Protokoll:
8190

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 190

  • date_rangeDatum: 30. November 1979

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 12:31 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/190 Deutscher Bun Stenographischer Bericht 190. Sitzung Bonn, Freitag, den 30. November 1979 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 14955 A Erweiterung der Tagesordnung . 14955 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 14955 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jahn (Münster), Dr. Schneider, Blügel, Erpenbeck, Eymer (Lübeck), Francke (Hamburg), Kolb, Lintner, Dr. Möller, Niegel, Schmidt (Wuppertal) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften — Drucksache 8/3357 — 14955 C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbauänderungsgesetz 1978) — Drucksache 8/1769 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 8/3403 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jahn (Münster), Dr. Schneider, Eymer (Lübeck), Francke (Hamburg), Kolb, Lintner, Dr. Möller, Niegel, Luster, Sauer (Salzgitter), Schmidt (Wuppertal) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes — Drucksache 8/2386 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 8/3403 — Francke (Hamburg) CDU/CSU 14956 A Paterna SPD 14960 A Erpenbeck CDU/CSU 14964 B, 14968 C Dr. Möller CDU/CSU 14965 D Kolb CDU/CSU 14967 B Waltemathe SPD 14969 B Müntefering SPD 14970 D Henke SPD 14972 A Gattermann FDP 14973 D Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . . 14979 D Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 14982 B Krockert SPD 14986 D Dr. Hirsch, Minister des Landes Nordrhein- Westfalen 14988 B Nächste Sitzung 14990 C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14991*A Anlage 2 Umsatzausfall der deutschen Textilindustrie durch Umgehungseinfuhren aus Ländern, deren Lieferquoten nach dem Welttextilabkommen erschöpft sind MdlAnfr A20 23.11.39 Drs 08/3421 Dr. Schwörer CDU/CSU MdlAnfr A21 23.1139 Drs 08/3421 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 14991 * C Anlage 3 Einführung von Innovations-Beratungsstellen in Mittelzentren der schwächer strukturierten Räume MdlAnfr A24 23.11.79 Drs 08/3421 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 14992* B Anlage 4 Konzentration von Chrom in naturreinem Handelsdünger; Kritik des Deutschen Verbraucherschutzverbandes an der Billigbutter-Aktion MdlAnfr A25 23.11.79 Drs 08/3421 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD MdlAnfr A26 23.11.79 Drs 08/3421 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 14992* C Anlage 5 Unterbindung des Kaufs gestohlener Hunde und Katzen durch Tierversuchsanstalten sowie alleiniger Bezug von Versuchstieren durch kontrollierte Aufzuchtanstalten MdlAnfr A27 23.11.79 Drs 08/3421 Müller (Schweinfurt) SPD MdlAnfr A28 23.11.39 Drs 08/3421 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 14993* B Anlage 6 Unterbindung des Verkaufs und der Ausleihe neonazistischer Schriften MdlAnfr A34 23.11.39 Drs 08/3421 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 14993* D Anlage 7 Auswertung des Gutachtens der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel durch das Bundesinnenministerium MdlAnfr A37 23.11.39 Drs 08/3421 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14994* B Anlage 8 Abschiebung von Asylsuchenden durch bayerische Behörden; Einhaltung von Recht und Gesetz durch Landesregierungen MdlAnfr A43 23.11.79 Drs 08/3421 Hansen SPD MdlAnfr A44 23.11.39 Drs 08/3421 Hansen SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14994* C Anlage 9 Zurückweisung von Asylsuchenden sowie Ansicht des bayerischen Innenministers über die Auslieferung der Flüchtlinge Cernak und Zilka an die CSSR MdlAnfr A45 23.11.39 Drs 08/3421 Marschall SPD MdlAnfr A46 23.11.39 Drs 08/3421 Marschall SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14994* D Anlage 10 Abschiebung von Asylsuchenden in Bayern und Baden-Württemberg MdlAnfr A47 23.11.39 Drs 08/3421 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14995* A Anlage 11 Gefahr durch Haltung von Raubtieren und Giftschlangen in privaten Haushalten MdlAnfr A48 23.1139 Drs 08/3421 Frau Hürland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 14995* C Anlage 12 Kenntnis über Lagerstätten für chemische Kampfstoffe in Mölln (Kreis Herzogtum Lauenburg) Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 III MdlAnfr A49 23.11.79 Drs 08/3421 Kuhlwein SPD MdlAnfr A50 23.11.79 Drs 08/3421 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14996*A Anlage 13 Einführung eines Gesundheits- und Belastungspasses für Arbeitnehmer in gesundheitsgefährdenden Bereichen MdlAnfr A51 23.11.79 Drs 08/3421 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14996*B Anlage 14 Sperrung der Mittel aus dem Ausgleichsfonds nach dem Schwerbehindertengesetz bis zum Abschluß des Verfahrens über die Verfassungsmäßigkeit MdlAnfr A52 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14996* D Anlage 15 Einsatz von Zivildienstleistenden an der Schule für Geistigbehinderte der Stadt Leverkusen auch ohne dienstliche Unterkunft MdlAnfr A53 23.11.79 Drs 08/3421 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14997*B Anlage 16 Erlaß einer Rechtsverordnung gemäß § 2 Abs. 4 des Mutterschutzgesetzes zur Einrichtung von Ruheräumen für werdende oder stillende Mütter in Betrieben MdlAnfr A54 23.11.79 Drs 08/3421 Brandt (Grolsheim) SPD MdlAnfr A55 23.11.79 Drs 08/3421 Brandt (Grolsheim) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14997* C Anlage 17 Verzicht auf den Einkommensnachweis bei Pflegeleistungen an zivile Schwerstbehinderte; Anrechnung einer Anhebung der Regelsätze oder einer Erhöhung des Kindergeldes auf die Sozialhilfe MdlAnfr A56 23.11.79 Drs 08/3421 Horstmeier CDU/CSU MdlAnfr A57 23.11.79 Drs 08/3421 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 14998* A Anlage 18 Fortführung der auf humanitäre Ziele ausgerichteten Tätigkeit der Frankfurter Organisation „Ruf die Engel" MdlAnfr A58 23.11.79 Drs 08/3421 Spitzmüller FDP MdlAnfr A59 23.11.79 Drs 08/3421 Spitzmüller FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . 14998* D Anlage 19 Zulässigkeit einer Einziehung zur Wehrübung einen Monat nach Beendigung des Wehrdienstes und anschließende Aufnahme eines Universitätsstudiums MdlAnfr A60 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow. BMVg 14999*A Anlage 20 Auskundschaften von NATO-Lagern für atomare Sprengkörper durch den Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. MdlAnfr A61 23.11.79 Drs 08/3421 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14999* B Anlage 21 Einberufung bzw. Versetzung von kommunalen Vertretungskörperschaften angehörenden Wehrpflichtigen in heimatnahe Standorte MdlAnfr A62 23.11.79 Drs 08/3421 Biehle CDU/CSU MdlAnfr A63 23.11.79 Drs 08/3421 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14999* D Anlage 22 Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern in den Jahren 1976 bis 1978, insbesondere beim Kreiswehrersatzamt Würzburg IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 MdlAnfr A64 23.11.79 Drs 08/3421 Lambinus SPD MdlAnfr A65 23.11.79 Drs 08/3421 Lambinus SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 15000* B Anlage 23 Vermehrte Einstellung von weiblichen Auszubildenden im Bereich des Bundesverteidigungsministers MdlAnfr A66 23.11.79 Drs 08/3421 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 15000* C Anlage 24 Arbeitszeit sowie Entlastung der Soldaten der FlaRak-Bataillone durch eine 4. Kampfbesatzung MdlAnfr A67 23.11.79 Drs 08/3421 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU MdlAnfr A68 23.11.79 Drs 08/3421 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 15000* D Anlage 25 Bestallung von Dentisten als Zahnärzte MdlAnfr A69 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Reimers CDU/CSU MdlAnfr A70 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 15001 * B Anlage 26 Ferienangebote der DDR und Polens für Jugendliche aus der Bundesrepublik Deutschland 1979 und in früheren Jahren MdlAnfr A71 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 15001* C Anlage 27 Herabsetzung der Preise für alkoholfreie Getränke insbesondere in Diskotheken zur Verminderung des Bierkonsums Jugendlicher MdlAnfr A72 23.11.79 Drs 08/3421 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 15001* D Anlage 28 Schaffung eigenen Wohnraums für kinderreiche Familien durch Kapitalisierung des Kindergelds MdlAnfr A73 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 15002* B Anlage 29 Koordinierungshilfe der Länder für ein geschlossenes Radwegnetz MdlAnfr A74 23.11.79 Drs 08/3421 Löffler SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 15002* C Anlage 30 Folgerungen aus der Kollision eines Tankschiffs auf der Unterelbe für die Verbesserung der Sicherheitsbestimmungen für die Beförderung gefährlicher Güter durch Schiffe MdlAnfr A75 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Schwenk (Stade) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 15002* C Anlage 31 Einführung von Intercity-Zügen auf der Strecke Antwerpen-Weert-RoermondMönchengladbach (Eiserner Rhein) MdlAnfr A76 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 15002* D Anlage 32 Interpretation des Begriffs „seeferne Trasse" für die Linienführung der A98 im Überlinger Raum sowie Einigung mit Baden-Württemberg über die Trasse MdlAnfr A77 23.11.79 Drs 08/3421 Kolb CDU/CSU MdlAnfr A78 23.11.79 Drs 08/3421 Kolb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 15003*A Anlage 33 Abkommen auf Gegenseitigkeit mit Nachbarländern über Freifahrt- und andere Vergünstigungen für Schwerbehinderte im Eisenbahnreiseverkehr Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 V MdlAnfr A79 23.11.79 Drs 08/3421 Frau Erler SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 15003* B Anlage 34 Vereinbarung mit der Bundesbahn über die Freifahrtberechtigung Schwerbehinderter im Personennahverkehr MdlAnfr A80 23.11.79 Drs 08/3421 Lintner CDU/CSU MdlAnfr A81 23.11.79 Drs 08/3421 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 15003* C Anlage 35 Forschungsvorhaben zur Bekämpfung von Ölschäden an den Ufern der Großschiffahrtswege MdlAnfr A82 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Schwenk (Stade) SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 15004* A Anlage 36 Ausdehnung der Freifahrtberechtigung Schwerbehinderter im Personennahverkehr auf Eilzüge MdlAnfr A83 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Bötsch CDU/CSU MdlAnfr A84 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 15004* B Anlage 37 Kosten für Schwerbehinderte durch das Fehlen einer Vereinbarung über die Benutzung von Eilzügen im Personennahverkehr MdlAnfr A85 23.11.79 Drs 08/3421 Frau Pack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 15004* C Anlage 38 Ausdehnung der Freifahrtberechtigung für an den Rollstuhl gebundene Schwer- . behinderte auf Spezialfahrzeuge der Rettungsdienste MdlAnfr A86 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Spöri SPD MdlAnfr A87 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15004* D Anlage 39 Beschwerden über die Bedienung der niedersächsischen Zuckerfabriken durch die Bundesbahn MdlAnfr A88 23.1139 Drs 08/3421 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 15005* B Anlage 40 Erfahrungen mit den Abstandshaltern an Fahrrädern MdlAnfr A89 23.11.79 Drs 08/3421 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 15005* C Anlage 41 Erweiterung der Serviceleistungen der Bundespost zu Lasten der Privatwirtschaft MdlAnfr A90 23.11.79 Drs 08/3421 Lampersbach CDU/CSU MdlAnfr A91 23.11.79 Drs 08/3421 Lampersbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 15005* D Anlage 42 Einstellung des Nachtluftpostverkehrs MdlAnfr A92 23.11.79 Drs 08/3421 Frau Dr. Hartenstein SPD MdlAnfr A93 23.11.79 Drs 08/3421 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 15006*A Anlage 43 Gewährung von Hausarbeitstagen für die Mitarbeiterinnen der Bundespost MdlAnfr A94 23.11.79 Drs 08/3421 Reddemann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 15006* B Anlage 44 Einschaltung in das Gespräch eines anderen Fernsprechteilnehmers beim Wählen einer Telefonnummer MdlAnfr A95 23.1139 Drs 08/3421 Coppik SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 15006* C VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 Anlage 45 Verbilligte Telefonanschlüsse für Postbedienstete MdlAnfr A96 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 15006* D Anlage 46 Konsequenzen aus dem Gutachten der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel MdlAnfr A99 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 15006* D Anlage 47 Änderung des § 131 des Bundesbaugesetzes zur Beseitigung von Rechtsunsicherheiten im Erschließungsbeitragsrecht MdlAnfr A106 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A107 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 15007*A Anlage 48 Verweigerung der Einreise mit Zweirädern in die DDR MdLAnfr A108 23.11.79 Drs 08/3421 Schmöle CDU/CSU MdlAnfr A109 23.11.79 Drs 08/3421 Schmöle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 15007* C Anlage 49 Respektierung des Deutschlandvertrages durch die DDR gemäß Artikel 9 des Grundlagenvertrages MdlAnfr A110 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 15007* D Anlage 50 Übernahme der Kosten für eine Pipeline zur Entlastung der Werra und der Weser von den Salzabfällen der DDR durch den Verursacher MdlAnfr A111 23.11.79 Drs 08/3421 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 15008* A, Anlage 51 Einführung einer staatlichen Genehmigung für den Einbau von Klimaanlagen MdlAnfr A112 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 15008*A Anlage 52 Gewinnung von Äthanol als Treibstoffsubstitut aus Abfallstoffen der Biomasse MdlAnfr A113 23.11.79 Drs 08/3421 Niegel CDU/CSU MdlAnfr A114 23.11.79 Drs 08/3421 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 15008* C Anlage 53 Bewertung des Pyrolyse-Verfahrens bei der Müllbeseitigung MdlAnfr í116 23.11.79 Drs 08/3421 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 15008* D Anlage 54 Klärung der Nachdiplomierung gemäß § 18 des Hochschulrahmengesetzes MdlAnfr A117 23.11.79 Drs 08/3421 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 15009* B Anlage 55 Reduzierung der Finanzmittel für den Europarat im Jahre 1980 MdlAnfr A120 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD MdlAnfr A121 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 15009* D Anlage 56 Bedeutung der gemeinsamen Entschließung des Bundestages vom 17. Mai 1972 für die Interpretation der Ostverträge MdlAnfr A122 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 15010* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 VII Anlage 57 Äußerungen des Bundeskanzlers über die Neugestaltung des Rundfunkwesens im norddeutschen Raum SchrAnfr B1 23.1139 Drs 08/3421 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . 15010* C Anlage 58 Kündigung des Kulturabkommens mit der Südafrikanischen Union nach Außerkraftsetzung entsprechender Abkommen durch Holland und Belgien SchrAnfr B2 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAnfr B3 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 15011*A Anlage 59 Auffassung von Dr. Kissinger über die Nutzung der wirtschaftlichen Potenz des Westens für die Einforderung politischer Ziele vom Ostblock SchrAnfr B4 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 15011*B Anlage 60 Gespräch mit dem sowjetischen Außenminister Gromyko über die Ausreise des Kanu-Olympiasiegers Tschessiounias aus der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B5 23.1139 Drs 08/3421 Spranger CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 15011*C Anlage 61 Verstärkte demokratische Mitbestimmung der Leistungssportler in den Sportorganisationen SchrAnfr B6 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAnfr B7 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15011 * D Anlage 62 Durchführung von Flurbereinigungsverfahren SchrAnfr B8 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B9 23.1139 Drs 08/3421 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B10 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B11 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 15012* B Anlage 63 Entwurf des Internationalen Wärmelastplans Mosel SchrAnfr B12 23.11.79 Drs 08/3421 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15014* D Anlage 64 Einschränkung der Verwendung von Blechdosen als Verpackung; Sammlung alter Blechdosen in Containern SchrAnfr B13 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Zumpfort FDP SchrAnfr B14 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15015* A Anlage 65 Zahl, Vermögen und Arbeit der Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes SchrAnfr B15 23.11.79 Drs 08/3421 Klein (Dieburg) SPD SchrAnfr B16 23.11.39 Drs 08/3421 Klein (Dieburg) SPD SchrAnfr B17 23.1139 Drs 08/3421 Klein (Dieburg) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15015* C Anlage 66 Anhebung der Wasserqualität des Krükkau-Unterlaufs im Kreis Pinneberg SchrAnfr B18 23.1139 Drs 08/3421 Ueberhorst SPD SchrAnfr B19 23.1139 Drs 08/3421 Ueberhorst SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15015* D VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 Anlage 67 Unterbindung des direkten Zugriffs des Verfassungsschutzes auf das Polizeiinformationssystem INPOL; Einführung eines maschinell lesbaren Personalausweises SchrAnfr B20 23.11.79 Drs 08/3421 Engelhard FDP SchrAnfr B21 23.11.79 Drs 08/3421 Engelhard FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15016*A Anlage 68 Einrichtung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen in deutschen Kernkraftwerken auf Grund der Ergebnisse des Kemeny-Berichts SchrAnfr B22 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAnfr B23 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15016* D Anlage 69 Verwendung des Kürzels BRD durch Sender des Bundesrechts SchrAnfr B24 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15017* B Anlage 70 Einführung von Plaketten für Pendler SchrAnfr B25 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15017* D Anlage 71 Auftreten einer Hautkrebs-Epidemie bei weiterer Zerstörung der Ozonschicht durch Sprühdosen-Treibgas SchrAnfr B26 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15018* A Anlage 72 Ausbau der in Berlin residierenden Bundesbehörden; Planstellen beim Umweltbundesamt in Berlin SchrAnfr B27 23.1139 Drs 08/3421 Bahner CDU/CSU SchrAnfr B28 23.1139 Drs 08/3421 Bahner CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15018* B Anlage 73 Beratung des Landes Baden-Württemberg bei der Beschaffung geeigneter Ölsaugschiffe SchrAnfr B29 23.1139 Drs 08/3421 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 15018* D Anlage 74 Kriterien für die Verweigerung einer Aussagegenehmigung durch Bundesminister SchrAnfr B30 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15018* D Anlage 75 Auswirkungen des infolge einer verweigerten Aussagegenehmigung nicht gesühnten Unrechts auf die Opfer von Gewalttaten SchrAnfr B31 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15019*A Anlage 76 Nichtherausgabe eines Berichts von Beamten des Verfassungsschutzamts zur Entlastung der mutmaßlichen Terroristin Astrid Proll SchrAnfr B32 23.11.79 Drs 08/3421 Conradi SPD SchrAnfr B33 23.11.79 Drs 08/3421 Conradi SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15019* B Anlage 77 Überprüfung der einschlägigen Bestimmungen der Familienrechtsreform SchrAnfr B34 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAnfr B35 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 15019* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 IX Anlage 78 Gleiche Behandlung der zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe Verurteilten in bezug auf die Begnadigungspraxis SchrAnfr B36 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 15020* A Anlage 79 Strafrechtliche Ermittlungsverfahren auf Grund der §§ 218, 218b, 219 und 219 a StGB seit Inkrafttreten des 5. Gesetzes zur Reform des Strafrechts SchrAnfr B37 23.11.79 Drs 08/3421 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 15020* C Anlage 80 Hilfe für Schwangere durch Adoption des Kindes SchrAnfr B38 23.11.79 Drs 08/3421 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 15020* D Anlage 81 Handhabung der Zuteilung der Sorgeberechtigung durch die Familiengerichte nach der Familienrechtsreform SchrAnfr B39 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Geßner SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 15021 * A Anlage 82 Steuerliche Behandlung der für die Gestaltung und Pflege von Haus- und Ziergärten aufgewendeten Kosten der Hauseigentümer SchrAnfr B40 23.11.79 Drs 08/3421 Gattermann FDP SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 15021* C Anlage 83 Erhöhung der Mehrwertsteuer ab Januar 1981 SchrAnfr B41 23.1139 Drs 08/3421 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 15021* D Anlage 84 Erstattung ausländischer Umsatzsteuern an deutsche Auftraggeber SchrAnfr B42 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 15022* A Anlage 85 Höhe des Bruttosozialprodukts im Jahre 1913 im damaligen Gebiet des Deutschen Reichs SchrAnfr B43 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 15023*B Anlage 86 Erhöhung des Weihnachtsfreibetrages wegen der progressiven Lohnsteuerbelastung des Weihnachtsgeldes, Übernahme der österreichischen Regelung SchrAnfr B44 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAnfr B45 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 15023* C Anlage 87 Konsequenzen aus dem Gutachten der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel SchrAnfr B46 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 15023* D Anlage 88 Einbeziehung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs in die Verordnung über die Abgabe von Steueranmeldungen auf maschinell verwertbaren Datenträgern (StADV) SchrAnfr B47 23.11.79 Drs 08/3421 Frau Matthäus-Maier FDP SchrAnfr B48 23.11.79 Drs 08/3421 Frau Matthäus-Maier FDP SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 15024*A Anlage 89 Schuldenstand des Deutschen Reichs zum Jahresende 1913 SchrAnfr B49 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 15024* C X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 Anlage 90 Materielle Vorteile von DDR-Firmen sowie Schaden des Fiskus durch kriminelle Geschäfte im innerdeutschen Handel; Maßnahmen zur Unterbindung solcher Geschäfte SchrAnfr B50 23.11.79 Drs 08/3421 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr B51 23.11.79 Drs 08/3421 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15024* D Anlage 91 Steigerung der Brikettlieferungen an Haushalte im mittelbadischen Raum, insbesondere durch die Rheinbraunhandelsges. mbH Köln SchrAnfr B52 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15025* B Anlage 92 Empfänger von „Zuweisungen zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlicher repräsentativer Bedeutung' SchrAnfr B53 23.11.79 Drs 08/3421 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 15025*D Anlage 93 Milchproduktion in sogenannten biologisch-dynamischen Betrieben SchrAnfr B54 23.11.79 Drs 08/3421 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 15026* C Anlage 94 Initiativen zu Vereinbarungen nach Art des Washingtoner Artenschutzabkommens SchrAnfr B55 23.11.79 Drs 08/3421 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 15026* C Anlage 95 Importe gefährdeter Tierarten SchrAnfr B56 23.11.79 Drs 08/3421 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 15027* A Anlage 96 Gewährleistung einer bundeseinheitlichen statistischen Erfassung von Tierversuchen SchrAnfr B57 23.11.79 Drs 08/3421 Müller (Bayreuth) SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 15027*( Anlage 97 Erlaß eines Importverbots für gefährdete Tiere; Verhinderung der Einfuhr durch den Einsatz von Biologen beim Zoll auf Flughäfen SchrAnfr B58 23.11.79 Drs 08/3421 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B59 23.11.79 Drs 08/3421 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 15027* E Anlage 98 Sicherung von Vollarbeitskräften durch das landwirtschaftliche Reineinkommen SchrAnfr B60 23.11.79 Drs 08/3421 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 15028* A Anlage 99 Aussprechen einer Anerkennung bei Beendigung des Zivildienstes SchrAnfr B61 23.11.79 Drs 08/3421 Hölscher FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15028* E Anlage 100 Leistungen der Arbeitslosenversicherung an ausländische Arbeitnehmer im Ausland sowie Ausweisung dieser Fälle in der amtlichen Arbeitslosenstatistik SchrAnfr B62 23.11.79 Drs 08/3421 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15028*E Anlage 101 Hinweis auf rechtzeitige Antragstellung zur Fortzahlung des Kindergeldes nach dem 18. Lebensjahr wegen weiterer Ausbildung SchrAnfr B63 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Zeitel CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 XI SchrAnfr B64 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15029*A Anlage 102 Verbesserung der Beschäftigungssituation von Schwerbehinderten durch Anhebung der Ausgleichsabgabe gemäß Schwerbehindertengesetz SchrAnfr B65 23.11.79 Drs 08/3421 Bindig SPD SchrAnfr B66 23.11.79 Drs 08/3421 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15029* B Anlage 103 Sicherstellung der Freifahrtberechtigung von Schwerbehinderten im Personennahverkehr in allen Regionen der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B67 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Rose CDU/CSU SchrAnfr B68 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15029* D Anlage 104 Personalführungsmaßnahmen zur Durchführung der Zentralen Dienstvorschrift 20/6 SchrAnfr B69 23.11.79 Drs 08/3421 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 15030* B Anlage 105 Verkürzung der Wehrdienstbeschädigungsverfahren sowie Behandlung wehrdienstbeschädigter ehemaliger Soldaten in den Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr SchrAnfr B70 23.11.79 Drs 08/3421 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAnfr B71 23.11.79 Drs 08/3421 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 15030* D Anlage 106 Einrichtung eines Sanitätszentrums in Kempten/Allgäu SchrAnfr B72 23.11.79 Drs 08/3421 Kiechle CDU/CSU SchrAnfr B73 23.11.79 Drs 08/3421 Kiechle CDU/CSU SchrAnfr B74 23.11.79 Drs 08/3421 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 15031 * B Anlage 107 Widersprüchliche Angaben über den Personalumfang der bewaffneten Kräfte der DDR in Informationsheften des BMVg SchrAnfr B75 23.11.79 Drs 08/3421 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 15031 * D Anlage 108 Veranstalter der Vorträge des englischen Historikers David Irving vor Verbänden der Bundeswehr SchrAnfr B76 23.11.79 Drs 08/3421 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 15032*A Anlage 109 Durchführung einer Untersuchung über die Freizeitproblematik wehrpflichtiger Soldaten SchrAnfr B77 23.11.79 Drs 08/3421 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 15032* B Anlage 110 Ausstattung der Bundesbehörden einschließlich der Garnisonen der Bundeswehr mit Bildern des Bundespräsidenten SchrAnfr B78 23.11.79 Drs 08/3421 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15032* C Anlage 111 Anpassung der Dauer der Zahlung von Trennungsgeld bei Versetzung von Soldaten an die Wohnungsmarktlage SchrAnfr B79 23.11.79 Drs 08/3421 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 15032* D XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 Anlage 112 Auswirkung der Fortbildungsstufe A auf die Weiterverpflichtung von Unteroffizieren; Neubewertung der Dienstposten im Bereich der Bundeswehrverwaltung SchrAnfr B80 23.11.79 Drs 08/3421 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAnfr B81 23.11.79 Drs 08/3421 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Billow BMVg 15033* A Anlage 113 Erkenntnisse über den Nitrosamingehalt im Bier SchrAnfr B82 23.11.79 Drs 08/3421 Amling SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 15033* D Anlage 114 Ausweitung des Autoreisezugverkehrs, insbesondere für Wohnanhänger SchrAnfr B83 23.11.79 Drs 08/3421 Merker FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 15033* D Anlage 115 Einstellung von Bußgeldverfahren bei Kennzeichenanzeigen wegen Inanspruchnahme des Schweigerechts durch den Fahrzeughalter SchrAnfr B84 23.11.79 Drs 08/3421 Merker FDP SchrAnfr B85 23.11.79 Drs 08/3421 Merker FDP SchrAnfr B86 23.11.79 Drs 08/3421 Merker FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 15034*A Anlage 116 Ausdehnung der Freifahrtberechtigung von Schwerbehinderten im Personennahverkehr auf Eilzüge SchrAnfr B87 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 15034* C Anlage 117 Ablehnung der Zulassung der Staukranzdüse „Mileage Master" durch das Kraftfahrtbundesamt SchrAnfr B88 23.11.79 Drs 08/3421 Batz SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 15034* D Anlage 118 Ausdehnung der Freifahrtberechtigung für Schwerbehinderte im Nahverkehr auf Eilzüge SchrAnfr B89 23.11.79 Drs 08/3421 Milz CDU/CSU SchrAnfr B90 23.11.79 Drs 08/3421 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 15034*A Anlage 119 Ausbau der Autobahn A 61 zwischen Kerpen und Jackerath als Westtrasse SchrAnfr B91 23.11.79 Drs 08/3421 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 15035* B Anlage 120 Ausdehnung der Freifahrtberechtigung für Schwerbehinderte im Nahverkehr auf Eilzüge, insbesondere im Kreis Herzogtum Lauenburg SchrAnfr B92 23.11.79 Drs 08/3421 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAnfr B93 23.11.79 Drs 08/3421 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 15035* C Anlage 121 Bau der B 45 neu und der Verbindung mit der B 26 neu bei Dieburg sowie Beseitigung des Bahnübergangs im Zuge der B 45 und Herabstufung der B 45 zur Bundesstraße SchrAnfr B94 23.11.79 Drs 08/3421 Picard CDU/CSU SchrAnfr B95 23.11.79 Drs 08/3421 Picard CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 XIII SchrAnfr B96 23.11.79 Drs 08/3421 Picard CDU/CSU SchrAnfr B97 23.11.39 Drs 08/3421 Picard CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 15035* D Anlage 122 Reduzierung des Fluglärms über Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein SchrAnfr B98 23.11.79 Drs 08/3421 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 15036* B Anlage 123 Bau der A 48 Dernbacher Dreieck-Gießen; Beseitigung der Engpässe im Zuge der B 256 zwischen Wissen und Siegen SchrAnfr B99 23.11.39 Drs 08/3421 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr B100 23.11.39 Drs 08/3421 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 15036* C Anlage 124 Einführung eines Radio- und Fernsehservice in Intercity- und TEE-Zügen; Sicherheitsvorkehrungen beim Transport gefährlicher Güter mit der Bundesbahn SchrAnfr B101 23.11 79 Drs 08/3421 Hoffie FDP SchrAnfr B102 23.11.79 Drs 08/3421 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 15036* D Anlage 125 Ahndung des Nichtmitführens der Prüfbescheinigung gemäß § 7 a StVZO als Ordnungswidrigkeit SchrAnfr B103 23.11.39 Drs 08/3421 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 15037* C Anlage 126 Zulassung von Namen von Ortsteilen als postalische Bestimmungsorte SchrAnfr B104 23.11.39 Drs 08/3421 Dr. Vohrer FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 15033* D Anlage 127 Bereitstellung zusätzlicher Kanäle für den CB-Funk SchrAnfr B105 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 15038* A. Anlage 128 Sonderlösungen für verkehrsferne Gebiete, insbesondere in Hof und Nordostoberfranken bei der Umstellung der Briefabgangsstellen auf automatische Sortierung SchrAnfr B106 23.11.39 Drs 08/3421 Dr. Warnke CDU/CSU SchrAnfr B107 23.11.39 Drs 08/3421 Dr. Warnke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 15038* C Anlage 129 Mißbrauch des CB-Funks für rechtsradikale Aktivitäten in Bayreuth SchrAnfr B108 23.11.79 Drs 08/3421 Müller (Bayreuth) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 15038* D Anlage 130 Versuchsweise Einführung von Phonocard-Automaten im öffentlichen Fernsprechverkehr SchrAnfr B109 23.11.39 Drs 08/3421 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 15039*A Anlage 131 Aufhebung von Poststellen im Regierungsbezirk Kassel sowie Personalabbau im Postbegleitdienst SchrAnfr B110 23.11.79 Drs 08/3421 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAnfr B111 23.11.39 Drs 08/3421 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 15039* B XIV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 Anlage 132 Einsatz fahrbarer Postschalter in den Landkreisen Rastatt und Karlsruhe und in Baden-Baden SchrAnfr B112 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 15039* D Anlage 133 Überprüfung der Förderung von Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie angesichts der Verdoppelung des Heizölpreises SchrAnfr B113 23.11.79 Drs 08/3421 Junghans SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 15039* D Anlage 134 Erhaltung der Bereiche rechnerunterstütztes Konstruieren und Fertigen im Rahmenprogramm zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation im Bauwesen sowie Vereinfachung des Antragsverfahrens und Verwertung der Erfahrungen projektbegleitender Institutionen SchrAnfr B114 23.11.79 Drs 08/3421 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B115 23.11.79 Drs 08/3421 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B116 23.11.79 Drs 08/3421 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 15040* A Anlage 135 Ausbau des französischen Kernkraftwerks Cattenom auf viermal 1 300 MW SchrAnfr B117 23.11.79 Drs 08/3421 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 15040* C Anlage 136 Dotierung der Zuschüsse im 4,35-Milliarden-Programm SchrAnfr B118 23.11.79 Drs 08/3421 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 15040* D Anlage 137 Durchführung von Rationalisierungsmaßnahmen zu Lasten der Arbeitnehmer bei Förderprojekten des Aktionsprogramms „Forschung zur Humanisierung des Arbeitslebens" SchrAnfr B119 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 15041 * B Anlage 138 Vorbereitung der „UN-Conference on New and Renewable Sources of Energy' in Hamburg SchrAnfr 13120 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 15042* A Anlage 139 Auffassung von Bundesminister Dr. Hauff über die Weiterentwicklung der sozialen Sicherung, Linksradikale im öffentlichen Dienst und die Bürgerbeteiligung an politischen Prozessen in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B121 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B122 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B123 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B124 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . 15042* B Anlage 140 Förderung von während der Wartezeit in nichtakademischer Ausbildung stehenden Studienbewerbern für Numerusclausus-Fächer nach den Verwaltungsvorschriften zu § 7 Abs. 3 BAföG SchrAnfr B125 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Holtz SPD SchrAnfr B126 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 15042* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 XV Anlage 141 Erhöhung des Förderungsbetrages je Studentenwohnraumeinheit SchrAnfr B127 23.11.79 Drs 08/3421 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 15043* B Anlage 142 Auflage einer deutschsprachigen Ausgabe der Zeitschrift „Forum — Vereinte Nationen, Zeitschrift für internationale Entwicklung" SchrAnfr B128 23.11.79 Drs 08/3421 Kühbacher SPD SchrAnfr B129 23.11.79 Drs 08/3421 Kühbacher SPD SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . 15043* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 14955 190. Sitzung Bonn, den 30. November 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 30. 11. Dr. van Aerssen* 30. 11. Dr. Ahrens** 30. 11. Dr. Aigner* 30. 11. Alber* 30. 11. Dr. Arnold 30. 11. Dr. Bangemann* 30. 11. Dr. Bayerl 30. 11. Dr. Biedenkopf 30. 11. Breidbach 30. 11. Dr. Czaja 30. 11. Dr. Dollinger 30. 11. Enders** 30. 11. Fellermaier* 30. 11. Friedrich (Würzburg) * 30. 11. Dr. Fuchs* 30. 11. Haberl 30. 11. Handlos 30. 11. von Hassel* 30. 11. Höffkes 30. 11. Dr. Hüsch 30. 11. Dr. Jentsch (Wiesbaden) 30. 11. Dr. h. c. Kiesinger 30. 11. Dr. Klepsch* 30. 11. Klinker 30. 11. Kroll-Schlüter 30. 11. Dr. Langner 30. 11. Lenzer** 30. 11. Frau Dr. Lepsius 30. 11. Dr. Mende ** 30. 11. Milz 30. 11. Dr. Müller** 30. 11. Müller (Bayreuth) 30. 11. Müller (Remscheid) 30. 11. Müller (Wadern) 30. 11. Dr. Müller-Hermann 30. 11. Peiter 30. 11. Peter 30. 11. Pieroth 30. 11. Porzner 30. 11. Rainer 30. 11. Scheffler*** 30. 11. Schetter 30. 11. Frau Schleicher* 30. 11. Schmidt (Hamburg) 30. 11. Schröder (Wilhelminenhof) 30. 11. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 30. 11. Spranger 30. 11. Dr. Starke (Franken) 30. 11. Sybertz 30. 11. Tillmann 30. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Tübler 30. 11. Ueberhorst** 30. 11. Voigt (Sonthofen) 30. 11. Volmer 30. 11. Frau Dr. Walz* 30. 11. Wawrzik 30. 11. Wuttke 30. 11. Dr. Zeitel 30. 11. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3421 Fragen A 20 und 21): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in letzter Zeit erhebliche Textilmengen aus Ländern, deren Lieferquoten nach dem Welttextilabkommen erschöpft sind, mit Hilfe gefälschter Ursprungszeugnisse - sogenannte Umgehungseinfuhren - in die Europäische Gemeinschaft gekommen sind, und kann die Bundesregierung Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Maschenindustrie bestätigen, wonach der deutschen Textilindustrie im bisherigen Verlauf dieses Jahrs wegen solcher Umgehungseinfuhren ein Umsatzausfall von rund 100 Millionen DM entstanden ist? Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung auf Gemeinschaftsebene unternommen, um solche Praktiken - die das Welttextilabkommen unterlaufen - zu verhindern? Zu Frage A 20: Die Bundesregierung betrachtet das Problem der Umgehungseinfuhren, durch welche die im Rahmen des Welttextilabkommens gegenüber einigen Ländern festgelegten Höchstmengen für bestimmte Textil- und Bekleidungserzeugnisse unterlaufen werden, mit großer Sorge. Eine quantitative Erfassung des Gesamtumfanges ist jedoch gegenwärtig nicht möglich. Es gibt auch keine verläßlichen Kriterien dafür, inwieweit die Umgehungseinfuhren zu Lasten der deutschen Produktion oder zu Lasten der Einfuhr aus anderen Ländern gehen. Zu Frage A 21: Das Problem der Umgehungseinfuhren ist erstmals im Jahre 1978 festgestellt worden, als koreanische Strumpfwaren mit japanischen Ursprungszeugnissen in großen Mengen in die Bundesrepublik eingeführt wurden. Die Bundesregierung hat ihrerseits die Kommission der Europäischen Gemeinschaften veranlaßt, bei den beiden genannten Ländern Südostasiens im Rahmen von Konsultationen auf umgehende Gegenmaßnahmen zu drängen. Dies hat inzwischen zu einer Beseitigung dieser Umgehungseinfuhren geführt. Auf Grund der in den letzten Monaten festgestellten Zunahme der Umgehungseinfuhren auch aus anderen Ländern Südostasiens hat die Bundesregierung im Rahmen einer neuen Initiative die KEG veranlaßt, umgehend mit Malaysia, Indonesien, Thailand, Singapur, Südkorea und den Philippinen Konsultationen durchzuführen. Diese haben inzwischen mit Südkorea, Thailand, den Philippinen und Malaysia (letztere 26. November) stattgefunden; mit Singapur und Indonesien stehen sie unmittelbar bevor. 14992* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 Sämtliche angesprochenen Staaten haben ihre Bereitschaft erklärt, an der Eindämmung der Umgehungseinfuhren aktiv mitzuwirken. Konkret geht es dabei um die Ausgabe von staatlich vidierten Produzentenbescheinigungen oder Exportlizenzen sowie um die Reduzierung der Zahl derjenigen Stellen, die zur Ausgabe von Ursprungszeugnissen autorisiert sind. Die Bundesregierung hat neben diesem Vorgehen der Gemeinschaft auch nationale Maßnahmen zur Bekämpfung der Umgehungseinfuhren ergriffen. Insbesondere hat Minister Graf Lambsdorff auf seiner kürzlichen Südostasien-Reise sowohl in Südkorea wie auch in Indonesien und Malaysia mit Nachdruck auf die Notwendigkeit einer schnellen Eindämmung dieser Einfuhren hingewiesen. Entsprechendes ist kürzlich mit dem philippinischen Industrieminister erörtert worden. Südkorea hat sich bereit erklärt, Einzelfälle, in denen wir Umgehungen festgestellt haben, zu überprüfen. Die übrigen Länder, die selbst an der Verhinderung von Umgehungseinfuhren ein vitales Interesse haben, um nicht zu Unrecht als Ursprungsländer umfangreicher Exporte angesehen zu werden, haben volles Verständnis für unsere Sorgen gezeigt und sich bereit erklärt, durch Ausstellung zusätzlicher Bescheinigungen und andere Maßnahmen an der Abwehr von falsch deklarierten Einfuhren mitzuwirken. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die. Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/3421 Frage A 24): Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, nach den positiven Erfahrungen mit Innovations-Beratungsstellen innerhalb von Oberzentren nun auch Modellvorhaben in Mittelzentren der schwächer strukturierten Räume durchzuführen, weil in diesen Räumen vor allem mittelständische Betriebe angesiedelt sind, die nach neueren Untersuchungen mit zunehmendem Grad ihrer peripheren Lage erhebliche Defizite bei der Anwendung und Erprobung neuer Verfahrenstechniken aufweisen? Für die vom Bundesministerium für Forschung und Technologie geförderten Modellversuche zur Technologie- und Innovationsberatung wurden auch schwächer strukturierte Regionen ausgewählt, in denen fast ausschließlich mittelständische Unternehmen angesiedelt sind. Besonders zu erwähnen sind hier die Modellversuche bei der Industrie- und Handelskammer in Koblenz sowie beim Ostbayerischen-Technologie-Transfer-Institut in Regensburg, sowie der grenznahen Industrie- und Handelskammer Mönchengladbach. Die Auswahl der Standorte der Beratungsstellen wurde auch durch die an das Forschungsministerium herangetragenen Initiativen sowie durch Gesichtspunkte der Erreichbarkeit von den umliegenden Gebieten aus bestimmt. Nach den bisherigen Erfahrungen ist eine ausreichende Versorgung der gesamten Region mit entsprechenden Informationen und auch mit Kontaktberatungen von zentraler Stelle aus durchaus möglich. Für die anschließenden Intensivberatungen kommen die dafür eingesetzten oder vermittelten externen Berater ohnehin in die Firma. Die Bundesregierung plant während der Laufzeit der Modellversuche, deren endgültige Ergebnisse noch nicht vorliegen, keine zusätzlichen Modellversuche für kleinräumig arbeitende Beratungsstellen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/3421 Fragen A 25 und 26): Wie beurteilt die Bundesregierung die Hinweise des Deutschen Verbraucherschutzverbandes auf die gefährlich hohe Konzentration von Chrom in angeblich naturreinem Handelsdünger, und wird sie der Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht und nach Herabsetzung des höchstzulässigen Chromgehaltes von Dünger auf 0,25 Promille nachkommen? Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik des Deutschen Verbraucherschutzverbandes und der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher an der Billigbutter-Aktion wegen der hohen Kosten und geringen Vorteile, und wird sie die Forderung nach einer Preissenkung für Frischbutter im Interesse der Verbraucher bei ihren agrarpolitischen Beschlüssen berücksichtigen? Zu Frage A 25: Die Bundesregierung bedauert die zum Teil unrichtigen Behauptungen und fehlerhaften Deutungen, die der Deutsche Verbraucherschutzverband in Presseverlautbarungen und Rundschreiben über den Chromgehalt von Ledermehl verbreitet hat. So ist es unzutreffend, daß Ledermehl bis zu 3 % von hochgiftigem Chrom VI enthält. Die Darstellung, daß immer mehr Handelsdünger diese giftigen Abfälle enthalten, ist daher irreführend. Vielmehr ist nach wissenschaftlichen Feststellungen davon auszugehen, daß in Ledermehl praktisch keine toxischen Chrom-VI-Verbindungen nachzuweisen sind. Es handelt sich um Chrom-III-Verbindungen, die nach bisherigen Kenntnissen nicht giftig wirken. Dennoch ist die Bundesregierung der Auffassung, im Sinne eines eigentlichen Verbraucherschutzes Belastungen mit Schwermetallen vorzubeugen, auch dann, wenn zur Zeit keine direkten Gesundheitsgefahren zu befürchten sind. Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung vom 10. April 1979 wurde deshalb der Chromgehalt von Düngemitteln auf 1 % Chrom (Cr) begrenzt, wobei eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 1980 eingeräumt wurde. Solche Übergangsfristen sind bei gesetzlichen Neuregelungen geboten und vertretbar, wenn keine akuten Gefahren zu befürchten sind. Die Bundesregierung sieht deshalb keinen Anlaß, den Chromgehalt weiter herabzusetzen. Sie prüft jedoch, ob eine Klarstellung dahin gehend angezeigt ist, daß Düngemittel weitgehend frei von toxischen Chrom-VI-Verbindungen sein müssen. Zu Frage A 26: Da der Verbraucherschutzverband bei seiner Kritik an Kosten und Erfolg der Molkereibutter-Aktion von völlig unhaltbaren Zahlen ausgeht — „Man schenkt Ihnen 50 Pfennig und nimmt Ihnen dafür 8,00 DM ab — für ein halbes Pfund qualitätsgeminderter Butter" — möchte ich zunächst das Wesentliche zur Molkereibutter-Aktion zusammenfassen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 14993* In der Bundesrepublik Deutschland stehen für die Verbilligung von Molkereibutter, die Anfang Oktober 1979 begonnen hat und bis Februar 1980 laufen wird, 70 000 t aus Interventionsbeständen zur Verfügung. Das sind bei 5monatiger Laufzeit monatlich etwa 14 000 t bei einem durchschnittlichen Monatsverbrauch an Butter von ca. 35 000 t. Die Verbilligung für die Molkereibutter beträgt 2,53 DM/kg ab Kühlhaus. Nach Abzug der Kosten für Auftauen, Abpacken und Verteilung ergibt sich hieraus eine Verbilligung für den Verbraucher um rd. 50 Pf je 250-g--Paket gegenüber Markenbutter -zu Marktpreisen. Da nach den vorliegenden Berichten die verbilligte Molkereibutter in der Regel zu Preisen um 1,69 bis 1,79 DM je 250-g-Paket im Einzelhandel angeboten wird im Vergleich zu 2,20 bis 2,35 DM für Markenbutter, ist festzustellen, daß die Verbilligung an den Verbraucher weitergegeben wird. Die Verbraucher machen nach allem, was bisher bekanntgeworden ist, von dem verbilligten Molkereibutter-Angebot regen Gebrauch. Im Vorjahr konnte bei der damaligen Molkereibutter-Aktion, die ein Volumen von 35 700 t hatte und bei der die Verbilligung für Verbraucher 20 bis 25 Pf je 250-g--Paket ausmachte, ein Mehrabsatz an Butter insgesamt von ca. 35 % der verbilligten Menge erzielt werden. Über die Höhe des Mehrabsatzes in diesem Jahr sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine genaueren Angaben möglich. Eine generelle Verbilligung auf ein Preisniveau, das eine bessere Konkurrenzfähigkeit der Butter zu anderen Fetten sowie die volle Aufnahme der derzeitigen Butterproduktion vom Markt ermöglicht, würde erhebliche Finanzmittel erfordern. Daher gibt die Bundesregierung Maßnahmen den Vorzug, bei denen mit begrenztem Mitteleinsatz ein spürbarer Mehrabsatz erreicht werden kann. Bisher hat die EG wegen der vorhandenen Lagerbestände für derartige Aktionen nur Butter aus diesen Beständen freigestellt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 8/3421 Fragen A 27 und 28): Welche Initiative hat die Bundesregierung ergriffen oder gedenkt sie zu ergreifen, um den Ankauf von gestohlenen Hunden und Katzen durch Tierversuchsanstalten zu unterbinden bzw. strafbar zu machen? Wird die Bundesregierung die in den Bundesländern für Wissen- schaft und Forschung zuständigen Minister bitten, die ihrem Einfluß unterliegenden Einrichtungen aufzufordern, Versuchstiere, soweit sie benötigt werden, nur noch aus kontrollierten Aufzuchtanstalten zu beziehen? Der Ankauf von gestohlenen Hunden und Katzen kann bei Erfüllung des strafrechtlichen Tatbestands wie der Ankauf auch jedes anderen gestohlenen Tieres als Hehlerei geahndet werden. Hehlerei wird nach § 259 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Eine besondere Strafvorschrift, nach der es Tierversuchsanstalten verboten werden soll, gestohlene Hunde oder Katzen zu kaufen, würde der Rechtssystematik des Strafgesetzbuches nicht entsprechen. Die zuständigen obersten Landesbehörden sind von dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mehrfach mündlich und schriftlich auf das Problem der nicht rechtmäßigen Beschaffung von Versuchstieren aufmerksam gemacht worden. Tierversuche, die im Forschungsbereich vorgenommen werden, müssen nach § 8 Tierschutzgesetz genehmigt werden. Die Genehmigungen werden jedoch nicht von den für Wissenschaft und Forschung zuständigen Ministern der Bundesländer erteilt, sondern von den für die Durchführung des Tierschutzgesetzes bestimmten Landesbehörden, die zum Bereich der Veterinärverwaltung gehören. Die für das Veterinärwesen zuständigen obersten Landesbehörden sind letztmalig am 27. August 1979 schriftlich gebeten worden, die für die Genehmigungen von Tierversuchen und für die Beaufsichtigung von Versuchstierhaltungen und Tierversuchsanlagen zuständigen Stellen zu veranlassen, bei der Genehmigung von Versuchen darauf zu achten, daß nach Möglichkeit nur Hunde und Katzen für Versuchszwecke verwendet werden, die aus Spezialzuchten stammen. Die gleichen Fragen werden auch in einem gemeinsamen Schreiben des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit an die Minister und Senatoren für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Länder und an die für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder angesprochen, das diesen in Kürze zugehen wird. Gleichzeitig sollen auch der Bundesminister des Innern und der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft gebeten werden, die Behörden ihres Zuständigkeitsbereichs entsprechend zu unterrichten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 8/3421 Frage A 34): Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit im Zusammenhang mit den derzeit stark steigenden Zahlen neonazistischer Aktivitäten, Gesetzesinitiativen zu ergreifen, den ungehinderten Verkauf solcher Propagandaschriften bzw. die ungehinderte Zugänglichkeit solcher Schriften im Wege der Ausleihe durch Büchereien zu unterbinden bzw. zu erschweren? Das geltende Recht bietet geeignete Handhaben, neonazistischen Aktivitäten auch im literarischen Bereich entgegenzuwirken. Die Bundesregierung mißt in diesem Zusammenhang — ich nehme an, daß Sie auf diesen Punkt abzielen — dem Schutz junger Menschen besondere Bedeutung zu. Rechtsextremistischen Bestrebungen in Form der Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts durch Schriften, Schallplatten, Abbildungen und Darstellungen kann insbesondere mit den Mitteln des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS) wirksam begegnet werden. So hat der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit von Anfang 1978 bis heute bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften 21 Indizierungsanträge zu Schriften und Schallplatten mit Beiträgen der NS-Propaganda gestellt. In 14994* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 20 Fällen hat die Bundesprüfstelle diesen Anträgen entsprochen. In einem Fall steht die Entscheidung noch aus. Außerdem hat der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit im Februar 1978 und im März 1979 die ebenfalls antragsberechtigten obersten Jugendbehörden der Länder gebeten, die Marktbeobachtung und Antragstätigkeit auf dem Gebiet der NS-Schriften zu intensivieren. Die Länder haben dies zugesagt und inzwischen 14 Indizierungsanträge gestellt. Da die für die Indizierung von Schriften zuständige Bundesprüfstelle nur auf Antrag der antragsberechtigten Stellen tätig werden kann, hängt die Wirksamkeit ihrer Arbeit wesentlich von der Antragspraxis ab. Daher hat der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit mit Verordnung vom 5. Mai 1978 (BGBl. I S. 607) neben den bisher antragsberechtigten obersten Landesjugendbehörden und dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit allen Jugendämtern und Landesjugendämtern im Bundesgebiet ebenfalls die Antragsbefugnis eingeräumt. Die Jugendämter machen von diesem Antragsrecht in wachsendem Maße Gebrauch. Die Bundesregierung hält es für notwendig, daß die zuständigen Behörden der Bundesländer für eine strikte Beachtung der durch die Indizierung bewirkten Vertriebs- und Werbungsverbote Sorge tragen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3421 Frage A 37): Inwieweit hat das Bundesinnenministerium das Gutachten der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel ausgewertet, und welche politischen Konsequenzen sind daraus gezogen worden? Der Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern ist in dem Gutachten der Kommission für den wirtschaftlichen und sozialen Wandel im Kapitel VII (Umweltpolitik) und XIII (Leistungssteigerung der öffentlichen Verwaltung, Informationsgewinnung und -vermittlung) angesprochen. Diese enthalten eine Reihe Vorschläge, die im Kern mit den Vorstellungen . der Bundesregierung übereinstimmen. Dies gilt insbesondere für die Verbesserung des Umweltschutzes. Die von der Kommission befürwortete Fortentwicklung des öffentlichen Dienstrechts wird in meinem Haus kontinuierlich weiterverfolgt. Relativ breiten Raum nehmen die Vorschläge der Kommission zur Verbesserung der statistischen Grundlagen ein. Auch ich betrachte die Statistik als zentrales Instrument der Informationsgewinnung. Hierbei handelt es sich um einen fortlaufenden Prozeß, welcher den aktuellen Bedürfnissen angepaßt werden muß. Mit diesem Ziel hat die Bundesregierung den Entwurf eines Statistikbereinigungsgesetzes vorgelegt (BT-Drucksache 8/3417), mit dem eine Reihe von Kürzungen im Programm der amtlichen Statistik vorgenommen werden. Diese Kürzungen sollen nicht zuletzt dem Ziel dienen, Raum für neue aktuell benötigte Statistiken zu schaffen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/3421 Fragen A 43 und 44): Hat die Bundesregierung davon Kenntnis, daß neben den jetzt bekanntgewordenen Fällen aus der Praxis der Bayerischen Landesregierung weitere Asylsuchende in der Vergangenheit abgeschoben worden sind, und sieht die Bundesregierung diese Abschiebungen als rechtswidrig an? Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, rechtswidrig handelnde Landesregierungen zur Einhaltung von Recht und Gesetz zu zwingen? Wie Sie wissen, sind für Abschiebungen die Ausländerbehörden der Länder zuständig. Mir liegen keine Unterlagen darüber vor, daß sich Ausländerbehörden anderer Länder so verhalten hätten wie die bayerischen Behörden im Falle der Tschechoslowaken Cernak und Zilka. Die Möglichkeiten der Bundesregierung, auf die Einhaltung von Verfassung und Gesetzen des Bundes durch die Länder hinzuwirken, habe ich bereits in meiner Antwort auf die Frage des Kollegen Wittmann dargestellt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 8/3421 Fragen A 45 und 46): Ist der Bundesregierung bekannt, in wieviel Fällen bayerische Behörden asylsuchende Flüchtlinge zurückgewiesen haben bzw. wie viele solche Vorfälle sind dem Bundesinnenministerium bisher bekanntgeworden? Teilt die Bundesregierung die Ansicht des bayerischen Innenministeriums, die Auslieferung der Flüchtlinge Cernak und Zilka an die CSSR durch bayerische Behörden sei rechtlich nicht zu beanstanden? Zu Frage A 45: Neben den Fällen der tschechoslowakischen Staatsangehörigen Cernak und Zilka sind von bayerischen Behörden in sieben weiteren Fällen Personen abgeschoben oder zurückgewiesen worden, die aus Ostblockstaaten kamen und Asylbegehren zum Ausdruck gebracht haben. Diese Fälle sind der Bundesregierung erst durch die Dokumentation des bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 23. November 1979 bekanntgeworden. Zu Frage A 46: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Wie ich bereits auf die Fragen des Kollegen Wittmann ausgeführt habe, verstößt die Abschiebung der tschechoslowakischen Staatsangehörigen Cernak und Zilka durch bayerische Behörden 1. gegen § 38 des Ausländergesetzes, weil — wie sich aus den nunmehr von Bayern vorliegenden Unterlagen ergibt — ein Asylantrag vorgelegen hatte, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 14995* der nach § 38 an das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf hätte weitergeleitet werden müssen; 2. gegen § 14 Abs. 1 Satz 1 des Ausländergesetzes, weil die betreffenden Tschechoslowaken in einen Staat abgeschoben wurden, in dem ihnen auf Grund der dortigen Republikschutzgesetzgebung politische Verfolgung drohte; 3. gegen den Beschluß der Innenministerkonferenz vom 26. August 1966, wonach auch solche Angehörige von Ostblockstaaten, die illegal eingereist sind, nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden dürfen. Damit liegt auch ein Verstoß gegen das verfassungsrechtlich gewährleistete Asylrecht des Artikels 16 GG vor. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/3421 Frage A 47): Sind der Bundesregierung die in der letzten Zeit in den Ländern Bayern und Baden-Württemberg bekanntgewordenen Abschiebungen. von Flüchtlingen bzw. Asylsuchenden bekanntgewesen und wie wird die Bundesregierung sicherstellen, daß sich auch diese Länder künftig an die im Bundesgebiet geltenden und durch das Bundesverwaltungsgericht gesicherten Rechte für Asylsuchende halten werden, falls die Überprüfung der Abschiebungen ergibt, daß sie rechtswidrig waren? Ich nehme den ersten Teil Ihrer Frage gern zum Anlaß, auf eine Erklärung der Bayerischen Staatsregierung von gestern einzugehen. Darin unternimmt die Bayerische Staatsregierung den durchsichtigen, aber untauglichen Versuch, von ihrer alleinigen vollen Verantwortung für die Abschiebung der beiden tschechoslowakischen Staatsangehörigen abzulenken. Demgegenüber stellt die Bundesregierung fest: 1. Einen umfassenden Überblick über die Vorgänge im Zusammenhang mit der Abschiebung der beiden tschechoslowakischen Staatsangehörigen hat die Bundesregierung erst durch die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern am 23. November 1979 vorgelegte Dokumentation erhalten. 2. Von dem Erlaß des Landratsamtes Berchtesgadener-Land vom 9. November 1978, mit dem die Abschiebung in die Tschechoslowakei angeordnet wurde, sind Bundesdienststellen nicht benachrichtigt worden. Nach der erfolgten Abschiebung waren erste Hinweise auf diesen Vorgang in einem Schreiben des Beauftragten des Hohen Flüchtlingskommissars vom 7. Dezember 1978 an das Bayerische Staatsministerium des Innern enthalten, das auch dem Bundesminister des Innern zur Kenntnisnahme übersandt worden war. Dieser Fall wurde im Rahmen eines Gespräches über Asylrechtsfragen zwischen dem Vertreter des Hohen Flüchtlingskommissars und mir am 9. Januar 1979 angesprochen. Dabei wurde deutlich, daß es einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts durch die bayerischen Behörden bedurfte. Diese Aufklärung hatte der Hohe Flüchtlingskommissar bereits eingeleitet. Erst durch das Schreiben des Bundestagsabgeordneten Karsten D. Voigt an Bundesinnenminister Baum vom 17. Mai 1979 ergab sich für das Bundesinnenministerium Anlaß, den Versuch einer eigenen Sachverhaltsaufklärung bei bayerischen Behörden vorzunehmen. Es ist der Bundesregierung jedoch trotz wiederholter Anmahnungen und Beanstandungen bis zur Vorlage der erwähnten Dokumentation des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 23. November 1979 nicht gelungen, von bayerischen Behörden einen umfassenden Überblick über die Vorgänge im Zusammenhang mit den Abschiebungen zu erlangen. Die Möglichkeiten der Bundesregierung, gegen Verfassungs- und Rechtsverstöße von Landesbehörden vorzugehen, habe ich auf Fragen von Kollegen bereits mehrfach dargestellt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Hürland (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Frage A 48): Ist die Bundesregierung darüber informiert, daß Tierhändler Raubtiere und Giftschlangen an Privatpersonen verkaufen und diese Tiere in privaten Haushalten oft unsachgemäß unterhalten werden und sie damit besonders in dicht besiedelten Gebieten eine immer größere Gefahr für Leib und Leben nicht nur der Tierhalter, sondern auch der übrigen Bevölkerung werden; wenn ja, welche gesetzlichen Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, diese akute Gefahr zu beseitigen? Der Bundesregierung ist selbstverständlich bekannt, daß Raubtiere und Giftschlangen von Privatpersonen in Tierhandlungen erworben werden können. Es liegen Berichte vor, daß die Haltung dieser Tiere im Handel und in Privathaushalten oft unsachgemäß ist und ohne Beachtung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen für Leben und Gesundheit der Menschen erfolgt. Vor allem wurde in den letzten Jahren der Handel mit Giftschlangen ausgeweitet. Häufige Berichte über Unfälle mit giftigen Tieren haben die Bundesregierung dazu veranlaßt, in dem Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz), der jetzt dem Bundestag zur Beratung vorliegt, eine Ermächtigungsgrundlage für die Schaffung von Regelungen zum Schutz vor giftigen Tieren vorzusehen. In einer Rechtsverordnung wird zum ersten Mal eine Regelung dieses Bereiches getroffen werden. Es ist u. a. vorgesehen, eine Meldepflicht an die zuständige Behörde einzuführen, damit diese über die Verbreitung giftiger Tiere in zoologischen Gärten und Instituten sowie in privaten Haushalten informiert ist. Auflagen an den Halter zur Bereithaltung von Impfstoffen und von Therapievorschlägen sollen bei Unfällen mit den betreffenden Tieren schnelle und wirksame Gegenmaßnahmen ermöglichen. In Einzelfällen wird die Einfuhr und das Halten besonders gefährlicher Gifttiere verboten werden können. 14996* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann der Bund keine Regelungen über gefährliche nichtgiftige Tiere treffen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/3421 Fragen A 49 und 50): Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob Presseberichte zutreffen, nach denen sich Lagerstätten für chemische Kampfstoffe im 2. Weltkrieg auch in Mölln (Kreis Herzogtum Lauenburg) befunden haben sollen? Welche Schritte sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher von Behörden unternommen worden, um die mutmaßliche Lagerstätte für chemische Kampfstoffe in Mölln zu untersuchen und die Kampfstoffe gegebenenfalls zu beseitigen? Wie bereits in der Antwort auf die Fragen des Herrn Kollegen Dr. Wernitz am 12. Oktober 1979 ausgeführt, liegt die Zuständigkeit für die von Ihnen angesprochenen Maßnahmen bei den Ländern, im vorliegenden Fall beim Lande Schleswig-Holstein. • Nach fernmündlicher Mitteilung aus dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein befand sich im 2. Weltkrieg in Mölln eine Munitionsanstalt; in dieser seien jedoch keine chemischen Kampfstoffe hergestellt oder gelagert worden; es gebe lediglich einen Hinweis darauf, daß 1945 südlich Mölln im freien Gelände Kampfstoffe gelagert waren; diese seien aber nach dem 2. Weltkrieg von den britischen Streitkräften abtransportiert worden. Hinweise auf den Standort Mölln finden sich auch in einer Karte, die das Militärgeschichtliche Forschungsamt vor kurzem dem Bundesminister der Verteidigung vorgelegt hat: Mölln ist dort als Standort einer „K-Munitions"-Auslagerung-Bereitstellung Heer am 20. März 1945 angegeben. Diese Angaben des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes, die auf einer ersten Auswertung von Archivalien des Bundesarchivs beruhen, werden zur Zeit auf Stichhaltigkeit geprüft; nach dem derzeitigen Stand der Nachforschungen kann den Unterlagen des Bundesarchivs nicht entnommen werden, ob und ggf. wie lange an den in den Presseveröffentlichungen genannten Orten in jedem Einzelfall tatsächlich chemische Kampfstoffe gelagert waren; noch weniger kann aus ihnen geschlossen werden, daß dort heute noch chemische Kampfstoffe liegen. Es ist bekannt, daß unmittelbar vor und besonders über einen längeren Zeitraum nach Kriegsende hinweg große Mengen von Kampfstoffen im Meer versenkt oder auf andere Weise beseitigt wurden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/3421 Frage A 51): Hat die Bundesregierung geprüft, ob durch die Einführung eines Gesundheits- und Belastungspasses für alle Arbeitnehmer, die in gesundheitsgefährdenden Bereichen tätig sind, Erkrankungen durch Vorbeugemaßnahmen eher verhindert bzw. ihre Ursachen leichter festgestellt werden könnten, und strebt sie die Einführung eines solchen Gesundheits- und Belastungspasses durch Gesetz oder Verordnung an? Die Bundesregierung hat sich bereits mehrfach dahin gehend geäußert, daß die verbindliche Einführung eines Gesundheitspasses auf erhebliche Bedenken stößt. So besteht z. B. die Gefahr, daß sich bestimmte Eintragungen (z. B. Fehlzeiten infolge Krankheit) nachteilig auf die Arbeits- bzw. Berufschancen des Arbeitnehmers auswirken können; Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit der Eintragungen müßten überwacht werden. Der Verwaltungsaufwand wäre erheblich. Zudem könnte der Verschwiegenheitsanspruch der Arbeitnehmer nicht immer ausreichend gewährleistet werden. Es ist davon auszugehen, daß Arbeitnehmer, die in gesundheitsgefährdenden Betrieben tätig sind, auf Grund von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften durch ermächtigte Ärzte regelmäßig untersucht werden. Anamnese und Befunde werden bei diesen Ärzten verwahrt, bestimmte Angaben sind auf der vom Arbeitgeber zu führenden Gesundheitskartei vermerkt. Die Einführung eines zusätzlichen Gesundheits-und Belastungspasses wird daher nicht für erforderlich gehalten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Frage A 52): Wird die Bundesregierung die Mittel aus dem Ausgleichsfonds des Schwerbehindertengesetzes weiterhin ihrer Bestimmung nicht zuführen, sondern weiterhin ansammeln, bis das Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Ausgleichsabgabe endgültig abgeschlossen ist? Die Bundesregierung sammelt die Mittel keineswegs an, die aus dem Aufkommen der Ausgleichsabgabe in den Ausgleichsfonds für überregionale Maßnahmen zur Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung fließen. Die Mittel werden vielmehr nach wie vor für ihre gesetzliche Zweckbestimmung verwandt. Sie werden für die Mitfinanzierung der Sonderprogramme des Bundes und der Länder zur verstärkten Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte und zur Förderung von beruflichen Rehabilitationseinrichtungen eingesetzt. Die Mittelvergabe erfolgt auf Vorschlag und im Einvernehmen mit dem beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bestehenden Beirat für die Rehabilitation Behinderter nach § 32 des Schwerbehindertengesetzes. Die z. Z. beim Ausgleichsfonds verfügbaren Gelder werden in voller Höhe für die Finanzierung der auf Vorschlag des Beirates bisher beschlossenen Maßnahmen und Projekte benötigt und verwendet. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 14997* Das von Ihnen erwähnte Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, hat allerdings zu einem schleppenden Mitteleingang beim Ausgleichsfonds geführt. Der Grund hierfür liegt in dem Verhalten etlicher Arbeitgeber. Sie zahlen wegen des anhängigen Verfahrens die Ausgleichsabgabe entweder gar nicht oder machen die Zahlung von der Zusage der Hauptfürsorgestellen der Länder abhängig, diese Gelder im Falle einer für die Ausgleichsabgabe negativen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Maßgabe und im Umfange der Entscheidung wieder zurückzuzahlen. Verschiedene Hauptfürsorgestellen akzeptieren diesen Vorbehalt. Sie wollen deshalb ihren Anteil an den Ausgleichsfonds nur abführen, wenn dieser bereit ist, das Geld ggf. wieder an die Hauptfürsorgestellen zurückzugeben. Die unter Vorbehalt gezahlten Ausgleichsabgabemittel können vom Ausgleichsfonds nicht verausgabt werden, sei es, weil sie dem Ausgleichsfonds von den Hauptfürsorgestellen nicht zugeführt werden oder vom Fonds. für eine etwaige Rückzahlung bereitgehalten werden müssen, da der Bundeshaushalt für Verpflichtungen des Ausgleichsfonds nicht haftet. Soweit allerdings „unbelastete" Gelder eingehen, werden sie auch weiterhin vom Ausgleichsfonds entsprechend dem gesetzlichen Verwendungszweck eingesetzt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Frage A 53): In welchen Fällen können Beschäftigungsstellen im Zivildienst auch ohne dienstliche Unterkunft anerkannt werden, und wie erklärt die Bundesregierung die über diese Frage bezüglich der Schule für Geistigbehinderte der Stadt Leverkusen vom Bundesbeauftragten für den Zivildienst gegebenen unterschiedlichen Auskünfte? Bei der Anerkennung neuer Beschäftigungsstellen verfährt das Bundesamt für Zivildienst nach einem regionalen Bedarfsschlüssel. Dieser berücksichtigt die Zahl der sogenannten Heimschlafplätze, der Plätze mit dienstlicher Unterbringung und die der Kriegsdienstverweigerer. Diese Regelung ist erforderlich, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Zahl der Dienstplätze mit Unterbringungsmöglichkeit und den Heimschlafplätzen zu erreichen. Dabei sind nicht zuletzt praktische Gründe maßgebend; denn Heimschlafplätze können nur besetzt werden, soweit am selben Ort geeignete Zivildienstplätze zur Verfügung stehen. Durch eine Vergrößerung des Anteils der Plätze mit dienstlicher Unterkunft soll aber auch dazu beigetragen werden, daß sich die Belastungen der Dienstleistenden im Zivildienst und bei der Bundeswehr die Waage halten. In Vorwegnahme einer geplanten Änderung der jetzt geltenden Regelung werden jedoch psychiatrische Einrichtungen ohne Berücksichtigung des regionalen Bedarfsschlüssels anerkannt. Das geschieht wegen der bekannten Schwierigkeiten, ausreichend Personal zu bekommen. Diese Regelung erscheint auch deshalb vertretbar, weil Dienstleistende in einer solchen Einrichtung mindestens gleich schweren Belastungen unterworfen sind wie wehrdienstleistende Soldaten in der Bundeswehr. Der Bundesbeauftragte für den Zivildienst ist bei seiner Anweisung an das Bundesamt für den Zivildienst, die Schule für Geistigbehinderte der Stadt Leverkusen abweichend von der allgemeinen Regelung anzuerkennen, von ähnlichen Erwägungen ausgegangen. Der Bundesbeauftragte für den Zivildienst hat in dieser Sache keine unterschiedlichen Auskünfte gegeben. Er hat vom Vorliegen des Antrags und des mit dem Bundesamt für den Zivildienst geführten Schriftverkehrs erst aus dem Schreiben eines anderen Abgeordneten, der sich an ihn direkt gewandt hatte, Kenntnis erhalten. Als obere Bundesbehörde bearbeitet das Bundesamt Anträge und Eingaben in eigener Zuständigkeit, ohne das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zu unterrichten. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache 8/3421 Fragen A 54 und 55): Ist der Bundesregierung bekannt daß Betriebe die Einrichtung von Ruheräumen für werdende oder stillende Mütter gemäß § 2 Abs. 4 Mutterschutzgesetz mit der Begründung verweigern, hierzu nicht verpflichtet zu sein, da eine entsprechende Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministers nicht existiere? Ist die Bundesregierung bereit, gegebenenfalls eine solche Rechtsverordnung zu erlassen, und wann ist damit zu rechnen? Die Verpflichtung zur Einrichtung von Liegeräumen für werdende und stillende Mütter ergibt sich aus § 2 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes. In § 31 der Arbeitsstättenverordnung vom 20. März 1975 ist diese Verpflichtung näher konkretisiert worden. Dort wird bestimmt, daß Arbeitgeber werdenden und stillenden Müttern ermöglichen müssen, sich in einem geeigneten Raum auf einer Liege auszuruhen. Nähere Angaben über Zahl und Beschaffenheit der Liegen und der Liegeräume enthält die hierzu vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung am 25. April 1977 herausgegebene Arbeitsstätten-Richtlinie. Die Aufsichtsbehörden der Länder haben nach § 2 Abs. 5 des Mutterschutzgesetzes sowie nach § 120 f und § 139 i der Gewerbeordnung die Möglichkeit, in Betrieben, die der Verpflichtung zur Einrichtung von Liegeräumen nicht nachkommen, eine entsprechende Anordnung zu erlassen. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Betriebe die Einrichtung von Liegeräumen für werdende und stillende Mütter ablehnen. Soweit Sie mir die Betriebe benennen könnten, würde ich mich an die oberste Arbeitsbehörde des Landes wenden, das für die Durchführung des Mutterschutzgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung zuständig ist, und sie bitten, diese Betriebe zu überprüfen. 14998* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Fragen A 56 und 57): Hält die Bundesregierung es bei der Zielsetzung des heutigen Schwerbehindertengesetzes für gerechtfertigt, daß bei Pflegegeldleistungen von zivilen Schwerstbehinderten ein Einkommensnachweis verlangt wird, für gleiche Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz und der Blindenhilfe aber nicht, und wenn nein, ist sie in der Lage und bereit, die unterschiedliche Rechtslage anzupassen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß bei vielen Sozialhilfeempfängerfamilien mit Kindern eine Anhebung der Regelsätze oder eine Erhöhung des Kindergeldes sich nicht wesentlich auswirkt, weil das Kindergeld auf die Sozialhilfe angerechnet wird? Zu Frage A 56: Ich nehme an, daß Sie mit Ihrer Frage Blindenhilfe und Pflegegeld als Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ansprechen wollen. Hier gilt der sozialhilferechtliche Grundsatz, daß Hilfe nicht erhält, wer sich aus eigenem Einkommen oder Vermögen oder mit Hilfe der Leistungen anderer selbst helfen kann. Dementsprechend sind Blindenhilfe und Pflegegeld in der Sozialhilfe gleichermaßen einkommens- und vermögensabhängig. Der Unterschied zum Versorgungsrecht erklärt sich daher, daß es sich bei der Sozialhilfe um eine aus allgemeinen öffentlichen Mitteln und ohne Vorleistung erbrachte Nothilfe der Gemeinschaft, im Versorgungsrecht dagegen um eine Entschädigung für das der Gemeinschaft erbrachte besondere Opfer handelt. Soweit außerhalb des Versorgungsrechts Blindenhilfe und — in drei Bundesländern — auch Pflegegeld ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen gewährt werden, geschieht dies nicht auf Grund des Bundessozialhilfegesetzes, sondern nach vorrangigen landesrechtlichen Vorschriften außerhalb des Rechts der öffentlichen Fürsorge und deshalb auch außerhalb der Einflußmöglichkeiten der Bundesregierung. Daß in dieser Hinsicht das Landesrecht unterschiedlich ist, ist vielfach beklagt worden. Versuche, hier zu einer Vereinheitlichung zu kommen, dürften nach den Erfahrungen der Vergangenheit jedoch auf absehbare Zeit keinen Erfolg versprechen. Zu Frage A 57: Die Rechtslage, die die Anrechnung des anteiligen Kindergeldes (Gesamtkindergeld geteilt durch die Zahl der Kinder in der Familie) bedingt, habe ich Ihnen auf Ihre Frage Nr. 80 anläßlich der Fragestunde vom 12./13. März 1975 sowie Ihre Frage Nr. 15 in der Fragestunde am 23. April 1975 dargestellt. Ich darf mich daher auf folgende Hinweise beschränken: Auf die Sozialhilfe wird nur das anteilige Kindergeld angerechnet. Das bedeutet, daß bei einem Kind 50,— DM, bei zwei Kindern je 75,— DM (150 : 2) und bei drei Kindern je 116,66 DM (350 : 3) berücksichtigt werden. Da der niedrigste Regelsatz (für ein Kind bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres) z. Z. im Durchschnitt 134,— DM beträgt, übersteigt der Regelsatz bei 3 Kindern stets das anteilige Kindergeld. Bei 4 Kindern beträgt das anteilige Kindergeld 137,50 DM (550 : 4), jedoch erhöht sich der erwähnte Regelsatz ab. 1. Januar 1980 auf durchschnittlich 139,— DM, so daß dann auch das anteilige Kindergeld bei 4 Kindern regelsatzmäßig überschritten wird. Da die Regelsätze für ältere Kinder und Jugendliche erheblich höher sind (z. Z. 193,— DM, 223,— DM, 267,— DM) und zum 1. Januar 1980 ebenfalls erhöht werden, stellt sich das Ergebnis bei diesen Altersgruppen noch unterschiedlicher dar. Zum Bedarf eines Kindes gehört jedoch nicht nur der Regelsatz, sondern auch einmalige Beihilfen für Bekleidung und andere besondere Anschaffungen (pauschal angenommen mit durchschnittlich 15 % des Regelsatzes) sowie ein entsprechender Anteil an den Nettoaufwendungen für die Unterkunft (Mietanteil = Miete ./. Wohngeld : durch Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen). Die Regelsätze werden in Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten von Zeit zu Zeit erhöht. Die nächste Erhöhung wird, wie bereits erwähnt, zum 1. Januar 1980 erfolgen. Die Frage, ob und welche Möglichkeiten bestehen, Kindergeld im Rahmen der Sozialhilfe anrechnungsfrei zu lassen, wird z. Z. von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe geprüft. Die Arbeitsgruppe wird ihre Arbeit voraussichtlich noch in diesem Jahr beenden. Die Ergebnisse werden Grundlage für weitere Überlegungen sein. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 8/3421 Fragen A 58 und 59): Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, um durch Anweisung, Änderung von Vorschriften oder gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen, daß eine Organisation wie die Frankfurter „Ruf die Engel" ihre segensreiche Tätigkeit nicht für immer einstellen muß, sondern in Frankfurt und darüber hinaus die Arbeit wieder aufnehmen kann, um weiterhin Kranke zu Hause pflegen, unheilbar Kranke zu Hause betreuen, Gebrechlichen beim Einkauf und bei der Haushaltsführung zur Hand gehen zu können und Eltern als Babysitter dienen zu können? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Fortführung der Tätigkeit einer solchen auf humanitäre Ziele ausgerichteten Organisation sowohl aus arbeitsmarktpolitischer wie aber auch aus sozialer Sicht wünschenswert ist, insbesondere solange die Arbeitsverwaltung nicht in der Lage ist, denen Hilfe zuteil werden zu lassen, für die die Organisation „Ruf die Enger bisher segensreich tätig sein konnte? Einrichtungen, die in eigener Verantwortung und mit eigenen Arbeitskräften Kranken und Gebrechlichen helfen und Eltern von Kleinkindern entlasten, sind aus sozial- und arbeitsmarktpolitischen Gründen zu begrüßen und zu fördern. Die von Ihnen angesprochene „Ruf die Engel Haushaltshilfen-Überlassungs-GmbH" in Frankfurt ist jedoch ein Wirtschaftsunternehmen, das gegen Entgelt Arbeitsvermittlung betreiben will. Nach geltendem Recht sind Aufträge zur nicht auf Gewinn gerichteten Arbeitsvermittlung möglich. Solche Aufträge haben z. B. der „Notmütterdienst e. V." und zahlreiche Stellen der Wohlfahrtsverbände erhalten. An einer nicht auf Gewinn gerichteten Tätigkeit sind die Inhaber der „Ruf die Engel GmbH" bisher nicht interessiert gewesen. Für eine Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmer- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 14999* überlassung sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. So hat der Verleiher den Arbeitslohn und die Sozialversicherungsbeiträge für die verliehenen Arbeitnehmer zu entrichten. Er hat diese Verpflichtung auch in der Zeit zu erfüllen, in der er die Leiharbeitnehmer nicht verleihen kann. Die „Ruf die Engel GmbH" hat diese Pflichten jedoch nicht erfüllt. Da die „Ruf die Engel GmbH" Arbeitsvermittlung als Erwerbsquelle betreiben will, würde sie gegen geltende Vorschriften, nämlich § 228 Arbeitsförderungsgesetz, verstoßen. Die Bundesanstalt für Arbeit und daneben die Wohlfahrtsverbände (z. B. das Diakonische Werk und der Caritasverband) unterhalten eigene Vermittlungsdienste für Hausgehilfinnen, die Arbeitsuchenden und Stellenanbietern kostenlos zur Verfügung stehen. Mir liegen keine Erkenntnisse vor, die rechtfertigen, diese Dienste als unzulänglich zu bezeichnen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Frage A 60): Ist es zulässig, daß ein Wehrpflichtiger nach Beendigung seiner Wehrdienstzeit am 30. September 1979 und anschließender Aufnahme eines Studiums an einer Universität bereits für den Monat November wieder zu einer Wehrübung eingezogen wird? Die Heranziehung von Wehrpflichtigen zu einer Wehrübung bereits kurze Zeit nach der Entlassung aus dem Wehrdienst ist zulässig. Ganz überwiegend handelt es sich um Reservisten, die zur Verfügungsbereitschaft einberufen sind. Die Verfügungsbereitschaft schließt sich an den Grundwehrdienst oder ein Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit an und dauert nicht länger als ein Jahr. In der Regel hat jeder dazu Einberufene in diesem Zeitraum eine Mobilmachungsübung mit einer Dauer von höchstens 12 Tagen abzuleisten. Der Zeitraum, zu dem ein Truppenteil seine Mobilmachung durchführt, kann sich nicht an den — unterschiedlichen — Entlassungsdaten der Reservisten orientieren. Dies gilt auch für Studierende. Die Unterbrechung eines gerade begonnenen Studiums durch eine 12tägige Wehrübung bedeutet regelmäßig auch keine besondere Härte, die eine Zurückstellung rechtfertigen würde, zumal Prüfungen noch nicht anstehen. Der Studierende muß zwar nach der Wehrübung den versäumten Vorlesungsstoff nachholen. Solche Erschwernisse müssen Reservisten im Rahmen der Wehrpflicht aber auf sich nehmen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Frage A 61): Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung — unter Bezugnahme auf ihre Antwort auf meine Anfragen A 4 und 5 (Drucksache 8/ 2339) — auf Grund der erneuten Ankündigung des Bundesverbandes der Bürgerinitiativen Umweltschutz in Verbindung mit der Deutschen Friedensgesellschaft/Vereinigung der Kriegsgegner, der nach Pressemeldungen eine Arbeitsgruppe mit Recherchen für eine Lagekarte über die NATO-Lager für atomare Sprengkörper in der Bundesrepublik Deutschland beauftragt hat, zu ergreifen, um bereits dem Versuch des Auskundschaftens von Staatsgeheimnissen entgegenzuwirken? 1. Maßnahmen der Bundesregierung, die auf die Einleitung eines Strafverfahrens durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden gerichtet sein könnten, versprechen zur Zeit keinen Erfolg. Wie ich bereits in meiner Antwort auf Ihre mündliche Anfrage in der Sitzung vom 6./7. 12. 1978 dargestellt habe, kommen als strafrechtlich erhebliche Tatbestände insbesondere die § 95 StGB (Offenbaren von Staatsgeheimnissen), § 96 Abs. 2 StGB (Auskundschaften von Staatsgeheimnissen), § 97 Abs. 1 StGB (Preisgabe von Staatsgeheimnissen) und § 109g Abs. 1 StGB (sicherheitsgefährdendes Abbilden) in Betracht. Diese Tatbestände müssen mindestens im Versuch erfüllt sein, um Aussicht auf strafrechtliche Verfolgung zu bieten. Nachdem es bisher nur bei der Ankündigung geblieben ist, eine Lagekarte über atomare Sprengköpfe der US-Streitkräfte zu veröffentlichen, sind Staatsschutzdelikte auch in einem strafrechtlich erheblichen Versuchsstadium noch nicht erfüllt. 2. Unabhängig von der gegenwärtigen strafrechtlichen Bewertung sieht die Bundesregierung in mehrfach wiederholten Ankündigungen des BBU die Möglichkeit einer ernsthaften Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, zu der auch der Schutz von Einrichtungen der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten verbündeten Truppen gehört. Inwieweit die Landespolizeigesetze Maßnahmen gegenüber dem BBU rechtfertigen, liegt jedoch in der abschließenden Beurteilung der jeweils zuständigen Landespolizeibehörden. Der Bundesminister des Innern wird das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg als das in diesem Falle zuständige Landesressort bitten, nach den erneut bekanntgewordenen Ankündigungen des BBU ein Einschreiten unter polizeirechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Fragen A 62 und 63): Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß berechtigte Versetzungsgesuche zukünftig im Sinne des Antragstellers entschieden werden, wenn dadurch nicht nur für den Soldaten Abhilfe geschaffen wird, sondern damit gleichzeitig am gewünschten heimatnahen Standort — unabhängig von den Notwendigkeiten im Stammtruppenteil — eine Personallücke geschlossen werden kann? Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß die Bestimmungen über die politische Betätigung von Soldaten insofern einer Ergänzung bedürfen, daß Wehrpflichtige, die einer kommunalen Vertretungskörperschaft angehören, grundsätzlich in Heimatnähe einzuberufen sind, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, den einschlägigen Erlaß entsprechend zu ergänzen? Zu Frage A 62: Die Versetzung eines Soldaten muß sich in erster Linie nach den dienstlichen Erfordernissen richten. Beantragt ein Soldat seine Versetzung, für die keine dienstliche Notwendigkeit besteht, wird dem Antrag im Rahmen des dienstlich Möglichen grund- 15000* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 sätzlich stattgegeben. Dabei werden die persönlichen Belange und die dienstlichen Erfordernisse unter besonderer Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles gegeneinander abgewogen. Die dienstlichen Erfordernisse sind dann gewahrt, wenn durch die Versetzung des Soldaten die Einsatzbereitschaft des abgebenden Truppenteils erhalten bleibt und im aufnehmenden Truppenteil ein Dienstposten zur Verfügung steht, der der Ausbildung und dem Dienstgrad des Soldaten entspricht. Die Entscheidung über eine Versetzung kann deshalb erst nach Prüfung des Einzelfalles getroffen werden. Zu Frage A 63: Die Bundesregierung stimmt Ihrer Auffassung zu, daß Wehrpflichtige, die einer kommunalen Vertretungskörperschaft angehören, grundsätzlich heimatnah einzuberufen sind. Die Wehrersatzbehörden sind bereits seit 1975 ausdrücklich entsprechend angewiesen. Eine Ergänzung des Erlasses „Politische Betätigung von Soldaten, insbesondere bei Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen" ist daher nicht erforderlich. Es wäre auch nicht zweckmäßig, in diesem Erlaß, der ausschließlich die Rechte und Pflichten der Soldaten im Hinblick auf ihre politische Betätigung erläutert, Einberufungsweisungen an die Wehrersatzbehörden zu wiederholen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 8/3421 Fragen A 64 und 65): In wieviel Fällen wurde in den Jahren 1976 bis 1978 beim Kreiswehrersatzamt Würzburg Anträgen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stattgegeben, und in wieviel Fällen wurden diese Anträge abgelehnt? Wie lauten diese Zahlen für das gesamte Bundesgebiet? Zu Frage A 64: Von den beiden weisungsunabhängigen Prüfungsausschüssen beim Kreiswehrersatzamt Würzburg wurden die Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wie folgt beschieden: Anerkennungen Ablehnungen 1976 270 309 1977 203 249 1978 197 287 Zu Frage A 65: Anerkennungen Ablehnungen 1976 12 592 9 786 1977 12 304 9 602 1978 19 471 17 031 Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3421 Frage A 66): Welche Anstrengungen unternimmt der Bundesverteidigungsminister, um mehr weibliche Auszubildende beschäftigen zu können? Die Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz erfolgt im Bereich der Bundeswehr fast ausschließlich in Metall- und Elektroberufen, vorwiegend mit der Zielsetzung, militärische Unterführer in technischer Verwendung zu gewinnen. Diese Zielsetzung engt die Ausbildungsmöglichkeiten für Mädchen in den gewerblich-technischen Ausbildungsberufen bei der Bundeswehr sehr ein. Um die 850 Ausbildungsplätze, die in diesem Jahr neu zu besetzen waren, bewarben sich ingesamt 4 401 Jugendliche, davon nur 132 Mädchen, und zwar bei nur 13 von insgesamt 32 Ausbildungsstätten. Der Schwerpunkt lag bei drei Ausbildungsstätten, bei denen Technische Zeichner, Chemielaboranten und Fotolaboranten ausgebildet werden. Die Ausbildungskapazität in diesen Berufen wurde voll ausgeschöpft und ist nicht mehr erweiterungsfähig. Zur Zeit befinden sich insgesamt 2 777 Auszubildende in der Ausbildung, davon 39 Mädchen. Einer Vergrößerung des Anteils der weiblichen Auszubildenden in der gewerblich-technischen Berufsausbildung steht einerseits die bundeswehrspezifische Zielsetzung und andererseits das sehr geringe Interesse weiblicher Bewerber entgegen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Krone-Appuhn (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Fragen A 67 und 68): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Soldaten der FlaRak-Bataillone der Deutschen Bundeswehr wöchentlich 78 Stunden arbeiten, und hat sie angesichts dieser enormen physischen und psychischen Belastung der Soldaten schon einmal eine medizinische Untersuchung veranlaßt, und sind ihr die Folgen für das Privatleben dieser Soldaten bekannt? Wird die Bundesregierung zur Entlastung der Soldaten der FlaRakBataillone eine 4. Kampfbesatzung für die FlaRak-Batterien installieren? Zu Frage A 67: Die in der integrierten Luftverteidigung eingesetzten FlaRak-Bataillone der Luftwaffe befinden sich auf Grund von NATO-Forderungen ständig — d. h. rund um die Uhr — in Einsatzbereitschaft. Die zeitlich besonders belasteten Kampfbesatzungen versehen ihren Dienst im Dreischichtenrhythmus. Der Einsatzbefehl für diese Kampfbesatzungen geht von einer durchschnittlichen zeitlichen Wochenbelastung von 70 Stunden aus. Eine Erhebung zur Dienstzeitbelastung im Jahre 1978 hat ergeben, daß im Jahresdurchschnitt diese 70 Stunden pro Woche in etwa eingehalten werden können. Das schließt nicht aus, daß in einigen Fällen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 15001* zu besonderen Zeiten auch höhere Belastungen notwendig sind, die nach Möglichkeit im Verlaufe eines Jahres zeitlich ausgeglichen werden. Der Inspekteur der Luftwaffe hatte die Luftwaffeninspizientengruppe beauftragt, die physische und psychische Belastung der Soldaten in den Verbänden der Luftverteidigung sowie anderer Verbände besonders zu untersuchen. Der Bericht liegt seit Anfang November vor und wird z. Z. im Bundesministerium der Verteidigung ausgewertet. Eine abschließende Stellungnahme ist daher noch nicht möglich. Zu Frage A 68: . Der Bundesminister der Verteidigung hat erste Schritte für eine personelle Aufstockung der FlaRak-Batterien um eine 4. Kampfbesatzung unternommen. In Verhandlungen über „Stärke- und Ausrüstungsnachweisungen" (STAN) der FlaRak-Verbände wurde die Forderung nach einer zusätzlichen Kampfbesatzung vom Bundesminister der Finanzen grundsätzlich anerkannt. Damit konnten zumindest, die organisatorischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Eine personelle Abdeckung innerhalb des Friedensumfangs ist jedoch voraussichtlich bis auf weiteres nicht erreichbar, weil der Personalbedarf dafür durch organisatorische Rationalisierungsmaßnahmen nicht gewonnen werden kann und ein Personalabzug aus anderen Verbänden ohne eine Einschränkung anderer einsatzwichtiger Aufgaben nicht möglich ist. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Reimers (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Fragen A 69 und 70): Ist die Bundesregierung bereit, bei einer Gesetzesnovelle eine Regelung vorzusehen, nach der die gemäß O 19 ZHG zur Ausübung der Zahnheilkunde berechtigten und nach dem Gesetz vom 27. April 1970 zu den gesetzlichen Krankenkassen zugelassenen Dentisten die Bestallung als Zahnarzt erhalten können? Wenn nein, welche Hinderungsgründe sieht die Bundesregierung? Zu Frage A 69: Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, in einem Entwurf für eine Gesetzesnovelle zum Zahnheilkundegesetz eine solche Regelung vorzusehen. Zu Frage A 70: Das Zahnheilkundegesetz ermöglicht eine Eingliederung von Dentisten in den Zahnärztestand bei Erfüllung bestimmter Mindestvoraussetzungen an die Vor- und Ausbildung im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes am 1. April 1952. Eine Erweiterung dieser Möglichkeiten erscheint nicht vertretbar. Die derzeit geltenden Regelungen für den Erwerb einer Bestallung als Zahnarzt durch Dentisten erfassen bereits alle Personen, bei denen auf Grund der Erfüllung bestimmter Mindestausbildungsanforderungen eine Teilnahme an einem Fortbildungskursus mit dem Ziel einer Bestallung als Zahnarzt noch gerechtfertigt werden kann. Die Interessen der übrigen im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zahnheilkundegesetzes als Zahnbehandler tätigen Personen berücksichtigt das geltende Recht ausreichend. § 19 des Zahnheilkundegesetzes gestattet ihnen, im bisherigen Umfang weiter tätig zu sein. Auf Grund des von Ihnen, Herr Kollege, erwähnten Gesetzes vom 27. April 1970 über die Zulassung von nach § 19 des Zahnheilkundege- setzes berechtigten Personen zur Behandlung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung können sie zur Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen werden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Frage A 71): Welche Beobachtungen über Jugendfreizeiten für Jugendliche aus der Bundesrepublik Deutschland in der DDR und in der Volksrepublik Polen während der Ferienmonate 1979 im Vergleich zu früheren Jahren und über die Organisation und das Programm derartiger Ferienangebote hat die Bundesregierung machen können? Die Bundesrepublik Deutschland ist ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat, in dem es jedem Bürger freigestellt ist, in eigener Verantwortung Reisen ins Ausland und in die DDR zu unternehmen. Die Bundesregierung hat weder die Absicht, noch verfügt sie über die Möglichkeit, Auslandsreisen von Jugendlichen und ihre Beteiligung an internationalen Veranstaltungen zu registrieren und zu beobachten. Das gleiche gilt für Reisen in die DDR und für Veranstaltungen in der DDR. Die Kenntnis und die Beobachtung von internationalen Veranstaltungen und Begegnungen unter dem Gesichtspunkt der ordnungsgemäßen Verwendung von Steuergeldern beschränkt sich für die Bundesregierung auf die anerkannten Träger der Jugendarbeit, die an der Förderung solcher Aktivitäten aus öffentlichen Mitteln partizipieren. Im Haushaltsjahr 1979 sind aus Mitteln des Bundesjugendplans keinerlei „Jugendfreizeiten” in der Volksrepublik Polen gefördert worden. Für entsprechende Maßnahmen in der DDR können Zuschüsse aus dem Bundesjugendplan ohnehin nicht gewährt werden. Sie sind auch nicht aus anderen Bundesmitteln gefördert worden. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/3421 Frage A 72): Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, daß der Bierkonsum nicht zuletzt dadurch für junge Menschen beim Besuch von Gaststätten und insbesondere Diskotheken attraktiv bleibt, daß der Preis für alkoholfreie Getränke wie Mineralwasser, Cola, Limo oder Fruchtsäfte um bis zu 30 % teurer ist, und was kann sie gegebenenfalls dagegen unternehmen? Das von Ihnen angesprochene Problem ist der Bundesregierung bekannt und gibt zu folgenden Hinweisen und Bemerkungen Anlaß: 15002* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 Nach § 3 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit ist die gewerbliche Abgabe von Branntwein und überwiegend branntweinhaltigen Genußmitteln an Kinder und Jugendliche überhaupt nicht zulässig, während andere alkoholische Getränke zum eigenen Genuß an Kinder nicht und an Jugendliche unter 16 Jahren nur bei Begleitung durch Erziehungsberechtigte abgegeben werden dürfen. Wie die Bundesregierung schon mehrfach auf diesbezügliche Anfragen erklärt hat, registriert sie die nicht seltene Praxis, nichtalkoholische Getränke teurer abzugeben als alkoholische und damit einen entsprechenden Anreiz auf junge Menschen auszuüben, mit Sorge. Da Eingriffe in das Preisgefüge in diesem Bereich jedoch nicht in Betracht kommen, hat Frau Bundesminister Huber schon mehrmals Appelle an das Gaststättengewerbe und die Getränkeindustrie gerichtet, neben der strikten Einhaltung der eingangs erwähnten gesetzlichen Vorschriften auch bei der Preisgestaltung für Getränke die Belange des Jugend- und Gesundheitsschutzes zu berücksichtigen. Die Bemühungen, die Verantwortlichen von der Wichtigkeit dieses Anliegens zu überzeugen und zu entsprechenden Schritten zu veranlassen, werden auch in Zukunft fortgesetzt werden. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3421 Frage A 73): Ist die Bundesregierung bereit, kinderreichen Familien mit besonders ungünstigen Wohnverhältnissen auf Antrag eine teilweise Kapitalisierung des Kindergeldes einzuräumen und dadurch einen Beitrag zu leisten, daß sich diese Familien eigenen Wohnraum schaffen können? Das geltende Kindergeldrecht läßt die Kapitalisierung von Kindergeldansprüchen nicht zu. Die Frage, ob diese Kapitalisierung zur Eigenheimfinanzierung für kinderreiche Eltern zugelassen werden sollte, ist in der Fragestunde vom 5. Oktober 1978 behandelt worden. Damals hat der Parl. Staatssekretär im Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau für die Bundesregierung diese Frage wie folgt beantwortet: Das Kindergeld ist eine zur Deckung des laufenden Lebensunterhalts bestimmte Leistung. Deshalb darf es nicht risikoträchtig endgültig gebunden werden. Das aber wäre bei kapitalisiertem Einsatz des Kindergeldes für die Eigenheimfinanzierung mit Rücksicht auf eine nicht auszuschließende Zwangsversteigerung des Eigenheimes der Fall. Eine solche abschließende Verfügung über künftige Kindergeldansprüche erscheint sozial- und familienpolitisch auch deshalb bedenklich, weil im Fall des Wechsels des Kindergeldberechtigten — z. B. bei Scheidung der Eltern — für die Kinder und den sie betreuenden Elternteil möglicherweise weder das Eigenheim als Wohnung noch das Kindergeld verfügbar wäre. Dies ist nach wie vor die Auffassung der Bundesregierung. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 8/3421 Frage A 74): Wie haben die Länder bisher auf das Angebot der Bundesregierung reagiert, Koordinierungshilfe bei der Schaffung eines geschlossenen Radwegnetzes zu leisten? Die Länder stehen dem Angebot positiv gegenüber. Der Bitte des Bundesverkehrsministeriums entsprechend, erfassen sie zur Zeit die vorhandenen Radwege kartografisch. Nach Auswertung dieses Materials wird zwischen Bund und Ländern das weitere Vorgehen festgelegt. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwenk (Stade) (SPD) (Drucksache 8/3421 Frage A 75): Denkt die Bundesregierung bei den Folgerungen, die sie zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Bundeswasserstraße Unterelbe anläßlich der Kollision eines Tankschiffes am 8. Oktober 1979 bei Stade ziehen will, auch an erhöhte Anforderungen wegen der Radarausrüstung für Schiffe, die gefährliche Güter befördern, und denkt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang an eine Einschränkung des betreffenden Schiffsverkehrs bei schwierigen Witterungsverhältnissen wie dichtem Nebel und Sturmflut? Schiffe, die bestimmte „gefährliche Güter" im Sinne der schiffahrtpolizeilichen Vorschriften befördern, dürfen die Unterelbe nur unter besonderen schiffahrtpolizeilichen Voraussetzungen befahren. Hierzu gehören auch eine Mindestsichtweite von 1000 m sowie ein Radargerät, das bei verminderter Sicht von einer fachkundigen Person ständig zu beobachten ist. Ab 1. Dezember 1979 wird zusätzlich die Lotsenpflicht für alle 01-, Gas- und Chemikalientanker eingeführt. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Frage A 76): Wie beurteilt die Bundesregierung die von den belgischen Staatsbahnen überlegte Möglichkeit, auf der Strecke Antwerpen—Weert—Roermond—Mönchengladbach (Eisener Rhein) Intercity-Züge einzusetzen, und welche grundsätzliche Haltung wird die Deutsche Bundesbahn bei dem bevorstehenden Gespräch der Eisenbahnen von Belgien, den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland in dieser Frage einnehmen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 15003* Auf der Europäischen Fahrplankonferenz im September 1979 haben nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn, die für die Ausgestaltung ihres Reisezugangebotes verantwortlich ist, weder die Belgischen noch die Niederländischen Eisenbahnen Anträge zur Neuordnung des grenzüberschreitenden Städteverkehrs eingebracht. Es sind auch keine Gespräche der beteiligten Eisenbahnverwaltungen über den Einsatz von IC-Zügen auf der Strecke Antwerpen—Roermond—Mönchengladbach in Aussicht genommen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Fragen A 77 und 78): Ist die Bundesregierung, bereit den Begriff „seeferne Trasse", der von ihr für die Linienführung der A 98 gefunden worden ist, zu präjudizieren bzw. die Seeferne auf die bisher übliche Trassenführung, speziell im Überlinger Raum, zu reduzieren? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit in Übereinstimmung mit dem Land Baden-Württemberg und den Grundsätzen, die 1975 zum Linienverfahren geführt haben, vor endgültiger Verabschiedung des Bundesfernstraßenplans eine Einigung über die mögliche Trasse zu erzielen? Zu Frage A 77: Auf Grund der zahlreichen Einsprüche gegen die bisher vorgesehene und bereits durch den Bundesminister für Verkehr bestimmte Linie der A 98 im nördlichen Bodenseeraum ergab sich die Notwendigkeit einer Abrückung der Autobahn nach Norden. Nach den bisherigen Erkenntnissen wird die Festlegung einer „seefernen Trasse" den gesamten Strekkenverlauf zwischen Stockach und Wangen beeinflussen und damit auch im Raume Überlingen zu einer Änderung des bisherigen Linienverlaufs führen. Zu Frage A 78: In zur Zeit laufenden Gesprächen zwischen dem Bundesverkehrsministerium und dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Baden-Württemberg wird geprüft, welche planerischen Konsequenzen sich aus der Entscheidung des Bundesministers für Verkehr für eine „seeferne Trasse" der A 98 zwischen Stockach und Wangen ergeben. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Erler (SPD) (Drucksache 8/3421 Frage A 79): Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, mit Frankreich und gegebenenfalls anderen europäischen Ländern Abkommen auf Gegenseitigkeit zu schließen, wonach die Freifahr- und anderen Vergünstigungen, die Schwerbehinderten im Eisenbahnreiseverkehr eingeräumt werden, auch in Nachbarländern gelten? Der Internationale Eisenbahnverband (UIC) hat sich ausführlich mit den Behindertenfragen im europäischen Eisenbahnverkehr befaßt und in diesem Zusammenhang eine Umfrage mit Bestandsaufnahme bei den beteiligten Bahnen durchgeführt. Danach unterscheiden sich die gewährten Tarifermäßigungen und die Voraussetzungen für die Berechtigung so stark in den einzelnen Ländern, daß ihre Anerkennung auf Grundlage der Gegenseitigkeit zwischen den einzelnen Ländern ausscheiden muß. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Fragen A 80 und 81): Wie lange wird die Bundesregierung noch benötigen, um gegebenenfalls eine Vereinbarung mit der Deutschen Bundesbahn darüber herbeizuführen, daß alle Schwerbehinderten am Nahverkehr kostenfrei teilnehmen können? Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Personen seit Inkrafttreten der Kostenfreiheit für Schwerbehinderte im Nahverkehr wegen des Fehlens einer solchen Vereinbarung von der Kostenbefreiung nicht Gebrauch machen konnten? Zu Frage A 80: Schwerbehinderte können, sofern sie die im § 58 des Schwerbehindertengesetzes genannten Voraussetzungen erfüllen, die im § 59 Abs. 1 aufgeführten Nahverkehrsmittel unentgeltlich benutzen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr am 1. Oktober 1979 bestand Unklarheit darüber, ob zu den „Nahverkehrszügen", die von Schwerbehinderten im Umkreis von 50 km von ihrem Wohnort unentgeltlich benutzt werden können, auch Eilzüge zählen. Eine Überprüfung hat nunmehr ergeben, daß es nicht nur Aufgabe der Eilzüge ist, mittlere und weitere Entfernungen zu überbrücken, sondern auch und überwiegend den Nahbereich zu bedienen. Daher muß entsprechend dem Willen des Gesetzgebers davon ausgegangen werden, daß zu den Nahverkehrszügen im Sinne des Gesetzes auch die Eilzüge der Deutschen Bundesbahn gehören. Die freifahrtberechtigten Schwerbehinderten können nunmehr auch Eilzüge der Deutschen Bundesbahn im Umkreis von 50 km von ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unentgeltlich benutzen. Zu Frage A 81: Es ist davon auszugehen, daß alle Schwerbehinderten, die nach dem Gesetz die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr erfüllen, wegen Fehlens der von Ihnen genannten Vereinbarung die Eilzüge der Deutschen Bundesbahn nicht unentgeltlich benutzen konnten, sofern diese nicht in Verkehrsverbünde einbezogen sind. 15004* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwenk (Stade) (SPD) (Drucksache 8/3421 Frage A 82): Welche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Bekämpfung von Ölschäden an den Ufern seiner Großschiffahrtswege finanziert der Bund, und gehört zu den Bekämpfungsvorhaben auch eine entsprechende Ausrüstung der Mineralöl befördernden Schiffe selbst? Das Bundesministerium für Forschung und Technologie beabsichtigt, die Entwicklung und Erprobung von Verfahren zur Vermeidung und Bekämpfung der Meeresverschmutzung, insbesondere durch 01, künftig verstärkt zu fördern. Derzeit laufen zwei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben — Entfernung von Ölverschmutzungen durch Polyurethanschäume - Doppelrumpfmehrzweckfahrzeug als Ölauffangschiff an deren Kosten der Bundesminister für Forschung und Technologie sich mit ca. 2,5 Millionen DM beteiligt. Sieben weitere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind in Vorbereitung und werden Anfang 1980 anlaufen. Hierbei soll auch untersucht werden, welche technischen Möglichkeiten von dem vom Unfall betroffenen Schiff aus bestehen, den Ölaustritt direkt zu bekämpfen. Im Rahmen des Einzelplans 30 sind für den Zeitraum von 1980-1983 insgesamt ca. 30 Millionen DM für die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung durch 01 vorgesehen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Fragen A 83 und 84): War dem Bundesverkehrsminister bei der Formulierung des betreffenden Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbeschädigter im öffentlichen Personenverkehr klar, daß es im Netz der Deutschen Bundesbahn Bereiche gibt, in dem nur wenige Nahverkehrszüge oder nur Eilzüge (Regionales Eilzugsystem) verkehren? Wenn ja, warum hat das Bundesverkehrsministerium dann nicht sichergestellt, daß gleichzeitig mit Inkrafttreten des Gesetzes die Kostenfreiheit auch in diesen Bereichen gewährt wird, oder war es Absicht des Bundesverkehrsministeriums, daß diese Bereiche von der Regelung ausgenommen werden? Zu Frage A 83: Auf dem Schienennetz der Deutschen Bundesbahn, das rd. 28 000 km umfaßt, gibt es Strecken, die unterschiedliche Schwerpunktaufgaben zu erfüllen haben. Dabei gibt es selbstverständlich Strecken, die auf Grund ihrer Belastung durch den Personenfernverkehr und den Güterverkehr zusätzlich das Befahren mit Nahverkehrszügen nicht zulassen. Nahverkehrsleistungen wurden deshalb in den vergangenen Jahren in entsprechendem Umfang auf die Straße verlagert. Der Bundesverkehrsminister ging deshalb bei der erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens geforderten Einbeziehung der Nahverkehrszüge der Deutschen Bundesbahn davon aus, daß zwischen größeren Siedlungseinheiten und Mittelzentren ein Nahverkehrsangebot vorhanden ist. Zu Frage A 84: Mit Ihrer Frage erwecken Sie den Eindruck, als ob der Regierungsentwurf des Gesetzes bereits die Nahverkehrszüge einbezogen hätte. Dies ist nicht der Fall. Vielmehr erfolgte die Ausdehnung auf alle Nahverkehrszüge erst im Laufe der parlamentarischen Beratung. Fest steht auch, daß die Bundesregierung nach Bekanntwerden von Schwierigkeiten in verschiedenen ländlichen Gebieten umgehend eine Überprüfung veranlaßt hat. Diese ergab nun, daß die Eilzüge auch Nahverkehrszüge im Sinne des Gesetzes sind. Sie können daher von den freifahrtberechtigten Schwerbehinderten im Umkreis von 50 km von ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ebenfalls unentgeltlich benutzt werden. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Frau Pack (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Frage A 85): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die für Schwerbehinderte im Nahverkehr wegen des Fehlens einer Vereinbarung zur Benutzung z. B. von Eilzügen entstandenen Kosten? Der Bundesregierung liegen keine Angaben über die den Schwerbehinderten entstandenen Kosten für die Benutzung von Eilzügen vor. Sie schätzt jedoch die jährlichen Ausgleichszahlungen für die Einbeziehung der Eilzüge auf 12 Millionen DM. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/3421 Fragen A 86 und 87): Ist angesichts der Tatsache, daß viele an den Rollstuhl gebundene Schwerbehinderte von der gesetzlichen Neuregelung über die unentgeltliche. Beförderung Schwerbehinderter deswegen nicht Gebrauch machen können, weil sie mit ihren Rollstühlen teilweise öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können, die Bundesregierung bereit, eine Novellierung des Gesetzes in der Form vorzunehmen, daß die Nahbereichsfahrten mit den Spezialfahrzeugen der Rettungsdienste bundeseinheitlich in das Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten mit aufgenommen werden? Was gedenkt die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern dagegen zu unternehmen, daß für die an den Rollstuhl gebundenen Schwerbehinderten innerhalb des Bundesgebiets völlig unterschiedliche Regelungen der Bezuschußung und der Kostenerstattung für Fahrten im Nahverkehr mit notwendigen Spezialfahrzeugen der Rettungsdienste bestehen? Um dem von Ihnen genannten Kreis von Behinderten die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, haben zahlreiche Kommunen und freie Träger besondere Fahrdienste für Behinderte eingerichtet. Diese können von denjenigen Schwerbehinderten, die auf solche Fahrdienste angewiesen sind, kostenlos oder gegen Entrichtung einer geringen Gebühr benutzt werden. Soweit Gebühren entstehen, können sie von den Trägern der Sozialhilfe nach den für sie geltenden Vorschriften übernommen werden. Soweit es um Fahrten von und zum Arbeitsplatz geht, kommt — vorrangig — die Zu- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 15005* ständigkeit der Träger der beruflichen Rehabilitation in Betracht. Die Bundesregierung prüft zur Zeit im Rahmen einer beabsichtigten Verordnung über Leistungen der Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation die Frage der Übernahme von Kosten, die Behinderten für Fahrten von und zum Arbeitsplatz mit besonderen Fahrdiensten für Behinderte entstehen, durch die Träger der beruflichen Rehabilitation. Eine Einbeziehung der besonderen Fahrdienste für Behinderte in das Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr hält die Bundesregierung nicht für sachgerecht. Eine solche Einbeziehung würde zu einer Kostenverlagerung von den Kommunen und den Rehabilitationsträgern einschließlich den Trägern der Sozialhilfe auf Bund und Länder führen. Darüber hinaus müßte die am 1. Oktober 1979 gerade erst eingeführte gesetzliche Konzeption der Erstattung der Fahrgeldausfälle an die Verkehrsträger grundlegend geändert werden. Die Erfahrungen mit dem neuen Gesetz sollten zunächst einmal abgewartet werden. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Ich gehe davon aus, daß sich Ihre Frage insbesondere auf die Regelungen über die Leistungen durch die Träger der Sozialhilfe in Ausführung des § 40 Abs. 1 Nr. 8 des Bundessozialhilfegesetzes bezieht. Für diese Frage ist, soweit die Gesetzgebung und die Eingliederungshilfeverordnung angesprochen ist, innerhalb der Bundesregierung der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit zuständig. Mit der Frage der besonderen Fahrdienste für Behinderte ist auch die Konferenz der Minister und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder bereits befaßt. Ich bin davon überzeugt, daß der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in Abstimmung mit den Ländern dieser Frage auch weiterhin seine Aufmerksamkeit schenken wird. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3421 Frage A 88): Sind der Bundesregierung Beschwerden bekannt, wonach die Deutsche Bundesbahn während der laufenden Zuckerrüben-Kampagne im südniedersächsischen Raum bei der Bedienung der Zuckerfabriken sich durch Unpünktlichkeit, den Einsatz veralteter Waggons und besonders hohe Kosten bei starren Tarifen und der Ablehnung des Güternahverkehrs „auszeichnet", und was soll gegen diesen Mißstand gegebenenfalls unternommen werden? Derartige Beschwerden sind der Bundesregierung nicht bekannt. Eine Rückfrage bei der für den Betriebsablauf eigenverantwortlichen Deutschen Bundesbahn hat ergeben, daß von den bis zum 25. November 1979 bereitgestellten rd. 17 000 Güterwagen im Bezirk der Bundesbahndirektion Hannover lediglich 26 den Verladern nicht fristgerecht zugeführt werden konnten. Zu Ausfällen bzw. zur Ablehnung von Transporten im Bereich des Güternahverkehrs ist es nach Angaben der Deutschen Bundesbahn jedoch nicht gekommen. Darüber hinaus sind Beschwerden über unzureichende oder nicht fristgerechte Bedienung der Kunden im Zuckerrübenverkehr der Deutschen Bundesbahn nicht bekannt geworden. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3421 Frage A 89): Welche Erfahrungen im Hinblick auf die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch die sogenannte „Sicherheitskelle" für Fahrräder und Mofas liegen bisher vor, und empfiehlt die Bundesregierung die allgemeine Ausstattung der genannten Fahrzeuge mit solchen „Sicherheitskellen"? Sogenannte Sicherheitskellen sind vor ca. einem Jahr zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren versuchsweise an Fahrrädern zugelassen worden. Erfahrungen, ob durch diese Geräte die Verkehrssicherheit erhöht werden kann, sind nicht vor Ablauf der Versuchszeit zu erwarten. Dann wird zu prüfen sein, ob Sicherheitskellen auch an Mofa 25 zugelassen werden sollten. Die Bundesregierung kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Empfehlung zur allgemeinen Ausrüstung mit sogenannten Sicherheitskellen geben. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lampersbach (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3421 Fragen A 90 und 91): Beabsichtigt die Deutsche Bundespost, ihr Angebot an Serviceleistungen, die üblicherweise von der Privatwirtschaft erbracht werden, wie z. B. den Verkauf von Verpackungsmaterial (Packsets) oder Bankgeschäfte, weiter auszudehnen, z. B. auf Kopierdienste, wie es jüngsten Presseberichten zu entnehmen war? Besteht angesichts dieses „Einstiegs in die Privatwirtschaft" nicht die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen (Ladenschlußgesetz), da die Deutsche Bundespost in großen Ämtern einen Tag- und Nachtservice unterhält? Die Deutsche Bundespost steht in vielen Bereichen mit ihrem Dienstleistungsangebot in direktem Wettbewerb zu anderen Anbietern. In dieser Wettbewerbssituation kann es der Deutschen Bundespost nicht verwehrt werden, sich markt- und kundenorientiert zu verhalten. Wenn in § 15 Postverwaltungsgesetz von der Deutschen Bundespost gefordert wird, ihre Ausgaben aus ihren Einnahmen zu decken und sie in § 2 des Postverwaltungsgesetzes beauftragt wird, ihre Anlagen technisch und betrieblich den Anforderungen des Verkehrs entsprechend weiter zu entwickeln und zu vervollkommnen, ergibt sich daraus auch die Verpflichtung zu marktgerechtem Verhalten. Beim Kopierdienst der Deutschen Bundespost handelt es sich nicht um eine Dienstleistung der Deutschen Bundespost. Sie überläßt lediglich in beschränktem Umfang ihre dem Publikum zugänglichen Diensträume der privatwirtschaftlichen Nutzung durch Dritte. 15006S Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 Wettbewerbsverzerrungen sind durch die Öffnungszeiten der Postämter nicht gegeben. Von den insgesamt rund 20000 Annahmestellen sind weniger als 0,5 v.H. auch nachts geöffnet. Außerdem werden in der Nachtzeit nur „eilige Dienstleistungen", wie z. B. die Annahme von Telegrammen, angeboten. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 8/3421 Fragen A 92 und 93): Wie beurteilt die Bundesregierung die Zweckmäßigkeit und Rentabilität des Nachtluftpostverkehrs, nachdem 1978 das Luftpostaufkommen erneut um 14,8% zurückgegangen ist? Ist die Bundesregierung bereit, angesichts des hohen Treibstoffverbrauchs im Luftverkehr darauf hinzuwirken, daß das Nachtluftpostnetz eingestellt und die Beförderung der am Spätnachmittag angelieferten Briefpost der Bundesbahn übergeben wird? Die von Ihnen angesprochenen Verkehrsrückgänge sind auf die aus konkretem Anlaß angeordneten Sicherheitsmaßnahmen im Luftverkehr zurückzuführen. Inzwischen hat die Zahl der über das Nachtluftpostnetz beförderten Sendungen den alten Stand wieder erreicht und in einzelnen Verkehrsbeziehungen sogar überschritten. Die Aufgabe des Nachtluftpostnetzes läßt sich unter den gegenwärtigen beförderungstechnischen Voraussetzungen nicht vertreten. Sein Betrieb ist nach wie vor erforderlich, um eine gleichmäßig gute Postversorgung aller Postkunden sicherzustellen. Der Wegfall der Nachtpostflüge hätte insbesondere für die Bevölkerung in den Randlagen, z. B. auf dem flachen Land oder im Zonenrandgebiet, eine schlechtere Postversorgung zur Folge. Durch Transportleistungen der Deutschen Bundesbahn läßt sich das Nachtluftpostnetz wegen des Zeitgewinns durch den Flug nicht ohne weiteres ersetzen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Frage A 94): Ist die Bundesregierung bereit, die unterschiedliche Handhabung der Bundespost bei der Gewährung von Hausarbeitstagen für Beamtinnen, Angestellte und Lohnempfängerinnen zu beseitigen und eine einheitliche Regelung für alle Mitarbeiterinnen der Bundespost zu schaffen? Unterschiedliche Regelungen für Beamte und für Tarifkräfte bei der Deutschen Bundespost ergeben sich aus unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen über die Gewährung von Hausarbeitstagen in vier Bundesländern. Um diese Unterschiede abzumildern, hat die Deutsche Bundespost für ihren Bereich verfügt, daß allen vollbeschäftigten weiblichen Postbediensteten in Anlehnung an die Hausarbeitstagsgesetze aus sozialen Gründen unter bestimmten Voraussetzungen monatlich 1 Tag Dienstbefreiung zur Erledigung von Hausarbeit gewährt werden kann. Die Bundesregierung beabsichtigt insbesondere im Hinblick auf die fortschreitende Arbeitszeitverkürzung zur Zeit nicht, gesetzgeberische Maßnahmen auf dem Gebiet des Hausarbeitstagsrechts vorzuschlagen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Coppik (SPD) (Drucksache 8/3421 Frage A 95): Lassen die technischen Einrichtungen der Bundespost die seitens der Springer-Presse behauptete Möglichkeit zu, daß man beim Wählen einer Telefonnummer versehentlich dergestalt in die Leitung eines anderen Teilnehmers geraten kann, daß man dessen Gespräche über lange Zeiträume mithört? Durch technische Störungen können bei Fernsprechverbindungen durchaus Doppelverbindungen auftreten. Ihre Anzahl ist aber sehr gering. Sie beträgt weniger als 0,4 Promille aller Verbindungen. Auf Grund der Gestaltung des Fernmeldenetzes und des Aufbaues einer Fernsprechverbindung unterliegt es ausschließlich dem Zufall, welcher Teilnehmer mit welchem anderen Teilnehmer eine Doppelverbindung erhält. Es ist technisch unmöglich, eine zufällig aufgetretene Doppelverbindung über einen längeren Zeitraum aufrechtzuerhalten, ohne daß der Fernsprechanschluß des Betroffenen dabei für weitere Gespräche blockiert würde. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3421 Frage A 96): Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung gekommen bei der Prüfung der Forderung der Postbediensteten, einen verbilligten Telefonanschluß zu bekommen? Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, eine derartige Regelung einzuführen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3421 Frage A 99): Inwieweit hat das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau das Gutachtender Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel ausgewertet, und welche politischen Konsequenzen sind daraus gezogen worden? Die den BMBau im besonderen betreffenden Ausführungen der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel (Kapitel VI „Raumordnungspolitik — Neuorientierung auf die Funktion der Räume") sind frühzeitig ausgewertet worden. Die zentrale Überlegungen im Kommissionsgutachten, die auf eine großflächig räumlich-funktionale Aufgabenteilung abzielen, werden von der Bundesregierung nicht geteilt, da dies für größere Teil- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 1507* räume zu einer „passiven Sanierung' und damit letztlich zur Aufgabe des Ziels der gleichwertigen Lebensverhältnisse in allen Teilräumen führen müßte. Im übrigen verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU zur Überprüfung der Raumordnungspolitik vom 12. April 1977 (BT-Drucksache 8/275) sowie auf die entsprechenden Ausführungen in Kapitel II des Raumordnungsberichts 1978 der Bundesregierung vom 11. Dezember 1978 (BT-Drucksache 8/2378). Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Fragen A 106 und 107): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem sog. „Stolbergurteil" des Oberverwaltungsgerichtes Münster (Urteil vom 5. September 1979 — III A 2240/78), mit welchem die bisherige Rechtsprechung zur Verteilungsregelung in Erschließungsbeitragssatzungen aufgegeben wurde? Teilt die Bundesregierung die insbesondere vom Deutschen Städte-und Gemeindebund erneut vorgetragene Ansicht, zur Behebung der Rechtsunsicherheit auf dem Gebiet des Erschließungsbeitragsrechts sei die gesetzliche Regelung der Verteilung des Erschließungsaufwandes in § 131 des Bundesbaugesetzes erforderlich? Zu Frage A 106: Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte hat in der Vergangenheit an die Verteilungsregelung in Erschließungsbeitragssatzungen immer höhere Anforderungen gestellt, mit der Folge, das zahlreiche Satzungen für nichtig erklärt worden sind. Dies hat zu einer Rechtsunsicherheit auf dem Gebiet des Erschließungsbeitragsrechts geführt. Das Bundesverwaltungsgericht hat durch das Urteil vom 26. Januar 1979 einen wesentlichen Beitrag zur Klärung von Zweifelsfragen im Erschließungsbeitragsrecht geleistet. Es hat vor allem die nach Meinung der Praktiker vielfach überzogenen Anforderungen an die Verteilungsregelung auf ein Maß zurückgeführt, das dem Grundgedanken des Beitrags als einem angemessenen Ausgleich für einen wirtschaftlichen Vorteil wieder die zentrale Bedeutung zumißt. Leider hat das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Urteil vom 5. September 1979 den Verteilungsmaßstab einer Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für rechtsunwirksam erklärt und damit erneut Rechtsunsicherheit auf dem Gebiet des Erschließungsbeitragsrechts ausgelöst. Nach den Erkundigungen des BMBau ist aber gegen das Urteil Revision eingelegt worden. Es ist zu erwarten, daß das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aufheben wird, weil es im Widerspruch zu den Aussagen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 1979 steht. Zu Frage A 107: Sollte die Rechtsunsicherheit auf dem Gebiet des Erschließungsbeitragsrechts, die unerträgliche Auswirkungen für die Gemeinden hat, nicht in absehbarer Zeit durch die Rechtsprechung behoben werden, wird eine gesetzliche Regelung erforderlich sein. Hierbei muß allerdings berücksichtigt werden, daß eine sachgerechte Lösung, die gleichermaßen Rechtssicherheit, Gerechtigkeit und Praktikabilität in sich vereinigt, nicht leicht zu finden ist. Bekanntlich sind auch die auf Veranlassung der Bundesregierung erarbeiteten Vorschläge des Arbeitskreises Erschließungsbeitragsrecht, der beim Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau gebildet worden war, gerade in diesem Punkt auf Bedenken gestoßen (s. mündliche Anfrage des Abgeordneten Peter Milz für die Fragestunde des Deutschen Bundestages am 7./8. Juni 1978 — Plenarprotokoll 8/96 —, Seite 7629). Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmöle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Fragen A 108 und 109): Trifft es zu, daß die DDR-Behörden die Einreise in die DDR mit Zweirädern verweigern, und wenn ja, seit wann ist dies der Fall? Welche vertraglichen Grundlagen gibt es überhaupt für die Einreise in die DDR mit Zweirädern? Bei dem Begriff „Zweiräder" ist zwischen Motorrädern und Fahrrädern zu unterscheiden. Motorräder können im Transitverkehr benutzt werden, und zwar sowohl im Transitverkehr von und nach Berlin (West) wie auch im Transitverkehr durch die DDR in dritte Länder. Für Einreisen in die DDR mit Motorrädern werden von den DDR-Organen keine Genehmigungen erteilt. Fahrräder werden als Verkehrsmittel zur Einreise in die DDR von den dortigen Organen nicht zugelassen, jedoch können Fahrräder in der Regel als Reisegepäck mitgenommen werden, um sie in der DDR zu benutzen. In Einzelfällen hat es hierbei in jüngster Zeit Schwierigkeiten gegeben, denen die Bundesregierung zur Zeit nachgeht. Meine Ausführungen zu Reisen mit Motor- und Fahrrädern beziehen sich auf den seit vielen Jahren bestehenden Zustand, jedoch hat die DDR keine speziellen Anordnungen hierzu veröffentlicht.. 2. Für Einreisen in die DDR mit Zweirädern gibt es keine speziellen vertraglichen Grundlagen. Der Verkehrsvertrag bezieht sich nicht auf Fahrräder. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Frage A 110): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Artikel 9 des Grundlagenvertrages den Deutschlandvertrag unberührt sowie rechtlich und politisch voll wirksam läßt und daß die DDR dies ausdrücklich im Grundlagenvertrag hingenommen hat? Ja. 15008* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Frage A 111): Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die Kosten für eine mögliche Salzlaugen-Pipeline vom Werra-Gebiet in die Nordsee zur Entlastung von Werra und Weser von den in der DDR eingeleiteten Salzabfällen vom Verursacher, d. h. der DDR, zu tragen ist? Zur Vorbereitung von Gewässerschutzverhandlungen mit der DDR prüft die Bundesregierung mehrere Möglichkeiten zur Lösung des Problems der Versalzung von Werra und Weser. Hierzu gehört auch der Bau einer Salzabwasserleitung zum Meer. Bei den Prüfungen spielt selbstverständlich auch die Kostenfrage eine wichtige Rolle. Die Bundesregierung steht insofern mit den Ländern in Kontakt, wobei davon ausgegangen wird, daß eine Salzabwasserleitung sowohl Salzabwässer aus der DDR als auch aus der Bundesrepublik Deutschland aufnehmen wird. Diese Umstände müssen auch bei der Kostenfrage berücksichtigt werden. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Im übrigen wird es vom Ergebnis der Verhandlungen mit der DDR abhängen, welche Lösungsmöglichkeiten realisierbar und finanzierbar sind. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Frage A 112): Beabsichtigt die Bundesregierung, den Vorschlag von Bundesminister Dr. Hauff, die Errichtung von Klimaanlagen an eine staatliche Genehmigung zu binden, weiter zu verfolgen, und falls ja, welche Einbau-und Betriebsbeschränkungen für raumlufttechnische Anlagen strebt sie an? Die vorgeschlagene Genehmigungspflicht für den Einbau von Klimaanlagen gehört zu einem Bündel von Maßnahmen, die zur Zeit zwischen den beteiligten Bundesressorts erörtert werden und die in einer sog. Energieverbrauchsordnung zusammengefaßt werden könnten. Es handelt sich hierbei um bisher im allgemeinen durch gesetzliche Vorschriften noch nicht erfaßte Maßnahmen, die sich auf die Auslegung von Geräten und Anlagen sowie deren Betriebsweise beziehen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Notwendigkeit dieser Maßnahmen zunächst im Gespräch mit den zuständigen Verbänden der Hersteller und Verbraucher sorgfältig geprüft werden muß. Unter der Federführung des Bundesministers für Wirtschaft ist mit Anhörungen für den Bereich Haushaltsgeräte begonnen worden. Wegen der dabei sich abzeichnenden positiven Haltung der Hersteller könnte es zu einer Lösung kommen, die eine staatliche Verordnung entbehrlich macht. Es ist beabsichtigt, in entsprechender Weise zu prüfen, ob eine Genehmigungspflicht für Klimaanlagen notwendig ist. Dabei geht es besonders darum, festzustellen, ob die Hersteller eine Verpflichtung eingehen können, die für die Zukunft sicherstellt, daß beim Einbau von Klimaanlagen mit Energie vernünftig umgegangen wird. Durch das Energieeinsparungsgesetz wurde bereits ein gesetzlicher Rahmen geschaffen, der Vorschriften für die Auslegung von Lüftungs- und Klimaanlagen ermöglicht. Es ist jedoch dafür noch keine Durchführungsverordnung erlassen, sie ist z. Z. auch nicht vorgesehen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU): (Drucksache 8/3421 Fragen A 113 und 114): Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit von Versuchen, aus zellulosehaltigen Rest- und Abfallstoffen der Biomasse (Altpapier, Getreidestroh sowie Abfall- und Durchforstungsholz) durch Hydrolyse zu Zucker und Weitervergährung Äthanol als Treibstoffzumischung und Treibstoffsubstitut zu gewinnen? Ist die Bundesregierung bereit, derartige Demonstrationsanlagen in revierfernen Gebieten ähnlich wie für Kohlevergasung und Kohleverflüssigung im Hinblick auf die Gewinnung von Alternativtreibstoff zu fördern? Zu Frage A 113: Die Hydrolyse von zellulosehaltigen Rest- und Abfallstoffen und die anschließende Alkoholfermentation ist eine der Möglichkeiten, diese Biomasse zu verwerten. Die Bundesregierung fördert entsprechende technische Entwicklungen und die dazu gehörenden Wirtschaftlichkeitsstudien. Sie ist allerdings der Auffassung, daß die Äthanolgewinnung aus pflanzlichen Rest- und Abfallstoffen mit dem Ziel, Äthanol als Treibstoffzusatz oder sogar als Treibstoffsubstitut einzusetzen, mit den heute bekannten Technologien auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht wirtschaftlich zu betreiben ist. Zu Frage A 114: Sollten die laufenden — von der Bundesregierung geförderten — technischen Weiterentwicklungen zum Zellulose-Aufschluß und zur kontinuierlichen Äthanolfermentation sowie die systematische Analyse des entsprechenden Biomassepotentials und der Sammel- und Transportkosten ergeben, daß eine realistische Möglichkeit besteht, Äthanol als Treibstoffzusatz oder chemischen Grundstoff aus Biomasse zu gewinnen, so ist die Bundesregierung bereit, entsprechende Demonstrationsanlagen zu fördern. Auf der Basis des heutigen Standes der technischen Entwicklung ist eine Entscheidung über den möglichen Bau von Demonstrationsanlagen allerdings verfrüht. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/3421 Frage A 116): Wie beurteilt die Bundesregierung Pyrolyse-Verfahren im Verhältnis zu anderen Verfahren der Müllbeseitigung? Im Rahmen des Abfallwirtschaftsprogramms 75 ist die Bundesregierung bemüht, daß in Ergänzung zu den klassischen Methoden der Abfallbehandlung (Deponie, Kompostierung, Verbrennung) neue Ver- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 15009* fahren der thermischen Abfallbehandlung entwikkelt und in der Praxis erprobt werden. Der Pyrolysetechnologie kommt hierbei besondere Bedeutung zu, da eine grundsätzlich bessere Nutzung der Rohstoff- und Energieinhalte der Abfälle erwartet wird. Im Gegensatz zur Müllverbrennung geht die Bundesregierung davon aus, daß diese Technologie insbesondere für mittlere bis kleinere Einzugsgebiete bei der Müllentsorgung (ca. 80 bis 150 000 Einwohnergleichwerte [EGW]) geeignet sein kann und zusätzlich die Möglichkeit besteht, speicherbare Energie (Pyrolysegas) zu gewinnen (1 EGW entspricht der Müllmenge, die durchschnittlich bei einem Bürger im Jahr anfällt; z. Z. ca. 350 kg/ Jahr). Im Bereich der Pyrolyse von Sonderabfällen konnte in Versuchsanlagen eine wesentliche Wertschöpfung aus Müll erreicht werden, da neben der Gewinnung von Pyrolysegas und -koks auch die Erzeugung von aromatischen Kohlenwasserstoffen (BTX-Fraktionen) und Ruß möglich ist. Auf Grund des bisher erreichten technologischen Standes bei der Entwicklung der Pyrolysetechnologie kann jedoch noch nicht davon ausgegangen werden, daß es sich hierbei um ausgereifte Entsorgungssysteme handelt, die z. Z. ohne technologische Risiken in der Praxis eingesetzt werden können. Vielmehr wird die Notwendigkeit gesehen, Pilotanlagen mit einer Durchsatzleistung von ca. 5 — 8 t pro Stunde unter praxisnahen Bedingungen mehrjährig zu erproben. Die Bundesregierung hält die Erarbeitung grundlegender öklogischer und ökonomischer Daten an derartigen Pilotanlagen für notwendig, um eine sichere Bewertung der Pyrolyseverfahren als alternativer Entsorgungstechnologie vornehmen zu können. Insbesondere zu Fragen der Verfügbarkeit und den Standzeiten der Anlagen sowie Problemen möglicher Emissionsverlagerungen kann z. Z. noch nicht abschließend Stellung genommen werden. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3421 Frage A 117): In welcher Weise ist in den einzelnen Bundesländern in Verfolgung von § 18 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) vorn 26. Januar 1976 in der Zwischenzeit die Nachdiplomierung geklärt? Da das Hochschulrahmengesetz (HRG) über die sogenannte Nachdiplomierung keine Regelung getroffen hat, ist die Regelung dieser Frage Sache der Länder. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hatte am 15. September 1978 zunächst empfohlen, als Stichtag für die nachträgliche Verleihung des Diplomgrades im Landesrecht grundsätzlich den Zeitpunkt des Inkrafttretens des HRG (30. Januar 1976) vorzusehen; eine Nachdiplomierung sollte nur für Absolventen eines vollständigen Fachhochschulstudiums zugelassen werden. Die landesrechtlichen Regelungen entsprechen dieser Empfehlung nur zum Teil; die unterschiedlichen Regelungen lassen sich folgendermaßen gruppieren: 1. Keine Regelung: Nordrhein-Westfalen und Berlin; 2. Ausschluß der Nachdiplomierung sowie generelle Nicht-Diplomierung der Absolventen von Fachhochschulstudiengängen: Bayern; 3. Nachdiplomierung nur für Abschlußprüfungen, nach Inkrafttreten des das HRG umsetzenden Landesgesetzes: Hessen; 4. Nachdiplomierung nur für Abschlußprüfungen, wenn ein vollständiges Fachhochschulstudium vorgelegen hat: Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein; 5. Nachdiplomierung auch der Absolventen der Vorgängereinrichtungen, wenn sie mindestens 5 Jahre eine der Abschlußprüfung entsprechende berufliche Tätigkeit ausgeübt haben: Niedersachsen, Saarland, Bremen und — geplant — Hamburg (mit Modifikationen im einzelnen); 6. Nachdiplomierung auch der Absolventen der Vorgängereinrichtungen, wenn sie sich einer Prüfung an der Fachhochschule unterziehen, die in ihren Anforderungen der Abschlußprüfung in dem betreffenden Studiengang entspricht (Nachprüfung): Rheinland-Pfalz. Die in Ziff. 1-4 dargestellte Rechtslage ist insofern vorläufig, als in den betreffenden Ländern z. T. Neuregelungen diskutiert werden, die eine Nachdiplomierung in größerem Umfang vorsehen. Außerdem hat die Kultusministerkonferenz im Hinblick auf die divergierenden Regelungen im Landesrecht erneut den Versuch unternommen, ein gewisses Mindestmaß an einheitlichen Regelungen zu erreichen; die Beratungen in der KMK sollen bis Beginn des nächsten Jahres abgeschlossen sein. Anlage 55 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/3421 Fragen A 120 und 121): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß es zutrifft, daß in der Bundesrepublik Deutschland je Steuerzahler rund 150 DM per anno in EG-Agrarsubventionen gezahlt werden, hingegen lediglich 22 Pfennig für die Gesamtaufgaben des Europarats? Womit begründet die Bundesregierung gegebenenfalls ihre Zustimmung zur weiteren Reduzierung der Finanzmittel für die vielfältigen Aufgaben des Europarats für das Jahr 1980? Zu Frage A 120: Der Bruttobeitrag, den die Bundesrepublik Deutschland zum Agrarhaushalt der EG 1980 gemäß Haushaltsvoranschlag leisten wird, beträgt pro Kopf der Bevölkerung etwa 140,— DM. Wenn man jedoch davon den Betrag abzieht, der aus dem Agrarhaushalt 1980 voraussichtlich wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurückfließen wird, verbleibt ein Nettobetrag von etwa 6,50 DM pro Kopf. Bei einem Vergleich dieses Betrages mit den Zahlungen an den Europarat ist zu berücksichtigen, daß es sich im Agrarbereich um die Finanzierung einer 15010* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 von der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in diejenige der EG übergegangene Politik handelt, wobei bisher aus dem nationalen Haushalt finanzierte Ausgaben nunmehr über den gemeinschaftlichen Haushalt laufen. Demgegenüber handelt es sich bei den Zahlungen an den Europarat lediglich um Mitgliedsbeiträge an eine internationale Organisation. Die Aufwendungen des Steuerzahlers für EG-AgrarSubventionen und für den Beitrag zum Haushalt des Europarats sind wegen ihrer unterschiedlichen Natur nicht miteinander vergleichbar. Zu Frage A 121: Der Haushalt 1980 des Europarats wird mit seinem voraussichtlichen Gesamtvolumen von 204 396 600 FF nicht gekürzt, sondern vielmehr um 13,61 % gesteigert. Das bedeutet auch real eine Steigerung von 1,8 % gegenüber dem Vorjahr. Die Zuwachsrate bewegt sich damit an der oberen Grenze des von den Regierungen der Mitgliedstaaten des Europarats für den Haushalt 1980 empfohlenen realen Wachstums von O — 2 %. Die Bundesregierung wird dem Haushalt, der im Dezember 1979 verabschiedet wird, in seiner jetzigen um insgesamt 2,1 Millionen FF gegenüber dem Entwurf des Sekretariats gekürzten Form zustimmen, da — der Haushalt 1980 des Europarats auch mit seinem gekürzten Ausgabevolumen immer noch eine insgesamt positive Entwicklung gegenüber dem Vorjahr aufweist — dies gilt insbesondere für das Arbeitsprogramm mit seiner im Vergleich zum Gesamthaushalt überproportionalen Steigerungsrate von rund 6,4 %, — eine geringere Kürzungsrate angesichts noch weiter gehender Kürzungswünsche eine Reihe von Mitgliedstaaten nicht durchsetzbar wäre, — die Bundesregierung trotz der vorgesehenen Kürzungen immer noch einen Beitrag zum Haushalt des Europarats leisten wird, der über 10 % über der Steigerungsrate von 5,5 % des Bundeshaushalts liegt. Über die vom Haushaltsausschuß und vom Komitee der Ministerbeauftragten während der Haushaltsberatungen erhobenen Kürzungsforderungen von insgesamt 2,1 Millionen FF hinaus, werden bei der bevorstehenden Verabschiedung des Haushalts keine weiteren Kürzungen erwartet. Anlage 56 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3421 Frage A 122): Welche Bedeutung als Instrument einer verfassungskonformen Interpretation der Osrträgßegieru d Entscetathlienßunger destve Bundestagesemit vomdieBundesr 17. Mai 1972 zunger gemeinsamen Die Bundestagsentschließung vom 17. Mai 1972 ist für die Auslegung des Warschauer Vertrages von Bedeutung; es handelt sich rechtlich gesehen um ein zusätzliches Auslegungsinstrument im Sinne der Wiener Vertragsrechtskonvention. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die sehr eingehenden Ausführungen, die von den Vertretern der Bundesregierung zur rechtlichen Bedeutung der Entschließung in den Ratifikationsdebatten der Gesetzgebenden Körperschaften gemacht worden sind. Anlage 57 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Frage B 1): An welche Maßnahmen und Überlegungen denkt der Bundeskanzler, wenn er davon spricht, daß man im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Rundfunkwesens im Norddeutschen Raum ,nicht nur mit Re- den vorgehen müsse? 1. Der Bundeskanzler führte in seiner Rede auf dem Landesparteitag der SPD in Hannover am 17. November 1979 aug: „Aber mit einem Privatfernsehen gerät das publizistische Gleichgewicht bei uns in Gefahr, da werden die kommerziell finanzierten Programme die öffentlich-rechtlichen Programme verdrängen, es wird zu Programmanpassungen nach unten zwingen, und genau das wird auch gewollt von solchen Herren wie dem Herrn Albrecht und anderen. Wir müssen uns dem Versuch, dieses öffentlichrechtliche System zu zerstören, widersetzen, aber nicht nur mit Reden — aber nicht nur mit Reden! Und dazu muß man auch das Publikum überzeugen .. . 2. Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, daß der Bundeskanzler selbst in seiner Rede davon spricht, über das Reden halten hinaus sei es notwendig, Überzeugungsarbeit zu leisten. Der Bundeskanzler hat auch bei anderen Gelegenheiten einen breiten öffentlichen Dialog über die Zukunft des Fernsehens angeregt. Dies hat er auf der Medienpolitischen Fachtagung der SPD am 23. November 1979 näher ausgeführt: Die Frage der Zukunft der Medien soll nicht nur in Experten-Kreisen diskutiert, sondern in einem breit angelegten Gespräch mit dem Bürger behandelt werden. Weiterhin hat der Bundeskanzler mit seinen Äußerungen an die Regierungen der drei betroffenen Länder appellieren wollen, die Verhandlungen über die Zukunft des NDR wieder aufzunehmen. Es scheint, als könnte dieser Appell auf fruchtbaren Boden fallen. Außerdem wird der Bundeskanzler im Gespräch mit den Regierungschefs der Länder am 29. Februar 1980 seine Sorge über die Zukunft des NDR und des gesamten Rundfunksystems in der Bundesrepublik vortragen. Er wird im Interesse unseres demokratischen Gemeinwesens dafür plädieren, den NDR als Dreiländer-Anstalt zu erhalten und von allen Plänen eines kommerziellen Fernsehens Abstand zu nehmen. Schließlich ist auf die Klage Hamburgs beim Bundesverwaltungsgericht zu verweisen. Sollte sich der Konsens darüber, daß das öffentlich-rechtliche Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 15011* Rundfunksystem bewahrt bleiben muß, anders nicht wiederherstellen lassen, müssen möglicherweise weitere rechtliche Schritte bedacht werden. Anlage 58 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/3421 Fragen B 2 und 3): Hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, daß die holländische und die belgische Regierung ihre jeweiligen Kulturabkommen mit der südafrikanischen Regierung außer Kraft gesetzt haben, um damit gegen die zunehmend schärferen Unterdrückungsmaßnahmen der Minderheitsregierung gegen oppositionelle Gruppen und Vereinigungen zu protestieren? Wann wird die Bundesregierung, da eine „freundschaftliche Zusammenarbeit" (Präambel des deutsch-südafrikanischen Kulturabkommens aus dem Jahr 1963) offenbar nicht mehr mit der Südafrikanischen Union möglich ist, das Kulturabkommen kündigen? 1. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Niederlande und Belgien ihre Kulturabkommen mit der Republik Südafrika eingefroren haben, ohne daß es bislang zu einer formellen Kündigung gekommen ist. 2. Das Kulturabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika ist zwar formal nicht außer Kraft gesetzt, die darin vorgesehene Ständige Gemischte Kommission ist aber seit über fünf Jahren nicht mehr einberufen worden. Von entscheidender und vorrangiger Bedeutung für die Bundesregierung ist dagegen der Inhalt der tatsächlichen Kulturbeziehungen. Es ist ihr mit zunehmendem Erfolg gelungen, diese so zu gestalten, daß durch Einbeziehung der nicht-weißen Bevölkerungsmehrheit ein Beitrag zum Abbau der Rassendiskriminierung geleistet wird. Diese Bemühungen werden verstärkt und mit Nachdruck fortgesetzt. Von der Möglichkeit, unsere Kulturbeziehungen in diesem Sinne zu gestalten, ist auch die Haltung der Bundesregierung zur Frage einer eventuellen Kündigung bestimmt. Eine Kündigung des Abkommens würde dazu führen, daß diese zunehmend erfolgreiche Politik nicht oder nur mit starken Erschwerungen fortgesetzt werden könnte. Unter den gegenwärtigen Umständen ist deshalb eine förmliche Kündigung des Kulturabkommens nicht geplant. Anlage 59 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Frage B 4): Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Dr. H. Kissinger, die wirtschaftliche Potenz des Westens für die Einforderung politischer Ziele vom Ostblock seitens des Westens zu nutzen und daß dies seitens der NATO-Staaten in ungenügendem Maße geschieht? Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, daß sie an einer Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen zu den Staatshandelsländern aus wirtschaftlichen Gründen und wegen des positiven Beitrags, der von den Wirtschaftsbeziehungen für das Gesamtverhältnis mit diesen Ländern erwartet werden kann, sehr interessiert ist. Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Ländern Osteuropas liegen im beiderseitigen Interesse, sie sind für beide Seiten gleichermaßen von Nutzen. Im übrigen haben die Bundesregierung und ihre westlichen Verbündeten mehrfach die Notwendigkeit unterstrichen, auf dem Madrider KSZE-Folgetreffen gleichgewichtige Fortschritte in allen Bereichen der Schlußakte von Helsinki zu erzielen. Darüber hinaus hält es die Bundesregierung in der geschilderten Situation nicht für opportun, wirtschaftliche Maßnahmen und politische Forderungen im Ost-West- Verhältnis unmittelbar miteinander zu verknüpfen. Dr. Henry Kissinger hat sich während seiner Amtszeit als amerikanischer Außenminister im übrigen wiederholt gegen die von Ihnen zitierte Verknüpfung gewandt. Ich verweise insoweit auf die Beantwortung Ihrer früheren Frage (Bundestagdrucksache 8/168 Frage B 5) in der 19. Sitzung des Deutschen Bundestages, 8. Wahlperiode, vom 18. März 1977. Anlage 60 Antwort des Staatsminister Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Frage B 5): Hat die Bundesregierung die Gespräche mit dem sowjetischen Außenminister Gromyko genutzt, um zu klären, auf welchem Weg der sowjetische Kanu-Olympiasieger Tschessiounias die Bundesrepublik Deutschland verlassen hat, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Bundesregierung hat den Fall Tschessiounias in den Gesprächen mit Außenminister Gromyko nicht erörtert. Wie Sie wissen, ist der Fall Tschessiounias Gegenstand eines von dem Generalbundesanwalt geführten Ermittlungsverfahrens, von dessen Stand und Ergebnis das Verhalten der Bundesregierung bestimmt war und weiterhin bestimmt bleibt. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache 8/3421 Fragen B 6 und 7): Wie beurteilt die Bundesregierung die zunehmenden Beschwerden von Sportlern — z. B. in den vom Bund geförderten Leistungskadern — über eine unzureichende Beteiligung an den Entscheidungsprozessen in den Sportorganisationen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Rahmen ihrer Sportpolitik und im Zusammenwirken mit den Sportorganisationen darauf hinzuwirken, daß insbesondere im Leistungssportbereich mehr demokratische Mitbestimmung und Mitverantwortung der Sportler verwirklicht werden? Ist die Bundesregierung bereit, die Bemühungen um eine verstärkte demokratische Mitbestimmung und Mitverantwortung der Sportler — insbesondere der Leistungssportler — in den Sportorganisationen da- durch zu unterstützen, daß sie in den Bewilligungsrichtlinien für Sportförderungsmittel des Bundes — ähnlich wie im Bundesjugendplan — eine entsprechende Ergänzung vornimmt? 1. Die Bundesregierung begrüßt die Mitwirkung aktiver Sportler an den Entscheidungsprozessen in 15012* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 den Sportorganisationen. Diese Mitwirkungsmöglichkeiten haben sich im Verlauf der letzten Jahre zunehmend verbessert. Beim Bundesausschuß Leistungssport des Deutschen Sportbundes besteht ein Beirat der Aktiven, dessen Vorsitzender zugleich Mitglied des Vorstandes des Bundesausschusses Leistungssport ist. Bei der Stiftung Deutsche Sporthilfe nehmen Sprecher der Aktiven regelmäßig an den Sitzungen des Gutachterausschusses teil. Eine Umfrage des Beirats der Aktiven bei den Aktivensprechern hat ergeben, daß 90 Prozent der Sprecher Mitwirkungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Verbandsgremien haben und ihre Tätigkeit bei 60 Prozent der Verbände auch satzungsrechtlich verankert ist. Schwierigkeiten für eine verstärkte Mitwirkung der Aktiven ergeben sich vor allem daraus, daß ein aktiver Spitzensportler jährlich etwa 1500 Stunden für Training und Wettkämpfe aufwenden muß, so daß einer intensiven und zeitaufwendigen Mitwirkung in den Verbandsgremien schon von daher Grenzen gesetzt sind. Die Bundesregierung wird sich auch weiter im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine verstärkte Mitwirkung aktiver Sportler einsetzen. Sie sieht jedoch im Hinblick auf den Grundsatz der Unabhängigkeit des Sports keine Möglichkeit, unmittelbar auf innerverbandliche Regelungen Einfluß zu nehmen. 2. Die Bundesregierung hält es mit dem Grundsatz der Autonomie des Sports für nicht vereinbar, innerverbandliche Regelungen über die Mitwirkung der aktiven Sportler an den Entscheidungsprozessen zur Bedingung für die Vergabe von Sportförderungsmitteln des Bundes zu machen. Dies ist im übrigen auch in den „Allgemeinen Richtlinien für den Bundesjugendplan" nicht der Fall. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Fragen B 8, 9, 10 und 11): Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, durch eine Gesetzesinitiative der gegenwärtig teilweise zu beobachtenden Praxis von Behörden entgegenzuwirken, Flächen für geplante Straßen und Autobahnen durch Flurbereinigungsverfahren sicherzustellen, obwohl die einzelnen Straßenbauvorhaben noch keineswegs realisierungsreif sind, keine Bürgerbeteiligung stattgefunden hat und den Straßenplanungen noch nicht von den zuständigen Kommunalparlamenten zugestimmt wurde? Hält die Bundesregierung in Anbetracht der unzureichenden Berücksichtigung des Natur- und Umweltschutzes bei der Durchführung von Flurbereinigungsverfahren eine kritische Überprüfung der bisherigen bundesrechtlichen Naturschutzregelungen für notwendig, besonders unter dem Aspekt, daß die verstärkte Berücksichtigung von Naturschutz und Landschaftspflege durch die Novellierung des Flurbereinigungsgesetzes im Jahr 1976 bisher noch nicht zu einer Änderung der Vorgehensweise der Flurbereinigungsbehörden geführt hat und angesichts wachsender Umweltbelastungen dem ländlichen Raum in erhöhtem Maße die Funktion eines ökologischen Ausgleichsraums sowie eines Erholungs- und Freizeitgestaltungsraums zukommt? Wie wird sich die Bundesregierung um die Schaffung bundeseinheitlicher Grundsätze zur Flurbereinigung bemühen? Wird die Bundesregierung durch eine Gesetzesinitiative durchzusetzen versuchen, daß die zuständige Flurbereinigungsbehörde vor der Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens eine Kosten-Nutzen-Analyse vorlegen muß, die eine Untersuchung von kostengünstigeren Möglichkeiten (z. B. gründliche Entsandung der Wasserläufe) umfaßt und mit der überflüssige Kostenbelastungen des Steuerzahlers vermieden werden können? 1. Die Flurbereinigungsbehörden können in einer sogenannten Unternehmensflurbereinigung nach den Sondervorschriften der §§ 87 bis 89 FlurbG Flächen für eine Bundesautobahn oder eine Bundes- straße (wie auch andere Großbaumaßnahmen) bereitstellen. Die Anordnung eines entsprechenden Flurbereinigungsverfahrens ist nach § 87 Abs. 2 Satz 1 FlurbG zwar schon zulässig, wenn das Planfeststellungsverfahren für die jeweilige Bundesfernstraße (nur) eingeleitet ist, dem Unternehmensträger dürfen die benötigten Flächen nach § 87 Abs. 2 Satz 2 FlurbG jedoch weder mit eigentumsrechtlicher noch mit besitzrechtlicher Wirkung zugeteilt werden, bevor nicht die Planfeststellung unanfechtbar geworden ist. Da die betroffenen Gemeinden und Bürger nach Maßgabe der §§ 18 und 18a FStrG an dem Planfeststellungsverfahren zu beteiligen sind, ist es von Gesetzes wegen ausgeschlossen, daß zuvor bereits die Flächenbereitstellung im Flurbereinigungsverfahren vorgenommen wird. Die Bundesregierung sieht sich deshalb insoweit nicht veranlaßt, eine Änderung des Flurbereinigungsgesetzes vorzuschlagen. 2. Der Rechtsrahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Flurbereinigung nach dem Flurbereinigungsgesetz i. d. F. vom 16. März 1976 und dem Bundesnaturschutzgesetz hat den nachstehenden Inhalt: a) Das Flurbereinigungsgesetzes regelt zusammenfassend folgendes: — Zur Förderung der Landeskultur (in diesem Rahmen insbesondere zur Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege) kann ländlicher Grundbesitz neugeordnet werden. Das ist ein selbständiger Zweck der Flurbereinigung innerhalb ihres Gesamtzwecks nach § 1 FlurbG. — Die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden und Stellen sind vor der Anordnung einer Flurbereinigung zu hören (§ 5 Abs. 2 FlurbG). Gleichzeitig sollen sie über das geplante Flurbereinigungsverfahren unterrichtet werden und sind ihrerseits verpflichtet, der Flurbereinigungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, ob das voraussichtliche Flurbereinigungsgebiet berührende Planungen über Naturschutz und Landschaftspflege beabsichtigt sind oder bereits feststehen (§ 5 Abs. 3 FlurbG). — Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gilt als Einschränkung, daß Obstbäume, Beerenobststräucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden dürfen (§ 34 Abs. 1 Nr. 3 FlurbG). Bei unzulässigen Eingriffen muß die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG). Im übrigen können Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden (§ 154 Abs. 1 und 2 FlurbG). — Die Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes steht unter der Verpflichtung, die jeweilige Landschaftsstruktur zu beachten und eine Abwägung der Interessen einschließlich der Interessen der allgemeinen Landeskultur (also insbesondere der Interessen des Naturschutzes und der Land- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 15013* schaftspflege) vorzunehmen (§ 37 Abs. 1 Satz 1 FlurbG). Bodenschützende sowie -verbessernde und landschaftsgestaltende Maßnahmen sind durchzuführen (§ 37 Abs. 1 Satz 2 FlurbG). — Bei der Durchführung aller Maßnahmen hat die Flurbereinigungsbehörde die öffentlichen Interessen zu wahren, vor allem den Erfordernissen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Gestaltung des Landschaftsbildes Rechnung zu tragen (§ 37 Abs. 2 FlurbG). — Im Benehmen mit den für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden und Organisationen stellt die Flurbereinigungsbehörde unter gleichzeitiger Erörterung der Ergebnisse von Vorplanungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege die allgemeinen Grundsätze für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes auf (§ 38 FlurbG). — Für Anlagen, die dem Naturschutz und der Landschaftspflege dienen, kann Land in verhältnismäßig geringem Umfang im Flurbereinigungsverfahren bereitgestellt werden (§ 40 Satz 1 FlurbG). — Die Flurbereinigungsbehörde stellt einen bodenverbessernde und landschaftsgestaltende Anlagen enthaltenden Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan auf (§ 41 Abs. 1 FlurbG). Der Plan ist mit den Trägern des Naturschutzes und der Landschaftspflege als eines öffentlichen Belangs zu erörtern (§ 41 Abs. 2 Satz 1 FlurbG). — Wenn der Zweck der Flurbereinigung es erfordert, können Naturdenkmale, Naturschutzgebiete sowie geschützte Landschaftsteile und geschützte Landschaftsbestandteile verändert werden (§ 45 Abs. 1 Nr. 5 FlurbG), wobei zu wesentlichen Eingriffen die vorherige Zustimmung der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde erforderlich ist (§ 45 Abs. 3 FlurbG). — Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, Bodenaltertümer, Kulturdenkmale sowie Bäume, Feldgehölze und Hecken, deren Erhaltung aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege geboten ist, hat der Empfänger der Landabfindung zu übernehmen (§ 50 Abs. 1 FlurbG). — Um die durch Eisenbahnen, Straßen und ähnliche Maßnahmen für die allgemeine Landeskultur (insbesondere den Naturschutz und die Landschaftspflege) entstehenden oder entstandenen Nachteile zu beseitigen oder um notwendige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder der Gestaltung des Landschaftsbildes zu ermöglichen, kann ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren durchgeführt werden (§ 86 Abs. 1 FlurbG). Wird dabei ein Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nicht aufgestellt, so sind die entsprechenden Maßnahmen im Flurbereinigungsplan (zu ihrer rechtlichen Sicherung) darzustellen (§ 85 Abs. 1 Nr. 4 FlurbG). — Eine Unternehmensflurbereinigung kann durchgeführt werden, wenn Nachteile für die allgemeine Landeskultur (insbesondere den Naturschutz und die Landschaftspflege), die durch das Unternehmen entstehen, vermieden werden sollen (§ 87 Abs. 1 FlurbG). — Um Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu ermöglichen, kann ein beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren durchgeführt werden (§ 91 FlurbG), wobei die Zusammenlegung - außer auf Antrag mehrerer Grundeigentümer oder der landwirtschaftlichen Berufsvertretung — auch eingeleitet werden kann, wenn die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Behörde sie beantragt (§ 93 FlurbG). Die entsprechenden Maßnahmen sind zu ihrer Sicherung im Zusammenlegungsplan darzustellen (§ 97 Satz 4 FlurbG). Ergebnisse von Vorplanungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind zu berücksichtigen (§ 99 Abs. 3 Satz 2 FlurbG). — Aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege kann ein freiwilliger Landtausch durchgeführt werden (§ 103 a Abs. 2 FlurbG). b) Das Bundesnaturschutzgesetz ergänzt das Flurbereinigungsgesetz und konkretisiert die sich auf Naturschutz und Landschaftspflege beziehenden Regelungen insbesondere durch Vorschriften über die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§§ 1 und 2 BNatSchG), über die Aufgaben anderer als der Naturschutzbehörden (also auch der Flurbereinigungsbehörden) im Rahmen ihrer Zuständigkeiten im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 3 Abs. 2 BNatSchG) sowie über Eingriffe in Natur und Landschaft (§§ 8 und 9 BNatSchG) u. a. wie folgt: — Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, daß 1. die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, 3. die Pflanzen- und Tierwelt sowie 4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft unter Abwägung mit den sonstigen Anforderungen der Allgemeinheit an Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind (vgl. § 1 BNatSchG). — Die anderen Behörden haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu unterstützen und dabei von vornherein die Naturschutzbehörden zu beteiligen (vgl. § 3 Abs. 2 BNatSchG) — Eingriffe in Natur und Landschaft sind zu unterlassen und, soweit andere Belange im Abwägungsprozeß vorgehen, soweit wie möglich zu mindern oder auszugleichen (vgl. § 8 Abs. 1-3 BNatSchG). Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der wiedergegebene Rechtsrahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Flurbereinigung nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand keiner Ausweitung bedarf und daß auch die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes als eines Rahmengesetzes im Hinblick auf die Durchführung des Flurbereinigungsgesetzes den Erfordernissen genügen. Sie bleibt hingegen bemüht, den geltenden Rechts- 15014* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 inhalt verstärkt in die Praxis umzusetzen. Diesem Ziel dienen vor allem sehr eingehende — die verschiedenen Aspekte von Naturschutz und Landschaftspflege in der Flurbereinigung betreffenden — Empfehlungen, die von Vertretern des Bundes und der Länder erarbeitet worden sind und in Kürze herausgegeben werden. 3. Die Bundesregierung bemüht sich mit besonderem Nachdruck um eine möglichst einheitliche Durchführung der Flurbereinigung in allen Ländern. Gemeinsam mit deren Agrarministern hat der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten deshalb im Jahre 1977 eine besondere Arbeitsgemeinschaft Flurbereinigung (ArgeFlurb) gebildet, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, „die Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz durch rechtzeitige und gemeinsame Behandlung der allgemeinen und grundsätzlichen Angelegenheiten zu fördern und dabei vor allem — Grundlagenmaterial zu erarbeiten und Orientierungsdaten für die Flurbereinigung zur Verfügung zu stellen, — die Technik in der Flurbereinigung weiterzuentwickeln, — Leitlinien und Empfehlungen für die Durchführung der Flurbereinigung zu geben, — Aufklärungsarbeit zu leisten, — die Zusammenarbeit mit Hochschulen zu pflegen und wissenschaftliche Erkenntnisse auf dem Gebiet der Flurbereinigung zu vermitteln, — den Meinungs- und Erfahrungsaustausch zu pflegen und — die Belange der Flurbereinigung in anderen Gremien zu vertreten." Die erwähnten Empfehlungen zu Naturschutz und Landschaftspflege in der Flurbereinigung sind im wesentlichen die Arbeit einer von der ArgeFlurb eigens dazu eingerichteten Projektgruppe. 4. Die Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse oder einer entsprechenden Untersuchung vor Anordnung der Flurbereinigung ist bereits geltendes Recht. So gilt nach Nr. 2.1 der Grundsätze für die Förderung der Flurbereinigung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (Bundestagsdrucksache 8/2754 Seite 24): „Der Anordnung einer Flurbereinigung oder einer beschleunigten Zusammenlegung soll eine agrarstrukturelle Vorplanung nach Maßgabe der für sie geltenden besonderen Bestimmungen vorausgehen. Das Ergebnis dieser Vorplanung muß einen erheblichen agrarstrukturellen Erfolg und eine reibungslose Verbindung der Flurbereinigung mit der allgemeinen Entwicklung des Raumes erwarten lassen. Im übrigen sind die Flurbereinigungsmaßnahmen mit den Vorhaben anderer Bereiche, insbesondere der Landschaftsplanung, den Verkehrsplanungen und den kommunalen Planungen abzustimmen." In Nr. 1.4 der Grundsätze für die Förderung der agrarstrukturellen Vorplanung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" ist hierzu bestimmt, daß in der Vorplanung zu prüfen ist, „inwieweit der erzielbare Erfolg ,der Flurbereinigung' die notwendigen Investitionen gesamtwirtschaftlich rechtfertigt." Nach derselben Bestimmung sind in der Vorplanung ganz allgemein „als Entscheidungshilfe Art und Umfang geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur sowie der Zeitpunkt ihrer Durchführung vorzuschlagen:' Auf diese Weise soll sichergestellt werden, daß Maßnahmen ggfs. auch unterbleiben, wenn sie ihrer Art oder ihrem Umfang nach ungeeignet oder aus Gründen volkswirtschaftlicher Rentabilität oder Effizienz nicht zu rechtfertigen sind. Im Interesse der Praxis hat der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Verbindung mit der Gesellschaft für Landeskultur GmbH in Bremen eine Beurteilungsmethode für die „Effizienz unterschiedlicher Maßnahmen und Maßnahmenbündel in der Flurbereinigung" entwickelt, die ebenfalls in Kürze veröffentlicht und sonach von den Verwaltungen für Flurbereinigung in der praktischen Anwendung erprobt werden wird. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3421 Frage B 12): Wäre der zweite Entwurf des Internationalen Wärmelastplans Mosel hinfällig, wenn diese Meldungen zutreffen, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Anläßlich der Sitzung der Delegationsleiter der Internationalen Kommissionen zum Schutz der Mosel und der Saar gegen Verunreinigung ist auf dem Hintergrund der Absichtserklärung von französischer Seite in der vergangenen Woche, einen Ausbau des Kernkraftwerkes Cattenom auf 4 mal 1 300 MWe vorzusehen, über den Entwurf des Internationalen Wärmelastplanes für die Mosel verhandelt worden. Die deutsche und die luxemburgische Delegation haben dabei deutlich gemacht, daß die Berechnungen über die Auswirkungen der Wärmeeinleitungen auf die Mosel durch die Experten neu zu überprüfen sind. Die Delegationsleiter haben daraufhin die zuständige Expertengruppe beauftragt, möglichst bald zu prüfen, ob und inwieweit eine Änderung der Planung Cattenom eine Überarbeitung des Internationalen Wärmelastplanes erforderlich macht. Die Bundesregierung wird einen Internationalen Wärmelastplan für die Mosel nur mittragen, wenn sichergestellt ist, daß nachteilige Auswirkungen auf die Mosel nicht zu erwarten sind. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 15015* Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/3421 Fragen B 13 und 14): Plant die Bundesregierung gesetzliche Maßnahmen zur Einschränkung der Verwendung von Blechdosen als Verpackung? Hält es die Bundesregierung angesichts der von den Weißlecherzeugern gegebenen Abnahmegarantie für die im Hausmüll anfallenden al- ten Blechdosen für sinnvoll, diesen Blechdosenabfall, wie es in vielen Gemeinden und Städten schon beim Altglas geschieht, in Containern separat vom Hausmüll sammeln zu lassen, und wie gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls diese umweltpolitisch begrüßenswerte Maßnahme zu unterstützen? 1. Blechdosen werden zum überwiegenden Teil für Zwecke verwendet, für die der alternative Einsatz von Mehrwegverpackungen aus technischen und anderen Gründen ausscheidet. Gegen diese Art der Verwendung sind keine nennenswerten Gründe aus der Sicht der Abfallwirtschaft anzuführen. Anders ist die Situation im Bereich der Getränkeverpackung (Bier, Erfrischungsgetränke). Dort steht mit der Mehrwegflasche eine bewährte umweltfreundliche und energiesparende Verpackungsalternative zur Verfügung. Die Erhaltung des existierenden Mehrwegsystems und damit die Begrenzung des Einwegbehälteraufkommens sind besondere Schwerpunktaufgaben der Abfallwirtschaft. Die Bundesregierung hat 1977 Handel und Industrie nachdrücklich auf diese Zielsetzung hingewiesen und aufgefordert, zu einer Beschränkung des Einwegbehälteraufkommens auf freiwilliger Basis beizutragen. Die Verpackungsindustrie hat diesen Appell weitgehend beachtet. Das Abfallaufkommen aus Getränkedosen ist in der Bundesrepublik Deutschland 1978 gegenüber 1977 nicht gestiegen. Insofern sieht die Bundesregierung z. Z. keinen Anlaß für rechtliche Beschränkungen in diesem Bereich. Die Bundesregierung wird jedoch die weitere Entwicklung im Sinne obiger Zielsetzung sorgfältig beobachten. 2. Im Gegensatz zur Altglassammlung sieht die Bundesregierung in der Aufstellung besonderer Sammelcontainer für Weißblech keine allgemein zweckmäßige Lösung. Das niedrige Raumgewicht von Weißblechdosen läßt die Erfassung und anschließende Beförderung in derartigen Containern z. Z. kaum wirtschaftlich durchführbar erscheinen. Hinzu kommen hygienische Probleme und die Tatsache, daß Stellflächen für solche Container begrenzt sind. Lediglich in solchen Fällen, wo die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens, etwa durch die Nähe zu einer Entzinnungsanlage, verbessert wird, kommt eine Containersammlung als prüfenswerte Alternative in Frage. Für die Trennung von Weißblechschrott vom übrigen Hausmüll bietet sich als optimale Lösung die magnetische Separierung in Abfallbehandlungsanlagen an. Mehrere derartige Projekte werden von der Bundesregierung finanziell gefördert. Darüber hinaus läßt die Bundesregierung in verschiedenen Modellversuchen prüfen, inwieweit Wertstoffe aus Hausmüll im Rahmen der Müllabfuhr getrennt erfaßt und einer anschließenden Verwertung zugeführt werden können. Es ist vorgesehen, diese Vor- haben auch auf die Wertstoffkomponente Weißblech auszudehnen. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Klein (Dieburg) (SPD) (Drucksache 8/3421 Fragen B 15, 16 und 17): Wie viele Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes gibt es in der Bundesrepublik Deutschland? Wie hoch ist jeweils das Stiftungsvermögen (untergliedert nach Millionen, z. B. bis eine Million, zwischen einer und zwei Millionen und höher)? Wie berichten die Stiftungen über ihre Arbeit? 1. Derzeit bestehen 6 Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes. 2. Das Stiftungsvermögen beträgt: — Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder": 420 Millionen DM; — Heimkehrerstiftung — Stiftung für ehemalige Kriegsgefangene —: 60 Millionen DM; — Stiftung für ehemalige politische Häftlinge: 10 Millionen DM; — Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus: ca. 4 Millionen DM; — Stiftung „Preußischer Kulturbesitz": Stiftungsvermögen besteht aus wertvollen Kulturgütern und wissenschaftlichen Sammlungen, die keine Erträgnisse abwerfen und daher bislang unbewertet blieben; — Kaiser-Wilhelm-Stiftung für die Angehörigen der Deutschen Reichspostverwaltung vom 29. August 1872 (Zweck: Studentenförderung für Kinder von Angehörigen der Deutschen Bundespost): 100 000,— DM. 3. Die Stiftungen berichten über ihre Arbeit den Stiftungsorganen. Die Öffentlichkeit wird durch die Stiftungen über ihre Arbeit in unterschiedlicher Weise informiert, besonders durch Pressemitteilungen und Eigenpublikationen. Die Bundesregierung berichtet über die Stiftungen und deren Arbeit in ihren Periodica (z. B. im Jahresbericht der Bundesregierung oder über die Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" im Sozialbericht). Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/3421 Fragen B 18 und 19): Sind der Bundesregierung neuere Meßwerte als die aus dem Jahr 1975 über die Wasserqualität des Krückau-Unterlaufs im Kreis Pinneberg (Bundeswasserstraße 1. Ordnung) bekannt, und wenn ja, welche? Ist die Bundesregierung bereit zur Anhebung der Wasserqualität in diesem Raum im allgemeinen und zur Verbesserung der Schiffbarkeit bis Elmshorn und zur Entlastung der Stadt Elmshorn von laufenden Schlammbaggerungen im Hafengebiet im besonderen eine Grundreinigung des Krückau-Unterlaufs durchzuführen? 15016* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 Für die Wassergütewirtschaft auch der Bundeswasserstraßen sind die Bundesländer zuständig. Da der Bundesregierung neuere Meßwerte nicht bekannt sind, habe ich das für die Wasserqualität des Krückau-Unterlaufes zuständige Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Schleswig-Holstein um Übermittlung eines Beitrages zur Beantwortung Ihrer Fragen gebeten. Sobald diese Stellungnahme vorliegt, werde ich auf Ihre Fragen nach den Meßwerten und der Anhebung der Wasserqualität zurückkommen. Durch Schlammbaggerungen ist eine wesentliche Verbesserung der Wasserqualität nicht zu erwarten; hierfür kommen andere Maßnahmen, besonders der Bau von Kläranlagen, in Betracht. Die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes führt nach Auskunft des Bundesministers für Verkehr laufend Unterhaltsbaggerungen auf der Bundeswasserstraße Krückau durch, um den ordnungsgemäßen Verkehr auf der schiffbaren Wasserstraße bis zum Hafen Elmshorn sicherzustellen. Für Baggerungen im kommunalen Hafen Elmshorn und für zusätzliche Baggerungen zur Entlastung der Stadt Elmshorn von Schlammbaggerungen hat der Bund keine Zuständigkeit. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/3421 Fragen B 20 und 21): Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die Möglichkeit des direkten Zugriffs des Verfassungsschutzes auf das Polizeiinformationssystem INPOL zu beseitigen? Wie beurteilt die Bundesregierung die neuerdings geäußerte Sorge (vgl. „Frankfurter Rundschau" vom 14. November 1979, Seite 14), der maschinell lesbare Personalausweis werde als Ersatz für das nichteingeführte Personenkennzeichen dienen? Zu Frage B 20: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte bisher unmittelbaren Zugriff zum Fahndungsbestand des Polizeilichen Informationssystem (INPOL). Ferner hatte die Abteilung Terrorismus des Bundesamtes für Verfassungsschutz Zugriffsberechtigung auf den INPOL-Bestand „PIOS-Terrorismus". Im Zuge der Auswertung des Berichts des Bundesministers des Innern über Dateien im Bereich des Bundeskriminalamtes vom 25. April 1979 ist die Zugangsberechtigung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zum Fahndungsbestand am 20. September 1979 und zum PIOS-Bestand am 10. Oktober 1979 nach gemeinsamer Prüfung mit den beiden beteiligten Ämtern aufgehoben worden. Zu Frage B 21: Die Bundesregierung teilt die in Ihrer Frage zitierte Sorge nicht. Damit mit dem neuen Ausweis nicht durch die Hintertür das von der Bundesregierung abgelehnte Personenkennzeichen eingeführt wird, sieht die Novelle zum Personalausweisgesetz eine Reihe von Vorschriften vor, die jeden Mißbrauch der Seriennummer des neuen Personalausweises als Personenkennzeichen sowie der Maschinenlesbarkeit des Personalausweises ausschließen soll. So ist beabsichtigt, daß — die Seriennummer des Ausweises (wie die heutige Ausweisnummer) keine personenbezogenen Hinweise oder verschlüsselte Angaben enthalten darf, — der Ausweis nur eine Gültigkeit von 5 bzw. 10 Jahren besitzt und jeder neue Ausweis eine neue Nummer erhält, — gesetzlich abschließend festgelegt wird, welche Angaben überhaupt im Ausweis enthalten sein dürfen, — die Errichtung zentraler Dateien auf Bundesoder Landesebene, in denen Seriennummer und Name des Ausweisinhabers zusammen geführt werden, gesetzlich verboten sind. Durch diese und einige andere Bestimmungen soll auch verhindert werden, daß das neue Ausweissystem zu neuen Datensammlungen führt. Das neue Personalausweisgesetz soll darüber hinaus sicherstellen, daß Seriennummern und Personalausweise grundsätzlich nicht zur Erschließung von Dateien verwendet werden dürfen. Dort, wo dies, wie z. B. bei der Sachfahndung nach verlorengegangenen Ausweisen, ausnahmsweise erforderlich ist, soll dies gesetzlich ausdrücklich und abschließend geregelt werden. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Fragen B 22 und 23): Kann die Bundesregierung die von der deutschen Kraftwerkswirtschaft getroffene Feststellung bestätigen, daß die Kritikpunkte des Kemeny-Berichts für deutsche Verhältnisse nicht zutreffen und eine dem Three-Mile-Island-Ereignis analoge Störfalleinleitung zu keinen unkontrollierten Betriebszuständen in deutschen Reaktoren geführt hätte? Können die Ergebnisse des Kemeny-Berichts weitere Standorteinschränkungen in der Bundesrepublik Deutschland rechtfertigen, oder gleichen die umfangreichen zusätzlich Sicherheitsmaßnahmen in deutschen Kernkraftwerken das mit der höheren deutschen Beveölkerungsdichte einhergehende Gefahrenpotential im Vergleich mit den USA aus? Die Kritikpunkte des Kemeny-Berichtes betreffen neben sicherheitstechnischen Aspekten der Anlage Three-Mile-Island 2 vor allem auch den Bereich der amerikanischen Atombehörde sowie der Betreiber und Hersteller von Kernkraftwerken. Wegen der großen Unterschiede zwischen den amerikanischen und deutschen Verhältnissen ist eine direkte Vergleichbarkeit nicht gegeben. Zu den technischen Abläufen und den daraus zu ziehenden Schlußfolgerungen liefert der Bericht über das bereits bekannte hinaus keine neuen Erkenntnisse. Die bereits im zweiten Zwischenbericht der Bundesregierung zu Harrisburg enthaltene Feststellung trifft weiterhin zu, wonach die deutschen Anlagen auf Grund maßgeblicher Unterschiede im sicherheitstechnischen Konzept ein höheres Maß an inhärenter Sicherheit bieten und eine größere Unempfindlichkeit gegen Fehlhandlungen der Betriebsmannschaft besitzen. Deshalb sind bei Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 15017* analogen Störfalleinleitungen zu Three-Mile-Island 2 die Auswirkungen auf diese Anlage nicht auf deutsche Reaktoren übertragbar. Die Bewertung der Standorteigenschaften, u. a. auch der Bevölkerungssituation in der Umgebung von Kernkraftwerken erfolgte in der Bundesrepublik Deutschland stets unter Berücksichtigung der Anlageneigenschaften des Kernkraftwerkes zur Gewährleistung des Schutzes der Bevölkerung vor radioaktiven Ableitungen aus Kernkraftwerken. Die Strahlenschutzverordnung legt diese Anforderungen in den §§ 45 und 28,3 fest. Die im Kemeny-Bericht enthaltene Empfehlung der Wahl von Standorten fern von Ballungsgebieten läßt sich in der Bundesrepublik Deutschland aus demographischen und geographischen Gründen nicht in dem Maße verwirklichen, wie dies in den USA möglich wäre. Deshalb wurden in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der inhärenten und passiven Sicherheitseigenschaften der Kernkraftanlagen von Anbeginn besonders hohe Anforderungen gestellt. Ich verweise in diesem Zusammenhang u. a. auf — technische Maßnahmen gegen äußere Einwirkungen, — hoher Grad von Anlagensicherheit, — Notfallschutzplanung. Die Gesamtheit dieser Maßnahmen verfolgt und realisiert das Ziel, den Sicherheitsstandard deutscher Kernkraftwerke den erhöhten Anforderungen anzupassen, die sich aus der höheren Besiedelungsdichte unseres Landes ergeben. In diesem Zusammenhang ist auf die bereits 1975 vom Länderausschuß für Atomkernenergie verabschiedeten Bewertungsdaten für Kernkraftwerksstandorte („Umwelt" 43 vom 29. September 1975, Seite 10) und die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktionen von SPD und FDP vom 16. Juli 1975 (Drucksache 7/3871, Seite 22 f.) hinzuweisen. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Frage B 24): Trifft es zu, daß Sender des Bundesrechts, u. a. auch die Deutsche Welle, in manchen Sendungen, z. B. in der nach Afghanistan, ein Kürzel für die Bundesrepublik Deutschland benutzen, obwohl zwischen Bund und Ländern darüber Einvernehmen besteht, das Kürzel BRD nicht zu benutzen? Die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten und das Zweite Deutsche Fernsehen stimmen darin überein, daß das Kürzel „BRD" nicht verwendet werden soll. Die Rundfunkanstalten des Bundesrechts sind Mitgleider der ARD und verfahren nach diesem Grundsatz. Der Intendant der Deutschen Welle hat zu dem von Ihnen angeführten Beispiel folgendes mitgeteilt: „Mit Dienstanweisungen vom 5. November 1969 und 19. Juni 1972 der Chefredaktion der Deutschen Welle wurde für das Haus festgelegt, daß sowohl in den Programmen als auch im Schriftverkehr das Kürzel „BRD" für die Bundesrepublik Deutschland zu vermeiden ist. Aus der Anfrage von Herrn Dr. Czaja geht nicht eindeutig hervor, welche Sprachprogramme bei den von ihm angesprochenen Sendungen nach Afghanistan gemeint sind, da die Programme der Deutschen Welle dort in verschiedenen Sprachen zu hören sind, so z. B. in den afghanischen Sprachen Paschtu und Dari, in Englisch und auch in Deutsch. Von Redakteuren des Hauses wird das Kürzel, entsprechend den Dienstanweisungen, nicht gebraucht. Da die Deutsche Welle, z. B. im Paschtu- und Dariprogramm, eine Anzahl freier Mitarbeiter beschäftigt, die mitunter Interviews mit außenstehenden und nichtdeutschen Partnern durchführen, könnte es vorkommen bzw. vorgekommen sein, daß diese das Kürzel verwendeten. Nicht auszuschließen ist auch, daß im deutschen Programm ebenfalls bei Interviews, die zum Teil live ausgestrahlt werden, oder bei Übernahmen von anderen Rundfunkanstalten das Kürzel von nicht der Deutschen Welle angehörenden Personen benutzt wurde. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Frage B 25): Ist die Bundesregierung bereit, mit den Nachbarstaaten der Bundesrepublik Deutschland über die Einführung von Plaketten für Pendler zu verhandeln, um für die täglichen Grenzgänger die Wartezeiten zu verkürzen und die Kontrollen zu erleichtern? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß wegen der unterschiedlichen Verhältnisse an den einzelnen Grenzübergangsstellen über die bereits bestehenden Richtlinien zur Erleichterung der grenzpolizeilichen Kontrollen in Spitzenverkehrszeiten hinaus durch weitere generelle Regelungen, wie die Einführung von Plaketten an Kraftfahrzeugen, eine weitere Verkürzung der Wartezeiten und zusätzliche Erleichterungen bei den Grenzkontrollen für Pendler nicht erreicht werden können. Pendler können insbesondere aus zollrechtlichen Gründen nicht von der Grenzkontrolle ausgenommen werden. Dem Anliegen der Pendler, Wartezeiten an den Grenzübergängen noch weiter zu verringern, kann nur durch örtliche Maßnahmen entsprochen werden, die die Gegebenheiten an den jeweiligen Grenzübergangsstellen berücksichtigen. So kommt es z. B. darauf an, ob an einem Grenzübergang die Möglichkeit besteht, auf mehreren Fahrspuren abzufertigen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß bestehende Möglichkeiten einer Beschleunigung der Abfertigung für Grenzgänger auf örtlicher Ebene weitgehend ausgeschöpft sind. 15018* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Frage B 26): Wie bewertet die Bundesregierung die in der .Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 5. November 1979 veröffentlichte Reuter-Meldung, daß sich durch eine weitere Zerstörung der Ozonschicht durch Sprühdosen-Treibgase um die Jahrhundertwende eine Hautkrebs-Epidemie ereignen könnte, und welche Folgerungen zieht sie aus dieser Prognose? Das in der Stratosphäre zwischen 15 und 40 km Höhe vorhandene Ozon absorbiert einen großen Anteil der energiereichen und hautkrebserregenden Sonnenstrahlung. Es gibt in der Stratosphäre eine Reihe von reaktionsfähigen Spurenverunreinigungen, die den Ozongehalt vermehren oder vermindern und damit die Hautkrebsrate verringern oder verstärken können. Zu den Stoffen, die die Ozonschicht angreifen, gehören die Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), die u. a. vielfach als Treibgas in Sprühdosen verwendet werden. Um den möglichen schädlichen Folgen der FCKW vorzubeugen, muß die Verwendung der FCKW in Aerosolen während der nächsten Jahre deutlich vermindert werden. Nach einer Übereinkunft mit der einschlägigen Industrie der Bundesrepublik Deutschland wird deshalb das Volumen der in Aerosolen eingesetzten FCKW bis zum Ende dieses Jahres um ca. 30 Prozent gegenüber dem Volumen des Jahres 1975 reduziert. Da die Frage des Ozonabbaus durch FCKW aber globaler Natur ist, hat sich die Bundesregierung auch dafür eingesetzt, daß die EG-Staaten entsprechende gemeinsame Vorsorgemaßnahmen treffen. Auf der Ratstagung im Dezember wird der Bundesminister des Innern auf eine weitere Einschränkung der Verwendung von FCKW als Treibgas drängen und weitere Vorsorgemaßnahmen anregen. Falls der neue, bisher noch nicht ausgewertete Bericht der US-Akademie der Wissenschaften bereits besser abgesicherte Erkenntnisse bringt, wird die Bundesregierung nicht zögern, sich für weitere Beschränkungen von FCKW in Spraydosen einzusetzen. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bahner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Fragen B 27 und 28): Welche mittelfristigen Zielprojektionen quantitativer Art verfolgt die Bundesregierung beim Ausbau der Bindungen Berlin—Bund durch Ausbau der Personalstellen der in Berlin residierenden Bundesbehörden? Wird die vor einigen Jahren erarbeitete Zielprojektion, das Umweltbundesamt in Berlin besonders zügig auf die Zahl von ca. 850 Planstellen zu bringen, von der Bundesregierung noch getragen, und wann wird sie gegebenenfalls realisiert sein? Zu Frage B 27: Zu- oder Abnahme der Personalstellen bei den in Berlin vertretenen Bundesbehörden werden vom Umfang der Aufgaben bestimmt, deren Erfüllung diesen Behörden obliegt. Im übrigen läßt sich die Bundesregierung im Einklang mit den Drei Mächten von dem im Viermächteabkommen über Berlin bestätigten Grundsatz leiten, daß die gewachsenen Bindungen aufrechterhalten und weiterentwickelt werden können. Sie wird dies entsprechend dem Grundsatz der strikten Einhaltung und vollen Anwendung des Viermächteabkommens praktizieren. Zu Frage B 28: Der Präsident des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung hat zur Organisation und Personalwirtschaft auf dem Gebiet des Umweltschutzes beim Bund gutachtlich Stellung genommen. Das Gutachten (Teil I) hat er im März 1976 vorgelegt. Im Rahmen seiner Empfehlungen hat der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit eine personelle Ausstattung des Umweltbundesamtes mit etwa 450 Beschäftigten zur Bewältigung des damaligen Aufgabenumfangs für ausreichend gehalten. Diesem Vorschlag hat sich der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am 31. März 1976 angeschlossen. Eine Aufstockung des Personalbestandes des Umweltbundesamtes über die Zahl von 450 Planstellen/ Stellen hinaus wird dann zu prüfen sein, wenn dem Amt über den Stand von März 1976 hinaus neue Aufgaben übertragen werden sollen. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3421 Frage B 29): Ist die Bundesregierung bereit, nachdem sich dieser Tage erneut ein Schiffsunglück auf dem Rhein bei Iffezheim ereignet hat, bei dem rund 20 000 1 01 ausgelaufen sind, das Land Baden-Württemberg bei der Beschaffung geeigneter Ölsaugschiffe zu beraten und zu unterstützen, damit die örtlichen Feuerwehren in den Rheingemeinden wirksamer und schneller helfen können? Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, das Land Baden-Württemberg bei der Beschaffung geeigneter Ölsaugschiffe zu beraten. So püft unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftsförderung der Bundesminister für Wirtschaft zur Zeit ein Projekt auf dem Gebiet flußgehender Ölsaugschiffe. Nach einer grundsätzlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1962 beschränkt sich die Kompetenz des Bundes für die Bundeswasserstraßen jedoch auf deren Funktion als Verkehrsweg. Die Bekämpfung von 01, das durch Schiffsunfall oder sonstige Ursachen in eine Bundeswasserstraße gelangt ist, ist daher ausschließlich Aufgabe der Länder. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 15019* (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Frage B 30): Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung in ihrem Verantwortungsbereich sichergestellt werden, daß von Ministern als Dienstvorgesetzten zu erteilende Aussagegenehmigungen nicht aus ungerechtfertigten Gründen verweigert werden? Die Aussagegenehmigung darf nur in den im Gesetz genannten Ausnahmefällen zur Wahrung übergeordneter Interessen des Gemeinwohls versagt werden — § 39 Bundesrechtsrahmengesetz i. V. m. den landesrechtlichen Bestimmungen bzw. §§ 61, 62 Bundesbesoldungsgesetz. Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber sachwidrige Entscheidungen ausschließen. Die Versagung der Aussagegenehmigung kann im Verwaltungsrechtsweg gerichtlich geprüft werden. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Frage B 31): Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen auf das Rechtsbewußtsein — und insbesondere auf die Opfer von Gewalttaten — wenn kriminelles Unrecht infolge einer verweigerten Aussagegenehmigung ungesühnt bleibt? Die Erteilung einer Aussagegenehmigung für Beamte ist gesetzlich geregelt — § 39 Beamtenrechtsrahmengesetz i. V. m. den landesrechtlichen Bestimmungen bzw. §§ 61, 62 Bundesbeamtengesetz. Danach ist die Aussagegenehmigung grundsätzlich zu erteilen; sie darf nur unter den im Gesetz bestimmten Voraussetzungen zur Wahrung übergeordneter Interessen des Gemeinwohls versagt werden. Die Versagung einer Aussagegenehmigung setzt eine Abwägung voraus, bei der mögliche Folgen für das Rechtsbewußtsein stets einzubeziehen sind. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/3421 Fragen B 32 und 33): Wann ist der Bundesminister davon' unterrichtet worden, daß dem Bundesamt für Verfassungsschutz seit Februar 1971 ein Bericht zweier Verfassungsschutzbeamten vorliegt, die Augenzeugen der Personenkontrolle am 10. Februar 1971 waren, bei der Frau Astrid Proll angeblich auf einen Kriminalbeamten und einen Berliner Verfassungsschützer geschossen haben soll, und die nach diesem Bericht von einem Schußwechsel nichts gesehen und nichts gehört haben („Die Zeit", 16. November 1979, Seite 2), und wann haben der Generalbundesanwalt und der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz erstmalig von diesem Bericht erfahren? Wer ist dafür verantwortlich, daß dieser Bericht acht Jahre lang zurückgehalten wurde und damit eine frühzeitige Aufklärung des Tatvorwurfs „Mordversuch" unterblieben ist? Das Bundesinnenministerium ist erstmals im Zusammenhang mit dem Antrag des Landgerichts Frankfurt vom 30. November 1973 auf Erteilung von Aussagegenehmigungen im Verfahren gegen Astrid Proll mit dem Vorgang befaßt worden: Vor Entscheidung über die Erteilung der Aussagegenehmigungen ist der damalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Nollau, über die Wahrnehmungen der beiden Beamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz unterrichtet worden. Das Bundesinnenministerium wurde ebenfalls unterrichtet. Im Januar 1974 wurden — wie sich aus den Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz ergibt — die Aussagegenehmigungen für die beiden am Tatort anwesenden Beamten vorbereitet und vom Präsidenten gebilligt. Vor Absendung der Aussagegenehmigungen teilte das Landgericht Frankfurt am 4. Februar 1974 dem Bundesamt für Verfassungsschutz mit, daß das Strafverfahren gegen Astrid Proll gem. § 205 StPO vorläufig eingestellt worden sei, so daß es zu einer Absendung der Aussagegenehmigungen nicht mehr kam. Nach der erneuten Aufnahme des Strafverfahrens hat das Landgericht Frankfurt mit Schreiben vom 4. Oktober 1979 das Bundesamt für Verfassungsschutz gebeten, über den ursprünglichen Antrag auf Erteilung der Aussagegenehmigungen zu entscheiden. Dem Landgericht Frankfurt ist daraufhin der Vermerk über die Wahrnehmungen der Beamten übersandt worden. Die Aussagegenehmigungen für die beiden Beamten sind vom Bundesamt für Verfassungsschutz erteilt worden. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3421 Fragen B 34 und 35): Hält die Bundesregierung die einschlägigen Bestimmungen der Familienrechtsreform für überprüfungsbedürftig, nachdem das Oberlandesgericht Köln als letzte Instanz mit Beschluß vom 2. Oktober 1979 (Az. 4 UF 17/79) einer mit einem anderen Manne zusammenlebenden voll berufstätigen Ehefrau einen Teil des Nettoeinkommens des verlassenen Ehemanns zuerkannt hat, ohne deren Bedürftigkeit zu prüfen? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls durch Vorlage eines Entwurfs neuer gesetzlicher Bestimmungen bereit, darauf hinzuwirken, solche gerichtlichen Entscheidungen für die Zukunft zu verhindern, die im Ergebnis den mit einem anderen Mann zusammenlebenden Frauen Wohlstand gewähren, während sie den verlassenen Ehemann bis zum Offenbarungseid bringen? Zu Frage B 34: Sie sprechen in Ihrer Frage das Problem an, ob der Unterhaltsanspruch eines geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten zu kürzen ist oder ganz entfällt, wenn dieser mit einem anderen Partner zusammenlebt. Dieses Problem beschäftigt die Rechtsprechung nicht erst seit dem Inkrafttreten des 1. Eherechtsreformgesetzes. So hatte sich bereits das Reichsgericht in der Entscheidung RGZ 164, 128 mit einer solchen Frage zu befassen. Das Problem kann also nicht als Folge des neuen Scheidungsrechts angesehen werden. Die Bundesregierung hält die Vorschriften des neuen Ehe- und Familienrechts wegen des angesprochenen Problems nicht für änderungsbedürftig. Die Rechtsprechung läßt nach den bisher bekanntgewordenen Entscheidungen gegebenenfalls eine Kürzung des Unterhaltsanspruchs zu oder versagt ihn ganz, indem entweder eine Bedürftigkeit des Ehegatten, der Unterhalt verlangt, verneint oder sein Verlangen als grob unbillig im Sinne von § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB angesehen wird. Diese Härteklau- 15020* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 sel ist auf den Unterhaltsanspruch des getrennt lebenden Ehegatten nach § 1361 Abs. 3 BGB entsprechend anzuwenden. Sie werden verstehen, daß ich mich zu der von Ihnen konkret angesprochenen Entscheidung im Hinblick auf die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Gerichte nicht äußere. Zu Frage B 35: Die Unterstellung in Ihrer Frage kann ich nicht bestätigen. Die Rechtsprechung kann Fälle wie den von Ihnen geschilderten auf der Grundlage des geltenden Rechts in befriedigender Weise lösen. Das zeigen die bisher veröffentlichten Entscheidungen. Zu gesetzgeberischen Maßnahmen besteht daher kein Anlaß. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/3421 Frage B 36): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, daß bei zu lebenslangen Freiheitsstrafen Verurteilten eine Gleichbehandlung in bezug auf die Begnadigungspraxis im ganzen Bundesgebiet durchgesetzt wird? Nach unserer bundesstaatlichen Verfassung steht die Justizhoheit den Ländern zu. Die Verfassungen der Bundesländer weisen die Ausübung des Begnadigungsrechts den Ministerpräsidenten, in den drei Stadtstaaten dem Senat zu; im Saarland wird das Begnadigungsrecht von der Regierung ausgeübt. Die Bundesregierung hat daher aus verfassungsrechtlichen Gründen keine Möglichkeit, die Ausübung des Begnadigungsrechts durch die hierzu allein legitimierten Verfassungsorgane der Länder zu beeinflussen oder gar eine bestimmte Handhabung durchzusetzen. Die Frage, ob es möglich ist, die Gnadenpraxis bei lebenslangen Freiheitsstrafen in gewisser Weise zu koordinieren, war in der Vergangenheit wiederholt Gegenstand von Erörterungen der Justizminister und der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder. Das Ergebnis läßt sich wie folgt zusammenfassen: Entscheidungen über einen Gnadenerweis hängen von den individuellen Besonderheiten des Einzelfalles ab; dazu gehören vor allem Art und Umstände des Verbrechens, Beweggründe und Gesinnung des Täters, Lebensalter und Gesundheitszustand des Verurteilten sowie seine Bewährung im Strafvollzug und die Aussichten für eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Eine Regel, die in jedem Falle eine Begnadigung nach einer bestimmten Verbüßungsdauer vorsähe, würde auf eine Korrektur des Strafgesetzes hinauslaufen; der Ablauf einer bestimmten Strafzeit kann daher für sich allein eine Begnadigung nicht rechtfertigen (vgl. im einzelnen die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, Drucksache 7/1171). Die Bundesregierung verweist im übrigen darauf, daß nach dem von ihr eingebrachten Entwurf eines Siebzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksache 8/3218) künftig die Gerichte unabhängig von der Frage der Begnadigung bei jedem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten prüfen müssen, ob sie die Vollstreckung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen können, wenn fünfzehn Jahre der Stafe verbüßt und gewisse weitere Voraussetzungen gegeben sind. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Frage B 37): Wie viele strafrechtliche Ermittlungsverfahren auf Grund der §§ 218, 218b, 219, 219a sind seit dem Inkrafttreten des 5. Gesetzes zur Reform des Strafrechts eingeleitet worden, und in wie vielen ist eine erstinstanzliche Verurteilung erfolgt? In den Jahren 1975 bis 1978 sind nach der polizeilichen Kriminalstatistik insgesamt 1 407 Ermittlungsverfahren auf Grund der §§ 218, 218 b, 219, 219 a StGB eingeleitet worden. Hiervon entfallen auf das Jahr 1974 411 Verfahren, auf das Jahr 1975 639 Verfahren, auf das Jahr 1976 308 Verfahren, auf das Jahr 1977 279 Verfahren und auf das Jahr 1978 181 Verfahren. Die Angaben für das Jahr 1974 betreffen die Ermittlungsverfahren wegen Abtreibung nach O 218 StGB. Ob bzw. wie viele Verfahren darunter sind, die nach dem Inkrafttreten des 5. Gesetzes zur Reform des Strafrechts am 22. Juni 1974 nach den §§ 218, 218 b, 219, 219 a StGB n. F. eingeleitet worden sind, ist in der Statistik nicht aufgeschlüsselt. Nach der Strafverfolgungsstatistik sind in den Jahren 1975 bis 1978 auf Grund der Vorschriften der §§ 218, 218 b, 219, 219 a StGB insgesamt 275 Verurteilungen erfolgt, wobei in der Zahl für 1975 noch Verurteilungen nach § 218 StGB a. F. enthalten sind. Auf das Jahr 1975 entfallen 87 Verurteilungen, auf das Jahr 1976 90 Verurteilungen, auf das Jahr 1977 42 Verurteilungen und auf das Jahr 1978 56 Verurteilungen. Für das Jahr 1974 sind 95 Verurteilungen nach § 218 StGB a. F. ausgewiesen. In dieser Statistik sind nur rechtskräftige Verurteilungen enthalten. Ob die Zahl der erstinstanzlichen Verurteilungen davon wesentlich abweicht, ist nicht feststellbar. Für 1979 liegen noch keine Zahlen vor. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3421 Frage B 38): • Gehört zu den Hilfen, über welche eine schwangere Frau nach § 218b zu beraten ist, nach Auffassung der Bundesregierung auch die Möglichkeit der Adoption des Kindes durch adoptionswillige Personen, und wie ist bejahendenfalls nach den Erkenntnissen der Bundesregierung sichergestellt, daß die Beratungsstellen hierüber auch tatsächlich informieren und beraten? Die Beratung über Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Adoption gehört mit zu den Aufgaben der Beratung nach § 218 b des Strafgesetzbuches. Um den Beratungsstellen ihre Arbeit zu erleichtern, sind Informationen hierüber in die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung herausge- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 15021* gebene Schrift „Jede werdende Mutter hat ein Recht auf Hilfen" aufgenommen worden. In der Beratungspraxis hat die Beratung über Adoptionen besonderes Gewicht. Dies wird durch Erhebungen im Rahmen des vom Bund geförderten Modellprogramms für Schwangerschaftskonfliktberatung bestätigt. Einzelheiten enthält der zweite Zwischenbericht über die wissenschaftliche Begleitung des Modellprogramms. Für eine besondere staatliche Einflußnahme auf die Beratungstätigkeit der anerkannten Beratungsstellen sieht die Bundesregierung kein Bedürfnis. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, daß die Vermittlung von Adoptionen allein den in § 2 des Adoptionsvermittlungsgesetzes genannten Adoptionsvermittlungsstellen vorbehalten ist. Die Beratungsstellen fördern aber die Kontaktaufnahme mit den zuständigen Vermittlungsstellen. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Geßner (SPD) (Drucksache 8/3421 Frage B 39): Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, daß die Gerichte die durch die Familienrechtsreform beseitigte geschlechtsbezogene Aufgabenverteilung wieder einführen, indem sie — wie dem „Spiegel" vom 10. September 1979, Seite 70, zu entnehmen ist — in 94 von 100 Fällen den Müttern das Sorgerecht zuerkennen, selbst entgegen psychologischer Gutachten, und wenn ja, hält sie gesetzgeberische Korrekturen für notwendig? Gesicherte Erkenntnisse darüber, wie häufig der Mutter das Sorgerecht für ein gemeinschaftliches Kind nach dem Scheitern der Ehe der Eltern übertragen wird, liegen nicht vor. Aus dem zitierten Artikel ist nicht ersichtlich, auf welchen . Erhebungsgrundlagen die dort angegebenen Zahlen beruhen. Das Gesetz enthält keinen Vorrang eines Elternteils bei der Sorgerechtsregelung. Das neue Eherecht hat das Leitbild der Hausfrauenehe aufgegeben und überläßt die Betreuung der Kinder in der intakten Ehe der Absprache der Ehegatten. Für den Fall des Scheiterns der Ehe sieht das geltende Recht vor, daß das Gericht die Entscheidung trifft, die dem Wohle des Kindes am besten entspricht. Welche Regelung das ist, kann nur nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles entschieden werden. Auch die Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge, die am 1. Januar 1980 in Kraft treten wird, orientiert sich bei der Frage nach der Verteilung des Sorgerechts bei Scheidung der Ehe der Eltern am Kindeswohl. Die Neuregelung sieht ausdrücklich vor, daß die Bindungen des Kindes, insbesondere an seine Eltern und Geschwister, zu berücksichtigen sind. Ferner soll der Richter sich durch eine persönliche Anhörung ein eigenes Bild von dem Kind und seinen wahren Neigungen und Bindungen verschaffen. Durch diese Regelung wird sichergestellt, daß das Gericht die gesamte Breite seiner Erkenntnismöglichkeiten ausschöpft und den Bedürfnissen eines jeden Einzelfalles Rechnung trägt. Eine Rechtsänderung in diesem Bereich erscheint hiernach nicht veranlaßt. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gattermann (FDP) (Drucksache 8/3421 Frage B 40): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die kosten- und arbeitsintensiven Mühen eigennutzender Hauseigentümer bei der Gestaltung und Pflege von Haus- und Ziergärten einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung des Wohnumfeldes und zum Umweltschutz (jeder gepflanzte Baum verbessert die Qualität der Luft) darstellen, und ist sie gegebenenfalls bereit, das Erforderliche in die Wege zu leiten, um sicherzustellen, daß die insoweit aufgewendeten Kosten steuerlich nicht länger als Kosten der privaten Lebenshaltung gewertet werden? Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung, daß Haus- und Ziergärten zur Verbesserung des Wohnumfeldes und zum Umweltschutz beitragen. Aufwendungen für derartige Gärten werden im steuerlichen Rahmen der allgemein geltenden Bestimmungen steuerlich berücksichtigt. Aufwendungen für das Anpflanzen von Hecken, Büschen und Bäumen an den Grundstücksgrenzen gehören zu den Gebäudeherstellungskosten und ,können zusammen mit diesen abgesetzt werden. Andere Aufwendungen können regelmäßig auf 10 Jahre verteilt abgesetzt werden, wenn sie an Gärten und an Vorgärten vorgenommen werden, die die Mieter mitbenutzen dürfen. Aufwendungen, die auf den Nutzgarten des Eigentümers und auf Gartenanlagen entfallen, die die Mieter nicht nutzen dürfen, können nicht abgezogen werden. Sie gehören zu den nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abziehbaren Kosten. Diese Rechtsfolge beruht darauf, daß aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung Aufwendungen, die der privaten Lebenshaltung dienen, nicht zu Lasten der Allgemeinheit steuermindernd berücksichtigt werden können. Bei Einfamilienhäusern, deren Nutzungswert nach § 21 a EStG bemessen wird, sind die Aufwendungen für die Herstellung der Gartenanlage nicht gesondert abziehbar,, weil die Kosten mit dem Ansatz des Nutzungswerts abgegolten sind. Nach Auffassung der Bundesregierung steht die steuerrechtliche Behandlung der Aufwendungen für Gartenanlagen im Einklang mit dem System des Einkommensteuerrechts. Eine Rechtsänderung ist daher nicht geplant. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Frage B 41): Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Bundesregierung zum Ausgleich für das geplante Steuerentlastungspaket eine erneute Anhebung der Mehrwertsteuer ab 1. Januar 1981 in Erwägung zieht? Eine Anhebung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der geplanten Steuerentlastungen zum 1. Januar 1981 ist nicht beabsichtigt. 15022* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kreile (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Frage B 42): Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wie in den anderen Mitgliedstaaten die Erstattung der den deutschen Auftraggebern in Rechnung gestellten ausländischen Umsatzsteuer entsprechend Artikel 17 Abs. 4 der 6. Umsatzsteuer-Richtlinie der EG vom 17. Mai 1977 geregelt ist? Ihre Anfrage, wie in den anderen EG-Mitgliedstaaten die Erstattung der deutschen Auftraggeber in Rechnung gestellten ausländischen Umsatzsteuern entsprechend Art. 17 Abs. 4 der 6. EWG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuer vom 17. Mai 1977 geregelt ist, kann anhand der vorliegenden Unterlagen wie folgt beantwortet werden: Belgien Nach Art. 45 § 1-3 des Mehrwertsteuergesetzes besteht das Recht auf Abzug oder Erstattung der Vorsteuern für gelieferte oder eingeführte Gegenstände und erbrachte Dienstleistungen, soweit diese Gegenstände und Dienstleistungen verwendet werden zur Ausführung von im Ausland bewirkten Umsätzen, für die das Recht auf Vorsteuerabzug bestünde, wenn sie im Inland ausgeführt worden wären. Unterlagen über das Verfahren dieser Vorsteuererstattung liegen hier nicht vor. Entsprechend der allgemeinen Regelung können Vorsteuern auf Tabakerzeugnisse, für Unterkunft und Verpflegung sowie für Repräsentationsaufwendungen nicht abgezogen werden. Dänemark Gemäß § 39 Abs. 1 des Mehrwertsteuergesetzes erläßt der Finanzminister Vorschriften über die Erstattung der Mehrwertsteuer, welche ausländische Unternehmer zu zahlen hatten beim Kauf, bei der Verarbeitung u. ä., bei der Lagerung oder dem Transport von Waren, die später ausgeführt wurden. Die Vorschriften hierzu liegen hier nicht vor. Diese derzeitige Regelung bleibt somit noch hinter der Verpflichtung gemäß Art. 17 Abs. 3 der 6. EWG-Richtlinie zurück. Frankreich Gemäß der Neufassung des Art. 271-4 Code General des Impôts ist der Vorsteuerabzug ausgeweitet worden auf Umsätze, die in Frankreich nicht steuerpflichtig sind. Voraussetzung ist, daß das Recht auf Vorsteuerabzug bestünde, wenn diese Umsätze in Frankreich bewirkt worden wären. Einzelheiten sollen durch eine Verordnung geregelt werden, die von der Verabschiedung der gemeinschaftlichen Durchführungsbestimmungen gemäß Artikel 17 Abs. 4 Satz 1 der 6. EWG-Richtlinie abhängig ist. Bis zur Verabschiedung dieser Richtlinie sind die Bestimmungen anzuwenden, nach denen bisher an nicht in Frankreich mehrwertsteuerpflichtige ausländische Unternehmer Vorsteuern erstattet werden konnten. Diese Vorsteuererstattung beschränkt sich auf Ausstellungs- und Messekosten, Werbekosten und Vertreterprovisionen. Der Antrag auf Erstattung muß über einen besonderen Vertreter erfolgen, der in Frankreich ansässig ist und selbst der französischen Mehrwertsteuer unterliegt. Der Vertreter muß darüber hinaus von der französischen Finanzverwaltung ausdrücklich zugelassen sein. Großbritannien Gemäß Sec. 5 des Finanzgesetzes 1972 sind von der für die Verwaltung der Mehrwertsteuer zuständigen Behörde Regelungen zu erlassen über die Erstattung von Mehrwertsteuerbeträgen, die bei einer subjektiven Steuerpflicht des ausländischen Unternehmers als Vorsteuern anzusehen wären. Diese Regelungen sind, soweit feststellbar, bisher noch nicht ergangen. Irland Der Erstattungsanspruch für Vorsteuern ausländischer Unternehmer beruht auf Sec. 13 Abs. 3 des Mehrwertsteuergesetzes und ist in den „Value Added Tax Regulations" 1979, p. 30 (1), im einzelnen geregelt. Danach besteht das Recht auf Erstattung, soweit ein Vorsteuerabzug allgemein zugelassen ist. Für folgende Vorleistungen kommt eine Erstattung nicht in Betracht; Verpflegungs-, Bewirtungs- und Beherbergungsaufwand sowie für den Erwerb von Personenkraftwagen und Benzin. Unternehmer mit Sitz in anderen EG-Staaten müssen bei Antragstellung eine Bescheinigung ihres zuständigen Finanzamts vorlegen, daß sie mehrwertsteuerpflichtig sind und keinen Erstattungsanspruch nach einer anderen Vorschrift haben. Italien Die im bisherigen Mehrwertsteuergesetz enthaltene Vorschrift, daß Unternehmer, die in Italien keine steuerbaren Umsätze tätigen, das Recht auf Vorsteuererstattung haben (Art. 19 Abs. 6), ist in der Neufassung des Mehrwertsteuergesetzes 1979 (RVO Nr. 24 vom 29. Januar 1979) nicht mehr enthalten. Statt dessen wurde eine einschränkende Neuregelung dahin gehend eingeführt, daß das Recht auf Vorsteuererstattung bei Unternehmern, die keine steuerbaren Umsätze tätigen, nur noch bezüglich des Erwerbs oder der Einfuhr von abschreibungsfähigen Wirtschaftsgütern 'gilt (Art. 30 Abs. 3 RVO Nr. 24). Diese Regelung entspricht nicht in vollem Umfang Art. 17 Abs. 3 der 6. EWG-Richtlinie. In einem Erlaß der Generaldirektion Steuern vom 3. August 1979 (Nr. 25/364695) ist hierzu im einzelnen ausgeführt, daß ein Abzug bzw. eine Erstattung von Vorsteuern auf den Erwerb sonstiger Waren oder Dienstleistungen noch möglich ist, wenn der Unternehmer in späteren Zeiträumen steuerbare Umsätze tätigt. Zuständig für die jeweils jährlich zu beantragende Vorsteuer-Erstattung bei ausländischen Unternehmern, die keine Inlandsumsätze tätigen und keinen Fiskalvertreter haben, ist wie bisher das Provinzfinanzamt Rom (Art. 40 Abs. 1 RVO Nr. 24). Für Italien ist zu vermerken, daß allgemein der Vorsteuerabzug stark eingeschränkt wurde (ähnlich den Regelungen in Irland). Luxemburg Das Recht auf Vorsteuerabzug bzw. -erstattung gilt bereits nach bisherigem Recht grundsätzlich Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 15023* auch für ausländische Unternehmer, auch wenn diese in Luxemburg nicht steuerpflichtig sind. Für gewisse typische Leistungen im Zusammenhang mit Geschäftsreisen ist jedoch hier durch VO vom 22. Dezember 1970 (Memorial A 1970 Seite 1472) der Vorsteuerabzug im Gegensatz zur allgemeinen Regelung ausgeschlossen. Hierzu gehören die .Vorsteuern im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Unterhaltung -von Kraftfahrzeugen sowie auf Aufwendungen für Verpflegung und Beherbergung. Das luxemburgische Mehrwertsteuerrecht ist durch Gesetz vom 12. Februar 1979 mit Wirkung vom 1. Januar 1980 an die 6. EG-Richtlinie angepaßt worden. Neue Durchführungsbestimmungen über die Vorsteuererstattungen für Ausländer liegen noch nicht vor. Niederlande Gemäß dem niederländischen Mehrwertsteuergesetz (WOB) war bereits bisher eine Vorsteuererstattung an Unternehmer, die in den Niederlanden keine Umsätze tätigten und keine Betriebsstätte o. ä. haben, zulässig. Dies ergibt sich aus den allgemeinen Vorschriften über den Begriff des Unternehmers und des Vorsteuerabzugs (Art. 2, 15 WOB) bzw. der Vorsteuererstattung (Art. 17 WOB). Die Erstattung kommt nur insoweit in Betracht, als allgemein ein Anspruch auf Vorsteuererstattung gegeben ist (z. B. nicht bei Aufwand für Verzehr an Ort und Stelle). Die Anträge ausländischer Unternehmer müssen vierteljährlich gestellt werden. Zuständig ist die „Inspectie der invoerrechten en accijnzen in Den Haag. Der Antragsteller muß eine Zustelleranschrift in den Niederlanden und ein Konto bei einem niederländischen Geldinstitut angeben. Zur Antragstellung kann auch eine in den Niederlanden ansässige Person beauftragt werden. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Frage B 43): Wie hoch war das Bruttosozialprodukt im Jahre 1913 im damaligen Gebiet des Deutschen Reiches (gegebenenfalls Schätzung)? Das Sozialprodukt des Jahres 1913 wird mit 52,4 Mrd. Mark angegeben. Diese Zahl, die auf Untersuchungen von W. G. Hoffmann zurückgeht, wurde von der Deutschen Bundesbank (Deutsches Geld-und Bankwesen in Zahlen 1876-1975, Deutsche Bundesbank, Frankfurt/Main, 1976, Seite 6) veröffentlicht. Angaben zum Volkseinkommen des Jahres 1913 hat auch des Statistische Bundesamt publiziert (Bevölkerung und Wirtschaft 1872-1972, Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 1972, Seite 260). Die obengenannte Zahl bezieht sich auf den damaligen Gebietsstand des Deutschen Reiches. Es handelt sich dabei um das Nettosozialprodukt zu Marktpreisen. Angaben über das Bruttosozialprodukt werden dort nicht gemacht. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3421 Fragen B 44 und 45): Hält die Bundesregierung die Höhe des Weihnachtsfreibetrags — auch unter Berücksichtigung der beabsichtigten Erhöhung — für ausreichend, um die mit der Zahlung des Weihnachtsgeldes verbundene außerordentlich progressive Lohnsteuerbelastung zu mildern? Ist der Bundesregierung die österreichische Regelung bekannt, die in einem dem unseren verwandten Einkommenssteuerrecht für derartige Zahlungen eine steuerliche Begünstigung mit einer familienfreundlichen Ausgestaltung vorsieht, und zieht sie gegebenenfalls die Übernahme dieser Regelung in Betracht? Weihnachtszuwendungen sind Teil des steuerpflichtigen Arbeitslohns. Sie müssen daher — um den Weihnachtsfreibetrag gemindert — nach dem geltenden Steuertarif besteuert werden. Bei der Ermittlung der Steuerbeträge wird regelmäßig nicht die Monatslohnsteuertabelle, sondern die Jahreslohnsteuertabelle angewandt mit der Folge, daß diese Zuwendungen nicht als Zusatzlohn eines bestimmten Monats, sondern als auf das ganze Jahr verteilte Lohnerhöhung gelten. Ein höherer Steuersatz als bei den regelmäßigen monatlichen Bezügen läßt sich gleichwohl meist nicht vermeiden, weil alle steuerlichen Frei- und Pauschbeträge bereits bei der Besteuerung des Monatslohns ausgeschöpft werden. Die Steuerbelastung wird allerdings durch den Weihnachtsfreibetrag von 400 DM gemildert. Die Bundesregierung wird im Rahmen der Entscheidungen zum Steuerpaket 1981 auch die Anhebung des Weihnachts-Freibetrages prüfen. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß eine Anhebung um je 100 DM zu Steuerausfällen von rund 700 Millionen DM führen würde. Die steuerliche Behandlung der Weihnachtszuwendungen in Österreich ist der Bundesregierung bekannt. Eine Übernahme der dortigen Regelungen und damit die völlige Herausnahme der Weihnachtszuwendungen aus der tarifmäßigen Besteuerung wird nicht in Betracht gezogen. Die österreichische Regelung kann nur im Zusammenhang mit dem Gesamtkonzept der österreichischen Einkommensteuer gesehen werden, deren Belastungen insgesamt für alle Einkommensschichten höher als in der Bundesrepublik Deutschland sind. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3421 Frage B 46): Inwieweit hat das Bundesfinanzministerium das Gutachten der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel ausgewertet, und welche politischen Konsequenzen sind daraus gezogen worden? Das umfangreiche Gutachten der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel, in dem die Finanzpolitik nur einen relativ bescheidenen Raum einnimmt, ist auch im Bundesministerium der Finanzen aufmerksam gelesen und ausgewertet worden. Die von der Kommission unterbreiteten finanzpolitischen Anregungen, zu denen es eine Reihe von 15024* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 Minderheitsvoten gab, hatten durchweg einen mittelfristigen Zeithorizont, so daß sich für den Bundesminister der Finanzen kein aktueller Entscheidungsbedarf in der einen oder anderen Frage ergab. Es ist jedoch übliche und sinnvolle Praxis im Bundesministerium der Finanzen, bei der Vorbereitung wichtiger finanzpolitischer Entscheidungen entsprechende Anregungen und Vorschläge von Kommissionen, Beiräten sowie sonstigen Institutionen auszuwerten und in den Meinungsbildungsprozeß einzubeziehen. An dieser Übung wird auch weiterhin festgehalten werden. Deshalb erscheint mir eine Wertung der verschiedenen finanzpolitischen Kommissionsvorschläge auch nur im jeweiligen aktuellen Sachzusammenhang sinnvoll. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier (FDP) (Drucksache 8/3421 Fragen B 47 und 48): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Lohnsteuer-Jahresausgleichsanträge auf der Basis maschinell verwertbarer Datenträger zu bearbeiten, die — gegebenenfalls unter Verwendung der Programme der Oberfinanzdirektionen — von Lohnsteuerhilfevereinen und Steuerberatern bei den Finanzämtern einzureichen wären? Wäre die Bundesregierung bereit, in die gegenwärtig von ihr erarbeitete „Verordnung über die Abgabe von Steueranmeldungen auf maschinell verwertbaren Datenträgern (StADV)" den Lohnsteuer-Jahresausgleich entsprechend einzubeziehen? 1. Nach Artikel 108 Abs. 2 GG obliegt die Bearbeitung von Anträgen auf Lohnsteuer-Jahresausgleich ausschließlich den Finanzämtern. Die obersten Finanzbehörden haben daher schon im Jahre 1972 einem Vorschlag des damaligen „Verbandes der Lohnsteuerzahler Sofortgeld e. V." nicht entsprechen können, der zum Ziele hatte, die Lohnsteuervereine prüfen zu lassen, welche Ausgaben steuerlich berücksichtigt werden können. Gemäß diesem Vorschlag sollten die Daten des Lohnsteuer-Jahresausgleichs nach der Prüfung auf einem maschinell verwertbaren Datenträger (z. B. auf Magnetband) an die Steuerverwaltung geliefert werden, damit diese sofort die Erstattung vornehme. Die Bundesregierung wird gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder prüfen, ob Vereinfachungen im Sinne des Anliegens, das nunmehr erneut vom „Bund Deutscher Lohnsteuerzahlerverbände e. V." aufgegriffen worden ist, erreicht werden können; die Zuständigkeit der Finanzämter für die Prüfung muß aber gewahrt bleiben. Außerdem könnte ein solches Verfahren nur langfristig und nur in voller Übereinstimmung mit den Ländern verwirklicht werden. Auch die Prüfung und Erörterung wird viel Zeit in Anspruch nehmen. Zudem wären Gesetzesänderungen erforderlich. 2. Die Bundesregierung sieht keine Mögllichkeit, dem Vorschlag im Rahmen der von ihr gegenwärtig erarbeiteten „Verordnung über die Abgabe von Steueranmeldungen auf maschinell verwertbaren Datenträgern (StADV)" zu entsprechen. Dieser Verordnungsentwurf soll die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen erleichtern. Er sieht nicht vor, daß eine Stelle außerhalb der Steuerverwaltung eine Tätigkeit übernimmt, die den Finanzämtern zugewiesen ist. Hierfür reicht die Verordnungsermächtigung (§ 150 Abs. 6 der Abgabenordnung) nicht aus. Diese Verordnungsermächtigung betrifft nur das Steuer-anmeldungsverfahren, nicht jedoch die Abgabe von Anträgen auf Lohnsteuer-Jahresausgleich (Steuererklärungen). Die Bundesregierung legt im übrigen Wert auf die Feststellung, daß sich die Länder bemühen, die Fälle des Lohnsteuer-Jahresausgleichs zügig zu bearbeiten. Nach dem Informationsstand der Bundesregierung beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer 1 bis 2 Monate. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Frage B 49): Wie hoch war der Schuldenstand des Deutschen Reiches zum Jahresende 1913? Die Verschuldung der öffentlichen Haushalte im Deutschen Reich betrug am Ende des Rechnungsjahres 1913/1914 (am 31. März 1914) 32 558 Millionen Mark, davon entfielen auf das Reich 4 918 Millionen Mark, auf die Bundesstaaten 16 840 Millionen Mark und auf die Gemeinden 10 800 Millionen Mark (vgl. Statistisches Bundesamt; Bevölkerung und Wirtschaft 1872 bis 1972, Wiesbaden 1972, Seite 234). Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Fragen B 50 und 51): Welchen materiellen Vorteil haben die an den kriminellen Geschäften im innerdeutschen Handel, die Gegenstand der Strafprozesse in Hof/Saale waren, beteiligten DDR-Firmen insgesamt aus diesen Geschäften gezogen, und welcher Schaden durch Hinterziehung von Zöllen und Steuern ist dem Fiskus in der Bundesrepublik Deutschland nach den bisherigen Erkenntnissen der Bundesregierung insgesamt entstanden? Treffen Presseberichte zu („Schwäbische Zeitung" vom 20. November 1979), wonach nicht nur untergeordnete Angehörige der in der DDR beteiligten volkseigenen Betriebe, sondern auch „höhere Etagen" bei den kriminellen Geschäften beteiligt waren, und was hat die Bundesregierung unternommen, um die DDR-Regierung dazu zu veranlassen, solche Geschäfte künftig zu unterbinden? Zu Frage B 50: Nach Aussagen der Angeklagten im „Hofer Prozeß" haben die beteiligten DDR-Firmen als Gegenleistung für die Durchfuhr und gegebenenfalls das Neutralisieren der ausländischen Waren sowie das Ausstellen von Begleitspapieren Mittel im Umfang von 15 bis 18 Prozent des jeweiligen Warenwertes erhalten. Dies entspricht ungefähr der Höhe des hinterzogenen Drittlandszolls. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hof in dem vorher genannten Verfahren sind Zölle und Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von rund 2,2 Mil- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 15025* lionen DM nicht entrichtet worden. Der Anteil der Zölle beträgt hierbei rund 1,2 Millionen DM. Ferner ist Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von rd. 1 Million DM nicht erhoben worden; dabei ist zu berücksichtigen, daß diese bei ordnungsgemäßer Abwicklung der Geschäfte für die betroffenen Firmen wegen des ihnen zustehenden Vorsteuerabzugs nur ein durchlaufender Posten gewesen wäre. Die betroffenen Firmen haben nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hof den für Bezüge von DDR-Waren im Rahmen des innerdeutschen Handels geltenden Umsatzsteuerkürzungsanspruch in Höhe von 11 Prozent des Warenwertes geltend gemacht; hierdurch haben sie für Drittlandstextilien rund 660 000 DM unberechtigt vergütet erhalten. Darüber hinaus haben sie sich für ungenehmigt bezogene DDR-Billigtextilien rund 504 000 DM zuviel Umsatzsteuer vergüten lassen. Zu Frage B 51: Im Hinblick auf die Beteiligung von Angehörigen DDR-eigener Betriebe an den illegalen Geschäften hat die Wirtschaftsstrafkammer bei dem Landgericht Hof auf Grund der Beweisaufnahme in der mündlichen Urteilsverkündung am 19. November 1979 die Auffassung vertreten, daß in den zuständigen volkseigenen Betrieben auch „höhere Etagen beteiligt gewesen seien. Die der Bundesregierung vorliegenden Berichte über den Prozeßverlauf enthalten keine weiteren konkretisierenden Angaben. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt allerdings noch nicht vor. Seit dem Bekanntwerden der Umgehungseinfuhren hat die Bundesregierung auf verschiedenen Ebenen nachdrücklilch interveniert. So haben Minister Dr. Graf Lambsdorff, Staatssekretär a. D. Dr. Rohwedder und Staatssekretär Dr. von Würzen anläßlich ihrer jeweiligen Besuche bei den Leipziger Messen 1978 und 1979 umgehende Abhilfe gefordert. In demselben Sinne ist die Treuhandstelle für den Interzonenhandel im Rahmen ihrer turnusmäßigen Verhandlungen mit dem Ministerium für Außenhandel vorstellig geworden. Die DDR hat dabei jede offizielle Beteiligung zurückgewiesen, dabei aber nicht ausgeschlossen, daß es im Einzelfall auf untergeordneter Ebene zu verbotenen Transaktionen gekommen ist. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3421 Frage B 52): Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten angesichts des derzeitigen Vesorgungsengpasses im mittelbadischen Bereich auf die Lieferanten von Briketts, so z. B. auf die Rheinbraunhandelsges. mbH Köln, dahin gehend Einfluß zu nehmen, daß diese in reichlicherem Maße Briketts als Hausbrand liefern, als dies gegenwärtig der Fall ist, um so mit heimischen Brennstoffvorräten wirksame Hilfe zur Öleinsparung zu leisten? Bereits in der Fragestunde am 7./8. November 1979 hatte ich bei der Beantwortung der Anfrage des Herrn Kollegen Niegel über die Versorgungslage bei Braunkohlenbriketts darauf hingewiesen, daß die Rheinische Braunkohlenwerke AG als einziger Briketthersteller im Bundesgebiet alle Anstrengungen unternimmt, erhöhte Mengen an Braunkohlenbriketts für den Markt zur Verfügung zu stellen und die Rheinbraun Verkaufsgesellschaft mbH bemüht ist, die auf Grund einer stark gestiegenen Nachfrage eingetretenen regionalen Lieferverzögerungen schnellstens zu beseitigen. Erstmals seit Jahren werden im laufenden Jahr die Kapazitäten aller vorhandenen Brikettfabriken voll ausgefahren. Hierdurch konnte die Brikettherstellung im Zeitraum Januar bis Oktober 1979 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um über 21 % gesteigert werden. Unter Berücksichtigung des Ersatzes von in den ersten Monaten dieses Jahres aus witterungsbedingten Gründen ausgefallenen Brikettlieferungen aus der DDR wurde der Hausbrandmarkt des Bundesgebietes von Rheinbraun im Bundesdurchschnitt um rd. 15 % besser versorgt als im Vorjahr. Diesem Bundesdurchschnitt entsprechend ist nach meinen Informationen auch der von Ihnen besonders angesprochene mittelbadische Raum beliefert worden. Nach Auffassung aller am Markt Beteiligten liegt die hohe Auslieferung an Braunkohlenbriketts in diesem Jahr weit über dem eigentlichen Bedarf. Hieraus kann gefolgert werden, daß die Verbraucher eine hohe Bevorratung betreiben und Braunkohlenbriketts möglicherweise auch an Stelle von .Ö1 Verwendung finden sollen. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3421 Frage B 53): Für welche Zwecke und Empfänger hat die Bundesregierung die 1979 erstmals zur Verfügung stehenden „Zuweisungen zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlicher repräsentativer Bedeutung" vergeben? Die Förderung soll sich grundsätzlich auf folgende Vorhabengruppen erstrecken: a) Erhaltung und Sicherung von für die Bundesrepublik Deutschland einzigartigen, ohne aktuelle Hilfsmaßnahmen von der Vernichtung bedrohten natürlichen oder noch natürlichen Lebensräumen (Biotope). Dabei wird das einzele Projekt in einem systematischen Zusammenhang als Ausprägung eines bestimmten Biotoptypes gesehen. Bestehende nationale und internationale Klassifizierungen, wie Feuchtgebiete internationaler Bedeutung, Auszeichnung mit dem Diplom des Europarates und Nationalparkwürdigkeit werden berücksichtigt. b) Renaturierung, Schaffung und Sicherung neuer, im Sinne des Naturschutzes und der Landschaftspflege hochwertiger Landschaften verschiedener Art und Funktion in Landschaften, die durch massive Zivilisationseinflüsse geschädigt sind. Die Errichtung eines Systems derartiger Modellandschaften (Natur aus zweiter Hand) ist für die Bundesrepublik Deutschland als zivilisationsgeprägtem Land von besonderer Bedeutung. 15026* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 c) Ausbau von gesamtstaatlich bedeutsamen, insbesondere grenzüberschreitenden Naturparken und Erholungslandschaften mit dem Ziel der Völkerverständigung. Die Rangfolge der Gruppen ist fachlich bedingt. Mit den Haushaltsmitteln, die 1979 erstmals zur Verfügung stehen, sind nur Projekte der Vorhabengruppe zu a) gefördert worden, da hier die große Dringlichkeit besteht und förderungsfähige Projekte aus den Gruppen b) und c) nicht vorlagen. Das Einzelvorhaben läuft meistens über mehrere Jahre, da der Ankauf der unbedingt notwendigen Flächen für ein Projekt nicht in einem Jahr abgeschlossen werden kann. Träger der Maßnahmen sind Gemeinden, Landkreise oder Verbände. Im Rahmen dieser Maßnahmen werden 1979 z. B. folgende Biotope gefördert werden: — „Neustädter Moor" in der Diepholzer Moorniederung als Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung. Ankauf von schutzwürdigen Flächen. Träger der Maßnahme: Landkreis Diepholz. Laufzeit: 3 Jahre. — „Meißendorfer Teiche" als Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung. Vorwiegend Ankauf von schutzwürdigen Flächen. Träger der Maßnahme: Landkreis Celle. Laufzeit: 4 Jahre. — „Haseldorfer Marsch" als Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung. Ankauf von schutzwürdigen Flächen. Träger der Maßnahme: „Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein". Laufzeit: 3 Jahre. — „Lange Rhön" Birkhuhnbiotop, lebendes Hochmoor, Teil des nationalparkwürdigen Gebietes „Lange Rhön". Ankauf von schutzwürdigen Flächen. Träger der Maßnahme: Gemeinde Fladungen (Bayern). Laufzeit: nur 1979. — Altrheinarm Bienen-Praest als Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung. Ankauf eines Altrheinarmes im Naturschutzgebiet. Träger der Maßnahme: Stadt Rees/Niederrhein. Laufzeit: nur 1979. — „Ahrmündung" als letzte natürliche Nebenflußmündung des Rheins. Ankauf von Flächen im Naturschutzgebiet. Träger der Maßnahme: Landkreis Ahrweiler. Laufzeit: 3 Jahre. — Elbniederungsgebiet „Gartow-Höhbeck" als Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung. Ankauf von schutzwürdigen Flächen und Durchführung von Biotopgestaltungsmaßnahmen. Träger der Maßnahme: „Deutscher Bund für Vogelschutz, Landesverband Hamburg e. V.". Laufzeit: 4 Jahre. Für diese Vorhaben werden die zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 5 Millionen DM im Haushaltsjahr 1979 restlos verwendet. Außerdem ist schon ein sehr großer Anteil der Mittel für Haushaltsjahr 1980 und folgende für die Vorhaben, die über mehrere Jahre laufen, verplant. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3421 Frage B 54): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob und in welchem Umfang Kühe aus sogenannten biologisch-dynamischen Betrieben mehr oder weniger Milch geben als in üblichen Milchviehhaltungen? Der Bundesregierung liegen bisher keine gesicherten Erkenntnisse über die Höhe der Milchleistung von Kühen in biologisch-dynamisch geführten Betrieben vor. Die Auswertung dreijähriger Erhebungen in acht biologisch-dynamisch wirtschaftenden Betrieben durch das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt in Baden-Württemberg ließ hinsichtlich der Höhe der Milchleistung keine eindeutigen Tendenzen erkennen. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3421 Frage B 55): Welche Initiativen zu Vereinbarungen nach Art des Washingtoner Artenschutzabkommens und dergleichen hat die Bundesregierung in den letzten Jahren ergriffen? Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit zum Schutz wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere hat die Bundesregierung in den letzten Jahren folgende Übereinkommen unterzeichnet und teilweise auch ratifiziert: 1. Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wat- und Wasservögel, von internationaler Bedeutung (Ramsar 1971) Das Übereinkommen ist am 12. Dezember 1975 völkerrechtlich in Kraft getreten und für die Bundesrepublik Deutschland am 25. Juni 1976 verbindlich geworden. Die Bundesrepublik hat im Rahmen dieses Übereinkommens 17 Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung mit einer Gesamtfläche von rd. 242 000 ha unter besonderen Schutz gestellt. 2. Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen 1973) Die Bundesrepublik Deutschland hat dieses Mitte 1975 völkerrechtlich in Kraft getretene Übereinkommen als erster EG-Mitgliedstaat mit Wirkung ab 20. Juni 1976 in Kraft gesetzt. Dem Übereinkommen sind inzwischen 54 Staaten beigetreten. 3. Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Bonner Artenschutzübereinkommen 1979) Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 15027* Die Bundesregierung hat den Abschluß dieses neuen Übereinkommens, das am 23. Juni 1979 auf einer Regierungskonferenz in Bonn von 22 Staaten unterzeichnet worden ist, maßgeblich gefördert. Das Abkommen geht zurück auf eine Empfehlung der Konferenz der Vereinten Nationen über die Umwelt des Menschen (Stockholm 1972) und wird völkerrechtlich in Kraft treten, wenn es von mindestens 15 Vertragsparteien ratifiziert worden ist. 4. Europäisches Übereinkommen zum Schutz wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume (Bern 1979) Dieses im Rahmen des Europarates vorbereitete Übereinkommen wurde am 19. September 1979 in Bern anläßlich der 3. Europäischen Umweltministerkonferenz unterzeichnet und wird in Kraft treten, sobald es von 5 Staaten ratifiziert worden ist. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3421 Frage B 56): Ist der Bundesregierung bekannt, ob tatsächlich kein Rückgang der Importe gefährdeter Tierarten nach Deutschland stattgefunden hat, wie namens der Naturschutzverbände kritisiert wurde? In der Bundesrepublik Deutschland werden solche Importe gefährdeter Tierarten kontrolliert und statistisch erfaßt, die unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen fallen. Ein Vergleich der Jahresstatistiken für 1977 und 1978 ergibt folgendes: 1. Import von Anhang I-Exemplaren Soweit Arten unmittelbar vom Aussterben bedroht sind — sie sind in Anhang I zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen aufgeführt — ist deren kommerzieller Handel völlig verboten. Lediglich in Ausnahmefällen und nach einer besonders strengen doppelten Prüfung dürfen Exemplare dieser Art zu besonderen wissenschaftlichen Zwecken .eingeführt werden. Aus dieser Gruppe wurden 1977 an lebenden Tieren 34 Säugetiere, 3 Vögel und 3 Reptilien importiert, während 1978 nur 5 Säugetiere, 8 Vögel und 0 Reptilien eingeführt worden sind. Diese Tiere wurden sämtlich zu wissenschaftlichen Zwecken eingeführt, im Gegensatz zu 1977 ist ein deutlicher Rückgang der Importe zu verzeichnen. 2. Import von Anhang II-Exemplaren Einen Anstieg hat dagegen der Import von Exemplaren der in Anhang II aufgeführten Arten erfahren. Die darin aufgeführten Arten sind jedoch nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht und auch nicht vom Handel ausgeschlossen. Die Tiere waren mit Ausfuhrgenehmigungen der Export- bzw. Herkunftsstaaten versehen, in denen eine wissenschaftliche Behörde mitgeteilt hat, daß die Ausfuhr dem Überleben der Art nicht abträglich ist. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache 8/3421 Frage B 57): Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß in Beachtung des § 9 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes bei Tierversuchen die vorgeschriebenen Aufzeichnungen gemacht und durch die zuständigen Behörden auch tatsächlich überprüft werden, und wie gedenkt sie eine bundeseinheitliche statistische Erfassung von Tierversuchen zu gewährleisten, damit die in der Bundesrepublik Deutschland auf jährlich 10-14 Millionen geschätzten Tierversuche kontinuierlich auf das unumgängliche Maß so schnell wie möglich zurückgeführt werden können? Die in § 9 Abs. 2 Tierschutzgesetz geforderten Aufzeichnungen über Versuche an Tieren sind nach dem Wortlaut des Gesetzes der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Einsichtnahme auszuhändigen. Die zuständigen Behörden sind nach § 15 Abs. 1 Tierschutzgesetz die landesrechtlich bestimmten Behörden, ihre Befugnisse sind in § 16 Tierschutzgesetz enthalten. Die Bundesregierung besitzt keine eigene Zuständigkeit, auf Grund derer sie die Durchführung des § 9 Abs. 2 Tierschutzgesetz sicherstellen kann. Eine bundeseinheitliche statistische Erfassung der Daten über Tierversuche kann auf dem Verwaltungswege nicht erreicht werden. Auf Veranlassung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird jedoch ein Fragebogen über Versuchsvorhaben ausgearbeitet, der Grundlage für die Tätigkeit der für die Tierversuchsgenehmigungen zuständigen Behörden in den Ländern sein soll. Die nächste Besprechung über die Ausgestaltung des Fragebogens wird am 6. Dezember 1979 im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stattfinden. Sobald über Inhalt und Form des Fragebogens, der computergerecht ausgestaltet werden soll. und über seine Verwendung Übereinstimmung besteht, wird es auch möglich sein, die gegenseitige Unterrichtung der Genehmigungsbehörden zu verbessern. Es wird erwartet, daß sich hierdurch die Zahl der Tierversuche einschränken läßt. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Fragen B 58 und 59): Warum hat die Bundesregierung noch kein Importverbot für gefährdete Tiere erlassen, zu denen u. a. Bartgeier aus Südosteuropa, Wanderfalken aus Spanien und Sizilien, Störche aus Bulgarien und seltenste Papageien gehören, und wann wird sie die Grenzen für diese Importe schließen? Ist die Bundesregierung bereit, dem Vorschlag der Deutschen Naturschutzverbände zu folgen und, so wie z. B. Großbritannien, auf den zentralen Flughäfen Biologen beim Zoll einzusetzen, um die Einfuhr geschützter Tiere zu verhindern? Importverbote für gefährdete Tierarten, die weltweit vom Aussterben bedroht sind, bestehen heute schon auf Grund des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, das für die Bundesrepublik Deutschland seit Mitte 1976 verbindlich ist. Zu den vom Aussterben bedrohten Tierarten, die in Anhang I dieses Übereinkommens aufgeführt 15028* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 sind, gehören der Wanderfalke, der Schwarzschnabelstorch und 25 Papageienarten, darunter die Königsamazone, Kaiseramazone und die Blaumaskenamazone. Darüber hinaus sind alle Greifvogelarten, d. h. auch Bartgeier, der Schwarzstorch und zahlreiche Papageienarten in Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufgeführt. Das bedeutet, daß Vögel dieser Arten nur mit entsprechenden Ausfuhrdokumenten der Exportstaaten in die Bundesrepublik importiert werden dürfen. Im übrigen wird im Rahmen der nach § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes zu erlassenden Import-und Exportregelung, die z. Z. vorbereitet wird, geprüft, ob weitergehende Importverbote für gefährdete Vogelarten getroffen werden sollen. Im Rahmen der Durchführung des Washingtoner Übereinkommens ist heute schon gewährleistet, daß geschützte Tiere bei der Einfuhr von entsprechend ausgebildeten Fachleuten kontrolliert werden. So ist vorgeschrieben, daß Tiere, die durch das Übereinkommen geschützt sind, nur über bestimmte Zoll- dienststellen, darunter einige Flughafenzollämter, eingeführt werden dürfen. Dort wird eine Kontrolle durch sachkundige Zollbeamte vorgenommen. Darüber hinaus werden Sachverständige bei der Kontrolle eingeschaltet, wenn im Einzelfall Zweifel bestehen, ob ein Tier unter das Washingtoner Übereinkommen fällt. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/3421 Frage B 60): Wie vielen Vollarbeitskräften sichert das derzeit in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt erwirtschaftete landwirtschaftliche Reineinkommen (Gewinn) ein adäquates bzw. paritätisches Einkommen? In den Antworten auf Ihre schriftlichen Anfragen vom 31. August 1979 und vom 9. November 1979 wurde bereits ausgeführt, daß es sich bei dem landwirtschaftlichen Reineinkommen um eine aus Buchführungsergebnissen ermittelte einzelbetriebliche Erfolgsgröße handelt, deren Aggregation für die Bundesrepublik Deutschland nicht möglich ist. In der gestellten Form ist Ihre Frage somit nicht zu beantworten. Die Frage des paritätischen landwirtschaftlichen Einkommens stellt sich nach § 4 des Landwirtschaftsgesetzes in erster Linie für die Vollerwerbsbetriebe. Inwieweit die Familienarbeitskräfte dieser Betriebe ein paritätisches Einkommen erreichen, wird im jährlichen Agrarbericht der Bundesregierung ausführlich dargestellt (vgl. Bundestagsdrucksachen 8/2530, S. 19f. und 8/2531, S. 57, Tab. 40). Auf die wichtigsten Ergebnisse der Vergleichsrechnung sowie einer zusätzlichen Auswertung der Testbetriebe wurde bereits in der Antwort auf Ihre Anfrage vom 29. Oktober 1979 eingegangen. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/3421 Frage B 61): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß auch der Einsatz des wehrpflichtigen Bürgers im Zivildienst bei Beendigung des Zivildienstverhältnisses Anerkennung finden sollte, und ist sie bereit zu veranlassen, daß die Zivildienstverwaltung entsprechend verfährt? Die Bundesregierung hat wiederholt öffentlich erklärt, daß der Dienst der Zivildienstleistenden bei der Betreuung alter, kranker und behinderter Menschen ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität ist. Sie ist mit Entschiedenheit den negativen Behauptungen über den Zivildienst und über Zivildienstleistende entgegengetreten. Eine besondere Anerkennung für den geleisteten Dienst wird jedoch nur in den Fällen ausgesprochen, in denen der Zivildienstleistende sich durch außerordentliches Engagement besonders hervorgetan hat. Eine generelle Belobigung bei Beendigung des Dienstes ist bisher unterblieben. Auch die Soldaten der Bundeswehr, die auf Grund der Wehrpflicht Dienst leisten, erhalten beim Ausscheiden aus der Bundeswehr keine besondere Anerkennung in Form einer Urkunde oder einer Medaille. Die Frage wird jedoch Anlaß für eine Prüfung sein, ob ausscheidenden Zivildienstleistenden zusammen mit den Entlassungsunterlagen ein Formschreiben übergeben werden soll, in dem Dank und Anerkennung für die während des Zivildienstes geleisteten Dienste ausgesprochen werden. Wegen der gebotenen Gleichbehandlung von Wehr- und Zivildienstleistenden ist dies jedoch nur möglich, wenn gleichzeitig eine entsprechende Regelung auch für die Grundwehrdienstleistenden eingeführt wird. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Frage B 62): In wieviel Fällen leistet die Arbeitslosenversicherung Zahlungen an ausländische Arbeitnehmer im Ausland, und weshalb erscheinen diese Fälle nicht in der amtlichen Arbeitslosenstatistik? Nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften können Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften, die nach einer Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland sich arbeitslos zur Arbeitsuche in einen anderen Mitgliedstaat begeben, bis zur Dauer von 3 Monaten Arbeitslosengeld nach dem Arbeitsförderungsgesetz erhalten. Das Arbeitslosengeld wird durch den ausländischen Leistungsträger ausgezahlt und — soweit die Mitgliedstaaten keinen Erstattungsverzicht vereinbart haben — von der Bundesanstalt für Arbeit erstattet. Die genaue Zahl dieser Fälle ergibt sich, soweit eine Erstattung erfolgt, aus den späteren Abrechnungen der ausländischen Leistungsträger. Die Erfahrung zeigt aber, daß diese Zahl annähernd derjenigen der Bescheinigungen entspricht, die die Bundesanstalt für Arbeit arbeitslosen Arbeitnehmern ausstellt, die in einem anderen Mitgliedstaat Arbeit suchen wollen. 1978 wurden insgesamt 6 150 solcher Bescheinigungen ausgestellt, davon 5 792 für Arbeitnehmer, die nach Italien gehen wollten; 1979 ergab sich bis einschließlich Oktober eine Zahl von insgesamt rund 4 700 Bescheinigungen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 15029* Der Aufnahme dieser Fälle in die Arbeitslosenstatistik der Bundesanstalt für Arbeit steht entgegen, daß die Arbeitnehmer, die sich zur Arbeitssuche in einen anderen Mitgliedstaat begeben, nicht der deutschen Arbeitsvermittlung im Sinne des § 103 des Arbeitsförderungsgesetzes zur Verfügung stehen. Auch kann aus der Ausstellung einer Bescheinigung nicht unbedingt geschlossen werden, daß der Arbeitnehmer an den nachfolgenden Stichtagen der Arbeitslosenstatistik auch tatsächlich arbeitslos ist. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3421 Fragen B 63 und 64): Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang Empfangsberechtigten von Kindergeld dadurch Leistungen entgehen, daß die Zahlung des Kindergeldes mit Ablauf des 18. Lebensjahrs automatisch eingestellt wird und eine rechtzeitige Antragstellung auf Fortzahlung wegen weiterer Ausbildung versehentlich nicht erfolgt? Hält die Bundesregierung es nicht für angebracht, bei dem erreichten Stand der Automation die Betroffenen auf den Ablauf der Frist und auf die sich daraus ergebenden Verlustmöglichkeiten besonders hinzuweisen? Es trifft zu, daß früher in einer nicht näher bekannten — geringen — Zahl von Fällen Kindergeldberechtigte ihrer Ansprüche auf Kindergeld dadurch verlustig gingen, daß sie nach Einstellung der Kindergeldzahlung mit Ablauf des 18. Lebensjahres ihres Kindes versäumten, rechtzeitig erneut Kindergeld zu beantragen, wenn das Kind seine Schul- oder Berufsausbildung fortsetzte. Das Achte Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes vom 14. November 1978 (BGBl. I S. 1757) hat jedoch durch eine Änderung des § 17 Abs. 3 Satz 2 BKGG mit Wirkung vom 1. Januar 1979 diese Rechtsfolge beseitigt. Seitdem wird Kindergeld rückwirkend von Vollendung des 18. Lebenjahres an gewährt, wenn das Kind seine Schul- oder Berufsausbildung über diesen Zeitpunkt hinaus fortsetzt, sobald der Berechtigte dies der Kindergeldstelle anzeigt. Ihre Anregung, die Kindergeldberechtigten auf die Notwendigkeit einer Anzeige hinzuweisen, ist gleichwohl weiterhin berechtigt. Ich habe diese Frage mit der Bundesanstalt für Arbeit erörtert. Auch die Bundesantalt hält einen solchen Hinweis für notwendig, einmal um Verärgerungen bei den Kindergeldberechtigten zu vermeiden, zum anderen im Hinblick auf die im Sozialrecht bestehende Betreuungspflicht, deren Voraussetzungen hier vorliegen dürften. Sie beabsichtigt, die Kindergeldberechtigten, bei denen eine Zahlungseinstellung ansteht, durch Einsatz der EDV über die von ihnen zu unternehmenden Schritte zu unterrichten, damit Kindergeld fortgewährt werden kann. Ich gehe davon aus, daß die erforderlichen Maßnahmen so schnell wie möglich getroffen werden. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 8/3421 Fragen B 65 und 66): Wie drückt sich zahlenmäßig die Erfahrung mit der geltenden Ausgleichsabgabenverordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes auf die Arbeits- und Ausbildungsplatzsituation von Schwerbehinderten in Baden-Württemberg im Vergleich zum übrigen Bundesgebiet aus, und könnte sich nach Meinung der Bundesregierung eine Anhebung der derzeit geltenden Ausgleichsabgabe positiv auf die Beschäftigungssituation von Schwerbehinderten auswirken? Gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls hier initiativ zu werden? Die Arbeits- und Ausbildungsplatzsituation Schwerbehinderter in Baden-Württemberg ist durch zweierlei gekennzeichnet: 1. Der Anteil Schwerbehinderter an der Gesamtzahl der Arbeitslosen in Baden-Württemberg liegt mit 6,7 % unter dem entsprechenden Anteil im Bundesgebiet mit 8,2 %. 2. Die Erfüllung der Beschäftigungspflicht liegt deutlich unter dem Bundesdurchschnitt und unter der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtquote von 6 %. Nach der letzten, von der Bundesanstalt für Arbeit durchgeführten Auswertung der Statistik aus dem Anzeigeverfahren gemäß § 10 Abs. 2 des Schwerbehindertengesetzes (Stand: Oktober 1977) waren in Baden-Württemberg nur 3,8 % der Arbeits-und Ausbildungsplätze mit Schwerbehinderten besetzt, und zwar bei privaten Arbeitgebern 3,5 %, bei öffentlichen Arbeitgebern 4,5 %, im Bundesgebiet hingegen 4,5 % der Arbeits- und Ausbildungsplätze und zwar 4,2 % bei privaten Arbeitgebern, 5,1 % bei öffentlichen Arbeitgebern. Diese Erfüllungsquoten haben sich inzwischen verbessert. Nach dem vorläufigen Ergebnis, das mir erst für das gesamte Bundesgegiet vorliegt, betrug die Erfüllungsquote am 1. Oktober 1978 4,8 v. H. Derzeit dürfte sie etwa 5 v. H. betragen. Der niedrigen Erfüllungsquote in Baden-Württemberg entsprechend ist das Ist-Aufkommen an Ausgleichsabgabe für 1978 mit rd. 75 Millionen DM relativ hoch. Eine Anhebung der Ausgleichsabgabe von derzeit monatlich 100 DM pro unbesetzen Pflichtplatz würde sich sicherlich positiv auf die Erfüllung der Beschäftigungspflicht und damit auf die Beschäftigungssituation Schwerbehinderter auswirken. Vor einer Erhöhung der Ausgleichsabgabe, wie sie auch von einer Reihe großer Behindertenverbände gefordert wird, sollen aber erst alle Möglichkeiten zur Erfüllung der Beschäftigungspflicht ausgeschöpft werden. Die Bundesregierung hat deshalb auch die Bundesanstalt für Arbeit gebeten, im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabe zur Überwachung der Beschäftigungspflicht alle geeigneten Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Pflicht zu ergreifen. Sollte sich in nächster Zeit der Eindruck verstärken, daß das geltende Gesetz und die derzeitige Höhe der Ausgleichsabgabe nicht ausreichen, Arbeitgeber zur Erfüllung der Beschäftigungspflicht anzuhalten, wird es sich nicht vermeiden lassen, eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe in Betracht zu ziehen. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3421 Fragen B 67 und 68): 15030* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 Ist auch nach Meinung der Bundesregierung keine Gesetzesänderung nötig, um in allen Regionen der Bundesrepublik Deutschland sicherzustellen, daß alle Schwerbehinderten am Nahverkehr kostenfrei teilnehmen können? Genügt für die Sicherstellung dieser Kostenfreiheit auf allen in Betracht kommenden Strecken der Deutschen Bundesbahn eine bloße Vereinbarung mit der Deutschen Bundesbahn? Der räumliche Geltungsbereich des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet einschließlich Berlin (West). Oberall dort können die im Gesetz bestimmten öffentlichen Nahverkehrsmittel von den freifahrtberechtigten Schwerbehinderten unentgeltlich benutzt werden. Dazu gehört ohne Einschränkung für bestimmte Regionen das gesamte Streckennetz der Deutschen Bundesbahn. Allerdings können die auf diesen Strecken verkehrenden Züge des Nahverkehrs der Deutschen Bundesbahn gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 5 des Schwerbehindertengesetzes nicht ohne kilometermäßige Beschränkung, sondern „nur" im Umkreis von 50 km vom Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt des freifahrtberechtigten Schwerbehinderten unentgeltlich benutzt werden. Einer Gesetzesänderung bedarf es nicht. Schwierigkeiten sind im Zusammenhang mit der Neuregelung nur insofern entstanden, als der Begriff der Nahverkehrszüge der Deutschen Bundesbahn nicht einhellig interpretiert worden ist. Inzwischen konnte aber sichergestellt werden, daß sich die Freifahrtberechtigung auch auf die Eilzüge erstreckt. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3421 Frage B 69): Sind der Bundesregierung Klagen über die Durchführung der Zentralen Dienstvorschrift 20/6, insbesondere der Kapitel Personalgespräch, langfristige Verwendungsplanung sowie Stellenausschreibung, bekannt, und wenn ja, welche Personalführungsmaßnahmen sind inzwischen getroffen worden bzw. werden getroffen, um die volle Anwendung der 20/6 sicherzustellen? 1. Personalgespräche Die im Kapitel 7 der ZDv 20/6 aufgezeigten Möglichkeiten werden von Soldaten und Vorgesetzten umfassend genutzt. Außerdem werden bei den regelmäßigen Truppenbesuchen der Referenten/ Hilfsreferenten der personalbearbeitenden Stellen in großem Umfang Personalgespräche geführt. Darüber hinaus. werden die Soldaten so oft wie möglich, z. B. anläßlich der zweimal jährlich stattfindenden Besprechungen zur Vorbereitung der Stellenwechsel, über die zuständigen Vorgesetzten informiert, sofern sich Änderungen abzeichnen. Klagen im Zusammenhang mit Personalgesprächen gibt es nur in Einzelfällen, wenn z. B. das Gespräch nicht das vom Soldaten gewünschte Ergebnis hatte oder wenn einem Antrag auf ein Personalgespräch nicht entsprochen werden konnte, weil keine neuen Gesichtspunkte vorlagen und/oder das letzte Personalgespräch erst vor relativ kurzer Zeit stattfand. 2. Langfristige Verwendungsplanung Die organisatorischen und personellen Gegebenheiten der Streitkräfte, insbesondere der Verwendungsstau, geben derzeit keine hinlängliche Planungssicherheit, die verbindliche Zusagen mehren aufeinander folgender Verwendungen nach Zeit, Ort und Dienstposten erlauben würde. Verantwortlich dafür sind Einflüsse vor allem organisatorischer und persönlicher Art, die auf die Personalführung einwirken und denen nur in begrenztem Umfang durch Personalführungsmaßnahmen begegnet werden kann. Derartige Einflüsse sind z. B.: - Änderungen der Organisation der Streitkräfte - Änderungen der Dienstpostenbewertung sowie — Änderungen in den persönlichen Verhältnissen der Soldaten, die zwingend Verwendungsänderungen erforderlich machen. Der volle Umfang der Probleme wird deutlich, wenn man bedenkt, daß jede Veränderung in einem Einzelfall in aller Regel unmittelbare Auswirkungen auf die Verwendungsplanung mehrerer Soldaten hat. An der Verbesserung der Verwendungsplanung wird laufend gearbeitet. Ein Beispiel dafür ist die Einführung der Verwendungsgebiete/Verwendungsteilgebiete im Heer. Erste Erfolge dieser Maßnahmen beginnen sich abzuzeichnen. Die langfristige Verwendungsplanung wird jedoch auch in absehbarer Zukunft bezogen auf den Ort, Zeitpunkt und Verwendung im Einzelfall nur ein Anhalt sein können. 3. Stellenausschreibung Die Stellenausschreibung als Mittel der Personalführung hat sich nicht so bewährt, wie ursprünglich erwartet wurde. Sie führt nicht dazu, daß jeder Dienstposten rechtzeitig mit dem richtigen Mann besetzt werden kann, denn für manche ausgeschriebenen Dienstposten melden sich keine oder keine geeigneten Bewerber. Da die Stellenausschreibung immer nur relativ kurzfristig erfolgen kann, insbesondere bei den Folgeversetzungen, stellt sie für die , langfristige Verwendungsplanung eine weitere. Erschwerung dar. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Fragen B 70 und 71): Ist es üblich, daß Wehrdienstbeschädigungsverfahren in der Bundeswehr 1'/2 Jahre dauern, und wäre es möglich, darauf hinzuwirken, daß der Bearbeitungsweg dadurch verkürzt wird, daß die Versorgungsverwaltung im Rahmen des Verfahrens nicht zur Zustimmung gehört werden muß, sondern nach Abschluß des Verfahrens erst mit dem Vollzug beauftragt wird? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß ehemalige Soldaten, die infolge einer Wehrdienstbeschädigung aus der Bundeswehr entlassen werden müssen, und für die damit zusammenhängenden Beschwerden oder Gebrechen die freie Heilfürsorge der Bundeswehr behalten, wegen des dazu eingeführten Bundesbehandlungsscheins (eine Art Krankenschein) bei allen Kassenärzten behandelt werden können, nicht aber ohne eine zusätzliche Facharztüberweisung in den Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 15031* Nach neueren Feststellungen des Bundesministeriums der Verteidigung beträgt die durchschnittliche Dauer eines WDB-Verfahrens z. Z. etwa 12 Monate. Auf diesen Zeitraum konnte das Verfahren im Laufe der letzen Jahre durch eine Reihe gezielter Verwaltungsmaßnahmen verkürzt werden. Die Dauer im Einzelfall hängt jedoch von dem jeweiligen Schwierigkeitsgrad der Ermittlungen auf tatsächlichem und medizinischem Gebiet ab. So machen z. B. komplizierte internistische oder neurologische Leidenszustände oft umfangreiche, in ihrer Zeitdauer nur bedingt beeinflußbare medizinische Begutachtungen erforderlich. Die Verfahrensdauer ließe sich um durchschnittlich weitere zwei Monate verkürzen, wenn die von Ihnen angeregte Maßnahme realisiert werden könnte, die Versorgungsverwaltung nicht mehr an Entscheidungen der Bundeswehrverwaltung im WDBVerfahren zu beteiligen. Hierfür bedarf es einer entsprechenden Änderung des § 88 des Soldatenversorgungsgesetzes, die zur Zeit nicht möglich ist. Nach einem Grundsatzerlaß des Bundesministeriums der Verteidigung ist aus Fürsorgegründen unter bestimmten Voraussetzungen die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung auch nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses von der Bundeswehr weiter zu gewähren. Dadurch soll, insbesondere bei wehrdienstbeschädigten, aber auch bei aus anderen Ursachen krank aus der Bundeswehr ausscheidenden Soldaten, ein lückenloser Übergang auf die nach Beendigung des Wehrdienstes zustehenden, von den Behörden der Kriegsopferversorgung zu gewährenden Heilbehandlungsleistungen auf Grund des Soldatenversorgungsgesetzes sichergestellt werden. Aus Zweckmäßigkeitsgründen ist diese Weiterbehandlung „möglichst" in einem Bundeswehrkrankenhaus oder durch einen Sanitätsoffizier vorgesehen. Dagegen wird der von Ihnen erwähnte „Bundesbehandlungsschein" in dem Verfahren zur Gewährung der nach Beendigung des Wehrdienstes zustehenden Heilbehandlung auf Grund versorgungsrechtlicher Vorschriften (§§ 80 oder 82 SVG) von den Behörden der Versorgungsverwaltung der Länder verwendet, für die der BMA oberste Bundesbehörde ist. Die im Rahmen dieses Verfahrens gewährten Leistungen richten sich nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes und sehen — wie auch für alle Kriegsopfer — eine kassenärztliche Behandlung vor. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Fragen B 72, 73 und 74): Kann die Bundesregierung verbindlich zusagen, daß in Kempten/Allgäu ab 1. Juli 1980 ein Sanitätszentrum zur Verfügung steht oder so zü- gig eingerichtet wird, daß es innerhalb einer zumutbaren Frist seinen Betrieb aufnehmen kann? Kann. mit Sicherheit davon ausgegangen werden, daß dieses Sanitätszentrum auf Dauer seine Aufgabe erfüllen wird, oder plant die Bundesregierung hier nur eine vorübergehende Lösung? In welchem Umfang steht dieses Sanitätszentrum gegebenenfalls auch für die Versorgung der Zivilbevölkerung zur Verfügung? 1. Nach derzeitiger Planung wird mit der Aufstellung der ersten Sanitätszentren (SanZentr) im Wehrbereich VI — zu dem Kempten gehört erst ab Oktober 1980 begonnen. Das BMVg beabsichtigt, in der Liegenschaft des BwKrankenhauses Kempten — nach dessen Auflösung im 2. Halbjahr 1980 ein Sanitätszentrum einzurichten, da die notwendige Infrastruktur als eine der wesentlichen Voraussetzungen gegeben sein wird. Die Aufstellung der geplanten 5 Facharztgruppen (FAGrp) ist abhängig von der Verfügbarkeit der Fachärzte. Von den vorgesehenen FAGrp kann im 2. Halbjahr 1980 nur die FAGrp Dermatologie eingerichtet werden, da sich die übrigen vorgesehenen Fachärzte noch in der Ausbildung befinden. 2. Es kann davon ausgegangen werden, daß das SanZentr Kempten/Allgäu seine Aufgaben dauernd erfüllen wird. An eine nur vorübergehende Lösung ist nicht gedacht. 3. Sanitätszentren sind für die Verbesserung der sanitätsdienstlichen Betreuung von Soldaten vorgesehen. Ihre personelle und materielle Ausstattung ist auf den jeweiligen Betreuungsumfang an Soldaten zugeschnitten. Es ist nicht beabsichtigt, SanZentr der Zivilbevölkerung im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung — mit Ausnahme von Notfällen und bei Katastrophen — zur Verfügung zu stellen. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3421 Frage B 75): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die nachstehend aufgeführten Informationshefte, die das Bundesministerium der Verteidigung herausgibt, unterschiedliche Zahlen über den Personalumfang der bewaffneten Kräfte der DDR nennen: „Die bewaffneten Organe der DDR (Nachdruck aus Heft 9/76 der „Information für die Truppe"), Nationale Volksarmee = 165 000, Kampfgruppen der Arbeiterklasse = 400 000; „Die DDR" (Schriftenreihe Innere Führung; Heft 4/1979), Nationale Volksarmee = 157 000, Kampfgruppen der Arbeiterklasse = 350 000, und worin finden diese widersprüchlichen Angaben ihre Begründung? 1. 'Ober den Personalumfang der bewaffneten Kräfte der DDR gibt es keine offiziellen Verlautbarungen. Alle Angaben sind Schätzungen. 2. Im Heft „DDR" (Schriftenreihe Innere Führung, Heft 4/1979) wird auf diesen Tatbestand hingewiesen (S. 54). Die Schätzungen über die Stärke der Kampfgruppen schwanken zwischen 350 000 und 500 000. Der vom Ministerium für innerdeutsche Beziehungen 1978 herausgegebene „Zahlenspiegel" nennt 350 000. Auf ihm beruht die in der Schriftenreihe veröffentlichte Tabelle (S. 52). Das Internationale Institut für Strategische Studien, London, schätzte die Stärke der Kampfgruppen auf 500 000 Mann; auch diese Zahl ist mit Quellenangabe veröffentlicht (S. 56). Während die Schätzungen hinsicht- 15032* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 lich der Kampfgruppen differieren, stimmen sie hinsichtlich der Stärke der NVA überein. Sowohl der „Zahlenspiegel" des Ministeriums für innerdeutsche Beziehungen als auch das Londoner Institut gingen von 157 000 Mann aus (S. 52; S. 54). 3. Die Differenzen zwischen den Angaben in der „Schriftenreihe Innere Führung" und der „Information für die Truppe" erklären sich vor allem daraus, daß zwischen den beiden Veröffentlichungen drei Jahre liegen.. Die Schätzungen über den Personal- umfang der „Kampfgruppen" schwankten 1976 zwischen 350 000 und 450 000. Als „Mittelwert" wurde die Zahl 400 000 genommen. Der Personalumfang der NVA wurde auf 165 000 geschätzt. Diese Zahl liegt um 8 000 höher als die 1979 veröffentlichte. In ihr enthalten sind allerdings. wie in der Tabelle erwähnt wird, die zur Gesellschaft für Sport und Technik abgestellten Ausbilderkader. Berücksichtigt man dies, dürften die Angaben von 1976 und 1979 übereinstimmen. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/3421 Frage B 76): Auf wessen Einladung hält der englische Historiker David Irving Vorträge vor Verbänden der Bundeswehr? Politische Bildung in der Bundeswehr ist in den gesamten militärischen Dienst integriert, sie ist ein wesentlicher Teil der Ausbildung aller Soldaten. Die Kommandeure planen und koordinieren die politische Bildung im unterstellten Bereich in eigener Zuständigkeit. Ihnen obliegt die Weiterbildung der Unteroffiziere und Offiziere. Sie können im Rahmen verfügbarer Hauhaltsmittel Fachleute aus dem zivilen Bereich für die Weiterbildung heranziehen. Eine Meldepflicht hierüber besteht nicht. Das Bundesministerium der Verteidigung hält die Verpflichtung von Fachleuten — zu denen David Irving zu rechnen ist — für ein geeignetes Mittel, das Interesse für politische Fragen zu steigern, Kenntnisse zu erweitern und zu vertiefen und politische Urteilsfähigkeit und -bereitschaft zu entwickeln. Der britische Historiker David Irving war durch den Kommandeur der Schule der Bundeswehr für Innere Führung am 25. April 1979 zu einer Podiumsdiskussion eingeladen worden, an der u. a. auch der leitende Historiker des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes, Professor Messerschmidt, und der Bonner Politikwissenschaftler und Historiker, Professor Jacobsen, teilgenommen haben. Derartige Verpflichtungen für die politische und historische Bildung sind nicht zu beanstanden. Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3421 Frage B 77): Gedenkt der Bundesminister der Verteidigung die von der Wehrpflichtigentagung des Deutschen Bundeswehrverbandes vom 16./ 17. November 1979 angeregte Untersuchung zur Freizeitproblematik wehrpflichtiger Soldaten durchzuführen? Das Bundesministerium der Verteidigung ist bereit, die Anregungen auf der Wehrpflichtigentagung des Deutschen Bundeswehrverbandes e. V. vom 16./17. November 1979 zu prüfen, sobald sie dem Ministerium vorliegen. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Frage B 78): Wann werden sämtliche Bundesbehörden einschließlich der Garnisonen der Bundeswehr mit Bildern des Herrn Bundespräsidenten ausgestattet sein, der bereits seit nahezu einem halben Jahr von der Deutschen Bundesversammlung zum deutschen Bundespräsidenten gewählt worden ist und seit dem 1. Juli 1979 sein Amt angetreten hat, und warum sind hierbei bisher Verzögerungen eingetreten? Eine allgemeine Regelung, wonach Diensträume oder bestimmte Diensträume mit einem Bild des jeweiligen Bundespräsidenten auszustatten sind, gibt es in der Bundesverwaltung nicht. Die Entscheidung über die Ausstattung ist jeder Behörde bzw. jedem Ressort freigestellt. Wie ich anläßlich Ihrer Frage feststellen konnte, ist es jedoch in weiten Bereichen der Bundesverwaltung Brauch, vor allem Repräsentationsräume mit dem Bild des jeweiligen Bundespräsidenten auszustatten. Die Bilder werden den Behörden auf Anforderung vom Presse- und Informationsamt zur Verfügung gestellt. Wenn es zu Beginn der jeweiligen Amtszeit gelegentlich zu Engpässen in der Auslieferung der Bilder gekommen ist, ist dies nach Angaben des Presse- und Informationsamts auf die hohe Zahl der Anforderungen auch aus Bereichen außerhalb der Bundesverwaltung zurückzuführen. Derzeit können alle Anforderungen zügig erfüllt werden. Auch im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung, der die benötigten Bilder im eigenen Bereich herstellen läßt, werden in Kürze alle Dienststellen mit den Bildern des Herrn Bundespräsidenten ausgestattet sein. Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Frage B 79): Ist die Bundesregierung bereit, neu versetzten Soldaten, denen sie durch die jeweilige Standortverwaltung eine Wohnung zuweist, die dann aber nicht den familiären Erfordernissen des Soldaten entspricht, aus Rücksicht auf die Fürsorge für den Soldaten diesen nicht sofort nach drei Monaten das Trennungsgeld zu streichen, sondern diese Frist so auszudehnen, daß dies dem angemessenen Zeitraum entspricht, wie er sich aus der besonderen Wohnungsmarktlage im neuen Standort ergibt? Trennungsgeld wird versetzten Soldaten allgemein für die Dauer von 3 Monaten bewilligt, für 6 Monate jedoch dann, wenn nach der Größe der Familie, den Einkommensverhältnissen des Versetz- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 15033* ten und der örtlichen Wohnungsmarktlage eine familiengerechte Wohnung innerhalb von 3 Monaten nicht angemietet werden kann. War bis zum Ablauf dieser Bewilligungszeiträume der Wohnungsmangel trotz fortgesetzter Bemühungen nicht zu beheben, wird Trennungsgeld weitergewährt. Die Würdigung der besonderen Wohnungsmarktlage am Standort ist dabei notwendige Grundlage jeder Einzelentscheidung. Das unverbindliche Angebot einer nicht familiengerechten Wohnung indessen hat keinen Einfluß auf die Zahlung von Trennungsgeld. Das hat der Bundesminister der Verteidigung bereits in seiner Rede vom 27. Juni 1979 zum Jahresbericht 1978 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages betont (Protokoll der 163. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 27. Juni 1979 — S. 12985 B). Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Fragen B 80 und 81): Welche positiven bzw. negativen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit Einführung der Fortbildungsstufe A vor, und welche Auswirkungen hat die Fortbildungsstufe A für die Neigung zur Weiterverpflichtung der Unteroffiziere ergeben? Wann plant die Bundesregierung eine Neubewertung der Dienststellen im Bereich der Bundeswehrverwaltung, zumal beispielsweise ein für ca. 550-600 Zivilbedienstete verantwortlicher Personalchef einer Standortverwaltung mit A 9/A 10 Bundesbesoldungsordnung eingestuft ist, während in den Kommunen vergleichsweise der gleiche Dienstposten entsprechend seinem Verantwortungsbereich mit A 11 und höher eingestuft ist? Zu Frage B 80: Die Erkenntnisse über die Fortbildungsstufe A und die Auswirkungen auf die Weiterverpflichtung der Unteroffiziere, wie sie mit Ihrer Frage erbeten werden, sind auf der Sitzung des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages am 7. Februar diesen Jahres ausführlich dargelegt und erörtert worden. Offiziere und Unteroffiziere berichteten damals über ihre unterschiedlichen Erfahrungen in der Truppe mit dieser Art der Ausbildung, und die Inspekteure der Teilstreitkräfte gaben dazu ihre Stellungnahmen ab. Auf dieser Sitzung hat der Verteidigungsausschuß auch die Grundsätze zur Fortschreibung der Konzeption der Ausbildung der Unteroffiziere und der Offiziere des militärfachlichen Dienstes zur Kenntnis genommen. Durch die Anwendung dieser Grundsätze sollen die zivilberuflichen Vorstellungen der Unteroffiziere bei ihrer militärischen Ausbildung besser verwirklicht werden können. Welche Erfahrungen seit Einführung der Fortbildungsstufe A und seit Inkrafttreten der Grundsätze gemacht wurden und welche Auswirkungen sich für die Weiterverpflichtungen der Unteroffiziere ergaben, wird im einzelnen im Rahmen der für Januar 1980 vorgesehenen ganztägigen Sitzung des Verteidigungsausschusses über Ausbildungsfragen erörtert. Ich bitte um Ihr Verständnis, daß ich dieser umfassenden Unterrichtung nicht vorgreifen möchte. Zu Frage B 81: Die Dienststellen der Bundeswehrverwaltung werden ihren jeweiligen Aufgaben entsprechend nach Maßgabe verschiedener Rahmendienstpostenpläne personell ausgestattet. Die in diesen Plänen enthaltenen Schlüssel, die die Anzahl und Bewertung der einzurichtenden Dienstposten regeln, werden ständig den neuesten Erkenntnissen angepaßt. Der Personalberechnungsschlüssel für die Sachgebiete II — Personal- und Gebührnisangelegenheiten — der Standortverwaltungen stellt ab auf die Zahl der zu betreuenden Beamten, Angestellten, Arbeiter und nebenamtlichen Lehrkräfte. Bei mehr als 350 zu betreuenden Bediensteten ist der Dienstposten des Sachgebietsleiters nach BesGr A 11, bei mehr als 1 200 Bediensteten nach BesGr A 12 bewertet. Nur bei kleineren Standortverwaltungen mit geringeren Belastungszahlen sind Dienstposten der BesGr A 9/10 eingerichtet. Seit 1976 ist eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der verschiedenen Bundesministerien, der Länder und der Kommunalen Spitzenverbände, damit befaßt, Kriterien für eine einheitliche Arbeitsplatzbewertung im öffentlichen Dienst zu entwikkeln. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, ungleiche Dienstpostenbewertungen zu vermeiden. Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/3421 Frage B 82): Liegen der Bundesregierung neue Erkenntnisse vor über den Nitrosamingehalt im Bier, und gibt es deswegen gesundheitliche Bedenken gegen das Biertrinken? Die auf Anregung der Bundesregierung durchgeführten verbesserten Verfahren bei der Trocknung von Braumalz haben nach neuesten Untersuchungen des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg dazu geführt, daß in den auf dem Markt befindlichen Bieren deutlich weniger Nitrosamine als vor einem Jahr feststellbar sind. In vielen Bieren lassen sie sich überhaupt nicht mehr nachweisen. Bedenken gegen den Gehalt an Nitrosaminen in Bier sind nach Auffassung der Bundesregierung dann nicht zu erheben, wenn die Stoffe im Bier mit modernen Analysemethoden nicht mehr ermittelt werden können. Die gegenwärtig in einzelnen Bieren noch feststellbaren Gehalte sind jedoch so gering, daß eine Warnung vor dem Biergenua nicht erforderlich ist. Anlage 114 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Merker (FDP) (Drucksache 8/3421 Frage B 83): 15034* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 Ist die Bundesregierung bereit, auf die Deutsche Bundesbahn einzuwirken, daß nach den guten Erfahrungen, die mit dem „Weiß-Blau-Express" gemacht worden sind, im nächsten Jahr auf weiteren Strecken mit der Einrichtung des Autoreisezugverkehrs zu rechnen ist, und ist damit zu rechnen, daß weitere Angebote, insbesondere für Wohnanhänger, gemacht werden? Zu Frage B 83: Die Deutsche Bundesbahn (DB) plant ihr Verkehrsangebot selbständig und unter eigener Verantwortung (§ 28 Bundesbahngesetz). Sie beabsichtigt, ihren Versuch auf der Strecke Ingolstadt—Raubling (sog. Weiß-Blau-Expreß) auch im Jahre 1980 fortzusetzen. Darüber hinaus prüft die DB, ob sich auch an anderer Stelle ein entsprechender Versuch durchführen läßt. Dies gilt sinngemäß auch für weitere Angebote zur Beförderung von Wohnanhängern. Anlage 115 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Merker (FDP) Drucksache 8/3421 Fragen B 84, 85- und 86): Sind der Bundesregierung Zahlen bekannt, in wieviel Fällen Bußgeldverfahren eingestellt werden müssen, weil es sich um eine Kennzeichenanzeige handelt und der Halter des Fahrzeugs von seinem Schweigerecht Gebrauch macht? Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach Angaben der Landeshauptstadt Düsseldorf die Einstellungsquote des Amtsgerichts Düsseldorf zur Zeit bei ca. 90 v. H. liegt, und sieht sie hierin und in der sonstigen Verfahrenspraxis einen Anlaß, eine Initiative zur Änderung der einschlägigen Rechtsvorschriften zu ergreifen? Hält die Bundesregierung die gegenwärtige Praxis, die einseitig diejenigen begünstigt, die diese Gesetzeslücken kennen, für vereinbar mit dem Prinzip der „Rechtsgleichheit", und welche Schritte wird sie gegebenenfalls unternehmen? Zu Fragen B 84, 85 und 86: Der Bundesregierung liegen zwar auf Bundesebene keine Zahlen über die Einstellungen von Bußgeldverfahren bei den sog. Kennzeichenanzeigen vor, da hierüber keine Bundesstatistik geführt wird. Es kann daher auch nicht beurteilt werden, ob die von Ihnen beispielsweise für das Amtsgericht Düsseldorf genannte Einstellungsquote für das gesamte Bundesgebiet repräsentativ ist. Bekannt ist aber, daß die sog. Kennzeichenanzeigen, bei denen die von Ihnen genannten Schwierigkeiten bei der Verfolgung auftreten, in den Bundesländern bis zu 60 bzw. 70 %, in Berlin sogar bis zu 85 % aller Anzeigen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten ausmachen. Die Problematik ist ferner aus zahlreichen Veröffentlichungen und aus Zusammenstellungen einzelner Bußgeldbehörden hinreichend bekannt. Auf Grund dieser Erkenntnisse ist auch die Bundesregierung der Meinung, daß das Verfahren hinsichtlich der Verfolgung von Kennzeichenanzeigen überprüft werden muß. Neben der bereits erfolgten Verbesserung der technischen Möglichkeiten zur Feststellung von Verkehrssündern im fließenden Verkehr (z. B. durch zusätzliche Frontalaufnahmen bei Radar- und Rotlicht-Kontrollen) haben die zuständigen Bundesressorts mit den Bundesländern eine gesetzgeberische Lösungsmöglichkeit erörtert, die im übrigen auch von der 50. Justizministerkonferenz in diesem Jahr angeregt worden ist. Zur Zeit wird geprüft, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen insoweit erforderlich und geeignet sind. Dabei besteht die besondere Schwierigkeit darin, Lösungen zu finden, die einerseits den Betroffenen in seinen Rechten, die ihm die Verfassung garantiert und die ihm nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zustehen, nicht beeinträchtigen, andererseits aber auch im Interesse der Verkehrs- und Rechtssicherheit eine gerechte und angemessene Verfolgung der betreffenden Verkehrssünder zulassen. Anlage 116 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3421 Frage B 87): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Ausschluß von Eilzügen von der unentgeltlichen Benutzung durch Schwerbeschädigte im Nahverkehr dem Sinn des neugefaßten Schwerbehindertengesetzes zuwiderläuft, und ist die Bundesregierung bereit, für eine Regelung zu sorgen, damit die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten im Nahverkehr auch auf Eilzügen gilt? Seit Inkrafttreten des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr am 1. Oktober 1979 bestand Unklarheit darüber, ob zu den „Nahverkehrszügen", die von Schwerbehinderten im Umkreis von 50 km von ihrem Wohnort unentgeltlich benutzt werden können, auch Eilzüge zählen. Diese Frage gewann um so mehr an Bedeutung, als sich herausstellte, daß in einigen ländlichen Gebieten zunehmend nur oder fast nur Eilzüge verkehren. Nach Bekanntwerden dieser Situation hat sich die Bundesregierung dieses Problems angenommen und eine Prüfung der Verkehrsverhältnisse durchgeführt. Dabei hat sich ergeben, daß es nicht nur Aufgabe der Eilzüge ist, mittlere und weitere Entfernungen zu überbrücken, sondern auch und überwiegend den Nahbereich zu bedienen. Entsprechend dem Willen des Gesetzgebers muß davon ausgegangen werden, daß zu den Nahverkehrszügen im Sinne des Gesetzes auch die Eilzüge der Deutschen Bundesbahn gehören. Die freifahrtberechtigten Schwerbehinderten können demnach auch Eilzüge der Deutschen Bundesbahn im Umkreis von 50 km von ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unentgeltlich benutzen. Anlage 117 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Batz (SPD) (Drucksache 8/3421 Frage B 88): Welche Gründe waren für die Ablehnung der Zulassung der Staukranzdüse „Mileage Master" durch das Kraftfahrtbundesamt maßgebend, obwohl, wie aus Presseberichten hervorgeht, die Benutzung dieser Staukranzdüse eine Benzineinsparung von bis zu 15 v. H. ermöglichen soll? Die Schadstoffmengen, die ein Kraftfahrzeugmotor emittieren darf, sind durch das Bundesimmissionsschutzgesetz und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) begrenzt. Kraftfahrzeuge sind insoweit genehmigungspflichtig. Fahrzeugteile wie Vergaser und Zündanlagen, die für das Abgasver- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 15035* halten wesentlich sind, dürfen daher nicht verändert werden, wenn das Umweltschutzziel erreicht werden soll. Eine Änderung dieser Einrichtungen kann dann genehmigt werden, wenn durch ein entsprechendes Gutachten nachgewiesen wird, daß der Einbau zusätzlicher Teile das Abgasverhalten des Fahrzeugs nicht verschlechtert. Die in der Presse verschiedentlich zitierte „Staukranzdüse" ist eine derartige Einrichtung. Sie kann nach § 22 StVZO in Verbindung mit § 47 StVZO genehmigt werden. Voraussetzung ist die Vorlage eines hinsichtlich des Abgasverhaltens positiven Gutachtens. Bis zum heutigen Tage ist beim Kraftfahrt-Bundesamt kein Antrag auf Genehmigung eines Gerätes unter der Bezeichnung Mileage-Master eingegangen. Von einer Ablehnung dieses Gerätes kann daher nicht die Rede sein. Die bisher in der Angelegenheit bekanntgewordenen Pressemitteilungen sind insoweit irreführend. Anlage 118 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Fragen B 89 und 90): Wann sind die Prüfungen der Deutschen Bundesbahn abgeschlossen zu der Frage, ob auch den Schwerbehinderten die Freifahrt im Nahverkehr ermöglicht werden kann, wenn im Nahbereich dem Betroffenen keine Nahverkehrszüge oder nur in geringfügigem Umfang zur Verfügung stehen, so daß die Schwerbehinderten vorwiegend bzw ausschließlich nur mit Eilzügen bedient werden können, und wird hiervon die Öffentlichkeit unterrichtet werden? • Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund der Aussage des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bundesbahn, Herrn Dr. Vaerst, in der letzten Verkehrsausschußsitzung, daß es Gebiete gebe, die im Nahbereich weder mit Nahverkehrszügen noch mit anderen Nahverkehrsmitteln, sondern ausschließlich oder vorwiegend mit Eilzügen bedient werden können, eine Novellierung des Schwerbehindertengesetzes in der Form einzuleiten, daß im Nahverkehrsbereich Schwerbehinderte ebenso Freifahrten bei Benutzung von Eilzügen erhalten, wenn nicht im ausreichenden Maß Nahverkehrszüge in der jeweiligen Region zur Verfügung stehen? Die genannte Überprüfung konnte zwischenzeitlich zum Abschluß gebracht werden. Dabei hat sich ergeben, daß es nicht nur Aufgabe der Eilzüge ist, mittlere und weitere Entfernungen zu überbrücken, sondern auch und überwiegend den Nahbereich zu bedienen. Entsprechend dem Willen des Gesetzgebers muß deshalb davon ausgegangen werden, daß zu den Nahverkehrszügen im Sinne des Gesetzes auch die Eilzüge der Deutschen Bundesbahn gehören. Die freifahrtberechtigten Schwerbehinderten können somit auch Eilzüge der Deutschen Bundesbahn im Umkreis von 50 km von ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unentgeltlich benutzen. Anlage 119 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Frage B 91): Besteht noch die Möglichkeit, im Rahmen der Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Fortschreibung des Bedarfsplans für den Bundesfernstraßenbau, den Ausbau der Bundesautobahn A 61 zwischen Kerpen und Jackerath als Westtrasse, also westlich von Kerpen, verlaufen zu lassen? Der Bedarfsplan regelt keine Details der Trassenführung. Die Bestimmung der Linienführung nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 16 FStrG) bleibt unberührt. Anlage 120 . Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Fragen B 92 und 93): Hält es die Bundesregierung mit dem Sinn und Zweck des am 1. Oktober 1979 in Kraft getretenen Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Nahverkehr für vereinbar, daß insbesondere in ländlichen bzw. dünn besiedelten Gebieten der berechtigte Personenkreis dadurch gravierende Nachteile erleidet, daß die meisten der in Frage kommenden Züge nicht als Nahverkehrszüge gelten und außerdem durch ihre Streckenführung den 50-Kilometer-Bereich überschreiten? Ist die Bundesregierung bereit — zur Vermeidung einer bürgerfernen schematischen Gesetzesanwendung — entsprechend den konkreten regionalen Bedürfnissen auch andere Zugverbindungen für die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter zuzulassen, speziell auch im Kreis Herzogtum Lauenburg für den Verkehr aus Richtung Lauenburg, Mölln und Ratzeburg nach Lübeck, weil hier ein besonderes Verkehrsbedürfnis für die Schwerbehinderten besteht, die das zuständige Versorgungsamt in Lübeck häufig und zu vorgegebenen Terminen aufsuchen müssen? Seit Inkrafttreten des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr am 1. Oktober 1979 bestand Unklarheit darüber, ob zu den „Nahverkehrszügen', die von Schwerbehinderten im Umkreis von 50 km von ihrem Wohnort unentgeltlich benutzt werden können, auch Eilzüge zählen. Diese Frage gewann um so mehr an Bedeutung, als sich herausstellte, daß in einigen ländlichen Gebieten zunehmend nur oder fast nur Eilzüge verkehren. Nach Bekanntwerden dieser Situation hat sich die Bundesregierung dieses Problems angenommen und eine Prüfung der Verkehrsverhältnisse durchgeführt. Dabei hat sich ergeben, daß es nicht nur Aufgabe der Eilzüge ist, mittlere und weitere Entfernungen zu überbrücken, sondern auch und überwiegend den Nahbereich zu bedienen. Entsprechend' dem Willen des Gesetzgebers muß davon ausgegangen werden, daß zu den Nahverkehrszügen im Sinne des Gesetzes auch die Eilzüge der Deutschen Bundesbahn gehören. Die freifahrtberechtigten Schwerbehinderten können demnach auch Eilzüge der Deutschen Bundesbahn im Umkreis von 50 km von ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unentgeltlich benutzen. Anlage 121 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Fragen B 94, 95, 96 und 97): Wann ist mit der Beendigung des Baus der B 45 neu und der Verbindung mit der B 26 neu bei Dieburg zu rechnen? Welche Gründe haben den Weiterbau der B 45 neu solange verzögert, und hätten sie nicht früher ausgeräumt werden können? Wie weit sind die Überlegungen zur Beseitigung des Bahnübergangs im Zuge der B 45 gediehen, nachdem das Bundesministerium für Verkehr mir am 9. November 1978 mitgeteilt hatte, daß die Hauptverwal- 15036* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 tung der Deutschen Bundesbahn gebeten werde, in Abstimmung mit der hessischen Straßenbauverwaltung ihrerseits die Maßnahme vordringlich voranzutreiben? Wie ist die Meinung des Bundesministeriums für Verkehr zu der in der Stadt Rodgau von einer kleinen Minderheit vertretenen Auffassung, die B 45 neu soll wieder von einer Autobahn zur Bundesstraße herabgestuft werden? Zu Frage B 94: Wie von der zuständigen hessischen Straßenbauverwaltung mitgeteilt wurde, ist mit der Fertigstellung der B 45 neu zwischen Dieburg und Eppertshausen Ende 1982 zu rechnen. Der Anschluß der B 45 neu an die A 680 südlich Dieburg wird Ende 1980 unter Verkehr genommen werden. Zu Frage B 95: Auf Forderungen der Gemeinde Eppertshausen mußten umfangreiche Umplanungen vorgenommen werden. Außerdem ist eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht anhängig. Der Planfeststellungsbeschluß ist daher heute noch nicht rechtskräftig. Zu Frage B 96: Die hessische Straßenbauverwaltung ist bisher noch nicht an den Bundesminister für Verkehr mit einer Lösung zur Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges bei Dieburg herangetreten. Wie mitgeteilt wurde, ist eine Entscheidung über die künftige Baulastträgerschaft der B 45 alt noch nicht getroffen worden. Zu Frage B 97: Nach der Anlage zum 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 ist die B 45 neu zwischen Dieburg und Hanau künftig als Bundesstraße 45 vorgesehen. Anlage 122 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Frage B 98): Ist die Bundesregierung bereit, zur Verminderung von Fluglärm in Kur- und Erholungsgebieten auch den Luftraum der räumlich zusammenliegenden Bäderorte und Kurstädte Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg mit den dazugehörenden Erholungsgebieten zum „Gebiet mit Flugbeschränkung" zu erklären? Die Bundesregierung hat bisher keine Gebiete mit Flugbeschränkungen zur Minderung des Fluglärms am Boden eingerichtet. Sie sieht auch keine Veranlassung, dieses auf die Gefahrenabwehr ausgerichtete Instrument der Luftraumordnung künftig mit dem Ziel einzusetzen, Fluglärm von bestimmten Gemeinden fernzuhalten. Dem Flugverkehr ist es bereits allgemein vorgeschrieben, über Städten und anderen dichtbesiedelten Gebieten eine Mindesthöhe von 300 m über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 600 m einzuhalten. In der Regel hält sich der zivile Flugverkehr — außer in der Start- und Landephase — jedoch höher auf, so daß die Lärmeinwirkungen am Boden erheblich gedämpft sind. Für den militärischen Tiefflugbetrieb gelten besondere militärische Bestimmungen, die dem Schutz der Bevölkerung vor zu hoher Fluglärmbelastung, gleichzeitig aber auch der Notwendigkeit der Erfüllung des Verteidigungsauftrages der Streitkräfte Rechnung tragen müssen. Anlage 123 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Iraner (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/3421 Fragen B 99 und 100): Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, ihre ablehnende Haltung zum Bau der A 48 (Dernbacher Dreieck-Gießen) noch einmal zu überprüfen, nachdem die Kreistage (zuletzt der Kreistag Altenkirchen) der Kreise, die nach wie vor unter einer unzureichenden Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz leiden und mehr und mehr in den Rang strukturgefährdeter Gebiete absinken, sich für die Vollendung dieser Verbindung mit aller Dringlichkeit ausgesprochen haben? Inwieweit und gegebenenfalls wann ist damit zu rechnen, daß nach der Fertigstellung des beschränkten Ausbaus der Bundesstraße 62 zwischen Wissen/Sieg und der Kreuzung Roth (B 62/B 256) die noch bestehenden Engpässe im Verlauf der B 256 zwischen Wissen und Siegen beseitigt werden? Zu Frage B 99: Der Bundesminister für Verkehr hat nach gründlicher Abwägung aller maßgeblichen Gesichtspunkte vorgeschlagen, den Neubau der A 48 (Dernbacher Dreieck-Wetzlar) nicht in den Entwurf für den künftigen Bedarfsplan aufzunehmen. Das Land Hessen hat auf den Neubau der A 48 Wetzlar-Landesgrenze verzichtet und sieht den Ausbau der B 49 für den. Ost-West-Verkehr als ausreichend an. Der Ausbau der B 49 ist auch im Land Rheinland-Pfalz in Stufe I, wodurch künftig eine leistungsfähige Verbindung über die Südbrücke Koblenz bis zur A 61 besteht. Die Weiterführung der Nistertalstraße (L 288) wurde durch die 2streifige Ersatzmaßnahme aus dem Raum Montabaur-Mogendorf bis Langenhahn berücksichtigt. Das Bundeskabinett hat am 7. November 1979 dem Vorschlag zum Bundesverkehrswegeplan 1980 zugestimmt. Der darin enthaltene Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen wurde zwischenzeitlich dem Bundesrat zugeleitet. Die endgültige Entscheidung bleibt dem Deutschen Bundestag vorbehalten. Zu Frage B 100: Die Aufweitung der Kreuzungsbauwerke mit der Deutschen Bundesbahn im Zuge der B 62 zwischen Wissen und der Landesgrenze wird weitergeführt. Es handelt sich um die Bauwerke bei Büdenholz, Euteneuen und Freusburg. Mit den Bauarbeiten wird begonnen, sobald die Planfeststellungen bestandskräftig sind. Darüber hinaus sind noch örtliche Verbesserungen auf dem genannten Abschnitt der B 62 vorgesehen. Anlage 124 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen. des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/3421 Fragen B 101 und 102): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 15037* Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, in Intercity- und TEE-Zügen der Deutschen Bundesbahn einen Radio- und wenn möglich auch Femsehservice einzuführen, bei dem der Benutzer durch Inanspruchnahme eines individuellen Hörsystems Mitreisende nicht stört und eine angemessene Gebühr entrichtet? Wie beurteilt die Bundesregierung im Hinblick auf das gefährliche Explosionsunglück in Missisauga (bei Toronto/Kanada) die einschlägige Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland; ist sichergestellt. daß die Sicherheitsvorkehrungen beim Transport gefährlicher Ladungen auf dem Schienenweg eingehalten werden. und sind diese überhaupt ausreichend? Zu Frage B 101: Eine repräsentative Untersuchung der Deutschen Bundesbahn aus dem Jahre 1977 über „Zusatzangebote und Serviceleistungen im SchienenpersonenFernverkehr" hat ergeben, daß Rundfunk, TV und Kino im Zug von den Reisenden als „unwichtige Serviceleistung" eingeschätzt werden, für die nur eine äußerst gering ausgeprägte Zahlungsbereitschaft besteht. Vielmehr kommt es den reisenden vorrangig auf ein gutes Basis-Leistungsangebot an, wie es die Deutsche Bundesbahn mit der Einführung des neuen Intercity-Systems ab Fahrplanabschnitte 1979/80 realisiert hat. Vor dem Hintergrund dieser Marktkenntnisse sieht sich die Deutsche Bundesbahn z. Z. nicht in der Lage, den Vorschlag auf Einrichtung eines Radio- oder Fernsehkundendienstes in den TEE- und IC-Zügen wegen des nach früheren Untersuchungen dafür erforderlichen hohen Aufwands weiterzuverfolgen. Da die Deutsche Bundesbahn nach dem Leistungsauftrag der Bundesregierung vom April 1977 ihr Leistungsangebot verstärkt auf die Nachfrage auszurichten und die volle Kostendeckung anzustreben hat, sieht der Bundesminister für Verkehr keine Veranlassung, eine Änderung der Haltung der Deutschen Bundesbahn herbeizuführen. Zu Frage B 102: Der Transport gefährlicher Güter auf der Eisenbahn bestimmt sich nach der Gefahrgutverordnung Eisenbahn (GGVE). Diese ist zum 1. September 1979 neugefaßt worden, um der technischen Weiterentwicklung wie auch der Internationalen Ordnung für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn (RID) Rechnung zu tragen. Damit ist ein wissenschaftlich und international anerkannter Sicherheitsstandard erreicht, der nach menschlichem Ermessen das Risiko auf das geringstmögliche Maß reduziert. Ob dennoch zusätzlich aus dem kanadischen Unfall Erfahrungen im Hinblick auf die hiesigen Vorschriften ausgewertet werden können, kann erst nach Vorliegen gesicherter Informationen über die Einzelheiten des Geschehens beurteilt werden. Mit den kanadischen Behörden ist dazu bereits Kontakt aufgenommen. Für die Einhaltung dieser Sicherheitsbestimmungen sorgt die Deutsche Bundesbahn durch eindeutige innerdienstliche Vorschriften und Weisungen. So wird auf ihre Beachtung unter anderem im Rahmen der Verbesserungsschulung bei den Eisenbahndienststellen immer wieder eindringlich hingewiesen. Die richtige Anwendung und Einhaltung der Bestimmungen in der Praxis wird durch Leitungsund Fachkräfte sowie durch besonders eingesetzte Kontrolleure ständig überwacht. Anlage 125 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3421 Frage B 103): Warum ist der Nichtbesitz einer nach § 7a StVZO geforderten Prüfbescheinigung in der Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6. November 1979, BGBL I Nr. 65/1979, nicht ebenso wie das Nichtmitführen und das Nichtaushändigen dieser Prüfbescheinigung als Ordnungswidrigkeit aufgeführt, so daß für den Polizeivollzugsdienst Unklarheiten bestehen, ob er bei Nichtbesitz Verwarnungen aussprechen oder Anzeigen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (0 56 ff.) erstatten soll, und ist die Bundesregierung bereit, notfalls für eine geeignete Klarstellung zu sorgen? Die neue Bestimmung des § 4 a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist auf Initiative und Beschluß des Bundesrates in die besagte Änderungsverordnung hufgenommen worden. Sie enthält eine klare Regelung. Danach wird bußgeldbewehrt nur das „Nichtmitführen" und das „Nichtaushändigen" der Prüfbescheinigung, hingegen nicht die Tatsache, daß der Betroffene keine Prüfung abgelegt hat. Praktisch wird jedoch -- wenn der Betroffene beim Führen eines Mofa 25 von der Polizei angetroffen wird — das „Nichtmitführen und „Nichtaushändigen" der Prüfbescheinigung auch stets das „Nichtablegen der Prüfung oder den „Nichtbesitz der Prüfbescheinigung" mit abdecken. Es besteht somit kein Anlaß für eine Klarstellung. Anlage 126 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 8/3421 Frage B 104): Wieviel Falle gibt es in der Bundesrepublik Deutschland, in welchen die Namen von Ortsteilen ohne Nennung der Gemeindenamen als postalische Bestimmungsorte zugelassen sind, und welche Gründe veranlassen die Deutsche Bundespost, in diesen Fallen auf ihre Forderung, daß nur Gemeindenamen als Bestimmungsorte zu verwenden sind, zu verzichten? Die Deutsche Bundespost übernimmt grundsätzlich den politischen Gemeindenamen als postamtlichen Namen. Ausnahmen werden lediglich dort zugelassen, wo keine Deckungsgleichheit zwischen Gemeindegebiet und postalischem Versorgungsbereich hergestellt werden kann. In diesen Fällen ist eine vom jeweiligen Gemeindenamen abweichende, eigenständige Bestimmungsortsangabe zur sicheren Leitung der Sendungen erforderlich. In der Praxis treten zwei Ausnahmefälle auf: Ausnahme 1 Die grundsätzlich angestrebte Zentralisierung des Eingangs- und Zustelldienstes kann aus postinternen Gründen (personelle, räumliche Schwierigkeiten) vorübergehend nicht realisiert werden. In diesen Fällen dürfen die entsprechenden Zustellpostanstalten vorübergehend noch mit dem Ortsteilnamen bezeichnet werden. Ausnahme 2 Wird ein Teil eines Gemeindebereichs von einer Zustellpostanstalt einer anderen Gemeinde ver- 15038* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 sorgt, so soll den Bürgern dieses Gemeindeteils erspart werden, den Namen der fremden Postanstalt als Bestimmungsortsangabe zu verwenden. In diesen Fällen wird der Ortsteil, in dem die betroffenen Bürger leben, ausnahmsweise als Bestimmungsortsangabe zugelassen. Seine Angabe in der Postanschrift ist zur sicheren Leitung der Sendungen erforderlich. Die genaue Zahl der Abweichungen, die sich bis zum Abschluß des postbetrieblichen Nachvollzugs der kommunalen Neuordnung noch weiter vermindern wird, könnte nur durch sehr umfangreiche und kostenaufwendige Erhebungen ermittelt werden. Anlage 127 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/3421 Frage B 105): Trifft es zu, daß beim CB-Band (11 Meter im 27 MHz-Bereich) mit nur zwölf Kanälen mit einer rasch zunehmenden Zahl von CB-Funkern empfindliche Engpässe auftreten, insbesondere in der Region München, und bis wann kann die Deutsche Bundespost die vor Monaten gegebene Zusage des Bundespostministers einlösen, den CB-Funkern mehr Kanäle zur Verfügung zu stellen? Die ständig wachsende Zahl von CB-Funkern bringt in zunehmendem Maße eine stärkere Nutzung der z. Z. verfügbaren 12 Kanäle. Insbesondere aus Ballungsgebieten mit hoher Bevölkerungsdichte liegen Klagen über eine sehr starke Belegung der Kanäle vor. Bei mehr Sprechdisziplin und gegenseitiger Rücksichtnahme der CB-Funker untereinander wird die Kanalzahl aber noch ausreichen, bis eine sinnvolle Verbesserung möglich ist. Der Bundespostminister hat im Mai dieses Jahres erklärt, daß eine befriedigende und auch für die Zukunft des CB-Funks vernünftige Lösung internationaler Abstimmung bedarf. Er hat zugesagt, sich im europäischen Rahmen für eine Zuteilung neuer Frequenzbereiche für den CB-Funk einzusetzen. Die Delegation der Bundesrepublik Deutschland bei der z. Z. in Genf tagenden Weltweiten Funkverwaltungskonferenz (WARC) ist daher ausdrücklich beauftragt, sich dort für eine zukunftssichere international möglichst einheitliche Lösung dieses auch in anderen Staaten bestehenden Problems einzusetzen. Nach Abschluß der WARC wird der Bundespostminister einen Bericht über die Ergebnisse der Konferenz und über die vorgesehenen Schritte zur Verbesserung des CB-Funks dem mit diesem Problem befaßten Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen des Deutschen Bundestages vorlegen. Falls eine Verlagerung des CB-Funks in neue, für diesen Zweck wesentlich besser geeignete Frequenzbereich in absehbarer Zeit nicht verwirklicht werden kann, bleibt als Alternative z. B. die Freigabe von 10 weiteren Kanälen im derzeitigen Frequenzbereich. Anlage 128 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Fragen B 106" und 107): Beabsichtigt die Deutsche Bundespost bei der geplanten Umstellung auf automatische Sortierung in den Briefabgangsstellen, Sonderlösungen durch kleinere Einheiten für extrem verkehrsferne Gebiete vorzusehen? Welche Möglichkeiten sieht der Bundespostminister bei einer Umstellung der Briefabgangsstellen auf automatische Sortierung, die Briefabgangsstelle in Hof zu erhalten und damit Verzögerungen bei der Postzustellung in Nordostoberfranken zu vermeiden Frage B 106: Die Konzeption des automationsgerechten Briefverteilsystems der Deutschen Bundespost sieht vor, die bisher vorhandenen Briefabgangsstellen, von denen es derzeit noch rd. 200 gibt, nach und nach durch eine geringere Zahl mit Briefverteilanlagen ausgestattete Briefabgangsknoten zu ersetzen. Nach jetzigen Erkenntnissen wird die Aufbauphase 10 bis 15 Jahre betragen. Die Standortbestimmung der letztlich beizubehaltenden Briefabgangsknoten ist noch nicht abgeschlossen. Sie wird in starkem Maße auch von Fragen der Dienstgüte beeinflußt, wobei es in erster Linie um für den Kunden akzeptable Einlieferungsschlußzeiten geht. Die abschließende Systemgestaltung wird auch für extrem verkehrsferne Gebiete zufriedenstellende Einlieferungs- und Bearbeitungsmodalitäten im Briefabgangsbereich sicherstellen. Zu Frage B 107: Die Deutsche Bundespost hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß bei Standortfragen nicht nur betriebswirtschaftliche und auf die Dienstgüte bezogene, sondern auch strukturpolitische Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Das gilt auch für die im Zonenrandgebiet gelegene Briefabgangsstelle in Hof, deren Aufhebung konkret bisher nie zur Diskussion gestanden hat. Anlage 129 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache 8/3421 Frage B 108): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den Mißbrauch des CB-Funks — der manchmal durch Überreichweiten weltweit zu hören ist — für rechtsradikale Aktivitäten und tätliche Bedrohungen — z. B. gegen das jüdische Volk — zu verhindern, wie dies aid CB-Funkkanälen in der Stadt Bayreuth seit längerer Zeit geschieht? Die Deutsche Bundespost wird den ungenehmigten Betrieb von Funkanlagen und den nachweisbar auflagenverletzenden Betrieb von CB-Funkanlagen gemäß Gesetz über Fernmeldeanlagen (FAG). nach dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mit den zu Gebote stehenden Mitteln verfolgen. CB-Funkanlagen sind jedoch private Fernmeldeanlagen und eine Zensur über den Inhalt der mit privaten Fernmeldeanlagen übermittelten Nachrichten findet nicht statt. Werden allerdings CB-Funk- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 15039* anlagen unter Mißachtung sonstiger, außerhalb' des FAG liegender gesetzlicher Vorschriften verwendet oder zur Vorbereitung oder Begehung von Straftaten benutzt, so wird die Deutsche Bundespost den zuständigen Behörden jede ihr mögliche Amtshilfe zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten leisten: Die Bundesregierung sieht jedoch keine Möglichkeit, den Mißbrauch des CB-Funks generell zu verhindern. Hinsichtlich des Problems derÜberreichweiten der heute im 11-m-Bereich verwendeten CB-Funkanlagen ist die Bundesregierung bemüht, durch Bereitstellung eines anderen Frequenzbereichs eine Lösung zu finden. Anlage 130 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/3421 Frage B 109): Beabsicht die Deutsche Bundespost dem Beispiel Belgiens und Osterreichs zu folgen und versuchsweise neue Telefonautomaten zu installieren, die nicht mit Münzen, sondern durch Einschieben einer Scheckkarte (Phonocard) funktionieren, die bei den Postämtern verkauft werden könnten? Die Deutsche Bundespost hat die Absicht, Wertkartenfernsprecher einzuführen, sobald die damit zusammenhängenden technischen und kostenmäßigen Probleme als gelöst angesehen werden können. Im Rahmen dieser Untersuchungen beobachtet die Deutsche Bundespost aufmerksam die Entwicklungen in Belgien und Osterreich. Zur Zeit läßt sich allerdings noch kein Termin für die versuchsweise Einführung eines entsprechendes Fernsprechapparates angeben. Anlage 131 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Fragen B 110 und 111): Liegt das Ergebnis der Arbeitsgruppe für die künftige Landversorgung mittlerweile vor Anwort der Bundesregierung auf eine Frage, Drucksache 8/2099 eile v Frage ( t 181), und welche Auswirkungen hat das Ergebnis auf den Regierungsbezirk Kassel, d. h. welche Poststellen in diesem Bereich sollen bis zu welchem Zeitpunkt aufgehoben werden? Aus welchen Gründen hält die Deutsche Bundespost an ihrer 1972 getroffenen Entscheidung fest, das ausscheidende Personal im Postbegleitdienst nicht mehr zu ersetzen, obwohl diese Praxis zu einer Überforderung des verbleibenden Personals geführt hat, das seinen Dienst zu 76,7 v. H. in Nachtschichten leisten muß, was zu erheblichen gesundheitlichen und familiären Unzuträglichkeiten geführt hat? Zu Frage B 110: Die in meiner Antwort auf Ihre schriftliche Anfrage (Drucksache 8/2099, Frage 181) erwähnte Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit abgeschlossen. In der Sitzung des Bundestags-Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen am 17. Oktober 1979 wurden ihre wesentlichen Ergebnisse vorgetragen. Sie haben keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Landversorgung. Wie sich diese, z. B. auch im Regierungsbezirk Kassel, künftig gestaltet (ortsfeste Annahmestelle, fahrbarer Postschalter oder Landzusteller), wird von dem Konzept der „Postversorgung auf dem Lande" abhängen, das die Bundesregierung auf Beschluß des Deutschen Bundestages vom 16. November 1979 unverzüglich vorlegen soll. Zu Frage B 111: An die im Bereich des Bahnpostdienstes tätigen Dienstkräfte werden hohe Anforderungen gestellt. Um die damit verbundenen Belastungen auf einen möglichst kleinen Personenkreis zu beschränken, bemüht sich die Deutsche Bundespost seit Jahren, die Aufgaben im Bahnpostbegleitdienst durch organisatorische Maßnahmen, z. B. durch Verlagerung auf stationäre Dienststellen, zu veringern. Vor diesem Hintergrund ist auch die im Jahre 1972 angeordnete vorläufige Einstellungssperre für Bahnpostbegleiter zu sehen. Dadurch wurde es möglich, den Personalbestand dem sich ständig verringernden Aufgabenumfang im Rahmen des sog. natürlichen Abgangs, d. h. ohne zusätzliche Personalumsetzungen, anzupassen. Selbstverständlich werden bei einer Bahnpostdienststelle ausscheidende Kräfte wieder durch Neueinstellungen ersetzt, sobald der Personalbestand auf den anerkannten Personalbedarf abgesenkt ist. Der verhältnismäßig hohe Nachtdienstanteil von rund 40 % läßt sich im Bahnpostbegleitdienst nicht vermeiden. Er hängt damit zusammen, daß Beförderungsleistungen z. B. im Briefdienst vorwiegend während der Nachtstunden erbracht werden müssen. Mit der Einstellungssperre besteht kein Zusammenhang. Anlage 132 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3421 Frage B 112): In welchen Orten bzw. Stadtteilen der Landkreise Rastatt und Karlsruhe-Land sowie des Stadtkreises Baden-Baden ist der Einsatz sogenannter fahrbarer Postämter vorgesehen?. In Orten bzw. Stadtteilen der Landkreise Rastatt und Karlsruhe-Land sowie des Stadtkreises Baden-Baden ist z. Z. der Einsatz eines fahrbaren Postschalters nicht vorgesehen. Wie diese Orte künftig einmal versorgt werden (ortsfeste Annahmestelle, fahrbarer Postschalter oder Landzusteller), wird von dem Konzept der „Postversorgung auf dem Lande" abhängen, das die Bundesregierung auf Beschluß des Deutschen Bundestages vom 16. November 1979 unverzüglich vorlegen soll. Anlage 133 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Junghans (SPD) (Drucksache 8/3421 Frage B 113): 15040* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 Beabsichtigt die Bundesregierung, den Komplex Förderung von Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie, der am 1. Juli 1978 in das Wohnungsmodernisierungsgesetz aufgenommen wurde, auf Grund der seitherigen Verdoppelung des Preises für leichtes Heizöl dahin gehend zu ändern, daß die bei den heutigen Ölpreisen ohnehin rentablen Ener- giesparmaßnahmen aus dem Förderkatalog gestrichen und dadurch Mitnehmereffekte ausgeschlossen werden? Die Bundesregierung ist der Meinung, daß energiesparende Maßnahmen, deren Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können, grundsätzlich nicht gefördert werden sollten. Die Einsparung wird als ausreichender Investitionsanreiz angesehen. Im Kabinettausschuß zur Prüfung weiterer Energiesparmaßnahmen wird zur Zeit die Frage geprüft, wie das laufende Energiesparprogramm an die inzwischen eingetretene Entwicklung angepaßt werden kann und wie die Eneergiesparförderung über 1982 hinaus fortgeführt werden soll. Zur Vorbereitung konkreter Schritte werden in Kürze Gespräche mit den Ländern beginnen. Anlage 134 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3421 Fragen B 114, 115 und 116): Trifft es zu, daß im Rahmenprogramm zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation im Bauwesen die Bereiche rechnerunterstütztes Konstruieren und Fertigen, die in der Vergangenheit unter großen Anstrengungen gefördert wurden, als selbständige Sparten nicht mehr weiter verfolgt werden, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Gefahr besteht, daß eine weitere Verbreitung der neuen Techniken unterbleibt? In welcher Weise wird die Bundesregierung Sorge tragen, daß das Antragsverfahren und die projektbegleitenden Maßnahmen für die Öffentlichkeit transparenter werden, damit sie für alle Mitbewerber und die ganze Fachwelt nachvollziehbar sind, und ist der notwendige Verwaltungsaufwand gerechtfertigt, wenn absehbar ist, daß insgesamt vier Ministerien mit unterschiedlichen Verfahren die Anträge im Rahmen dieses Programms bearbeiten? Wie wird sichergestellt, daß die Erfahrungen, die durch die bisherigen projektbegleitenden Institutionen gewonnen wurden, wie zum Beispiel im Bereich der CAD durch KFK weiter verwendet werden können und für die administrative Abwicklung in Zukunft nicht weitgehendst ungenutzt bleiben? Zu Frage B114: Wie ich Ihnen bereits auf Ihre entsprechende Anfrage am 30. März 1979 (BT-Protokoll der 146. Sitzung, Anlage 7) geantwortet habe, trifft es zu, daß ein besonderer Sektor „DV-Anwendungen" im geplanten Bauforschungsprogramm nicht vorgesehen ist. Zur Erreichung der Ziele des Bauforschungsprogramms werden jedoch bei einer Reihe von Vorhaben auch Projekte aus den Bereichen des rechnerunterstützten Entwerfens, Konstruierens und Fertigens gefördert. Entscheidend ist, daß das jeweilige Vorhaben die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bauwesen zum Ziel hat; Vorhaben, die ausschließlich der Einführung von DV-Anlagen dienen sollen, sind nicht mehr förderungswürdig, da mit Hilfe von drei DV-Programmen in der Bundesrepublik Deutschland ein Leistungsstand erreicht werden konnte, der weitgehend dem internationalen Niveau entspricht. Die Bundesregierung teilt deshalb nicht die Auffassung, daß die Gefahr besteht, daß eine weitere Verbreitung der neuen Techniken unterbleibt. Zu Frage B 115: Das Koordinierungsgremium der beteiligten Bundesressorts hat die Aufgabe, Ziele, Prioritäten und Vorhaben gegenseitig abzustimmen und das Ressort zu bestimmen, das im jeweiligen konkreten Fall die Förderung übernimmt. Die Förderung erfolgt nach den bewährten Methoden und Erfahrungen der einzelnen Ressorts in Eigenverantwortlichkeit. Die Frage der Vereinfachung des Antragverfahrens und der Projektabwicklung ist kein spezielles Problem des Bauforschungsprogramms. Der Bundesminister für Forschung und Technologie ist ständig bemüht, Verbesserungen zu erzielen. Aus diesem Grund wurde ein Beratergremium mit Vertretern der Wirtschaft einberufen. Erste Zwischenergebnisse, insbesondere eine Vereinfachung der Antragsformulare, konnten bereits erreicht und umgesetzt werden. Diese Bemühungen werden fortgesetzt. Zu Frage B 116: Der Bearbeiter von CAD-Projekten im Bauwesen bei dem Kernforschungszentrum Karlsruhe (KfK), Dr. Stelzer, wurde in die Projektbegleitung für das Bauforschungsprogramm bei der Industrieanlagenberatungsgesellschaft (IABG) in Ottobrunn übernommen, um seine erfolgreiche Arbeit fortzuführen. Anlage 135 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrükken) (SPD) (Drucksache 8/3421 Frage B 117): Ist der Bundesregierung der Beschluß oder die Absicht des französischen Ministerpräsidenten Barre und der französischen Minister Giraud (Industrie) und Barrot (Gesundheit) bekannt, die laut Pressemeldung der ‚Saarbrücker Zeitung" vom 16. November 1979 einen Ausbau des Kernkraftwerks Cattenom an der Mosel auf viermal 1 300 MW vorsehen, und welche Schritte für Verhandlungen beabsichtigt die Bundesregierung? Der Bundesregierung ist der Beschluß der französischen Regierung über die beabsichtigte Erweiterung des Kernkraftwerkes Cattenom auf insgesamt 4 Blöcke mit je 1 300 MW auf diplomatischem Wege übermittelt worden; sie hat sofort mit den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland Kontakt aufgenommen, um die deutsch-französische Arbeitsgruppe für Standortfragen so früh wie möglich einberufen zu können. Der hierfür zunächst vorgesehene Termin Anfang Dezember 1979 wurde auf Wunsch der französischen Seite verschoben. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten darf auf die Antworten auf die Fragen der Herren Abgeordneten Schartz und Müller für die Fragestunde am 28./29. November 1979 hingewiesen werden; sie sind als Anlage beigefügt. Anlage 136 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3421 Frage B 118): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 15041* Sind der Bundesregierung Klagen über die zu geringe Dotierung der Zuschüsse im 4,35-Milliarden-Programm — so daß viele Anträge abgewiesen bzw. verzögert werden müssen — bekannt. und wenn ja, welche Maßnahmen gedenkt sie zur Verbesserung dieses Zustandes zu ergreifen? Der Bundesregierung ist aus Berichten der Länder bekannt, daß die Nachfrage nach Zuschüssen des Heizenergieeinsparungsprogramms die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel weit übersteigt. Ein Teil der Antragsteller, die im Zuschußprogramm nicht berücksichtigt werden können, kann jedoch die Steuervergünstigungen gemäß § 82 a Einkommensteuerdurchführungsverordnung in Anspruch nehmen. Eine Aufstockung der Förderungsmittel über die vom Gesetzgeber bis 1982 vorgesehenen 1,17 Mrd. DM Bundesanteil hinaus (§ 6 Abs. 3 Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz) wird von der Bundesregierung nicht angestrebt. Die Kapazitäten des Ausbaugewerbes und der zuliefernden Wirtschaft sind weitgehend ausgelastet, so daß eine Ausdehnung des Förderungsprogramms lediglich zu Überlastungserscheinungen mit Preissteigerungen führen könnte. In den Veröffentlichungen über die Zuschußförderung wird zu selten darauf hingewiesen, daß auf die Förderung kein Rechtsanspruch besteht und daß der jährlich in begrenztem Umfang zur Verfügung stehende Förderungsbetrag nur unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen und Vorränge bewilligt werden darf. Es ist in erster Linie Aufgabe der Länder, die für die Durchführung des Heizenergieeinsparungsprogramms allein zuständig sind, durch eine verstärkte Anwendung der Vorrangregelungen des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes eine Auswahl unter den Anträgen nach der Dringlichkeit vorzunehmen und damit einen besseren Ausgleich zwischen Förderungsanträgen und zur Verfügung stehenden Mitteln herbeizuführen. Anlage 137 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/3421 Frage B 119): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Unternehmen unter Ausnutzung der vom Bundesministerium für Forschung und Technologie geförderten Projekte im Rahmen des Aktionsprogramms „Forschung zur Humanisierung des Arbeitslebens" Rationalisierungsmaßnahmen zu Lasten ihrer Arbeitnehmer durchführen, und falls ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? Im Rahmen des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens" fördert der Bundesminister für Forschung und Technologie schwergewichtig Vorhaben zur Erhöhung des Schutzes der Gesundheit am Arbeitsplatz und arbeitsorganisatorische Projekte, welche — darüber hinausgehend — eine Anreicherung der Arbeitsinhalte und die Schaffung von Dispositions- und Qualifikationsmöglichkeiten der Arbeitnehmer zum Ziel haben. Bei allen technisch-organisatorischen Umstellungen spielen in den Betrieben Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit selbstverständlich eine gewichtige Rolle. Diese Überlegungen sind bei arbeitsorganisatorischen Projekten ausgeprägter als in anderen Bereichen des Programms. Aus der Sicht des Programms ist entscheidend, daß jedes der geförderten Projekte konkret definierte Ziele der Humanisierung des Arbeitslebens anstrebt und daß diese Ziele modellhaft im Sinne der Interessen der Arbeitnehmer verwirklicht werden. Damit Vorhaben sich nicht zu Rationalisierungsmaßnahmen zu Lasten der Arbeitnehmer entwikkeln, wurden folgende Vorkehrungen getroffen; — Drittelparitätische Beteiligung von Vertretern der Gewerkschaften (neben den Vertretern der Wissenschaft und der Arbeitgeber) im Fachausschuß „Humanisierung des Arbeitslebens", der den Bundesminister für Forschung und Technologie in Grundsatzfragen des Programms berät. — Beteiligung von Vertretern der Gewerkschaften (neben Vertretern der Wissenschaft und der Arbeitgeber) in den thematisch ausgerichteten Sachverständigenkreisen, die den Bundesminister für Forschung und Technologie hinsichtlich der Förderung von Einzelprojekten beraten. — Schriftliche Zustimmung des Betriebsrates/Personalrates zu den betrieblichen Vorhaben als eine der wesentlichen Bedingungen für die Bewilligung eines Vorhabens zur Humanisierung des Arbeitslebens. — Darüber hinaus wurden bei einzelnen Vorhaben zwischen dem Betriebsrat und der Unternehmensleitung Betriebsvereinbarungen geschlossen. Der Abschluß solcher Betriebsvereinbarungen ist allerdings grundsätzlich Sache der Betriebsverfassungsparteien. Die Bewertung des Grades der Zielverwirklichung bei den einzelnen Vorhaben ist selbstverständlich nicht interessenunabhängig. Forschungs-und Entwicklungsprojekte des Programms können aber vielfach wichtige Hilfen bei der Lösung von Problemen bieten, die zwischen den Tarifvertrags-und Betriebsverfassungsparteien bestehen; andererseits muß man aber auch deutlich die strukturellen Begrenzungen von Forschung und Entwicklung in diesem Zusammenhang sehen. Ein Großteil der sich stellenden Fragen muß von den betroffenen Parteien unmittelbar selbst ausgehandelt werden. Erfolgreiche Projektergebnisse des Programms werden sich — sofern sie nicht (oder noch nicht) in Gesetzen, Verordnungen oder Normen fixiert werden können — in die betriebliche Praxis auf breiter Basis nur dann umsetzen lassen, wenn ihnen nicht Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte entscheidend entgegenstehen. Wenn Unternehmen mit der Erreichung der Ziele der Humanisierung des Arbeitslebens zugleich Wirtschaftlichkeits- und Flexibilitätsüberlegungen verbinden, so ist dies nur dann kritikwürdig, wenn unerwünschte Nebenwirkungen auftreten und der Anspruch und die Realisierung der Programmziele leiden. Um dem vorzubeugen, wurden und werden die in den Projekten gesammelten Erfahrungen mit dazu benutzt, die einzelnen Ziele des Programms weiter zu konkretisieren und damit auch die Erfolgskontrolle zu verbessern. 15042* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1939 1 Anlage 138 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3421 Frage B 120): Welche Bemühungen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die „UN-Conference on New and Renewable Sources of Energy" entsprechend vorzubereiten und als Tagungsort Hamburg durchzusetzen? Die VN-Konferenz über neue und erneuerbare Energiequellen, die nach Ansicht der Bundesregierung einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit bei der Nutzung der Energiequellen darstellt, ist für August 1981 vorgesehen. Die Vorbereitungen fachlicher Art befinden sich dementsprechend noch in einem frühen Stadium. Um ihre Mitwirkung an den vorbereitenden Arbeiten im VN-Generalsekretariat sicherzustellen, hat die Bundesregierung für die technischen Gruppen Wasserkraft, Geothermische Energie, Windenergie, Ölschiefer/Teersande, Sonnenenergie und Biomasse Experten vorgeschlagen, die die deutsche Position auf der Grundlage des Programms Energieforschung und Energietechnologien vertreten sollen. Das deutsche Angebot, die Konferenz über neue und erneuerbare Energiequellen in Hamburg abzuhalten, ist in den zuständigen 2. Ausschuß der 34. Generalversammlung (Ausschuß für wirtschaftliche und finanzielle Fragen) eingebracht worden. Der deutsche Vertreter bei den Vereinten Nationen, Herr Botschafter von Wechmar, hat in einem Brief an den VN-Generalsekretär Kurt Waldheim dieses Angebot bekräftigt. In einer Reihe von Gesprächen mit Vertretern der VN und in internationalen Energiegremien ist unser Wunsch und unsere Bereitwilligkeit, die Konferenz in Hamburg auszurichten, erläutert worden. Dabei haben wir zum Ausdruck gebracht, daß wir damit die Bedeutung unterstreichen wollten, die wir der internationalen Zusammenarbeit - insbesondere Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern — im Bereich der neuen und erneuerbaren Energiequellen zumessen. Auch Kenia und Osterreich haben sich um den Konferenzsitz beworben. Die Gruppe der 77, die traditionell die Auffassung vertritt, daß im Interesse der Entwicklungsländer liegende Konferenzen auch in Entwicklungsländern stattfinden sollten, hat sich — auch in Anbetracht der Tatsache, daß die letzte große internationale Konferenz (Weltwissenschaftskonferenz) in einem westlichen Industrieland stattgefunden hatte- einmütig für Nairobi als Tagungsort ausgesprochen. Osterreich hat Anfang November daraufhin seine Bewerbung zurückgezogen. Wir müssen nunmehr damit rechnen, daß sich eine eindeutige Mehrheit für Kenia entscheidet, das zudem zu den Initiatoren der Konferenz gehört. Wir beabsichtigen nicht, die Frage des Konferenzortes zu einem Streitpunkt werden zu lassen. Anlage 139 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3421 Fragen B 121, 122, 123 und 124): An die Überprüfung welcher Sozialleistungen denkt die Bundesregierung konkret, wenn Bundesforschungsminister Dr. Hauff in einem Beitrag für die Stuttgarter Nachrichten" vom 13. November 1979 unter der Überschrift „Die Sozialleistungen müssen wir neu überdenken" fordert, „ein System der sozialen Sicherung durch staatliche Maßnahmen zu entwickeln, das trotz der Unterstützung durch die Gemeinschaft der Initiative des einzelnen nicht behindert, sondern sie fördert und unterstützt."? Teilt die Bundesregierung in ihrer Gesamtheit die Auffassung des Bundesministers Dr. Hauff, der unter Hinweis auf ein von ihm als „praktisch richtig” erkanntes Thomas-Mann-Zitat „Der Antikommunismus ist die Grundtorheit des 20. Jahrhunderts" den Verfassungsfeinde-Erlaß des damaligen Bundeskanzlers Brandt und der Ministerpräsidenten der Länder als kein „Ruhmesblatt" bezeichnete und in dieser Frage eine „radikale Kursänderung" als „überfällig" bezeichnete? Teilt die Bundesregierung insbesondere die in Frageform gekleidete Auffassung des Bundesministers Dr. Hauff, der die rhetorische Frage stellt „Was schadet es beispielsweise unserem Staat, wenn ein Kommunist eine Lokomotive lenkt oder Briefe austrägt? Und ist es wirklich eine unerträgliche Belastung, wenn es einen Lehrer gibt, der sich als Kommunist versteht?"? Macht sich die Bundesregierung die Kritik des Bundesministers Dr. Hauff zu eigen, der trotz SPD/FDP-Koalition seit dem Jahre 1969 kritisiert, „die Bürger erfahren zunehmend, daß es für sie als einzelne zunehmend schwerer wird, in unserer Demokratie entscheidend in politische Prozesse einzugreifen"? Es fällt schwer zu glauben, daß einem Mitglied des Deutschen Bundestages die Diskussionen um die Themen entgangen sind, die in Ihren Fragen angeschnitten sind und die viele nachdenkliche Bürger in unserem Lande bewegen, und daß Sie es offenbar für besser hielten, wenn Mitglieder der Regierung nicht aktiv an der Erörterung dieser Grundsatzfragen teilnehmen. An dieser Diskussion beteiligen sich auch Mitglieder Ihrer Partei, wie der Stuttgarter Oberbürgermeister Manfred Rommel, der beispielsweise fest- stellt, der liberale Staat werde der kritischen Jugend gegenüber glaubwürdiger, wenn er nicht so ängstlich sei und ihn beunruhige die Praxis bei der Oberprüfung von Extremisten (Westdt. Allg. vom 11. Mai 1978). Er betonte: „Freiheit für Andersdenkende müsse argumentativ gesichert sein" und nicht als Vollzug „unpolitischen Verwaltungsbehörden” überlassen werden (Schwarzwälder Bote vom 2. November 1978). An die Darlegung von Willy Brandt und Helmut Schmidt zu diesem Problem, die viele Bürger vor der Wahlentscheidung 1976 bewegt hat, darf ich Sie erinnern (Deutschland 1976 — Zwei Sozialdemokraten im Gespräch, Hamburg 1976, S. 47 ff.). Willy Brandt führte in dem Zusammenhang an: „Tatsächlich ist es so, daß der Versuch, der mit dem sogenannten Extremistenbeschluß Anfang 1972 gemacht wurde, eindeutig als gescheitert zu betrachten ist. Das habe ich einzugestehen. Ich habe mich damals geirrt." Helmut Schmidt stellt fest: „Diese entsetzliche Sucht der Deutschen, alles und jedes durch Paragraphen im Vorwege zu erfassen und zu regeln, ist einer der Gründe dafür, weswegen wir auf manchen Gebieten etwas weniger Freiheit haben, als wir haben sollten." Anlage 140 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/3421 Fragen B 125 und 126): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1979 15043* Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß nach den Verwaltungsvorschriften zu § 7 Abs. 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes hinsichtlich der Förderungswürdigkeit von Studenten in Numerusclausus-Fächern danach unterschieden wird, ob diese Studenten während der Wartezeit eine nichtakademische Berufsausbildung abgeschlossen oder wegen des Erhalts eines zwischenzeitlich zugewiesenen bzw. gerichtlich erstrittenen Studienplatzes nicht beendet haben, und wenn ja, warum? Halt es die Bundesregierung entgegen diesen Verwaltungsvorschriften nicht vielmehr für wünschenswert. daß Studienbewerber in Numerus-clausus-Fächern wahrend der Wartezeit in einer fachbezogenen nichtakademischen Ausbildung praktische Kenntnisse im Hinblick auf das angestrebte Berufsziel sammeln, ohne den Förderungsanspruch für den Studiengang zu verlieren, falls sie den angestrebten Studienplatz zufällig vor Beendigung dieser Ausbildung erhalten? Hat ein Auszubildender in der Zeit, in der er auf die Zulassung zu einem Numerus-clausus-Fach wartet, eine andere Berufsausbildung abgeschlossen, so hängt die Förderung des anschließenden Studiums davon ab, ob er durch die erste Ausbildung seinen Anspruch auf Förderung einer zumindest dreijährigen berufsbildenden Ausbildung nach § 7 Abs. 1 BAföG bereits ausgeschöpft hat und gegebenenfalls, ob eine der Ausnahmevoraussetzungen für die Förderung einer weiteren Ausbildung nach § 7 Abs. 2 BAföG vorliegt. Wird der Auszubildende dagegen zu dem Numerus-clausus-Studium zugelassen, bevor er die „Parkausbildung" abgeschlossen hat, und bricht er diese daraufhin ab oder wechselt er die Fachrichtung, so kann er gemäß § 7 Abs. 3 BAföG für die anschließende andere Ausbildung nur gefördert werden, wenn der Abbruch der Ausbildung bzw. der Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund erfolgte. Das vorbeschriebene Ergebnis der Anwendung der insoweit eindeutigen gesetzlichen Vorschriften steht in Übereinstimmung mit der Grundüberlegung des Förderungsrechts, die Durchführung einer planvoll angelegten und zielstrebig unternommenen Ausbildung bis zu deren berufsqualifizierendem Abschluß wirtschaftlich zu ermöglichen. Die Bundesregierung billigt dieses Ergebnis jedenfalls solange, wie bei den Ausbildungen außerhalb des Hochschulbereichs, die während einer Wartezeit erfahrungsgemäß besonders häufig gewählt werden, eine starke Nachfrage nach Ausbildungsplätzen durch junge Menschen besteht, die sich hier für, den unmittelbaren Eintritt in das Berufsleben vorbereiten. Sie dürfen nicht die Gefahr laufen, von Auszubildenden verdrängt zu werden, die die Ausbildung nur unter einem Vorbehalt beginnen und möglicherweise nicht zu Ende führen wollen. Anlage 141 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3421 Frage B 127): Plant die Bundesregierung in den Richtlinien für die Studentenwohnraumförderung eine Erhöhung des förderungsfähigen Ansatzes von 21 000 DM je Wohneinheit, nachdem der Bundesrechnungshof bei der Überprüfung der Haushaltsrechnung für das Jahr 1977 festgestellt hat, daß die Bundeswehrverwaltung beim Bau eines Wachgebäudes mit Hundezwinger je Hundeunterkunft 25 000 DM verausgabt hat? Nach den Richtlinien des Bundes und der Länder für die Studentenwohnraumförderung wurde im Jahre 1979 (bis zum 15. September 1979) ein Studentenwohnplatz mit durchschnittlichen Gesamtkosten von ca. 36 830,— DM — und nicht wie in Ihrer Frage ausgeführt mit 21 000,— DM pro Platz — gefördert. Diese Gesamtkosten setzen sich zusammen aus den Richtwertkosten, die für jedes Projekt einheitlich sind und z. Z. 28 000,— DM betragen und aus den standortbedingten Kosten, wie z. B. Grundstückskosten, die bei den einzelnen Projekten unterschiedlich hoch sind. Der Bund finanziert von den richtwert- und den standortbezogenen Kosten jeweils 50 v. H. Die Kostenrichtwerte werden jährlich in ihrer Angemessenheit und entsprechend den allgemeinen Baupreissteigerungen fortgeschrieben. Die Bundesregierung prüft z. Z, ob in Kürze eine erneute Anpassung notwendig ist. Anlage 142 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kühbacher (SPD) (Drucksache 8/3421 Fragen B 128 und 129): Hat die Bundesregierung die Einstellung der deutschen Ausgabe der Zeitschrift „Forum — Vereinte Nationen, Zeitschrift für internationale Entwicklung", die von der UNO in Genf herausgegeben wurde, verursacht, weil sie sich nicht imstande sah, die Bezuschussung weiterhin zu gewährleisten, wie im Forum Nr. 6 August/September 1979 festgestellt wird? . Beabsichtigt die Bundesregierung, diese internationale Entwicklungshilfeprojekte beschreibende Zeitschrift weiterhin zu unterstützen und für eine deutsche Ausgabe zu sorgen? Zu Frage B 128: Bis einschließlich 1979 hat die Bundesregierung das „Forum — Vereinte Nationen", die deutsche Ausgabe der Monatszeitschrift „Development Forum", über insgesamt 5 1/2 Jahre mit freiwilligen Zuwendungen gefördert. Diese Förderung war — wie - allen Beteiligten bekannt — von vornherein als Starthilfe angelegt. Dementsprechend hatten vor zwei Jahren die Vereinten Nationen angekündigt, ab 1980 das Forum Vereinte Nationen aus eigenen Mitteln zu tragen. Mit Überraschung und Bedauern hat deshalb die Bundesregierung von der kürzlichen Entscheidung der Vereinten Nationen Kenntnis genommen, das Forum zum Jahresende einzustellen. Zu Frage B 129: Die Bundesregierung ist grundsätzlich der Auffassung, daß die Öffentlichkeitsarbeit der VN eine Aufgabe der VN selbst ist, die grundsätzlich aus dem VN-Haushalt finanziert werden muß. Die Bundesregierung leistet jährlich einen erheblichen Beitrag zum VN-Haushalt und damit auch zur Finanzierung deren Öffentlichkeitsarbeit. Die Bundesregierung wird sich weiterhin dafür einsetzen, daß die VN eine deutsche Ausgabe des „Development Forum" herausgeben und aus dem VN-Haushalt finanzieren.
Gesamtes Protokol
Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0819000000
Die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung möchte ich folgende amtliche Mitteilung bekanntgeben. Es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen, Stand 27. November 1979, vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
Bericht über das Ergebnis der Verhandlungen im Rat über ein mehrjähriges Forschungs- und Entwicklungsprogramm der EWG auf dem Gebiet der Rückgewinnung von Industrie- und Hausmüll (Sekundärrohstoffe) — Drucksache 8/3406 —
zuständig:
Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend) Haushaltsausschuß
Überplanmäßige Ausgaben bei Kap. 0502 Tit. 68612 für sofortige Hilfsmaßnahmen zugunsten der Bevölkerung von Kambodscha — Drucksache 8/3414 —
zuständig: Haushaltsausschuß
Erhebt sich dagegen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Es wird so verfahren.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll der abgesetzte Punkt 28 der Tagesordnung wieder in die Tagesordnung aufgenommen und heute ohne Aussprache behandelt werden. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat mit Schreiben vom 20. November 1979 einen Nachtrag zur Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten de Terra, Dr. Köhler (Wolfsb•rg), Dr. Möller, Pfeifer, Dr. Kreile, Niegel, Broll, Daweke, Dr. Sprung, Rühe, Voigt (Sonthofen), Dr. Jenninger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Regelung der Beteiligung bildender Künstler an öffentlichen Baumaßnahmen — Drucksachen 8/3130, 8/3168 übersandt. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/3424 verteilt.
Die in Drucksache 8/3339 unter Nr. 6 aufgeführte EG-Vorlage Mittei. lung über das Energieprogramm der Europäischen Gemeinschaft wird als Drucksache 8/3441 verteilt.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 15. November 1979 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat:
Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für ein zweites Fünfjahres-Programm (1980 bis 1984) für die Behandlung (Bewirtschaftung) und Lagerung radioaktiver Abfälle (Indirekte Aktion) — Drucksache 8/2847 —
Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 14. November 1979 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat:
Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/25/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Stoffe, die Arzneimitteln zum Zwecke der Färbung hinzugefügt werden dürfen — Drucksache 8/3280 Nr. 12 —
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember 1977 die in der Zeit vom 14. bis 27. November 1979 eingegangenen EG-Vorlagen an die aus Drucksache 8/3452 ersichtlichen Ausschüsse überwiesen.
Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe Tagesordnungspunkt 28 auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jahn (Münster), Dr. Schneider, Blügel, Erpenbeck, Eymer (Lübeck), Francke (Hamburg), Kolb, Lintner, Dr. Möller, Niegel, Schmidt (Wuppertal) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Dritten. Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften
— Drucksache 8/3357
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Rechtsausschuß (federführend)

Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
Das Wort wird nicht gewünscht. Der Ältestenrat schlägt vor, daß dieser Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuß und zur Mitberatung an den Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau überwiesen wird. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 29 auf:
a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbauänderungsgesetz 1978 — WoBauÄndG 1978)

— Drucksache 8/1769 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (15. Ausschuß)

— Drucksache 8/3403 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Paterna, Francke (Hamburg)


(Erste Beratung 109. Sitzung)

b) Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jahn (Münster), Dr. Schneider, Eymer (Lübeck), Francke (Hamburg), Kolb, Lintner, Dr. Möller, Niegel, Luster, Sauer (Salzgitter),



Präsident Stücklen
Schmidt (Wuppertal) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes
— Drucksache 8/2386 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (15. Ausschuß)

— Drucksache 8/3403 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Paterna, Francke (Hamburg)


(Erste Beratung 129. Sitzung)

Es ist eine verbundene Debatte vereinbart worden. Wünscht einer der Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Francke (Hamburg).

Klaus Francke (CDU):
Rede ID: ID0819000100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Länge der Beratungen und insbesondere das Ihnen vorliegende Ergebnis rechtfertigen aus der Sicht der CDU/CSU-Fraktion die wertende Bemerkung: Der Berg kreißte und gebar eine Maus.
Wer immer sich in diesem Hause oder außerhalb mit den Problemen des sozialen Wohnungsbaus beschäftigt, stellt übereinstimmend ohne Unterschied der Parteizugehörigkeit folgende Analyse auf.
Erstens. Der freifinanzierte Wohnungsbau stagniert.
Zweitens. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau ist zum Preisführer im Wohnungsbau geworden.
Drittens. Eine angemessene Wirtschaftlichkeit des privaten Haus- und Grundeigentums ist vielfach nicht gewährleistet.
Viertens. Der sozial schwache Mitbürger erfährt heute nicht die gezielte Förderung, die die eigentliche Zielsetzung des sozialen Wohnungsbaus sein soll.
Fünftens. Mit unterschiedlicher Quotierung, aber im Grundsatz übereinstimmend, stellen wir fest, daß ein Teil der heutigen Mieter im sozialen Wohnungsbau — weder von Gesetzes wegen noch wirtschaftlich oder sozial gerechtfertigt — preiswerte Sozialwohnungen dem wirklich Anspruchsberechtigten vorenthalten bzw. noch nicht einmal eine angemessene Miete zahlen.
Sechstens. Die Zahl der Wohnungssuchenden nimmt gerade in den Ballungsgebieten wieder zu; besonders hart davon betroffen sind die jungen Familien.
Siebentens. Die Mittel des Bundes und der Länder für die zukünftige Finanzierung des sozialen Wohnungsbaues und die Verbesserung des Wohnumfeldes sind nicht ausreichend, können aber auch auf normalem Weg nicht wesentlich erhöht werden.
Achtens. Die Möglichkeiten zum Erwerb von Wohnungseigentum, auch als Geschoßeigentum,
sind nach wie vor nicht den Anforderungen des vorhandenen Markts entsprechend.
Ich habe an dieser Stelle schon einmal gesagt und wiederhole es: Die Lösung der Strukturprobleme im sozialen Wohnungsbau ist in ihrer Dimension der großen Rentenreform der 50er Jahre vergleichbar, und sie hat die gleiche Brisanz wie diese. Sie hat sie, weil ohne die behutsame, aber notwendige Aufhebung von Besitzständen keine Lösung möglich ist. Ich unterstütze daher in vollem Umfang die Äußerung des Geschäftsführers des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes auf der Mitgliederversammlung vom 12. September 1979 — ich zitiere —:
Politik mit dem Wohnungsbestand und im Wohnungsbestand ist bei weitem nicht alles. Aber ohne sie ist in der Wohnungsbaupolitik künftig alles nichts.
Wie in vielen anderen Bereichen der Politik standen sich bei der Beratung des vom Land Nordrhein-Westfalen vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes zwei grundsätzlich konträre Auffassungen im Ausschuß gegenüber: die — wie ich nicht zu Unrecht vermute — Mehrheitsmeinung in der SPD-Fraktion, die alles versucht hat, um zu verhindern, daß mit einem Mehr an Liberalität, einem Mehr an sozialer Marktwirtschaft eine Lösung der vorhandenen Strukturprobleme erreicht wird, und auf der anderen Seite die Überzeugung der CDU/ CSU-Fraktion, daß allein durch eine gezielte, nicht überstürzte Überführung der Wohnungswirtschaft in die Rahmenbedingungen der sozialen Marktwirtschaft die Strukturkrise des sozialen Wohnungsbaues behoben werden kann.
Ich verkenne dabei nicht, daß es einsichtige Sozialdemokraten gibt, die uns auf diesemWeg gern gefolgt wären, gerade in der Wohnungswirtschaft. Aber die dem Gedanken der sozialen Marktwirtschaft ablehnend gegenüberstehenden Kräfte in der Sozialdemokratie haben auch hier gewonnen.
Bezeichnend für die Gegensätze in der SPD-Fraktion sind zwei Äußerungen von Sozialdemokraten aus den letzten Tagen. So hat Herr Minister Dr. Haack nach dem „Hamburger Abendblatt" vom 27. November 1979 erklärt — ich zitiere —:
Minister Haack appellierte an die Wohnungsunternehmen, jetzt verstärkt von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Sozialwohnungen an die bisherigen Mieter zu verkaufen, selbst wenn dadurch die Veräußerungen nicht so zügig vonstatten gehen.
Und das heißt doch: nicht so zügig an Dritte verkauft werden können.
Dagegen hat Herr Paterna am 28. November 1979 gegenüber der Zeitung „Die Welt" erklärt — ich zitiere —:
Die Chancen für Erwerber früherer Sozialwohnungen, einmal selbst in das gekaufte Heim einziehen zu können, werden immer schlechter. In Bonn sind die Weichen für eine zehnjährige Schutzfrist der Mieter gestellt.



Francke (Hamburg)

Wie hat der Herr Dr. Haack kürzlich gesagt: Er
sitze zwischen allen Stühlen.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Das ist richtig eingeschätzt!)

Wo ist bei diesem Ablauf der Beratungen die FDP geblieben? Nun, der diesen Beratungen zugrunde liegende Gesetzentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen wurde im Haus des Landesministers Dr. Hirsch konzipiert. Daher war der Kollege Gattermann verpflichtet, für diesen Entwurf zu kämpfen. Wer jedoch die bescheidenen Ansätze einer Liberalisierung im Gesetzentwurf mit den Ergebnissen der Ausschußberatungen vergleicht, wird nicht umhinkönnen festzustellen, daß die Zielsetzung des Gesetzentwurfs nicht nur aufgegeben worden ist, sondern daß hier heute ein Gesetz ohne praktischen Wert beschlossen werden soll.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie, Herr Gattermann, haben selber in schöner Offenheit in den Medien erklärt, daß Ihre wohnungspolitischen Ansichten denen meiner Fraktion viel näher ständen als denen der SPD. Wenn dem so ist, frage ich Sie: Warum sind Sie dann nicht einmal bei Ihrem eigenen Gesetzentwurf bzw. dem des Herrn Dr. Hirsch standfest geblieben bzw. haben Sie sich nicht unseren weitergehenden Anträgen angeschlossen? Gilt denn bei Ihnen nur noch das Gebot der Machterhaltung und nicht auch noch bessere sachliche Überzeugung und Einsicht?

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Die FDP ist wieder umgefallen!)

Die Zielsetzung des Gesetzentwurfs lautete in der Drucksache 8/1769 — ich zitiere —:
Auf Grund der gegenwärtigen wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse ist es notwendig, die Bindungen für öffentlich geförderte Wohnungen aufzulockern. Insbesondere sollte es den Eigentümern der geförderten Wohnungen erleichtert werden, sich durch Rückzahlung der öffentlichen Mittel von den Belegungs- und Mietpreisbindungen zu befreien.
Bei dieser Zielsetzung stand meine Fraktion vor zwei grundsätzlichen Fragen. Erstens: Wird der Entwurf dem von unserer Fraktion immer praktizierten bzw. geförderten Gedanken einer breiteren Streuung von Eigentum auch und gerade in Arbeitnehmerhand gerecht, stellt er den Beginn einer notwendigen Liberalisierung dar, war der Gesetzentwurf ein Schritt in die richtige Richtung? Zweitens: Welche Wirkungen würden die Änderungsanträge der SPD-Fraktion, denen sich die FDP anschließen mußte, erzielen?
Zur ersten Frage: Ja, der Entwurf stellt einen ersten Schritt in die richtige Richtung dar, aber er wird unsicher, halbherzig, in manchen Punkten nicht einmal konsequent zu Ende gegangen. Insbesondere fehlen ihm familienfreundliche Komponenten. Es mußte daher das Anliegen meiner Fraktion sein, durch Änderungs- und Ergänzungsanträge dem eigenen politischen Willen zum Durchbruch zu verhelfen, was gleichzeitig bedeutete, dem Grund-
anliegen der Verfasser eigentlich erst eine gesetzliche Basis zu geben.
Zur zweiten Frage: In logischer Konsequenz des zuvor Gesagten können wir keinen der von der SPD eingebrachten Änderungsanträge akzeptieren; denn damit gehen wir nicht einen Schritt vorwärts in Richtung Liberalisierung, sondern einen Schritt zurück.
Lassen Sie mich die gegensätzlichen Positionen an einer Reihe von Beispielen verdeutlichen. Das zu verabschiedende Gesetz soll nach dem Willen der Mehrheit entsprechend den Bestimmungen nach § 5 a in Verbindung mit § 16 Abs. 4 keine Anwendung finden in Gebieten mit erhöhtem Bedarf an öffentlich geförderten Wohnungen; wo derartige Gebiete liegen, soll die jeweilige Landesregierung durch Rechtsverordnung bestimmen können. Wenn auch heute in der zweiten und dritten Lesung so beschlossen wird, hat das folgende Wirkungen: Erstens, es stellt eine wesentliche Verschärfung gegenüber dem geltenden Recht dar. Zweitens, diese Bestimmungen stehen in krassem Gegensatz zur Ansicht der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Drittens, praktisch wird es dazu führen, daß in sozialdemokratischen Ländern keinerlei Liberalisierung stattfindet; dagegen findet in christlich demokratischen bzw. christlich-sozialen Ländern eine Liberalisierung statt, und der Bürger kann seinen Wunsch auf Schaffung von Wohnungseigentum verwirklichen.
Mit dieser Koppelung der Bestimmungen und ihrem Inhalt hebeln Sie die gesamte Zielsetzung des nordrhein-westfälischen Entwurfs aus den Angeln und gehen hinter die vorhandene Rechtsposition noch zurück; Sie verschärfen sie, und dies hat nach meiner Auffassung nichts mit Liberalisierung zu tun.
Daß hier im übrigen der politische Wille und nicht sachliche Einsicht im Vordergrund steht, wird auch dem deutlich, der den Versuch unternimmt, einmal festzustellen, wie denn eine Landesregierung objektiv feststellen soll, wo ein erhöhter Bedarf an öffentlich geförderten Wohnungen vorhanden ist. Weder die SPD-Fraktion hat hierzu klare, einleuchtende Argumente im Ausschuß vorgetragen, noch haben uns die Sachverständigen bei der Anhörung helfen können. Es heißt daher auch im Ausschußbericht wörtlich:
Im wesentlichen hat sich ergeben, daß es gegenwärtig keine hinreichend exakten Daten und nicht genügend unstrittige Kriterien gibt, um den künftigen Wohnungsbedarf exakt definieren und ihn zur regionalen Abgrenzung und zur Differenzierung nach der Angebotsstruktur ver- wenden zu können.
Die CDU/CSU-Fraktion ist dagegen nach wie vor der Auffassung, daß es bei der alten gesetzlichen Regelung als Minimallösung belassen werden sollte, d. h. daß das neue Gesetz generell im ganzen Bundesgebiet gelten sollte, es sei denn allenfalls, die zuständige Landesregierung würde Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf durch Rechtsverordnung zu Ausnahmegebieten bestimmen.



Francke (Hamburg)

Da die SPD-Fraktion allein eine politische Begründung liefert, lassen Sie mich auch hierzu noch einiges sagen. Sie argumentieren mit der Notwendigkeit, den vorhandenen Sozialwohnungsbestand für die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung erhalten zu wollen. Nur, wie sieht die Praxis aus? Die Anhörung hat ergeben, daß die Fluktuationsrate im sozialen Wohnungsbestand jährlich zirka 3 bis 5% beträgt, also unbedeutend ist. Wir haben vor Jahren gemeinsam Kündigungsschutzgesetze beschlossen, die niemand ändern will. Von Lage, Zustand und Größe der Wohnungen sowie dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage her wird nur ein Teil der Sozialwohnungen über die Lockerung der Bindungen zur Umwandlung in Eigentumswohnungen kommen. Sie erhöhen also in gar keiner Weise die Zahl der angebotenen Wohnungen und werden Ihrem Anliegen damit in keinem Falle gerecht. Im Gegenteil, Sie verhindern zweierlei:
Erstens. Durch einen schnelleren vorzeitigen Rückfluß öffentlicher Gelder bestände die Möglichkeit, die derzeitigen Mittel für den sozialen Wohnungsbau zu erhöhen und gezielter einsetzen zu können.
Zweitens. Sie schreiben vorhandenes soziales Unrecht fest, das darin besteht, das Bedürftige schlechter oder gar nicht gefördert werden als zwischenzeitlich gut Verdienende, also Fehlbeleger, die weder einen Rechtsanspruch auf, noch eine Sozialbegründung für eine öffentliche Subventionierung ihrer Miete haben.
Es ist das Ziel der Änderungsanträge der CDU/ CSU-Fraktion, zu einer Erhöhung der Mittel im sozialen Wohnungsbau über die vorzeitige Rückzahlung der ausgeliehenen Gelder zu kommen und gleichzeitig einen Einstieg wirtschaftlicher Art in die Lösung des Fehlbelegerproblems zu erhalten, ohne Verdrängungstatbestände zu erzielen.
Wie erfolgreich eine derartige Mobilisierung öffentlicher Förderungsmittel sein kann, macht uns das Land Baden-Württemberg seit 1975 vor. In Baden-Württemberg wird Eigentümern von Mietwohnungen bei vorzeitiger Rückzahlung der öffentlichen Darlehen eine Prämie aus Landesmitteln gewährt, die derzeit 20 % beträgt. Bis zum 31. Dezember 1978 hatte die Mobilisierungsaktion folgendes Ergebnis: Die Einnahmen des Landes betrugen 244,7 Millionen DM, von denen nach Abzug von 66,3 Millionen DM für Prämien als Nettoeinnahme 178,4 Millionen DM verblieben.
Alle diese Rückflüsse müssen in Baden-Württemberg wieder für den Wohnungsbau eingesetzt werden. Natürlich hat der Finanzminister des Landes Baden-Württemberg bei der Festlegung der jährlichen Mittel für den Wohnungsbau auch die Rückflüsse im Auge. Dennoch hat die Mobilisierungsaktion zu einer Ausweitung der Förderung für den sozialen Wohnungsbau geführt. Es wird niemand in diesem Hause ernsthaft behaupten wollen, daß es in Baden-Württemberg unerträgliche Versorgungsprobleme im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus gibt.
Darüber hinaus, meine Damen und Herren, wird man mit einem derartigen Vorgehen auch dem Wunsch weiter Bevölkerungskreise in der Bundesrepublik nach Schaffung von mehr Wohnungseigentum gerecht. „Der Wille, Eigentum an Wohnraum zu bilden, ist in unserer Bevölkerung ungebrochen. 80 Prozent der Mieterhaushalte wünschen sich Wohneigentum", so das wörtliche Zitat von Dr. Haack aus dem Bulletin der Bundesregierung Nr. 145 vom 27. November dieses Jahres.
Sie, die SPD-Fraktion — damit komme ich zu einer weiteren grundlegenden Differenz —, wollen im § 16 des Wohnungsbindungsgesetzes die Nachwirkungsfrist bei vorzeitiger Rückzahlung der öffentlichen Mittel auf zehn Jahre festschreiben und berufen sich dabei u. a. auf das geltende Recht. Wir dagegen beantragen, die Nachwirkungsfrist von zehn auf fünf Jahre zu reduzieren. Generell gilt auch hier, was ich bereits ausgeführt habe: Es kann nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, vorhandene ungerechte Besitzstände festzuschreiben, sondern es muß vielmehr seine Aufgabe sein, durch Änderung dieser Vorschrift auch dazu beizutragen, daß sowohl eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit im Wohnungswesen erzielt wird wie auch die öffentliche Förderung nicht nach dem Gießkannenprinzip erfolgt, sondern gezielt dem wirklich Bedürftigen zugute kommt.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Nur so ist es richtig!)

Auch durch diese Bestimmung zieht sich wie ein roter Faden der Grundgedanke der SPD, einen erkennbar vorhandenen Mangel nicht abzustellen, sondern vermeintlich besser zu verwalten, also nicht mehr Liberalisierung, nicht mehr Soziale Marktwirtschaft, sondern mehr Reglementierung, mehr Staat, mehr Verwaltung zu wollen.
Lassen Sie mich hier auf eine Diskussion eingehen, die Sie, meine Damen und Herren von der sozialdemokratischen Fraktion, draußen führen, die den Bürger nicht informiert, ihm also hilft, sondern ihn desinformiert und daher verunsichert. Besonders der Kollege Paterna wird nicht müde, zu behaupten, es gelte im Rahmen dieses Gesetzes zu verhindern, daß die heutigen Mieter schutzlos, von skrupellosen Geschäftemachern ausgenutzt und mit ihren Familien auf die Straße gesetzt würden. Ich finde eine derartige Diskussion nicht nur unsachlich, sondern im Hinblick auf die Gefühlslage der Menschen widerwärtig.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Welches sind die Fakten, die weder durch den ursprünglichen Gesetzentwurf noch durch irgendwelche Änderungsanträge der CDU/CSU-Fraktion geändert würden?
Erstens. Mieter, deren Wohnungen nicht mehr den Bindungen öffentlich geförderter Wohnungen unterliegen, genießen ohne Einschränkung die Bestimmungen der bestehenden Mieterschutzgesetze. Hier ändert sich absolut nichts.
Zweitens. Erwirbt ein Dritter mit Wohnberechtigungsschein nach § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes eine Sozialwohnung, so sieht die Rechts-



Francke (Hamburg)

lage wie folgt aus. Es gilt der doppelte Kündigungsschutz des BGB mit der Besonderheit, daß innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Umwandlung der Wohnung wegen Eigenbedarfs nicht gekündigt werden kann. Nach Ablauf der drei Jahre kann sich der Erwerber auf Eigenbedarf berufen. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs setzt aber voraus, daß der Erwerber die Wohnung für sich oder seine Familienangehörigen benötigt. Hierzu bedarf es einer eigenen unzulänglichen Unterbringung. Der bloße Wunsch, die eigene Wohnung zu beziehen, rechtfertigt eine Kündigung nicht. Sollten im Einzelfall auf seiten des Erwerbers die Voraussetzungen für Eigenbedarf vorliegen, so hat er über die dreijährige Wartefrist hinaus die gesetzlichen Kündigungsfristen zu beachten. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens drei Monate, bei fünfjähriger Mietdauer sechs Monate, bei achtjähriger Mietdauer neun Monate und bei zehnjähriger oder längerer Mietdauer zwölf Monate. Darüber hinaus kann der Mieter nach der Sozialklausel des § 556a BGB einer Kündigung widersprechen, wenn der Auszug für ihn einen Härtefall bedeuten würde. Das würde sehr viele Sozialmieter treffen. Wer z.B. ein hohes Alter hat, wer pflegebedürftig ist, wer angemessenen Wohnraum zu gleichen Kosten nicht beschaffen kann oder wer auf bestimmte Versorgungseinrichtungen in der Nachbarschaft angewiesen ist, braucht überhaupt nicht auszuziehen, wenn er der Kündigung widerspricht.
Sollte der Dritterwerber nicht wohnberechtigt sein, so liegt folgende Rechtslage vor. Er kann die Wohnung auf keinen Fall kündigen, solange sie eine Sozialwohnung ist. Das ist sie, solange die planmäßige Tilgung läuft, im Falle der vorzeitigen Ablösung der öffentlichen Mittel so lange, wie die planmäßige Tilgung gelaufen wäre, nach unserer Auffassung jedoch längstens fünf Jahre, bezogen auf die Nachwirkungsfrist.
Hat die Wohnung ihre Eigenschaft als Sozialwohnung verloren — d. h. nach Ablauf der fünfjährigen Nachwirkungsfrist bzw. dem Ende der planmäßigen Tilgung —, so gilt der von mir eingangs beschriebene doppelte Kündigungsschutz des BGB.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage Drucksache 8/2250, in der die Bundesregierung klargemacht hat, daß der bestehende Mieterschutz ausreichend ist.
Ich habe das hier in aller Breite dargestellt, einerseits um aufklärend zu wirken, andererseits aber auch um deutlich zu machen, wie Sie wider besseres Wissen, aus vordergründig politisch-taktischen Gründen die Bürger verunsichern. Dabei muß hinzugefügt werden, daß Sie im übrigen von der völlig falschen Vorstellung ausgehen, der normale Haus- und Grundeigentümer trachte ständig danach, Kündigungen zu verschicken. Das genaue Gegenteil ist der Fall.
Gegen eine spekulative Umwandlung von Sozialwohnungen in Eigentumswohnungen muß mit aller Härte des Gesetzes vorgegangen werden. Diese Gesetze sind aber auch vorhanden. Trotzdem und weil wir insbesondere die umgewandelten Sozialwohnungen den jetzigen Mietern zum Kauf anbieten wollen, haben wir Vorschläge für ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach dem BGB gemacht.
Lassen Sie mich einen dritten grundsätzlichen Gegensatz aus den Diskussionen darstellen. Die SPD ist für die generelle Anhebung der Einkommensgrenzen nach § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes. Die mit Mehrheit beschlossene Anhebung ist eine gigantische Täuschung des Bürgers. Ihm wird eine Verbesserung seiner Position auf dem Felde der Wohnungssuche im öffentlich geförderten Wohnungsbau vorgegaukelt.
Die Anhebung ist aus unserer Sicht auch heute noch abzulehnen, und zwar aus folgenden Gründen. Die notwendige Neukonzeption der Wohnungsbaupolitik des Bundes wird erheblich erschwert. Sie bewirkt keine Änderung der derzeitigen verteilungspolitischen Ungerechtigkeiten des heutigen Wohnungsbaus und der heutigen Wohnungsbelegung. Sie verringert rechnerisch den Anteil der sogenannten Fehlbeleger, ohne das Problem zu lösen, vergrößert aber die Zahl der begünstigten Haushalte, die auf der Warteliste stehen, die im Ergebnis aber doch nicht in den Genuß der öffentlichen Förderung kommen können, verstärkt das Gießkannenprinzip, schafft einen zusätzlichen Neubaubedarf im sozialen Wohnungsbau durch Heraufsetzung der Eckwerte, die für breite Schichten der Bevölkerung Anspruchsvoraussetzung für eine angemessene Wohnungsversorgung sind, erfordert mittel- bzw. langfristig einen erheblichen zusätzlichen Finanzierungsbedarf aus öffentlichen Haushalten, den sie gar nicht in der Lage sind zu leisten.
Ich darf es noch einmal sagen: Sie erhöhen die Zahl der Anspruchsberechtigten, die Zahl derer, die schon heute vor den Zimmern der Wohnungsämter nach Wohnungen anstehen, ohne eine einzige Wohnung mehr zu schaffen. Hierbei bleiben die auf der sozialen Stufenleiter leider unten stehenden Bürger erst recht auf der Strecke, werden verdrängt von denen, die Sie durch die beabsichtigte Anhebung oben auf die Stufenleiter draufsetzen. Das heißt, Sie erhöhen den sozialen Druck nach unten. Außerdem verniedlichen Sie das Problem der Fehlbelegung, um anschließend mit biederer Miene zu verkünden, es gebe ja gar keine beachtliche Fehlbelegung. Nach Ihren Vorstellungen, meine Damen und Herren, würden 70 % der Bevölkerung eine öffentlich geförderte Wohnung beanspruchen können. Was ist das für ein Unsinn! Die CDU/CSU-Fraktion ist gegen diese Bürgertäuschung. Wir halten es allein aus familienpolitischen Gründen für angemessen, die Einkommensgrenzen in diesem Bereich anzuheben.
Meine Damen und Herren, eine Lösung der Strukturprobleme im sozialen Wohnungsbau ist nach unserer Überzeugung nur möglich, aber auch dringend geboten, wenn wir bereit sind, über Besitzstände offen zu sprechen, d. h., sie abzubauen. Dazu bedarf es einer schrittweisen Liberalisierung im Wohnungsbestand. Dazu bedarf es des Mutes, vom Bürger eine seinen individuellen Verhältnissen angepaßte Miete zu verlangen. Es ist nämlich nicht Auf-



Francke (Hamburg)

gabe des Staates, allen eine billige Wohnung zu liefern.
Genauso notwendig ist es jedoch, stärker als bisher in der Wohnungseigentumspolitik den Bestand zu fördern. Die Freisetzung heute noch gebundener öffentlicher Mittel durch vorzeitige Rückzahlung, um dann diese erneut, aber nach sozialen Gesichtspunkten gezielter, zusätzlich zu investieren, ist ein weiterer notwendiger Schritt. Wir sprechen uns daher auch für eine finanzielle Förderung derjenigen Mieter aus, die sich auf diesem Wege Wohnungseigentum schaffen wollen.
Ich habe von Mut gesprochen. Diesen Mut haben wir bewiesen und haben dem Hause entsprechende Vorschläge vorgelegt. Die SPD/FDP-Koalition hat die Chance leider nicht nur nicht genutzt, sondern sie will die Dinge in ihrem schlechten Zustand zementieren. Nach meiner Auffassung haben Sie eine klassische Vorlage zur Verwaltung des Mangels vorgelegt.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0819000200
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Paterna.

Peter Paterna (SPD):
Rede ID: ID0819000300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Francke hat dankenswerterweise in aller Breite die Mieterschutzgesetzgebung hier vorgetragen.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Hoffentlich haben Sie sie jetzt verstanden, Herr Kollege Paterna!)

Ich finde das ja prima. Nur würde ich dann der Opposition doch empfehlen, Schluß zu machen mit dem Gerede draußen im Lande, bei interessierten Verbänden, die Mieterschutzgesetzgebung sei investitionshemmend. Irgendwo muß doch wohl mal eine einheitliche Sprachregelung her. Ich komme auf einige Ihrer Bemerkungen zurück.
Meine Ausführungen möchte ich in drei Teile gliedern. Der erste Teil ist der Zielsetzung des Gesetzentwurfs des Bundesrates gewidmet und dem, was die Koalitionsfraktionen daraus gemacht haben, im zweiten Teil werden ich mich mit den wesentlichen Argumenten der CDU/CSU auseinandersetzen und im dritten Teil Grundzüge einer Wohnungs- und Städtebaupolitik für die 80er Jahre aus sozialdemokratischer Sicht skizzieren.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Sie nehmen den Parteitag vorweg!)

Zum ersten Teil: In der Zielsetzung des vom Bundestag vorgelegten Gesetzentwurfs heißt es — ich zitiere den gleichen Satz, den auch der Kollege Francke schon zitiert hat —:
Auf Grund der gegenwärtigen wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse ist es notwendig, die Bindungen für öffentlich geförderte Wohnungen aufzulockern.
Die SPD-Fraktion ist von Anfang an der Auffassung gewesen, daß eine solche Notwendigkeit weder in dem Entwurf begründet ist noch sachlich begründet werden kann, schon gar nicht in so pauschaler Form.
Ich habe das bereits in der ersten Lesung hier im Bundestag deutlich gemacht.
Ebenso deutlich hat sich die SPD von Anfang an gegen das erklärte Ziel des Gesetzentwurfs ausgesprochen — ich zitiere wieder wörtlich -, „den Bestand der Sozialwohnungen allmählich in marktwirtschaftliche Verhältnisse zu überführen". Wir halten nämlich die vielfach zu hörende Aussage, Wohnungsnachfrage und Wohnungsbestand seien in der Bundesrepublik ausgeglichen, man könne also von einer globalen Bedarfsdeckung reden, angesichts des ungenügenden statistischen Materials für eine nicht zu beweisende Behauptung. Die Schätzungen von Fachleuten über den tatsächlich vorhandenen Bestand weichen um bis zu zwei Millionen voneinander ab. Sicher ist: in Ballungsgebieten wird in letzter Zeit eine zunehmende Verschärfung der Lage auf dem Wohnungsmarkt beobachtet. Insofern, Herr Kollege Francke, stimmen wir zwar überein, nur in den Rezepten sind wir unterschiedlicher Auffassung.
Wir gehen von folgendem Grundsatz aus — ich zitiere die Aussage unseres Wohnungsbauministers Haack aus seiner Rede vor dem Deutschen Verband am 23. November dieses Jahres —:
Wohnen gehört neben der Arbeit, der Ernährung und der Ausbildung zu den zentralen Lebensbereichen, die des besonderen staatlichen Schutzes bedürfen.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Das ist nicht bestritten!)

Ich zitiere weiter:
Gerade beim Wohnraum ist die Sozialpflichtigkeit des Eigentums besonders ausgeprägt.
Das ist Meßlatte von Sozialdemokraten zur Bewertung wohnungspolitischer Änderungsvorschläge.
Wir haben deshalb eingeräumt, daß in einzelnen Gebieten der Bundesrepublik die Aufrechterhaltung der Sozialbindung im gegenwärtigen Umfang nicht mehr notwendig ist. Deshalb haben wir uns für eine Regelung eingesetzt, die grundsätzlich von der gegenwärtigen Rechtslage ausgeht und nur ausnahmsweise die „Liberalisierung" — ich setze das mal in Anführungsstriche — für Gebiete zuläßt, für die der Nachweis erbracht wird, daß ein Bedarf an sozialen Mietwohnungen zur Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum nicht mehr besteht.
Eine solche — wie wir das genannt haben — Umkehrung der Beweislast war in den Koalitionsgesprächen nicht einvernehmlich zu erreichen. Wir Sozialdemokraten erwarten deshalb von den Gemeinden, daß sie die Bedarfslage unverzüglich gründlich prüfen und gegebenenfalls die Landesregierungen auffordern, von der erweiterten Ermächtigung nach § 16 Gebrauch zu machen, weitere Gebiete mit erhöhtem Bedarf an öffentlich geförderten Wohnungen auszuweisen.
In diesem Zusammenhang verweisen wir darauf, daß es uns nicht allein um den Schutz der derzeitigen Mieter geht — da sind wir nämlich grundsätzlich auseinander sondern auch um den Schutz



Paterna
des freiwerdenden Bestandes, um zukünftige Nachfragen befriedigen zu können.

(Zustimmung bei der SPD)

Darüber hinaus wurde erst nach Vorlage des Gesetzentwurfes deutlich, daß ein erweiterter Mieterschutz vor der Verdrängung in den Fällen dringend geboten ist, in denen Sozialmietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Diesem Anliegen wird durch eine Koppelung von Mitteilungsverpflichtung, Vorkaufsrecht und Ausschluß der Eigenbedarfskündigung für die gesamte Dauer der Sozialbindung Rechnung getragen. Für die Notwendigkeit dieses so erweiterten Mieterschutzes hat es in der Koalition zu keinem Zeitpunkt Zweifel gegeben.
In einem weiteren wesentlichen Punkt, der Erhöhung der Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau, sind die Koalitionsfraktionen über die Vorschläge des Bundesrates und diesbezügliche Einlassungen der Bundesregierung hinausgegangen. Insbesondere die SPD-Fraktion legt Wert darauf, die Einkommensgrenzen, die seit 1974 unverändert geblieben waren, der Einkommensentwicklung wenigstens annähernd anzupassen und sie um mindestens 20% zu erhöhen.
Einen besonderen familienpolitischen Akzent bekommt die neue Regelung — in diesem Falle sind wir zwischen den Fraktionen nicht auseinander — durch die Erhöhung des für jedes Kind anzurechnenden Betrages um 50 %.
Auch an dieser Stelle ist auf einen Kompromiß innerhalb der Koalition hinzuweisen. Die FDP stellte ihre Bedenken gegen die Erhöhung der Einkommensgrenzen insgesamt zurück, während die SPD- Fraktion dem Anliegen der FDP folgte, erstmalig eine gesetzliche Regelung für den Fall der sogenannten Fehlbelegungen innerhalb des Sozialwohnungsbestandes für Gebiete ohne erhöhten Wohnungsbedarf zu treffen.
Da diese sogenannten Fehlbeleger in der öffentlichen Diskussion immer wieder eine erhebliche Rolle spielen, möchte ich dazu aus unserer Sicht — auch an die Adresse der Opposition — noch folgende Anmerkungen machen. Zunächst: Der Begriff „Fehlbeleger" ist falsch.

(Niegel [CDU/CSU]: Es gibt keine? — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Nehmen Sie statt dessen „Fehlsubventionen"!)

Niemand will ja diejenigen, die beim Einzug sozialwohnungsberechtigt waren, inzwischen aber wesentlich über den Einkommensgrenzen liegen, aus ihren Wohnungen vertreiben; darin sind wir uns doch wohl einig. Aber sie sind heute Fehlsubventionierte, denen man eine erhöhte Miete zumuten könnte und nach unserer Meinung auch sollte, Herr Kollege Jahn. Dies sage ich hier in aller Klarheit.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Wo sind Ihre Vorschläge, Herr Paterna?)

— Ich komme sofort zu Ihnen. — Nur bedarf es dazu
— das ist immer unser Standpunkt gewesen — keiner bundesgesetzlichen Regelung. Hier kann jedes Bundesland nach eigenem Ermessen verfahren.

(Zustimmung bei der SPD)

Es ist doch merkwürdig, meine Damen und Herren, daß die CDU/CSU hier immer laute Klagelieder über die sogenannten Fehlbeleger anstimmt, sich aber in keiner der von ihr geführten Landesregierungen bisher zu irgendeinem Vorschlag hat durchringen können.

(Beifall bei der SPD — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Fangen Sie in Hamburg doch einmal an!)

Gehen Sie doch einmal nach Bremen

(Zurufe von der CDU/CSU: Nach Hamburg!)

und gucken Sie sich an, wie eine sozialliberale bzw. jetzt ausschließlich sozialdemokratisch geführte Landesregierung das macht; da hätten Sie Beispiele. Wenn Sie sich dann in Zukunft doch noch zu einer solchen Landesregelung durchringen sollten — dort, wo Sie die Mehrheit haben —, dann empfehle ich Ihrer Aufmerksamkeit die Tatsache, daß unter denjenigen, die mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus gefördert worden sind, der Anteil an den Fehlsubventionierten bei den Eigentümern wesentlich größer ist als bei den Mietern.

(Conradi [SPD]: Davon wollen die Herren nichts wissen!)

Also, bitte schön keine einäugige Diskussion in diesem Punkte.
Ich komme zum zweiten Teil, in dem ich mich mit einigen Argumenten der Opposition auseinandersetzen möchte. Am härtesten hat Professor Biedenkopf die Haltung der Opposition

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Seit wann ist der im Ausschuß, Herr Kollege?)

schon am 21. September 1978 hier im Bundestag formuliert. — Ich hoffe, Sie haben nichts dagegen, Herr Kollege Möller, wenn ich Ihren Kollegen Biedenkopf zitiere. —

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Nein, im Gegenteil, von ihm können Sie noch viel lernen!)

Er hat wörtlich gesagt:
Der soziale Wohnungsbau hat seit Jahren — das ist unter Fachleuten unbestritten — jede soziale Bedeutung verloren.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Lesen Sie aber weiter, Herr Paterna!)

Da uns diese sogenannten Fachleute bisher verborgen geblieben sind — er hält sie in seinen Instituten offenbar in Klausur —, sollte er sie uns doch einmal namhaft machen. Die Anhörung jedenfalls, zu der wir ja Sachverständige eingeladen hatten, hat etwas ganz anderes ergeben.
Im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens forderte die CDU/CSU eine weitergehende „Liberalisierung" des sozialen Wohnungsbaus, als sie nach den Mehrheitsbeschlüssen im Ausschuß vorgesehen ist und als sie selbst der Entwurf des Bundesra-



Paterna
tes vorsah. Nun will ich Ihnen einmal vorrechnen, was dabei herauskommt, wenn man Politik so macht, wie Sie das wollen. Nimmt man nur einmal drei CDU-Forderungen, nämlich Wegfall der Bindungen für freie und frei werdende Wohnungen, Wegfall der Bindungen bei fehlbelegten Wohnungen ohne Einkommensgrenzenüberschreitung und Anhebung der Bagatellgrenze auf 5 000 DM Restschuld, so würde dies bei vorzeitiger Rückzahlung der öffentlichen Mittel den schlagartigen Verzicht auf mehr als die Hälfte des Sozialmietwohnungsbestandes bedeuten. Die CDU/CSU ist also bereit, auf zirka 2,5 Millionen sozialer Mietwohnungen zu verzichten.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Diese Zahl von Ihnen beruht auf reinen Schätzungen!)

Ich habe Ihnen diese Rechnung im Ausschuß aufgemacht. Bisher haben Sie sich nirgendwo bequemt, einmal mit Fakten aufzuwarten und Ihre Zahlen zu liefern. Denn wenn Sie solche Vorschläge in die Welt setzen, dann wird es ja wohl unser Recht sein, zu erfahren, welche konkreten Auswirkungen dies hat.

(Beifall bei der SPD)

Wenn Sie das einmal nachgerechnet hätten, dann hätten Sie, glaube ich, Angst vor der eigenen Courage bekommen, insbesondere dann, wenn man feststellt, daß eine solche Forderung durch nichts begründet ist, allenfalls durch ideologischen Qualm reiner marktwirtschaftlicher Theorien.

(Kolb [CDU/CSU]: Da können wir Sie nicht überbieten!)

Abgesehen davon vergessen Sie völlig die soziale Komponente dieser sogenannten freien Marktwirtschaft, „sogenannte" freie Marktwirtschaft deshalb, weil den privaten Erbauern sozialer Mietwohnungen — im Gegensatz zu den Erbauern freifinanzierter Wohnungen — von vornherein jedes Risiko abgenommen worden ist; denn vom ersten Tage an garantierte der Steuerzahler dafür, daß dem Erbauer sozialer Mietwohnungen sämtliche Aufwendungen erstattet werden. Ich finde, das ist eine sehr merkwürdige Form von Marktwirtschaft, in der nur die Verluste sozialisiert, die Gewinne aber privatisiert werden.

(Kolb [CDU/CSU]: VW!)

Und so soll dann dieser Markt nach Auffassung der CDU auch in Zukunft funktionieren. Bei den schlechten Risiken der teuren neueren Jahrgänge wird der Eigentümer die öffentlichen Mittel drinlassen und sich die Differenz zwischen Marktmiete und Kostenmiete vom Steuerzahler ersetzen lassen. Bei den guten Risiken — das sind überwiegend die zehn bis 25 Jahre alten Bestände — wird er sich durch Rückzahlung der öffentlichen Mittel von den Bindungen „befreien" — auch das sollte man wohl in Anführungsstriche setzen, weil dahinter ein etwas merkwürdiger Freiheitsbegriff steckt —, um nach Berechnungen der Haus- und Grundeigentümer — auch das habe ich Ihnen im Ausschuß und in der An-
honing vorgelegt — sofort ca. 50 % höhere Mieten kassieren zu können.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Da haben Sie wieder Herrn Francke nicht zugehört! Das ist einfach falsch, was Sie sagen!)

Dem Vorwurf, unsozial zu sein, entzieht sich ein solcher Vermieter zu Lasten des Steuerzahlers mit dem Hinweis auf das Wohngeld.
Der Eigentümer wird dies um so schneller tun, je größer — insbesondere in Ballungsgebieten — die Nachfrage ist.

(Zuruf von der CDU/CSU: Unsinn!)

Bei dieser Wirkungsweise den Markt als sozial blind zu bezeichnen ist noch geschmeichelt. Entlassung in den Markt, Herr Kollege Francke, erfolgt gerade da nicht, wo es sozial unschädlich wäre. Der Markt schlägt vielmehr verstärkt dort zu, wo die sozialen Folgen am verheerendsten sind.
Nun haben wir schon so viele Argumente miteinander ausgetauscht, daß ich meine, wir sollten hier in dieser Debatte nicht in sämtliche Details gehen. Wenn nachher zu den einzelnen Anträgen der Opposition geredet wird, wird dazu unsererseits noch ergänzend Gelegenheit sein. Im übrigen empfehle ich allen, die an Einzelheiten interessiert sind, die Lektüre des sehr ausführlichen Ausschußberichts. Er enthält die einzelnen Positionen unterschiedlicher Art von Koalition und CDU/CSU, auch die differenzierten Positionen der Koalitionsfraktionen.
Ich möchte insbesondere die Ländervertreter bitten, diesen Bericht sehr ausführlich zu studieren. In den Fällen, in denen wir dem Bundesrat nicht gefolgt sind, taten wir es mit Begründungen, die wir sehr ernst zu nehmen bitten.
Das heute vorgelegte Ergebnis eines Kompromisses in der Koalition hat — und dies unterstelle ich auch für die Kollegen der FDP-Fraktion — ein Maß an Kompromißbereitschaft untereinander und gegenüber der Bundesratsmehrheit zur Grundlage, das aus meiner Sicht keiner Belastung durch ein Vermittlungsverfahren ausgesetzt werden darf, ohne daß das Risiko entstünde, daß das gesamte Gesetzgebungsverfahren scheitert. Aus der Sicht der Begründung des ursprünglichen Gesetzentwurf es würde die SPD-Fraktion dies nicht für besonders schädlich halten. Im Hinblick auf die erheblich erweiterten Schutzbestimmungen für die Mieter gegen spekulative Umwandlungen, im Hinblick auf die Erhöhung der Einkommensgrenzen für die Bezugsberechtigung im sozialen Wohnungsbau und im Hinblick auf die trotz der kontroversen Diskussion hier festzustellenden zahlreichen zwischen den Bundestagsfraktionen und dem Bundesrat einvernehmlichen Punkte würden wir Sozialdemokraten ein solches Scheitern bedauern.
Wir hoffen, daß der Bundesrat bei seiner abschließenden Beratung die seit der Einbringung seines Gesetzentwurfes durch die drastisch gestiegenen Bau-, Boden- und Verkaufspreise sowie durch erhöhte Kapitalkosten veränderte Lage auf dem Wohnungsmarkt berücksichtigt, die eine Erhaltung des Bestandes an sozialen Mietwohnungen um so not-



Paterna
wendiger macht. Wir hoffen außerdem, daß die unsere Position stützenden Argumente aus der Sachverständigenanhörung und hier insbesondere die Aussagen der kommunalen Spitzenverbände, auf die auch Sie sich sonst gerne berufen, gebührend ernstgenommen werden.
Ich komme zum dritten Teil.
Erstens. Ziel sozialdemokratischer Wohnungs-und Städtebaupolitik bleibt die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum. An diesem Grundsatz werden wir festhalten.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Das steht im Gesetz!)

— Ja, dann wollen wir dieses Gesetz bitte auch ernst nehmen und wollen nicht statt vom Wohnungsbau für breite Schichten der Bevölkerung immer vom Rest- oder Zielgruppenwohnungsbau sprechen.

(Beifall bei der SPD)

Angemessenheit heißt nach unserer Auffassung: Die Wohnung muß bezahlbar sein, sie muß nach Ausstattung und Größe zeitgemäß sein — das würde bedeuten: mindestens ein Raum pro Person, möglichst ein Raum mehr —, sie muß im Nahbereich durch ein befriedigendes Angebot an Spiel- und Erholungsflächen, Sozial- und Bildungseinrichtungen ergänzt sein, sie muß durch einen öffentlichen Personennahverkehr ausreichend erschlossen sein und muß vor Lärmbelästigung und Luftverschmutzung so weit wie möglich geschützt werden. Die besondere Fürsorge des Staates darf sich eben nicht in der Unterstützung besonders benachteiligter Personen erschöpfen.
Zweitens. Die Instrumente staatlicher Wohnungs- und Städtebaupolitik müssen zielgenauer gemacht werden. Das heißt, die Förderung des Mietwohnungsbaus einschließlich der Sanierung und Modernisierung muß wieder Vorrang erhalten, und zwar schwerpunktmäßig in Ballungsräumen. Die Eigentumsförderung muß auf breite Schichten der Bevölkerung konzentriert werden. Die unsozialen Mitnahmeeffekte steuerlicher Abschreibungen, die gegenwärtig den Spitzenverdienern die größten Vorteile bringen, müssen verschwinden. Junge Familien ohne nennenswertes Eigenkapital sind durch direkte Förderung besonders zu unterstützen.
Drittens. Erhaltung des Bestandes an sozialen Mietwohnungen zu Preisen, die deutlich unter den ortsüblichen Vergleichsmieten liegen. Entsprechend sind die besonders teuren Jahrgänge so nachzusubventionieren, daß die Kostenmieten nicht stärker als die Reallöhne steigen.
Viertens. Mietern, deren Einkommen deutlich über den Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus liegen, ist stufenweise eine Mehrbelastung bis zur Vergleichsmiete zuzumuten.
Fünftens. Da vom frei finanzierten Mietwohnungsbau nur geringe Impulse zu erwarten sind, müssen Sozialwohnungen in Ballungsgebieten verstärkt neu gebaut werden.
Sechstens. Der Sanierung und der Modernisierung ist ein wesentlich erhöhter Stellenwert zuzumessen.
Siebtens. Die Gesetzgebung der von Sozialdemokraten geführten Bundesregierungen hat den Mieterschutz wesentlich verstärkt. Der Versuch konservativer Kreise, dieses Maß an Mieterschutz wieder abzubauen, ist entschlossen abzuwehren.
Achtens zur Ergänzung des Stichwortes „Mieterschutz": Wir müssen den Hinweis geben, daß zu wenige Mieter ihre Rechte kennen, und selbst wenn sie sie kennen, sind zu wenige bereit, sich diese Rechte notfalls vor Gericht zu erstreiten. Es wird also darauf ankommen, verstärkt über das Mietrecht aufzuklären und dazu zu ermuntern, unter Mietern Stärke durch Solidarität zu zeigen. Das ist nicht nur eine Aufgabe staatlicher Instanzen und Parteien, die sich für wesentlich verbesserte Aufklärung, Rechtsberatung und Ausweitung des Vergleichsmietenprinzips einsetzen sollten; dies ist auch als notwendige Aufgabe zu begreifen, die Position der Mieter durch Selbstorganisation zu stärken, sei es durch lokale Mieterinitiativen, sei es bundesweit durch den Deutschen Mieterbund. Solche Organisationen zur Wahrnehmung berechtigter Interessen können unserer Solidarität sicher sein.
Neuntens. Zur Verbesserung der Wohngeldgesetzgebung als einer ständigen Aufgabe braucht heute nichts gesagt zu werden; dazu werden wir hier in den nächsten Monaten noch Gelegenheit haben. Ich will mich auch nicht über die Probleme der Reform der Grunderwerbsteuer und der Grundsteuervergünstigungen auslassen; auch dazu wird möglicherweise noch in dieser Legislaturperiode Gelegenheit sein.
Zehntens will ich aber zum Bodenrecht allgemein sagen:

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Aha!)

Die planungsrechtlichen Beschlüsse der SPD sind durch das Bundesbaugesetz 1976 teilweise verwirklicht worden, die abgabenrechtlichen Beschlüsse dagegen wurden aus politischen Gründen bisher nicht realisiert. Auch wenn die Durchsetzungschancen angesichts unterschiedlicher Auffassungen in der Koalition und der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat auch in naher Zukunft gering sind, bekräftige ich erneut die Forderungen der SPD nach einem zeitnahen, gerechten Bewertungssystem und einer Abschöpfung der leistungslosen Wertzuwächse an Grund und Boden zugunsten der Gemeinden.
Ohne Beseitigung der schwerwiegenden Mängel der geltenden Bodenordnung, über die Sie, Herr Kollege Francke, der Sie sich soviel mit dem Markt beschäftigt haben, merkwürdigerweise überhaupt nichts gesagt haben, lassen sich viele Probleme der Stadtentwicklungs- und Raumordnungspolitik auch zukünftig nicht ausreichend lösen.

(Beifall bei der SPD)

Es muß möglich werden, daß knapper Boden so ge-
nutzt wird, wie es der Bürger wirklich braucht, und
nicht in erster Linie im Sinne der höchsten kauf-



Paterna
männischen Rendite, daß die Gemeinden wirksamere Instrumente erhalten, öffentliche Einrichtungen und städtebauliche Strukturen an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientiert zu gestalten, daß spekulative Preissteigerungen und damit leistungslose Gewinne gar nicht erst entstehen, daß Bausparer und Kleineigentümer unter erträglichen Bedingungen am Markt zu einer eigenen Wohnung oder einem Eigenheim kommen können. Diese werden nämlich gerade durch die Bodenpreise daran gehindert, das, was Sie hier auch immer im Munde führen, nämlich die Eigentumsbildung bei breiten Schichten der Bevölkerung, zu realisieren. Es wird darauf ankommen, daß die Zentren unserer Städte an Urbanität und Wohnwert wieder gewinnen und nicht weiter veröden.
Das Thema Bodenrecht bleibt also auf unserer Tagesordnung.
Elftens. Eine auch zukünftig tragende Säule unserer Wohnungs- und Städtebaupolitik sei hier nur mit einem Satz erwähnt. Für gemeinnützige Kräfte aller Rechtsformen muß die Möglichkeit erhalten bleiben, ihren Sozialauftrag als Korrektiv marktwirtschaftlicher Vorgänge zu erfüllen.
Ich schließe mit einem Appell an alle, die mit uns Sozialdemokraten darin einig sind, daß die Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu erträglichen Preisen als Grundbedürfnis jedes Bürgers politischen Vorrang hat. Ich appelliere an alle, die aus Erfahrung wissen müßten, daß unsere Instrumente zur Durchsetzung einer bedarfsgerechten Raumordnungs-, Städtebau- und Wohnungspolitik nicht ausreichen.
Lassen Sie mich mit einem Satz an die Adresse der Opposition und auch an die Adresse der Vertreter des Bundesrates, die sich mit diesem Gesetzentwurf noch zu beschäftigen haben, schließen. Jeder von uns kann im Wahlkreis in seinen Dörfern und in seiner Stadt im Gespräch mit den Bürgern erfahren, wo der Markt im Bereich des Wohnungs- und Städtebaus nicht funktioniert. Wo er nicht funktioniert, sollte ihn die Opposition nicht ideologisch gesundbeten, sondern die Probleme mit uns gemeinsam in Bund, Ländern und Gemeinden in die öffentliche Hand nehmen und im Interesse unserer Bürger sachgerecht lösen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0819000400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Erpenbeck.

Ferdinand Erpenbeck (CDU):
Rede ID: ID0819000500
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Namens der CDU/CSU-Fraktion möchte ich unsere Änderungsvorschläge zu den Nrn. 3 und 3 a des Art. 1 der zur Abstimmung vorliegenden Ausschußempfehlung begründen.
Mit diesen Vorschriften würde der in den Zielvorstellungen des Gesetzes erklärte Wille zum vorsichtigen Einstieg in eine Liberalisierung des sozialen Wohnungsbaus und seine schrittweise Überführung in sozial abgesicherte marktwirtschaftliche Verhältnisse geradezu ins Gegenteil verkehrt. Deswegen schlagen wir vor, die Nrn. 3 und 3 a des Art. 1 der
Vorlage schlicht und einfach ersatzlos zu streichen.
Die vorgeschlagene' Formulierung des § 5 a des Wohnungsbindungsgesetzes verschärft die ohnehin fraglichen Sondervorschriften für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf" und produziert neue Provinzen der Wohnungszwangswirtschaft. Das wird besonders deutlich durch die Kopplung mit der vorgesehenen Neufassung des § 16 Abs. 4. Wir verzeichnen die Tatsache, daß sich die Koalition nicht von alten Ladenhütern aus Zeiten der Wohnraumbewirtschaftung trennen kann und nunmehr im Wohnungsbauänderungsgesetz eine wacklig gewordene Ideologie der Wohnungspolitik neu zementieren möchte.
In der sachverständigen Öffentlichkeit wird doch längst darüber diskutiert, daß die zu Zeiten eines unbestreitbaren Wohnungsmangels noch verständlichen Einschränkungen und Bindungen der Wohnraumbewirtschaftung heute ihre Berechtigung weithin verloren haben. Durch eigensinniges Festhalten daran werden nicht nur die Mechanismen von Angebot und Nachfrage außer Kraft gesetzt und empfindlich gestört, sondern die kontinuierliche Entwicklung eines Wohnungsmarktes wird verhindert. Es ist schon ernst zu nehmen, wenn das Deutsche Volksheimstättenwerk in seiner Stellungnahme bei der Anhörung am 7. Februar 1979 im Ausschuß die verfassungsrechtliche Problematik hervorgehoben und sinngemäß vorgetragen hat: Selbst wenn man glaube, eine öffentliche Aufgabe — in diesem Fall die Zurverfügungstellung und das Belegungsrecht für mietgünstige Wohnungen für Einkommenschwache — durch die uneingeschränkte und unbefristete Aufrechterhaltung von Bindungen leichter und kostengünstiger für die öffentlichen Haushalte lösen zu können, würde es nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht ausreichen, das zu Lasten einer verhältnismäßig kleinen Schicht von Wohnungseigentümern zu tun, denen aufgelastet würde, was in der Lehre von der Enteignung als Sonderopfer bezeichnet werde, und zwar deshalb nicht, weil ein solches Sonderopfer zum Wohl der Allgemeinheit unter heutigen Verhältnissen nicht mehr erforderlich sei.
Wenn schon der Begriff „erhöhter Bedarf" in der heute geltenden gesetzlichen Regelung höchst fraglich ist und in der Praxis Nachfrage mit Bedarf gleichgesetzt wird, muß doch die Formulierung „erhöhter Bedarf an öffentlich geförderten Wohnungen" geradezu Alpträume hervorrufen. Denkt man an die schon nach heutigen Festsetzungen im § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes rund 12 Millionen anspruchsberechtigten Haushalte oder, auf Mieterhaushalte beschränkt, 7,8 Millionen Wohnungsberechtigte für Sozialwohnungen und berücksichtigt gleichzeitig, daß dafür nur 4,2 Millionen echte Sozialwohnungen zur Verfügung stehen — von denen nach Untersuchungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung noch dazu 1,7 Millionen Wohnungen von „glücklichen Fehlsubventionierten" blockiert sind —, ist dieser erhöhte Bedarf an Sozialwohnungen rein zahlenmäßig doch bun-



Erpenbeck
desweit und öffnet Tür und Tor für zwangswirtschaftliche Bindungen.
Es ist erstaunlich, daß die Initiatorin dieser Formulierung, die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, bisher nicht einmal von der geltenden Regelung des § 5 a Gebrauch gemacht hat. Hierzu gibt es doch nur die Erklärung, daß diese Regelung offensichtlich als überflüssig angesehen wird und nunmehr eine Möglichkeit geschaffen werden soll, vielleicht doch dirigistisch einzugreifen. Oder sollte man vergessen haben, daß mit der ausgleichenden Funktion des Wohngeldes und auch mit dem sogenannten „Sickereffekt" marktgerechte und dazu ungleich. billigere Instrumente einer sozial vertretbaren Wohnungsversorgung vorhanden sind und damit die ohnehin viel zu knappen Mittel für den sozialen Wohnungsbau gezielt eingesetzt werden könnten?
Bei Annahme der vom Ausschuß vorgelegten Regelung muß befürchtet werden, daß sich die Gemeinden, weil sie annehmen müssen, daß die verfügbaren Mittel fast ausschließlich in die Gebiete mit erhöhtem Bedarf an öffentlich geförderten Wohnungen fließen, um die Aufnahme in eben diese vom Gesetz beschriebenen Gebiete bewerben und geradezu drängeln werden. Die staatliche Aufgabe; die uns alle in der Schaffung eines sozialen Miet- und Wohnrechtes verpflichtet, kann unter Nutzung der Möglichkeiten der Sozialen Marktwirtschaft und deren Förderung nachhaltiger und wirksamer erfüllt werden, als das durch dirigistische Instrumente möglich ist. Nicht weitere und vertiefte Spaltung des Wohnungsmarktes, sondern die schrittweise, aber konsequente Beseitigung des gespaltenen Wohnungsmarktes ist das Gebot der Stunde.
Kein Geringerer als der Bundeskanzler selbst hat bereits auf dem Deutschen Mietertag 1977 in Hamburg genau dieses, was ich sagte, gefordert. Tragen wir dem doch Rechnung und streichen wir die Nr. 3! Ebenso nachdrücklich ist die Nr. 3 a des Koalitionsbeschlusses im Ausschuß abzulehnen. Er stellt die verbal vorgegebene Zielsetzung, breit gestreutes Eigentum im Wohnungsbau zu fördern, auf den Kopf. Im vom Ausschuß neu beschlossenen Abs. 7 des § 6 des Wohnungsbindungsgesetzes wird zum Kauf von Wohnungseigentum gewillten Bewerbern im sozialen Wohnungsbau eine fast unüberwindliche Barriere aufgebaut, die zwangsläufig vom Kauf abschrecken muß, weil die Bestimmungen nicht nur wohnungswirtschaftlich unsinnig, sondern dazu noch sozial ungerecht und untragbar sind. Eine andere Wirkung kann die Vorschrift nicht haben, die bestimmt, daß der Erwerber einer Sozialwohnung während der gesamten Dauer der Nachwirkungsfrist von zehn Jahren Eigenbedarf nicht geltend machen kann, selbst wenn er Wohnberechtigter im öffentlich geförderten Wohnungsbau ist. Hier würde sich eine schreiende soziale Ungerechtigkeit auftun, wenn sich Wohnberechtigte das Geld zum Erwerb einer Sozialwohnung — ich möchte es so sagen — vom Munde absparen, um aus unzulänglichen Wohnverhältnissen herauszukommen, dann daran gehindert werden, ihre Eigentumswohnung selbst zu bewohnen, und darüber hinaus auch noch eventueller Steuervergünstigungen verlustig gehen, während der Mieter in der Wohnung über den allgemeinen Kündigungsschutz hinaus noch Weitere drei Jahre Schutzfrist und zusätzlich die Nachwirkungsfrist von bis zu zehn Jahren hat und die Wohnung blockieren kann. Das kann man nicht wollen. Herr Gattermann, wo bleiben denn da die vor wenigen Tagen von Ihnen verkündeten Thesen der Freien Demokraten?

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Auf der Strecke!)

Wird denen mit folgenden Sätzen nicht geradezu Hohn gesprochen? Hier ist zu lesen:
Die derzeitige Eigentumsquote ist deutlich zu erhöhen. Auf dieses Ziel hin orientierte Maßnahmen erstrecken sich nicht nur auf Neubauproduktion, sondern auch auf den Wohnungsbestand beider Mietmarktbereiche.
Sie haben es danach durchaus begriffen, worum es hier geht.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Das schon!)

Bleiben Sie doch bei dieser Überzeugung! Oder können Sie das nicht?

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Er darf nicht!)

Das sollte uns allerdings im Interesse der Betroffenen sehr leid tun. Also reden wir nicht nur von Eigentumsförderung im Wohnungsbestand, tun wir auch etwas dafür!

(Beifall bei der CDU/CSU)

Hier haben Sie bereits heute morgen die Gelegenheit, etwas dafür zu tun: Streichen Sie mit uns auch die Nr. 3 a der Vorlage.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0819000600
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Möller.

Dr. Franz Möller (CDU):
Rede ID: ID0819000700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kernpunkt des Ihnen vorgelegten Gesetzentwurfes sollte ursprünglich die Neuregelung der sogenannten Nachwirkungsfrist sein. Die Koalition ist jedoch in der Neufassung des § 16 des Wohnungsbindungsgesetzes ganz wesentlich hinter dem zurückgeblieben, was die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen in dem ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen hatte. Es geht dabei um die Frage, wie lange eine Wohnung als öffentlich gefördert anerkannt bleiben muß, wenn öffentliche Mittel zurückgezahlt worden sind. Nach dem geltenden Recht bestehen die Belegungs- und Mietpreisbindungen grundsätzlich bis zur planmäßigen Tilgung der öffentlichen Mittel. Im übrigen entfallen sie erst nach Ablauf einer zehnjährigen Nachwirkungsfrist bei vorzeitiger vollständiger Rückzahlung. Davon abweichend enden die Bindungen bei eigengenutzten Wohnungen mit der Rückzahlung oder Ablösung der öffentlichen Mittel sofort.
Die jetzt vom Ausschuß vorgeschlagene Neufassung des § 16 bringt in keiner Weise weitergehende



Dr. Möller
Verbesserungen. Im Gegenteil. Sie ist erstens mehr als kompliziert und völlig unverständlich formuliert, und zweitens macht die Koalition nach dem Muster der umgekehrten Springprozession von Echternach einen Schritt vorwärts und zwei zurück.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: So ist es!)

Von den Vorschlägen der Landesregierung Nordrhein-Westfalens ist praktisch nichts geblieben. Es ist ein unpraktikables Gesetz geworden.
Deshalb lehnen wir diese Anträge ab und bitten um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag zu Nr. 10, der den § 16 betrifft. Unser Antrag hat folgenden Inhalt:
Erstens. Die Nachwirkungsfrist soll von 10 auf 5 Jahre verkürzt werden. Diese Nachwirkungsfrist wurde 1965 eingeführt. Damals betrug sie fünf Jahre. Ihr eindeutiges Ziel war der Schutz bestehender Mietverhältnisse bei Rückzahlung der öffentlichen Mittel. Daß es dann dennoch zu einer starren Fünfjahresfrist kam, die nicht auf das Bestehen des Mietverhältnisses abstellte, hatte seinen Grund allein darin, daß es einen Bestandsschutz für Mietverhältnisse damals noch nicht gab. 1972 wurde die Nachwirkungsfrist, obwohl es durch das Erste Wohnraumkündigungsschutzgesetz mittlerweile den Bestandsschutz von Mietverhältnissen gab, auf zehn Jahre heraufgesetzt. Zielrichtung dieser Maßnahme war nicht mehr der Schutz bestehender Mietverhältnisse, sondern die Erhaltung des Sozialwohnungsbestands.
Das aber kann nicht der Sinn einer Nachwirkungsfrist sein. Da die Bindungen auf der Förderung mit öffentlichen Mitteln beruhen, sollten sie billigerweise nur so lange bestehenbleiben, wie der Eigentümer die öffentliche Förderung in Anspruch nimmt.
Zweitens wollen wir: Die Bindungen sollen bei frei gewordenen oder innerhalb der Nachwirkungsfrist frei werdenden Wohnungen wegfallen. Die Eigenschaft „öffentlich gefördert" soll entfallen, wenn die öffentlichen Mittel zurückgezahlt werden und die Wohnung frei ist, Mieter also nicht betroffen werden. Das soll auch für den Fall gelten, daß der Eigentümer das öffentliche Darlehen ablöst, d. h. das Darlehen vorzeitig unter Inanspruchnahme eines vorgesehenen Bonus zurückzahlt. Wir sind der Meinung, daß dadurch der Anreiz, öffentlich gewährte Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen, vergrößert wird und somit schneller und besser Mittel für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stehen können.
Drittens. Wir wollen, daß bei sogenannten fehlbelegten Wohnungen die Bindungen bei Rückzahlung oder Ablösung dann wegfallen, wenn der Mieter keinen Wohnungsberechtigungsschein vorweisen kann.
Dieser Vorschlag geht auf Überlegungen der FDP zurück, Herr Gattermann. Die FDP ist aber auf den Koalitionspfad zurückgezwungen worden. Das Fehlbeleger-Problem ist damit erneut auf der Strecke geblieben. Dieses Problem ist weder durch Erhöhung der Einkommensgrenzen noch durch Einführung von Toleranzgrenzen von 40 % wegzumanipulieren.
Wenn einerseits öffentliche Mittel zurückgezahlt oder abgelöst werden und andererseits der Mieter seine Wohnberechtigung nicht nachweisen kann, dann ist es gerechtfertigt, die Bindungen und die Nachwirkungen entfallen zu lassen; denn der Mieter behält gleichwohl alle seine Rechte des Mieterschutzes.
Viertens. Wir schlagen vor, die sogenannte Bagatellgrenze für Kleindarlehen auf 5 000 DM festzulegen, und zwar bezogen auf die Restschuld mit Stand vom 1. April 1979.
Mit dieser Anhebung der Bagatellgrenze folgen wir übrigens einem Vorschlag der SPD/FDP-Landesregierung von Nordrhein-Westfalen. Es ist überhaupt kein Grund dafür einzusehen, daß die Rückzahlung eines vor 25 Jahren gewährten Darlehens von weniger als 5 000 DM weiter dazu führen soll, daß die auf der Darlehensgewährung beruhenden Bindungen für weitere zehn Jahre bestehenbleiben müssen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird ständig verletzt. Schon aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sollte unser Antrag angenommen werden. Herr Paterna, die Zahlen, die Sie hier eben an die Wand gemalt haben, sind Horrorzahlen, die in keiner Weise belegbar sind.
Fünftens. Wir haben weiterhin einen Vorschlag unterbreitet, der aus der Wohnungswirtschaft kommt, nämlich daß auch für einzelne Wohnungen eines Gebäudes die Bindungen aufgehoben werden können, wenn die Darlehen zurückgezahlt werden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0819000800
Herr Abgeordneter Dr. Möller, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Dr. Franz Möller (CDU):
Rede ID: ID0819000900
Ich bin gleich am Ende. Sie können dann gleich dazu Stellung nehmen, Herr Kollege.

(Lachen bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ich sagte eben, wir haben einen Vorschlag der Wohnungswirtschaft übernommen, nämlich daß auch bei einzelnen Wohnungen eines Gebäudes die Bindungen aufgehoben werden können. Auch die SPD-Kollegen haben ursprünglich diesen Antrag für erwägenswert gehalten, ihn jedoch aus Angst vor einer Beschleunigung der Umwandlung von Sozialmietwohnungen abgelehnt. Diese Angst ist überhaupt nicht begründet, Herr Kollege Henke; das wissen Sie so gut wie ich.
Wir sind der Meinung, daß die von uns gemachten Vorschläge eine wesentliche Verbesserung mit dem Ziel einer angemessenen Liberalisierung des Wohnungsbaus beinhalten. Die CDU/CSU-Fraktion ist der Meinung, daß die allseits bekannten und beklagten Strukturprobleme im sozialen Wohnungsbau nur durch eine konsequente Liberalisierung gelöst werden können. Wir haben dazu jetzt konkrete Schritte empfohlen. Wenn öffentliche Mittel vorzeitig zurückgezahlt werden, ist davon auszugehen, daß sie wiederum für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stehen. Bei einer allgemeinen Liberalisierung des sozialen Wohnungsbaus wird sich dann verstärkt zusätzlich privates Kapital im Wohnungsbau engagieren. Die von uns gemachten Vor-



Dr. Möller
schläge zur Neuregelung tragen auch dazu bei, den Bestand an Sozialwohnungen allmählich in marktwirtschaftliche Verhältnisse zu überführen und dadurch zu mehr sozialer Gerechtigkeit im Wohnungsbereich zu kommen.
Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Durch die von uns vorgeschlagenen Änderungen wird kein Mieter in seinen Rechten auch nur im geringsten beeinträchtigt. Die Rechte des Mieters bleiben in vollem Umfange erhalten. Herr Kollege Francke hat das in dankenswerter Weise sehr klar und deutlich — selbst für Herrn Paterna — geschildert.
Ein Schlußwort, meine Damen und Herren. Als der Landesminister Dr. Hirsch am 5. Oktober 1978 seinen Entwurf zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes hier einbrachte, hat er von einer „maßvollen Liberalisierung" gesprochen. Das, was die Koalition jetzt ausgebrütet hat und was Ihnen als Vorschlag des Ausschusses vorliegt, bleibt weit hinter diesem Anspruch zurück. Von Liberalisierung im Sinne von Herrn Hirsch beim Wohnungsbau kann überhaupt nicht mehr gesprochen werden.
Aber ich möchte noch einen weiteren, zweiten Punkt herausgreifen. Minister Dr. Hirsch hat damals an uns alle die Forderung gestellt, die Gesetze etwas allgemeinverständlicher zu schreiben. Das vorliegende Ergebnis widerspricht dieser Forderung in allen Punkten. Was Ihnen jetzt vom Ausschuß vorgelegt worden ist, verstehen nicht einmal mehr die Fachleute. Damals hat Herr Minister Hirsch bei dieser Materie von einer Materie für Feinschmecker gesprochen. Das, was jetzt herausgekommen ist, ist ein kaum verdaulicher Brei.

(Beifall bei der CDU/CSU — Lachen bei der SPD)

Schon aus diesem Grunde muß der Entwurf der Koalition abgelehnt werden. Die von der CDU/CSU vorgelegten Änderungsvorschläge sind dagegen erstens in sich verständlich und zweitens ein erster Schritt zur Liberalisierung des Wohnungsbaues. Deswegen bitten wir, unserem Änderungsantrag zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0819001000
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kolb.

Elmar Kolb (CDU):
Rede ID: ID0819001100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion hatte mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes einiges angestoßen, was in eine vernünftige Richtung gegangen ist. Durch eine sehr einvernehmliche Arbeit in der Ad-hoc-Kommission war es möglich, in der Berechnungsverordnung die bisherige Einbeziehung der ausgebauten Kellerräume in die Wohnflächenberechnung herauszunehmen, so daß jetzt — um mit der FAZ zu sprechen — „in der Waschküche getanzt werden darf. Ich möchte von meiner Seite für diese gute Arbeit allen damals Beteiligten danken.
Ebenso war die Änderung des § 82 eine gemeinsame Leistung. Dort finden wir unsere Initiative bestätigt. Die Finanzpolitiker haben uns vorgehalten,
wir hätten die „Steuersystematik" nicht eingehalten. Aber als Wohnungsbaupolitiker waren wir gemeinsam der Meinung, richtig zu handeln. Wenn wir wirklich einen Durchbruch geschafft haben, können wir sicher sein, daß die betroffenen Familien viel Verständnis für unser „systemwidriges Verhalten" haben werden.
Was die Änderungsanträge betrifft, so haben wir mit der Aufnahme des Vorkaufsrechts bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen versucht, mehr Wohnungseigentum zu schaffen. Diese Absicht ist im Ansatz enthalten, aber, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Koalition, es ist noch ein Gerippe ohne Fleisch. Wer Eigentum schaffen will, muß dies auch mit Anreizen tun. Hier öffnet sich ein weites Feld.
Fest steht, daß Eigentümer von Wohnungen mehr Aufwendungen aus der eigenen Tasche für den Erhalt oder die Renovierung aufbringen und nicht unbedingt auf Sonderprogramme warten. Wir haben eine gute Einstiegsmöglichkeit geschaffen. Wir sollten sie nun nutzen.
Problematisch wird es werden, den zukünftigen Bedarf zu decken, Herr Paterna. Einmal besteht der Hang zum großzügigeren Wohnen, was wir mit einer Änderung des § 39 angesprochen haben. Zum anderen gibt es Probleme bezüglich der Preisentwicklung. Herr Kollege Paterna, ich glaube, dies haben Sie bei Ihren Gedanken zur Zukunftsentwicklung völlig übersehen. Man kann bei gleicher Baulandfläche ohne weiteres etwas großzügiger bauen, wobei der lachende Dritte im übrigen der Finanzminister ist. Wenn man weiß, daß von 100 DM Bausumme 45 DM in Form von Mehrwert-, Lohn- und Einkommensteuer in seine Taschen wandern, wird deutlich, was es brächte, wenn wir zu einem verstetigten Bauen kämen — übrigens ein lange von Ihnen gehegter Wunsch, Herr Minister, der aber bis heute noch nicht verwirklicht werden konnte. Handwerk und Industrie wären kontinuierlich ausgelastet, und der Finanzminister hätte einen konstant dukatenspuckenden, prächtigen Esel.
Ein anderes Problem sind die Baupreise. 39 DM für einen Facharbeiter, 35 DM für einen Bauhelfer sind die derzeitigen Stundenverrechnungssätze — die übrigens geringer als in der Kfz-Branche sind —, sie werden weiter steigen. Im Gegensatz zum letzten Konjunktureinbruch kann die Baubranche aber nicht noch einmal die Freisetzung von 400 000 Arbeitskräften verkraften, es sei denn, man wollte Bauen zum höchsten Luxusgut machen.
Da aber die Baupreise wesentlich vom Lohn beeinflußt werden und die Baubranche händeringend Arbeitskräfte wie Nachwuchs sucht, bleibt ihr nur die Chance, den Lohn etc. zu verbessern. Ergebnis: Baupreise, die schon jetzt eine Kostenmiete von 18 bis 20 DM pro Quadratmeter erfordern würden, alles mit steigender Tendenz. Damit können wir bei gleicher Entwicklung davon ausgehen, daß wir Ende der 80er Jahre beim Wohnungseigentum Quadratmeterpreise von 4 000 bis 4 500 DM haben werden.



Kolb
Weshalb sage ich das? Die Mehrheit des Ausschusses hat in § 25 die Einkommensgrenzen noch höher gesetzt, als meine Fraktion es vorgeschlagen hat. Damit kann man sagen, daß heute mehr als die Hälfte der Bevölkerung der Bundesrepublik berechtigt ist, als Suchende nach einer mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus geförderten Wohnung aufzutreten.
Herr Minister, ich weiß nicht, ob Sie sich in Ihrer Freizeit als Hobbykoch betätigen — wenn nicht, kann Ihnen sicher Ihre Frau hier helfen. Mit immer weniger Zutaten — sprich: Mitteln für den sozialen Wohnungsbau — ein immer besseres Gericht zu kochen, erscheint mir fast unmöglich.

(Immer [Altenkirchen] [SPD]: Diät!)

— Mein lieber Freund Immer, wenn Sie glauben, daß das Diät ist, kann ich nur sagen: Dieser Kochversuch wird „falschen Hasen" zum Ergebnis haben, aber nicht das gute Gericht, wie Sie glauben.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

Da es in Franken üblich ist, Herr Minister, Ludwig Thoma zu lesen, erlaube ich mir bei dieser Gelegenheit an den Bericht des Königlichen Abgeordneten Jozef Filser über seine „Reise auf den Kriegsschauplatz betreffs das Bier bei Wasserburg" zu erinnern. Dort versuchten die. Abgeordneten, mit Freibier die Volksseele zu befriedigen. Hier wird versucht, mit höheren Einkommensgrenzen den Kreis der Berechtigten auszuweiten. Dort kam nach dem Verbrauch des Freibiers die große Ernüchterung mit all ihren bekannten Folgen. Hier bei den Wohnungsuchenden muß ich die Frage stellen: Was nützt es, berechtigt zu sein, wenn es nichts gibt. Gemessen an den gestiegenen Baukosten sind die zur Zeit eingesetzten Mittel viel zu gering, so daß die Situation grotesk ist: Ich bin wohl berechtigt, aber an eine Wohnung ist nicht zu denken.
Herr Minister, ich werde das Gefühl nicht los, daß Sie an Stelle der jetzt in Berlin auf Ihrem Parteitag nicht zu verabschiedenden Anträge demnächst Ihrem Fraktionsvorsitzenden Wehner einen Bericht über die Nichterfüllung Ihres Auftrags schreiben müssen und dann, wie es ähnlich Jozef Filser tat, unterschreiben können:
fon eiern liben Dieter Haack
fier die SPD mid glohrie beidelt und gfozt
und bleubt aber in dreie fäst.
Herr Minister, es nützt nichts, zu sagen: Ich will es. Sie selbst haben gesagt: Ich sitze zwischen den Stühlen. Wenn Sie es nicht schaffen, bei Ihrem Herrn Finanzminister mehr Mittel zu mobilisieren, um die Steigerungen im sozialen Wohnungsbau aufzufangen, dann ist das schlecht. Es nützt auch nichts, daß Sie deswegen die Grenzen höher gesetzt haben.
Die Probleme sind jetzt mit Zudecken gelöst worden. Die kommenden Probleme sind nicht in Betracht gezogen bzw. gemeistert worden, nur weil man bewußt nicht wahrhaben will, daß man in den vergangenen Jahren in die falsche Richtung gegangen ist.
Herr Paterna — ich sehe ihn leider nicht — hat am Schluß eine hervorragende Aufgliederung dessen gebracht, was Sie alles tun wollen. Ich habe aber nirgends gehört, was Sie bei Ihrem Herrn Finanzminister an Mitteln lockermachen, um all die Ansprüche, die Sie hier verkünden, zu erfüllen. In der jetzigen Form wird das sicher nicht gehen. Ich kann nur sagen: Sie versuchen, mit den Mitteln von vorgestern die Schlachten von gestern zu schlagen in der Hoffnung, damit die Zukunft zu meistern. Das wird nicht gelingen.
Wohnungen werden erst wieder gebaut werden, wenn auch ein Ertrag möglich ist. Wohnungen wer- den ebenso ihre Kosten haben wie das liebste Spielzeug der Nation, das Auto, und Wohnungen müssen auch einem, wenn auch eingeschränkten Marktgesetz unterliegen, es sei denn, man flüchtet sich in die Versprechungen.
Ich darf Sie deshalb bitten, unseren Änderungsvorschlägen zuzustimmen. Wir haben versucht, hier etwas zu bessern. Wir wissen, daß nicht alles geht. Aber sie scheinen doch besser zu sein als die Ihrigen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0819001200
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Erpenbeck.

Ferdinand Erpenbeck (CDU):
Rede ID: ID0819001300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie brauchen mich nur wenige Minuten zu ertragen. Die CDU/ CSU-Fraktion beantragt mit ihrem Änderungsantrag zu § 65 die Aufnahme einer Bestimmung über Finanzhilfen für den Erwerb von Einzeleigentum für kinderreiche Familien in Form von Eigenkapitalhilfedarlehen.
Wir sind der Auffassung, daß den beständigen Beteuerungen von allen Seiten, besonders kinderreichen Familien in der Wohnungsversorgung und der Bildung von Wohnungseigentum helfen zu wollen, endlich konkret gesetzlich abgesicherte Taten folgen müssen. Staatliche Wohnungspolitik darf nicht in erster Linie Hilfe und Förderung für diejenigen sein, die sich mit einiger Anstrengung durchaus am Markt versorgen können, sondern sollte vornehmlich denen zugute kommen, die durch Familiengröße und Einkommensverhältnisse finanziell nur begrenzt belastbar sind.
Die Idee, Eigenkapitalhilfedarlehen zur Wohnungseigentumsbildung für kinderreiche Familien zu gewähren, ist nicht neu. Sie ist in diesem Hause bereits in früheren Legislaturperioden diskutiert worden, zuletzt noch durch die Vorlage unserer Fraktion Drucksache 8/1010.
Will man, wie immer wieder beteuert wird, den kinderreichen Familien, die eine bisher öffentlich geförderte Mietwohnung als Eigentum erwerben wollen, helfen, dann muß man ihnen durch zinslose und zinsverbilligte Darlehen für die Restfinanzierung eine tragbare Belastung ermöglichen. Bei größerer Kinderzahl im Zeitpunkt des Erwerbs sind solche Darlehen angemessen zu erhöhen. Eine solche Förderungsbestimmung, meine Damen und Herren,



Erpenbeck
wäre ein positiver, konkreter Beitrag zur Familienpolitik. Sie ist es durchaus wert, innerhalb der gesamten Wohnungsbauförderung eine höhere Priorität zu bekommen. Wir nehmen dabei aus familienpolitischen Erwägungen bewußt in Kauf, daß, soweit haushaltsmäßig keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden können, die Kosten aus dem für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus insgesamt verfügbaren Volumen gedeckt werden.
Allerdings wird auch an dieser Stelle deutlich, daß eine umfassende neue Konzeption der gesamten öffentlichen Förderung höchst dringlich ist. Dabei kann durchaus über die hier heute morgen von Herrn Kollegen Paterna vorgetragenen, wenn ich mich recht entsinne, elf Eckpunkte der Wohnungs-und Städtebaupolitik diskutiert werden. Aber wir messen der Energie und der Phantasie dieser Bundesregierung und der Koalition nicht allzu große Kraft zu. Wir überschätzen sie jedenfalls nicht. Deswegen wären wir fürs erste schon mit einem Zeichen guten Willens bei der von uns vorgeschlagenen Minimallösung zufrieden.
Ich bitte, dem Änderungsantrag zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0819001400
Das Wort hat der Abgeordnete Waltemathe.

Ernst Waltemathe (SPD):
Rede ID: ID0819001500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte hier zu den ersten drei Anträgen der CDU/CSU-Fraktion Stellung nehmen. Eine textliche Veränderung und zwei Streichungen haben Sie zu Nr. 01, 3 und 3 a beantragt. Schon bei der Lektüre dieser Anträge wird überdeutlich, daß es Ihnen nicht um irgendwelche textlichen Veränderungen geht, sondern daß bei Ihnen die Eigentumsideologie und ein blindes Vertrauen in den Markt Vorrang vor einer anständigen Behandlung der Menschen haben.

(Beifall bei der SPD)

Ein Eigentümer ist nach Ihrer Auffassung offensichtlich auf jeden Fall ein besserer Mensch als ein Mieter, und deshalb muß man die Rechte dessen, der Eigentum will, stärken. Und der Mieter ist ein Eigentumsbildungshindernis; also braucht man seine Rechte nur am Rande zu erwähnen.
Wir Sozialdemokraten sehen das anders. Für uns gilt in der Wohnungspolitik, daß Eigentum, insbesondere vom Eigentümer selbst genutztes Eigentum, eine gute, eine förderungswürdige Sache ist. Aber es gilt doch wohl gleichzeitig, daß eine angemessene Wohnungsversorgung auch derer gewährleistet sein muß, die entweder kein Eigentum haben wollen oder sich ein Eigentum mangels finanzieller Masse nicht leisten können, ebenso, daß der Schutz der Menschen in den vorhandenen Wohnungen gesichert sein muß.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Ist ja gewährleistet! — Kolb [CDU/CSU]: Das wird doch nicht bestritten!)

— Ich komme darauf, Herr Möller. Nun seien Sie mal nicht so aufgeregt!

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Ich bin gar nicht aufgeregt!)

Wir sollten hier nicht die Ausschußberatungen wiederholen, sondern die Punkte ansprechen, in denen wir uns politisch unterscheiden.
Ein sozialer Rechtsstaat, meine Damen und Herren, kann doch wohl nicht zulassen, daß die einen sich ihren Eigentumswunsch dadurch erfüllen, daß sie die anderen aus den Wohnungen hinauswerfen, hinausekeln oder auch hinauskaufen.

(Beifall bei der SPD — Francke [Hamburg] [CDU/CSU]: Das ist doch schlicht falsch! — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Unwahr! — Dr. Möller [CDU/CSU]: Eine glatte Unterstellung!)

— Das ist nicht falsch. Das Corbusier-Haus in Berlin und andere entsprechende Häuser sind doch nicht deshalb mit erheblichen staatlichen Geldern, mit dem Geld des Steuerzahlers, gefördert worden, damit diejenigen Mieter, die zwanzig Jahre lang treu und brav ihre Miete gezahlt haben, aber kein Interesse oder kein Geld zum Ankauf ihrer Wohnung haben, nun an die frische Luft gesetzt werden, weil andere ein Geschäft machen' wollen.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Ein sozialistischer Popanz! — Kolb [CDU/CSU]: Sogar der Herr Minister hat doch gesagt, daß das nicht der Fall ist! — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

— Herr Dr. Jahn, lassen Sie mich bitte zunächst ausreden. — Deshalb lautet unser oberster Grundsatz: Schutz desjenigen, der in der Wohnung ist, vor Verdrängung aus sogenannten marktwirtschaftlichen Gründen! Schutz bedeutet in diesem Zusammenhang zunächst einmal: Der Mieter soll entscheiden können, ob er als Mieter oder als künftiger Eigentümer in der Wohnung bleiben will. Entscheidet er sich für Eigentum, so wollen wir ihn nicht nur nicht an diesem Eigentumserwerb hindern, sondern ihn ermutigen und mit demjenigen rechtlich gleichstellen, der sich von vornherein eine Eigentumswohnung gekauft hat. Denn wir wollen nicht minderes Eigentum für diesen ehemaligen Mieter haben.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0819001600
Jetzt, Herr Abgeordneter, wäre der Zeitpunkt, zu entscheiden, ob ja oder nein.
— Ja? — Bitte schön!

Dr. Friedrich-Adolf Jahn (CDU):
Rede ID: ID0819001700
Herr Kollege Waltemathe, da Sie das jetzige System des sozialen Wohnungsbaus so verteidigen, frage ich Sie, wie Sie die Äußerung Ihres Parteikollegen Conradi im SPD-Pressedienst beurteilen, die lautet:
Der soziale Wohnungsbau ist heruntergekommen. Niemand bestreitet heute, daß der soziale Wohnungsbau in einer Krise steckt. Die Neubaumieten steigen rascher als die Einkommen der Mieter. Die Förderungssysteme sind ungerecht und stadtfeindlich.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)





Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0819001800
Einen Augenblick, Herr Abgeordneter! Wenn Sie gefragt hätten, ob der Redner, Herr Abgeordneter Waltemathe, mit dieser Äußerung übereinstimmt, wäre die Frage zulässig gewesen. Da aber solche Fragen sicherlich unter Gleichen in der Fraktion durchaus behandelt werden können, überlasse ich es Herrn Waltemathe, darauf zu antworten oder nicht zu antworten.

Ernst Waltemathe (SPD):
Rede ID: ID0819001900
Herr Kollege Jahn — abgesehen von dieser Dreieck-Fragestellung —, ich stimme in der Analyse meinem Kollegen Conradi durchaus zu. Im übrigen stimmen wir alle wohl darin überein, daß es Probleme im sozialen Wohnungsbau gibt. Deshalb kann man doch nicht eine Problemlösung anstreben, bei der man sagt: Eigentum geht auf jeden Fall vor, ohne Rücksicht auf die Sozialwohnungen, die vorhanden sind, und auf die Mieter, die in diesen Wohnungen sitzen.

(Beifall bei der SPD — Dr. Möller [CDU/ CSU]: Das hat niemand gesagt!)

Deshalb fahre ich jetzt fort. Ich war dabei, zu sagen, der Mieter soll entscheiden können, und wenn er sich für Eigentum entscheidet, gut, dann soll er gleichwertiges Eigentum wie alle anderen haben, die sich von vornherein Eigentum gekauft haben. Entscheidet sich der Mieter aber dafür, Mieter zu bleiben, so wollen wir auch das unterstützen. Wir sagen nämlich: ein Dritter kann sich für einen langen Zeitraum nicht auf Eigenbedarf stützen. Das heißt doch: der Mieter bleibt so lange auf jeden Fall in der Wohnung, wie die Bindung als Sozialwohnung dies vorsieht, also auch nach Ablösung öffentlicher Mittel noch zehn Jahre.
Die CDU/CSU versucht nun mit ihrem Antrag zu § 2a des Gesetzentwurfs, zwar auch in dem Falle, daß sich der Eigentümer einer Sozialwohnung dafür entscheidet, diese Wohnung in eine Eigentumswohnung umzuwandeln und sie auch zu veräußern, eine Art Anbietungspflicht und eine Vorkaufsmöglichkeit zugunsten des in der Wohnung befindlichen Mieters zu installieren.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Das ist unsere Erfindung!)

Aber Sie betrachten das sozusagen als Privatangelegenheit. Denn weder werden Mieter und etwaige kaufwillige Dritte von neutraler öffentlicher Stelle über ihre Rechte aufgeklärt — nach Ihrem Vorschlag —, noch gibt es irgendwelche Konsequenzen, wenn der Verkäufer seiner Anbietungspflicht dem Mieter gegenüber nicht nachkommt. Wir lehnen eine solche Scheinregelung ab. Wir schützen sowohl den Mieter als auch den nicht aufgeklärten kaufwilligen Dritten vor einer Fehlentscheidung, indem wir die Wohnungsverwaltung einschalten und ein Bußgeld androhen, falls der Verkäufer das Gesetz umgeht. Das ist, glaube ich, ein besserer Schutz vor Spekulantentum.
Mit dem zweiten Antrag, zu dem ich hier Stellung zu nehmen habe, will die CDU/CSU nicht einmal das in das Gesetz aufnehmen, was uns der Bundesrat vorgeschlagen hat, daß nämlich in Gebieten, in denen ein erhöhter Bedarf an Sozialwohnungen be-
steht, also die Wohnversorgung breiter Schichten der Bevölkerung doch wohl nicht gewährleistet ist, durch Rechtsverordnung der Länder festgelegt werden kann, daß eine Entlassung der vorhandenen Sozialmietwohnungen in den freien Markt nicht erfolgen darf.
Schließlich will die CDU/CSU offensichtlich nicht, daß der Schutz von Sozialmietern vor Verdrängung eindeutig geregelt und ausgebaut wird. Sie möchte gestrichen wissen, was wir dazu vorschlagen. Wir schlagen vor:
Kein Käufer einer sozialen Mietwohnung, der nicht selbst Mieter dieser Wohnung war, soll einen Anspruch darauf haben, vor Ablauf der Bindungsfristen überhaupt Eigenbedarf geltend machen zu können.
Erst eine solche Vorschrift schützt nämlich vor Spekulantentum.
So wird z. B. niemand wirklich die Grunderwerbsteuerbefreiung erhalten können, weil es ihm nach unseren Vorstellungen gar nicht möglich sein wird, innerhalb von fünf Jahren nach Erwerb die von ihm gekaufte Wohnung auch zu beziehen, was ja bekanntlich eine Voraussetzung für eine Grunderwerbsteuerbefreiung wäre. Das ist Vertrauensschutz zugunsten des Wohnungsinhabers. Denn schließlich ist die Wohnung nicht gefördert worden, um großen Gesellschaften oder gewerbsmäßigen Spekulanten die Vermögensbildung zu erleichtern, sondern deshalb, um für breite Schichten der Bevölkerung Wohnungen zu erträglichen Bedingungen zu ermöglichen.
Wir wiederholen darum: nichts gegen die Eigentumsbildung des kaufwilligen Mieters, aber wirksame Maßnahmen gegen die Verdrängung der Wohnbevölkerung und gegen die Spekulation von Geschäftemachern mit öffentlich gefördertem Wohnraum.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Hier sind wir uns einig, Herr Waltemathe!)

Ich bitte Sie deshalb, die hierzu gestellten Anträge der CDU/CSU abzulehnen und damit den Menschen die Angst vor Verlust ihrer Wohnung zu nehmen.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Unsere Anträge begünstigen nicht die Spekulanten! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0819002000
Das Wort hat der Abgeordnete Müntefering.

Franz Müntefering (SPD):
Rede ID: ID0819002100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese etwas schwierige und ins Detail gehende Diskussion in der zweiten Beratung ist durch Ihre acht Anträge ausgelöst, die wir im wesentlichen schon im Ausschuß besprochen hatten. Aber sie verdienen natürlich hier auch noch einmal eine Antwort. Dabei müssen wir notwendigerweise ins Detail gehen. Ich will mich mit zwei Anträgen beschäftigen, mit denen Sie offensichtlich versuchen, Ihrer Konzeption einen gewissen familienfreundlichen Anstrich zu geben.



Müntefering
Es geht zum einen um die Änderung des § 39; da geht es um die Wohnflächengrenzen. Zum anderen geht es um eine Änderung des § 65; da geht es um Finanzhilfen für den Erwerb von Einzeleigentum. Sie schlagen also vor, daß bei Familienheimen mit einer Wohnung in Zukunft diese Wohnung 150 Quadratmeter groß sein soll

(Kolb [CDU/CSU]: Groß sein darf!)

und dann noch öffentlich gefördert werden kann. Geltendes Recht ist — das ist von uns so beschlossen und wird von Ihnen auch so mitgetragen —, daß bei Familienheimen mit zwei Wohnungen die erste Wohnung 130, die zweite Wohnung 70 Quadratmeter groß sein darf; das ergibt zusammen 200 Quadratmeter. Sie bringen hier also zunächst wieder eine Differenzierung hinein. Nach Ihren Vorstellungen wäre also ein Familienheim mit nur einer Wohnung maximal 150 Quadratmeter groß. Bei Familienheimen mit zwei Wohnungen wäre die erste Wohnung bis zu 130 Quadratmeter groß.
Sie schlagen außerdem vor, daß auch die Flächengrößen von Eigentumswohnungen und anderen Wohnungen um 20 Quadratmeter erhöht werden. Dies könnte man noch tolerieren. Wichtig ist aber die Auswirkung auf den steuerbegünstigten Wohnungsbau. Offensichtlich ist es Ihnen in der Hauptsache darum gegangen. Denn aus dieser Änderung betreffend den sozialen Wohnungsbau ergibt sich ja die Konsequenz, daß der steuerbegiinstigte Wohnungsbau in höherem Maße förderungsfähig ist.

(Kolb [CDU/CSU]: So ist es!)

Das bedeutet, daß für eine Familie mit vier Personen, für die heute 156 Quadratmeter steuerbegünstigt sind, dann 180 Quadratmeter steuerbegünstigt sind, und daß für eine Familie mit fünf Personen 200 Quadratmeter steuerbegünstigt sind. Da kann man sagen: Gut.
Nur, wenn wir das mit der Realität vergleichen, dann stellen wir fest: Familien mit drei Kindern wohnen im Eigenheim durchschnittlich auf 115 Quadratmetern. Familien mit drei Kindern wohnen in Mietwohnungen durchschnittlich auf 90 Quadratmetern. Sie dagegen bieten jetzt 200 Quadratmeter an. Auch da kann man noch sagen: Gut. Nur, die Frage ist: Wer bezahlt denn das? Ist dies denn nun der Punkt, an dem wir unsere Familienfreundlichkeit und unser soziales Engagement zeigen können? Gibt es nicht wichtige andere Bereiche, in denen wir das knappe Geld einsetzen können, um den Familien zu helfen?

(Kolb [CDU/CSU]: Der Finanzminister profitiert dabei!)

Das Geld für die Steuerbegünstigung — das ist die Konsequenz, die sich aus Ihrer Änderung des § 39 ergibt — bezahlen nicht wir, sondern die Gemeinden. Auch das ist für uns ein Grund mit zu sagen: Wir verteilen hier keine Geschenke, die die anderen, nämlich die Gemeinden, bezahlen müssen.

(Beifall bei der SPD — Kolb [CDU/CSU]: Nach zehn Jahren kriegen sie es höher zurück!)

Zu § 65. Sie schlagen vor, daß Familien mit drei Kindern, die innerhalb der im Wohnungsbaugesetz festgelegten Einkommensgrenze liegen und eine umgewandelte Mietwohnung als Eigentum erwerben, ein Familienzusatzdarlehen bekommen sollten. Das hört sich zunächst schön an.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Das ist auch schön!)

Aber dann geht in Ihrem Antrag die Relativierung los. Denn diese Familien sollen das nur bekommen, wenn eine für sie nicht tragbare Belastung entsteht. Was ist eine „nicht tragbare Belastung"? Das ist von Ihnen klugerweise nicht präzisiert; da gibt es ein weites Feld. Wenn das nicht so schön und positiv aussieht, wie Sie sich das vorstellen, dann fällt das natürlich auf die zurück, die regieren. Ich frage daher noch einmal: Was ist denn eine „nicht tragbare Belastung"? Die weitere Frage: Weshalb entsteht eine „nicht tragbare Belastung"? Entsteht die „nicht tragbare Belastung" vielleicht deshalb, weil derjenige, der die Wohnung verkauft, weiß; daß es ein solches Darlehen gibt, und den Verkaufspreis gleich dementsprechend erhöht? Dies müssen wir dabei mit bedenken.
Weiter heißt es in Ihrem Änderungsantrag zu § 65, daß diese Mittel „nach Maßgabe der im Haushaltsplan ... zur Verfügung stehenden Mittel gewährt werden” sollen. In den Haushalt sind dafür keine Mittel eingestellt. Auch hat die CDU/CSU die Einstellung entsprechender Mittel in den Haushalt nicht beantragt. Wohl aber hat Herr Biedenkopf beantragt, die 3 bis 4 Milliarden DM für den. Wohnungsbau herauszunehmen, weil er das für die Konsolidierung des Haushalts brauche. Hier wird also erneut etwas gefordert, ohne daß Sie sagen, wie es bezahlt werden soll.

(Beifall bei der SPD und FDP)

Es könnte natürlich sein, daß Sie sagen: Wir bezahlen das aus den Mitteln zum sozialen Wohnungsbau. Dann müßten Sie aber ehrlicherweise sagen, daß es die Konsequenz Ihres Antrages ist, daß weniger Neubauwohnungen gefördert werden können.
Auch wir wollen den Familien helfen, und wir werden das über ein verändertes Wohngeld tun. Denn die Zahlen zeigen ja, daß das Wohngeld als Lastenzuschuß für Familien mit mehreren Kindern zunehmend Bedeutung gewinnt. Auch die Familien, die solche ehemaligen Mietwohnungen als Eigentumswohnungen kaufen, haben Anspruch auf Wohngeld, auf Lastenzuschuß. In zunehmendem Maße haben Familien mit mehreren Kindern ihre Vorteile von diesem Wohngeld. Wir sind dabei, die Wohngeldregelung in diesem Sinne zu novellieren. Das ist kein Geheimnis, helfen Sie uns dabei.
Noch eine ganz kurze Bemerkung zu § 69. Da geht es um die Rückzahlungsmodalitäten bei öffentlich geförderten Eigenheimen. Bisher ist es so, daß die Mittel, die für Eigenheime gegeben wurden, zwischen zwei Jahren und 20 Jahren nach Bezugsfertigkeit zurückgezahlt werden können, wobei dann ein Bonus, ein Schuldennachlaß gewährt wird. Sie möchten, daß das auf 35 Jahre verlängert wird. Das ist auch ein Anliegen des Bundesrates gewesen. Wir



Müntefering
haben bisher in dieser Angelegenheit noch keine zwingenden Argumente gehört und sind daher der Meinung, daß eine Veränderung in diesem Sinne nicht nötig ist und nicht hilfreich wäre. Es ist allerdings ein Punkt, der uns keinen großen Kummer macht.
Insgesamt muß ich sagen, Ihr Versuch, durch Änderungen des § 65 und des § 39 Ihren Vorschlägen einen familienfreundlichen Anstrich zu geben, ist mißlungen

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Weil Sie nicht zustimmen!)

und kann in der Form, wie er hier vorliegt, nicht akzeptiert werden. Er ist durch die besseren Vorschläge aus unseren Reihen überholt.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0819002200
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Henke.

Erich Henke (SPD):
Rede ID: ID0819002300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zu zwei Anträgen der Opposition Stellung nehmen, und zwar zu den Anträgen zu § 16 Wohnungsbindungsgesetz und zu § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes.
Zu § 16, der sich mit Erleichterungen für die Entlassung aus der öffentlichen Bindung beschäftigt — ich halte den Begriff Liberalisierung, wenn er in diesem Zusammenhang gebraucht wird, für nicht ganz zutreffend —, darf ich sagen, daß wir Sozialdemokraten an solche Erleichterungen, wie schon in der Vergangenheit, prinzipielle Voraussetzungen knüpfen. Wir sind der Meinung, daß dies, damit es nicht zu sehr nachteiligen Folgen für die Beteiligten führt, nur möglich ist, wenn der Wohnungsmarkt ausgeglichen ist und wenn Regelungen für Härtefälle vorgesehen werden.
Meine Damen und Herren, die Lage ist nun aber wohl die, daß der Wohnungsmarkt insbesondere in den letzten zwei Jahren durch eine deutlich wachsende Nachfrage gekennzeichnet ist und daß wir in einigen Großstädten in den Ballungsräumen schon wieder von Wohnungsnot reden müssen. Deshalb möchten wir Sozialdemokraten an diese Neuregelungen mit großer Vorsicht herangehen. Das Ende der Bindungen im Sinne dessen, was wir in § 16 geregelt haben, kann unseres Erachtens nur unter gewissen Voraussetzungen in Betracht kommen. Wenn wir uns dafür aussprechen, daß Bindungserleichterungen bei unvermieteten und freiwerdenden Wohnungen eintreten können, wenn wir eine Bagatellgrenze von 3 000 DM akzeptieren und wenn wir den Wegfall der Wohnberechtigung für den öffentlich geförderten Wohnungsbau zuzüglich einer Grenze von 40 % in diesem Zusammenhang anerkennen, dann können wir das nur deshalb tun, weil wir in den Gebieten mit besonderem Bedarf, in den Ballungsräumen, in den Großstädten insofern eine Bremse einbauen, als wir den Ländern die Möglichkeit einräumen wollen, die Erleichterungen, die ich eben beschrieben habe, dort zu suspendieren, und zwar immer dann, wenn noch eine erhebliche Nachfrage nach Wohnungen besteht.
Zu Ihrem Antrag, meine Damen und Herren: Es überrascht uns, daß Sie die Regelungen für die von mir eben beschriebenen Bedarfsschwerpunkte, die Ihnen auch bekannt sein dürften, nicht akzeptieren wollen. Hier scheint uns eine bemerkenswerte Ignoranz bezüglich der Probleme des großstädtischen Raumes vorzuliegen. Sie praktizieren hier wie auch in vielen anderen Fällen die Nivellierung des Problems. Sie vergleichen die Situation im Bayerischen Wald mit der im Ruhrgebiet, und dies scheint uns völlig unmöglich zu sein.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Sie wollen zum zweiten die Nachwirkungsfrist für Wohnungen, bei denen die öffentlichen Mittel abgelöst sind, von zehn auf fünf Jahre reduzieren.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Wie es früher schon einmal war!)

— Herr Kollege Dr. Möller, wir haben 1972 mit den Stimmen der CDU/CSU diese Bindungsfrist von fünf auf zehn Jahre verlängert. Wir haben das deshalb getan, weil zu erkennen war, daß eine fünfjährige Bindungsfrist nicht ausreichte, um den Bestand an Sozialwohnungen zu schützen. Wir sind der Meinung, daß die Situation heute nicht so grundsätzlich anders ist, daß wir wieder von 10 auf 5 Jahre zurückgehen könnten; wir müssen dies also ablehnen.

(Beifall bei der SPD)

Drittens. Sie wollen die Bagatellgrenze von 3 000 DM — die wir vorsehen — auf 5 000 DM anheben. Das heißt, dort, wo Kleinstdarlehen gewährt worden sind, wollen Sie die Wohnungen sofort aus der Bindung entlassen, und zwar nicht nur, wie bei uns, bezogen auf den Ursprungsdarlehensbetrag, sondern Sie stellen sogar auf das Restdarlehen ab, so daß Sie de facto auf einen nicht unwesentlich höheren Betrag als 5 000 DM kommen.
Hinter dieser scheinbar harmlosen Differenz von gut 2 000 DM steckt Erhebliches, und ich muß Ihnen, meine Damen und Herren, das hier einmal verdeutlichen. Durch Rückfrage bei den Ländern — sechs haben geanwortet, einige andere haben sich damit schwergetan — haben wir festgestellt, daß von dieser Differenz allein in diesen sechs Ländern 850 000 Wohnungen betroffen sind, und wenn wir noch Schleswig-Holstein und Niedersachsen, die die Frage nicht beantwortet haben, hinzurechnen, wird man von mindestens 1 Million Wohnungen ausgehen können, die dadurch unter erheblich gelockerten Bedingungen zusätzlich aus der Bindung herausfallen. Das sind etwa 20 bis 25 % des gesamten Bestandes an öffentlich geförderten Wohnungen, der uns heute zur Verfügung steht. Meine Damen und Herren, wenn man sich diese Zahl vor Augen führt, kann man, denke ich, nicht mehr nur von einer Anhebung der Bagatellgrenze von 3 000 auf 5 000 DM reden, sondern muß fast von einem Ausverkauf des Bestandes an öffentlich geförderten Wohnungen sprechen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, machen Sie viertens auch noch mit einer scheinbar relativ harmlosen Regelung, die der Laie überhaupt nicht



Henke
versteht, einen grundsätzlichen Schlenker, indem Sie künftig nicht mehr die Gesamtablösung des öffentlichen Darlehens fodern, sondern die Ablösung für die Einzelwohnung ermöglichen wollen.
Wenn ich Ihnen sage, daß pro Jahr etwa 5 bis 7 % öffentlich geförderte Wohnungen freiwerden, und wenn Sie die ganzen Erleichterungen, über die wir hier reden, in diese Diskussion mit einbeziehen, wird man mit Recht von einem völligen Ausverkauf des öffentlich geförderten Wohnungsbestandes sprechen können.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Das stimmt doch gar nicht! — Dr. Jahn [Münster] [CDU/ CSU]: Das ist doch gar nicht wahr! Es ist doch reine Polemik!)

Ihr brisantes Bündel, das Sie uns hier vorgelegt haben — Herabsetzung der Nachwirkungsfrist auf 5 Jahre, Anhebung der Bagatellgrenze auf 5 000 DM, Einzelablösung, kein Schutz an Bedarfsschwerpunkten —, ist eine explosive Veränderung am Wohnungsmarkt zu Lasten der Mieter und zu Lasten der sozial schwächeren Sondergruppen.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Das stimmt doch überhaupt nicht! — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Das trifft doch gar nicht zu!)

Sie werden deshalb nicht überrascht darüber sein, daß wir Ihre Änderungsanträge zu § 16 des Wohnungsbindungsgesetzes ablehnen.
Meine Damen und Herren, nun zu § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes. Die letzte Anpassung der Einkommensgrenzen ist 1974 erfolgt. Sie alle wissen, daß wir seitdem erhebliche Einkommenssteigerungen gehabt haben, die aber wegen der Geldentwertungsrate in wesentlichen Teilen nur nominaler Art gewesen sind.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wie kommt das?)

Sie wissen zum anderen, daß wir seitdem erhebliche Mietsteigerungen — insbesondere im Sektor des Wohnungsneubaus — zu verzeichnen gehabt haben. Es ist also notwendig, es ist geradezu zwingend, daß wir die bisherigen Grenzen anheben, wenn wir nicht größere bisher berechtigte Gruppen aus dem Berechtigungskreis herausfallen lassen wollen. Der Facharbeiter bei Ford und Klöckner-HumboldtDeutz oder der Bergarbeiter im Ruhrgebiet waren jahrelang berechtigt, der mittlere Angestellte war es auch. Sie sind es heute nicht mehr.

(Zurufe des Abg. Kolb [CDU/CSU])

— Herr Kollege Kolb, lassen Sie mich das noch sagen: Die Folge war, daß die Lohnbüros, daß die wohnungsbesetzenden Stellen zu Manipulationen gegriffen haben.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Wenn Sie, Herr Kollege Francke, sich hier hinstellen und davon reden, hier würde der Berechtigtenkreis in einem unerhörten Maße ausgedehnt, will ich Ihnen Ihre Vaterstadt vorhalten: Hamburg hat seit Jahren eine 20%ige Überschreitung toleriert, und nichts anderes wollen wir; wir wollen diese Toleranzgrenze, die Sie in Hamburg akzeptiert haben, jetzt bundesweit anerkennen.

(Zustimmung bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

Wir wollen damit an die Entwicklungen, die in den letzten Jahren eingetreten sind, herankommen.

(Erneute Zustimmung bei der SPD — Francke [Hamburg] [CDU/CSU]: Aber damit liefern Sie doch dem Bürger keine einzige Wohnung! Das ist doch Unsinn! Es ist Schaumschlägerei!)

— Herr Francke, der Fehler Ihrer Anträge und Ihrer Vorstellungen ist der, daß Sie auch hier wieder in die bundesweite Gleichmacherei verfallen.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Es gibt erhebliche Einkommensunterschiede im Bundesgebiet, und es gibt erhebliche Unterschiede in der Höhe der Mieten. Sie unterstellen, daß der normative Anspruch, den wir hier regeln, gleichzusetzen ist mit dem Bedarf. Dies ist doch völliger Unsinn. Wir hätten ja eine revolutionäre Situation in diesem Lande, wenn das so wäre.
Wir passen uns lediglich an die Entwicklungen der letzten Jahre an.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Wohnungszwangswirtschaft!)

Bisher berechtigte Bevölkerungsgruppen, die durch geldentwertungsbedingte Einkommenssteigerungen ihren Anspruch verloren haben, für die aber der freie Markt nach wie vor zu teuer ist, sollen wieder ihren früheren Anspruch erhalten.

(Kolb [CDU/CSU]: Also die Hälfte der Bevölkerung!)

Um nichts anderes geht es. Wir befinden uns dabei im Einklang mit dem gesetzlichen Auftrag für den sozialen Wohnungsbau, der nämlich die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung sicherstellen will.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Aber nicht so, wie es der Herr Kollege Conradi darstellt!)

„Breite Schichten der Bevölkerung" bedeutet mindestens 50 % der Bevölkerung. Wir landen mit unseren neuen Zahlen etwa bei 50 bis 55 % der Bevölkerung. Wir befinden uns also voll im Einklang mit diesem Gesetzesauftrag.
Ich bedaure, Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, deshalb sagen zu müssen, daß wir Ihren Änderungsanträgen nicht folgen können und daß wir die Anhebung auf die von uns vorgeschlagene Grenze für dringend erforderlich halten.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0819002400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Gattermann.

Hans H. Gattermann (FDP):
Rede ID: ID0819002500
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin in der bisheri-



Gattermann
gen Debatte verschiedentlich angesprochen worden; deshalb einige wenige Vorbemerkungen.
Herr Francke, Sie haben mich gefragt, ob es mir um Machterhalt gehe. Ich will Ihnen darauf antworten. Zum einen ist Machterhalt oder umgekehrt Machterwerb ja wohl nichts Böses an sich. Fragen Sie einmal Ihren Kanzlerkandidaten; der hat das einmal einigermaßen ungebührlich in Sonthofen vordekliniert.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Der macht das aber nicht auf Kosten der Sachgerechtigkeit!)

Wenn ich mir Ihre gesamtpolitische Alternative anschaue — wobei ich nicht ausschließen will, daß Sie in einzelnen Punkten einmal recht haben könnten —, scheint es mir doch für dieses Landganz unerläßlich zu sein, daß diese erfolgreiche Regierung auch nach 1980 weiterregiert.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

Das zum Thema Machterhalt.
Meine Damen und Herren von der Opposition, lassen Sie doch dieses genüßliche Herausarbeiten von inhaltlich unterschiedlichen Positionen der beiden Koalitionsparteien sein; zumindest: entscheiden Sie sich!

(Zuruf des Abg. Dr. Möller [CDU/CSU])

Sie können nämlich nur eines: Entweder können Sie uns als Blockpartei beschimpfen, oder aber Sie können sich freuen, wenn Sie einmal einen Dissens in den Auffassungen zwischen den eigenständigen Parteien festgestellt haben. Beides zusammen geht nicht.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

Lassen Sie mich zum Gesetz kommen. Das auf einer Initaitive des Landes Nordrhein-Westfalen beruhende Wohnungsbauänderungsgesetz 1978 ist in einer Zeit beraten worden, in der die öffentliche wohnungspolitische Diskussion sich mit zwei Fragestellungen befaßte: 1. Bedarf die Wohnungspolitik einer Neuorientierung? 2. Reicht der geltende Mieterschutz aus, wenn Sozialmietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und an Dritte veräußert werden?

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Das steht in der Drucksache!)

Es ist deshalb manchmal ganz nützlich, wenn die Beratung eines Gesetzesvorhabens etwas länger dauert, so daß man Erkenntnisse aus solchen Diskussionen mit verwerten kann. Diese zumindest in der ersten Fragestellung längst nicht zu Ende geführte Diskussion ist nicht ohne Einfluß auf die Beratungen dieses Gesetzes geblieben. Das uns jetzt zur Beratung und Entscheidung in zweiter und dritter Lesung vorliegende Beratungsergebnis befriedigt zugegebenermaßen nicht in allen Einzelpunkten, aber insgesamt halten wir die gefundene Kompromißlösung für ausgewogen, und wir stimmen ihr zu.
Kernstück der Bundesratsinitiative war der vorsichtige Einstieg in die Lockerungen des Wohnungsbindungsrechts bei vorzeitiger Ablösung der öffentlichen Finanzierungsmittel. Für meine Fraktion ist das auch das Kernstück des zur Verabschiedung anstehenden Gesetzes geblieben. Warum das so ist, wird deutlich, wenn man die eben angesprochene grundsätzliche Fragestellung nach der Notwendigkeit einer Neuorientierung der Wohnungspolitik in die Überlegungen einbezieht.
Wir meinen in der Tat — wir stehen da ja nun nicht allein —, daß heute eine Neuorientierung der Gesamtwohnungspolitik notwendig ist, wobei ich ausdrücklich anmerke, daß das nicht mit einer Kritik an der bisherigen Wohnungspolitik identisch ist.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Aha!)

Diese bisherige Wohnungspolitik war notwendig, und sie war auch erfolgreich; denn niemand kann leugnen, daß wir zumindest einen global ausgeglichenen Wohnungsmarkt haben.

(Kolb [CDU/CSU]: Aber nur global!)

Das hindert uns dann aber nicht festzustellen, daß wir heute gewisse soziale, städtebauliche und regionale Verwerfungen am Wohnungsmarkt haben, die es notwendig machen, darüber nachzudenken, ob wir alles so unverändert weiter machen können wie bisher. Wir meinen, das geht in der Zukunft, im nächsten Jahrzehnt nicht. Wir werden uns dort etwas Neues einfallen lassen müssen.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Hier haben Sie eine Chance verpaßt!)

Ich habe von regionalen Verwerfungen gesprochen und nenne dazu das Stichwort Wohnungsnot in München und leerstehende Wohnungen anderenorts. Für soziale Verwerfungen nenne ich die Stichworte Mietverzerrung und Fehlbelegung. Für städtebauliche Verwerfungen seien die Stichworte Innenstadtverödung und Stadtrandbebauung genannt. Und die erquickliche Zukunftsprognose möchte ich mit dem Hinweis auf durchgängigen Attentismus privater Investoren im Mietwohnungsbau, mit dem Hinweis auf stark rückläufige Produktionsziffern von Sozialmietwohnungen wegen der exorbitanten Steigerungen des Förderbedarfs pro Wohnung und mit dem Hinweis darauf belegen, daß die Kostenentwicklung für den Eigenheim- und Eigentumswohnungsbau inzwischen so weit fortgeschritten ist, daß die Leistungskraft vieler erreicht ist.

(Hasinger [CDU/CSU]: Eine scharfe Kritik an der Bundesregierung!)

Bei dem Versuch, nun einen geeigneten Ansatzpunkt für die Neuorientierung der Wohnungspolitik zu finden, ist es sehr hilfreich — aber abschließend nicht tröstlich -, daß wir zwischenzeitlich über einen Bestand von über 6 Millionen Sozialmietwohnungen verfügen und daß bezüglich des sonstigen Bestandes die Bereitschaft der Eigentü-



Gattermann
mer zu Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen relativ groß ist.

(Kolb [CDU/CSU]: Unter erheblichen Aufwendungen!)

Solche Bestandsmaßnahmen, solche Bestandspflege sind deshalb letztendlich nicht tröstlich, weil die Fluktuation im sozialen Wohnungsbestand gering ist — und auf diese Weise häufig die Falschen die preiswerten Wohnungen bewohnen — und weil mit Bestandsmaßnahmen regionale Verwerfungen nicht beseitigt werden können, darüber hinaus auch nicht der mit Sicherheit zu prognostizierende Mehrbedarf befriedigt werden kann.
Wohnungsbestandspolitik ist eminent wichtig. Sie ersetzt aber letztlich nicht die Neubaupolitik. Bei dem Versuch, einen Lösungsansatz zur Neuorientierung zu finden, stößt man wegen der Kostensituation schnell auf drei Erkenntnisse, um die niemand herumkommt, von welcher Ecke er sich dem Thema auch nähern mag.
Erste Erkenntnis: Das finanzielle Engagement des Staates — wie immer man das Wohnungsbudget in sich strukturieren will — kann unter keinen Umständen zurückgefahren werden. Ja, ich befürchte, es wird ausgeweitet werden müssen.
Zweite Erkenntnis, die Produktion eines sò langlebigen Wirtschaftsgutes, wie es eine Wohnung ist, bedingt — wiederum auf dem Hintergrund der Kostensituation — für eine ganze Reihe von Jahren notwendigerweise Verluste. Wenn Verluste bei einem Wirtschaftsgut steuerlich bei anderen Einkunftsarten auch zu Entlastungen führen, dann hat das bitte schön nichts mit Subventionen zu tun. Das sind Zahlen, die nicht in das sogenannte Wohnungsbudget gehören.
Die dritte Erkenntnis ist: Die Wohnungsversorgung von sozialen Zielgruppen bleibt staatliche Daueraufgabe; auch dies ist unerläßlich.

(Beifall bei der SPD)

Der Lösungsansatz für uns Liberale lautet — das dürfte für Sie keine Überraschung sein —: Marktwirtschaft. Natürlich verkennen wir nicht, daß auch das derzeitig praktizierte Nebeneinander von sozialem Wohnungsbau und freifinanziertem Wohnungsbau insgesamt marktwirtschaftliche Denkansätze hat, daß auch im Bereich des sozialen Wohnungsbaus die letzte dezentrale Investitionsentscheidung der private oder der gemeinnützige Investor hat. Wir müssen aber erkennen, daß durch sehr viele Administrierungen dieses und auch des anderen Marktbereiches die Zweiteilung dieses Marktes inzwischen Ausmaße angenommen hat, die nur noch für eine Übergangszeit unter einer klaren Zieldefinition tolerierbar sind.

(Hasinger [CDU/CSU]: Betretene Gesichter bei der SPD!)

Es ist nach unserer Auffassung unerläßlich, die Wohnungsversorgung als Ganzes — daran haben sich in den letzen Jahren schon viele versucht, aber bisher ist es keinem überzeugend gelungen —, d. h. Wohnungsbau und Wohnungsbestandspolitik, in einen eindeutigen ordnungspolitischen Zusammenhang zu stellen, daß die Rolle des Staates in diesem Politikbereich neu definiert wird, so daß die Akzente der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmensetzungen ebenso wie alle Instrumente unmittelbarer Förderpolitik zu überprüfen sind.
Herr Paterna hat vorhin ein Bekenntnis dazu abgegeben, daß auch für die Zukunft der soziale Wohnungsbau für breite Schichten der Bevölkerung Aufgabe des Staates sei. Lassen Sie mich als Antwort darauf aus der Regierungserklärung zitieren, die diese sozialliberale Regierung zu Beginn der Legislaturperiode abgegeben hat.

(Hasinger [CDU/CSU]: Das ist bekannt!) Es heißt da:

Stadterneuerung ist nicht möglich ohne den Neubau von öffentlich geförderten Wohnungen. Wir haben heute zwar einen hohen Stand der Wohnungsversorgung erreicht; aber es gilt, den noch benachteiligten Gruppen — z. B. kinderreichen Familien, alten Menschen, behinderten Menschen —,für die bisher nicht genug nachgedacht und geschaffen worden ist, mit dem sozialen Wohnungsbau zu helfen.
Diese Aussage der Regierungserklärung unterstreiche ich für meine Fraktion ausdrücklich. Dies ist eine den haushaltsmäßigen Möglichkeiten angepaßte realistische Definition von breiten Schichten der Bevölkerung.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Hasinger [CDU/CSU]: Und etwas anderes als Herr Paterna gesagt hat!)

Für das hier zur Beratung anstehende Wohnungsbauänderungsgesetz 1978 lautet die Aufgabenstellung im Rahmen der Gesamtkonzeption: Marktstrukturbereinigung. Wir Freien Demokraten machen überhaupt keinen Hehl daraus, daß wir die Zweiteilung des Marktes in einem mittel- bis langfristigen Prozeß überwinden wollen. Das aber heißt, daß sozial abgefedert überall dort, wo es keine Friktionen gesellschaftlicher Art gibt, der Sozialwohnungsbestand vorsichtig und behutsam in den Markt überführt werden muß. Dies scheint uns langfristig überdies auch deshalb sinnvoll zu sein, weil der Sozialwohnungsbestand nach geltendem Recht ohnedies langfristig in den allgemeinen Markt hineinwachsen wird. Dann wird das aber jeweils gleichzeitig in großen Partien mit ganzen Förderjahrgängen geschehen, so daß auch von hierher eine gewisse zeitliche Entzerrung dieses Prozesses geboten und vernünftig ist.
Die Entwicklung eines neuen Konzepts und seine Realisierung haben wir unter das Motto gestellt: Radikal denken — man könnte auch sagen: außerhalb der eingefahrenen Denkschemata an die Probleme herangehen —, aber behutsam handeln. Dies betone ich nachdrücklich.

(Kolb [CDU/CSU]: Aber wir müssen jetzt handeln und nicht nur behutsam sein!)

— Unter dieser Devise — Herr Kolb, da sind wir
schon beim Handeln — scheint uns das gefundene



Gattermann
Ergebnis in unserem Wohnungsbauänderungsgesetz 1978 ein geeigneter Einstieg zu sein,

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Ihr Innenminister wollte in Nordrhein-Westfalen mehr!)

selbst wenn durch einige flankierende Maßnahmen die rechtlichen Unterschiede in beiden Marktbereichen verstärkt worden sind.
Es erscheint uns vernünftig und sozial vertretbar, daß nach Rückzahlung der öffentlichen Finanzierungsmittel Sozialwohnungen dann sofort aus der Bindung entlassen werden, wenn die Wohnung leersteht oder während der Nachwirkungsfrist leer wird.
Mit der Überführung von Sozialwohnungen in den Markt löst sich das Fehlbeleger-Problem automatisch, indem der Fehlbeleger bei fortwirkendem Mieterschutz die Vergleichsmiete zu zahlen hat, was auch richtig ist. Deshalb haben wir es für richtig gehalten, insoweit über die Bundesratsvorlage hinauszugehen und die Bindungswirkungen auch bei einer belegten Wohnung entfallen zu lassen, wenn der Mieter Fehlbeleger ist.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Und was sagen Sie zur Toleranzgrenze, Herr Gattermann?)

— Wir sind nicht ganz glücklich darüber, Herr Dr. Jahn, daß nach der gefundenen Regelung Fehlbeleger nur der ist, der die Einkommensgrenzen des § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes um mehr als 40 % überschreitet. Wir halten .zwar eine Toleranzgrenze für erforderlich, hätten diese aber lieber bei 20 bis 25 % angesiedelt gesehen. Allerdings sollten die Toleranzgrenze für Eigentumsmaßnahmen und die Toleranzgrenze für Fehlbeleger-Regelungen identisch sein.
Wir hätten deswegen gern auch die Toleranzgrenze bei den Einkommensmaßnahmen im zweiten Förderungsweg abgesenkt, zumal da sie in der Förderungspraxis vieler Länder so gut wie ohne Bedeutung ist. Aber dieses in den letzten Beratungen aufgekommene Instrument hätte umfangreiche Rückfragen bei verschiedenen Ländern über die Auswirkungen erforderlich gemacht. Dies wäre eine unvertretbare Verzögerung gewesen. Möglicherweise nimmt uns der Bundesrat diese Bedenken.
Die weitergehenden Vorstellungen, die in Ihren Änderungsanträgen zum Ausdruck kommen, nämlich allgemeine Abkürzung der Nachbindungsfrist von zehn auf fünf Jahre, grundsätzlicher Verzicht auf eine Toleranzgrenze bei der Fehlbeleger-Regelung, Wegfall der Bindungen auch dann, wenn die Mittel nur für einzelne Wohnungen zurückgezahlt werden, sind zwar unter der Zielrichtung der Überführung eines Marktbereichs in den anderen instrumental richtig. Aber sie sind in ihrer Kumulationswirkung mit dem, was die Mehrheit im Ausschuß zu diesen Punkten beschlossen hat, ganz erheblich als gegen das von mir soeben herausgestellte Behutsamkeitsgebot verstoßend einzustufen. Wir werden deshalb diese Änderungsanträge ablehnen,

(Zuruf von der CDU/CSU: Sie müssen sie nochmals nachlesen!)

erklären diese Vorschläge aber für spätere Maßnahmen unter derselben Zielorientierung für durchaus diskussionswert.

(Zuruf des Abg. Kolb [CDU/CSU])

Ähnliches gilt für Ihren Antrag, die Bagatellgrenzen für den Wegfall der Bindungswirkungen bei Ablösung von Kleinfinanzierungen statt auf 3000 auf 5000 DM festzusetzen, zumal da Sie dies nicht auf den ursprünglichen Darlehensbetrag, sondern auf die Restschuld bezogen sehen wollen. Dies würde Überführungsschübe auslösen, die unvermeidlich zu erheblichen sozialen Friktionen führen würden. Dies entspräche nicht der Behutsamkeit, von der ich gesprochen habe.
Überführung von Sozialmietwohnungen ist eine Sache; den freien Markt in Ordnung zu bringen, eine andere. Erst wenn der freie Markt die Wohnungsversorgung gewährleistet und ein geeignetes Subjektförderungsinstrument die Aufbringung der Wohnkosten durch weniger einkommensstarke Bürger sozial sichert, kann man etwas intensiver an die Überführungsmaßnahmen herangehen. Das eine kann nicht unabgestimmt mit dem anderen geschehen.
Die Koalitionsfraktionen haben es in Übereinstimmung mit der Bundesregierung und weithin auch mit den Bundesratsvorstellungen für richtig und unverzichtbar gehalten, den Ländern die Möglichkeit zu geben, in regionalen Problemgebieten den vorsichtigen Liberalisierungsprozeß auszusetzen. Wir meinen, daß dies in einigen Wohnungsnotgebieten unerläßlich ist. Allerdings bezieht sich diese Ermächtigung, wie Sie wissen, nur auf Sozialmietwohnungen, nicht auf öffentlich geförderte Eigenheime, öffentlich geförderte Eigentumswohnungen und auch nicht auf öffentlich geförderte gekorene Eigentumswohnungen dann, wenn sie der Mieter bewohnt. Meine Damen und Herren, dies führt dazu, daß wir Ihren Änderungsantrag zu Nr. 3 und 3 a — ich glaube, Herr Erpenbeck hat es begründet — ablehnen müssen.
Aber lassen Sie mich noch eine Bemerkung zu diesem Ihrem Änderungsantrag und insbesondere zu dem machen, was Kollege Francke heute morgen dazu gesagt hat. Er hat gemeint, es sei völlig unvertretbar und eine Konterkarierung des Gesetzes, wenn man bei einer Regionalisierungsklausel an den erhöhten Bedarf für öffentlich geförderte Wohnungen anknüpfe und nicht wie im alten § 5 a an den erhöhten Bedarf für Wohnungen schlechthin. Ich weiß nicht, ob Ihnen und insbesondere dem Kollegen Francke als Berichterstatter entgangen ist, daß auch der Bundesrat an den erhöhten Bedarf für öffentlich geförderte Wohnungen und nicht an erhöhten Bedarf für Wohnungen allgemein anknüpft. Aber vielleicht ist das Herrn Francke ebenso entgangen, wie ihm vorbehalten blieb, die ganze Arbeitsgruppe dazu zu bringen, dieses heftig attak-



Gattermann
kierte Gesetz durch ein positives Votum im Ausschuß für gut und richtig zu befinden.

(Beifall bei der FDP)

Von besonderer Bedeutung in diesem Gesetzeswerk ist auch die Anhebung der Einkommensgrenzen. Die Koalitionsfraktionen und die Opposition haben eine deutliche Anhebung der Einkommensgrenzen insoweit für richtig gehalten, als es sich um die Zuschläge für Familienangehörige, sprich Kinder, handelt Hier besteht also Übereinstimmung. Die Koalitionsfraktionen haben darüber hinaus gemeint, auch die Einkommensgrenzen für den Haushaltungsvorstand und für die Ehefrau maßvoll anheben zu sollen.
Ich gestehe, daß wir auf der Grundlage unserer wohnungspolitischen Gesamtvorstellungen nur mit äußerster Skepsis an diese Erhöhung der Einkommensgrenzen herangetreten sind. Wir wissen, daß bereits heute nur ein Teil der Wohnberechtigten in sozialen Mietwohnungen wohnt, während sich andere Wohnberechtigte im freien Markt zurechtfinden müssen. Wir wissen, daß der Staat im Rahmen der Objektförderung kaum noch Sozialmietwohnungen für breite Schichten der Bevölkerung fördern kann. Wir wissen, daß Liberalisierung von Sozialmietwohnungen natürlich den Bestand reduziert. Dennoch machen wir durch diese Einkommensgrenzenverschiebung nicht mehr Wohnberechtigte wieder zu Wohnberechtigten. In einzelnen Fällen schaffen wir neue Wohnberechtigte.
Dennoch haben wir aus einer sehr politischen Überlegung heraus dieser Anhebung zugestimmt. Unser tragendes Motiv ist, daß man es sich als Politiker nicht so leicht machen darf, Politikinhaltsänderungen auf kaltem Wege dadurch zu erreichen, daß man „breite" Schichten der Bevölkerung durch bloße Währungsverschiebungen und durch bloßes Nichtstun „schmaler' werden läßt. Wir halten es nur für ehrlich und konsequent, auf der Grundlage der gültigen Aufgabendefinition wenigstens die Anpassungen vorzunehmen, die sich ohne Zuwachs am Real- einkommen allein aus nominellen Einkommenssteigerungen ergeben. In diesem Rahmen haben wir die Anhebung vorgenommen.
Soweit es sich dabei um die Anhebungen aus familienpolitischer Motivation handelt, haben wir dies aus voller Überzeugung getan.
Ich möchte auch noch anmerken, weil dies heute noch nicht gesagt worden ist, daß es einer unserer Initiativen zuzuschreiben ist, daß wir in Zukunft die zum Haushalt gehörenden Eltern und Schwiegereltern bei der Einkommensermittlung fürderhin nicht mehr wie Kinder, sondern wie die Ehefrauen behandeln wollen. Wir halten dies für sehr wichtig, um das Zusammenwohnen mehrerer Generationen in einer Wohnung oder in einem Eigenheim zu erleichtern, was nicht nur gesellschaftlich wünschenswert, sondern darüber hinaus auch den Sozialetat zu entlasten geeignet ist.
Meine Damen und Herren von der Opposition, wenn ich Ihre Änderungsanträge richtig gelesen habe, verstehe ich überhaupt nicht, warum Sie dieses wieder aus dem Gesetz gestrichen sehen wollen.
Sie werfen uns doch vor, nach der Zerstörung der Großfamilie seien wir nun angetreten, auch die Kleinfamilie zu zerschlagen. Wenn wir nun etwas tun, um die Großfamilie wieder mehr in den Mittelpunkt zu rücken, sagen Sie nein dazu. Warum Sie dagegen sind, bleibt Ihr Geheimnis.

(Beifall bei der FDP und der SPD Dr. Möller [CDU/CSU]: Sie haben das offenbar nicht verstanden» Lassen Sie mich abschließend noch einige Bemerkungen dazu machen, daß wir es für richtig gehalten haben, die Frist für den allgemein gültigen Ausschluß der Geltendmachung von Eigenbedarf von drei Jahren für umgewandelte Sozialmietwohnungen auf zehn Jahre zu verlängern.. Wir sind uns darüber im klaren, daß mit dieser Maßnahme die rechtlichen Unterschiede beider Marktbereiche vermehrt werden. Wir sind uns auch darüber im klaren, daß diese Maßnahme den von uns gewünschten Pro-zeB der Marktstrukturbereinigung nicht gerade beschleunigt. Genauso sind wir uns darüber im klaren, daß dies namentlich in. Kreisen von Hausund Grundeigentümern als eine weitere Beschränkung der Verfügungsrechte des Eigentümers heftig kritisiert wird. Wir hatten diese Bedenken, die wir ernst nehmen, gegen die schutzwürdigen Interessen der Mieter vor Verdrängung im Zusammenhang mit Umwandlungen abzuwägen. Diese Abwägung ist eindeutig zugunsten der Mieter ausgefallen. Wir wissen zwar, daß der allgemeine Mieterschutz gut ist, wir wissen aber auch, daß der durch Umwandlung und Veräußerung an Dritte vielfach produzierte Eigenbedarf psychologische Verunsicherungen bei-den Mietern schafft, die die belegbare Gefahr heraufbeschwören, daß vielfach Mieter, insbesondere ältere Mieter am Ende eines langen Mieterlebens, nicht in der Lage oder bereit sind, ihre sonstigen Mieterschutzrechte wahrzunehmen. Durch den Ausschluß der Geltendmachung von Eigenbedarf durch Dritterwerber auf die Dauer von zehn Jahren wollen wir— da mich Herr Erpenbeck wegen. der Eigentumsmaßnahmen ganz gezielt angesprochen hat sage ich das speziell für ihn erklärtermaßen erreichen, daß umgewandelte Sozialmietwohnungen in erster Linie von den Mietern gekauft werden. Wir wollen mit dieser Maßnahme erreichen, daß sie in zweiter Linie durch bloße Kapitalanleger gekauft werden. Wir wollen erklärtermaßen nicht, daß sie von Dritten zur Verdrängung der darin wohnenden Mieter gekauft werden. (Beifall bei der FDP und der SPD Zuruf von der CDU/CSU: Wir auch nicht! — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Sie wollen uns nicht verstehen!)


(Beifall bei der FDP und der SPD)

Um dies zu erreichen, halten wir diese Maßnahme nicht nur für durch das Sozialpflichtigkeitsgebot des Art. 14 des Grundgesetzes abgedeckt, sondern auch, darüber hinausgehend, für politisch richtig.
14978 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn Freitag, den 30. November 1979
Gattermann
Meine Damen und Herren, es gibt weitere Punkte in diesem Gesetz, die es wert waren, im einzelnen bewertet zu werden. Ich will darauf verzichten.
Ich will zum Schluß ein Wort der Selbstkritik sagen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt wird es interessant! — Dr. Jahn [Münster] [CDU/ CSU]: Wollen Sie die Koalition wechseln?)

Es ist uns auch bei diesem Gesetz nicht gelungen, es durchgängig zu vereinfachen. Es ist uns auch bei diesem Gesetz nicht gelungen, eine einfache, klare, von jedermann sofort verstandene Sprache zu finden.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Niemand versteht es mehr!)

Die Regelungsmaterie ist kompliziert Der politische Kompromiß,

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Ist ungenießbar!)

ohne den eine Demokratie nicht leben kann, verkompliziert gelegentlich die Regelungsmaterien noch mehr. Insofern wird die Aufgabe, Gesetze lesbarer, klarer, kürzer, einfacher zu machen, eine Daueraufgabe bleiben.

(Kolb [CDU/CSU]: Eine ewige Aufgabe» Diesmal, meine Damen und Herren, haben wir dieser Forderung noch nicht genügt Ich hoffe, daß es uns beim nächsten Mal gelingt. (Beifall bei der FDP und der SPD — Francke [Hamburg] [CDU/CSU]: Das sind alte Sprüche! — Dr. Möller [CDU/CSU]: Hier sprach der Innenminister in spe a. D.!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0819002600
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Debatte.
Wir treten in die Einzelberatung ein.
Ich rufe Art. 1 Nr. 01 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 8/3454 unter I Ziffer 1 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist abgelehnt.
Wer Art. 1 Nr. 01 in der AusschuBfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! - Enthaltungen? - Gegen Stimmen der CDU/CSU so angenommen.
Ich rufe jetzt Art. 1 Nr. 1 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen.
Ich rufe Art 1 Nr. 2 auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobel — Enthaltungen? Art. 1 Nr. 2 ist in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe Art. 1 Nr. 3 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 8/3454 unter I Ziffer 2 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? —'Der Antrag ist abgelehnt
Wer Art. 1 Nr. 3 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Art. 1 Nr. 3 ist in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe Art. 1 Nr. 3 a auf. Dazu liegt auf Drucksache 8/3454 unter I Ziffer 3 wiederum ein Änderungsantrag . der Fraktion der CDU/CSU vor. Ich lasse über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Antrag der CDU/CSU zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! — Enthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt
Wir kommen zur Abstimmung über Art. 1 Nr. 3 a in der Ausschußfassung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Diese Bestimmung ist angenommen. .
Ich rufe Art. 1 Nr. 4 bis 8 in der Ausschußfassung auf. Wer diesen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Diese Bestimmungen sind einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 1. Nr. 9 in der Ausschußfassung auf. Wer dieser Bestimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? - Mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe Art. 1 Nr. 10 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 8/3454 unter I Ziffer 4 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dieser Antrag ist abgelehnt.
Wer Art. 1 Nr. 10 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Art. 1 Nr. 10 ist in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe Art. 1 Nr. 11 bis 15a in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobel -- Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. '
Ich rufe Art. 1 Nr. 15b auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobel — Enthaltungen? — Art. 1 Nr. 15b ist mit Mehrheit angenommen. .
Ich rufe Art. 1 Nr. 16 bis 18 sowie Art. 2 Nr. 1 und 2 auf. Wer. den Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe!
Enthaltungen? — Die Bestimmungen sind einstimmig angenommen.
Ich rufe Art.2 Nr. 3 auf. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 8/3454 unter II 1 vor. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? -
Dieser Antrag ist abgelehnt.
Wer Art. 2 Nr. 3 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen die Stimmen der CDU/CSU mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe Art. 2 Nr. 4 auf. Wer den Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Hand-

Vizepräsident Frau Renger
zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 2 Nr. 4 a auf. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 8/3454 unter II Ziffer 2 vor. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dieser Antrag ist abgelehnt.
Wer Art. 2 Nr. 4a in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Diese Bestimmungen sind mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe Art. 2 Nr. 5 auf. Wer diesen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 2 Nr. 5 a auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe Art. 2 Nr. 6 bis 8 auf. Wer diesen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe die Änderungsanträge der Fraktion der CDU/CSU auf der Drucksache 8/3454 unter II Ziffer 3 und Ziffer 4 auf. Es wird beantragt, nach Art. 2 Nr. 8 eine neue Nr. 8a und eine Nr. 9 einzufügen. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dieser Antrag ist abgelehnt.
Ich rufe Art. 2 Nr. 9 a bis 16 in der Ausschußfassung auf. Wer diesen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Diese Bestimmungen sind einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 3 in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen! — Bei Enthaltung der CDU/CSU-Fraktion mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe Art. 3 a und 4 sowie Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dieses Gesetz ist in der zweiten Beratung einstimmig angenommen.

(Widerspruch bei der CDU/CSU — Zurufe von der CDU/CSU: Nur Einleitung und Überschrift!)

— Verzeihen Sie, ich hatte beides vorgelesen.

(Zurufe von der CDU/CSU: Nur Einleitung und Überschrift sind einstimmig angenommen!)

— Verzeihen Sie, wenn Sie darüber extra abgestimmt haben wollen, werde ich das wiederholen.

(Wehner [SPD]: Hammelsprung! — Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

Ich darf noch einmal feststellen, daß das Gesetz in zweiter Lesung ohne Gegenstimmen angenommen worden ist.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Widerspruch von der CDU/CSU)

— Bitte schön, wir wollen das klären. Ich habe das eindeutig vorgelesen, aber wenn Sie eine Wiederholung wünschen, können wir das tun. Aber das Ergebnis wird dann wohl nicht anders sein. Es scheint hier ein Mißverständnis vorzuliegen.

(Rawe [CDU/CSU]: Es ging nur um Einleitung und Überschrift!)

— Meine Damen und Herren, ich hatte Ihnen das ausdrücklich zu Abstimmung vorgelesen. Aber bitte: Art 3 a und 4! Wer diesen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Art. 3 a und 4 sind mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe Einleitung und Überschrift auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! —

(Lachen bei der SPD)

Enthaltungen? — Das Gesetz ist in zweiter Lesung gegen die Stimmen der CDU/CSU angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort hat der Bundesminister Dr. Haack.

Dr. Dieter Haack (SPD):
Rede ID: ID0819002700
Frau Präsidentin! Meine Damen .und Herren! Im Blick auf die mehrmals in der Debatte verwendeten Begriffe der Fehl- oder der Unterbelegung stelle ich zunächst fest, daß der Plenarsaal zweifellos unterbelegt ist, bei den klaren Mehrheitsverhältnissen der Koalitionsfraktionen ist er aber sicher nicht fehlbelegt.
In der heutigen wohnungspolitischen Debatte, die wir in der zweiten Lesung geführt haben, ist wieder einmal deutlich geworden, daß wir die Probleme, die wir haben und vor denen wir stehen, selbstverständlich nicht mit Schlagworten lösen können. Worauf es ankommt — das ist von mehreren Sprechern deutlich gesagt worden —, ist, daß wir unser vorhandenes Instrumentarium sowohl im Wohnungsbau als auch im Städtebau, das sich in der Vergangenheit durchaus bewährt hat, aber zum Teil unter anderen Voraussetzungen, mit Blick auf die jetzt geänderten Probleme und Rahmenbedingungen vernünftig fortentwickeln müssen.
Dabei darf aber nicht übersehen werden — ich unterstreiche das, was auch Herr Gattermann vorhin in der Diskussion gesagt hat —, daß wir- große Erfolge in der Wohnungsversorgung auch und gerade in den letzten Jahren verzeichnen können. Ich darf einige Beispiele nennen. So ist es in den letzten zehn Jahren möglich geworden, für nahezu jeden vierten Haushalt in der Bundesrepublik neuen Wohnraum zu schaffen. Die durchschnittliche Wohnfläche pro fertiggestellter Wohnung hat sich in den vergangenen zehn Jahren von 84 qm auf



Bundesminister Dr. Haack
102 qm erhöht. Das ist eine wesentliche Verbesserung in der qualitativen Wohnungsversorgung in unserem Land. 61 % aller neuen Wohnungen haben heute fünf und mehr Räume.
Die Subjektförderung über das Wohngeld — wichtiger Bestandteil unserer Wohnungspolitik — hat erheblich an Bedeutung gewonnen. Für einkommenschwächere Haushalte wurde darüber hinaus 1973 und auch jetzt wieder für die Heizungsperiode 1979 ein Heizkostenzuschuß gezahlt. Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten nach § 7 b des Einkommensteuergesetzes wurden auf den Erwerb von Altbauten ausgedehnt.
Nun kommt ein ganz wichtiger Punkt, der uns auch in den nächsten Jahren beschäftigen wird. Die Modernisierung und die Energieeinsparung wurden zu neuen, und zwar nicht nur kurzfristigen, sondern langfristigen Schwerpunkten unserer Wohnungspolitik. Das soziale Mietrecht wurde als Dauerrecht in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen. Mit den verschiedenen Konjunkturprogrammen der letzten Jahre haben wir zusätzliche Mittel für den Wohnungs- und Städtebau zur Verfügung gestellt. Das Programm für Zukunftsinvestitionen brachte erstmals eine Förderung des Ersatzwohnungsbaues in größerem Umfang.
Ich sage das auch deshalb, weil nach meiner Auffassung zu vordergründig über die sogenannte Krise der öffentlichen Wohnungsbauförderung diskutiert wird. Hier kommt es nämlich ganz entscheidend darauf an, wie diskutiert wird und mit welchen Absichten diskutiert wird. Es beteiligen sich nämlich Leute an der Diskussion, die nicht unser Förderungssystem im sozialen Wohnungsbau verbessern und auf die Probleme der Zukunft abstellen wollen, sondern mit der vordergründigen Diskussion über eine Krise und über eine Fehlleitung öffentlicher Mittel den sozialen Wohnungsbau und wesentliche Teile der öffentlichen Förderung überhaupt demontieren wollen. Das ist der entscheidende Punkt.

(Zustimmung bei der SPD)

Deshalb müssen wir diese Diskussion sehr behutsam angehen.
Ich sage das im übrigen auch für die Diskussion über die Fehlbelegung oder Fehlsubventionierung, die heute früh eine Rolle gespielt hat. Auch das ist für manche nur ein vordergründiges Argument, um zu sagen, die öffentliche Förderung habe nicht funktioniert, weil es Probleme gebe, und müsse grundsätzlich abgestellt werden. Wenn wir von Fehlbelegung sprechen, dann wollen wir sozusagen auch aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit Mißstände abstellen. Wir wollen sie aber nicht als Vorwand benutzen, um überhaupt das Förderungssystem grundsätzlich einzustellen.
Jetzt einige Bemerkungen zu dem Gesetzentwurf, der uns heute vorliegt, der auf eine Bundesratsinitiative und vor allem auf das Land Nordrhein-Westfalen zurückgeht. Ich gehe davon aus, daß Herr Minister Hirsch in dieser dritten Runde nachher auch noch zu uns sprechen wird. Die Vorarbeiten zu dem vom Bundesrat eingebrachten Wohnungsbauänderungsgesetz 1978 reichen, wie Sie wissen, bis in das Jahr 1976 zurück. Die Wohnungsmärkte waren damals — anders als heute — durch ein Überangebot gekennzeichnet, und zwar gerade durch ein Überangebot an Geschoßwohnungen. Man sprach damals von einer Wohnungshalde und bezifferte sie auf etwa 300 000 Wohnungen. Nun sind aber Wohnungsmärkte keine statischen, keine für alle Zeit festliegenden, keine einheitlichen Größen. Wir wissen aus vielen Großstädten — vorhin ist mit Recht darauf hingewiesen worden —, daß es heute wieder Wohnungsengpässe gibt, daß sich die Zahl der nicht untergebrachten, der wohnungssuchenden Haushalte erhöht hat. Die Bundesregierung hält es deshalb für richtig, daß die Mietpreis- und Belegungsbindungen im sozialen Wohnungsbau überall dort aufrechterhalten bleiben, wo weiterhin ein erhöhter Bedarf an Sozialmietwohnungen besteht, und die Landesregierungen ermächtigt werden sollen, diese Gebiete entsprechend zu bestimmen. Die weitergehenden Vorschläge der Opposition zur Auflockerung von Bindungen scheinen mir dagegen — gerade wegen der sich in großen Städten abzeichnenden Nachfrageentwicklung — wohnungspolitisch nicht vertretbar zu sein.
Ich begrüße auch die Maßnahmen zum verbesserten Schutz der Mieter von Sozialwohnungen bei Umwandlungen. Die Bundesregierung hat sich mehrfach zu einer breiten Streuung von Wohnungseigentum — auch aus dem Bestand — bekannt. Sie hat aber von vornherein ebenso deutlich gemacht, daß sie eine Spekulation mit Sozialwohnungen zu Lasten der Mieter entschieden ablehnt. Wir haben uns auch frühzeitig bemüht, der Spekulation entgegenzuwirken. Bereits 1977 wurden — zusammen mit den Bundesländern — Grundsätze für die Umwandlung von Sozialwohnungen vorgelegt. Wir haben dann im vergangenen Jahr eine großangelegte Aktion „Information der Mieter über ihre Rechte" begonnen. Auch der Mieterbund ist hier besonders aktiv geworden. Ich meine, daß die durch das vorliegende Gesetz neu eingeführte Mitteilungspflicht des Vermieters, die Angleichung der Kündigungssperrfrist an die Nachwirkungsfrist sowie ein Vorkaufsrecht der Mieter für umgewandelte Wohnungen helfen werden — neben dem, was wir in unserem Mieterschutzsystem schon haben —, die Spekulation mit Sozialwohnungen einzudämmen und — wie wir hoffen — unmöglich zu machen.
Wir wissen alle, daß Wohnen neben der Arbeit, der Ernährung und der Ausbildung zu den zentralen Lebensbereichen gehört, die in einem Sozialstaat des besonderen staatlichen Schutzes bedürfen. Deshalb ist gerade beim Wohnen die Sozialpflichtigkeit des Eigentums von besonderer Bedeutung. Wenn wir davon ausgehen, daß dem Bestand an Sozialwohnungen für die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung weiterhin eine große Bedeutung zukommt und seine generelle Überführung in den Markt von daher nicht in Frage kommen kann, so ergibt sich für uns gleichzeitig die Verpflichtung, die entstandenen Strukturverzerrungen im Sozialwohnungsbestand abzubauen. Denn nur dann sind wir in dieser wohnungspolitischen Diskussion auch glaubwürdig.



Bundesminister Dr. Haack
Ich meine, daß das Wohnungsbauänderungsgesetz in der vom Ausschuß verabschiedeten Fassung den Einstieg in wichtigen Teilgebieten bringt: Die Einbeziehung weiterer Förderungsjahrgänge in die Zinsanhebung bis zu 4 % ermöglicht eine Entzerrung des Mietengefüges im Sozialwohnungsbestand. Bereits Anfang 1978 hat eine Bund-LänderArbeitsgruppe — unter maßgeblicher Mitarbeit des Bauministeriums — Lösungsansätze für wohnwertorientierte Mietentzerrungen vorgelegt. Die Länder haben jetzt Gelegenheit, von der Ermächtigung zur Zinsanhebung Gebrauch zu machen.
Ich meine auch, daß die Auflockerung von Bindungen, so wie sie jetzt in Fällen der Fehlsubventionierung vorgesehen ist, vernünftig ist. Ich würde mir wünschen, daß die Länder, die hier in erster Linie gefordert sind, für ihren Verantwortungsbereich weitere Schritte zur Verhinderung der Fehlsubventionierung unternehmen. Bremen und Nordrhein-Westfalen haben das bekanntlich getan. Die Beibehaltung des Belegungsvorbehalts für einkommensschwächere Personenkreise ermöglicht eine sozial gerechte Wiederbelegung bei den älteren, in der Regel preisgünstigeren Wohnungen.
Eine kurze Bemerkung zum Problem der Einkommensgrenzen. Die Bundesregierung hatte in ihrer Stellungnahme zum Bundesratsentwurf im Frühjahr vergangenen Jahres zunächst Bedenken gegen eine generelle Anhebung der Einkommensgrenzen erhoben. Ich glaube aber, daß wir mit dem heute vorliegenden Ergebnis einen vernünftigen Kompromiß in der gegenwärtigen Situation gefunden haben. Die generelle Anhebung berücksichtigt vor allem die Tatsache, daß viele Wohnberechtigte inzwischen aus der Berechtigung herausgewachsen sind — Herr Henke hat vorhin ausführlich darauf hingewiesen —, obwohl sie keinerlei reale Einkommensverbesserungen zu verzeichnen haben. Die deutliche Anhebung der Zuschläge für junge Ehepaare und Kinder werte ich als einen besonderen Erfolg.
Auch die maßgeblichen Wohnflächengrenzen für den sozialen und steuerbegünstigten Wohnungsbau werden mit diesem Gesetz noch familiengerechter gestaltet. Wichtig ist vor allem, daß es ein nachträgliches Hineinwachsen in die Steuerbegünstigung gibt, ein Modell, das bei der Überprüfung steuerlicher Förderungsmaßnahmen, die wir auch bei der Eigentumsbildung haben, durchaus auch in anderen Bereichen Nachahmung finden sollte.

(Zuruf des Abg. Kolb [CDU/CSU])

— Jetzt wollte ich Sie gerade loben, Herr Kolb.
Bereits mit der Novelle zur Zweiten Berechnungsverordnung haben wir erreicht, daß Räume, die bauaufsichtsrechtlichen Bestimmungen nicht entsprechen — Sie haben vorhin gerade darauf hingewiesen und haben das dankenswerterweise auch anerkannt —, bei der Wohnflächenberechnung unberücksichtigt bleiben. Insofern sehe ich das als vernünftige Fortschreibung dieser Maßnahme an. Ich meine, daß wir uns gemeinsam bemühen müssen, daß sich die Wohnungspolitik künftig noch mehr an den Bedürfnissen von Familien mit Kindern ausrichtet.
Es kann keinen Zweifel geben — ich stimme allen zu, die dies vorhin schon gesagt haben —, daß vor uns die Aufgabe liegt, das bestehende Instrumentarium der Wohnungs- und Städtebaupolitik fortzuentwickeln. Es ist heute nicht der Anlaß, das im einzelnen darzulegen. Ich gehe davon aus, daß wir bei der Haushaltsdebatte in der übernächsten Woche eine Möglichkeit dazu haben und dann bei den Erörterungen im Jahre 1980 und danach.
Ich habe mich in den letzten Wochen mehrmals bemüht, auch öffentlich deutlich zu machen, worum es hier im wesentlichen gehen muß. Ich darf die sieben Punkte, um die es hier besonders geht, nochmals vortragen. Ich meine, es geht erstens um die Sicherung der sozialen Bezüge im gesamten Förderungssystem. Es geht dann um den Ausbau gerade familienpolitischer Belange innerhalb unseres Förderungssystems. Es geht um die Förderung der Eigentumsbildung sowohl unter vermögens- als auch familienpolitischen als auch verteilungspolitischen Gesichtspunkten. Es geht um die Stärkung der Instrumente der Stadterhaltung und der Stadterneuerung, aber bei noch stärkerer Abstimmung wohnungspolitischer und städtebaupolitischer Instrumente. Es geht — das ist ein wesentlicher Punkt der heutigen Beratungen — um die Sicherung der sozialen Aufgabe des angemessenen Sozialwohnungsbestands, der in Schwerpunkten gehalten werden muß. Es geht um die Beseitigung von Engpässen bei der Versorgung mit neuen öffentlich geförderten Mietwohnungen. Das ist ein Problem, mit dem sich gerade die großen Städte zur Zeit herumzuschlagen haben. Es geht schließlich um eine einfachere und effizientere Gestaltung des gesamten Fördersystems.
Einiges ist auch in der Vergangenheit schon auf den Weg gebracht worden. Ich erinnere an die gemeinsamen Bemühungen von Bund und Ländern um die Entbürokratisierung, um die Bereitstellung erheblicher Mittel für die Stadterhaltung, auch an Sonderprogramme einzelner Bundesländer, an die Wohnumfeldverbesserung, die mittlerweile — das ist nicht mehr bestritten — zu einem öffentlichen Anliegen gemacht worden ist. Ich denke auch an eine Analyse, die wir zum vorhandenen wohnungspolitischen Förderungsinstrumentarium vorgelegt haben und die Grundlage für die Erörterung sein kann, wo in Zukunft etwas geändert werden muß. Eine weitere Wohngeldnovelle ist in Vorbereitung. Mit dem heute zu verabschiedenden Wohnungsbauänderungsgesetz 1978 leisten wir schließlich einen Beitrag zur Sicherung des Sozialwohnungsbestandes.
Natürlich liegen schwierige Probleme vor uns. Ich habe mehrmals, auch schon von dieser Stelle aus, bei anderen Debatten, die wir geführt haben, darauf hingewiesen, daß wir diese Probleme nur gemeinsam lösen können. Mit „gemeinsam" meine ich nicht nur Bund und Land, sondern Bund, Länder und Gemeinden. Auch die Kommunen müssen einsehen, daß sie sich in diesem Bereich noch stärker als bisher engagieren müssen. Natürlich liegt weiterhin die Hauptverantwortung wie schon bisher, gerade auch für den Einsatz öffentlicher Mittel für den Wohnungsbau, bei den Ländern. Dennoch sind wir der Auffas-



Bundesminister Dr. Haack
sung, daß Wohnungsbau nach wie vor eine gesamtstaatliche Aufgabe sein muß.
Wir wissen, daß der verengte Finanzierungsspielraum des Bundes auch in den kommenden Jahren keine massive Ausweitung der Förderung erlaubt. Ich halte es aber — auch das gehört zu den künftigen Überlegungen — auf die Dauer für unbefriedigend, daß wir bei der indirekten Förderung mit ihrer breiten Streuwirkung ständig eine Erhöhung des Subventionsvolumens haben, während die Mittel für die direkte Förderung nicht einmal in ihrem realen Subventionswert erhalten bleiben. Wenn wir mehr soziale Gerechtigkeit in der Wohnungspolitik wollen, dann müssen wir unserer Aufmerksamkeit auch auf dieses Problem konzentrieren. Daneben geht es dann um die Frage, in welcher Finanzierungsform die vorhandenen öffentlichen Mittel noch effektiver, noch sozial gerechter eingesetzt werden können.
Eine letzte Bemerkung: Die Bundesregierung wird den Prüfungsauftrag, den wir heute bekommen sollen, zur Mietermodernisierung nicht nur ernst nehmen, sondern, wie ich hoffe, auch bald erledigen. Wir können auf die Mitwirkung der Mieter in Zukunft nicht verzichten, wenn es darum geht, den Bestand von Millionen von Wohnungen auf einen wohnungs- und, wie man heute hinzufügen muß, energiepolitisch notwendigen Standard zu bringen. Ich hoffe, daß wir in der Zukunft auch hier zu einer befriedigenden Lösung kommen können.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Kolb [CDU/CSU]: Das geht nicht zum Nulltarif!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0819002800
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Jahn (Münster).

Dr. Friedrich-Adolf Jahn (CDU):
Rede ID: ID0819002900
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, den wir heute beraten, ist nach dem Muster gestrickt: § 1: für Liberalisierung; § 2: § 2 hebt § 1 auf. •

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

Wir haben nach geltendem Recht eine Ermächtigung, für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf die Liberalisierung außer Kraft zu setzen. Daraus wird jetzt etwas ganz anderes: Dort, wo ein Bedarf an öffentlich geförderten Wohnungen besteht, soll die Liberalisierung außer Kraft treten.

(Paterna [SPD]: Vorschlag Bundesrat!)

Ich darf daran erinnern, daß der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Herr Hirsch, dies am 17. Februar 1978 im Bundesrat kritisiert und ausgeführt hat, daß die angestrebte Auflockerung der Belegungs- und Mietpreisbindungen dies alles abblocken kann; bei der Festlegung der Gebiete könne man eben nicht nur auf den Bedarf an öffentlich geförderten Wohnungen abstellen, sondern müsse den insgesamt bestehenden Wohnungsbedarf zur Grundlage nehmen.
Wenn Sie ehrlich miteinander sind, heißt das, daß in Gebieten mit hinreichender Wohnversorgung die Nachfrage nach billigeren Sozialwohnungen nicht aufhören wird, solange — und das ist die Wirklich-
keit — nur ein Drittel der berechtigten Mieterhaus-
halte das Privileg einer solchen Wohnung genießt.
Herr Minister Hirsch, Ihre eigene Partei hat Sie mit Ihrer Kritik, die Sie im Bundesrat zu Recht vorgebracht haben, im Stich gelassen, und dies ist weder ideal noch liberal.
Sie, meine Damen und Herren von der sozialdemokratischen Fraktion, möchten am liebsten, so scheint uns, diese Ausnahmeregelung bundesweit zur Geltung bringen.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Ja, die Ausnahme zur Regel machen!)

Ihre Parteibasis scheint schon gut informiert zu sein, und so gibt es für den bevorstehenden Bundesparteitag in Berlin auch schon die notwendigen Anträge. Als ersten nenne ich Antrag 386 des Bezirks Westliches Westfalen und zitiere:
Die Landtagsfraktionen und die Landesregierungen werden aufgefordert, umgehend und weitgehend von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Gebiete mit erhöhtem Bedarf festzustellen und zu bestimmen.

(Zuruf von der SPD: Bravo!)

Noch weiter geht Antrag 391 des SPD-Unterbezirks Essen. Dort heißt es — und hier wird der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen sicher hellhörig werden —:
Der Bundesparteitag möge beschließen: 1. Die SPD-Politiker in Bund und Land werden aufgefordert, eine Senkung der Bindungsfrist im sozialen Wohnungsbau auf jeden Fall zu verhindern. Der Bundesparteitag verurteilt die Initiative der Landesregierung NRW zu einem Gesetzentwurf ... , der die Frist im sozialen Wohnungsbau ... senken soll.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0819003000
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Wehner?

Dr. Friedrich-Adolf Jahn (CDU):
Rede ID: ID0819003100
Bitte schön, Herr Wehner.

Herbert Wehner (SPD):
Rede ID: ID0819003200
Darf ich Ihre Belesenheit als Fortsetzung dessen auslegen, was gestern dem Vizefeldwebel Zimmermann meinerseits angetragen worden ist, nämlich eine Einladung als Ehrengast zu diesem Parteitag zu bekommen, der Sie schon jetzt so bewegt, daß Sie ihn gern miterleben wollen?

(Beifall bei der SPD)


Dr. Friedrich-Adolf Jahn (CDU):
Rede ID: ID0819003300
Herr Kollege Wehner, es steht Ihnen zu, mir eine Einladung zukommen zu lassen, aber es muß erlaubt sein, einmal an Sie als den Vorsitzenden der SPD-Fraktion die Frage zu richten, ob Sie dieses Gesetz auch dann wollten, wenn Sie im Deutschen Bundestag die absolute Mehrheit hätten.

(Beifall bei der CDU/CSU)




Dr. Jahn (Münster)

Oder Sie sagen, daß Ihre Parteitagsbeschlüsse Makulatur sind, und Sie tun in Bonn doch etwas anderes. Hier haben Sie die Wahlmöglichkeit.

(Wehner [SPD]: Ich darf Ihre Antwort so bewerten: Sie weichen einer direkten Antwort aus! — Zustimmung bei der SPD)

— Ich weiche der Antwort nicht aus, Herr Kollege Wehner. Wir stellen nur fest, daß die Sorge, die wir haben,

(Wehner [SPD]: Sorge! Das ist ein wunderbar mißbrauchtes Wort!)

mit diesem Gesetzentwurf durch Ihre Parteifreunde unterlaufen wird, und die Beweise habe ich hier heute auf den Tisch gelegt.

(Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD]: Sie möchte ich nicht unterlaufen!)

Herr Kollege Wehner, wenn Sie nicht wollen, daß diese Anträge auf dem Parteitag durchkommen, dann stehen Sie doch auf dem Parteitag auf und sagen: Wir stimmen gegen diese Anträge.

(Wehner [SPD]: Ich brauche doch keinen Regisseur!)

— Herr Wehner, Sie brauchen keinen Regisseur. Aber eines dürfen wir doch feststellen:

(Wehner [SPD]: Sie dürfen alles!)

daß von 26 Anträgen zur Wohnungsbaupolitik 25 Anträge nicht zur Abstimmung gestellt werden sollen, sondern die Antragskommission die Überweisung an den Parteivorstand empfiehlt mit der Aufforderung, im nächsten Jahr darüber zu sprechen.
Sie haben nicht den Mut, zu aktuellen Problemen der Politik Stellung zu nehmen. Sie schieben die aktuellen Fragen der Wohnungsbaupolitik vor sich her.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0819003400
Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Conradi?

Dr. Friedrich-Adolf Jahn (CDU):
Rede ID: ID0819003500
Bitte schön, Herr Kollege Conradi.

Peter Conradi (SPD):
Rede ID: ID0819003600
Herr Kollege Jahn, sind Sie bereit, aus dem Vorschlag der Antragskommission, damit einen besonderen Parteitag zu befassen, zu entnehmen, daß wir dem Problem „Wohnungsbaupolitik" eine größere Bedeutung beimessen als Ihr Fraktionsvorsitzender und sein Stellvertreter heute?

(Beifall bei der SPD)


Dr. Friedrich-Adolf Jahn (CDU):
Rede ID: ID0819003700
Herr Kollege Conradi, was die Präsenz angeht, gibt es auch Entschuldigungen, die Sie bitte respektieren wollen. Sie werden nicht allein auf Parteitagen zu diesen Fragen Stellung nehmen. Wir würden es nur begrüßen, wenn es vor der Bundestagswahl zum Schwur käme, nicht hinterher. Dann wollen wir einmal fragen, wie das im Hinblick auf den Koalitionspartner aussehen wird.

(Zurufe von der SPD)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0819003800
Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Reddemann?

Dr. Gerhard Reddemann (CDU):
Rede ID: ID0819003900
Herr Kollege Jahn, würden Sie mir zustimmen, daß, wenn der Herr Kollege Conradi meint, daß nur die Anwesenheit im Plenum dokumentiert, wie wichtig man die Wohnungsbaupolitik nimmt, mindestens zwei Drittel der gesamten Bundesregierung nicht das geringste Interesse an dieser Wohnungsbaupolitik haben?

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Friedrich-Adolf Jahn (CDU):
Rede ID: ID0819004000
Herr Kollege Reddemann, ich will auch dieses nicht werten. Nur wol- len wir uns auf diesem Feld die Sachkompetenz hier im Hause nicht absprechen lassen.
Herr Kollege Krockert, Sie haben im Zusammenhang mit diesem Gesetz in den letzten Tagen darüber philosophiert, wie denn das Verhältnis der SPD zur FDP aussieht. Sie haben im Pressedienst Ihrer Partei ausgeführt, daß Sie der auch von der FDP angestrebten Verdünnung der öffentlichen Wohnungsbauförderung zugunsten eines freien Marktgeschehens nicht Ihre Zustimmung geben. Es heißt wörtlich:
Grundsätze scheinen oft unvereinbar. Aber in der konkreten Bemühung um bessere Lebensverhältnisse war, wie die Erfahrung zeigt, noch immer ein gemeinsamer Weg zu finden.
Herr Kollege Krockert, genauer formuliert hätten Sie sagen dürfen: In der konkreten Bemühung, die Macht zu erhalten, war noch immer ein gemeinsamer Weg mit der FDP zu finden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir würden es sehr begrüßen, wenn die Freunde von der FDP ihr Abstimmungsverhalten im Deutschen Bundestag bezüglich der Wohnungsbaupolitik in Einklang brächten mit dem, was sie draußen publikumswirksam sagen.

(Zustimmung bei der CDU/CSU — Zuruf des Abg. Dr. Möller [CDU/CSU])

Wir bedauern, daß Sie unsere Forderung, die Nachwirkungsfrist wieder — wie das von 1965 bis 1972 geltendes Recht war — auf fünf Jahre zu reduzieren, nicht akzeptieren.
Ich weiß nicht, ob sich die Kritiker dieses Vorschlags klar darüber sind, daß Sinn und Zweck der erstmalig 1965 eingeführten Nachwirkungsfrist von fünf Jahren lediglich war, den Mieter vor den Folgen einer vorzeitigen Rückzahlung der öffentlichen Mittel zu schützen. Zu einer starren Frist, die nicht auf das bestehende Mietverhältnis abstellt, kam es allein wegen des Fehlens des Bestandsschutzes für Mietverhältnisse.
Erstmalig bei der 1972 vorgenommenen Verlängerung der Nachwirkungsfrist auf zehn Jahre trat als vorherrschendes Motiv zu Tage, den Bestand an Sozialwohnungen zu erhalten. Dies aber kann nicht Sinn der Nachwirkungsfrist sein. Da die Bindungen auf der Förderung mit öffentlichen Mitteln beruhen, sollten sie billigerweise auch nur so lange bestehen, wie der Eigentümer die öffentliche Förderung in



Dr. Jahn (Münster)

Anspruch nimmt. Ein Zurückgehen auf die 1965 eingeführte fünfjährige Nachwirkungsfrist ist für die CDU/CSU ein vordringliches Anliegen.
Meine Damen und Herren, es ist im Umgang miteinander richtig, daß wir auch zu den Gründen, die Sie heute auf den Tisch gelegt haben, Stellung nehmen. Zunächst einmal wird gesagt, daß der Sozialwohnungsbestand dringend benötigt. wird. Wir halten Ihnen entgegen, daß Sie völlig falsche Vorstellungen über die Leistungsfähigkeit des Sozialwohnungsbestands haben. Die Funktion der Versorgungsreserve erfüllt der Sozialwohnungsbestand schon längst nicht mehr. Sie wissen, daß von allen, die anspruchsberechtigt sind, lediglich ein Drittel die Chance hat, wirklich eine Sozialwohnung zu bekommen.
Deshalb lautet die Kernfrage: Ist das gegenwärtige System der Zweiteilung des Wohnungsmarktes auf Dauer noch gerechtfertigt? Sie wissen, daß selbst der Bundeskanzler diese Frage auf dem Deutschen Mietertag gestellt und gesagt hat: Ebensowenig wie es Sozialbutter und andere Butter gibt, muß die Frage erlaubt sein, ob diese Zweiteilung des Wohnungsmarktes auf Dauer bestehenbleiben soll.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Hin und wieder hat er recht!)

Wir müssen insbesondere dafür sorgen, daß der sozial ungerechte soziale Wohnungsbau wieder eine richtige Markierung bekommt. Kollege Conradi, was Sie dazu im Pressedienst Ihrer Partei ausgeführt haben, wird von uns unterstrichen. Aber offensichtlich sind Sie auf diesem Gebiet in Ihrer eigenen Fraktion nicht mehrheitsfähig.

(Conradi [SPD]: Aber die Konsequenzen daraus ziehen Sie nicht!)

Aufgabe eines sozialen Wohnungsbaus ist es, zunächst denen zu helfen, die am Markt beim besten Willen keine Wohnung bekommen können. Das sind die Kinderreichen, die älteren Menschen, Herr Kollege Henke, die Schwerbehinderten und die Ausländer. Auf diese Ziele ist der soziale Wohnungsbau auszurichten, und es ist insoweit auch nach unserer Auffassung unverzichtbar.
Wer aber — da scheinen sich die Positionen zu trennen — am Markt eine Wohnung erhalten kann, sollte sie dort auch erwerben. Lassen es seine Einkommensverhältnisse nicht zu, eine marktgerechte Miete zu zahlen, wollen wir ihm — das ist unser Programm — über ein neu gestaltetes und wesentlich verbessertes Wohngeld helfen; denn Sie werden mir zugestehen: Es ist sicher billiger, die Mieten bedürftiger Personen als die Neubaukosten teurer Wohnungen zu subventionieren.

(Zuruf von der SPD: Anderer Meinung ist Herr Francke!)

Der zweite Punkt. Es wird gesagt, wenn wir diesen Schritt in Richtung auf Liberalisierung gehen — so Herr Paterna —, haben wir große Mietsprünge zu verzeichnen. Herr Paterna, das Hearing hat gezeigt, die Verbandspolitiker haben es uns gesagt, daß das nicht der Fall ist; wohl aber, daß mit diesem Zeitpunkt die Vergleichsmiete erhoben werden darf.
Daß mit dem Wegfall der Bindungen die Vergleichsmieten in die Höhe getrieben werden, ist allerdings reine Polemik. Das kann doch nur dann stimmen, wenn die Vergleichsmiete nicht die Marktmiete widerspiegelt.
Ein dritter Gesichtspunkt ist heute wieder einmal von Herrn Kollegen Waltemathe sehr deutlich angesprochen worden. Es wird gesagt, wir müssen mit diesem Gesetz den Spekulanten das Handwerk legen. Den Spekulanten das Handwerk zu legen ist nicht minder auch unser eigenes Anliegen.

(Hört! Hört! bei der SPD)

Wir waren es, die an die Bundesregierung die Frage gerichtet haben, ob denn der geltende Mieterschutz ausreicht oder nicht. Wenn wir im Deutschen Bundestag sagten, der geltende Mieterschutz reiche aus, würden Sie uns antworten, das stimme nicht. Aber Sie wissen genau, daß Ihr eigener, für die Wohnungsbaupolitik in der Bundesrepublik Deutschland verantwortliche Minister diese Frage im Namen der Bundesregierung beantwortet hat, und zwar in der Drucksache 8/2250. Sie lautet:
Nach Auffassung der Bundesregierung gewährleistet das geltende Recht ... den Mietern einen nach den bisherigen Erfahrungen ausreichenden Schutz vor dem Verlust ihrer Wohnung.
Nun könnte man sagen — das ist zuzugestehen —, unsere Kleine Anfrage Drucksache 8/2226 liegt jetzt ein gutes Jahr zurück. Aber ich darf in Ihre Erinnerung rufen, daß Herr Minister Haack noch vor drei. Tagen, am 27. November 1979, zu diesem Problem im Pressedienst Ihrer Partei wiederum Stellung genommen und dort ausgeführt hat:
Worauf es in der gegenwärtigen Situation verstärkt ankommt, ist, Sozialmieter und auch Kaufinteressenten hinreichend über Rechte und Pflichten bei der Umwandlung zu informieren. Unser Kündigungsschutz und die gesetzlichen Bindungen, denen die Sozialwohnungen unterworfen sind, schützen den Mieter vor einer Verdrängung.
Das sagt Ihr verantwortlicher Minister und nicht wir. Und dann gehen Sie nicht hin und sagen nicht, wir müßten mit diesem Gesetz den Spekulanten das Handwerk legen! Den Spekulanten ist durch unsere Gesetzgebung das Handwerk gelegt. Nur wissen einige leider nicht, welche Rechte und Pflichten sie haben. Hier muß Aufklärung betrieben werden.
Es heißt in der Beantwortung unserer Kleinen Anfrage durch Ihren Minister, daß der Bundesregierung unseriöse Geschäftspraktiken, d. h. Spekulantentum, insbesondere in Hamburg und Berlin, aufgefallen seien. Wir fragen: Wer regiert dort eigentlich, wer hat dort die Verantwortung, wer sorgt dort dafür, daß die Bürger über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden? Ich habe den Eindruck, in Hamburg und Berlin geht das an Ihre Adresse.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0819004100
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Krockert?

Dr. Friedrich-Adolf Jahn (CDU):
Rede ID: ID0819004200
Bitte schön.




Horst Krockert (SPD):
Rede ID: ID0819004300
Herr Kollege Jahn, können Sie mir nach allem, was Sie über den ausreichenden Schutz der Mieter gesagt haben, erklären, weshalb einer Ihrer Anträge zu diesem Gesetz die Bestimmung enthält, daß ein Vorkaufsrecht für Mieter eingeführt werden soll, das es bisher nicht gibt?

Dr. Friedrich-Adolf Jahn (CDU):
Rede ID: ID0819004400
Herr Kollege Krockert, Sie kommen auf ein ganz anderes Feld zu sprechen.

(Zurufe von der SPD)

Hier geht es um die Veräußerung an Dritte, d. h. um die Privatisierung von Sozialwohnungen.

(Conradi [SPD]: An Spekulanten, Herr Jahn!)

— Sie sollen eben nicht an Spekulanten verkauft werden, darauf kommen wir gleich noch zu sprechen. — Herr Kollege Krockert, dies ist unsere Gesetzesinitiative. Ich bin Ihnen dankbar, daß Sie darauf hingewiesen haben, daß wir die Frage des Vorkaufsrechts aufgegriffen haben. Dieses Vorkaufsrecht hat den Sinn, daß derjenige, der lange Jahre in der Wohnung war, sein soziales Umfeld nicht zu wechseln braucht, sondern den ersten Zugriff hat, um eine Wohnung zu kaufen. Das ist etwas völlig anders als Spekulantentum, Herr Kollege Krockert.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Das ist Geschichtsfälschung!)

Zum Thema Verschärfung des Mieterschutzes: Was machen Sie eigentlich mit Ihrem Antrag? Sie erweitern den absoluten Kündigungsschutz auf zehn Jahre, wohlwissend, daß der besser Verdienende, der also wegen seines Einkommens im sozialen Wohnungsbau nicht berechtigt ist, ohnehin schon. nach geltendem Recht wegen der bestehenden Bindungen zehn Jahre lang am Bezug einer von ihm gekauften Sozialwohnung gehindert ist. Die Wirkung der Verlängerung des Kündigungsschutzes erstreckt sich also allein auf den einkommensschwachen und daher im sozialen Wohnungsbau wohnberechtigten Erwerber einer Sozialwohnung, der nun auch den Fehlbeleger zehn Jahre lang in seiner eigenen Wohnung dulden soll, obwohl er selbst Eigenbedarf hat, d. h. selbst unzureichend untergebracht ist.
Herr Kollege Krockert, mit anderen Worten heißt das: Der einkommensschwächere, im sozialen Wohnungsbau wohnberechtigte Eigentümer, der selbst ungenügend untergebracht ist, wird daran gehindert, mit Ablauf von drei bis vier Jahren nach Eigentumserwerb seinen Eigenbedarf geltend zu machen, und das auch noch gegenüber einem Fehlbeleger. Hier können wir für unsere Fraktion nur feststellen, daß das Sozialstaatsprinzip auf den Kopf gestellt wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Begünstigt wird der Besitzstand, der Fehlbeleger; benachteiligt wird der wirklich Bedürftige. Eine solche Politik ist für uns ein öffentliches Ärgernis. Dem zuständigen Minister fehlt der Mut, dagegen offen Stellung zu beziehen.

(Reddemann [CDU/CSU]: Wann hat der je Mut gehabt?)

Lassen Sie mich noch ein Wort zu den erhöhten Einkommensgrenzen und zu der generellen Erhöhung sagen, die Sie anstreben. Ihr Beschluß führt zu einer Ausweitung der im ersten Förderungsweg Berechtigten um gut 11 %. Das entspricht einer Zunahme der berechtigten Haushalte um 2,5 Millionen. Diese 2,5 Millionen neuen Berechtigten nehmen den bereits heute 5 Millionen Berechtigten, die nicht das Glück haben, eine Sozialwohnung erhalten zu haben, jede Chance, einmal vielleicht doch noch eine Wohnung zu erhalten; denn dem Konkurrenzdruck der zahlungskräftigeren neuen Berechtigten sind sie nicht gewachsen. Das heißt, diesem Drittel, das sich ohnehin nicht publikumswirksam äußern kann oder dies nicht tut, werden die Chancen weiter erschwert, während demjenigen, der in der Öffentlichkeit als Fehlbeleger gilt, in unserem Staat auf Kosten der Ärmsten der Armen neue Möglichkeiten eröffnet werden. Dies ist eine verfehlte Sozialpolitik, dies hat mit „sozial" wenig zu tun.

(Beifall bei der CDU/CSU — Henke [SPD]: Machen Sie das mal einem Facharbeiter klar!)

Die Erhöhung der Einkommensgrenzen schafft keine neue Sozialwohnung, sie schafft neue Besitzstände und erschwert damit die längst überfällige Neuorientierung in der Wohnungsbaupolitik. Sie verschärft die derzeitigen verteilungspolitischen Ungerechtigkeiten, verringert rechnerisch die Zahl der Fehlbeleger, ohne das Problem zu lösen. Das sind Zitate aus dem Hause Ihres Wirtschaftsministers und nicht von uns, die aus Vorlagen stammen, die dort behandelt und beraten werden, wo dargestellt wird, daß diese Politik auch innerhalb der eigenen Regierung umstritten ist.
Ein letztes Wort zum Problem der Fehlbelegung. Sie wollen es lösen, allerdings eine Toleranzgrenze von 40 % hier allen aufnötigen. Ich kann nur noch einmal sagen: Erstmals hat Herr Kollege Paterna heute durchklingen lassen, daß man es durchaus auch seitens der SPD für richtig hielte, das Fehlbelegungs-Problem zu lösen; aber dafür sei nicht die Kompetenz des Bundestages gegeben, dies sollten die Länder in eigener Verantwortung tun. Herr Kollege Paterna, ich bin der Meinung, auch wir hier sind aufgerufen, an die Lösung dieses Problems heranzugehen.

(Waltemathe [SPD]: Machen Sie Vorschläge!)

— Die Vorschläge macht zunächst die Regierung.

(Lachen bei der SPD)

Und die Regierung macht es nicht, weil sie ausgerechnet hat, daß 40 % Fehlbeleger soundso viele Wähler sind. Deshalb bringt sie nicht den Mut auf, dieses Problem hier auf den Tisch zu legen und zu lösen.

(Waltemathe [SPD]: Na, na!)

Wir wollen keinen aus seiner Wohnung verdrängen, Herr Kollege Waltemathe. Wir wollen auch keine sozialen Gettos. Aber wir haben wiederholt, auch in Presseveröffentlichungen der letzten Wochen, die Frage aufgeworfen, ob man von dem, der es vom Por-



Dr. Jahn (Münster)

temonnaie her kann, etwa manchem hohen Regierungsbeamten, der in einer Sozialwohnung wohnt, nicht verlangen kann — wir wollen es von ihm verlangen —, eine marktgerechte Miete zu zahlen. Denn wenn er keine marktgerechte Miete zahlt,

(Kolb [CDU/CSU]: Die Gesundheitssenatorin in Berlin!)

wird der Falsche subventioniert,

(Francke [Hamburg] [CDU/CSU]: Der Sozialsenator in Hamburg zum Beispiel!)

und das ist dem deutschen Steuerzahler nicht länger zuzumuten.

(Francke [Hamburg] [CDU/CSU]: Der Sozialsenator in Hamburg zum Beispiel!)

Lassen Sie mich folgende Schlußbemerkung machen.
Erstens. Eine optimale Wohnungsversorgung wird sich auf Dauer nur dann sicherstellen lassen, wenn von der staatlichen Reglementierung der Wohnungswirtschaft weitestgehend Abstand genommen wird. Bestimmendes Ordnungssystem — wir haben es wiederholt gesagt — muß die Soziale Marktwirtschaft werden. Die Wohnungswirtschaft ist daher unter gezielter individueller Absicherung der einkommensschwachen Bevölkerungskreise schrittweise in die Soziale Marktwirtschaft einzufinden.
Zweitens. Ein Schritt in diese Richtung ist die Aufhebung der Zweiteilung des Wohnungsmarkts durch Liberalisierung des Sozialwohnungsbestands. Der von Nordrhein-Westfalen eingebrachte Entwurf ist daher von uns als ein erster Schritt in Richtung Liberalisierung begrüßt worden. Leider ist er im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens derart verändert worden, daß die mit ihm verfolgten Absichten kaum noch zu erkennen sind.
Drittens. Mit dem Abstellen auf den Bedarf an öffentlich geförderten Wohnungen statt insgesamt auf den Wohnungsbedarf für Gebiete, in denen durch Rechtsverordnung die Lockerung der Bindungen unterbleiben kann, ist eine Hintertür geöffnet, durch die jeder Ansatz einer Liberalisierung umgangen werden kann. Wir merken es ja schon an dem, was draußen in der Öffentlichkeit von Ihrer Seite zu diesen Problemen gesagt wird.
Viertens. Die Verschärfung des Mieterschutzes, wie Sie sie heute hier vorlegen, sowie die generelle Anhebung der Einkommensgrenzen treffen allein die einkommensschwächeren und ohnehin schon benachteiligten Haushalte. Das Sozialstaatsprinzip — ich sage es noch einmal — wird hier auf den Kopf gestellt. Begünstigt wird von Ihnen der Besitzstand, der Fehlbeleger; benachteiligt der wirklich Bedürftige. Eine solche Politik ist dem Steuerzahler nicht länger zuzumuten.

(Zurufe von der SPD)

Fünftens. Notwendig ist die Wiederherstellung sachgerechter marktwirtschaftlicher Rahmenbedingungen für die Wohnungsbaupolitik durch Anreize für private Investitionen. Hilfe zur Selbsthilfe
entlastet den Staat. Private Investitionsbereitschaft ist nach unserer Auffassung der alleinige Schlüssel zum Erfolg für künftige Wohnungsbaupolitik. Wir möchten Anreize zur vorzeitigen Rückzahlung der 70 Milliarden DM ausgeliehener Mittel geben. Deshalb erheben wir verstärkt die Forderung nach Liberalisierung. Wir möchten die Wohnungsversorgung grundsätzlich durch den Markt und die Konzentration des sozialen Wohnungsbaues auf jene Bürger, die am Markt keine Wohnung finden können. Das sind nämlich die, die wirklich der Hilfe bedürfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nahezu alle Anträge der CDU/CSU für mehr Marktwirtschaft und mehr soziale Gerechtigkeit sind von der SPD mit der FDP abgelehnt worden.

(Wehner [SPD]: Obwohl Sie voll besetzt waren!)

Der vorliegenden Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes kann die CDU/CSU daher nicht zustimmen. Der Bundesrat hat die Chance, hier korrigierend einzugreifen, um damit ein Signal für eine sachgerechte und dem Bürger dienende Wohnungsbaupolitik der 80er Jahre zu setzen.

(Wehner [SPD]: Deswegen kommen Ihre Leute erst gar nicht zur Bundestagssitzung!)

— Das heißt, Herr Kollege Wehner,

(Wehner [SPD]: Mehr Demontage des Bundestages!)

Marktwirtschaft, nicht Zwangswirtschaft, soziale Gerechtigkeit, nicht Fehlsubventionierung im Wohnungsbau. Die Steuerzahler, unsere Bürger würden uns für diese Politik ein Lob aussprechen,

(Wehner [SPD]: Ein Denkmal setzen und Ihr Gesicht obenauf!)

nur werden wir daran gehindert, weil Sie den Bürgern nicht sagen wollen, was Sie tun wollen. Sie gehen darauf aus — und das zeigt die nächste Woche —, daß Sie mit Ihren Anträgen

(Wehner [SPD]: Sie Armer!)

alles vor sich herschieben, nicht den Mut haben und nicht willens sind, einen Neuanfang in der Wohnungsbaupolitik zu machen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Beifall von sieben Abgeordneten! — Gegenruf von der CDU/CSU: Zählen müßte man können!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0819004500
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Krockert.

Horst Krockert (SPD):
Rede ID: ID0819004600
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Jahn hat eben so unmißverständlich darauf hingewiesen, daß die Opposition diesen Gesetzentwurf in dritter Lesung abzulehnen gedenkt, daß nunmehr, so hoffe ich, kein Versehen mehr möglich ist.

(Beifall bei der SPD)




Krockert
Herrn Reddemann muß ich, was die Gegenwart der Bundesregierung betrifft,

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Es ist nur ein Minister da!)

sagen, seine diesbezügliche Frage wird wohl nicht etwa in Unkenntnis der Tatsache erfolgt sein, daß heute der Bundesrat tagt und ein Drittel der Bundesregierung dort zu sein hat

(Widerspruch bei der CDU/CSU)

und ferner ein Teil unserer Regierung - und nicht der unwichtigste — in Dublin ist. Ich meine auch, daß sich Herr Reddemann, bevor er so etwas fragt, doch auch einmal im Saal umsehen müßte, ob nicht, was manchmal der Fall ist, Regierungsmitglieder nun gerade nicht auf der Regierungsbank sitzen; die können nämlich hier auch noch woanders an dieser Debatte teilnehmen.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Herr Krokkert, wer sitzt denn dort? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU und Gegenrufe von der SPD)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0819004700
Herr Kollege, fahren Sie doch in Ihren Ausführungen fort.

Horst Krockert (SPD):
Rede ID: ID0819004800
Es muß zum Abschluß dieser Debatte noch einmal daran erinnert werden, daß der Entwurf, der uns heute vorliegt, ein Gesetzentwurf der Länder ist. Die Länder waren der Auffassung, der Bestand an Sozialwohnungen könne jetzt — der Zeitpunkt dafür sei jetzt gekommen — allmählich in den freien Markt übergeführt werden. Wir geben heute dieses Gesetz in die Verantwortung der Länder zurück. Sie werden selber zu entscheiden haben, in welchem Umfange die von ihnen gewollte Entlassung von Sozialwohnungen aus der Bindung gerechtfertigt werden kann oder nicht. Das ist der wesentlichste Sinn einer Änderung, die wir an diesem Gesetz angebracht haben. Wir weisen ihnen die Verantwortung zu, das von ihnen Gewollte, in den entsprechenden Gebieten zu verantworten und die Gebiete zu bestimmen, in denen es nicht der Fall sein kann. Denn wir gehen davon aus, daß es Gebiete mit erhöhtem Bedarf an Sozialwohnungen gibt; in diesen wird diese vorzeitige Entlassung aus der Bindung nicht stattfinden können.
Sie haben völlig recht, Herr Kollege Jahn, dies ist in den Ländern schon jetzt bekannt. Es gibt Leute, die sich darauf vorbereiten. So soll es auch sein.

(Beifall bei der SPD)

Wir sind auch ganz sicher, die Gemeinden werden den Weg in ihre Landeshauptstädte finden, um ihre Interessen in dieser Sache anzumelden. So haben wir das gemeint. Das ist völlig in Ordnung. So soll es nach Inkrafttreten des Gesetzes auch gleich wirksam werden können, daß die Kommunikation zwischen den Gemeinden und der Landesregierung, die von ihrer Ermächtigung Gebrauch machen kann, dann auch in dem Sinne funktioniert hat, wie wir es für nötig gehalten haben, und zwar deshalb, weil wir wirklich meinen, daß der Bestand an Sozialwohnungen auch in Zukunft ein wichtiges Instrument sozialer Wohnungsversorgung bleibt. Da mag sich einiges geändert haben. Das ist da alles nicht zu bestreiten. Aber schon die Anhörung, die wir in dieser Sache hatten, hat uns doch alle darauf aufmerksam gemacht, daß das, was der Herr Kollege Henke einmal in einem anderen Zusammenhang bundesweite Gleichschaltung genannt und abgelehnt hat, genauso für die Frage der Beurteilung des Bedarfs im sozialen Wohnungsbau zu gelten hat. Auch hier keine bundesweite Gleichschaltung. Wir sagen nicht: Kein so großer Bedarf mehr, nun mal los vom Bodensee bis an den Belt. Vielmehr müssen jetzt die Landesregierungen in dieser Sache in ihre Verantwortung eintreten, nachdem sie uns dieses Gesetz vorgelegt haben.
Meine Damen und Herren, ich muß noch etwas zu dem Problem der Fehlsubventionierung sagen, weil ich den Eindruck hatte, daß auch nach den Beiträgen in dieser Debatte eines noch immer nicht so ganz klargeworden ist. Der Kollege Paterna hatte am Anfang davor gewarnt, daß wir die Auseinandersetzung darüber unter dem Begriff „Fehlbeleger" führen. Seine Warnung ist offensichtlich nicht überall angekommen oder verstanden worden.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Der Minister hat es selbst gesagt!)

— Wir haben uns da alle — ich sage das jetzt nicht polemisch oder in parteipolitischem Sinne — ein wenig des Gebrauchs einer schludrigen Sprache schuldig gemacht. Es ist jetzt Zeit, sich mit Entschiedenheit dagegen zu wenden, daß dieser diskriminierende Etikettbegriff, mit dem Mieter belegt werden, weiter gebraucht wird.

(Beifall bei der SPD)

Es ist doch nicht zu bestreiten, daß eine Förderung, wie es nun einmal Natur einer Subvention ist, auch Menschen begünstigt, die wegen ihrer zu begrüßenden Einkommensentwicklung — das können wir denen allen doch nur wünschen — inzwischen nicht mehr zu den Personen gehören, die mit dieser Förderung ursprünglich gemeint waren. Das schafft doch in der Tat ein Problem, über dessen Lösung wir zu beraten haben, aber bitte nicht mit dem Etikett: Da gibt es Fehlbeleger, und dem Steuerzahler ist nicht weiter zuzumuten, die weiterhin zu begünstigen. Herr Kollege Jahn, wie steht es denn bei denen, die mit Hilfe öffentlicher Förderung haben Eigentum bilden können? Wie wollen wir die denn nennen? Sind das vielleicht „Fehleigentümer"?

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0819004900
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Francke (Hamburg)?

Horst Krockert (SPD):
Rede ID: ID0819005000
Wenn der Herr Kollege Francke sie jetzt noch stellen will, bitte sehr.

Klaus Francke (CDU):
Rede ID: ID0819005100
Herr Kollege Krockert, könnten Sie dem Hause vor dem Hintergrund dessen, was Sie gesagt haben, bitte erklären, warum der Kollege Paterna ausdrücklich Wert darauf gelegt hat, im Bericht zu sagen, daß es jetzt eine gesetzliche Definition des Fehibelegers gebe?




Horst Krockert (SPD):
Rede ID: ID0819005200
Ich bin nicht so ganz glücklich darüber, daß man über eine gesetzliche Definition in diesem Zusammenhang Genugtuung empfindet, es sei denn, Sie wären mit mir einverstanden, daß wir das auf die Eigentümer ausweiteten. Dann könnten wir wieder darüber reden.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich muß Ihnen aber ehrlich sagen: In bezug auf die Eigentümer habe ich diese Absicht nicht. Ich will gar nicht von „Fehleigentümern" reden. Das wollen wir gar nicht einführen. Aber was den Eigentümern recht ist, das wird doch den Mietern billig sein können.

(Zustimmung bei der SPD)

Deshalb haben wir Maßnahmen, um der Fehlförderung auf diesem Gebiet zu begegnen, mit einem Begriff zu versehen, der besser paßt. Wir sollten hier nicht wieder, bloß weil es sich um Mieter handelt, eine negative Formulierung zulassen.

(Zuruf des Abg. Reddemann [CDU/CSU])

Herr Kollege Jahn, wenn Sie eine Rede von 25 Minuten Dauer gehalten haben, braucht man die doppelte Zeit, um all das wieder geradezurücken, was Sie schiefgemacht haben. Ich verzichte darauf. Das halten wir alle heute nicht mehr aus.
Ich begnüge mich deshalb mit diesen beiden Hinweisen: Wir haben unseren Beitrag bei der Bearbeitung dieses Gesetzentwurfs als einen Beitrag dazu verstanden, den Sozialwohnungsbestand, soweit er unentbehrlich ist, vor unguten Entwicklungen zu schützen und im übrigen den Mieter einer Sozialwohnung vor Tendenzen zu seiner Verdrängung zu bewahren. Ich meine, daß uns dies — auch in guter Kooperation mit dem Koalitionspartner — gelungen ist.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Dürfen Sie nicht länger reden, Herr Krockert?)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0819005300
Das Wort hat der Herr Minister des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, Herr Dr. Hirsch.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Noch!)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0819005400
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man praktisch als letzter Redner zwischen Ihnen und einem wohlverdienten Wochenende steht, tut man sicherlich gut daran, sich auf wenige Bemerkungen zu beschränken.
Herr Kollege Krockert, trotz der freudigen Erwartung, die Sie in bezug auf die weiteren Diskussionen zu diesem Gesetz, das nun zwischen Gemeinden und Landesregierungen verwirklicht werden wird, angedeutet haben, möchte ich dem Hause und der Mehrheit dieses Hauses danken, dem Haus selber für die sorgfältige Beratung und der Mehrheit des Hauses dafür, daß sie sich entschließt, dieses Gesetz zu verabschieden.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Von Ihrem Gesetzentwurf ist nichts übriggeblieben!)

Vieles von dem, was hier gesagt worden ist, wird die wohnungspolitische Diskussion der nächsten Jahre sicherlich weiter beschäftigen. Vieles von dem, was gesagt worden ist, wird aber den Bürger in diesem Lande überhaupt nicht interessieren.
Wichtig für den Bürger sind eigentlich wenige Eckwerte dieses Gesetzes. Dazu gehört, daß es möglich sein wird, Wohnungsbindungen aufzulockern und Belegungsbindungen zu lockern, ohne bestehene Mietverhältnisse zu beeinträchtigen. Wichtig für den Bürger ist, daß der Mieter von Wohnungen, die in Eigentuipswohnungen umgewandelt werden, ein Vorkaufsrecht bekommt.

(Dr. Möller [CSU/CSU]: Das ist ein Vorschlag von uns!)

— Herr Kollege, warum sollte Ihnen nicht auch einmal etwas Vernünftiges einfallen! Dem steht doch gar nichts entgegen. — Wichtig für den Bürger ist, daß dabei wirklich völlig ausgeschlossen ist, daß solche Umwandlungen mit spekulativer Absicht betrieben werden. Wichtig für viele Bürger ist, daß die Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau angehoben werden. Daß man dagegen Bedenken haben kann, Herr Kollege Jahn, ist richtig, zumal die Mittel auch bei den jetzt niedrigen Grenzen abfließen. Man muß aber sehen, daß breite Teile der Bevölkerung, die man durchaus nicht zu den reichen Leuten rechnen kann, aus den Einkommensgrenzen herausgewachsen sind. Ich betrachte es schon als eine Aufgabe der sozialen Gerechtigkeit, dafür zu sorgen, daß diese Besitzstände nicht einfach durch die Preis- und Einkommensentwicklungen abgebaut werden. Warum eigentlich nicht?

(Beifall bei der SPD — Kolb [CDU/CSU]: Wie kann denn ein kleinerer Kuchen mehr sättigen?)

Was mich an der Debatte sehr interessiert hat, sind die erheblichen Unterschiede in der Bewertung des Wohnungsmarkts überhaupt. Es ist wirklich kaum noch auf einen Nenner zu bringen, in welcher Weise die tatsächlichen Verhältnisse ganz verschieden bewertet werden.
Man muß zunächst einmal sagen, daß wir in den letzten Jahren auf dem Baumarkt, sowohl im Baugewerbe wie im Bauausbaugewerbe, eine ganz enorme Preissteigerung gehabt haben. Ich sage das betont auch für das Bauausbaugewerbe, weil die modernisierten Wohnungen in der Wirklichkeit in weitem Umfang in Konkurrenz zu Mietwohnungen oder Eigentumsmaßnahmen getreten sind. Man muß sehen, daß durch die weitere Zunahme öffentlicher Mittel, die in diesen Markt hineingegeben werden, nicht so sehr mehr Wohnungen entstehen werden, sondern daß die Baukosten überproportional wachsen werden, wenn wir nicht zu einer gewissen Beruhigung beitragen.
Nun muß man fragen: Wie wirkt sich das eigentlich auf den Wohnungsbestand und die Nachfrage aus? Wir haben in Nordrhein-Westfalen — ich nenne einfach mal die Zahlen dieses Landes; man kann sie auf andere Länder übertragen — einen Wohnungsbestand — ohne Zweitwohnungen — von 6,7 Millionen und wir haben 6,5 Millionen Haushal-



Minister Dr. Hirsch (Nordrhein-Westfalen)

te. Das heißt, es gibt einen Überhang von Wohnungen.

(Kolb [CDU/CSU]: Theoretisch!)

— Ich komme gleich darauf. Die Zahlen sind Durchschnittszahlen. — Wir haben einen Überhang von 200 000 Wohnungen. Das schließt nicht aus, daß es in erheblichem Umfang örtliche und nach dem Bedarf sektorale Disparitäten gibt.
Dann sehen wir uns aber einmal die Nachfrageseite an. Ende des vorigen Jahres gab es in Nordrhein-Westfalen etwas über 100 000 wohnungssuchende Bürger. Davon hatten aber mehr als 70 000 bereits eine Wohnung, es sind also keine Obdachlosen. Nur 15 % der Wohnungssuchenden, nämlich etwas über 17 000 Bürger in Nordrhein-Westfalen, suchen eine Wohnung, ohne bisher eine Wohnung zu haben, junge Menschen, die im Haushalt ihrer Eltern leben, aber natürlich auch Menschen in Obdachlosenasylen oder in Übergangsheimen; etwas mehr als 17 000. Allein das jährliche Neubauvolumen beträgt in Nordrhein-Westfalen zur Zeit 19 500 Wohnungen, die aus Landesmitteln, und weitere 11 000 Wohnungen, die aus Bundesmitteln gefördert werden. Für diese Leistungen werden in enormem Umfang öffentliche Mittel aufgebracht. In dieser Legislaturperiode sind das Verpflichtungen in Höhe von 12 Milliarden DM. Im nächsten Haushaltsjahr sind allein für den Neubau über 1,7 Milliarden DM vorgesehen. Das heißt, daß man bei den gegebenen Marktverhältnissen den Bau von öffentlich geförderten Wohnungen vernünftigerweise nicht weiter steigern kann. Daraus muß nun nicht etwa folgen, daß sich der Staat aus dem Wohnungsbau zurückziehen sollte, wohl aber, daß ein größeres Gewicht auf die Subjektförderung zu legen ist.

(Beifall bei der FDP)

Das ist die zwingend notwendige Folge.
Ich begrüße es daher außerordentlich, daß die Koalitionsfraktionen dieses Hauses einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Wohngeldgesetzes entwickelt haben. Diese Novellierung ist dringend notwendig. Die Einkommensgrenzen müssen erhöht und die Miethöchstbeträge, die neben dem Familieneinkommen ein wesentlicher Faktor für die Bemessung des Wohngeldes sind, müssen angepaßt werden. Es sollte auch Leistungsverbesserungen für größere Familien geben. Das sind die Eckwerte, die den Bürger interessieren. Ich kann hier für die Landesregierung Nordrhein-Westfalens erklären, daß wir alles tun werden, um eine solche Wohngeldgesetzgebung dieses Hauses zu fördern, zu unterstützen,

(Beifall bei der FDP und der SPD)

auch dafür zu sorgen, daß sie nicht mit zuviel bürokratischen Schwierigkeiten belastet wird.

(Kolb [CDU/CSU]: Das wäre ein guter Vorschlag!)

Lassen Sie mich noch eine Bemerkung zur Nachfrageseite am Wohnungsmarkt machen. Wir haben allein im Lande Nordrhein-Westfalen in den letzten vier Jahren 120 000 Aussiedler, Flüchtlinge und Asylbewerber aufnehmen müssen. 120 000 Men-
schen! Die Neubauwohnungen, die wir errichten, beziehen sich auf bestimmte Bedarfsgruppen: auf Altenwohnungen, auf Behindertenwohnungen, auf Wohnungen für kinderreiche Familien. Ich frage Sie, ob die wohnungsmäßige Versorgung des Zustroms von Asylbewerbern, Flüchtlingen und Aussiedlern etwa zu Lasten der Problemgruppen gehen soll, die wir mit der Objektförderung weiterhin fördern müssen und fördern wollen. Das kann natürlich nicht sein. Aus dem Zustrom dieser Menschen kommen enorme finanzielle Belastungen, und ich nehme an, daß wenigstens dieses Haus darin einig ist, daß wir an dem Asylrecht auch nicht einen Fatz verringern wollen,

(Beifall bei der FDP und der SPD) auch nicht administrativ.

Die Fürsorge für diese Menschen kann doch nicht an den Grenzen aufhören. Wir können auch nicht sagen: wir erbringen humanitäre Leistungen, aber innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik überlassen wir diese Leistungen allein den Ländern und Gemeinden. Das geht nicht. Meine Bitte an den Bund, an die Bundesregierung ist, daß sie sich entschließen möge, die Lasten, die für die Länder und Gemeinden aus dem Zustrom dieser Menschen entstehen, in etwas größerem Umfang mitzutragen. Das ist meine Bitte.
Meine Damen und Herren, ich begrüße es, daß dieses Gesetz heute in dritter Lesung verabschiedet wird. Meine Bitte richtet sich an die Opposition, sich wegen der wichtigen Eckwerte, die dieses Gesetz enthält, wegen der Ansätze zur Liberalisierung, die dieses Gesetz enthält,

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Nichts davon ist geblieben!)

mit darum zu bemühen — obwohl ihre Anträge keine Mehrheit gefunden haben —, daß es uns gelingt, dieses Gesetz nun auch ohne allzugroße Schwierigkeiten durch den Bundesrat zu bekommen.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Unverändert?)

Ich bin sicher, daß der Bürger dieses Landes die Absichten dieses Gesetzes auch ohne polemische Streitigkeiten verstehen und honorieren wird.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0819005500
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im Ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! —

(Lachen und Zurufe von der SPD)

Enthaltungen? — Gegen die Stimmen der CDU/ CSU in dritter Lesung angenommen.
Wir haben noch über einige Empfehlungen abzustimmen. Erstens. Der Ausschuß empfiehlt, den Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) und anderer und der Fraktion der CDU/CSU auf



Vizepräsident Frau Renger
Drucksache 8/2386 für erledigt zu erklären. Erhebt sich dagegen Widerspruch? —

(Dr. Hammans [CDU/CSU]: Ja! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

— Dann muß ich darüber abstimmen lassen, meine Damen und Herren, sonst sagen Sie nachher wieder, ich habe das nicht richtig gemacht. Also: Es erhebt sich kein Widerspruch, wie ich sehe.

(Heiterkeit)

Dann haben wir noch über die Empfehlung unter Ziffer 3 auf Drucksache 8/3403 abzustimmen, die
Eingaben und Petitionen für erledigt zu erklären. — Kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Der Ausschuß empfiehlt unter Ziffer 4 die Annahme einer Entschließung. — Auch dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Keine Abstimmung darüber.
Damit sind wir am Ende unserer heutigen Beratungen angekommen.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages für den 11. Dezember 1979, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.