Protokoll:
8112

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 112

  • date_rangeDatum: 20. Oktober 1978

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 11:16 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/112 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 112. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Dr. h. c. Maihofer 8803 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 8803 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 8803 B Fortsetzung der zweiten und dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1979) — Drucksachen 8/2118, 8/2116 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2207 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 8/2200, 8/2201 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neugestaltung des steuerlichen Kinderlastenausgleichs — Drucksache 8/2130 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2208 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/2202 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für Schwerbehinderte (Fünftes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) — Drucksache 8/2119 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2210 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/2181 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes — Drucksache 8/2120 — II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2209 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/2183 — Matthöfer, Bundesminister BMF . . . . 8804 B Dr. Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . 8808 A Huonker SPD . . . . . . . . . . . 8811 D Frau Matthäus-Maier FDP . . . . . . . 8816 B Namentliche Abstimmungen . . 8820 D, 8822 D Nächste Sitzung . . . . . . . . .. . 8824 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 8825* A Anlage 2 Protest gegen die Verurteilung eines deutschen Fischers durch ein polnisches Gericht wegen Fischens südlich von Bornholm MdlAnfr A8 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Hupka CDU/CSU MdlAnfr A9 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 8825.* C Anlage 3 Schätzung der Welterdölvorräte durch CIA und Rand Corporation, Berücksichtigung in der Energiepolitik der Bundesregierung MdlAnfr A39 13.10.78 Drs 08/2186 Lenzei CDU/CSU MdlAnfr A40 13.10.78 Drs 08/2186 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8825* D Anlage 4 Verteilung von Broschüren der Bundesregierung am Werbestand der SPD in Schwandorf im Rahmen des bayerischen Landtagswahlkampfes SchrAnfr B1 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 8826* B Anlage 5 Zweckbestimmte Verwendung der im Stellenplan der Auslandsvertretungen für die Personalreserve vorgesehenen Planstellen SchrAnfr B2 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 8826* C Anlage 6 Sofortmaßnahmen für den Libanon und Einberufung des Sicherheitsrats SchrAnfr B3 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 8827* A Anlage 7 Gewährung von Beihilfen für deutsche Wissenschaftler, insbesondere Hochschullehrer, im Ausland sowie steuerliche Behandlung dieses Personenkreises SchrAnfr B4 13.10.78 Drs 08/2186 Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU SchrAnfr B5 13.10.78 Drs 08/2186 Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 8827* D Anlage 8 Verhinderung des Vordringens sowjetischer Schiffe in den Linienverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Drittländern zum Schutz deutscher Reedereien SchrAnfr B6 13.10.78 Drs 08/2186 Rühe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 8828* B Anlage 9 Zustimmung des deutschen Bischofs zu der Tätigkeit des katholischen Priesters und Oberstudienrats Dr. Slawik als Chefdolmetscher an der deutschen Botschaft in Warschau SchrAnfr B7 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 8828* C Anlage 10 Sicherheitsrisiken für die Angehörigen der deutschen Botschaft in Warschau SchrAnfr B8 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 8828' C Anlage 11 Verfolgung der „Zeugen Jehovas" in Argentinien SchrAnfr B9 13.10.78 Drs 08/2186 Gansel CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 8828' D Anlage 12 Überprüfung der Genehmigungsbedingungen für Anlagen zur Entsorgung und Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen, ins- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 III besondere bezüglich der Verträge mit der französischen Firma Cogema SchrAnfr B10 13.10.78 Drs 08/2186 Zywietz FDP SchrAnfr B11 13.10.78 Drs 08/2186 Zywietz FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 8829* B Anlage 13 Unterzeichnung des Abschlußprotokolls der Grenzkommission durch Vertreter der Bundesregierung und der DDR-Regierung SchrAnfr B12 13.10.78 Drs 08/2186 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B13 13.10.78 Drs 08/2186 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B14 13.10.78 Drs 08/2186 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 8829* D Anlage 14 Konsequenzen aus der Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Gesamtversorgung der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes sowie Aufklärung der betroffenen Personengruppen SchrAnfr B15 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAnfr B16 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 8830* B Anlage 15 Gleichbleibende Luftverschmutzung trotz des Benzinbleigesetzes (Studie der Universität Marburg) SchrAnfr B17 13.10.78 Drs 08/2186 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 8831* A Anlage 16 Überfliegen des Kernkraftwerks Neckarwestheim durch Militärflugzeuge SchrAnfr B18 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Spöri CDU/CSU SchrAnfr B19 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Spöri CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 8831* D Anlage 17 Vollzug des 2. BesVNG in den Oberfinanzdirektionen SchrAnfr B20 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 8832* A Anlage 18 Verhinderung der Ausstellung nationalsozialistischer Bücher auf der Frankfurter Buchmesse SchrAnfr B21 13.10.78 Drs 08/2186 Egert SPD SchrAnfr B22 13.10.78 Drs 08/2186 Egert SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 8832* B Anlage 19 Versendung von Vordrucken für die Körperschaftsteuererklärung 1977, die sich auf ein nicht verabschiedetes Gesetz beziehen, durch die Oberfinanzdirektion Berlin SchrAnfr B23 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 8832* D Anlage 20 Erhöhung der Nebenkosten für an Soldaten der Bundeswehr vermietete Bundeswohnungen SchrAnfr B24 13.10.78 Drs 08/2186 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 8833* C Anlage 21 Ergebnis der Prüfung über die Weiterleitung der Nutzentschädigung beim Verkauf von Waren aus Automaten inSchrAnfr B25 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 8834* A Anlage 22 Steuerausfälle durch die Anhebung der Freibeträge des § 16 Abs. 4 EStG für 1980 SchrAnfr B26 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 8834* B Anlage 23 Verlegung des amerikanischen Militärflugplatzes Fulda-Sickels SchrAnfr B27 13.10.78 Drs 08/2186 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAnfr B28 13.10.78 Drs 08/2186 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 8834* C Anlage 24 Jährliche Kosten durch Anhebung des prämienbegünstigten Betrages bzw. der Ein- IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 kommensgrenze für Ledige gemäß Wohnungsbau-Prämiengesetz SchrAnfr B29 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 8835* A Anlage 25 Verlängerung der Verlustvortragsfrist gemäß § 10 d EStG SchrAnfr B30 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Warnke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 8835* B Anlage 26 Einkommensbesteuerung des Erlöses aus dem Verkauf von Bauland durch einen Nebenerwerbslandwirt SchrAnfr B31 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 8835* C Anlage 27 Analyse über die Art der Förderungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen SchrAnfr B32 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAnfr B33 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8835* D Anlage 28 Auffassung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen über die Entwicklung der Kraftwerkskapazitäten und des Stromverbandes sowie über den Bau eines Leichtwasserreaktors SchrAnfr B34 13.10.78 Drs 08/2186 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr B35 13.10.78 Drs 08/2186 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr B36 13.10.78 Drs 08/2186 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr B37 13.10.78 Drs 08/2186 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8836* B Anlage 29 Verletzung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit durch die Anwendung des Regionaltarifsystems in der Kfz-Haftpflichtversicherung SchrAnfr B38 13.10.78 Drs 08/2186 Seefeld SPD SchrAnfr B39 13.10.78 Drs 08/2186 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8836* D Anlage 30 Arbeitsplatzsicherheit bei VFW Fokker in Speyer sowie Unterstützung der Unternehmen durch die Bundesregierung SchrAnfr B40 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAnfr B41 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8837* C Anlage 31 Einführung einer erzwingbaren Rückholverpflichtung für Automobilhersteller bei Auslieferung fehlerhafter Kraftfahrzeuge SchrAnfr B42 13.10.78 Drs 08/2186 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 8838* A Anlage 32 Interdependenz von Konjunktur und Verteilungsproblematik SchrAnfr B43 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8838* B Anlage 33 Benachteiligung der Regierungsbezirke Oberpfalz und Niederbayern durch die für den 1. Januar 1979 beabsichtigte Umstufung des Kraftfahrzeughaftpflichttarifs SchrAnfr B44 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAnfr B45 13.1038 Drs 08/2186 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8838* C Anlage 34 Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs Gallus zur bayerischen Agrarpolitik, strukturpolitische Maßnahmen der Bundesregierung, insbesondere im Bereich der Nebenerwerbsbetriebe, angesichts der bayerischen Erfahrungen SchrAnfr B46 13.10.78 Drs 08/2186 Niegel CDU/CSU SchrAnfr B47 13.10.78 Drs 08/2186 Niegel CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 8839* A Anlage 35 Erfolg der Werbung westdeutscher Arbeitnehmer für Berlin in den Jahren 1974 bis 1977 SchrAnfr B48 13.10.78 Drs 08/2186 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B49 13.10.78 Drs 08/2186 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 8840* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 V Anlage 36 Problematik der vorgesehenen Verschärfung des Zwangs zur beruflichen Mobilität SchrAnfr B50 13.10.78 Drs 08/2186 Lutz SPD SchrAnfr B51 13.10.78 Drs 08/2186 Lutz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 8840* C Anlage 37 Besetzung der im Stellenplan von 1977 vorgesehenen zusätzlichen 1 600 Stellen für Berufsberater und Arbeitsvermittler und Schaffung weiterer 1 600 Stellen; Verkürzung der Ausbildungszeit für Berufsberater SchrAnfr B52 13.10.78 Drs 08/2186 Walther SPD SchrAnfr B53 13.10.78 Drs 08/2186 Walther SPD SchrAnfr B54 13.10.78 Drs 08/2186 Walther SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 8841* B Anlage 38 Benachteiligung ausländischer Jugendlicher durch die Stichtagsregelung für die Erteilung der Arbeitserlaubnis SchrAnfr B55 13.10.78 Drs 08/2186 Krey CDU/CSU SchrAnfr B56 13.10.78 Drs 08/2186 Krey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 8841' D Anlage 39 Unfälle in Krankenhäusern SchrAnfr B57 13.10.78 Drs 08/2186 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 8842* B Anlage 40 Verweigerung der Arbeitserlaubnis für über 16 Jahre alte Kinder von Gastarbeitern SchrAnfr B58 13.10.78 Drs 08/2186 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 8842* D Anlage 41 Kündigung von Arbeitsverhältnissen bei Lohnpfändungen und Lohnabtretungen SchrAnfr B59 13.10.78 Drs 08/2186 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 8843* A Anlage 42 Bau einer Außenstelle des Wehrbereichsbekleidungsamtes in Herrieden-Neuenstetten, Landkreis Ansbach SchrAnfr B60 13.10.78 Drs 08/2186 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 8843* C Anlage 43 Abhaltung von Manövern in der Bundesrepublik Deutschland durch das Soldaten-und Reservistenkomitee (SRK) des kommunistischen Bundes SchrAnfr B61 13.10.78 Drs 08/2186 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 8843* D Anlage 44 Verlagerung der wehrtechnischen Studiensammlung von Meppen nach Koblenz SchrAnfr B62 13.10.78 Drs 08/2186 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 8844* A Anlage 45 Änderung beim Vierten Gesetz zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes SchrAnfr B63 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Meinecke (Hamburg) SPD SchrAnfr B64 13.10.78 Drs 08/2168 Dr. Meinecke (Hamburg) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 8844* C Anlage 46 Kindergeldregelung bei Sozialhilfeempfängern SchrAnfr B65 13.10.78 Drs 08/2186 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 8845* A Anlage 47 Novellierung der Jugendschutzgesetzgebung SchrAnfr B66 13.10.78 Drs 08/2186 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 8845* B Anlage 48 Verzehr von Getreidevollkornprodukten aus Reformhäusern SchrAnfr B67 13.10.78 Drs 08/2186 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 8845* C Anlage 49 Planung der „Osttangente Mönchengladbach" VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 SchrAnfr B68 13.10.78 Drs 08/2186 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAnfr B69 13.10.78 Drs 08/2186 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAnfr B70 13.1038 Drs 08/2186 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 8846* A Anlage 50 Duldung von Fluggerät mit umweltunfreundlicher Ausstattung durch die Bundesrepublik Deutschland sowie Vorbehalte hinsichtlich Flugzeugmuster und Betriebsgenehmigungen SchrAnfr B71 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 8846* C Anlage 51 Erlaß einer Fahrpersonalverordnung für die Fahrzeuge des Güternahverkehrs SchrAnfr B72 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAnfr B73 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 8846* D Anlage 52 Bau der B 75 in Blumenthal SchrAnfr B74 13.10.78 Drs 08/2186 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 8847* A Anlage 53 Bau eines Rad- und Fußweges entlang der B 26 zwischen Wolfskehlen und Griesheim sowie Beseitigung der Gefahrenstelle Autobahnabfahrt Hochheim/B 40 SchrAnfr B75 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAnfr B76 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 8847* B Anlage 54 Einstellung des Rangierbetriebes bei der Deutschen Bundesbahn in Hof SchrAnfr B77 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Warnke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 884T C Anlage 55 Planung der B 37 Z im Gebiet Schwetzingen SchrAnfr B78 13.10.78 Drs 08/2186 Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU SchrAnfr B79 13.10.78 Drs 08/2186 Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 8847* D Anlage 56 Einbeziehung der DB-Strecken Köln-Trier, Euskirchen-Bad Münstereifel, Bonn-Düren und Kall-Hellenthal in die Jahresfahrpläne nach Einführung des regionalen Eilzugssystems SchrAnfr B80 13.10.78 Drs 08/2186 Milz CDU/CSU SchrAnfr B81 13.10.78 Drs 08/2186 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 8848* B Anlage 57 Ausschluß von Planergänzungsansprüchen nach der Genehmigung für Lufthafenbetriebe gemäß §§ 6 bis 8 des Luftverkehrsgesetzes und nach Abschluß des Planfest-, stellungsverfahrens nach den §§ 8 bis 11 des Luftverkehrsgesetzes SchrAnfr B82 13.10.78 Drs 08/2186 Kraus CDU/CSU SchrAnfr B83 13.10.78 Drs 08/2186 Kraus CDU/CSU SchrAnfr B84 13.10.78 Drs 08/2186 Kraus CDU/CSU SchrAnfr B85 13.10.78 Drs 08/2186 Kraus CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 8848* C Anlage 58 Ausdehnung der Fahrpreisermäßigung der Bundesbahn für kinderreiche Familien auf alle öffentlichen Verkehrsmittel SchrAnfr B86 13.10.78 Drs 08/2186, Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAnfr B87 13.10.78 Drs 08/2186 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 8849* A Anlage 59 Ausbildungsplätze im Bereich der Bundesbahndirektion Nürnberg zum Schulschluß 1979 SchrAnfr B88 13.1038 Drs 08/2186 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 8849* B Anlage 60 Bau einer linksrheinischen Autobahnverbindung von Speyer nach Straßburg; geplante Verkehrsverbindungen auf Straße und Schiene zwischen der Pfalz und dem Elsaß SchrAnfr B89 13.10.78 Drs 08/2186 Büchner (Speyer) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 8849* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 VII Anlage 61 Maßnahmen zur Verhinderung von Verkehrsunfällen mit Schulbussen SchrAnfr B90 13.10.78 Drs 08/2186 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 8849* D Anlage 62 Ausbau der Ortsumgehung von Teisendorf im Zuge der B 304 SchrAnfr B91 13.10.78 Drs 08/2186 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 8850* B Anlage 63 Artikel im „Weltbild" „Im Schulbus reist der Tod mit"; Verbesserung der Sicherheitsvorschriften für Schulbusse SchrAnfr B92 13.10.78 Drs 08/2186 Seefeld SPD SchrAnfr B93 13.10.78 Drs 08/2186 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 8850* C Anlage 64 Verwendung schallgedämpfter Gleisbaumaschinen bei Arbeiten in Wohngebieten, z. B. in Marl SchrAnfr B94 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 8851* A Anlage 65 Verhinderung des Verkaufs von Minispionen auf dem Frankfurter Flughafen SchrAnfr B95 13.10.78 Drs 08/2186 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 8851* B Anlage 66 Zahl der Poststellen I und II sowie Einsatz fahrbarer Schalter der Bundespost im Kreis Minden-Lübbecke; Umstellung bzw. Auflösung von Poststellen SchrAnfr B96 13.10.78 Drs 08/2186 Ibrügger SPD SchrAnfr B97 13.10.78 Drs 08/2186 Ibrügger SPD SchrAnfr B98 13.10.78 Drs 08/.2186 Ibrügger SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 8851* C Anlage 67 Nutzung der Postschalter als Annahmestellen für Lotto und Toto SchrAnfr B99 13.10.78 Drs 08/2186 Hofmann (Kronach) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP 8853* A Anlage 68 Zahl der jährlich für die Neuausgabe des Amtlichen Fernsprechbuchs gefällten Bäume; Einführung eines mehrjährigen Turnus bei der Neuauflage der Telefonbücher durch Ausgabe von Ergänzungs- bzw. Berichtigungsbogen; Verwendung von Altpapier für die Herstellung neuer Telefonbücher SchrAnfr B100 13.10.78 Drs 08/2186 Frau br. Hartenstein SPD SchrAnfr B101 13.10.78 Drs 08/2186 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAnfr B102 13.10.78 Drs 08/2186 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP 8853* A Anlage 69 Ausbau eines leistungsfähigen Schienennahverkehrsnetzes für den Raum Salzgitter, Braunschweig und Wolfsburg; Einrichtung einer unmittelbaren Zugverbindung Braunschweig-Wolfsburg bis zum Volkswagenwerk; Verhinderung eines weiteren Abbaus von Bundesbahnstrecken im Zonenrandgebiet SchrAnfr B103 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B104 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B105 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 8853* C Anlage 70 Wohnungsbauprogramme des Bundes; Reduzierung bürokratischer Verfahren SchrAnfr B106 13.10.78 Drs 08/2186 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B107 13.10.78 Drs 08/2186 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 8854* A Anlage 71 Zügige Umsetzung der Solartechnik und Installation von Sonnenkollektoren SchrAnfr B108 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. van Aerssen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 8854* A Anlage 72 Einbeziehung des Einbaus von Rolläden in die Begünstigung energiesparender Maßnahmen VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 SchrAnfr B109 13.10.78 Drs 08/2186 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 8854* B Anlage 73 Strategie der Bundesregierung in der Deutschen Wagnisfinanzierungsgesellschaft; Tätigkeit von Wagnisfinanzierungsgesellschaften in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa; Bildung eines europäischen Konsortiums zwischen der WFG sowie britischen und französischen Wagnisfinanzierungsgesellschaften SchrAnfr B110 13.10.78 Drs 08/2186 Dr.-Ing. Laermann FDP SchrAnfr B111 13.10.78 Drs 08/2186 Dr.-Ing. Laermann FDP SchrAnfr Bi 12 13.10.78 Drs 08/2186 Dr.-Ing. Laermann FDP SchrAntw BMin Hauff BMFT . . . . . . 8854* C Anlage 74 Einwirken der Bundesregierung auf die Düsseldorfer Landesregierung wegen der Erteilung der dritten Teilgenehmigung für die Errichtung des Schnellbrutreaktors in Kalkar SchrAnfr B113 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAnfr B114 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw BMin Hauff BMFT . . . . . . 8855* B Anlage 75 Beteiligung der deutschen Forschung und des Bundes an der Meerwasserentsalzung; Beurteilung der Teststationen für Meerwasserentsalzungsanlagen in Heikendorf an der Kieler Förde SchrAnfr B115 13.10.78 Drs 08/2186 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B116 13.10.78 Drs 08/2186 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B113 13.10.78 Drs 08/2186 Biechele CDU/CSU SchrAntw BMin Hauff BMFT 8855* C Anlage 76 Regreßforderungen der Partnerländer Belgien und Holland bei der Verwendung des SNR 300 in Kalkar als „Plutonium-Verbrennungs-Anlage" SchrAnfr B118 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw BMin Hauff BMFT 8856* A. Anlage 77 Lücke in der Anreicherungskapazität für Uran nach Ende der 80er Jahre; Nutzung der Biomasse in der Energieforschung SchrAnfr B119 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Steger SPD SchrAnfr B120 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Steger SPD SchrAntw BMin Hauff BMFT . . . . . . 8856* B Anlage 78 Verwendung eines Restbetrages der Haushaltsmittel des Jahres 1978 für das Bundesausbildungsförderungsgesetz zur Förderung von Schülern und Studenten; Vereinbarkeit der für das Jahr 1979 vorgeschlagenen Kürzung des Etats nach dem Ausbildungsförderungsgesetz mit der Feststellung des Parlamentarischen Staatssekretärs Engholm über die wirtschaftliche Lage der Studenten SchrAnfr B121 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B122 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 8856* D Anlage 79 Zuschüsse des Bundes für die Errichtung des Berufsbildungszentrums Betzdorf -Kirchen SchrAnfr B123 13.10.78 Drs 08/2186 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 8857* B Anlage 80 Umsetzung des Beschlusses der Regierungschefs vom 4. November 1977 zur Sicherung der Ausbildungschancen der geburtenstarken Jahrgänge in den einzelnen Ländern SchrAnfr B124 13.10.78 Drs 08/2186 Frau Schuchardt FDP SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 8857* C Anlage 81 Vermittlung stellenloser Akademiker in Entwicklungsländer SchrAnfr B125 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . 8858* A Anlage 82 Erlaß der Schulden für die mit der Bundesrepublik Deutschland in engerem Bündnis stehenden Länder, wie beispielsweise die Türkei SchrAnfr B126 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 8858* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 8803 112. Sitzung Bonn, den 20. Oktober 1978 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens** 20. 10. Dr. Aigner* 20. 10. Dr. Apel 20. 10. Dr. Barzel 20. 10. Dr. Bayerl* 20. 10. Dr. Becher (Pullach) 20. 10. Dr. von Bismarck 20. 10. Brandt (Grolsheim) 20. 10. Conradi 20. 10. Frau Dr. Däubler-Gmelin 20. 10. Dr. Dregger 20. 10. Fellermaier* 20. 10. Flämig* 20. 10. Dr. Fuchs* 20. 10. Dr. Gruhl 20. 10. Haase (Fürth)* 20. 10. Frau Dr. Hartenstein 20. 10. Hoffmann (Saarbrücken)* 20. 10. Graf Huyn 20. 10. Ibrügger* 20. 10. Kiechle 20. 10. Klinker* 20. 10. Kratz 20. 10. Lange* 20. 10. Lemp* 20. 10. Lücker* 20. 10. Luster* 20. 10. Dr. Dr. h. c. Maihofer 20. 10. Müller (Mülheim)* 20. 10. Müller (Wadern)* 20. 10. Dr. Müller-Hermann* 20. 10. Nordlohne 20. 10. Saxowski 20. 10. Scheu 20. 10. Schmidt (München)* 20. 10. Schreiber* 20. 10. Schwarz 20. 10. Dr. Schwörer* 20. 10. Seefeld* 20. 10. Dr. Starke (Franken) * 20. 10. Dr. Stercken 20. 10. Strauß 20. 10. Frau Tübler 20. 10. Frau Dr. Walz* 20. 10. Wawrzik* 20. 10. Dr. von Weizsäcker 20. 10. Dr. Wendig 20. 10. Würtz* 20. 10. Würzbach 20. 10. Zeyer* 20. 10. Ziegler 20. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2186 Fragen A 8 und 9) : Ist die Bundesregierung bereit, gegen die nach unserer Rechtsauffassung widerrechtliche Verurteilung eines deutschen Fischers durch ein polnisches Gericht, weil er südlich von Bornholm gefischt hat, Verwahrung und Protest einzulegen? In welcher Weise hat die Bundesregierung ihre Schutzpflicht angesichts der Verurteilung eines deutschen Fischers wegen Fischens südlich von Bornholm zu einem Jahr Gefängnis und einer hohen Geldstrafe durch ein Gericht in Kolberg wahrgenommen? Zu Frage A 8: Bundesminister Ertl hat bereits am 14. Oktober 1978 das Bedauern und die Besorgnis der Bundesregierung über das Urteil gegen Fischer Christoph zum Ausdruck gebracht. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß deutsche Fischer in dem zwischen den EG-Partnern Dänemark und Polen streitigen Gewässer bei Bornholm aufgrund europäischen Gemeinschaftsrechts grundsätzlich dieselben Rechte haben wie dänische Boote. Diesen Rechtsstandpunkt hat die Bundesregierung gegenüber der polnischen Regierung wiederholt mit Nachdruck vertreten. Bundesminister Ertl hat daher auch betont, daß die gegen Herrn Christoph verhängte Strafe auch bei Zugrundelegung der polnischen Rechtsauffassung in Anbetracht der Umstände, unter denen der Fischer Christoph in diesem Gebiet gefischt habe, in keiner Weise angemessen sei. Zu Frage A 9: Unsere Botschaft in Warschau hat Herrn Christoph in jeder Weise konsularisch betreut. So wurde nicht nur die Verteidigung sichergestellt, sondern Herr Christoph wurde auch von einem Botschaftsangehörigen zur Verhandlung nach Kolberg begleitet. Ob Herrn Christoph zur Einlegung der Berufung geraten werden sollte, kann erst nach Vorliegen der Urteilsbegründung entschieden werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Fragen A 39 und 40) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage der neuen amerikanischen, vom CIA in Zusammenarbeit mit der Rand Corporation veröffentlichten Studie zum Welterdölvorrat, daß die bekannten Erdölreserven etwa zwei- bis dreimal so lange reichen werden wie bisher allgemein angenommen worden ist, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Von welchen Zahlen geht sie bei der Abschätzung der Welterdölvorräte und dem zu erwartenden Verbrauch für ihre politischen Vorstellungen gegenwärtig aus? Die in verschiedenen Presseveröffentlichungen zitierte neue CIA-Studie liegt der Bundesregierung 8826* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 z. Z. noch nicht vor. Die veröffentlichten Angaben über die erschließbaren Welterdölvorräte bewegen sich jedoch durchaus im Rahmen der bisherigen Prognose. Die meisten Öloxperten schätzen das Potential an noch gewinnbaren konventionellen Ö1reserven, das sind die bereits heute nachgewiesenen und noch zu entdeckende vermutete Ölvorkommen, auf etwa 200 bis 300 Mrd. t. Das entspricht bei einem heutigen Ölverbrauch von rd. 3 Mrd. t einer Reichdauer von ca. 60-90 Jahren. In einigen Presseveröffentlichungen wird allerdings diese Reichdauer gegenübergestellt der Reichdauer der bereits heute nachgewiesenen Ölreserven von rd. 90 Mrd. t. Hierdurch entsteht das Mißverständnis, als ob die Ölreserven -sich nach der neuesten CIA-Studie verglichen mit den bisherigen Schätzungen etwa verdoppelt oder gar verdreifacht hätten. Das trifft nicht zu. Das Verhältnis der nachgewiesenen Ölreserven zum Jahresölverbrauch bewegt sich seit mehr als 20 Jahren um 30 : 1, allerdings mit fallender Tendenz. In den letzten Jahren wurde erstmals mehr Erdöl gefördert als neue Vorkommen entdeckt wurden. Diese Zahlen machen deutlich, daß in Zukunft weltweit große Anstrengungen notwendig sein werden, um ein ausreichendes Potential an sicheren Reserven zu erschließen und die Abhängigkeit vom Öl zu verringern. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Frage B 1) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß am Werbestand der SPD in Schwandorf am 30. September 1978 im Rahmen des bayerischen Landtagsahlkampfs Broschüren der Bundesregierung verteilt wurden, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 dagegen zu tun? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob Publikationen der Bundesregierung am 30. September 1978 an einem Werbestand der, SPD in Schwandorf verteilt wurden. Die Bundesregierung entspricht mit Aufklärung durch entsprechende Merkblätter und mit einer Verpflichtungserklärung der Besteller den Forderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977, den wahlwerbenden Einsatz von Regierungsmaterial zu unterbinden. Dieses Verfahren ist auch mit den Länderregierungen besprochen worden. Darüber hinaus hat sich das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung mit den Pressechefs der Staatskanzleien darauf geeinigt, bis auf weiteres Publikationen von Regierungen auch außerhalb von Vorwahlzeiten Parteien nur noch zur Verteilung an die eigenen Mitglieder zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung sieht deshalb keine Veranlassung, noch weitere Vorkehrungen zu treffen. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2186 Frage B 2) : Wann ist damit zu rechnen, daß die im Stellenplan der Auslandsvertretungen für die Personalreserve vorgesehenen Planstellen auch für die eigentliche Zweckbestimmung entsprechend dem Vorschlag der Kommission für die Reform des Auswärtigen Dienstes vom März 1971 voll genutzt werden? Das Auswärtige Amt nutzt die Stellen der Personalreserve — z. Zt. 31 Stellen des höheren und 23 Stellen des gehobenen Dienstes — entsprechend der Zweckbestimmung, die in dem der Schaffung der Personalreserve zugrunde liegenden Reformbericht festgelegt wurde. Danach soll die Personalreserve ermöglichen: — eine langfristige Personalplanung — die gezielte intensive Vorbereitung fachlicher und sprachlicher Art auf eine neue Verwendung — die Überlappung bei Versetzungen — die regelmäßigen Fortbildungsmaßnahmen — die Überbrückung längerer Vakanzen, insbesondere bei Heimaturlaub in Verbindung mit Versetzungen —den schwerpunktmäßigen Einsatz in Arbeitseinheiten, die durch die politische Entwicklung vorübergehend besonders belastet werden. Die Personalreserve umfaßt zur Zeit mit 54 Planstellen weniger als ein Drittel des von der Reformkommission für erforderlich gehaltenen Umfangs. Daraus ergibt sich, daß für die Nutzung der Personalreservestellen Prioritäten gesetzt werden müssen. Neben der sprachlichen und fachlichen Vorbereitung auf neue Dienstposten, der Überlappung bei Versetzungen und der Vermeidung von Vakanzen kommt auch dem „schwerpunktmäßigen Einsatz in Arbeitseinheiten, die durch die politische Entwicklung vorübergehend besonders belastet" sind, Priorität zu. Die Zunahme der Aufgaben im Rahmen der Auswärtigen Politik und hier insbesondere die Ausweitung der Tätigkeit der internationalen Organisationen und die Zunahme internationaler Konferenzen machen es erforderlich, immer wieder kurzfristig Personal für besondere Arbeitsstäbe, Delegationen und für die Verstärkung bestehender Arbeitseinheiten zur Verfügung zu stellen. Die Arbeitseinheiten des Auswärtigen Amts verfügen nicht über das für solche Sonderaufgaben erforderliche Personalpolster, denn statt einer angesichts dieser internationalen Entwicklung gerechtfertigten Stellenvermehrung wurden in den letzten Jahren dem Auswärtigen Amt Stelleneinsparungen auferlegt. Das Problem hat sich außerdem noch dadurch verschärft, daß eine kurzfristige Stellenbeschaffung für Sonderaufgaben auch in den dringendsten Fällen seit Wegfall der §§ 15 bzw. 16 des Haushaltsgesetzes zwischen den Haushalten nicht möglich ist. Über eine andere Eingreifreserve als die Personalreserve verfügt aber das Auswärtige Amt nicht. Die Zweck- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 8827* bestimmung: schwerpunktmäßiger Einsatz in Arbeitseinheiten, die durch die politische Entwicklung vorübergehend besonders belastet werden, muß deshalb immer dann als erfüllt angesehen werden, wenn neue Aufgaben, die durch politische Entscheidungen vorgegeben werden und denen sich das Auswärtige Amt nicht entziehen kann, zusätzliches Personal erfordern. Wenn der Bedarf längerfristig oder auf Dauer entsteht, werden zusätzliche Stellen über den Haushalt beantragt. Das Auswärtige Amt bedauert es selbst sehr, daß nicht eine größere Zahl von Personalreservestellen für die Fortbildung und die Vermeidung von Vakanzen zur Verfügung stehen. Dies liegt aber daran, daß die Personalreserve. zahlenmäßig bisher weit hinter der Zielvorgabe zurückgeblieben ist. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2186 Frage B 3) : Welche politischen und humanitären Sofortmaßnahmen kann die Bundesregierung für den Libanon und seine Bevölkerung ergreifen, bzw. welche Wege ist sie bereit zu gehen, um weiter auf die Einberufung des Sicherheitsrats zu drängen? Unter dem Eindruck des Blutvergießens hat die Bundesregierung alles in ihren Kräften Stehende getan, um einen schnellen Waffenstillstand und darüber hinaus eine politische Normalisierung der Lage im Libanon zu erreichen. Die Bundesregierung hat die verschiedenen Initiativen der letzten Zeit, die auf eine Feuereinstellung und auf eine politische Lösung des Konflikts abzielten, von Anfang an unterstützt. Unsere Botschafter in Damaskus, Tel Aviv und Beirut sind unmittelbar nach Ausbruch der schweren Kämpfe Anfang Oktober bei ihren Gastregierungen vorstellig geworden, um die Vorschläge von Präsident Carter, Präsident Giscard d'Estaing und VN-Generalsekretär Waldheim zu unterstützen. Am 5. Oktober 1978 hat die Bundesregierung die Öffentlichkeit über diese Bemühungen unterrichtet. Unsere Botschaft in Beirut hat daneben auch ihre Kontakte zu den Führern der christlichen Milizen im Libanon eingesetzt, denen im Rahmen der Bemühungen um eine Aussöhnung im Libanon ebenfalls große Verantwortung zufällt, Auch Syrien hat im Libanon, besonders im Rahmen der „Arabischen Abschreckungsstreitmacht", eine verantwortungsvolle Aufgabe zu erfüllen. Am 6. Oktober 1978 hat sich Herr Bundesminister Genscher mit dringenden Botschaften an seine Amtskollegen in Damaskus, Tel Aviv und Beirut sowie an den Generalsekretär der Arabischen Liga in Kairo gewandt und sie gebeten, sich für äußerste Zurückhaltung ihrer Regierungen und für eine politische Lösung des Libanon-Konflikts einzusetzen. Außerdem steht die Bundesregierung seit Beginn der Krise im Libanon in ständigem Kontakt mit ihren Partnern in der Europäischen Gemeinschaft und anderen befreundeten Regierungen, um sich über gemeinsame Schritte abzustimmen. So haben die acht Regierungen am 6. Oktober 1978 die Bundesregierung in ihrer Eigenschaft als Präsidentschaft der Europäischen Politischen Zusammenarbeit unter 'Bezugnahme auf die genannten Botschaften Bundesminister Genschers beauftragt, auch im Namen der Neun in Damaskus, Tel Aviv und Beirut und am Sitz der Arabischen Liga auf ein sofortiges Ende der Feindseligkeiten zu drängen. Dies ist sofort geschehen. Auch im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat sich die Bundesregierung aktiv an den Bemühungen um einen Waffenstillstand. beteiligt. Die ein- stimmig gefaßte Resolution Nr. 434 vom 6. Oktober 1978 appelliert an alle Beteiligten, Feindseligkeiten und Gewaltakte einzustellen und sofort einen Waffenstillstand mit dem Ziel der nationalen Versöhnung einzuhalten. Die Bundesregierung hofft, daß der Waffenstillstand vom 7. Oktober 1978, der auf all diese und weitere internationale Bemühungen zurückzuführen ist, Bestand hat. Als erste aktuelle Maßnahme im Rahmen der humanitären Hilfe hat das, Auswärtige Amt 200 000 DM für eine am 8. Oktober 1978 abgegangene Schiffsladung mit Hilfsgütern einer deutschen caritativen Hilfsorganisation im Gesamtwert von annähernd 1 Million DM zur Verfügung gestellt. Weiterhin hat es am 9. Oktober 1978 500 000 DM bereitgestellt, die für a) einen Hilfsflug am 15. Oktober 1978 mit Wolldecken, hochwertiger Kindernahrung und Spezialmedikamenten sowie b) einen zweiten Hilfsflug am 16. Oktober 1978 mit Medikamenten, Kindernahrung und Decken verwendet wurden. Beide Flüge erfolgten als Gemeinschaftsmaßnahme der Bundesregierung und jeweils einer privaten deutschen Hilfsorganisation. Insgesamt hat die Bundesregierung damit in diesem Jahr bereits annähernd 2 Millionen DM für humanitäre Hilfe an Notleidende im Libanon bereitgestellt. Auch in Zukunft wird die Bundesregierung wie bisher mit allen Kräften für eine politische Lösung des Konflikts im Libanon eintreten und den in Not geratenen Menschen in diesem Land beistehen. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Wisniewski (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Fragen B 4 und 5): Welche Grundsätze bestehen im Verantwortungsbereich der Bundesregierung für die Gewährung von Beihilfen für Wissenschaftler, insbesondere für Hochschullehrer im Ausland, und wie verhalten sich diese Regelungen zu den Grundsätzen für die Berechnung der Aufwandsentschädigung der entsandten Bediensteten der diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Bundes im Ausland? 8828 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 Wie ist die steuerliche Behandlung der deutschen Wissenschaftler im Ausland geregelt? Zu Frage B 4: Die wissenschaftlichen Lehrkräfte, die vom Deutschen Akademischen Austauschdienst — DAAD — an ausländische Hochschulen vermittelt werden, erhalten Zuwendungen auf Grund von Richtlinien des Bundes, die der DARD anzuwenden ermächtigt ist. Die Zuwendungen werden zusätzlich zu den Regelleistungen der Hochschulen gewährt und sollen den Lehrkräften unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage im Gastland und der innerdeutschen Besoldungsverhältnisse eine ihrer Aufgabe entsprechende finanzielle Stellung gewährleisten. Die Zuwendungen werden in Form von monatlichen Ausgleichszulagen und, bei Anfall entsprechender Kosten, von Erstattung (z. B. Umzugskosten) oder von Beihilfen (z. B. Krankheitsbeihilfen) gezahlt. Die DAAD-Richtlinien über die Zuwendungen haben keinen Berührungspunkt mit den Grundsätzen für die Berechnung der Aufwandsentschädigung der entsandten Bediensteten der diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Bundes im Ausland. Die letztgenannten Berechnungsgrundsätze, die dem Haushaltsplan — Einzelplan 05 (Auswärtiges Amt) — als Anlage I beigefügt sind, sehen eine den Erfordernissen des einzelnen Dienstpostens entsprechende Aufwandsentschädigung für Repräsentationsaufgaben vor. Die. wissenschaftlichen Lehrkräfte an ausländischen Hochschulen haben aber keine derartigen Aufgaben. Zu Frage B 5: Die durch den DAAD an ausländische Hochschulen vermittelten wissenschaftlichen Lehrkräfte unterliegen mit den obengenannten Zuwendungen auf Grund § 1 Abs. 3 und § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG nicht der deutschen Lohnsteuer. Im Ausland anfallende Steuern werden bei der Regelung der monatlichen Ausgleichszulagen berücksichtigt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rühe (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Frage B 6) : Ist die Bundesregierung bereit, nach dem Abschluß der zweiten deutsch-sowjetischen Schiffahrtsverhandlungen, bei denen die UdSSR nicht zu einer deutlichen Selbstbeschränkung ihres Anteils am Linienverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Drittländern bereit war, nun eine • Meldepflicht bzw. Genehmigungspflicht für sowjetische Schiffe einzuführen, um ein weiteres, für deutsche Reedereien ruinöses Vordringen sowjetischer Frachter in der westlichen Linienfahrt zu verhindern? Die Verhandlungen mit der Sowjetunion werden fortgesetzt. Der EG-Verkehrsministerrat wird am 23. November 1978 die Einzelheiten einer einheitlichen Meldepflicht erörtern. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Frage B 7): Ist der an der deutschen Botschaft in Warschau als Chefdolmetscher wirkende Oberstudienrat Dr. Slawik, den das Auswärtige Amt in einer Fragestunde als Theologen bezeichnete, nodi heute katholischer Priester, und wenn ja, ist er mit Zustimmung seines deutschen Bischofs unter Beachtung der Konkordatsvorschriften in der Botschaft tätig? Ihre Frage nach der Beachtung der Konkordats-vorschriften bei der Tätigkeit von Herrn Oberstudienrat Dr. Slawik möchte ich dahin gehend beantworten, daß Herr Slawik, katholischer Geistlicher und Lebenszeitbeamter im Schuldienst Nordrhein-Westfalens, 1974 von einem nordrhein-westfälischen Schulkollegium zeitlich befristet in den hiesigen Geschäftsbereich versetzt wurde und für seine Arbeit als Übersetzer und Dolmetscher der polnischen Sprache an der deutschen Botschaft in Warschau auch das Einverständnis seines Bischofs fand. Anlage 10 Antwort des Staatsministers, Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Frage B 8) : Kann das Auswärtige Amt bestätigen, daß die Angehörigen der deutschen Botschaft in Warschau — sowohl deutscher wie polnischer Staatsangehörigkeit — erheblichen Sidierheitsrisiken ausgesetzt sind, eventuell sogar soweit, daß dadurch das Vertrauensverhältnis zwischen dem deutschen und dem polnischen Volk gestört werden könnte? Wie die Spionagefälle der vergangenen Jahre zeigen, sind alle Angehörigen des Auswärtigen Dienstes potentiell nachrichtendienstlich gefährdet. Die Gefährdung erhöht sich bei einem Einsatz in kommunistischen Staaten. Nach Ansicht der Bundesregierung liegt im Falle Polen keine Sondersituation vor, die Anlaß zu der von Ihnen angeführten weitreichenden und generellen Schlußfolgerung geben würde. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/2186 Frage B 9) : Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung wegen der Verfolgung der „Zeugen Jehovas" in Argentinien, und über welche Möglichkeiten verfügt sie, auch in diesem Fall auf die Wahrung von Menschenrechten in Argentinien hinzuweisen? Die argentinische Regierung hat die Tätigkeit der Zeugen Jehovas mit Dekret vom 31. August 1976 im gesamten Staatsgebiet verboten. Das Dekret begründet die Maßnahmen damit, daß ,,... die durch Artikel 14 und 20 der Nationalen Verfassung geschützte Re- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 8829* ligionsfreiheit in dem Sinne eingeschränkt sei, daß durch ihre Ausübung nicht die Gesetze, die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit, die Moral oder die guten Sitten verletzt werden dürfen ...". Den „Zeugen Jehovas" wird „eine offene Verletzung der Bestimmungen des Artikels 21 der Nationalen Verfassung und der Artikel 4 und 11 des Gesetzes Nr. 17531" vorgeworfen. Sie weigerten sich, so wird festgestellt, der in diesen Gesetzen für alle Argentinier festgelegten Wehrpflicht nachzukommen. Nachdem bereits 1976 Festnahmen erfolgt waren, sind im Frühjahr 1978 wiederum zahlreiche Angehörige der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas verhaftet worden. Diese neuerlichen Maßnahmen erfolgten kurz nach Verkündung eines Grundsatzurteils des Obersten Gerichtshofs Argentiniens, mit dem der Rekurs der Gemeinschaft gegen das 1976 erlassene Verbot verworfen wurde. Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, daß sie in solchen gegen eine Glaubensgemeinschaft gerichteten Maßnahmen eine Verletzung der Menschenrechte sieht. Es ist offensichtlich, daß hier ein vielleicht vermeidbarer innerer Konflikt zwischen dem auch emotional begründeten Anspruch einer jungen Nation auf Wahrung der nationalen Würde und Solidarität und den religiösen Vorstellungen der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas entstanden ist, der viel menschliches Leid mit sich bringt. Die praktischen Möglichkeiten der Bundesregierung, in dieser Frage auf die argentinische Regierung einzuwirken, sind leider recht beschränkt, da das geltende Völkerrecht die Einmischung in innere Angelegenheiten eines anderen Landes verbietet, und die argentinische Regierung unter Berufung auf ihre Souveränität auch jeden Vorwurf zurückweist. Wie bereits in der Vergangenheit werden die Vertreter der Bundesregierung aber auch in Zukunft in ihren Gesprächen und Kontakten mit der argentinischen Regierung dieses Problem ansprechen und unsere Auffassung deutlich machen, in der Hoffnung, die argentinische Regierung zu einer Änderung ihrer Haltung zu bewegen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zywietz (FDP) (Drucksache 8/2186 Fragen B 10 und 11) : Kann die Bundesregierung den Inhalt von Presseberichten bestätigen, daß sich die Deutsche Gesellschaft für Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen bislang geweigert hat, Regierung und Parlament Einblick in Verträge zu geben, die sie zum Zweck der Entsorgung und Wiederaufbereitung von Brennelementen deutscher Kernreaktoren mit der französischen Firma Cogema geschlossen hat? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Mitgliedern des Deutschen Bundestages eine Überprüfung der Einhaltung der Genehmigungsbedingungen, die in der 2. Fortschreibung des Energieprogramms enthalten sind, im konkreten Fall zu ermöglichen? Zu Frage B 10: Die von deutschen Energieversorgungsunternehmen mit der Cogema geschlossenen Verträge über die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente aus deutschen Kernkraftwerken sind im Rahmen von Nachweisen zur Entsorgungsvorsorge den zuständigen atomrechtlichen Genehmigungsbehörden und von ihnen dem Bundesminister des Innern für die ihm nach Art. 85 GG obliegenden Aufgaben der Bundesaufsicht zugänglich gemacht worden. Für die deutschen Vertragspartner der Cogema hat die Deutsche Gesellschaft für Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen (DWK) zu der vom Innenausschuß des Deutschen Bundestages erbetenen Vorlage dieser Verträge mitgeteilt: Eine Zustimmung zu der gewünschten Einsichtnahme in die Verträge würde in klarem Widerspruch zu den Verträgen und der von französischer Seite nochmals bekräftigten Verpflichtung zur Vertraulichkeit stehen. Eine Vorlage der Verträge wäre daher rechtlich nicht möglich und würde ihre ordnungsmäßige Erfüllung gefährden. Allein diese rechtlichen Gründe seien im Hinblick auf die große Bedeutung des wirksamen Bestandes der Cogema-Verträge für die Sicherheit der Entsorgung für die Ablehnung der Einsichtnahme in die Verträge bestimmend. Seitens der deutschen Cogema-Kunden würden Bemühungen der Bundesregierung, auf diplomatischem Wege die Zustimmung der französischen Seite zur Vorlage der Verträge zu erhalten, jedoch keine Schwierigkeiten bereiten. Zu Frage B 11: Die Bundesregierung ist bemüht, auf diplomatischem Wege eine Zustimmung der französischen Seite zur Vorlage der Cogema-Verträge an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages zu erhalten. Der in dieser Sache für die Bundesregierung federführende Bundesminister des Innern hat wiederholt die Bereitschaft erklärt, die uneingeschränkt fortbesteht, dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages für die Wahrnehmung seiner wichtigen Kontrollfunktionen — entsprechendes gilt für andere Organe des Deutschen Bundestages — über die vorliegenden Sachinformationen zu den Cogema-Verträgen sowie über ihre Wertung im Rahmen der Grundsätze zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke Bericht zu erstatten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Fragen B 12, 13 und 14) : Trifft es zu, daß — wie in der FAZ vom 6. Oktober 1978 gemeldet — das Protokoll über den Abschluß der bisherigen Ar- 8830* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 beiten in der Grenzkommission von Vertretern der Bundesregierung und der DDR-Regierung unterschrieben werden soll, und wenn ja, welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, diesen Vorgang auf Regierungsebene hochzuziehen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die DDR das geplante Abschlußprotokoll in Form einer besonderen Regierungsvereinbarung kleiden will, und wie stellt sich die Bundesregierung zu diesem Vorhaben? In welcher Weise wird die Ausklammerung nicht geregelter Grenzmarkierungen vorgenommen? 1. Die Grenzkommission setzt in ihrer 44. Sitzung in Hildesheim am 25./26. Oktober 1978 die Verhandlungen zu dem in Ihrer Frage angesprochenen Protokoll fort. Ich bitte daher um Verständnis, daß ich angesichts der laufenden Verhandlungen genaue Einzelheiten und Formulierungen nicht mitteilen kann. Die Form eines Protokolls der Regierungen wurde gewählt, weil sie dem Inhalt des Dokuments entspricht. Entgegen der Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 7. Oktober 1978 soll mit dem Protokoll nicht die Tätigkeit der Grenzkommission offiziell beendet werden. Es handelt sich vielmehr um eine Gesamtdokumentation, mit der die bisherigen Arbeiten der Grenzkommission gebilligt werden. Diese umfassen neben den Arbeiten zur Grenzmarkierung auch die Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehender praktischer Probleme, wie z. B. Schadensbekämpfung, Wasserwirtschaft. Die hierzu bereits abgeschlossenen, bisher aber nur vorab angewendeten Vereinbarungen werden nunmehr in Kraft gesetzt. Schließlich wird die künftige Arbeit der Grenzkommission präzisiert. 2. Es wurde — wie sich aus der Antwort zu 1. ergibt — nicht die Form einer Regierungsvereinbarung gewählt. Hingegen sind von der Grenzkommission zur Regelung grenznaher Probleme seit 1973 fünf Regierungsvereinbarungen erarbeitet worden. Eine weitere Regierungsvereinbarung liegt unterschriftsreif vor. 3. Wie Ihnen bekannt ist, konnte in der Grenzkommission keine übereinstimmende Feststellung der Grenze im Elbe-Abschnitt vorgenommen werden. Deshalb sind auch keine Regelungen zu sonstigen praktischen Fragen in diesem Abschnitt zustandegekommen. Aus den in der Antwort zu 1. genannten Gründen bitte ich auch hier um Verständnis, daß ich genaue Einzelheiten und Formulierungen nicht mitteilen kann. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Fragen B 15 und 16):. Gedenkt die Bundesregierung, für die Gesamtversorgung der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes Konsequenzen daraus zu ziehen, daß mit Wirkung vom 1. Januar 1979 bzw. 1. Januar 1980 eine Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung in zwei Stufen vorgesehen ist? Ist die Bundesregierung bereit, über evtl. Absichten hinsichtlich der Gesamtversorgung des öffentlichen Dienstes die betroffenen Personengruppen aufzuklären, da viele Betroffene befürchten müssen, ihre Ansprüche auf eine dynamische Gesamtversorgung zu verlieren, wenn sie von der Möglichkeit des vorgezogenen Ruhegelds nadi den Bestimmungen des Rentenrechts Gebrauch machen? Ihre Fragen beziehen sich auf mögliche zusatzversorgungsrechtliche Auswirkungen des dem Parlament zur Zeit vorliegenden Entwurfs eines Fünften Rentenversicherungs-Änderungsgesetz (5. RVÄndG), das eine weitere Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für Schwerbehinderte vorsieht. Meine Stellungnahme betrifft daher nur den von diesem Gesetzentwurf erfaßten Personenkreis. Zu Frage B 15: Das Satzungsrecht der Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes, insbesondere das der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), ist nach Einführung des Versicherungsfalls des sog. „flexiblen" Altersruhegeldes (§ 1248 Abs. 1 RVO, § 25 Abs. 1 AVG) in der gesetzlichen Rentenversicherung durch das Rentenreformgesetz von 1972 und das Vierte Rentenversicherungs-Änderungsgesetz in der Weise angepaßt worden, daß auch in der Zusatzversicherung bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen der Versicherungsfall eintritt, wenn der Pflichtversicherte das „flexible" Altersruhegeld erhält. Dem Bezieher des „flexiblen" Altersruhegeldes wird somit neben der Rentenleistung der gesetzlichen Rentenversicherung die sich nach der Satzung der Zusatzversorgungseinrichtung ergebene Versorgungsrente gezahlt. Der Wortlaut der hier maßgebenden zusatzversorgungsrechtlichen Vorschriften (vgl. z. B. § 39 Abs. 1 Buchst. e der Satzung der VBL) ist dabei so gefaßt, daß es lediglich darauf ankommt, daß der Versicherte das „flexible" Altersruhegeld erhält, unabhängig davon, welche Altersgrenze der Gesetzgeber in § 1248 Abs. 1 RVO, § 25 Abs. 1 AVG vorgesehen hat oder vorsehen wird. Für den Fall der weiteren Herabsetzung der „flexiblen" Altersgrenze für Schwerbehinderte gelten außer der vorstehend erwähnten Regelung (Eintritt des Versicherungsfalls) auch die anderen bestehenden zusatzversorgungsrechtlichen Regelungen unverändert weiter, die u. a. vorsehen, daß — der Bezieher von „flexiblem" Altersruhegeld bei der Zusatzversorgungseinrichtung nicht mehr pflichtversichert werden kann (vgl. z. B. § 28 Abs. 2 Buchst. 1 der Satzung der VBL), — die Versorgungsrente oder die Versicherungsrente der Zusatzversorgungseinrichtung auch von dem Zeitpunkt an nicht mehr gezahlt wird, von dem an das „flexible" Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Überschreitens der Verdienstgrenzen des § 1248 Abs. 4 RVO, § 25 Abs. 4 AVG wegfällt (vgl. z. B. § 62a Abs. 1 Buchst. a der Satzung der VBL), und — die Versorgungsrente oder die Versicherungsrente wieder gezahlt wird, wenn das Altersruhegeld wieder gewährt wird oder der Rentenbe- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 8831* rechtigte das 65. Lebensjahr vollendet hat (vgl. z. B. § 62 a Abs. 2 a. a. O.). Zu Frage B 16: Diese Frage stellt sich auf Grund der vorstehenden Darlegungen nicht. Insbesondere ist nicht zu befürchten, daß Ansprüche auf eine dynamische Gesamtversorgung verlorengehen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2186 Frage B 17) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse einer Projektstudie von Wissenschaftlern des Fachbereichs Geographie der Philipps-Universität in Marburg unter Leitung von Dr. Karl-Heinz Müller, daß trotz des Benzinbleigesetzes, das die Bleizugabe je Liter Benzin von 0,4 Gramm auf 0,15 Gramm beschränkte, die Luftverschmutzung nicht abgenommen habe, und welche Folgerungen sollen gegebenenfalls nach Meinung der Bundesregierung aus diesem Sachverhalt gezogen werden (vgl. Artikel „Unverminderte Bleiverseuchung" in der Nr. 224 der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 11. Oktober 1978, S. 31)? Die Befunde der Wissenschaftler des Fachbereichs Geographie der Philipps-Universität in Marburg widersprechen nicht den wiederholten Meldungen der Bundesregierung über den Erfolg des Benzinbleigesetzes. Sie beziehen sich ausschließlich auf Untersuchungen des Bodens. Damit kann keinesfalls die Folgerung gezogen werden, daß die Luftverschmutzung nach Einführung der 2. Stufe des Benzinbleigesetzes (Reduzierung des Bleigehalts von 0,40 auf 0,15 Gramm je Liter Benzin ab 1. Januar 1976) nicht abgenommen habe. Es kann auch nicht aus den Bodenproben auf eine Bleiverschmutzung der Nutzpflanzen geschlossen werden. Nach langjähriger Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums des Innern nehmen die Pflanzen kein Blei durch ihre Wurzeln aus dem Boden auf. Vielmehr kann nur durch eine Ablagerung von Blei aus der Luft auf den Blättern der Pflanzen eine Verschmutzung der Nutzpflanzen erfolgen, was für den tierischen und menschlichen Verzehr bedenklich wäre. Da sowohl der Bleigehalt in der Luft als auch der Bleigehalt im Staubniederschlag aus der Luft nach Einführung der 2. Stufe des Benzinbleigesetzes in der Nähe verkehrsreicher Straßen bis zu mehr als 60 % abgenommen hat, kann keine Rede davon sein, daß die Bleiverseuchung unvermindert sei. Selbst unter Einbeziehung des vermehrten Kfz-Verkehrs liegen die Konzentrationen in den Stadtzentren bis zu 50 % unter den Bleigehalten der Jahre 1970/71. Wie stark die positive Auswirkung des Benzinbleigesetzes war, wird besonders deutlich durch das nachstehende Schaubild über die Blei-Immission im Schwebstaub der Frankfurter Innenstadt. Andererseits waren die Befunde der Wissenschaftler des Fachbereichs Geographie der Philipps-Universität Marburg vorhersehbar, weil die Konzentrationen der Bleiverbindungen im Boden wegen ihrer Wasserunlöslichkeit durch Regen kaum abnehmen können. Da nach langjährigen Erfahrungen Schädigungen für Mensch, Tier und Pflanze auch bei bleihaltigen Böden der vorliegenden Konzentration nicht festgestellt wurden, kann man nicht von einer Verseuchung sprechen. Anlage 16 Artwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/218 Fragen B 18 und 19) : Ist der von Anliegergemeinden gemeldete mehrfache Überflug des Kernkraftwerks Neckarwestheim bzw. seines unmittelbaren Umfelds durch Militärflugzeuge unter Sicherheitsaspekten vertretbar? Bis zu welcher Aufprallgeschwindigkeit sind die sicherheitstechnisch wichtigen Anlagen im Kernkraftwerk Neckarwestheim gegen den Aufprall eines Flugobjekts geschützt? Zu Frage B 18: Zur Frage einer eventuellen Gefährdung von Kernkraftwerken durch Flugzeugabsturz verweise ich auf die Ausführungen von Herrn Staatssekretär Dr. Hartkopf in der Fragestunde des Deutschen Bundestages, am 4./5. Oktober 1978 (BT-Sitzungsprotokoll vom 5. Oktober 1978, S. 8651). Die Feststellung der Anliegergemeinden, daß das Kernkraftwerk Neckarwestheim mehrfach von Militärflugzeugen überflogen worden sei, werde ich gemeinsam mit dem Bundesministerium der Verteidigung prüfen lassen und Ihnen hierüber gesondert antworten. Zu Frage B 19: Die Aufprallgeschwindigkeit ist allein nicht maßgebend für die Belastung eines Gebäudes; vielmehr hängt diese daneben insbesondere von der Masse, dem Auftreffwinkel sowie der Verformbarkeit (Knautscheffekt) von Flugzeug und Gebäude ab. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim ist entsprechend 8832* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 den zur Zeit seiner Genehmigung verbindlichen Auslegungsanforderungen gegen äußere Einwirkungen errichtet worden. Der baulichen Auslegung sicherheitstechnisch relevanter Gebäude wurde eine statische Ersatzlast von 1 700 Tonnen, bezogen auf eine Auftrefffläche von 2,14 Quadratmeter, zugrunde gelegt. Im übrigen muß neben der Wirkung eines Absturzes die wegen der besonderen Lage des Kernkraftwerks Neckarwestheim gegenüber anderen Standorten noch deutlich geringere Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines derartigen Ereignisses betrachtet werden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2186 Frage B 20) : Wann gedenkt die Bundesregierung die mit dem 2. BesVNG vom 25. Mai 1975 geschaffene Höherbewertung der Leiter einer großen und bedeutenden Gruppe bei einer Oberfinanzdirektion, soweit sie Vertreter des Finanzpräsidenten sind (Abteilungsdirektoren), von Besoldungsgruppe A 16 nach Besoldungsgruppe B 2 durch Beantragung entsprediender Planstellen zu vollziehen? Die Bundesregierung hat zum Haushaltsentwurf 1979 beschlossen, allgemein keine Planstellenhebungen außerhalb des Bereichs der Inneren Sicherheit zu beantragen. Angesichts der derzeitigen Lage auf dem Arbeitsmarkt erscheint es nicht angezeigt, strukturelle Verbesserungen im öffentlichen Dienst mit seinen sicheren Arbeitsplätzen vorzusehen. Das gilt auch für die von Ihnen angesprochenen Funktionen. Wie Ihnen bekannt ist, liegt die Entscheidung über die Bewilligung von Planstellen und Planstellenhebungen letztlich beim Bundesgesetzgeber. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 8/2186 Fragen B 21 und 22) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf der bevorstehenden Frankfurter Buchmesse Verlage anwesend sein werden, deren Produkte durch Verherrlichung des Nationalsozialismus gegen Artikel 139 des Grundgesetzes und die §§ 86 und 86 a StGB verstoßen, und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Sachverhalt im Hinblick auf das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland? Sieht die Bundesregierung innerhalb ihres Verantwortungsbereichs Möglichkeiten, durchzusetzen, daß auf der Frankfurter Buchmesse Bücher, die in ihrem Inhalt den Nationalsozialismus und den Krieg verherrlichen, nicht mehr ausgestellt werden, und wird sie gegebenenfalls entsprechende Initiativen ergreifen? Zu Frage B 21: Die Bundesregierung wirkt an der Ausrichtung der Frankfurter Buchmesse nicht mit und hat daher keinen Einfluß auf die Auswahl der Aussteller. Sie ist nicht darüber unterrichtet, welche Verlage auf der Buchmesse vertreten sind und welche Erzeugnisse sie anbieten. Es ist jedoch nicht auszuschließen, daß — wie in den Vorjahren — einzelne Verlage auch rechtsextremistische Druckwerke ausstellen. Hinsichtlich der Beurteilung dieses Sachverhalts nehme ich Bezug auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der SPD/FDP-Fraktionen zum Rechtsextremismus vom 12. Oktober 1978 (Bundestagsdrucksache 8/2184). Wie darin ausgeführt wird, ist sich die Bundesregierung der Tatsache bewußt, daß angesichts der Leiden, die der Nationalsozialismus verursacht hat, im In- und Ausland rechtsextremistische Aktivitäten mit besonderer Sensibilität verfolgt werden. Zu Frage B 22: Art. 5 Abs. 1 Satz 3 des Grundgesetzes verbietet eine Vorzensur. Es ist daher nicht möglich, die Ausstellung eines Buches, das auf der Frankfurter Buchmesse erstmals erscheint, zu verhindern. Sollten durch die Ausstellung von Büchern Straftatbestände verwirklicht werden, ist es Sache der Strafverfolgungsbehörden, unverzüglich dagegen vorzugehen. In der Vergangenheit sind die Gerichte und Staatsanwaltschaften der steigenden Verbreitung von NS-Literatur durch eine strikte Anwendung der entsprechenden Strafbestimmungen konsequent entgegengetreten. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, daß die zuständigen Landesbehörden auch im vorliegenden Falle unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen veranlassen werden. Neben der Anwendung des Strafrechts kommt eine Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften in Betracht. Die indizierten Druckwerke dürfen Kindern und Jugendlichen nicht mehr zugänglich gemacht werden und die geschäftliche Werbung für sie ist weitgehend untersagt. Im übrigen darf ich auf die Antwort zu Frage 6 und 7 der vorgenannten Kleinen Anfrage verweisen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Frage B 23) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Tatbestand, daß die Oberfinanzdirektion Berlin Vordrucke für die Körperschaftsteuererklärung 1977 versendet, die auf ein nicht verabschiedetes Änderungsgesetz Bezug nehmen, dessen Einzelheiten den Betroffenen nicht bekanntgemacht werden, und daß auf dieser Basis Vergleichsrechnungen über die zweckmäßige Inanspruchnahme von Berlin-Vergünstigungen angestellt werden sollen? Die Körperschaftsteuer wird von den Landesfinanzbehörden verwaltet. Dementsprechend gehört auch die Versendung der Erklärungsvordrucke zu den Aufgaben der Landesfinanzbehörden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 8833* Die Versendung der Erklärungsvordrucke für 1977 durch die Oberfinanzdirektion Berlin war auch sinnvoll. Bekantlich hat der Deutsche Bundestag bereits am 11. Mai 1978 eine Änderung der §§ 21 und 27 des Berlinförderungsgesetzes beschlossen. Dadurch soll die bisherige Präferenzregelung für Körperschaften verbessert werden, die Einkünfte aus Berlin (West) beziehen. Dies entspricht einem Anliegen der Berliner Wirtschaft. Über die Zweckmäßigkeit der Änderung bestand zwischen den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien ebenso Übereinstimmung wie über die vorgesehene Rückwirkung für das Jahr 1977. Die Neuregelung bildet einen Teil des Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes und anderer Gesetze, dem der Bundesrat aus anderen Gründen zweimal die Zustimmung verweigert hatte. Erst am 22. September 1978 ist das Gesetz nach zwei Vermittlungsverfahren zustande gekommen. Nachdem die Änderung der Berlinpräferenz vom Deutschen Bundestag beschlossen worden war, hat die Oberfinanzdirektion Berlin im August 1978 die Vordrucke für die Abgabe der Körperschaftsteuererklärung 1977 versandt. In den Vordrucken ist die vorgesehene Verbesserung der Präferenzregelung bereits berücksichtigt. Zugleich sind die Körperschaften durch einen farbigen Hinweiszettel darauf aufmerksam gemacht worden, daß das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und daß für 1977 wahlweise auch die Präferenz nach den bisher geltenden Vorschriften gewährt werden kann. Die Anwendung der bisherigen Vorschriften kann sich bei den Körperschaften günstiger auswirken, die ihren Gewinn ausschließlich oder fast ausschließlich zur Rücklagenbildung verwendet haben. Für die Abgabe der Steuererklärung ist den Körperschaften allgemein eine Frist bis zum 30. September 1978 eingeräumt worden, die auf Antrag verlängert wird. Unternehmen, denen der Inhalt der Neuregelung nicht bekannt ist und die ihre Entscheidung erst an Hand des neuen Gesetzestextes treffen wollen, werden daher eine Verlängerung der Abgabefrist beantragen. Einer großen Zahl von Körperschaften dürfte die neue Präferenzregelung aber bereits bekannt sein, nachdem sie schon im Jahre 1977 mit dem Berliner Senat und der Berliner Industrie- und Handelskammer erörtert und im Mai 1978 in der Beschlußempfehlung und in dem Bericht des Bundestags-Finanzausschusses zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung eines Investitionszulagengesetzes (BT-Drucksachen 8/1765 und 8/1781) veröffentlicht worden ist. Unter den gegebenen Umständen hatten die Berliner Finanzbehörden bei der Gestaltung und Versendung der Körperschaftsteuervordrucke für 1977 nur die Wahl zwischen dem von ihnen beschrittenen Weg und zwei anderen Möglichkeiten. Die Möglichkeiten wären jedoch mit beträchtlichen Nachteilen verbunden gewesen. Hätten die Finanzbehörden nach Vordrucke auf der Grundlage des bisher geltenden Rechts versandt, wären nach Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens zahlreiche Berichtigungen erforderlich geworden. Dies hätte eine erhebliche Mehrarbeit in der Wirtschaft und der Verwaltung zur Folge gehabt und bei den betroffenen Kreisen kaum Verständnis gefunden. Wären die Erklärungsvordrucke erst nach Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens fertiggestellt und versandt worden, hätte dies zu einer erheblichen Verzögerung der Veranlagungstätigkeit und wahrscheinlich auch zur Verärgerung derjenigen Steuerpflichtigen geführt, die auf Grund der neuen Präferenzregelung zusätzliche steuerliche Erleichterungen erwarten. Ich bin daher der Ansicht, daß die von den Berliner Finanzbehörden getroffene Wahl sowohl den Belangen der Finanzverwaltung als auch denen der betroffenen Wirtschaftskreise am besten gerecht wird. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Frage B 24) : Hält die Bundesregierung es aus sozialen Gründen für vertretbar, daß für bundeseigene Wohnungen, die im Rahmen der Wohnungsfürsorge der Bundeswehr Soldaten vermietet worden sind, nun auch noch für Gartenpflege, Hauswart usw. statt der bisherigen Pauschalen die exakten Kosten verrechnet werden mit der Folge, daß z. B. in der Betriebskostenabrechnung eines Bundesbediensteten in der Zeit vom 1. Juli 1977 bis 30. Juni 1978 durch die Bundeskasse Koblenz der Anteil der Betriebskosten „D" für eine 87 qm-Wohnung von bisher 130,40 DM auf sage und schreibe 775,69 DM gestiegen ist? Die Bundesregierung hält es für sachgerecht, mit den Mietern der Bundesmietwohnungen zu vereinbaren, daß auf die Betriebskosten die der jeweiligen Wirtschaftseinheiten zuzurechnen sind, und .monatliche Vorauszahlungen in angemessener Höhe geleistet werden; über die Kosten wird jährlich abgerechnet. Dieses Vorgehen entspricht § 4 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum vom 18. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3603). Dieses Verfahren sichert einerseits den Bund vor vermeidbaren Verlusten; andererseits liegt es auch im Interesse der Mieter, weil es sicherstellt, daß sie nur die Betriebskosten zu tragen haben, die ihnen als tatsächlich entstanden nachgewiesen werden. Das Verfahren der Abgeltung der Betriebskosten durch Pauschalbeträge würde demgegenüber trotz möglichst genauer Kalkulation entsprechend den mutmaßlichen tatsächlichen Kosten nicht selten entweder zu Verlusten für den Bund oder zu sachlich nicht gerechtfertigten Überbelastungen von Mietern führen. Der Bundesminister der Finanzen hat deshalb 1973 Weisung gegeben, daß bei den Bundesmietwohnungen ab 1. Januar 1975 grundsätzlich das Verfahren der Betriebskostenvorauszahlung mit Abrechnung zu vereinbaren ist. Dies gilt für sämtliche Betriebskosten, also auch für die von Ihnen angesprochenen Kostenarten Gartenpflege und Hauswart. Gesichtspunkte der Wohnungsfürsorge bei der Mietbildung können sachgerecht nur 8834* Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 bei der Gestaltung der Grundmiete berücksichtigt werden, nicht bei der Betriebskostenumlage. Da die Bundeskasse Koblenz die Betriebskostenabrechnung für den weit überwiegenden Teil aller ca. 50 000 Bundesmietwohnungen erstellt, vermag ich aus den von Ihnen gemachten Angaben nicht zu erkennen, um welchen Einzelfall es sich bei dem von Ihnen beispielhaft genannten Fall handelt. Auch mich erstaunt die Höhe der Differenz. Ich stelle Ihnen deshalb anheim, mir den Namen und die Anschrift des Bundesbediensteten mitzuteilen, damit ich prüfen kann, ob in diesem Fall die vorgenommene Änderung der Betriebskostenumlage rechtens war. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Frage B 25) : Hat die Bundesregierung die im Jahr 1974 eingeleitete Prüfung über die Weiterleitung der Nutzentschädigung beim Verkauf von Waren aus Automaten in Bundesbehörden an Einrichtungen der Belegschaft (Schreiben des Staatssekretärs Dr. Hiehle Z C 1 -H 1200 — Frbg — 9/74 vom 22. Mai 1974 an mich) inzwischen abgeschlossen, und ist die Bundesregierung bereit, mich von dem Ergebnis dieser Prüfung, wie seinerzeit angekündigt, zu unterrichten? Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort vom 22. Mai 1974 auf Ihre damaligen Schriftlichen Fragen zum Ausdruck gebracht, daß auf Grund des geltenden Haushaltsrechts das Aufstellen von Automaten in oder an Dienstgebäuden des Bundes grundsätzlich nur gegen Entrichtung einer dem Bund zufließenden Nutzungsentschädigung zulässig sei. Aus Gründen der Fürsorge bestünden jedoch keine Bedenken dagegen, die Nutzungsentschädigung, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von Frisch- und Heißgetränken aus Automaten anfalle, mit dem Getränkepreis zu verrechnen, um so. in Form einer Preissenkung den sozialen Belangen im Rahmen des Möglichen Rechnung zu tragen. Einer weiteren Prüfung. vorbehalten war lediglich die Frage, ob diese Regelung auch auf die Abgabe anderer Waren aus Automaten, zum Beispiel Bier oder Zigaretten, ausgedehnt werden könne. Die Prüfung dieser Frage hat ergeben, daß eine weitergehende Ausnahme von dem haushaltsrechtlichen Gebot, Einnahmen aus der Aufstellung von Warenautomaten grundsätzlich dem Bundeshaushalt zuzuführen, nicht vertretbar erscheint. Gesundheitspolitische Überlegungen sprechen dagegen, den Verbrauch von Tabakerzeugnissen oder Bier finanziell zu begünstigen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kreile (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Frage B 26) : Aus welchen Gründen hat mir die Bundesregierung auf meine Anfrage Nr. 18 B der Drucksache 8/2117, in der nach den Steuerausfällen durch die Anhebung der Freibeträge des § 16 Abs. 4 EStG für das Jahr 1980 gefragt wurde, nur die Zahlen für das Jahr 1978 mitgeteilt, und ist die Bundesregierung nicht in der Lage oder nicht willens, die bereits erbetene Auskunft für das erfragte Jahr zu geben? Die Beantwortung Ihrer Anfrage Nr. 18 b der Bundestagsdrucksache 8/2117, in der nach den Steuerausfällen durch die Anhebung der Freibeträge des § 16 Abs. 4 EStG mit Wirkung ab 1980 entsprechend der Entwicklung der Investitionsgüterpreise gefragt wurde, konnte nur für das Jahr 1977 erfolgen, weil zeitlich weiterreichende Statistikergebnisse noch nicht vorliegen. Eine Fortschätzung der Preisentwicklung für Investitionsgüter wird von amtlicher Seite auch nicht durchgeführt. Ohne einen genaueren Ansatz für die Fortschätzung der Investitionsgüterpreise zu haben, wird man die genannten zusätzlichen Steuerausfälle (1977: 15 Millionen DM) für 1980 auf etwa 20 Millionen DM beziffern können. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Fragen B 27 und 28) : Treffen Informationen zu, nach denen der US-Militärflugplatz Fulda-Sickels in den Michelsrombacher Wald (Höhe Hirschkuppe) verlegt werden soll, und ist der Bundesregierung bekannt, daß eine Verlegung an diese Stelle dieselbe erhebliche Belästigung der Bevölkerung mit sich bringen würde, die bei einer Verlegung in den Rudolphshaner-Burghauner Wald entstehen würde, wie es bisher erwogen wurde? Warum hat die Bundesregierung darauf verzichtet, trotz mehrfacher entsprechender Forderung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hünfeld Vertreter der Stadt Hünfeld (Landkreis Fulda) in die Kommission zu berufen, in der die Überlegungen bezüglich einer Verlegung des Flugplatzes Fulda-Sickels in den Bereich Hünfeld/Michelsrombach erörtert werden sollen, und ist die Bundesregierung bereit, in dieser für die Interessen der Stadt Hünfeld äußerst wichtigen Frage auch die Stadt Hünfeld zu beteiligen? In einer Besprechung am 8. September 1978 in Fulda wurde eine Kommission gebildet, welche die Möglichkeiten einer Verlegung des Flugplatzes Fulda-Sickels in von den amerikanischen Streitkräften genanntes Gelände prüfen soll. In die Prüfung ist auch der Michelsrombacher Wald einbezogen. Die Stadt Hünfeld hat das Bundesministerium der Finanzen unterrichtet, daß sich bei einer Verlegung des Flugplatzes in den Michelsrombacher Wald Belästigungen für die Bevölkerung ergeben würden. In die unter dem Vorsitz der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main stehende Kommission wurden je zwei Vertreter des Landkreises Fulda und der Regionalen Planungsgemeinschaft Osthessen aufgenommen, um zu gewährleisten, daß die Belange aller möglicherweise betroffenen Gemeinden bei den Erörterungen berücksichtigt werden. Eine unmittelbare Beteiligung dieser Gemeinden an der Kommission ist nicht vorgesehen, zumal die Kommission nur Vorschläge erarbeitet und die endgültige Entscheidung bei den für die Raumordnung und LandespIanung zuständigen Stellen des Landes Hessen liegt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 8835* Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Frage B 29) : Wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährlichen Kosten einer Anhebung des prämienbegünstigten Betrags für Ledige in § 3 Abs. 2 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes (WoPG) von bisher 800 auf 1 200 DM bzw. einer Anhebung der Einkommengrenze für Ledige in § 2 a Abs. 1 WoPG von bisher 24 000 auf 36 000 DM? Über Familienstand und Einkommensstruktur der Bausparer liegen nur unzureichende statistische Angaben vor. Daher lassen sich die haushaltsmäßigen Auswirkungen von Veränderungen des SparHöchstbetrages und der Einkommensgrenze speziell für Alleinstehende nur grob schätzen. Unter diesem Vorbehalt können die jährlichen Kosten einer Anhebung des begünstigten Sparbetrages von 800 DM auf 1 200 DM mit etwa 100 bis 150 Millionen DM und die einer Erhöhung der Einkommensgrenzen von 24 000 auf 36 000 DM mit etwa 50 bis 100 Millionen DM veranschlagt werden. Gegenwärtig liegt das zu versteuernde Einkommen noch bei mehr als 80 % aller alleinstehenden Lohnsteuerpflichtigen unter der für diesen Personenkreis geltenden Einkommensgrenze. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Antwort auf die parlamentarische Anfrage Nr. 39 im August 1978, in der sie dargelegt hat, daß gegenwärtig keine Veranlassung besteht, die geltenden Regelungen für das Bausparen aufzustocken. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2186 Frage B 30) : Ist die Bundesregierung bereit, eine Verlängerung der Verlustvortragsfrist von fünf Jahren nach § 10 d EStG vorzuschlagen, um zu vermeiden, daß in erheblichem Umfang Verluste der Jahre 1973 bis 1975 vom steuerlichen Abzug ausgeschlossen werden? Durch das Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes vom• 20. April 1976 (BGBl I S. 1054) ist die bis dahin bestehende Verlustabzugsregelung des § 10 d EStG, die lediglich einen Verlustvortrag in die dem Verlustjahr folgenden fünf Veranlagungszeiträume vorsah, durch Einführung eines Verlustrücktrags in den dem Verlustjahr vorangegangenen Veranlagungszeitraum erweitert wurden. Die seit 1975 geltende erweiterte Verlustabzugsregelung stellt sicher, daß erlittene Verluste von Amts wegen mit positiven Einkünften aus insgesamt sieben Veranlagungszeiträumen verrechnet werden, und zwar im Verlustjahr im Wege des Verlustausgleichs und sodann durch den Verlustrücktrag in den vorangegangenen Veranlagungszeitraum und durch den Verlustvortrag in die fünf folgenden Veranlagungszeiträume. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, daß ein Verrechnungszeitraum von insgesamt sieben Jahren in aller Regel zur vollen steuerlichen Berücksichtigung erlittener Verluste führt, wenn auch nicht ausgeschlossen werden kann, daß in Ausnahmefällen die volle Verrechnung nicht erreicht wird. Diese wenigen Ausnahmefälle können jedoch eine neuerliche Erweiterung der Verlustabzugsregelung nicht rechtfertigen, zumal dies zu einer weiteren Erschwerung der Verwaltungsarbeit führen würde. Die Bundesregierung sieht sich deshalb nicht in der Lage, eine Verlängerung der geltenden Verlustvortragsfrist von fünf Jahren zu befürworten. Anlage '26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2186 Frage B 31) : Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Einkommensbesteuerung des Erlöses, den ein Nebenerwerbslandwirt durch den Verkauf von Baugelände erzielt, welches vor der Erschließung Bestandteil seines landwirtschaftlichen Betriebs war? Gewinne aus der Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden, der zu einem Betriebsvermögen gehört, sind bei der steuerlichen Gewinnermittlung zu erfassen. Das gilt auch für die Gewinnermittlung von Land- und Forstwirten. Die frühere Regelung, nach der bei Gewinnermittlung nach § 4 Einkommensteuergesetz (EStG) der Wert des Grund und Bodens, der zum Anlagevermögen gehört, außer Ansatz blieb, ist durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden (Beschluß des I. Senats vom 11. Mai 1970 — I BvL 17/67, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 1970 Teil I S. 1145). Durch Artikel 1 Nr. 1 Buchst. a des 2. Steueränderungsgesetzes 1971 wurde der entsprechende Satz in § 4 Abs. i EStG gestrichen. Der zum Anlagevermögen gehörende Grund und Boden ist somit bei allen Gewinnermittlungsarten, also auch bei Nebenerwerbslandwirten, steuerlich ebenso zu behandeln wie die übrigen zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2186 Fragen B 32 und 33) : Hat die Bundesregierung, bevor sie Förderungsmaßnahmen zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen beschlossen hat, Untersuchungen für diese Unternehmensgrüßen darüber vorgenommen, welche Förderungsmaßnahmen im Bereich der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsförderung von kleinen und mittleren Unternehmen vorrangig für notwendig gehalten werden? Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, eine solche Analyse anzufertigen? Das in der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 angekündigte forschungs- und technologie- 8836* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 politische Gesamtkonzept für kleine und mittlere Unternehmen wurde am 12. April 1978 vom Bundeskabinett verabschiedet. Bei der Ausarbeitung dieses Konzeptes wurden Ergebnisse verschiedener Untersuchungen, so z. B. des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung, des Mittelstandsforschungsinstituts und der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel verwertet. Darüber hinaus fanden Gespräche mit Sachverständigen aus den betroffenen Kreisen der Wirtschaft sowie anderer Interessengruppen statt, deren Vorschläge und Anregungen in die Überlegungen zur Ausgestaltung der Maßnahmen einbezogen wurden. Das Ergebnis der Arbeiten läßt sich dahingehend zusammenfassen, daß eine Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsförderung kleiner und mittlerer Unternehmen einer Vielzahl abgestufter Maßnahmen bedarf. Hierzu gehören unmittelbare Forschungs- und Entwicklungsförderung durch die Bundesressorts, Kapital- und Kredithilfen, indirekte (steuerliche) Hilfen, Förderung der wettbewerbsneutralen Gemeinschaftsforschung, Förderung der Vertragsforschung sowie Informations- und Beratungsmaßnahmen zur Erleichterung des TechnologieTransfers. Die Bundesregierung überprüft kontinuierlich die vorhandenen Förderinstrumente in bezug auf deren Effizienz und beabsichtigt, das forschungs- und technologiepolitische Gesamtkonzept fortzuschreiben. Sie wird hierbei auch neue Fördermaßnahmen, wie z. B. die Förderung von Forschungs- und Entwicklungspersonal, die zusammen mit anderen mittelstands- und forschungspolitischen Fördermaßnahmen nach dem Weltwirtschaftsgipfel beschlossen wurden, einbeziehen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Fragen B 34, 35, 36 und 37) : Stimmt die Bundesregierung mit der Auffassung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NW), wie sie in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten Rau zum Ausdruck gekommen ist, überein, wonach kein Bedarf für die Errichtung eines Leichtwasserreaktors in NW besteht, weil in absehbarer Zeit keine Lücke in der Stromversorgung zu erwarten sei? Wie beurteilt die Bundesregierung die der Entscheidung gegen den Bau weiterer Leichtwasserreaktoren zugrundeliegenden Annahmen der Landesregierung NW über die Entwicklung der Kraftwerkskapazitäten und des Stromverbrauchs in NW und in der Bundesrepublik Deutschland, die u. a. besagen, daß im Jahr 1985 in der Bundesrepublik Deutschland nur eine Kernkraftleistung von 24 000 MW zur Verfügung stehen wird? Hält die Bundesregierung eine Kernkraftleistung von 24 000 MW für ausreichend, um den Bedarf an Kernenergie für die Stromversorgung im Jahr 1985 zu decken? Inwieweit sieht die Bundesregierung durch die Haltung der Landesregierung NW das Erreichen des Ziels für den Ausbau der Kernenergie im Rahmen der 2. Fortschreibung des Energieprogramms als gefährdet an? In der 2. Fortschreibung des Energieprogramms hat die Bundesregierung dargelegt, daß der Bau weiterer Kernkraftwerke unter den dort genannten Voraussetzungen unerläßlich ist. Dabei ist insbesondere von Bedeutung, daß Regionen mit stark industrieller Struktur auch mittel- und langfristig mit elektrischer Energie zu international wettbewerbsfähigen Preisen versorgt werden können. Dies gilt grundsätzlich auch für Nordrhein-Westfalen. Neben der Betonung der vorrangigen Rolle der deutschen Steinkohle für die Energieversorgung und der regionalen Versorgungsstruktur hat die Bundesregierung deshalb auch darauf hingewiesen, daß bei der Beurteilung des Leistungsbedarfs einer Region der jeweilige. Kraftwerksbestand in den einzelnen Lastbereichen zu berücksichtigen ist. Die energiepolitischen Entscheidungen über einzelne Kraftwerksprojekte müssen jedoch von den jeweiligen Landesregierungen getroffen werden. Die Bundesregierung hat sich bei verschiedenen Anlässen über Sinn und Zweck sowie zu den Grenzen der energiewirtschaftlichen Prognosen geäußert. Ihr ist nicht im einzelnen bekannt, auf welche NRW-spezifischen Projektionen und Daten sich die Überlegungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalens zum Kapazitätsausbau stützen. Die zitierte Kernkraftwerkskapazität von 24 000 MW in 1985 wurde in der Energieprognose der die Bundesregierung beratenden wirtschaftswissenschaftlichen Institute genannt. Ob sie erreicht wird, hängt entscheidend vom Baufortschritt der einzelnen Projekte ab. Bei der Umsetzung und Verwirklichung des Energieprogramms der Bundesregierung haben die Länder in ihren Zuständigkeitsbereichen entscheidend mitzuwirken. Die Bundesregierung hat es deshalb sehr begrüßt, daß der Bundesrat in seiner Sitzung am 17. Februar 1978 einen weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kernenergie zur Sicherung der Energieversorgung in den nächsten Jahrzehnten für unerläßlich angesehen hat. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/2186 Fragen B 38 und 39) : Hält die Bundesregierung das in der Bundesrepublik Deutschland angewandte Regionaltarifsystem der Kfz-Haftpflichtversicherer, nach dem verschiedene Gruppen von Bewohnern einzelner Regionen Beiträge in höchst unterschiedlicher, keineswegs von dem Schadensanfall bestimmter, Höhe zu leisten haben, für angemessen und gerech, oder teilt sie die Auffassung, daß hier die Grundsätze von Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit verletzt werden? Wird die Bundesregierung das ihrerseits Mögliche unternehmen, damit die Differenzierung nach Regionen und Berufsgruppen im Tarifsystem der Kfz-Versicherung beseitigt wird und dem Versicherungsunternehmen eine Offenlegungspflicht hinsichtlich ihres Geschäftsgebahrens nicht nur gegenüber dem Bundesaufsichtsamt, sondern auch gegenüber den Versicherten auferlegt wird? Die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit sollen bei der Regionalstruktur in der Kfz-Haftpflichtversicherung dadurch gewahrt werden, daß nach einheitlichen Kriterien die sog. Regionen gebildet und den Beitragsklassen des Tarifs zugeordnet werden. Für die Abgrenzung der Regionen ist auf vorhandene Verwaltungsgrenzen zurückgegriffen worden. Diese sind dem Versicherungsnehmer bekannt und leicht nachprüfbar. Außerdem war zu beachten, daß jede Region ge- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 8837* nügend Wagnisse umfassen muß, um aussagefähige Schadenbedarfswerte zu erhalten. Aus diesem Grunde konnten die Kraftfahrzeug-Zulassungsbezirke nicht als ausreichend große Region angesehen werden. Eine Gliederung .nur nach Bundesländern hätte wiederum bei den Flächenstaaten die großen Unterschiede im Schadensbedarf innerhalb der Länder unberücksichtigt gelassen. Maßgebend für die Zuordnung der Regionen zu den Beitragsklassen ist der statistisch ermittelte Schadenbedarf der Region in den letzten fünf Kalenderjahren. Der Schadenbedarf einer Region wird ermittelt aus den Schadenaufwendungen, die Versicherungsnehmer dieser Region verursacht haben. Dabei ist es unerheblich, ob sich der Unfall innerhalb oder außerhalb der Region ereignet hat. Die unterschiedlichen Beiträge tragen der statistisch erwiesenen Tatsache Rechnung, daß die jeweilige Gesamtheit der Versicherungsnehmer in den einzelnen Regionen unterschiedlich hohe Schadenaufwendungen verursacht. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß die Tarife seit 1962 nach regionalen Kriterien gegliedert waren und daß die Grundsätze der neuen Struktur vor ihrer Einführung zum 1. Januar 1977 eingehend mit Vertretern der Versicherungsnehmer und der Versicherungswirtschaft sowie mit den Versicherungsaufsichtsbehörden der Länder und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände besprochen wurden. Dabei hatte weitgehend Übereinstimmung erzielt werden können. Die Bundesregierung wird auf Grund der nun vorliegenden statistischen Ergebnisse aus einem fünfjährigen Beobachtungszeitraum prüfen, ob und gegebenenfalls wie die Tarifstruktur im einzelnen geändert werden kann und muß. Auch die Gliederung der Tarife nach bestimmten Berufsgruppen (Landwirte, öffentlicher Dienst) ist nicht neu und beruht auf einem empirisch nachgewiesenen günstigeren Schadenbedarf dieser Gruppen. Ob in diesem Bereich bessere Tarifierungsmerkmale gefunden werden können, soll eine eingehende statistische Sondererhebung zeigen, die die Versicherungswirtschaft nach Abschluß der seit einiger Zeit laufenden Vorarbeiten voraussichtlich 1979 durchführen will. Soweit mir bekannt ist, haben die Versicherungsunternehmen verschiedentlich die Öffentlichkeit über die Grundzüge ihres Geschäftsgebarens, insbesondere über Fragen der Tarifstruktur und der Schadenentwicklung, unterrichtet. Interessierte Versicherungsnehmer können ferner weitere Auskünfte bei ihrem Versicherungsunternehmen einholen. Die Aufsichtsbehörden haben zudem bei der Genehmigung der Tarife gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 des Pflichtversicherungsgesetzes darauf zu achten, daß „das Interesse der Versicherungspflichtigen an der Gewährung des Versicherungsschutzes zu einem angemessenen Beitrag hinreichend gewahrt wird". Da die Aufsichtsbehörden diese Aufgaben im Interesse der Versicherungsnehmer eingehend wahrnehmen, erscheint es nicht notwendig, die Versicherungsunternehmen zu einer weitergehenden Offenlegung ihres Geschäftsgebarens zu verpflichten. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) (Drucksache 2186 Fragen B 40 und 41) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Zukunft von VFW Fokker in Speyer im Hinblick auf die Arbeitsplatzsicherheit, insbesondere bezüglich der Neueinstellungen von Mitarbeitern in den Nordwerken und den gleichzeitigen Kündigungen in Speyer? Welche Unterstützung hat die Bundesregierung den Unternehmen zur Verfügung gestellt, und zu welchem Zweck, und sind in diesen Unterstützungen auch die Prämien für den Umzug von Mitarbeitern von Speyer in den Norden und die Kosten des Sozialplans enthalten? Zu Frage B 40: In dem Unternehmenskonzept der Geschäftsführung von VFW-Fokker, das den Beschlüssen der Bundesregierung vom 21. Dezember 1977 über Hilfsmaßnahmen zur Existenzsicherung des Unternehmens zugrunde liegt, ist die Fortführung des Speyrer Werkes, wenn auch mit reduzierter Personalstärke, vorgesehen. Die inzwischen fortgeschriebene Unternehmensplanung geht von einer mittelfristigen Gesamtbelegschaft des Werkes von etwas über 800 Arbeitnehmern aus, d. h. 300 mehr als ursprünglich geplant. Die Geschäftsführung hat die Kündigungen in Speyer bei gleichzeitiger Neueinstellung von Arbeitskräften in den Nordwerken mit betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten begründet. Sie hat Arbeitnehmern in Speyer die Versetzung in eines der norddeutschen Werke unter Gewährung finanzieller Hilfen angeboten. Die Bundesregierung setzt sich wie bisher mit Nachdruck für eine offene und faire Diskussion der mit diesen Maßnahmen zusammenhängenden wirtschaftlichen und sozialen Fragen zwischen Geschäftsführung und Arbeitnehmern in den hierfür zuständigen unternehmensinternen Gremien ein. Zu Frage B 41: Die Bundesregierung hat folgende Hilfen für VFW-Fokker zur Rettung der Arbeitsplätze bereitgestellt: — Zahlung von 280 Millionen DM (an die Banken) auf Grund der Serienbürgschaft für die VFW-614 (gemeinsam mit Land Bremen). — Bedingt rückzahlbarer Zuschuß von maximal 110 Millionen DM zur anteiligen Abdeckung von Abbruchkosten aus dem VFW-614-Programm. — Gewährung einer Bürgschaft von 70 Millionen DM zur Sicherung der Liquidität des Unternehmens (gemeinsam mit Land Bremen und zugesagter Beteiligung des Landes Niedersachsen). Die Zweckbindung des Zuschusses von maximal 110 Millionen DM umfaßt — um es nochmals zu verdeutlichen — nicht die in der Frage erwähnten Positionen. 8838* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 8/2186 Frage B 42) : Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen Automobilhersteller in der Bundesrepublik Deutschland, obwohl ihre Produkte serienweise mit gefährlichen Fehlern behaftet waren, diese nicht zurückgeholt haben, und wie wird in diesem Zusammen- , hang die laut Süddeutscher Zeitung vom 10. Oktober 1978 auf der ADAC-Juristentagung in Freiburg erhobene Forderung nach Einführung einer erzwingbaren Rückholverpflichtung von der Bundesregierung beurteilt? Der Bundesregierung sind solche Fälle nicht bekannt. Das Kraftfahrt-Bundesamt, das die Typ-Genehmigung (Allgemeine Betriebserlaubnis) erteilt und das die Einhaltung der Typ-Genehmigung überwacht, schaltet sich in jeden Fall ein, der zu einer Rückrufaktion Anlaß gibt. Entweder wendet sich das Amt an den betreffenden Hersteller und fordert ihn aut, die Fahrzeuge zurückzuholen und die Fehler zu beseitigen, oder der Hersteller unternimmt bereits aus eigener Initiative eine Rückrufaktion. In beiden Fällen überwacht das Kraftfahrt-Bundesamt die Durchführung. In den letzten fünf Jahren gab es 76 solcher Rückrufaktionen, davon waren 28 vom Amt unmittelbar veranlaßt, während 48 auf Initiative der Firmen erfolgten. Die rechtlichen Grundlagen für entsprechende Maßnahmen des Kraftfahrt-Bundesamtes sind in § 20 Abs. 5 und 6 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung enthalten. Es wird jedoch geprüft, ob die bestehenden Vorschriften konkreter gefaßt und praxisgerechter ausgestaltet werden sollten. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2186 Frage B 43) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß „Konjunkturprobleme und Verteilungsprobleme so miteinander verwoben seien, daß kein wirtschaftspolitisches Assignment eine Separation der Aufgaben ermöglicht" und ,daß die Grenzrate der Transformation zwischen beiden mit den in der Gesellschaft vorherrschenden Einstellungen zum relativen Gewicht der jeweiligen Grenzprobleme übereinstimmen" sollte (so der Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auf der letzten Tagung des Vereins für Sozialpolitik), und will die Bundesregierung künftig ihre Politik daran ausrichten? Die Bundesregierung sieht in Symposien und der Diskussion wissenschaftlicher Positionen zu Fragen der Wirtschaftspolitik wichtige Beiträge ,zur Erhellung ökonomischer Prozesse und deren Bedingungsgefüge. Von einer Auseinandersetzung mit Zitaten aus Vorträgen einzelner Wissenschaftler möchte die Bundesregierung jedoch schon deshalb absehen, weil die Komplexität wissenschaftlicher Argumentationsketten in herausgegriffenen Zitaten nicht zum Ausdruck kommt. Der Sachverständigenrat legt Mitte November sein Jahresgutachten vor. Dazu nimmt die Bundesregierung dann gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften im Jahreswirtschaftsbericht Stellung. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Fragen B 44 und 45) : Welche Überlegungen haben die Bundesregierung bewogen, einer wesentlichen Schlechterstellung der Regierungsbezirke Oberpfalz und Niederbayern durch die ab 1. Januar 1979 vorgesehene Umstufung dieser Bezirke in die Regionalklasse VI des Kraftfahrzeughaftpflichttarifs zuzustimmen, obwohl in diesem Raum fast keine gegenverkehrsfähigen Fernstraßen zur Verfügung stehen, die Straßen wegen der dortigen Truppenübungsplätze und häufiger militärischer Übungen besonders stark von Militärfahrzeugen benutzt werden, von zahlreichen Bewohnern weite Entfernungen täglich und an Wochenenden im Pendlerverkehr zurückgelegt werden müssen (einschl. des Wochenendurlaubsverkehrs der Soldaten zahlreicher Standorte) und obwohl das Angebot des öffentlichen Verkehrs (einschließlich der Deutschen Bundesbahn, besonders nach Streckenstillegungen) erheblich geringer ist als anderswo? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung — und wenn nicht, aus welchen Gründen —, daß die durch die in Frage 44 aufgeführten Gegebenheiten im wesentlichen von seiten der Bundesregierung verursacht wurden und daß es ein Gebot der Gerechtigkeit ist, für die dadurch besonders benachteiligte Bevölkerung der Regierungsbezirke Oberpfalz und Niederbayern einen Ausgleich zu schaffen, anstatt sie durch die vorgesehene Umstufung im Tarif der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung noch zusätzlich zu benachteiligen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Die von den Versicherungsunternehmen beantragte Umstufung des Regierungsbezirks Oberpfalz zum 1. Januar 1979 in die Beitragsklasse VI der Kraftfahrzeug-Haftpflichttarife wird mit der Entwicklung des Schadenbedarfs in dieser Region begründet. Wie ich bereits in meiner Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Jobst (Protokoll der 108. Sitzung des Deutschen Bundestages S. 8527 f.) dargelegt habe, war für den bis zum 31. Dezember 1978 geltenden Tarif der durchschnittliche Schadenbedarf der Jahre 1973 bis 1975 maßgebend. Ab 1. Januar 1979 sollen die Regionen nach den Schadenbedarfsergebnissen für den fünfjährigen Beobachtungszeitraum in den Jahren 1973 bis 1977 den Regionalklassen zugeordnet werden. Nach diesen Statistiken hat sich der Schadenbedarf im Regierungsbezirk Oberpfalz wesentlich verschlechtert. Er betrug für den dreijährigen Beobachtungszeitraum durchschnittlich 331 DM (indiziert 106,8), für den fünfjährigen Beobachtungszeitraum dagegen 375 DM (indiziert 111,6). Dies ist der Grund für die beantragte Umstufung des Regierungsbezirks Oberpfalz in die Regionalklasse VI zum 1. Januar 1979. Der Regierungsbezirk Niederbayern soll dagegen wie bisher in der Regionalklasse V bleiben. Der Schadenbedarf dieses Regierungsbezirks betrug für den fünfjährigen Beobachtungszeitraum 365 DM (indiziert 108,6) gegenüber 346 DM (indiziert 107,5) für den dreijährigen Beobachtungszeitraum. Die Anträge der Versicherungsunternehmen werden zur Zeit von den Versicherungsaufsichtsbehörden überprüft. Dabei wird auch untersucht, ob die vorliegenden statistischen Ergebnisse Besonderheiten aufweisen, die von den Anträgen der Versicherungsunternehmen abweichende Schlußfolgerungen rechtfertigen. Endgültig wird hierüber im noch nicht abgeschlossenen Genehmigungsverfahren entschieden werden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 Anlage 34 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Fragen B 46 und 47): Trifft es zu, daß der Parlamentarische Staatssekretär Gallus beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den sogenannten bayerischen Weg der Agrarpolitik „teilweise als Sackgasse" bezeichnete, und wenn ja, identifiziert sich die Bundesregierung mit dieser Äußerung, und plant die Bundesregierung nach wie vor, auf dem Weg der „Gesundschrumpfung" die Probleme der Landwirtschaft in ungünstig strukturierten und von der Natur benachteiligten Gebieten lösen zu können? Wird die Bundesregierung auch in Zukunft — trotz der geringen Inanspruchnahme — an ihren ,Förderungsprogrammen" für landwirtschaftliche Nebenerwerbsbetriebe festhalten, oder erscheint ihr angesichts der von Nebenerwerbsbetrieben bevorzugt in Anspruch genommenen bayerischen Agrarkredits eine Änderung ihres Programms erforderlich? Zu Frage B 46: Der Bayerische Weg ist dort eine Sackgasse, wo den Landwirten ein falsches Bild von ihren Zukunftschancen gezeichnet wird und wo diese deshalb zu Weichenstellungen veranlaßt werden, die nicht weiterführen. Das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm der Bundesregierung umfaßt demgegenüber ein breitgefächertes Angebot zur spezifischen Weiterentwicklung von Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieben, das die betriebliche und persönliche Situation des einzelnen Landwirts berücksichtigt. Dieses flexible Förderungskonzept ist seit 1973 Grundlage der strukturpolitischen Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". Die einzelbetrieblichen Förderungsmaßnahmen werden auch in Bayern bevorzugt in Anspruch genommen. Dort stehen im Jahre 1978 für alle einzelbetrieblichen Förderungsmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe 183 Millionen DM zur Verfügung. Im Vergleich dazu ist der Bayerische Agrarkredit weder in sachlicher noch in finanzieller Hinsicht (weniger als 30 Millionen DM) eine Alternative. Im übrigen ist es das Landesentwicklungsprogramm Bayern der Bayerischen Staatsregierung, in dem es im Teil D, Seite 21, heißt: „Im Bereich der einzelbetrieblichen Förderung wird der Schwerpunkt auch künftig beim Ausbau der sogenannten entwicklungsfähigen Betriebe liegen". Zu Frage B 47: Für Nebenerwerbslandwirte bestehen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" neben der grund. sätzlichen Einbeziehung in alle agrarpolitischen Förderungsmaßnahmen, wie in die Markt- und Preispolitik und in die überbetriebliche Agrarstrukturförderung, folgende einzelbetriebliche Förderungsmöglichkeiten: 1. Umstellungs- und Anpassungshilfe, 2. Förderung von Maschineninvestitionen im Rahmen des überbetrieblichen Maschineneinsatzes (z. B. im Maschinenring) und 3. Wohnhausförderung. Im Rahmen des Bergbauernprogramms erhalten auch Nebenerwerbslandwirte die Ausgleichszulage. Außerdem können sie eine Förderung gemeinsamer Investitionen im Rahmen von Kooperationen in benachteiligten Gebieten in Anspruch nehmen. Schließlich steht auch der Investitionskredit der Kredit-, anstalt für Wiederaufbau Nebenerwerbslandwirten bis zu einer Höhe von 150 000,— DM zur Verfügung. In den Jahren 1975 und 1976 ist die Inanspruchnahme der Förderung von Umstellungs- und Anpassungsmaßnahmen in Nebenerwerbsbetrieben hinter den Erwartungen von Bund und Ländern zurückgeblieben. Daraufhin hat die Bundesregierung den Ländern Änderungsvorschläge vorgelegt. Diese wurden Anfang 1978 im Planungsausschuß auch mit der Stimme Bayerns verabschiedet. Sie sehen im wesentlichen vor: — bei Extensivierungsmaßnahmen wird die Bestandsgröße von 1 GVE auf 2 GVE/ha LF erweitert; außerdem — kann die Milchviehhaltung nunmehr überall dort gefördert werden, wo keine wirtschaftlich vertretbare Alternative zur Milchviehhaltung besteht. Über die Inanspruchnahme dieses verbesserten Förderungsprogramms, das ab 1978 gilt, können verständlicherweise noch keine Angaben gemacht werden. Die Bundesländer rechnen jedoch offensichtlich mit einer verstärkten Inanspruchnahme, zumal die Mittelanmeldungen für 1979 die im Rahmenplan 1978 veranschlagten Mittel für die Umstellungs- und Anpassungshilfe um rund 42 % übersteigen. Wesentlich indes ist, daß sich die Beratung stärker als bisher den Problemen der Nebenerwerbslandwirte zuwendet und für das Nebenerwerbsprogramm wirbt. Der Bund wird mit zentralen Informationsveranstaltungen seinen Beitrag dazu leisten. Im Rahmen der in der Gemeinschaftsaufgabe verankerten Wohnhausförderung sind arbeitswirtschaftliche Verbesserungen 1975 in 3 274 Nebenerwerbsbetrieben und 1976 in 3 052 Nebenerwerbsbetrieben gefördert worden. Die für die Wohnhausförderung der Nebenerwerbslandwirte bereitgestellten Mittel nehmen einen Anteil von ca. 20 % an der Wohnhausförderung insgesamt ein. Nebenerwerbslandwirte sind damit in die Wohnhausförderung voll einbezogen. Um diese für Nebenerwerbslandwirte noch stärker zum Tragen zu bringen, hatte die Bundesregierung für 1978 weitere Verbesserungen vorgeschlagen, und zwar die Einbeziehung des An-, Aus-und Umbaus der Wohnhäuser. Diese Verbesserungsvorschläge wurden vorn Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages unterstützt. Sie wurden jedoch im Planungsausschuß von den Bundesländern mehrheitlich abgelehnt. Der Vergleich der Förderungskonditionen der Umstellungs- und Anpassungshilfe mit dem Bayerischen Agrarkredit macht im übrigen deutlich, daß der Subventionswert der Förderung nach dem Bund-LänderProgramm in allen Regionen 5 625,— DM *) beträgt, 3 750,— DM Beihilfe bei einem förderungsfähigen Investitionsvolumen von 25 000,— DM plus 1 875,— DM für ein förderungsfähiges Investitionsvolumen für den überbetrieblichen Maschinenerwerb. 8840' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 während dieser nach dem Bayerischen Agrarkredit - außerhalb benachteiligter Regionen — nur 3 530,— DM erreicht. Schließlich steht der Beweis dafür aus, daß der Bayerische Agrarkredit überwiegend von Nebenerwerbslandwirten in Anspruch genommen wird. Presseberichte, die sich auf eine kürzliche Sitzung des Landwirtschaftsausschusses des Bayerischen Landtags beziehen, besagen das Gegenteil. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Fragen B 48 und 49) : Wie viele Arbeitnehmer aus dem übrigen Bundesgebiet haben nach dem von der Bundesregierung im Benehmen mit dem Senat von Berlin erlassenen Richtlinien zur Förderung der Arbeitsaufnahme eine Beschäftigung im Land Berlin jeweils in den Jahren 1974, 1975, 1976 und 1977 aufgenommen? Wie viele von den im übrigen Bundesgebiet geworbenen Arbeitnehmern, die in den Jahren 1974, 1975, 1976 und 1977 im Land Berlin eine Beschäftigung aufgenommen haben, sind über die Mindestdauer von einem Jahr hinaus weiter in Berlin beschäftigt, bzw. wie viele von ihnen haben Berlin unmittelbar nach Ablauf der Mindestdauer von einem Jahr oder sogar noch früher verlassen? Nach den von Ihnen genannten Richtlinien zur Förderung der Arbeitsaufnahme im Land Berlin (Berlin-Richtlinien) haben in den Jahren 1974 bis 1977 Arbeitnehmer aus dem übrigen Bundesgebiet in folgendem Umfang eine Beschäftigung im Land Berlin aufgenommen: 1974 14 094 Arbeitnehmer 1975 9 845 Arbeitnehmer 1976 9 883 Arbeitnehmer 1977 9 329 Arbeitnehmer bis Ende September 1978 6 797 Arbeitnehmer. Die Zahl der Arbeitnehmer, die über die Dauer von einem Jahr hinaus die Beschäftigung in Berlin fortgesetzt bzw. Berlin nach einem Jahr oder noch früher wieder verlassen haben, ist statistisch nicht erfaßt. Aus Gründen der Freizügigkeit ließen sich hier genaue Angaben — wenn überhaupt — nur mit einem nicht zu vertretenden Verwaltungsaufwand ermitteln. Aus Befragungen der Zuwanderer, die vom Berliner Senator für Arbeit und Soziales mit Unterstützung des Statistischen Landesamtes Berlin durchgeführt wurden, ist aber bekannt, daß rund 50 bis 60 Prozent der aus dem Bundesgebiet zugezogenen Neu-Berliner beabsichtigen, nicht nur für einen befristeten Zeitraum in Berlin zu bleiben. Einzelerhebungen haben darüber hinaus ergeben, daß mehr als zwei Drittel der Arbeitnehmer aus dem übrigen Bundesgebiet und ihre Familien auf Dauer in Berlin bleiben. Diese Aussagen werden gestützt durch die Zahl der vom Landesarbeitsamt Berlin bewilligten Rückreisekosten. Nach den Berlin-Richtlinien besteht ein Anspruch auf Übernahme der Rückreisekosten, wenn die Beschäftigung in Berlin mindestens ein Jahr gedauert hat. Rückreisekosten wurden nur in folgendem Umfang gewährt: 1974 an 1 289 Arbeitnehmer 1975 an 984 Arbeitnehmer 1976 an 892 Arbeitnehmer 1977 an 774 Arbeitnehmer und bis Ende September 1978 an 491 Arbeitnehmer. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretär Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lutz (SPD) (Drucksache 8/2186 Fragen B 50 und 51) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der in dem Dienstblatt-Runderlaß Nr. 230/78 vom 8. August 1978 der Bundesanstalt für Arbeit vorgesehene Zwang zur beruflichen Mobilität — insbesondere das „Überspringen einer Qualifikationsstufe" — mit den im Ausschußbericht zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Haushaltsstrukturgesetzes (Drucksache 7/4243) erläuterten Prinzipien vereinbar ist, und ist die Bundesregierung auch der Auffassung, daß eine einfache Wege- oder Fahrzeit bis zu 1½ Stunden zumutbar ist? Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, einen Arbeitslosen zu einem Umzug z. B. nur dann nicht zu verpflichten, wenn die Berufstätigkeit des Ehegatten oder die Ausbildung eines minderjährigen Kinds am neuen Beschäftigungsort des Arbeitslosen ausgeschlossen ist, oder teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß jene Arbeitssuchenden, die einen erwerbstätigen Ehepartner haben, auf das Arbeitsangebot ihrer Region angewiesen sind, weil es widersinnig wäre, daß der eine seinen Arbeitsplatz aufgibt, damit der andere einen erhält? Zu Frage B 50: Nach dem Arbeitsförderungsgesetz sind bei der Entscheidung, welche Arbeiten einem Arbeitslosen zuzumuten sind, die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes, die Interessen der Gesamtheit der Beitragszahler und die Interessen der Arbeitslosen zu berücksichtigen. Das bedeutet, daß sich der Kreis der für den Arbeitslosen zumutbaren Beschäftigungen mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit ausweitet. Hierfür sieht der Runderlaß des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit Nr. 230/78 vom 8. August 1978 gewisse Fristen vor, bei deren Festsetzung auch die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden. Diese Regelung entspricht im Grundsatz den im Bericht des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Haushaltsstrukturgesetzes erläuterten Prinzipien. Das von Ihnen erwähnte sog. Überspringen einer Qualifikationsstufe dürfte in der Praxis nur in wenigen besonders gelagerten Einzelfällen in Betracht kommen. Die Qualifikationsstufen sind nach dem Runderlaß so weit gefaßt, daß bei einem Scheitern der Vermittlungsbemühungen in der bisherigen Qualifikationsstufe eine Vermittlung in der nächst unteren Qualifikationsstufe in aller Regel möglich sein dürfte. Der Erlaß spricht lediglich den Ausnahmefall an, daß Beschäftigungen in der nächst niedrigeren Qualifikationsstufe aus Eignungsgründen nicht in Betracht kommen. Außerdem wird vorausgesetzt, daß dem Arbeitslosen trotz angemessener Verlängerung der Bemühungen ein Arbeitsplatz in der bisherigen Qualifikationsstufe nicht vermittelt werden konnte. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 8841* Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Präsidenten der Bundesanstalt, daß grundsätzlich nur einfache Wege und ,Fahrtzeiten bis zur einer Stunde zumutbar sind. Bei besonders ungünstigen Verkehrsverhältnissen müssen einem Arbeitslosen aber auch einfache Wege- und Fahrtzeiten bis zu eineinhalb Stunden zugemutet werden, wenn Arbeitsplätze mit kürzeren Wegezeiten nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes nicht zur Verfügung stehen und persönliche Verhältnisse des Arbeitslosen nicht entgegenstehen. In diesen Fällen nehmen erfahrungsgemäß auch viele Beschäftigte längere Wegezeiten in Kauf. Gleiches sollte man auch von einem Arbeitslosen erwarten können. Zu Frage B 51: Die Bundesregierung stimmt Ihnen darin zu, daß bei der Entscheidung, ob einem Arbeitslosen ein Umzug zugemutet werden soll, den familiären und sonstigen persönlichen Verhältnissen des Arbeitslosen besonderes Gewicht zukommt. Ein Umzug kann nur der letzte Ausweg sein. Nach dem Runderlaß des Präsidenten der Bundesanstalt ist ein Umzug dann unzumutbar, wenn der Wechsel des Wohnortes erhebliche Nachteile für die Schulausbildung eines minderjährigen Kindes zur Folge hat. Gleiches muß nach Auffassung der Bundesregierung auch dann gelten, wenn sich das Kind in betrieblicher Ausbildung befindet. Die Bundesregierung ist ferner mit Ihnen der Meinung, daß ein Umzug grundsätzlich dann unzumutbar ist, wenn z. B. der Ehegatte des Arbeitslosen eine Vollzeitbeschäftigung ausübt und nicht unmittelbar anschließend eine gleichwertige Beschäftigung am neuen Wohnort erhalten kann. Es wäre in der Tat widersinnig, die Arbeitslosigkeit des Arbeitslosen durch Vermittlung eines auswärtigen Arbeitsplatzes zu beenden, dadurch gleichzeitig aber die Arbeitslosigkeit des Ehegatten herbeizuführen. Insoweit sollten die Arbeitsämter vom Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit noch unmißverständliche Weisungen erhalten. Schließlich möchte ich noch darauf hinweisen, daß die Bundesregierung im Rahmen der 5. Novelle zum Arbeitsförderungsgesetz eine Neufassung des § 103 vorbereitet. Darin sollen auch die Fragen der beruflichen und regionalen Mobilität so konkretisiert werden, daß ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitslosen und den arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen herbeigeführt wird. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/2186 Fragen B 52, 53 und 54) : Sind die zusätzlichen 1 600 Stellen für Arbeitsvermittler und Berufsberater des letztjährigen Stellenplans nunmehr voll be setzt? Wann werden auf Grund der bisherigen Erfahrungen die vom Bundesarbeitsministerium angekündigten weiteren 1 600 Stellen voll besetzt sein? Trifft es zu, daß die als Fachanwärter für die Berufsberatung eingestellten Bewerber erst nach fünf Jahren voll ausgebildet sind (ein Jahr Ausbildung, vier Jahre Fortbildung mit geringer Stundenzahl), und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die sen offenbar unbefriedigend langen Zeitraum zu verkürzen? Die Besetzung der im Haushalt 1978 bei der Bundesanstalt für Arbeit geschaffenen zusätzlichen 1 600 Stellen kann weitgehend noch in diesem Jahr erreicht werden. Die Stellen für Hilfskräfte sind besetzt; für die rund 1 000 Stellen für Fachkräfte (Arbeits- oder Berufsberater) sind Kräfte gefunden, die nach Beendigung einer entsprechenden Ausbildung für die Aufgaben der Arbeitsvermittlung und Berufsberatung zur Verfügung stehen. Für rund 400 Bedienstete der Bundesanstalt für Arbeit werden besondere Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt, die bereits den Ansatz von zusätzlichen Arbeitsberatern ermöglichten. Weiter befinden sich z. Z. 576 neu eingestellte Absolventen von Fachhochschulen in einer auf ein Jahr verkürzten Fachausbildung, die am 1. Januar bzw. 1. April 1978 begonnen hat. Darüber hinaus kann ich Ihnen mitteilen, daß der vom Verwaltungsrat der Bundesanstalt am 12. Oktober 1978 festgestellte Haushaltsplan erneut eine personelle Verstärkung insbesondere bei den Vermittlungs- und Beratungsdiensten vorsieht. Bei dem in Ihrer dritten Frage angesprochenen Fachanwärtern für die Berufsberatung handelt es sich um graduierte Fachhochschulabsolventen vor allem der Fachrichtungen Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Betriebswirtschaft, die zum 1. Januar 1978 und zum 1. April 1978 eingestellt worden sind. Sie werden in einer einjährigen Ausbildung auf ihre Verwendung als Berufsberater vorbereitet und sollen danach in der Lage sein, die üblichen Aufgaben des Berufsberaters mit Ausnahme einiger Bereiche der Berufsorientierung voll wahrzunehmen. An die Ausbildung schließt sich eine berufsbegleitende Fortbildung von 4 Jahren an. Diese Fortbildung vermittelt den Berufsberatern die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für eine besonders qualifizierte Beratungs- und Orientierungstätigkeit. Die Bundesanstalt beabsichtigt, diese Fortbildung so zu straffen, daß die Berufsberater bereits nach drei Jahren sämtliche Beratungs- und Orientierungsaufgaben auf hohem Niveau erfüllen können. Anlage 38 Antwort des -Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Krey (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Fragen B 55 und 56) : Werden ausländische Jugendliche, die nach dem Stichtag 31. Dezember 1976 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, auch weiterhin von der Teilnahme an berufsorientierenden Sprachkursen, wie zum Beispiel den vom Sprachverband „Deutsch für ausländische Arbeitnehmer" getragenen „Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Eingliederung ausländischer Jugendlicher", ausgeschlossen bleiben, und werden ausländische Jugendliche, die kurz vor Vollendung des 13. Lebensjahrs in die Bundesrepublik Deutschland nach dem 31. Dezember 1976 eingereist sind, nach Beendigung ihrer Hauptschulpflicht zum Zwecke einer möglichen Berufsausbildungsaufnahme oder zum Zweck 8842* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 einer Arbeitsaufnahme eine Arbeitserlaubnis erhalten können, oder müssen sie bis zur Erfüllung der für die Einräumung eines Rechtsanspruchs auf Erteilung der Arbeitserlaubnis erforderlichen Frist von fünf Jahren warten? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Stichtagsregelung (30. November 1974 für die Einreise der Ehepartner von hier tätigen ausländischen Arbeitnehmern und 31. Dezember 1976 für ausländische Jugendliche, die im Rahmen der Familienzusammenführung eingereist sind und somit dann keine Arbeitserlaubnis erhalten) nach Feststellungen von Gerichten als eine generelle Regelung nicht die Bestimmungen eines Gesetzes, nämlich des Arbeitsförderungsgesetzes, außer Kraft setzen kann, und daß durch diese Regelung eine stetig wachsende Gruppe von Jugendlichen zu kriminellen Handlungen motiviert wird, und wenn ja, wird die Bundesregierung gleichwohl weiter an beiden Stichtagen festhalten? Die Regelung, nach der Ausländer, die nach dem 30. November 1974 in das Bundesgebiet eingereist sind oder noch einreisen, grundsätzlich keine Arbeitserlaubnis erhalten können, ist im Hinblick auf die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes getroffen worden. Sie war Gegenstand eingehender Beratungen der Bund-Länder-Kommission zur Fortentwicklung der Ausländerbeschäftigungspolitik. Auf Grund der von den Arbeits- und Sozialministern und von den Innenministern der Länder einhellig gebilligten Beratungsergebnisse der Bund-LänderKommission ist der Einreisestichtag für jugendliche Ausländer, die ihren Eltern in das Bundesgebiet gefolgt sind, trotz arbeitsmarktpolitischer Bedenken aus humanitären und gesellschaftspolitischen Gründen auf den 31. Dezember 1976 verlegt worden. Zu einer weitergehenden Regelung hat sich die BundLänder-Kommission insbesondere deshalb nicht entschließen können, weil in den nächsten Jahren in der Größenordnung von etwa 1 Million geburtenstarke Jahrgänge — einschließlich der heranwachsenden zweiten Ausländergeneration —, die das erwerbsfähige Alter erreichen, in das Arbeitsleben eingegliedert werden müssen. Die in Ihrer Frage erwähnten Jugendlichen können daher nach den geltenden Bestimmungen eine Arbeitserlaubnis grundsätzlich erst nach fünfjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet erhalten. Auf Ihre zweite Frage teile ich Ihnen mit, daß die Zulässigkeit der Stichtagsregelung von den Sozialgerichten unterschiedlich beurteilt wird. Unabhängig hiervon ist die Bundesregierung bereit, gemeinsam mit den in der Bund-Länder-Kommission zur Fortentwicklung der Ausländerbeschäftigungspolitik vertretenen Stellen zu prüfen, ob eine flexiblere Anwendung des Rechts der Arbeitserlaubnis auf Familienangehörige ausländischer Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes vertretbar ist. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) Drucksache 8/2186 Frage B 57): Sind der Bundesregierung Angaben über Unfälle in Krankenhäusern, z. B. durch Umgang mit technischem Gerät usw. bekannt, und wenn ja, welche Zahlen sind ihr bekannt und verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, ob die technische Betriebsführung in Krankenhäusern mangels Fachpersonal oft unzureichend ist? Bei Unfällen in Krankenhäusern ist zu unterscheiden zwischen Unfällen des Personals und der Patienten. Im Jahr 1977 sind 21 600 Arbeitsunfälle des Krankenhauspersonals von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand und der Berufsgenossenschaften für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege gemeldet worden. Die Patientenunfälle sind statistisch nicht erfaßt. Auf Grund der Veröffentlichungen über mangelhafte medizinisch-technische Geräte hat sich die Bundesregierung bemüht, konkretes Zahlenmaterial zu erhalten. Statistische Unterlagen liegen auch hier nicht vor, wohl aber Berichte der Gewerbeaufsicht und des Technischen Überwachungs-Vereines Rheinland über Einzelfälle. Die bei Überprüfung medizinisch-technischer Geräte durch den Technischen Überwachungsverein Rheinland und die Zentralstelle für Sicherheitstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen festgestellte Mängelquote, insbesondere bei importierten Geräten, ist hoch. Dieser Sachverhalt wurde in der Sachverständigenkommission des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages am 18. Januar 1978 anläßlich der dort anstehenden Beratungen über die Novelle zum Maschinenschutzgesetz bestätigt. Im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ist die Frage der Einführung von Prüf- und Wartungspflichten für medizinisch-technische Geräte mit lebenserhaltender Funktion geprüft worden. Dabei waren die Länderbehörden, Hersteller, Betreiber, Berufsgenossenschaften und Sachverständige eingeschaltet. Von dem Ergebnis der bevorstehenden Beratungen im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung wird es abhängen, inwieweit Prüf-und Wartungspflichten medizinisch-technischer Geräte und Anlagen eingeführt werden. Konkrete Unterlagen über die technische Betriebsführung in Krankenhäusern liegen der Bundesregierung nicht vor. Zum Zweck des Arbeitsschutzes sind die Krankenanstalten auf Grund des Arbeitssicherheitsgesetzes verpflichtet, Arbeitssicherheitskräfte (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) zu bestellen. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Frage B 58) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß den in der Bundesrepublik Deutschland herangewachsenen über 16 Jahre alten Kindern von bereits arbeitenden Gastarbeitern oftmals keine Arbeitserlaubnis erteilt wird, und wenn ja, welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen? Ausländischen Arbeitnehmern wird die Arbeitserlaubnis nach § 19 des Arbeitsförderungsgesetzes nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes un- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 8843* ter Berücksichtigung der Verhältnisse des einzelnen Falles erteilt. Demnach erhalten ausländische Arbeitnehmer im allgemeinen eine Arbeitserlaubnis, wenn keine geeigneten deutschen oder ihnen gleichgestellten ausländischen Arbeitnehmer für den freien Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Diese Regelung gilt grundsätzlich auch für jugendliche Ausländer. Minderjährige Kinder ausländischer Arbeitnehmer haben jedoch schon nach fünfjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet einen von der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes unabhängigen Rechtsanspruch auf Erteilung der Arbeitserlaubnis, wenn ein Elternteil diesen Anspruch nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 (fünfjähriger Arbeitsaufenthalt) oder Abs. 6 (als Härteregelung) der Arbeitserlaubnisverordnung erworben hat. Allerdings wird jugendlichen Ausländern, die ihren Eltern erst nach dem 31. Dezember 1976 in das Bundesgebiet gefolgt sind, grundsätzlich keine Arbeitserlaubnis erteilt. Diese Regelung ist Gegenstand einer in die Fragestunde dieser Woche eingebrachten Anfrage des Herrn Kollegen Krey. Auf meine Antwort auf diese Fragen darf ich daher Bezug nehmen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/2186 Frage B 59) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Lohnpfändungen und Lohnabtretungen wegen der damit verbundenen Belastungen der Buchhaltung für viele Arbeitgeber die Veranlassung zur Kündigung geben, und sieht die Bundesregierung in ihrem Verantwortungsbereich — z. B. durch eine Initiative zur Änderung von Rechtsvorsdiriften — eine Möglichkeit, durch eine entsprechende Entlastung der Arbeitgeber zur Festigung solcher Arbeitsverhältnisse beizutragen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob in größerem Umfang Arbeitnehmern gekündigt wird, weil durch Lohnpfändungen und Lohnabtretungen Kosten für die Buchhaltung entstehen. Nach einem neueren Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. September 1977 (Der Betrieb 1977, Seite 2237) ist jedoch für die soziale Rechtfertigung einer Kündigung im allgemeinen Voraussetzung, daß der Arbeitnehmer durch mindestens zwei Lohnpfändungen innerhalb eines nicht zu langen Zeitraums eine nicht unerhebliche zusätzliche Arbeitsbelastung des Arbeitgebers verursacht, daß der Arbeitgeber den Arbeitnehmer hierauf hingewiesen und ermahnt hat, eine weitere Pfändungsmaßnahme zu vermeiden, und daß in bezug auf den Arbeitnehmer vor Ablauf geraumer Zeit eine weitere Lohnpfändung erfolgt, sofern diese nicht einer unverschuldeten Notlage des Arbeitnehmers entspringt. Der Kündigungsschutz gilt allerdings nicht für die Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis noch nicht sechs Monate besteht oder die in Kleinbetrieben mit nicht mehr als 5 Arbeitnehmern beschäftigt sind. Sofern diese Arbeitnehmer durch Arbeitslosigkeit mit Ratenzahlungen in Verzug gekommen sind, können bei zu erwartenden Lohnpfändungen ihre Möglichkeiten zur Aufnahme einer Arbeit oder zu deren Beibehaltung stark eingeschränkt sein. Die Ihnen am 19. Dezember 1974 erteilte Antwort zu einem Aspekt dieses Problemkreises enthielt eine Prüfungszusage, ob der Kündigungsschutz für Probearbeitsverhältnisse erweitert werden könnte. Dies halte ich nach erfolgter Prüfung nicht für eine dem speziellen Problem angemessene Lösung. Auch die Arbeitsgesetzbuchkommission hat eine Vorverlagerung des Kündigungsschutzes nicht vorgeschlagen. Ich werde jedoch mit den Spitzenorganisationen der Tarifvertragsparteien und gegebenenfalls mit dem für die Lohnpfändungsvorschriften der Zivilprozeßordnung zuständigen Bundesminister der Justiz ein Gespräch führen, ob sie die Notwendigkeit einer Regelung sehen und welche Möglichkeiten zur Entlastung der Arbeitgeber bestehen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Frage B 60) : Wie ist der Sachstand beim geplanten Bau einer Außenstelle des Wehrbereichsbekleidungsamts in Herrieden-Neunstetten, Landkreis Ansbach, und wann kann mit dem Baubeginn der Außenstelle voraussichtlich begonnen werden? Für das• Objekt Herrieden-Neunstetten, das aus 15 Alternativen ausgewählt wurde, konnte im Frühjahr 1978 Grunderwerbsauftrag erteilt werden, nachdem die erforderliche Zustimmung der Bayerischen Staatskanzlei und der zu beteiligenden Bundesressorts vorlag. Z. Z. wird von der Bundesvermögensverwaltung ein Gutachten über den Bodenwert erarbeitet. Die ersten Verhandlungen mit den Grundeigentümern sollen noch 1978 geführt werden. Der Planungsauftrag für die notwendigen Bauten soll im November, 1978 erteilt werden. Im Rahmen verfügbarer Ausgabemittel ist als Baubeginn das 2. Quartal 1982 vorgesehen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2186 Frage B 61): Trifft es zu, daß Soldaten- und Reservistenkomitees (SRK) des Kommunistischen Bundes, wie die Zeitschrift „Europäische Wehrkunde" 8/78 berichtet, in der Bundesrepublik Deutschland Manöver durchführen, und was beabsichtigt gegebenenfalls die Bundesregierung hiergegen zu unternehmen? Es ist richtig, daß von den SRK West-Berlin und Süd-Ost-Niedersachsen am 28. Januar und 29. Januar 1978 im Harz mit- Endziel Clausthal-Zellerfeld ein sogenanntes „HARZ-Manöver" durchgeführt wurde. 8844* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 Bei diesem „Manöver" handelte es sich um einen Propaganda- und Orientierungsmarsch, um unter der Dorfbevölkerung das „revolutionäre Bündnis der Arbeiter, Bauern und Soldaten" zu propagieren und für die ZANLA (ZIMBABWE AFRICAN NATIONAL LIBERATION ARMY) zu sammeln. Die Bundesregierung sieht hierin zwar keine akute Gefährdung ihrer inneren Sicherheit; sie beobachtet die Entwicklung auf diesem Gebiet jedoch mit Sorgfalt. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2186 Frage B 62) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach das Bundesverteidigungsministerium beabsichtigt, im Rahmen der Bildung eines zentralen Bundeswehrmuseums die in Meppen, dem Standort der Erprobungsstelle 91 der Bundeswehr, angelegte wehrtechnisdie Studiensammlung nach Koblenz zu verlagern; wie ist gegebenenfalls im einzelnen der jetzige Stand der Überlegungen, und wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Es erweist sich als notwendig, die im Bereich der Bundeswehr weiträumig verstreuten, umfangreichen Bestände wehrtechnischer Exponate (Flugzeuge, Panzerkampfwagen, Geschütze, Schiffszubehör usw.) an zentraler Stelle zusammenzuführen, um dieses Material in erster Linie für vergleichende Anschauungszwecke bei der Heranbildung technischen Personals sowie bei Neuentwicklungen und Erprobungen besser nutzen zu können. Dabei ergibt sich auch die Möglichkeit, typisches rüstungstechnisches Aus- stellungsgut in den größeren Zusammenhang mit der Wehrgeschichte zu stellen und es innerhalb eines zentralen militärgeschichtlichen Museums der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Bereits bei der Gründung der Wehrtechnischen Studiensammlung in Meppen war deren spätere Verlegung an den Sitz des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung vorgesehen. Sie wird seit Jahren gefordert. Die Zusammenführung der einschlägigen Sammlungen an einem zentralen Ort setzt komplexe Untersuchungen voraus. Damit ist vor kurzem begonnen worden. Hierbei wird auch geprüft, ob die Wehrtechnische Studiensammlung in das Gesamtvorhaben sinnvoll einbezogen und dienstlichen Belangen des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung sowie musealen Zwecken gleichermaßen dienlich gemacht werden kann. Das von der Landesregierung Rheinland-Pfalz und von der Stadt Koblenz bekundete Interesse an der Zusammenführung der Sammlungen auf dem Gelände der ehemaligen Feste Koblenz-Ehrenbreitstein kommt den im Bundesministerium der Verteidigung aufgekommenen Überlegungen nach einem zentral gelegenen Ort durchaus entgegen. Dieser Ort entspräche auch den dienstlichen Erfordernissen des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung. Die eingeleiteten Untersuchungen werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit einer baldigen Entscheidung ist daher nicht zu rechnen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) (Drucksache 8/2186 Fragen B 63 und 64) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob nach den geltenden Bestimmungen des Bundes-Seuchengesetzes (§ 32 Abs. 2 bzw. § 36 Abs. 2) vom 18. Juli 1961 die Umgebungsuntersuchungen bzw. die „erforderlichen Untersuchungen" von den Gesundheitsämtern in Art und Häufigkeit in sehr unterschiedlicher Weise durchgeführt werden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß es den sogenannten Kontaktpersonen nicht zugemutet werden kann, je nach Auffassung einzelner Gesundheitsämter zwischen zwei und acht röntgenologische Untersuchungen in zwei Jahren an sich vornehmen zu lassen und daher eine Änderung beim Vierten Gesetz zur Änderung des Bundes-Seudiengesetzes (BR-Drudcksache 402/78) notwendig ist, damit die „Duldungspflicht" nicht weiter abhängig von der regionalen Zuständigkeit der Gesundheitsämter ist? Zu Frage B 63: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, in welcher „Art und Häufigkeit" seitens der nach dem Bundes-Seuchengesetz zuständigen Behörden in den Ländern die von Ihnen bezeichneten Untersuchungen durchgeführt werden. Es ist jedoch davon auszugehen, daß die erforderlichen Ermittlungen über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit gesetzeskonform angestellt werden. Wie der Gesetzeswortlaut „erforderlich" ausdrückt, wird es sich dabei jeweils um ein individuelles Vorgehen handeln, das nach Person, vorliegenden Umständen und Krankheitsbild sowie wissenschaftlichen Erkenntnissen durchaus zu unterschiedlichen Verfahrensweisen führen kann oder auch zwingt. Insoweit sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, ergangene Vorschriften diesbezüglich zu ändern. Zu Frage B 64: In der Antwort zu Ihrer Frage Nr. 63 ist bereits klargestellt, daß eine Normierung von amtsärztlichen Aktivitäten grundsätzlich nicht erfolgen kann; sie müssen sich am individuellen, konkret vorliegenden Fall und dem Stand der medizinischen Wissenschaft orientieren. Bei Röntgenuntersuchungen sind außerdem die einschlägigen Bestimmungen der Röntgen-Verordnung (§ 22) zu beachten. Bei der angesprochenen Problematik steht daher letztlich nicht die regionale Zuständigkeit der Gesundheitsämter in Frage, sondern allein die Entscheidungsfreiheit des dort zuständigen (Fach-)Arztes, der allerdings für die Untersuchungs-Anordnung und Durchführung im Rahmen seiner Berufspflichten die volle Verantwortung zu tragen hat. Angesichts dieser Sachlage hat die Bundesregierung keine Veranlassung gesehen, beim Vierten Gesetz zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (siehe BR-Drucksache 402/78) Änderungen vorzunehmen. Sollten Fälle bekannt sein, die entgegen den rechtlichen Bestimmungen eine ungerechtfertigte oder gar schädliche Häufung von Röntgen-Untersuchungen aufweisen, so sollten diese vielmehr einer fachlichen oder gar richterlichen Über- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 8845* prüfung zugeführt werden. Es wird insbesondere nicht für vertretbar gehalten, für bestimmte Einzelfälle eine bestimmte Anzahl von Röntgen-Untersuchungen vorzuschreiben. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2186 Frage B 65) : Kann die Bundesregierung die in der ZDF-Sendung vom 22. August 1978 (Die teure Armut) erfolgten Aussagen, ,,Sozialhilfeempfängern mit Kindern werde das Kindergeld vorenthalten bzw. mit dem Sozialhilfesatz verrechnet" bestätigen, und wenn ja, hält sie diese Praxis für sozial gerecht, oder wird sie gegebenenfalls entsprechende gesetzliche Änderungen vorschlagen? Das Kindergeld wird gewährt, um die wirtschaftliche Last der Eltern für den Unterhalt und die Pflege der Kinder zu mindern. Demselben Zweck dienen die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz, die den gesamten Bedarf und bei Kindern und Jugendlichen auch den besonderen, vor allem den durch das Wachstum bedingten Bedarf abdecken. Diese Leistungen werden, soweit sie den laufenden Bedarf umfassen und in Form von Regelsätzen gewährt werden, von Zeit zu Zeit den gestiegenen Lebenshaltungskosten angepaßt und erhöht. Mit der nächsten Anpassung ist allgemein zum 1. Januar 1979 zu rechnen. Die zusätzlichen einmaligen Leistungen (z. B. für Bekleidung) und der Mietanteil berücksichtigen die tatsächlichen Kosten und werden neben dem Regelsatz gewährt. Da der Bedarf eines Kindes und Jugendlichen im Rahmen der Sozialhilfe insgesamt abgedeckt wird, müssen auf Grund des Nachrangs der Sozialhilfe Leistungen, die demselben Zweck dienen, berücksichtigt werden. Dies gilt in vollem Umfange für das Kindergeld, das daher auf die lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt anteilig — entsprechend der Zahl der Kinder — angerechnet werden muß. Anderenfalls würden für denselben Zweck Doppelleistungen aus öffentlichen Mitteln gewährt. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/2186 Frage B 66) : Inwieweit und gegebenenfalls wann wird die Bundesregierung durch eine Novellierung der Jugendsdiutzgesetzgebung dem Umstand Rechnung tragen, daß die geltenden Bestimmungen (Besuch von Gaststätten, Diskotheken, von Dorffesten und Karnevalsveranstaltungen) auch und insbesondere im Blick auf das um drei Jahre vorgezogene Mündigkeitsalter zum Teil veraltet, wenig sinnvoll erscheinen und vor allem nicht durchgesetzt werden können? Mit Schreiben vom 25. April 1978 an die obersten Jugendbehörden der Länder hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit die Vorarbeiten für eine Novellierung des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Offentlichkeit erneut aufgegriffen. Auf Grund der Länderstellungnahmen (fünf Bundesländer haben um Fristverlängerung bis November des Jahres gebeten) soll entschieden werden, ob ein neuer Referentenentwurf erarbeitet wird. Ich bitte um Verständnis, daß beim derzeitigen Sachstand weitere Aussagen noch nicht möglich sind. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2186 Frage B 67): Sind der Bundesregierung Äußerungen von Professor Ludwichowski von der Fachhochschule Niederrhein in Mönchengladbach bekannt, wonach der Verzehr von Getreidevollkornprodukten aus Reformhäusern wie Leinsamen, Sechskorn und Kraftkorn die Gesundheit der Menschen ernsthaft gefährdet, wenn der Verbraucher den auf den Packungen abgedrudcten Herstellerempfehlungen folgt, wonach die Produkte über Nacht eingeweicht werden sollen, da durch das Einweichen ein Klima entstehe, welches das Wachstum von gesundheitsschädlichen Mikroben geradezu heraufbeschwöre, und hat die Bundesregierung über obigen Problembereich bereits Untersuchungen in die Wege geleitet, und welche weiteren Schritte gedenkt sie zu unternehmen, um erhebliche gesundheitliche Gefahren für die Zukunft vom Verbraucher abzuwenden? Die Bundesregierung hat die Äußerungen von Herrn Prof. Ludwichowski zum Anlaß genommen, die Bundesforschungsanstalt für Getreide- und Kartoffelverarbeitung um eine Stellungnahme zu bitten. Nach dort vorliegenden Untersuchungsergebnissen ist die Warnung vor dem Verzehr eingeweichter Vollkornprodukte in dieser allgemeinen Form nicht begründet, da Brotgetreide im allgemeinen hinsichtlich der mikrobiologisch-hygienischen Qualität einwandfrei ist. Es ist nicht auszuschließen, daß die in der Fachhochschule Niederrhein untersuchten Erzeugnisse extrem verunreinigte Muster waren, die nicht dem derzeitigen Handelsstandard entsprechen. Die Befeuchtung von Getreide verursacht selbstverständlich — in Abhängigkeit von Zeit und Temperatur — eine Vermehrung der mikrobiellen Keime, die jedoch bei mikrobiell einwandfreier Beschaffenheit des Produktes nach allgemeiner Kenntnis gesundheitlich nicht bedenklich ist. Lebensmittel mit einem bakteriologischen Status, der nach bestimmungsgemäßer Zubereitung des Erzeugnisses die menschliche Gesundheit zu schädigen geeignet ist, dürfen nach § 8 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes nicht in den Verkehr gebracht werden. Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften ist von den zuständigen Landesbehörden zu überwachen. Die Bundesforschungsanstalt ist bemüht, die Diskrepanzen zwischen den verschiedenen Untersuchungsbefunden zu klären. Es hängt vom Ergebnis der Gespräche ab, ob und gegebenenfalls welche weiteren Schritte zu unternehmen sind. 8846* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Fragen B 68, 69 und 70): Sind die bisher vom Fernstraßenneubauamt in Mönchengladbach vorgenommenen Planungsaufnahmen für die „Osttangente Mönchengladbach" der A 44 in Übereinstimmung mit dem Landschaftsverband Rheinland, dem Ministerium für Mittelstand und Verkehr in Düsseldorf und dem Bundesministerium für Verkehr auch bezüglich der zeitlichen Reihenfolge der einzelnen Planungsschritte für die jeweiligen Teilbereiche zwischen dem „Holzer Knoten" und dem Kreuzungsbereich mit der Autobahn Venlo—Düsseldorf ausgeführt worden? Ist dem Bundesverkehrsminister bekannt, ob und in welchem Umfang vor dem Planfeststellungsverfahren interessierte Gruppen beim Landschaftsverband Rheinland, dem Landesministerium für Mittelstand und Verkehr in Düsseldorf und dem Bundesministerium für Verkehr politische Beziehungen ausgenutzt haben, die Planung durch die zuständige Behörde zu verzögern, und wie sind gegebenenfalls die zeitlichen Auswirkungen auf den Planungsvorgang bisher? Wird das Bundesverkehrsministerium bei der Planung der „Osttangente Mönchengladbach" auch die nachgeordneten Behörden vor dem Planfeststellungsverfahren anweisen, den mehrfach geäußerten Mehrheitswillen des Rats der Stadt Mönchengladbach, der von der CDU- und SPD-Ratsfraktion getragen wird, zu respektieren? Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 1971 ist die Osttangente Mönchengladbach durchgehend in die höchste Dringlichkeit eingestuft worden. Auch der 1. Fünfjahresplan (1971-1975) sah keine Unterteilungen in Abschnitte vor. Gemäß dieser Grundlage war es nunmehr Aufgabe des Landes Nordrhein-Westfalen, die gesamte Strecke vorrangig vorzubereiten. Bei der Durchführung der Planung ergab sich durch aufgetretene Schwierigkeiten abschnittsweise ein unterschiedlicher Fortgang mit der Folge, daß zunächst in Fortsetzung vorhandener Autobahnabschnitte jeweils im Norden und im Süden der Osttangente kürzere Teilstrecken gebaut wurden. Im noch verbleibenden Mittelabschnitt bedingt die landschaftsgerechte Einpassung der Autobahn einen zusätzlichen erheblichen Planungsaufwand, der zu einer unvermeidbaren Verzögerung führt. Die Bemühungen des Bundesministers für Verkehr sind auf eine baldmögliche Fertigstellung der durchgehenden Strecke der Osttangente Mönchengladbach ausgerichtet. Der Bundesminister für Verkehr ist überzeugt, daß das Land Nordrhein-Westfalen und die Straßenbauverwaltung des Landschaftsverbandes Rheinland die gleiche Zielsetzung verfolgen. Über Einflußnahmen, die auf eine Verzögerung der Baumaßnahme abzielen, ist dem Bundesminister für Verkehr nichts bekannt geworden. Vorbereitung und Durchführung von Planfeststellungsverfahren liegen in der Zuständigkeit des Landes Nordrhein-Westfalen. Kommt es in einem Verfahren zu einer Meinungsverschiedenheit mit einer Behörde, im vorliegenden Fall etwa mit der Stadt Mönchengladbach, so ist jeweils die Entscheidung des Bundesministers für Verkehr einzuholen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Frage B 71): Enthalten die Vereinbarungen der Bundesrepublik Deutschland unter Einschluß eines diplomatischen Notenwechsels über die Einräumung von Flugrechten an ausländische Fluggesellschaften zum Anflug des Flughafens Düsseldorf auch Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland, Fluggerät mit umweltunfreundlicher Ausstattung oder sonstiges bestimmtes Fluggerät zu dulden, und enthalten die entsprechenden Festlegungen Vorbehalte hinsichtlich Flugzeugmuster und Betriebsgenehmigungen? Weder die von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Luftverkehrsabkommen noch die dazu gehörenden Fluglinienpläne enthalten Regelungen darüber, daß im Fluglinienverkehr aus Umweltschutzgründen bestimmtes Fluggerät einzusetzen ist. Das gilt nicht nur für die von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Abkommen, sondern weltweit. Im gewerblichen Gelegenheitsverkehr ist die Lage ähnlich. Ein Unterschied ergibt sich daraus, daß hier Luftverkehrsabkommen nicht bestehen, sondern die Ausübung von Verkehrsrechten jeweils von einer Genehmigung abhängig ist. Durch ihre Mitgliedschaft in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) hat die Bundesrepublik die Verpflichtung übernommen, keine neuen Muster von Luftfahrzeugen zum Verkehr zuzulassen, welche die Lärmgrenzwerte des Anhangs 16 zum Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt überschreiten. Der Bundesminister für Verkehr — Luftfahrt-Bundesamt — hat darüber hinausgehend eine Richtlinie erlassen, nach der seit 1973 auch Flugzeuge vorhandener Muster nicht mehr neu in die Luftfahrzeugrolle der Bundesrepublik Deutschland eingetragen werden dürfen. Die Luftfahrtverwaltungen des Bundes und der Länder sind ständig bemüht, in dem durch die internationalen Verpflichtungen gesetzten Rahmen auch im Fluglinienverkehr und im gewerblichen Gelegenheitsverkehr alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um z. B. durch abgestufte Nachtflugbeschränkungen wie in Düsseldorf den Fluglärm auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken. Mit dem gleichen Ziele optimiert die Bundesanstalt für Flugsicherung ständig das Flugwegesystem im Einzugsbereich der Verkehrsflughäfen. Durch die Staffelung der Landegebühren sollen wirtschaftliche Anreize geschaffen werden, älteres lautes Fluggerät vorzeitig außer Dienst zu stellen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Fragen B 72 und 73) : Wann ist mit Erlaß der seit Jahren in Vorbereitung befindlichen Fahrpersonalverordnung zu rechnen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 8847* Wird die Fahrpersonalverordnung für die Fahrzeuge des Güternahverkehrs eine Lenkzeitregelung bringen, die der auf Baustellen üblichen Arbeits- und Pausenregelung (Arbeitszeit 7 bis 12 Uhr, Mittagspause 12 bis 13 Uhr, Arbeitszeit 13 bis 17 Uhr) angepaßt ist? Zu Frage B 32: Mit dem Erlaß der Fahrpersonalverordnung ist voraussichtlich in der ersten Hälfte 1979 zu rechnen. Zu Frage B 73: In dem Entwurf der Fahrpersonalverordnung ist in § 4 Abs. 3 eine Regelung vorgesehen, die die bestehende Höchstdauer der ununterbrochenen Lenkzeit für innerstaatliche Güterbeförderungen im Nahverkehr von 4 auf 5 Stunden ausdehnt und damit den auf Baustellen üblichen Arbeits- und Pausenregelungen anpaßt. Es läßt sich allerdings noch nicht verbindlich voraussagen, ob in den abschließenden Beratungen Widerstände der Bundesländer und der Arbeitnehmerschaft aufrechterhalten bleiben. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2186 Frage B 74): Welche Maßnahmen gedenkt der Bundesverkehrsminister zu ergreifen, um den durch Konkurs der betroffenen Baufirma verzögerten Bau der B 75 in Blumenthal schnellstens voranzutreiben? Für die Baudurchführung ist gem. Art. 90 GG das Land Bremen im Rahmen der Auftragsverwaltung allein zuständig. Die bremische Straßenbauverwaltung hat mitgeteilt, daß sie sich um einen kurzfristigen Weiterbau durch geeignete andere Firmen bemüht. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2186 Fragen B 75 und 76): Wie beurteilt die Bundesregierung im Hinblick auf den Radfahrverkehr das Verkehrsaufkommen auf der B 26 zwischen Wolfskehlen und Griesheim, und teilt sie die Auffassung, daß der Bau eines Rad- und Fußwegs entlang dieser Straße aus Sicherheitsgründen geboten ist? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zu prüfen, ob und wie die Gefahrenstelle Autobahnausfahrt Hochheim/ B 40 durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden kann? Zu Frage B 35: Die Verkehrsbelastung der B 26 zwischen Wolfskehlen und Griesheim — einschließlich des Radverkehrs — erreicht nicht die Höhe, daß aus Sicherheitsgründen hier Rad- und Fußwege vorgesehen werden müßten. Unfälle mit Rad- und Fußgängern sind der hessischen Straßenbauverwaltung nicht gemeldet worden. Unabhängig hiervon wird die Frage des Baues von Radwegen zur Zeit bundesweit erneut überprüft. Zu Frage B 76: An der Autobahnabfahrt Hochheim sind am 27. September 1978 im Zuge der B 40 Lichtsignalanlagen errichtet worden. Damit dürfte die Gefahrenstelle beseitigt sein. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Frage B 77) : Trifft die Meldung des Hofer Anzeigers vom 6. Oktober 1978 zu, wonach beabsichtigt ist, durch Einstellung des Rangierbetriebs bei der Deutschen Bundesbahn in Hof etwa 70 Arbeitsplätze einzusparen, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, die Deutsche Bundesbahn darauf hinzuweisen, daß bei Rationalisierungsmaßnahmen die Stadt Hof auf Grund ihrer bisherigen weit überdurchschnittlichen Arbeitsplatz- und Bevölkerungsverluste von weiteren Arbeitsplatzverringerungen der Deutschen Bundesbahn ausgenommen bleibt? Zur Beschleunigung der Transportabläufe und zur Senkung der Betriebskosten im Wagenladungsverkehr wird von der Deutschen Bundesbahn (DB) eine Konzentration der Güterzugbildungsaufgaben für den Nah- und Fernbereich verfolgt. Die DB untersucht gegenwärtig unter Berücksichtigung der Strukturdaten der einzelnen Rangierbahnhöfe und der Verkehrsströme, welche Bahnhöfe künftig zur Durchführung der Zugbildungsaufgaben im Fernbereich noch erforderlich sind. Aussagen über die künftigen Aufgaben des Bahnhofs Hof können deshalb erst nach Abschluß dieser Arbeiten etwa Mitte 1979 gemacht werden. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Wisniewski (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Fragen B 78 und 79): Welche Grundsätze verfolgt die Bundesregierung beim Bau von vierspurigen Bundesstraßen mit ausladenden Zu- und Abfahrtssystemen als Ortsdurchfahrten, und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Planung der B 37 Z, die Teil einer geplanten Fernstraße zwischen dem Mannheimer und dem Mosbacher Raum ist, im Gebiet Schwetzingen, wo diese autobahnähnliche Straße durch ein dichtbesiedeltes Wohngebiet und in unmittelbarer Nähe eines großen Altersheims geführt werden soll? Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, die B 37 Z als zweispurige Straße zu bauen und zusätzlich zur weiteren Entlastung des innerstädtischen Verkehrs vom Mannheimer in den Speyrer und Waldörfer Raum eine Verbindung westlich der Stadt Schwetzingen zwischen der B 36 (mit Abzweigung nördlich von Schwetzingen in Höhe der Abfahrt zur geplanten B 37 Z) und der L 291 südlich von Oftersheim zu schaffen? 8848* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 Die Festlegung des Straßenquerschnittes erfolgt — unter Berücksichtigung der Linienführung und der Knotenpunkte — so, daß die durch eine Prognose ermittelte künftige Verkehrsstärke unter bestimmten, der Aufgabe des Straßenquerschnittes im Netz entsprechenden Verkehrsbedingungen, aufgenommen werden kann. Bei zweibahnigen Straßen sind aus Gründen der Sicherheit und Leistungsfähigkeit grundsätzlich höhenfreie Kreuzungen und Anschlußstellen vorzusehen. Für die Bundesstraße 535 (B 37 z) im Bereich Schwetzingen sind die Voraussetzungen für die Festlegung eines vierstreifigen Querschnitts gegeben. Dies hat sich in der gerade fertiggestellten Verkehrsuntersuchung Rhein-Neckar bestätigt. Die Linie wurde entsprechend der Aufgabe der Straße (im wesentlichen als Ortsumgehung und damit Entlastung der Ortsdurchfahrt) und der örtlich gegebenen Verhältnisse geplant. Für diese Planung läuft zur Zeit das gesetzlich vorgeschriebene Planfeststellungsverfahren, in dem Einwendungen der Betroffenen zu behandeln sind. Dabei wird angestrebt, diese soweit möglich und vertretbar zu berücksichtigen. Ich gehe davon aus, daß die von Ihnen angesprochenen Probleme im Bereich der Bebauung und des Altersheims durch entsprechende Einwendungen Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens sind. Die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens und (ebenso wie die Aufstellung) gegebenenfalls die Überprüfung der Planung ist Sache des Landes. Der Ausgang des Planfeststellungsverfahrens ist daher zunächst abzuwarten. Der Bereich Schwetzingen ist durch die parallel verlaufende Autobahn A 6 Mannheim-Walldorf von Nord-Süd-Verkehr bereits entlastet. Eine wesentliche weitere Entlastung ist daher durch eine zusätzliche B 36-Westumgehung nicht zu erwarten. Eine solche Maßnahme ist daher in absehbarer Zeit auch nicht vorgesehen. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/ 2186 Fragen B 80 und 81) : Werden die Strecken der Deutschen Bundesbahn (DB) Köln-Euskirchen-Trier, Euskirchen-Bad Münstereifel, Bonn-EuskirchenDüren und Kall-Hellenthal nach 1980 in die Planungen für eine Einführung des Regionaleilzugsystems in die entsprechenden Jahresfahrpläne einbezogen? Welche Bahnhöfe auf den genannten DB-Strecken sollen dann ab 1981 stillgelegt werden? Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat mir erneut bestätigt, daß die Strecken Köln-Euskirchen-Trier, Euskirchen-Bad Münstereifel, Bonn-Euskirchen-Düren und Kall-Hellenthal nicht in die laufenden Planungen für eine etwaige Einführung des Regionaleilzug-Systems zum Jahresfahrplan 1979/80 einbezogen sind. Darüber hinausgehende Planungsaufträge gibt es nach Auskunft der DB zur Zeit nicht. Im übrigen verweise ich auf meine Antworten zu Ihren Anfragen für die Fragestunde am 4./5. Oktober 1978 (BT-Drucksache 8/2147). Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kraus (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Fragen B 82, 83, 84 und 85) : Besagt die Antwort der Bundesregierung vom 4. Oktober 1978 auf meine Anfrage vom 4./5. Oktober 1978 (Drucksache 8/2147 Nrn. 83 bis 86) zu Nr. 83, daß bei vorliegenden Genehmigungen für Lufthafenbetriebe nach §§ 6 bis 8 des Luftverkehrsgesetzes und bei rechtskräftig abgeschlossenen Planfeststellungsverfahren nach §§ 8 bis 11 des Luftverkehrsgesetzes auch bei wesentlicher Änderung der den jeweiligen Genehmigungen zugrunde liegenden Betriebsverhältnisse (bzw. des Betriebsumfangs) Planergänzungsansprüche bzw. Ansprüche auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens grundsätzlich ausgeschlossen sind? Gilt die Antwort zu Frage 82 auch dann, wenn den zugrunde liegenden Genehmigungen Verfahrensmängel formeller oder substantieller Art anhaften? Besagt die zitierte Antwort zu Frage Nr. 84 (Drucksache 8/2147), daß — unter sinngemäßer Anwendung des vorstehend aufgeführten — auch bei völliger Änderung irgendwelchen Genehmigungen zugrunde liegender Betriebsbedingungen und -verhältnisse von Flughäfen die betroffene Bevölkerung unter Ausschluß des ihr im Planfeststellungsverfahren eingeräumten mitgestaltenden rechtlichen Gehörs jedwede Veränderung ohne Berücksichtigung ihrer schutzwürchgen Interessen einer von Lärmeinwirkung ungeschmälerten Gesundheit — sowie Nutzung ihres im Lärmeinwirkungsbereich liegenden Wohnareals — ohne rechtserheblichen Widerspruch dulden muß? Besagt die Antwort der Bundesregierung zu Frage Nr. 85 (Drucksache 8/2147) der gleichen Anfrage, daß die vorstehend erwähnten Änderungen der Flughafenbetriebsbedingungen und -verhältnisse durch einen entsprechenden mit Auflagen verbundenen Planfeststellungsbeschluß zu genehmigen sind? Zu Frage B 82: Nein, die Frage ist nach dem Urteil offen, da es sich nur auf rechtskräftig abgeschlossene Planfeststellungsverfahren bezieht. Zu Frage B 83: Das Urteil bezieht sich nur auf Planfeststellungsbeschlüsse und nicht auf Genehmigungen. Genehmigungen sind als Verwaltungsakte, wenn rechtskräftig, auch dann nicht mehr anfechtbar, wenn ihnen Mängel anhaften. Insoweit gelten die allgemeinen Vorschriften des Verwaltungsrechts. Zu Frage B 84: Die Antwort zur Frage 84 ist mit der Antwort zu 85 gegeben. Zu Frage B 85: Nein. Mit der Genehmigung ist der Flughafen dem allgemeinen Verkehr geöffnet. Der Planfeststellungsbeschluß dagegen bezieht sich ausschließlich auf die bauliche Anlage, nicht aber auf den Betrieb des Flughafens. Änderungen im Betrieb bedürfen daher keiner erneuten Planfeststellung. Sie bedürfen auch nur dann einer Änderungsgenehmigung, wenn es sich um eine wesentliche Änderung beim Betreiben des Flughafens handelt (z. B. Nachtbetriebsbe- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 8849* schränkungen). Änderungen im Flugbetrieb selbst wie die Art des Luftverkehrs (z. B. Übergang von Kolben- auf Düsentriebwerke), die wie der Flugbetrieb selbst keiner Genehmigung bedürfen, sind nicht genehmigungsfähig. Anlage. 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2186 Fragen B 86 und 87): Warum werden die Fahrpreisermäßigungen der Deutschen Bundesbahn für kinderreiche Familien nicht für alle Busse der Deutschen Bundesbahn und der Deutstchen Bundespost gewährt? Ist die Bundesregierung bereit, eine entsprechende Initiative zu ergreifen, um diese Fahrpreisermäßigung auf alle öffentlichen Verkehrsmittel auszudehnen? Die Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien ist 1956 aus bestimmten familienpolitischen Gesichtspunkten eingeführt worden: Kinderreichen Familien sollte das gemeinsame Reisen auf der Schiene über größere Entfernungen zu Urlaubs- und Erholungszwecken erleichtert werden. Bei einer Einführung der Vergünstigung bei den ausschließlich Nahverkehr betreibenden Busdiensten von Bahn und Post wäre die Zielsetzung der Fahrpreisermäßigung im Fernverkehr nicht mehr gegeben. Sie hätte finanzielle Auswirkungen auch auf die Haushalte der Länder. Mindereinnahmen in diesem Umfang — wie zur Zeit für den Schienenbereich — können von diesen öffentlichen Händen nicht getragen werden. Deshalb wird die Bundesregierung keine in diese Richtung zielende Initiative ergreifen. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Frage B 88) : Trifft es zu, daß — wie von der Bezirksjugendleitung Nürnberg der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands erklärt wurde — im Bereich der Bundesbahndirektion Nürnberg zum Schulschluß 1979 (bis September 1979) keine Auszubildende mehr eingestellt werden sollen, und hält dies gegebenenfalls die Bundesregierung angesichts der Jugendarbeitslosigkeit für vertretbar, daß die Deutsche Bundesbahn nicht wie die freie Wirtschaft Ausbildungsplätze auch im Direktionsbereich Nürnberg zur Verfügung stellt? Es trifft nicht zu, daß im Bereich der Bundesbahndirektion Nürnberg zum Schulschluß 1979 (September 1979) keine Auszubildenden eingestellt werden. Die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt, bei der Bundesbahndirektion Nürnberg für das Einstellungsjahr 1979 19 Gerätemechaniker- und 10 Gleisbauerausbildungsstellen zu besetzen. Eine verbindliche Aussage kann jedoch erst getroffen werden, wenn die Verhandlungen zwischen der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn und dem Hauptpersonalrat über das gesamte Ausbildungsprogramm für den Eigenbedarf der Deutschen Bundesbahn abgeschlossen sind. Darüber hinaus wird die Bundesregierung auch für 1979 bemüht sein, alle freien Ausbildungskapazitäten voll zu nutzen. Nach 'den vorläufigen Erhebungen sind dieses bei der Bundesbahndirektion Nürnberg ca. 200 Ausbildungsplätze. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 8/2186 Frage B 89) : Wann kann mit dem Bau einer linksrheinischen Autobahnverbindung von Speyer nach Straßburg im Zuge der Weiterführung der BAB 61 gerechnet werden, und welche anderen Verkehrsverbindungen auf Straße und Schiene sind in Zusammenarbeit mit den französischen Behörden grenzüberschreitend zwischen der Pfalz und dem Elsaß geplant? Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist die Autobahn von Speyer nach Neulauterburg, die die Bezeichnung A 69 führt, als möglicher weiterer Bedarf ausgewiesen. Da mit dem Bau in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden kann, soll eine Verbindung von Neulauterburg bis zum Anschluß an die Umgehungsstraße Wörth im Zuge der B 9 hergestellt werden. Dafür wird zur Zeit die Planung bearbeitet. Die Bautermine werden mit der französischen Straßenbauverwaltung abgestimmt, die den Bau des Abschnitts von Seltz bis zur deutsch-französischen Grenze bei Lauterburg plant. Als frühester Zeitpunkt für die Fertigstellung dieser Verbindung kann das Jahr 1982 angesehen werden. Andere grenzüberschreitende Verbindungen im Zuge von Bundesfernstraßen zwischen der Pfalz und dem Elsaß sind nicht geplant. Für einen Ausbau der Schieneninfrastruktur im grenzüberschreitenden Verkehr besteht kein Bedürfnis. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Frage B 90) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß jährlich ungefähr 20 000 Kinder mit dem Schulbus verunglücken und ca. 300 Kinder dadurch sterben, und wenn ja, welche Gegenmaßnahmen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit getroffen, und welche Maßnahmen gedenkt sie in Zukunft zu ergreifen? 1. Die genannten Zahlen können nicht bestätigt werden. Ausweislich der amtlichen Statistik verunglückten 1977 26 634 Kinder unter 15 Jahren als Fußgänger im Straßenverkehr, davon 664 tödlich. Als Mitfahrer von Bussen aller Art wurden bei Straßenverkehrsunfällen in dieser Altersgruppe ein Kind getötet und 302 Kinder verletzt. Die amt- 8850* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 liche Verkehrsunfall-Statistik weist die Schulbusunfälle nicht besonders aus. Für das Jahr 1976 hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Unfallversicherer der öffentlichen Hand (BAGUV) ca. 4 500 Schulbusunfälle ermittelt, bei denen etwa 20 Schulkinder tödlich verunglückten. 2. Nach § 33 Abs. 4 der „Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)" müssen Schulbusse an der Stirn-und Rückseite mit einem orangefarbenen retroreflektierenden Schild gekennzeichnet sein. Auf dem Schild ist ein Kindersymbol in schwarz. Die Wirkung des Schildes darf durch andere Aufschriften oder Bildzeichen nicht beeinträchtigt werden. Das Schild darf nur gezeigt werden, wenn Schüler befördert werden. Die StVO enthält folgende Regelungen zum Schutz der Schulkinder, die mit Schulbussen befördert werden: — Der Führer eines Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, solange Kinder ein- oder aussteigen (§ 16 Abs. 2 Satz 1 StVO). — An gekennzeichneten Schulbussen, die halten und Warnblinklicht. (§ 16 Abs. 2 StVO) eingeschaltet haben, darf nur mit mäßiger Geschwindigkeit und in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung der Schulkinder ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten (§ 20 Abs. i a StVO). Diese Vorschriften wurden durch die Verordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr vom 27. November 1975 (BGBl. I S. 2967) in die StVO eingefügt. Weitere Maßnahmen hält die Bundesregierung zur Zeit nicht für erforderlich. Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat sich im Auftrage des BMV mit der Gestaltung und Sicherung von Schulwegen befaßt. Die Ergebnisse sind in einer Broschüre zusammengefaßt. Ich erlaube mir, sie Ihnen in der Anlage zu überreichen. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Frage B 91): Wird der Ausbau der Ortsumgehung von Teisendorf im Zuge der B 304 von den zuständigen Behörden als vordringlich angesehen, und welche konkreten Projektierungs- und Zeitpläne liegen gegebenenfalls bis jetzt vor? Der Bau der Ortsumgehung Teisendorf ist von der Bayerischen Straßenbauverwaltung in diesen Tagen für das vom Bundesverkehrsministerium geplante Mehrjahresprogramm zum Bau kleinerer Ortsumgehungen angemeldet worden. Da noch nicht alle Ländermeldungen vorliegen, konnte das Programm hinsichtlich Umfang und Zusammensetzung noch nicht festgelegt werden. Ein Zeitpunkt für den Bau der Ortsumgehung Teisendorf läßt sich folglich noch nicht angeben. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/2186 Fragen B 92 und 93) : Sind der Bundesregierung die Vorwürfe bekannt, die die Zeitschrift „Weltbild" kürzlich unter der Überschrift Im Schulbus reist der Tod mit" wegen der vielfältigen Mängel bei Schulbussen erhoben hat, und hält die Bundesregierung die bestehenden Auflagen für den Transport von Schulkindern für ausreichend? Was beabsichtigt die Bundesregierung zur Verbesserung der Sicherheitsvorschriften für Schulbusse zu unternehmen? Zu Frage B 92: Diese Vorwürfe sind nicht bekannt. Jedoch geht aus einer Untersuchung des ADAC hervor, daß sich der weitaus geringste Anteil der „Schulbusunfälle" auf Verkehrsunfälle beläuft. Die Prüfung der Schulbusse mit mehr. als 8 Fahrgastplätzen auf ihre Verkehrssicherheit erfolgt nach Anlage VIII zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Danach werden diese Schulbusse wie Kraftomnibusse regelmäßigen Untersuchungen unterzogen, die sich wie folgt aufgliedern: Hauptuntersuchungen in einem Abstand von 12 Monaten Zwischenuntersuchungen in einem Abstand von 3 Monaten Bremsensonderuntersuchungen in einem Abstand von 12 Monaten Zusätzlich muß der Halter (Unternehmer) nach § 41 Abs. 2 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) nach Hauptuntersuchungen das Prüfbuch der Genehmigungsbehörde unverzüglich vorlegen. Darüber hinaus ist vorgesehen, durch eine Verordnung zur Änderung der StVZO bei Personenkraftwagen, die im Rahmen des Schülerverkehrs eingesetzt werden und von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes freigestellt sind (§ 1 Nr. 4 Buchstaben d und g der Freistellungsverordnung) die Fristen der Hauptuntersuchung von 24 auf 12 Monate zu verkürzen. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit der im Schulbusverkehr eingesetzten Fahrzeuge werden die bestehenden Auflagen als ausreichend angesehen. Zu Frage B 93: Schulbusse unterliegen wie die übrigen Kraftomnibusse den Sicherheitsvorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). Nach § 33 Abs. 4 BOKraft müssen Schulbusse an der Stirn- und Rückseite mit einem orangefarbenen retroreflektierenden Schild gekennzeichnet sein. Auf dem Schild ist ein Kindersymbol in schwarz. Die Wirkung des Schildes darf durch andere Aufschriften oder Bildzeichen nicht beeinträchtigt werden. Das Schild darf nur gezeigt werden, wenn Schüler befördert werden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 8851* Die StVO enthält folgende Regelungen zum Schutz der Schulkinder, die mit Schulbussen befördert werden: - Der Führer eines Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, solange Kinder ein- oder aussteigen (§ 16 Abs. 2 Satz 1 StVO). — An gekennzeichneten Schulbussen, die halten und Warnblinklicht (§ 16 Abs. 2) eingeschaltet haben, darf nur mit mäßiger Geschwindigkeit und in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung ,der Schulkinder ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten (§ 20 Abs. 1 a StVO). Diese Bestimmungen wurden durch die Verordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr vom 27. November 1975 (BGBl. I S. 2967) in die StVO eingefügt. Weitere Maßnahmen hält die Bundesregierung zur Zeit nicht für erforderlich. Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat sich im Auftrage des Bundesministers für Verkehr mit der Gestaltung und Sicherung von Schulwegen befaßt. Die Ergebnisse sind in einer Broschüre zusammengefaßt, die ich Ihnen in der Anlage überreiche. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2186 Frage B 94) : Warum verwendet die Deutsche Bundesbahn keine schallgedämpften Gleisbaumaschinen bei Arbeiten (auch nachts) in Wohngebieten (z. B. bei der V 9 in Marl), und welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Lärmbelästigung der betroffenen Bevölkerung, insbesondere nachts, in solchen Fällen zu mindern? Da größere Gleisbauarbeiten eine mehrstündige Sperrung des Gleises erfordern, können derartige Arbeiten in der Regel nur nachts oder an Wochenenden durchgeführt werden. Die verwendeten Gleisbaumaschinen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und sonstigen Bestimmungen bezüglich Lärmschutz. Die Hersteller der Gleisbaumaschinen sind darüber hinaus bemüht, den Schallschutz ständig zu verbessern. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2186 Frage B 95i: Welche Überprüfungen hat der Bundespostminister nach meiner Anfrage und der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. August 1978 inzwischen durchgeführt, um die mißbräuchliche Verwendung von Minispionen im Inland, die in der Abflughalle B des Frankfurter Flughafens nodi immer verkauft werden, zu verhindern, und werden in diesem Zusammen hang vom Verkäufer nach Vorlage eines amtlichen Passes/Aus weises die genauen Daten der Käufer festgehalten? Die Bundesregierung hat zur Zeit keine sichere Kenntnis darüber, ob die in der Abflughalle B des Frankfurter Flughafens (Auslandshalle) zum Verkauf angebotenen Mikro-Abhörfunkanlagen (Minispione) auch im Inland errichtet oder betrieben oder entsprechende Versuchshandlungen unternommen und damit strafbare Handlungen begangen worden sind. Die Deutsche Bundespost hat die zuständige Staatsanwaltschaft jedoch darüber unterrichtet, daß in dieser Hinsicht ein Verdacht besteht. Bereits im Jahre 1977 hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Strafermittlungen gegen den Geschäftsführer der Verkaufsstelle durchgeführt, die jedoch wieder eingestellt worden sind, da ein Verkauf an Inländer nicht nachzuweisen war. Bislang gibt es keine Rechtsgrundlagen dafür, daß der Verkäufer von Minispionen vom Käufer die Vorlage eines amtlichen Passes bzw. Ausweises zum Festhalten personenbezogener Daten verlangen kann. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ibrügger (SPD) (Drucksache 8/2186 Fragen B 96, 97 und 98) : Wieviel Poststellen I und II sind in welchen Ortschaften bzw. Ortsteilen des Kreises Minden-Lübbecke vorhanden? In welchen Ortschaften bzw. Ortsteilen sollen Poststellen umgestellt oder aufgehoben werden, und welche Gründe sind dafür maßgebend? Glaubt die Bundesregierung, daß mit fahrbaren Schaltern der Deutschen Bundespost vorhandene Leistungsangebote, wie z. B. wetterunabhängige Schalterräume, Rentenauszahlungen, Paketannahme von kleineren Betrieben oder Ausgabe von benachrichtigten Sendungen (Berufstätige) — gerade im flächengroßen Kreis Minden-Lübbecke —, gleichwertige Bedingungen für die Kunden der Deutschen Bundespost in Stadt und Land aufrechterhalten werden können? Zu Frage B 96: Die Poststellen im Kreise Minden-Lübbecke sind in der beiliegenden Anlage zusammengestellt. Zu Frage B 97: Die Deutsche Bundespost ist gesetzlich zu einer möglichst guten Postversorgung unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verpflichtet. Veränderungen im Bestand der Postämter und Poststellen ergeben sich somit als Folge einer wirtschaftlichen Unternehmensführung, bei der die Betriebsorganisation an die veränderten Benutzungsgewohnheiten der Kunden ebenso wie an Veränderungen der Verkehrsverhältnisse angepaßt werden. Für den Raum Minden-Lübbecke liegen z. Z. keine konkreten Planungen für die Aufhebung von Poststellen vor. Zu Frage B 98: Die bisherigen Einsatzversuche mit Fahrbaren Postschaltern haben gezeigt, daß deren Leistungsangebot und Bedienungskomfort den ortsfesten Poststellen grundsätzlich gleichwertig, zum Teil sogar überlegen sind. Während z. B. bei Poststellen II nicht alle Dienstleistungen angeboten werden, entspricht das Dienstleistungsangebot des Fahrbaren Postschalters dem bei Postämtern. Hinzu kommt, daß hier der Dienst von einem umfassend ausgebildeten Laufbahnbeamten wahrgenommen wird. 8852* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 Auch für den Fahrbaren Postschalter gilt, daß die Kunden sich in einem wettergeschützten Schaltervorraum aufhalten können, Renten gezahlt werden, Pakete von kleineren Betrieben angenommen werden und die Ausgabe von Sendungen möglich ist. Die Bevölkerung hat den Fahrbaren Postschalter durchweg als eine moderne und bedarfsgerechte Einrichtung des Annahmedienstes begrüßt. Dies gilt beispielsweise auch für den Bereich Lübbecke, in dem seit 2. Mai 1974 verschiedene Ortschaften durch den Fahrbaren Postschalter versorgt werden. Anlage Poststellen im Kreis Minden–Lübbecke Stadt Bad Oeynhausen: PSt I Bad Oeynhausen 3 (Niederbecksen) PSt I Bad Oeynhausen 6 (Dehme) PSt I Bad Oeynhausen 7 (Lohe) PSt I Bad Oeynhausen 8 (Bergkirchen) PSt I Bad Oeynhausen 9 (Vollmerdingsen) PSt I Bad Oeynhausen 11 (Oberbecksen) PSt I Bad Oeynhausen 12 (Wulferdingsen) PSt I Bad Oeynhausen 14 (Wittekindshof) PSt I Bad Oeynhausen 15 (Eidingshausen) Stadt Espelkamp: PSt I Espelkamp 3 (Gestringen) Gemeinde Hille: PSt I Hille 2 (Eickhorst) PSt I Hille 3 (Nordhemmern) PSt I Hille 4 (Holzhausen-Minderheide) PSt I Hille 5 (Südhemmern) Pst I Hille 6 (Hartum) PSt I Hille 7 (Rothenuffeln) PSt I Hille 8 (Oberlübbe) PSt I Hille 9 (Unterlübbe) Gemeinde Hüllhorst: PSt I Hüllhorst 3 (Tengern) PSt I Hüllhorst 4 (Oberbauerschaft) PSt I Hüllhorst 5 (Büttendorf) PSt II Hüllhorst 6 (Holsen) Stadt Lübbecke: PSt I Lübbecke 4 (Alswede) PSt I Lübbecke 5 (Nettelstedt) Stadt Minden: PSt I Minden 4 (Dützen) Pst I Minden 6 (Minden) PSt I Minden 7 (Häverstädt) PSt I Minden 8 (Hattenhausen) PSt I Minden 9 (Hahlen) Pst I Minden 12 (Kutenhausen) PSt I Minden 13 (Todtenhausen) PSt I Minden 14 (Leteln) PSt I Minden 15 (Dankersen) PSt I Minden 16 (Meißen) Unabhängig davon, ob Fahrbare Postschalter oder Poststellen vorhanden sind, gibt es seit jeher für die Kunden in dichter besiedelten Gebieten bessere Annahmebedingungen als für die in dünner besiedelten. Das Bedienungsangebot ist dem Grundsatz einer sinnvollen und wirtschaftlichen Betriebsführung entsprechend notwendigerweise vom Verkehrsbedürfnis, d. h. vom Umfang der Inanspruchnahme abhängig. Aus diesem Grunde ist es unvermeidbar, daß in dünner besiedelten Gebieten die Schalteröffnungszeiten kürzer sind als in Bereichen mit einer wesentlich dichteren Besiedelung und folglich auch einem größeren Verkehrsaufkommen. Stadt Petershagen: PSt I Petershagen 3 (Friedewalde) PSt I Petershagen 4 (Windheim) PSt I Petershagen 6 (Schlüsselburg) PSt I Petershagen 7 (Wasserstraße) PSt I Petershagen 8 (Döhren) PSt I Petershagen 12 (Eldagsen) PSt I Petershagen 13 (Ovenstädt) PSt I Petershagen 16 (Geserheide) PSt I Petershagen 21 (Frille) PSt I Petershagen.22 (Wietersheim) PSt II Petershagen 9 (Neuenknick) PSt II Petershagen 17 (Rosenhagen) PSt II Petershagen 18 (Raderhorst) PSt II Petershagen 19 (Quetzen) Stadt Porta Westfalica: PSt I Porta Westfalica 3 (Nammen) PSt I Porta Westfalica 4 (Kleinenbremen) PSt I Porta Westfalica 5 (Veldheim) PSt I Porta Westfalica 6 (Holzhausen a. d. Porta) PSt I Porta Westfalica 7 (Neesen) PSt I Porta Westfalica 8 (Lerbeck) PSt I Porta Westfalica 11 (Eisbergen) PSt I Porta Westfalica 12 (Lohfeld) PSt I Porta Westfalica 13 (Möllbergen) PSt I Porta Westfalica 14 (Holtrop) PSt I Porta Westfalica 15 (Vennebeck) Stadt Preußisch Oldendorf: PSt I Preußisch Oldendorf 3 (Börninghausen) PSt II Preußisch Oldendorf 5 (Getmold) PSt II Preußisch Oldendorf 6 (Lashorst) Stadt Randen: Gemeinde Stemwede: PSt I Stemwede 4 (Haldem) PSt I Stemwede 6 (Oppenwehe) PSt II Stemwede 5 (Oppendorf) insgesamt: 57 Postellen I 8 Postellen II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 8853* Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hofmann (Kronach) (SPD) (Drucksache 8/2186 Frage B 99) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost Vorbereitungen unternimmt, in Zukunft die Postschalter als Annahmestellen für Lotto und Toto zu nutzen? Die Deutsche Bundespost beabsichtigt nicht, die Postschalter als Annahmestellen für Lotto und Toto zu nutzen. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 8/2186 Fragen B 100, 101 und 102) : Ist es zutreffend, daß für die Neuausgabe der Amtlichen Fernsprechbücher jährlich 320 000 Bäume gefällt werden müssen? Sieht die Deutsche Bundespost Möglichkeiten, durch Ausgabe von Ergänzungs- bzw. Berichtigungsbogen einen mehrjährigen Turnus bei der Neuauflage der Telefonbücher einzuführen? Ist die Deutsche Bundespost bereit, für die Herstellung neuer Telefonbücher grundsätzlich Altpapier zu verwenden und bei der Ausgabe neuer Telefonbücher die alten zurückzufordern? Zu Frage B 100: Bei den Holzsorten, die für die Papierherstellung benötigt werden, handelt es sich in der Regel um Schwachholz, das im Rahmen notwendiger Durchforstungen anfällt. Der Waldbestand wird dadurch nicht beeinträchtigt. Im Rahmen des bei der Deutschen Bundespost seit 1975 praktizierten neuen Ausgabeverfahrens für amtliche Fernsprechbücher kann jeder Fernsprechteilnehmer selbst entscheiden, ob er das Fernsprechbuch abholt, die gebührenpflichtige Zustellung beantragt oder gänzlich auf den Bezug verzichten will. Dieses Verfahren hat zu einer Senkung der Auflagenhöhe und damit auch zu Rohstoffeinsparungen bei der Herstellung geführt. Zu Frage B 101: Die Deutsche Bundespost ist sehr daran interessiert, die Kosten für die Fernsprechbücher zu senken. Im Zusammenhang damit wurde auch geprüft, ob es zweckmäßig ist, Berichtigungsblätter herauszugeben. Dabei ist davon auszugehen, daß infolge von Neuanschließungen, Kündigungen, Übernahmen, Änderung in der Person und im Namen, Rufnummer oder Anschrift der Teilnehmer jährlich über 35 % der Einträge geändert werden müssen. Angesichts dieser vielen Änderungen wären die Teilnehmer überfordert, wenn sie Berichtigungen erhielten, die beim Heraussuchen jeder Rufnummer zusätzlich durchgesehen oder von Hand in die Fernsprechbücher übertragen werden müßten. Da nicht zu erwarten ist, daß der Kunde diese Arbeit übernimmt, wird es häufig zur Verwendung von unrichtigen Rufnummern kommen. Unnötige Wählversuche und Belegungen von Fernsprechleitungen und ärgerliche Beschwerden wären die Folge. Zu Frage B 102: Seit 1971 besteht für alte amtliche Fernsprechbücher keine Rückgabepflicht mehr, weil viele Kunden, vor allem ältere und gebrechliche Mitbürger, darüber klagten, durch das Zurückbringen der zum Teil sehr dicken und schweren Bücher unangemessen belastet zu sein. Die Deutsche Bundespost nimmt aber nach wie vor die alten amtlichen Fernsprechbücher zurück, die von den Kunden bei der Abholung der neuen amtlichen Fernsprechbücher mitgebracht werden. Diese Bücher werden dann als Altpapier wiederverwendet. Darüber hinaus empfiehlt die Deutsche Bundespost durch einen Hinweis auf der Abholkarte, alte Fernsprechbücher, die nicht zum Postamt zurückgebracht werden, für Altpapiersammlungen der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege zur Verfügung zu stellen. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Fragen B 103, 104 und 105) : Ist die Bundesregierung nicht der Meinung, daß nach dem jetzt vorliegenden verkehrswissenschaftlichen Gutachten nunmehr ein Nahverkehrsnetz mit leistungsfähigen Schienenverkehrsmitteln für den Raum Salzgitter, Braunschweig und Wolfsburg errichtet werden sollte, und kann sie Auskunft darüber geben, warum sie der Forderung der Stadt Braunschweig bisher nicht nachgekommen ist, zur Beschleunigung des Nahverkehrs zwischen Braunschweig und Wolfsburg eine Modernisierung des Streckenabschnitts unter Beseitigung der engen Radien vorzunehmen? Warum hat die Deutsche Bundesbahn das Konzept einer unmittelbaren Zugverbindung Braunschweig—Wolfsburg bis zum Volkswagenwerk bisher nicht realisiert? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den weiteren Abbau von Bundesbahnstrecken im unmittelbaren Zonenrandgebiet zu beenden, um sowohl aus wirtschaftspolitischer als auch aus sicherheitspolitischer Verantwortung den Raum und die hier wohnende Bevölkerung keiner zusätzlichen Belastung auszusetzen, die die Abwanderung aus dem Zonenrandgebiet geradezu provoziert? Zu Frage B 103: Die Bundesregierung hat mehrfach bekräftigt, daß — die Förderung des ÖPNV auch künftig fortgeführt und — der Ausbau der Infrastruktur fortgesetzt wird. Die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs ist aber auch eine wichtige Aufgabe der Kommunen. Die Initiativen müssen daher von den Kommunen — über das Land — ausgehen. Bisher liegen jedoch entsprechende Initiativen der Landesregierung von Niedersachsen nicht vor. Zu Frage B 104: Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn (DB) wird die Strecke Braunschweig–Wolfsburg entsprechend der Verkehrsnachfrage gegenwärtig mit Eilzug-Triebwagen in einem etwa zweistündigen Rhythmus bedient. Bisher sind der DB Forderungen auf eine Einbeziehung des Anschlusses Volkswagenwerk in dieses Zugangebot nicht bekanntgeworden. Zu Frage B 105: Nach den Beschlüssen der Bundesregierung vom 14. Juni 1978 werden nur noch dort Strecken der DB abgebaut, wo dies aus städtebaulichen oder straßenbautechnischen Gründen oder wegen anstehender Investitionen unbedingt notwendig ist. Darüber hinaus hat sich das Bundeskabinett die Entscheidung 8854* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 über Stillegungsanträge im Zonenrandgebiet für jede Einzelstrecke vorbehalten. Mit diesem Verfahren ist sichergestellt, daß der besonderen Situation des Zonenrandgebietes Rechnung getragen wird. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Fragen B 106 und 107): Wieviel Wohnungsbauprogramme mit wieviel verschiedenen Darlehensarten bietet der Bund durch wieviel staatliche oder andere Stellen an? Wird die dabei zutage tretende Vielfalt dem Gebot der Übersichtlichkeit für den Bürger und der Forderung nach Reduzierung bürokratischer Verfahren gerecht? Der Bund bietet selbst keine Wohnungsbauprogramme an. Vielmehr beteiligt er sich mit Finanzhilfen an Programmen der Länder. Das Ideal eines übersichtlichen und unbürokratisch ausgestalteten Förderungsprogramms wäre ein bundeseinheitlich geregeltes, an wenigen Kriterien orientiertes Zuschußprogramm (Investitionskostenzuschuß) mit gesetzlichem Rechtsanspruch auf Förderung. Es liegt auf der Hand, daß die Verwirklichung dieses Ideals nicht nur weit jenseits der finanzpolitischen Möglichkeiten liegt, sondern auch an den Gegebenheiten unseres föderativ gegliederten Staatswesens scheitert. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. von Aerssen (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Frage B 108) : Wie will die Bundesregierung die zügige Umsetzung der Solartechnik und die Installation von Sonnenkollektoren sicherstellen, wenn immer wieder die ortsübliche Auslegung der Gestaltungsanforderungen im Zuge baurechtlicher Genehmigungsverfahren durch die zuständigen Bauämter zur Ablehnung von Bauanträgen und zur Resignation vieler Bauwilliger führt? Die Ablehnung des Einbaus von Sonnenkollektoren durch Bauämter erfolgt auf Grund landesrechtlicher Bestimmungen. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat folglich die entsprechenden Minister/Senatoren der Länder in der Ministerkonferenz der Arbeitsgemeinschaft der Bauminister um die Zusammenstellung aller Rechtsvorschriften gebeten, die eine Einführung der Solartechnik behindern. Die so zu erstellende Übersicht soll Thema der nächsten Ministerkonferenz der ARGEBAU sein. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Frage B 109) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den Einbau von Rolläden in die Begünstigung energiesparender Maßnahmen einzubeziehen, weil die wärmedämmende Wirkung von Rolläden an Hand neuer Methoden (bzw. sogenannte Thermographie) nachgewiesen erscheint? Nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes sind als energiesparende Maßnahmen u. a. Maßnahmen zur wesentlichen Verbesserung der Wärmedämmung von Fenstern und Außentüren förderungsfähig. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat anläßlich der Verteilung der Bundesmittel für das Energiesparprogramm 1978 mit Schreiben vom 5. Juli 1978 den Ländern empfohlen, einen von Vertretern des Bundes und der Länder erarbeiteten Katalog energiesparender Maßnahmen beim Vollzug zugrunde zu legen. Durch die Aufnahme der Rollläden in diesen Katalog ist seitens der Bundesregierung bereits das Notwendige veranlaßt worden, damit der Einbau von Rolläden aus Mitteln des Energiesparprogramms förderungsfähig ist. Anlage 73 Antwort des Bundesministers Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann (FDP) (Drucksache 8/2186 Fragen B 110, 111 und 112) : Verfügt die Bundesregierung über Angaben zu Beteiligungen der Deutschen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (WFG), und werden das von der WFG praktizierte Auswahlverfahren sowie die Beteiligungsquote als befriedigend angesehen im Vergleich zu den Quoten sonstiger Förderprogramme im marktnahen Bereich, und wie ist gewährleistet, daß durch die von der WFG beabsichtigte Ausweitung der Aktivitäten auch auf größere mittelständige Unternehmen für die besonders risikobehafteten kleineren Unternehmen keine Verschlechterung des Wagnisfinanzierungsangebots eintritt? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tätigkeit sonstiger Wagnisfinanzierer — auch im europäischen Umfeld —, und welche Informationen liegen über deren Beteiligungsquoten vor? Ist bekannt, daß zwischen der WFG sowie britischen und französischen Wagnisfinanzierungen die Bildung eines gemeinsamen europäischen Konsortiums diskutiert wird, das grenzüberschreitend tätig werden soll, und wie wird eine derartige Ausweitung der WFG-Aktivitäten beurteilt? Zu Frage B 110: Die Bundesregierung verfolgt über die Mitgliedschaft von Mitarbeitern verschiedener Bundesministerien im Aufsichtsrat und im Projektauswahlausschuß der Deutschen Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH (WFG) die Arbeit der Gesellschaft im einzelnen. Sie verfügt jederzeit über detaillierte und aktuelle Angaben zu den einzelnen Beteiligungen, die die WFG eingegangen ist. Das Verfahren, nach dem von der WFG Beteiligungen ausgewählt werden, erscheint auf den ersten Blick restriktiv. Die bisherigen Erfahrungen haben jedoch gezeigt, daß sowohl die technologischen als auch die kaufmännischen und marktspezifischen Aspekte beabsichtigter Beteiligungen eingehend geprüft werden müssen. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit von Förderprogrammen für den marktnahen Bereich und Beteiligungen der WFG ist folgendes zu berücksichtigen: Bei der Förderung marktnaher Vorhaben geht es in erster Linie um die Förderung von Forschung und Entwicklung, während es sich bei der Wagnisfinanzierung durch die WFG um die Einführung abgeschlossener Entwicklungen in den Markt handelt. Aus diesem Grund sind beide Förderinstrumente nur bedingt vergleichbar. Die beabsichtigte Ausweitung der Aktivitäten der WFG auch auf größere mittelständische Unternehmen wird zu keiner Verschlechterung des Wagnisfinanzierungsangebots für kleine Unternehmen führen, weil auf absehbare Zeit ausreichend Finanzmasse zur Finanzierung entsprechender Beteiligungen zur Verfügung steht. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 8855* Zu Frage B 111: Die Bundesregierung begrüßt es, daß in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren neben der WFG einige weitere Gesellschaften zur Bereitstellung von Wagniskapital gegründet wurden. Allerdings sind diese Gesellschaften nach den der Bundesregierung bekannten Informationen bisher erst einige wenige Beteiligungen eingegangen. Außer in der Bundesrepublik Deutschland gibt es auch in den anderen Ländern des westeuropäischen Raums Gesellschaften, die Wagniskapitel bereitstellen, insbesondere in Frankreich und Großbritannien. Mit inzwischen 20 Beteiligungen und einem Beteiligungsvolumen von 17 Millionen DM kann sich die WFG durchaus mit den anderen Wagnisfinanzierungsgesellschaften in Europa messen. Insgesamt bestätigt sich immer deutlicher die Vermutung, daß das Wagniskapitalgeschäft in Europa unter erheblich schwierigeren Randbedingungen als etwa in den Vereinigten Staaten von Amerika getätigt werden muß. Zu Frage B 112: Der Bundesregierung ist bekannt, daß zwischen der WFG, der SOFINNOVA (Frankreich) und der TDC (Technical Development Capital Limited, Großbritannien) Gespräche geführt werden. Ziel dieser Gespräche ist es, die im jeweiligen nationalen Beteiligungsgeschäft gesammelten Erfahrungen untereinander auszutauschen und darüber hinaus grenzüberschreitende Beteiligungen zu ermöglichen und die Markterschließung zu erleichtern. Außerdem wurden erste Sondierungsgespräche mit der Europäischen Gemeinschaft geführt, um zu klären, inwieweit die Gründung einer Europäischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft von der Europäischen Gemeinschaft finanziell unterstützt werden kann. Die Bundesregierung begrüßt diese Initiativen, die sich auf die Stärkung der Innovationskraft in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft positiv auswirken und die die weitere Integration des Europäischen Wirtschaftsraums unterstützen. Anlage 74 Antwort des Bundesministers Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Fragen B 113 und 114) : Auf welche Fragen im einzelnen erstreckt sich die von Bundesforschungsminister Dr. Hauff bestätigte Prüfung der Frage eines Einwirkens der Bundesregierung auf die Düsseldorfer Landesregierung wegen der Erteilung der dritten Teilerrichtungsgenehmigung für den Schnellbrutreaktor in Kalkar? Welches sind die Ergebnisse dieser Überprüfungen durch das Bundesinnenministerium sowie das Kanzleramt und das Bundesforsdiungsministerium, und worin unterscheiden sich diese? Zu Frage B 113: Die Bundesregierung ist bemüht, die angesprochenen Fragen mit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen in kooperativem Geist zu lösen. In diesem Zusammenhang steht auch die Prüfung jener Fragen, die im Bundestagsausschuß für Forschung und Technologie am 27. September und am 4. Oktober 1978 erörtert wurden. Zu Frage B 114: Die Bundesregierung hat dem Bundestagsausschuß für Forschung und Technologie am 4. Oktober 1978 einen abgestimmten Zwischenbericht zu einigen rechtlichen Fragen schriftlich erstattet und dabei darauf hingewiesen, daß eine eingehendere Prüfung noch einige Zeit beanspruchen wird. Anlage 75 Antwort des Bundesministers Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Fragen B 115, 116 und 117): Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang sich die deutsche Forschung an der Meerwasserentsalzung beteiligt, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls diesen Forschungszweig? In welchem Umfang wird dieser Forschungszweig gegebenenfalls mit öffentlichen Mitteln des Bundes gefördert? Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Teststation für Meerwasserentsalzungsanlagen in Heikendorf an der Kieler Förde, die die Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffahrt und Schiffbau GmbH (GKSS), Geesthacht, vorbereitet und betreibt? Zu Frage B 115: Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Meerwasserentsalzung wird in der Bundesrepublik Deutschland sowohl in der Industrie als auch in Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen, z. B. Max-Planck-Gesellschaft, Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schiffahrt GmbH betrieben. Qualität und Ergebnisse der Forschung entsprechen dem internationalen Standard. Da es nur in wenigen regional begrenzten Gebieten der Erde erforderlich ist, die Wasserversorgung auf. den Einsatz von Verfahren der Meerwasserentsalzung abzustützen, hat der Forschungszweig im Vergleich zur übrigen Wasserforschung und Verfahrenstechnik keine hervorragende Bedeutung. Ziel der Forschung und Entwicklung ist es, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, die es der deutschen Industrie ermöglichen sollen, auf hart umkämpften Exportmärkten zu konkurrieren. Für die Wasserversorgung der Bundesrepublik Deutschland hat die Meerwasserentsalzung praktisch keine Bedeutung. Zu Frage B 116: Die Bundesrepublik Deutschland hat die Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Meerwasserentsalzung seit 1969 mit etwa 60 Millionen DM gefördert. In der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 1979-1982 sind, insbesondere für die Förderung von Versuchs- und Demonstrationsanlagen, Mittel in der gleichen Größenordnung vorgesehen. Zu Frage B 113: Die Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schiffahrt (GKSS) entwickelt Membranverfahren (umgekehrte Osmose, Elektrodialyse) zur Meerwasserentsalzung. Es wird erwartet, daß diese energiesparenden Verfahren in der Zukunft einen erheblichen Teil der Meerwasserentsalzungskapazität abdecken werden. Die Teststation in Heikendorf dient der Erprobung der neuentwickelten 8856* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 Komponenten unter realistischen Bedingungen und der Erfassung technischer und betriebswirtschaftlicher Parameter. Die Teststation hat daher eine wichtige Funktion für die Beurteilung der Marktchancen für die von der GKSS entwickelten Verfahren. Anlage 76 Antwort des Bundesministers Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Frage B 118) : Rechnet die Bundesregierung mit Regreßforderungen der Partnerländer Belgien und Holland, falls der SNR 300 in Kalkar gemäß dem Vorschlag des Ministers Riemer als „Plutonium-Verbrennungs-Anlage", nicht aber als Schneller Brüter betrieben werden würde, und wie würden sich diese Regreßforderungen gegebenenfalls untersdieiden von den RegreBforderungen, die nach Auskunft des Bundesforschungsministers vor dem Ausschuß für Forschung und Technologie bei einem Abbruch des Projekts entstünden? Wie der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Forschung und Technologie, Stahl, bereits im Ausschuß für Forschung und Technologie des Deutschen Bundestages am 4. Oktober 1978 ausgeführt hat, sieht die Bundesregierung zur Zeit keinen Anlaß, von ihrer Zielsetzung beim SNR 300 abzugehen, die gemeinsam mit den Partnerländern Belgien und Niederlande festgelegt wurde. Sie geht davon aus, daß mit dem Land Nordrhein-Westfalen eine einvernehmliche Regelung gefunden wird. Deswegen stellt sich für die Bundesregierung zur Zeit die Frage nach Regreßforderungen nicht. Anlage 77 Antwort des Bundesministers Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2186 Fragen B 119 und 120) : Wie beurteilt die Bundesregierung Pressemeldungen, die sich vor allem auf eine Untersuchung der Seperative Work Unit Corporation, USA, stützen, wonach Ende der 80er Jahre eine Lücke in der Anreicherungskapazität für Uran drohe, und will sie der Empfehlung folgen, größere Vorräte an angereichertem Uran anzulegen? Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung bislang aus der Empfehlung des IEA-Committee on Energy Research and Development gezogen, bei der Energieforschung die Haltung gegenüber der Nutzung der Biomasse zu überdenken und gegebenenfalls die Technologien zur Kohleumwandlung zu adaptieren? Zu Frage B 119: Die Bundesregierung widmet der Sicherstellung der Versorgung mit angereichertem Uran seit Jahren allergrößte Aufmerksamkeit. Sie hat insbesondere dafür gesorgt, daß im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Großbritannien, den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung und Nutzung des Gaszentrifugenverfahrens zur Herstellung angereicherten Urans Urananreicherungsanlagen in den drei Ländern errichtet werden, die den Bedarf der Kernkraftwerke an Anreicherungsdienstleistungen in wachsendem Maße unabhängig von Lieferungen aus Viertländern decken können. Der Kapazitätsausbau dieser Anlagen der URENCO schreitet zügig voran. Für die Errichtung einer Anlage in Gronau/Westf. ist ein Genehmigungsantrag gestellt. Aufgrund der geringen Bauzeit der Anlagen nach dem Zentrifugenverfahren kann sich URENCO dem Bedarf vergleichsweise kurzfristig anpassen. Die Bundesregierung rechnet daher nicht mit Versorgungsschwierigkeiten auf Grund zu geringer Urananreicherungskapazität, auch nicht Ende der 80er Jahre. Im übrigen hat die Bundesregierung im Rahmen früherer Devisenausgleichsvereinbarungen mit den USA größere Mengen angereicherten Urans beschafft, die als Sicherheitsvorräte dienen und einem Jahresbedarf Anfang der 80er Jahre entsprechen. Überlegungen, inwieweit eine Vergrößerung derartiger Vorräte auch bei den Energieversorgungsunternehmen sinnvoll sein kann, um die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu verbessern, sind nach Auffassung der Bundesregierung erwünscht. Weitere Diskussionen im internationalen Rahmen über die langfristige Sicherstellung der Versorgung mit angereichertem Uran werden abzuwarten sein. Zu Frage B 120: Nach Ansicht der Bundesregierung wird die Forschung auf dem Gebiet „Biomasse zur Energiegewinnung" in der Bundesrepublik Deutschland bereits in ausreichendem Maße gefördert; Mittel für die entsprechenden Untersuchungen werden nicht nur aus dem Programm „Energieforschung und Energietechnologien 1977 bis 1980", sondern vor allem aus den Programmen „Rohstofforschung" und „Biologische Forschung und Technologie" zur Verfügung gestellt. Die gezielte Produktion von Biomasse, z. B. durch schnell wachsende „Energiewälder", die Züchtung von Algen usw. hält die Bundesregierung dagegen unter den heimischen Voraussetzungen für unrealistisch, weil diese Verfahren, abgesehen vom großen Flächenbedarf mit umweltbelastenden Faktoren, wie Monokultur, Schädlingsbefall, Beeinträchtigung des Landschaftsbildes usw. behaftet sind. Arbeiten auf dem Gebiet der Fotosynthese und der Fotolyse befinden sich noch im Bereich der Grundlagenforschung. Im Gegensatz zu der Auffassung des Berichterstatters der Internationalen Energie-Agentur (IEA) können nach Ansicht der Bundesregierung die Technologien zur Kohleumwandlung trotz gewisser Ähnlichkeiten nicht auf die Energieerzeugung aus Biomasse angewandt werden. Die Bundesregierung fördert die Nutzung der Biomasse durch — Verbesserung des Biogas-Faulgasprozesses — den Bau von Pilotanlagen zur Gewinnung von Biogas aus landwirtschaftlichen Abfällen — den Förderschwerpunkt „Biologischer Abbau von Cellulose und Lignin" zur Erschließung neuer Rohstoffe aus holzartiger Biomasse für die chemische Nahrungs- und Futtermittelindustrie (Ersatz von Rohstoffen, die gleichzeitig Energieträger sind) — Verbesserung von Berge-, Transport- und Lagertechniken von Abfallholz und Stroh — Verbesserung der Verbrennungstechniken für Holz und Stroh. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2186 Fragen B 121 und 122) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1978 8857* Trifft es zu, daß auch im Haushaltsjahr 1978, wie schon ein Jahr zuvor, im Rahmen der im Haushalt für das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) veranschlagten Mittel ein Haushaltsrest von 150 Millionen DM nicht dem vom Bundestag be- schlossenen Zweck der Förderung von Schülern und Studenten zugute kommt? Wie vereinbart die Bundesregierung die von ihr für das Jahr 1979 vorgeschlagene Kürzung des Etats nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz um 100 Millionen DM mit der Feststellung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, Engholm, im Vorwort zur jüngsten Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, in dem es u. a. heißt „Die angespannte wirtschaftliche Lage der Studenten gibt weiterhin Anlaß zur Sorge. Zwar haben Bund und Länder im Jahr 1977 die Bedarfs- und Freibetragssätze nach dem BAföG angehoben, es werden jedoch auch weiterhin erhebliche Anstrengungen aller Verantwortlichen erforderlich sein, um die wirtschaftliche Situation zu stabilisieren."? Zu Frage B 121: Es trifft zu, daß auch im Haushaltsjahr 1978 die Haushaltsansätze für Ausbildungsförderung voraussichtlich nicht ausgeschöpft werden. Zu beachten ist dabei, daß die Höhe der tatsächlich abfließenden Mittel, die für ein soziales Leistungsgesetz wie das BAföG im Haushaltsplan bereitgestellt werden, nicht von der Höhe des jeweiligen Haushaltsansatzes abhängt, sondern bestimmt wird von der Höhe der nach dem Gesetz zu gewährenden Leistungen, der Größe des zu fördernden Personenkreises sowie dem Antragsverhalten der Berechtigten. Nach dem bisherigen Mittelabfluß ist damit zu rechnen, daß 1978 etwa 200 Millionen DM von den im Haushaltsplan ausgewiesenen Beträgen nicht verbraucht werden. Die wesentlichen Gründe für diese Minderausgaben liegen in der innerhalb kurzer Zeit geänderten Tendenz in der Entwicklung der Studentenzahlen und in der Auswirkung der Steuer- und Kindergeldreform auf die Einkommen im Jahr 1975, die für die Leistungen im Schul-/Studienjahr 1977/78 maßgebend waren. Zu Frage B 122: Die Bundesregierung hat im Entwurf des Haushaltsplans 1979 den Ansatz für Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz auf l960 Millionen DM festgesetzt; dieser Ansatz basiert auf einer Finanzbedarfsberechnung, der aktuelles Datenmaterial zugrunde liegt. Er liegt um etwa 110 Millionen DM höher als der für 1978 erwartete Finanzbedarf. Es ist zudem sichergestellt, daß notwendige Verbesserungen in der Leistungsstruktur und die — nach der zur Zeit erfolgenden Überprüfung gemäß § 35 BAföG — für den Herbst 1979 gegebenenfalls vorzunehmende Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge nicht beeinträchtigt werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß eine solche Gesetzesänderung erst in den letzten vier Monaten des Jahres 1979 zusätzliche Aufwendungen erfordern wird. Mit der Bereitstellung von Bundesmitteln in der vorgeschlagenen Höhe ist nach Auffassung der Bundesregierung der mögliche notwendige Beitrag zur weiteren Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation der Auszubildenden zu leisten. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/2186 Frage B 123) : Inwieweit hat die Landesregierung von Rheinland-Pfalz Zuschüsse des Bundes für die Errichtung des Berufsbildungszentrums Betzdorf-Kirchen beantragt, und in welcher Höhe sind gegebenenfalls Zuschüsse des Bundes bewilligt worden? Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat das Projekt „Berufsbildende Schulen Betzdorf-Kirchen" auf Grund der „Verwaltungsvereinbarung zur Schaffung . zusätzlicher Ausbildungskapazitäten im Rahmen des Stufenplans zu Schwerpunkten der beruflichen Bildung" zur Förderung mit Finanzhilfen aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft angemeldet. Dabei ging das Land von 22 501 200,— DM Gesamtkosten aus. Für die noch in die Laufzeit des Abkommens fallenden Jahre 1977-1979 hat das Land staatliche Zuschüsse in Höhe von 13 706 600,— DM vorgesehen. Die Hälfte davon soll der Bund tragen, das sind 6 853 300,— DM. Die Mittel sind dem Land für 1977 und 1978 als Ausgaben und für 1979 als Verpflichtungsermächtigung zugewiesen worden. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schuchardt (FDP) (Drucksache 8/2186 Frage B 124) : Inwieweit konnte der Beschluß der Regierungschefs zur Sicherung der Ausbildungschancen der geburtenstarken Jahrgänge vom 4. November 1977 in den einzelnen Ländern im Hinblick auf die vereinbarte Einführung einer Überlastquote umgesetzt werden, und inwieweit stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß die Schwierigkeiten bei der Umsetzung des von allen Regierungschefs beschlossenen Programms vom 4. November 1977 auch ein wichtiges strukturelles Problem des föderativen Bildungssystems deutlich macht? Der Beschluß der Regierungschefs von Bund und Ländern zur Sicherung der Ausbildungschancen der geburtenstarken Jahrgänge vom 4. November 1977 ist in der Neufassung des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen vom 23. Juni 1978 zu einem Teil bereits umgesetzt. Dort sind wesentliche Elemente eines bundesweiten „Überlastprogramms" („Notzuschlag auf Zeit") enthalten. So haben sich die Länder in Art. 11 Abs. 4 des Vertrages zu einem Kapazitätsausgleich verpflichtet für den Fall, daß das neu eingeführte „besondere Verteilungsverfahren", das jedem Bewerber mit erster Fachpräferenz eine Studienplatzgarantie gibt, zu einer Überbesetzung der vorhandenen Studienplätze führt; der Rahmen dieses nachfrageorientierten Überlast-Kapazitätsausgleichs wird konkretisiert durch den Beschluß der Regierungschefs vom 4. November 1977, wonach in der Regel erst eine mehr als 15 %ige Überbesetzung von Studienplätzen dazu berechtigt, einen Studiengang aus dem „besonderen Verteilungsverfahren" in ein Auswahlverfahren zu überführen. Auf der anderen Seite bedürfen diese eher kurzfristigen Überlast-Maßnahmen einer Absicherung durch gegenseitige Abstimmung der längerfristigen Ausbau- und Überlastprogramme der einzelnen Länder. Mit dieser Frage werden sich in Kürze — nach intensiven und z. T. kontroversen Erörterungen in der Kultusministerkonferenz — die Ministerpräsidenten der Länder befassen. Die Bundesregierung hofft, daß auch in dieser Frage die bestèhenden Meinungsverschiedenheiten beigelegt werden können und eine Entscheidung getroffen wird, die dem Beschluß der Regierungschefs von Bund und Län- dern vom 4. November 1977 entspricht. Insofern wird vom weiteren Fortgang und vom Ergebnis dieser Beratungen auch die Frage der Entscheidungsfähigkeit im föderativen Bildungssystem berührt. Im Interesse der Sicherung des Ausbildungsangebots für die geburtenstarken Jahrgänge müssen die im Beschluß vom 4. November 1977 vorgesehenen Maßnahmen zügig umgesetzt werden. Anlage 81 Antwort . des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Frage B 125) : In welchem Umfang wurden 1977 und 1978 vom BMZ, von anderen Bundesministerien, der ZVA und anderen offiziellen Stellen des Bundes stellungslose deutsche Akademiker (Hoch-und Fachhochschulabsolventen) als Fachkräfte in Entwidclungsländer vermittelt? Die bei den Ressorts und den Vorfeldorganisationen zu dieser Frage ermittelten Angaben sind in der beigefügten Übersicht zusammengestellt. Danach wurden 1977 und 1978 insgesamt 135 feststellbar für Tätigkeiten in Entwicklungsländern eingestellte oder vermittelte stellungslose Akademiker, Hoch-und Fachhochschulobsolventen vermittelt. Da allerdings das Kriterium „Stellenlosigkeit" in den zugrundeliegenden Personalstatistiken nicht erfaßt wurde, ist ein Teil. der Daten nicht vollständig oder geschätzt. Zu den Angaben des Auswärtigen Amtes ist anzumerken, daß dieses im Einvernehmen mit den Kultusministern der Länder beschlossen hat, ein Sonderprogramm zur Beschäftigung von 50 ausgebildeten, aber noch nicht beamteten Junglehrern als Ortskräfte an deutschen Auslandsschulen durchzuführen. Die ersten 44 Junglehrer können noch im Herbst dieses Jahres eingesetzt werden. Generell ist darauf hinzuweisen, daß bei der Vermittlung von Fachkräften in Entwicklungsländer das Antragsprinzip gilt, das bedeutet, daß eine bestimmte Stelle auf Wunsch des Entwicklungslandes mit einer entsprechend qualifizierten Fachkraft besetzt werden soll. Dies schränkt naturgemäß die Möglichkeit ein, aus deutschen Arbeitsmarkterwägungen arbeitslose Fachkräfte zu beschäftigen. Aber es soll weiterhin arbeitslosen Fachkräften die Chance geboten werden, im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit tätig zu werden. Dabei wird jedoch sowohl in qualitativer wie auch quantitativer Hinsicht ausschließlich vom Bedarf der Entwicklungsländer ausgegangen. Übersicht In 1977 und 1978 für Tätigkeiten in Entwicklungsländern eingestellte oder vermittelte stellungslose Akademiker, Hochschul- und Fachschulabsolventen AA 44 (Junglehrer- Programm) BML 3 BMFT Fehlanzeige BMBW . Fehlanzeige Bundesanstalt ca. 50 (unter 10 % der für Arbeit (ZAV/BFIO) Vermittlungen insges.) GTZ keine Angaben DED 8 DAAD keine Angaben Deutscher Volkshochschulverband . 1 Konrad-Adenauer-Stiftung 3 Hans-Seidel-Stiftung i Friedrich-Naumann-Stiftung Fehlanzeige Friedrich-Ebert-Stiftung keine Angaben Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe 16 Dienst in Übersee 9 Insgesamt: 135 Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Frage B 126) : Ist die Bundesregierung bereit, Überlegungen anzustellen, besonders jenen Ländern, mit denen sie im engeren Bündnis steht und die in großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind, wie beispielsweise die Türkei, Schulden zu erlassen, nachdem sie sich bereit erklärt hat, die Schulden für 30 Entwicklungsländer in Höhe von mehr als 4 Milliarden Deutsche Mark zu streichen, und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß darüber hinaus der Türkei in Zusammenarbeit mit der Europäischen Gemeinschaft ein langfristiger Investitionsprogrammvorschlag zu günstigen Konditionen zur wirtschaftlichen Entwicklung unterbreitet werden sollte? Der Beschluß der Bundesregierung zum Schuldenerlaß basiert auf der Entschließung 165 (S-IX) vom 10. März 1978 des Rates der VN-Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD), den ärmsten Ländern die Schulden zu erlassen. Die Liste der am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries = LLDC) umfaßt 30 Länder. Die Türkei erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Anerkennung als LLDC. Der Türkei wurde auf ihren Antrag im Rahmen einer multilateralen Konferenz eine befristete Erleichterung (Umschuldung) ihrer Verpflichtungen zugesagt. Dementsprechend wurden die bilateralen Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der Türkei im September 1978 erfolgreich zum Abschluß gebracht. Ein Schuldenerlaß für Länder mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten, wie der Türkei, zu denen die Bundesregierung in einem engeren Bündnis steht, ist nicht vorgesehen. Die Bundesregierung prüft von Fall zu Fall den Schuldenerlaß für die ärmsten Länder (LLDC), zu diesen gehört keiner der mit der Bundesrepublik verbündeten Staaten. Die Bundesregierung hat erheblich dazu beigetragen, daß im Rahmen der Kooperation der EG mit der Türkei am 12. Mai 1977 ein drittes Finanzprotokoll unterzeichnet wurde, das eine weitere Finanzhilfe der EG in Höhe von 310 Millionen ERE, davon 90 Millionen ERE in Form von Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) und 220 Millionen ERE in Form von Darlehen zu Sonderbedingungen (Laufzeit: 40 Jahre, 10 Freijahre, 2,5 % Zinsen p. a.) vorsieht. Im wesentlichen sollen mit diesen Darlehen Investitionsvorhaben finanziert werden, die zur Steigerung der Produktivität der türkischen Wirtschaft beitragen und vor allem auf die Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur der Türkei sowie die Schaffung von modernen und rationell geführten Unternehmen ausgerichtet sind.
Gesamtes Protokol Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0811200000
Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet.
Heute feiert unser Kollege Abgeordneter Dr. Maihofer seinen 60. Geburtstag. Ich möchte ihm dazu die herzlichsten Glückwünsche des Hauses aussprechen.

(Beifall)

Es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
Bericht über die Erfahrungen mit der durch das HaushaltsStrukturgesetz veränderten Graduiertenförderung (Drucksache 8/2149)

zuständig: Ausschuß für Bildung und Wissenschaft (federführend), Haushaltsausschuß
Bericht der Bundesregierung über die deutsche Humanitäre Hilfe im Ausland 1965 bis 1977 (Drucksache 8/2155)

zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend), Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Haushaltsausschuß
Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates und der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. April 1978 bis 30. September 1978 (Drucksache 8/2180)

zuständig: Auswärtiger Ausschuß
Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 10 02 Tit. 656 51 — Altershilfe für Landwirte — im Haushaltsjahr 1978 (Drucksache 8/2189)

zuständig: Haushaltsausschuß
Erhebt sich gegen die vorgeschlagenen Überweisungen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall; dann stelle ich fest, daß das Haus damit einverstanden ist.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hat mit Schreiben vom 18. Oktober 1978 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schröder (Lüneburg) , Dr. von Bismarck, Baron von Wrangel, Sick, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Hubrig, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dreyer, Frau Hoffmann (Hoya), Helmrich und der Fraktion der- CDU/CSU betr. Autobahnverbindung Berlin/Norddeutschland (Drucksache 8/2159) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2206 verteilt.
Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat mit Schreiben vom 18. Oktober 1978 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schneider, Dr. Jahn (Münster), Dr. Dollinger, Dr. Jenninger, Eymer (Lübeck), Franke (Hamburg), Lintner, Link, Metz, Dr. Möller, Niegel, Nordlohne, Kolb, Schmidt (Wuppertal) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Überprüfung und Anpassung der öffentlichen Bürgschaften zur Förderung des Wohnungsbaus (Drucksache 8/2165) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2198 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 6. Oktober 1978 seine Antwort (Drucksache 8/2008) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Eyrich, Spranger, Vogel (Ennepetal), Dr. Miltner, Berger (Herne), Regenspurger, Volmer, Dr. Laufs, Biechele und der Fraktion der CDU/CSU betr. Fortschreibung der Angaben zur Entwicklung der Besoldungs-, Vergütungs- und Versorgungsausgaben im öffentlichen Dienst (Drucksache 8/1990) ergänzt. Sein Schreiben wird als Drucksache 8/2223 verteilt.
Die in Drucksachen 8/2098 unter Nr. 24 und 30 aufgeführten EG-Vorlagen
Mitteilung der Kommission an den Rat für eine Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern im Energiebereich
Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Unterrichtung über den Energieverbrauch von Haushaltsgeräten durch Etikettierung
Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Anwendung der Richtlinie 78/.../EWG über die Unterrichtung über den Energieverbrauch von Haushaltsgeräten durch Etikettierung auf elektrische Backöfen
werden als Drucksachen 8/2220 und 8/2221 verteilt.
Wir fahren nunmehr fort in der Behandlung der Tagesordnungspunkte 11 bis 14:
11. Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Umsatzsteuergesetz und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1979 — StÄndG 1979)

— Drucksachen 8/2118, 8/2116 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 8/2207 — Berichterstatter:
Abgeordneter Löffler
Abgeordneter Dr. Riedl (München)

b) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß)

— Drucksachen 8/2200, 8/2201 — Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Kreile Abgeordneter Dr. Spöri

(Erste Beratung 107. Sitzung)

12. Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neugestaltung des steuerlichen Kinderlastenausgleichs
— Drucksache 8/2130 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 8/2208 —



Präsident Carstens
Berichterstatter:
Abgeordneter Löffler
Abgeordneter Dr. Riedl (München)

b) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß)

— Drucksache 8/2202 — Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Kreile Abgeordneter Dr. Spöri

(Erste Beratung 107. Sitzung)

13. Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Renterversicherung für Schwerbehinderte (Fünftes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz — 5. RVÄndG)

— Drucksache 8/2119 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 8/2210 — Berichterstatter:
Abgeordneter Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein
b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

— Drucksache 8/2181 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. George (Erste. Beratung 107. Sitzung)

14. Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
— Drucksache 8/2120 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 8/2209 — Berichterstatter: Abgeordneter Glos
b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (13. Ausschuß)

— Drucksache 8/2183 —Berichterstatter: Abgeordneter Köster (Erste Beratung 107. Sitzung)

Das Wort — noch in zweiter Beratung — hat der Herr Bundesminister der Finanzen.

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0811200100
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor ziemlich genau vier Wochen lag Ihnen der Gesetzentwurf zum Steueränderungsgesetz 1979 in erster Lesung vor. Inzwischen hat der Finanzausschuß das umfangreiche Steuerpaket in mehreren
Sitzungen intensiv behandelt. Für die zügige Beratung gebührt den Mitgliedern des Finanzausschusses — allen Mitgliedern und auch denen der mitberatenden Ausschüsse — der besondere Dank der Bundesregierung. Eine wesentliche Voraussetzung für die rechtzeitige Verabschiedung und Bekanntmachung dieser Gesetze ist damit erfüllt.
Die Bundesregierung begrüßt, daß das Steueränderungsgesetz 1978 und das Steueränderungsgesetz 1979 miteinander verbunden worden sind. Darin liegt nicht nur eine verfahrensmäßige Vereinfachung; es können dadurch auch die wichtigen Bereiche der steuerlichen Behandlung geschiedener oder getrennt lebender Ehegatten und ihrer Kinder im Zusammenhang beraten und entschieden werden. Ich begrüße besonders, daß der Finanzausschuß den Vorstellungen der Bundesregierung gefolgt ist und die abweichenden Vorschläge der CDU/CSU zurückgewiesen hat.
Von dem Gesamtpaket der nach dem Weltwirtschaftsgipfel beschlossenen Maßnahmen — von den steuerlichen Maßnahmen ebenso wie von den Leistungsverbesserungen im Ausgabenbereich — wird ein deutlicher Impuls zur Verstärkung der Nachfrage und zur Verbesserung des Wirtschaftswachstums ausgehen.
Die von der CDU/CSU gemachten Vorschläge gehen leider wieder einmal über das hinaus, was haushaltspolitisch vertretbar ist.

(Sehr wahr! bei der SPD)

Die öffentlichen Haushalte würden durch diese Vorschläge zusätzlich mit mehreren Milliarden DM belastet; die von der Opposition im Bundesrat gemachten Vorschläge würden eine Mehrbelastung von rund 6 Milliarden DM ausmachen.
Bei den Beratungen im Finanzausschuß des Bundestages hat die Opposition schnell erkannt, daß dies haushaltspolitisch nicht vertreten werden kann, und hat deshalb den ursprünglich geforderten Kinderfreibetrag von 1 200 DM je Kind um die Hälfte gekürzt. Leider ist auch dieser Vorschlag nicht nur finanzpolitisch unvertretbar. Die CDU/CSU — ich benutze einmal die alte Reihenfolge —

(Heiterkeit bei der SPD)

ist nicht in der Lage, konkret anzugeben, wie derartige Zusatzbelastungen ausgeglichen werden sollen.
Als Haushaltsminister kann ich nur davor warnen; die Finanzen des Bundes in einer Weise zu belasten, die unsere Handlungsfähigkeit, welche im Interesse des Staates und der Allgemeinheit gewahrt werden muß, in Zukunft einengen könnte. Ich muß mich entschieden dagegen wehren, Einnahmeverluste des Bundes durch weitere erhebliche Steuerentlastungen noch zu erhöhen, eine konstruktive Mitwirkung bei der, wie wir ja alle wissen, sachlich richtigen Mehrwertsteuererhöhung zu verweigern und gleichzeitig von den Ländern her eine an objektiven Kriterien orientierte Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens zu blockieren. Der Bund wird z. B. durch seinen Beitrag zur Deckung des Einnahmenausfalls der Gemeinden durch den Wegfall der Lohnsummensteuer und zur Stärkung der originären



Bundesminister Matthöfer
Steuerkraft aller Gemeinden wahrscheinlich mehr belastet, als bisher von uns geplant worden ist.
Auf den Bundeshaushalt entfallen von dem vorgeschlagenen Maßnahmepaket im Gesamtumfang von rund 121/2 Milliarden DM 1979 ohnehin allein rund 71/2 Milliarden DM. Die dadurch bedingte erneute Zunahme der Nettokreditaufnahme wird zwar kurzfristig finanzierbar sein, sie belastet aber das Ziel der Konsolidierung der Bundeshaushalte mittelfristig erheblich. Wir alle wissen, wie beschränkt der Spielraum für eine Verminderung des Ausgabenzuwachses ist. Mit einer Zuwachsrate von durchschnittlich jährlich 5,2 % in den Jahren 1980 bis 1982 liegt die mittelfristig geplante Ausgabensteigerung deutlich unter der angestrebten Zunahme des Bruttosozialprodukts von jährlich 7 v. H. Da die Bundesausgaben auch künftig zur Wahrnehmung zentralstaatlicher Aufgaben eine erhebliche Dynamik aufweisen werden — wir brauchen nur an die Entwicklungen in Europa zu denken—, ist die in dem neuen Finanzplan des Bundes in den Jahren 1980 bis 1982 zugrunde gelegte Ausgabenentwicklung äußerst knapp bemessen.
Angesichts der — ich zitiere — „rigorosen Drosselung des Ausgabenanstiegs", wie es die Bundesbank bezeichnet hat, sind somit die Möglichkeiten der Konsolidierung auf der Ausgabenseite des Bundeshaushalts durch weitere Senkung der Zuwachsraten voll ausgeschöpft. Zur Begrenzung der finanziellen Lasten des Steuerpakets und zur angestrebten mittelfristigen Konsolidierung des Bundeshaushalts ist daher die im Steuerpaket vorgesehene Mehrwertsteuererhöhung unverzichtbar. Wer auf sie verzichten will und im Gegenteil noch weitere Steuerentlastungen fordert, darüber hinaus die Steuerverteilung zu Lasten des Bundes verschieben will, macht sich nicht nur unglaubwürdig, er setzt sich auch dem Verdacht aus, den Bund auf Dauer finanziell handlungsunfähig machen zu wollen.
In den parlamentarischen Beratung ist wieder deutlich geworden, daß es in Fragen der sozialen Gerechtigkeit einen tiefen Graben zwischen Regierungsfraktionen und Opposition gibt. Die Bundesregierung hält an ihrem Weg fest, kinderreiche Familien, Mütter und berufstätige Frauen gezielt zu fördern, wo das zur Verbesserung der Chancengleichheit erforderlich ist. Wer statt dessen immer wieder Vorschläge macht, die in ihrem Kern nur auf eine Besserstellung der oberen Einkommensschichten hinauslaufen, darf sich nicht wundern, daß er erstens sozialpolitisch ins Abseits, läuft und zweitens mit der These von der sozialen Überforderung des Staates an Glaubwürdigkeit verliert. Die Wiedereinführung von steuerlichen Kinderfreibeträgen ist weder ein Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit noch ein Beitrag zur Kinder- und Familienpolitik oder zur Stabilisierung der öffentlichen Finanzen.
Ich möchte nochmals die grundsätzliche Zielrichtung deutlich machen, die die Bundesregierung bei den steuerlichen Maßnahmen verfolgt und die in dem jetzt vorliegenden Steueränderungsgesetz zusammengefaßt sind.
Die Bundesregierung erfülit zunächst mit den steuerlichen Entlastungen der Bürger und der Wirtschaft
zu einem wesentlichen Teil die auf dem Wirtschaftsgipfel in Bonn eingegangene Verpflichtung, einen international abgestimmten Beitrag zur Stärkung der Nachfrage und der Wachstums- und Beschäftigungsbedingungen in unserer Volkswirtschaft zu leisten. Das zu tun, ist insbesondere angesichts der nach wie vor hohen Arbeitslosigkeit und der strukturellen Schwächen unserer Volkswirtschaft notwendig.
Zugleich benutzt die Bundesregierung die Gelegenheit, steuerliche Entlastungen gezielt vorzunehmen, so daß gewisse strukturelle Verschiebungen im Steuersystem, die sich im Laufe der Jahre ergeben haben, beseitigt werden und in besonderen Fällen mehr steuerliche Gerechtigkeit verwirklicht wird.
Der sachliche und finanzielle Schwerpunkt der steuerlichen Maßnahmen liegt bei den vorgeschlagenen Verbesserungen im Tarif der Lohn- und Einkommensteuer. Ich freue mich; daß sowohl der Bundesrat wie auch die Opposition in diesem Haus den Entwurf der Bundesregierung als gezielte strukturelle Verbesserung des Steuertarifs und damit auch des Steuersystems anerkennen und die Bundesregierung dabei unterstützen wollen, daß die daraus sich ergebenden steuerlichen Entlastungen der Lohn- und Einkommensteuerzahler möglichst bald wirksam werden.
Es wurde gestern hier der Eindruck erweckt, als seien mit dem zur Beschlußfassung vorliegenden Paket keine wirklichen Verbesserungen für den Bürger verbunden. Ich darf deshalb nur noch einmal kurz festhalten: Der Abbau des Tarifsprungs bei der Einkommensteuer und die Erhöhung des Grundfreibetrages werden ab 1. Januar 1979 jedem Steuerpflichtigen in diesem Lande Steuererleichterungen bringen. Kinderreiche Familien werden zusätzlich durch die zweistufige Erhöhung des Kindergeldes über eine fühlbare Verbesserung ihrer Kaufkraft verfügen. Unterhaltspflichtige Geschiedene und getrennt Lebende sowie Selbständige werden gezielte Verbesserungen wie das begrenzte Realsplitting mit Wahlrecht, die Aufteilung der kinderbedingten Steuervorteile und die Erhöhung der Vorsorgepauschale erhalten. Frauen werden nach der Geburt eines Kindes, falls sie berufstätig sind, ein halbes Jahr lang ihrer Arbeit fernbleiben können, um sich der Versorgung ihres Kindes zu, widmen. Diese Verbesserungen werden auch nicht annähernd durch die vorgeschlagene Erhöhung der Umsatzsteuer um 1 % wieder aufgezehrt. Es ist übrigens völlig offen, ob der Verbraucher diese Erhöhung überhaupt durch höhere Preise zu spüren bekommen wird. Nach der letzten Umsatzsteuererhöhung jedenfalls sind die Preise nicht gestiegen, sondern die Preiszuwachsrate ist weiter zurückgegangen.
Daß die Opposition das Maßnahmenbündel der Bundesregierung insgesamt für vernünftig hält, hat sie in den Ausschußberatungen erkennen lassen. Wir bedanken uns dafür. Es waren nur einzelne Elemente des Steuerpakets Gegenstand ihrer Kritik.
Einen Schwerpunkt der Beratungen in den Ausschüssen bildete die Regelung des Realsplittings. Das von der Bundesregierung vorgeschlagene Modell soll die steuerliche Belastung von geschiedenen und getrennt lebenden Unterhaltsverpflichteten mil-



Bundesminister Matthöfer
dern, da hier bekanntlich manche Härten aufgetreten sind. Ich räume ein, daß die von der Bundesregierung ursprünglich vorgeschlagene Lösung nicht ideal war. Die Besteuerung geschiedener und getrennt lebender Ehegatten ist ein Beispiel dafür, wie schwer Steuergerechtigkeit zu verwirklichen ist, wenn dabei auch noch gleichzeitig eine Steuervereinfachung angestrebt werden soll. Es ist schon schwierig genug, Übereinstimmung zu finden, was im Vergleich unterschiedlicher familiärer Verhältnisse, aber auch unterschiedlicher sozialer Bedürfnisse von Familien, allein lebenden Müttern und ihren Kindern nun wirklich gerecht ist. Verfassungsjuristen haben dabei mitzuwirken. Da sie sich häufig nicht einig sind, engt sich der Spielraum für eine wirklich auf eine gezielte, differenzierte soziale Gerechtigkeit abzielende Lösung ganz bedenklich ein.
Bei dem neuen, von der Mehrheit des Finanzausschusses akzeptierten Vorschlag wird eine Kompromißlösung mit komplizierten Regelungen erkauft. Das neue Verfahren bewirkt, daß die Unterhaltsleistungen bis zur Höchstgrenze von 9 000 DM das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten mindern, während sie bei dem unterhaltsberechtigten Ehegatten als steuerpflichtiges Einkommen behandelt werden. Soweit dadurch für den Unterhaltsberechtigten eine steuerliche Mehrbelastung eintritt, muß diese durch eine entsprechende Erhöhung der Unterhaltsleistungen aufgefangen werden. Damit in etwaigen Einzelfällen entstehende Härten gemindert werden, soll es den Geschiedenen oder getrennt Lebenden möglich sein, sich für den jeweiligen Veranlagungszeitraum für eine Besteuerung nach bisherigem Recht oder für das Realsplitting zu entscheiden. Einigen sich der Unterhaltsberechtigte und der -verpflichtete nicht auf das Realsplitting, so bleibt es bei der Besteuerung nach dem bisherigen Recht. Die Bundesregierung wird dem Parlament über die Erfahrungen mit dieser Lösung berichten, um dann gemeinsam beraten zu können, ob damit nun eine allseits befriedigende Regelung erzielt werden konnte.
Der Finanzausschuß ist in seiner Mehrheit auch in der Frage des steuerlichen Kinderlastenausgleichs den Vorstellungen der Bundesregierung gefolgt. Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Behandlung geschiedener oder dauernd getrennt lebender Eltern sowie Eltern nichtehelicher Kinder ist das seit 1975 geltende Einkommensteuerrecht insoweit nicht verfassungskonform, als verschiedene kinderbezogene Vergünstigungen nur dem Elternteil zugute kommen, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Nach dieser Entscheidung muß der unterhaltspflichtige Elternteil an diesen Vergünstigungen teilhaben. Ausgehend von der vom Gericht herausgestellten Gleichwertigkeit von Unterhaltsleistung in Geldbeträgen und persönlicher Betreuung wird grundsätzlich eine Halbteilung der kinderbezogenen Vergünstigungen vorgeschlagen. Soweit praktikabel, soll jedoch eine einvernehmliche andere Aufteilung bei den Ausbildungsfreibeträgen und bei der Übertragung von Pauschbeträgen für Körperbehinderte zulässig sein.
Ich stelle mir einmal vor, daß jemand, der kein Fachmann für Steuerrecht ist, sich dieses anhören
muß. Er wird dann klar erkennen, wie ungeheuer kompliziert allein das Einkommensteuerrecht ist und wie notwendig es ist, diese Dinge zu vereinheitlichen und zu vereinfachen.
Auch hinsichtlich der kinderbedingten Erhöhung der Einkommensgrenzen nach dem Sparprämiengesetz, dem Wohnungsbauprämiengesetz und dem Dritten Vermögensbildungsgesetz ist eine hälftige Aufteilung auf beide Eltern vorgesehen.
Ein besonderes Problem stellt allerdings die Berücksichtigung des kinderabhängigen zusätzlichen Sonderausgabenhöchstbetrages für Vorsorgeaufwendungen dar. Die Schwierigkeiten liegen im Lohnsteuerabzugsverfahren, und zwar in der Eintragung der kinderabhängigen Besteuerungsmerkmale auf der Lohnsteuerkarte nach Unterlagen der Gemeinden. Die Gemeinden können kurzfristig bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern sowie Eltern nichtehelicher Kinder nicht alle erforderlichen Angaben machen. — Ob es wünschenswert ist, daß diese Angaben auf der Lohnsteuerkarte gemacht und durch die Welt getragen werden, und ob das kinderfreundlich und familienfreundlich ist, ist noch eine ganz andere Frage.
Deshalb sah sich die Bundesregierung gezwungen, eine Übergangsregelung vorzuschlagen, die bis 1981 befristet sein soll. Danach soll der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, übergangsweise noch weiterhin den vollen Erhöhungsbetrag erhalten. Dem unterhaltspflichtigen Elternteil soll gleichwohl die Hälfte des Erhöhungsbetrages im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs oder in der Veranlagung zur Einkommensteuer gewährt wer- den.
Da hiergegen vom Bundesrat verfassungsrechtliche Bedenken erhoben wurden, haben wir diese geprüft und müssen sagen: Wir teilen diese Bedenken nicht. Solange es nicht möglich ist, die Voraussetzungen für eine Lösung zu schaffen, die den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts noch besser entspricht, muß es zulässig sein, eine sinnvolle Zwischenlösung zu schaffen. In dieser Auffassung wird die Bundesregierung durch einen früheren Beschluß des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts bestärkt, wonach es im Hinblick auf die besondere Schutzbedürftigkeit der Kinder von getrennt lebenden und geschiedenen Eltern aus verfassungspolitischer Sicht nicht zu beanstanden war, daß geschiedenen und dauernd getrennt lebenden Elternteilen die einkommensteuerlichen Kinderfreibeträge und sonstigen kinderbedingten Entlastungen zusammen doppelt zustanden.
Der Vorschlag des Bundesrates geht davon aus, daß schon vor 1982 im Lohnsteuerabzugsverfahren die Halbteilung auch im Vorsorgebereich realisiert werden soll. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Bundesländer, der kommunalen Spitzenverbände und des Bundesfinanzministeriums hat die rein technischen Fragen der Halbteilung auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfes untersucht. Der Bericht bestätigt die Auffassung der Bundesregierung, daß die Halbteilung im Lohnsteuerabzugsverfahren vor



Bundesminister Matthöfer
1982 nicht ohne beachtliche verwaltungstechnische Risiken durchführbar ist.
Die vorgesehene Abschaffung der Lohnsummensteuer hat wegen ihrer Finanzausgleichsproblematik zunächst Unruhe ausgelöst. Inzwischen zeichnet sich aber eine einvernehmliche Kompromißlinie ab. Ich möchte die Sorgfalt, mit der im Parlament der Zusammenhang zwischen der Abschaffung der Lohnsummensteuer und dem Ausgleich für die Einnahmeausfälle der Gemeinden behandelt wurde, ausdrücklich begrüßen. Wir haben uns bei der Beratung der schwierigen Ausgleichsfragen nicht selbst unter Zeitdruck gesetzt. Art. 2 tritt erst nach der endgültigen Klärung der Ausgleichsregelung in Kraft. Diese Entscheidung entspricht auch der Absicht der Bundesregierung, die Lohnsummensteuer nicht ohne eine entsprechende Ausgleichsregelung abzuschaffen.
Zur Problematik des Ausgleichs für die Gemeinden habe ich mit den Ländern und mit den kommunalen Spitzenverbänden mehrere Gespräche geführt. Dabei hat sich gezeigt, daß die kommunalen Spitzenverbände nur bei einem Ausgleich durch Überlassung eigener Steuereinnahmen die Belange der Kommunen gewahrt sehen. Ich habe deshalb einen neuen Ausgleichsvorschlag zur Diskussion gestellt, der eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und eine Senkung der Gewerbesteuerumlage vorsieht und damit dem Interesse der Gemeinden an höheren originären Steuereinnahmen Rechnung trägt.
Wenn man sich an dem finanziellen Rahmen des bisherigen Ausgleichsmodells des Bundes orientiert, würde das eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer von 14 auf 15 °/o sowie eine Senkung der Gewerbesteuerumlage von 120 auf 106 v. H. bedeuten. Ich verhehle nicht, daß ich das ursprüngliche Bundesmodell für besser geeignet gehalten hätte, weil über die Umsatzsteuerverlagerung die betroffenen Länder in die Lage versetzt werden sollten, die Ausgleichsleistungen gezielt den Gemeinden je nach ihrem Einnahmeausfall zur Verfügung zu stellen. Der Bund hat ja keine bilateralen Beziehungen mit den Gemeinden und kann dies nicht tun.
Entscheidend ist jedoch für mich, daß der Ausgleichsvorschlag allgemein konsensfähig ist, also von den Kommunalen Spitzenverbänden, den Ländern und dem Bund einvernehmlich getragen werden kann. In diesem Sinne hat sich die Bundesregierung auch immer ausdrücklich für alternative Vorschläge offen erklärt.
Der neue Ausgleichsvorschlag zieht die Bilanz aus den bisher geführten Gesprächen und öffentlichen Debatten. Er berücksichtigt, daß die sozialliberal geführten Länder bei der Bundesratsdebatte am 22. September das Umsatzsteuermodell des Bundes praktisch abgelehnt haben und statt dessen eine Präferenz für ein Ausgleichsmodell erkennen ließen, das die Senkung der Gewerbesteuer und eine Erhöhung des Anteils an der Einkommensteuer einbezieht. Die entscheidende Bedeutung des neuen kombinierten Ausgleichsvorschlags sehe ich darin, daß die Gemeinden dauerhaft eigene Steuereinnahmen erhalten und nicht auf Finanzzuweisungen durch die Länder angewiesen sind.
Unüberhörbar war die Befürchtung zahlreicher Kommunen, daß einzelne Länder — ähnlich wie nach dem Steueränderungsgesetz 1977 — die vom Bund erhaltenen Umsatzsteueranteile trotz gegenteiliger Erklärungen nicht in vollem Umfang an die Gemeinden zum Ausgleich ihrer Belastungen weitergeben würden. Die Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände hat auf den neuen Ausgleichsvorschlag wohl auch deshalb mit der Bemerkung positiv reagiert, daß die Städte und Gemeinden jetzt nicht mehr mit einer Ausgleichslösung durch die Länder vertröstet würden, da man schlechte Erfahrungen gesammelt habe.
Beim neuen Kombinationsmodell wird davon ausgegangen, daß die Gemeinden einen angemessenen Teil des Lohnsummensteuerausfalls durch höhere Hebesätze bei der Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital selbst ausgleichen. Für ebenso wichtig halte ich es, daß die Gemeinden, die keine Lohnsummensteuer erhoben haben, die Hebesätze bei der Gewerbesteuer entsprechend dem Umfang ihrer Mehreinnahmen absenken, um damit insgesamt die Wirtschaft steuerlich zu entlasten. Die Schwierigkeiten beim Suchen einer konsensfähigen Ausgleichsmethode liegen darin, daß der Bund nach der Verfassung keinen gezielten Ausgleich für die Lohnsummensteuerausfälle bei den betroffenen Gemeinden vornehmen kann. Wir können nur global wirkende Maßnahmen beschließen. Der notwendige Spitzenausgleich muß deshalb von den betroffenen Ländern zugesagt und geleistet werden.
Die Bundesregierung ist nach wie vor bereit, alle Fragen konstruktiv zu verhandeln, auf alternative Modelllvorschläge einzugehen und ihren angemessenen Anteil an der Finanzlast zu tragen.
Die Forderung der CDU/CSU nach Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer ist im Zusammenhang mit ihrer Forderung zu prüfen, wie die Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen bei der Gewerbeertragsteuer abgebaut werden kann. Die Besteuerung nach dem Gewerbekapital gehört zum Gesamtbild der Gewerbesteuer als einer Realsteuer, Herr Kollege Zeitel, die den Gemeinden die finanzielle Belastung durch die Gewerbebetriebe ausgleichen soll. Das von den Gewerbebetrieben eingesetzte Kapital ist ein geeigneter Maßstab für die Belastung der Gemeindefinanzen durch notwendige Infrastrukturmaßnahmen zugunsten der ortsansässigen Betriebe. Diese Maßnahmen sind von der Ertragslage der Betriebe weitgehend unabhängig. Die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer würde eine qualitative Verschlechterung des Gemeindefinanzsystems bedeuten.
Der mit diesem Vorschlag beabsichtigte Einstieg in die vollständige Beseitigung der Gewerbesteuer würde einen einschneidenden und nicht zu verantwortenden Eingriff in die kommunale Finanzkraft bedeuten. Die Bundesregierung kann sich der Forderung der Opposition nicht anschließen und wird sich ihr auch nicht anschließen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)




Bundesminister Matthöfer
Ich bitte den Bundestag, die Gesetzentwürfe in der jetzt vorliegenden Fassung zu beschließen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0811200200
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schäuble.

Dr. Wolfgang Schäuble (CDU):
Rede ID: ID0811200300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die CDU/CSU-Fraktion möchte ich zusammenfassend noch einmal begründen, warum wir das Steueränderungsgesetz 1979 in der vorliegenden Fassung ablehnen. Die CDU/CSU sagt ja zu den Entlastungen bei der Einkommensteuer. Wir sagen ja zur Anhebung des Grundfreibetrages, und wir sagen ja zur Beseitigung des Tarifsprungs von 22 auf 30,8 %. Wir sagen auch ja zu den sonstigen Verbesserungen bei der Einkommensteuer, insbesondere zur Erweiterung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen, vor allem für Selbständige, zur Halbteilung bei den sogenannten Kinderadditiven, obwohl wir im Finanzausschuß die Auffassung vertreten haben — aber überstimmt worden sind —, daß der Vorschlag des Bundesrates, die Halbteilung bei den Kinderadditiven jetzt zu beschließen und keine Vorlauffrist bis 1981 vorzusehen, der bessere gewesen wäre. Wir sagen ja zur Ausdehnung der degressiven Abschreibung auch beim Bauherrnwechsel vor Fertigstellung und zu den sonstigen Verbesserungen bei der Lohn- und Einkommensteuer.
Das Ja zum Abbau der Progressionswirkung bei der Lohn- und Einkommensteuer, meine Damen und Herren, entspricht unserer Politik des kontinuierlichen Abbaus heimlicher Steuererhöhungen.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Die CDU/CSU hat seit Jahren diese Politik konsequent verfolgt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir sind in diesem Hause die wahre Steuerentlastungspartei.

(Beifall bei der CDU/CSU — Lachen bei der SPD und der FDP — Dr. Spöri [SPD] : Mir kommen gleich die Tränen!)

— Meine Damen und Herren, ich weiß, das Sie es nicht gerne hören. Aber Sie müssen zur Kenntnis nehmen und können nicht bestreiten, daß die Union seit Jahren entsprechende Anträge vorgelegt hat, die Sie jahrelang abgelehnt haben. Zuletzt haben Sie am 21. Juni dieses Jahres in diesem Hause unseren Antrag, die Tarifreform durchzuführen, abgelehnt.

(Dr. Spöri [SPD] : Sie haben nie einen konkreten Vorschlag gemacht, Herr Schäuble!)

— Herr Spöri, der Bundeskanzler hat damals gesagt, es sei technisch gar nicht mehr machbar, zum 1. Januar 1979 eine Tarifreform durchzuführen.

(Dr. Spöri [SPD] : Das ist auch etwas anderes als eine Tarifkorrektur!)

— Ach, Herr Spöri, Sie haben doch schon gestern abend geredet; jetzt bleiben Sie einmal ganz ruhig. Am 21. Juni hat der Bundeskanzler gesagt — ich
wiederhole das —, die Tarifreform zum 1. Januar 1979 sei technisch nicht machbar.

(Dr. Jenninger [CDU/CSU]: So ist es!)

Inzwischen haben wir Mitte Oktober, und jetzt auf einmal ist die Tarifreform auch noch zum 1. Januar 1979 machbar.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es! — Zuruf des Abg. Wehner)

Offenbar hat. der Weltwirtschaftsgipfel dieses Wunder der technischen Bewältigung der Tarifreform bewirkt. Aber dieser Weltwirtschaftsgipfel hat ja nahezu alles möglich gemacht.

(Dr. Spöri [SPD] : Die Regierung ist handlungsfähig!)

Wir haben nach Ihren Beiträgen gestern zunehmend den Eindruck, daß in Zukunft für jedes Steuergesetz in der Bundesrepublik Deutschland zunächst einmal ein Weltwirtschaftsgipfel durchgeführt werden muß.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Häfele [CDU/CSU]: Alle Jahre ein Fukuda-Sprung!)

Vor dem Gipfel haben Sie erklärt — an der Spitze der Bundeskanzler und der Bundesfinanzminister —, für den Abbau des Tarifsprungs bei der Lohn- und Einkommensteuer sei ein finanzieller Spielraum nicht vorhanden. Inzwischen war der Gipfel, und jetzt auf einmal ist der finanzielle Spielraum vorhanden. Meine Damen und Herren, wenn Sie auf diesem Weg weitergehen, wäre es fast besser, wir würden die Präsidenten der Vereinigten Staaten und aller mit uns verbündeten Länder bitten, Mitglieder des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zu werden.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU — Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: Unverschämt!)

Nun sagen Sie — Herr Spöri, Sie haben das eben wieder gerufen —, die Union habe zur Tarifreform gar keinen konkreten Antrag gestellt. Dies ist unredlich; denn Sie wissen genau, daß wir immer erklärt haben, daß wir die Tarifreform mit Ihnen gemeinsam machen wollen. Das müssen wir so machen, wenn wir sie wirklich wollen; denn wir haben in diesem Hause keine Mehrheit. Wir haben erklärt, daß wir für gemeinsame Lösungen offen sind, und wir wollten das mit Ihnen zusammen machen. Das beweist, daß es uns immer um die Sache gegangen ist und nicht darum, uns nur mit Anträgen zu profilieren. Sie haben dem damals nicht zugestimmt. Wir sind froh, daß Sie wenigstens heute unserem Antrag zustimmen.
Aber, meine Damen und Herren, auch wenn wir den Entlastungen bei der Lohn- und Einkommensteuer zustimmen,

(Wehner [SPD]: Lehnen wir sie ab!)

so müssen wir nein sagen zu Ihrem Anliegen, diese Entlastungen durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu finanzieren. Dies ist kein „Draufsatteln" — ein Begriff, Herr Kollege Wehner, wie Sie ihn immer wieder in Ihrer Propagandaabteilung zur Schaffung neuer Kampfbegriffe finden.



Dr. Schäuble
Bei unserem Nein zur Finanzierung des Abbaus heimlicher Steuererhöhungen durch die Mehrwertsteuer geht es uns darum, daß wir ja mit dem Abbau heimlicher Steuererhöhungen dem Steuerbürger lediglich zurückgeben — teilweise zurückgeben —, was ihm durch das Zusammenwirken von Inflation und Progression zuviel genommen wird. Dafür kann es keinen Ausgleich geben, denn es ist ja ein Zuviel, das wir abbauen wollen. Deswegen haben wir' diese Position immer vertreten.
Wenn. Sie jetzt fortfahren auf Ihrem Weg, jede Senkung einer Steuer in einem Teilbereich über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu finanzieren, dann werden Sie die Mehrwertsteuer nicht zur Verfügung haben, um eine Strukturreform unseres Steuersystems durchzuführen. Wir haben immer erklärt, daß wir die Mehrwertsteuer insbesondere auch im Zuge der Steuerharmonisierung innerhalb der Europäischen Gemeinschaften benötigen, um einen Ausgleich für eine grundlegende Strukturreform unseres Steuersystems zu schaffen. Sie aber gehen den Weg, jede einzelne Steuersenkung durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu finanzieren. Sie werden auf diesem Wege — ohne eine Strukturreform — bei einem Mehrwertsteuersatz von 20 % in wenigen Jahren landen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0811200400
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Spöri?

Dr. Dieter Spöri (SPD):
Rede ID: ID0811200500
Herr Schäuble, ist Ihnen nicht geläufig, daß in der Vorlage der Bundesregierung steht, daß die beabsichtigte Mehrwertsteuererhöhung ein Deckungsbeitrag für das gesamte Maßnahmenpaket nach dem Gipfel ist

(Lachen bei der CDU/CSU)

und nicht etwa einseitig dieser Steuersenkung im Bereich des Einkommensteuertarifs zugerechnet werden kann?

Dr. Wolfgang Schäuble (CDU):
Rede ID: ID0811200600
Herr Kollege Spöri, ich bin Ihnen außerordentlich dankbar für diese Frage. Denn sie gibt mir Gelegenheit, darauf hinzuweisen, daß Sie die anderen Maßnahmen — im wesentlichen die Abschaffung der Lohnsummensteuer — eben abgekoppelt haben. Gerade dies begründet ja im wesentlichen unser Nein zu dem Steueränderungsgesetz in der vorliegenden Form.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich will Sie noch einmal daran erinnern, daß wir im Jahre 1973 eine leidenschaftliche Diskussion um die von Ihnen durchgesetzte Erhöhung der Mineralölsteuer geführt haben. Denn wir haben damals gesagt: wenn wir jetzt die Mineralölsteuer erhöhen, dann werden wir den Spielraum nicht haben, um die Kraftfahrzeugsteuer grundlegend zu reformieren. Wir haben Recht behalten, und die Kraftfahrzeugsteuer ist noch immer nicht grundlegend reformiert. Sie gehen denselben Weg, indem Sie mal um mal die Mehrwertsteuer erhöhen.
Ich sage noch einmal, Herr Spöri, damit dies ganz klar ist: die CDU/CSU ist bereit und hat dies immer erklärt, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer mit zu tragen, wenn sie mit einer wirklichen Entlastung bei der Gewerbesteuer verbunden ist. Wir müssen die Lohnsummensteuer abschaffen, weil sie arbeitsplatzfeindlich ist. Darüber sind wir uns ja anscheinend alle einig. Nur daß Sie in diesem Gesetze beschließen, daß sie nicht abgeschafft wird, weil wir ja ein neues Gesetz brauchen, um sie abzuschaffen.
Wir müssen auch — das ist unser Antrag; er ist gestern abend vom Kollegen Zeitel begründet worden — die Gewerbekapitalsteuer abschaffen. Denn die Gewerbekapitalsteuer ist investitionsfeindlich. Wenn ich Sie an den Gipfel und an das erinnern darf, was dort so hehr verkündet worden ist: dort ging es doch darum, Investitionen zu fördern. Die investitionsfeindliche Gewerbekapitalsteuer muß eben gerade dann, wenn man so viel vom Gipfel redet, abgeschafft werden.
Deshalb sagen wir nein zu der von Ihnen vorgenommenen Abkopplung der Abschaffung der Lohnsummensteuer aus diesem Steuerpaket. Ich muß noch einmal daran erinnern — ich kann es Ihnen nicht ersparen —, daß der Wirtschaftsminister ja verkündet hat: Wenn die Lohnsummensteuer abgekoppelt wird, dann knallt's.

(Heiterkeit und Zurufe von der CDU/CSU — Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Wo?)

— Lieber Herr Jenninger, ich bin nicht imstande, im Augenblick zu ermessen, wo der Herr Bundeswirtschaftsminister sich gerade befindet. Es kann ja auch irgendwo auf der Welt knallen. Aber hier in diesem Hause findet es eben nicht statt. Deswegen kann ich der FDP nicht die Feststellung ersparen, daß sie ein weiteres Mal umgefallen ist.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der FDP)

— Ja, ich weiß, Sie hören es nicht gerne.
Vor den Landtagswahlen haben Sie erklärt, die Abschaffung der Lohnsummensteuer werde vom Steuerpaket nicht abgekoppelt. Jetzt haben Sie ein weiteres Mal den Wähler getäuscht. Die Serie der Wählertäuschungen von der Rentenversicherung über den Rücktritt von Herrn Osswald bis zum Rücktritt von Herrn Bundesminister Arendt, wird mit der Abkopplung der Lohnsummensteuer fortgesetzt.

(Zurufe von der SPD und von der FDP)

Sie sind ein weiteres Mal umgefallen.
Sie haben inzwischen eine neue Methode der Gesetzgebung erfunden. Herr Kollege Westphal hat gestern verkündet: Wir stehen fest zu unserer Konzeption der Abschaffung der Lohnsummensteuer; wir beschließen sie nur nicht im Bundestag. Herr Kollege Westphal, ich kann Ihnen nur sagen: Wir haben in der kommenden Woche einen Bundesparteitag in Ludwigshafen.

(Wehner [SPD] : Man merkt es!)

Dort beschließen wir unsere Programme und Konzeptionen. Hier im Bundestag beschließen wir Gesetze. Das Bundesgesetzblatt taugt nicht zur Bekanntmachung von Parteiprogrammen und -konzeptionen.



Dr. Schäuble
Sie haben übrigens noch ein solches Verfahren gewählt, das Sie inzwischen mit der Abkopplung ganz aus dem Verkehr gezogen haben. Sie haben uns in Ihren Gesetzentwürfen eine Formulierung vorgelegt: Die Freibeträge bei der Gewerbeertragsteuer werden erhöht auf „. . . ". Ich habe Sie im Finanzausschuß gefragt, wie wir zu diesem Antrag hätten stimmen sollen, ja oder nein, die Gewerbefreibeträge auf einen überhaupt nicht festgelegten Betrag festzusetzen. Das ist offenbar auch eine neue Form Ihrer Konzeption und Programmatik.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der CDU/CSU)

Bei der Einführung des begrenzten Realsplittings, bei dem sich insbesondere die FDP gegenüber einem zu Recht sehr aktiven Interessenverband seit Jahren festgelegt hat, verfolgen Sie in der Sache die gleiche Methode. Wir führen das Realsplitting ein, und wir beschließen in demselben Gesetz praktisch in der Sache das Gesetz zur Aufhebung des begrenzten Realsplittings.

(Dr. Spöri [SPD] : Zugestimmt haben Sie trotzdem!)

— Aber, Herr Kollege Spöri, Sie wissen ganz genau, daß Sie im Finanzausschuß das Wahlrecht beim begrenzten Realsplitting gegen unsere Stimmen durchgesetzt haben. Wir haben dem nicht zugestimmt. Wir stimmen dem Realsplitting zu, aber wir stimmen nicht zu, daß Sie es im selben Gesetz gleich wieder faktisch abschaffen, indem Sie das Wahlrecht einführen; denn dieses Wahlrecht bedeutet, daß der Unterhaltsberechtigte zustimmen muß, daß er die Unterhaltsleistungen versteuern muß. Wer wird dies tun? Sie schaffen lediglich zwischen den in der Regel sowieso nicht allzu befreundeten Unterhaltsberechtigten und Unterhaltsverpflichteten neuen Anlaß zum Streit, und Sie erreichen damit — es gibt im Finanzausschuß genügend Kollegen von der Koalition, die das genauso sehen wie wir —, daß das Realsplitting im Ergebnis nicht stattfinden wird.
Frau Matthäus-Maier hat gestern — ich fand das nicht sehr fair, aber vielleicht war es gar nicht so beabsichtigt = den Eindruck zu erwecken versucht, als sei die CDU/CSU gegen das Realsplitting gewesen. Verehrte Kollegin, die Wahrheit ist: Wir haben dem Realsplitting zugestimmt, und Sie haben ohne unsere Stimmen durchgesetzt, daß es mit der Einführung des Wahlrechts wieder abgeschafft wird. Sie sind damit ein weiteres Mal den Weg gegangen, daß Sie denjenigen, denen Sie mit Versprechungen verpflichtet waren, in der Sache Steine statt Brot geben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich muß bei dieser Gelegenheit wenige Worte zu dem von Ihnen uns aufgenötigten Gesetzgebungsverfahren sagen. Es wird mehr und mehr unerträglich, daß wir ständig neue Steueränderungsgesetze zu ein und demselben Gegenstand beschließen müssen. Wir haben im Finanzausschuß nicht mehr die Zeit, vernünftig zu beraten. Bei jeder sachlichen Anregung, sei sie von der Koalition, sei sie von der Opposition, wird gesagt: Das machen wir im nächsten Gesetz, dazu haben wir jetzt keine Zeit. Es lohnt nicht mehr, das jetzt zu beschließende Gesetz im Bundesgesetzblatt amtlich bekanntzumachen, denn bis es bekanntgemacht wird, ist schon das nächste Änderungsgesetz auf dem Weg.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir betreiben hier wirklich das Geschäft derjenigen, die mit dem Thema der zunehmenden Komplizierung und Unübersichtlichkeit unseres Steuerrechts nicht das Geschäft unserer gemeinsamen demokratischen Überzeugung betreiben können.
Sie sind bei diesem Verfahren selbst in solche totale Verwirrung gestürzt, daß Sie beispielsweise — diese Geschichte will ich den Kollegen, die nicht im Finanzausschuß sind, nicht vorenthalten — zunächst in Art. 1 beantragt hatten, für bestimmte Spenden für bestimmte Zwecke den abzugsfähigen Betrag zu verdoppeln. Dann haben Sie sich überlegt, daß Sie das wegen verschiedener Komplizierungen doch nicht machen wollen. Weil Sie aber nicht wußten, wie Sie das bei der Komplizierung des Verfahrens machen sollten, haben Sie eine Formulierungshilfe des Finanzministeriums erbeten. Diese Formulierungshilfe, die in der Sache nichts anderes brachte, als diesen Ihren eigenen Antrag zurückzunehmen, hat auf dem Umdruck, der Ihnen vorgelegen hat, die schöne Überschrift: „Formulierungshilfe für die Aufgabe des Vorhabens, den Abzugssatz bei Spenden zur Förderung kultureller Zwecke bei der Einkommensteuer zu verdoppeln". Unter dieser anspruchsvollen Überschrift folgt dann die Formulierungshilfe, in der es heißt: „In Art. 1 werden die Nummern 4 und 22 Buchstabe i gestrichen." So groß war die Verwirrung, daß Sie dafür schon die Hilfe des Ministeriums brauchten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir haben bei unserem Antrag, neben der Lohnsummensteuer auch die Gewerbekapitalsteuer abzuschaffen, ein solides Konzept in Form eines Gesetzesantrags vorgelegt — das auch in Kraft treten soll, Herr Westphal, nicht eine Konzeption, die nicht in Kraft treten soll —, wie die Einnahmeausfälle für die Kommunen tragbar zu machen sind. Daß dies ein solides Konzept ist, hat die gestrige Debatte am besten bewiesen. Denn auf der einen Seite hat der Kollege Kühbacher gesagt, wir würden mit unserem Ausgleichskonzept die Gemeinden finanziell ruinieren, während auf der anderen Seite die sehr verehrte Frau Kollegin Funcke gesagt hat, bei unserem Ausgleichskonzept würden die Gemeinden noch ein Geschäft von etwa 4 Milliarden machen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0811200700
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Wehner?

Dr. Wolfgang Schäuble (CDU):
Rede ID: ID0811200800
Darf ich gerade den Satz noch zu Ende sagen: Die Wahrheit liegt meistens in der Mitte. Wenn Herr Kühbacher sagt, daß wir die Gemeinden ruinieren, und Frau Funcke sagt, sie erhielten 4 Milliarden mehr, dann ist unser Konzept ja wohl ein solides.
Bitte schön, Herr Wehner.




Herbert Wehner (SPD):
Rede ID: ID0811200900
Weil Sie, sehr verehrter Herr Kollege, angesetzt haben, von einem Konzept zu sprechen, möchte ich gern, um Ihnen folgen zu können, von Ihnen wissen — mit dem Ziel der Klärung solcher Begriffe wie „Umfallen" und „Ja" und „Nein" —, ob ich Sie richtig verstehe, wenn ich Sie so sehe: Sie stehen auf dem Kopf, der „ja" sagt, und entscheiden mit den Beinen, die von der Durchsetzung dieses Ja wegzulaufen haben?

(Beifall und Heiterkeit bei der SPD und der FDP — Dr. Ritz [CDU/CSU] : Das war eine schwache Entlastung! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)


Dr. Wolfgang Schäuble (CDU):
Rede ID: ID0811201000
Herr Kollege Wehner, es dient der Belebung und Aufheiterung der frühen Morgenstunde, daß Sie eine solche Zwischenfrage stellen. Aber da ich seit einer Viertelstunde ausführe, welchen Teilen wir zustimmen und aus welchen Gründen wir das Paket insgesamt ablehnen müssen, ist die Absicht Ihrer Fragestellung erkennbar. Ich habe nicht den geringsten Zweifel, daß meine Ausführungen nicht nur für Sie, sondern auch für jeden anderen im Saal voll verständlich gewesen sind.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Aber für alle Fälle will ich Ihnen gern den Gefallen tun und die Position der CDU/CSU noch einmal kurz zusammenfassen.
Erstens. Die Union ist für den Abbau heimlicher Steuererhöhungen durch eine Reform des Lohn- und Einkommensteuertarifs. Weil es eben um den Abbau heimlicher Steuererhöhungen geht, ist sie dagegen, diese Maßnahme isoliert durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu finanzieren.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf des Abg. Dr. Spöri)

Zweitens. Die CDU/CSU ist dafür, durch die Wiedereinführung der Kinderfreibeträge in das System unseres Familienlastenausgleichs ein dynamisches Element wieder hineinzubringen, und die CDU/CSU ist dafür, durch die Wiedereinführung der Kinderfreibeträge zu erreichen, daß verheiratete Eltern steuerlich nicht schlechter gestellt werden als getrennt lebende Eltern.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Bundesfinanzminister hat hier vorhin gesagt, dies sei unsozial. Er hat dem Bundeskanzler wohl nicht zugehört, der in der SPD-Fraktionssitzung gesagt hat — jedenfalls ist das gestern nicht dementiert worden —, daß, wer bei unserem Steuersystem progressiv belaste, auch progressiv entlasten müsse.

(Dr. Ritz [CDU/CSU]: So ist es!)

Und warum eigentlich soll man bei allem progressiv entlasten, nur nicht bei der Belastung, die finanziell durch die Tatsache gegeben ist, daß man in einer Familie Kinder hat? Wir können nicht akzeptieren, daß ein Ehepaar ohne Kinder mit einem Familieneinkommen von — sagen wir einmal — 3 000 DM monatlich steuerlich genauso behandelt wird wie
ein Ehepaar mit drei Kindern und demselben Familieneinkommen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Drittens. Die Union ist dafür und beantragt, die Lohnsummensteuer als eine arbeitsplatzfeindliche Steuer und die Gewerbekapitalsteuer als eine investitionsfeindliche Steuer abzuschaffen. Wir sind bereit, für diese Strukturreform bei der Gewerbesteuer eine Anhebung der Mehrwertsteuer mitzutragen.
Wir haben viertens ein vernünftiges Konzept eines finanziellen Ausgleichs für die Kommunen vorgelegt: durch eine Anhebung des Anteils der Gemeinden am Lohn- und Einkommensteueraufkommen und durch eine Senkung bei der Gewerbesteuerumlage. Wir sind sehr erfreut, daß die Koalitionsparteien und die Bundesregierung nach der Ankündigung des Bundesfinanzministers inzwischen auf dem Weg zu unserem schon lange vorgelegten richtigen Konzept sind.
Da der Gesetzentwurf in der von Ihnen im Ausschuß durchgesetzten Fassung diesen unseren Grundsatzpositionen nicht genügt, müssen wir zu dem Steueränderungsgesetz 1979 in der vorliegenden Form nein sagen. Die Union wird sich, Herr Kollege Wehner, im weiteren Gesetzgebungsverfahren bemühen, unsere Verbesserungsvorschläge durchzusetzen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0811201100
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Huonker.

Gunter Huonker (SPD):
Rede ID: ID0811201200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Verabschiedung des heute zur Entscheidung stehenden Gesetzespaketes — Steueränderungsgesetz 1979, Novellierung des Kindergeldgesetzes, Gesetz zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze für Schwerbeschädigte — wird der Kern dessen realisiert, was Bundeskanzler Helmut Schmidt und seine Regierung auf dem Bonner Weltwirtschaftsgipfel zugesagt haben. Diese Zusage war die Voraussetzung für weitgehende Zugeständnisse unserer weltwirtschaftlichen Partner, deren Realisierung für die Wirtschaftslage bei uns und für den Arbeitsmarkt wichtiger ist als jedes denkbare nationale Programm zur Verringerung unserer wirtschaftlichen Schwierigkeiten und zum weiteren Abbau der Arbeitslosigkeit. Daß die Bundesregierung — dies ist gestern in der Diskussion etwas zu kurz gekommen — keine Maßnahmen von ihren Partnern verlangen konnte, ohne selbst substantielle Zusagen zur Verbesserung der Wirtschaftslage zu machen, ist selbstverständlich. Denn unsere ausländischen Partner wissen — Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, wissen das auch; Sie sagen es nur nicht —, daß unsere Preissteigerungsraten seit Jahren die niedrigsten neben der Schweiz sind und daß wir einen relativ hohen Grad von Stabilität erreicht haben dank unserer Politik — nicht nur, aber auch dank unserer Politik —, daß die Arbeitslosigkeit in unserem Land im Vergleich zu anderen Ländern im unteren Mittelfeld liegt, daß



Huonker
unsere Devisenreserven trotz der Schwierigkeiten im Weltwährungssystem sehr groß sind und daß der Außenwert unserer D-Mark ständig steigt, wobei ich hinzufügen will, daß dies natürlich Probleme für den Export der deutschen Wirtschaft mit sich bringt, und daß das Netz der sozialen Sicherheit in unserem Lande für viele unserer weltweiten Partner vorbildlich ist.
Der Schwerpunkt dessen, was zur Erfüllung dieser Zusage auf dem Weltwirtschaftsgipfel getan werden mußte, ist das Steuerpaket. Das gilt sowohl, was das finanzielle Volumen angeht, als auch in Anbetracht der öffentlichen Diskussion.
Der Schwerpunkt dieses Steuerpakets ist die Korrektur des Tarifs in der Lohn- und Einkommensteuer, in deren Mittelpunkt der Abbau des Sprungs im Steuertarif steht, der sich heute von 22 % auf 30,8 % bewegt, wenn das zu versteuernde Einkommen den Bereich der Proportionalzone übersteigt. Genau in diesem Punkt liegt der Kern des verständlichen Unmuts über das heutige Steuerrecht. Es ist nicht so, daß von diesem Tarifsprung in erster Linie leitende Angestellte, Prokuristen, gut verdienende Selbständige und Vorstandsmitglieder betroffen werden. In der Vielzahl werden Arbeitnehmerehepaare betroffen, bei denen beide berufstätig sind.
Gerade für diesen Personenkreis — das ist für uns Sozialdemokraten entscheidend wichtig — bringt der Abbau des Tarifsprungs die notwendige und im Augenblick finanzierbare Steuerentlastung.

(Sehr gut! und Beifall bei der SPD)

Dies wurde in der öffentlichen Diskussion nicht hinreichend deutlich. Es entstand, verursacht durch Erklärungen der Opposition — ich will hier stellvertretend für viele Herrn Dr. Häfele nennen — und unterstützt — bewußt oder unbewußt — durch Massenmedien, der Eindruck, als ob der Abbau des Tarifsprungs in erster Linie den Beziehern hoher Einkommen zugute käme. Dies ist nicht richtig.
Daß in erster Linie Arbeitnehmerehepaare, die beide verdienen, durch den Abbau des Tarifsprungs entlastet werden, will ich an einigen Beispielen, die ich willkürlich aus der Lebenswirklichkeit von Betrieben herausgegriffen habe; darstellen.

(Zuruf von der CDU/CSU)

Ein Ehepaar, er Werkzeugmaschinenbauer, die Frau Kaufmannsgehilfin, berufstätig, hat zusammen ein Jahresbruttoeinkommen von 57 892,77 DM. Der neue Steuertarif bringt diesem Arbeitnehmerehepaar mit zwei Arbeitseinkommen eine Steuerentlastung von 1 100 DM, eine Steuersenkung also von 10,2 %. Ein anderes Ehepaar, das ich im Rahmen einer Betriebsversammlung kennengelernt habe, er angelernter Gießereiarbeiter, im Akkord arbeitend, sie Hilfsarbeiterin in der Packerei, verdient zusammen 57 143 DM. Sie werden um 1070 DM steuerlich entlastet; das entspricht einer Entlastung von 10,1 °/o. Ein drittes Arbeitnehmerehepaar — es wohnt hier in Bonn —, er technischer Angestellter des öffentlichen Dienstes, BAT V b, 39 Jahre alt, sie Sachbearbeiterin in einem Dienstleistungsunternehmen, hat ein Jahreseinkommen von 60 770 DM. Sie bezahlten nach dem neuen Tarif, wenn er heute schon gelten würde, 1 082 DM Steuern weniger.
Solche Beispiele, meine Damen und Herren, ließen sich beliebig fortsetzen. Aus diesen Beispielen folgt, daß der Schwerpunkt — das möchte ich hier in aller Deutlichkeit festhalten — des Abbaus des Steuertarifs in seinen Auswirkungen bei jenen Millionen von Arbeitnehmerehepaaren liegt — es sind mehr als sechs Millionen Arbeitnehmerehepaare —, bei denen Mann und Frau gemeinsam verdienen und die über die Progressionswirkung des Steuertarifs heute zu Recht verärgert sind. Deswegen ist der neue Steuertarif in erster Linie eine Maßnahme zugunsten derjenigen Arbeitnehmerehepaare in unserem Lande, bei denen beide Ehepartner arbeiten.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Zuruf des Abg. Dr. Langner [CDU/CSU])

Auch für die Arbeitnehmerehepaare, von denen nur einer verdient, für Ledige, für Geschiedene bringt das neue Steuerrecht durch die Erhöhung des Grundfreibetrages von 390 DM bei Ledigen und 780 DM bei Verheirateten Entlastungen.
Es ist richtig, daß dies natürlich keine sehr hohen Steuerentlastungen sind. Nur, man muß wissen: Wenn Milliarden auf Millionen verteilt werden, kann beim einzelnen Arbeitnehmer keine große Steuerentlastung ankommen, sondern es können dies nur geringe D-Mark-Beträge sein. Eines muß man wissen: Wenn man denjenigen, der mit seinem Einkommen in der Proportionalzone liegt, als Ledigen um nur 1,83 DM und als Verheirateten um 3,66 DM zusätzlich entlasten will, dann bedeutete dies zusätzliche Steuerausfälle in Höhe von 700 Millionen DM. Wollte man die Steuersenkung in der Proportionalzone verdoppeln, d. h. nochmals 7 DM dem Ledigen, 14 DM dem Verheirateten im Monat an Steuersenkungen beschließen, so hätte dies Steuerausfälle in Höhe von rund 2,7 Milliarden DM zur Folge. Dies entspräche etwa einem Zehntel des gesamten Landeshaushalts von Baden-Württemberg oder zwei Drittel des Haushalts des Landes Bremen. Wer hier dann herumläuft wie Herr Dr. Häfele und Erwartungen dahin weckt, man könnte für die Bezieher von Einkommen, die in der Proportionalzone versteuert werden, wesentlich mehr machen, der leistet einen Beitrag zu einem Klima des Poujadismus, das niemandem in diesem Lande, auch nicht der Opposition, nützlich sein kann.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Meine Damen und Herren! Wenn dann herumgerechnet wird, wenn der Steuersenkung künftige Erhöhungen der Sozialversicherungsbeiträge gegengerechnet werden, dann ist, zumindest an die Adresse der Opposition gewandt, anzumerken, daß die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung erstens nur Bezieher von Einkommen mit mehr als 3 000 DM betrifft und daß zweitens die Dynamisierung der Beitragsbemessungsgrenzen im Sozialversicherungsrecht mit den Stimmen der Opposition festgelegt worden ist und dem gemeinsamen Willen dieses Bundestages ent-



Huonker
spricht. Ich frage: Was soll dann diese Miesmacherei, wie sie in Rechnungen von Dr. Häfele zum Ausdruck kommt?

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Wer immer Steuerpolitik macht — im Augenblick und auf längere Zeit machen wir sie, wenn ich das Klima in diesem Lande richtig einschätze —,

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU] : Deswegen ist das Klima so schlecht!)

muß offen und ehrlich sagen, daß Steuerpolitik in keinem Fall eine Art „Aktion Volksbeglückung" werden kann, wie die Opposition dies den Bürgern draußen wider besseres Wissen vorgaukelt.

(Beifall bei der SPD)

Insbesondere an die Adresse der Arbeitnehmer gerichtet sage ich: Das, was man unter dem Stichwort „Bürgerbedarf" versteht, z. B. kleine Klassen für kleine Kinder, Ausbau des Straßennetzes, Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit und vor allem auch Sicherstellung der Haltbarkeit des sozialen Netzes — all das ist notwendig, damit die Bürger in unserem Land nicht in Not geraten und ihr Lebensstandard sichergestellt bleibt. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn Bund, Länder und Gemeinden das an Finanzmitteln haben, was sie brauchen. Wer das Gegenteil davon sagt, betrügt den Bürger und hilft einigen Leuten in diesem Land, die das erreichen wollen, was Glistrup in Dänemark und Herr Poujade in Frankreich nicht ohne Erfolg — jedenfalls zeitweise — erreicht haben.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Franke [CDU/CSU] : Ist Herr Fredersdorf Mitglied der SPD?)

Dies, meine Damen und Herren, kann niemandem dienen, dies kann niemand wollen, dem die Demokratie in diesem Land und das Wohlergehen seiner Bürger am Herzen liegen.
Die im Steuerpaket der Bundesregierung enthaltene Entlastung der Wirtschaft wird so in Kraft treten, wie es dem Willen der Bundesregierung und der gemeinsamen Absicht der sie tragenden Koalitionsfraktionen entspricht.

(Franke [CDU/CSU] : Ist Herr Fredersdorf Mitglied der SPD, Herr Huonker?)

Das Herummäkeln der Opposition am Gesetzgebungsverfahren entbehrt jeder Grundlage. Denn in Art. 14 Abs. 4 der Gesetzesvorlage ist vorgesehen, daß der Wegfall der Lohnsummensteuer durch ein besonderes Gesetz in Kraft tritt, in dem zugleich die notwendigen Ausgleichsregelungen für den Wegfall der Lohnsummensteuer durch die. Erhöhung des Anteils der Städte und Gemeinden an der Einkommensteuer sowie durch die Senkung der Gewerbesteuerumlage herbeigeführt und eine Erhöhung des Freibetrages bei der Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag festgelegt werden. Diese Entscheidung, meine Damen und Herren, entspricht exakt dem Kabinettsbeschluß vom 30. August 1978 und dem Einvernehmen, das in dem Gespräch beim Bundeskanzler am 9. September mit dem SPD-Landesvorstand aus Nordrhein-Westfalen und sozialdemokratischen Kommunalpolitikern erzielt worden und das ausdrücklich durch einen Beschluß des SPD-Parteirats vom 12. September 1978 untermauert worden ist.
Durch diesen Gesetzentwurf wird sichergestellt, daß über die Abschaffung der Lohnsummensteuer

(Dr. Zeitel [CDU/CSU] : Da sagen aber Ihre Kollegen in Nordrhein-Westfalen etwas anderes!)

nur durch einen besonderen Gesetzgebungsakt entschieden wird, der zugleich die notwendigen und befriedigenden Ausgleichsmechanismen in Kraft setzt. Damit ist sichergestellt, daß der Bundestag und damit — lassen Sie mich das sagen — die sozialliberale Koalition das Gesetz des Handelns in Sachen „Abschaffung der Lohnsummensteuer" und „Kompensation" in der Hand behält. Zugleich wird dadurch der zeitliche Spielraum sichergestellt, der erforderlich ist, um in Verhandlungen und Gesprächen zwischen dem Bund, den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden und einzelnen von der Abschaffung der Lohnsummensteuer besonders betroffenen Gemeinden das notwendige Einvernehmen zu erzielen.
An dieser Stelle, Herr Dr. Schäuble, will ich in aller Klarheit sagen: Art. 14 Abs. 4 ist Ausdruck der Tatsache,

(Zuruf von der CDU/CSU: Daß Ihr nicht weiter wißt!)

daß es sozialdemokratischer Politik und ihrer langjährigen kommunalpolitischen Tradition entspricht, daß eine so tiefgreifende Veränderung der kommunalen Finanzstruktur von rund 800 Kommunen, wie sie die Abschaffung der Lohnsummensteuer zur Folge haben wird, nicht ohne die angemessene und sorgfältige Mitwirkung der Länder und der betroffenen Kommunen und der sie vertretenden kommunalen Spitzenverbände realisiert werden wird.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Deswegen werden wir die Gespräche führen, und zwar zügig, damit Unsicherheit, soweit sie besteht, rasch beseitigt wird. Wir werden diese Gespräche zügig führen, aber zugleich ohne Hektik und mit großer Sorgfalt.

(Sehr gut! bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

— Und wenn ich das an Ihre Adresse sagen darf, Herr Dr. Zeitel und Herr Dr. Köhler, weil Sie sich ja durch Zwischenrufe bemerkbar machen:

(Dr. Zeitel [CDU/CSU] : Wegen NordrheinWestfalen!)

Die Tatsache, daß die Opposition diesen Weg, nämlich eine zügige, aber sachgerechte und vernünftige
Abstimmung zwischen den drei staatlichen Ebenen
— Bund, Länder und Kommunen — nicht mitgehen will, ist für mich ein Hinweis darauf, daß Ihnen, meine Damen und Herren von .der Opposition, die kommunale Selbstverwaltung und die föderative



Huonker
Struktur in der Bundesrepublik offenbar weniger am Herzen liegen als uns Sozialdemokraten.

(Beifall bei der SPD — Zuruf von der CDU/ CSU: Da kann man nur lachen!)

Ein Gesetz, das die Bestimmung des Zeitpunkts des Inkrafttretens einem besonderen Gesetzgebungsakt vorbehält, ist nichts Neues, und ich frage mich, ob das, was gestern Herr Dr. Kreile und heute Herr Dr. Schäuble gesagt haben, aus Unkenntnis oder aus welchen Gründen sonst gesagt worden ist.

(Dr. Häfele [CDU/CSU] : Wie immer sehr primitiv, Herr Huonker!)

— Herr Dr. Häfele, den Vorwurf der Primitivität würde ich aus vielen Gründen an niemanden so gern zurückgeben wie an Sie!

(Zustimmung bei der SPD und der FDP — Dr. Häfele [CDU/CSU] : Sehr intelligent!)

Im Gesetz zur Änderung des Bewertungsgesetzes vom 13. August 1965 — dies war unter der Kanzlerschaft eines Herrn Dr. Erhard —

(Sehr gut! bei der SPD)

wurde in Art. 3 — mit Ihren Stimmen, den Stimmen des damaligen größeren Koalitionspartners; der kleinere Koalitionspartner war seinerzeit die FDP — folgendes geregelt — ich zitiere wörtlich —:
Der Zeitpunkt, von dem an die Einheitswerte des Grundbesitzes der Hauptfeststellung 1964 ... bei der Feststellung von Einheitswerten der gewerblichen Betriebe und bei der Festsetzung der Steuern zugrunde gelegt werden, und die von diesem Zeitpunkt an anzuwendenden Besteuerungsmaßstäbe werden durch besonderes Gesetz bestimmt.
Das heißt: Hier haben wir exakt den Parallelfall zu dem, was wir jetzt in Art. 14 Abs. 4 machen, und Sie tun so, als ob das ein Novum wäre! Dabei hat die CDU einem ähnlichen Gesetzesvorgang vor etwa 13 Jahren selber zugestimmt.

(Dr. Spöri [SPD]: Die vergessen doch alles!)

Was die verfassungsrechtlichen Bedenken angeht, so will ich für die, die es genau wissen wollen, auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1976 zum Stiftungsgesetz verweisen, in dem das Verfassungsgericht feststellt, daß — ich zitiere wörtlich —
weder der Wortlaut noch der Sinn des Art. 82 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz fordern, daß der maßgebliche Zeitpunkt des Inkrafttretens eines Gesetzes unter allen Umständen wörtlich und unter genauer Bestimmung eines Termins im Gesetz angeführt wird.
Meine Damen und Herren, die Forderung- der CDU/CSU nach Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer bedeutet — und dies sage ich an die Adresse aller mittelständischen Unternehmen, an die Adresse der Einzelhändler, der Handwerker und der Inhaber kleiner oder mittlerer Industriebetriebe — keine ins Gewicht fallende Entlastung für den gewerblichen Mittelstand.

(Beifall bei der SPD)

Wer das Gegenteil behauptet, hat entweder keine Ahnung von der betrieblichen Wirklichkeit oder redet wider besseres Wissen.
Im Namen der von CDU bzw. CSU regierten Länder hat in erster Lesung der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg zur Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer gesprochen. Ich habe mir die Zahlen aus der Stadt, in der Ministerpräsident Späth jahrelang Verantwortung für die Finanzen getragen hat, besorgt und kann hier feststellen: In dieser mittelgroßen Stadt mit 1 550 gewerbesteuerpflichtigen Betrieben zahlen genau fünf Unternehmen — das sind 0,3 % —(Dr. Spöri [SPD] : Das ist der Mittelstand!)

gut die Hälfte, nämlich 52 % der gesamten Gewerbesteuer. Zehn weitere Betriebe zahlen 14 % der Gewerbesteuer. Insgesamt zahlen 35 Betriebe — das sind rund 2 % aller gewerbesteuerpflichtigen Betriebe dieser Stadt — zwei Drittel des gesamten Gewerbesteueraufkommens. Die übrigen 1 515 Betriebe — das sind 97,7 % — zahlen insgesamt 5,8 Millionen DM von einem Gewerbesteueraufkommen von 23 Millionen DM.
Wenn man daraus den Durchschnitt errechnet — ich weiß, das stimmt nicht ganz —, dann sind das pro Betrieb im Jahr 3 828 DM gleich 319 DM im Monat. Wenn dann noch gewußt wird, daß die Gewerbekapitalsteuer am Aufkommen der Gewerbesteuer aus Ertrag und Kapital nur ein Fünftel ausmacht, kann man, soweit man bei der Wahrheit bleibt, nicht bestreiten, daß die Auschaffung der Gewerbekapitalsteuer, wie von der Opposition und vom Bundesrat gefordert, eine gezielte Maßnahme zur Stärkung der Finanzkraft der Großunternehmen ist; mit der Entlastung des gewerblichen Mittelstands hat dies nichts zu tun.

(Beifall bei der SPD und der FDP) Das Beispiel Bietigheim ist kein Einzelfall.


(Dr. Zeitel [CDU/CSU] : Das ist Ihre Auffassung! Sie kennen doch die Statistik gut!)

— Herr Professor Zeitel, zum Stichwort Statistik will ich jetzt kommen. Ich hoffe, daß Sie die Statistik nicht nur kennen, sondern, falls Sie von Ihrer Forderung nicht mehr herunterkommen, zumindest in den Gesprächen mit dem gewerblichen Mittelstand auch an sie denken. Denn ich habe doch die Sorge, daß Sie mit der Forderung nach Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer bei Hunderttausenden von Handwerkern und Einzelhändlern Erwartungen erwecken, die Sie nicht erfüllen können. Das Ergebnis wird natürlich Verdruß an diesem Bundestag, wenn nicht gar an diesem Staat sein. Das bitte ich Sie zu bedenken.
In der amtlichen Statistik ist nachzulesen — im Statistischen Jahrbuch 1977 —, daß knapp 1,5 Millionen Unternehmen mit einem Gewerbekapital unter 1 Million DM — das sind 98 % aller Unternehmen — im Jahr 1970 nur rund 24 % des Aufkommens aus der Gewerbekapitalsteuer zahlten. Demgegenüber erbrachten 270 Unternehmen mit einem Gewerbekapital von mindestens 100 Millionen DM —



Huonker
das sind ganze 0,02 % aller Unternehmen — 35 % der Gewerbekapitalsteuer.

(Dr. Zeitel [CDU/CSU]: Natürlich!)

Herr Staatssekretär Dr. Böhme hatte recht, als er in der ersten Lesung des Gesetzes in diesem Zusammenhang darauf hinwies, daß 8 % der Betriebe rund 93 % des gesamten Aufkommens aus der Gewerbekapitalsteuer zahlen.

(Dr. Zeitel [CDU/CSU] : Das sind über 100 000 Betriebe!)

Da wird — Herr Professor Zeitel, offenbar im Gegensatz zu Ihnen — unsere Steuerpolitik an der Wirklichkeit der gewerblichen Wirtschaft bestimmen lassen, kann ich Ihnen sagen, daß ein Handwerksbetrieb in dem Land, aus dem Sie kommen, mit zehn Arbeitnehmern im Jahr 1977 genau 500 DM Gewerbekapitalsteuer zahlte — das ist ein willkürlich herausgegriffenes Beispiel —,

(Dr. Zeitel [CDU/CSU] : Ist das nichts?)

ein Hersteller feinmechanischer Geräte mit 14 Arbeitnehmern 660 DM Gewerbekapitalsteuer zahlte, ein Industriebetrieb in dem Land, aus dem wir beide kommen, mit 20 Arbeitnehmern 280 DM Gewerbekapitalsteuer zahlte und ein anderer Industriebetrieb mit 200 Arbeitnehmern 4 500 DM Gewerbekapitalsteuer zahlte.

(Dr. Zeitel [CDU/CSU] : Das ist auch nicht wenig! — Anhaltende Unruhe)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0811201300
Meine Damen und Herren, ich bitte um etwas mehr Ruhe.

Gunter Huonker (SPD):
Rede ID: ID0811201400
Warum sage ich das? Ich sage das, weil jedermann, der Bilanzen lesen kann oder einmal die Gelegenheit hatte — und die hatten und haben Sie, Herr Professor Zeitel —, mit Handwerkern und Unternehmern zu reden, weiß,

(Dr. Zeitel [CDU/CSU] : Der weiß, daß 4 000 DM viel Geld ist!)

daß die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer bei kleinen und mittleren Betrieben, in denen finanzielle Schwierigkeiten bestehen, zu keinerlei substantieller Entlastung führt. Wer das Gegenteil behauptet — ich sage es noch einmal —, der sagt die Unwahrheit und erweckt Erwartungen, die durch das Steuerrecht nicht erfüllt werden können, schon gar nicht durch die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer.
Zum Thema Abschaffung von Gewerbekapitalsteuer stelle ich fest:
Erstens. Die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer bedeutete einen tiefen Eingriff in die Finanzautonomie der Kommunen. Wer die Gewerbekapitalsteuer und damit den Hauptteil der Realsteuer der Kommunen abschafft, der legt die Axt an den Baum der eigenen Finanzierungsmöglichkeiten der Städte und Gemeinden und trifft damit das kommunale Selbstverwaltungsrecht im Mark.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Zweitens. Die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer wäre auch arbeitnehmerfeindlich. Denn dadurch würde der Prozeß steuerlich begünstigt und entscheidend beschleunigt, Arbeitsplätze durch zusätzlichen Einsatz von Gewerbekapital, also von Maschinen, wegzurationalisieren.
Drittens. Ich habe schon an Einzelfällen ausgeführt, daß die Forderung nach Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer mittelstandsfeindlich ist. Großunternehmen würden einseitig begünstigt. Das Handwerk, der Einzelhandel und die Vielzahl der kleinen und mittleren Industriebetriebe bezahlen in der Regel so wenig Gewerbekapitalsteuer, daß ihnen die Abschaffung keine spürbare Entlastung brächte. Ihre Forderung bedeutet die Finanzierung einer Beschleunigung des Konzentrationsprozesses in der Wirtschaft zu Lasten der mittelständischen Unternehmungen. Wie Sie in der Zeitung gelesen haben, wurde auch von Ministerpräsident Späth, als er mit den Zahlen aus der Stadt, in der er wohnt, konfrontiert wurde, bestätigt, daß die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer den Handwerkern nichts brächte.
Aus diesem Grund werden wir hier Ihre Forderung ablehnen.

(Dr. Zeitel [CDU/CSU] : . . . und nachher doch noch zustimmen!)

Wir werden dazu namentliche Abstimmung beantragen, damit klar ist, wer in diesem Bundestag Forderungen erhebt, die einseitig die Großindustrie begünstigen, dem Mittelstand nichts nützen, sondern ihm schaden und die kommunale Selbstverwaltung im Mark treffen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Noch ein Wort, meine Damen und Herren, zu Ihrer Forderung nach Wiedereinführung von Kinderfreibeträgen. Für jedermann, der rechnen kann, ist klar, daß die Wiedereinführung von Kinderfreibeträgen zusätzlich zum Kindergeld bedeutet — ich nehme jetzt einmal die Forderung des Bundesrates: 600 DM Kinderfreibetrag pro Kind und Elternteil —, daß die Hälfte aller Arbeitnehmer in der Bundesrepublik, diejenigen nämlich, die in der Proportionalzone liegen, im Jahr dadurch eine Steuerentlastung von 132 DM hätten und daß der Bezieher eines Spitzeneinkommens eine Steuerentlastung von 336 DM hätte. Die Forderung der Opposition, die nur der Hälfte dessen entspricht, was der Bundesrat will, nämlich 300 DM, hätte natürlich die Hälfte an Steuervergünstigungen zur Folge; nur: die Ungerechtigkeit bliebe die gleiche.
Ich will hier nicht darüber reden, warum Sie die Bundesratsforderung nicht übernommen haben, sondern nur die Hälfte des vom Bundesrat vorgeschlagenen Kinderfreibetrages wollen. Aber die Gründe sind uns nicht unbekannt geblieben: Weil Sie in Ihrer Fraktion noch einige Kollegen haben, die ein Herz für die Arbeitnehmer haben und in den Sozialausschüssen arbeiten und kämpfen, allerdings ohne Erfolg. Da diese sich in ihrer Haltung gegen die Wiedereinführung von Kinderfreibeträgen nicht durchsetzen konnten, hat man sich schließlich auf



Huonker
den Betrag von 300 DM geeinigt. Ich frage Sie ganz ohne Polemik: Wie soll denn der — —

(Lachen bei der CDU/CSU)

— Nein, das ist ein Problem, das aus meiner eigenen Familie stammt. Meine Frau hat mich gefragt: Wie soll denn der Inhaber eines Unternehmens seinen Mitarbeitern erklären, daß sie nicht einmal die Hälfte an Entlastung durch Kinderfreibeträge erhalten wie der Chef, und zwar nur deshalb, weil der Angestellte sehr viel weniger als der Inhaber des Unternehmens verdient? Dies, meine Damen und Herren, werden Sie niemandem klarmachen können.

(Dr. Zeitel [CDU/CSU] : Wissen Sie, daß das die Grundlage unseres Bürgerlichen Rechts ist?)

Deswegen lehnen wir die Wiedereinführung von Kinderfreibeträgen ab. Ich erkläre hier für die SPD-Bundestagsfraktion: An diesem Punkt gibt es für uns Sozialdemokraten auch keinen Kompromiß.

(Beifall bei der SPD)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0811201500
Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Kommen Sie bitte zum Schluß.

Gunter Huonker (SPD):
Rede ID: ID0811201600
Herr Präsident, ich komme zum Schluß.
Die SPD-Bundestagsfraktion stimmt dem Steuerpaket zu. Wenn Herr Dr. Kohl auf Grund von Meldungen aus dem einen oder anderen Bezirksverband der SPD glaubte, Honig saugen zu können, und versuchte, über eine Presseerklärung viel Wirbel zu machen, dann ist das eher ein Beweis dafür daß er es nötig hat, an wenig bedeutenden Punkten Wind zu machen, statt zur Steuerpolitik einen substantiellen Beitrag zu leisten.
Wir Sozialdemokraten stimmen dem Steuerpaket in der jetzt vorliegenden Fassung zu. Es ist ein Beweis, Herr Dr. Kohl, für die geschlossene Handlungsfähigkeit dieser Koalition. Wir beantragen auch für die Schlußabstimmung namentliche Abstimmung.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0811201700
Das Wort hat Frau Abgeordnete Matthäus-Maier.

(Dr. Zeitel [CDU/CSU] : Jetzt entschuldigen Sie .sich erst einmal bei Herrn Köhler! Es wäre gut, Frau Matthäus!)


Ingrid Matthäus-Maier (SPD):
Rede ID: ID0811201800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wurde eben schon darauf hingewiesen, daß dieses Steuerpaket nur deswegen heute zur Abstimmung gebracht werden kann, weil der Finanzausschuß in mehreren Sondersitzungen sehr umfangreiche Beratungen durchgeführt hat. Ich betone das aus folgendem Grunde: Es wird immer wieder kritisiert, daß der Plenarsaal des Bundestages so leer sei. Ein Grund unter vielen anderen ist der: Wenn Sondersitzungen — von Ausschüssen parallel zu Plenarsitzungen stattfinden,
können Abgeordnete unmöglich zugleich hier im Plenarsaal wie im Ausschuß sein. Vielleicht kann das auch draußen einmal berücksichtigt werden.
Was das Steuerpaket angeht, so bedauern wir Freie Demokraten, daß durch die Diskussion und die Auseinandersetzung über die Lohnsummensteuer und die notwendige Ausgleichsregelung für die Gemeinden das Kernstück des jetzigen Steuerpakets, nämlich die Abschaffung des Tarifsprungs,

(Zuruf von der CDU/CSU: Kernstück ist die Mehrwertsteuererhöhung!)

in den Hintergrund geraten ist und damit Steuerentlastungen von über 11 Milliarden DM nicht ausreichend in das Bewußtsein der Bevölkerung gelangt sind.

(Unruhe)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0811201900
Meine Damen und Herren, ich bitte doch um etwas mehr Ruhe und Aufmerksamkeit. Ich bitte die Kollegen, die stehen, Platz zu nehmen, damit wir der Rednerin zuhören können.

Ingrid Matthäus-Maier (SPD):
Rede ID: ID0811202000
Durch die Beseitigung des Tarifsprungs wird ein altes Ärgernis beseitigt. Wir sind der Ansicht, daß dieses deutlich betont werden muß. Allerdings warnen wir davor, daß falsche Erwartungen geweckt werden, denn der immer wieder gerügte Tatbestand, daß mittlerweile rund die Hälfte aller Lohn- und Einkommensteuerzahler nicht mehr in der Proportionalzone ist, wird auch in Zukunft so bleiben; denn an der Proportionalzone haben wir nichts geändert. Lediglich das Zugreifen der Progression wird nicht mehr so scharf erfolgen wie in der Vergangenheit. Es sollte sich aber niemand der Illusion hingeben, als ob sich nicht die gleiche und in Zukunft noch eine größere Anzahl von Einkommensteuerzahlern in der Progressionszone befinde.
Wie man dies lösen kann, dafür hat bis heute noch keiner ein Patentrezept. Wir meinen, daß die Diskussion über eine Tarifreform, die Arbeit an ihr, ein Dauerproblem sein wird, daß sie weitergehen muß. Aus diesem Grunde hat der Finanzausschuß einstimmig eine Entschließung verabschiedet, in der die Bundesregierung ersucht wird, bis zum 31. Dezember 1981 einen Bericht vorzulegen, der die Aufkommensentwicklung der Einkommensteuer, die Auswirkungen des Tarifs auf die Steuerbelastung typischer Privathaushalte und auf die Arbeitslage der Finanzverwaltungen untersucht.
Meine Damen und Herren, Progression ist — ich betone das hier noch einmal sehr deutlich — ja auch nicht etwas Schlechtes an sich. Problematisch daran ist, daß sie auch Lohn- und Gehaltserhöhungen erfaßt, die zum überwiegenden Teil durch die Geldentwertung aufgefressen werden. Dies kann man nur dadurch ändern, daß man in regelmäßigen Abständen die Freibeträge erhöht und regelmäßige Anpassungen im Steuerbereich vornimmt.
Ich betone das hier deswegen, weil es draußen Leute gibt, die uns vorwerfen, wir würden dauernd die Steuergesetze ändern, wir würden von Jahr zu



Frau Matthäus-Maier
Jahr Steueränderungen vornehmen. Das werden wir auch in Zukunft tun müssen, wenn wir nicht, wie das z. B. in England oder in Kanada der Fall ist, ein Indexsystem einführen wollen, bei dem z. B. steuerliche Freibeträge an die Geldentwertungsrate geknüpft sind. Dies wollen wir nicht, weil dies nicht der Geldwertstabilität dient.

(Beifall bei der FDP)

Wenn man das aber nicht will, wird man in regelmäßigen Abständen gesetzgeberische Anpassungen im Steuerrecht vornehmen müssen.
Das tun wir mit diesem Gesetzentwurf. Wir erhöhen nämlich u. a. den Grundfreibetrag um weitere 390 DM auf 3 690 DM; wir erhöhen den Höchstbetrag der als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen Unterhaltsleistungen um 600 DM auf 3 600 DM; wir erhöhen den Vorwegabzug um 1 000 DM auf 2 500 DM; und wir erhöhen das Kindergeld um 20 DM für das zweite Kind und um 45 DM für jedes weitere Kind.
Wenn angesichts dieser sehr deutlichen Entlastungen der Bürger dieses Landes schon jetzt wieder kritisch darauf hingewiesen wird — Herr Häfele, Sie haben das getan —, das sei ja alles nicht so entscheidend, denn mittlerweile würde ein Großteil der Gehalts- und Lohnverbesserungen durch das Ansteigen der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung wieder aufgezehrt, so muß ich das entschieden zurückweisen. Richtig ist, daß die Beitragsbemessungsgrenze steigt. Doch erstens haben auch Sie von der Oopposition dieser Dynamisierung zugestimmt, und zweitens muß man, obwohl Sie immer wieder versuchen, die Steuer- und die Abgabenquoten durcheinanderzubringen, zwischen der Steuerbelastung einerseits und der Belastung durch die Sozialversicherungsbeiträge andererseits unterscheiden. Bei dem zweiten handelt es sich um eine Versicherung, bei der das, was man einzahlt, wieder ausgezahlt wird, und zwar einmal im Rentenalter, zum anderen in Fällen von Not, z. B. bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit.
Ich darf nur nebenbei darauf hinweisen, daß es diese Koalition war, die im letzten Jahr durch das Kostendämpfungsgesetz einen wichtigen Beitrag dazu geleistet hat, daß die Sozialversicherungskosten nicht ins Unermeßliche steigen. Es war die CDU/CSU, die dieses Gesetz abgelehnt hat. Es hat uns große Mühe bereitet, das Gesetz schließlich im Bundesrat durchzubringen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie haben die Einführung eines Kinderfreibetrags beantragt. Ich bin der Meinung, daß im Rahmen einer umfassenden Diskussion über die Familienbesteuerung auch ein Nachdenken über die Frage erlaubt ist, wie man im Steuerrecht die Kinder berücksichtigt. Ich meine, daß es legitim ist, die Frage zu stellen — ich sagte das gestern schon —, ob z. B. das Ehegattensplitting ausschließlich an den Tatbestand der Heirat geknüpft werden sollte. Ist es nicht besser — so meine persönliche Meinung —, das Splitting an den Tatbestand der Kindererziehung anzuknüpfen?
Eine weitere Frage, die dann diskutiert werden müßte, lautet: Ist es möglicherweise besser, auch im Rahmen einer Ehe ein Realsplitting einzuführen? Dies alles wird unter dem Stichwort „Familienbesteuerung" diskutiert werden müssen. Allerdings halte ich nichts davon, dies nach den Vorschlägen von Herrn Minister Gaddum zu tun; denn eine solche simple Aufteilung des zu versteuernden Einkommens unter sämtliche Familienmitglieder wäre zweifellos eine ungerechtfertigte Begünstigung derer, die den Spitzensteuersatz zahlen. Ich glaube aber, daß eine Diskussion über die Familienbesteuerung auf Dauer von uns allen gefordert wird.
Im Rahmen dieser Diskussion kann man dann auch über Fragen wie die hier angeschnittene diskutieren, aber man sollte nicht einseitig einen solchen Kinderfreibetrag einführen.
Allerdings will ich auch hier sagen: Die Unterschiede zwischen den beiden Konzeptionen, die, hier diskutiert werden, sind keineswegs so groß, daß sich meiner Ansicht nach riesige ideologische Scharmützel darüber lohnen; denn zweifellos ist es so, daß 100 DM, die unbesteuert bleiben, bei einem Steuerpflichtigen, der sich hoch in der Progression befindet, mehr Wert haben als z. B. einem Kleinverdiener.
Eine einseitige isolierte Einführung von Kinderfreibeträgen kommt für uns überhaupt nicht in Frage, insbesondere nicht — Herr Köhler sitzt hier vorne — mit der, wie ich finde, unmöglichen und peinlichen Begründung, die gestern Herr Köhler geliefert hat.

(Unruhe)

Herr Kohl und auch Herr Vogt von den Sozialausschüssen, ich empfehle Ihnen, die Rede von Herrn Köhler zur Einführung der Kinderfreibeträge nachzulesen und sich schleunigst davon zu distanzieren.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0811202100
Meine Damen und Herren, ich bitte nochmals um mehr Ruhe und Aufmerksamkeit. Es ist für die Redner wirklich eine Zumutung, gegen diese ständige Unruhe im Hause ansprechen zu müssen. Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung und um Ruhe.
Bitte schön, Frau Kollegin.

Ingrid Matthäus-Maier (SPD):
Rede ID: ID0811202200
Meine Damen und Herren, Herr Dr. Schäuble hat behauptet, die FDP und die Koalition hätten das Realsplitting nicht eingeführt, sondern durch die Einfügung des Wahlrechts faktisch zurückgenommen. Ich möchte darauf hinweisen, daß schon im Gesetzentwurf der Regierung wie auch im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen folgender Satz stand, der von großer Bedeutung war und zur nachträglichen Einfügung des Wahlrechts geführt hat:
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird noch geprüft werden, ob die sich in Ausnahmefällen aus der Neuregelung ergebenden Mehrbelastungen gemildert werden können.
Wir sind der Ansicht, daß nach Abwägung aller
Vor- und Nachteile, die ich gestern abend im einzel-



Frau Matthäus-Maier
nen dargestellt habe, nur die Wahllösung sowohl den berechtigten Interessen der Unterhaltsverpflichteten als auch den berechtigten Interessen der Unterhaltsberechtigten gerecht wird. Wir erwarten von dem von der Bundesregierung bis 1981 zu erstellenden Bericht, daß er Aufschluß darüber gibt, wie sich das Realsplitting ausgewirkt hat und wie häufig es zu einer einverständlichen Lösung zwischen den Eheleuten gekommen ist.
Meine Damen und Herren, Herr Dr. Schäuble hat auch auf die Mehrwertsteuererhöhung hingewiesen. Obwohl es nun langsam langweilig wird, Herr Dr. Schäuble, muß ich einfach noch einmal darauf aufmerksam machen, daß die Nettoentlastung, d. h. die Entlastung im Einkommensteuerbereich, bei der Gewerbesteuer und durch die sonstigen Maßnahmen des Paketes, zusammengerechnet um 9,5 Milliarden DM höher liegt als die Belastungen durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer im Jahre 1979.

(Beifall bei der SPD)

Auch wenn Sie immer wieder auf die Mehrwertsteuer hinweisen, kommt kein Mensch in diesem Lande daran vorbei — und der Bürger wird es merken —, daß die Entlastungen um knappe 10 Milliarden DM höher sind als die Belastungen.

(Beifall bei der SPD)

Schließlich haben Sie hier heute morgen erneut das Wort vom Umfallen der FDP benutzt. Der Nachteil dieses Wortes ist, daß, wenn man es benutzt, die Grundlagen auch stimmen müssen, weil es sich sonst abnutzt. Herr Dr. Schäuble, ich erinnere mich an Ihre erstaunten, ja fassungslosen Gesichter im Finanzausschuß des Deutschen Bundestages, als wir, die Koalitionsfraktionen, im Finanzausschuß dem § 36 des Gewerbesteuergesetzes zustimmten, in dem steht, daß die Abschaffung der Lohnsummensteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum 1980 gilt. Sie haben fünfmal nachgefragt, ob wir das denn wirklich so verabschieden wollten, weil Sie es eben nicht glauben wollten und konnten, daß die Koalition im Finanzausschuß tatsächlich die Lohnsummensteuer abgeschafft hat — und dies auch heute hier im Bundestag tun wird.
Was wir getan haben, ist:

(Dr. Zeitel [CDU/CSU] : Sie sind umgefallen!)

Wir haben das Inkrafttreten dieses Artikels an das Inkrafttreten einer Ausgleichsregelung geknüpft, und diese Ausgleichsregelung wird nach unserer Meinung in kürzester Frist geschaffen werden. Durch diese Koppelung legen wir einen Inkrafttretenstermin fest, der durch ein besonderes Gesetz bestimmt wird, wie das bei anderen Gesetzen auch schon geschehen ist. Ich erinnere nur an das Bewertungsgesetz, das Contergan-Gesetz und das Strafvollzugsgesetz.
Meine Kollegin Funcke hat schon sehr frühzeitig einen umfassenden Vorschlag dafür vorgelegt, wie eine solche Ausgleichsregelung für die Gemeinden aussehen könnte. Ich darf ihn hier wiederholen: Es könnte sich z. B. handeln um eine Kombination aus einer Erhöhung des Anteils der Gemeinden am Aufkommen der Einkommensteuer auf 15 °/o, aus einer
Senkung der Gewerbesteuerumlage um etwa 25 °/o, aus einer begrenzten Anhebung der Hebesätze für Gewerbekapital- und Gewerbeertragsteuer in den Gemeinden, die bisher Lohnsummensteuer erhoben haben, da dort die Hebesätze für diesen Teil der Gewerbesteuer niedriger als im Bundesdurchschnitt sind. Es bleibt dann mit Sicherheit ein ungedeckter Bedarf in verschiedenen Gemeinden übrig. Aber für diesen Spitzenausgleich kann nun wirklich nicht der Bund eintreten. Den müssen die Länder vornehmen.

(Unruhe)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0811202300
Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal den Versuch machen, das Haus eindringlich zu bitten, der Rednerin in Ruhe zuzuhören. Es ist ein für diejenigen Kollegen, die zuhören wollen, schwer zumutbarer Zustand, daß gleichzeitig neben der Rede eine große Zahl von Kollegen miteinander Gespräche führen. Ich darf diejenigen Kollegen, die Gespräche führen wollen, sehr herzlich, aber auch sehr eindringlich bitten, dies außerhalb des Saales zu tun. Diejenigen Kollegen, die hier sind, darf ich bitten, der Rednerin zuzuhören.
Bitte schön, Frau Kollegin.

Ingrid Matthäus-Maier (SPD):
Rede ID: ID0811202400
Die Opposition fordert auch die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer. Die FDP hat seit vielen Jahren beschlossen, daß sie grundsätzlich für eine völlige Abschaffung der Gewerbesteuer ist. Dies heißt aber nicht, daß dies jetzt und auf einmal geschehen muß. Denn ein solcher Steuerausfall von ca. 8 Milliarden DM bei Abschaffung von Gewerbekapital- und Lohnsummensteuer würde zweifellos einen ganz erheblichen Eingriff in die Finanzautonomie der Gemeinden bedeuten. Hinzu kommt, daß, wenn Sie jetzt an die Gewerbekapitalsteuer herangehen, nachdem die Lohnsummensteuer von uns ja gerade beseitigt worden ist,

(Lachen bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Wann wird sie denn beseitigt?)

Sie damit den Objektcharakter der Gewerbesteuer ganz empfindlich beeinträchtigen. Und nicht nur das: mit ihrer immer wieder erhobenen Forderung, die Hinzurechnung der Dauerschuldzinsen bei der Gewerbeertragsteuer zumindest abzusenken, wenn nicht sogar abzuschaffen, würden Sie den Realsteuercharakter der Gewerbesteuer vollends beseitigen. Daraus würden sich ganz schwerwiegende finanzverfassungsrechtliche Bedenken aus Art. 106 des Grundgesetzes ergeben. Denn wenn sich die Gewerbesteuer auf die Gewerbeertragsteuer reduziert, dann handelt es sich dabei um eine Art zweite Einkommensteuer, und dafür ist der Bund zuständig, nicht aber die Gemeinden. Die Gewerbesteuer wäre damit verfassungsrechtlich nicht mehr zulässig. Von daher kann eine Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer nicht in Betracht kommen.
Abschließend darf ich zu dieser Frage noch auf folgendes hinweisen. Herr Professor Zeitel, es ist mir ein besonderes Vergnügen, Sie hier als Vorsitzenden der Mittelstandsvereinigung anzuspre-



Frau Matthäus-Maier
chen. Es ist schon ein sehr ungewöhnlicher Vorgang, daß die Union, die Gewerbekapitalsteuerabschaffung zu Lasten der Anhebung des Freibetrages der Gewerbeertragsteuer fordert und dies ausgerechnet von einem angeblichen Mittelstandspolitiker begründen läßt. Denn dies ist eine ausgesprochen mittelstandsfeindliche Maßnahme.

(Beifall bei der FDP)

Die Freibeträge bei der Gewerbeertragsteuer kommen vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zugute. Das Handwerk, der Einzelhandel, viele kleinere und mittlere Industriebetriebe zahlen in der Regel so wenig Gewerbekapitalsteuer, daß deren Abschaffung keine spürbare Entlastung für diese Betriebe mit sich bringen würde. Ich meine, daß Ihr Gerede von Mittelstandsfreundlichkeit in einem scharfen Gegensatz zu Ihren Anträgen im Bundesrat und hier im Hause steht. Wir werden das draußen noch verdeutlichen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Ich möchte zum letzten Punkt kommen. Dieses Steuerpaket hat einen erheblichen Nachteil, und der sollte offen angesprochen werden. Dieses Steuerpaket führt zwar zu einer Steuervereinfachung dadurch, daß wir eine Steuer ganz streichen, nämlich die Lohnsummensteuer. Aber unter dem Strich, würde ich meinen, sind die Verkomplizierungen, die wir im Steuerrecht durch dieses Gesetz einführen, größer als die Vereinfachungen. Das betrifft insbesondere den Halbteilungsgrundsatz bei den sogenannten Kinderadditiven, also den kindbedingten Steuererleichterungen, und die speziellen Regelungen beim Realsplitting.

(Anhaltende Unruhe)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0811202500
Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, ,die stehen, Platz zu nehmen und noch einmal um mehr Ruhe und Aufmerksamkeit. Die Rednerin wird in Kürze ihre Ausführungen beendet haben. Lassen Sie uns ihr doch wenigstens jetzt noch in Ruhe zuhören!

(Beifall)


Ingrid Matthäus-Maier (SPD):
Rede ID: ID0811202600
Für jemanden, der sich immer wieder für Steuervereinfachungen eingesetzt hat, ist dies zweifellos ein schmerzlicher Tatbestand. Nur sollten wir zur Kenntnis nehmen, daß uns z. B. in der Frage der Halbteilung der Kinderadditive das Bundesverfassungsgericht die Regelung relativ detailliert vorgeschrieben hat, so daß wir als parlamentarischer Gesetzgeber kaum andere Alternativmöglichkeiten zur Verfügung hatten. Man muß auch wissen, daß z. B. die Regelungen beim Realsplitting deswegen so und nicht anders erfolgt sind, weil sie in dieser komplizierten Form für die Betroffenen mehr Gerechtigkeit bringen, als wenn wir das Realsplitting in anderer Form eingeführt hätten. Das heißt, in dem Zwang zur Wahl zwischen Steuergerechtigkeit einerseits und Verkomplizierung andererseits, haben wir uns für mehr Gerechtigkeit entschieden, auch zu Lasten der Einfachheit des Steuergesetzes. Dies wird auf Dauer Schwierigkeiten bringen. Wir müssen dies auch den Bürgern
klarmachen; denn oft sind es dieselben, die nach Steuervereinfachung rufen, in ihrem konkreten Fall aber die detailliertesten Sonderregelungen vom Gesetzgeber erwarten.
Ich meine daher, daß, wenn dieses Gesetzespaket verabschiedet ist, der Schwerpunkt der — hoffentlich gemeinsamen — Arbeit in der Steuerpolitik in. Zukunft in erster Linie bei der Steuervereinfachung liegen sollte. Wir haben dazu mehrere Vorschläge gemacht. Ich begrüße es, daß der Bundesfinanzminister gesagt hat, daß die Steuervereinfachung weitergehen soll. Wir streben als erste Maßnahmen dazu an: erstens die Abschaffung der, Kraftfahrzeugsteuer und deren Umlegung auf die Mineralölsteuer, zweitens die sogenannte Finanzamtslösung beim Kindergeld, d. h. die Auszahlung des Kindergeldes durch das Finanzamt, und darüber hinaus die Zuordnung sämtlicher Transferleistungen, wie z. B. BAföG und Wohngeld, beim Finanzamt, weil wir es für den Bürger für unzumutbar halten, daß er wegen der unterschiedlichen Transferleistungen von Behörde zu -Behörde laufen muß, obwohl sämtliche Daten, die erforderlich sind, heute schon beim Finanzamt gespeichert sind; drittens eine Abschaffung der wichtigsten Bagatellsteuern und viertens eine Reform der Grunderwerbsteuer der Art, daß die zahllosen Befreiungstatbestände abgeschafft werden und dafür die Grunderwerbsteuer deutlich gesenkt wird.. Wir hoffen, daß wir bei dieser Steuervereinfachung in Zukunft gemeinsam sachlich zusammenarbeiten.
Die FDP-Fraktion stimmt dem vorliegenden Steuerpaket zu.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0811202700
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung in zweiter Beratung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für Schwerbehinderte, Tagesordnungspunkt 13.
Ich rufe Art. 1 bis 3 in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Bestimmungen sind einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 4 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 8/2197 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU vor. Es wird eine Neufassung des Art. 4 und die Streichung der Art. 5 und 6 beantragt. Der Änderungsantrag ist bereits begründet worden. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 8/2197 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Die Nein-Stimmen waren die Mehrheit. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Wer dem Art. 4 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Art. 4 ist damit in der Ausschußfassung mit Mehrheit bei einigen Enthaltungen angenommen.



Präsident Carstens
Ich rufe Art. 5 bis 8, Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Damit ist das Gesetz in zweiter Beratung mit Mehrheit angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Das Wort wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.

(Wehner [SPD]: Hört! Hört! — Beifall bei der SPD und der FDP)

Es liegen noch drei weitere Beschlußempfehlungen des Ausschusses vor. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/2181 unter Nr. 2, den Gesetzentwurf auf Drucksache 8/2101 für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlung des Ausschusses ist einstimmig angenommen.
Der Ausschuß empfiehlt ferner auf Drucksache 8/2181 unter Nr. 3 die Annahme einer Entschließung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Die Entschließung ist einstimmig angenommen.
Der Ausschuß empfiehlt außerdem auf Drucksache 8/2181 unter Nr. 4, die zu den Gesetzentwürfen eingegangenen Eingaben und Petitionen für erledigt zu erklären. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Das ist so beschlossen.
Ich rufe den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und der FDP auf Drucksache 8/2228 auf. Der Antrag ist bereits begründet worden. Das Wort wird nicht mehr gewünscht. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und der FDP auf Drucksache 8/2228 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Entschließungsantrag ist einstimmig angenommen
Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung in zweiter Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes, Tagesordnungspunkt 14.
Ich rufe Art. 1 bis 4, Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist damit in zweiter Beratung einstimmig angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Das Wort wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte
ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Es liegen drei weitere Beschlußempfehlungen des Ausschusses vor. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/2183 unter Nr. 2, dem Gesetzentwurf auf Drucksache 8/2102 für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlung des Ausschusses ist angenommen.
Der Ausschuß empfiehlt ferner auf Drucksache 8/2183 unter Nr. 3 die Annahme einer Entschließung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Entschließung ist einstimmig angenommen.
Der Ausschuß empfiehlt außerdem auf Drucksache 8/2183 unter Nr. 4, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen und Eingaben für erledigt zu erklären. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Das ist so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung in zweiter Beratung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze, Tagesordnungspunkt 11.
Ich rufe Art. 1 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 8/2216 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU vor. Der Änderungsantrag ist bereits begründet worden. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 8/2216 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wer dem Art. 1 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Art. 1 ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 2 auf. Hierzu liegen auf den Drucksachen 8/2217 und 8/2218 Änderungsanträge der Fraktion der. CDU/CSU vor. Die Änderungsanträge sind bereits begründet worden. Es ist beantragt, über beide Abänderungsanträge gemeinsam abzustimmen, und zwar in namentlicher Abstimmung. Ich eröffne die Abstimmung. — Meine Damen und Herren, ich weise darauf hin, daß nach dieser namentlichen Abstimmung noch eine weitere namentliche Abstimmung zu erwarten ist.
Ist noch ein Mitglied im Hause anwesend, welches seine Stimme noch nicht abgegeben hat? — Ich frage die Schriftführer: Kann ich die Abstimmung schließen? — Meine Damen und Herren, ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführer, auszuzählen.
Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Mit Ja haben gestimmt 210 uneingeschränkt stimmberechtigte Abgeordnete und 10 Berliner Abgeordnete. Mit Nein haben gestimmt 221 uneingeschränkt stimmberechtige Abgeordnete und 10 Berliner Abgeordnete.



Präsident Carstens
Ergebnis
Abgegebene Stimmen 431 und 20 Berliner Abgeordnete; davon
ja: 210 und 10 Berliner Abgeordnete nein: 221 und 10 Berliner Abgeordnete
Ja
CDU/CSU
Dr. Abelein
Dr. van Aerssen Dr. Althammer
Dr. Arnold
Bayha
Dr. Becker (Frankfurt) Frau Benedix
Benz
Berger (Herne)

Berger (Lahnstein) Biechele
Dr. Biedenkopf
Biehle
Dr. Blüm
Böhm (Melsungen) Dr. Bötsch
Braun
Breidbach
Broil
Bühler (Bruchsal) Burger
Carstens (Emstek) Carstens (Fehmarn) Conrad (Riegelsberg) Dr. Czaja
Damm
Daweke
Dr. Dollinger
Dreyer
Engelsberger
Erhard (Bad Schwalbach) Ernesti
Dr. Evers
Ey
Eymer (Lübeck) Feinendegen
Frau Fischer
Francke (Hamburg) Franke
Dr. Friedmann Geisenhofer
Dr. von Geldern Dr. George
Gerlach (Obernau) Gerstein
Gerster (Mainz) Gierenstein
Glos
Haase (Kassel)

Haberl
Dr. Häfele
Dr. Hammans
Handlos
Hanz
Hartmann
Hasinger
von Hassel

(BonnBad Godesberg)

Dr. Hennig
von der Heydt Freiherr von Massenbach Höffkes
Höpfinger
Dr. Hoffacker
Frau Hoffmann (Hoya)

Horstmeier
Dr. Hubrig Frau Hürland
Dr. Hüsch Dr. Hupka Dr. Jaeger Jäger (Wangen)

Dr. Jahn (Münster)

Dr. Jenninger
Dr. Jentsch (Wiesbaden) Dr. Jobst
Josten
Frau Karwatzki
Katzer
Dr. h. c. Kiesinger
Dr. Klein (Göttingen) Klein (München)
Dr. Köhler (Duisburg) Dr. Köhler (Wolfsburg) Köster
Dr. Kohl Kolb
Krampe
Dr. Kraske Kraus
Dr. Kreile Krey
Kroll-Schlüter
Frau Krone-Appuhn
Dr. Kunz (Weiden) Lagershausen Lampersbach
Landré
Dr. Langguth
Dr. Langner Dr. Laufs Lemmrich
Dr. Lenz (Bergstraße) Lenzer
Link
Lintner
Löher
Dr. Luda Dr. Marx Dr. Mende
Dr. Mertes (Gerolstein) Metz *
Dr. Meyer zu Bentrup Dr. Mikat
Dr. Miltner Milz
Dr. Möller Dr. Müller Müller (Remscheid)

Dr. Narjes Neuhaus
Frau Dr. Neumeister Niegel
Frau Pack Petersen Pfeffermann Pfeifer
Picard
Pieroth
Dr. Pinger Pohlmann Prangenberg
Dr. Probst Rainer
Rawe
Reddemann Regenspurger
Dr. Reimers
Frau Dr. Riede (Oeffingen) Dr. Riedl (München)
Dr. Riesenhuber
Dr. Ritz
Röhner
Dr. Rose Rühe
Russe
Sauer (Salzgitter)

Sauter(Epfendorf)
Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Dr. Schäuble
Schartz (Trier)

Schedl
Schetter
Frau Schleicher Schmidhuber
Schmidt (Wuppertal) Schmitz (Baesweiler) Schmöle
Dr. Schneider
Dr. Schröder (Düsseldorf) Schröder (Lüneburg) Schröder (Wilhelminenhof) Dr. Schulte (Schwäbisch
Gmünd)
Dr. Schwarz-Schilling Seiters
Sick
Dr. Freiherr Spies von Büllesheim
Spilker
Spranger Dr. Sprung Stahlberg Dr. Stark (Nürtingen)

Graf Stauffenberg
Dr. Stavenhagen
Stommel Stücklen Stutzer
Susset
de Terra Tillmann Dr. Todenhöfer
Dr. Unland
Frau Verhülsdonk
Vogel (Ennepetal)

Vogt (Duren)

Volmer Dr. Voss Dr. Waffenschmidt
Dr. Warnke
Dr. von Wartenberg
Weber (Heidelberg) Weiskirch (Olpe)
Werner
Frau Dr. Wex
Frau Will-Feld
Frau Dr. Wilms
Wimmer (Mönchengladbach) Windelen
Frau Dr. Wisniewski Wissebach Wissmann
Dr. Wittmann (München)

Dr. Wörner
Baron von Wrangel Würzbach
Dr. Wulff Dr. Zeitel
Dr. Zimmermann
Zink
Berliner Abgeordnete
Amrehn
Frau Berger (Berlin) Dr. Gradl
Kittelmann
Kunz (Berlin)

Müller (Berlin)

Dr. Pfennig Frau Pieser Straßmeir Wohlrabe
Nein
SPD
Ahlers Amling Arendt Augstein
Baack Bahr
Dr. Bardens
Batz
Becker (Nienberge)

Biermann
Bindig
Dr. Böhme (Freiburg)

Frau von Bothmer
Brandt
Brandt (Grolsheim)

Brück Buchstaller
Büchler (Hof)

Büchner (Speyer)

Dr. von Bülow
Buschfort
Dr. Bußmann
Collet Conradi
Coppik
Dr. Corterier
Curdt
Frau Dr. Däubler-Gmelin Daubertshäuser
Dr. von Dohnanyi
Dürr
Dr. Ehmke
Dr. Ehrenberg
Eickmeyer
Frau Eilers (Bielefeld)

Dr. Emmerlich
Dr. Enders
Engholm
Frau Erler
Esters Ewen Fiebig Dr. Fischer
Frau Dr. Focke
Franke (Hannover)

Gansel
Gerstl (Passau)

Gertzen
Dr. Geßner Glombig Gobrecht Grobecker Grunenberg Gscheidle Dr. Haack Haar
Haehser Hansen
Hauck
Dr. Hauff Henke
Heyenn
Höhmann
Hofmann (Kronach)

Dr. Holtz Horn
Frau Huber



Präsident Carstens
Huonker
Immer (Altenkirchen) Jahn (Marburg)
Jaunich
Dr. Jens (Voerde) Jungmann
Junker Kaffka Kirschner
Klein (Dieburg)

Koblitz Konrad Kretkowski
Dr. Kreutzmann
Krockert Kühbacher
Kuhlwein
Lambinus
Lattmann
Dr. Lauritzen
Leber
'Lenders
Frau Dr. Lepsius
Liedtke Dr. Linde Lutz
Mahne Marquardt
Marschall
Frau Dr. Martiny-Glotz Matthöfer
Dr. Meinecke (Hamburg) Meinike (Oberhausen) Meininghaus
Menzel Möhring Müller (Bayreuth)

Müller (Nordenham)

Müller (Schweinfurt)

Dr. Müller-Emmert Müntefering
Nagel
Nehm
Neumann (Bramsche) Neumann (Stelle)
Dr. Nöbel Offergeld Oostergetelo
Paterna Pawelczyk
Peiter
Dr. Penner
Pensky Peter
Polkehn Porzner Rapp (Göppingen)

Rappe (Hildesheim)

Frau Renger Reuschenbach
Rohde
Rosenthal Roth
Sander
Dr. Schachtschabel Schäfer (Offenburg)

Dr. Schäfer (Tübingen) Scheffler
Schirmer Schlaga Schluckebier
Dr. Schmidt (Gellersen) Schmidt (Hamburg) Schmidt (Niederselters) Schmidt (Wattenscheid) Schmidt (Würgendorf)
Dr. Schmitt-Vockenhausen Dr. Schmude
Dr. Schöfberger
Schulte (Unna)

Dr. Schwencke (Nienburg)

Dr. Schwenk (Stade) Sieler
Frau Simonis Simpfendörfer
Dr. Sperling
Dr. Spöri
Stahl (Kempen)

Dr. Steger
Frau Steinhauer Stockleben
Stöckl Sybertz Thüsing Frau Dr. Timm
Tönjes Topmann Frau Traupe
Ueberhorst
Urbaniak
Dr. Vogel (München) Vogelsang
Voigt (Frankfurt) Waltemathe
Walther
Dr. Weber (Köln)

Wehner
Weisskirchen (Wiesloch) Wendt
Dr. Wernitz
Westphal
Wiefel Wilhelm
Wimmer (Neuötting) Wischnewski
Dr. de With
Wittmann (Straubing) Wolfram (Recklinghausen) Wrede
Wüster Wuttke Wuwer Zander Zebisch Zeitler
Berliner Abgeordnete
Bühling
Dr. Diederich (Berlin)

Dr. Dübber
Egert
Löffler Männing Mattick Frau Schlei
Schulze (Berlin)

FDP
Angermeyer
Baum
Cronenberg
Eimer (Fürth)

Engelhard
Frau Funcke
Gärtner Gattermann
Genscher Grüner
Dr. Haussmann
Hölscher Hoffie
Kleinert
Dr.-Ing. Laermann
Ludewig
Frau Matthäus-Maier Merker
Mischnick
Möllemann
Paintner
Peters (Poppenbüll) Schäfer (Mainz) Schmidt (Kempten) von Schoeler Spitzmüller
Dr. Vohrer
Wolfgramm (Göttingen) Wurbs
Berliner Abgeordnete Hoppe
Damit sind die Änderungsanträge der Fraktion der CDU/CSU auf den Drucksachen 8/2217 und 8/2218 abgelehnt.
Ich rufe Art. 2 in der Ausschußfassung auf. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei wenigen Gegenstimmen ist Art. 2 in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe Art. 3 bis Art. 14 Abs. 3 auf.

(Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Über Art. 3 soll getrennt abgestimmt werden!)

— Für Art. 3 wird eine getrennte Abstimmung beantragt.
Ich rufe also Art. 3 in der Ausschußfassung auf. Wer dieser Bestimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erstere war die Mehrheit. Art. 3 ist damit in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe Art. 4 bis Art. 14 Abs. 3 in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. Enthaltungen? — Die genannten Art. 4 bis 14 Abs. 3 sind in der Ausschußfassung einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 14 Abs. 4 in der Ausschußfassung auf. Wer der Bestimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — . Enthaltungen? — Die aufgerufene Bestimmung ist damit mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe Einleitung und Überschrift auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Damit ist das Gesetz in zweiter Beratung angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein.
Das Wort wird nicht gewünscht. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Es ist wiederum namentliche Abstimmung beantragt. Ich eröffne die Abstimmung.
Haben alle anwesenden Kolleginnen und Kollegen ihre Stimmkarten abgegeben? — Dann schließe ich die Abstimmung.
Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Mit Ja haben 221 uneingeschränkt stimmberechtigte Abgeordnete und 10 Berliner Abgeordnete gestimmt. Mit Nein haben 210 uneingeschränkt stimmberechtigte Abgeordnete und 10 Berliner Abgeordnete gestimmt.



Präsident Carstens
Ergebnis
Abgegebene Stimmen 431 und 20 Berliner Abgeordnete; davon
ja; 221 und 10 Berliner Abgeordnete nein: 210 und 10 Berliner Abgeordnete
Ja
SPD
Ahlers Amling Arendt Augstein
Baack Bahr
Dr. Bardens
Batz
Becker (Nienberge) Biermann
Bindig
Dr. Böhme (Freiburg) Frau von Bothmer Brandt
Brandt (Grolsheim) Brück
Buchstaller
Büchler (Hof)

Büchner (Speyer)

Dr. von Bülow
Buschfort
Dr. Bußmann
Collet Conradi
Coppik
Dr. Corterier
Curdt
Frau Dr. Däubler-Gmelin Daubertshäuser
Dr. von Dohnanyi
Dürr
Dr. Ehmke
Dr. Ehrenberg
Eickmeyer
Frau Eilers (Bielefeld) Dr. Emmerlich
Dr. Enders
Engholm
Frau Erler
Esters Ewen Fiebig Dr. Fischer
Frau Dr. Focke
Franke (Hannover) Gansel
Gerstl (Passau)

Gertzen
Dr. Geßner
Glombig
Gobrecht
Grobecker
Grunenberg
Gscheidle
Dr. Haack
Haar
Haehser
Hansen Hauck Dr. Hauff
Henke Heyenn
Höhmann
Hofmann (Kronach)

Dr. Holtz
Horn
Frau Huber
Huonker
Immer (Altenkirchen) Jahn (Marburg)
Jaunich
Dr. Jens (Voerde) Jungmann Junker
Kaffka
Kirschner
Klein (Dieburg)

Koblitz
Konrad
Kretkowski
Dr. Kreutzmann Krockert Kühbacher Kuhlwein Lambinus Lattmann
Dr. Lauritzen
Leber
Lenders
Frau Dr. Lepsius
Liedtke
Dr. Linde Lutz
Mahne
Marquardt Marschall
Frau Dr. Martiny-Glotz Matthöfer
Dr. Meinecke (Hamburg) Meinike (Oberhausen) Meininghaus
Menzel
Möhring
Müller (Bayreuth) Müller (Nordenham) Müller (Schweinfurt)
Dr. Müller-Emmert Müntefering
Nagel
Nehm
Neumann (Bramsche) Neumann (Stelle)
Dr. Nöbel Offergeld Oostergetelo
Paterna
Pawelczyk Peiter
Dr. Penner Pensky
Peter
Polkehn
Porzner
Rapp (Göppingen) Rappe (Hildesheim)
Frau Renger Reuschenbach
Rohde
Rosenthal Roth
Sander
Dr. Schachtschabel Schäfer (Offenburg)

Dr. Schäfer (Tübingen) Scheffler
Schirmer Schlaga
Schluckebier
Dr. Schmidt (Gellersen) Schmidt (Hamburg) Schmidt (Niederselters)
Schmidt (Wattenscheid) Schmidt (Würgendorf)
Dr. Schmitt-Vockenhausen Dr. Schmude
Dr. Schöfberger
Schulte (Unna)

Dr. Schwencke (Nienburg) Dr. Schwenk (Stade)
Sieler
Frau Simonis Simpfendörfer
Dr. Sperling
Dr. Spöri
Stahl (Kempen)

Dr. Steger
Frau Steinhauer Stockleben
Stöckl
Sybertz Thüsing Frau Dr. Timm
Tönjes Topmann Frau Traupe
Ueberhorst
Urbaniak
Dr. Vogel (München) Vogelsang
Voigt (Frankfurt) Waltemathe
Walther
Dr. Weber (Köln)

Wehner
Weisskirchen (Wiesloch) Wendt
Dr. Wernitz
Westphal Wiefel Wilhelm
Wimmer (Neuötting) Wischnewski
Dr. de With
Wittmann (Straubing) Wolfram (Recklinghausen Wrede Wüster Wuttke Wuwer Zander Zebisch Zeitler
Berliner Abgeordnete
Bühling
Dr. Diederich (Berlin)

Dr. Dübber
Egert
Löffler Männing Mattick Frau Schlei
Schulze (Berlin)

FDP
Angermeyer Baum
Cronenberg Eimer (Fürth) Engelhard Frau Funcke Gärtner
Gattermann Genscher
Grüner
Dr. Haussmann
Hölscher
Hoffie
Kleinert
Dr.-Ing. Laermann
Ludewig
Frau Matthäus-Maier
Merker
Mischnick Möllemann Paintner
Peters (Poppenbüll)

Schäfer (Mainz)

Schmidt (Kempten)

von Schoeler Spitzmüller Dr. Vohrer
Wolfgramm (Göttingen) Wurbs
Berliner Abgeordnete Hoppe
Nein
CDU/CSU
Dr. Abelein
Dr. van Aerssen
Dr. Althammer
Dr. Arnold
Bayha
Dr. Becker (Frankfurt)

Frau Benedix
Benz
Berger (Herne)

Berger (Lahnstein)

Biechele
Dr. Biedenkopf
Biehle Dr. Blüm
Böhm (Melsungen)

Dr. Bötsch
Braun Breidbach
Broll
Bühler (Bruchsal)

Burger
Carstens (Fehmarn)

Conrad (Riegelsberg)

Dr. Czaja
Damm Daweke Dr. Dollinger
Dreyer Engelsberger
Erhard (Bad Schwalbach) Ernesti
Dr. Evers
Ey
Eymer (Lübeck)

Feinendegen
Frau Fischer
Francke (Hamburg)

Franke
Dr. Friedmann
Geisenhofer
Dr. von Geldern
Dr. George
Gerlach (Obernau)

Gerstein
Gerster (Mainz)

Gierenstein
Glos
Haase (Kassel)

Haberl
Dr. Häfele
Dr. Hammans



Präsident Carstens
Handlos
Hanz

(BonnBad Godesberg)

Dr. Hennig
von der Heydt Freiherr
von Massenbach Höffkes
Höpfinger
Dr. Hoffacker
Frau Hoffmann (Hoya) Dr. Hornhues Horstmeier
Dr. Hubrig Frau Hürland
Dr. Hüsch Dr. Hupka Dr. Jaeger Jäger (Wangen)

Dr. Jahn (Münster)

Dr. Jenninger
Dr. Jentsch (Wiesbaden) Dr. Jobst
Josten
Frau Karwatzki
Katzer
Dr. h. c. Kiesinger
Dr. Klein (Göttingen) Klein (München)
Dr. Köhler (Duisburg) Dr. Köhler (Wolfsburg) Köster
Dr. Kohl
Kolb
Krampe
Dr. Kraske Kraus
Dr. Kreile Krey
Kroll-Schlüter
Frau Krone-Appuhn
Dr. Kunz (Weiden) Lagershausen Lampersbach
Landré
Dr. Langguth Dr. Langner Dr. Laufs Lemmrich
Dr. Lenz (Bergstraße) Lenzer
Link
Lintner
Löher
Dr. Luda
Dr. Marx Dr. Mende
Dr. Mertes (Gerolstein) Metz
Dr. Meyer zu Bentrup Dr. Mikat
Dr. Miltner Milz
Dr. Möller Dr. Müller Müller (Remscheid)

Dr. Narjes Neuhaus
Frau Dr. Neumeister
Niegel
Frau Pack Petersen Pfeffermann Pfeifer
Picard
Pieroth
Dr. Pinger Pohlmann Prangenberg
Dr. Probst Rainer
Rawe
Reddemann Regenspurger
Dr. Reimers
Frau Dr. Riede (Oeffingen) Dr. Riedl (München)
Dr. Riesenhuber
Dr. Ritz
Röhner
Dr. Rose Rühe
Russe
Sauer (Salzgitter)

Sauter (Epfendorf)

Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Dr. Schäuble
Schartz (Trier)

Schedl
Schetter
Frau Schleicher Schmidhuber
Schmidt (Wuppertal) Schmitz (Baesweiler) Schmöle
Dr. Schneider
Dr. Schröder (Düsseldorf) Schröder (Lüneburg) Schröder (Wilhelminenhof) Dr. Schulte (Schwäbisch
Gmünd)
Dr. Schwarz-Schilling Seiters
Sick
Dr. Freiherr Spies von Büllesheim
Spilker
Spranger Dr. Sprung Stahlberg Dr. Stark (Nürtingen)

Graf Stauffenberg
Dr. Stavenhagen
Stommel Stücklen Stutzer
Susset
de Terra Tillmann Dr. Todenhöfer
Dr. Unland
Frau Verhülsdonk
Vogel (Ennepetal)

Vogt (Duren)

Volmer
Dr. Voss
Dr. Waffenschmidt
Dr. Warnke
Dr. von Wartenberg
Weber (Heidelberg)

Weiskirch (Olpe)

Werner
Frau Dr. Wex
Frau Will-Feld
Frau Dr. Wilms
Wimmer (Mönchengladbach) Windelen
Frau Dr. Wisniewski Wissebach Wissmann
Dr. Wittmann (München)

Dr. Wörner
Baron von Wrangel Würzbach
Dr. Wulff Dr. Zeitel
Dr. Zimmermann Zink
Berliner Abgeordnete
Amrehn
Frau Berger (Berlin) Dr. Gradl
Kittelmann Kunz (Berlin)

Müller (Berlin)

Dr. Pfennig
Frau Pieser Straßmeir Wohlrabe
Damit ist das Gesetz angenommen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Ich gebe noch bekannt, daß an der Abstimmung wegen europäischer Verpflichtungen 26 Abgeordnete nicht haben teilnehmen können — für 21 Abgeordnete war ein Pairing vereinbart worden —, ferner 10 Abgeordnete wegen Krankheit und 4 Abgeordnete wegen Dienstreisen, insgesamt 40 Abgeordnete.
Es liegen noch drei Beschlußempfehlungen des Ausschusses vor. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/2200 unter Nr. 2, den Gesetzentwurf auf Drucksache 8/2100 für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlung des Ausschusses ist angenommen.
Der Ausschuß empfiehlt ferner auf Drucksache 8/2200 unter Nr. 3 die Annahme von zwei Entschließungen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Entschließung ist bei einigen Enthaltungen angenommen.
Der Ausschuß empfiehlt außerdem auf Drucksache 8/2200 unter Nr. 4, die eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; dann ist das so beschlossen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Punkt 12 der Tagesordnung. Der Ausschuß schlägt auf Drucksache 8/2202 vor, den Gesetzentwurf auf Drucksache 8/2130 für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. -
Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlung ist damit angenommen.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende unserer Tagesordnung. Ich rufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 8. November 1978, 13 Uhr ein und schließe die Sitzung.