: Der Notwendigkeit, Altenahr im Zuge der B 257 zu umgehen, wurde im Gesetzentwurf der Bundesregierung über die 2. Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen durch Aufnahme in die Stufe I (vordringlich angestrebte Maßnahmen) Rechnung getragen. Zu Frage 140: Die Planung der Umgehungsstraße Altenahr wird durch Einwendungen der Betroffenen sehr erschwert. Dem Bundesverkehrsministerium liegen noch keine Vorschläge für die Trassenführung vor. Nach Auskunft des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz sind die Untersuchungen der verschiedenen Varianten noch nicht abgeschlossen. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 8/4023 Frage 141): Wie ist der Stand der Planungen der Ortsumgehung Hachenburg (B 413)? Die Umgehungsstraße Hachenburg im Zuge der B 413 ist im Gesetzentwurf der Bundesregierung über die 2. Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen als vordringlich angestrebte Maßnahme (Stufe I) enthalten. Der Beschluß des Deutschen Bundestages ist abzuwarten. Der Vorentwurf liegt dem Bundesverkehrsministerium zur Abstimmung vor. Die Straßenbauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz wurde von hier um zusätzliche Untersuchungen zur Verbesserung der Planung gebeten. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bußmann (SPD) (Drucksache 8/4023 Fragen 142, 143 und 144): In welchem Umfang sind die Mittel für den Bundesfernstraßenbau im Jahr 1980 für das Land Nordrhein-Westfalen für Autobahnen (A-Mittel) und für Bundesstraßen (B-Mittel) schon fest vergeben bzw. für Vorhaben noch verfügbar? Besteht die Möglichkeit, A-Mittel (Autobahnen) für Bauvorhaben im B-Mittel-Bereich einzusetzen, wenn es sich bei den Projekten um Autobahnen handelt, deren Umwidmung von Bundesstraßen in Autobahnen mangels unterbliebener Korrektur in den Haushaltstiteln des Verkehrsetats 1980 noch nicht erfolgt ist? Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung den Erlös aus Grundstücksverkäufen aus dem Trassengelände aufgegebener Autobahn- und Bundesstraßenplanungen im Haushaltsjahr 1980 und in den Jahren der mittelfristigen Finanzplanung? Zu Frage 142: Nach Mitteilung des Landes Nordrhein-Westfalen sind nach dem Stand Ende April die dem Land zur Verfügung gestellten bauwirksamen Ausgabemittel zu 91 v. H. durch Aufträge festgelegt, davon 90 v. H. im Bereich A (Autobahn-Neubau und Autobahnerneuerung) und 92 .v. H. im Bereich B (übrige Titel). Für Vergaben noch verfügbar sind danach 17706* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 noch rd. 40 Millionen DM im Bereich A und rd. 40 Millionen DM im Bereich B. Zu Frage 143: Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, A-Mittel für Bauvorhaben im Bereich B einzusetzen, wenn der Bundesminister für Verkehr dem zustimmt. Ob das jedoch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar ist, muß im Einzelfall geprüft werden. Zu Frage 144: Ihre Frage bezüglich des Erlöses aus der Veräußerung von Grundstücken läßt sich derzeit nicht beantworten. Zunächst muß das Inkrafttreten des 2. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen abgewartet werden. Dann erst steht verbindlich fest, welche Straßenplanungen aufgegeben werden. Sodann werden die obersten Straßenbaubehörden der Länder um Prüfung gebeten, für welche Grundstücke kein Bundesbedarf mehr besteht. Diese Grundstücke werden entweder veräußert, wobei die früheren Grundstückseigentümer bevorzugt berücksichtigt werden, oder den zuständigen Oberfinanzdirektionen in das Allgemeine Grundvermögen des Bundes übergeben. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/4023 Fragen 145, 146 und 147): Kann die Bundesregierung Auskunft über den gegenwärtigen Stand der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der französischen Regierung geführten Verhandlungen über die anstelle eines Staustufenbaus bei Neuburgweier/Au ins Auge gefaßte Geschiebezugabe erteilen, insbesondere unter Berücksichtigung der von französischer Seite gestellten finanziellen Zugeständnisse und neuer baulicher Erfordernisse, wie sie von den angrenzenden französischen Gemeinden am Rhein gestellt worden sind? Ist die Bundesregierung bereit, zur Aussetzung des Staustufenbaus Neuburgweier/Au finanzielle Zugeständnisse zu machen, und wann ist gegebenenfalls mit einem positiven Abschluß der Verhandlungen zu rechnen? Ist die Bundesregierung bereit, die im Zusammenhang mit dem Bau der Staustufe Iffezheim noch anhängige Geländeentschädigung für die Gemeinde Iffezheim nach Vorlage von zwei erstinstanzlichen Urteilen zugunsten der Gemeinde Iffezheim im Wege eines außergerichtlichen Vergleichs abzuschließen und der Gemeinde Iffezheim die in beiden Urteilen eingeräumten Entschädigungen in Höhe von rund 5 Millionen DM zuzugestehen? Zu Frage 145: Die Bundesregierung strebt offizielle Verhandlungen mit der französischen Regierung über die Anwendung der Geschiebezugabe unterhalb der Staustufe Iffezheim an. Technische Unterlagen über Untersuchungen der Geschiebezugabe wurden der französischen Seite im Mai 1979 übergeben. Zwischenzeitlich haben Kontakte auf Expertenebene stattgefunden. Die Bundesregierung erwartet, daß sich die französische Seite in Kürze zur Frage der Aufnahme von offiziellen Regierungsverhandlungen äußern wird. In diese Verhandlungen werden auch die Fragen der finanziellen Auswirkungen einer alternativen Lösung einschließlich etwaiger baulicher Erfordernisse einbezogen. Zu Frage 146: Die Frage einer Finanzierung von Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einem Verzicht auf eine Staustufe stehen, wird Gegenstand der von uns gewünschten Regierungsverhandlungen sein. Vor Beginn dieser Verhandlungen ist die Bundesregierung naturgemäß nicht in der Lage, hierzu detaillierte Aussagen zu machen. Sie wird jedoch bei den Verhandlungen berücksichtigen, daß bei positivem Abschluß. beide Seiten finanzielle und wirtschaftliche Vorteile haben werden. Zu Frage 147: Die Urteile des Landgerichts Baden-Baden kann die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes u. a. deshalb nicht hinnehmen, weil das Gericht nicht gewürdigt hat, daß die Gemeinde Iffezheim zum Ausgleich für den durch den Staustufenbau bedingten Verlust an Kiesabbauflächen an anderer Stelle ein flächengleiches Abbaugebiet erhalten hat. Ferner ist die für den Rechtsstreit entscheidungserhebliche Frage, ob die Möglichkeit eines Grundstückseigentümers, Kies durch Freilegen von Grundwasser zu gewinnen, Bestandteil des nach Artikel 14 GG geschützten Grundeigentums ist, Gegenstand eines beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahrens gemäß Artikel 100 GG. Solange die Möglichkeit besteht, daß das Bundesverfassungsgericht diese Frage verneint, ist die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung gehalten, ihre Rechtsmittel gegen die Urteile des Landgerichts Baden-Baden aufrechtzuerhalten. Bestärkt wird die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung in dieser Haltung zusätzlich durch den Umstand, daß eine andere Kammer desselben Gerichts in einem vergleichbaren Fall zugunsten des Bundes entschieden hat. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 148, 149 und 150): Haben die Schäden auf der Bundesautobahn 4 Köln—Olpe im Abschnitt Reichshof/Eckenhagen—Wendener Kreuz, die erneut zu einer Teilsperrung dieses Streckenabschnitts geführt haben, die gleichen Ursachen, wie sie vom Bundesverkehrsminister in der Antwort vom 27. September 1979 angeführt wurden? Zu welchem Ergebnis hat das in der damaligen Antwort erwähnte Beweissicherungsverfahren geführt? Wie beurteilt die Bundesregierung die Haftung für die erheblichen Schäden in diesem Streckenabschnitt? Zu Frage 148: Die Teilsperrungen auf den genannten Abschnitten der Bundesautobahn A 4 bei Olpe stehen im Zusammenhang mit der aus Verkehrssicherheitsgründen erforderlichen provisorischen Sanierung von Schäden, deren Ursachen noch in zwei getrennten Beweissicherungsverfahren ermittelt werden sollen. Neben der Bundesanstalt für Straßenwesen (Gutachter der Straßenbauverwaltung) wurde von seiten der Auftragnehmer Professor Dr:Ing. Paulmann, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 17707* Technische Hochschule Darmstadt, als weiterer Gutachter eingeschaltet. Zu Fragen 149 und 150: Beide Gutachten stehen noch aus, so daß über die Ursache der Schäden, den Umfang der endgültigen Sanierung sowie zur Frage der Gewährleistung noch keine Angaben gemacht werden können. Mit dem Abschluß des Beweissicherungsverfahrens ist nicht vor Ende Sommer 1980 zu rechnen. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 151 und 152): Ist der Bundesverkehrsminister bereit, den Vorschlägen der Stadt Baden-Baden Rechnung zu tragen, die vorsehen, daß die Rheinstraße zur Entlastung des Wohnbereichs Baden-Baden-Weststadt an die B 500 (Autobahnzubringer) angebunden wird, und wie weit sind zutreffendenfalls die entsprechenden Planungen gediehen? Trifft es zu, daß die Bundesregierung beabsichtigt, eine eigene Kiesgrube in Betrieb zu nehmen, in der der Kies gefördert werden soll, der zur Geschiebebeigabe hinter der Rheinstaustufe Iffezheim benötigt wird? Zu Frage 151: Die Rheinstraße in Baden-Baden ist am Anfang und am Ende an die B 500 angebunden. Unterlagen über eine zusätzliche Anbindung liegen dem Bundesminister für Verkehr nicht vor, so daß die Beurteilung eines solchen Vorschlags nicht möglich ist. Zum Sachstand teilt die Landesstraßenbauverwaltung auf Anfrage mit, daß die Stadt Baden-Baden dabei sei, die für die Entscheidung erforderlichen Unterlagen zu erarbeiten. Die bislang vorliegende Vorplanung reiche nicht aus. Zu Frage 152: Die Bundesregierung beabsichtigt keine Inbetriebnahme einer eigenen Kiesgrube, solange das Kiesmaterial noch wirtschaftlich aus dem Rheinbett oder aus naheliegenden Kiesgruben gewonnen werden kann. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 153, 154 und 155): Kann die Bundesregierung Auskunft geben, wie sich die Förderung des Bundes für neue Technologien im schienengebundenen Nahverkehr einserseits und beim Omnibus andererseits seit 1960 entwickelt hat, und kann sie zu diesem Zweck Zahlen vorlegen? Welche Verkehrsteilung zwischen schienengebundenem öffentlichen Nahverkehr einerseits und dem Einsatz von Omnibussen im Nahverkehr andererseits legt die Bundesregierung ihren Prognosen für die nächsten Jahre zu Grunde? Hat die Bundesregierung bereits konkrete Anhaltspunkte hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der verschiedenen in der Entwicklung befindlichen Busverkehrssysteme? Zu Frage 153: Die Bundesregierung hat seit 1972 für die Entwicklung neuer Technologien die in der folgenden Tabelle enthaltenen finanziellen Mittel (Mio. DM) zur Verfügung gestellt. Es enthält Spalte 1. spurgebundener Nahverkehr einschließlich Voruntersuchungen sowie Versuchs- und Referenzanlagen a) Weiterentwicklung konventioneller Systeme und Komponenten (Stadtbahnen, Stadtschnellbahnen) b) neuartige Systeme und Komponenten einschließlich Voruntersuchungen, Studien und Demonstrationsanlagen (Kabinenbahnen) 2. spurfreie Nahverkehrssysteme (Bussysteme einschließlich Voruntersuchungen, Studien und Demonstrationsanlagen) Jahr l a) 1 b) 2 1972 — 7,6 1973 — 23,6 0,1 1974 2,8 38,0 3,7 1975 11,1 22,6 8,1 1976 7,7 23,6 10,5 1977 8,7 30,6 12,5 1978 17,9 17,0 20,6 1979 11,4 29,0 37,5 Summe 59,6 192,0 93,0 Planung 1980 9,7 27,7 36,4 Zu Frage 154: Bei den Prognosen über den Personenverkehr ist eine Unterscheidung zwischen schienengebundenen Verkehrsmitteln und Kraftomnibussen im Nahverkehr nicht möglich, da die als Ausgangsgrundlage dienende Statistik der Personenbeförderung im Straßenverkehr eine solche Aufteilung für die Verkehrsleistungen nicht zuläßt. Dies hängt damit zusammen, daß es den Unternehmen im allgemeinen nicht möglich ist, die auf das gesamte Betriebsnetz bezogenen „Unternehmensbeförderungsfälle" auf einzelne Betriebszweige aufzuteilen. Einen gewissen Anhaltspunkt liefern für die Vergangenheit die Angaben über die geleisteten Wagenkilometer, bei denen sich 1978 für die schienengebundenen Verkehrsmittel ein Anteil von 20 % — bezogen auf den allgemeinen Linienverkehr — ergab. Zu Frage 155: Die Frage der Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Bustechnologien wird z. Z. im Rahmen mehrerer Projekte untersucht: In dem „Demonstrationsvorhaben Bussystem" werden Aussagen zum konventionellen Dieselbus erwartet. Das „Hohenlohe-Modell" des Bundesministers für Verkehr untersucht die Wirtschaftlichkeit des Buseinsatzes in ländlichen Räumen bei verbesserten organisatorischen Randbedingungen. Für bedarfsgesteuerte Bussysteme werden die Probebetriebe in Friedrichshafen und Wunstorf durchgeführt. 17708* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 Abschließende Aussagen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit lassen sich erst treffen, wenn die Versuche abgeschlossen sind. Nach den bisherigen Erfahrungen erscheint jedoch der Linienbetrieb mit Dieselbussen als das bei weitem wirtschaftlichste System. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 156 und 157): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf die Deutsche Bundesbahn dahin gehend einzuwirken, daß in den Ballungsgebieten, wie z. B. im Rhein/Main-Gebiet in denen zugunsten des Fernverkehrs in den Morgen- und Abendstunden zu Lasten der Berufspendler wichtige Nahverkehrsverbindungen entfallen, Fernverkehrsverbindungen von den Pendlern ohne besonderen Zuschlag benutzt werden können? Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Kritik, wie sie z. B. im Darmstädter Echo vom 13. Mai 1980 von der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands, den Bahnverkehr Darmstadt—Frankfurt/M. betreffend, geäußert wurde, im Darmstädter Raum sei zu beobachten, daß sich im Nahverkehrsbereich durch das Wegfallen wichtiger Zugverbindungen in den Morgen- und Abendstunden das Angebot verschlechtert hat, und welche Möglichkeiten der Abhilfe sind gegeben? Die Deutsche Bundesbahn, die über ihr Reisezugangebot und über die Betriebsführung in ihrem Netz in eigenverantwortlicher Zuständigkeit entscheidet, hat erklärt, daß sie sich in den Ballungsgebieten, wie z. B. im Rhein-Main-Gebiet, in der schwierigen Lage sieht, ihren gesamten Zugverkehr weitgehend auf Mischbetriebsstrecken — also ohne eigene Gleise für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) — durchführen zu müssen. Dennoch sei es ihr im allgemeinen gelungen, unzumutbare Beeinträchtigungen des SPNV auszuschließen. Sofern im Ausnahmefall eine Nahverkehrsverbindung aus Gründen der Streckenkapazität entfallen muß und sich zum Ausgleich nur eine Schnellzugverbindung anbietet, wird diese auf dem betreffenden Abschnitt nach Möglichkeit ohne Erhebung eines Schnellzugzuschlages zur Benutzung freigegeben. Auf der Strecke (Mannheim-)Darmstadt-Frankfurt (Main) muß der Eilzug 3 144 während des Sommerfahrplanabschnittes 1980 in einer wesentlich späteren Fahrplanlage durchgeführt werden, so daß die Verbindung zwischen Darmstadt Hbf (Abfahrt 8.24 Uhr) und Frankfurt (Main) Hbf (Ankunft 8.45 Uhr) in der bisherigen Zeitlage entfällt. Die davon betroffenen Fahrgäste können jedoch während des Sommerfahrplanabschnittes 1980 (1. Juni bis 27. September 1980) den neu angebotenen, über die Main-Neckar-Bahn verkehrenden D-Zug 355 zwischen Darmstadt Hbf (Abfahrt 8.20 Uhr) und Frankfurt (Main) Hbf (Ankunft 8.40 Uhr) zuschlagfrei benutzen. Zum Winterfahrplanabschnitt 1980/81 soll der Eilzug 3 144 nach Möglichkeit wieder seine alte Fahrplanlage erhalten. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/4023 Fragen 158 und 159): In welchem Umfang verwendet die Deutsche Bundespost für die Druckerzeugnisse, z. B. für Telefonbücher, Formulare, Druckschriften, Briefumschläge im Postscheckdienst, umweltfreundliches, aus Altpa- pier hergestelltes Papier? Ist die Deutsche Bundespost bereit, den Einsatz von umweltfreundlichem Papier auszuweiten? Die Deutsche Bundespost ist seit längerem um die Verwendung von umweltfreundlichem Papier für ihre Druck-Erzeugnisse bemüht. Nach eingehenden Untersuchungen des auf dem Markt befindlichen umweltfreundlichen, aus Altpapier hergestellten Papiers durch das Posttechnische Zentralamt (PTZ) werden nach und nach Druck-Erzeugnisse mit hohen Auflagen auf dieses Papier umgestellt. Allerdings sind der Verwendung von umweltfreundlichem Papier aus Gründen der Papierqualität, der Verfügbarkeit nur in den Flächengewichten 60, 70 und 80 g/qm, aber auch aus betrieblichen, büroorganisatorischen und wirtschaftlichen Gründen Grenzen gesetzt. Für folgende Druck-Erzeugnisse wird gegenwärtig schon umweltfreudliches Papier verwendet bzw. ist die Umstellung vorgesehen: — Briefhüllen. Alle bei der Deutschen Bundespost benötigten Briefhüllen bis zur Größe DIN B5 sollen grundsätzlich aus umweltfreundlichem Papier hergestellt werden. Für die Briefhüllen der Fernmelderechnungen (Jahresbedarf ca. 240 Millionen) ist die Umstellung bereits vollzogen, für die anderen postdienstlichen Briefhüllen (auch für den Postscheckdienst) veranlaßt. — Formblätter und sonstige formblattähnliche Druckschriften mit hoher Auflage. Auch diese Druckerzeugnisse sollen grundsätzlich auf umweltfreundlichem Papier hergestellt werden, soweit oben genannte Gründe nicht entgegenstehen. Das PTZ hat dazu alle Fachdienststellen der Deutschen Bundespost aufgefordert, die von ihnen herausgegebenen Formblätter zu überprüfen und ggf. auf umweltfreudliches Papier umzustellen. Für die Herstellung von Fernsprechbüchern ist die Verwendung eines allein aus Altpapier hergestellten Papiers nicht möglich, da das unterste Fertigungsgewicht derartiger Papiere z. Z. 60 g/qm beträgt. Das derzeitige Fernsprechbuchpapier hat wegen des Umfangs der Bücher dagegen ein Flächengewicht von nur 36 g/qm. Aber auch in diesem Bereich ist die Deutsche Bundespost intensiv bemüht, in Zusammenarbeit mit der Lieferindustrie und den Druckereien Vorgaben zu erarbeiten, um die Fernsprechbücher recyclingfähiger als bisher zu machen und eine Wiedergewinnung von hochwertigem grafischen Papier zu ermöglichen. Um dies zu erreichen, war es notwendig, sowohl recyclingfähige Druckfarbe als auch Bindeleim zu entwickeln. Ferner wird in Kürze für den bisher durchgefärbten gelben Fernsprechbuchumschlag ein weißer Karton mit gelbem Aufdruck verwendet. Die Deutsche Bundespost ist selbstverständlich bereit, auch künftig jede sich bietende Möglichkeit auszuschöpfen, Druck-Erzeugnisse aus umweltfreundlichen, insbesondere aus Altpapier hergestellten Papieren zum Einsatz zu bringen. Darüber Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 17709* hinaus wird die Deutsche Bundespost bemüht sein, den Herstellern von Druck-Erzeugnissen Hinweise zu geben, um umweltfreundliche recyclingfähige Materialien zu verwenden. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/4023 Frage 160): Warum verlangt die Deutsche Bundespost für die neuen Telefonhörer für Hörbehinderte eine monatliche Gebühr von 1,20 DM bzw. 1,10 DM? Für die Gestaltung der Tarifstruktur im Fermeldewesen sind grundsätzlich vor allem wirtschaftliche Gesichtspunkte maßgebend, die auch im Hinblick auf sozial begründete Anforderungen nicht vernachlässigt werden dürfen. Die Handapparate mit Hörverstärker oder mit Magnetfelderzeuger verursachen insbesondere durch die zugehörigen elektronischen Bauteile Mehrkosten, die diese Handapparate gegenüber dem gewöhnlichen Handapparat um ein Mehrfaches teurer machen. Um diese Mehrkosten ausgleichen zu können, ist es erforderlich, eine zusätzliche Gebühr zu erheben. Diese Gebühr, die nicht nur auf die Beschaffungskosten bezogen ist, schließt auch noch den Mehraufwand für die Unterhaltung und Entstörung ein. Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Deutsche Bundespost bereits eine Reihe von Vergünstigungen für Behinderte und sozial Schwache zugestanden hat, bitte ich um Verständnis dafür, daß dieses Entgegenkommen nicht unbegrenzt auf besondere kostenverursachende Ausstattungswünsche ausgedehnt werden kann. Bei der Vielfalt der Gestaltungswünsche, die sich im wesentlichen an der Vielzahl möglicher Körperbehinderungen (Blinde, Gelähmte, Handlose, Gehörgeschädigte usw.) orientieren, würde die Erfüllung einer dieser Wünsche zu einer Vielzahl von Berufungen führen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, daß die zusätzliche Gebühr zu einem späteren Zeitpunkt evtl. dann gesenkt werden kann, wenn sich durch den Einsatz größerer Stückzahlen eine entsprechende Rationalisierung im Produktionsablauf erreichen läßt, die den Stückpreis für Hörverstärker verringert. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 161): Ist der Bundesregierung bekannt, daß für Telefongespräche von der Bundesrepublik Deutschland in die USA erheblich höhere Gebühren als für Gespräche aus den USA in die Bundesrepublik Deutschland — der Unterschied beträgt bei einem Vier-Minuten-Gespräch rund 20 DM — berechnet werden, und wenn ja, besteht die Absicht, diese Gebühren in absehbarer Zeit zu senken und sie den preisgünstigeren Tarifen für Gespräche aus den USA anzupassen? Ein Vergleich der Fernmeldegebühren verschiedener Länder über Devisenkurse ist nur bedingt aussagefähig, weil z. B. die ständige Überbewertung der Deutschen Mark am Devisenmarkt zu einer künstlichen Verschlechterung der deutschen Position bei diesem Vergleich führt. International anerkannt ist dagegen ein Vergleich fiber Verbrauchergeldparitäten, bei dem die Kaufkraft der jeweiligen Währung berücksichtigt und ein stärkerer Bezug zu den realen Währungsverhältnissen hergestellt wird. Bei einem Vergleich über Verbrauchergeldparitäten betragen die Unterschiede der Erhebungsgebühren nur noch knapp 25 v. H. Außerdem entstehen durch den Kostenausgleich im Post- und Fernmeldewesen für die Festsetzung der Fermeldegebühren andere Kostenstrukturen als bei den amerikanischen Fernsprechgesellschaften. Die Bundesregierung sieht unter diesen Umständen keine Möglichkeit, die deutschen Erhebungsgebühren in absehbarer Zeit zu senken. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Deutsche Bundespost erst zum 1. April 1979 die Gebühren für Auslandsgespräche um durchschnittlich 30 % gesenkt und zum 1. April 1980 die ermäßigten Tarifzeiten nach USA (und Kanada) erweitert hat. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 162): Wird die Bundesregierung den Postreisedienst in die öffentlich-rechtliche Verkehrsverwaltung der Deutschen Bundesbahn einbringen, oder zieht sie im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Verkehrsbedienung eine privat-rechtliche Organisation der Busdienste vor? Die Rechtsform der Zusammenführung kann nur als Hilfsmittel bewertet werden, eine dauerhafte, qualitativ gute und wirtschaftliche Verkehrsbedienung zu erreichen. Im übrigen handelt es sich bei der handelsrechtlichen Lösung um keine Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen, denn niemand denkt daran, den Bund im Rahmen der Zusammenführung der Busdienste von Bahn und Post aus seiner Eigentümerverantwortung zu entlassen. Für die Entscheidung über die endgültige Form der Zusammenführung ist maßgebend, wie die noch bestehenden unterschiedlichen Auffassungen einander angenähert werden können. Die Bundesregierung ist noch in der Prüfung begriffen. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 163): Welche Investitionen sieht die Deutsche Bundespost in diesem und im nächsten Jahr im Landkreis Rendsburg-Eckernförde vor, und wie hoch sind für die einzelnen Maßnahmen die Kosten veranschlagt worden? 17710* Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 Zunächst bitte ich um Verständnis dafür, daß die Mittelansätze für einzelne Vorhaben nicht bekanntgegeben werden können, da sonst der Beschaffungswettbewerb beeinflußt wird. Die Deutsche Bundespost beabsichtigt, im Postwesen im Landkreis Rendsburg-Eckernförde folgende Investitionen vorzusehen: Im Rechnungsjahr 1980 D M i Bei den Postämtern Rendsburg 1, Gettorf und Eckernförde für Schaltersicherung, Behindertenzugang und Umbau 147 000 2 Bei verschiedenen Poststellen I 22 000 3 Kleinere Umbaumaßnahmen bis jeweils 10 000 DM und Bauunterhaltungsmaßnahmen bei verschiedenen posteigenen Dienstgebäuden 324 000 4 Kleinere Umbaumaßnahmen bis jeweils 10 000 DM und Bauunterhaltungsmaßnahmen bei verschiedenen angemieteten Dienstgebäuden 17 000 Summe 510 000 Im Rechnungsjahr 1981 DM 1 Bei den Postämtern Eckernförde, Rendsburg 2, Flintbek und Rendsburg 3 für Umbau bzw. Innenausbau 490 000 2 Sei verschiedenen Poststellen I 23 000 3 Umbaumaßnahmen bis 10 000 DM im einzelnen und Bauunterhaltungsmaßnahmen bei mehreren posteigenen Dienstgebäuden 233 000 4 Baumaßnahmen bis 10 000 DM im einzelnen und Bauunterhaltungsmaßnahmen bei mehreren angemieteten Postdienstgebäuden 36 000 Summe 782 000 Für das Fernmeldewesen beabsichtigt die Deutsche Bundespost im Landkreis Rendsburg–Eckernförde in nachstehenden Fachbereichen folgende Investitionen vorzusehen: Fachbereich 1980 1981 Millionen DM Millionen DM Teilnehmereinrichtungen sowie Neu- und Ausbau von Fernsprechvermittlungsstellen 7,150 12,800 Ortsliniennetze (Kabelanlagen, Kabelkanäle und oberirdische Liniennetze) 4,300 5,300 Technische Einrichtungen und Kabelanlagen für den Fernsprechfernverkehr 2,000 1,700 insgesamt 13,450 19,800 Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Francke (Hamburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 164): Wie hat sich die monatliche Belastung für ein neuerrichtetes durchschnittliches mit ca. 20 v. H. Eigenkapital finanziertes Eigenheim in den letzten drei Jahren entwickelt, und welcher Anteil an der Belastung entfällt jeweils auf die Grundstücks-, die Bau-, die Bewirtschaftungs- und die Kapitalkosten, und was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um diesen Kostensteigerungen entgegenzuwirken und mit welchem Erfolg? Die aus dem Bau eines Einfamilienhauses entstehenden monatlichen Belastungen sind (errechnet anhand von Modellrechnungen) von 1977 bis 1980 um 32 % auf 1 688,— DM gestiegen (siehe Anlage 1). Die errechnete monatliche Belastung verteilt sich auf einzelne Komponenten des Baus eines Einfamilienhauses wie folgt: Belastung Hypothekenfinanzierung davon für: Bewirtschaftung insgesamt einschließlich Bauspar- DM P' m 1 % Tilgung finanzierung DM DM einschließlich Tilgung DM 1980 1979 1978 1977 1688,— 1479,— 1295,— 1275,— 908,— 749,— 606,— 660,— 620,— 589,— 553,— 120,110,100,100,— 622,— Bei den Berechnungen handelt es sich um Beispiele auf Basis von Durchschnittswerten. Die Berechnungen berücksichtigen nicht die in der Mehrzahl individuell ausgestalteten steuerlichen Vergünstigungen, die sich z. B. beim § 7 b EStG bei einem Durchschnittsteuersatz von 30 % auf rund 190,— DM p. m. belaufen. Durch Ausnutzung neuer Finanzierungsangebote der Kreditwirtschaft, deren wesentliches Element die Tilgungsstreckung ist, können zusätzliche Entlastungen erzielt werden. Bei heute bereits am Markt eingeführten gestreckten Finanzierungsmodellen können weitere Entlastungseffekte erreicht werden. In einer beachtlichen Zahl von Fällen würden Belastungen nachzuweisen sein, die spürbar höher liegen. Dies trifft insbesondere für Bauvorhaben zu, die in Ballungsgebieten und deren Einzugsbereiche realisiert werden. Die aufgetretenen Baukostensteigerungen sind Ergebnisse marktwirtschaftlicher Preisbildungsprozesse in Phasen einer Baukonjunktur mit hoher Kapazitätsauslastung. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, in diese Preisbildungsprozesse direkt einzugreifen. Die gestiegenen Finanzierungskosten sind auch Folge der autonomen Zinspolitik der Deutschen Bundesbank. Die Bundesregierung denkt nicht daran, die Autonomie der Bundesbank anzutasten. Folge ungleicher Angebots- und Nachfrageentwicklungen sind die beobachteten hohen Boden- preissteigerungen für Bauland. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat in der Vergangenheit mehrfach die Kommunen aufgefordert, vermehrt und in ausreichendem Umfang Bauland auszuweisen, um so den Bodenpreissteigerungsdruck zu mildern. Das gleiche gilt für die Aktivierung von nicht oder unzureichend genutztem Bauland für Wohnzwecke in Innenstadtbereichen. In Anlage 2 sind die Steigerungsraten der einzelnen Komponenten der Belastung von 1977 bis 1980 dargestellt. Anlage 1 Entwicklung der Belastungen eines Bauherrn eines Einfamilienhauses ohne Berücksichtigung der Steuerwirkungen (Modellrechnungen) Annahmen 1) zur Finanzierung: a) 20 % Eigenkapital b) 50 % Hypothekenfinanzierung (bei 1 % Tilgung) c) 30 % Bausparfinanzierung (5 % Zins, 7 % Tilgung) 2) zum Objekt: a) 120 m2 Wohnfläche b) 400 m2 Grundstück 3) zur Statistik: Die Berechnungen basieren auf Jahresdurchschnitten der aus der Bautätigkeitsstatistik ermittelten Baukosten. Die Bodenpreise wurden der offiziellen Bodenpreisstatistik entnommen. Bei den zugrunde gelegten Hypothekenzinsen handelt es sich um Jahresdurchschnittswerte, entnommen der Statistik der Deutschen Bundesbank. Angaben für 1979 und 1980 z. T. geschätzt. Baujahr 1977 a) Kosten je m2 a) Preise für baureife Grund- a) durchschnitt- licher Hypothekenzins incl. a) Zins und Bewirtschaftungskosten (Schätzung) Gesamtbelastung p. m. Wohn- fläche stücke % Tilgung Tilgung aus Bausparfinanzierung 100,- DM p. m. 1 275,- DM 1 357,- DM je m2 7,1% + 1% 5 % + 7 % 100,- DM p. m. b) Summe der Bau- kosten 53,98 - DM b) Belastungen aus Hypotheken b) Belastung aus Bausparfinanzierung 162 840,- DM b) Grundstücks- kosten 7 470,- DM p. a. 622,- DM p. m. 6 640,- DM p. a. 553,- DM p. m. 21 590,- DM Baujahr 1978 a) 1 438,- DM a) 59,91 DM a) 6,4 % + 1 % a) 5 % + 7 % 100,- DM p. m. 1 295,- DM b) 172 560,- DM b) 23 960,- DM b) 7 270,- DM p. a. b) 7 070,- DM p. a. 100,- DM p. m. 606,- DM p. m. 589,- DM p. m. Baujahr 1979 a) 1 500,- DM a) 66,40 DM a) 7,7 % + 1 % a) 5 % + 7 To 110,- DM p. m. 1 479,- DM b) 180 000,- DM b) 26 560,- DM b) 8 990,- DM p. a. b) 7 440,- DM p. a. 749,- DM p. m. 620,- DM p. m. Baujahr 1980 a) 1 600,- DM a) 70,- DM a) 8,9 % + 1 % (Durchschnitt a) 5 % + 7 % 120,- DM p. m. 1 688,- DM b) 192 000,- DM b) 28 000,- DM 1. Quartal 80) b) 7 920,- DM p. a. p. m. b) 10 890,- DM p. a. 908,- DM p. m 660,- DM p. m. 17712* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 Anlage 2 Steigerungsraten der Belastungskomponenten beim Bau eines Einfamilienhauses 1) Kosten Preise für baureife Grund- stücke • Belastung Belastung aus Bau- sparfinanzierung je m2 je m2 aus DM Wohnfläche DM Hypotheken DM DM 1977 1357,— 53,98 622,— 555,- 1980 1600,— 70,— 908,— 660, Änderung 1977 1980 +17,9% +29,7% +45,9%2) +18,9%3) 1) Annahmen und Quellen vgl. Anmerkungen zu Anlage 1 2) nur wegen erhöht unterstellter Bauspardarlehen 3) wegen gestiegener Zinsen und erhöhter Hypotheken Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/4023 Fragen 165 und 166): Halt die Bundesregierung gesetzliche Vorschriften für den Einbau von Brand- und Rauchmeldern auch in privaten Haushalten für notwendig nachdem Jahr für Jahr Hunderte von Menschen einem Brand- und Giftgastod zum Opfer fallen? Wenn nein, welche Möglichkeiten will die Bundesregierung ergreifen, um vor allem für sogenannte Schwelbrände, die einem offenen Brandausbruch meist unentdeckt vorausgehen und bei denen Hausbewohner vom schleichenden Tod im Schlaf überrascht werden, entgegenzuwirken? Zu Frage 165: Die Zuständigkeit für Anforderungen im vorbeugenden baulichen Brandschutz liegt bei den Bundesländern. Die Bundesregierung ist darüber unterrichtet, daß sich die Fachgremien der ARGEBAU der Länder in der Vergangenheit eingehend mit dem Einbau von Rauch- und Brandmeldern in Wohngebäuden befaßt haben und gegenwärtig nicht beabsichtigen, Brandmeldeanlagen generell für Wohngebäude vorzuschreiben. Einmal bestehen für Wohngebäude, soweit es sich nicht um Gebäude besonderer Art und Nutzung handelt, keine gesetzlichen Voraussetzungen, um selbsttätige Brandmeldeanlagen zu verlangen. Zum anderen werden die vorhandenen brandschutztechnischen Anforderungen für Wohngebäude als ausreichend angesehen. Auch erscheint eine Auflage im Verhältnis zum Aufwand unter Berücksichtigung einer ständigen Betriebsbereitschaft von Brandmeldeanlagen als zu weitgehend. Es ist unbestritten, daß ein zusätzlicher Einbau von Brandmeldeanlagen in Wohngebäuden die Brandrisiken weiter vermindern kann. Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse darüber vor, daß in der Bundesrepublik Deutschland Hunderte von Menschen einem Brand- und Giftgastod zum Opfer fallen. Zu Frage 166: Die Bundesregierung hat wegen fehlender Kompetenz keine Möglichkeiten, Vorschriften zum vorbeugenden Brandschutz zu erlassen. Die Bundesregierung wirkt in den Fachausschüssen der ARGE-BAU der Länder bei der Ausgestaltung der technischen Regelungen zum Brandschutz mit und wird hierbei auch künftig bemüht sein, neuen Gefahrensituationen Rechnung zu tragen. Das in der Anfrage aufgeworfene Brandschutzproblem wird von der Bundesregierung ähnlich wie von den Bundesländern bewertet. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 167): Welche Gegenleistung erbringt die DDR bei der Regelung der Verkehrsprobleme am Zonengrenzübergang Wartha/Herleshausen, an der die DDR wegen des hohen Anteils ihrer Lastkraftwagen am Gesamtverkehr mindestens ebenso interessiert sein müßte wie die Verkehrsteilnehmer aus der Bundesrepublik Deutschland? Die am 30. April 1980 mit der DDR vereinbarten Straßenbaumaßnahmen im Bereich Wartha—Eisenach dienen dazu, eine vollständige vierspurige Straßenverbindung zwischen der Grenze zur DDR und Berlin (West) herzustellen und einen Engpaß zu beseitigen, der im Spitzenverkehr an Ferienterminen und Feiertagen zu langen Verkehrsstaus und Wartezeiten führt. Die Bundesregierung übernimmt nicht die Kosten dieser Baumaßnahmen, sondern beteiligt sich an ihnen. Die Höhe der Kostenbeteiligung. ist das Ergebnis von Verhandlungen, die von der Interessenlage beider Seiten bestimmt wurden. Der bestehende Engpaß ist für viele Berlin- und DDR-Reisende zu einem ernsthaften Ärgernis geworden, während der Schwerverkehr der DDR kaum von den Staus berührt wird. Unser Interesse wird dadurch erhöht, daß der Auftrag für den Bau der Großbrücke über das Werratal an Unternehmen unserer Seite vergeben wird; damit fließt ein Teil der Zahlungen wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurück. Außerdem wird die DDR Maschinen von unseren Unternehmen beziehen. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten • Hauser (Bonn-Bad Godesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 168 und 169): Was gedenkt die Bundesregierung in Zukunft dagegen zu unternehmen, daß der Veranstalter eines Auftritts eines mitteldeutschen Orchesters diesen Auftritt grundsätzlich mit dem Zusatz „aus der DDR" anzukündigen hat? Warum hat es die Bundesregierung bisher versäumt, gegen diese Praktiken zu protestieren, um somit eine erneute Verstärkung der Teilung Deutschlands zu verhindern? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 17713* Zu Frage 168: Der Bundesregierung ist bekannt, daß Veranstalter im Rahmen der Werbung für ein Gastspiel von Orchestern aus der DDR den Zusatz „DDR" zur Benennung des Herkunftsstaates verwenden. Dies geschieht jedoch nicht durchgängig. Es kann deshalb nicht davon gesprochen werden, daß Auftritte von Orchestern aus der DDR „grundsätzlich mit dem Zusatz ,aus der DDR" anzukündigen seien. Zu Frage 169: Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, Einfluß auf die Gestaltung jener Verträge zu nehmen, in denen die DDR als Herkunftsstaat genannt wird. Die Einzelheiten der Vertragsgestaltung unterliegen dem Einfluß der von der Bundesregierung unabhängigen Vertragspartner. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 8/4023 Fragen 170 und 171): Werden die Mittel, die der Bund den Ländern zur Förderung der Reisen von Jugendlichen nach West-Berlin gewährt, von allen Ländern aufgestockt, und wenn nein, welche Länder fördern diese Reisen nicht auch aus eigenen Mitteln? Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, in welcher Größenordnung und in welchen Zuwachsraten der Bund und die Bundesländer Reisen von Jugendlichen 1978/1979 gefördert haben? Zu Frage 170: Alle Bundesländer haben ihre Mittel für die Fahrten von Jugendlichen nach West-Berlin erhöht; das Land Hessen hat in 1980 erstmals 120 000,— DM zur Verfügung gestellt. Das Land Bayern gewährt keine Zuschüsse mit der Begründung, daß diese Förderung Aufgabe der Bundesregierung sei. Zu Frage 171: Bundes- und Ländermittel für Berlin-Fahrten Programm Jugendlicher Landesmittel Bundesmittel Rechnungsjahr 1978 2 686 000,— DM 4 470 000,— DM Rechnungsjahr 1979 3 001 000,— DM 4 700 500,— DM Rechnungsjahr 1980 3 950 500,— DM 5 250 000,— DM Bei den Landesmitteln ergibt sich im Vergleich der Jahre 1978 zu 1980 eine Steigerung von 47%, bei den Bundesmitteln für den gleichen Zeitraum eine Steigerung von 17,4 %. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/4023 Fragen 172 und 173): Inwieweit strebt die Bundesregierung eine Kooperation oder Koordinierung mit den USA auf dem Gebiet der langfristigen Wissenschaftsprogramme an, di gemäß einer Direktive des US-Kongresses zu einer Koordinierung von Wissenschafts-, Technologie- und Außenpolitik führen sollen (siehe z. B. Amerika-Dienst vom 30. April 1980)? Inwieweit hält die Bundesregierung eine europäische bzw. bundesdeutsche Kooperation mit den USA auf dem Gebiet der Fusionsforschung für erstrebenswert, und welche Initiativen hat sie dazu gegebenenfalls ergriffen? Zu Frage 172: Die Bundesregierung wie auch die Regierung der USA streben seit Jahren eine möglichst weitgehende Koordination und Kooperation im gesamten Wissenschafts- und Technologiebereich an, die natürlich dort ihre Grenzen findet, wo unterschiedliche Gegebenheit oder Bedürfnisse auch unterschiedliche Maßnahmen erfordern. Die kontinuierliche Unterrichtung über die jeweiligen Programme garantiert die seit langen Jahren bestehende Einrichtung von Wissenschaftsreferaten bei der deutschen Botschaft in Washington und umgekehrt bei der US-Botschaft in Bonn. Darüber hinaus gewährleistet ein ständiger Kontakt auf sämtlichen Ebenen der Wissenschaft, der Wissenschaftsverwaltung und der Regierung eine bestmögliche Zusammenarbeit. Beispiel hierfür sind gerade im Monat Mai 1980 der Besuch des Wissenschaftsberaters des US-Präsidenten, Frank Press, im BMFT und der Besuch des Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft, Professor Lüst, in den USA. Aus diesen engen Beziehungen zwischen der deutschen und amerikanischen Wissenschaft und Technologie haben sich die in der beigefügten Liste aufgeführten Zusammenarbeitsvereinbarungen entwickelt. Zu Frage 173: Die Bundesregierung steht einer Kooperation deutscher und der über das Programm der Europäischen Gemeinschaft untereinander vorhandenen europäischen Forschungseinrichtungen mit den USA auf dem Gebiet der Fusion positiv gegenüber. Über den seit langem bestehenden Kenntnis- und Erfahrungsaustausch hinaus sind in jüngerer Zeit einige konkrete Kooperationsvorhaben vereinbart worden, u. a. eine Beteiligung des Kernforschungszentrums Karlsruhe am sogenannten Large Coil Project von Oak Ridge sowie eine amerikanische Beteiligung an Experimenten zur Erforschung von Plasma-Wand-Wechselwirkungen im Rahmen der Versuchsanlage Textor der Kernforschungsanlage Jülich. Das Institut für Plasmaphysik in Garching bereitet gegenwärtig den Entwurf für ein großes Zündexperiment für die Physik im Reaktor (Zephyr) vor; falls sich dieses Experiment am Ende der Entwurfsphase als durchführbar erweist, wird mit einer beachtlichen amerikanischen Beteiligung auf dem Gebiet der für solche Experimente erforderlichen Zusatzheizung durch Neutralteilcheninjektion gerechnet. Auch erwägt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, mit den USA ein Abkommen über die Zusammenarbeit an weiterführenden Fusionsexperimenten abzuschließen; das Projekt Zephyr könnte in diesem Falle in eine solche erweiterte Zusammenarbeit eingebettet werden. 17714* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/4023 Frage 174): Welche Überlegungen stellt die Bundesregierung auf Grund der Bemühungen namhafter Kohlegesellschaften zu einer verstärkten Förderung der Untertagevergasung an, damit auch die Kohlelagerstätten unterhalb 1500 m genutzt werden können? Zur Zeit werden vom BMFT 6 Projekte gefördert, die sich mit der Untertageumwandlung von Kohle beschäftigen. Von besonderer Bedeutung ist der gemeinsame deutsch-belgische Feldversuch auf dem Gebiet der Kohle-in-situ-Vergasung, bei dem die technischen und wirtschaftlichen Bedingungen in großer Tiefe und unter hohem Druck im Hinblick auf eine industrielle Anwendung untersucht werden sollen. Der Feldversuch soll drei Kilometer südlich der belgischen Stadt Mons in zwei Flözen durchgeführt werden, die 860 und 960 m tief liegen. Das Forschungsvorhaben wird im Jahr 1984 abgeschlossen sein. Erst wenn die technische und wirtschaftliche Durchführbarkeit in den genannten Teufen nachgewiesen ist, können Überlegungen zu einer verstärkten finanziellen Förderung der Untertagevergasung in Kohlenflözen unterhalb 1 500 m angestellt werden. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 175, 176, 177 und 178): Ist der Bundesregierung das Verfahren des „Fluid-Wall"-Reaktors der amerikanischen Firma Thagard Technology Co. zur Vergasung von Kohle, kommunalem Müll, Klärschlamm sowie landwirtschaftlichen Abfällen bekannt, und hält sie es für eine ernsthafte Möglichkeit der technisch nutzbaren Energiegewinnung in großem Maßstab, und welche Einzelheiten sind ihr über dieses Verfahren bekannt? Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, mit Hilfe dieses Verfahrens thermische Kraftwerke kostengünstig über längere Zeit in Betrieb zu halten? Gibt es nach dem Wissensstand der Bundesregierung entsprechende Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland oder in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft, und wäre sie unter Umständen bereit, entsprechende Demonstrationsvorhaben finanziell zu fördern? Wie beurteilt die Bundesregierung grundsätzlich die Chancen, mit Hilfe dieses technischen Verfahrens die Probleme sowohl der Abfallbeseitigung als auch der Deckung des Energiebedarfs in Ballungsgebieten zu lösen? Zu Frage 175: Das Verfahren des Fluid-Wall-Reaktors der amerikanischen Firma Thagard Technology zur Vergasung von Kohle, Kommunalmüll, Klärschlamm und landwirtschaftlichen Abfällen ist der Bundesregierung nicht bekannt. Auch im amerikanischen Energieministerium DOE ist dieses Verfahren nicht geläufig. Demgegenüber liegt dem BMFT ein Antrag auf Förderung eines Forschungsvorhabens vor, in dem die Möglichkeit der Vergasung von je 50 % Abfallkohle und Müll als Einsatzstoffe untersucht werden soll. Der Forschungsantrag wird derzeit geprüft. Zu Frage 176: Über Möglichkeiten zur kostengünstigen Nutzung von Müll in thermischen Kraftwerken liegen noch keine abschließenden Beurteilungen vor. Das BMFT fördert im Rahmen des Programms „Energieforschung und Energietechnologien 1977-1980" sowie des Förderungsschwerpunktes „Neue Verfahren der thermischen Abfallbehandlung" diverse Vorhaben, die eine energetische Nutzung von Haus- und Industriemüll und Sonderabfallstoffen zum Inhalt haben. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Verfahren zur Ent- und Vergasung von Müll von Interesse. Zu Frage 177: Die Bundesregierung ist u. a. bemüht, durch internationalen Erfahrungsaustausch auch den Stand von Wissenschaft und Technik im Ausland zu nutzen. Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, unter Berücksichtigung der Förderungsschwerpunkte und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel eine Beteiligung an einem weiterführenden Demonstrationsvorhaben zu prüfen. Zu Frage 178: Durch entsprechende Untersuchungen ist bekannt, daß bei vollständiger Nutzung der in Abfällen (Hausmüll u. ä.) enthaltenen Energie nicht mehr als 3°/o des Primärenergiebedarfs gedeckt werden können. Die Bundesregierung geht aber davon aus, daß in Ballungsgebieten durch Konzentrierung der Müllverwendung eine lokal höhere Energiebedarfsdeckung zu erreichen ist. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung in technischen Verfahren der Abfallbeseitigung, die eine Nutzung des Energiegehaltes ermöglichen, eine interessante Alternative zur konventionellen Müllentsorgung. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/4023 Frage 179): Welche Gründe sind nach Meinung der Bundesregierung ausschlaggebend für den Beschluß der Max-Planck-Gesellschaft gewesen, das Institut zur Erforschung der Lebensbedingungen der wissenschaftlichtechnischen Welt in Starnberg zum 30. Juni dieses Jahres zu schließen? Der Senat der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) hat im März 1980 beschlossen, den Arbeitsbereich I des Max-Planck-Instituts zur Erforschung der Lebensbedingungen der wissenschaftlich-technischen Welt in Starnberg nach der Emeritierung von Prof. C. F. von Weizsäcker zu schließen. Der Senat hat dabei die nachdrücklichen Bemühungen begrüßt, den beteiligten Mitarbeitern die Fortsetzung ihrer Arbeiten innerhalb oder außerhalb der MPG zu ermöglichen. Die bisherigen Arbeiten aus dem Bereich von Prof. Habermas sollen fortgesetzt werden, und zwar in Gestalt des Max-Planck-Instituts für Sozialwissenschaften unter Hinzuziehung der Professoren Schluchter und Weinert. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 17715* Der Präsident der MPG hat zur Begründung erläutert, das Starnberger Institut sei seinerzeit ad personam für Prof. von Weizsäcker entstanden. Eingehende Beratungen hätten zu der Erkenntnis geführt, daß es für den sog. Arbeitsbereich I einen annähernd qualifizierten Nachfolger nicht gebe. Der von Prof. Habermas betreute Bereich werde deutlich verstärkt fortgeführt; das Engagement der MPG für dieses Gebiet werde damit unterstrichen. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann (FDP) (Drucksache 8/4023 Fragen 180, 181 und 182): Verfügt die Bundesregierung über die Erkenntnisse zur Möglichkeit der Nutzung von Brennstoffzellen, in denen Kohle direkt oder in Form von chemisch geeigneten Verbindungen elektrochemisch mit Sauerstoff zu CO2 umgesetzt wird? Sieht die Bundesregierung in diesem Verfahren, das in der Fachliteratur beschrieben und durch Ostwald 1894 prinzipiell beschrieben wurde, eine Möglichkeit, heimische Kohle umweltfreundlich bei zugleich wesentlich höherem thermodynamischen Wirkungsgrad in elektrische Energie umzusetzen? Wäre die Bundesregierung bereit, die Entwicklung eines Kraftwerks auf Brennstoffzellenbasis mit öffentlichen Mitteln zu fördern? Zu Frage 180: Verfahren zur Direktumwandlung von chemischer Energie in elektrische Energie (Brennstoffzellen) werden von der Bundesregierung im Rahmen des Energieforschungsprogramms gefördert. Gegenwärtig verfügbare Verfahren erfordern, daß Kohlenwasserstoffe jeweils in einem vorgeschalteten Konverter oder Prozeßschritt in ein für die Brennstoffzelle verträgliches wasserstoffreiches Gas umgewandelt werden. Nur zu einem gewissen Grad kann auch Kohlenmonoxid durch (sehr teure) Edelmetallkatalysatoren in den Elektroden elektrochemisch umgesetzt werden. Verfahren zur direkten Umsetzung von fester Kohle in Elektrizität haben sich wegen Anreicherung von Carbonat und Schlacke jedoch als unzweckmäßig erwiesen. Zu Frage 181: Prinzipiell und auf lange Sicht ist die Möglichkeit, Kohle mittels Brennstoffzellen mit höherem Umsetzungswirkungsgrad zur Elektrizitätserzeugung einzusetzen, nicht auszuschließen. Hierzu geeignete Verfahren und Technologien befinden sich jedoch z. Z. noch im Stadium der Forschung und der labormäßigen Erprobung. Die Frage der Systemwirkungsgrade, die Lösung technologischer Randprobleme sowie Fragen der Wirtschaftlichkeit in der praktischen Realisierung müssen noch nachgewiesen werden, bevor Fragen des tatsächlichen Nutzungspotentials von Brennstoffzellen zur Stromerzeugung im großtechnischen Rahmen beantwortet werden können. Zu Frage 182: Die Bundesregierung fördert die Entwicklung von Brennstoffzellen sowie deren Einsatz in speziellen Anwendungsfällen bereits im Rahmen ihres Programms „Energieforschung und Energietechnologien". Unter anderem ist die Erprobung von Brennstoffzellen als Notstromaggregat im Leistungsbereich von einigen Kilowatt vorgesehen. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß erst auf Grund der mit Probeaggregaten zu sammelnden Betriebserfahrungen über den Umfang der weiteren Förderung dieser Entwicklungen, insbesondere auch über die Entwicklung eines Kraftwerkes auf Brennstoffzellenbasis, entschieden werden kann. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 183): Welche Cadmiummenge ist zur Herstellung einer Fläche von Cadmiumsulfid-Dünnschicht-Solarzellen (CDS) mit einer elektrischen Spitzenleistung von einem Megawatt erforderlich, in welchem Verhältnis zur gegenwärtigen jährlichen CDS-Produktion insbesondere für die Kunststoff- und Lackindustrie steht diese Menge, und wie begründet die Bundesregierung in dieser Hinsicht die umweltbelastenden Auswirkungen der Weiterentwicklung der Cadmiumsulfid-Zellentechnologie? Zur Herstellung einer Fläche von Cadmium-Sulfid-Dünnschicht-Solarzellen mit einer elektrischen Spitzenleistung von 1 Megawatt (MW) wird ungefähr 1 t Cadmium benötigt. Dies entspricht etwa 1/1000 des gegenwärtigen jährlichen Verbrauchs an Cadmium-Verbindungen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Frage A 4, BT-Drucksache 8/3914 nicht behauptet, daß in der Weiterentwicklung der Cadmium-SulfidZellentechnologie umweltbelastende Auswirkungen begründet seien. Sie sieht in der Toxidität von Cadmium und dessen Verbindungen beschränkende Faktoren, die eine weniger günstige Bewertung des Potentials zur Weiterentwicklung begründen könnten. Die chronische Toxidität von Schwermetallverbindungen muß grundsätzlich als erheblich umweltbelastend angesehen werden. Die davon ausgehende Gefahr für Gesundheit und Umwelt hat die Umweltministerkonferenz (UMK) am 5. Oktober 1979 veranlaßt, einen grundlegenden Beschluß hinsichtlich der Belastung der natürlichen Umwelt durch Schwermetalle zu fassen. Hierin heißt es u. a.: Die UMK beobachtet mit Sorge die zunehmende Belastung der Umwelt mit Schwermetallen. Die UMK appelliert deshalb an die Industrie, soweit wie möglich Verfahren zu entwikkeln, die ohne die Verwendung von Schwermetallen und Verbindungen mit solchen Stoffen auskommen oder gewährleisten, daß eine Verunreinigung der Umwelt vermieden wird. Sie bittet die öffentliche Hand, bei der Auftragsvergabe an die Industrie, soweit vertretbar, Produkte zu verlangen, die auch nach ihrer bestimmungsmäßigen Verwendung keine Belastung der Umwelt verursachen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Aspekte dieser Art bei der Bewertung des Weiterentwicklungspotentials nicht außer acht gelassen werden dürfen. 17716* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 184): Zu wie vielen und zu welchen Veranstaltungen im Bundestagswahlkreis Esslingen benutzte Bundesforschungsminister Dr. Hauff für den Transport ein Flugzeug der Bundeswehr seit seinem Amtsantritt als Bundesminister? Minister Hauff benutzte für den Transport nach Orten im Bundeswahlkreis 165 seit seinem Amtsantritt am 16. Februar 1978 bis heute in zehn Fällen eine Bundeswehrmaschine. Der Erlaß des Bundesministeriums der Verteidigung vom 27. November 1977 betr.: „Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs" ist dabei jeweils beachtet worden. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4023 Fragen 185, 186, 187 und 188): Wie hoch waren die Ausgaben des Bundesforschungsministeriums bzw. seines Vorgängers im Zeitraum 1969 bis 1979 für Projektförderung und institutionelle Förderung? Wie viele Personen waren im Zeitraum 1969 bis 1979, jeweils auf das Jahr gerechnet, für das Bundesforschungsministerium oder seinen Vorgänger tätig? Wieviel Forschungsprojekte wurden in den Jahren 1969 bis 1979 auf das Jahr gerechnet vom Bundesforschungsministerium bzw. seinem Vorgänger betreut? Welche Forschungsprogramme der Bundesregierung, differenziert nach Ausgabenvolumen und Laufzeit, sind zur Zeit gültig? Zu den Fragen 185, 186 und 187: Im Zeitraum von 1969 bis 15. Dezember 1972 lag die Zuständigkeit für die Forschungsförderung beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft (BMBW), daran anschließend beim Bundesminister für Forschung und Technologie (BMFT). Die Ausgaben des BMFT für Projektförderung und institutionelle Förderung, die Zahl der für den BMFT tätigen Personen und die Anzahl der in den einzelnen Jahren geförderten Forschungsprojekte sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt. Die Beschäftigtenzahl ist gegliedert nach unmittelbar beim BMFT Beschäftigten und nach Beschäftigten bei Projektträgern, deren Aufgabe in der fachlichen und administrativen Unterstützung des BMFT bei der Projektförderung liegt. Die BMFT. Mitarbeiter sind weiter unterschieden in etatisierte und nicht etatisierte Mitarbeiter, wobei die Angaben jeweils das jahresdurchschnittliche Personal-Soll betreffen. Die Angaben über die Zahl der jährlich geförderten Projekte beziehen sich auf Vorhaben, die nach Projektlaufzeit bzw. Abwicklung der Forschungszuwendungen in die einzelnen Jahre fallen. Für die Jahre von 1969 bis 1971 können auf Grund der abweichenden Aufgabenstruktur des BMBW nur Angaben über die Wissenschaftsausgaben gemacht werden. Diese Angaben sind daher mit den Angaben der folgenden Jahre nicht vergleichbar. Bei der Interpretation dieser Zahlen, vor allem bei der Herstellung von Beziehungen zwischen den verschiedenen Angaben ist zu bedenken, daß sich die Ausgaben für Ausgaben für Beschäftigte bei BMBW/BMFT Beschäftigte bei Anzahl der Projektförderung institutionelle etatisierte nicht etatisierte Projektträgern geförderten (Millionen DM) Förderung Mitarbeiter Mitarbeiter Projekte (Millionen DM) 1969 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979 1 287 2 0871) 5002) — 3385) oA6) oA6) oA6) 2 284 1 461 3 0761) 5972) 202) 3805) 2 555 1 822 4 6981) 6632) 202) 4245) 3 520 2117 1 444 702 3) 20 20 54 69 62 42 468 500 519 539 502 510 553 599 4 218 1 879 1 528 506 62 4) 4 445 2 028 1 679 547 62 4) 5 395 2 350 1 991 568 5 675 2 9967) 2 171 565 6 7177) 2 165 557 2 331 566 2 508 586 Legende: 2) Wissenschaftsausgaben Gesamtbereich Forschung, Technologie, Bildung, Wissenschaft; Personalanteil Forschung und Technologie nicht feststellbar 3) BMBW (alt); davon 455 für BMFT 4) Einschließlich 20 für INFCE-Konferenz 5) Bis Ende 1971 gab es formal keine Projektträgerschaften. Die Gesellschaft für Weltraumforschung war jedoch mit dem Projektmanagement und mit Aufgaben im nationalen und internationalen Bereich der Weltraumforschung und -technik beauftragt 6) Ohne Angabe 7) Vorläufige Angabe Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 17717* Angaben nur bei sorgfältiger sachbezogener -Analyse miteinander verknüpfen lassen. So läßt sich beispielsweise durch einen Vergleich der Beschäftigtenzahlen mit der Anzahl der geförderten Vorhaben unmittelbar keine Aussage darüber gewinnen, wie viele Fördervorhaben durchschnittlich von einem für die Projektförderung eingesetzten Beschäftigten betreut werden. Nur ein Teil der Beschäftigten im BMFT ist in Fachreferaten tätig, die unmittelbar Aufgaben der Projektförderung wahrnehmen; im Jahr 1979 beispielsweise waren dort 122 Mitarbeiter des höheren Dienstes (91 Hilfsreferenten und 31 Referenten) mit den fachlichen und 73 Mitarbeiter des gehobenen und mittleren Dienstes mit den administrativen Angelegenheiten der FuE-Vorhaben be- faßt. Der Anteil der Ausgaben für die Projektförderung am Haushalt des BMFT liegt im Schnitt der letzten Jahre unter 50 %. Vergleichbare Überlegungen müßten auch für die Projektträger angestellt werden. Zu Frage 188: Forschungsprogramme werden in steigendem Maße ressortübergreifend konzipiert. In der nachfolgenden Tabelle sind diejenigen Forschungsprogramme der Bundesregierung aufgeführt, für die unter Federführung des BMFT oder unter gemeinsamer Federführung von BMFT und anderen Ressorts z. Z. gültige Veröffentlichungen vorliegen bzw. die in Vorbereitung sind. Derzeit laufende veröffentlichte oder in Vorbereitung befindliche Forschungsprogramme der Bundesregierung unter Federführung des BMFT oder unter gemeinsamer Federführung des BMFT mit anderen Bundesressorts Stand: 19. 5. 198.0 Forschungsprogramm z. Z. gültig in Vorbereitung Ausgabenvolumen lt. (Laufzeit) Angaben im Programm in Millionen DM Fertigungstechnik 1980-1983 256 Antarktisforschung 1979-1983 239 (Bundesanteil) Luftfahrtforschung und -technologie 1979-1982 rd. 1 300 Bauforschung 1980-1983 170 Humanisierung des Arbeitslebens seit 1974 1974-79: 293 (unbefristet) Haushaltsansatz 1980: 110 1981-83 geplant 475 Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit 1978-1981 Projektförderung 451 (hinzu kommen flankierende . Maßnahmen von BMA, BMBW, BMJFG) Energieforschung und -technologie (davon als 1977-1980 6 745 Teilprogramme gesondert veröffentlicht: „Technologien zur Nutzung der Sonnenenergie" und „Forschung zur Sicherheit von Leichtwasserreaktoren") Kohleveredelungsprogramm (1. Phase) 1980/1981 70 Grundlagenforschung und methodisch verwandte Gebiete 1977-1981 2 413 (Bundesanteil) Technische Kommunikation 1978-1982 525 Stahlforschung 1978-1981 x x x x x x 200 Rohstofforschung Meeresforschung und Meerestechnik Weltraumforschung und -technik Bodengebundene Transport- und Verkehrssysteme Informationstechnologien Klimaforschung 17718* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1980 Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 8/4023 Fragen 189 und 190): Trifft die im Deutschland-Union-Dienst vom 1. April 1980 erhobene Behauptung zu, die Bundesregierung habe die Erarbeitung des Vorschlags der Industriegewerkschaft Chemie, Papier und Keramik zur Reform des Chemiestudiums mit 1,3 Millionen DM finanziell unterstützt, und stimmt die Bundesregierung gegebenenfalls der Meinung zu, dieser Vorschlag" sei ein „Versuch massiver Einflußnahme von gewerkschaftlicher Seite auf die Hochschule" und gefährde die Freiheit von Forschung und Lehre? Wie schätzt die Bundesregierung die Beteiligung der Gewerkschaften an der Studienrefrom im allgemeinen ein? Zu Frage 189: Die im Deutschland-Union-Dienst vom 1. April 1980 erhobene Behauptung, die Bundesregierung habe die Erarbeitung des Vorschlages der Industriegewerkschaft Chemie, Papier, Keramik zur Reform des Chemiestudiums mit 1,3 Millionen DM finanziell unterstützt, trifft nicht zu. Der Vorläufer dieses gewerkschaftlichen Vorschlages wurde im Rahmen der Projektarbeit des „Vereins zur Förderung der Studienreform" (VFS) erarbeitet. Außer dem Reformstudienplan Chemie wurden vom VFS zahlreiche weitere Arbeiten vorgelegt: Im Studienfach Chemie für die Studieneingangsphase und für berufspraktische Studienanteile sowie in den Studienbereichen Ingenieurwissenschaften und Medizin. Der VFS hat für diese über dreijährige Projektarbeit insgesamt, also nicht nur für die Arbeit am Reformstudienplan Chemie, einen Bundeszuschuß von ca. 1,3 Millionen DM erhalten. Die Bundesregierung hält es für unzulässig, die Veröffentlichung eines „Vorschlages" mit dem „Versuch massiver Einflußnahme von gewerkschaftlicher Seite auf die Hochschule" gleichzusetzen. Der Reformstudienplan der IG Chemie, Papier, Keramik ist sehr detailliert und damit auch besonders leicht kritisierbar, die Autoren selbst betonen deshalb die Notwendigkeit, den Vorschlag öffentlich zu diskutieren und zu überarbeiten. Unabhängig davon, ob man dem „Vorschlag" in allen Einzelheiten zustimmt, sollte dieser Vorgang von allen denjenigen begrüßt werden, die an der Studienreform interessiert sind. Jeder fachbezogene Diskussionsbeitrag zum jetzigen Zeitpunkt ist sinnvoll, denn mit allgemeinen Grundsätzen allein kann in der Studienreform nichts bewegt werden. Da in dem Reformstudienplan die gewerkschaftliche Interessenbindung offen erläutert und damit einsehbar und überprüfbar wird, hält die Bundesregierung die im Deutschland-Union-Dienst beschworene Gefahr für die Freiheit von Forschung und Lehre für abwegig. Zu Frage 190: Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Studienreform kein isolierter, nur die Hochschulen berührender Vorgang. Studienreform muß sich entwickeln und bewähren im Spannungsfeld von Ausbildungs- und Beschäftigungssystem. Hochschulausbildung ist vor allem Vorbereitung auf den Beruf — im weitesten Sinne. Das Hochschulrahmengesetz sieht deshalb ausdrücklich die Beteiligung von Vertretern der Berufspraxis — also auch der Gewerkschaften - an der Studienreform vor (§ 9 Abs. 3 HRG). Die Bundesregierung begrüßt, daß die Gewerkschaften sich intensiv an der fachbezogenen Studienreformdiskussion beteiligen. Sie ist der Ansicht, daß jede Initiative der Institutionen der Berufswelt Unterstützung verdient, sich an der wichtigen Aufgabe der Studienreform zu beteiligen. Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 8/4023 Frage 191): In welchem Umfang hat die Bundesrepublik Deutschland auch mit Mitteln der öffentlichen Entwicklungshilfe der thailändischen Grenzbevölkerung im thailändisch-kambodschanischen Grenzgebiet geholfen, welches durch den Flüchtlingsstrom aus Kambodscha in großem Maß belastet ist, und welche Hilfen sind für die Zukunft vorgesehen? Die Bundesregierung hat der thailändischen Regierung zur Unterstützung der thailändischen Grenzbevölkerung im Grenzgebiet zu Kambodscha 1979 und 1980 je 20 Millionen DM zusätzliche Mittel zugesagt. Damit werden in den durch den Flüchtlingsstrom betroffenen thailändischen Gebieten Gesundheits-, Siedlungs-, Aus-, Fortbildungs- und Umschulungsprogramme sowie Infrastrukturmaßnahmen, Saatgut u. a. finanziert. Darüber hinaus hat die Bundesregierung angeregt, einen Teil der von der EG gewährten Finanzhilfe in Höhe von 20 Millionen ERE (rd. 50 Millionen DM) sowie der EG-Nahrungsmittelhilfe von 35 000 t Getreide für die notleidende kambodschanische Bevölkerung über die thailändische Regierung zu leiten.
Gesamtes Protokol
Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821900000
Die Sitzung ist eröffnet.
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat soll die heutige Tagesordnung ergänzt werden um die in der Ihnen vorliegenden Liste „Zusatzpunkte zur Tagesordnung" aufgeführten Beratungspunkte:
1. Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Drucksache 8/4114)

Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuß (federführend)

Innenausschuß
Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
2. Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
Ergänzung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Anlage 1 zur GOBT) (Drucksache 8/4115)
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuß (federführend)

Innenausschuß
Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
3. Erste Beratung des von den Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Sprung, Spilker, Rapp (Göppingen), Gobrecht, Dr. Spöri, Kühbacher, Frau Matthäus-Maier, Schleifenbaum, Dr. Haussmann und den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Drucksache 8/4082)
Überweisungsvorschlag: Finanzausschuß
Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen — Stand: 20. Mai 1980 — vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die gemäß § 76 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Internationale Bewertung des Kernbrennstoffkreislaufs (INFCE) (Drucksache 8/3968)
zuständig:
Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend) Ausschuß für Wirtschaft
Auswärtiger Ausschuß
Innenausschuß
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den institutionellen Aspekten des Beitritts Griechenlands zur Europäischen Gemeinschaft (Drucksache 8/3973)

zuständig:
Auswärtiger Ausschuß
Entschließung des Europäischen Parlaments mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine fünfte Richtlinie zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern im grenzüberschreitenden Reiseverkehr (Drucksache 8/3974)

zuständig: Finanzausschuß
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Wahrung der Menschenrechte in der Tschechoslowakei (Drucksache 8/3975)

zuständig:
Auswärtiger Ausschuß
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Asylgewährung für kubanische Bürger (Drucksache 8/3976)

zuständig:
Innenausschuß (federführend) Auswärtiger Ausschuß
Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Wiedergutmachung und Kriegsfolgengesetzgebung (Drucksache 8/3982)

zuständig:
Haushaltsausschuß (federführend) Innenausschuß
Auch dagegen gibt es keinen Widerspruch? — Es ist so beschlossen.
Auf Grund einer in der gestrigen Ältestenratssitzung getroffenen Vereinbarung wird folgende Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde vorgeschlagen. In der nächsten Sitzungswoche, der Woche vom 9. Juni 1980, findet wegen der eingeschränkten Sitzungsmöglichkeiten nur eine Fragestunde statt. Die Fragestunde dauert 60 Minuten.



Präsident Stücklen
Entsprechend § 127 der Geschäftsordnung muß ich eine qualifizierte Feststellung treffen. Ist das Haus mit dieser Abweichung einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch. Damit ist die erforderliche Mehrheit gegeben.
Die Fragestunde findet am Freitag, dem 13. Juni, von 8 bis 9 Uhr statt.
Amtliche Mitteilungen ohne Vorlesung
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat mit Schreiben vom 13. Mai 1980 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hauser (Bonn-Bad Godesberg), Pfeifer, Rühe, Frau Benedix-Engler, Daweke, Prangenberg, Dr. Hornhues, Frau Krone-Appuhn, Dr. Müller, Voigt (Sonthofen), Berger (Lahnstein), Frau Dr. Wilms, Frau Dr. Wisniewski, Frau Männle, Regenspurger, Frau Dr. Neumeister und der Fraktion der CDU/CSU betr. Zuwendungen aus dem Einzelplan 31 des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft an im Bereich der Schule tätige Verbände — Drucksache 8/3962 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/4017 verteilt.
Der Bundesminister für Verkehr hat mit Schreiben vom 21. Mai 1980 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Dollinger, Lemmrich, Dr. Jobst, Dreyer, Sick, Schröder (Lüneburg), Feinendegen, Frau Hoffmann (Hoya), Milz, Straßmeir, Tillmann, Weber (Heidelberg), Bühler (Bruchsal), Rawe, Dr. Riedl (München), Dr. Friedmann, Pfeffermann, Dr. Kunz (Weiden), Spilker, Glos, Weiskirch (Olpe), Dr. Hoffacker, Dr. Hüsch, Dr. Möller, Dr. Jenninger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Kapazitätsgrenzen der Deutschen Bundesbahn — Drucksache 8/3977 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 8/4117 verteilt.
Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 20. Mai 1980 die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung energierechtlicher Vorschriften — Drucksache 8/3917 — übersandt. Sein Schreiben wird als Drucksache 8/4034 verteilt.
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember 1977 die in der Zeit vom 9. bis 20. Mai 1980 eingegangenen EG-Vorlagen an die aus Drucksache 8/4116 ersichtlichen Ausschüsse überwiesen.
Die Antworten auf die Fragen für die Sitzungswoche des Deutschen Bundestages vom 19. Mai 1980 in Drucksache 8/4023 werden als Anlagen zum heutigen Stenographischen Bericht abgedruckt.
Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe Punkt 27 der Tagesordnung auf:
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sozialgesetzbuches (SGB) — Jugendhilfe —— Drucksache 8/2571 —
aa) Bericht des Haushaltsausschusses

(8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung

— Drucksache 8/4027 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Rose
bb) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (13. Ausschuß)

— Drucksachen 8/4010, 8/4080 — Berichterstatter:
Abgeordnete Frau Karwatzki Kuhlwein

(Erste Beratung 144. Sitzung)

b) Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Jugendhilfe
— Drucksache 8/3108 —
aa) Bericht des Haushaltsausschusses

(8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung

— Drucksache 8/4027 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Rose
bb) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (13. Ausschuß)

— Drucksachen 8/4010, 8/4080 — Berichterstatter:
Abgeordnete Frau Karwatzki Kuhlwein

(Erste Beratung 172. Sitzung)

c) Beratung des Berichts der Sachverständigenkommission über Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe — Fünfter Jugendbericht — (zusammenfassender Bericht) sowie Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Bericht
— Drucksache 8/3684 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend) Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
d) Beratung des Berichts der Sachverständigenkommission über Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe — Fünfter Jugendbericht —— Drucksache 8/3685 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend) Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
Wünscht einer der Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Karwatzki.

Irmgard Karwatzki (CDU):
Rede ID: ID0821900100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Gestaltung der Jugendhilfe wird auch von der Diskussion um die Bildungsplanung und die Bemühungen im Bereich der Daseinsvorsorge in der Bundesrepublik Deutschland betroffen. An dem Zustandekommen gesetzlicher Bestimmungen dürfen deshalb nicht allein die politischen Entscheidungsgremien beteiligt sein. Deshalb ist es notwendig, sich vor allem unter gesellschaftspolitischen und pädagogischen Aspekten mit den Vorstellungen der Jugendhilfe auseinanderzusetzen.
Jugendhilfe bezeichnet alle Maßnahmen im Bereich der Jugendfürsorge und Jugendpflege, die von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe zur Förderung der Integration junger Menschen in die Gesellschaft neben Elternhaus, Schule und Berufsausbildung geleistet werden. Der Jugendfürsorge hingegen obliegt im wesentlichen die Aufgabe, Erziehungs- und Entwicklungsdefiziten junger Menschen vorzubeugen und sie gegebenenfalls zu heilen. Jugendarbeit als Teil der Jugendpflege ist der Erziehungs- und Bildungsbereich, der jungen Menschen in ihrer Freizeit Entfaltungs- und Gestaltungsmöglichkeiten bieten soll.



Frau Karwatzki
Um die aktuelle Situation der Jugendhilfe und die Stellung des jungen Menschen zu verdeutlichen, ist ein kurzer geschichtlicher Rückblick erforderlich. Entstanden ist Jugendwohlfahrt, meine sehr verehrten Damen und Herren, als Teil der Armenpflege, vor allem aus dem Bemühen kirchlicher Institutionen heraus. In der Reformation wurde sie auch als Zwangsarmenpflege zur Bekämpfung des Bettlerunwesens von staatlicher Seite aufgegriffen. Beeinflußt von den Ideen und der pädagogischen Praxis Pestalozzis entwickelten sich Rettungshäuser zur Unterbringung verwahrloster und gefährdeter Kinder und Jugendlicher mit dem Ziel, jungen Menschen eine planvolle Elementarerziehung zu gewähren und sie zu „nützlichen Gliedern der Gesellschaft" heranzubilden. Diese Rettungshäuser werden als Vorläufer der Fürsorgeerziehungsheime angesehen. Der Ansatz, junge Menschen wieder in die Gesellschaft einzugliedern und sie auf ihre Verantwortung als Erwachsene vorzubereiten, ist auch heute noch wesentlicher Bestandteil der Jugendfürsorge. Infolge der Industrialisierung, die auch die Kinderarbeit zuließ, und dieser ihrer Auswirkungen wurde die Forderung nach einer intensiveren Sozialerziehung erhoben, um Kindern und Jugendlichen die Integration in die Gesellschaft zu erleichtern.
Die Ende des 19. Jahrhunderts erschienenen reformpädagogischen Schriften sowie die beginnende Jugendbewegung beeinflußten die Arbeit von Jugendfürsorge und Jugendpflege. Nunmehr galt es stärker als bis dahin, die Jugend auch vor Auswirkungen gesellschaftlicher Entwicklungen zu schützen.
Dem Bestreben nach reichseinheitlicher Regelung und der Forderung, einer Zersplitterung der Jugendwohlfahrt entgegenzuwirken, trägt das Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt vom 9. Juli 1922 Rechnung. Darüber, daß dieses Gesetz den heutigen Anforderungen auch unter Berücksichtigung der nachkonstitutionellen Änderungen nicht mehr voll gerecht wird, sind sich alle Parteien einig. Der Ansatz, den engeren Gesichtspunkt der Jugendfürsorge durch intensivere Jugendpflege und durch Unterstützung und Ergänzung der Erziehung in der Familie zu ergänzen, ist im Jugendwohlfahrtsgesetz zwar schon vorhanden, aber noch nicht durchgeführt. Aus diesem Grunde begrüßen auch wir die Reformbestrebungen, zu deren Diskussion wir heute zusammengetreten sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist das Verdienst der CDU/CSU-Fraktion und der unionsgeführten Bundesländer, daß der Regierungsentwurf von Februar 1979, so wie er Ihnen jetzt in der Fassung des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit vorliegt, beachtliche Änderungen enthält. Bei aller Kritik, die die von der Mehrheit des Ausschusses verabschiedete Fassung nach wie vor verdient, müssen wir doch hervorheben, daß wir in wesentlichen Punkten sinnvolle und damit tragbare Korrekturen durchsetzen konnten.
So möchte ich besonders herausstellen, daß es auf Grund des unerbittlichen Beharrens der Union gelungen ist, daß wir heute über einen Entwurf eines eigenständigen Jugendhilfegesetzes beraten und nicht auf der Grundlage der Einbeziehung von Jugendhilfe in das Sozialgesetzbuch. Schon zu Beginn der Auseinandersetzung um die Jugendhilferechtsreform stellte sich die geplante Einbeziehung der Jugendhilfe in das Sozialgesetzbuch als nicht sachgerecht heraus.
Des weiteren nehmen wir für uns in Anspruch, eine bessere Ausrichtung des Gesetzes auf das Elternrecht gemäß Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes erreicht zu haben. Der Grundsatz, wonach Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht sei, ist durch unser Betreiben nun an markanter Stelle in § 1 Abs. 2 fixiert worden. Dies war gerade deswegen dringend geboten, weil diese Bundesregierung seit ihrem Bestehen eine Politik betreibt, die die Rechte der Familien und der Eltern immer mehr staatlichen Eingriffen aussetzt.

(Schulte [Unna] [SPD]: Glauben Sie das?)

— Ja. — Gerade die Familie als die beständigste Form menschlichen Zusammenlebens und als Fundament unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung darf nicht zu einem Betätigungsfeld staatlicher „Sozialakteure" werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nach unserer Auffassung sind Eltern professionelle Erzieher und keine Amateure.

(Erneuter Beifall bei der CDU/CSU)

Auch die heftig diskutierte Frage des eigenständigen Antragsrechtes Jugendlicher auf Leistungen der Jugendhilfe konnte durch unseren Einsatz dahin gehend gelöst werden, daß durch § 7 Abs. 3 in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung nunmehr die Möglichkeiten des Jugendlichen, ohne Wissen oder gegen den Willen der Eltern Anträge an das Jugendamt zu stellen, auf ein vertretbares Maß reduziert wurden. Die Personensorgeberechtigten haben nun das Recht, einen Antrag des Jugendlichen jederzeit zurückzunehmen.
Ich hoffe sehr, daß die genannten Zugeständnisse der Koalitionsfraktionen nicht nur ein Versuch sind, uns zur Zustimmung zu bewegen, sondern daß die Änderungen von der Überzeugung jedes einzelnen Abgeordneten getragen werden. Dennoch halten wir die Regelungen des Bundesratsentwurfes zu diesen Komplexen für weitaus besser.
Ein herausragender Punkt unserer Kritik war auch die zu starke Regelungsintensität des Regierungsentwurfes. In der Urfassung war die Tendenz, alles bis ins kleinste Detail hinein zu regeln, sehr deutlich vorhanden. Sie ist trotz einer übersichtlicheren Paragrapheneinteilung und trotz einfacherer Fassung einiger Vorschriften nicht beseitigt worden. Zwar konnten einige allzu weitreichende Bestimmungen vereinfacht und gestrafft, einige ganz gestrichen werden, und in einigen Fällen erhielten die Länder gewisse Kompetenzen, jedoch konnte es nicht gelingen, den Entwurf von seiner perfektionistischen Grundhaltung zu befreien. Jugendhilfe ist in Ballungszentren wie dem Ruhrgebiet sicherlich



Frau Karwatzki
anders zu organisieren und auszugestalten als in Landgemeinden im Lande Bayern oder Schleswig-Holstein. Deshalb sind wir der Auffassung, daß die eine oder andere Regelung besser der Gesetzgebung der Länder hätte überlassen werden sollen.
Die CDU/CSU ist zwar der Meinung, daß der Entwurf in seiner jetzigen Form etwas verständlicher und sprachlich klarer gefaßt ist als die ursprüngliche Fassung, doch bleiben unsere Bedenken dahin gehend weiter bestehen, daß sich eben nicht nur Juristen mit dem Gesetz zu befassen haben, sondern in der täglichen Praxis vor allem die ehrenamtlichen Mitarbeiter der Jugendhilfe, die Sozialarbeiter und Sozialpädagogen. Hier hätte jetzt der Bundestag einmal die Möglichkeit, ein Gesetz zu schaffen, welches ohne Rechtsbeistand gelesen und vielleicht auch angewendet werden könnte. Der Entwurf des Bundesrates ist in dieser Beziehung in jedem Falle besser.
Ich komme nun zu den Kernpunkten der Kritik, die nach wie vor an dem Regierungsentwurf in der Fassung des Ausschusses verbleibt. Sie wissen, daß es eine unverzichtbare Forderung der CDU/CSU ist, das Subsidiaritätsprinzip, also die Vorrangstellung der freien Träger der Jugendhilfe gegenüber den öffentlichen Trägern, beizubehalten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 18. Juli 1967 festgestellt, daß das Subsidiaritätsprinzip mit dem Grundgesetz in Einklang steht. Es ist überhaupt nicht einzusehen, wieso nun plötzlich von diesem Grundsatz, der sich jahrzehntelang bewährt hat, abgerückt werden soll.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Lassen Sie mich die theoretischen Grundlagen des Subsidiaritätsgedankens hier einmal entwikkeln. Die CDU/CSU geht davon aus, daß wir in einer freien Gesellschaft leben, in der unterschiedliche Wertvorstellungen und unterschiedliche politische Auffassungen miteinander in Konkurrenz stehen, um für das Zusammenleben von Menschen stets bessere Lösungen zu erreichen. Diese Voraussetzungen sind in einem modernen Staat auf Dauer nur dann gegeben, wenn — jetzt für die Jugendhilfe gesprochen — in den Bereichen der Jugendbildung, der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Jugendfürsorge für junge Menschen unterschiedlicher Gesinnung die Möglichkeit des freien Zusammenschlusses besteht und wenn sich junge Menschen für ihre eigene Vorstellung in Gesellschaft und Staat einsetzen können. Auf Grund des immer stärkeren Eindringens staatlichen Einflusses in die Bereiche Erziehung und Bildung und auch im Hinblick auf die Verplanung der Freizeit verringern sich diese Möglichkeiten aber in zunehmendem Maße. Dabei ist zu befürchten, daß sich diese Tendenz in Zukunft noch verstärkt. Nur eine Struktur von Jugendhilfe in dem von mir beschriebenen Sinne sichert die erstrebenswerte Vielfalt des Angebots, die für eine freie Gesellschaftsordnung und für eine lebendige Demokratie kennzeichnend ist.
Wenn wir von diesen Vorgaben ausgehen, müssen wir von Politik und Gesetzgebung verlangen, daß im Interesse der beschriebenen Vielfalt solche Kräfte gestärkt werden, die nicht auf politische
Kompromisse verpflichtet sind und durch die die Ausgewogenheit des Gesamtangebots dadurch hergestellt wird, daß sie die Bildung anders ausgerichteter Gruppen hervorrufen.
Papst Pius XI. äußerte sich bereits im Jahre 1931 in seiner Enzyklika ,,Quadragesimo anno" zum Subsidiaritätsprinzip wie folgt:
Es muß allzeit unverrückbar jener höchst gewichtige sozialphilosophische Grundsatz festgehalten werden, an dem nicht zu rütteln noch zu deuteln ist: Wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen; zugleich ist es überaus nachteilig und verwirrt die ganze Gesellschaftsordnung. Jedwede Gesellschaftstätigkeit
— und hier ist die Aktivität des Staatswesens gemeint —
ist ihrem Wesen und Begriff nach subsidiär. Sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen.
Meine Damen und Herren, ein weiteres Zitat zu diesem Problem entnehme ich einem Aufsatz von Professor Dr. Walter Schmitt-Glaeser über das Thema „Planung und Grundrechte". Er schreibt:
Die Optimierung der Freiheit durch den Staat führt zu einer Minimierung der Freiheit des Bürgers und damit zu ihrer Denaturierung.
Auf Planung bezogen, aber durchaus auch auf unser Thema anwendbar ist die diesbezügliche Feststellung von Schmitt-Glaeser:
Dies bedeutet aber nichts anderes, als daß der Staat den Inhalt der Grundrechte vorgibt und die Freiheit „definiert". Damit wird gerade dort, wo der Einzelne seine individuelle Eigenart entfalten und in die Gemeinschaft einbringen soll, staatliche Bevormundung praktiziert; der Grundrechtsträger wird „in Pflegschaft" genommen, der Staat nimmt die Freiheit gleichsam „in Vertretung" für den Bürger wahr. Dies entspricht gewiß nicht dem Grundrechtsverständnis unserer Verfassung.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das heißt, auf unser Problem bezogen: Je mehr der öffentliche Träger den Ehrgeiz hat, selbst erschöpfende Angebote der Jugendhilfe zu machen, desto geringer wird der Spielraum der freien Träger.
Für ein neues Jugendhilfegesetz leiten wir daraus unseren Standpunkt ab: Wir akzeptieren die Rahmenorganisation der öffentlichen Träger in Form der — von den Jugendhilfeausschüssen unterstützten — Jugendämter; wir verlangen jedoch, daß die öffentlichen Träger von eigenen Maßnahmen abse-



Frau Karwatzki
hen, solange ein vielfältiges und geeignetes Angebot durch die freien Träger sichergestellt wird. Soll denn etwa die konkrete Ausgestaltung der Jugendhilfe von der politischen Anschauung des jeweils politisch Verantwortlichen oder des Jugendamtsleiters abhängig sein? Oder soll sich das Erbringen von Jugendhilfeleistungen an den jeweils von der Landesregierung unterstützten pädagogischen Lehrmeinungen orientieren? Doch sicher nicht! Wir wollen, daß es die freie Entscheidung der Eltern und der jungen Menschen selbst bleibt, welche Institution sie in Anspruch nehmen wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir müssen uns auch fragen: Inwieweit kann das Angebot des öffentlichen Trägers überhaupt eine Alternative sein? Wird durch die öffentlichen Träger nicht ein Verzicht auf Wertorientierung angeboten, da diese sich eigentlich neutral zu verhalten haben?
Von seiten der Mehrheit im federführenden Ausschuß wurde die Auffassung vertreten, daß zu dem Angebot eines freien Trägers gewissermaßen zwingend ein Angebot des öffentlichen Trägers hinzutreten müsse. Dazu ist grundsätzlich zu sagen: Wenn nur ein einziger Träger ein Angebot macht, so hat sich dieser auf Grund seiner „Monopolstellung" ja auf jeden Fall gemäß § 1 Abs. 4 an der von den Eltern vorgegebenen Grundrichtung der Erziehung zu orientieren. Aber das ist auch nicht das Problem. Ich frage: Wieso soll die Vielfalt, die SPD und FDP durch das unbedingte Einschalten öffentlicher Träger zu gewährleisten glauben, nicht durch freie Träger anderer Ausrichtungen geschaffen werden, also beispielsweise den Bund der Deutschen Katholischen Jugend auf der einen und „Die Falken" auf der anderen Seite oder andere Gruppierungen, etwa die Arbeiterwohlfahrt auf der einen und das Diakonische Werk auf der anderen Seite? Ich glaube, Frau Minister Huber, Sie erweisen auch den freien Trägern der Jugendhilfe, die Ihnen und Ihrer Partei nahestehen, keinen Gefallen, indem Sie die Vorrangstellung der freien Träger abschaffen wollen.
Im Regierungsentwurf in der Fassung des Ausschusses ist gleich in § 3 Abs. 3 von der „partnerschaftlichen Zusammenarbeit" zwischen freien und öffentlichen Trägern die Rede. Dies ist zwar eine gutklingende Formulierung, dieses Prinzip der „partnerschaftlichen Zusammenarbeit" dürfte aber in der Praxis darauf hinauslaufen, daß der öffentliche Träger immer und eindeutig die Übermacht besitzt. Mit Hilfe seines Verwaltungsapparates und seiner im Verhältnis größeren finanziellen und personellen Kapazitäten befindet sich der öffentliche Träger in einer viel stärkeren Ausgangsposition, die ihm von vornherein ein wesentliches Übergewicht sichert. Hinzu kommt, daß den Aktivitäten der Jugendämter stets auch noch ein hoheitlicher Charakter anhaftet. Unter diesen Voraussetzungen kann von einem partnerschaftlichen Zusammenwirken wohl kaum die Rede sein.
Die Formel von der „partnerschaftlichen Zusammenarbeit" hat wohl nur im vorderen Teil des Entwurfes Gültigkeit. Dies wird deutlich, wenn Sie sich
§ 102 ansehen, wo der entscheidende Satz in Abs. 2 lautet:
Ist ein anerkannter freier Träger der Jugendhilfe bereit, Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen gemäß Absatz 1 rechtzeitig zu schaffen und zu betreiben, soll ihm in der Regel Gelegenheit dazu nach Absatz 3 gegeben werden.
Das heißt mit anderen Worten, es steht im Ermessen des öffentlichen Trägers, wann und wo welcher freie Träger mit welcher Maßnahme tätig werden darf. So ist die Situation für den Fall, der mit den Worten „in der Regel" umschrieben ist. Wann die Ausnahme von dieser Regel eintreten soll, steht ganz im Ermessen des öffentlichen Trägers selbst. Dazu braucht dieser den Einsatz der freien Träger in seine Überlegungen überhaupt nicht mehr einzubeziehen.
Frau Minister Huber und meine Damen und Herren von der SPD/FDP, durch diesen § 102 führen Sie all Ihr Gerede vom Funktionsschutz für die freien Träger ad absurdum.

(Beifall bei der CDU/CSU)

§ 102 bietet jedenfalls keinen Funktionsschutz. Aus diesem Grund ist die Vorrangstellung der freien Träger der Jugendhilfe, wie es der Bundesratsentwurf vorsieht, durch eine Muß-Vorschrift abzusichern. Ein Tätigwerden des anerkannten freien Trägers darf nur davon abhängig gemacht werden, ob er rechtzeitig ausreichende und geeignete Angebote machen kann. Solange freie Träger vorhanden sind, die eine Aufgabe übernehmen sollen und dazu auch in der Lage sind, sollen sie auch vorrangig durch finanzielle Zuwendung des öffentlichen Trägers unterstützt werden.
Wenn aber die ,Auftragsvergabe" völlig in das Ermessen des öffentlilchen Trägers gestellt wird, so gilt dies gemäß § 102 Abs. 3 leider auch für die finanzielle Förderung der freien Träger. Dies bedeutet für die Praxis, daß einzelnen freien Trägern schwerpunktmäßig der Zuschlag versagt werden kann, wenn sie sich z. B. in Arbeitsweise und Wertorientierung von den Vorstellungen des öffentlichen Trägers abheben. Sie erhalten somit vielleicht über mehrere Jahre hinweg keine öffentlichen Gelder, und dies, obwohl sie eine Jugendhilfeleistung anbieten wollen und können. Ein solchermaßen konstruierter, Herr Kollege Kuhlwein, aber keineswegs undenkbarer Fall könnte bei einem Festhalten am Subsidiaritätsprinzip nicht eintreten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Partnerschaftliche Zusammenarbeit, die wir bejahen, ist deshalb nur durch eine Vorrangstellung der freien gemeinnützigen Träger der Jugendhilfe möglich. Dabei darf Vorrang nicht mit Übermacht gleichgesetzt werden. So ist es bis heute auch nirgendwo praktiziert worden.
Ein zweiter wesentlicher Kritikpunkt der CDU/ CSU-Fraktion zur Jugendarbeit: Jugendarbeit, meine sehr verehrten Damen und Herren, und damit auch Jugendverbandsarbeit richtet sich an junge Menschen in ihrer Freizeit. Sie beruht daher auf freiheitlicher und freiwilliger Teilnahme. Die Entscheidungsmöglichkeit Jugendlicher, Angebote



Frau Karwatzki
der Jugendarbeit wahrzunehmen, in Gruppen mitzumachen, bei Projekten verantwortlich mitzuwirken, mit anderen zusammenzusein, miteinander etwas zu erleben, zu diskutieren, kann nicht nachträglich dadurch begrenzt werden, daß ihre Freizeit durch andere — Pädagogen, Soziologen, ehren- und nebenamtliche Mitarbeiter — gestaltet wird. Der junge Mensch muß Sicherheit gewinnen, er selbst sein zu dürfen, sich selbst zu bestimmen und selbst zu verantworten und nicht von anderen bevormundet, organisiert oder gar „verwaltet" zu werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Jugendverbandsarbeit versteht sich keinesfalls als Gegenpol zu den übrigen Lebensfeldern, etwa als idealistischer Sonderbereich ohne Bezug zu den übrigen Rollen des Jugendlichen. Junge Menschen kommen mit ihren aus Beruf, Schule und Familie zum Teil nicht erfüllten Wünschen, Bedürfnissen und Erwartungen, woraus sich einerseits eine Regenerations- und andererseits eine Kompensationsfunktion ableiten läßt. Die vielseitigen Forderungen, denen der junge Mensch heute gegenübersteht, die er erfüllen soll und in der Regel auch erfüllen will, sind für ihn kaum überschaubar und verunsichern ihn emotional. Ihn im Jugendverband ausschließlich mit neuen Forderungen zu konfrontieren, hieße, ihn weiter zu frustrieren und zu verunsichern. Deshalb kommt den primären Interessen und Bedürfnissen nach Erholung, Entspannung und Ausgleich in der Jugendverbandsarbeit große Bedeutung zu. Die Anerkennung auch dieser seiner Bedürfnisse sucht der Jugendliche u. a. gerade auch in einer Gruppe Gleichaltriger.
Das Selbstverständnis der Jugendarbeit reicht über eine ergänzende und ausgleichende Erziehung in Elternhaus, Schule und Ausbildungsstätte hinaus. Jugendverbandsarbeit versteht sich als Erziehungs-
und Bildungsinstitution, die ihre Bildungsaufgabe in der Verbindung von Wissensvermittlung, Wertorientierung und entsprechendem gesellschaftlichen Engagement sieht. Diese Bildung in der Freizeit kann allerdings nicht den Charakter von „Veranstaltung" für junge Menschen erhalten, die „durchgeführt" wird und methodisch „geplant" abläuft, sondern sie wird entscheidend durch die Selbstbestimmung jedes Gruppenmitgliedes verwirklicht. Eine didaktische Festlegung von Bildungsinhalten wie in der Schule ist nicht möglich. Auch aus diesem Grunde halte ich eine Aufteilung der Jugendarbeit in Fachbereiche in einem Bundesgesetz für unangebracht.
Die Pluralität der Jugendverbände eröffnet dem jungen Menschen die Möglichkeit, sich gemäß seinen Neigungen, Wünschen und seiner wertbezogenen Grundhaltung zu entscheiden. Wie Sie wissen, lehnt die CDU/CSU-Fraktion umfangreiche Definitionen der Jugendarbeit, wie sie in den §§ 17 bis 26 des Regierungsentwurfs enthalten sind, ab.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir meinen, daß es der freien Ausübung und der Weiterentwicklung der Jugendarbeit schadet, wenn ihre einzelnen Betätigungsfelder bundesgesetzlich so detailliert beschrieben werden. Alle Betätigungsbereiche der Jugendarbeit wird man ohnehin nie aufzählen können. Darum muß jeder Versuch, ein-. zelne Beispielsfälle festzuschreiben, den schiefen Eindruck erwecken, als solle sich Jugendarbeit nur und vor allem in diesem Rahmen abspielen. Es besteht die Befürchtung, daß die öffentlichen Träger in Zukunft nur noch das anzuerkennen bereit sind, was im Gesetz beschrieben ist, und daß finanzielle Unterstützung nur für die gesetzlichen Beispielsfälle geleistet wird. Eine solche Situation aber hemmt die Träger der Jugendarbeit in ihren Aktivitäten. Jeder Weiterentwicklung, vor allem neuen Formen, wäre ein Ende gesetzt.
Meine Damen und Herren, die Union spricht sich deshalb für einen einzigen Rahmenparagraphen aus, der die Jugendarbeit in Form einer Generalklausel von grundsätzlichen Erwägungen her beschreibt. Eine solche Vorschrift enthält der Entwurf des Bundesrats in § 12.
Einen dritten Punkt, meine Damen und Herren, möchte ich noch anfügen, nämlich die Vielfalt der Beratungsdienste. Die CDU/CSU begrüßt es, daß die ursprünglich über den gesamten Entwurf verstreuten Vorschriften und Hinweise über die verschiedenen Beratungsangebote in der Fassung des Ausschusses nunmehr in drei Paragraphen, nämlich 24, 30 und 40, zusammengefaßt sind. So bedeutsam und nützlich solche Beratungsangebote — also Jugendberatung, Familienberatung und Erziehungsberätung — im einzelnen auch sind, so darf doch ihre Inanspruchnahme keinesfalls dazu führen, daß die Erziehung in der Familie durch eine „außerhäusliche Erziehung" ersetzt wird, zu der eine solche Beratung leicht ausarten kann. Hinsichtlich verschiedener Beratungsmethoden und der auf unterschiedlichen Wertvorstellungen fußenden Beratungsergebnisse müssen Monopolstellungen und Ansprüche von öffentlichen Trägern durch Alternativangebote ausgeglichen werden. Auch hier würde sich die Beibehaltung des Subsidiaritätsprinzips positiv auswirken.
Ich fasse zusammen: Das Abrücken vom Subsidiaritätsprinzip, die staatliche Reglementierung der Jugendarbeit und die perfektionistische Grundrichtung des Regierungsentwurfs veranlassen die CDU/ CSU dazu, das Gesetz aus jugend- und familienpolitischen Bedenken abzulehnen. Zu den rechtlichen und den rechtspolitischen Aspekten werden gleich der Kollege Dr. Stark und die Kollegin Männle das Wort ergreifen.
Es war im Zusammenhang mit der Jugendhilfe-rechtsreform immer von einem „Jahrhundertgesetz" die Rede. Dieser Gesetzentwurf wird mit Sicherheit keines!

(Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821900200
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hauck.

Rudolf Hauck (SPD):
Rede ID: ID0821900300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als am 15. März 1979 in diesem Hause der Tagesordnungspunkt „Entwurf eines Sozialgesetzbuches — Jugendhilfe —" aufgerufen wurde, war die Fachöffentlichkeit darüber erstaunt, daß es nach zehnjähriger Diskussion doch zu einer



Hauck
parlamentarischen Beratung einer Reform des Jugendhilferechts kam. Sie war erstaunt vor allem darum, weil nach den strittigen Debatten auf vielen Ebenen, nach der Zurückweisung durch den Bundesrat und nach markigen Erklärungen von Oppositionspolitikern nur noch wenige an eine ernsthafte Beratung, geschweige denn an eine Verabschiedung in dieser Wahlperiode geglaubt hatten.
Lassen Sie mich daher rückblickend feststellen, daß ich heute davon überzeugt bin, daß jener Spätabend des 15. März 1979 eine Sternstunde in der Diskussion um eine Reform der Jugendhilfe war, eine Sternstunde deshalb, weil nach diesem Tag eine Beratungs- und Arbeitsphase um ein Reformvorhaben begann, die ich als vorbildlich bezeichnen möchte. Hier wurde ein demokratischer Meinungsbildungsprozeß in Gang gesetzt, der geradezu als Lehrbeispiel parlamentarischer Willensbildung gelten kann.
Hart, aber fair wurde um die bestmögliche Lösung gerungen, wurden Mehrheiten respektiert, Kompromisse gesucht, zum Teil akzeptiert, aber auch verworfen. Der Sachverstand der betroffenen Organisationen, Institutionen und Verbände wurde nicht nur in der öffentlichen Anhörung zu Rate gezogen, sondern begleitete die Ausschußarbeit über den gesamten Beratungszeitraum. Das gilt auch für den Bundesrat. Ich möchte besonders herausstellen, daß ich noch nie eine so engagierte Mitarbeit von Vertretern aus den Bundesländern erlebt habe wie bei dieser Gesetzgebung.
Ich sage das alles, obwohl mir bekannt ist, daß trotz mancher Annäherung, mancher Übereinstimmung, vielfacher Ausräumung von Vorurteilen und Fehleinschätzungen ein Grundkonsens dennoch nicht erzielt werden konnte und die Opposition die Vorlage ablehnen wird. Fest steht aber auch, daß alle Fraktionen eine Neuregelung im Jugendhilfebereich wollen, daß die Fachöffentlichkeit eine neue gesetzliche Grundlage von uns erwartet und alle Beteiligten die Fortentwicklung der Jugend- und Familienförderung auf der Grundlage der Einheit der Jugendhilfe akzeptieren.
Daß dieses Ergebnis zustande gebracht wurde, ist bemerkenswert. Ich möchte als Vorsitzender des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit allen Fraktionen, besonders den Berichterstattern, Frau Karwatzki und Herrn Eckart Kuhlwein, und auch Herrn Eimer recht herzlich danken. Mein Dank gilt selbstverständlich auch den Verantwortlichen der Bundesregierung, den Vertretern des Bundesrats und — gestatten Sie mir, auch dies anzufügen — den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Ausschußsekretariats. Wenn dieses von Sach-
und Fachzwängen, von Vorlagenflut und Terminnot gebeutelte Hohe Haus jemals Zeit haben sollte, über seine eigenen Probleme zu sprechen, dann darf die Ausschußarbeit dabei nicht unerwähnt bleiben und nicht zu kurz kommen. In den Ausschüssen vollzieht sich die Kärrnerarbeit des Parlaments. Die Öffentlichkeit weiß davon wenig. Deshalb wollte ich diese Gelegenheit wahrnehmen, dies zum Ausdruck zu bringen.
Ich bitte um Nachsicht für diese Abschweifung. Im übrigen muß ich schnell wieder zur Sache zurückkommen, obwohl es mir am 23. Mai, dem Verfassungstag unserer Bundesrepublik, durchaus angemessen erschien, die parlamentarische demokratische Willensbildung in unserem Lande am Beispiel eines Gesetzes, in dem auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne unseres Grundgesetzes ausdrücklich hingewiesen wird, einmal positiv darzustellen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, in verbundener Debatte ist mit der zweiten und dritten Lesung des Jugendhilfegesetzes auch der Fünfte Jugendbericht aufgerufen. Gestatten Sie mir daher bitte zunächst einige Bemerkungen zu Punkt 27 c der Tagesordnung.
Es besteht kein Zweifel — in den Stellungnahmen der Presse und der Medien wird es bestätigt —: Die nach § 25 des geltenden Jugendwohlfahrtsgesetzes zu erstellenden Jugendberichte sind Stiefkinder in dem nur schwer zu übersehenden Berichtswesen dieses Parlaments. Bisher wurde nur der Vierte Jugendbericht, der zum Zeitpunkt seiner Vorlage allerdings schon überholt war, im Parlament behandelt. Der für die Jugendhilfegesetzgebung so wichtige Dritte Jugendbericht aus dem Jahre 1972 ging durch den vorzeitigen Ablauf der Wahlperiode völlig unter. Gegenstand dieses Berichtes, der erstmals von einer unabhängigen Sachverständigenkommission vorgelegt wurde, waren damals „Aufgaben und Wirksamkeit der Jugendämter in der Bundesrepublik Deutschland". Wie schon erwähnt, wurde diese wichtige Aussage nie parlamentarisch behandelt. Gerechterweise muß aber gesagt werden, daß die Erkenntnisse in die nachfolgenden Beratungen der Referentenentwürfe für ein Jugendhilfegesetz einbezogen wurden.
Der Fünfte Jugendbericht wird heute gleichzeitig mit der zweiten und dritten Lesung des Jugendhilfegesetzes behandelt, was bedeutet, daß seine Erkenntnisse vom Gesetzgeber nicht unmittelbar im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden konnten. Dies scheint nun ein Aha-Erlebnis der Opposition zu sein. Nun, Sie wissen genauso wie ich, daß man Zahlen, Fakten und Aussagen jeweils so interpretieren kann, wie es in das jeweilige politische Kalkül paßt.
So finden Sie in den Medien unterschiedliche Wertungen dieses Berichts, die man an den Schlagzeilen ablesen kann. Da heißt es: Mängelbericht über die Jugend — die Chancen der jungen Generation verspielen — kinderfreundliche Umwelt schaffen — Expertenkritik an der Jugendpolitik — Jugendbericht fordert Kurskorrektur — Helfer mit der Brechstange — Deprimierend: Lebenskampf unter Kindern — Ratlosigkeit um die Probleme der Jugend. Ich könnte so fortfahren. Das Für und Wider ist auffallend.
Die letzte Schlagzeile ist eine Verneigung vor Ihnen, Herr Kollege Kroll-Schlüter; denn aus Ihrer Feder stammt der Ausspruch: Ratlosigkeit um die Probleme der Jugend. Ich ändere kein Wort, sondern füge nur ein Fragezeichen hinzu. Dann lautet der



Hauck
Ausspruch: Ratlosigkeit um die Probleme der Jugend? Darauf antworte ich klar und entschieden mit Nein.
Die Sachverständigen weisen auf die besonders schwierigen Voraussetzungen für die gesellschaftliche Integration der jungen Generation hin. Dies ist nicht zu leugnen. Sie führen neue Gefährdungstatbestände und Problemlagen für junge Menschen in unserer modernen Industriegesellschaft an. Diese Tatsache können wir doch nicht wegdiskutieren. Was die neuen Problemlagen angeht, so schließe ich mich weitgehend der Aussage einer Expertengruppe an, der neben Herrn Professor Dr. Helmut Becker 26 andere hervorragende Persönlichkeiten angehört haben und die die Situation wie folgt darstellt:
Die Strukturverschiebungen in der Jugendhilfe haben ihren Grund in neuen Problemlagen: Erziehungsprobleme, Verunsicherung und Überforderung der Eltern, Kindermißhandlungen, Kinderfeindlichkeit der modernen Wohnumwelt; Schulstreß, Belastungen von Schülern und Eltern durch die Schule, Leistungsangst und Leistungsversagen, Apathie und Aggressionen; Anwachsen von Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen, Jugendarbeitslosigkeit, Zukunftsangst und Berufsnot eines großen Teils der Jugend; Drogenkonsum, Alkoholismus und Flucht in sektiererische „neue Jugendreligionen", aber auch Anwachsen neofaschistischer Tendenzen unter der Jugend; zunehmende Schwierigkeiten ausländischer Kinder und Jugendlicher der zweiten und dritten Generation, in zwei Kulturen leben zu müssen.
Diese Probleme, meine Damen und Herren, sind nicht durch das Versagen von Eltern, Kindern, Lehrern und Ausbildern verursacht, sie beruhen nicht einfach auf einem Qualitätsverlust der herkömmlichen Erziehungsinstitutionen. Sie sind Ausdruck ungelöster Konflikte in der Bundesrepublik, wie sie sich in ähnlicher Form in allen entwickelten Industriegesellschaften abzeichnen. Ich könnte diese Aufzählung jetzt fortsetzen und auch auf den Bericht der Nationalen Kommission für das Internationale Jahr des Kindes hinweisen, in dem von allen einmütig dargestellt wird, daß wir noch viel zu tun haben und daß die Situation der Kinder und Jugendlichen entscheidend verbessert werden muß.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich gebe zu, daß im historischen Vergleich der Entwicklung der letzten 30 Jahre im Fünften Jugendbericht vieles überzeichnet ist und ich persönlich manche Einschätzung aus meiner eigenen beruflichen und persönlichen Erfahrung anders wiedergeben würde. Aber ist denn eine Überzeichnung ein Verbrechen? Ja, muß man in unserer von Reizüberflutung gekennzeichneten Zeit nicht überzeichnen, um sich bei den Verantwortlichen überhaupt Gehör zu verschaffen? Es ist bedauerlich, aber wahr, wenn ich feststelle, daß die Politik oft nur durch Reizvokabeln aufgeschreckt wird und solche Berichte überhaupt nur zur Kenntnis genommen werden, wenn etwas Aufreißerisches drinsteht.

(Sehr richtig! bei der SPD)

Es ist daher auch billig von der Opposition, nur die Bundesregierung für die beschriebenen Mängel in die Verantwortung zu nehmen. Die im Fünften Jugendbericht dargestellte Situation der jungen Generation haben Länder und Gemeinden mit zu verantworten. Es gibt keinen Zweifel darüber, daß in den Ländern und vor Ort unterschiedliche Mehrheitsverhältnisse vorhanden sind. Dazu kommt noch, daß alle Probleme im Schul- und Bildungsbereich fast ausschließlich in die Länderkompetenz fallen.
Man kann nun trefflich darüber streiten, ob die Anlage des Berichtes richtig war, ob eine Gesamtabdeckung der Jugendhilfebestrebungen erfolgte, ob sich die ausgewählten Problemfelder für eine Gesamtaussage hochrechnen lassen. Man kann auch darüber reden, ob diese Dramatisierung gerechtfertigt ist. Ich bin aber der Meinung, daß der Vorwurf nicht die Sachverständigen treffen kann. Die Zunahme von Alkoholismus, Drogensucht, Kinderselbstmorden, Hinwendung zu Jugendsekten, die Abwendung vieler Jugendlicher vom gesellschaftlichen und politischen Leben sind dramatische Symptome einer Fluchtbewegung junger Menschen, die gar nicht deutlich genug gemacht werden kann.
Um diese Entwicklungen aufzuhalten, um positive Alternativen anzubieten und um gesellschaftliche Angebote unterbreiten zu können, sind wirklich vielfältige Förderungsmaßnahmen notwendig. Dies bezieht sich auch auf die finanzielle Förderung der Jugendhilfe in unserem Gemeinwesen. Daran sollten Stadt- und Kreiskämmerer, Länder- und Bundesfinanzminister auch denken, wenn sie Prioritäten in der Finanzplanung und -ausstattung setzen.

(Zustimmung bei der SPD)

Die Politiker aller Ebenen, die sich für die junge Generation verantwortlich fühlenden Persönlichkeiten, die Kirchen, Gewerkschaften und Verbände möchte ich aufrufen und ermuntern, den Konfliktstoff, der sich in unserem Staate zwischen den Generationen aufgestaut hat, und der im Fünften Jugendbericht auch seinen Niederschlag findet, zu untersuchen und an der Lösung der Probleme engagiert mitzuarbeiten.
Für mich persönlich und für die sozialdemokratische Fraktion sind folgende Feststellungen in bezug auf die aktuelle Gesetzgebung besonders bemerkenswert: Es wird dort festgestellt, daß ein stärkeres Engagement aller Beteiligten notwendig ist und das ehrenamtliche Element verstärkt werden muß. Besonders gilt dies für die Jugendarbeit und im Erziehungsbereich. Selbsthilfegruppen, Initiativgruppen sollten auch eine Chance haben, im gesamten Jugendhilfebereich mitzuwirken. Das haben wir dann auch im Gesetzentwurf berücksichtigt. Mehr Mitwirkungschancen für Jugendliche und Erweiterung des Erfahrungsraums von jungen Menschen und Familien sind dringend notwendig. Die Feststellung von besonders einschneidenden Entwicklungsrückständen in der Jugendarbeit, Familienförderung, im



Hauck
Pflegekinderwesen und in den Beratungsdiensten ist zutreffend und doch nicht wegzuleugnen.
Diese Aussage führt uns wieder zum Jugendhilfegesetz zurück. Meine sehr verehrten Damen und Herren, während ich bei der ersten Lesung des Gesetzes einen historischen Abriß gegeben habe, will ich heute nur den tagespolitischen Trend nachzeichnen. Auf die kooperative Einstellung aller Beteiligten bin ich schon eingegangen. Der Ausschußbericht stellt fest, daß in der Sachverständigenanhörung einmütig von den dort anwesenden Organisationen, Sachverständigen und Verbänden gefordert wurde, die Reform des Jugendhilferechts noch in dieser Wahlperiode zu verwirklichen und anstelle der im Regierungsentwurf vorgesehenen Einbeziehung des Jugendhilferechts in das Sozialgesetzbuch ein eigenständiges Jugendhilfegesetz zu schaffen. Ferner wurde gefordert, die Reform nicht an Finanzierungsfragen scheitern zu lassen, den Gedanken der Einheit der Jugendhilfe in dem Gesetz angemessen zu berücksichtigen und die Prinzipien der Wertorientierung besser zu verankern. Das war einhellige Meinung.
Die Mobilisierung der Beteiligten erreichte im Herbst 1979 ihren Höhepunkt. Ich glaube, noch nie war eine so starke Motivation für dieses Reformvorhaben vorhanden wie in dieser Phase bis Ende 1979. So heißt es z. B. in der Denkschrift des Caritasverbandes vom Juni 1979:
Ein Scheitern der Jugendhilferechtsreform würde Resignation und Enttäuschung unserer Jugend verstärken und als Indiz dafür aufgefaßt werden, daß unser Staat nicht dazu in der Lage ist, für die uns alle betreffenden gemeinsamen Aufgaben auch gemeinsame Lösungen zu finden. Das neue Jugendhilfegesetz verdient eine Chance.

(Beifall bei der SPD)

Zweifel kamen erst Anfang 1980 auf, als die weltpolitische Entwicklung, die naturgemäß gesamtstaatlich zu Finanzierungsbelastungen führte, den Finanzierungsvorbehalt für ein solches Gesetz wieder stärker in den Vordergrund rückte.
Lassen Sie mich noch einmal deutlich wiederholen: Das Finanztrauma verfolgt die Jugendhilfe von 1922 über 1974 bis 1980. Ich appelliere daher an alle Verantwortlichen, bevor sie das Finanzfallbeil betätigen, eine Güterabwägung vorzunehmen und die Frage zu beantworten, was uns die Jugendarbeit, die Jugendhilfe in diesem Lande und in unserer Gesellschaft wert ist.

(Beifall bei der SPD)

Die Ausgaben für Jugendhilfe steigen jährlich um 8 bis 10 %. Deshalb ist die Frage erlaubt, ob nicht gerade durch dieses neue Jugendhilfegesetz, dessen volle Kostenwirksamkeit erst 1987 eintritt, schon im Vorfeld durch Setzung neuer Prioritäten ein kostenregulierendes Element eingesetzt wird.
Da mein Kollege Eckart Kuhlwein, dem ich für sein vorbildliches Engagement noch einmal recht herzlich danke, im einzelnen auf den Gesetzentwurf und seine Veränderungen eingehen wird, gestatten
Sie mir abschließend noch wenige Einzelbemerkungen.
Wie ich schon bei der Einbringung angekündigt habe, vollzog sich eine wesentliche Änderung bei Einleitung und Überschrift, d. h., es wurde die Einbeziehung in das Sozialgesetzbuch rückgängig gemacht.
Unseren sozialdemokratischen Sozialpolitikern danke ich für ihr Verständnis; den ironischen Zweiflern verzeihe ich ihre Fehleinschätzung.
Ich begrüße, daß durch die Ausformung des Abschnitts „Jugendarbeit" die Bedeutung dieses Bereichs unterstrichen und damit die Einheit der Jugendhilfe auch optisch hervorgehoben wird.
Was das Verhältnis zwischen Staat und Familie betrifft, so ist der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung für mich die wichtigste familienpolitische Gesetzgebung seit vielen Jahren. Der Entwurf fördert nicht Eingriffe des Staates in die Familie, sondern schränkt sie im Gegenteil ein, vor allem dadurch, daß auch der Vormundschaftsrichter nur Hilfen zur Erziehung außerhalb der eigenen Familie anordnen darf und daß alle anderen Hilfen nur mit Zustimmung der Eltern geleistet werden dürfen, um die staatlichen Einflußmöglichkeiten auf das unbedingt Erforderliche zu beschränken.
Vor allem sollen Eingriffe dadurch überflüssig gemacht werden, daß der Familie rechtzeitig Hilfe angeboten wird. Die These, Angebote der Jugendhilfe seien Eingriffe in die Familie, richtet sich in Wirklichkeit, wenn man es genau verfolgt, doch vor allem gegen die freien Träger der Jugendhilfe, die zu einem großen Teil Angebote erbringen. Diese These geht auch an der Realität vorbei, weil die Betroffenen zwar viel über zuwenig Hilfe und Angebote klagen, nicht aber über zu viele Angebote. Vor allem hinsichtlich der benachteiligten Gruppen wirkt dieses Argument zynisch.
Jugendhilfe ist und bleibt freiwillig. Im Verhältnis zwischen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe wurde in den parlamentarischen Beratungen ein Kompromiß erzielt, der sich an die Formel des Deutschen Vereins anlehnt. Eine weitergehende Regelung würde den kommunalen Entscheidungsspielraum unvertretbar einengen sowie die von den Eltern vorgegebene Wertorientierung der Erziehung mißachten und z. B. auch mit dem Recht der Eltern kollidieren, sich für Angebote der kommunalen Behörden und Träger entscheiden zu können.

(Zustimmung des Abg. Kuhlwein [SPD])

In der ersten Lesung habe ich zum Ausdruck gebracht, daß ich seit über 20 Jahren beruflich und parlamentarisch für die Fortentwicklung der Jugendförderung in diesem Lande eintrete. Dank der Zusammenarbeit aller ist es gelungen, dem Deutschen Bundestag einen verabschiedungswürdigen Entwurf vorzulegen. Für meine Freunde und für mich war die Regierungsvorlage ein gerade noch vertretbarer Kompromiß. Wir haben in den Ausschußberatungen Verbesserungen erreicht und auch Positionen des



Hauck
Bundesrates berücksichtigt. Wir sind nicht hinter die von uns selbst aufgestellten Wertorientierungen und Mindestanforderungen zurückgegangen. Wir wissen, daß es jetzt nicht mehr in unserer alleinigen Verantwortung liegt, in welcher Fassung das Gesetz im Bundesgesetzblatt erscheint.
Ich bitte den Bundesrat, bei seinen Beratungen weltanschauliche und ideologische Wertorientierungen weitgehendst zurückzustellen. Die junge Generation und unsere Familien brauchen eine neue gesetzliche Regelung für ihren Schutz, für ihre Hilfe, für Angebote, für Beratung und für ihre Förderung.

(Beifall bei der SPD)

Wir anerkennen den Wert und das Verantwortungsbewußtsein der intakten Familien, die bei uns weitgehendst vorhanden sind. Wir erkennen und anerkennen den Elan und die Zukunftsorientierung der Mehrheit unserer jungen Generation. Aber hinter den Fassaden vieler Neubaugebiete und alter Stadtkerne verbirgt sich auch die Not von Familien und jungen Menschen, die wir oft erst gewahr werden, wenn es zu erkennbaren Konflikten und Konfrontationen kommt.
Ich habe vor kurzem einen Stadtteil in meinem Wahlkreis in Wolfsburg besucht, der von sozialen Brennpunkten gekennzeichnet ist. Ein Drittel der Bewohner sind Italiener, ein Drittel Aussiedlerfamilien, ein Drittel Einheimische. Dazu kommen hohe Kinderzahlen, Ausbildungs- und Berufsnot der jungen Menschen und Schichtarbeit der Eltern. Hinter den Türen moderner Neubauwohnungen verbergen sich oft dramatische Einzelschicksale. Mit diesen Problemen müssen wir fertig werden, wir alle gemeinsam. Daher bitte ich im Interesse der jungen Generation und der Familien in unserem Lande um eine breite Zustimmung zu diesem Gesetz im Bundestag und im Bundesrat.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821900400
Das Wort hat der Abgeordnete Eimer.

Norbert Eimer (FDP):
Rede ID: ID0821900500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Rat der Evangelischen Kirche hat im Oktober 1979 folgende Erklärung veröffentlicht:
Der Rat der EKD bittet Bundestag und Bundesrat, die Reform des Jugendhilferechts noch in dieser Legislaturperiode zu vollenden. Die Fortentwicklung der Hilfen für Familien, Kinder und Jugendliche durch ein neues Jugendhilfegesetz erscheint den Trägern der evangelischen Jugendhilfe seit langem als notwendig. Jetzt muß befürchtet werden, daß ein neuerliches Scheitern des Gesetzesvorhabens die erforderliche Reform auf Jahre blockiert.
Wir werden heute das Unsere dazu beitragen, daß das Jugendhilfegesetz auf den Weg gebracht wird. Wenn es jetzt noch scheitern sollte, liegt es nicht an uns. Wir werden es hier verabschieden; wie es ausschaut, gegen die Stimmen der Opposition.
Hier wiederholt sich etwas, was in ähnlicher Weise auch beim Gesetz zur Neuregelung der elterlichen Sorge abgelaufen ist. Wir haben im Ausschuß sachlich und gut zusammengearbeitet. Die unterschiedlichen Meinungen waren im Ausschuß so groß nicht. Wir haben in den Beratungen Unklarheiten beseitigt, wo Mißverständnisse denkbar waren. Wir haben Anregungen der Verbände, des Bundesrates, der Opposition aufgenommen. Wir sind lernfähig gewesen.
Der Gesetzentwurf wurde durch Verbesserungen zu einem guten Gesetz. Ich möchte mich in diesem Zusammenhang auch dem Dank an die Kollegen der Opposition anschließen.
Aber in dem Augenblick, in dem es in familienpolitischen Fragen an die Öffentlichkeit geht, beginnen die Polemik, die Unterstellungen, die Konfrontation, meist vorgebracht von Kollegen, die in unserem Ausschuß nicht mitarbeiten. In diesem Zusammenhang muß ich auch feststellen, daß die Ausführungen von meiner Kollegin Frau Karwatzki durchaus dem Klima im Ausschuß entsprochen haben. Aber ich befürchte, daß die nachfolgenden Redner das Bild etwas anders zeichnen werden. Ich muß es hier deutlich aussprechen. Ich habe den Eindruck, daß mangels anderer Themen, mit denen sich der Wahlkampf emotionalisieren läßt, Jugend und Familie herhalten müssen.

(Wehner [SPD]: Das ist leider wahr!)

Sie werden als Manövriermasse im Wahlkampf mißbraucht. Durch die Art, dieses Thema zu behandeln, schaffen Sie Unsicherheit; Sie verunsichern die Familie.

(Zustimmung bei der FDP und der SPD)

Wir haben unterschiedliche Vorstellungen vom Elternrecht. Sie behandeln es so, als sei es ein Recht von Eigentümern über ihren Besitz. Jugendliche sind für uns kein Objekt von Erziehungsmaßregeln, sie sind Subjekte mit wachsenden Rechten, Pflichten und Verantwortungen. Elternrecht ist der Schutzzaun um die Familie vor Beeinflussung durch den Staat, damit der Staat keine Erziehungsziele setzt. Das ist in diesem Gesetz eindeutig festgelegt. Die Äußerungen der Kirchen bestätigen uns das. Die CDU folgt in dieser Frage eindeutig der Strategielinie ihrer kleinen Schwesterpartei, der CSU.

(Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Was heißt hier „klein"?)

— Dann sage ich halt: der kleineren Schwesterpartei, der CSU.

(Kroll-Schlüter [CDU/CSU]: Im Verhältnis dazu sind Sie mini! — Franke [CDU/CSU]: Im Verhältnis dazu seid ihr gar nicht mehr da! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

— Sie werden sich wundern, wie wir noch da sind.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Selbst dort, wo die CSU die Mehrheit hat, z. B. in Bayern, kümmert sie sich keinen Deut um das El-



Eimer (Fürth)

ternrecht. Ich brauche nur auf die bayerische Schulpolitik hinzuweisen.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Lachen bei der CDU/CSU)

Wie unsauber die CDU/CSU diskutiert, sieht man auch am Vorwurf des Eingriffs des Staates in die Familie. Wenn hier in die Familie eingegriffen wird, dann geschieht das nur auf Grund des § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches, und zwar nicht durch den Staat, sondern durch unabhängige Gerichte. Wir haben bekanntlich eine Gewaltenteilung.

(Kroll-Schlüter [CDU/CSU]: Nach so langer Zeit sollten Sie das Gesetz begriffen haben!)

Wenn Jugendhilfe angeboten wird, dann geschieht das freiwillig und überwiegend durch freie Träger, und so soll es nach unseren Vorstellungen auch bleiben. Ihr Mißtrauen ist im Grunde ein Mißtrauen gegen die freien Träger.

(Lachen bei der CDU/CSU)

Ich habe eingangs bereits gesagt, daß wir, um mißverständliche Formulierungen abzubauen, zahlreiche Änderungen vorgenommen haben. Wie sehr sich dieses Gesetz geändert hat, sieht man an der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit, äußerlich schon an den Streichungen und Straffungen und an dem, was fett gedruckt wurde. Bereits in der ersten Lesung habe ich unsere Wünsche angekündigt, und ich muß jetzt feststellen, daß sich diese Wünsche zum größten Teil erfüllt haben. Das beginnt schon bei der Überschrift dieses Gesetzentwurfs. Ich hatte damals in der ersten Lesung ausgeführt, daß wir ein eigenständiges Jugendhilfegesetz und keine Einbindung in das Sozialgesetzbuch haben wollen, und das wollten auch alle Verbände und Fachleute. Diesem Wunsch ist der Ausschuß nachgekommen.
Der gravierende Vorwurf, Elternrecht werde beschnitten, traf zwar schon den ursprünglichen Entwurf nicht, um aber Mißtrauischen eine Fehlinterpretation zu nehmen, haben wir § 1 Abs. 2 wie folgt formuliert:
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
In § 1 Abs. 4 heißt es:
Die von den Eltern bestimmte Grundrichtung . .. ist auch dann zu beachten, wenn den Eltern die Personensorge nicht zusteht, . . .
Auch § 17 muß unter diesem Gesichtswinkel gesehen werden: Jugendarbeit soll durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierung, von Inhalten, Arbeitsformen und Methoden wirken. Denn Elternrecht ist nur dann gesichert, wenn Eltern aus einer Vielzahl von Angeboten, aus einem vielfältigen pluralen Angebot die Träger auswählen können, die ihren Wertvorstellungen, ihren Wertorientierungen entsprechen.
Damit kommen wir zu einem Kernpunkt dieses Gesetzes, zur Frage des Verhältnisses von freien
und öffentlichen Trägern, die in § 3 Abs. 3 geregelt ist. Es ist die Frage, ob Subsidiarität oder Partnerschaft richtig ist. Subsidiarität ist nicht immer und nicht unbedingt geeignet, ein plurales, inhaltlich vielfältiges Angebot zu schaffen; aber genau das muß das Ziel aller sein, die es mit dem Elternrecht ernst meinen. Ist z. B. in einer Gemeinde nur ein potenter freier Träger als Anbieter von Jugendarbeit da, so kann er andere an die Wand drücken. Einrichtungen der Jugendhilfe können nur an diesen Träger vergeben werden, ohne daß das Prinzip der Subsidiarität auch nur im geringsten angetastet wird. Pluralität haben wir dann aber nicht. Eltern können dann nicht wählen zwischen Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen. Dies entspricht nicht meinen Vorstellungen zum Elternrecht.
Aber auch die Partnerschaft, wie sie in dem ursprünglichen Regierungsentwurf formuliert war, konnte Pluralität nicht sichern. Frau Karwatzki, Sie haben nur die alte Fassung des Gesetzentwurfs zitiert. Nach der alten Fassung — das will ich gern zugeben — bestand die Gefahr, daß öffentliche Träger mit ihrer Finanzkraft freie Träger nicht hochkommen lassen. Auch das wäre falsch gewesen, auch das hätte zu unerwünschten Entwicklungen führen können. Das wäre nicht im Sinne der Pluralität gewesen. Auf diese Pluralität aber kommt es an, damit — ich wiederhole es — Eltern denjenigen Träger wählen können, der ihren Wertnormen am nächsten kommt. Deswegen hat §. 3 Abs. 3 eine neue Fassung erhalten. Frau Karwatzki, Sie haben nur einen Teil davon zitiert. Ich darf die Vorschrift vollständig zitieren:
Die freien und die öffentlichen Träger der Jugendhilfe arbeiten partnerschaftlich mit der Zielsetzung zusammen, ein auch inhaltlich vielfältig orientiertes Angebot zu schaffen, zu erhalten und auszubauen.
Das heißt, das Ergebnis dieser Zusammenarbeit muß Pluralität sein.
Wir erreichen dies nicht nur mit § 3 Abs. 3, sondern auch in Verbindung mit einer Reihe anderer Paragraphen, z. B. § 96 Abs. 2. Ich darf auch hier wieder wörtlich zitieren:
Zum Zwecke der partnerschaftlichen Zusammenarbeit sowie zur Beteiligung der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe von Anfang an an der Planung hat der öffentliche Träger der Jugendhilfe mit den anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe in deren Arbeitsgemeinschaften zusammenzuarbeiten und auf die Bildung von Arbeitsgemeinschaften der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe hinzuwirken. Landesrecht kann Näheres regeln.
Und in § 99 Abs. 2 lautet es ähnlich:
Der öffentliche Träger der Jugendhilfe beteiligt von Anfang an die anerkannten freien Träger der Jugendhilfe, der örtliche Träger auch die kreisangehörigen Gemeinden seines Bereiches.
Der wichtigste Paragraph im Zusammenhang mit § 3 ist jedoch § 102, den Sie auch genannt haben und



Eimer (Fürth)

der die Voraussetzungen bestimmt, unter welchen freie Träger die Möglichkeit erhalten sollen, Angebote der Jugendarbeit zu machen. Die jetzt vorliegende Formulierung geht auf einen Vorschlag des Deutschen Vereins zurück, in dem bekanntlich die freien Träger und auch die Kirchen vertreten sind. In Abs. 1 sind die Kriterien aufgezählt, die für die Erbringung von Jugendhilfe nötig sind, nämlich Bedarf, Vielfalt des Angebots und die sachlichen und fachlichen Voraussetzungen. In Abs. 2 werden die öffentlichen Träger verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß freie Träger Einrichtungen der Jugendhilfe betreiben können. Frau Karwatzki, auch das haben Sie nicht zitiert Ist ein freier Träger der Jugendhilfe bereit, Einrichtungen und Dienste nach Abs. 1 zu schaffen — das ist die Voraussetzung; die haben Sie auch nicht zitiert —, so soll ihm in der Regel Gelegenheit dazu gegeben werden.

(Frau Karwatzki [CDU/CSU]: Was heißt „in der Regel"?)

— Nun, die drei Worte „in der Regel" stammen aus der Formulierung des Deutschen Vereins, also von freien Trägern. Diese Worte waren — das gebe ich zu — ein Punkt der Auseinandersetzung in unserem Ausschuß. Mittlerweile habe ich erfahren müssen, daß die Worte „in der Regel" von Juristen aus dem Norden und Juristen aus dem Süden ganz offensichtlich unterschiedlich ausgelegt werden. Ich überlasse es gern dem Bundesrat, die Fassung auszuwählen, die unter landsmannschaftlichen Gesichtspunkten die beste ist Ich kann mit beiden Fassungen leben, mit und ohne die Worte „in der Regel". Daran hängt mein Herz nicht. Wir Freien Demokraten können mit beiden Fassungen gut leben.
Man muß § 102 in Verbindung mit § 3 sehen. Das heißt: Immer dann, wenn damit Pluralität erreicht wird, ist der freie Träger vorzuziehen. Dort, wo z. B. Bedarf für nur einen Kindergarten besteht, wird die Pluralität beispielsweise dadurch erreicht, daß sich zwei oder mehrere freie Träger zusammenschließen. Nur dort, wo nur ein freier Träger bereit ist, Einrichtungen zu übernehmen, und wo zudem dieser Träger möglicherweise nicht der Wertorientierung der Mehrheit der Bevölkerung entspricht oder wo schon sehr viele freie Träger Einrichtungen und Dienste der Jugendarbeit betreiben, wird ein öffentlicher Träger dem Kriterium der Pluralität gerecht. So ist es gemeint, und so und nicht anders kann man es auch auslegen.
Zu einem weiteren Schwerpunkt ist § 7 geworden. § 7 Abs. 1 spricht von der Freiwilligkeit der Leistungen. Danach dürfen Leistungen nur mit vorheriger Zustimmung des Personensorgeberechtigten erbracht werden. Ich halte hier die alte Fassung des §
7 Abs. 1 für besser. Wir sind hier einem Votum des Rechtsausschusses gefolgt, das ich nicht in allen Punkten unbedingt für sachgerecht halte. Ein Jugendlicher muß sich Rat holen können, ohne daß in allen Fällen die Eltern vorher gefragt werden müssen. So weit kann und darf Elternrecht nicht gehen. Kinder sind nicht im Besitz der Eltern; sie sind Träger von eigenen Grundrechten.
Wollte man bei anderen Gesetzen ebenso strenge Maßstäbe anlegen, so dürfte z. B. kein Lehrer seine
Schüler außer in schulischen Dingen beraten, so müßte ein Pfarrer vor einem seelsorgerischen Gespräch eine Genehmigung bei den Eltern einholen. Hier geschieht eine unnötige Verrechtlichung, weil unsere Rechtspolitiker denen der Union zu weit nachgegeben haben.
Das Präsidium der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen erklärte am 14. Dezember 1979, also zu einer Zeit, als noch die alte Fassung des § 7 gültig war — ich zitiere —:
Weder der Regierungsentwurf zum Jugendhilfegesetz noch auch der Gesetzentwurf des Bundesrates verletzen durch die Aufnahme von Erziehungszielen in den Gesetzentwurf das Elternrecht. Beide Gesetzentwürfe berücksichtigen in sachgerechter Weise den Grundsatz der Freiwilligkeit (§ 7 Regierungsentwurf und § 7 Bundesratsentwurf) und das Elternrecht. Neue Eingriffstatbestände werden in beiden Entwürfen nicht geschaffen. Es bleibt insoweit bei den Voraussetzungen des § 1666 BGB.
Und weiter schreibt die Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen:
Der Bundesratsentwurf erzeugt durch seine Formulierungen in den §§ 7 und 8 bezüglich der Zustimmungsbedürftigkeit der Erziehungsberechtigten im Falle der Inanspruchnahme von Beratungen durch Minderjährige Unklarheiten, die auch durch die Begründung nicht ausgeräumt werden können. Die Formulierungen in § 7 Abs. 1 des Regierungsentwurfes zu dieser Frage berücksichtigen nach Meinung der EAF das Anliegen, einerseits die Inanspruchnahme von Leistungen der Jugendhilfe — auch der Beratung — von der grundsätzlichen Zustimmung des Personensorgeberechtigten abhängig zu machen, andererseits Beratung ausnahmsweise im Einzelfall bei akuten Konfliktsituationen (§ 7) auch ohne Zustimmung des Personensorgeberechtigten zuzulassen.
Soweit das Zitat aus der Evangelischen Kirche.
Ein weiterer Punkt in § 7 ist strittig: er wird als angeblicher Beweis des Hineinregierens in die Familie angeführt. Ich meine das Antragsrecht. All die Beispiele, mit denen die Opposition argumentiert, sind falsch. Natürlich kann ein Jugendlicher keinen Antrag auf Erhöhung des Taschengeldes stellen; das Taschengeld wird nicht im Jugendhilfegesetz geregelt und nicht vom Jugendamt gezahlt. Jugendliche können natürlich nur Leistungen nach diesem Gesetz stellen. Selbstverständlich kann ein Jugendlicher keinen Antrag auf Unterstützung des Vaters in seiner Erziehungstätigkeit stellen; denn der Antrag kann nur für Leistungen gelten, deren Empfänger er selber ist. Wenn ein Jugendlicher mit 14 Jahren religionsmündig ist, dann muß er auch das weniger weitgehende Recht haben, Anträge zu stellen.
Neben diesen Schwerpunkten wurde eine Reihe von weiteren Verbesserungen vorgenommen, auf die ich nur in Stichworten eingehen will.
Um das Gesetz zu straffen, wurden Kürzungen vorgenommen, die sich aber nicht auf den Inhalt erstrecken. Zum Beispiel in § 26 ist die Aufzählung



Eimer (Fürth)

der Einrichtungen entbehrlich; es genügt, wenn diese Einrichtungen im Bericht erwähnt werden.
Durch die Formulierung in § 38, nämlich die Aufnahme von Eltern-Kind-Gruppen, soll sichergestellt werden, daß solche Gruppen, z. B. private Initiativen, nicht in die bürokratischen Mühlen des Kindergartengesetzes geraten sollen.
§ 44 stellt sicher, daß es oberstes Ziel ist, den Jugendlichen die Erziehung in der Familie zu ermöglichen oder zu erhalten. Weiter ist sichergestellt, daß in Heimen Schrift- und Postwechsel unbeschränkt und unkontrolliert ablaufen kann, daß dies nur durch Gericht eingeschränkt werden kann, aber nicht gegenüber einem Personensorgeberechtigten.
Schwer haben wir es uns auch mit dem § 46 gemacht, der die geschlossene Unterbringung betrifft. Sie kann nach dem bisherigen Gesetz nur durch Gericht angeordnet werden. In einer Entschließung wird darauf hingewiesen, daß diese Form der Unterbringung überwunden werden muß.
Weniger Bürokratie für freie Träger bedeutet auch die Änderung des § 63 Abs. 2, der ein' e Betriebserlaubnis für Jugendfreizeiteinrichtungen, für die Betreuung von Eltern-Kind-Gruppen und ähnliches nicht mehr vorschreibt.
Ein wichtiger Bereich für die Träger der Jugendhilfe und auch für uns Liberale ist die Frage der ehrenamtlichen Kräfte. Jugendhilfe, Jugendarbeit, Jugendpflege kann nicht mit hauptberuflichen Kräften allein, sondern nur mit dem Heer der engagierten ehrenamtlichen Kräfte geleistet werden. Dem haben wir in der neuen Fassung des § 104 Rechnung getragen. Dort heißt es:
Die Aufgaben der Jugendhilfe werden von ehrenamtlichen, hauptberuflichen und nebenberuflichen Mitarbeitern wahrgenommen. Ehrenamtliche Tätigkeit ist besonders zu fördern.
Dies alles zeigt, daß wir uns ehrlich und redlich bemüht haben, ein vernünftiges Jugendhilfegesetz zu schaffen, dem auch die Opposition zustimmen kann. Meine Kollegen des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit wollen dieses Gesetz ebenfalls, auch die Kollegen der Opposition; jedenfalls sagen sie das, und ich nehme ihnen das auch ab. Die Meldungen aus dem Bundesrat zeigen jedoch, daß die CDU/CSU auf die harte Linie der Konfrontation des Franz Josef Strauß eingeschwenkt ist. Sie wollen kein Jugendhilfegesetz. Deswegen wollen sie — so heißt es jedenfalls bis jetzt — nicht einmal den Vermittlungsausschuß anrufen. Damit, meine Damen und Herren von der Opposition, werden Sie dieser Frage und dem Bereich der Jugendhilfe nicht gerecht.

(Kroll-Schlüter [CDU/CSU]: Jeder weiß, daß wir einen eigenen Entwurf vorgelegt haben!)

Ich möchte mit einem Zitat aus einer Veröffentlichung der Caritas, „Unser Standpunkt", Heft 13, Juni 1979, Seite 72, schließen:
Ein Scheitern der Jugendhilferechtsreform
würde Resignation und Enttäuschung unserer
Jugend verstärken und als Indiz dafür aufgefaßt werden, daß unser Staat nicht dazu in der Lage ist, für die uns alle betreffenden gemeinsamen Aufgaben auch gemeinsame Lösungen zu finden. Das neue Jugendhilfegesetz verdient eine Chance.
Ich schließe mich der Meinung der Caritas an.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821900600
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Stark.

Dr. Anton Stark (CDU):
Rede ID: ID0821900700
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Aufgabe ist es, für die Fraktion der CDU/CSU zu den verfassungsrechtlichen, rechtspolitischen und familienrechtspolitischen Gesichtspunkten dieses uns nun vorgelegten Gesetzentwurfs über die Neuregelung einer Jugendhilfe Stellung zu nehmen.
Vorweg möchte ich eine Bermerkung zu der Art und Weise machen, wie dieses für unsere junge Generation, für das Eltern-Kind-Verhältnis und für das Verhältnis der Eltern und Kinder zum Staat, für die zukünftige Erziehungsfunktion und Erziehungsbereitschaft der Familie höchst bedeutsame und wichtige Gesetz — nach zehnjähriger Vorbereitungszeit — hier nun verabschiedet wird. Schon die Beratungen im Rechtsausschuß über die Gesetzentwürfe der Bundesregierung und des Bundesrates standen unter äußerstem, der Bedeutung der Sache völlig unangemessenem Zeitdruck. Als wir gerade den § 1 der 180 Paragraphen des Gesetzes berieten, erreichte uns im Rechtsausschuß, dem mitberatenden Ausschuß für dieses Gesetz, ein Schreiben des Vorsitzenden des federführenden Ausschusses, mit der Androhung: Wenn wir nicht unverzüglich unsere Stellungnahme abgäben, werde der federführende Ausschuß ohne unsere Stellungnahme dem Bundestag berichten. Sie werden verstehen, daß das ein seltsames Verfahren ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir mußten uns deshalb auf einige wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs, der insgesamt wirklich beratenswert ist, beschränken.
Die eigentliche Zumutung bei der Verabschiedung dieses Gesetzes, meine Damen und Herren, liebe Kollegen, besteht aber darin, daß wir die Ausschußfassung mit 180 Paragraphen am Dienstag bekommen haben,

(Zuruf von der CDU/CSU: Dieser Woche!)

und den Bericht mit der Begründung auf 280 Seiten haben wir gestern mittag bekommen. Ich hoffe, daß Sie ihn heute nacht alle gelesen haben.

(Zurufe von der CDU/CSU) Es ist eine Zumutung für ein Parlament,


(Zuruf von der CDU/CSU: Jawohl!)

daß mit einem solchen Bericht von 280 Seiten so verfahren wird,

(Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Fast wie in der Volkskammer!)




Dr. Stark (Nürtingen)

mit einem Bericht, von dem ich im übrigen sage, Herr Kollege Kuhlwein, daß er gut ist; gerade deshalb bedaure ich, daß er den Kollegen nicht zur Verfügung stand und daß sie daher keine Gelegenheit hatten, sich mit der umfangreichen Materie überhaupt vertraut zu machen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir haben überlegt, ob wir deswegen Fristeinrede erheben sollten. Aber dann hätte es wieder geheißen, wir wollten aus taktischen Gründen das Jugendhilferecht verhindern. Deshalb haben wir es nicht getan. Ich möchte aber nicht, daß wir als Parlament uns so . etwas noch einmal zumuten lassen, wenn wir draußen als seriöser Gesetzgeber und als Parlament mit Verantwortung angesehen werden wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Ein Nacht-und-Nebel-Gesetz!)

Lassen Sie mich nun zum sachlichen Inhalt des vorgelegten Gesetzentwurfes kommen. Bei den Beratungen auch im Rechtsausschuß bestand zwischen allen Fraktionen Einigkeit, daß das jetzt noch geltende Jugendwohlfahrtsrecht aus dem Jahre 1922 in mancher Hinsicht reformbedürftig ist und durch ein neues Jugendhilferecht ersetzt werden sollte. Darüber bestand absolute Einigkeit; niemand war der Meinung, es müßte auf diesem Gebiet nichts geschehen.
Um so bedauerlicher ist es, daß uns nun, nach dieser langen Vorbereitungszeit, ein Entwurf vorgelegt wird, der unter verfassungsrechtlichen, rechtspolitischen und familienrechtspolitischen Gesichtspunkten auf schwerwiegende Bedenken stößt.
Die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien, SPD und FDP, müssen sich erst einmal fragen lassen — und es ist die Aufgabe des Rechtsausschusses, das zu untersuchen —, auf welche Bestimmung des Grundgesetzes sie dieses umfangreiche Werk stützen wollen, das nach seiner eigenen amtlichen Begründung als eigenständiges Erziehungs- und Bildungsgesetz — neben Elternhaus, Schule und Ausbildungsplatz — angesehen wird.

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

Die Bundesregierung beruft sich bezüglich der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für diesen Gesetzentwurf auf. Art. 74 Nr. 7 des Grundgesetzes. Dort ist aber lediglich von „öffentlicher Fürsorge" die Rede. Zwar hat diese Kompetenznorm des Grundgesetzes durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1967 eine sehr weite Auslegung gefunden; ein Jugendhilfegesetz kann also auf diese Norm gestützt werden, nicht aber ein staatliches Erziehungs- und Bildungsgesetz.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn Sie ein solches Gesetz haben wollen, meine Damen und Herren, müssen Sie das Grundgesetz ändern. Das ist das Ergebnis unserer Oberprüfung im Rechtsausschuß.
Herr Eimer, ich komme nachher noch zu dem, was Sie hier zur „Konfrontationsstrategie" usw. gesagt
haben; es wird Ihnen leid tun, daß Sie das gesagt haben.
Die Jugendhilfe nach diesem Gesetzentwurf ist nicht mehr subsidiär zur Familienerziehung, die Jugendhilfe wird vielmehr, wie die Bekundungen es besagen und wie es in den Begründungen steht, offensiv. Sie wird zu einem eigenständigen, selbständigen Erziehungs- und Bildungsträger, und genau dafür fehlt es eben an der Kompetenz.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

Der Entwurf sieht im übrigen — von dem Anspruch des Säuglings auf Hilfe zur frühkindlichen Erziehung über die Kindergartenerziehung bis zur Jugendarbeit und Jugendbildung und Beratung in allen Lebenslagen — alles vor. Darüber, was das überhaupt heißt, müssen wir auch einmal reden. Alle werden beraten: Kinder, Eltern, Jugendarbeiter, Sozialarbeiter, Träger. Alle werden beraten,

(Zuruf von der CDU/CSU: Ob sie wollen oder nicht!)

und da muß man einmal fragen, was „Beratung" in diesem Sinne heißt. Ich werde dazu noch ein paar Ausführungen machen; nur dann versteht man das ganze Gesetz.
Das geht so weit, daß den Kindern in Zukunft ein Recht auf außerfamiliäre Erziehung gegeben wird. Das ist etwa das, was in Schweden als „Scheidung des Kindes von der Familie" bezeichnet wird. Das Kind selber kann nach § 44 den Antrag stellen; wenn es ihm in der Familie nicht mehr paßt — das Klima ist nicht mehr gut, das Taschengeld ist nicht in Ordnung, die Eltern sind in den Augen der Kinder reaktionär —, kann das Kind einen Antrag stellen und durch das Vormundschaftsgericht überprüfen lassen, ob es nicht aus dieser Familie herauskommen kann. Sie müssen einmal bedenken, daß das in diesem Gesetz steht.
Mit diesem Gesetz ist der Bereich öffentlicher Fürsorge weit verlassen, und deshalb die verfassungsrechtlichen Bedenken von dieser Seite.
Wir haben aber auch schwerwiegende Bedenken im Hinblick auf Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz, wo erfreulicherweise verfassungsrechtlich fest verankert ist:
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

(Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU]: Weiß das auch Ihr Vorredner von der FDP?)

— Zu Herrn Eimer komme ich noch. Der hat dazu vor allem als Vertreter einer liberalen Partei ganz seltsame Thesen vertreten, die mich doch gewundert haben.

(Franke [CDU/CSU]: Quasi liberal!)

Im Laufe der Beratungen des Gesetzentwurfes ist es gelungen, gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung in der Fassung des § 1 und verbal in einigen anderen Bestimmungen den Vorrang der Familie zu erwähnen, wie ich einmal sagen will. Wenn man aber alle 180 Vorschriften zu-



Dr. Stark (Nürtingen)

sammen sieht, bleibt von diesem Vorsatz relativ wenig übrig. Hier wird ein Instrumentarium geschaffen, das eine dermaßen außerordentliche und rechtlich nicht eingrenzbare, nicht faßbare Fülle von Angeboten, Leistungen, Einrichtungen, Veranstaltungen, Diensten, Hilfen und Beratungen, meist als Rechtsansprüche mit eigenem Antragsrecht des Jugendlichen ausgestaltet, enthält, daß es in der praktischen Auswirkung, und offenbar sowohl nach dem Willen der Verfasser des Gesetzentwurfes als auch, wie ich leider sagen muß, nach Auffassung vieler, nicht aller, in der Praxis wie auch theoretisch Tätigen eben etwas anderes ist als die Jugendhilfe bisher. Die Familien sollen nicht nur unterstützt werden, was meiner Auffassung nach die Aufgabe von Jugendhilfe ist und was unsere volle Zustimmung gefunden hätte, sondern die Familien und ihre -Erziehungsfunktion sollen weitgehend ersetzt werden. Das ist der Vorwurf, den wir diesem Gesetz machen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Damit hier nicht wieder ein Kollege so redet, wie das gerade der Kollege Eimer von der FDP getan hat,

(Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Den Liberalen!)

und von Wahlkampf und Konfrontationsstrategie spricht — diese Leier, diese Platte müssen wir uns jeden Tag anhören —, will ich ein von mir sehr geschätztes hocherfahrenes rechtskundiges Mitglied dieses Hauses mit seiner Meinung zu diesem Gesetzentwurf zitieren.

(Franke [CDU/CSU]: Zu welcher Partei gehört er denn?)

— Das sage ich dann gleich am Schluß.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Das ist der Knalleffekt!)

Ein von mir sehr geschätztes Mitglied hat also im Rechtsausschuß folgendes zu diesem Gesetzentwurf ausgeführt,

(Zuruf von der CDU/CSU: Ein großartiges Mitglied!)

der Gesetzentwurf mache deutlich, wie Quantität in Qualität umschlagen könne. Die Orgie an zusätzlichen Leistungen nach diesem Gesetzentwurf, verbunden mit selbständigen Ansprüchen des Begünstigten, schaffe eine neue Qualität von Jugendhilfe im Vergleich zu der, mit der sich das Bundesverfassungsgericht seinerzeit zu befassen gehabt habe.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Hört! Hört!) Nach seiner Auffassung

— immer noch wörtliches Zitat dieses hochwohllöblichen Mitglied des Hauses —
bedeute der Gesetzentwurf einen von der Verfassung nicht gedeckten Eingriff in das Primat der Eltern.
— Das Primat der Eltern in der Erziehung.

(Beifall und Zurufe von der CDU/CSU — Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Der sollte das Bundesverdienstkreuz kriegen!)

Da es dieses Mitglied, das ich jetzt zitiere, auch versteht, die Dinge plastisch zu machen, hören Sie jetzt gut zu:
Unternehmer, die sich von behördlichen Eingriffen drangsaliert fühlten und die Lust an ihren Unternehmen verlören, verkauften ihr Unternehmen. Eltern aber, die sich hinsichtlich ihrer Kinder ebenso drangsaliert fühlten, könnten sich von ihren „Unternehmen" nicht lösen und müßten zähneknirschend den Übermut der Am-ter ertragen; und wer noch keine Kinder habe, werde durch eine solche Art von Gesetzgebung nicht dazu angeregt, ein solches „Unternehmen" zu beginnen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Ein hervorragender Mann!)

Das finde ich hervorragend ausgedrückt.
Sie werden mir gestatten, meine Damen und Herren, da ich das, was dieser Kollege sagt, auch als CDU-Politiker nicht besser sagen kann, daß ich in seinen Ausführungen noch etwas fortfahre:

(Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Mehr von ihm!)

Daß Minderjährige den Behördenapparat in Gang setzen könnten, sei — jedenfalls bei noch einigermaßen funktionierenden Familien — ein schwerwiegender Eingriff, der eine solche Unruhe in das Familienleben bringe, daß schon allein dieses Antragsrecht mit dem grundgesetzlich garantierten Recht der Eltern nicht vereinbar sei.

(Dr. Ritz [CDU/CSU]: Ein kluger Mann!)

Die Unruhe, die dadurch erzeugt werde, sei auch dann nicht wieder aus der Familie herauszubekommen, wenn sich die Eltern nach Inanspruchnahme der Gerichte am Ende durchsetzen könnten.

(Dr. Ritz [CDU/CSU]: So ist das!)

Dieses Mitglied, der von mir sehr geschätzte Abgeordnete Kleinert von der FDP, plädiert dafür,

(Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Wie heißt der?)

dem federführenden Ausschuß mitzuteilen, —

(Franke [CDU/CSU]: Welcher Partei gehört der an?)

— FDP, Freie Demokratische Partei.
Herr Kleinert, klären Sie doch Ihren Kollegen Eimer einmal auf, der hat da vorhin so dummes Zeug gesagt. Geben Sie ihm diese Ausführungen in Ablichtung.




Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821900800
Herr Abgeordneter Dr. Stark, „dummes Zeug" spricht ein Abgeordneter von diesem Podium nie.

(Heiterkeit und Beifall — Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Grober Unfug ist das dann!)


Dr. Anton Stark (CDU):
Rede ID: ID0821900900
Herr Präsident, ich gebe das zu und nehme das zurück.

(Erneute Heiterkeit)

Er
— der Abgeordnete Kleinert — plädiert dafür,
— das ist der Schlußsatz —
dem federführenden Ausschuß mitzuteilen, daß der Gesetzentwurf mit dem Antragsrecht des Minderjährigen nach Ansicht des Rechtsausschusses auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken stoße.
In der Schlußberatung — vier Wochen später — hat der Kollege Kleinert, als es an die Abstimmung ging, geäußert: Ich stehe noch voll zu dem, was ich da soeben ausgeführt habe. Ich halte das Gesetz für verfassungswidrig, aber um den Lauf der Dinge nicht aufzuhalten, stimme ich zu.

(Lachen und Zurufe von der CDU/CSU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit den Mitteln der Jugendhilfe soll die Erziehungsfähigkeit der Familie in Zukunft verbessert werden; so fordert es die Begründung. Gerade dies setzt aber, wenn man das ganze Gesetz sieht — —

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821901000
Herr Abgeordneter Dr. Stark, gestatten Sie eine Zwischenfrage des von Ihnen so stark herausgehobenen Abgeordneten Kleinert?

Dr. Anton Stark (CDU):
Rede ID: ID0821901100
Herr Kollege Kleinert, bitte.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821901200
Bitte sehr.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0821901300
Herr Kollege Stark, würden Sie so freundlich sein, zuzugeben, daß — jedenfalls unter Juristen — ein sehr erheblicher Unterschied zwischen der Formulierung „Ich halte für verfassungswidrig" und der Formulierung „Ich erhalte verfassungsrechtliche Bedenken aufrecht" besteht und daß ich letztere Fassung aus wohlbedachten Gründen gewählt habe?

(Beifall bei der FDP)


Dr. Anton Stark (CDU):
Rede ID: ID0821901400
Herr Kollege Kleinert, wir wollen jetzt nicht sophistisch untersuchen, was Sie da wohl gemeint haben. Ihre Aussage war so klar und so deutlich,

(Beifall bei der CDU/CSU)

daß Sie mit diesem Versuch nicht aus der Verantwortung kommen. So wie ich Sie kenne, nehme ich an, daß Sie auch heute noch zu dem stehen, was Sie damals gesagt haben, Herr Kleinert.

(Erneuter Beifall bei der CDU/CSU — Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Das ist doch ein aufrechter Mensch!)

Meine Damen und Herren, wenn man den Gesamtentwurf sieht, das Umfeld kennt, die Begründung gelesen hat, so ist die Familie nach der Konzeption dieses Entwurfs in Zukunft ein Objekt ständiger Beratung, Bildung und Therapie — Bildung und Therapie!

(Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Vor allem Therapie!)

Man staunt, wie oft in diesem Gesetz von Therapie und Sozialtherapie die Rede ist. Da kommt man zu der Überzeugung, daß die Familie, also die Kinder und Eltern so krank sind, daß da ständig Therapeuten am Werk sein müssen. Für eine solche Sicht der Familie habe ich überhaupt kein Verständnis.
Jetzt muß ich Ihnen doch noch kurz erklären, was Beratung im Sinne dieses Gesetzes ist, was nach Auffassung führender Sozialwissenschaftler und -arbeiter — darunter einem Wolfgang Bäuerle aus Bielefeld, der darüber in einem Blatt der Arbeiterwohlfahrt geschrieben hat — darunter offenbar verstanden wird. Bäuerle schreibt:
Es ist nicht notwendig, darauf hinzuweisen, daß nicht in Hochschulen, sondern in der Praxis der Sozialarbeit entschieden wird, was die im Entwurf genannten Angebote an Beratung für den Klienten
— da ist jetzt ständig vom Klienten die Rede —

(Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Die Kinder, sind das die Klienten? — Weitere Zurufe)

— hören Sie gut zu! —
bedeuten werden und wessen Interesse in diesen Beratungen verfolgt werden wird und sich schließlich durchsetzt. Je mehr Beratung den Bürgern, jungen Menschen wie Erwachsenen, angeboten wird, um so genauer müssen sich jene Institutionen der öffentlichen wie der freien Träger der Jugendhilfe in den Dienst der Klienten stellen, und das ist dann nicht immer oder überhaupt nicht mit einer „neutralen Position" ... zu erreichen. Die Frage nach der Parteilichkeit der Sozialarbeit wird durch ein höheres Angebot

(Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Im Sinne Lenins!)

an Beratung nicht umgangen, sondern radikal gestellt. „Sozialpädagogische Beratung sollte parteinehmende Praxis sein, die, gestützt auf Persönlichkeits- und Gesellschaftstheorie, durch reflektierte Beziehungen und Erschließen von Hilfsquellen verschiedener Art das Unterworfensein von Menschen unter belastenden Situationen verändern will.''

(Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Dieser Chinese!)

Stellen Sie sich einmal vor, dieser Mann berät Ihr Kind!

(Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Der kriegt's schon hin! Der wird's schon richten!)

Bäuerle sagt dann noch weiter:



Dr. Stark (Nürtingen)

Die Frage der Parteilichkeit der Sozialarbeit ist damit entschieden.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Er hat's ja studiert! Kinder wird er selber sicher keine haben!)

Der Berater muß also immer die Interessen des zu Beratenden wahrnehmen, gegen wen auch immer, im Zweifel meistens gegen die Eltern. Das muß man wissen, um zu verstehen, was das harmlose Wort „Beratung" in diesem Zusammenhang bedeuten kann.

(Zuruf des Abg. Immer [Altenkirchen] [SPD])

Der Regierungsentwurf — es tut mir leid, aber das muß ich sagen, auch wenn Ihnen das nicht gefällt — bahnt beabsichtigt oder unbeabsichtigt der Vergesellschaftung und Teilverstaatlichung der Erziehung den Weg. Trotz gegenteiliger Beteuerungen ist er aus einer Gedankenwelt entstanden, die auf der ideologisch bedingten Überzeugung von der angeblich unvermeidlichen Unzulänglichkeit der privaten Erziehung in der Familie beruht. Das zieht sich durch alle Begründungen, das zieht sich durch alle Jugendberichte. Davon geht auch dieses Gesetz aus. Das neueste Ergebnis ist der Fünfte Jugendbericht, den ich allen Damen und Herren dieses Hauses als Lektüre empfehle, damit sie wissen, worum es geht. Dazu wird ja mein Kollege Kroll-Schlüter noch sprechen.
Verkürzt gesagt: Der Regierungsentwurf traut den Eltern sehr wenig, nahezu nichts zu, den außerfamiliären Einrichtungen, Diensten usw. nahezu alles. Der „Berater" nach diesem Jugendhilfegesetz wird — das klang ja auch bei Herrn Eimer an — der „große Beichtvater" aller zu Beratenden sein. Er wird, wie die auf diesem Gebiet Kundigen sagen, die Menschen verändern. Einer, der durch diese Beratung geht, kommt — wir haben uns im Rechtsausschuß länger darüber unterhalten — als anderer, völlig anderer heraus,

(Hasse [Kassel] [CDU/CSU]: Neugeboren aus dem Sozialismus!)

wie ein Neugeborener mit den neuesten Erkenntnissen.
Deshalb lehnen wir diese Art der Beratung ab. Diese Beratung ist weder nach Umfang noch nach Ziel überhaupt eingrenzbar. Man weiß nicht, von welcher Grundlage und welcher Wertvorstellung her beraten wird. Aber durch einen solchen Hülsenbegriff kann man letztlich alles machen.

(Zuruf des Abg. Hauck [SPD])

— Wir haben mit Leuten der Praxis gesprochen. Wenn Sie schon etwas rufen, Herr Hauck, weise ich Sie auf die Ausführungen. von Herrn Kleinert und auf das hin, was der rechtspolitische Sprecher Ihrer Fraktion, Herr Emmerlich, ein Mann, den ich seit Jahren im Rechtsausschuß als sachkundig und praxisnah kennengelernt habe, gesagt hat. Ich kann Ihnen vorlesen, was er im Rechtsausschuß gesagt hat: Es sei unerträglich und unannehmbar, daß jetzt, nachdem wir bei der Beratung des elterlichen Sorgerechts einvernehmlich auf Antragsrechte verzichtet
haben und einvernehmlich die Voraussetzungen für Eingriffe in die Familie in den §§ 1666 und 1666 a festgelegt haben, über das Jugendhilferecht die Antragsrechte wieder eingeführt werden und die Voraussetzungen für Eingriffe in die Familie völlig neu geregelt werden. Das sind Aussagen Ihres Kollegen Emmerlich. Ich kann es Ihnen wörtlich vorlesen.

(Zuruf des Abg. Hauck [SPD])

Also lassen Sie doch diese — ich muß mich jetzt vorsichtig ausdrücken; der Herr Präsident ermahnt mich dazu — wahlkämpferischen Töne, wir lehnten das Gesetz aus Lust an der Konfrontation ab. Man kann das nicht mehr hören.

(Zuruf des Abg. Hauck [SPD])

Wir haben uns sehr viel Mühe mit dem Gesetz gemacht. Wir müssen Ihnen sagen, daß wir es unter diesen Bedingungen nicht annehmen können.
Lassen Sie mich abschließend feststellen: Der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages — also seine Mehrheit, nicht der Oppositionsteil — hat zu diesem Gesetz folgendes festgestellt: Der Entwurf stoße
auf gewichtige rechtspolitische Bedenken, insofern er eine kaum überschaubare Fülle individueller, in ihren Voraussetzungen durch eine Vielzahl höchst unbestimmter Rechtsbegriffe (z. B. Wohl des Kindes, Gefährdung und Störung der Entwicklung) definierter Rechtsansprüche begründet. Sie führen im Einzelfall sowohl als auch in ihrer Summe zu einer weitgehenden Verlagerung der in ihrem Kern politischen Entscheidung, ob und in welchem Umfang Leistungen der Jugendhilfe erbracht werden sollen und finanziert werden können, von den dazu berufenen Organen der Legislative und Exekutive auf die Justiz, insbesondere die Verwaltungsgerichte.
Es folgt dann die schwerwiegende Feststellung:
Es ist ein schwerer und durch eine um sich greifende Praxis dieser Art nachgerade unerträglich gewordener Mißbrauch der rechtsprechenden Gewalt, wenn der Gesetzgeber Entscheidungen, die nicht nach definierbaren rechtlichen Maßstäben getroffen werden können, auf sie überbürdet. Sowohl die eigene Autorität des Gesetzgebers als auch die der Rechtsprechung müssen darunter leiden.
Zu dieser Feststellung kam der Rechtsausschuß nur, meine Damen und Herren Kollegen von der SPD und FDP, weil sich Kollegen der SPD bei der Abstimmung der Stimme enthalten haben. Nur deshalb konnte diese Feststellung vom Rechtsausschuß getroffen werden.
Lassen Sie mich abschließend folgendes sagen. Sehr verehrte Frau Minister Huber, ich würde Ihnen gern an Ihrem heutigen Geburtstag, zu dem ich Ihnen sehr herzlich gratuliere,

(Beifall)

zu Ihrem kleinen Strauß einen großen Strauß in
Form der Zustimmung zu diesem Gesetz beifügen.
Leider ist uns das wegen der Einwände, die meine



Dr. Stark (Nürtingen)

Kollegin und ich bisher geltend gemacht haben, und wegen der Einwände, die noch geltend gemacht werden, nicht möglich. Ich betone dabei das Wort „leider", weil auch ich der Meinung bin, daß es vernünftig gewesen wäre, ein praxisnahes, vernünftiges Gesetz zu erarbeiten. Das war nicht möglich. Wir können dem vorliegenden Gesetz deshalb unsere Zustimmung nicht geben.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821901500
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kuhlwein.

Eckart Kuhlwein (SPD):
Rede ID: ID0821901600
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Stark hat eben ein Musterbeispiel für die Doppelstrategie der Union gegeben.

(Lachen bei der CDU/CSU)

Die Kollegin Karwatzki hat an die Adresse der Verbände und der interessierten Fachöffentlichkeit, die sich seit Jahren um ein Jugendhilfegesetz bemühen, gesprochen

(Kroll-Schlüter [CDU/CSU]: Gut gesprochen!)

und hat im Prinzip unsere gemeinsamen Bemühungen um ein neues Jugendhilfegesetz unterstützt. Der Kollege Stark hat dann anschließend mit Blick auf andere Gruppen der Bevölkerung an immanente Ängste appelliert, Sorgen mobilisiert, Teufelswerk an die Wand gemalt, um auch für diesen Bereich der Bevölkerung die richtige Wahlkampfaussage zu finden.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Er hat Herrn Kleinert und Herrn Emmerlich zitiert!)

— Herr Kollege Stark, wir könnten aus unseren Ausschußberatungen auch eine ganze Reihe von Äußerungen von Kollegen aus der Unionsfraktion zitieren. Dann würde das Bild hier wieder zurechtgerückt. Ich glaube, daß es nicht sehr sinnvoll ist, sich gegenseitig Zitate aus Ausschußberatungen, die ja Teil eines Prozesses zur Willensbildung sind, hier im Plenum des Deutschen Bundestages um die Ohren zu hauen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Zunächst zu der Frage, die der Kollege Stark aufgeworfen hat, ob der Rechtsausschuß erheblich unter Zeitdruck habe arbeiten müssen. Nach meiner Kenntnis ist auch dem Rechtsausschuß der Entwurf eines Jugendhilfegesetzes der Bundesregierung am 15. März 1979 nach erster Lesung vom Parlament überwiesen worden. Der Rechtsausschuß hätte nach dem 15. März 1979 seine Beratungen aufnehmen können, wenn er das gewollt hätte. Der Rechtsausschuß ist nicht gezwungen, mit seinen Beratungen darauf zu warten, bis der federführende Ausschuß seine Beratungen abgeschlossen hat. Es ist nicht üblich, darauf zu warten, denn der Rechtsausschuß war schließlich nicht der federführende Ausschuß.
Frau Kollegin Karwatzki — mit ihren Argumenten möchte ich mich vor allem auseinandersetzen — hat schon am 25. April im Pressedienst der Union darauf hingewiesen, daß in unserem Ausschuß die
Einzelbestimmungen des Regierungsentwurfs über viele Monate hin konstruktiv und differenziert beraten worden sind. Ich kann das für meine Fraktion nur unterstreichen.
Dies soll vor allem auch ein Hinweis an diejenigen draußen in der Praxis sein, die Jugendhilfe leisten oder in Anspruch nehmen. Sie sollten wissen, daß die Fraktionen in diesem Parlament durchaus bereit sind, Lösungen für drängende gesellschaftliche Probleme gemeinsam zu entwickeln. Bei vielen draußen ist das auch so verstanden worden.
Dabei leugnen wir überhaupt nicht, daß wir während der parlamentarischen Beratungen eine ganze Reihe von kritischen Anmerkungen aus dem Bereich der in der Jugendhilfe tätigen Verbände und Organisationen aufgenommen haben, weil wir großen Wert darauf legen, daß die Reform der Jugendhilfe vor allem von denjenigen getragen wird, die mit dem neuen Gesetz arbeiten sollen. Daß wir uns dann auch in den Beratungen — zumindest in unserem Ausschuß — manchmal in der Sache nähergekommen sind, soll von uns überhaupt nicht bestritten werden. Das halten wir auch nicht für einen Makel.
Für die Sache wäre es allerdings dienlicher, wenn sich die Union zu erreichten Kompromissen bekennen würde. Statt dessen legt sie uns heute wieder den Bundesratsentwurf und eine Fülle von einzelnen Anträgen mit entsprechenden Forderungen als Lösung vor. Der Bundesratsentwurf ist von fast allen Verbänden gewogen und für zu leicht befunden worden.
Einer der wichtigsten Konfliktpunkte, meine Damen und Herren, ist bis heute die Stellung der freien und öffentlichen Träger und ihr Verhältnis zueinander geblieben; das ist hier auch schon gesagt worden. Sie fordern heute erneut, daß anerkannte freie Träger einen unbedingten Vorrang erhalten sollen. Wir stellen dem das Modell der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und den freien Trägern gegenüber. Wir sind Ihnen dennoch in der Sache weit entgegengekommen, weil uns Bedenken vor allem aus dem Bereich der Kirchen überzeugt haben, daß der Regierungsentwurf in seiner Ursprungsfassung den öffentlichen Träger in der Praxis übermächtig machen könnte.
Wir haben deshalb einen Formulierungsvorschlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge für den § 102 übernommen, von dem wir überzeugt sind, daß er einen sinnvollen Kompromiß zwischen den Interessen der kommunalen Spitzenverbände und der Verbände der freien Wohlfahrtspflege darstellt. Wir haben damit den von den Verbänden geforderten Funktionsschutz verstärkt.
Um es noch einmal zu erläutern, worum es jetzt geht: Ist ein anerkannter freier Träger der Jugendhilfe bereit, Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen rechtzeitig zu schaffen und zu betreiben, entspricht sein Angebot einem an den Wünschen, Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und der Erziehungsberechtigten sowie an deren Wahlrecht orientierten Bedarf, trägt sein Angebot



Kuhlwein
zur angemessenen Vielfalt des Gesamtangebots bei und erfüllt es die sachlichen und fachlichen Voraussetzungen, so soll in der Regel dieses Angebot des freien Trägers gefördert werden. Die Förderung liegt natürlich nicht im Ermessen des öffentlichen Trägers, Frau Kollegin Karwatzki, sondern notfalls kann eingeklagt werden, wobei die Praxis der letzten Jahre dafür spricht, daß partnerschaftliche Zusammenarbeit weit überwiegend Realität ist. Das würde durch dieses Gesetz sicherlich nicht negativ verändert werden.
Wir wollen den Vorrang des freien Trägers an Bedingungen knüpfen — und das aus gutem Grund. Wir gehen davon aus, daß nicht das Betätigungsrecht freier Träger, sondern das Recht der Eltern auf Ausübung der Erziehungsverantwortung im Grundgesetz geschützt ist.

(Dr. George [CDU/CSU]: Noch!)

— Wer davon ausgeht, Herr Kollege George, daß es nicht um die freien Träger und Trägerrechte geht, sondern um Elternrechte, der muß bei einer Entscheidung über die Trägerschaft prüfen, ob die Einrichtung einem Bedarf entspricht, ob der Träger von den Betroffenen überhaupt nachgefragt wird, der muß prüfen, ob die in einer pluralistischen Gesellschaft mit unterschiedlichen Wertorientierungen selbstverständliche Pluralität des Gesamtangebots durch einen zusätzlichen Träger einer bestimmten Maßnahme verbessert oder überhaupt erst hergestellt wird, der muß auch prüfen, ob die sachlichen und fachlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Meine Damen und Herren von der Union, wenn Sie konsequent für Subsudiarität einträten, müßten Sie eigentlich der von uns vorgeschlagenen Regelung im Interesse des Elternrechts folgen.

(Beifall bei der SPD)

Wenn Sie Subsidiarität im ursprünglichen Sinne ernst nähmen, müßten Sie auch unserem Gedanken folgen, daß das Jugendhilfegesetz die Arbeit von Initiativen und Selbsthilfegruppen besonders fördern muß. Wir haben im Ausschuß mehrfach darüber diskutiert. Ich hatte den Eindruck, daß auch Sie bei der Union stärker als bisher das Engagement der Betroffenen mobilisieren und nutzen wollten. Der Kollege Burger hat im Ausschuß als Beispiel für eine solche Initiative die „Lebenshilfe" genannt.
Damit jeder versteht, was gemeint ist, möchte ich hier noch andere Initiativen nennen. Da gibt es Elterngruppen, die regelmäßig gemeinsam Erziehungsprobleme erörtern, mit und ohne Zusammenwirken mit einem hauptamtlichen Sozialarbeiter; da gibt es Elterngruppen, die gemeinsam oder arbeitsteilig ihre eigenen Kinder betreuen; da gibt es Elterngruppen, die gemeinsam ihren drogengefährdeten oder drogenabhängigen Kindern helfen; da gibt es Jugendinitiativen, die sich für selbstverwaltete Jugendzentren einsetzen; da gibt es Initiativgruppen, die sozialpädagogisch betreute Jugendwohngemeinschaften anbieten wollen, und da gibt es Gruppen von jungen Leuten, die das örtliche Kulturangebot für die Jugend verbessern wollen.
Meine Damen und Herren, wir haben im Gesetzentwurf, so, wie er jetzt vorliegt, sichergestellt, daß vor allem diese Gruppen einen fachlichen und organisatorischen Beratungsanspruch gegenüber dem Jugendamt haben sollen. Wir haben sichergestellt, daß diese Träger, diese Initiativen, die von den Bürgern selbst kommen, bei der Bemessung der Eigenleistung besser behandelt werden als die finanzstarken großen Träger, damit solches gesellschaftliches Engagement und solche Aktivitäten nicht von vornherein im Keim erstickt werden.

(Beifall bei der SPD)

Wir sehen darin auch einen wesentlichen Beitrag zu einer Jugendhilfe, bei der der einzelne nicht Objekt, sondern Subjekt von Hilfe und Förderung ist. Wir haben überhaupt kein Verständnis dafür, daß Sie auf der Rechten des Hauses, mit dem Bekenntnis zur Subsidiarität auf den Lippen

(Zuruf von der CDU/CSU: Mitte!)

— hier sitzen Sie in der Mitte, aber sonst sitzen Sie weit rechts —

(Sehr richtig! bei der SPD)

die besondere Förderung von Initiativgruppen und Selbsthilfegruppen ablehnen.

(Wehner [SPD]: Leider ist das so!)

Der zweite wesentliche Konflikt, der offengeblieben ist, ist die Absicherung der Jugendarbeit im JHG. Sie haben sich heute erneut darauf beschränkt — auch in dem vorliegenden Antrag —, den billigen Restposten des § 12 des Bundesratsentwurfs durch einen Absatz anzureichern, in dem die auch im Regierungsentwurf genannten Aufgabenbereiche der Jugendarbeit nur aufgezählt werden.
Meine Damen und Herren, wenn das Gesetz würde, dann würde Jugendarbeit wirklich zum Annex der Jugendfürsorge, wie Sie das in Ihrer Presseerklärung vom 25. April gefordert haben, Herr Kollege Stark.

(Zuruf des Abg. Wehner [SPD])

Das sagen Sie einmal den Vertretern der Jugendverbände, die heute hier auf der Tribüne sitzen und dieser Debatte lauschen: wie Ihre Einschätzung des Stellenwerts von Jugendarbeit ist!

(Zustimmung bei der SPD — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Sie müssen unsere Erklärungen lesen!)

Sie haben auch heute in der Begründung zu einem Ihrer Änderungsanträge geschrieben, daß Jugendarbeit Ihrer Vorstellung nach, soweit es bundesgesetzliche Regelungen angeht, ein Annex der Jugendhilfe und kein eigenständiger Bereich sein solle. Sie sollten Ihre eigenen Vorlagen lesen, Herr Kollege Stark; dann würden wir machmal wirklich über das diskutieren, was Sie draußen äußern.
Wenn das, was Sie geschrieben haben, Wirklichkeit würde, dann würde die Jugendarbeit zum Annex der Jugendfürsorge. Das hätte erhebliche Konsequenzen für die Förderung in der kommunalen Praxis. Wie wollen Sie eigentlich mit diesem Ausverkauf der Jugendarbeit vor die Jugendverbände



Kuhlwein
treten? Ihr frommer Wunsch in der Presseerklärung vom 25. April, Frau Karwatzki, Jugendarbeit dürfe keinesfalls lediglich als Feld sozialen Lernens beschrieben werden, kann mit Ihrem § 12 des Bundesratsentwurfs doch nicht garantiert werden.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben die Bestimmungen über die Jugendarbeit im Regierungsentwurf in den Ausschußberatungen erheblich verbessert und dabei eine ganze Reihe von Kritikpunkten der Jugendverbände berücksichtigt. Für uns hat Jugendarbeit emanzipatorische und kompensatorische Aufgaben. Wir wollen, daß Jugendarbeit zur Selbstbestimmung und zum verantwortlichen Handeln in der sozialen Gemeinschaft sowie zur Mitwirkung bei der Gestaltung der Gesellschaft befähigt, auf Erfahren und Erleben beruhendes soziales Lernen ermöglicht und Fehlentwicklungen vermeiden will.
Wir sind dem Regierungsentwurf und seiner Begründung dort nicht gefolgt, wo er politische Handlungsfelder und politische Aktionen nicht in die politisch bildende Jugendarbeit einbeziehen wollte. Das soll hier noch einmal eindeutig und für alle hörbar klargemacht werden. Politisch bildende Jugendarbeit heißt für uns nicht bloß Institutionenkunde im Seminar, sondern wir wollen politisches und soziales Engagement in entsprechenden Handlungsfeldern fördern. Handeln umfaßt genauso die — selbstverständlich friedliche — Demonstration gegen die Ausbeutung in der Dritten Welt wie den Informationsstand gegen Kriegsspielzeug und wie die Schularbeitenhilfe für Ausländerkinder.
Wir haben in § 26 auf die detaillierte Aufzählung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen der Jugendarbeit verzichtet, weil wir schon bei den Beratungen im' Ausschuß festgestellt haben, daß diese Aufzählung immer unvollständig bleiben müßte. In der Begründung zu § 26 findet sich beispielhaft, was nach unserer Auffassung geschaffen bzw. gefördert werden muß: Jugendbildungsstätten, Spielplätze, Beratungsstellen, Ferienlager, Fahrten; das geht bis hin zu jugendeigenen Veröffentlichungen und zur Kinderkulturarbeit sowie zu internationalen Begegnungen.
Wenn die Union die ausführliche Beschreibung der Aufgabenbereiche der Jugendarbeit im Gesetz und damit ein Bekenntnis zur Einheit der Jugendhilfe ablehnt, dann steckt mehr dahinter als nur die Sorge vor zuviel Perfektionismus. Dann steckt dahinter, daß Sie keinen bundeseinheitlichen Rahmen für die Jugendarbeit wollen, um in den von Ihnen regierten Ländern freie Hand für politische Einflußnahme zu behalten. Mit Generalklauseln wie in Ihrem § 12 ist der Jugendarbeit jedenfalls nicht gedient.
Herr Kollege Stark, Ihre Argumentation steht verfassungsrechtlich auf schwachen Füßen. Das hat nicht nur das Bundesverfassungsgericht erkannt — Sie haben das Urteil zitiert —, sondern das hat ja auch der Kandidat aus München bereits bekannt. Das war allerdings vor 31 Jahren, als der Abgeordnete Strauß hier von diesem Pult aus in seiner Jungfernrede wörtlich sagte:
Allerdings hat die Jugendpflege und Jugendfürsorge heute in einem größeren Maße, als es früher der Fall war, Grenzgebiete, die sich überschneiden. Jugendpflege ist heute weitgehend eine soziale Aufgabe geworden, die durchaus — bis zu einem gewissen Grad jedenfalls — in die Zuständigkeit des Bundes fällt.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Der war schon immer gut!)

Das, was er damals sagte, ging jedenfalls sehr viel weiter als das, was Sie uns heute hier vortragen.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Und den Mann wollt ihr so schlechtmachen!)

— Vor 31 Jahren hat er noch weise Einsichten gehabt. Das Grundgesetz ist dasselbe geblieben. Das sollte heute von Ihnen in dieser Frage nicht anders interpretiert werden als 1949.
Ein dritter Konfliktbereich betrifft den Umfang und die Aufgabe der Beratungsdienste. Herr Kollege Stark hat in diesem Zusammenhang ja ein wahres Horrorgemälde gemalt. Da muß den Eltern ja das Fürchten kommen, wenn sie hören, was Sie in die Beratungsdienste so hineinphantasiert haben.
In Ihrem oben zitierten Pressedienst schreiben Sie, die Beratungsdienste seien pädagogisch und juristisch umstritten. Das ist übrigens dort der einzige Satz in dieser Richtung. Über weitere Dinge haben Sie sich mit der fachlich versierten Frau Karwatzki bezüglich dieser Frage wahrscheinlich nicht einigen können. Deswegen ist Ihre gemeinsame Presseerklärung vom 25. April in diesem Punkt auch so dürr ausgefallen.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Sie sind ein Hellseher!)

— Ein bißchen durchschaue ich das Spiel ja. — Dabei ist der Dissens unter den Fachleuten sehr viel weniger ausgeprägt gewesen.

(Abg. Petersen [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

— Eine Zwischenfrage lasse ich zu. Gerne.

Peter Petersen (CDU):
Rede ID: ID0821901700
Herr Kollege, könnten Sie mir als Nichtmitglied Ihres Ausschusses bitte einmal sagen, was ich Eltern antworten soll, die mich fragen, wieso 75 Paragraphen erforderlich sind, um ihre Beziehungen zu ihren Kindern zu regeln?

Eckart Kuhlwein (SPD):
Rede ID: ID0821901800
Dieses Jugendhilfegesetz, Herr Kollege Petersen, regelt nicht das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, sondern das ist im Recht der elterlichen Sorge geregelt. Dazu könnte Ihnen der Kollege Stark noch weitere Ausführungen machen.

(Beifall bei der SPD)

Hier geht es um Verwaltungsrecht, d. h., es geht um das Recht der Jugendhilfe, um Ansprüche von Eltern und Minderjährigen gegenüber dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Aber da sieht man schon, wie draußen diskutiert
wird. Wenn hier einige nur die Hälfte mitbekom-



Kuhlwein
men und insbesondere die Rede des Kollegen Stark draußen verbreiten, dann ist der Eindruck, der geschaffen wird, natürlich verheerend. Dabei wissen viele gar nicht, worüber sie reden.
Der Dissens unter den Fachleuten in puncto Beratung ist sehr viel weniger ausgeprägt gewesen, als von Herrn Kollegen Stark vorgetragen worden ist. Aber die Minderheit des Rechtsausschusses hält die Regelung der Beratungsangebote ja für überzogen. Deswegen müssen wir uns damit auseinandersetzen. Zunächst sollte die Union schnellstens den Widerspruch klären, der sich daraus ergibt, daß CDU und CSU schon im Jahr 1970 die Bundesregierung in einem Antrag, eingebracht im Deutschen Bundestag, aufgefordert haben, konkrete Gespräche mit den Ländergremien mit dem Ziel zu führen, die Länderrichtlinien für den Aufbau und Ausbau der Erziehungsberatungsstellen verbindlich zu machen.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Der Abgeordnete Dr. Martin hat damals den internationalen Standard von einer Erziehungsberatungsstelle auf 50 000 Einwohner genannt, auf den wir uns zubewegen müßten, Herr Kollege Stark. Er hat das damit begründet: Die Bewegung von der Großfamilie zur Kleinfamilie habe eine große Erziehungsunsicherheit bei den Eltern, aber auch bei den Lehrern und in der Öffentlichkeit erzeugt. Und dann hat der Kollege Martin damals in diesem Hohen Hause von diesem Pult aus gesagt: Die Erziehungsberatungsstellen sollten zu einer „mehrdimensionalen Diagnostik und Therapie befähigt" sein. Das ist also das Schauergemälde, das Sie eben an die Wand gemalt haben.
Ich sehe schon das Heer von Sozialarbeitern, Sozialpädagogen und Psychologen, die damals von Herrn Dr. Martin auf den Marsch gebracht worden sind. Der bayerische Sozialminister Dr. Pirkl geht übrigens auch davon aus, daß wir auf 50 000 Einwohner eine qualifizierte Erziehungsberatungsstelle brauchen. Er hat sogar gesagt, daß in Ballungsgebieten auf 40 000 Einwohner eine Erziehungsberatungsstelle zu kommen habe. Nun kommen Sie!
Ich will auch einmal aus der neuesten Fortschreibung der bayerischen Förderrichtlinien für Erziehungsberatungsstellen vom 14. September 1979 zitieren. Es handelt sich also wirklich um neue Erkenntnisse. Vielleicht interessiert Sie das, Herr Kollege Stark, der Sie das Schauergemälde gemalt haben. Es heißt dort, Erziehungsberatungsstellen hätten folgende Aufgaben:
a) Feststellung von Verhaltensauffälligkeiten, Erziehungsschwierigkeiten und Entwicklungsstörungen einschließlich der ihnen zugrunde liegenden Bedingungen unter Berücksichtigung ihrer psychischen, physischen und sozialen Faktoren;
b) Veranlassung oder Durchführung der zur Behebung festgestellter Auffälligkeiten erforderlichen Maßnahmen; sie schließen damit die Durchführung der notwendigen Beratung gegenüber Kindern, Jugendlichen, Eltern oder anderen an der Erziehung beteiligten
Personen oder Stellen, gegebenenfalls auch durch schriftliche Stellungnahmen, ein und umfassen erforderlichenfalls auch die Durchführung der notwendigen therapeutisch-pädagogischen Behandlung, soweit nicht die Inanspruchnahme anderer Einrichtungen angezeigt ist;
c) Mitwirkung bei vorbeugenden Maßnahmen gegen Erziehungsfehler wie überhaupt bei vorbeugenden Maßnahmen, die geeignet sind, zur allgemeinen Aufklärung in Erziehungsfragen und zur Verbesserung des Erziehungsklimas in der Öffentlichkeit beizutragen, insbesondere in Wohngebieten mit sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen (Aufklärungs- und Betreuungsarbeit). Die Erziehungsberatungsstelle soll im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihre Erkenntnisse und ihre Erfahrungen auch anderen Institutionen zur Verfügung stellen und vor allem den Eltern zugänglich machen.
So umfassend beschreibt Bayern den Auftrag von Erziehungsberatungsstellen in seinen eigenen Förderrichtlinien!

(Wehner [SPD]: Hört! Hört!)

Dann kann das doch nicht so teuflisch sein, wie Sie das dargestellt haben, Herr Kollege Stark.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821901900
Herr Abgeordneter Kuhlwein, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Stark?

Eckart Kuhlwein (SPD):
Rede ID: ID0821902000
Ich habe nur noch sechs Minuten. Deswegen bitte ich um Verständnis, daß ich keine Zwischenfrage mehr zulasse.
Der schleswig-holsteinische Bundesratsminister Dr. Henning Schwarz hat genau vor einer Woche beim Berufsverband der Sozialarbeiter und Sozialpädagogen in Holm bei Kiel gesagt, der Beratungsbedarf werde in den nächsten zehn Jahren erheblich steigen.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Es geht doch um den Inhalt der Beratung, Herr Kollege!)

— Sie sprechen von den Inhalten, Herr Kollege Stark. Ist Ihnen bekannt, daß fast alle Beratungsstellen bei uns in der Bundesrepublik von freien Trägern getragen werden?

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Ja, das macht ja nichts!)

Ist Ihnen das bekannt, und wollen Sie all das, was Sie befürchten, den Kirchen vorwerfen, die diese Beratungsstellen betreiben? Wollen Sie das hier tun, Herr Kollege Stark?

(Wehner [SPD]: Das macht denen gar nichts aus!)

Uns geht es darum, daß wir ein breit gefächertes Angebot haben, das auch der Pluralität, der Wertorientierung gerecht wird.

(Beifall bei der SPD)




Kuhlwein
Natürlich wird in einer kirchlichen Beratungsstelle nach kirchlicher Wertorientierung beraten werden bzw. nach dem, was die dort Tätigen sich gemeinsam mit der Kirche erarbeiten, wobei die Kirche dann die Aufsicht führt. Es gibt andere Beratungsstellen anderer Träger, die von anderen Gruppen der Bevölkerung wegen deren Wertorientierung lieber gesehen werden. Aber Sie können nicht pauschal sagen, daß das, was ein paar Sozialarbeiter aufgeschrieben haben, wie sie ihren Beruf, ihre Aufgabe definieren,

(Zurufe von der CDU/CSU)

durchgängig bei allen Beratungsstellen aller freien Träger quer durch die Republik das Problem sein würde. Sagen Sie das ruhig öffentlich, und beleidigen Sie damit die Kirchen!

(Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/ CSU)

Schwierigkeiten hat der federführende Ausschuß aus fachlicher Sicht mit § 7 gehabt, nachdem in der jetzt vorliegenden Fassung die Beratung, also Jugend-, Familien- und Erziehungsberatung, einem Minderjährigen nur mit vorheriger Zustimmung des Personensorgeberechtigten erbracht werden darf. Eine Ausnahme von dem Zustimmungserfordernis wird nur gemacht, wenn und solange der mit der Beratung bezweckte Erfolg gefährdet würde und dadurch ein schwerwiegender Nachteil für das Wohl des Minderjährigen zu besorgen wäre. Auch dann kann nur ausnahmsweise auf die Einholung der Zustimmung verzichtet werden. Hier haben wir verfassungsrechtlich sehr strenge Maßstäbe angelegt, weil wir dem Rechtsausschuß gefolgt sind. Wir sind uns jedoch darüber im klaren, daß diese sehr restriktive Bestimmung die Aufnahme von Kontakten zur Beratung erheblich erschweren kann. Wir würden deshalb keine Einwände erheben, wenn der Bundesrat insoweit wieder die Fassung des Bundesratsentwurfs einfügen würde, nach der für die Beratung eines Minderjährigen die vorherige Zustimmung des Personensorgeberechtigten nicht erforderlich ist, die Beratung jedoch erst nach seiner Unterrichtung fortgesetzt werden darf und wonach von der Unterrichtung mit Ausnahme der Erziehungsberatung im Einzelfall abgesehen werden darf, wenn die Beratung auf Grund einer akuten Not- oder Konfliktlage erforderlich ist und solange durch die Mitteilung an den Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt würde.
Zu Recht hat der Bundesrat in der Begründung zu § 7 gesagt, daß insbesondere in Fällen der Drogenberatung die Bereitschaft eines Minderjährigen, sich beraten zu lassen, oft nur dadurch erreicht werden kann, daß vorläufig eine Mitteilung an den Personensorgeberechtigten unterbleibt. Wir halten diese Regelung, die der Bundesrat zu § 7 insoweit vorschlägt, für praxisnah; denn wir wollen nicht verhindern, daß sich Minderjährige an Berater wenden, wenn sie Probleme haben, die sie mit ihren Eltern nicht besprechen können, sondern wir wollen gerade sicherstellen, daß sie frühzeitig jemanden finden, dem sie sich dann anvertrauen können, um das Problem zu lösen.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang aus einem Brief einer Sozialarbeiterin zitieren, der mich vor einigen Wochen erreichte:
Es geht ja nicht darum, durch fachliche Beratung in die Familie hineinzuregieren, sondern die Familie, die Eltern zu befähigen, ihrem Erziehungsauftrag heute unter den jetzt bestehenden Gegebenheiten mit allen Gefahren, Versuchungen und Verführungen gerecht werden zu können. So befähigte, mit mehr Sicherheit in ihrem Erziehungsverhalten ausgestattete Eltern würden sich freier und wohler fühlen, weil es wiederum auf die Kinder zurückstrahlt. Ich könnte mir denken, daß damit die Bereitschaft, Kinder zu haben, gestärkt würde und die Freude am Kind gegenüber der Angst, ein „mißratenes" Kind zu haben, wieder Vorrang bekommen könnte.
Ich glaube, daß auch dieser Aspekt in der Union einmal diskutiert werden müßte, bevor Sie die Einrichtungen in Bausch und Bogen ablehnen, die wir hier schaffen wollen.
Wir wollen, daß das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird; wir wollen es nicht um jeden Preis verabschieden. Was am Ende im Bundesgesetzblatt steht, darf auf keinen Fall hinter den Möglichkeiten der Jugendhilfe nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz zurückbleiben, und die Jugendhilfe darf auch nicht an ideologischen Schaukämpfen scheitern.
Viele betroffene und engagierte Verbände haben uns in den letzten Monaten ermutigt. Die AGJ schreibt in einer Resolution vom 7. März 1980, die Träger der Jugendhilfe seien dringend darauf angewiesen, daß den Spekulationen über die künftige Rechtsgrundlage ein Ende gesetzt und die notwendigen Maßnahmen verwirklicht werden könnten. Der Deutsche Landkreistag hat sich für ein neues, den heutigen Gegebenheiten entsprechendes Jugendhilferecht ausgesprochen. Die EKD-Synode hat die Verabschiedung gefordert. Das Bundesjugendkuratorium schreibt in einer Stellungnahme: „Wenn in dem Entwurf auch nicht alle an eine Reform gestellten Erwartungen verwirklicht werden konnten, so stellt er doch, insgesamt gesehen, eine ausgereifte Grundlage für die Ausgestaltung eines modernen Jugendhilferechts dar.
Und damit auch eine Stimme aus dem Lager der Union nicht fehlt: Die Junge Unión hat im März, offenbar an die Adresse der eigenen Freunde gerichtet, die Verantwortlichen aufgefordert, das Gesetz nicht an Scheinproblemen und taktischem Kalkül scheitern zu lassen. Ich würde mich freuen, meine Damen und Herren, wenn die Bundesratsmehrheit diesen Appell bei den bevorstehenden Beratungen beherzigte.
Die von ihnen heute vorgelegten Anträge sind alles alte Bekannte aus den Ausschußberatungen. Sie bringen nichts Neues, auch in den Begründungen nicht. Wir haben dazu mehrfach unsere Positionen geäußert, einen Teil habe ich soeben in meinem Beitrag abgedeckt. Wir müssen Ihnen zu unserem Be-



Kuhlwein
dauern mitteilen, daß wir alle Ihre Anträge ablehnen.

(Beifall bei der SPD und der FDP — KrollSchlüter [CDU/CSU]: Alle? — Dann wollen Sie auch kein Gesetz!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0821902100
Meine Damen und Herren, das Wort hat Frau Abgeordnete Männle.

Prof. Ursula Männle (CSU):
Rede ID: ID0821902200
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Jugendhilfegesetz legt die Bundesregierung dem Bundestag einen Gesetzentwurf zur Beschlußfassung vor, dessen Entstehung und Werden zum Gesetz man seit über zehn Jahren — Herr Kollege Hauck ist ja darauf eingegangen — in der Öffentlichkeit erwartete und verfolgte wie den Genesungsprozeß eines ständig kränkelnden alten Bekannten. Wiewohl der Entwurf des öfteren auch schon als scheintot galt, haben die zuständigen Doctores Radikalkuren nicht gescheut und den Patienten für seine Vorstellung im Hohen Hause noch kurzfristig einer Schönheitsoperation unterzogen. Wir sind jedoch der Meinung, daß die Krankheit dadurch nicht geheilt wurde.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Fraktion der CDU/CSU sieht sich deshalb in der heutigen Debatte gezwungen, die Krankheitsherde anzusprechen und durch von mir zu begründende Änderungsanträge, die ich hiermit einbringe, einer Heilung zuzuführen.
Das Jugendhilfegesetz greift nach Meinung der Union — Herr Dr. Stark hat das ja ausführlich erläutert — in den Schutzbereich des Art. 6 des Grundgesetzes ein. Nach der Konzeption des Gesetzes kommt der Jugendhilfe, ohne daß hierfür eine verfassungsgesetzliche Ermächtigung besteht, die Funktion eines selbständigen Erziehungsträgers zu. Nach dem Grundgesetz sind jedoch als die verfassungsmäßigen Erzieher in erster Linie die Eltern und in zweiter Linie die Schule berufen. Daneben ist für eine staatliche Erziehungsträgerschaft kein Raum. Denn Art. 6 schützt das eigenverantwortliche Erziehungsrecht jeder Familie und garantiert zugleich eine Sphäre privater Lebensgestaltung, die staatlichen Einwirkungen entzogen ist.
Art. 6 enthält eine verbindliche Wertentscheidung auch für den Gesetzgeber, und zwar für den gesamten Bereich des die Ehe und die Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts. Aus diesem Grunde ergeben sich rechtliche Grenzen für die Freiheit des gesetzgeberischen Ermessens, und diese Grenzen haben Sie unserer Meinung nach überschritten. Die Maßstäbe, die der Gesetzentwurf in seiner vorliegenden Form für den staatlichen Eingriff in das natürliche Erziehungsrecht der Eltern setzt, sind nicht mehr vom verfassungsmäßigen Wächteramt des Staates gedeckt, sondern greifen darüber hinaus. Hier wird ein dritter Erziehungsbereich geschaffen. Es werden Erziehungsziele und Erziehungsinhalte statuiert, und deren Durchsetzung wird verrechtlicht.
Die Familie erscheint nach dem Grundverständnis des Gesetzentwurfs als ergänzungs- und überwachungsbedürftige Einrichtung. Der Entwurf läßt durchblicken, daß Eltern lediglich Amateurerzieher sind. Ich darf Sie an den Zweiten Familienbericht erinnern, wo ja von den Eltern als „Ungelernten" die Rede war. Nach der Grundannahme des Entwurfs haben die Eltern die Verpflichtung zur Abnahme einer staatlich geförderten Erziehung. Sie, meine Damen und Herren, mißbrauchen das Jugendhilferecht als ein Instrument, quasi durch die Hintertür doch noch den Ansatz des Zweiten Familienberichts durchzusetzen. Sie wissen: Nach diesem ist Erziehung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die den Eltern von der Gesellschaft übertragen wird. Wir sind der Meinung, das ureigene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wird hier pervertiert.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Für familienfeindlich hält die Opposition insbesondere das vorgesehene Antragsrecht in § 7 Abs. 3 Satz 2 des Entwurfs. Durch ein eigenes Antragsrecht des Jugendlichen können bisherige persönliche Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und Kindern zum rechtliche Konflikt werden. Selbstverständlich verkenne ich nicht, daß es Fälle gibt, in denen ein Eingreifen des Jugendamtes notwendig ist; aber hier muß das Jugendamt — auch ohne formelles Antragsrecht des Jugendlichen — auf einen Hinweis des Jugendlichen oder auch Dritter tätig werden. Aber allein durch die Möglichkeit einer willkürlichen Antragstellung besteht die permanente Gefahr, daß das Jugendamt zum Schiedsrichter in familiären Fragen auch dann werden kann, wenn es sich um ganz natürliche Spannungen im Verhältnis zwischen Eltern und heranwachsenden Kindern handelt,

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

die ohne weiteres innerhalb der Familie selbst gelöst werden könnten.
Mit dem Recht, jederzeit ohne Dringlichkeit einen Antrag zu stellen, gibt man dem Jugendlichen die Möglichkeit, familienfremde Dritte in den familiären Konflikt nach eigenem Ermessen einzuschalten. Dieses Instrument der Einschaltung einer außerfamiliären Konfliktlösung könnte sich als ein höchst familienfeindliches Werkzeug erweisen. Wir befürchten, daß der natürliche Erziehungsprozeß, wie eine Konfliktbereinigung durch Vergleich, durch Aussprache und gegenseitiges Nachgeben, von vornherein ausgeschlossen wird, und zwar dadurch, daß den einzelnen Familienmitgliedern familienfremde staatliche Instrumente in die Hand gegeben werden. Manchmal ist es einfacher und bequemer, den Gang zum Jugendamt, zum Gericht zu machen, um seinen Rechtsanspruch überprüfen zu lassen. Die Chancen einer familieninternen Lösung werden durch dieses Antragsrecht des Jugendlichen entscheidend vermindert. Ebenso vermindert wird die Bereitschaft, zu einer familieninternen Lösung beizutragen, da nach dem Grundverständnis des Gesetzes nicht mehr die Familie eigenverantwortliche Instanz in Erziehungsfragen ist, sondern die staatlichen Institutionen letztlich das Sagen haben. Die natürliche Autorität der Eltern als den vom Grundgesetz berufenen Erziehern wird durch die Möglichkeit des Antrags auf eine staatliche Erziehungshilfe



Frau Männle
untergraben, wenn es der Jugendliche in der Hand hat, jederzeit die Überprüfung elterlichen Handelns herbeizuführen.
Das Antragsrecht der Jugendlichen nach § 7 kann nach unserer Meinung zu einer Entwicklung führen, daß die natürlichen Ressourcen der Familie als eigenverantwortlicher Erzieher nicht mehr voll ausgeschöpft werden und daß an diese Stelle ein Vakuum treten kann, das von einer — wie auch immer gestalteten — Jugendpflege selbst mit den besten Kräften niemals ausgefüllt werden kann. Ich selbst war vor meiner Tätigkeit hier im Bundestag in der Ausbildung von Sozialpädagogen tätig, und ich weiß, daß diese ihre Tätigkeit mit großem Einsatz ausüben und ihre Aufgabe ernst nehmen, aber ich glaube auch, daß dieses Vakuum selbst von diesen Leuten nicht ausgefüllt werden kann.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Unterschätzen Sie, sehr verehrte Damen und Herren, die Auswirkung des Faktums der Antragstellung nicht. Jede Antragstellung im Bereich der Jugendhilfe hat notwendig eine Einmischung Dritter in die Familie zur Folge. Jede Einmischung Dritter in innerfamiliäre Auseinandersetzungen kann den Erziehungsprozeß und den Erziehungskonflikt ausweiten; dies um so mehr, als etwa der Sozialpädagoge oder der Psychologe des Jugendamtes, der vom Jugendlichen angerufen wird, zunächst uninformiert ist. Er muß sich eingehend unterrichten über die Beteiligten und ihre persönlichen Beziehungen, um als Fachmann eine vernünftige Entscheidung treffen zu können. Ermittlungen im Intimbereich der sozialen Einheit Familie — jede Familie ist meines Erachtens etwas Intimes — vergiften die Atmosphäre.
Schließlich sollte man auch realistisch sehen, daß selbst die richtige Entscheidung eines Erziehungsfachmannes die Störung des persönlichen Vertrauens und der personalen Bindung nicht mehr korrigieren kann. Dies aber sind unserer Meinung nach die Fundamente einer erfolgreichen Familienerziehung. So gesehen, kann die Ausführung des Gesetzes zu einer Erschwerung der Erziehungsaufgabe der Familien führen.
Die CDU/CSU hat bereits im Rahmen der Beratungen zum Recht der elterlichen Sorge auf diese Bedenken hingewiesen. Wir wenden uns daher mit allem Nachdruck gegen die Aufnahme dieses Antragsrechts in den Gesetzentwurf. Denn wir finden es unverantwortlich, den Jugendlichen in der Lebensphase einer oftmals altersbedingten Opposition die außerordentlich schwierige Beurteilung zu überlassen, zu welchem Zeitpunkt die Einschaltung der staatlichen Behörden wünschenswert ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es kann ja die Vertrauensbasis unter den Familienmitgliedern gestört werden, und das wäre unserer Meinung nach negativ. Vielleicht ist auch noch der Gesichtspunkt zu berücksichtigen, daß schließlich die Erziehungsbedürftigen selber den Antrag stellen. Man sollte sich überlegen, welche Konsequenzen das haben kann.
Die jüngst vorgenommene Erweiterung des Entwurfs und die Möglichkeit der Antragsrücknahme durch den Personensorgeberechtigten kann unsere Bedenken nicht ausräumen. Zum einen ist die Rücknahme des Antrags nach dem grundsätzlich geltenden Prinzip des Amtsbetriebs in der Regel für die Gewährung der Leistungen und für das Tätigwerden des Jugendamtes ohne Bedeutung. Zum anderen beseitigt die Antragsrücknahme die genannten, mit der Antragstellung als solcher auftretenden Konflikte nicht, sondern kann vielmehr im Einzelfall Anlaß neuer Konflikte sein und damit im Gegenteil noch zur Konfliktausweitung beitragen. Die Union fordert deshalb die Änderung des § 7 Abs. 3, wie in unserem Änderungsantrag aufgeführt.
Das Mißtrauen gegen die Entscheidung der Eltern kommt auch in § 9 zum Ausdruck. Der Jugendliche muß der Entscheidung der Eltern und des Jugendamtes zustimmen. Ansonsten wird die Entscheidung auf das Vormundschaftsgericht verlagert. Auch hierin liegt eine unzulässige Einschränkung des Elternrechts. Deshalb fordern wir mit unserem Änderungsantrag die Streichung dieses und der sich aus der Änderung ergebenden Paragraphen.
Die Leistungen der Jugendhilfe sind bekanntermaßen umfassend formuliert. Sie sind es sogar so umfassend, daß die Jugendhilfe auch nicht im Gesetz geregelte Erziehungshilfen erbringen kann. Dies ist eine Gefahr für das Elternrecht, aber auch für die Jugendlichen selbst, die zu Versuchskaninchen für „nicht erprobte Hilfen und Modelle' mißbraucht werden können. Für die Entwicklung der Jugendlichen, die Gegenstand einer solchen Erprobung sind, können sich nicht unerhebliche Risiken ergeben. Erziehungsfehler und -irrtümer sind leider nicht beliebig korrigierbar. Aus diesem Grunde fordern wir die Streichung des § 5 Abs. 4.
In die gleiche Problematik fällt auch die Neuformulierung des § 44, der z. B. pädagogisch betreute Jugendwohngemeinschaften oder andere Wohnformen, die noch nicht hinreichend erprobt sind und deshalb nicht in das Gesetz aufgenommen werden sollen, zum Gegenstand hat. Ich bin der Meinung, der gemeinsame Entschließungsantrag aller Fraktionen zum Jugendhilferecht trägt dem Wunsch nach Erprobung neuer Formen Rechnung. Aber warten wir doch erst einmal die Ergebnisse ab, bevor wir sie in das Gesetz aufnehmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das Jugendhilfegesetz in der vorliegenden Fassung ist von der Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 74 Nr. 7 GG, in dem lediglich von öffentlicher Fürsorge die Rede ist, nicht mehr gedeckt, — auch wenn Herr Kollege Kuhlwein anderer Meinung ist. Bei seiner Entscheidung vom 18. Juli 1967 hatte das Bundesverfassungsgericht nur zu prüfen, ob Jugendpflege im Sinne des alten Jugendwohlfahrtsgesetzes noch zur öffentlichen Fürsorge nach Art. 74 gehörte. Jugendpflege und Jugendarbeit, so wie sie der jetzt zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf sieht, unterscheiden sich aber doch im Ausmaß erheblich von der Materie, mit der sich das Gericht damals zu befassen hatte. Die Frage der



Frau Männle
Gesetzgebungskompetenz stellt sich daher heute neu.
Die Union hält es dabei für unzulässig, die ohnehin schon extensive Auslegung des Begriffs „öffentliche Fürsorge" durch eine so weitgehende Berücksichtigung von Jugend- und Bildungsarbeit endgültig zu überdehnen. Insbesondere das thematisch und programmatisch unbegrenzte Bildungsangebot der Jugendhilfe gibt Anlaß zu der Besorgnis, daß die gesamte außerschulische Bildung durch Bundesgesetz geregelt wird. Unter dem Deckmantel der Wahrung der Einheit der Jugendhilfe soll hier in genuine Länderkompetenzen eingegriffen werden. Die ernste Aufgabe der Jugendhilfe ist eine ungeeignete Materie für Kompetenzverschiebungen im Rahmen der föderativen Ordnung. Wir beantragen deshalb die Neuformulierung der §§ 17 und 27 und die Streichung der §§ 18 bis 26 sowie 28 bis 30.
Die ausformulierten Ziele der Jugendarbeit gehen nicht nur an der Praxis vorbei, sondern tragen auch der Eigenart und dem Selbstverständnis der Jugendverbände weitgehend nicht Rechnung; Frau Karwatzki ist ja ausführlich auf diese Frage eingegangen. Außerdem gehören Fragen der Familienbildung im ganzen sicherlich nicht zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Sehr gut!)

Die Aufgaben der Jugendhilfe sind so ernst, daß sie es verdient hätten, stärker den Bedürfnissen der Jugendlichen angepaßt zu werden.

(Hasinger [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Der Entwurf hingegen beabsichtigt in § 1 die Schaffung eines Instrumentariums zur Verfolgung eines denkbar umfassend formulierten Erziehungszieles. Hier wird ein allgemeines Erziehungsgesetz beschrieben, nicht ein Jugendhilfegesetz.

(Beifall bei der CDU/CSU)

In der von uns vorgeschlagenen Fassung des § 1 werden die Aufgaben der Jugendhilfe klar innerhalb der Grenzen der Gesetzgebungskompetenz beschrieben. Mit der Bestimmung der Ziele der Jugendhilfe wird der subsidiäre Charakter hervorgehoben, und damit wird klargestellt, daß Jugendhilfe kein eigenständiger Erziehungsträger ist. Unser Antrag macht zudem deutlich, daß Hilfen zur Erziehung dann einzusetzen sind, wenn eine Gefährdung der Entwicklung des jungen Menschen verhindert oder beseitigt werden muß.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluß kommen. Es ist nicht ausreichend, in § 1 den Primat des Elternrechts in das Gesetz aufzunehmen, wenn das Gesetz im übrigen durch eine überhöhte Skepsis gegenüber der Erziehungsfähigkeit der Familie geprägt ist. Die Übernahme des Wortlauts des Art. 6 des Grundgesetzes in § 1 — vorhin von Herrn Kollegen Eimer zitiert — macht aus dem Jugendhilfegesetz noch kein familienfreundliches Gesetz. Echte Jugendhilfe muß jedoch notwendig familienfreundlich sein,

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

wenn die Familie weiterhin die zuvörderst berufene Erzieherin der Jugend sein soll. Dies ist die Wertentscheidung des Grundgesetzes, dies ist unsere eigene Wertentscheidung, und sie ist unverzichtbare Konsensbedingung.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0821902300
Meine Damen und Herren, das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schwenk.

Dr. Wolfgang Schwenk (SPD):
Rede ID: ID0821902400
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die von der Bundesregierung und vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwürfe hatten — das ist ja in den Vorreden schon angeklungen — auch Grundsatzfragen zur Vereinbarkeit mit dem grundgesetzlich geschützten Elternrecht, mit der Gesetzgebungskompetenz des Bundes und auch — was hier nicht mehr weiter behandelt worden ist, weshalb auch nicht mehr ausführlich darauf einzugehen ist — mit dem Selbstverwaltungsrecht der Städte und Landkreise aufgeworfen.
Der Rechtsausschuß hat sich vornehmlich mit diesen Fragen befaßt, aber ich darf dabei darauf hinweisen: Manches, was durch die Fragestellung von Herrn Kollegen Stark und Frau Professor Männle aufgeworfen worden ist, hat uns in ausführlichen Beratungen zum Recht der elterlichen Sorge bereits beschäftigt, und die entsprechenden Fragen sind dort auch schon beantwortet worden. Deswegen habe ich wenig Verständnis dafür, daß Sie sich mit einigen Punkten, die wir dort behandelt haben, immer noch nicht zurechtgefunden haben. Sie müßten in Wahrheit ausdiskutiert sein.
Der Rechtsausschuß hat in seinen Beratungen zum Jugendhilferecht an seine vertiefte Sachkunde aus den Beratungen zum Recht der elterlichen Sorge angeknüpft und diese Sachkunde auch einfließen lassen. Wir haben dabei nicht erkennen können, daß die von Ihnen vorgetragenen Bedenken, die jetzt wieder vertieft worden sind, gerechtfertigt wären.
Herr Kollege Stark, ich muß dazu auch das korrigieren, was Sie zur Gesetzgebungskompetenz nach Art. 74 Nr. 7 gesagt haben. Sie sind in der Minderheit geblieben. Die Mehrheit hat entschieden und so weiterempfohlen, daß gegen die Gesetzgebungskompetenz des Bundes keine Bedenken vorzubringen sind.
Festzuhalten ist einmal, daß sowohl der Regierungs- als auch der Bundesratsentwurf eine Fortentwicklung von der Jugendwohlfahrt hin zur mehr leistungsorientierten Jugendhilfe haben wollen. In Frage stand, ob der Bundesgesetzgeber hier etwas bringen darf. Wir haben dabei auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 1967 zurückgreifen können. Dazu ist zwar gesagt worden, die entsprechende Passage sei nur mit einer Mehrheit von 4 : 3 beschlossen worden, das besagt aber gar nichts. Innerhalb des Votums hatte es unterschiedliche Mehrheiten gegeben. Das Fehlen weiterer Literatur zu diesem Spruch zeigt, daß das Urteil von der Öffentlichkeit, auch von der interessier-I ten Öffentlichkeit, angenommen worden ist. Dabei



Dr. Schwenk (Stade)

ist auch deutlich ausgesprochen worden, daß die Kompetenz des Bundesgesetzgebers über reine Jugendfürsorge hinausgeht, daß sie auch die Jugendhilfe umfaßt und auch Sätze zur Erziehung nicht ausschließt.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: „Sätze"!)

— Ja, eben, Herr Kollege. — Eine Begrenzung hat das Bundesverfassungsgericht seinerzeit nicht ausgesprochen.
Im Rechtsausschuß haben diese Überlegungen eine erhebliche Rolle gespielt. Sie haben immer wieder nachgefragt, wieweit dieses, wieweit jenes — die Frage „wieweit?" ist hier auch angeklungen —, wieweit weitere Quantität die Qualität verändert. Dies ist nicht negativ beschieden worden.

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Wer hat denn da etwas zu bescheiden?)

Nun muß umgekehrt einmal gesagt werden, wenn Sie die Kompetenz des Bundes bestreiten wollen, weil Sie behaupten, das gehe in Bildung und schulische Belange hinein, dann müßten Sie auch umgekehrt argumentieren, wieweit nämlich schulische Kompetenz in außerschulische Bereiche hineingeht. Diese Diskussion ist nicht geführt worden. Eine Grenzziehung ist auch von Ihnen nicht aufgezeigt worden. Der Bund hat also die Kompetenz, über Jugendfürsorge- und jugendpflegerische Maßnahmen im engeren Bereich hinauszugehen.
Wenn Sie einmal in das geltende Jugendwohlfahrtsgesetz hineinsehen, müßten Sie eigentlich erstaunt sein. Deswegen möchte ich auch einige Sätze daraus zitieren. In § 1 Abs. 3 des geltenden Jugendwohlfahrtsgesetzes steht:
Insoweit der Anspruch des Kindes auf Erziehung von der Familie nicht erfüllt wird, tritt, unbeschadet der Mitarbeit freiwilliger Tätigkeit, öffentliche Jugendhilfe ein.
Wenn also das, was Frau Kollegin Männle hier warnend hervorgehoben hat, zutrifft, dann hätten Sie schon längst, auch zu Ihrer Regierungszeit, Anträge auf Änderung des Jugendwohlfahrtsgesetzes stellen müssen. Das haben Sie nicht getan.

(Beifall bei der SPD)

Damit bricht Ihre ganze Argumentation zusammen. Frau Männle, es genügt nicht, sich Reden vorbereiten zu lassen,

(Zuruf der Abg. Frau Männle [CDU/CSU] — Kroll-Schlüter [CDU/CSU]: Unverschämt! — Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Das ist doch eine niederträchtige Frechheit! die dann zu halten und gleichzeitig über das geltende Jugendwohlfahrtsgesetz keinerlei Bescheid zu wissen. Dies hätten Sie vorher einmal erarbeiten müssen. Dann hätten Sie auch Sätze wie „Die Erziehungskraft der Familie wird geleugnet" und „Es wird ihr nichts zugetraut" nicht bringen können. Gucken. Sie einmal im geltenden Jugendwohlfahrtsgesetz nach, was dort steht; dann müßten Sie dem voll zustimmen. Dann kommen die Überlegungen, die Sie ja auch angestellt haben: Wieweit wird das, was bisher von Amts wegen gemacht worden ist, qualitativ dadurch verändert, daß der Jugendliche befugt wird, einen Antrag zu stellen? Nur mit dieser Frage hätten Sie sich beschäftigen können, nicht aber damit, daß den Trägern der Jugendhilfe schon seit langem die Befugnis zuerkannt worden ist, auch ergänzende Erziehung zu betreiben. Auch hätten Sie dann bedenken müssen, daß deutlich aufgezeichnet' ist — sowohl im geltenden Jugendwohlfahrtsgesetz als auch im neuen Jugendhilferecht —, daß die Angebote der Jugendhilfe durchgängig „ergänzend", nicht aber „anstelle" gemacht werden sollen. Angebote „anstelle" zu machen, ist den Eingriffstatbeständen der §§ 1666 und 1666 a — elterliches Sorgerecht, jetzt in das BGB eingearbeitet — sowie dem § 1837 — Vormundschaftsverhältnisse — vorbehalten. Sonst sind Angebote „anstelle" nicht vorgesehen. Dies haben wir in den Ausschußberatungen des Rechtsausschusses auch deutlich erklärt. Wir haben mehrfach gesagt: Ein Eingriff in das elterliche Sorgerecht durch die Neufassung des Jugendhilferechts hat an keiner Stelle stattzufinden, weder bewußt und gewollt noch unerkannt. Dies ist auch für spätere Auslegungen von Gewicht. Deshalb sage ich das auch so deutlich. Vorhin ist mein Kollege Emmerlich zitiert worden. Das, was er gesagt hat, sollte diesen Inhalt haben. Wir haben beim elterlichen Sorgerecht und in den Bestimmungen des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Antragsrechte des Jugendlichen ganz bewußt verzichtet, weil der Jugendliche innerhalb der Familie keine Anträge. stellen soll, die gegen die Eltern gerichtet sind. Wenn nun das Antragsrecht im Jugendhilferecht von uns nicht verneint wird, dann hat das ganz andere Gründe. Denn der Antrag — sowohl von Eltern als auch von Jugendlichen — auf Leistungen von Jugendhilfe richtet sich gegen die Träger. Von Ihnen wird dann gesagt: Das kann Auswirkungen dahin haben, daß dann über den Antrag an den Träger die Personen, die das auszuführen haben, einmal nachfragen: Was ist denn der Grund dafür, daß da jemand kommt und einen Antrag stellt? Das gleiche gilt aber auch, wenn sie denen das von Amts wegen zur Kenntnis geben. Aber die Autorität der Eltern wird in keiner Weise tangiert; sie können den Antrag zurücknehmen. Das haben wir deutlich gesagt, das steht auch so im Gesetz. Wie gesagt: Elterliche Autorität wird damit nicht berührt. Wenn Eltern die elterliche Verantwortung allerdings nicht von Anfang an konsequent und richtig wahrgenommen haben, dann ist die Frage: Wieviel Anerkennungsautorität haben sie bei den Kindern? (Kroll-Schlüter [CDU/CSU]: Wer sagt denn hier, was richtig ist?)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0821902500
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Stark?

Dr. Wolfgang Schwenk (SPD):
Rede ID: ID0821902600
Ja, bitte.




Dr. Anton Stark (CDU):
Rede ID: ID0821902700
Herr Kollege Schwenk, schreckt Sie nicht der Gedanke, daß ein durch einen Rechtsanwalt vertretenes 15jähriges Kind sowie der Vater oder die Mutter — auch durch einen Rechtsanwalt vertreten — vor dem Vormundschaftsgericht erscheinen und dort ihre Konflikte austragen?

Dr. Wolfgang Schwenk (SPD):
Rede ID: ID0821902800
Herr Kollege Stark, ich habe soeben gesagt, daß die Eltern den Antrag zurücknehmen können. Damit ist dann gar keine Grundlage mehr vorhanden, damit bleibt es dann beim Amtsprinzip. Damit gibt es dann eben kein Auftreten eines Rechtsanwalts vor dem Vormundschaftsgericht oder Verwaltungsgericht — je nachdem, welches Gericht zuständig ist — und keine Vernehmung der Eltern.
Im übrigen noch einmal ein Wort zur Autorität, die hier von Ihnen immer wieder angesprochen worden ist: Nicht von oben verordnete Autorität, sondern Anerkennungsautorität ist das, was elterliche Erziehung ausmacht.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Sich hinstellen und einfach befehlen, ist nicht der Stil der Erziehung.

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Das hat niemand behauptet!)

— Na, dann ist es ja völlig klar. Anerkennungsautorität wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß Jugendliche die Möglichkeit haben, einen Antrag zu stellen, und Eltern ihn zurücknehmen können.

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Das ist nicht das Problem!)

Wenn die Eltern in der Erziehung die erforderliche und wünschbare Integrationskraft in der Familie entwickelt haben, kann daraus kein die Familie in Frage stellender oder etwas zerbrechender Konflikt entstehen.
Fragen Sie mal ganz woandershin: Von wo Konflikte in die Familie hineingetragen werden können. Sie tun immer so, als ob ein Antragsrecht, das dem Jugendlichen zur Verfügung gestellt wird, die Familie in Frage stellt und schwere Konflikte hervorruft. Vielleicht haben Sie gar keine Erfahrungen, was es bedeutet, ein Kind an der Selbstbedienungswarenkasse vorbeizuführen, wenn links und rechts in erreichbarer Nähe die schönen Dinge liegen. Na ja, machen Sie das mal. Dann werden Sie merken, welche Konflikte Sie da mit dem Kind kriegen können. Und warten Sie mal ab, wenn es tatsächlich dazu kommt, daß wir im Norden Deutschlands ein werbefinanziertes Fernsehen mit zehn Minuten Werbung alle Stunde haben, was Ihnen die Kinder dann erzählen werden und was da für Konflikte entstehen werden.

(Beifall bei der SPD)

Vielleicht haben Sie auch schon mal gehört, welche Konflikte in der Familie entstehen, wenn sich die Kinder auch nur auf ein Kleinkraftrad setzen wollen und es keine Ruhe gibt.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Ablenkungsmanöver!)

— Das sind keine Ablenkungsmanöver, Herr Kollege Stark. Das ist die Wirklichkeit. Erkundigen Sie sich mal bei den Eltern!

(Immer [Altenkirchen] [SPD]: Ja! Sehr gut! — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Ich habe Kinder!)

Hier wurde viel davon gesprochen, die Erweiterung des Angebots an Jugendhilfe sei familienfeindlich und elternfeindlich. Nun, viele Eltern werden froh sein, wenn die Angebotspalette erweitert wird.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben die Erfahrung gemacht, daß gerade jene Eltern und Kinder, die ohnehin sehr gut mit dem Leben umzugehen wissen, die Angebote wahrnehmen: Ski-Freizeiten, Jugendlager und ähnliches.

(Zuruf der Abg. Frau Dr. Wex [CDU/CSU])

— Frau Kollegin, ich habe Erfahrungen aus der Praxis. Ich habe derartiges genügend besucht.

(Frau Dr. Wex [CDU/CSU]: Aber nicht alles!)

Wir wollen, daß die künftigen Leistungen der Jugendhilfe gerade denen noch stärker zur Verfügung stehen, die dieser Hilfe vermehrt bedürfen. Wenn das richtig ist, was bisher im Jugendwohlfahrtsgesetz gestanden hat — ich habe mich mit dem Zitieren aus Zeitgründen etwas beschränkt; Sie brauchen nur nachzulesen; ich könnte noch viele Sätze zitieren, wo immer wieder von der Unterstützung und Ergänzung der elterlichen Erziehung gesprochen wird —, dann würden Sie das, was Sie hier gesagt haben, zurückstellen.
Ich fasse zu diesem Punkt zusammen: Die Kompetenz des Bundes zur Jugendhilfegesetzgebung steht nicht in Frage.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Richtig; die nicht!)

Als das Bundesverfassungsgericht angerufen wurde, waren Sie in der Regierung. Sie haben für das gekämpft, was ich zitiert habe. Das ist vom Bundesverfassungsgericht so aufgenommen worden. Darauf fußen wir.
Ich führe weiter: Daß Jugendhilfe zu erweitern ist, ist auch eine Antwort darauf, daß die Ansprüche an den Staat und die Gesellschaft weiter steigen. Damals haben auch Sie und das Bundesverfassungsgericht festgestellt — das können Sie alles nachlesen; ich wiederhole es —, daß Jugend ständig in Gefahr ist abzugleiten. Also auch zu Ihren Zeiten, die nach Ihrer Auffassung immer first class waren, hat es Gefährdung von Jugendlichen gegeben. Der steigende Wohlstand und die steigende Verfügbarkeit von Mitteln und Mobilität bei den Jugendlichen haben zu neuen Problemen geführt. Denken Sie nur an die vermehrte Gefährdung durch Alkohol und Drogen. Hier müssen Antworten gegeben werden.
Diese Antworten zu geben, bemüht sich das Jugendhilferecht. Mit dem, was das Jugendwohlfahrtsgesetz bisher zur Verfügung stellte, ist es nicht getan. Seinerzeit — auch damit befaßt sich das Urteil
— ist man vom Fürsorgegedanken zum Sozialhilfe-



Dr. Schwenk (Stade)

gedanken mit Anspruch übergegangen. Manche haben gesagt: Was kommt da auf uns zul Nun, es ist weder der Staat noch sonst etwas zusammengebrochen. Wenn wir hier mit dem Jugendhilferecht von der mehr ermessensorientierten Jugendamtshilfe zu einem leistungsorientierten Gesetz übergehen, werden weder die Familie noch die gesamte Jugendarbeit zusammenbrechen. Sie werden gefördert werden. Ich sehe in keiner Weise, daß das Recht der Eltern und ihre Pflicht, die Kindererziehung zuvörderst zu betreiben, in Frage gestellt werden. Dieses Jugendhilferecht — dies möchte ich auch im Blick auf die Gesetzesanwendung sagen — hat eindeutig subsidiären Charakter.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Sie hätten sich besser etwas aufschreiben lassen! Dann wäre es besser gewesen!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0821902900
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kroll-Schlüter.

Hermann Kroll-Schlüter (CDU):
Rede ID: ID0821903000
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich möchte den Kollegen Schwenk zunächst fragen, was er — ein Gesetz soll ja lesbar sein — auf die Frage antworten würde, ob man einem jungen Menschen zumuten kann, den vorliegenden Entwurf eines Jugendhilfegesetzes verstehend zu lesen. Wir reden alle davon, daß es weniger Gesetze geben soll und diese einfacher sein sollen. Der vorliegende Entwurf ist zu kompliziert, perfektionistisch, zu lang und auch in der finanziellen Auswirkung bis heute durch kein klares Wort der Bundesregierung seriös abgesichert.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich finde es schade, daß Frau Minister Huber im Ausschuß nicht auch einmal darum bemüht war, einen Kompromiß zu finden. Ich finde es bedauerlich, daß sich der Bundeskanzler nicht ein einziges Mal mit dem Bemühen, ein Ergebnis zu erzielen, zu Wort gemeldet hat. Ich finde es höchst bedenklich, daß bis heute nicht — auch nicht vom Bundesfinanzminister — gesagt worden ist, wie, wann und von wem dieses Gesetz überhaupt bezahlt werden soll. Das weiß kein Mensch. Darüber wurde kein Wort gesagt. Das nennt man unseriöse Gesetzgebung.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir können mit Recht darauf pochen, daß darüber Auskunft gegeben wird. Wir haben dies aber nie in den Vordergrund gestellt, auch nicht in den Ausschußberatungen.
Herr Hauck, bei Ihnen möchte ich mich für die guten Beratungen bedanken. Wir haben ja auch einige Kompromisse erzielt. Es fehlte aber der Beweis für die Verankerung folgender Grundsätze in diesem Gesetz.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0821903100
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Hermann Kroll-Schlüter (CDU):
Rede ID: ID0821903200
Ja, selbstverständlich. Bitte schön!

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0821903300
Herr Abgeordneter Ewen, bitte!

Carl Ewen (SPD):
Rede ID: ID0821903400
Herr Kollege Kroll-Schlüter, geben Sie zu, daß die Gemeinden, die im wesentlichen das Jugendhilferecht zu bezahlen haben werden, in den Haushalten auch jetzt schon erhebliche jährliche Zuwächse ausweisen, um mit den Aufgaben fertig zu werden, so daß auch das, was jetzt gesetzlich über einen längeren Zeitraum festgeschrieben wird, finanzierbar erscheint?

Hermann Kroll-Schlüter (CDU):
Rede ID: ID0821903500
Legen Sie es mir nicht als Eigenlob aus, wenn ich folgendes sage: Als Bürgermeister einer Stadt, die seit vier Jahren keine Neuverschuldung eingegangen ist, möchte ich, wenn ein solches Gesetz auf mich zukommt, wissen, wer es bezahlt. Denn ich will in meiner Gemeinde weiterhin eine solide Finanzpolitik betreiben.

(Beifall bei der CDU/CSU — Ewen [SPD]: Dies ist eine Prioritätensetzung!)

Ein Jugendhilfegesetz der Union — um es noch einmal klar und unmißverständlich zu sagen — geht von folgenden Grundsätzen aus.
Erstens. Wir wollen kein staatliches Erziehungsgesetz, sondern ein Jugendhilfegesetz.
Zweitens. Wir wollen keine Bevormundung der Familie, weil wir der Familie viel zutrauen und ihr subsidiär, ergänzend helfen möchten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Drittens. Wir wollen keine ständige Betreuung der jungen Generation. Wir wollen keinen Staat, der der Jugend als Sozialtherapeut gegenübertritt. Wir wollen vielmehr eine Jugendpolitik der Herausforderung, weil auf diese Art und Weise die Jugend am, besten gefördert würde.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Deswegen wollen wir Subsidiarität. Je vorbeugender ein Gesetz ist, je früher es eingreift, je hilfreicher, ergänzender es sein soll, je größer das Hilfeangebot ist, um so subsidiärer muß es sein. Dies ist unsere grundsätzliche Position bei diesem Gesetz. Wir bedauern, daß dazu von SPD und FDP so wenig gesagt worden ist bzw. daß wir es nicht vermochten, diese Grundsätze in das Gesetz hineinzuschreiben.
Wir wollten und wollen ein Gesetz. Wir haben uns seit zehn Jahren darüber ausgelassen. Bevor SPD und FDP überhaupt Stellung bezogen, lag unsere Position klar formuliert vor. Deswegen haben wir auch einen eigenen Entwurf eingebracht. Wir sind zu Kompromissen bereit. Wir sind jedoch nicht bereit, bestimmte Grundsätze des Elternrechts, des Familienrechts, der Stärkung der Familie, der Subsidiarität, der klaren Finanzierbarkeit, der Praktikabilität und der Einfachheit aufzugeben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nun möchte ich — ich bedaure, daß ich wahrscheinlich der einzige bin, der heute morgen diesen Komplex anspricht, aber wir haben eine verbundene Debatte — zum Fünften Jugendbericht der Bundesregierung sprechen.

(Zurufe von der SPD)




Kroll-Schlüter
Dieser Fünfte Jugendbericht, den die Bundesregierung wie so viele andere verspätet vorgelegt hat, erfüllt unsere Erwartungen nicht, er erfüllt auch nicht die Erwartungen der Bundesregierung. Auch Frau Minister Huber ist enttäuscht — mit gutem Grund. Ich beschränke mich darauf, Passagen aus diesem enttäuschenden Bericht zu nennen. Man glaubt überhaupt nicht, daß es möglich ist, daß eine wissenschaftliche Kommission, die von der Bundesregierung berufen ist, einen solchen Bericht formuliert hat. Ich finde es schier unerträglich, daß der auch noch weitergeleitet wird und Sie dann sagen, diese Kommission sei der Anwalt der Jugend. Denken Sie daran, wenn ich gleich hier vortrage, wie die sich die Jugendpolitik sowie die Jugendhilfe vorstellt und die junge Generation sieht.
Noch einmal: Sie hätten den Bericht zurückweisen müssen. Er gibt ein unvollständiges und verzerrtes Bild über die Bestrebungen der Leistungen der Jugendhilfe. Er schätzt die junge Generation falsch ein. Er sagt, die junge Generation sei krank. Er weist darauf hin, daß — statistisch — jeder Gymnasiast einmal sitzengeblieben sei, und enthält ähnliche weitere Horrorgemälde. Der gesamte Bericht erschöpft sich in quälender und diffuser Beschreibung von Randgruppen der Jugendlichen: Süchtigen, Obdachlosen, Behinderten, Schulversagern, Ausländerkindern. Er spricht von der vom Leistungsdruck unseres gesellschaftlichen Lebens betroffenen und geschädigten jungen Generation.
Diese einseitige Bewertung der Kommission hat dann auch zu dem fehlerhaften Gesamturteil geführt, daß auf Grund angeblich tiefgreifender — jetzt kommt es — ökonomischer Krisenerscheinungen die Jugend in der Bundesrepublik zu einem „Krisenphänomen" geworden sei — die Jugend als Patient, die Jugend als Krisenphänomen.
Der Bericht stellt die Jugend pauschal und undifferenziert als „Sozialfall" dar. Widerstreitende Eltern- und Kinderinteressen werden als Ursachen für eine verunsicherte, benachteiligte, vom Leistungsdruck geschädigte Jugend aufgeführt. Widerstreitende Kinder- und Elterninteressen werden hier — ich wiederhole es — als Ursachen für eine geschädigte Jugend aufgeführt. Dann wundert man sich nicht, wenn in der Begründung Ihres Entwurfs eines Jugendhilfegesetzes steht, daß schon der Anpassungskonflikt genügen solle, um entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Ich darf persönlich bekennen: Bei uns zu Hause beginnt jeder Tag sozusagen mit einem Anpassungskonflikt mit unseren Kindern.
Es kommt doch auch auf die Wortwahl an. So kann man doch nicht mit der jungen Generation umgehen. Wenn auch widerstreitende Interessen sichtbar werden, so sollte doch zunächst davon ausgegangen werden, daß Konflikte da gelöst werden, wo sie entstanden sind. Wer sagt denn, daß der Professionelle, vor dem ich große Hochachtung habe, es immer besser kann, als Vater und Mutter es können? Wo steht das eigentlich geschrieben?

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Wo steht das im Gesetzentwurf?)

— Dies alles sind Feststellungen, wie sie vormals von der Bundesregierung zur Rechtfertigung auch anderer gesetzlicher Regelungen genannt wurden.
Die Kommission, die den Fünften Jugendbericht formuliert hat, sagt, daß das Schwergewicht der Hilfe nicht mehr in der Zuwendung zu dem einen oder anderen jungen Menschen und seinen Bedürfnissen, sondern in einer offenen Politisierung liegen solle.

(Zuruf von der SPD: Wo steht das?)

— Das steht im Fünften Jugendbericht. — So werden Jugendorganisationen als „Lernfeld für den politischen Ernstfall" gekennzeichnet.
Frau Kollegin, ich will noch einmal der Klarheit und auch der Seriosität wegen sagen: Der Bericht ist der Bericht der Bundesregierung, von einer Kommission erstellt. Die Bundesregierung hat dazu in einem Vorwort nur teilweise — das ist es, was ich kritisiere — Stellung genommen. Die Bundesregierung hat diese Kommission sozusagen als „Anwalt der jungen Generation' benannt und viele Dinge auch noch unterstrichen.
Meine Schlußfolgerung ist — ich darf sie noch einmal unterstreichen —: Einen solchen Bericht mit derartigen Mißverständnissen und düsteren und falschen Schilderungen der jungen Generation muß man zurückweisen. Das wäre nötig gewesen.
Weiterhin wird von der Notwendigkeit gesprochen, „betriebliche Herrschaftsstrukturen durch solidarische Gegenmacht aufbrechen” zu müssen. Sie müssen sich einmal vorstellen: Dies alles spielt sich vor dem Hintergrund eines Jugendhilfegesetzes ab, das wir wollen. Das alles trägt den Geist eines solchen Jugendhilfegesetzes. Ich kann doch nicht — ich bitte um Nachsicht — so tun, als gäbe es auf der einen Seite nur die Jugendhilfe und klinisch rein davon getrennt auf der anderen Seite die Wissenschaftsberatung und Leute, die so etwas gutheißen. Das greift doch ineinander über. Dies ist auch der Geist, der später in der Praxis die Jugendhilfe prägt.

(Franke [CDU/CSU]: Der gewollt ist!)

— Und gewollt ist. Vielen Dank, Herr Kollege Franke, für den ergänzenden Hinweis.
Der Fünfte Jugendbericht ist damit im Grundtenor ein Abklatsch des Vierten Jugendberichts. Das war ja auch kein wissenschaftliches, sondern ein ideologisches Papier, geradezu klassenkämpferisch. Selbst von allen anerkannten Professoren wie Professor Jaide wird gesagt: Um Gottes willen! — Lesen Sie einmal nach, was er im Minderheitenvotum zum Vierten Jugendbericht geschrieben hat.
Ihre Wissenschaftsberatung, Frau Minister Huber, ist — ich bitte um Nachsicht — miserabel. Denken Sie an die Terrorstudie des Bundesjugendkuratoriums. Danach war unsere Gesellschaft am Terrorismus schuld. Das war die einfache Konsequenz. Denken Sie an den Vierten Jugendbericht, an den Zweiten Familienbericht; jetzt kommt dieser Fünfte Jugendbericht.
Ich will hier einschieben: Wir haben uns in der Beratung der Entwürfe zum Jugendhilfegesetz um



Kroll-Schlüter
einen konstruktiven Beitrag bemüht. Wir waren und sind zu Kompromissen bereit. Wenn ich aber das politische Umfeld betrachte, wenn ich diesen Fünften Jugendbericht in einen Zusammenhang mit dem Jugendhilfegesetz bringe, dann muß ich sagen: Wer ernsthaft ein Jugendhilfegesetz wollte, mußte diesen Fünften Jugendbericht zurückweisen.
Es ist übrigens interessant, meine sehr verehrten Damen und Herren: Die Kommission, die den Fünften Jugendbericht formuliert hat, bezieht sich in ihrer Schilderung der jungen Generation auf die Regierungserklärung des Bundeskanzlers Helmut Schmidt von 1976.
Der Fünfte Jugendbericht zeichnet ein falsches Bild der jungen Generation, die eben nicht nur selbstquälerisch weder ein noch aus weiß. Die entscheidende Behauptung in diesem Bericht lautet: Noch nie war es um die Jugend so schlecht bestellt wie gerade jetzt. Die Integration der Jugend in der Nachkriegszeit wird eher positiv zur Kenntnis genommen. Das Leitbild der Jugend ist an der Protestbewegung der 60er Jahre orientiert. Die augenblickliche Situation der Jugend wird als dramatische Verschärfung der Jugendprobleme bezeichnet. In immer neuen Wendungen wird das neue Selbstverständnis der Jugend in dieser Epoche der 68er Revolution gefeiert, diese kritische, aber protestierende Jugend gegen die „unmenschliche Außenpolitik" der Industrieländer, gegen die „soziale Deklassierung" und geringere Lebenschancen in unserem Land, gegen das Fortbestehen „irrationaler", „unbegründeter" Herrschaft und Autorität.
Der Fünfte Jugendbericht trauert der „antiimperialistischen", „antiautoritären" und „sozialistischen" Jugend nach. Wie gesagt: die Jugend sei zu einem Krisenphänomen geworden, sie sei eher ein Sozialfall. Und in diesem Dokument — die Beschreibung der Jugend als Sozialfall — wird auch und vor allem die Regierungserklärung 1976 herangezogen.
Wo ist denn die Jugend zum Sozialfall geworden? So frage ich mit Blick auf den Bericht. Genannt werden statistisch steigende Zahlen der Vernachlässigung und Mißhandlung, die steigende Zahl von Kindern, die weglaufen, Alkohol, Drogen.
Und dann: „Die Jugend ist nicht kriminell, die Gesellschaft kriminalisiert sie." So dieser Bericht. Schuld an der Diebstahlkriminalität sei die Gesellschaft, weil sie den Kindern einen Wunsch nach Besitzen nahelege; sie wolle Güter und Geltung eireichen, verschaffe den Kindern dann aber nicht die Mittel zur Befriedigung der geweckten Wünsche.
In der Situation der wirtschaftlichen Krisen und der steigenden Bedürfnisse werde es für die Familie immer schwieriger, günstige Entwicklungsbedingungen für ihre Kinder aufrechtzuerhalten. Die Heranwachsenden würden zu Opfern der psychischen und materiellen Bedürfnisse der Erwachsenen. Die Jugendhilfe habe keinen Zugang zu dieser Problematik. Die Jugendhilfe sei von den Bedürfnissen des administrativen Apparats bestimmt und nicht von den Bedürfnissen junger Menschen. Das sagt die Kommission schon heute zur Jugendhilfe.

(Kuhlwein [SPD]: Zur bisherigen!)

— Ist das auch Ihre Meinung? — Dann wollen wir ausdrücklich festhalten, daß auch Sie der Meinung sind, daß die Jugendhilfe heute von den Bedürfnissen des administrativen Apparats und nicht von den Bedürfnissen der jungen Menschen bestimmt wird.

(Kuhlwein [SPD]: Es ist doch unbestritten, daß es Probleme gibt!)

Wenn Sie das schon von der heutigen Jugendhilfe sagen und jetzt ein so perfektionistisches Gesetz verabschieden und noch 13000 neue Stelle für Beamte und Angestellte schaffen wollen, was soll denn dann erst werden?

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf der Abg. Frau Dr. Lepsius [SPD])

Ich persönlich bin doch gar nicht gegen die Anstellung von so vielen Sozialarbeitern. Aber wenn Sie unterstreichen, daß die Jugendhilfe jetzt schon administrativ übergewichtig sei, können Sie doch nicht für eine Ausweitung plädieren.

(Kuhlwein [SPD]: Deswegen wollen wir die Jugendhilfe ja reformieren! — Immer [Altenkirchen] [SPD]: Deswegen wollen wir den freien Trägern helfen!)

— Aber Herr Kollege Immer, wenn wir ausweiten, dann wollen wir subsidiär ausweiten. Wenn das Ihre Meinung ist, wenn wir auf diese Art und Weise die freien Träger stärken: d'accord. Das können Sie aber nicht, weil Sie in § 1 des Entwurfs des Jugendhilfegesetzes hineingeschrieben haben, Jugendhilfe solle dazu beitragen, junge Menschen besser zu befähigen, ihre persönlichen und gesellschaftlichen Lebensinteressen zu erkennen. Das bedeutet, immer wenn Sie erkennen, daß meine Kinder nicht in der Lage sind, ihre persönlichen und gesellschaftlichen Lebensinteressen zu erkennen — wer stellt das denn eigentlich fest? —, müssen Sie wieder ein Angebot machen, müssen Sie die Administration wieder stärken.

(Widerspruch bei der SPD)

— Herr Immer, das steht wortwörtlich im Gesetzentwurf.

(Frau Eilers [SPD]: Lassen Sie endlich einmal den pädagogischen Zeigefinger weg!)

Im Gesetzentwurf steht, daß der junge Mensch besser befähigt werden solle, seine persönlichen und gesellschaftlichen Lebensinteressen zu erkennen. Ein solches Gesetz ist nach meiner Meinung anmaßend und arrogant.

(Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD]: So wie Sie! Ausgerechnet von Ihnen kommt das Wort anmaßend! — Franke [CDU/CSU]: Wahrscheinlich stellen das die Damen dort fest, die da so rufen! — Frau Dr. Lepsius [SPD]: Mit Ihren Ausführungen gehen Sie mal zu Ihrem Jugendamt, in Ihr eigenes Rathaus!)

In einem weiteren Kapitel des Fünften Jugendberichtes werden die Schullaufbahnen untersucht. Jetzt zitiere ich wieder: Die Schule habe versagt. Sie diskriminiere die Kinder und Jugendlichen auf



Kroll-Schlüter
Grund fragwürdiger Kriterien. Weiter wird gesagt, daß die Schule als Institution Schulversagen erzeuge. Sie diskriminiere vor allem die an Bildung weniger interessierten Schichten. Wenn etwas arrogant ist, Herr Kollege Wehner, dann ist es eine solche Aussage.

(Frau Dr. Lepsius [SPD]: Nein, Sie sind arrogant!)

Deshalb bleibt die Feststellung: Es ist schade, daß ein solcher Bericht von der Bundesregierung nicht zurückgewiesen worden ist. Das ist nicht die junge Generation in unserem Lande. Vor solch einem Hintergrund wollen wir ein solches Jugendhilfegesetz auch nicht, sondern wir wollen ein Jugendhilfegesetz, das sowohl der jungen Generation als auch der Familie etwas mehr zutraut. Wir sind für ein bescheidenes Gesetz und nicht für ein so großes, wuchtiges und anmaßendes. Das ist unsere Position.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0821903600
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Hermann Kroll-Schlüter (CDU):
Rede ID: ID0821903700
Nein, ich bitte um Nachsicht. Ich komme sonst nicht mit der Zeit aus.
Die Schule habe die Macht, zu definieren, was Versagen und Erfolg seien. Widerstand werde als Zeichen von „ungenügend" gewertet und verschlechtere die Situation der Schule. Die Schule sei pädagogisch ausgetrocknet und die Lehrer-SchülerBeziehung abstrakter und gleichförmiger. Die Aufgabe der Jugendhilfe sei es in diesem Bereich, die Schule zu skandalisieren, d. h. die Schule als einen Skandal darzustellen. Man könnte das endlos fortsetzen.
In einem anderen Kapitel ist von den beruflichen Perspektiven der Jugend die Rede; aber darüber braucht nicht weiter referiert zu werden. Die Zahlen und Angaben, die dort gemacht werden, sind längst überholt.
In einem weiteren Kapitel widmet sich die Kommission dem Problem verhaltensauffälliger und behinderter Kinder und Jugendlicher. Das auffällige Verhalten der Kinder sei die situationsangemessene Reform des Protests und des Auf-sich-aufmerksamMachens. Es wird scharf kritisiert, daß die Eltern bei Problemen ihrer Kinder zu privaten Trägern der Hilfe gehen. Man muß das auch im Zusammenhang mit dem noch einmal hören, was soeben über die Beratung gesagt worden ist. Ursache an dieser, die ganze Jugend betreffenden Fehlentwicklung sei es, daß große Teile der heranwachsenden Generation von der Möglichkeit der Beteiligung an unserem öffentlichen Leben ausgeschlossen seien. Demokratische Ansprüche würden zurückgewiesen.
Frau Minister Huber, ich hätte den Bericht auch als ein Zeugnis gegen Ihre Politik werten können. Ich hätte sagen können: Wenn das, was darin steht, alles stimmt, dann ist dies das Dokument des totalen Versagens dieser Bundesregierung; denn es wird geradezu exakt gesagt, daß sich in den vergangenen
zehn Jahren alles zu diesen Mißständen hin entwikkelt hat.

(Franke [CDU/CSU]: Dann treffen sie sich mit Walter Jens auf dem SPD-Parteitag!)

Ich habe dies nicht mit einem einzigen Satz gesagt. Dies wäre sozusagen die jugendpolitische Sicht des Walter Jens in Form eines Fünften Jugendberichts im Deutschen Bundestag.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dies habe ich mit keinem Wort gesagt, sondern ich habe immer gesagt: Ihre Politikberatung ist falsch, und deswegen waren auch die Grundzüge Ihrer Jugendpolitik falsch.
Der Jugendhilfe wird unterstellt, die Jugendlichen zu korrumpieren, sie zur bloßen und bedingungslosen Anpassung an gesellschaftliche Zwänge und durch ihre Maßnahmen in die Gefahr sozialer Isolierung zu bringen.
Wie man es auch dreht und wendet, so kann man nur folgendes zusammenfassend feststellen.
Erstens. Die junge Generation hat einen solchen Bericht nicht verdient.
Zweitens. Eine solche Kommission mit solch einem Bericht ist nicht Anwalt der jungen Generation.
Drittens. Diese junge Generation hat ein subsidiäres, sie herausforderndes Jugendhilfegesetz verdient.
Viertens. Die Familien verdienen unser Vertrauen, unsere Hilfe, unsere Unterstützung.
Fünftens. Familie und Jugend in diesem Lande haben eine bessere Politikberatung einer Bundesregierung verdient. Ich glaube, abschließend auch sagen zu sollen: Sie haben eine bessere Regierung verdient.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0821903800
Das Wort hat Frau Bundesminister Huber.

Antje Huber (SPD):
Rede ID: ID0821903900
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Jugendhilfegesetz gehört zu den großen Gesetzgebungsvorhaben dieser Legislaturperiode. Deshalb möchte ich zuerst für das Maß an Arbeit danken, für das Engagement, für das Maß an Kooperationsbereitschaft, das nötig war, damit wir den Gesetzentwurf heute hier behandeln konnten. Die Diskussion in den Ausschüssen ist sachlich geführt worden; auch dafür bedanke ich mich. Ich wünsche mir, daß dies beim weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens anhalten möge.
Das Jugendhilfegesetz ist ein besonders wichtiges jugendpolitisches, aber ebenso familienpolitisches Vorhaben. Jugendhilfe umfaßt viele und zum Teil recht unterschiedliche Bereiche, die in der Öffentlichkeit nicht immer bekannt sind: Eltern- und Familienbildung z. B., Vorbereitung auf das erste Kind, die Kindergartenerziehung, Erziehung in Krippen und Horten, sozialpflegerische Hilfen, wenn Kindern der erziehende Elternteil ausfällt, Beratung,



Bundesminister Frau Huber
Familienerholung, auch Spielplätze, politisch bildende, kulturelle internationale Jugendarbeit, Geselligkeit, Spiel, Sport, Jugenderholung, auch arbeitsweltbezogene Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Sie umfaßt auch Jugendberufshilfen in Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung und ebenso Schulsozialarbeit, Vormundschafts- und Jugendgerichtshilfe, Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft, offene und teilstationäre pädagogische und therapeutische Hilfen bei Entwicklungsstörungen, Erziehung in Pflegefamilien, Heimen, in Kinderhorten, Kinderdörfern, in sozialpädagogischen Wohngruppen. Sie umfaßt auch Adoptionsvermittlung und Familienpflegevermittlung und Maßnahmen bei Gefahr für das Wohl des Kindes. Der Spannbogen reicht also von der allgemeinen Jugendhilfe, von Jugendwanderungen, Zeltlagern, Ferienprogrammen, Stadtteilfesten bis zu Hilfen für straffällig gewordene junge Menschen, jugendliche Prostituierte usw.
Als Teil der Jugendpolitik ist die Jugendhilfe eine gesellschaftspolitische Aufgabe überall dort, wo die Situation junger Menschen und ihre Entwicklunschancen berührt werden. Es gehört nämlich zu den fundamentalen Aufgaben eines demokratischen Staates, dafür Sorge zu tragen, daß die in ihm aufwachsenden jungen Menschen so erzogen, gebildet, gefördert und auch gefordert werden, daß sie den künftigen Anforderungen in Arbeit und Beruf gerecht werden können, um die materiellen Grundlagen unseres gemeinsamen Lebens zu sichern, daß sie zweitens aber auch soziale und politische Verantwortung wahrnehmen können und wollen, um das Leben in unserer Gesellschaft mitzugestalten und auch Solidarität zu üben. Drittens sollen sie sich gebend und auch nehmend am kulturellen Leben unserer Gesellschaft beteiligen, durch das jede Gesellschaft erst ihr Selbstbewußtsein und eine Einschätzung ihrer künftigen Möglichkeiten gewinnt. Jugendpolitik hat ihre Schwerpunkte natürlich in der Bildungspolitik, in der Arbeitsmarktpolitik und in der Sozialpolitik.
Wir stehen am Ende einer Problemphase, in der drei Entwicklungen zusammenkamen, die jede für sich ausgereicht hätte, uns jugendpolitisch Sorgen zu bereiten. Zum Einbruch der wirtschaftlichen Konjunktur kamen die geburtenstarken Jahrgänge und die Einführung neuer Rationalisierungstechniken, so daß der Mangel an Arbeits- und Ausbildungsplätzen für uns eine Reihe von Jahren das jugendpolitische Hauptproblem darstellte. Der vor kurzem von der Bundesregierung vorgelegte Berufsbildungsbericht dokumentiert die gezielten Anstrengungen und zunehmenden Erfolge bei der Bewältigung dieses Problems. Es steht außer Zweifel, daß auch die Jugendhilfe in dieser sich nun langsam abbauenden Problemphase besonders gefordert wurde, jungen Menschen zu helfen, mit ihren Problemen fertig zu werden, oder, wo schnelle Abhilfe nicht möglich war, doch dazu beizutragen, die Probleme besser ertragen zu können.
Es kann, meine ich, niemanden verwundern, daß die unabhängige Kommission, die mit der Erarbeitung des Fünften Jugendberichts beauftragt war —
der ja heute hier auch zur Debatte steht —, besonders auf die Probleme hinweist, mit denen junge Menschen und vor allem Gruppen benachteiligter junger Leute in den letzten Jahren befaßt waren: im Bildungswesen, in der Arbeitswelt. Das wirkte sich natürlich auch auf die Jugendhilfe aus. Aber, Herr Kroll-Schlüter, der Fünfte Jugendbericht ist erstens kein Bericht der Bundesregierung, und zweitens haben nicht wir diese unabhängige Kommission als Anwalt der Jugend bezeichnet, sondern sie selber hat sich so bezeichnet. Der Auftrag zu diesem Bericht ist ergangen, lange bevor ich im Amt war.
Wenn Sie heute beklagen, daß ich diesen Bericht vorgelegt und nicht zurückgewiesen habe, so bedanke ich mich, daß Sie mir zur Seite treten wollen, wenn es darum geht, unangebrachte Kritik zurückzuweisen. Jedoch, Herr Kroll-Schlüter, Sie haben Zitate aus dem letzten und vorletzten Familienbericht und aus den letzten beiden Jugendberichten benutzt, um die Bundesregierung zu kritisieren. Wenn ich keinen Bericht vorlegte — was ich muß, weil der Deutsche Bundestag das so verlangt hat —, würden Sie sagen, ich hätte den Bericht nicht vorgelegt, weil ich Ihre Kritik scheute. Gerade diesen Eindruck möchte ich vermeiden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0821904000
Frau Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Kroll-Schlüter?

Hermann Kroll-Schlüter (CDU):
Rede ID: ID0821904100
Frau Minister, wenn Sie den Bericht so sehen, wäre es dann nicht angebracht gewesen, zu all diesen Punkten Stellung zu nehmen, und stehen Sie nach wie vor zu dem Satz — ich zitiere — „Die Bundesregierung respektiert es, daß die Kommission sich vorbehaltlos zum Anwalt der Jugend gemacht hat"?

Antje Huber (SPD):
Rede ID: ID0821904200
Die Bundesregierung respektiert, daß die Kommission und jedes ihrer Mitglieder das so empfindet. Sie haben hier zitiert, daß es ein Minderheitenvotum gibt. Eines jedoch haben Sie überhaupt nicht zitiert, nämlich unsere Stellungnahme zum Jugendbericht und auch die Punkte, von denen wir uns deutlich distanziert haben. Es wäre fair gewesen, wenn Sie dies getan hätten.

(Beifall bei der SPD und der FDP — KrollSchlüter [CDU/CSU]: Sagen Sie ein Beispiel!)

Der Bundestag erteilt den Auftrag, und ich gebe Ihnen gern zu, Herr Kollege Kroll-Schlüter, daß in den letzten Jahren vielleicht zu viele Berichte vorgelegt wurden. In dieser Tatsache liegt auch ein bißchen mitbegründet, daß wir nicht in der Lage sind, sehr detailliert zu jedem einzelnen Punkt eines solchen Berichts hier eine Vorlage zu machen. Aber ich bin gern bereit, das mit Ihnen zu erörtern.

(Beifall bei der SPD)

Die Kommission — das gebe ich Ihnen zu — schießt natürlich über das Ziel hinaus, wenn sie im historischen Vergleich in der gegenwärtigen Situation dramatisch schlechtere Chancen für die Integration unserer Jugendlichen in die Gesellschaft



Bundesminister Frau Huber
sieht. Dies sehen wir ganz anders. So gesehen wird die Dimension der Probleme der früheren Jugend sicherlich sehr verkleinert und unterschätzt. Ich erinnere hier daran, daß der Bundesjugendplan ja einmal zu dem Zweck geschaffen wurde, die Jugendlichen nach dem Zweiten Weltkrieg von der Straße zu bringen. Auch dies zeigt, daß wir uns hier nicht in allen Punkten mit dem Bericht identifizieren. Ich habe diese Stelle hier heute extra deswegen angesprochen.
Die Bundesregierung begrüßt allerdings die Fragen der Kommission zu den Organisationsformen und zur Arbeitsweise der Jugendhilfe, wenn sie auch nicht die manchmal allzu pauschale Kritik an den freien Trägern teilt; das betone ich.
Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme zum Fünften Jugendbericht erklärt, daß der vorliegende Gesetzentwurf für ein neues Jugendhilferecht sich gerade auf die Bereiche konzentriert, die auch der Kommission als besonders einschneidend für die Entwicklung unserer Jugendhilfe erschienen, nämlich Jugendarbeit, Hilfen für die Familie, besonders was die sozialen Dienste, die fachliche Beratung und das Pflegekinderwesen anlangt.
Die Probleme, mit denen sich die Jugendhilfe zu beschäftigen hat, meine Damen und Herren, sind groß. Der Bundesgesetzgeber kann sicher nicht alle diese Probleme lösen, aber auch der Beitrag, den er leisten kann, umfaßt ein Bündel schwerwiegender Fragen. Daß darauf auf allen Seiten dieses Hauses in allen Punkten die gleichen Antworten gefunden würden, konnte niemand erwarten. Wir — und mit uns viele Engagierte — hofften, daß sich die Beratung im Parlament aufeinander zu und nicht voneinander weg bewegen würde.

(Wehner [SPD]: Ein schwerer Irrtum!)

Diese Hoffnung hat sich nur in einigen Punkten erfüllt, die heute dankenswerterweise von Frau Karwatzki angeführt worden sind, jedoch mit der Konsequenz, daß man nun alles ablehnt. Wir dachten, in wichtigen Fragen seien schon Lösungen gefunden worden, die kompromißfähig sind. Dabei ist man sich in der Beratung wohl näher gewesen als bei der Abstimmung über die Anträge der Opposition.
Die Koalitionsfraktionen haben mit der Übernahme des Vorschlages des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge zu dem Verhältnis der freien und öffentlichen Träger und mit der Übernahme zahlreicher Straffungs- und Vereinfachungsvorschläge sicherlich bedeutende Zugeständnisse gemacht. Mir ist sehr wohl klar, meine Damen und Herren, daß es in der Opposition sehr unterschiedliche Auffassungen gerade zur Jugendhilfe gibt, die die Bildung einer einheitlichen Meinung erschweren. Sie wissen ebenso, daß es in den Koalitionsfraktionen — allerdings mit einer ganz anderen Bandbreite des Meinungsspektrums — ebenso ist. Diese große Bandbreite der Kompromißzone muß realistisch gesehen werden. Mir wäre gleichwohl nicht bange um einen Kompromiß, wenn er wirklich an den Bedürfnissen der Praxis orientiert wäre.
Die Opposition sollte es nicht zulassen, daß eine praxisorientierte Weiterentwicklung schließlich al-
lein von den Koalitionsfraktionen getragen wird. In den bisherigen Beratungen war das nicht der Fall. Wäre es in Zukunft so, meine Damen und Herren, so hätten dies vor allem die Fachleute und Praktiker der Jugendhilfe, die sich der Opposition verpflichtet fühlen und von denen viele hervorragende Arbeit geleistet und uns gute Anregungen gegeben haben, nicht verdient.
Koalition und Opposition haben in verschiedenen familien- und jugendpolitischen Debatten trotz vieler Meinungsverschiedenheiten in Einzelfragen immer gemeinsam die Auffassung vertreten, daß weder die Familie von heute noch die Jugend von heute schlechter sind, als sie es zu anderen Zeiten waren. Es gibt mannigfachen Funktionswandel in der Familie, aber doch keinen stichhaltigen Grund, von Funktionsverlust zu sprechen. Es gibt vielerlei problematische Entwicklungen heute für junge Familien, für junge Menschen, aber nach wie vor doch auch viele erfreuliche Entwicklungen. Es gibt überhaupt keinen Grund, Herr Kroll-Schlüter — da stimme ich Ihnen zu —, die Jugend heute als „Riesenphänomen" oder als „Sozialfall" zu bezeichnen. Deshalb müssen wir uns zuerst von den KassandraRufen distanzieren, wonach es nur noch Krisen um die Familie gibt und über die Jugend nichts Erfreuliches mehr zu sagen ist.
Auch eine reformierte Jugendhilfe will weder die Jugend noch die Familie als Patienten sehen. Jugendhilfe macht allgemeine Angebote an junge Menschen, auch an die Familie, doch nicht weil die Familie krank oder unfähig wäre, sondern weil sich manche vernünftige Aktivitäten in der Familie allein nicht oder doch nicht so gut wie im größeren Rahmen mit der Hilfestellung von freien und öffentlichen Trägern entwickeln lassen. Was hier geschieht, ist Förderung der Jugend und der Familie im Interesse der jungen Menschen und der Familien. Das ist alles andere als gegen die Familie gerichtet. Das vielfältige Angebot der freien Träger, der vielen Träger der Jugendhilfe mit ganz unterschiedlichen Wertorientierungen ist nicht zuletzt auch Verwirklichung des Elternwillens, der ja mehr umfaßt, als die Familie allein realisieren kann.
Es ist müßig, darüber zu reden, ob Jugendhilfe Hilfe für besondere Problemfälle für ein, zwei oder vier Prozent der Bevölkerung anbietet. Herr Kroll-Schlüter, es kann ja nicht ständige Betreuung sein, wenn ich von ein, zwei, drei Prozent der Kinder rede. „Ständige Betreuung" haben Sie gesagt. Wieviel Prozent es letztlich sind, wird wohl von der Frage abhängen, wie man „Problem" definiert. Es handelt sich jedenfalls hier um eine Hilfe für eine Minderheit von Familien und jungen Menschen. Solche Probleme können allerdings auch Eltern treffen, die sich gegenüber ihren Kindern liebevoll und aufopfernd verhalten. Dafür lassen sich viele Beispiele finden. Die Probleme dürfen deshalb nicht — ich habe das bereits in der ersten Lesung gesagt — unter dem Stichwort „elterliches Versagen" abgehandelt werden. Sie müssen im Gegenteil von Diskriminierungen frei gehalten werden.
Auf keinen Fall darf die Hilfeleistung etwa an die Voraussetzung geknüpft werden, daß Eltern ihrer



Bundesminister Frau Huber
Erziehungspflicht nicht nachkommen, so wie es in der Diskussion im Bundesrat gesagt worden ist. Der Staat hat die persönliche Freiheit zu respektieren und nicht die Familie zu reglementieren mit einer Meßlatte von gut und böse oder von richtig und falsch.
Das Gesetz, meine Damen und Herren von der Opposition, ist aus diesem Grunde gerade familienfreundlich. Es betrachtet die Familie nicht als überwachungsbedürftig, Frau Karwatzki. Es artet nicht zu außerhäuslicher Erziehung aus, sondern im Gegenteil, es will Familien beieinander halten. Auch das habe ich hier schon gesagt.
Wenn jetzt jemand hier auftritt, Herr Stark, und sagt: Da kommt dann der Rechtsanwalt vom Vater gegen den Rechtsanwalt vom Sohn — solche schiefen Bilder bringen Aggressionen, stellen die Wirklichkeit völlig falsch dar und sind überhaupt nicht hilfreich für die Jugend.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Wir möchten gerne von dem Verständnis ausgehen, das jede vernünftige Beratungsstelle hat, nämlich dem, daß es gar nicht Sache des Staates oder der professionellen Jugendhilfe ist, sondern Sache der Betroffenen selbst, zunächst einmal zu formulieren, was denn nun ihr Problem ist und ob es einer außerfamiliären Hilfe bedarf. Wenn Menschen einen Problemdruck so stark empfinden, daß sie zu einer Beratungsstelle gehen, um über ihre Schwierigkeiten zu sprechen, dann ist es die Sache der Jugendhilfe,
Lösungen anzubieten, sich um Lösungen zu bemühen, die gerade von den Betroffenen auch als Lösung akzeptiert und so empfunden werden.
Es geht nicht darum, irgendeiner Familie oder einem Jugendlichen ein Angebot aufzudrängen, sondern darum, bei Bedarf — und das aus der Sicht des Betroffenen — wirksam zu helfen, allerdings ohne Wartelisten von sechs oder neun Monaten. Dazu muß das nötige Jugendhilfeangebot nun geschaffen werden, so wie es der vorliegende Gesetzentwurf vorsieht.
Nun komme ich damit schon zum ersten Punkt der Meinungsverschiedenheiten zwischen der Koalition und der Opposition. Es ist die Frage, wie Jugendhilfe mit den betroffenen Familien und jungen Menschen umgeht, d. h., ob alle Jugendhilfeangebote zuallererst an den Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtet sind. Dies schreibt der Koalitionsentwurf vor. Das ist so, wie es in der Praxis realistisch erscheint, nämlich in der Jugendhilfeplanung bei der Entscheidung darüber, welcher Träger nun die Angebote machen soll, und bei der leistungsgerechten Ausformung des Jugendhilferechts einschließlich der Einräumung von Rechtsansprüchen. Er schreibt dies auch vor, wenn er den Betroffenen das Recht gibt, zwischen Angeboten verschiedener Träger der Jugendhilfe zu wählen und ihre Wünsche auch hinsichtlich der Auswahl und der Gestaltung der Jugendhilfeleistung geltend zu machen, wenn er Eltern und jungen Menschen Mitwirkungsrechte in Jugendvertretungen und Elternvertretungen von Einrichtungen gibt und wenn er Beratungs-, Unterstützungs- und Förderungsverpflichtungen von Eltern und jungen Menschen normiert und — was er tut — Verfahrensvereinfachungen schafft.
Der Entwurf schreibt schließlich vor, daß Jugendhilfe die von den Eltern bestimmte Grundrichtung der Erziehung auch dann zu beachten hat, wenn den Eltern die Personensorge entzogen worden ist. Wenn man dies nicht will, muß man wissen, daß der Wegfall dieser Regelungen auch ein Stück Elternrecht wegfallen läßt. Es entfällt dann nämlich die Möglichkeit für Eltern und natürlich auch für junge Menschen, mit den Trägern der Jugendhilfe auf gleicher Ebene zu reden. Es entfällt ferner nicht nur ein Stück Elternrecht, es entfällt auch ein Stück Selbstbestimmungsrecht der jungen Menschen, und es entfällt ein Stück Demokratie. An ihre Stelle tritt mehr Entscheidungsbefugnis für die Bürokratie oder meinetwegen auch für die Fachleute der Jugendhilfe.
Die von vielen beklagte Professionalisierung und Therapeutisierung der Jugendhilfe kommt nicht daher, daß das Gesetz ein qualifiziertes Fachwissen vorschreibt, sondern daher, daß man die Bestimmungs- und Mitwirkungsrechte der betroffenen Familien und jungen Menschen verkürzt. Man kann dies wollen, soll dann aber, meine Damen und Herren, nicht so tun, als sei man für mehr Elternrecht.
Frau Karwatzki, Sie halten die Eltern nicht für „Erziehungsamateure". Wir auch nicht! Aber warum haben Sie ihnen dann keine Mitwirkungsrechte eingeräumt? Ist das das hier beschworene Freiheitsverständnis?
Die Koalitionsfraktionen haben sich bereitgefunden, den freien Trägern nun einen stärkeren Funktionsschutz einzuräumen. Freie Träger sollen mit ihren Angeboten zum Zuge kommen und auch öffentlich gefördert werden, wenn ihre Angebote den Wünschen, Bedürfnissen und Interessen der Betroffenen und natürlich auch bestimmten fachlichen Anforderungen entsprechen. Sie sollen im Zweifel auch dann zum Zuge kommen, wenn die Betroffenen keine ausgesprochene Trägerpräferenz haben. Sie sollen allerdings nicht zum Zuge kommen, wenn die Betroffenen eindeutig das Angebot des öffentlichen Trägers oder das eines anderen freien Trägers bevorzugen und wünschen.
Nach den uns vorliegenden Umfrageergebnissen sieht es — mit erheblichen regionalen Schwankungen — so aus: Ein knappes Viertel der Betroffenen zieht Angebote der öffentlichen Träger vor, ein gutes Viertel Angebote bestimmter freier Träger, und die übrigbleibende Hälfte hat eigentlich keine Präferenz. Das bedeutet, daß die hier vorgeschlagene Regelung für gut drei Viertel der Bevölkerung Angebote machen kann, die von den freien Trägern kommen, und daß diese dann auch öffentlich finanziell gefördert werden, was wiederum ihre Möglichkeiten, gute Angebote zu machen, verbessert.
Der Oppositionsentwurf enthält demgegenüber einen rigiden absoluten Vorrang jedes Angebots eines freien Trägers der Jugendhilfe vor dem eines öffentlichen Trägers. Der Wille der Eltern wird trotz der Beschwörungen, die wir hier immer hören, nicht



Bundesminister Frau Huber
berücksichtigt. Wenn der freie Träger will, kommt eben sein Angebot zum Zuge, wenn es geeignet und ausreichend ist. Der öffentliche Träger verweist die Betroffenen dann auf ein zumutbares Angebot des freien Trägers. Aber was ist ein „zumutbares Angebot"? Nirgendwo findet sich der Gedanke der Vielfalt, der Pluralität, nirgendwo wird etwas zur Behandlung von Minderheiten gesagt, was doch wohl erforderlich gewesen wäre, da die freien Träger keinerlei Neutralitätspflicht unterliegen.
Was ist eigentlich zumutbar? Ist für einen der Tradition verhafteten Katholiken ein evangelischer Kindergarten zumutbar, einer der Arbeiterwohlfahrt, eine Eltern-Kind-Gruppe einer alternativen Gruppierung, ein Kinderladen? Wer prüft die Zumutbarkeit? Natürlich der Verwaltungsoberinspektor im Jugendamt. Kann er das? Ist das nicht eine neue Art der Gewissensprüfung, meine Damen und Herren? Es gibt sicher gute Gründe, die Stellung der freien Träger gegenüber den Kommunen — wie übrigens auch der ehrenamtlichen Tätigkeit — zu stärken. Das darf aber nicht nach dem Grundsatz geschehen: Trägerrecht bricht Elternrecht.
Vertreter der Opposition haben in den parlamentarischen Beratungen hier mit Recht darauf hingewiesen, daß der Grundsatz der Subsidiarität zuallererst im Verhältnis zwischen Familie und allen übrigen Institutionen gilt und dann erst im Verhältnis der Träger untereinander. Um Subsidiarität im ursprünglichen Sinne geht es auch bei der Frage, wie eine Erziehung außerhalb der eigenen Familie nötigenfalls geleistet werden soll. Das geschah früher in großen und straff durchorganisierten Anstalten. In den letzten Jahren hat sich vieles gebessert, aber an einem guten Ende der Entwicklung sind wir noch nicht angelangt. Ich sage hier nichts gegen die vielen Heime, die eine notwendige engagierte Arbeit leisten, für die wir Dank schulden. Ich sehe jetzt ab von den Heimen des heilpädagogischen Typs, in denen es um bestimmte Probleme bestimmter Kinder geht. Mir geht es jetzt um die Jugendlichen, die keine realistische Perspektive für eine Rückkehr in die eigene Familie haben, weil diese eigene Familie nicht existiert oder die Kinder nicht wiederhaben will. Diese Jugendlichen brauchen eine Umgebung, die an die Stelle der Familie treten kann. Ich bin sehr skeptisch, ob institutionalisierte Heime diese Aufgabe wirklich besser lösen als kleine Einheiten — wie der Ausschuß jetzt in das Gesetz aufgenommen hat — mit familienähnlicher Erziehung und Wohnform. Wenn die Praxis heute für Erziehungsheime im engeren Sinne noch anders ist, so doch deshalb, weil ein unterstelltes Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit, Schuldzuschreibungen, Traditionen usw. noch immer gang und gäbe sind und stärker wiegen als der Wunsch, mit aller Kraft das Schicksal dieser jungen Menschen ins Positive zu wenden. Dies wird wohl auch nur gelingen, wenn wir mehr Zuwendung an die Jugendlichen geben und nicht weniger. Sie müssen mehr Zuwendung haben als normale Jugendliche, und darum geht es hier. Das wird nicht leicht sein, aber es wäre eine schlechte Sache, wenn unsere Grundsätze — hier das Subsidiaritätsprinzip, nach dem die kleinen Einheiten vor den großen Einheiten kommen - immer
gerade dann versagen, wenn wir sie am nötigsten brauchen.
Was die Ausgestaltung der Jugendarbeit im Gesetz betrifft, sehe ich immer noch nicht klar, wie eigentlich die Auffassung der Opposition ist. Nach dem im federführenden Ausschuß gestellten Änderungsantrag der Opposition zu Art. 1 § 12 des Bundesratsentwurfs will die Opposition die gleichen Bereiche beispielhaft als Aufgabenbereiche der Jugendarbeit ausweisen wie der Entwurf in der Fassung der Koalitionsfraktionen. Wenn dies so ist, verstehe ich die Ablehnung dieses Entwurfs durch die Opposition nicht. Einerseits sagt die Begründung, die Opposition lehne eine Aufgliederung der Jugendarbeit in Fachbereiche ab, andererseits werden Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes laut. Wenn man Aufgabenbereiche aufzählt, kann es doch wohl keine Rolle mehr spielen, ob man sich mit einer kurzen Nennung begnügt oder sie näher umschreibt.
Nicht stichhaltig ist das Argument der Jugendpolitiker der Opposition, eine gesetzliche Beschreibung der einzelnen Bereiche gefährde die freie und vielfältige Weiterentwicklung der Jugendarbeit. Diese Weiterentwicklung darf auch nach Auffassung der Koalition nicht in Frage gestellt werden. Durch den Koalitionsentwurf geschieht dies auch nicht, weil Aufzählung und Beschreibung nur beispielhaft sind und Zielvorgaben gemacht werden, so daß für die Weiterentwicklung in sehr unterschiedlichen Bereichen und Ausprägungen je nach dem Selbstverständnis der Träger noch viel Raum bleibt. Wohl nicht umsonst sind inzwischen alle Hauptbetroffenen — die Jugendverbände, jetzt auch der Bund der Deutschen Katholischen Jugend — für eine Beschreibung. Sie sind dafür, weil sie sehen, daß eine solche Beschreibung nicht einengt, sondern eine verläßlichere Grundlage ist.
In der Frage, ob wir nun eigentlich mehr Angebote der Jugendarbeit brauchen oder ob uns sogar ein Überangebot ins Haus steht, ist die Haltung der Opposition ambivalent. Ich gebrauche dieses Wort deshalb, weil die „Ambivalenz des Regierungsentwurfs" inzwischen sozusagen zum Beratungsritual gehört. Im federführenden Ausschuß waren sich alle Seiten einig, daß die Jugendarbeit gestärkt werden muß, daß wir mehr Angebote brauchen, nicht nur für benachteiligte junge Menschen, sondern für alle jungen Menschen. Die Jugendpolitiker der Opposition haben uns ja oft darauf hingewiesen, daß wir einseitig die kompensatorischen Programme bevorzugten und nicht an allgemeine Jugendarbeit dächten. Tun wir das aber, so finden wir Ihre Zustimmung auch nicht. Im Rechtsausschuß und in vielen Diskussionen kam dagegen das Gespenst von der alles überwuchernden Jugendarbeit auf, die die Familie mit ihren Angeboten umdränge und belagere. Beides, meine Damen und Herren, kann ja wohl nicht richtig sein. Ich appelliere deshalb an die Jugendpolitiker, besonders an Ihre, meine Damen und Herren von der Opposition, sich mit ihrer Auffassung durchzusetzen und gemeinsam mit uns für gute, neue Angebote in der Jugendarbeit einzutreten.

Bundesminister Frau Huber
Das, was ich bis jetzt gesagt habe, ist nur ein kleiner Ausschnitt aus der Gesamtproblematik des Jugendhilferechts, derjenige, der die noch offenen Fragen betrifft. In den weitaus meisten Fragen ist Übereinstimmung erzielt worden. Da aber in der Öffentlichkeit immer das Streitige Vorrang genießt und über das andere wenig geschrieben wird, möchte ich dies hier ausdrücklich betonen: die breite Grundlage gemeinsamer Überzeugung hat ja vielen Punkten gegolten. Ich denke, die noch offenen Probleme sind lösbar, wenn auf beiden Seiten guter Wille eingesetzt wird. Lassen Sie uns deshalb keine ideologischen Auseinandersetzungen führen, sondern ein Gesetz machen, mit dem die Praxis arbeiten kann. Und die Praxis, das sind nicht nur die hauptberuflichen, sondern auch die ehrenamtlichen Kräfte, letztlich sind es die Familien und Jugendlichen, die hier betroffen sind.
Meine Damen und Herren, Jugendhilfe ist nur ein Teil der Jugendpolitik. Sie ist kein Generalkonzept zur Bewältigung aller Probleme der Jugend, die über die Grundbedürfnisse hinaus schicksalhaft von Wirtschaftsstruktur, Bildungsangebot, sozialem Standard und menschlichem Klima in einer Gesellschaft abhängen. Aber die Jugendhilfe leistet mit ihren Angeboten für Freizeit und soziales Lernen und ihren Bemühungen um Hilfe in konkreten Schwierigkeiten und Konflikten, die durch dieses Gesetz bedeutend verbessert werden, doch einen wichtigen Beitrag. Niemals kann eine Gesellschaft den Wandel, der sich aus neuen Empfindungen der jungen Generation vollzieht, niemals kann sie die veränderten Reaktionen auf vorgefundene Lebensstrukturen und das Neue, das daraus wächst, in Gesetzen schon im voraus einfangen. Die notwendigen Prozesse, die dafür sorgen, daß unsere Zukunft offene Perspektiven hat, lassen uns jedoch Raum für die Frage, wie wir erkennbar negative Entwicklungen angehen, gute Ansätze fortentwickeln, überholte Strukturen aufbrechen und insbesondere Kindern und Jugendlichen ohne Bevormundung der Eltern Fehlentwicklungen und seelische Probleme ersparen, die ihre Lebenschancen vermindern.
Daß schon seit 20 Jahren versucht wird, die Jugendhilfe zu reformieren, zeigt, daß genügend Einsicht in die Notwendigkeit vorhanden ist. Mehr Chancengleichheit von Kindern muß sich aber an Konkretem festmachen: an mehr Kindergartenplätzen, mehr Jugendarbeit, mehr Hilfe in kritischen Situationen. Mehr rechtzeitiger Rat, mehr Hilfe ist die Devise, nicht: mehr Heime bauen. Allein um dieses einen Zieles willen wäre dieses Gesetz schon wert, verabschiedet zu werden. Wer ehrlich ist — und das müssen Politiker bei Strafe des Scheiterns sein —, wird zugeben, daß Erziehung für morgen in einer so komplizierten Welt wie der unseren auch für Familien keine risikolose, im wahrsten Sinne des Wortes selbstverständliche Sache ist. Fehler für möglich zu halten und Rat bei Erziehungsberatungsstellen, die durch dieses Gesetz gestärkt werden sollen, und in Familienberatung und Kursangeboten zu suchen, die hier vorgesehen sind, damit Familien gemeinsam über Klippen kommen, ist Hoffnung und nicht Versagen. Unsere Fachleute wissen das, gleich wo und bei welchem Träger sie arbeiten. Sie haben die-
ses Gesetz dringend verlangt, nachdem kritische Einwände aller Beteiligten — auch der Kirchen — in mehrjährigen Gesprächen geprüft worden sind und schließlich ein breiter Konsens hergestellt worden ist.
Mit diesem Gesetz nimmt der Deutsche Bundestag heute seine Verantwortung für diesen Teil der Jugendpolitik wahr. Die Tatsache, daß sich auch die CDU/CSU schon in frühen Jahren um Reformansätze in der Jugendpolitik, in der Jugendhilfe bemüht hat, sollte Grund genug sein, das Gesetz nun auch im Bundesrat passieren zu lassen. Sie haben hier von sinnvollen Korrekturen gesprochen. Welcher Stolz, meine Damen und Herren, kann schon daraus erwachsen, das als notwendig Erkannte immer wieder scheitern zu lassen, immer wieder zu vereiteln und abzulehnen! Ich appelliere deshalb an alle politisch Verantwortlichen: Unsere Kinder und Jugendlichen brauchen das neue Jugendhilferecht, besonders die, denen das Schicksal die Geborgenheit eines problemlosen Elternhauses versagt hat. Denken Sie jetzt bitte nicht an vier oder acht Wochen Wahlkampf, sondern denken Sie an die schicksalsbestimmenden Jahre dieser Kinder und an die Chancen, die wir allen unseren Kindern schuldig sind.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0821904300
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen, und zwar zunächst zu Tagesordnungspunkt 27 a: Entwurf eines Sozialgesetzbuches — Jugendhilfe — auf Drucksache 8/4010. Wir sind in der Einzelberatung.
Ich rufe den § 1 auf. Hierzu liegt auf der Drucksache 8/4102 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Wer dem § 1 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — § 1 ist in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe die §§ 3 und 4 in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die §§ 3 und 4 sind in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe § 5 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 8/4103 unter Buchstabe a ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist abgelehnt. Damit entfällt die Abstimmung über die Folgeänderung in Buchstabe b des Änderungsantrags auf Drucksache 8/4103.
Ich rufe § 5 in der Ausschußfassung auf. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — § 5 ist in der Ausschußfassung angenommen.



Vizepräsident Frau Renger
Ich rufe § 6 in der Ausschußfassung auf. Wer ihm zuzustimmen wünscht, bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — § 6 ist in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe § 7 auf. Dazu liegt auf Drucksache 8/4104 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Wer dem § 7 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — § 7 ist in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe § 8 in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — § 8 ist in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe § 9 auf. Dazu liegt auf Drucksache 8/4105 unter Buchstabe a ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Wer dem § 9 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — § 9 ist in der Ausschußfassung angenommen. Damit entfällt die Abstimmung über die Folgeänderungen in den Buchstaben b bis e des Änderungsantrags auf Drucksache 8/4105.
Ich rufe § 10 in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — § 10 ist in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe die §§ 10 a und 11 in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe § 13 in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — § 13 ist in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe § 14 und § 16 in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? —§ 14 und § 16 sind in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe § 17 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 8/4106 unter Buchstabe a ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Wer dem § 17 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — § 17 ist in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe §§ 18 bis 21 und 23 bis 26 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 8/4106 unter Buchstabe b ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Wer den §§ 18 bis 21 und 23 bis 26 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe § 27 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 8/4107 unter Buchstabe a ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Wer § 27 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — O 27 ist in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe die §§ 28 bis 30 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 8/4107 unter Buchstabe b ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist abgelehnt.
Wer den §§ 28 bis 30 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die §§ 28 bis 30 sind in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe die §§ 31 bis 33 in der Ausschußfassung auf. Wer ihnen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die §§ 31 bis 33 sind in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe § 34 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 8/4108 unter Buchstabe a ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist abgelehnt.
Wer § 34 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — § 34 ist in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe die §§ 35 bis 39 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 8/4108 unter Buchstabe b ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist abgelehnt.
Wer den §§ 35 bis 39 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die §§ 35 bis 39 sind in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe die §§ 40 bis 42 in der Ausschußfassung auf. Wer ihnen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — So angenommen.



Vizepräsident Frau Renger
Ich rufe § 43 in der Ausschußfassung auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — § 43 ist angenommen.
Ich rufe § 44 auf. Hierzu liegt auf. Drucksache 8/4109 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU vor. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist abgelehnt.
Wer * 44 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — § 44 ist in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe die §§ 46, 50 bis 53 und 54 Abs. 1 in der Ausschußfassung auf. Wer diesen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind angenommen.
Ich rufe § 54 Abs. 2 in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? —§ 54 Abs. 2 ist in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe die §§ 55 bis 62 in der Ausschußfassung auf. Wer ihnen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Eine Enthaltung. Die aufgerufenen Vorschriften sind in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe § 63 in der Ausschußfassung auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — § 63 ist in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe die §§ 64 und 65 in der Ausschußfassung auf. Wer ihnen zuzustimmen wünscht, den bitte ich. um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind so angenommen.
Ich rufe § 66 in der Ausschußfassung auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — § 66 ist in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe die §§ 67 bis 89 in der Ausschußfassung auf. Wer ihnen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufenen. Vorschriften sind in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe die §§ 90 und 91 in der Ausschußfassung auf. Wer ihnen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? Die aufgerufenen Vorschriften sind in der Ausschußfassung so angenommen.
Ich rufe § 95 in der Ausschußfassung auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — In der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe die §§ 96 bis 101 in der Ausschußfassung auf. Wer ihnen zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe!— Enthaltungen? — In der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe § 102 auf. Hierzu liegen auf Drucksache 8/4110 und Drucksache 8/4111 zwei Änderungsanträge der CDU/CSU vor. Wer denen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Anträge sind abgelehnt.
Wer § 102 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — § .102 ist in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe die §§ 104 bis 109 und 111 bis 113 in der Ausschußfassung auf. Wer ihnen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — So angenommen.
Ich rufe § 114 in der Ausschußfassung auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? —§ 114 ist in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe die §§ 115, 118 a, 119, 119 a und 133 in der Ausschußfassung auf. Wer ihnen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — So angenommen.
Ich rufe die §§ 134 und 135 in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — So angenommen.
Ich rufe die §§ 136, 138, 139, 139 a, 141 bis 150, 151 a, 152 bis 157, 159 und 161 bis 168, Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer ihnen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind angenommen. Damit ist dieser Gesetzentwurf in der zweiten Beratung angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Das Wort wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im Ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist in dritter Lesung gegen die Stimmen der CDU/CSU angenommen.
Wir kommen jetzt zu dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Jugendhilfe, Drucksache 8/3108; Tagesordnungspunkt 27 b. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/4010 unter III., diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Empfehlung des Ausschusses ist damit angenommen.
Es ist noch über zwei Beschlußempfehlungen des Ausschusses abzustimmen. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/4010 unter II. die Annahme einer Entschließung. Wer dieser Entschließung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Der Ausschuß empfiehlt ferner auf Drucksache 8/4010 unter IV., die zum Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen und Eingaben für erledigt zu erklä-



Vizepräsident Frau Renger
ren. — Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 27 c und 27 d, Fünfter Jugendbericht, Drucksachen 8/3684 und 8/3685. Der Ältestenrat schlägt vor, die beiden Vorlagen zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit und zur Mitberatung an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung und den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe die Zusatzpunkte 1 bis 3 der Tagesordnung auf:
1. Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
— Drucksache 8/4114 —
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuß (federführend) Innenausschuß
Ausschuß für Wahlprüfung,
Immunität und Geschäftsordnung Haushaltsausschuß gemäß f 96 GO
2. Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Ergänzung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Anlage 1 zur GOBI)

— Drucksache 8/4115 — Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuß (federführend) Innenausschuß
Ausschuß für Wahlprüfung,
Immunität und Geschäftsordnung
3. Erste Beratung des von den Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Sprung, Spilker, Rapp.(Göppingen), Gobrecht, Dr. Spöri, Kühbacher, Frau Matthäus-Maier, Schleifenbaum, Dr. Haussmann und den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften
— Drucksache 8/4082
Überweisungsvorschlag: Finanzausschuß
Das Wort wird nicht gewünscht. Interfraktionell ist vereinbart worden, die Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 8/4082 und 8/4114 sowie den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP auf Drucksache 8/4115 an die Ausschüsse, die Sie aus der Tagesordnung ersehen können, zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? -- Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende unserer Beratungen. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Donnerstag, den 12. Juni 1980, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.