Protokoll:
8139

insert_drive_file

Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 139

  • date_rangeDatum: 16. Februar 1979

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:01 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 12:01 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/139 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 139. Sitzung Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 Inhalt: Überweisung einer Vorlage an den Haushaltsausschuß 11015 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 11015 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege und den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Krankenpflege- und Hebammengesetz) — Drucksache 8/2471 — Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 11015 C Hasinger CDU/CSU 11015 B Jaunich SPD 11022 B Eimer (Fürth) FDP . . . .. 11026 D Frau Schleicher CDU/CSU 11029 D Fiebig SPD 11031 D Hölscher FDP 11032 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung und Bereinigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens — Drucksache 8/1567 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2547 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/2535 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes — Drucksache 8/465 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/2535 — Berichtigung zur Beschlußempfehlung des . Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/2568 — Sieler SPD 11033 A Cronenberg FDP 11034 C Müller (Remscheid) CDU/CSU . . . 11035 C Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . . 11037 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung, Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 Beratung des Antrags der Abgeordneten Hasinger, Frau Hürland, Müller (Remscheid), Dr. Hornhues, Dr. George, Neuhaus, Löher, Müller (Berlin), Landré, Daweke, Braun, Kroll-Schlüter, Dr. Meyer zu Bentrup, Krey, Frau Verhülsdonk, Zink, Breidbach, Höpfinger, Dr. Laufs, Sauer (Salzgitter) und der Fraktion der CDU/CSU Arbeitserlaubnis für die Kinder ausländischer Arbeitnehmer — Drucksache 8/2369- in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Arbeitserlaubnis für Ehegatten und Kinder ausländischer Arbeitnehmer — Drucksache 8/2538 — Braun CDU/CSU 11039 D Urbaniak SPD 11041 A ' Hölscher FDP 11042 C Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . . 11044 C Nächste Sitzung 11045 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 11047*A Anlage 2 Abbau der Diskrepanz zwischen den Gesamtaufwendungen der Arbeitgeber und dem Nettoeinkommen der Arbeitnehmer nach den Lohnerhöhungen des Jahres 1977 MdlAnfr A25 09.02.79 Drs 08/2561 Kolb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11047* D Anlage 3 Aussage des RWE-Vorstandsmitglieds Heinz Heiderhoff über das Steinkohle-Verstromungsgesetz MdlAnfr A30 09.02.79 Drs 08/2561 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11048*A Anlage 4 Unterrichtung der Europäischen Gemeinschaft über die Empfehlungen des Beirats für Tourismus MdlAnfr A36 09.0239 Drs 08/2561 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11048* C Anlage 5 Finanzielle Hilfe zur Behebung der Frostschäden in deutschen Rebanlagen MdlAnfr A37 09.02.79 Drs 08/2561 Schartz (Trier) CDU/CSU MdlAnfr A38 09.02.79 Drs 08/2561 Schartz (Trier) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 11048* D Anlage 6 Auswirkung der beabsichtigten Währungsneuordnung in der EG auf 'die deutschen landwirtschaftlichen Betriebe MdlAnfr A39 09.0239 Drs 08/2561 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 11049*A Anlage 7 Anwendung der Kurzarbeitsregelung für Besatzungen der Binnenschiffahrt in der arbeitslosen Zeit beim Warten auf Ladung; Planung einer gemeinsamen Ausbildungsordnung für die ländliche und die städtische Hauswirtschaft MdlAnfr A40 09.02.79 Drs 08/2561 Horstmeier CDU/CSU MdlAnfr A41 09.02.79 Drs 08/2561 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11049* B Anlage 8 Zahl der an die Bundesregierung gerichteten Anfragen und Beschwerden von im Ausland lebenden Deutschen, deren Rente seit dem i. Juli 1977 auf Grund des 20. Rentenanpassungsgesetzes nach § 1317 RVO ruht; Einlösung der Rentenansprüche dieses Personenkreises MdlAnfr A42 09.02.79 Drs 08/2561 Höpfinger CDU/CSU MdlAnfr A43 09.02.79 Drs 08/2561 Höpfinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11049* C Anlage 9 Benachrichtigung der Eltern 18jähriger Kinder über die Einstellung der Zahlung von Kindergeld durch das Arbeitsamt sowie Übersendung eines Vordrucks zum Antrag auf Weitergewährung des Kindergeldes MdlAnfr A44 09.02.79 Drs 08/2561 Frau Dr. Hartenstein SPD MdlAnfr A45 09.02.79 Drs 08/2561 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA ., . . . 11049* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 III Anlage 10 Beschleunigte Vorlage des Gesetzentwurfs zur Künstlersozialversicherung sowie verfassungsmäßige Bedenken gegen die vorgesehene Künstlersozialabgabe MdlAnfr A46 09.02.79 Drs 08/2561 Lattmann SPD MdlAnfr A47 09.02.79 Drs 08/2561 Lattmann SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11050* B Anlage 11 Mindestjahresurlaub vergleichbarer Altersgruppen in öffentlichen und gewerblichen Bereichen MdlAnfr A48 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11050* C Anlage 12 Zahl der Streiktage seit 1959 MdlAnfr A49 09.02.79 Drs 08/2561 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11051*A Anlage 13 Konsequenzen aus den Forschungsergebnissen über die Auswirkungen von Schichtarbeit . MdlAnfr A50 09.02.79 Drs 08/2561 Menzel SPD MdlAnfr A51 09.02.79 Drs 08/2561 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11051* B Anlage 14 Bearbeitung der Anträge- betr. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durch die Arbeitsämter MdlAnfr A54 09.02.79 Drs 08/2561 Milz CDU/CSU MdlAnfr A55 09.02.79 Drs 08/2561 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11051 * D Anlage 15 Verwaltungsaufwand bei der Erhöhung des monatlichen Bundeszuschusses zur Krankenversicherung der Studenten MdlAnfr A56 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11052*A Anlage 16 Auffassung der Bundesregierung über die Verstärkung der sowjetischen Militär- macht in Europa MdlAnfr A57 09.02.39 Drs 08/2561 Dr. Wörner CDU/CSU MdlAnfr A58 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Wörner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11052* C Anlage 17 Strategie der Sowjetunion durch den Einsatz ihrer Mittelstreckenraketen SS 20 in Mitteleuropa MdlAnfr A59 09.02.79 Drs 08/2561 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11052* D Anlage 18 Zinslose Darlehen des 'Bundesministeriums der Verteidigung für den Bau und die Unterhaltung von Soldatenheimen zur Soldatenbetreuung angesichts der steigenden Zahl von Gästen aus der Zivilbevölkerung MdlAnfr A60 09.02.79 Drs 08/2561 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11053* B Anlage 19 Bereitstellung von Informationsmaterial über die deutschen Ostgebiete als Aufgabe des Gesamtdeutschen Instituts MdlAnfr A61 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB' . 11053* C Anlage 20 Verhinderung des Verfrachtens von Lebensmittelhilfen an Länder der Dritten Welt auf Schiffen der Ostblockländer MdlAnfr A64 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . 11053 *D Anlage 21 Verfrachtung der der Regierung von Somalia geschenkten Fahrzeuge auf Ostblockschiffen zu Dumpingpreisen MdlAnfr A65 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU MdlAnfr A66 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 11054*A IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 Anlage 22 Ansicht der Bundesregierung über die außenpolitische Präsentation durch Bundesaußenminister Genscher MdlAnfr A67 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Marx CDU/CSU MdlAnfr A68 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . . 11054* B Anlage 23 Auffassung der Bundesregierung über die Unterstützung von Befreiungsbewegungen in Europa und in anderen Teilen der Welt MdlAnfr A71 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Waigel CDU/CSU MdlAnfr A72 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Waigel CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 11054* B Anlage 24 Unterstützung von Personen und Gruppen in der DDR und im übrigen Einflußbereich der Sowjetunion, die für die Verwirklichung von Menschenrechten kämpfen MdlAnfr A79 09.02.79 Drs 08/2561 Höffkes CDU/CSU • MdlAnfr A80 09.02.79 Drs 08/2561 Höffkes CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 11054* C Anlage 25 Umfang der Unterstützung für unter Gewaltanwendung bzw. mit friedlichen Mitteln für die Verwirklichung der Menschenrechte kämpfende Gruppen seit 1969 MdlAnfr A81 09.02.79 Drs 08/2561 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A82 09.02.79 Drs 08/2561 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StMin, Dr. von Dohnanyi AA . . 11054* D Anlage 26 Mithilfe der Vertreibungsstaaten bei einer Dokumentation über die Vertreibung der Deutschen . . MdlAnfr A83 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 11055*A Anlage 27 Unterstützung der weltweiten Forschungen über den Zusammenhang von Abrüstung und Entwicklungshilfe sowie deutscher Beitrag zu dem Abrüstungsforschungsfonds der UN MdlAnfr A84 09.02.79 Drs 08/2561' Schlaga SPD MdlAnfr A85 09.02.79 Drs 08/2561 Schlaga SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 11055* B Anlage 28 Einschätzung der die Entwicklung im Iran beeinflussenden religiösen Elemente für die deutsche Außenpolitik MdlAnfr A86 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 11056*A Anlage 29 Vereinbarkeit der Lieferungen von Rüstungsgütern in Entwicklungsländer mit den Grundsätzen über den Export von Kriegswaffen MdlAnfr A87 09.02.79 Drs 08/2561. Coppik SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 11056*A Anlage 30 Export von Schnellfeuergewehren nach Chile MdlAnfr A90 09.02.79 Drs 08/2561 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 11056* C Anlage 31 . Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen in Nicht-NATO-Länder im Jahr 1978 MdlAnfr A91 09.02.79 Drs 08/2561 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11056* D Anlage 32 Genehmigung .für den Export von Fregatten nach Argentinien MdlAnfr A92 09.02.79 Drs 08/2561 Jungmann SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 11057* B Anlage 33 Verhandlungen mit der nigerianischen Regierung über den Export des Kampfflugzeugs Alpha-Jet MdlAnfr A94 09.02.79 Drs 08/2561 Meinike (Oberhausen) SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 11057* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 V Anlage 34 Darstellung der Grenzen von 1937 auf Landkarten MdlAnfr A96 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 11057* C Anlage 35 Verwendbarkeit von nicht allradgetriebenen Fahrzeugen bei Wintereinsätzen des Technischen Hilfswerks; Pflicht zur Einzelabrechnung der Einsätze als Grund für den Nichteinsatz des Technischen Hilfswerks MdlAnfr A97 09.02.79 Drs 08/2561 Broll CDU/CSU MdlAnfr A98 09.02.79 Drs 08/2561 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr von 'Schoeler BMI . . . 11057* D Anlage 36 Abfassung und Ausgabe von Informationsblättern der Standesämter bei der Eheschließung Deutscher mit Mohammedanern MdlAnfr A99 09.02.79 Drs 08/2561 Frau Eilers (Bielefeld) SPD MdlAnfr A100 04.02.79 Drs 08/2561 Frau Eilers (Bielefeld) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11058* C Anlage 37 Erhöhung der Jubiläumszuwendungen MdlAnfr A101 09.0239 Drs 08/2561 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11058* D Anlage 38 Vorlage eines Berichts über die Vertreibung von Deutschen an den Bundestag MdlAnfr A102 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Becher(Pullach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11059*A Anlage 39 Förderung von Spitzensportlern im Bundesdienst, insbesondere beim Bundeskriminalamt, durch Gewährung von Sonderurlaub MdlAnfr A103 09.02.79 Drs 08/2561 Müller (Schweinfurt) SPD MdlAnfr A104 09.02.79 Drs 08/2561 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11059* C Anlage 40 Einstellung des Ausbaus der Kernenergie in Baden-Württemberg ween der nicht geregelten Entsorgung MdlAnfr A105 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11059* D Anlage 41 Herausgabe des ersten Tätigkeitsberichts des Bundesbeauftragten für den Datenschutz als Broschüre im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung MdlAnfr A106 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11060* B Anlagé 42 Unterschiedliche Handhabung der Verwaltungsvorschriften betreffend Aufenthaltserlaubnis und -berechtigung für ausländische Arbeitnehmer durch die Länder und Gemeinden MdlAnfr A107 09.02.79 Drs 08/2561 Hasinger CDU/CSU MdlAnfr A108 09.02.79 Drs 08/2561 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11060* B Anlage 43 Bereitstellung von mehr Teilzeitarbeitsplätzen bei Bundesbehörden und Bundesunternehmen MdlAnfr A109 09.02.79 Drs 08/2561 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11060* D Anlage 44 Zugang des Deutschen Bundestags zu Datenbanken der Bundesregierung; Erweiterung der parlamentarischen Kontrolle gegenüber der Bundesregierung MdlAnfr A110 09.02.79 Drs 08/2561 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A111 09.02.79 Drs 08/2561 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11061 *A Anlage 45 Regelung der Hinterbliebenenbezüge für Beamtenwitwen mit vier und mehr Kindern MdlAnfr A112 09.0239 Drs 08/2561 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11061* B VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 Anlage 46 Vergleichbarkeit der Strahlenbelastung bei Kohlekraftwerken und Kernkraftwerken MdlAnfr A113 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11061 * C Anlage 47 Bedeutung der in den letzten Wochen aufgedeckten Spionagefälle MdlAnfr A114 09.02.79 Drs 08/2561 Ey CDÚ/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11062* B Anlage 48 Beteiligung der Gesellschaft für deutsche Sprache bei der Erstellung des Entwurfs eines Sozialgesetzbuchs — Jugendhilfe — MdlAnfr A115 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Miltner CDU/CSU MdlAnfr A116 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Miltner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 11062* B Anlage 49 Anhebung der Einkommensgrenzen für. den Anspruch auf Kindergeld für Auszubildende und für unterhaltsberechtigte Kinder MdlAnfr A117 09.02.79 Drs 08/2561 Frau Geier CDU/CSU MdlAnfr A118 09.02.79 Drs 08/2561 Frau Geier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . 11062* C Anlage 50 Untersuchung der Gesamtbelastung der Bürger durch Pestizide in der Nahrung aus Anlaß der Milchverseuchung im hessischen Ried; Erlaß der Verordnung zum Zulassungsverfahren von Arzneimitteln und der Kostenordnung sowie Bekanntgabe der Transparenzliste für Arzneimittel an die Ärzte MdlAnfr A119 09.02.79 Drs 08/2561 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD MdlAnfr A120 09.02.79 Drs 08/2561 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 11062* D Anlage 51 Fortsetzung der Tätigkeit der Schwangerschaftsmodellberatungsstellen in BadenWürttemberg nach Auslaufen des Programms MdlAnfr A121 09.02.79 Drs 08/2561 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 11063* C Anlage 52 Herstellungskosten für die Broschüre „Jugendhilfe — der Gesetzentwurf: Mehr Hilfe - weniger Eingriffe" MdlAnfr A122 09:02.79 Drs 08/2561 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 11064*A Anlage 53 Regelung des Verbots lärmintensiver Flugzeuge in der Bundesrepublik Deutschland und in den EG-Staaten MdlAnfr A123 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Arnold CDU/CSU MdlAnfr A124 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Arnold CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 11064*A Anlage 54 Verwendung umweltfreundlicherer Streumittel MdlAnfr A125 09.02.79 Drs 08/2561 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . 11064* B. Anlage 55 Änderung geplanter Straßenbaumaßnahmen MdlAnfr A126 09.02.79 Drs 08/2561 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 11064* D Anlage 56 Zahl der bei der Bundespost und der Bundesbahn im Jahr 19.78 geleisteten Überstunden MdlAnfr A127 09.02.79 Drs 08/2561 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . 11065*A Anlage 57 Forderung der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V. nach Installation wirksamer Flugwegüberwachungsanlagen für Verkehrsflughäfen und nach Ergänzung der Richtlinien über Einrichtung und Betrieb von Fluglärmmeßanlagen MdlAnfr A128 09.02.79 Drs 08/2561 Dr, Langguth CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 VII MdlAnfr A129 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 11065*A Anlage 58 Informierung der Bundestagsabgeordneten über die Ergebnisse der Untersuchungen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Schienenpersonennahverkehrs der Deutschen Bundesbahn MdlAnfr A130 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . 11065* C Anlage 59 Ablehnung der Beförderung von Briefen in die Bundesrepublik Deutschland mit der Adresse „Germany" durch die amerikanische Postverwaltung MdlAnfr A131 09.02.79 Drs 08/2561 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU MdlAnfr A132 09.02.79 Drs 08/2561 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 11065* D Anlage 60 Verkleinerung bzw. Auflösung von Poststellen im Bereich des Hochtaunuskreises MdlAnfr A133 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Langner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11066* B Anlage 61 Aufklärung über die Strafbarkeit des Erwerbs und Betriebs von Tonrundfunkgeräten, die den Empfang nicht genehmigter Frequenzbereiche ermöglichen MdlAnfr A134 09.02.79 Drs 08/2561 Lambinus SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11066* C Anlage 62 Aufklärung über die Strafbarkeit des Erwerbs von UKW-Geräten, deren Betrieb nicht genehmigt ist MdlAnfr A135 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Müller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11067*A Anlage 63 Vereinbarkeit des § 19 des Personalvertretungsgesetzes mit der Art der Unterschriftensammlung der Deutschen Postgewerkschaft für die Personalratswahl im Fernmeldeamt Essen 9 MdlAnfr A136 09.02.79 Drs 08/2561 Pfeffermann CDU/CSU MdlAnfr A137 09.02.79 Drs 08/2561 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 11067*A Anlage 64 Beitrag der Bundesregierung zur VN-Studie über Abrüstung und Entwicklungshilfe SchrAnfr B1 09.02.79 Drs 08/2561 Voigt (Frankfurt) SPD SchrAnfr B2 09.02.79 Drs 08/2561 Voigt (Frankfurt) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 11067* C Anlage 65 Rückgang der Anerkennungsrate bei osteuropäischen Flüchtlingen SchrAnfr B3 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11068* B Anlage 66 Förderung der sogenannten Sportentwicklungshilfe; Entscheidungen des „interministeriellen Ausschusses" für das Jahr 1979 SchrAntw B4 09.02.79 Drs 08/2561 Büchner (Speyer) SPD SchrAntw B5 09.02.79 Drs 08/2561 Büchner (Speyer) SPD SchrAntw B6 09.02.79 Drs 08/2561 Büchner (Speyer) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 11068* C Anlage 67 Zusammenhang zwischen Wahrung der Menschenrechte und wirtschaftlicher Zusammenarbeit SchrAnfr B7-09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 11069* C Anlage 68 Ansicht der Bundesregierung zu dem Grundsatz der USA, Auslandshilfe nur bei Wahrung der Menschenrechte zu gewähren SchrAnfr B8 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 11069* D Anlage 69 Ermöglichung einer Familienzusammenführung nur bei beschleunigter Rückreise von VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 Familienangehörigen aus der Bundesrepublik Deutschland nach Polen SChrAnfr B9 09.02.79 Drs 08/2561 Breidbach CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 11070*A Anlage 70 Umsetzung der Leitlinien der OECD für multinationale Gesellschaften in die Praxis sowie Verbesserung der Verwaltungspraktiken bei der Kontrolle multinationaler Unternehmen SchrAnfr B10 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. van Aerssen CDU/CSU SchrAnfr B11 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. van Aerssen CDU/CSU SchrAnfr B12 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. van Aerssen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11030* B Anlage 71 Verbesserung der Versorgung sogenannter nachgeheirateter Witwen durch Gewährung des vollen Witwengeldes SchrAnfr B13 09.02.79 Drs 08/2561 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11070* D Anlage 72 Ausbau der Grenzschutzunterkünfte in Wiesbaden und Bad Schwalbach SchrAnfr B14'09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAnfr B15 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11071*A Anlage 73 Abwässerreinigung durch Mikroorganismen SchrAnfr B16 09.02.79 Drs 08/2561 Jung FDP SchrAnfr B13 09.02.79 Drs 08/2561 Jung FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11031 * C Anlage 74 Auszahlung des Lohns für geleistete Überstunden verstorbener Bundesgrenzschutzbeamter an die Erben SchrAnfr B18 09.02.79 Drs 08/2561 Menzel SPD SchrAnfr B19 09.02.79 Drs 08/2561 Menzel SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11072*A Anlage 75 Vorlage eines Entnazifizierungsbescheides als Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes SchrAnfr B20 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Fuchs CDU/CSU SchrAnfr B21 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Fuchs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11072* C Anlage 76 Einkommensgrenze bei der Gewährung von Fahrkostenzuschüssen im öffentlichen Dienst . SchrAnfr B22 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAnfr B23 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11073*A Anlage 77 Entschädigung sowie Weiterzahlung des Lohns für ausgefallene Arbeitsstunden für Beisitzer bei Gerichten SchrAnfr B24 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 11073* C Anlage 78 Zugang zu einer US-Patentschrift über die Zusammensetzung und Herstellung von Napalm beim Deutschen Patentamt; kriminalpolitische Bedeutung des § 130 a StGB; Geheimhaltungsbestimmungen des Patentrechts SchrAnfr B25 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr B26 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr B27 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 11075*A Anlage 79 Abschreibung und Bilanzierung der Ablösesummen für Bundesligaspieler von gewerbetreibenden Firmen als imaginäres Wirtschaftsgut im Anlagevermögen SchrAnfr B28 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Bußmann SPD SchrAnfr B29 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Bußmann SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 11076*A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 IX Anlage 80 Beachtung der Freigrenzen für Eigenheime bei den Überlegungen zur Reform der Grunderwerbsteuer SchrAnfr B30 09.02.79 Drs 08/2561 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 11076*C Die Fragen B 31 und 32 Drucksache 8/2561 vom 09. 02. 1979 — des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) sind vom Fragesteller zurückgezogen Anlage 81 Steuerliche Absetzbarkeit der Unterrichtsentgelte für private Musikpädagogen als Fremdbetreuungsaufwendungen für Kinder SchrAnfr B33 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 11076* D Anlage 82 Gesamtbetrag der Zulage aus öffentlichen Mitteln zum Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer in Berlin SchrAnfr B34 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 11077*A Anlage 83 Steuerliche Abschreibungsregelungen für Kernkraftwerke SchrAnfr B35 09,02.79 Drs 08/2561 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 11077*B Anlage 84 Überhöhte Zinsen für staatliche Schuldenpapiere zum Vorteil der Banken SchrAnfr B36 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 11033* C Anlage 85 Teilweises Versagen der Anerkennung der Gemeinnützigkeit bei vorübergehender Aufnahme alter oder pflegebedürftiger Menschen in Alten- und Pflegeheimen SchrAnfr B37 09.02.79 Drs 08/2561 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 11078*B Anlage 86 Unzulässigkeit des Ausgleichs streikbedingter Einkommensverluste durch Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz SchrAnfr B38 09.02.79 Drs 08/2561 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11078*C Anlage 87 Lieferung der während des Streiks in der deutschen Stahlindustrie ausgefallenen Produkte durch andere europäische .Stahlkonzerne SchrAnfr B39 09.02.79 Drs 08/2561 Hofmann (Kronach) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11078* D Anlage 88 Abschluß eines Schuldenabkommens mit der Türkei für nicht-bundesverbürgte Forderungen sowie Abbau von Transferrückständen SchrAnfr B40 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAnfr B41 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11079*A Die Fragen B 42 und 43 — Drucksache 8/2561 vom 09. 02. 1979 — des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (FDP) sind vom Fragesteller zurückgezogen Anlage 89 Auswirkungen der Anhebung der Erzeugerabgabe für Milch in der EG auf die deutsche Landwirtschaft SchrAnfr B44 09.02.79 Drs 08/2561 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr B45 09.02.79 Drs 08/2561 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . .. . . . 11079* C Anlage 90 Konsequenzen aus der Feststellung der Verfassungswidrigkeit des § 5 Abs.. 3 Nr. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes durch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf SchrAnfr B46 09.02.79 Drs 08/2561 Russe CDU/CSU SchrAnfr B47 09.02.79 Drs 08/2561 Russe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11079* D X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 Anlage 91 Lockerung des Beschäftigungsverbots für Frauen auf Baustellen SchrAnfr B48 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Waigel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11080* B Anlage 92 Genehmigung zur Errichtung einer Bushaltestelle auf einem bundeswehreigenen Grundstück in Waldshut-Tiengen SchrAnfr B49 09.02.79 Drs 08/2561. Kolb CDU/CSU SchrAnfr B50 09.02.79 Drs 08/2561 Kolb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11080* D Anlage 93 Bedeutung der Einführung der Euro-Wehrpflicht im Hinblick auf die erste Direktwahl des Europäischen Parlaments SchrAnfr B51 09.02.79 Drs 08/2561 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11081*A Anlage 94 Dienstliche Mehrbelastung der Bundeswehrsoldaten in Flugabwehrraketenstellungen SchrAnfr B52 09.02.79 Drs 08/2561 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11081 * B Anlage 95 Erhöhung des Kaufpreises für AWACS auf Grund der Annullierung der Bestellungen des Iran SchrAnfr B53 09.02.79 Drs 08/2561 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 11081 * C Anlage 96 Auswirkung der Einführung von Lastkraftwagen von 5 Tonnen auf die Fahrschulausbildung in der Bundeswehr SchrAnfr B54 09.02.79 Drs 08/2561 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11082*A Anlage 97 Beförderungsstau in der Bundeswehr und bei der Bundespost SchrAnfr B55 09.02.79 Drs 08/2561 Gansel SPD SchrAntw PStSekr br. von Bülow BMVg . 11082* C Anlage 98 Einsatz der Landwirte in Katastrophenfällen als Ausgleich für die Befreiung von der Wehrpflicht SchrAnfr B56 09.02.79 Drs 08/2561 Heyenn SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11082*D Anlage 99 Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter SchrAnfr B57 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 11083*A Anlage 100 Verschärfung der Sicherheitsvorschriften angesichts der sich häufenden Havarien von Schiffen mit umweltgefährdender Ladung auf dem Niederrhein SchrAnfr B58 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Kraske CDU/CSU SchrAnfr B59 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Kraske CDU/CSU SchrAnfr B60 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Kraske CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 11083* B Anlage 101 Außerungen von Bundesminister Matthöfer über den Bau einer Papierfabrik in Plattling im Zonenrandgebiet mit öffentlichen Mitteln SchrAnfr B61 09.02.79 Drs 08/2561 Handlos CDU/CSU SchrAnfr B62 09.02.79 Drs 08/2561 Handlos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 11083* C Anlage 102 Ausbau von Waldwegen vor der Startbahnverschiebung durch die Flughafen AG Frankfurt SchrAnfr B63 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 11084*A Anlage 103 Vorlage einer Neufassung des Luftverkehrsgesetzes SchrAnfr B64 09.02.79 Drs 08/2561 Schmidt (Niederselters) SPD SchrAnfr B65 09.02.79 Drs 08/2561 Schmidt (Niederselters) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV .. . . . 11084* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 XI Anlage 104 Verlegung der Stationierung und Wartung der Diesellokomotiven vom Typ 211 und. 216 von Limburg und Gießen nach Frankfurt am Main SchrAnfr B66 09.02.79 Drs 08/2561 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAnfr B67 09.02.79 Drs 08/2561 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 11084* C Anlage 105 Verwendung umweltfreundlicherer Streumittel SchrAnfr B68 09.02.79 Drs 08/2561 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . 11084* D Anlage 106 Trassenführung eines Nebengleises der Bahnstrecke Friedrichsdorf—Usingen zu dem Munitionsdepot der US-Streitkräfte in der Gemarkung Wehrheim SchrAnfr B69 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Langner CDU/CSU SchrAnfr B70 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Langner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 11085*A Anlage 107 Zusätzliche Sicherungsmaßnahmen an unbeschrankten Bahnübergängen, insbesondere am Übergang an der Gladbecker Straße in Dorsten SchrAnfr B71 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 11085*B Anlage 108 Häuserschäden in der Stadt Dorsten durch militärische Tiefflüge SchrAnfr B72 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11085* B Anlage 109 Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals für Europaschiffe sowie die sich daraus ergebende Wettbewerbssituation für die Bundesbahn auf der Strecke Lauenburg—Lübeck SchrAnfr B73 09.02.79 Drs 08/2561 Kuhlwein SPD SchrAnfr B74 09.02.79 Drs 08/2561 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 11085* C Anlage 110 Weiterführung der Bundeswasserstraße Saarkanal bis nach Saarbrücken SchrAnfr B75 09.02.79 Drs 08/2561 Peter SPD SchrAnfr B76 09.02.79 Drs 08/2561 Peter SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 11085* D Anlage 111 Abbruch oder Sanierung des Bahnhofs München-Ost (alt) SchrAnfr B77 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 11086*A Anlage 112 Vermerk der für den Verurteilten im Veykehrszentralregister entstehenden Strafpunkte im Urteil oder Bußgeldbescheid SchrAnfr B78 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 11086*A Anlage 113 Entwicklung des deutschen Autobahnnetzes seit 1972 sowie Kilometerzahl der nur eingeschränkt nutzbaren oder längerfristig gesperrten Strecken in den letzten fünf Jahren SchrAnfr B79 09.02.79 Drs 08/2561 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr B80 09.02.79 Drs 08/2561 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr B81 09.02.79 Drs 08/2561 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 11086*C Anlage 114 Reduzierung der IC- und D-Zugbedienung in Baden-Baden im Sommerfahrplan SchrAnfr B82 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B83 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 11087* B Anlage 115 Ausgabe verbilligter Wochenendfahrkarten und verbilligter Fahrkarten für Bahnbuslinien in kleineren Bahnhöfen SchrAnfr B84 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . 11087*D XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 Anlage 116 Festlegung der neuen Lärmschutzbereiche für den NATO-Flugplatz Gütersloh SchrAnfr B85 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B86 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B87 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B88 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11088*A Anlage 117 Verlegung der Briefabgangsstelle in Limburg/Lahn nach Wiesbaden SchrAnfr B89 09.02.79 Drs 08/2561 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAnfr B90 09.02.79 Drs 08/2561 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 11088* D Anlage 118 Unbesetzte Arbeitsplätze beim Fernmeldeamt Mainz SchrAnfr B91 09.02.79 Drs 08/2561 Schäfer (Mainz) FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . 11089*A Anlage 119 Ermittlungsverfahren gegen Besitzer von Rundfunkempfängern mit unzulässigen UKW-Empfangsbereichen; Aufklärungsaktion über die Strafbarkeit des unzulässigen Rundfunkempfangs SchrAnfr B92 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAnfr B93 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAnfr B94 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAnfr B95 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 11089* B Anlage 120 Förderungsmittel für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach § 72 des Städtebauförderungsgesetzes für Gemeinden im Kreis Euskirchen SchrAnfr B96 09.02.79 Drs 08/2561 Milz CDU/CSU SchrAnfr B97 09.02.79 Drs 08/2561 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 11090*A Anlage 121 Inspektionen der Internationalen Atomenergieorganisation durch einen DDR-Inspektor für das Gebiet der EURATOM und einen Inspektor aus der Bundesrepublik Deutschland für das Gebiet der DDR SchrAnfr B98 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAnfr B99 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAnfr B100 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT .....11090*D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 11015 139. Sitzung Bonn, den 16. Februar 1979 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich. Dr. Abelein 16. 2. Adams * 16. 2. Dr. van Aerssen * 16. 2. Dr. Ahrens ** 16. 2. Dr. Aigner * 16. 2. Alber * 16. 2. Dr. Bangemann * 16. 2. Dr. Bayerl * 16. 2. Brandt 16. 2. Büchner (Speyer) ** 16. 2. Daweke 16. 2. Dr. Dollinger 16. 2. Dürr 16. 2. Ertl 16. 2. Dr. Evers 16. 2. Feinendegen 16. 2. Frau Fischer 16. 2. Flämig * 16. 2. Dr. Früh * 16. 2. Dr. Fuchs * 16. 2. Gärtner 16. 2. Gerster (Mainz) 16. 2. Gscheidle 16. 2. Dr. Haack 16. 2. Haase (Fürth) * 16. 2. Handlos ** 16. 2. Hoffmann (Saarbrücken) * 16. 2. Dr. Hubrig 16. 2. Frau Hürland 16. 2. Ibrügger * 16. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 16. 2. Kaffka 16. 2. Katzer 16. 2. Dr. h. c. Kiesinger 16. 2. Dr. Klein (Göttingen) 16. 2. Dr. Klepsch * 16. 2. Klinker * 16. 2. Koblitz 16. 2. Dr. Kreile 16. 2, Landré 16. 2. Lange * 16. 2. Leber 16. 2. Lemp * 16. 2. Dr. Luda 16. 2. Lücker * 16. 2. Luster* 16. 2. Mattick 16. 2. Müller (Mülheim) * 16. 2. Müller (Wadern) * 16. 2. Neumann (Bramsche) 16. 2. Frau Dr. Neumeister 16. 2. Frau Pack 16. 2. Frau Renger 16. 2. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Rose 16. 2. Schäfer (Offenburg) 16. 2. Schmidt (München) * 16. 2. Schmidt (Wattenscheid) 16. 2. Schmidt (Würgendorf) ** 16. 2. Schreiber * 16. 2. Dr. Schwarz-Schilling 16. 2. Dr. Schwörer * 16. 2. Seefeld* 16. 2. Sieglerschmidt * 16. 2. Spitzmüller 16. 2. Stahlberg 16. 2. Dr. Starke.(Franken) * 16. 2. Sybertz 16. 2. Dr. Vohrer ** 16. 2. Dr. Waigel 16. 2. Frau Dr. Walz * 16. 2. Dr. Warnke 16. 2. Wawrzik* 16. 2. Dr. Wendig 16. 2. Wohlrabe 16. 2. Zeyer 16. 2. Ziegler 16. 2. Zywietz * 16. 2. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Frage A 25) : Kann die Bundesregierung Angaben bestätigen, wonach durch die Lohnerhöhungen des Jahres 1977 die Arbeitnehmer knapp 21 Milliarden DM netto erhielten, 35,3 Milliarden DM als Bruttobezüge ausgewiesen waren, während für die Arbeitgeber rund 59,3 Milliarden DM mit den Lohnnebenkosten fällig waren, und was gedenkt sie gegebenenfalls gegen die so einschneidende Benachteiligung des Arbeitnehmers zu tun, da er nur noch 1/2 der gesamten Lohnerhöhung als Nettoeinkommen verfügbar hat? Die Bundesregierung kann die von Ihnen genannten Zahlen nur teilweise bestätigen: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist im Jahre 1977 die Lohn- und Gehaltssumme netto um 21 Milliarden DM und brutto um 35,7 Milliarden DM gestiegen; einschließlich der tatsächlichen und fiktiven Arbeitgeberbeiträge haben die Arbeitgeber insgesamt 44,7 Milliarden DM mehr gegenüber 1976 an Personalkosten aufgewendet. Für die Beurteilung des Zusammenhangs zwischen Brutto- und Nettoeinkommensentwicklung sollte man nicht diese Zahlen, sondern die prozentualen Veränderungsraten vergleichen: Die Personalaufwendungen der Arbeitgeber sind 1977 um 7,1 Prozent gestiegen, während die Lohn- und Gehaltsumme brutto um 7 Prozent und netto um 5,8 Prozent gestiegen ist. Noch positiver ist die Entwicklung 1978 und 1979. Nach den ersten vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist 1978 die Nettolohn- und -gehaltsumme mit 6,9 Prozent deutlich stärker gestiegen als die Bruttolohn- und 11048* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 -gehaltsumme (5,9 Prozent) und die gesamten Personalkosten (6 Prozent). Für 1979 rechnen Bundesregierung, Sachverständigenrat und Wirtschaftsforschungsinstitute übereinstimmend damit, daß die Nettoeinkommen der Arbeitnehmer erneut stärker steigen als die Bruttoeinkommen. Diese für die Arbeitnehmer erfreuliche Entwicklung beruht auf den Steuerentlastungen und der Beitragssatzstabilität in der Sozialversicherung. Die Bundesregierung hat hierfür mit ihrer Steuerpolitik und mit ihren Maßnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen und zur Konsolidierung der Rentenversicherung gesorgt. Von einer Benachteiligung der Arbeitnehmer kann nicht die Rede sein; zu Maßnahmen ist kein Anlaß. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/2561 Frage A 30) : Trifft es zu — wie das RWE-Vorstandsmitglied Heinz Heiderhoff in dem Artikel „Steinkohle bremst den Gewinn" in der Wirtschaftswoche" Nr. 5 vom 29. Januar 1979 ausgeführt hat —, daß der Gewinn wesentlich höher wäre, wenn es das SteinkohleVerstromungsgesetz nicht gäbe, und daß dadurch der Einsatz kostengünstigerer Energien, insbesondere auch von Kernenergie, eingeschränkt werden müßte, und sieht sich die Bundesregierung gegebenenfalls veranlaßt, eine Änderung bzw. Aufhebung des Gesetzes vorzuschlagen? Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, zur Gewinn- und Verlustsituation des RWE Stellung zu nehmen. Unterstellt man, daß durch die Verstromungsgesetzgebung beim RWE der Einsatz kostengünstigerer Energien eingeschränkt worden ist, sieht die Bundesregierung darin keinen Anlaß, eine Änderung oder gar Aufhebung des 3. Verstromungsgesetzes vorzuschlagen. Die Lieferbeziehungen zwischen der deutschen Steinkohle und der Elektrizitätswirtschaft regeln sich seit dem 1. Januar 1978 nach dem zwischen beiden Seiten abgeschlossenen 10-Jahres-Vertrag. Wie Ihnen bekannt, ist das 3. Verstromungsgesetz in Absicherung dieses 10-Jahres-Vertrages ausdrücklich mit dem Ziel novelliert worden, auch den Einsatz kostengünstiger Energieträger zugunsten eines gleichbleibend hohen Steinkohleeinsatzes zurückzudrängen. Zu diesem Zweck ist im Rahmen der Abnahmeverpflichtungen der einzelnen Unternehmen eine bestimmte Kohlemenge pauschal praktisch auf den halben Preis verbilligt worden. Wie bei jeder Pauschalregelung können im konkreten Einzelfall die Kosten der Verdrängung anderer Energieträger durch Steinkohle höher oder niedriger als dieser Zuschuß liegen. Es ist daher durchaus denkbar, daß bei einzelnen Unternehmen der ohne die Bindung durch den 10-Jahres-Vertrag sonst mögliche Einsatz kostengünstigerer Energieträger in einzelnen Jahren zu insgesamt niedrigeren Brennstoffeinsatzkosten führen kann. Dies war bei Verabschiedung der 2. Novelle zum 3. Verstromungsgesetz bekannt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Frage A 36) : 1st der Bundesregierung bekannt, ob und wie die Empfehlungen des Beirats für Tourismus Stellen der Europäischen Gemeinschaft zur Kenntnis gelangen und dort Berücksichtigung finden, und wird sie dafür Sorge tragen, falls noch nicht geschehen, daß das zuständige EG-Referat die Empfehlung des Beirats bezüglich einer Harmonisierung der Mehrwertsteuer im Bereich der Europäischen Gemeinschaften erhält? Der Beirat für Fragen des Tourismus beim Bundesminister für Wirtschaft hat die Aufgabe, die Bundesregierung über aktuelle Probleme und Entwicklungen des in- und ausländischen Tourismus zu unterrichten und zu beraten. Unmittelbarer Adressat der Empfehlungen des Beirates ist der Bundesminister für Wirtschaft. Dieser prüft, wie die Empfehlungen bei der Meinungsbildung der Bundesregie berücksichtigt werden können und in welcher Weise ihnen Geltung verschafft werden kann. Es versteht sich von selbst, daß der zuständige Bundesminister der Finanzen im Rahmen der Bemühungen der Bundesregierung um die Harmonisierung der Umsatzsteuer innerhalb der EG die Empfehlung des Beirates in seine Überlegungen einbezieht. Eine direkte Weitergabe der Empfehlung an die EG-Kommission ist nicht beabsichtigt, weil hiervon keine unmittelbare Wirkung ausgehen könnte. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schartz (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen A 37 und 38) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Fachleute auf dem Gebiet des Weinbaus große Frostschäden in den deutschen Rebanlagen festgestellt haben, und ist die Bundesregierung schon in der Lage, konkrete Angaben über das Ausmaß der Frostschäden zu machen? Beschäftigt sich die Bundesregierung mit Überlegungen, um bei existenzgefährdenden Schäden den deutschen Winzern zu helfen, und welche Möglichkeiten dazu sieht sie? Die Feststellung der durch den Temperatursturz um die Jahreswende 1978/79 und durch die anschließende wochenlange kalte Witterung verursachten .Frostschäden an Weinreben fällt in den Zuständigkeitsbereich der weinbautreibenden Bundesländer. Der Bundesregierung sind Meldungen hierüber erst vereinzelt zugegangen. Unabhängig hiervon wird sich das Ausmaß der Schäden durch die Erfrierungen an Rebholz und Knospen erst nach dem Austrieb der Reben übersehen und beurteilen lassen. Die weinbautreibenden Bundesländer dürften daher zu gegebener Zeit untersuchen, inwieweit Einkommensverluste auftreten werden, die eine staatliche Hilfe erforderlich machen. Nach der Aufgabenteilung des Grundgesetzes sind für Hilfsmaßnahmen bei witterungsbedingten Schäden grundsätzlich die Länder zuständig. Nur bei Katastrophen überregionalen Ausmaßes kann der Bund auf der Rechtsgrundlage seiner Zuständigkeit für Maßnahmen der gesamtstaatlichen Repräsentation Hilfe leisten. Da- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 11049* bei ist auch der Umfang der eingetretenen Schäden von Bedeutung. Für die Bundesregierung besteht daher z. Z. keine Veranlassung, tätig zu werden. Anlage 6 Antwort des Pari. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Frage A 39) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der beabsichtigten Währungsneuordnung in der EG auf die landwirtschaftlichen Betriebe der Bundesrepublik Deutschland? Die Bundesregierung bewertet die Auswirkungen des Europäischen Währungssystems positiv. Ziel des EWS ist ein höheres Maß an Stabilität nach innen und nach außen. Mittel- und langfristig wird dadurch die Fortführung der Gemeinsamen Agrarpolitik, welche gerade durch unterschiedliche wirtschafts- und währungspolitische Entwicklungen in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft erheblichen Belastungen ausgesetzt ist, wesentlich erleichtert. Deshalb hofft die Bundesregierung, daß die Schwierigkeiten, die für das Inkrafttreten des EWS entstanden sind, bald ausgeräumt werden können. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Horstmeier (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen A 40 und 41) : Sieht die Bundesregierung nach der augenblicklichen Rechtslage eine Möglichkeit, für die Besatzungen der Binnenschiffahrt bei oft wochenlangem Warten auf Ladung für diese arbeitslose Zeit die Kurzarbeitsregelung anzuwenden, und wenn nein, welche Regelung schlägt die Bundesregierung vor? Trifft es zu, daß die Bundesregierung eine gemeinsame Ausbildungsordnung für die ländliche und die städtische Hauswirtschaft plant, und wenn ja, aus welchen Gründen werden beide Bereiche zusammengefaßt? Zu Frage A 40: Die Bundesregierung hat im Rahmen des Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes — Bundesrats-Drucksache 1/79 — vorgeschlagen, die Binnenschiffahrt künftig in die Regelung über das Kurzarbeitergeld einzubeziehen. Nach geltendem Recht ist dieser Wirtschaftszweig ausdrücklich vom Kurzarbeitergeld ausgeschlossen. Es wird angestrebt, den Gesetzentwurf zum 1. Juli 1979 in Kraft zu setzen. Zu Frage A 41: Es trifft zu, daß z. Z. eine gemeinsame Ausbildungsordnung für die städtische und ländliche Hauswirtschaft vorbereitet wird. Diese befindet sich z. Z. im Abstimmungsverfahren mit den Ländern, um sie mit den schulischen Rahmenlehrplänen abzustimmen. Während in der bisherigen Ausbildungsordnung vom 20. August 1976 die beiden Bereiche städtische und ländliche Hauswirtschaft getrennt nebeneinanderstehen, sieht die jetzt vorbereitete Ausbildungsordnung weitgehend gemeinsame Ausbildungsinhalte für den städtischen und ländlichen Bereich vor. Die jeweils spezifischen Inhalte der städtischen und der ländlichen Hauswirtschaft werden alternativ in Form der Schwerpunktbildung vermittelt. Die Zusammenfassung in einer einheitlichen Ausbildungsordnung dient dem Ziel der Konzentration und der Verringerung der Zahl der Ausbildungsberufe, um hierdurch eine größere Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen. Außerdem ist wegen der Strukturveränderungen im Bereich der Hauswirtschaft eine Erweiterung und Vertiefung der bisherigen Inhalte vorgenommen worden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höpfinger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen A 42 und 43) : Wieviel Anfragen und Beschwerden hat die Bundesregierung erhalten von Deutschen, die im Ausland leben und seit dem 1. Juli 1977 auf Grund des 20. Rentenanpassungsgesetzes nach 1317 RVO das Ruhen der Rente hinnehmen müssen? Wie groß ist der betroffene Personenkreis, in welchen Ländern haben die Betroffenen überwiegend ihren Aufenthalt, und stellt die Bundesregierung Überlegungen an, die Rentenansprüche dieses Personenkreises anderweitig einzulösen? Zu dem in Ihren Fragen angesprochenen Problem wird die Bundesregierung in einigen Wochen im Rentenanpassungsbericht 1979 umfassend Stellung nehmen. Die hierzu erforderlichen Ermittlungen sind noch nicht ganz abgeschlossen. Ich darf Sie bitten, diesen Bericht abzuwarten. Ihre Fragen kann ich vorläufig wie folgt beantworten: Der Bundesregierung sind bisher nur wenige Anfragen und Beschwerden zur Streichung der Volschrift über Ermessensleistungen ins Ausland im 20. Rentenanpassungsgesetz bekanntgeworden. Zur Größe des betroffenen Personenkreises liegen mir Zahlen nicht vor. Zuverlässige Ermittlungen hierüber können nicht angestellt werden, weil die Versicherungszeiten, aus denen früher Ermessensleistungen ins Ausland gezahlt wurden, nicht bei einem Versicherungsträger im Geltungsbereich der Reichsversicherungsordnung zurückgelegt wurden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 8/2561 Fragen A 44 und 45) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Arbeitsämter nicht verpflichtet sind, den Eltern bei Erreichung des 18. Lebensjahrs eines Kindes Mitteilung darüber zu machen, daß die Zahlung des Kindergelds eingestellt wird, daß aber andererseits der Nachweis, daß das betreffende Kind noch in der 11050* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 Schul- bzw.. einer schulähnlichen Berufsausbildung ist, in kurzen Zeitabständen, zum Teil jedes halbe Jahr, erbracht werden muß? Ist die Bundesregierung bereit, die Richtlinien dahin gehend zu ändern, daß die Eltern in Zukunft benachrichtigt werden zugleich mit der Übersendung eines Antragvordrucks für die eventuelle Weitergewährung des Kindergelds, bzw. daß die Frist für die rückwirkende Zahlung von höchstens sechs Monaten aufzuheben ist, falls die rechtzeitige Antragstellung versäumt wird und der Anspruch einwandfrei zu Recht weiterbesteht? Ihre Kritik richtet sich zu Recht gegen eine in der Tat unbillige Härte des Bundeskindergeldgesetzes in der bisher gültigen Fassung. Bislang konnte Berechtigten, die es versäumten, rechtzeitig anzuzeigen, daß ihr Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres seine Schul- oder Berufsausbildung fortsetzt, Kindergeld rückwirkend nur für 6 Monate gezahlt werden. Diese zeitliche Begrenzung hat trotz der Aufklärungsbemühungen der Bundesanstalt für Arbeit immer wieder zu Anspruchsverlusten geführt. Sie ist deshalb durch das Achte Änderungsgesetz zum Bundeskindergeldgesetz mit Wirkung vom 1. Januar 1979: aufgehoben worden. Nach Aufhebung dieser Verfallklausel muß nach Auffassung. der Bundesregierung § 25 des Bundeskindergeldgesetzes, wonach bei Einstellung der Kindergeldzahlung wegen Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes kein Bescheid erteilt zu werden braucht, in einem neuen Licht gesehen werden. Einerseits werden künftig keine Anspruchsverluste mehr eintreten; weil der Berechtigte die Fortsetzung der Schul- und Berufsausbildung seines Kindes nicht rechtzeitig 'angezeigt hat. Zum anderen unterrichtet die Bundesanstalt für Arbeit ohnehin die Berechtigten über ihre Anzeigepflicht, wenn sich aus den Akten ergibt, daß die Schul- oder Berufsausbildung über das 18. Lebensjahr hinaus fortgesetzt werden soll. Noch eine Bemerkung zum jährlichen — nicht halbjährlichen — Nachweis darüber, daß das Kind sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Hier handelt es sich um eine Mitwirkungspflicht, die zur sachgemäßen Durchführung des Bundeskindergeldgesetzes notwendig und die im Sozialrecht allgemein üblich ist. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lattmann (SPD) (Drucksache 8/2561 Fragen A 46 und 47): Gedenkt die Bundesregierung, den Gesetzentwurf zur Künstlersozialversicherung laut Bundesratsdrucksache 410/76, wie in der Regierungserklärung zugesichert, unverändert oder in veränderter Form wiederaufzugreifen, und bis zu welchem Zeitpunkt muß das, nach Meinung der Bundesregierung geschehen, damit das Gesetz bis zum Ende der 8. Legislaturperiode verabschiedet werden kann? Wie berurteilt die Bundesregierung insbesondere die verfassungsmäßigen Bedenken einiger kultureller Unternehmer gegen die vorgesehene Künstlersozialabgabe und die von einigen an der Vorbereitung de; Gesetzgebung Beteiligten hergestellte Verbindung zwischen der Künstlersozialabgabe und der Ausbildungsplatzabgahe nach dem Ausbildungsförderungsgesetz, und hat letzteres überhaupt irgend etwas miteinander zu tun? Die Bundesregierung ist bestrebt, möglichst bald den Entwurf eines Künstlersozialversicherungsgesetzes erneut den gesetzgebenden Körperschaften zuzuleiten. Die endgültige Entscheidung hängt jedoch bei der konkret vorgesehenen Lösung vor allem noch vom Ausgang der verfassungsrechtlichen Prüfung ab. Wie Sie wissen, hat die Bundesregierung ein Rechtsgutachten hierzu in Auftrag gegeben. Mit der baldigen Vorlage dieses Gutachtens ist zu rechnen. Die Bundesregierung erhofft sich von dem Gutachten u. a. auch Erkenntnisse darüber, ob aus der erwarteten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berufsbildungsabgabe Rückschlüsse für die vorgesehene Künstlersozialabgabe zu ziehen sind. Vom Ausgang der verfassungsrechtlichen Prüfung hängen die weiteren Schritte ab. Ich kann deshalb Ihre Frage, inwieweit der Entwurf in einer gegenüber der Bundesratsdrucksache veränderten Fassung eingebracht werden wird, noch nicht beantworten. Die Bundesregierung ist sich darüber im klaren, daß der Gesetzentwurf nur dann innerhalb der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden kann, wenn die notwendigen Entscheidungen bald getroffen werden können. Einen genauen Zeitplan kann ich jedoch aus den genannten Gründen im Augenblick noch nicht angeben. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Frage A 48) : Ist der Bundesregierung die Zahl der Arbeitnehmer bekannt, deren Jahresurlaub der im Bundesurlaubsgesetz bestimmten Mindestdauer von 18 Werktagen entspricht, und kann sie angeben, wie groß die Differenzen zwischen den tariflich nicht geregelten und den tariflich oder gesetzlich geregelten Durchschnittsurlaubszeiten für vergleichbare Altersgruppen in den öffentlichen und gewerblichen Bereichen sind, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Unterschieden? Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt für alle erwachsenen Arbeitnehmer drei Wochen. Das gilt unabhängig von dem Lebensalter, der Betriebszugehörigkeit oder dem Wirtschaftsbereich. Dieser gesetzliche Mindesturlaub hat für rund 90 % der Arbeitnehnier, auf deren Arbeitsverhältnisse Tarifverträge Anwendung finden, praktisch keine Bedeutung. Allenfalls 1 %, also etwa 0,2 Millionen dieser Arbeitnehmer, haben einen tarifvertraglichen Urlaub von nur drei Wochen, während 8 % in der Spanne zwischen drei und vier Wochen liegen; 91 % haben einen tarifvertraglichen Urlaub von vier Wochen und mehr; 49 % sogar einen Urlaub von fünf Wochen und mehr. In Bereichen ohne Tarifverträge arbeiten schätzungsweise rund 1 Million Arbeitnehmer. Der größte Teil dieser Arbeitnehmer, z: B. die Arbeitnehmer im kirchlichen Bereich, werden einen Urlaub erhalten, der dem tarifvertraglich üblichen entspricht. Der Anteil der Arbeitnehmer, die nur den gesetzlichen Mindesturlaub erhalten, ist nicht bekannt. Zuletzt wurde der Mindesturlaub Ende 1974 von 15 auf 18 Werktage erhöht. Zuvor war er seit Erlaß des Bundesurlaubsgesetzes vom Jahre 1963 unverändert geblieben. Die Bundesregierung beabsichtigt z. Z. keine Gesetzesinitiative. Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 11051* Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2561 Frage A 49) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor,. wieviel Streiktage mit wie vielen Beschliftigten es in der Zeit von 1959' bis 1969 und von 1970 bis heute gegeben hat? Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben in den Jahren 1959 bis 1969 insgesamt rd. 622 000 Arbeitnehmer gestreikt. Dadurch gingen 2 250 000 Arbeitstage verloren. Von 1970 bis 1978 waren es insgesamt rd. 1 461 000 Arbeitnehmer, die gestreikt haben. Es gab rd. 7 358 000 ausgefallene Arbeitstage. Sie können aber die fünf Jahre von 1974 bis 1978 mit einer anderen Fünfjahresperiode aus den 50er Jahren vergleichen. Beispielsweise kann man die Fünfjahresperiode 1953 bis 1957 herausgreifen. Dann zeigt sich, daß damals rd. 6,6 Millionen Arbeitstage durch Streik verlorengingen. In den letzten fünf Jahren (1974-1978) waren es dagegen nur 4,0 Millionen Arbeitstage. Damals sind also erheblich mehr Arbeitstage durch Streiks ausgefallen als heute. Schließlich kann man auch die Streiktage auf die Gesamtarbeitnehinerschaft beziehen. Dann sind in den Jahren 1953 bis 1957 durchschnittlich 78 Arbeitstage auf 1 000 Arbeitnehmer und pro Jahr durch Streik ausgefallen. In den Jahren 1974 bis 1978 waren es nur 38 Tage. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/2561 Fragen A 50 und 51) : Liegen der Bundesregierung ausreichende Forschungsergebnisse über die gesundheitlichen, gesellschaftlichen, familiären und sonstigen Auswirkungen von Schichtarbeit vor, und auf welchen Gebieten ist die bisherige Forschung unzureichend? Welche Konsequenzen wurden aus bereits vorhandenen Erkenntnissen über die Auswirkungen von Schichtarbeit gezogen, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um negative Folgeerscheinungen zu mindern bzw. auszuschließen? Das Problem der Schichtarbeit ist ein Schwerpunkt im Rahmen der Forschungen zur Humanisierung des Arbeitslebens. Folgende Forschungsberichte wurden bisher veröffentlicht: 1. J. Rutenfranz u. a., Schichtarbeit bei kontinuierlicher Produktion, Forschungsbericht Nr. 141 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung, Dortmund 2. Peter Müller-Seitz, Industrielle Schichtarbeit in betriebswirtschaftlicher Sicht, Forschungsbericht Nr. 175 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung, Dortmund 3. J. Münstermann, K. Preiser, Schichtarbeit in der Bundesrepublik Deutschland, Schriftenreihe „Forschungsberichte" des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung. Der Forschungsbericht „Schichtarbeit in der Bundesrepublik Deutschland" stellt eine kritische Bilanz des gegenwärtigen Forschungsstandes zur Schicht- und Nachtarbeit dar. Aufbauend auf den bisherigen Forschungsergebnissen wurde bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung die Forschung zur Schichtarbeit weiterentwickelt. Es ist vorgesehen, 1979 und 1980 jeweils 580 000 DM für Schichtarbeitsforschung auszugeben. Das ist mehr als das Dreifache des Betrages, der 1977 dafür aufgewendet wurde. Zehn Forschungsprojekte werden derzeit durchgeführt bzw. sind geplant. Die Bundesregierung wird auf der Grundlage der bereits sehr aussagefähigen, aber überwiegend noch zu globalen Forschungsergebnisse die Forschung über Probleme der Nacht- und Schichtarbeit intensiv weiterverfolgen. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Die Probleme der Schicht- und Nachtarbeit sind differenziert zu sehen: Die Verhältnisse in den Branchen und in den Betrieben sind zum Teil sehr unterschiedlich. Globale Regelungen sind daher nicht sehr erfolgversprechend. Für spezifische Regelungen sind andererseits die Forschungsergebnisse noch nicht ausreichend. Staatliche Regelungen könnten zum derzeitigen Zeitpunkt den in der Praxis vorhandenen Problemen nicht angemessen sein. Auch könnte mit ihnen eine ausreichende Flexibilität, die den praktischen Erfordernissen entspräche, nicht gewährleistet werden. Sie ist daher der Auffassung, daß Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen die notwendigen Regelungen vereinbaren sollten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen A 54 und 55) : Trifft es zu, daß hinsichtlich der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durch die Bundesanstalt für Arbeit bei den Arbeitsämtern noch keine entsprechenden Formulare für die Bearbeitung von Anträgen in den einzelnen Arbeitsämtern vorliegen? Werden bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen alle Arbeitsämter und ihre Nebenstellen im Bundesgebiet verwaltungstechnisch so ausgestattet, daß entsprechende Anträge unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und arbeitsmarktpolitischer Gesichtspunkte sofort bearbeitet werden können? Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit hat mir zu Ihren Fragen folgendes mitgeteilt: „Der Vordruck für die Beantragung einer Förderung im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie auch alle übrigen zur Durchführung des Verfahrens erforderlichen Vordrucke wurden bereits mit Inkrafttreten des Arbeitsförderungsgesetzes eingeführt. Soweit erforderlich, wurden die Vordrucke den inzwischen veränderten Verhältnissen, insbesondere den Bestimmungen der 'ABM-Anordnung, angepaßt. 11052* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 Die Landesarbeitsämter und Arbeitsämter werden jeweils zu Beginn eines Jahres — bei Bedarf auch während des Jahres — mit der von ihnen gewünschten Anzahl von ABM-Vordrucken ausgestattet. Es erscheint somit unwahrscheinlich, daß ein Arbeitsamt nicht über die benötigten Vordrucke verfügt. Eine generelle Ausstattung der Nebenstellen mit ABM-Vordrucken ist nicht notwendig, da sich die für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zuständigen sachbearbeitenden Stellen der Arbeitsvermittlung und der Leistungsabteilung im Hauptamt befinden." Ich teile diese Ansicht. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Frage A 56) : Ist die Bundesregierung in bezug auf die Erhöhung des monatlichen Bundeszuschusses zur Krankenversicherung der Studenten der Auffassung, daß bei der Weitergabe eines Pfennigs an ihre Kunden den privaten Kassen und den damit Versicherten durch damit zwangsläufig verbundene unrationelle Verwaltungsvorgänge ein Mehr an Kosten entsteht, so daß man von einer ,,sinnlosen Wohltat" sprechen kann (vgl. Wirtschaftsteil der ,,Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 30. Januar 1979), und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Die Zuschüsse des Bundes zur Krankenversicherung der Studenten verändern sich halbjährlich entsprechend der Veränderung der durchschnittlichen Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei geringfügigen Beitragssatzsteigerungen ist der Zuschuß für den Studenten entsprechend niedrig. Die von Ihnen gestellte Frage betrifft allein die Untersuchungen der privaten Krankenversicherung. Sie wirft in der Praxis keineswegs die Probleme auf, wie man sie nach der von Ihnen genannten Presseveröffentlichung vermuten könnte. Die Bundesregierung hat sich wiederholt an den Verband der privaten Krankenversicherung e. V. gewandt. Sie hat dabei den Verband gebeten, auf ein rationelles Verfahren bei der Verrechnung der Bundeszuschüsse für privat krankenversickerte Studenten hinzuwirken. Nach Auskunft des Verbandes haben die privaten Krankenversicherungsunternehmen im wesentlichen zwei Verfahren entwickelt, durch die die Verrechnung des Zuschusses erheblich erleichtert wird. In beiden Fällen wird der Student über den veränderten Zuschuß halbjährlich im Zusammenhang mit der Übersendung der Versicherungsbescheinigung — d. h. ohne besondere Kosten — unterrichtet. Trotz dieser Vereinfachung entstehen allerdings Verwaltungskosten durch Änderung der Abbuchung und der Kontenführung. Die Bundesregierung wird mit dem Bundesversicherungsamt, das die Zuschüsse auszahlt und dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. erneut erörtern, ob das Einzugsverfahren weiter vereinfacht werden kann. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wörner (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen 57 und 58) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die fortlaufende Verstärkung. der sowjetischen Militärmacht in Europa u. a. durch die Mittelstreckenraketen SS-20, die wachsende Zahl der BackFire-Bomber und die steigenden Angriffskapazitäten der sowjetischen Panzerarmeen defensiv ist? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es lediglich eine Philosophie z. B. im Zusammenhang mit dieser WINTEX-Ubung 79 gibt, als ob von der Sowjetunion her etwas drohe? Zu Frage A 57: Die Bundesregierung hat es stets abgelehnt, sich über die Motive der politischen Führer der UdSSR, die hinter der sowjetischen Rüstungspolitik stehen, zu äußern. Es ist auch diesmal nicht beabsichtigt zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Rüstungsanstrengungen defensiven oder offensiven Charakter tragen. Die Bundesregierung helt sich in ihrer Sicherheitspolitik an die sichtbaren Tatsachen, daß die Rüstung im Warschauer Pakt ein für die Verteidigung notwendiges Maß bei weitem übersteigt. Als Konsequenz aus dieser Feststellung hat die Bundesregierung dem „Long Term Defense Program" der NATO zugestimmt, das die Verteidigungsfähigkeit der Streitkräfte in der NATO in angemessener Weise sicherstellen soll. Zu Frage A 58: Aus der Beantwortung der ersten Frage wird deutlich, daß die Bundesregierung in Übereinstimmung mit dem Bündnis ihrer Sicherheitspolitik keine Philosophie zugrunde legt, sondern die auf Potential und Doktrin gestützten Möglichkeiten der Sowjetunion und damit des Warschauer Paktes gegenüber der NATO. Da die NATO ein reines Verteidigungsbündnis darstellt und damit ausgeschlossen ist, daß sie von sich aus angreifen wird, kann jedes Übungsszenarium sinnvollerweise nur davon ausgehen, daß die NATO sich gegen einen Angriff verteidigen muß. Das gilt für das Szenario von Übungen unserer Streitkräfte oder der NATO, auch z. B. für WIN-TEX 79. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Frage A 59) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob nach amerikanischen Erkenntnissen die sowjetischen Mittelstreckenraketen SS-20 ausschließlich auf Ziele in der Bundesrepublik Deutschland gerichtet sind und bei einer Reichweite von 4 000 Kilometern die Zielgenauigkeit bei weniger als 100 Meter liegt, und bekommt hier bejahendenfalls nicht die These des französischen Verteidigungsexperten Pierre Gallois Wirklichkeitscharakter, die Sowjets könnten mit einer Bedrohung und notfalls gezielten Vernichtung ausschließlich nicht amerikanischen Militärpotentials die USA von ihren Bündnispartnern trennen und dann mit Amerika eine ,,Neuordnung in Europa" aushandeln? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 11053* Die Reichweite der sowjetischen Mittelstreckenrakete SS-20 beträgt nach unseren Erkenntnissen ca. 4 600 km. Die Treffgenauigkeit liegt jedoch keinesfalls bei unter 100 m, sondern wesentlich höher. Die Zielplanung für solche Systeme ist nicht bekannt. Sie kann innerhalb kürzester Zeit geändert werden. Der Bundesrepublik Deutschland liegen keinerlei Erkenntnisse vor, daß diese Waffe ausschließlich auf deutsches Territorium gerichtet sind. Geht man von möglichen Abschußpositionen für dieses mobile Waffensystem in der westlichen SU aus, so sind Ziele in ganz Europa einschließlich Spaniens und Großbritanniens erreichbar. Aus der Dislozierung eine Zielplanung abzuleiten erscheint daher mehr als fragwürdig. Die NATO ist ein Bündnis souveräner Staaten, die sich freiwillig zusammengeschlossen haben, .um durch eine gemeinsame Verteidigung Frieden, Freiheit und Sicherheit zu bewahren. Sie haben ihren festen Willen bekundet und vertraglich vereinbart, den Angriff gegen ein Mitgliedsland als einen Angriff gegen ihr Land selbst zu betrachten und darauf gemeinsam zu reagieren. Es gibt keinen Zweifel daran, daß die USA als stärkste Militärmacht im Bündnis zu dieser Verpflichtung und somit auch ihrem nuklearen Schutzangebot stehen. Dieses liegt auch in dem vitalen Interesse der USA an der Sicherheit Westeuropas begründet, welche u. a. durch die Stationierung von über 300 000 US-Soldaten in Europa dokumentiert wird. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage der Abgeordneten. Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Frage A 60) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich der Gästekreis in den Soldatenheimen heute in der Regel nur nodi bis maximal 10 v. H. aus Bundeswehrangehörigen zusammensetzt und der Rest auf die Zivilbevölkerung entfällt, und wie vereinbart sich dieses Verhältnis gegebenenfalls mit dem ursprünglichen Grundgedanken der Soldatenbetreuung, für die das Bundesverteidigungsministerium zinslose Darlehen für die Bauinvestitionen der Soldatenheime gewährt und die vollen Kosten für die Bauunterhaltung trägt? Die Soldatenheime sollen Begegnungsstätten zwischen Zivilbevölkerung und Soldaten sein. Sie erfüllen diese Funktion, da beide Gruppen die Soldatenheime in etwa gleichem Maße nutzen. Nach den Angaben der Träger für Soldatenheime, der Evangelischen und Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung e. V., betrug der Anteil der Soldaten, die die 62 in Betrieb befindlichen Soldatenheime besuchen, im Durchschnitt nicht 10 %, sondern 50 bis 60 %. Bei den in der Nähe von Hoya liegenden Soldatenheimen waren im Jahre 1978 in Barme/Dörverden = 75 %, in Ahlhom = 83 %, in Delmenhorst/ Adelheide = 79 %, in Faßberg = . 43%, in Munster = 69 % und in Rothenburg/Wümme = 56 % der Besucher Soldaten. In den o. a. Soldatenheime fanden 1978 u. a. 349 Veranstaltungen statt, die ausschließlich für die Truppe bestimmt waren. Die Bundesregierung hält die Aufwendungen für die Soldatenheime für gerechtfertigt, da sie einen wichtigen Beitrag zur Integration der Bundeswehr in die Gesellschaft leisten. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Frage A 61) : Gehört es zum Aufgabengebiet des „Gesamtdeutschen Instituts", „Informationsmaterial über die deutschen Ostgebiete unter polnischer und sowjetischer Verwaltung zur Verfügung zu stellen, und wenn nein, warum nicht, obwohl sich das Institut ,,Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben" nennt? Entsprechend dem Bundeshaushaltsplan hat das Gesamtdeutsche Institut den Auftrag, Informationsmaterial für die politischen Aufgaben des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen zu sammeln und auszuwerten, den gesamtdeutschen Gedanken im deutschen Volk zu festigen und entsprechende Maßnahmen zu fördern. Die Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums als vorgesetzte Behörde besteht darin, die Probleme des Verhältnisses beider deutscher Staaten zueinander und die Deutschlandpolitik der Bundesregierung darzustellen. Die Behandlung der Angelegenheiten der Vertriebenen gehört innerhalb der Aufgabenverteilung der Bundesregierung zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Frage A64): Ist sichergestellt, daß bei der Gewährung von Nahrungsmittelhilfe im bilateralen Weg an Staaten der Dritten Welt die Verfrachtung nicht auf Schiffen der Ostblockstaaten erfolgt, damit der Eindruck ,vermieden wird, es handele sich um eine von den Ostblockstaaten finanzierte Hilfe? Bisher ist die bilaterale Nahrungsmittelhilfe nicht auf Schiffen unter Ostblockflagge transportiert worden, auch wenn für die Befrachtung der bilateralen Nahrungsmittelhilfe der Grundsatz des kostengünstigsten und zweckmäßigsten Angebots gilt. Soweit deutsche Nahrungsmittelhilfe in verpackter Form, wie Säcken, Kartons u. a., geliefert wird, geht aus der Beschriftung des Verpackungsmaterials eindeutig hervor, daß es sich um deutsche Hilfsgüter handelt. Im übrigen sorgen die deutschen Auslandsvertretungen für eine öffentlichkeitswirksame Übergabe der deutschen Nahrungsmittelhilfe. In der jeweiligen Regierungsvereinbarung verpflichtet sich das Nehmerland, seinerseits die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über diese Hilfe und deren Herkunft zu unterrichten. 11054* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen A 65 und 66) : Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, wonach im Winter 1977/78 als Geschenk der Bundesregierung an die Regierung von Somalia 2 700 Kubikmeter Fahrzeuge durch Einschaltung der Gesellschaft für technische Zusammenarbeit auf Ostblockschiffen verfrachtet worden sind und daß dabei die deutsche Speditionsfirma Schenker & Co. die Fracht zu einer Rate vermittelt hat, die 30 Prozent unter den üblichen Frachtraten lag? Rechtfertigen gegebenenfalls nach Ansicht der Bundesregierung die auf diese Weise erlangten Kostenvorteile die Vernachlässigung der besonderen politischen Brisanz dieses Frachtwegs? Zu Frage A 65: Die Bundesregierung kann diese Information nicht bestätigen. Der Transportauftrag zur Lieferung von Fahrzeugen an die Regierung der Demokratischen Republik Somalia im Winter 1977/78 wurde der Deutschen Ost-Afrika-Linie (DOAL), Hamburg, erteilt, die als einzige Reederei der Bundesrepublik Deutschland die Häfen Somalias bedient. Eine Restlieferung von zwei Lastkraftwagen und Ersatzteilen erfolgte im Juli 1978 über die Schweizer Reederei Medline, da die Deutsche Ost-AfrikaLinie zu diesem Zeitpunkt Somalia nicht anlief. Zu Frage A 66: Die Beantwortung der Frage Nr. 65 erübrigt eine Antwort auf diese Frage. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen A 67 und 68) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es eine schwache Stelle der westdeutschen außenpolitischen Präsentation gibt? Sieht die Bundesregierung gegebenenfalls diese schwache Stelle in Bundesaußenminister Genscher und seiner Methode? Im Einvernehmen mit dem Herrn Bundeskanzler beantworte ich Ihre Frage, ob die Bundesregierung der Auffassung sei, daß es eine schwache Stelle der westdeutschen außenpolitischen Präsentation gebe, mit Nein. Eine Antwort auf Ihre zweite Frage entfällt damit. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen A 71 und 72) : Entspricht es der Auffassung der Bundesregierung, daß Freiheitsbewegungen in Europa nicht unterstützt werden sollen, weil dies den Weltfrieden gefährdet, wohingegen eine Unterstützung von Befreiungsbewegungen in anderen Teilen der Welt nicht nur humanitär, sondern auch politisch und wirtschaftlich erfolgen soll? Geht die Bundesregierung davon aus, daß eine solche Hilfe den bewaffneten Kampf erleichtert, und sieht sie darin gegebenenfalls den Sinn einer Unterstützung? Zu Frage A 71: Die Bundesregierung hat sich zusammen mit ihren Verbündeten namentlich zum Beispiel auf dem KSZE-Folgetreffen in Belgrad entschieden für die Menschenrechte und die Rechte des Individuums eingesetzt. Sie hat dies auch in Einzelfällen getan. Dies ist die angemessene Haltung gegenüber den Dissidenten. Bei den Befreiungsbewegungen gibt es wegen der anderen Bedingungen nur humanitäre Hilfe. Zu Frage A 72: Ich nehme an, daß sich diese Frage auf die Befreiungsbewegungen in der Dritten Welt bezieht. Was die bereits wiederholt beschriebenen humanitären Hilfeleistungen in der Dritten Welt anbelangt, so verweise ich auf die Antwort von Frau Staatsminister Dr. Hamm-Brücher zur Anfrage des Abgeordneten Dr. Marx in der Fragestunde am 8. Februar 1979. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höffkes (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen A 79 und 80) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß eine politische, moralische und humanitäre Unterstützung von Personen und Gruppen, die für die Verwirklichung von Menschenrechten kämpfen, dann nicht erfolgen soll, wenn sie in der „DDR" oder in dem Macht- und Einflußbereich der Sowjetunion kämpfen, weil eine solche Unterstützung den Frieden gefährde? Welche Bedeutung besitzt für die Bundesregierung die Tatsache, ob eine Organisation oder Gruppierung mit oder ohne Gewalt für die Verwirklichung von Menschenrechten in anderen Staaten kämpft? Zu Frage A 79: Die Bundesregierung hat sich zusammen mit ihren Verbündeten namentlich zum Beispiel auf dem KSZE-Folgetreffen in Belgrad entschieden für die Menschenrechte und die Rechte des Individuums eingesetzt. Sie hat dies auch in Einzelfällen getan. Dies ist die angemessene Haltung gegenüber den Dissidenten. Bei den Befreiungsbewegungen gibt es wegen der anderen Bedingungen nur humanitäre Hilfe. Zu Frage A 80: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß auch bei der Verwirklichung der Menschenrechte keine Gewalt angewandt werden sollte. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen A 81 und 82) : Hat die Bundesregierung direkt oder indirekt, bilateral oder multilateral, Personen oder Gruppierungen, die nach ihren eigenen Aussagen für die Verwirklichung der Menschenrechte unter Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 11055* Anwendung von Gewalt kämpfen, seit 1969 unterstützt, und wenn ja, in welchem finanziellen Umfang und gegenüber welchen Ländem? Wie hoch war im Vergleich hierzu eine Unterstützung für Personen und Gruppierungen, die nur mit friedlichen Mitteln für diese Ziele kämpfen? Zu Frage A 81: Die Bundesregierung unterstützt die Gewaltanwendung als Mittel zur Verwirklichung politischer Ziele nicht, also auch nicht zur Durchsetzung der Menschenrechte. Zu Frage A 82: Ein Vergleich entfällt. Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 81. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Frage A 83) : Ist die Bundesregierung bereit, die Regierungen jener Staaten, aus welchen Deutsche vertrieben wurden, um ihre Mithilfe bei einer objektiven Dokumentation der Vertreibung und bei der Feststellung und Verfolgung von Verbrechenstaten zu ersuchen, die im Zusammenhang mit der Vertreibung begangen wurden? Die Bundesregierung betrachtet die Dokumentation als abgeschlossen. Wie die Bundesregierung schon mehrfach auf parlamentarische Anfragen hin erklärt hat, hält sie es nicht für sinnvoll, wegen der Verfolgung von im Zusammenhang mit der Vertreibung begangenen Straftaten an die betroffenen Staaten heranzutreten. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schlaga (SPD) (Drucksache 8/2561 Fragen A 84 und 85) : Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um dem Appell des UN-Generalsekretärs nachzukommen, in dem die Regierungen der Welt zu freiwilligen Beiträgen für jenes Expertengremium der Vereinten Nationen aufgefordert werden, das den Auftrag hat, Forschungen über den Zusammenhang von Abrüstung und Entwicklungshilfe weltweit in Gang zu setzen und zu fördern, und falls die Bundesregierung bisher nichts unternommen hat, warum nicht? Ist die Bundesregierung bereit, einen Beitrag zu dem vom Generalsekretär der Vereinten Nationen inzwischen eingerichteten Abrüstungsforsthungsfonds (Disarmament Project Fund) beizusteuern, und kann die Bundesregierung darlegen, welche Mittel sie 1977 und 1978 für Forschungsprojekte in diesem Bereich (Zusammenhang von Abrüstung und Entwicklung) zur Verfügung gestellt hat? Zu Frage A 84: Das Auswärtige Amt hat die Deutsche Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung (DGFK) gebeten, eine Reihe von Forschungsvorhaben, welche zum Themenkreis der VN-Studie über Abrüstung und Entwicklung gehören, zu fördern. Die Förderungskommission der DGFK hat sich bereit erklärt, aus den ihr von der Bundesregierung für Forschungszwecke zur Verfügung gestellten Mitteln vier von der internationalen Expertengruppe ausgewählte deutsche Forschungsvorhaben zu finanzieren. Die Bundesregierung prüft ferner, ob noch ein weiteres Vorhaben, das bei der Expertengruppe großes Interesse fand, aus Bundesmitteln unterstützt werden kann. Der deutsche Vertreter in der Expertengruppe, der Leiter des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik, Dr. Wiesebach, war im übrigen in der Lage, bei der Januartag 1979 darauf zu verweisen, daß vier weitere Forschungsprojekte, deren Resultate für die VN-Studie von Belang sein werden, bereits auf Grund von früheren Entscheidungen der DGFK mit einer Gesamtsumme von DM 678 000,— finanziert worden sind. Zu Frage A 85: Die Bundesregierung hat sich während der 33. GV dafür entschieden, die Resolution 33/71 M mit einzubringen, nachdem sie mit der von ihr regelmäßig aus Mitteln des BMFT geförderten Deutschen Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung vereinbart hatte, daß diese die Förderung von deutschen wissenschaftlichen Studien zum Thema Abrüstung und Entwicklung wohlwollend prüfen würde. Dank der Entscheidungen der Förderungskommission der DGFK ist für vier Forschungsprojekte nunmehr eine Förderung vorgesehen worden. 'Damit hat die Bundesregierung der in der Resolution 33/71 M enthaltenen Aufforderung entsprochen. Die Bundesregierung hat bisher noch keinen Beitrag zu dem von Schweden initiierten Abrüstungsforschungsfonds (Disarmament Project Fund) geleistet. Sie leistet seit Jahren Beiträge zu den multilateralen Entwicklungshilfeinstitutionen der VN. Ein Beitrag zu dem neuen Fonds, in, den bisher lediglich Schweden und Norwegen Gelder eingezahlt haben, wurde bisher nicht vorgesehen, u. a. weil wir die Vermehrung der Fonds und der damit verbundenen Verwaltungsorgane nicht für wünschenswert halten. Die Bundesregierung prüft also, ob andere Gesichtspunkte es zweckmäßig erscheinen lassen, die Ziele des neuen Fonds zu fördern. Nun zu Ihrer Frage hinsichtlich der Forschungsförderung: Laut Auskunft der DGFK wurden 1977 und 1978 19 Forschungsprojekte gefördert, welche in den weiteren Themenbereich der Sondergeneralversammlung für Abrüstung hineingehören. Diese Projekte stellen einen Gesamtwert von rd. DM 3 500 000,— dar; von dieser Summe wurden in den Jahren 1977 und 1978 rd. DM 1 850 000,— aufgewandt. Die weiteren Mittel werden 1979 und in den Folgejahren fällig. Die Gesamtaufwendungen werden zu rd. 80 % aus Mitteln des Bundes (Einzelhaushalt des BMFT) getragen, zu 20. % aus Mitteln der Länder. Die Kirchen leisten geringe Zuwendungen, die unter 3 % der Gesamtmittel bleiben. 11056* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 Anlage 28 Antwort des Staatsminister Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Frage A 86) : Welche religiösen Elemente beeinflussen nach Meinung der Bundesregierung die Entwicklung im Iran, und sind diese in den Analysen für die Gestaltung unserer Außenpolitik bisher genügend eingeschätzt und vor der deutschen Öffentlichkeit vertreten worden? Bei den Ereignissen im Iran spielen religiöse Elemente sicherlich eine wichtige Rolle. Die Bundesregierung ist allerdings der Meinung, daß den deutschiranischen Beziehungen zur Zeit am besten dadurch gedient ist, daß amtliche Äußerungen über Ursachen und Faktoren der Entwicklung im Iran unterbleiben. Anlage 29 Antwort des Staatsminister Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Coppik (SPD) (Drucksache 8/2561 Frage A 87) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung 1979 an 30 Entwicklungsländer ,,Gebrauchtmaterial aus Beständen der Bundeswehr und neue Rüstungsgüter aus der Fertigung der deutschen Industrie" im Wert von 150 Millionen DM liefern will (Frankfurter Rundschau 15. Dezember 1978), und inwieweit stehen solche Lieferungen gegebenenfalls im Einklang mit den Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen vom 16. Juni 1971? Entgegen der Darstellung in dem Artikel der „Frankfurter Rundschau" vom 19. Dezember 1978 handelt es sich bei der genannten Hilfe nicht um Militärhilfe. Es handelt sich vielmehr um die sogenannte Ausrüstungshilfe, die das Auswärtige Amt seit vielen Jahren in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium des Innern an Staaten, vornehmlich der Dritten Welt, leistet. Die Ausrüstungshilfe ist im Haushaltsplan, Einzelplan des Auswärtigen Amts unter Kapitel 0502 Titel 686 23 veranschlagt, aus dessen Erläuterungen sich ergibt, daß die. Lieferung von Waffen und Munition sowie Maschinen zu deren Herstellung von der Ausrüstungshilfe ausgenommen sind. Die Ausrüstungshilfeplanung wird dem Auswärtigen und dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages regelmäßig zur Billigung vorgelegt. Die beiden Ausschüsse haben dem in der „Frankfurter Rundschau" vom 19. Dezember 1978 erwähnten Dreijahresprogramm in Höhe von insgesamt 147,1 Millionen DM in ihren Sitzungen vom 18. Oktober 1978 und 18. Januar 1979 zugestimmt. Obwohl Empfänger die Sicherheitskräfte (Armee oder Polizei) sind, wird im Rahmen der Ausrüstungshilfe hauptsächlich Gerät zur Verbesserung des Transportwesens, der Fernmeldeverbindungen, des Sanitätsdienstes und des Katastrophenschutzes (z. B. Straßenbaumaschinen, Kraftfahrzeuge, Fernmeldegerät, Lazarettausstattungen u. ä.) geliefert. Ausrüstungshilfe dient dazu, die Sicherheitskräfte, die in diesen Ländern häufig auch für die Versorgung der Bevölkerung herangezogen werden, bei der Erfüllung der ihnen zufallenden öffentlichen Aufgaben zu unterstützen. Sie ist im wesentlichen ein Beitrag zur Verbesserung der zivilen Infrastruktur der Empfängerländer. Anlage 30 Antwort des Pari. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage . des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/2561 Frage A 90) : Sind jetzt veröffentlichte Berichte zutreffend, die Bundesregierung habe 1972/73 den Export von 5 000 Schnellfeuergewehren nach Chile genehmigt (Deutsche Zeitung vom 15. Dezember 1978), und wie wurde gegebenenfalls dieses Exportgeschäft als Durchbrechung des Grundsatzes der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen vom 16. Juni 1971 begründet? Die Bundesregierung hat in den Jahren 1970 bis 1973 für Exporte von Rüstungsgütern nach Chile auf Antrag deutscher Unternehmen in der Tat Genehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Außenwirtschaftsgesetz erteilt. Dieser Sachverhalt war bereits Gegenstand einer Kleinen Anfrage von Abgeordneten der CDU vom 25. Januar 1974 (BT-Drucksache 7/1616), die die Bundesregierung am 15. Februar 1974 beantwortet hat (BT-Drucksache 7/1699). Außerdem hat die Bundesregierung erst kürzlich auf eine ähnliche Frage des Abgeordneten Weiskirch (BT-Drucksache 8/2464, Teil B, Fragen Nr. 64 und 65) geantwortet (BT-Drucksache 8/129, Anlage 41, S. 10094). Aus den Antworten der Bundesregierung ergibt sich für Ihre konkrete Frage folgendes: In der Zeit vom 4. November 1970 bis 11. September 1973 sind Genehmigungen für folgende kommerzielle Ausfuhren erteilt worden: 840 (nicht 5 000!) Schnellfeuergewehre, 500 Maschinengewehre und 117 Maschinenpistolen; außerdem sind für 20-mmMunition Durchfuhrgenehmigungen für Exporte aus anderen Ländern erteilt worden. Im weiteren Verlauf des Jahres 1973 sind Kriegswaffenausfuhren nach Chile nicht mehr genehmigt worden. Mit den für Exporte nach Chile in den Jahren 1972/73 erteilten Genehmigungen hat die Bundesregierung ihre politischen Grundsätze vom 16. Juni 1971 nicht durchbrochen. Sie hat diese Genehmigungen erteilt, weil sie die Exporte nach Abwägung aller relevanten außen- und verteidigungspolitischen Aspekte für gerechtfertigt hielt. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/2561 Frage A 91) : In welchem konkreten Fall hat die Bundesregierung im Jahr 1978 den Export von Kriegswaffen in Nicht-Nato-Länder genehmigt, und aus welchen Gründen sind Ausnahmegenehmigungen gemäß den Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen vom 16. Juni 1971 erteilt worden? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 11057* Die Bundesregierung hat im Jahre 1978 eine Reihe von Kriegswaffenexporten in Nicht-NATO-Länder genehmigt. Ein Teil dieser Genehmigungen bezog sich auf Empfängerländer, die im Rahmen einer vow Bundessicherheitsrat festgelegten allgemeinen Ausnahme rüstungsexportpolitisch den NATO-Staaten gleichgestellt sind und daher grundsätzlich keinen Beschränkungen im Rüstungstransfer unterliegen. Diese Länder sind Schweden, die Schweiz, Irland, Osterreich, Spanien, Japan, Australien und Neuseeland. Der andere Teil der für Nicht-NATO-Staaten erteilten Exportgenehmigungen verteilt sich auf verschiedene Länder. Bei diesen Exportfällen handelt es sich überwiegend um leichtes und mittleres Infanteriegerät, wie insbesondere Handfeuerwaffen und Munition, sowie um Kriegsschiffe. Für Kriegsflugzeuge und schweres Erdkampfgerät sind für diese Länder keine Exportgenehmigungen erteilt worden. Ich bitte Sie um Ihr Verständnis, Frau Abgeordnete, daß ich die genehmigten Exportfälle, nach denen Sie fragen, hier nicht im einzelnen aufzählen kann. In allen diesen Fällen — und damit komme ich zum zweiten Teil Ihrer Frage — sind die Grundsätze der Bundesregierung vom 16. Juni 1971 beachtet worden. Den Genehmigungen sind in jedem einzelnen Falle eingehende Prüfungen unter allen relevanten außen- und verteidigungspolitischen Aspekten vorausgegangen. Die Genehmigungen sind nur erteilt worden, wenn die Exporte auf Grund besonderer politischer Erwägungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation der Empfängerländer gerechtfertigt erschienen. Anlage 32 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 8/2561 Frage A 92) : Wird die Bundesregierung die nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz erforderliche Genehmigung für den Export von Fregatten nach Argentinien erteilen, und wie würde sich eine solche Entscheidung mit dem Grundsatz der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen vom 16. Juni 1971 vertragen? Die Grundsätze der Bundesregierung über den Rüstungsexport schließen nicht aus, daß ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Gesichtspunkte die Ausfuhr von Waffen in Länder außerhalb der NATO genehmigt werden kann. Dementsprechend hatte die Bundesregierung bereits in der Vergangenheit in verschiedenen Fällen dem Export von Kriegsschiffen in Nicht-NATO-Länder, darunter auch in lateinamerikanische Länder, zugestimmt. In gleicher Weise hat sie nach Abwägung aller relevanten Gesichtspunkte dem Antrag deutscher Werften auf Ausfuhr von Fregatten nach Argentinien stattgegeben. Anlage 33 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 8/2561 Frage A 94) : Trifft es zu, daß on deutscher Seite mit der nigerianischen Regierung aber den Export des Kampfflugzeugs Alpha-Jet verhandelt worden ist. (Le Monde vom 14. Januar 1979), und wird die Bundesregierung ihre Grundsätze für den Export von Kriegswaffen vom 16. Juni 1971 in diesem Fall einhalten? Die Bundesregierung hat auf eine Anfrage der Firma Dornier im Falle des Auftragserhalts einer eventuellen Lieferung der Schulversion des deutschfranzösischen Kampfflugzeugs „Alpha-Jet" nach Nigeria zugestimmt. Die Schulversion des „Alpha-Jet" ist keine Kriegswaffe. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2561 Frage A 96) : Ist die Bundesregierung der Meinung, .daß die Grenzen von 1937 nur auf solchen Karten angegeben werden sollen, wo es erforderlich ist, z. B. bei historischen Darstellungen' (deutsch-polnisches Kolloquium Hans Rissen 9./10. November 1978), und wie stimmt diese Meinung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 überein? Landkarten haben je nach ihrer Funktion die Aufgabe, die darzustellenden Gegebenheiten wiederzugeben. Die Art der Darstellung wird deshalb insbesondere im Hinblick auf den beabsichtigten Darstellungszweck unterschiedlich sein können. Daraus folgt, daß es eine einheitliche, zwingend vorgeschriebene Darstellungsweise für alle Karten nicht geben kann. Die Bundesregierung ist unbeschadet der Aufhebung der Bezeidinungs- und Kartenriditlinien des Bundes im Jahre 1971 der Auffassung, daß die alten Reichsgrenzen in Karten eingezeichnet werden sollten, wenn der rechtliche oder historische Gehalt der Karten diese Darstellung rechtfertigt oder erforderlich macht. Mit dieser Auffassung steht die Bundesregierung auch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das insbesondere in seinem Urteil vom 31. Juli 1973 über den Grundlagenvertrag vom Fortbestand des Deutschen Reiches ausgeht, im übrigen aber zur Darstellung der Grenzen von 1937 keine Aussage macht. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Broll (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen A 97 und 98) : Wieviel Fahrzeuge des Technischen Hilfswerks sind allradgetrieben, wieviel verfügen nur über Zweiradantrieb, und welche Erfahrungen hat das Technische Hilfswerk bei den jüngsten Wintereinsätzen z. B. in Norddeutschland hinsichtlich der Verwendbarkeit von nicht allradgetriebenen Fahrzeugen gemacht? 11058' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 Ist der Bundesregierung bekannt, ob das Technische Hilfswerk häufig von den Gemeinden aus dem Grund nicht um Hilfe gebeten worden ist, weil es seine Einsätze im Unterschied z. B. zu DLRG, Bundeswehr und Feuerwehr einzeln abrechnen muß? Zu Frage A97: Das Technische Hilfswerk verfügt über 4 463 Kraftfahrzeuge. Davon haben 3 262 Fahrzeuge des Bergungsdienstes Allradantrieb, da sie für Primäreinsätze im vertrümmerten Gelände bzw. zur Räumung von Verkehrswegen ausgerüstet sein müssen. Mit Zweiradantrieb sind die Fahrzeuge des Instandsetzungsdienstes sowie die Versorgungsfahrzeuge ausgestattet. Aus einsatztaktischen Gründen ist das Transportgut dieser Fahrzeuge in Behältern verlastet, das per Hand zum Schadensort verbracht werden kann, falls die Zuwege noch nicht freigeräumt worden sind. Bei der Schneekatastrophe im norddeutschen Raum Anfang dieses Jahres konnten auf nicht geräumten Verkehrswegen nur Fahrzeuge mit Allradantrieb eingesetzt werden. Die entsprechenden Einsatzfahrzeuge des THW haben sich dabei gut bewährt. Der Instandsetzungsdienst kam nicht zum Einsatz, da die Reparaturen an den Hochspannungsleitungen von . Spezialisten der Versorgungsbetriebe durchgeführt wurden. Zu Frage A 98: Werden Hilfsmannschaften des Bundes für Einsätze im Rahmen des friedensmäßigen Katastrophenschutzes im Wege der Amtshilfe angefordert, ist vom Anfordernden grundsätzlich Kostenersatz zu leisten. Dies .entspricht der verfassungsrechtlichen Aufgaben- und Finanzierungskompetenz von Bund und Ländern. Jedoch hat der Bund in der Vergangenheit regelmäßig auf Kostenersatz verzichtet, soweit er Hilfe bei der Bekämpfung von Großkatastrophen geleistet hat. Die Träger des friedensmäßigen Katastrophenschutzes setzen vorrangig, insbesondere bei Notfällen geringeren Ausmaßes, ihr eigenes Abwehrpotential ein, für das sie ohnehin die Vorhalte- und Einsatzkosten zu tragen haben. Dadurch wird die Inanspruchnahme des THW durch die Länder und Gemeinden zweifellos eingeschränkt. Um den angestrebten praktischen Einsatz der THW-Helfer soweit wie möglich ,sicherzustellen, sind die THW-Kostenrichtlinien erheblich vereinfacht worden; sie beschränken sich auf die Erstattung — einer Helferstundenpauschale von einheitlich 3,— DM und — der Kosten für die Behebung von Schäden an der Ausstattung sowie für den Ersatz von Verbrauchsmatetial und Betriebsstoffen. Gegebenenfalls kann auch bei Vorliegen eines Bundesinteresses (z. B. Förderung der Ausbildung) auf Kostenerstattung verzichtet werden. Vergleichbare Vorschriften über die Kostenerstattung bestehen auch für die Bundeswehr und den Bundesgrenzschutz. Ob und in welchem Umfang bei dieser Sachlage Länder und Gemeinden von einer Inanspruchnahme des THW abgesehen haben, ist nicht bekannt und dürfte auch im einzelnen kaum nachprüfbar sein. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) (Drucksache 8/2561 Fragen A 99 und 100) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich Standesämter bei der Eheschließung einer Deutschen mit einem Mohammedaner ein Formblatt mit ausländer- und zivilrechtlichen Belehrungen unterschriftlich bestätigen lassen und wer für dessen inhaltliche Abfassung verantwortlich zeichnet? Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuweisen, daß dieses Informationsblatt künftig wertfrei formuliert und im übrigen auch den betroffenen Ehepartnern spätestens bei der Aufgebotsbestellung durch den Standesbeamten ausgehändigt wird? Nach § 178 der mit Zustimmung des Bundesrates von der Bundesregierung erlassenen Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden soll der Standesbeamte eine deutsche Verlobte, die mit dem Angehörigen eines Staates, der die Mehrehe zuläßt, eine Ehe eingehen will, auf die Rechtsstellung der Frau in diesem Staat und auf die Möglichkeit der Schließung eines Ehevertrages hinweisen. Damit erfüllt der Staat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Bürgern. Als Nachweis über die Information hat der Standesbeamte einen Vermerk zu seinen Akten zu nehmen. Ein amtlicher Vordruck hierfür ist in der Dienstanweisung nicht vorgeschrieben. Form und näherer Inhalt der Hinweise und des Vermerks werden von den Ländern bestimmt. Ich bin durch ein Schreiben der „Interessengemeinschaft der mit Ausländern verheirateten deutschen Frauen" (IAF) darauf aufmerksam gemacht worden, daß bei einigen Standesämtern Formblätter der von Ihnen angesprochenen Art verwendet werden. Mein Haus hat sich deshalb mit den zuständigen obersten Landesbehörden in Verbindung gesetzt, damit diese die Praxis bei der Ausführung des § 178 der Dienstanweisung überprüfen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2561 Frage A 101) : Wann und in welcher Höhe gedenkt die Bundesregierung die Jubiläumszuwendungen zu erhöhen, die durch die Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes in der Fassung vom 7. Mai 1965 (BGBl. I S. 411) — also vor fast 14 Jahren — festgelegt worden sind? Mit der Frage einer Erhöhung der Jubiläumszuwendungen ist die Bundesregierung bisher nicht befaßt • gewesen. Der Bundesminister des Innern wird sie jedoch zu einem geeigneten Zeitpunkt prüfen. Zu einer Überprüfung der Jubiläumsverordnung bedarf es einer Fühlungnahme mit den Ländern, weil eine Erhöhung der Jubiläumszuwendungen als kostenwirksame strukturelle Maßnahme dem Verfahren nach der Gemeinsamen Erklärung der Regierungen des Bundes und der Länder vom 1. Juli 1977 unterliegt. In dieser Erklärung haben sich die Bundesregierung und die Regierungen der Länder zu Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 11059* einer gemeinsamen, stabilitätskonformen Steuerung der Personalkosten im öffentlichen Dienst verpflichtet. Ich bedauere daher, die Frage der Erhöhung der Jubiläumszuwendungen bei dem augenblicklichen Sachstand weder positiv noch negativ beantworten zu können und bitte um Verständnis, daß ich auch von einer Stellungnahme absehe, die in der einen oder anderen Richtung gedeutet werden könnte. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Frage A 102) : Ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, dem Deutschen Bundestag und damit der Öffentlichkeit einen umfassenden Bericht über Ursprung, Ablauf und Umfang der Vertreibung von Deutschen aus ihrer. angestammten Heimat und der dabei erlittenen Verluste an Menschenleben vorzulegen? Die Bundesregierung hat durch das damalige Bundesministerium für Vertriebene in den Jahren 1953 bis 1961 eine von Theodor Schieder in Verbindung mit Werner Conze, Adolf Diestelkamp, Rudolf Laun, Peter Rassow und Hans Rothfels bearbeitete mehrbändige amtliche ,,Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa" herausgegeben, die wie folgt gegliedert ist: Band I, Teilbände 1, 2 und 3 Die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus den Gebieten östlich der Oder-Neiße Band II Das Schicksal der Deutschen in Ungarn Band III Das Schicksal der Deutschen in Rumänien Band IV, Teilbände 1 und 2 Die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus der Tschechoslowakei Band V Das Schicksal der Deutschen in Jugoslawien 1. Beiheft . Ein Tagebuch aus Pommern 1945-46 Aufzeichnungen von Käthe Normann z. Beiheft Ein Tagebuch aus Prag 1945-46 Aufzeichnungen von Margarete Schell 3. Beiheft Ein Bericht aus Ost- und Westpreußen 1945-1947 Aufzeichnungen von Hans Graf von Lehndorff Ortsregister Diese Dokumentation war im Buchhandel erhältlich und ist in zahlreichen wissenschaftlichen Bibliotheken einzusehen. Die Beihefte 1. und 3. sind außerdem als Taschenbücher erschienen. Die Bundesregierung hat damit den Informationsanspruch des Deutschen Bundestages und der Öffentlidikeit erfüllt. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 8/2561 Fragen A -103 und 104) : Fördert die Bundesregierung außer bei der Bundeswehr und dem Bundesgrenzschutz auch Spitzensportler in anderen Dienststellen des Bundes, z. B. beim Bundeskriminalamt, durch die Gewahrung von, Sonderurlaub zu Wettkämpfen und Lehrgängen? Hält die Bundesregierung einen Ausbau der Förderung von Spitzensportlern im Bundesdienst für erreichbar uni erstrebenswert? Die Bundesregierung fördert den Spitzensport durch Sonderurlaub für sportliche Zwecke nicht allein im Bereich der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes, sondern allgemein in ihrem Dienstbereich. Nach § 7 Satz 1 Nr. 8 der Sonderurlaubsverordnung des Bundes kann einzelnen Spitzensportlern Sonderurlaub für die aktive Teilnahme an bestimmten internationalen und nationalen sportlichen Wettkämpfen gewährt werden. Die Bundesregierung hält einen Ausbau der Förderung von Spitzensportlern im Bundesdienst im Bereich des Bundesgrenzschutzes für erreichbar und wünschenswert. Es ist daher vorgesehen, über die bisherige Förderung an den Grenzschutzsportschulen Lübeck und Ströbing hinaus dem Bundesgrenzschutz angehörende Hochleistungssportler in Fördergruppen zusammenzuziehen. Diese Sportler sollen am Training der Sportverbände in Leistungszentren und Stützpunkten teilnehmen. Im Bereich der Bundeswehr ist der Aufbau von Lehrkompanien und Fördergruppen zur Förderung wehrpflichtiger Spitzensportler abgeschlossen. Dieses Förderungssystem hat sich bewährt. Ein weiterer Ausbau ist daher nach Auffassung der Bundesregierung nicht erforderlich. Die Zahl der Spitzensportler im Dienstbereich des Bundes außerhalb der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes ist gering. Ein Bedürfnis für weitergehende Förderungsmaßnahmen als die erwähnte Freistellung unter den Voraussetzungen der Sonderurlaubsverordnung hat sich bisher in der Praxis nicht ergeben. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Frage A 105) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß weitere Pläne zum Ausbau der Kernenergie in Baden-Württemberg gegenwärtig 11060* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 unverantwortlich und leichtfertig seien, weil den Schutz- und Sicherheitsinteressen der Bevölkerung hinsichtlich einer weltweit ungelösten Entsorgung nicht entsprochen werden könne, und welche Folgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Die Bundesregierung hat in der Zweiten Fortschreibung ihres Energieprogramms u. a. ausgeführt, daß sie „nach vorrangiger Nutzung anderer Möglichkeiten der Energieversorgung zur Deckung des mittel- und langfristigen Kapazitätsbedarfes in den einzelnen Lastbereichen, insbesondere auch unter regionalen Aspekten, den Bau weiterer Kernkraftwerke in einem begrenzten Ausmaß für unerläßlich und — auch auf Grund des erreichten hohen Sicherheitsstandards — für vertretbar" hält. Diese Auffassung der Bundesregierung wird durch das Ergebnis des Bonner Weltwirtschaftsgipfels nachdrücklich bestätigt. Zur Wahrung der vorrangigen Schutz- und Sicherheitsinteressen der Bevölkerung hinsichtlich der Entsorgung der deutschen Kernkraftwerke hat die Bundesregierung schon in der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms deutlich die zu erfüllenden Bedingungen genannt und diese in den Entsorgungsrichtlinien präzisiert. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2561 Frage A 106) : Welche Gründe haben dazu geführt, daß der erste Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz (Drucksache 8/2460) nicht als Broschüre im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung gedruckt wird, damit dieser auch einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann? Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat seinen jährlichen Tätigkeitsbericht nach § 19 Abs. 2 BDSG dem Deutschen Bundestag gegenüber zu erstatten. Der diesjährige Bericht ist deshalb als BT-Drucksache (8/2460) der Öffentlidikeit bereits zugänglich gemacht worden. Der Bundesbeauftragte hat den Bericht in kleiner Auflage selbst als Broschüre veröffentlicht und darüber hinaus mitgeteilt, daß zur Zeit Gespräche über ein Veröffentlichung des Berichts in der Parlaments-Reihe „Zur Sadie" stattfinden. Die Bundesregierung würde ein solches Vorhaben begrüßen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlidien Fragen des Abgeordneten Hasinger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen A 107 und 108) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis und Aufenthaltsberechtigung in den Ländern und Gemeinden von ausländischen Arbeitnehmern unterschiedliche Unterlagen — und gegebenenfalls welche — verlangt werden? Trifft es zu, daß die unterschiedliche Handhabung der neu eingeführten Verwaltungsvorschriften für die ausländischen Arbeitnehmer sich teilweise eher als Verschlechterung aqswirkt, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, hier für Abhilfe zu sorgen? Zu Frage A 107: Die am 1. Oktober 1978 in Kraft getretene Änderung der Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz bestimmt zwar im einzelnen die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen ausländischen Arbeitnehmern eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bzw. eine Aufenthaltsberechtigung zu erteilen ist, legt aber nicht fest, welche Unterlagen ein Antragsteller zum Nachweis dieser Voraussetzungen vorlegen muß. Insoweit verbleibt es vielmehr bei der Kompetenz der Länder, bei der Ausführung von Bundesgesetzen das Verwaltungsverfahren selbst zu regeln. Unabhängig von dieser Kompetenzverteilung wäre es auch gar nicht möglich, den Ländern vorzuschreiben, mit welchen Unterlagen ein Antragsteller z. B. den Schulbesuch seiner Kinder nachzuweisen hat. Hier müssen unter Einschaltung der Schulbehörden Lösungen gefunden werden, die auf die Verhältnisse des jeweiligen Bundeslandes zugeschnitten sind. Zu Frage A 108: Die in Ihrer Frage genannten Feststellungen sind nicht zutreffend. Vor Inkrafttreten der Neuregelung konnte ausländischen Arbeitnehmern nach der Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz zwar nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, die nach den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Grundsätzen aber beim Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ohne weiteres verlängert wurde. Durch die Neuregelung der Verwaltungsvorschrift werden die Ausländerbehörden hingegen verpflichtet, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bzw. eine Aufenthaltsberechtigung zu erteilen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wird die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltsbereditigung abgelehnt, weil es an einer oder mehreren dieser Voraussetzungen fehlt, so bedeutet dies nicht etwa, daß der weitere Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland in Frage steht. Vielmehr ist dann nach den bisher schon geltenden Grundsätzen eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, für die keine besondere Voraussetzungen gelten. Es trifft also nicht zu, daß es durch die Neuregelung des Aufenthaltsrechts für ausländische Arbeitnehmer zu einer Verschlechterung gegenüber der bisherigen Rechtslage kommen kann. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/2561 Frage A 109) : Wie hat sich der Appell des Bundesarbeitsministers zur Bereitstellung von mehr Teilzeitarbeitsplätzen bei den Bundesbehörden und Bundesunternehmen ausgewirkt? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 11061* Ich gehe davon aus, daß Sie sich auf die Informationsschrift „Teilzeitarbeit, Leitfaden für Arbeitnehmer und Arbeitgeber" beziehen, bei deren Verteilung in den Monaten November und Dezember 1978 der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung an private und öffentliche Arbeitgeber, an. Gewerkschaften und Betriebsräte appelliert hat, alle Möglichkeiten der Schaffung von zusätzlichen Teilzeitarbeitsplätzen zu nutzen. Zahlen, aus denen sich. ein Ergebnis auf diesen Appell ablesen läßt, liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen A 110 und 111): Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, dem Deutschen Bundestag Zugriff auf ihre Datenbanken zu gewähren? Was kann die Bundesregierung dazu beitragen, die bisher bestehenden Möglichkeiten, die Kontrollfunktion ihr gegenüber wahrzunehmen, zu erweitern? Die Bundesregierung ist darauf bedacht, dem Deutschen Bundestag die von ihm benötigten oder gewünschten Informationen so rasch und vollständig wie möglich zukommen zu lassen. Die Informationsbestände der Bundesregierung, auch die computergestützten Datenbanken, stehen dem Deutschen Bundestag, den Fraktionen und einzelnen Abgeordneten im Rahmen des rechtlich Möglichen zur Auskunftserteilung zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten der Bundestag und seine Mitglieder eine Fülle von Informationen im Rahmen der Erstattung von Berichten, der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen und Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung auf Grund des Zitierrechts nach Art. 43 Abs. 1 GG. Begrenzungen bei Informationswünschen des Deutschen Bundestages können sich einmal aus dem Gewaltenteilungsprinzip ergeben. Dieses Prinzip schützt auch den Bereich der internen Entscheidungsvorbereitung der Bundesregierung. Außerdem ist bei der Weitergabe personenbezogener Daten zu berücksichtigen, daß die Verfassung die menschliche Würde und Persönlichkeit unter besonderen Schutz stellt. Nach den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes, die diesen Schutz im einzelnen näher bestimmen, dürfen sie nur unter bestimmten Voraussetzungen übermittelt werden. Schließlich wird auch Rücksicht darauf zu nehmen sein, ob wichtige Belange des Allgemeinwohls oder ein Berufs- oder ein besonderes Amtsgeheimnis einem ungehinderten Informationszugang entgegenstehen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Frage A 112) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Regelung im Beamtenversorgungsgesetz, wonach Beamtenwitwen mit vier und mehr Kindern relativ geringere Hinterbliebenenbezüge beziehen als eine Witwe mit drei und weniger Kindern, ungerecht ist, und was beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls hiergegen zu unternehmen? Mit Ihrer Frage sprechen Sie die Regelung des § 25 des Beamtenversorgungsgesetzes an, wonach Witwen- und Waisengeld weder einzeln noch zusammen den Betrag des ihrer Berechnung zugrunde zu legenden Ruhegehaltes übersteigen dürfen. Ergibt sich an Witwen- und Waisengeld zusammen ein höherer Betrag — dies ist bei mehr als drei Halbwaisen der Fall — so werden die einzelnen Bezüge im gleichen Verhältnis gekürzt. Diese seit jeher bestehende Regelung erscheint sachgerecht. Denn es liegt auf der Hand, daß den Hinterbliebenen insgesamt keine höhere Versorgung gewährt werden kann als dem Ruhestandsbeamten zustünde, wenn er noch lebte und somit noch eine Person mehr von dem gleichen Betrag unterhalten werden müßte. Es ist daher nicht beabsichtigt, eine Änderung des § 25 des Beamtenversorgungsgesetzes vorzuschlagen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/2561 Frage A 113) : Ist nach Auffassung der Bundesregierung die gegenwärtig in der Öffentlichkeit unter Bezugnahme auf ein Gutachten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zitierte vielfach stärkere Strahlenbelastung durch Kohlekraftwerke in Vergleich zu Kernkraftwerken im Normalbetrieb unter dem Gesichtspunkt der Belastung lebender Organismen methodisch vergleichbar? Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) hat in ihrem Bericht „Die Emission radioaktiver Stoffe mit der Abluft aus Kern- und Steinkohlekraftwerken — ein Vergleich der Strahlenbelastung" vom Februar 1978 die von der Stahlenschutzkommission empfohlenen „Allgemeinen Berechnungsgrundlagen für die Bestimmung der Strahlenexposition durch die Emission radioaktiver Stoffe mit der Abluft" auf ein Kernkraftwerk und auf ein modernes Steinkohlekraftwerk angewandt. Die PTB ist insofern zu formal vergleichbaren Ergebnissen gelangt, als sie für beide Kraftwerktypen das gleiche Rechenmodell verwendet und — wie in der Strahlenbiologie und im Strahlenschutz gebräuchlich — die durch die verschiedenen Radionuklide verursachte Strahlenexposition in Äquivalentdosen angegeben hat. Da die Äquivalentdosis ein Maß für die Wirkung ionisierender Strahlung auf den Menschen darstellt, sind die Ergebnisse der PTB methodisch auch unter dem Gesichtspunkt der Betrachtung lebender Organismen vergleichbar. Andererseits muß berücksichtigt werden, daß bei Steinkohlekraftwerken durch den thermischen Auftrieb der Abluft eine Erhöhung der effektiven Emissionshöhe über die Schornsteinhöhe hinaus erfolgen kann und daß die zugrunde liegenden Ausbreitungs- 11062* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 medianismen zwar bekannt, jedoch die Teilchengrößenverteilung und der Löslichkeit des Flugstaubs von Kohlekraftwerken noch nicht abschließend geklärt sind. Der Bundesminister des Innern hat daher eine Arbeitsgruppe der Strahlenschutzkommission beauftragt, einen Vergleich der Strahlenexposition aus Kohlekraftwerken und aus Kernkraftwerken durchzuführen, bei dem auch die Frage des thermischen Auftriebs der Abluft, der Teilchengrößenverteilung und der Löslichkeit des Flugstaubes methodisch berücksichtigt werden. Zu welchen absdiließenden Ergebnissen diese Arbeitsgruppe auf Grund der gegenwärtig laufenden Untersuchungen kommen wird, läßt sich heute noch nicht sagen. Es kann jedoch angenommen werden, daß die Strahlenbelastung an der ungünstigsten Einwirkungsstelle in der Umgebung eines Kohlekraftwerks um einiges höher liegt als in der Umgebung eines Kernkraftwerkes. Abschließend weise ich noch darauf hin, daß sich das soeben Gesagte nur auf die durch die Abluft verursachte Strahlenbelastung bezieht. Das Abwasser von Kohlekraftwerken verursacht — im Gegensatz zu dem Abwasser von Kernkraftwerken — praktisch keine Strahlenbelastung. Allerdings ist die durch das Abwasser von Kernkraftwerken verursachte maximale Strahlenbelastung deutlich geringer als die durch die Abluft von Kernkraftwerken bedingte Strahlenexposition. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Frage A 114) : Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung den in den letzten Wochen aufgedeckten Spionagefällen zu? In den durch den ehemaligen MfS-Angehörigen Stiller aufgedeckten Spionagefällen führt der Generalbundesanwalt — wie Sie wissen — Ermittlungsverfahren. Dabei spielt auch der Verratsumfang eine Rolle. Angesichts dieser Sachlage kann die Bundesregierung z. Z. keine umfassende und abschließende Bewertung vornehmen. Schon jetzt aber kann gesagt werden, daß diese Spionagefälle zeigen, welch große Bedeutung das MfS der Ausspähung • wirtschaftlicher und wissenschaftlich-technischer Entwicklungen beimißt. Dies entspricht auch der bisher von der Bundesregierung schon vorgenommenen Einschätzung, daß in diesem Bereich ein Schwerpunkt der Spionagetätigkeit der DDR liegt. Dabei ist das MfS nicht nur an der Ausspähung technischer Verfahren interessiert, sondern auch an allen Unterlagen, die sich mit Marktanalyse und Preisgestaltung befassen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/CSU) (Drucksache. 8/2561 Fragen A 115 und 116) : Hat die Bundesregierung bei der Erstellung des Entwurfs eines Sozialgesetzbuchs — Jugendhilfe — (Bundesratsdrucksache 517/78) entsprechend der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien Teil II (GGO IIl im Hinblick auf die sprachliche Klarheit und Verständlichkeit die Gesellschaft für deutsche Sprache 'beteiligt? Hält die Bundesregierung die Empfehlungen des Rechtsausschusses des Bundesrats vom 11. Dezember 1978 (Bundesratsdrucksache 517/1/78 Nr. 41) zur Prüfung, ob die im Gesetzentwurf enthaltenen Begriffe ,,soziales Umfeld",,,Konfliktverarbeitung", ,,soziale Problemgebiete" durch versti ndllche Begriffe der deutschen Sprache ersetzt werden können, für berechtigt? Zu Frage A 115: Ja. Zu Frage A 116: Ich teile Ihre Meinung nicht, daß die Begriffe Soziales Umfeld und Soziale Problemgebiete keine verständlichen Begriffe der deutschen Sprache sind. Für den Begriff „Konfliktverarbeitung" ist uns bisher ein gleicherweise präziser Begriff der deutschen Sprache nicht' eingefallen; wir sind gern bereit, dazuzulernen. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Geier (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen A 117 und 118) : Hält die Bundesregierung die Einkommensgrenzen für den Kindergeldanspruch von in Ausbildung stehenden Kindern von 750 DM brutto und bei unterhaltsgeldberechtigten Kindern von 580 DM noch für angemessen, nachdem diese Einkommensgrenzen bereits seit Anfang 1976 gelten? Beabsichtigt die Bundesregierung, diese Einkommensgrenzen anzuheben, gegebenenfalls ab wann? Zu Frage A 117: Die Bundesregierung hält die von Ihnen genannten Grenzwerte zur Zeit noch für ausreichend. Zu Frage A 118: Die Bundesregierung hat vor einiger Zeit die Prüfung eingeleitet, ob und wann es geboten ist, die Einkommensgrenzen zu erhöhen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/2561 Fragen A 119 und 120) : Wird die Bundesregierung den Fall von Milchverseuchung im hessischen Ried zum Anlaß nehmen, eine Gesamtverzehrsuntersuchung, durchführen zu lassen, um die Gesamtbelastung der Bürger durch Pestizide in der Nahrung feststellen zu lassen, und wird sie die dafür notwendigen Finanzmittel und Personalstellen kurzfristig bereitstellen? Wann wird die Bundesregierung die Verordnung zum Zulassungsverfahren von Arzneimitteln und die dazu gehörende Kostenordnung fertigstellen und erlassen, und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die erste fertiggestellte Transparenzliste für Arzneimittel allen Ärzten zur Kenntnis zu bringen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 11063* Zu Frage A 119: Die Bundesregierung mißt der Erfassung und gesundheitlichen Bewertung der Kontamination von Lebensmitteln mit Schadstoffen jeder Art unter Berücksichtigung von Verzehrserhebungen große Bedeutung bei. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat daher bereits im Jahre 1974 die Zentrale Erfassungs- und Bewertungsstelle im Bundesgesundheitsamt (ZEBS) eingerichtet, die u. a. die von den Überwachungsbehörden der Länder gelieferten Daten auswertet. Darüber hinaus werden seit Jahren Forschungsmittel zur Ermittlung der Gesamtbelastung des Bürgers bereitgestellt. Da wegen der Vielschichtigkeit der Aufgaben nicht gleichzeitig die Kontamination aller Lebensmittel mit allen potentiellen Schadstoffen, zu denen auch die Rückstände von Pestiziden gehören, beobachtet werden kann, sind bei den erforderlichen Aktivitäten Prioritäten zu setzen. Speziell im Bereich Milch wird seit Jahren von der Bundesanstalt für Milchforschung im Rahmen eines Forschungsvorhabens des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit die Rückstandssituation in repräsentativen, bundesweiten Untersuchungen beobachtet. Dabei hat sich insgesamt gesehen hinsichtlich der Pestizidrückstände eine sinkende Tendenz gezeigt. Es ist beabsichtigt, derartige Untersuchungen auf weitere Schadstoffe und Grundnahrungsmittel auszudehnen. Die geplanten, zum Schutz der Gesundheit notwendigen, umfangreichen Untersuchungen werden zusätzliche Personal- und Sachkosten erfordern. Zu Frage A 120: Die Verordnung über das Zulassungsverfahren nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Arzneimittelgesetz ist im Entwurf fertiggestellt und wird z. Z. noch einmal überprüft. Ihr wesentlicher Inhalt besteht darin, den Antragsteller, der die Zulassung für ein Arzneimittel erlangen will, zu verpflichten, für das von ihm nach §§ 22 bis 24 des Arzneimittelgesetzes bei der Zulassungsbehörde einzureichende Unterlagenmaterial die im einzelnen vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Der Entwurf einer Kostenordnung für die Zulassung von Arzneimitteln nach § 33 des Arzneimittelgesetzes ist fertiggestellt und mit den beteiligten Ressorts erörtert worden. Es hat sich dabei als notwendig erwiesen, weitere Berechnungen über die Höhe der Gebührensätze vorzunehmen. Diese Berechnungen werden z. Z. vorgenommen. Die Transparenzkommission hat am 20. Dezember 1978 die erste Liste für das Indikationsgebiet „Herzmuskelinsuffizienz" verabschiedet. Die Liste ist als Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 7 am 11. Januar 1979 veröffentlicht worden. Es handelt sich hier um das erste greifbare Ergebnis zur Herstellung einer pharmakologisch-therapeutischen und preislichen Transparenz, die von unabhängigen Sachverständigen aus allen am Marktgeschehen beteiligten Kreisen erarbeitet worden ist. In der Liste wird eine wertvolle Hilfe für die Verordnungspraxis der Ärzte gesehen. In Fachzeitschriften, z. B. der Münchener medizinischen Wochenschrift, ist bereits die Liste veröffentlicht worden. Die Bundesregierung wird die Maßnahmen ergreifen, die notwendig sind, um die Liste allen Ärzten zur Kenntnis zu bringen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 8/2561 Frage A 121) : Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit dem Programm der vom Bund geförderten Schwangerschaftsmodellberatungsstellen in Baden-Württemberg gemacht, und wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß nach Auslaufen des Programms alle derzeitigen Träger dieser Bundesmodellberatungsstellen in Baden-Württemberg ihre Beratungen auch künftig fortsetzen können? Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit fördert im Land Baden-Württemberg sieben Modellberatungsstellen, die einen hohen Leistungsstand erreicht haben. Durch Trainingsseminare im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des Modellprogramms und die kontinuierliche vom Bund geförderte Fortbildung verfügen die Modellberatungsstellen über qualifizierte Beratungskräfte, die auch nach Ablauf der Modellphase weiter verwendet werden sollten. Nach den erhobenen Daten sind die Modellberatungsstellen voll ausgelastet. Sie werden auch weiterhin zur Versorgung der Bevölkerung mit Beratungsleistungen im Bereich der Familienplanungs- und Schwangerschaftskonfliktberatung benötigt. Nach den bisherigen Erörterungen mit den Ländern besteht kein Anlaß zu der Annahme, vom Bund geförderte Modellberatungsstellen könnten nach Ablauf der Modellphase nicht mehr weitergeführt werden. Auch das Land Baden-Württemberg hat sich bisher schon an der Finanzierung der Modellberatungsstellen mit einer Quote von 25 % beteiligt. Da die Modellberatungsstellen ausnahmslos als Beratungsstellen im Sinne von § 218 b StGB anerkannt sind, nehmen sie teil an der Förderung, die in den Ausführungsvorschriften des Landes geregelt ist. Das Land Baden-Württemberg hat allerdings die Träger der Beratungsstellen darüber unterrichtet, daß eine finanzielle Förderung der Modellberatungsstellen nur im Umfang der Förderungsrichtlinien des Landes in Betracht kommt, und die Träger gebeten, Überlegungen anzustellen, wie nach Wegfall des Bundeszuschusses die Finanzierung durch Eigenmittel und Zuwendungen Dritter gesichert werden kann. Zur Mitfinanzierung müssen insbesondere die Gemeinden und Gemeindeverbände gewonnen werden. Zur Zeit führt das Land Baden-Württemberg Gespräche mit den Trägern der Modellberatungsstellen mit dem Ziel, den notwendigen Finanzbedarf ab 1980 zu ermitteln und eine Regelung für die Finanzierung der Beratungsstellen zu finden. Für eine Mitfinanzierung des Bundes nach Ablauf des Modellprogramms fehlt die Bundeszuständigkeit. 11064* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Frage A 122) : Sind in den von der Bundesregierung angegebenen Kosten für die Broschüre "Jugendhilfe — der Gesetzentwurf: Mehr Hilfe — weniger Eingriffe" auch die Kosten für Konzept und Atelier enthalten, und wenn nicht, wie hoch belaufen sich diese? In der Fragestunde am 7. Februar 1979 hatte ich darüber informiert, daß Entwicklung, Gestaltung und Herstellung der Broschüre „Jugendhilfe — der Gesetzentwurf: mehr Hilfe — weniger Eingriffe" 86 000,— DM kosteten. Da zur Gestaltung auch das Layout gehört, sind die Atelierkosten darin enthalten. Vor der Entscheidung über die Herstellung der Schrift wurden, wie dies üblich ist, zwei Agenturen mit der Erarbeitung eines detaillierten Konzeptvorschlages beauftragt. Hierfür erhielt jede Agentur ein Honorar von 4 000,— DM. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Arnold (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen A 123 und 124) Welche Schritte hat die Bundesregierung in den letzten Monaten unternommen, um eine bundesrechtliche Regelung für ein baldiges Verbot der lärmintensiven Flugzeuge zu erreichen? Wie ist der gegenwärtige Stand der Bemühungen der Bundesregierung, um mit den Regierungen der EG-Staaten eine europäische Regelung nach amerikanischem Vorbild für ein Verbot des lärmintensiven Fluggeräts zu vereinbaren, und welche Erfolgsaussichten gibt es für welchen Zeitpunkt? Die Bundesregierung ist seit Monaten bemüht, auf dem Wege über eine EG-Richtlinie nicht nur eine bundesrechtliche Regelung, sondern auch entsprechende Regelungen in den übrigen Mitgliedstaaten herbeizuführen. Sie zieht wegen ihrer größeren Wirksamkeit eine multilaterale Lösung einem nationalen Alleingang vor und hat deshalb unter der deutschen Präsidentschaft einen eigenen Richtlinienentwurf eingebracht, der in der Bundesrepublik Deutschland bereits bestehende Eintragungsverbote für lärmintensives Fluggerät übernimmt und ferner von ein em bestimmten Zeitpunkt an den Betrieb solchen Geräts verbietet. Über diesen Zeitpunkt besteht noch kein Einverständnis zwischen den Mitgliedstaaten. Es ist daher noch nicht abzusehen, ob der nächste Verkehrsministerrat am 20. Februar 1979 die Richtlinie verabschieden wird. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/2561 Frage A 125) : Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, aus welchen Gründen es heutzutage im Gegensatz zu früher speziell in unseren Städten nicht mehr möglich ist, mit Sand, Sägemehl, Asche und ähnlichen abstumpfenden Mitteln zu streuen, die wesentlich umweltfreundlicher sind als die zunehmend verwendeten Salze und chemische Mittel? Aus folgenden Gründen wird heute überwiegend Tausalz zur Bekämpfung der Straßenglätte im Winter verwendet: 1. Tausalz ist wirksamer als die von Ihnen genannten abstumpfenden Mittel. Mit Tausalz läßt sich daher die Befahrbarkeit der Straßen schneller herstellen und ein wesentlich höheres Maß an Verkehrssicherheit erreichen. Insofern können die Anforderungen, die der Verkehr heute an die Benutzbarkeit und Sicherheit der Straßen auch unter winterlichen Wetterbedingungen stellt, nur mit diesem Mittel erfüllt werden. 2. Bei Benutzung der von Ihnen genannten herkömmlichen abstumpfenden Mittel würden sich Spurrillen bilden, die den fließenden Verkehr sehr stark beeinträchtigen, da nur mit Minimalgeschwindigkeit gefahren werden kann und mit zunehmender Vertiefung ein Begegnungsverkehr nicht mehr möglich ist. Versuche in der Schweiz und Finnland, die Straßenglätte durch herkömmliche, abstumpfende Mittel zu bekämpfen, mußten zum Teil abgebrochen werden, weil die Fahrzeuge durch die tiefen Spurrillen aufsaßen und der Verkehr zusammenbrach. Erst nachgestreutes Tausalz konnte hier Abhilfe schaffen. 3. Die Winterwartung auf Straßen verursacht bei Verwendung von Tausalz erheblich geringere Kosten, als bei Verwendung abstumpfender Stoffe. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 8/2561 Frage A 126) : Gibt es Fälle, daß geplante Straßenbaumaßnahmen, die in den Bedarfsplänen für den Ausbau der Bundesfernstraßen in die 1. Dringlichkeit eingestuft waren, bei der späteren Fortschreibung des Bedarfsplans wegen einer Änderung der Verkehrsstruktur, des Verkehrskonzepts oder aus sonstigen Gründen erheblich geändert worden sind (z. B. durch Umstufung von Bundesautobahn zur Bundesstraße) bzw. eine geringere Dringlichkeit erhalten haben oder als Vorhaben ganz aus dem Bedarfsplan herausgenommen worden sind, und um welche Fälle und Gründe (gegebenenfalls beispielhaft) handelt es sich? Bei der 1. Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen (1971-1985) im Jahre 1975 wurden alle Maßnahmen der bisherigen I. Dringlichkeit, die noch nicht im Bau waren, überprüft. Diejenigen Maßnahmen, die auf Grund einer Nutzen/Kosten-Untersuchung ungünstig abschnitten und voraussichtlich nicht bis 1995 hätten finanziert werden können, wurden als „möglicher weiterer Bedarf" ausgewiesen und damit einer geringeren Dringlichkeit als bisher zugeordnet. Keine Maßnahme der Dringlichkeit I wurde aus dem Bedarfsplan herausgenommen. In einigen wenigen Fällen wurden die bisher ausgewiesenen Spurenzahlen auf Grund neuer Netzkonzeptionen geändert. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 11065* Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/2561 Frage A 127): Wie hoch ist die Zahl der geleisteten Überstunden bei der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost im Jahr 1978? Im Bereich der Deutschen Bundesbahn sind 1978 von jeder Arbeitskraft durchschnittlich 15 Überstunden geleistet worden, das bedeutet 1,25 Überstunden im Monat. Insgesamt betrug die Zahl der Überstunden 5 443 900. Im Bereich der Deutschen Bundespost sind 1978 von jeder Arbeitskraft durchschnittlich 30,5 Überstunden geleistet worden, das bedeutet 2,5 Überstunden im Monat. Insgesamt betrug die Zahl der Überstunden 13 285 455. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen A 128 und 129) : Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Klage der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V., die eine nachdrückliche Verfolgung von lärmnachteiligen Flugroutenabweichungen in der Bundesrepublik Deutschland vermißt und zur einheitlichen Kontrolle der Einhaltung der An- und Abflugrouten daher zumindest die ,,Installation von wirksamen Flugwegüberwachungsanlagen für alle Verkehrsflughäfen" der Bundesrepublik Deutschland fordert? Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Forderung der Bundesvereinigung gegen Flugläum e. V., daß der Bundesverkehrsminister aufgefordert wird, ,in Ergänzung der Richtlinien über Einrichtung und Betrieb von Fluglärmmeßanlagen für Verkehrsflughäfen anzuordnen, daß Betrieb, Meßwertverarbeitung und -auswertung sowie Ermittlung des Beurteilungspegels einheitlich für alle Verkehrsflughäfen nach den maßgeblichen deutschen Normen erfolgen müssen"? Zu Frage A 128: Ein Abweichen von den unter Lärmminderungsgesichtspunkten vorgeschriebenen An- und Abflugrouten über einen bestimmten Toleranzbereich hinaus stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die von der Bundesanstalt für Flugsicherung zu verfolgen ist. Bei der Verfolgung dieser Verstöße ist es der Bundesanstalt für Flugsicherung in den meisten Fällen nicht möglich, ausländischen Luftfahrzeugführern den Bescheid zuzustellen und die Geldbuße zu vollstrecken. In umfangreichen Untersuchungen auf den Flughäfen Frankfurt und Düsseldorf wurde geprüft, ob durch Einrichtung von Flugwegbeobachtungsstellen die Genauigkeit der Einhaltung der Flugwege durch die Piloten erhöht werden kann. Ergebnis : 92-95 % fliegt innerhalb der internationalen Toleranzen. Die Bundesregierung hält angesichts dieses Untersuchungsergebnisses die Einrichtung und den Betrieb von besonderen Flugwegbeobachtungsstellen als Dauereinrichtung aus fachlichen Gründen, wie auch unter Kosten-Wirksamkeits-Gesichtspunkten für nicht vertretbar. Einem Beschluß der Düsseldorfer Fluglärmkommission zur Einrichtung einer Flugwegbeobachtungsstelle für den Flughafen Düsseldorf ist infolgedessen erst nach Zusage der vollen Kostenübernahme durch die Flughafen Düsseldorf GmbH entsprochen worden. Zu Frage A 129: An den deutschen Flughäfen wird seit 1972 einheitlich nach den Richtlinien über Einrichtung und Betrieb von Fluglärmmeßanlagen für Verkehrsflughäfen (VK-Blatt 1972, 533) verfahren. Die Richtlinien sehen ein Meßverfahren gemäß Din 45643 vor. Dabei wird die Geräteeinstellung „slow" (langsam) verwendet, da nur hierdurch eine weitgehende Trennung der Flugzeuggeräusche von Fremdgeräuschen möglich ist. Ein Abgehen von diesem bewährten Verfahren erscheint unzweckmäßig und würde zudem die Vergleichbarkeit mit früheren Ergebnissen in Frage stellen. Die Bundesregierung sieht daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Veranlassung, ihre Richtlinien zu ergänzen. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2561 Frage A 130) : Billigt die Bundesregierung die Auffassung der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn, daß, wie diese mir mit Schreiben vom 24. Januar 1979 auf Anfrage mitgeteilt hat, die Ergebnisse der Untersuchungen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Schienenpersonennahverkehrs der Deutschen Bundesbahn als innerbetriebliche Arbeitspapiere nicht weitergegeben werden können — demnach auch nicht an Mitglieder des Deutschen Bundestags —, und wie sollen sich bejahendenfalls nach Auffassung der Bundesregierung Abgeordnete ohne Kenntnis dieser Untersuchungen ein Bild von den Plänen der Deutschen Bundesbahn zur Verlagerung des Personenverkehrs von der Schiene auf die Straße machen. Bei der beabsichtigten Verlagerung des Reiseverkehrs von der Schiene auf die Straße werden die Untersuchungsunterlagen rechtzeitig vor den Regionalgesprächen den Beteiligten und damit auch den Mitgliedern des Bundestages von der obersten Landesverkehrsbehörde übersandt. Unabhängig von der Prüfung der Verlagerung des gesamten Reiseverkehrs auf die Straße hat der Vorstand der Deutschen Bundesbahn Untersuchungsgruppen eingesetzt, die Vorschläge zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Schienenpersonennahverkehrs erarbeiten und zur Durchführung bringen sollen. Eine Veröffentlichung dieser Untersuchungsergebnisse oder eine Weitergabe von Unterlagen an Dritte zu einem Zeitpunkt, wo die Meinungsbildung innerhalb des Unternehmens DB noch nicht abgeschlossen ist, kann verständlicherweise nicht in Frage kommen. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Krone-Ap- 11066* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 puhn (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen A 131 und 132) : Ist die Bundesregierung von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika offiziell davon unterrichtet worden, daß die amerikanische Postverwaltung seit 1978 die Beförderung von Briefen in die Bundesrepublik Deutschland mit der Adresse „Germany" ablehnt mit dem aufgestempelten Hinweis „Return to sender, address must indicate East- oder West-Germany"? Ist die Bundesregierung bereit, die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zu ersuchen, den Post Master General auf die richtige Bezeichnung der Bundesrepublik Deutschland hinzuweisen? Zu Frage A 131: Eine offizielle Unterrichtung hat nicht stattgefunden. Die Deutsche Bundespost hat Ende vergangenen Jahres durch einzelne Zuschriften von Postkunden Kenntnis davon erhalten, daß Stempel mit dem in der Frage erwähnten Hinweis von Dienststellen der US-Postverwaltung auf Briefsendungen an Empfänger in der Bundesrepublik Deutschland abgedruckt wurden. Derartige Regelungen werden weltweit als betriebsinterne Angelegenheiten der jeweiligen Verwaltungen angesehen, die darauf abgestellt sind, die richtige und schnelle Verteilung von Sendungen im eigenen Bereich sicherzustellen. Eine Unterrichtung über solche Maßnahmen ist zwischen den im Weltpostverein zusammengeschlossenen Ländern weder vorgesehen noch üblich. Zu Frage A 132: Der Bundespostminister hat sich im November 1978 an die US-Postverwaltung gewendet und auf die richtige Bezeichnung der Bundesrepublik Deutschland hingewiesen. Die Postverwaltung hat dazu mitgeteilt, daß sie künftig bundeseinheitlich einen Stempel vorsehen wird, der auf die korrekte Bezeichnung Federal- bzw. Democratic Republic of Germany hinweist und als Alternative die bei der Bevölkerung der USA weit verbreitete Bezeichnung West- bzw. East-Germany ebenfalls enthält. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Frage A 133) : Welche Poststellen I und II im Bereich des Hochtaunuskreises sollen, nachdem bereits der Verwaltungsdienst der Postämter Usingen und Oberursel nach Bad Homburg verlegt wurde, im Rahmen der weiteren Neuorganisation des Postdienstes in welchem Umfang verkleinert bzw. aufgelöst werden, und wie gedenkt die Deutsche Bundespost, einen Leistungsabbau zu verhindern? Die Deutsche Bundespost plant zur Zeit keine Aufhebung bestimmter Poststellen im Hochtaunuskreis. Es wird jedoch intern an einer neuen Konzeption für die Neuordnung der Landversorgung gearbeitet. Die zunächst von einer Arbeitsgruppe angestellten Überlegungen sind derzeit noch Gegenstand weiterer Untersuchungen. Vor deren Abschluß ist eine Aussage über das NeuordnungsKonzept nicht möglich. Dabei ist es nicht Ziel der Deutschen Bundespost, das Dienstleistungsangebot durch einen Rückzug aus der Fläche abzubauen, es geht vielkmehr um eine zeitgemäße Versorgung der Landgebiete mit Postdienstleistungen. Die Deutsche Bundespost ist zur wirtschaftlichen Betriebsführung verpflichtet. Daher muß sie ihren Betrieb unter Berücksichtigung der Faktoren Verkehrsbedürfnis und Wirtschaftlichkeit ständig beobachten und entsprechend anpassen. Dabei gilt die Zielsetzung, ein möglichst gleichwertiges und gleichrangig kundennahes Leistungsangebot zu gewährleisten. Anlage 61 Antwort des. Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 8/2561 Frage A 134) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Käufer bzw. Erwerber von Tonrundfunkempfängern darauf hinzuweisen, daß der Erwerb und der Betrieb von Tonrundfunkgeräten, die den Empfang nicht genehmigter Frequenzbereiche ermöglichen, strafbar ist? Zur Zeit besteht noch keine rechtliche Grundlage für eine Regelung der Herstellung und des Vertriebs von Funkanlagen. Die Bundesregierung steht hier jedoch die Möglichkeit, im Rahmen der Harmonisierungsvorhaben der EG zu einer Regelung für den Vertrieb zu gelangen. Der Betrieb von Ton-und Fernseh-Rundfunkempfängern ist in der Bundesrepublik Deutschland genehmigt, wenn die Geräte bestimmte, für Rundfunkempfänger vorgesehene Empfangsbereiche einhalten. Empfänger, die diesen technischen Vorschriften der Deutschen Bundespost entsprechen, sind daran zu erkennen, daß sie praktisch ausnahmslos mit einer Prüfnummer des Fernmeldetechnischen Zentralamtes versehen sind. Darauf sollte beim Kauf geachtet werden. Die Deutsche Bundespost hat in der Vergangenheit mehrfach die Öffentlichkeit über den Schutz informiert, den die Beachtung des FTZ-Prüfzeichens beim Kauf von Ton- und Fernseh-Rundfunkempfängern gewährt. Das Bundespostministerium hat vor wenigen Tagen erneut auf diese Kennzeichnung hingewiesen und davor gewarnt, unzulässige Exportgeräte, mit denen man beispielsweise den Polizeifunk, Autotelefone und Flugfunk abhören kann, zu erwerben. Händler, die nichtgenehmigungsfähige Funkempfänger anbieten und Zeitschriftenredaktionen, die entsprechende Anzeigen zulassen, werden, sobald die Deutsche Bundespost davon Kenntnis erhält, gezielt über die Folgen des Vertriebs dieser Geräte aufgeklärt. Außerdem erfolgt im Laufe der nächsten Monate eine Veröffentlichung der Neufassung der Allgemeinen Genehmigung für Ton- und Fernseh-Rundfunkempfänger und der zugehörigen Technischen Vorschriften. Dabei werden die maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen im Interesse des Schutzes der Bürger bzw. des nichtöffentlichen Nachrichtenverkehrs stärker verdeutlicht. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979. 11067* Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Frage A 135) : Wieso ist es zulässig, daß UKW-Geräte, deren Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland nicht erlaubt ist, frei und ohne entsprechende Aufklärung verkäuflich sind, und gedenkt die Bundesregierung, durch eine gesetzgeberische Initiative Abhilfe anzustreben? Zur Zeit besteht keine rechtliche Möglichkeit, Herstellung und Vertrieb von Funkanlagen zu reglementieren. Händler, die nichtgenehmigungsfähige Funkgeräte vertreiben, können sich aber wegen Anstiftung oder Beihilfe zu einem Vergehen nach § 15 Fernmeldeanlagengesetz strafbar machen. Die Bundesregierung strebt eine gesetzliche Regelung des Inverkehrbringens von Ton- und FernsehRundfunkempfängern an. Dieses ist mit einem Richtlinienentwurf der EG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Funkstörung durch Ton- und FernsehRundfunkempfänger beabsichtigt (BT-Drucksache 7/571). Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen A 136 und 137) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Deutsche Postgewerkschaft in Dienststellen, wie z. B. dem Fernmeldeamt Essen, die Unterschriftenliste für die Personalratswahl in der Weise präpariert, daß alle Namen der Beschäftigten der jeweiligen Gruppe einer Dienststelle — obenan der Stellenvorsteher — in der Reihenfolge der amtlichen EDV-Listen mit Dienstbezeichnung eingetragen werden, so daß der zur Unterschrift Angesprochene nur noch an der für ihn vorgesehenen Stelle seine Unterschrift einzutragen braucht, und welche Folgerungen zieht sie daraus, falls sich dies ihrer Ansicht nach nicht mit dem i 19 des Personalvertretungsgesetzes vereinbaren läßt, wonach der Personalrat in geheimer Wahl gewählt werden soll? Teilt die Bundesregierung für diesen Fall die Auffassung, daß bei solcher Art der Unterschriftensammlung ein psychologischer Druck der betroffenen Gewerkschaft auf die Angehörigen der Dienststellen unverkennbar und damit das Grundrecht der Koalitionsfreiheit in unzulässiger Weise eingeschränkt wird, und wird sie sich gegebenenfalls um Abhilfe bemühen? Die Bundesregierung kann weder bestätigen noch dementieren, ob die Deutsche Postgewerkschaft beim Fernmeldeamt Essen Wahlvorschläge mit Namensverzeichnissen der in den einzelnen Dienststellen beschäftigten Wahlberechtigten vorbereitet hat. Auf die Gestaltung der Unterschriftenlisten zu den Wahlvorschlägen kann und darf der Dienststellenleiter nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz keinen Einfluß nehmen. Die Wahlvorschläge sind bei dem vom Personalrat bestellten Wahlvorstand, nicht beim Dienststelleleiter, einzureichen. Im Gegensatz zur Wahl des Personalrats ist die Erstellung der Wahlvorschläge nicht geheim. Dies ergibt sich aus § 19 Abs. 4 Bundespersorialvertretungsgesetz, der für die Gültigkeit eines Wahlvorschlags auf das Vorhandensein der Unterschriften mehrerer Wahlberechtigter ausdrücklich abstellt. In der Verwendung vorbereiteter Listen bei der Aufstellung des Wahlvorschlags sieht die Bundesregierung keinen Verstoß gegen die Bestimmungen des § 19 Bundespersonalvertretungsgesetz und keine Beeinträchtigung der Koalitionsfreiheit. Anlage 64 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Frankfurt) (SPD) (Drucksache 8/2561 Fragen B 1 und 2) : Welchen sachlichen und finanziellen Beitrag leistet die Bundesregierung zu der von der VN-Sondergeneralversammlung über Abrüstung in Auftrag gegebenen VN-Studie von Regierungsexperten über Abrüstung und Entwicklung? An welchen weiteren Bemühungen, durch Abrüstungsmaßnahmen einen Beitrag zur Entwicklungshilfe zu leisten, beteiligt sich die Bundesregierung? Zu Frage B 1: Die Bundesregierung hat den Vorschlag der ungebundenen Staaten, die komplexe Thematik von Abrüstung und Entwicklung in einer umfassenden Studie untersuchen zu lassen, von Anfang an unterstützt. Sie entsandte schon im April 1978 einen deutschen Teilnehmer in die mit der Vorbereitung des Mandats beauftragte Expertengruppe. Auch an der Erarbeitung der durch die SGV beschlossenen Studie nimmt ein deutscher Experte, der Leiter des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik, Dr. Wiesebach, teil, der bereits substantielle Beiträge zur Vorbereitung der Studie geleistet hat. Da die umfangreiche Studie nur z. T. aus Mitteln des VN-Budgets finanziert werden kann, werden die Staaten durch die Resolution 33/71 M der 33. GV aufgefordert, entweder Mittel für den VN-Fonds für Abrüstungsstudien zur Verfügung zu stellen oder aus nationalen Beiträgen Forschungen zu finanzieren, welche als Grundlage für die Studie über Abrüstung und Entwicklung dienen können. Auch eine Reihe deutscher wissenschaftlicher Institute sind vom Abrüstungszentrum der VN aufgefordert worden, zu der Studie beizutragen. Da nur eine der vorgeschlagenen Untersuchungen aus dem Haushalt der VN bezahlt werden kann, hat sich die Deutsche Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung auf Bitten des Auswärtigen Amtes bereit erklärt, aus den ihr von der Bundesregierung für Forschungszwecke zur Verfügung gestellten Mitteln vier in die Studie „Abrüstung und Entwicklung" hineinpassende Forschungsvorhaben zu fördern. Insgesamt sind bereits jetzt aus öffentlichen Mitteln etwa DM 70 000 für die Studie vorgesehen. worden. Hinzu kommt, daß vier weitere Forschungsprojekte über Konversionsprobleme, deren Resultate für die VN-Studie von Belang sein werden, bereits in Höhe von DM 678 000 von der DGFK finanziert worden sind. Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob noch ein weiteres Vorhaben, das bei der Expertengruppe großes Interesse fand, aus Bundesmitteln unter- stützt werden kann. Zu Frage B 2: Die Bundesregierung setzt sich zusammen mit ihren westlichen Bündnispartnern aktiv für Fort- 11068* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 schritte bei den stattfindenden Rüstungskontroll- und Abrüstungsverhandlungen ein. Sie ist sich dabei bewußt, daß die hohen Rüstungsausgaben der Industriestaaten deren Fähigkeiten einschränken, den Entwicklungsländern die notwendige Hilfe bei ihrer Entwicklung und bei der Überwindung von Armut und Hunger zu leisten. Die Bundesregierung hat daher sowohl in den VN als auch vor dem Forum des Genfer Abrüstungsausschusses mehrfach auf das Mißverhältnis zwischen den Aufwendungen für militärische Zwekke und denen für Entwicklungsaufgaben hingewiesen. Die Bundesregierung hat dabei deutlich gemacht, daß besonders die hochgerüsteten Staaten des Warschauer Pakts, die bisher nur einen Bruchteil der westlichen Entwicklungshilfe leisten, in Zukunft statt Waffen mehr Kapital und Technologie zur wirtschaftlichen Entwicklung der Dritten Welt beitragen sollten. Der Bundeskanzler . hat dies in seiner Rede vor der SGV für Abrüstung am 26. Mai 1978 unmißverständlich zum Ausdruck gebracht: „Wer über seine Verteidigungsnotwendigkeiten hinaus rüstet, der schränkt seine Möglichkeiten zu materieller Hilfe an andere ein. Materielle Not, Hunger und Armut sind vielerorten unerträglich. Nur eine gesunde wirtschaftliche und soziale Entwicklung dient dem Frieden. Soziale Gerechtigkeit ist nicht nur eine innerstaatliche, sondern ebensosehr eine internationale Notwendigkeit. Wenn es uns gelingt, die Rüstungen zu begrenzen und den Aufwand für militärische Zwecke einzuschränken, so werden dadurch Mittel für zusätzliche Transferleistungen zugunsten der Entwicklungsländer frei werden." Die Bundesregierung wird bei den bevorstehenden Rüstungskontroll- und Abrüstungsverhandlungen stets die Möglichkeit im Auge behalten, durch Einsparungen im Verteidigungsbereich Mittel für soziale und Entwicklungsaufgaben vor allem in den Entwicklungsländern zur Verfügung stellen zu können. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2561 Frage B 3): Trifft es zu, daß die Anerkennungsrate bei osteuropäischen Flüchtlingen seit 1976 von ca. 73 v. H. auf 40 v. H. in 1978 zurückgegangen Ist, und worauf führt die Bundesregierung dies gegebenenfalls zurück? Die Anerkennungsquote für Asylbewerber aus Osteuropa betrug im Jahre 1976, 50,6 Prozent; sie ist im Jahre 1977 von 37 Prozent und im Jahre 1978 auf 28,8 Prozent zurückgegangen. Eine Anerkennung als Asylberechtigter ist gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz nur in den Fällen möglich, in denen eine politische Verfolgung vorliegt. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird — wie Sie wissen — von weisungsunabhängigen Anerkennungsausschüssen beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge geprüft. Deren Entscheidungen unterliegen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Zur Beantwortung Ihrer Frage nach den Gründen für die dargestellte Entwicklung ist daher eine Analyse dieser entscheidungen notwendig, die ich veranlaßt habe und über deren Ergebnis ich Sie unterrichten werde. Anlage 66 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 8/2561 Fragen B 4, 5 und 6) : Welche Einzelmaßnahmen (z. B. Entsendung von Fachberatern) hat die Bundesregierung im Rahmen der sogenannten Sportentwicklungshilfe durch den .interministeriellen Ausschuß" im Jahr 1978 gefördert, und welche Mittel wurden für die einzelnen Maßnahmen bereitgestellt? Welche Mittel und für welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung im Jahre 1979 für die sogenannte Sportentwicklungshilfe zur Verfügung? Über welche Mittel und für welche Maßnahmen hat der „Interministerielle Ausschuß" bereits Entscheidungen für das laufende Jahr getroffen? Zu Frage B4: Die Bundesregierung hat im Rahmen der sogenannten Sportentwiklungshilfe folgende Einzelmaßnahmen durch den Interministeriellen Ausschuß im Jahre 1978 gefördert: A: Aus Mitteln des Auswärtigen Amts DM — Langfristige Entsendung von 15 Sportexperten 2 602 072 — Kurzfristige Entsendung von Experten in Entwicklungsländer zu Beratungs- und Informationszwecken, Erstellung von Expertisen 31 053 — Kurzfristige Besuche von Experten und Delegationen aus Entwicklungsländern in der Bundesrepublik Deutschland 38 813 — Vergabe von Stipendien 84 027 — 12 Teilnehmer am Kursus für ausländische Bewerber zum Spezialtrainer für Leichtathletik an der Universität Mainz 200 889 — 15 Lehrgänge in der Bundesrepublik Deutschland und in Entwicklungsländern für Teilnehmer aus Entwicklungsländern 690 877 — Wissenschaftliche Beratungsprogramme für Argentinien, Brasilien, Iran und Venezuela im Sportstättenbau, im Breiten- und Leistungssport 430 751 — Sonstiges (Fachbroschüren, Lehrmittel, Verwaltungskosten) 38 962 — Zuschüsse zu 27 Sportbegegnungsreisen 546 742 — Olympiavorbereitung israelischer Sportler 52 452 Ausgaben 1978 insgesamt 4 716 638 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 11069* (Bei diesen Angaben können sich noch geringfügige Verschiebungen ergeben, da einige der Maßnahmen von den Trägern noch nicht endgültig abgerechnet wurden.) B: Aus Mitteln .des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit DM — Auf- und Ausbau von Ausbildungsstätten für Sportlehrer und sportwissenschaftliche Institute; Förderung aus TZ und Bildungshilfe 2 213 016 — Berufliche Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer 260 000 — Förderung der Entwicklungsländer durch Zuschüsse an integrierte Fachkräfte 210 000 — Entsendung von Helfern des Deutschen Entwicklungsdienstes 281 200 2 964 216 (Auch bei diesen Angaben können sich noch geringfügige Verschiebungen ergeben, da einige der Maßnahmen von den Trägern noch nicht endgültig abgerechnet wurden.) Zu Frage B5: A: Aus Mitteln des Auswärtigen Amts Im Jahre 1979 werden aus Kap. 05 04 Titel 686 17 Ziffer 31 für die Förderung des Sports in den Entwicklungsländern insgesamt 5 258 000 DM zur Verfügung gestellt für folgende Maßnahmen: DM — Langfristige Entsendung von 15 Sportexperten , mit flankierenden Kurzzeitmaßnahmen für die Projekte 2 858 001 — Vergabe von Stipendien: 6 Einzelstipendien je 12 Teilnehmer am Kursus für ausländische Bewerber zum Spezialtrainer für Leichtathletik an der Universität Mainz 1978/79 und 1979/80 434 374 — Lehrgänge und Sonderprojekte 1 728 625 — Sportbegegnungsreisen 237 000 5 258 000 B: Aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit DM — Auf- und Ausbau von Ausbildungsstätten für Sportlehrer und sportwissenschaftliche Institute; Förderung aus TZ und Bildungshilfe 4 944 000 — Berufliche Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer 700 000 — Förderung der Entwicklungsländer durch Zuschüsse an integrierte Fachkräfte 122 147 — Entsendung von Helfern des Deutschen Entwicklungsdienstes 223 200 5 989 347 Zu Frage B 6: Die unter 2. A aufgeführten Maßnahmen wurden auf der Planungssitzung des Interministeriellen Ausschusses für das Haushaltsjahr 1979 am 7./8. Dezember 1978 beschlossen und die Mittel' entsprechend reserviert bzw. bewilligt. Die Maßnahmen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit sind im Interministeriellen Ausschuß abgestimmt worden. Anlage 67 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamln-Brüdier auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2561 Frage B 7): Gibt es einen Widerspruch zwischen der Leserzuschrift von Staatsminister Dr. von Dohnanyi in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 7. Februar 1979 einerseits, den Erklärungen des Botschafters bei den UN vor deren Generalversammlung (Bulletin vom 14. Dezember 1978), bestätigt durch die Grundsatzerklärung des Außenministers vor der Unesco am 30. Oktober 1978, andererseits, wonach Menschenrechte und wirtschaftliche Zusammenarbeit in einem engen Zusammenhang miteinander stehen, und auf welche „wenigen Gesprächspartner im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft" beruft sich der Staatsminister öffentlich (Frankfurter Allgemeine Zeitung), die seinen „Überlegungen nicht zustimmen"? Wegen der Antwort auf Ihre Frage verweise ich auf meine Antwort auf die Frage des Abgeordneten Claus Jäger (Wangen) in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 7./8. Februar 1979. Ich habe dazu ausgeführt, daß die von Staatsminister von Dohnanyi dargelegte Haltung zur Einführung einer Menschenrechstklausel in das Lomé-II-Abkommen mit dem von der Bundesregierung auch in den Erklärungen vor den VN und der UNESCO zum Ausdruck gebrachten Engagement für die weltweite Beachtung der Menschenrechte übereinstimmt. Die Bundesregierung geht davon aus, daß der Zusammenarbeit im Rahmen des Lomé-Abkommens selbstverständlich das gemeinsame Ziel zugrunde liegt, den Menschen unserer Partnerstaaten ein menschenwürdiges Dasein zu geben und hierfür bessere Voraussetzungen zu schaffen. Zu Ihrer Frage nach der Haltung der einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft kann ich leider nicht Stellung nehmen, da — wie Ihnen bekannt ist — die Sitzungen des Ministerrats der Gemeinschaft vertraulich sind. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Frage B 8) : Hält die Bundesregierung es dem allgemeinen Grund nach für ein nachahmenswertes Beispiel, daß der amerikanische Kongreß im Sommer vorigen Jahrs im US-Auslandshilfegesetz (Foreign Assistance Act) u. a. Auslandshilfe davon abhängig gemacht hat, daß die Menschenrechte der gesamten Bevölkerung, z. B. in Zypern, in vollem Umfang gewahrt werden? 11070* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, deli 16. Februar 1979 Die Frage scheint sich auf § 113 des „Foreign Assistance and Related Programs Appropriations Act, 1979" vom 18. Oktober 1978 zu beziehen. Diese Bestimmung lautet allerdings etwas anders als sie wiedergegeben wird, nämlich: „Geldmittel, die dieses Gesetz zur Verfügung stellt, dürfen nicht gebunden oder ausgegeben werden, um irgendeinem Land Hilfe zu dem Zweck zu gewähren, die Regierung dieses Landes dabei zu unterstützen, daß sie entgegen der Universalen Erklärung der Menschenrechte die legitimen Rechte der Bevölkerung dieses Landes unterdrückt." Dies deckt sich mit der Praxis der Bundesregierung. Anlage 69 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Frage B 9) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Botschaft der Volksrepublik Polen, Abgeordnete des Deutschen Bundestages, die um Unterstützung bei der Familienzusammenführung bitten, darüber belehrt, daß eine Familienzusammenführung „in beschleunigter Weise" dadurch zustande kommen kann, daß die Volksrepublik Polen sich bereit erklärt, eine Rückreise von Familienangehörigen aus der Bundesrepublik Deutschland nach Polen beschleunigt zu behandeln? Die Bundesregierung kann zu dem in Ihrer Frage erwähnten Verhalten der polnischen Botschaft mangels Kenntnis des genauen Sachverhalts keine Stellung nehmen. Ich habe Verständnis dafür, daß die von Ihnen erwähnten Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit der Antwort der polnischen Botschaft nicht zufrieden sind. Vom rein logischen Standpunkt ist zwar nicht zu bestreiten, daß eine Familienzusammenführung in beiden Richtungen erfolgen kann. Der Hinweis aber, eine Familienzusammenführung könne dadurch beschleunigt werden, daß der in die Bundesrepublik Deutschland ausgereiste Teil in die Volksrepublik Polen zurückkehrt, ist dann unverständlich, wenn beide Teile ihre Zusammenführung in der Bundesrepublik Deutschland wünschen. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. van Aerssen (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen B 10, 11 und 12) : Ist die Bundesregierung darüber informiert, daß in der letzten Zeit wiederholt kritisiert worden ist, den Regierungen der OECD-Länder fehle der politische Wille, die Leitlinien der OECD für die multinationalen Gesellschaften von 1976 in die Praxis umzusetzen, und wie steht sie zu dieser Kritik? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Verabschiedung der Richtlinien getroffen, um ihnen in der Praxis Geltung zu verschaffen? Trifft es zu, daß es keine Information über Verbesserungen der Verwaltungspraktiken bei der Kontrolle multinationaler Unternehmen gibt und daß die Beachtung der Richtlinien nicht kontinuierlich überwacht wird, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls daraus? Zu Frage B 10: Der Bundesregierung ist diese Kritik bekannt, die von Gewerkschaftsseite, insbesondere vom Trade Union Advisory Committee (TUAC) der OECD erhoben wird. Im Rahmen des OECD-Ausschusses für Internationale Investitionen und Multinationale Unternehmen ist mehrfach mit TUAC über diese Fragen diskutiert worden, zuletzt am 29. Januar 1979; eine weitere Diskussion ist für den 27. Februar 1979 vorgesehen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Kritik nicht berechtigt ist. Die Regierungen, die die Leitlinien 1976 angenommen haben, setzen sich mit Nachdruck für ihre Anwendung ein; dies gilt insbesondere auch für die Bundesregierung. Zu Frage B 11: Wie die Bundesregierung auf frühere Anfragen des Abgeordneten Dr. Holtz mitgeteilt hat, hat der Bundesminister für Wirtschaft -den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft die OECD-Richtlinien für Multinationale Unternehmen übersandt und zur Beachtung durch die angesprochenen Unternehmen empfohlen. Das Schreiben an die Spitzenverbände und die OECD-Richtlinien sind vom Bundesminister für Wirtschaft veröffentlicht worden. Das BMWi weist seither in Besprechungen mit der Wirtschaft immer wieder auf die Leitlinien und die Bedeutung ihrer Anwendung für die positive Entwicklung von Auslandsinvestitionen hin. Die Reaktionen von Spitzenverbänden und einzelnen Unternehmen lassen keinen Zweifel an der Absicht zu, die Richtlinien zu befolgen. Zu Frage B 12: Eine kontinuierliche Überwachung der Beachtung der Leitlinien gehört zum Mandat des OECD-Ausschusses für .Internationale Investitionen und Multinationale Unternehmen; er 'hat die Anwendung der Leitlinien zu verfolgen und dem OECD-Rat hierüber regelmäßig zu berichten. Der Überwachung dient auch das mit den Leitlinien verabschiedeten Konsultationsverfahren, das eine Diskussion über ihre Anwendung vor dem Hintergrund von Einzelfällen ermöglicht. Zur Zeit nimmt der Ausschuß die in den Leitlinien nach drei Jahren vorgesehene eingehende Überprüfung vor, die sich insbesondere auch auf das Verfahren zur Durchführung der Leitsätze in der Praxis erstreckt. An diesem Verfahren sind bereits jetzt Regierungen, Gewerkschaften (TUAC) und Unternehmen (BIAC = Business and Industry Advisory Committee) beteiligt. Die Überprüfung der Leitlinien wird wahrscheinlich neue Impulse zur Verbesserung des Verfahrens geben. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Frage B 13) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 11071* Was gedenkt die Bundesregierung zu tun; um die Versorgung der sog. nachgeheirateten Witwen durch Gewährung des vollen Witwengelds zu verbessern, wie es bereits im Regierungsentwurf des Gesetzes über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern vom 26. August 1974 (Drucksache 7/2505) vorgesehen war? Wie Ihnen bereits mit Schreiben vom 1. Dezember 1978 — D III 3 = 223 142 — 1 /II mitgeteilt worden ist, wurde die Frage, ob die sog. nachgeheiratete Witwe den übrigen Witwen gleichgestellt werden soli, schon mehrfach geprüft. Die Bundesregierung wird das Anliegen auch weiterhin im Auge behalten. Bei der Beurteilung, welche Projekte dringlicher und welche weniger dringlich zu regeln sind, wird jedoch geltend gemacht werden, daß die nachgeheirateten Witwen, sofern die besonderen Umstände des Falles keine volle oder teilweise Versagung rechtfertigen, Anspruch auf einen Unterhaltsbeitrag in Höhe des Witwengeldes haben. Hierauf sind zwar Einkünfte der Witwe in angemessenem Umfang anzurechnen. Hinsichtlich ihres Gesamteinkommens sind diese Witwen aber auf keinen Fall schlechter gestellt als Witwen, die wegen Haushaltsführung und Kindererziehung keine eigenen Versorgungsansprüche erarbeiten konnten und daher im Alter allein auf das Witwengeld angewiesen sind. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen B14 und 15): Welche Gründe verzögern den Baubeginn der künftigen Grenzschutzunterkunft in Wiesbaden (Fort Biehler), und welche Aufgabe soll diese Unterkunft im Rahmen welchen Grenzschutzkommandos erhalten? In welchem Stadium des Ausbaus befindet sich die künftige Grenzschutzunterkunft Bad Schwalbach, und welche Aufgabe soll sie nach Fertigstellung (wann) erhalten? Zu Frage B 14: Als Standort der nach dem Ausbauprogramm „Innere Sicherheit" für den Raum Frankfurt/Wiesbaden vorgesehenen neuen BGS-Abteilung ist seit 1977 Wiesbaden (Fort Biehler) vorgesehen. Nachdem inzwischen auch ein anderer Stnadort vorgeschlagen worden ist, wird z. Z. von der Oberfinanzdirektion Frankfurt eine vergleichende Gegenüberstellung der Erschließungskosten für beide in Aussicht genommenen Liegenschaften in Wiesbaden und Ginsheim-Gustavsburg erstellt. Sobald das Gutachten vorliegt, wird über die Standortfrage der neuen BGS-Abteilung entschieden. Die neue Abteilung, die dem GSK Mitte unterstellt werden soll, ist für polizeiliche Aufgaben im Ballungsgebiet Rhein/Main bestimmt. Sie wird ins- besondere Aufgaben auf dem Rhein-Main-Flughafen und beim Bundeskriminalamt wahrnehmen und darüber hinaus in Einzelfällen für besondere Aufgaben zur Unterstützung der Landespolizei zur Verfügung stehen. Zu Frage B 15: Die Maßnahmen zur Herrichtung der Unterkunft in Bad Schwalbach sind etwa Mitte vergangenen Jahres eingeleitet worden. Der erste Bauabschnitt umfaßt die Herrichtung eines Unterkunftswohngebäudes, die Erneuerung der zentralen Versorgungsanlage und den Einbau einer Küche mit Speisesälen. Mit der Fertigstellung des 1. Bauabschnitts ist nach Auskunft des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau im 4. Quartal 1979 zu rechnen. Im Rahmen eines 2. Bauabschnittes sollen die restlichen Gebäude und die Außenanlagen instand gesetzt werden. Diese Baumaßnahme wird etwa Mitte nächsten Jahres fertiggestellt sein. Bis zur Fertigstellung der neuen Abteilungsunterkunft im Wiesbadener Raum wird die Unterkunft in Bad Schwalbach als Zwischenunterkunft für neue aufzustellende Einheiten des BGS dienen. Danach soll sie für Aus- und Fortbildungslehrgänge genutzt werden. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/2561 Fragen B 16 und 17) : Liegen der Bundesregierung Informationen über Abwässerreinigung durch Mikroorganismen vor, insbesondere bei starken Öl- und Phosphatrückständen? Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, die in den USA gemachten Erfahrungen mit den Mikroben Acinetobacter Phosphadevorus darauf zu prüfen, ob sie auf deutsche und europäische Gegebenheiten anwendbar sind? Die Nachricht aus den USA, wonach in einer Kläranlage in Texas besonders gute Ergebnisse beim Abbau von Öl- und Phosphatverunreinigungen festgestellt worden sein sollen und diese Reinigungserfolge auf einen bisher unbekannten Mikroorganismus (Acinetobacter Phosphadevorus) zurückgeführt werden, ist mir bekannt. Ich habe das Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene des Bundesgesundheitsamtes in Berlin gebeten, mit den Wissenschaftlern von der Universität Arizona in Verbindung zu treten. Ein Ergebnis der Nachforschungen liegt noch nicht vor. Das Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene hat mir unabhängig von der amerikanischen Entwicklung mitgeteilt, daß ähnliche Organismen auch hier bekannt sind und bei eigenen Untersuchungen in Anlagen isoliert wurden, in denen ein IntensivAbbau von Mineralölprodukten erprobt worden ist. Bei der Behandlung von Abwasser mit höherem Mineralölanteil wird im allgemeinen zunächst der überwiegende Teil des Mineralöls — da sein spezifisches Gewicht niedriger als das des Wassers ist — durch mechanische Verfahren abgetrennt. Der Abbau des im Abwasser verbleibenden Mineralöles kann durch Zugabe von Nährstoffen — also auch Phosphaten — beschleunigt werden; das den Abbau bewirkende Bakterienleben wird dadurch intensi- 11072* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 viert. Nährstoffe werden zur Verbesserung der Abbauvorgänge allerdings nur dann zugegeben, wenn sie im Abwasser nicht ohnehin schon in ausreichender Menge vorhanden sind. Bei der Abwasserbehandlung gelangen Mineralölprodukte .und Phosphate in die Biomasse der Bakterien und von dort in den Abwasserschlamm, der schließlich beseitigt wird. Grundsätzlich spielen sich solche Abbauvorgänge in allen biologischen Kläranlagen ab. Ob im Vergleich zu den deutschen Kenntnissen und praktischen Erfahrungen — in den USA ein besonders guter Reinigungserfolg erzielt wurde, muß abgewartet werden. Auf die Elimination der Phosphate in zusätzlichen drei Reinigungsstufen sei abschließend nur hingewiesen. Sie wird an eutrophiegefährdeten Gewässern — wie z. B. am Bodensee — mit wachsendem Erfolg durchgeführt. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/2561 Fragen B 18 und 19) : Trifft es zu (wie z. B. die Buersche Zeitung vom 24. Januar dieses Jahrs berichtet), daß auf Anordnung des Bundesinnenministeriums (AZ Z/4 902 150 1/1) den Erben verstorbener Bundesgrenzschutzbeamter ausstehender Lohn für geleistete Überstunden nicht ausgezahlt werden soll, falls die geleistete Mehrarbeit innerhalb absehbarer Zeit nach dem Tod des Beamten durch Dienstbefreiung hätte ausgeglichen werden können, falls er nicht verstorben wäre? Hält die Bundesregierung gegebenenfalls eine solche Regelung für moralisch vertretbar? Zu Frage B 18: Anlaß für den von Ihnen angeführten Erlaß — Z I 4 — 002 150 — 1/1 — vom 8. Dezember 1978 war ein Einzelfall, in dem ein an den Folgen eines Dienstunfalles verstorbener Polizeioberwachtmeister im Bundesgrenzschutz Mehrarbeit geleistet hatte, die nicht durch Dienstbefreiung ausgeglichen werden konnte. Dabei stellte sich heraus, daß innerhalb der Bundesverwaltung und im Geschäftsbereich des BMI unterschiedliche Rechtsauffassungen über den Zeitpunkt des Entstehens von Ansprüchen auf finanzielle Abgeltung geleisteter Mehrarbeit bestanden. Da wegen der Prüfung dieser Rechtsfragen nicht sofort eine allgemeinverbindliche Regelung möglich war, hat der BMI in diesem Einzelfall die Auszahlung der Mehrarbeitsvergütung an die Eltern des verstorbenen Beamten angeordnet und sich die Entscheidung in weiteren Fällen vorbehalten. Gleichzeitig ist für künftige Fälle eine großzügige Entscheidungspraxis festgelegt worden. Ich habe die Anordnung, großzügig zu verfahren, nach den von Ihnen zitierten Presseveröffentlichungen noch einmal ausdrücklich bestätigt und den Erlaß insoweit aufgehoben, da er Zweifel an einer anderen Prüfungspraxis hätte aufkommen lassen können. Zu Frage B 19: Die Bundesregierung hat durch die angeführte positive Einzelfallentscheidung und durch ihre bisherige Entscheidungspraxis eindeutig zu erkennen gegeben, daß sie die Auszahlung von Mehrarbeitsvergütung an die Erben verstorbener Beamter großzügig handhabt. Sie wird sicherstellen, daß dieser Grundsatz auch bei der beabsichtigten bundeseinheitlichen Regelung der Materie beachtet wird. Für meinen Geschäftsbereich habe ich mir daher bis zum Inkrafttreten dieser generellen Regelung die Einzelfallprüfung und -entscheidung vorbehalten. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen B 20 und 21):. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Hinterbliebenen eines unter das Gesetz zu Artikel 131 GG fallenden ehemaligen Angehörigen des öffentlichen Dienstes einen Anspruch auf Zahlung einer Hinterbliebenenpension nach diesem Gesetz in Verbindung mit dem Bundesbeamtengesetz nur unter der Auflage geltend machen können, daß sie für ihre Person einen Spruchkammerbescheid nach dem Entnazifizierungsgesetz vom 5. März 1946 vorlegen und für den Pall, daß eine Kategorisierung nicht erfolgt ist, eine besondere Erklärung über ihre Zugehörigkeit zur NSDAP und deren Gliederungen abgeben, und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Erstnazifizierungsfrage mehr als 30 Jahre nach Kriegsende allein bei der Gruppe der Versorgungsberechtigten nach dem G 131 noch eine existenzentscheidende Antwort erfordert? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, diese Verwaltungspraxis unter dem Gesichtspunkt der Herstellung gleicher Rechte für alle Versorgungsempfänger zu ändern, und wird sie gegebenenfalls eine entsprechende Initiative ergreifen? Zu Frage B 20: Die Verwaltungspraxis, Hinterbliebene der unter das G 131 fallenden ehemaligen Angehörigen des öffentlichen Dienstes nach der Zugehörigkeit zu NS-Organisationen zu fragen, wenn sie die Zahlung von Hinterbliebenenbezügen beanspruchen, stützt sich auf die Regelungen der §§ 3, 8 G 133. Die Hinterbliebenen haben einen eigenen Versorgungsanspruch. Die das G 131 durchführenden Versorgungsbehörden müssen in eigener Zuständigkeit im Ein- zelfall prüfen, ob ein Ausschluß von Versorgungsrechten nach dem G 131 vorliegt. Zur Vereinfachung des Verfahrens wird dabei nach den meinem Haus vorliegenden Informationen in der Regel aber auf die Vorlage eines Kategorisierungsbescheides oder einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach einem Entnazifizierungsabschlußgesetz der Länder verzichtet. Die Gruppe der Versorgungsberechtigten nach dem G 131 steht bei dieser Handhabung nicht alleine. Die gleiche Situation ergibt sich für die nach den Wiedergutmachungsgesetzen (BEG, BWGöD) Berechtigten. Auch hier sind Mitglieder der NS-Organisationen grundsätzlich von Rechten nach diesen Gesetzen ausgeschlossen und können nur ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen erhalten. Bei der Durchführung dieser Gesetze muß daher ebenfalls nach einer früheren Zugehörigkeit zu NS-Organisationen gefragt werden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 11073* Zu Frage B21: Aus den dargelegten Gründen sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit für eine Änderung der bestehenden Rechtslage. Der Bund und die übrigen Länder haben gegen die geschilderte, seinerzeit von Bayern vorgeschlagene Verwaltungspraxis keine Bedenken geltend gemacht. Eine Änderung der §§ 3, 8 G 131 ist nicht vorgesehen. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen B 22 und 23) : Trifft es zu, daß auf Grund des Beschlusses des Bundeskabinetts vom 17. Dezember 1975, durch den die Einkommensgrenze bei der Gewährung von Fahrkostenzuschüssen im öffentlichen Dienst auf 1 781 DM monatlich festgeschrieben wurde, geringfügige Besoldungsanhebungen den Wegfall des Fahrkostenzuschusses bis zu 100 DM monatlich und damit weitaus größere Einkommensverminderungen zur Folge haben? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, diesen Beschluß zu überprüfen und die bis Ende 1975 geltende regelmäßige Fortschreibung der Einkommensgrenze im Interesse der unteren Einkommensgruppen im öffentlichen Dienst wieder einzuführen? Zu Frage B 22: Nach den im Zusammenhang mit dein Haushaltsstrukturgesetz ergangenen Beschlüssen der Bundesregierung wurden ab 1. Januar 1976 Fahrkostenzuschüsse nicht mehr gewährt. Lediglich für die am 31. Dezember 1975 vorhandenen Fahrkostenzuschußempfänger sicherte das Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 29. Dezember 1975 — D III 6 — 222/139/1 — (GMBl. 1976, S. 41) den Besitzstand. Die aus Besitzstandsgründen gewährten Fahrkostenzuschüsse verringerten sich jedoch beim Ansteigen der Löhne und Gehälter im Verlauf der letzten Jahre um den jeweiligen Erhöhungsbetrag. Besoldungsanhebungen führten infolgedessen lediglich zu entsprechenden Kürzungsbeträgen bei den Fahrkostenzuschüssen. Die Annahme, daß im Einzelfall ein Überschreiten der festgeschriebenen Einkommensgrenze in Höhe von 1 781 DM durch Lohn- oder Gehaltserhöhungen stets zum Wegfall des gesamten Fahrkostenzuschusses führte oder führe, ist unzutreffend. Mir ist kein Fall bekanntgeworden, in dem ein geringfügiges Ansteigen der Löhne und Gehälter den Wegfall des Fahrkostenzuschusses in Höhe von 100 DM zur Folge hatte. Zu Frage B 23: Die Fahrkostenzuschüsse sollten im Hinblick auf den seinerzeitigen Mangel an Dienstkräften einen Anreiz schaffen, Arbeitskräfte für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst zu gewinnen. Auf diese Zweckbestimmung des Fahrkostenzuschusses ist in allen Erlassen des Bundesministers des Innern über Fahrkostenzuschüsse, die im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht wurden, ausdrücklich hingewiesen worden. Bei der gegenwärtigen Arbeitsmarktlage besteht nach Auffassung der Bundesregierung keine Veranlassung, Fahrkostenzuschüsse wieder zu gewähren. Die Bundesregierung verkennt nicht, daß die Minderung, oder der Wegfall der Fahrkostenzuschüsse von den Betroffenen als Härte empfunden werden kann. Der Bedienstete kann jedoch die von ihm selbst aufzubringenden Fahrkosten im Rahmen der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes als Werbungskosten geltend machen. Der Wegfall des Fahrkostenzuschusses wird durch die steuerliche Ersparnis daher teilweise ausgeglichen. Anlage 77 Antwort des ParL Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2561 Frage B 24): Wann ist mit einer Anpassung der Entschädigung für Beisitzer bei Gerichten (Arbeits-, Sozial-, Straf- und Verwaltungsgerichten) und mit einer Grundsatzregelung im Hinblick auf eine Weiterzahlung des Lohns durch den Arbeitgeber für die dadurch ausfallenden Stunden zu rechnen, damit die Arbeitnehmer keine Einbußen bei der Sozialversicherung erleiden? Die Entschädigung für ehrenamtliche Richter ist zuletzt zum 1. Januar 1977 erhöht worden. Wann eine erneute Änderung erforderlich ist, hängt von der wirtschaftlichen Entwicklung ab. Ein Termin, zu dem eine gesetzliche Neuregelung an den Gesetzgeber heranzutragen ist, läßt sich zur Zeit noch nicht nennen. Damit sozialversicherungsrechtliche Nachteile bei ehrenamtlichen Richtern möglichst vermieden werden, ist unter Beteiligung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung ein Merkblatt erarbeitet werden, das der unter den Ländern federführende Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit den übrigen Landesjustizverwaltungen und dem Bundesminister der Justiz inzwischen eingeführt hat. Ein Abdruck des Merkblatts liegt an. Aus ihm ergibt sich, daß ein ehrenamtlicher Richter, wenn er den dort aufgeführten Ratschlägen folgt, keine sozialversicherungsrechtlichen Nachteile erleidet. Einige Länder haben den Inhalt des Merkblatts in die von ihnen herausgegebenen Schöffenfibeln übernommen. Die Art und Weise, wie die ehrenamtlichen Richter in den Ländern über ihre Rechtsstellung unterrichtet werden, ist Sache der zuständigen obersten Landesbehörden. Bei einer Neuregelung dahin, daß der Arbeitgeber während der Inanspruchnahme des Arbeitnehmers als ehrenamtlicher Richter den vollen Lohn weiterzahlt, müßte der Arbeitgeber wohl aus öffentlichen Mitteln einen vollen Ersatz erhalten. Dementsprechend müßte wohl dann auch die Begrenzung auf Höchstbeträge bei den ehrenamtlichen Richtern entfallen, die freiberuflich oder als selbständige Gewerbetreibende tätig sind. Hierdurch würden erhebliche Mehrausgaben entstehen. 11074* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 Merkblatt zur Information. ehrenamtlicher Richter über versicherungsrechtliche Auswirkungen ihrer Tätigkeit I. Gesetzliche Krankenversicherung A. Auswirkungen auf das Bestehen des Versicherungsschutzes 1. Bei pflichtversicherten ehrenamtlichen Richtern hat eine Unterbrechung der entgeltlichen Beschäftigung bis zu drei Wochen keine Auswirkungen auf die Mitgliedschaft bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Versicherung gilt als fortbestehend. Leistungen werden gewährt, Beiträge brauchen nicht gezahlt zu werden. Wird die entgeltliche Beschäftigung bei einem pflichtversicherten ehrenamtlichen Richter länger als drei Wochen unterbrochen, ist es zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes erforderlich, sich freiwillig weiter zu versichern. Die Beiträge hierfür sind aus eigenen Mitteln zu bestreiten; sie werden durch die Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter — EhrRiEG — mit abgegolten. Die Weiterversicherung muß der Krankenkasse binnen eines Monats nach der Beendigung der Mitgliedschaft mitgeteilt werden. 2. Freiwillig versicherte ehrenamtliche Richter müssen ihr Versicherungsverhältnis durch Weiterzahlung der Beiträge aufrechterhalten. Für nicht versicherungspflichtige Angestellte wird bei Fernbleiben von ihrer Arbeit kein Arbeitgeberzuschuß zum Krankenversicherungsbeitrag gezahlt. Die Beiträge müssen aus eigenen Mitteln bestritten werden (vgl. vorstehend Nr. 1 Abs. 2 Satz 2). B. Auswirkungen auf die Krankenversicherungsleistungen 1. Bei Fortbestehen des Versicherungsverhältnisses werden für ehrenamtliche Richter und ihre mitversicherten Familienangehörigen die satzungsmäßigen Sachleistungen ohne Einschränkung gewährt. 2. In der Regel wirkt sich die Unterbrechung der Beschäftigung auf die Geldleistungen nicht aus. Bei der Berechnung des für die Bemessung des Krankengeldes maßgebenden Regellohnes bleiben die durch die Tätigkeit bei einem Gericht entstehenden Fehlzeiten unberücksichtigt. II. Rentenversicherung Wird das Arbeitsentgelt eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers infolge einer Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter gemindert, so gilt auch der Unterschiedsbetrag zwischen dem tatsächlich erzielten Entgelt und dem Entgelt, das ohne die ehrenamtliche Tätigkeit erzielt worden wäre, als Bruttoarbeitsentgelt. Von diesem werden dann ebenfalls Beiträge abgezogen, so daß dem Arbeitnehmer aus seiner ehrenamtlichen Tätigkeit keine Nachteile für seine spätere Rente erwachsen können. Voraussetzung für ein derartiges Verfahren ist allerdings ein entsprechender Antrag des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber, der nur für laufende und künftige Lohnberechnungszeiträume gestellt werden kann. Hat der Arbeitnehmer einen solchen Antrag gestellt, so führt der Arbeitgeber auch den Beitrag vom Unterschiedsbetrag ab, soweit lezterer zusammen mit dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt die Beitragsbemessungsgrenze (sie wird durch Erlaß des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung jährlich bestimmt und im Bundesanzeiger bekanntgegeben) nicht überschreitet. Der Versicherte muß sich den Beitrag in voller Höhe von seinem Barlohn bzw. Bargehalt abziehen lassen. Übersteigt der Beitrag den Lohn- oder Gehaltsanspruch, so hat der Arbeitgeber gegen den Versicherten einen Erstattungsanspruch (§ 1397 Abs. 4 a RVO, § 119 Abs. 4 a AVG). III. Gesetzliche Unfallversicherung Für die ehrenamtlichen Richter besteht Unfallversicherungsschutz kraft Gesetzes (§ 539 Abs. 1 Nr. 13 RVO). Sie erhalten zu den Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung noch Mehrleistungen auf Grund von § 765 Abs. 1 RVO. Versicherungsfälle im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung sind u. a. auch die Wegeunfälle. Es handelt sich hierbei um Unfälle, die beim Zurücklegen des Weges nach und von dem Ort der versicherungsrechtlich geschützten Beschäftigung eintreten. Es muß ein Zusammenhang zwischen Arbeitsweg und Unfallereignis bestehen. Der Versicherungsschutz erlischt im Regelfall, wenn der ehrenamtliche Richter von dem unmittelbaren Wege zwischen seiner Wohnung und dem Ort- seiner Tätigkeit abweicht. Unfälle (auch Wegeunfälle) müssen zur Vermeidung von Nachteilen unverzüglich dem Gericht, bei dem der ehrenamtliche Richter tätig ist, angezeigt werden. Erleidet ein ehrenamtlicher Richter bei seiner beruflichen Tätigkeit einen Arbeitsunfall, so wirkt sich ein durch das Ehrenamt bedingter Verdienstausfall bei der Berechnung der Unfallrente nicht nachteilig aus (§ 571 Abs. 1 RVO). IV. Vermögensbildung Verringern sich durch die ehrenamtliche Richtertätigkeit die zusätzlichen vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers (§ 3 des Dritten Vermögensbildungsgesetzes), so besteht die Möglichkeit, den zulagebegünstigten Jahreshöchstbetrag von 624 DM auf Antrag beim Arbeitgeber aus dem Arbeitslohn nach § 4 des Dritten Vermögensbildungsgesetzes aufzufüllen. Die Überweisung an das Unternehmen oder Institut ist vom Arbeitgeber vorzunehmen. Ein Verlust an Arbeitnehmersparzulage wird dadurch vermieden. V. Weitere Auskünfte über Einzelheiten möglicher sozialversicherungsrechtlicher Folgen einer Unterbrechung der berufli- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 11075* chen Beschäftigung durch eine Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter werden die Sozialversicherungsträger geben können. Diese sind für die Krankenversicherung die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, (Allgemeine Ortskrankenkasse, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Landwirtschaftliche Krankenkassen, Ersatzkassen, Bundesknappschaft), Rentenversicherung die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (Landesversicherungsanstalten, Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Bundesknappschaft, Seekasse, Bundesbahn-Versicherungsanstalt), Unfallversicherung die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (die Ausführungsbehörde des Landes oder des Bundes, hinsichtlich der ehrenamtlichen Tätigkeit im übrigen die Berufsgenossenschaften, die Gemeindeunfallversicherungsverbände und die Ausführungsbehörden für Unfallversicherung). Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/2561 Fragen B 25, 26 und 27): Ist es mit den Belangen der inneren Sicherheit zu vereinbaren, wenn das Deutsche Patentamt an jedermann gegen eine Fotokopiergebühr von 6,50 DM die US-Patentschrift Nr. 2 6Q6 107 „Incendiary Gels" über die Zusammensetzung und Herstellung von Napalm ausgehändigt, aus der ach jeder Terrorist entnehmen kann, wie Napalm „einfach und schnell hergestellt" werden" kann? Welche kriminalpolitische Bedeutung hat dann § 130 a StGB, der die Verbreitung von Schriften mit Anleitungen zu strafbaren Handlungen unter Strafe stellt, wenn ausführliche Anleitungen über den Bau von Handgranaten, Tellerminen, Feuerwerfern und zur Herstellung von Nervengas, Napalm und ähnlichen gemeingefährlichen Massenvernichtungsmitteln von jedermann wohlfeil aus dem Deutschen Patentamt bezogen werden können? Trifft es zu, daß unter die Geheimhaltungsbestimmungen des Patentrechts (§§ 30 a ff. des Patentgesetzes) nur solche Anmeldungen fallen, die für die Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten geheimhaltungsbedürftig sind, während Fragen der inneren Sicherheit für die Geheimhaltung offenbar keine Rolle spielen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Zu Frage B 25: Belange der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland werden durch die Abgabe von Kopien der US-Patentschrift Nr. 2 606 107 durch das Deutsche Patentamt nicht berührt. Die genannte Patentschrift ist vom Patentamt der Vereinigten. Staaten veröffentlicht worden, offensichtlich nachdem die Geheimhaltungsbedürftigkeit der darin beschriebenen Erfindung verneint worden ist. Seither sind die in dieser Patentschrift enthaltenen Informationen der Öffentlichkeit allgemein zugänglich, und dies keineswegs nur über die Patentdokumentation des Deutschen Patentamts, sondern z. B. auch über im allgemeinen Buchhandel erhältliche wissenschaftliche Fachliteratur und sogar in allen großen enzyklopädischen Lexika, ferner in privaten Patentinformationsschriften. Zu Frage B 26: Patentdokumente über Erfindungen auf dem Gebiet der Waffentechnologie enthalten keine „Anleitung" zu Mord, Totschlag, Völkermord oder sonstigen der in § 126 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 des Strafgesetzbuchs genannten rechtswidrigen Taten, wie sie § 130 a StGB voraussetzt. Sie. sind überdies nicht dazu bestimmt, die Bereitschaft anderer zur Begehung solcher Taten zu fördern, wie es § 130 a StGB weiter voraussetzt. Auf die bloße Beschreibung technischer Verfahren oder Vorrichtungen trifft § 130 a StGB nicht zu. Zu Frage B 23: Nach § 30 a Abs. 1 Satz .1 des Patentgesetzes ordnet die Prüfungsstelle beim Deutschen Patentamt von Amts wegen an, daß jede Bekanntmachung unterbleibt, wenn ein Patent für eine Erfindung nachgesucht wird, die ein Staatsgeheimnis im Sinne von § 93 des Strafgesetzbuchs ist. § 93 StGB macht aber die Geheimhaltungsbedürftigkeit davon abhängig, daß die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden ist. Die genannte Vorschrift des Patentgesetzes findet entsprechende Anwendung auf solche Erfindungen, die von einem fremden Staat aus Verteidigungsgründen geheimgehalten und der Bundesregierung mit deren Zustimmung unter der Auflage anvertraut wird, die Geheimhaltung zu wahren, § 30 a Abs. 4 PatG. Zu berücksichtigen ist ferner Artikel 7 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes vom 11. Juni 1957, der in Absatz 1 Nr. 1 militärische Geheimnisse der Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes in den Staatsgeheimnisbegriff einbezieht. Fragen ausschließlich der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sind im Ergebnis jedenfalls nicht erfaßt. Die Bundesregierung hält eine entsprechende Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 30 a Abs. 1 des Patentgesetzes nicht für zweckmäßig. Ich darf hier auf meine Antwort an den Abgeordneten Dr. Wernitz. Bezug nehmen, die ich auf dessen Frage für die Fragestunde vom 7./8. Februar 1979 gegeben habe. Darin habe ich ausgeführt, daß bei einer Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 30 a Abs. 1 PatG notwendigerweise die bisherige Verknüpfung der Geheimhaltungsanordnung mit dem materiellen Staatsgeheimnisbegriff gelöst würde. Damit würde zugleich der unmittelbare Bezug zu den strafrechtlichen Sanktionen für eine Preisgabe des betreffenden Geheimnisses durch den Anmelder beseitigt werden. § 30 a PatG würde damit zu einer lex imperfecta: Die Anordnung des Patentamts hätte, soweit die Bezugnahme auf das Strafrecht entfällt, nur die Rechtsfolge, daß amtliche Bekanntmachungen zu der betreffenden Patentanmeldung unterbleiben. Dagegen bliebe eine anderweitige Veröf- 11076* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 fentlichung der Erfindung möglich. Die Anordnung des Patentamts würde daher die Geheimhaltung nicht gewährleisten können. Eine Notwendigkeit, außerhalb des Patentrechts über das Strafrecht hinausgehende Maßnahmen gesetzlich festzulegen, ist bisher nicht hervorgetreten. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bußmann (SPD) (Drucksache 8/2561 Fragen B 28 und 29) : Trifft es zu, daß Ablösesummen für Bundesligaspieler von werbetreibenden Firmen als imaginäres Wirtschaftsgut im Anlagevermögen bilanziert und abgeschrieben werden können (Pressemeldung vom 7. Februar 1979), und wenn ja, welche Gründe gibt es dafür? Beruht diese Regelung gegebenenfalls auf einem bundeseinheitlichen Rahmenerlaß bzw. einer Weisung, und wo sind solche Erlasse/Richtlinien/Weisungen veröffentlicht? Nach § 5 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in der Bilanz auszuweisen, wenn sie entgeltlich erworben sind. Ist die Nutzungsdauer des immateriellen Wirtschaftsguts zeitlich begrenzt, so sind die Anschaffungskosten im Wege der Absetzung für Abnutzung gemäß § 7 EStG über die voraussichtliche Nutzungsdauer zu verteilen. Diese Absetzungen mindern den Gewinn; andererseits sind Einnahmen aus der Veräußerung eines solchen Rechts gewinnerhöhende Betriebseinnahmen. Zu den immateriellen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gehören insbesondere Rechte aller Art, z. B. auch das auf Grund Zahlung einer Ablösesumme von einem Bundesligaverein erworbene ausschließliche Recht, während der Laufzeit des mit einem Spieler abgeschlossenen Vertrags diesen Spieler einzusetzen. Diese steuerrechtliche Beurteilung der Zahlung einer Ablösesumme durch einen Bundesligaverein ist dem DFB nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 13. März 1974 mitgeteilt worden. Ob ein Unternehmen, das — wie das in dem erwähnten Presseartikel genannte — nicht gewerbsmäßig Fußballveranstaltungen betreibt, Aufwendungen für ein derartiges Recht gewinnmindernd verrechnen kann, hängt davon ab, ob der Erwerb des Rechts betrieblich veranlaßt war. In dem von Ihnen angesprochenen Fall könnte .die betriebliche Veranlassung evtl. darin gesehen werden, daß der betreffende Spieler ebenso wie die anderen Spieler des Vereins durch Trikotwerbung „Werbeträger" für Produkte des genannten Unternehmens war und. der Werbeeffekt durch den hohen Bekanntheitsgrad dieses Spielers erhöht wurde. Die Prüfung und Entscheidung der Frage, ob die Zahlung der Ablösesumme betrieblich veranlaßt war, liegt bei der im Einzelfall zuständigen Landesfinanzbehörde. Bundeseinheitliche Weisungen zu dieser Frage bestehen nicht. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/2561 Frage B 30) : Wird die Bundesregierung bei ihren Überlegungen zur Reform der Grunderwerbsteuer auch dem Umstand Rechnung tragen, daß die bisherigen Freigrenzen für Eigenheime in Anbetracht der Kostenentwicklung zunehmend überschritten werden? Auf Grund einer Entschließung, die der Deutsche Bundestag am 27. Mai 1977 anläßlich der Verabschiedung des Gesetzes über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude gefaßt hat. Hat die Bundesregierung am 7. Februar 1979 einen Grunderwerbsteuerbericht beschlossen und dem Deutschen Bundestag zugeleitet. In diesem Bericht werden die Auswirkungen des vorgenannten Gesetzes auf das geltende Grunderwerbsteuerrecht sowie die Überlegungen der Bundesregierung zur Reform des Grunderwerbsteuerrechts behandelt. Im Hinblick darauf, daß der Grunderwerbsteuerbericht Ihnen in den nächsten Tagen als Drucksache des Deutschen Bundestages vorliegen wird, darf ich mich hier auf den Hinweis beschränken, daß die Bundesregierung zur Reform der Grunderwerbsteuer drei verschiedene .Lösungsmöglichkeiten mit ihren Vor- und Nachteilen dargestellt hat. Dabei handelt es sich um die Modelle — Abschaffung der Grunderwerbsteuer — Abbau der bestehenden Vergünstigungen unter gleichzeitiger Senkung des Steuersatzes — Vereinheitlichung und Überprüfung der Grunderwerbsteuervergünstigungen. Der Bericht macht deutlich, daß die als Freibetragsregelung ausgestaltete Grunderwerbsteuerbefreiung beim Erwerb von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen nur im Falle der dritten Lösung beibehalten werden kann. Dies ist eines der vielfältigen Probleme, die im Zusammenhang mit der Reform geprüft werden müssen. Die Bundesregierung selbst hat diese Prüfung noch nicht abgeschlossen und hat deshalb davon abgesehen, sich für eins der im Grunderwerbsteuerbericht dargestellten Modelle auszusprechen. Deshalb kann die Bundesregierung auch nicht für den Fall der dritten Lösung eine Erhöhung der zur Zeit geltenden Freibeträge in Aussicht stellen. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage" des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Frage B 33) : Kann nach Auffassung der Bundesregierung die ab 1. Januar 1980 mögliche steuerliche Absetzbarkeit von Fremdbetreuungs- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 11077* aufwendungen für Kinder (§ 33 Abs. 3 EStG) auch denjenigen Eltern zugutekommen, die ihre Kinder durch private Musikpädagogen (Freiberufler) musisch unterrichten lassen, und ist die Bundesregierung bereit, in den noch zu erstellenden Verwaltungsanordnungen zu § 33 Abs. 3 EStG klarzustellen, daß die Unterrichtsentgelte für private Musikpädagogen von den Eltern als Fremdbetreuungsaufwendungen bis zur vorgesehenen Höhe steuerlich abgesetzt werden können? Die vorgesehenen Verwaltungsanweisungen zur Anwendung der ab 1980 geltenden Vorschrift über die begrenzte steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für Dienstleistungen zur Beaufsichtigung oder Betreuung von noch nicht 18 Jahre alten Kindern (§ 33 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes) werden mit den Ländern abgestimmt. Diese Abstimmung ist noch nicht abgeschlossen. Aufwendungen für privaten musischen Unterricht gehören zum Bereich der Erziehung und dürften deshalb nicht unter die Verwaltungsanweisung fallen. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Frage B 34) : Wie hoch ist der Gesamtbetrag, der sich aus der 8prozentigen Zulage aus Mitteln der öffentlichen Hand — aufgeschlüsselt nach Bundes- und Landesanteil — zum Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer in Berlin ergibt? Die Arbeitnehmerzulage nach dem Berlinförderungsgesetz beträgt 8 vom Hundert des Arbeitslohns zuzüglich eines Zuschlags von 22 DM monatlich für jedes Kind des Arbeitnehmers. In der folgenden Übersicht sind die Gesamtbeträge und die jeweiligen Bundesanteile für die Jahre 1975 bis 1978 angegeben. Arbeitnehmerzulage Berlin (Mill. DM) Gesamtbetrag Bundesanteil 1975 1976 1977 1978 1560 1720 1750 1850 670 740 750 795 Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/2561 Frage B 35) : Wurden die steuerlichen Abschreibungsregeln über die Bewertung mit dem niedrigeren Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG) oder über die Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG) — vgl. hierzu die Antwort auf die schriftliche Frage Nr. B 49, Fragestunde 7./8. Februar 1979 — für kerntechnische Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland bereits in Anspruch genommen, und wie hoch war dabei die Anzahl der Fälle? Die Verwaltung der Steuern vom Einkommen und Ertrag obliegt den Landesfinanzbehörden. Die Bundesregierung hat deshalb keine Kenntnis darüber, ob und in welchem Umfang kerntechnische Anlagen in der Bundesrepublik nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG mit dem ' niedrigeren Teilwert bewertet oder nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG abgeschrieben worden sind. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/2561 Frage B 36) : Welche Position nimmt die Bundesregierung gegenüber der These des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzminister ein, nach der für staatliche Schuldenpapiere überhöhte Zinsen zum Vorteil der Banken bezahlt werden, die nach Beiratsmitglied Littmann zunächst ihre eigenen Papiere am Kapitalmarkt anbieten? In seinem Gutachten zur Schuldenstrukturpolitik des Staates hat sich der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesminister der Finanzen sehr eingehend mit den staatlichen Aktivitäten bei der Kreditaufnahme befaßt. In der öffentlichen Diskussion sind die Aussagen des Beirates manchmal vereinfacht wiedergegeben worden. Dies gilt beispielsweise auch für die in einigen Publikationen veröffentlichte Behauptung, daß der Staat für seine Kreditaufnahmen überhöhte Zinsen zahlen würde. Die Äußerung des Beirates dazu ist erheblich abgewogener. Um Mißinterpretationen des Beirats zu vermeiden, darf ich aus dem Gutachten wörtlich zitieren: „Es ist daher nicht auszuschließen, daß dem Staat geringere Kosten entstünden, wenn ein stärkerer Wettbewerb zwischen den Banken herrschte, ..." Ob auf den Kreditmärkten in der Bundesrepublik ausreichender Wettbewerb herrscht, hat der Beirat ausdrücklich ausgeklammert. Er sieht indessen bei der Plazierung der Staatsschuld Anzeichen dafür, daß der Wettbewerb nicht immer hinreichend ist. Anzeichen dafür sind nach seiner Auffassung — die Aufnahme von Schuldscheindarlehen bei nur relativ wenigen Geldgebern, — die monopolartige Stellung des Bundesanleihekonsortiums bei der Anleihebegebung, — die anscheinende Behinderung des Absatzes von Bundesschatzbriefen und Finanzierungsschätzen, — das mangelnde Interesse der Banken an einem Weiterverkauf zumindest von Geldmarkttiteln und Kassenobligationen. Diese sehr abgewogene Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirates läßt die Vielschichtigkeit des Problems deutlich erkennen. Eine Intensivierung des Bankenwettbewerbs ist stets erwünscht. Soweit die Technik der Kreditaufnahme des Bundes hierzu beitragen kann, werden auch weiterhin alle Anstrengungen unternommen werden. Ich darf daran erinnern, daß der Bund durch die stärkere Verwendung des Tenderverfahrens und durch den 11078* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 Ausbau seiner Daueremissionen hierfür schon wichtige Beiträge geleistet hat. Das schließt nicht aus, daß noch weitere Verbesserungen möglich und notwendig sind. Doch kann ich in keiner Weise den Eindruck bestätigen, daß der Bund in der Vergangenheit bei seinen Kreditaufnahmen überhöhte Zinsen an Banken gezahlt hat. Bei seinen. Kreditaufnahmen hat der Bund immer nur Konditionen gewährt, die an der unteren Grenze des Marktzinses lagen. Er ist sogar deshalb in der Öffentlichkeit verschiedentlich angegriffen worden. Wie schon erwähnt, hat es für den Beirat den Anschein, daß Kreditinstitute den Absatz von Bundesschatzbriefen und Finanzierungsschätzen dadurch behindern, daß manche der mit dem Verkauf betrauten Banken vor allem eigene Schuldverschreibungen absetzen wollen, sich also in einem Interessenkonflikt befinden. Ohne hier ein allgemeines Urteil fällen zu wollen, halte ich es für durchaus möglich, daß den Kunden der Kreditinstitute die Vorzüge der speziell für die privaten Sparer bestimmten Bundesemissionen (Bundesschatzbriefe und Finanzierungsschätze) nicht immer so erklärt haben, daß die Entscheidung der Kunden zugunsten der Bundestitel ausfällt. Durch eine anhaltende Werbung versucht der Bund, die Sparer unmittelbar auf die Vorzüge dieser Emissionen aufmerksam zu machen. Die Anstrengungen bei der Kreditaufnahmepolitik des Bundes werden weiter darauf gerichtet sein, den Gläubigeranteil der privaten Sparer zu vergrößern. Angesichts des hohen Volumens der gesamten Bruttokreditaufnahme ist dies jedoch nur ein langfristig zu verwirklichendes Ziel. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2561 Frage B 37): Ist es nach Auffassung der Bundesregierung gerechtfertigt, einem freigemeinnützigen Alten- und Pflegeheim die Gemeinnützigkeit teilweise zu versagen, wenn das Heim bei einem Teil der Plätze alte oder pflegebedürftige Menschen nur vorübergehend aufnimmt, und wenn nein, wird die Bundesregierung die zuständigen Finanzbehörden entsprechend unterrichten? Alten- und Pflegeheime gemeinnütziger Träger werden als steuerbegünstigte Zweckbetriebe behandelt, wenn mindestens zwei Drittel ihrer Leistungen Personen zugute kommen, die entweder pflegebedürftig sind oder deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Da Pflegebedürftige demnach ohne Einschränkung zu dem begünstigten Personenkreis zählen, spielt es keine Rolle, ob sie für längere Dauer oder nur vorübergehend aufgenommen werden. Einfluß auf die Steuervergünstigung kann infolgedessen nur die Aufnahme von Personen haben, die nicht pflegebedürftig sind und deren Einkommen die vom Gesetz gezogenen Grenzen überschreitet. Kommen diesen Personen mehr als ein Drittel der Leistungen des Heims zugute, so entfallen die mit der Gemeinnützigkeit verbundenen Steuervergünstigungen. Dabei sind die Verhältnisse im Veranlagungszeitraum, d. h. regelmäßig im Kalenderjahr, maßgeblich. Führt die vorübergehende Aufnahme nicht begünstigter Personen dazu, daß die genannte Zwei-Drittel-Grenze im Jahresdurchschnitt nicht erreicht wird, so kann das Heim in diesem Jahr nicht als steuerbegünstigter Zweckbetrieb behandelt werden. Diese Folgerung ergibt sich zwingend aus dem Gesetz. Für eine abweichende Verwaltungspraxis gibt es — von Billigkeitsentscheidungen im Einzelfall abgesehen — keine Rechtsgrundlage. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Frage B 38) : Trifft es zu, daß der Bundeswirtschaftsminister festgestellt hat, daß Streikverluste nicht zu Lasten der Steuerzahler sozialisiert werden dürfen, und ist dies gegebenenfalls so zu verstehen, daß der Fortfall des Arbeitseinkommens durch Streikteilnahme oder Betroffenheit durch Aussperrung, ohne daß dieser ganz oder teilweise durch Zahlung von Gewerkschaftsseite ersetzt wird, nicht durch Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz aus Steuermitteln ausgeglichen werden darf? Der Bundesminister für Wirtschaft hat erklärt, daß er sich einer Belastung des Bundeshaushalts mit durch den Streik entstandenen Verlusten in den Stahlunternehmen widersetzen wird; denn er sieht darin zu Recht eine Sozialisierung der Streikverluste zu Lasten der Steuerzahler. Daß sich diese Äußerung nicht gegen gesetzlich geregelte Rechtsansprüche wendet, die z. B. das Sozialhilfegesetz begründet, versteht sich von selbst. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hofmann (Kronach) (SPD) (Drucksache 8/2561 Frage B 39): Kann die Bundesregierung auf Grund der ihr vorliegenden Informationen die Meldung bestätigen, daß während des jüngsten Streiks in der Stahlindustrie in der Bundesrepublik Deutschland die Stahlkonzerne in Schweden, Frankreich, Italien und anderen Ländern kurzfristig jene Produkte geliefert haben, die durch den Streik in der deutschen Stahlindustrie ausfielen? Genaue Angaben darüber, ob die Importe aus den von Ihnen genannten Ländern im Dezember und Januar spürbar angestiegen sind, liegen noch nicht vor. Soweit hier bekannt, dürften die Stahlverbraucher sich in der Streikzeit — wie die Automobilindustrie — im wesentlichen aus Lagerbeständen versorgt oder — wie die Rohrhersteller — die Weiterverarbeitung gedrosselt haben. Beivielen Stahlsorten ist die kurzfristige Umstellung auf andere Lieferanten schon aus technischen Gründen problematisch. In einer Reihe von Einzelfällen ist aber sicher auch auf zusätzliche Importe zurückgegriffen worden, um Engpässe zu überwinden. Nachteilig dürfte sich der Streik — zumindest solange sein Ende nicht absehbar war — auf laufende Ver- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1939 11079* tragsverhandlungen vor allem im Export ausgewirkt haben; dies wird den Stahlunternehmen in anderen Ländern zugute gekommen sein. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen B 40 und 41): Ist die Bundesregierung bereit, mit Nachdruck auf den Abschluß eines Schuldenabkommens auch für die nicht-bundesverbürgten Forderungen, das allein die notwendige Sicherheit für deutsche Firmen im Wirtschaftsverkehr mit der Türkei gewährleistet, hinzuwirken? Trifft es zu, daß die Türkei keine Maßnahmen zum Abbau von Transferrückständen ergreift, obwohl sie anläßlich der bilateralen Umschuldungsverhandlungen, die am 15. September 1978 zu einem Schuldenabkommen führten, zugesichert hatte, auch nicht Hermes gedeckte Forderungen deutscher Firmen zu regeln, für die von den türkischen Kunden ordnungsgemäße Transferanträge bei ihrer Zentralbank gestellt wurden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Zu Frage B 40: Die Bundesregierung ist nach wie vor bereit, die Wirtschaft bei ihren Bemühungen um eine Regelung für die nicht bezahlten, ungedeckten TürkeiForderungen deutscher Firmen zu unterstützen bzw. auf den baldigen Transfer dieser Forderungen hinzuwirken; Dagegen ist die Bundesregierung nicht in der Lage, selbst eine Regelung auszuhandeln und zu vereinbaren, weil sie nicht Inhaber dieser Forderungen ist und weil dies einer versicherungspolitisch und haushaltsrechtlich nicht akzeptablen Nachversicherung gleichkäme. Zu Frage B 41: Die türkische Zentralbank hat seit Frühjahr 1977 den Devisentransfer für Lieferungen in die Türkei weitgehend eingestellt. Das betrifft neben öffentlichen Krediten sowohl öffentlich verbürgte als auch nicht öffentlich verbürgte Handelsforderungen (vgl. auch die Beantwortung der diesbezüglichen Fragen des Bundestagsabgeordneten Reuschenbach durch die Bundesregierung am 26. Januar 1979, BT-Drucksache 8/2477, Teil B, Fragen Nr. 71 und 72). Hinsichtlich der nicht öffentlich verbürgten Handelsforderungen hat die türkische Regierung im deutsch-türkischen Umschuldungsabkommen die Verpflichtung übernommen, alle nicht unter das Abkommen fallenden — also auch die ungedeckten — Forderungen deutscher Gläubiger zu regeln. Die Bundesregierung hat sich mit Nachdruck mehrfach gegenüber der türkischen Regierung für eine Regelung eingesetzt. Die Bundesregierung wird auch künftig jede Möglichkeit nutzen, die Türkei auf die Notwendigkeit einer unverzüglichen Regelung für die ungedeckten Forderungen deutscher Firmen hinzuweisen. Der Bundesregierung ist auch aus Einzelfällen bekannt, daß die Türkei zu solchen Regelungen bereit ist, die im wesentlichen den Bedingungen des bilateralen Umschuldungsabkommens hinsichtlich Laufzeit und Zinssatz entsprechen. Die Bundesregierung prüft außerdem z. Z. gemeinsam mit den Ländern, welche steuerlichen Konsequenzen aus den Transferrückständen der Türkei gegenüber deutschen Firmen zu ziehen sind. Darüber hinaus hat es die Bundesregierung — im Anschluß an das Vierertreffen von Guadeloupe — in Abstimmung mit den Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritanniens und Frankreichs unternommen, eine gemeinsame Solidarische Hilfsaktion von Mitgliedstaaten der OECD vorzubereiten, um die Türkei bei der Überwindung ihrer wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu unterstützen und damit auch zur Wiederherstellung der' Zahlungsfähigkeit des Landes beizutragen. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen B 44 und 45) : Wie bewertet die Bundesregierung die jüngst bekannt gewordenen Pläne der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die sogenannte Erzeugerabgabe für die milcherzeugende Landwirtschaft in der EG, und wie beurteilt sie deren Auswirkungen auf die deutsche Landwirtschaft? Wird die Bundesregierung im Fall einer Verwirklichung der Pläne der EG-Kommission zur Anhebung der sogenannten Erzeugerabgabe dafür Sorge tragen, daß die milcherzeugenden landwirtschaftlichen Betriebe in Gebieten, wo aus Gründen des Klimas und der Bodenbeschaffenheit keine Alternative zur Milcherzeugung gegeben ist, dadurch nicht noch stärker als bisher betroffen werden, oder wird sie diesen Betrieben einen geeigneten Ausgleich für diese Belastungen beschaffen? Nach den Vorschlägen der Kommission soll die Erzeugermitverantwortungsabgabe Teil des Interventionssystems der gemeinsamen Marktordnung für Milch und Milcherzeugnisse werden. Insbesondere sollen die Abgabenhöhe variabel an die Entwicklung der Milchanlieferung in der EG gebunden und das Mittelaufkommen zur Förderung des Absatzes von Milch und Milcherzeugnissen verwendet werden. In den Kommissionsvorschlägen ist vorgesehen, daß die bisherigen Ausnahmeregelungen — insbesondere für Berggebiete — fortgesetzt werden. Außerdem schlägt die Kommission daneben eine Ausnahmeregelung für kleinere Milcherzeuger unter bestimmten Voraussetzungen vor. Die Bundesregierung prüft z. Z. die Kommissionsvorschläge. Da die Entwürfe für die entsprechenden Verordnungen z. Z. noch nicht vorliegen, kann die Prüfung insoweit nur vorläufig sein. Vor allem ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, die Auswirkungen auf die deutsche Landwirtschaft im einzelnen zu spezifizieren. Mit den von der Kommission vorgesehenen Ausnahmeregelungen für bestimmte Gruppen von Milcherzeugern soll strukturbedingten Einkommensproblemen Rechnung getragen werden. Außerdem sollen sie vorrangig solchen Betrieben zugute kommen, die die Milchproduktion auf wirtschaftseigener Futterbasis betreiben, d. h. die keine Alternativen zur Milchviehhaltung haben. Insgesamt gesehen ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Kommissionsvorschläge eine Diskussionsgrundlage für den EG-Ministerrat darstellen können. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Russe (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen B 46 und 47): 11080* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 Ist die Bundesregierung bereit, aus der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf, Beschluß vom 9. November 1978 —22 Ta BV 73/78, veröffentlicht in DB 1979, Seite 104 ff., das § 5 Abs. 3 Nr. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) (Leitende Angestellte) für verfassungwidrig halt, hinsichtlich einer Änderung des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG nunmehr doch Konsequenzen zu ziehen, nachdem die Bundesregierung auf meine Anfrage vom 26. Juni 1978 zur evtl. Novellierung des § 5 Abs. 3 BtrVG einen Anlaß für gesetzgeberische Konsequenzen verneint hat (Drucksache 8/2009)? Halt es die Bundesregierung für einen erträglichen Zustand, daß nunmehr auch die für Betriebsverfassung und Mitbestimmung bedeutsame Vorschrift des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG mit dem Makel möglicher Verfassungswidrigkeit behaftet ist? Zu Frage B 46: Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, wegen des von Ihnen angesprochenen Vorlagebeschlusses des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf an das Bundesverfassungsgericht eine Novellierung des § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerfG) ins Auge zu fassen. Die Bundesregierung teilt die verfassungsrechtlichen Bedenken des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf gegen § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVerfG nicht. Mit dieser Rechtsansicht weiß sie sich in Übereinstimmung mit der ganz überwiegenden arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung; denn weder ein anderes Landesarbeitsgericht noch das Bundesarbeitsgericht haben trotz der Fülle der zur Begriffsabgrenzung der leitenden Angestellten gemäß § 5 Abs. 3 BetrVerfG ergangenen Rechtsprechung die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift in Zweifel gezogen. Im Gegenteil hat das Landesarbeitsgericht Berlin in dem Beschwerdeverfahren gegen den Beschluß des Arbeitsgerichts Berlin vom 23. Januar 1978, der Anlaß Ihrer Fragen vom 26. Juni 1978 (BT-Drucksache 8/2009) gewesen ist, ausdrücklich festgestellt, daß gegen § 5 Abs. 3. Nr. 3 BetrVerfG keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (vgl. Betriebs-Berater 1979 S. 165). Zu Frage B 47: Die Bundesregierung sieht es als keine Besonderheit und schon gar nicht als einen unerträglichen Zustand an, wenn bei Meinungsverschiedenheiten über die Verfassungsmäßigkeit einer Gesetzesvorschrift — vorliegend des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVerfG — hierüber entsprechend unserer Rechtsordnung die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts herbeigeführt wird. Ob die beanstandete Gesetzesvorschrift verfassungsgemäß ist oder nicht, hat allein das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden. Vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hält es die, Bundesregierung für nicht angebracht, von einem „Makel möglicher Verfassungswidrigkeit" zu sprechen. Zu betonen ist in diesem Zusammenhang nochmals, daß die Bundesregierung in Übereinstimmung mit der ganz überwiegenden arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 BetrVerfG hat. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage' des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2561 Frage B 48) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Beschäftigungsverbot für Frauen auf Baustellen (§ 16 Abs. 2 der Arbeitszeitordnung in Verbindung mit Ziffer 20 der Ausführungsverordnung zur Arbeitszeitordnung) dem heutigen Berufsverständnis der Frau nicht mehr gerecht wird, und ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der geplanten Novellierung der Arbeitsordnung Vorschläge zur Lockerung des Beschäftigungsverbots für Frauen auf Baustellen vorzulegen? Das in § 16 der Arbeitszeitordnung von 1938 i. V. m. Ziffer 20 der Ausführungsverordnung der Arbeitszeitordnung geregelte Verbot, Frauen auf Bauten mit den eigentlichen Betriebsarbeiten zu beschäftigen, ist seinerzeit erlassen worden, um Frauen vor schweren Arbeiten auf Baustellen zu schützen. Die in der Arbeitszeitordnung enthaltenen für Männer und Frauen unterschiedlichen Regelungen werden zur Zeit im Zusammenhang mit den übrigen Bestimmungen der Arbeitszeitordnung mit dem Ziel einer Anpassung an die heutigen Verhältnisse überprüft. Bezüglich des Verbots, Frauen auf Baustellen zu beschäftigen, geht es nicht nur um ein gewandeltes Berufsverständnis der Frau, sondern auch um die Frage, ob die Art und Schwere der Arbeit auf Baustellen auch heute noch ein Beschäftigungsverbot zum Schutze der Frauen erfordert oder ob ein eventuell noch notwendiger Schutz nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Es zeichnet sich jedoch heute schon ab, daß es auf Grund der technischen Entwicklung im Baugewerbe nicht mehr notwendig erscheint,. Frauen aus Gründen des Arbeitsschutzes den Zugang zu allen Bauhaupt- und Baunebenberufen unmöglich zu machen. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen B 49 und 50) : Welche Sicherheitsgründe sind ausschlaggebend, daß das zuständige Wehrbereichskommando die Bushaltestelle (s. Anlage 68 des Stenographischen Berichts über die 126. Sitzung) nicht genehmigt hat, nachdem die den Mobilmachungsstützpunkt umgebende Einzäunung von Hochspringern der Leistungsklasse frei übersprungen werden kann, bzw. sehr leicht mit einem Hilfsmittel zu überwinden ist? Was hat die Bundesregierung unternommen bzw. unternimmt sie, um Beantwortungen solcher Fragen von Gemeinden an die Wehrbereichsverwaltung wesentlich zu beschleunigen? In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 15. Dezember 1978 habe ich zwei von Ihnen zu dem o. a. Problem gestellte Fragen u. a. dahin gehend beantwortet, daß ich die Prüfung eines an das Verteidigungskreiskommando 532 in Immendingen gerichteten Antrages der Stadt Waldshut-Tiengen auf Freigabe eines bundeseigenen Grundstückes zusagte und Ihnen die Mitteilung des Ergebnisses in Aussicht stellte. Die Prüfung hat ergeben, daß das für die Einrichtung der öffentlichen Bushaltestelle erforderliche Grundstück an die Stadt abgegeben werden kann, weil Sicherheitsgründe dem nicht mehr entgegenstehen. Die Wehrbereichverwaltung V in Stuttgart habe ich entsprechend angewiesen, sie gibt das Grundstück gegenüber der Bundesvermögensverwaltung frei, die dann in der Lage ist, hierüber weiter zu verfügen. Fragen der o. g. Art werden häufig von den Gemeinden in der Regel an die Wehrbereichsverwal- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 11081* tungen herangetragen. Damit ist dann auch eine den jeweiligen Umständen entsprechende zügige weitere Bearbeitung sichergestellt. Im vorliegenden Falle hat sich der Antragsteller, die Stadt Waldshut-Tiengen, leider nicht an die Wehrbereichsverwaltung V in. Stuttgart unmittelbar gewandt Ihr ,erster Antrag vom 6. Juli 1977 ging an das Bundesvermögensamt Freiburg, die zweite Anfrage vom 7. September 1978 an das Verteidigungskreiskommando 532 in Immendingen. Da beide Dienststellen in der Sache nicht zu entscheiden hatten, entstanden nicht unerhebliche Zeitverluste. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2561 Frage B 51): Kann die Bundesregierung inzwischen den Abschluß der gegenseitigen Konsultationen im Rahmen der NATO zur Einführung der Euro-Wehrpflicht absehen, und welche Bedeutung mißt sie in dem Zusammenhang diesem Problem im Hinblick auf die erste Direktwahl des Europäischen Parlaments bei? Die Bundesregierung hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, welche Bedeutung sie dem Gedanken einer europäischen Wehrpflicht grundsätzlich beimißt. Sie hat ihre Bereitschaft bekundet, in diesbezügliche Gespräche mit den verbündeten Nationen einzutreten. Ansatzpunkte für eine Realisierung des Gedankens einer EURO-Wehrpflicht ergaben sich bislang nicht. Dies liegt vornehmlich an der Verschiedenartigkeit der nationalen Wehrverfassungen. Dienstrecht der Soldaten, finanzielle Abfindung und soziale Absicherung, schließlich auch Disziplinar- und Wehrstrafrecht sind äußerst unterschiedlich geregelt. Eine Verwirklichung des Gedankens der EURO-Wehrpflicht setzt zunächst eine weitgehende Angleichung der Rechtsstellung der Wehrpflichtigen voraus. Dies ist zur Zeit nicht absehbar. Es ist zu erwarten, daß die Direktwahl des Europäischen Parlaments die europäischen Einigungsbestrebungen beleben und die europäische Identität bei Wählern und Gewählten verstärken wird. Hieraus könnten sich durchaus auch neue Impulse im Hinblick auf eine Fortentwicklung der gemeinsamen Verteidigungsbemühungen ergeben. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561-Frage B 52) : Wie bewertet die Bundesregierung die noch über dem in der Bundeswehr insgesamt festgestellten Durchschnitt liegende und andauernde gewaltige zeitliche Mehrbelastung der Besatzungen in Flugabwehrraketenstellungen, und plant die Bundesregierung, durch Einführung einer vierten Besatzung unverzüglich Abhilfe zu schaffen? Der Bundesminister der Verteidigung hat mit Schreiben vom 7. Februar 1979 an den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages zum Thema Dienstzeitbelastung Stellung genommen. Dieses Schreiben ist inzwischen auch als Ausschußdrucksache 8/0232 verteilt worden. Die Aufstellung einer vierten Kampfbesatzung in den Flugabwehrraketen-Einheiten wurde in die Überlegungen zur Verminderung der Dienstzeitbelastung einbezogen. Die Bundesregierung sieht jedoch hierfür zur Zeit keine Möglichkeit. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Frage B 53) : Wird sich der Systempreis der AWACS-Flugzeuge auf Grund der Annullierung ehemals geplanter und bestellter AWACS-Systeme durch die Regierung des Iran erhöhen, und wann wird die Bundesregierung gegebenenfalls diese neuen Kaufpreise der Öffentlichkeit bekanntgeben? Die Pressemeldungen über die Annullierung des Kaufes von 7 E-3A („AWACS") durch den IRAN wurden anläßlich einer Sitzung des Board of Directors der NATO AEW Programme Management Organization in Brüssel am 8. Februar 1979 durch den US-Vertreter formell bestätigt. Der deutsche Sprecher in diesem Gremium hat daraufhin eine sofortige Analyse aller möglichen Konsequenzen und die rückhaltlose Unterrichtung der an AWACS beteiligten Bündnispartner durch die US-Regierung gefordert. Die US-Seite hat diese zugesagt und ihre nationale Projekt-Managementbehörde sowie die Firma Boeing bereits entsprechend angewiesen. Bei einer Reduzierung der Gesamtproduktion von bisher 50 (25 US, 18 NATO, 7 IRAN) auf 43 E-3A wird eine Erhöhung der Kosten naturgemäß kaum ausbleiben können. Die von den US geforderte Information steht jedoch noch aus, so daß eine abschließende Bewertung eventueller Veränderungen der AWACS-Beschaffungskosten im Zusammenhang mit dem Scheitern des IRAN-Projektes noch nicht vorgenommen werden kann und eigene Schätzungen rein spekulativ wären. Es kann aber bereits jetzt festgestellt werden, daß Presseberichte über eine Verdoppelung des Systempreises für die 18 NATO E-3A (gültiges Preisangebot: 1 542 Millionen Dollar) jeder Grundlage entbehren. In diesem Zusammenhang teile ich mit, daß unser Haus am 13. Februar 1979 von dem zuständigen US-Staatssekretär, Dr. Perry, dahin gehend informiert wurde, daß erste Untersuchungen des amerikanischen Verteidigungsministeriums derzeit ergeben; daß das Scheitern des IRAN-Projektes das NATO-Beschaffungsvorhaben um 30 bis 40 Millionen Dollar verteuern wird. Die US-Regierung ist jedoch entschlossen, diese Mehrkosten auf die Herstellerfirma Boeing abzuwälzen., Dies erscheint möglich, da der, entsprechende Vertrag mit Boeing noch nicht verhandelt ist. Bundesminister Dr. Apel ist auf keinen Fall bereit, höhere Beschaffungskosten zu akzeptieren und geht davon aus, daß die meisten Bündnispartner eine ähnliche Haltung einnehmen werden. Die deutsche Position wurde dem US-Verteidigungsministerium und der NATO-Beschaffungsbe- 11082* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 hörde für AWACS mitgeteilt. Der Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages wurde über Sachstand und deutsche Haltung am 14. Februar 1979 informiert. Nach Abschluß der US-Analyse wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag detailliert unterrichten. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Frage B 54) : Was wird die Bundesregierung unternähmen, um nach der Zuführung von Lastkraftwagen von 5 Tonnen der sogenannten zweiten Generation in unserer Bundeswehr die damit eingetretene Folge, daß nun Fahrschulausbildung und Prüfung auf anderen Modellen vorgenommen werden müssen und anschließend eine aufwendige, zusätzliche, zeit- und personalerfordernde Umschulung für alle Kraftfahrer nötig wird, zu ändern, und ist gegebenenfalls an eine Konstruktion auch dieses Modells als Fahrschulwagen gedacht? Die Bundeswehr benötigt auf Grund der vielfältigen Aufgabenstellungen eine breite Palette von Kfz-Typen der verschiedenen Nutzlastklassen. Das gilt sowohl für die erste als auch für die zweite RadKfz-Generation. Um eine rationelle Ausbildung der dafür benötigten Fahrer zu ermöglichen, wird für LKW über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht die Kraftfahrgrundausbildung im wesentlichen auf zwei verschiedenen Fahrzeugtypen durchgeführt. Soll nach Abschluß dieser Ausbildung der Kraftfahrer einen anderen Kfz-Typ übernehmen, so erfolgt vor der Übernahme eine Einweisung für dieses Fahrzeug. Dieses Prinzip bleibt grundsätzlich auch für die zweite RadKfzGeneration gültig. Änderungen in der Art der Durchführung der Kraftfahrausbildung ergeben sich lediglich durch folgenden Sachverhalt: In der ersten RadKfzGeneration waren nahezu alle LKW geländegängig. Daher wurden bereits in der Kraftfahrgrundausbildung alle Fahrer im Geländefahren ausgebildet. Die zweite Kfz-Generation ist dagegen nur noch zu etwa 1/3 geländegängig. Daher wird in der Kraftfahrgrundausbildung nicht mehr im Gelände geschult, sondern diese Ausbildung anschließend nur bei den Fahrern durchgeführt, die geländegängige LKW übernehmen. Da das Prinzip der Kraftfahrausbildung — Fahrschule auf wenigen Typen und ggf. Einweisung auf dem zu übernehmenden Kfz — sich im Grundsatz nicht geändert hat und nur in der Durchführung den Besonderheiten der zweiten KfzGeneration (überwiegend nichtgeländegängige RadKfz) angepaßt wurde, ergibt sich mit der Einführung der zweiten Generation insgesamt kein zusätzlicher Aufwand an Zeit und Personal für die Kraftfahrausbildung. Auf Grund der wesentlich höheren Stückzahlen und des relativ niedrigen Beschaffungspreises (nur etwa die Hälfte der Kosten des geländegängigen 5Tonners) ist ausschließlich der nichtgeländegängige LKW 5 t (5 t Nutzlast) als Fahrzeug für die Fahrschulausbildung für LKW über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht vorgesehen. Diese nichtgeländegängigen LKW 5 t laufen erst ab 1980 in größeren Stückzahlen der Truppe zu. Der Zulauf der hierfür erforderlichen Fahrschulrüstsätze (z. B. Doppelpedale) ist ebenso ab 1980 vorgesehen. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/2561 Frage B 55) : Wird die Bundesregierung bei ihren Überlegungen zum sogenannten Beförderungsstau in der Bundeswehr auch den Beförderungsstau in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung, wie zum Beispiel bei der Deutschen Bundespost, berücksichtigen? Das Konzept der Inneren Führung sieht u. a. vor, die Soldaten als wehrdienstleistende Bürger und als Berufsgruppe in die freiheitlich-pluralistische Gesellschaft zu integrieren. Damit scheidet eine isolierte Betrachtung der Personalstrukturprobleme der Berufssoldaten von vornherein aus. Andererseits hat die Bundesregierung die besonderen Anforderungen, die der Beruf des Soldaten mit sich bringt, angemessen zu berücksichtigen. Für die Erfüllung einer Funktion in öffentlichen Verwaltungen ist es im allgemeinen unerheblich, ob der Amtsinhaber 35 oder 45 Jahre alt ist. Bei der sich an Einsatzbedingungen ausrichtenden Ausbildung und Führung militärischer Verbände und Einheiten ist jedoch das Lebensalter des Führungspersonals ein wichtiges Eignungsmerkmal. Die Bundesregierung muß daher vorrangig solche Lösungen suchen, die geeignet sind, einer in den 80er Jahren beginnenden, stetig zunehmenden Überalterung militärischer Führer (z. B. Chefs, Kommandeure, U-Boot-Kommandanten u. a. m.) zu begegnen. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Heyenn (SPD) (Drucksache 8/2561 Frage B 56): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Vorschlag, Landwirte in Katastrophenfällen einzusetzen und sie dafür generell von der allgemeinen Wehrpflicht zu befreien, rechtlichen Bedenken begegnet, und wie begründet die Bundesregierung dies im einzelnen? Landwirte können in den bestehenden Einrichtungen des Katastrophenschutzes — wie andere Wehrpflichtige auch — als freiwillige Helfer mitwirken. Nach dem Wehrpflichtgesetz werden Wehrpflichtige, wenn sie sich für eine dahin gehende Mitwirkung auf mindestens 10 Jahre verpflichten und der Hauptverwaltungsbeamte der jeweils zuständigen Behörde — im Rahmen von Höchstzahlen — zustimmt, für die Dauer der tatsächlichen Mithilfe vom Wehrdienst freigestellt., Diese Regelung, die mit den Bundesländern abgestimmt ist, hat sich bewährt. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, eine Änderung herbeizuführen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 11083* Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Frage B 57): Was gedenkt die Bundesregierung gesetzgeberisch zu tun, um die Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter zu gewährleisten? Die von Ihnen angesprochene Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter oder Väter ist eines der in der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 genannten Ziele der Bundesregierung (vgl. Ziff. 46 der Regierungserklärung). Sie ist Gegenstand des im letzten Sommer von den Bundestagsfraktionen der SPD und der FDP eingebrachten Entwurfs eines Unterhaltsvorschußgesetzes (Bundestags-Drucksache 8/1952). Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt diesen Entwurf. Sie hat dazu die Lage der alleinerziehenden Elternteile mittels einer Emnid-Erhebung untersuchen lassen und die mit dem Gesetzentwurf zusammenhängenden Sach-, Verfahrens- und Kostenfragen auch mit den Ländern erörtert. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse hat sie in Form von Änderungsvorschlägen zu dem Gesetzentwurf in die Beratungen des federführenden Bundestagsausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit eingebracht. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kraske (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen B 58, 59 und 60) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich auf dem Niederrhein Kollisionen und Havarien von Schiffen mit hochexplosiver oder auf andere Weise umweltgefährdender Ladung in letzter Zeit gehäuft haben, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Stimmt die Bundesregierung dem Untersuchungsergebnis einer Arbeitsgruppe in den Niederlanden zu, die den Rhein als „gefährlichste Wasserstraße Europas" bezeichnet hat? Reichen die bisher bestehenden Sicherheitsvorschriften und -vorkehrungen nach Ansicht der Bundesregierung zum Schutz der Bevölkerung aus, oder was hat die Bundesregierung gegebenenfalls unternommen, um die bestehende Lage zu verbessern? Zu Frage B 58: Über die Unfälle von Binnenschiffen auf dem deutschen Niederrhein liegen folgende Angaben vor: Von einer Häufung der Unfälle in letzter Zeit kann nicht gesprochen werden. Der Rückgang der Anzahl der Schiffszusammenstöße ist u. a. auf die Einführung der geregelten Begegnung im Schiffsverkehr auf dem Niederrhein zurückzuführen. Zu Frage B 59: Der Bundesregierung ist das Untersuchungsergebnis der niederländischen Arbeitsgruppe nicht bekannt. Daher ist eine Bewertung nicht möglich. Unabhängig davon ist festzustellen, daß der Rhein die Wasserstraße mit dem stärksten Schiffsverkehr in Europa ist. Allein aus diesem Grunde ist die Anzahl der Schiffsunfälle auf dem Rhein absolut am größten. Zu Frage B 60: Die Bundesregierung ist ständig bemüht, die Vorschriften über den Verkehr von Binnenschiffen auf Bundeswasserstraßen dem Stand der Entwicklung anzupassen. Hinsichtlich des Rheins ist sie dabei an vorherige Absprachen mit den in der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt zusammenarbeitenden Staaten gebunden. Die Rheinschiffahrt-Polizeiverordnung wird z. Z. überarbeitet. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen B 61 und 62) : Hat Bundesminister Matthöfer im jüngsten Interview mit dem Spiegel die Bemerkung gemacht „es ist unsinnig, um ein anderes Beispiel zu wählen, mit öffentlichen Mitteln eine Papierfabrik zu bauen, nur weil sie im Zonenrandgebiet liegen soll°, und wenn ja, ist damit die geplante Papierfabrik in Plattling gemeint? Wenn ja, wird die Bundesregierung die für die Arbeitsplatzbeschaffung im Zonenrandgebiet wichtige Maßnahme trotzdem finanziell fördern? Die von Ihnen zitierte Äußerung des Bundesministers ist aus dem Zusammenhang gerissen und war in Verbindung mit dem nachfolgenden Konditionalsatz zu verstehen „..., wenn man weiß, daß die Papierkapazität sowieso schon zu hoch ist". Mit dieser Äußerung hat der Bundesfinanzminister allgemein auf die Problematik hingewiesen, die sich ergibt, wenn Kapazitätserweiterungen von Un- 1975 1976 1977 1978#+) Gesamtzahl der Schiffsunfälle 283 330 235 200 daran beteiligte Fahrzeuge 724 793 609 391 davon Tankschiffe 175 202 150 128 Gesamtzahl der Zusammenstöße 99 91 82 Angaben noch nicht darunter Tankschiffe 30 30 22 erhältlich Tankschiffsunfälle mit Ladungsverlust 7 7 3 3 dabei Ladungsverlust in t 163,5 208,4 28,5 5,1 davon als Folge von Zusammenstößen 3 3 1 0 dabei Ladungsverlust in t 133,2 40,7 20,0 0 *) vorläufige Zahlen 11084* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 ternehmen in solchen Branchen mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, in denen bereits Überkapazitäten bestehen oder sich abzeichnen. Schließt ein solches subventioniertes Unternehmen auf Grund mangelnder Nachfrage, so ist mit der Investitionshilfe weder das allgemeine Ziel der Verbesserung der Produktionsstruktur und Produktivität erreicht worden noch sind Dauerarbeitsplätze geschaffen worden. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2561 Frage B 63) : Hat eine staatliche Stelle des Bundes vor Ankauf des für die Startbahnverschiebung erforderlichen Geländes durch die Flughafen AG, Frankfurt, und auch vor Beginn der Ausbaumaßnahmen veranlaßt oder zu verantworten, daß mehrere Kilometer Waldwege für einen Betrag von 350 000 DM ausgebaut wurden, damit der Bundesgrenzschutz seine Kontrollaufgaben besser erfüllen kann, und wenn ja, welche, und was kann die Bundesregierung gegebenenfalls tun, um die Verantwortlichen dafür zur Verantwortung zu ziehen? Eine staatliche Stelle des Bundes hat in den angegebenen Zeiträumen keine Ausbaumaßnahmen an Waldwegen in dem fraglichen Gelände veranlaßt oder zu verantworten. . Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Niederselters) (SPD) (Drucksache 8/2561 Fragen B 64 und 65) : Welches sind die Gründe, daß die im Kabinettbeschluß vom 17. April 1978 beschlossene und von allen beteiligten Stellen als vordringlich anerkannte Neufassung des Luftverkehrsgesetzes im Teilbereich „Abwehr äußerer Gefahren" und im Teilbereich „flugbetriebliche Vorschriften" bis heute nicht erfolgt ist? Wann wird die Bundesregierung dem Bundestag den bereits seit langem angekündigten Gesetzentwurf hierzu vorlegen? Die Neufassung des Luftverkehrsgesetzes ist in den von Ihnen angesprochenen Bereichen mit zahlreichen Schwierigkeiten, insbesondere Verfassungs-, Zuständigkeits- und Kostenproblemen verbunden. Im Teilbereich der „Abwehr äußerer Gefahren" für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs waren insbesondere Probleme der Abgrenzung zwischen den sonderpolizeilichen Aufgaben der Luftaufsicht einerseits und den allgemeinen polizeilichen Aufgaben auf den Flughäfen andererseits zu bewältigen. In Vorgesprächen mit den Ländern wurden hierzu unterschiedliche Auffassungen vertreten. Die Bundesregierung hat sich bemüht, solche Lösungen zu entwickeln, die auf den geringsten Widerstand bei den Ländern stoßen dürften. Angesichts der Notwendigkeit, zu einem realistischen Kompromiß zu gelangen, mußte die Bundesregierung den verbleibenden engen Gestaltungsspielraum in eingehenden und 'schwierigen Untersuchungen nach allen Seiten hin ausloten. Dieser Verfahrensabschnitt ist nunmehr abgeschlossen. Am 7. Februar 1979 ist der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes zwischen den beteiligten Bundesressorts weitgehend abgestimmt worden und wird nach Beratung mit den Ländern und betroffenen Verbänden unverzüglich — möglichst noch vor der Sommerpause — den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen B 66 und 67): Wie beurteilt die Bundesregierung bekannt gewordene Pläne der Deutschen Bundesbahn, die Stationierung und Wartung der Diesellokomotiven vom Typ 211 und 216 von Limburg und Gießen nach Frankfurt am Main zu verlegen? Wäre die Beibehaltung der Standorte aus arbeitsmarktpolitischen Gründen nicht sinnvoller, da die Verlegung den Fortfall einer großen Zahl von Arbeitsplätzen in Limburg und Gießen zur Folge hätte? Zur Senkung der Ausgaben für die Betriebsführung beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn, Einsatz und Unterhaltung der Schienenfahrzeuge in Schwerpunkten des Betriebes zu konzentrieren und die Zahl der selbständigen maschinen- und elektrotechnischen Dienststellen im gesamten Bundesgebiet in den nächsten Jahren auf etwa die Hälfte zu reduzieren. Auf Anpassungs- und Rationalisierungsmaßnahmen dieser Art kann die DB zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage grundsätzlich nicht verzichten. Über Planung und Durchführung der angesprochenen Organisationsänderungen entscheidet der Vorstand der DB im Benehmen mit den Personalvertretungen — in eigener Zuständigkeit und Verantwortung. Die geplante Verlagerung von Teilaufgaben wird weder das Verkehrsangebot für die Kunden in den Räumen Gießen und Limburg verschlechtern noch die Gesamtzahl der Arbeitsplätze im Lokomotivfahr- bzw. Werkstättendienst der Bundesbahndirektion Frankfurt wesentlich tangieren. Die DB trägt damit den Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes Rechnung. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würzbach (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2561 Frage B 68) : Werden in der Bundesregierung Überlegungen mit dem Ziel angestellt, auf das bisher zur Erhöhung der Verkehrssicherheit übliche Streusalz bei winterlicher Schneeglätte und gefährlichem Eisregen aus Umweltschutzgründen zu verzichten, und wie ist gegebenenfalls auch unter besonderer Berücksichtigung dann erheblich erhöhter Unfallgefahr für alle Verkehrsteilnehmer der Stand solcher Überlegungen? Die Erfahrungen der letzten Jahre und die darauf fußenden Überlegungen haben ergeben, daß die Forderungen, die, heute von den Verkehrsteilnehmern an Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auch unter winterlichen Wetterbedingungen gestellt werden, nur erfüllt werden können, wenn zur Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 11085* Bekämpfung der Schnee- und Eisglätte Tausalz verwendet wird. Dabei eintretende geringfügige Schäden an Pflanzen, die sich im wesentlichen auf den Bereich im Mittel- und Seitenstreifen beschränken, müssen im Interesse der Verkehrssicherheit in Kauf genommen werden: Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen B 69 und 70) : Seit wann ist beabsichtigt, von der Bahnstrecke Friedrichsdorf—Usingen ein Nebengleis, abgehend zwischen Bahnhof Wehrheim und Bahnhof Saalburg, durch die Gemarkung Wehrheim zum Munitionsdepot der US-Streitkräfte zu legen, und wie soll die Trasse geführt werden? Ist die Gemeinde Wehrheim von der Bauabsicht bisher offiziell noch nicht unterrichtet worden, und wenn ja, warum, und trifft es zu, daß bei den Militärbehörden schon seit Jahren eine sogenannte Durchführbarkeitsstudie für den Gleisanschluß vorliegt? Die zuständige Bundesbahndirektion ist in der Frage eines Gleisanschlusses zu dem Munitionsdepot der US-Streitkräfte bisher nicht beteiligt worden. Der DB ist eine sog. „Durchführbarkeitsstudie" für einen Gleisanschluß zum Munitionsdepot ebenfalls nicht bekannt. Über den Kenntnisstand der Gemeinde Wehrheim in dieser Angelegenheit liegen hier keine Informationen vor. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordnete Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2561 Frage B 71) : Welche Konsequenzen will die Bundesregierung aus dem erneuten tödlichen Unfall ziehen, der sich am 24. Januar 1979 am unbeschrankten Bahnübergang an der Gladbecker Straße in Dorsten ereignet hat, und welche zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen erscheinen kurzfristig realisierbar? Es handelt sich im vorliegenden Fall um einen Bahnübergang im Zuge einer nichtöffentlichen Bahn in der Zuständigkeit der Landesregierung. Die Deutsche Bundesbahn (DB) führt den Betrieb auf dieser Anschlußbahn nach den Bestimmungen des Landes durch. Wie die DB mitteilt, sind die Vorschriften für die Sicherung des Bahnübergangs voll erfüllt worden. . Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2561 Frage B 72): Wie konnte es dazu kommen, daß am Abend des 8. Januar 1979 gegen 23 Uhr ein Tiefflieger in Dorsten das Dach eines Bauernhauses abdeckte, obwohl von amtlicher Seite immer wieder festgestellt wurde, daß die Tiefflieger sich in vorschriftsmäßiger Höhe bewegen, und wie können künftig solche Gefährdungen ausgeschlossen werden? Ein entsprechender Schadensfall ist weder dem hierfür zuständigen Luftwaffenamt in Köln noch dem Wehrbereichskommando II in Hannover gemedelt worden. Auch dem Amt für Verteidigungslasten in Münster liegt eine Schadensmeldung nicht vor. Ihren Angaben zufolge soll der Schaden um 23.00 Uhr eingetreten. sein. Da jedoch der militärische. Tiefflug auf die Zeit zwischen 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr begrenzt ist und Nachttiefflüge zur fraglichen Zeit nicht stattgefunden haben, können tieffliegende militärische Flugzeuge als Verursacher des Schadens ausgeschlossen werden. Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/2561 Fragen B 73 und 74) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, durch den Vollausbau des Elbe-Lübeck-Kanals für Europaschiffe die Beschäftigungslage an der Küste zu verbessern? Wie beurteilt die Bundesregierung die Wettbewerbssituation zwischen der Deutschen Bundesbahn auf der Strecke LauenburgLübeck und einem für das Europaschiff ausgebauten Elbe-LübeckKanal? Zu Frage B 73: Zur Zeit läuft ein Instandsetzungsprogramm für den Elbe-Lübeck-Kanal mit einem Umfang von 70 Millionen DM. Dieses Programm stellt sicher, daß der Elbe-Lübeck-Kanal mit Schiffen bis zu 1 000 t Tragfähigkeit befahren werden kann. Auf Grund dieser bereits gegebenen Verkehrsmöglichkeiten ist nach Auffassung der Bundesregierung die Erwartung, daß der Ausbau auf 1 350 t — der Tragfähigkeit für Europaschiffe — einen spürbaren Beitrag zur Verbesserung der Beschäftigungslage an der Küste leistet, nicht gerechtfertigt. Zu Frage B 74: Erweiterungsinvestitionen in das Wasserstraßennetz verbessern dessen Konkurrenzsituation zur Schiene. Die Bundesregierung geht davon aus, daß dies grundsätzlich auch für die Relation LauenburgLübeck gilt. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/2561 Fragen B 75 und 76) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die geplante und zum Teil bereits im Bau befindliche Bundeswasserstraße Saarkanal nach wie vor bis in die Stadt Saarbrücken zu führen, oder sieht sie Veranlassung, von dieser Absicht abzugehen? Was sind — falls die Bundesregierung ein Abgehen vom ursprünglichen Kanalkonzept in Erwägung zieht — die dafür entscheidenden Gründe, und wie wird das Konzept dann aussehen? Die Bundesregierung sieht derzeit keine Veranlassung, von den Ausbauzielen abzuweichen, die im Verwaltungsabkommen zwischen Bund, Saarland und Rheinland-Pfalz am 28. März 1974 vereinbart wurden. Die Bundesregierung verfolgt die weitere Entwicklung an der Saar mit großer Aufmerksamkeit und wird evtl. Schlußfolgerungen nur gemeinsam mit den Vertragspartnern ziehen. 11086* Deutscher Bundestag —8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/2561 Frage B 77) : Ist der Bundesregierung der Zustand des im Krieg schwer beschädigten und in der Nachkriegszeit nur notdürftig wiederhergestellten Bahnhofs München-Ost (alt) bekannt, und bis wann ist angesichts der erheblichen Beeinträchtigung des Stadtbilds mit dem Abbruch oder mit der Sanierung zu rechnen? Ich gehe davon aus, daß sich Ihre Anfrage auf das Empfangsgebäude (EG) des Bahnhofs MünchenOst bezieht. An diesem EG sind zuletzt anläßlich der Olympischen Spiele 1972 provisorische Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt worden. Für die DB ist das EG entbehrlich, da entsprechende Kundenräume im Zusammenhang mit dem S-Bahn-Ausbau neu erstellt wurden. Die DB hat Anlagen und Gelände des ehemaligen EG für Neuplanungen zur Verfügung gestellt und hierüber einen Erbbaurechtsvertrag mit einer Privatfirma abgeschlossen. Die von dieser Firma entwickelte Vorplanung als Grundlage für den von der Stadt München aufzustellenden Bebauungsplan liegt der Stadt seit Ende 1977 vor. Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache 8/2561 Frage B 78) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Anregung, bei Verurteilungen wegen eines Verkehrsdelikts oder einer Verkehrsordnungswidrigkeit aus Gründen der Vereinfachung und Übersichtlichkeit bereits im Urteil oder im Bußgeldbescheid die für den Verurteilten im Verkehrszentralregister entstehenden Strafpunkte zu vermerken? Eine Punktbewertung durch das erkennende Gericht bzw. die Bußgeldbehörde bringt für den Betroffenen keinen entscheidenden Vorteil. Ein solches Verfahren, welches im übrigen für die Gerichte und Bußgeldbehörden eine beträchtliche zusätzliche Belastung darstellen würde, könnte dem Betroffenen nur eine Information über die Punktbewertung für die einzelne Verkehrszuwiderhandlung geben: Daran ist dieser aber weniger interessiert, zumal er die Bewertung unschwer aus dem Punktekatalog selbst ersehen kann. Wesentlich ist für ihn die Kenntnis der Gesamtpunktzahl, weil davon die Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde abhängen. Über die Gesamtpunktzahl, die entscheidend auch von der Tilgung der Eintragungen. abhängt, kann nur das Kraftfahrt-Bundesamt Auskunft geben. Das Kraftfahrt-Bundesamt wird in Kürze bei Anfragen über Eintragungen im Verkehrszentralregister auch den jeweiligen Gesamt-Punktestand mit angeben. Die Bundesregierung wird im übrigen zu der angesprochenen Problematik im Rahmen eines Erfahrungsberichts über das Mehrfachtäter-Punktsystem, der dem Deutschen Bundestag auf Grund Beschlusses vom 11. Mai 1978 (BT-Drucksache 8/1635) vorzulegen ist, ausführlich Stellung nehmen. Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen B 79, 80 und 81) : Wie hat sich die Gesamtlänge des deutschen Autobahnnetzes seit 1972 verändert, und wieviel Kilometer sind jährlich hinzugekommen? Wie verhalten -sich — nach Jahren aufgeschlüsselt — die neu hinzugekommenen Kilometer prozentual zum Bestand von 1972 und zum Bestand des jeweiligen Vorjahrs? Wieviel Kilometer des deutschen Autobahnnetzes waren in den letzten fünf Jahren — jeweils zu zwei ausgewählten Stichtagen eines jeden Jahrs — durch Baustellen, Erweiterungs- oder Umbauarbeiten oder Neubauten nur eingeschränkt nutzbar oder längerfristig gesperrt? Zu Fragen B 79 und 80: Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Angaben tabellarisch zusammengefaßt (s. unten). Sie Länge des Zuwachs gegenüber Zuwachs gegenüber lfd. Stand BAB-Netzes Vorjahr dem Stand 1.1. 1972 Nr. km km % km % 1 2 3 4 5 6 7 1 31. 12. 71 4 827,8 — — — — 2 31. 12. 72 5 258,3 430,5 8,9 430,5 8,9 3 31. 12. 73 5 481,0 222,7 4,2 653,2 13,5 4 31. 12. 74 5 741,8 260,8 4,9 914,0 19,1 5 31. 12. 75 6 207,0 465,2 8,0 1 379,2 28,6 6 31. 12. 76 6 434,5 227,5 3,7 1 606,7 33,3 7 31. 12. 77 6 711,0 276;5 4,3 1 883,2 39,0 8 ,31.12.78 6982,0*) 271,0*) 4,0 2154,2 44,6 31. 12. 71/ 31. 12. 78 2154,2 44,6 *) Für den Stand 1. 1. 1979 liegt die statistische Länge noch nicht vor, daher wurde die Fertigstellungsleistung des Jahres 1978 mit 271,0 km als Zuwachs zugrunde gelegt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 11087* sind den Längenstatisiken für Straßen des überörtlichen Verkehrs entnommen (s. Straßenbaubericht 1977). Die jährlichen Zuwachsraten entsprechen nicht den jährlichen Bauleistungen von Bundesautobahnen, da nicht alle Längenveränderungen, Widmungen, Aufstufungen etc. schon im Fertigstellungsjahr statistisch erfaßt weiden können. Zu Frage B 81: Über die genannten Baustellenlängen können die folgenden Angaben gemacht werden. Dabei wurden als Stichtage ausgewählt: 15. Mai (Frühjahrsarbeiten) und 1. August (Hauptreisezeit). Gesamtlänge (gerundet) Jahr am 15. Mai am 1. August km km 1974 ca. 300 rd. 180 1975 ca. 350 rd. 190 1976 ca. 350 rd. 210 1977 ca. 350 rd. 250 1978 rd. 400 rd. 270 Die steigende Tendenz ergibt sich aus: — dem zunehmenden Verschleiß der Vorkriegsstrecken, — der gestiegenen Notwendigkeit zur Erweiterung (6streifiger Ausbau) hochbelasteter Strecken. Es wird erwartet, daß sich die aus vorgenannten Zahlen ergebende Tendenz ab 1981/82 umkehrt. Anlage 114 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen B 82 und 83) : Trifft es zu, daß ab Sommerfahrplan in Baden-Baden nur noch zehn statt bisher zwölf IC-Züge und nur noch 38 statt bisher 48 D-Züge halten, und falls ja, ist sichergestellt, daß durch Anschlußverbindungen auf der Schiene nach Karlsruhe die gleichen Züge erreicht werden können, die bisher in Baden-Baden hielten? Zu welchen konkreten Einsparungen (in Zahlen ausgedrückt) führt es, wenn o. g. Züge in Baden-Baden nicht mehr halten? Die Deutsche Bundesbahn (DB) gestaltet ihr Fahrplanangebot in eigenverantwortlicher Zuständigkeit. Nach dem Bundesbahngesetz ist sie jedoch gehalten, den Ländern bei der Bearbeitung der Reisezugfahrpläne Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die DB hat mitgeteilt, daß ab Sommerfahrplan 1979 in Baden-Baden 2 TEE-, 11 IC- und 38 D-Züge halten werden. Im gegenwärtigen Fahrplanabschnitt halten dort 2 TEE-, 8 IC- und 48 D-Züge. Die Veränderungen gegenüber der bisherigen Zahl der Zughalte ergeben sich aus der neuen Konzeption der DB für den IC-Verkehr. Dabei bietet die DB ihren Kunden im schnellen Fernverkehr statt des bisherigen Zwei-Stunden-Taktes einen EinStunden-Takt an. Auch die Reisenden der 2. Wagenklasse erhalten durch die zweiklassigen IC-Züge die Möglichkeit, schneller als bisher ihre Ziel-le zu erreichen. Durch das breitere IC-Zugangebot wird es der DB möglich, die Anzahl der D-Züge zu reduzieren. Auf der Rheintalbahn werden statt bisher 48 noch 38 D-Züge verkehren, die jedoch alle in Baden-Baden halten. Nach Auffassung der DB ist bei der neuen Fernverkehrskonzeption nicht nur die Zahl, sondern auch der Verkehrswert der Zughalte zu betrachten, denn künftig entspricht der Halt eines neuen IC-Zuges dem eines herkömmlichen IC-Zuges und mindestens eines weiteren D-Zuges. Schließlich hat auch die Einrichtung der neuen Halte bei TEE 6/7 „Rheingold" (einziges TEE-Zugpaar auf dieser Strecke) ihr besonderes Gewicht. Die Anbindung von Baden-Baden an dort nicht haltende IC-Züge wird durch Eilzüge in Karlsruhe — im Regelfall bahnsteiggleich — sichergestellt. Bei dem Bestreben der DB, den Reisenden schnelle Zugverbindungen anzubieten, hat die Einsparung von Unterwegsaufenthalten ihr besonderes Gewicht. So verursacht z. B. ein Zughalt von 1 Minute in Baden-Baden einen Reisezeit-Mehrbedarf von 3 Minuten (Zeitverbrauch für Abbremsung, Aufenthalt, Anfahren). Anlage 115 Antwort • des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2561 Frage B 84) : Wie Begründet die Bundesregierung die Tatsache, daß nur von größeren Bahnhöfen am Wochenende verbilligte Rückfahrten nach zentralen Orten ausgegeben werden, während Reisenden, die dieselben Zielorte von einem kleineren Bahnhof aus erreichen wollen, diese Vergünstigung nicht zusteht, und wie verhalt es sich mit verbilligten Fahrkarten auf Buslinien der Deutschen Bundesbahn insbesondere in den dünner besiedelten Gebieten? Die Angebotsgestaltung bei Sonderrückfahrkarten (SRF) im Schienenverkehr regelt die DB im Rahmen der tariflichen Möglichkeiten in eigener Zuständigkeit. Die Ausgabe von SRF hat den Zweck, Marktchancen dort zu nutzen, wo mit gezielten Preismaßnahmen in bestimmten Verkehrsverbindungen mehr Nachfrage mobilisiert werden kann und damit höhere Umsätze als mit dem Normalangebot erzielt werden. Die Einführung, Beibehaltung oder Aufhebung von ermäßigten SRF orientiert sich somit ausschließlich am kommerziellen Erfolg. Ein gleiches Angebot ist im Bahnbusverkehr, dessen Kapazität auf dem überwiegend aus Berufs- und Schülerbeförderungen bestehenden Regelverkehr abgestellt ist, nicht möglich. Durch Einsatz der Omnibusse am Wochenende im Gelegenheitsverkehr besteht aber auch hier ein vielfaches Angebot für verbilligte Fahrten. 11088* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 Anlage 116 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen B 85, 86, 87 und 88) : Wann wird es der Bundesregierung möglich sein, die neuen Lärmschutzbereiche für den vom Flugzeugtyp „Lightning" auf den Senkrechtstarter „Harrier" umgerüsteten NATO-Flugplatz Gütersloh festzulegen, nachdem ein entsprechender Antrag der Stadt Gütersloh bereits vom 1. September 1976 datiert? Hält es die Bundesregierung für bundesrechtlich zulässig und für die betroffenen Bürger zumutbar, daß die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen jetzt einen Landesentwicklungsplan IV (Gebiete mit Planungsbeschränkungen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm) im Entwurf vorlegt, der eine dritte Schutzzone mit erheblichen Planungsbeschränkungen ausweist, obgleich alle diese Schutzzonen im Grunde längst obsolet geworden sind, weil der Flugzeugtyp ,,Lightning" dort nicht mehr stationiert ist und der Senkrechtstarter „Harrier" ein völlig anderes Flugverhalten hat? Ist die Bundesregierung bereit, sich dieserhalb mit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen in Verbindung zu setzen und ihr zu empfehlen, diesen überholten Entwurf zurückzuziehen und zu überarbeiten? Wird die Bundesregierung im Hinblick auf die mehrfach angekündigte Novellierung des Fluglärmgesetzes von 1971 Folgerungen aus der Aussage der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen in Drucksache 8/3963 vom 8. Januar 1979 ziehen, daß sogar unmittelbar unterhalb einem äquivalenten Dauerschallpegel von 62 dB (A), Fluglärm als eine erhebliche Störung empfunden wird und die Voraussetzungen für ruhige Wohngebiete nicht gegeben sind? Zu Frage B 85: Unverzüglich nach der Stationierung des Senkrechtstarters „Harrier" auf dem militärischen Flugplatz Gütersloh hat der Bundesminister der Verteidigung das Amt für Flugsicherung der Bundeswehr mit einer erneuten Dateneinholung beauftragt, damit eine Überprüfung des Lärmschutzbereichs vorgenommen werden kann. Da der Wechsel des auf dem Flugplatz stationierten Flugzeugtyps auch eine umfassende Neufestsetzung der An- und Abflugstrecken und sonstigen Flugverfahren zu Folge hatte, liegen die Daten bisher noch nicht vor. Sobald die Daten verfügbar sind, wird umgehend die Überprüfung und, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, die Neufestsetzung des Lärmschutzbereichs gemäß § 4 Abs. 2 des Fluglärmgesetzes eingeleitet werden. Zu Frage B 86: Nach § 16 des Fluglärmgesetzes bleiben Vorschriften, die weitergehende Planungsmaßnahmen zulassen oder weitergehende Entschädigungen gewähren, unberührt. Dies bedeutet u. a., daß es den Ländern freisteht, außerhalb 'der Lärmschutzbereiche Planungszonen auszuweisen und die Kriterien für ihre Bemessung selbst festzulegen. In der Regel orientieren die Länder jedoch ihre Planungszonen an den nach dem Fluglärmgesetz festgelegten Lärmschutzbereichen. Solange für den militärischen Flugplatz Gütersloh kein neuer Lärmschutzbereich festgesetzt ist, bestehen rechtlich keine Bedenken, daß sich Maßnahmen der Landesregierung nach § 16 des Fluglärmgesetzes an dem derzeit gültigen Lärmschutzbereich orientieren. Inwieweit damit die mit dem Landesentwicklungsplan verfolgten Planziele erreicht werden, obliegt der Entscheidung der Landesregierung. Zu Frage B 87: Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, sich mit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen wegen einer Änderung der Planungszone um den militärischen Flugplatz Gütersloh in Verbindung zu setzen. Falls die Überprüfung des Lärmschutzbereichs die Notwendigkeit einer Neufestsetzung ergibt, wird sie jedoch unverzüglich nach der Neuberechnung dem Land die Konturen einer Zone mit einem äquivalenten Dauerschallpegel von 62 dB (A) als Grundlage für Planungsmaßnahmen zur Verfügung stellen. Zu Frage B 88: Bei der Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung des Fluglärmgesetzes wird die Bundesregierung alle Informationen und Auffassungen sachkundiger Stellen in ihre Überlegungen einbeziehen, wie dies bereits bei der Ausarbeitung des Fluglärmberichts vom 8. November 1978 (BT-Drucksache 8/2254) geschehen ist. Wie die Bundesregierung im Fluglärmbericht deutlich gemacht hat, ist sie auf Grund ihrer Erfahrungen bei dem Vollzug des Fluglärmgesetzes zu der Auffassung gelangt, daß die vom Gesetzgeber getroffenen Entscheidung, Lärmschutzbereiche mit jeweils zwei Schutzzonen festsetzen zu lassen, sich in Verbindung mit der Regelung nach § 16. des Fluglärmgesetzes grundsätzlich als richtig erwiesen hat. In der Erkenntnis, daß auch außerhalb der Grenze der Lärmschutzbereiche Belästigungen . durch Fluglärm eintreten können, läßt der Bundesminister des Innern für jeden Lärmschutzbereich neben den gesetzlich vorgeschriebenen Schutzzonen 1 und 2 eine Grenze mit einem äquivalenten Dauerschallpegel von 62 dB (A) berechnen und stellt das Berechnungsergebnis den Ländern für planungsrechtliche Entscheidungen zur Verfügung. Nach Auffassung der Bundesregierung ist es nicht erforderlich, die Festsetzung einer 3. Zone als Planungszone durch eine Änderung des Fluglärmgesetzes zwingend vorzuschreiben. Anlage 117 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen B 89 und 90) : Trifft es zu, daß die Briefabgangsstelle in Limburg/Lahn aufgegeben und nach Wiesbaden verlegt werden soll? Warum ist bejahendenfalls eine so starke Konzentration in Wiesbaden zweckmäßig, wenn man den Fortfall der Arbeitsplätze in Limburg dem gegenüberstellt? Eine Aufhebung der Briefabgangsstelle Limburg steht gegenwärtig nicht zur Diskussion; und zwar auch nicht im Zusammenhang mit der in Wiesbaden bereits betriebenen Verteilanlage. Diese hat zunächst die Aufgabe, zukunftsträchtige, bisher bei der Deutschen Bundespost nicht verwandte Technologien — es handelt sich um Anschriftenlese- und Videocodiertechnik — auf ihre betriebliche und technische Brauchbarkeit zu testen. Um diesbezügliche Erkenntnisse zu erlangen, reicht das heutige Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 11089* Wiesbadener Sendungsaufkommen aus. Das schließt jedoch nicht aus, daß es im Zuge 'einer fortschreitenden Einführung der automatischen Briefverteilung später zu einer Verlagerung der Limburger Briefabgangsstelle kommen kann. Eingehende, über einen längeren Zeitraum durchgeführte Untersuchungen haben zu der Erkenntnis geführt, daß sich der Aufgabenbereich „Briefabgangsbearbeitung" für in die 'Zukunft gerichtete, kostensenkende Konzepte gut einet, da hier Maschinen zum Verteilen von Briefsendungen wirtschaftlich eingesetzt werden können. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine über den bisherigen Zentralisierungsrahmen hinausgehende Konzentration des Verteilgutes, bei ,Zentren mit einem hohen Eigenaufkommen und günstiger verkehrsmäßiger Anbindung. Anlage 118 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Mainz) (FDP) (Drucksache 8/2561 Frage B 91) : Trifft es zu — wie der Deutsche Postverband behauptet —, daß beim Fernmeldeamt Mainz augenblicklich 60 Arbeitsplätze unbesetzt sind, davon allein 25 im mittleren nichttechnischen Dienst und über 20 Arbeitsplätze für Fernmeldehandwerker, und daß der Grund dafür vor allem bei fehlenden oder lange verzögerten Einstellungsgenehmigungen der übergeordneten Behörden liegt? Beim Fernmeldeamt Mainz werden am Ende des laufenden Prognosezeitraums (31. März 1980) voraussichtlich 26 Kräfte im mittleren nichttechnischen Dienst fehlen. Dieser Fehlbestand wird auf regionaler Basis abgedeckt. Ende 1979 werden im mittleren fernmeldetechnischen Dienst des Fernmeldeamtes Mainz etwa 22 Kräfte fehlen. Diese Arbeitsplätze können erst nach und nach besetzt werden, da die aus der Ausbildung zuwachsenden Arbeitskräfte (Fernmeldehandwerker) erst nach einer zusätzlichen Spezial-Ausbildung im mittleren Dienst eingesetzt werden können. Es ist unrichtig, daß der Grund für diesen Fehlbestand auf fehlende oder verzögerte Einstellungsgenehmigungen der übergeordneten Behörden zurückgeht. Bei diesen liegen derzeit keine Einstellungsanträge des Fernmeldeamtes Mainz vor. Die Zahl der Einstellungen wird bei der Deutschen Bundespost über ein Verfahren gesteuert, das nicht nur den augenblicklichen, sondern auch den mittelfristige Personalbedarf berücksichtigt. Anlage 119 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen B 92, 93, 94 und 95) : Welche Gründe gibt es dafür, daß die Deutsche Bundespost seit nunmehr einem Jahr verstärkt durch die deutschen Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren gegen Rundfunkteilnehmer veranlaßt hat, die — in Unkenntnis der geltenden Vorschriften — im Besitz von Rundfunkempfängern sind, welche neben den üblichen Wellenbereichen Lang-, Mittel- und Kurzwelle sowie dem UKW-Bereich zusätzlich noch weitere UKW-Bereiche oder andere UKW-Spezialbereiche haben? Ist die Bundesregierung in der Lage, Angaben über die Zahl der bisher von der Deutschen Bundespost veranlaßten Ermittlungsverfahren sowie über die Anzahl der von ihr vermuteten oder in diesem Zusammenhang ermittelten nach Auffassung der Deutschen Bundespost unzulässigen Rundfunkempfänger zu machen? Welche Gründe gibt es dafür, daß bisher versäumt wurde, entweder den Verkauf dieser angeblich unzulässigen Empfangsgeräte in der Bundesrepublik Deutschland zu verbieten, den Verkauf nur gegen Vorlage einer besonderen Genehmigung durch die Deutsche Bundespost zu gestatten oder alle Rundfunkteilnehmer in einer entsprechenden Aufklärungsaktion über die geltenden Bestimmungen zu informieren? Was gedenkt die Bundesregierung konkret zu unternehmen, um zu verhindern, daß auch in Zukunft Rundfunkteilnehmer aus Unkenntnis der komplizierten Rechtslage bzw. wegen ungenauer oder fehlender Information in Konflikt mit den geltenden Bestimmungen kommen? Zu Frage B92: Nach § 15 Fernmeldeanlagengesetz ist der Betrieb von nichtgenehmigungsfähigen Funkanlagen mit Strafe bedroht. Eine in den letzten Jahren verstärkt festgestellte Verwendung solcher Funkanlagen hat die Deutsche Bundespost veranlaßt, für den Verkauf von Ton- und Fernseh-Rundfunkempfängern werbende Händler und Hersteller darauf hinzuweisei, daß sie sich wegen Anstiftung oder Beihilfe zu einem Vergehen nach § 15 Fernmeldeanlagengesetz strafbar machen. Soweit geboten, wurden nach mehrmaliger Abmahnung auch Anzeigen wegen Beihilfe zur Verletzung gesetzlicher Vorschriften erstattet. Im Zusammenhang mit den Ermittlungsverfahren bei Händlern wurden von den Staatsanwaltschaften auch Ermittlungsverfahren gegen Rundfunkteilnehmer als Käufer der unzulässigen Geräte eingeleitet. Zu Frage B 93: Der Bundesregierung sind weder die Anzahl der Ermittlungsverfahren und der dabei ermittelten unzulässigen Rundfunkempfänger noch Schätzungen über die Anzahl unzulässiger Rundfunkempfänger genau bekannt, da es sich um ein Offizialdelikt handelt und die Staatsanwaltschaften auch auf Hinweis Privater, der Länder und auf eigenen Verdacht hin tätig werden. Nach einer Schätzung dürften im Jahr 1978 etwa 20 Ermittlungsverfahren auf Veranlassung der Deutschen Bundespost eingeleitet worden sein. Rückschlüsse auf die Zahl der insgesamt laufenden Verfahren lassen sich daraus nicht 'erzielen. Zu Fragen B 94 und 95: Zur Zeit besteht noch keine rechtliche Grundlage für eine Regelung der Herstellung und des Vertriebs von Funkanlagen. Die Bundesregierung sieht jedoch hier die Möglichkeit, im Rahmen der Harmonisierungsvorhaben der EG zu einer Regelung für den Vertrieb zu gelangen. Der Betrieb von Ton-und Fernseh-Rundfunkempfängern ist in der Bundesrepublik Deutschland genehmigt, wenn die Geräte bestimmte, für Rundfunkempfänger vorgesehene Empfangsbereiche einhalten. Empfänger, die diesen technischen Vorschriften der Deutschen Bundespost entsprechen, sind daran zu erkennen, daß sie praktisch ausnahmslos mit einer Prüfnummer des Fernmeldetechnischen Zentralamtes versehen sind. Darauf sollte beim Kauf geachtet werden. Die Deutsche Bundespost hat in der, Vergangenheit 11090* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 mehrfach die Öffentlichkeit über den Schutz informiert, den die Beachtung des FTZ-Prüfzeichens beim Kauf von Ton- und Fernseh-Rundfunkempfängern gewährt. Das Bundespostministerium hat vor wenigen Tagen erneut auf diese Kennzeichnung hingewiesen und davor gewarnt, unzulässige Exportgeräte, mit denen man beispielsweise den Polizeifunk, Autotelefone und Flugfunk abhören kann, zu erwerben. Händler und Zeitschriftenredaktionen, die nichtgenehmigungsfähige Funkempfänger anbieten, werden, sobald die Deutsche Bundespost davon Kenntnis erhält, gezielt über die Folger? des Vertriebs dieser Geräte aufgeklärt. Außerdem erfolgt im Laufe der nächsten Monate eine Veröffentlichung der Neufassung der Allgemeinen Genehmigung für Ton- und Fernseh-Rundfunkempfänger und der zugehörigen Technischen Vorschriften. Dabei werden die maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen im Interesse des Schutzes der Bürger bzw. des nichtöffentlichen Nachrichtenverkehrs stärker verdeutlicht. Anlage 120 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen B 96 und 97) : Wieso wird im Bundesprogramm 1979 bis 1982 für den Einsatz der Finanzhilfen des Bundes zur Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach § 72 des Städtebauförderungsgesetzes im Kreis Euskirchen nur die Gemeinde Blankenheim (Sanierung des Ortskerns) mit Fördermitteln des Bundes bedacht, und hält die Bundesregierung die Förderung einer einzigen von 50 Maßnahmen im Kreis Euskirchen für gerechtfertigt? Sind für die kommenden Jahre weitere Finanzhilfen des Bundes für Förderungsmaßnahmen weiterer städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsprojekte nach dem Städtebauförderungsgesetz für den Kreis Euskirchen vorgesehen, und wenn nein, warum nicht? Zu Frage B 96: Das Bundesprogramm für den Einsatz der Finanzhilfen des Bundes zur Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach § 72 des Städtebauförderungsgesetzes ist im Dezember 1978 für den Zeitraum 1979 bis 1982 fortgeschrieben worden. Danach wird im Landkreis Euskirchen die Sanierung in Blankenheim mit Bundesmitteln gefördert (von 1972 bis 1979 insgesamt 1 671 000 DM) . Der Bund hat in diesem Bereich der Finanzhilfen nach Art. 104 a Abs. 4 GG kein Initiativrecht bei der Aufnahme einzelner Sanierungsmaßnahmen in das Bundesprogramm. Die Maßnahmen müssen vom Land im Rahmen eines Landesprogramms vorgeschlagen werden. Für das Programmjahr 1979 hatte der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen zunächst' die Sanierungsmaßnahmen in Euskirchen und Mechernich zur Aufnahme in das Bundesprogramm vorgeschlagen, mußte diesen Vorschlag jedoch zusammen mit anderen Anmeldungen zurückziehen, da der Anteil des Landes an. der Bundesfinanzhilfe 1979 bereits durch die Fortsetzungsmaßnahmen ausgeschöpft wurde. Im Rahmen konjunkturbedingter städtebaulicher Sonderprogramme wurden weitere Bundesmittel im Kreis Euskirchen eingesetzt, und zwar in Blankenheim 58 050 DM Bad Münstereifel 1 487 500 DM Kall 1 621 250 DM Mechernich 552 300 DM Zülpich 1 720 000 DM mithin insgesamt 5 439 100 DM Zusätzlich fördert das Land Nordrhein-Westfalen Sanierungsmaßnahmen neben dem Bund-LänderProgramm noch in einem landeseigenen Städtebauförderungsprogramm. Es ist mir nicht bekannt, wie viele Maßnahmen aus dem Kreis Euskirchen in dieses Landesprogramm aufgenommen wurden. Zu Frage B 97: Für das Bundesprogramm nach § 72 des Städtebauförderungsgesetzes wurde der Verpflichtungsrahmen des Bundes für das Programmjahr 1980 und die folgenden Jahre der mittelfristigen Finanzplanung auf jeweils 250 Millionen DM erhöht. Diese Erhöhung für das Programmjahr 1980 ist bereits im Haushaltsplan 1979 ausgewiesen. Mit der gleichzeitigen Erhöhung der Landesanteile wird die Möglichkeit geschaffen, neue Maßnahmen auf Vorschlag der Länder in das Bundesprogramm aufzunehmen. Anlage 121 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Fragen B 98, 99 und 100) : Haben die in der Antwort der Bundesregierung auf meine Frage B 98 (Drucksache 8/1728) angekündigten Inspektionen der Internationalen Atomenergie-Organisation durch jeweils einen DDR-Inspektor für das Gebiet der EURATOM und eines Inspektors aus der Bundesrepublik Deutschland für das Gebiet der DDR inzwischen stattgefunden, oder für welchen Zeitpunkt sind sie vorgesehen? Welchen behördlichen oder wissenschaftlichen Institutionen gehören die von der Bundesrepublik Deutschland und von der DDR benannten Inspektoren an? Ergeben sich — falls die Inspektionen schon stattgefunden haben — aus den Berichten des Inspektors aus der Bundesrepublik Deutschland Anhaltspunkte dafür, daß er bei seiner Arbeit in irgendeiner Weise behindert worden ist? Zu Frage B 98: Ja. Zu Frage B 99: Die erbetenen Angaben sind der 'Bundesregierung .bekannt, sind jedoch vertraulich und können daher hier nicht mitgeteilt werden. Zu Frage B 100: Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß der IAEO-Inspektor aus der Bundesrepublik Deutschland bei seiner Arbeit in der DDR behindert worden wäre.
Gesamtes Protokol Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0813900000
Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet.
Die Unterrichtung durch die Bundesregierung betreffend die verbilligte Veräußerung von bundeseigenen Grundstücken — Drucksache 8/2558 — soll gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung dem Haushaltsausschuß überwiesen werden. Erhebt sich gegen die vorgeschlagene Überweisung Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Präsident 'des Deutschen Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember 1977 die in der Zeit vom 7. bis 13. Februar 1979 eingegangenen EG-Vorlagen an die aus Drucksache 8/2583 ersichtlichen Ausschüsse überwiesen.
Die in Drucksache 8/2238 unter Nr. 33 aufgeführte EG-Vorlage
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 729/70 über die Dotierung des EAGFL, Abteilung Ausrichtung
wird als Drucksache 8/2585 verteilt.
Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 14. Februar 1979 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat:
Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses zur Ersetzung der Rechnungseinheit durch die Europäische Rechnungseinheit in Artikel 8 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder ,,Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
Entwurf einer Erklärung des Gemischten Ausschusses zu der Begriffsbestimmung der Europäischen Rechnungseinheit und der künftigen Überprüfung der in Europäischen Rechnungseinheiten ausgedrückten Beträge
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung des Beschlusses des Gemischten Ausschusses (EWG) (1) zur Ersetzung der Rechnungseinheit durch die Europäische Rechnungseinheit in Artikel 8 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs ,,Erzeugnisse mit Ursprung in" oder ,,Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
— Drucksache 8/2337 Nr. 2 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Verwendung der Europäischen Rechnungseinheit (ERE) in den den Zollbereich betreffenden Rechtsakten
— Drucksache 8/2337 Nr. 7 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 222/77 über das gemeinschaftliche Versandverfahren
— Drucksache 8/2466 Nr. 9 —
Ich rufe nunmehr Punkt 25 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege und den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Krankenpflege- und Hebammengesetz - KrPflHebG)

— Drucksache 8/2471 — Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend) Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
Das Wort zur Einbringung hat die Frau Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit.

Antje Huber (SPD):
Rede ID: ID0813900100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit -dem vorliegenden Entwurf eines Krankenpflege- und Hebammengesetzes will die Bundesregierung die Ausbildung zu den Berufen in der Krankenpflege und Geburtshilfe neu ordnen. Eine solche Neuordnung ist notwendig, um diese Ausbildung an den heutigen Erkenntnisstand von Wissenschaft und Praxis anzupassen und, die für die Zukunft zu erwartenden Entwicklungen entsprechend zu berücksichtigen.
Eine Neuordnung in diesem Sinne — das möchte ich einmal eindeutig klarstellen — bedeutet nicht eine grundlegende Änderung gewachsener und bewährter Strukturen. Bestehende Ausbildungseinrichtungen und bislang qualifizierte Unterrichtskräfte sollen auch in Zukunft ihre Ausbildungsaufgaben weiterführen, und die bisherigen Träger der Ausbildungsstätten, insbesondere auch die Kirchen und Wohlfahrtseinrichtungen, sollen selbstverständlich weiterhin Träger bleiben können.
Ich möchte dies gerade im Interesse all jener betonen, die im Dienste der Gesundheit für jeden von uns täglich da und sich ihrer verantwortungsvollen Aufgabe bewußt sind, die sich dieser Aufgabe mit viel Idealismus und Aufopferung widmen.
Ich bedaure sehr, daß es gerade in diesem Bereich durch Fehlinformationen und Fehlinterpretationen der Vorstellungen und Absichten des Regierungsentwurfs zu einer gewissen Verunsicherung gekommen ist. Damit soll jetzt Schluß sein.
Meine Damen und Herren, es geht der Bundesregierung in der Sache um eine Lösung folgender grundsätzlicher Probleme: eine Erweiterung und Verbesserung der Ausbildung, die Umsetzung der EG-Richtlinien für die Krankenpflege in nationales Recht, die Anpassung an das Europäische Übereinkommen über die theoretischè und praktische Ausbildung von Krankenschwestern und Krankenpflegern von 1967, eine Klärung der Ausbildungsstruk-



Bundesminister Frau Huber
tur und dabei auch des Status der Ausbildungsstätten hinsichtlich der zukünftigen Finanzierung der Ausbildung.
Herr Kollege Hasinger hat anläßlich der Einbringung des Entwurfs eines Hebammengesetzes der CDU/CSU-Fraktion im Dezember vergangenen Jahres gesagt, daß die Opposition in den Regelungen ihres Entwurfs bewußt den Wortlaut des Regierungsentwurfs übernommen habe und hoffe, die Gespräche zwischen den Parteien im Interesse einer sachlichen Regelung dadurch zu-erleichtern.
Ich habe mich jetzt gefragt, warum Sie nicht auch den Wortlaut des Regierungsentwurfs zugrunde legen, wenn es um die von uns vorgeschlagene einheitliche — nicht gemeinsame — Grundbildung geht, deren Einführung als Hauptkriterium gegen eine zusammenfassende gesetzliche Regelung für die Berufe in der Krankenpflege und .der Geburtshilfe hier ins Feld geführt wird. Herr Kollege Jaunich hat in der erwähnten Debatte im Dezember bereits deutlich gemacht, welches Mißverständnis hier zugrunde liegt.
Das Vorhaben einer Zusammenfassung der berufsrechtlichen Regelung für mehrere Gesundheitsberufe in einem Gesetz ist zunächst unabhängig von der Konzeption einheitlicher Grundbildungen bei Ausbildungsgängen verwandter Berufsgruppen zu sehen. Wir waren uns doch vor gar nicht langer Zeit quer durch alle Fraktionen einig, den Versuch zu machen, die zunehmende Gesetzesflut einzudämmen. Verwandte Materien sollten in einem Gesetz zusammengefaßt und nicht in mehreren getrennten Einzelregelungen untergebracht werden.
Im Bereich der nichtärztlichen Heilberufe gibt es heute über 15 einschlägige Berufsgesetze und -verordnungen. Hier erscheint eine Zusammenfassung doch nun wirklich sinnvoll. Ein Vorbild gibt es ja auch bereits: So sind die Berufe des Masseurs, des medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten bereits seit 1958 zusammen in einem Gesetz geregelt. Das hat sich bewährt. Unbestritten.
Inzwischen ist von den verschiedenen Berufsverbänden und Institutionen aus dem Bereich der nichtärztlichen Heilberufe eine Zusammenfassung der berufsrechtlichen Regelungen für dieses gesamte Berufsfeld gefordert worden. Im Dezember vergangenen Jahres hat sich auch der Bundesgesundheitsrat dafür eingesetzt und als Berufsgruppe, die für ein solches Vorhaben in Betracht kommt, ausdrücklich vorgeschlagen: Krankenschwestern, Pfleger, Kinderkrankenschwestern, Krankenpfleger und Hebammen.
Bei einer derartigen Zusammenfassung geht es aber nicht nur um Ubersichtlichkeit und Systematik von Gesetzesmaterien. Hier geht es auch um den begreiflichen Wunsch der betroffenen Berufsangehörigen mit vergleichbaren Ausbildungen im Sekundarbereich II nach materiell korrespondierenden Ausbilduns- und Anstellungsbedingungen. Dieses Anliegen ist berechtigt, und wir sollten es deshalb auch respektieren.
In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates hat die 'Bundesregierung darauf hingewiesen, daß die angeführten Unterschiede in der Frage der Berufszulassungen so geringfügig sind, daß eine Abkopplung des Hebammenrechtes nicht gerechtfertigt erscheint. Für eine Zusammenfassung sprechen dagegen viele Gemeinsamkeiten dieser Berufsgruppe. Das kommt u. a. in der im Regierungsentwurf vorgeschlagenen und von niemandem in Zweifel gezogenen Anrechnungsvorschrift zum Ausdruck, wonach bei den dreijährigen Berufsausbildungen jeweils die Hälfte der Ausbildungszeit gegenseitig angerechnet werden kann. Meine Damen und Herren von der Opposition, ich appelliere deshalb an Sie, der Verwirklichung der Gesamtkonzeption im Bereich der nichtärztlichen Heilberufe nicht im Wege zu stehen und keine Einzelgesetze losgelöst von dem Ziel vorzuschlagen, die Vorschriften für alle Berufe auf diesem Feld nach und nach in einem Gesamtwerk unterzubringen.
Bei der Zusammenfassung berufsrechtlicher Regelungen empfiehlt es sich, vorhandene Gemeinsamkeiten gleichartig auszugestalten. Nicht mehr und nicht weniger soll mit der von uns vorgeschlagenen einheitlichen Grundbildung erreicht werden. Ich betone: einheitliche Grundbildung. Ich muß nämlich noch einmal auf das Mißverständnis zurückkommen, das wir schon im Dezember anläßlich der Diskussion über den Entwurf der CDU/CSU erörtert haben. Auf dem Vorblatt dieses Entwurfs heißt es unter „Alternativen" :
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine gemeinsame gesetzliche Regelung der Ausbildung von Krankenpflegekräften und Hebammen vor.
Das trifft aber nicht zu. Wir beabsichtigen keine gemeinsame Ausbildung, sondern nur eine einheitliche Grundbildung, d. h. eine Zusammenfassung berufsrechtlicher Regelungen. Warum, habe ich gerade erläutert.
Es heißt dann weiter, daß eine — auch nur teilweise — gemeinsame Ausbildung den spezifischen Anforderungen der Berufe der Hebammen und Krankenpfleger nicht gerecht würde. Aber ich betone ausdrücklich noch einmal: Über gemeinsame Ausbildung steht in unserem Entwurf nichts, an keiner einzigen Stelle. Die Opposition verwechselt eben die einheitliche Grundbildung mit 'dem schulischen sogenannten Berufsgrundbildungsjahr, wie es jetzt in zunehmendem Maße bei Berúfen mit klassischem dualen Ausbildungssystem zur Anwendung kommt. Die zeitliche Dauer der von uns angestrebten einheitlichen Grundbildung — also dessen, was von Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern und Hebammen gleichermaßen zu beherrschen ist — wird im Gesetzentwurf nicht festgelegt. Es heißt dort lediglich: im ersten Ausbildungsjahr.
Ich werde Ihnen für .die jetzt beginnenden Ausschußberatungen den vorläufigen Entwurf einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Berufe in der Krankenpflege und den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers zuleiten. Die Ausbildungsinhalte sind mit mehreren Gruppen unabhän-



Bundesminister Frau Huber
giger Sachverständiger, Wissenschaftlern und Praktikern erstellt worden. Auch diese Sachverständigen schlagen eine einheitliche Grundbildung vor. Sie soll 560 Stunden von insgesamt 720 Stunden an theoretischem und praktischem Unterricht umfassen und im ersten Ausbildungsjahr stattfinden. Ich bin gespannt, was Sie diesen Fachleuten entgegenhalten wollen.
Es handelt sich bei der Einführung einheitlicher Grundbildung nicht um bildungspolitische Denkspiele, sondern um praktische Maßnahmen für die berufliche Zukunft und die späteren Entfaltungsmöglichkeiten der Betroffenen. Meine Damen und 'Herren von der Opposition, verbauen Sie bitte nicht diesen Auszubildenden den Weg auch in andere Berufsgruppen, wie es anderswo bereits zur Selbstverständlichkeit geworden ist, sondern ermöglichen Sie eine breit angelegte berufliche Grundbildung, die Beweglichkeit in der späteren Fach- und Weiterbildung und auch im Beruf selbst verschafft. Ich nenne hier das Stichwort „Therapeutisches Team".
Bei der Berufsgruppe, über die wir heute sprechen, handelt es sich um eine große Gruppe mit etwa 240 000 staatlich geprüften Beschäftigten, die rund die Hälfte aller im Gesundheitswesen Tätigen ausmacht und etwa 76 500 Auszubildende hat. Inzwischen liegen zwei von meinem Haus in Auftrag gegebene Untersuchungen zur Situation und Entwicklung im Bereich der nichtärztlichen Teilberufe vor. Es handelt sich um eine umfassende Bestandanalyse für den Gesamtbereich und um eine Untersuchung speziell über den gegenwärtigen und künftigen Bedarf an Krankenpflegepersonal in der Bundesrepublik Deutschland. Die Ergebnisse, die wir hier bekommen haben, unterstreichen unsere Erfahrung, daß in bestimmten Zeiträumen unter den Berufszweigen aus den unterschiedlichsten Gründen Verschiebungen des jeweiligen Gruppenanteils stattfinden, z. B. zwischen Krankenschwestern und Kinderkrankenschwestern. Auch im Hinblick darauf wird eine breit angelegte und, soweit möglich, einheitliche Grundbildung dazu beitragen, auf solche Entwicklungen im allgemeinen Interesse möglichst rasch und elastisch reagieren zu können.
Mit der Einführung einer breiten beruflichen Grundbildung wollen wir den hohen Ansprüchen an eine qualifizierte Ausbildung gerecht werden. Eine Qualitätsverbesserung soll dadurch erreicht werden, daß die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung in der Geburtshilfe auf dem mittleren Bildungsabschluß — bisher Hauptschulabschluß — angehoben werden und die Ausbildungsdauer von bisher zwei auf drei Jahre verlängert wird. Die Mindeststundenzahl für die dreijährige Ausbildung in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Geburtshilfe wird auf 4 600 Stunden angehoben, die der einjährigen Ausbildung in der Krankenpflegehilfe auf 1 600 Stunden.
Ganz wesentlich erscheint mir, daß sich in Zukunft die Ausbildung in der allgemeinen Krankenpflege, in der Kinderkrankenpflege und in der Krankenpflegehilfe auch auf die entsprechenden Tätigkeitsbereiche in der Psychiatrie erstrecken soll. Dies muß heute ganz einfach bereits zum Rüstzeug der Grundausbildung gehören. Natürlich sind auch alle anderen Ausbildungsinhalte den heutigen Anforderungen angepaßt worden.
Sie werden in den Ausschußberatungen bei Durchsicht der neuen Ausbildungsordnung feststellen können, daß neue Akzente gesetzt worden sind, z. B. beim Komplex des Umgangs mit Patienten und ihrer Betreuung unter Berücksichtigung auch der psychosozialen Bedürfnisse, z. B. beim Grundlagenwissen der Psychologie, der Soziologie und der Pädagogik, um die spätere Beratungsfunktion entsprechend zu untermauern.
Diese Neukonzeption der Ausbildungsinhalte wurde von der allgemeinen Forderung nach praxisnaher Ausbildung geprägt. Und hiermit bin ich bei einer weiteren zentralen Frage der beabsichtigten Neuordnung, nämlich der bestmöglichen Ausbildungsstruktur. Diese Frage ist in den letzten Monaten. besonders eingehend mit den betroffenen Berufsverbänden und Institutionen diskutiert worden, aber auch in der Öffentlichkeit. Natürlich habe ich zahlreiche Eingaben erhalten, die — wie die Mehrheit des Bundesrates — eine sogenannte berufsfachschulische Lösung vorschlagen. Aber ich habe noch mehr Zuschriften erhalten, die mich auffordern, an der vom Regierungsentwurf vorgeschlagenen praxisnahen Ausbildungsform betrieblicher Art festzuhalten. Dieses Ziel der Bundesregierung der vorrangigen Praxisorientiertheit kann — darauf habe ich schon wiederholt hingewiesen — durch eine Berufsfachschule, wie sie auch Ihr Entwurf zum Hebammengesetz vorsieht, nicht erreicht werden, weil es bei ihr eine grundsätzliche Tendenz zur Verschulung gibt, jedenfalls auf die Dauer.
Die Bundesregierung hat sich davon leiten lassen, daß den besonderen an die Krankenpflege zu stellenden Anforderungen am ehesten in einer möglichst weitgehend im Krankenhaus durchgeführten Ausbildung entsprochen werden kann. Sie geht deshalb auch von der Einheit bzw. ganz engen Verzahnung der Lernorte zur Vermittlung des theoretischen und praktischen Unterrichts aus. Es wird daher auch künftig das Krankenbett der Lernort sein, und es wird nicht eine Aufsplitterung in einen „Betrieb Krankenhaus" einerseits und Berufsschule andererseits geben, wie fälschlicherweise hin und wieder den Absichten des Regierungsentwurfs unterstellt worden ist.

(Sehr wahr! bei der FDP)

Wir müssen auch die sozialen Interessen der Auszubildenden berücksichtigen. Sie sollen neben sozialen Schutzrechten auch. weiterhin Ausbildungsvergütungen erhalten, weil sie während der Ausbildung durch learning by doing auch effektive Arbeitsleistungen erbringen. Daher wird die Ausbildungsvergütung auch in Tarifverträgen vereinbart und gewährt. Bei Schülern würde nur ein Teil, und zwar höchstens 40 % der Schüler, Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz erhalten, es würde überhaupt kein versicherungsrechtlicher Schutz, kein Mutterschutz usw. bestehen.
Auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden im Bereich der Krankenpflege Ausbildungsverträge



Bundesminister Frau Huber
vereinbart, die arbeitsrechtlichen Charakter haben. Gerade deshalb hat auch das Bundesarbeitsgericht die Anwendbarkeit der Berufsbildungsgesetze auf solche Ausbildungsverhältnisse bei geltendem Krankenpflegerecht bejaht. Die Anwendbarkeit von Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes ist in diesem Bereich eigentlich nichts Neues. Zweifler sollten beruhigt nach Norden schauen: In den Bundesländern Hamburg und Bremen wird die, Krankenpflegeausbildung mit gutem Erfolg in betrieblichen Ausbildungsformen durchgeführt. Wir werden in den Ausschußberatungen im einzelnen begründen, warum wir eine teilweise Anwendung von Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes für unabdingbar halten. Ob diese Vorschriften im Gesetz selbst verankert werden sollen, muß sachlich diskutiert werden.
Lassen Sie mich abschließend noch einmal auf die große Bedeutung zurückkommen, die die Angehörigen der Berufe in der Krankenpflege und Geburtshilfe im Rahmen der Sicherstellung der gesundheitlichen Vor- und Fürsorge haben. Die Krankenpflegeberufe sind schwere Berufe. Die anstehende Neuordnung hat das Ziel, die Berufsbewerber für ihre zukünftige Tätigkeit am kranken Menschen zu motivieren und auch zu qualifizieren. Ich denke, das kommt allen zugute.

(Beifall beider SPD und der FDP)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0813900200
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hasinger.

Albrecht Hasinger (CDU):
Rede ID: ID0813900300
Herr Präsident!" Meine Damen und Herren! Bei jeder Regelung der Krankenpflegeausbildung muß man sich die Frage nach dem Ziel der Ausbildung stellen. Krankenpflege ist kein Beruf wie jeder andere. Krankenpflege ist persönliche Hilfeleistung aus Sorge um den kranken Nächsten. Schwestern und Pfleger haben es nicht mit medizinischen Fällen, sondern mit kranken Menschen zu tun.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Mit Recht sagt Kienle: „Jeder Krankenhauspatient hat es erlebt, daß es primär nicht die Pflegetechniken waren, die ihm im Heilungsprozeß halfen, sondern die Ausstrahlungskraft der Persönlichkeit eines gesunden Menschen, der für eine extreme Strecke Lebensweg Schicksalsbegleiter wurde."
Auch die große Mehrheit derjenigen, die heute in der Krankenpflegeausbildung stehen, tut dies, weil sie dem Mitmenschen helfen und damit etwas Sinnvolles leisten will.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich sage dies mit großem Respekt vor den jungen Menschen, die einen oft schweren Dienst leisten, zu dem nicht jeder bereit ist.
In unserer Zeit ständig fortschreitender Technisierung und Spezialisierung im Krankenhaus sind Fachkenntnisse unerläßlich. Im Mittelpunkt des Krankenhauses stehen aber nicht Apparate, sondern der Mensch, und dementsprechend muß gegenüber Technik und Organisation das Pflegerische wieder stärker in den Vordergrund rücken.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Tatkraft, Fachkenntnisse und menschliche Anteilnahme sind die drei Hauptmerkmale der Krankenpflegeberufe, und an diesem Berufsbild hat sich die Ausbildung auszurichten.
Meine Damen und Herren, nach unserer Auffassung ist das gegenwärtige Ausbildungssystem dazu durchaus in der Lage. Denn die Krankenpflegeschulen bilden nicht nur in der Theorie, sondern vor allem auch in der Praxis des Krankenhauses aus. Sie sind Teil des Krankenhauses, und wir haben daher das Glück, daß in einer Institution eine einheitliche Ausbildung in Theorie und Praxis stattfindet. Diese historisch gewachsene Struktur der deutschen Krankenpflegeausbildung ist sicher in mehreren Punkten verbesserungsfähig — ich werde dazu noch im einzelnen Ausführungen machen —, aber sie ist im Prinzip in Ordnung.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Demgegenüber will die Regierung nicht die Verbesserung des bestehenden Systems, sondern eine Systemveränderung. Wesentliches Kernstück des Regierungsentwurfs ist die fast vollständige Anwendung des Berufsbildungsgesetzes. Wer sich die Mühe macht, die einzelnen Verweisungen durchzuprüfen, stellt fest, daß künftig fast alle Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes auf die Krankenpflegeausbildung angewendet werden sollen, und hieran hält die Bundesregierung auch in der Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates fest.
Die Regierung stellt damit die Weichen in die falsche Richtung. Das Berufsbildungsgesetz ist das Ausbildungsgesetz für den Bereich der Wirtschaft. Dort paßt es und hat sich im großen und ganzen bewährt. Seine Kennzeichen sind die beiden unterschiedlichen Lernorte Betrieb und Berufsschule; dabei steht die Berufsschule in der Regel in staatlicher Trägerschaft. Dementsprechend gehör t zu den immerwährenden Problemen des dualen Systems —wem sage ich das, Herr Kollege Lampersbach? — die laufende Koordinierung zwischen betrieblicher und schulischer Ausbildung. Dieses Kardinalproblem der dualen Bildung wird durch den Regierungsentwurf völlig unnötigerweise in die Krankenpflegeausbildung hineingetragen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Ritz [CDU/CSU] : Das ist das Problem!)

Auch wenn der Entwurf davon spricht, daß die Ausbildungsstätten mit einem Krankenhaus verbunden sein müssen, wäre auf die Dauer eine Auseinanderentwicklung von Krankenhäusern und künftigen Krankenpflegerberufsschulen unvermeidlich.

(Burger [CDU/CSU] : Sie wäre zwangsläufig!)

Für uns sind dagegen die Einheit des Lernorts, die Einheit der Ausbildungsverantwortung und die Einheit der Trägerschaft unverzichtbar.

(Burger [CDU/CSU] : Sehr gut!)


Hasinger
Die Anwendung des hier sachfremden Berufsbildungsgesetzes würde eine unerträgliche Bürokratisierung in die Krankenpflegeausbildung hineintragen, die nach meiner Auffassung über kurz oder lang den Ausbildungswillen hemmen müßte.
Dafür einige Beispiele: Nach dem Entwurf der Bundesregierung müßten Landesausschüsse für die Krankenpflegeausbildung eingerichtet werden.

(Burger [CDU/CSU] : Entsetzlich!)

Diese Ausschüsse wären zu je einem Drittel mit Vertretern der Krankenhäuser als der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und des Staates zu besetzen. Als Vertreter der Arbeitnehmer wären nur Gewerkschaften und ähnliche Organisationen zugelassen, nicht aber Schwesternschaften, Orden usw.

(Zuruf von der CDU/CSU: Grotesk!) Damit aber nicht genug.


(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD] : Weil Diakonissen und Ordensschwestern nach ihrem Selbstverständnis keine Arbeitnehmer sind!)

Neben diesen Landesausschüssen müßten auch sogenannte Berufsbildungsausschüsse der zuständigen Stellen gebildet werden. Ihnen hätten wiederum je sechs Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie sechs Berufsschullehrer mit beratender Stimme anzugehören. Ich frage Sie: Wozu all diese Einrichtungen, die auf diesem Gebiet so überflüssig sind wie ein Kropf?


(Beifall bei der CDU/CSU)

Auch auf den Stationen der Krankenhäuser würden sich erhebliche praktische Schwierigkeiten ergeben, weil sich die Befugnis zur Ausbildung künftig nach der Ausbildereignungsverordnung richten würde. -

(Zuruf von der SPD: Was haben Sie dagegen?)

Danach müßten die Krankenhäuser auf jeder Station mindestens eine besonders geprüfte Ausbildungskraft beschäftigen. Diese besonders geprüften Ausbildungskräfte gibt es heute nicht. Fällt eine derartige Ausbildungsschwester — wenn wir sie einmal hätten — durch Krankheit oder aus anderen Gründen aus, müßten die Schülerinnen und Schüler sofort von der Station abgezogen werden. Tut das Krankenhaus dies nicht, machen sich die Verantwörtlichen strafbar.
Meine Damen und Herren, diese wenigen Beispiele zeigen, daß die Krankenhäuser eben keine Betriebe sind. Der Umgang mit kranken Menschen, ihre Heilung und ihre Pflege sind eine Aufgabe, die eigenen Regeln folgt.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0813900400
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Däubler-Gmelin?

Albrecht Hasinger (CDU):
Rede ID: ID0813900500
Bitte schön.

Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD):
Rede ID: ID0813900600
Herr Hasinger, ich habe ja Ihre jetzigen Ausführungen schon Ihrem Aufsatz in der „Deutschen Krankenhauszeitschrift" entnommen.

(Hasinger [CDU/CSU]: Das freut mich!)

Was sagen Sie eigentlich bei Ihrem Verdikt des Berufsbildungsgesetzes im Krankenpflegebereich dazu, daß z. B. auch in Baden-Württemberg nach der Feststellung des Finanzministers für alle Ausbildungsverträge mit öffentlichen Trägern gemäß § 3 dieser Feststellung das Berufsbildungsgesetz voll Anwendung findet?

(Hört! Hört! bei der SPD)


Albrecht Hasinger (CDU):
Rede ID: ID0813900700
Frau .Kollegin, wir reden hier über eine Neufassung des Gesetzes. Mir ist völlig klar, daß nach der gegenwärtigen lückenhaften gesetzlichen Regelung entsprechend einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts möglicherweise das Berufsbildungsgesetz angewendet werden kann. Ich führe aber gerade aus, daß dies sachfremd ist und deshalb geändert werden muß.

(Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0813900800
Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Dr. DäublerGmelin?

Albrecht Hasinger (CDU):
Rede ID: ID0813900900
Diese möchte ich noch zulassen. Ich bitte aber um Verständnis, wenn ich danach fortfahre.
Frau ' Dr. Däubler-Gmelin (SPD) : Herr Hasinger, ich darf also davon ausgehen, daß all das Schlechte, das Sie dem Berufsbildungsgesetz zuschreiben, und alles das, was Sie als hervorragend am bisherigen System hervorheben, jetzt in Baden-Württemberg zugleich gilt, oder wie darf ich das verstehen?

Albrecht Hasinger (CDU):
Rede ID: ID0813901000
Frau Kollegin, ich glaube, Sie sind über die Praxis im einzelnen nicht informiert.

(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD] : Doch, sehr wohl!)

Der Entwurf würde das Ende der heute bewährten Krankenpflegeschulen bedeuten. Künftig würde der theoretische Unterricht in Berufsschulen stattfinden. Es ist daher nur konsequent, daß der Entwurf im Gegensatz zum geltenden Krankenpflegegesetz von 1965 nicht mehr von „Krankenpflegeschulen" spricht, sondern den neutralen Ausdruck „Ausbildungsstätten" verwendet. Den Vorschlag des Bundesrates, den guten Namen „Krankenpflegeschulen" wiederaufzunehmen, hat die Bundesregierung ausdrücklich abgelehnt. Dies zeigt klar, daß die Regierung nicht daran denkt, die bisherigen Krankenpflegeschulen bestehen zu lassen. Ähnlich habe ich auch Ihre Zwischenfrage, Frau Däubler-Gmelin, verstanden.

Wenn die Regierung gleichzeitig beschwichtigend
erklärt, sie gehe davon aus, daß die bestehenden



Hasinger
Ausbildungseinrichtungen diese Aufgabe weitgehend übernehmen .könnten, so enthüllt auch dies die wahren Absichten. Denn was heißt denn: „Die Regierung geht davon aus ..."? Das ist doch völlig unverbindlich. Was. heißt: „weitgehend"? Welche Krankenpflegeschulen sollen nach dem Willen der Regierung geschlossen werden, welche dürfen als Berufsschulen weiter bestehenbleiben?
Was der Regierungsentwurf wirklich will, ist, daß der theoretische Teil der Ausbildung den freien Trägern weggenommen und dem Staat überantwortet wird. Dies ist im Vorfeld der Gesetzesberatungen in einem sozialdemokratisch geführten Landesministerium auch ganz offen ausgesprochen worden. So erweist sich dieser Entwurf als ein Stück konsequenter sozialdemokratischer

(Zuruf von der CDU/CSU: Sozialistischer !)

Gesundheitspolitik, der freie Träger ein Dorn im Auge sind und die statt dessen ein integriertes und geplantes System der medizinischen Versorgung will.
Diese wahre Zielsetzung des Entwurfs erklärt auch, warum die Regierung in unbegreiflicher Weise gegen die Einwände fast aller Betroffenen an ihren Plänen festgehalten hat. Bei der Anhörung im Ministerium waren alle Organisationen bis auf wenige gegen die Grundlinie des Entwurfs. Kein einziger dieser Einwände wurde berücksichtigt. Der Entwurf ist eine gewollte Brüskierung wichtigster Träger des Gesundheitswesens, meine Damen und Herren.
Auch die Änderungsvorschläge des Bundesrates hat die Regierung bis auf zwei Ausnahmen abgebürstet.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0813901100
Herr Abgeordneter, gestatten
Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Hölscher?

Albrecht Hasinger (CDU):
Rede ID: ID0813901200
Diese eine Zwischenfrage lasse ich noch zu.

Friedrich Hölscher (FDP):
Rede ID: ID0813901300
Herr Kollege Hasinger, wären Sie so freundlich, einmal die Stellen aus dem Gesetzentwurf zu zitieren, aus denen Sie diese finstere Verschwörungsstrategie ablesen?

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Albrecht Hasinger (CDU):
Rede ID: ID0813901400
Bis auf solche Vorschriften, die für spezielle Berufszweige anderer Art als gerade der Krankenpflegeausbildung gelten, werden im wesentlichen — Ausnahme: Prüfungswesen — alle Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes für anwendbar erklärt.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Vielleicht haben Sie sich nicht die Mühe gemacht, Herr Kollege Hölscher, diese Verweisungen alle durdizuprüfen. Wenn Sie dies tun, werden Sie feststellen, daß in Zukunft vom. individuellen Vertragsrecht bis zu den Gremien und Institutionen das Berufsbildungsrecht angewendet werden soll.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0813901500
Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hölscher?

Albrecht Hasinger (CDU):
Rede ID: ID0813901600
Nein, ich möchte jetzt in meinen Ausführungen fortfahren, so, wie ich das eben angekündigt habe.
Es läßt die Regierung völlig kalt, daß die Präsidenten des Diakonischen Werkes und des Deutschen Caritasverbandes — wörtlich — von einer „gegen die Ratschläge der Experten erdachten Reform" sprechen

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

und darum bitten — wieder wörtlich —, „Unglück zu verhüten und eine später kaum wiedergutzumachende Fehlentscheidung noch in letzter Stunde zu verhindern". Für Sie ist es offenbar gleichgültig, daß diese beiden Verantwortlichen sagen:
Alle Forderungen nach mehr Humanität im Krankenhaus erweisen sich als leeres Gerede, wenn die Politiker sich den Rat der Fachleute zwar anhören, ihn aber dann doch vom Tisch wischen.
Im gleichen Sinne haben sich die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände, der Deutsche Berufsverband für Krankenpflege und die Deutsche Krankenhausgesellschaft geäußert.
Es paßt zu der beabsichtigten Umwandlung der Krankenpflegeschulen in Berufsschulen, daß der Entwurf keine Vorschriften über die Leitung der Schulen und die Unterrichtskräfte enthält. Während bisher die Leitung der Krankenpflegeschulen in der Hand von Ärzten oder leitenden Schwestern und Pflegern liegt, könnten in Zukunft auch Berufsfremde eine solche Schule leiten. Dies müßte eine katastrophale Qualitätsminderung zur Folge haben. Die Krankenpflegeschulen dürfen nicht zu Zufluchtsstätten arbeitsloser Lehrer allgemeinbildender Schulen werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die klare Absage an die Anwendung des Berufsbildungsgesetzes bedeutet keineswegs, wie dies Frau Minister Huber gerade eben wieder unterstellt hat, daß wir uns für die Verschulung aussprechen würden. Im Gegenteil, bei einer auf den Patienten bezogenen Ausbildung muß die praktische Ausbildung im Vordergrund stehen. Wir brauchen keine Soziologen oder , Politologen am Krankenbett. Deshalb sollten werdende Krankenschwestern und Krankenpfleger von Anfang an mit den Aufgaben und Problemen der praktischen Krankenpflege konfrontiert und auf den Stationen der Krankenhäuser eingesetzt werden. Bei einer Ausbildung, die nur zu einem Drittel aus Unterricht besteht, kann man auch nicht sagen, die praktische Ausbildung sei nur ein Anhängsel des Unterrichts, und daraus die Anwendung von Schulrecht ableiten.
Es ist eben nicht so, daß nur die 'Alternativen Berufsbildungsgesetz oder Verschulung zur Verfügung stünden. Die Ausbildung in der Krankenpflege ist heute eine Ausbildung eigener Alt. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft spricht mit Recht von einem dritten Weg an der Nahtstelle zwischen schulischer und betrieblicher Ausbildung. Es ist kein



Hasinger
Grund ersichtlich, warum diese sondergesetzliche Regelung nicht beibehalten werden sollte.
Wir wollen eine in sich geschlossene gesetzliche Regelung, die eine Verweisung auf das Berufsbildungsgesetz oder andere Gesetze entbehrlich macht.
Dabei sind Verbesserungen möglich und nötig.
Erstens. Die EG-Vorschriften müssen in das deutsche Recht eingearbeitet werden. Dies bedeutet, daß mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit aus theoretischem und praktischem Unterricht. besteht. Die praktische Ausbildung auf den Stationen kann daher höchstens zwei Drittel der Zeit in Anspruch nehmen.
Zweitens. Gelegentlich wird darüber geklagt, daß Schülerinnen und Schüler auf den . Stationen über Gebühr beansprucht werden und darüber die Ausbildung zu kurz kommt, zumal die Stationskräfte selbst stark belastet sind. Hier zeigen sich nach meiner Auffassung deutliche Grenzen der Eindämmung der Kostenexplosion im Gesundheitswesen. Alle Maßnahmen der Kostendämpfung finden ihre Grenze,

(Jaunich [SPD] : Dies war auch vor diesen Maßnahmen so!)

wenn eine menschliche Pflege der Kranken nicht mehr gewährleistet ist. Diesem Gesichtspunkt muß durch eine geringere oder gar keine Anrechnung der Auszubildenden auf den Stellenplan Rechnung getragen werden. Es wäre hilfreich, wenn wir im Krankenhausfinanzierungsgesetz durch eine entsprechende Formulierung deutlich machten, daß die praktische Ausbildung auf den Stationen nicht durch ein zu enges Finanzdenken beeinträchtigt werden darf.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

Die Finanzierung der laufenden Kosten der Ausbildung einschließlich der Vergütung muß weiterhin,
und zwar unbefristet, über den Pflegesatz erfolgen.
Drittens. Die praktische Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler ist auch in Zukunft angemessen zu vergüten. Es wäre kurzsichtig, die Vergütung angesichts der gegenwärtigen starken Jahrgänge drastisch zu senken. In der zweiten Hälfte der 80er Jahre wird die Situation zunehmend durch einen Mangel an ausbildungsfähigen Jugendlichen gekennzeichnet sein. Die Krankenpflegeausbildung sollte auch bei der Vergütung Kontinuität bewahren. Die Anwendung des BAföG kann nicht in Betracht kommen, weil dann ein großer Teil der Schüler wegen des Einkommens der Eltern von jeder Vergütung ausgeschlossen wäre. Außerdem liegen die Sätze zu niedrig im Verhältnis zu dem, was Mädchen und Jungen auf den Stationen leisten.
Viertens. Die Leistungsfähigkeit unseres Ausbildungssystems sollte sich darin erweisen, daß es in der Lage ist, die gegenwärtigen starken Schulentlassungsjahrgänge aufzunehmen. Sicher ist schon durch die Zahl der Betten und der Patienten eine Grenze gezogen. Aber jedem befähigten Jugendlichen, der heute abgewiesen wird, werden wir in der zweiten Hälfte der 80er Jahre nachtrauern, meine Damen und Herren. Auch von den Krankenpflegeschulen kann eine Überlastquote erwartet werden.
Fünftens. Ständige Aufgabe muß die pädagogische Aus- und Weiterbildung der Unterrichtskräfte sein, und wir freuen uns, daß die Träger hier Verbesserungen ins Werk setzen wollen. Dabei sei zugleich an dieser Stelle ein Dank an alle Ausbildenden und Unterrichtenden gesagt, die in der Regel mit großer Hingabe tätig sind.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sechstens. Eine gesetzliche Regelung darf nicht zú engmaschig sein. Sie muß Raum für neue Entwicklungen lassen.
Siebtens. Erhebliche zusätzliche Bedeutung wird für die Zukunft die ambulante Pflege haben. Deshalb müssen Grundzüge der Gemeindepflege bereits in der Ausbildung gelehrt werden. Daneben wird die Entwicklung eines Weiterbildungsgangs nötig sein. Dies ist allerdings Ländersache.
Achtens. Eintrittsalter sollte wegen der psychischen Belastung der Schüler das 17. Lebensjahr sein. Dies hat der Deutsche Bundestag in der 6. Legislaturperiode, Herr Kollege Hauck, unter Ihrem Vorsitz nach gründlicher Beratung eindeutig klargestellt. Wenn der Entwurf demgegenüber auf die individuelle Reife abstellt, so ist zu fragen, wer das eigentlich beurteilen soll. Streitigkeiten wären Tür und Tor geöffnet.
Neuntens. Wir halten es für richtig, daß die Ausbildungszeit von drei Jahren eingehalten wird, auch wenn im Einzelfall die Prüfung schon vorher abgelegt wird.
Ein letzter wichtiger Punkt: Nach dem Regierungsentwurf soll in der Krankenpflege und bei den Hebammen eine einheitliche Grundausbildung im ersten. Jahr vorgeschrieben werden. Nach allen Gesprächen mit den Betroffenen,. die wir geführt haben, zeigt sich, daß dies undurchführbar ist. Es gibt fast keine Unterrichtsfächer, die für beide Berufe gemeinsam genau gleich gelehrt werden könnten. Für die praktische Ausbildung — auch sie wäre nach dem Wortlaut betroffen — ist die Vereinheitlichung völlig unmöglich. Auch die immer wieder angeführte Möglichkeit, nach einem Jahr noch wechseln zu können, ist Theorie und in der Praxis nicht zu verwirklichen.
In Übereinstimmung mit dem Bundesrat sind wir der Meinung, daß Krankenpflegerecht und Hebammenrecht wie bisher in zwei getrennten eigenständigen Gesetzen geregelt sein sollten. Dabei ist die Neuregelung des Hebammenrechts vordringlich. Wenn die Regierung meint, bei einer Abkoppelung des Hebammenrechts ergebe sich eine erhebliche zeitliche Verzögerung, weil dafür ein neuer Gesetzentwurf eingebracht werden müßte, so fällt dieses Argument ins Leere; denn die CDU/CSU-Fraktion hat im Bundestag den Entwurf eines modernen ' Hebammengesetzes bereits vorgelegt. Wegen des Inhalts darf ich auf die Debatte vom Dezember verweisen. Meine Kollegin Frau Schleicher wird dazu noch besondere Ausführungen machen.
In Wahrheit gehen die Absichten der Bundesregierung weiter. Sie will eine Art Rahmengesetz für

Hasinger
alle nichtärztlichen Heilberufe. Diese Vereinheitlichung widerspricht den völlig unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen Berufe des Gesundheitswesens. Hier sind, meine Damen und Herren, Gesundheitsingenieure am Werk.
Lassen Sie mich zusammenfassen. Der Regierungsentwurf ist keine Sachlösung, sondern eine Systemänderung zu Lasten der bestehenden Ausbildungsträger und -organisationen.

(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD] : Das ist doch erstaunlich!)

Er würde die Ausbildung der Krankenschwestern und Krankenpfleger qualitativ verschlechtern. Auf längere Sicht würde damit die pflegerische Versorgung der Kranken gemindert. Die Neuregelungen könnten zudem den Beginn einer tiefgreifenden Veränderung der Krankenhäuser durch den Einbruch bisher krankenhausfremder Strukturen bedeuten. Die Pluralität der Krankenpflege, die immerhin auf einer jahrhundertelangen karitativen Tradition beruht, würde abgebaut. Damit würde auch ein Stück Menschlichkeit aus den Krankenhäusern verschwinden. Der Entwurf ist daher in der vorliegenden Form für uns unannehmbar.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0813901700
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Jaunich.

Horst Jaunich (SPD):
Rede ID: ID0813901800
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Kollege Hasinger hat eingangs seiner Bemerkungen eine Beschreibung der Ziele pflegerisicher Tätigkeit vorgenommen, die ich für meine Fraktion voll unterstreichen kann und die ich deswegen nicht wiederholen muß. Nur, Herr Kollege Hasinger, zeigt die heutige Praxis, daß wir von einer Realisierung dieser Ziele noch ein bißchen entfernt sind. Mitmenschliche Hinwendung als primäres pflegerisches Element muß erst noch in dem nötigen Umfang überall Realität werden,

(Zuruf von der CDU/CSU: Na, na!)

dies trotz der Ausbildung in Krankenpflegeschulen. Diese Entwicklung, die es gilt in die richtige Richtung noch weiter fortzusetzen, ist also unabhängig von der Frage des Schulstatus, wie Sie mir hier zugestehen werden müssen.
Sie haben dann noch in besonderer Weise die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes angegriffen. Dazu werde ich gleich noch kommen.
Wenn wir also einmal Ihren pflichtschuldigst zu erbringenden Theaterdonner beiseite lassen — —

(Zuruf von der CDU/CSU: Was soll das?)

— Ja, eben, ich habe mich gefragt, was das soll. — Lassen wir das einmal beiseite; denn was sollen so Vokabeln wie „Soziologen und Politologen gehören nicht ans Krankenhaus"? Wer will das denn? Durch was für eine gesetzliche Bestimmung in dem Vorschlag -der Bundesregierung soll das denn gedeckt sein? Was soll denn also ein solcher Theaterdonner?

(Beifall bei der SPD und der PDP — Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/ CSU] : Wir sehen doch die Entwicklung in anderen Bereichen!)

.Lassen wir den also getrost beiseite. Wenn sich der Rauch verzogen hat, können wir bei nüchterner Analyse dessen, was der Herr Kollege Hasinger in seiner Schlußbemerkung zusammengefaßt hat, feststellen, daß wir so weit wahrscheinlich gar nicht auseinander sind. Er hat ja ein paar Positionen genannt, die erfüllt sein müßten. Lassen sie uns dann den Versuch machen, an Hand des Protokolls der heutigen Sitzung die Positionen noch einmal zu vergleichen.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des Krankenpflege- und Hebammengesetzes, der schon als Referentenentwurf starke Beachtung in der Öffentlichkeit, insbesondere bei den Beteiligten und Betroffenen, gefunden hat, liegt nunmehr dem Parlament vor. Wir als Parlamentarier stehen damit am Anfang eines intensiven Dialoges mit allen, die sich zu diesem Thema äußern wollen und werden.
Der Gesetzentwurf hat folgende Schwerpunkte:
Erstens. Die durch das Europäische Übereinkommen über die theoretische und praktische Ausbildung von Krankenschwestern und Krankenpflegern geforderte Mindestausbildungszeit von 4 600 Stunden in der allgemeinen Krankenpflege, von denen mindestens die Hälfte der praktischen Ausbildung gewidmet sein müssen, wird durch den vorliegenden Entwurf erfüllt.
Zweitens. Im Rahmen der dreijährigen Ausbildung wird eine einheitliche Grundbildung im ersten Ausbildungsjahr vorgesehen.
Drittens. Zur Ausbildung soll insbesondere das Erlernen pflegerischer, medizinischer und technischer Kenntnisse und Fähigkeiten gehören. Ich möchte sagen: in dieser Reihenfolge. Der Entwurf der Bundesregierung wählt eine andere Reihenfolge. Ich will hier aber erklären, daß wir bei den Beratungen Wert darauf legen, daß an die erste Stelle dieses Kataloges das Erlernen pflegerischer Fähigkeiten und Kenntnisse zu treten hat.

(Beifall bei der SPD — Beifall bei der CDU/CSU)

Die praktische Unterweisung sowie die Vermittlung klinischer Erfahrungen sollen also neben den eben genannten Punkten im Vordergrund stehen. Diesen Anforderungen wird nach Auffassung der Bundesregierung am ehesten eine weitgehend im Krankenhaus durchgeführte Ausbildung gerecht. Eine schulbezogene Ausbildungsstruktur kann nicht die unabdingbaren praktischen Erfahrungen vermitteln.
Viertens. Die praxisbezogene betriebliche Ausbildung wird durch theoretischen und praktischen Unterricht ergänzt. Zwischen beiden Ausbildungsteilen muß eine enge Koordination hergestellt wer-



Jaunich
den. Auch hier mache ich einen kleinen Unterschied. Die Bundesregierung sagt an der entsprechenden, Stelle: „... soll eine enge Koordination hergestellt werden." Ich sage: Hier muß eine enge Koordination hergestellt werden.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Fünftens. Aus der Entscheidung über eine praxisorientierte Ausbildung folgt: a) Die Ausbildungskosten können auch über die nach heutigem Recht geltende Frist — 31. Dezember 1981 — hinaus Eingang in die Pflegesätze finden. Im Zusammenhang mit den Regelungen im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ist damit auch die Finanzierung der Ausbildungsstätten gesichert.
Ich möchte hier nur noch einmal anmerken, daß das, was heute hier von Herrn Kollegen Hasinger gesagt worden ist, nicht ganz in Einklang mit dem steht, was im Bundesrat diskutiert wird, z. B. bei der Novelle zum Krankenhausfinanzierungsgesetz. Dort hat doch die Bundesregierung im Entwurf stehen, daß die Kosten von Ausbildungsstätten gefördert werden können, Es war der Bundesrat, der Wert darauf legte, dies auf die Investitionskosten zu begrenzen. Hier muß man also fragen: Was ist denn gemeint?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0813901900
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Hasinger?

Horst Jaunich (SPD):
Rede ID: ID0813902000
Ja, Herr Präsident. Präsident Carstens: Bitte!

Albrecht Hasinger (CDU):
Rede ID: ID0813902100
Kollege Jaunich, könnte es nicht sein, daß Sie hier einem Irrtum unterliegen und daß es so ist, daß die Bundesregierung im Entwurf des Krankenhausfinanzierungsgesetzes die Investitionskosten der Schulen so behandeln will wie alle Investitionskosten von Krankenhäusern, während der Bundesrat zutreffend darüber hinaus gefordert hat, daß die laufenden Aufwendungen der Schulen wie bisher über den Pflegesatz abgewickelt werden?

Horst Jaunich (SPD):
Rede ID: ID0813902200
Herr Kollege Hasinger, dies ist nicht zutreffend. Bitte, lesen Sie die entsprechenden Passagen hierüber im Gesetzentwurf, nämlich die Äußerung des Bundesrates.

(Hasinger [CDU/CSU] : Ich habe dies getan! — Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU] : Tun Sie es auch noch einmal l)

b) Die dem Schutz der Lernenden dienenden Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes finden weiterhin Anwendung.
Die von uns für dringend erachtete Neuordnung des Hebammenrechts, insbesondere die dreijährige
Ausbildung für diesen Beruf, ist ebenfalls Gegenstand des Gesetzentwurfs, der der erforderlichen Übersichtlichkeit wegen mehrere Berufsbilder, nämlich die der Krankenschwester und des Krankenpflegers, der Kinderkrankenschwester und des Kinderkrankenpflegers, der Hebammen und Entbindungshelfer — im Gegensatz zu Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, die Sie mit Ihrem eigenständigen Entwurf dem männlichen Bewerber, der sich für eine Tätigkeit als Hebamme ausbilden lassen möchte, zumuten wollen, unter der Bezeichnung „Hebamme" arbeiten zu sollen —,

(Hört! Hört! bei der SPD)

der Krankenpflegerinnen und der Krankenpflegehelfer, in einem Gesetz zusammenfaßt, weil es sich im wesentlichen um gemeinsam regelbare Ausbildungstatbestände handelt. Mit diesem Gesetz wird somit ein erster Schritt in Richtung auf zusammenfassende gesetzliche Regelungen der Zulassungsvoraussetzungen für Gesundheitsberufe getan, für die außerhalb des Hochschulbereichs ausgebildet wird.
Nun zu diesen Schwerpunkten im einzelnen: Am 25. Oktober 1967 unterzeichnete die Bundesrepublik Deutschland das Europäische Übereinkommen über die theoretische und praktische Ausbildung von Krankenpflegern und Krankenschwestern, in dem eine Mindestausbildungszeit von 4 600 Stunden, davon die Hälfte, 2 300 Stunden, praktische Ausbildung und mindestens ein Drittel — gleich 1 533 Stunden — Unterricht, gefordert wird. Das heute geltende Recht schreibt 1 200 Stunden für den Unterricht vor. Allerdings wird er in einer Vielzahl von Schulen heute bereits in einem größeren Umfang erteilt.
Die Bundesrepublik Deutschland hat von der Möglichkeit, bei der Unterzeichnung Vorbehalte anzumelden, Gebrauch gemacht, so daß man sagen könnte: Alles das, was von dem Übereinkommen gefordert und von .unserem jetzigen Recht nicht erfüllt wird, ist durch die angemeldeten Vorbehalte abgedeckt mit der Folge, daß für uns keine große Notwendigkeit bestünde, etwas zu tun. Dem ist nicht so. Unser politischer Wille — ich glaube, da stimmen wir überein — ist der, die Regelungen, die im Europäischen Übereinkommen festgelegt worden sind, in nationales Recht zu übertragen. Wir sind nunmehr dabei, dies zu tun.
Ein weiterer Komplex ist die einheitliche Grundbildung im ersten Ausbildungsjahr, wie sie in § 6 des Entwurfs enthalten ist. Ich muß hier wiederholen, was ich bereits in der Dezember-Sitzung hinsichtlich des Mißverständnisses „einheitlich" bzw. „gemeinsam" gesagt habe. Der Entwurf geht von der einheitlichen Grundbildung aus. Dies ist eine Position, von der ich bisher den Eindruck haben mußte, daß es eine gemeinsame Position des Hauses ist. Nun, wenn sich Ihre Auffassung zwischenzeitlich gewandelt hat, dann ist das Ihre Sache, nicht die unsere. Wenn die Bundesregierung ihre Zusage realisiert und uns im Ausschuß die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen vorlegt, dann werden wir anhand der Stoffkataloge und der vorgesehenen Stunden — Frau Minister Huber hat ja soeben erwähnt, daß dies auf den Arbeiten von unabhängigen Wissenschaftlern basiert — sehen, in welchen Bereichen sich Ausbildungsinhalte decken. Es ist nicht einzusehen, warum man sie dann in diesem Umfang nicht vereinheitlichen sollte. Dabei wird zwar kein Jahr



Jaunich
herauskommen, aber das steht ja im Gesetz auch nicht drin, wenngleich ich einräume, daß man bei flüchtigem Lesen den Eindruck gewinnen kann, als wenn das erste Jahr als einheitliches Grundbildungsjahr zu verstehen sei. Wir werden sehen, welcher Anteil dabei herauskommt, und in diesem Umfang, so meine ich, sollte dies gemeinsam bzw. einheitlich für alle geregelt werden.

(Lachen bei der CDU/CSU)

— Entschuldigen Sie, auch bei Ihnen ist einmal ein Versprecher drin.

(Hasinger [CDU/CSU] : Eine FreudscheFehlleistung!)

— Das ist keine Freudsche Fehlleistung. Freudsche Fehlleistung ist für mich folgendes: Man kann doch in Fachdiskussionen — wir alle führen sie — nicht einerseits immer wieder erklären, daß im gesamten medizinischen Bereich die Notwendigkeit zur Teamarbeit verstärkt gegeben ist, weil alle am Heilungsprozeß Beteiligten gut und eng miteinander zusammenarbeiten sollen und müssen, wenn der angestrebte Zweck erreicht werden soll, andererseits aber bei entsprechenden berufsgesetzlichen Regelungen nach Möglichkeit alles in einen eigenen Schubkasten packen und schön voneinander abschotten. Das halte ich schlechterdings für unmöglich.

(Beifall bei der SPD)

Befähigung zur Teamarbeit sollte verbindlicher Ausbildungsinhalt aller Gesundheitsberufe sein.
Nun zu dem Thema betriebliche Ausbildung: Auf Initiative des Landes Bayern brachte der Bundesrat im Jahre 1970 den Entwurf eines Änderungsgesetzes zum Krankenpflegegesetz in den Bundestag ein, in dem vorgesehen war, die Altersbegrenzung auf das 16. Lebensjahr herabzusetzen. Es sollte ein möglichst nahtloser Übergang vom Schulabgang zur Krankenpflegeausbildung geschaffen werden. Diese geplante Gesetzesänderung löste heftige Kritik aus. Der Gesetzentwurf wurde demzufolge auch nicht verabschiedet. Jedoch erteilte der Deutsche Bundestag der Bundesregierung im Mai 1972 den Auftrag, die Krankenpflegeausbildung möglichst bald neu zu regeln. Die Regelung sollte so gestaltet sein, daß Sechszehnjährige. zur Ausbildung zugelassen werden können, ohne durch psychische und physische Überlastung und Überforderung gefährdet zu sein.
Wir wissen heute, daß dies nicht möglich ist, daß dieser Weg nicht gangbar ist. — Seinerzeit wurde erwogen, einen gewissen theoretischen Teil als Block vorne anzusetzen, um damit die Gefahr auszuschließen, daß relativ junge Menschen mit recht schwierigen Situationen am Krankenbett konfrontiert werden. — Wir wissen heute also, daß dieser Weg nicht gangbar ist. Dies erklärt aber gleichzeitig auch, warum sich die Bundesregierung wohl recht schwer getan hat damit, das Lebensalter im Entwurf auf 17 Jahre festzusetzen; in den ersten Fassungen war das ja nicht der Fall. Nun, sie hatte schließlich einen Auftrag des Deutschen Bundestages. Das dürfen wir hierbei nicht übersehen, und das sollte auch die Fachöffentlichkeit nicht übersehen. Wir sind souverän, unsere Beschlüsse zu korrigieren. Ich sage Ihnen: wir sind für das Mindestalter 17, obwohl die Problematik, wie sie seinerzeit auf Grund des Antrages Bayern gesehen wurde, natürlich fortbesteht. Aber hier hat man abzuwägen. Ich bin der Auffassung, wir müssen die Lebensaltersgrenze von 17 Jahren im Gesetz- belassen.
Im Zusammenhang mit der Diskussion, die ja — noch einmal: es handelte sich um eine Initiative des Landes Bayern über den Bundesrat — auf eine Verschulung hinauslief, haben sich dann Fachkreise dazu geäußert. Ich will hier an eine Stellungnahme aus dem Jahr 1974 — der Arbeitsgemeinschaft deutscher Schwesternverbände — erinnern, die forderte: Integration der Lernenden in den Pflegedienst, da nur so die Möglichkeit gegeben ist, diagnostische, therapeutische und pflegerische Maßnahmen im Zusammenhang zu erleben, praktische Erfahrungen und Fertigkeiten zu erwerben sowie die Übernahme von Verantwortung zu erlernen. — Wir stimmen dem zu. Genau das ist der Punkt: Integration der Lernenden in den Pflegedienst. Dem entspricht die Konstruktion. des Gesetzentwurfs der Bundesregierung. Dies war eine klare Aussage gegen die Verschulung. Wir schließen uns auch dieser Auffassung an.
Doch wie sieht das nun heute bei Ihnen aus, meine Damen und Herren von der Union? Am 1. März 1972 hat die damalige Kollegin Frau Schroeder bei der zweiten und dritten Lesung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes gesagt:
Es geht auch nicht an — wir haben das ja eben sehr deutlich gehört —, die Kosten einfach auf die Länder abzuwälzen oder zu sagen, sie könnten durch Mittel aus dem Bildungssektor gedeckt werden.
— Es geht hier um die Kosten der Ausbildungseinrichtungen. —
Es hat ja wohl von uns keiner mehr den Eindruck, daß der Bildungssektor an einem Überangebot an finanziellen Mitteln leiden würde.
Daran hat sich auch heute noch nichts geändert. Wir denken in diesem Falle nicht daran, die Kosten auf die Länder abzuwälzen, sondern wir leisten unseren Beitrag, damit das Gesamtvorhaben „Krankenpflegeausbildung" vernünftig finanziert werden kann.
Welche Konsequenz ergibt sich denn aus einer schulisch orientierten Ausbildung, wie sie von Ihnen bevorzugt wird? Keine Ausbildungsvergütung; das ist eben schon einmal. klargestellt worden. Aber andererseits sagen Sie in Ihrer Zusammenfassung, Herr Kollege Hasinger: natürlich, dies muß weiterhin gewährleistet sein. — Eben weil Ihnen doch wohl bekannt ist, daß nur ein Prozentteil, nämlich nach Schätzungen der Bundesregierung maximal 40 °/o, in den Genuß von BAföG kommen können. Wenn wir also den schulischen Weg gehen, dann hat das auch Konsequenzen für die soziale Absicherung: ein späteres Eintreten in die Renten- und die Krankenversicherung und alles, was damit zusammenhängt. Wir können einen solchen Weg nicht gehen.



Jaunich
Wir wollen uns auch einmal vor Augen führen, wie die Ausbildungsvergütung überhaupt zustande gekommen ist. Da muß man den Blick ein wenig zurück in die Geschichte der Krankenpflege richten. Am Anfang mußte derjenige, der diesen Beruf ergreifen wollte, noch eine Kaution stellen. Das wurde dann abgeschafft; er brauchte keine Kaution mehr zu erbringen. Er bekam freie Verpflegung und freie Station. In einem dritten Akt kam noch ein Taschengeld dazu. Noch 1905 hatte die auf dem Sektor des Krankenpflegewesens bedeutende Frau Agnes Karll gefordert, man müsse eine Besoldung einführen, die vom Beginn der Ausbildung an gewährt werde. Dies ist dann mit dem Tarifvertrag vom 1. Januar 1967 geschehen, der sich auch als ein Beitrag zur Behebung des Schwesternmangels verstand.
Jetzt frage ich Sie, meine Damen und meine Herren, wenn Sie heute so leichtfertig über das Thema hinweggehen, ob das denn überhaupt sein muß, ob wir nicht eines Tages, damit wir den nötigen Nachwuchs für die Krankenpflegeberufe bekommen, dazu übergehen müßten, zum Tarifvertrag als Steuerungsinstrument zurückzukehren, falls wir ihn überhaupt verlassen wollen, wie Sie es tun zu wollen scheinen. Nein, wir meinen, ein solcher Weg ist nicht gangbar.
Aus dieser Gesamtkonstruktion folgt natürlich von
Gesetzes wegen die Berücksichtigung der entsprechenden Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes.
Aber hier handelt es sich doch nicht um Neuland.
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist im Rahmen dieser Debatte bereits zitiert worden. Lassen
Sie mich daraus nur ein paar Sätze verlesen:
Zu Unrecht meint die Revision, die Krankenpflegeausbildung sei deshalb als rein schulisch anzusehen, weil die Auszubildenden nach § 2 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung in der praktischen Ausbildung nur zu Tätigkeiten herangezogen werden sollen, die im Zusammenhang mit dem zu erlernenden Beruf stehen und die Erreichung des Ausbildungsziels fördern. Eine in etwa entsprechende Regelung findet sich für die sonstige betriebliche Berufsausbildung

— ich füge jetzt hinzu: auch —
in § 6 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes. An einer anderen Stelle heißt es:
Nach den bundesgesetzlichen Regelungen kann
die Krankenpflegeausbildung deswegen herkömmlicherweise als im wesentlichen arbeitsrechtlich-betrieblich ausgestaltet werden.
Das Urteil kommt zu der Auffassung: Die bestehende Krankenpflegeausbildung ist überwiegend betrieblich und arbeitsrechtlich ausgestaltet, und demzufolge ist auch die Anwendung des Berufsbildungsgesetzes vorgeschrieben.
Die Frau Minister aus dem Land Baden-Württemberg, die eben noch hier war, müßte das eigentlich wissen, auch wenn sie in öffentlichen Diskussionen und auch in ihrem eigenen Parlament zuweilen den Eindruck erweckt, als wüßte sie es nicht.

(Zuruf von der SPD: Der Eindruck trifft zu!) Am 11. März 1977 hat der Finanzminister des Landes Baden-Württemberg in einem Rundschreiben über Musterberufsausbildungsverträge für Lernschwestern, Lernpfleger usw. eindeutig und ausdrücklich festgehalten, daß Verträge abzuschließen sind, bei denen auf Grund der Rechtsprechung zu dieser Frage das Berufsbildungsgesetz auf diesen Personenkreis anzuwenden ist.


(Hasinger [CDU/CSU] : Auf Grund der Rechtsprechung! Er ist doch dazu gezwungen!)

— Jetzt habe ich Sie an dem Punkt, Herr Kollege.

(Beifall bei der SPD)

Sie sagen also: Dies ist nur eine leidige Pflicht auf Grund des Gesetzes daher machen wir das Gesetz künftig so, daß dies nicht mehr die Folge ist. Nun gut, das ist eine Position. Ich bin sehr dankbar dafür, daß sie so deutlich wird. Aber das ist nicht unsere Position.

(Beifall bei der SPD)

Das Berufsbildungsgesetz ist doch nicht vom Teufel eingeführt worden. Es ist von der Großen Koalition geschaffen worden. Der damalige Bundesarbeitsminister Hans Katzer — heute morgen ist er nicht hier — war seinerzeit sehr stolz darauf und konnte es auch sein. Wir haben dort den Bereich der Krankenpflegeausbildung nicht ausgeschlossen, und zwar, wie ich meine, mit gutem Recht.
Ich darf noch einmal an meinen Beitrag hier in der Debatte am 15. Dezember erinnern. Ich bin nicht ganz glücklich darüber, daß die Bundesregierung die Übernahme der entsprechenden Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes durch Verweisung auf dieses Gesetz anstrebt.

(Hasinger [CDU/CSU] : Na also!)

Ich habe damals für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion erklärt und tue es heute hier erneut: Wir werden die im Interesse der Auszubildenden gedachten Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes wörtlich in das neue Krankenpflegegesetz hineinschreiben.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0813902300
Ihre Redezeit ist bald abgelaufen, es sei denn, Ihre Fraktion beantragt eine Verlängerung.

Horst Jaunich (SPD):
Rede ID: ID0813902400
Ich käme sonst in Schwierigkeiten, Herr Präsident. Ich muß mich noch dem Bereich des Hebammenwesens zuwenden.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0813902500
Wenn Ihre Fraktion die Verlängerung beantragt, genehmige ich sie. — Sie haben weitere fünf Minuten Redezeit.

Horst Jaunich (SPD):
Rede ID: ID0813902600
Ich muß mich noch dem Hebammenwesen zuwenden, weil anderenfalls von dem betroffenen Personenkreis mit Recht gesagt werden könnte: Wenn dies schon ein Gesetz ist, das auch unsere Belange regelt, muß in der ersten Lesung zumindest auch dazu einiges gesagt werden.



Jaunich
Zunächst möchte ich, an die Adresse der Hebammen gerichtet, sagen: Wir werden nicht zulassen, daß die dringend notwendige Verbesserung, die wir im' Auge haben, insbesondere die Einführung der dreijährigen Ausbildung, Not und Schaden dadurch erleidet, daß es zwischen Bundestagsmehrheit und Bundesratsmehrheit eventuell zu einem Gerangel kommt. Das werden wir nicht zulassen. Daran wird es nicht scheitern, daß die berechtigten Forderungen der Hebammen auch gesetzlich abgesichert werden.
Die Zugangsvoraussetzungen, die wir für diesen Beruf für notwendig halten, haben in den Gesetzentwurf der Bundesregierung Eingang gefunden. Was den Katalog der vorbehaltenen Tätigkeiten anlangt, so gibt es noch Auffassungsunterschiede zwischen dem Berufsverband der Hebammen und der Bundesregierung, wie der Entwurf beweist. Meine Fraktion, die sich für eine Anhörung zu dem gesamten Gesetzentwurf im Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit einsetzen wird, wird in ganz besonderer Weise diese Frage aus dem Hebammenbereich, inwieweit der Katalog der vorbehaltenen Tätigkeiten ausgeweitet werden soll, zum Gegenstand der Erörterungen machen.
Was den Widerruf der Zulassung nach zwei Jahren, wenn innerhalb dieser Zeit weniger als zehn Geburtshilfen vorgenommen wurden, anlangt, so sehen auch wir die Problematik: Entweder muß nach unserer Auffassung die Übergangsbestimmung entsprechend verlängert werden, oder wir müßten diese Passage streichen, weil in der Tat die frühere Zuweisung von Bezirken eine Sache war, die die einzelne Hebamme nicht selbst in der Hand hatte.
Ich kann hier in dieser ersten Lesung nicht alle Dinge, die das Hebammenwesen berühren, umfänglich darstellen. Ich möchte aber noch einmal betonen: Wir sind an einer zügigen Regelung dieses Fragenkomplexes dringend interessiert.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Bevor ich zum Schluß komme, möchte ich noch ein paar Worte auf die Darstellung dessen verwenden, was dieser Gesetzentwurf nicht bedeutet. Dieser Gesetzentwurf bedeutet nicht, daß wir eine Verschulung der Ausbildung bekommen; er bedeutet aber auch nicht, wie von anderen befürchtet und öffentlich in die Welt gesetzt wird, daß eine Ausbeutung der Lernenden als Arbeitskraft erfolgen kann.
Dieser Entwurf sieht nicht die Einführung einer Berufsschulpflicht vor. Dies will ich hier ausdrücklich klarstellen. Sollte der Entwurf dies nicht ausdrücklich genug klarstellen, wird es unsere Aufgabe im Gesetzgebungsverfahren sein, zu sagen, daß theoretische Ausbildung nicht im Sinne einer allgemeinen Berufsschulpflicht zu verstehen ist.
Dieser Gesetzentwurf sieht auch nicht vor, daß Schulen gebildet werden können, die nicht mit einem Krankenhaus verbunden sind. Ich weiß nicht, was es da hineinzugeheimnissen gibt.
Der Gesetzentwurf enthält auch keinen Schlüssel für die Anrechnung von Auszubildenden auf den Stellenplan. Eine solche Regelung wird in dem Gesetz wohl auch nicht möglich sein. Gleichwohl finde ich es gut und hilfreich, daß der Gesundheitssenator von Bremen, der Kollege Brückner, bei den Beratungen im Bundesrat dieses Thema aufgegriffen und gesagt hat, daß es die Aufgabe der Gesundheitssenatoren und -minister ist, untereinander darüber zu reden, daß es nicht bei einem so uneinheitlichen Spektrum wie heute bleibt, daß in dem einen Krankenhaus sieben Auszubildende auf einen Stellenplanplatz angerechnet werden, in einem anderen Krankenhaus aber vielleicht nur zwei. In der Republik gibt es diesbezüglich große Unterschiede. Hier sollte eine Vereinheitlichung erfolgen, und zwar auf einem Level, nach dem nur eine minimale Anrechnung auf den Stellenplan insgesamt erfolgt. Bei dieser gewissen Anrechnung auf den Stellenplan wird man nicht umhinkönnen, zu berücksichtigen, daß eben auch geldwerte Leistungen innerhalb der praktischen Ausbildung verrichtet werden. Nur werden wir das als Bundesgesetzgeber nicht in das Gesetz hineinschreiben; aber wir werden uns dazu im Gesetzgebungsverfahren'zweifelsohne äußern.
Dieser Gesetzentwurf bedeutet auch nicht das Ende christlicher Krankenpflege. Ich weiß nicht, durch was ein solcher Vorwurf begründet sein sollte.


(Beifall bei der SPD und der FDP)

Der Gesetzentwurf bedeutet auch keine Begründung eines Machtanspruchs der Gewerkschaften. Auch das muß mit allem Nachdruck klargestellt werden. Ein entsprechender Vorwurf muß massiv zurüdcgewiesen werden.
Ich komme zum Schluß. Sachgerechte Einwände gegen' den Entwurf, die von denjenigen, die an der Krankenhausversorgung, besonders aber -an der Ausbildung für die Krankenpflegeberufe beteiligt sind, kommen, werden von der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion ernst genommen. Wir stehen aber—um das noch einmal zu betonen — nicht am Ende, sondern am Anfang der Beratungen. Die SPD-Bundestagsfraktion ist bereit, in einen kritischen Dialog über den Entwurf einzutreten. Wir werden dabei unser Ziel einer patientenorientierten Krankenpflegerausbildung genausowenig aus den Augen verlieren wie die legitimen Interessen jener jungen Menschen, die diesen Beruf ergreifen wollen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0813902700
Das Wort hat Herr Abgeordneter Eimer.

Norbert Eimer (FDP):
Rede ID: ID0813902800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die öffentliche Debatte um die Novellierung des Krankenpflegegesetzes von 1965 dauert mit kurzen Unterbrechungen bereits seit 1974 an, als das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit den ersten Referentenentwurf eines Änderungsgesetzes vorlegte. 1975 folgte ein zweiter Entwurf; dieser Ansatz blieb allerdings in der letzten Wahlperiode stecken. In der jetzigen, 1976 begonnenen Wahlperiode wurde die öffentliche Diskussion mit einem Referentenentwurf vom Dezember 1977 neu eröffnet. Sie hält seitdem an.



Eimer (Fürth)

Ich habe aus zwei Gründen mit diesem kleinen Rückblick begonnen. Erstens will ich deutlich machen, daß wir Parlamentarier erst jetzt, mit Beginn der Beratungen im Deutschen Bundestag mit der Novelle unmittelbar befaßt sind. Bisher konnten wir uns nur zu Entwürfen des Ministeriums oder der Bundesregierung äußern. Das war daher auch die richtige Adresse für Eingaben und Kritik an den Entwürfen. Von jetzt an können wir Abgeordnete den Gesetzgebungsprozeß selbst politisch gestalten, und das haben wir auch vor. Das Gesetz wird vom Bundestag anders verabschiedet werden, als es heute als Entwurf eingebracht wird.
Zweitens folgt aus der langen Zeit der Erörterung mehrerer Entwürfe dies: Die Verbände der beteiligten Krankenpflegeberufe, die Vertreter der Krankenpflegeausbildung und die Träger der Krankenpflegeschulen hatten ausreichend Zeit, sich auf die anlaufende Novellierung einzustellen. Sie wurden von Anfang an beteiligt. Leider haben wir auf Grund' zahlreicher Diskussionsbeiträge in dieser Sache den Eindruck gewonnen, daß der Argumentation die Information nicht immer in ausreichendem Maße vorangegangen ist. Ich komme darauf noch einmal im einzelnen zurück.
Da die Kritik an dem Regierungsentwurf vor allem von seiten kirchlicher Pflegeschulen — insbesondere vom Diakonischen Werk Baden-Württemberg — kommt, möchte ich zunächst einmal die Haltung der FDP zur Rolle der freien Träger in der Krankenpflegeausbildung ins Gedächtnis rufen. Lassen Sie mich einmal aus dem viel geschmähten, aber meist auch mißverstandenen Kirchenpapier unserer Partei aus dem Jahr 1974 zitieren:
Im caritativen Bereich
— so heißt es dort in der Präambel —
haben die christlichen Kirchen wegweisende Arbeit geleistet. Das Bekenntnis zur persönlichen Glaubens- und Gewissensfreiheit schließt daher untrennbar ein, daß das Wirken der Kirchen nicht nur im innerkirchlichen Bereich, sondern auch in der Gesellschaft gesichert sein muß.
In Ziffer 9 wird festgestellt, daß u. a. die Krankenpflege eine öffentliche Aufgabe sei. Weiter heißt es:
Das Recht der freien Träger, in diesen Bereichen tätig zu sein, muß gewahrt werden — allerdings ohne Vorrangstellung.
Das bedeutet ein klares Ja zur grundsätzlichen Eigenständigkeit der kirchlichen Krankenpflegeschulen und ihrer besonderen christlichen und sozialen Aufgabe. Dies haben wir erst vor einer Woche nach einem fruchtbaren Gespräch mit dem Bevollmächtigten des Rates der EKD übereinstimmend erklärt.
Unsere Programmaussage bedeutet aber auch ein Ja zur Verpflichtung des Staates, die Krankenpflegeausbildung rechtlich zu regeln und ihre Durchführung unter Achtung der kirchlichen Autonomie zu kontrollieren. .
Nicht anders als im Krankenhausbereich überhaupt treten wir in diesem Rahmen auch bezüglich der Krankenpflege für pluralistische Vielfalt der
Träger ein. Wir wollen keine Gleichmacherei; wir wollen Freiheit.

(Beifall bei der FDP)

Dieser Standpunkt ist übrigens nicht nur der von uns Freien Demokraten, sondern auch der der sozialliberalen Koalition. So legte die Regierungserklärung von 1973 ein Bekenntnis zu der sozialen Aufgabe der Kirche ab.„Die sozialen Einrichtungen der karitativen Organisationen und der freien Wohlfahrtspflege sollen vom Staat nicht angetastet werden; die Gemeinschaft braucht sie", hieß es. Ermutigung und Dank spricht auch die Regierungserklärung von 1976 den kirchlichen Verbänden, Trägern und Helfern aus, wobei Caritas und Diakonisches Werk ausdrücklich erwähnt werden. Der Krankenpflegegesetzentwurf dieser Regierung achtet auch die jahrzehntelang gewachsene Rolle der Kirchen in der modernen Krankenpflege.
Die Kritik an dem Gesetzentwurf von seiten der Opposition geht nicht vom Text des Gesetzentwurfs aus. Zu solcher Kritik geben, Herr Kollege Hasinger, weder Text noch Begründung Veranlassung. Die Kritik gründet sich auf ideologische Vorurteile. Das Wort „Systemveränderung", das Sie gebraucht haben, macht das, glaube ich, recht deutlich. Die Kritik gründet sich auf Mißtrauen, das bewußt gepflegt und geschürt wird. Ich will nur ein Beispiel anführen. Wir sind wie wahrscheinlich auch Sie der Meinung daß die Führung von Krankenpflegeschulen natürlich von Ärzten wahrgenommen werden soll — und nicht von irgendwelchen arbeitslosen Lehrern, wie Sie gesagt haben. Wir sind gern bereit, im Verlauf der Beratungen all das klarzustellen, was zu Mißtrauen geführt hat oder nicht eindeutig formuliert ist. Es wird klar werden, daß Krankenpflegeschulen keine Berufsschulen werden sollen, z. B. dadurch, daß der Inhalt der in § 13 des Gesetzentwurfs aufgeführten Paragraphen des Berufsbildungsgesetzes im Gesetz wörtlich wiedergegeben wird, also nicht nur darauf verwiesen wird. Ich glaube, das ist ein entscheidender Beitrag zur Klarstellung auf diesem Gebiet.

(Hasinger [CDU/CSU] : Aber Sie geben zu, daß entscheidende Klarstellungen notwendig sind! Insofern sind wir uns vielleicht einig! — Hoffie [FDP] : Das Parlament muß hier sprechen!)

— Herr Kollege, ich habe bereits am Anfang gesagt: Das Gesetz wird, wenn es den Bundestag verläßt, sicher anders aussehen als der Gesetzentwurf bei der Einbringung.

(Hasinger [CDU/CSU] : Einverstanden!)

Wenn irgendwo Mißverständnisse auftreten, sind . wir alle gern bereit, sie zu beseitigen. Ich habe nach den Worten meines Vorredners den Eindruck, daß wir auch in diesem Punkt zumindest in der Grundposition nicht so weit auseinander sind, wie es vielleicht am Anfang ausgesehen hat.

(Wehner [SPD] : Es war nur Herr Hasinger, der am Schluß leider gesagt hat: Unannehmbar! Das kann veränderbar sein! Dazu sind die Ausschußberatungen da! Hasinger [CDU/CSU] : In dieser Fassung unannehmbar!)

11028 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn; Freitag, den 16. Februar 1979
Eimer (Fürth)

— Herr Kollege Wehner, ich gebe allerdings zu, daß ich hinsichtlich der Einigkeit im Ausschuß etwas Mißtrauen habe, wenn ich z. B. an die Beratungen über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Redits der elterlichen Sorge denke, wo wir uns schon sehr nahegekommen waren und dann, wahrscheinlich aus wahltaktischen Gründen, nein gesagt wurde.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Das selbstverständliche- Hauptziel des Entwurfs ist es, die Krankenpflegeausbildung im Interesse einer noch besseren Pflege und Versorgung kranker Menschen weiterzuentwickeln. Daher steht für uns der Ausbildungszweck in der Krankenpflegeausbildung vor jedem anderen Zweck, insbesondere vor dem Beschäftigungszweck. Zwar kann die Krankenpflegeschülerin eine praxisbezogene Ausbildung auf der Station des Krankenhauses, also am Krankenbett, nicht ohne Eingliederung in den täglichen Arbeitsablauf und nur durch wachsende Zusammenarbeit mit den Stationsschwestern erhalten. Insofern gilt also gewiß der Grundsatz des Lernens durch Arbeiten. Aber in jeder Phase der dreijährigen Ausbildung muß der Ausbildungszweck eindeutig das Maß der zuzuweisenden Arbeit rechtfertigen und begrenzen.
Wir wissen, daß diese Forderungen heute zum Schaden der auszubildenden jungen Leute, die vor allem etwas lernen sollen, leider noch nicht immer erfüllt werden. Ein wesentlicher Grund hierfür liegt sicher in dem beträchtlichen Druck, den zum Teil überhöhte Personalanrechnungsschlüssel auf die Krankenhäuser ausüben. Wenn etwa drei Schwesternschülerinnen ein Vollkraft ersetzen sollen, können weder die Schwesternschülerinnen genügend lernen nodi kann sich die Ausbildungsschwester genügend um die Ausbildung kümmern. Ein Schlüssel von etwa 1 : 5 oder 1 : 6 wäre deswegen nach meiner Überzeugung vertretbar. Heute ist die Lage so, daß in Hamburg und Bremen gar keine Anrechnung von Schwesternschülerinnen auf Planstellen für Schwestern vorgesehen ist. Hessen, Berlin und Baden-Württemberg haben den Schlüssel 1 : 6; Baden-Württemberg will auf 1 :7 übergehen. Nordrhein-Westfalen hat den Schlüssel 1 : 5. Nur Bayern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen — also alles von der Union regierte Länder — halten noch an dem ungünstigen Schlüssel von 1 : 3 fest.
Soweit ich informiert bin, gibt es auch keinen Stellenschlüssel für das Verhältnis zwischen Lehr- und Lernschwestern. Ich meine, hier Sollte ein Verhältnis von 1 : 15 angestrebt werden. Dieser Bereich ist, wie gesagt, zur Zeit nodi nirgends geregelt.

(Hasinger [CDU/CSU] : Er entzieht sich wahrscheinlich auch einer gesetzlichen Regelung!)

— Ich meine aber, wir können es zumindest anregen.
Dem hier aufgezeigten Mißstand können wir durch eine Reihe von Maßnahmen begegnen. Wir sollten z. B. eine Vorschrift wie die in § 6 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes übernehmen, die übrigens ähnlich für auszubildende Mediziner und Apotheker gilt. Sie lautet:
Dem Auszubildenden dürfen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind.
Bei der gerade anstehenden Novellierung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sieht der Regierungsentwurf vor, daß die laufenden Kosten der Krankenpflegeausbildung auch weiterhin in den Pflegesatz eingerechnet werden dürfen. Wir müssen klarstellen, daß dies auch für die Investitionsförderung gilt und jeweils die vollen Selbstkosten der Ausbildung erfaßt werden. Bei der KHG-Novelle gilt es ebenfalls klarzumachen, daß für die Personal-und Sachkosten im Krankenhaus vertretbare Anrechnungsschlüssel vorzusehen sind. Dann wird audi Aussicht darauf bestehen, den einseitig am Prinzip der Kostendämpfung orientierten Personalschlüssel endlich abzuschaffen. Dies muß vor allem zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen geregelt werden. Aber wir können und sollten auch die genannten Voraussetzungen dafür schaffen.

(Hasinger [CDU/CSU] : Richtig!)

Steht genügend Personal dafür zur Verfügung, ist ohne Zweifel die Krankenpflegeausbildung am Krankenbett, also die praxisorientierte Ausbildung, die einzig sachgemäße. Der theoretische und praktische Unterricht hat diese Praxis vorzubereiten und zu vertiefen.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Er muß außerdem inhaltlich, räumlich und organisatorisch irr engem Zusammenhang damit stehen. Der Entwurf sichert diese Forderungen im Wortlaut und in der Begründung.

(Hasinger [CDU/CSU]: Leider nicht!)

Trotzdem wurde und wird in Hunderten von Briefen und Flugblättern — etwa des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Baden-Württemberg — das Gegenteil verbreitet. Ich zitiere daher § 4 Abs. 2 des Entwurfes:
Ausbildungsstätten sind für die Ausbildung nach diesem Gesetz geeignet, wenn sie über die zur Vermittlung des theoretischen und praktischen Unterrichts erforderlichen Einrichtungen und Fachkräfte verfügen und mit einem Krankenhaus verbunden sind, bei dem die Durchführung der praktischen Ausbildung gewährleistet ist.
Ähnlich fordert übrigens § 7 des geltenden Krankenpflegegesetzes, daß die Krankenpflegeschulen mit einem Krankenhaus verbunden sind. In der Begründung zu § 4 Abs. 1 des vorliegenden Gesetzentwurfs heißt es wörtlich:
Die Lernorte für den theoretischen und praktischen Unterricht und die praktische Ausbildung sollen identisch, zumindest jedoch soweit wie möglich miteinander verzahnt sein . . . Um die erforderliche Abstimmung zwischen den Ausbildungsstätten für den theoretischen und



Eimer (Fürth)

praktischen Unterricht und dem Krankenhaus sicherzustellen, stellt das Gesetz die funktionelle Verbindung zum Krankenhaus ausdrücklich dar.

(Hoffie [FDP] : Das muß auch die Diakonie in Stuttgart einmal zur Kenntnis nehmen!)

— Herr Kollege, ich habe den Eindruck, daß das
mittlerweile .schon zur Kenntnis genommen worden ist.

Ich glaube, das Gesetz und seine Begründung können diesen Gedanken der Einheit von Krankenpflegeschulen und Krankenhaus nicht deutlicher zum Ausdruck bringen. Wenn irgendwo noch Zweifel bestehen sollten — ich wiederhole das Angebot —, sind wir gern bereit, die Formulierungen eindeutiger und klarer zu machen.
Ein ohne Zweifel neuralgischer Punkt des Entwurfs ist die Frage, inwieweit das Berufsbildungsgesetz Anwendung auf die Krankenpflegeausbildung finden soll. Auch hier muß ich gegenüber vielen, die an der öffentlichen Debatte teilnahmen, ein Mißverständnis ausräumen. Die Anwendung dieses Gesetzes auf die Krankenpflege ist nichts völlig Neues, sondern gilt nach dessen § 107 Abs. 1 bereits heute bedingt. Dort heißt es nämlich, daß bundesgesetzliche Regelungen über die Berufsbildung in Heil- und Heilhilfsberufen unberührt bleiben. Das bedeutet, das Krankenpflegegesetz geht dem Berufsbildungsgesetz vor, aber soweit dieses ergänzende Vorschriften erhält, gelten diese auch in der Krankenpflege. Das ist keine klare Lösung, und daher hat der Regierungsentwurf allein deshalb einen Fortschritt gebracht, weil er klipp und klar die anwendbaren Paragraphen aufzählt. Es ist auch nicht etwa so, daß der Bundesrat für eine völlige Nichtanwendung wäre; er zählt nur umgekehrt die nicht anwendbaren Paragraphen des Berufsbildungsgesetzes auf; die übrigen sollen grundsätzlich gelten.
Unsere Krankenhäuser und deren Krankenpflegeschulen sind zwar nicht ohne weiteres mit gewerblichen Betrieben, in denen ausgebildet wird, vergleichbar, aber dieser Bereich ist doch gegenüber dem weiten Feld der beruflichen Ausbildung kein abgezäunter Naturschutzpark. Hier wie dort sollen schließlich Auszubildende etwas lernen und Ausbilder etwas lehren, und das bedingt nun einmal eine Reihe von Gemeinsamkeiten. Eine davon — den Vorrang des Ausbildungszwecks — nannte ich schon.
Erst vor wenigen Tagen haben wir einen ausführlichen Brief einer in der Krankenpflege erfahrenen Oberin erhalten. Dieses Schreiben ist eine einzige Klage über den Mangel bei der Finanzierung, den Mangel an Qualität und den Mangel in der Organisation der heutigen Krankenpflegeausbildung. So müßten sich mancherorts Unterrichtsschwestern mühsam selbst darum kümmern, Ärzte und andere Lehrkräfte für den Unterricht zu bekommen; um die Aus- und Fortbildung der. Unterrichtsschwestern sei es schlecht bestellt; die Qualität der Krankenpflegeschulen halte oft den Vergleich mit der der beruflichen Bildung in der Industrie nicht aus.
Deswegen, meine Damen und Herren, sollten wir uns dringend Gedanken darüber machen, wie die Qualität der Krankenpflegeschulen und ihrer Lehrkräfte garantiert werden kann. Das Berufsbildungsgesetz enthält gerade auch Vorschriften über die persönliche und fachliche Eignung des Ausbildungspersonals. Diese Bestimmungen sollten wir unvoreingenommen daraufhin prüfen, inwieweit sie sich für eine Anwendung auf die Krankenpflege eignen. Auch die Vorschriften über die Rechte und über die Pflichten des Auszubildenden dürften zum Teil in Frage kommen, denn es ist z. B. nicht einzusehen, warum ein Krankenpflegeschüler in seinem Ausbildungsverhältnis geringere Rechte als etwa ein angehender Mechaniker haben soll.
Übrigens sind wir uns — ich habe es bereits angedeutet — mit unserem Koalitionspartner weitgehend darin einig, die nach all dem anwendbaren Vorschriften des Berufsausbildungsgesetzes in der für die Krankenpflege passenden Formulierung ins Krankenpflegegesetz aufzunehmen, statt auf diese Vorschriften im Berufsbildungsgesetz zu verweisen.

(Zustimmung bei der FDP)

Damit würden sonst unvermeidliche Auslegungsschwierigkeiten von vornherein ausgeschlossen und ein aus sich heraus verständliches Gesetz zustande kommen.
Zum Schluß noch ein Wort zu dem, so finden wir, lobenswerten Versuch der Regierung, mit diesem Entwurf die Ausbildung in den Krankenpflegeberufen mit der für die Hebammen in einem gemeinsamen Gesetz zusammenzufassen. Diese Zusammenfassung soll auch erlauben, auf gemeinsamen Stoffgebieten eine einheitliche Grundbildung für die Krankenpflege- und die Hebammenausbildung vorzusehen. Wir erhoffen uns davon eine größere Durchlässigkeit dieser Ausbildungsgänge und mehr berufliche Flexibilität der Absolventen. Schließlich stehen gerade im Bereich der stationären und der ambulanten Krankenpflege große Umstrukturierungen vor uns.
Im einzelnen hat sich mein Kollege Spitzmüller bereits am 15. Dezember des vergangenen Jahres bei der ersten Beratung des Hebammengesetzes zu diesem Thema geäußert. Unsere Fraktion erhofft sich eine unvoreingenommene und zügige Beratung im Ausschuß und eine etwas objektivere Beurteilung des Gesetzentwurfes durch die Opposition.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0813902900
Das Wort hat Frau Abgeordnete Schleicher.

Ursula Schleicher (CSU):
Rede ID: ID0813903000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wird es die Krankenschwester von heute auch morgen noch geben, wenn das vorliegende Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege, das sogenannte Krankenpflege- und Hebammengesetz, in der vorliegenden Form verabschiedet wird? A

(Zurufe von der SPD: Ja!)




Frau Schleicher
Bis auf wenige Ausnahmen ist die Stimmung in den Fachkreisen nahezu eindeutig: Das vorliegende Gesetz bringt eine einschneidende Veränderung des heute bestehenden Berufsbildes der Krankenschwester mit sich.

(Hasinger [CDU/CSU] : Leider wahr!)

Dies veranlaßt mich, einen kurzen Rückblick auf jene Entwicklung zu werfen, die stets die Sorge um den kranken Menschen zum Mittelpunkt machte und die fast immer Sache der Frauen war. Nicht umsonst bezeichnete schon Homer in seiner Ilias Agamede als die Heilkundige, die sich der Verwundeten annahm.
Erfahrung und Wissen wurde von den Frauen als Tradition gepflegt, Ordnungsgemeinschaften bildeten sich, die weibliche Diakonie und bedeutende Klöster wurden zu Ausbildungsstätten und Trägern jener Einrichtungen, die auch heute noch in der Krankenpflege ausschlaggebend sind. Florence Nightingale nutzte ihre traurigen Erfahrungen aus dem Krim-Krieg und begründete die freiberufliche Arbeit der Krankenschwester. Als logische Folgerung aus dem Abschluß der Genfer Konvention zum Schutze der Verwundeten im Felde wurden in Deutschland auch die Schwesternschaften des Roten Kreuzes gegründet. Seit mehr als hundert Jahren widmen sich auch in Deutschland Frauen ganz gezielt der Aufgabe einer hervorragenden Pflege von Kranken und Hilfsbedürftigen.
Der Staat nahm sich erst nach 1907 der Ausbildungsvorschriften für diesen besonderen Bereich an. Seit 1924, gibt es die staatlich geregelte und anerkannte Krankenpflegeausbildung. Ausschlaggebend war stets das Vorbild der Einsatzleistung der Stationsschwester und deren direkte Unterweisung.
Der Arzt ist auf die Mitarbeit der Krankenschwester stark angewiesen, in der Pflege, aber auch in der Ausführung von Verordnungen und in der persönlichen Betreuung der Patienten. Durdi die ungeheure Entwicklung in der Medizin. sind natürlich auch die Anforderungen an das Wissen der Krankenschwestern gestiegen - auch die Belastung auf Grund der Durchführung von Verordnungen.
Die nahezu eine Viertelmillion Krankenschwestern, Krankenpfleger, Helferinnen und Helfer, eingeschlossen die Kinderkrankenschwestern, wurden alle sorgfältig in den Krankenpflegeschulen der freien Träger ausgebildet und leisten Hervorragendes.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sicher gibt es heute auf den Krankenstationen auch viele neue Techniken, Apparate lind andere technische Hilfsmittel. Sie alle müssen sorgfältig bedient werden, denn nur dann können sie auch nutzbar gemacht werden. Es gehören zu diesem Beruf viel Einfühlungsvermögen und eine große Bereitschaft zum Lernen; eine gediegene Schulausbildung, eine gute Beobachtungsgabe und das Ja zur Gemeinschaft.
Für den Unterricht brauchen wir deshalb erfahrene Ärzte und Krankenschwestern. Die Bindung der Lehrkräfte an die Klinik ist ein unabdingbares Erfordernis, um durch Unterrichtung stets auf dem neuesten Stand sein zu können.
Warum trage ich das so vor? Sicher, nicht, um Sie hier zu langweilen, sondern um darzulegen, wie dringend notwendig die Verbundenheit von Ausbildung und Praxis für diesen besonderen Beruf des Gesundheitswesens ist.

(Beifall bei der CDU/CSU).

Was bringt aber das neue Gesetz? Zunächst erfolgt im Rahmen des Berufsgrundausbildungsjahres — auch Herr Jaunich hat eben den § 6 zitiert — eine Vollzeitschulbildung, die die notwendige Patientennähe in der Ausbildung unmöglich macht. Dazu kommt, daß die jungen Menschen, die sich für diesen Ausbildungsweg entscheiden, aus der allgemeinbildenden Schule in die Praxis und nicht wieder in eine verschulte Ausbildung wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nach dem neuen Gesetz wird die Krankenhauspflegeausbildung entsprechend dem Berufsbildungsgesetz an zwei Lernorten vorgenommen, nämlich in Berufsschule und Krankenhaus. Was für das Handwerk einleuchtend ist — Herr Kollege Hasinger hat es schon angedeutet —, das sogenannte duale System, ist für diesen Gesundheitsberuf nahezu tödlich.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Hierfür werden schließlich eigene Lehrkräfte benötigt, die nur Angestellte der Schule und nicht des Krankenhauses sein können. Wenn auch die Notwendigkeit dieses Schrittes momentan bestritten wird, so bedingt dieser Entwurf auf jeden Fall, daß langfristig die in der Praxis Tätigen für die Unterrichtung ausfallen werden. Gleichzeitig werden die freien Träger ihrer Aufgaben beraubt, da nach den schulischen Bestimmungen •auch die Schulleiter hauptamtlich in der Schule tätig sein müssen.
Die Bundesregierung scheint bei ihren Überlegungen selbst davon auszugehen, daß nicht alle bestehenden Ausbildungseinrichtungen werden weiterarbeiten können.

(Hasinger [CDU/CSU]: So ist es!)

Daß diejenigen Ausbildungseinrichtungen, die davon zuerst betroffen sein werden, vorwiegend in privater, konfessioneller bzw. frei-gemeinnütziger Trägerschaft stehen, wird in dem Gesetzentwurf schamhaft verschwiegen, ist aber gerade einer der Kernpunkte in der Auseinandersetzung.
Wenn wir uns, wie Bundeskanzler Schmidt dies propagiert hat, die Frage stellen: ist das Gesetz notwendig?, dann ist ganz klar zu antworten: nein, so nicht. Der Bundesrat hat dies ebenso festgestellt wie auch die davon betroffenen Kreise. Zu regeln wäre die Anpassung an die EG-Richtlinie betr. Anzahl der Unterrichtsstunden.
Zwischen Frau Däubler-Gmelin und Herrn Hasinger ist vielleicht, was das Rundschreiben des Finanzministers von Baden-Württemberg angeht, ein Mißverständnis entstanden. Das hat sich nämlich einzig auf die Lernmittelvergütung bezogen, die in dem Gesetz verbesserungswürdig ist.




Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0813903100
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Däubler-Gmelin?

Ursula Schleicher (CSU):
Rede ID: ID0813903200
Da die Zeit schon ziemlich weit vorgeschritten ist und mit Rücksicht auf die Kollegen, die anschließend auch noch zu anderen Tagesordnungspunkten sprechen möchten, möchte ich keine Frage zulassen.

(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD] : Dann darf ich Ihnen sagen, daß Sie einfach unrecht haben! Schauen Sie bitte § 3 des Ausbildungsverhältnisvertrages an! Dort werden Sie eine grundsätzliche Übernahme des Berufsbildungsgesetzes in diesem Bereich durch den Finanzminister feststellen! — Gegenrufe von der CDU/CSU)

Die totale Verquickung des Gesetzes mit der Ausbildung der_ Hebamme bzw. des Entbindungshelfers ist nach unserer Ansicht unseriös. Diese Regelung ist eilbedürftig und hat mit der Krankenpflegeausbildung überhaupt nichts zu tun. Die Regelung der Ausbildung der Hebamme stammt noch aus dem Jahre 1938 und ist tatsächlich zu erneuern. Da die Bundesregierung schon seit 1969 und die SPD seit 1967 den Sektor Gesundheit zu verantworten haben, ist der Vorwurf zu erheben, daß sie diesen Berufszweig bisher immer vor der Türe stehen ließen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Den Hebammen ist keineswegs damit gedient, nun mit den Krankenschwestern unter einen Hut gebracht zu werden. Die CDU/CSU-Fraktion hat deshalb einen eigenen Gesetzentwurf hierzu im Deutschen Bundestag eingebracht. Wir hoffen, daß diesem der Vorzug gegeben wird. Das Krankenpflegegesetz sollte aber in der Versenkung verschwinden, um von uns allen Unheil abzuhalten.
Es ist halt ein Unterschied, ob man gesund ist oder im Krankenhaus liegen muß. Spätestens dort wird man merken, daß für. den Beruf der Krankenschwester nach wie vor jener Ausspruch Gültigkeit hat, der bereits vor 50 Jahren ausschlaggebend für die Ausbildung der Krankenschwester war: Anders als die im Handel oder im Gewerbe Berufstätigen hat die Krankenpflegerin es nicht mit leblosen Gegenständen, sondern mit fühlenden Menschen zu tun, die nicht nur körperlich zu betreuen, sondern auch seelisch zu beeinflussen, zu erhalten und zu unterstützen sind.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Vorlage dieses Gesetzes ist wiederum ein Beweis für ein Stück Veränderung im Gesundheitswesen.

(Hasinger [CDU/CSU] : Leider wahr!)

Die Vorschläge der Gewerkschaft ÖTV mit ihren Perspektiven zur Gesundheitspolitik kommen hier zweifelsfrei zum Ausdruck. Nur aus diesem Kreis ist übrigens das positive Echo zu hören. Wer die Hintergründe erkennt, weiß, daß damit die Forderung nach einem kooperativen Gesundheitswesen zusammenhängt, wie z. B. nach Zentralapotheken im Krankenhaus, die kürzlich bei uns im Plenum schon
behandelt wurde. Durch die Forderung nach Abbau hierarchischer Strukturen im Krankenhaus und nach Mitbestimmung im Krankenhaus bekommen wir vielleicht Zustände wie in England, nämlich Streiks, und alles, was damit zusammenhängt, wie der Wegfall des Tendenzschutzes für Krankenanstalten usw.
In diesem Zusammenhang steht dann auch die Forderung: möglichst weitreichende gemeinsame Grundausbildung in allen Gesundheitsberufen. Hierbei wird völlig verkannt, daß die Gesundheitsberufe Lochspezialisiert sind und daß der Vorschlag der Vereinheitlichung der Ausbildung letztlich einen Schritt in die falsche Richtung bedeutet.
Die Hereinnahme der Ausbildung zur Krankenpflege in das Berufsbildungsgesetz zeigt, wie gering das Verständnis für diesen Berufszweig ist. Das Problem ist nur zu lösen, wenn man erkennt, daß dieser Gesundheitsberuf — wie übrigens fast alle anderen auch — nicht in ein bestimmtes Schema zu pressen ist, sondern immer entsprechend seiner Eigenart behandelt werden muß.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Deshalb muß die Ausbildung besonderer Art für die Krankenpflege, wie sie heute existiert, erhalten bleiben und darf keineswegs verändert werden.

(Hasinger [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

Der Kollege Hasinger hat für uns, für die CDU/ CSU, die Details vorgetragen, die wir beanstanden. Ich wollte nur noch einmal die Zusammenhänge aufzeigen, die es uns unmöglich machen, dem Gesetz so unsere Zustimmung zu geben.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0813903300
Das Wort hat der Abgeordnete Fiebig.

Udo Fiebig (SPD):
Rede ID: ID0813903400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was die Frau Kollegin Schleicher gesagt
hat, kann so nicht im Raume stehenbleiben. Frau Kollegin Schleicher, wenn Sie schon von Homer sprechen, dann könnten wir nach Ihren Ausführungen eigentlich nur noch ein homerisches Gelächter anstimmen.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD — Hasinger [CDU/CSU] : Sehr sachbezogen!)

Wie können Sie sich denn so bildungsfeindlich äußern, wie Sie das hier getan haben? Haben die jungen Menschen in der Ausbildung nicht das Recht und einen Anspruch darauf, eine bestmögliche Ausbildung nach neuesten medizinischen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu bekommen? Wenn Sie im Vorblatt einmal nachschauen, werden Sie feststellen, daß auch vermehrte Kosten auf die Länder zukommen, wenn es um mehr Ausbildungsstätten geht. Wie können Sie da im Interesse der jungen Menschen in der Krankenpflegeausbildung nein sagen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0813903500
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten,
Hasinger?




Udo Fiebig (SPD):
Rede ID: ID0813903600
Bitte schön.

Albrecht Hasinger (CDU):
Rede ID: ID0813903700
Herr Kollege Fiebig, trifft es zu, daß im Vorblatt zu dem Regierungsentwurf zu den staatlichen Mehrkosten nur zusätzliche Kosten im Bereich der Hebammenausbildung durch die Verlängerung von zwei auf drei Jahre gezählt werden, nicht jedoch Kosten im Bereich der Krankenpflegeausbildung?

Udo Fiebig (SPD):
Rede ID: ID0813903800
Ich zitiere:
Den Trägern von Ausbildungsstätten in der Krankenpflege und in der Krankenpflegehilfe werden Mehrkosten durch die Anhebung der Stundenzahlen für den theoretischen und praktischen Unterricht erwachsen; sie werden für die Krankenpflege auf 6,1 Millionen DM und für die Krankenpflegehilfe auf 5,1 Millionen DM jährlich geschätzt.
Ich halte es für eine gute Sache, daß hier nun auch in der Krankenpflegeausbildung mehr finanzielle Mittel aufgewendet werden sollen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Zweitens. Versetzen wir uns doch bitte einmal in die Lage eines Patienten, der sich im Krankenhaus einer Krankenschwester anvertraut. Hat er nicht auch ein Recht darauf, daß eine Krankenschwester eine bestmögliche Ausbildung erhalten hat? Wir betonen noch einmal: Wir wollen die Verzahnung von praktischer und theoretischer Ausbildung. Das ist unser Ansatzpunkt. An dem halten wir fest.

(Beifall bei der SPD)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0813903900
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hölscher.

Friedrich Hölscher (FDP):
Rede ID: ID0813904000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedaure sehr, daß diese Rede der Frau Kollegin Schleicher noch notwendig war,

(Zuruf von der SPD: Sie wat nicht notwendig!)

nachdem mein Kollege Eimer und auch Herr Jaunich in aller Deutlichkeit gesagt haben, in welchen Teilen eine Korrektur des Gesetzes vorgenommen werden soll. Frau Kollegin Schleicher, trotz aller Höflichkeit Damen gegenüber muß ich Ihnen sagen: Machen Sie bitte kein Geschäft mit der Angst der Menschen draußen, indem Sie

(Hasinger [CDU/CSU]: Scharfmacher Hölscher!)

— wie leider auch manche Verbandsvertreter draußen — diesem Gesetz unterstellen, daß die christliche Krankenpflege am Krankenbett nicht mehr stattfinden kann. Dann hat allerdings die Auseinandersetzung eine Form angenommen, wo man sich fragen muß, ob es im parlamentarischen Raum überhaupt noch möglich ist, zu einem sachlichen Konsens zu kommen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Deshalb möchte ich an die Kollegen der Opposition
appellieren, sich gemeinsam mit uns darum zu bemühen, daß der Gesetzentwurf eine Form bekommt, die das sicherstellt, was in der Vergangenheit christliche Pflege am Krankenbett war und auch in der Zukunft sein soll.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Hasinger [CDU/CSU] : In dieser Form ist es eben nicht sichergestellt!)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0813904100
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 8/2471 an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit -federführend —, an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung und den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft — mitberatend — sowie an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 26 auf:
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung und Bereinigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens
— Drucksache 8/1567 —
aa) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung '
— Drucksache 8/2547 — Berichterstatter:
Abgeordneter Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein
bb) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

— Drucksache 8/2535 — dazu:
Berichtigung zur Beschlußempfehlung
— Drucksache 8/2568 — Berichterstatter:
Abgeordneter Müller (Remscheid) (Erste Beratung 81. Sitzung)
b) Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
— Drucksache 8/465 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

— Drucksache 8/2535 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Müller (Remscheid) (Erste Beratung 32. Sitzung)



Präsident Carstens
Wünscht einer der Herren Berichterstatter als Berichterstatter das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Ich höre, Herr Abgeordneter Müller, Sie wollen erst zur dritten Lesung sprechen? — Dann hat der Herr Abgeordnete Sieler das Wort.

Wolfgang Sieler (SPD):
Rede ID: ID0813904200
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich namens der SPD-Bundestagsfraktion zunächst einige allgemeine Bemerkungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bereinigung und Beschleunigung arbeitsgerichtlicher Verfahren machen. Wir stimmen voll mit dem Ziele des vorliegenden Gesetzentwurfes der Bundesregierung überein und halten dies auch für den richtigen Ansatz; denn gerade im Arbeitsgerichtsverfahren müssen wir wieder zu einer kürzeren Verfahrensdauer kommen. Der in § 9 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgelegte Grundsatz: „Das Verfahren ist in allen Rechtszügen zu beschleunigen", muß wieder entscheidendes Merkmal arbeitsgerichtlicher Verfahren werden.
Meine Damen und Herren, der Arbeitnehmer erlebt und beurteilt die soziale Wirklichkeit vor allem an seinem Arbeitsplatz. Am Arbeitsplatz im Betrieb verbringt er täglich mindestens acht Stunden. Wenn es nun gerade hier zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, vor allen Dingen mit dem Arbeitgeber, dann müssen die anstehenden Fragen im Interesse der Rechtssicherheit schnell und überzeugend geklärt werden. Sich jahrelang hinziehende Prozesse sind für beide Parteien nicht tragbar. und für den Arbeitnehmer aus Gründen auch seiner eigenen Existenz nicht zuzumuten.
Ein besonders deutliches Beispiel für die Notwendigkeit eines beschleunigten Verfahrens sind die Kündigungsschutzprozesse, in denen der Arbeitnehmer buchstäblich um seinen Arbeitsplatz kämpfen muß. Es ist einfach unerträglich, wenn ein Arbeitnehmer, noch dazu in der derzeitig schwierigen Arbeitsmarktlage, über drei oder mehrere Jahre hinweg warten muß, bis die Frage geklärt ist, ob sein Arbeitsverhältnis fortbesteht und ob er wieder in den Betrieb eingegliedert werden kann.
Über die Schwierigkeiten, die im Falle eines obsiegenden Urteils für den Arbeitnehmer im. Kündigungsschutzprozeß bei der Wiedereingliederung in den Betrieb entstehen, brauche ich an dieser Stelle sicher nichts Näheres auszuführen. Die Schwierigkeiten sind es aber, die dazu führen, daß ein großer Teil der Kündigungsschutzprozesse vergleichsweise unter Zahlung einer Abfindung beendet wird und damit der im gesetzlichen Kündigungsschutz bezweckte Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses in sein Gegenteil verkehrt wird.

(Wehner [SPD] : Leider wahr!)

Wir sind uns darüber im klaren, daß mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Problematik des Kündigungsschutzes schlechthin nicht zu lösen war. Wir meinen aber, daß mit der vom Ausschuß beschlossenen Prozeßförderung beim Kündigungsschutzverfahren eine schnellere Erledigung erreicht werden kann.
Die derzeit lange Prozeßdauer bei den Gerichten für Arbeitssachen ist nicht zuletzt die Folge einer ständigen Überlastung aller drei Instanzen.
Wir wissen natürlich, daß im Interesse einer ordnungsgemäßen Rechtsfindung einer verfahrensmäßigen Entlastung Grenzen gesetzt sind. Der Verfahrensverlauf und die abschließende gerichtliche Würdigung und Entscheidung müssen bei aller erforderlichen Beschleunigung auch in Zukunft einer gründlichen Arbeit der Gerichte den notwendigen Raum geben.
Es gab daher für uns keinen Anlaß, die bewährte Konzeption des arbeitsgerichtlichen Verfahrens in seiner grundsätzlichen Regelung zu ändern. Die Güteverhandlung hat nach wie vor entscheidende Bedeutung. Mit ergänzenden Regelungen haben wir versucht, den besonderen Charakter der Güteverhandlung mit den Möglichkeiten zur gütlichen Einigung noch stärker herauszustellen.
Für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat das im arbeitsgerichtlichen Verfahren bewährte ehrenamtliche Richterelement einen so hohen Stellenwert, daß wir selbst vorsichtigen Änderungsvorschlägen der Bundesregierung im Gesetzentwurf nicht Folge leisten konnten.

(Beifall bei der SPD)

Lassen Sie mich nun zum Inhalt des vorliegenden Gesetzentwurfs einige Ausführungen machen. Wir haben uns bemüht, die besonderen Elemente des arbeitsgerichtlichen Verfahrens und des Arbeitsrechts zu wahren. Damit sich das Bundesarbeitsgericht stärker als das bisher der Fall war, mit den Aufgaben der Rechtseinheit und Rechtsfortbildung beschäftigen kann, war das Revisionsrecht neu zu ordnen. Dieses neue Revisionsrecht wird das Bundesarbeitsgericht zukünftig von einer großen Zahl rein formaler Revisionsverfahren entlasten. Das Schwergewicht wird also künftig darauf liegen, ob die . Landesarbeitsgerichte die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bejahen und die Revision zulassen werden.
Bei der Sachverständigenanhörung ist zum Teil gefordert worden, auch bei solchen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte das Rechtsmittel zuzulassen, in denen die grundsätzliche Bedeutung der Sache verneint worden ist. Wir haben diese Frage eingehend geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, daß der von der Bundesregierung vorgeschlagene Kompromiß, die Nichtzulassungsbeschwerde nur in einigen für das Arbeitsleben besonders wichtigen Bereichen zuzulassen, eine angemessene Lösung ist. Die unbeschränkt mögliche Nichtzulassungsbeschwerde würde nach unserer Auffassung den angestrebten Entlastungseffekt weitgehend wieder aufheben.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratungen war die beabsichtigte Entlastung der Landesarbeitsgerichte durch die Heraufsetzung der für die Zulässigkeit eines Berufungsverfahrens erforderlichen Streitwertgrenze. Nach einer langen Diskussion über die Problematik, die die Streitwertgrenzen in sich ber-



Sieler
gen, haben wir uns entschlossen — abweichend vom Regierungsentwurf —, die Zulässigkeit der Berufung an einen Beschwerdewert von 800 DM zu knüpfen.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält darüber hinaus zahlreiche weitere Änderungen,. die einerseits das Verfahren beschleunigen, andererseits aber auch die Rechtsstellung des Arbeitnehmers im Verfahren selbst verbessern helfen. Ich nenne hier die Erweiterung der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte auf eine Reihe im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehender Angelegenheiten, so z. B. die Ausdehnung der Rechtsmittelbelehrungsverpflichtung, die Beseitigung der Zweitschuldnerhaftung — ein ganz wichtiges Problem für Arbeitnehmer, die ja oft klagen müssen, wohlwissend, daß es da nichts mehr zu holen gibt, und dann letztendlich auf ihren nicht erfüllten Forderungen sitzenbleiben.
Auch der Übernahme der Dolmetscherkosten auf den Staat bei ausländischen Arbeitnehmern, diesem — ich will es einmal so nennen — sozialpolitisch motivierten Teil der Arbeitsgerichtsnovelle, werden wir zustimmen.
Erlauben Sie mir einige Bemerkungen zu den vom Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung vorgeschlagenen Entscheidungen. Ich habe bereits gesagt, daß "für mich und meine Freunde das ehrenamtliche Element im arbeitsgerichtlichen Verfahren unverzichtbar ist. Die Bundesregierung sollte daher prüfen — wir haben dies in Entschließungen zum Ausdruck gebracht — und uns innerhalb von drei Jahren berichten, ob hier nicht noch weitere Verbesserungen möglich sind. Wir denken dabei insbesondere an die Vorbereitung des Kammertermins durch eine bessere vorherige Information der ehrenamtlichen Richter.
Zweitens. Wir haben den Vorschlag des Bundesrates aufgegriffen, daß künftig bei Prozessen ausländischer Arbeitnehmer der Staat die Kosten für die Übersetzungen zu tragen hat. Dies scheint uns im Interesse der Chancengleichheit auch ausländischer Arbeitnehmer vor den Gerichten zweckmäßig und notwendig. Die Arbeitsgerichtsbarkeit hat im Hinblick auf die ausländischen Arbeitnehmer eine Sonderstellung, so daß die Gefahr einer Präjudizierung für die übrigen Gerichtsbarkeiten nicht besteht. Wir haben die Freistellung von den Dolmetscherkosten und den Übersetzerkosten allerdings an die Bedingung geknüpft, daß mit den jeweiligen Heimatstaaten der ausländischen Arbeitnehmer. ein Gegenseitigkeitsabkommen besteht. Im Interesse dieser Arbeitnehmer bitten wir deshalb die Bundesregierung, baldmöglichst mit diesen Staaten solche Abkommen zu schließen.
Drittens. Wir wissen, daß eine angemessene Verfahrensdauer eine ausreichende personelle Ausstattung der Arbeitsgerichte voraussetzt. Wir appellieren daher an die Länder, die entsprechenden personellen und sachlichen Maßnahmen zu veranlassen, damit der mit dem Gesetzentwurf ermöglichte Beschleunigungseffekt voll genutzt werden und den Betroffenen zugute kommen kann. Dabei erkennen wir selbstverständlich an, daß von den Ländern in den vergangenen Jahren bereits viel getan worden ist.
Die SPD-Fraktion wird dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens und den Entschließungen zustimmen. Gleichzeitig lehnen wir den Entwurf des Bundesrates ab, mit dem der Gedanke eines Rechtspflegeministeriums gesetzlich verankert werden soll. Da sich nach Auffassung, der Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände und der Richterschaft in der Arbeitsgerichtsbarkeit die Zuständigkeit der Arbeitsminister für die Gerichte für Arbeitssachen bewährt hat, sehen wir keine Veranlassung, an diesem Zustand etwas zu ändern.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0813904300
Das Wort hat Herr Abgeordneter Cronenberg.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID0813904400
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, ich kann Sie dadurch erfreuen, daß ich mich befleißige, die Sache so kurz wie eben möglich zu machen.
Die Dauer arbeitsgerichtlicher Verfahren ist unbestritten zu lang. Eine zu lange Prozeßdauer kann im Einzelfall im Ergebnis Rechtsverweigerung. bedeuten. Die Stellungnahme der am Hearing Beteiligten — wie auch unsere eigene Erfahrung — hat uns wohl alle überzeugt, daß' die Beschleunigung der arbeitsgerichtlichen Verfahren notwendig war. Die Lösungsvorschläge finden in allen wesentlichen Punkten unsere Zustimmung.
Wir wissen allerdings, daß die Anhebung der Berufungssumme nicht unproblematisch ist. Die zweitinstanzliche Überprüfung wird durch die Festsetzung eines Beschwerdewerts von 800 DM eingeschränkt. Dies kann im Einzelfall bedauerliche Konsequenzen haben. Trotz einiger Bedenken sind wir aber im Ausschuß gemeinsam zu der Überzeugung gekommen, ' daß ein Beschwerdewert von 800 DM ein vernünftiger Kompromiß zwischen dem einen Ziel, schnell und endgültig zu entscheiden, und dem anderen Ziel, Rechtssicherheit zu garantieren, darstellt.
Der Kollege Sieler hat hier ausführlich die 'Detaillösungen begründet. Ich möchte dem uneingeschränkt zustimmen. Insbesondere seine Ausführungen zu dem Punkt Förderung der Güteverhandlung und zu der Aufforderung an die Bundesregierung, Dolmetscherkosten zu übernehmen und dafür zu sorgen, daß möglichst schnell Abkommen auf Gegenseitigkeit abgeschlossen werden, finden unsere Zustimmung. Wir können nunmehr eigentlich nur noch hoffen, daß die in das Gesetz gesetzten Erwartungen erfüllt werden, nämlich daß die Prozeßdauer geringer wird.
Nur der guten Ordnung halber möchte ich noch eine Feststellung treffen, die für uns Liberale sehr bedeutend ist. Unser uralter Wunsch betreffend die Einrichtung eines Rechtspflegeministeriums wird durch die Zustimmung zu diesem Gesetz und durch unsere Haltung gegenüber der Drucksache des Bun-



Cronenberg
desrates 8/465 nicht berührt. Wir sehen nach wie vor in einem Rechtspflegeministerium einen sinnvollen Weg zur Vereinfachung der Rechtspflege und zur Erhöhung der Rechtssicherheit. Sicher ist die Diskussion dieser Frage hier nicht sinnvoll.
Nützlich kann aber für Ihre Überlegungen in diesem Zusammenhang folgende Information sein. Laut Statistischem Jahrbuch 1978 haben wir in der Bundesrepublik Deutschland 538 Arbeitsrichter und 956 Sozialrichter. Die erstaunliche und vielleicht auch bedauerlich geringe Zahl an Arbeitsrichtern und die relativ geringe Zahl an Sozialrichtern ist sicher keine hinreichende Begründung für die Einrichtung eines Rechtspflegeministeriums. Sie verdeutlicht aber, daß das Ganze mindestens kein quantitatives Problem ist.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0813904500
Weitere Wortmeldungen zur zweiten Beratung liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache zur zweiten Beratung.
Wir kommen jetzt zur Einzelberatung und zur Abstimmung in der zweiten Lesung. Ich rufe auf: Art. 1 Nrn. 1 bis 50 in der Ausschußfassung. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Bestimungen sind einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 1 Nr. 51 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 8/2584 der interfraktionelle Änderungsantrag Ziffer_ 1 vor. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wer dem interfraktionellen Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist einstimmig angenommen.
Wer nunmehr Art. 1 Nr. 51 in der .Ausschußfassung mit dér soeben beschlossenen Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Art. 1 Nr. 51 ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 1 Nr. 52 bis 67 in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Bestimmungen sind einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 1 Nr. 68 auf. Hierzu liegt der interfraktionelle Änderungsantrag Drucksache 8/2584 Ziffer 2 vor. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wer dem interfraktionellen Änderungsantrag Drucksache 8/2584 Ziffer 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? Der Änderungsantrag ist einstimmig angenommen.'
Wer Art. 1 Nr. 68 in der Ausschußfassung mit der soeben beschlossenen Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Art. 1 Nr. 68 ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 1 Nrn. 69 bis 74, Art. 2 bis 5 sowie Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung einstimmig angenommen.

Wir treten in die
dritte Beratung
ein.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Müller (Remscheid).

Adolf Müller (CDU):
Rede ID: ID0813904600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der jetzt anstehenden Verabschiedung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Beschleunigung und Bereinigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens unternimmt der Gesetzgeber den Versuch, der in den letzten Jahren kontinuierlich angeschwollenen Prozeßflut vor den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit mit prozeßrechtlichen Instrumenten Herr zu werden.
Besonders drastisch war der Anstieg der Kündigungsschutzprozesse vor den Arbeitsgerichten. Hierin spiegeln sich die seit mehreren Jahren kontinuierlich zunehmenden arbeitsrechtlichen Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern wider, die ganz maßgeblich auf die sich verschärfenden Beschäftigungsprobleme in der Bundesrepublik Deutschland zurückzuführen sind. Angesichts der bitteren Erkenntnis, daß die sich abzeichnende leichte konjunkturelle Besserung nur sehr geringe positive Auswirkungen -auf den deutschen Arbeitsmarkt haben wird — die jüngste Strukturanalyse der Bundesanstalt für Arbeit vom September 1978 signalisiert sogar eine weitere Verhärtung der strukturellen Arbeitslosigkeit mit einem spürbaren Anstieg der Angehörigen der Problemgruppen unter den Arbeitslosen —, läßt sich unschwer voraussagen, daß die Gründe, die zur Einbringung dieser Beschleunigungsnovelle geführt haben, auf absehbare Zeitunverändert fortbestehen werden.
Die heute zu beschließenden gesetzgeberischen Maßnahmen können daher nur als Notlösung angesehen werden; denn sie beschränken sich darauf, eine von zahllosen bedenklichen Begleiterscheinungen der schlechten Arbeitsmarktsituation, nämlich die Prozeßlawine vor den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit, durch technische Verbesserung des Prozeßrechts in einigermaßen geordnete Bahnen zu lenken.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält die vorliegende Beschleunigungsnovelle für eine zwar notwendige, doch keineswegs ausreichende Reaktion des Gesetzgebers auf die bestehende unerträgliche Situation bei den deutschen Arbeitsgerichten. Diese ist gegenwärtig dadurch gekennzeichnet, daß Arbeitnehmer in existentiellen Fragen Monate, nicht



Müller (Remscheid)

selten sogar Jahre auf eine Klärung und den Rechtsfrieden wiederherstellende Entscheidung der Arbeitsgerichtsbarkeit warten müssen. Wir sind uns darüber im klaren, daß eine Änderung des Prozeßrechts vordergründig an den Symptomen herumkuriert, die eigentliche Wurzel des Übels, nämlich die kritische Beschäftigungslage als Folge des Wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Versagens dieser Bundesregierung, aber unberührt läßt.

(Vorsitz : Vizepräsident Dr. SchmittVockenhausen)

Hinzu tritt folgende ernst zu nehmende Befürchtung: Jede notwendige Beschleunigung eines Verfahrens birgt die Gefahr in sich, daß die Schnelligkeit eines Verfahrens zu Lasten der materiellen Gerechtigkeit geht. Im Interesse des rechtsuchenden Bürgers und auch zur Wahrung des hohen Ansehens der Gerichte der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit benötigen wir schnelle u n d richtige Entscheidungen.
Wir werden daher sehr sorgfältig beobachten und zu gegebener Zeit vom zuständigen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung einen mit Zahlen untermauerten Bericht fordern, ,der darüber Aufschluß gibt, ob sich die in die Beschleunigungsnovelle gesetzten Hoffnungen realisiert haben oder ob etwa die Straffung des Verfahrens in der ersten Instanz zu einem Anreiz für die Parteien geführt hat, in stärkerem Maße als bisher Rechtsmittel einzulegen.
Die Beschleunigungsnovelle erwiese sich als eine Maßnahme von zweifelhaftem Wert, wenn sie nicht durch flankierende Maßnahmen der Exekutive in Bund und Ländern ergänzt würde. Konkret bedeutet dies: Wir benötigen dringend eine Aufstockung des Persortaletats für die Arbeitsgerichte und die Landesarbeitsgerichte sowie für das Bundesarbeitsgericht. Aus diesem Grunde mißt die CDU/CSU dem zum Gesetzentwurf vorliegenden Entschließungsantrag eine gleichrangige rechts- und sozialpolitische Bedeutung zu.
Zugleich mit der Beschleunigungsnovelle hat der Deutsche Bundestag heute über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes zu entscheiden. Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einbeziehung der Arbeitsgerichtsbarkeit in Rechtspflegeministerien zu schaffen.
Nach eingehender Beratung dieses Entwurfs, insbesondere nach einer sorgfältigen Auswertung der vom Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung durchgeführten Anhörung von Sachverständigen, die sich mit überwältigender Mehrheit und — was hier eigentlich noch schwerer wiegt — mit überzeugenden Argumenten für die Beibehaltung des gegenwärtigen Rechtszustands ausgesprochen haben, können wir uns die Argumente des Gesetzentwurfs des Bundesrats nicht zu eigen machen. Wir vertreten hierzu die Auffassung, daß sich die verwaltungs- und dienstaufsichtsmäßige Zuordnung der Arbeitsgerichtsbarkeit zu den Arbeitsministerien von Bund und Ländern eindeutig bewährt hat. Getreu unserem Grundsatz, nur einer Gesetzesänderung das Wort zu reden, deren Notwendigkeit sich erwiesen hat, hat die CDU/CSU den Gesetzentwurf des Bundesrats abgelehnt.
Wir halten diese Entscheidung, Herr Kollege Cronenberg, für sachgerecht, obwohl in jüngster Zeit in den Beziehungen zwischen dem Bundesarbeitsgericht und dem lediglich dienstaufsichtführenden Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung eine Entwicklung zu beobachten ist, die geeignet ist, die schwierige und verantwortungsvolle Arbeit dieses höchsten Arbeitsgerichts der Bundesrepublik Deutschland erheblich zu belasten.
Ich meine die unerhörte politische Pression des Bundesministers Ehrenberg auf das Bundesarbeitsgericht.

(Widerspruch bei der SPD)

Anläßlich des Festakts zum 25jährigen Jubiläum des Bundesarbeitsgerichts in Kassel hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung den höchsten Arbeitsrichtern unseres Landes anmaßende Belehrungen zuteil werden lassen,

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

wie sie nach seiner Ansicht die gerade schwebenden Verfahren zur rechtlichen Qualität von Aussperrungen im Lichte einer fortschrittlichen Rechtsprechung demnächst abschließend zu entscheiden hätten.
Man konnte zunächst geneigt sein, diesen Vorfall als eine einmalige Entgleisung eines Ministers abzutun, der in Stilfragen bisher selten eine glückliche Hand gehabt hat. Leider beweisen uns jedoch Vorfälle der jüngsten Vergangenheit, das Pressionen und Beeinflussungsversuche gegenüber der Gerichtsbarkeit unseres Landes keine seltenen Ausnahmefälle sind.

(Hasinger [CDU/CSU] : Hört! Hört! — Dr. Ritz [CDU CSU]: Sehr richtig!)

Mal hält es der Bundeskanzler für „geschmackvoll", wie sich der Präsident des Bundesverfassungsgerichts sarkastisch untertreibend ausdrückte, in einer öffentlichen, von den Medien übertragenen Diskussion in Tutzing dem obersten Verfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland Verhaltensregeln anzudienen; mal ergeht sich der nordrhein-westfälische Arbeits- und Sozialminister Farthmann in dunklen Andeutungen über die katastrophalen Folgen einer demnächst anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des Mitbestimmungsgesetzes.

(Hasinger [CDU/CSU]: Unerhört!)

Um einer Fehlinterpretation meiner Kritik an diesem Verhalten von vornherein vorzubeugen, stelle ich klar: Ich halte kein Plädoyer für oder gegen den Inhalt einer, künftigen höchstrichterlichen Entscheidung zur Frage der Rechtsmäßigkeit der Aussperrung oder der Verfassungsmäßigkeit des Mitbestimmungsgesetzes. Aber ich protestiere energisch gegen eine politische Praxis, die sich nicht scheut, auf



Müller (Remscheid)

laufende Gerichtsverfahren massive Pressionen auszuüben.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Diese Art des Umgangs der Exekutive mit der dritten, der reditsprechenden Gewalt — sei es die Arbeitsgerichtsbarkeit, sei es die Verfassungsgerichtsbarkeit — offenbart eine zutiefst gestörte Beziehung zur rechtsprechenden ,Gewalt und offensichtlich auch eine pervertierte Auffassung von Rang und Rolle der einzelnen Gewalten in unserem gewaltenteilenden Rechtsstaat.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland sind keine Erfüllungsgehilfen der Exekutive,

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

wie das das untrügliche Kennzeichen von Gerichten in sozialistischen Staaten im Rahmen des sogenannten demokratischen Zentralismus ist.
Mit ihren Pressionsversuchen gehen der Bundeskanzler, Minister Farthmann und Ehrenberg in Bund und Ländern einen gefährlichen Weg. Vor den hieraus resultierenden Gefahren für unsere Rechtsprechung nehmen sich die aktuellen Mängel, die Anlaß zu der zu beratenden Beschleunigungsnovelle geben, vergleichsweise unbedeutend und harmlos aus. Wir wollen nicht tatenlos zusehen, wie die Gerichte durch vorsätzliche Beeinträchtigung ihrer Arbeit in ihrer Funktion — sei es als eines Hüters unserer Verfassung oder eines Bewahrers unserer Rechtsordnung — nicht wiedergutzumachende Einbußen erleiden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir fordern Sie daher auf: Unterlassen Sie derartige Pressionen, und befleißigen Sie sich künftig derjenigen Zurückhaltung, die Sie von der rechtsprechenden Gewalt auch zu Recht verlangen können. Sie würden unserem Gemeinwesen damit einen guten Dienst erweisen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Zurück zum vorliegenden Entwurf, der mir Veranlassung zu einigen grundsätzlichen Bemerkungen über das Verhältnis von Exekutive und rechtsprechender Gewalt gegeben hat. Wir hatten im federführenden Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung mehrere Änderungsanträge gestellt, die dem erklärten Beschleunigungszweck der Novelle sehr dienlich gewesen wären. Leider sind diese Anträge ausnahmslos von der Koalitionsmehrheit abgelehnt worden.
Wir haben heute darauf verzichtet, diese Anträge erneut zu stellen. Allerdings werden wir die künftige Entwicklung und Prozeßpraxis vor den Gerichten der Arbeitsgeriditsbarkeit sehr aufmerksam beobachten, um gegebenenfalls erneut initiativ zu werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird daher dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung und Bereinigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens zustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0813904700
Das
Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär Buschfort.

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0813904800
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege. Müller, ich will auf den polemischen Teil Ihrer Rede nur ganz kurz eingehen und sagen: Natürlich respektieren wir voll die Unabhängigkeit der Gerichte. Aber genauso natürlich ist es, daß wir zu bestimmten Rechtsgebieten und hier und da auch zu Urteilen unsere eigene Meinung haben, die wir äußern. Wenn wir glauben, daß der Weg falsch ist, muß man das zum Ausdruck bringen, muß man sich bemühen, daß gesetzliche Veränderungen eintreten. Das hat nichts mit Erpressen oder mit einem Gängeln der Gerichte zu tun, sondern das ist eine selbstverständliche politische Sache.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0813904900
Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Pinger?

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0813905000
Bitte.

Dr. Winfried Pinger (CDU):
Rede ID: ID0813905100
Stimmen Sie mir zu, daß die Gerichtsbarkeit, wenn politische Gremien zu Urteilen Stellung nehmen, damit notwendigerweise in die politische Auseinandersetzung hineingerät — oder zumindest der jeweilige Urteilsspruch —, daß man damit eine politische Stellungnahme der Gerichtsbarkeit provoziert — die ihr nicht zusteht, die wir alle nicht wollen — und daß aus diesen Gründen eine Zurückhaltung aller politischen Gremien angebracht ist?

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0813905200
Herr Kollege, natürlich muß man sich abgewogen äußern,

(Hasinger [CDU/CSU] : Vor allem über das Urteil, das noch nicht gesprochen ist!)

insbesondere dann, wenn man zu Urteilen Stellung nimmt. Aber Sie müssen auch wissen, daß der Alltag in der Sozialpolitik z. B. so aussieht, daß wir ständig Veränderungen herbeiführen, weil wir Entwicklungen — sozialrechtliche, arbeitsrechtliche —, die zwischenzeitlich eingetreten sind, wieder einzufangen haben. Warum geschieht denn heute die Beratung dieses Gesetzentwurfes?

(Sehr richtig! bei der SPD)

Doch wohl deshalb, weil wir erkannt haben, daß bisherige Entwicklungen nicht voll befriedigend waren.


(Sehr richtig! bei der SPD)

Daher kann ich nicht davon abgehen, daß wir auch künftig kritisch sein wollen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Die Bestimmungen des Gesetzes zur Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens werden dazu beitragen, daß in Zukunft arbeitsgerichtliche



Parl. Staatssekretär Buschfort
Prozesse wieder in angemessener Zeit erledigt werden können. Die starke Zunahme der arbeitsgerichtlichen Verfahren in den vergangenen Jahren hat zu einer untragbar langen Prozeßdauer geführt. Arbeitsgerichtsprozesse, die sich über mehr als drei Jahre hinziehen, 'sind heute leider keine Seltenheit mehr.
Auf die Gründe für die zunehmende Zahl der Verfahren willich hier nicht im einzelnen eingehen. Soweit der Grund im wachsenden Rechtsbewußtsein der Arbeitnehmer zu finden ist, sollten wir dies durchaus begrüßen. Zum Teil ist aber auch die konjunkturelle Entwicklung die Ursache für die zahlreichen Kündigungsschutzprozesse gewesen.
Schnelle — dabei natürlich richtige — Entscheidungen der Arbeitsgerichte haben einen hohen sozialpolitischen Rang. Hier verwirklicht sich für die Arbeitnehmer ganz konkret ein wichtiges Stück unseres sozialen Rechtsstaats. Ein noch so gutes Arbeitsrecht und noch so fortschrittliche tarifliche Regelungen verlieren an Wert, wenn Gerichtsentscheidungen erst nach Jahren ergehen. Und wir wissen, daß viele Arbeitnehmer heute von vornherein auf die Durchsetzung ihrer Rechte verzichten, weil sie einen zu langen Prozeß und eine entsprechend zu lange Belastung ihres Verhältnisses zum Arbeitgeber befürchten.
Ich freue mich, daß alle Fraktionen bei den Ausschußberatungen unseren Vorschlägen bis auf wenige Ausnahmen zugestimmt haben. Für die überaus gründlichen Beratungen bedanke ich mich. Insbesondere hat sich positiv ausgewirkt, daß dem Gesetzentwurf sorgfältige Abstimmungen mit den Gewerkschaften, mit den Verbänden der Arbeitgeber, der Richter und der Anwälte und mit den für die Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte zuständigen Ländern vorausgegangen sind. Natürlich konnten nicht alle Vorschläge der Verbände, die zum Teil auch einander widersprachen, verwirklicht werden.
Lassen Sie mich kurz auf einige Schwerpunkte des Gesetzentwurfs eingehen.
Erstens. Die Dringlichkeit der Prozeßbeschleunigung ist besonders beim Bundesarbeitsgericht und bei den Landesarbeitsgerichten groß.
Unser gesetzliches Arbeitsrecht ist seit jeher lükkenhaft. Auch die das Arbeitsleben prägenden Tarifverträge regeln nicht alle in Betracht kommenden Fragen und erfassen zudem nicht alle Arbeitsverhältnisse. Hier ist besonders das Bundesarbeitsgericht aufgerufen, das gesetzte Recht zu ergänzen und fortzubilden.
Durch die Neuordnung des Revisionsverfahrens wird das Bundesarbeitsgericht in die Lage versetzt, künftig in angemessener Zeit über grundsätzliche Fragen zu entscheiden. Bisher war die Anrufung des Bundesarbeitsgerichts stets zulässig, wenn der Streitwert 6 000 DM überstieg. Diese Streitwertrevision, die die Arbeitskraft des Bundesarbeitsgerichts bis zu 50 % in Anspruch nahm, ist beseitigt worden. Denn der Streitwert ist kein sachgerechtes Kriterium dafür, ob der Weg zum Bundesarbeitsgericht eröffnet wird oder nicht.
Für die ebenfalls stark belasteten Landesarbeitsgerichte wird die Berufungsgrenze von zur Zeit 300 DM auf 800 DM heraufgesetzt. Hiervon ist ebenfalls eine spürbare Entlastung zu erwarten, die dazu führen wird, daß die übrigen Verfahren mit höheren Streitwerten durch die Landesarbeitsgerichte schneller erledigt werden können.
Zweitens. Ich begrüße es, daß in den Ausschüssen der Vorschlag der Bundesregierung zur besonderen Beschleunigung von Kündigungsschutzprozessen gebilligt worden ist. .Diese Prozesse sind für den Arbeitnehmer von besonderer Bedeutung. Heute kann ein Kündigungsschutzprozeß bis zur endgültigen Entscheidung durch das Bundesarbeitsgericht mehrere Jahre dauern. Auch wenn der Arbeitnehmer gewinnt, ist der Arbeitsplatz dann meist verloren und damit der Zweck des gesetzlichen Kündigungsschutzes verfehlt. Hier muß daher möglichst rasch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung ergehen. Allerdings bin ich davon überzeugt, daß auch die Beschleunigung der Kündigungsschutzprozesse die Diskussion über eine Verbesserung des Kündigungsschutzes noch nicht beenden wird.

(Sehr wahr! bei der SPD)

Drittens. In den vergangenen 26 Jahren seit Inkrafttreten des Arbeitsgerichtsgesetzes 1953 haben sich eine Reihe von Mängeln gezeigt, die in dem vorliegenden Entwurf ausgeräumt worden sind. Zum Teil handelt es sich dabei um Vereinfachungen des Verfahrens, die zugleich zu einer Verfahrensbeschleunigung beitragen, zum Teil handelt es sich auch um soziale Verbesserungen. So wird die Zuständigkeit bei Streitigkeiten über die Herausgabe, Ergänzung und Berichtigung von Arbeitspapieren künftig bei den Arbeitsgerichten konzentriert. Bisher mußte der Arbeitnehmer bei solchen Streitigkeiten häufig drei Gerichte in Anspruch nehmen, nämlich das Arbeitsgericht, das Sozialgericht und das Finanzgericht. Das wurde von den Betroffenen mit Recht als bürokratischer Wirrwarr bezeichnet. Ferner wird eine als grob ungerecht empfundene Vorschrift über die Haftung für die Gerichtskosten beseitigt. Bisher mußte die klagende Partei, ganz überwiegend also der Arbeitnehmer, auch wenn sie den Prozeß gewann, die Gerichtskosten bezahlen, falls der Arbeitgeber zahlungsunfähig war.
Einen weiteren Schwerpunkt des Gesetzentwurfes möchte ich hier nennen: die Neuordnung und effektivere Gestaltung des in den letzten Jahren immer wichtiger gewordenen Beschlußverfahrens, das u. a. bei Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber zur Anwendung kommt. Die Betriebsräte und Arbeitgeber können ihre Streitigkeiten künftig schneller austragen; denn durch die Novelle werden erstmals wichtige Grundsätze gesetzlich festgelegt. Außerdem wird der Ablauf der Verfahren künftig mehr in die Hände der Beteiligten gelegt.
Ich füge noch einige Bemerkungen zu der vom Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung vorgeschlagenen Entschließung an. Die Bundesregierung nimmt gern den Prüfungsauftrag an, der auf eine



Parl. Staatssekretär Buschfort
noch stärkere Beteiligung der ehrenamtlichen Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit abzielt. Ich habe immer darauf hingewiesen, daß eine Beschleunigung der arbeitsgerichtlichen Prozesse keinesfalls auf Kosten des ehrenamtlichen Elements in der Arbeitsgerichtsbarkeit erreicht werden darf. Die ehrenamtlichen Richter, die von den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden gestellt werden, sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Arbeitsgerichtsbarkeit.

(Beifall bei der SPD)

Nicht zuletzt der Mitwirkung dieser Richter ist es zu verdanken, daß die Arbeitsgerichtsbarkeit bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern so großes Vertrauen genießt.

(Beifall bei der SPD)

Ebenso begrüßt die Bundesregierung den in der Entschließung vorgesehenen Appell, die Arbeitsgerichtsbarkeit personell weiter zu verstärken. Der Beschleunigung der Gerichtsverfahren durch die Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes sind jedoch auch Grenzen gesetzt; denn ein ausreichender Rechtsschutz des einzelnen muß in jedem Fall gewährleistet bleiben. Deshalb muß ein Schwergewicht der Maßnahmen zur Beschleunigung der Arbeitsgerichtsprozesse weiterhin beim personellen Ausbau der Arbeitsgerichtsbarkeit liegen. Der Bund ist hier mit gutem Beispiel vorangegangen und hat in den letzten Jahren das Bundesarbeitsgericht kontinuierlich verstärkt. Wir im Deutschen Bundestag haben auch gerade weitere personelle Verstärkungen des Bundesarbeitsgerichts beschlossen.
Die in diesem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen werden zusammen mit dem personellen Ausbau der Arbeitsgerichtsbarkeit die Verfahrensdauer deutlich verkürzen. Ich bitte Sie deshalb, der Vorlage zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0813905300
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetz in der dritten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Keine Gegenstimmen. Damit ist das Gesetz in dritter Beratung einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, wir haben nun noch über die Beschlußempfehlungen des Ausschusses in Drucksache 8/2535 zu entscheiden, zunächst über Ziffer 2,
den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes — Drucksache 8/465 hinsichtlich Artikel 1 Nr. 1, 2, 4, 5, 7 bis 9 ... abzulehnen und im übrigen für erledigt zu erklären.
Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? Es ist einstimmig so beschlossen.
Kann ich davon ausgehen, daß ich über die Entschließungen, die der Herr Staatssekretär eben noch einmal erwähnt hat, gemeinsam abstimmen lassen kann? — Das ist der Fall. Dann bitte ich diejenigen, die der Beschlußempfehlung in Ziffer 3, die Entschließungen I, II und III anzunehmen, zuzustimmen wünschen, um das Handzeichen. — Danke schön. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Schließlich bitte ich noch um Ihre Zustimmung zu Ziffer 4 der Beschlußempfehlung,
die zu den Gesetzentwürfen eingegangenen Eingaben und Petitionen für erledigt zu erklären.
Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 27 der Tagesordnung auf:
a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Hasinger, Frau Hürland, Müller (Remscheid), Dr. Hornhues, Dr. George, Neuhaus, Löher, Müller (Berlin), Landré, Daweke, Braun, Kroll-Schlüter, Dr. Meyer zu Bentrup, Krey, Frau Verhülsdonk, Zink, Breidbach, Höpfinger, Dr. Laufs, Sauer (Salzgitter) und der Fraktion der CDU/CSU
Arbeitserlaubnis für die Kinder ausländischer Arbeitnehmer
— Drucksache 8/2369 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
b) Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP
Arbeitserlaubnis für Ehegatten und Kinder ausländischer Arbeitnehmer
— Drucksache 8/2538 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
Zur Begründung des Antrags der CDU/CSU-Fraktion erteile ich dem Herrn Abgeordneten Braun das Wort.

Gerhard Braun (CDU):
Rede ID: ID0813905400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute über zwei Anträge zu beraten, die dasselbe Thema behandeln und dasselbe Ziel haben, nämlich die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für Kinder ausländischer Arbeitnehmer, die nach dem 31. Dezember 1976 das ist der noch heute gültige Stichtag — im Rahmen der Familienzusammenführung in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.
Am 8. Dezember 1978 brachte die CDU/CSU-Fraktion den Antrag zum Thema „Arbeitserlaubnis für Kinder ausländischer Arbeitnehmer" ein; am 7. Februar, also in der vergangenen Woche, brachten die Fraktionen der SPD und der FDP ebenfalls einen Antrag zum Thema „Arbeitserlaubnis für Ehegatten und Kinder ausländischer Arbeitnehmer" ein.



Braun
Meine Damen und Herren, es ist schade, daß über den Antrag der CDU/CSU-Fraktion erst heute beraten wird. Wir hätten dieses sozialpolitische Ärgernis der Stichtagsregelung sicherlich schon früher beseitigen können, wenn die Koalitionsfraktionen nicht auch noch ihren Antrag hätten nachschieben müssen,

(Beifall bei der CDU/CSU)

obwohl auf Grund des Antrages der CDU/CSU eine Beratung bereits möglich gewesen wäre. Ergänzungen — wie beispielsweise die Aufhebung der Stichtagsregelung auch für Ehegatten — hätten ohne weiteres in den Ausschußberatungen angesprochen und geregelt werden können, denn wir hatten bei der Begründung unseres Antrages ausdrücklich darauf hingewiesen, daß eine flexiblere Regelung des für Ehepartner geltenden Stichtages im Verlauf des. weiteren Beratungsverfahrens geprüft werden sollte. Ich hätte mir im Interesse der betroffenen Jugendlichen etwas mehr Gemeinsamkeit gewünscht, aber mit der hier angewandten Methode praktizieren die Koalitionsfraktionen der SPD und der FDP meines Erachtens einen recht unguten Stil, der nicht im Sinne der Betroffenen und der Sache ist.

(Zustimmung des Abg. Hasinger [CDU/ CSU])

Ähnliches mußten wir ja u. a. auch bei der Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze für Schwerbehinderte erleben. Als wir von der CDU/CSU den Antrag auf Herabsetzung des Rentenalters einbrachten, wurde er abgelehnt; wenig später wurde ein in der Sache gleicher Antrag von SPD und FDP gestellt.
Meine Damen und Herren, einige Tausend Jugendliche leben legal, mit Aufenthaltsgenehmigung, in der Bundesrepublik Deutschland, aber da sie nach dem 31. Dezember 1976 eingereist sind, wird ihnen das Recht auf Arbeit und Ausbildung bei uns verwehrt.

(Hasinger [CDU/CSU] : So ist es leider!)

Das ist unmenschlich für die Betroffenen, und es ist in vielen Fällen eine Zumutung für die Familien, denn die arbeitsfähigen und ausbildungswilligen, aber zum Nichtstun verurteilten Jugendlichen belasten ihre eigenen Familien.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nicht selten fallen sie kriminellen sogenannten Subunternehmern in die Finger, die . sie in die Schwarzarbeit vermitteln,

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist leider wahr!)

so daß sie ohne jeglichen arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Schutz dastehen. Darüber hinaus sollten wir nicht verkennen, daß ein Teil dieser Jugendlichen Gefahr läuft, in die Kriminalität abgedrängt zu werden.
Auf Grund des Ärgernisses mit der Stichtagsregelung haben sich in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur Initiativkreise zur Abschaffung des Stichtags gebildet, sondern Jugendbetreuer, Sozialarbeiter, freie Wohlfahrtsverbände und Kirchen haben zu diesem Problem in der Öffentlichkeit Stellung genommen und die Politiker dringend gebeten, hier für Abhilfe zu sorgen.

(Hasinger [CDU/CSU]: So ist es!)

So hat der Präsident des Diakonischen Werkes auf der letzten Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland mit Nachdruck auf dieses Problem hingewiesen. Ich zitiere Herrn Präsidenten Dr. Schober, der in Bethel sagte:
Weil sie die eigentlichen Opfer einer Politik sind, an der wir alle partizipieren, müssen wir für eine endgültige Abschaffung dieser inhumanen Stichtagsregelung mit Nachdruck eintreten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Europa-Gedanke wird zur Poesie, wenn er sich im harten Alltag menschlicher Probleme nicht verwirklichen kann.

(Hasinger [CDU/CSU]: Sehr gut!)

Unter dem Aspekt der Menschlichkeit ist allerdings auch eine sogenannte Wartefrist von der Einreise bis zur Erteilung der Arbeitserlaubnis weniger als nur eine halbherzige Regelung. Die im Gespräch befindliche Wartefrist von zwei Jahren ist meines Erachtens rein willkürlich bemessen. Wenn wir den. Jugendlichen und ihren Familien helfen wollen und wenn wir selbst glaubwürdig bleiben wollen, dann müssen wir uns zur Abschaffung des Stichtags entschließen — ohne Wenn und Aber.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Gleichzeitig müssen wir aber dafür eintreten, daß in unseren Städten und Gemeinden Hilfen, insbesondere für den Sprachunterricht und für andere berufsvorbereitende Maßnahmen, eingeleitet und verstärkt werden.

(Hasinger [CDU/CSU] : Das ist sehr wichtig!)

Wir müssen mithelfen und die Voraussetzungen dafür schaffen, daß diese Jugendlichen einen Schulabschluß bekommen, der sie befähigt, auch einen Ausbildungsplatz einzunehmen.

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

In diesem Zusammenhang sollten wir auch einmal daran denken, wieviel freiwillige und unauffällige Hilfe in den letzten Jahren bereits viele deutsche Eltern und deutsche Lehrer den Kindern ausländischer Arbeitnehmer haben zuteil werden lassen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ihnen sei von dieser Stelle aus einmal herzlich gedankt, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Mit der vorgeschlagenen Aufhebung des Stichtages ist keine Aufhebung des Anwerbestopps für ausländische Arbeitnehmer verbunden.

(Hasinger [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

Hier geht es um eine familienpolitische und jugendpolitische Maßnahme, die ein vorhandenes Är-



Braun
gernis beseitigen soll, welches dem Geist der europäischen Zusammenarbeit nicht entspricht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, wenn auch zwei verschiedene Anträge heute vorliegen, sollten wir dennoch gemeinsam handeln, und zwar bald.
Ich beantrage die Überweisung unseres Antrages an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse und bitte um zügige Beratung. Es geht nicht um einen Sachgegenstand, es geht um das Schicksal von ca. 6 000 jungen Menschen in unserem Land.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0813905500
Meine
Damen und Herren, das Wort hat der Abgeordnete Urbaniak.

Hans-Eberhard Urbaniak (SPD):
Rede ID: ID0813905600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die hier heute zur Beratung vorliegenden Anträge der Koalition und der Opposition beschäftigen sich mit der Lage der Kinder und der Ehegatten ausländischer Arbeitnehmer. Wir kennen die Stichtagsregelungen, die am 30. November 1974 eingeführt werden mußten, und die Aktivitäten, die wir als Koalition zur Änderung der Stichtagsregelung gerade für jugendliche Ausländer — als Stichtag wurde seinerzeit der 31. Dezember 1976 festgesetzt betrieben haben. Wir haben uns daher immer diese Frage gestellt.
Bei den Anträgen gibt es aber selbstverständlich Unterschiede, denn wir beziehen unsere Vorstellungen nicht nur auf die ausländischen Arbeitnehmerkinder, sondern auch auf Ehegatten, während Sie sich ausschließlich auf die Jugendlichen beziehen. Wir haben also in der Fortentwicklung einer sinnvollen Politik auf diesem Felde weitergehende Vorstellungen, die unmittelbar den Familien der ausländischen Arbeitnehmer zugute kommen werden. Wir möchten daher, um dieses Problem sinnvoll zu lösen, eine Wartefrist von der Sie ja auch gesprochen haben. Diese kann von den Jugendlichen abgegolten werden, indem sie an sechsmonatigen sprach- und berufsorientierten Kursen teilnehmen. Diese Kurse müssen in den Ländern und Gemeinden natürlich sichergestellt werden.
Wir meinen, daß die Jugendlichen, wenn sie zu ihren Eltern hierher in eine andere Welt kommen, gleich eine sinnvolle Beschäftigung und Betreuung bekommen müssen, um sich sowohl sprachlich wie auch berufsorientiert auf die Arbeitswelt vorzubereiten. Dies ist ein Stück Integrationspolitik, das wir für unbedingt wichtig halten und auch durchführen müssen.
Hier ist nur mit der Aufhebung des Stichtages, meine Damen und Herren von der Opposition, überhaupt nichts erreicht. Diese jungen Leute müssen auf das vorbereitet werden, was sie in der Arbeitswelt erwartet. Dies ist ganz wichtig.

(Krey [CDU/CSU] : Aber ohne Aufhebung des Stichtages geht es auch nicht! Das ist die Grundvoraussetzung!)

Wir haben in den vergangenen Jahren das Problem der ausländischen Arbeitnehmer immer sehr gründlich erörtert, und wir haben mit großer Intensität dafür gesorgt, daß die Ministerpräsidenten dem Bund-Länder-Programm schließlich zugestimmt haben. Das war ja nicht so einfach.
Wir haben mit diesem Programm einen Handlungsspielraum vom aufenthaltsrechtlichen Status der ausländischen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik bis zu den notwendigen Integrationsmaßnahmen geschaffen, die sich vor allen Dingen auf die zweite Generation beziehen. Zur Zeit laufen Gott sei Dank Maßnahmen zur Verbesserung der außerschulischen Betreuung, der sozialen und beruflichen Eingliederung ausländischer junger Arbeitnehmer und der Förderung des Sprachunterrichts bis hin zu den Sozial- und Beratungsdiensten. Die Bundesregierung hat die dafür erforderlichen Mittel immer wieder bereitgestellt.
Sie stellen die Notwendigkeit der Aufhebung der Stichtagsregelung überzeugend dar und lehnen die Wartefrist ab. Wir hätten sehr gern gesehen, daß die Länder den Vorstellungen, die der Bundesarbeitsminister dazu entwickelt hat, beigetreten wären. Aber gerade Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben sich ja bis heute gesträubt, die Stichtagsregelung, wie auch immer, zu ändern. Sie möchten bei der alten Regelung bleiben. Sorgen Sie bitte bei Ihren Länderministern dafür, daß wir für diese Menschen eine Politik aus einem Guß betreiben können! Die beiden Vertreter haben es auf jeden Fall nicht getan.

(Beifall bei der SPD — Hasinger [CDU/ CSU]: Das trifft einfach nicht zu!)


— Es trifft zu, Herr Kollege Hasinger. Ich habe mich nach den Voten vorn 14. Dezember 1978 erkundigt, und mir ist ein Brief der Kollegin Griesinger bekanntgeworden, die das ebenfalls ablehnt.

(Hasinger [CDU/CSU] : Sie können doch nicht aus einer Referentenbesprechung zitieren!)


Sie können sich da nicht herausmogeln. Sie können sich hier nicht hinstellen und sagen, es werde schon alles geregelt.

(Krey [CDU/CSU]: Das sind doch Dimensionen, die hier nicht angebracht sind!)

Zwei potente Länder Ihrer Couleur stimmen dagegen. Ich beklage das. Das muß auch ganz offen gesagt werden, meine Damen und Herren. Sorgen Sie also dafür, daß diese Dinge dort in Ordnung gehen.

(Hasinger [CDU/CSU] : Kümmern Sie sich einmal um Nordrhein-Westfalen!)

— In Nordrhein-Westfalen stimmt das Votum, in den anderen Ländern ebenfalls. Sie sind sicherlich gut informiert. Lesen Sie das bitte nach. Wir brauchen darüber auch nicht zu streiten. Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben dagegen gestimmt. Diese Fakten seien hier noch einmal vermerkt.

(Hasinger [CDU/CSU] : Es sind keine Fakten!)




Urbaniak
Lassen Sie mich aber das Thema dieser Stunde nutzen, um noch zwei grundsätzliche Bemerkungen zur Situation der ausländischen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland zu machen, Anmerkungen, hinter denen die SPD-Bundestagsfraktion geschlossen steht. Die Sozialdemokraten in diesem Hause danken den vielen freiwilligen und hauptberuflichen Helfern insbesondere in den Wohlfahrtsverbänden, den Betriebsräten und den Gewerkschaften, den Kirchen, die in schwieriger täglicher Kleinarbeit das Einleben der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien in unsere soziale Wirklichkeit erleichtern.

(Beifall bei der SPD — Krey [CDU/CSU] Das hat doch mit dem Stichtag nichts zu tun!)

Wir Sozialdemokraten bekräftigen unsere Entschlossenheit, den seit 1973 geltenden Anwerbestopp ohne Wenn und Aber aufrechtzuerhalten. Da kennen Sie sicherlich auch die Vorstellungen, die branchenbezogen von verschiedenen Verbänden an uns herangetragen werden, oder aber das, was die Länderwirtschaftsminister vor 14 Tagen beschlossen haben. Wir können dem nicht folgen, meine Damen und Herren. Ich wiederhole unseren Standpunkt: Eine Lockerung des Anwerbestopps würde die soziale Integration der hier bereits befindlichen ausländischen Arbeitnehmer nur erschweren und dürfte auch wohl kaum im wohlverstandenen Sinne der in der Bundesrepublik Deutschland registrierten arbeitslosen Ausländer liegen. Darum kann es hier keinen Kompromiß geben.
Wir freuen uns sehr darüber, daß es der Gewerkschaft NGG mit der Dehoga gelungen ist, eine Vereinbarung zu schließen, 10 000 Ausbildungsplätze bereitzustellen. Hier werden sehr viele ausländische Jungen und Mädchen untergebracht werden können. Sie werden ausgebildet, sie werden eine Facharbeit erlernen, die sicherlich auch sinnvoll in ihrem eigenen Heimatland ausgeübt werden kann. Von daher kommen diese 10 000 Ausbildungsplätze unserer Politik sehr entgegen. Wir dürfen beiden Organisationen recht herzlich danken.
Meine Damen und Herren, die Wartefrist, um das sehr klarzumachen, ist ein Stück Integration, die wir für notwendig halten. Die jungen ausländischen Arbeitnehmer werden auf das Stück Arbeitswelt vorbereitet sein, das sie ergreifen werden und mit dem sie fertig werden müssen. Daher sehen wir in den Kursen und in der Berufsorientierung einen sehr sinnvollen Weg, diese Entwicklung positiv zu beeinflussen.
Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion
stimmt den Überweisungsvorschlägen des Ältestenrates zu und wird sich auch bei der Beratung in den Ausschüssen weiter konstruktiv verhalten, damit die Dinge so schnell wie möglich vorangebracht und verabschiedet werden können.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0813905700
Das
Wort hat der Herr Abgeordnete Hölscher.

Friedrich Hölscher (FDP):
Rede ID: ID0813905800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Anwerbestopp 1973 für ausländische Arbeitnehmer aus Staaten, die nicht der EG angehören, war zweifellos notwendig. Ohne diese im Einvernehmen mit den Bundesländern getroffene Entscheidung wären unlösbare beschäftigungspolitische Probleme entstanden. Wir hätten vielleicht heute Millionen arbeitslose ausländische Arbeitnehmer, auch weil es sich hierbei weitgehend um ungelernte Arbeitskräfte handelt. Der Anwerbestopp diente daher nicht nur der Sicherung von Arbeitsplätzen für einheimische Arbeitnehmer, sondern verhinderte auch das Schicksal der Arbeitslosigkeit für viele tausend Ausländer und ihre Familien. Meine Damen und Herren, die Gründe für diesen Anwerbestopp gelten auch heute noch. Deshalb kann es auch keine generelle Aufhebung des Anwerbestopps geben.
Völlig anders muß aber die Situation der engsten Familienangehörigen ausländischer Arbeitnehmer gesehen werden, die nach dem Anwerbestopp im Rahmen der Familienzusammenführung in unser Land gekommen sind. Zwar habe ich auch heute noch Verständnis für die damaligen Befürchtungen der Arbeits- und Sozialminister von Bund und Ländern, der Anwerbestopp könne durch einen verstärkten Familienzuzug unterlaufen werden und daß man deshalb die Stichtagsregelungen eingeführt hat, doch sind die inhumanen und unsozialen Folgen dieser Regelung nicht mehr zu übersehen.

(Beifall)

Da erlauben wir Kindern, zu ihren Eltern in die Bundesrepublik zu ziehen, was ja selbstverständlich ist, geben ihnen Hilfen zur Eingliederung in das deutsche Schulwesen, und dann verschwinden sie plötzlich aus unseren öffentlichen Statistiken, weil sie weder eine Ausbildung beginnen noch eine Stelle annehmen dürfen, und nur darum, weil sie erst nach dem 30. November 1974 zu ihren Eltern gekommen sind. Diese jungen Leute dürfen sogar auch dann keinen Arbeitsplatz annehmen, wenn sich dafür überhaupt kein deutscher Arbeitnehmer findet. Noch nicht einmal ein Sprachkurs darf von ihnen belegt werden, wenn nicht die Arbeitserlaubnis vorliegt. Meine Damen und Herren, da steht Chancengleichheit nicht einmal mehr auf dem Papier.

(Beifall)

Noch so berechtigte arbeitsmarktpolitische Argumente dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, daß wir nicht nur für unsere eigenen Kinder, sondern auch für die Familien unserer ausländischen Mitbürger Verantwortung tragen. Wir dürfen sie nicht in die Illegalität und in die Kriminalität abgleiten lassen, denn wir waren es ja, die ihre Väter und Mütter aus der Türkei, aus Jugoslawien und Griechenland geholt haben, weil wir Arbeitskräfte brauchten.
Meine Damen und Herren, ich möchte in aller Offenheit sagen, wir machen uns letzten Endes auch international unglaubwürdig, wenn wir einerseits sehr viel Mittel und Ideen in unserer Familienpolitik aufbringen, andererseits aber kein Ver-
Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1979 11043
Hölscher
ständnis oder nicht ausreichend Verständnis dafür zeigen, daß auch Ausländer ein Bedürfnis haben, mit ihrer Familie zusammenzuleben und die Zukunft ihrer Kinder zu sichern. Wenn sich viele wunderten — das Schlagwort möchte ich noch einmal aufgreifen —, daß an Stelle von Arbeitskräften Menschen gekommen sind, dann dürfen wir uns heute nicht wundern, daß diese Menschen auch Familienväter sind.
Hier geht es aber nicht allein um die Kinder von ausländischen Arbeitnehmern. Im Gegensatz zum Antrag der Opposition wollen wir auch nach dem 30. November 1974 eingereisten Ehegatten Zugang zum Arbeitsmarkt eröffnen.

(Braun [CDU/CSU]: Das ist kein Gegensatz, Herr Hölscher!)

— Ich meinte, ein formaler Gegensatz besteht. Es steht in Ihrem Antrag nicht drin.
Ich bin aber optimistisch, weil ich aus Gesprächen mit Kollegen der Oppositionsfraktion, z. B. dem Kollegen Dr. George, weiß, daß auch dort arbeitsmarktpolitische Notwendigkeiten gesehen werden, die es vielleicht erleichtern, für Ehegatten den Zugang zum Arbeitsmarkt gemeinsam zu ermöglichen. Wir sollten hier gemeinsam eine Regelung suchen.

(Hasinger [CDU/CSU] : Man müßte noch über die vierjährige Wartefrist sprechen!)

Nach der Änderung der Bestimmungen über die Arbeitserlaubnis vom 1. Oktober 1978 ist es nämlich leider so, daß für ausländische Ehegatten heute überhaupt keine Chance mehr besteht, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen, auch dann nicht, wenn sie sich viele Jahre hier aufhalten. Auch hier ist die Gefahr der illegalen Aufnahme einer Beschäftigung sehr groß, weil .vor allem in einigen Branchen und Regionen ausländische Arbeitskräfte gesucht werden, Arbeitskräfte für Arbeitsplätze, für die unsere Arbeitsämter keine geeigneten deutschen Bewerber vermitteln können.
Unser Entschließungsantrag macht deutlich, daß wir nichts von einer nochmaligen Verschiebung des Stichtags halten; auch das war einmal in der Diskussion. Herr Kollege Urbaniak, ich darf das, damit es kein Mißverständnis gibt, korrigieren: Wir machen mit der Stichtagsregelung Schluß.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Wenn wir damit nicht Schluß machten, würden wir ja die Lösung des Problems nur

(Braun [CDU/CSU] : Vor uns herschieben!)

um den entsprechenden Zeitraum verschieben.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0813905900
Herr Kollege, würden Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Urbaniak gestatten?

Friedrich Hölscher (FDP):
Rede ID: ID0813906000
Bitte schön.


Hans-Eberhard Urbaniak (SPD):
Rede ID: ID0813906100
Herr Kollege Hölscher, darf ich Sie fragen, ob Sie mich richtig verstanden haben?
Ich habe lediglich ausgeführt, daß wir einmal den. Stichtag für jugendliche Ausländer verlängert hätten, aber nicht daran dächten, dieses Instrument wieder einzusetzen.

Friedrich Hölscher (FDP):
Rede ID: ID0813906200
Vielen Dank für die Klärung, Herr Kollege Urbaniak. Wir sind uns also einig, daß der Stichtag fallen sollte. Da dies aber in Ihren Ausführungen auf eine entsprechende Frage möglicherweise — unbeabsichtigt — nicht so klar zum Ausdruck gekommen ist, wollte ich dies für die Koalition noch einmal sagen.
Allerdings, um einem möglichen Sog hinsichtlich der Einreise von Familienangehörigen und damit neuen beschäftigungspolitischen Problemen entgegenzuwirken, halten wir es im Augenblick für richtig, wenn die Erteilung der Arbeitserlaubnis von einer Mindestaufenthaltsdauer im Bundesgebiet abhängig gemacht wird.

(Hasinger [CDU/CSU] : Darüber sollten wir noch einmal sprechen!)

Denkbar ist ein Zeitraum von zwei Jahren für Jugendliche und von vier Jahren für Ehegatten. Im Grunde genommen geht es hierbei ja auch darum, daß diese Zeit von den zugereisten Familienangehörigen dazu benutzt wird, sich dem Leben bei uns anzupassen. Natürlich, Herr Kollege Hasinger, wenn dies so einfach wäre, würde ich persönlich sagen, wir schaffen keine Wartezeit für Jugendliche. Aber ich meine, daß wir die Probleme von allen Blickwinkeln her durchleuchten müssen. Man darf uns nicht unterstellen, daß dies nun eine schlechtere Regelung sei, weil wir, hier Wartezeiten angesprochen haben.

(Hasinger [CDU/CSU]: Wir sollten noch einmal darüber diskutieren!)

Wir möchten, daß vor allem die Kinder ausländischer Arbeitnehmer — das ist das Entscheidende — einen Anreiz bekommen, sich durch Sprachkurse und andere berufsbildende Maßnahmen auf den Beruf, auf das Leben bei uns vorzubereiten. Wir haben deutlich gesagt, daß die Teilnahme an solchen berufsbildenden, sprachbildenden Maßnahmen die Wartezeit verkürzen soll, so daß es dann nicht sehr lange dauert, bis ein jetzt zugereister jugendlicher Ausländer einen Ausbildungsplatz annehmen kann. Denn wer sich selbst um eine schnellere Integration bemüht, muß eben auch früher. einen Ausbildungsplatz erhalten, muß eben auch früher in den Beruf eingegliedert werden können.
Auch wenn unser Antrag eine derartige Regelung für Ehegatten nicht vorsieht, so möchte ich persönlich anregen, auf jeden Fall sicherzustellen, daß wenigstens ein öffentlich geförderter Sprachkurs auch von einem ausländischen Ehegatten besucht werden kann.

(Beifall des Abg. Dr. George [CDU/CSU])

Denn es darf uns nicht noch einmal der Vorwurf gemacht werden, daß wir einerseits große Integrationsprogramme verkündeten, andererseits aber Eingliederungshilfen, etwa einen Sprachkurs, immer



Hölscher
dann verweigerten, wenn keine Arbeitserlaubnis vorliege.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, im übrigen sollte die Bundesanstalt für Arbeit die Wartefrist für Ehegatten von vier Jahren auch dann abkürzen können — ich möchte es wiederholen —, wenn der regionale Arbeitsmarkt dies zuläßt.

(Beifall des Abg. Dr. George [CDU/CSU])

Es ist nicht einzusehen, daß die Frau eines ausländischen Arbeitnehmers aus einem Staat, der nicht der EG angehört, nicht arbeiten darf, obwohl der Arbeitskräftebedarf in einer bestimmten Branche, in einer bestimmten Region durch deutsche Arbeitnehmer nicht befriedigt werden kann. Vielleicht reicht manchmal — aus saisonalen Gründen - auch eine zeitweilige Arbeitserlaubnis; darüber sollten wir uns unterhalten. Im übrigen: Den Kassen der Arbeitslosenversicherung kann das ja nur gut tun. Denn durch die Aufnahme einer legalen Beschäftigung werden ja Versicherungsbeiträge fällig. Durch die illegale Beschäftigung hingegen werden nicht nur Sozialabgaben und Steuern entzogen, sondern Arbeitgeber und Arbeitnehmer — beide — geraten durch die illegale Beschäftigung oft auch in die Kriminalität.
Wir bitten die Bundesregierung, im Einvernehmen mit den Ländern schnellstens für eine Aufhebung der Stichtagsregelung zu sorgen.

(Hasinger [CDU/CSU] : Und im Einvernehmen mit dem Parlament!)

— Im Einvernehmen mit dem Parlament. Darauf lege ich großen Wert. Deshalb hin ich etwas überrascht, Herr Hasinger, daß Sie kritisieren, wenn wir in der ersten Lesung beim Krankenpflegegesetz sagen: das und das möchten wir noch geändert haben. Das kritisieren Sie aber. Ich freue mich, daß Sie jetzt sagen, das Parlament sollte auch bei Regierungsvorlagen mitwirken. Ich glaube, wir sind uns einig. Wir sind weniger regierungsfromm , als Sie.

(Lachen bei der CDU/CSU)

Wie man hört — jetzt muß ich dies mal ansprechen, und ich tue dies in aller Sachlichkeit —, sperrt sich das Land Baden-Württemberg gegen die Aufhebung der Stichtagsregelung. Ich bedaure, daß die verehrte Ministerin des Landes Baden-Württemberg nicht mehr hier ist. Ich hätte mir gewünscht, sie hätte bei diesem Tagesordnungspunkt noch hier sein können. Ich habe auch gehört, daß sie einen Brief geschrieben hat, in dem sie sagt, die Stichtagsregelung solle bleiben, keine Änderung, denn man solle zunächst einmal die Probleme der zweiten Generation lösen. Nur die Probleme der zweiten Generation sind ja auch durch die Stichtagsregelung entstanden. Kann denn eine 16jährige Griechin einen Sprachkurs besuchen, wenn sie nicht die Arbeitserlaubnis hat? Ich darf als Stuttgarter Abgeordneter sagen, es hat Prozesse vor dem Sozialgericht in Stuttgart und vor anderen Sozialgerichten gegeben, in denen festgestellt wurde, daß es höchst problematisch ist, auch rechtlich höchst problematisch ist, die Erlaubnis für einen Sprachkurs an das Vorliegen einer Arbeitserlaubnis zu binden. Deshalb verstehe ich Frau Griesinger nicht, wie sie sagen kann, wir müssen die Probleme der zweiten Generation von ausländischen Arbeitnehmern zunächst regeln, und sich dann gleichzeitig gegen die Aufhebung der Stichtagsregelung wendet. Aber ich hoffe auch hier, da bin ich optimistisch, das Land Baden-Württemberg wird einsehen, Frau Griesinger wird einsehen, daß wir um die Aufhebung des Stichtages einfach nicht herumkommen.
Wir alle — das möchte ich abschließend sagen — sollten uns nämlich folgendes vor Augen halten: Betroffen von der jetzigen Regelung sind nicht nur einige Branchen und Regionen, wo keine geeigne- ten Arbeitskräfte mehr vorhanden sind. Leidtragende sind vor allem Tausende von Familienangehörige ausländischer Arbeitnehmer, die, wenn nichts geschieht, entweder in . die illegale Beschäftigung getrieben werden oder ihrem Schicksal im Getto von Familie und Umwelt überlassen bleiben. Damit sollten wir gemeinsam Schluß machen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0813906300
Das
Wort hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär Buschfort.


Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0813906400
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Braun, ich bin ganz sicher, daß wir uns über die hier anstehenden Fragen verständigen werden. Ich bin auch ganz sicher, daß es nicht zu Schwierigkeiten im Ausschuß kommt. Ich bin aber nicht so ganz sicher, ob das alles, was Sie sagten, in der Formulierung — ohne Wenn und Aber — auch mit den Vorstellungen der Länder zu vereinbaren ist. Es gibt Anlaß, zum derzeitigen Zeitpunkt da noch Zweifel zu haben.
Die von uns heute diskutierten Anträge stehen im Spannungsverhältnis zwischen der dringlichen Integration der Ausländer in unsere Gesellschaft und der erforderlichen Konsolidierungspolitik im Bereich der Ausländerbeschäftigung. Einerseits können wir auf die Konsolidierung nicht verzichten, andererseits tritt, insbesondere bei den Jugendlichen, die Integrationsproblematik immer deutlicher hervor. Wir können es uns nicht leisten, hier bereits rechtmäßig lebenden Mitbürgern Berufschancen auf Dauer zu verschließen. Alle Fraktionen im Bundestag stimmen damit überein.
Ich darf folgendes deutlich hervorheben. Es geht hei den Anträgen nicht um Angehörige von EG-Staaten und auch nicht um jene Kinder ausländischer Arbeitnehmer aus Drittstaaten mit fünfjährigem eigenem Aufenthalt und fünfjährigem Arbeitsaufenthalt eines Elternteils. Diese Jugendlichen haben unbeschränkten Zugang zu Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Problemgruppen sind hingegen die nach dem 30. November 1974 eingereisten Ehegatten sowie die Kinder, die als Minderjährige nach



Parl. Staatssekretär Buschfort
dein 31. Dezember 1976 zu ihren Eltern in die Bundesrepublik gezogen sind. Ihnen ist der Arbeitsmarkt derzeit noch versperrt.
Die im Einvernehmen mit den Ländern getroffenen Stichtagsregelungen sind vor dem Hintergrund der allgemeinen Beschäftigungssituation zu würdigen. Bis Mitte der achtziger Jahre wird die deutsche Erwerbsbevölkerung um rund 650 000 zunehmen. Darüber hinaus werden über 200 000 prinzipiell arbeitserlaubnisberechtigte Ausländerkinder in das Erwerbsleben hineinwachsen. Wir dürfen dies nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wir müssen dabei auch sehen, daß gegenwärtig noch rund 750 000 Kinder ausländischer Arbeitnehmer in den Heimatländern leben.
Trotzdem können wir uns auf Dauer gesellschaftspolitisch keine arbeitserlaubnisrechtlichen Bestimmungen leisten, die einem Teil der ausländischen Jugendlichen die berufliche Eingliederung versperren. Mit der erklärten Schwerpunktaufgabe unserer Ausländerpolitik — Integration der zweiten und dritten Ausländergeneration — wäre dies ganz und gar nicht zu vereinbaren.
Die zur Diskussion stehenden Anträge decken sich insofern mit den Absichten der Bundesregierung. Unsere Überlegungen gehen dahin, die Stichtagsregelungen durch individuelle Wartezeitenregelungen abzulösen.
Wir hoffen, bald folgende Lösungen verabschieden zu können:
Kinder ausländischer Arbeitnehmer aus Drittstaaten, die als Minderjährige hierher zu ihren Eltern gekommen sind, sollen nach zweijährigem Aufenthalt im. Bundesgebiet vorbehaltlich des Vorrangs Deutscher und anderer EG-Staatsangehöriger Arbeitsmarktzugang erhalten. Für 'Jugendliche, die in der Bundesrepublik an sprachlichen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen teilgenommen haben, soll sich die Wartefrist verkürzen. Die Motivation zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten durch eigene Integrationsbemühungen würde hierdurch gestärkt.
Bei Ehegatten ausländischer Arbeitnehmer aus Drittstaaten erwägen wir, für den Arbeitsmarktzugang vorbehaltlich des Vorrangs Deutscher und anderer EG-Staatsangehöriger einen vierjährigen Aufenthalt im Bundesgebiet vorauszusetzen. Diese deutlich längere Wartezeit ist wegen der erheblich größeren Beschäftigungsauswirkungen einer derartigen Maßnahme notwendig.
Hier, Herr Kollege George, darf ich auch einmal auf die bisher vorhandene Möglichkeit eingehen, auf Grund einer Härteregelung zu handeln. Diese
Regelung bestand in der Vergangenheit und wurde in vielen Fällen auch angewandt. Wir gehen davon aus, daß das so bleiben muß.
Die Vorteile einer Wartezeitenregelung liegen auf der Hand. Jeder Betroffene hat die Möglichkeit, die Voraussetzungen zu erfüllen. Andererseits wird damit durch die Arbeitsmarktpolitik kein Anreiz zu verstärktem Familiennachzug ausgelöst. Das durch die Stichtagsregelungen aufgestaute Arbeitskräfteangebot kann über einen längeren Zeitraum hinweg vom Arbeitsmarkt absorbiert werden. Bereiche mit besonderen personellen Engpässen erhalten die Möglichkeit, zusätzliche Arbeitnehmer aus dem Kreis der Familienangehörigen zu gewinnen.
Nach unseren Schätzungen dürften 1979 ungefähr 105 000 Familienangehörige, davon 20 000 Kinder ausländischer Arbeitnehmer, die Wartezeiten erfüllen. Davon werden ungefähr 56 000, darunter rund 13 000 Kinder pro Jahr, an der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit interessiert sein. Meine Zahl, Herr Kollege Braun, weicht von der Ihrigen beachtlich ab. Aber ich muß hinzufügen: Auch wir verlassen uns nur auf Schätzungen. Es mag sein, daß die eine oder die andere Zahl oder ein dazwischenliegender Mittelwert richtig ist.
Wir gehen mit der Ablösung der Stichtagsregelung also an die Grenze des beschäftigungspolitisch Vertretbaren. Ein Spielraum — auch das will ich noch einmal deutlich hinzufügen — für Lockerungen des Anwerbestopps, wie sie von verschiedenen Seiten gefordert werden, ist nicht gegeben.

(Beifall bei allen Fraktionen)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0813906500
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, die Anträge an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung als federführenden Ausschuß sowie an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit und an den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft als mitberatende Ausschüsse zu überweisen. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir stehen damit am Ende der heutigen Plenarsitzung. Ich berufe die nächste Plenarsitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 7. März, 13 Uhr ein. Einziger Punkt der Tagesordnung: Fragestunde.
Die Sitzung ist geschlossen.