Protokoll:
8121

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 121

  • date_rangeDatum: 1. Dezember 1978

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:01 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 13:12 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/121 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 121. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 Inhalt: Verzicht des Abg. Strauß auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 9387 A Wahl des Abg. Dr. Zimmermann zum Mitglied in der Parlamentarischen Kontrollkommission 9387 A Überweisung des Dritten Berichts der Bundesregierung nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes an Ausschüsse 9387 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung 9387 B Beratung des Rahmenplans für die auswärtige Kulturpolitik im Schulwesen — Auslandsschulen, Sprachförderung und internationale Zusammenarbeit — Drucksache 8/2103 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/ CSU Neue Schulstruktur an den deutschen Schulen im Ausland, insbesondere in Spanien — Drucksache 8/2082 — Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister AA 9387 D, 9410 D Pfeifer CDU/CSU 9392 A Dr. Müller-Emmert SPD 9396 D Schäfer (Mainz) FDP 9398 D Klein (München) CDU/CSU 9401 C Lattmann SPD 9403 A Frau Schuchardt FDP 9405 A Dr. Stercken CDU/CSU 9406 D Dr. Enders SPD 9408 D Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung über den Prozentsatz der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz für das Jahr 1979 — Drucksache 8/2307 —Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi 9414 C, 9421 D Dr. Narjes CDU/CSU 9416 A Wolfram (Recklinghausen) SPD 9417 D Zywietz FDP 9420 A Nächste Sitzung 9422 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 9423* A Anlage 2 Erkenntnisse über infolge des geltenden Mietrechts leerstehende Wohnungen MdlAnfr A9 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 9423* D Anlage 3 Abschluß der Bund-Länder-Vereinbarungen über die Förderung des sozialen Wohnungsbaus MdlAnfr A10 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr All 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 9424* A Anlage 4 Charakterisierung der Mitglieder des Sozialistischen Büros in Offenbach als verfassungsfeindlich im Verfassungsschutzbericht 1977 MdlAnfr A36 24.11.78 Drs 08/2315 Hansen SPD MdlAnfr A37 24.11.78 Drs 08/2315 Hansen SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9424* C Anlage 5 Private Beschäftigung von Zivildienstleistenden durch Bedienstete des Bundesamtes für den Zivildienst sowie Mitarbeit von Bediensteten des Bundesbeauftragten und des Bundesamtes im Bereich der freien sozialen Trägerschaft wie dem Betreuungsverband Zivildienst e. V. MdlAnfr A46 24.11.78 Drs 08/2315 Hölscher FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 9424* D Anlage 6 Belastung kleiner Handwerksbetriebe durch die Einberufung von Mitarbeitern zu Wehrübungen MdlAnfr A61 24.11.78 Drs 08/2315 Wüster SPD MdlAnfr A62 24.11.78 Drs 08/2315 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 9425* A Anlage 7 Auszahlung des Kostenbetrags für Freifahrkarten an Soldaten der Bundeswehr mit eigenem Fahrzeug MdlAnfr A63 24.11.78 Drs 08/2315 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 9425* C Anlage 8 Disziplinarmaßnahmen gegen den Gefreiten Anselm Conrad wegen seiner Teilnahme an einer Gewerkschaftsveranstaltung im ehemaligen Konzentrationslager Dachau in Uniform; Rechtsunsicherheit bei der Teilnahme uniformierter Soldaten an Veranstaltungen von Berufsorganisationen auf Grund des § 15 Soldatengesetz MdlAnfr A64 24.11.78 Drs 08/2315 Marschall SPD MdlAnfr A65 24.11.78 Drs 08/2315 Marschall SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 9425* D Anlage 9 Standort des Pionierübungsplatzes Nordheim MdlAnfr A68 24.11.78 Drs 08/2315 Glos CDU/CSU MdlAnfr A69 24.11.78 Drs 08/2315 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 9426* A Anlage 10 Auftreten des DGB-Vorsitzenden Vetter vor Bundeswehrangehörigen in El Paso/Texas MdlAnfr A72 24.11.78 Drs 08/2315 Handlos CDU/CSU MdlAnfr A73 24.11.78 Drs 08/2315 Handlos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 9426* C Anlage 11 Verwendung von Phosphaten in Lebensmitteln MdlAnfr A74 24.11.78 Drs 08/2315 Hartmann CDU/CSU MdlAnfr A75 24.11.78 Drs 08/2315 Hartmann CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . . 9426* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 III Anlage 12 Erweiterung des Begriffs „wirksame Bestandteile" im Arzneimittelgesetz 76 durch das Bundesgesundheitsamt MdlAnfr A76 24.1138 Drs 08/2315 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . . 9427* B Anlage 13 Das Fach „Arbeitsmedizin" an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A77 24.11.78 Drs 08/2315 Frau Hürland CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 9427* B Anlage 14 Vorlage eines Sektenberichts der Bundesregierung betr. das Sektenunwesen in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A78 24.11.78 Drs 08/2315 Schmidt (München) SPD MdlAnfr A79 24.11.78 Drs 08/2315 Schmidt (München) SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 9427* C Anlage 15 Fehlbildungen bei Kindern von weiblichem Klinikpersonal infolge des Umgangs mit hexachlorophenhaltigen Desinfektionsmitteln MdlAnfr A80 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Ahrens SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 9428* D Anlage 16 Grundstrukturen der in der Familie erlernten Freizeitaktivitäten MdlAnfr A81 24.11.78 Drs 08/2315 Kroll-Schlüter CDU/CSU MdlAnfr A82 24.11.78 Drs 08/2315 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 9429* A Anlage 17 Berücksichtigung der Wehrdienstzeit bei der Berechnung der Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien MdlAnfr A83 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 9429* C Anlage 18 Verschiebung der TÜV-Überprüfung fabrikneuer Personenwagen urn ein Jahr; Reaktivierung der Eisenbahnstrecke Antwerpen–Mönchengladbach MdlAnfr A84 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU MdlAnfr A86 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 9429* C Anlage 19 Verdünnung des Reisezugverkehrs auf der Strecke Neuenmarkt/Wirsberg–Bayreuth MdlAnfr A85 24.11.78 Drs 08/2315 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 9430* A Anlage 20 Beibehaltung der Billigtarife für Schulklassen in den S-Bahnen des Verkehrsverbundes Stuttgart MdlAnfr A87 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 9430* B Anlage 21 Zweibahniger Ausbau der A 96 zwischen Leutkirch und Wangen MdlAnfr A88 24.11.78 Drs 08/2315 Kolb CDU/CSU MdlAnfr A89 24.11.78 Drs 08/2315 Kolb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 9430* C Anlage 22 Zweibahniger Ausbau der A 96 zwischen Ferthofen und Wangen; Fahrzeugaufkommen auf der B 18 zwischen Ferthofen, Wangen im Allgäu und Memmingen sowie Einstufung der A 96 im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen MdlAnfr A90 24.11.78 Drs 08/2315 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A91 24.11.78 Drs 08/2315 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 9430* D Anlage 23 Anschluß der A 81 an das Schweizer Autobahnnetz IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 MdlAnfr A92 24.11.78 Drs 08/2315 Bindig SPD MdlAnfr A93 24.11.78 Drs 08/2315 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 9431* A Anlage 24 Bundesmittel für Straßenbaumaßnahmen in Schleswig-Holstein MdlAnfr A94 24.11.78 Drs 08/2315 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 9431* C Anlage 25 Unterstützung der Umweltschutzverbände durch Herausgabe einer Sonderzuschlagsmarke anläßlich der für 1979 geplanten Europaratskampagne MdlAnfr A95 24.11.78 Drs 08/2315 Voigt (Frankfurt) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 9431* D Anlage 26 Zulassung der Postschalter als Toto- und Lottoannahmestellen MdlAnfr A96 24.11.78 Drs 08/2315 Kleinert FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMP 9431* D Anlage 27 Grenzen der Bundespost gegenüber der privaten Wirtstchaft bei der Ausweitung ihres Tätigkeitsgebiets MdlAnfr A97 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 9432* A Anlage 28 Sichtung von Post aus osteuropäischen Staaten durch den Bundesnachrichtendienst MdlAnfr A98 24.11.78 Drs 08/2315 Conradi SPD SchrAntw StSekr Dr. Schüler BK . . . . 9432* B Anlage 29 Veröffentlichung geheimer Informationen zur strategischen Post- und Fernmeldekontrolle im „Stern" MdlAnfr A99 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Riedl (München) CDU/CSU MdlAnfr A100 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schüler BK . . . . 9432* D Anlage 30 Internationaler Bedarf an Kommunikationssatelliten sowie Stand der deutschen Forschung und Entwicklung auf diesem Gebiet MdlAnfr A101 24.11.78 Drs 08/2315 Scheffler SPD MdlAnfr A102 24.11.78 Drs 08/2315 Scheffler SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 9433* A Anlage 31 Kritik an der deutschen Reaktorsicherheitsforschung MdlAnfr A103 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 9434* A Anlage 32 Entwicklung magnetohydronamischer Prozesse sowie Erfahrungen bei der Förderung von MHD-Prozessen in den USA und in der UdSSR MdlAnfr A104 24.11.78 Drs 08/2315 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A105 24.11.78 Drs 08/2315* Lenzer CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 9434* B Anlage 33 Förderung technologisch überholter Projekte im Rahmen der Forschungsförderungsmaßnahmen MdlAnfr A106 24.11.78 Drs 08/2315 Ey CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 9434* D Anlage 34 Verkauf des bei der Flensburger SchiffbauGesellschaft für die togoische Reederei SO-MAT auf Kiel gelegten dritten Handelsschiffes durch die Bundesregierung MdlAnfr A107 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU MdlAnfr A108 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 9434* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 V Anlage 35 Zusammenhang zwischen dem Entwicklungshilfekredit an Togo und dem Liefervertrag der Flensburger Schiffbau-Gesellschaft mit der togoischen Reederei SOMAT; Höhe der von der Bundesregierung an den Präsidenten von Togo gezahlten öffentlichen Mittel MdlAnfr A109 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Todenhöfer CDU/CSU MdlAnfr A110 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 9435* B Anlage 36 Gesamtkosten des diesjährigen Sommerfestes des Bundeskanzlers SchrAnfr B1 24.11.78 Drs 08/2315 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B2 24.11.78 Drs 08/2315 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . . 9435* C Anlage 37 Verweigerung der gutachtlichen Stellungnahme durch Staatssekretär Bölling zur beantragten Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Gerhard Löwenthal SchrAnfr B3 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . 9435* D Anlage 38 Novellierung des Fluglärmgesetzes SchrAnfr B15 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9436* A Anlage 39 Einführung einer beihilfeergänzenden Teilversicherung für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beamte SchrAnfr B16 24.11.78 Drs 08/2315 Höpfinger CDU/CSU SchrAnfr B17 24.11.78 Drs 08/2315 Höpfinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9436* A Anlage 40 Durchsetzung der deutschen Bezeichnung bei der Eintragung des Geburtslandes in Dokumente der vor 1945 im Reichsgebiet geborenen Bürger im Verantwortungsbereich des Bundesinnenministers SchrAnfr B18 24.11.78 Drs 08/2315 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9434* C Anlage 41 Zahl der Gerichtsverfahren und Urteile wegen Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz SchrAnfr B19 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9436* D Anlage 42 Witwenversorgung im öffentlichen Dienst im Vergleich zu den Pflegekosten in Altenheimen SchrAnfr B20 24.11.78 Drs 08/2315 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9437* A Anlage 43 Nachteile für aramäische Türken in Asylverfahren wegen Übersetzungsschwierigkeiten SchrAnfr B21 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9437* B Anlage 44 Bezeichnung der deutschen Mannschaft bei den Olympischen Sommerspielen 1980 in Moskau sowie Einhaltung der olympischen Regeln durch die Sowjetunion SchrAnfr B22 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B23 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9437* C Anlage 45 Finanzierung der dem Deutschen Ruder-Verband durch die Benutzung der Lufthansa für die Reise zur Teilnahme an den Ruderweltmeisterschaften in Neuseeland entstandenen Mehraufwendungen aus Bundesmitteln SchrAnfr B24 24.11.78 Drs 08/2315 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9438* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 Anlage 46 Forderung des DGB auf Senkung der Altersgrenze für Beamtinnen und Richterinnen auf 60 Jahre SchrAnfr B25 24.11.78 Drs 08/2315 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9448* B Anlage 47 Beendigung der Diskussion über die Verjährung von Naziverbrechen durch Beitritt zur UNO-Konvention über die Nichtanwendbarkeit der Verjährungsvorschriften auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen SchrAnfr B26 24.11.78 Drs 08/2315 Schmidt (München) SPD SchrAnfr B27 24.11.78 Drs 08/2315 Schmidt (München) SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 9438* C Anlage 48 Pflicht der Finanzämter in der Bundesrepublik Deutschland zur Auskunft gegenüber DDR-Behörden über in der Bundesrepublik Deutschland über Eigentum verfügende DDR-Bürger SchrAnfr B28 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 9438* D Anlage 49 Inkraftsetzung der PDV 382 (Bearbeitung von Jugendsachen bei der Polizei) im Bereich der Zollverwaltung SchrAnfr B29 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 9438* D Anlage 50 Verkauf der Anteile der Gelsenberg AG an die BP SchrAnfr B30 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 9439* A Anlage 51 Erhöhung der Grenze für die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Abs. 2 EStG SchrAnfr B31 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 9439* C Anlage 52 Nichtanerkennung des Schachsports als gemeinnützig im Sinne der AO trotz der Mitgliedschaft des Deutschen Schachverbands im Deutschen Sportbund, der Durchführung von Wettkämpfen und eigener olympischer Spiele SchrAnfr B32 24.11.78 Drs 08/2315 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAnfr B33 24.11.78 Drs 08/2315 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 9439* D Anlage 53 Waffenembargo gegen die Republik Südafrika und Anträge auf Genehmigung von Waffenexporten nach Südafrika SchrAnfr B34 24.11.78 Drs 08/2315 Peter SPD SchrAnfr B35 24.11.78 Drs 08/2315 Peter SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9440* B Anlage 54 Beseitigung nicht mehr begründeter Tarifrabatte für bestimmte Standesgruppen, wie z. B. den öffentlichen Dienst, in der KfzVersicherung SchrAnfr B36 24.11.78 Drs 08/2315 Krockert SPD SchrAnfr B37 24.11.78 Drs 08/2315 Krockert SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9440* D Anlage 55 Auswirkungen des amerikanischen Agricultural Trade Act 1978 auf den Weltagrarhandel SchrAnfr B38 24.11.78 Drs 08/2315 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BML . . . . . . . 9441* B Anlage 56 Forschungsvorhaben zur Umwandlung von Agrarprodukten in verwendbare Energie SchrAnfr B39 24.11.78 Drs 08/2315 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BML . . . . . . . 9442* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 VII Anlage 57 Verbot des Imports von Robbenfellen und erzeugnissen als Protest gegen die Robbentötung in Kanada und Norwegen SchrAnfr B40 24.11.78 Drs 08/2315 Müller (Bayreuth) SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 9444* A Anlage 58 Bewertung der EG-Agrarmarktordnung angesichts der Differenz zwischen Erzeuger-und Verbraucherpreis für Weißkohl in Schleswig-Holstein im November 1978 SchrAnfr B41 24.11.78 Drs 08/2315 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 9444* C Anlage 59 Informierung der Öffentlichkeit über die Landschafts- und naturschutzfördernden Maßnahmen im Rahmen der Agrarhilfen SchrAnfr B42 24.11.78 Drs 08/2315 Ey CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML . . . . . . . 9444* D Anlage 60 Widersprüchliche Bestimmungen in § 5 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung des § 11 Abs. 3 und des § 13 BVG und in § 24 a BVG betr. die Ausstattung der Kraftfahrzeuge von Behinderten SchrAnfr B43 24.11.78 Drs 08/2315 Spitzmüller FDP SchrAnfr B44 24.11.78 Drs 08/2315 Spitzmüller FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 9445* C Anlage 61 Einschränkung der Informationsrechte des Betriebsrats gemäß Betriebsverfassungsgesetz durch § 5 BDSG SchrAnfr B45 24.11.78 Drs 08/2315 Grobecker SPD SchrAnfr B46 24.11.78 Drs 08/2315 Grobecker SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 9446* A Anlage 62 Schaffung zusätzlicher Behandlungsplätze für Querschnittgelähmte SchrAnfr B47 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 9446* B Anlage 63 Zahlung einer Überbrückungshilfe gemäß § 53 AFG an ältere Arbeitslose, die sich mangels Vermittelbarkeit verselbständigen SchrAnfr B48 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 944T A Anlage 64 Ausnahmen von den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Krankenpflegeschüler SchrAnfr B49 24.11.78 Drs 08/2315 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 9447* C Anlage 65 Einsatz von Detekteien zur Datensammlung aus dem Intimbereich von Arbeitnehmern, um in Kündigungsschutzprozessen Vorteile zu erzielen SchrAnfr B50 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr B51 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 9447* D Anlage 66 Arbeitnehmer bei den US-Stationierungsstreitkräften SchrAnfr B52 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 9448* B Anlage 67 Finanzielle Vorteile von Angehörigen des öffentlichen Dienstes bei Wehrübungen SchrAnfr B54 24.11.78 Drs 08/2315 Link CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 9448* C Anlage 68 Benutzung des Flugplatzes Köln-Butzweilerhof durch die belgischen Streitkräfte VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 SchrAnfr B55 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Weber (Köln) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 9448* D Anlage 69 Schutz der Bevölkerung vor den Lärmimmissionen des Militärflugplatzes Butzweilerhof und vor denen der militärischen Tiefflüge über den Städten Köln-Worringen und Dornvagen SchrAnfr B56 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Weber (Köln) SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 9449* B Anlage 70 Änderung von Wohnungs-, Schul- und Kindergartenbedarf bei größeren Umbelegungen von Bundeswehreinheiten SchrAnfr B57 24.11.78 Drs 08/2315 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 9449* C Anlage 71 Regelung von Kontakten zwischen Soldaten der Bundeswehr und Vertretern der Volksrepublik China SchrAnfr B58 24.11.78 Drs 08/2315 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 9450* A Anlage 72 Regelung der Disziplinarordnung an den Hochschulen der Bundeswehr SchrAnfr B59 24.11.78 Drs 08/2315 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 9450* B Anlage 73 Angabe des Alkoholgehalts auf den Pakkungen zahlreicher Arznei- und Stärkungsmittel SchrAnfr B60 24.11.78 Drs 08/2315 Kuhlwein SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 9450* C Anlage 74 Anwendung wissenschaftlich fundierter Behandlungsmethoden gegenüber dem Patienten SchrAnfr B61 24.11.78 Drs 08/2315 Müller (Bayreuth) SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 9450* D Anlage 75 Anwendung von Placebo bei kranken Personen im Rahmen der klinischen Arzneimittelprüfung SchrAnfr B62 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAnfr B63 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 9451* B Anlage 76 Deutlichere . Unterscheidung zwischen Aufgaben bzw. Haftung der Spediteure und der Frachtführer SchrAnfr B64 24.11.78 Drs 08/2315 Engelhard FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV 9451* C Anlage 77 Vergleich herkömmlicher Spannbetonbrükken mit nach dem beim Ramersdorfer Kreuz (Bonn) angewandten Bausystem gebauten Brücken SchrAnfr B65 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Bußmann SPD SchrAnfr B66 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Bußmann SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 9451* C Anlage 78 Festlegung der Trasse für die Umgehung der Stadt Bad Ems im Zuge der B 260 SchrAnfr B67 24.11.78 Drs 08/2315 Peiter SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 9452* A Anlage 79 Überprüfung der bisherigen Planung der Rheinstaustufe Neuburgweier SchrAnfr B68 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B69 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 9452* B Anlage 80 Reduzierung der Anzahl der Geisterfahrer durch Übernahme des amerikanischen Beschilderungssystems an Autobahneinfahrten Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 IX SchrAnfr B70 24.11.78 Drs 08/2315 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 9453* A Anlage 81 Erlaubnis zur Benutzung von Spikes-Reifen für Querschnittsgelähmte SchrAnfr B71 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 9453* B Anlage 82 Ausbau von Schnellstraßen im Stadtgebiet Marburg, insbesondere der A 49 SchrAnfr B72 24.11.78 Drs 08/2315 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B73 24.11.78 Drs 08/2315 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B74 24.11.78 Drs 08/2315 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B75 24.11.78 Drs 08/2315 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 9453* C Anlage 83 Unterrichtung der Bundestagsabgeordneten über geplante Streckenstillegungen in ihrem jeweiligen Wahlkreis SchrAnfr B76 24.11.78 Drs 08/2315 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 9454* A Anlage 84 Definition des Begriffs „Angemessenheit" im Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes hinsichtlich der Verteilung der Genehmigungen für den Güterfernverkehr an Neuerwerber, Klein-, Mittel- und Großbetriebe; Konkurrenzfähigkeit der Klein- und Mittelbetriebe SchrAnfr B77 24.11.78 Drs 08/2315 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAnfr B78 24.11.78 Drs 08/2315 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 9454* B Anlage 85 Vereinbarungen mit der Schweiz über einen direkten Anschluß der A 881 an das Schweizer Autobahnnetz SchrAnfr B79 24.11.78 Drs 08/2315 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 9454* D Anlage 86 Mehrkosten im Haushaltsjahr 1978 durch die Benutzung der Deutschen Lufthansa AG bei Auslandsflügen von Angehörigen der Dienststellen des Bundes SchrAnfr B80 24.11.78 Drs 08/2315 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 9455* A Anlage 87 Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Pläne zur Errichtung eines Rangierbahnhofs in München vor Überprüfung der Gegebenheiten durch den Bundestag SchrAnfr B81 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAnfr B82 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 9455* B Anlage 88 Bundesmittel für die Anschaffung von Spezialgeräten beim Einsatz der freiwilligen Feuerwehr auf Autobahnen; Abstimmung der Ferientermine auf europäischer Ebene SchrAnfr B83 24.11.78 Drs 08/2315 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B84 24.11.78 Drs 08/2315 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 9455* C Anlage 89 Hilfe der Bundesregierung zur Verhinderung der Versandung des Neckars zwischen Lauffen, Stuttgart und Plochingen und zur Beseitigung der Hochwasserschäden in den Häfen Stuttgart und Plochingen SchrAnfr B85 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAnfr B86 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 9455* D Anlage 90 Arbeitsplatzverluste bei Auflösung des Zugbegleitbahnhofs Coburg SchrAnfr B87 24.11.78 Drs 08/2315 Regenspurger CDU/CSU X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 SchrAnfr B88 24.11.78 Drs 08/2315 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . .9456* B Anlage 91 Änderung des Fernmeldeanlagengesetzes hinsichtlich des Verkaufs genehmigungspflichtiger Fernmeldeanlagen SchrAnfr B89 24.11.78 Drs 08/2315 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 9455* C Anlage 92 Einheitliche Anwendung der Grundsätze für die Übertragung von Dienstposten und für die Beförderung der Beamten durch alle Mittel- und Ortsbehörden der Bundespost SchrAnfr B90 24.11.78 Drs 08/2315 Gerstl (Passau) SPD SchrAnfr B91 24.11.78 Drs 08/2315 Gerstl (Passau) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 9457* B Anlage 93 Überprüfung des Brief- und Telefonverkehrs mit Ostblockländern durch den Bundesnachrichtendienst SchrAnfr B92 24.11.78 Drs 08/2315 Frau Simonis SPD SchrAntw StSekr Dr. Schüler BK . . . . 945T C Anlage 94 Wohnberechtigte Haushaltungen im Sinne des § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes im öffentlich geförderten Wohnungsbau sowie Zahl der Haushalte, deren Einkommen innerhalb der Grenzen nach § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes liegt SchrAnfr B93 24.11.78 Drs 08/2315 Link CDU/CSU SchrAnfr B94 24.11.78 Drs 08/2315 Link CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 9457* D Anlage 95 Vereinfachung der Vergabebedingungen für die Gewährung der Energiesparzulage SchrAnfr B95 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAnfr B96 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 9458* B Anlage 96 Einführung eines besonderen Freibetrages für die Arbeitnehmer im Zonenrandgebiet SchrAnfr B97 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Kunz (Weiden). CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . 9458* D Anlage 97 Koordinierung der Reaktorsicherheitsforschung; Gründe für den Verbleib der Reaktorsicherheitsforschung der Leichtwasserreaktoren im Organisationsbereich des Bundesforschungsministeriums SchrAnfr B98 24.11.78 Drz 08/2315 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 9459* A Anlage 98 Widerlegung der Studie von Richard E. Webb zum nuklearen Explosionspotential des SNR-300 SchrAnfr B99 24.11.78 Drs 08/2315 Ueberhorst SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 9459* B Anlage 99 Anstieg der Verwaltungskosten für die Projektträger im Bereich der staatlichen Förderung der Datenverarbeitung sowie Rückgang der staatlichen Förderungsgelder für die Datenverarbeitung • SchrAnfr B100 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B 101 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 9459* C Anlage 100 Gründe für die im Einzelplan 31 vorgesehene Verbeamtung von mehr als 100 Mitarbeitern des Bundesinstituts für Berufsbildung; Behinderung des Erfahrungsaustausches mit der Praxis SchrAnfr B102 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Probst CDU/CSU SchrAnfr B103 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Probst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 9460* A Anlage 101 Entwicklung der Zahl der Studienplätze für naturwissenschaftlich-technische Fächer an Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 XI deutschen Universitäten, Technischen Hochschulen und Fachhochschulen in den Jahren 1970 bis 1977; Auswirkungen der mangelnden Nachfrage nach naturwissenschaftlich-technischen Studienplätzen SchrAnfr B104 24.11.78 Drs 08/2315 Engelsberger CDU/CSU SchrAnfr B105 24.11.78 Drs 08/2315 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 9460* C Anlage 102 Förderung afghanischer Projekte mit Entwicklungshilfe und sonstigen öffentlichen Mitteln in den Jahren 1978 und 1979 SchrAnfr B106 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAnfr B107 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 9464* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 9387 121. Sitzung Bonn, den 1. Dezember 1978 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 1. 12. Dr. van Aerssen* 1. 12. Dr. Aigner * 1. 12. Amrehn ** 1. 12. Arendt 1. 12. Bahr 1. 12. Dr. Barzel 1. 12. Dr. Bayerl * 1. 12. Dr. Biedenkopf 1. 12. Biehle ** 1. 12. Dr. von Bismarck 1. 12. Dr. Blüm 1. 12. Blumenfeld ** 1. 12. Frau von Bothmer 1. 12. Brandt 1. 12. Buchstaller ** 1. 12. Carstens (Emstek) 15. 12. Collet 1. 12. Dr. Corterier ** 1. 12. Damm ** 1. 12. Dr. Dollinger 1. 12. Eimer (Fürth) 1. 12. Ey 1. 12. Feinendegen 1. 12. Fellermaier * 1. 12. Frau Fischer 1. 12. Flämig ** 1. 12. Dr. Früh * 1. 12. Dr. Fuchs * 1. 12. Dr. Geßner ** 1. 12. Dr. Haack 1. 12. Dr. Häfele 1. 12. von Hassel 1. 12. Höffkes 1.12. Hoffmann (Saarbrücken) * 1. 12. Horn ** 1. 12. Dr. Hupka ** 1. 12. Graf Huyn 1. 12. Ibrügger * 1. 12. Dr. Jaeger ** 1. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 1. 12. Jung ** 1. 12. Dr. h. c. Kiesinger 1. 12. Klinker * 1. 12. Koblitz 1.12. Köster 1. 12. Kratz 1. 12. Dr. Kreile 1. 12. Kroll-Schlüter 1. 12. Frau Krone-Appuhn ** 1. 12. Dr. Kunz (Weiden) ** 1. 12. Lagershausen 1. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme .an der 24. Jahreskonferenz der Nordatlantischen Versammlung *** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Lampersbach 1. 12. Lange ** 1. 12. Lemp * 1 . 12. Dr. Marx 1. 12. Mattick ** 1. 12. Dr. Mertes (Gerolstein) ** 1. 12. Möhring ** 1. 12. Möllemann ** 1. 12. Dr. Müller *** 1. 12. Müller (Bayreuth) 1. 12. Müller (Wadern) * 1. 12. Neuhaus 1. 12. Neumann** 1. 12. Frau Dr. Neumeister 1. 12. Oostergetelo 1. 12. Frau Pack 15. 12. Pawelczyk ** 1. 12. Pfeffermann 1. 12. Rapp (Göppingen) 1. 12. Rosenthal 1. 12. Saxowski 1. 12. Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein 1. 12. Schartz (Trier) 1. 12. Scheu 15. 12. Schmidt (Kempten) 1. 12. Schmidt (München) * 1. 12. Schmidt (Wattenscheid) 1. 12. Schmidt (Würgendorf) ** 1. 12. Dr. Schmitt-Vockenhausen 15. 12. Schreiber * 1. 12. Dr. Schwencke (Nienburg) 1. 12. Dr. Schwörer * 1. 12. Dr. Starke (Franken) * 1. 12. Susset 1. 12. Dr. Todenhöfer 1. 12. Frau Verhülsdonk 1. 12. Voigt (Frankfurt) 1. 12. Frau Dr. Walz * 1. 12. Dr. von Wartenberg ** 1. 12. Wawrzik * 1. 12. Dr. von Weizsäcker 1. 12. Baron von Wrangel 1. 12. Zeyer 1. 12. Ziegler 15. 12. Dr. Zimmermann 1. 12. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage A 9) : Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, daß als Folge des geltenden Mietrechts Wohnungen, insbesondere Eigentumswohnungen, leerstehen? Der in der Frage unterstellte Zusammenhang zwischen der Tatsache des Leerstehens von Wohnungen und dem geltenden Mietrecht besteht nicht. Die Zahl der leerstehenden Wohnungen wird ausschließ- 9424* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 lich von der Marktsituation, also von Angebot und Nachfrage, bestimmt. Dies gilt auch für Eigentumswohnungen, die zur Vermietung bestimmt sind. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen A 10 und 11) : Welche Hinderungsgründe stehen bisher noch dem Abschluß der Bund-Länder-Vereinbarungen über die künftige Förderung des sozialen Wohnungsbaus entgegen, und bis wann kann mit einem endgültigen erfolgreichen Abschluß der Verhandlungen gerechnet werden? Bis wann sieht sich die Bundesregierung in der Lage, einen Gesetzentwurf zur angestrebten gesetzlichen Absicherung der jetzt noch auf Vereinbarungsbasis zwischen Bund und Ländern geregelten bzw. zu regelnden Förderung des sozialen Wohnungsbaus vorlegen zu können, hält es die Bundesregierung insbesondere für möglich, diesen Komplex noch innerhalb des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Wohnungsbauänderungsgesetz 1978 — Drucksache 8/1769 — mit regeln zu können? Zu Frage A 10: Die Verhandlungen des Bundes mit den Ländern über eine Verwaltungsvereinbarung zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues in den Jahren 1978 bis 1981 sind Anfang des Jahres gescheitert, weil nicht mit allen Ländern eine Einigung über das Verhältnis der Beteiligung von Bund und Ländern am 1. und 2. Förderungsweg und die Zweckbestimmung der für den 1. Förderungsweg vorgesehenen Mittel erzielt werden konnte. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wäre die Zustimmung aller Länder erforderlich gewesen. Bund und Länder sind sich jedoch nunmehr grundsätzlich darin einig, daß das Beteiligungsverhältnis und die Zweckbestimmung der Mittel durch eine Änderung des II. WoBauG gesetzlich geregelt werden sollen. Der Vollzug der noch ausstehenden gesetzlichen Regelung soll durch eine Verwaltungsvereinbarung erfolgen. Über diese kann aber erst nach Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens verhandelt werden. Zu Frage A 11: Bei den vorbereitenden Erörterungen mit den Ländern ist zwar in wesentlichen Punkten Einverständnis erzielt worden; insbesondere die Zweckbestimmung der Mittel im 1. Förderungsweg und das Beteiligungsverhältnis zwischen Bund und Ländern sind aber bisher noch streitig. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wird in einer Konferenz mit den für das Bau-, Wohnungs-und Siedlungswesen zuständigen Ministern (Senatoren) der Länder am 14. Dezember 1978 die Streitpunkte mit dem Ziele erörtern, ein weitgehendes Einverständnis über die erforderlichen Änderungen und Ergänzungen des II. WoBauG und eine Übergangsregelung für das Jahr 1979 zu erreichen. Ob es noch möglich sein wird, den Gesetzentwurf mit dem anhängigen Gesetzgebungsverfahren zum Wohnungsbauänderungsgesetz 1978 zu verbinden, kann im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/2315 Fragen A 36 und 37) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Charakterisierung im Verfassungsschutzbericht 1977 des Sozialistischen Büros in Offenbach als einer „links-extremistischen Gruppe", die „die demokratische Ordnung zersetzen und zerstören" will, eine durch Tatsachen in keiner Weise gerechtfertigte und unzulässige politische Diskriminierung aller Mitglieder des Büros als „verfassungsfeindlich" durch den Verfassungsschutz darstellt? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, die Betroffenen öffentlich zu rehabilitieren und auf die für den Verfassungsschutzbericht Verantwortlichen einzuwirken, um jeden Mißbrauch der Befugnisse des Verfassungsschutzamts zu unterbinden? Der Verfassungsschutzbericht 1977 stellt in der das Sozialistische Büro betreffenden Passage auf die im Februar 1975 publizierten „Thesen des SB" ab. Die Thesen wurden von dem Arbeitsausschuß des SB herausgegeben und sollen den Diskussionsstand der am Sozialistischen Büro orientierten und in ihr organisierten Linken festhalten und diese Diskussion sowie den Organisierungsprozeß im SB voranbringen (Vorwort zu den Thesen). Diese Thesen sowie die Erwähnung des SB im Verfassungsschutzbericht lassen keine Rückschlüsse auf die demokratische Einstellung der einzelnen Mitglieder zu. Insoweit weise ich auf das Vorwort zum Verfassungsschutzbericht 1977 (Seite 5) hin. Dort ist dies ausdrücklich für die besonders wichtige Frage der Einstellung in den öffentlichen Dienst ausgeführt. Was dort generell für alle. im Verfassungsschutzbericht erwähnten Organisationen gesagt ist, gilt in besonderem Maße für das durch eine lockere Organisationsform gekennzeichnete Sozialistische Büro. Der öffentlich geäußerten und in Ihrer Frage zum Ausdruck kommenden Kritik an den Passagen des Verfassungsschutzberichts, die das Sozialistische Büro betreffen, stimme ich darin zu, daß die dort gewählte Formulierung „oft bis zum Ekel und Haß gesteigerte" Ablehnung der bestehenden Ordnung, die „zersetzt" und „zerstört" werden solle, nicht auf das Sozialistische Büro paßt. Bei der Abfassung des Berichts war mit dieser Formulierung auch nicht an das Sozialistische Büro gedacht, was zugegebenermaßen im Text nicht deutlich genug zum Ausdruck kommt. Darüber hinaus werden bei der Abfassung zukünftiger Verfassungsschutzberichte mißverständnisfreiere Formulierungen verwendet werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/2315 Frage A 46) : Trifft es zu, daß Bedienstete des Bundesamts für den Zivildienst, wie der Frankfurter Regionalbetreuer Willibald Sailer und dessen Verein „Sozialdienst Frankfurt e. V.", Zivildienst- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 9425* leistende privat nutzen, und wenn ja, hält die Bundesregierung dies für vertretbar? Der Sozialdienst Frankfurt e. V., der dem Hessischen Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes angehört, ist in einem ordnungsgemäßen Verfahren als Beschäftigungsstelle des Zivildienstes mit 25 Dienstplätzen anerkannt worden. Da der Verein als gemeinnützige Institution im unmittelbaren sozialen Bereich tätig ist, erfüllt er die Voraussetzungen des § 1 des Zivildienstgesetzes. Der Regionalbetreuer Willibald Saller hat als Privatperson gemeinsam mit einigen weiteren sozial engagierten Personen den Verein gegründet, um nach persönlicher Erfahrung in Frankfurt fehlende soziale Dienstleistungen anbieten zu können. Der Umstand, daß Herr Sailer als Regionalbetreuer in der Leitung des Vereins mitwirkt, hat mich kürzlich zu einer Prüfung der Frage veranlaßt, ob sich daraus für die Durchführung des Zivildienstes irgendwelche Nachteile ergeben können. Eine solche Gefahr hat sich dabei nicht ergeben. Ich nehme jedoch Ihre Frage gerne zum Anlaß einer weiteren Prüfung, über deren Ergebnis ich Sie unterrichten werde. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/2315 Fragen A 61 und 62) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß für kleine Handwerksbetriebe erhebliche finanzielle Belastungen auftreten, wenn anläßlich der Wehrübung eines Mitarbeiters die Kosten für den anteiligen Urlaub, zusätzliches Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen und anteiligen Beitrag zur Sozialversicherung gezahlt werden müssen, und sieht die Bundesregierung hierin einen Anlaß für gesetzgeberische Entlastungsmaßnahmen? Ist die Bundesregierung bereit, diese Kosten zu übernehmen, um die kleinen Unternehmen finanziell zu entlasten? Anders als beim Grundwehrdienst gewährt die Bundeswehr bei Wehrübungen dem Soldaten für die Zeit des Wehrdienstes keinen Urlaub. Bei der verhältnismäßig kurzen Dauer einer Wehrübung — im Durchschnitt 16 Tage — würde der Urlaub in der Regel weniger als ein Tag betragen. Ein derart kurzer Urlaub läge weder im Interesse der Truppe noch des Wehrpflichtigen selbst. Da aber der Wehrpflichtige keinen Urlaubsnachteil durch den Wehrdienst erleiden soll, bestimmt das Arbeitsplatzschutzgesetz, daß der Arbeitgeber den Urlaub voll gewähren muß, d. h. er darf ihn nicht kürzen. Die finanziellen Belastungen, die den Arbeitgebern dadurch entstehen, sind gering. Da der auf eine Wehrübung entfallende Anteil am Jahresurlaub in der Regel weniger als ein Tag beträgt, liegen die Kosten noch unter 1 v. H. des Jahres-Bruttoarbeitsentgelts. Daher besteht nach Auffassung der Bundesregierung kein Anlaß für eine gesetzgeberische Entlastungsmaßnahme. Im übrigen ist bisher nur ein Fall bekannt geworden, in dem sich ein Arbeitgeber gegen die derzeitige Rechtslage gewandt hat. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage A 63) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Bundeswehrsoldaten anstatt der Freifahrkarte für die Deutsche Bundesbahn den entsprechenden Kostenbetrag auszuzahlen, damit die Soldaten mit eigenen Fahrzeugen die Reisen vom Einsatzort zum Heimatort und zurück zeitsparend vornehmen können, und wenn nein, wie begründet sie das? Seit der Einführung der Freifahrten für die Bundesbahn ab 1. Oktober 1970 werden Fahrkosten für Familienheimfahrten der Grundwehrdienstleistenden mit privaten Kraftfahrzeugen nicht mehr erstattet. Der Grund hierfür war der Anstieg der außerdienstlichen Kraftfahrzeugunfälle. Mit Wirkung vom 1. Januar 1979 wird eine zweite unentgeltliche Familienheimfahrt je Monat und die kostenlose Benutzung der Intercity-Züge (ab 300 km Entfernung zum Wohnort) gewährt. Ab 1. Juli 1979 werden darüber hinaus zahlenmäßig unbegrenzte unentgeltliche Familienheimfahrten eingeführt. Ob nach diesen erheblichen Verbesserungen die Erstattung der Fahrkosten bei Benutzung mit eigenem Pkw noch gerechtfertigt ist und auf Grund der Unfallzahlen vertreten werden kann, wird z. Z. von der Koordinierungsgruppe Sozialmaßnahmen der Bundeswehr im Rahmen der sozialen Bestandsaufnahme untersucht. Der Abschlußbericht wird dem Bundesminister der Verteidigung zum Ende des Jahres vorgelegt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 8/2315 Fragen A 64 und 65) : Trifft es zu, daß der Gefreite Anselm Conrad wegen der Teilnahme in Uniform an einer von der Gewerkschaft am 11. November 1978 veranstalteten Gedenkfeier im ehemaligen Konzentrationslager Dachau mit drei Tagen Disziplinararrest belegt wurde — wie aus Presseberichten hervorgeht —, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Vorgang in der Bundeswehr, bzw. was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese Entscheidung rückgängig zu machen? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung als Folge der Wehrbeauftragtenunterrichtung 1975 und der Stellungnahme des Verteidigungsausschusses zum Erlaß des Generalinspekteurs vom 30. März 1973 ergriffen, um die Unklarheiten und rechtlichen Unsicherheiten bei der Beurteilung der Teilnahme von Soldaten in Uniform an Veranstaltungen von Berufsorganisationen zu beseitigen, und wann ist mit klaren Abgrenzungskriterien zu § 15 des Soldatengesetzes zu rechnen? Zu Frage A 64: Es trifft zu, daß der Gefreite Anselm Conrad, Luftwaffensanitätsstaffel/Fliegerhorstgruppe Kaufbeuren, mit drei Tagen Disziplinar-Arrest gemaßregelt wurde, weil er am 11. November 1978 bei einer Veranstaltung der DGB-Jugend Bayern aus Anlaß des 40. Jahrestages der sogenannten Reichskristallnacht auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Dachau in Uniform einen Kranz niedergelegt hat. Der Kranz trug eine Schleife mit der Aufschrift „Für die Opfer der Hitlerdiktatur — Arbeitskreis des Soldatenbundes". 9426* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 Der Disziplinarvorgesetzte, der die Disziplinarmaßnahme verhängt und der Truppendienstrichter, der sie bestätigt hat, sind offensichtlich davon ausgegangen, daß es sich bei der Veranstaltung um eine politische Veranstaltung im Sinne des § 15 Abs. 3 Soldatengesetz (SG) handelte, an der die Teilnahme von Soldaten in Uniform verboten ist. Der Soldat hat gegen die Disziplinarmaßnahme rechtzeitig Beschwerde eingelegt. Für die Entscheidung über die Beschwerde ist das Truppendienstgericht Süd — 4. Kammer — zuständig. Die Vollstreckung der Disziplinarmaßnahme ist bis zur Unanfechtbarkeit der Entscheidung gehemmt. Von einer Stellungnahme zu der Rechtmäßigkeit der Disziplinarmaßnahme muß die Bundesregierung aus rechtsstaatlichen Erwägungen vorerst absehen, um einen Eingriff in das schwebende Verfahren zu vermeiden. Zu Frage A 65: Die Frage des Uniformtragens bei der Teilnahme von Veranstaltungen der Berufsverbände war, nachdem sie erneut im Jahresbericht 1977 des Wehrbeauftragten angesprochen wurde, noch einmal Gegenstand eingehender Überprüfungen, auf Grund derer nunmehr eine Entscheidung vorbereitet wird. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Glos (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen A 68 und 69) : Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem neuen Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg in Sachen Pionierübungsplatz Nordheim, und ist die Bundesregierung jetzt bereit — auch im Hinblick auf die Naturschutzbelange —, einen anderen, geeigneten Standort für einen Wasserübungsplatz zu suchen? Was will die Bundesregierung unternehmen, damit die bereits durch — inzwischen gestoppte — Bauarbeiten zerstörten Ackerflächen baldmöglichst wieder landwirtschaftlicher Nutzung zugeführt werden können, um so weiteren Schaden vom Landschaftsbild unterhalb der Vogelsburg und von den betroffenen Winzern und Landwirten abzuwenden? Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, aus dem Beschluß des Verwaltungsgerichtes Würzburg vom 13. November 1978 Konsequenzen für das Bauvorhaben „Pionierwasserübungsplatz bei Nordheim" zu ziehen. Dieser Beschluß stellt lediglich die aufschiebende Wirkung einer Klage der Gemeinde Nordheim gegen den Besitzeinweisungsbeschluß der Regierung von Unterfranken vom 9. Dezember 1977 wieder her. In dem Verfahren hat der Bund selbst auf die sofortige Vollziehung verzichtet. Die Möglichkeit, den Pionierwasserübungsplatz für die Garnison Volkach an anderer Stelle zu errichten, wurde bereits mehrmals mit negativem Ergebnis untersucht. Im Gebiet des Altmain ist kein anderes geeignetes Gelände für den Wasserübungsplatz vorhanden. Die Bundesregierung beabsichtigt weiterhin, den Pionierwasserübungsplatz bei Nordheim zu errichten. Es besteht daher keine Veranlassung, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Eine endgültige Entscheidung kann erst nach Abschluß der anhängigen Verfahren getroffen werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen A 72 und 73) : Zu welchem Zweck und in welchem Rahmen ist der DGB-Vorsitzende Vetter vor Bundeswehrangehörigen in El Paso/Texas aufgetreten? Gedenkt die Bundesregierung, den durch die Rede des DGB-Vorsitzenden in El Paso/Texas bei Angehörigen der Streitkräfte hervorgerufenen Eindruck auszuräumen, daß die verbindliche Auslegung des Grundgesetzes nicht ausschließlich Sache des Bundesverfassungsgerichts, sondern möglicherweise eine Frage des Einsatzes gewerkschaftlicher Kampfmittel sei, und daß irgend jemand befugt sein könne, das Grundgesetz als „Kompromiß" zu bezeichnen, den man aufkündigen könne, und wenn ja, wie? Der Vorsitzende des DGB hat auf Einladung des Bundesministers der Verteidigung Dienststellen der Bundeswehr in den USA besucht. Er hat in diesem Rahmen am 17. November 1978 vor der Garnison El Paso einen Vortrag über das „Verhältnis der deutschen Gewerkschaften zur Bundeswehr und über gemeinsam interessierende Probleme" gehalten. Ganz abgesehen davon, daß die Bundesregierung Ihre Auffassung über den Eindruck der Rede nicht teilt, hält sie es grundsätzlich nicht für angebracht, zu einer Rede des Vorsitzenden des DGB eine wertende Stellungnahme abzugeben. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hartmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen A 74 und 75) : Sind der Bundesregierung die Forschungsergebnisse (siehe u. a. Hafer, Hertha: Nahrungsphosphat als Ursache für Verhaltensstörungen und Jugendkriminalität; Heidelberg, Hamburg: Kriminalistik-Verlag, 1978) bekannt, nach welchen zwischen dem Verzehr phosphathaltiger Nahrung und dem Auftreten der „Minimalen zerebralen Dysfunktion" und darauf beruhender Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen ein ursächlicher Zusammenhang besteht, und welche Konsequenzen gedenkt sie gegebenenfalls daraus zu ziehen? Ist die Bundesregierung insbesondere bereit, die Rechtsvorschriften für die Verwendung von Phosphaten in Lebensmitteln (Fleischverordnung vom 6. Juni 1973, zuletzt geändert durch Anpassungsverordnung vom 16. Mai 1975, BGB1. I S. 1281; Zusatzstoff-Zulassungs-Verordnung vom 20. Dezember 1977, BGB1. I S. 2711; Verordnung über diätetische Lebensmittel i. d. F. vom 24. Oktober 1975, zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 10. Mai 1976, BGB1. I S. 1200) dahin zu ändern, daß die Zulassung von Phosphaten als Lebensmittelzusätze gestrichen wird, bzw. hält sie gesetzgeberische Maßnahmen — gegebenenfalls welche — gegen die Verwendung von Phosphaten als Lebensmittelzusätze für geboten? Zu Frage A 74: Dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit sind die Auffassungen von Frau Hertha Hafer und die entsprechenden Veröffentlichungen bekannt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121: Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 9427* Die mir vorliegenden wissenschaftlichen "Gutachten geben keinen Anhaltspunkt dafür, daß ein Zusammenhang zwischen Phosphaten in Lebensmitteln und Hyperkinese bei Kindern besteht. Trotzdem hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit zwei Forschungsvorhaben in Auftrag gegeben, die der weiteren Aufklärung dienen sollen, ob Zusammenhänge zwischen Phosphaten und kindlichen Verhaltensstörungen bestehen. Das Bundesgesundheitsamt wird Anfang Dezember 1978 ein Expertengespräch über die in Diskus sinn befindlichen Zusammenhänge zwischen Nahrungsphosphat und dem hyperkinetischen Syndrom bei Kindern durchführen, zu dem insbesondere führende Pädiater und Kinder-Psychiater des In- und Auslandes eingeladen worden sind. Die Ergebnisse werden insgesamt abzuwarten sein. Zu Frage A 75: Sollten die in der vorangegebenen Antwort aufgeführten Forschungsarbeiten Hinweise über eine entsprechende Wirkung ergeben, wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen. Beim jetzigen Wissensstand kann jedoch nicht vorausgesagt werden, in welchem Ausmaß solche notwendig werden könnten. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage A 76): Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Bundesgesundheitsamt die begriffliche Erweiterung im Arzneimittelgesetz 76 bezüglich der „wirksamen Bestandteile" benutzt, um Wirksamkeitsnachweise für alle wirkenden Bestandteile zu verlangen, sich bei den Hilfsstoffen nicht auf den Unbedenklichkeitsnachweis zu beschränken und auf Grund solcher Umstände mit kurzer Fristsetzung Mängelrügen auszusprechen oder Zulassungen neuer Arzneimittel zu verweigern? Die für die Zulassung von Arzneimitteln zuständigen Bundesoberbehörden haben nach § 25 Abs. 2 Arzneimittelgesetz zu beurteilen, ob ein Arzneimittel in der Zusammensetzung, in der es in den Verkehr gebracht werden soll, therapeutisch wirksam und unbedenklich ist. Soweit Hilfsstoffe als wirksame Bestandteile die therapeutische Wirksamkeit beeinflussen, sind diese in die Beurteilung einzubeziehen. Es ist deshalb folgerichtig, wenn insoweit Nachweise vorgelegt werden müssen. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Hürland (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage A 77): Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, an wieviel Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland das Fach „Arbeitsmedizin" gelehrt wird, und in welchem Maß es Interesse bei den Studierenden findet? Nach der Approbationsordnung für Ärzte ist die Arbeitsmedizin inhaltlicher Bestandteil des für den Zweiten klinischen Studienabschnitt vorgeschriebenen Kursus „Ökologisches Stoffgebiet". Sie ist auch Gegenstand der schriftlichen Prüfung im Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Der Prüfungsstoff ist in den Prüfungsstoffkatalogen der Approbationsordnung für Ärzte festgelegt. Da die Arbeitsmedizin im Rahmen einer Pflichtunterrichtsveranstaltung zu lehren ist, ist an allen Hochschulen, an denen der klinische Teil des Studiums durchgeführt wird, ein entsprechendes Lehrangebot vorhanden. Hinsichtlich des Interesses der Studierenden an diesem Fach sind Aussagen ohne weitere Umfragen nicht möglich. Da es sich bei dem „Ökologischen Kursus" um einen „scheinpflichtigen" Kursus handelt, sind die Studenten zur Teilnahme verpflichtet. Anlage 14 Antwort des. Staatsekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 8/2315 Fragen A 78 und 79): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das auch in der Bundesrepublik Deutschland sich immer mehr ausbreitende Sektenunwesen einzudämmen und zu kontrollieren, um zu verhindern, daß vor allem junge Leute mit teilweise kriminellen Praktiken ihrem bisherigen Lebensbereich entfremdet und zur Mitarbeit in diesen Sekten gepreßt werden? Ist die Bundesregierung bereit, das Problem des Sektenunwesens untersuchen zu lassen und auf dieser Grundlage dem Bundestag künftig einen sogenannten Sektenbericht vorzulegen? Zu Frage A 38: Die Möglichkeiten der Bundesregierung, der Sektenproblematik durch rechtliche und administrative Maßnahmen zu begegnen, sind begrenzt. Für behördliche Maßnahmen sind in erster Linie die Länder zuständig. Das Leben innerhalb der Sekten vollzieht sich unter Ausschluß der Öffentlichkeit. Es ist somit weitgehend der rechtlichen Beurteilung entzogen. Die Sekten und ihre Anhänger berufen sich auf das in Artikel 4 des Grundgesetzes verankerte Grundrecht der Religions- und Gewissensfreiheit sowie das Recht der Religionsgesellschaften in Art. 140, das Religions-und Weltanschauungsgemeinschaften einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz vor staatlichen Eingriffen bietet. Bei den Mitgliedern und Anhängern der Sekten handelt es sich zudem in der Mehrzahl um junge, aber voll geschäftsfähige Erwachsene, die weder den Bestimmungen des Personensorgerechts noch den Vorschriften des gesetzlichen Jugendschutzes unterliegen. Die Bundesregierung beobachtet daher in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Länderbehörden sehr aufmerksam die Entwicklungen in der deutschen Sektenszene. Sie hat durch geeignete Maßnahmen Vorsorge getroffen, daß die zuständigen Behörden in Bund und Ländern die Möglichkeiten unserer Rechtsordnung voll ausschöpfen und erkennbare Verstöße gegen das geltende Recht mit dem gebotenen Nachdruck ahnden. 9428* Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 Die Bundesregierung leistet ihren Beitrag zur Begegnung des Sektenproblems außerdem durch Öffentlichkeitsarbeit und durch wissenschaftliche Forschung. Durch wissenschaftliche Untersuchungen sollen sowohl die Ursachen und Hintergründe der Sektenproblematik als auch die Auswirkungen der Sektenzugehörigkeit auf Gesundheit und Sozialverhalten der Sektenmitglieder erforscht werden. Ziel der Untersuchungen ist es ferner, zuverlässige Anhaltspunkte für die notwendigen Maßnahmen im Bereich der Prophylaxe, Therapie und Rehabilitation zu ermitteln. Vom Ergebnis der Forschungen hängt nicht zuletzt auch die Beantwortung der Frage ab, ob über die derzeitigen Möglichkeiten unserer Rechtsordnung hinaus zusätzliche gesetzgeberische oder andere Maßnahmen getroffen werden müssen. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit trägt in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in Bund und Ländern den kirchlichen Sektenbeauftragten sowie den Elterninitiativen und den Organisationen der Jugendhilfe, Eltern- und Familienbildung — vor allem durch Unterstützung der Aufklärungs- und Bildungsarbeit, z. B. durch die Förderung einschlägiger Informationsschriften und didaktischer Materialien für Jugend- und Elternbildung — zur notwendigen geistigen und politischen Auseinandersetzung mit der Sektenproblematik bei. Auf dem Wege über ein Pressegespräch und zahlreiche Verlautbarungen und Interviews löste das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit ferner eine Fülle informativer Beiträge zur Sektenproblematik in Presse, Rundfunk und Fernsehen aus. Daß diese Aufklärungsarbeit ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, beweist der nicht abreißende Strom der täglich im Ministerium eingehenden Eingaben, Hinweise, Informationswünsche und Hilfeersuchen. Darüber hinaus initiiert und unterstützt das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit geeignete Modellversuche auf den Gebieten der Prävention, Prophylaxe und Rehabilitation. Für das bisher einzige Rehabilitations- und Beratungsmodell für junge Sektenangehörige in Altenberg bei Köln ist z. B. eine Förderung aus Mitteln der Stiftung Deutsche Jugendmarke vorgesehen, in der der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit den Vorsitz führt. Zu Frage A 79: Die Bundesregierung ist sich mit maßgeblichen Wissenschaftlern und Sektensachverständigen darin einig, daß für die eingeleitete Forschungstätigkeit ein systematisches, schrittweises Vorgehen erforderlich ist, um innerhalb eines vertretbaren Zeitraumes zu verwertbaren Resultaten zu gelangen. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat daher im Frühsommer 1978 den Auftrag für eine wissenschaftliche Vorstudie vergeben, durch die insbesondere authentisches Quellenmaterial über die Sekten erfaßt und der einschlägige wissenschaftliche Erkenntnisstand im In- und Ausland gesichtet und aufbereitet werden soll. Auf der Grundlage dieser Voruntersuchung, die noch in diesem Jahr abgeschlossen sein wird und die in erster Linie eine wichtige Arbeitshilfe für künftige wissenschaftliche Arbeiten bildet, sollen gezieltere Forschungen unternommen werden. Die Bundesregierung ist selbstverständlich bereit, über die bei diesen Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse dem Parlament zu gegebener Zeit zu berichten. Das bewußt schrittweise Vorgehen in der Forschung, die Schwierigkeit der Thematik und der Schutz der Persönlichkeitssphäre der betroffenen jungen Menschen und ihrer Familien legen aber eher eine kontinuierliche Unterrichtung in den zuständigen Ausschüssen des Parlaments nahe. Ein entsprechender Bericht ist z. B. am 6. Dezember im Bundestagsausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit vorgesehen. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, daß dem Bundestagsausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit sowie auf Wunsch einigen Bundestagsabgeordneten, Behörden und Verbänden in Bund und Ländern bereits im Frühjahr 1978 eine mit Unterstützung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit veröffentlichte „Dokumentation über die Auswirkung der Jugendreligionen auf Jugendliche in Einzelfällen" zur Verfügung gestellt wurde. Diese Dokumentation enthält zahlreiche informative Berichte über die Sektenerfahrungen betroffener junger Menschen und ihrer Eltern. Darüber hinaus ist geplant, die Ergebnisse einer auf Anregung und mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit im Februar 1978 in der Medizinischen Hochschule Hannover durchgeführten wissenschaftlichen Fachtagung zum Thema "Jugendsekten" noch in diesem Jahr in Buchform zu veröffentlichen und ebenfalls den zuständigen und interessierten Stellen in der Bundesrepublik Deutschland zugänglich zu machen. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache 8/2315 Frage A 80) : Wie beurteilt die Bundesregierung Berichte, wonach sich Fehlbildungen von Kindern bei weiblichem Klinikpersonal infolge des Umgangs mit Desinfektionsmitteln, die Hexachlorophen enthalten, häufen sollen, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu ziehen? , Ich nehme an, daß Sie sich auf den von der schwedischen Ärztin Dr. Halling erst kürzlich auf einer Umweltschutzkonferenz in New York geäußerten Verdacht eines Zusammenhanges zwischen der Anwendung von Hexachlorophen zur Desinfektion und der lokalen Häufung von Fehlbildungen bei Kindern von Klinikpersonal in Schweden beziehen. Das Bundesgesundheitsamt wurde Ende August 1978 von der schwedischen Gesundheitsbehörde darüber informiert, daß das schwedische National Board of Health als Reaktion auf die Berichte von Frau Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 9429e Halling eingehende epidemiologische Studien durchgeführt habe. Diese Untersuchungen konnten den geäußerten Verdacht nicht bestätigen. Sie haben keinen Anhalt dafür ergeben, daß ein kausaler Zusammenhang zwischen der Anwendung von Hexachlorophen und den beobachteten Mißbildungen besteht. In der Bundesrepublik sind bisher keine Beobachtungen wie in Schweden bekanntgeworden. Wegen der im Jahre 1973 bekanntgewordenen neurotoxischen Effekte bei Anwendung von Hexachlorophen in höherer Konzentration in Baby-Pudern wurde dieser Stoff ab 1. Juli 1973 der Rezeptpflicht unterstellt. Das Bundesgesundheitsamt beobachtet seit dieser Zeit die Anwendung von Hexachlorophen mit größter Sorgfalt. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen A 81 und 82) : Welche Anhaltspunkte hat die Bundesregierung für ihre Feststellung, daß die durch Umwelt und Familie erlernten Freizeitaktivitäten meist in ihrer Grundstruktur als so festgefügt gelten können, daß sie bis zum höheren Lebensalter beibehalten werden? Was sind die Grundstrukturen der in der Familie erlernten Freizeitaktivitäten? Zu Frage A 81: Eine Vielzahl sozial- und freizeitwissenschaftlicher Untersuchungen hat die prägende Bedeutung der sozialen Herkunft, aber auch der Schule und der Ausbildung auf das Freizeitverhalten nachgewiesen. In diesem Zusammenhang ist z. B. der Nachweis zu führen versucht worden, daß 90 % aller Freizeitverhaltensweisen sich bis zum 19. Lebensjahr entwikkeln. Selbst bei unterschiedlicher Bewertung solcher Forschungsergebnisse im einzelnen kann davon ausgegangen werden, daß — abgesehen etwa von altersbedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen — die Grundmuster individueller Freizeitaktivitäten in hohem Maße über die gesamte Dauer des Lebens unverändert bleiben. So wird z. B. ein Mensch, der . bereits in seiner Jugend ein begeisterter Leser war, die Beschäftigung mit Literatur in aller Regel lebenslang beibehalten. Durchweg werden völlig neue Hobbies nach dem Eintritt in das Erwachsenenalter kaum entwickelt. Zu Frage A 82: Die in der Familie erlernten Freizeitaktivitäten bestimmen z. B., ob sportliche Betätigungen, Natur-und Landschaftserleben, Beschäftigung mit künstlerischen, politischen, sozialen und karitativen Fragen Inhalte der individuellen Freizeitbeschäftigungen sind. Im Blick auf die quantitative Verbreitung von Freizeitbetätigungen spielen die Nutzung von Fernsehen und Radio, Lesen, Ausruhen, Hobbies, Handarbeiten, Beschäftigung mit der Familie, Aus- und Spaziergänge, Zusammensein und Unterhaltung eine besondere Rolle. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage A 83) : Ist die Bundesregierung bereit, die Deutsche Bundesbahn anzuweisen, bei der Berechnung der Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien über das 25. Lebensjahr hinaus in Zukunft die Wehrdienstzeit anzurechnen? Der Bundesregierung ist die Problematik bekannt, die sich daraus ergibt, daß die Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien ohne Rücksicht auf die Wehrdienstzeit nicht über das 25. Lebensjahr hinausgeht. Sie untersucht daher gegenwärtig die finanziellen Auswirkungen einer Anpassung dieser Tarifbestimmung an das Bundeskindergeldgesetz (BKGG). In Anbetracht der finanziellen Mehrbelastungen für den Bundeshaushalt wird damit zu rechnen sein, daß die Beratungen innerhalb der Bundesregierung einige Zeit in Anspruch nehmen werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen A 84 und 86) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Ansicht von TÜV-Experten, eine Notwendigkeit, fabrikneue Personenwagen schon nach zwei Jahren dem TÜV vorzustellen, bestehe nicht, und beabsichtigt die Bundesregierung in Berücksichtigung dieser Auflassung, die Werkstattüberprüfung und erste TÜV-Untersuchung um ein Jahr zu verschieben? Welche Einstellung der Bundesregierung und der Deutschen Bundesbahn hat sich zur Reaktivierung der Strecke AntwerpenRoermond-Dalheim-Mönchengladbach, Eiserner Rhein genannt, aus den bisherigen Verhandlungen mit der niederländischen und belgischen Eisenbahnverwaltung unter dem Aspekt ergeben, daß sich die Laufstrecke Antwerpen-Mönchengladbach um rund 100 km verkürzt und sich in allen drei Ländern durch eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit dieser Strecke die Standortgunst wirtschaftlich schwacher Regionen erheblich verbessern würde? Zu Frage A 84: Eine Änderung der seit 1960 geltenden zweijährigen Untersuchungsfrist für Personenkraftwagen ist nicht beabsichtigt. Ihre 'Beibehaltung erscheint notwendig und ist für den Kraftfahrer auch zumutbar, zumal die Fahrleistungen der Personenkraftwagen innerhalb der Zweijahresfrist oftmals 50 000 km und mehr erreichen. Solche Kilometerleistungen mit den dadurch bedingten Verschleißerscheinungen am Fahrzeug gebieten die Beibehaltung der zweijährigen Untersuchung. Diese Auffassung wird vom TÜV geteilt. Zu Frage A 86: Die Deutsche Bundesbahn ist gehalten, den Güterverkehr aus wirtschaftlichen Gründen auf wenige und leistungsfähige Strecken zu konzentrieren. Dies hat vor allem für den Kunden den Vorteil der häufigeren Abfuhr und damit der schnelleren Beförderung. 9430* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 Die nichtelektrifizierte eingleisige Strecke (Antwerpen)-Roermond-Dalheim(-Mönchengladbach) ist für eine derartige Aufgabe nicht geeignet. Im übrigen besteht unabhängig hiervon die Möglichkeit der Schaffung von Gleisanschlüssen zur Verbesserung der Standortgunst, der Laufweg von internationalen Güterzügen ist hierfür jedoch nicht relevant. Die Deutsche Bundesbahn hat diese Auffassung auch in allen bisherigen nationalen und internationalen Verhandlungen und Stellungnahmen vertreten. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage A 85) : Sind die bekanntgewordenen Vorstellungen der Deutschen Bundesbahn über eine beabsichtigte Verdünnung des Reisezugverkehrs auf der Strecke Neuenmarkt/Wirsberg-Bayreuth dergestalt, daß 21 Personenzüge ausfallen sollen, mit den Grundsätzen der Förderung des Zonenrandgebiets zu vereinbaren, stellt dies nicht eine Benachteiligung der Bevölkerung und der Wirtschaft des Grenzraums gegenüber Ballungszentren dar, und glaubt die Bundesregierung nicht, daß durch den Ausfall der Züge gerade die Sozialschwachen, nämlich Schüler, Arbeitnehmer, Behinderte und alte Menschen, die kein Auto besitzen und auf die Eisenbahn angewiesen sind, entscheidend benachteiligt sind? Nach dem Bundesbahngesetz hat die Deutsche Bundesbahn ihren Betrieb nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchzuführen. In diesem Rahmen wird auch die Strecke Neuenmarkt/Wirsberg-Bayreuth überprüft. So ist nach dem Untersuchungsbericht z. B. von Montag bis Freitag eine Reduzierung der Züge von 38 auf 32 vorgesehen. Inwieweit und wann diese Vorschläge verwirklicht werden, läßt sich zur Zeit noch nicht absehen. Selbst wenn diese Maßnahmen in vollem Umfang durchgeführt werden sollten, kann von einer entscheidenden Benachteiligung der Betroffenen nicht gesprochen werden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage A 87) : Ist die Bundesregierung bereit, im Aufsichtsrat des Verkehrsverbunds Stuttgart initiativ zu werden, um Schulklassen in der von der Deutschen Bundesbahn im Verkehrsverbund Stuttgart betriebenen S-Bahn wieder verbilligte Tarife zukommen zu lassen, wie dies vor der Einführung des Verkehrsverbunds Stuttgart üblich war? Wie mein Kollege Haar und ich Ihnen schon in früheren Fragestunden mitgeteilt haben, sind isolierte Tarifmaßnahmen für die S-Bahnstrecken im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart nicht mehr möglich. Der Schülertarif des Verbundes ist an das bereits früher von der Stuttgarter Straßenbahn und den privaten Verkehrsunternehmen verbundraumübliche Niveau angepaßt worden, was auch in Anbetracht des Leistungsangebotes berechtigt ist. Nachdem im Verbund bereits, wie ich Ihnen schon berichtete, ein zusätzliches Seniorenangebot geschaffen wurde, die Kindesaltersgrenze heraufgesetzt und ein Sonderangebot für Familienfahrten eingeführt wird, sind weitere Maßnahmen zur Verbilligung des Schulweges angesichts der bereits heute großen finanziellen Belastung nicht Sache der Verkehrsunternehmen und des Verkehrshaushaltes ; hier wäre es ggf. Sache des Landes, Härten abzubauen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen A 88 und 89) : Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund meiner Frage 92 in der 114. Sitzung der 8. Wahlperiode und der von mir eingereichten amtlichen Unfallzahlen auf dem genannten Teilstück die derzeitige Planung „einbahnige Autobahn" zu überprüfen und notfalls durch eine Besichtigung vor Ort den derzeitigen Verlauf der B 18, die im fraglichen Bereich keine durchgehende Gerade hat, die länger als 200 m ist, in Augenschein zu nehmen? Ist die Bundesregierung bereit, beim Bau der A 96 vom Abzweig der jetzigen B 18 in Richtung Lindau auf jeden Fall zweibahnig zu bauen, da einmal hier Eingriffe in bisher vom Verkehr nicht tangierte Gelände genommen werden (Naturschutz), andererseits der nachträgliche Bau einer zweiten Bahn zu sehr starken Immissionen führt (Beispiel: die derzeitige Erweiterung der A 81 im Bereich Heilbronn/Stuttgart)? Die Bundesregierung überprüft bekanntlich zur Zeit den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in Erfüllung § 4 FStrAbG. Dabei wird auch die hier in Rede stehende A 96 zwischen Leutkirch und Wangen unter Einbeziehung aller relevanten Daten überprüft. Die Bundesregierung hält es nicht für vertretbar, sich ohne Überprüfungsergebnis auf einen bestimmten Ausbauquerschnitt festzulegen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen A 90 und 91) : Sind der Bundesregierung die Ergebnisse der im August dieses Jahrs im Auftrag des Autobahnamts Baden-Württemberg vorgenommenen neuesten Verkehrszählungen auf der B 18 zwischen Ferthofen und Wangen im Allgäu bekannt, bei denen rund 11 000 Fahrzeuge pro Tag gezählt worden sind, und ist die Bundesregierung bereit, diese Zahlen mit in das •überprüfungsverfahren zur Höherstufung der zweiten Fahrbahn der A 96 auf diesem Abschnitt für den künftigen Bundesfernstraßen-Bedarfsplan einzubeziehen? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß damit zu rechnen ist, daß das auf Grund der neuesten Verkehrszählung ermittelte Fahrzeugaufkommen von rund 11 000 pro Tag auf der B 18 zwischen Ferthofen und Wangen im Allgäu nach Fertigstellung der Anbindung der B 18 an die A 7 bei Memmingen, nach Inbetriebnahme des Pfändertunnels und nach Anbindung der Schweizer Autobahnen sich in eine Größenordnung von 20 000 bis 22 000 pro Tag steigern und nach Ausbau der zweibahnigen A 96 zwischen München und Memmingen, dem Ausbau der Schweizer Autobahnen bei St. Gallen und zwischen Buchs und Sargans noch erheblich weiter ansteigen wird, und welche Schlußfolgerungen zieht sie daraus für die Einstufung der A 96 im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen? Die Ergebnisse einer im August dieses Jahres auf der B 18 zwischen Ferthofen und Wangen durchge- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 9431* führten Verkehrszählung liegen dem Bundesverkehrsministerium noch nicht vor. Diese Daten gehen jedoch in die anstehende Überprüfung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen ein. Die Bundesregierung ist mit Ihnen der Meinung, daß sich mit den erwähnten Straßennetzausbauten eine Verkehrszunahme auf dem genannten Abschnitt der B 18 ergibt. Sie wird ihre Schlußfolgerung hinsichtlich der Einstufung der 2. Fahrbahn der A 96 im künftigen Bedarfsplan jedoch erst ziehen, sobald die Ergebnisse der Verkehrsprognose vorliegen, die zur Zeit im Zusammenhang mit der Überprüfung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen erarbeitet wird. Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Fragen des Herrn Abgeordneten Kolb in der Fragestunde am 9. November 1978 und in dieser Fragestunde. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 8/2315 Fragen A 92 und 93) : Gibt es bereits gültige Vereinbarungen zwischen den jeweils zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz über einen direkten Anschluß der A 81 an das Schweizer Autobahnnetz, oder gibt es zur Zeit Verhandlungen, deren Fortgang soweit fortgeschritten ist, daß mit einen; baldigen Abschluß einer Vereinbarung über einen direkten Anschluß zu rechnen ist, bzw. bis wann rechnet die Bundesregierung mit einem solchen Abschluß? Hat die Bundesregierung den Schweizer Behörden bereits offiziell mitgeteilt, daß nach ihrer Planung der Hauptstrom des internationalen Durchgangsverkehrs im Zuge der A 81 bereits in den 80er Jahren über die Strecke A 81 Singen-Bietingen geführt werden soll, und welche Haltung haben die Schweizer Behörden zu dieser Absicht eingenommen? Planung und Baudurchführung neuer Grenzübergänge im Zuge von Bundesfernstraßen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz werden im Rahmen der Fachbesprechungen der „Besonderen Gruppe Deutschland—Schweiz der CEMT (Europäische Verkehrsministerkonferenz)" und in der technischen Kommission der örtlich beteiligten Straßenbauverwaltungen geregelt. Dies ist auch für die Verbindung der A 81 im Raum Singen–Schaffhausen geschehen. Über die Trassenführung im Grenzbereich besteht Einvernehmen. Zur Realisierung vertritt die Schweiz die Ansicht, daß der Verkehr zunächst noch von der bestehenden „Talstraße T 15" bewältigt werden kann. Die Autobahn soll erst dann gebaut werden, wenn die Verkehrsentwicklung dies zwingend erforderlich macht. Über den Zeitpunkt kann heute noch nichts ausgesagt werden. Bis dahin wird die deutsche Seite — entsprechend den Absprachen — die Anbindung der A 81 an die schweizerische T 15 mit einem zweistreifigen Querschnitt vornehmen. Für die Durchführung dieses Vorhabens bedarf es keiner förmlichen Vereinbarung mit der Schweiz. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/2315 Frage A 94) : Treffen Aussagen der Landesregierung Schleswig-Holstein zu, daß der Bund im April 1978 statt der in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Zuweisung von 278 Millionen DM kurzfristig 321 Millionen DM für Straßenbaumaßnahmen überwiesen hat, obwohl in Schleswig-Holstein ein Ausgabenrest von 50 Millionen DM vorauszusehen war, und daß dies ohne Rücksicht auf baureife Projekte geschehen sei, und welches waren — bejahendenfalls — die Gründe dafür, bzw. nach welchen Kriterien erfolgte diese Mittelzuweisung? Die Aussage der Landesregierung läßt unbeachtet, daß das Land für den Straßenbauplan 1978 anstelle der im 2. Fünfjahresplan vorgesehenen rund 278 Millionen DM (aufgestellt 1975) selbst 309 Millionen DM auf Grund voraussichtlicher Bauausgaben angefordert hat. Zusätzlich wurde aus den übertragenen Ausgaberesten aus 1977 ein Betrag von 11,4 Millionen DM zugewiesen; dies ist nur etwa ein Drittel des 1977 in Schleswig-Holstein tatsächlich angefallenen Ausgaberestes. Das Land hat den Bundesminister für Verkehr nach Zuweisung der o. a. Mittel keine Mitteilung gemacht, daß ein Ausgaberest von 50 Millionen DM vorauszusehen war. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Voigt (Frankfurt) (SPD) (Drucksache 8/2315 Frage A 95) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, anläßlich der für 1979 geplanten Europaratskampagne den anerkannten Umweltschutzverbänden in der Bundesrepublik Deutschland eine dringend notwendige finanzielle Unterstützung durch Herausgabe einer Sonderzuschlagsmarke zu ermöglichen? Das Sondermarkenprogramm des Jahres 1979 ist vom Programmbeirat der Deutschen Bundespost — dem Vertreter aller Fraktionen des Bundestages angehören — bereits im Januar 1978 festgelegt worden. Alle graphischen Entwürfe liegen bereits vor und sind mit dem Kunstbeirat abgestimmt. Die Produktion der Marken ist weitgehend abgeschlossen. Die Bundesregierung sieht deshalb keine Möglichkeit, in das Ausgabenprogramm 1979 noch Zuschlagsmarken zugunsten der Umweltschutzverbände aufzunehmen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kleinert (FDP) (Drucksache 8/2315 Frage A 96) : Ist die Bundesregierung, gegebenenfalls in welchem Umfang, bereit, zusätzliche Dienste der Deutschen Bundespost im Wettbewerb — und wegen der Ungleichgewichte zum Nachteil mittelständischer Betriebe — z. B. durch. Eilbotenservice (Blumen und Geschenke) oder Toto-, Lottoannahmestellen zu eröffnen? 9432* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 Die Deutsche Bundespost wird wie bisher ihr Dienstleistungsangebot markt- und kundenorientiert gestalten und dabei die Grundsätze der Politik der Bundesregierung, insbesondere auch der Wirtschaftspolitik, beachten. Zur Zeit prüft die Deutsche Bundespost, ob im Rahmen der ihr seit jeher übertragenen Aufgaben, nämlich bei ihr eingelieferte Nachrichten und Kleingüter zu befördern und auszuliefern, eine Nachfrage nach der Erledigung von eiligen Aufträgen in Großstädten besteht. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Überlegungen zielen keinesfalls auf eine Konkurrenz zum „Fleurop-Dienst". Die Deutsche Bundespost beabsichtigt auch nicht, die Postschalter als Annahmestellen für Lotto und Toto zu nutzen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage A 97): Wo sieht die Deutsche Bundespost ihre Grenzen gegenüber der privaten Wirtschaft bei der Ausweitung ihres Tätigkeitsgebiets angesichts der Möglichkeiten, die die Kommunikationstechnik zunehmend bietet, und sind nach Auffassung der Bundesregierung in diesem Zusammenhang gesetzliche Änderungen notwendig? Die Deutsche Bundespost sieht ihren Auftrag und damit auch die Grenzen für ihre Betätigung durch einschlägige Gesetze (Grundgesetz, Postverwaltungsgesetz, Fernmeldeanlagengesetz, Postgesetz usw.) sowie durch die Auslegung dieser Gesetze durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend bestimmt. Im Rahmen dieser Normen wird sie ihr Dienstleistungsangebot dort verändern, wo dies zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages erforderlich ist. Gesetzliche Änderungen werden deshalb auch im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Kommunikationstechniken nicht für erforderlich gehalten. Anlage 28 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schüler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/2315 Frage A 98) : Trifft es zu, daß — wie im „Stern" vom 16. November 1978 gemeldet — täglich in großem Umfang Post aus osteuropäischen Staaten vom Bundesnachrichtendienst geöffnet, gelesen, verwertet und teilweise dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Militärischen Abschirmdienst zugeleitet wird, und wenn ja, in welchem Umfang? Gemäß § 3 Abs. 1 des „Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses" vom 13. August 1968, ergänzt am 13. September 1978 (Gesetz zu Artikel 10 GG — G 10 —) sind Beschränkungen für Post- und Fernmeldeverkehrsbeziehungen zulässig „zur Sammlung von Nachrichten über Sachverhalte, deren Kenntnis notwendig ist, um die Gefahr eines bewaffneten Angriffs auf die Bundesrepublik Deutschland rechtzeitig zu erkennen und einer solchen Gefahr zu begegnen". Beschränkungen nach dem G 10 dürfen nur auf Antrag angeordnet werden; in den Fällen des § 3 sind antragsberechtigt der Präsident des Bundes-. nachrichtendienstes oder sein Vertreter (§ 4 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 G 10). Die — auf drei Monate befristete — Beschränkungsanordnung nach § 3 G 10 trifft der hierzu vom damaligen Bundeskanzler gemäß § 5 Abs. 1 G 10 beauftragte Bundesminister der Verteidigung. Zulässigkeit und Notwendigkeit der Anordnung werden gemäß § 9 Abs. 2 G 10 von der aus unabhängigen Persönlichkeiten bestehenden G 10-Kommission grundsätzlich vor dem Vollzug der Maßnahmen geprüft. Die Durchführung des G 10 kontrolliert gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes das aus fünf Abgeordneten des Deutschen Bundestages bestehende G 10-Gremium. Grundsätzlich dürfen durch die Postkontrolle gemäß § 3 Abs. 1 G 10 erlangte Kenntnisse nicht zum Nachteil von Personen verwendet werden (§ 3 Abs. 2 Satz 1 G 10). Dies gilt nicht, wenn gegen die Person der Verdacht der Planung oder Begehung von im Gesetz zu Art. 10 GG selbst oder in § 138 des Strafgesetzbuches aufgeführten Straftaten besteht. In diesen Fällen ist der Bundesnachrichtendienst gehalten, die zuständigen deutschen Stellen zu unterrichten. Anlage 29 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schüler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen A 99 und 100) : Ist der Bundesregierung bekannt, von wem der „Stern" die am 16. November 1978 veröffentlichten geheimen Informationen zur strategischen Post- und Fernmeldekontrolle in der Bundesrepublik Deutschland erhalten hat, und was hat die Bundesregierung bisher zur Aufklärung dieses Geheimnisverrats unternommen? Wie .lange war der Bundesregierung vor der Veröffentlichung im „Stern" bekannt, daß diese Zeitschrift über geheime Informationen zur strategischen Post- und Fernmeldekontrolle verfügt, und was hat die Bundesregierung gegebenenfalls veranlaßt; um eine Veröffentlichung im Interesse der Sicherheit unseres Staats zu verhindern? Zu Frage A 99: Die Informationsquellen des „Stern" sind der Bundesregierung nicht bekannt. Der Bundesnachrichtendienst prüft derzeit, ob ein Bruch von Dienstgeheimnissen vorliegt. Zu Frage A 100: Der Bundesregierung wurde die Absicht des „Stern" etwa eine Woche vor der Veröffentlichung bekannt. Daraufhin wurden Gespräche mit Verantwortlichen des „Stern" geführt. Zweck dieser Gespräche war die Unterrichtung über die Rechtsgrundlagen und Gesetzmäßigkeit dieser Vorgänge sowie die Absicht, zur Vermeidung einer verzerrenden Darstellung durch die in jedem Fall zur Veröffentlichung entschlossene Redaktion beizutragen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 9433* Anlage 30 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Scheffler (SPD) (Drucksache 8/2315 Fragen A 101 und 102) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der deutschen Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Kommunikationssatelliten, und welche Erfolge wurden nach dem Wissensstand der Bundesregierung bisher auf dem internationalen Markt von der Bundesrepublik Deutschland in diesem Bereich erzielt? Sind der Bundesregierung Schätzungen über den internationalen Bedarf an Kommunikationssatelliten und deren weitere Entwicklung für die kommenden Jahre bekannt, und wie beurteilt sie die deutschen Marktchancen? Zu Frage A 101: Die deutsche Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Kommunikationssatelliten hat internationalen Stand erreicht: — Das deutsch-französische Fernmeldesatellitenprogramm SYMPHONIE für die experimentelle Übertragung von Fernsehprogrammen, Telefongesprächen und Daten, dessen beide Satelliten 1974 und 1975 gestartet wurden und seitdem für weltweiten Versuchsbetrieb erfolgreich eingesetzt werden, hat die Fähigkeit demonstriert, derartige Satelliten zu entwickeln und im geostationären Orbit zu betreiben. - Am TELECOM-Programm der Europäischen Weltraumorganisation ESA hat die Bundesrepublik Deutschland technisch wie finanziell den größten Anteil übernommen. Im März 1978 wurde die Entwicklung des Fernmeldesatelliten ECS begonnen, dessen Ziel die Einführung eines operationellen europäischen Satellitensystems für die Übertragung weiträumigen Fernmeldeverkehrs und für die Verteilung von Fernsehprogrammen ist. Der orbitale Testsatellit OTS wurde im Mai 1978 erfolgreich gestartet. Ein umfangreiches Versuchsprogramm ist angelaufen. — Mit dem Schiffsfunk-Satellitenprogramm MA-ROTS (neuerdings: MARECS) der ESA soll ein Beitrag zum geplanten weltweiten INMARSATSystem geleistet werden. Entsprechende Schiffsstationen und Seenotfunkeinrichtungen sind in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt worden. Auf dem Gebiet der Fernsehrundfunksatelliten für Direktempfang werden seit mehreren Jahren modular konzipierte Funktionsmodelle für Satellitenplattformen, Nutzlasten und Heimempfangsanlagen soweit gefördert, daß die deutsche Industrie nunmehr eine gute Ausgangsposition für die Entwicklung und den Bau derartiger Satellitensysteme hat. Auf dem internationalen Markt hat die deutsche Industrie durch die intensive Förderung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie (BMFT) in letzter Zeit beachtliche Erfolge erzielt, u. a.: — Bei den 7 Satelliten der neuen Generation INTELSAT V für das globale Satelliten-System INTELSAT entwickelt und baut die deutsche Industrie das Lageregelungssystem und die Solarflächen. Sie hat damit den größten Unterauftrag außerhalb der USA errungen. — Für das amerikanische Satelliten Business System SBS, das Tracking für Data Relay Satellite System TDRSS der NASA sowie für den kanadischen Kommunikationssatelliten ANIK B u. a. hat die deutsche Elektroindustrie Wanderfeldröhren geliefert. Zu Frage A 102: Wie in der BT-Drucksache 8/1595 vom März 1978 ausgeführt wurde, prognostizieren Untersuchungen aus jüngerer Zeit einen Weltmarkt für die 80er Jahre zwischen 17 und 30 Mrd. DM. Eine vom BMFT veranlaßte Abschätzung durch die Deutsche Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt e. V. vom Dezember 1977 ergab einen Marktwert von 24 Mrd. DM, von denen auf die Satelliten und Bodenanlagen (Antennen) etwa je 40 % und auf die Trägerraketen 20 % entfielen. Als möglicher europäischer Anteil am Weltmarkt wurden 30 % bzw. 7 Mrd. DM geschätzt. Unter der Annahme eines deutschen Anteils von mindestens 25 % am. europäischen Volumen ergeben sich rd. 2 Mrd. DM möglicher Marktanteil für die 80er Jahre. Nicht erfaßt sind hierbei die umfangreichen Empfangseinrichtungen beim Teilnehmer, die für den Fernsehdirektempfang erforderlich sind. Bei der Beurteilung der Realisierungsmöglichkeiten dieser Marktaussichten sind positiv zu werten die starke Nachfrage nach der experimentellen Nutzung der SYMPHONIE und das Interesse an Fernsehrundfunksatelliten. Andererseits sind jedoch Verzögerungen in der Realisierung von Satellitensystemen, wie z. B. in Brasilien, Iran, arabische Staaten, aus politischen und finanziellen Gründen nicht zu übersehen. Auf dem Gebiet der herkömmlichen Fernmeldesatelliten erscheinen die Chancen der europäischen Industrie gering, gegenüber der praktisch marktbeherrschenden US-Industrie konkurrenzfähig zu werden, auch wenn die Einführung des operationellen Satellitensystems ECS in Europa die europäische Industrie stärken wird. Direktsendende Fernsehrundfunksatelliten erscheinen dagegen als zukunftsträchtige Entwicklungen. Nach der erwähnten Marktabschätzung der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt e. V. (DFVLR) kann in den 80er Jahren der finanzielle Marktanteil der Fernsehrundfunksatelliten fast so groß sein, wie der der übrigen Fernmeldesatelliten. Wegen der guten Startposition der deutschen Industrie auf Grund der umfassenden Vorentwicklungen wird dem Fernsehrundfunksatelliten die Priorität gegeben. Voraussetzung für einen Erfolg sind energische Anstrengungen der Industrie, die Preise dem amerikanischen Niveau anzugleichen und eine aktive Verkaufspolitik zu betreiben. Anlage 31 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage A 103) : Trifft die Kritik an der deutschen Reaktorsicherheitsforschung zu, insbesondere die Aussagen über „einen Hang von Perfektionismus sowie Projekte, die lediglich die Beruhigung von Kritikern der Kernenergietechnik zum Ziel haben . Das Bemühen, sich Forschungspfründe zu erhalten, scheinen ebenfalls im Spiel zu sein ... Geld wird auch für Vorhaben ausgegeben, deren Ergebnis von vornherein feststeht", die dem Bericht der „Neuen Zürcher Zeitung" — Sicherheitsbehälter von Kernkraftwerken — Theorie und Praxis — vom 28. Oktober 1978 zu entnehmen ist, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung dazu ein? Im Bericht der „Neuen Zürcher Zeitung" vom Fachgespräch der Gesellschaft für Reaktorsicherheit über Sicherheitsbehälter Wird fälschlicherweise ein möglicherweise bei einzelnen vortragenden Experten erkennbarer „Hang zum Perfektionismus" verallgemeinert und als typisch für die deutsche Reaktorsicherheitsforschung dargestellt. In diesem Zusammenhang ist insbesondere der Dialog zwischen einem Behördenvertreter und Experten über den Sinn weiterer, lediglich auf Verfeinerung des Wissens über unbedeutende Detailvorgänge ausgerichteter Untersuchungen mißverständlich wiedergegeben. Bei dem Behördenvertreter handelte es sich um den zuständigen Referenten für die Reaktorsicherheitsforschung, der in seinem Diskussionsbeitrag nach dem konkreten Nutzen vorgeschlagener weiterer Detailuntersuchungen fragte und zugleich deutlich machte, daß eine staatliche Förderung solcher Vorhaben, die den praktischen Anwendungsbezug aus dem Auge verloren haben und sich in die Nähe von Grundlagenforschung bewegen, im Rahmen des Reaktorsicherheitsforschungsprogramms nicht in Frage käme. Anlage 32 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen A 104 und 105) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Forschung und Entwicklung für magnetohydronamische Prozesse (MHD) fortlaufend zu überprüfen und insbesondere die von ihr abgebrochene Entwicklung gegebenenfalls wieder aufzunehmen? Wie beurteilt die Bundesregierung die internationalen Erfahrungen bei der Förderung von MHD-Prozessen, insbesondere in den USA und in der UdSSR, und ist sie bereit, hieraus die Folgerungen zu ziehen, daß das Bundesforschungsministerium die Förderung der MHD-Prozesse wieder aufnehmen muß? Zu Frage A 104: Die Bundesregierung ist über die Entwicklung von MHD-Generatoren in den Vereinigten Staaten und in der UdSSR informiert. Die einschlägigen Berichte des Department of Energy gehen dem Bundesministerium für Forschung und Technologie zu und werden ausgewertet. Die Entwicklung von MHDGeneratoren wird auch von der Programmgruppe Systemanalyse und Technologische Entwicklung der Kernforschungsanlage Jülich verfolgt. Mitarbeitern der Gruppe wurde die Teilnahme an internationalen Konferenzen ermöglicht. Zu Frage A 105: Die bisherigen Ergebnisse in der Vereinigten Staaten und in der UdSSR rechtfertigen den Entschluß der Bundesregierung vom Jahr 1973, die Entwicklung von MHD-Generatoren einzustellen. Die grundsätzlichen technischen Probleme und Risiken bei der. Entwicklung des MHD-Generators sind nach dem heutigen Kenntnisstand so groß, daß der Vorteil des theoretisch höheren Wirkungsgrades nicht zum Tragen kommt. Mit dem Programm Energieforschung und Energietechnologien der Bundesregierung wurden Entwicklungen zur umweltfreundlichen und kostengünstigen Steinkohleverstromung aufgenommen, die weitaus größere Erfolgsaussichten als der MHD-Generator haben. Die Erschließung des kombinierten Gas/ Dampfturbinenprozesses für das Steinkohlekraftwerk führt zu geringeren Investitionskosten und erhöht den Wirkungsgrad der Stromerzeugung gegenüber einem konventionellen Steinkohlekraftwerk. Analysen der wirtschaftlichen und technischen Erfolgsaussichten fortgeschrittener Kraftwerkssysteme, die in den Vereinigten Staaten durchgeführt wurden, weisen ebenfalls auf die Vorteile der Kohledruckvergasung mit kombiniertem Gas/Dampfturbinenprozeß gegenüber einem MHD-Generator hin. Anlage 33 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage A 106) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob im Rahmen der Forschungsförderungsmaßnahmen auch Projekte gefördert werden, deren technologischer Stand als längst überholt gilt? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß im Rahmen ihrer Forschungsförderungsmaßnahmen auch Projekte gefördert werden, deren technologischer Stand als längst überholt gilt. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen A 107 und 108) : Will die Bundesregierung das bei der Flensburger SchiffbauGesellschaft ursprünglich für die togoische Reederei SOMAT auf Kiel gelegte dritte Handelsschiff verkaufen, nachdem — Presseberichten zufolge — die Bundesregierung die Verpflichtungen der SOMAT aus getätigten Schiffskäufen auf massive togoische Intervention abgelöst hat, und wenn ja, an welchen Käufer und zu welchen Konditionen? Von welchen entwicklungspolitischen Grundsätzen hat sich die Bundesregierung gegebenenfalls bei diesem Vorhaben leiten lassen, und steht dieses Verfahren mit haushaltsrechtlichen Prinzipien im Einklang? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 9435' Zu Frage A 107: Die Bundesregierung wird das bei der Flensburger Schiffbau-Gesellschaft für die togoische Reederei SOMAT ursprünglich vorgesehene 3. Handelsschiff nicht verkaufen und hat auch keine derartigen Verpflichtungen übernommen. Um der Flensburger Schiffbau-Gesellschaft die Lösung des Vertrags mit der togoischen Reederei SOMAT zu ermöglichen, hat sich die Bundesregierung jedoch bereiterklärt, Förderungsmittel zu Bedingungen der Entwicklungshilfe bereitzustellen und bei der Frage -einer eventuell erforderlichen Gewährung einer Bundes-Deckung eine tragbare Lösung zu finden. Die Bundesregierung geht hierbei davon aus, daß die Werft einen geeigneten Käufer in einem Entwicklungsland findet. Zu Frage A 108: Die Bundesregierung hat sich bei ihrer Hilfestellung vor allem von der Erkenntnis leiten lassen, daß Togo im Falle des Erwerbs des 3. Handelsschiffs so weittragende finanzielle Belastungen übernommen hätte, daß die Entwicklung des Landes fühlbar beeinträchtigt worden wäre. Im übrigen steht das Verhalten der Bundesregierung mit haushaltsrechtlichen Prinzipien eindeutig im Einklang. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen A 109 und 110) : Wann und für welchen Zweck wurde der jüngste Entwicklungshilfekredit an Togo in Höhe von 1,2 Millionen DM beantragt und zugesagt, und stand dieser Kredit direkt oder indirekt im Zusammenhang mit den Schwierigkeiten, die aus dem Liefervertrag zwischen der togoischen Reederei SOMAT und der Flensburger Schiffbau-Gesellschaft entstanden sind? Welche konkreten Zusagen und Leistungen hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit diesen Schwierigkeiten gegenüber der Regierung von Togo bzw. der Firma Flensburger Schiffbau-Gesellschaft erbracht, und trifft es zu, daß die Bundesregierung an den Präsidenten von Togo direkt oder indirekt aus den öffentlichen Mitteln eine Zahlung von 100 000 DM geleistet hat? Zu Frage A 109: Am 20. Oktober 1978 hat die Bundesregierung mit Togo die Gewährung eines Warenhilfekredits im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit in Höhe von 1,2 Millionen DM vereinbart. Togo waren durch den Arrest von zwei Handelsschiffen durch die Flensburger Schiffbau-Gesellschaft und durch den Rechtsstreit um den Verkauf des dritten Handelsschiffes Belastungen entstanden. Dadurch werden naturgemäß die Möglichkeiten dieses devisenschwachen Landes, für die wirtschaftliche Entwicklung dringend benötigte Waren zu importieren, beschränkt. Angesichts der Tatsache, daß zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Togo seit langem freundschaftliche Beziehungen bestehen, gewährte die Bundesrepublik Deutschland den Kredit, um die Importmöglichkeiten Togos zu erhalten. Zu Frage A 110: Die Bundesregierung hat an den Präsidenten von Togo weder direkt noch indirekt aus öffentlichen Mitteln eine Zahlung von 100 000,— DM geleistet. Im übrigen darf ich auf meine Antwort zu Frage 107 des Herrn Abgeordneten Dr. Volkmar Köhler (Wolfsburg) verweisen. Anlage 36 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen B 1 und 2) : Wie hoch beliefen sich die Gesamtkosten des diesjährigen Sommerfestes des Kanzlers, wieviel sind davon aus Mitteln des Einzelplans 04 beglichen worden, und trifft es zu, daß rund 25 000 DM aus Haushaltsmitteln von Inter Nationes übernommen wurden? Womit begründet die Bundesregierung gegebenenfalls die Übernahme von Finanzierungskosten des Sommerfestes des Kanzlers durch Inter Nationes, und wie wird dieser Vorgang haushaltsrechtlich begründet? Zu Frage B 1: Für das diesjährige Kanzler-Sommerfest sind bisher aus Mitteln des Bundeshaushalts 136 034,95 DM gezahlt worden. Streitig sind noch Kosten in Höhe von 6 380,14 DM. Der gesamte bisher bezahlte Betrag ist aus Mitteln des Einzelplans 04 beglichen worden (teilweise aus dem Repräsentationsfonds des Bundeskanzlers, teilweise aus Mitteln des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung). Inter Nationes hat keine Kosten übernommen. Zu Frage B 2: Die Frage ist gegenstandslos, da Inter Nationes sich nicht an den Kosten beteiligt hat. Anlage 37 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage B 3) : Hat der Leiter des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung, Staatssekretär Bölling, sich geweigert, gutachtlich zur beantragten Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Gerhard Löwenthal Stellung zu nehmen, und gegebenenfalls aus welchen Gründen? Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat von einer Stellungnahme zu der der Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz vorliegenden Anregung, Herrn Gerhard Löwenthal für eine Auszeichnung mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland vorzuschlagen, abgesehen. Das Presse- und Informationsamt nimmt nur dann in Ordensangelegenheiten von Journalisten gegenüber dem nach dem Ordensstatut Vorschlagsberechtigten Stellung, wenn es sich um die Auszeichnung von Bonner Journalisten, z. B. von Mitgliedern der Bundespressekonferenz und des Vereins der Auslandspresse, oder im Ausland tätigen Journalisten handelt. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2315 Frage B 15) : Wann wird die Bundesregierung unier Berücksichtigung der inzwischen erlangten Erkenntnisse dem Deutschen Bundestag Vorschlage für die Novellierung des Fluglärmgeselzes vorlegen? Die Bundesregierung hat mit der Erarbeitung von Vorschlägen für die Novellierung des Fluglärmgesetzes bereits begonnen. Sie wird diese unverzüglich nach dem Abschluß der Beratungen, im kommenden Jahr, dem Deutschen Bundestag vorlegen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Höpfinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen B 16 und 17) : Wieweit ist die Meinungsbildung der Bundesregierung vorangeschritten, deren Beginn sie laut ihrer Antwort auf meine Frage am 14. September 1977 für März d. J. ankündigte, um für Beamte, die Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind, eine beihilfekonforme Versicherung wie bei der privaten Krankenversicherung zu ermöglichen, und wie will die Bundesregierung eine solche „Quotenversicherung" mil den Grundprinzipien in Einklang bringen, auf denen die gesetzliche Krankenversicherung beruht? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die durch das sogenannte Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz für Beamte, die Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind, geschaffenen Probleme in einer den Grundprinzipien, auf denen die gesetzliche Krankenversicherung beruht, entsprechenden und praktikablen Weise in absehbarer Zeit zu lösen? Zu Frage B 16: In der Antwort der Bundesregierung vom 14. September 1977 ist lediglich festgestellt, daß die finanzielle Belastung mit Versicherungsbeiträgen nicht die Bedeutung hätte, wenn die gesetzliche Krankenversicherung eine beihilfekonforme Versicherung ermöglichen könnte, wie dies bei der privaten Krankenversicherung der Fall ist: Mit dieser Tatsachenfeststellung wird nichts darüber ausgesagt, ob eine solche Regelung möglich und vertretbar ist und von der Bundesregierung angestrebt wird. Zu Frage B 17: Die aus Vertretern des Bundes und der Länder bestehende Kommission wird ihre Vorarbeiten für eine Vereinfachung des Beihilferechts voraussichtlich noch in diesem Jahre abschließen. Eine Stellungnahme zu den von Ihnen angesprochenen Problemen wird erst nach Abschluß der Meinungsbildung beim Bund und in den Ländern möglich sein. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2315 Frage B 18) : Ist die Bundesregierung bereit zu veranlassen, daß die vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesinnenminister, von Schoeler, auf die Frage Nr. 15 für die Fragestunde des Deutschen Bundestages am 12./13. April 1978 (Drucksache 8/1689) erteilte Antwort in ihrem Verantwortungsbereich auf dem Verwaltungswege allen in Betracht kommenden Behörden als verbindliche Sprachregelung für alle ähnlich gelagerten Fälle mitgeteilt wird? Die von Ihnen erwähnte Frage für die Fragestunde des Deutschen Bundestages am 12./13. April 1978 betraf die Eintragung des Geburtslandes in amtlichen Papieren und behördlichen Bescheiden bei Personen, die vor 1945 in zum Staatsgebiet des Deutschen Reiches gehörenden Orten geboren sind. Ich habe hierzu in meiner Antwort darauf hingewiesen, daß für die Bezeichnung des Geburtslandes die territorialen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Geburt maßgebend sind. Das Geburtsland von Bürgern, die vor Kriegsende im deutschen Reichsgebiet in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 geboren sind, sei deshalb Deutschland bzw. das Deutsche Reich (BT-Plenarprotokoll 8/82, Anlage 6). Mir sind aus der Praxis der Behörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung keine Fälle bekannt, die es erforderlich machen würden, diese Feststellung zum Gegenstand einer verbindlichen Regelung im Sinne Ihrer Fragestellung zu machen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage B 19) : Wieviel anhängige Gerichtsverfahren, die Verstöße •gegen das Bundesdatenschutzgesetz beinhalten, sind der Bundesregierung bekanntgeworden, wieviel Urteile sind bereits ergangen. und ist zu erwarten, daß die Rechtsprechung wesentlich zur Klärung der im Bundesdatenschutzgesetz enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe beitragen wird? Der Bundesregierung sind zur Zeit keine anhängigen Gerichtsverfahren bekannt, die Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz zum Gegenstand haben. Sie hat bislang von einem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren Kenntnis erhalten, das sich mit der Frage befaßte, ob die Strafbestimmung des Rheinland-Pfälzischen Landesdatenschutzgesetzes nach Inkrafttreten des Bundesdatenschutzgesetzes noch anwendbar ist (Landgericht Bad Kreuznach, Beschluß vom 10. März 1978 — 1 Qs 11/78, abgedruckt in NJW 1978, S. 1931). Ferner wurde das Urteil des Bundesgerichtshofs in einem Zivilprozeß bekannt, der die Begrenzung des Schutzes eines Bankkunden gegen Falschmeldungen der von den Kreditinstituten genutzten zentralen Schutzgemeinschaft für die Sicherung von Kleinkrediten (Schufa) zum Gegenstand hatte. Am Schluß der Urteilsgründe wird auf Prinzipien des im Streitfall noch nicht anwendbaren Bundesdaten- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 9437* schutzgesetzes verwiesen (BGH, Urteil vom 20. Juni 1978 — VI ZR 66/77 , abgedruckt in NJW 1978, S. 2151). Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Rechtsprechung - wie stets in unserer Rechtsordnung. — bei der Anwendung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes in konkreten Einzelfällen zur weiteren Klärung beitragen wird. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage B 20) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welcher Betrag 1977 im Durchschnitt von den Bewohnern von Altenheimen zur Unterbringung, Verpflegung, ärztlichen Betreuung usw. aufgewendet werden mußte, und wenn ja, von welcher Besoldungsgruppe an reicht bei einem verstorbenen Beamten mit 20 Dienstjahren die Witwenversorgung aus, um der Witwe — bei Annahme eines monatlichen Taschengelds von 100 DM — einen Heimaufenthalt zu ermöglichen? Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht über Möglichkeiten einer Hilfe für Versorgungsempfängern in Altenheimen, der am 29. September 1978 dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages zugeleitet worden ist, die Frage der Aufwendungen bei Unterbringung in Altenheimen im einzelnen dargelegt und klargestellt, daß eine Hilfe des Dienstherrn nur dann geboten ist, wenn die Unterbringung notwendig ist. Die Notwendigkeit soll künftig auch in den Fällen anerkannt werden, in denen der Versorgungsempfänger wegen eines ärztlicherseits festgestellten regelwidrigen Gesundheitszustandes pflegebedürftig ist. In diesen Fällen ist somit die von Ihnen angesprochene Kostenfrage geregelt. Soweit eine Unterbringung in Altenheimen nicht notwendig ist und die Versorgungsbezüge zur Dekkung der Aufwendungen nicht ausreichen, besteht für den Dienstherrn kein Anlaß, helfend einzugreifen. Für eine differenzierte Behandlung der Versorgungsempfänger ist insoweit kein Raum; sie können nicht anders behandelt werden als jeder andere Bürger. Die Bundesregierung ist — wie in dem zuvor genannten Bericht ausgeführt wird - der Auffassung, daß alles vermieden werden sollte, durch finanzielle Leistungen einen Anreiz zu schaffen, vorzeitig ins Altenheim zu gehen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage B 21) : Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, daß in Asylverfahren aramäische Türken mehrfach gravierende Nachteile hinnehmen mußten, weil die ihnen zur Verfügung gestellten Dolmetscher mohammedanischen Glaubens waren und von daher eine objektive Übersetzung nicht gewährleistet war? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß von den türkischen Asylbewerbern aramäischer Herkunft Benachteiligungen geltend gemacht wurden. Auch sind in den Asylverfahren aramäischer Tür-I ken bisher keine Sprachschwierigkeiten aufgetreten. Nach Mitteilung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf ist der für türkische Asylbewerber zuständige Dolmetscher seit drei Jahren beim Bundesamt tätig und hat in dieser Zeit in mehr als 4 000 Fällen übersetzt. Er studiert seit Jahren türkisch und promoviert derzeit in dieser Sprache. Sollte Ihre Frage sich auf konkrete Fälle beziehen, wäre ich Ihnen für Mitteilung näherer Einzelheiten dankbar, damit ich ggf. der Angelegenheit nachgehen kann. Aniage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen B 22 und 23) : Wie beurteilt die Bundesregierung, daß es NOK-Präsident Daume immer noch nicht gelungen ist, verbindlich zu klären, unter welchem Namen unsere Athleten bei den Olympischen Sommerspielen 1980 in Moskau an den Start gehen werden, weil unser IOC-offizieller Name Deutschland mit der Abkürzung GER die Sowjets stört? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß nach den IOCPeaeln die Olympischen Spiele exklusiv Eigentum des Internationalen Olympischen Komitees sind, so daß es auf politische, durch nichts gerechtfertigte Wünsche der Sowjets keine Rücksicht zu nehmen braucht, sondern im Gegenteil dem NOK der Sowjetunion die Spiele von 1980 wieder wegnehmen und sie an einem anderen Ort veranstalten kann, wenn die Sowjetunion sich nicht an die olympischen Regeln hält? Zu frage B 22: Die Bundesregierung hat wiederholt in Antworten auf parlamentarische Anfragen zum Ausdruck gebracht, daß Bezeichnungsfragen im internationalen Sportverkehr der eigenverantwortlichen Regelung durch die autonomen Sportorganisationen unterliegen. Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Präsident des Nationalen Olympischen Komitees für Deutschland wegen der protokollarischen Bezeichnung unserer Mannschaft bei den Spielen der XXII. Olympiade 1980 in Moskau im Rahmen eines Gedankenaustausches verschiedene Gespräche im politischen Raum geführt hat. Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Es ist allein Angelegenheit des Nationalen Olympischen Komitees für Deutschland, nach Abschluß der noch im Gange befindlichen Überlegungen eine Entscheidung zur Bezeichnungsfrage zu treffen. Zu Frage .B 23: Das Internationale Olympische Komitee (IOC) verfügt kraft eigener — international anerkannter — Autonomie nach seinen olympischen Statuten und Regeln über die Veranstaltung der Olympischen Spiele. Die Bundesregierung fühlt sich weder autorisiert, die Statuten und Regeln des IOC zu interpretieren, noch ist sie für eine Entscheidung über die Austragungsorte von Olympischen Spielen und dabei auftretende Probleme zuständig. *9438 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Glos (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2315 Frage B 24): Treffen Pressemeldungen zu, daß dem Deutschen Ruderverband Mehraufwendungen von 81 000 DM aus Haushaltsmitteln des Bundes finanziert werden, die dadurch entstanden sind, daß 'die Reise zur Teilnahme an den Ruderweltmeisterschaften in Neuseeland mit der Deutschen Lufthansa AG durchgeführt werden mußte, statt einer Fluglinie den Vorzug zu geben, die ihre Flugpreise am Markt orientiert? Auf Grund eines Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 17. Februar 1961 ist in den Besonderen Bewirtschaftungsgrundsätzen die vorrangige Benutzung von Flug-zeugen der Deutschen Lufthansa bei allen aus Bundesmitteln finanzierten Reisen vorgeschrieben. Dies gilt auch für den Bereich der Sportförderung. Dem Deutschen Ruder-Verband sind dadurch bei seiner Reise zu den Weltmeisterschaften 1978 in Neuseeland Mehrkosten in Höhe von ca. DM 77 000 entstanden. Insgesamt mußten dem Deutschen Ruder-Verband jedoch nur Haushaltsmittel in Höhe von DM 48 600 im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Weltmeisterschaft nachbewilligt werden. Diese Nachbewilligung wurde aber nicht allein wegen der erhöhten Flugkosten, sondern auch wegen anderer Mehrkosten erforderlich. Ein erheblicher Teil dieser Kosten konnte durch Einsparungen bei anderen Vorhaben des Deutschen Ruder-Verbandes aufgefangen werden. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2315 Frage B 25) : Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu dem Antrag des 11. Bundeskongresses des DGB vom Mai 1978, demzufolge die Senkung der Pensionsgrenze auf 60 Jahre für weibliche Beamte und Richterinnen herbeigeführt werden soll, und was waren die Gründe, die einer Verwirklichung dieser Forderung bisher entgegenstehen? Die Bundesregierung hat eine entsprechende Gesetzesinitiative bisher, von Kostengesichtspunkten abgesehen, vor allem deshalb nicht ergriffen, weil verfassungsrechtliche Bedenken, die sich aus der unterschiedlichen Behandlung männlicher und weiblicher Beamter und Richter ergäben, nicht ausgeräumt werden konnten. Mein Haus prüft zur Zeit auf Grund eines Auftrages des Bundeskabinetts und des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 18. Oktober 1978 zusammen mit den hauptbeteiligten Bundesressorts die mit einer Senkung der Antragsaltersgrenzen allgemein zusammenhängenden Probleme. In diese Prüfung ist auch die Antragsaltersgrenze für Beamtinnen/Richterinnen einbezogen. Ich bin gern bereit, Sie über die Ergebnisse der Untersuchung zu unterrichten. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 8/2315 Fragen B 26 und 27): Warum ist die Bundesrepublik Deutschland bisher noch nicht der UNO-Konvention über die Nichtanwendbarkeit der Verjährungsvorschriften auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen beigetreten, der schon über 20 Staaten beigetreten sind? Beabsichtigt die Bundesregierung in nächster Zeit, einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen, und sieht sie darin eine Möglichkeit, die im Ausland sehr negativ aufgenommene Diskussion über eine weitere Verlängerung der Verjährung für Naziverbrechen zu beenden? Zu Ihren Fragen kann ich auf meine Antwort auf die frühere Anfrage des Herrn Abgeordneten Thüsing (vgl. Drucksache 8/2114, S. 9) verweisen. Ich habe seinerzeit folgendes ausgeführt: „Das UN-Übereinkommen über die Nichtanwendbarkeit gesetzlicher Verjährungsfristen auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vom 26. November 1968 erstreckt die Unverjährbarkeit auch auf Taten, bei denen die Verjährungsfrist schon abgelaufen ist. Damit wäre im Fall eines Beitritts der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen eine rückwirkende Aufhebung einer bereits eingetretenen Strafverfolgungsverjährung erforderlich. Eine solche rückwirkende Regelung würde aber im Hinblick auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1969 [vgl. BVerfGE 25, 269 (291)] durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen." Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2315 Frage B 28) : Gibt es eine Auskunftspflicht der Finanzämter in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den Behörden der DDR über die Eigentumsverhältnisse von Einwohnern der DDR, die in der Bundesrepublik Deutschland über Eigentum verfügen, und auf welcher rechtlichen Grundlage beruht gegebenenfalls diese Auskunftserteilung? Die Finanzämter in der Bundesrepublik Deutschland sind nicht verpflichtet, Behörden der DDR Auskünfte über die Eigentumsverhältnisse von Einwohnern der DDR, die in der Bundesrepublik Deutschland über Eigentum verfügen, zu erteilen. Wenn Ihnen Fälle bekanntgeworden sein sollten, in denen Finanzbehörden der Bundesrepublik eine andere Auffassung vertreten haben, wäre ich Ihnen für eine Unterrichtung dankbar. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2315 Frage B 29) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 9439* Beabsichtigt die Bundesregierung, die Anwendung der PDV 382.1 (Bearbeitung von Jugendsachen bei der Polizei) auch im Bereich der Zollverwaltung in Kraft zu setzen? Die Grenzzollstellen, bei denen Zollbeamte grenzpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen, sind vor etwa zwei Jahren von den Grenzschutzbehörden mit der PDV 382.1, Bearbeitung von Jugendsachen bei der, Polizei, ausgestattet worden. Darüber hinaus werden die Zollbeamten bei der Aus- und Fortbildung über die Besonderheiten, die bei der Bearbeitung von Jugendsachen zu beachten sind, unterwiesen. Das Bundesministerium der Finanzen wird prüfen, ob auch die noch nicht mit der PDV 382.1 ausgerüsteten Zolldienststellen mit der Vorschrift auszustatten oder ob sie in einem besonderen Erlaß auf die bei der Bearbeitung von Jugendsachen zu beachtenden Punkte hinzuweisen sind. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2315 Frage B 30) : Wie beurteilt die Bundesregierung den geplanten Verkauf der Anteile der umstrukturierten Gelsenberg AG an die BP angesichts der Tatsache, daß die Gelsenberg-Beteiligung des Bundes erst 1973 mit der Zielsetzung erworben ist,. eine funktionsgerechte Unternehmensstruktur im VEBA-Konzern aufzubauen? Die Bundesregierung hatte 1973 die Mehrheit an der Gelsenberg AG erworben mit dem Ziel, durch Zusammenfassung der gleichgerichteten Interessen von VEBA und Gelsenberg einen leistungsfähigen deutschen Mineralölkonzern zu schaffen. Inzwischen ist der größte Teil der Gelsenberg-Aktivitäten in die verschiedenen Bereiche des VEBA-Konzerns, vor allem Mineralöl, aber auch Chemie und Elektrizität, funktionsgerecht integriert. Die infolge der Ölkrise veränderten Nachfrageverhältnisse führten bekanntlich zu erheblichen Überkapazitäten und Strukturproblemen in der gesamten Mineralölindustrie. Zur Anpassung an die Marktsituation und um die Ertragskraft ihres Mineralölbereichs nachhaltig zu verbessern sowie die Rohölversorgung auf eine sichere Basis zu stellen. verkauft VEBA an die BP neben Beteiligungen aus ihrem eigenen Raffinerie- und Handelssektor auch einige wenige Teile des alten Gelsenberg-Vermögens, z. B. die Anteile — an der Erdölraffinerie Speyer ERS (25 %), — an der Ruhrgas AG (25 %) sowie — an der Deutschen Flüssigerdgas Terminal GmbH, DFTG (31 0/0). Auch nach dieser Strukturbereinigung verbleiben rd. zwei Drittel der Gelsenberg-Vermögenswerte im VEBA-Konzern. Wie Sie wissen, ist die Vereinbarung durch das Bundeskartellamt untersagt worden. VEBA und BP haben beim Bundesminister für Wirtschaft Antrag auf Erteilung der Ministererlaubnis nach § 24 Abs. 3 GWB gestellt. Der BMWi hat die Monopolkommission um eine gutachtliche Stellungnahme zu der Transaktion gebeten; diese steht noch aus. Infolgedessen ist über den Antrag noch nicht entschieden. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2315 Frage B 31) : Hält die Bundesregierung die Grenze des § 6 Abs. 2 EStG, wonach geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Betrag von 800 DM im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden dürfen, •noch für zeitgerecht, und ist sie gegebenenfalls bereit, dem Deutschen Bundestag eine Erhöhung dieser Grenze vorzuschlagen? Nach den steuerrechtlichen Gewinnermittlungsgrundsätzen sind Aufwendungen für Wirtschaftsgüter, die für einen Betrieb für mehrere Jahre von Nutzen sind, grundsätzlich im Wege der Absetzung für Abnutzung auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter zu verteilen. Abweichend hiervon können die Aufwendungen für sog. geringwertige Anlagegüter ohne Rücksicht auf die Dauer ihrer betrieblichen Nutzung sofort in voller Höhe zu Lasten des Jahres ihrer Anschaffung oder Herstellung gewinnmindernd abgesetzt werden. Diese Regelung dient in erster Linie der Vereinfachung des betrieblichen Rechnungswesens. Als solche ist sie aber — auch im Interesse einer zutreffenden Periodenabgrenzung — nur vertretbar, wenn die Sofortabschreibung auf Wirtschaftsgüter von nur geringem Wert beschränkt wird. Eine fühlbare Anhebung der 800 DM-Grenze würde außerdem zu erheblichen, nicht vertretbaren Haushaltsausfällen führen. Ferner müßte bei einer Anzahl von Wirtschaftsgütern, deren Preis 800 DM nicht überschreitet, mit Preisanhebungen gerechnet werden. Zu berücksichtigen ist auch, daß Investitionszulagen nach dem Investitionszulagengesetz und nach dem Berlinförderungsgesetz für geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG nicht gewährt werden. Die Anhebung der Grenze des § 6 Abs. 2 EStG würde daher auch den Förderungsrahmen des Investitionszulagengesetzes und des Berlinförderungsgesetzes einengen. Die Bundesregierung hält die Grenze in § 6 Abs. 2 EStG aus den genannten Gründen nach wie vor für sachgerecht und wird dem Deutschen Bundestag eine Erhöhung dieser Grenze nicht vorschlagen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 8/ 2315 Fragen B 32 und 33) : Ist es richtig, daß von der Finanzverwaltung der Schachsport nicht als gemeinnützig im Sinn des § 52 Abs. 2 Ziffer 2 der Abgabenordnung anerkannt wird, und wenn ja, warum wird bei der Begriffsauslegung „körperliche Ertüchtigung" das Gehirn im Kopf nicht als Teil eines Körpers anerkannt? Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Deutsche Schachverband Gründungsmitglied des Deutschen Sportbunds ist, seine Wettkämpfe wie jede andere Sportart in Mannschafts- 9440* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 und Einzelwettkämpfen nach vorangegangenem spezifischen Training durchführt und seit 1927 eigene olympische Spiele organisiert, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus in steuerrechtlicher Hinsicht? Zu Frage B 32: Es ist richtig, daß die Finanzverwaltung das Schachspiel bis heute nicht als Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung ansieht. Die Finanzverwaltung geht dabei von den Vorstellungen des Gesetzgebers aus, die im Schriftlichen Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 7/4292, zu § 52) zum Ausdruck kommen. Im Schriftlichen Bericht ist ausdrücklich ausgeführt, daß der Skatsport oder der Denksport nicht als Sport im Sinn der Begriffsbestimmung des § 52 der Abgabenordnung anzusehen ist. Die Finanzministerkonferenz der Länder hat diese Auffasung Anfang Februar 1978 einstimmig gebilligt. Zu Frage B 33: Ihre Auffassung, daß der Deutsche Schachbund Gründungsmitglied des Deutschen Sportbundes sei, trifft nicht zu. Der Präsident des Deutschen Sportbundes, Herr Dr. h. c. Willi Weyer, hat anläßlich des hundertjährigen Jubiläums des Deutschen Schachbundes wörtlich folgendes ausgeführt: „Als der Deutsche Sportbund am 20. Dezember 1950 in Hannover gegründet wurde, drang Ihr damaliger Präsident Czaya mit seinem Plädoyer auf Aufnahme des Deutschen Schachbundes in den DSB nicht durch. ,Zugegeben', beschwor er damals seine Widersacher, ,Schach ist zwar keine körperliche Ertüchtigung, aber mit unseren Zielen des Wettkampfes, der Leistung und der internationalen Regeln fühlen wir uns dem Sport mit dem geistigen Prinzip seiner höchsten Leistungen selbst weit über das hinaus, was man landläufig unter körperlicher Ertüchtigung versteht.' " Auch in anderen Disziplinen, z. B. beim Skat oder Leistungsbridge, werden Mannschafts- und Einzelwettkämpfe durchgeführt, so daß es sich bei diesen Merkmalen nicht um ein absolutes Kriterium für eine sportliche Betätigung handelt. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/2315 Fragen B 34 und 35) : Seit wann besteht ein Embargo für Waffen, Waffentechnologie und Rüstungsgüter gegenüber der Republik Südafrika, und sind während dieser Zeit Anträge auf Genehmigung von Waffen-, Waffentechnologie- und Rüstungsgüterexporten nach Südafrika gestellt worden? Wenn ja, wie hat die Bundesregierung darauf reagiert, bzw. wer hat Exportanträge für welche Waffen, Waffentechnologie oder Rüstungsgüter gestellt? Zu Frage B 34: In zwei Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen wurden 1963 die VN-Mitgliedstaaten zu einem Embargo über Waffen und Rüstungsmaterial gegen die Republik Südafrika aufgefordert. Trotz fehlender Verbindlichkeit dieser Resolution hat die Bundesrepublik Deutschland dieser Aufforderung entsprochen und keine Genehmigungen zu dem Export von Waffen und Rüstungsmaterial nach der Republik Südafrika erteilt. Bis Herbst 1977 wurden lediglich Ausfuhren von reinen Jagd-und Sportwaffen genehmigt. Seit Verhängung des verbindlichen Waffenembargos durch den VN-Sicherheitsrat — Resolution 413 vom 4. November 1977 — werden auch derartige Ausfuhren nicht mehr genehmigt. Mit der 40. Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste vom 13. März 1978 (BGBl. I S. 397) hat die Bundesregierung u. a. auch die Erteilung von Lizenzen und Patenten, bezogen auf die Waffentechnologie, an die Republik Südafrika der Genehmigungspflicht unterworfen. Genehmigungen werden nicht erteilt. Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen für Waffen-und Rüstungsgüterlieferungen nach Südafrika wurden in den letzten Jahren nur vereinzelt gestellt. Auf Grund des auch der Wirtschaft bekannten Waffenembargos der Bundesrepublik Deutschland gegen die Republik Südafrika dürfte die Wirtschaft zumeist von vornherein von einer Antragstellung abgesehen haben. Zu Frage B 35: Soweit Ausfuhranträge gestellt wurden, lehnte sie die Genehmigungsbehörde nach Maßgabe der zur Frage 34 genannten Grundzüge ab. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/2315 Fragen B 36 und 37): Hält die Bundesregierung die Tarifrabatte der Kfz-Haftpflichtversicherer für bestimmte Standesgruppen noch für gerechtfertigt, nachdem Unterschiede in der Risikoeinschätzung jetzt durch die Beitragsstaffelungen nach tatsächlicher Schadenshäufigkeit und zusätzlich nach Risikozonen voll berücksichtigt worden können? Wird sich die Bundesregierung um die Durchsetzung des Gleichheitsgrundsatzes auch im Kfz-Veisicherungswesen bemühen, da ungleiche Sachverhalte zwischen Angehörigen gleicher Berufe, die im öffentlichen Dienst oder aber anderweitig beschäftigt sind, nicht vorausgesetzt werden dürfen, mindestens aber nicht mehr besonders berücksichtigt werden müssen? Zu Frage B 36: Die unterschiedlichen Tarife in der KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung für einzelne Berufsgruppen ergeben sich aus der Anwendung des geltenden Pflichtversicherungsgesetzes. Die geringeren Tarife für bei bestimmten Körperschaften des öffentlichen Rechtes Beschäftigte (Tarifgruppe B) sowie für Landwirte (Tarifgruppe A) werden nämlich mit einem empirisch nachgewiesenen günstigeren Schadenbedarf dieser Versicherungsnehmergruppen begründet. Die statistische Ermittlung des Schadenbedarfs (Produkt von Schadenhäufigkeit und Schadendurchschnitt) sowie die Beitragskalkulation für diese Versicherungsnehmergruppen erfolgt nach den gleichen Grundsätzen und dem gleichen Verfahren wie für die übrigen Versicherungsnehmer. Die Rabatte entsprechen den Unterschieden im Schadenbedarf. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 9441* Die Gliederung der Unternehmenstarife in Tarifgruppen besteht seit 1962 und ist eine Folge des Wettbewerbs der Versicherungsunternehmen untereinander. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, wie z. B. landwirtschaftliche Versicherungs-und Beamtenversicherungsvereine, versichern auf Grund ihrer Satzung nur, bestimmte Personengruppen. Sie können diesen Gruppen mit einem empirisch nachgewiesenen günstigeren Schadenbedarf daher niedrigere Prämien anbieten. Die übrigen Versicherungsunternehmen müssen auch ihrerseits aus den statistischen Ergebnissen entsprechende Folgerungen für die Tarifgestaltung ziehen, wenn sie nicht auf diese Gruppe von Versicherungsnehmern verzichten wollen. Die Genehmigungsbehörden sind nach § 8 Abs. 2 des Pflichtversicherungsgesetzes verpflichtet, eine beantragte Genehmigung zu erteilen, wenn die im einzelnen normierten Voraussetzungen vorliegen und der Tarif schaden- und kostengerecht kalkuliert ist. Selbstverständlich ist es den Versicherungsunternehmen unbenommen, auch für andere Versicherungsnehmergruppen eine neue Tarifgruppe mit besonderen Prämien zu beantragen, wenn dies durch einen statistisch nachgewiesenen Schadenbedarf berechtigt ist und die Größe der Versicherungsnehmergruppe einen versicherungstechnischen Ausgleich ermöglicht. Zu Frage B 37: Die Tarifgruppe B umfaßt Versicherungsnehmer, die bei bestimmten Körperschaften des öffentlichen Rechts u. ä. Institutionen beschäftigt sind. Maßgebend ist das Beschäftigungsverhältnis und nicht der Beruf. Wie bei jeder Abgrenzung so ergeben sich auch hier Grenzfälle, diese sind aber, bezogen auf die Gesamtheit der rd. 24 Millionen Versicherten in der Kraftfahrtversicherung, gering. Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz liegt jedoch nicht vor. In Einzelfällen auftretende Härten vermögen die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit einer typisierenden Regelung nicht in Frage zu Stelen (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Januar 1976, BVerfGE 41, 127). Anlage 55 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/2315 Frage B 38) : Was ist der Bundesregierung über das neue amerikanische Gesetz mit dem Titel Agricultural Trade Act 1978 bekannt, und welche Auswirkungen sind nach Ansicht der Bundesregierung von daher auf die Entwicklung des Weltagrarhandels zu erwarten? I. Neue Maßnahmen zur Förderung des Agrarexports unter dem „Agricultural Trade Act 1978" der USA Im Mittelpunkt des am 21. Oktober 1978 von Präsident Carter unterzeichneten Gesetzes mit dem Titel „Agricultural Trade Act 1978" steht eine Verbesserung und Erweiterung der Kreditmöglichkeiten für den Agrarexport, insbesondere die Einführung eines mittelfristigen Kredits mit einer Laufzeit von 3 bis 10 Jahren zusätzlich zu dem bereits bestehenden kurzfristigen Kredit (6 Monate bis 3 Jahre). Im einzelnen soll das Gesetz den amerikanischen Agrarexport durch folgende neue Maßnahmen fördern: 1. Verbilligte mittelfristige Kredite mit einer Laufzeit von 3 bis 10 Jahren mit einem Zinssatz in möglichst naher Anlehnung an die nur wenig unter dem kommerziellen Zinssatz liegenden kurzfristigen Kredite (zur Zeit 91/2 bzw. 10 ½ %) und Rückzahlung in Dollars. Die Kredite werden gewährt für a) den Aufbau von Reservevorräten in Übereinstimmung mit internationalen Warenabkommen oder andere Pläne zum Aufbau von Vorräten, die für die USA annehmbar sind. b) den Export von Zuchttieren (Rindvieh, Schweine, Schafe, Geflügel usw.) einschließlich der Fracht von den USA bis zum Einfuhrort in anderen Ländern. c) die Errichtung von Einrichtungen zur Verbesserung der Handhabung, Vermarktung, Verarbeitung, Lagerung oder Verteilung — z. B. Hafen und Umschlageinrichtungen — in den Käuferländern von US-Agrarprodukten, soweit dies tunlich ist und dem Import von amerikanischen Erzeugnissen zugute kommt. Die Finanzierung soll ganz oder teilweise durch die beim Verkauf von US-Agrargütern anfallende Währung des Käuferlandes erfolgen. d) die Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit im Falle einer Kreditkonkurrenz anderer Länder. 2. Ausdehnung der Gewährung kurzfristiger Exportkredite mit der Laufzeit von 6 Monaten bis 3 Jahren für den Verkauf von US-Agrargütern an die Volksrepublik China. 3. Beförderung der Landwirtschaftsattaches in den wichtigsten US-Botschaften zu Counselors. 4. Schaffung von mindestens 6 und höchstens 25 US-Agrarhandelsbüros in anderen Ländern, unabhängig von den diplomatischen Missionen, aber unter Umständen mit diplomatischem Status. 5. Aufwertung des Assistant Secretary of Agriculture for International Affairs and Commodity Programs im US-Landwirtschaftsministerium zum Under-Secretary (Staatssekretär). II. Mögliche Auswirkungen des „Agricultural Trade Act 1978" auf die Entwicklung des Weltagrarhandels Eine zuverlässige Abschätzung der Auswirkungen des „Agricultural Trade Act 1978" dürfte zum jetzigen Zeitpunkt schwierig sein. Allgemein wird das neue Gesetz die Wettbewerbsfähigkeit der USA auf dem Kreditsektor verbessern. Die amerikanischen Bemühungen um Ausweitung ihres Agrarexports werden sicher weiteren Auftrieb erhalten, wodurch zum Abbau des amerikanischen Handelsbilanzdefizits und damit möglicherweise auch zur Stabilisie- 9442* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 rung des amerikanischen Dollars beigetragen werden könnte. Die Entwicklungen, die im einzelnen eintreten könnten, seien im folgenden erläutert. 1. Auswirkungen nach Art der durch Exportkredite geförderten Projekte: a) Durch die Verknüpfung der Förderung des Aufbaus von Nahrungsmittelreserven mit internationalen Warenabkommen sind die Auswirkungen des Gesetzes in diesem Bereich eng begrenzt. Konkretere Aussagen sind zur Zeit nicht möglich. b) Die Kredite für den Export von Zuchttieren werden voraussichtlich nur ein geringes Volumen erreichen. Der Zuchtviehexport anderer Länder wird wahrscheinlich kaum beeinträchtigt werden. c) Größere Bedeutung ist dem Ausbau von Markt-. einrichtungen beizumessen. Verbesserungen auf diesem Gebiet dürfte ganz allgemein der Ausweitung des Weltagrarhandels zugute kommen. Positive Auswirkungen wären nicht nur für den Agrarexport der USA, sondern voraussichtlich auch anderer Länder zu erwarten. 2. Auswirkungen auf einzelne Exportmärkte: a) Wahrscheinlich werden als Kreditnehmer weniger die ärmsten Länder, sondern eher Länder wie Südkorea auftreten, die zur Rückzahlung der Kredite in der Lage sind. Auf den Export nach Ländern Osteuropas einschließlich der Sowjetunion dürfte das Gesetz keinen Einfluß haben. Jugoslawien und Polen erhalten schon seit geraumer Zeit die Meistbegünstigung; Ungarn und Rumänien haben diesen Status in den letzten Jahren durch Erleichterungen für die Auswanderung von Minderheiten erlangt. Die Ausfuhr nach der Sowjetunion und den übrigen osteuropäischen Staaten kommt nicht in den Genuß der Kredite. b) Neu ist die vom Gesetz geschaffene Möglichkeit, der Volksrepublik China Kredite mit einer Laufzeit bis zu 3 Jahren einzuräumen. Die amerikanische Agrarexportwirtschaft bezweifelt, daß die Exporte nach der VR China dadurch besonders stimuliert werden. China werde in jedem Fall die Einfuhr von Nahrungsmitteln steigern und würde im Bedarfsfall vermutlich auch ohne Kredite auf dem US-Markt als Käufer auftreten. Ob China von den Krediten der USA Gebrauch mache, hänge von der Wettbewerbssituation ab. In der Vergangenheit hätten unter anderem Kanada und Argentinien wiederholt zu günstigeren Bedingungen als die USA an China verkauft. 3. Zeitliche Entwicklung möglicher Auswirkungen: a) Kurzfristig, d. h. im Fiskaljahr 1979, sind keine Auswirkungen des Gesetzes auf den US-Agrarexport zu erwarten, weil erst noch ergänzende Vorschriften erarbeitet werden müssen, bevor das Gesetz praktische Anwendung finden kann. Außerdem muß jedes Projekt auf seine Vereinbarkeit mit dem Gesetz geprüft und genehmigt werden, was eine weitere Verzögerung bedeutet. Es ist daher damit zu rechnen, daß das Volumen der unter dem „Agricultural Trade Act 1978" gewährten Kredite in den nächsten drei bis vier Jahren relativ gering sein wird. b) Langfristig ist damit zu rechnen, daß das Gesetz zur Steigerung des US-Agrarexports beiträgt. Im Zuge der erwarteten Ausweitung des Weltagrarhandels möchten die USA ihren Anteil zumindest halten, nach Möglichkeit jedoch erhöhen. Das Gesetz gestattet im übrigen nicht, einen Kreditkrieg einzuleiten, weil dies letzlich allen Agrarexportländern schaden würde, oder normale kommerzielle Verkäufe zu behindern. c) In der Getreideexportwirtschaft der USA hat der „Agricultural Trade Act 1978" kaum Resonanz gefunden. Dies läßt darauf schließen, daß die Getreideexporteure dem Gesetz nur geringe Bedeutung für die weitere Entwicklung des Weltgetreidehandels beimessen. Eine gewisse Zunahme des Wettbewerbs mit den deutschen Exporten auf Drittmärkten dürfte bei Weizen, Weizenmehl und Futtergetreide zu erwarten sein. Anlage 56 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/2315 Frage B 39) : Wieviel und welche Forschungsvorhaben laufen zur Zeit, um Agrarprodukte in verwendbare Energien umzuwandeln? Die in der Frage aufgeworfene Problematik wird schwerpunktmäßig an Bundesforschungsanstalten im Geschäftsbereich meines Hauses bearbeitet. Darüber hinaus werden im Rahmen der Projektfinanzierung eine Reihe von speziellen Forschungsvorhaben an Universitäten und hochschulfreien Forschungseinrichtungen mit Mitteln vor allem meines Hauses und des Bundesministers für Forschung und Technologie gefördert. Der gesamte Themenkomplex, der in Zusammenhang mit der Fragestellung zu sehen ist, ist sehr umfassend. Einerseits schließt er das Problem der ratibnellen Energieverwendung im Agrarbereich ein (z. B. Wärmedämmung, Wärmerückgewinnung, Verbesserung des energetischen Wirkungsgrades der pflanzlichen und tierischen Produktion), andererseits beinhaltet er den Problembereich der Errergiebereitstellung im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Produktion, der in der Fragestellung speziell angesprochen ist. Die Arbeiten konzentrieren sich dabei u. a. auf — Verbrennen von Stroh, Holz und anderen organischen Reststoffen, — Verarbeiten von organischer Masse zu direkt verwertbaren Energieträgern, — Erzeugung von Energie aus Reststoffen der tierischen Produktion. Insgesamt beträgt die Zahl der in diesem Zusammenhang laufenden oder abgeschlossenen Vorhaben 20. Eine Aufstellung der Themen wird in der Anlage gegeben. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 9443* Anlage Nr. Thema Förderung durch Einrichtung 1 Brennverhalten von Stroh BML FAL/TU Braunschweig 2 Freisetzung von Wärme bei der mikrobiellen Selbsterhitzung organischer Stoffe (1976-1978) BML BMFT/EG FAL 3 Energiegewinnung aus Stroh und Holz — Verfügbare Reststoffe in der Landwirtschaft zur Strohgewinnung — Hochverdichtung von Stroh — Solarenergie in der Landwirtschaft (1975, Fortsetzung) Staats- minister für ELF Bayer. Landesanstalt für Landtechnik, Weihenstephan 4 Verfahren der Strohverwertung, Einarbeitung in den Boden, Herstellung von Bauplatten aus Stroh ... (1973, Fortsetzung) Bayern Landtechnischer Verein in Bayern e. V., Weihenstephan 5 Energiegewinnung aus Holz und Holzabfall — Verwertung für die Eigen-Energieversorgung von Unternehmen der Holzwirtschaft und unter dem Aspekt des Umweltschutzes (1975, Fortsetzung) BML Institut für Holzforschung der Universität München 6 Aufstellung einer Energiebilanz für Produktionsverfahren in der Feldwirtschaft (1977, Fortsetzung) BML FAL 7 Untersuchung über die Steuerung der Selbsterhitzung beim mikrobiellen Abbau organischer Reststoffe aus der landwirtschaftlichen Produktion mit dem Ziel maximaler Energieausbeute BML FAL 8 Untersuchungen zum Thema: Brennholz, Holzkohle, Holzgas, Mangel oder Überfluß? BMFT BFH 9 Studie zur sinnvollen Verwendung überschüssiger Strohabfälle • BMFT BMFT BMFT BMFT BMFT BMFT ERNO Raumfahrttechnik 10 Biochemie des mikrobiellen Abbaus von Ligninen und Ligno-Zellulosen (1978-1980) • BML BML FAL FAL BFH TH München 11 Gestaltung und Beeinflussung des anaeroben Prozesses zur Gewinnung von Biogas und Dünger (im Antragsstadium) BMFT Dornier, Friedrichshafen 12 Erstellung einer kontinuierlich arbeitenden Laboranlage zur Verwertung von Holz, Einjahrespflanzen und organischen Reststoffen zur Chemierohstoffgewinnung Universität Bochum 13 Untersuchungen über verschiedene Möglichkeiten FAL FAL TU Berlin 14 der Energiegewinnung aus Stroh (75-76) (77-79) 15 Beurteilung verschiedener biologisch-technischer Systerne zur Energiegewinnung (76-77) 16 Isotopentechnik für die Biosynthese von Pflanzenstoffen (68-73) 17 Erzeugung tierischer Biomasse durch Vermehrung auf landwirtschaftlichen Reststoffen (76-77) 18 Hygienisierung von Hühnerkot durch Selbsterhitzung im Rotteverfahren Erarbeitung eines Forschungsprogramms „Technische Photosynthese" Abkürzungen: BML: Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten BMFT: Bundesminister für Forschung und Techpologie EG: Europäische Gemeinschaften DFG: Deutsche Forschungsgemeinschaft FAL: Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft Braunschweig-Völkenrode BFH: Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft 9444* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 Nr. Thema Förderung durch Einrichtung 19 Herstellung von Erdölsubstituten und hochwertigen festen Brennstoffen aus jüngeren Brennstoffen und biologischen Abfallprodukten BMFT TU Clausthal 20 Vergleichende Energiebilanzberechnungen in verschiedenen Pflanzenbeständen; Buche, Fichte und Wiese (1970, Fortsetzung) DFG TU München Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache 8/2315 Frage B 40) : Ist die Bundesregierung bereit, dem Beispiel Frankreichs, Belgiens und Englands folgend, ein Importverbot für alle Erzeugnisse aus Robbenfellen zu erlassen, um damit einen Protest gegen die grausame Tötung von Robben in Kanada und Norwegen zum Ausdruck zu bringen? Der Bundesregierung liegen keine offiziellen Informationen darüber vor, daß in England, Frankreich und Belgien Importverbote für alle Erzeugnisse aus Robbenfellen bestehen. Aus der Sicht des Artenschutzes ist die Einfuhr/ Ausfuhr international gefährdeter Tierarten und von Teilen solcher Tiere in den Bestimmungen des „Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen" (Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1973) geregelt. Nach diesem Übereinkommen, das für die Bundesrepublik Deutschland im Juni 1976 in Kraft getreten ist, ist ein generelles Verbot der Einfuhr und Ausfuhr von Robben (Seehunden) sowie deren Teilen und daraus hergestellten Erzeugnissen nicht vorgesehen. Nähere Angaben dazu bitte ich der Beantwortung der Fragen des Herrn Abgeordneten Haase in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 31. Mai und 1. Juni 1978 zu entnehmen. Aus nationaler Sicht wird die Bundesregierung im Rahmen der nach § 23 BNatSchG zu erlassenden Import- und Exportverordnung prüfen, ob es möglich, erforderlich und zweckmäßig ist, die Einfuhr von Robbenfellen einer Handelskontrolle zu unterwerfen oder sie gar zu verbieten. Die Verordnung wird vorrangig bearbeitet werden, wenn die für das Frühjahr 1979 zu erwartende Verabschiedung der „Verordnung über besonders geschützte Arten wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere" gem. § 22 Abs. 4 BNatSchG erfolgt ist. Des weiteren erlaube ich mir, auf die Beantwortung von Fragen zur ähnlichen Thematik der Herren Abgeordneten — Dr. Henning in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 12./13. April 1978 — L. Löffler in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 22./23. Februar 1978. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/2315 Frage B 41) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß an dem Tag, als die „Kieler Nachrichten" meldeten (21. November 1978), daß an der schleswig-holsteinischen Westküste Weißkohl an die Schafe verfüttert würde, weil die Bauern nur 0,80 DM je Zentner erzielen können, auf dem Kieler Wochenmarkt das Pfund Weißkohl zu 0,54 DM angeboten wurde, und was ergibt sich daraus für die Bewertung der EG-Agrarordnung? In den letzten Wochen lag die Schwankungsbreite der meistgenannten Frischmarktpreise für Weißkohl auf den Erzeugermärkten zwischen 12 und 25 DM/100kg, während der Verbraucherpreis für Weißkohl der Klasse I durchschnittlich 0,66 DM/kg erreichte. Daraus ergibt sich, daß es sich bei den von Ihnen zitierten Preisrelationen um Einzelfälle handelt, die nicht verallgemeinert werden können. Ein erheblicher Teil der Weißkohlernte wird auf der Basis von Lieferverträgen zu Sauerkraut verarbeitet. Sehr hohe Verarbeitungsmengen im Vorjahr haben zu Lagerbeständen bei Sauerkraut geführt und bei stagnierendem Verbrauch die Aufnahmefähigkeit der Sauerkraut verarbeitenden Industrie in diesem Jahr begrenzt. In solchen Situationen ist es bei Weißkohl durchaus üblich und letztlich zwingend, daß die nicht absetzbaren Mengen durch Verfütterung bestmöglich verwertet werden. Die vorliegende Marktlage ist ausschließlich angebots- und nachfragebedingt. EG-Marktregelungen bestehen bei Weißkohl nicht. Anlage 59 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage B 42) : Ist die Bundesregierung bereit, bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit ausführlicher als bisher auf den hohen Anteil landschafts- und naturschutzfördernder Maßnahmen im Rahmen der Agrarhilfen hinzuweisen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 9445* Ich bemühe mich seit langem darum, in der strukturpolitischen Diskussion zu verdeutlichen, daß die Bund-Länder-Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" stärker noch als zur Förderung einzelner landwirtschaftlicher Betriebe für überbetriebliche und damit der Allgemeinheit zugute kommende Maßnahmen eingesetzt werden. Hierfür stehen rund 1,4 Milliarden DM — das entspricht etwa einem Anteil von 70 % — zur Verfügung. Es wäre eine dankbare Aufgabe für die Länder, die für die Durchführung zuständig sind, der Öffentlichkeit an Ort und Stelle immer wieder zu zeigen, was hier mit Steuergeldern gerade auch für unsere Umwelt und speziell für Natur und Landschaft getan wird. Ich selbst nutze jede Gelegenheit, diese Leistungen darzustellen. Lassen Sie mich deshalb auch hier auf einiges hinweisen, was im Rahmen des Agrarhaushaltes den Belangen des Landschafts- und Naturschutzes je nach der Einzelausgestaltung der Maßnahme zugute kommen kann: Seit dem Inkrafttreten des neuen Flurbereinigungsgesetzes am 1. April 1976 können Flurbereinigungen auch mit dem Ziel durchgeführt werden, notwendige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu ermöglichen. Darüber hinaus ist ein landschaftspflegerischer Begleitplan Bestandteil des verbindlichen Wege- und Gewässerplanes. Seither wurden bis Ende 1977 bereits 1 980 Hektar Land für Umweltschutz, für Naturschutz und Landschaftspflege sowie für Freizeit- und Erholungsanlagen ausgewiesen. Zum wichtigsten wasserwirtschaftlichen Schwerpunkt im ländlichen Raum hat sich der Bau von Kanalisationen und Kläranlagen entwickelt. Allein 1976 wurden dafür rund 1,6 Milliarden DM aufgewendet. Es wurden damit merkliche Verbesserungen der Gewässergüte erreicht. Diese Investitionen wurden mit erheblichen öffentlichen Mitteln der Agrarstrukturverbesserung bezuschußt. Im Förderungszeitraum 1976 wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe rund 200 Kilometer Schutzpflanzungen und Feldgehölze angelegt. Im selben Jahr wurden 2 700 Hektar Land mit staatlicher Unterstützung aufgeforstet, wobei die Zuschüsse für Laubbaumarten ungleich höher als für Fichte sind. Ich darf ferner auf das Bundesnaturschutzgesetz verweisen, das allerdings überwiegend nur Rahmenregelungen enthält und demnach den Ländern die konkrete Ausgestaltung überlassen muß. Nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes war die Förderung von Naturparken, für die der Bund von 1969 bis einschließlich 1976 insgesamt 29 Millionen DM zur Verfügung gestellt hatte, wegen der Inanspruchnahme der Finanzierungskompetenz hierfür durch die Länder nicht mehr möglich. Für 1979 steht im Haushaltsentwurf bekanntlich ein Ansatz in Höhe von 5 Millionen DM für Zuweisungen zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung zur Verfügung. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 8/2315 Fragen B 43 und 44) : Teilt die Bundesregierung die verfassungsrechtlichen Bedenken, daß die Regelung des § 5 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung des § 11 Abs. 3 und des § 13 des Bundesversorgungsgesetzes, nach der einem Behinderten die Kosten für eine Änderung oder eine besondere Ausstattung eines Kraftfahrzeuges nur dann erstattet werden können, wenn sie den Auflagen oder Beschränkungen entsprechen, unter denen die Fahrerlaubnis erteilt worden ist, durch die Ermächtigung des § 24 a des Bundesversorgungsgesetzes nicht gedeckt ist, weil die orthopädische Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (vgl. § 10 Abs. 1 dieses Gesetzes) Beeinträchtigungen der Berufs- oder Erwerbsfähigkeit bessern und die Folgen der Schädigung erleichtern soll, während Auflagen und Beschränkungen bei Erteilung der Fahrerlaubnis der Verkehrssicherheit dienen, aber nicht die Folgen einer Schädigung im Sinn eines Bundesversorgungsgesetzes erleichtern sollen? Ist die Bundesregierung bereit, § 5 Abs. 3 der genannten Verordnung dahin zu ändern, daß auf die Leistungsvoraussetzung der Erteilung der Fahrerlaubnis mit entsprechender Auflage oder Beschränkung verzichtet wird? Die rechtlichen Bedenken gegen die Beschränkung der Kostenübernahme in § 5 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung des § 11 Abs. 3 und des § 13 des Bundesversorgungsgesetzes — DVO — auf solche Änderungen und besonderen Ausstattungen am Kraftfahrzeug des Beschädigten, die den Auflagen oder Beschränkungen entsprechen, unter denen die Fahrerlaubnis erteilt worden ist, teile ich nicht. Bei der in Frage stehenden Kostenübernahme handelt es sich um eine Ersatzleistung im Sinne des § 11 Abs. 3 Bundesversorgungsgesetz zur Ergänzung der orthopädischen Versorgung. § 24 a Buchstabe a Bundesversorgungsgesetz ermächtigt die Bundesregierung, neben Art und Umfang der Ersatzleistungen auch deren besondere Voraussetzungen näher zu bestimmen. Insofern ist die Regelung des § 5 Abs. 3 DVO durch die gesetzliche Ermächtigung gedeckt. Die darin vorgesehene Einschränkung der Übernahme der Kosten lediglich für solche behinderungsbedingten besonderen Einrichtungen am Kraftfahrzeug, die den Auflagen und Beschränkungen in der Fahrerlaubnis entsprechen, trägt dem Zweck der Heilbehandlung angemessen Rechnung und ist sachgerecht. Nach dem Willen des Verordnungsgebers soll die Kostenübernahme den Beschädigten vorbehalten sein, die wegen der Schädigungsfolgen ein Kraftfahrzeug ausschließlich mit Hilfe besonderer Einrichtungen sicher führen können. Die Ersatzleistung soll deshalb auch nur denjenigen Beschädigten zugutekommen, denen allein wegen ihrer Schädigungsfolgen eine eingeschränkte Fahrerlaubnis erteilt worden ist und die damit ohne besondere Einrichtungen als Kraftfahrer von der Teilnahme am Straßenverkehr ausgeschlossen wären. In diesem Sinn und mit dieser Einschränkung soll die Ersatzleistung die Folgen der Schädigung erleichtern. Sie dient damit zuerst dem in § 10 Abs. 1 Bundesversorgungsgesetz genannten Zweck der Heilbehandlung und nur mittelbar der Verkehrssicherheit. Für Beschädigte, die eine uneingeschränkte Fahrerlaubnis besitzen und mithin ein Kraftfahrzeug auch 9446* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 ohne besondere Einrichtungen sicher führen können, bedeutet die Sonderausstattung — wie etwa ein automatisches Getriebe — zwar zweifellos wie bei jedem Autofahrer eine Erleichterung der Kraftfahrzeugbedienung. Die Sonderausstattung des Kraftfahrzeugs ist in diesen Fällen jedoch nicht notwendige Folge der Schädigung. Wegen dieses unterschiedlichen Grundsachverhalts kann eine Änderung des § 5 Abs. 3 DVO nicht in Aussicht gestellt werden. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Grobecker (SPD) (Drucksache 8/2315 Fragen B 45 und 46) : Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, wonach Geschäftsleitungen den Versuch machen, mit Hilfe des Datenschutzgesetzes Informationsrechte des Betriebsrats, wie sie sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergeben, einzuschränken? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die sich aus §§ 79 und 99 Abs. 1 Satz 3 des Betriebsverfassungsgesetzes ergebenden Informationsrechte des Betriebsrats durch § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes geschmälert werden können? Zu Frage B 45: Der Bundesregierung ist bekannt, daß von Gewerkschaftseite zum Teil die Befürchtung geäußert worden ist, Arbeitgeber würden mit Hilfe des Bundesdatenschutzgesetzes Informationsrechte des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz einschränken. Der Bundesregierung sind jedoch bisher keine Fälle bekannt, in denen Informationsrechte des Betriebsrats unter Berufung auf das Bundesdatenschutzgesetz beschnitten worden sind. Zu Frage B 46: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die gesetzlichen Informationsrechte des Betriebsrats und seine Kommunikationsmöglichkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz durch das Bundesdatenschutzgesetz nicht eingeschränkt werden. Das folgt zum einen aus dem Subsidiaritätsprinzips des § 45 Bundesdatenschutzgesetz, wonach die einschlägigen Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes als besondere bundesrechtliche Vorschriften im Sinne dieser Bestimmung denen des Bundesdatenschutzgesetzes vorgehen. Zum anderen steht das Bundesdatenschutzgesetz gesetzlich zulässigen Informationsflüssen nicht entgegen. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2315 Frage B 47): Sind der Bundesregierung Berichte des Hauptverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften bekannt, daß statt der notwendigen 1 500 Behandlungsplätze für Querschnittsgelähmte nur 600 vorhanden sind, also nur ca. 40 v. H. des Bedarfs, und was kann und will die Bundesregierung angesichts der Notwendigkeit, Fälle von Rückenmarkverletzungen sofort zu behandeln, tun, um die nötigen Betten zu schaffen oder ihre Einrichtung zu veranlassen, und kann sie dafür Sorge tragen, daß die 1976 in Frankfurt geschaffene Anlaufstelle allen Ärzten, Krankenhäusern, Polizeidienststellen und Rettungseinheiten bekanntgemacht wird, damit die fast zur Hälfte aus Verkehrsunfällen stammenden Opfer solcher Verletzungen ohne Verzögerung an einen freien Behandlungsplatz gebracht werden? Die von Ihnen angesprochene Planungsstudie des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist der Bundesregierung bekannt. Die Gewährleistung eines ausreichenden Angebots an Krankenhauseinrichtungen und die Krankenhausbedarfsplanung sind jedoch Aufgabe der Länder, die sich bisher nicht auf einheitliche Planungskriterien verständigen konnten. Auch in einer Besprechung am 8. November 1978 mit den zuständigen Länderministerien über die Behandlungsmöglichkeiten für Querschnittsgelähmte ergab sich ein uneinheitliches Bild zwischen einem regional zumindest ausreichenden Angebot und einem noch vorhandenen Bedarf in anderen Regionen; außerdem wird die Abgrenzung der nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz förderungsfähigen Krankenhäuser von sonstigen Einrichtungen in den einzelnen Ländern unterschiedlich gehandhabt. Es bedarf noch weiterer Klärung, ob zusätzliche Behandlungsmöglichkeiten geschaffen werden müssen. Sollte dies der Fall sein, ist der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bereit, den Ländern hierfür Finanzhilfe im Rahmen des § 23 Abs. 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz zur Verfügung zu stellen. Unabhängig von den Möglichkeiten, die das Krankenhausfinanzierungsgesetz bietet, hat sich der Bund seit Jahren im Rahmen der institutionellen Förderung von Modellzentren an der Finanzierung von Einrichtungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation für Querschnittsgelähmte beteiligt. So konnte mit einer finanziellen Hilfe des Bundes von 9 Millionen DM im Jahre 1974 das Rehabilitationszentrum für Rückenmarkverletzte im Versorgungskrankenhaus „Hohe Warte", Bayreuth, errichtet werden. Ferner fördert die Bundesregierung derzeit mit einer Zuwendung von 12 Millionen DM den Bau eines Zentrums für Rückenmarkverletzte (Querschnittsgelähmte) am Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhaus Hamburg des Berufsgenossenschaftlichen Vereins für Heilbehandlung und Berufshilfe, Hamburg e. V. Diese Einrichtungen dienen sowohl der Akutversorgung als auch der notwendigen nachfolgenden rehabilitationsmedizinischen Betreuung. Darüber hinaus sind für die berufliche Umschulung dieses Personenkreises neben vielen auf Rollstuhlfahrer eingestellten Berufsförderungswerken das Berufsförderungswerk Wildbad mit 110 Spezialplätzen und die Abteilung für beruflich-soziale Rehabilitation des Rehabilitationszentrums für Querschnittsgelähmte an der Orthopädischen Klinik und Poliklinik der Universität Heidelberg mit 75 Ausbildungsplätzen und 66 Internatsplätzen verfügbar. Mit der Schaffung von Einrichtungen mit eindeutig überregionalem Modellcharakter hat der Bund auch auf diesem Gebiet Akzente gesetzt. Der Leiter der „Anlaufstelle am Berufsgenossenschaftlichen Forschungsinstitutes für Traumatolo- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 9447* gie" hat die Chefärzte aller Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhäuser auf seine Institution hingewiesen, um die bestmögliche Nutzung dieser Einrichtung zu erreichen. Außerdem laufen gegenwärtig Verhandlungen mit dem ADAC mit dem gleichen Ziel. Die Zusammenfassung eines Berichtes über die „Vermittlung von Betten für Querschnittsgelähmte" wird im Deutschen Ärzteblatt in Kürze veröffentlicht, um auch alle praktizierenden Ärzte auf diese Möglichkeit der Vermittlung von Betten hinzuweisen. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2315 Frage B 48) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, über 50jährigen Arbeitslosen, die nur sehr schwer wieder einen Arbeitsplatz finden würden und die sich deshalb verselbständigen, eine Überbrückungsbeihilfe zu zahlen, wie sie in Anwendung des § 53 Abs. 1 Nr. 5 des Arbeitsförderungsgesetzes Arbeitnehmern gezahlt werden kann, die nach ihrer Arbeitslosigkeit wieder einen Arbeitsplatz in einem Betrieb finden? Nach dem bis Mitte 1969 geltenden Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) konnte in Ausnahmefällen Arbeitslosen, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, eine Überbrückungsbeihilfe gewährt werden (§ 135 AVAVG). Das Arbeitsförderungsgesetz (AFG), das am 1. Juli 1969 das AVAVG ablöste, hat bewußt davon abgesehen, die Möglichkeit einer Überbrükkungsbeihilfe an Arbeitslose, die selbständig werden wollen, beizubehalten. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, diese Hilfe wieder einzuführen. Die Überbrückungsbeihilfe an Selbständige hatte sich nicht bewährt. Die geförderte selbständige Tätigkeit endete zumeist schon mit dem Auslaufen der vom Arbeitsamt gewährten Überbrückungsbeihilfe. Gerade für ältere Arbeitnehmer ist nach Jahren abhängiger Beschäftigung oder nach längerer Arbeitslosigkeit die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nur im Ausnahmefall eine echte Alternative, mit der Arbeitslosigkeit beendet werden kann. Das Arbeitsförderungsgesetz sieht außerdem keine Wirtschaftsförderung vor. Darum würde es sich aber im Ergebnis bei einer Überbrückungsbeihilfe handeln, die zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit gewährt wird. Die nach § 53 Abs. 1 Nr. 5 Arbeitsförderungsgesetz zulässige Hilfe wird nach ihrer Ausgestaltung in § 19 der Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit zur Förderung der Arbeitsaufnahme (FdA-Anordnung) — in der Regel als Darlehen — gezahlt, um bei einer Arbeitsaufnahme den Lebensunterhalt des Arbeitnehmers und seiner Familienangehörigen bis zur ersten vollen Lohn- oder Gehaltszahlung sicherzustellen. Sie wird also nur gewährt, wenn der Arbeitslose wieder in ein Arbeitsverhältnis eingegliedert ist und die Beendigung seiner Arbeitslosigkeit feststeht. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage B 49) : Beabsichtigt did Bundesregierung, eine Ausnahmeregelung von den Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Krankenpflegeschüler zu treffen, insbesondere hinsichtlich des Arbeitsbeginns vor 7 Uhr morgens und des Wochenenddienstes? Die Bundesregierung prüft z. Z. Anträge mehrerer Beschäftigungszweige, Ausnahmen von Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes durch Rechtsverordnung zuzulassen. Zu diesen Anträgen, die in einem einheitlichen Verfahren behandelt werden, gehört auch der Antrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft, für Auszubildende in der Krankenpflege eine Beschäftigung ab 6 Uhr und an 6 Tagen in der Woche zuzulassen. Eine im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung durchgeführte Anhörung der antragstellenden Verbände sowie deren ergänzende Stellungnahmen haben gezeigt, daß es sich um schwierige Fragen handelt, zu denen durchweg kontroverse Standpunkte vertreten werden. Den Darstellungen der Arbeitgeber, daß eine Ausbildung Jugendlicher in den Bereichen der Antragsteller vor 7 Uhr und zum Teil auch am Wochenende notwendig ist, stehen ebenso überzeugende Gegendarstellungen der Gewerkschaften, gegenüber. In Einzelgesprächen wird der Versuch gemacht, diese gegensätzlichen Standpunkte einander anzunähern. Die Bundesregierung hält einen solchen Versuch wegen der politischen Bedeutung dieser Entscheidung für notwendig. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/2315 Fragen B 50 und 51) : Kann die Bundesregierung Presseberichte („Welt der Arbeit" vom 8. November 1978) bestätigen, wonach Arbeitgeber und deren Anwälte zunehmend dazu übergehen, gegen Arbeitnehmer Detektive einzusetzen, um durch ein „spezielles Wissen" aus dem Intimbereich des betroffenen Arbeitnehmers Prozeßvorteile in Kündigungsschutzprozessen zu erzielen? Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine Werbeaussage des Duisburger Detektivinstituts Kocks GmbH, in der es heißt, „Vergleiche in Arbeitsgerichtsprozessen sind gelegentlich das Ergebnis massiver Erpressung und gründen dann auf genauer Kenntnis intimer Zusammenhänge, bei deren Veröffentlichung einer der Prozeßbeteiligten einen Skandal oder Schaden zu befürchten hat"? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob und inwieweit Arbeitgeber und deren Anwälte Detekteien beauftragen, Nachteiliges aus dem Privatleben von Arbeitnehmern zu erforschen, um dies in Kündigungsschutzprozesse einzubringen und daraus Prozeßvorteile zu erzielen. Auch von der Arbeitsgerichtsbarkeit sind Mitteilungen hierüber bisher nicht erfolgt. Allgemein — und damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage — läßt sich jedoch hierzu folgendes sagen: Selbst für eine Werbeaussage erscheint das Maß des Erträglichen weit überschritten zu sein, wenn 9448* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 auf die Möglichkeit von Erpressungen als Mittel, einen Kündigungsschutzprozeß zu gewinnen, hingewiesen wird. Ob die an solchen Praktiken Beteiligten Straftatbestände wie Nötigung oder Erpressung erfüllen, müssen die zuständigen Staatsanwaltschaften prüfen. Außerdem werden die nach der Gewerbeordnung zuständigen Landesbehörden festzustellen haben, ob die Voraussetzungen für eine Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit vorliegen. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß der Arbeitgeber nach allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsvertragsrechts das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers nicht rechtswidrig verletzen darf. Das Privatleben des Arbeitnehmers steht — von Ausnahmefällen abgesehen — in keiner Beziehung zum Arbeitsverhältnis und darf daher auch nicht durch den Arbeitgeber bzw. durch eine beauftragte Detektei überwacht werden. Bei einer schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts kann der Arbeitnehmer neben anderen Schadensersatzansprüchen auch Schmerzensgeld als Ausgleich verlangen. Dies wurde z. B. einem Arbeitnehmer zugesprochen, dessen Arbeitgeber ein graphologisches Gutachten in einem Kündigungsschutzprozeß mit dem Ziel eingeführt hat, den Prozeß auf alle Fälle zu gewinnen und der dabei eine Diskriminierung und Ehrenkränkung des Arbeitnehmers bewußt in Kauf genommen hat (Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. Januar 1972, NJW 1976, Seite 310 f.). Schließlich muß noch berücksichtigt werden, daß Vergleichsvorschläge in einem Kündigungsschutzprozeß in der Regel vom Gericht ausgehen und somit verhindert werden kann, daß Dinge, die mit dem Streitgegenstand in keiner Beziehung stehen, berücksichtigt werden. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage B 52) : Wie hoch ist die Zahl von amerikanischen Zivilangestellten bei den Stationierungsstreitkräften, die Familienangehörige von in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Soldaten sind, und wie viele sind sonstige US-Bürger, die erst später und zusätzlich in die Bundesrepublik Deutschland kamen? Nach den Mitteilungen des Hauptquartiers der US-Streitkräfte in Europa sind in der Bundesrepublik Deutschland auf Arbeitsplätzen für zivile Ortskräfte insgesamt 10 268 amerikanische Staatsangehörige beschäftigt. Davon sind 8 152 Familienangehörige von Mitgliedern der Truppe oder des zivilen Gefolges und 2 116 entlassene Soldaten und andere Personen, die nicht im Zusammenhang mit der Stationierung amerikanischer Truppen in die Bundesrepublik eingereist sind. In den genannten Zahlen sind amerikanische Teilzeit- und Aushilfs-Arbeitskräfte nicht erfaßt. Solche Arbeitskräfte werden nur auf Arbeitsplätzen beschäftigt, die nach Mitteilung des US-Hauptquartiers zu keiner Zeit für die Beschäftigung von zivilen Ortskräften zur Verfügung gestanden haben. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Link (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2315 Frage B 54) : Trifft es zu, daß Wehrübende aus der freien Wirtschaft als Verheiratete 90 v. H. und als Ledige 70 v. H. ihres Nettoverdienstes für die Zeit der Wehrübung ersetzt bekommen, während Angehörige des öffentlichen Dienstes ihre vollen Bezüge weiter erhalten — wie die Presse berichtete —, und wenn ja, was sind die Gründe der unterschiedlichen Behandlung von Wehrübenden? Es trifft zu, daß die Arbeitnehmer der freien Wirtschaft für die Zeit der Wehrübung eine Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz erhalten; sie beträgt für Verheiratete 90 v. H. und für Ledige 70 v. H. des monatlichen Nettoeinkommens, das der Wehrpflichtige im Jahr vor der Einberufung erzielt hat. Den Beamten und Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes hingegen wird das Gehalt während einer Wehrübung nach den Bestimmungen des Arbeitsplatzsicherungsgesetzes fortgezahlt. Die unterschiedlichen Regelungen werden damit gerechtfertigt, daß die Rechtsbeziehungen des öffentlichen Dienstes und die der Arbeitnehmer der freien Wirtschaft zum Staat unterschiedlich sind. Der wesentliche Grund für die Weitergewährung der Dienstbezüge im öffentlichen Dienst ist das Fortbestehen des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses und der damit verbundenen Alimentationspflicht des Dienstherrn. Diese Situation ist bei den Arbeitnehmern der freien Wirtschaft anders. Für diesen Personenkreis wurde daher die finanzielle Abfindung während einer Wehrübung durch das Unterhaltssicherungsgesetz geregelt. Bei der Gegenüberstellung der beiden Abfindungsarten ist zu beachten, daß — im Gegensatz zu den Dienstbezügen — die Verdienstausfallentschädigung steuerfrei gewährt wird. Darüber hinaus haben diese Wehrübenden Anspruch auf Lohnsteuerjahresausgleich. Hierdurch wird der Unterschied zwischen der Verdienstausfallentschädigung und der Gehaltsfortzahlung bei Ledigen weitgehend und bei Verheirateten im Regelfall voll ausgeglichen. Die Gerichte haben diese unterschiedliche Abfindung für verfassungsgemäß erklärt. Unabhängig davon werde ich prüfen lassen, ob die Abfindungssysteme einander angeglichen werden können. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache 8/2315 Frage B 55) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß die belgischen Luftstreitkräfte ihre Flugtätigkeit auf dem Flugplatz Butzweilerhof verstärken wollen, daß sie bereits zusätzliche Luftstreitkräfte dorthin verlegt haben sollen, und daß, auch Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 9449* durch den Ausbau der Start- und Landebahn, zusätzliche Immissionen für die angrenzende Wohnbevölkerung mit Sicherheit eintreten werden, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den Flugbetrieb vollständig zu verlegen? Der militärische Teil des Flugplatzes Köln-Butzweilerhof ist auf der Grundlage völkerrechtlicher Verträge INATO-Truppenstatut, Zusatzvereinbarungen) den belgischen Streitkräften für die Dauer ihres Bedarfs zur ausschließlichen Benutzung überlassen. Daher liegt die Entscheidung darüber, ob und inwieweit eine Verlegung des Flugbetriebes in Betracht gezogen werden kann, bei den belgischen Streitkräften. Nach meiner Information sind keine zusätzlichen Luftstreitkräfte auf dem Flugplatz Köln-Butzweilerhof stationiert worden., Eine solche Verstärkung ist nach Auskunft der belgischen Streitkräfte zur Zeit auch nicht vorgesehen. Der Ausbau der Start- und Landebahn bezweckt lediglich, die Start- und Landewege so zu verändern, daß eine von der 'Stadt Köln im Interesse der städtebaulichen Entwicklung gewünschte Baunutzung und Teilfreigabe des Flugplatzes Köln-Butzweilerhof ermöglicht werden. Bei dieser Sachlage sind zusätzliche Emissionen für die benachbarten Wohngebiete nicht zu befürchten. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache 8/2315 Frage B 56) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bewohner der Städte Köln-Worringen und Dormagen durch militärische Tiefflüge, besonders aus dem Raum Nörvenich, in unzumutbarer Weise in diesem industriellen Ballungsgebiet zusätzlich belästigt werden, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, aus Gründen des Lärmschutzes und insbesondere auch der Sicherheit die angesprochene Tiefflugroute zu verlegen? Militärische Tiefflüge werden so weiträumig wie möglich über nahezu dem gesamten Bundesgebiet durchgeführt, um Lärmkonzentrationen über bestimmten Gebieten von vornherein entgegenzuwirken. Dabei wird auf zentral festgelegte Tiefflugstrecken mit Rücksicht auf die Bevölkerung verzichtet. Die Flüge werden entsprechend den Gegebenheiten der Luftraumstruktur der Bundesrepublik i Deutschland mit nach Möglichkeit häufig wechselnden Routen von den Verbänden geplant und durchgeführt. Dem Bemühen um weiträumige Verteilung von Tiefflügen stehen mancherorts Beschränkungen entgegen. So liegen z. B. Dormagen und Köln-Worringen zwischen den für Tiefflüge gesperrten Gebieten um die Zivilflughäfen Köln-Bonn und Düsseldorf/ Mühlheim. Diese Beschränkungsgebiete, die der Sicherheit des zivilen Luftverkehrs dienen, kanalisieren den Flugverkehr West-Ost und Ost-West im Raum Dormagen auf einer Breite von ca. 8 km. Eine Aussparung der Orte Dormagen und Worringen vom militärischen Tiefflug würde diesen Korridor auf die Hälfte reduzieren und die örtliche Situation zwangsläufig verschärfen. Auch eine Schließung des Korridors ist nicht möglich, weil damit den deutschen, holländischen, belgischen und britischen Luftstreitkräften ein wichtiger Zugang in die rechtsrheinischen Übungsräume genommen würde. Die Verbände wären gezwungen, die Umgehungsmöglichkeiten in den Räumen Wesel und Remagen verstärkt zu nutzen. Eine Zunahme der Fluglärmbelastung in diesen Regionen muß jedoch vermieden werden. Eine Anhebung der Tiefflughöhen im dortigen Raum ist nicht möglich, ohne den zivilen Linienflugverkehr beider Großflughäfen zu gefährden. Ich sehe deshalb zur. Zeit keine Möglichkeit, die Lärmbelastung im dortigen Raum abzubauen. Ich bitte dafür um Verständnis. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage B 57) : Hält es die Bundesregierung für angebracht, bei zukünftig sich abzeichnenden Umbelegungen größerer Art von Bundeswehreinheiten/Verbänden in andere Garnisonstädte und wegen der damit verbundenen möglichen Änderung von z. B. WohnungsSchul- und Kindergartenbedarf rechtzeitig mit den entsprechenden Kommunalverwaltungen in Verbindung zu treten, und welcher zeitliche Verlauf ist für diese Information vorgesehen? Um die Interessen der betroffenen Soldaten bei Verlegungen, Neuaufstellungen oder sonstigen organisatorischen Maßnahmen weitgehendst zu berücksichtigen, sind in solchen Fällen die beteiligten Dienststellen verpflichtet, für den außerdienstlichen, persönlich-familiären Lebensbereich vor der Durchführung der Maßnahmen einen sogenannten „Sozialplan" aufzustellen. Der Sozialplan besteht aus drei Teilen. Im Teil I sind der Wohnungsbedarf und die außerdienstlichen Lebensbedingungen am neuen Standort darzustellen und mit den Lebensverhältnissen am alten Standort zu vergleichen. Der Teil II bietet einen Stufenplan für die gegebenenfalls notwendige Verbesserung der Lebensverhältnisse am neuen Standort. Der Teil III hat die bei einzelnen Soldaten auftretenden besonderen Härtefälle und die Maßnahmen zu ihrer Beseitigung oder Milderung zum Inhalt. Die Ermittlungen zur Erstellung des Sozialplanes sind nur unter Beteiligung der zuständigen Kommunalverwaltungen möglich. Der zeitliche Vor- und Ablauf für die Aufstellung der drei Teile des Sozialplanes vor der Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen ist in den Richtlinien eindeutig festgelegt. Die „Richtlinien für die Aufstellung eines Sozialplanes für Soldaten bei Verlegungen oder Neuaufstellungen von Dienststellen der Bundeswehr oder bei entsprechenden organisatorischen Maßnahmen" wurden mit dem Ministerialblatt des Bundesministeriums der Verteidigung am 4. Juni 1974 bekanntgegeben. 9450* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 Nach den hier vorliegenden Berichten ist in der Vergangenheit bei jeder Verlegung nach den Richtlinien des Sozialplanes verfahren worden. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage B 58) : Wie lautet die Regelung des Bundesverteidigungsministers für die Kontakte von Soldaten mit Vertretern der Volksrepublik China, und dürfen Soldaten der Bundeswehr ohne Genehmigung des Bundesverteidigungsministers die Volksrepublik China besuchen? 1. In Übereinstimmung mit dem Auswärtigen Amt werden Vorhaben und Planungen, die Begegnungen zwischen Angehörigen der Bundeswehr und Vertretern der chinesischen Streitkräfte zum Inhalt haben, sorgfältig geprüft. Dabei ist die Ausgewogenheit der Beziehungen der Bundeswehr zu allen Streitkräften außerhalb der NATO ein wichtiger Maßstab. Eine schriftliche Regelung gibt es jedoch bislang nicht. 2. Bei Reisen von Bundeswehrangehörigen in die Volksrepublik China können dienstliche oder außerdienstliche Reisen in Betracht kommen. Dienstliche Reisen bedürfen der Genehmigung des Bundesministers der Verteidigung. Die für den Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung geltenden Bestimmungen für außerdienstliche Reisen in und durch den kommunistischen Machtbereich sind von der „Anordnung der Bundesregierung vom 6. Juni 1973 über Reisen von Bundesbediensteten in und durch den kommunistischen Machtbereich" abgeleitet. Außerdienstliche Reisen sind Geheimnisträgern der Stufe II (Streng Geheim) grundsätzlich verboten. Alle übrigen Bundeswehrangehörigen können in oder durch Länder des kommunistischen Machtbereichs — dazu gehört auch die VR China — reisen. Sie bedürfen jedoch einer vorher einzuholenden Genehmigung durch die für die Gewährung von Urlaub zuständige Stelle, die in der Regel zu erteilen ist. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage B 59) : Stimmen Pressemeldungen, nach denen die militärische Führungsspitze ohne Wissen und Zustimmung des Bundesverteidigungsministers die Disziplinarordnung der Hochschulen der Bundeswehr geändert haben, und warum sind die Befehle später aufgehoben worden? Zunächst darf ich darauf hinweisen, daß es an den Hochschulen der Bundeswehr keine eigene Disziplinarordnung gibt. Die an den Hochschulen der Bundeswehr studierenden Offiziere und Offiziersanwärter sind auch während ihres Studiums Soldaten und unterliegen damit der für alle Soldaten der Bundeswehr gültigen Wehrdisziplinarordnung. Im Bundesministerium der Verteidigung ist geprüft worden, ob es zweckmäßig ist, die bisherige Disziplinargewalt von zwei auf drei Ebenen zu verteilen. Eine abschließende Entscheidung hierüber wird in Kürze getroffen werden. Eine Verlagerung der Disziplinarbefugnisse ist daher bisher weder an der Hochschule Hamburg noch an der Hochschule München in Kraft getreten. Ein Befehl des Leiters Studentenbereich München, der die Disziplinargewalt bereits vorbereitend und personenbezogen festlegen wollte, wurde aufgehoben. Anlage 73 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/2315 Frage B 60) : Ist die Bundesregierung bereit, durch eine entsprechende Auflage nach § 28 des Arzneimittelgesetzes sicherzustellen, daß der Alkoholgehalt in zahlreichen Arznei- und Stärkungsmitteln auf der Packung deutlich kenntlich gemacht wird, um so Gefährdete — Leberkranke, Hypertoniker, Alkoholiker — vor Schädigungen bzw. Rückfällen zu schützen? Die Anordnung von Warnhinweisen nach § 28 Abs. 2 Nr. 1 des Arzneimittelgesetzes durch Auflagen des Bundesgesundheitsamtes, die jedem Hersteller einzeln erteilt werden müssen, stellt bei der Vielzahl der im Verkehr befindlichen Alkohol enthaltenden Arzneimittel einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand dar, der zu Lasten der dem Bundesgesundheitsamt zur Verfügung stehenden Zulassungskapazität gehen würde. Aus diesem Grunde wird daher eine Rechtsverordnung nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 des Arzneimittelgesetzes vorbereitet, nach der Arzneimittel, die Alkohol enthalten, einen Warnhinweis tragen müssen. Ich bitte um Ihr Verständnis, daß eine solche Rechtsverordnung nicht umgehend erstellt werden kann. Es sind hierzu noch eingehende Erörterungen notwendig, z. B. von welchem Volumengehalt an Alkohol der Warnhinweis erforderlich ist, ob der Warnhinweis für alle Zubereitungsformen notwendig ist und ob er unabhängig von der Dosierungsvorschrift anzubringen ist. Anlage 74 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache 8/2315 Frage B 61) : Kann die Bundesregierung Vorsorge dafür treffen, daß wissenschaftlich fundierte Behandlungsmethoden im Gesundheitswesen den Patienten uneingeschränkt zugute kommen und nicht im Machtkampf der Schulmedizin verzögert oder sogar ausgeschaltet werden, obwohl diese im Ausland seit Jahren anerkannt sind und praktiziert werden? Die Abklärung und Beurteilung wissenschaftlicher Fragen der ärztlichen Therapie erfolgt üblicherweise Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 9451* so, daß durch Vorträge auf Kongressen und Veröffentlichungen in Fachzeitschriften das Für und Wider diskutiert wird, bis sich eine belegbare und abgewogene Meinung gebildet hat. Diesen Abstimmungsprozeß steuern vor allein die wissenschaftlichen Fachgesellschaften, ggf. unterstützt von Berufsverbänden und Standesorganisationen, aber auch der Druck von Anbietern und Öffentlichkeit. Dieser kompliziert erscheinende und häufig auch langwierige Weg hat sich insgesamt bewährt. Wenn sich wissenschaftlich fundierte Behandlungsmethoden im Ausland bewährt haben und dort anerkannt sind, verkürzt sich bei uns dieser Abstimmungsprozeß. Anders verhält es sich mit Verfahren, die im Ausland zwar praktiziert werden, die jedoch den bei uns geltenden Maßstäben der kurativen Medizin nicht entsprechen und deshalb als (noch) nicht begründet anzusehen sind. Die sog. Schulmedizin ist letztlich nichts anderes als die Summe der auf diesem Wege zusammengetragenen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Es kann deshalb nicht als eine politische Aufgabe angesehen werden, diesen Meinungsbildungsprozeß zu beeinflussen. Deshalb kann die Bundesregierung auch keine Vorsorge dafür treffen, daß Behandlungsmethoden, die von den wissenschaftlichen Instanzen nicht anerkannt werden, allgemein Anwendung finden. Im übrigen wird es auf die Situation im konkreten Einzelfall ankommen, ob und inwieweit sich auch die Bundesregierung am Meinungsprozeß beteiligen und ihn beeinflussen kann. Anlage 75 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen B 62 und 63) : Hält die Bundesregierung in Übereinstimmung mit zahlreichen Äußerungen in der medizinischen Literatur die Prüfung gegen Placebo an kranken Personen im Rahmen der klinischen Arzneimittelprüfung mit dem neuen Arzneimittelgesetz für vereinbar? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß diese Prüfungsmethode im Rahmen der Arzneimittelfortentwicklung unverzichtbar ist? Kranke Personen dürfen eine Behandlung nach anerkannten medizinischen Regeln erwarten. Dieser Grundsatz gilt auch für die klinische Prüfung von Arzneimitteln nach § 41 des Arzneimittelgesetzes. Das bedeutet, daß neue Arzneimittel nur gegen eine Standardtherapie getestet werden können, wenn diese Standardtherapie nach den Regeln der ärztlichen Kunst erforderlich ist. Die Gabe eines Placebos an Stelle einer möglichen und notwendigen Behandlung wäre nicht vertretbar und rechtswidrig. Kann aber auf Grund des Ergebnisses einer Diagnose bei dem gegebenen Krankheitsbild von der Verordnung eines Arzneimittels abgesehen werden oder steht bislang keine wirksame Behandlungsmethode zur Verfügung, kann gegen ein Placebo geprüft werden. Dies steht einer Fortentwicklung der Arzneimittelforschung nicht entgegen. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/2315 Frage B 64) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß es im Interesse der Durchschaubarkeit des Transportrechts für Verlader, Spediteure und Frachtführer erforderlich ist, zu einer deutlicheren Unterscheidung zwischen Aufgaben bzw. Haftung der Spediteure und der Frachtführer zu kommen, und könnte dieses Ziel gegebenenfalls durch die Streichung des § 413 HGB erreicht werden? Die Bundesregierung hält es ebenfalls für erforderlich, die Aufgaben und die Haftung der Frachtführer und Spediteure klarer gegeneinander abzugrenzen. In diese Überlegungen muß auch eine Änderung des § 413 HGB einbezogen werden. Dabei wird auch geprüft, ob eine ersatzlose Streichung dieser Vorschriften den gestellten Zielen gerecht wird. Das für das Handelsrecht federführende Bundesjustizministerium und das Bundesverkehrsministerium haben bereits erste Vorüberlegungen zur Regelung dieses Rechtsgebietes angestellt. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bußmann (SPD) (Drucksache 8/2315 Fragen B 65 und 66) : Welche Probleme sind bisher bei Spannbetonbrücken im Bundesfernstraßennetz aufgetreten, die nach dem beim Ramersdorfer Kreuz angewandten System des Fertigteil- und Einfeldträgers gebaut worden sind? Welche Preisunterschiede sind bei herkömmlichen Spannbetonbrückenbauten und bei Brückenbauten der „Ramersdorfer Bauweise" im Durchschnitt bei in- und ausländischen Brückenbauten feststellbar? Zu Frage B 65: Bei einer im Oktober 1978 von den Straßenbauverwaltungen der Länder durchgeführten Überprüfung aller nach dem von Ihnen erwähnten System („Ramersdorfer Bauweise") gebauten Brücken wurden an verschiedenen dieser Brücken folgende wesentliche Schäden festgestellt: 1. Lageverschiebungen der Überbauten bei Brükken mit größeren Längs- und Querneigungen. Folge: Überbeanspruchung der Lager, Gefahr mangelhafter Lagesicherheit der Überbauten. 2. Undichte Fugen in den Fahrbahnplatten über den Pfeilern. Folge: Schwerste Schäden durch Tausalzangriff; Sanierungskosten an der Talbrücke Haiger rd. 5,0 Millionen DM. 3. Risse bis 0,5 mm Weite an den Trägerunterseiten im Auflagerbereich, an den Fahrbahnplatten und Federplatten. Folge: Erhöhte Korrosionsgefahr, höherer Unterhaltungsaufwand, geringere Lebenserwartung der Brücken. 4. Abweichung der Trägerform in Aufriß- und Grundriß bis 10 cm. Folge: Unplanmäßige Beanspruchung der Lager, Fahrbahnplatten, Fugen und Unterbauten. Erhöhung des Eigengewichtes durch Ausgleich der Fahrbahnen. 9452* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121_ Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 Trotz dieser Schäden ist die Standsicherheit der Bauwerke nicht gefährdet. Zu Frage B 66: Allgemeingültige Aussagen über Preisunterschiede zwischen herkömmlichen Spannbetonbrückenbauten und Brückenbauten der „Ramersdorfer Bauweise" sind nicht möglich, weil der Preis eines Bauwerks von mehreren Umständen (z. B. Gründungsverhältnisse, Höhe der Fahrbahn über Tal, Zahl der Felder, Verfügbarkeit einer Rüstung beim jeweiligen Bieter) maßgeblich beeinflußt wird. Die Baukosten bei Brücken nach dem beim Ramersdorfer Kreuz ausgeführten System können geringer sein. Im Vergleich zu den herkömmlichen Bauweisen weisen diese Brücken jedoch eine kürzere Lebensdauer und höhere Unterhaltungskosten auf (vgl. Frage 65), so daß sich höhere jährliche Gesamtkosten ergeben können. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 8/2315 Frage B 67) : Trifft es zu, daß für die Umgehung der Stadt Bad Ems im Zug der B 260 nunmehr die Trasse festgelegt wurde, wie aus Zeitungsmeldungen hervorgeht? Die Trasse der Umgehungsstraße Bad Ems im Zuge der B 260 liegt noch nicht fest. Zur Zeit wird eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt, um die Möglichkeiten einer verkehrsgerechten Linienführung für die Verlegung der B 260 im Raum Bad Ems zu prüfen. Anlage, 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen B 68 und 69) : Wie ist der Stand der Planungen der Bundesregierung zum Bau der Rheinstaustufe Neuburgweier, und hat die Bundesregierung Kenntnis davon, welche Bauvorbereitungen die Republik Frankreich bisher unternommen hat? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß auf Grund der bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse die bisherige Planung der Rheinstaustufe Neuburgweier überprüft werden muß, mit dem Ziel, auf den Bau einer Staustufe ganz zu verzichten oder zumindest eine geländeschonende Alternative an einem anderen .Standort zu erarbeiten, und welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, diesen Erkenntnissen der vorliegenden Untersuchung Rechnung zu tragen? Zu Frage B 68: Für den Bau der Rheinstaustufe Neuburgweier wurden im August 1977 die Raumordnungsverfahren in Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz eingeleitet. Die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes führt gegenwärtig die Planungsarbeiten zur Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens in Verbindung mit notwendigen Modelluntersuchungen zur Klärung schwieriger hydrologischer und technischer Fragen durch. Auf deutschem Gebiet stehen die Raumordnungsverfahren vor dem Abschluß. Ihre Beendigung hängt weitgehend davon ab, daß in beiden Verfahren eine übereinstimmende Entscheidung für die Standortlage der Staustufe, die nach mehreren Alternativuntersuchungen für Rhein-km 353,850 vorgesehen ist, ergeht. Etwa 3 Monate nach Abschluß der Raumordnungsverfahren wird das Planfeststellungsverfahren nach dem Wasserstraßengesetz eingeleitet werden. Die Französische Republik hat die deutsche Seite im Rahmen der deutsch-französischen Ständigen Kommission für den Ausbau des Rheins davon unterrichtet, daß auf französischem Gebiet das öffentlich-rechtliche Verfahren noch im Jahre 1978 beendet werde. Die Bauvorbereitungen seien so weit getroffen, daß nach Beendigung der Verfahren mit den Bauarbeiten für den Seitendamm begonnen werden könne. Die Bundesregierung bemüht sich bei der französischen Regierung darum, daß zur Vermeidung von Nachteilen auf der deutschen Seite (Erhöhung Hochwassergefahr) die Bauarbeiten auf beiden Seiten zeitlich aufeinander abgestimmt werden. Zu Frage B 69: Bei den Untersuchungen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung über andere mögliche Lösungen zur Verhinderung der Erosion als der Bau von Staustufen liegen abschließende Ergebnisse noch nicht vor. Nach dem bisherigen Stand der Untersuchungen und der Naturversuche mit einer Geschiebezugabe kann festgestellt werden, daß diese Lösungsmöglichkeit geeignet ist, vorübergehend die Erosion der Rheinsohle mit ihren schädlichen Folgen aufzuhalten. Es ist aber noch nicht möglich, grundsätzliche Aussagen darüber zu machen, ob diese Alternative den Bau von Staustufen auf Dauer ersetzen kann. Die bisher vorliegenden Zwischenergebnisse sind positiv. Auf Grund des mit Frankreich bestehenden Vertrages hat die Bundesregierung zur Frage des Baus der Staustufe Neuburgweier der französischen Regierung zugesichert, sich bei der Erfüllung der übernommenen Verpflichtung um die Einhaltung der vereinbarten Fristen zu bemühen, die Bauvorbereitungen durchzuführen und nach Beendigung der erforderlichen Verfahren mit den Bauarbeiten zu beginnen. Gleichzeitig hat die Bundesregierung gegenüber der französischen Regierung erklärt, — daß sie ihre Untersuchungen über wirtschaftlichere und umweltschonendere Maßnahmen zur Verhinderung der Erosion fortsetzt, — daß dann, wenn die Untersuchungen rechtzeitig zu positiven Ergebnissen führen, die französische Regierung davon unterrichtet wird, so daß beide Regierungen prüfen können, ob eine alternative Lösung in ihrem eigenen bzw. gemeinsamen Interesse liegen würde. Erst im Laufe des Planfeststellungsverfahrens wird sich durch entsprechende Modellversuche klären lassen, ob eine noch mehr geländeschonende Anordnung der Hauptbauwerke (Schleusen, Wehr, Kraftwerk) gegenüber der bisherigen Planung möglich ist. Hierbei werden die vorliegenden Untersuchungsergebnisse zu berücksichtigen sein. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 9453* Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage B 70) : Ist die Bundesregierung bereit, zur Reduzierung der Anzahl der sogenannten Geisterfahrer auf Bundesautobahnen an den Einfahrten zu. den Autobahnen eine Beschilderung zu verwenden, wie diese in den USA eingesetzt werden? Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, daß durch ein neues Verkehrszeichen mehr erreicht werden könnte, als mit den üblichen Verkehrszeichen, die jetzt schon beidseitig an den „falschen Einfahrten" stehen (Zeichen 267 StVO „Verbot der Einfahrt" sowie zusätzliches Zeichen 222 „Vorgeschriebene Vorbeifahrt" auf der Trenninselspitze). Nach dem mir vorliegenden Zwischenbericht der Bundesanstalt für Straßenwesen liegen die Ursachen der Falschfahrten im übrigen nicht in erster Linie in falschem Verhalten in den Einfahrten, sondern beim Wenden sowie 'beim falschen Verhalten in Autobahnkreuzen und bei Baustellen. Gemeinsam mit den für den Straßenbau, den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei zuständigen obersten Landesbehörden sind eine Anzahl Maß- nahmen erörtert worden (zusätzliche Verkehrszeichen, Markierungen), die schon jetzt an kritischen Stellen von den Ländern getroffen werden können, um Falschfahrten möglichst zu verhindern. Weitere Maßnahmen, um das Risiko zu vermindern, werden in Zusammenarbeit mit den Ländern geprüft. Im übrigen verweist die Bundesregierung auf die Beantwortung der Fragen der Herren Abgeordneten Seefeld und Wüster vom 10. März und 19. April 1978 sowie der Abgeordneten Frau Funcke, Frau Hürland vom 22. September 1978 und Herrn Abgeordneten Daubertshäuser vom 5. Oktober 1978. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage B 71) : Ist die Bundesregierung bereit, Querschnittsgelähmten, die aus beruflichen oder persönlichen Gründen im Winter zum Führen eines eigenen Personenkraftwagens gezwungen sind, die Benutzung von Spikes-Reifen zu gestatten, wenn die Fahrzeuge als solche von Rollstuhlfahrern gekennzeichnet und auf eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit festgelegt sind? ' Nein. Auf vergleichbare Fragen wurde Ihnen bereits mit Schreiben vom 14. Oktober 1975 — BMV/PSts/StV 7/36.25.07-10/7023 Bd 75 — und am 5. November 1975 (Drucksache 7/4242) ausführlich geantwortet. Die damaligen Ausführungen treffen auch heute noch grundsätzlich zu. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen B 72, 73, 74 und 75).: Für welches Verkehrsaufkommen wurde im Stadtgebiet Marburg der. sogenannte Main-Lahn-Schnellweg (neu A 48) ursprünglich ausgelegt, und in welcher Weise hat die Stadt Marburg wann an der Planung mitgewirkt? Wie wird das Verkehrsaufkommen der A 485 im Stadtgebiet Marburg durch den Ausbau der A 49 bestimmt, und welches Verkehrsaufkommen wird für die A 485 unter welchen Voraussetzungen heute erwartet? Kann das heute erwartete Verkehrsaufkommen auch durch den Ausbau der B 3 bewältigt werden, und welche Einsparungen ergeben sich daraus? IN welcher Weise ist beabsichtigt, die Bedenken der Aktionsgemeinschaft „Schützt das Ohmtal" ähnlich den Einwendungen der Bürger des Ebsdorfer Grundes zu berücksichtigen, und welchen Einfluß hat dies auf die Trassenführung der A 49? Zu Frage B 72: Zur Zeit der Entwurfsaufstellung (1967) wurden für 1983 für den Main-Lahn-Schnellweg in Marburg 21000 Kfz/24 h prognostiziert. Die Verkehrsmengenkarte 1975 des Landes Hessen weist eine Belastung von rund 13 000 Kfz/24 h aus. Der Magistrat der Stadt Marburg hat bei einer Vielzahl von Planungsbesprechungen zur Festlegung von Einzelheiten im Zeitraum von 1964 bis 1968 sowie im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens im Jahre 1967 bei der Planung des Main-Lahn-Schnellweges im Stadtgebiet von Marburg mitgewirkt. Die Planung der A 485 wurde bereits 1962 in den Generalverkehrsplan der Stadt aufgenommen. Zu Frage B 73: Das Verkehrsaufkommen der A 485, im Raum Marburg wird durch den Bau der A 49 voraussichtlich nicht beeinflußt. Es ist beabsichtigt, den Bauablauf für die A 49 so zu gestalten, daß eine zusätzliche Belastung der A 485 in Marburg vermieden wird. Die früher aufgestellte Verkehrsprognose für 1983 mit rund 21 000 Kfz/24 h hat daher noch Gültigkeit. Zu Frage B 74: Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der Anlage zum Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 ist, ist zwischen Marburg und Gießen der Neubau des MainLahn-Schnellweges (als B 3 a bezeichnet) festgelegt. Die für 1983 prognostizierte Verkehrsbelastung beträgt 19 000 Kfz/24 h. Diese Verkehrsmengen können durch einen Ausbau der B 3 nicht bewältigt werden. Zu Frage B 75: Die Untersuchungen der hessischen Straßenbauverwaltung zur Linienführung der A 49 südlich von Kirchhain sind noch nicht abgeschlossen. Die Bedenken der Aktionsgemeinschaft „Schützt das OhmTal" sind in diese Untersuchungen einbezogen worden. Das Ergebnis muß abgewartet werden. 9454* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2315 Frage B 76): Wird die Bundesregierung den Abgeordneten des Deutschen Bundestages noch vor einer Entscheidung des Bundesverkehrsministers über die Stillegung des Personenverkehrs auf Bundesbahnstrecken so rechtzeitig Inhalt und Begründung des Stilllegungsantrags des DB-Vorstands bezüglich der im jeweiligen Wahlkreis gelegenen Strecken zur Kenntnis bringen, daß die Abgeordneten in die Lage versetzt werden, dazu eine Stellungnahme abzugeben, die bei der Willensbildung des Bundesverkehrsministers noch berücksichtigt werden kann? Das Verfahren für die Umstellung des Schienenpersonennahverkehrs auf Busbedienung ist im Bundesbahngesetz festgelegt. Danach erhalten die Länder Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Durchführung des Anhörungsverfahrens ist Sache des Landes. Nach einer besonderen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern sind in das Anhörungsverfahren Regionalgespräche eingebunden, in denen die geplanten Maßnahmen mit den örtlichen beteiligten Stellen erörtert werden sollen. Die jeweils betroffenen Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind zu diesen Gesprächen eingeladen. Allen Regionalgesprächsteilnehmern werden die Bewertungsunterlagen der Deutschen Bundesbahn für die einzelnen Strecken zur Verfügung gestellt. Erst wenn nach Auswertung der das Anhörungsverfahren abschließenden Stellungnahme des Landes die Deutsche Bundesbahn einen Antrag auf Umstellung des Schienenpersonennahverkehrs stellt, entscheidet der Bundesminister für Verkehr unter Beteiligung der zuständigen Bundesressorts. Die im Anhörungsverfahren vorgebrachten Gesichtspunkte werden in die Entscheidung einbezogen. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen B 77 und 78) : Was versteht die Bundesregierung im Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes unter „Angemessenheit" bei der Verteilung von Genehmigungen für den Güterfernverkehr an Neubewerber, Klein-, Mittel- und Großbetriebe, und welchen Mengenanteil gedenkt sie als Maßstab anzulegen? Wie will sie Klein- und Mittelbetriebe „finanziell leistungsfähig" im Sinne der Richtlinien des Rats der Europäischen Gemeinschaft vom 12. November 1974 und in diesem Zusammenhang konkurrenzfähig gegenüber den Großbetrieben erhalten? Zu Frage B 77: Die im Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes enthaltene Forderung, bei der Verteilung von Güterfernverkehrsgenehmigungen Neubewerber, Klein-, Mittel-und Großunternehmer angemessen zu berücksichtigen, richtet sich an die Genehmigungsbehörden der Länder, die für die Erteilung der Genehmigungen ausschließlich zuständig sind. Die Regelung trägt der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung: Über die Frage einer angemessenen Aufteilung der Genehmigungen auf einzelne Bewerbergruppen haben die Länderbehörden nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Hierbei können regional- und strukturpolitische Gesichtspunkte ebenso berücksichtigt werden, wie z. B. frühere Genehmigungszuteilungen an einzelne Bewerbergruppen. Zu Frage B 78: Die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 12. November 1974 über den Zugang zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr schreibt u. a. vor, daß Voraussetzung für den Zugang zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers ist. Diese Bestimmung entspricht einer seit Jahrzehnten bewährten deutschen Regelung im Güterkraftverkehrsgesetz. Sie trägt im Zusammenwirken mit den übrigen Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes, z. B. über die Tarifpflicht, zur Konkurrenzfähigkeit kleinerer und mittlerer Betriebe bei und schützt die mittelständische Struktur ides deutschen Güterkraftverkehrsgewerbes. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 8/2315 Frage B 79) : Gibt es bereits gültige Vereinbarungen zwischen den jeweils zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz über einen direkten Anschluß der A 881 an das Schweizer Autobahnnetz, oder gibt es zur Zeit Verhandlungen, deren Fortgang soweit fortgeschritten ist, daß mit einem baldigen Abschluß einer Vereinbarung über einen direkten Anschluß zu rechnen ist, bzw. bis wann rechnet die Bundesregierung mit einem solchen Abschluß? Der Neubau der A 881 im deutsch-schweizerischen Grenzbereich und die Anbindung an das schweizerische Nationalstraßennetz wurden — den Gepflogenheiten bei Grenzübergängen entsprechend - im Rahmen der Fachbesprechungen der „Besonderen Gruppe Deutschland-Schweiz der CEMT (Europäische Verkehrsministerkonferenz) " und in der technischen Kommission der örtlich beteiligten Straßenbauverwaltungen geregelt. Über die Trassenführung im Grenzbereich besteht Einvernehmen. Die Schweiz ist bereit, die deutsche Autobahn abzunehmen und an das Nationalstraßennetz anzubinden. Wegen der gerichtlichen Klagen gegen den Weiterbau der Autobahn von der Rheinbrücke in Konstanz bis zur schweizerischen Grenze können noch keine Bautermine genannt werden. Die für den Grenzübergang notwendigen Vereinbarungen werden rechtzeitig abgeschlossen. Die Vorbereitungen dazu sind bereits angelaufen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 9455* Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage B 80) : Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Mehrkosten im Haushaltsjahr 1978, die dadurch entstehen, daß Dienststellen des Bundes, nachgeordnete Behörden, Zuwendungsempfänger usw. bei Auslandsflügen die Deutsche Lufthansa AG benutzen müssen? Die von den Flugliniengeselischaften im Internationalen Luftverkehrsverband (IATA) beschlossenen oder in bilateralen Absprachen vereinbarten Flugpreise werden vom Bundesminister für Verkehr auf Grund der geltenden Luftverkehrsabkommen und des Luftverkehrsgesetzes genehmigt. Sie sind für alle in Betracht kommenden Fluggesellschaften verbindlich. Mehrkosten durch die Benutzung der Deutschen Lufthansa können somit nicht entstehen. Auf ausdrückliche Veranlassung des Bundesrechnungshofes hat der Bundesminister des Innern die obersten Bundesbehörden zuletzt mit Rundschreiben vom 30. Mai 1975 aufgefordert, auf die Einhaltung der Regelung über die Benutzung von Flugzeugen der Deutschen Lufthansa hinzuwirken. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen B 81 und 82) : Wie beurteilt die Bundesregierung die neuen Planungen für einen Rangierbahnhof in München, die jüngst vom Präsidenten der Bundesbahndirektion München der Öffentlichkeit vorgelegt wurden, und war die Bundesregierung vorher davon unterrichtet? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der Präsident der Bundesbahndirektion München diese Pläne der Öffentlichkeit vorgelegt hat, ehe die von der Bundesregierung angekündigte Investitionsrechnung und damit die Überprüfung der Notwendigkeit eines neuen Rangierbahnhofs in München dem Deutschen Bundestag vorliegt? Die Planungen für den Neu- bzw. Ausbau eines leistungsstarken Rangierbahnhofs im Raum München sind in den rückliegenden Jahren in zahlreichen Gesprächen zwischen den örtlich Beteiligten und der Bundesbahndirektion (BD) München erörtert worden. Für die aktuellen Planungen des Rangierbahnhofs München gilt der bisherige Sachverhalt unverändert. Die zu überarbeitende Planung einschließlich Investitionsrechnung liegt dem Bundesminister für Verkehr zur Beurteilung und Prüfung bisher noch nicht vor. Die vom Präsidenten der BD München mit den örtlich Interessierten geführten Gespräche über den jeweiligen Stand der Planungen der BD München haben nur informativen Charakter und dienen der Unterrichtung der Bürger. Diese Unterrichtung ist eine wichtige Voraussetzung für das spätere Planfeststellungsverfahren. Beurteilung sowie Prüfung der Notwendigkeit des Vorhabens bleiben hiervon unberührt. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen B 83 und 84): Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Einzugsbereich von Autobahnen freiwillige .Feuerwehren, um dieser besonderen Situation gerecht zu werden, Anschaffungen an Spezialgeräten machen müssen, für die sie keinerlei Ersatz bei Schadensverursachern oder Zuschüsse bei öffentlichen Stellen beanspruchen können, und wenn ja, ist die Bundesregierung in der Lage und gegebenenfalls bereit, den Ländern Mittel zur Unterstützung dieser Feuerwehren bei den erwähnten Investitionen zur Verfügung zu stellen? Ist die Bundesregierung bereit, an den von ihr in Aussicht gestellten Verhandlungen bzw. an den diese vorbereitenden Gesprächen über eine auf europäischer Ebene abzustimmende Ferienterminregelung mit wirklich allen Beteiligten, auch Verkehrsexperten aller im Bundestag vertretenen Parteien, Vertreter sämtlicher Landesverkehrs- und Kultusministerien, Vertreter der Clubs wie ADAC, AVD, ACE, Vertreter sämtlicher europäischer Nachbarländer, große Reiseveranstalter und Reiseorganisationen, Vertreter des Hotelgewerbes und Vertreter der am Verkehr beteiligten Verbände des Personen- und Güterverkehrs zu beteiligen, und wenn nein, ist die Bundesregierung sicher, daß ohne alle diese Teilnehmer eine umfassende Regelung gewährleistet ist? Zu Frage B 83: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Freiwillige Feuerwehren für mögliche Einsätze auf Bundesautobahnen Spezialgeräte beschaffen müssen. Im übrigen fallen die Feuerwehren in den Zuständigkeitsbereich der Länder und Gemeinden. Zu Frage B 84: Die Bundesregierung hat die ihr notwendig erscheinenden Verhandlungen in jüngster Zeit geführt. National ist dies durch eine Anhörung über die Verbesserung des Ferienreiseverkehrs am 26. Oktober 1978 geschehen. Hieran haben die Automobilclubs sowie die Spitzenverbände des Verkehrs und der Wirtschaft teilgenommen. International sind die Verhandlungen auf deutsche Initiative von Frühjahr bis Herbst 1978 im Rahmen der Europäischen Verkehrsministerkonferenz geführt worden. Sie haben zu einem Resolutionsentwurf geführt, der geeignet ist, das Problem des Ferienreiseverkehrs zu mildern. Gleichzeitig werden die Bemühungen der Bundesregierung in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mit dem Ziel fortgesetzt, auch aus der Sicht der Reisenden und der Fremdenverkehrswirtschaft zu einer internationalen Abstimmung der Ferientermine und damit zu einer weiteren Entzerrung des Ferienreiseverkehrs zu gelangen. Die Bundesregierung hofft auf die Bereitschaft der Nachbarstaaten, zur Lösung des Problems beizutragen. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen B 85 und 86) : 9456* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 Welche Hilfen beabsichtigt die Bundesregierung, zur Verhinderung und Beseitigung der für die Schiffahrt, die Häfen, die Umwelt und die Ansiedler in ihren Folgen gefährliche Versandung des Neckars zwischen Lauffen, Stuttgart und Plochingen einzusetzen? Mit welchen Hilfen beabsichtigt sich die Bundesregierung an der Beseitigung der Hochwasserschäden in den Häfen Stuttgart und Plochingen, z. B. auch an dem Bau eines Trockenbeckens für Baggergut im Hafen von Stuttgart, zu beteiligen? Bereits seit mehreren Jahren versucht die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes, die erheblichen Schwierigkeiten bei der Unterbringung des anfallenden Neckar-Baggergutes zu überwinden und eine langfristige Lösungsmöglichkeit zu finden. Nach Abstimmung mit dem Land Baden-Württemberg ist nunmehr vorgesehen, zwischen Heilbronn und Plochingen drei Anlagen zur Trocknung (Entwässerung) des Baggergutes zu errichten. Das so behandelte Baggergut soll dann in geeigneter Weise untergebracht werden. Für eine erste Anlage in Ludwigsburg-Oßweil hat die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach dem baden-württembergischen Abfallbeseitigungsgesetz beim Regierungspräsidium Stuttgart beantragt. Entsprechend der Zuständigkeit nach dem Bundeswasserstraßengesetz erstrecken sich diese Maßnahmen auf die Erhaltung der Schiffbarkeit des Neckars sowie des Wasserabflusses im Gewässerbett. Ein wirksamer und durchgreifender Erfolg dieser Arbeiten ist nur gesichert, wenn die Unterbringung des Baggergutes gewährleistet ist. Die beabsichtigten Trocknungsanlagen sollen hierfür eine Voraussetzung schaffen. Für die Beseitigung von Hochwasserschäden oder Auflandungen in Häfen haben die Betreiber der Häfen (Land, Gemeinde oder Hafengesellschaft) aufzukommen, sofern es sich nicht um einen bundeseigenen Schutz- und Sicherheitshafen handelt. Auch nach Verwirklichung des vorgesehenen Programms zur Beseitigung des Neckar-Baggergutes werden sich bei Ablauf eines Hochwassers Ablagerungen in der Schiffahrtsrinne, im Gewässerbett und auch in Häfen bilden. Wie beim Hochwasser im Mai dieses Jahres bleibt die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung auch weiterhin bemüht, solche Ablagerungen in ihrem Zuständigkeitsbereich rasch zu beseitigen, damit die Schiffahrt möglichst wenig beeinträchtigt wird. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen 'Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen B 87 und 88) : Treffen Pressemeldungen zu, nach denen der Zugbegleiterbahnhof Coburg in der nächsten Zeit aufgelöst werden soll? Wenn ja, wieviel Arbeitsplätze gehen dadurch verloren, und wo könnten im Coburger Raum die eventuell ihren derzeitigen Arbeitsplatz verlierenden Zugbegleiter und andere Bedienstete einen neuen Arbeitsplatz finden? Nach Mitteilung der für Organisationsfragen im Dienststellenbereich eigenverantwortlich zuständigen Deutschen Bundesbahn (DB) wird vom 1. Januar 1979 an die selbständige Verwaltung des Zugbegleitpersonals in Coburg unter Umwandlung in eine Außenstelle aufgegeben. Die Verwaltung des Zugbegleitdienstes wird von diesem Zeitpunkt an vom Zugbegleiterbahnhof Lichtenfels durchgeführt. Durch die zentrale Verwaltung des Zugbegleitdienstes vom Zugbegleiterbahnhof Lichtenfels aus, gehen keine Arbeitsplätze verloren. Da der Bahnhof Coburg in bezug auf den Zugbegleitereinsatz Außenstelle des Zugbegleiterbahnhofs Lichtenfels bleibt, ergeben sich für die Mitarbeiter keine nachteiligen Veränderungen. Ziel der Maßnahme ist, eine bessere Dienstplangestaltung für die Mitarbeiter dieses Dienstzweiges zu ermöglichen und die Dienstpläne wirtschaftlicher gestalten zu können. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/2315 Frage B 89) : Beabsichtigt die Bundesregierung, das Fernmeldeanlagengesetz dahin gehend zu ändern, daß der Verkauf von genehmigungspflichtigen Fernmeldeanlagen (Funkgeräte) nur bei Vorlage einer entsprechenden Genehmigung der Oberpostdirektion zugelassen werden darf, um ein mißbräuchliches Errichten und Betreiben von Fernmeldeanlagen zu unterbinden? Das geltende Gesetz über Fernmeldeanlagen knüpft die fernmelderechtliche Genehmigungspflicht an die technischen Sachverhalte des Errichtens und Betreibens, während es den Verkauf oder das Inverkehrbringen von Fernmeldeanlagen (Draht- und Funkanlagen) keiner Regelung unterwirft. Bei Schaffung des Fernmeldeanlagengesetzes ist von einer Regelung der Herstellung und des Vertriebs von Funkanlagen bewußt abgesehen worden, da sie — so die amtliche Begründung —, um wirksam zu sein, Industrie und Handel Beschränkungen auferlegen würde, die fühlbare Belastungen und Hemmungen zur Folge hätten. Nach den bisherigen Erfahrungen besteht auch kein Bedürfnis, für alle Fernmeldeanlagen den Verkauf oder das Inverkehrbringen von einer Fernmeldegenehmigung abhängig zu machen oder den Verkauf nur an Inhaber von Fernmeldegenehmigungen zu gestatten. Es werden jedoch CB-Sprechfunkgeräte, die technisch nicht zugelassen sind, in beträchtlicher Stückzahl vom Handel angeboten, obwohl sie in der Bundesrepublik Deutschland und ebenso in anderen europäischen Ländern weder errichtet noch betrieben werden dürfen. Diese Geräte werden in der Regel importiert, sind häufig technisch unzureichend und beeinträchtigen den Ton- und Fernsehempfang in zunehmendem Maße. Für Mikro-Abhörgeräte sieht ein vom Land Bayern im Bundesrat eingebrachter „Entwurf eines Ge- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 9457* setzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von Abhörsendeanlagen" eine Genehmigungspflicht vor. Im wesentlichen bestimmt der Entwurf: — Den Erwerb und die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Abhörsendeanlage davon abhängig. zu machen, daß vorher die nach dem Fernmeldeanlagengesetz zum Errichten und Betreiben einer solchen Anlage erforderliche Genehmigung erteilt ist. — Die Überlassung von Abhörsendeanlagen nur an Erwerber zu gestatten, die eine Befugnis zum Errichten und Betreiben einer solchen Anlage besitzen oder die aus bestimmten Gründen eine solche Befugnis nicht benötigen. Die Bundesregierung hat nach Art. 76 Abs. 3 GG innerhalb von 3 Monaten die Vorlage des Bundesrates dem' Bundestag zuzuleiten und hierbei ihre Auffassung zu dem Entwurf darzulegen. Ohne der noch nicht abgeschlossenen Meinungsbildung der Bundesregierung im einzelnen vorzugreifen, kann festgestellt werden, daß ein verstärkter Schutz der Geheimsphäre gegen mißbräuchliche Verwendung von Abhörsendeanlagen, insbesondere von Mikroabhörgeräten, grundsätzlich zu begrüßen ist. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstl (Passau) (SPD) (Drucksache 8/2315 Frage B 90 und 91): Ist die einheitliche Anwendung der Grundsätze für die Übertragung von Dienstposten und für die Beförderung der Beamten durch alle Mittel- und Ortsbehörden der Deutschen Bundespost gewährleistet, und ist beabsichtigt, die einheitliche Anwendung in der Praxis zu überwachen? Sind seit der Einführung der Grundsätze für die Übertragung von Dienstposten bereits Dienstposten an Beamte vergeben worden, die nach diesen Grundsätzen die am besten geeigneten Bewerber gewesen wären, aber einer niedrigeren Besoldungsgruppe als andere Bewerber angehörten? Zu Frage B 90: Die Allgemeinen. Grundsätze für die Übertragung von Dienstposten und für die Beförderung der Beamten der Deutschen Bundespost sind im Amtsblatt des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen vom 4. Juli 1978 bekanntgemacht worden. Ihre einheitliche Anwendung wird — unter Beachtung des den Dienststellen eingeräumten Entscheidungsspielraums — durch das Bundespostministerium im Rahmen seiner Dienst- und Fachaufsicht gewährleistet. Zu Frage B91: Seit Einführung der Grundsätze sind Dienstposten an Beamte übertragen worden, obwohl Mitbewerber einer höheren Besoldungsgruppe angehörten. Solche Entscheidungen sind getroffen worden, wenn der einer niedrigeren Besoldungsgruppe angehörende Beamte für den Dienstposten am besten geeignet war. Anlage 93 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schüler auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/2315 Frage B 92) : Treffen Berichte zu, nach denen der Bundesnachrichtendienst einen Teil des Brief- und Telefonverkehrs mit bestimmten Ländern des Ostblocks routinemäßig überprüft, und auf Grund welcher Kriterien und welcher Erkenntnisse werden diese Kontrollen vorgenommen bzw. den Betroffenen mitgeteilt? Gemäß § 3 Abs. 1 des „Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses" vom 13. August 1968, ergänzt am 13. September 1978 (Gesetz zu Artikel 10 GG — G 10 —) sind Beschränkungen für Post- und Fernmeldeverkehrsbeziehungen zulässig zur Sammlung von Nachrichten über Sachverhalte, deren Kenntnis notwendig ist, um die Gefahr eines bewaffneten Angriffs auf die Bundesrepublik Deutschland rechtzeitig zu erkennen und einer solchen Gefahr zu begegnen. Beschränkungen nach dem G 10 dürfen nur auf Antrag angeordnet werden; in den Fällen des § 3 sind antragsberechtigt der Präsident des Bundesnachrichtendienstes oder sein Vertreter (§ 4 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 G 10). Die — auf drei Monate befristete — Beschränkungsanordnung nach § 3 G 10 trifft der hierzu vom damaligen Bundeskanzler gemäß § 5 Abs. 1 G 10 beauftragte Bundesminister der Verteidigung. Zulässigkeit und Notwendigkeit der Anordnung werden gemäß § 9 Abs. 2 G 10 von der aus unabhängigen Persönlichkeiten bestehenden G 10-Kommission grundsätzlich vor dem Vollzug der Maßnahmen geprüft. Die Durchführung des G 10 kontrolliert gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes das aus fünf Abgeordneten des Deutschen Bundestages bestehende G 10-Gremium. Die Postkontrolle nach § 3 Abs. 1 G 10 richtet sich nicht gegen Personen. Daher dürfen durch diese Kontrolle erlangte Kenntnisse auch nicht zum Nachteil von Personen verwendet werden (§ 3 Abs. 2 Satz 1 G 10). Dies gilt allerdings nicht, wenn gegen die Person der Verdacht der Planung oder Begehung von im Gesetz zu Artikel 10 GG selbst oder in § 138 des Strafgesetzbuches aufgeführten Straftaten besteht. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen B 93 und 94) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wieviel Prozent der Haushaltungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau wohnberechtigt sind im Sinne des § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie groß die Zahl der Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland ist, deren Einkommen innerhalb der Grenzen nach § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes liegt? 9458* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 Zu Frage B 94: Ja. Die Bundesregierung geht davon aus, daß z. Z. etwa 35-40 % aller Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland über ein Einkommen verfügt, das innerhalb der Grenze des § 25 II. WoBauG liegt. Diese Schätzung ergibt sich aus der Entwicklung der Zahl der Haushalte insgesamt und deren Einkommensschichtung. Über beide Bereiche liegen zwar keine offiziellen Statistiken vor. Legt man jedoch Berechnungen des DIW — veröffentlicht im DIW-Wochenbericht vom 10. August 1978 — zugrunde, entspricht die genannte Schätzung einer absoluten Zahl von etwa 8 bis 9 Millionen Haushalten. Zu Frage B 93: Die Wohnberechtigung für öffentlich geförderte Wohnungen wird nur im Zeitpunkt des Bezuges der Wohnung geprüft; spätere Einkommensveränderungen der Wohnungsinhaber werden nicht ermittelt. Darüber hinaus können nach § 5 Abs. 1 des Wohnungsbindungsgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen auch Wohnungssuchende mit einem Einkommen über der maßgebenden Grenze eine Wohnberechtigungsbescheinigung erhalten. Bei dieser Sach- und Rechtslage sind Feststellungen darüber, wie viele der Haushaltungen in öffentlich geförderten Wohnungen nach ihrem Einkommen gegenwärtig noch innerhalb der Grenze des § 25 II. WoBauG liegen, nicht möglich. Der Bundesregierung liegen auch sonst keine Erkenntnisse vor, die eine zuverlässige Schätzung des Anteils der Wohnberechtigten ermöglichten. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen B 95 und 96) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Vergabebedingungen für die Gewährung der Energiesparzulage zu vereinfachen? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung im einzelnen zu ergreifen, um gleichartige Zuteilungsgrundlagen für Anträge auf Mittel aus dem Epergieeinsparungsgesetz in allen Bundesländern zu schaffen, ud welche Begrenzungen gedenkt die Bundesregierung vorzuschlagen, wenn das Gesamtvolumen der Anträge die nach dem Gesetz verfügbaren Mittel übersteigt? Für den Vollzug des Energiesparprogramms sind ausschließlich die Länder zuständig. Der Bund beteiligt sich nach dem Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz mit Finanzhilfen an den Förderungsprogrammen der Länder. Die Länder sind z. Z. um eine Vereinheitlichung und Vereinfachung des Vollzugs bemüht. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat im Rahmen seiner Möglichkeiten dazu folgendes beigetragen: 1. Er hat gemeinsam mit den Ländern einen Katalog der förderbaren Maßnahmen erarbeitet und diesen den Ländern zur Anwendung empfohlen. Die Länder sind dieser Empfehlung ganz überwiegend gefolgt. Für die Zukunft haben alle Länder Bereitschaft erkennen lassen, einen einheitlichen Maßnahmenkatalog anzuwenden. Dies schließt die Einbeziehung zusätzlicher Maßnahmen oder die einvernehmliche Fortschreibung des Katalogs nicht aus. 2. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat darüber hinaus am 27. September 1978 mit den Ländern weitere Fragen eines möglichst einheitlichen und bürgerfreundlichen Vollzugs erörtert. Er wird diese Fragen auch am 18. Dezember 1978 mit den zuständigen Länderministern behandeln. Nach dem derzeitigen Stand der gemeinsamen Überlegungen der Länder zeichnet sich deren Bereitschaft ab, weitere Vollzugsregelungen zu vereinheitlichen. Dies gilt insbesondere f ir Mietobergrenzen und die Berücksichtigung des Einkommens als Auswahlkriterium. Weiterhin ist zu berücksichtigen, daß das Gesetz selbst eine Reihe von detaillierten Förderungsvoraussetzungen und Förderungsvorränge enthält, insbesondere in § 10. Sie geben den Ländern ausreichende Grundlagen für Auswahlentscheidungen, wenn das Gesamtvolumen der Anträge die nach dem Gesetz verfügbaren Mittel übersteigt. Sie setzen andererseits aber für die Bemühungen um Vereinfachung des Antragsverfahrens gewisse Grenzen. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage B 97) : Ist die Bundesregierung angesichts der wiederholt und jetzt erneut durch den Parlamentarischen Staatssekretär Höhmann bei der Eröffnung einer Informationsausstellung des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen („Die Welt" vom 27. Oktober 1978, Seite 2) geäußerten Zusicherung, sich der gesamtdeutschen Verpflichtung für das Zonenrandgebiet voll bewußt zu sein, bereit, nun auch für die Arbeitnehmer im Zonenrandgebiet einen besonderen Freibetrag, vergleichbar mit dem von Berlin, einzuführen? Die Bundesregierung wird auf Grund ihrer deutschlandpolitischen Verantwortung für das Zonenrandgebiet ihre Hilfen zur Stärkung der Wirtschafts- und Leistungskraft dieses Raumes fortsetzen und erforderlichenfalls verbessern. Steuervergünstigungen für Arbeitnehmer im Zonenrandgebiet ähnlich den Regelungen des Berlinförderungsgesetzes können allerdings nicht in Aussicht gestellt werden. Die Gründe hierfür hat die Bundesregierung wiederholt genannt (vgl. Antworten der Parlamentarischen Staatssekretäre Leicht und Hermsdorf vom 20. März 1969 = Protokoll der 5. Wahlperiode, 222. Sitzung, Seite 12052, vom 16. Mai 1973 = Protokoll der 7. Wahlperiode, 21. Sitzung, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 9459e Seite 1050 und vom 3. Oktober 1973. = Protokoll der 7. Wahlperiode, 53. Sitzung, Seite 3020). Die verfügbaren staatlichen Fördermittel sollen auch im Interesse der Arbeitnehmerschaft weiterhin darauf konzentriert werden, im Zonenrandgebiet neue Arbeitsplätze zu schaffen, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und die Infrastruktur zu verbessern. Anlage 97 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage B 88) : Wie wird innerhalb der Bundesregierung die Reaktorsicherheitsforschung koordiniert, und aus welchen Gründen verbleibt nach wie vor die Reaktorsicherheitsforschung der Leichtwasserreaktoren im Organisationsbereich des Bundesforschungsministeriums? Der Themenkreis Ihrer Frage war bereits Gegenstand früherer Anfragen. Aufgrund der Neuordnung der Zuständigkeiten im Dezember 1972 ist der Bundesminister des Innern für Fragen des Atomrechts sowie für die Rechts- und Zweckmäßigkeitsaufsicht über den Vollzug des Atomgesetzes zuständig, während die Verantwortung für Forschung und Entwicklung auf kerntechnischem Gebiet beim Bundesminister für Forschung und Technologie liegt. Es gibt keine Schwierigkeiten bei der Koordinierung der Reaktorsicherheitsforschung. Durch enge Zusammenarbeit der zuständigen Fachreferate des Bundesministers für Forschung und Technologie und des Bundesministers des Innern sowie durch Beteiligung von Mitgliedern der Reaktorsicherheitskommission, Vertretern der atomrechtlichen Genehmigungsbehörden, der Gesellschaft für Reaktorsicherheit und Sachverständigen der Technischen Überwachungsvereine bei der Planung und Durchführung des Forschungsprogramms Reaktorsicherheit wird eine praxisnahe Orientierung der Reaktorsicherheitsforschung gewährleistet. Anlage 98 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/2315 Frage B 99) : Verfügt das Bundesforschungsministerium über wissenschaftliche Gutachten, mit denen die Studie .von Richard E. Webb zum nuklearen Explosionspotential des SNR-300 (vom Juni 1977) in ihren Ergebnissen widerlegt werden kann? Die Errichtung und der Betrieb des SNR-300 unterliegt einem regulären atomrechtlichen Genehmigungsverfahren, das sich in seinem Vollzug letztlich nicht auf einzelne Studien stützt, sondern auf eine wissenschaftliche Beurteilung sicherheitsrelevanter Fragen durch hervorragende Sachverständige. Die technische Beurteilung des Rekritikalitätsunfalls, zu dem auch Herr Richard E. Webb eine Studie angefertigt hat, war eine wichtige Frage bei der Prüfung des Konzepts für den SNR-300. Seiner Bedeutung entsprechend ist die Behandlung dieses Störfalles weltweit Gegenstand intensiver wissenschaftlicher Forschungsarbeiten bis hin zur experimentellen Verifizierung der bisher gewonnenen Erkenntnisse. Ich verweise in diesem Zusammenhang u. a. auf eine Liste von 46 Literaturzitaten zu diesem Thema, die Ihnen auf Anfrage zugegangen ist. Falls erforderlich, werde ich auf der Grundlage des heutigen Wissensstandes die Vorlage eines speziellen Gutachtens zu den Aussagen von Herrn Richard E. Webb veranlassen. Anlage 99 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen B 100 und 101) : Sind von 1977 zu 1976 die Verwaltungskosten für die Projektträger im Bereich der staatlichen Förderung der Datenverarbeitung um 20 v. H. angestiegen, während gleichzeitig die staatlichen Förderungsgelder für die Datenverarbeitung um 12,6 v. H., d. h. von 141,8 Millionen DM auf 129,2 Millionen DM, zurückgingen, und wenn ja, welche Erklärung hat der Bundesforschungsminister dafür? Ist der Bundesforschungsminister bereit, entsprechend seinen Ankündigungen, daß die staatliche Förderung der Datenverarbeitung in den kommenden Jahren zurückgehen wird, auch den Verwaltungsaufwand für die Förderung der Datenverarbeitung zu reduzieren? Zu Frage B 100: Der Projektträger erhielt für die in Ihrer Frage angesprochene Aufgabe in 1976 eine Kostenerstattung in Höhe von 1,36 Millionen DM und im Jahre 1977 in Höhe von 1,55 Millionen DM. a) Die Steigerungsrate beträgt demnach nicht 20 %, sondern 14 %. b) Der Projektträger rechnet nach Vollkosten ab. Es gehen daher sowohl Tarifsteigerungen als auch sonstige Veränderungen im Kostengefüge in die Nachkalkulation ein. c) Trotz des in 1977 gegenüber 1976 um ca. 8 % niedrigeren Fördermittelvolumens ist die Anzahl der zu betreuenden Vorhaben, insbesondere in Folge verstärkter Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen, um ca. 30 % gestiegen. Dies verursachte bei gleichem Personalbestand erhöhte Verwaltungskosten beim Projektträger. d) Die Steigerungsrate für sich allein betrachtet sagt wenig aus. Bezogen auf das Mittelvolumen, das über den Projektträger abgewickelt wird, lagen die Projektträgerkosten 1977 bei 1,2 %. Dies ist ein extrem niedriger Wert. Zu Frage B 101: Der Rückgang der Förderung insbesondere von Hardware für mittlere und große DV-Systeme ist für den Beginn der 80er Jahre geplant. Deswegen sind Konsequenzen vorher nicht zu erwarten. 9460* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen B 102 und 103) : Womit begründet die Bundesregierung die im Einzelplan 31 vorgesehene Verbeamtung von mehr als 100 Mitarbeitern des Bundesinstituts für Berufsbildung? Ist die Bundesregierung nicht auch der Meinung, daß durch eine solche Maßnahme der für ein Forschungsinstitut lebenswichtige Erfahrungsaustausch mit der Praxis unnötig behindert wird, und sieht sie nicht auch die Gefahr, daß damit die Reform des beruflichen Bildungswesens ohne ersichtlichen Grund auf Jahrzehnte hinaus institutionalisiert wird? Zu Frage B 102: Der Einzelplan 31 (Kap. 31 04 Tit. 685 01) sieht eine Verbeamtung von Mitarbeitern des Bundesinstituts für Berufsbildung nicht zwingend vor (Nr. 2 der Vorl. Verwaltungsvorschriften zu § 49 Bundeshaushaltsordnung). Die ausgewiesenen Planstellen ermöglichen jedoch die Einstellung qualifizierten praxisorientierten Personals u. a. durch die Übernahme erfahrener Berufsschulpädagogen der Länder, wie auch Sie sie in der Kleinen Anfrage vom 12. Dezember 1973, Drucksache 7/1413, als notwendig angesehen haben. Außerdem muß berücksichtigt werden, daß es sich bei den Aufgaben des Instituts in großem Ausmaß auch um die Wahrnehmung hoheitlicher Dauerfunktionen handelt, für die vorrangig Beamte einzusetzen sind. Zu Frage B 103: Dem Bundesinstitut für Berufsbildung sind durch Gesetz wichtige Aufgaben der ständigen Anpassung der beruflichen Bildung an die technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfordernisse übertragen worden (vgl. § 14 AP1FG). Der Gesetzgeber hat gleichzeitig dafür gesorgt, daß diese Aufgaben in einem intensiven Erfahrungsaustausch mit der Praxis durchgeführt werden: — Die Einbeziehung aller in der beruflichen Bildung verantwortlichen Gruppen in die Beschlußfassung über das Arbeitsprogramm, den Haushaltsplan und die Einzelprojekte, — die Beteiligung der Praktiker aus Betrieb und Schule in den Fachausschüssen des Instituts und — die Erarbeitung von praxisnahen Bildungshilfen gehören zu den wesentlichen Elementen eines ständigen Erfahrungsaustausches mit der Praxis und der Berücksichtigung von. Anforderungen aus der Praxis. Der Rechtsstatus der Mitarbeiter des Instituts ist davon unabhängig zu sehen. Die Bundesregierung teilt deshalb die in der Frage angesprochene Befürchtung nicht. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen B 104 und 105) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie sich die Zahl der Studienplätze für naturwissenschaftlich-technische Fächer an deutschen Universitäten, Technischen Hochschulen und Fachhochschulen von 1970 bis 1977 entwickelt hat, und in welchem Umfang das Angebot dieser Studienplätze durch die Studenten genutzt wird? Wie beurteilt die Bundesregierung die längerfristigen Auswirkungen der mangelnden Nachfrage nach naturwissenschaftlich-technischen Studienplätzen in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu der Übernachfrage nach geistes- und sozialwissenschaftlichen Studienplätzen, und welchen Einfluß hat nach Ansicht der Bundesregierung für diese Verhltnisse das Bildungsangebot in den höheren Schulen? Zu Frage B 104: Die Entwicklung der Zahl der Studienplätze für naturwissenschaftlich-technische Fächer an deutschen Universitäten, Technischen Hochschulen und Fachhochschulen von 1972 bis 1977 ergibt sich aus der beigefügten Tabelle 1. Danach ist die Zahl der Studienplätze in den Naturwissenschaften einschließlich Mathematik seit 1972 um rund 40 % und die Zahl der Studienplätze für die Ingenieurwissenschaften um rund 24 % gestiegen. Die Zahl der Studienplätze vor 1972 ist nicht feststellbar, weil es vor diesem Zeitpunkt das Instrumentarium der Rahmenplanung (Erfassung des Baubestands und Flächenrichtwerte) noch nicht gab. Für die Zeit von 1970 bis 1977 liegt lediglich die Zahl der Studienanfänger vor. Diese ist in den Naturwissenschaften und der Mathematik um 60 % und in den Ingenieurwissenschaften um 72 % gestiegen. Bemerkenswert ist, daß nach den Feststellungen des Wissenschaftsrates (Tabelle 31, Anlage 2) in den Naturwissenschaften bei 24 von 50 Universitäten und Gesamthochschulen und bei den Ingenieurwissenschaften bei 14 von 23 Universitäten und Gesamthochschulen sowie bei 49 von 64 Fachhochschulen der Auslastungsgrad über der Normalauslastung nach Flächenrichtwert (Untergrenze: 15 m2 pro Studienplatz; Fachhochschulen: 12 m2 pro Studienplatz) liegt. Zu Frage B 105: Auf Grund der genannten Zahlen, die eine Steigerung der Zahl der deutschen Studienanfänger in den naturwissenschaftlich-technischen Fächern um 60 bis 70 % gegenüber 1970 auf insgesamt über 70 000 Studienanfänger im Jahre 1977 belegen, kann im ganzen gesehen nach Auffassung der Bundesregierung von einer mangelnden Nachfrage nach naturwissenschaftlich-technischen Studienplätzen in der Bundesrepublik Deutschland nicht gesprochen werden. Auch eine wachsende Nachfrage nach Studienplätzen wird von den Hochschulen befriedigt werden können. Der Arbeitsmarkt läßt z. Z. keine Anzeichen erkennen, däß der Bedarf an Absolventen in diesen Fachrichtungen nicht gedeckt werden kann. Hinsichtlich der Situation in den Geistes- und Sozialwissenschaften ist festzustellen, daß für Absol- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 9461* venten dieser Fächer die Absorptionsfähigkeit des. Arbeitsmarktes auch bei steigenden Absolventenzahlen vergleichsweise hoch ist. Die weitere Frage, welchen Einfluß das Bildungsangebot in den Höheren Schulen auf die Wahl der Studienfächer hat, ist gegenwärtig nicht zu beantworten. Mit dem Schuljahr 1976/77, in Baden-Württemberg 1977/78, ist in allen Ländern die neugestaltete Oberstufe eingeführt worden. Sie räumt den Schülern erheblich mehr Möglichkeiten zur Auswahl von Kursen aller Art ein. Die ersten Absolventen der neugestalteten Oberstufe werden im Jahre 1979 die Hochschulen besuchen. Erst in den darauf folgenden Jahren läßt sich absehen, ob sich daraus merkliche Veränderungen bei der Wahl der Studienfächer ergeben. Entwicklung der Zahl der Studienplätze und der Zahl der Studienanfänger in den naturwissenschaftlich/technischen Fächern Studienplätze Deutsche Studienanfänger (1 + 2 Fachsemester des WS) Naturwissenschaften Ingenieurwissen- Naturwissenschaften Ingenieurwissenschaften und Mathematik schaften und Mathematik Index I Index Index I Index 197019711972 1973 1974 1975 1976 1977 87 000 100 105 000 100 18 812 — 100 25 048 — 100 92 000 106 116 000 110 21 437 — 114 33 150 — 132 99 000 114 118 000 112 30 323 100 161 31 569 100 126 110 000 126 120 000 114 32 425 107 172 36 329 115 145 114 000 131 124 000 118 31 995 105 170 38 495 122 154 121 000 139 130 000 124 30.261 99 160 43 329 137 172 Anlage 2 Tabelle 30 Hochschulen und Studenten der Sprach- und Kultursowie der Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften 1) nach der korrigierten Hauptnutzfläche je Student 1977 Korrigierte Hauptnutzfläche je Student in m2 Sprach- und Kultur- Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften wissenschaften Universitäten und Gesamthochschulen Fachhochschulen Hoch- schulen I Studenten Hch- I Studenten Hoch- I Studenten schulen schulen Anzahl I % Anzahl I % Anzahl 1 % bis 1,5 1,6 bis 2,0 2,1 bis 2,5 2,6 bis 3,0 3,1 bis 3,5 3,6 bis 4,0 4,1 bis 4,5 4,6 bis 5,0 5,1 bis 5,5 5,6 bis 6,0 6,1 und mehr - - - 1 5 019 3,3 4 . 2 426 6,1 1 7 016 3,7 2 15 879 10,4 2 736 1,8 3 16 449 8,8 7 42 835 27,9 6 6 170 15,4 8 51 076 27,3 5 23 355 15,2 5 4 098 10,2 5 32 659 17,4 10 35 497 23,1 8 4 251 10,6 6 39 904 21,3 6 14 412 9,4 11 11 342 28,3 7 17 920 9,6 3 5 143 3,4 4 3 602 9,0 3 3 124 1,7 2 909 0,6 4 2 166 5,4 - - - 2 994 0,6 2 3 186 8,0 1 1 129 0,6 1 81 0,1 1 432 1,1 11 17 943 9,6 9 9 220 6,0 4 1 649 4,1 Zusammen 45 187 220 100 48 153 344 100 I 51 40 058 100 1) der in die Anlage zum HBFG aufgenommenen Hochschulen Tabelle 31 Hochschulen und Studenten der Natur- und Ingenieurwissenschaften 1) nach der korrigierten Hauptnutzfläche je Student 1977 Korrigierte Naturwissenschaften I Ingenieurwissenschaften Hauptnutzfläche Universitäten und Gesamthochschulen Fachhochschulen je Student in m2 Hoch- Hoch- Hoch- schulen Studenten schulen Studenten schulen Studenten Anzahl 1 % Anzahl 1 % Anzahl 1 % bis 6,0 1 1 020 0,8 2 593 0,7 8 16 569 20,2 6,1 bis 7,0 - - - - - - 9 15 111 18,4 7,1 bis 8,0 - - - - - - 7 6 876 8,4 8,1 bis 9,0 3 2 369 1,9 1 1 835 2,1 5 3 859 4,7 9,1 bis 10,0 3 11 548 9,0 2 18 088 21,1 6 4 740 5,8 10,1 bis 11,0 5 23 809 18,6 - - - 6 9 794 11,9 11,1 bis 12,0 1 4 188 3,3 3 15 259 17,8 8 6 636 8,1 12,1 bis 13,0. 6 20 752 16,2 4 20 990 24,4 3 3 510 4,3 13,1 bis 14,0 3 9 739 7,6 1 2 653 3,1 5 9 903 12,1 14,1 bis 15,0 2 5 773 4,5 1 1 694 2,0 2 2 356 2,9 15,1 bis 16,0 4 12 344 9,7 1 7 015 8,2 3 2 233 2,7 16,1 bis 17,0 .2 3 646 2,9 3 7 509 8,7 - - - 17,1 bis 18,0 2 6 221 4,9 2 6 327 7,4 - - - 18,1 bis 19,0 4 7 838 6,1 - - - - - - 19,1 bis 20,0 1 747 0,6 1 2 174 2,5 - - - 20,1 und mehr 13 17 778 13,9 2 1 768 2,1 2 404 0,5 Zusammen 50 127 772 100 23 85 905 100 64 81 991 100 1) der in die Anlage zum HBFG aufgenommenen Hochschulen 9464* Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen B 106 und 107) : Welche Projekte fördert die Bundesregierung mit Mitteln der Entwicklungshilfe oder mit sonstigen öffentlichen Mitteln im Jahr 1978 in Afghanistan? Welche Förderungen und sonstige Leistungen sind für das Jahr 1979 zugunsten von Afghanistan vorgesehen? Zu Frage B 106: Die Bundesregierung fördert im Jahre 1978 in Afghanistan folgende Projekte: 1. Finanzielle Zusammenarbeit: a) Laufende, vor 1978 zugesagte Projekte: — Fernmeldeprojekt - Wasserkraftwerk Mahipar - Stadtnetz Kabul (Elektrizitätsversorgung) - Trinkwasserversorgung Kabul — Radio Afghanistan — Erweiterung Schleuderbetonanlage Kabul b) 1978 zugesagte Projekte: — Ausrüstung für das Chemieinstitut der Universität Kabul — Ersatzteile für Wasserkraftwerk Mahipar und andere mit deutscher Hilfe gebaute Kraftwerke — Bewässerungsprojekt Aliabad 2. Technische Zusammenarbeit: a) Laufende, vor 1978 zugesagte Projekte: — Zahnklinik Kabul — Beratung des Erziehungsministeriums — Beratung des Planungsministeriums — Unterstützung afghanischer Staatsbetriebe im Rechnungswesen — Berater für das Wasserkraftwerk Mahipar — Sachverständiger für die Schleuderbetonanlage Kabul — Sachverständige für Fernmeldewesen — Berater für Getreidesilos und Mühle — Basishospital in Khost — Beratung der Central Authority for Water Supply and Sewerage — Berater für Zuckerrübenversuchsanbau im Hellmand-Gebiet b) 1978 zugesagte Projekte: — Sachlieferung für DED-Projekt — Nachbetreuung des Projekts Entwicklung der Provinz Paktia — Ausbildung von Zahnärzten und Errichtung ländlicher Zahnstationen 3. Aus sonstigen öffentlichen Mitteln: a) Laufende Vorhaben: — Forschungskooperation mit der Universität Kabul im Bereich der Natur- und Wirtschaftswissenschaften (Bildungshilfe) — 104 Stipendien (30. Juni 1978) — Vorhaben der Evangelischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe: — Neubau der Augenklinik Kabul — Ausstattung der Augenklinik Herat — Vorhaben des Deutschen Entwicklungsdienstes: — Gesundheitswesen 2 Entwicklungshelfer — Community Development und Sozialarbeit 4 Entwicklungshelfer — Technisch-handwerkliche Programme 10 Entwicklungshelfer — Schulen und Hochschulen 3 Entwicklungshelfer — Beauftragtenbüro 2 Entwicklungshelfer 21 Entwicklungshelfer — Polizeiprojekt (BMI/AA) b) 1978 bewilligte Vorhaben: — weitere Stipendien — 2 weitere DED-Helfer im Gesundheitsdienst Zu Frage B 107: Für das Jahr 1979 sind hinsichtlich der öffentlichen Leistungen an Afghanistan noch keine abschließenden Entscheidungen getroffen worden.
Gesamtes Protokol Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0812100000
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, ich darf dem Hause einige amtliche Mitteilungen bekanntgeben. Der Abgeordnete Strauß hat mit Wirkung vom 29. November 1978 auf seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag verzichtet.
Für den Abgeordneten Strauß hat die Fraktion der CDU/CSU den Abgeordneten Dr. Zimmermann als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission vorgeschlagen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; dann ist das so beschlossen. Damit ist der Abgeordnete Dr. Zimmermann zum Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt.
Der Dritte Bericht der Bundesregierung nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 BAföG — Drucksache 8/2269 — soll gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung dem Ausschuß für Bildung und Wissenschaft — federführend — sowie dem Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit und dem Haushaltsausschuß — mitberatend — überwiesen werden. Erhebt sich gegen die vorgeschlagenen Überweisungen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Ich stelle fest, daß das Haus damit einverstanden ist.
Amtliche Mittellungen ohne Verlesung
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz hat mit Schreiben vom 29. November 1978 die Kleine Anfrage der Fraktionen der SPD und FDP betr. Erfahrungen mit dem am 12. Mai 1976 in Kraft getretenen Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Drucksache 8/2289) beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 8/2333 verteilt.
Der Bundesminister für Verkehr hat mit Schreiben vom 30. November 1978 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sick, Dreyer, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Narjes, Dr. von Geldern, Metz, Rühe und Genossen betr. Seeverkehr mit Argentinien (Drucksache 8/2296) beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 8/2338 verteilt.
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages am 15. Dezember 1977 die in der Zeit vom 15. bis 28. November 1978 eingegangenen EG-Vorlagen an die aus Drucksache 8/2337 ersichtlichen Ausschüsse überwiesen.
Die in Drucksache 8/2272 unter Nr. 4 und 13 aufgeführten EG-Vorlagen
Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 1302/78 über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung für Vorhaben zur Nutzung alternativer Energiequellen auf dem Gebiet der Sonnenenergie
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, und Verwaltung eines. präferentiellen Gemeinschaftsplafonds für bestimmte in der Türkei raffinierte Erdölerzeugnisse und zur Errichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren dieser Erzeugnisse (1979)
werden als Drucksachen 8/2331 und 8/2332 verteilt.
Ich rufe nunmehr die Punkte 5 und 6 unserer Tagesordnung auf:
5. Beratung des Rahmenplans für die auswärtige Kulturpolitik im Schulwesen — Auslandsschulen, Sprachförderung und internationale Zusammenarbeit
— Drucksache 8/2103 —
Überweisungsvorsdilag des Ältestenrates: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Haushaltsausschuß
6. Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU — Neue Schulstruktur an den deutschen Schulen im Ausland, insbesondere in Spanien
— Drucksache 8/2082 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
Hierzu ist eine verbundene Debatte beantragt. Wünscht die Bundesregierung das Wort? — Das Wort hat Frau Staatsminister Dr. Hamm-Brücher.

Dr. Hildegard Hamm-Brücher (FDP):
Rede ID: ID0812100100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung begrüßt es sehr, im Deutschen Bundestag schon heute die wesentlichen Grundzüge des Rahmenplans für die auswärtige Kulturpolitik im Schulwesen erörtern zu können. Mit diesem Plan, einem Teil der auswärtigen Kulturpolitik — es ist übrigens der älteste, denn vor genau hundert Jahren wurde der Reichsschulfonds mit insgesamt 75 000 Goldmark gegründet;

(Daweke [CDU/CSU] : Wieviel wäre er denn heute wert?)

es ist aber auch der teuerste, denn er verschlingt rund 40 °/o aller Kulturausgaben des Auswärtigen Amtes, und es ist eines der wichtigsten Instrumente der auswärtigen Kulturpolitik —, wurde dieser ganze Bereich aus der Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Enquete-Kommission „Auswärtige Kulturpolitik" des Deutschen Bundestages herausgenommen und sozusagen unter einem Vergrößerungsglas dargestellt.
Damit wird zum erstenmal in der nun hundertjährigen wechselvollen, aber auch traditionsreichen
9388 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978
Staatsminister Frau Dr. Hamm-Brücher
Geschichte unseres Auslandsschulwesens ein offizielles, umfassendes und auch verbindliches Konzept für seine Weiterentwicklung vorgelegt, ein Konzept, das wohlüberlegt zu einem Rahmenplan für die auswärtige Kulturpolitik im Schulwesen erweitert wurde. Das heißt, die Bundesregierung wird neben der Förderung der Auslandsschulen zwei weitere uns wichtig erscheinende Bereiche der internationalen Zusammenarbeit in ihre Auslandsschulpolitik einbeziehen. Das ist zum einen die Förderung der deutschen Sprache im Schulwesen des Auslands und zum anderen die internationale Zusammenarbeit im Schulwesen, zu der neben dem immer wichtiger werdenden Erfahrungsaustausch in internationalen Organisationen auch Lehrer- und Schüleraustausch, Zusammenarbeit im Bereich der Schulbücher und anderes gehören.
Im folgenden möchte ich zunächst diese drei Hauptbereiche kurz erläutern und dann etwas zu den Bedingungen sagen, die erfüllt sein müssen, um eine erfolgreiche Durchführung des Rahmenplans zu gewährleisten. Im übrigen empfehle ich im Hinblick darauf, daß wir eine möglichst ausführliche Debatte führen können, die Lektüre der Bundestagsdrucksache 8/2103 vom 15. September 1978.
Die Stellungnahme der Bundesregierung zum Enquete-Bericht des Deutschen Bundestages, die ja bereits vor 14 Monaten dem Deutschen Bundestag vorgelegt wurde, und der im September dieses Jahres gefolgte Rahmenplan enthalten ja sozusagen das Fazit aus einer fast zehnjährigen Diskussion über die Grundsätze und Ziele der auswärtigen Kulturpolitik. Es wurde hierbei von allen Fraktionen eine für die Sache zuträgliche grundsätzliche Übereinstimmung erzielt. Beide Dokumente — ich schließe hier den Enquete-Bericht ausdrücklich ein — können also als eine Art Magna Charta unserer auswärtigen Kulturpolitik bezeichnet werden. Sie sind aber auch das Fundament für die weitere Entwicklung jener dritten Dimension' unserer Außenpolitik, die nach übereinstimmender Meinung neben den politischen und den wirtschaftlichen Beziehungen zu einem von Tagesbedürfnissen abgekoppelten Bereich der interkulturellen Begegnung, des Austauschs und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit oder, wie Theodor Heuss es einmal nannte, des freudigen Lebens und Nehmens gestaltet und entwickelt werden soll.

(Dr. Stercken [CDU/CSU] : Ein schönes Wort!)

Diese in der Stellungnahme der ' Bundesregierung allgemein formulierten Grundsätze und Prinzipien sollen nun künftig auch im besonderen für den Bereich der Zusammenarbeit im Schulwesen gelten. Ich verrate den Eingeweihten wohl kein Geheimnis, wenn ich sage, daß die konsequente Anwendung gerade dieser Grundsätze und der Abkehr vom einseitigen Prinzip des Kulturexports gerade im Schulbereich leichter gesagt als getan ist. Gerade hier, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wird es des Umdenkens und konsequenter Maßnahmen bedürfen, die ich später noch kurz beschreiben werde.
Zunächst ein kleiner Wegweiser durch den Rahmenplan: Sein erster Teil enthält eine Bestandsaufnahme. Im zweiten Teil werden künftige Zielsetzungen und Maßnahmen dargelegt. Der dritte Teil beschreibt Planungs-, Haushalts-, Personal- und Organisationsfragen. Ein ausführlicher Anlagenteil vermittelt recht aufschlußreiche statistische Angaben und Übersichten, die lohnenderweise in die Diskussion einbezogen werden sollten.
In der Bestandsaufnahme wird ein Überblick über die bisherige Entwicklung der derzeitigen Situation in den vorher genannten drei Bereichen gegeben. In finanzieller Hinsicht sieht diese Bestandsaufnahme folgendermaßen aus. Die Ausgaben im Schulfonds des Auswärtigen Amts sind von rund 5 Millionen DM im Jahre 1955 über rund 61 Millionen DM 1965 auf rund 158 Millionen DM 1975 und auf etwa 203 Millionen DM 1978 gestiegen. Dabei sind die Baumaßnahmen noch gar nicht berücksichtigt.
Heute ist es so, daß etwa 40 % der dem Auswärtigen Amt zur Verfügung stehenden Mittel für die auswärtige Kulturpolitik im Bereich der Schulen ausgegeben werden. Anfangs waren es nur rund 20 %. Trotz dieser enorm gestiegenen finanziellen Leistungen — in 20 Jahren, meine Damen und Herren, sind es rund das Zehnfache oder 1 000 % —hat sich die Zahl der entsandten Lehrer zunächst nur langsam gesteigert. In den letzten Jahren ist sie sogar leicht rückläufig geworden.
Allein diese Zahlen fordern gebieterisch, daß wir uns gemeinsam Gedanken darüber machen, für welche Maßnahmen künftig welche Mittel verwendet werden sollten, welche Schwerpunkte gesetzt werden und welche Ziele wir erreichen wollen. Da Art und Umfang der Förderungsmaßnahmen im Auslandsschulwesen bisher sehr unterschiedlich waren, war auch ihre Erfassung und Katalogisierung schwierig. Aus der Tabelle auf Seite 4 der Vorlage ist abzulesen, daß insgesamt 115 Schulen in unterschiedlicher, aber sehr intensiver Weise gefördert werden. Das sind die Begegnungsschulen, die Europäischen Schulen, die deutschsprachigen Auslandsschulen, die man bisher „Expertenschulen" genannt hat, die Schulen mit verstärktem Deutschunterricht sowie die acht größeren Sprachgruppenschulen. Meine Damen und Herren, 47 dieser größten Schulen verschlingen fast die Hälfte aller Mittel.
Maßnahmen geringeren Umfangs kommen den 108 kleinen Siedlerschulen in Lateinamerika und den 284 Sprachkursen vor allem in Nord- und Südamerika zugute. Schließlich werden weitere rund 960 Schulen mit kleineren Beträgen gefördert oder im Rahmen der Programme zur Förderung von Deutsch als Fremdsprache an öffentlichen Schulen anderer Länder durch Fachberater betreut.
Wie stellen wir uns nun die zwar behutsame, aber doch zielorientierte Weiterentwicklung dieser eher zufällig als planvoll entstandenen höchst unterschiedlichen Ansammlung unterschiedlicher Schularten und Fördermaßnahmen vor? In der Grobeinteilung wird es künftig zwei Arten von geförderten Auslandsschulen geben: einmal die Begegnungsschulen, die bisher teilweise auch „bikulturelle Schulen" genannt wurden, und zum anderen die deutschspra-
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chigen Auslandsschulen, die wir bisher „Expertenschulen" genannt haben. Zu den Begegnungsschulen wollen wir auch die Europäischen Schulen zählen, denen künftig eine zunehmende Bedeutung beigemessen wird. Zu den deutschsprachigen Auslandsschulen sollen künftig auch die bisher so genannten firmeneigenen Schulen zählen, die in geeigneter Weise gefördert werden sollen. Ihre Zahl und Größe versuchen wir derzeit zu ermitteln.
Nun zu den Schularten im einzelnen. Erstens. Die Begegnungsschulen dienen der Begegnung junger Menschen unterschiedlicher Sprache und Kultur. Hier liegt ihre besondere Aufgabe, und darin besteht auch eine große Chance für alle diejenigen, die solche Schulen besuchen können. Mit zwei Sprachen und zwei Kulturen vertraut zu werden, eröffnet jungen Menschen für ihr ganzes Leben große Möglichkeiten.
Eine solche Ausbildung stellt aber natürlich auch erhöhte Ansprüche. Begegnungsschulen vereinen also deutsche Schüler und Schüler des Gastlandes und führen in der Regel in einem zweisprachigen Unterricht sowohl zu einem Abschluß mit nationaler Hochschulberechtigung als auch — wo immer möglich — zur Hochschulreife in der Bundesrepublik Deutschland.
Nun ist in einer Reihe von Orten, z. B. auch in Madrid und Barcelona, in den letzten Jahren ein Modell der Begegnungsschule eingeführt worden, das sich im wesentlichen auf die Oberstufe beschränkt. Hierüber ist eine, wie ich persönlich meine, notwendige Diskussion entbrannt, die in dem heute auch zu beratenden Antrag der CDU/CSU ihren Niederschlag findet. Ich möchte zu diesem Antrag nur ein paar allgemeine Feststellungen machen und Einzelheiten, falls das gewünscht wird, später nachtragen.
Die Bundesregierung ist dabei, dieses seit Anfang der 70er Jahre favorisierte Modell der Konzentration der Begegnungsschule auf die Oberstufe zu überprüfen. Dabei sollen insbesondere folgende Fragen geklärt werden: der Zeitpunkt und das Verfahren der Aufnahme fremdsprachiger ,Kinder, die Bedeutung von Kindergarten und Grundschule für die Förderung von Zweisprachigkeit und Begegnung, der Rhythmus und der Umfang der Integration des Unterrichts für die deutschen und für die fremdsprachigen Kinder und schließlich die Bildungsinhalte, z. B. auch verstärkte musische, berufliche und andere Angebote.
Heute schon möchte ich für die Bundesregierung feststellen, daß grundsätzlich erstens gerade Begegnungsschulen für Kinder aus• zweisprachigen Elternhäusern geöffnet werden müssen,

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

und zwar vom Kindergarten an durchgängig, daß sich zweitens Zweisprachigkeit in der Regel in der frühen Kindheit eher fördern läßt als nach der Pubertät und daß es drittens bei Begegnungsschulen — das ist wichtig für unsere Diskussion — letztlich nicht nur auf die Zahlenbilanz zweisprachiger Abiturienten ankommen kann, sondern auch auf ein breites Bildungsangebot für Schüler ankommt, deren
Eltern Zweisprachigkeit und die Begegnung zweier Kulturen für ihre Kinder wünschen — selbst ohne das doppelte Abitur.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Mit anderen Worten: Wo immer möglich, soll der eminent außenkulturpolitische Wert des Begegnungskonzepts Vorrang vor ausschließlich an der Sprachleistung orientierten Gesichtspunkten haben. Deshalb wird es auch notwendig sein, an Begegnungsschulen, wo immer das möglich, finanzierbar und erwünscht ist — auch hier gilt das Prinzip der Partnerschaft —, neben der Hochschulreife andere Bildungsabschlüsse und Bildungsinhalte anzubieten.
Eine besonders wichtige Form der Begegnungsschule sind die — derzeit acht Europäischen Schulen. Sie sind übrigens unsere teuersten, wie Sie aus der Tabelle ersehen können; ein Schüler in einer Europäischen Schule kostet uns derzeit über 10 000 DM im Jahr. Die Bundesregierung hat ihren EG-Partnern im obersten Rat der Europäischen Schulen in diesem Frühjahr vorgeschlagen, erstens auf eine verstärkte Öffnung dieser Schulen für die Bevölkerung der Sitzregion hinzuarbeiten, zweitens mehr als bisher gemeinsame europäische Themen in die Lehrpläne einzubeziehen — daran mangelt es bisher und drittens gemeinsame pädagogische Modelle der interkulturellen Zusammenarbeit zu entwickeln, die auch als Anregung für die nationalen Bildungssysteme dienen können.
Ich glaube, am Beispiel dieser Schulen und ihrer in 25 Jahren nur sehr langsam voranschreitenden Europäisierung wird besonders deutlich, welch stimulierenden Faktor gerade Schulen im weiteren europäischen Einigungsprozeß als Ort konkreter Zusammenarbeit und Begegnung darstellen könnten. Diese Chance müssen wir behutsam nutzen; wir müssen zu weiteren Schritten ermutigen. Die Bundesregierung würde deshalb auch weitere Gründungen dieses Typs von Begegnungsschulen, eventuell sogar als Einrichtung unserer nationalen Bildungssysteme, begrüßen. Sie ist bereit, Initiativen in dieser Richtung zu unterstützen, eventuell in Form von Schulversuchen im Rahmen des Art. 91 b des Grundgesetzes.
Zweitens. Neben dem Ausbau und der konzeptionellen Weiterentwicklung der Begegnungsschulen legt der Rahmenplan gleichrangig die schulische Versorgung von Kindern fest, deren Eltern im Ausland tätig sind. Hierzu sollen neben den derzeit 28 deutschsprachigen Auslandsschulen mit 5 562 Schülern — jährlich kommen rund 2 000 dazu — künftig, soweit möglich, firmeneigene Schulen gefördert werden.
Die Bedeutung deutschsprachiger Auslandsschulen ist in dem Maße gestiegen, in dem sich die deutsche Wirtschaft im Ausland zunehmend engagiert und in dem deutsche Fachleute an Projekten oder in internationalen Organisationen tätig sind und damit die Interessen der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Sicher gibt es keinen verbrieften Anspruch auf schulische Versorgung Deutscher im Ausland, doch bemüht sich die Bundesregierung in Erkenntnis der Bedeutung, die die Tä-
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tigkeit vieler Deutscher im Ausland für unser Land hat, soweit wie möglich dazu beizutragen, daß sich Fachleute zu einer Tätigkeit im Ausland entschließen können.
Drittens. Hierzu gehören auch zwei sehr neuartige Maßnahmen, die wir in den Rahmenplan aufgenommen haben: Einmal nannte ich bereits die sogenannten Firmenschulen, die in geeigneter Weise in die Förderung des Bundes mit einbezogen werden sollen. Für 1979 haben wir hierfür 1 Million DM im Haushaltsansatz. Außerdem haben wir die Initiative ergriffen, um ein Fernlehrwerk, wie es übrigens in anderen Ländern schon lange vorhanden ist, zunächst bis zur Klassenstufe 10 erarbeiten zu lassen. Es ist als ein Bildungsangebot für diejenigen Schüler gedacht, denen im Ausland keine unmittelbare Schulmöglichkeit geboten werden kann. Vielleicht ist ein solches Fernlehrwerk schließlich auch für Schüler im Inland nützlich, die, aus welchen Gründen auch immer, eine Schule ganz oder vorübergehend nicht besuchen können.
Viertens. Für alle Formen der vom Bund geförderten Schulen im Ausland, für ihre Lehrer, Schüler und vielleicht und hoffentlich auch Eltern gilt das Gebot der sozialen Offenheit, der Partnerschaft und der Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Gastland. Unsere Schulen, ihre Lehrer und Schüler sollen sich nicht zu Inseln abschließen, sondern sie sollen möglichst Kontakt zu den Menschen, Bedingungen und Lebensformen ihrer Umwelt suchen. Hierfür gibt es unterschiedliche und vielfältige Möglichkeiten zu entdecken. Ich glaube, wir müssen unsere Auslandsschulen ausdrücklich dazu ermutigen. Ganz sicher können sie nämlich auf diese Weise zusätzlich zur Vermittlung eines lebendigen und wirklichkeitsnahen Deutschlandbildes beitragen.
Zur Unterstützung bei diesen über den Unterricht hinausgehenden Aufgaben werden künftig alle entsandten und am Auslandsschuldienst interessierten Lehrer in einem persönlichen Anschreiben mit der gleichzeitigen Übersendung des Rahmenplans gebeten werden. Die Bundesregierung wird sich auch auf andere Weise bemühen, bei Eltern und Schülern, vor allem aber bei den von ihr ins Ausland vermittelten Lehrern, Verständnis dafür zu wecken, daß sie nicht nur einen innerdeutschen Schulalltag ins Ausland übertragen, sondern daß sie sich darüber hinaus als persönliche Botschafter unseres Landes, seiner Kultur, seines Friedens- und Verständigungswillens verstehen sollen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Schließlich ist ein bescheidenes Informationsblatt geplant, das dem Erfahrungsaustausch der derzeit ziemlich isoliert dastehenden Auslandsschulen untereinander dienen, vielleicht sogar — das wäre zu begrüßen — zu Kontakten zwischen Auslands- und Inlandsschulen führen kann. Auf diesem Feld kann noch viel getan werden.
Ich komme nun zu dem im Rahmenplan festgelegten zweiten Hauptbereich unserer auswärtigen Kulturpolitik im Schulwesen, der Förderung der deutschen Sprache in den Schulsystemen des Auslandes. Dieser Bereich wird künftig verstärkt zu beachten sein und ist sehr ausbaufähig. Derzeit wird in rund 60 Staaten Deutsch als Fremdsprache im Schulwesen — wir haben dazu der Bundestagsdrucksache eine Karte beigefügt — von 1 000 nichtdeutschen Lehrern an Hunderttausende von jungen Menschen in aller Welt vermittelt. Hier eröffnet sich, soweit das vom betreffenden Land gewünscht wird, ein noch nicht voll zu übersehendes Feld der Sprachförderung, als da sind: Entsendung von Fachberatern in die internationalen Schulverwaltungen, die Unterstützung der Aus- und Fortbildung von Deutschlehrern, Studienaufenthalte und Informations- und Unterrichtsmaterialien.
Im Hinblick auf das zunehmende Interesse an Deutsch ,als Fremdsprache, das wir übrigens nicht voll befriedigen können, und im Hinblick auf das zunehmende Bewußtsein in unserem Land, daß Kulturverständnis nach wie vor vor allem über die Sprache vermittelt, geweckt und auch erhalten werden kann, ist es die Absicht der Bundesregierung, gerade ihre Bemühungen zur Förderung der deutschen Sprache an den Schulen im Ausland nachdrücklich fortzusetzen und — soweit Interesse vorhanden — auch weitere Länder darin einzubeziehen. Dies wird dann allerdings — abgesehen von dem notwendigen planvollen Durchdringen der oft recht unübersichtlichen Situation — auch steigende finanzielle Mittel erfordern.
Schließlich wird die internationale Zusammenarbeit im Schulbereich — bilateral oder multilateral — als ein dritter Aufgabenbereich im Rahmenplan beschrieben. Den hieraus erwachsenden Aspekten und Möglichkeiten mißt die Bundesregierung große Bedeutung bei. Erfreulicherweise gibt es hier zahlreiche Initiativen, die ohne oder neben den staatlichen Bemühungen zwischen einzelnen Personenorganisationen und Institutionen durchgeführt werden, so daß nur der kleinere Teil der Aktivitäten auf offiziellem Wege abgewickelt wird.
Die Bundesregierung begrüßt, unterstützt und fördert — soweit möglich — solche Begegnungen von Bildungsexperten, von Lehrern, Wissenschaftlern etc. auf internationalen Veranstaltungen, Tagungen und bei Austauschprogrammen. Sie wünscht diesen Bemühungen aber auch noch mehr multiplikatorische Wirkungen in unser eigenes Kultur- und Bildungsgeschehen hinein.
Das immer wieder postulierte Prinzip der Gegenseitigkeit, des Gebens und Nehmens, meine Damen und Herren, könnte gerade im Schulbereich — und darüber haben wir ja gestern ausführlich debattiert — besonders fruchtbar werden, wenn wir uns der internationalen Zusammenarbeit und Entwicklung mehr als bisher öffnen würden. Wir sind hier auf das Verständnis, auf die Initiativen und die Zusammenarbeit aller Beteiligten und Verantwortlichen — hier vor allem der Bundesländer — angewiesen. Unser föderalistischer Staatsaufbau und unsere pluralistische Gesellschaftsordnung begrenzen hier zu Recht die unmittelbaren Gestaltungsmöglichkeiten des Bundes als Gesamtstaat. Aber es liegt uns daran, alles zu tun, um Impulse aufzunehmen, zu verstärken, zu ermutigen und im Rahmen des Haushalts
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auch finanziell zu. fördern. Das schafft vertrauensbildende Maßnahmen in aller Welt.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Unsere internationalen kulturellen Beziehungen im Schulbereich sollten also unter Beachtung der nationalen Vielfalt enger, vor allem unbefangener und selbstverständlicher werden. Das gilt vor allem auch im Bereich der Zusammenarbeit in Europa. Wir haben deshalb auch ausdrücklich und bewußt den Schüler- und Lehreraustausch wegen seiner multiplikatorischen Wirkung mit in die Rahmenplanung einbezogen. Die bisher von den Kultusministerien und vom Pädagogischen Austauschdienst geförderten Programme sollen weiterentwickelt und für den westeuropäischen und nordamerikanischen Bereich ausgedehnt und — soweit gewünscht — auch für andere Länder eröffnet werden.
Eine ganz besonders wichtige Aufgabe sieht die Bundesregierung in der Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten unserer ausländischen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland. Es muß weiter und verstärkt intensiv versucht werden, die gelegentlich schwer miteinander zu vereinbarenden, aber doch gleich wichtigen Ziele der sozialen und schulischen Integration der Kinder dieser Arbeitnehmer in die Bundesrepublik Deutschland u n d einer Vorbereitung auf eine mögliche Reintegration in ihre Herkunftsländer zu erreichen. Die Lösung dieses Problems bereitet uns viel Kopfzerbrechen; sie ist aber auch für unsere Partnerstaaten von besonderer Bedeutung. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern mit diesen Staaten in gemischten Sachverständigenkommissionen soll daher intensiviert werden.

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Endlich!)

— Das liegt nicht am Bund allein, mein sehr geehrter Herr Zwischenrufer — ich weiß nicht, wer es war —; wir tun das und stoßen an die Grenzen unserer Zuständigkeiten.
Schließlich betrachtet es die Bundesregierung als ein wichtiges außenkulturpolitisches Ziel, eine vorurteilsfreie und das gegenseitige Verständnis fördernde Darstellung der historischen und gegenwärtigen Wirklichkeit in den Schulbüchern, soweit das im Rahmen ihrer Zuständigkeit möglich ist, zu fördern. Mit Zustimmung der Länderregierungen hat sie sich in internationalen Verträgen zu einer entsprechenden Zusammenarbeit verpflichtet. Sie wird deshalb Vorhaben der Schulbuchforschung und des Schulbuchvergleichs weiter unterstützen. Das Georg-Eckert-Institut in Braunschweig, in dessen Kuratorium Bund und Länder vertreten sind, hat sich hierum seit vielen Jahren intensiv und erfolgreich bemüht. Im Sinne einer auf Frieden gerichteten Politk sind auch die Revision und der Vergleich der Schulbücher ein wesentlicher Faktor in den kulturellen Beziehungen mit dem Ausland.
Gestatten Sie mir zum Abschluß noch einige wenige übergreifende Bemerkungen:
Erstens. Die föderalistische Struktur unseres Staatswesens, in dem vor allem Kultur und Bildung in der Zuständigkeit der Länder liegen, machen für
jede Art auswärtiger Kulturpolitik eine enge Verbindung und Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern erforderlich. Gerade im Schulwesen findet dieses Zusammenwirken seit Jahrzehnten zufriedenstellend im Auslandsschulausschuß der Kultusministerkonferenz statt, in dem Bund und Länder Sitz und Stimme haben. Doch keine Zusammenarbeit kann so gut sein, daß sie nicht noch verbesserungsbedürftig und verbesserungsfähig wäre.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Die Bundesregierung wird sich deshalb weiter intensiv um diese Zusammenarbeit bemühen. Sie unterstreicht immer wieder den wichtigen Beitrag, den die Länder für das Gelingen der schulpolitischen Maßnahmen im Ausland leisten. Die Bundesregierung wird nach der Erörterung des Rahmenplans im Bundestag und seinen Gremien so rasch wie möglich ins einzelne gehende Gespräche mit den Ländern aufnehmen, um die Ziele des Rahmenplans gemeinsam mit ihnen zu verwirklichen. Es wird zu prüfen sein, ob die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung hierfür ein geeignetes Gremium ist.
Zweitens. Die für die Durchführung des Rahmenplans erforderlichen Finanzmittel werden in jedem Fall steigen müssen. Die Höhe der Mittel und der Rahmen der Steigerungsraten werden von der jeweiligen Haushaltslage bestimmt. Sie hängen aber erfahrungsgemäß, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, auch von dem Stellenwert ab, den Parlament und Öffentlichkeit den vor uns liegenden Aufgaben beimessen. Der Rahmenplan kann und soll deshalb auch dazu dienen, über diese Aufgaben und ihre Bedeutung zu informieren und in der interessierten Öffentlichkeit um Verständnis und Unterstützung zu werben. Letztlich beginnt und endet auswärtige Kulturpolitik nämlich zu Hause bei unserem eigenen kulturellen Selbstverständnis und unserer geistigen und kulturellen Offenheit für inter-kulturelle Entwicklungen und Möglichkeiten.
Drittens. Die Verwirklichung der hier geschilderten und der Bundesregierung wesentlich erscheinenden Ziele der auswärtigen Kulturpolitik im Schulbereich erfordert neben der vermehrten Entsendung von Lehrern, ihrer sehr sorgfältigen Auswahl und Vorbereitung, allerdings auch eine sehr bescheidene personelle Verstärkung der mit diesen Aufgaben betrauten Stellen. Wenn der Deutsche Bundestag, wie ich hoffe, seine Zustimmung zu den im Rahmenplan dargelegten kulturpolitischen Zielsetzungen und Maßnahmen gibt, dann muß ich Sie, meine Damen und Herren, auch um Ihre Zustimmung zu einigen wenigen personellen Konsequenzen bitten.
Viertens. Ich möchte für die Bundesregierung allen danken, die für die Konzeption und Gestaltung der auswärtigen Kulturpolitik unvergeßliche Beiträge geleistet haben. Ich nenne in dankbarer Erinnerung stellvertretend Dieter Sattler, Ralf Dahrendorf und Berthold Martin sowie alle Mitglieder und alle Berater der Enquete-Kommission, ohne deren langjährige Vorarbeit auch der heute zu beratende Rahmenplan kaum zustande gekommen wäre. Mit meinem Dank verbinde ich die Bitte der Bundesregierung an Sie, meine sehr verehrten Kolleginnen
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und Kollegen, daß Sie uns auch bei der Verwirklichung des Rahmenplans tatkräftig und sachkundig unterstützen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0812100200
Das Haus hat die Erklärung der Bundesregierung zu Tagesordnungspunkt 5 gehört. Zu Tagesordnungspunkt 6 wird das Wort zur Begründung nicht gewünscht.
Ich eröffne die Aussprache zu beiden Tagesordnungspunkten. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Pfeifer.

Anton Pfeifer (CDU):
Rede ID: ID0812100300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mit einer Vorbemerkung beginnen. Dies ist, wenn wir von den Haushaltsberatungen absehen, in dieser Legislaturperiode die erste Aussprache, die wir im Plenum zur auswärtigen Kulturpolitik führen. Der Gegenstand dieser Aussprache sind die deutschen Schulen im Ausland. Die Setzung des Schwerpunktes „deutsche Schulen im Ausland", wie sie in dieser Debatte zum Ausdruck kommt, entspricht unserer Zielsetzung, weil damit deutlich wird, daß für uns innerhalb der deutscheri auswärtigen Kulturpolitik die deutschen Schulen im Ausland eine hervorragende Bedeutung haben. Nach unseren Vorstellungen müssen sie auch wieder eine größere Bedeutung erhalten, Frau Hamm-Brücher, als dies in manchen Phasen der auswärtigen Kulturpolitik dieser Bundesregierung in den zurückliegenden Jahren der Fall gewesen ist.
Meine Damen und Herren, es ist schon eigenartig: Jahr für Jahr betont die Bundesregierung ihr Ziel, die auswärtigen Kulturbeziehungen zu einem mit den wissenschaftlichen und politischen Beziehungen gleichrangigen Bestandteil ihrer Außenpolitik zu machen. Aber ganz im Gegensatz dazu hat, wenn ich einmal das Jahr 1978 und den Haushaltsplan von 1979 ausnehme, die Kultur nie zu den besonders geförderten Bereichen der Bundesregierung gehört. Das gilt übrigens nicht nur für die auswärtige Kulturpolitik. Wenn irgendwo gespart werden mußte, wenn irgendwo finanzielle Abstriche erfolgen mußten, dann ist dies immer zuerst bei der Kultur geschehen. Ich glaube, das hängt eben auch mit der an sich bedauerlichen Tatsache zusammen, daß die Kultur zu den Bereichen gehört, die keine starke Lobby haben. Wer ohne starke Lobby ist, der hat es bei dieser Bundesregierung eben entgegen allen ihren Bekundungen immer besonders schwer gehabt.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Na, na! — Wehner [SPD] : Geschichtsund kulturlos!)

Meine Damen und Herren, dies gilt auch für den Stellenwert der auswärtigen Kulturpolitik, die es bei dieser Bundesregierung schwer gehabt hat, viel schwerer als beispielsweise zu Zeiten von Dieter Sattler. Nicht zuletzt deshalb hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den beiden zurückliegenden Perioden -des Bundestages die Einrichtung einer Enquete-Kommission zur Neubestimmung des gesamten Bereichs der auswärtigen Kulturpolitik initiiert.
Ich meine, um so wichtiger ist es jetzt, wo der Bericht dieser Kommission und die Stellungnahme der Bundesregierung dazu vorliegen, daß die Chancen zu einem positiven Neubeginn und zur Stärkung der politischen Bedeutung der auswärtigen Kulturpolitik genutzt werden; denn — darüber, glaube ich, sollte in diesem Haus keine Diskussion entstehen — Stellung und Ansehen der Bundesrepublik Deutschland in der Welt hängen eben nicht allein von ihrer wirtschaftlichen Leistungskraft und ihrem politischen Gewicht ab, sondern ebenso von ihrer Ausstrahlung als Kulturstaat. Ohne diese Ausstrahlung eines auf Partnerschaft, auf Begegnung und auf Austausch Wert legenden Kulturstaats 'werden wir mit unserer ganzen wirtschaftlichen Leistungskraft kaum Sympathie und dauernde Freundschaft gewinnen. Gerade deshalb müssen das politische, das wirtschaftliche und das geistig-kulturelle Deutschland gleichwertige, vielfach miteinander verflochtene Aspekte der deutschen Wirklichkeit sein, die wir in der Welt als das Bild unseres Landes vermitteln wollen.

(Wehner SPD: Schön gesagt und ein guter Vorsatz!)

— Vielen Dank.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich hinzufügen, daß dabei die deutsche auswärtige Kulturpolitik trotz der staatlichen Trennung der Deutschen von der Tatsache einer gemeinsamen deutschen Kultur auch in der Zukunft auszugehen hat.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, zu den ältesten und wirkungsvollsten Elementen der deutschen Kultur im Ausland zählen die deutschen Schulen, über die wir heute sprechen — wirkungsvoll in zweifacher Hinsicht.
Erstens. Ohne eine Begegnung mit der deutschen Sprache ist eine vertiefte Begegnung mit der deutschen Kultur nicht möglich. Deshalb ist es hohe Zeit, daß wir — ganz im Gegensatz zu den Überlegungen, die es innerhalb der Bundesregierung an Beginn der 70er Jahre gegeben hat — in Zukunft wieder mehr zur Verbreitung und Pflege der deutschen Sprache im Ausland tun. Aber darum geht es bei den deutschen Schulen nicht allein. Entscheidend ist, daß diese Schulen durch die Vermittlung 'der deutschen Sprachkenntnisse und eines zeitgemäßen Bildes von Deutschland zu Stätten der Begegnung zweier Kulturen und Sprächen werden, in welchen diese Begegnung zu einem prägenden Bestandteil der Erziehung gehört.
Zweitens. Gerade deshalb besteht die kulturpolitische Bedeutung der deutschen Schulen im Ausland in ihrer pädagogischen Ausstrahlung, in ihrem Charakter als Bildungs- und Kulturzentrum, das jungen Menschen die Chance gibt, sich im vertieften Verständnis zweier Kulturen zu entfalten und in diesem Verständnis aufzuwachsen.
Aus beiden Erwägungen möchte ich im Interesse einer meines Erachtens nach den Diskussionen der letzten Jahre dringend notwendig gewordenen klaren Begriffsbestimmung folgendes sagen: Deutsche Auslandsschulen müssen zunächst einmal in erster
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Linie deutsche Schulen bleiben, nicht Schulen mit Deutsch als Fremdsprache, sondern Schulen, in denen Deutsch neben der Sprache des Gastlandes die zweite Sprache ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Lassen Sie mich nach diesen grundlegenden Gedanken nun einige Feststellungen zu dem Rahmenplan treffen. Dieser Rahmenplan enthält in seiner Grundtendenz sicher viele Überlegungen und Vorschläge, denen auch wir zustimmen können. Insbesondere habe ich es als wohltuend empfunden, daß dieser Rahmenplan die Reihe der ideologisch gefärbten Bildungspapiere dieser Bundesregierung nicht fortsetzt und auch von der Sprache her wieder lesbar ist. Manchmal hat man, wenn man die bildungspolitisch-ideologisch gefärbten Diskussionen verfolgt, ja den Eindruck, daß sie auch in einer Sprache geführt werden, die draußen nicht mehr verstanden wird. Ich begrüße es, daß das hier nicht der Fall ist, sondern daß dieser Rahmenplan eine andere Tendenz sichtbar werden läßt.
Aber dessen ungeachtet denke ich, daß dieser Rahmenplan einiger Ergänzungen und auch in manchen Tendenzen einiger Korrekturen bedarf. Dazu möchte ich fünf Feststellungen treffen.
Erstens. Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages hat zu Recht darauf hingewiesen, daß die für die Industrieländer entwickelten pädagogischen Konzepte nicht ohne weiteres z. B. auch auf die Entwicklungsländer übertragen werden können. Regionale Differenzierung ist auch hier notwendig. Aber dennoch sollte bei aller Unterschiedlichkeit ein Ziel bleiben: Die deutschen Schulen im Ausland dürfen nicht von der Entwicklung des Schulwesens in der Bundesrepublik grundsätzlich abgekoppelt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, mein Eindruck ist, daß vor allem in der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen eine Tendenz vorhanden ist — ich will mich mal etwas vorsichtig ausdrücken —, die darauf abzielt, das Auslandsschulsystem mehr oder weniger losgelöst von den Erfahrungen und Entwicklungen unseres inländischen Schulwesens zu planen und zu konzipieren. Ich habe Hinweise dafür, daß eine wirkliche Kooperation dieser Zentralstelle z. B. mit dem Ausschuß für das Auslandsschulwesen der Kultusministerkonferenz im konzeptionellen Bereich immer weniger funktioniert.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Und das ist nicht gut. Dem sollte die Bundesregierung auch nicht länger tatenlos zusehen.
Die Entwicklung des deutschen Bildungswesens muß vor allem in ihren unbestritten guten und nachahmenswerten Bereichen — ich erinnere nur an die Bereiche der beruflichen Bildung oder der sozialen Ausbildung — auf die deutschen Schulen im Ausland ausstrahlen. Vor allem bedaure ich, daß nahezu nichts von den doch im Grunde überaus reichen und vielfältigen pädagogischen Erfahrungen der deutschen Privatschulen in die Auslandsschulen eingeht. Viele unserer Privatschulen haben vor allem in den letzten Jahren pädagogisch Hervorragendes geleistet. Ich finde, es wäre an der Zeit, diese Erfahrungen auch in unseren Auslandsschulen fruchtbar werden zu lassen.
Zweitens. Ich bekomme zunehmend Zweifel, ob eine stringente Teilung der deutschen Auslandsschulen in Begegnungs- und Expertenschulen richtig und sinnvoll ist. Ich meine die Teilung in Schulen, die der Begegnung von deutschen Schülern und Schülern des Gastlandes dienen, einerseits und in Schulen, die in ihrem Wesen für die Kinder deutscher Staatsangehöriger im Ausland bestimmt sind, andererseits. Die Enquete-Kommission hat mit vollem Recht darauf aufmerksam gemacht, daß die Bereitstellung schulischer Einrichtungen häufig eine wichtige Voraussetzung dafür ist, deutsche Experten für die Erfüllung der unterschiedlichsten, aber notwendigen Aufgaben im Ausland zu gewinnen. Solche Schulen haben zweifellos eine immense außenpolitische, entwicklungspolitische und außenwirtschaftspolitische Funktion. An Zentren starken Personalaustausches sind solche Schulen für die dort lebenden Deutschen nahezu unentbehrlich. Der Bedarf an solchen Schulen ist ständig im Wachsen begriffen.
Nun kündigt die Bundesregierung in ihrem Rahmenplan an — und hier unterstützen wir sie ausdrücklich —, daß sie den Ausbau und die Neugründung dieser Schulen aus Bundesmitteln fördern will. Wenn dies allerdings bei dem derzeitigen bzw. bei dem in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Finanzrahmen in einem auch nur einigermaßen bedarfsgerechten Rahmen geschehen soll, dann muß sich die Bundesregierung darüber im klaren sein, daß ein immer größerer Anteil des Etats für die Auslandsschulen in diese Expertenschulen geht und es mit der noch in der Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Enquete-Kommission verkündeten Priorität der sogenannten Begegnungsschulen nichts wird.
Dies aber beinhaltet doch die Gefahr, daß die deutschen Schulen im Ausland immer mehr zu Schulen für deutsche Staatsangehörige im Ausland werden und ihr eigentlicher kulturpolitischer Auftrag im Ausland verkümmert. Schon allein aus diesem Grund halte ich eine stringente Einhaltung des Grundsatzes, daß nur die sogenannte Begegnungsschule, nicht aber auch die Expertenschule Kindern aus dem Gastland offenstehen soll, für falsch. Es wäre dies in meinen Augen übrigens auch aus der Sicht der deutschen Schüler in diesen Schulen falsch, die im Ausland aus der Begegnung mit einer anderen Sprache und Kultur zusätzliche Erfahrungen gewinnen sollen.
Ich meine, daß deshalb die stringente Unterscheidung zwischen diesen beiden Schultypen zugunsten einer flexibleren Betrachtungsweise aufgegeben und das Prinzip der Begegnung, wenn auch in unterschiedlicher Intensität, zu einem generellen Grundgedanken der deutschen Auslandsschulen werden sollte. Das heißt, auch die sogenannte Expertenschule darf nicht prinzipiell, nicht grundsätzlich den ausländischen Kindern verschlossen sein.
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Das kann man am deutlichsten an dem nachweisen, was wir heute in unserem Antrag zur Entwicklung der Schulstruktur an den deutschen Schulen in Spanien vorzutragen haben. Unser Ziel war es, mit diesem Antrag einmal am konkreten Beispiel deutlich zu machen, zu welchen grotesken Ergebnissen die stringente Unterteilung des neuen Schulsystems in Begegnungs- und Expertenschulen führen muß. Das für Spanien geplante neue Schulsystem sah vor, daß Kindergatten und Grundschule grundsätzlich nur noch für Kinder mit Deutsch als Muttersprache zugänglich sein sollten. Kinder mit Spanisch als Muttersprache sollten nach einer Vorklasse im vierten Schuljahr erst in der Sekundarstufe diese deutschen Schulen besuchen können, wobei auch in der Sekundarstufe zunächst weithin eine Trennung beibehalten und erst in der Oberstufe der Sekundarstufe die Begegnung von Schülern mit deutscher und spanischer Muttersprache im gesamten Unterricht die Regel werden sollte.
Wenn man sich vor Augen führt, was das zur Folge gehabt hätte, dann muß man zunächst einmal folgendes sagen. Kinder aus deutsch-spanischen Ehen hätten weiterhin Kindergarten und Grundschule der deutschen Schule besuchen können, wenn diese Kinder von ihrer deutschen Mutter Deutsch als Muttersprache gelernt haben. War in einer solchen deutschspanischen Ehe die Mutter Spanierin und sind die Kinder vor allem in der spanischen Sprache aufgewachsen, dann sollten nach diesem Schulsystem diesen Kindern der Kindergarten und die Grundschule der deutschen Schule versperrt bleiben, obwohl der Vater deutscher Staatsangehöriger ist, obwohl die Kinder deutsche Staatsangehörige sind und möglicherweise der deutsche Vater mit seiner Familie nach einigen Jahren nach Deutschland zurückkehren wollte. Das ist doch ein völlig unmögliches Ergebnis von Schulpolitik im Ausland.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Hinzu kommt, daß spanischen Familien, die seit langem, und zwar aus allen Schichten, häufig seit vielen Generationen, ihre Kinder in die deutschen Schulen schicken, plötzlich gesagt werden sollte, der Kindergarten und die Grundschule seien ihnen künftig verschlossen, ja selbst dann verschlossen, wenn sich Geschwister dieser Kinder bereits auf der deutschen Schule befunden haben. So entsteht doch kein attraktives Bild einer deutschen Schule im Ausland.
Das Ergebnis ist entsprechend. Das Ergebnis wäre gewesen, daß die neue Schulstruktur in Spanien im Kindergarten zu einer Reduzierung der Schülerzahl um 180 Schüler, in der Grundschule zu einer Reduzierung um zirka 380 Schüler, in der Realschule zu einer Reduzierung der Schülerzahl um zirka 40 Schüler, insgesamt also zu einer Reduzierung der Schülerzahl um zirka 600 Schüler geführt hätte.
Das ist ein Musterbeispiel dafür, wie allein durch das Festhalten an einem bestimmten Schulkonzept nicht attraktivere deutsche Schulen im Ausland entstehen, sondern in Wahrheit der Abbau von deutschen Schulen im Ausland erfolgt. Das kann doch nicht das Ziel schulpolitischer Konzeption der Bundesregierung oder der Zentralstelle sein. Ich meine, daß es deswegen notwendig ist, daß die Bundesregierung das Denken in abstrakten Schultypen und Schulsystemen überwindet und statt dessen die deutschen Schulen pragmatisch und behutsam auf die besonderen und häufig sehr unterschiedlichen Gegebenheiten und schulischen Erfordernissen des einzelnen Gastlandes einstellt.
Drittens. Mir liegen Berichte vor, wonach ein Vertreter der Zentralstelle für das deutsche Auslandsschulwesen in einem Gespräch mit dem Elternbeirat der deutschen Schule in Barcelona am 9. März 1977 zum Ausdruck gebracht hat, die Bundesrepublik wolle diese deutsche Schule zwar keineswegs dazu verpflichten, die neue Schulstruktur, die ich eben genannt habe, zu übernehmen, jedoch würden bei einer anderen Entscheidung, also bei einer Nichtübernahme dieses Konzepts, mindestens die Hälfte der geplanten Zuschüsse in der Zukunft entfallen. Meine Damen und Herren, sollte dies zutreffen — dies muß in den Ausschüssen geklärt werden —, dann wäre dies in meinen Augen ein empörender Vorgang. Kein Kultusminister in der Bundesrepublik könnte sich ein solches Vorgehen gegenüber einer Schule in der Bundesrepublik erlauben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dies, meine Damen und Herren, veranlaßt mich ganz generell zu folgender Bemerkung: Wir haben nicht den Eindruck, daß in dem Verhältnis zwischen der Kulturabteilung des Auswärtigen Amtes und der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen alles in Ordnung ist. Ich möchte an die Adresse des Auswärtigen Amtes — wiederum. sehr zurückhaltend — sagen: Sie können nicht länger zulassen, daß letztlich die Zentralstelle und nicht mehr das Auswärtige Amt regiert! Meine Damen und Herren, mit aller Vorsicht möchte ich andeuten, daß wir in den Ausschußberatungen vielleicht die Frage nochmals durchdenken sollten, ob diese Zentralstelle nicht geherell aus ihrer Unterstellung unter das Innenministerium herausgelöst und nur noch dem Auswärtigen Amt unterstellt werden sollte.
Viertens. Ich möchte das Auswärtige Amt auffordern, den Rahmenplan regional stärker zu differenzieren. Dazu wird in dieser Debatte noch einiges zu sagen sein. Von meiner Seite aus nur zwei Bemerkungen: Wenn der Grundgedanke der Partnerschaft und der Begegnung ein generelles Prinzip unserer Auslandsschulen sein soll, so kann es für die deutschen Schulen im Ausland keine für jede Schule verbindlichen Einheitsmodelle geben. Die Abhängigkeit vom jeweiligen Standort verlangt vielfache Unterschiede. Dies sollte der Rahmenplan konkretisieren.
Eine zweite Bemerkung: Im Rahmenplan heißt es an einer Stelle — ich zitiere —:
In Lateinamerika wird das seit einigen Jahren laufende Programm zur Konzentration auf leistungsfähige Schulen fortgeführt.
Meine Damen und Herren, „Konzentration auf leistungsfähige Schulen" klingt immer gut. Aber wenn man die Ziffer 78 der Stellungnahme der Bundesregierung zum Enquete-Bericht nimmt, dann heißt es dort sehr viel klarer, daß mit dem Begriff „Kon-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 9395
Pfeifer
zentration" eigentlich der Abbau- des traditionell hochstehenden deutschen Auslandsschulwesens —zumindest in Teilbereichen von Lateinamerika — gemeint ist. Das ist dort ausdrücklich gesagt. Wir haben Hinweise dafür, daß ähnliches auch für andere Regionen erwogen wird.
Die Enquete-Kommission hat demgegenüber in der Ziffer 315 ihres Berichts mit Recht auf die Probleme hingewiesen, die aus solchen Maßnahmen erwachsen können. Meine Damen und Herren, wir wollen nicht, daß sozusagen unter dem Begriff „Konzentration" Abbau erfolgt. Wir möchten deswegen, daß die Bundesregierung diesen Plan dahin ergänzt, daß sie auch ein Konzept vorlegt, wie sich die Entwicklung der deutschen Schulen in den einzelnen Regionen der Welt konkret vollziehen soll.

(Klein [München] [CDU/CSU] : Das hätte in den Rahmenplan gehört!)

Fünftens. Eine Bemerkung, meine Damen und Herren, zu den Lehrern an den deutschen Auslandsschulen. Entscheidend für die Qualität jeder Schule ist immer und zuerst die Qualität ihrer Lehrer. Wir unterstützen deshalb weitgehend das, was die Enquete-Kommission zur Vorbereitung, zur Weiterbildung, zum Rechtsstatus dieser Lehrer und zur Notwendigkeit einer ständigen Personalreserve gesagt hat. Wir sind auch der Meinung, daß diese Lehrer ausreichend gut bezahlt werden sollen. Dennoch hat die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Enquete-Bericht zu Recht darüber geklagt, daß sich die Ausgaben pro Lehrer innerhalb eines Jahrzehnts von zirka 32 000 DM im Jahre 1967 auf mehr als 110 000 DM im Jahre 1977 erhöht und damit mehr als verdreifacht haben und daß als Folge davon die übrigen Mittelzuwendungen im Schulbereich deutlich reduziert werden mußten. Das ist in der Tat ein' beklagenswerter Vorgang.
Aber, meine Damen und Herren, die Regierung hat nicht die Aufgabe, zu klagen, wo sie handeln kann. Was ich vermisse, ist, daß die Regierung dem Parlament mitteilt, welche Schlußfolgerungen sie aus dieser Entwicklung ziehen möchte. Warum handelt sie nicht? Warum nennt sie die Probleme nicht beim Namen? Warum sagt sie z. B. nicht, daß wir Regelungen haben, nach denen die Lehrer an deutschen Schulen — und nicht nur die Lehrer! — in manchen Ländern über Einkommen verfügen, die sich fernab jeder Relation zur Einkommensstruktur des Gastlandes bewegen.

(Daweke [CDU/CSU]: So ist es!)

Meine Frage ist: Wollen Sie das aufrechterhalten? Ich bin der Meinung, hier ist der Rahmenplan nicht befriedigend. Die Bundesregierung kann um dieses Problem nun nicht auch noch in der Zukunft sozusagen wie die Katze um den heißen Brei herumsteuern.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Natürlich weiß ich: Wenn Sie das aufgreifen, erfordert das Mut. Aber Sie reden doch auch immer von der Erziehung zum Mut. Dann zeigen Sie doch hier einmal den erforderlichen Mut, um etwas zu tun, was in meinen Augen auf diesem Gebiet in der
Konsequenz in der Tat ein Beitrag zum Ausbau der deutschen Schulen im Ausland sein könnte.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, eine weitere Bemerkung: Ich bin dieser Tage gefragt worden, warum die Erfahrungen, welche deutsche Lehrer im Ausland erworben haben, nach ihrer Rückkehr nicht gezielter im deutschen Schulsystem eingesetzt werden. Fast 200 solcher Lehrer kehren jährlich zurück. Viele haben z. B. ausländische Kinder in Deutsch unterrichtet. Viele haben Erfahrungen mit Kindern, die einem anderen Kulturbereich entstammen, gewonnen. Und viele dieser Lehrer sind zur Weitergabe dieser Erfahrungen bereit, z. B. an Lehrer, die in deutschen Schulen Kinder von Gastarbeitern unterrichten und für die solche Erfahrungen von unschätzbarem Wert wären.

(Zuruf von der CDU/CSU: Genauso ist es!)

Gewiß, dies richtet sich in erster Linie nicht an die Adresse der Bundesregierung, sondern an die der Länder. Aber nachdem die Kultusministerkonferenz ausdrücklich um mehr Kooperation und Koordination gebeten hat, was wir unterstützen, und weil Kooperation und Koordination ja keine Einbahnstraßen sind, sollte die Bundesregierung die Kultusministerkonferenz in ihren nächsten Gesprächen — Sie sind ja ab und zu in die Kultusministerkonferenz eingeladen, Frau Staatsminister — auf diesen Komplex einmal ausdrücklich ansprechen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch etwas zu dem sagen, was Frau Hamm-Brücher zum Schluß sehr kurz angesprochen hat — verständlicherweise sehr kurz, wenn man den Rahmenplan liest —, nämlich zur Frage der Finanzierung des Rahmenplans. Diesen Komplex finde ich wirklich am unbefriedigendsten. Außer Absichtserklärungen lesen wir nämlich zur Finanzierung nichts, und bei diesen Absichtserklärungen spürt man in jeder Zeile das peinliche Bemühen, sich ja nicht festzulegen.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

Dies führt beispielsweise zu so schönen Sätzen wie — ich zitiere aus dem Rahmenplan —:
Im Hinblick auf die geplante Umgestaltung und Neugründung von Schulen wird es voraussichtlich unvermeidbar sein, die Zahl der entsandten oder vermittelten Fachkräfte nicht zu senken ...
Ja, meine Damen und Herren, wenn man neue Schulen gründen und gleichzeitig Schulen ausbauen will, ist es wohl eine Selbstverständlichkeit, daß man die Zahl der entsandten Fachkräfte nicht senken kann. Aber nicht einmal dies kommt in dem Finanzierungsteil klar zum Ausdruck, sondern es heißt: Es wird wohl nicht vermeidbar sein ...
Ich nenne eine zweite Stelle: Es
wird davon ausgegangen werden müssen, daß die Gesamtaufwendungen des Bundes ... auch weiterhin eine steigende Tendenz aufweisen werden.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0812100400
Herr Abgeordneter,. gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Holtz?


Anton Pfeifer (CDU):
Rede ID: ID0812100500
Ja, bitte schön.

Prof. Dr. Uwe Holtz (SPD):
Rede ID: ID0812100600
Danke schön. — .Herr Kollege, meinen Sie nicht, daß es besser wäre und auch dem Verständnis dienen würde, wenn Sie hier den gesamten Passus aus der Darstellung der Regierung vorläsen? Da heißt es nämlich nicht nur, es sei im Hinblick auf die geplante Umgestaltung und Neugründung unvermeidbar, die Zahl der entsandten oder vermittelten Fachkräfte nicht zu senken, sondern es heißt, sie weiter zu steigern.

(Zustimmung bei der SPD) Das ist das Ziel der Bundesregierung.


Anton Pfeifer (CDU):
Rede ID: ID0812100700
Das habe ich ja gerade vorgelesen.

(Dr. Holtz [SPD] : Nein, das war bei Ihnen nicht drin!)

Entschuldigen Sie bitte, Sie sind mit Ihrer Zwischenfrage einen Moment zu früh gekommen. Ich habe nämlich eben einen zweiten Satz nachgeschoben, nämlich den Satz — und der beinhaltet dies zweifellos —: Es
wird davon ausgegangen werden müssen, daß die Gesamtaufwendungen des Bundes ...
— erlauben Sie mir, daß ich die folgenden Worte der Klarheit wegen weglasse —
auch weiterhin eine steigende Tendenz aufweisen werden.
Damit bin ich sehr einverstanden.

(Zuruf von der SPD: Na also!)

Nur,. das ist doch im Grunde genommen eine bare Selbstverständlichkeit, wenn man den Katalog der angekündigten Maßnahmen auf seine finanziellen Auswirkungen abklopft.
Was ich vermisse, ist, daß die Bundesregierung dem Parlament mit diesem Plan eine mittelfristige Finanzplanung präsentiert, aus der sich im einzelnen ergibt, welche Personalstellen, welche Sachmittel, welche Investitionsmittel in den nächsten Jahren zur Verwirklichung dieses Konzepts konkret zur Verfügung gestellt werden. Ich halte es deswegen für notwendig, daß die Bundesregierung diesem Plan ein mittelfristiges Budget beifügt, aus dem sich die Konsequenzen, die ich soeben erwähnt habe, ergeben.
Ich meine das um so mehr, als die Bestandsaufnahme aus der Vergangenheit ja nun nicht gerade von selbst ergibt, daß in der Zukunft mehr geschehen wird. Die Bestandsaufnahme weist beispielsweise auf, daß die Enquete-Kommission im Jahr 1974 noch 321 von der Bundesregierung im Ausland geförderte Schulen aufgeführt hat, während im Jahr 1976 die Bundesregierung nur noch 305 solcher Schulen aufzählt. Das sind in zwei Jahren 16 Schulen weniger, obwohl die Schülerzahl und die Nachfrage nach Schulplätzen wachsen und an manchen Auslandsschulen — was ich sehr bedaure — bereits eine Art Numerus clausus eingeführt werden mußte. Obwohl diese Entwicklung an vielen Qrten festzustellen ist, hat die Bundesregierung von 1974 bis 1977 die Personalstellen für die entsandten Lehrer um mehr als 100 reduziert. Das entspricht einer Absenkungsquote von 8 %.
Nun wird gesagt: Jetzt wird alles besser; jetzt werden Expertenschulen ausgebaut und neu gegründet, jetzt werden Begegnungsschulen ausgebaut und neu gegründet; jetzt werden die Ausbildung und die Fortbildung der Lehrer verbessert; jetzt werden die Stipendien erhöht. Das ist alles ganz richtig und gut. Nur bleibt die Frage unbeantwortet: Mit welchen und wieviel Mitteln soll das geschehen? Und warum nennen Sie nicht eine einzige konkrete Zahl über die finanzielle Ausstattung der deutschen Schulen im Ausland für die nächsten Jahre?
Wir werden in den Ausschüssen ein solches Budget als Grundlage für diesen Rahmenplan beantragen. Wir werden beantragen, daß die Bundesregierung ihren Rahmenplan um ein mittelfristiges Budget ergänzt, weil wir fürchten, daß dieser Plan sonst ein Papier bleibt, das ohne den Wirt, nämlich ohne den Finanzminister, gemacht ist. Solche Papiere bringen uns, wenn sie keine seriöse finanzielle Grundlage haben, nicht weiter. Sie verstellen eher den Blick für das Machbare, wecken Hoffnungen und enden in Enttäuschungen.
Lassen Sie mich abschließend sagen: Wenn es uns gelingt, in den jetzt folgenden Beratungen im Ausschuß diese Ergänzungen und in der Konzeption teilweise auch Korrekturen anzubringen, dann kann, glaube ich, die Bundesregierung mit dem rechnen, was Frau Staatsminister Hamm-Brücher hier erbeten hat, nämlich eine möglichst breite Zustimmung. Aber wenn die Bundesregierung im Ausschuß nur auf ein Konzept zielt, das im Grund genommen auf eine Bestätigung des hier Vorgelegten hinausläuft, und wenn sie vor allem nicht die von uns gestellten finanziellen mittelfristigen Planungsfragen beantwortet, dann wird es, fürchte ich, mit dem an sich im Interesse der Sache notwendigen Einvernehmen auf die Dauer vorbei sein.
Frau Staatsminister Hamm-Brücher, wir sind zur Kooperation und zur Unterstützung bereit. Aber das Verhältnis von Regierung und Opposition kann hier nicht so sein, daß sozusagen die Opposition Anregungen gibt und die Regierung auf diese Anregungen nicht eingeht. Deswegen werden Sie Kooperation und Unterstützung nur erhalten können, wenn Sie sich zu Korrekturen in der hier aufgeführten Weise bereit finden. In diesem Sinn möchten wir die Beratungen im Ausschuß gestaltet wissen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0812100800
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Müller-Emmert.

Dr. Adolf Müller-Emmert (SPD):
Rede ID: ID0812100900
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt ganz besonders die Vorlage des Rahmenplans für die auswärtige Kulturpolitik im Schulwesen. Wir sind uns darüber im klaren, daß er eine Fülle von Vorarbeiten
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978
Dr. Müller-Emmert
kostete und es eine besonders schwierige Arbeit war, ihn zusammenzustellen.
Dabei konnte die Bundesregierung allerdings auf den Enquete-Bericht des Bundestags über die auswärtige Kulturpolitik zurückgreifen. Es dürfte zwischen Fachleuten wohl unbestritten sein, daß er eine sehr gute Grundlage im Rahmen einer gemeinsamen Arbeit aller Fraktionen des Bundestags ist und die Bundesregierung insoweit doch ein — das darf ich wohl sagen — sehr wertvolles Hilfsmittel zur Verfügung hatte.
Frau Staatsminister Hamm-Brücher hat im Rahmen ihrer Ausführungen schon deutlich gemacht, daß dieser Rahmenplan fraglos nicht das Nonplusultra ist, sondern im Zuge der Beratungen in den zuständigen Ausschüssen selbstverständlich da und dort noch verbessert werden muß. Insoweit greife ich durchaus aufgeschlossen das auf, was Herr Kollege Pfeifer auf der Grundlage ,von sachlichen Vorschlägen vorgetragen hat. Ich darf allerdings ganz am Rande sagen, daß Selbstverständlichkeiten nicht dadurch zu Sensationen werden, daß man sie ganz besonders dramatisch vorträgt.

(Wolfram [Recklinghausen] [SPD] : Sehr gut! — Klein [München] [CDU/CSU]: Zum Beispiel?)

Wenn hier sachliche Gesichtspunkte und sachliche Kritik vorgetragen werden, ist es für unser Haus ganz selbstverständlich, daß jeder von uns diese sachlichen Vorschläge entgegennimmt und kritisch prüft. Es ist auch richtig, was Herr Kollege Pfeifer, wenn auch nur am Rande, so aber doch deutlich gesagt hat, daß nämlich auswärtige Kulturpolitik keine Polemik und keine Konfrontation verträgt, sondern darauf ausgerichtet sein muß, auf einer breiten gemeinsamen Grundlage für die Bundesrepublik Deutschland im Ausland zu wirken.
Unter diesen Gesichtspunkten begrüßen wir von der SPD-Bundestagsfraktion die Grundsätze, die dieser Rahmenplan enthält. Die beiden wichtigsten Zielsetzungen dürften wohl sein, daß zum ersten das deutsche Schulwesen im Ausland verstärkt gefördert und fortentwickelt werden muß, und zum zweiten, daß die Begegnungsmöglichkeiten zwischen jungen Menschen verschiedener Kulturen und Sprachen ebenfalls erheblich gefördert werden müssen. Das, was bezüglich der Begegnungsschulen und der deutschen Auslandsschulen vorgetragen wurde — insbesondere von seiten von Frau Staatsminister Hamm-Brücher —, wird von unserer Seite aus voll akzeptiert.
Es ist kurz auf die Frage. einzugehen, die Herr Kollege Pfeifer angeschnitten und in die Worte gekleidet hat, daß eine stringente Unterscheidung zwischen der Begegnungsschule und der deutschen Auslandsschule nicht so ohne weiteres möglich sei. Es mag sein, daß in manchen Ländern aus pragmatischen Gründen eine andere Entwicklung Platz greifen kann. Man soll an Prinzipien nicht so sehr in der Weise kleben, daß man sie zu Tode reitet. Das ist selbstverständlich.

(Klein [München] [CDU/CSU]: Das hat schon Adenauer gesagt!)

Aber ich habe in Ihren Ausführungen, Herr Kollege Pfeifer, insofern einen Widerspruch empfunden, als Sie auf der einen Seite durchweg, überall für Deutsch als Unterrichtssprache plädiert haben,

(Klein [München] [CDU/CSU] : Als zweite, hat er gesagt!)

aber auf der anderen Seite den Unterschied zwischen Begegnungsschule und Auslandsschule völlig verwischen wollen. Wie ist es möglich, frage ich, bei einer Auslandsschule oder bei einer Begegnungsschule den Grundsatz voll durchzuhalten, daß Deutsch grundsätzlich die Unterrichtssprache sein soll? Allein daraus schon ergibt sich, daß Sie — das ist jedenfalls meine Meinung — Ihren Gedanken nicht konsequent zu Ende gedacht haben.
Bezüglich der Schulen im Ausland sind noch einige kleine Gesichtspunkte ergänzend zu dem vorzutragen, was Frau Staatsminister Hamm-Brücher bereits gesagt hat. Es geht insbesondere um die Problematik der Firmenschulen, der, wie sie bisher noch heißen, firmeneigenen Schulen. Wir sind uns wohl alle darüber im klaren, daß wir der Entwicklung der firmeneigenen .Schulen in der Zukunft unsere ganz besondere Aufmerksamkeit widmen müssen. Ich muß Frau Staatsminister Hamm-Brücher insoweit sehr vorsichtig, aber deutlich darauf hinweisen, daß ich persönlich es lieber gesehen hätte, wenn das Auswärtige Amt in diesem Bereich schon eine volle Ubersicht hätte und die Zahl aller firmeneigenen Schulen im Ausland bereits kennen würde.

(Daweke [CDU/CSU] : Wieso muß man denn auf so etwas vorsichtig hinweisen?)

— Ich bin ein höflicher Mensch, Herr Kollege.

(Daweke [CDU/CSU]: Aber es gibt ja auch andere Rücksichten!)

— Wenn Sie mit der Axt im Walde marschieren wollen, ist das Ihre Sache.
Wir 'müssen feststellen, daß. unsere wirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik immer mehr dahin geht, daß deutsche Firmen im Ausland Dienstleistungsaufträge erhalten, bei denen es um ganz erhebliche Summen geht, die auch für unsere deutsche Volkswirtschaft von ganz wesentlicher Bedeutung sind. Solche Dienstleistungsaufträge können im Ausland nur dadurch korrekt zu Ende geführt werden, daß auch deutsche Arbeitnehmer in vermehrtem Maße bei diesen deutschen Firmen im Ausland arbeiten. Da sich diese Aufträge über mehrere Jahre hinwegziehen, ist es zwangsläufig, daß deutsche Firmen deutsche Arbeitnehmer für die 'Tätigkeit im Ausland nur dadurch finden, daß diese deutschen Arbeitnehmer auch mit ihren Familien für einige Jahre ins Ausland ziehen können. Damit stellt sich automatisch die Problematik des Schulunterrichts in Bereichen, die bislang — zwangsläufig; das sieht man ein — vom Auswärtigen Amt nicht erfaßt werden konnten, nämlich in irgendwelchen Entwicklungsgebieten des jeweiligen ausländischen Staates, in denen vorher vielleicht noch nicht einmal Menschen wohnten.
9398 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978
Dr. Müller-Emmert
Es ist selbstverständlich, daß die deutschen Firmen bei dieser Sachlage in erhebliche Schwierigkeiten geraten, für ihre Arbeitnehmer ein gutes Schulsystem zu entwickeln. Wenn ein gutes Schulsystem in diesen entlegenen Bereichen der Welt nicht gegeben ist, dann ist es genauso verständlich, daß die deutschen Firmen nicht hinreichend deutsche Arbeitnehmer finden, die bereit sind, ins Ausland zu gehen. Ich glaube, die Wechselwirkung, die ich hier aufgezeigt habe, ist deutlich und verständlich. Daraus folgt, daß die Bundesregierung für die Zukunft gerade dem Bereich der firmeneigenen Schulen eine ganz besondere Bedeutung widmen muß. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt es ganz besonders,. daß der Rahmenplan erstmalig für 1979 auch eine finanzielle Unterstützung dieser firmeneigenen Schulen im Ausland vorsieht.
Ich möchte noch ein kurzes Wort zu dem sogenannten Fernlehrwerk sagen. Hierzu ist auszuführen, daß wir unter diesem neuen Begriff Fernlehrwerk Einrichtungen verstehen, die für diejenigen deutschen Schüler im Ausland gedacht sind, die eine deutsche Schule, entweder in Form der Begegnungsschule oder in Form der Auslandsschule nicht besuchen können, die also zwangsläufig auf Grund der gegebenen Tatsachen verpflichtet sind, in eine ausländische Schule zu gehen. Dieses Fernlehrwerk ist im Grundsatz sicher etwas Ausgezeichnetes. Wie es in der Praxis funktionieren wird, wird sich erst noch erweisen müssen. Wir können aber das Auswärtige Amt nur dahin ermuntern, diese Möglichkeit weiter auszubauen. Jede Unterstützung ist in diesem Fall dringend notwendig. Wir hoffen, daß sich dieses Fernlehrwerk aus einer theoretischen Erwägung heraus so durchsetzen wird, daß wir in der Praxis gute Erfahrungen mit ihm machen können.
In diesem Zusammenhang darf ich noch ganz kurz aus meiner Sicht auf die Problematik der Lehrer im Ausland eingehen. Der Bericht der Enquete-Kommission sieht als Zielsetzung vor, daß möglichst weitgehend heimische Lehrkräfte eingesetzt werden. Herr Kollege Pfeifer, Sie stimmen mit mir sicher in dieser Zielsetzung, wie sie festgelegt worden ist, überein. 'Damit dürften sehr viele Schwierigkeiten sowohl organisatorischer als auch finanzieller Art für die Zukunft bereinigt werden können, wenn ich auch zugebe, Herr Kollege Pfeifer, daß diese Probleme fraglos sehr schwer zu lösen sind.
Andererseits ist es aber meines Erachtens besonders erstaunlich — das sollte hier einmal gesagt werden —, daß die Versuche des Auswärtigen Amtes, deutsche Lehrer für das Ausland zu finden, leider — nicht infolge Verschuldens des Auswärtigen Amtes — wenig erfolgreich waren. Sie werden alle vor wenigen Tagen die erstaunliche Feststellung in den Zeitungen gelesen haben, daß das Auswärtige Amt darum bemüht war, eine größere Zahl der arbeitslosen Lehrer in der Bundesrepublik, die zur Zeit 13 000 zählen

(Klein [München] [CDU/CSU] : Zählen sollen!)

- zählen; streiten wir nicht um diese Begriffe! —, herauszufinden, um sie für den Dienst im Ausland zu gewinnen. Es haben sich sage und schreibe nur 25 von 13 000 arbeitslosen deutschen Lehrern gemeldet

(Zuruf von der CDU/CSU: Eingestellt!)

— gemeldet! —, die bereit waren, den Dienst im Ausland anzutreten. Ich muß in der gebührenden Offenheit sagen, daß ich mich sehr darüber wundere, daß viele deutsche arbeitslose Lehrer zunächst an ihre todsichere Zukunft und weniger daran denken, daß es für ihre Entwicklung auch sehr hilfreich wäre, wenn sie einmal einige Jahre im Ausland Dienst täten.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich darf zum Schluß, meine sehr geehrten Damen und Herren, noch auf das Problem der Durchsetzung der einzelnen Maßnahmen und Zielsetzungen des Rahmenplans zu sprechen kommen. Herr Kollege Pfeifer, ich spreche Sie direkt an. Ich habe insoweit viel Verständnis für Ihre Kritik. Ein Rahmenplan ist dann nicht besonders wirksam, wenn ihm nicht auch ein mittelfristiges finanzielles Konzept beigegeben ist. Dies weiß auch die Bundesregierung, dies weiß auch besonders Frau Staatsminister Hamm-Brücher, die in ihrer charmanten Offenheit in unserem zuständigen Ausschuß darüber auch schon einiges gesagt hat. Gerade in diesem Punkt ist es Aufgabe von uns allen, dafür zu sorgen, daß dieser Rahmenplan nicht auf dem Papier steht, sondern daß gemeinsam auch die organisatorischen, die finanziellen und die personellen Voraussetzungen geschaffen werden.

(Daweke [CDU/CSU) : Dann hätte sie ein-

mal ein charmantes Gespräch mit dem
Finanzminister führen müssen!)
Das Haus wird sich in dieser Zielsetzung einig sein. Wir werden in den Ausschüssen über die einzelnen offenen Fragen noch sehr viel zu reden haben. Ich bin auch der Überzeugung, daß vieles von dem, was im Rahmenplan steht, noch der Anreicherung und Verbesserung bedarf. Ich glaube, wenn der Rahmenplan die Ausschüsse verlassen wird, wird er das gemeinsame Werk aller Fraktionen dieses Hauses sein.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0812101000
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schäfer (Mainz).

Helmut Schäfer (FDP):
Rede ID: ID0812101100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Rahmenplan für die auswärtige Kulturpolitik im Schulwesen hat die Bundesregierung Konsequenzen aus den Forderungen der Enquete-Kommission gezogen und ein vernünftiges und zukunftweisendes Konzept vorgelegt, das sich an den Grundsätzen der von dieser Regierung betriebenen Außenpolitik orientiert.
Kulturelle Außenpolitik oder auswärtige Kulturpolitik, wie immer man es nennen will, hat es nicht immer leicht gehabt. Sie stand viel zu lange im Schatten einer Außenwirtschafts-, einer Außenhandelspolitik, wie es überhaupt in unserer Zeit sehr
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 9399
Schäfer (Mainz)

schwerfällt, gegen die Übermacht wirtschaftlicher Interessen überhaupt noch politische oder gar kulturelle Prioritäten zu setzen. Nichts wäre aber törichter, als einen Primat der Wirtschaft vor der Politik oder aber vor der Kultur anzustreben. Gerade unsere westlichen Nachbarstaaten mit ihren jahrhundertelangen weltpolitischen Erfahrungen, die allerdings zum Teil auch aus ihrer nicht immer rühmlichen Kolonialpolitik herrühren, haben uns deutlich gemacht, wie kulturelle Leistungen geradezu Grundvoraussetzung und auch geistige Infrastruktur für das geworden sind, was später Handel und Wirtschaft mit den Ländern z. B. der Dritten Welt erreichen konnten. Insofern sollte man den Begriff „dritte Säule" oder „dritter Pfeiler" für den kulturellen Teil der Außenpolitik nicht als Rangfolge mißverstehen. Ich würde eher sagen: Fehlt dieser Pfeiler, dann ist es um das Gebäude der gesamten Außenpolitik schlecht bestellt.
Wenn man draußen immer wieder hört und erlebt, wie sehr die Bundesrepublik vor allem — oft sogar ausschließlich — als Wirtschaftsmacht angesehen und verstanden wird, wie wenig dagegen die kulturellen Leistungen Deutschlands bekannt sind, dann beweist das, daß wir auf dem Sektor kulturelle Außenpolitik noch sehr vieles nachzuholen haben, was frühere Generationen versäumten. Es wäre aber sicher nichts falscher, als sich darauf zu beschränken, unsere kulturelle Außenpolitik auf einen einseitigen Kulturexport zu beschränken. Das wird ja in diesem Rahmenplan sehr deutlich ausgesprochen. Ich bin der Meinung, daß gerade hier mit Begriffen wie internationale Zusammenarbeit, Begegnung, Öffnung und Partnerschaft deutlich Prinzipien angesprochen werden, die klarmachen, wo deutsche kulturelle Außenpolitik in Zukunft ihre Akzente setzen will.
Die FDP allerdings ist der Meinung, daß wir auch in solchen Ländern tätig sein sollten, die nicht aus traditionellen Gründen kulturell mit uns verbunden waren oder heute als Verbündete anzusehen sind,. in Ländern also, die möglicherweise auch ideologisch in einem anderen Lager angesiedelt sind. Hier sollten wir unter Umständen unsere Bemühungen verstärken, kulturelle Bindungen herzustellen. Ich hatte die Ehre, als erster deutscher Politiker vor wenigen Tagen in einem solchen Land zu sein, und war sehr überrascht, daß man dort bislang von der Bundesrepublik weder etwas gehört noch etwas gesehen hat. Es ist einer der frankophonen Staaten Afrikas, die sich offensichtlich auf Grund ihrer Kleinheit und möglicherweise ihres französischen Duktus nicht so sehr unseres Interesses erfreuen. Ich meine, wir sollten solche Länder nicht ausnehmen.
Meine Damen und Herren, die Frage, wie in Zukunft unsere kulturelle Außenpolitik betrieben wird, wird in diesem Rahmenplan sehr deutlich durch die verstärkte Förderung der deutschen Sprache als Fremdsprache beantwortet. Ich glaube, Herr Pfeifer hat heute morgen deutlich gemacht, daß es hier keine Gegensätze zwischen der Opposition und den Regierungsparteien gibt. Es ist notwendig, Sprachbarrieren auch und insbesondere in Europa abzubauen. Einrichtungen, wie sie beispielsweise in
Saarbrücken oder in Freiburg geschaffen und wie sie im Rahmenplan angesprochen worden sind, sind hervorragend dazu geeignet, solche Barrieren auch in Europa zu beseitigen und dazu beizutragen, daß das, was im Ausland, was in der Dritten Welt Begegnungsschule genannt wird, auch in Europa eine Selbstverständlichkeit werden sollte. Allerdings sollten solche Schulen nicht Eliteschulen bleiben. Begegnungsschulen sollten nicht unbedingt nur im gymnasialen Bereich angesiedelt sein. Ich könnte mir sie beispielsweise bereits für den Realschulbereich vorstellen. Hierüber müßte allerdings sicher noch intensiver nachgedacht werden.
Es bedarf allerdings auch dringend gemeinsamer Bemühungen in der Europäischen Gemeinschaft, dem Europarat und anderen Gremien, daß dafür gesorgt wird, daß es zu einer Harmonisierung unseres Schulwesens kommt — was nicht heißt: Gleichmacherei, um hier einen in der Kulturdiskussion sehr häufig verwendeten Begriff zu gebrauchen —, Harmonisierung vor allem in der Gleichwertigkeit der Schulabschlüsse und der Abschlüsse im Ausbildungsbereich. Es muß uns gelingen, die gegenseitige Anerkennung insbesondere in Europa durchzusetzen.
Was die Förderung unserer Schulen im Ausland betrifft, so setzt der Rahmenplan erfreuliche Schwerpunkte. Wir stimmen voll und ganz der Auffassung zu, daß die sogenannte Begegnungsschule besondere Förderung verdient. Das Zusammenleben und die Zusammenarbeit junger ausländischer und deutscher Schüler und ihre Einführung in zwei verschiedene Sprachen und Kulturen ist ein faszinierendes und zukunftweisendes Modell. Wir begrüßen auch die im Rahmenplan vorgesehene Einrichtung berufsbildender Zweige und Fächer an diesen Schultypen. Hier meine ich, ist ein Schritt vorwärts, weg von diesem nur elitären Kulturverständnis, getan.
Die in Zukunft in „deutschsprachige Auslandsschule" umzubenennende sogenannte Expertenschule, die bisher als entscheidend für die schulische Versorgung im Ausland lebender deutscher Kinder betrachtet wurde, erhält auch in Zukunft die ihr zukommende Unterstützung. Ich meine allerdings mit Herrn Pfeifer, daß es uns notwendig erscheint, daß sich auch solche Schulen, insbesondere auch Sprachgruppenschulen, soweit das fachlich möglich ist, mehr und mehr dein Kindern der Gastländer öffnen, insbesondere auch Kindern mit anderer Hautfarbe. Ich denke hier z. B. an die deutsche Sprachgruppenschule in Windhuk, wo man entgegen der Politik der südafrikanischen Regierung zum erstenmal drei farbige Kinder aufgenommen hat. Ich meine, es müssen mehr werden. Es wird zwar behauptet, es fehlten die sprachlichen Voraussetzungen, aber hier liegt, wie ich meine, eine Möglichkeit, diese Öffnung durch zusätzliche Sprachkurse zu betreiben. Jedenfalls sollten deutsche Sprachgruppenschulen im Ausland und auch gerade in Südamerika nicht zu Denkmälern zum Teil überholter deutscher Lebensart erstarren.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Sehr richtig!)

9400 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978
Schäfer (Mainz)

Insofern erscheint uns eine bessere Regelung der Beziehungen zwischen den privaten Schulträgern und den fördernden deutschen Stellen durch eine Änderung der 30 Jahre alten Mustersatzung zwingend geboten.
Dies soll und muß im Einvernehmen mit der Kultusministerkonferenz der Länder geschehen, da auch deren Zuständigkeit berührt wird. Bedauerlicherweise ist auf der linken Bank heute niemand aus diesem Bereich zu sehen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Nur kurz draußen!)

—Entschuldigung. Ich hätte gern den einen oder anderen Kultusminister hier anwesend gesehen. Gleichzeitig müssen wir die Länder in diesem Zusammenhang nämlich dringend bitten — ich meine, hier rühre ich an einem der kritischen Punkte des Herrn Pfeifer —, endlich auch einen angemessenen Anteil an der Finanzierung dieser Schulen aufzubringen. Herr Pfeifer, wenn Sie sagen, es liege alles an der Finanzierung, so stimmen wir Ihnen zu. Aber wenn Sie die Bundesregierung bitten, im Ausschuß doch einmal Vorstellungen vorzulegen, wie denn all diese Vorhaben finanziert werden müssen, dann sage ich Ihnen: Es ist vornehme Aufgabe der Opposition, auch auf die von ihr regierten Länder hinzuwirken, endlich einmal der Finanzierung des deutschen Auslandsschulwesens etwas positiver gegenüberzustehen. Es reicht nicht aus, daß hohe deutsche Ministerialbeamte aus den verschiedensten Bundesländern die Abiturprüfungen in Kairo und Teheran, in Windhuk und Tokio abnehmen, daß aber die Förderung dieser Schulen ausschließlich dem Bund oder den Trägervereinen zukommt.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Hier, meine ich, ist es an der Zeit, den Ländern sehr deutlich zu sagen: So geht es nicht, insbesondere nicht, wenn man seitens der Länder gleichzeitig immer wieder den Kulturhoheitsanspruch herausstellt.

(Daweke [CDU/CSU] : Das, was Sie gesagt haben, paßt wunderbar zu der gestern geführten Debatte über den Föderalismus!)

— Herr Daweke, wenn das wunderbar dazu paßt, dann ist es ja um so besser.

(Daweke [CDU/CSU] : Das war aber gar nicht so gemeint!)

Schließlich verschlingt die Unterhaltung dieser Schulen enorme Summen. Es ist innerhalb von 23 Jahren immerhin eine Kostensteigerung von 5 auf 203 Millionen DM ohne die Kosten für Neubauten zu verzeichnen, und die Kosten für einen Lehrer pro Jahr sind von 47 430 DM 1970 auf sage und schreibe 101 050 DM 1977 geklettert. Die Zahl der Lehrer, die ins Ausland vermittelt werden konnten, nahm dagegen, wie heute schon mehrfach festgestellt, ab.
Wir sind mit der Bundesregierung der Meinung, daß diese Steigerung der Förderung der deutschen Auslandsschulen auch im Hinblick auf die im Rahmenplan angestrebte und dringend notwendige bessere Vorbereitung für die ins Ausland zu entsendenden Lehrer berechtigt war und daß ein systematischer Ausbau des deutschen Auslandsschulwesens notwendig ist, begrüßen aber auch die angedeutete Tendenz zur Konzentration der- Standorte und zur Überprüfung des Verhältnisses der Besoldung von Lehrern in der Bundesrepublik und solchen an Auslandsschulen, auf die Herr Kollege Pfeifer heute vormittag auch schon aufmerksam gemacht hat.
Ich bin der Meinung, daß die Kostenbeteiligung der Länder kaum mehr aufschiebbar sein wird, und ich glaube, daß wir in den gemeinsamen Bemühungen, unsere Investitionen im Auslandsschulbereich, aber überhaupt in der auswärtigen Kulturpolitik zu verstärken, im Rahmen der Kultusministerkonferenz Wege aufzeigen müssen, die im Sinne des Rahmenplans sind, der auch von der Opposition heute durchaus positiv beurteilt worden ist.
Einige Forderungen, die im Rahmenplan für die auswärtige Kulturpolitik im' Schulwesen genannt werden, möchte ich für meine Fraktion zum Schluß noch als besonders wichtig herausstellen und auf ihre zügige Verwirklichung drängen. Einmal muß die pädagogische Beratung der geförderten Auslandsschulen verstärkt werden, d. h., die Zahl 'der zu entsendenden Fachberater ist zu erhöhen. Zweitens ist eine Verbesserung der Vorbereitung und der Fortbildung unserer Lehrkräfte im Auslandsschuldienst zwingend geboten. Auch hier geht es natürlich um die Mitverantwortung der Länder, die hier eine entscheidende Rolle spielen. Auch hier, meine ich, müßte sich in der Kultusministerkonferenz ein gangbarer Weg finden lassen. Drittens muß der fachlichen Betreuung von Ortskräften stärkere Beachtung geschenkt werden.

(Klein [München] [CDU/CSU] : Ich bin voll Ihrer Meinung!)

— Vielen Dank, Herr Klein. Viertens muß die Zahl der Lektoren für die Ausbildung von Deutschlehrern an den ausländischen Hochschulen entschieden verstärkt werden. Fünftens sind die Verwendung audiovisueller Medien und die Schaffung eines modernen Fernlehrwerks für Deutsche dringend erforderlich. Hier sollten wir z. B. einmal daran denken, daß der Deutschunterricht in sehr befreundeten Ländern wie den Vereinigten Staaten von Amerika noch sehr notleidet unter zum Teil geradezu hoffnungslos veraltetem Material. Ich wäre sehr dankbar, wenn da, wo es Sprachlabors gibt, auch unsererseits etwas getan würde, diese Sprachlabors mit den richtigen audiovisuellen Medien zu füllen, um den Unterricht gerade in- den Ländern wirklich zu erleichtern, in denen Deutsch auf Grund seiner Schwierigkeit nicht gern als Fremdsprache genommen wird.
Schließlich darf ich in diesem Zusammenhang auch noch auf die Frage des bi- und multilateralen Erfahrungsaustauschs in den verschiedenen internationalen Gremien hinweisen und hervorheben, daß hier sicher auch pädagogisch viele Erkenntnisse zu gewinnen sind. Dabei denke ich insbesondere an die Erfahrungen der Franzosen und Engländer in der Dritten Welt und an ihre jahrelange Tätigkeit im kulturellen Bereich. Manches aus diesen Erfahrungen scheint mir doch für unsere Diskussion wichtig.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 9401
Schäfer (Mainz)

Lassen Sie mich zum Schluß noch ein besonders heikles Thema ansprechen, das allerdings im Rahmenplan nur am Rande erwähnt wird.

(Daweke [CDU/CSU] : Geld!)

— Das habe ich bereits angesprochen, Herr Daweke;
Sie haben das offensichtlich überhört: Ich habe an
die Länder appelliert und darf das noch einmal tun.

(Lachen bei der CDU/CSU)

— Sie freuen sich, wunderschön! Ich bin der Meinung, eine Beteiligung der Länder würde bereits zu einer Milderung des Problems führen. Das werden Sie kaum bestreiten können. — Nein, ich wollte auf die Betreuung ausländischer Kinder eingehen — sicher auch ein Geldproblem. Diese Betreuung wird in dem Rahmenplan nur am Rande angesprochen, ist dort kein zentrales Thema. Wir wissen, daß es seitens einiger Länder durchaus begrüßenswerte Ansätze zu einer Lösung dieser ungemein schwierigen Frage gibt. Trotzdem bleibt unsere Bitte an die Bundesregierung, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten — etwa in den gemischten Expertenkommissionen — energisch auf ein für die gesamte Bundesrepublik brauchbares Konzept zu dringen, das einerseits die Integration von Gastarbeiterkindern in unser Bildungs- und Gesellschaftssystem ermöglicht, andererseits aber auch deren mögliche Reintegration in das Schulsystem ihrer Heimatländer nicht verbaut. Ich meine, wir müssen in dieser Frage energischer, als das bisher der Fall gewesen ist, gemeinsam eine Konzeption finden, die ausschließt, daß uns Illustrierte von Woche zu Woche berichten, daß die Hoffnungslosigkeit des beruflichen Schicksals von Gastarbeiterkindern in der Bundesrepublik offensichtlich kaum mehr zu überbieten ist. Für meine Fraktion darf ich die Bundesregierung bitten, die Fachausschüsse des Deutschen Bundestages laufend über den Fortgang ihrer Bemühungen in dieser Richtung zu informieren.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Sie haben heute morgen mehrere Namen genannt und diejenigen, die in besonderem. Maße zur Entwicklung der auswärtigen Kulturpolitik beigetragen haben, besonders herausgestellt und belobigt. Für die FDP darf ich Ihnen besonders herzlich für Ihre entschiedenen Bemühungen um einen Fortschritt in der auswärtigen Kulturpolitik danken.
{Beifall bei der FDP und der SPD)
Meine Damen und Herren, die Konzeption, die im Rahmenplan für das auswärtige Schulwesen vorgelegt ist, ist ein wesentlicher Ansatz, die traditionell gewachsenen Strukturen des deutschen Auslandsschulwesens den Anforderungen einer zukunftsorientierten Bildungs- und Außenpolitik anzupassen. Die deutschen Auslandsschulen, seien es Expertenschulen, mehrsprachige Begegnungsschulen oder auch Firmenschulen, müssen sich aber mehr und mehr als bedeutende und verantwortliche Träger deutscher kultureller Außenpolitik verstehen. Insofern dürfen sie niemals Hort überholten elitären oder gar nationalistischen Denkens sein. So dürfen Rasse, Religion und soziale Zugehörigkeit bei der Öffnung dieser Schulen in den jeweiligen Gastländern keine Schranken bedeuten. Und diese Schulen haben — das zum Schluß — allen Formen von Rassismus und Menschenrechtsverletzungen gegenüber eine entschiedene moralische und praktische Gegenposition einzunehmen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0812101200
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Klein (München).

Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID0812101300
Herr Präsident! Ich hoffe, die Geschäftsordnung gestattet mir die Anrede: Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen im Plenarsaal und an den Lautsprechern der Abgeordnetenbüros!

(Daweke [CDU/CSU]: Die kommen jetzt alle, Herr Klein! Jetzt wollen sie alle Sie sehen!)

Deutsch als Fremdsprache hat sich in den vergangenen Jahren nach Englisch und Französisch an die dritte Stelle geschoben. Jahr für Jahr lernen gegenwärtig 20 bis 25 Millionen Menschen außerhalb des deutschen Sprachraums Deutsch, davon allein etwa 13 Millionen in den kommunistischen Staaten Osteuropas.

(Pfeifer [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

Der Rahmenplan für die auswärtige Kulturpolitik im Schulwesen befaßt sich, genau genommen, dagegen nur mit Form und Umfang der Förderung von zwei Gruppen deutscher Auslandsschulen. 107 davon erhielten im Haushaltsjahr 1977 — so geht es aus den statistischen Angaben der Drucksache hervor — 167,7 Millionen DM und weitere 116 rund 9,8 Millionen DM.

(Dr. Steger [SPD] : Und wie viele lernen Bayerisch?)

— Manche lernen es nie.
Über den Rahmen, in dem sich die Arbeit dieser Schulen bewegt, sagt der Rahmenplan nichts aus: über die Universitäten, Sekundar-, Berufs- und Grundschulen im Ausland, in denen Deutschunterricht erteilt wird, über die Deutschkurse von „Deutschlandfunk", „Deutscher Welle" sowie von ausländischen Rundfunk- und .Fernsehstationen, über Deutschunterricht bzw. die Aus- und Weiterbildung von Deutschlehrern durch die Mittlerorganisationen, also über all die Einrichtungen, in denen jene 20 bis 25 Millionen Menschen Deutsch lernen. Eine solche Bestandsaufnahme, meine Damen und Herren, hätte uns im Parlament und Ihnen in der Regierung — die Regierungsbank ist allerdings im Augenblick, offenbar nur vorübergehend, etwas schwach besetzt — -ein objektives ,Urteil über die Rolle der Auslandsschulen erleichtert.
Statt dessen ist uns eine — leider an keiner Stelle wirklich konkrete — Sammlung von Zielbeschreibungen vorgelegt worden, die nicht unter Mangel an gutem Willen, sondern eher an einem Übermaß von frommen Wünschen leidet.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Steger [SPD] : Wieso sind das fromme Wünsche?)

Es ist eine gute Übung in diesem Hohen Hause, die kulturelle Außenpolitik, also das kulturpolitische
9402 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978
Klein (München)

Zusammenwirken der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten, soweit als möglich aus der Parteienauseinandersetzung herauszuhalten. Das Parlament zeichnet damit — und das hat es auch heute im bisherigen Verlauf dieser Debatte getan — den Weg für unsere kulturpolitischen Aktivitäten im Ausland vor. Da dies aber nicht die Aufhebung der parlamentarischen Kontrollfunktion über die Arbeit der Regierung bedeutet, kann ich nur hoffen, daß der Herr Bundesaußenminister bei der Lektüre — falls er sich ihr unterzieht — deutlich formulierte Kritik oder die Begründung von Gegenstandspunkten nicht wieder wie gestern in anderem Bezug geschehen — als eine Gefährdung der außenpolitischen Position der Bundesrepublik Deutschland hinzustellen versucht..
Mein Kollege Anton Pfeifer hat sich umfassend mit dem Rahmenplan auseinandergesetzt. Ich will mich mit zwei meiner Fraktion allexdings besonders wichtig erscheinenden Punkten etwas eingehender befassen:
Erstens: Die mit ganzen 9,8 Millionen DM geförderten Auslandsschulen — diese Gruppe, von der ich vorhin sprach — sind sogenannte Sprachgruppenschulen, darunter — wie es in der Drucksache heißt — 108 kleine Siedlerschulen. Auf Seite 10 des Rahmenplanes steht: „Obwohl die Sprachgruppenschulen voraussichtlich abnehmende Bedeutung haben werden ..." Darf ich einmal fragen: abnehmende Bedeutung für wen? Doch wohl nicht für die Menschen, die sich oft unter großen Opfern bemühen, die kulturelle Verbindung mit dem Land, aus dem sie selber oder ihre Vorfahren gekommen sind, zu halten?
Wenn die Feststellung der Kulturabteilung des Auswärtigen Amtes im Zweijahresbericht 1976/1977 ernst gemeint ist, die Förderung der deutschen Sprache im Ausland sei eine der wichtigsten Aufgaben der auswärtigen Kulturpolitik, dann wird hier doch ein Kapital, ich will nicht sagen, verspielt, aber links liegengelassen. Die schulische Betreuung der rund 15 Millionen Auslandsdeutschen in allen Teilen der Welt darf meiner Auffassung nach nicht unter Kategorisierungen wie links oder rechts leiden. Leisten wir uns doch ohnehin den sträflichen Luxus, die Möglichkeiten einer gezielten Zusammenarbeit mit unseren ehemaligen Landsleuten, die ja längst gute, oft einflußreiche Bürger ihrer neuen Heimatstaaten sind, weitestgehend ungenutzt zu lassen.
Ich weiß schon, an dieser Stelle fällt häufig von bestimmter Seite das Wort „Deutschtümelei". Aber werfen die Betreffenden aus gleichem Grunde auch den Polen im Ruhrgebiet „Polentümelei"', den Juden in Amerika „Judentümelei" oder den Franzosen in Kanada „Franzosentümelei" vor?

(Wehner [SPD] : „Klein-tümelei" !)

Ich bitte das Auswärtige Amt, den Menschen, die üblicherweise, wenn auch etwas unpräzise, als „Auslandsdeutsche" bezeichnet werden, auch in unserem ureigensten Interesse wieder stärkere Aufmerksamkeit zuzuwenden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Zweitens: Zu den 13 Millionen Sowjetbürgern, Ungarn, Rumänen, Bulgaren, Jugoslawen, Tschechen, Slowaken und Polen, die Deutsch lernen, gehören nur ganz wenige von den — es ist schwer zu schätzen — schätzungsweise 3,5 Millionen Deutschen, die in diesem Raum noch leben. Obwohl in dem Rahmenplan unter „besonderen Schwerpunkten" auch die „Implementierung der KSZE-Schlußakte Korb III Kapital 4 über Zusammenarbeit und Austausch im Bereich der Bildung" angeführt ist, also auf den gesamten Katalog der in zahlreichen internationalen Abkommen verbrieften Minderheiten- und Selbstbestimmungsrechte Bezug genommen wird, werden die Deutschen in Osteuropa systematisch denationalisiert. Ihnen werden diese Rechte systematisch vorenthalten.
Ich habe die Aufzählung angeblicher oder wirklicher Erfolge schon im Ohr, mit der Regierung und Regierungsparteien Feststellungen dieser Art entgegentreten und die Vorzüge des multilateralen Entspannungsprozesses rühmen. Doch im Rahmenplan steht, daß die Förderung von Auslandsschulen seit 1950 schrittweise wieder aufgenommen worden sei, meist an früheren Schulorten, aber auch durch Neugründungen. Wörtlich heißt es dann: „Nur in Ost- und Südosteuropa war eine Wiederanknüpfung nicht möglich." An anderer Stelle: „Da das Schulwese der deutschen Sprachgruppen in Südost- und Osteuropa, besonders in Ungarn, Rumänien und in der Sowjetunion, ausschließlich von den Regierungen dieser Länder gestaltet wird, beschränken sich die Förderungsmöglichkeiten der Bundesrepublik Deutschland im wesentlichen auf Beiträge zur Aus-und Fortbildung von Deutschlehrern." Punkt, basta. Mehr hat das Auswärtige Amt in dem Rahmenplan zu diesem Thema nicht mitzuteilen. In dem bereits zitierten Zweijahresbericht findet sich allerdings noch der Satz:
Zwar bestehen jetzt mit sämtlichen osteuropäischen Staaten Kulturabkommen — das letzte mit der Tschechoslowakei wurde am 11. April 1978 anläßlich des Besuchs von Staatspräsident Husak unterzeichnet —, doch treten im praktischen Vollzug immer wieder Schwierigkeiten auf.
Dieser Bericht enthält auch ein Foto des Herrn Bundesaußenministers. Es zeigt ihn bei Unterzeichnung des Kulturabkommens mit seinem ungarischen Kollegen. Meine Damen und Herren, ein Hauch von Potemkinschem Dorf!

(Dr. Köhler [Wolfsburg] [CDU/CSU] : Sehr gut!)

Wir werden über die kulturelle Zusammenarbeit mit den Auslandsdeutschen, insbesondere in Osteuropa, noch ausgiebig und ernsthaft miteinander zu diskutieren haben, nicht zuletzt im Unterausschuß für kulturelle Außenpolitik im Auswärtigen Ausschuß, in dessen Namen ich mich bei Frau Staatsminister Dr. Hamm-Brücher, Herrn Staatssekretär Dr. Hermes und Herrn Ministerialdirektor Dr. Kurt Müller für ihre aufgeschlossene Informationsbereitschaft bedanken möchte.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 9403
Klein (München)

Ein abschließendes Wort zum Rahmenplan: Er ist eine brauchbare Diskussionsgrundlage. Die erste Runde dieser Diskussion findet heute im Bundestagsplenum statt. Es werden ihr in den Ausschüssen und hier noch viele folgen müssen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0812101400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Lattmann.

Dieter Lattmann (SPD):
Rede ID: ID0812101500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem vielen Zutreffenden, das hier geäußert worden ist, möchte ich nur einige Punkte, sehr praxisbezogen, anfügen.
Die Materie, von der wir hier reden, ist in der Praxis ebenso schwer durchschaubar wie für das Parlament kontrollierbar. Das liegt nicht an irgendwelchen geheimnisvollen Mechanismen, sondern an der Tatsache, daß 500 geförderte Schulen mit mehr als 45 000 Schülern mit mehr als 200 Millionen DM gefördert werden und daß 960 weitere Schulen mit Hunderttausenden von Schülern auch die eine oder andere Förderung bekommen, und dies alles auch noch differenziert nach den unterschiedlichsten sozialen, ökonomischen und bildungspolitischen Situationen in den Gastländern. Eine so komplexe Materie liegt vor uns, daß ich sagen möchte: Hier im Parlament schaut überhaupt niemand ganz durch, und im Auswärtigen Amt ist ja die Abteilung VI, die Kulturabteilung, auch nicht gerade die Abteilung, um die sich alles drängt und dreht. Deswegen also die Bitte, daß wir uns selbst wenigstens einmal im Jahr auffordern, in diese schiere Undurchdringlichkeit parlamentarisch einzudringen — hier im Plenum —, und daß wir es im Ausschuß für Bildung und Wissenschaft wie auch im Unterausschuß für kulturelle Außenpolitik in den beiden folgenden Jahren dieser Legislaturperiode intensiver tun als in den beiden zurückliegenden.
Einige Vorredner haben die ideal gedachte Forderung „Gebot der sozialen Offenheit, Verbot jedweder Diskriminierung von Rassen; Religionen und Weltanschauungen" aufgegriffen. Aber dies ist ja — angesichts der realen Zustände in der Welt — eben eine ideal gedachte Voraussetzung, da wir doch wissen, daß sich unsere kulturelle Außenpolitik gerade im Bereich des Schulwesens in einer Welt zuträgt, in der eben Diskriminierung und Unfreiheit häufiger anzutreffen sind als die erfüllte Freiheit. Deswegen kann man dies in der Praxis vor Ort gar nicht wichtig genug nehmen.
Meine Damen und Herren, ich möchte in diesem Zusammenhang, da hier zu Recht Beteiligten der Bundesregierung und Verantwortlichen im Auswärtigen Amt, die dieses politische Gebiet betreuen, gedankt worden ist, auch einmal ausdrücklich denjenigen zusätzlich danken, die als Leiter von Schulen, als Lehrer, als Leiter von Kulturinstituten für unsere Bundesrepublik im Ausland tätig sind.

(Beifall)

Ich möchte das in dem Wissen — in dem wir hier sicherlich Gemeinsamkeit herstellen können — tun, daß ja ein noch so schön gesetzter Rahmen mit
wohlklingenden Formulierungen das Bild nicht auszufüllen vermag, das zu beschreiben ist. Dies gilt auch für das Deutschlandbild. Die Arbeit in der Praxis ist ungeheuer personenbezogen und -abhängig, und überall da, wo jemand von wirklichem Engagemet, persönlichem Mut, großer Kenntnis und nicht lockerlassender Arbeitsenergie ist, scheint unendlich viel mehr machbar, daß in bloßen Paragraphen und Rahmenformulierungen ausgedrückt werden kann.

(Vorsitz: Vizepräsident Frau Funcke)

Der Parlamentswille bedarf der Umsetzung. Ich möchte das unterstreichen, was hier von mehreren zur unbefriedigenden Haushaltssituation gesagt worden ist, und möchte eines ergänzen: Es ist ein Widerspruch in sich, wenn wir hier das Gegenteil von dem reden, was die Praxis der Beschlüsse des Haushaltsausschusses bringt. Deswegen bitte ich die Haushaltspolitiker, soweit sie nicht anwesend sind, diese Debatte durch Nachlesen zu verfolgen und uns die Gelegenheit zum Gespräch zu geben.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0812101600
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Dieter Lattmann (SPD):
Rede ID: ID0812101700
Bitte sehr, Herr Kollege Picard.

Walter Picard (CDU):
Rede ID: ID0812101800
Herr Kollege Lattmann, hielten Sie es nicht für gut, wenn die Regierung wenigstens Vorschläge, die sie für notwendig erachtet, einbrächte, statt darauf zu warten, daß das Parlament die Initiative ergreift und über das hinausgeht, was uns die Regierung in aller Form als einen unbefriedigenden Vorschlag vorgelegt hat? Betrachten Sie bitte die Steigerungsrate der Ausgaben für Kulturpolitik, und betrachten Sie die Steigerungsrate des Gesamthaushalts; dann wissen Sie, was ich meine.

(Zurufe von der CDU/CSU: Sehr gut! — Leider wahr!)


Dieter Lattmann (SPD):
Rede ID: ID0812101900
Herr Kollege Picard, in der Sache gebe ich Ihnen, zumindest teilweise, durchaus recht, aber es liegt ja auch sehr entscheidend an uns Parlamentariern, an den Parlamentariern aller Fraktionen. Da möchte ich mit Blick auf das, was der Herr Kollege Pfeifer gesagt hat, gerade in Beantwortung auch Ihrer Frage, doch noch einmal zu bedenken geben, daß es zwar zutrifft, daß die Fraktion der CDU/CSU in mehreren kulturpolitischen und künstlerpolitischen Bereichen in den beiden letzten Legislaturperioden wichtige Anstöße gegeben hat, daß aber die Erfüllung dessen, was erarbeitet worden ist, in der Praxis bei Ihnen in der Gesamtfraktion dann sehr oft nicht stärker mehrheitsfähig ist als bei uns.

(Pfeifer [CDU/CSU] : Woher wollen Sie denn das wissen?)

Das heißt, dieses engere kulturpolitische Gebiet scheint in allen Fraktionen nicht gerade mehrheitsfähig.
9404 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978
Lattmann
Nehmen wir doch einmal ein praktisches Beispiel. Nehmen wir etwa — ich führe das gewissermaßen nur als Nebensatz, in Parenthese an — den Bereich der Kulturstiftung der Bundesrepublik. Da gibt es gemeinsame, auch von Ihnen unterstützte parlamentarische Forderungen, aber dort, wo CDU und CSU Mehrheiten haben, in der zweiten Kammer, wird dann sehr oft anschließend das verhindert, was hier zunächst öffentlich proklamiert wurde.
Doch zurück zum engeren Thema: Ich möchte darauf hinweisen und anregen, daß das Gebiet der Lehrerweiterbildung deshalb einen noch größeren Stellenwert erhält als bisher, weil es einen sehr großen Multiplikationsfaktor hat und im Ganzen billiger ist als das Errichten und Bezuschussen von Schulen, vor allen Dingen von neuen Schulen. Gerade in der Arbeit der Kulturinstitute namens „Goethe-Institut" wird in der Lehrerweiterbildung Hervorragendes geleistet. Ein Beispiel: Am vergangenen Wochenende hat ein solches Lehrerweiterbildungsseminar am Goethe-Institut in Bordeaux stattgefunden. Beteiligt waren 85 französische Deutschlehrer von Gymnasien, Personen, deren Engagement und Tätigkeit sich auf mehrere tausend Schüler umrechnen. Was dort an Information, an Engagement und auch an deutsch-französischer Freundschaftsfähigkeit im realpolitischen Sinn zu spüren war, machte einen hervorragenden Eindruck. Ich glaube, daß die verstärkte Förderung in diesem Bereich — ohne allzuviel Mehrkosten — ein großes politisches Gewicht hat.
Als nächsten Punkt möchte ich kurz aufgreifen, was gestern in der Debatte zum Strukturbericht der Bundesregierung von dieser Stelle aus gesagt wurde, nämlich die Tatsache, daß wir die reale Europapolitik, die Wahl des ersten direkt zu wählenden Europaparlaments am 10. Juni 1979 in diesen Aspekt einführen. Ich äußere noch einmal das Bedauern, daß der Kultusministerrat der Gemeinschaft sich ohne neuen Termin vertagt hat. Auf einen neuen Termin sollten wir drängen. Denn auf der Tagesordnung steht dort u. a. die Frage: Welche Sprachen soll Europa sprechen? Wir wissen zwar, daß die in einigen Köpfen vorhandene Vorstellung, wonach jeder seine Muttersprache und eine gemeinsame zweite europäische Sprache sprechen soll, angesichts der nationalen Eigenständigkeiten nicht realisiert werden kann. Aber wir müssen zumindest planen und uns Gedanken darüber machen und die Frage, welche Sprachen Europa sprechen soll, in diese Ausschußdiskussion einführen.
Ein weiterer Punkt: Firmenschulen. Ich finde es unbefriedigend, daß wir zwar — was richtig ist — dazu übergehen, auch Firmenschulen mehr zu fördern — zunächst wohl etwa acht bis zehn Schulen in der Größenordnung von nur etwa 1 Million DM im Jahr 1979 —, aber, weil sie eigenständig sind, keinen realen Überblick haben, was an diesen Schulen geschieht und wie sie zusammengesetzt sind. Wenn wir hier auch nicht das Kommando haben, sollten wir uns doch auf dem Weg des Austauschs und auf der Basis der Freiwilligkeit mehr Informationen über die konkrete Beschaffenheit und die konkreten Inhalte dieser Firmenschulen beschaffen.
Mein Kollege Müller-Emmert hat schon darauf hingewiesen, wie bedauerlich es ist, daß sich beim Sonderprogramm für junge Lehrer von über 13 000 arbeitslosen Lehrern überhaupt nur 62 beworben haben und daß nur 25 das Angebot annehmen, obwohl alle Politiker, die im Bundestag dieses Programm mitverantworten, an die Länder nachdrücklich appelliert haben, diesen jungen Lehrern, die für zwei oder mehr Jahre in den Dienst von Auslandsschulen gehen, zu garantieren, daß sie nach ihrer Rückkehr eine entsprechende Stelle in der Länderschulpolitik erhalten. Diese Voraussetzung ist natürlich wichtig. Wenn man bedenkt, was es für den Unterricht im Land bedeuten kann, wenn sich junge Lehrer im wahrsten Sinn des Wortes einmal den kulturellen Wind der Welt um die Nase wehen lassen, ist es wirklich aberwitzig, daß selbst ein so bescheidenes Programm nicht genügend aufgegriffen wird. Statt dessen denken wir immer in den Kategorien einer maximalen ökonomischen und sozialen Absicherung. Es ist schon gesagt worden: 110 000 bare Mark kostet ein entsandter deutscher Lehrer den deutschen Steuerzahler. Das bekommt er natürlich nicht alles selbst in die Tasche; es sind die Gesamtkosten. Dies steht doch oft in einem schreienden Kontrast zu der realen sozialen Umwelt in den elendsten Ländern der Welt, so däß man die Frage der Kosten und der Ausstattung unter den Gegebenheiten unserer Besitzstände ins Verhältnis zu der Situation in den Gastländern setzen muß, wo ja manche deutsche Diplomaten und deutsche Lehrer einen Status haben, wie er in diesen Gesellschaften nur sehr wenigen zukommt.

(Klein [München] [CDU/CSU] : Zumindest im Verhältnis zu den Einheimischen!)

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluß auf den Gedankengang, den zumindest Herr Klein aufgegriffen hat, als er hier sehr deutlich von „kultureller Außenpolitik" sprach. Ich bedaure, daß sich der Wille der Enquete-Kommission und auch des vorigen Bundestages, „kulturelle Außenpolitik" zu sagen, nicht durchgesetzt hat, sondern daß die Exekutive weiter von „auswärtiger Kulturpolitik" spricht und auch viele von uns von „auswärtiger Kulturpolitik" sprechen. Real bedeutet dies doch: Auswärtige Kulturpolitik ist sicherlich nicht nur atmosphärisch, sondern real noch mehr an die Zerklüftung des Föderalismus und damit an eine Vielzuständigkeit gebunden, die die Sache erschwert.

(Klein [München] [CDU/CSU] : Da interpretieren Sie mich falsch!)

Kulturelle Außenpolitik meint mehr reale Außenpolitik und auch mehr Bundeskompetenz. Insofern steht das in engem Zusammenhang mit der gestrigen Debatte.

(Pfeifer [CDU/CSU] Aber zahlen sollen die Länder!)

Ich glaube, es ist nicht vernünftig, auf der einen Seite zu sagen, kulturelle Außenpolitik sei ein drittes Bein, eine dritte Säule der Außenpolitik, gewissermaßen gleichrangig neben der klassischen Diplomatie und neben der Wirtschaftsaußenpolitik, auf .der anderen Seite aber in der Praxis der Parlamente
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 9405
Lattmann
von Bund und Ländern die kulturelle Außenpolitik oft doch nur wie einen Appendix zu behandeln, wie einen politischen Blinddarm, auf den man zwar, wie die Mediziner sagen, nicht völlig verzichten, aber den man notfalls sogar operativ behandeln kann.
Ich meine, diese Doppelzüngigkeit, von der keine Fraktion dieses Hauses frei ist, sollte hier real ausgesprochen sein; nicht im Sinne des Klageführens, sondern in dem Sinne, daß wir dies zu ändern vermögen, wenn wir es gemeinsam wollen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0812102000
Das Wort hat Frau Abgeordnete Schuchardt.

Helga Schuchardt (FDP):
Rede ID: ID0812102100
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Diese ganze Debatte steht unter dem Hauptprinzip, daß man sich in den auswärtigen Kulturbeziehungen von dem einseitigen Kulturexport verabschieden wolle und sich statt dessen mehr im Bereich des partnerschaftlichen Gebens und Nehmens bewegen möchte. Ich meine, daraufhin muß dann diese Aktivität auch untersucht werden.
In diesem Zusammenhang stellt sich meiner Auffassung nach unmittelbar die Frage nach der Priorität bei den Auslandsschulen. Ich glaube, daß der Einwand, den die Union hier gebracht hat, daß dazu keine klare Aussage gemacht wurde, nicht ganz unberechtigt ist. Ich meine, daß man dann, wenn man in partnerschaftlichem Verhältnis tätig sein will, wohl ganz eindeutig den Begegnungsschulen gegenüber den deutschsprachigen Auslandsschulen die Priorität einräumen muß.
Was hat es eigentlich soviel mit Außenpolitik zu tun, wenn man Deutsche in deutschen Schulen unterrichtet, also in einer Käseglocke unter sich zu sein? Ich weiß auch nicht so recht, was eigentlich die Firmenschulen unmittelbar mit Außenpolitik zu tun haben; denn hier handelt es sich doch lediglich um die Versorgung der Kinder von im Ausland arbeitenden Deutschen, die sehr häufig nur für eine Übergangszeit dort sind. Ich glaube, hier kann nicht so sehr der Schwerpunkt der kulturellen Außenpolitik liegen, sondern zuallererst auf den Begegnungsschulen.
Frau Hamm-Brücher, ich meine, hieran ist der Wunsch, daß sich die Länder daran finanziell beteiligen mögen, wohl am besten aufzuhängen;

(Zuruf des Abg. Klein [München] [CDU/CSU])

denn es geht darum, daß die Kinder, die mit ihren Eltern ins Ausland gehen, weil diese dort auf Zeit arbeiten, mit Schule versorgt werden müssen und auf diese Art und Weise eine Entlastung bei den Ländern eintritt.
Es wäre doch sicher keine unangemessene Forderung, wenn der Bund sagte, daß zumindest für diesen Bereich der auf Zeit ins Ausland versetzten Deutschen die Mitfinanzierung der Länder gegeben sein sollte. Das wäre eine sehr angemessene Forderung. Ich finde, alle sollten auf ihre Länderregierungen einen entsprechenden Einfluß ausüben.
Es ist mit der sehr hehren Vorstellung begonnen worden, daß das Gebot der sozialen Offenheit erfüllt werden müsse. Es gibt ein Verbot jedweder Diskriminierung von Rassen, Religionen und Weltanschauungen. Dann haben wir es aber unmittelbar mit Einschränkungen zu tun: Erstens müssen natürlich die Schüler von Deutschen bevorzugt werden, zweitens die Schüler, die ein deutsches Elternteil haben, und letztlich wird auch nur im Bedarfsfalle ein Schulgelderlaß gewährt. All das schränkt ja den Zugang zu diesen Schulen und damit auch die Begegnung in diesen Schulen ganz erheblich ein.

(Klein [München] [CDU/CSU] : Lesen Sie doch die Zahlen, die schon vorliegen! Das stimmt ja alles nicht!)

— Das ist doch genau das Beispiel, das Herr Pfeifer hier genannt hat. Ich habe ja bisher gar nichts gegen Ihre Äußerung gesagt, sondern mich lediglich auf dieses Beispiel bezogen.
Damit sind wir unmittelbar bei der Finanzierung. Wenn wir einerseits die Offenheit verwirklichen und keine Diskriminierung haben wollen, aber auf der anderen Seite Prioritäten haben, so hängt die Mittelzuweisung für diesen Bereich ganz entscheidend davon ab, ob die Ziele, die hier angesprochen worden sind, erfüllt werden oder nicht. Ich finde — insofern ist heute ja eine Einheitlichkeit festzustellen —, daß wir alles tun sollten, um die Wünsche der Regierung, vor allem auch im Haushaltsbereich, zu unterstützen.
Beim Lesen der Unterlagen werde ich den Eindruck nicht los, daß es sich hier zuallererst um Schulen für Kinder von Eliten — auch im Ausland — handelt. Ich möchte das einmal mit Hilfe des Vergleichs zwischen den Europaschulen und den in dieser Rahmenplanung vorgeschlagenen Begegnungsschulen für Kinder ausländischer Arbeitnehmer im eigenen Lande aufzeigen. Die Europaschulen expandieren; es wird mehr und mehr von ihnen geben. Zunächst einmal waren sie nur für Bedienstete der EG gedacht — also auch wieder für eine gewisse Elite —; inzwischen sollen sie geöffnet werden. Aber auf der anderen Seite gibt es, wenn ich es richtig sehe, noch nicht einen wirklich ernsthaften Versuch, in diesem Lande eine Begegnungsschule für Ausländer zu errichten. Ich werde den Verdacht nicht los, daß das ein bißchen mit dem unterschiedlichen Sozialstatus der Betroffenen zu tun hat.
Ich glaube, ein ganz wesentlicher Teil von Außenpolitik ist auch das Bild, das die Ausländer, die lange Jahre bei uns gewohnt haben, mit ins Ausland nehmen: Je günstiger das Bild dieser Ausländer über unser Land ist, um so günstiger wird auch der Ruf in diesen Ländern sein. Wir haben uns vor kurzem im Ausschuß für Bildung und Wissenschaft gerade mit dem Bildungsproblem von Kindern der ausländischen Arbeitnehmer befaßt, und wir waren einhellig der Auffassung, daß man eigentlich beides leisten müsse: erstens die Integration, aber zweitens auch das Erhalten ihrer Sprache und ihrer Kultur. Ich meine, in diesem Zusammenhang ist der Vorschlag auf Errichtung einer oder . mehrerer Be-
9406 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978
Frau Schuchardt
gegnungsschulen im eigenen Land sicherlich außerordentlich zu begrüßen; er sollte ganz entschieden verfochten werden. Dabei sollten wir in den Ausschüssen klären, wie weit eigentlich die Gespräche mit den Ländern gediehen sind; denn die Bundesregierung kann sich ja leider nur auf den Vorschlag beschränken. Umgesetzt werden muß das ja in den einzelnen Ländern. Die Diskussion gestern hat gezeigt, daß man auch mit dem derzeitigen Kulturföderalismus mehr erreichen könnte. Wir werden das an diesem Einzelfall wieder einmal beobachten können.
Ich möchte eine Bemerkung zur Dritten Welt machen. Wir machen die Erfahrung — Herr Schäfer hat das bereits angesprochen —, daß die Kolonialmächte der Dritten Welt letztlich ihr Bildungssystem und ihre Sprache aufgezwungen haben. Wir stellen also fest, daß die kulturelle Verankerung der Kolonialmächte in diesen Ländern ihnen auch heute noch unmittelbar Vorteile bringt. Ich meine, in diesem Zusammenhang muß auch untersucht werden, ob nicht das Engagement gerade in diesem Bereich der kulturellen Außenpolitik, im Bereich des Schulwesens, verstärkt werden sollte, damit wir den „Nachteil", den wir dadurch haben, daß wir etwas eher aus diesen Ländern ausgezogen sind, wenigstens zum Teil abfangen. Insofern, meine ich, muß man sich auch darüber unterhalten, wo die Prioritäten liegen, wenn man fragt: An welchem Ort ist welche Schule anzusiedeln?
Herr Pfeifer hat hier am Anfang darauf hingewiesen, daß es wünschenswert wäre, wenn man die schulpolitische Entwicklung im eigenen Lande wenigstens im Auslandsschulwesen wiederfände. Im Bericht wird darauf hingewiesen, daß die traditionell gewachsene Struktur der Schulen im Ausland wohl eine sehr gezielte Flurbereinigung erfordere. Frau Hamm-Brücher hat auch darauf hingewiesen, welche lautstarken Proteste wohl bei Flurbereinigungsmaßnahmen entstehen würden. In diesem Zusammenhang kann ich nur hoffen, daß das Auswärtige Amt nicht eine ähnliche Erfahrung wie Herr Gscheidle macht: Er soll zwar die Bundesbahn sanieren, aber wenn es dann um Streckenstillegungen geht, erkennt jeder einzelne Abgeordnete plötzlich seine Lieblingsstrecke, die er selbstverständlich nicht stillgelegt haben will. Frau Hamm-Brücher, bei ,der Flurbereinigung wird in manchen Fällen auch gesagt werden müssen: Hier werden wir nicht ausbauen, sondern abbauen. Ich bin ganz sicher, daß sich dann Abgeordnete finden werden, die sagen, daß die geplante Maßnahme in dieser speziellen Schule sicherlich unangemessen ist. Ich wünsche Ihnen in diesem Zusammenhang also mehr Erfolg und vor allem auch Unterstützung durch dieses Plenum, wenn es darum geht, manchmal auch unpopuläre Maßnahmen durchzusetzen, die damit verbunden sein können.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Lassen Sie mich zum Schluß noch eine Bemerkung zu den finanziellen Auswirkungen sagen. Herr Pfeifer, Sie haben völlig zu Recht darauf hingewiesen, daß das Ganze in diesem Bereich am wenigsten konkret ist, um es einmal so auszudrücken. Mich stört
es aber jedesmal, daß Vertreter Ihrer Fraktion, die mit dem Begriff der Steuerlastquote und mit dem Argument kommen, wir hätten eine viel zu hohe Steuerlastquote und müßten eigentlich stärkere Steuersenkungen vornehmen, bei einem entsprechenden Tagesordnungspunkt immer sagen: Für diesen Punkt wird leider viel zu wenig ausgegeben.
Beim Bürger muß es sich irgendwann doch einmal herumsprechen, daß man solche Projekte kaum bei Steuersenkungen finanzieren kann. Trotzdem macht die CDU immer wieder den Versuch es so hinzustellen. Das geht auch nur so lange, wie man in der Opposition ist.

(Klein [München] [CDU/CSU] : Das werden Sie auch bald erfahren!)

Aber ich meine, in einem Punkt hat Herr Pfeifer recht: Wenn die Bundesregierung wirklich will, daß dieses Programm umgesetzt wird, dann sollte sie uns möglichst schnell das mittelfristge Budget, das dafür notwendig ist, mitteilen, weil wir erst dann das realisieren können, was wir, wie ich glaube, hier alle für wünschenswert halten. Ich glaube, daß aus der heutigen Debatte deutlich geworden ist, daß es alle Fraktionen gern sähen, wenn dieser Bereich eine stärkere Priorität bekäme.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0812102200
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Stercken.

Dr. Hans Stercken (CDU):
Rede ID: ID0812102300
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! In einer deutschen Wochenzeitschrift wurde der Rahmenplan für die auswärtige Kulturpolitik im Schulwesen als ein „Papier ohne Antwort" bezeichnet. Antworten erteilen hätte geheißen zu sagen, wie diese Maßnahmen finanziert werden sollen. Wir haben dieses Dilemma gerade wieder erfahren, daß ohne Personalverstärkung und zusätzliche Sachmittel in folgenden Haushalten eine Erweiterung unseres schulischen Angebots im Ausland schwerlich zustande kommen wird. Zumindest für die Sachmittel leuchtet dies ein. Was die Personalanforderungen in der Zentrale, Frau Staatsminister, betrifft, so würden die vorliegenden Wünsche überzeugender sein, wenn das Bemühen des Auswärtigen Amtes erkannt werden könnte, durch Personalumschichtungen im auswärtigen Dienst neuen Schwerpunkten Rechnung zu tragen.

(Klein [München] [CDU/CSU] : So ist es, Herr Kollege!)

Wenn nachgewiesen werden kann, daß trotz Mobilität neues Personal zur Lösung dieser Aufgaben erforderlich wird, müssen daraus Konsequenzen gezogen werden = das räume ich ein —; sonst ist die Hoffnung nicht zu verantworten, die wir hier mit unserer Debatte am heutigen Tage entfachen.
Dies gilt allerdings auch für den Einsatz der Sachmittel. Unser Verfügungsrahmen ist begrenzt. Wir müssen daher die Prioritäten genauer überblicken und abwägen, Frau Schuchardt, als dies der Gesamthaushalt des Auswärtigen Amtes ermöglicht. Die
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 9407
Dr. Stercken
Sicherung eines ausreichenden und sinnvollen schulischen Angebots im Ausland ist sicher unbestreitbar eine vorrangige Aufgabenstellung. Diese Kenntnis muß uns aber auch befähigen, weniger wichtige Aufgaben einzugrenzen, die nicht einen so existentiellen und fundamentalen Charakter tragen.
Zu drei Problemkreisen, die übrigens den Vorteil haben, daß sie durchaus im Rahmen unserer jetzigen Situation finanzierbar sind, möchte ich Stellung nehmen.
Erstens. An der Bedeutung der Europäischen Schulen, glaube ich, zweifelt niemand in diesem Haus. Dennoch müssen wir mit Bedrückung zur Kenntnis nehmen, daß der Bundesregierung an acht europäischen Schulen im Jahre 1977 allein für die Beteiligung an den Personalkosten Belastungen in Höhe von 24,6 Millionen DM erwachsen sind. Bei einem Einsatz von 200 Millionen DM für rund 100 Schulen wird also für acht Schulen ein rundes Achtel dieses Haushalts allein für Personalkosten verausgabt.
Dies würde mich weniger stören, wenn nicht trotz löblicher Absichten die schulische Versorgung der Kinder der Bediensteten der Europäischen Gemeinschaft nach wie vor die wichtigste Voraussetzung für die Schaffung solcher Schulen wäre. Wir sollten die häufig in der Presse geäußerten Vorbehalte ernst nehmen, daß hier trotz aller Beteuerungen des Gegenteils eine Privilegierung stattfindet, denn nicht das Bedürfnis und der Wunsch nach einer europäischen Schule sind für ihre Schaffung entscheidend, sondern weithin, wie Sie zutreffend gesagt haben, zunächst die Versorgung des öffentlichen Dienstes.
So ist der Vorstoß der Bundesregierung im Obersten Rat der Europäischen Schulen vom Prinzip her zu begrüßen. Ich zweifle jedoch, daß dort große Bereitschaft bestehen wird, das einvernehmlich entwickelte Konzept kurzfristig zu verändern.
Der Hinweis, Frau Staatsminister, den Sie soeben auf den Art. 91 b des Grundgesetzes gegeben haben, könnte einen Weg eröffnen, die eigenen Verantwortlichkeiten wahrzunehmen und nicht darauf zu warten, daß sich die Neun oder später gar die Zwölf auf die Veränderung eines mühevoll zustandegekommenen Konzeptes einigen. Die Lernziele, die die Bundesregierung beschreibt, könnten dann wenigstens in einigen Verantwortungsbereichen stärker zum Tragen kommen. Es wird nicht schwerfallen, dafür eine Bedarfsanalyse zu erstellen, die dann die Grundlage für ein entsprechendes Angebot sein kann.
Der zweite Komplex, zu dem ich einige Gedanken vortragen möchte, ist der der deutschsprachigen Auslandsschulen, wie es Gott sei Dank wieder im Bericht der Bundesregierung zu lesen ist. Ich werte dies übrigens als eine Tendenz der Bildungspolitiker, sich wieder von Worthülsen und esoterischen Leerformeln zu trennen, mit denen wir in Zeiten der bildungspolitischen Euphorie zum Überdruß gefüttert worden sind,

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

ohne daß dabei — dies muß ich hinzufügen — der
geistige Inhalt und die Möglichkeiten der Umsetzung erkennbar in Betracht gezogen worden wären.
Die deutschsprachigen Auslandsschulen verursachen uns heute vielerorts, insbesondere im Bereich der Europäischen Gemeinschaft, großen Kummer, weil ihre Kapazität nicht ausreicht, um die vielen Schüler aufzunehmen, deren Eltern im Zuge des Ausbaus unserer wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Ausland dort Wohnung genommen haben. Wenn Sie mit den Eltern von Schülern sprechen, die zu Dutzenden auf diesen deutschsprachigen Schulen nicht unterkommen oder die aus anderen Gründen nicht in die Begegnungsschulen hineingelassen werden, hören Sie von diesen Betroffenen immer wieder das Argument, daß die exportabhängige Bundesrepublik Deutschland wenigstens die Folgekosten tragen solle, die sich aus den Exporterfolgen der deutschen Wirtschaft ergäben. Denn schließlich wäre es wahrscheinlich um den Haushalt des Auswärtigen Amtes wie des gesamten Bundes schlecht bestellt, wenn sich unsere Exporterlöse in den letzten Jahren nicht in so erstaunlicher Weise erhöht hätten. Es wird auch geltend gemacht, daß das Weltwirtschaftskrisengebiet immer mehr deutsche Waren aufnehme und daß damit die Schwierigkeiten auf unserem Binnenmarkt glücklicherweise wenigstens zu einem Teil ausgeglichen werden könnten.
Natürlich kann der auswärtige Dienst geltend machen, daß diese Aufgabe nicht zunächst — dies ist auch eben von Frau Schuchardt so vorgetragen worden — ein integrierender Bestandteil der deutschen Außenpolitik sein kann. Dennoch möchte ich dieser häufig zu hörenden Argumentation die Überlegung entgegenstellen, daß es auch die Aufgabe des auswärtigen Dienstes ist, im Bereich des Konsularwesens die Sicherung der rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen deutscher Staatsbürger im Ausland zu gewährleisten. Man kann also eine solche Dienstleistung, wie sie das schulische Angebot darstellt, nicht von den übrigen sozialen Dienstleistungen abkoppeln.
Ich übersehe nicht, daß dafür in der Bundesrepublik Deutschland eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern Voraussetzung ist. Daß dies aber heute nicht in der wünschenswerten Weise vorausgesetzt werden kann, ist die Auswirkung einer konfusen Epoche, in der die Bundesländer nun weiß Gott Veranlassung hatten, der Reformitis einiger unruhiger Geister mit großem Mißtrauen zu begegnen. Aber wir erkennen an, Frau Staatsminister, daß die Bundesregierung in diesem Bereich offenbar wieder auf den Pfad der Tugend zurückgekehrt ist.
Das Auswärtige Amt will sich künftig auch, wie schon gesagt wurde, in verstärktem Maße der Firmenschulen annehmen. Ich finde es begrüßenswert, daß deutsche Wirtschaftsunternehmen zur Selbsthilfe geschritten sind und sich im Zusammenhang mit ihren zeitlich oft begrenzten Auslandsprojekten der schulischen Versorgung der Kinder ihrer Mitarbeiter angenommen haben. Es ist anzuerkennen, wenn hier durch das Auswärtige Amt organisatorische, fachliche und auch materielle Hilfe geleistet werden soll. Ein solches Angebot darf aber nicht nur diejenigen begünstigen, die als Mitarbeiter großer Industrieunternehmen ins Ausland gehen. Die Mehr-
9408 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978
Dr. Stercken
zahl der in der Wirtschaft im Ausland wirkenden Deutschen arbeitet dort in oder für mittelständische Unternehmen, denen für einige Kinder der Betrieb einer eigenen Firmenschule nicht möglich ist. Sie müssen an den deutschsprachigen Schulen oder auch in Begegnungsschulen die gleiche Chance der Versorgung erhalten.
Das Auswärtige Amt beschreibt hier, wie schon vorgetragen, seine guten Absichten, ohne aber Anhaltspunkte für eine Verwirklichung in diesem schwierigen Bereich vorzutragen. Ich kann daher nur die bestimmte Forderung anmelden, daß der Versorgung der Kinder deutscher Arbeitnehmer in den Wirtschaftszentren anderer Länder absolute Priorität eingeräumt wird. Es ist heute oft schwer, die deutschen Experten und Facharbeiter zur Annahme einer solchen Beschäftigung im Ausland zu bewegen. Sie sind leider oft weniger mobil, als manche Sozialwissenschaftler vorausgesagt haben. Wenn noch dazukommt, daß sich Eltern auf Jahre hin von ihren Kindern trennen sollen, weil sie am neuen Ort ihres Wirkens oftmals trotz einer deutschen Schule für sie keine Chance finden, dann sägen wir an dem Ast, auf dem ein entscheidender Teil unserer Prosperität heute beruht. Wir müssen den Unternehmungsgeist fördern und daher auch den unausweichlichen Konsequenzen die nötige Vorrangigkeit einräumen.
Drittens ist das schulische Angebot natürlich auch von entsprechenden Räumlichkeiten abhängig, die uns in der Regel bislang die Bundesbaudirektion in einer überperfektionierten Weise erstellt hat. Aus den Aussagen der Eltern dieser Schüler habe ich entnehmen können, daß sie nicht das Bedürfnis haben, die deutschen Schulgebäude im Ausland als einen Ausdruck für die Kraft und Herrlichkeit der deutschen Nation zu empfinden. Sie würden ein Angebot vorziehen, das sich stärker dem jeweils landesüblichen Stil anpaßt. Meinem persönlichen Geschmack würde es entsprechen, wenn ausländische Baumeister uns in stärkerem Umfang solche Maßstäbe vermittelten. Deutsche Bescheidenheit und Einfachheit haben im Ausland noch nie .unangenehme Gefühle heraufbeschworen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Eines ist sicher: die Bauten würden nicht so teuer, und wir könnten mehr tun.
Was aber auf alle Fälle geschehen sollte, ist die Begründung der Prioritäten im Schulbau oder in der Schulerweiterung. Sobald ein überzeugend begründetes Gesamtkonzept für die Prioritäten im Schulbau vorliegt, werden wir uns allen einen umfangreichen Schriftwechsel ersparen, weil leicht anzunehmen ist, daß wir mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht alles gleichzeitig machen können. Die Kritik, der das heutige Verfahren ausgesetzt ist, bezieht sich eigentlich nur, wenn ich es richtig sehe, auf teilweise sehr undurchsichtige Vorrangigkeiten. Ich meine, unsere Bürger, die draußen unsere Sache vertreten, hätten einen Anspruch, daß ihnen diese Planungen der Bundesregierung plausibel vorgeführt werden.
Meine Damen und Herren, wenn durch diese Debatte der Rahmenplan näher an die Wirklichkeit gerückt würde, könnte sich daraus auch eine verständnisvollere Beurteilung der deutschen Schulpolitik im Ausland in der deutschen Presse ergeben. Ein Überblick über die in diesem Jahr erschienenen Artikel zum Thema deutsche Schulen im Ausland hat mir den Eindruck vermittelt, daß hier überwiegend jedenfalls nur Klage geführt wird, weil das bestehende Angebot fast nirgendwo ausreicht.
Von diesem Platz aus ist vor neun Jahren einmal das Wort gesprochen worden: „Die Schule der Nation ist die Schule." Zwar sollte dieses Wort die Erziehungsaufgaben erheblich eingrenzen; doch diese . Absicht ist ja kürzlich durch den Herrn Bundeskanzler korrigiert worden, als er uns vorführte, daß eigentlich in allen Bereichen wieder erzogen werden dürfe. Wenn dies nicht nur eine Sympathiewerbung bei den Opfern unruhiger Bildungspolitiker sein soll, dann besteht durch ein besseres schulisches Angebot im Ausland jedenfalls die Chance, wenigstens dort die „Schule der Nation" zur „Schule der Nation" zu machen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn die fiebrige Phase der auswärtigen Kulturpolitik, wie ich mir, Herr Kollege Lattmann, dies nach wie vor zu bezeichnen erlaube, endgültig hinter uns liegen sollte, so dürfen Sie, Frau Staatsminister, bei der Konsolidierung der deutschen Auslandsschulen mit der Unterstützung der CDU/CSU-Fraktion rechnen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0812102400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Enders.

Dr. Wendelin Enders (SPD):
Rede ID: ID0812102500
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der CDU/CSU zur Schulstruktur an deutschen Schulen im Ausland, insbesondere in Spanien, geht unverkennbar auf Intentionen des Elternbeirats der deutschen Schule in Barcelona zurück und verschanzt sich hinter dessen Angaben. Dieser Elternbeirat ist kein offizielles Organ der Schule, sondern eine Gruppe von Eltern zur Vertretung von Interessen, denen wir uns keineswegs verschließen.
Die Eltern haben in einem umfangreichen Schriftverkehr mit Protokollen von Versammlungen und Diskussionen ihre Bedenken gegen die Einführung der neuen Schulstruktur der Verwaltung, den Politikern und den Fachleuten vorgetragen. Die Opposition hat daraufhin wohl eine Fährte gewittert, auf der sie einen politischen Happen zu finden hofft. Das wird nicht der Fall sein, denn die Opposition ließ sich ohne Überprüfung der Fakten dazu verleiten, unzutreffende Sachverhalte zu wiederholen und unbestätigte Sekundarmitteilungen aus früheren Jahren zu übernehmen. Es wird meine erste Aufgabe sein, die Fehler des CDU/CSU-Antrags — um im Schuldeutsch zu bleiben — zu korrigieren.
Erstens. Die neue Schulstruktur wurde der deutschen Schule in Barcelona nicht aufgezwungen, sondern vom Schulvorstand gebilligt und eingeführt.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 9409
Dr. Enders
Dies ist auch nicht etwa derzeit geschehen, sondern der Beschluß liegt — wie auch bei der deutschen Schule in Madrid — schon einige Jahre zurück. Die Bundesregierung könnte auch schwerlich alleinbestimmend fundamentale Änderungen vornehmen, denn das würde sofort die um ihre Kompetenz besorgten Konkurrenten auf den Plan rufen. Gerade an den Auslandsschulen gibt es ein kompliziertes System von Zuständigkeiten: Der Bund ist primär für die finanzielle Förderung zuständig, die Kultusministerkonferenz für Prüfungen und Lehrinhalte und die Kultusminister der Länder für die Lehrerversorgung. Die Opposition müßte demnach ihre Vorwürfe in dem vorliegenden Antrag auch an die Adresse der eigenen Kultusminister richten.
Diese scheinen jedoch in dieser Beziehung gar keinen Grund zur Erregung zu haben, denn in der Pressemitteilung aus Anlaß der 190. Plenarsitzung der Ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder vom 28. November dieses Jahres heißt es — und das steht gar nicht in Einklang mit den hier vorgetragenen Meinungen —:
Die Kultusministerkonferenz stimmt in den Grundsätzen und allgemeinen Zielen der auswärtigen Kulturpolitik mit der Bundesregierung in der Tendenz überein, daß auswärtige Kulturpolitik als internationales gegenseitiges Geben und Nehmen verstanden werden sollte. Sie betont, daß innerstaatliche und auswärtige Kulturpolitik sich gegenseitig bedingen und fortlaufend beeinflussen, so daß sowohl die Vermittlung deutschen Kulturgeschehens nach draußen als auch die Darstellung und Vermittlung ausländischer kultureller Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland der intensiven Mitwirkung der Länder bedarf. Die Länder verstehen sich dabei nicht nur als Leistungsträger, sondern als gleichberechtigte Partner des Bundes und sind an einer effektiven und möglichst reibungslosen Zusammenarbeit interessiert.
Diesem Zitat ist nichts hinzuzufügen.
Zweitens. Die Zahl der Schüler an der deutschen Schule in Barcelona ist nicht, wie im Oppositionsantrag angegeben, unter die Grenze von 1 000 gesunken, sondern beläuft sich gegenwärtig — ohne Kindergartenkinder — auf über 1 500. Ich muß also dem Herrn Kollegen Pfeifer widersprechen, der heute vormittag von einem Abbau der Schülerzahl gesprochen hat. Dies trifft nach den mir vorliegenden Zahlen nicht zu. Das ist ein fatales Beispiel dafür, in welche Situation sie kommen können, wenn auf unergiebigen Feldern nach politischem Profil geschürft wird.
Drittens. Wenn auch nirgends die finanziellen Wünsche kritiklos erfüllt werden können, so stehen doch die Zuweisungen an die deutschen Schulen in Spanien nicht schlecht da. Diese erhalten mit 17 Millionen DM den höchsten Betrag, der für solche Zwecke in fremde Länder fließt. Immerhin hat sich — und das hörten wir heute morgen bereits von Frau Staatsminister Hamm-Brücher — der Betrag für die deutschen Auslandsschulen von 1968 bis zur Gegenwart um das Dreifache vervielfacht, von 68
Millionen DM auf 203 Millionen DM. Aufgeschlossene Schulen, die mit der Einführung der neuen Schulstruktur neue zusätzliche Aufgaben übernommen haben, müssen selbstverständlich auch eine erhöhte Berücksichtigung finden.
Warum wurde die neue Schulstruktur überhaupt eingeführt? Ist sie das Ergebnis eines rührigen Pädagogen oder eines erfolgsuchenden Verwaltungsbeamten? Nein, nichts von alledem: Die Verhandlungen und Abmachungen mit den spanischen Behörden über die Gründung deutscher Schulen in Spanien ergaben die Grundlagen für die neue Schulstruktur. Nach Dekreten der spanischen Regierung dürfen" keine spanischen Schulklassen an den dortigen deutschen Schulen geführt werden; denn diese Schülerinnen und Schüler sollen die eigenen spanischen. Schulen besuchen. Dadurch taucht die Frage auf: Können diese unzureichend deutschsprechenden Kinder in deutschen Klassen mit unterrichtet werden und dort das Klassenziel erreichen?
Wenn man dies verneinen muß — und zahlreiche Fachleute taten es — und wenn man den Kindern das schulische Versagen ersparen will, sind Änderungen in der Schulstruktur hinsichtlich der Aufnahme von Kindern mit mangelnden Deutschkenntnissen unumgänglich. Dies führte jedoch vor allem bei der Aufnahme von Kindern aus zweisprachigen Ehen in den Kindergarten zu unvertretbaren Härten. Sie wurden, weil vielleicht zu Hause die Mutter mit ihnen in einer anderen Umgangssprache spricht und daher die Deutschkenntnisse nicht ausreichen, vom Besuch des Kindergartens an der deutschen Schule ausgeschlossen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Also doch!) — Selbstverständlich.

Auch wenn im Elternhaus kein Zweifel bestand, daß für die Kinder nur die deutsche Bildungsanstalt in Frage komme, scheint der Behördeneifer nicht nur Ärger, sondern auch böses Blut bereitet zu haben.

(Zuruf von der CDU/CSU: Also doch!)

– Ja, wir kommen schon noch dazu.
Ich meine, gerade dort, wo eine große Affinität zu der deutschen Schule besteht und wo man sich zu der Begegnung bekennt, müssen Mittel und Wege zur Lösung von Aufnahmeersuchen gefunden werden.

(Zuruf von der CDU/CSU: Aha!)

Es ist unverständlich, warum ein Fünfjähriger wegen mangelnder Sprachkenntnisse weniger wertvoll für die Begegnung sein soll als .ein Kind mit perfekten Kenntnissen.

(Zuruf von der CDU/CSU)

Er könnte im Gegenteil vielleicht sogar als Exempel bessere Impulse für die Begegnung geben, ein Muster für die wachsende Annäherung und sich vertiefende Freundschaft sein.

(Zuruf von der CDU/CSU)

Die Abweisung des Ersuchens auf Besuch des Kindergartens ließ die Eltern in recht massiver Form bei den zuständigen Stellen vorstellig wer-
9410 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978
Dr. Enders
den. Inzwischen — und nun kommt es, Herr Pfeifer — wurde eine Aufnahme erleichtert. Der Leiter der Kulturabteilung des Auswärtigen Amtes schrieb bereits am 26. Juni an den Vorsitzenden des Elternbeirates in Barcelona:
Bei der Aufnahme in den Kindergarten und die Grundschule soll der besonderen Lage von Kindern aus deutsch-spanischen Ehen, soweit einer der Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, Rechnung getragen werden. Hierbei sind auch solche Fälle zu berücksichtigen, in denen eine Mutter infolge ihrer Eheschließung ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgegeben hat. Diesen Gesichtspunkten soll durch eine großzügige Aufnahmepraxis entsprochen werden, die durch zusätzliche Bemühungen um die sprachliche Förderung dieser Kinder ergänzt wird.
Natürlich muß auch das Elternhaus seinen Beitrag zur Verbesserung der Sprachkenntnisse leisten, damit nicht das Kind wegen fehlender Ausdrucksmöglichkeiten unter dem permanenten Druck des Versagens steht. In den Fällen, in denen Jugendliche überhaupt keine deutschen Sprachkenntnisse besitzen, besteht die Möglichkeit, sich diese bis zum Ende des 4. Schuljahres anzueignen und dann den Seiteneinstieg in die Sekundarstufe zu nehmen. Sie haben dann die Chance, vom 5. Schuljahr ab die Mittel- und Oberstufe bis zum Abitur zu besuchen. Allerdings wird ein intensiver deutscher Sprachunterricht erteilt und der Fachunterricht in Deutsch gegeben, was schon erhebliche Anforderungen an die Schüler stellt. So gesehen, hat der Seiteneinstieg auch seine positiven Seiten. Im übrigen gibt es in Griechenland und in der Türkei aus rechtlichen Gründen keine Möglichkeit für die einheimischen Kinder, vor der Sekundarstufe die deutsche Schule zu besuchen. Dort kann also nur der Seiteneinstieg benutzt werden.
Nachdem sich auch auf einer Regionalkonferenz Vertreter der deutschen Schulen in Spanien Mitte Oktober für die flexible Aufnahme von Kindern aus deutschsprachigen Ehen in die Kindergärten an den deutschen Schulen ausgesprochen haben, ist dem Petitum der Eltern genügend entsprochen worden. Damit ist auch der diesbezügliche Inhalt des CDU/ CSU-Antrags vom 6. September hinfällig geworden, zumal der in Abschnitt 1 verlangte Rahmenplan inzwischen vorliegt und heute diskutiert wurde.
Ich möchte das Kapitel jedoch nicht abschließen, ohne ein Wort der Kritik an die Verursacher der zunächst mißverstandenen Absichten zu richten. Sie hätten es nicht dahin kommenlassen dürfen, daß eine wahre Flut von Äußerungen und Gegenäußerungen sich über eine Vielzahl von Gremien ergoß und Gutachter in Anspruch genommen wurden. Diese Erfahrungen veranlassen mich, deutlich zu betonen, daß es nicht bei den Klauseln eines Briefes oder den Formulierungen einer Konferenz bleiben darf, sondern die Administration in großzügiger Form unsere Vorstellungen verwirklichen helfen muß. Die deutsche Auslandsschule soll keine Privilegiertenschule sein und keine ungerechtfertigten Selektionen vornehmen, sondern die ganze
Breite für den bikulturellen und bilingualen Aufbau ausschöpfen.
Wenn die Begegnungsschulen ihrem Auftrag gerecht werden sollen, müssen sie auch in finanzieller Hinsicht mit dem notwendigem Volumen ausgestattet werden. Bei vielen von ihnen ist der Andrang so groß und ist die Zahl der Räume so klein, daß sie aus allen Nähten zu Platzen scheinen. Eine Zusammenstellung des Fehlbestandes an Schulsälen, Kursräumen und Hallen wird Dimensionen offenlegen, die sich manche von uns heute noch nicht vorstellen können. Unsere Erkenntnis, daß unzulängliche Ausbildung geringere Berufschancen nach sich zieht, gilt auch für die Jugendlichen in anderen Ländern. Daher räume ich neben der hier und dort vertretenen Ansicht über den Vorrang der Wirtschaftshilfe als alleiniges Mittel zur Verbesserung der Lebensbedingungen in weniger entwickelten Ländern den kulturellen Leistungen ebenfalls einen hohen Rang ein und messe ihnen große Bedeutung zu.
Zum Schluß möchte ich noch ein Problem für die deutschen Auslandsschulen andeuten, das sich durch die Kinder der zurückkehrenden Gastarbeiter ergibt. Sie haben oft bei uns über einen längeren Zeitraum hinweg die Schule besucht und verfügen teilweise über gute Sprachkenntnisse. Die Heimatstaaten sind primär eher an deren Reintegration als an einer weiteren fremdsprachlichen Förderung interessiert. Da diese Kinder zu den deutschen Auslandsschulen aus Raummangel nur beschränkt Zugang finden, stehen sie zwischen den Fronten. Manche Fähigkeiten liegen brach oder gehen wieder verloren. Hier tut sich ein Aspekt der sozialen Verantwortung auf, dem wir uns nicht entziehen dürfen und der auch bei den Ausschußberatungen der heute behandelten Drucksachen, gebührend berücksichtigt werden sollte.

(Beifall bei der SPD)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0812102600
Das Wort hat Frau Staatsminister Hamm-Brücher.

Dr. Hildegard Hamm-Brücher (FDP):
Rede ID: ID0812102700
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach einer fast dreistündigen Debatte möchte ich zunächst allen Debattenrednern sehr herzlich für ihre Beiträge danken. Ich glaube, sie waren gerade dort, wo sie kritisch und offen waren, sehr hilfreich. Ich meine, daß wir alle gemeinsam die einzelnen Punkte — ich habe sie mir alle notiert — im Ausschuß durchgehen sollten. Ich bitte um Verständnis, wenn ich mit Blick auf die Uhr und die leeren Bänke versuche, jetzt nur die wichtigsten Punkte herauszugreifen, damit das Stenogramm dieser heutigen Debatte nicht unvollständig bleibt. Ich muß Sie also noch einen Augenblick um Ihre Geduld bitten.
Ich beginne einmal — das entspricht dem Respekt gegenüber der Opposition — mit den Rednern der Opposition. Ich möchte Herrn Kollegen Pfeifer sehr freundschaftlich sagen: Als Sie Ihren Beitrag mit so ungewohnt strengem Blick und so
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 9411
Staatsminister Frau Dr. Hamm-Brücher
ungewohnt lauter Stimme begannen, dachte ich: Das kann ja eigentlich nur sehr schlimm werden.

(Katzer [CDU/CSU] : So kann man sich irren!)

— Ja, so kann man sich irren. — Daß Sie trotz des so strengen Blickes und trotz lauter Stimme nachher — das meine ich wiederum freundschaftlich —nur offene Türen eingerannt haben, hat mich wieder ein bißchen versöhnt und an den sonstigen Kollegen Pfeifer erinnert.
Herr Kollege Pfeifer, ich stimme mit Ihnen überein, daß es für alles, was kulturelle Belange und Aufgaben betrifft, in unserem Lande leider — wir beide, glaube ich, bedauern das gemeinsam — keine starke Lobby gibt. Aber das ist kein Spezifikum der Bundesregierung, sondern das ist überall der Fall. Wenn man sich die Haushaltsansätze früherer Zeiten anschaut — auch hinsichtlich der Kulturförderung und nicht nur der auswärtigen Kulturpolitik —, dann muß man leider sagen, daß auf Grund der historischen Entstehung der Bundesrepublik Deutschland, der dezentralisierten Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Gesamtstaat, das Bewußtsein für eine Verantwortung in diesem Bereich tatsächlich sehr unterentwickelt ist. Wir können das ändern, wenn wir das wollen. Wir sollten uns hier meiner Ansicht nach nicht entmutigen lassen.
Herr Kollege Pfeifer, Sie haben Dieter Sattler als einen Mann genannt, zu dessen Zeiten es besser gewesen sei. Ich habe Dieter Sattler gut gekannt. Ich war persönlich mit ihm befreundet. Er ist fast zerbrochen an der Tatsache, daß auch er als Leiter der Kulturabteilung seine Vorstellungen so gut wie überhaupt nicht verwirklichen konnte. Dennoch hat er eine bleibende Leistung hinterlassen, auf der wir heute noch aufbauen können.
Sie haben einige Anmerkungen zum Rahmenplan gemacht und mit Recht gesagt, daß Sie im Augenblick die regionale Differenzierung der Planung vermißten. Ich gebe Ihnen das zu. Ich habe ursprünglich beabsichtigt, eine Kommission, eine ganz kleine Gruppe von Fachleuten, auf Reisen zu schicken, damit sie uns einmal Vorschläge für eine regionale Schwerpunktbildung und regionale Differenzierung der Modelle macht. Meine Damen und Herren, das scheitert einfach daran, daß man dann, wenn man in überschaubaren Fristen einen solchen Plan vorlegen will, hierfür ja gar keine geeigneten Fachleute, die für längere Wochen oder Monate solche Reisen antreten, gewinnen kann. Aber wir sollten uns im Unterausschuß einmal gemeinsam überlegen, ob sich das nicht nachholen läßt.
Unbesehen greife ich auch Ihre zweite Anregung auf, daß wir in unsere pädagogischen Vorstellungen für Auslandsschulen welcher Art auch immer die Erfahrungen der Privatschulen in der Bundesrepublik Deutschland übernehmen. Ich bin ein Vorkämpfer für freie Schulen und meine, daß wir unsere Schulmisere auch im Inland schleunigst bessern könnten, wenn wir mehr von diesen Erfahrungen auch in unser öffentliches Schulsystem einbrächten. Ich bin gern bereit, bei der Fortschreibung des Rahmenplans dies als besonderen Schwerpunkt aufzunehmen. Das gilt ebenso für die Notwendigkeit, berufliche Bildungsgänge auch in den sehr einseitig gymnasial ausgerichteten Schulen einzuführen. Das steht ja einmal im Rahmenplan, und zum anderen habe ich es heute früh auch noch einmal betont.
Ich bin auch mit Ihnen der Meinung, daß sich eine stringente Teilung in Begegnungsschulen hier und deutschsprachige Auslandsschulen dort überhaupt nicht durchhalten läßt, und selbst wenn sie sich durchhalten ließe, wäre sie gar nicht zweckmäßig. Ich möchte den anderen Kollegen, die hier dazu gesprochen haben, auch sagen: Es gibt eben in vielen Teilen der Welt — aus welchen Gründen auch immer — nicht die Möglichkeit, Begegnungsschulen zu errichten. Das gilt für den ganzen Ostblock, das gilt für viele Entwicklungsländer, die solche Schulen einfach gar nicht wünschen — beispielsweise in Äthiopien ist uns ja eine Begegnungsschule gerade zwangsweise geschlossen worden —, das gilt für viele Länder, in denen ein Interesse ausländischer Kinder an einer solchen Begegnungsschule nicht vorhanden ist. Immer dann müssen wir eine Art Alternative anbieten, und das ist eben die mehr oder weniger rein deutschsprachige Auslandsschule. Es gibt also keine stringente Trennung, es gibt keinerlei Graduierung zwischen diesen beiden Schularten. Ich möchte wirklich wünschen, daß wir mehr und mehr statt deutschsprachiger Auslandsschulen auch nach deutschen Lehrplänen unterrichtende Züge an Begegnungsschulen haben. Das kann man sich durchaus vorstellen, und das gibt es ja auch. Aber es ist kein Dogma, daß das eine so sein muß und das andere so; völlig einverstanden.
Ich möchte hier auf Grund einiger Hinweise noch einmal die Frage aufwerfen: Sind diese Auslandsschulen — gleich welcher Prägung — Eliteschulen? Ich glaube, Frau Kollegin Schuchardt hat das behauptet. Meine Damen und Herren, besuchen Sie doch einmal Auslandsschulen und lassen Sie sich einmal die soziale Zusammensetzung der Kinder dort darstellen.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Das mit den Eliteschulen ist einfach ein Ammenmärchen. Es trifft nicht zu, daß die soziale Zusammensetzung in diesen Schulen irgendwie anders wäre als in einem durchschnittlichen Gymnasium in der Bundesrepublik Deutschland. Im Gegenteil, gerade die deutschsprachigen Schulen besuchen doch die Kinder der Angehörigen unserer Botschaften, unserer Vertretungen, der Wirtschaftsunternehmen usw., und da gibt es nur einen Botschafter, der vielleicht Kinder hat, aber viele Fahrer und viele Offizianten und viele Angehörige des Bundesgrenzschutzes, so daß mir gerade diese Schulen in ihrer. sozialen Mischung eigentlich immer sehr angenehm erscheinen.
Auch die Sorgen der Kollegen der SPD, Firmenschulen könnten ein kapitalistisches Unternehmen sein, sind unbegründet. Es ist ganz genau umgekehrt, denn in der Regel handelt es sich um Monteure und um Techniker, nicht um Leute aus den
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Staatsminister Frau Dr. Hamm-Brücher
Chefsesseln, die nach Abu Dhabi oder sonstwohin fahren und dort ihre Kinder in die Schule schikken.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Liebe Kollegen, wir sollten hier also nicht mit solchen Scheuklappen argumentieren. Diese Schulen werden benötigt, und sie haben auch eine außenpolitische Aufgabe, Frau Kollegin Schudhardt, die eben darin besteht, daß wir draußen Vertretungen haben, daß wir draußen wirtschaftliche Zusammenarbeit betreiben, daß wir Fachleute in internationale Organisationen schicken, daß wir Experten der wirtschaftlichen Zusammenarbeit die Möglichkeit geben, hinauszugehen. Das, meine Damen und Herren, ist nichts anderes als Außenpolitik und kein elitäres Unternehmen irgendeiner Art.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf der Abg. Frau Schuchardt [FDP])

Man muß eben manchmal solche Schulen besuchen und sich vor Ort informieren. Dann kann man vielleicht solche Vorstellungen korrigieren. In der Öffentlichkeit wird ja ein völlig falscher Eindruck von dem, was wir da draußen tun, erweckt.
Ich gebe Ihnen zu: Es gibt eine besondere Art von Schulen, nämlich die europäischen. Das liegt einfach daran, daß die Bediensteten der Europäischen Gemeinschaft wirklich hochrangige Leute sind und daß die Kinder aus diesen Familien in der Regel die Mehrheit der Schüler ausmachen. Genau das ist der Grund, daß wir so nachdrücklich in den Rahmenplan geschrieben haben: Auch diese Schulen müssen für Kinder des Sitzlands geöffnet werden. Ich habe einen Kampf geführt, um beispielsweise in die Europäische Schule in Karlsruhe Kinder von Gastarbeitern zu bekommen. Das ist nämlich eine schöne Gelegenheit, die soziale Schichtung der Schüler dieser Schulen aufzulockern. Darauf werden wir bestehen. Wenn wir für solche Schulen so viel bezahlen, müssen sie für Kinder aus allen sozialen Schichten geöffnet werden. Aber dafür können die Schulen nichts. Sondern es ist einfach eine Folge der Konzeption, daß diese Kinder untergebracht werden müssen.
Über die Misere der deutschen Schulen in Spanien reden wir noch im Ausschuß. Auch hier, Herr Kollege Pfeifer, verlaufen die Fronten ja ganz anders als zwischen Regierung und Opposition. Das wissen Sie genauso gut wie ich. Ich habe die Prinzipien genannt. Es ist ein Schildbürgerstreich, Kinder gemischtsprachiger Eltern nur deshalb vom Besuch des Kindergartens oder der Grundschule auszuschließen, weil das Kind, wenn der beschäftigte deutsche Vater nicht dazu kommt, zunächst nur Spanisch spricht, da die Mutter in der Umgangssprache mit dem Kind Spanisch spricht. Vor allem diese Kinder müssen wir natürlich in die Schulen aufnehmen. Auch ich bin der Meinung des Kollegen Klein, daß wir darauf achten müssen, daß wir das Interesse an der Aufrechterhaltung der deutschen Sprache und der deutschen Kultur bei Auswanderern, bei gemischten Ehen usw. nach Möglichkeit fördern und unterstützen.
In diesem Zusammenhang: Warum werden solche Aussiedlerschulen oder solche kleinen Siedlungsschulen mit der Zeit weniger? Gehen Sie z. B. mal nach Kanada, wo wir eine Menge sogenannter Sonnabendschulen haben. Das liegt einfach daran, daß zwar dank der Bemühungen der ersten Generation Deutscher, die da hinausgegangen sind, die Kinder zunächst noch in diese Sonnabendschulen gehen und sich mit viel Fleiß und oft auch Erfolg die deutsche Sprache aneignen, daß aber schon deren Kinder es nicht mehr tun. Es ist einfach ein natürlicher Prozeß — Herr Kollege Stercken, sie haben es erwähnt —, daß die Schüler an diesen Schulen weniger werden. Aber an anderen Zentren entsteht ein neues Interesse. Darum sollen wir nicht künstlich noch sehr viel dort investieren, wo es nicht mehr gefragt ist, sondern lieber da, wo heute die Nachfrage so groß ist, daß wir sie nicht befriedigen können.
Zur Planung habe ich schon gesprochen. Ich komme deshalb nun zur Lehrerbesoldung und zur Finanzierung des Rahmenplans. Das sind Kernfragen, um deren Beantwortung ich mich hier keineswegs drücken möchte.
Obwohl ich ahne, was mir in den nächsten Tagen an Briefen auf den Schreibtisch flattern wird, sage ich Ihnen: Die Besoldung unserer Auslandslehrer ist überzogen. Und ich sage Ihnen: Die Besoldung vieler anderer im kulturellen Bereich Tätiger — von den Experten über den DAAD bis zu den Goetheinstituten — ist ebenfalls überzogen. Hier wieder auf vernünftige Relationen zu kommen, können Sie aber nicht einem einsamen Staatsminister übertragen. Da müssen wir schon alle ganz schön zusammenhalten.

(Zuruf des Abg. Wehner [SPD])

Denn jeder weiß, was Tarifverhandlungen allgemein bedeuten, und erst recht, was Tarifverhandlungen mit dem Ziel bedeuten, die sogenannten wohlerworbenen Besitzstände ein wenig zu redressieren. Ich habe da keine Angst, Herr Kollege Pfeifer. Ich bin in Hessen beinah mal rausgeflogen, weil ich gesagt habe: Wenn Lehrer Ganztagsschulen haben wollen, müssen sie eine Präsenzpflicht von wöchentlich 40 Stunden erfüllen. Das war entsetzlich. Ich mache das auch noch einmal mit den Auslandsschulen. Aber so einfach ist es eben nicht. Der Versuch, über dieses Sonderprogramm auch in der Lehrerbesoldung irgendwo einen neuen Einstieg zu finden, soll ja die Möglichkeit eröffnen, daß wir vielleicht nur für die hochqualifizierten Fachberater diese Spitzengehälter vorsehen und für die Lehrer, die für den normalen Schuldienst entsandt werden, wieder auf die normale Besoldung, die ja sowieso weit über der Inlandsbesoldung liegt, zurückkehren. Hier bin ich für jede Unterstützung sehr dankbar.
Ein Wort zur mittelfristigen Finanzplanung. Herr Kollege Pfeifer, wir sind doch beide keine Planwirtschaftler. Wir beide wissen doch genau, was mittelfristige Finanzplanung heute eigentlich noch bedeutet, nämlich gar nichts. Ich habe überhaupt noch nicht erlebt, daß einmal eine mittelfristige Finanz-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 9413
Staatsminister Frau Dr. Hamm-Brücher
planung — sei es nach oben, sei es nach unten — wirklich eingehalten wurde. Wenn man mehr Geld hat, wirft man die Planung über den Haufen, wenn man weniger hat, ebenso. Bei Abwägung des Risikos, keinen Plan zu haben oder hier von der Opposition dafür kritisiert zu werden, habe ich es vorgezogen, mich von der Opposition dafür kritisieren zu lassen.
Ich sage Ihnen, ich halte es nach diesen vielen Jahren der Planung mit diesem wunderschönen Zitat von Bert Brecht: „Ja, mach nur einen Plan und sei ein großes Licht, und mach noch einen zweiten Plan, und gehen tun sie beide nicht".

(Katzer [CDU/CSU] : Das müssen Sie mal dem Klose schicken!)

Wunderschöne Pläne aufzuschreiben, das habe ich auch schon gemacht, meine Damen und Herren.
Die Erfahrung gibt mir recht, Herr Kollege Pfeifer, wenn ich dem Finanzminister im vorigen Jahr vor Verabschiedung der Gesamtstellungnahme zum Enquete-Bericht gesagt hätte: „Lieber Finanzminister, im nächsten Jahr brauche ich dafür überdurchschnittliche Steigerungsraten für den Kulturetat des Auswärtigen Amts", dann wäre die Stellungnahme zum Enquete-Bericht heute noch nicht hier.
Ich habe es statt dessen offengelassen, und in diesem Jahr haben wir eine hohe Steigerungsrate. Da wundert mich unser Freund Picard, der hier behauptet hat, die Steigerungsraten seien zu niedrig. Wir haben seit langem nicht mehr so hohe Steigerungsraten gehabt wie im letzten Jahr — ausgenommen der Schulbau, aber da hängt eben alles; das ist vorhin dargestellt worden —, als ich eine verbindliche Stellungnahme hatte und dem Finanzminister sagen konnte: Hören Sie mal, wenn wir uns nicht blamieren wollen, dann müssen wir für dieses und jenes und ganz konkret für fünf Projekte Geld haben. — Dann habe ich das Geld bekommen.
Wenn Sie mir ein bißchen helfen, mache ich es mit dem Schulrahmenplan im nächsten Jahr ganz genauso. Dann sage ich nämlich: „Wir haben uns zusammengerauft, wir müssen mehr Lehrer entsenden, wir müssen mehr Sprachförderung treiben, wir müssen den Schüleraustausch intensivieren. Wir wollen gar nichts Utopisches, aber wir wollen ein bißchen mehr als im Vorjahr." Dann werden wir ja sehen, ob wir das nicht bekommen. Seien wir also, Herr Kollege, pragmatisch; beißen wir uns nicht an der mittelfristigen Finanzplanung fest. Wenn ich die Chance hätte, darin ein Vehikel zu sehen, daß wir schneller vorwärtskommen, dann mache ich es ganz bestimmt.
Ich muß auch noch einmal auf folgendes zurückkommen, weil es nicht im Raum stehenbleiben sollte. Sie haben gesagt, es gebe bei den Auslandsschulen den Numerus clausus. Ich habe die Sache nachprüfen lassen. Ich habe festgestellt, daß es in der Tat an einer Schule in London eine Warteliste gibt. Das liegt aber am Neubau, der so langsam fortschreitet. Sobald der Neubau fertig ist, wird es auch in London keine Wartelisten für Schüler geben. An den übrigen Schulen konnte dies Gott sei
Dank abgebaut werden. Wir hoffen auch sehr, daß sich das nicht wiederholt.
Was ich dem Kollegen Klein antworten wollte, werde ich ihm persönlich sagen, da er jetzt hier nicht mehr anwesend ist.
Herr Kollege Stercken, Sie sprachen von der Schulbaumisere. Wir müssen zu diesem Problem einmal eine Sondersitzung im Unterausschuß durchführen. Hier könnten wir uns in der Tat von selbstgestrickten Behinderungen befreien, wenn wir dazu übergehen könnten, Schulbauträgervereinen, die Bauarbeiten unter bestimmten Auflagen selber leisten, Zuschüsse zur Verfügung zu stellen. Dann wird sich vielleicht das Bild bezüglich der Kosten, der Architektur und überhaupt der Anpassungsfähigkeit dieser Schulen ganz wesentlich verbessern.
Herr Kollege Müller-Emmert, ich sage gerne zu, regelmäßig einen Überblick über die weitere Entwicklung zu geben. Die Firmenschulen sind sehr schwer zu erfassen, weil sie manchmal schnell aus dem Boden schießen, dann wieder verschwinden oder gar nichts daraus wird. Wir haben durch unsere Vertretungen feststellen lassen: Derzeit haben wir 53 solcher Schulen mit rund 2 500 Schülern. Wir sehen darin einen Ansatzpunkt, um unseren Deutschen, die im Ausland tätig sind, auch wirklich die Mitnahme ihrer Kinder zu ermöglichen. Das sollten wir doch alle unterstützen.
Zu den Problemen in Afrika, die die Kollegen Schäfer und Frau Schuchardt angesprochen haben: In den frankophonen afrikanischen Ländern gibt es wohl manchmal deutschsprachige, aber niemals Begegnungsschulen. Wir stellen aber in allen — ich unterstreiche das — frankophonen afrikanischen Staaten ein zunehmendes Interesse an Deutschunterricht in den nationalen Schulsystemen fest. Ich werde in zwei Wochen nach Westafrika fahren, um einmal alle Kulturreferenten dieser Region zu befragen, in welcher Weise wir gerade diese interessanten Perspektiven fördern und den Nachfragen auch gerecht werden können.
Ich will dem Hohen Haus eine vielleicht erfreuliche Nachricht nicht vorenthalten: Nach sehr geduldigen und sehr intensiven Bemühungen ist es uns jetzt gelungen, alle von uns geförderten größeren Schulen in der Republik Südafrika und in Namibia für Kinder nichtweißer Hautfarbe zu öffnen. Windhuk war der Vorreiter; wir werden auch in Pretoria und Johannesburg sowie in den anderen Schulen andersfarbige Kinder aufnehmen. Wir werden, wo nötig, für sie Deutschkurse veranstalten, damit sie den Anschluß finden. Ich hoffe, daß dieses Beispiel, das die Bundesrepublik Deutschland gegeben hat, in bezug auf andere mögliche Überwindungen der un erträglichen Apartheid Konsequenzen haben wird.
Fortbildung der Lehrer, Fortbildung der Ortskräfte: Ich weiß nicht, ob Ihnen das eigentlich deutlich geworden ist — ich habe es in den Plan hineingeschrieben —: Wir haben rund 1 300 entsandte Lehrer und über 3 200 Ortskräfte, die zwei Drittel des
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Staatsminister Frau Dr. Hamm-Brücher
Unterrichts erteilen. Sie können sich vorstellen, welche Bedeutung die Fortbildung, die Förderung, die Information dieser großen Zahl von Ortskräften hat, die übrigens in ihrer Besoldung natürlich himmelweit unter der der entsandten Lehrer liegen. Das führt selbstverständlich zu sozialen Spannungen in den Lehrkörpern.
Integration der Kinder von ausländischen Arbeitnehmern in unser Schulsystem: Frau Kollegin Schuchardt, wir haben darüber oft debattiert. Das ist ein unwahrscheinlich schwieriges Problem, und die unterschiedliche Handhabung in den einzelnen Bundesländern bereitet den Botschaftern aus den entsprechenden Ländern auch große Schwierigkeiten. Darum haben wir ja auch die. gemischten Kommissionen eingerichtet: Wenn ein Botschafter mit der schulischen Versorgung der Kinder seiner Landsleute Schwierigkeiten hat, soll er nicht, nur weil es überall anders ist, bei elf Kultusministerien vorsprechen müssen. Deshalb haben wir diese gemischten Kommissionen eingerichtet, und wir werden ihre Arbeit nach Kräften unterstützen.
Ich überspringe jetzt eine Menge wichtiger Punkte und möchte zum Schluß kommen. Am Anfang hat irgendein Debattenredner gesagt, es seien mehr oder weniger nur fromme Wünsche aufgeschrieben worden. Ich gebe unumwunden zu, daß vieles, was zusammengefaßt und auch konzeptionell überlegt wurde, tatsächlich so etwas wie eine Zielprojektion ist. Aber ich muß Ihnen sagen: Es hat sehr viel Mühe gekostet und sehr vieler. intensiver Auseinandersetzungen bedurft, um wenigstens diese frommen Wünsche zu Papier zu bringen. Wenn Sie alle helfen, daß wir nur schrittweise aus diesen frommen Wünschen oder diesen Zielprojektionen praktische und konkrete Politik machen, kann ich Ihnen nicht dankbar genug sein; denn ich muß Ihnen sagen: Man hat immer das Gefühl, wenn man einmal ein paar Fäden in diesem Bereich in der Hand hat, daß es wie ein Spuk ist. Auf einmal merkt man, daß es Hunderte von Fäden gibt, die in einem kleinen Auswärtigen Amt in einer winzigen Kulturabteilung und in dieser Kulturabteilung in einem winzigen Schulreferat zusammenlaufen. Was dort alles ankommt und beachtet werden muß, geht in der Konstruktion einfach über die Möglichkeiten eines einzigen Amtes und dort wiederum eines kleinen Referates innerhalb einer Abteilung hinaus. Deshalb bitte ich um Ihre Unterstützung, weil wir sonst, wenn wir in einigen Jahren wieder zu diesem Thema zusammenkommen, resignieren müssen. Ich habe aber nicht resigniert, sondern ich glaube, wir haben heute einen guten Anlauf genommen. Ich danke Ihnen vor allem für die kritischen Anmerkungen und bitte Sie auch weiter um ihre kritische Begleitung.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0812102800
Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich schließe damit die verbundene Aussprache.
Wir stimmen zuerst über den Tagesordnungspunkt 5 ab. Der Ältestenrat empfiehlt Überweisung an den Auswärtigen Ausschuß und — mitberatend — an den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft und an den Haushaltsausschuß. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
Wir stimmen nun über Punkt 6 der Tagesordnung ab. Hier schlägt der Ältestenrat Überweisung an den Auswärtigen Ausschuß — federführend — und — mitberatend — an den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft vor. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre und sehe keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe den Zusatzpunkt 2 zur Tagesordnung auf:
Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung über den Prozentsatz der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz für das Jahr 1979
— Drucksache 8/2307 —Überweisungsvorschlag: Ausschuß für Wirtschaft
Zur Begründung hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Grüner das Wort.

Martin Grüner (FDP):
Rede ID: ID0812102900
Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der dem Deutschen Bundestag zur Zustimmung vorliegende Verordnungsentwurf des Bundesministers für Wirtschaft sieht für 1979 einen Abgabesatz von 6,2 % im Bundesdurchschnitt vor. Die entsprechenden Abgabesätze für die einzelnen Bundesländer bewegen sich zwischen 4,8 % für Schleswig-Holstein und 7,5 % für Nordrhein-Westfalen ohne Mehrwertsteuer. Der Vorschlag der Bundesregierung ist von der Systematik des Dritten Verstromungsgesetzes her unabweisbar. Das Dritte Verstromungsgesetz und die dazu ergangenen Novellen sind mit großer Mehrheit vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden, die letzte Novelle vom November 1977 einstimmig. Ich betone das deshalb, weil die Erhöhung der Abgabe, die wir aus Kostengründen und aus allgemeinen wirtschaftlichen Erwägungen dem Hause nur sehr ungern vorschlagen, darauf beruht, daß die Kohle nach übereinstimmender Meinung dieses Hauses in unserer Energieversorgung ein entscheidendes Gewicht hat und auch in Zukunft haben soll, und auf der übereinstimmenden Überzeugung in diesem Hause, daß die Sicherheit, die wir mit der Nutzung der heimischen Kohle für uns erwerben, ihren Preis hat, über den wir in diesem speziellen Bereich im Augenblick diskutieren.
Die Verstromungsgesetze gewähren den Unternehmen, die deutsche Steinkohle in den Kraftwerken einsetzen oder beziehen, Rechtsansprüche. Der Fonds beim Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft wird 1979 voraussichtlich Ansprüche in Höhe von 2,78 Milliarden DM befriedigen müssen. Das Gesetz schreibt vor, daß diese Ausgaben durch Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe zu decken sind. Würde der derzeit geltende Abgabesatz von 4,5 % auch für 1979 beibehalten werden, würde sich eine Deckungslücke von rund 1 Milliarde DM ergeben.
Bei dem von der Bundesregierung vorgeschlagenen Abgabesatz von 6,2 % werden die Einnahmen rund
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 9415
Parl. Staatssekretär Grüner
I 2,35 Milliarden DM betragen. Die verbleibende Dekkungslücke von wahrscheinlich 420 Millionen DM soll — entsprechend der Ermächtigung des 3. Verstromungsgesetzes — durch Kassenkredite gedeckt werden. Diese Kreditfinanzierung ist im Hinblick auf Sonderbelastungen des Fonds im Jahre 1978, die sich teils aus mit der letzten Novelle verbundenen Systemumstellungen, teils durch die Entwicklung der Wärmepreisdifferenz im Jahre 1978 ergeben haben, vertretbar.
Maßgeblich für die Erhöhung des Abgabesatzes ist vor allem die Entwicklung der Wärmepreisdifferenz zwischen schwerem Heizöl und deutscher Steinkohle. Im Klartext: Wir subventionieren den Kohlepreis frei Kraftwerk für zwei Drittel der eingesetzten Menge auf die Höhe des Preises für schweres Heizöl frei Kraftwerk herunter. Nach den bisher einschließlich Oktober dieses Jahres vorliegenden IstZahlen erwartet die Bundesregierung, daß die durchschnittliche Wärmepreisdifferenz im Jahre 1978 bei 32 DM je Tonne SKE liegen wird. Eine geringere Wärmepreisdifferenz für November und Dezember gegenüber der Wärmepreisdifferenz insbesondere in den Sommermonaten ist dabei in dieser Durchschnittszahl von 32 DM/1 SKE schon einkalkuliert. Wir haben hier also keine Sicherheitsreserven berücksichtigt.
Den Berechnungen der Ausgaben des Fonds im Jahre 1979 hat die Bundesregierung die gleiche Wärmepreisdifferenz von 32 DM je Tonne SKE zugrunde gelegt. Hier gibt es natürlich Unsicherheiten, die einmal von der Entwicklung des Rohölpreises her, seinen Konsequenzen für den Preis des schweren Heizöls, über den Kurs des Dollars bis hin zur Kostenentwicklung der deutschen Steinkohle reichen. Wir werden diese Zusammenhänge im Ausschuß sicher sehr eingehend miteinander diskutieren.
Sollte sich im Laufe des kommenden Jahres — aus welchen Gründen auch immer — eine wesentliche Verminderung der angenommenen durchschnittlichen Wärmepreisdifferenz ergeben, wird der Bundesminister für Wirtschaft unverzüglich eine entsprechende Herabsetzung der Ausgleichsabgabe in die Wege leiten.
Nun zu den Auswirkungen der Ausgleichsabgabe und ihrer Erhöhung für die Verbraucher. Gegenwärtig ist die Kilowattstunde im Länderdurchschnitt mit 0,56 Pfennig Ausgleichsabgabe belastet. Ab 1. Januar 1979 würde diese Belastung nach dem Vorschlag der Bundesregierung auf 0,77 Pfennig je Kilowattstunde ansteigen. Der repräsentative Vier-Personen-Haushalt zahlt gegenwärtig etwa 2,55 DM monatlich in den Fonds; zukünftig würde die monatliche Belastung bei 3,52 DM liegen.
Für Industriestrom würde die Belastung im Gesamtdurchschnitt von gegenwärtig 0,39 Pfennig je Kilowattstunde auf 0,54 Pfennig je Kilowattstunde ansteigen. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß die Industriestrompreise je nach Strombedarf wesentlich stärker streuen als im Haushaltsbereich. Auch ist einsichtig, daß die Erhöhung des Abgabesatzes die stromintensive Industrie besonders trifft. Das Gesetz gestattet aus wohlerwogenen und im Wirtschaftsausschuß früher sehr eingehend diskutierten Gründen keine generellen Ausnahmen.
Wenn an diesen Erhöhungen gerade aus dem Bereich der Wirtschaft Kritik geübt wird, so ist das von der zusätzlichen Kostenbelastung her verständlich. Ich meine aber, Wirtschaftsverbände hätten die Verpflichtung, wenn sie eine solche Kritik anbringen, auch über Alternativen zu diskutieren und Vorstellungen dazu zu äußern, wie denn anders der Einsatz deutscher Steinkohle und die damit verbundene Sicherheit für unsere Versorgung gewährleistet werden sollte. Wenn nämlich über Alternativvorschläge diskutiert werden würde, würde deutlich, daß sich an den Belastungen nichts ändert, daß allerdings möglicherweise Belastungsverschiebungen eintreten.
In eine solche Diskussion müßte natürlich auch einbezogen werden, daß diese Belastungen, die sich für den einzelnen Verbraucher im Preis widerspiegeln, auch ihren guten Sinn haben, weil hier eine pretiale Lenkung Platz greift, die bei jedem anderen System der Subventionierung der Kohlepreise nicht eintreten würde. Ich meine, auch das müßte gerade bei der Kritik aus der Wirtschaft mit in die Überlegungen einbezogen werden. Ich wäre sehr dankbar, wenn bei Äußerungen aus der Wirtschaft nicht nur Kritik im Einzelfall erkennbar würde, sondern auch, wie die Überlegungen aussehen, die dort angestellt werden.
Die Erhöhung bedeutet nicht, daß die bestehenden Strompreisdifferenzen zwischen den Bundesländern weiter verstärkt werden. Die unterschiedlichen Ausgleichsabgabesätze für die einzelnen Bundesländer sorgen nämlich dafür, daß die Ausgleichsabgabe in bezug auf dieses Problem neutral ist.
Der gesunkene Preis für schweres Heizöl und die Verbilligung der deutschen Steinkohle auf dieses Niveau haben zur Folge, daß die Kosten dieser Einsatzenergien in der deutschen Kraftwirtschaft niedriger
sind, als noch vor einem Jahr angenommen. Die Bundesregierung erwartet daher, daß die deutsche Elektrizitätswirtschaft diese Entlastung auf der Kostenseite bei ihrer Strompreispolitik berücksichtigt

(Wolfram [Recklinghausen] [SPD] : Sehr gut!)

und dadurch die mit der Erhöhung der Ausgleichsabgabe verbundene Mehrbelastung des Stromverbrauchers, natürlich je nach dem Gewicht der genannten Einsatzenergien an ihrer gesamten Stromerzeugung, in Grenzen hält.
Immerhin kann gesagt werden, daß ein wesentlicher Teil der von den Kraftwerken eingesetzten Primärenergien heute mit geringeren Einstandskosten zur Verfügung steht. Das gilt auch, wenn auch mit zeitlicher Verzögerung, für Gas.
Der Bundeswirtschaftsminister wird noch vor den Ausschußberatungen mit dem Vorstand der deutschen Elektrizitätswirtschaft ein Gespräch über dieses Thema führen. Die Länderwirtschaftsminister und -senatoren sind vom Bundeswirtschaftsminister schriftlich gebeten worden, im Rahmen ihrer Preisaufsicht ihr besonderes Augenmerk auf diese Kostenentwicklung zu richten.
9416 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978
Parl. Staatssekretär Grüner
Ich bitte das Hohe Haus um Zustimmung zu diesem Verordnungsentwurf des Bundesministers für Wirtschaft. Diese Entscheidung ist eine notwendige Maßnahme im Rahmen — ich betone das — unserer gemeinsam getragenen Politik zur Absicherung der Stromversorgung und zur vorrangigen Rolle der deutschen Steinkohle in der Energieversorgung.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0812103000
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Narjes.

Dr. Karl-Heinz Narjes (CDU):
Rede ID: ID0812103100
Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema, das wir heute als letztes haben, berührt eines der wichtigsten Themen der Energiepolitik, die Kohle, ein Thema, das lebenswichtig ist für die Menschen an der Ruhr, an der Saar, in Aachen und Ibbenbüren.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU — Wolfram [Recklinghausen] [SPD] : In der ganzen Bundesrepublik!)

Wenn ich die Behandlung dieses Themas an den strengen Maßstäben messe, Herr Kollege Wolfram, die der Kollege Wehner am vergangenen Freitag für die Präsenz dieses Hauses an wichtige Themen angelegt hat, dann muß ich feststellen, daß Sie jedenfalls Ihren eigenen Maßstäben heute nicht gerecht geworden sind.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU — Wehner [SPD] : Meinen Sie mich?)

— Herr Kollege Wehner, entweder muß ich daraus schließen, daß Ihre Autorität nicht weiterreicht, oder — —

(Wehner [SPD] : Ich habe gar nichts dagegen, wenn Sie solche Annahmen zum Gegenstand einer Debatte in diesem Hause machen, gar nichts! Das charakterisiert Sie und nicht mich, damit Sie Bescheid wissen! — Beifall bei Abgeordneten der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

— Herr Kollege Wehner, es liegt außerdem nahe, aus dieser Präzenz zu schließen, daß das Thema des Vorrangs der Kohle nur ein solches Gewicht bei Ihnen hat.

(Wolfram [Recklinghausen] [SPD] : Reden Sie doch zur Sache! — Zurufe von der CDU/CSU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bundesregierung legt in einem Eilverfahren den Entwurf einer zustimmungsbedürftigen Verordnung vor, mit dem sie ihren Verpflichtungen nach § 4 des Verstromungsgesetzes nachkommen will. Wir haben nicht den Eindruck, daß ihr dies gelungen ist, ja, wir müssen vermuten, daß sie nicht einmal die Absicht gehabt hat oder haben konnte, Geist und Buchstaben dieses Gesetzes gerecht zu werden.
Schon nach der ersten Vorlage müssen wir Mängel feststellen. Einmal ist der Zeitpunkt der Einbringung zu spät gewählt, um noch vor dem 1. Januar 1979 zu einer Zustimmung des Bundestages zu gelangen. Unsere Mängelliste zeigt, welch ein Maß
an Prüfungsarbeit im Parlament noch zu leisten ist, bevor hier abschließend votiert werden kann. Ich stelle deshalb eingangs fest, daß alle Verzögerungen zu Lasten der Bundesregierung oder/und der Koalitionsparteien gehen, die offensichtlich dazu beigetragen haben, daß diese Vorlage so spät vorgelegt wird.
Zweitens. Die Rechnung, die zur Begründung dieser Vorlage aufgemacht wird, wenn man diese Begründung überhaupt so beschreiben kann, ist nicht stichhaltig. Sie vermeidet vielmehr, sorgfältig nachprüfbare Daten aufzubereiten. Die wichtigste Grundlage, nämlich die Abrechnung für das Haushaltsjahr 1977 der Ausgleichskasse, fehlt uns ebenso wie jede nachprüfbare Schätzung oder vorläufige Abrechnung der Zahlen für 1978. Was Sie eben hier vorgetragen haben, Herr Kollege Grüner, läßt vermuten, daß Sie intensive Berechnungen angestellt haben. Nur wissen wir nichts davon und müssen das erst für uns nachrechnen.
Sodann werden die finanzpolitischen und haushaltsrechtlichen Bedenken gegen die Verstromungsabgabe unzulänglich angesprochen und berücksichtigt. Die Möglichkeiten alternativer Finanzierung werden nicht ausreichend angesprochen, wenn sie überhaupt voll gesehen worden sind. Die Bundesregierung läßt außer Betracht, daß es sich bei der Situation 1978 um ein Ausnahmejahr handeln kann und es auf Grund der besonderen Devisen- und Ölpreissituation des Jahres 1978 nicht gerechtfertigt ist, so weitreichende Folgerungen für 1979 zu ziehen, wie es diese Vorlage tut.
Schließlich ist das Gebot mißachtet, aus stabilitätspolitischen Gründen administrierte Preise so stabil wie möglich zu halten. Ihre Hinweise auf die Möglichkeit, die Verbraucher im Tarifbereich zu entlasten, überzeugen nicht.
Einige Hinweise zu diesen Mängeln. Die Bundesregierung erweckt den Eindruck, als ob sie nur eine vorübergehende Situation des Jahres 1978 in einem Überrumpelungsverfahren ungebührlich ausnutzen wolle; denn den in den vergangenen Monaten entstandenen hohen Wärmepreisdifferenzen von 30 bis 35 DM stehen gegenüber die bevorstehende Erhöhung des Rohölpreises in der OPEC wahrscheinlich um 5 bis 10 %, die eingeleitete Politik zur Überwindung der Dollarschwäche, eine bereits heute erkennbare Tendenz zu höheren Preisen bei schwerem Heizöl, insbesondere die Auswirkungen der von der Mineralölindustrie eingeleiteten Investitionen in zusätzliche Konversionsanlagen, die schon 1979 am Markt spürbar in Erscheinung treten werden und die Phase des großen Heizölangebots abklingen lassen dürften. Allein schon diese Tendenzen und Sachverhalte, über die die Bundesregierung besser als die Opposition unterrichtet sein müßte, hätten Sie von der Vorlage einer Verordnung, so wie sie heute vor uns liegt, abhalten müssen.

(Dr. Freiherr Spies von Büllesheim [CDU/ CSU] : Sehr richtig!)

Wenn auch nur einige der vorerwähnten Tendenzen
so eintreten, wie sie sich heute abzeichnen, wird
sich die von der Bundesregierung offensichtlich
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 9417
Dr. Narjes
ihren Mittelanforderungen zugrunde gelegte Wärmepreisdifferenz wesentlich mindern.
Die in der vorliegenden Drucksache 8/2307 erstellte Begründung für die Erhöhung des Kohlepfennigs ist mithin eine Zumutung für den Bundestag. Mein erster Eindruck schon heute ist, daß es ohne eine Fünf vor dem Komma keine Zustimmung der Opposition zu einer solchen Verordnung geben kann.

(Wolfram [Recklinghausen] [SPD] : Endlich lassen Sie die Katze aus dem Sack!)

Wir fordern die Bundesregierung daher auf, die hier von uns aufgezeigten Versäumnisse der Rechnungslegung, für die wir keine sachliche Rechtfertigung erkennen, so schnell wie möglich nachzuholen. Ohne dieses Rechenwerk kann die Beratung im Wirtschaftsausschuß nicht beginnen. Dazu genügt keine Unterrichtung auf der Basis von Tischvorlagen. Ausreichende Prüfungs- und Vorbereitungsfristen für die Opposition sind erforderlich.
Diese Forderungen liegen uns um so mehr am Herzen, als wir uns der finanz- und verfassungspolitischen Problematik der Ausgleichskassen immer besonders bewußt geworden sind. Ich verweise jetzt insbesondere auf die Rede, die der Kollege Professor Zeitel im November 1974 gerade zu diesen Aspekten gehalten hat. Gerade weil es sich um steuerähnliche Tatbestände und um eine Art Nebenhaushalt handelt, ist dieses Parlament um so stärker verpflichtet, mit größter Sorgsamkeit ihre Entwicklung zu prüfen und die Gefahr ihres Mißbrauchs schon im Ansatz auszuschließen. Heimliche Abgabenerhöhungen dürfen nicht durch ein saloppes Verfahren prämiiert werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Allein die Vorlage dieses Jahres beweist die Richtigkeit der seinerzeit vom Wirtschaftsausschuß in das dritte Verstromungsgesetz eingefügten Zustimmungsbedürftigkeit für Verordnungen, die einen Kohlepfennig über 4,5 0/0 hinaus zum Ziel haben.

(Wolfram [Recklinghausen] [SPD] : Jetzt drücken Sie sich darum.!)

Um die Tragweite des Verordnungsentwurfs richtig zu ermessen, müssen wir zeitlich aber auch über das Jahr 1979 hinaussehen. Wenn nach den vorliegenden Prognosen mit einem wirtschaftlichen Wachsturn von 4 % gerechnet werden kann, bedeutet das auf jeden Fall auch einen entsprechenden Stromzuwachs. Diese Entwicklung bedeutet auch eine verbreiterte Basis für das Aufkommen des Kohlepfennigs. Überschlägt man sie nur einmal für fünf Jahre, dürfte sich im Bereich der öffentlichen Stromversorgung schon eine Umsatzerhöhung der Stromwirtschaft von 35,6 Milliarden DM 1978 auf mindestens 43 bis 45 Milliarden DM ergeben. Entsprechend wird das Aufkommen der Ausgleichskasse steigen.
Schon diese überschlägige Berechnung führt zu der Annahme, daß der erforderliche Prozentsatz der Ausgleichsabgabe schon im Verlauf der nächsten Jahre wieder gesenkt werden kann, vielleicht auf 5 %.
Das Problem im Jahre 1979 besteht also im wesentlichen darin, eine Finanzlücke zu schließen, die, jedenfalls in ihrer heute erkennbaren Größe, nur vorübergehenden Charakter hat. Damit stellt sich die Frage, ob es nicht ausreicht, nur den Kreditrahmen zu erhöhen. Aufgrund des Ausgleichssystems nach dem Dritten Verstromungsgesetz sollte es möglich sein, ein begrenztes Defizit in den folgenden Jahren abzutragen. Dieser Aspekt ist in Ihrer Rede, wenn ich sie richtig verstanden habe, jetzt deutlicher zum Ausdruck gekommen als in der Begründung, die uns gegeben worden ist.
Die Erhöhung der Ausgleichsabgabe von 4,5 auf 6,2 % erscheint der Fraktion der CDU/CSU um so weniger erklärlich, als auch die Sprecher des deutschen Steinkohlenbergbaus eine solche drastische Erhöhung weder für sinnvoll noch für notwendig halten. Ich verweise dazu auf die „Bergbaunachrichten" vom 2. November. Und endlich vermissen wir Hinweise auf die regionalpolitischen Auswirkungen der Vorlage.
Wir verstehen schließlich diesen Schritt um so weniger, als es weder mit dem Stabilitätsziel vereinbar ist, den privaten Verbraucher überzustrapazieren, noch industrie- und regionalpolitisch wünschenswert ist, stromintensive Wirtschaftszweige zu gefährden oder stromintensive Produktionen geradezu in das Ausland hinauszudrängen.

(Wolfram [Recklinghausen] [SPD] : Haben Sie schon einmal etwas von der Härteklausel gehört?)

Die CDU/CSU-Fraktion hat sich stets uneingeschränkt für den deutschen Steinkohlenbergbau und die in ihm Beschäftigen an Rhein, Ruhr, Saar, in Aachen und Ibbenbüren eingesetzt. Sie hat deshalb die Verstromungsgesetzgebung voll mitgetragen, durch die der Steinkohleabsatz der deutschen Reviere im Strombereich sichergestellt werden soll. Gerade deshalb muß sie auf einer sorgfältigen Prüfung bestehen, damit ein gewagtes Instrument nicht verschlissen wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0812103200
Das Wort hat Herr Abgeordneter Wolfram.

Erich Wolfram (SPD):
Rede ID: ID0812103300
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Narjes, mit schnellen Worten und mit viel Redeaufwand haben Sie uns nicht gesagt, wie Sie sich in dieser Frage denn konkret entscheiden werden. Aber das wundert uns nicht, denn auch in dieser Frage gibt es bei Ihnen keine einheitliche Meinung. Die Abgeordneten aus den Bergbaurevieren und Bergbauländern sind der Meinung, daß das die logische Folge des Gesetzes ist. Die CSU kündigt ein Nein an, wie so oft. Eine sehr, sehr widerspruchsvolle Haltung. Ihr Wortschwall täuscht nicht darüber hinweg, daß Sie auch in dieser Frage keine geschlossene Meinung haben.
Was noch schlimmer ist: Sie nehmen nicht einmal zur Kenntnis, daß das, was hier geschieht, die Folge eines von uns gemeinsam verabschiedeten Gesetzes
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Wolfram (Recklinghausen)

ist. Sie wissen genauso gut wie wir, daß das Gesetz die Festlegung der Ausgleichsabgabe vorsieht, daß wir hier dem Gesetz Genüge tun müssen. Würden wir zum 1. Januar nicht den Mittelbedarf über eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe befriedigen, wäre die Folge, daß wir gegen ein geltendes Gesetz, das Sie mitgetragen haben, verstoßen würden, ganz abgesehen davon, daß wir damit den Zehnjahresvertrag zur Verstromung gefährden würden. Der basiert ja u. a. auf der durch das Dritte Verstromungsgesetz getroffenen Regelung.

(Dr. Freiherr Spies von Büllesheim [CDU/ CSU]: Keine Sorge, Kollege Wolfram!)

Herr Dr. Narjes, ich hatte eben vergessen zu sagen: Sie sollten es unterlassen, über die Präsenz zu reden. Ich will nicht auszählen, wieviel Abgeordnete der CDU/CSU im Plenum sind und wieviel von den Koalitionsfraktionen. Aber schauen Sie einmal dort hinüber! Es sind wesentlich mehr Sozialdemokraten im Saal als Abgeordnete der CDU/CSU.

(Zurufe von der CDU/CSU: Das glauben Sie doch selber nicht! — Dr. Freiherr Spies von Büllesheim [CDU/CSU] : Der Durchruf hat geholfen! — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU)

Aber ich will ja zur Sache selbst sprechen.
Wenn Sie der Bundesregierung vorwerfen, sie habe keine Berechnungen vorgelegt, so stimmt das nicht. Die Berechnungen liegen vor. Wenn Sie sich die Mühe gemacht hätten, sie abzufragen, hätten Sie sie genauso gut haben können wie wir. Auch ich habe sie mir im Wirtschaftsministerium besorgt.
Eine zweite Bemerkung zu Ihrem Vorwurf, es gebe keine alternativen Überlegungen zur Finanzierung. Sie wissen, wir müssen dem Gesetz Genüge tun. Sie können gar nicht kurzfristig Alternativen bringen. Und zu Ihrem Vorschlag, vorübergehend den Kassenkreditrahmen aufzustocken, habe ich fast die Vermutung, daß Sie das bei uns „abgekupfert" haben. Das war eine alternative Überlegung der SPD-Bundestagsfraktion seit Wochen. Wir haben sie mit dem Wirtschaftsminister diskutiert. Wir hätten eine geringe Erhöhung der Ausgleichsabgabe und dafür eine Erhöhung des Kassenkreditrahmens lieber gesehen. Sie müßten eigentlich wissen, daß das nur möglich gewesen wäre, wenn wir das Dritte Verstromungsgesetz geändert hätten. Das ist kurzfristig einfach nicht machbar. Es wäre auch die Frage gewesen, ob es sich gelohnt hätte, ausschließlich deshalb den Kassenkreditrahmen — wie wir uns das ursprünglich einmal vorgestellt haben - von 500 Millionen DM um einen weiteren Betrag aufzustocken.
Sie haben gesagt, daß Sie als CDU/CSU unter diesen Voraussetzungen nicht bereit seien zuzustimmen. Das müssen Sie vor Ihrem eigenen Gewissen verantworten. Sie müssen das vor allem auch einmal gegenüber dem Gesetz verantworten, das Sie mitgeschaffen haben.
Auf jeden Fall ist es so: Wir Sozialdemokraten wissen einfach, daß es zur Zeit keine andere Möglichkeit gibt. Die Kraftwerksbetreiber haben Rechtsansprüche. Die Bundesregierung muß dem Gesetz
entsprechend handeln. Das, meine Damen und Herren, ist die eine Seite des Problems.
Die andere ist sicherlich — und meine Vorredner haben es schon angedeutet. —, daß vor allem im letzten Jahr die Preise für schweres Heizöl extrem gesunken sind. Sie sind zur Zeit extrem niedrig. Der Dollarkursverfall hat das Seine dazugetan. Ein Überangebot an Öl, insbesondere an schwerem Heizöl, bringt die Mengen.
Wir wissen, daß wir den Preis der Einsatzkohle nach dem im Gesetz von uns gemeinsam vorgesehenen Mechanismus auf dieses Niveau herabschleusen müssen. Das bedeutet für die Elektrizitätswirtschaft günstige Einsatzkosten bei schwerem Heizöl und bei Steinkohle, außerdem auch bei Erdgas, weil die Gaspreise an die Ölpreise gekoppelt sind.
Es ist unbestreitbar, daß dadurch bei der Elektrizitätswirtschaft ein Entlastungseffekt eintritt, über dessen Höhe man sich streitet. Die Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke rechnet mit 420 bis 430 Millionen DM im Jahr, der Bundeswirtschaftsminister mit 500 Millionen DM im Jahr. Mir vorliegende Berechnungen weisen 800 Millionen DM bis 1 Milliarde DM pro Jahr aus — einschließlich des Entlastungseffekts beim Gas, wobei dort eine Zeitverzögerung zu beachten wäre.
Für unsere Stromabnehmer und Stromverbraucher ergibt sich deshalb die paradoxe Situation, daß die Bundesregierung und das Parlament die Ausgleichsabgabe auf Grund des Mechanismus im Gesetz erhöhen müssen, obwohl gleichzeitig die Einsatzkosten der Stromerzeuger sinken.
Für uns gibt es deshalb nur eine Konsequenz: Wir müssen auf der einen Seite dem Gesetz Rechnung tragen, auf der anderen Seite müssen aber die Elektrizitätsversorgungsunternehmen den Entlastungseffekt bei ihrer Preiskalkulation berücksichtigen und an den Stromverbraucher weitergeben.
Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird sehr darauf achten, daß dies auch geschieht.
Die Bundesregierung hat sich — Herr Staatssekretär, ich habe das mit Freude zur Kenntnis genommen — diese unsere Forderung zu eigen gemacht. Sie haben bereits angedeutet, daß der Wirtschaftsminister die Länderwirtschaftsminister anhalten wird, ihrer Preiskontroll- und Preisfestsetzungspflicht nachzukommen. Ich glaube, die Elektrizitätswirtschaft wäre gut beraten, wenn sie schon von sich aus entsprechend handelte.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang einen Hinweis: Die Tatsache, daß der Dollar in den letzten Monaten so tief gesunken ist, hat natürlich auch einen Entlastungseffekt für alle Energieverbraucher in der Bundesrepublik.
Zur Zeit kann man davon ausgehen, daß wir für Rohölimporte im Jahr rund 4 Milliarden DM weniger ausgeben müssen als zur Zeit des Höchststandes während der Ölkrise. Auch die Verbraucher außerhalb der Kraftwirtschaft werden entlastet, weil eben der Preis für schweres Heizöl extrem niedrig ist.
Im übrigen weise ich — Herr Dr. Narjes, Sie haben das unterschlagen — bezüglich elektrizitätsintensi-
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Wolfram (Recklinghausen)

ver Unternehmen und Betriebe auf die Härteklausel hin, die gerade nach unserem Willen entsprechend großzügig gehandhabt wird, damit hier nicht Schwierigkeiten entstehen.
Die Ausgleichsabgabe wird nach Bundesländern weiter unterschiedlich sein, wobei ich nur im Telegrammstil vermerken möchte: Die Strompreisunterschiede sind nicht primär auf die Einsatzenergie zurückzuführen. Es gibt viele Gründe, weshalb es regionale Strompreisunterschiede gibt. Herr Dr. Narjes, Sie und Ihre Fraktion wären gut beraten, das einmal zu prüfen und dann die Gründe und Ursachen für Strompreisdifferenzen zur Kenntnis zu nehmen.
Meine Damen und Herren, die sozialdemokratische Bundestagsfraktion mutet den Stromverbrauchern diese Neuregelung, die aus den bereits dargelegten Gründen erforderlich ist, nicht leichten Herzens zu. Wir bitten die Bundesregierung, die Elektrizitätswirtschaft zu drängen, den Entlastungseffekt bei den Strompreisen weiterzugeben, die Länderwirtschaftsminister aufzufordern, ihrer Kontrollpflicht nachzukommen und auf die Elektrizitätsversorgungsunternehmen einzuwirken.
Wir bitten die Bundesregierung, Herr Staatssekretär, jeden Monat exakt die Entwicklung der Wärmepreisdifferenz zwischen schwerem Heizöl und Steinkohle zu prüfen und uns unverzüglich eine Senkung der Ausgleichsabgabe vorzuschlagen, wenn es die Zahlen ermöglichen.
Unabhängig davon erkläre ich für die SPD-Fraktion erneut folgendes.
Erstens. Die in den Rahmenvereinbarungen zwischen Elektrizitätswirtschaft und Bergbau vorgesehenen Einzelverträge sind bislang unbegreiflicherweise noch nicht vollständig zustande gekommen. Es fehlt z. B. immer noch die einzelvertragliche Bindung insbesondere des größten Stromerzeugungsunternehmens RWE. Ich frage Sie, Herr Staatssekretär, Ihren Minister und Ihr Haus, wie lange wollen wir gemeinsam noch der Verschleppungspolitik dieses selbstherrlichen größten Energieversorgungsunternehmens in der Bundesrepublik zusehen?
Zweitens. Das energiepolitische Ziel, die Stromerzeugung aus inländischer Steinkohleförderung zu stabilisieren und langfristig auszubauen, setzt voraus, daß dafür entsprechende Kraftwerkskapazitäten zur Verfügung stehen, und zwar in Form wirtschaftlicher und umweltfreundlicher Kraftwerke. Deshalb ist jetzt endlich ein umfangreiches Neubauprogramm an Steinkohlekraftwerken erforderlich, und zwar zunächst und vor allem als Ersatz für bestehende alte, kleine und die Umwelt überdurchschnittlich belastende Kraftwerke. Anschließend sind Zubauinvestitionen erforderlich, um die wachsende Steinkohleverstromung zu ermöglichen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sagen Sie das auch mal der Landesregierung. von Nordrhein-Westfalen!)

Ich begrüße in diesem Zusammenhang namens der SPD-Fraktion ausdrücklich die von Bischof Dr. Hengsbach und Präses Immer vorgelegte Studie der Rhein-Ruhr-Stiftung zur „Luftverbesserung durch
Neubau von Steinkohlekraftwerken". — Ich nehme Ihren Zwischenruf dankend auf. Empfehlen Sie mal Bayern, Baden-Wüttemberg, Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern, endlich einmal Standorte für Steinkohlekraftwerke auszuweisen, und den Bau von Steinkohlekraftwerke dort einzuleiten.

(Beifall bei der SPD — Zuruf von der CDU/ CSU: Und Nordrhein-Westfalen!)

— Was wir in Nordrhein-Westfalen zu tun haben, das tun wir in Nordrhein-Westfalen. Wenn andere Bundesländer dem Beispiel von Nordrhein-Westfalen auf diesem und auf anderen Gebieten folgten, sähe es in der Bundesrepublik in weiten Bereichen besser aus.

(Beifall bei der SPD)

Drittens. Von der Elektrizitätswirtschaft fordern wir, daß sie endlich ihre zögernde Haltung gegenüber dem Neubau von Steinkohlekraftwerken aufgibt. Voerde muß jetzt und sehr schnell gebaut werden. Auch hier blockiert einmal mehr RWE. Neue Steinkohlekraftwerke — ich habe es schon gesagt
— müssen in anderen Bundesländern geplant und gebaut werden. Die Sozialdemokraten sind das Pokerspiel der EVUs leid.
Viertens. Ich verkenne in diesem Zusammenhang nicht, daß eine sachgerechte Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes ebenfalls zügig erfolgen muß. Diesen Appell richte ich an uns selbst und an die Bundesregierung.
Ich will abschließend noch ein Wort zu den Belastungen sagen. Herr Dr. Narjes hat den Eindruck erweckt, als würde unsere Wirtschaft ob der Belastungen zusammenbrechen, die da auf sie zukommen, und — —

(Katzer [CDU/CSU] : Das hat er gar nicht gesagt!)

— Gut, dann nehme ich das zurück. Ich bin ein freundlicher und höflicher Mensch. Zumindest hat er das dramatisiert, aber das entspricht vielleicht seiner Art.

(Zuruf von der CDU/CSU: Im übrigen haben wir jetzt die Mehrheit!)

— Na, das ist ja gut, daß Sie die Kameraden jetzt auch herantragen.
Im Durchschnitt aller Verbraucher einschließlich Industrie und Haushalte beträgt die Belastung auf der Basis 1977 bei 41/2 % bislang 0,56 DPf, also knapp einen halben Pfennig. Im Bundesdurchschnitt 1979 bei 6,2 % wird sie auf 0,77 DPf pro Kilowattstunde steigen, also knapp 3/4 Pfennig betragen.
Bei einem durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt hat die monatliche Belastung bislang 2,55 DM betragen. Bei der Neuregelung wird sie auf 3,52 DM steigen, Herr Dr. Narjes.
Im Gesamtbereich der Industrie hat es bisher 0,39 DPf pro Kilowattstunde ausgemacht. Ab 1. Januar 1979 wird der Betrag um 0,15 DPf auf 0,54 DPf pro Kilowattstunde steigen, also auf etwa einen halben Pfennig.
9420 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978
Wolfram (Recklinghausen)

Ich bin sicher, daß unsere Bürger dieser Versicherungsprämie für unsere Politik „Weg vom Öl" und „Priorität Kohle- vor Kernenergiestrom" und „Sicherung der zukünftigen Energie- und Stromversorgung" zu zahlen bereit sind. Hier handelt es sich nicht um Subventionen, sondern dm eine Sicherheitsprämie.
Im Gegensatz zur CDU/CSU, die wieder einmal offenläßt, welche Haltung sie letzten Endes einnehmen wird, erkläre ich für die SPD-Bundestagsfraktion: Wir werden der Verordnung zustimmen.

(Beifall bei der SPD)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0812103400
Das Wort hat der Abgeordnete Zywietz.

Werner Zywietz (FDP):
Rede ID: ID0812103500
Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Darlegung des Herrn Staatssekretärs Grüner und die erste Aussprache zu der vorliegenden Verordnung über die Erhöhung der Ausgleichsabgabe, des sogenannten Kohlepfennigs, haben bereits, wie ich meine, Wesentliches verdeutlicht. Es ist die gute Absicht und die energiepolitische Notwendigkeit, die grundsätzlich hinter der Erhebung eines Kohlepfennigs zu sehen ist. Diese Ausgleichsabgabe, die von jedem Stromverbraucher zu zahlen ist, hat ihre Begründung darin, Wettbewerbsnachteile der Kohle auszugleichen, und zwar in zweierlei Hinsicht: zum einen die Investitionsmehrkosten eines Kohlekraftwerks gegenüber einem Heizölkraftwerk, zum anderen die Betriebsmehrkosten eines Kohlekraftwerks gegenüber einem Kraftwerk, das mit schwerem Heizöl befeuert wird.
Dies ist im Grundsatz schon seit langem gemeinsame Haltung aller Parteien in diesem Hause, zu der sich auch die FDP stets bekannt hat. Seit 1965 kennen wir diese Verstromungsgesetze. Im letzten Jahr haben wir sie hier im Plenum einvernehmlich geändert.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal unterstreichen, daß sich die FDP dabei stets für einen leistungsfähigen Steinkohlebergbau in unserer Republik ausgesprochen hat. Die FDP bekennt sich nachdrücklich zum besonderen Einsatz unseres einzigen wesentlichen heimischen Energieträgers, der Steinkohle, zur Stromerzeugung. Wir wissen, daß damit die Erhaltung von Arbeitsplätzen und verschiedene andere regionale Aspekte sehr nachdrücklich verbunden sind. Für diesen sicheren, durch bundesdeutsche Steinkohle hergestellten Strom und für die damit verbundene erhöhte Energiesicherheit nehmen wir Mehrkosten, die auf alle Verbraucher umgelegt werden müssen, gleichsam als Versicherungsprämie in Kauf. Wir erwarten allerdings von der Preisaufsicht der Bundesländer ein wirklich wachsames Auge, damit diese Mehrkosten auch wirklich auf alle Stromverbraucher umgelegt werden.
Wir haben auch festzustellen — Herr Staatssekretär Grüner und Kollege Wolfram haben dies verdeutlicht —, daß unter Beachtung der gegenwärtigen Struktur des Verstromungsgesetzes ein erhöhter Anspruch, d. h. eine Erhöhung des Kohlepfennigs, rechtlich unabweisbar ist,

(Dr. Freiherr Spies von Büllesheim [CDU/ CSU] : Auch in dieser Höhe?)

wenn er durch eine erhöhte Investitionskostendifferenz und/oder Betriebskostendifferenz nachgewiesen wird. Dies ist, wie wir meinen, im Grundsatz und unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Struktur des Verstromungsgesetzes der Fall. Allerdings muß, um den Zwischenruf aufzunehmen, wohl hinzugefügt werden, daß die Situation, die dies begründet und belegt, in der Tat Merkmale aufweist, die wir vielleicht alle zusammen in dieser Weise vor zwei, drei, vier Jahren nicht erwartet haben und die. insbesondere eine Schätzung, eine Fortschreibung dieser Einsichten und Daten für die Zukunft mit manchen Fragezeichen versehen lassen. Das ist auch, wenn ich das recht vernommen habe, von Staatssekretär Grüner angesprochen worden.

(Dr. Freiherr Spies von Büllesheim [CDU/ CSU] : Sehr gut!)

Worin liegt nun diese besondere, vielleicht auch ein wenig paradoxe, zumindest aber schwer verständliche gegenwärtige Situation? Sie liegt doch wohl darin, daß der Verbraucher, der Stromverbraucher zunächst mit einer höheren Abgabe belastet wird, obwohl festzustellen ist, daß gerade einige Energieträger, insbesondere die große Menge der importierten Energien, durch einige Faktoren im Preis deutlich gefallen sind. Die Faktoren, die dafür ursächlich heranzuziehen sind, sind der rasante Dollarverfall, weiter wohl die insgesamt ruhige Konjunkturlage und wohl eine ungünstige Raffineriestruktur, die letztlich dazu beigetragen hat, den Preis für schweres Heizöl niedrig zu halten. Wenn man diesen Preis für schweres Heizöl, der ja für diese Verordnung eine Schlüsselposition hat, betrachtet, so ist festzustellen, daß er nach der OPEC-Krise vor fünf Jahren einen eklatanten Sprung gemacht hat, dann kontinuierlich leicht gestiegen ist und erst in diesem Jahr einen deutlichen Knick nach unten gemacht hat, der im wesentlichen eigentlich nur mit der Entwicklung des Dollarkurses zu begründen ist. Weil wir diese Subvention der Kohleverstromung an dem Referenzpreis für schweres Heizöl orientieren, sehen wir uns jetzt in der Situation, die Ausgleichsabgabe auf dem dafür durch das Verstromungsgesetz vorgeschriebenen Wege anzuheben. Nur meinen wir auch, daß diese Situation schon einige unerwartete und ungewöhnliche Züge hat, und da wir hier ja .nur die erste Lesung haben, bleibt es den Beratungen im Ausschuß vorbehalten, an Hand von detaillierteren Zahlen im einzelnen in die Angelegenheit einzusteigen.
Herr Kollege Dr. Narjes, der Vorwurf, den Sie geäußert haben, daß hier in der Vergangenheit keine Unterlagen, keine Abrechnungen hinsichtlich des Fonds beigebracht worden seien, stimmt in dieser Pauschalierung nicht; denn die Abrechnung 1977 ist dem Hohen Hause in einer Bundestagsdrucksache zugegangen,

(Wolfram [Recklinghausen] [SPD] : So ist es! Die hat er bloß nicht gelesen!)

Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978 9421
Zywietz
sie ist dem Hohen Hause Mitte des Jahres — im Juli oder im August, wenn ich es aus dem Kopf sagen kann — zugegangen,

(Hasinger [CDU/CSU] : Das ist doch etwas ganz anderes!)

und laut Gesetz wird die Abrechnung 1978 erst im nächsten Jahr zu erfolgen haben, so daß ihr Vorwurf hier zumindest teilweise ins Leere geht.
Abschließend möchte ich noch mit einigen wenigen Worten auf die in einem solchen Zusammenhang wohl unvermeidliche Frage eingehen, worin eigentlich die Auswirkungen bestehen werden, wenn wir diese Verordnung annehmen, und darf darauf vielleicht in drei Punkten mit ein paar Sätzen eingehen.
Erstens. Was die Verbraucher anlangt, so werden alle mit einer erhöhten Ausgleichsabgabe belastet, und das wird bei einer vierköpfigen Familie im Monatsschnitt zwischen 1 und 2 DM ausmachen. Wenn man allerdings alle Haushalte in der Bundesrepublik betrachtet und dann auf den Fonds schaut, wissen wir alle miteinander, daß es sich hier mittlerweile insgesamt um ein erhebliches Finanzvolumen handelt, das zusammenkommt und zur Subventionierung der Stromerzeugung durch Verwendung von Kohle verwendet wird.
Was die Belastung der Industrie anlangt, so wird sie naturgemäß sehr unterschiedlich sein, und zwar je nachdem, wie hoch jeweils der Kostenanteil der Energie innerhalb der gesamten Produktion und ihres Kostenskeletts sein wird. Das wird in einigen Branchen sehr gering sein, aber bei der Aluminiumverhüttung einen sehr dominanten Faktor ausmachen.
Alles in allem, insbesondere, aber mit Blick auf die privaten Verbraucher, ist festzustellen, daß keine Preiserhöhung schön ist, aber unter den, wie wir meinen, richtigen generellen sicherheits- und energiepolitischen Aspekten ist diese Erhöhung nötig und auch zumutbar.
Zum zweiten: Die Stromverbraucher der einzelnen Bundesländer werden in unterschiedlicher Weise belastet; das halten wir für gut und richtig, und es entspricht auch der bestehenden Praxis. Konkret wird dies bedeuten, daß Bundesländer mit einem hohen Strompreisniveau einen kleineren Prozentzuschlag erhalten und Bundesländer mit einem niedrigen Strompreisniveau einen höheren Zuschlag hinnehmen müssen. Ich könnte mir sogar vorstellen, daß eine noch etwas stärker ausgleichende Tendenz anzustreben wäre. Wir sehen in dieser Modalität der Konzipierung der Ausgleichsausgabe einen Beitrag, den Strompreis für alle Verbraucher im Bundesgebiet in erträglichen Bandbreiten zu halten. Und dies ist richtig, weil wir davon ausgehen, daß alle Bundesbürger bezüglich der Deckung von elementaren und unabweisbaren Bedürfnissen — und dazu zähle ich den Konsum von Strom und die Energiebereitstellung — einen Anspruch auf etwa gleichwertige Lebenschancen haben, dem wir Rechnung tragen wollen.
Ein Drittes. Bei Kohlestrom erzeugenden Elektrizitätsversorgungsunternehmen werden sich bei Annahme dieser Verordnung die Einnahmen im Jahr 1979 verbessern, ohne daß auf der Kosten- und Ausgabenseite entsprechende reale Belastungen entstehen. Die Ausgabenseite der EVUs steigt lediglich im Prozentsatz des Kohlepreisanstiegs; und der wird hoffentlich erträglich bleiben. Die Entschädigung aber erfolgt gemessen am Referenzpreis des schweren Heizöls und übersteigt diese reale Kostensteigerung. Insofern bewirkt die vorliegende Verordnung letztlich eine erhöhte Gewinnerwartung bei den Kohlestromerzeugern im Jahr 1979.
Wir erwarten darum — lassen Sie mich damit abschließen —, daß die Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Jahr 1979 eine äußerst vorsichtige Preispolitik betreiben werden. In der Erhöhung der Ausgleichsabgabe für die Kohleverstromung sehen wir so etwas wie die Chance einer Preisbewährung für die Elektrizitätsversorgungsunternehmen im nächsten Jahr. Wir unterstützen darum nachdrücklich die Preisaufsicht der Bundesländer und appellieren an den Bundeswirtschaftsminister, dieses Ziel ebenfalls mit Zähigkeit anzustreben.
Mit dieser Erwartung stimmt die FDP-Bundestagsfraktion einer Erhöhung grundsätzlich zu. Aber die Umsetzung seitens der Elektrizitätsversorgungsunternehmen wird wesentlich mitbestimmen, ob in Zukunft andere Überlegungen im Verstromungsbereich angestellt werden müssen.

(Gerster [Mainz] [CDU/CSU] : „Starker Beifall" ! Gegenruf des Abg. Zywietz [FDP] : Das besagt nichts über die Richtigkeit! — Beifall bei der CDU/CSU)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0812103600
Das Wort hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär Grüner.

Martin Grüner (FDP):
Rede ID: ID0812103700
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Narjes hat hier sehr massive .Vorwürfe an die Adresse des Bundeswirtschaftsministeriums mit der Behauptung gerichtet, wir hätten die vorgesehene Abrechnung 1977 über den Ausgleichsfonds nicht vorgelegt und seien nun auch mit den Zahlen für 1978 in Verzug. Herr Zywietz hat schon darauf hingewiesen: Die Ausgleichsabrechnung für 1977 ist mit der Bundestagsdrucksache 8/2043 vom 16. August 1978 dem Deutschen Bundestag vorgelegt worden; der Bundesrat hat sich damit beschäftigt; die zwei zuständigen Ausschüsse haben diese Abrechnung ohne Aussprache gebilligt.
Es ist selbstverständlich, daß die Entwicklung für 1978 nur sehr kurzfristig beurteilt werden kann. Insofern geht Ihre Kritik auch hier nicht in die richtige Richtung. Ich habe darauf hingewiesen, daß die Wärmepreisdifferenz zwischen August und September besonders hoch war. Das allein macht schon deutlich, in welcher Schwierigkeit wir waren, bei den anzustellenden Prognosen zu berechnen, in welcher Richtung sich der Ausgleichsbedarf entwickeln würde.
9422 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1978

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0812103800
Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Narjes?

Martin Grüner (FDP):
Rede ID: ID0812103900
Gern.

Dr. Karl-Heinz Narjes (CDU):
Rede ID: ID0812104000
Herr Staatssekretär, wollen Sie bitte zur Kenntnis nehmen, daß sich meine Kritik darauf bezogen hat, daß wir nicht die Schätzelemente für 1979 haben, die Sie ja gehabt haben, als Sie für 1979 Ihre Prognose angestellt haben? Daß es natürlich nur vorläufige Zahlen für das Jahr 1978 sein können, wissen wir alle. Aber die, die Sie gehabt haben, fehlen hier.

Martin Grüner (FDP):
Rede ID: ID0812104100
Herr Kollege Narjes, ich habe zunächst einmal aufgegriffen, daß sie kritisiert haben, die Rechnung für 1977 liege nicht vor. Das ist ein fundamentaler Irrtum. Das wollte ich richtigstellen.
Ich will deutlich machen, daß über die Berechnungen des Jahres 1978 keine rasche Information möglich war, weil z. B. schon die Zahlen der Wärmepreisdifferenz zwischen den Monaten September und August einen ganz entscheidenden Einfluß darauf gehabt haben, wie wir die Ausgleichsabgabe berechnen mußten. Richtig ist, daß Sie selbstverständlich über unsere Schätzungen eingehend informiert werden müssen und daß das Gegenstand der Debatte im Wirtschaftsausschuß sein muß.
Der Verstromungsbeirat, den wir nach dem Gesetz dazu hören mußten, hat den Prognosen, die wir hier unterstellt haben, zugestimmt. Wir werden das detailliert im Ausschuß vortragen. Es wird selbstverständlich das gesamte Material zur Verfügung stehen. Dieser Wunsch ist voll berechtigt und selbstverständlich auch in unsere Überlegungen mit einbezogen.
Eine letzte Bemerkung. Wir sind nicht in der Lage, wie von Ihnen angeregt, die entstehenden
Differenzen auf dem Wege über eine Verschuldung zu finanzieren; denn was uns der Gesetzgeber im Verstromungsgesetz an die Hand gegeben hat, ist die Möglichkeit, einen Kassenkredit bis zur maximalen Höhe von 500 Millionen DM in Anspruch zu nehmen. Wir sind nach dem Gesetz nicht in der Lage, die Finanzierung etwa auf dem Wege über die Aufnahme von Schulden längerfristiger Art durchzuführen. Hätten wir das getan — und das ist selbstverständlich auch Gegenstand unserer Überlegungen gewesen —, wäre hier vermutlich der Vorwurf erhoben worden, daß man • eine weitere Verschuldung des Bundeshaushalts in Kauf nehme, was Sie nicht wollen und was wir nicht wollen. Von daher war der von Ihnen angeregte Weg der Verschuldung nicht gangbar.
Ich habe darauf hingewiesen, daß wir den uns zur Verfügung stehenden Kassenkredit nach den heutigen Berechnungen in Höhe von 400 Millionen DM wohl werden in Anspruch nehmen müssen, daß wir also die gesetzte Grenze in diesem Bereich fast erreichen werden.
Das wollte ich zur Klarstellung hier gesagt haben.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0812104200
Meine Damen und Herren, das Wort wird nicht mehr gewünscht. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft vor. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Damit sind wir am Ende der Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 6. Dezember 1978, 13 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.