Protokoll:
8133

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 133

  • date_rangeDatum: 26. Januar 1979

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 12:36 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/133 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 133. Sitzung Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 Inhalt: Begrüßung des Präsidiums des Bayerischen Landtages 10527 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 10527 B Abstimmung über die §§ 1 bis 5 des Haushaltsgesetzes 1979 in zweiter Beratung . . 10556 C Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1979 (Haushaltsgesetz 1979) — Drucksachen. 8/2150, 8/2317, 8/2401 bis 8/2428, 8/2470 — Dr. Zimmermann CDU/CSU 10527 B Westphal SPD 10533 C Hoppe FDP 10539 C Windelen CDU/CSU 10543 B Matthöfer, Bundesminister BMF . . . 10548 C Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Erklärung nach § 36 GO) 10556 B Namentliche Abstimmung 10557 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 10559 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 10561* A Anlage 2 Reaktion des Bundeskanzlers auf die Mitteilung des Sohnes von Rudolf Hess über den Gesundheitszustand seines Vaters SchrAnfr B1 19.01.79 Drs 08/2477 Spranger CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . . 10561* B Anlage 3 Vergabe von Anzeigen der Bundesregierung, der Bundesbahn und der Bundespost an die Illustrierten „Stern", „Bunte", „Quick" und „Revue" im Jahr 1978 SchrAnfr B2 19.01.79 Drs 08/2477 Sick CDU/CSU SchrAnfr B3 19.01.79 Drs 08/2477 Sick CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 10561* C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 Anlage 4 Äußerungen des Bundeskanzlers in Guadeloupe zu einer weiteren Amtsperiode Präsident Carters SchrAnfr B4 19.01.79 Drs 08/2477 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 10562* B Anlage 5 PR-Kampagnen der Bundesregierung im Jahr 1978 sowie Planungen für 1979 SchrAnfr B5 19.01.79 Drs 08/2477 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B6 19.01.79 Drs 08/2477 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B7 19.01.79 Drs 08/2477 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 10562* D Anlage 6 Neubau der deutschen Schulen in Rom und Saloniki; Beseitigung der Auswirkungen des Brandes der deutschen Schule in Antwerpen SchrAnfr B8 19.01.79 Drs 08/2477 Picard CDU/CSU SchrAnfr B9 19.01.79 Drs 08/2477 Picard CDU/CSU SchrAnfr B10 19.01.79 Drs 08/2477 Picard CDU/CSU SchrAnfr B11 19.01.79 Drs 08/2477 Picard CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 10563* D Anlage 7 Transport einer Magermilchpulverspende der EG auf einem sowjetischen Frachter sowie Deklarierung dieser Spende als ein Geschenk der Sowjetunion durch die Vietnamesische Presse SchrAnfr B12 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 10564* C Anlage 8 Anspruch der SWAPO auf Alleinvertretung Namibias in den Vereinten Nationen SchrAnfr B13 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAnfr B14 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 10564* D Anlage 9 Beteiligung der Bundesregierung an der Lösung des Flüchtlingsproblems in Südostasien; Hilfe für die auf Schiffen befindlichen vietnamesischen Flüchtlinge SchrAnfr B15 19.01.79 Drs 08/2477 Kittelmann CDU/CSU SchrAnfr B16 19.01.79 Drs 08/2477 Kittelmann CDU/CSU SchrAnfr B17 19.01.79 Drs 08/2477 Kittelmann CDU/CSU SchrAnfr B18 19.01.79 Drs 08/2477 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 10565* B Anlage 10 Verträge und Abkommen der Bundesrepublik Deutschland zum Themenbereich Abrüstung, Rüstungskontrolle und -begrenzung, Nichtverbreitung von Kernwaffen u. ä. sowie Einbeziehung Berlins in diese Verträge SchrAnfr B19 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAnfr B20 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 10566* B Anlage 11 Vereinbarkeit sowjetischer Pressestimmen zur Tätigkeit des Bundespräsidenten und anderer Bundesorgane in Berlin und zur besonderen Kennzeichnung West-Berliner Sportler bei der Olympiade mit dem Viermächteabkommen SchrAnfr B21 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 10567* A Anlage 12 Pressemeldung über die Behandlung des finnischen Botschafters durch den Bundesaußenminister SchrAnfr B22 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 10567* B Anlage 13 Pressemeldung über die Unterstützung der Besuche des japanischen Außenministers Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 III Sonoda in osteuropäischen Ländern durch den Bundesaußenminister SchrAnfr B23 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 10567* C Anlage 14 Ungleichbehandlung eines Dienstfahrers der Bundeswehr und eines Facharbeiters im Bundesdienst bei der Erstattung des Übernachtungsgeldes SchrAnfr B24 19.01.79 Drs 08/2477 Ludewig FDP SchrAnfr B25 19.01.79 Drs 08/2477 Ludewig FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1056T D Anlage 15 Festlegung fester Quoten der Bundesländer zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Indochina; Unterstützung der Wohlfahrtsverbände zur Betreuung der Flüchtlinge SchrAnfr B26 19.01.79 Drs 08/2477 Frau Renger SPD SchrAnfr B27 19.01.79 Drs 08/2477 Frau Renger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 10568* B Anlage 16 Ausschöpfung der Aufnahmequote für chilenische Flüchtlinge SchrAnfr B28 19.01.79 Drs 08/2477 Frau Renger SPD SchrAnfr B29 19.01.79 Drs 08/2477 Frau Renger SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 10568* D Anlage 17 Auswirkungen der Kindergelderhöhung ab 1. Januar 1979 auf den Ortszuschlag verheirateter Beamter mit drei und fünf Kindern SchrAnfr B30 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 10569* B Anlage 18 Sicherheitsrechtliche Bedenken gegen das „Protokoll über die Zusammenarbeit 1979" zwischen dem tschechoslowakischen Sozialistischen Jugendverband und dem Studentenverband Spartakus SchrAnfr B31 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 10569* D Anlage 19 Ratifizierung des Abkommens zur Minderung der Salzfracht im Rhein durch die französische Nationalversammlung SchrAnfr B32 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 10569* D Anlage 20 Auswirkungen des ab 1. Januar 1979 erhöhten Kindergeldes auf den Ortszuschlag bei Besoldungsempfängern mit drei und mehr Kindern SchrAnfr B33 19.01.79 Drs 08/2477 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAnfr B34 19.01.79 Drs 08/2477 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 10570* A Anlage 21 Abstimmung mit den Bundesländern und dem Deutschen Feuerwehrverband vor der Beschaffung von Löschfahrzeugen im Rahmen des „Finanzsonderprogramms 1979 bis 1982 für den Katastrophenschutz" SchrAnfr B35 19.01.79 Drs 08/2477 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAnfr B36 19.01.79 Drs 08/2477 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAnfr B37 19.01.79 Drs 08/2477 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 10570* C Anlage 22 Erlaß einer Störfallverordnung auf Grund der aus einem Industriebetrieb in Burghausen entwichenen Gaswolke SchrAnfr B38 19.01.79 Drs 08/2477 Schmidt (München) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 10571* B Anlage 23 Beachtung der Dosierungsempfehlungen auf den Verpackungen insbesondere phosphathaltiger Wasch- und Reinigungsmittel; Angabe des Wasserhärtegrades durch Was- IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 serversorgungsunternehmen gemäß § 8 des Waschmittelgesetzes SchrAnfr B39 19.01.79 Drs 08/2477 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B40 19.01.79 Drs 08/2477 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 10571* C Anlage 24 Auffassung der Gewerkschaft der Polizei über die Eignung ehemaliger Zeitsoldaten der Bundeswehr für eine Laufbahn als Polizeibeamte SchrAnfr B41 19.01.79 Drs 08/2477 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 10572* A Anlage 25 Schutz der bei der „Schufa" gespeicherten Daten SchrAnfr B42 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 10572* B Anlage 26 Einführung einer Schutzraumbaupflicht SchrAnfr B43 19.01.79 Drs 08/2477 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 10572* C Anlage 27 Zustrom von Indern und Pakistani über West-Berlin unter Mißbrauch des Asylrechts SchrAnfr B44 19.01.79 Drs 08/2477 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 10573* A Anlage 28 Vorlage eines Erfahrungsberichts über die Schneekatastrophe in Schleswig-Holstein an den Innenausschuß des Bundestages SchrAnfr B45 19.01.79 Drs 08/2477 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 10574* A Anlage 29 Beseitigung ungleicher Belastungen von unterschiedlich krankenversickerten Beamten in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen durch Neugestaltung der Dienst- und Versorgungsbezüge und des Beihilferechts SchrAnfr B46 19.01.79 Drs 08/2477 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B47 19.01.79 Drs 08/2477 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B48 19.01.79 Drs 08/2477 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B49 19.01.79 Drs 08/2477 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 10574* B Anlage 30 Belastung der Kooperation zwischen Umweltbundesamt und chemischer Industrie durch einen leitenden Beamten als Mitautor des Buches „Seveso ist überall" SchrAnfr B50 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 10575* A Anlage 31 Erlaß einer Richtlinie für das Gebiet der radioökologischen Umgebungsüberwachung von Kernkraftwerken SchrAnfr B51 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 10575* B Anlage 32 Interpretation der Generalklauseln des Bundesdatenschutzgesetzes durch an extensiver Informationsverarbeitung interessierte Stellen SchrAnfr B52 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 10575* D Die Frage B 53 — Drucksache 8/2477 vom 19. 01. 1979 — des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 33 Wirtschaftliche Nachteile der Entziehung der Fahrerlaubnis in Härtefällen, insbesondere bei Berufskraftfahrern SchrAnfr B54 19.01.79 Drs 08/2477 Lambinus SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 10576* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 V Anlage 34 Zahl der Kindesmißhandlungen mit Todesfolge oder schweren körperlichen Verletzungen in den vergangenen Jahren SchrAnfr B55 19.01.79 Drs 08/2477 Lambinus SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 10576* D Anlage 35 Verletzung der UN-Menschenrechtspakte durch die sowjetischen Behörden SchrAnfr B56 19.01.79 Drs 08/2477 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 10578* B Anlage 36 Übernahme der Justizwachtmeister in den mittleren Dienst; Schaffung einer Sonderlaufbahn; Anhebung der Amtszulage bzw. Zahlung einer im Polizeivollzugsdienst üblichen Gefahrenzulage SchrAnfr B57 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr B58 19.01.78 Drs 08/2477 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 10578* B Anlage 37 Transfer von Sperrguthaben in Härtefällen SchrAnfr B59 19.01.79 Drs 08/2477 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B60 19.01.79 Drs 08/2477 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 10579* A Anlage 38 Zahlungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung an die Bundesrepublik Deutschland; Berücksichtigung des Zonenrandgebiets SchrAnfr B61 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B62 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 10580*C Anlage 39 Einführung des Plakettenverfahrens bei der Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer; aufgewandte Mittel der Finanzämter für Mahnungen wegen Zahlungsverzugs von Kraftfahrzeughaltern SchrAnfr B63 19.01.79 Drs 08/2477 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAnfr B64 19.01.79 Drs 08/2477 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAnfr B65 19.01.79 Drs 08/2477 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 10581* A Anlage 40 Steuerliche Gleichbehandlung gemeinnütziger Vereine SchrAnfr B66 19.01.79 Drs 08/2477 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAnfr B67 19.01.79 Drs 08/2477 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 10581* C Anlage 41 Vernachlässigung der Belange der Versicherer durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen SchrAnfr B68 19.01.79 Drs 08/2477 Höpfinger CDU/CSU SchrAnfr B69 19.01.79 Drs 08/2477 Höpfinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 10582* A Anlage 42 Förderung des Bergischen Landes SchrAnfr B70 19.01.79 Drs 08/2477 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 10582* B Anlage 43 Begleichung der Rechnungen deutscher Unternehmen für Lieferungen in die Türkei nach Einstellung des Devisentransfers der türkischen Zentralbank SchrAnfr B71 19.01.79 Drs 08/2477 Reuschenbach SPD SchrAnfr B72 19.01.79 Drs 08/2477 Reuschenbach SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 10582* D Anlage 44 Aufnahme eines sogenannten Mitorts in den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts- VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 Struktur"; Bestimmung von Satteldorf als Mitort zu Crailsheim SchrAnfr B73 19.01.79 Drs 08/2477 Simpfendörfer SPD SchrAnfr B74 19.01.79 Drs 08/2477 Simpfendörfer SPD SchrAnfr B75 19.01.79 Drs 08/2477 Simpfendörfer SPD SchrAnfr B76 19.01.79 Drs 08/2477 Simpfendörfer SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 10583* B Anlage 45 Höhe der Ausgabenreste bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für Hessen SchrAnfr B77 19.01.79 Drs 08/2477 . Dr. Langner CDU/CSU SchrAnfr B78 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Langner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 10583* D Anlage 46 Statistische Angaben über den Umfang der Unternehmensberatungen in mittelständischen Unternehmen sowie ordnungspolitische Gefahren einer Datensammlung SchrAnfr B79 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAnfr B80 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAnfr B81 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAnfr B82 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 10584* B Anlage 47 Senkung der Prämien für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung SchrAnfr B83 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Jobst SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 10585* B Anlage 48 Technische und personelle Kapazität des deutschen Steinkohlenbergbaus SchrAnfr B84 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 10585* D Anlage 49 Entscheidung der deutschen Vertreter bei der Weltemährungsorganisation über das technische Kooperationsprogramm SchrAnfr B85 19.01.79 Drs 08/2477 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 10586* A Anlage 50 Lebensmittelvorrat in Privathaushalten SchrAnfr B86 19.01.79 Drs 08/2477 Peters (Poppenbüll) FDP SchrAnfr B87 19.01.79 Drs 08/2477 Peters (Poppenbüll) FDP' SchrAntw BMin Ertl BML . . . . . . . 10586* C Anlage 51 Anstieg der Berufskrankheiten Lärmschwerhörigkeit und Lärmtaubheit; Schutzvorschriften für Beschäftigte und Besucher einfluß verursachten Arbeits- und Wegeunfälle SchrAnfr B88 19.01.79 Drs 08/2477 Braun CDU/CSU SchrAnfr B89 19.01.79 Drs 08/2477 Braun CDU/CSU SchrAnfr B90 19.01.79 Drs 08/2477 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 10587* A Anlage 52 Beschäftigung von Gastarbeitern aus Staaten des Warschauer Pakts in der Bundesrepublik Deutschland; Verhinderung ihres Einsatzes in sicherheitsempfindlichen Bereichen SchrAnfr B91 19.01.79 Drs 08/2477 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAnfr B92 19.01.79 Drs 08/2477 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAnfr B93 19.01.79 Drs 08/2477 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAnfr B94 19.01.79 Drs 08/2477 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 10587* D Anlage 53 Abgabe des Berichts an die EG über die nationalen Rechtsvorschriften hinsichtlich der Beschäftigung von Frauen; Besetzung Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 VII von Beamtenstellen bei der EG-Kommission durch Frauen SchrAnfr B95 19.01.79 Drs 08/2477 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU SchrAnfr B96 19.01.79 Drs 08/2477, Frau Krone-Appuhn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 10588* D Anlage 54 Abschluß eines Sozialversicherungsabkommens mit der Tschechoslowakei SchrAnfr B97 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 10589* B Anlage 55 Bettenberg in deutschen Krankenhäusern SchrAnfr B98 19.01.79 Drs 08/2477 Burger CDU/CSU SchrAnfr B99 19.01.79 Drs 08/2477 Burger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 10589* C Anlage 56 Berücksichtigung von Kleinbetrieben bei der Begrenzung und Vergütung von Überstunden SchrAnfr B100 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 10589* D Anlage 57 Nachweis früherer Ausbildungszeiten bei der Rentenberechnung für Künstler SchrAnfr B101 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAnfr B102 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . .10590* A Anlage 58 Änderung der Ladenschlußzeiten SchrAnfr B103 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 10590* C Anlage 59 Funktion der Rahmenverträge für die Vorauszahlungen in der Rüstungsbeschaffung, insbesondere im Bereich der Luftfahrtindustrie SchrAnfr B104 19.01.79 Drs 08/2477 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B105 19.01.79 Drs 08/2477 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B106 19.01.79 Drs 08/2477 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B107 19.01.79 Drs 08/2477 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 10590* D Anlage 60 Verstoß gegen § 3 Abs. 2 des Grundgesetzes Art. 10 bei Weiterleitung von Informationen aus überwachtem Schriftverkehr an den Verfassungsschutz bzw. den MAD SchrAnfr B108 19.01.79 Drs 08/2477 Frau Schuchardt FDP SchrAntw StSekr Dr. Schüler BK . . . . 10591* C Anlage 61 Kontrolle von Post aus Staaten Osteuropas durch Beamte des BND sowie Weitergabe der Informationen an den Verfassungsschutz und den MAD SchrAnfr B109 19.01.79 Drs 08/2477 Hölscher FDP SchrAntw StSekr Dr. Schüler BK . . . . 10591* C Anlage 62 Erhöhung der Mitgliedsbeiträge zum Verband der Reservisten der deutschen Bundeswehr e. V. aus steuerlichen Gründen SchrAnfr B110 19.01.79 Drs 08/2477 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 10592 *B Anlage 63 Auflage, Kosten und Ziel des vom Bundesverteidigungsministerium herausgegebenen Faltblatts „Geschäftspartner Bundeswehr" SchrAnfr B111 19.01.79 Drs 08/2477 Würtz SPD SchrAnfr B112 19.01.79 Drs 08/2477 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 10592 *B VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 Anlage 64 Rückläufigkeit der Aufträge im Bereich der Motoreninstandsetzung für mittelständische Betriebe durch die Bundeswehr SchrAnfr B113 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 10592* D Anlage *65 Ausbildung der Fachärzte für die Behandlung Strahlenkranker SchrAnfr B114 19.01.79 Drs 08/2477 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 10593* B Anlage 66 Personalmangel im öffentlichen Gesundheitsdienst SchrAnfr B115 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Arnold CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 10593* D Anlage 67 Infragestellung politischer Zielsetzungen der Bundesregierung durch Untersuchungen des Deutschen Jugendinstituts SchrAnfr B116 19.01.79 Drs 08/2477 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 10594* B Anlage 68 Darstellung des Problems der alkoholabhängigen Jugendlichen und Erwachsenen in den letzten zehn Jahren SchrAnfr B117 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Voss CDU/CSU SchrAnfr B118 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 10594* C Anlage 69 Vorlage eines Gesundheitssicherstellungsgesetzes SchrAnfr B119 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . .10595* B Anlage 70 Verbesserung der Impfung von Kindern und Jugendlichen gegen Kinderlähmung SchrAnfr B120 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 10595* C Anlage 71 Verhinderung der Einfuhr von Rauschgift über Ost-Berlin SchrAnfr B121 19.01.79 Drs 08/2477 Schmidt (München) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 10595* D Anlage 72 Erkenntnisse über ein erhöhtes Geburtsrisiko bei Raucherinnen SchrAnfr B122 19.01.79 Drs 08/2477 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 10596* A Anlage 73 Zahl der Schwangerschaftsabbrüche aus sozialer Indikation SchrAnfr B123 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 10596* C Anlage 74 Prüfung der Forschungsvorhaben des BMJFG für 1979 durch den Bundesrechnungshof SchrAnfr B124 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . .10597* A Anlage 75 Verbot des Sichtflugs in den von Verkehrsflugzeugen benutzten Luftstraßen SchrAnfr B125 19.01.79 Drs 08/2477 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV 10597* B Anlage 76 Genehmigung zur Benutzung von Spikes-reifen für Kraftfahrzeuge des Krankentransports und des Unfallrettungsdienstes SchrAnfr B126 19.01.79 Drs 08/2477 Ibrügger SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 10597* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 IX Anlage 77 Aufrechterhaltung der Nebelwarnanlage an der Autobahn Stuttgart—Heilbronn SchrAnfr B127 19.01.79 Drs 08/2477 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 10598* A Anlage 78 Aufrechterhaltung des Seeamts Emden SchrAnfr B128'19.01.79 Drs 08/2477 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede. BMV 10598* B Anlage 79 Beseitigung kürzlich ausgebauter Waldwege durch Arbeiten für eine Startbahnverschiebung auf dem Frankfurter Flughafen SchrAnfr B129 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 10598* C Anlage 80 Überprüfung des Verbots von Spikesreifen SchrAnfr B130 19.01.79 Drs 08/2477 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 10598* D Anlage 81 Aufteilung der Mittel für das Schwerpunktprogramm der Bundesregierung „Alternative Energien für den Straßenverkehr" SchrAnfr B131 19.01.79 Drs 08/2477 Sick CDU/CSU SchrAnfr B132 19.01.79 Drs 08/2477 Sick CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 10599* B Anlage 82, Erfahrungsberichte über die medizinischpsychologischen Untersuchungen beim TUV sowie Erstattung eines Teils der Kosten an die Teilnehmer an dem von der Bundesanstalt für Straßenwesen durchgeführten Verhaltenstraining für alkoholanfällige Kraftfahrer SchrAnfr B133 19.01.79 Drs 08/2477 Kretkowski SPD SchrAnfr B134 19.01.79 Drs 08/2477 Kretkowski SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 10599* D Anlage 83 Anschluß von Kempten und Oberstdorf an das Intercitynetz vom Sommerfahrplan 1979 an SchrAnfr B135 19.01.79 Drs 08/2477 Schmidt (Kempten) FDP SchrAnfr B136 19.01.79 Drs 08/2477 Schmidt (Kempten) FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV 10600* B Anlage 84 Bau der Autobahn Singen—Schaffhausen SchrAnfr B137 19.01.79 Drs 08/2477 Bindig SPD SchrAnfr B138 19.01.79 Drs 08/2477 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 106018A Anlage 85 Einsprüche betroffener Bürger gegen den geplanten Bau der Autobahn A 39 im Bereich von Salzgitter . SchrAnfr B139 19.01.79 Drs 08/2477 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAnfr B140 19.01.79 Drs 08/2477 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 10601* B Anlage 86 Unterschiedliche Kriterien bei der Gewährung von Sonderurlaub für Postbedienstete SchrAnfr B141 19.01.79 Drs 08/2477 Menzel SPD SchrAnfr B142 19.01.79 Drs 08/2477 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 10601* D Anlage 87 Kriterien für die Abgrenzung der Nahbereiche für das Fernsprechnetz SchrAnfr B143 19.01.79 Drs 08/2477 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr B144 19.01.79 Drs 08/2477 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 10602* B X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 Anlage 88 Unterrichtung der Offentlichkeit über die nur in Ausnahmefällen acht Minuten betragende Dauer der ersten Gesprächseinheit bei Einführung des Telefonzeittakts SchrAnfr B145 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Langner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 10602* D Anlage 89 Eignung der bis 1956 gebauten Sozialwohnungen als „Wohnungsreserven" angesichts der gestiegenen Wohnansprüche SchrAnfr B146 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAnfr B147 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 10603* A Anlage 90 Auflösung des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau als Konsequenz aus den Bemerkungen des Bundesrechnungshofs SchrAnfr B148 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Langner CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . . 10603* B Anlage 91 Gefährdung der Kontakte zwischen Bun- desbürgern und Bürgern osteuropäischer Staaten durch Brief- und Telefonkontrollen SchrAnfr B149 19.01.79 Drs 08/2477 Frau Matthäus-Maier FDP SchrAntw StSekr Dr. Schüler BK . . . . 10603* C Anlage 92 Schikanen der DDR-Kontrollen z. B. am Grenzübergang Coburg—Eisfeld SchrAnfr B150 19.01.79 Drs 08/2477 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw BMin Franke BMB . . . . . 10603* D Anlage 93 Richtigstellung der Ausführungen des SED-Politbüromitglieds Kurt Hager über die sogenannte deutsche Frage durch die Bundesregierung SchrAnfr B151 19.01.79 Drs 08/2477 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw BMin Franke BMB . . . . . 10604* A Anlage 94 Schutz im Westen lebender Deserteure der NVA vor Verhaftung durch DDR-Organe bei Besucherreisen in die DDR SchrAnfr B 152 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw BMin Franke BMB . . . 10604*B Anlage 95 Bewertung des Weiterbaus des Schnellen Brüters SNR 300 in Kalkar bei rechtzeitiger Kenntnis der Störfälle beim Versuchsreaktor Schneller Brüter KNK II im Kernforschungszentrum Karlsruhe SchrAnfr B153 19.01.79 Drs 08/2477 Hölscher FDP SchrAnfr B154 19.01.79 Drs 08/2477 Hölscher FDP SchrAnfr B155 19.01.79 Drs 08/2477 Hölscher FDP SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 10604* C Anlage 96 Bedeutung der staatlichen Förderung für die Ausrüstung von Ein- und Zweifamilienhäusern mit Solarenergieanlagen sowie Aufwendungen des BMFT für Forschung und Entwicklung im Bereich der Solarenergie SchrAnfr B156 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAnfr B157 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAnfr B158 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAnfr B159 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 10605* B Anlage 97 Notwendigkeit und Kosten für eine Brüter-Wiederaufbereitungsanlage im Labormaßstab im Kernforschungszentrum Karlsruhe SchrAnfr B160 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Steger SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . 10607*A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 XI Anlage 98 Forschungsförderung kleiner und mittlerer Unternehmen SchrAnfr B161 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B162 19.01.79 Drs 08/2477 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 10607* C Anlage 99 Nichtanerkennung des deutschen Hauptschulabschlusses jugoslawischer Schüler durch jugoslawische Behörden SchrAnfr B163 19.01.79 Drs 08/2477 Menzel SPD SchrAnfr B164 19.01.79 Drs 08/2477 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 10608*A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 10527 133. Sitzung Bonn, den 26. Januar 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 26. 1. Dr. van Aerssen * 26: 1. Dr. Aigner * 26. 1. Alber* 26. 1. Dr. Bayerl 26. 1. Brandt 26. 1. Fellermaier * 26. 1. Flämig * 26. 1. Dr. Fuchs * 26. 1. Dr. Früh * 26. 1. Gierenstein 26. 1. Haase (Fürth) * 26. 1. Hoffmann (Saarbrücken) * 26. 1. Frau Hürland 26. 1. Ibrügger * 26. 1. Dr. Jahn (Braunschweig) * 26. 1. Dr. Klepsch 26. 1. Klinker 26. 1. Koblitz 26. 1. Lemp * 26. 1. Dr. Lenz (Bergstraße) 26. 1. Luster * 26. 1. Müller (Bayreuth) 26. 1. Müller (Berlin) 26. 1. Müller (Mülheim) * 26. 1. Müller (Wadern) * 26. 1. Dr. Müller-Hermann * 26. 1. Schmidt (München) * 26. 1. Dr. Schmitt-Vockenhausen 26. 1. Schreiber * 26. 1. Dr. Schröder (Düsseldorf) 26. 1. Schartz (Trier) 26. 1. Dr. Schwarz-Schilling 26. 1. Seefeld * 26. 1. Frau Dr. Walz * 26. 1. Wawrzik * 26. 1. Dr. von Weizsäcker 26. 1. Würtz * 26. 1. Ziegler 26. 1. Anlage 2 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 1) : Was hat der Bundeskanzler auf das Fernschreiben des Sohns von Rudolf Heß vom 6. Januar 1979 nach Guadeloupe getan, in dem der Sohn von Rudolf Heß auf die alarmierende Verschlechterung des Gesundheitszustands seines Vaters hinwies und erklärte, daß sein Vater nur noch kurze Zeit zu leben habe? Der Bundeskanzler hat entsprechend der Bitte, die Herr Wolf Rüdiger Heß in seinem Fernschreiben an den Bundeskanzler vom 6. Januar 1979 geäußert hatte, in Guadeloupe die Frage der Freilas* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht sung von Herrn Rudolf Heß aus humanitären Gründen gegenüber den Staats- bzw. Regierungschefs der westlichen Gewahrsamsmächte angesprochen. Die Gesprächspartner des Bundeskanzlers zeigten hierfür Verständnis und sagten zu, die Frage einer erneuten Initiative gegenüber der Sowjetunion mit dem Ziel einer Entlassung von Rudolf Heß aus humanitären Gründen im Lichte der Entwicklung des Gesundheitszustandes von Rudolf Heß zusammen mit der Bundesregierung erneut zu prüfen. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sick (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Fragen B 2 und 3) : Trifft es zu, wie in der „Welt am Sonntag" vom 7. Januar 1979 dargestellt wird, daß Bundesregierung, Deutsche Bundesbahn und Deutsche Bundespost den Illustrierten „Stern" und „Bunte" je rd. 250 000 DM für Anzeigen gegeben haben, den Illustrierten „Quick" und „Revue" jedoch nur rund 10 000 DM, und trifft damit die in dem erwähnten Artikel erkennbare Vermutung zu, daß die Bundesregierung Anzeigen nach dem Wohlverhalten von Presseorganen vergibt? Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, für das Jahr 1978 darzulegen, wie hoch die Beträge waren, die für die genannten Illustrierten für Anzeigen bezahlt wurden, und wenn nein, warum nicht? 1. Die in dem Artikel „Adler mit Kleingeld" in der „Welt am Sonntag" vom 7. Januar 1979 herausgerechneten Kosten für Anzeigen der Bundesregierung (bzw. nachgeordneten Dienststellen), der Bundespost und der Bundesbahn in jeweils einer einzelnen Ausgabe der Illustrierten „Stern", „Bunte", „Quick" und „Neue Revue" entsprechen in etwa den tatsächlichen Größenordnungen. Ich mache allerdings darauf aufmerksam, daß der Vergleich der Einschaltkosten für Anzeigen, die jeweils nur in einer Ausgabe der vier Illustrierten erschienen sind, keinen Rückschluß auf den tatsächlichen Umfang der in diesen Zeitschriften geschalteten Anzeigen zuläßt. Die Vermutung, die Bundesregierung vergäbe Anzeigen nach dem Wohlverhalten von Presseorganen, ist unzutreffend: Die Bundesregierung orientiert sich im Bereich ihrer Öffentlichkeitsarbeit bei der Auswahl von Medien für die Schaltung von Anzeigen allein an der Wirtschaftlichkeit und Effektivität, die sich wiederum nach der Zielgruppe, dem Thema der Anzeigen und ihrer Gestaltung richten. 2. Wie hoch die Beträge waren, die für Anzeigen in den genannten Illustrierten von der Bundesregierung, der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost 1978 bezahlt *urde, entnehmen Sie bitte der beigefügten Aufstellung. Sie ergibt, daß in den Zeitschriften des Burda-Verlages 1978 Anzeigen in einer Kostendimension von ca. 2,5 Millionen DM, in den Zeitschriften des Heinrich-Bauer-Verlages Anzeigen für etwa 3,5 Millionen DM, im „Stern" Anzeigen für etwa 3,7 Millionen DM geschaltet wurden. Diese Zahlen erhärten, daß von einer einseitigen Bevorzugung bestimmter Verlage oder Presseorgane durch die Bundesregierung oder Unternehmen des Bundes nicht gesprochen werden kann. 10562* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 Anzeigenkosten 1978 Bereich Stern Bunte Kombi Quiem Neue Kombi Quick/Neue/ Bunte/ Revue Quick/ TV-Hören Bild Neue u. Sehen, u. Funk Revue Fernsehwoche Öffentlichkeitsarbeit 1 192 126,57 1 539 000,— 939 510,— 811 856,63 — 17 936,12 314 812,80 332 909,98 — Bundesregierung (OA Tit. 531 — 979 000,— — — — 2 192 000,— TK 013) 695 000,— — 114 500,— 88 125,— 394 830,— — Deutsche Bundesbahn Deutsche Bundespost Summe 3 670 636,57 1 506 856,63 979 000,— 132 436,12 402 937,80 727 739,98 2 192 000,— Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 4) : Trifft es zu, daß — wie der Spiegel (Nr. 3/79) meldet — der Bundeskanzler am Schluß der Konferenz von Guadeloupe erklärt hat, „mit Carter laufe es jetzt immer besser. Der Präsident habe viel dazugelernt und sollte die Chance einer weiteren Amtsperiode haben. Schließlich sei ... eine zweite Amtszeit Carters das kleinere Übel: einem Neuen im Weißen Haus müsse dann wieder erst mühselig alles beigebracht werden", oder was hat der Bundeskanzler verneinendenfalls zu diesem Sachkomplex tatsächlich geäußert? Abgesehen davon, daß Sie in einem Artikel des Deutschland-Union-Dienstes am 19. Januar 1979, ohne die Aufklärung des Sachverhalts abzuwarten, den Kanzler in unsachlich polemischer Weise angegriffen haben, ist zu dem SPIEGEL-Artikel in Heft 3/79 festzustellen: Der Bundeskanzler hat bei dem informellen Treffen mit den drei Staats- und Regierungschefs weder wörtlich noch sinngemäß die Äußerung getan, daß Präsident Carter „viel dazu gelernt" habe und „die Chance einer weiteren Amtsperiode" haben solle, noch ist vom Bundeskanzler wörtlich oder sinngemäß gesagt worden, daß „eine zweite Amtszeit Carters das kleinere Übel" sei. Der Bundeskanzler hat lediglich festgestellt, daß Präsident Carter wertvolle Beiträge zu der Diskussion geleistet und daß er, der deutsche Regierungschef, von der Unterhaltung in Guadeloupe „eine Menge gelernt" habe. Dieses Urteil des Bundeskanzlers habe ich den in Guadeloupe versammelten deutschen Korrespondenten weitergegeben. Alle anderen dem Kanzler zugeschriebenen Äußerungen gehöten in das Reich der Phantasie. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Luneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Fragen B 5, 6 und 7) : Trifft es zu, daß — wie in der Presse gemeldet — die Bundesregierung weigert, für ihre jeweiligen PR-Kampagnen die entsprechenden Kosten anzugeben, und wenn ja, ist die Bundesregierung zukünftighin bereit, der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts Genüge zu tun, „daß Art, Umfang und Ziel der Öffentlichkeitsarbeit und die Höhe der damit verbundenen Kosten überschaubar sein müssen"? Welche PR-Kampagnen sind 1978 durchgeführt worden, und welche Haushaltsmitel wurden dafür jeweils eingesetzt? Wie sehen die entsprechenden Planungen für 1979 aus? 1. Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung nicht verpflichtet, Übersichten über Maßnahmen und Kosten der Öffentlichkeitsarbeit zu veröffentlichen, sondern erklärt, die Bundesregierung „könnte unberechtigten Angriffen z. B. von vornherein dadurch begegnen", daß sie regelmäßig „entsprechende Übersichten ihrer regierungsamtlichen Öffentlichkeitsarbeit im Bundesgebiet vorlegt und der Allgemeinheit zugänglich macht". Wenn das Bundesverfassungsgericht ferner ausgeführt hat, Berechtigung und Gewicht von Angriffen ließen sich nur beurteilen, wenn Art, Umfang und Zielrichtung der Öffentlichkeitsarbeit und „die Höhe der damit verbundenen Kosten überschaubar" seien, so hat das Gericht damit nicht zu erkennen gegeben, daß die angeregten Übersichten auch die Kosten aller Einzelmaßnahmen enthalten sollten. Es kann also nicht die Rede davon sein, daß die Bundesregierung einer „Aufforderung" des Bundesverfassungsgerichts nicht Genüge getan hat, wenn sie bisher in den im Bulletin veröffentlichten Übersich- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 10563' ten über die Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit keine Einzelkosten aufgeführt hat. Die Bundesregierung ist vielmehr berechtigt und verpflichtet, über die Veröffentlichung von Kosten unter Berücksichtigung einschlägiger rechtlicher Gesichtspunkte, z. B. auch des § 24 VOL zu befinden, der auch nach Zuschlagserteilung im Interesse künftiger markt- und wettbewerbsgerechter Preisbildung die gebotene Vertraulichkeit der Angebotspreise vorschreibt. Unabhängig von der in Ihrer Frage angesprochenen Pressemeldung und auch von Ihrer Frage selbst wird die Bundesregierung in den zukünftigen Übersichten im Bulletin die Gesamtkosten der in einem Quartal von einem Ressort durchgeführten Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit angeben, sofern das Ressort nicht nur eine einzelne Maßnahme durchgeführt hat und daher aus den dargelegten Gründen von einer Veröffentlichung dieser Kosten abzusehen ist. 2. Aus Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung sind nach den Feststellungen des Ressorts folgende „PR-Kampagnen" (Anzeigenserien, Beilagenaktionen und Ausstellungen) durchgeführt worden: Auswärtiges Amt: Anzeige „Ratschläge für Auslandsurlauber" in der Bildzeitung (Einzelmaßnahme). Bundesminister der Justiz: Zwei Hinweisanzeigen auf Broschüren bundesweit in Anzeigenblättern, eine Hinweisanzeige im Veranstaltungsprogramm der deutschen Anwaltsakademie, Beteiligung an der Aktion „Lebendiger-Staat" ; Gesamtkosten ca.: 330 000,— DM. Bundesminister der Finanzen: Zwei Anzeigen zum Steuerpaket und den sonstigen nach dem Weltwirtschaftsgipfel beschlossenen Maßnahmen (im Dezember 1978); Gesamtkosten ca.: 500 000,— DM. Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Zwei Anzeigen in landwirtschaftlichen Wochenblättern zum Agrarbericht (Broschüre) und zur einzelbetrieblichen Förderung (Broschüre), zwei Anzeigen in landwirtschaftlichen Wochenblättern und einigen illustrierten FS-Beilagen zur Förderung der Nebenerwerbslandwirtschaft; Gesamtkosten ca.: 225 000,— DM. Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Sechs Anzeigen in der Boulevardpresse, eine Anzeige in der Tagespresse, eine Anzeige in der Gewerkschaftspresse, eine Beilagenaktion in der Regionaltagespresse und eine Leserzirkelbeilage zum 21. Rentenanpassungsgesetz; eine Anzeige in Funk- und FernsehZeitschriften und ein Lesezirkelbeihefter zum Thema „Teilzeitarbeit" ; Beteiligung an der Aktion „Lebendiger Staat" ; Gesamtkosten: 2 939 898,99 DM. Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Aktionen zum Thema „Freizeit und Erholung" und Informationen für ältere Menschen; Informationsbörsen für Frauen; Gesamtkosten: 2 417 000,— DM. Bundesminister für Verkehr: PR-Aktion zum öffentlichen Personen-Nahverkehr und zur Erhöhung der Flugsicherheit; Beteiligung an der Aktion „Lebendiger Staat" ; Gesamtkosten: 1 000 000,— DM. Bundesminister für Forschung und Technologie: Anzeigenserie Wettbewerbsfähigkeit durch Forschung, Ausstellungsbeteiligung an der Hannover-Messe und „Inthern '78" in Stuttgart; Gesamtkosten: 128 000,— DM. Bundesminister für Bildung und Wissenschaft: Beteiligung an Aktion „Lebendiger Staat" (100 000,— DM) . Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit: Anzeigenserie, Beteiligung an Aktion „Lebendiger Staat" ; Gesamtkosten: 921 396,— DM. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Anzeigenserie zum Wirtschaftsgipfel, Anzeigenserie zum Deutschlandbild in Europa, Anzeigenserie zur Umweltpolitik, Beilagen in „Eltern", „zu Hause" und Jugendzeitschriften, Aktion „Lebendiger Staat" ; Gesamtkosten ca.: 6 211 300,— DM. 3. Die Planungen der Bundesregierung auf dem Sektor der Öffentlichkeitsarbeit für 1979 stehen im Detail noch nicht fest. Es ist aber davon auszugehen, daß größere Verbundmaßnahmen zu den Themenkomplexen „Europäische Direktwahl" und „Drei Jahrzehnte Bundesrepublik Deutschland" durchgeführt werden. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Fragen B 8, 9, 10 und 11): Wann wird mit dem Bau der deutschen Schule in Rom begonnen werden, und wann wird die neu Schule in Betrieb genommen werden können? Welchem Zweck sollen die jetzigen Schulgebäude nach Fertigstellung der neuen Schule dienen, oder soll etwa das jetzige völlig unzureichende Gebäude der Grundschule auch dann noch beibehalten werden? Wann soll das Gebäude für den Neubau der Schule in Saloniki, dessen Ankauf wiederholt verschoben wurde, erworben und der wegen der starken Nachfrage längst fällige Neubau der Schule begonnen und beendet werden? Auf welche Weise und bis wann werden die Auswirkungen des Brands der deutschen Schule in Antwerpen beendet sein, und ab wann wird der Unterricht wieder ohne Beeinträchtigung erteilt werden können? 105648 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 Zu Frage B 8: Die für den Neubau der Deutschen Schule Rom erteilte Baukonzession läuft am 31.7. 1979 ab. Die Bauplanung orientiert sich an dieser Frist. Haushaltsunterlage-Bau und Ausführungsplanung werden gleichzeitig erstellt und voraussichtlich Anfang Mai 1979 fertiggestellt sein. Im Anschluß daran soll mit den Erdarbeiten begonnen werden. Die eigentlichen Bauarbeiten werden etwa Mitte Juni in Angriff genommen werden können, so daß zum Zeitpunkt des Ablaufs der Baukonzession ein wesentlicher Teil der Fundamentierung abgeschlossen sein wird. Die Baubehörden der Stadt Rom haben für die Durchführung des gesamten Neubauvorhabens einen Zeitraum von 3 Jahren angesetzt. Auch bei günstigstem Verlauf wird jedoch ein Vorhaben von der Größenordnung der Deutschen Schule Rom innerhalb dieser Frist kaum abgeschlossen werden können. Es ist realistischer, von einer etwa vierjährigen Bauzeit auszugehen. Das bedeutet, daß eine Inbetriebnahme der Schule für Ende 1983 bis Anfang 1984 ins Auge gefaßt werden kann. Zu Frage B 9: Einer Auflage des Bundesrechnungshofes zufolge soll das auf dem unmittelbar benachbarten Grundstück des Deutschen Historischen Institut liegende und bereits jetzt teilweise von der Deutschen Schule genutzte Gebäude IV auch weiterhin für Schulzwecke verwendet werden. Daher wird zur Zeit geprüft, ob die Möglichkeit besteht, von einem Neubau des Grundschul- und Kindergartenteils Abstand zu nehmen und statt dessen das Gebäude IV für eine endgültige Aufnahme der Grundschule und des Kindergartens durch geeignete Umbaumaßnahmen herzurichten. Hierdurch können voraussichtlich nicht unerhebliche Baukosten eingespart werden. Über die künftige Verwendung des jetzigen Schulgebäudes in der Via Savoia wird entschieden, wenn die Beendigung des Neubaus noch genauer abzusehen ist. Zu Frage B 10: Für den Erwerb geeigneten Baugelände zur Errichtung eines neuen Schulgebäudes für die Deutsche Schule Saloniki sind im Entwurf des Haushaltsplans 1980 erneut Mittel in Höhe von 3 Millionen DM vorgesehen. Unter der Voraussetzung, daß trotz der Schwierigkeit, ein passendes Objekt im Raum Saloniki zu finden, ein Grundstückserwerb noch im Laufe des Jahres 1980 abgeschlossen werden kann, wird mit einem Baubeginn frühestens Ende 1982 gerechnet. Bei einer geplanten Bauzeit von 3 Jahren wird der Schulneubau voraussichtlich bis Ende 1985/Anfang 1986 fertiggestellt werden können. Zu Frage B 11: Die durch einen Brand stark beschädigten Hauptgebäude der Deutschen Schule Antwerpen sollen mit Hilfe einer Zuwendung aus Bundesmitteln wiederhergestellt werden. Eine entsprechende Haushaltsunterlage-Bau ist in Bearbeitung und soll bis zum Herbst 1979 fertiggestellt werden. Die Baumaßnahme wird als Sofortmaßnahme durchgeführt. Sie soll noch vor Ablauf des Jahres 1979 in Angriff genommen werden. Die Arbeiten werden ungefähr ein Jahr in Anspruch nehmen. Die Wiederaufnahme eines ungehinderten Schulbetriebs kann daher für etwa Ende 1980 angenommen werden. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 8/ 2477 Frage B 12) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob es — wie in der Presse gemeldet — zutrifft, daß ein Geschenk von 5 000 t Magermilchpulver der EG an Vietnam auf einem sowjetischen Frachter transportiert worden ist und die vietnamesische Presse daraufhin diese Lieferung als ein „Geschenk der Sowjetunion" dargestellt hat, und wird die Bundesregierung sich bei Zutreffen dieser Meldung darum bemühen, daß die EG durch eine entsprechende Auswahl von Frachtschiffen solche Vorkommnisse künftig verhindert? Es trifft zu, daß Vietnam EG-Nahrungsmittelhilfe in Form von Magermilchpulver erhalten hat, deren Zweckbestimmung vorwiegend humanitärer Natur war. Die Durchführung der EG-Nahrungsmittelhilfe liegt in der Verantwortung der Kommission. Transport und Verschiffung haben nach den maßgebenden Verordnungen der EG im Wege von Ausschreibungen zu erfolgen, wobei das kostengünstigste Angebot zu berücksichtigen ist. Dies kann im Einzelfall u. U. dazu führen, daß ein Schiff eines Staatshandelslandes Hilfsgüter transportiert. Es ist der Bundesregierung allerdings nicht bekannt, daß EG-Nahrungsmittelhilfe an Vietnam mit einem sowjetischen Frachter transportiert worden ist und dann von der vietnamesischen Presse als ein „Geschenk der Sowjetunion" dargestellt wurde. Die Bundesregierung wird jedoch der Angelegenheit nachgehen. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Fragen B 13 und 14) : Ist der Bundesregierung die Äußerung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen Dr. Kurt Waldheim in einem von der ARD am 4. Januar 1979 ausgestrahlten Interview bekannt, in der er auf die Frage: „Haben die beiden Korporationen in Ihrem Haus — das Plenum und der Sicherheitsrat — der SWAPO den Alleinvertretungsanspruch eingeräumt?", die Antwort gab: „Nein, durchaus nicht ... , und wird sie in den Vereinten Nationen auf eine Klärung des Widerspruchs zwischen dieser Äußerung und den Resolutionen der Vollversammlung hinwirken? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 10565* Ist die Bundesregierung bereit, auch die anderen Teilnehmerstaaten an der Namibia-Initiative dafür zu gewinnen, daß die SWAPO nicht länger als „alleinige und authentische Vertreterin des Volkes von Namibia (sole and authentic representative of the Namibian people)" anerkannt wird? Zu Frage B 13: Der Bundesregierung ist die Äußerung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen Dr. Kurt Waldheim im ARD-Interview vom 4. Januar 1979 zum Alleinvertretungsanspruch der SWAPO bekannt. Der Generalsekretär hat in dem kurzen Interview seine Aussage nicht begründet, sondern sich darauf beschränkt, die Frage zu verneinen. Die Bundesregierung ist nicht legitimiert, die Feststellung des Generalsekretärs zu interpretieren. In der Sache ist zu bemerken, daß die Generalversammlung (GV) der VN seit 1973 die SWAPO als „authentische" und seit 1976 auch als „alleinige" Vertreterin des namibischen Volkes bezeichnet. Der Sicherheitsrat der VN hat in seinen Sitzungen und Beschlüssen zur Namibia-Frage zwar stets der Bedeutung der SWAPO als einer der Hauptbeteiligten bei der Lösung des Namibiaproblems Rechnung getragen, jedoch keineswegs die SWAPO als alleinige und authentische Vertreterin des Volkes von Namibia ausdrücklich oder konkludent anerkannt. Die Bundesregierung hat den Resolutionen der GV, in denen die SWAPO als „alleinige und authentische Vertreterin des Volkes von Namibia" bezeichnet wird, ebenso wie die Mehrzahl der westlichen Staaten nie zugestimmt, sondern ihren Vorbehalt gegenüber dieser ohne ihre Zustimmung zustande gekommenen Bezeichnung zum Ausdruck gebracht. Sie wird auch in Zukunft ihre Auffassung mit Nachdruck vertreten. Die SWAPO hat ihrerseits am 31. Oktober 1978 Res. 435 des VN-Sicherheitsrats und den Waldheim-Bericht als einzige akzeptable Grundlage einer friedlichen Namibia-Lösung bezeichnet. Mit dieser Bekräftigung ihrer Bereitschaft, sich zu den gleichen Bedingungen wie alle übrigen politischen Parteien Namibias der Entscheidung des Wählers zu stellen, hat die SWAPO zugleich ihren Verzicht auf unmittelbare Machtübernahme ohne demokratische Legitimierung zum Ausdruck gebracht. SR-Res. 385 fordert, der Bevölkerung Namibias die Möglichkeit zu verschaffen, in allgemeinen, freien, von den Vereinten Nationen überwachten Wahlen selbst über ihre Zukunft zu bestimmen. Zu Frage B 14: Die SWAPO wird von den Teilnehmern der Fünfter-Initiative nicht als „alleinige und authentische Vertreterin des Volkes von Namibia" angesehen. Es bedarf insofern keiner besonderen Bemühung der Bundesregierung. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kittelmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Fragen B 15, 16, 17 und 18) : Seit wann, mit welchen Mitteln und mit welchem Erfolg beteiligt sich die Bundesregierung an der Lösung des Problems betreffend die seit Jahren bekannte Flüchtlingstragödie im südostasiatischen Raum und das Dahinvegetieren von Tausenden in Flüchtlingslagern dort? Mit welchen Staaten in Südostasien ist bisher seitens der Bundesregierung mit welchem Erfolg über das Flüchtlingsproblem gesprochen worden, und welche Chancen ergeben sich aus diesen Erörterungen, insbesondere für die rund 6 000 nach wie vor in Lebensgefahr befindlichen Flüchtlinge, die sich derzeit auf Schiffen in Häfen an der südostasiatischen Küste befinden, aber nirgends Aufnahme finden können? Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung in welcher Weise unternommen, um nach dem Appell der philippinischen Regierung ihr bei der Übernahme der 2 300 Flüchtlinge des Frachters Tung An, der vor Manila liegt, zu helfen, und in welchen hygienischen, gesundheitlichen und allgemeinen Zuständen befinden sich die Flüchtlinge auf diesem Schiff, das seit Mitte Dezember vollständig überladen auf Hilfe wartet? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die zu erwartenden Flüchtlingszahlen in den vor uns liegenden Jahren im Raum Südostasien, vor allem aus Vietnam, und welche Schlußfolgerung zieht die Bundesregierung daraus? Zu Frage B 15: Das Bundeskabinett hat bereits am 7. Mai 1975 seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, aus humanitären Gründen Flüchtlinge aus Vietnam aufzunehmen. Mit Wirkung vom 11. 12. 1975 beschloß die Ständige Konferenz der Länderinnenminister die Aufnahme von zunächst 1 000 vietnamesischen Flüchtlingen in der Bundesrepublik Deutschland. Dieses Kontingent wurde bis zum Sommer 1978 dreimal auf insgesamt 1 650 Plätze aufgestockt. Angesichts der im Jahre 1978 sprunghaft ansteigenden Zahlen insbesondere der Boots-Flüchtlinge, von denen über 80 % im letzten Jahr geflohen sind, trat die Bundesregierung am 24. 11. und 1. 12. 1978 an die Bundesländer mit der dringenden Bitte um Bereitstellung von 1 000 neuen Plätzen und weiteren Aufnahmekontingenten heran. Die Bundesländer haben daraufhin ihre bisherigen Anstrengungen mehr als verdoppelt und 2 660 neue Plätze angeboten. Darüber hinaus hat die Stadt Frankfurt zur Anlandung der Flüchtlinge des Schiffs „Huey Fong" dadurch beigetragen, daß sie 250 Flüchtlinge aus Lagern in Hongkong aufnimmt. Von den seit 1975 insgesamt 4 310 zur Verfügung gestellten Plätzen sind ca. 3 200 fest vergeben. Die begünstigten Personen sind bereits eingereist oder ihre Einreisevorbereitungen sind angelaufen. Die verbleibenden Plätze sind für die bereits vorliegenden und täglich neu eingehenden Anträge auf Familienzusammenführung reserviert und werden laufend verplant. Das Indochina-Programm des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen ist seit 1975 mit insgesamt 10,9 Mio DM aus Mitteln des Auswärtigen Amts für humanitäre Hilfe gefördert worden, davon allein 1978 mit 3 Mio DM. Es ist beabsichtigt, die deutschen Beiträge zu diesem Programm 1979 wesentlich zu erhöhen. Allein für Transportaufwendungen ist ein Haushaltsansatz von 2,75 Mio DM in Aussicht genommen. Zu Frage B 16: Die Bundesregierung hat zuletzt an den Konsultationen, zu denen der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) die am Problem der Flüchtlinge aus den Ländern des ehemaligen Indochina interessierte Regierungen am 11./12. 10566S Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 12. 1978 in Genf eingeladen hatte, teilgenommen. Ein weiteres Gespräch hat im Rahmen des Exekutivausschusses des UNHCR, dem wir angehören, gerade erst am 19. 1. 1979 stattgefunden. Darüber hinaus war dieser Problemkreis Gegenstand der Gespräche von Bundesminister Genscher mit den Außenministern Malaysias, Thailands, Singapurs, der Philippinen und Indonesiens im November vergangenen Jahres in Bonn und im Rahmen der anschließenden EG-ASEAN-Außenministerkonsultationen in Brüssel. Diese Gespräche haben zu besserer Einsicht in die Vielfalt und Größenordnung der Probleme beigetragen. Darüber hinaus konnte eine Bestandsaufnahme der bisher angebotenen und der noch erforderlichen Hilfen zur Lösung der Probleme erarbeitet werden. Diese Lösungen müssen auch die Flüchtlinge von den besonders bekanntgewordenen großen Schiffen einbeziehen. Darüber dürfen jedoch nicht jene Menschen noch weitere Nachteile erleiden, die bereits lange in Lagern auf Aufnahme in ein Drittland warten. Zu Frage B 17: Die Bundesregierung hat sich zur Aufnahme von 20 Flüchtlingen der „Tung An" bereit erklärt, die um Familienzusammenführung mit im Bundesgebiet ansässigen Angehörigen gebeten haben. Sie nimmt im übrigen 150 Personen aus einem Lager in Manila auf, um auf diese Weise für Neuankömmlinge insbesondere von der „Tung An" Platz schaffen zu helfen. Zusätzlich zu der Frankfurter Aktion nimmt die Bundesregierung auch 100 Flüchtlinge aus Lagern in Hongkong auf. Damit werden insgesamt 350 Personen bis Ende Februar aus Hongkong ausreisen und heuen Flüchtlingen u. a. von der „Huey Fong" Platz machen, die am 19. 1. 1979 in den Hafen von Hongkong eingelaufen ist. Zu Frage B 18: Weder die Bundesregierung noch der Hohe Flüchtlingskommissar oder irgendeine andere Regierung sehen sich zur Zeit imstande vorherzusagen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Flüchtlingsstrom in Südostasien anhalten wird. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Fragen B 19 und 20) : Welche weltweiten Verträge, Abkommen u. ä. Übereinkünfte zum Themenbereich Abrüstung/Rüstungskontrolle und -begrenzung/Nichtverbreitung von Kernwaffen u. ä. hat die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet und ratifiziert oder unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert? Auf weldie Weise ist Berlin in diese ratifizierten bzw. unterzeichneten Verträge u. ä. einbezogen worden, und zwar unter Berücksichtigung der seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorbehaltspraxis der Drei Westmächte betreffend den Status und die Sicherheit Berlins? 1. Die Bundesrepublik Deutschland hat folgende Verträge und Übereinkommen in den in Ihrer Frage genannten Themenbereichen unterzeichnet und ratifiziert: a) Vertrag vom 5. August 1963 über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser; b) Vertrag vom 27. Januar 1967 über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraumes einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper; c) Vertrag vom 11. Februar 1971 über das Verbot der Anbringung von Kernwaffen und anderer Massenvernichtungswaffen auf dem Meeresboden und im Meeresgrund; d) Vertrag vom 1. Juli 1968 über die Nichtverbreitung von Kernwaffen; e) Übereinkommen vom 5. April 1973 in Ausführung von Artikel III Absatz 1 und 4 des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Verifikationsabkommen); f) Antarktisvertrag vom 1. Dezember 1959. Folgende Abkommen sind unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert worden: a) Übereinkommen vom 10. April 1972 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen; b) Übereinkommen vom 18. Mai 1977 über das Verbot der Umweltkriegsführung. 2. Die in der Antwort auf Frage 1 aufgeführten ratifizierten Übereinkommen mußten — mit der Ausnahme des Weltraumvertrages — im Hinblick auf die Vorbehaltsrechte der drei Schutzmächte, mittels einer sogenannten gespaltenen Berlinerklärung auf Berlin erstreckt werden. Die „gespaltene" Berlinerklärung macht deutlich, daß die Teile der Abkommen, welche die Vorbehaltsrechte der Alliierten, die Angelegenheiten der Sicherheit und des Status betreffen, berühren, zu denen auch Abrüstungsfragen gehören, von der Erstreckung auf Berlin ausgenommen sind. Dies geschah in der Form, daß bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunden eine Berlinerklärung abgegeben wurde, die einen entsprechenden Hinweis darauf enthielt, daß die alliierten Vorbehaltsrechte betreffend den Status und die Sicherheit Berlins unberührt bleiben. Die Vertragsgesetze enthalten eine entsprechende „gespaltene" Berlinklausel. Der Weltraumvertrag ist mit der üblichen Berlinerklärung auf Berlin erstreckt worden. Dementsprechend enthielt das Vertragsgesetz die übliche Berlinklausel. Die Frage der Erstreckung der beiden noch nicht ratifizierten Übereinkommen auf Berlin ist Gegenstand von Konsultationen mit den drei Mächten, die noch nicht abgeschlossen sind. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 10567* Anlage 11 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 21) : Kann man es als strikte Einhaltung und volle Anwendung des Viermächteabkommens über Berlin und als eine diesbezügliche Beruhigung im Jahr 1978 bezeichnen, wenn die (amtliche) sowjetische Presse gegen die „illegale" Tätigkeit des Bundespräsidenten und gegen Vertreter anderer Bundesorgane in Berlin scharfe Angriffe richtet, wenn die „Abkommen" mit der UdSSR nicht zur Unterzeichnung kommen, weil diese nicht einmal die Frank-Falin-Klausel akzeptiert und wenn die Forderung der Sowjetunion auf besondere Kennzeichnung der West-Berliner Sportler bei der Olympiade so hart erhoben wird? In der gemeinsamen Deklaration anläßlich des Besuches des Generalsekretärs des ZK der KPdSU, Breschnew, vom 6. Mai 1978 haben die Sowjetunion und die Bundesrepublik Deutschland die Auffassung bekräftigt, daß die strikte Einhaltung und volle Anwendung des Viermächteabkommens vom 3. September 1971 eine wesentliche Voraussetzung für eine dauerhafte Entspannung im Zentrum Europas und für eine Verbesserung der Beziehungen zwischen den entsprechenden Staaten, insbesondere zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion bleiben. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß dieses gemeinsame Bekenntnis nicht alle offenen Fragen gelöst hat. Sie stimmt alle Schritte ihrer Berlinpolitik mit den Drei Mächten ab, die in Berlin (West) die oberste Gewalt ausüben. Im Verhältnis zur Sowjetunion bemüht sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten beharrlich, Reibungen abzubauen und zu einer Verständigung über offene Fragen zu kommen. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 22) : Wie können die deutsch-finnischen Beziehungen gepflegt werden, wenn die Meldung der „Welt" vom 13. Januar 1979 zutreffen sollte, daß der Bundesaußenminister nicht einmal die Zeit fand, den aus Bonn nach ½jähriger Tätigkeit scheidenden finnischen Botschafter Pentti Talvitie ein einziges Mal zu empfangen, was in dieser Meldung als unhöflich und kurzsichtig bezeichnet wird? Der Bundesminister des Auswärtigen wird den scheidenden finnischen Botschafter Talvitie noch vor seiner Abreise aus Bonn zu einem allgemeinen Gedankenaustausch empfangen. Dieses Gespräch ist seit geraumer Zeit geplant. Insofern trifft die Zeitungsmeldung vom 13. Januar 1979, auf der Ihre Anfrage beruht, nicht zu. Die Tatsache, daß in der Amtszeit Botschafter Talvities keine Probleme auftraten, die nach Auffassung der einen oder anderen Seite der Erörterung zwischen ihm und dem Herrn Bundesaußenminister bedurft hätten, ist ein sichtbares Zeichen für den guten Stand der deutsch-finnischen Beziehungen. Im übrigen war die Zusammenarbeit des Botschafters mit den leitenden Beamten des Auswärtigen Amtes ausnehmend eng und vertrauensvoll. Der im Mai 1979 stattfindende Besuch Staatspräsident Kekkonens in der Bundesrepublik Deutschland wird zu einer weiteren Vertiefung und Intensivierung des Verhältnisses zwischen beiden Ländern beitragen. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 23) : Trifft es zu, daß der Bundesaußenminister in osteuropäischen Staaten japanische Staatsbesuche so vorbereitet, wie in der „Welt" vom 13. Januar 1979, seitens des japanischen Außenministers Sunao Sonoda in einem Interview ausgesagt wird, „Wenn ich etwa in osteuropäische Länder reise, ruft Herr Genscher schon vorher dort an und sagt, mein guter Freund Sonoda kommt, unterstützt ihn bitte", oder handelt es sich dabei möglicherweise um eine wohlwollende Übertreibung? Die Ausführungen von Außenminister Sonoda in der „Welt" vom 13. 1. 1979 sind eine wohlwollende Kennzeichnung des guten Stands der deutschjapanischen Beziehungen. Der Bundesminister des Auswärtigen hat dazu in seiner Tischrede vom 18. 1. 1979 gesagt: „Unsere Zusammenarbeit ist so eng geworden, daß man von einem besonderen Vertrauensverhältnis sprechen kann. Uns verbindet eine Interessengemeinschaft in allen wesentlichen weltpolitischen Fragen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Fragen des Abgeordneten Ludewig (FDP) (Drucksache 8/2477 Fragen B 24 und 25) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit zur Beseitigung der Ungleichbehandlung, die darin besteht, daß ein Dienstfahrer der Bundeswehr ein Übernachtungsgeld nach der Reisekostenstufe „A" ohne weiteren Nachweis erhält, während ein Facharbeitererprobungsfahrer im Bundesdienst nur auf Nachweis (Quittung) die gleichen Kosten ersetzt bekommt? Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit zur Beseitigung der Ungleichbehandlung, die darin besteht, daß ein Dienstfahrer der Bundeswehr nach der Reisekostenstufe „A" bis zu 50 v. H. des Übernachtungsgelds als Mehrausgaben geltend machen kann, während dies einem Facharbeiter im Bundesdienst nicht möglich ist? Bei Dienstreisen von Arbeitern des Bundes finden grundsätzlich für die Erstattung der dadurch entstehenden Auslagen einschließlich der Übernachtungskosten die für die Beamten geltenden reisekostenrechtlichen Bestimmungen Anwendung (§ 38 MTB II), soweit in Sonderregelungen zum Manteltarifvertrag für Arbeiter des Bundes (MTB II) nichts Abweichendes vereinbart ist. Solche Sonderregelungen sind u. a. für die Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministers der 'Verteidigung getroffen worden (Sonderregelungen 2 a zum MTB II) — jedoch mit Ausnahme der Fahrer von Personen-und Lastkraftwagen —, für diese Kraftfahrer gilt also das Bundesreisekostengesetz. Alle übrigen Ar- 10568* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 heiter im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung erhalten unter den in den Sonderregelungen 2 a genannten Voraussetzungen Ausbleibezulagen, die in ihrer Höhe nach der Dauer der Ausbleibezeit gestaffelt sind. Diese Zulagen sind mit Wirkung vom 1. November 1978 z. B. bei einer Ausbleibezeit von über 12 Stunden auf 1,15 DM je Stunde erhöht worden. Anders als im Reisekostenrecht wird die Ausbleibezulage aber bereits für eine Ausbleibezeit ab drei Stunden gezahlt, während das Bundesreisekostengesetz erst für Dienstreisezeiten von mehr als sechs Stunden Reisekostenvergütungen vorsieht. Bei einer auswärtigen Beschäftigung i. S. der genannten Sonderregelungen wird den Arbeitern im Regelfall unentgeltliche Schlafgelegenheit gestellt. Entstehen dem Arbeiter jedoch Kosten, weil diese Schlafgelegenheit ausnahmsweise nicht gestellt werden kann, erhält er neben der Ausbleibezulage ein Übernachtungsgeld. Dieses betrug bis zum 31. Oktober 1978 12 DM. Ursprünglich sollten Ausbleibezulage und Übernachtungsgeld zusammen der Bestreitung der während der auswärtigen Beschäftigung insgesamt. entstehenden Kosten dienen. Da diese Beträge aber teilweise nicht mehr ausreichten, wurde das Übernachtungsgeld durch Tarifvertragsänderung am 1. November 1978 um mehr als das Doppelte mit der Maßgabe angehoben, daß die Übernachtungskosten bis zur Höhe des Ubernachtungsgeldes der Reisekostenstufe A des Bundesreisekostengesetzes (= 28 DM) erstattet werden; dies bedeutet, daß der Arbeiter die Höhe seiner ihm evtl. entstandenen Kosten nachweisen muß. Ich kann in den von Ihnen angesprochenen Fällen keine Ungleichbehandlung der Arbeiter sehen, weil die aufgezeigten Entschädigungssysteme des Bundesreisekostenrechts einerseits und der hier in Rede stehenden Sonderregelungen andererseits jeweils ebenso Vorzüge wie Nachteile haben, die Sonderregelungen 2 a MTB II insgesamt aber mehr als das Bundesreisekostenrecht auf die Verhältnisse im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung abstellen. Eine Änderung der Sonderregelung ist z. Z. nicht beabsichtigt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Renger (SPD) (Drucksache 8/2477 Fragen B 26 und 27): Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der Innenministerkonferenz darauf hinzuwirken, daß entsprechend dem Vorbild anderer westlicher Staaten zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Indochina im voraus eine feste Quote benannt wird, um auf diese Weise über „Blitzaktionen" wie im Falle der „Hai Hong" hinaus zu einer geordneten Verminderung der Flüchtlingszahlen in den Lagern beizutragen und dadurch die zuerst angelaufenen Länder zu bewegen, den Flüchtlingen wenigstens vorläufig Schutz zu gewähren? Ist die Bundesregierung bereit, möglicherweise über Mittel für die Beratung und Betreuung Asylsuchender den Wohlfahrtsverbänden in der Bundesrepublik Deutschland Hilfestellung zu geben, die personelle und sachliche Betreuung von Flüchtlingen nach dem Vorbild der Aussiedlerprogramme zu verbessern und damit auch ein Einleben von Indochinaflüchtlingen zu erleichtern? 1. Im Rahmen der humanitären Hilfsaktion der Bundesrepublik Deutschland zugunsten vietnamesischer Flüchtlinge sind bisher insgesamt 4 568 Aufnahmeplätze zur Verfügung gestellt worden. Diese Plätze dienen sowohl der Familienzusammenführung und der Aufnahme von Bootsflüchtlingen als auch zur Verminderung der Flüchtlingszahlen in den Lagern Südostasiens. Inzwischen sind etwa 2 500 Vietnamflüchtlinge in das Bundesgebiet eingereist. Zur Zeit wird die Einreise weiterer 700 Flüchtlinge aus Lagern in Thailand, Malaysia, den Phillipinen und Hongkong vorbereitet. Darüber hinaus hat die Bundesregierung eine generelle Aufnahmezusage für in Seenot geratene und von deutschen Schiffen aufgenommene Flüchtlinge erteilt. Auf Grund dieser Erklärung ist es in einer Reihe von Fällen gelungen, die von diesen Schiffen zuerst angelaufenen Länder zu bewegen, die Flüchtlinge von Bord zu lassen und ihnen so vorläufigen Schutz zu gewähren. Im übrigen hat die Bundesregierung die Länder gebeten, auch längerfristig weitere Kontingente für die Aufnahme von Vietnamflüchtlingen bereitzustellen. Eine Reihe von Ländern hat entsprechende Aufnahmezusagen in Aussicht gestellt. Die weitere Aufnahmefähigkeit der Bundesländer für Vietnamflüchtlinge hängt jedoch auch von der nicht voraussehbaren Zahl von Asylsuchenden ab, so daß im Gegensatz zu einigen anderen westlichen Staaten in der Bundesrepublik Deutschland ein flexibles Aufnahmeverfahren sinnvoll ist. 2. Die Bundesregierung prüft derzeit unter anderem die Möglichkeit, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege Zuwendungen für die Beratung und Betreuung von Asylberechtigten, von Flüchtlingen, die im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommen worden sind und von Asylbewerbern zu gewähren. Die Bundesregierung wird — auch im Interesse einer wirksamen Hilfe für die Indochina-Flüchtlinge — die Planungen mit der gebotenen Beschleunigung vorantreiben. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Renger (SPD) (Drucksache 8/2477 Fragen B 28 und 29) : Welche Gründe liegen vor, daß nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen von der Aufnahmequote der Bundesrepublik Deutschland für chilenische Flüchtlinge immer noch 416 Plätze frei sind? Will die Bundesregierung angesichts des dringenden Bedürfnisses, Aufnahmeländer für chilenische Flüchtlinge zu finden, verstärkt darauf hinwirken, daß die Aufnahmequote der Bundesrepublik Deutschland ausgeschöpft wird? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 10569* Im April 1978 wurde in Chile eine Amnestie verkündet, die zur Freilassung aller politischen Gefangenen führte. Seitdem sind politisch motivierte Inhaftierungen von längerer Dauer nicht mehr bekanntgeworden. Somit kommen für das Aufnahmeverfahren der Bundesrepublik Deutschland nur noch solche in Chile ansässige Personen in Betracht, die entweder schon vor Erlaß der Amnestie eine Aufnahmezusage besaßen oder die auch weiterhin ernsthafter Gefährdung aus politischen Gründen ausgesetzt sind. Seit geraumer Zeit sind von diesem Personenkreis keine Plätze aus der Aufnahmequote beansprucht worden, da die Betroffenen offenbar vorziehen, in Chile zu bleiben. Von Dringlichkeit ist hingegen die Lösung des Problems der politischen Flüchtlinge aus Argentinien, zu denen auch in dieses Land geflohene chilenische Verfolgte gehören. Die Innenminister der Bundesländer haben daher in ihrer Konferenz vom 28.4. 1978 beschlossen, nicht in Anspruch genommene Quotenplätze aus der Chile-Aufnahmeaktion für politische Flüchtlinge aus Argentinien zur Verfügung zu stellen. Eine ausreichende Reserve für etwaige Bewerber aus Chile bleibt bestehen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf meine Antwort zu den Fragen 95 und 96 des Abgeordneten Thüsing in der Fragestunde vom 15. Juni 1978 (98. Sitzung des Deutschen Bundestages). Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 30) : Trifft es zu, daß bei einem verheirateten Beamten mit drei Kindern ab 1. Januar 1979 das Kindergeld sich um monatlich 50 DM erhöht, der Ortszuschlag sich aber um monatlich 50,55 DM vermindert hat, bei einem verheirateten Beamten mit fünf Kindern der Kindergelderhöhung von monatlich 150 DM eine Senkung des Ortszuschlags von monatlich 121,01 DM gegenübersteht, und wird gegebenenfalls die Bundesregierung eine familienfreundliche Änderung dieser Regelung herbeiführen? Es ist richtig, daß die Abschläge auf den Ortszuschlag der Beamten mit drei und mehr Kindern unter Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung im 7. BBesErhG ab 1. Januar 1979 in der genannten Höhe geändert worden sind. Dies war folgerichtig, weil der Deutsche Bundestag mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes eine Erhöhung des allgemeinen Kindergeldes zunächst um 45,— DM, schließlich um 50,— DM ab drittem Kind anstelle einer Ortszuschlaglösung beschlossen und mit Rücksicht darauf die ursprüngliche Regelung über die Ergänzungsbeträge im Ortszuschlag für das dritte und weitere Kinder bis zum 31. Dezember 1978 beschränkt hat. Die verringerten Abschläge werden ab 1. Januar 1979 gezahlt, also von dem Zeitpunkt ab, in dem das Kindergeld ab drittem Kind um 50,— DM auf 200,— DM angehoben worden ist (vgl. Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 25. Oktober 1978, BT-Drucksache 8/2240, ferner den insoweit einstimmigen BeSchluß des Deutschen Bundestages vom 30. November 1978, Bericht über die 120. Sitzung des Deutschen Bundestages, Seite 9271 bis 9280). Das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 30. März 1977 zur familiengerechten Besoldung, BVerfGE 44, 249/269 f.) hat eine derartige „Anrechnung" von allgemeinen Leistungen grundsätzlich für zulässig gehalten. Die Erhöhung des steuerfreien Kindergeldes um 45,— DM und schließlich um 50,— DM ist in jedem Falle günstiger als die ursprünglich vorgesehene besondere Lösung im Ortszuschlag für Beamte, da die Verbesserung im Ortszuschlag steuerpflichtig wäre: Erhöhung Kindergeld Verbesserung — steuerfrei — Ortszuschlag — steuerpflichtig 3. Kind 50,— DM 50,55 DM 4. Kind 50,— DM 35,23 DM statt 5. Kind 50,— DM 35,23 DM 6. Kind usw. 50,— DM 16,87 DM Die Bundesregierung geht im übrigen davon aus, daß das am 30. November 1978 vom Bundestag beschlossene Gesetz das finanziell und politisch zur Zeit Mögliche vorsieht. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 31) : Ist den Sicherheitsbehörden des Bundes der Inhalt des „Protokolls über die Zusammenarbeit 1979" zwischen dem tschechoslowakischen Sozialistischen Jugendverband und dem Studentenverband Spartakus bekannt, und falls ja, wie wird dieser Von der Bundesregierung nach den Grundsätzen des Verfassungsschutzes beurteilt? Der Inhalt des von Ihnen genannten Protokolls ist den Sicherheitsbehörden des Bundes nicht bekannt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 32) : Welche Gründe haben nach Auffassung der Bundesregierung die französische Nationalversammlung gegen Jahresende 1978 veranlaßt, die Ratifizierung des auf Regierungsebene bereits 1976 unterzeichneten Abkommens zur Minderung der Salzfracht im Rhein erneut zu verschieben, und bis zu welchem Zeitpunkt werden sich voraussichtlich die bisher bekanntgewordenen Einwendungen gegen die Ratifizierung des Abkommens zur Minderung der Salzfracht im Rhein ausräumen lassen? Die Regierungen der Rheinanliegerstaaten haben im Dezember 1976 in Bonn die Übereinkommen zum Schutz des Rheins gegen die chemische Verunreini- 10570* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 gung und die Salzbelastung unterzeichnet. Während das Chemieübereinkommen bereits von allen Vertragsstaaten ratifiziert worden ist, traten bei der parlamentarischen Beratung des Chloridabkommens in Frankreich wegen geltend gemachter Zweifelsfragen aus der Bevölkerung über die Art der Durchführung des Abkommens und der darauf erfolgten Entschaltung weiterer Sachverständiger Verzögerungen ein. Die französische Regierung hat sich daraufhin veranlaßt gesehen, die Gesetzesvorlage bis zum Frühjahr 1979 zurückzustellen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die französische Regierung unverändert zum Inhalt des Vertrages steht und sich mit aller Kraft für die baldige Ratifizierung einsetzen wird; dies um so mehr, als zwischenzeitlich alle übrigen Vertragsstaaten, also auch die Bundesrepublik Deutschland, ratifiziert haben. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Fragen B 33 und 34) : Gibt es Fälle, in denen bedingt durch die Verringerung des Ortszuschlags für Besoldungsempfänger mit drei und mehr Kindern ab 1. Januar 1979 nach Anlage 2 des Entwurfs des Siebenten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (BR-Drucksache 563/78) sich die Bezüge von diesem Zeitpunkt an auch unter Berücksichtigung der Zahlung des erhöhten Kindergelds nach dem Achten Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes vom 14. November 1978 (BGBl. I S. 1757) verringern können? Wenn ja, um welche Fälle handelt es sich hierbei, und welche Verschlechterung tritt konkret ein? Es gibt keine Fälle, in denen sich die gesetzlich zustehenden, auf das jeweilige Kind bezogenen Beträge durch die angesprochene Regelung verringern: Es ist richtig, daß die Abschläge auf den Ortszuschlag der Beamten mit drei und mehr Kindern unter Vorbehalt der späteLen gesetzlichen Regelung im 7. BBesErhG ab 1. Januar 1979 in der genannten Höhe geändert worden sind. Dies war folgerichtig, weil der Deutsche Bundestag mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes eine Erhöhung des allgemeinen Kindergeldes zunächst um 45 DM, schließlich um 50 DM ab drittem Kind anstelle einer Ortszuschlaglösung beschlossen und mit Rücksicht darauf die ursprüngliche Regelung über die Ergänzungsbeträge im Ortszuschlag für das dritte und weitere Kinder bis zum 31. Dezember 1978 beschränkt hat. Die verringerten Abschläge werden ab 1. Januar 1979 gezahlt, also von dem Zeitpunkt an, in dem das Kindergeld ab drittem Kind um 50 DM auf 200 DM angehoben worden ist (vgl. Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 25. Oktober 1978, Drucksache 8/2240, ferner den insoweit einstimmigen Beschluß des Deutschen Bundestages vom 30. November 1978, Bericht über die 120. Sitzung des Deutschen Bundestages, Seite 9271 bis 9280). Das Bundesverfas- sungsgericht (Beschluß vom 30. März 1977 zur familiengerechten Besoldung, BVerfGE 44, 249/269 f.) hat eine derartige „Anrechnung" von allgemeinen Leistungen grundsätzlich für zulässig gehalten. Die Erhöhung des steuerfreien Kindergeldes um 45 DM und schließlich um 50 DM ist in jedem Falle günstiger als die ursprünglich vorgesehene besondere Lösung im Ortszuschlag für Beamte, da die Verbesserung im Ortszuschlag steuerpflichtig wäre: Erhöhung Kindergeld Verbesserung — steuerfrei — Ortszuschlag — steuerpflichtig — 3. Kind 50 DM 50,55 DM 4. Kind 50 DM 35,23 DM 5. Kind 50 DM statt 35,23 DM 6. Kind usf. 50 DM 16,87 DM Bei der gebotenen Nettobetrachtung, also nach Abzug von Steuern, werden die ursprünglich vorgesehenen, besonders erhöhten Ortszuschlaganteile voll ausgeglichen. Das gilt für alle Besoldungsgruppen und alle Tarifklassen; vor allem ab dem vierten Kind ergeben sich erhebliche Verbesserungen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Fragen B 35, 36 und 37) : Ist die Absicht des Bundesinnenministers, im Vollzug des „Finanzssonderprogramms 1979 bis 1982 für den Katastrophenschutz" jeweils drei der bisherigen Tanklöschfahrzeuge TLF 8 (1 : 2 Feuerwehrleute) durch ein Löschfahrzeug LF 16 (1 : 8 Feuerwehrleute) zu ersetzen, vor Einleitung der Beschaffungen mit den Bundesländern und mit dem Deutschen Feuerwehrverband abgestimmt worden? Besteht nicht die Möglichkeit, innerhalb des erwähnten Sonderprogramms zusätzlich und ohne die in Frage 35 angesprochene Umstrukturierung, die sicher ebenfalls notwendigen LF 16 zur Komplettierung von Löschzügen — Wasserversorgung (LZW) entspechend der KatS-STAN-Nr. 012 zu verwenden? Erscheint es nicht auch der Bundesregierung als sinnvoll, Beschaffungen für den erweiterten Katastrophenschutz des Bundes so vorzunehmen, daß hierdurch gleidizeitig nach Möglichkeit auch der Einsatzwert der Hilfsorganisationen für den Einsatz und den Katastrophenschutz im Frieden gestärkt und damit der Schutz der Bevölkerung insgesamt verbessert wird? Zu Frage B 35: Die Frage der zukünftigen Ausstattung der Löschzüge „Löschen und Retten (LZR)" hat der Bundesminister des Innern in einer Besprechung am 26. September 1978 mit den für den Katastrophenschutz zuständigen Abteilungsleitern der Länder und der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände, die auch die Belange der kommunalen Feuerwehren vertritt, erörtert. Nach dem Ergebnis der Besprechung sollen die Tanklöschfahrzeuge TLF 8 durch leistungsstärkere Löschfahrzeuge ersetzt werden. Noch zu untersuchen ist die Frage, welcher Typ von Löschfahrzeug (LF 16 oder LF 16 TS) vom Bund künftig zur Verfügung zu stel- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 10571* len ist. Der Unterausschuß „Feuerwehrangelegenheiten" des Arbeitskreises V der Arbeitsgemeinschaft der Innenminister der Länder, dem auch ein Vertreter des Deutschen Feuerwehrverbandes als ständiger Gast angehört, wird diese Frage fachlich prüfen. Im übrigen ist der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes eingehend über das künftige Arbeitsprogramm für den Katastrophenschutz und damit auch über die Beschaffungsplanungen für den Brandschutz unterrichtet worden. Zu Frage B 36: Auch diese Frage wird in dem Unterausschuß „Feuerwehrangelegenheiten" des Arbeitskreises V behandelt werden. Über das Ergebnis werde ich Sie auf Wunsch gerne unterrichten. Zu Frage B 37: Das Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes geht von dem Prinzip eines einheitlichen Hilfeleistungssystems zur Erfüllung der Aufgaben im Frieden wie im Verteidigungsfall aus. Daher kann selbstverständlich das vom Bund für Verteidigungszwecke beschaffte Gerät auch im friedenszeitlichen Katastrophenschutz genutzt werden. Der Bund geht bei seinen zusätzlichen Beschaffungen allerdings von einem leistungsfähigen Katastrophenschutzpotential der Länder aus, auf dem er aufbauen kann, Die Bereitstellung von Bundesgerät darf daher nicht dazu führen, daß die Länder und Kommunen die ihnen obliegenden Beschaffungen für den friedensmäßigen Katastrophenschutz vernachlässigen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 8/2477 Frage B 38) : Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der Gaswolke, die von einem Industriebetrieb in Burghausen ausgehend sich über große Teile Bayerns erstreckt hat, beschleunigt eine Störfallverordnung zu verabschieden, die eine mit einer deutlichen Strafandrohung versehene unmittelbare Meldepflicht von Unternehmen vorsieht, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten? Die von Ihnen angesprochene Meldepflicht für Störfälle ist ein wesentlicher Inhalt der von mir vorbereiteten Verordnung. Zwischen der Bundesregierung und den Ländern besteht volle Übereinstimmung, daß diese Verordnung nach Beratung mit den zu beteiligenden Kreisen schnellstmöglich verabschiedet werden soll. Im Entwurf ist vorgesehen, daß der Unternehmer beim Eintritt des Störfalls unverzüglich die zuständige Behörde zu unterrichten hat und nach Abschluß der Ermittlungen über die Ursachen und das Ausmaß des Schadens sowie über die Maßnahmen zur Vermeidung derartiger Vorfälle einen detaillierten Störfallbericht vorzulegen hat. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Fragen B 39 und 40): Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die in § 7 des Waschmittelgesetzes geforderte Beschriftung der Verpackung von Wasch- und Reinigungsmitteln beachtet, und trifft dies vor allem für die Dosierungsempfehlungen bei phosphathaltigen Wasch-und Reinigungsmitteln zu? Erfüllen nach Kenntnis der Bundesregierung die Wasserversorgungsunternehmen die in § 8 des Waschmittelgesetzes festgelegte Verpflichtung, dem Verbraucher den Härtebereich des von ihnen abgegebenen Trinkwassers in geeigneter und zeitlich festgelegter Weise mitzuteilen? Zu Frage B 39: Die auf Grund des Waschmittelgesetzes erforderlichen Überwachungsmaßnahmen obliegen nach dessen § 10 den Landesregierungen oder den von ihnen bestimmten Stellen. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen, die sich u. a. im Zusammenhang mit der Sammlung der Rahmenrezepturen der Wasch- und Reinigungsmittel (§ 9 Waschmittelgesetz) ergeben haben, wird das Erfordernis, die Verpackungen und Umhüllungen der Wasch-und Reinigungsmittel in der in § 7 des Waschmittelgesetzes festgelegten Weise zu beschriften, beachtet; dies gilt insbesondere auch für die Verpflichtung, bei phosphathaltigen Wasch- und Reinigungsmitteln nach den Wasserhärtebereichen 1 bis 4 abgestufte Dosierungsempfehlungen anzugeben. Zu Frage B 40: Es fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder, für die Beachtung der Verpflichtung der Wasserversorgungsunternehmen nach § 8 des Waschmittelgesetzes zu sorgen. Von hier aus kann auf Angaben des Bundesverbandes der Deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e. V. (BGW) verwiesen werden, dessen Mitgliedsunternehmen den überwiegenden Teil der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland mit Trinkwasser versorgen. Der BGW hat seine Mitgliedsunternehmen nach Verabschiedung des Waschmittelgesetzes über die daraus erwachsenen Pflichten unterrichtet. In Zukunft soll darüber hinaus zu Beginn eines jeden Jahres durch den BGW an die Veröffentlichungspflicht der Wasserhärte erinnert werden. Außerdem hat der BGW eine Aktion mit Plakaten („Die Angabe der Wasserhärte gehört auf jede Waschmaschine") und Aufklebern („Genau dosiert — Geld gespart — Härtebereich ...") aufgenommen und bereits seit Jahren durchgeführt. Von dem Material, das geeignet ist, die Bekanntmachung der Wasserhärtebereiche in Tageszeitungen und Wasserbezugsrechnungen zu unterstützen, und an Mitglieder wie Nichtmitglieder abgegeben wird, wurde bisher die beträchtlich Zahl von rund 8,5 Millionen Aufklebern und über 11 000 Plakaten an Wasserversorgungsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland verkauft. Die Unterrichtung der Wasserversorgungsunternehmen und der Erfolg der Plakat- und Aufklebeak- 10572* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 tion gestatten es davon auszugehen, daß die Wasserversorgungsunternehmen ihrer Verpflichtung zur Veröffentlichung der Wasserhärte bisher nachgekommen sind und dies auch in Zukunft tun werden. Mit Rücksicht auf die Zuständigkeit der Länder habe ich Ihre Fragen und meine Antworten den Ländern zur Kenntnis zugeleitet. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 41) : Sind auch nach Auffassung der Bundesregierung ehemalige Zeitsoldaten der Bundeswehr für eine Laufbahn als Polizeibeamte ungeeignet, wie die Gewerkschaft der Polizei erklärt hat? Die Einstellung von Zeitsoldaten der Bundeswehr, die eine für den Dienst bei der GSG 9 vorbereitende Ausbildung erworben haben und nach Beendigung ihrer Dienstzeit an einer Verwendung in dieser Spezialtruppe des Bundesgrenzschutzes interessiert sind, ist unter den gegebenen Umständen für eine Übergangszeit die einzige Möglichkeit, den Personalbestand der GSG 9 zu erhalten. Intensive Bemühungen, Nachwuchskräfte in genügender Anzahl aus dem BGS und dem Bereich der Länderpolizei zu gewinnen, haben leider nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Ehemalige Zeitsoldaten der Bundeswehr werden nach ihrem Ausscheiden in viele Bereiche des öffentlichen Dienstes übernommen. Sie haben sich dort mit gutem Erfolg bewährt. Es gibt keinen Anlaß zum Zweifel, daß sie auch in der GSG 9 nach der vorgesehenen Ausbildung ihren polizeilichen Aufgaben gerecht werden können. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2477 Frage B 42) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob — wie aus einem Bericht des Spiegel 1/79 — hervorgeht, die Zugriffsmöglichkeiten auf die bei der Schufa" gespeicherten Daten doch einem erheblich größeren und unkontrollierbaren Personenkreis zugänglich sind, und will die Bundesregierung daraus Konsequenzen ziehen? Nach den der Bundesregierung bekannten internen Regelungen der Schufa sind die Datenbestände der Schufa-Gesellschaften ausschließlich die Anschlußfirmen auf Grund schriftlichen Vertrages zugriffsberechtigt. Anschlußfirma kann danach nur werden, wer sich verpflichtet, selbst Daten über seine Kunden, vor allem Kreditnehmer an die Schufa-Gesellschaften zu liefern; dazu gehören außer Instituten der Kreditwirtschaft im wesentlichen noch Einzel-, Groß- und Versandhandelsunternehmen. Über die Durchführung dieser Regelungen innerhalb der Schufa hat die Bundesregierung keine Kenntnis, da sie keine Aufsichts- und Kontrollaufgaben ausübt. Ich nehme aber Ihre Frage gerne zum Anlaß, wegen des Umfanges der tatsächlichen Zugriffe und hierbei etwa festgestellter Mißbräuche an die nach § 40 BDSG zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder heranzutreten. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 43) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die z. Z. in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen Schutzraumplätze auch im Vergleich zu anderen Ländern wie der Schweiz, Skandinavien und dem Ostblock völlig unzureichend sind, und hält sie zum ausreichenden Schutz der Bevölkerung die Einführung der Schutzraumbaupflicht für erforderlich? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß die Zahl der Schutzraumplätze noch nicht ausreichend ist. Bedauerlicherweise ist die Phase des Wiederaufbaues nach dem letzten Kriege nicht genutzt worden, um das Schutzraumproblem auf breiter Basis zu lösen. Die Bundesregierung hat Ende 1977 geprüft, ob zur Erzielung der gewünschten Breitenwirkung beim Bau von Schutzräumen etwa eine Schutzbaupflicht, begrenzt auf Neubauten, die ohnehin unterkellert werden, vorgeschlagen werden solle. Die Prüfung hat jedoch ergeben, daß dies nicht vertretbar ist. Es könnten sich hierdurch Erschwerungen des Bauens und unerwünschte Baupreissteigerungen ergeben, als deren Folge Mieterhöhungen zu erwarten sind. Um das zu verhindern, müßte der Bund einen wesentlichen Teil der Herstellungskosten übernehmen, was jedoch haushaltsmäßig nicht tragbar ist. Unter diesen Gegebenheiten hat die Bundesregierung zur weiteren Entwicklung des Schutzraumbaues eine Konzeption beschlossen, die folgende Maßnahmen vorsieht: — Förderung des Baus von Hausschutzräumen in Wohngebäuden und Schulen durch Zuschüsse auf Grund bestehender Richtlinien sowie durch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten auf Grund der Höchstbetragsverordnung keine Zinsverbilligungsmittel, da verwaltungsmäßig zu aufwendig. — Förderung des Baus von Mehrzweckanlagen (Tiefgaragen, Haltestellen bzw. Bahnhöfe von unterirdischen Bahnen und unterirdische Strekkenbauabschnitte) nach einer technisch wesentlich vereinfachten Konzeption. — Instandsetzung ehemaliger Schutzbauwerke (Schutzbauten und Schutzstollen), ebenfalls nach technisch wesentlich vereinfachtem Modell. Deutscher Bundestag— 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 10573* Nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages stehen für das Haushaltsjahr 1979 in der Titelgruppe „Schutzbaumaßnahmen" 42,6 Millionen DM zur Verfügung. Mittelfristig sind im Haushalt steigende Ansätze vorgesehen. Das vorgesehene Schutzbauprogramm bringt bei vertretbarer Belastung des Bundeshaushalts zum Ausdruck, daß die Bundesregierung den Schutzraumbau auch weiterhin für notwendig hält. Es soll damit auch die Eigeninitiative der Bürger geweckt werden, unter, Ausnutzung von staatlichen Hilfen selbst etwas für ihren Schutz zu tun. Auf breiter Basis ist im Hinblick auf den Umfang der erforderlichen Mittel ein Schutzraumbau nur möglich, wenn Maßnahmen des Staates und Eigeninitiativen der Bürger zusammenwirken. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 44:) Was gedenkt die Bundesregierung zu tun angesichts der Tatsache, daß trotz der gesetzlichen Änderungen des Asylrechts im vergangenen Jahr die Zahl der Asylbewerber nach wie vor in hohem Maße gestiegen ist, und wie gedenkt sie den großen Zustrom von Indern und Pakistani über West-Berlin abzuwehren, die zum allergrößten Teil unter Mißbrauch des Asylrechts als Wirtschaftsflüchtlinge in die Bundesrepublik Deutschland strömen? Um der mißbräuchlichen Ausnutzung des Asylverfahrens zur Umgehung der Einreisebestimmungen zu begegnen, hat der Deutsche Bundestag im Laufe des vergangenen Jahres einstimmig das „Gesetz zur Beschleunigung des Asylverfahrens" verabschiedet. Dadurch ist mit Wirkung vom 1. August 1978 das Widerspruchsverfahren beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge abgeschafft worden. Des weiteren wurde durch dieses Gesetz die Berufung gegen ablehnende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Ansbach ausgeschlossen, wenn das Gericht eine Klage einstimmig als offensichtlich unbegründet abweist. Eine weitere Verfahrensbeschleunigung wird durch die vom Bundestag gleichfalls einstimmig verabschiedete Regelung erreicht werden, durch die mit Wirkung vom 1. Januar 1980 die alleinige Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Ansbach für Asylsachen aufgehoben wird. Von diesem Zeitpunkt an soll diese Zuständigkeit in der Form auf mehrere Gerichte übergehen, daß möglichst in jedem Bundesland einem Gericht diese Zuständigkeit übertragen wird. Diese vom Gesetzgeber beschlossenen Regelungen werden nach Auffassung der Bundesregierung die Dauer der Asylverfahren wesentlich verkürzen. Die Beschleunigungseffekte werden sich dabei nicht kurzfristig vollständig auswirken. Der Wegfall des Widerspruchsverfahrens beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat bereits eine Verkürzung des Asylverfahrens gebracht. Diese aber hatte durch den anhaltenden Anstieg der Zahl der Asylanträge im Jahre 1978 nur einen begrenzten Beschleunigungseffekt. Mit einer merklichen Beschleunigung ist jedoch zu rechnen, wenn im Laufe des Jahres 1979 das Personal der Widerspruchsausschüsse nach Abwicklung der noch anhängigen Verfahren im Anerkennungsverfahren eingesetzt werden kann. Unabhängig hiervon ist für 1979 eine weitere Personalverstärkung des. Bundesamtes um 30 Stellen beantragt worden. Die erforderlichen personellen und organisatorischen Maßnahmen für eine Beschleunigung des Verfahrens vor dem Bundesamt sind demnach eingeleitet. Wie sie sich auf die Entwicklung der Zahl der Asylanträge auswirken, wird sich erst im Laufe dieses und des nächsten Jahres erweisen können. Parallel zu den Maßnahmen zur Beschleunigung des Asylverfahrens sind eine Reihe von Maßnahmen gegen die Einschleusung der Angehörigen bestimmter Staaten über Berlin getroffen worden, und zwar sowohl von seiten des Landes Berlin als auch von seiten der Bundesregierung. Die Bemühungen der Bundesregierung waren dabei in erster Linie darauf gerichtet, die Behörden dieser Staaten über unsere Botschaften zur Zusammenarbeit gegen das Schlepperunwesen zu bewegen. Insbesondere bei den pakistanischen Behörden sind diese Bemühungen bereits erfolgreich gewesen. So hat z. B. das Auswärtige Amt auf einer Staatssekretärbesprechung, auf der die damit zusammenhängenden Fragen im Dezember 1978 zwischen Berlin und den zuständigen Bundesressorts erörtert wurden, mitgeteilt, daß von den pakistanischen Behörden die Lizenzen zahlreicher Agenturen annulliert worden seien, bei denen man Verbindungen zu Schlepperorganisationen vermutete. Weiterhin seien die pakistanischen Behörden dazu übergegangen, pakistanische Pässe nur noch mit beschränktem Gültigkeitsbereich auszustellen. Die Türkei sei von Pakistan veranlaßt worden, für pakistanische Staatsangehörige Sichtvermerkszwang einzuführen. Zu den Maßnahmen, die in der Bundesrepublik Deutschland gegen die Einschleusung von Ausländern getroffen worden sind, zählen z. B. die Verschärfung der Grenzkontrollen und die Intensivierung des Informationsaustausches über Art und Umfang der Einschleusung zwischen den Landes- und den Bundesbehörden. Entsprechende Maßnahmen sind gegen die Einschleusung indischer Staatsangehöriger eingeleitet worden. Als Folge dieser Maßnahmen läßt sich ein merklicher Rückgang der Asylanträge pakistanischer Staatsangehöriger feststellen: Während in den ersten 9 Monaten des Jahres im Durchschnitt noch über 500 Asylanträge zu verzeichnen waren, sank der Durchschnitt in den letzten 3 Monaten des Jahres 1978 auf unter 100. Auch bei indischen Staatsangehörigen ist nach einem Anstieg der Zahl der Asylanträge zur Jahresmitte nunmehr in den letzten 3 Monaten des Jahres 1978 gleichfalls ein Absinken der Zahl der Asylanträge festzustellen. Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen fortsetzen, die Einschleusung von Ausländern in die 10574* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 Bundesrepublik Deutschland zu unterbinden. Sie ist bereit, auch künftig alle in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Maßnahmen im Inland wie im Ausland zu treffen, die geeignet sind, einer Einschleusung entgegenzuwirken. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordeten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 45) : Ist die Bundesregierung bereit, dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages unverzüglich einen Erfahrungsbericht über die Schneekatastrophe in Schleswig-Holstein vorzulegen und dabei auch die Erfahrungen in Dänemark mit einzubeziehen unter Berücksichtigung der Tatsache, daß in Dänemark ein Zivilschutzkorps tätig wurde? Die Bundesregierung ist bereit, dem Innenausschuß einen Erfahrungsbericht über die Schneekatastrophe vorzulegen. Dieser Bericht kann jedoch erst erstellt werden, wenn der Bundesregierung der Erfahrungsbericht des Landes Schleswig-Holstein zur Verfügung steht und, wie anzunehmen ist, in den entsprechenden Gremien der Innenministerkonferenz behandelt worden ist. Hierbei soll auch auf die in Dänemark gewonnenen Erfahrungen eingegangen werden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schrift- lichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/2477 Fragen B 46, 47, 48 und 49) : Trifft es zu, daß in den Dienst- und Versorgungsbezügen der Beamten ein rechnerischer Anteil für eine eigene Vorsorge für den Fall der Krankheit, der Geburt und des Todes enthalten ist, und wenn ja, wie hoch ist dieser Anteil in den unterschiedlichen Besoldungsgruppen bei Beamten, die keine Eigenvorsorge treffen, bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind oder als freiwillige Mitglieder in der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung verblieben sind? Trifft es zu, daß privat krankenversicherte Beamte an Leistungen aus ihrer Versicherung und an Beihilfe zusammen oft Beträge erhalten, die die tatsächlichen Krankheitskosten übersteigen, daß ähnliche Ergebnisse von in der GKV versicherten Beamten aber nur dadurch herbeigeführt werden können, daß letztere sogenannte Wahlleistungen (Zweibettzimmer) in Anspruch nehmen, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Regelungen? Welche Auswirkungen auf die Höhe der Beihilfepauschale in Sterbefällen hat die Zahlung eines 1 500 DM übersteigenden Betrags, wenn dieser einerseits als Sterbegeld der GKV und andererseits als entsprechende Leistung eines privaten Versicherungsunternehmens oder einer Sterbegeldkasse gezahlt wird, und wie wird eine eventuelle unterschiedliche Behandlung gerecht- fertigt? Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die Mehraufwendungen wegen erhöhten Verwaltungsaufwands bei einer Regelung, bei der sich der Beihilfebemessungssatz nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen, statt wie jetzt nach dem Zeitpunkt der Antragstellung richten würde und andererseits die Minderausgaben für die jetzt geltende Regelung nachteilig ist? 1. Die Besoldungs- und Versorgungsbezüge sind grundsätzlich dazu bestimmt, den gesamten Lebensunterhalt sicherzustellen; zum Lebensunterhalt gehört auch die Vorsorge in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen. Der in den Bezügen enthaltene Anteil für eine Eigenvorsorge in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einen betragsmäßig nicht festgelegten Durchschnittssatz der zu erwartenden Aufwendungen in diesen Fällen dar (BVerwGE 20, 44). Er bezieht sich auf die durchschnittlich anfallenden Krankheitskosten und bildet den Durchschnitt der Kosten aller Beamten und Versorgungsempfänger sowie ihrer zu berücksichtigenden Familienangehörigen für eine Person. Der Durchschnittssatz ist demnach unabhängig von den individuellen Bezügen und deren jeweiligen Veränderungen (z. B. Aufsteigen in den Dienstaltersstufen, Beförderung, Eintritt in den Ruhestand). Als Durchschnitts-„Satz" ist er notwendigerweise eine anteilsmäßige Größe; das bedeutet, daß er nicht die vollen Aufwendungen, sondern nur einen gewissen — prozentualen — Anteil der Krankheitskosten abdeckt. Von dieser für alle Beamten gleichen Sachlage ausgehend, kommt das Bundesverwaltungsgericht folgerichtig zu dem Schluß, daß dem Beamten der Abschluß einer angemessenen, d. h. diesen prozentualen Anteil der Krankheitskosten abdeckenden, (Teil-) Krankenversicherung zuzumuten ist. Auf Grund der besonderen Fürsorgepflicht ist der Dienstherr gehalten, in Ergänzung der angemessenen Eigenvorsorge in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen helfend einzugreifen; dies geschieht durch Gewährung von Beihilfe, die auf den tatsächlichen Aufwand im Einzelfall abstellt. 2. Es trifft zu, daß Beihilfen und Leistungen privater Krankenversicherungen zusammen die tatsächlich entstandenen Krankheitskosten übersteigen können. Entsprechendes gilt für freiwillig Versicherte in einer RVO- oder Ersatzkasse. Diese Entwicklung beruht im wesentlichen auf Umständen, die außerhalb des Beihilferechts liegen. Ich nehme insoweit Bezug auf meine Antwort vom 18. Januar 1979 auf Ihre Schriftlichen Fragen B 12-14 für die Fragestunden am 17./18. Januar 1979 (BT-Drucksache 8/2464). Die Möglichkeit, Übererstattungen zu erzielen, ist bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen keineswegs auf die Fälle der Inanspruchnahme sog. Wahlleistungen beschränkt. Dies kann vielmehr auch dann der Fall sein, wenn die gesetzlichen Krankenkassen Kostenerstattungen vornehmen. Insbesondere ergeben sich nicht unerhebliche Übererstattungen in den Fällen, in denen die Ersatzkassen Zuschüsse (z. B. beim Zahnersatz) gewähren. Die Bundesregierung hat in der zuvor genannten Antwort darauf hingewiesen, daß die Problematik erkannt und Gegenstand von Erörterungen in der zuständigen Bund-Länder-Kommission ist, die sich mit der baldigen Vereinfachung des Beihilferechts befaßt. 3: Nach Nr. 12 Abs. 1 der Beihilfevorschriften wird für den Sterbefall, für den ein Sterbe- oder Bestattungsgeld auf Grund von Rechtsvorschriften (so bei Mitgliedern der GKV) in Höhe von jeweils 1 500,—DM oder mehr zusteht, eine Beihilfe in Höhe von 600,— DM, in Sterbefällen von Kindern in Höhe von 400,— DM gewährt. Leistungen eines privaten Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 10575* Versicherungsunternehmens werden von dieser Vorschrift nicht erfaßt. Ob dieses Ergebnis auf Dauer befriedigen kann, ist Gegenstand von Erörterungen in der für die Vereinfachung des Beihilferechts zuständigen Bund-Länder-Kommission. 4. Für die Beihilferegelung, wonach der Beihilfebemessungssatz sich nach der Anzahl der Familienangehörigen im Zeitpunkt der Antragstellung richtet, sind ausschließlich verwaltungsökonomische Gesichtspunkte maßgebend. Es soll vermieden werden, daß bei der Festsetzung der Beihilfen unterschiedliche familienstandsbezogene Bemessungssätze zugrunde zu legen sind. Darüber hinaus gibt es gegenwärtig mehr als ein Dutzend Sonderbemessungssätze. Das Abstellen auf den Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen würde das Beihilferecht noch mehr komplizieren. Der Verwaltungsmehraufwand wäre nicht unwesentlich. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 50) : Sieht die Bundesregierung die im Interesse einer wirksamen Risikoeingrenzung bei Umweltchemikalien dringend gebotenen guten Kooperation zwischen Umweltbundesamt und chemischer Industrie dadurch belastet, daß gerade der leitende Beamte des Fachgebiets „Chemische Industrie" des Umweltbundesamts einer der beiden Autoren des von der Fachwelt als von vielen Zerrbildern und Verfälschungen geprägt und tendenziös bezeichneten Buchs „Seveso ist überall" ist? Die Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung, chemischer Industrie und IG Chemie ist als erfolgreich anzusehen. So konnten insbesondere im Rahmen der Tätigkeit der Kommission „Reinhaltung der Luft" beim Verein Deutscher Ingenieure die Emissionen in einer großen Anzahl von industriellen Anlagen trotz deren Kapazitätsausweitung vermindert werden. Die Arbeit einer weiteren Kommission, die sich die Vermeidung von umweltrelevanten Störfällen zum Ziele gesetzt hat, ist seit einigen Monaten ebenfalls in guter Zusammenarbeit mit der Industrie angelaufen. Da diese Zusammenarbeit, die ihren Niederschlag in Entwürfen zu Rechts- und Verwaltungsvorschriften findet, auch im Interesse der Industrie selbst liegt, dürfte eine Belastung durch das engagierte Buch eines Beamten des Umweltbundesamtes nicht zu erwarten sein. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß nach Artikel 5 GG jeder das Recht hat, seine Meinung frei zu äußern. Dieses Recht steht auch jedem öffentlich Bediensteten zu. Er hat sich dabei jedoch an § 61 des Bundesbeamtengesetzes zu halten. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) : (Drucksache 8/2477 Frage B 51) : Gibt es eine Richtlinie, die das gesamte Gebiet der radioökologischen Umgebungsüberwachung von Kernkraftwerken abdeckt, und falls nein, bis wann wird der Bundesinnenminister sie erlassen? Das Gebiet der radioökologischen Umgebungsüberwachung wird durch folgende Richtlinien abgedeckt: 1. Richtlinien zur Überwachung der Abgabe radioaktiver Stoffe mit Kaminluft von Kernkraftwerken mit leichtwassergekühltem Reaktor (Handb. Reaktorsicherheit und Strahlenschutz, hrsg. vom BMI, Stand Mai 1978, Teil 1, Ziff. 3.21). Diese Richtlinie soll durch die Regel KTA 1503.1 (Messung und Überwachung gasförmiger und aerosolgebundener radioaktiver Ableitungen) ersetzt werden. 2. KTA 1504 Messung flüssiger radioaktiver Stoffe zur Überwachung der radioaktiven Ableitung (1978). 3. Programme zur Kontrolle der Eigenüberwachung radioaktiver Emissionen aus Kernkraftwerken (GMBl. 1978, S. 313) . 4. Richtlinien für Maßnahmen zur Überwachung der Umgebung von Kernkraftwerken mit leichtwassergekühltem Reaktor (Handb. Reaktorsicherheit und Strahlenschutz herausgegeben vom BMI, Stand Mai 1978, Teil 1, Ziff. 3.22). Diese Richtlinie soll ersetzt werden durch eine Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung von kerntechnischen Anlagen. In dieser Richtlinie werden sämtliche Regelungen der radioökologischen Überwachung einbezogen. Mit der Verabschiedung wird für Mitte dieses Jahres gerechnet. 5. Meßanleitungen für die Überwachung der Radioaktivität in der Umgebung von Kernkraftwerken und sonstigen kerntechnischen Anlagen (Loseblattsammlung der amtlichen Leitstellen des Bundes für die Überwachung der Umweltradioaktivität; die Leitstellen sind in den Jahresberichten „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" aufgeführt). Die Richtlinien gemäß 4. werden voraussichtlich Mitte dieses Jahres durch eine umfassendere Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen ersetzt, die weitergehende radioökologische Aspekte berücksichtigt und die unter 1., 2., 3. und 5. genannten Regelungen einschließt. Diese Richtlinie wird aus heutiger Sicht das gesamte Gebiet der radioökologischen Überwachung von Kernkraftwerken abdecken. Unter Umständen können nach Inkrafttreten der in Vorbereitung befindlichen Radioökologieverordnung jedoch zusätzliche Regelungen erforderlich werden. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 52) : 10576* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 In welchen Bereichen und in wieviel Fällen hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz beobachtet, daß die Generalklauseln des Bundesdatenschutzgesetzes, wie er in seinem ersten Tätigkeitsbericht feststellt, von den an extensiver Informationsverarbeitung interessierten Stellen jeweils in ihrem Sinn trotz Vorhaltungen durch die Datenschutzinstanzen extensiv interpretiert werden, und läßt sich abschätzen, wie groß die Zahl der dabei betroffenen Bürger ist? Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat auf meine Bitte hin zu dieser ihn betreffenden Frage folgende Stellungnahme abgegeben: „In zahlreichen Eingaben haben Bürger die Generalklauseln des BDSG, die die Zulässigkeit der Datenspeicherung und der Datenübermittlung regeln, kritisiert. Soweit die Eingaben konkrete Sachverhalte aus meinem Zuständigkeitsbereich betrafen, habe ich Stellungnahmen der speichernden Stellen eingeholt bzw. Überprüfungen durchgeführt. In nahezu allen dabei festgestellten Fällen extensiver Auslegung der Generalklauseln ist es mir gelungen, die speichernden Stellen zu einer restriktiven Handhabung zu veranlassen. Gegen die Erhebung von Daten zu Planungszwecken auf dem Bestellschein für eine Kundenkarte ohne Hinweis auf die Freiwilligkeit der Angaben hat der Hessische Datenschutzbeauftragte im Fall des Frankfurter Verkehrsverbundes schon im Jahre 1974 Bedenken erhoben (Dritter Tätigkeitsbericht, Hess. Landtag, Drucksache 7/5146 S. 10). Der Verkehrsverbund hat den Fragenkatalog reduziert, einen ausdrücklichen Hinweis auf die Freiwilligkeit aber weiterhin vermieden. Dies habe ich kritisiert (vgl. Erster Tätigkeitsbericht, BT-Drucksache 8/2460 S. 40). Die nunmehr geplante neue Fassung des Bestellscheinformulars liegt mir noch nicht vor. Eine Vielzahl von Eingaben richtete sich gegen die von den Versicherungsunternehmen beim Abschluß von Verträgen verwendete Klausel zur Datenweitergabe sowie gegen die sogenannte SchufaKlausel der Kreditinstitute (vgl. Erster Tätigkeitsbericht, BT-Drucksache 8/2460 S. 41 f.). Die Spitzenverbände der Versicherungs- und der Kreditwirtschaft haben sich zwar zu Verhandlungen mit den Datenschutzkontrollinstanzen bereit gefunden, halten jedoch bisher trotz der erhobenen Bedenken an ihrer Auffassung fest, daß — außer bei Gesundheitsdaten — eine Einwilligung der Betroffenen nicht erforderlich sei, da die Datenübermittlungen sich im Rahmen der Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 24 BDSG hielten. Betroffen ist eine nicht näher bezifferbare Anzahl von Bürgern (jeweils mehrere Millionen Versicherungsnehmer, Bankkunden und Kreditnehmer)." Anlage 33 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 8/2477 Frage B 54) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die oft erheblichen wirtschaftlichen Nachteile der Entziehung der Fahrerlaubnis in Härtefällen (etwa bei Berufskraftfahrern usw.) abzumildern, und hält die Bundesregierung die Einführung von Bewährungsfristen vergleichbar einer Bewährungsfrist bei der Verhängung von Haftstrafen, in diesen Fällen für angebracht? Nach § 69 a Abs. 2 StGB hat das Gericht die Möglichkeit, von der mit der Entziehung der Fahrerlaubnis stets zu verbindenden Sperrfrist bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen auszunehmen, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, daß dadurch der Zweck der Maßregel nicht gefährdet wird. Dadurch wollte der Gesetzgeber unnötige Härten vermeiden und gerade solche (Berufs-)Kraftfahrer insbesondere vor wirtschaftlichen Schwierigkeiten bewahren helfen, deren Unzuverlässigkeit nur bei der Führung von Kraftfahrzeugen außerhalb ihres Dienstes zutage tritt, wie z. B. bei LKW- oder Omnibusfahrern oder auch Landwirten, die zwar ihr Fahrzeug sonst unbeanstandet führen, aber der Versuchung nicht widerstehen können, nach Feierabend ein schnelles Fahrzeug in angetrunkenem Zustand zu benutzen (so amtliche Begründung zum Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs, BT-Drucksache IV/651 S. 19). Obwohl es sich dabei um eine Ausnahmeregelung handelt, bleibt es dem Betroffenen unbenommen, in geeigneten Fällen durch entsprechende Anträge auf eine solche Entscheidung hinzuwirken. Die Einführung von Bewährungsfristen für die Entziehung der Fahrerlaubnis hält die Bundesregierung nicht für angebracht. Gegen die Aussetzung des Vollzugs einer für notwendig erachteten Entziehung der Fahrerlaubnis spricht das Wesen dieser Sicherungsmaßregel. Die Entziehung der Fahrerlaubnis soll die Allgemeinheit vor ungeeigneten, gefährlichen Kraftfahrzeugführern schützen. Der als gefährlich erkannte Kraftfahrzeugführer kann aus diesem Grunde nicht „versuchsweise" sogleich wieder zum öffentlichen Verkehr zugelassen werden. Die Entziehung der Fahrerlaubnis auf Bewährung erscheint deshalb grundsätzlich und auch aus verkehrssicherheitspolitischer Sicht nicht vertretbar. Statt dessen hat der Gesetzgeber hier die Möglichkeit vorgesehen, daß das Gericht nach § 69 a Abs. 7 StGB die übliche Sperrfrist vorzeitig wieder aufheben kann, wenn Grund zu der Annahme besteht, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist. Diese Möglichkeit reicht grundsätzlich aus, um weitere etwaige Härten zu vermeiden. Auch die Praxis hat deshalb die Einführung einer Aussetzung zur Bewährung bei der Entziehung der Fahrerlaubnis auf dem 15. Deutschen Verkehrsgerichts-tag 1977 in Goslar mit überwiegender Mehrheit abgelehnt. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 8/2477 Frage B 55) : Wie viele Kinder wurden nach Erkenntnissen der Bundesregierung in den vergangenen Jahren von ihren eigenen Eltern bzw. anderen erziehungsberechtigten Personen zu Tode geprügelt oder schwer körperlich verletzt, und was gedenkt die Bundesregierung nicht zuletzt auch im Hinblick auf das Jahr des Kindes, zu tun, um einen verbesserten Schutz von Kindern gegenüber derartigen Gewaltanwendungen zu erreichen? a) Genaue Zahlen darüber, wie viele Kinder in den vergangenen Jahren von ihren eigenen Eltern bzw. anderen erziehungsberechtigten Personen zu Tode geprügelt oder schwer körperlich verletzt wurden, liegen der Bundesregierung nicht vor. Anhaltspunkte liefert jedoch die in Anlage 1 wiedergegebene Polizeiliche Kriminalstatistik über die bei der Polizei registrierte Zahl von Kindern als Opfer von Tötungsdelikten und Körperverletzungen sowie die in Anlage 2 wiedergegebene Strafverfolgungsstatistik, die die Zahl der wegen Straftaten an Kindern Abgeurteilten und Verurteilten ausweist. Hervorzuheben ist, daß nur beim Tatbestand des § 217 StGB (Kindestötung) und des § 223 b StGB (Mißhandlung von Schutzbefohlenen) nach der Struktur dieser Tatbestände der Täterkreis (im wesentlichen) auf Erziehungsberechtigte beschränkt ist. § 223 b StGB erfaßt jedoch nicht nur schwere Körperverletzungen. b) Die Bundesregierung widmet dem Problem des Schutzes von Kindern vor Gewalttätigkeiten besondere Aufmerksamkeit und beobachtet die Entwicklung auf diesem Gebiet mit Sorgfalt. Ausführungen zu den Ursachen der Kindesmißhandlung und zu möglichen Maßnahmen enthält die Antwort auf eine Große Anfrage betreffend die Situation der Kinder in Deutschland vom 10. März 1975 (BT-Drucksache 7/3340) . Das Problem bei der Bekämpfung von Kindesmißhandlungen liegt nicht in einem Mangel an geeigneten Strafvorschriften, sondern in der Begrenztheit der tatsächlichen Aufklärungs- und Beweismöglichkeiten. Bei der für die Zukunft geplanten Reform der Tötungs- und Körperverletzungsdelikte wird gleichwohl auch zu prüfen sein, ob eine weitere Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes des Kindes möglich ist. Daneben ist hier insbesondere der dem Bundestag vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge (BT-Drucksache 8/111) zu nennen. Er soll auch dazu dienen, den Schutz des Kindes zu verbessern. Er sieht u. a. vor, daß das Vormundschaftsgericht zum Schutz eines gefährdeten Kindes Maßnahmen auch dann ergreifen kann, wenn den Eltern ein Verschulden nicht nachzuweisen ist. Dies kann auch in Fällen von Bedeutung sein, wo das Kind vor Gewalttätigkeiten zu schützen ist. Der in der Offentlichkeit zu beobachtenden geringen Anzeigebereitschaft kann allerdings mit gesetzgeberischen Maßnahmen wohl wenig entgegengewirkt werden. Erfolgversprechender erscheint es - wie auch schon in früheren Antworten hervorgehoben wurde -, an das Verantwortungsbewußtsein zu appellieren und den einzelnen sowie Jugendämter und Kinderschutzorganisationen, aber auch die Massenmedien auf ihre Möglichkeiten zur Bekämpfung von Kindermißhandlungen hinzuweisen. Die Bundesregierung begrüßt daher Aufklärungsaktionen, die dazu beitragen sollen, in vermehrtem Umfang durch Anzeigen gegenüber Jugendämtern, Kinderschutzorganisationen sowie Strafverfolgungsbehörden Kindesmißhandlungen vorzubeugen. Polizeiliche Kriminalstatistik Mord und Körperverletzung an Kindern - Zahl der Opfer - § 211 §§ 212, 213, 216 § 217 §§ 226, 227, 229 Abs. 2 Körperverletzung mit tödlichem Ausgang §§ 223 a, 224 225, § 223 b Mißhandlung von Schutzbefohlenen Mord Totschlag, Tötung Kindestötung 227, 229 auf Verlangen Gefährliche, schwere Körperverletzung, Schlägerei, Vergiftung vollendet I versucht vollendet I versucht I vollendet I versucht I I vollendet I versucht 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 92 58 31 50 51 9 13 1 784 13 1 795 (19,7) (7,0) (10,5) (4,8) (100) (100) (6,6) (4,1) (5,4) (88,3) 87 64 33 50 62 4 20 1 881 12 1 656 (15,2) (6,8) (11,0) (4,4) (100) (100) (10,6) (4,0) (4,0) (94,5) 83 45 35 62 59 - 10 2 293 100 1 706 (15,7) (5,3) (12,0) (5,0) (100) - (5,3) (4,4) (4,8) (96,3) 76 53 45 61 47 2 16 2 272 115 1 825 (13,6) (6,1) (15,1) (5,0) (100) (100) (9,5) (4,5) (4,5) (97,3) 77 56 26 35 46 3 11 2 612 144 1 749 (13,2) (6,8) (8,7) (2,6) (100) (100) (6,5) (4,9) (5,1) (94,6) 101 64 28 55 32 2 (16,3) (8,1) (10,4) (4,4) (100) (100) 73 47 28 47 43 - (15,1) (6,8) (9,9) (3,7) (100) - Die Zahl in Klammern gibt den prozentualen Anteil an der Gesamtzahl der von dem genannten Tatbestand erfaßten Fälle an. 10578* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 Anlage 2 Strafverfolgungsstatistik — Wegen Straftaten an Kindern Abgeurteilte und Verurteilte nach der strafbaren Handlung — I § 211 I § 212 § 213 I § 217 I § 223 a I § 223 b l § 224 I § 225 I § 226 A V A V A V A V A V A V A V A V A V 1967 18 18 16 12 5 5 — — 214 170 256 197 6 5 1 1 7 6 1968 23 19 19 10 8 8 — — 241 178 284 215 2 1 — — 15 13 1969 25 21 33 19 7 7 — — 262 199 288 199 3 3 — — 16 16 1970 14 12 15 11 14 14 — — 267 206 317 224 2 — — — 13 12 1971 14 12 18 14 5 5 — — 253 183 319 229 2 2 — — 9 7 1972 15 12 22 17 11 11 — — 282 208 277 214 3 2 — — 5 4 1973 13 10 13 9 10 10 — — 314 239 292 202 2 1 — — 14 11 1974 21 18 15 13 5 5 — —" 352 260 322 220 1 1 2 — 8 7 1975 28 27 3 2 11 5 17 16 276 189 330 229 2 2 — — 6 6 1976 18 15 — — 16 6 13 13 349 238 305 210 2 1 1 1 10 9 1977 20 15 10 5 12 10 13 13 322 201 302 205 1 — — — 15 14 * A = Abgeurteilte V = Verurteilte ** vorher nicht erfaßt Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 56) : Hat der Bundesjustizminister bei seinen Gesprächen mit dem sowjetrussischen Justizminister Terebilow in Bonn auch die Frage der Verletzung bzw. Beachtung der UN-Menschenrechtspakte durch die sowjetrussischen Behörden zur Sprache gebracht, und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis? Gelegentlich des Besuches von Justizminister Terebilow in Bonn sind in dem durch die internationalen Gepflogenheiten gesteckten Rahmen auch Fragen angesprochen worden, die menschenrechtliche Anliegen betreffen. Eine öffentliche Erörterung der dabei erzielten Ergebnisse wäre den behandelten Anliegen nicht förderlich. Ich bitte daher um Verständnis dafür, daß ich im Interesse der Sache von der Mitteilung von Einzelheiten absehe. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/2477 Fragen B 57 und 58) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß den Justizwachtmeistern der Landesjustizverwaltungen insbesondere durch Übertragung des Vorführdienstes, der früher von Justizvollzugs-und Polizeivollzugsbeamten des mittleren Dienstes wahrgenommen wurde, schwergewichtig Aufgaben des mittleren Dienstes zugewachsen sind, ohne daß sich für diese Beamten ausbildungs-, besoldungs- oder gar laufbahnmäßig etwas geändert hat? Ist die Bundesregierung angesichts der zugewachsenen Aufgaben und des dadurch wesentlich geänderten Berufsbilds des Justizwachtmeisters sowie im Hinblick auf die erhöhten Berufsgefahren bereit, im Rahmen ihrer Kompetenz auf dem Gebiet der Besoldungsvereinheitlichung den Ländern die bundeseinheitliche Übernahme der Justizwachtmeister in den mittleren Dienst oder aber die Schaffung einer Sonderlaufbahn oder wenigstens die Anhebung der bereits bestehenden Amtszulage zu empfehlen, sowie die Zahlung einer im Polizeivollzugsdienst üblichen Gefahrenzulage vorzuschlagen? Zu Frage B 53: Der Bundesregierung ist bewußt, daß die Aufgaben des Justizwachtmeisterdienstes, zu denen auch der Vorführdienst gehört, in den letzten Jahren zunehmend verantwortungsvoller und schwieriger geworden sind. Dementsprechend halten die Landesjustizverwaltungen eine besoldungsmäßige Besserstellung der Justizwachtmeister für angezeigt. Zu Frage B 58: Die Frage der besoldungsmäßigen Besserstellung des Justizwachtmeisterdienstes ist auf den letzten Besoldungskonferenzen der Landesjustizverwaltungen mehrfach erörtert worden. Die Erörterung hat sich mit der Schaffung eines Spitzenamtes für Justizwachtmeister oberhalb der Besoldungsgruppe A 5, ihrer Einbeziehung in die Erschwerniszulagenverordnung und der Erhöhung der bereits bestehenden Amtszulage befaßt. Es ist damit zu rechnen, daß die Landesjustizverwaltungen in dieser Frage Vorschläge unterbreiten werden. Die Bundesregierung wird diese Vorschläge im Lichte der Antwort auf die Frage Nr. 57 sorgfältig prüfen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 10579* Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Fragen B 59 und 60) : Ist ein Transfer entsprechend der Sperrguthabenvereinbarung vom 25. April 1974 nur möglich, wenn die Einkünfte des Kontoinhabers vorwiegend aus Bezügen aus einer Altersversorgung, aus Gründen der Invalidität und/oder aus der Sozialhilfe bestehen oder auch dann, wenn es sich um besondere Härtefälle oder Arbeitslose handelt? Falls nein, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die zuletzt genannten Personen zu berücksichtigen? Zu Frage B 59: Der persönliche Anwendungsbereich der Sperrguthabenvereinbarung ist in Art. 2 der Vereinbarung geregelt. Danach sind — außer minderjährigen Vollwaisen — nur solche Kontoinhaber transferberechtigt, deren Einkünfte vorwiegend aus Bezügen aus einer Altersversorgung, aus Gründen der Invalidität und/oder aus der Sozialhilfe bestehen. Der Begriff der Sozialhilfe ist jedoch nicht eng im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes zu verstehen. Dies ergibt sich schon daraus, daß sowohl die einschlägigen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland als auch die der DDR abgedeckt werden müssen. Er umfaßt vielmehr auch Fälle, in denen Arbeitslose Leistungen der öffentlichen Fürsorge erhalten, wie dies bei Empfängern der Arbeitslosenhilfe der Fall ist. Diese sind transferberechtigt. Solange Arbeitslose jedoch noch Arbeitslosengeld beziehen — und dies ist längstens bis zu einem Jahr nach der Arbeitslosmeldung der Fall —, kommt eine Transferberechtigung nicht in Betracht, da das — aus Beitragsmitteln finanzierte — höhere — Arbeitslosengeld der Sozialhilfe nach Art und Umfang nicht vergleichbar ist. Das als Anlage beigefügte Merkblatt des Bundesfinanzministeriums trägt dieser Auslegung Rechnung. Eine Generalklausel, die in „besonderen Härtefällen" auch anderen als den unter Artikel 2 der Sperrguthabenvereinbarung fallenden Personen einen Transfer ermöglicht, besteht nicht. Ich möchte jedoch bemerken, daß die in Artikel 2 enthaltene Regelung gerade durch soziale Gesichtspunkte gekennzeichnet ist. Zu Frage B 60: Soweit Arbeitslose demnach nicht transferberechtigt sind, sehe ich im Rahmen der derzeitigen Vereinbarungen mit der DDR keine Möglichkeit zur Abhilfe. Ich weise jedoch darauf hin, daß in dem mit der DDR am 16. November 1978 zur Sperrguthabenvereinbarung vereinbarten Protokoll die Möglichkeit vorgesehen ist, auch die bisher nicht transferberechtigten Personen zum Transfer zuzulassen, soweit das mögliche Transfervolumen durch Überweisungen an bisher transferberechtigte Personen nicht voll ausgeschöpft ist. Ob dieser Fall akut wird, bleibt abzuwarten. Merkblatt zu der Vereinbarung mit der DDR vom 25. April 1974 über den Transfer aus Guthaben in bestimmten Fällen (Sperrguthabenvereinbarung) Allgemeine Hinweise Die Sperrguthabenvereinbarung ermöglicht es, erstmals seit Kriegsende einem begrenzten Kreis von Sperrkonteninhabern (Rentner, Sozialhilfeempfänger, minderjährige Vollwaisen) von ihren Konten in der DDR monatlich 200 Mark im Verhältnis 1 : 1 in DM in die Bundesrepublik Deutschland zu transferieren. Diese Vereinbarung ist auf den gegenseitigen Ausgleich der Überweisungen gegründet. Weil aber aus der DDR weit weniger Transferaufträge erteilt worden sind als aus der Bundesrepublik Deutschland, mußte die Deutsche Bundesbank ab Mai 1976 einen Annahmestopp erlassen, um die bis dahin aufgelaufenen Transferaufträge zu erfüllen. Nachdem alle vorliegenden Transferaufträge an die Staatsbank der DDR weitergeleitet werden konnten, ist der Annahmestopp zum 2. November 1978 aufgehoben worden. Seitdem können transferberechtigte Kontoinhaber wieder Transferaufträge erteilen. Da aber auch künftig aus der DDR weniger Aufträge zu erwarten sind als von hiesigen transferberechtigten Kontoinhabern, wird bis auf weiteres von jedem tranferberechtigten Kontoinhaber nur jeweils ein Transferauftrag über 200 DM entgegengenommen. Erst wenn dieser Transferauftrag ausgeführt ist, kann der nächste Auftrag eingereicht werden. Nach den derzeitigen Gegebenheiten muß zwischen der Erteilung und der Ausführung der Transferaufträge mit einer Wartezeit von mehreren Monaten gerechnet werden. Am 16. November 1978 ist ein Protokoll zu der Sperrguthabenvereinbarung mit der DDR vereinbart worden, in dem sich die DDR verpflichtet, ab April 1979 für die Jahre 1979 bis 1982 vierteljährlich 12,5 Millionen DM zur Verbesserung des Sperrkontentransfers zu leisten. Auf Grund dieser Regelung dürfte es möglich sein, daß transferberechtigte Kontoinhaber voraussichtlich ab April 1979 wieder regelmäßig 200 DM pro Monat aus ihrem Konto in der DDR transferieren können. Den genauen Zeitpunkt sowie Einzelheiten über das Auftragsverfahren wird die Deutsche Bundesbank zu gegebener Zeit öffentlich bekanntgeben. Hinweise zu den Transfervoraussetzungen — Die Einkünfte des Kontoinhabers müssen vorwiegend aus Bezügen aus einer Altersversorgung, aus Gründen der Invalidität und/oder aus der Sozialhilfe bestehen. Minderjährige Voll- 10580* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 Waisen können ebenfalls — soweit sie Sperrguthaben besitzen — am Transfer teilnehmen. Transferberechtigt sind demnach z. B. Rentner, Pensionäre, Invaliden, Kriegs- und Schwerbeschädigte sowie Schwerbehinderte, Unfallgeschädigte sowie Sozialhilfeempfänger und Arbeitslosenhilfeempfänger. — Transferiert werden kann aus den bei den Kreisfilialen der Staatsbank der DDR und beim Berliner Stadtkontor als „Devisenausländerkonten" geführten sog. Sperrkonten. — Der Kontoinhaber muß bei der Erteilung des Transferauftrages bei seinem hiesigen Geld- und Kreditinstitut neben dem Transferauftrag eine Erklärung abgeben, daß er die genannten persönlichen Transfervoraussetzungen erfüllt. Vordrucke für Transferaufträge und für Erklärungen sind bei den Geld- und Kreditinstituten erhältlich. Wer bei seinem Geld- und Kreditinstitut nicht persönlich bekannt ist, muß sich über seine Person ausweisen. In Zweifelsfällen können die Landeszentralbanken — Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank — und deren Zweigstellen zu der Erklärung über die Transfervoraussetzungen weitere Auskünfte verlangen und sich ggf. Unterlagen vorlegen lassen. Konten, aus denen nicht transferiert werden kann — Nicht transferiert werden kann aus „Grundstückssperrkonten". Das sind besondere Konten, die aus Grundstückserträgen (Miete und Pacht) herrühren. Verkaufserlöse für Grundstücke können jedoch transferiert werden, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. — Nicht transferiert werden kann aus Konten, die von der DDR beschlagnahmt oder enteignet sind oder unter staatlicher Zwangsverwaltung (Treuhandverwaltung) stehen. Diese Guthaben konnten wegen der unterschiedlichen Rechtspositionen zu den ungeregelten Vermögensfragen nicht in die Sperrguthabenvereinbarung einbezogen werden. — Eine Regelung für die Altguthaben-AblösungsAnleihe konnte noch nicht gefunden werden. Es empfiehlt sich, in Zweifelsfällen Transferaufträge zu stellen, um eine Klärung durch die zuständigen Behörden der DDR herbeizuführen. Weitere Auskünfte Falls Sie nach Durchsicht dieses Merkblatts noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige Landeszentralbank, die Ihnen gerne weiterhelfen wird. BMF, Dezember 1978 Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekreätrs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Fragen B 61 und 62) : Wieviel Mittel sind aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung bisher in die Bundesrepublik Deutschland geflossen? Ist es zutreffend, daß das Zonenrandgebiet von diesen europäischen Hilfen deshalb keinerlei Vorteil hat, weil sie vom Bundesfinanzministerium vereinnahmt und nicht wieder für die Regionalförderung zur Verfügung gestellt werden? Zu Frage B 61: Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sind bis Ende 1978 insgesamt rd. 204 Millionen DM in die Bundesrepublik geflossen. Davon entfallen auf den Bund rd. 95 Millionen DM; rd. 109 Millionen DM wurden an die beteiligten Länder weitergeleitet. Zu Frage B 62: Bei den Leistungen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung handelt es sich nicht um direkte Zahlungen an die Träger der zu fördernden Projekte, sondern um die Erstattung eines Teils der für diese Maßnahme bereits gewährten Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", in die auch die wirtschaftliche Förderung des Zonenrandgebietes einbezogen ist. Die Einnahmen aus Erstattungen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung dienen nach dem Zweckbindungsvermerk bei Kapitel 60 06 Titel 286 05 des Bundeshaushalts zur teilweisen Deckung der Ausgaben für die genannte Gemeinschaftsaufgabe. Die betreffenden Mittel des Bundes sind im Ist 1976 bis 1978 von 314 auf 376 Millionen DM, im Soll sogar von 344 auf 424 Millionen DM gestiegen. Für 1978 bis 1982 sind die Ausgaben bereits in Vorwegnahme etwaiger späterer, in ihrer Höhe nur schwer zu schätzender EG-Rückflüsse von der Bundesregierung um je rd. 30 Millionen DM jährlich verstärkt worden. Daneben ist u. a. auch das ERP-Regionalprogramm 1979 im Zuge einer Umschichtung von Mitteln aus dem Bundeshaushalt um 145 Millionen DM auf 545 Millionen DM erhöht worden. Die Ansätze für die Regionalförderung sind damit um mehr als die Rückflüsse aus dem EG-Regionalfonds aufgestockt worden. Hinzu kommen beträchtliche zusätzliche Steuermindereinnahmen durch die kürzlich erfolgte Erhöhung der Sonderabschreibungen für unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nach § 3 Abs. 2 Zonenrandförderungsgesetz von 30 v. H. auf 40 v. H. und die Erhöhung der Investitionszulage nach § 1 Investitionszulagengesetz für Investitionen im Zonenrandgebiet von 7,5 v. H. auf 10 v. H. und für Investitionen in den übrigen Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe von 7,5 auf 8,75 v. H. mit Wirkung vom 1. Januar 1978. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 10581* Damit ist der Forderung der EG nach verstärkten nationalen regionalpolitischen Aktivitäten Rechnung getragen worden. Das Zonenrandgebiet ist an den höheren nationalen Mitteln und damit indirekt an den Leistungen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung angemessen beteiligt. Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat bei den Haushaltsberatungen 1979 nach ausführlicher Erörterung der Problematik der Erstattungen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung von einer Änderung der Regierungsvorlage abgesehen. Angesichts dieser Entwicklung kann nicht von einer Vereinnahmung der Erstattungen des Europäischen Regionalfonds durch das Bundesfinanzministerium ohne Vorteil für das Zonenrandgebiet gesprochen werden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 8/2477 Fragen B 63, 64 und 65) : Hat die Bundesregierung die Absicht, zur Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer das von vielen Fachleuten empfohlene Plakettenverfahren einzuführen? Wenn ja, in welcher Form und mit welcher Stufeneinteilung der Wagenklassen könnte dies geschehen, und wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen? Ist der Bundesregierung bekannt, welche Beträge schätzungsweise seither jährlich von den Finanzämtern für die Mahnungen an die rund 700 000 Kraftfahrzeughalter, die mit ihrer Zahlung in Verzug sind, aufgewendet werden müssen? Die Bundesregierung prüft zur Zeit intensiv die Möglichkeiten, wie die Kraftfahrzeugsteuer mit dem Ziel einer durchgreifenden Vereinfachung reformiert werden könnte. Sie hat, um die Vielfalt des Meinungsbildes dazu gründlich zu erforschen, am 24. November 1978 ein Hearing unter Beteiligung aller interessierten Verbände veranstaltet. Die Auswertung der Ergebnisse dieses Hearings wird noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Ich kann dieser Ausweitung und dem anschließenden Entscheidungsprozeß daher nicht vorgreifen. Selbstverständlich wird aber auch die Möglichkeit der Einführung eines Plakettenverfahrens in die Überlegungen einbezogen werden. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Beträge jährlich für die bei der Kraftfahrzeugsteuer erforderlichen Mahnungen aufgewendet werden müssen. Sie geht aber davon aus, daß diese Beträge bisher nicht unerheblich gewesen sind. Sie erwartet, daß der im Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 22. Dezember 1978 (BGBl. I S. 2063) vorgesehene Übergang zur ausschließlich jährlichen Entrichtung der Steuer die Zahl der Rückstandsfälle und damit auch die Kosten des Mahnverfahrens deutlich vermindern wird. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Fragen B 66 und 67) : Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß es mit dem Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung zu vereinbaren ist, daß gemeinnützige Vereine mit ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten im Rahmen steuerunschädlicher Zweckbetriebe unterschiedlich besteuert werden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß zur Wiederherstellung der steuerlichen Gleichbehandlung von gemeinnützigen Vereinen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen demnächst zu novellieren sind? Nach § 65 der Abgabenordnung ist ein steuerbegünstigter Zweckbetrieb gegeben, wenn 1. der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft zu verwirklichen, 2. die Zwecke nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb erreicht werden können, 3. der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb zu nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlicher Art nicht in größerem Umfang in Wettbewerb tritt, als es bei der Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unvermeindbar ist. Diese Regelung gilt im Grundsatz für die Zweckbetriebe aller gemeinnützigen Einrichtungen. Sie wird durch die Bestimmungen der §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung ergänzt, in denen zum Teil einzelne Zweckbetriebe wie Kindergärten, Kinder-, Jugend- und Studentenheime, Schullandheime, Jugendherbergen, Einrichtungen der Fürsorgeerziehung, Einrichtungen der Blindenfürsorge oder der Fürsorge für Körperbehinderte beispielhaft aufgezählt werden, zum Teil aber auch zusätzliche Voraussetzungen für das Vorliegen eines Zweckbetriebs aufgestellt werden wie z. B. für Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, Altenheime, Pflegeheime, Erholungsheime, Mahlzeitendienste, Selbstversorgungseinrichtungen, Behindertenwerkstätten, Wohlfahrtslotterien, kulturelle Einrichtungen sowie kulturelle, sportliche und gesellige Veranstaltungen. Dabei gibt es ja nach Art des Zweckbetriebs Unterrschiede. So sind die Voraussetzungen für die Behandlung als Zweckbetrieb beispielsweise bei Altenheimen andere als bei Jugendheimen oder bei Krankenhäusern andere als bei Pflegeheimen. Die Bundesregierung hat keinen Anlaß zu der Annahme, daß der Gesetzgeber für diese Unterschiede in der steuerlichen Behandlung nicht sachliche Gründe gesehen hat. Ob die Bundesregierung die Frage in dem einen oder anderen Falle möglicherweise unterschiedlich beurteilt, läßt sich nicht allgemein, sondern nur im Vergleich ganz bestimmter, konkret genannter Zweckbetriebe beantworten. 10582' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Höpfinger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2477 Fragen B 68 und 69) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Versicherungswirtschaft, daß sich die Aufsichtsbehörde Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) mehr und mehr als ein Instrument des Verbraucherschutzes versteht und damit die fachlichen Belange der Versicherer vernachlässigt, und wenn ja, welche-Folgerungen zieht sie daraus? Ist das Verhältnis zwischen Versicherungswirtschaft und Bundesaufsichtsamt auch nach Auffassung der Bundesregierung gespannt, und wenn ja, was wird die Bundesregierung dagegen unternehmen? Zu Frage B 68: Die Versicherungsaufsichtsbehörde ist von ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung her die Schutzbehörde für die Versicherten, die Geschädigten und für alle sonstigen Personen, die an einem gedeihlichen Wirken der Versicherungsunternehmen interessiert sind. Das Versicherungsaufsichtsgesetz verpflichtet die Aufsichtsbehörde besonders, alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, den Geschäftsbetrieb der Versicherungsunternehmen mit den gesetzlichen Vorschriften und dem genehmigten Geschäftsplan dieser Unternehmen im Einklang zu erhalten oder Mißstände zu beseitigen, welche die Belange der Versicherten gefährden oder den Geschäftsbetrieb mit den guten Sitten in Widerspruch bringen. Der Verbraucherschutzauftrag des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen wird also auch dadurch erfüllt, daß die fachgerechte Funktionsfähigkeit der Versicherungsunternehmen gewährleistet wird. Die Berücksichtigung der Belange der Versicherten und die Wahrung der fachgerechten Funktionsfähigkeit der Versicherungsunternehmen sind demgemäß vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen und seinen Rechtsvorgängern nie als Gegensatz verstanden worden, sondern immer als Elemente einer einheitlichen Verbraucherschutzaufgabe. Der Bundesregierung sind keine Tatbestände bekannt, die darauf schließen lassen könnten, daß das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen die fachlichen Belange der Versicherungen neuerdings bei seiner Arbeit vernachlässige. Zu Frage B 69: Zwischen dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen und der Versicherungswirtschaft besteht ein natürliches, positiv zu bewertendes Spannungsverhältnis. Der Bundesregierung sind keine Tatsachen bekannt, die Anlaß geben könnten, von einem gespannten Verhältnis zwischen Aufsicht und Versicherungswirtschaft zu sprechen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 70) : Welche Förderungsmaßnahmen hält die Bundesregierung für notwendig und wird sie gegebenenfalls einleiten, um eine weitere Schwächung des Bergischen Lands zu verhindern, dies insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, daß, wenn man den Industrieumsatz der drei Städte Wuppertal, Solingen und Remscheid im Jahr 1970 jeweils = 100 setzt, die Indexzahlen für 1977 für Wuppertal 132, für Solingen 133 bzw. für Remscheid 135 lauten, wohingegen die Vergleichszahlen auf Nordrhein-Westfalen bzw. das Bundesgebiet bezogen 154 bzw. 164 sind? Die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" verfolgt. Die hiernach zur Zeit förderungsbedürftigen Gebiete wurden am 20. März 1975 vom Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe festgelegt. Entscheidende Kriterien für die Abgrenzung dieser Gebiete waren der Arbeitskräftereservequotient, der die Nachfrage- und Angebotsseite in den regionalen Arbeitsmärkten widerspiegelt, das Einkommen und die Ausstattung mit Infrastruktur. Nach diesen Daten war es nicht möglich, das Bergische Land als Fördergebiet; auszuweisen. Auch bei der 1978 vorgenommenen befristeten Erweiterung der Fördergebiete war eine Einbeziehung des Bergischen Landes weder vom Land Nordrhein-Westfalen beantragt noch aufgrund seiner wirtschaftlichen Daten möglich. Der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe hat eine Überprüfung der Gebiete bis 1980 beschlossen. Dabei werden auch die Daten des Bergischen Landes geprüft werden. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 8/2477 Fragen B 71 und 72) : Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, daß Rechnungen deutscher Unternehmen für Lieferungen in die Türkei wegen Einstellung des Devisentransfers der türkischen Zentralbank nicht beglichen werden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Hat die Bundesregierung eine Ubersicht über das Volumen dieser Forderungen deutscher Lieferanten, und was hat sie unternommen bzw. wird sie unternehmen, den betroffenen deutschen Lieferanten zu helfen? Zu Frage B 71: Der Bundesregierung ist bekannt, daß seit Frühjahr 1977 die türkische Zentralbank den Devisentransfer für Lieferungen in die Türkei weitgehend eingestellt hat. Die Bundesregierung hat daher die Übernahme von Ausfuhrbürgschaften zunehmend eingeschränkt und zuletzt völlig eingestellt. Sie hat sich sowohl im multilateralen Rahmen der OECD als auch im direkten deutsch-türkischen Verhältnis um eine Regelung bemüht. Zu Frage B 72: Für die öffentlich verbürgten Forderungen gegenüber der Türkei haben alle wichtigen westlichen Gläubigerländer im Rahmen der OECD mit der türkischen Regierung im Mai 1978 Grundsätze für eine Umschuldung vereinbart. Auf deren Grundlage hat die Bundesregierung im September 1978 mit der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 10583* Türkei über die durch Bundesbürgschaften abgesicherten Forderungen drei Regierungsabkommen mit einer Umschuldungssumme von rd. 650 Millionen DM abgeschlossen. Davon entfielen rd. 485 Millionen DM auf verbürgte private Handelsschulden, der Rest auf öffentliche Schulden. Über die nicht durch Bundesbürgschaften abgesicherten Handelsforderungen deutscher Firmen gegenüber der Türkei liegen keine statistischen Unterlagen vor. Die Spitzenverbände der Wirtschaft haben jedoch erst kürzlich eine Umfrageaktion abgeschlossen. Danach werden Forderungen in der Größenordnung von 500 Millionen DM vermutet. Für diese ungedeckten Forderungen ist die Bundesregierung insofern nicht verantwortlich, als die betroffenen Firmen durch die Nichtinanspruchnahme unserer staatlichen Kreditversicherung bewußt Risiken auf sich genommen haben — und zwar zu einer Zeit, als entweder Ausfuhrbürgschaften für kurz- und mittelfristige Geschäfte durchaus noch zur Verfügung standen oder als die Bundesregierung durch eine restriktive Deckungspolitik ein besonderes Signal für die Gefahrenlage gesetzt hatte. Gleichwohl hat sich die Bundesregierung bereits mehrfach nachdrücklich für eine Regelung dieser Frage bei der türkischen Regierung eingesetzt und wird sich auch weiterhin darum bemühen. Darüber hinaus hat sie im Anschluß an das Vierertreffen von Guadeloupe erste Vorgsspräche für eine evtl. multilaterale Wirtschaftshilfe an die Türkei geführt, um zu einer Stabilisierung der schwierigen Wirtschaftslage und damit auch zur Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Landes beizutragen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 8/2477 Fragen B 73, 74, 75 und 76) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, ein sogenannter Mitort zu einem Schwerpunkt der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) könne seine Aufgabe, als Industriegeländespender zu dienen, nur dann sinnvoll erfüllen, wenn Hauptort und Mitort in allen Fragen der Industrieansiedlung vertrauensvolle Zusammenarbeit vereinbart haben, und wenn ja, setzt sie sich dafür ein, daß dieser Auffassung Rechnung getragen wird? Ist eine solche Zusammenarbeit zwischen Hauptort und Mitort nach dem Wissen der Bundesregierung in allen Bundesländern gewährleistet, oder treffen Informationen zu, daß z. B. in Baden-Württemberg oder in Bayern auf solche Kooperationen zwischen Hauptorten und Mitorten wenig Wert gelegt wird? Wird die Bundesregierung im Planungsausschuß dafür eintreten, daß Vereinbarungen über die Kooperation zur Voraussetzung für die Aufnahme eines Mitorts in den Rahmenplan gemacht wird? Wird die Bundesregierung darauf dringen, daß Satteldorf erst dann als Mitort zu Crailsheim in den Rahmenplan aufgenommen wird, wenn beide Gemeinden Vereinbarungen über ihre Zusammenarbeit getroffen haben? Zu Frage B 73: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß Schwerpunktorte und Mitorte in wichtigen Fragen der Industrieansiedlung zusammenarbeiten sollten. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die für die Durchführung der regionalen Wirtschaftsförderung zuständigen Stellen der Länder in diesem Sinne auf die Gemeinden einwirken. Zu Frage B 74: Die Zusammenarbeit zwischen Schwerpunktorten und Mitorten ist nach Kenntnis der Bundesregierung im wesentlichen gewährleistet. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Länder dafür Sorge tragen, daß eventuell auftauchende Streitigkeiten zwischen Schwerpunktorten und Mitorten beigelegt werden. Zu Frage B 75: Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, Vereinbarungen über die Kooperation zwischen Schwerpunktorten und Mitorten zur Voraussetzung für die Aufnahme eines Mitorts in den Rahmenplan zu machen. Nach der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gehört die Benennung der Mitorte grundsätzlich zu den Aufgaben der Länder. Wenn die festgelegten Mitortkriterien (insbesondere Industriegeländespenderfunktion) erfüllt sind, hat die Bundesregierung keine Möglichkeit, von den Ländern benannte Mitorte abzulehnen. Zu Frage B 76: Wie bereits ausgeführt, hat die Bundesregierung keine Möglichkeit, die Aufnahme von Satteldorf als Mitort zu Crailsheim von der Bedingung abhängig zu machen, daß zuvor Vereinbarungen zwischen beiden Gemeinden über ihre Zusammenarbeit getroffen werden, wohl aber geht sie davon aus, daß Schwerpunktort und Mitort ihre Planungen sachgerecht aufeinander abstimmen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2477 Fragen B 77 und 78) : Trifft es zu, daß die Ausgabenreste bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für das Bundesland Hessen zur Zeit 145 v. H. betragen, und welche Ausgabenreste haben in den Jahren 1975 und 1978 bestanden? Sind Maßnahmen oder Auflagen des Bundes für diese Ausgabenreste ursächlich, oder liegen die Gründe hierfür im Bereich des Bundeslandes Hessen, und uni welche Gründe handelt es sich nach dem derzeitigen Erkenntnisstand der Bundesregierung hierbei? Zu Frage B 77: Die Ausgabenreste des Landes Hessen bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" haben beim Übertrag auf das Haushaltsjahr 1978 145 Prozent betragen. Das 10584* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 Land Hessen steht in der Höhe der Ausgabenreste zu diesem Zeitpunkt nicht allein da. Sie differieren bei den übrigen am Programm beteiligten Ländern zwischen 42,8 Prozent und 157,8 Prozent. In das Haushaltsjahr 1979 werden für das Land Hessen Reste in Höhe von 142 Prozent übernommen. Von 1974 nach 1975 waren es 84 Prozent, von 1975 nach 1976 95 Prozent und von 1976 nach 1977 114 Prozent Reste, die übertragen wurden. Zu Frage B 78: Die Ansammlung der Haushaltsreste ist nicht auf Auflagen des Bundes zurückzuführen. Die Ursache für diese Reste ist einmal im Sonderprogramm zur Schaffung von Arbeitsplätzen in durch Beschlüsse der Volkswagen AG betroffenen Orten zu suchen, für das 1976 und 1977 Mittel bereitgestellt wurden. Zum anderen liegt es daran, daß Hessen einige Großprojekte mit mehrjähriger Bauzeit durchführt. Für derartige Vorhaben müssen die Fördermittel beim Beginn in voller Höhe bereitgestellt werden, die Zahlungen erfolgen aber nach der in der Bundes- und Landeshaushaltsordnung vorgesehenen Anteilsfinanzierung nach dem Baufortschritt. Um den Abbau der Haushaltsreste zu forcieren, ist ab dem Haushaltsjahr 1979 für die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe eine weitere Verpflichtungsermächtigung für 1981 vorgesehen. Damit wid es z. B. möglich sein, ab 1979 für Vorhaben mit mehrjähriger Laufzeit weniger Barmittel und statt dessen mehr Verpflichtungsermächtigungen in Anspruch zu nehmen, so daß die nach 1980 zu übernehmenden Reste entsprechend geringer sein können. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Fragen B 79, 80, 81 und 82) : Welche Gründe hat die Bundesregierung, Unternehmensberatungen im Bereich des Handwerks überwiegend nicht fallweise sondern quasiinstitutionell zu fördern, und beabsichtigt sie, diese Art der Förderung auch auf andere Wirtschaftszweige auszudehnen? Wie läßt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Aussage, „spezifische Kenndaten werden nicht gefördert" (Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Grüner auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert W. Köhler vom 13. Dezember 1978), angesichts der Tatsache halten, daß nach der Richtlinie für die Förderung von Unternehmensberatungen im Bereich des Handels die Vermögens- und Finanzstruktur, die Liquidität, der Lagerumschlag, der Bruttoertrag, die Personal- und/oder Raumumsatzleistung, die Betriebskosten und das Betriebsergebnis erfaßt und mit spezifischen Vergleichszahlen des Instituts für Handelsforschung der Universität Köln verglichen werden müssen? Kann die Bundesregierung in von-Hundert-Sätzen darüber Aufschluß geben, wie hoch der Anteil der von subventionierten Unternehmensberatungen erfaßten Betriebe an der Gesamtzahl der Unternehmen in jeder Branche ist und nach den vom 1. Januar 1979 an maßgebenden Jahresumsatzgrenzen sein wird? Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, welche Institutionen — außer dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Amt für gewerbliche Wirtschaft — Zugriff auf die gesammelten Daten haben, welche Rolle in diesem Zusammenhang die sogenannten Zuwendungsleitstellen (einschließlich des Rationalisierungskuratoriums der Deutschen Wirtschaft e. V.) spielen, und ob die Möglichkeit besteht, auf Grund der gesammelten Daten außerhalb des direkten Einflußbereichs des Staats eine private Datenkartei mit den damit verbundenen ordnungspolitischen Gefahren aufzubauen? Zu Frage B 79: Die überwiegend „quasi-institutionelle" Förderung der Unternehmensberatung im Handwerk beruht darauf, daß das Handwerk bereits zu Beginn der 50er Jahre in den Handwerkskammern und handwerklichen Fachverbänden ein organisationseigenes Beratungswesen aufgebaut hat. Die Förderung erfolgt seitdem in der Form von pauschalen Zuwendungen zu den Personal- und Sachkosten. Das organisationseigene Beratungswesen, das schnelle und fachgerechte Beratungen ohne bürokratischen Aufwand ermöglicht, trägt den besonderen Bedürfnissen des Handwerks in hohem Maße Rechnung. Da jedoch auch für Handwerksunternehmen die Einschaltung freiberuflicher Berater sinnvoll sein kann, hat das Bundesministerium für Wirtschaft vor kurzem die Möglichkeit geschaffen, auch diese Beratungen zu bezuschussen. In den übrigen Wirtschaftszweigen hat sich die fallweise Bezuschussung von Unternehmensberatungen bewährt. Eine Ausweitung der quasiinstitutionellen Förderung auf andere Branchen ist nicht beabsichtigt. Zu Frage B 80: Bei einer Unternehmensberatung werden Verbesserungsvorschläge u. a. aus einer Wirtschaftlichkeitsanalyse des beratenden Unternehmens entwikkelt. Die einschlägigen Förderrichtlinien des Bundesministers für Wirtschaft sehen das auch so vor. Ferner ist in den Richtlinien, um Mißverständnissen vorzubeugen, angegeben, welche Teilbereiche (z. B. Vermögens- und Finanzstruktur, Liquidität, Lagerumschlag) eine derartige Analyse umfaßt. Ob und welche betrieblichen Daten hierbei untersucht und bei der Analyse berücksichtigt werden, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Die Erarbeitung spezifischer Kenndaten nach einem einheitlichen betriebswirtschaftlichen Kennziffersystem wird nicht verlangt. Bei Unternehmensberatungen im Handel sind die ermittelten Werte im Interesse einer objektiven Beurteilung den veröffentlichten repräsentativen Zahlen des Instituts für Handelsforschung oder vergleichbarer Institutionen gegenüberzustellen. In meiner Antwort vom 13. Dezember 1978 zu der Frage Nr. 53 (Bundestags-Drucks. 8/2265/Teil B) habe ich diesen Sachverhalt bereits dargestellt. Der von Ihnen vermutete Widerspruch besteht nicht. Zu Frage B 81: Der prozentuale Anteil der Unternehmen, die nach der Höhe ihres Jahresumsatzes gemäß den Förderrichtlinien die Beratungsförderung in Anspruch nehmen können, geht aus einer Untersuchung des Instituts für Mittelstandsforschung, Köln/Bonn, hervor. Danach ist der Anteil der förderungsfähigen Industrieunternehmen nach Anhebung der Jahresumsatzgrenzen auf ca. 90 Prozent gestiegen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 10585* Die Anteile der förderungsfähigen Unternehmen in den einzelnen Branchen ergeben sich aus nachfolgender Übersicht: Branche Anteil in 1977 % Industrie 83,8 99,2 98,4 99,7 96,5 98,9 93,0 Verkehrsgewerbe Dienstleistungsgewerbe Handwerk Großhandel Einzelhandel Gastgewerbe Die Quote der tatsächlichen Inanspruchnahme der Beratungsförderung ist branchenunterschiedlich; sie liegt im Durchschnitt bei ca. 5 Prozent. Zu Frage B 82: Außer dem Bundesministerium für Wirtschaft, dem Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft und dem Bundesrechnungshof haben keine Institutionen' Zugriff zu den Daten, die im Zusammenhang mit Unternehmensberatungen bekannt werden. Die Zuwendungsleitstellen haben die Förderanträge aus ihrem regional oder fachlich abgegrenzten Bereich nach genauen Anweisungen des Bundesministeriums für Wirtschaft zu bearbeiten. Die Erfassung von Daten gehört nicht zu ihren Aufgaben. Dies gilt auch für die Landesgruppen des Rationalisierungs-Kuratoriums der Deutschen Wirtschaft e. V. Die Möglichkeit mißbräuchlicher Verwendung von Daten aus der Beratung von Unternehmen ist unwahrscheinlich. Dafür spricht die weitgehende Übereinstimmung der Interessen zwischen Zuwendungsleitstelle und beratenem Unternehmen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 83) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Automobilclubs (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 4. Januar 1979), daß die Autohaftpflicihtprämien billiger sein könnten, und warum hat die Bundesregierung gegebenenfalls nicht darauf hingewirkt, daß vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen die Obergrenze für die Anhebung der Prämien zum 1. Januar niedriger angesetzt wurde? Die genehmigte Erhöhung der Prämien in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung entspricht nach Feststellungen des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen der allgemeinen Schadenentwicklung und der finanziellen Situation der Unternehmen. Dies habe ich bereits am 4. Oktober 1978 in der mündlichen Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Sieler (BT-Protokoll S. 8525) mitgeteilt. Die Bundesregierung geht nach diesen Ermittlungen des Bundesaufsichtsamtes davon aus, daß die Erhöhung der Prämien zum 1. Januar 1979 gerechtfertigt ist. Es ist richtig, daß viele Unternehmen in den letzten Jahren noch technische Überschüsse an ihre Versicherungsnehmer auf Grund der Vorschriften der Tarif-Verordnung ausgeschüttet haben. Es liegt nämlich im Wesen der Kalkulation eines über die berechnete Laufzeit nicht zuletzt im Interesse der Verkehrsopfer an der Zahlungsfähigkeit der Versicherer auskömmlichen Versicherungstarifs begründet, daß allgemeine Annahmen über zukünftige Entwicklungen gemacht werden müssen. Wenn die Entwicklung beim einzelnen Unternehmen nachher tatsächlich günstiger verlaufen ist als prognostiziert, erfolgt die Korrektur durch die bestehende Verpflichtung zur Ausschüttung des technischen Überschusses. Die in der KH-Versicherung anfallenden Zinserträge konnten bei der Bemessung der Beitragserhöhungen zum 1. Januar 1979 unmittelbar nicht berücksichtigt werden. Nach der vor kurzem in Kraft getretenen Änderung der K-Tarif-Verordnung müssen die Versicherungsunternehmen aber erstmalig im Jahre 1979 Zinserträge ausschütten, die sie im Kalenderjahr 1978 erwirtschaftet haben. Es handelt sich hierbei um Rein-Zinserträge, die in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung aus Schadenrückstellungen und sog. Beitragsüberträgen erzielt werden, soweit sie vom Versicherungsunternehmen nicht zur Deckung von Verlusten oder in einem zugelassenen Umfang zur Stärkung des Eigenkapitals benötigt werden. Der Bundesminister für Wirtschaft hat sich allerdings eine Überprüfung dieser Zinsregelung vorbehalten, wenn die ersten Erfahrungen vorliegen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2477 Frage B 84) : Welche Daten sind der Bundesregierung über die Personalkapazität des deutschen Steinkohlenbergbaus bekannt, trifft es insbesondere zu, daß die technische Kapazität weit über der personellen liegt, so daß die im Energieprogramm vorgesehene Förderkapazität von 94 Millionen t nicht dauerhaft erreicht werden kann, und welche Konsequenzen will die Bundesregierung daraus gegebenenfalls ziehen? Nach Kenntnis der Bundesregierung trifft es nicht zu, daß die technische Kapazität des deutschen Steinkohlenbergbaus weit über der Personalkapazität liegt. Mit den Ende 1978 im Steinkohlenbergbau in Höhe von rd. 184 000 Beschäftigten ist es möglich, bei Bedarf die vorhandene Förderkapazität voll zu nutzen. Richtig ist, daß angesichts der gegenwärtigen Absatzmöglichkeiten und der erheblichen Haldenbestände der Bergbauunternehmen die vorhandene 10586* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 Förderkapazität nicht in dem betriebswirtschaftlich erwünschten Umfang genutzt werden kann. Da die Bergbauunternehmen für Anfang der 80er Jahre wieder von höheren Absatzerwartungen ausgehen, die zu einer höheren Auslastung der Gesamtkapazität und damit zu einer Reduzierung der dadurch verursachten Kosten führt, hat die Bundesregierung zur Überbrückung dieser derzeitigen Durststrecke den Bergbauunternehmen eine zusätzliche Investitionshilfe von 582 Millionen DM/a für die Jahre bis 1981 gewährt. Diese Hilfe ermöglicht es den Bergbauunternehmen, die erforderliche Förder- und Belegschaftskapazität grundsätzlich aufrechtzuerhalten, was die Durthführung einzelner kapazitiver Maßnahmen aus Rationalisierungs- und Kostengründen nicht ausschließt. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 85) : Wie haben die deutschen Vertreter auf der Ratstagung der Welternährungsorganisation bei den auf das technische Kooperationsprogramm bezogenen Abstimmungen votiert, und wie ist mit welchem Ergebnis die Abstimmung mit dem Verhalten der USA erfolgt? Auf der 74. FAO-Ratstagung ist über das Programm für Technische Zusammenarbeit (TCP) nicht abgestimmt worden. Im Konsensus wurde vielmehr auf Drängen der Entwicklungsländer, unterstützt von sozialistischen Staaten, eine Entschließung zu diesem Programm angenommen, mit der der Generaldirektor der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen — FAO — aufgefordert wird, die Wirksamkeit des Programms für Technische Zusammenarbeit zu verbessern. Die Entwicklungsländer werten dieses Programm als eine besonders wichtige Maßnahme zur Unterstützung ihrer Eigenanstrengungen für eine Verbesserung der Ernährungslage. Sie sprachen sich für einen erweiterten Anwendungsbereich und unter Bezugnahme auf Beschlüsse der diesjährigen FAO-Regionalkonferenzen für eine Ausweitung dieses Programms aus. Die westlichen Hauptbeitragszahler einschließlich USA stimmten in der „Genfer Gruppe" ihre Haltung zum TCP und insbesondere zu dem von der „Gruppe 77" eingebrachten Entschließungsentwurf untereinander ab. Sie wollten trotz grundsätzlich positiver Einstellung zum TCP -keinen größeren Anwendungsbereich, betrachteten die vorgenommene Evaluierung als Zwischenergebnis und erklärten sich mit der Fortführung des Programms im gegenwärtigen Rahmen einverstanden. Nachdem diese Haltung im Sitzungsbericht klar zum Ausdruck kommt und der Entschließungsentwurf geändert wurde, wollten es die Industrieländer aus politischen Gründen nicht zu weiterer Konfrontation mit den Entwicklungsländern kommen lassen. Das erzielte Ergebnis ist ein zwischen „Genfer Gruppe" und Entwicklungsländern mühsam ausgehandelter Kompromiß. Für eine noch größere Zurückhaltung zum TCP fand die deutsche Delegation weder unter den EG-Partnern noch bei anderen Mitgliedern der „Genfer Gruppe" Unterstützung. Für die stärkere Zurückhaltung der US-Delegation zeigte man hingegen Verständnis, da sie auf eine Rücknahme des „Helms-Amendment" abzielte, das zur Zeit die Mitarbeit der USA in Internationalen Organisationen erschwert. Anlage 50 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (FDP) (Drucksache 8/2477 Fragen B 86 und 87) : Was hat die Bundesregierung, die ja noch während der Winterkatastrophe in Schleswig-Holstein die Bürger zu privater Vorratshaltung aufgefordert hat, in den vergangenen Jahren getan, um die Bevölkerung auf Notwendigkeit und Nutzen eines solchen Vorrats hinzuweisen? Welcher Lebensmittelvorrat sollte nach Ansicht der Bundesregierung in Privathaushalten vorhanden sein? Zur Aufklärung der Bevölkerung über freiwillige Lebensmittelbevorratung in privaten Haushalten stellt die Bundesregierung seit 1960 Haushaltsmittel zur Verfügung. Im Haushaltsjahr 1979 stehen dafür 800 000 DM bereit. Aus diesen Mitteln werden Aufklärungsaktionen finanziert, um das Interesse der Bevölkerung an der freiwilligen Lebensmittelbevorratung zu wecken. Insbesondere soll den Verbrauchern hierdurch bewußt gemacht werden, daß geplante und gezielte Vorratshaltung nicht nur ein wesentlicher Bestandteil rationeller Haushaltsführung ist, sondern auch von plötzlich auftretenden Versorgungsstörungen unabhängiger macht. Die wichtigsten Maßnahmen im Rahmen der Aufklärungsaktionen sind ein kontinuierlicher Pressedienst und ein allen Medien und Verbrauchern jederzeit zur Verfügung stehender „Beratungsdienst für Vorratshaltung". Außerdem wird die Bevölkerung durch bundesweite Anzeigenkampagnen auf die Notwendigkeit und die Vorteile der Lebensmittelbevorratung hingewiesen und aufgefordert, Informationsmaterial anzufordern. In diesen Schriften wird der Verbraucher über Einzelheiten der privaten Vorratshaltung von Lebensmitteln unterrichtet. Im Jahre 1977 berichteten 3 843 Zeitungen und Zeitschriften mit einer Gesamtauflage von 386 Millionen über Lebensmittelbevorratung. Hinzu kamen 108 Berichte in den elf ARD-Rundfunkanstalten. Der Beratungsdienst verteilte 1977 175 000 Broschüren „Vorrat ist ein kluger Rat" und 1 270 000 Faltblätter „Vorrat — sicher ist sicher". Angaben für 1978 liegen noch nicht vor. Allgemeingültige Standardlisten für die Lebensmittelbevorratung bestehen nicht. Der Bedarf jedes Haushalts, jeder Familie ist unterschiedlich. Das ist Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 10587* bei der Anlage eines Lebensmittelvorrats ebenso zu berücksichtigen wie die Bevorratung von Getränken. Die Menge sollte jedoch ausreichen, den Lebensmittelbedarf der ganzen Familie für zwei Wochen zu decken. Es sollten vor allem Lebensmittel gewählt werden, die auch ohne Kühlung mehrere Monate gelagert werden können. Darüber hinaus sollten diese problemlos und ohne Kochen zuzubereiten sein. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Fragen B 88, 89 und 90) : Welches sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe für den starken Anstieg der Berufskrankheit „Lärmschwerhörigkeit und Lärmtaubheit" unter Berücksichtigung der Angaben im Unfallverhütungsbericht der Bundesregierung (Drucksache 8/2328), nach denen im Jahr 1967 1 123 Fälle angezeigt wurden und im Jahr 1977 20 592 Fälle, und welche Folgerungen zieht sie aus dieser Auffassung? Gelten die Unfallverhütungsvorschriften Lärm" — Lärm ab 90 dB (A) — auch für Beschäftigte und Besucher in Diskotheken, und wenn nein, sind entsprechende Schutzvorschriften auch für diesen Personenkreis beabsichtigt? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, bei wieviel der über zwei Millionen angezeigten Unfälle (Arbeitsunfälle und Wegeunfälle) und Berufskrankheiten der Arbeitsunfall bzw. Wegeunfall auf Alkoholeinfluß zurückzuführen war? Alle zwei bis drei Jahre verdoppelt sich die Anzahl der Fälle von Lärmschwerhörigkeit. Das gilt für die angezeigten und für die erstmals entschädigten Fälle. Zu Ihrer ersten Frage bemerke ich folgendes: Eine der Ursachen des starken Anstiegs der Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit und Lärmtaubheit ist die zunehmende Technisierung, der stärkere Einsatz von Maschinen und Geräten sowie Leistungssteigerungen, die mit der Erhöhung der Dreh-und Taktzahlen verbunden sind. Diese Faktoren führen nahezu zwangsläufig zu einer Zunahme des Arbeitslärms. Die seit 1970 erlassenen Vorschriften zum Schutz vor Lärm am Arbeitsplatz (1970: Lärmschutzrichtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, 1974: Unfallverhütungsvorschrift „Lärm", 1976: Arbeitsstättenverordnung) und das gesteigerte Sicherheitsbewußtsein haben zu großen Anstrengungen der Gewerbeaufsichtsbehörden, der Berufsgenossenschaften, der Betriebe und der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Lärmschutzes geführt. Die Überwachung lärmgefährdeter Arbeitnehmer wurde intensiviert und damit eine vollständigere und frühere Erfassung lärmgefährdeter und lärmgeschädigter Arbeitnehmer bewirkt. Die Bundesregierung hat durch Erlaß von Vorschriften die notwendigen gesetzlichen Konsequenzen gezogen. Sie bemüht sich auf den verschiedensten Ebenen gemeinsam mit den Ländern, der Gewerbeaufsicht und den Berufsgenossenschaften eine Verbesserung der Lärmverhältnisse in den Betrieben herbeizuführen. Seit 1973 stehen im Bundes- haushalt Forschungsmittel zur Verfügung; das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und das Bundesministerium für Forschung und Technologie setzen diese Mittel gezielt für die Erforschung der Lärmwirkungen und der Lärmbekämpfung ein. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Die Unfallverhütungsvorschrift „Lärm" der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gilt auch für Beschäftigte in Diskotheken, sie gilt nicht für Besucher. Nach allen Erfahrungen führt erst eine mehrjährige Exposition zu einer entschädigungspflichtigen Änderung der Erwerbsfähigkeit. Das Schwergewicht der Schutzmaßnahmen kann sich also auf das Personal konzentrieren, da sich hiermit auch das Problem für die Gäste löst, die sich in der Regel kürzere Zeiten in der lauten Musik aufhalten. Ihre dritte Frage möchte ich wie folgt beantworten: In der Statistik der Berufsunfälle werden Unfälle, bei denen Alkohol eine Rolle gespielt haben könnte, nicht besonders erfaßt. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse darüber vor, inwieweit Arbeitsunfälle und Wegeunfälle auf Alkoholgenuß zurückzuführen waren. Anlage 52 Antwort des Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Fragen B 91, 92, 93 und 94) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob entsprechend einer Veröffentlichung in der Kreisausgabe Neuss der ,Düsseldorfer Nachrichten" vom 13. Januar 1979 z. B. im Kreis Neuss zahlreiche Gastarbeiter aus Staaten des Warschauer Pakts, darunter 888 polnische Staatsbürger, tätig sind, und nach welchen zwischenstaatlichen Vereinbarungen richtet sich gegebenenfalls die Beschäftigung dieser Arbeiter in der Bundesrepulik Deutschland? Ist es zutreffend, daß die mit dem Einsatz der aus den genannten Staaten kommenden Gastarbeiter betrauten Landes- und Bundesbehörden gehalten sind, die mit dem Einsatz dieser Arbeitnehmer zusammenhängenden Fragen ausschließlich als „vertraulich" zu behandeln? Wie groß ist gegebenenfalls die Zahl der aus Staaten des Warschauer Paktes in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer insgesamt, welche Zielsetzung wird damit verfolgt, und ist gegebenenfalls sichergestellt, daß sie nicht in sicherheitsempfindlichen Bereichen eingesetzt werden? Durch welche deutschen Dienststellen wird gegebenenfalls die Anwerbung dieser Arbeitnehmer betrieben, und erfolgt die Anwerbung entsprechend der jeweiligen Arbeitsmarktlage? Ausländische Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates des Warschauer Paktes sind, werden in der Bundesrepublik Deutschland überwiegend auf Grund der Kooperations- und Investitionsverträge tätig, die die Bundesregierung mit verschiedenen osteuropäischen Staatshandelsländern abgeschlossen hat. Sie werden in der Regel zur Montage gelieferter Ausrüstungen und Anlagen oder zur Durchführung von Werkverträgen eingesetzt, die deutsche Firmen mit osteuropäischen 10588* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 Staatshandelsunternehmen abgeschlossen haben. Da diese Arbeitnehmer von ihren osteuropäischen Arbeitgebern im Rahmen ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses nur vorübergehend zu Dienstleistungen in die Bundesrepublik Deutschland entsandt werden, unterscheiden sie sich grundlegend von anderen ausländischen Arbeitnehmern, die im Bundesgebiet auf Grund eines mit einem deutschen Arbeitgeber geschlossenen Arbeitsvertrages beschäftigt werden. Auch für osteuropäische Arbeitnehmer gilt jedoch der Grundsatz, daß ihnen eine Arbeitserlaubnis nur erteilt werden kann, wenn dadurch die Beschäftigungsmöglichkeiten für deutsche und ihnen gleichgestellte ausländische Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt werden. Auf Grund einer Ressortabsprache, die vor zwei Jahren getroffen worden ist, wurde für die Beschäftigung von Werkvertragsarbeitnehmern aus den Staaten des Warschauer Pakts eine Höchstgrenze von insgesamt 4 000 festgesetzt. Vom Arbeitsamt Mönchengladbach, zu dem der Kreis Neuss gehört, sind in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1978 für das ganze Bundesgebiet insgesamt 868 Arbeitserlaubnisse an polnische Arbeitnehmer, die auf der Basis von Werkverträgen tätig werden, erteilt worden. Keiner dieser polnischen Werkvertragsarbeitnehmer ist jedoch im Kreis Neuss beschäftigt gewesen. Dies ist damit zu erklären, daß die polnischen Büros, die die Arbeitserlaubnis für den Einsatz aller im Bundesgebiet tätigen polnischen Werkvertragsarbeitnehmer beantragen, ihren Sitz ausnahmslos im Raume Mönchengladbach haben, mit der Folge, daß das Arbeitsamt Mönchengladbach generell für die Erteilung der Arbeitserlaubnis an polnische Werkvertragsarbeitnehmer, die im Bundesgebiet beschäftigt werden, für zuständig erklärt worden ist. Im übrigen waren laut Mitteilung der Bundesanstalt für Arbeit im Januar 1979 im Bezirk des Arbeitsamts Mönchengladbach selbst 220 sonstige europäische Arbeitnehmer — darunter 75 polnische Staatsangehörige — sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Bei diesen Arbeitnehmern handelte es sich vorwiegend um Asylberechtigte, Asylbewerber und mit Deutschen verheiratete osteuropäische Staatsangehörige. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Die Diensstellen der Bundesanstalt für Arbeit haben die mit der Beschäftigung von osteuropäischen Arbeitnehmern zusammenhängenden Fragen nicht als „vertraulich" eingestuft. Auch haben Bundesbehörden gegenüber Behörden der Länder nicht den Wunsch nach vertraulicher Behandlung dieser Fragen geäußert. Zu Ihrer dritten Frage folgendes: Die Gesamtzahl der gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer aus den Staaten des Warschauer Paktes kann infolge fehlender statistischer Unterlagen nicht genau beziffert werden. Nach der Beschäftigungsstatistik waren am 30. Juni 1977 (letzte Daten) aus diesen Staaten 34 297 Arbeitnehmer im Bundesgebiet sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dabei handelte es sich allerdings vorwiegend um Asylberechtigte, Asylbewerber, Künstler, Berufssportler oder mit deutschen verheiratete osteuropäische Staatsangehörige, nicht jedoch um entsandte Arbeitnehmer aus diesen Staaten. Hinweise auf deren Beschäftigung gibt aber die Statistik über erteilte Arbeitserlaubnisse. Danach sind für entsandte Werkvertragsarbeitnehmer im 2. Halbjahr 1978 1 856 Arbeitserlaubnisse erteilt worden. Die Zulassung der Beschäftigung osteuropäischer Arbeitnehmer — insbesondere Montage — und Werkvertragsarbeitnehmer — liegt im Rahmen der Politik der Bundesregierung, sich im Interesse der deutschen Wirtschaft für einen möglichst ungehinderten Waren- und Dienstleistungsverkehr über die Grenzen hinweg einzusetzen. Dazu gehört, daß Montagekräfte auch aus den Staaten des Warschauer Paktes zur Errichtung von aus diesen Ländern eingeführten Anlagen und Ausrüstungen in die Bundesrepublik einreisen und auch Werkvertragsarbeitnehmer aus diesen Ländern in beschränktem Umfang und unter Beachtung der Gegebenheiten der örtlichen Arbeitsmäkte tätig werden. Dabei hat der intensive Wirtschaftsaustausch mit den osteuropäischen Staatshandelsländern dazu geführt, daß sich auch dort in erheblichem Umfang deutsche Arbeitnehmer aufhalten. Die bei diesem Waren- und Dienstleistungsaustausch auf deutscher Seite zu beachtenden Sicherheitsaspekte finden im Rahmen des Einreisesichtvermerksverfahrens Berücksichtigung. Außerdem ist bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in den Vergaberichtlinien und den Ausschreibungsverfahren des Bundes sichergestellt, daß Arbeitnehmer aus den Warschauer-Pakt-Staaten nicht in sicherheitsempfindlichen Bereichen eingesetzt werden. Zu Ihrer vierten Frage folgendes: Osteuropäische Arbeitnehmer werden nicht von deutschen Dienststellen für die Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland angeworben, sondern nur im Rahmen wirtschaftlicher Kooperation unter Beibehaltung ihres osteuropäischen Arbeitgebers und Aufrechterhaltung des mit ihm geschlossenen Arbeitsvertrages in der Bundesrepublik Deutschland tätig. Auch ihnen wird jedoch wie allen anderen ausländischen Arbeitnehmern die Arbeitserlaubnis gemäß § 19 des Arbeitsförderungsgesetzes nur erteilt, wenn Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes dies zulassen, d. h, wenn dadurch der Vorrang deutscher und ihnen gleichgestellter ausländischer Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau KroneAppuhn (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Fragen B 95 und 96) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 10589* Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bundesrepublik Deutschland, die Niederlande und Luxemburg die drei einzigen Staaten sind, die nicht gemäß den Richtlinien des Rats der EG die 30-Monate-Frist zur Abgabe ihres Berichts an die EG über die nationalen Rechtsvorschriften, die den Frauen den gleichen Zugang zu Beschäftigungen, Berufsausbildung, beruflichem Aufstieg und gleiche Arbeitsbedingungen gewähren wie den Männern, eingehalten haben, und wann gedenkt die Bundesregierung dies zu tun? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Kommission fast keine Frauen in hohe Positionen einstellt (in fünf Jahren eine Direktorin und keine Generaldirektorin), und daß selbst die für Frauenfragen zuständige Abteilung nur mit zwei Beamten besetzt ist, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, sich stärker für eine Gleichbehandlung einzusetzen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Mitgliedstaaten ihrer Berichtspflicht gem. Artikel 9 der Richtlinie des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsausbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen nicht nachgekommen sind. Nach dieser Vorschrift soll die Kommission unverzüglich über die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die zur Durchführung der Richtlinie erlassen worden sind, unterrichtet werden. Die Bundesregierung hat die Kommission im September 1978 unterrichtet, daß Rechts- und Verwaltungsvorschriften nicht erlassen worden sind. Des weiteren ist die Kommission davon unterrichtet worden, daß die Bundesregierung einen Gesetzentwurf über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz vorbereitet. Ein Referentenentwurf dieses Gesetzes ist den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Unterrichtung im Oktober 1978 zugeleitet worden. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Die Kommission beantragt jährlich zusätzliche Stellen, und auch für dieses Jahr hat der Ministerrat wieder 215 neue Stellen bewilligt. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn mehr Frauen in hohe Positionen eingestellt würden. Die Verwendung dieser Stellen obliegt jedoch der Kommission. Sie hat immer darauf bestanden, daß ihre Autonomie bei der Stellenbesetzung nicht beeinträchtigt wird. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 97) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, mit der Tschechoslowakei ein deutsch-tschechoslowakisches Sozialversicherungsabkommen abzuschließen? Ein deutsch-tschechoslowakisches Sozialversicherungsabkommen besteht z. Z. nicht. Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakei über Fragen der Sozialen Sicherheit haben bisher nicht stattgefunden. Es ist z. Z. auch nicht abzusehen, ob Verhandlungen in naher Zukunft über ein allgemeines deutsch-tschechoslowakisches Abkommen über Sozialversicherung aufgenommen werden. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Fragen B 98 und 99) : Wie steht die Bundesregierung zu der Äußerung des Deutschen Caritasverbandes, wonach der angebliche Bettenberg in den Krankenhäusern der Bundesrepublik Deutschland ein fundamentaler und teilweise von Interessen diktierter Rechenfehler sei? Trifft es nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung zu, daß die 50 000 Betten in Akutkrankenhäusern bis 1985 nur eingespart werden könnten, wenn fast die gleiche Anzahl Pflegeheimbetten zum jetzigen Bestand hinzukämen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Die Bundesregierung teilt die von Ihnen wiedergegebenen Auffassungen nicht. Die Zahlen zum Bettenüberhang beruhen auf Angaben, die die zuständigen Stellen der Länder im Sommer 1978 zur Vorbereitung der Herbstsitzung der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen gemacht und am 18. Januar 1979 in einer Sitzung der Arbeitsgruppe für Bedarfsplanungsfragen des Bund-Länder-Ausschusses nach § 7 Krankenhausfinanzierungsgesetz ausdrücklich bestätigt haben; auf meine Antwort vom 19. September 1978 auf die Anfrage des Herrn Kollegen Kirschner (Bundestags-Drucksache 8/2114) nehme ich Bezug. Bei den angegebenen Zahlen handelt es sich nur um einen prognostizierten Überhang; dabei ist die bis 1985 bzw. 1990 zu erwartende Entwicklung sowohl hinsichtlich der Bevölkerung als auch in der Fortentwicklung der medizinischen Versorgung zugrunde gelegt worden. Bei diesen Werten ist von Seiten der Länder offen gelassen worden, in welchem Umfang heute schon Betten überzählig sind. In der Sitzung der Konzertierten Aktion am 10. Oktober 1978 sind auch die sonstigen Beteiligten — auch die Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft — von dem Bestehen eines Bettenüberhangs ausgegangen, haben jedoch keine eigenen Schätzungen vorgelegt. Im übrigen handelt es sich bei den Überhängen nur teilweise um Betten, die mit Pflegebedürftigen „fehlbelegt" sind, sondern insbesondere um regionale Überkapazitäten in bestimmten Fachrichtungen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die Krankenhausplanung den Ländern obliegt, die die Verantwortung für alle notwendigen Entscheidungen beim Abbau der Überhänge tragen; bisher war der Bundesrat bei der Novellierung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes nicht bereit, Vorschlägen der Bundesregierung nach einer stärkeren Zusammenarbeit mit den Organisationen der Krankenhausträger und der Krankenkassen zuzustimmen. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 100) : 10590* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 Plant die Bundesregierung eine Begrenzung und Pauschalierung von Überstunden bzw. deren Vergütung, und nimmt sie dabei Rücksicht auf kleinere Betriebe, die nicht zusätzlich Arbeitskräfte einstellen können? Die Bundesregierung überprüft zur Zeit die aus dem Jahre 1938 stammende Arbeitszeitordnung mit dem Ziel, sie unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen sozialen, wirtschaftlichen, technischen und gesellschaftlichen Entwicklung an die gegenwärtigen Arbeits- und Produktionsbedingungen anzupassen. In die Überprüfung ist auch die Regelung der Arbeitszeitordnung über Mehrarbeit einbezogen. Eine Entscheidung ist noch nicht getroffen worden. Die Bundesregierung wird bemüht sein, eine möglichst flexible Regelung zu finden, die auch die betrieblichen Notwendigkeiten der kleinen Betriebe berücksichtigen wird. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kreile (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2477 Fragen B 101 und 102) : Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die im Künstlerbericht (Drucksache 7/3071, Seite 22) beklagten Nachweissgwierigkeiten der Künstler hinsichtlich der Anrechnung ihrer früheren Ausbildungszeiten für die Rentenberechnung zu beheben oder zu mildern? Hat die Bundesregierung Vorsorge getroffen, daß bei der Rentenberegnung für Künstler keine übertrieben hohen Anforderungen an den Nachweis früherer Ausbildungszeiten gestellt werden? Nach § 36 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b AVG und § 1259 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b RVO ist u. a. Voraussetzung für die Anerkennung der Zeit einer Ausbildung an einer Fach- oder Hochschule als Ausfallzeit in der Rentenversicherung, daß die Ausbildung abgeschlossen ist. Eine abgeschlossene Ausbildung liegt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in aller Regel dann vor, wenn sie mit einer mit Erfolg abgelegten Prüfung beendet wird. Um unbillige Härten — auch gerade im künstlerischen Bereich — zu vermeiden, kann in Ausnahmefällen entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts eine Ausbildung auch dann anerkannt werden, wenn sie ohne besondere Prüfung oder Promotion beendet wurde, falls im Rahmen eines gewissen Mindestanforderungen erfüllenden Studiums lediglich die Absolvierung einer bestimmten Fachsemesterzahl erforderlich aber auch genügend ist, weil eine Abschlußprüfung oder nur die Erteilung eines Abschlußzeugnisses nicht vorgesehen war. Die Versicherungsträger fordern in solchen Fällen die Absolvierung einer bestimmten Mindeststudienzeit, deren Dauer von der jeweils gewählten Studienrichtung abhängig ist, z. B. Ausbildung für den Beruf als freier Künstler — Kunstmaler — ca. 10 Semester. Rechtsprechung und Praxis haben hier also bereits zu einer Auslegung geführt, die den Belangen der Künstler weitgehend entgegenkommt. Die positiven Auswirkungen dieser Rechtsprechung konnten in dem von Ihnen zitierten Künstlerbericht der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 7/3071) noch nicht berücksichtigt werden, da das maßgebende Urteil des Bundessozialgerichts erst Ende 1973 ergangen ist und erst in der Folgezeit voll in die Praxis umgesetzt werden konnte. Im übrigen ist davon auszugehen, daß das genannte Problem an Bedeutung verliert, da auch im Bereich der künstlerischen Berufe die Ausbildung zunehmend normativ geregelt wird. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 103) : Wie ist der Stand der Diskussion innerhalb der Bundesregierung hinsichtlich einer Änderung der Ladenschlußzeiten? Die Bundesregierung sieht im geltenden Ladenschlußgesetz einen Kompromiß zwischen den unterschiedlichen Interessen des Einzelhandels, der dort beschäftigten Arbeitnehmer und der Verbraucher. Sie verfolgt aufmerksam die Diskussion um den Ladenschluß. Dabei zeigt sich, daß der gegenwärtig geltende Kompromiß über die Ladenschlußzeiten zwar für keine der drei Seiten eine optimale Lösung darstellt, eine bessere Lösung, die alle Seiten befriedigen würde, jedoch bisher auch nicht in Sicht ist. Die Bundesregierung beabsichtigt daher zur Zeit nicht, eine Änderung der geltenden Ladenschlußzeiten vorzuschlagen. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von . Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weiskirch (Olpe) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Fragen B 104, 105, 106 und 107) : Werden — entgegen den Feststellungen des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesverteidigungsminister vom 14. Dezember 1978 — im letzten Quartal des jeweiligen Haushaltsjahrs immer wieder Rahmenverträge (z. B. Serieneinleitungs- und Materialteilbesgaffungsverträge) für Waffensysteme, Projekte und Geräte abgeschlossen, damit die formellen Voraussetzungen vorliegen, um durch Vorauszahlungen in Millionenhöhe die im Haushaltsplan ausgewiesenen Beschaffungsmittel abfließen zu lassen? Trifft es gegebenenfalls zu, daß dieses Verfahren selbst dann praktiziert wird, wenn die Industrie an einer Vorauszahlung nicht interessiert ist, weil ihr z. B. aus ähnlichen Verträgen bereits ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen? Ist es zutreffend, daß diese Vertragspraxis besonders häufig im Rahmen der Beschaffung von Luftfahrzeugen und Luftfahrzeugausrüstung zur Anwendung kommt? Wieviel Rahmenverträge der hier beschriebenen Art sind im vierten Quartal der Jahre 1976, 1977, 1978 abgeschlossen worden, und in welcher Höhe wurden Vorauszahlungen für diese Verträge im November/Dezember der o. a. Haushaltsjahre bzw. Anfang des jeweiligen Folgejahrs zu Lasten des Vorjahrs geleistet? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 10591* 1. Auch die von Ihnen genannten Aufträge des Typs „Materialteilvertrag" oder „Serieneinleitungsvertrag" werden während des ganzen Jahres und nicht nur im letzten Quartal vergeben, wenn neben den haushaltsmäßigen auch die sachlichen Voraussetzungen für einen Vertragsabschluß gegeben sind. Insoweit beziehe ich mich auf die Ausführungen in meinem Schreiben vom 14. Dezember 1978. Materialteilverträge und Serieneinleitungsverträge sind insbesondere bei der Beschaffung komplexer Waffensysteme mit regelmäßig langen Produktionsvorlaufzeiten geboten. Zweck dieser Verträge ist es, den geplanten Auslieferungsbeginn der Serie vorzubereiten und terminlich sicherzustellen. Vereinbarte Vorauszahlungen werden vertragsgemäß gezahlt, d. h. ggf. auch im letzten Quartal. Selbstverständlich tragen diese Ausgaben, zusammen mit allen übrigen, zur Ausschöpfung der im Haushaltsplan bewilligten Ansätze bei. 2. Vorauszahlungen werden grundsätzlich nach Maßgabe der Branchenüblichkeit vereinbart. Regelmäßig fordert sie der Auftragnehmer. Es kann nicht in Abrede gestellt werden, daß in Ausnahmefällen die Forderung auf Anfrage des Auftraggebers erhoben wird, wenn in der Haushalts- und Finanzplanung für das Haushaltsjahr eine solche branchenübliche Vorauszahlung veranschlagt und bewilligt ist. Würde eine veranschlagte Vorauszahlung nicht vereinbart und gezahlt, können unerwünschte Störungen der Haushalts- und Finanzplanung in späteren Jahren eintreten. 3. Allgemein ist es nicht zutreffend, daß Materialteil- bzw. Serieneinleitungsverträge im Rahmen der Beschaffung von Luftfahrzeugen und Luftfahrzeugausrüstung abgeschlossen werden. In Abhängigkeit von den jeweils konkret veranschlagten Vorhaben kann jedoch in einem Haushaltsjahr der Schwerpunkt für derartige Verträge im Bereich einer bestimmten Materialart liegen, so z. B. im Bereich der Luftfahrzeuge. 4. Nachstehend gebe ich Ihnen einen Überblick über die vom BWB jeweils im letzten Quartal der Jahre 1976 bis 1978 abgeschlossenen Verträge mit ihrem Auftragswert und als Vergleichszahlen davon die Anzahl der Materialteil- bzw. Serieneinleitungsverträge mit dem Auftragswert und den Vorauszahlungsbeträgen: Anlage 60 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schüler auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schuchardt (FDP) (Drucksache 8/2477 Frage B 108) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß mit der eventuellen Weiterleitung von Informationen aus überwachtem Schriftverkehr an den Verfassungsschutz bzw. den MAD ein Verstoß gegen § 3 Abs. 2 des sogenannten G-10-Gesetzes vorliegt, nach welchem die bei der Postüberwachung gewonnenen Erkenntnisse „nicht zum Nachteil von Personen verwendet werden" dürfen? Die Postkontrolle nach Absatz 1 des von Ihnen zitierten § 3 des „Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses" vom 13. August 1968 in der Fassung vom 13. September 1978 — G 10 — richtet sich nicht gegen Personen. Daher dürfen durch diese Kontrolle erlangte Kenntnisse und Unterlagen auch nicht zum Nachteil von Personen verwendet werden (§ 3 Abs. 2 Satz 1 G 10). Dies gilt nach § 3 Abs. 2 Satz 2 G 10 allerdings dann nicht, wenn sich gegen eine Person der Verdacht der Planung oder Begehung von Straftaten ergibt, die im Gesetz zu Art. 10 GG selbst oder in § 138 des Strafgesetzbuches aufgeführt sind. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schüler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/2477 Frage B 109) : In welchem Ausmaß trifft es zu, daß täglich säckeweise Post aus Staaten Osteuropas von Beamten des BND geöffnet, gelesen und Informationen daraus registriert sowie teilweise dem Verfassungsschutz sowie dem MAD zugeleitet werden, wie der „Stern" am 16. November 1978 berichtet hat? Gemäß § 3 Abs. 1 des „Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses" vom 13. August 1968, ergänzt am 13. September 1978 (Gesetz zu Art. 10 GG — G 10 —) sind Beschränkungen für Post- und Fernmeldeverkehrsbeziehungen zulässig zur Sammlung von Nachrichten über Sachverhalte, deren Kenntnis notwendig ist, um die Gefahr eines bewaffneten Angriffs auf die Bundesrepublik Deutschland rechtzeitig zu erkennen und einer solchen Gefahr zu begegnen. IV 1976 IV 1977 IV 1978 Zahl der erteilten Aufträge 2 939 3 116 2 975 Mit einem Auftragswert von rund 2 700 Millionen 4 800 Millionen 4 800 Millionen Darauf geleistete Vorauszahlungen rund 671 Millionen 769 Millionen 669 Millionen Von den erteilten Aufträgen waren Materialteilbzw. Serieneinleitungsverträge 3 4 5 Mit einem Auftragswert von rund I 241 Millionen 617 Millionen 1 027 Millionen Darauf geleistete Vorauszahlungen 76,7 Millionen 168,6 Millionen 82,5 Millionen 10592* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 Berechtigt, Beschränkungsmaßnahmen nach § 3 Abs. 1 G 10 zu beantragen, ist der Präsident des Bundesnachrichtendienstes oder sein Vertreter (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 G 10). Die — auf drei Monate befristete — Beschränkungsanordnung nach § 3 G 10 trifft der vom damaligen Bundeskanzler gemäß § 5 Abs. 1 G 10 hierzu beauftragte Bundesminister der Verteidigung. Zulässigkeit und Notwendigkeit der Anordnung werden gemäß § 9 Abs. 2 G 10 von der aus unabhängigen Persönlichkeiten bestehenden G 10-Kommission grundsätzlich vor dem Vollzug der Maßnahmen geprüft. Die Durchführung des G 10 kontrolliert gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes das aus fünf Mitgliedern des Deutschen Bundestages bestehende G 10-Gremium. Die Postkontrolle nach § 3 Abs. 1 G 10 obliegt dem Bundesnachrichtendienst. Sie richtet sich nicht gegen Personen. § 3 Abs. 2 Satz 1 G 10 bestimmt daher auch, daß durch solche Maßnahmen erlangte Erkenntnisse und Unterlagen nicht zum Nachteil von Personen verwendet werden dürfen. Dies gilt nach § 3 Abs. 2 Satz 2 G 10 allerdings nicht, wenn gegen eine Person der Verdacht der Planung oder Begehung von im Gesetz zu Art. 10 GG selbst oder in § 138 des Strafgesetzbuches aufgeführten Straftaten besteht. In diesen Fällen ist der Bundesnachrichtendienst gehalten, die zuständigen deutschen Stellen zu unterrichten. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/2477 Frage B 110) : Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, den Verband der Reservisten der deutschen Bundeswehr e. V. zu höheren Mitgliedsbeiträgen zu bewegen, damit das Verhältnis der Eigenleistungen zu den Zuwendungen aus Steuermitteln von 1978 1,1 Millionen DM zu 13,8 Millionen DM in Richtung einer höheren Eigenleistung verändert wird? Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr ist ein zivilrechtlich eingetragener Verein, nach dessen Satzung die Bundesdelegiertenversammlung die Beiträge beschließt. Insofern hat die Bundesregierung keine Möglichkeit einer direkten Einflußnahme auf die Höhe der Mitgliedsbeiträge. Ich darf in diesem Zusammenhang jedoch darauf hinweisen, daß auf der letzten Bundesdelegiertenversammlung des Verbandes vom 1.-3. 12. 1978 eine Beitragserhöhung ab 1. 1. 1980 um 10,— DM auf 28,— DM jährlich beschlossen wurde. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2477 Fragen B 111 und 112) : In welcher Auflage und mit welchen Kosten hat das Bundesverteidigungsministerium das Faltblatt „Geschäftspartner Bundeswehr" produziert? Welche Absicht verfolgt das Bundesverteidigungsministerium • mit der Herausgabe dieser „Denkschrift"? Die Auflage des Faltblattes beträgt 100 000, die Gesamtkosten belaufen sich auf 11 360,02 DM. Die Absicht des Bundesministeriums der Verteidigung habe ich in meinem Vorwort beschrieben, das ich hier im Wortlaut zitiere: „Staatliche Entscheidungsprozesse sind heute für den Bürger oft unübersichtlich. Er findet sich im Dickicht der Gesetze und Verordnungen kaum noch zurecht. Aufgabe der Regierung ist es, den Bürger in allgemein verständlicher Weise zu informieren, damit er — wie das Bundesverfassungsgericht kürzlich gesagt hat — ,von den ihm durch die Rechtsordnung eröffneten Möglichkeiten . .. in angemessener Weise' Gebrauch machen kann. Dies ist auch der Zweck dieser Publikation. Sie soll dem möglichen Geschäftspartner der Bundeswehr aus dem mittelständischen Bereich Hilfestellung und dem interessierten Bürger Information über die Bundeswehr als Wirtschaftsfakor geben." An dem Faltblatt ist öffentlich Kritik geübt worden. Nachprüfungen haben ergeben, daß diese unsachlich ist. Das Faltblatt beschreibt die gesetzlichen Grundlagen und die geltenden Vorschriften der Vergabepraxis in verständlicher Weise und korrekt. Die angegebenen Ansprechpartner in den Bundesländern sind mit dem Faltblatt nach Form und Inhalt außerordentlich zufrieden. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 113) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der jüngsten Vergangenheit in zunehmendem Umfang leistungsfähige mittelständische Betriebe keine Aufträge im Bereich der Motoreninstandsetzung durch die Bundeswehr erhalten, und welche Gründe zutreffendenfalls hierfür maßgeblich sind, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, hier wiederum eine Veränderung in der Vergabeweise herbeizuführen? Im Bereich der Bundeswehr sind mehr als 100 unterschiedliche Arten von Verbrennungsmotoren in Panzern, Rad-Kraftfahrzeugen, Aggregaten und Maschinen eingebaut (Versorgungsartikelkatalog — Sonderausgabe Verbrennungsmotoren der Materialgruppe 28). Da die Art der Motoreninstandsetzung und der betroffene örtliche Bereich nicht aus Ihrer Anfrage zu ersehen sind, wird die Frage an je einem Beispiel aus der Panzer- und aus der Radinstandsetzung erläutert. Die Mindestzahl an instandzusetzenden Motoren in einem Betrieb/Werk darf aus wirtschaftlichen und auch technischen Gründen nicht unterschritten werden. Ersatzteillagerung, Ausbildung des Personals und kostenintensive Motorenprüfstände erfordern Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 10593* aus Gründen der Rationalisierung eine Mindestzahl an schadhaften instandzusetzenden Motoren. Dieser Auftragsumfang wird vom BWB festgelegt und muß auch einer Wirtschaftlichkeitsprüfung des Bundesrechnungshofes standhalten. Diese Mindestzahl beträgt bei der KampfpanzerLeopard-Motoren-Instandsetzung 80 Stück pro Jahr in einer Instandsetzungseinrichtung. Die Gesamtanzahl der 480 instandzusetzenden Pz-Motoren verteilt sich (einschließlich kooperativer Logistik) wie folgt: 80 Motoren im Heeresinstandsetzungswerk 850 320 Motoren im Fahrzeugwerk Ichendorf 80 Motoren bei MTU, Friedrichshafen. Aus dem Bereich der Rad-Kraftfahrzeuge verteilt sich beispielsweise die Anzahl der insgesamt 1 450 jährlich instandzusetzenden Motoren wie folgt: 600 Motoren bei Fahrzeugwerke Flensburger Schiffbaugesellschaft 400 Motoren bei Heeresinstandsetzungswerk 860 450 Motoren bei MAN-Reparaturwerk Nürnberg. Eine weitere Streuung dieser Stückzahlen würde zur Fehlerhäufung bei der Reparatur führen und verbietet sich aus diesen und wirtschaftlichen Gründen. Im übrigen darf die Truppe im Rahmen der Materialerhaltungsstufe 3 bei der Rad- und Ketteninstandsetzung weder die Eigeninstandsetzung von Motoren durchführen noch Instandsetzungsarbeiten dieser Art an die gewerbliche Wirtschaft vergeben. Nur bei den Fahrzeugen der Folgegeneration im Rahmen der Materialerhaltungskonzeption erforderlich werdende Motoreninstandsetzungen darf die Truppe an die Wirtschaft vergeben. Hier sind grundsätzlich die Vertragswerkstätten der Hersteller zu berücksichtigen. Da diese Kraftfahrzeuge der Folgegeneration jedoch erst seit etwa 11/2 Jahren der Truppe zufließen, ist das Schadensaufkommen naturgemäß während der ersten Jahre gering und wird erst etwa in 4-5 Jahren stärker anwachsen. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/2477 Frage B 114) : Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Lehrstühle es in der Bundesrepublik Deutschland gibt, an denen über die Behandlung Strahlenkranker gelehrt wird, und auf welche Weise im Bundesgebiet für die Ausbildung der Fachärzte zur Untersuchung strahlengeschädigter Personen laut Strahlenschutzverordnung gesorgt wird? Lehrstühle für ein spezielles Fach „Behandlung Strahlenkranker" gibt es in der Bundesrepublik Deutschland, und, soweit bekannt, in vergleichbaren Ländern des Auslandes nicht. Die Lehrstühle für Strahlenbiologie und für Strahlentherapie sowie für Nuklearmedizin behandeln jedoch auch die Grundthematik für die Behandlung Strahlenkranker und Strahlenverletzter. Die Behandlung Strahlenkranker ist multidisziplinär und wird je nach Symtomatik im Einzlfall von den in Frage kommenden Disziplinen abgedeckt. Aus diesem Grunde gibt es auch keine besondere fachärztliche Weiterbildung für diesen Bereich. Die Behandlung Strahlenkranker wird in der Bundesrepublik wie im internationalen Rahmen üblicherweise von Fachärzten für Radiologie, Teilgebiet Strahlentherapie und auch bezüglich der Probleme der Kontamination oder Inkorporation radioaktiver Stoffe von Fachärzten für Nuklearmedizin vorgenommen, in deren Weiterbildung die relevante Thematik eingeschlossen ist. Im aktuellen Fall werden weitere Spezialisten wie insbesondere Hämatologen, Chirurgen u. a. beigezogen. Nach der Strahlenschutzverordnung ist eine fachärztliche Weiterbildung für die Untersuchung strahlengeschädigter Personen nicht vorgesehen. Die Strahlenschutzverordnung regelt jedoch die Anforderungen an die besondere Fachkunde ermächtigter Strahlenschutzärzte, die nach den Vorschriften der Strahlenschutzverordnung über die ärztliche Überwachung u. a. die Aufgabe haben, Maßnahmen vorzuschlagen, die bei erhöhter Strahlenexposition zur Vorbeugung vor gesundheitlichen Schäden und zu ihrer Abwehr erforderlich sind. Die erforderliche Fachkunde der ermächtigten Ärzte setzt nach den „Grundsätzen für die ärztliche Überwachung beruflich strahlenexponierter Personen" (Schriftenreihe des Bundesministers des Innern, Band 9/1978) Abschnitt 2 neben mehrjähriger praktischer ärztlicher Tätigkeit die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an besonderen Fortbildungsveranstaltungen voraus, deren Lehrinhalte nach Anlagen 2 und 3 der „Grundsätze" strahlenbiologische Grundlagen einschließlich der Strahlenschäden, Probleme und Unfallsituationen, Einleitung ärztlicher Maßnahmen nach Strahleneinwirkung und Strahlenpathologie etc. umschließen. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Arnold (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 115) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß der Personalmangel im öffentlichen Gesundheitsdienst der Bundesrepublik Deutschland (in den Gesundheitsämtern soll fast jede dritte Arztstelle unbesetzt sein) so gravierend ist, daß eine Reihe wichtiger Aufgaben nicht mehr erfüllt werden kann, und welche Maßnahmen können im Verantwortungsbereich des Bundes ergriffen werden, um möglichen Schaden für die Gesundheit der Bevölkerung abzuwenden? Aus Anlaß der Anfrage des Abgeordneten Dr. Enders in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 14./15. Juni 1978 nach der Stellenbesetzung u. a. im „staatlichen" Gesundheitsdienst hat der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit 10594* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 im Herbst 1978 eine Umfrage bei den obersten Landesgesundheitsbehörden durchgeführt. Danach waren im Bereich der Bundesrepublik Deutschland am 31. Dezember 1977 bei einem Stellenplansoll von insgesamt 2 646 Planstellen für Ärzte in den Gesundheitsämtern 17,8 % nicht besetzt gewesen. Die Nichtbesetzung schwankt in den Ländern zwischen 8 und 25 %. Wie schon in früheren Erhebungen festgestellt wurde, ist die Besetzung in den Stadtstaaten günstiger als in den Flächenstaaten. Informationen darüber, ob wichtige Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes auf Grund der angespannten Personalsituation bei den Ärzten im öffentlichen Gesundheitsdienst nicht mehr erfüllt werden können, sind im Zusammenhang mit der Umfrage von den Ländern nicht gegeben worden. Die Bundesregierung vertritt den Standpunkt, daß eine Attraktivität des öffentlichen Gesundheitsdienstes für junge Ärzte nur dann gegeben ist, wenn das Aufgabenspektrum breit genug bleibt. Von besonderer Bedeutung für die Nachwuchsförderung sind die Bestimmungen des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen vom 20. Oktober 1972 im Fachbereich Humanmedizin. Hier werden 2 % der Studienplätze Bewerbern für den öffentlichen Bedarf vorbehalten. Die ersten Ärzte erhalten 1980 ihre Approbation. Unter Berücksichtigung einer Weiterbildungszeit werden sie Mitte der 80er Jahre kontinuierlich für den öffentlichen Gesundheitsdienst zur Verfügung stehen. Eine weitere Besserung der Personalsituation ist von einem verstärkten Abgang junger Ärzte von den Universitäten in den kommenden Jahren zu erwarten. Angesichts der Zuständigkeit der Länder für die Organisation und Durchführung des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind die weiteren Einflußmöglichkeiten des Bundes gering und auf die Förderung von auch im Bundesinteresse liegenden Einrichtungen wie z. B. das Modellgesundheitsamt Marburg-Biedenkopf und die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf beschränkt. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 116) : Sind politische Zielsetzungen der Bundesregierung durch von der Bundesregierung in Auftrag gegebene wissenschaftliche Untersuchungen des Deutschen Jugendinstituts bisher in Frage gestellt worden, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Entsprechend der Satzung des Vereins Deutsches Jugendinstitut soll seine Arbeit dazu beitragen, die empirischen und theoretischen Grundlagen zu ver: bessern, die zur Vorbereitung und Durchführung von Entscheidungen im Bereich der Jugend- und Familienpolitik und den einschlägigen Gebieten der Sozial- und Bildungspolitik sowie zur Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen notwendig sind. Die Arbeit des Instituts würde ihren Wert und ihren Sinn verlieren, würde sie nicht in wissenschaftlicher Unabhängigkeit erfolgen und auch ggf. jugendpolitische Ziele und Inhalte in Frage stellen können. Ebenso unabhängig müssen wissenschaftliche Wirkungsanalysen von jugend- und familienpolitischen Maßnahmen wie z. B. dem Tagesmüttermodell erarbeitet werden, für deren Konzeption die Bundesregierung die politische Verantwortung trägt. Sicherzustellen ist jedoch, daß die Arbeit des Instituts sich auf die Bereiche konzentriert, in denen durch eine Verbesserung des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes wirksamere Hilfen für Jugend und Familie möglich werden. Dazu dient die Mitarbeit von drei Vertretern der Bundesregierung im Kuratorium des Deutschen Jugendinstituts, die mit dem Inkrafttreten der neuen Satzung des Vereins Deutsches Jugendinstitut im Jahre 1978 festgelegt wurde. Anlage 68 . Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Fragen B 117 und 118) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß es in der Bundesrepublik Deutschland zur Zeit 150 000 alkoholabhängige Jugendliche gibt, deren Zahl sich ständig vermehrt, wie die Presse meldet, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Ist die Bundesregierung in der Lage, die zahlenmäßige Entwicklung dieses Problems für den Zeitraum der letzten zehn Jahre und das Verhältnis zu alkoholabhängigen Erwachsenen anzugeben? Zu Frage B 117: Der Bundesregierung liegen keine verläßlichen Angaben darüber vor, wie hoch die Anzahl alkoholabhängiger Jugendlicher anzusetzen ist. Alkoholabhängigkeit bildet sich in aller Regel auch bei Jugendlichen erst nach mehrjährigem Mißbrauch alkoholischer Getränke. Hinzu kommt, daß insgesamt nur eine Teilgruppe von maximal 5 % aller Personen, die Alkohol im Übermaß konsumieren, abhängig wird. Gestützt auf die Zahl der Neuzugänge in psychiatrischen Einrichtungen und auf die Daten des „Deutschen Hospital-Index", der alle stationären Behandlungsfälle repräsentativ erfaßt, ist die Annahme berechtigt, daß die angegebene Zahl von 150 000 alkoholabhängigen Jugendlichen wesentlich überhöht ist. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Alkohol- und Drogenmißbrauch und Kriminalität von Kindern und Jugendlichen" (BT-Drucksache 8/922 vom 21. September 1977) auf der Grundlage der Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage aus dem Jahre 1975 über den ihr daraus bekanntgewordenen Sachverhalt berichtet. Aus einer Wiederholungsuntersuchung im Jahre 1977 liegen neuere Angaben vor. Unter Berücksichtigung der damals als zu hoch angesetzten Gefährdungsgrenze ergibt sich — wiederum aus den Ei- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 10595' genangaben der Befragten —, daß bei einem Grenzwert von 40 Gramm reinen Alkohols pro Tag, errechnet aus den angegebenen Getränkearten, für die Altersgruppe 14 und 15 Jahre 1 % aller Jugendlichen als Alkoholgefährdete einzustufen sind und für die Altersgruppe 16 und 17 Jahre 3 %. In absoluten Zahlen sind dies rd. 80 000 Personen der Grundgesamtheit. Da die Erhebungsbasis mit 1 400 Personen relativ klein ist, kann durch den damit verbundenen methodischen Fehler die Anzahl alkoholgefährdeter Jugendlicher niedriger oder höher liegen, erreicht jedoch sicher nicht den Wert von 150 000. Alkoholgefährdung darf nicht gleichgesetzt werden mit Alkoholabhängigkeit. Während Alkoholgefährdung, errechnet aus der täglichen Konsummenge, in bis zu 60 % organische Folgeschäden erwarten läßt, tritt Alkoholabhängigkeit — wie bereits dargelegt — in weit geringerer Häufigkeit auf. Die Bundesregierung hat das Problem der Alkoholgefährdung jünger Menschen vor Jahren erkannt und gemeinsam mit den Bundesländern im Mai 1975 das „Aktionsprogramm zur Eindämmung und Verhütung des Alkoholmißbrauchs" verabschiedet. Dieses Programm sieht einen umfangreichen Aufgabenkatalog vor, der in Abstimmung über den Ständigen Arbeitskreis der Drogenbeauftragten des Bundes und der Länder gemeinsam mit den Bundesländern und den auf diesem Gebiet tätigen Verbänden verfolgt wird. Zu Frage B 118: Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, die Entwicklung des Problems der Alkoholgefährdung junger Menschen für die letzten 10 Jahre genau darzulegen. Auf methodische Schwierigkeiten der Erfassung und damit der Vergleichbarkeit wurde bereits in der Antwort au f die vorausgegangene Frage eingegangen. Für die Gesamtsituation ergibt sich ein Anhaltswert aus der Statistik über den jährlichen Verbrauch von alkoholischen Getränken. Danach hat es — von gewissen Schwankungen abgesehen — einen Anstieg der Konsummengen bis zum Jahr 1975 gegeben. Seither ist eine leicht rückläufige Tendenz feststellbar. Es besteht Grund zu der Annahme, daß die Entwicklung seit 1975 mitbestimmt worden ist durch die intensive gesundheitliche Aufklärung über Gefahren des Mißbrauchs alkoholischer Getränke, mit der überhaupt zum ersten Mal Grenzwerte bekanntgeworden sind, die als Orientierungshilfe dienen können. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 119) : Wie weit ist die Vorbereitung eines Gesundheitssicherstellungsgesetzes, auf die in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 8. März 1978 verwiesen worden war, vorangeschritten, und ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß gerade auch angesichts der jüngsten Schneekatastrophe in Norddeutschland ein solcher Gesetzentwurf beschleunigt vorgelegt werden sollte? Ein vorbereitender Entwurf des Gesundheitssicherstellungsgesetzes ist fertiggestellt. Er wird nach Erörterung mit den beteiligten Bundesressorts und den im Rahmen einer Arbeitsgruppe mitberatenden Ländern den übrigen Beteiligten zur Stellungnahme zugeleitet werden. Zwischen den für den Spannungs- und Verteidigungsfall zu treffenden Regelungen im Bereich des Gesundheitswesens und den angesichts der jüngsten Schneekatastrophen in Norddeutschland erforderlichen Maßnahmen besteht kein Zusammenhang; die Bundesregierung verweist insoweit auch auf die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für den Katastrophenschutz. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 120) : Sieht die Bundesregierung die gegenwärtige Impfschutzlage der Bevölkerung insbesondere der Kinder und Jugendlichen gegen Kinderlähmung für ausreichend an, und welche Möglichkeiten zur Verbesserung sind beabsichtigt? Die Bundesregierung hält die gegenwärtige Immunitätslage der Kinder und Jugendlichen gegen Kinderlähmung nicht für ausreichend, insbesondere wird bei den nachgeborenen Jahrgängen ein Impfschutz zu spät erreicht. Die obersten Landesgesundheitsbehörden bemühen sich, der Impfnachlässigkeit der Eltern entgegenzuwirken. Die Impfpropaganda reicht von Fernseh-Spots über Ankündigungen in der örtlichen Presse bis zur Verteilung von Merkblättern für die Eltern. Dabei werden insbesondere auch fremdsprachige Merkblätter für die Gastarbeiter verteilt. Angesichts der relativ geringen Zahl an Erkrankungen, die pro Jahr zwischen 15 und 40 schwankt, ist es aber offenbar schwierig, den Eltern das Gefühl zu vermitteln, daß die Gefahr nicht vorüber ist. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 8/2477 Frage B 121): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in letzter Zeit in großem Umfang Heroin aus der Türkei und dem Nahen Osten über einen Ost-Berliner Flughafen und die Sektorengrenze in die Bundesrepublik Deutschland gelangt, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bei der DDR darauf hinzuwirken, daß die Rauschgifteinfuhren über Ost-Berlin zukünftig unterbunden werden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß über den Ost-Berliner Flughafen Schönefeld durch ausländische Staatsangehörige Heroin nach Berlin (West) 10596* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 und von dort in die Bundesrepublik Deutschland geschmuggelt wird. Die Bundesregierung hat deshalb wiederholt — schon seit 1976 — mit der Regierung der DDR Kontakt aufgenommen. Zwischenzeitlich liegen Erkenntnisse vor, daß der Umfang des Schmuggels offenbar nicht so bedeutend ist, wie früher angenommen wurde. Der Bundesregierung liegen Informationen darüber vor, daß dem amerikanischen Kongreßabgeordneten English durch das Gesundheitsministerium der DDR die Bereitschaft zur Zusammenarbeit versichert worden ist, nachdem dieser wegen der Auswirkungen dieser Sachlage auf die in Berlin stationierten amerikanischen Soldaten dort vorstellig geworden war. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung sorgfältig und wird ggf. mit der Regierung der DDR erneut Kontakt aufnehmen. Anlage 72 Antwort des Pari: Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 122) : Wird das Ergebnis der Untersuchungen des amerikanischen Instituts für vorgeburtliche Medizin in Hilton Head Irland/SüdCarolina, wonach Raucherinnen und sogar frühere Raucherinnen ein erhöhtes Geburtsrisiko eingehen, durch die der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnisse bestätigt? Die Untersuchungsergebnisse können aus den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen im wesentlichen bestätigt werden. Dabei wird davon ausgangen, daß der Begriff „Geburtsrisiko" auch die erhöhte Säuglingssterblichkeit mit einschließt. Die Bundesregierung ist verschiedentlich im Rahmen ihrer Antworten auf Fragen zur Mütter- und Säuglingssterblichkeit sowie über die gesundheitlichen Auswirkungen des Zigarettenrauchens darauf eingegangen. Kinder von Müttern, die während der Schwangerschaft rauchten, haben durchschnittlich ein um 200 Gramm niedrigeres Geburtsgewicht als normal. Da das Geburtsgewicht als „Reifezeichen" anzusehen ist, wird allgemein anerkannt, daß die mit dem Rauchen verbundene Aufnahme von Schadstoffen — möglicherweise besonders das Kohlenmonoxid — das intrauterine Wachtsum beeinträchtigt. Da offenbar auch eine positive Korrelation zwischen Rauchen und Frühgeburt besteht, wird auch aus diesem Zusammenhang das „Geburtsrisiko" erhöht. Bekannt ist weiterhin, daß auch Kinder rauchender Väter benachteiligt sind. Es wird hier davon ausgegangen, daß Rauchen einen negativen Einfluß auf die männlichen Samenzellen hat. Der Bundesregierung liegen bisher keine Ergebnisse deutscher Untersuchungen vor, die bestätigen, daß auch Kinder von Frauen, die das Rauchen aufgegeben haben, in gleicher Weise beeinträchtigt werden. Auch aus der „Münchener Perinatalstudie" des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung, Köln, ergeben sich hierfür keine Hinweise. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 123) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie hoch die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche aus sozialer Indikation in den letzten Jahren ist, und welches die Gründe sind, die zu diesen Schwangerschaftsabbrüchen geführt haben? Seit Inkrafttreten der Reform des § 218 StGB im Juni 1976 hat es in bezug auf Schwangerschaftsabbrüche aus sozialer Notlage folgende Entwicklung gegeben: Abbrüche davon: sonstige schwere Notlage % insgesamt 2. Halbjahr 1976 1977 13 040 5 850 45 1978 54 300 31 360 58 (1. bis 3. Quartal) 53 720 35 710 67 In der Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche werden zwar die Indikationen erfaßt, nicht aber die Gründe, die zur Feststellung der Indikation geführt haben. Erfahrungsberichte, die im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des Modellprogramms Beratungsstellen ausgewertet werden, zeigen, daß die Indikation der schweren Notlage im allgemeinen von mehreren Faktoren bestimmt wird, die der betroffenen Frau erst durch ihr Zusammenwirken eine Fortsetzung der Schwangerschaft unmöglich erscheinen lassen. Zum Beispiel sind finanzielle Schwierigkeiten fast nie als alleinige Begründung für den Wunsch nach einem Schwangerschaftsabbruch ausschlaggebend. Sie werden vielmehr entscheidend durch zusätzliche Belastungen verschärft, z. B. durch — zerrüttete Ehe oder Partnerschaft — körperliche und seelische Überforderung durch bereits vonhandene Kinder — Angst vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen — Angst vor Diskriminierung durch die Umwelt — Nichtehelichkeit oder Außerehelichkeit des Kindes — noch nicht abgeschlossene Berufsausbildung — lang andauernde Arbeitslosigkeit. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 10597* Die individuelle Belastung des persönlichen Schicksals wird dabei häufig als so gravierend erlebt, daß die materiellen, sozialen Hilfen, die im Rahmen der Beratung nach § 218 b angeboten werden können, häufig als inadäquat angesehen und demgemäß als Konfliktlösung nicht akzeptiert werden. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2477 Frage B, 124) : Welche Gründe waren für den Bundesrechnungshof maßgebend, bei den Forschungsvorhaben des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit für 1979 eine „schwerpunktmäßige Prüfung" anzusetzen, und welche Konsequenzen will die Bundesregierung daraus ziehen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Bundesrechnungshof beabsichtigt, die Forschungsvorhaben des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit schwerpunktmäßig zu prüfen. Dies geht zurück auf die Beratungen zum Bundeshaushalt 1979. Dabei ging es vor allem um die Frage, in welcher Weise gesichert werden kann, daß die für die Durchführung von Forschungsvorhaben am besten qualifizierten Wissenschaftler und Forschungseinrichtungen gewonnen werden können. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit ist zwar der Ansicht, daß das von ihm praktizierte Verfahren der Vergabe von Forschungsaufträgen sich grundsätzlich bewährt hat. Er ist aber für Verbesserungsvorschläge aufgeschlossen. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Werde auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/2477 Frage B 125) : Ist die Bundesregierung bereit, der Forderung der Vereinigung Cockpit e. V. und des Verbands Deutscher Flugleiter e. V. zu folgen, ein grundsätzliches Sichtflugverbot in den von Verkehrsflugzeugen benutzten Luftstraßen auszusprechen? Im Mittelpunkt der von der Bundesregierung Ende 1975 in Angriff genommenen Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Luftraum steht die Entmischung kontrollierter Instrumentenflüge und unkontrollierter Sichtflüge: 1. In dem von den Passagierflugzeugen im Strekkenflug benutzten Luftraum oberhalb Flugfläche 100 (3 000 m) sind seit dem 14. November 1975 unkontrollierte Sichtflüge verboten, 2. Die Steig- und Sinkflüge in den Ballungsräumen um die großen Flughäfen werden durch folgende Maßnahmen zusätzlich gesichert: 2.1 Einbeziehung der Sichtflüge in die Flugverkehrskontrolle 1977/78 in: Hamburg, Hannover, Stuttgart und München. In den nächsten Monaten folgen: Frankfurt/Main, Köln/Bonn. und Düsseldorf 2.2 Seit dem 1. April 1978 Geschwindigkeitsbeschränkung auf 250 Knoten. 2.3 Konsequente Anwendung des „keep them high"-Konzeptes, d. h. möglichst steile An- und Abflüge. 2.4 Kollisionswarndienst im Rahmen eines erweiterten Fluginformationsdienstes in den Übergangszonen zwischen den Lufträumen mit kontrolliertem Sichtflugbetrieb im Flughafenbereich und im Luftraum oberhalb Flugfläche 100 (3 000 m). 3. Die Staffelung der Luftverteidigungsübungsflüge gegenüber den kontrollierten Instrumentenflügen wurde durch die Einbeziehung der Hin- und Rückflüge zu/von den Einsatzräumen in die Flugverkehrskontrolle und durch die Entsendung von Fluglotsen in Luftverteidigungsstellen der Bundeswehr verbessert. Diese Maßnahmen der Bundesregierung erfüllen — auch unter Berücksichtigung der besonderen luftraumgeografischen Verhältnisse der Bundesrepublik — das Sicherheitsbedürfnis des Luftverkehrs im größtmöglichen Umfang. Sie haben von 1976 bis 1978 zu einem Rückgang der „Gefährlichen Begegnungen zwischen Luftfahrzeugen" um 31 % von 216 auf 147 geführt. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ibrügger (SPD) (Drucksache 8/2477 Frage B 126) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß angesichts der Erfahrungen mit der durch überfrierende Nässe hervorgerufenen katastrophalen Verkehrslage im Bundesgebiet am 8. Dezember 1978 das Führen von Spikesreifen für Einsatzfahrzeuge nach § 70 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) auch für Kraftfahrzeuge des Krankentransports und des Unfallrettungsdienstes bei ähnlichen Witterungsverhältnissen erforderlich sein wird, und ist die Bundesregierung bereit, die Befreiungsvorschriften des § 70 Abs. 4 der StVZO umgehend auch auf Kraftfahrzeuge des Krankentransports und des Unfallrettungsdienstes auszudehnen? Beim § 70 Abs. 4 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) handelt es sich um keine Spezialvorschrift zur Umgehung des Spikes-Verbots, sondern um eine allgemeine Befreiungsvorschrift, die fast alle Vorschriften der StVZO umfaßt. Wegen der damit verbundenen möglichen Gefahren für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr gilt diese Befreiungsvorschrift für die dort genannten Organisationen nur zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben. Eine Ausdehnung auf Kraftfahrzeuge des Krankentransports und des Unfallrettungsdienstes kann daher nicht in Frage kommen. 10598* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 Die Bundesregierung ist mit den Länderregierungen nach wie vor der Auffassung, daß das Spikes-Verbot notwendig ist. Eine bundesweite Ausnahmeregelung ist sachlich nicht notwendig, unbeschadet der Möglichkeit, in begründeten Ausnahmefällen Einzelausnahmegenehmigungen zu erteilen. Dies kann jedoch nur unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten beurteilt werden. Die Zeit, während der mit winterlichen Straßenverhältnissen gerechnet werden muß, kann mit einer vorsichtigen Fahrweise und mit Hilfe der neu entwickelten Winterreifen, ggf. unter Verwendung von Schneeketten, überbrückt werden. Im übrigen waren vor Aufhebung der Spikes-Zulassung Spikes-Reifen ohnehin nur zulässig an Personenkraftwagen und Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t. Da Krankenkraftwagen und Rettungswagen zum Teil über dieser Gewichtsgrenze liegen, kam bereits vor Auslaufen der Spikes-Zulassung eine Ausrüstung mit Spikes-Reifen nicht in Betracht. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/2477 Frage B 127) : Entspricht es den Tatsachen, daß die Nebelwarnanlage an der Bundesautobahnstrecke Stuttgart-Heilbronn während des Jahrs 1979 stillgelegt ist, und — wenn ja — ist die Bundesregierung bereit, umgehend dafür zu sorgen, daß der Betrieb, notfalls provisorisch wiederaufgenommen werden kann? Die 1971 an der A 81 in Betrieb genommene automatische Nebelwarnanlage im Bereich Höpfigheim und Pleidelsheim mußte in den letzten Jahren wegen des sechsstreifigen Ausbaus dieser Autobahnstrecke abgebaut werden. Die Anlage soll im gleichen Bereich wiedererrichtet werden, um die 1971 begonnenen Versuche mit dieser Anlage fortzuführen. Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat für den Wiederaufbau eine modifizierte Konzeption der ersten Anlage erarbeitet. Das Land Baden-Württemberg erstellt zur Zeit auf der Grundlage dieser Konzeption den sog. RE-Entwurf, welcher zur Zustimmung vorgelegt werden muß. Nach Zustimmung kann vom Land der Auftrag für den Aufbau der neuen automatischen Nebelwarnanlage vergeben werden. Da der sechsstreifige Ausbau im Bereich Höpfigheim bereits fertiggestellt ist, wird die Einrichtung eines provisorischen Betriebes nicht mehr für zweckmäßig angesehen. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 128) : Ist der Bundesverkehrsminister bereit, unter Berücksichtigung des an ihn gerichteten Schreibens des Nautischen Vereins zu Emden vom 21. Dezember 1978 sich dafür einzusetzen, daß das Seeamt Emden erhalten bleibt? Nach dem Referentenentwurf eines Gesetzes über die Untersuchung von Seeunfällen ist in Emden kein Seeamt mehr vorgesehen. An dieser Planung wird auch unter Berücksichtigung des Schreibens des Nautischen Vereins zu Emden vom 21. Dezember 1978 festgehalten. Das nebenamtlich besetzte Seeamt Emden hat im Durchschnitt der letzten 4 Jahre (1974 bis 1977) jährlich nur 8 Verhandlungen durchgeführt. Die künftige Regelung genügt bei gleichzeitiger Reduzierung der zu untersuchenden Unfälle — Verzicht auf Bagatellfälle — den steigenden Anforderungen der technisch-nautischen Entwicklung. Deshalb sieht der Referentenentwurf insgesamt nur zwei hauptamtlich zu besetzende und durch Experten verstärkte Untersuchungsbehörden vor. Das Argument, die Interessen der niedersächsischen Seereviere könnten nur durch ein eigenständiges Seeamt in Emden berücksichtigt werden, überzeugt nicht. Das künftige Seeamt für die Nordseeküste in Bremerhaven liegt geographisch zentraler und näher zur Mehrzahl der niedersächsischen Seehäfen. Es ist im übrigen sichergestellt, daß von Fall zu Fall auch künftig in Emden verhandelt wird und orts- und revierkundige Beisitzer hinzugezogen werden. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2477 Frage B 129) : Trifft es zu, daß die Flughafen AG Frankfurt (FAG) zur Zeit Arbeiten für eine Startbahnverschiebung durchführt, durch die mehrere Kilometer Waldwege beseitigt werden, die erst kürzlich für einen Betrag von 350 000 DM ausgebaut wurden, und wird die Bundesregierung als Anteilseigner der FAG die Verantwortlichen für eventuelle Fehlplanungen zur Verantwortung ziehen? Die Flughafen Frankfurt AG (FAG) hat vor Ankauf des für die Startbahnverschiebung erforderlichen Geländes und auch vor Beginn der Ausbaumaßnahmen keine Waldwege in dem erworbenen Gelände ausgebaut oder ausbauen lassen. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/2477 Frage B 130) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 10599* Beabsichtigt die Bundesregierung, nachdem der Kreis der Berechtigten für die Verwendung von Spikesreifen erweitert wurde, auch und vor allem auf Grund der Erfahrungen in diesem Winter, das Verbot erneut zu überprüfen, auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß trotz des Verbots in erheblichem Maß Spurrillen entstanden sind, die auf Belastungen durch den Schwerlastverkehr zurückzuführen sind? Die Bundesregierung ist mit den Länderregierungen nach wie vor der Auffassung, daß das Spikes-Verbot notwendig ist. Eine bundesweite Ausnahmeregelung ist sachlich nicht gerechtfertigt, unbeschadet der Möglichkeit, in begründeten Ausnahmefällen Einzelausnahmegenehmigungen zu erteilen. Dies kann jedoch nur unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten beurteilt werden. Für die Entscheidung, die Verwendung von Spikes-Reifen nicht mehr zu gestatten, war in erster Linie maßgebend, daß die durch Spikes-Reifen hervorgerufenen erheblichen Straßenschäden die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer das ganze Jahr hindurch beeinträchtigten. Die Griffigkeitseigenschaften der Fahrbahndecken wurden nachteilig beeinflußt. Wasseransammlungen in den durch Spikes verursachten Spurrinnen führten zu erhöhter Aquaplaninggefahr. Die vermehrt erforderlichen Fahrbahnreparaturstellen beeinträchtigten den Verkehrsablauf und erhöhten die Unfallgefahren. Bei der Argumentation gegen eine weitere Zulassung von Spikes-Reifen ist niemals behauptet worden, Spikes-Reifen wären die einzigen Schadensverursacher. Durch sehr sorgfältige wissenschaftliche Untersuchungen wurde aber eindeutig bewiesen, daß der Verschleiß, also der Materialabtrag, durch Spikes-Reifen um ein Vielfaches höher war als der von Normalreifen verursachte. Daß ein hoher Materialabtrag durch Spikes-Reifen auftrat, konnte man in den fast ausschließlich von Pkw befahrenen Fahrstreifen der Autobahn (Überholstreifen) sehen. Gerade hier ergibt 'sich für den schnelleren PkwVerkehr die größte Gefährdung bei wassergefüllten Spurrinnen. Die Zeit, in der mit winterlichen Straßenverhältnissen gerechnet werden muß, kann mit einer vorsichtigen Fahrweise und mit Hilfe der neu entwikkelten Winterreifen, ggf. unter Verwendung von Schneeketten, überbrückt werden. Auch bei Glatteis haben Spikes-Reifen nur eine begrenzte Wirksamkeit, die sich daraus ergibt, daß selbst bei einer generellen Zulassung nicht alle Fahrzeuge mit diesen Reifen ausgestattet wären. Hinzu kommt, daß bei schnell wechselnden Straßenzuständen die Spikes-Reifen nicht entsprechend rasch ausgetauscht werden. Dies führt auf geräumten Straßen zu bedeutend längeren Bremswegen bei Spikes-Reifen und damit zu einer Minderung der Verkehrssicherheit. Anlage 81 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sick (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Fragen B 131 und 132) : Entspricht die Aufteilung der Mittel im Schwerpunktprogramm der Bundesregierung „Alternative Energien für den Straßenverkehr" in 65 v. H. Alkohole, 25 v. H. Wasserstoff und 10 v. H. Elektrizität und Hybride hinsichtlich der Größenordnungen einer Wertung der Bundesregierung über die Entwicklungsfähigkeit und den Entwicklungsstand der genannten Bereiche? Ist die Bundesregierung hinsichtlich der Elektrizität und der Hybride der Auffassung, daß diese Bereiche nicht besonders entwicklungsfähig sind und deswegen nicht intensiv gefördert zu werden verdienen? In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Zukunftsaussichten des elektrischen Straßenverkehrs" (BT-Drucksache 8/2455) hat die Bundesregierung ausführlich zum Entwicklungspotential von Elektrostraßenfahrzeugen Stellung genommen. Im einzelnen antworte ich Ihnen: Zu Frage B 131: Die Gründe für die vorläufige Rahmenplanung des Anteils von Elektro- und Hybridfahrzeugen im Rahmen des Projektes „Alternative Energien" sind aus der Antwort der Bundesregierung unmittelbar abzuleiten. In den sachlichen Darlegungen wurde aufgezeigt, daß elektrische Batteriefahrzeuge nur Einsatzchancen in speziellen Anwendungsfällen haben. Die Voraussetzungen für einen allgemeinen Einsatz dürften erst dann gegeben sein, wenn in der Batterieentwicklung wesentliche Entwicklungsfortschritte erzielt worden sind. Im Vergleich mit den konkurrierenden Alternativen halte ich daher den Planungsansatz für realistisch. Zu Frage B 132: Die Bundesregierung hält die Anwendung von Elektro- und Hybridfahrzeugen in größerem Umfang erst dann für aussichtsreich, wenn es gelingt, leistungsfähige Batterien einzusetzen. Diese liegen aber im Vergleich zu anderen Möglichkeiten der Energiespeicherung noch nicht vor. Das Bundesministerium für Forschung und Technologie fördert daher seit längerem schwerpunktmäßig die Forschung und Entwicklung im Batteriesektor, um u. a. damit die Voraussetzungen für konkurrenzfähige Elektrostraßenfahrzeuge zu schaffen. Im Jahre 1978 wurden für die Batterieforschung 7 Millionen DM an Fördermitteln vergeben. Für die Förderung von Forschung und Entwicklung von Batterien und Brennstoffzellen sind für den Zeitraum 1974-1981 insgesamt 53,6 Millionen DM festgelegt worden. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kretkowski (SPD) (Drucksache 8/2477 Fragen B 133 und 134) : Liegen der Bundesregierung Erfahrungsberichte über die medizinisch-psychologischen Untersuchungen bei den Technischen Überwachungsvereinen (TÜV) vor, und welche Folgerungen zieht sie daraus, falls sie die bisherige Praxis nicht für rechtens hält? 10600S Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 Liegt der Bundesregierung ein Erfahrungsbericht über das Verhaltenstraining, das die Bundesanstalt für Straßenwesen als Modellversuch zur Schulung und Beratung von alkoholanfälligen Kraftfahrern durch den TÜV durchführt, vor, und sieht sie eine Möglichkeit, daß den Teilnehmern wenigstens ein Teil der Kosten (zur Zeit 560 DM) erstattet werden könnte? Zu Frage B 133: Die Aufsicht über die medizinisch-psychologischen Untersuchungsstellen liegt, soweit dort im behördlichen Auftrag Gutachten über die Kraftfahreignung erstattet werden, bei den einzelnen Bundesländern. Der Bundesregierung ist bisher keine grundsätzliche Kritik der Länder an der Arbeitsweise der Institute bekanntgeworden. Der Beweiswert medizinisch-psychologischer Gutachten für die Eignungsüberprüfung von Kraftfahrern ist auch von der Rechtsprechung bisher nicht in Frage gestellt worden. Die Gutachter arbeiten in wissenschaftlicher Eigenverantwortung unter Anwendung wissenschaftlich anerkannter Untersuchungsmethoden, die der vollen verwaltungsgerichtlichen Überprüfung unterliegen. Die Bundesregierung bemüht sich zur Zeit gleichwohl gemeinsam mit den Ländern und den verschiedenen Institutsträgern um eine Standardisierung und Objektivierung sowohl der Zuweisungspraxis zu den medizinisch-psychologischen Untersuchungen als auch der Untersuchungsmethoden selbst, um im Interesse der Gleichbehandlung aller Betroffenen in der Vergangenheit aufgetretene regionale Unterschiedlichkeiten abzubauen. Zu Frage B 134: Unter wissenschaftlicher Begleitung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) werden zur Zeit vier Modellversuche zur Beeinflussung alkoholauffälliger Kraftfahrer durchgeführt. Für mehrfach Alkoholauffällige stehen zur Verfügung: — ein individualpsychologisches Modell (Lebensstilanalyse in Gesprächsgruppen) — ein verhaltenspsychologisches Modell (Verhaltensänderung durch Einsatz der Lernpsychologie) — das Modell „LEER" (Einüben von Selbstkontrollmaßnahmen, Selbstbeobachtung). — Ausschließlich für Alkoholersttäter ist das Modell „MAINZ 77" konzipiert. In Gruppengesprächen werden Informationen über die Gefährlichkeit des Fahrens unter Alkoholeinfluß vermittelt, Fehleinstellungen korrigiert und neue Verhaltenstechniken entwickelt. Da sich die Modellversuche zur Zeit noch in der Erprobungsphase befinden, liegen bisher nur Zwischenergebnisse über die Akzeptanz der Kurse bei den Teilnehmern vor. Über Auswirkungen etwa auf die Rückfallhäufigkeit bei den Teilnehmern können Aussagen erst nach einer längerdauernden Auswertung der Kurse gemacht werden. Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, aber auch keine Notwendigkeit, den Teilnehmern an den oben angegebenen Kursen einen Teil der Kosten zu erstatten. Zum einen ist Grund für die Kursteilnehmer stets ein vorangegangenes grobes Fehlverhalten im Straßenverkehr, dessen vermeidbare Konsequenzen der alkoholisierte Kraftfahrer bewußt in Kauf nimmt. Zum anderen wird ein gewisser Gegenwert für die Kursgebühren dadurch geboten, daß die Gerichte und Verwaltungsbehörden die erfolgreiche Kursteilnahme zunehmend positiv in ihren Entscheidungen berücksichtigen. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 2477 Fragen B 135 und 136) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß mit der Einführung des integrierten Bedienungssystems der Deutschen Bundesbahn ab Sommerfahrplan 1979 nicht nur die Fremdenverkehrsräume Garmisch und Berchtesgaden durch Flügelzüge direkt an das Intercitynetz angeschlossen werden können, sondern daß darüber hinaus auch für den Allgäuer Raum mit Zielort Kempten—Oberstdorf ein soldier Flügelzug von Ulm oder Augsburg abzweigend als Direktverbindung für diesen ebenso wichtigen Fremdenverkehrsraum mit ca. 50 v. H. Bundesbahnfernreisende geschaffen werden muß? Kann die Bundesregierung schon heute konkrete Angaben darüber machen, wie diese o. a. Absichten ab Sommerfahrplan verwirklicht werden? Die Gestaltung des Reisezugangebotes der Deutschen Bundesbahn (DB) liegt in eigenverantwortlicher Zuständigkeit der DB. Vom Sommerfahrplan 1979 an wird die DB mit der neuen Konzeption für den Fernreiseverkehr „IC '79" auf einem rd. 3 000 km umfassenden Strekkennetz zwischen den Linienendpunkten Hamburg, Bremen, Hannover, München und Basel schnelle, doppeltklassige IC-Züge mit Blockzugbildung (Wagengruppe 1. Klasse — Speisewagen — Wagengruppe 2. Klasse) im Ein-Stunden-Takt anbieten. Das dafür zugrunde liegende Konzept läßt die Führung von Kurswagen in IC-Zügen, die auf Zwischenbahnhöfen der IC-Linien (z. B. Ulm oder Augsburg) an-oder abgekuppelt werden müßten, nicht zu. Bei der von Ihnen angesprochenen Bedienung von Garmisch-Partenkirchen und Berchtesgaden können dagegen IC-Züge über den Linienendpunkt München hinaus verlängert werden. In der Reiseverbindung zwischen dem Allgäu und Westdeutschland sind jedoch in Ulm günstige Anschlüsse zum IC-Netz vorgesehen, und zwar vierzehnmal bis und ab Kempten und achtmal bis und ab Oberstdorf. In Augsburg werden viermal täglich günstige Anschlüsse nach und aus Richtung Norddeutschland angeboten. Die Planung der DB sieht außerdem folgende Direktverbindungen vor: Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 10601* Tageszüge D 713/712 ganzjährig ; Dortmund–Oberstdorf über Köln–Stuttgart; D 715/714 ganzjährig; Dortmund–München über Köln–Stuttgart, mit Kurswagen Oberstdorf–Reutte; D 813/812 im Sommer täglich, im Winter saisoniert; Dortmund–Oberstdorf über Hagen–Siegen, mit Kurswagen von und nach Kassel; D 783/782 ganzjährig; Hamburg–Oberstdorf, mit Kurswagen Hamburg–Bad Wörishofen sowie Berlin–Oberstdorf. Nachtzüge D 419/418 ganzjährig; Dortmund–Innsbruck, mit Kurswagen Oberstdorf; D 1381/1380 im Sommer; Hamburg–Oberstdorf; D 1789/1788 im Winter saisoniert; Hamburg–Oberstdorf. Die DB ist der Auffassung, daß das neue Bedienungskonzept zahlreiche Verbesserungen für das Allgäu mit sich bringt. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 8/2477 Fragen B 137 und 138) : Warum hat die Bundesregierung den § 6 des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen, wonach in bestimmten Fällen (unvorhergesehener Verkehrsbedarf) Ausnahmen vom Bedarfsplan zugelassen sind, nicht für den Abschnitt Singen Richtung Schaffhausen der A 81 angewendet, für den auf den einzelnen Teilstrecken Prognoseverkehrsmengen von rund 20 000 bis 27 000 Kfz/24 h ermittelt wurden, sondern auf den Abschnitt Singen—Allensbach (West) der A 881, obwohl für diesen Bereich die wesentlich geringere Prognosebelastung von rund 17 000 Kfz/24 h ermittelt wurde. Trifft es zu, daß die Bundesautobahn A 81 Singen Richtung Schaffhausen in RQ 26 gebaut werden soll, und wie vereinbart sich dies bejahendenfalls mit dem Umstand, daß dieser Abschnitt eine Teilstrecke einer großen internationalen Verkehrsachse bildet, welche aus dem skandinavischen und norddeutschen Raum mit Anschluß über die Schweiz nach Italien führt? Zu Frage B 137: Die Anwendung des § 6 des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen kann grundsätzlich nur dort erfolgen, wo ein unvorhergesehener Verkehrsbedarf gegenüber den bei der 1. Fortschreibung des Bedarfsplans (1975) zugrunde gelegten Prognosebelastungen vorliegt. Die A 881 zwischen Singen und Konstanz erfüllt diese Voraussetzungen. Ihre mittlere Streckenbelastung wurde seinerzeit mit 12 000 Kfz/24h angenommen. Nach einer 1978 durchgeführten Überprüfung wird diese jedoch 17 000 Kfz/24 h betragen. Die von Ihnen für die A 81 genanntén Verkehrsmengen von 20 000 bis 27 000 Kfz/24 h gelten nur unter Zugrundelegung einer Weiterführung als Autobahn in die Schweiz. Dies ist einstweilen noch nicht gegeben. Ob eine vordringlichere Einstufung durch die derzeit laufende Überprüfung des Bedarfsplans eintretend wird, muß abgewartet werden. Zu Frage B 138: Die A 81 wird zwischen Singen und der Schweizer Grenze einen RQ 26 erhalten. Durch die Wahl dieses Querschnitts können vor allem im Bereich der beiden Tunnel (Hohentwiel und Heilsberg) erhebliche Investitionskosten eingespart werden. Darüber hinaus macht der schmalere Schweizer Autobahnquerschnitt diese Anpassung sinnvoll. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Fragen B 139 und 140) : Wie beurteilt die Bundesregierung die zahlreichen Einsprüche und Beschwerden betroffener Bürger aus der kreisfreien Stadt Salzgitter und des Landkreises Wolfenbüttel gegen den geplanten. Autobahnbau (A 39) im Bereich von Salzgitter-Lebenstedt, Salzgitter-Salder, Salzgitter-Bruchmachtersen, Salzgitter-Lichtenberg, Salzgitter-Osterlinde, Westerlinde und Wartjenstedt, wodurch nach übereinstimmender Auffassung der verschiedenen örtlichen Bürgerinitiativen und auch kommunaler Mandatsträger die Wohnqualität durch Lärmbeschallung erheblich verschlechtert, die Landschaft durch künstliche Dämme verschandelt, fruchtbares Ackerland unnötig verbraucht sowie Tier- und Pflanzenwelt, insbesondere auch im angrenzenden Naherholungs-Waldgebiet der Lichtenberge geschädigt werden würden? Ist die Bundesregierung wegen dieser Einsprüche und aus Kostengründen bereit, die geplante Linienführung der Autobahn A 39 im Bereich von Salzgitter-Lebenstedt, Salzgitter-Salder, Salzgitter-B. usw. neu zu überdenken und der Bevölkerung auch darüber Aufklärung zu geben, warum nach ihrer Auffassung ein Autobahnausbau im bisherigen Bereich der Trassenführung nicht vorgenommen werden soll? Die B 490 (künftig A 39) ist zwischen Braunschweig (Südtangente) und der BAB A 7 (Abzweig Salzgitter) durchgehend und überwiegend 4streifig, allerdings mit unterschiedlichen Querschnitten vorhanden. Das auf dem Bedarfsplan neuester Fassung basierende Ausbaukonzept sieht einen durchgehenden Ausbau der B 490 mit einem Ausbauquerschnitt RQ 26 vor; dabei wird die Straße auf einem rd. 9 km langen Teilabschnitt zwischen den Ortsteilen Westerlinde und Salder verlegt. Diese Verlegung berührt außer den genannten auch die Ortsteile Osterlinde, Lichtenberg und Bruchmachtersen der Stadt Salzgitter. Für die Verlegung hat der Bundesminister für Verkehr im Jahre 1973 im Einvernehmen mit den an der Raumordnung beteiligten Bundesministern und im Benehmen mit den niedersächsischen Landesplanungsbehörden die Linie der neuen Straße gem. § 16 FStrG Abs. 1 bestimmt. Für den auf dieser Grundlage erarbeiteten und mit dem Bundesminister für Verkehr abgestimmten 10602* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 Straßenentwurf läuft z. Z. das Planfeststellungsverfahren nach § 18 FStrG (Anhörungsverfahren). Gemäß Art. 90 Grundgesetz in Verbindung mit § 18 FStrG führt das Land Niedersachsen dieses Planfeststellungsverfahren mit den sachlich und örtlich zuständigen Behörden — hier der Bezirksregierung Braunschweig — in eigener Verantwortung durch. Eine Einschaltung des Bundesministers für Verkehr in das Planfeststellungsverfahren ist nur in den Fällen des § 18 a Abs. 1 FStrG vorgesehen. Der Bundesregierung sind deshalb Einwendungen gegen die geplante B 490 nicht bekannt. Nach dem v. g. Sachstand besteht für sie daher keine Veranlassung, die Planung der B 490 (A 39) neu zu überdenken. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/2477 Fragen B 141 und 142) : Existieren Richtlinien für die Gewährung von Sonderurlaub bei der Deutschen Bundespost? Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Sonderurlaub für Arbeitnehmer der Deutschen Bundespost nach unterschiedlichen Kriterien gewährt worden ist? Zu Frage B 141: Im Bereich der Deutschen Bundespost wird allen Beschäftigten (Arbeitern, Angestellten und Beamten) Sonderurlaub nach der Sonderurlaubsverordnung für Bundesbeamte vom 18. Januar 1965 gewährt. Für die Tarifkräfte der Deutschen Bundespost gibt es daneben noch zusätzliche Sonderurlaubsbestimmungen in den Tarifverträgen. Diese Vorschriften enthalten auch Richtlinien für die Ausübung des Ermessens. Darüber hinaus hat der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen noch in den Ausführungsanweisungen zur Sonderurlaubsverordnung und in Einzelverfügungen weitere Richtlinien für die Urlaubsgewährung vorgegeben. Zu Frage B 142: Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen Sonderurlaub für Arbeitnehmer der Deutschen Bundespost nach unterschiedlichen Kriterien gewährt worden ist. In Einzelfällen ist es jedoch möglich, daß bei Tausenden von individuellen Urlaubsanträgen Entscheidungen der urlaubsgewährenden Dienststellen auf Grund des in den Sonderurlaubsregelungen eingeräumten Ermessens voneinander abweichen. Durch die Weisungen des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen ist eine größtmögliche Einheitlichkeit in der Anwendung der Sonderurlaubsregelungen gewährleistet. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/2477 Fragen B 143 und 144) : Nach welchen räumlichen Kriterien werden die Nahbereiche für das Fernsprechnetz abgegrenzt? Inwieweit wird bei der Abgrenzung der Nahbereiche berücksichtigt, daß, wie z. B. im Fall der Gemeinde Puderbach (Westerwald), angrenzende Orte eingeschlossen werden, die für die Bürger aus wirtschaftlichen oder kommunalen Gründen wichtige Bezugsräume darstellen, während zu anderen Räumen kaum Kontakt besteht? Zu Frage B 143: Ein Nahbereich besteht aus allen Ortsnetzen, deren Entfernungsmeßpunkte innerhalb eines 20 km-Radius um den Entfernungsmeßpunkt des eigenen Ortsnetzes liegen, wenigstens aber aus den Nachbarortsnetzen. An den Küsten und Grenzen unseres Landes würde bei Anwendung dieser Regelung ein Teil des Nahbereichs einiger Ortsnetze durch die Küsten-und Grenzlinie abgeschnitten. Als Ausgleich erhalten daher alle Ortsnetze mit Grenz- oder Küstenberührung einen 25 km-Nahbereich. Unabhängig von der Lage eines Ortsnetzes wird der NahbereichsRadius auf 25 bzw. 30 km erweitert, wenn der 20 km-Nahbereich einen Flächenverlust von mehr als 30 % bzw. 60 % durch die Grenz- oder Küstenlinie erfährt. Zu Frage B 144: Bei der Festlegung des Nahbereichs-Radius auf 20 km ging die Deutsche Bundespost von folgenden Zielsetzungen aus: — Durch die fast überall durchgeführte Gebiets-und Gemeindereform sind in der Regel größere Gemeinden entstanden, so daß vielfach Ferngespräche zu den Gemeindeverwaltungen geführt werden müssen. Diese nachteilige Situation wird durch die Einführung des Nandienstes aufgehoben. — Wegen der unterschiedlichen flächenmäßigen Ausdehnung der Ortsnetze wie auch der sehr unterschiedlichen Anzahl der Fernsprechteilnehmer in den Ortsnetzen differiert heute der Anteil der Ortsgespräche am Gesamtgesprächsaufkommen sehr stark. Nach Einführung des Nahdienstes wird sich der Anteil der zur niedrigsten Gebühr herstellbaren Gespräche durch eine gleichmäßigere Flächenausdehnung der Nahbereiche und eine Angleichung der Anzahl der Fernsprechteilnehmer in den Nahbereichen in wesentlich geringerem Maße unterscheiden. Damit sind die beiden wesentlichen Ziele, die die Deutsche Bundespost mit der Einführung des Nah- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 10603* dienstes verbunden hat, erreicht. Eine individuelle Festlegung der Nahbereiche auf Grund besonderer struktureller Gegebenheiten ist bei einem bundeseinheitlichen Tarifsystem leider nicht möglich. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 145) : Trifft es zu, daß — wie in einem Leserbrief an die „FAZ" vom 13. Januar 1979 mitgeteilt — bei Einführung des Telefonzeittakts nur in Ausnahmefällen für die erste Gesprächseinheit acht Minuten lang telefoniert werden kann, und bejahendenfalls, wie rechtfertigt es die Bundesregierung, daß sie hierüber die Öffentlichkeit bisher nicht unterrichtet hat, vielmehr die Deutsche Bundespost sogar eine irreführende Werbung betreibt? Die Behauptung in dem von Ihnen zitierten Leserbrief an die FAZ entspricht nicht den Tatsachen. Bei der Deutschen Bundespost gilt bei Einführung des neuen Fernsprechtarifsystems für Orts-, Nah-und Ferngespräche ein Zähleinsatz, bei dem die Länge des ersten Zeittaktintervalls fast den Nennzeittakt erreicht und alle weiteren Zählimpulse dem Nennzeittakt entsprechen. Die Länge des ersten Zeittaktintervalls schwankt beim 8-Minuten-Zeittakt zwischen 7 Minuten und 30 Sekunden und 8 Minuten. Im Durchschnitt dauert der erste Zeittakt 7 Minuten und 45 Sekunden und weicht damit um 3 % vom Nennzeittakt ab. Jeder weitere Zählimpuls ist dann exakt 8 Minuten lang. Der Grund für diese technische Lösung liegt in einem Kompromiß zwischen einem betriebswirtschaftlich unvertretbar hohen Kostenaufwand für die Realisierung eines absolut zeitgerechten Zähleinsatzes bei der herkömmlichen Technik und dem sehr kostengünstigen Zähleinsatz, wie er in dem Leserbrief beschrieben wird. Mit Einführung des Elektronischen Wählsystems wird die Deutsche Bundespost jedoch einen zeitgerechten Zähleinsatz ohne Abweichung realisieren. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Fragen B 146 und 147): Inwieweit sind nach den Feststellungen der Bundesregierung die älteren, insbesondere unter der Geltung des Ersten Wohnungsbaugesetzes bis etwa 1956 gebauten, Sozialwohnungen überhaupt noch als „Wohnungsreserven" für die „wirklichen Problemgruppen" geeignet? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß diese Wohnungen weitgehend infolge der gestiegenen Wohnansprüche diese Bedeutung eingebüßt haben, weil sie wegen ihres geringen Komforts und der unzureichenden Wohnungsgrundrisse für die Versorgung kinderreicher Familien nicht in Frage kommen und zunehmend auch von Rentnern und älteren Personen immer weniger angenommen werden? Die älteren, bis etwa 1956 gebauten Sozialwohnungen sind wegen ihrer damals niedrigen Herstellungskosten trotz Anhebung der Verzinsung der öffentlichen Baudarlehen auf 4 % immer noch besonders billig. Allerdings entsprechen Grundriß und Ausstattung dieser Wohnungen vielfach nicht mehr den heutigen Wohnvorstellungen. Trotzdem werden diese Wohnungen im allgemeinen von einkommensschwachen Haushalten aus den Problemgruppen, namentlich von Renter-Haushalten, wegen ihres niedrigen Mietpreises auch heute noch angenommen. Im übrigen sind die Eigentümer in zunehmendem Umfang bemüht, diese Wohnungen durch Modernisierungs- oder durch Um- und Ausbaumaßnahmen zu verbessern. Dadurch können auch preisgünstige Wohnungen für kinderreiche Familien und für Alleinstehende mit Kindern gewonnen werden. Anlage 90 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 148) : Wann wird die Bundesregierung die Konsequenzen aus den Bemerkungen des Bundesrechnungshofs ziehen und das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau als überflüssig auflösen und die Raumordnung einem anderen Bundesministerium angliedern? Die Bundesregierung mißt den von dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu erfüllenden Aufgaben in den Bereichen Raumordnung, Wohnungswesen und Städtebau hohe Bedeutung für die einheitlichen Wohn- und Lebensbedingungen unserer Bürger bei. Diese Einschätzung hat die Bundesregierung bereits in der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 hervorgehoben. Die Bundesregierung teilt deshalb nicht die Auffassung des Fragestellers, diese Aufgabenerfüllung sei überflüssig. Der Bundesrechnungshof hat im übrigen aus gegebenem Anlaß selbst Wert auf die Feststellung gelegt, daß er keine Auflösung des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau gefordert habe. Anlage 91 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schüler auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier (FDP) (Drucksache 8/2477 Frage B 149) : 10604* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu der Tatsache ein, daß die immer noch teilweise sehr mühsam aufrechterhaltenen menschlichen Kontakte zwischen Bundesbürgern und Bürgern osteuropäischer Staaten durch die Durchführung von Brief-und Telefonkontrollen schwerwiegend gefährdet werden könnten? Die von Ihnen angesprochenen Maßnahmen beruhen auf dem „Gesetz zur Beschränkung des BriefPost- und Fernmeldegeheimnisses" (G 10) vom 13. August 1968 in der Fassung vom 13. September 1978. Die Anordnung der Maßnahmen ist nur unter den in diesem Gesetz festgelegten engen Voraussetzungen zur Abwehr von drohenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes einschließlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages oder der im Land Berlin anwesenden Truppen einer der drei Mächte zulässig. Die Durchführung des Gesetzes unterliegt der Kontrolle durch die aus unabhängigen Persönlichkeiten bestehenden G 10-Kommission und das aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages bestehende G 10-Gremium. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß durch die Maßnahmen auf Grund dieses Gesetzes menschliche Kontakte zwischen Bundesbürgern und Bürgern osteuropäischer Staaten schwerwiegend gefährdet werden. Anlage 92 Antwort des Bundesministers Franke auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 150) : Sind der Bundesregierung belastende und schikanöse Begleiterscheinungen der DDR-Kontrollen — z. B. am Grenzübergang Coburg-Eisfeld — bekannt, und was gedenkt sie gegebenenfalls im Interesse der Reisenden und angesichts der enorm hohen Abgaben und Gebühren, die die Bundesrepublik Deutschland im Vollzug des Grundvertrags mit der DDR, des Verkehrsvertrags mit der DDR und der weiteren Abkommen über den innerdeutschen Verkehr an die DDR zu leisten hat, dagegen zu unternehmen, wenn schon nicht entsprechend dem Verkehrsvertrag die dort vorgesehene größtmögliche Erleichterung des Verkehrs seitens der DDR praktiziert wird? Gelegentlich beschweren sich Reisende über das Abfertigungsverfahren der DDR-Kontrollorgane an den Übergängen zur DDR. Wenngleich die Bundesregierung keine Möglichkeit hat, die Vorfälle exakt aufzuklären, weil sich das Geschehen außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland abgespielt hat, so bemüht sich die Bundesregierung doch, durch Nachfrage bei den Betroffenen den Sachverhalt soweit wie möglich aufzuhellen. In geeigneten Fällen hat die Bundesregierung bei der DDR-Regierung interveniert; sie wird dies auch künftig tun. Selbstverständlich bemüht sich die Bundesregierung ferner generell um eine Verbesserung des Reiseverkehrs mit der DDR; die Tatsache, daß die Reisen von Westdeutschen in die DDR — auch ohne die Tagesbesuche Westdeutscher in Ost-Berlin und ohne die Reisen von Westberlinern in die DDR — im Jahre 1978 gegenüber dem Vorjahr um rund 6 % zugenommen haben, legt hierfür beredtes Zeugnis ab. Anlage 93 Antwort des Bundesministerts Franke auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 151) : Wie bewertet die Bundesregierung die Ausführungen des SED-Politbüromitglieds Kurt Hager, daß es eine sogenannte deutsche Frage in Wirklichkeit nicht gebe und daß „an bundesdeutschen Kaminen viel vom Offenhalten der deutschen Frage phantasiert werde", wobei er die Frage stellte, ob man es hier bereits mit der „Ankündigung neuer aggressiver Pläne des deutschen Imperialismus gegen den Frieden in Europa" zu tun habe, und was hat die Bundesregierung in der Offentlichkeit zur Richtigstellung dieser Behauptungen getan? Die unterschiedlichen Auffassungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zur nationalen Frage sind bekannt. Sie sind in der Präambel des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen vom 21. Dezember 1972 ausdrücklich festgestellt worden. Darüber hinaus hält es die Bundesregierung nicht für erforderlich — über besondere Anlässe hinaus —, die Ausführungen eines jeden Politbüromitgliedes des Zentralkomitees der SED jeweils gesondert zu kommentieren. Anlage 94 Antwort des Bundesministers Franke auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Frage B 152) : Trifft es zu, daß es zu den „nur mündlich fixierten Vertragsabsprachen" in der „Grauzone im Transitabkommen" (Spiegel vom 1. Januar 1979) gehört, „daß Deserteure der NVA unabhängig von einem Mißbrauch der Transitwege jederzeit verhaftet werden können", und wenn ja, was hat die Bundesregierung in Ausübung ihrer Schutz- und Informationspflicht getan, deutsche Staatsangehörige, die eine Besuchsreise in die DDR antreten, hierauf — z. B. durch ein Merkblatt — aufmerksam zu machen? Die DDR hat sich bei den Verhandlungen über das Transitabkommen auf den- Standpunkt gestellt, daß der Schutz des Abkommens nicht für geflüchtete Militärpersonen gelten könne. Dabei ist sie davon ausgegangen, daß diese Personen Staatsbürger der DDR seien. Über diese Problematik ist der Bundestagsausschuß für innerdeutsche Beziehungen sowohl am 16. Dezember 1971 als auch am 17. Januar 1979 unterrichtet worden. Die Offentlichkeit wurde durch ein Interview des damaligen Parl. Staatssekretärs beim Bundesminister der Justiz, Herrn Dr. Alfons Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 10605* Bayerl, das am 27. Januar 1972 im „PPP" veröffentlicht worden ist, informiert. Demgemäß ist in den Merkblättern „Reisen von und nach Berlin (West)" und „Reisen in die DDR", die vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen herausgegeben werden, die Empfehlung enthalten, daß Reisewillige vor Antritt der Reise in Zweifelsfällen, d. h., wenn ihre persönlichen Umstände dies nahelegen, einen Rat des genannten Ministeriums einholen sollten. Anlage 95 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/2477 Fragen B 153, 154 und 155) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß es beim Versuchsreaktor Schneller Brüter KNK II im Kernforschungszentrum Karlsruhe zu schwerwiegenden Störungen durch Blasenbildung und dadurch bedingte unkontrollierbare Veränderungen der Kritikalität gekommen ist, und daß es bisher nicht möglich war, die Mängel abzustellen, weil die Ursachen nicht ermittelt werden konnten? Falls der Bundesregierung diese Vorkommnisse nicht bekannt sind, wie beurteilt sie dann die Tatsache, daß eine Information der zuständigen staatlichen Stellen seitens des Vorstands des Kernforschungszentrums Karlsruhe nicht erfolgt ist? Wäre der Weiterbau des Schnellen Brüters SNR 300 in Kalkar nicht anders zu bewerten gewesen, wenn rechtzeitig bekanntgeworden wäre, welche Risiken und Schwierigkeiten bereits bei der Entwicklung des Versuchsreaktors in Karlsruhe aufgetreten sind, und ist die Bundesregierung bereit, nunmehr erst einmal darauf hinzuwirken, daß der Schnelle Brüter KNK II auf eine volle störungsfreie Leistung weiterentwickelt wird, bevor weitere Investitionen in die großtechnische Versuchsanlage Kalkar erfolgen? Zu Fragen B 153 und 154: Bei den von Ihnen angesprochenen Vorgängen in der Kompakten Natriumgekühlten Kernreaktoranlage (KNK) in Karlsruhe handelt es sich um eine Unterschreitung des angestrebten Reaktivitätswertes, die mit einer Leistungsminderung einhergeht, während der Inbetriebnahme bei 60 % der Nennleistung; diese Unterschreitung führte zum bestimmungsgemäßen automatischen Abschalten des Reaktors. Es handelte sich also nicht um „schwerwiegende Störungen" im Sinne eines Störfalls. Dieser Mangel, der im Laufe der Wiederinbetriebnahme der KNK erstmals im August 1978 erkennbar wurde, ist nicht nur der Bundesregierung, die dieses Projekt fördert, selbstverständlich bekannt, sondern auch den zuständigen obersten Landesbehörden, unter deren ständiger Aufsicht sich die Inbetriebnahme vollzieht. Darüber hinaus wurden die Mitarbeiter des Kernforschungszentrums Karlsruhe am 14. Dezember 1978 anläßlich einer Darstellung des Standes der Inbetriebnahme der KNK auf einer Betriebsversammlung über diese Vorgänge informiert. Eine Gefahr für das Personal hat zu keiner Zeit bestanden, und die Anlage ist in keiner Weise beschädigt worden. Die Ursachen der genannten Reaktivitätsänderungen, die zu einer Leistungsminderung des Reaktors führen, werden im Eintrag von Schutzgas in das Kühlmittel gesehen. Die Änderung von konstruktiven Details zur Beseitigung dieses Effekts wird zur Zeit im Vollzug des atomrechtlichen Aufsichtsverfahrens von den zuständigen Behörden geprüft. Zu Frage B 155: Es ist evident, daß man mit dem Bau eines Versuchsreaktors technisches Neuland betritt und gewärtig sein muß, mit neuartigen Problemen konfrontiert zu werden. Die Anlage KNK ist teilweise mit Komponenten ausgestattet; deren Konzeption und . Konstruktion zunächst auf die Erfordernisse des Betriebes von KNK I hin ausgerichtet waren und die aus einer sehr frühen Phase des Kenntnisstandes der Natriumtechnologie stammen und die im Rahmen des Umbaues zur jetzigen Anlage KNK II den Erfordernissen des heutigen Standes von Wissenschaft und Technik angepaßt wurden. Auf diesem Kenntnisstand konnte man beim SNR-300 bereits aufbauen. Im Fall der Versuchsanlage KNK II kann im übrigen festgestellt werden, daß hier auftretende Probleme zwangsläufig beim Bau des SNR-300 berücksichtigt werden, u. a. deshalb, weil beide Reaktoren vom gleichen Hersteller gefertigt werden, der die Verpflichtung zur Lieferung eines genehmigungs- und funktionsfähigen Kernkraftwerks übernommen hat. Das Problem des Eintrags von Gasblasen in das Kühlmittel und seine Relevanz speziell bei größeren Reaktoren ist schon frühzeitig erkannt worden und hat in rd. dreijähriger Entwicklungsarbeit zu einem Gasblasenabschneider für den SNR-300 geführt, der kontinuierlich evtl. im Kühlmittel vorhandene Schutzgasmengen abscheidet und problemlos durch die Brut- und Reflektorzone in das Schutzgasplenum zurückleitet. Insofern haben die Vorgänge bei KNK II wertvolle Erkenntnisse durch Quantifizierung bestätigt, die in der Konstruktion des SNR-300 bereits berücksichtigt sind. Aus der Sicht der Bundesregierung besteht insgesamt kein Anlaß den Fortgang der Bauarbeiten am SNR-300 zu unterbrechen. Anlage 96 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2477 Fragen B 156, 157, 158 und 159) : Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber,. wieviel Ein- und Zweifamilienhäuser in der Bundesrepublik Deutschland bis 1978 mit Solarenergieanlagen ausgerüstet worden sind, und welche Bedeutung hierfür die staatliche Förderung der Solarenergie gehabt hat? 10606' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 Ist dem Bundesminister für Forschung und Technologie bekannt, warum in Osterreich in bezug auf die Bevölkerungszahl erheblich mehr Häuser mit Solarenergieanlagen ausgerüstet worden sind als in der Bundesrepublik Deutschland, obwohl gerade in Österreich kaum eine staatliche Förderung der Solarenergie vorhanden ist, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Welche Mittel hat das Bundesministerium für Forschung und Technologie seit 1973 für die Forschung und Entwicklung im Bereich der Solarenergie aufgewendet? Ist der Bundesregierung bekannt, warum im Bereich der Solarenergienutzung in der Bundesrepublik Deutschland vor allem diejenigen Firmen große Absatzerfolge bisher hatten, die gar keine oder nur geringfügige staatliche Forschungsgelder für die Solarenergie erhielten, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Zu Frage B 156: Die Bundesregierung verfügt über keine gesicherten Angaben über die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland bis 1978 mit Solaranlagen ausgerüsteten Wohngebäude, differenziert nach Ein- und Zweifamilienhäusern. Sie beabsichtigt auch nicht, die amtliche Statistik zu diesem Zweck zu erweitern, sondern hält es für ausreichend, sich auf vorhandene Schätzungen und Angaben der entsprechenden Verbände und Fachvereinigungen auf dem Gebiet der Solartechnik abzustützen. So hat eine vom Bundesverband Solarenergie e. V. (BSE) bei den Herstellern von Solarkollektoren durchgeführte statistische Erfassung solartechnischer Komponenten ergeben, daß in dem der Untersuchung zugrundeliegenden Erfassungszeitraum vom Beginn des Einbaus von Solaranlagen zum Zeitpunkt „Null" bis zum 30. April 1978 eine Kollektorfläche von ca. 31 000 qm in der Bundesrepublik Deutschland hergestellt wurde. Davon wurden etwa 7 000 qm exportiert, nahezu 7 500 qm importiert. Legt man eine Kollektorfläche von durchschnittlich ca. 7,5 bis 10 qm je Solaranlage zugrunde, so ergibt sich in erster Näherung ein Schätzwert von ca. 3 000 bis 4 000 Solarenergieanlagen. Diese Schätzung stimmt größenordnungsmäßig mit Angaben überein, die der im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung und Technologie (BMFT) vom Internationalen Institut für Angewandte System-Analyse (IIASA) angefertigten „Systemstudie über die Möglichkeiten einer stärkeren Nutzung der Sonnenenergie in der Bundesrepublik Deutschland" zu entnehmen sind. So ergibt eine Extrapolation der logistischen Zeitreihe für den Ausbau von Solaranlagen einen Wert von ca. 4 000 installierten Solarsystemen im Jahr 1978. Von wesentlich optimistischeren Schätzungen geht die Deutsche Gesellschaft für Sonnenergie e. V. (DGS) aus. Danach lag die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland installierten Solaranlagen, deren Hauptanwendungsbereich die Brauchwassererwärmung ist, Ende 1977 bereits bei rund 5 000 Einheiten. Die Auswirkung der staatlichen Förderung des Einbaus von Wärmepumpen- und Solaranlagen insbesondere in Ein- und Zweifamilienhäuser in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des sog. Energiesparprogramms kann derzeit noch nicht beurteilt werden, da über dieses erst am 1. Juli 1978 angelaufene Programm noch kein entsprechendes Zahlenmaterial vorliegt. Gleichwohl ist davon auszugehen, daß die Möglichkeit zur Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen oder von Zuschüssen für den Einbau von Wärmepumpen- und Solaranlagen in Alt- und Neubauten im Rahmen des sog. „Energiesparprogramms" eine Anreizwirkung erzielen und zu einer verstärkten Nutzung der Sonnenenergie führen wird. Zu Frage B 157: Wegen der unsicheren statistischen Basis darf ein auf die Bevölkerungszahl bezogener Vergleich der in der Bundesrepublik Deutschland und Osterreich installierten Solaranlagen nicht überbewertet werden. Die für beide Länder vorliegenden Schätzungen können durch folgende Bandbreiten charakterisiert werden: geschätzte Zahl an installierten Solaranlagen Land unterer oberer wahrscheinlichster Grenzwert Grenzwert Wert Osterreich 300 1 000 700 Bundesrepublik Deutschland 1 000 über 5 000 4 000 Setzt man die als wahrscheinlichste Werte ausgewiesenen Zahlen an installierten Solaranlagen für die beiden Länder in Beziehung, so ergibt sich ein Verhältnis von ca. 1 : 6, das Verhältnis der Bevölkerungszahlen liegt bei ca. 1 : 8, d. h., bezogen auf die jeweilige Einwohnerzahl scheinen in Osterreich, ausgehend von den der Berechnung zugrundegelegten Werten, derzeit tatsächlich relativ etwas mehr Anlagen installiert zu sein als bei uns. In diesem Zusammenhang ist zunächst festzustellen, daß die Zahl der Anlagen sicher nicht groß genug ist, um daraus grundsätzlich unterschiedliche Trends ableiten zu können, von den genannten Unsicherheiten, mit denen die Schätzwerte behaftet sind, einmal ganz abgesehen. Richtigzustellen ist ferner, daß es auch in Osterreich eine staatliche Förderung gibt. So läuft im Bundesland Burgenland seit dem 1. August 1977 ein Förderprogramm, bei dem Eigentümer von Eigenheimen bis zu 50 000 österreichische Schilling in Form eines zinsgünstigen Darlehens (Zinssatz von 3 % 20 Jahre Laufzeit) erhalten können. Unterstellt man trotzdem einen relativ höheren Anteil an Solaranlagen in Osterreich, so kann dieser mit dem vergleichsweise günstigeren Amortisationsverhalten, bedingt durch höhere erzielbare Energiekosteneinsparungen, erklärt werden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 10607* Diese sind zum einen darauf zurückzuführen, daß bei etwa gleichen Investitionskosten für Brauchwasseranlagen in Höhe von ca. 900 bis 1 000 DM je qm installierter Kollektorfläche die Einstrahlungswerte in Osterreich im Durchschnitt 10 %höher als in der Bundesrepublik Deutschland liegen — in Einzelfällen kann dieser Unterschied bis zu 30 % betragen —, zum anderen das Preisniveau für konventionelle Heizenergieträger, insbesondere für leichtes Heizöl, für private Haushalte im Durchschnitt in Osterreich über dem in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Im Schnitt erscheint daher nicht nur eine klimatisch bedingte größere Energiesubstitution je Solaranlage möglich, sie führt darüber hinaus in Verbindung mit dem vergleichsweise höheren Energiepreisniveau auch zu größeren Einsparungen im privaten Haushaltssektor. Damit wird eine zentrale Aussage der im Auftrag des BMFT erstellten Untersuchung von IIASA bestätigt, wonach ein breiter wirtschaftlicher Durchbruch der Solarenergie ganz entscheidend von der zukünftigen Entwicklung des Energiepreisniveaus für bereits am Markt eingeführte fossile Primärenergieträger und hier insbesondere des Erdöls abhängt. Zu Frage B 158: Das Bundesministerium für Forschung und Technologie hat seit 1973 für die Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Solarenergie in den Bereichen technische Nutzung der Sonnenenergie, biotechnische Nutzung der Sonnenenergie, Windenergie, einschließlich institutioneller Förderung sowie im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen folgende Mittel bereitgestellt: — Millionen DM —1974 1975 1976 1977 1978 6,2 15,9 27,0 43,5 54,0 Zu Frage B 159: Der Bundesregierung liegen keine weitergehenden Erkenntnisse oder nachprüfbare Unterlagen für die aufgestellte Behauptung vor. Es ist aber davon auszugehen, daß die von der Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Solarenergie — von der unbestreitbaren Schrittmacher-und Wegbereiterfunktion einmal ganz abgesehen — mit dazu geführt haben, daß entsprechende Ergebnisse und Erfahrungen nicht nur bei den unmittelbar geförderten Unternehmen angesammelt und mit Erfolg in die Praxis umgesetzt wurden, sondern durch einen beschleunigten und außerordentlich wirkungsvollen Informationsfluß — von der Bundesregierung mit geeigneten Maßnahmen im Informationsbereich unterstützt — diese Ergebnisse letztlich auch anderen, nicht unmittelbar in die Forschungsförderung einbezogenen Unternehmen zur Verfügung standen — eine erfreuliche Breitenwirkung der Förderpolitik der Bundesregierung. Hinzuzufügen ist ferner, daß solche Unternehmen auch an den staatlichen Maßnahmen zur Förderung des Einbaus von Solaranlagen teilhaben, wie sie für bundeseigene Gebäude im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms, in gewerblich genutzten Anlagen im Zuge des Investitionszulagengesetzes sowie in privat genutzten alten und neuen Wohngebäuden im Rahmen des sog. „Energiesparprogramms" von der Bundesregierung bzw. den Landesregierungen beschlossen und verabschiedet worden sind. Angesichts dieser Tatsachen sowie der aufeinander abgestimmten Fördermaßnahmen, die allen Unternehmen auf dem Gebiet der Solartechnik offen stehen, sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, irgendwelche Konsequenzen zu ziehen. Anlage 97 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2477 Frage B 160) : Warum ist im Kernforschungszentrum Karlsruhe noch eine Brüter-Wiederaufbereitungsanlage (Milli II) im Labormaßstab notwendig, und wie hoch werden die Kosten sein? Im Rahmen des Arbeitsschwerpunktes „Projekt Schneller Brüter" im Kernforschungszentrum Karlsruhe werden zur Zeit verschiedene Überlegungen angestellt, die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Wiederaufarbeitung, die bisher überwiegend für LWR-Kernbrennstoffe laufen, auch für Brüterbrennstoffe zu intensivieren. Dazu gehören neben Laboruntersuchungen auch Überlegungen, eine Brüter-Aufarbeitungsanlage im Labormaßstab zu errichten. Eine Intensivierung der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Wiederaufarbeitung von Brüterbrennstoffen ist schon deshalb geboten, damit die brüterspezifischen Fragen wie z. B. etwa — zweifach höherer Abbrand als bei LWR — zweifach höherer PU-Gehalt — kürzere Abkühlzeit rechtzeitig auch unter Sicherheitsgesichtspunkten untersucht und geklärt werden. Nach Ansicht von Experten sollte der jährliche Durchsatz einer Brüter-Labor-Wiederaufarbeitungsanlage ca. 1-3 t betragen, damit repräsentative Ergebnisse und Aussagen zur Wiederaufarbeitungstechnik und für die Anlagenkomponenten gewonnen werden. Die im Zentrum existierende Laboranlage „Milli", die für die Erfahrungssammlung der Wiederaufarbeitung von LWR-Brennstoffen sehr nützlich ist, ist dafür vom Durchsatz her nicht repräsentativ (1 kg pro Tag). 10608* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 Die Diskussion hierfür ist jedoch noch nicht so- weit gediehen, daß man schon jetzt über die Errichtung einer solchen Laboranlage entscheiden könnte, dementsprechend sind auch Kostenangaben zur Zeit nicht möglich. Anlage 98 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/2477 Fragen B 161 und 162) : Welche staatlichen Förderungsmaßnahmen für die Forschungsförderung kleiner und mittlerer Unternehmen gibt es nach dem Stand vom Januar 1979, und wie gestalten sich die Vergünstigungen des Staats im Hinblick auf den Höchstsatz pro Jahr? Von welchen Beurteilungskriterien geht die Bundesregierung bei der Abgrenzung des Begriffs kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich der Förderungsmaßnahmen für Forschung und Entwicklung aus, und wie erklären sich die Abweichungen bei der Förderung in anderen Bereichen? Zu Frage B 161: Die Bundesregierung hat zuletzt mit ihrem forschungs- und technologiepolitischen Gesamtkonzept für kleine und mittlere Unternehmen, das am 12. April 1978 verabschiedet wurde, die für diese Unternehmen im Bereich von Forschung, Entwicklung und Innovation vorhandenen Maßnahmen zusammenhängend dargestellt (Anlage). Dort sind auch die bei bestimmten Maßnahmen jeweils geltenden Höchstsätze angegeben. Zur Zeit wird eine fortgeschriebene Fassung des Konzepts erarbeitet, in der insbesondere die von der Bundesregierung im Anschluß an den Weltwirtschaftsgipfel vom Sommer vergangenen Jahres beschlossenen neuen Förderungsmaßnahmen enthalten sind. Es handelt sich um die Zuschüsse zum Forschungs- und Entwicklungspersonal, die ab 1979 Unternehmen mit Umsätzen bis zu 150 Millionen DM und bis zu 1 000 Beschäftigten gewährt werden und um die zinsgünstigen, langfristigen Darlehen im Rahmen des ERP-Umstellungsprogramms, die erstmals in 1979 auch für solche Investitionen gewährt werden, die der Erweiterung und Diversifizierung des Produktionsprogramms durch neue Produkte dienen. Zu Frage B 162: Sollen Förderungsmaßnahmen bestimmten Empfängern oder Empfängergruppen zugute kommen, so sind diese gegenüber anderen eindeutig abzugrenzen. Die Grenzziehung hängt dabei davon ab, welche Ziele mit der jeweiligen Förderungsmaßnahme erreicht werden sollen. Bei Maßnahmen zum Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen kleiner und mittlerer Unternehmen z. B. im Bereich des öffentlichen Vergabewesens wird der angestrebte Zweck eher enge Grenzziehungen erfordern als etwa im Bereich von Forschung und Entwicklung. Umsatzgrenzen bei z. B. 10 Millionen DM würden hier kaum die erhofften, breiten Struktur- und Wachstumseffekte gewährleisten, weil — soweit die auf freiwilliger Basis erhobenen Daten ausweisen — nur rd. 0,3 % aller Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen der Wirtschaft in Unternehmen bis zu 10 Millionen DM Umsatz aufgewendet werden. (Quelle: Stifterverband-Statistik 1975). Daher können im Bereich von Forschung und Entwicklung Unternehmen bis zu etwa 50 Millionen DM Umsatz noch zu den kleineren und Unternehmen bis zu 200 Millionen DM noch zu den mittleren Unternehmen gerechnet werden. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/2477 Fragen B 163 und 164) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob deutsche Hauptschulabschlüsse jugoslawischer Jugendlicher in ihrem Heimatland nidit anerkannt werden, weil in Jugoslawien eine 10jährige Schulpflicht besteht, so daß nur Jugendliche, die nachweislich mindestens zehn Jahre ihre Muttersprache hier in der Bundesrepublik Deutschland erlernt haben, also die Fachoberschulreife nach erfolgreichem Besuch des freiwilligen zehnten Schuljahrs in einer deutschen Regelklasse erlangt haben, einen von jugoslawischen Behörden anerkannten Abschluß erreichen (sofern die Schüler in dieser Zeit am muttersprachlichen Unterricht teilgenommen haben), die Masse der jugoslawischen Schüler mit Hauptschulabschluß aber nicht? Sieht die Bundesregierung gegebenenfalls eine Möglichkeit, im Einvernehmen mit Jugoslawien zu einer Regelung zu kommen, die die Anerkennung des deutschen Hauptschulabschlusses soldier Schüler durch jugoslawische Behörden ermöglicht? Die beiden Fragen fallen in einen Bereich, mit dem sich die' „Gemischte deutsch-jugoslawische Kommission für den Schulunterricht der Kinder der zeitweilig in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten jugoslawischen Bürger" befaßt. Von deutscher Seite sind in dieser Kommission vertreten die Kultusministerkonferenz, das Auswärtige Amt, der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft und der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. Die Leitung der deutschen Delegation liegt bei der Kultusministerkonferenz (Senator für Schulwesen, Berlin). Zu Frage B 163: Bis jetzt liegen der deutschen Seite keine Erkenntnisse vor, daß der deutsche Hauptschulabschluß durch jugoslawische Behörden nicht anerkannt wurde. Die deutsche Seite hat in der Gemischten Kommission um Mitteilung darüber gebeten, ob es in Jugoslawien eine Kommission für Äquivalenzen und für den Vergleich von Lehrplänen und Lehrprogrammen gebe, um in der Bundesrepublik Deutschland erlangte Zeugnisse anerkennen zu lassen, und welche Veränderungen ggf. in Zusammenhang mit der Reform des Bildungssystems in Jugoslawien zu erwarten seien. Die jugoslawische Seite hat daraufhin die deutsche Seite unterrichtet, daß es in allen Republiken und autonomen Provinzen kraft Gesetzes pädagogische Fachgremien, d. h. Kommissionen, gebe, die sich Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1979 10609* auf Grund von Vergleichen von Lehrplänen und Lehrprogrammen mit der Zeugnisanerkennung befassen und daß in dieser Hinsicht ungeachtet der Bildungsreform keine größeren Schwierigkeiten erwartet würden. Die jugoslawische Seite brachte in diesem Zusammenhang ihre Bereitschaft zum Ausdruck, alles zu tun, um die Probleme bei der Anerkennung von Zeugnissen der jugoslawischen Schüler möglichst gering zu halten. Zu Frage B 164: Die deutsche Seite hat Vorkehrungen getroffen, daß das mit Frage B 163 genannte Problem in der nächsten Sitzung der Gemischten Kommission zur Sprache gebracht wird. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, daß die Anerkennung der in der Bundesrepublik erworbenen Qualifikationen erreicht wird.
Gesamtes Protokol Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0813300000
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine verehrten Damen und Herren, auf der Diplomatentribüne hat das Präsidium des Bayerischen Landtages Platz genommen.

(Beifall)

Es ist mir eine hohe Ehre und große Freude, die Mitglieder des Präsidiums des Bayerischen Landtages im Deutschen Bundestag auf das herzlichste zu begrüßen.

(Erneuter Beifall)

Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages am 15. Dezember 1977 die in der Zeit vom 10. bis 23. Januar 1979 eingegangenen EG-Vorlagen an die aus Drucksache 8/2513 ersichtlichen Ausschüsse überwiesen.
Die in Drucksache 8/2466 unter Nr. 39 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung eines Forschungsprogramms für die Europäische Atomgemeinschaft auf dem Gebiet der Codes und Normen schneller Reaktoren (Strukturelle Integrität von Komponenten)

wird als Drucksache 8/2498 verteilt.
Die in Drucksache 8/2513 unter Nr. 9 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag einer Richtlinie des Rates über Gewichte und bestimmte andere Merkmale (außer Abmessungen) von Straßenfahrzeugen, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind
wird als Drucksache 8/2514 verteilt.
Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt II der Tagesordnung auf:
Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1979 (Haushaltsgesetz 1979) — Drucksachen 8/2150, 8/2317, 8/2401 bis 8/2428, 8/2470 —
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Zimmermann.

(Schäfer [Tübingen] [SPD]: Und zur Unterstützung habt ihr den Bayerischen Landtag bestellt! — Zuruf des Abg. Wehner [SPD])


Dr. Friedrich Zimmermann (CSU):
Rede ID: ID0813300100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn jemand noch nicht gewußt haben sollte, warum ich gerade zu dieser
Stunde spreche, so ist es ihm jetzt hoffentlich klargeworden.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

— Wehner [SPD] : Das kann man auch umgekehrt sagen, Herr Zimmermann!)
— Herr Wehner, es ist mir immer eine besondere Freude, wenn Sie etwas umgekehrt denken. Dann paßt das zusammen.
Meine Damen und Herren, wir haben die zweite Lesung des Bundeshaushalts hinter uns. In dieser Lesung sind die Kernstücke unserer wirtschaftlichen, finanziellen, sozialen und außenwirtschaftlichen Gesamtproblematik angesprochen worden. Die CDU/ CSU hat eine ganze Reihe von Fragen gestellt, von schwerwiegenden Fragen, auf die wir wenig befriedigende Antworten erhalten haben. Wo ist z. B. das klärende Wort der Bundesregierung geblieben, wie sie sich die weitere Entwicklung der öffentlichen Verschuldung vorstellt? Weder der Bundeskanzler noch sein Finanzminister haben Antworten auf diesen Etat mit viel Schulden; sie haben kein Rezept für die Sanierung des Haushalts vor uns ausgebreitet.

(Schröder [Lüneburg] [CDU/CSU] : Wie können sie antworten, wenn sie es nicht wissen!)

Mit der nicht gelösten Konsolidierung gerät — und das zeigt die absolute Zahl unseres Schuldenstandes — mit allmählich nicht mehr übersehbarer Deutlichkeit das finanzwirtschaftliche Fundament der Bundesrepublik Deutschland in Gefahr.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Herr Bundeskanzler, es ist schon eine Zumutung, wann Ihr Finanzminister der Union vorwirft, wir hätten die Lehren der Nationalökonomie und der Wirtschaftsgeschichte der letzten Jahre nicht verarbeitet — so sagte er wörtlich.

(Schröder [Lüneburg [CDU/CSU] : Der teuerste Lehrling!)

Da muß ich sagen: jemand, der auf diesem schwierigen Gebiet seine ersten Gehversuche gerade hinter sich hat, sollte in der Wahl seiner Worte etwas vorsichtiger, zurückhaltender sein.

(Beifall bei der CDU/CSU)




Dr. Zimmermann
Oder hat der Herr Finanzminister vielleicht den Herrn Kollegen Hoppe von der FDP gemeint, der schon des öfteren mit Recht von einer horrenden und besorgniserregenden Verschuldung gesprochen hat?
Die Bundesregierung lebt nun schon seit Jahren vorwiegend von guten Vorsätzen. Das Wort „später" ist zum Leitmotiv ihrer Finanzpolitik geworden. In den letzten Jahren haben die Finanzminister Apel und Matthöfer die alle Rekorde brechenchende Kreditaufnahme mit der Feststellung gerechtfertigt, das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht sei gestört. Das legt nun einfach die Frage nahe, ob eine Abkehr von einer solchen Finanzpolitik überhaupt noch möglich ist. Der wirtschaftliche Einbruch 1974/75 war zunächst ein Alibi und ist jetzt zu einem Daueralibi für eine Finanzpolitik geworden, die diesen Staat Bundesrepublik Deutschland bis Anfang der 80er Jahre an den Rand der Bewegungsunfähigkeit in finanzpolitischer Hinsicht führen wird. Wenn — man muß leider befürchten: schon 1982 — der Nettokredit voll für das Bezahlen der Zinsen aufgebraucht wird, dann allerdings gibt es für einen Finanzminister nichts mehr zu verteilen; dann werden nur mehr die Gläubiger ihr Recht fordern. Das, meine Damen und Herren, ob Sie es wahrhaben wollen oder nicht — das hat nicht das geringste mit Schwarzmalerei zu tun —, sind die Auspizien der allernächsten Jahre.
Bundesminister Matthöfer hat behauptet, kommende Generationen würden auch etwas von den Investitionen haben, die wir gegenwärtig machen. Das ist richtig. Aber bisher hat jede Generation die notwendigen Schulen, Straßen und alles, was notwendig erschien, aus dem laufenden Steueraufkommen und ohne solche gigantischen Schulden bezahlt.

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie sind die ersten und jetzt seit Jahren, die diese Investitionen auf Schuldenbasis tätigen.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Sie, durchbrechen den Grundsatz, daß jede Generation nicht nur das Vorhandene nutzen, sondern auch erhalten und erneuern muß.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie nutzen das Vorhandene; die Erneuerung lassen Sie künftige Generationen bezahlen.

(Zurufe von der CDU/CSU: Das ist fortschrittlich! — „Nach uns die Sintflut"!)

Unter der Verantwortung der CDU/CSU ist der beispiellose Wiederaufbau nach dem Krieg ohne wesentliche Neuverschuldung vor sich gegangen. Hätte damals die CDU/CSU eine Politik wie die jetzige Bundesregierung betrieben, dann könnten wir alle zusammen heute schon die Zinsen nicht mehr bezahlen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Bundesregierung betont die Notwendigkeit einer Konsolidierung der Finanzen. Sie fügt einschränkend hinzu: langfristig. Aber damit werden wir ja schon seit Jahren vertröstet, und auf das langfristige Konzept warten wir bisher vergebens.
Es ist auch in diesen drei Tagen kein langfristiges Konzept der Bundesregierung oder der Koalitionsfraktionen auf den Tisch gelegt worden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie wissen es selbst: Es gibt nicht das leiseste Anzeichen von Sparsamkeit. Es gibt keine Anzeichen, die Steuern weiter zu senken. Im Gegenteil: Es ist gesagt worden, das komme nicht in Frage. Der nächste Inflationsschub ist vorprogrammiert. Ihre Politik, meine Herren von der Bundesregierung und der Koalition, läßt erkennen, daß Sie nicht sparen wollen, sondern auf eine Mischung von Inflation und Steuererhöhung vertrauen. Das ist Ihr Rezept.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Herr Bundeskanzler hat gemeint, die Staatsverschuldung gebe keinen Anlaß zur Sorge; wir stünden international gut da.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Das ist übrigens unzutreffend, was er da gesagt hat!)

— Herr Kollege Haase, das war nicht ganz unzutreffend, aber es war nur die halbe Wahrheit.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Ja sicher, also unzutreffend!)

Der Herr Bundeskanzler, geschickt, wie er ist, hat dabei großzügig übersehen, daß der Punkt null neudeutscher Steuerpolitik im Gegensatz zu den von ihm erwähnten Ländern Großbritannien und Norwegen — Großbritannien ging in das Jahr 1948 mit 20 % Schulden, vom Bruttosozialprodukt gerechnet; diese Schulden lagen also vor 1948 — mit 2 % des Bruttosozialprodukts im Jahr 1948 lag. Denn anläßlich der Währungsreform hatte sich der Staat seiner Altschulden weitgehend entledigt. Nein, die Sünde wider den guten Geist der Finanzpolitik begann, als konsumtive Ausgaben aus Krediten finanziert wurden, und der Trugschluß lag darin, daß der Staat auch mit solchen konsumtiven Ausgaben Konjunkturpolitik machen könne.
Am Bundeshaushalt 1979, meine Damen und Herren, kann nichts mehr stimmen, wenn der Schuldenberg in einer Zeit größer wird, in der nach dem Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung das Sozialprodukt weiter wächst, ohne daß die Zahl der Arbeitslosen nennenswert sinkt. Unsere Warnungen sind in den Wind geschlagen worden. Wir haben in diesem Jahr 31,8 Milliarden DM Neuverschuldung. Das ist ein Rekord gegenüber dem Rezessionsjahr 1975, wo es nur 29,9 Milliarden DM waren. Gerade dann, wenn sich der Optimismus, den Graf Lambsdorff in der Debatte zum Jahreswirtschaftsbericht zur Schau getragen hat, im Laufe des Jahres bestätigen sollte, ist der Etat falsch angelegt. Denn wenn wir uns tatsächlich in einer Phase mittel- und längerfristigen Wachstums befinden sollten, wenn wir in einem Aufschwung sein sollten, wäre gerade jetzt die richtige Zeit, bei den Staatsausgaben endlich einmal den Rotstift anzusetzen

(Zuruf von der SPD: Bei welchen?)

und mit einer Zuwachsrate, die wesentlich unter den
Steigerungen des nominalen Sozialprodukts liegt,
die Neuverschuldung zu drosseln. Denn bei anstei-



Dr. Zimmermann
gendem Wachstum und reichlich fließenden Steuereinnahmen muß man einen Haushalt zurückhaltend fahren und darf das eingenommene Geld nicht bis zum letzten Pfennig verpulvern.
Das mögen für den Bundesfinanzminister vielleicht naive und primitive volkswirtschaftliche Vorstellungen sein, aber jemand der so richtig vom Geist des modernen Fortschritts beflügelt ist, jemand, für den Geld nur ein leerer Begriff ist, versteht das natürlich nicht.

(Schröder [Lüneburg] [CDU/CSU] : Sozialisten konnten noch nie mit Geld umgehen!)

Die Union wird jedenfalls eine Politik nicht mitmachen, die zugunsten einer verschwenderischen Gegenwart die nächste Generation in einem unverantwortlich hohen Ausmaß vorweg belastet.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Schon aus diesem Grunde müssen wir den Bundeshaushalt 1979 ablehnen.
Die Haushaltsdebatte hat auf der anderen Seite tiefgehende Differenzen zwischen der Opposition und den Koalitionsparteien auf wichtigen Feldern der deutschen Politik aufgezeigt. Wir müssen mit Besorgnis feststellen, daß die Bundesregierung einem inneren und äußeren Druck der Kommunisten zu erliegen droht. Im Inneren öffnet sie die Tür zum Staatsdienst, in den Koalitionsparteien, vor allem in der SPD, breitet sich marxistisches Gedankengut weiter aus, und nach außen übt die Bundesregierung besonders augenfälliges Wohlverhalten gegenüber der kommunistischen Supermacht Sowjetunion. Die wirtschafts- und ordnungspolitischen Grundvorstellungen der beiden großen Parteiblöcke CDU/CSU und SPD/FDP laufen auseinander, und der Bundeskanzler hat erneut gegen die Soziale Marktwirtschaft polemisiert. Wie weit ist der Weg noch zu den Stamokap-Theorien des Herrn Klose?

(Beifall bei der CDU/CSU — Schröder [Lüneburg] [CDU/CSU] : Gar nicht mehr so weit!)

Auch im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik ist der Grundkonsens, von dem Helmut Kohl gesprochen hat, in Gefahr. Vor allem verstärken sich in in der SPD Tendenzen, Entspannungsvisionen über die wirklichen Sicherheitsinteressen zu setzen.
Der Bundeskanzler hat sich zu den Streiks in der Stahlindustrie geäußert. Er war bemüht, Streiks als normalen Vorgang in der Demokratie darzustellen, und hat den Schluß gezogen, wo es keine Streiks gebe, da sei möglicherweise die Demokratie nicht ganz in Ordnung.

(Zuruf des Abg. Löffler [SPD])

Diese Aussage ist nicht ungefährlich. Denn ich meine, sie läßt den Umkehrschluß zu, Herr Löffler, daß es um die Demokratie dort besonders gut steht, wo viel gestreikt wird.

(Löffler [SPD]: Nein, Nein!)

— Nein. Sehr schön, daß Sie diese Auffassung nicht
teilen. — Ich hoffe auch nicht, Herr Bundeskanzler,
daß Ihr Vorgänger im Amt das gemeint hat, als er
1969 sagte, er wolle mit der Demokratie erst richtig anfange.

(Lachen bei der CDU/CSU)

Streiks und im übrigen auch die Aussperrung sind keine beliebigen Vorgänge, sondern sind für die Volkswirtschaft schädliche Prozesse. So empfindet es auch die Mehrheit unserer Bevölkerung.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Keiner verlangt von Ihnen, Herr Bundeskanzler, daß Sie sich am ersten Tag gescheiterter Tarifpolitik und Tarifgespräche als Vermittler einschalten. Aber Sie sollten über ein Ereignis wie diesen Streik auch nicht mit dem hingeworfenen Wort hinweggehen, es handle sich nicht um ein „nationales Unglück". Beides wäre falsch.
Damit komme ich zu einem weiteren Thema, Herr Bundeskanzler, das Sie angeschnitten haben, zu den Gewerkschaften. Wir erkennen durchaus die Verdienste der deutschen Gewerkschaftsbewegung beim Aufbau unserer Demokratie nach dem Kriege an. Wir erkennen sie voll an.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie haben van Hans Böckler, dem ersten Vorsitzenden des DGB in der Geschichte der Bundesrepublik nach dem Krieg gesprochen. In einem Nachruf auf ihn hat Konrad Adenauer 1965 in der „Welt der Arbeit" folgendes geschrieben — ich zitiere —:
Nach Böcklers Absicht sollte die neue deutsche Gewerkschaftsbewegung parteipolitisch neutral sein, also die früher trennenden Schranken überwinden. Die Toleranz, die für ihn und sein Wirken immer bestimmend waren, sollte auch das verpflichtende Grundgesetz der neuen deutschen Gewerkschaften werden. Die Aufgabe der Gewerkschaften sah er nicht in der reinen Interessenvertretung, sondern sie sollten als Grundelemente der Demokratie dem Ganzen verpflichtet sein.
Genau diese Verpflichtung für das Ganze, zumindest für alle Arbeitnehmer, ist in Frage gestellt, wenn der Vorsitzende des DGB und zwei Vorsitzende mächtiger Einzelgewerkschaften für die SPD auf der Europaliste kandidieren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Denn damit steht die Aufgewogenheit auch innerhalb der Einheitsgewerkschaft auf dem Spiel.
Leider hat die Führung des DGB schon seit den 50er Jahren durch die Änderung der Satzungen in den Einzelgewerkschaften einen falschen Weg beschritten. Damals wurde das Wort „Neutralität", das Adenauer in dem Artikel für Böckler 1965 bewußt verwendete, durch das Wort „Unabhängigkeit" ersetzt. Das ist, obwohl man es damals anders interpretiert hat, natürlich etwas qualitativ anderes.

(Zuruf des Abg. Dr. Ehmke [SPD])

Die Republik Osterreich und die Bundesrepublik Deutschland sind beide unabhängig, aber nur Osterreich ist neutral. Das ist der kleine Unterschied.

(Beifall bei der CDU/CSU)




Dr. Zimmermann
Was würden Sie eigentlich sagen, meine Herren von der SPD, wenn auf den Listen der CDU/CSU der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelstages kandidieren würden — was nicht geschieht —, was würden Sie da eigentlich sagen, wenn Sie die Kritik trifft, die wir an der Kandidatur Ihrer Gewerkschaftsvorsitzenden üben?

(Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD] : In der CDU ein klarer Fall! — Weiterer Zuruf von der SPD: Besser als Habsburg!)

Bei dieser Gelegenheit kann man nicht daran vorbeikommen, auf das Europaprogramm der SPD einzugehen, das ich als einen Beitrag zur Klärung der Fronten außerordentlich begrüße.

(Wehner [SPD] : Schon gut!)

Wir nehmen zur Kenntnis, daß Sie uns als Hauptgegner sehen. Das ehrt uns. Wir nehmen zur Kenntnis, daß Sie sich auch mit den Liberalen auseinandersetzen wollen. Wir nehmen auch zur Kenntnis, daß die SPD einen angeblichen Anpassungsprozeß der kommunistischen Parteien an die veränderten Bedingungen der europäischen Gesellschaft — wörtlich — ernsthaft und differenziert beachten will.

(Dr. Ehmke [SPD]: Lesen Sie doch zu Ende! — Weitere Zurufe von der SPD)

Die Rangfolge ist ganz hervorragend: Hauptgegner ist die Union, die Liberalen schont man, und bei den Kommunisten werden Sie so richtig hoffnungsvoll. Wunderbar!

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Ehmke [SPD]: Lesen Sie doch zu Ende! Sie spinnen doch!)

Ich finde auch den Schlußsatz bemerkenswert, in dem es heißt — und da, meine Damen und Herren, müssen Sie jedes Wort auf der Zunge zergehen lassen —:
Auf deutschem Boden sammeln sich die Sozialisten in der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, die jeden in ihren Reihen willkommen heißt, der sich zu den Grundwerten und Grundforderungen des demokratischen Sozialismus bekennt.
Also, Sozialisten auf, sammelt euch bei der SPD! Herr Bundeskanzler, sind Sie auch mit von der Partie dieser Sammlungsbewegung, die hier angesprochen wird?

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nein, meine Damen und Herren, das Programm ist — je öfter man es liest — unerhört. Es ist ein Programm des internationalen Klassenkampfes, das Sie da aufgestellt haben, meine Herren von der SPD.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Um zu zeigen, wie Sie es mit den marktwirtschaftlichen Grundsätzen halten, zu denen sich der Bundeskanzler in seinen Ausführungen von vorgestern wieder bekannt hat, genügen drei winzige Zitate.
Es wird gefordert: die Anmeldung von Unternehmensinvestitionen bei der EG-Kommission. Es wird gefordert: die sogenannte demokratische Kontrolle der gesamten Wirtschaft. Es wird gefordert: die Schaffung eines gemeinschaftseigenen Kontrollinstruments für die Wirtschaft.

(Zuruf des Abg. Löffler [SPD])

Jetzt kommt ein besonders interpretationsfähiger Satz — wörtlich —:
Womit anderen Mitteln eine gesunde Ordnung der wirtschaftlichen Machtverhältnisse nicht gewährleistet werden kann, ist Gemeineigentum zweckmäßig und notwendig.

(Dr. Ehmke [SPD] : Das steht doch schon im Godesberger Programm!)

Bravo!, kann ich nur sagen. Das muß man noch einmal lesen: „gesunde Ordnung". Meine Damen und Herren, das ist ein Begriff, der mir eher aus den 30er Jahren bekannt vorkommt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Uns würde sehr interessieren, ob der Bundeskanzler dieser gerade von mir zitierten Politik etwa auch in der Bundesrepublik zum Durchbruch verhelfen möchte.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Das gilt auch für die 35-Stunden-Woche. Die hat der Bundeskanzler in der Debatte in eine weite, fast unerreichbare Ferne gerückt.

(Zuruf von der CDU/CSU: In Köln nicht!)

In der Tat ist sie zur Zeit nicht zu verwirklichen und wäre schädlich. Das weiß der Bundeskanzler. Natürlich hat Ludwig Erhard niemals die 35-StundenWoche gefordert.

(Zuruf von der SPD: Vorausgesagt hat er sie!)

Es gibt kein entsprechendes Zitat von ihm. Ganz im Gegenteil: Ludwig Erhard hat gerade 1965 von der Notwendigkeit des Maßhaltens gesprochen.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

Dafür haben Sie ihn mit Hohn und Spott übergossen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der CDU/CSU)

Ludwig Erhard hat in der Regierungserklärung von 1965 sogar davon gesprochen, daß wir eventuell eine Stunde länger arbeiten müßten.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Sehr richtig! — Lachen bei der SPD)

Das zur Legendenbildung, die hier betrieben wird.
In diesem Programm, meine Damen und Herren, hat sich die SPD — damit leite ich zu einem anderen Thema über — auch zum Ostblock und zu China geäußert, und zwar wie folgt — wörtlich —:
Der Ausbau der Beziehungen zur Sowjetunion
und zu den osteuropäischen Ländern ist eine
der großen Aufgaben der Gemeinschaftspolitik.



Dr. Zimmermann
Dann folgt ein längerer Erguß, warum das so sei. Und dann steht da in bezug auf China folgender Satz:
Die EG strebt mit der Volksrepublik China ein Verhältnis an, das dem Ausbau der Handelsbeziehungen und dem Frieden dient.
Die Entschuldigung wird gleich nachgereicht:
Diese guten Beziehungen richten sich natürlich gegen keine anderen Staaten.

(Haehser [SPD] : Ja, sollten sie das denn?)

Genau die gleiche Haltung, Herr Bundeskanzler, wird bei Ihnen deutlich, wenn Sie sich zu diesem Komplex einlassen. Ich hätte mir gewünscht, daß der deutsche Bundeskanzler die Einmischung Leonid Breschnews in unsere Angelegenheiten unverzüglich zurückgewiesen hätte. Ihre Einlassungen vorgestern waren etwa adäquat einem Legationsrat I. Klasse am Wochenende, wenn er noch keine Weisung des Auswärtigen Amtes hat,

(Beifall bei der CDU/CSU) : aber nicht Ihnen.


(Dr. Ehmke [SPD] : Der gefällt sich aber selbst!)

Die italienischen Sozialisten, Herr Ehmke, selbst die — die Lage in diesem Land kennen Sie sehr gut —, haben diesen Brief als eine unerträgliche Einmischung bezeichnet. Selbst die Kommunistische Partei Italiens hat den Wunsch nach einer engeren Beziehung zu China betont. Wollen denn die deutschen Sozialdemokraten im Mut gegenüber einem Breschnew-Brief hinter ihren Verbündeten, den italienischen Sozialisten, so weit zurückbleiben?

(Haase [Kassel] [CDU/CSU] :Da liegen Sie auf den Knien! — Dr. Ehmke [SPD] : Als ob die Politik mit China eine Mutprobe ist!)

— Nein, das hat mit Mutprobe gar nichts zu tun, das hat nur etwas mit Wortwahl und der richtigen Einschätzung der internationalen Lage zu tun, Herr Ehmke.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ein besonders schwaches Bild hat der Herr Bundesinnenminister in dieser Debatte geboten.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Das war wirklich das letzte! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

— Ich stimme Ihnen zu, Herr Kollege Haase. Nur: Es war nicht das letzte, es war das vorletzte.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Winterschlußverkauf!)

Außer einer forschen Polemik auf die Rede meines Kollegen Alfred Dregger war in der Sache nichts zu erwidern. Der Anzug des Bundesinnenministers ist für ihn noch zu groß.

(Schröder [Lüneburg] [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

Durch die Reihen der CDU/CSU schlich sich sogar eine wehmütige Erinnerung an Werner Maihofer.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das, was wir von Herrn Baum erwartet hätten, wäre eine Antwort auf die Frage gewesen, wie die Bundesregierung ihre neuen Grundsätze zur Verfassungstreue von Bewerbern für Bundesministerien
— nicht für irgendwelche Behörden im Bayerischen Wald, sondern für Bundesministerien! — mit der Bundesdiszipinarordnung in Einklang bringen will. Die Bundesregierung kann zwar zur Frage der Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst Grundsätze beschließen, wie sie will — am geltenden Beamtenrecht ändert das nichts. Ich brauche die Bestimmungen nicht zum wiederholten Male vorzutragen, aber fest steht, daß nach diesem Beamtenrecht Mitglieder einer verfassungsfeindlichen Partei oder Organisation keinen Zutritt zum öffentlichen Dienst haben dürfen. Das ist ganz lapidar — ohne jeden Schnörkel
— so ausgedrückt. Weil das so ist, wird jede Aufnahme zu einem Fall für den Bundesdisziplinaranwalt, und zwar automatisch.
In der Praxis bedeutet das, daß der Dienstherr nach dem Legalitätsprinzip verpflichtet ist, Vorermittlungen für ein Disziplinarverfahren einzuleiten; so steht es in § 26 der Bundesdisziplinarordnung. Soviel ich weiß, soweit ich informiert bin, hat ein Bundesminister — es handelt sich hier um einen Mann, dessen Name hier in diesem Plenum regelmäßig falsch ausgesprochen wird, er heißt nicht Gescheidle, sondern Gscheidle — mit diesem Paragraphen eingehend Bekanntschaft machen müssen. Der Bundesdisziplinaranwalt hat ihm hier ein Privatissimum in dieser Frage geben müssen. Aber der Bundesregierung hat das offenbar nicht zur Warnung gedient. § 30 der Bundesdisziplinarordnung bestimmt nämlich, daß der Bundesdisziplinaranwalt das förmliche Verfahren erzwingen kann, wenn der Dienstvorgesetzte widerrechtlich untätig bleibt. Das ist die Rechtslage.
So muß es uns erlaubt sein, zu fragen: Wie halten Sie, meine Herren von der Bundesregierung, es denn nun mit den Kommunisten wirklich? Auf der einen Seite öffnen Sie Ihnen mit Ihren neuen Grundsätzen den Vordereingang im Ministerium, auf der anderen Seite sind Sie durch die Bundesdisziplinarordnung verpflichtet, sie durch die Hintertür wieder hinauszubefördern. Daß das ein sehr ökonomischer Weg ist, wage ich zu bezweifeln.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie haben mit diesen neuen Grundsätzen einen Zustand geschaffen der Sie bald zwingen wird, die etwa 20köpfige Dienststelle des Bundesdisziplinaranwalts in Frankfurt zu einer Mammutbehörde auszubauen, und das nur deshalb, weil Sie einer klaren Entscheidung einfach ausweichen. Dafür gibt es keine andere Erklärung, als daß Sie Ihren linken Flügeln — das gilt für beide Koalitionsparteien — nachgeben und daß Sie aus diesem Grunde den politischen Willen zur Abwehr von Verfassungsfeinden nicht mehr haben, daß Ihnen aber auch der Mut fehlt, in der Offentlichkeit klipp und klar zu sagen, daß für Sie, SPD und FDP, Kommunisten keine Verfassungsfeinde mehr sind. Das trauen Sie sich auch wieder nicht!

(Beifall bei der CDU/CSU)




Dr. Zimmermann
Mehrfach war von einer Überschrift in der liberalen „Süddeutschen Zeitung" die Rede, die besagt, jetzt könnten auch DKP-Mitglieder Beamte in Bundesministerien werden. Das hat die Koalition natürlich unerhört gestört. Der Bundesinnenminister hat gesagt, diese Überschrift decke den Inhalt des Artikels nicht. Mag sein, aber dieses Beispiel der SZ-Schlagzeile hat deutlich gemacht, wie schizophren das Verhalten der Bundesregierung ist. Die SZ wollte hier doch sicher nicht manipulieren, aber sie hat das ausgedrückt, was die Allgemeinheit draußen unter der sogenannten Reform des Extremistenbeschlusses verstehen muß. Sie kann nichts anderes darunter verstehen, Sie mögen die Worte noch so drechseln.
Meine Damen und Herren, Sie müssen sich deshalb entscheiden: Entweder Sie erklären Kommunisten gehören nicht in die Bundesministerien; dann müssen Sie Ihren „Reformbeschluß" von der letzten Woche einstampfen lassen. Oder Sie müssen klipp und klar sagen, Kommunisten sind keine Verfassungsfeinde, sie haben Zugang zu den Bundesministerien; dann allerdings müssen Sie die Bundesdisziplinarordnung außer Kraft setzen oder das Beamtenrecht ändern. Eines von beiden müssen Sie tun!

(Beifall bei der CDU/CSU)

Bundesdisziplinaranwalt Claussen hat in einem Zeitungsbeitrag einmal die Pflichten des Beamten klargestellt. Als ich den Text las, dachte ich mir, ein solcher Katalog ist in diesem Hohen Hause schon so lange nicht mehr vorgetragen worden, daß ich ihn eigentlich verlesen sollte. Er ist bemerkenswert.
Da steht:
... die Pflicht zur politischen Mäßigung, insbesondere in der Meinungsäußerung, zu Objektivität und Unparteilichkeit, zur vollen Hingabe an den Beruf, zur Lebensführung, die auf die Erhaltung der dienstlichen Leistungsfähigkeit ausgerichtet ist, zur Arbeit — kein Streikrecht — und Mehrarbeit, wenn sie notwendig ist, zur Amtsverschwiegenheit, zum Gehorsam gegenüber dienstlichen Anordnungen, zur Unterstützung und Beratung der Vorgesetzten, zur Wahrheit, zu einem achtungswürdigen Verhalten, zur Zurückhaltung und Distanz gegenüber den Untergebenen, nicht zuletzt zur politischen Treue und zum Bekenntnis zu unserer Grundordnung.
Im letzten Satz dieses ethischen Katalogs heißt es:
In diesem Pflichtenkreis sind Einschränkungen der Grundrechte der Beamten notwendig und rechtmäßig.
Das mag Ihnen als nostalgisch, als etwas altvörderisch, als etwas erscheinen, das zu den Zeiten von Konrad Adenauer adäquat war,

(Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Als es noch Pflichten gab in diesem Lande!)

aber das ist eine Skala der Bewertung, die ein enormes, früher selbstverständliches Ethos enthält. Das unterscheidet sich allerdings meilenweit von
der pseudoliberalen Praxis, die Sie hier in den öffentlichen Dienst einführen wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf des Abg. Wehner [SPD] : — Weitere Zurufe von der SPD)

Herr Claussen zeigte im übrigen auf, wohin das jetzige von mir kritisierte Verhalten der Bundesregierung gegen beamtete Verfassungsfeinde hinauslaufen wird. Sie müssen damit rechnen — das werden Sie vor Gericht sehen —, daß sich die Beschuldigten wegen ihres Freibriefs in Zukunft auf das Fehlen des Unrechtsbewußtseins berufen werden.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wo ist der angesprochene Minister?)

Sehen Sie, Herr Minister Baum, das ist die Frucht Ihres Handelns oder besser Nichthandelns.
Herr Bundeskanzler, Ihr Verhalten in der Radikalendebatte von vorgestern ist natürlich auch sehr charakteristisch gewesen. In der fernsehträchtigen Mittagsdebatte haben Sie davon gesprochen, daß Hunderttausende von Leuten karteimäßig überprüft worden sind und haben damit den Eindruck einer gigantischen Überwachungsbürokratie erweckt. Am Abend des gleichen Tages klingt es ganz anders. Sie sagten wörtlich: „In Wirklichkeit wird doch bei der Regelanfrage gar niemand überprüft; es wird nur in der Kartei nachgesehen, ob er zufällig drinsteht."

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Herr Bundeskanzler, ist es eigentlich anders als die Überprüfung, die stattfindet, wenn irgend jemand von uns ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt, das jeder Bürger beantragen muß, wenn er einen Paß ausgestellt haben will?

(Beifall bei der CDU/CSU)

Man sieht aus diesem Beispiel Ihrer eigenen Worte von nachmittags und abends: Diese Karteiüberprüfung ist eine faire Praxis, die ganz ohne Schnüffelei vor sich geht. Diese sollten Sie vertreten und nicht die Worte, die Sie aus dem kommunistischen Sprachgebrauch — auch Sie selbst — mit verwendet haben: Berufsverbote und Schnüffelpraxis; denn dadurch haben auch Sie zu dem falschen Gefühl beigetragen, das Sie heute selbst bei der Jugend beklagen.

(Schröder [Lüneburg] [CDU/CSU] : Er muß doch! — Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Er wird vorgeführt! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Aber, Herr Bundeskanzler, wir wissen, daß Ihre Partei unter einem starken inneren Druck steht, von sozialistischen, marxistischen und auch von kommunistischen Gruppen. Das betrifft auch den Deutschen Gewerkschaftsbund, der zugelassen hat, daß Kommunisten DGB-Funktionäre werden und die Basis anheizen.

(Kolb [CDU/CSU] : Und das sind nicht wenige!)




Dr. Zimmermann
Die SPD wird es — .dafür braucht man kein Prophet zu sein — noch einmal bereuen,

(Schröder [Lüneburg] [CDU/CSU] : Wenn es zu spät ist!)

daß sie die Bekämpfung der Kommunisten aufgegeben hat und von der Duldung zu Anerkennung übergegangen ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Zur Zusammenarbeit ist es dann nur noch ein kleiner Schritt. Die Öffnung des Staatsdienstes für die Kommunisten ist ein Ergebnis dieses Prozesses, das auch alte Sozialdemokraten, wie wir wissen, mit Sorge sehen.
Ich müßte mich täuschen, wenn dem Bundeskanzler selbst dabei noch ganz wohl wäre. Aber dem Bundeskanzler gelingt es in seinen öffentlichen Auftritten, sich den Anschein von Souveränität und Gelassenheit zu geben. Nur fällt es den Beobachtern der Bonner Szene natürlich schon ab und zu auf, wie er versucht, in 'all jenen Bereichen eine Festlegung zu vermeiden, wo der Konflikt mit dem linken Flügel droht:

(Schröder [Lüneburg] [CDU/CSU]: So ist es!)

Neutronenwaffe, Wehrpflichtnovelle, Verjährungsfrage, Antiterrorgesetzgebung und jetzt in der Frage der Radikalen. Sein Gespräch mit Klose in Hamburg scheint zu wenig geführt zu haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Vordenker in diesem ideologischen Bereich sind andere — Brandt, Bahr, Klose, nicht zu vergessen der Kollege Herbert Wehner.

(Löffler [SPD] : Und von Herrn Ehmke sagen Sie ,gar nichts?)

— Entschuldigen Sie, daß ich Ehmke vergessen habe. Er verdient, erwähnt zu werden, Herr Löffler. Vielen Dank!

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

Es war ein bloßes Versehen, daß ich ihn nicht erwähnt habe.
Es war in der Debatte von der Regierungsseite viel von Zuversicht und von angeblicher Schwarzmalerei durch die Opposition die Rede. Wir malen nicht schwarz.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Sie sind schwarz! — Weiterer Zuruf von der SPD: Doch!)

Wir glauben an eine gute Zukunft, und deshalb wollen wir Staatshaushalt und Politik so ausgerichtet sehen, daß die Fundamente richtig gelegt werden. Gerade weil wir an eine Zukunft der jungen Generation glauben, wollen wir heute nicht schon zu ihrer Belastung beitragen. Das ist unser Anliegen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Solides Wachstum, geordnete Verhältnisse und auch etwas Selbstbescheidung hielten wir für die richtigen Ziele. Alle drei Ziele läßt Ihr Haushalt, meine Damen und Herren von der Koalition und der Regierung, vermissen. Er verdient keines dieser
Prädikate, weder „solide" noch „geordnet" noch „Selbstbescheidung". Deshalb lehnt die Opposition den Haushalt 1979 ab.

(Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0813300200
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Westphal.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0813300300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei aller Anerkennung Ihres Rechts, Herr Zimmermann, hier so zu reden — es war der falsche Zeitpunkt für eine solche Rede. Herr Windelen, Herr Hoppe und ich haben uns vorgenommen, hier in der Schlußrunde der eine Woche dauernden Beratungen über den Bundeshaushalt 1979 — wie das eine gute Tradition ist — über Haushalts- und Finanzpolitik zu sprechen und uns nicht davon abbringen zu lassen. Zeitungen, die etwa auf sich halten, werden sowieso, wenn sie über die heutige Debatte berichten, dann, wenn sie auf die Opposition zu sprechen kommen, die Rede des Haushaltsausschußvorsitzenden Windelen, die gleich kommen wird, kommentieren und Ihren Versuch, Herr Zimmermann, die Schlachten von vorgestern zu wiederholen, niedriger hängen, wie man so sagt.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Das Thema „Radikalenerlaß" war am Donnerstag an der Reihe. Der Tag der umfassenden allgemeinen politischen Debatte, am Haushalt des Kanzlers orientiert — Herr Zimmermann, Sie sagten, der Kanzler habe unter innerem und äußerem Druck gestanden —, war der Mittwoch. Über den Umgang mit den Investitionen, Herr Zimmermann, haben wir schon am Dienstag ausführlich gesprochen. Die Europapolitik und alles, was dazugehört, wurde am Mittwoch behandelt.

(Dr. Zimmermann [CDU/CSU] : Sie brauchen nicht den ganzen Kalender vorzulesen!)

— Nein, so viel war es auch gar nicht, was Sie zu bieten hatten. Ich möchte von dem, was Sie gesagt haben, mit wenigen Bemerkungen nur zweierlei aufgreifen, bevor ich zum eigentlichen Thema komme.
Zunächst möchte ich auf Ihre ausführliche, in aller Breite angelegte Erörterung der Frage eingehen: Wie halten wir es in unserem öffentlichen Dienst mit denjenigen, die dort nicht hingehören? Wir haben dazu mit aller Eindeutigkeit — das wurde in dieser Woche erneut herausgestellt — gesagt: Wir wollen und werden keine Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst dulden. Wir werden uns gegen sie wehren.

(Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Westphals Märchen!)

Aber wir werden endlich die junge Generation von dieser verdammten Schnüffelei befreien.

(Dr. Rose [CDU/CSU] : Für welche Partei reden Sie? — Haase [Kassel] [CDU/CSU] : DKP? — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU)




Westphal
Der zweite Punkt, den ich hier bringen möchte, Herr Zimmermann: Sie haben uns hier erneut und fast in einer Weise, die uns zu langweilen anfängt, ankreiden wollen, daß hervorragende Verantwortliche der deutschen Gewerkschaftsbewegung auf der sozialdemokratischen Liste für das Europäische Parlament kandidieren. Wir hätten nichts dagegen, Herr Zimmermann, wenn Sie und Ihre politischen Freunde auf Ihren Listen ebenfalls den einen oder anderen hervorragenden Gewerkschaftsführer hätten.

(Zuruf von der CDU/CSU)

Aber was Sie tun, ist doch, jemanden herauszustellen, der auf einer ganz anderen Seite steht. Ich habe mich wirklich gefragt, Herr Zimmermann: Was kann denn die CSU dazu bringen, den Herrn Habsburg auf ihre Liste zu schreiben?

(Zuruf von der SPD: Otto!)

Eingefallen ist mir: Da haben die Demoskopen, auf die die Lazarettstraße hört, irgendwelche Leute im Winkel gefunden, die noch monarchistische Traumvorstellungen haben. Und da man die vierte Partei ja für den Norden Deutschlands und nicht für die bayerischen Gegenden vorgesehen hatte, will man das im Innenverhältnis lösen und ein Angebot machen.

(Glos [CDU/CSU] : So ein Quatsch! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Herr Zimmermann, ich 'bin mir ganz im klaren darüber, daß Sie keinen Hohenzollern anbieten konnten; sie mußten einen Habsburg nehmen.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Rose [CDU/CSU] : Sie haben gar nichts anzubieten! — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU)

Lassen Sie es mit dem genug sein, was in dieser Debatte längst vorbei sein sollte.

(Zuruf von der CDU/CSU: Reden Sie lieber über Frau Wieczorek-Zeul und andere Kryptokommunisten! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Herr Zimmermann, noch eine Bemerkung: Wenn Sie den richtigen Zeitpunkt für Ihren Beitrag gewählt hätten, nämlich den Mittwoch, könnte ich mir vorstellen — aber ich bin nicht so sicher —, Herr Bundeskanzler, daß Sie Herrn Zimmermann gleich Herrn Barzel einer rechnerischen Sonderbehandlung unterzogen hätten. Das wäre doch vielleicht eine Aufwertung gewesen. Es ist eben nicht so, daß den Strauß, nicht mehr im Haus, de r Zimmermann ersetzen könnte.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0813300400
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Frage des Herrn Abgeordneten Jäger (Wangen)?

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0813300500
Eigentlich wollte ich jetzt gern zur eigentlichen Sache kommen

(Zurufe von der CDU/CSU)

und das verlassen, was zwar nicht zur Sache gehörte, aber einer kurzen Antwort bedurfte.
Haushalt und Finanzen waren das Thema dieser Woche, auf das es jetzt in der abschließenden Runde mit ein paar grundlegenden Bemerkungen zurückzukommen gilt. Die positive Grundtendenz der für 1979 zu erwartenden wichtigsten Wirtschaftsdaten ist unübersehbar. Der optimistische Tenor des Jahreswirtschaftsberichts ist berechtigt. Der Haushalt 1979 ordnet sich in diese Landschaft ein.
Ich will dies, mich gerade mit den Argumenten der Opposition auseinandersetzend, hier nachweisen. Wir erwarten ein Wachstum des realen Bruttosozialprodukts von 4 °/o. Die Verbraucherpreise bleiben niedrig. Wir werden auf diesem wichtigen Gebiet wie schon seit mehreren Jahren im Vergleich mit den anderen der Welt die besten sein. Trotz aller Schwierigkeiten, die uns die Dollar-Entwicklung im vorigen Jahr für den Export bereitet hat, werden wir weiterhin einen starken Ausfuhrüberschuß haben. Auch das Zinsniveau, das für die Investitionsentscheidungen so wichtig ist, bleibt günstig. Da kann man nur sagen: „Die wirtschaftliche Entwicklung im Innern hat sich entspannt." „Die Bevölkerung selbst ist zufrieden." Diese beiden letzten Sätze stammen nicht von mir. Sie sind von Herrn Biedenkopf. Er wird sich damit abfinden müssen, daß wir ihn des öfteren mit dem gelungenen Teil seines Memorandums, der Analyse, hier zitieren.
Aber ganz so positiv, wie Herr Biedenkopf es tut, kann ich seine Aussagen leider nicht stehen lassen; denn aus der Sicht des zur Freude durchaus fähigen Sozialdemokraten, der aber eben immer kritisch bleibt, dürfen die Schwächen unserer Gesamtentwicklung nicht ungenannt bleiben, weil unsere Anstrengungen auf deren Überwindung gerichtet werden müssen.
Wir haben nach wie vor eine zu hohe Arbeitslosenquote. Darüber hilft alle berechtigte Differenzierung des Arbeitslosenproblems nicht hinweg. Dazu kommen die außerordentlich schwierigen Probleme des weltweiten Strukturwandels einiger unserer wichtigen Industriebereiche. Ich meine insbesondere den Schiffbau und den Stahl mit ihren Einflüssen auf große Arbeitsmarktregionen an der Küste und im Ruhrgebiet sowie an der Saar; Probleme, auf die wir eine Antwort finden müssen und finden werden. Hinzu kommt die Notwendigkeit eines langen Atems bei der Kohle, für die wir Vorsorge getroffen haben, für die wir stehen.
Faßt man den positiven Aspekt unserer Wirtschaftsentwicklung mit den ebenso notwendigen Hinweisen auf Schwachstellen zusammen, zeigt sich, daß unser Wirtschaftswachstum und seine Struktur noch nicht für die angestrebte. Vollbeschäftigung ausreichen. Man weiß, daß die Unterschiedlichkeit der Entwicklung in verschiedenen Branchen und Regionen weiterhin einer Vielfalt der korrigierenden und helfenden Ansätze staatlicher Förderungspolitik bedarf. Die Antwort darauf gibt, soweit das am Anfang eines Jahres — dieses Jahres 1979 — möglich ist, der vorliegende Bundeshaushalt. Er gibt auch Auskunft über die Realisierung der Zusagen des Bundeskanzlers auf dem Weltwirtschaftsgipfel. Unsere Antwort ist eine Vielfalt von Maßnahmen,



Westphal
eine bewußt kombinierte Vielfalt, die sich in knapper Zusammenfasssung wie folgt beschreiben läßt:
Erstens vermehrte Hilfen des Staates vornehmlich für die Modernisierung der Wirtschaft, insbesondere durch eine starke Steigerung der Ausgabenansätze für Forschung und. Entwicklung, durch weitere Förderung und Ausdehnung unseres Engagements für Umweltschutz und durch erneute Förderung der Anstrengungen auf dem Gebiet der Existenzgründungen und des Energiesparens.
Zweitens hierzu parallel laufend vermehrte eigene Investitionen des Bundes, sei es in Fortführung des Programms Zukunftsinvestitionen, sei es an anderer Stelle, wohl aber mit einer gewissen gebotenen Zurückhaltung im Bereich der Bauinvestitionen.
Drittens die Befähigung unserer Bevölkerung zu konjunkturstützendem Konsum durch eine ab Januar dieses Jahres spürbar wirkende Steuerentlastung vermittels der Beseitigung des Tarifsprungs im Einkommensteuerrecht, durch erneute Anhebung des Grundfreibetrags für alle Lohn- und Einkommensteuerzahler und durch die beachtliche Kindergelderhöhung.
Viertens die ab 1980 wirkende erneute steuerliche Entlastung der Wirtschaft durch Abschaffung der Lohnsummensteuer und weitere Erleichterungen im Gewerbesteuerbereich.
Fünftens die positiven Wirkungen zur Entlastung des Arbeitsmarktes, die von der Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze für Behinderte und von der Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs ausgehen werden.
Sechstens schließlich die insgesamt gesehen — wenn auch unter Schmerzen geborene — erfolgte Verbesserungen der Einnahmestruktur der Gemeinden im Zusammenhang mit der Lohnsummensteuerabschaffung durch Erhöhung des Anteils der Gemeinden an der Einkommensteuer, durch Herabsetzung der Umlage aus der Gewerbesteuer sowie durch die ergänzenden Maßnahmen im kommunalen Finanzausgleich, insbesondere des Landes Nordrhein-Westfalen.
Niemand wird sagen können, daß das geringe Anstrengungen seien. Nein, im Gegenteil: Hier ist der erfolgreiche Nachweis geführt worden für die Entschlossenheit, für die Fähigkeit zur Zusammenarbeit, für die politische Handlungsfähigkeit dieser Bundesregierung und der sie tragenden sozialliberalen Koalition.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Mut und Augenmaß, die beiden wichtigen Grundelemente demokratischer Politik, finden hierin ihren Ausdruck. Zum Stichwort „Augenmaß" sei hinzugefügt, daß wir uns zum Teilausgleich der Einnahmeverluste der Gebietskörperschaften aus der Steuerentlastung sowie der Mehrausgaben für sozial- und familienpolitische Verbesserungen entschlossen haben, die Umsatzsteuer um 1 % bzw. 0,5 % anzuheben.
Meine Damen und Herren, die Vorteile dieses insgesamt ausgewogenen Pakets, dieser ausgewogenen Politik werden die Bürger nun spüren und wird die
Wirtschaft nützen können, um auf der von uns geschaffenen Plattform und in den verbesserten Rahmenbedingungen eigene positive Entscheidungen zu treffen.
Sie sehen, meine Damen und Herren — dies ist eine Antwort auf Ihre ersten Bemerkungen, Herr Zimmermann —: Wir Sozialdemokraten sind entschlossen, den öffentlichen Haushalt auch künftig als ein Instrument mit doppelter Aufgabenstellung zu nutzen. Er dient einerseits dazu, die notwendigen Mittel bereitzustellen, um die Vielfalt der Staatsaufgaben für den Bürger zu finanzieren, und er ist andererseits gleichzeitig das Instrument, mit dem konjunkturelle Schwankungen durch Gegensteuerung ausgeglichen und strukturelle Veränderungen des Wirtschaftsgefüges bewußt mit dem Ziel der Verbesserung begleitet und gefördert werden. Darin liegt die grundlegende langfristige Überlegung, daß man dieses Instrument auch doppelt benutzen muß, wenn die Lage es erfordert.

(Beifall bei der SPD — Wehner [SPD] : Sehr richtig!)

Die Veränderungen, die der Haushaltentwurf 1979 seit seiner Einbringung erfahren hat, haben insgesamt dazu geführt, daß die Steigerungsrate des Haushalts 1979 gegenüber dem vorläufigen Ist des Jahres 1978 nur noch 7,8 % ausmacht. Die Steigerungsrate gegenüber dem Vorjahr rückt damit in die Nähe des zu erwartenden Zuwachses des Bruttosozialprodukts, den man auf 7,5 % schätzt. Die expansive Tendenz ist nach wie vor erkennbar, wenn auch nicht mehr so ausgeprägt wie 1978, als die Steigerungsrate 10,7 % betrug.
Der Haushaltszuwachs fügt sich ein in das positive Erwartungsbild der wirtschaftlichen Entwicklung für 1979 und ermöglicht die helfenden Maßnahmen für weitere konjunkturelle Belebung und strukturelle Verbesserung. Es fällt uns nicht schwer, meine Damen und Herren, zuzugeben, daß die zu erwartenden höheren Steuereinnahmen, die ja eine Konsequenz unserer fördernden Politik der vergangenen Jahre sind, uns helfen, die Risiken und Zusatzbelastungen, die sich gegen Ende des Jahres 1978 konkretisiert haben, in diesem Haushalt einzufangen. Die auf Sparsamkeit der Ausgabenwirtschaft gerichteten Bemühungen des Haushaltsausschusses, die in einigen Fällen sogar auch zu drastischen Kürzungen geführt haben, tun ein übriges, um zusammen mit den wachsenden Steuereinnahmen die von der Bundesregierung zunächst vorgesehene Neuverschuldung von 35,5 Milliarden -DM auf 31,24 Milliarden DM, also um fast 4,3 Milliarden DM, zu senken.
Die Diskussion um die Staatsverschuldung leidet darunter, daß sich das Wort vom „Schuldenmachen" so leicht polemisch handhaben läßt. Unbequemer ist es dagegen, ernsthaft zu versuchen, die Vorteile zusätzlicher Staatsverschuldung gegen die damit verbundenen Nachteile abzuwägen, um zu einer objektiven Beurteilung zu gelangen. Wir sind der Meinung, daß in einer Situation unzureichender Beschäftigung und noch ungenügenden Wirtschaftswachstums zusätzliche Impulse für die Wirtschaft erforderlich sind.. Dafür bedarf es entsprechender Ausgaben.



Westphal
Natürlich bedeutet dies, meine Damen und Herren: Die heutige Verschuldung erhöht die Vorbelastungen für künftige Haushalte, z. B. durch steigende Zinsausgaben. Diese Vorbelastungen haben wir genau abzuwägen.
Ganz kühl treten wir dabei aber der polemischen Übertreibung der Opposition entgegen, daß die Staatsverschuldung eine — so sagt Herr Strauß —„Ausbeutung kommender Generationen" darstelle. Hans Matthöfer, unser Finanzminister, hat dazu hier in der Debatte am Dienstag eine Lehrstunde gegeben. Herr Haase hat zugehört. Ob es am untauglichen Objekt gewesen ist, weiß ich nicht so ganz genau.
Ich will dies hier aber nicht noch einmal bringen, sondern von mir aus verdeutlichen: Die von uns heute einzugehende Vorbelastung ist zu rechtfertigen, denn wir finanzieren damit Maßnahmen, die unmittelbar und mittelbar die Produktionskraft unserer Wirtschaft erhöhen und dadurch auch längerfristig, eben für kommende Generationen, einen Beitrag zur Sicherung von Beschäftigung und Produktion und auch von Einkommen leisten. In diesem vorliegenden Haushalt 1979 sind Ausgaben neu eingesetzt oder verstärkt worden, die zu zukunftsbezogenen Lösungen beitragen: Umweltschutz verbessern, Energie sparen, Wirtschaftsstrukturen modernisieren, Familienförderung ausbauen sind dafür nur vier von vielen, vielen Stichworten.
Meine Damen und Herren, in der Finanzplanung des Bundes bis 1982 kommt der Wille zur Konsolidierung der Bundesfinanzen zum Ausdruck. Die Wirtschaftsentwicklung wird es uns erlauben, dies nicht wieder vertagen zu müssen. Ab 1980 weist danach der Bundeshaushalt eine Ausgabenentwicklung auf, die deutlich unter der zu erwartenden Zuwachsrate des Bruttosozialprodukts liegt und damit eben zur Senkung der Neuverschuldung führt.
An die Adresse der Opposition sei in diesem Zusammenhang nur daran erinnert: Für die sozialliberale Koalition war der Wille zur Begrenzung der Verschuldung ein entscheidender Grund dafür, um beim Steueränderungsgesetz 1979 in den Nächten des Vermittlungsausschusses die zusätzlichen Forderungen der Bundesratsmehrheit und der CDU/CSU-Opposition hier im Hause nach weiteren Steuersenkungen und ähnlichem — das waren 6 bis 8 Milliarden DM — abzulehnen,

(Beifall bei Abegordneten der SPD)

weil dies zu einer höheren Schuldenlast aller staatlichen Gebietskörperschaften geführt hätte.
Die Addition der Forderungen der Opposition nach gleichzeitig weniger Schuldenaufnahme, weniger Steuern und weniger öffentlichen Ausgaben ist in sich widersprüchlich und nicht gleichzeitig zu realisieren.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Hoppe [FDP])

Die Steuerbeschlüsse der letzten beiden Jahre haben dazu geführt, daß die volkswirtschaftliche Steuerquote von knapp 25 % im Jahre 1977 auf 24,7 % im Jahre 1978 zurückgegangen ist. 1979 wird sie
weiter absinken, trotz der maßvollen Umsatzsteuererhöhung, und zwar auf etwa insgesamt 24 %. Hier spiegeln sich also die kräftigen Entlastungen in Milliardenhöhe vor allem im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer wider.
Diese Zahlen, die ich hier mit dem Hinweis auf das Absinken der Steuerquote gebracht habe, sollen verdeutlichen, daß es uns um ein objektives Betrachten der Situation geht, und sie sollen dabei gleichzeitig ein Appell zur Vernunft an die Adresse der permanenten Rufer nach weiteren Steuersenkungen sein. In dieses Lager gehört nach letzten Äußerungen auch Herr Ministerpräsident Späth. Herr Späth wird noch vom Vorsitzenden der Mittelstandsvereinigung der CDU/CSU, Herrn Professor Zeitel, überrundet, der zusätzliche Steuersenkungen zum Ziel Nr. 1 des Jahres 1979 erklärt hat. Auch Herr Häfele hat hier die alten Sprüche weitergeklopft.
Gegen diese und weitere nicht aufeinander abgestimmte Steueroffensiven geht übrigens ein CDU-Mann namens Rommel, Oberbürgermeister von Stuttgart, auf Gegenkurs zu seiner eigenen Partei und mit schwäbischer Prägnanz: „Das Maß ist voll", sagt er. Ich stimme ihm zu, wenn er sich als Kommunalpolitiker gegen die ausufernden Steuerentlastungswünsche der Oppositionspolitiker zur Wehr setzt. Wir haben ihm und den Gemeinden geholfen, als wir die Abschaffung oder Halbierung der Gewerbekapitalsteuer verhindert haben.
Durch die Senkung von Steuereinnahmen werden die Staatsschulden nicht herabgesetzt, auch nicht — das muß ich an die Adresse von Herrn Häfele sagen —, wenn durch den Umweg über Mehreinnahmen aus belebter Wirtschaftstätigkeit mehr hereingeholt werden sollte, oder wenn man, wie Herr Häfele und Herr Zeitel und andere das vorschlagen, das hereingeholte Geld gleich wieder zurückgibt, um neue Steuerentlastungen — möglichst auf der ertragsunabhängigen Seite — zu gewähren.
Wenn das so ist, dann bleibt offen, ob die Opposition so viel realisierbare Einsparungs- und Kürzungsvorschläge bei den Ausgaben gemacht hat, daß daraus eine beachtliche Senkung der Neuverschuldung hätte abgeleitet werden können. Gewiß, meine Damen und Herren, ein paar Ihrer Vorschläge von der Opposition sind im Haushaltsausschuß hängengeblieben. Wir haben sie nicht alle für realistisch gehalten, oder sie widersprachen der von uns gewollten Politik. Aber ernsthaft können Sie doch nicht behaupten, daß Ihre Haushaltspolitik wesentlich über das hinaus, was wir, zum Teil mit Ihnen gemeinsam, beschlossen haben, die Nettokreditaufnahme für 1979 gesenkt hätte.
Herr Strauß tönt nun aus München interviewweise, wir sollten den Haushalt nur nach dem Maßstab des realen Bruttosozialprodukts wachsen lassen, also, für 1979 gedacht, um 4 %. Äußerstenfalls könne man noch die halbe Differenz zwischen realem und nominalem Wachstum darzulegen, also zwischen 5 und 6 °/o. Er richtet sich zwar bei seinem bayerischen Haushalt auch nicht danach

(Dr. Zimmermann [CDU/CSU]: Moment!)




Westphal
— nein, er richtet sich nicht danach, Herr Zimmermann, ich habe es geprüft —; aber ich will Ihnen einmal zeigen, was seine Empfehlung für die Haushaltspolitik der Opposition hier bedeutet hätte. Bei einem Zuwachs von nur 4 % würden die Bundesausgaben gegenüber 1978 nur um 7,5 Milliarden DM wachsen dürfen, also auf ein Volumen von 196,7 Milliarden DM. Das würde bedeuten, daß Sie gegenüber dem, was wir im Haushaltsausschuß erarbeitet und verabschiedet haben, im Rahmen des Ausgabevolumens von 203,8 Milliarden DM, um dieses Straußsche Ziel zu erreichen, noch 7,1 Milliarden DM Kürzungsvorschläge hätten machen müssen. — Alles Sinnvolle dieses Haushalts wäre auf der Strecke geblieben. Auch die Hälfte davon hätten Sie nicht erbracht, meine Damen und Herren der Opposition.
Hören Sie auf damit, dem Bürger Sand in die Augen zu streuen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ihre Politik ist Gerede, das in sich nicht schlüssig, sondern widersprüchlich ist. Meine Damen und Herren von der Opposition, Ihre Position: weniger Steuern, weniger Ausgaben, weniger Schulden — alles zur gleichen Zeit, ist kein Dreiklang, sondern eine Dissonanz,

(Beifall bei der SPD und der FDP)

ist keine Alternative, weil sie die Ausgewogenheit vermissen läßt und die doppelte Aufgabe des Haushalts zur Finanzierung der Staatsausgaben für die Bürger und zur Konjunktursteuerung außer acht läßt.
Wir setzen dem ein ausgewogenes Konzept unserer Finanz- und Haushaltspolitik entgegen. Es läßt sich in wenigen Thesen zusammenfassen: konjunktur- und strukturpolitisch sinnvoll bemessenes Haushaltswachstum mit der Tendenz und festen Absicht zur Konsolidierung, Realisierung unserer Steuerentlastung, aber nicht mehr, Schritte zur Vereinfachung unseres Steuersystems, aber nicht auf Kosten der Steuergerechtigkeit,

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Sparsamkeit bei den öffentlichen Ausgaben, aber nicht als Bremsklotz für unser soziales Sicherheitssystem und für den wirtschaftlichen Fortschritt.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ein weiterer Aspekt der gestiegenen Verschuldung des Bundes führt mich zum Verhältnis der Gebietskörperschaften untereinander. Da wir in diesem Jahr erneut vor der Frage stehen, die Neuverteilung des Umsatzsteueraufkommens zwischen Bund und Ländern zu regeln, ist es notwendig, hier ein Wort dazu zu sagen.
Die Dynamik des Anstiegs der öffentlichen Ausgaben hat sich seit 1974/75 auf den Bund verlagert. Die Ursache für die Tendenzveränderung und das wesentlich kräftigere Ansteigen der Bundesausgaben im Vergleich zu den Ländern liegt im deutlichen, gewollten Anstieg der Sozialleistungen, in den stark angewachsenen internationalen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland und in den
vielfältigen zusätzlichen Ausgaben einer antizyklischen Konjunkturpolitik.
Nimmt man den Durchschnitt der Jahre 1975 bis 1978, dann stiegen die Ausgaben des Bundes um 9,1 %, die der Länder um 7,3 %, und bei den Gemeinden betrug der Anstieg 5,6 % jährlich. Damit öffnet sich die Kreditaufnahme des Bundes — im Unterschied zu der der Länder und Gemeinden — wie eine Schere. Während der Bund 1978 insgesamt 15 % seiner Ausgaben durch Kredite finanzieren mußte, betrug die Kreditfinanzierungsquote der Länder nur 6 % und die der Gemeinden nur 2 %. Die Folge ist, daß der Bund bei einem Anteil von rund 40 % am öffentlichen Gesamthaushalt bei der Kreditaufnahme aller drei Gebietskörperschaften mit einem weit höheren Anteil, nämlich mehr als 60 %, beteiligt ist. Ein entsprechendes Ungleichgewicht in der Entwicklung würde sich bei unveränderten Anteilen des Bundes und der Länder am Umsatzsteueraufkommen auch 1979 und in den folgenden Jahren ergeben.
Die Gründe, die seit 1975 zu einer Umkehrung der Ausgabendynamik zwischen Bund und Ländern führten, bestehen weiter. Sie rechtfertigen nach meiner Ansicht für die kommenden Jahre einen größeren Anteil des Bundes am Steueraufkommen.
Das bestehende Ungleichgewicht in der Finanzausstattung der einzelnen Haushaltsebenen bedarf also einer Änderung. Es entspricht nicht den in Art. 106 des Grundgesetzes festgelegten Grundsätzen der Einnahmenverteilung, wonach Bund und Länder gleichmäßig Anspruch auf Deckung ihrer Ausgaben durch laufende Einnahmen haben. Wir meinen, meine Damen und Herren, der ganze Bundestag müßte sich dafür einsetzen und die Bundesregierung stützen, damit sie den für die Erfüllung der gesamtstaatlichen Aufgaben notwendigen Spielraum in der nun bevorstehenden Verhandlungsrunde zur Umsatzsteuerneuverteilung gesichert bekommt.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

CDU und CSU ergehen sich in wildem Feldgeschrei, wenn sie die Höhe des Staatsanteils kritisieren und den Eindruck zu erwecken' versuchen, daß der Moloch Staat dabei sei, die durch sie und in der Wirtschaft erarbeiteten Früchte sozusagen wieder aufzufressen.

(Schröder [Lüneburg ] [CDU/CSU] : So ist es!)

Es trifft zu, daß die Staatsquote, also der Anteil aller Ausgaben des Staates am jeweiligen Bruttosozialprodukt, seit Jahren gestiegen ist und 1978/79 bei knapp 47 % stehenbleibt.
Die Interpretation dieser Zahlen aber birgt die Gefahr erheblicher Fehlurteile. Hier gilt es festzuhalten: Staatswirtschaftliche Quoten beschreiben immer nur Ausschnitte der Staatstätigkeit. Sie haben begrenzten Aussagewert. Ein Maß für die gesamte staatliche Leistung für den Bürger stellen sie nicht dar. Es wäre grundfalsch — und leider versucht die Opposition dauernd, diesen Eindruck zu erwekken —, die jetzige Staatsquote so auszulegen, als beanspruche der Staat fast die Hälfte des erwirtschafteten Bruttosozialprodukts.



Westphal
Richtig ist doch : Die Staatsausgaben enthalten nicht etwa nur die unmittelbare Endnachfrage des Staates selbst, also Personalausgaben, Sachaufwand und die staatlichen Anlageinvestitionen, sondern es handelt sich hierbei mit fast der Hälfte des gesamten Brockens, der gesamten Staatsquote, um Transferleistungen an den Bürger, also Renten, Pensionen, Ausbildungsförderung, Wohngeld, Arbeitslosenunterstützung, Kindergeld, Investitionszuschüsse an die Wirtschaft und Subventionen.

(Zustimmung bei der SPD)

Alles das ist da drin. Durch diese Transferleistungen werden andere Sektoren der Volkswirtschaft, vorrangig die privaten Haushalte und auch die Unternehmen, ihrerseits zur Endnachfrage befähigt, zu einer Endnachfrage, die, wirtschaftlich gesehen, dem privaten Sektor zuzuordnen ist und eben nicht dem Staat.
Außerdem — und diese Bemerkung ist wichtig zum Erkennen der Fragwürdigkeit des Aussagewertes der Staatsquote — stieg 1975 der Anteil um etwa eineinhalb Prozent allein durch die Reform des Familienlastenausgleichs. Weil das Kindergeld nun als Transferleistung gezahlt wird, erscheint es neuerdings auf der Ausgabenseite des Staatskontos und erhöht die Steuerquote, ohne daß etwas verändert wird.
Aber ich kann Ihnen noch ein viel tolleres Beispiel geben. Nach dem Vorschlag von Herrn Minister Gaddum, dem Finanzminister aus Rheinland-Pfalz, für eine radikale Steuervereinfachung, die er im vorigen Jahr, ohne allerdings große Gefolgschaft bei der CDU/CSU und in der Offentlichkeit zu finden, vorgetragen hat, wäre die Staatsquote außerordentlich stark angestiegen, weil sein Vorschlag enorm zunehmende Transferleistungen zur Folge haben würde, ohne daß man hieraus — darauf hat Herr Minister Gaddum selber hingewiesen — irgendwelche Schlüsse auf die Staatstätigkeit überhaupt ziehen könnte.
Ich hoffe, diese Ausführungen reichen aus, um vor Falschinterpretationen derartiger Rechengrößen zu warnen.
Klarzumachen ist an dieser Stelle allerdings, daß hier eine klare Unterscheidung in den Grundsatzpositionen zwischen der CDU/CSU auf der einen Seite und den Sozialdemokraten auf der anderen Seite deutlich wird. Wir wollen einen starken, einen handlungsfähigen Staat, der nach innen und außen Solidarität sichern und stärken kann.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Wir wollen nicht den schwachen Staat gegenüber den starken Ellbogen anderer. Wir wenden uns gegen die Mentalität von krassem Egoismus und mangelnder Bereitschaft, den Schwachen über den Weg der sozial gerechten Umverteilung zu helfen.

(Beifall bei der SPD)

Die SPD hat vor Jahren einmal sehr drastisch formuliert, daß sich nur die Reichen und Privilegierten
einen armen Staat — und ich füge hinzu: mit einer niedrigen Staatsquote — leisten könnten.

(Wehner [SPD]: Leider wahr! — Schröder [Lüneburg] [CDU/CSU]: Früher die Rasse, jetzt die Klasse!)

Diese vereinfachende harte Formulierung bleibt zutreffend. Die Grundhaltung, die ich für die SPD hier vertrete, ist sozialer, sie ist gerechter und damit menschlicher.

(Beifall bei der SPD)

Ich habe noch gut — damit komme ich zum Schluß — im Ohr — —(Schröder [Lüneburg] [CDU/CSU] : Das haben die Nazis auch gesagt!)

— „Vielen Dank" für diesen Hinweis. Er hat sicher nicht übermäßige Bedeutung. Sie werden hoffentlich in Ihrer Einseitigkeit nicht das gleiche sagen, wenn Ihr Kollege Windelen und Herr Hoppe hier gleich sprechen werden.

(Schröder [Lüneburg] [CDU/CSU] : Das klingt wie „Holocaust" in rot!)

Ich habe noch gut im Ohr, wie der Herr Bundeskanzler seit seiner Regierungserklärung 1976 mit Bezug auf die Haushaltspolitik in nüchterner Einschätzung der Möglichkeiten den Satz sagte: „Der Rahmen für Neues wird gering bleiben." Blickt man nun kurz nach der Halbzeit dieser Legislaturperiode auf die trotzdem beachtliche Fülle der Aufgaben, die sich diese Regierung 1976 vorgenommen hat, und prüft man den Grad der Erfüllung, dann zeigt sich, wie vielfältig die Leistungen sind und wie oft sie sogar noch über das hinausgehen, was in der Regierungserklärung gestanden hat.
Ich will hier nur beispielhaft und in keiner Weise vollständig an einige wenige gewichtige Entscheidungen erinnern, die wir auf der Grundlage der Regierungspolitik inzwischen zustande oder auf den Weg gebracht haben. Nehmen wir zuerst den Bereich der Sozialpolitik mit Kostendämpfung im Gesundheitswesen und vorliegender Novelle zum Krankenhausfinanzierungsgesetz. Denken Sie an die Entscheidung über die Konsolidierung in der Sozialversicherung mit festgelegten Beträgen für die Erhöhung der Renten für die kommenden Jahre und an das Zehnte Kriegsopfer-Anpassungsgesetz mit seinen strukturellen Verbesserungen. In diesen Tagen beschäftigt sich das Haus mit der Ausdehnung der kostenlosen Beförderung von Behinderten im Personennahverkehr. Dazu kommen die Vorlage für die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs und die inzwischen erfolgte Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze für die schwerbeschädigten Behinderten.
Im familienpolitischen Bereich kann niemand an der erheblichen Erhöhung des Kindergeldes und an dem nun zur Debatte kommenden Entwurf eines neuen Jugendhilferechts vorbeigehen. Auch das Wohngeld wurde inzwischen heraufgesetzt und familiengerechter gestaltet. Die Ausbildungsförderung wird erhöht, und die Schüler des Berufsgrundbildungsjahres werden einbezogen. Für die Woh-



Westphal
nungsmodernisierung und energiesparende Maßnahmen haben wir Förderungssätze erweitert.
Die Forschungs- und Entwicklungsförderung ist sowohl im steuerlichen Bereich als auch in der direkten Förderung erheblich ausgeweitet worden. Eine Fülle von Hilfsmöglichkeiten steht für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung. Die vierte Kartellgesetznovelle ist in Beratung.
Auch in der Politik für den Verbraucher haben wir gewichtige Fortschritte erzielt. Ich nenne nur die Verbesserung der Rechtsstellung für Pauschalreisende und die Schaffung eines Verbraucherinstituts.
In harten Debatten haben wir um die Verbesserung unserer Rechtsordnung gerungen und Entscheidungen zur Bekämpfung von Verbrechen und besonders des Terrorismus getroffen, die einem freiheitlichen Rechtsstaat angemessen sind.
Die Regierung hat nun das Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität eingebracht. In der Verkehrspolitik steht neben der Realisierung des langfristigen Verkehrswegeprogramms das Lärmschutzgesetz.
Auf europäischer Ebene ist es besonders die Initiative des Bundeskanzlers gewesen, die zur Einführung des Europäischen Währungssystems führen wird.

(Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Das ist ein ungelegtes Ei, das Sie da begackern!)

Der Nord-Süd-Dialog wurde vorrangetrieben und die Entwicklungshilfe ausgebaut.
Langfristige wirtschaftliche Vereinbarungen mit der Sowjetunion wurden getroffen. Die Verkehrswegevereinbarungen mit der DDR sind ein gewichtiger Schritt nach vorn. Die Sicherung und Förderung Berlins ist nicht nur durch das gemeinsame Programm der Parteivorsitzenden, sondern auch durch die weitere kräftige Steigerung der Haushaltsmittel für Berlin verbessert worden.
Ich kann es mir hier ersparen, noch einmal auf die vielfältigen Steuerentlastungen, besonders für Arbeitnehmer und Selbständige sowie für die Wirtschaft, die im Gipfel-Paket zusammengefaßt sind, zurückzukommen. Aber ich darf wohl feststellen, daß sich dies alles und vieles mehr, einzeln und in der Zusammenfassung, sehen lassen kann und dem Bürger nützt.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Wenn Kollege Biedenkopf in seiner Analyse zu dem Schluß kommt, daß es einen hohen Grad von Zufriedenheit in unserer Bevölkerung gibt und die Regierung von all diesen Seiten her durch die Opposition nicht mit Aussicht auf Erfolg angegriffen werden kann, dann nehmen wir dies mit Genugtuung zur Kenntnis und fühlen uns in unserer Politik bestätigt.
Wenn Herr Biedenkopf daraus allerdings den Schluß zieht, daß es die Opposition eben anders angehen müsse und den Bundeskanzler von seiner Partei, von der SPD, und die Sozialdemokraten von den Gewerkschaften zu trennen versuchen müsse, dann ist er auf dem Holzweg. Das wird ihm nicht gelingen.

(Beifall bei der SPD)

Da hilft ihm auch keine neue Führungsstruktur der Opposition.

(Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Wollen Sie den Bundeskanzler nicht mal rufen lassen?)

Meine Damen und Herren, wir sind stolz auf die vielen Schritte, kleine und große, zu mehr sozialer Gerechtigkeit, zu mehr Hilfen für den Bürger, zu verbesserten Rahmenbedingungen für die Wirtschaft. Wir bleiben auf diesem Kurs und gestalten mit ihm auch die zweite Hälfte dieser Legislaturperiode. Dieser Haushalt 1979, dem wir unsere Zustimmung geben, wird uns dabei ein wichtiger und wertvoller Helfer sein.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0813300600
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hoppe.

Hans-Günter Hoppe (FDP):
Rede ID: ID0813300700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Zimmermann hat uns zu Beginn seiner Ausführungen verraten, warum er heute gesprochen hat. Er hat uns nicht gesagt, warum die Gäste so schnell wieder gegangen sind.

(Heiterkeit bei der FDP und der SPD Vielleicht haben sie gedacht: Von der Opposition nichts Neues. (Beifall bei der FDP und der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Sie waren aber auch schon mal besser!)

Auch für die Haushaltsdebatte kann ein gesicherter Datenkranz, auf dem man aufbauen kann, nützlich sein. Aber es ist auch verständlich, daß nicht alle Diskussionsbeiträge von den Fakten ausgingen. Insbesondere der Opposition wird man sogar zugestehen müssen, daß sie Zweifel hegt, ja, geradezu kultiviert, um den kritischen Ansatz auch zu finden, wo die Regierung das Material nicht frei Haus liefert. •
Jedwede Kritik darf sich aber nicht so weit von den Tatsachen entfernen, daß sich für den Kritiker selbst die Frage nach seiner Glaubwürdigkeit stellt. Diese Schwierigkeit haben wir alle. Diese Schwierigkeit hat aber besonders die Opposition. Die darin liegenden Gefahren konnten von ihr, wie mir scheint, in den vergangenen Tagen nicht immer gemeistert werden.

(Beifall bei der FDP)

Einerseits hat ihre Führungsspitze eine Untersuchung in die Öffentlichkeit gebracht, die de facto nichts anderes als eine Anerkennung der Regierungspolitik bedeutet. Andererseits hat sie diese Erkenntnis in den hinter uns liegenden Tagen immer wieder gewaltsam verdrängt. Wenn sich die Opposition aber auf diese Weise ein Feld für den politischen Angriff schaffen will, dann tut sie es eben um den Preis ihrer Glaubwürdigkeit. Denn der



Hoppe
Wahlbürger ist nicht so beschränkt, daß er auf solche Mätzchen hereinfiele.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Meine Damen und Herren, letztlich zählen allein die Tatsachen. Danach steht fest, daß die Zustimmung der Bürger zur Politik der Regierung Schmidt/Genscher in der letzten Zeit stetig zugenommen hat.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Die Bevölkerung ist eben zufrieden, und dies spiegelt sich in der positiven Bewertung der Bundesregierung wider. Die Gründe dafür sind: 1. „Die wirtschaftliche Entwicklung im Innern hat sich entspannt. Die Wirtschaft beginnt — wenn auch nur zögernd — wieder zu investieren." 2. „Die Arbeitslosigkeit hat ihre singuläre Bedeutung als Bedrohung verloren. Jugendliche finden weitgehend Ausbildungsplätze. Die Ausbildungsabgabe muß wiederum nicht erhoben werden." 3. „Die Rentenfinanzierung stabilisiert sich." 4. „Die europa- und außenpolitische Lage scheint relativ stabil. Im ostpolitischen Bereich sind in absehbarer Zeit keine nachhaltigen Irritationen zu erwarten. In Europa nimmt die Bundesrepublik Deutschland eine wirtschaftliche und zunehmend auch eine allgemeinpolitische Führungsrolle ein." — Soweit die Analyse der Opposition. Dem ist in der Tat nichts hinzuzufügen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Meine Damen und Herren, der Haushalt 1979 liefert in der jetzt zur Verabschiedung anstehenden Fassung eine brauchbare Grundlage für die Fortsetzung der erfolgreichen Politik der sozialliberalen Koalition. Dies heißt nun aber wahrlich nicht, daß damit alles zum besten steht. Soweit es sich dabei um Probleme des Haushalts handelt, werden sie vom Parlament allein nicht zu bewältigen sein. Ja, wir müssen schon alle Kräfte anstrengen, um das Budgetrecht des Parlaments nicht zu einem formalen Vorgang verkommen zu lassen
Daß das Recht auf Finanzkontrolle und der Gestaltungswille noch lebendig sind, ist 1978, zuletzt bei der Beratung des Nachtragsetats, unter Beweis gestellt worden. Auch bei der Umgestaltung des Haushaltsentwurfs 1979 ist die parlamentarische Handschrift deutlich erkennbar. Aber, meine Damen und Herren, es wäre vermessen, anzunehmen, . daß das Parlament kraft seiner verfassungsrechtlichen Kompetenz in der Lage wäre, originäre Fiskalpolitik zu treiben. Seine Möglichkeiten sind allein schon durch das riesige Haushaltsvolumen einerseits und die sehr begrenzte Beratungszeit andererseits außerordentlich reduziert. Die noch vor uns stehende Aufgabe einer durchgreifenden Änderung der Haushaltsstruktur kann sich das Parlament deshalb nicht auf die Schultern laden.
Die Finanzpolitik kann nur dann erfolgreich sein, wenn Regierung und Parlament nach übereinstimmenden Vorstellungen handeln,

(Beifall des Abg. Haase [Kassel] [CDU/CSU])

denn auch in der Haushaltspolitik ist das Gewicht
der Exekutive immer stärker geworden. Hier handelt es sich nicht bloß um einen Platzvorteil der
Regierung. Meine Damen und Herren, schon eine Korrektur der Regierungspolitik ist schwer, eine Änderung schier unmöglich. Nur in diesen engen Grenzen ist heute überhaupt noch eine Arbeitsteilung zwischen Parlament und Regierung vorstellbar.
Wenig ersprießlich wird die Angelegenheit aber dann, wenn sich der Finanzminister mehr auf Innovation und Investition konzentriert und dem Parlament die Aufgabe überläßt, die Ausgabenentwicklung durch Sparbeschlüsse im Zaum zu halten. Meine Damen und Herren, einen Finanzminister nur für die schönen Seiten des Lebens gibt es nun einmal nicht.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Sehr gut, Herr Hoppe! Wunderbar! Das kommt ins goldene Buch! Goldene Worte!)

Es dürfte im übrigen an der Zeit sein, einmal zu überprüfen, welche Rolle die mittelfristige Finanzplanung in der Vergangenheit für die Entwicklung der Haushaltspläne gespielt hat und welche Rolle sie heute spielt. Vielleicht kommt man da zu überraschenden Ergebnissen. Der Zwang, einen Zahlenspiegel für fünf Jahre aufzustellen, ist jedenfalls nicht mehr dazu angetan, die Steigerungsraten der Haushalte auch nur annähernd im projektierten Rahmen zu halten. Auch in der Fiskalpolitik haben die aktuellen Wirtschaftsdaten längst Vorrang gewonnen. Die Finanzplanung ist gegenüber den Schwankungen des Konjunkturbarometers weitgehend zur Makulatur geworden, und dies schon zum Zeitpunkt ihrer Aufstellung. Von der gewollten Innenbindung ist eine seltsam starre Zuweisungspraxis übriggeblieben. Haushaltspläne werden nicht mehr nach dem festgestellten Bedarf aufgestellt; vielmehr wird den einzelnen Ressorts ein bestimmter Plafond zugebilligt, und dann werden die dafür notwendigen Mittel zugewiesen.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Das sollte sich auch der Finanzminister anhören! Wo ist der denn?)

Bei diesem Verfahren tritt die traditionelle Haushaltsrevision des Finanzministers

(Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Wo ist er?)

mehr und mehr in den Hintergrund. Wenn aber dieses Instrument verkümmert, kann von einer zentralen Steuerung der Haushaltspolitik nur noch sehr bedingt gesprochen werden. Hier scheint deshalb eine Rückbesinnung unausweichlich, sonst läßt sich die beim Finanzminister konzentrierte Finanzverantwortung so nicht mehr ausfüllen, sondern löst sich in Ressortzuständigkeiten auf.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, es gilt aber doch wohl gerade, dieser Finanzverantwortung voll gerecht zu werden, um der Schuldenproblematik Herr zu werden. Nach der mittelfristigen Finanzplanung der Bundesregierung würde sich die Neuverschuldung bei etwa 30 Milliarden DM einpendeln.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU] : „Einpendeln" ist gut!)




Hoppe
Damit können sich die Freien Demokraten nicht abfinden.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU — Haase [Kassel] [CDU/ CSU] : Hervorragend!)

Die Haushaltspolitik darf nicht so verstanden werden, als ginge es darum,' die Steuereingänge und alles das, was am Kreditmarkt überhaupt zu erreichen ist, in die Kassen zu holen,

(Zuruf von der CDU/CSU: Und zu verfrühstücken!)

um es dann nur schnell wieder unter die Leute zu bringen.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Die Last einer uns durch die Wirtschaftslage aufgezwungenen Verschuldungspolitik drückt den Haushalt so schwer, daß man sie nicht auf die leichte Schulter nehmen kann.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Der Herr Bundeskanzler hat dazu in der Debatte Ausführungen gemacht. Mögen die angestellten internationalen Vergleiche noch so berechtigt sein, sie können den Haushaltspolitiker nicht beruhigen.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Dazu ist die Geschwindigkeit, mit der dieser Prozeß bei uns abgelaufen ist, zu rasant.
Aber auch die Überlegungen, die dazu heute der Herr Kollege Zimmermann angestellt hat, helfen bei der Bewältigung dieser Problematik überhaupt nicht weiter, denn Aufbauzeiten stehen nun wirklich unter völlig anderen Gesetzen. Vergleiche hinken zwar immer, aber der von Herrn Zimmermann mit dem Hinweis auf die Aufbauphase angestellte Vergleich hat überhaupt keine Beine.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

In diesem Jahr erzwangen die beim Weltwirtschaftsgipfel übernommenen Verpflichtungen erneut eine hohe Verschuldung. Aber die Tendenzwende muß kommen, und zwar nicht irgendwann, sondern die Freien Demokraten erwarten, daß diese Überlegungen für den Haushaltsentwurf 1980 Vorrang haben.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU] und Dr. Ritz [CDU/CSU] : Wir werden darauf zurückkommen! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

— Sie können darauf zurückkommen. Ich komme nämlich mit meiner Fraktion selbst darauf zurück, wie Sie sich denken können.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Das ist gut!)

Das Ende einer jeden Haushaltsdebatte fordert zum Resümee heraus.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0813300800
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Schröder? .

Hans-Günter Hoppe (FDP):
Rede ID: ID0813300900
Ich gestatte jede Zwischenfrage, Herr Präsident.

Dr. Horst Schröder (CDU):
Rede ID: ID0813301000
Herr Kollege Hoppe, wie können Sie eigentlich uns und der deutschen Offentlichkeit erklären, wie Sie einerseits hervorragende und zutreffende theoretische Analysen vortragen und andererseits Ihre Zustimmung zu einem Haushalt erklären können, in dem genau das Gegenteil getan wird?

Hans-Günter Hoppe (FDP):
Rede ID: ID0813301100
Verehrter Herr Kollege Schröder, es ist nicht das Gegenteil, sondern wenn Sie bei der Stelle, auf die sich Ihre Nachfrage bezieht, auch richtig zugehört hätten, so hätten Sie die Begründung gehört, die ich dafür gerade geliefert habe. Daß wir in diesem Jahr vom Pfad der Tugend erneut abgekommen sind und die Konsolidierung vertagen mußten, habe ich schon in der ersten Lesung eingehend ausgeführt und begründet, und ich habe es soeben noch einmal deutlich gemacht. Auch Sie wollen sich doch nicht aus dem internationalen Prozeß ausklammern, es sei denn, Sie wollten sich abmelden, weil Sie dafür überhaupt keine Kompetenz mehr auf die Matte bringen.

(Beifall bei der FDP)

Aber wenn die Bundesrepublik ihren internationalen Beitrag leistet, dann muß sie auch die eingegangenen Verpflichtungen erfüllen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Da wir diese Verpflichtungen, auch mit Rücksicht auf unsere nationalen Wirtschaftsdaten sehr gut eingepaßt haben und Sie selbst — Sie nehmen sich auch immer nur die Rosinen und Schmuckstücke heraus — diesen steuerpolitischen Anteil und die steuer-familienpolitische Komponente ruhmreich durch die deutschen Lande tragen, müssen auch Sie die daraus resultierenden Konsequenzen für den Haushalt ziehen.

(Beifall bei der FDP)

Lassen Sie mich nun das Resümee ziehen, das ans Ende einer Haushaltsdebatte gehört und das noch einmal die politische Aussprache der letzten Tage zusammenfaßt. Mir geht es hier nicht darum, die in der Presse so beliebte Frage zu stellen, wer nun der Star der Veranstaltung und wer der Verlierer war. Wichtiger ist die Bilanz in der Sache, und dabei kommt man zu dem Ergebnis, daß eine seit langem erkennbare Entwicklung noch einmal bekräftigt wurde. Es ist das unterschiedlich ausgeprägte Vertrauen in das Verantwortungsbewußtsein und die Mündigkeit der Bürger, das in diesem Hause die Gegensätze schafft. Für den Liberalen hat der Mensch und nicht die Institution den Vorrang. Freiheit und Menschenwürde verwirklichen sich in der Selbstbestimmung und in der Verantwortung für andere. Das Vertrauen in den Bürger ist für den Liberalen die Grundlage aller staatlichen Tätigkeit.

(Schröder [Lüneburg] [CDU/CSU] : Dann können Sie doch nicht mit Sozialisten zusammengehen!)

Deshalb mißt er die Stärke eines Staates nicht an
der Zahl seiner Vorschriften und Verbote, sondern



Hoppe
an dem Vertrauen, das der Bürger diesem Staat entgegenbringt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Bei den konservativen Politikern ist das Mißtrauen in den Bürger immer eine gravierende Größe gewesen. Das hat sich hier wieder einmal in der Diskussion um die Richtlinien für die Einstellung von Bewerbern in den öffentlichen Dienst gezeigt. Dabei ist es sattsam bekannt — auch die Opposition beklagt ja bisweilen selbst diese Verhaltensformen —, daß durch derart rigide und mißtrauische Praktiken gerade in der jungen Generation bedenkliche Tendenzen geweckt werden, die vom kritischen Engagement für unseren demokratischen Staat wegführen.

(Schröder [Lüneburg] [CDU/CSU] : Das ist auch so eine Phrase!)

Wer aber Politik als gemeinsame Wahrnehmung öffentlicher Verantwortung definiert, muß auf dem Fundament von Vertrauen und Offenheit alle politischen Fragen und alle politischen Entscheidungen den Grundwerten der Gerechtigkeit, der Toleranz und der Humanität unterordnen.

(Schröder [Lüneburg] [CDU/CSU] : Nein, auf dem Boden der Verfassung!)

— Herr Kollege Schröder, darüber, daß wir uns bei dem von mir hier eben genannten Katalog von Wertvorstellungen nur innerhalb unserer Verfassungsordnung bewegen werden, brauchen wir hier eigentlich keinen Disput zu eröffnen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Politische Leistungen müssen nach unserem liberalen Credo auch mehr bewirken als nur materiell meßbaren Fortschritt. Sie müssen vielmehr durch Inhalt und Stil ein gesellschaftliches Klima schaffen, das die Mitmenschlichkeit zur prägenden Kraft macht. Ich wiederhole deshalb noch einmal mit allem Ernst die Aufforderung unseres Fraktionsvorsitzenden, gerade beim Austragen politischer Konflikte ein Beispiel dafür zu geben, wie Aggressivität abgebaut, Toleranz gefördert und die Freiheit des Andersdenkenden geachtet werden kann.

(Beifall bei ,der FDP und der SPD)

Der Deutsche Bundestag hat die permanente Aufgabe zu meistern, das erreichte Höchstmaß an Stabilität in Gesellschaft und Staat zu sichern. Stabilität ist ja kein statischer Zustand. Der demokratische Standard erhält sich nicht von und durch sich selbst. Er setzt dauernde Anstrengungen zu seiner Bewahrung voraus. Also müssen wir Parlamentarier in unseren Debatten und Entscheidungen stets sichtbar machen, daß die Gestaltung der Gesellschaftsordnung ein offener Prozeß ist, der ohne den kritischen Bürger und ohne eine Atmosphäre der Diskussionsbereitschaft nicht auskommt.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Wir brauchen den wachsamen und geistig freien Bürger, nicht den kontrollierten Untertanen. Das bedeutet auch: Wir haben seine Kritik ernst zu nehmen und seine Nöte zu erkennen. Das beginnt im existentiellen Bereich, beim Schutz der natürlichen Lebensbedingungen.
Mir scheint, daß im Verlauf der Debatte in der zweiten Lesung das Thema „Umweltschutz" ein bißchen zu kurz gekommen ist. Ich will dies nicht als Zeichen der allgemeinen Zufriedenheit deuten, obwohl seit dem Antritt der sozialliberalen Koalition ein Umweltrecht geschaffen worden ist, das der weltweiten Umweltvernachlässigung zumindest in unserem Land Einhalt gebietet. Natur und Landschaftsschutz wurden verbessert. Der Kampf gegen die Wasser- und Luftverschmutzung wurde vorangetrieben. Die Ergebnisse gelten in der Europäischen Gemeinschaft als beispielhaft. Es besteht aber kein Anlaß, selbstzufrieden zu sein. Die Bedrohung unserer Umwelt ist noch nicht gebannt. In diesem Jahr werden wir die Nagelprobe erst noch bestehen müssen. Es geht um das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, das durch die Hereinnahme der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft verschärfte Auflagen hierfür vorsieht. Die Mehrheit der Bundesländer übt sich zur Zeit in .Hinhaltetaktik. Sie versuchen, auf einem wesentlichen Terrain unserer Umweltpolitik zum Rückzug zu blasen und die vom Bundesminister vorgeschlagene Konzeption ins Gegenteil zu verkehren. Wir können vor einem solchen Ma, növer nur warnen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Ein weiteres Stichwort: Bürokratisierung. Dieses Phänomen plagt alle hochentwickelten Staaten. In unserem Land sucht es alle Regionen heim, egal, welche Partei gerade regiert und wer Ministerpräsident ist. Die Gründe liegen auf der Hand. Von der Institution Staat wird zunehmend die Erfüllung von immer mehr Aufgaben erwartet. Oft wird zu schnell und allzu leicht nach dem Staat gerufen, ohne daß überhaupt die Möglichkeit einer Regelung durch private Initiative erwogen wurde.

(Schröder [Lüneburg] [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

Aber der demokratische Staat ist keine Wundertüte, aus der man immer nur nehmen kann ohne die Bereitschaft, auch zu geben.

(Schröder [Lüneburg] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

Wir Liberalen sehen eine wichtige Aufgabe darin, gegen die um sich greifende Anspruchsmentalität, die letzten Endes auch zur steigenden Reglementierung führen muß, anzugehen.

(Schröder [Lüneburg] [CDU/CSU] : Westphal!)

Hüten wir uns vor der Gefahr des Gesetzesperfektionismus, der alles regeln soll. Bei der Beratung eines jeden Gesetzes muß deshalb die Frage im Vordergrund stehen, ob es geeignet ist, die Freiheit des einzelnen zu sichern und auszubauen.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Das ist was für Ihre Genossen!)

Wie in der Haushaltspolitik künftig die Aufgabe der Konsolidierung im Vordergrund stehen muß, so wird Konsolidierung auch für die Politik dieses Jahres bestimmend sein. Wir haben die geringste Preissteigerungsrate seit sieben Jahren erreicht; es



Hoppe
gilt, sie auf diesem niedrigen Stand zu halten. Wir haben, unterstützt durch massive Impulse aus Bonn, das Wachstum der Wirtschaft wieder beschleunigt; jetzt geht es darum, die Risiken eines Rückschlags auszuschließen. Wir haben Bürger und Unternehmen in Milliardenhöhe von Steuern entlastet; nun gilt es, die Steuervereinfachung voranzubringen. Schließlich haben wir auf dem Gebiet der Deutschlandpolitik mit dem umfangreichen Verkehrsabkommen im alten Jahr eine Menge deutsch-deutscher Verbesserungen unter Dach und Fach gebracht, auch und gerade im Interesse Berlins. Hier heißt das Motto des Jahres 1979, das Erreichte zu sichern und ohne Hast fortzuentwickeln. In Europa gilt es einen großen Schritt nach vorn zu tun.
Es mag sein, daß die von den Sozialdemokraten entwickelten wirtschaftspolitischen Vorstellungen mehr Irritation als Beglückung auslösen. Aber, meine Damen und Herren von der Opposition, für die Arbeit dieser Bundesregierung und dieser Koalition ist das kein Thema.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Katzer [CDU/CSU]: So einfach ist das!)

Deshalb werden wir unsere gemeinsame Arbeit auf der Grundlage der Regierungserklärung zum Wohl unseres Landes erfolgreich fortsetzen.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Die Rede war in Passagen gut, aber nur in Passagen!)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0813301200
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Windelen.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Jetzt kommen wir wieder zur Sache!)


Heinrich Windelen (CDU):
Rede ID: ID0813301300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Am Anfang meiner Ausführungen zur dritten Lesung des Bundeshaushalts 1979 möchte ich den Kolleginnen und den Kollegen des Haushaltsausschusses für die geleistete Arbeit sehr herzlich danken.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dieser Dank gilt gleichermaßen den Mitarbeitern des Ausschußsekretariats, der Fraktionen, des Ressorts und des Bundesrechnungshofes.

(Beifall)

Sie alle mußten ein riesiges Arbeitspensum leisten. Zur Beratung standen ja nur sechs Sitzungswochen zur Verfügung; wenn wir die sitzungsfreien Wochen hinzurechnen, die die Kollegen und Mitarbeiter in Anspruch nehmen mußten, war es maximal ein Vierteljahr, das zur Vorbereitung des Haushaltsplanes zur Verfügung stand.
Wenn ich für die Opposition aus der dreitägigen Haushaltsdebatte ein Resümee ziehe, dann war sie, so meine ich, sachbezogener als die des letzten Jahres. Herr Wehner, ich bin nicht der Meinung, daß es vergeudete Zeit gewesen ist, wie Sie gesagt haben,

(Beifall bei der CDU/CSU)

wenn auch — das bedaure ich — das Kabinett offenbar der Meinung ist, bei der dritten Lesung des Haushaltes dieser Bundesregierung nicht anwesend sein zu müssen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Glos [CDU/ CSU]: Ein mieser Stil! — Katzer [CDU/ CSU] : Wo ist denn der Kanzler?)

Wenn ich resümiere, dann war die Rede des Bundesfinanzministers am Dienstag für mich besonders enttäuschend. Die Zentralfragen der Haushalts-, der Finanzpolitik, die der Kollege Haase am Dienstag sehr konkret gestellt hat, haben Sie, Herr Matthöfer, leider unbeantwortet gelassen: einmal die Frage nach der stabilitätsgerechten Finanzierbarkeit des Haushalts 1979 und zum anderen die Fragen nach dem Ob und Wie der mittelfristigen Konsolidierung der zerrütteten Staatsfinanzen, die doch auch von Ihnen, vom Kanzler und von den Sprechern der Regierungsparteien, als grundsätzliches Ziel bezeichnet worden sind.
Der Bundeswirtschaftsminister hat am Dienstag, und zwar ausdrücklich im Namen der Bundesregierung, die Geldmengenbegrenzungspolitik der Bundesbank unterstützt. Wie aber ist es mit dieser Geldpolitik zu vereinbaren, wenn einerseits bei dem erwarteten — auch von uns erhofften — Wirtschaftswachstum der Fremdmittelbedarf der Wirtschaft weiter steigt, andererseits aber die Neuverschuldung des Bundes im nächsten Jahr stärker wächst als die privaten Ersparnisse? Es ist doch eine einfache Rechnung, daß ein Kuchen — hier also die privaten Ersparnisse — nur einmal verteilt werden kann.

(Beifall bei der CDU/CSU — Glos [CDU/ CSU]: Aber das sind ja Künstler!)

Die Finanzprobleme, die sich hier auftun, die durch Übernachfrage an den Kreditmärkten entstehenden Gefahren für Preise und Zinsen und letztlich auch für das zarte Pflänzchen Konjunktur, das sind die zentralen Probleme des Bundeshaushalts 1979. Herr Bundesfinanzminister, das können Sie doch nicht durch Totschweigen vom Tisch bringen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich sagen ganz offen: In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Haushaltsausschusses hätte ich diesen Haushalt gern etwas distanzierter gewürdigt. Angesichts der Tatsache, Herr Bundesfinanzminister, daß Sie die Antworten auf die ganz konkreten Fragen schuldig geblieben sind, ist mir das in diesem Maße nicht möglich.
Wie steht es also mit der von allen angekündigten und für notwendig gehaltenen Konsolidierung? Kernfrage Nr. 1: Sehen Sie, Herr Bundesfinanzminister, es denn wirklich als Konsolidierung an, wenn nach Ihrem Finanzplan, von dem Kollege Hoppe allerdings meinte, er sei wohl — ich sage es jetzt mit meinen Worten — eher Makulatur,

(Beifall bei der CDU/CSU)

die Neuverschuldung des Bundes bis 1982, dem
letzten Jahr Ihres Plans, kaum unter 30 Milliarden
DM sinken soll? Bei einem Schuldenzuwachs von



Windelen
30 Milliarden DM jährlich können Sie schon in den 80er Jahren aus den Schulden nicht einmal mehr die Zinsen bezahlen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Haase [Kassel] [CDU/CSU] : So ist es!)

Das heißt, der Kredit verliert damit völlig seine Rolle als Finanzierungsinstrument zusätzlicher staatlicher Investitonen.
Kernfrage Nr. 2 — auch sie wurde bereits vom Kollegen Haase am Dienstag gestellt und blieb unbeantwortet —: Wie wollen Sie überhaupt die angestrebte Herabsetzung der Ausgabenzuwächse erreichen,

(Schröder [Lüneburg] [CDU/CSU] : Das will er doch gar nicht!)

wenn in Ihrem Plan riesige Mehrbelastungen überhaupt nicht berücksichtigt sind? Ich kann hier nur wenige erwähnen.
Wie wollen Sie, Herr Bundesfinanzminister, erreichen, daß Zahlungen an die Bundesbahn künftig entsprechend Ihrem Finanzplan sinken sollen, obwohl diese Zuschüsse sich in der Vergangenheit von Jahr zu Jahr gewaltig vermehrt haben?
Zum Haushaltsrisiko Energiepolitik: Sie, Herr Bundesfinanzminister, haben die langfristige Sicherung der Kohle als eines Rohstoff- und Energieträgers als eine vordringliche Aufgabe bezeichnet. Kollege Westphal hat dies hier noch einmal bekräftigt. Sie haben allein die jetzigen Hilfen für den Steinkohlenbergbau im Bundeshaushalt, d. h. unabhängig von dem, was neben dem Bundeshaushalt dem Steinkohlenbergbau zufließt, auf 2 Milliarden DM beziffert. Aber nach den Zahlen Ihres Finanzplans sollten die Mittel für die gesamte Energiepolitik, nicht nur für die Kohle, von 3 Milliarden DM in diesem Jahr auf nur noch 1,2 Milliarden DM im Jahre 1982 abgesenkt werden. Das geht aber doch nur, wenn künftig ganz oder weitgehend z. B. auf die Kokskohlesubvention oder die Kohlebevorratung oder die Stillegungshilfen usw. verzichtet wird. Wie wollen Sie denn sonst — das sagen Sie uns bitte hier — die Zahlen Ihres Finanzplans in diesem Bereich reduzieren?
Drittes Beispiel: Ausgleich für die Steuerausfälle bei der Lohnsummensteuer. Hier fehlen im Finanzplan Ihres Hauses jährlich über 2 Milliarden DM allein beim Bund, die zu Einnahmeausfällen führen müssen.
Herr Finanzminister, wir haben es Ihnen bei Ihrer vielfältigen Belastung nachgesehen, daß Sie in der vergangenen Woche nicht in den Haushaltsausschuß kommen konnten, um dort zum Finanzplan Rede und Antwort zu stehen. Seit Sie aber auch am Dienstag überhaupt nicht auf die vom Kollegen Haase gestellten Fragen eingegangen sind, verstärkt sich bei uns der Eindruck, daß Sie sich um diese Diskussion am liebsten drücken möchten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das läßt bei mir eigentlich nur den Schluß zu: Sie sind angesichts der von dieser Regierung zu
verantwortenden fast trostlosen Finanzlage des Staates in Ratlosigkeit erstarrt. Sie haben eben keine Vorstellungen, wie es weitergehen soll. Sie kapitulieren vor den Schwierigkeiten.

(V o r sitz : Vizepräsident Stücklen)

Es geht nur noch darum — so sehe ich es —, mit gezielten Täuschungen und mit dem Versuch des Totschweigens der Gefahren und Konsequenzen aus der Zerrüttung der Staatsfinanzen über die Hürden der jeweils nächsten Wahl hinwegzukommen, nach dem Motto: Nach uns die Sintflut!

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Leider wahr!)

Nun zu dem Ergebnis der Haushaltsberatungen im einzelnen. Das Gesamtergebnis ist für uns wirtschaftspolitisch unbefriedigend und haushaltspolitisch enttäuschend. Weder ist es gelungen, den Haushalt strukturell zu verbessern, noch die Verschuldung durch gezielte Einsparungen spürbar zu reduzieren noch das Haushaltsvolumen wesentlich zu drosseln. Die erreichten Einsparungen, die wir nicht gering erachten — wir haben ja selbst dazu beigetragen und wir hätten gerne noch mehr gespart —, wurden gleichzeitig durch Mehrausgaben an anderer Stelle fast wieder aufgezehrt.
Wenn ich dies sage, setze ich mich, Herr Kollege Hoppe, keineswegs von der Gemeinsamkeit der Arbeit des Haushaltsausschusses ab. Wie käme ich denn dazu, unsere eigene mühsame wochenlange Arbeit dadurch zu schmälern. Aber der Haushaltsausschuß kann eben nur Veränderungen in dem von der Regierung gesetzten Rahmen vornehmen. Herr Kollege Hoppe, wenn Sie dies für sich und für die Koalition feststellen, um wieviel mehr gilt dies für die Opposition! Sie kann also nur Veränderungen versuchen, aber sie kann den Rahmen selbst nicht verändern. Die Erbsen sind halt zu groß, wie die FAZ ganz richtig geschrieben hat.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie wissen auch, Herr Kollege HOppe, daß wir als Opposition gern etwas kräftiger zugelangt hätten, aber dafür haben Sie uns leider keine Mehrheit verschafft, sonst wäre noch etwas mehr herausgekommen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Unseren Kollegen in der Personalkommission, die in mühevoller Kleinarbeit auch in den sitzungsfreien Wochen die Stellenanforderungen der Bundesregierung um immerhin 920 zurückgeschraubt haben, gilt hier besonderer Dank und besondere Anerkennung, wenn auch unser Vorstellungen noch ein Stück weitergegangen sind. Mitgefühl und Solidarität gebührt aber vor allem den Kollegen der Koalition, die für diese notwendige Arbeit von ihrem eigenen Vorstand, von der eigenen Fraktion, noch sozusagen Prügel bezogen haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU — Löffler [SPD] : Woher wissen Sie das?)

— Herr Kollege, möchten Sie, daß ich darauf anworte? Ich glaube, wir sollten uns die Arbeit gegensei-

Windelen
tig nicht noch schwerer machen als sie ohnehin schon ist.
Die beängstigend hohe Neuverschuldung von rund 31 Milliarden DM ist, so meine ich, eine Pervertierung dessen, was Ökonomen als antizyklische Haushaltspolitik bezeichnen; denn der Jahreswirtschaftsbericht prognostiziert ein Wirtschaftswachstum von 4 %, was unter den gegebenen Umständen auch an der Obergrenze des derzeit wirtschaftlich Machbaren liegen dürfte. Die Schuldenphilosophie der SPD/FDP kann deswegen doch nicht aufgehen. Sie ist schon auf mittlere Sicht gefährlich.
Ich will hier keineswegs die erkennbaren Besserungszeichen am Konjunkturhimmel herunterspielen. Wir registrieren gern, daß 1978 erstmals die Preissteigerungsrate nach langer Zeit unter 3 % gesunken ist, allerdings ein Prozentsatz, der von der SPD den CDU/CSU-geführten Regierungen früher noch als Inflation angekreidet worden ist. Wir hören erleichtert, daß sich das Wirtschaftswachstum wieder etwas stärker regt. Aber geben wir uns auch keinen falschen Illusionen hin. Dauerhaftes Wachstum, dauerhafte Stabilität fallen uns nicht als gesunde Früchte einer faulen Schuldenpolitik in den Schoß.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Bei der Staatsverschuldung gibt es ebensowenig einen Genuß ohne Reue wie bei der Hinnahme der Inflation. Zu hohe Schulden haben noch immer auf die Dauer in die Inflation geführt.
Der Herr Bundesfinanzminister hat der Opposition primitive und naive volkswirtschaftliche Vorstellungen zu seiner Schuldenpolitik vorgeworfen. Er hat dann sicher den Kollegen Hoppe einbezogen, der schon im vergangenen Jahr diese Politik scharf kritisiert hat. Wenn es der Bundesfinanzminister für naiv und primitiv hält, diesen liederlichen Umgang mit dem Geld unserer Bürger zu rügen, dann nehme ich das gerne in Kauf. Wenn es konservativ ist, eine Finanzpolitik zu fordern, die nicht nur auf Wahltermine starrt, dann bin ich gern ein Konservativer.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Für uns bedeutet Politik mehr, als nur den nächsten Wahltermin zu erreichen.
Nun behauptet Minister Matthöfer, daß es Sinn seiner Schuldenpolitik sei, reale und produktive Werte zu schaffen. Ich weiß nicht woher er den Mut für diese Worte nimmt. Seine Rede wurde wohl noch in seinem alten Haus ausgearbeitet; denn der eigene Finanzplan, Herr Bundesfinanzminister, nimmt doch auf diese großen Zukunftsaufgaben, von denen Sie hier gesprochen haben, überhaupt keine Rücksicht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Lassen Sie mich dafür den Tatsachenbeweis antreten. Wenn ich nur die Zahlen des Finanzplans zwischen 1979 und 1982 vergleiche, dann finde ich dort folgendes : Gemeinschaftsaufgaben Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes minus 270 Millionen DM, Bereich Landwirtschaft minus 57 Millionen DM,• regionale Wirtschaftsförderung minus 159 Millionen DM, Energiebereich minus 1,737 Milliarden DM, Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung
minus 103 Millionen DM, Deutsche Bundesbahn minus 976 Millionen DM,

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Wasserstraßen, Häfen, Schiffahrt minus 68 Millionen DM, Verkehrs- und Nachrichtenwesen minus 92 Millionen DM, Hochschulbau minus 100 Millionen DM, berufliche Bildung minus 96 Millionen DM. Das sind nur zehn Posten mit zusammen 3,658 Milliarden DM Minus bei den Zukunftsinvestitionen zur Sicherung unserer Sozial- und Wirtschaftsordnung.

(Zuruf des Abg. Löffler [SPD])

— Weniger, Herr Kollege, weniger. — Für die großen Aufgaben, von denen der Finanzminister sprach, bleibt als einziger Renommierposten der Ansatz für Forschung und Technologie außerhalb der Hochschulen mit plus 1,737 Milliarden DM. Dies ist auf den Pfennig genau der gleiche Betrag, um den die Energiemittel gekürzt worden sind. Das also ist die Zukunftsvorsorge, Herr Matthöfer, von der Sie, Herr Kollege Westphal, gesagt haben, er hätte uns am Dienstag ja hier bewiesen, wie notwendig diese Verschuldung für die Zukunftssicherung sei.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dabei sind das alles nur nominale Größen. Stellt man nur die von der Bundesregierung — ich befürchte : zu optimistisch — mittelfristig prognostizierte Inflationsrate von 3 % für die Jahre bis 1982 in Rechnung, so wären in diesem Zukunftsbereich 6,2 Milliarden DM zusätzlich erforderlich, nur um das reale Niveau von 1979 zu halten. Wenn der Herr Bundesfinanzminister wirklich glaubt, was er hier sagt und im übrigen in einem Interview mit der „Frankfurter Rundschau" noch einmal wiederholt hat, dann ist er es doch, meine Damen und Herren, der primitive und naive volkswirtschaftliche Vorstellungen hat, und nicht die Opposition.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Alles, was eine solche Konjunkturpolitik hervorzubringen vermag, ist eine Art Flatterkonjunktur von Wahltermin zu Wahltermin mit immer kürzer werdenden Flügelschlägen — dies deshalb, weil alle Spritzen wieder sehr schnell in höheren Ersparnissen, in Steuern, höheren Auslandsausgaben und zum Teil höheren Einfuhren versickern. Der Rest verteilt sich dann auf das weite Feld der Konsumgüter und der Dienstleistungen. Damit sind Sie dann am Ende der Fahnenstange. Mit der dauerhaften Konjunkturankurbelung ist diese Konjunkturpolitik mittels Deficit spending auf dem Holzweg. Solange nicht mehr Kredite in produktive Bereiche gelangen, wird es eben nicht nachhaltig bergauf gehen können.
Ein Deficit spending dieser Art wirkt im übrigen ja nur so lange expansiv, wie- es ansteigt. Aber dieser Weg kann doch — und dazu gibt es auch in diesem Jahr wieder schöne Bekenntnisse - nicht auf die Dauer beschritten werden, weil aus der Substanz genommen Sparkapital verzehrt wird, weil Defizite dynamisch wachsen müssen, nur um einen Nachfragerückgang zu verhindern, weil der Schuldendienst für diese volkswirtschaftliche Kapitalverschwendung immer drückender wird.



Windelen
Dies sind die fundamentalen ökonomischen Zusammenhänge, die Sie noch eine Zeitlang verschleiern mögen, die aber durch nichts aus der Welt zu bringen sind.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie können eben, Herr Bundesfinanzminister, diese ehernen Gesetze der Volkswirtschaft auch nicht durch Mehrheitsentscheidungen im Parlament ändern.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wie sieht es nun am Kapitalmarkt aus? Von Vertrauen und von Optimismus keine Spur mehr. Bei langfristigen Titeln liegt inzwischen der Effektivzins bei über 7 %. Die Silvester-Anleihe des Bundes ist noch nicht untergebracht. Am Rentenmarkt werden nur Papiere mit kurzer Laufzeit verkauft. Dabei ist im Moment doch Liquidität in Hülle und Fülle vorhanden. Auf 30 Milliarden DM werden allein die liquiden Mittel aus Zinsen, aus Tilgungen, aus Sparprämien- und aus Bausparverträgen geschätzt. Aber der private Sparer bevorzugt eben liquide Formen der Anlage.
160 Milliarden DM Neuschulden machten und machen SPD/FDP-Regierungen von 1970 bis 1979. 160 Milliarden DM in zehn Jahren! Damit komme ich zum Leistungsaspekt dieser Politik. Bei einer Gesamtverschuldung von 14,3 Milliarden DM in 20 Jahren der CDU/CSU-Verantwortung wurden 11 Millionen Arbeitsplätze geschaffen. Seit 1970 reichen 160 Milliarden DM nicht einmal, um Vollbeschäftigung zu erreichen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: 2 Millionen Arbeitsplätze verloren!)

Bei aller Fragwürdigkeit des Vergleichs

(Zuruf von der SPD: Das kann man wohl sagen!)

wegen der Kaufkraftunterschiede, die ich hier nicht leugne, macht er doch eines deutlich: Man kann mit wenig Geld viel und man kann umgekehrt mit viel Geld wenig leisten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Doch solche Einsichten sind offenbar nicht gefragt. Gefragt sind statt dessen Märchen solcher Art: daß diese Republik unter einer CDU/CSU-Regierung nicht mehr regierbar sei, daß die Opposition zu schwach sei und keine Alternative habe.
Herr Bundesfinanzminister, Sie haben am Dienstag vorgeschlagen, gemeinsam zu prüfen, wie wir zum Nutzen unseres Volkes zu mehr Gemeinsamkeit kommen könnten, ohne sofort jede angestellte Überlegung zu Wahlkampfzwecken und zur Diffamierung des anderen auszunutzen. Herr Bundesfinanzminister dazu sind wir nicht nur bereit, dafür haben wir erhebliche Vorleistungen erbracht. Sie erinnern sich doch: Die Opposition hat den Nachtragshaushalt 1978 geschlossen mitgetragen und ihm zugestimmt. Sie erinnern sich: Die Opposition hat eine Entschließung eingebracht, die in der vom Haushaltsausschuß einstimmig beschlossenen Fassung die Zustimmung des ganzen Bundestages gefunden hat.
Nur sind Sie leider der einstimmig beschlossenen Aufforderung, den Haushalt dauerhaft zu konsolidieren und den Schuldenzuwachs mittelfristig ab 1979, d. h. schon in diesem Jahr, zu senken, nicht gefolgt. Ich selber, Herr Bundesfinanzminister, habe in der letzten dritten Lesung hier gemeinsame Überlegungen angeboten, ob die Übertragungsleistungen in öffentlichen Haushalten, von denen Kollege Westphal als einem wesentlichen Teil der Politik Ihrer Regierung gesprochen hat, die sogenannten Transferzahlungen, nicht durchforstet werden müßten; denn längst sei nicht mehr sichergestellt, daß die Umverteilungsströme, wie wir es wollen, von den Begüterten zu den Bedürftigen fließen und nicht umgekehrt.
Herr Kollege Gansel hat im übrigen, wenn ich mich erinnere, ähnliche Überlegungen angestellt und publiziert. Ich wurde dann von Minister Ehrenberg im Bundesrat und anschließend hier im Bundestag diffamiert, ich hätte gefordert, Sozialleistungen abzubauen. So sieht dann die auch von Ihnen geforderte und von uns bejahte Gemeinsamkeit in der Praxis aus. Lassen Sie mich für meine Fraktion erklären: wir sind dennoch weiter bereit, Mitverantwortung zu tragen, aber wir lassen uns nicht noch einmal in diese Falle locken.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Herr Bundeskanzler hat uns erneut vorgeworfen, wir betrieben mit unserer Kritik an der Schuldenpolitik Schwarzmalerei; dazu bestehe überhaupt kein Anlaß. Denn, so sagte er, kein Land in Europa zahle relativ so wenig Zinsen wie wir. Das ist, meine Damen und Herren, die glatte Unwahrheit.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Bundeskanzler möge sich doch bitte nur die Tabelle 33 des neuen Sachverständigengutachtens anschauen, die aus dem Bundesfinanzministerium stammt. Der Kollege Narjes hatte dem Bundeskanzler hier schon in einer Zwischenfrage entgegnet, daß der Staat sich schon zweimal in diesem Jahrhundert zu Lasten seiner Bürger durch Währungsschnitte entschuldet habe. Aber das kann doch wohl nicht Ihr Rezept sein.
Das Hauptproblem liegt im übrigen doch nicht in der Höhe der derzeitigen Zinsleistungen, sondern in dem rasanten Anstieg der Neuverschuldung und der Schuldenlasten. Der Sachverständigenrat sagt in seinem letzten Gutachten dazu: Seit den 70er Jahren befand sich die Bundesrepublik bei der Kreditaufnahme mit an der Spitze der Industrieländer. Über uns lagen im Durchschnitt der Jahre 1973 bis 1977 ausweislich der Tabelle Ihres Hauses von den europäischen Staaten ähnlicher Größenordnung nur Italien und Großbritannien. Wollen Sie die Verhältnisse, die dort herrschen, auf uns übertragen?

(Beifall bei der CDU/CSU)

Immer mehr dienen die Kreditmittel nur noch der Rückzahlung und Verzinsung alter Schulden und lösen kaum noch Wachstumsimpulse aus. Schon heute gehen von der Bruttokreditaufnahme zwei Drittel für Zinsen und Tilgungen drauf, nur noch ein Drittel kann für zusätzliche Investitionen verwendet wer-



Windelen
den. Schon für 1982 verschlechtert sich das Verhältnis auf 4:1. Eine Opposition, die hier nicht Alarm schlüge, wäre doch keinen Schuß Pulver wert.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir haben nun einmal das Wächteramt zugewiesen bekommen. Wir werden es mit Augenmaß, mit Verantwortungsbewußtsein, aber auch mit Deutlichkeit wahrnehmen.

(Erneuter Beifall bei der CDU/CSU)

Der Herr Bundeskanzler hat uns wieder einmal nach unserer Alternative gefragt. Aber auch dieses Spielchen kennen wir doch inzwischen. Es verläuft immer nach dem gleichen Muster. Entweder wird gesagt, zu der Politik der Bundesregierung gebe es überhaupt keine Alternative, oder: die Opposition hat keine Alternative. Oder, Herr Wehner: wir brauchen keine Opposition, also auch keine Alternative. Etwas paßt ja immer.

(Wehner [SPD] : Sie wissen, daß das eine Verdrehung ist!)

— Gut, Sie haben ja auch gesagt, die Haushaltsdebatte hier sei vergeudete Zeit.

(Widerspruch bei der SPD — Wehner [SPD] : Es ist bedauerlich, daß Sie am letzten Punkt einer Haushaltsdebatte mit Erfindungen argumentieren wollen!)

— Herr Kollege Wehner, lesen Sie es im Protokoll nach! Sie haben gesagt, das sei vergeudete Zeit.

(Beifall bei der CDU/CSU) Dagegen habe ich mich zur Wehr gesetzt.

Wie, meine Damen und Herren, ist die Realität? In der letzten Haushaltsberatung hatte ich für meine Fraktion die Zusammenarbeit für die Konsolidierung des Haushalts angeboten und dabei im übrigen eine Reihe ganz konkreter Felder genannt. Dieses Angebot der Opposition steht unverändert. Aber machen Sie uns bitte nicht den Vorwurf, wir hätten keine Alternative. Geben Sie doch offen zu, was eigentlich ganz selbstverständlich ist: daß Sie eine andere Politik wollen.

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

Wir wollen eben mehr Freiheitsraum für den einzelnen. Wir wollen mehr Eigenverantwortung. Sie wollen eine höhere Staatsquote, also mehr staatliche Bevormundung.

(Wehner [SPD] : Wir haben doch klar gesagt, was wir wollen zum Wohle des einzelnen und der Familie! Zurufe von der CDU/CSU)

— Ja, Herr Kollege Westphal hat doch verteidigt, — —

(Wehner [SPD] : Zum Wohle des einzelnen und der Familie!)

— Ja, natürlich, Herr Kollege, einverstanden. Sie wollen dem einzelnen — —

(Wehner [SPD] : Zum Wohle des einzelnen und der Familie! Nein, so können Sie das nicht machen!)

— So, Herr Kollege Wehner, wie Sie es verstehen. Ich mache Ihnen doch deswegen — —

(Wehner [SPD] : Ich verstehe unter „Familie", was Familie ist, und unter „einzelnen", was einzelner ist!)

— Ja, natürlich. Das heißt, Herr Kollege Wehner, — —

(Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Bitte Librium holen für Herrn Wehner!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0813301400
Herr Abgeordneter Windelen, einen Augenblick bitte. Ich bitte doch, daß wir die abschließende dritte Beratung des Haushalts noch in geordneter Form abwickeln.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Herr Abgeordneter Windelen, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Schröder?

Heinrich Windelen (CDU):
Rede ID: ID0813301500
Ja.

Dr. Horst Schröder (CDU):
Rede ID: ID0813301600
Herr Kollege Windelen, würden Sie vielleicht einige Kollegen auf die Passagen des sogenannten Orientierungsrahmens hinweisen, in dem von einer Ausweitung des staatlichen Korridors die Rede ist?

Heinrich Windelen (CDU):
Rede ID: ID0813301700
Herr Kollege Schröder, genau darauf hatte ich mich bezogen. Und ich sage noch einmal, Herr Kollege Wehner: Ich mache Ihnen und Ihrer Partei doch daraus gar keinen Vorwurf. Das ist Ihre Politik zum Wohl, so sagen Sie,

(Wehner [SPD] : Des Menschen und der Familie!)

des Menschen und der Familie — den Menschen und den Familien das Geld wegnehmen und es ihnen eben dann wieder zuteilen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD] : Das ist Ihre Lesart!)

Wir, Herr Kollege Wehner, wollen ihm soviel wie irgend möglich von seinem selbst erarbeiteten Einkommen belassen und ihm damit mehr Mündigkeit und Freiheitsraum geben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich bin Herrn Kollegen Wehner sehr dankbar, daß er mir erlaubt hat, hier etwas deutlicher zu machen, um was es geht.

(Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD] : Das ist bloße Ideologie, worum es Ihnen geht — weiter gar nichts!)

— Das ist Ihre Ideologie, selbstverständlich.

(Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD] : Ihre!)

— Nein, Herr Kollege Wehner, meine Ideologie habe ich Ihnen vorgetragen.

(Wehner [SPD] : Ja, den anderen schwarzmalen!)

— Nein, ich will niemanden schwarzmalen, sondern ich habe gesagt: Es ist ganz legitim, für eine solche



Windelen
Politik einzutreten, und es ist ganz legitim, für eine solche Politik auch um Wähler zu werben. Aber bitte sagen Sie uns doch nicht, wir hätten keine Alternative, weil wir eine andere Politik wollen und nicht diese.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Für uns ist nur betrüblich, daß die FDP eine solche Politik mitträgt und damit möglich macht. Aber das ist das Problem der FDP, um so mehr nach dem sehr eindrucksvollen Bekenntnis, Herr Kollege Hoppe, zur Freiheit und zur Mündigkeit der Bürger unseres Landes.
Wir, meine Damen und Herren, haben immer wieder unsere Bereitschaft erklärt, als Opposition Verantwortung auch für schwierige und für unpopuläre Entscheidungen mitzutragen. Wir bleiben aber dabei, daß es nicht Aufgabe der Opposition sein kann, Detailvorschläge zu unterbreiten. Die Führungsaufgabe einer Regierung, die Führungsaufgabe des Bundeskanzlers können doch nicht auf die Opposition abgewälzt werden.

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

Wir zahlen immer mehr für die Stützung überholter, nicht mehr wettbewerbsfähiger Strukturen.

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

Jeder vierte Arbeitnehmer, so hören wir, arbeitet bereits jetzt in einer schrumpfenden Branche. Die deutsche Kernkraftwirtschaft habe seit dreieinhalb Jahren keinen einzigen Inlandsauftrag mehr erhalten. Die Frage danach, wie es mit der Abwicklung der Auslandsaufträge aussieht, wird ein anderes schwieriges Kapitel werden. Zirka 60 % der Fläche des Bundesgebiets sind inzwischen mit irgendwelchen Förderungspräferenzen versehen. Eine Fülle weiterer Forderungen zur Ausdehnung dieser Präferenzen sind schon angemeldet. Gemessen daran sind die Aufwendungen für die Sicherung unserer wirtschaftlichen und sozialen Zukunft, für Innovation, für Wachstum, für die Erneuerung, für die Stärkung unserer Volkswirtschaft doch völlig unzureichend, degressiv und außerdem teilweise auch falsch angesetzt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Diese Regierung ist einst mit dem Anspruch angetreten, alles besser zu machen. Sie muß nun — auch dieser Haushalt weist dies aus — immer höhere Reparaturkosten für eine verfehlte Politik aufwenden und dafür immer mehr Schulden machen.

(Schröder [Lüneburg] [CDU/CSU]: So ist es!)

Sie muß immer größere Haushaltsmittel aufwenden, um zu reparieren, zu sanieren, um den Zusammenbruch ganzer Regionen und ganzer Branchen noch abzuwenden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dadurch bleibt dann eben immer weniger für die Modernisierung, für die Erneuerung, für die Zukunftssicherung übrig.
Die Regierung fährt fort, die drängenden Fragen auszuklammern und die gebotene Sanierung der Finanzen des Staates und der Träger unserer sozialen Sicherung auf die Zukunft abzuschieben. Sie verzehrt das Saatgut für künftige Ernten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie täuscht die Bürger über die wirkliche Lage — nur, um über den nächsten Wahltermin hinwegzukommen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Eine solche Politik halten wir für unverantwortlich. Sie ist gefährlich. Sie ist der Versuch der Ausbeutung unserer Kinder und Enkel. Deswegen lehnen wir diesen Haushalt ab und beantragen namentliche Abstimmung.

(Langanhaltender Beifall bei der CDU/ CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0813301800
Das Wort hat der Bundesminister der Finanzen.

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0813301900
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat in solchen Debatten immer eine besondere Rolle zu spielen.

(Daweke [CDU/CSU] : Er hat sie auch gespielt! — Glos [CDU/CSU] : Er hat sie gut gespielt! — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU)

Eine besondere Rolle hat er diesmal noch in einem besonderen Sinne gespielt. Aber dazu will ich mich jetzt nicht einlassen. Ich will ja mit ihm — ich habe den Haushaltsausschuß als meinen Verbündeten bezeichnet — weiter gut zusammenarbeiten. Ich werde, Herr Kollege Windelen, auf Ihre Ausführungen zwar hier und da eingehen, aber ich bitte, mir nachzusehen, wenn ich das nicht im gleichen Ton wie Sie tue.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Zurufe von der CDU/CSU)

Ich werde auch nicht auf Herrn Zimmermann eingehen, der wieder einmal versucht hat — ich sehe ihn gar nicht; er ist nicht selbst da, aber Herr Kohl ist ja da; das reicht dann —,

(Katzer [CDU/CSU] : Wo ist denn der Kanzler? — Gerster [Mainz] [CDU/CSU] : Sie sind wohl sprachlos! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

— bitte? —,

(Katzer [CDU/CSU] : Wo ist der Kanzler? — Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU] : Wo ist die Regierung?)

die Sozialdemokraten als außen- und innenpolitische Freunde der Kommunisten darzustellen. Ich gehe, wie gesagt, darauf nicht weiter ein. Wer den Bundeskanzler

(Katzer [CDU/CSU] : Wo ist er denn?)

oder den Bundesaußenminister oder den Bundeswirtschaftsminister oder der Bundesminister der Finanzen als Kommunistenfreund darstellen will, der



Bundesminister Matthöfer
soll das tun! Wir leben nicht mehr im Jahre 1953. Es scheint Ihnen entgangen zu sein, daß diffamierende Parolen nicht mehr — wie damals — zum Wahlsieg führen.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Zurufe von der CDU/CSU)

Es sind jetzt 25 Jahre vergangen. Wer heute 45 Jahre alt ist, war damals noch nicht wahlberechtigt. Das ist eine ganz neue Generation. Die Demokratie ist gefestigt, das Niveau der Information ist seitdem gestiegen, die Ansprüche unserer Bürger an einen argumentativen Wahlkampfstil sind gestiegen. Es ist nicht an mir, Ihnen gute Ratschläge zu geben, aber ich wünsche Ihnen viel Glück, machen Sie nur so weiter, dann werden Sie schon sehen!

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Nun bin ich in der Tat der Meinung, daß Sie die Lehren der Nationalökonomie nicht verarbeitet haben. Das gilt für alles, was die beiden Sprecher der Opposition hier vorgetragen haben; Herr Windelen hat ja wohl nicht nur als Ausschußvorsitzender gesprochen.

(Windelen [CDU/CSU] : Das habe ich gesagt!)

— Ja, ich will das nur noch einmal unterstreichen, damit nicht irgendwo Verwechselungen entstehen.
Ich bin nicht sicher, ob ich von meiner Meinung abweichen kann.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sie sind überhaupt sehr unsicher!)

Ich habe nichts gehört, was etwa auf kreislaufanalytische Kenntnisse schließen ließe, und die sind bei der Beurteilung der Aufgaben der Nettokreditaufnahme des Staates, wichtig. Ich glaube, wir tun recht daran, Ihren ökonomischen Ratschlägen nicht zu folgen.
Ich darf noch einmal auf Ihren jahrelangen Widerstand gegen die Aufwertung hinweisen.

(Dr. h. c. Kiesinger [CDU/CSU] : Jahrelang? Na, na! Ein halbes Jahr!)

— Aber Herr Kiesinger, nun bitte ich Sie! Ausgerechnet der Bundeskanzler, der zu seiner Zeit erklärt hat — —(Dr. h. c. Kiesinger [CDU/CSU] : Ich habe
mich nur gegen das „jahrelang" gewehrt!)
— Zu Ihrer Amtszeit, die danach allerdings — da muß ich Ihnen recht geben — sehr kurz war, nachdem Sie das erklärt hatten, und zwar zum Nutzen des deutschen Volkes kurz war — — Denn wenn Sie noch einmal vier Jahre Bundeskanzler gewesen wären und zu Ihrem Wort gestanden hätten — —

(Dr. h. c. Kiesinger [CDU/CSU] : Mein Wort bezog sich nur auf die Zeit bis zum Ende der Großen Koalition! Und noch Ende 1968 waren wir in der Großen Koalition einig gewesen!)

— Aha, Sie waren also schon im Wahlkampf der Überzeugung, Sie würden nachher — —

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0813302000
Herr Bundesminister Matthöfer, einen Moment bitte! — Herr Abgeordneter Dr. Kiesinger, ich nehme an, daß Ihre Bemerkung für das ganze Haus interessant wäre. Deshalb biete ich Ihnen an, sie über das Mikrofon zu wiederholen.

(Dr. h. c. Kiesinger [CDU/CSU] : Ich habe mir nur die Freiheit genommen, das zu tun, was Herr Wehner immer tut!)


Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0813302100
Herr Präsident, es gibt in der Geschäftsordnung durchaus einen Unterschied zwischen Zwischenrufen und Zwischenfragen. — Aber bitte, Herr Kiesinger; ich bitte nur darum, sich nachher nicht zu beschweren, wenn es ein bißchen länger dauert.

Dr. Kurt Georg Kiesinger (CDU):
Rede ID: ID0813302200
Herr Präsident, ich darf eine Frage stellen: Ich habe mich nur gegen die Legende, die sich hier wieder bilden sollte, gewandt, daß wir uns jahrelang gegen die Aufwertung ausgesprochen hätten. Ist Ihnen noch in Erinnerung, daß wir in der Großen Koalition die Aufwertung noch Ende 1968 gemeinsam ablehnten und statt dessen das Gesetz zur Absicherung gegen die Folgen einer Überbewertung der D-Mark machten? Der Widerstand gegen die Aufwertung — ist Ihnen das noch in Erinnerung? — bezog sich praktisch auf ein halbes Jahr; es war 1969. Und ist Ihnen auch in Erinnerung, daß sich meine Erklärung, wir würden nicht aufwerten, lediglich auf diese Regierung bezog? Vielleicht können Sie nicht wissen, daß ich um diese starke Erklärung durch Bundesbankpräsident Blessing gebeten worden war, der mir sagte: Wenn wir jetzt nicht aufwerten, dann sagen Sie bitte ein ganz starkes Wort, damit die Spekulation abgewehrt wird. — Wie Sie sich erinnern werden, gelang das dann auch.

(Beifall bei der CDU/CSU — Glos [CDU/ CSU] : Das sind doch Geschichtsfälscher!)


Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0813302300
Ich bedanke mich für die Aufklärung darüber, daß Sie offenbar schon damals wußten, daß Sie nach, der Wahl nicht mehr Bundeskanzler sein würden.

(Oh-Rufe bei der CDU/CSU)

Herr Kiesinger, können Sie mir dann bitte erklären

(Zurufe von der CDU/CSU)

— das ist eine rhetorische Frage, bei der ich Sie jetzt nicht um eine Antwort bitte —, warum die CDU im Jahre 1972, also drei Jahre, nachdem Ihre Amtszeit abgelaufen war, in ganzseitigen Anzeigen auf die Gefahren der Aufwertung hingewiesen hat, warum die CDU drei Jahre nach Ablauf Ihrer Amtszeit im Wahlkampf immer noch das Argument benutzt hat, die Aufwertungsstrategie, die Freigabe des Wechselkurses der D-Mark, würde die deutsche Ausfuhr und damit Arbeitsplätze gefährden? Nichts von dem ist eingetreten. Wir haben im vergangenen Jahr einen hohen Außenhandels- und Leistungsbilanzüberschuß, wir haben eine Projektion, ge-



Bundesminister Matthöfer
gründet auf dem wissenschaftlichen Sachverstand dieses Landes, für das nächste Jahr in ungefähr gleicher Höhe. Ich sage Ihnen, Herr Kiesinger, wären wir Ihren ökonomischen Ratschlägen gefolgt, auch nach dem Ende Ihrer Kanzlerschaft, wir hätten das deutsche Volk um Dutzende von Milliarden in realen Werten betrogen. Wir hätten die Inflation in unser Land geholt, wenn wir uns an Ihre Ratschläge gehalten hätten.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Zurufe von der CDU/CSU)

Jahrelang war ihr zweites Argument: Sozialdemokraten bringen Inflation. Das sehen wir jetzt -an den augenblicklichen Preissteigerungsraten und im internationalen Vergleich. Hier darf ich wohl auch darauf verweisen, daß es uns gelungen ist, etwas ziemlich- Einzigartiges fertigzubringen, nämlich reales Wachstum mit Preisstabilität. Ich kann mich nur den Worten meines Kollegen Graf Lambsdorff anschließen: Diplomatische Höflichkeit verbietet es uns, darauf hinzuweisen, in welchen anderen Ländern im Vergleich zu uns die große Leistung von 3,5 % realem. Wachstum — und 4 % realem Wachstum im nächsten Jahr — überall nicht erzielt worden ist bzw. erzielt werden wird.
Herr Hoppe, ich darf Ihnen sagen, daß wir in diesem Jahr nicht vom Pfade der Tugend abgewichen sind. Herr Kollege Hoppe, es gibt zwischen dem Bundeswirtschaftsminister und mir in dieser Frage und überhaupt in der Frage der Wirtschaftspolitik nicht den allergeringsten Meinungsunterschied, nicht den kleinsten Spalt, wo irgend jemand einen Hebel oder ein Brecheisen ansetzen könnte. Wir sind in dieser und auch in der Frage der Nettokreditaufnahme in der ganzen Bundesregierung einer Meinung.

(Zurufe von der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0813302400
Herr Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Haase?

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0813302500
Bitte schön, Herr Haase.

Lothar Haase (CDU):
Rede ID: ID0813302600
Herr Bundesfinanzminister, weil Sie gerade historische wirtschaftspolitische Tatbestände aus dem Jahre 1969 bemühen und sich in diesem Zusammenhang zurechnen lassen, daß es Ihnen gelungen sei, die Inflation zu bannen, möchte ich fragen: Ist Ihnen aus der Erinnerung gewichen, daß wir gerade erst nach 1969 in eine Inflation mit Preissteigerungsraten bei den Lebenshaltungskosten von bis zu 7 % hineingeschlittert sind, die wir vorher 20 Jahre lang nie gekannt haben?

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)


Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0813302700
Lieber Herr Kollege Haase, an Ihrer Frage wird wieder ein
wirklich wichtiger Charakterzug Ihrer Argumentation deutlich,

(Zuruf von der CDU/CSU: Konkret!) nämlich Ihre Provinzialität.


(Beifall bei der SPD und der FDP)

Sie argumentieren mit der Entwicklung in der Bundesrepublik so, als sei diese nicht stärker als die meisten anderen Länder in dieser Welt, jedenfalls stärker als jedes andere Industrieland, sogar als Japan, in die internationale Arbeitsteilung eingebettet. Selbstverständlich sind wir also von dem abhängig, was draußen vorgeht. Wer also sagt, der Hinweis auf die niedrigsten Preissteigerungsraten in der Bundesrepublik sei nicht wichtig, der sieht von einem ganz wichtigen Faktum unserer wirtschaftlichen Realität ab, nämlich unserer Verflechtung mit der internationalen Arbeitsteilung, der wir unseren hohen Lebensstandard verdanken.
Eine zweite falsche Grundrichtung Ihrer Politik kommt bei der einseitigen Betonung von Preissteigerungen zum Vorschein. Ich frage Sie: Warum ist Herr Kiesinger Bundeskanzler geworden? Ich erinnere mich noch an den Fernsehauftritt von Herrn Erhard; das war sein Triumph im Spätherbst 1965. Ein Jahr später hat Ihre eigene Fraktion ihr Idol gestürzt und Herrn Kiesinger auf den Schild gehoben. Warum? Weil durch Ihre — falsche — Politik hausgemachte Arbeitslosigkeit in diesem Lande herbeigeführt wurde. Dies ist es, was ich Ihnen vorwerfe:

(Gerster [Mainz] [CDU/CSU] : Ausgerechnet Sie reden von Arbeitslosen! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Unerhört!)

Sie würden, wenn Sie jemals wieder die Gelegenheit bekämen, Wirtschaftspolitik in diesem Lande maßgeblich zu bestimmen, mit dem, was Sie uns empfehlen, in der Bundesrepublik wiederum Arbeitslosigkeit in großem Ausmaß herbeiführen.

(Beifall bei der SPD — Widerspruch bei der CDU/CSU — Abg. Haase [Kassel] [CDU/ CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0813302800
Herr Bundesminister, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0813302900
Herr Präsident, ich muß auf die Argumente meiner Vorredner eingehen. Wenn wir hier in eine Art Dialog eintreten, dauert es zu lange. Ich bitte um Verständnis, Herr Kollege Haase.

(Grobecker [SPD] : Herr Haase, in Kassel gibt es schon eine Volkshochschule! — Heiterkeit bei der SPD)

Ich möchte jetzt auf ein Argument des Herrn Kollegen Zimmermann eingehen. Er sagte, die Störung des wirtschaftlichen Gleichgewichts sei für uns — ich bitte, dieses Wort zu beachten — ein Alibi für die Nettokreditaufnahme. Der Herr Kollege Zimmermann — Herr Kohl, bitte hören Sie ausnahmsweise einmal zu — scheint eine Million Arbeitslose, die wir durch eine Vollbeschäftigungspolitik wieder



Bundesminister Matthöfer
in Arbeit bringen möchten, als Alibi zu betrachten, als etwas, was nicht ernst genommen wird, was nur vorgetäuscht ist, als etwas, was nicht eine Störung des wirtschaftlichen Gleichgewichts anzeigt. Ich bin da fundamental anderer Meinung.

(Dr. Althammer [CDU/CSU] : Das haben Sie doch zu verantworten!)

Ich stimme mit Ihnen überein, Herr Kohl,

(Dr. Althammer [CDU/CSU] : Arbeitslosenminister!)

daß Arbeitslosigkeit, in Einzelschicksalen gesehen, einen schweren Einschnitt in das Leben eines Menschen bedeutet, ja, daß man es als Tragödie bezeichnen kann,

(Dr. Althammer [CDU/CSU] : Krokodilstränen!)

wenn jemand, der arbeiten will, nicht arbeiten kann, insbesondere dann, wenn es sich um Jugendliche handeln sollte. Arbeitslosigkeit ist doch nicht etwas, was man später wieder ausgleichen kann.

(Dr. Althammer [CDU/CSU] : Das haben Sie doch verschuldet!)

Arbeitslosigkeit ist doch verlorene Lebenszeit. Das ist doch nicht etwas, was man wie einen Wasserhahn auf- und zudrehen, kann. Es geht hier um un-wiederholbare verlorene Lebenszeit.

(Demonstrativer Beifall bei der CDU/CSU)

Sie bezeichnen das als keine Störung des wirtschaftlichen Gleichgewichts.

(Schröder [Lüneburg] [CDU/CSU] : Seit vier Jahren haben wir eine Million Arbeitslose! — Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Sie haben die Arbeitslosigkeit gebracht!)

Das zeigt Ihre Mißachtung des Schicksals dieser Arbeitslosen.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Schröder [Luneburg] [CDU/CSU] : Sie haben uns die Arbeitslosigkeit beschert!)

Es ist aber auch volkswirtschaftlich — gerade in der Bundesrepublik — nicht zu verantworten, Arbeitslosigkeit zu tolerieren.

(Dr. Biedenkopf [CDU/CSU] : Das machen Sie doch selber seit Jahren!)

— Herr Biedenkopf, ich freue mich, daß auch Sie Gelegenheit nehmen, an der Debatte teilzunehmen. Ich komme noch auf Sie zu sprechen.
Betrachten wir doch einmal die Situation der Bundesrepublik Deutschland: Über 60 Millionen Menschen leben in einem hochindustrialisierten Land in dichter Besiedlung auf einer Fläche, die kleiner ist als die des Bundesstaates Oregon in den USA. Wir müssen 90 % unserer Rohstoffe. einführen. Welches ist denn die große Produktivkraft, die wir haben? Es sind die Qualifikationen, das Engagement, das Organisationstalent, die Kreativität, die Arbeitsfähigkeit, die Arbeitswilligkeit unserer arbeitenden Menschen. Dies ist die einzige große Produktivkraft, die wir haben. Deshalb ist es in der Bundesrepublik noch unerträglicher als irgendwo sonst, daß Arbeitslosigkeit besteht. Dies macht uns große Sorge, obwohl wir, im internationalen Vergleich gesehen,

(Dr. Althammer [CDU/CSU]: Dienstrede!)

auch diesbezüglich wesentlich besser dastehen als
irgendein anderes großes Industrieland der Welt.
Das will von Ihnen doch wohl keiner bezweifeln.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich bin nicht bereit, auch nur eine einzige Mark mehr an Krediten aufzunehmen, als zur Erreichung und dauerhaften Sicherung der Vollbeschäftigung erforderlich ist. Was für die Vollbeschäftigung erforderlich ist, wird aber von dieser Bundesregierung getan werden. Darauf können Sie sich verlassen. Hier werden wir uns auch durch Sie nicht beeindrucken lassen.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Lampersbach [CDU/CSU] : Sie nehmen nicht mehr auf, als Sie mit aller Gewalt kriegen können!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0813303000
Herr Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0813303100
Eine letzte Frage, Herr Präsident. Bitte schön!

Paul Röhner (CSU):
Rede ID: ID0813303200
Herr Bundesminister, sind Sie der Meinung, daß dieses von Ihnen eben dargestellte Ziel dadurch erreicht wird, daß diese Bundesregierung für den Haushalt 1979 eine Neuverschuldung von rund 35 Milliarden DM eingeht und davon allein 24 Milliarden DM für Schuld- und Tilgungsraten braucht?

(Dr. Böhm [Freiburg] [SPD] : Schon die Z a h 1 stimmt nicht!)


Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0813303300
Sie haben die Zahlen ein bißchen durcheinandergebracht. Aber ich will auf den Sinn Ihrer Frage gern eingehen. Lassen Sie sich mal von Herrn Kollegen Windelen über die tatsächlichen Zusammenhänge aufklären. Ja, wir sind dieser Meinung. Dieser Meinung sind nicht nur wir in der Bundesregierung, sondern dieser Meinung ist auch die Bundesbank; dieser Meinung sind die wissenschaftlichen Beiräte bei den Ministerien; dieser Meinung sind die wissenschaftlichen Forschungsinstitute; und dieser Meinung ist der gesamte national-ökonomische Sachverstand in diesem Land.

(Sehr wahr! bei der SPD)

Einige dieser Herren sind der Meinung, wir sollten noch ein bißchen mehr tun. Aber wir wollen nur das tun, was unbedingt erforderlich ist, und nicht mehr.
Nun hat Herr Zimmermann beklagt, die Bundesregierung habe kein langfristiges Konzept. Unser langfristiges Konzept entspringt der elementaren Tatsache dieser Gegebenheit in der Bundesrepublik Deutschland, daß die arbeitenden Menschen unsere einzige große Produktivkraft sind. Deshalb streben



Bundesminister Matthöfer
wir eine im internationalen Wettbewerb leistungsfähige Wirtschaftsstruktur an, die weniger Rohstoffe und weniger Energie verbraucht, umweltfreundlicher ist und eine möglichst große Zahl von Arbeitsplätzen für qualifizierte Arbeiter — also Facharbeiter, Techniker, Ingenieure und Wissenschaftler — zur Verfügung stellt.
Wir wollen die Strukturen auch flexibler machen. Deshalb unsere Bemühungen um Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen; deshalb unsere Unterstützung derer, die sich in diesem Land selbständig machen wollen. Ich bitte, Herrn Kollegen Barzel zu empfehlen, er möge sich mal- die Zahlen ansehen, wie es denn mit dem Rückgang der Selbständigen bis 1969 gewesen ist, wie dann ein Stillstand eingetreten ist, was wir im vorigen Jahr geschafft haben und wie es weitergehen wird.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Haase [Kassel] [CDU/CSU] : 40 000!)

Sie werden sich bis 1980 wundern. Denn dann wird Ihnen auch dieses Argument entfallen sein. Die Erbschaft, die wir von Ihnen übernommen haben, haben wir überwunden.

(Lachen bei der CDU/CSU)

Wir haben eine neue Entwicklung eingeleitet.
Aus dieser Gesamtkonzeption, nach der Sie gefragt haben, ergibt sich auch unsere Sorge um die Randgruppen. Ich nenne nur eine, weil sie in der Diskussion eine Rolle gespielt hat. Es geht um die Integration der ausländischen Kinder. Es sind 920 000, die im Land bleiben werden. Herr Biedenkopf, der das Ruhrgebiet durch einen zeitweiligen Aufenthalt kennt,

(Lachen bei der SPD)

weiß, wie viele Kinder polnischer, italienischer und anderer ausländischer Gastarbeiter, die um die Jahrhundertwende eingewandert sind — eine Million damals allein im Ruhrgebiet —, jetzt integriert und Deutsche sind. Dies wird auch mit diesen 920 000 Kindern geschehen. Die werden ja nicht zurückkehren, schon weil die meisten von ihnen ihre Heimatsprache oder Muttersprache überhaupt nicht kennen, sondern hier aufgewachsen und zur Schule gegangen sind und eine Lehre haben machen können. Die werden in spätestens zwei Generationen ein Teil des deutschen Volkes sein.

(Gerster [Mainz] [CDU/CSU] : Da sehen Sie, wie überflüssig Herr Kühn ist!)

Deshalb müssen wir uns darum kümmern.
Da wir das nicht allein können, weil die Länder dabei ihre Rolle zu spielen haben, möchten wir eine zusätzliche Bemühung vom Bund aus unternehmen und hierfür einen Beauftragten haben, der eine katalytische Funktion erfüllen kann.
Ich möchte auch auf die große Bedeutung hinweisen, die langfristig die Beseitigung der Entwicklungshemmnisse bei den Frauen für die steigende Produktivität hat. Der Kampf um die Gleichberechtigung der Frau in diesem Land läßt sich sehr wohl auch ökonomisch vernünftig begründen. Durch diskriminierende Ausbildungsmöglichkeiten und durch tausenderlei Hemmnisse im Arbeitsleben wird die freie Entwicklung der Qualifikation der Frauen unseres Landes immer noch gehemmt. Da möchten wir einen neuen Anstoß geben, und da möchten wir eine besondere Bemühung unternehmen, um dies zu überwinden. Aber Sie verweigern ja sogar das Minimum der personellen Ausstattung für eine solche zusätzliche Bemühung.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ich will nicht auf die Bedeutung der Mitbestimmung für die Motivation der Arbeitnehmer und auch nicht auf die Notwendigkeit dessen, was wir im Gesundheitswesen unternehmen, eingehen. Wer aber sagt, wir hätten als Regierung keine langfristige Gesamtkonzeption, hat einfach nicht die Realität unserer Politik zur Kenntnis genommen.
Auf eben dieser Politik beruht auch unsere gute Verbindung zu den Gewerkschaften. Das ist doch klar, daß wir mit ihnen eng verbunden sind. Wie könnte ich mich von mir selber trennen? Ich bin über 30 Jahre Mitglied der IG-Metall. Ich habe die Ehre gehabt, dieser Gewerkschaft 19 Jahre lang hauptamtlich dienen zu dürfen. Wie könnte ich das aus dem Anzug schütteln? Ich bin Gewerkschafter, und ich freue mich, daß meine Kollegen kandidieren.

(Beifall bei der SPD)

Ich freue mich auch, Herr Kollege Zimmermann, daß Herr Schnitker bei Ihnen kandidiert. Ich kenne ihn ja sehr gut.

(Glos [CDU/CSU] : Ein guter Mann!)

Ich habe oft Gespräche mit ihm geführt. Er hat sich bei mir für das bedankt, was ich als Forschungsminister für das Handwerk getan habe. Auch als Finanzminister stelle ich mit großer Freude fest, daß unsere Bemühungen zu einem Aufblühen des deutschen Handwerks geführt haben.

(Lachen bei der CDU/CSU — Beifall bei der SPD und der FDP)

— Wollen Sie das bezweifeln? Da lachen Sie, Herr Kohl? Herr Kohl, da muß man einmal die Einzelheiten zur Kenntnis nehmen, die auf dem letzten Handwerkstag vorgetragen worden sind. Dann werden Sie sehen, daß Handwerk heute, nach zehn Jahren sozialliberaler Regierung, wieder goldenen Boden hat. Oder ist hier jemand, der das bezweifeln will?

(Beifall bei der SPD und der FDP — Haase [Kassel] [CDU/CSU] : In die Pleite haben Sie das Handwerk getrieben! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Ich bin mit Ihnen der Meinung, daß Herr Schnitker ein vernünftiger Mann ist. Ich wünsche ihm viel Glück bei seiner Kandidatur auf Ihren Listen.
Es ist ja nicht meine Sache — ich sagte das schon —, Zensuren im Hinblick auf den Ablauf der Debatte zu verteilen. Ich will Ihnen auch keine Ratschläge geben. Aber der finanzpolitische Beitrag der Opposition war enttäuschend, auch bezüglich der einzelnen Haushalte.

(Beifall bei der SPD)




Bundesminister Matthöfer
Ich habe natürlich die Reden der letzten Tage aufmerksam verfolgt. Ich wollte herausfinden: Wo liegt denn das finanzpolitische Konzept der Opposition? Ich habe keines gefunden,

(Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Das liegt aber an Ihnen, Herr Matthöfer!)

ich habe nur Widersprüchlichkeiten am laufenden Band gehört, aber keine Gesamtkonzeption. Herr Kollege Haase, Sie waren doch einer der wenigen Abgeordneten der Opposition, die regelmäßig hier waren. Ich würde mich sehr wundern, wenn selbst Sie ein Konzept entdeckt hätten.
Die finanzpolitische Kritik der Opposition drehte sich immer wieder um die Frage der Verschuldung des Bundes. Das ist völlig in Ordnung. Das ist ein ernstes Thema; keiner von uns nimmt das auf die leichte Schulter. Aber die Verschuldung des Bundes muß man ja wohl unter allen möglichen Gesichtspunkten betrachten und nicht nur unter dem Blickwinkel, wie man dem anderen etwas ans Zeug flicken kann.
Man müßte jedenfalls versuchen, herauszufinden, wo denn die Ursachen der wirtschaftlichen Schwäche der letzten Jahre liegen. Wie sind denn die Entwicklungstendenzen? Wie ist denn der Kapitalmarkt zu bewerten? Herr Kollege Windelen, ich stimme mit Ihnen hinsichtlich der Bewertung der Situation auf dem Kapitalmarkt nicht überein. Lesen Sie das „Handelsblatt" von heute, oder sprechen Sie mit den Herren, die am Kapitalmarkt arbeiten — ich muß das ja tun, Herr Kollege Graf Lambsdorff muß das auch —, oder unterhalten Sie sich einmal mit uns. Wir geben Ihnen gerne ein paar Hinweise, auf welche Weise Sie sich über die Stimmung am Markt informieren können.
Ihre Aussage ist nicht richtig. Der Bund ist immer noch eine allererste Adresse. Ich habe im vergangenen Jahr wesentlich mehr Geld aufgenommen — das wissen Sie ja —, als ich für das Jahr brauchte, und zwar ohne jede Schwierigkeit, um mit einem gewissen Polster in dieses Jahr hineinzugehen. Es ist unrichtig, was Sie sagen. Auch die Situation auf dem Markt im allgemeinen — bezüglich der anderen festverzinslichen Papiere — ist gut. Da können wir ganz zufrieden sein.
Zur Erforschung der Ursachen der wirtschaftlichen Schwäche gehört auch das Problem der Einengung des Spielraums der künftigen Haushaltsgestaltung im Vergleich zu den öffentlichen Steuereinnahmen. Darüber hätte man wohl diskutieren können. Man hätte aber auch über die Ergebnisse unserer Politik diskutieren sollen, darüber, was wir mit ihr herbeigeführt haben: ein wirtschaftliches Wachstum von real 4 %. Das hätte doch kaum jemand für möglich gehalten. Die Bürger unseres Landes, die arbeitenden Menschen, auch diejenigen, die auf die soziale Sicherung angewiesen sind, verfügen über das höchste Realeinkommen, das es in Deutschland jemals gegeben hat.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Wenn Sie das nicht glauben, fragen Sie die Rentner einmal selbst. Sie werden Ihnen bestätigen, wie gut
es ihnen geht und wie dankbar sie der Bundesregierung sind.
Die Arbeitslosigkeit geht zurück, obwohl es sehr schwer war und sein wird, bei dieser besonderen Zusammensetzung noch weitere Fortschritte zu erzielen. Das Programm für Zukunftsinvestitionen macht gute Fortschritte. Das Programm zur Energieeinsparung läuft vorzüglich. Die Gesetze zur Steuerentlastung und Investitionsförderung waren richtig. Diese Politik der Beschäftigungssicherung und der Wachstumsförderung schlägt sich in einem expansiven Impuls nieder.

(Glos [CDU/CSU] : Sie müssen Hosianna singen!)

Das wäre ohne diese Politik alles nicht möglich gewesen.
Nun sagen Sie, der Bundeskanzler hatte nicht recht, als er hier die internationalen Vergleiche brachte, die in der Tat ausweisen, daß die Bundesrepublik, wenn man die verschiedenen Maßstäbe nimmt — Anteil am Bruttosozialprodukt, Schuldenlast pro Kopf oder Anteil der Zinsbelastung am Gesamthaushalt; da kann man ja unterschiedliche Bezugpunkte nehmen —, vorzüglich dasteht.
Sie sagen: Die anderen haben ja keinen Krieg geführt. Nun weiß ich nicht, wieviel Kriege z. B. die Schweiz in den letzten 100 Jahren geführt hat. Aber ich weiß, daß wir die Kriegslast tragen müssen und stärker daran tragen als andere: Die Renten für die Kriegsbeschädigten, die Renten für die Hinterbliebenen müssen bezahlt werden, wir haben Berlin, den Lastenausgleich usw. Das muß alles finanziert werden. Wir tragen an der Last des Krieges. Insofern ist die Tatsache, daß wir zwei Kriege gehabt haben — ich will von dem Verlust an Menschen überhaupt nicht sprechen —, keineswegs für die Verschuldung unseres Landes von wohltuender Wirkung gewesen. Aber das war ja wohl auch in anderen Ländern so. In Frankreich hat es eine Währungsreform gegeben, die Sie wohl vergessen haben.
In anderen Staaten ist die Altverschuldung infolge der inflationären Entwicklung sehr viel stärker vermindert als bei uns. Großbritannien mit 24 % Inflation noch vor zwei Jahren hat eine ganz andere Altverschuldung als wir mit unseren 2,9 %. Schauen Sie sich einmal Japan an.

(Glos [CDU/CSU] : Das war doch wohl auch 1969 schon alles so!)

— Sicher. Ich hatte schon Herrn Kollegen Haase gesagt, daß Ihr Problem in Ihrer Provinzialität liegt.
Für einen internationalen Vergleich geht man am besten vom Jahre 1948 aus. Da stehen wir immer noch glänzend da.
Ich verstehe auch folgenden Widerspruch nicht. Sie sagen: Wir lasten unseren Enkeln etwas auf. Wir sagen: Aber im internationalen Vergleich ist die Zinslast, die zu zahlen ist, relativ niedrig. Sie sagen: Die anderen haben auch keinen Krieg gehabt. — Ich frage: Welche Bedeutung hat das in diesem Zusammenhang?



Bundesminister Matthöfer
Wir haben die Bundesrepublik nicht nur besser durch die internationale Wirtschaftskrise gebracht, als das fast jedes andere Land konnte, wir haben auch die Zinslast, die bezahlt werden muß — übrigens an andere Mitglieder der kommenden Generation —, niedriger gehalten, als in anderen Ländern der Fall ist. Das können Sie doch wohl nicht bestreiten. Auch die Kapitalmärkte geben keine Hinweise darauf, daß das anders ist.
Herr Kollege Windelen, ich kann mich über Ihre Finanzplangläubigkeit nur wundern. Ein Studium des Schicksals vergangener Finanzpläne hätte Ihnen doch wohl zeigen müssen, daß sich das, was wir uns gedacht haben, was dieses Instrument leisten würde, in der Wirklichkeit des Lebens leider nicht erfüllt hat. Ich kann Ihre Euphorie in bezug auf die Gestaltung zukünftiger Finanzpläne überhaupt nicht verstehen. Es ist ein Instrument unter anderen, das man so ernst nehmen muß, wie alle diese Instrumente ernst genommen werden müssen. Aber man sollte es auch nicht überschätzen.
Der Schuldenzuwachs — um auf Ihre erste Frage einzugehen — sinkt sogar absolut. Im Verhältnis zur Entwicklung des Haushalts und zur Entwicklung des Bruttosozialprodukts sinkt er noch sehr viel drastischer. Ich will mit Ihnen gerne wetten: Sollte die Konjunktur anziehen, was nicht nur in unserer Hand liegt, sondern was auch von internationalen Faktoren bestimmt wird, dann wird das noch sehr viel besser sein, als die jetzigen Projektionen das ausweisen.
Wie will ich die Herabsetzung der Ausgaben begründen? Ich darf noch einmal darauf verweisen: Die Nettokreditaufnahme des Bundes wird bestimmt durch die konjunkturpolitischen Erfordernisse, durch die Notwendigkeit, in unserem Lande, soweit das irgendwie geht, Vollbeschäftigung anzustreben, Einbrüche auf dem Arbeitsmarkt zu verhindern, den Menschen Arbeit zu sichern, und zwar langfristig und dauerhaft. Das bestimmt die Nettokreditaufnahme des Bundes, und nichts anderes.
Sie haben zwei Beispiele gebracht, Herr Kollege Windelen, an denen sich sehr schön zeigen läßt, wie fragwürdig Ihre Argumentation war. Es ging einmal um die Kokskohle-Subvention. Sie wissen doch genau — sonst kann der Herr Kollege Russe Sie einmal darüber aufklären —, daß diese Kokskohle-Subvention an die Entwicklung der Ölpreise gebunden ist. Wie die sich entwickeln werden, das ahnen wir ja. Ich kann das nicht vorhersehen, ich habe da nur so eine Vorstellung, Sie werden die auch haben. Dann gibt es eine andere Stituation bei der Kokskohle-Subvention. — Sie verweisen dann darauf, die eingeplanten Ausgaben für die Energiepolitik gingen zurück. Nun frage ich Sie aber doch wirklich: Ein großer Teil dieser Ausgaben betraf das Anlegen einer Rohölreserve von '8 Millionen Tonnen. Die haben wir jetzt. Dieser Teil der Nettokreditaufnahme, Herr Kollege Windelen, war gut angelegt, denn das Öl, das wir da gespeichert haben, wird im Preis wahrscheinlich stärker steigen, als die Zinslast ausmacht, die wir zu tragen haben. Diese nationale Rohölreserve liegt nun da. Es hat überhaupt keinen Sinn, die Ausgaben, die wir dafür gehabt haben, in die Zukunftsprojektion einzubeziehen und sie fortzuschreiben. Ich bitte also, sich in Zukunft genau zu erkundigen, bevor man solche Vorwürfe erhebt.
Der Kollege Zimmermann und der Kollege Windelen haben auch wieder von der Belastung der zukünftigen Generationen gesprochen. Auch der Kollege Haase hatte das zu Beginn gesagt. Wir leben in der Tat mit einiger Sorge, aber wir wollen die brachliegenden Ressourcen und die noch nicht in Arbeit befindlichen Arbeitskräfte einsetzen, damit wir gemeinsam ein Land schaffen können, in dem es sich zu leben lohnt und in dem zukünftige Generationen eine menschliche Zukunft haben. Von daher rühren auch unsere erhöhten Ausgaben etwa für den Umweltschutz.
Worin bestehen denn die Sorgen um die Zukunft der Menschen in unserem Lande? Davon findet man wenig in den Reden der Opposition. Wo kam denn — mit Ausnahme des einen Etats, des Einzelplans 23 — die Sorge zum Ausdruck, daß wir unseren eigenen Wohlstand nur sichern können, wenn wir auch für eine entsprechende Entwicklung in den unterentwickelten Ländern eintreten, damit auch diese Menschen wenigstens elementare Lebenschancen haben? Wo kam in irgendeiner Rede der Opposition zum Ausdruck, welche Probleme entstehen, wenn wir Arbeitsplätze mit einfachen Technologien und hohem Lohnkostenanteil in die Entwicklungsländer verlagern, was hier in der Bundesrepublik an Strukturveränderung gut und schnell bewältigt werden muß? Ich habe davon kaum etwas gehört. Sie hätten wohl auch dazu Stellung nehmen müssen.
Ich lese heute in der „Welt", daß Dr. Wilfried Guth, Vorstandsmitglied der Deutschen Bank, in einer Rede anläßlich des Geburtstages von Herrn Zahn erklärt hat, auf längere Sicht seien die öffentlichen Forschungsmittel wohl die produktivsten Kosten, die es gebe. So äußert sich ein Sprecher der Wirtschaft, und ich kann ihm nur voll zustimmen. Ich wäre Ihnen wirklich dankbar, wenn wir uns über dieses Thema einmal gesondert unterhalten könnten: die Aufnahme von Krediten, um für die Zukunft moderne Technologien schaffen zu können. Bei diesen Titeln, die nicht auf gesetzlichen Verpflichtungen beruhen, sondern wo die Summen zusätzlich aufgebracht werden müssen, besteht natürlich immer die Tendenz zu streichen. Nein, wir nehmen lieber Kredite auf, um den zukünftigen Generationen eine leistungsfähige Wirtschaftsstruktur, moderne Technologien und eine Wissenschaft auf dem höchsten Stand der Welt zu hinterlassen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie uns dabei helfen würden.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Dazu gehört eine intensive nukleare und nichtnukleare Energieforschung. Dazu gehören Entwicklungsprogramme für Rohstoffe, für Elektronik und ihre Anwendung, übrigens auch für die Humanisierung der Arbeit. Herr Kollege Katzer, ich hätte mich gefreut, wenn einmal jemand von denjenigen in der CDU, die den Sozialausschüssen angehören, hier gesagt hätte, daß da etwas Vorbildliches gemacht wird. Da haben wir in wenigen Jahren ein Programm



Bundesminister Matthöfer
hochgefahren, das die Bezeichnung „Programm" verdient. Es ist doch ein unwürdiger Zustand, daß wir in der Bundesrepublik Jahr für Jahr immer noch fast 2 Millionen Arbeitsunfälle und neue Berufskrankheiten haben!

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Um dies zu ändern, arbeitet die Bundesregierung, soweit sie es irgendwie kann. Da kommen dann die Streichungsanträge Ihrer Kollegen im Haushaltsausschuß, Herr Kollege Katzer. Denen ist das Tern-po, in dem wir diese Probleme angehen wollen, viel zu schnell. Da wollen sie streichen. Das ist etwas, was von Ihnen gerügt gehört.
Wir wollen auch möglichst unbürokratische Förderungsinstrumente für zukunftsgerichtete Initiativen in der Wirtschaft bereitstellen. Nach der Personalzulage für Forschung und Entwicklung folgt in den nächsten Wochen ein völlig unbürokratisches Förderprogramm für Existenzgründungen.
Wir bleiben auch dabei, daß es richtig war und richtig ist, die Bildungschancen der jetzt aufwachsenden und künftigen Generationen durch Bildungseinrichtungen auf allen Ebenen zu fördern. Auch dies ist. Teil des Gesamtkonzeptes der Bundesregierung. Der Bund wird sich weiter an der Finanzierung überbetrieblicher Ausbildungsstätten beteiligen, weil wir glauben, daß die junge Generation besser befähigt sein muß, sich ein Leben lang auf ständig sich verändernde Arbeitsbedingungen einzustellen. Wir sind auch der Meinung, daß eine engere Verbindung von Bildungswesen und Arbeitsleben dringend erforderlich ist. Wir werden dort, wo wir politischen Einfluß haben, auf diese enge Verbindung hinarbeiten.
Ich finde — ich bitte um Entschuldigung, wenn ich das sage -- eine gewisse Unredlichkeit in der finanzpolitischen Diskussion in den Beiträgen der Opposition. Außerhalb des Parlaments und hier werden z. B. die Ausgaben für Entwicklungspolitik als zu niedrig kritisiert. Sie wollen höhere Ausgaben für die Entwicklungspolitik, höhere Ausgaben für die Verteidigung, mehr Geld für die innere Sicherheit, für den Zivilschutz, für die Landwirtschaft. Aber sonst soll die globale Minderausgabe um 1 Milliarde DM erhöht werden. Ich habe mir das einmal aufgeschrieben: Allein in den ersten drei Wochen dieses Jahres haben Vertreter der Opposition, Herr Professor Zeitel und Ministerpräsident Späth z. B., Forderungen aufgestellt, die sich auf etwa 12 Milliarden DM beliefen: Verbesserung des Einkommensteuertarifs über das, was wir getan haben, hinaus, Einführung einer steuerfreien Investitionsrücklage, Erhöhung der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter — alles Milliardenbeträge —, Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für die Lieferung von Speisen und Milchgetränken in Gaststätten, Abschaffung der Grunderwerbsteuer, Ausweitung des § 7 b des Einkommensteuergesetzes.
Bei den Ausgabewünschen der Opposition hier im Hause sieht es nicht viel besser aus. Ich darf einige Beispiele bringen. Dr. Geißler beklagt die zu geringe Förderung eines familiengerechten und kinderfreundlichen Wohnungsbaus und fordert die stärkere Anhebung der Freibeträge des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, fordert eine erweiterte Förderung des Auslandstudiums. Herr Häfele hat gleich ein ganzes Steuerentlastungspaket vorgeschlagen: einen besseren Einkommensteuertarif, die Wiedereinführung eines steuerlichen Kinderfreibetrages - das sind 4 Milliarden DM mehr —, Abbau von steuerlichen Investitionshemmnissen. Als Beispiel sei die Gewerbekapitalsteuer mit über 3 Milliarden DM erwähnt. Herr Wohlrabe möchte Steuerbegünstigungen für den Erwerb von Altbaumiethäusern in Berlin eingeführt sehen. Ich muß schon sagen, daß einige dieser Wünsche, insbesondere in der Familienpolitik, durchaus einleuchtend erscheinen.

(Anhaltende Unruhe)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0813303400
Herr Bundesminister, gestatten Sie, daß ich unterbreche. — Darf ich bitten, daß die Schlußrede des Bundesministers der Finanzen noch mit Ruhe angehört wird, und zwar von allen Seiten des Hauses.

(Beifall bei allen Fraktionen)


Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0813303500
Ich sagte, Herr Präsident, daß ich einige dieser Einzelvorschläge von der Sache her, für sich gesehen, für durchaus diskutabel halte. Aber sie sind eben nicht finanzierbar. Wir würden die Chancen, den Bundeshaushalt zu konsolidieren, ernsthaft gefährden oder jedenfalls mindern. Das wissen Sie genauso gut wie ich. Deshalb kann ich Ihr Verhalten in dieser Debatte kaum als seriös ansehen. Man kann doch wohl nicht gleichzeitig Milliarden-Forderungen stellen und andererseits z. B. die Kreditaufnahme des Bundes verteufeln.
Unsere Finanzpolitik ist konsequent. Sie findet Zustimmung im In- und Ausland. Wir wollen die kürzerfristigen Impulse der Haushalte in dem Maße abbauen, wie sich die eigenen Kräfte der Wirtschaft beleben. Die bisherigen Ergebnisse dieser Strategie geben uns recht. Wir haben gute Aussicht, daß sich die Konjunktur mehr und mehr selbst trägt, ja vielleicht sich selbst verstärkt. Dies ist die Chance für die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Ein massiver Schuldenabbau, wie Sie ihn fordern, würde zu Wachstumseinbrüchen und Massenarbeitslosigkeit führen. Wir haben den festen Willen zur Konsolidierung, doch im Gegensatz zu Ihnen werden wir dies behutsam machen, in rechter Abwägung der noch notwendigen Nachfragestützung auf der einen und der schrittweisen Verminderung der Verschuldung auf der anderen Seite. Wir werden nichts tun, was die sich entwickelnde Konjunktur abwürgen könnte.
Ich bin nicht sicher, daß wir die veranschlagte Kreditbewilligung ganz benötigen werden. Ich hoffe nicht. Wenn die Steuerschätzungen wieder so konservativ und vorsichtig sind, wie sie sein müssen, wird das tatsächliche Steueraufkommen wahrscheinlich höher sein, und dann werden wir mit Hilfe eines kräftigeren Wirtschaftswachstums auch die



Bundesminister Matthöfer
Schuldenlast im nächsten Jahr nicht in dem jetzt geplanten Ausmaß erhöhen müssen.
Ich fasse zusammen: Der Bundeshaushalt 1979 wird den an ihn zu stellenden Anforderungen in vollem Umfang gerecht. Er ist konjunkturpolitisch richtig bemessen. Durch Steuerentlastung und andere sozialpolitische Maßnahmen — Erhöhung des Kindergeldes — haben wir die Nachfrage gestärkt. Durch Umschichtung innerhalb des Haushalts zugunsten zukunftswirksamer Ausgaben und durch steuerliche Entlastungen der Wirtschaft haben wir die Rahmenbedingungen nachhaltig verbessert. Die Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze für Schwerbeschädigte, die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs auf 71/2 Monate und die Verstärkung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums verbessern die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Wir ergreifen wirksame Maßnahmen, um die Beschäftigung in wichtigen Wirtschaftsbereichen und wichtigen Wirtschaftsregionen, z. B. an der Küste oder im Ruhrgebiet, zu sichern. Gleichzeitig werden wir gemeinsam mit den Beteiligten, den Unternehmen, die die primäre Verantwortung tragen, und den Ländern, die hier aufgerufen sind, für ihre Regionen positive Zukunftsvorstellungen zu entwickeln, versuchen, die Industriestruktur in diesen Regionen dauerhaft zu verbessern. Wir verstärken den Umweltschutz. Wir helfen Berlin. Der Bundeshaushalt ist eine solide Grundlage für die Bewahrung unserer Sicherheit nach außen und zur Festigung des sozialen Friedens nach innen.
Ich danke den Mitgliedern des Haushaltsausschusses für den Fleiß, die Sorgfalt und den Sachverstand, mit denen sie ihr umfangreiches Pensum erledigt haben. Mein Dank gilt insbesondere den Obleuten, die eine verstärkte Arbeitslast zu tragen hatten. Ich danke auch dem Vorsitzenden, Herrn Kollegen Windelen, für seine faire und zügige Verhandlungsführung. Ich bedanke mich bei den Beamten des BMF, den Mitarbeitern des Ausschusses und den Mitarbeitern der Fraktionen für ihre verstärkte Arbeit in dieser Zeit. Mein Dank gilt auch den Mitgliedern des Hauses, die in dieser viertägigen Debatte den Bundeshaushalt eingehend beraten haben.
Ich bitte den Deutschen Bundestag, dem Haushalt 1979 auch in dritter Lesung seine Zustimmung zu geben.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0813303600
Zur Abgabe einer Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung hat der Herr Abgeordnete Schröder (Lüneburg) das Wort.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0813303700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Protokoll der Sitzung des heutigen Vormittags habe ich bei der Rede des Kollegen Westphal einen Zwischenruf von mir entdeckt: „Das klingt wie ,Holocaust' auf rot!"
Im Geiste des Wunsches meines Fraktionsvorsitzenden nach mehr Gémeinsamkeit der Demokraten möchte ich diesen Zwischenruf mit aufrichtigem Bedauern und mit persönlicher Entschuldigung gegenüber dem von mir sehr geschätzten Kollegen Westphal ausdrücklich zurücknehmen.

(Beifall bei allen Fraktionen)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0813303800
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei der Durchsicht der stenographischen Niederschrift über die Abstimmung in der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes ist festgestellt worden, daß wir gestern kurz vor Schluß der Sitzung versehentlich über die §§ 1 bis 5 einschließlich des Änderungsantrags der Fraktion der CDU/CSU zur Änderung des § 5 auf Drucksache 8/2492 nicht förmlich abgestimmt haben. Ist das Haus damit einverstanden, daß wir diese Abstimmungen jetzt nachholen? — Ich sehe keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe demnach die §§ 1 bis 4 in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen, — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Keine. Die Paragraphen sind mit Mehrheit angenommen.
Nun rufe ich den § 5 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 8/2492 unter I der erwähnte Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Er ist gestern bereits beraten worden. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! — Enthaltungen? — Keine. Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wer dem § 5 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Keine. Mit Mehrheit angenommen.
Wir kehren nun zur dritten Lesung des Haushalts zurück. Weitere Wortmeldungen zur allgemeinen Aussprache liegen nicht mehr vor. Die Aussprache ist damit geschlossen.
Ich rufe die Einzelpläne auf, zu denen Entschließungsanträge vorliegen. Mir ist gesagt worden, daß diese Entschließungsanträge inhaltlich beraten worden sind und Begründungen nicht mehr gegeben werden.
Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Hierzu liegen zwei Entschließungsanträge vor. Ich rufe zuerst den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und der FDP auf Drucksache 8/2493 auf. Es ist Überweisung an den Haushaltsausschuß beantragt. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe keine gegenteilige Meinung. Es ist so beschlossen.
Ich rufe den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 8/2506 auf. Auch für diesen Entschließungsantrag gilt das, was ich vorher generell gesagt habe. Es ist beantragt, ihn an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe keine Äußerung einer gegenteiligen Meinung. Es ist so beschlossen.
Zum Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — liegt auf Drucksache 8/2496 ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Es ist beantragt, die Entschließungsantrag an den Haus-



Vizepräsident Stücklen
haltsausschuß zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Keine Äußerung einer gegenteiligen Meinung. Es ist so beschlossen.
Zurh Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr — liegen vier Entschließungsanträge der Fraktion der CDU/CSU vor. Ich rufe den Entschließungsantrag auf Drucksache 8/2507 auf. Es ist Überweisung an den Haushaltsausschuß beantragt. Ist das Haus damit einverstanden? — Keine Äußerung einer gegenteiligen Meinung. Es ist so beschlossen.
Ich rufe den Entschließungsantrag auf Drucksache 8/2508 auf. Ein Überweisungsantrag liegt hierzu nicht vor. Wir kommen daher zur Abstimmung. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 8/2508 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Mit Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe nunmehr den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 8/2509 auf. Hierzu gibt es keinen Überweisungsantrag. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Entschließungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Der Entschließungsantrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe nunmehr den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 8/2510 auf. Hier ist Überweisung an den Haushaltsausschuß beantragt. Ist das Haus damit einverstanden? — Kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Zum Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Bauwesen, Raumordnung und Städtebau — liegt auf Drucksache 8/2497 ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Es ist Überweisung an den Haushaltsausschuß beantragt. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe keine Äußerung einer gegenteiligen Meinung. Es ist so beschlossen.
Zum Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung — liegt auf Drucksache 8/2511 ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Es ist Überweisung an den Haushaltsausschuß beantragt. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe keine Äußerung einer gegenteiligen Meinung. Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir kommen nunmehr zur Schlußabstimmung über das Haushaltsgesetz 1979. Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Ich eröffne die namentliche Abstimmung.
Meine Damen und Herren, sind noch Abgeordnete im Saal, die ihre Stimme abgeben möchten? — Dies ist anscheinend nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung.
Bevor ich das Abstimmungsergebnis bekanntgebe, teile ich zur Information mit: Wegen europäischer Verpflichtungen sind 25 Abgeordnete abwesend; davon haben 15 Abgeordnete ein Pairing vereinbart, und wegen sonstiger Verpflichtungen haben 4 Abgeordnete ein Pairing vereinbart. Wegen Krankheit sind 11 Abgeordnete, wegen Dienstreisen 3 Abgeordnete entschuldigt, so daß 39 Abgeordnete entschuldigt an dieser Abstimmung nicht teilgenommen haben. Daß ein Abgeordneter ganz wenige Minuten nach dem verkündeten Schluß der Abstimmung seine Stimme nicht mehr abgeben konnte, läßt sich leider nicht mehr heilen, Herr Dr. Kreile.
Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Von den uneingeschränkt stimmberechtigten Abgeordneten haben 231 und von den Berliner Abgeordneten 10 mit Ja gestimmt. Von den uneingeschränkt stimmberechtigten Abgeordneten haben 215 und von den Berliner Abgeordneten 9 mit Nein gestimmt. Insgesamt haben also 446 uneingeschränkt stimmberechtigte Abgeordnete und 19 Berliner Abgeordnete ihre Stimme abgegeben. Enthaltungen gab es keine.
Ergebnis
Abgegebene Stimmen 446 und 19 Berliner Abgeordnete; davon
ja: 231 und 10 Berliner Abgeordnete,
nein: 215 und 9 Berliner Abgeordnete
Ja
SPD
Ahlers
Dr. Ahrens
Amling Dr. Apel
Arendt Augstein
Baack Bahr
Dr. Bardens
Batz
Becker (Nienberge) Biermann
Bindig
Dr. Böhme (Freiburg) Frau von Bothmer Brandt (Grolsheim) Brück
Buchstaller
Büchler (Hof)

Büchner (Speyer)

Dr. von Bülow
Buschfort
Dr. Bußmann
Collet Conradi
Coppik
Dr. Corterier
Curdt
Frau Dr. Czempiel
Frau Dr. Däubler-Gmelin Daubertshäuser
Dr. von Dohnanyi
Dürr
Dr. Ehmke
Dr. Ehrenberg Eickmeyer
Frau Eilers (Bielefeld) Dr. Emmerlich
Dr. Enders
Engholm
Frau Erler
Esters Ewen
Fiebig
Dr. Fischer Frau Dr. Focke
Franke (Hannover)

Friedrich (Würzburg)

Gansel
Gerstl (Passau)

Gertzen
Dr. Geßner Glombig Gobrecht Grobecker Grunenberg Gscheidle Dr. Haack Haar
Haehser Hansen
Frau Dr. Hartenstein
Hauck
Dr. Hauff Henke
Heyenn
Hofmann (Kronach)

Dr. Holtz Horn
Frau Huber Huonker
Immer (Altenkirchen)

Jahn (Marburg)

Jaunich
Dr. Jens (Voerde)

Junghans Jungmann Junker
Kaffka
Kirschner
Klein (Dieburg)

Konrad
Kratz
Kretkowski
Dr. Kreutzmann
Krockert Kühbacher Kuhlwein Lambinus Lattmann Dr. Lauritzen



Vizepräsident Stücklen Leber
Lenders
Frau Dr. Lepsius
Liedtke Dr. Linde Lutz
Mahne
Marquardt Marschall
Frau Dr. Martiny-Glotz Matthöfer
Dr. Meinecke (Hamburg) Meinike (Oberhausen) Meininghaus
Menzel
Möhring
Müller (Nordenham) Müller (Schweinfurt)
Dr. Müller-Emmert Müntefering
Nagel
Nehm
Neumann (Bramsche) Neumann (Stelle)
Dr. Nöbel Offergeld Oostergetelo
Paterna Pawelczyk Peiter
Dr. Penner Pensky
Peter
Polkehn Porzner Rapp (Göppingen)

Rappe (Hildesheim)

Frau Renger Reuschenbach
Rohde
Rosenthal Roth
Sander
Saxowski
Dr. Schachtschabel Schäfer (Offenburg)

Dr. Schäfer (Tübingen) Scheffler
Schirmer Schlaga Schluckebier
Dr. Schmidt (Gellersen) Schmidt (Hamburg) Schmidt (Niederselters) Schmidt (Wattenscheid) Schmidt (Würgendorf)
Dr. Schmude
Dr. Schöfberger
Schulte (Unna)

Dr. Schwenk (Stade) Sieler
Frau Simonis Simpfendörfer
Dr. Sperling
Dr. Spöri
Stahl (Kempen)

Dr. Steger
Frau Steinhauer Stockleben Stöckl
Sybertz
Thüsing
Frau Dr. Timm
Tönjes
Topmann Frau Traupe
Ueberhorst Urbaniak
Dr. Vogel (München) Vogelsang
Voigt (Frankfurt) Walkhoff
Waltemathe
Walther
Dr. Weber (Köln)

Wehner
Weisskirchen (Wiesloch) Wendt
Dr. Wernitz
Westphal Wiefel Wilhelm
Wimmer (Neuötting) Wischnewski
Dr. de With
Wittmann (Straubing) Wolfram (Recklinghausen) Wrede
Wüster Wuttke Wuwer Zander Zebisch Zeitler
Berliner Abgeordnete
Bühling
Dr. Diederich (Berlin)

Dr. Dübber Egert
Löffler
Männing
Mattick
Frau Schlei Schulze (Berlin)

FDP
Angermeyer
Baum
Cronenberg
Eimer (Fürth)

Engelhard
Frau Funcke
Gärtner Gallus
Gattermann
Genscher Grüner
Dr. Haussmann
Hölscher Hoffie
Jung
Kleinert
Dr.-Ing. Laermann
D. Graf Lambsdorff Ludewig
Dr. Dr. h. c. Maihofer
Frau Matthäus-Maier Merker
Mischnick
Möllemann
Paintner
Peters (Poppenbüll) Schäfer (Mainz)
Schmidt (Kempten)

von Schoeler
Frau Schuchardt Spitzmüller
Dr. Vohrer
Dr. Wendig
Wolfgramm (Göttingen) Wurbs
Zywietz
Berliner Abgeordnete Hoppe
Nein
CDU/CSU
Dr. Abelein Dr. Althammer
Dr. Arnold Dr. Barzel Bayha
Dr. Becher (Pullach)

Dr. Becker (Frankfurt) Frau Benedix
Benz
Berger (Herne)

Berger (Lahnstein) Biechele
Dr. Biedenkopf
Biehle
Dr. Blüm
Böhm (Melsungen)

Dr. Bötsch Braun
Breidbach Broll
Bühler (Bruchsal)

Burger
Carstens (Emstek) Carstens (Fehmarn) Conrad (Riegelsberg)
Dr. Czaja Damm
Daweke
Dr. Dollinger
Dr. Dregger Dreyer
Engelsberger
Erhard (Bad Schwalbach) Ernesti
Dr. Evers Ey
Eymer (Lübeck) Feinendegen
Frau Fischer Francke (Hamburg) Franke
Dr. Friedmann
Frau Geier Geisenhofer
Dr. von Geldern
Dr. George Gerlach (Obernau) Gerstein
Gerster (Mainz)

Glos
Haase (Kassel)

Haberl
Dr. Häfele Dr. Hammans
Handlos
Hanz

(BonnBad Godesberg)

Hauser (Krefeld)

Helmrich
Dr. Hennig .
Höffkes
Höpfinger
Dr. Hoffacker
Frau Hoffmann (Hoya)

Dr. Hornhues
Horstmeier Dr. Hubrig Dr. Hüsch Dr. Hupka Graf Huyn Dr. Jaeger Jäger (Wangen)

Dr. Jahn (Münster) Dr. Jenninger
Dr. Jentsch (Wiesbaden) Dr. Jobst
Josten
Frau Karwatzki
Katzer Kiechle Dr. h. c. Kiesinger
Dr. Klein (Göttingen)

Klein (München)

Dr. Köhler (Duisburg)

Dr. Köhler (Wolfsburg) Köster
Dr. Kohl
Kolb
Krampe Dr. Kraske
Kraus
Krey
Kroll-Schlüter
Frau Krone-Appuhn
Dr. Kunz (Weiden) Lagershausen
Lampersbach
Landré
Dr. Langguth
Dr. Langner
Dr. Laufs
Lemmrich
Dr. Lenz (Bergstraße) Lenzer
Link
Lintner Löher Dr. Luda
Dr. Marx
Dr. Mende
Dr. Mertes (Gerolstein) Metz
Dr. Meyer zu Bentrup
Dr. Mikat
Dr. Miltner
Milz
Dr. Möller
Müller (Remscheid)

Dr. Narjes
Neuhaus
Frau Dr. Neumeister
Niegel Nordlohne
Frau Pack
Petersen
Pfeffermann
Pfeifer Picard Pieroth Dr. Pinger
Pohlmann
Prangenberg
Dr. Probst
Rainer Rawe
Reddemann
Regenspurger
Reichold
Dr. Reimers
Frau Dr. Riede (Oeffingen) Dr. Riedl (München)
Dr. Riesenhuber
Dr. Ritz Röhner Dr. Rose Rühe
Russe
Sauer (Salzgitter)

Sauter (Epfendorf)

Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Dr. Schäuble
Schedl Schetter Frau Schleicher



Vizepräsident Stücklen Schmidt (Wuppertal) Schmitz (Baesweiler) Schmöle
Dr. Schneider
Schröder (Luneburg) Schröder (Wilhelminenhof) Dr. Schulte (Schwäbisch
Gmünd) Schwarz Seiters
Sick
Dr. Freiherr Spies von Büllesheim
Spilker
Spranger Dr. Sprung Stahlberg Dr. Stark (Nürtingen)

Graf Stauffenberg
Dr. Stavenhagen
Dr. Stercken
Stommel Stücklen Stutzer
Susset
de Terra Tillmann
Dr. Todenhöfer
Frau Tübler Dr. Unland
Frau Verhülsdonk Vogel (Ennepetal)

Vogt (Duren) Voigt (Sonthofen) Volmer
Dr. Voss
Dr. Waffenschmidt
Dr. Waigel Dr. Warnke
Dr. von Wartenberg Weber (Heidelberg) Weiskirch (Olpe) Werner
Frau Dr. Wex Frau Will-Feld
Frau Dr. Wilms
Wimmer (Mönchengladbach) Windelen Wissebach Wissmann
Dr. Wittmann (München) Dr. Wörner
Baron von Wrangel
Würzbach
Dr. Wulff
Dr. Zeitel
Zeyer
Dr. Zimmermann Zink
Berliner Abgeordnete
Amrehn
Frau Berger (Berlin)

Dr. Gradl Kittelmann Kunz (Berlin) Dr. Pfennig Frau Pieser Straßmeir Wohlrabe
fraktionslos Dr. Gruhl
Damit ist das Haushaltsgesetz 1979 angenommen.
Wir sind damit am Schluß unserer Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 7. Februar 1979, 13 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.