Protokoll:
8040

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 40

  • date_rangeDatum: 9. September 1977

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:01 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 12:02 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/40 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 40. Sitzung Bonn, Freitag, den 9. September 1977 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 3075 A Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zum Abbau der Überbesteuerung der Arbeitnehmer und Betriebe sowie zur Erhöhung des Kindergeldes für Kinderreiche (Steuerentlastungsgesetz 1978) — Drucksache 8/592 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Ausgleich von Steuerausfällen bei den Gemeinden (GV) — Drucksache 8/593 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Beteiligung der Gemeinden an der Einkommensteuer — Drucksache 8/881 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Anwendung des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft — Drucksache 8/876 — Dr. Häfele CDU/CSU . . . . . . . . 3080 C Dr. Böhme (Freiburg) SPD . . . . . . 3084 A Frau Matthäus-Maier FDP . . . . . . 3088 A Dr. Apel, Bundesminister BMF . . . . 3091 C von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU 3095 A Rapp (Göppingen) SPD 3097 A Cronenberg FDP 3099 C Dr. Langner CDU/CSU 3100 D Dr. Spöri SPD 3102 C Dr. Waffenschmidt CDU/CSU . . . . 3105 C Westphal SPD 3108 C Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD 3109 D Nächste Sitzung 3110 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. September 1977 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 3111* A Anlage 2 Absicherung des Status der Zweigstelle des Goethe-Instituts in Seoul/Korea SchrAnfr B1 02.09.77 Drs 08/871 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3111* B Anlage 3 Einbeziehung der außerhalb des Bundesgebietes lebenden Deutschen in den Kreis der zum Deutschen Bundestag Wahlberechtigten SchrAnfr B2 02.09.77 Drs 08/871 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 3111* D Anlage 4 Finanzielle Beteiligung von Bund, Land und Gemeinde an der Errichtung eines Internats im Deutsch-Französischen Gymnasium in Freiburg i. Br. SchrAnfr B3 02.09.77 Drs 08/871 Dr. Evers CDU/CSU SchrAnfr B4 02.09.77 Drs 08/871 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3112* C Anlage 5 Politische Zusammensetzung und politische Gesamtorientierung der deutsch-sowjetischen Gesellschaften SchrAnfr B5 02.09.77 Drs 08/871 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B6 02.09.77 Drs 08/871 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3112* D Anlage 6 Verhalten der Bundesregierung in der Eigentumsfrage hinsichtlich der in Polen aufgefundenen Musikautographen der ehemals Preußischen Staatsbibliothek Berlin SchrAnfr B7 02.09.77 Drs 08/871 Windelen CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3113* B Anlage 7 Position der EG-Länder hinsichtlich der Harmonisierung der Anfangs- und Endtermine der Sommerzeit SchrAnfr B8 02.09.77 Drs 08/871 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr B9 02.09.77 Drs 08/871 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 3113* D Anlage 8 Auswirkungen des von den OECD-Mitgliedsländern unterzeichneten Abkommens für die Lagerung von Atommüll auf dem Meeresboden auf die Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B10 02.09.77 Drs 08/871 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 3114* B Anlage 9 Zahl der nach § 36 des Bundesbeamtengesetzes seit i949 in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten sowie Höhe der hierdurch jährlich entstandenen Kosten SchrAnfr B11 02.09.77 Drs 08/871 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr B12 02.09.77 Drs 08/871 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 3115* A Anlage 10 Entlastung des Arbeitsmarkts durch Herabsetzung der Altersgrenze und entsprechende Änderung des BBG SchrAnfr B13 02.09.77 Drs 08/871 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 3115* B Anlage 11 Einrichtung eines zentralen Zwischenlagers für abgebrannte Brennelemente im Donauried auf Vorschlag bayerischer Behörden SchrAnfr B14 02.09.77 Drs 08/871 Dr. Wernitz SPD SchrAnfr B15 02.09.77 Drs 08/871 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 3115* C Anlage 12 Anerkennung nichtdeutscher Ehegatten von vertriebenen Volksdeutschen als deutsche Volks- oder Staatsangehörige gemäß Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 1977 SchrAnfr B16 02.09.77 Drs 08/871 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 3115* D Anlage 13 Novellierung der Verordnung von 1899 über den Verkauf von Pferden SchrAnfr B17 02.09.77 Drs 08/871 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 3116* A Anlage 14 Anhebung der Wohnflächenobergrenzen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes; Aufhebung der Sonderregelung betreffend die Zuweisung älterer Sozialwohnungen an einkommensschwächere Mieter SchrAnfr B18 02.09.77 Drs 08/871 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAnfr B19 02.09.77 Drs 08/871 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 3116* B Anlage 15 Erhöhte Absetzungen bei Modernisierungsmaßnahmen nach § 82 a der Einkommensteuerdurchführungsverordnung SchrAnfr B20 02.09.77 Drs 08/871 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3117* C Die Frage B 21 (Drucksache 8/871) des Abgeordneten Dr. van Aerssen (CDU/CSU) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 16 Umsatzbesteuerung der Lieferungen von Gebrauchtgegenständen SchrAnfr B22 02.09.77 Drs 08/871 Dr. van Aerssen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3118* A Anlage 17 Überprüfung der Vergaberichtlinien für die Investitionszulage im Baugewerbe auf die gesetzten Fristen sowie Hinausschiebung des Fertigungszeitraums für vor dem 30. Juni 1975 beantragte Bauwerke um sechs Monate SchrAnfr B23 02.09.77 Drs 08/871 Jung FDP SchrAnfr B24 02.09.77 Drs 08/871 Jung FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3118* B Anlage 18 Bedeutung der Automobilindustrie und Beeinflussung des Absatzes von Neuwagen durch die Absatzfähigkeit der Gebrauchtwagen sowie Erarbeitung eines Vorschlags zur Besteuerung von Gebrauchtwagen durch die EG-Kommission SchrAnfr B25 02.09.77 Drs 08/871 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B26 02.09.77 Drs 08/871 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3118* C Anlage 19 Hilfe für die Wirtschaft des Zonenrandgebietes SchrAnfr B27 02.09.77 Drs 08/871 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3119* A Anlage 20 Verhinderung der Vernichtung von Obst und Gemüse sowie Aufklärung der Öffentlichkeit über die Lebensmittelvernichtung SchrAnfr B28 02.09.77 Drs 08/871 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr B29 02.09.77 Drs 08/871 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 3119* C Anlage 21 Handhabung des neuen Agrarkreditprogramms SchrAnfr B30 02.09.77 Drs 08/871 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 3120* A Anlage 22 Verhinderung der Vernichtung von Obst innerhalb der EG SchrAnfr B31 02.09.77 Drs 08/871 Vogt (Düren) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 3120* B Anlage 23 Aufführung Arbeitsunwilliger in der Arbeitsmarktstatistik der Bundesanstalt für Arbeit sowie Reduzierung des Arbeitslosengeldes bzw. der Arbeitslosenhilfe für Arbeitsunwillige SchrAnfr B32 02.09.77 Drs 08/871 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B33 02.09.77 Drs 08/871 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3120* D Anlage 24 Vorschläge des Kuratoriums für Berufsbildung der deutschen Wirtschaft zur Änderung ausbildungshemmender Vorschriften Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. September 1977 des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Schwerbehindertengesetzes SchrAnfr B34 02.09.77 Drs 08/871 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3121* A Anlage 25 Umfang des Facharbeitermangels in der deutschen Wirtschaft SchrAnfr B35 02.09.77 Drs 08/871 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3121* D Anlage 26 Gleichbehandlung von Beamten und Angestellten in vergleichbaren Funktionen durch die Bundesanstalt für Arbeit SchrAnfr B36 02.09.77 Drs 08/871 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3122* C Anlage 27 Veröffentlichung geheimzuhaltender Informationen über Beschaffungs- und Entwicklungsfragen in der Bundeswehr in der Zeitschrift Wehrtechnik" SchrAnfr B37 02.09.77 Drs 08/871 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 3122* D Anlage 28 Verlagerung des Verbrauchs von ab 1. Januar 1978 rezeptpflichtigen bromcarbamidhaltigen Schlaf- und Beruhigungsmitteln auf diäthylpentenamidhaltige rezeptfreie Mittel SchrAnfr B38 02.09.77 Drs 08/871 Marschall SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3123* C Anlage 29 Verschwendung von Steuermitteln durch den Ankauf der größtenteils aus Bundesmitteln finanzierten Jugendstätte Baasem durch das Katholische Ferienwerk Oberhausen SchrAnfr B39 02.09.77 Drs 08/871 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3123* D Anlage 30 Gesundheitsschädlichkeit des Passivrauchens und Schutz der Nichtraucher SchrAnfr B40 02.09.77 Drs 08/871 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3124* A Anlage 31 Einführung eines Prüfungsverfahrens für Lebensmitteleinzelhändler hinsichtlich der Sachkenntnis über frei verkäufliche Arzneimittel aufgrund des Arzneimittelgesetzes SchrAnfr B41 02.09.77 Drs 08/871 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3124* B Anlage 32 Bau einer Panzerumgehungsstraße in Soderstorf und Schwindebeck SchrAnfr B42 02.09.77 Drs 08/871 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 3124* D Anlage 33 Verbot sogenannter Anti-Radar-Detektoren SchrAnfr B43 02.09.77 Drs 08/871 Engelhard FDP SchrAntw PStSekr Haar BMP 3125* A Anlage 34 Errichtung von Lärmschutzvorrichtungen an der Erfttalstraße SchrAnfr B44 02.09.77 Drs 08/871 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 3125* B Anlage 35 Erkenntnisse über die häufige Verwicklung älterer Menschen in Verkehrsunfälle sowie Ausgabe einer befristeten Fahrerlaubnis für diesen Personenkreis; Anteil der durch Geschwindigkeiten von über 130 km/h verursachten Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang sowie Minderung der Verkehrsunfälle durch Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h SchrAnfr B45 02.09.77 Drs 08/871 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B46 02.09.77 Drs 08/871 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 3125* C Anlage 36 Widersprüchliche Feststellungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar und der Sachverständigenkommission zur Überprüfung der Sicherheit des Flugbetriebes auf dem Flughafen Echterdingen hinsichtlich der Verlängerung der Start- und Landebahn nach Osten sowie Verweigerung der Zulas- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. September 1977 V sung eines Fluggleitwinkels von 3,1° für den Flughafen Stuttgart-Echterdingen SchrAnfr B47 02.09.77 Drs 08/871 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B48 02.09.77 Drs 08/871 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 3125* D Anlage 37 Volkswirtschaftliche Bedeutung des Kabelfernsehens und Konsequenzen aus dem Bericht der Kommission für Technik und Kommunikationssysteme SchrAnfr B49 02.09.77 Drs 08/871 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 3126* C Anlage 38 Förderung des sozialen Wohnungsbaus SchrAnfr B50 02.09.77 Drs 08/871 Höpfinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 3126* D Anlage 39 Verzicht auf Wiedervereinigung als Folgerung aus der Äußerung des Bundeskanzlers über den Ausbau von Bonn als Bundeshauptstadt SchrAnfr B51 02.09.77 Drs 08/871 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 3127* B Anlage 40 Verschlechterung bei der Wohnungsversorgung der Bediensteten durch die Umwandlung des Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung in das Bundesinstitut für Berufsbildung SchrAnfr B52 02.0937 Drs 08/871 Egert SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 3127* C Anlage 41 Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer des einjährigen Fortbildungslehrgangs für bildende Künstler 1978 in Berlin und Höhe der Bundesmittel SchrAnfr B53 02.09.77 Drs 08/871 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 3128* A Anlage 42 Sicherstellung von Studienplätzen an schweizerischen Universitäten für Abiturienten der Reformierten Oberstufe sowie Bedenken anderer europäischer Länder gegen die Qualität dieses Abiturs SchrAnfr B54 02.09.77 Drs 08/871 Rühe CDU/CSU SchrAnfr B55 02.09.77 Drs 08/871 Rühe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 3128* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. September 1977 3075 40. Sitzung Bonn, den 9. September 1977 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 16. 9. Dr. Ahrens ** 9. 9. Dr. Barzel 9. 9. Berger 16. 9. Frau Benedix 9. 9. Büchner (Speyer) ** 9. 9. Frau Dr. Däubler-Gmelin 16. 9. Dr. Dregger 9. 9. Dr. Fuchs 9. 9. Frau Dr. Hartenstein 30. 9. Dr. Holtz 9. 9. Dr. h. c. Kiesinger 16. 9. Dr. Klepsch * 9. 9. Kroll-Schlüter 9. 9. Frau Krone-Appuhn 9. 9. Lenzer ** 9. 9. Milz ** 9. 9. Rappe (Hildesheim) 9. 9. Reddemann ** 9. 9. Russe 9. 9. Scheffler ** 9. 9. Schmidt (Kempten) ** 9. 9. Schmidt (München) * 9. 9. Schmitz (Baesweiler) 9. 9. Dr. Schwarz-Schilling 9. 9. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 9. 9. Dr. Starke (Franken) * 9. 9. Dr. Staudt 30. 9. Strauß 9. 9. Tönjes 16. 9. Ueberhorst ** 9. 9. Frau Dr. Walz * 9. 9. Dr. Warnke 9. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 8/871 Frage B 1): Wie gedenkt die Bundesregierung den Status der Zweigstelle des Goethe-Instituts in Seoul/Korea abzusichern, nachdem der Abschluß einer neuen Vereinbarung, die an Stelle der bereits am 15. Dezember 1974 abgelaufenen diesbezüglichen Vereinbarung treten soll, offensichtlich auf die gleichen Schwierigkeiten stößt wie die Anwendung des Zusatzprotokolls zum deutschkoreanischen Kulturabkommen, weil deutscherseits die erforderliche Reziprozität wegen fehlender innerstaatlicher Voraussetzungen und aufgrund des bestehenden EG-Rechts im Falle des Zusatzprotokolls nicht eingehalten, im Falle der neuen Statusvereinbarung nicht zugesagt werden kann? Die Vereinbarung von Erleichterungen und Vergünstigungen für die Zweigstelle des Goethe-InAnlagen zum Stenographischen Bericht stituts in Seoul/Korea und für ihre Mitarbeiter stößt auf Schwierigkeiten. Die koreanische Seite fordert, soweit sich dies aus ihren bisherigen, unbestimmten Äußerungen entnehmen läßt, die Einräumung der Reziprozität, obwohl Korea in der Bundesrepublik Deutschland kein Kulturinstitut unterhält und auch nicht beabsichtigt, ein solches in absehbarer Zeit zu errichten. Reziprozität können wir aber in diesem Fall nicht gewähren, weil die Vorschriften der EG auf dem Gebiete des Zollrechts uns keine Möglichkeit mehr geben, gegenseitige Zollerleichterungen für Kulturinstitute und deren Personal bilateral völkerrechtsgültig zu regeln. Nach Abstimmung mit dem Bundesminister der Finanzen wird den Koreanern daher vorgeschlagen werden, daß beide Partner einseitige Erklärungen abgeben, in denen die möglichen Zollerleichterungen aufgeführt sind. Auf deutscher Seite würde eine solche Erklärung das geltende Recht auf dem Gebiete der Zölle und Abgaben zum Inhalt haben, welches in der Allgemeinen Zollordnung sowie in unmittelbar geltendem EG-Recht - teilweise unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit - Erleichterungen vorsieht, die für ausländische Kulturinstitute und ihre Mitarbeiter voll ausreichen. Es wird derzeit geprüft, ob das innerstaatliche Recht der Republik Korea ihrer entsprechenden einseitigen Erklärung den gleichen materiellen Gehalt geben würde. Anderenfalls müßte versucht werden, die Koreaner zu einer ausreichenden neuen Regelung zu veranlassen. Nach der Berichterstattung der Botschaft Seoul hat freilich das koreanische Außenministerium in seiner letzten Äußerung erklärt, eine neue Vereinbarung sei überflüssig. Offenbar zieht die koreanische Seite nun doch in Betracht, das Protokoll zum Deutsch-Koreanischen Kulturabkommen vom 16. Mai 1970 auch auf die entsandten Angehörigen des Goethe-Instituts anzuwenden. Dies bietet sich in der Tat als praktikable Lösung an. Die Frage der Steuererleichterungen wird im Deutsch-Koreanischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 14. Dezember 1976 behandelt, das nach Erfüllung der jeweiligen innerstaatlichen Voraussetzungen in Kraft treten wird. Im übrigen hat das Fehlen besonderer Regelungen die Funktionsfähigkeit der Zweigstelle des GoetheInstituts in Seoul bisher nicht beeinträchtigt. Soweit Schwierigkeiten auftraten, wurden sie mit Unterstützung der Botschaft behoben. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/871 Frage B 2) : Haben die ins Ausland entsandten Angehörigen des GoetheInstitutes nunmehr das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag, nachdem sie seit 1. Januar 1977 beschränkt steuerpflichtig sind und damit einen fiktiven Wohnsitz am Dienstsitz ihrer Zentrale haben, und wenn nein, wird die Bundesregierung eine Initiative mit dem Ziel ergreifen, dem genannten Personenkreis das Wahlrecht zu verschaffen? 3112* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. September 1977 Die Möglichkeit der Einbeziehung der außerhalb des Bundesgebietes lebenden Deutschen in den Kreis der zum Deutschen Bundestag Wahlberechtigten ist seit 1968 Gegenstand parlamentarischer Erörterungen. Zuletzt hat der Bundestag 1975 beschlossen, das aktive Wahlrecht im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu erweitern. Die Wahlberechtigung soll — bei einer Ausnahmeregelung für die Angehörigen des deutschen öffentlichen Dienstes, die sich auf Anordnung ihres Dienstherrn außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufhalten — nur den Deutschen zustehen, die im Bundesgebiet seßhaft sind, die dort also eine Wohnung i. S. des Melderechts innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Sowohl das Bundesverfassungsgericht (durch Entscheidungen in den Jahren 1973 und 1976) als auch das Bundesverwaltungsgericht (durch eine Entscheidung im Jahre 1976) haben die Begrenzung des zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Personenkreises auf die im Bundesgebiet ansässigen Deutschen für verfassungskonform erklärt. Beide Gerichte haben auch die Sonderregelung für die außerhalb des Bundesgebietes lebenden Angehörigen des öffentlichen Dienstes als verfassungsgemäß bestätigt. Die Anknüpfung des Wahlrechts an die Seßhaftigkeit im Wahlgebiet gehört danach zu den traditionellen, verfassungsrechtlich zulässigen Beschränkungen der Allgemeinheit der Wahl i. S. des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG. Der Gesetzgeber ist weder aus dem Grundsatz der Allgemeinheit noch aus dem Prinzip der Gleichheit der Wahl heraus zur Ausdehnung des aktiven Wahlrechts auf alle Deutschen außerhalb des Bundesgebietes oder zur Gleichstellung bestimmter Gruppen von „Auslandsdeutschen" mit den Angehörigen des deutschen öffentlichen Dienstes verpflichtet. In seiner Entscheidung vom 2. Juli 1976 hat das Bundesverfassungsgericht auch ausdrücklich erklärt, daß der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehalten ist, die Voraussetzung der Seßhaftigkeit im Wahlgebiet „durch eine am Steuerrecht ausgerichtete Differenzierung zu ersetzen ... Weder die Art der Tätigkeit noch steuerrechtliche Gesichtspunkte bilden ähnlich eindeutige Abgrenzungskriterien wie jene, die der vom Beschwerdeführer (ein Beamter deutscher Staatsangehörigkeit bei den Europäischen Gemeinschaften) beanstandeten Regelung (des § 12 Bundeswahlgesetz) zugrunde liegen". Eine isolierte Ausdehnung des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag auf die ins Ausland entsandten Angehörigen des Goethe-Instituts wäre im übrigen im Hinblick auf die Prinzipien der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl verfassungsrechtlich mit einem ganz erheblichen Risiko behaftet. Für eine Besserstellung dieses Personenkreises gegenüber anderen Gruppen von „Auslandsdeutschen", deren Tätigkeit auch im deutschen Interesse liegt (wie z. B. Lehrer an deutschen Auslandschulen, Bedienstete bei internationalen Organisationen, Bedienstete bei den Europäischen Gemeinschaften, Journalisten, Wirtschaftsfachleute), lassen sich keine verfassungsrechtlich hinreichend gewichtigen Gesichtspunkte finden. Aus diesem Grunde sind auch bisher alle Initiativen, die eine „Gruppenlösung" vorgeschlagen haben, gescheitert. Da eine verfassungsrechtliche Verpflichtung der Bundesregierung zur Ausdehnung der Wahlberechtigung aber nicht gegeben ist und mit Rücksicht auf die Erfahrungen aus den vergangenen Wahlperioden möchte ich weitere Initiativen derzeit den Fraktionen des Deutschen Bundestages überlassen. Nicht versäumen möchte ich, darauf hinzuweisen, daß der in der parlamentarischen Beratung befindliche Regierungsentwurf eines Europawahlgesetzes für die Wahl zum Europäischen Parlament die Regelung enthält, daß auch diejenigen Deutschen das Wahlrecht besitzen sollen, die seit mindestens drei Monaten in den europäischen Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften leben. Anlage 4 Antwort des Staatsminister Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/871 Fragen B 3 und 4) : Ist die Bundesregierung grundsätzlich bereit, die Funktionsfähigkeit des Deutsch-Französischen Gymnasiums in Freiburg i. Br. dadurch herzustellen, daß sie sich an der Errichtung eines Internats mit einem Zuschuß beteiligt? Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um in der Frage der Funktionsfähigkeit des Deutsch-Französischen Gymnasiums das Tauziehen zwischen Bund, Land und Gemeinde einerseits und die Zuständigkeitsprobleme verschiedener Bundesressorts (Auswärtiges Amt, Bundesminister der Verteidigung) andererseits zu beenden und angesichts der von allen beteiligten Stellen anerkannten Notwendigkeit auf Errichtung eines Internats und der grundsätzlichen Bereitschaft von Land und Gemeinde auf Kostenbeteiligung kurzfristig eine konstruktive Lösung herbeizuführen? Die Bundesregierung stellt mit Befriedigung fest, daß sich das Deutsch-Fransösische Gymnasium in Freiburg spürbarer Beliebtheit erfreut und funktionsfähig ist. Es liegt durchaus auch im Interesse der Bundesregierung, daß die Funktionsfähigkeit dieser Schule sowohl wegen ihrer besonderen Aufgabe der gemeinsamen Erziehung von Kindern zweier Länder und Kulturkreise wie im Hinblick auf die intensiven Beziehungen zu unserem französischen Nachbarn erhalten bleibt. Ich kann jedoch in dieser Angelegenheit nur erneut darauf hinweisen, daß die deutsch-französischen Gymnasien Teile der nationalen Schulsysteme sind. Daraus ergibt sich eindeutig, daß sämtliche Kompetenzen als Schul- und Kostenträger auf deutscher Seite nur bei den Landeskultusministerien und Gemeinden entsprechend den in den einzelnen Ländern bestehenden Regelungen liegen. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn diese Stellen alle Maßnahmen durchführten, die das pädagogische Konzept der deutsch-französischen Gymnasien in der Bundesrepublik Deutschland zu sichern geeignet sind. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/871 Fragen B 5 und 6) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. September 1977 3113' Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß sie meine Fragen Nr. 200 und 201 vom 19. Juli 1977 nur ausweichend beantwortet hat, und wie beantwortet sie die hiermit wiederholte Frage, wie sie die Mitgliederentwicklung der in der „Arbeitsgemeinschaft Gesellschaften BRD—UdSSR" zusammengefaßten deutschsowjetischen Gesellschaften nach ihrer politischen Zusammensetzung beurteilt? Welche Gründe haben die. Bundesregierung in der Antwort des Staatsministers im Auswärtigen Amt- vom 25. Juli 1977, Frau Dr. Hamm-Brücher, veranlaßt, meine Frage nach politischer Zusammensetzung und politischer Gesamtorientierung der deutschsowjetischen Gesellschaften nicht zu beantworten, obwohl diese Gesellschaften immer mehr von DKP-Funktionären durchsetzt werden? In meiner Antwort vom 25. Juli 1977 habe ich bereits darauf hingewiesen, daß die in der „Arbeitsgemeinschaft der Gesellschaften Bundesrepublik Deutschland — Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken e. V." zusammengefaßten Gesellschaften Vereinigungen privaten Rechts sind, auf deren Zielsetzung, interne Struktur und Mitgliedschaft die Bundesregierung keinen Einfluß hat und nehmen will. Davon unberührt bleibt die Feststellung, daß die Bundesregierung sich von den Gesellschaften distanzieren würde, wenn diese Ziele verfolgten, die mit dem Grundgesetz nicht in Einklang zu bringen wären oder welche die Bundesregierung aus sonstigen Gründen nicht billigen könnte. Dazu besteht z. Z. jedoch kein Anlaß. Im Vorstand der Dachgesellschaft, nämlich der Arbeitsgemeinschaft, dominieren eindeutig die Einflüsse der in der Bundesrepublik Deutschland maßgeblichen gesellschaftlichen Gruppen und der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien. Dies gilt nach hiesiger Kenntnis mit gewissen Unterschieden und regionalen Abweichungen in ein oder zwei Fällen auch für die neun Regionalgesellschaften. Zur Gesamtorientierung dieser Vereinigungen ist auf die Satzung der Arbeitsgemeinschaft zu verweisen. Darin bezeichnet sich die Arbeitsgemeinschaft als eine weltanschauliche und von politischen Parteien unabhängige Vereinigung mit dem Zweck, für eine Vertiefung und Ausweitung der Beziehungen — insbesondere der kulturellen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit — zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion zu wirken, um dem Frieden und der Verständigung zwischen den Völkern zu dienen. Für die Behauptung, daß die Gesellschaften immer mehr von DKP-Funktionären durchsetzt werden, hat das Auswärtige Amt keine Anhaltspunkte. Allerdings ist sich die Bundesregierung dessen bewußt, daß die DKP und andere von ihr abhängige Gruppen einen stärkeren Einfluß auf diese Gesellschaft anstreben, und beobachtet daher die Entwicklungen genau. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Windelen (CDU/CSU) (Drucksache 8/871 Frage B 7): Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung einen über die Bekundung von „Interesse" an den in Polen aufgefundenen Musikautographen der ehemals Preußischen Staatsbibliothek Berlin hinausgehenden Protest „nicht für sachdienlich", obwohl die Eigentumsfrage bundesgesetzlich geregelt und gegenteilige Rechtsauffassungen der DDR vom Auswärtigen Amt als „nicht überzeugend" bezeichnet werden? Wie die Bundesregierung wiederholt auf ähnliche Fragen zum Thema der in Polen aufgefundenen Musikautographen erklärt hat, wurde die rechtlidie und politische Problematik eingehend geprüft, bevor der Ihnen bekannte Schritt bei der polnischen Regierung getan wurde. Einen darüber hinausgehenden Protest hält die Bundesregierung nicht für zweckmäßig, weil von vornherein bekannt ist, daß die Rechtsstandpunkte der Bundesregierung und der polnischen Regierung hinsichtlich des in Polen befindlichen deutschen Vermögens nicht vereinbar sind. Die bundesgesetzliche Regelung der Eigentumsfrage hilft für sich allein nicht weiter. Denn der Geltungsbereich des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Preußischer Kulturbesitz" vom 25. Juli 1957 (BGBl. I 841) erstreckt sich allein auf das Bundesgebiet und das Land Berlin. Darüber hinaus betrifft die vom Gesetzgeber in § 2 des Gesetzes getroffene Bestimmung über die Eigentumsverhältnisse an Kulturgütern des ehemaligen Landes Preußen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 1973 (Deutsches Verwaltungsblatt 1974 S. 38 ff.) allein im Geltungsbereich des Gesetzes befindliche Kulturgüter. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 8/871 Fragen B 8 und 9) : Welche Position haben die EG-Länder, die die Sommerzeit schon eingeführt haben, bezüglich des Vorschlages der Harmonisierung der Anfangs- und Endtermine der Sommerzeit eingenommen, und wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten für ein in ihrem Sinne liegendes Verhandlungsergebnis? Wird die Bundesregierung bei der Beratung der Drucksache 8/258 vom 4. April 1977 die Bedenken wegen einer eventuell fehlenden Harmonisierung für das Inkrafttreten berücksichtigen, und welche anderen Gründe als dieser sind für das Nichtinkrafttreten im nächsten Jahr außerdem vorgetragen worden? Zu Frage B 8: Die belgische, französische, irische, luxemburgische und niederländische Delegation in der Gruppe „Verkehrsfragen" des Ausschusses der Ständigen Vertreter des Rates der Europäischen Gemeinschaften haben erklärt, daß sie mit den von der Kommission vorgeschlagenen Daten für Beginn und Ende der Sommerzeit im Jahre 1978, d. h. mit dem 2. April und dem 15. Oktober 1978, einverstanden seien, sofern diese Daten in allen Mitgliedstaaten zur Anwendung kämen. Die italienische Delegation bestätigte die Absicht ihres Landes, 1978 die Sommerzeit vom 28. Mai bis 30. September anzuwenden. Die Delegation des Vereinigten Königreichs hat sich ihre Stellungnahme vorbehalten, da sie der Meinung war, daß die Frage noch nicht entscheidungsreif sei. Sie erklärte, daß sich das britische Parlament mit der Frage befassen wolle, sobald die übrigen Mitgliedstaaten sich verpflichtet hätten, die Sommerzeitregelung in ihrem Lande einzuführen. 3114* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. September 1977 Ein im Sinne der Bundesregierung liegendes Verhandlungsergebnis, d. h. einheitliche Zeiträume für die Anwendung der Sommerzeit in ganz Mitteleuropa, wird sich nach Ansicht der Bundesregierung nur erzielen lassen, wenn diese erklären kann, daß auch in der Bundesrepublik Deutschland Sommerzeit eingeführt wird. Eine solche Erklärung kann die Bundesregierung aber derzeit nicht abgeben, weil ihr noch nicht die Ermächtigung erteilt ist, die Sommerzeit im Wege der Rechtsverordnung einzuführen. In dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Zeitgesetzes (BT-Drucksache 8/258), der vom Bundestag noch nicht abschließend beraten worden ist, ist diese Ermächtigung vorgesehen. Die Bundesregierung beabsichtigt, nach Vorliegen der Ermächtigung baldmöglichst in Abstimmung mit unseren Nachbarländern, insbesondere den EG-Partnern, Sommerzeit auch in der Bundesrepublik Deutschland einzuführen. Zu Frage B 9: Wie sich aus der Antwort auf Ihre erste Frage ergibt, ist die Bundesregierung bemüht, zu einer einheitlichen Sommerzeitregelung zumindest in ganz Kontinentaleuropa zu gelangen. Bei fehlender Harmonisierung der Zeiträume für die Anwendung der Sommerzeit sieht die Bundesregierung den mit der Einführung der Sommerzeit gewollten Effekt einer Vereinheitlichung als erheblich geschwächt an. Als Gründe gegen eine Sommerzeitregelung ist insbesondere geltend gemacht worden, daß hierdurch Störungen im Biorhythmus (zu kurze Schlafzeit wegen länger anhaltender Tageshelligkeit) vor allem bei Kindern und Personen mit frühem Arbeitsbeginn am Morgen herbeigeführt würden, und daß die voraussichtliche Einsparung von Energie nur gering sei (0,1-0,2 % des gesamten Strombedarfs). Letzteres dürfte zutreffen. Die Bundesregierung hat indessen ihre Absicht, bei Vorliegen einer gesetzlichen Ermächtigung auch für die Bundesrepublik Deutschland in Anpassung an die westlichen Nachbarstaaten die Sommerzeit einzuführen, niemals auf die Annahme einer beteutenderen Einsparung von Energie gestützt. Was die auf medizinische Gesichtspunkte gestützten Bedenken gegen eine Sommerzeitregelung angeht, so werden sie durch die Erfahrungen in den Staaten, die schon seit Jahren, teilweise seit Jahrzehnten Sommerzeit kennen, nicht bestätigt. Der menschliche Lebensrhythmus paßt sich offenbar schneller an die um eine Stunde veränderte Zeitzählung an, als diejenigen annehmen, die aus diesem Gesichtspunkt durchgreifende Bedenken gegen eine Sommerzeitregelung herleiten wollen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/871 Frage B 10) : In welcher Weise wirkt sich das von den OECD-Mitgliedsländern unterzeichnete Abkommen über die Lagerung von Atommüll auf dem Meeresboden auf die Bundesrepublik Deutschland aus, und besteht danach noch die Notwendigkeit, in der Bundesrepublik Deutschland eine eigene Lagerstätte für Atommüll zu errichten? Die Versenkung radioaktiver Abfälle im Meer ist durch internationale Vorschrift geregelt: — Londoner Übereinkommen vom 29. Dezember 1972 über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen (BGBl. 1977 Teil II S. 180) — IAEA-Definitionen und -Empfehlungen vom Januar 1975 dazu bezüglich radioaktiver Abfälle (INFCIRC/205/Add. 1). Diese internationalen Vorschriften sind auch für die Bundesrepublik Deutschland bindend. Die OECD-NEA organisierte schon seit 1967 für ihre Mitgliedsländer gemeinsame Versenkungsaktionen. Mit Inkrafttreten des Londoner Abkommens (und der dazu ergangenen Definitionen und Empfehlungen der IAEA) bedurfte diese OECDNEA-Praxis einer neuen und förmlichen Basis; diesem Zweck dient jetzt der Beschluß des Rates der OECD vom 22. Juli 1977 über die Einrichtung eines multilateralen Konsultations- und Überwachungsmechanismus für die Meerversenkung radioaktiver Abfälle. Für die Bundesrepublik Deutschland wird dieser Ratsbeschluß erst bindend, wenn er ratifiziert ist; ein entsprechender Gesetzentwurf wird zur Zeit in meinem Hause vorbereitet. Der Beschluß des Rates der OECD ändert im übrigen nichts an den Möglichkeiten zur Versenkung radioaktiver Abfälle und eröffnet somit auch keine zusätzlichen Alternativen gegenüber dem bisherigen Stand; er regelt lediglich die Vorbereitung, die Organisation, die Abwicklung und die internationale Überwachung von Versenkungsaktionen neu. Die internationalen Vorschriften, die dem Beschluß des OECD-Rates zugrunde liegen, lassen nur die Versenkung bestimmter schwachaktiver Abfälle und dies auch nur unter bestimmten Voraussetzungen zu. Ein entscheidendes Kriterium für eine nationale Genehmigung, die für eine solche Versenkung erforderlich ist, ist danach z. B., daß für die Beseitigung des in Frage stehenden radioaktiven Abfalls keine strahlenschutzmäßig und ökologisch bessere Lösung besteht; ausdrücklich wird verlangt, bei dieser Prüfung die Möglichkeit der Endlagerung in geologischen Formationen auf dem Festland einzubeziehen. Nach Auffassung der Bundesregierung und der sie beratenden Fachleute stellt eine Isolierung radioaktiver Abfälle durch Endlagerung in tiefen geologischen Formationen — insbesondere in mächtigen Salzstöcken — die zuverlässigste Lösung für die Beseitigung dar; dieses Konzept liegt den Planungen für das deutsche Entsorgungszentrum zugrunde. Lediglich für wenige spezielle, nicht hochaktive Abfallarten könnte sich die Versenkung ins Meer als geeigneter herausstellen. Aus diesem Grunde ist für die Bundesrepublik Deutschland eine Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. September 1977 3115' nationale Genehmigung zur Versenkung radioaktiver Abfälle nur in Ausnahmefällen denkbar. Zusammenfassend muß deshalb festgestellt werden, daß auch nach dem Beschluß des Rates der OECD für die Bundesrepublik Deutschland weiterhin uneingeschränkt die Notwendigkeit besteht, Anlagen zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle zu errichten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/871 Fragen B 11 und 12) : Wie viele Beamte sind nach § 36 des Bundesbeamtengesetzes seit 1949 in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden und wie verteilt sich die Anzahl auf die einzelnen Legislaturperioden? Wie hoch sind die Kosten, die hierdurch jährlich entstanden sind? Zentral geführte Erhebungen, aus denen sich Ihre erste Frage unmittelbar beantworten ließe, liegen der Bundesregierung nicht vor. Die vorhandenen Unterlagen werden gegenwärtig im Hinblick auf Ihre spezielle Fragestellung aufbereitet. Sobald diese Zahlenangaben vorliegen, werde ich sie Ihnen zuleiten. Die durch Maßnahmen nach § 36 BBG entstandenen Kosten lassen sich aus den o. g. Unterlagen jedoch nicht feststellen. Ihre Ermittlung wäre im Hinblick auf den langen Zeitraum, auf den sich Ihre Frage bezieht, mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Hierzu müßten zunächst für jeden Einzelfall Erhebungen auch bei den jeweiligen obersten Bundesbehörden angestellt werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/871 Frage B 13) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des DBB, daß eine Herabsetzung der Altersgrenze vom 63. (62.) auf das 60. Lebensjahr aus dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht dringend geboten erscheint, außerdem hierdurch auch wirksame Entlastungseffekte auf dem Arbeitsmarkt erreicht werden könnten, und beabsichtigt sie eine entsprechende Änderung des § 42 Abs. 3 BBG vorzunehmen? Im Hinblick auf die schwierigen Probleme, die sich im Zusammenhang mit einer Verringerung der Arbeitslosigkeit stellen, sind in meinem Hause Vorarbeiten für denkbare strukturelle dienst- und arbeitsrechtliche Maßnahmen im öffentlichen Dienst aufgenommen worden, mit denen auf einen Beitrag des öffentlichen Dienstes zum Abbau der Arbeitslosigkeit abgezielt wird. Dabei ist u. a. auch die Herabsetzung der Altersgrenze, ab der Beamte auf ihren Antrag in den Ruhestand versetzt werden können, vom — gegenwärtig — 63. Lebensjahr auf das 60. Lebensjahr mit in die Überlegungen einbezogen. Für die Entscheidung über die Herabsetzung der Altersgrenze kommt dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht keine ausschlaggebende Bedeutung zu; die Herabsetzung der Altersgrenze ist danach nicht zwingend erforderlich. Für die durch eine Änderung struktureller Beschäftigungsbedingungen erzielbaren Auswirkungen in Gestalt von Entlastungseffekten auf dem Arbeitsmarkt lassen sich noch keine präzisen Angaben machen. Jedoch kann angenommen werden, daß eine Bündelung von Maßnahmen zu fühlbaren Auswirkungen führen würde. Im übrigen müssen bei jeder Änderung struktureller Beschäftigungsbedingungen die Auswirkungen auf das allgemeine Arbeits- und Sozialrecht bedacht werden; derartige Maßnahmen können nicht isoliert für den öffentlichen Dienst durchgeführt werden. Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen, über das Ergebnis wird zu gegebener Zeit berichtet werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 8/871 Fragen B 14 und 15) : Trifft es zu, daß auch der Raum Wertingen im Donau-Ried in Bayern als Standort für ein zentrales Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente aus Kernkraftwerken vorgesehen ist? Haben gegebenenfalls bayerische Ministerien bzw. Behörden diesen Vorschlag eingebracht bzw. hiervon Kenntnis gehabt? Zu Frage B 14: Die Deutsche Gesellschaft für Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen mbH (DWK) hat bei ihrer Suche nach einem geeigneten Standort für ein Zwischenlager für verbrauchte Brennelemente aus Kernkraftwerken auch Wertingen im Donauried in Bayern in Betracht gezogen; welcher Standort endgültig vorgesehen werden soll, ist noch offen. Zu Frage B 15: Bayerische Ministerien bzw. Behörden haben den Vorschlag nicht eingebracht; Herr Ministerialdirektor Dr. Heigl als Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen hat im Rahmen einer Bund/Länder-Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene Kenntnis davon erhalten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/871 Frage B 16) : 3116* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. September 1977 Welche Folgerungen beabsichtigt das Bundesinnenministerium aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 1977 — VIII C 58.76 — und der ebenso umfangreichen wie systematischen Begründung der Entscheidung dahin gehend zu ziehen, daß auch deutsche Ehegatten von ausgesiedelten Vertriebenen, die in ihrer Person selbst die Stichtagsvoraussetzungen für die Vertriebeneneigenschaft nicht erfüllen, ebenfalls als deutsche Volksangehörige oder deutsche Staatsangehörige im Sinne von § 1 Abs. 3 des Bundesvertriebenengesetz den Vertriebenenausweis erhalten, nachdem der Bezug auf nichtdeutsche Ehegatten in dieser Vorschrift keine Negativentscheidung gegen deutsche Ehegatten enthält und im Sinne von § 1 Abs. 3 des Grundgesetzes zum Schutz der Ehe auszulegen ist? Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 1977 — BVerwG VIII C 58.76 — war bereits Gegenstand einer Besprechung mit den für die Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes zuständigen Fachreferenten der Länder. Dabei bestand Übereinstimmung, sowohl deutsche als auch nichtdeutsche Ehegatten eines Aussiedlers nach § 1 Abs. 3 BVFG als Aussiedler anzuerkennen, auch wenn sie die Stichtagsvoraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG nicht erfüllen. Die in Betracht kommenden Ehegatten werden bereits in den Grenzdurchgangslagern Friedland und Nürnberg als Aussiedler registriert. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/871 Frage B 17): Bis wann kann damit gerechnet werden, daß die im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten seit Jahren vorbereitete Novellierung der Kaiserlichen Verordnung von 1899, gültig für den Verkauf von Pferden, abgeschlossen sein wird, um eine zeitgemäße Rechtsgrundlage für die mehr als einhunderttausend Käufe und Verkäufe von Pferden zu schaffen? Wegen der von der Bundesregierung beabsichtigten Schritte in bezug auf eine Neuordnung des Viehmängelgewährleistungsrechts darf ich auf die kürzliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Möllemann vom 26. Juli 1977 (Nr. 412) und die vom Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz hierauf erteilte Antwort vom 10. August 1977 Bezug nehmen. Danach soll die Regelung nicht auf einen Teilbereich wie z. B. den Pferdekauf beschränkt werden, sondern für den gesamten Viehkauf gelten. Die Diskussion über die von der Bundesregierung bereits konzipierte Neuregelung des Viehmängelgewährleistungsrechts ist unter den beteiligten Fachkreisen und Verbänden noch nicht abgeschlossen. Die Entscheidung, ob und wann ein Gesetzentwurf eingebracht werden kann, wird erst nach erneuter Fühlungnahme mit den betroffenen Fachkreisen und Verbänden möglich sein. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/71 Fragen B 18 und 19) : Welche Hinderungsgründe stehen nach Ansicht der Bundesregierung einer angemessenen Anhebung der Wohnflächenobergrenzen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes entgegen, deren Einhaltung Voraussetzung für die Gewährung der Steuervergünstigung für neugeschaffenen Wohnraum ist, und ist die Bundesregierung bereit, alsbald eine entsprechende Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes herbeizuführen? Treffen Presseveröffentlichungen zu, daß die Länder die Aufhebung der erst seit 1973 eingeführten Sonderregelung fordern, wonach ältere Sozialwohnungen bis einschließlich des Förderungsjahrgangs 1965 den einkommenschwächeren Mietern vorbehalten bleiben sollen, deren Einkommen die Einkommensgrenzen des § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes um mindestens 20 v. H. unterschreiten, und wenn ja, welche konkreten praktischen Erfahrungen liegen dieser Forderung zugrunde und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus hinsichtlich des Verfügungsbestandes der Sozialwohnungen? Zu Frage B 18: Die Einhaltung der in § 39 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG) festgelegten Wohnflächenobergrenzen ist nicht allein Voraussetzung für die Anerkennung neugeschaffenen Wohnraumes als steuerbegünstigt nach §§ 82 ff. II. WoBauG, wobei diese Grenzen um nicht mehr als 20 v. H. überschritten werden dürfen, sondern auch für die Förderung des Baues von Wohnungen mit öffentlichen Mitteln. Dabei hat die Frage einer Erhöhung der Wohnflächengrenzen nach der im wesentlichen von der höchstrichterlichen Rechtsprechung bestimmten Änderung der Verwaltungsanordnung über die Anerkennung steuerbegünstigter Wohnungen durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 3. August 1977 (BAnz.Nr. 144 vom 5. August 1977 S. 3) in der Fachwelt Aktualität erlangt. Hierbei ist jedoch folgendes zu bedenken: Nach der amtlichen Bewilligungsstatistik betrugen die durchschnittlichen Wohnflächen je Wohnung im Jahre 1976 a) im 1. Förderungsweg (öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau) — bei Einfamilienhäusern 122,1 qm — bei Zweifamilienhäusern 104,3 qm — bei Eigentumswohnungen 90,2 qm — bei Mehrfamilienhäusern (ohne Eigentumswohnungen und Wohnheime) 67,4 qm b) im 2. Förderungsweg (mit nicht öffentlichen Mitteln geförderter steuerbegünstigter Wohnungsbau) — bei Einfamilienhäusern 119,8 qm — bei Zweifamilienhäusern 102,4 qm — bei Eigentumswohnungen 84,4 qm — bei Mehrfamilienhäusern (wie bei a) 71,2 qm. Auffällig ist dabei, daß im 1. Förderungsweg bei den Zweifamilienhäusern mit insgesamt 208,6 qm für beide Wohnungen die höchstzulässige Bruttowohnfläche überschritten wird, die bei Berücksichtigung des nach § 44 Abs. 3 der Zweiten Berechnungsverordnung zulässigen Abzugs von 10 vom Hundert zur Ermittlung der anrechenbaren Grundfläche 200 qm beträgt, während in allen übrigen Fällen die Wohnflächenobergrenzen nicht erreicht werden. Diese Abweichung dürfte damit zu erklären sein, daß diese Wohnform im Bereich des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaus für die Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. September 1977 3117* Unterbringung kinderreicher Familien besondere Bedeutung erlangt hat und demzufolge wegen des erhöhten Raumbedarfs dieser besonderen Bevölkerungsgruppe die in § 39 Abs. 1 II. WoBauG festgelegte Wohnflächengrenze zulässigerweise überschritten wird. Jedenfalls lassen die Durchschnittsflächen der einzelnen Wohnformen nicht ohne weiteres den Schluß zu, daß eine Anhebung der Wohnflächen notwendig ist. Auch die in dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit (Schriftenreihe des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit Band 20) als Tabelle A 1 beigefügte Neufassung 1971 der „Kölner Empfehlungen" über den Mindestbedarf an Wohnraum zwingt noch nicht zu einer Anhebung der Wohnflächengrenzen. Ferner ist zu bedenken, daß im Falle einer generellen Erhöhung der Wohnflächenobergrenzen mit steuerlichen Mindereinnahmen bei den Gemeinden und im Bereich der Subventionierung mit Mitteln öffentlicher Haushalte auch mit einem erhöhten Mitteleinsatz im Einzelfalle unter entsprechender Verringerung der Gesamtzahl der geförderten Wohnungen zu rechnen wäre. Gleichwohl wird die Bundesregierung gemeinsam mit den zuständigen Fachressorts der Länder die Frage einer Änderung der Wohnflächenobergrenzen eingehend erörtern und bei der nächsten Novellierung des II. WoBauG Vorschläge unterbreiten, sofern sich die Notwendigkeit einer Änderung ergeben sollte. Zu Frage B 19: Es trifft zu, daß in einem seitens des Landes NRW — im Auftrag der für das Wohnungswesen zuständigen Länderminister — vorbereiteten Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des WoBindG" der Wegfall des Vorrangs für Minderverdienende (d. h. Unterschreitung der Einkommensgrenze um mindestens 20 v. H.) in § 4 Abs. 2 und 3 und § 5 Abs. 3 WoBindG vorgesehen ist. Wie mir aus Fachgesprächen bekannt ist, wird dies insbesondere mit dem hohen Verwaltungsaufwand begründet, der den Bewilligungsbehörden und den Verfügungsberechtigten durch' den Vorrang für Minderverdienende entsteht. Nach dem Ergebnis einer im Lande NRW durchgeführten Umfrage wünschen Minderverdienende nicht vorrangig eine der für sie vorbehaltenen, vor dem 1. Januar 1966 geförderten Wohnungen, sondern solche, die ihnen nach Lage, Größe und Ausstattung zusagen. Eine etwaige höhere Miete versuchen sie dann durch die Beantragung von Wohngeld auszugleichen. In vielen Fällen müssen daher für eine einzige zu vergebende Wohnung mehrere Wohnungsuchende ermittelt werden. Das kann auch zu längerem Leerstehen der frei gewordenen Wohnung führen. Trotz aller Bemühungen muß häufig dann doch noch die Vermietung der Wohnung an einen „Normalverdiener" genehmigt werden. In diesem Zusammenhang wird von Länderseite die Auffassung vertreten, daß zu einem gewissen Ausgleich die von den Länderregierungen nach § 5 a WoBindG zu erlassenden Rechtsverordnungen beitragen, wonach in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf die Verfügungsberechtigten frei- oder bezugsfertig werdende Wohnungen nur an Wohnungsuchende überlassen dürfen, die von den zuständigen Stellen benannt sind. Der Gesetzentwurf des Landes NRW soll demnächst beschlossen und dem Bundesrat zur Einbringung zugeleitet werden. Der zu einem solchen Gesetzentwurf erforderlichen Stellungnahme der Bundesregierung kann zur Zeit nicht vorgegriffen werden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schrift- liche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/871 Frage B 20) : Hält die Bundesregierung angesichts der auch von ihr stets unterstrichenen Bedeutung der Altbaumodernisierung sowohl in wohnungs- wie in konjunkturpolitischer Hinsicht den gegenwärtigen Stichtag vom 1. Januar 1957 gemäß § 82 a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung für das „Modernisierungsalter" von Wohnungen noch für ausreichend, und ist sie bereit, alsbald eine angemessene Herabsetzung des „Modernisierungsalters" etwa auf 15 Jahre herbeizuführen? Die Bundesregierung mißt der Wohnungsmodernisierung auch weiterhin eine erhebliche Bedeutung zu. Das zeigt sich in dem seit 1977 in Kraft getretenen Wohnungsmodernisierungsgesetz, mit dem die Modernisierung des Wohnungsbestandes auf eine dauerhafte Grundlage gestellt wurde. Die steuerliche Förderung nach § 82 a EStDV ist erst vor wenigen Jahren auf Wohnungen ausgedehnt worden, die bis Ende 1956 errichtet wurden. Damit sind in der Regel alle Wohngebäude begünstigt, die während der Geltungsdauer des Ersten Wohnungsbaugesetzes errichtet wurden. Erst kürzlich wurde der Förderkatalog des § 82 a EStDV um Maßnahmen zur Schall-und Wärmedämmung erweitert. Gegenwärtig bereitet die Bundesregierung entsprechend ihren Beschlüssen über die Grundlinien und Eckwerte für die Fortschreibung des Energieprogramms vom 23. März 1977 ein Energiesparprogramm für bestehende Gebäude vor, das sich auch auf jüngere Wohnungsjahrgänge erstrecken wird. Da ein Teil der notwendigen Energieeinsparmaßnahmen gleichzeitig auch zu einer Modernisierung beitragen wird, können von dem Einsparprogramm insgesamt zusätzliche Beschäftigungswirkungen für das Ausbaugewerbe erwartet werden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß mit diesen Fördermaßnahmen der Notwendigkeit zur Modernisierung eines großen Teils des Wohnungsbestands in genügendem Maße Rechnung getragen wird. Eine Verschiebung des Fertigstellungsdatums in § 82 a EStDV wird derzeit nicht erwogen. 3118* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. September 1977 I Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. van Aerssen (CDU/CSU) (Drucksache 8/871 Frage B 22) : Ist die Bundesregierung bereit, die systemwidrige Mehrfachbesteuerung von Gebrauchtwaren zu beseitigen, zumal durch die Regelungstatbestände der Sechsten EG-Richtlinie zur Harmonisierung des Umsatzsteuerrechts Sonderregeln für Gebrauchsgegenstände geschaffen wurde, die Kumulationswirkungen der Umsatzsteuer vorbeugen sollen? Die Sechste Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern vom 17. Mai 1977 enthält keine Sonderregeln für Gebrauchtgegenstände. Artikel 32 dieser Richtlinie bestimmt lediglich, daß der Rat der Europäischen Gemeinschaften vor dem 31. Dezember 1977 auf Vorschlag der Kommission einstimmig die Gemeinschaftsregelung für die Besteuerung von Gebrauchtgegenständen erläßt und daß die Mitgliedstaaten bis zur Anwendung dieser Gemeinschaftsregelung gegenwärtig bestehende Sonderregelungen beibehalten können. Die Bunderegierung sieht im übrigen in der geltenden Besteuerung der Umsätze von Gebrauchtgegenständen — insbesondere der Gebrauchtwagenumsätze der Kraftfahrzeughändler — keinen Widerspruch zum System der Mehrwertsteuer und ist in dieser Auffassung durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bestätigt worden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/871 Fragen B 23 und 24) : Ist die Bundesregierung bereit, die Vergaberichtlinien für die Investitionszulage im Baugewerbe darauf zu überprüfen, ob die gesetzten Fristen zum einen der Auslastung des Ausbaugewerbes entsprechen, zum anderen in Einklang mit den normalen Zeiträumen, die vom Antragszeitpunkt bis zur Bauabnahme zu veranschlagen sind, stehen? Ist die Bundesregierung bejahendenfalls bereit, den Fertigungszeitraum für Bauwerke, deren Errichtung vor dem 30. Juni 1975 beantragt wurde, um sechs Monate — auf den 31. Dezember 1978 — hinauszuschieben, zumal weder der Begünstigten-Kreis ausgeweitet nodi ein zusätzlicher Mitteleinsatz notwendig wird? Die allgemeine Fertigstellungsfrist nach § 4 b Investitionszulagengesetz ist mit dem 30. Juni 1977 abgelaufen. Die Bundesregierung hat auf entsprechende Anfragen bereits vor Ablauf der Frist mehrfach eine Verlängerung abgelehnt. Ich darf auf die Antwort des Herrn Parlamentarischen Staatssekretärs Offergeld auf die mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Wüster in der Fragestunde vom 10. Februar 1977 (Protokoll Seite 697) verweisen. Die auf den 30. Juni 1978 festgesetzte Nachfrist ermöglicht denjenigen Bauherren, die — aus welchen Gründen auch immer — die Hauptfrist (30. Juni 1977) nicht einhalten konnten, die Inanspruchnahme der Investitionszulage für die bis zum 30. Juni 1977 angefallenen Teilherstellungskosten. Mit dieser Nachfrist, die eine Bauzeit von immerhin 3 Jahren ermöglicht, hat die Regelung die notwendige Flexibilität, um Überlastungen der Baukapazitäten und Härten für den Bauherrn zu vermeiden. Eine Endfrist erscheint jedoch auch hier aus der konjunkturpolitischen Zielsetzung heraus geboten. Da bereits — von Einzelfällen abgesehen — aufgrund der ersten Frist eine Überlastung der Kapazitäten des Bauhauptgewerbes und auch des Ausbaugewerbes nicht festzustellen war, ist damit zu rechnen, daß dies bei der zweiten Frist (30. Juni 1978) erst recht nicht der Fall sein wird. Die Bundesregierung hält deshalb eine Verlängerung dieser Frist nicht für erforderlich. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragendes Abgeordneten Pfeffermann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/871 Fragen B 25 und 26) : Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung der Automobilindustrie im Rahmen der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung bei, und wie wird nadi ihrer Auffassung der Absatz von Neuwagen durch die Absatzfähigkeit der Gebrauchtwagen beeinflußt? Ist die Bundesregierung bereit, auf die EG-Kommission dahin gehend einzuwirken, daß diese für die vom EG-Ministerrat beabsichtigte Gemeinschaftsregelung zur Besteuerung von Gebrauchtwagen einen Vorschlag erarbeitet, der die kumulative Besteuerung von Gebrauchtwagen wie in der Bundesrepublik Deutschland vermeidet? Zu Frage B 25: Die Bundesregierung mißt der Automobilindustrie im Rahmen der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung ganz erhebliche Bedeutung bei. Ihre anhaltend günstige Entwicklung wirkt sich wegen der engen Verflechtungen zu vielen Bereichen der Wirtschaft auch dort positiv aus. 60 % des Umsatzes der Kraftwagenhersteller entfallen auf Vorleistungen von Unternehmen aus anderen Sektoren. In der Automobilindustrie sind heute wieder etwa 620 000 Mitarbeiter beschäftigt, 60 000 mehr als im Juni 1975. Das bedeutet Beschäftigung für etwa die gleiche Anzahl von Arbeitnehmern im engeren Vor-und Nachleistungsbereich. Zwischen dem Markt für Gebrauchtwagen und dem Neuwagengeschäft besteht ein gewisser Zusammenhang. So kann eine Flaute bei Gebrauchtwagen sich auch dämpfend auf den Absatz von neuen Fahrzeugen auswirken, weil deren Käufer ihre bisherigen Autos nur schwer oder gar nicht absetzen können, soweit sie nicht beim Neukauf in Zahlung gegeben werden. Umgekehrt wird eine günstige Gebrauchtwagenkonjunktur den Verkauf von neuen Fahrzeugen positiv beeinflussen. Zur Zeit sind Neu- und Gebrauchtwagengeschäft gleichermaßen unverändert gut. In der Praxis hat sich bislang gezeigt, daß die Besteuerung von Gebrauchtwagen kein gravierender Faktor für den Marktverlauf gewesen ist. Zu Frage B 26: Die Kommission hat bis Jahresende einen Vorschlag für eine Gemeinschaftsregelung zur Besteuerung von Gebrauchtwagen vorzulegen. Die Bundes- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. September 1977 3119* regierung möchte zunächst diesen Vorschlag abwarten. Er wird sodann mit dem Ziel beraten werden, eine für alle Mitgliedstaaten akzeptable Lösung zu finden. Wie diese Lösung aussehen könnte, läßt sich naturgemäß zur Zeit nicht absehen. Eine Festlegung in eine bestimmte Richtung sollte nach Auffassung der Bundesregierung jetzt noch nicht erfolgen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/871 Frage B 27): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die bisher eingeleiteten Maßnahmen zur Erreichung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft im Zonenrandgebiet ausreichen, bzw. gibt es bei der Bundesregierung Überlegungen, wie der schwer benachteiligten Wirtschaft des Zonenrandgebietes wirksamer als bisher geholfen werden kann? Die regionalwirtschaftliche Entwicklung des Zonenrandgebietes zeigt unterschiedliche Ergebnisse. Während einige Teile dieses Gebietsstreifens noch strukturelle Schwächen aufweisen, haben sich andere positiv entwickelt. Es ist daher nicht richtig, undifferenziert von einer Wettbewerbsbenachteiligung des Zonenrandgebiets zu sprechen. Die Förderung des Zonenrandgebietes war indessen von Anfang an nicht nur darauf angelegt, Wettbewerbsnachteile der Wirtschaft dieses Gebiets gegenüber anderen Gebieten auszugleichen. Sie stellt vielmehr den Versuch dar, der historischen Benachteiligung Rechnung zu tragen, die dieses früher im Zentrum des deutschen und europäischen Wirtschaftsraums gelegene Gebiet durch die Teilung Deutschlands erfahren hat. Sie darf sich daher grundsätzlich nicht nur an einem Vergleich zur Wirtschaftsentwicklung in anderen Regionen, sondern auch an der Entwicklung orientieren, die das heutige Zonenrandgebiet genommen haben würde, wenn es die Teilung Deutschlands nicht gäbe. Die Förderung im Zonenrandgebiet hat demnach eine doppelte Aufgabe: — als Zonenrandförderung soll sie historische Nachteile des gesamten Gebiets ausgleichen, — als Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur dient sie der Beseitigung akuter Strukturprobleme, die diesem Teil Deutschland vermutlich auch ohne die Teilung des Landes nicht erspart geblieben wären. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß sich das Zonenrandgebiet in seiner Gesamtentwicklung dank konsequenter Förderungsmaßnahmen behaupten konnte. Sie sieht in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ein ausreichendes Instrument, um akute Strukturschwächen in Teilen des Zonenrandgebiets wirksam zu bekämpfen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/871 Fragen B 28 und 29) : Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, um der Vernichtung von Obst und Gemüse — wie z. B. der Vernichtung von Pfirsichen, die Pressemeldungen zufolge (vgl. z. B. AZ vom 29. Juli 1977) in Italien vorgenommen worden sein soll — entgegenzuwirken, und inwieweit hat die Bundesregierung diese Möglichkeiten bisher genutzt bzw. inwieweit wird sie sie nutzen? Ist die Bundesregierung bereit, die Öffentlichkeit über Rechtsgrundlagen, Zuständigkeiten, Zielsetzungen, Art, Ausmaß und Methoden der Lebensmittelvernichtung (= „Herausnahme von Lebensmittel aus dem Markt") im EG-Agrarmarkt zu informieren, die schwerwiegendsten Beispiele der letzten Jahre zu nennen, sowie die Auswirkungen der Lebensmittelvernichtung auf Erzeugereinnahmen und Verbraucherpreise aufzuzeigen? Zu Frage B 28: Eine Marktentnahme (Intervention) ist nur zulässig, wenn die entnommene Ware für bestimmte Verwendungszwecke kostenlos abgegeben wird. Als zulässige Verwendung sind in der Verordnung 1035/72 u. a. die Abgabe an Altersheime, Waisenhäuser, Kinderheime und ähnliche gemeinnützige Einrichtungen sowie an Schulkinder, die Verarbeitung und kostenlose Verteilung dieser Erzeugnisse für gemeinnützige Einrichtungen, die Destillation zu Alkohhl und die Verfütterung vorgesehen. Nach der EG-Marktordnung für frisches Obst und Gemüse ist die Marktentnahme zum Zwecke der Vernichtung nicht zulässig. Zuständig für die Durchführung dieser Maßnahmen sind allein die jeweiligen nationalen Behörden. Die Mitgliedstaaten teilen der EG-Kommission mit, welche Produkte und Mengen interveniert wurden und welche Verwendungen sie gefunden haben. Die Bundesregierung hat sich schon am 12. August 1977 wegen der Pressemitteilungen über die angebliche Vernichtung von Pfirsichen in Italien an die EG-Kommission, die für die Marktverwaltung zuständig ist, gewandt und um Aufklärung gebeten. Die EG-Kommission hat mit Fernschreiben vom 2. September 1977 mitgeteilt, daß in Italien nach vorläufigen Angaben Rücknahmen von 50 000 t Pfirsischen erfolgt sind. Über die Verwendung liegen bisher noch keine Angaben vor. Die EG-Kommission nimmt jedoch mit Rücksicht auf die Erfahrungen früherer Jahre an, daß der überwiegende Teil dieser Pfirsiche einer der in der Marktordnung vorgesehenen Verwendung zugeführt worden ist. Sie hat die italienischen Behörden aufgefordert, zusätzliche Angaben alsbald zu übermitteln. Die Bundesregierung wird sich wie bisher auch in Zukunft dafür einsetzen, daß die EG-Vorschriften über die Verwendung von interveniertem Obst und Gemüse in allen EG-Mitgliedstaaten strikt eingehalten werden. Zu Frage B 29: Wie bereits ausgeführt, findet in der EG weder bei Obst und Gemüse noch bei anderen Lebensmit- 3120* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. September 1977 teln eine Vernichtung auf Grund einer Marktordnungsregelung statt. Auf die Interventionsregelung für Obst und Gemüse und die dort vorgesehenen Verwendungsarten weist die Bundesregierung die Öffentlichkeit immer wieder in geeigneter Weise hin. Sie ist bereit, die EG-Kommission zu bitten, gegenüber der Öffentlichkeit die Zusammenhänge, Sinn und Auswirkungen dieser Regelung noch deutlicher als bisher aufzuzeigen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/871 Frage B 30) : Ist mit der beabsichtigten „unbürokratischen Handhabung" des neuen Agrarkreditprogramms (AKP) eine neue Form des sogenannten Gießkannenprinzips gemeint? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die bisherige Konzeption der einzelbetrieblichen Investitionsförderung einer grundsätzlichen Änderung bedarf. Sie wird das bestehende Konzept wie bisher gemeinsam mit den Ländern weiterentwickeln. Zur Zeit wird geprüft, ob ein Teil der Strukturprobleme im Rahmen eines einfach zu handhabenden Agrarkreditprogramms zu lösen ist. Innerhalb der Bundesregierung wurde bisher noch keine diesbezügliche Entscheidung getroffen. Der Grundsatz der gezielten Förderung, der sich bewährt hat, soll hierbei keineswegs aufgegeben werden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vogt (Düren) (CDU/CSU) (Drucksache 8/871 Frage B 31) : Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, die besagen, daß innerhalb der Europäischen Gemeinschaft seit 1967 mehr als 4 Millionen Tonnen Obst einwandfreier Qualität vernichtet wurde und daß für diese Vernichtung von Obst im Auftrage der Landwirtschaftsminister zwischen 1,2 und 1,5 Milliarden DM ausgegeben wurden, und welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu unternehmen, um der Vernichtung von einwandfreiem Obst künftig Einhalt zu gebieten? Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, daß innerhalb der EG seit 1967 mehr als 4 Millionen Tonnen Obst einwandfreier Qualität vernichtet wurden. Nach den hier vorliegenden Angaben der EG-Kommission sind bis einschließlich 1975/76 insgesamt etwa 3 Millionen t Pfirsiche, Birnen, Äpfel und Zitrusfrüchte interveniert worden. Intervention bedeutet nicht Obstvernichtung. Nach den Bestimmungen der Marktordnung Obst und Gemüse sind folgende Verwendungszwecke vorgesehen: — Kostenlose Verteilung an Altersheime, Waisenhäuser, Kinderheime und ähnliche gemeinnützige Einrichtungen; — kostenlose Verteilung an Schulkinder als Pausenäpfel; — Verarbeitung und anschließende kostenlose Verteilung der Erzeugnisse an die vorgenannten gemeinnützigen Einrichtungen; — Destillation zu Alkohol und — Verfütterung. Eine Intervention zum Zwecke der Vernichtung ist demnach nicht vorgesehen. Es kann jedoch die Situation eintreten, daß in Ermangelung ausreichender Lagerkapazitäten und aufgrund der begrenzten Haltbarkeit der Ware der Verderb eintreten kann, bevor eine sinnvolle Verwertung erzielt werden konnte. Die Bundesregierung hat sich in den EG-Gremien immer für geeignete strukturelle Maßnahmen und eine entsprechende Preispolitik eingesetzt, um Überschüsse und Interventionen möglichst zu vermeiden. Sie wird dies auch in Zukunft tun und fordern, daß die genannten nach den EG-Vorschriften vorgegebenen Verwendungszwecke strikt eingehalten werden. Die Ausgaben betragen entsprechend den Haushaltsplänen der Gemeinschaft für die Intervention für Obst und Gemüse — eine getrennte Aufstellung liegt nicht vor — seit 1967 bis 1976 rund 400 Millionen RE. Bei diesen Mitteln handelt es sich nicht um Beträge, die im Auftrag des Landwirtschaftsministeriums ausgegeben werden, sondern um Mittel, die aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für diese Zwecke den 9 Mitgliedstaaten der EG zur Verfügung gestellt werden. Für das Wirtschaftsjahr 1977/78 ist bei einer zu erwartenden unterdurchschnittlichen Ernte in der EG mit geringen Interventionsausgaben zu rechnen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/871 Fragen B 32 und 33) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Arbeitsmarktstatistik der Bundesanstalt für Arbeit so zu verfeinern, daß die steigende Anzahl Arbeitsunwilliger zahlenmäßig erkennbar wird? Ist die Bundesregierung bereit, für nachweisbar Arbeitsunwillige eine Reduzierung des Arbeitslosengeldes bzw. der Arbeitslosenhilfe vorzunehmen? Die Arbeitslosenstatistik der Bundesanstalt für Arbeit kann Arbeitsunwillige nicht ausweisen. Arbeitsunwillige ließen sich allenfalls durch Motivforschung im Wege der Meinungsumfrage ermitteln. Die Ergebnisse wären allerdings auch hier fragwürdig. Nach geltendem Recht steht einem Arbeitslosen Arbeitslosengeld nur zu, wenn er bereit ist, jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Steht von vornherein fest, daß der Arbeitslose keine zumutbare Beschäftigung aufnehmen will, hat er keinen Leistungsan- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. September 1977 3121* spruch. Wer ohne wichtigen Grund sein Arbeitsverhältnis gelöst oder durch ein vertragswidriges Verhalten Anlaß für die Kündigung des Arbeitgebers gegeben hat, erhält regelmäßig für vier Wochen kein Arbeitslosengeld (Sperrzeit). Das gleiche gilt, wenn der Arbeitslose eine vom Arbeitsamt angebotene zumutbare Arbeit nicht aufgenommen hat. Hat sich der Arbeitslose zweimal versicherungswidrig verhalten, erlischt sein Leistungsanspruch auf Dauer. Durch das am 1. Januar 1976 in Kraft getretene Haushaltsstrukturgesetz ist der Kreis der Tätigkeiten, die dem Arbeitslosen zugemutet werden können, näher abgegrenzt worden. Nach dem Regierungsentwurf für ein 4. Änderungsgesetz zum Arbeitsförderungsgesetz sollen Sperrzeiten künftig zu einer entsprechenden Verringerung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld führen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/871 Frage B 34) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschläge des Kuratoriums für Berufsbildung der deutschen Wirtschaft zur Änderung von ausbildungshemmenden Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Schwerbehindertengesetzes, und welche Folgerungen wird sie daraus ziehen? Die Vorschläge des Kuratoriums der Deutschen Wirtschaft in seinem Schreiben vom 5. Juli 1977 unterstellen, daß das neue Jugendarbeitsschutzgesetz die Ausbildung Jugendlicher behindert. Diese Unterstellung beachtet nicht die grundsätzliche sozialpolitische Wertentscheidung, die der Gesetzgeber zum Arbeitsschutz der auszubildenden Jugendlichen in einer modernen Industriegesellschaft getroffen hat. Die Bundesregierung hält daher die im Schreiben des Kuratoriums der Deutschen Wirtschaft liegende Kritik am neuen Jugendarbeitsschutzgesetz nicht für berechtigt. Die Ermächtigung des § 21 Abs. 3 JArbSchG reicht aus, diejenigen Ausnahmen zuzulassen, die zur Erreichung des Ausbildungszieles des Jugendlichen erforderlich sind. Gegenwärtig werden entsprechende Anträge von 10 Wirtschaftszweigen, die dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zugegangen sind, geprüft. Dabei werden insbesondere die kontroversen Stellungnahmen der betroffenen Verbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer berücksichtigt. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Was das Schwerbehindertengesetz betrifft, so ist die Regelung des § 6 Abs. 1 Schwerbehindertengesetz nach eingehenden Erörterungen im Gesetzgebungsverfahren mit Zustimmung aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien und aller Bundesländer zustande gekommen. Nach Auffassung der Bundesregierung ist diese gesetzliche Regelung nach wie vor notwendig, um schwerbehinderten Jugendlichen einen Ausbildungsplatz zu verschaffen. Eine Herausnahme der Arbeitsplätze aus der Beschäftigungspflicht wäre nur vertretbar, wenn zugleich die Eingliederung schwerbehinderter Jugendlicher in Ausbildungsverhältnissen auf andere Weise gesetzlich sichergestellt werden könnte. Finanzielle Hilfe allein, die den Arbeitgebern jetzt schon angeboten wird, reicht nach den bisherigen Erfahrungen offensichtlich nicht aus, um ein bedarfsdeckendes Ausbildungsplatzangebot für schwerbehinderte Jugendliche sicherzustellen. Eine Novellierung des Schwerbehindertengesetzes mit dem Ziel, die Einbeziehung der Ausbildungsplätze wieder rückgängig zu machen, begegnet erheblichen Bedenken. Gerade durch die Einbeziehung ist erreicht worden, daß alle Schutzvorschriften des Schwerbehindertengesetzes, die Arbeitsplätze betreffen, auch für Ausbildungsplätze gelten. Die Bundesregierung prüft derzeit Alternativlösungen, die die Ausbildungsbereitschaft der Arbeitgeber fördern, ohne die Ausbildungssituation der schwerbehinderten Jugendlichen zu erschweren. In diesem Zusammenhang weise ich auf die Stellungnahme der Bundesregierung vom 3. August 1977 (Bundesratsdrucksache 357/77) zu der Entschließung des Bundesrates zur Überprüfung von ausbildungshemmenden Vorschriften (Bundesratsdrucksache 111/77) hin. Ein wesentlicher Aspekt im Rahmen dieser Prüfung ist die Erhebung der Bundesanstalt für Arbeit gem. § 10 Schwerbehindertengesetz. Die Auswertung der Erhebung für das Kalenderjahr 1976 wird für den Herbst 1977 erwartet. Im übrigen sieht die gegenwärtige gesetzliche Regelung nicht nur die Anrechnung schwerbehinderter Jugendlicher auf das Pflichtplatzsoll vor, sondern gibt sogar dem Arbeitsamt die Möglichkeit, einen auszubildenden Schwerbehinderten auf mehr als einen Pflichtplatz anzurechnen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/871 Frage B 35) : Welchen Umfang hat nach den Erkenntnissen der Bundesregierung derzeit der trotz anhaltender Arbeitslosigkeit um sich greifende Facharbeitermangel in der deutschen Wirtschaft (Zahl der betroffenen Betriebe, Zahl der offenen Stellen, regionale und branchenmäßige Schwerpunkte), und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung angesichts der sich abschwächenden Konjunkturentwicklung zu ergreifen, um diesem besorgniserregenden Zustand abzuhelfen? Eine umfassende Beantwortung Ihrer weitgreifenden Frage ist wegen der Vielgestaltigkeit des Arbeitsmarktes in der kurzen Zeit nicht möglich. Die nachstehende Übersicht zur Arbeitslosigkeit und zu den offenen Stellen nach Stellung im Beruf (Ende Mai 1977) läßt aber erkennen, daß das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage bei den Facharbeitern vergleichsweise am günstigsten ist: 3122* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. September 1977 Arbeitslose offene Stellen abs. I % Arbeitslose abs. 1 % je offene Stelle Nicht-Facharbeiter 455 966 48,2 91 615 37,7 5,0 1,4 5,2 3,5 — Facharbeiter 108 000 11,4 76 430 31,4 einfache Angestellte 132 843 14,0 25 477 10,5 sonstige Angestellte 173 951 18,4 49 709 20,4 ohne Angabe 75 731 8,0 — — insgesamt 1 946 491 100 I 243 231 100 1 3,9 Aufs Ganze gesehen übersteigt auch bei den Facharbeitern das Angebot an Arbeitslosen die Nachfrage, wie sie sich in offenen Stellen ausdrückt. Die Situation ist allerdings regional und auch bei einzelnen Berufen unterschiedlich. So betrug zum Beispiel bei den Maurern die Zahl der Arbeitslosen 4 284 und die der offenen Stellen 6 419. Die Verhältniszahl Arbeitslose je offene Stelle belief sich hier auf 0,7 gegenüber 1,4 im Durchschnitt der Facharbeiter. Bei anderen Facharbeiterberufen (so z. B. Bäcker und Tischler) lag sie noch merklich darunter. Bei ihren vielfältigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen haben Bundesregierung und Bundesanstalt für Arbeit gerade den Vermittlungshilfen besonderes Gewicht beigemessen. Mit den arbeitsmarktpolitischen Beschlüssen von Mai 1977 hat sich die Bundesregierung zudem mit einer erneuten Vermehrung des Personals der Vermittlungsdienste einverstanden erklärt. Die Vermittlungsmöglichkeiten werden damit erheblich verbessert. Besondere Bedeutung mißt die Bundesregierung einem ausreichenden Angebot an Ausbildungsstellen zu. Nur so kann der längerfristige Bedarf an Fachkräften für Wirtschaft und Verwaltung gedeckt werden. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Zusage der Wirtschaft, das Ausbildungsstellenangebot im Jahr 1977 erheblich auszuweiten. Schließlich halte ich die Bildungsförderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz für eine unverzichtbare Hilfe beim Ausgleich von Angebot und Nachfrage nach Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt. Durch entsprechende Verordnungen des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung sind hier die Förderungsvoraussetzungen in den Jahren 1976 und 1977 (durch Verringerung der Anforderungen bei den Mindestbeschäftigungszeiten) erheblich erleichtert worden. Das Bundeskabinett hat bereits im Mai beschlossen, auch für 1978 eine solche Verordnung zu erlassen. Mit dem Entwurf für ein 4. Änderungsgesetz zum Arbeitsförderungsgesetz hat die Bundesregierung zudem weitere Verbesserungen bei der Bildungsförderung durch die Bundesanstalt für Arbeit vorgeschlagen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/871 Frage B 36) : Was wird die Bundesregierung unternehmen, um bei der Bundesanstalt für Arbeit die Ungleichbehandlung zu beseitigen, die in der rechtlichen ungerechtfertigten Verwendung von Beamten und Angestellten in gleicher Funktion liegt, die an den beamtenrechtlichen Anforderungen und am Verfassungsauftrag des Artikels 3 Abs. 4 GG vorbeigeht? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die Bundesanstalt in einer mit Art. 33 Abs. 4 des Grundgesetzes nicht zu vereinbarenden Weise Dienstposten mit hoheitsrechtlichen Befugnissen mit Angestellten besetzt hat. Das schließt nicht aus, daß es in einzelnen Fällen vorkommen mag, daß ein solcher Dienstposten mit einem Angestellten besetzt ist, der die laufbahnrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten noch nicht erfüllt. In diesen Fällen kann es im Interesse einer kontinuierlichen Verwaltungstätigkeit liegen, dem für den betreffenden Dienstposten vorgesehenen Mitarbeiter mit seiner neuen Aufgabe bereits vor seiner Ernennung zum Beamten zu betrauen und damit eine übergangsweise Besetzung mit einem anderen Mitarbeiter zu vermeiden. Die Bundesanstalt verfährt damit nicht anders als andere Verwaltungen auch. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/871 Frage B 37): Wie sichert die Bundesregierung, daß geheimzuhaltende Informationen über Beschaffungs- und Entwicklungsfragen in der Bundeswehr nicht leichtfertig durch Publikationen, wie z. B. in der Zeitschrift „Wehrtechnik", fremden Nachrichtendiensten zugänglich gemacht werden? Der Bundesminister der Verteidigung hat bereits mit Erlaß vom 6. April 1962 (geändert durch Erlaß vom 25. Juni 1975) das Verhalten von Angehörigen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. September 1977 3123* des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Verteidigung bei privaten Veröffentlichungen und Vorträgen geregelt. In diesem Erlaß wird festgestellt, daß auch Soldaten und Beamte das Recht haben, ihre Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern. Sie sind jedoch bei der Ausübung des Grundrechts der freien Meinungsäußerung an alle Pflichten gebunden, die im Soldatengesetz bzw. Bundesbeamtengesetz festgelegt sind. Diese Pflichten sind Ausdruck eines besonderen Treueverhältnisses zum Staat. Hieraus ergibt sich u. a., daß Soldaten und Beamte über alle Angelegenheiten und Tatsachen zu schweigen haben, die ihnen bei ihrer dienstlichen Tätigkeit bekannt geworden sind. Dies gilt nicht für die Mitteilung von Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen oder die zur Veröffentlichung freigegeben sind. Die Meinungsäußerungen dürfen weder die innere noch die äußere Sicherheit der Bundesrepublik — besonders die Landesverteidigung — gefährden noch die internationalen Beziehungen der Bundesrepublik beeinträchtigen. Die Rücksicht auf das Gemeinwohl und auf die dienstlichen Belange geht dem privaten Interesse an Veröffentlichungen und Vorträgen vor. Hat ein Soldat oder ein Beamter trotz sorgfältiger eigener Prüfung Zweifel, ob eine von ihm beabsichtigte Meinungsäußerung mit seinen Dienst- oder Amtspflichten in Einklang steht, so ist er verpflichtet, die Entscheidung einer im einzelnen festgelegten Stelle einzuholen. Dieser Entscheidung bedarf es vor allem, wenn ein Soldat oder Beamter ihm dienstlich bekanntgewordene Vorgänge oder Tatsachen preisgeben will und Zweifel hat, ob diese Vorgänge oder Tatsachen offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Die schuldhafte Verletzung dieser Dienst- und Amtspflichten kann als Dienstvergehen disziplinar geahndet werden. Besonders die Verletzung der Pflicht zur Verschwiegenheit kann zugleich einen Straftatbestand erfüllen und zu einer strafgerichtlichen Verfolgung führen. In Ergänzung dieses Erlasses haben die Teilstreitkräfte für ihre Bereiche in übereinstimmenden Erlassen darauf hingewiesen, daß bei beschreibenden Veröffentlichungen immer wieder eine Verschmelzung von Kenntnissen allgemein fachlicher Art mit solchen Fakten, die nur aus dienstlicher Tätigkeit bekannt geworden sein können, festzustellen ist. Die Teilstreitkräfte haben daher angeordnet, daß solche Artikel vor ihrer Veröffentlichung einer besonderen Prüfung bedürfen, ob Mitteilungen darin enthalten sind, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden sollten oder ob VS-Informationen verwendet werden. Diese Artikel sind daher vor der Veröffentlichung von ihren Verfassern den fachlich zuständigen Stellen mit dem Antrag auf Freigabe zur Veröffentlichung vorzulegen. Das Bundesministerium der Verteidigung bereitet z. Z. einen einheitlichen Erlaß für den gesamten Bereich der Bundeswehr, also auch für den Rüstungsbereich, über beschreibende Artikel vor. Bei Verdacht auf Verletzung der Verschwiegenheitspflicht sind bisher schon in einzelnen Fällen die notwendigen- Schritte eingeleitet worden. Ein Verstoß gegen VS-Bestimmungen konnte bisher nicht festgestellt werden. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 8/871 Frage B 38) : Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, einer sich in der Arzneimittelproduktion abzeichnenden Verlagerung des Verbrauchs von bromcarbamidhaltigen Schlaf- und Beruhigungsmitteln, die ab 1. Januar 1978 der Rezeptpflicht unterstellt werden sollen, auf nicht minder gefährliche Wirkstoffe wie Diäthylpentenamid möglichst schnell und wirksam vorzubeugen? Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit der Anhörung von Sachverständigen zur Unterstellung von Bromcarbamiden unter die Verschreibungspflicht auch den Stoff Diäthylenpentenamid zur Diskussion gestellt. Die Sachverständigen vertraten die Ansicht, daß der Verbrauch von Arzneimitteln, die diesen Stoff enthalten, besonders beobachtet werden müsse. Eine Notwendigkeit der Unterstellung unter die Verschreibungspflicht wird noch nicht gesehen, da zur Zeit nicht bekannt ist, daß diese Arzneimittel häufig in erheblichem Umfang nicht bestimmungsgemäß gebraucht werden. Das Bundesgesundheitsamt wurde beauftragt, den Verbrauch dieses Arzneimittels hinsichtlich eines Mißbrauchs im Sinne des § 48 Abs. 4 Nr. 1 b des neuen Arzneimittelgesetzes besonders zu beobachten. Eine erneute Diskussion im Sachverständigenbeirat ist vorgesehen, wenn Berichte über einen Mißbrauch in erheblichem Umfange vorliegen sollten. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/871 Frage B 39) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die zum größten Teil aus Bundesmitteln finanzierte internationale Jugendstätte Baasem nunmehr vom Katholischen Ferienwerk Oberhausen für 1,5 Millionen DM gekauft worden ist, so daß dem Steuerzahler ein Schaden von rund einer Million DM erwachsen ist, der zumeist durch den Substanzverlust des Gebäudes in den letzten vier Jahren entstanden ist, und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß im Falle der Jugendstätte Baasem eine Verschwendung von Steuergeldern vorliegt, die hätte vermieden werden können? Das Katholische Ferienwerk Oberhausen hat die internationale Jugendstätte Baasem im Wege eines Zwangsversteigerungsverfahrens, das die Sparkasse Duisburg als Gläubigerin des bisherigen Träger- 3124* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. September 1977 vereins betrieben hatte, erworben, um sie als Familienferienstätte zu verwenden. Hiermit ist die sinnvolle Verwendung dieses Projekts gewährleistet. Ich bitte Sie zu beachten, daß das Katholische Ferienwerk Oberhausen sich zur Übernahme der an sich erloschenen Grundpfandrechte des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes verpflichtet hat, womit die bisher gewährten öffentlichen Mittel gesichert sind. Außerdem bringt das Katholische Ferienwerk Oberhausen für Erwerb und Fertigstellung eine wesentlich höhere Eigenbeteiligung auf, als es bei einer Verwendung der Jugendstätte Baasem durch andere interessierte Träger möglich gewesen wäre. Die jetzt noch erforderlichen Bundes- und Landesmittel hätten auch aufgebracht werden müssen, wenn das Projekt in seiner ursprünglichen Zielsetzung als internationale Jugendbegegnungsstätte verwendet worden wäre. Von einer Verschwendung von Steuergeldern kann somit keine Rede sein. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/871 Frage B 40) : Hält die Bundesregierung die in letzter Zeit von verschiedenen Wissenschaftlern geäußerte Auffassung über die Gesundheitsschädlichkeit des Passivrauchens (vgl. Aufsatz in Heft 13/ 1977 der Zeitschrift „Der Kassenarzt") für berechtigt und, wenn ja, welche Maßnahmen gedenkt sie zum Schutze der gefährdeten Nichtraucher zu ergreifen? Es besteht kein Zweifel, daß Tabakrauch, insbesondere von Zigaretten, eine größere Zahl von Stoffen enthält, die als cancerogen bekannt sind. Ob es für diese Stoffe Minimalkonzentrationen gibt, die sicher unschädlich sind, ist nicht bekannt. Es sollte daher niemand gezwungen werden, Tabakrauch zu inhalieren. Ein solches Ziel bedarf der Mitwirkung aller, die für den Gesundheitsschutz verantwortlich sind, vor allem aber der Einsicht der Raucher. Einem Auftrag des Deutschen Bundestages vom 12. Juli 1974 folgend bereiten Bundesregierung und Länder gemeinsam ein Nichtraucherschutzprogramm vor. Hierbei handelt es sich zunächst um ein Rahmenprogramm, mit dem die Felder abgesteckt werden, die genutzt werden können, weitere konkrete Maßnahmen zu entwickeln. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/871 Frage B 41) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung mit der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln auf Grund des § 50 Abs. 2 Satz 2 bis 4 des Arzneimittelgesetzes ein aufwendiges und kompliziertes schriftliches und mündliches Prüfungsverfahren mit allein schon 100 schriftlich zu beantwortenden Fragen einzuführen beabsichtigt, und wird die Bundesregierung wenigstens sicherstellen, daß in Orten, in denen es keine Apotheken gibt, Lebensmitteleinzelhändler, die auf den Verkauf von einfachen Kopfschmerzmitteln -und vergleichbaren Arzneimitteln beschränkte Sachkunde in einem unbürokratischen mündlichen Verfahren nachweisen können? Die Bundesregierung hat den Entwurf einer Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln nach § 50 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes 1976 den Ländern und den beteiligten Kreisen bekanntgegeben. Die Stellungnahmen sind eingegangen und werden ausgewertet. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Diese Verordnung ist im Zusammenhang mit den Bemühungen um eine verbesserte Arzneimittelsicherheit zu sehen. Dazu gehört, daß in Zukunft Personen, die freiverkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel außerhalb der Apotheken abgeben, eine entsprechende Sachkenntnis nachweisen. Es ist nicht beabsichtigt, ein aufwendiges, kompliziertes Prüfungsverfahren — mit hundert schriftlich zu beantwortenden Fragen — einzuführen. In Beratungen mit den Ländern wird auf ein praktikables Prüfungsverfahren hingearbeitet. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/871 Frage B 42) : Seit wann liegen den zuständigen Bundesministerien die Vorschläge der örtlichen Behörden über eine Trassenführung für den Bau einer Panzerumgehungsstraße in Soderstorf und Schwindebedc (Landkreis Lüneburg) vor, und wann gedenkt die Bundesregierung, die Verwirklichung dieses Straßenbaus vorzunehmen? Der Niedersächsische Minister für Wirtschaft und Verkehr hat mit Schreiben vom 12. November 1975 den Vorschlag für eine Trassenführung der Panzerumgehungsstraße Schwindebeck–Soderstorf übersandt. Die Kosten für die rund 7 km lange Neubaustrecke wurden mit 6,2 Millionen DM veranschlagt. Die vorgeschlagene Linienführung konnte nicht befürwortet werden, da über den angegebenen Mittelbedarf hinaus noch weitere erhebliche Kosten für die Anbindung der Panzerumgehungsstraße an das mit Mitteln des Verteidigungslastenhaushalts ausgebaute Straßennetz entstehen würden und die sich damit ergebenden 'Gesamtkosten wirtschaftlich nicht zu vertreten sind. Es bestand daher Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und der Niedersächsischen Straßenbauverwaltung, nach einer wirtschaftlicheren Lösung zu suchen und die Vor- und Nachteile möglicher Varianten in der nächsten Sitzung der Kommission „Straßen" zu erörtern. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. September 1977 3125* Seither hat noch keine weitere Sitzung der Kommission „Straßen" stattgefunden. Hierzu bestand auch kein dringender Anlaß, da die noch laufenden und die schon fest eingeplanten Straßenbaumaßnahmen im Soltau-Lüneburg-Gebiet die im Jahre 1977 aus dem Verteidigungslastenhaushalt (Expl. 35) verfügbaren Ausgabemittel voll in Anspruch nehmen. Die nächste Sitzung der Kommission „Straßen", in der ,die Panzerumgehungsstraße SchwindebeckSoderstorf erörtert werden soll, ist im Herbst 1977 vorgesehen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/871 Frage B 43) : Wie beurteilt die Bundesregierung die möglichen Auswirkungen des zur Zeit auf dem deutschen Markt anlaufenden Verkaufs sogenannter „Anti-Radar-Detektoren", mit deren Hilfe Autofahrer angeblich. Polizei-Radarfallen im voraus durch Summton- bzw. Lichtsignalanzeige erkennen können, denkt die Bundesregierung gegebenenfalls an ein Verbot dieser Elektronikgeräte, etwa aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen, wegen möglicher Verletzungen des Gesetzes über Fernmeldeanlagen oder eventuell aus praktischen Erwägungen für die allgemeine Verkehrssicherheit? Die auf dem deutschen Markt angebotenen Antiradardetektoren — auch Radarwarngeräte genannt — sind Fernmeldeanlagen im Sinne des Gesetzes über Fernmeldeanlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. März 1977, für die bisher keine der vorgeschriebenen Genehmigungen erteilt worden sind. Der Betrieb dieser Antiradardetektoren ist deshalb nicht gestattet. Es ist Aufgabe der Polizei, unbefugt errichtete, geänderte oder unbefugt betriebene Fernmeldeanlagen außer Betrieb zu setzen oder zu beseitigen. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, Fernmeldeanlagen zu genehmigen, die lediglich dem Zweck dienen, der Polizei die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu erschweren. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/871 Frage B 44) : Ist die Bundesregierung bereit, an der Erfttalstraße L 122 Lärmschutzvorrichtungen zu errichten, die gegebenenfalls so gestaltet werden können, daß diese auch verwendbar sind für die demnächst zu bauende Autobahn A 61 zwischen Kerpen und Jackerath? Lärmschutzmaßnahmen an der L 122 fallen grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Landes Nordrhein-Westfalen. Es bestehen jedoch keine Bedenken, wenn nach Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen in den Bereichen, in denen die künftige A 61 die L 122 überlagert, zu Lasten des Bundes Schallschutzmaßnahmen vorgesehen werden. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/871 Fragen B 45 und 46) : Verfügt die Bundesregierung fiber gesicherte Erkenntnisse darüber, daß ältere Menschen in besonderem Maße in Verkehrsunfälle verwickelt sind, so daß sie ein Problem für den Straßenverkehr darstellen und deshalb für diese Personengruppe an die Ausgabe einer befristeten Fahrerlaubnis gedacht ist? Für wieviel Prozent der Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang sind Geschwindigkeiten über 130 km/h ursächlich bzw. um wieviel würde sich die Zahl der jährlichen Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang bei Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h vermindern? Zu Frage B 45: Das zur Verfügung stehende statistische Material reicht nicht aus, um über die Relation zwischen Unfallbelastung enizelner Altersgruppen und deren Verkehrsbeteiligung in der Bundesrepublik Deutschland gesicherte Aussagen machen zu können. Fest steht nur, daß die älteren Kraftfahrer im Gegensatz zu den jüngeren Kraftfahrern verhältnismäßig gering an Verkehrsunfällen beteiligt sind. So betrug der Anteil der 65jährigen und älteren Pkw-Führer an der Gesamtzahl der an Unfällen mit Personenschaden beteiligten Pkw-Führer im Jahre 1976 3,3 %, während die 19-21jährigen Pkw-Führer einen Anteil von 15,2 % erreichten. Entsprechend diesem Ergebnis ist es zunächst vordringlich, die Anzahl der Unfälle bei den besonders auffälligen Altersgruppen zu reduzieren. Die Aufklärung der Zusammenhänge zwischen Lebensalter, Fahrleistung und Unfallbeteiligung der älteren Kraftfahrer wird dabei aber nicht vernachlässigt. Im Rahmen der von der Bundesanstalt für Straßenwesen geplanten Untersuchungen werden auch diese Fragen behandelt werden. Zu Frage B 46: Wissenschaftlich gesicherte Daten liegen hierzu noch nicht vor. Diese werden vom Schlußbericht der Projektgruppe „Autobahngeschwindigkeiten", über die Auswirkung einer Richtgeschwindigkeit im Vergleich zu einer Höchstgeschwindigkeit auf Bundesautobahnen im Rahmen des seit dem 15. März 1974 laufenden Großversuchs erwartet. Sobald der Schlußbericht vorliegt, wird die Öffentlichkeit über dessen Ergebnisse unterrichtet werden. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/871 Fragen B 47 und 48) : Welche neuen Erkenntnisse haben zu der Feststellung des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar anläßlich einer Podiumsdiskussion am 25. August 1977 in Filderstadt-Bernhausen geführt, 3126* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. September 1977 auf dem Flughafen Echterdingen sei die Schwellenverlegung nach Osten notwendig, nicht jedoch die Verlängerung der Start- und Landebahn nach Osten, und wie ist diese Feststellung damit zu vereinbaren, daß in der Sachverständigenkommission zur Überprüfung der Sicherheit des Flugbetriebes am Flughafen Echterdingen festgestellt wurde, die Start- und Landebahn 26/08 entspräche mit ihrer Gesamtlänge von 2 550 m nicht den Anforderungen des Mittelstreckenverkehrs und die Forderung nach einer Lösung der Sicherheit des Flugbetriebs würde bei einer Verschiebung der Landebahnschwelle 08 und einer Verlängerung der Landebahn nach Osten entsprechend den örtlichen Ausbauplanungen erfüllt werden? Hat der Bundesminister für Verkehr für den Flughafen Köln/ Wahn vor einigen Wochen einen Fluggleitwinkel von 3,1° zugelassen und dies für den Flughafen Stuttgart-Echterdingen trotz ähnlicher Verhältnisse (Bergisches Land—Weidacher Höhe) verweigert, und wenn ja, warum? Zu Frage B 47: Die Schwellenverschiebung nach Osten ist aus Gründen der Sicherheit des Flugbetriebs am Flughafen Stuttgart zwingend erforderlich; die Frage der Zweckmäßigkeit einer Landebahnverlängerung außerhalb zwingender Sicherheitsbestimmungen fällt in die Zuständigkeit der Genehmigungsbehörde, nämlich des. Landes Baden-Württemberg. Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat zum Ausbau des Flughafens Stuttgart das luftrechtliche Genehmigungsverfahren eingeleitet. Dem Bundesminister für Verkehr wird zu einem späteren Zeitpunkt der Genehmigungsentwurf des Landes zur Zustimmung vorgelegt werden. Abgesehen von den Empfehlungen der Sicherheitskommission, in der Fachleute aus allen Bereichen der Luftfahrt vertreten sind, gibt es einen internationalen Regionalplan, bei dem für Stuttgart eine Bahnlänge von 2 800 m gefordert wird. Bei jeder Startbahnlänge kann z. B. durch Ladebeschränkungen oder andere flugbetriebliche Auflagen die Mindestsicherheit gewährleistet werden. Die jetzt vom baden-württembergischen Wirtschaftsministerium geplante Verlängerung der Start- und Landebahn um 495 m hat vor allem wirtschaftliche Gründe. Sie würde lediglich zu einer höheren Zuladung der Flugzeuge führen, ohne die Sicherheit zu erhöhen. Es ist andererseits unbestritten, daß jede Verlängerung einer Landebahn auch größere Sicherheitsreserven bietet. Dies hat die Landesregierung von Baden-Württemberg in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Zu Frage B 48: Nein. Der Bundesminister für Verkehr hat dagegen vor geraumer Zeit der Landesregierung mitgeteilt, daß der vorhandene ILS-Gleitwinkel von 3,1° an der nur wenig genutzten Querwindbahn 25 aus Sicherheitsgründen auf Dauer nicht vertreten werden kann, und das Land hierzu zunächst um Stellungnahme gebeten. In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, daß die Hauptstart- und -landebahn 14 L/32 R des Flughafens Köln/Bonn — im Gegensatz zu der einzigen Start- und Landebahn des Flughafens Stuttgart — einwandfreie Anflugverhältnisse gemäß AllwetterFlugbetriebsstufe II aufweist. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/871 Frage B 49) : Wie beurteilt die Bundesregierung die volkswirtschaftliche Bedeutung des Kabelfernsehens, insbesondere im Hinblick auf Investitionen und Arbeitsplätze, und welche konkreten Konsequenzen gedenkt sie zu welchem Zeitraum aus dem Bericht der Kommission für Technik und Kommunikationssysteme und ihren eigenen und bisherigen Stellungnahmen hierzu zu ziehen? Von der Kommission für den Ausbau des technischen Kommunikationssystems ist der Investitionsaufwand für ein bundesweites Kabelfernsehnetz auf etwa 20 bis 25 Milliarden DM beziffert worden. Der finanzielle Aufwand für den Ausbau eines solchen Netzes entspricht einem wesentlichen Anteil der derzeitigen Investitionen im Fernmeldewesen. Da sich die Nachfrage nach Fernsprechanschlüssen gegen Ende der 80er Jahre stark rückläufig entwickeln wird, würde der Aufbau eines bundesweiten Kabelfernsehnetzes erhebliche Auswirkungen auf die künftige Auslastung der vorhandenen Kapazitäten für die Fertigung der benötigten Kabel, Verstärker usw. sowie auf die Beschäftigungslage bei der Deutschen Bundespost (Montage und Betrieb solcher Netze) haben. Voraussetzung für den Ausbau eines bundesweiten Kabelfernsehnetzes ist jedoch die Klärung der Bedarfssituation aufgrund der Ergebnisse von Kabelfernsehpilotprojekten. Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat sich bereits im März 1976 an den für die nutzungsrechtliche Organisation des Kabelrundfunks federführenden Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz gewandt und um schnelle Grundsatzentscheidungen der Länder über die zusätzlichen Rundfunkprogramme und über die Organisation des Rundfunkprogrammbereichs in Kabelfernsehpilotprojekten gebeten. Die Beratungen der Länder dauern jedoch noch an. Eine weitere Voraussetzung für die Realisierung von Kabelfernsehpilotprojekten ist die Klärung der Organisation des Nutzungsbereichs. Für Rundfunkveranstaltungen sind die Länder zuständig. Wegen der laufenden Beratungen lassen sich Zeitvorstellungen nicht angeben. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höpfinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/871 Frage B 50) : Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um den sozialen Wohnungsbau zu fördern, der seit drei Jahren immer geringere Leistungen und im Jahr 1976 nur noch 361 400 Wohnungseinheiten aufweist, da bei diesem Rückgang der Leistungen die Nachfrage nach Wohnungen nicht erfüllt werden kann, wenn in wenigen Jahren die geburtenstarken Jahrgänge das heiratsfähige Alter erreichen, Familien gründen und Wohnraum beanspruchen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. September 1977 3127* Die Förderung des sozialen Wohnungsbaues ist nach der Aufgabenverteilung des Grundgesetzes in erster Linie Aufgabe der Länder. Der Bund kann sich nur im Rahmen des Art. 104 a des Grundgesetzes mit Finanzhilfen an der Förderung des sozialen Wohnungsbaues beteiligen. Er tut dies im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten und entsprechend den gesamtwirtschaftlichen Erfordernissen. Wie Sie wissen, hat der Bund in diesem Jahr — abweichend von der bisherigen Finanzplanung — nicht nur Finanzhilfen in gleicher Höhe wie im Vorjahr für das Sozialprogramm und das Regionalprogramm zur Verfügung gestellt, sondern darüber hinaus zusätzliche Mittel zur Förderung weiterer 30 000 Wohnungen im Regionalprogramm an die Länder verteilt. Nächste Woche wird das Kabinett bei der Verabschiedung des Haushaltsplans 1978 auch Eckwerte für die weitere Beteiligung des Bundes am sozialen Wohnungsbau beschließen. Es geht dabei um die Festlegung einer mittelfristigen Perspektive für das Zusammenwirken von Bund und Ländern auf diesem Gebiet. Damit soll namentlich auch der Bau-und Wohnungswirtschaft eine Orientierungshilfe gegeben werden. Ihr Hinweis auf die aus den geburtenstarken Jahrgängen zu erwartende steigende Wohnungsnachfrage ist sicher richtig; allerdings müssen bei der Einschätzung des künftigen Wohnungsbedarfs auch die aus Haushaltsauflösungen entstehenden Wohnungsfreisetzungen berücksichtigt werden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/871 Frage B 51) : Treffen Meldungen zu, daß der Bundeskanzler sich dafür ausgesprochen habe, Bonn als Hauptstadt weiter auszubauen, da es sicher bis ins nächste Jahrtausend hinein Hauptstadtcharakter haben werde, und steht bejahendenfalls eine solche Erklärung nicht im Widerspruch zur eindeutigen Willensbekundung des Deutschen Bundestages, „Berlin ist die Hauptstadt Deutschlands", und bedeutet diese Erklärung nicht auch praktisch den endgültigen Verzicht auf die deutsche Wiedervereinigung? In seiner Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 hat Bundeskanzler Helmut Schmidt im Zusammenhang mit Ausführungen zur Städtebaupolitik in unserem Lande erklärt: Wir blicken in diesem Zusammenhang auch auf die Stadt Bonn, die ja auf lange Zeit die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland sein wird. Wir sind deshalb verpflichtet, das Gesicht dieser Stadt im Hinblick auf diese ihre Zukunft mit zu prägen. In den letzten Jahren ist gemeinsam mit der Stadt Bonn und dem Lande Nordrhein-Westfalen viel getan worden, um diese Stadt so zu gestalten, daß sie auch vom Ausland als die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland angesehen werden kann und wird. In Übereinstimmung mit dieser Aufgabenstellung bemühen sich der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt entsprechend der Vereinbarung über den weiteren Ausbau Bonns als Bundeshauptstadt vom 11. September 1975 ein abgestimmtes Ausbauprogramm zu entwickeln und durchzuführen. Die wichtigsten Grundlagen für dieses Ausbauprogramm hat der Gemeinsame Ausschuß Bundeshauptstadt Bonn in seinen fünf Sitzungen mit seinen Beschlüssen zu allgemeinen Rahmenbedingungen für den Entwicklungsbereich Bonn — Parlaments- und Regierungsviertel (16. Januar 1976), zum Verkehrsausbau (18. Mai 1976) und zum Ausbauprogramm — Hochbau — (27. Mai 1977) gesetzt. Eine Aussage über die Stellung Berlins als Hauptstadt Deutschlands und seine Funktion in einem wiedervereinigten Deutschland ist damit nicht verbunden. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 8/871 Frage B 52) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der Umwandlung des Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung (BBF) in das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Verschlechterungen bei der Wohnungsversorgung der Bediensteten eingetreten sind, da sie als Zuwendungsempfänger nur noch dann Wohnungen im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes erhalten, wenn andere Bundesbehörden keinen Bedarf anmelden, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, diese Situation für die Berliner Dienststelle und die neuzuschaffende in Bonn zu verbessern bzw. den alten Zustand wieder herzustellen, um die Anwerbung qualifizierter Mitarbeiter zu erleichtern? Auf Anfrage hat das zuständige Ressort der Bundesregierung mit Schreiben vom 12. Mai 1977 gegenüber der Oberfinanzdirektion Berlin und dem zum Bereich der Oberfinanzdirektion Köln gehörenden Bundesvermögensamt Bonn ausgeführt, daß die Mitarbeiter des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) nicht an der unmittelbaren Wohnungsfürsorge des Bundes teilhaben. Die Gegenvorstellungen des BIBB mit dem Hinweis, daß es nicht zu den „Zuwendungsempfängern im Sinne der Bundeshaushaltsordnung" gehöre, gehen im Ergebnis fehl. Nach Teil I Nr. 2 der Bestimmungen über die Wohnungsfürsorge des Bundes für seine Verwaltungsangehörigen vom 25. Oktober 1950 — Wohnungsfürsorgebestimmungen (GMBl. 1950 S. 116) — sind nur diejenigen Bundesbediensteten in die unmittelbare Wohnungsfürsorge des Bundes einbezogen, die aus einem Personaltitel des Bundeshaushalts besoldet werden. Dies trifft bei den Mitarbeitern des BIBB nicht zu. Sie werden wie die Mitarbeiter anderer vergleichbarer bundesunmittelbarer juristischer Personen oder Zuwendungsempfänger des Bundes aus „Sachtiteln" besoldet. Eine andere Voraussetzung war auch nicht bei den Mit- 3128* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. September 1977 arbeitern des früheren Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung gegeben. Die Bundesregierung beabsichtigt, an dieser notwendigen Abgrenzung festzuhalten. Aus dieser Rechtslage entsteht den Mitarbeitern des BIBB kein unvertretbarer Nachteil. Die Mitarbeiter des BIBB sind von der Wohnungsfürsorge des Bundes im Ergebnis nicht ausgeschlossen. Sie werden vielmehr berücksichtigt, wenn die verfügbaren Mittel von Bewerbern, die aus einem Personaltitel des Haushaltsplanes besoldet werden, nicht ausgeschöpft sind. Dies ist z. B. zur Zeit im Raum Bonn der Fall. Erfordert hingegen wider Erwarten nach Feststellung der zuständigen Oberfinanzdirektion die örtliche Wohnungsbedarfslage zusätzliche Maßnahmen zur Unterbringung der nicht unmittelbar begünstigten Bundesbediensteten, so kann die betreffende juristische Person die dafür erforderlichen Mittel in ihrem Haushaltsplan veranschlagen, notfalls eine außerplanmäßige Ausgabe beantragen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/871 Frage B 53) : Von wem werden die Teilnehmer des einjährigen Fortbildungslehrgangs für bildende Künstler aufgesucht, der nach einer dpa-Meldung mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft 1978 in Berlin stattfinden soll, nach welchen Kriterien geschieht dies, und wie hoch sind die Mittel, mit denen der Bund diesen Lehrgang fördert? Das Land Berlin hat ein von der Hochschule der Künste in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband bildender Künstler geplantes Weiterbildungsstudium, in dem bildenden Künstlern aus allen Ländern der Bundesrepublik einschließlich Berlin (West) eine kulturpädagogische Zusatzqualifikation in einem einjährigen Lehrgang vermittelt werden soll, als Modellversuch im Hochschulbereich bei der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung beantragt. Es ist geplant, mit der Durchführung im Januar 1978 zu beginnen. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft ist grundsätzlich bereit, das Vorhaben zu unterstützen. Für die Teilnahme am Weiterbildungsstudium hat der Beirat der Projektgruppe, in der die Hochschule der Künste Berlin und der Bundesverband bildender Künstler vertreten sind, bisher bestimmte Aufnahmebedingungen vorgesehen. Danach können sich Maler, Bildhauer, Grafiker und Grafik-Designer aus allen Ländern der Bundesrepublik einschließlich Berlin (West) bewerben. Eine gleichmäßige Berücksichtigung der Bewerber ist vorbehaltlich ihrer Eignung gewährleistet. Voraussetzung für die Aufnahme in den „Modellversuch Künstlerweiterbildung" ist ein abgeschlossenes Studium an einer staatlichen Hochschule oder Fachhochschule für bildende Künste, das mindestens zwei Jahre zurückliegt, oder der Nachweis mindestens dreijähriger künstlerischer Berufserfahrung. In der Regel soll der Bewerber nicht älter als 40 Jahre sein. Erfüllen mehr Bewerber diese Aufnahmebedingungen, als Studienplätze zur Verfügung stehen, so erfolgt die Auswahl voraussichtlich unter Zugrundelegung folgender Kriterien: Nachweis kunstpädagogischer Praxis in der außerschulischen Jugendbildung, Erwachsenenbildung (einschließlich Museumspädagogik), Nachweis von bildungs- und kulturpolitischen Aktivitäten innerhalb der Berufsverbände, Gewerkschaften, kommunalen Einrichtungen, Nachweis von Fremdberufserfahrung (nicht als gleichwertiges Zusatzkriterium). Das Zulassungsverfahren wird von einer Zulassungskommission durchgeführt, die zur Hälfte aus hauptberuflichen Dozenten des Projektes und zur Hälfte aus Mitgliedern des Beirates für das Projekt besteht. Den Vorsitz hat der Präsident der Hochschule der Künste Berlin. Das Weiterbildungsstudium ist in erster Linie für bildende Künstler mit Berufserfahrung gedacht, um diesen neue Berufsfelder in der Kulturarbeit zu eröffnen und hier bereits Tätigen den Erwerb einer nachweisbaren Qualifikation zu ermöglichen. Zur Zeit wird ein Rahmencurriculum erarbeitet, in dem Fragen der kulturellen Bildung mit Jugendlichen und Erwachsenen und Grundlagen für den Umgang mit bildender Kunst und zeitgemäßer Kulturarbeit behandelt werden. In weiteren 19 Wahlkursen sollen spezielle Probleme unterschiedlicher künstlerischer und kultureller Arbeitsfelder erörtert werden. Der Praxisbezug des Lehrgangs wird durch Projektarbeit gewährleistet, bei der die bildenden Künstler in Zusammenarbeit mit Bildungs- und Kulturinstitutionen neue Formen der Kunstvermittlung und der Kulturarbeit mit neuen Zielgruppen erproben. Ende Oktober ist ein Symposium mit den Trägern kultureller Bildung, den zuständigen Verwaltungen der Länder und den kommunalen Spitzenverbänden vorgesehen. Nach dem vom Lande Berlin vorgelegten Kostenplan sind zur Durchführung des Vorhabens in den Jahren 1978-1980 Mittel in einer Gesamthöhe von 3 107 260,— DM erforderlich. Über die Höhe der Bundesbeteiligung ist noch nicht entschieden. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rühe (CDU/CSU) (Drucksache 8/871 Fragen B 54 und 55) : Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zusammen mit der Kultusminister-Konferenz ergreifen, um sicherzustellen, daß deutsche Abiturienten, die die Reformierte Oberstufe durchlaufen haben, an schweizerischen Universitäten studieren können? Hat die Bundesregierung Hinweise dafür, daß auch an Universitäten anderer europäischer Länder Bedenken gegen die Qualität des Abiturs nach Absolvierung der Reformierten Oberstufe bestehen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. September 1977 3129* Zu Frage B 54: Die Bundesregierung wird in nächster Zeit, gemeinsam mit der Kultusminister-Konferenz, in Verhandlungen mit der Schweiz eintreten. Welche Maßnahmen hinsichtlich der Anerkennung des deutschen Abiturs an schweizerischen Hochschulen zu ergreifen sind, kann erst nach Abschluß dieser Verhandlungen entschieden werden. Zu Frage B 55: Nein. Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Informationen vor.
Gesamtes Protokol Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804000000
Die Sitzung ist eröffnet.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Aufhebbare verkündete Sechzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksache 8/714)

Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts dem Plenum am 27. Oktober 1977
Aufhebbare verkündete Einundsechzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksache 8/821)

Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts dem Plenum am 8. Dezember 1977
Überweisung von EG-Vorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Bericht der Kommission an den Rat über den Stand der Hopfenerzeugung und -vermarktung der Ernte 1976
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Beihilfe
an Hopfenerzeuger für die Ernte 1976 (Drucksache 8/669)

überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des Mindestpreises und des besonderen Mindestpreises für Tomatenkonzentrate für das Wirtschaftsjahr 1977/78 (Drucksache 8/670)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Aufrechterhaltung der Genehmigungspflicht für Einfuhren von Jutegarnen mit Ursprung im
Königreich Thailand in die Benelux-Länder (Drucksache 8/671)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des Betrages der Beihilfe für die Erzeugung von Ananaskonserven und des an die Ananaserzeuger zu zahlenden Mindestpreises für das Wirtschaftsjahr 1977/78 (Drucksache 8/672)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Schwellenpreise für Getreide für das Wirtschaftsjahr 1977/78 (Drucksache 8/673)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates über die Bestimmung des Ursprungs von Reißverschlüssen (Drucksache 8/674)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Waren der Tarifstelle 22.09 C I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in den AKP-Staaten (Drucksache 8/675)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für einige industrielle Waren (Drucksache 8/676)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Aufstellung allgemeiner Regeln für den Ausgleich der Lagerkosten für Zucker (Drucksache 8/677)

überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates
zur Festsetzung der Differenzabgabe auf rohen Präferenzzucker und des Differenzbetrages für den in den französischen überseeischen Departements erzeugten Rohrrohzucker für das Zuckerwirtschaftsjahr 1977/1978
über Maßnahmen für das Zuckerwirtschaftsjahr 1977/1978 zur
Erleichterung des Absatzes von in den französischen überseeischen Departements erzeugtem Zucker (Drucksache 8/678)

überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates betreffend die im Kooperationsabkommen sowie im Interimsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten vorgesehenen Schutzmaßnahmen
Verordnung (EWG) des Rates betreffend die im Kooperationsabkommen sowie im Interimsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien vorgesehenen Schutzmaßnahmen
Verordnung (EWG) des Rates betreffend die im Kooperationsabkommen sowie im Interimsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Syrien vorgesehenen Schutzmaßnahmen
Verordnung (EWG) des Rates betreffend die im Kooperationsabkommen sowie im Interimsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Libanon vorgesehenen Schutzmaßnahmen
Verordnung (EWG) des Rates betreffend die im Kooperationsabkommen sowie im Interimsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko vorgesehenen Schutzmaßnahmen
Verordnung (EWG) des Rates betreffend die im Kooperationsabkommen sowie im Interimsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien vorgesehenen Schutzmaßnahmen
Verordnung (EWG) des Rates betreffend die im Kooperationsabkommen sowie im Interimsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Tunesien vorgesehenen Schutzmaßnahmen (Drucksache 8/679)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) des Rates betreffend die Verlängerung des Zeitraums der Gewährung der für verschiedene Kategorien von Beamten vorgesehenen vorübergehenden Pauschalzulage (Drucksache 8/686)
überwiesen an den Innenausschuß mit der Bitte um rechtzeitige
Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für „Cyprus sherry genannte Weine der Tarifstelle ex 22.05 C III des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern



Präsident Carstens
und zur Einführung von Beihilfen für gleichartige Weinbauerzeugnisse in der Gemeinschaft (1977) (Drucksache 8/687)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Haselnüsse, frisch und getrocknet, auch ohne äußere Schalen oder enthäutet, der Tarifstelle ex 08.05 G des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Türkei (1978) (Drucksache 8/688)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Mitteilung an den Rat betreffend die Leitlinien für die gemeinschaftliche Regionalpolitik (Drucksache 8/689)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen, Haushaltsausschuß mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates über die Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung im Königreich Thailand und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 845/77 und (EWG) Nr..../77 (Drucksache 8/690)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates zur Bekämpfung der Kartoffelringfäule (Drucksache 8/699)

überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates
zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Portweine der Tariftelle ex 22.05
des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1978)

zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Madeira-Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1978)

zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Moscatel-de-Setubal-Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1978) (Drucksache 8/700)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung (EWG) Nr. 745/77 zur Festlegung bestimmter Übergangsmaßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen gegenüber Schiffen, die die Flagge Polens, der DDR und der UdSSR führen (Drucksache 8/701)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Beschluß des Rates zur Änderung des Beschlusses des Rates vom 22. Juli 1975 zur Festlegung von gemeinsamen Forschungsprogrammen und von Programmen zur Koordinierung der Forschungen in den Bereichen Tierleukosen, Tierzuchtabfälle, Rindfleischerzeugung und Erzeugung von pflanzlichem Eiweiß (Drucksache 8/705)

überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Israel (Jahr 1978) (Drucksache 8/706)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 459/68 über den Schutz gegen Praktiken von Dumping, Prämien oder Subventionen aus nicht zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehörenden Ländern (Drucksache 8/719)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der im Rahmen der obligatorischen Destillation der Nebenerzeugnisse der Weinbereitung zu zahlenden Preise sowie des Höchstbetrags der Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds der Landwirtschaft, Abteilung Garantie, für das Weinwirtschaftsjahr 1977/1978 (Drucksache 8/720)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1930/76 über die Destillation der Nebenerzeugnisse der Weinbereitung (Drucksache 8/721)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Aufrechterhaltung der Regelung für die Zulassung der Einfuhr nach Deutschland von gewissen Garnen und Bindfäden mit Ursprung in Jugoslawien (Drucksache 8/722)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Entscheidung des Rates zur Genehmigung der Verlängerung oder stillschweigenden Verlängerung bestimmter, zwischen Mitgliedstaaten mit dritten Ländern geschlossener Handelsabkommen (Drucksache 8/723)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nrn. 3035/76 und 3036/76 des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für getrocknete Feigen und getrocknete Weintrauben der Tarifstellen ex 08.03 und 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (für das Jahr 1977) (Drucksache 8/724)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nrn. 3030/76 und 3031/76 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für andere Baumwollgewebe der Tarifnummer 55.09 und bestimmte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (für das Jahr 1977) (Drucksache 8/725)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates betreffend die Änderung der Verordnungen (EWG) Nrn. 3032/76, 3033/76 und 3034/76 des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Weine der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (für das Jahr 1977) (Drucksache 8/726)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um .rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 15 Kilogramm oder weniger der Tarifstelle 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs (1978) (Drucksache 8/727)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates über die in den Kreditversicherungs-
und Bürgschaftssystemen bei Ausfuhrkrediten für mittel- und langfristige Ausfuhrgeschäfte mit öffentlichen und privaten Käufern anzuwendenden einheitlichen Grundsätze (Drucksache 8/729)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur zweiten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1931/76 zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die in den Artikeln 6 b, 6 c, 24 a und 24 b der Verordnung (EWG) Nr. 816/70 genannte Destillation von Wein (Drucksache 8/730)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Beschluß des Rates zur Änderung des Beschlusses 75/458/EWG über das Programm von Modellvorhaben und Modellstudien zur Bekämpfung der Armut (Drucksache 8/734)

überwiesen an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend), Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, Haushaltsausschuß mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Festlegung einheitlicher Grundsätze für die Kostenrechnung der Eisenbahnunternehmen (Drucksache 8/735)

überwiesen an den Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Lieferung von Butteroil im Rahmen des Nahrungsmittelhilfeprogramms 1977 an das Amt des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge zugunsten der notleidenden Bevölkerung Zyperns
Verordnung (EWG) des Rates über die Lieferung von Magermilchpulver an das Amt des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge als Nahrungsmittelsoforthilfe im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 1299/76
Beschluß (EWG) des Rates über die gemeinschaftliche Finanzierung bestimmter Ausgaben betreffend die Nahrungsmittelhilfe in Form von Getreide im Rahmen des Programms 1974/1975 an das Amt des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge zugunsten der notleidenden Bevölkerung Zyperns (Drucksache 8/736)



Präsident Carstens
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend), Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates
zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle ex 26.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Tunesien (1978)

zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Marokko (1978) (Drucksache 8/737)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates
über den Abschluß von Abkommen über Garantiepreise für Rohrzucker für 1977/1978 in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Barbados, Fidschi, der Republik Guyana, Jamaika, der Republik Kenia, der Demokratischen Republik Madagaskar, der Republik Malawi, Mauritius, der Republik Uganda, der Volksrepublik Kongo, der Republik Surinam, dem Königreich Swasiland, der Vereinigten Republik Tansania, Trinidad und Tobago und der Republik Indien
zur Festsetzung der Garantiepreise für Rohrzucker mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) für 1977/1978 (Drucksache 8/738)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend), Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 522/77 über Sondervorschriften für den Handel mit Tomatenkonzentraten und geschälten Tomaten zwischen der Gemeinschaft in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung und den neuen Mitgliedstaaten (Drucksache 8/739)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates über Bestimmungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung für den Fall der Gewinnberichtigung zwischen verbundenen Unternehmen (Schiedsverfahren) (Drucksache 8/740)
überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um rechtzeitige
Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur zweiten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2453/76 über den Transfer von gefrorenem Interventionsrindfleisch aus anderen Mitgliedstaaten an die italienische Interventionsstelle (Drucksache 8/746)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 823/68 hinsichtlich der Voraussetzungen für die Zulassung einiger Käsesorten zu bestimmten Zolltarifstellen (Drucksache 8/747)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Schwellenpreise für geschälten Reis und Bruchreis für das Wirtschaftsjahr 1977/1978 (Drucksache 8/748)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates
über die Billigung eines Abkommens zur Verlängerung des
Interimsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien
über die Billigung eines Abkommens zur Verlängerung des Interimsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko
über die Billigung eines Abkommens zur Verlängerung des Interimsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik (Drucksache 8/749)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Vorschlag für ein mehrjähriges F & E Programm auf dem Gebiet primärer Rohstoffe (Indirekte Aktion) (1978-1981) (Drucksache 8/752)
überwiesen an den Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend), Ausschuß für Wirtschaft, Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts von der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Erstes Programm für Forschungsaktionen im Bereich Forschung in Medizin und Gesundheitswesen
Beschluß des Rates zur Festlegung einer konzertierten Aktion der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet „Registrierung angeborener Abnormitäten" (Forschung in Medizin und Gesundheitswesen)

Beschluß des Rates zur Festlegung einer konzertierten Aktion der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet „Zellalterung und Verminderung der Funktionsfähigkeit der Organe" (Forschung in Medizin und Gesundheitswesen)

Beschluß des Rates zur Festlegung einer konzertierten Aktion der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet „Extrakorporale Oxygenation" (Forschung und Medizin und Gesundheitswesen) (Drucksache 8/753)
überwiesen an den Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend), Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 64/432/EWG in Bezug auf Maßnahmen zur Brucellosebekämpfung (gepufferter Brucella-Antigen-Test, Impfstoff 45/20 und der Zweifersbereich beim Blutserum-Agglutinationstest) (Drucksache 8/754)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände gegenüber Schiffen, die die Flagge Spaniens, Finnlands und Portugals führen (Drucksache 8/766)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor 'der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates
zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nrn. 1 408/71 und 574/72 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern.
zur Änderung der Anhänge zu den Verordnungen (EWG) Nrn. 1 408/71 und 574/72 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (Drucksache 8/767)
überwiesen an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Entwurf für eine Entschließung des Rates über die Leitlinien für die gemeinsame Politik im Bereich der Wissenschaft und Technologie
Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Förderung von Forschungsvorhaben mit industrieller Bedeutung
Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein Forschungsprogramm zur Vorausschau und Bewertung auf dem
Gebiet der Wissenschaft und Technologie (Drucksache 8/768)

überwiesen an den Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend), Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Mitteilung der Kommission an den Rat über die Aushandlung des dritten Finanzprotokolls im Rahmen des Assoziierungsabkommens EWG-Türkei
Empfehlung für einen Beschluß des Rates über den Abschluß eines Finanzprotokolls zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei (Drucksache 8/773)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates zur ersten Änderung der Richtlinie 74/329/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickungs-
und Geliermittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksache 8/774)

überwiesen an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates über die Anwendung des Antidumpingzolls für Kugellager und Kegelrollenlager mit Ursprung in Japan (Drucksache 8/775)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2742/75 über die Erstattungen bei der Erzeugung für Getreide und Reis (Drucksache 8/780)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zum Verbot des unmittelbaren Fangs und der Anlandung von Heringen für industrielle Zwecke (Drucksache 8/794)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 564/77 über den Transfer von Weichweizen aus Beständen der deutschen Interventionsstelle an die italienische Interventionsstelle (Drucksache 8/795)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat



Präsident Carstens
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 350/77 des Rates über die Übergangsmaßnahmen zur Erhaltung der Fischbestände in bezug auf das Verbot des Stintdorschfangs (Drucksache 8/796)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates über Erhaltungsmaßnahmen für die Heringsbestände in der Nordsee für 1978 (Drucksache 8/797)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Aufrechterhaltung der Genehmigungspflicht für Einfuhren von Baumwollgarnen und Bekleidung mit Ursprung in bestimmten Drittländern in die Gemeinschaft oder in einige Mitgliedstaaten (Drucksache 8/798)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den Standard-Austausch-Verkehr für zur Ausbesserung ausgeführte Waren (Drucksache 8/799)

überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um rechtzeitige
Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften
der Mitgliedstaaten über den Führersitz von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (Drucksache 8/800)

überwiesen an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend), Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Aufrechterhaltung der Genehmigungspflicht für Einfuhren von bestimmter Bekleidung mit Ursprung in Macao in das Vereinigte Königreich (Drucksache 8/801)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Aufrechterhaltung der Genehmigungspflicht für die Einfuhr bestimmter Wirkwaren mit Ursprung in der Islamischen Republik Pakistan in das Vereinigte Königreich (Drucksache 8/804)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Mitteilung der Kommission an den Rat über die Verhandlungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern im Hinblick auf den Abschluß eines Zusatzprotokolls und eines Finanzprotokolls
Verordnung (EWG) des Rates zum Abschluß des Finanzprotokolls und des Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern (Drucksache 8/805)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates
zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents. für Ferrosilizium der Tarifstelle 73.02 C des Gemeinsamen Zolltarifs
zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrosiliziummangan der Tarifstelle 73.02 D des Gemeinsamen Zolltarifs
zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrochrom, mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,10 Gewichtshundertteil oder weniger und an Chrom von mehr als 30 bis 90 Gewichtshundertteilen (hochraffiniertes Ferrochrom) der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksache 8/809)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Zeitungsdruckpapier der Tarifstelle 48.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs und zur Ausdehnung dieses Kontingents auf bestimmte andere Papiere (1978) (Drucksache 8/810)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Kolophonium, einschließlich „Brais résineux", der Tarifstelle 38.08 A des Gemeinsamen Zolltarifs für 1978 (Drucksache 8/811)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2052/69, Nr. 1703/72 und Nr. 2681/74 über die Gesellschaftsfinanzierung der Ausgaben für die Lieferung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe (Drucksache 8/812)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmtes Sperrholz aus Nadelholz der Tarifnummer ex 44.15 des Gemeinsamen Zolltarifs (1978) (Drucksache 8/813)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2772/75 des Rates über Vermarktungsnormen für Eier (Drucksache 8/814)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Algerien, Marokko und Tunesien (Drucksache 8/815)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 878/77 über die Umrechnungskurse für die Ausgleichsbeihilfe zur Umstellung der Apfelsinen- und Mandarinenpflanzungen (Drucksache 8/816)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickungs- und Geliermittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksache 8/827)

überwiesen an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates zur Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmeregelung in bezug auf Brucellose und Tuberkulose, die Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich gewährt wurde (Drucksache 8/828)

überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates über bestimmte Erzeugnisse für die Tierernährung
Dritte Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 70/524/EWG über Zusatzstoffe in der Tierernährung
Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 74/63/EWG über die Festlegung von Höchstgehalten an unerwünschten Stoffen und Erzeugnissen in Futtermitteln und zur Änderung der Richtlinie 70/373/EWG über die Einführung gemeinschaftlicher Probeaufnahmeverfahren und Analysemethoden für die Untersuchung von Futtermitteln (Drucksache 8/833)

überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 75/319/EWG
vom 20. Mai 1975 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten (Drucksache 8/831)

überwiesen an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Zollkontingenten für bestimmte Papiere und Pappen der Tarifstellen ex 48.01 C II und 48.01 F des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1978) (Drucksache 8/832)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Durchführung einer Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe im Jahre 1979 (Drucksache 8/839)

überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend), Innenausschuß mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1900/74 über Sondermaßnahmen für Sojabohnen (Drucksache 8/840)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über Sondermaßnahmen für Rizinussamen
Bericht der Kommission an den Rat über die Zweckmäßigkeit einer Förderung der Rizinussamenerzeugung in der Gemeinschaft (Drucksache 8/841)

überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat



Präsident Carstens
Schema der allgemeinen Zollpräferenzen der Europäischen
Gemeinschaften für das Jahr 1978 (Drucksache 8/843)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Aktionsplan für die Forschung auf dem Gebiet der Luftfahrt (Drucksache 8/844)

überwiesen an den Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend), Ausschuß für Wirtschaft, Haushaltsausschuß mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Zweiter Bericht über die Verwirklichung der Ziele der gemeinschaftlichen Energiepolitik für 1985 (Drucksache 8/845)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für Forschung und Technologie mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung einer konzertierten Aktion über das Wachstum großer städtischer Ballungsgebiete (Drucksache 8/846)
überwiesen an den Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (federführend), Innenausschuß mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2778/75 über die Berechnung der Abschöpfung und des Einschleusungspreises für Eier und Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif (Drucksache 8/847)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2773/75 über die Berechnung der Abschöpfung und des Einschleusungspreises für Eier und Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif (Drucksache 8/848)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 3177/76 des Rates zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften sowie der Berichtigungskoeffizienten, die auf diese Dienst- und Versorgungsbezüge anwendbar sind
Vorschlag zur Änderung des Verfahrens für die Angleichung der Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften (Drucksache 8/850)

überwiesen an den Innenausschuß mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Verlängerung der Verordnung (EWG) Nr. 3328/75 zur Beibehaltung der Senkung der Einfuhrbelastung für Rindfleischerzeugnisse mit Ursprung in den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (Drucksache 8/851)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates betreffend den Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Drucksache 8/852)

überwiesen an den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft (federführend), Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates über die Einfuhrregelung für bestimmte Textilerzeugnisse mit Ursprung in Japan (Drucksache 8/853)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Aussetzung der Anwendung der Bedingung, von der die Einfuhr bestimmter Zitrusfrüchte mit Ursprung in Spanien und Zypern in die Gemeinschaft gemäß den Abkommen zwischen der Gemeinschaft und jedem dieser Länder abhängt (Drucksache 8/854)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik zur Festsetzung des vom 1. November 1977 bis 31. Oktober 1978 geltenden Zusatzbetrages, der bei der Einfuhr von nicht behandeltem Olivenöl mit Ursprung in Tunesien in die Gemeinschaft von der Abschöpfung abzuziehen ist
Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko zur Festsetzung des vom 1. November 1977 bis 31. Oktober 1978 geltenden Zusatzbetrages, der bei der Einfuhr von nicht behandeltem Olivenöl mit Ursprung in Marokko in die Gemeinschaft von der Abschöpfung abzuziehen ist
Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur Festsetzung des vom 1. November 1977 bis 31. Oktober 1978 geltenden Zusatzbetrages, der bei der Einfuhr von nicht behandeltem Olivenöl mit Ursprung in Algerien in die Gemeinschaft von der Abschöpfung abzuziehen ist
Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei zur Festsetzung des vom 1. November 1977 bis 31. Oktober 1978 geltenden Zusatzbetrages, der bei der Einfuhr von nicht behandeltem Olivenöl mit Ursprung in der Türkei in die Gemeinschaft von der Abschöpfung abzuziehen ist
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung von Art. 9 der Verordnung (EWG) Nr. 1180/77 über die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Ursprung in der Türkei in die Gemeinschaft
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nrn. 1508/76, 1514/76 und 1521/76 über die Einfuhren von Olivenöl mit Ursprung in Tunesien, Algerien und Marokko (Drucksache 8/858)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für vollständig in Griechenland gewonnenen Wein aus frischen Weintrauben und mit Alkohol stummgemachten Most aus frischen Weintrauben der Tarifnummer 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksache 8/861)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Beschluß des Rates zur Festlegung einer konzertierten Aktion der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet der physikalischen Eigenschaften der Lebensmittel (Drucksache 8/863)

überwiesen an den Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend), Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Ferrochrom mit einem Gehalt an Kohlenstoff von vier Gewichtshundertteilen oder mehr der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs und über die Ausdehnung dieses Kontingents auf bestimmte Einfuhren von Ferrochrom mit einem Gehalt an Kohlenstoff von mehr als 3 und weniger als 4 Gewichtshundertteilen (Drucksache 8/866)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Vorschlag für ein Mehrjahresforschungs- und Entwicklungsprogramm der Europäischen Gemeinschaften über Papier-und Papperückgewinnung (indirekte Aktion: 1978-1980) (Drucksache 8/867)
überwiesen an den Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend), Ausschuß für Wirtschaft, Haushaltsausschuß mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) Nr. 1333/77 des Rates vom 20. Juni 1977
betreffend die Ausgleichsbeträge für Raps- und Rübsensamen
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag ererhoben werden
Verordnung (EWG) Nr. 1364/77 des Rates vom 21. Juni 1977 zur Festsetzung der Hauptinterventionsorte für Ölsaaten und der dort geltenden abgeleiteten Interventionspreise für das Wirtschaftsjahr 1977/1978
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
Verordnung (EWG) Nr. 1392/77 des Rates vom 27. Juni 1977 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2452/76 über den Transfer von Interventionsbutter aus anderen Mitgliedstaaten an die italienische Interventionsstelle
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
Verordnung (EWG) Nr. 1412/77 des Rates vom 27. Juni 1977 zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen gegenüber Schiffen, die die Flagge Finnlands oder Portugals führen
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
Verordnung (EWG) Nr. 1413/77 des Rates vom 27. Juni 1977 zur Festlegung bestimmter Übergangsmaßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen gegenüber Schiffen, die die Flagge Polens, der DDR oder der UdSSR führen
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts innerhalb eines



Präsident Carstens
Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag ererhoben werden
Verordnung (EWG) Nr. 1414/77 des Rates vom 27. Juni 1977 zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen gegenüber Schiffen, die die Flagge Schwedens führen
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag ererhoben werden
Verordnung (EWG) Nr. 1415/77 des Rates vom 27. Juni 1977 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1014/77 über einige vorläufige Maßnahmen gegenüber Schiffen, die die Flagge bestimmter Drittländer führen, zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände in der 200-Meilen-Zone vor der Küste des französischen Departements Guayana
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag ererhoben werden
Verordnung (EWG) Nr. 1692/77 des Rates vom 25. Juli 1977 über Schutzmaßnahmen betreffend die Einfuhr bestimmter Krafträder mit Ursprung in Japan
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
Ich rufe Punkt 11 unserer Tagesordnung auf, wobei die gestern beschlossenen Zusatzpunkte 2 und 3 einbezogen werden:
a) Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zum Abbau der Überbesteuerung der Arbeitnehmer und Betriebe sowie zur Erhöhung des Kindergeldes für Kinderreiche (Steuerentlastungsgesetz 1978)

— Drucksache 8/592 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Finanzausschuß (federführend)

Innenausschuß
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuß für Wirtschaft
Haushaltsausschuß (mitberatend und gem. § 96 GO)

b) Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/ CSU
Ausgleich von Steuerausfällen bei den Gemeinden (GV)

— Drucksache 8/593 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Finanzausschuß (federführend)

Haushaltsausschuß (mitberatend und gem. § 96 GO)

c) Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/ CSU
Beteiligung der Gemeinden an der Einkommensteuer
— Drucksache 8/881 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Finanzausschuß (federführend)

Haushaltsausschuß (mitberatend und gem. § 96 GO)

d) Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/ CSU
Anwendung des Gesetzes zur Förderung der
Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
— Drucksache 8/ 876 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Finanzausschuß (federführend)

Ausschuß für Wirtschaft
Haushaltsausschuß (mitberatend und gem. § 96 GO)

Zur Begründung und in der Aussprache hat der Herr Abgeordnete Dr. Häfele das Wort.

Dr. Hansjörg Häfele (CDU):
Rede ID: ID0804000100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit den Ihnen vorliegenden Anträgen verfolgt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein vierfaches Ziel.
Erstens. Wir wollen, daß die Bundesregierung sofort von der Möglichkeit des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes Gebrauch macht und durch eine Rechtsverordnung ab 1. Oktober dieses Jahres für zwölf Monate einen 10%igen Steuerabschlag für alle Steuerzahler, für Einkommen-, Lohn- und Körperschaftsteuerpflichtige, vorsieht.
Zweitens. Wir wollen mit unserem Antrag, den wir schon am 15. Juni dieses Jahres gestellt haben, erreichen, daß der Weihnachtsfreibetrag noch 1977 wenigstens verdoppelt wird.
Drittens wollen wir, daß — sich unmittelbar an das Auslaufen dieses 10%igen Steuerabschlages anschließend — ein neuer Einkommen- und Lohnsteuertarif eingeführt wird, um den Abbau der Überbesteuerung dauerhaft zu machen.
Viertens. Wir wollen, daß die Gemeinden ab 1. Januar 1979 statt des Anteils von 14 % an der Einkommen- und Lohnsteuer einen solchen von 15 % erhalten.
Wenn man sich in unserer Lage über finanzpolitische Maßnahmen klarwerden will, muß man zunächst einmal eine Diagnose stellen, was denn die Gründe sind, die zu unserer Lage geführt haben. Unsere wirtschaftliche Lage ist nach wie vor durch Dauerarbeitslosigkeit, anhaltende Inflation, eine Investitionslücke, enorm zunehmende Abgabenbelastung, sprunghaft steigende Staatsverschuldung, eine Rekordzahl von Firmenschließungen, erschrekkend nachlassenden Willen zur Gründung von selbständigen Existenzen und schließlich einen tiefgehenden Vertrauensschwund bei den Bürgern und in der Wirtschaft unseres Landes gekennzeichnet.
Die Ursache, die zu dieser verfahrenen Lage geführt hat, sehe ich im wesentlichen so. Die Ursache ist eine auch vom Staat ausgelöste Anspruchs-, Preis- und Kosteninflation, die uns jetzt in diese Sackgasse geführt hat.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

— Sie sollten das ernst nehmen; Sie wissen es im Grunde ganz genau. Im Kern haben wir eine Kostenniveaukrise in Verbindung mit einer Vertrauenskrise, und deswegen ist die Lage so schwierig zu meistern.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Steuern sind Kosten. Wir haben in Deutschland die Grenzen der Belastbarkeit bei den Betrieben und bei den arbeitenden Bürgern überschritten. Vor allem die heimlichen Steuererhöhungen, die Verbindung von Progression und Inflation, hat immer mehr Bürger erfaßt. Dies wirkt leistungs-, aufstiegshemmend bei den Arbeitenden und investitionsbremsend und innovationsbremsend bei den Betrieben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Hier sehen wir einen wichtigen Grund für das
Erschlaffen der dynamischen Kräfte in unserem



Dr. Häfele
Lande, das uns in diese Arbeitslosigkeit geführt hat.

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

Angesichts der jahrelangen Fehlentwicklung ist in der Tat kein Patentrezept mehr möglich, mit dem die Dinge von heute auf morgen umgedreht werden könnten. So verstehen wir unseren wichtigsten Antrag, den 10 °/oigen Steuerabschlag, als ein kräftiges Signal, aber nur als einen ersten Schritt, um das Klima, die Stimmung bei uns wieder zu verändern und die Rahmenbedingungen für die künftige Entwicklung anders zu setzen, damit sich Schritt für Schritt das Gefühl wieder ausbreitet, daß sich Arbeit, Leistung, Aufstieg lohnen und Investitionen und Innovationen nicht bestraft werden, sondern daß dazu ermuntert wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Diese Signalwirkung, diese Umstimmung halten wir noch für wichtiger als etwa kurzfristige Hoffnungen, daß durch verstärkte Konsumnachfrage eine gründliche Wende eingeleitet werden könnte. Wenn man diese Signalwirkung haben will, kann man das nur mit einem wuchtigen Schritt, nicht mit kleinen, zaghaften Schritten erreichen. Ein wuchtiger Schritt ist in unserer Lage erforderlich.

(Zuruf von der SPD: Aber in die richtige Richtung!)

Die Abgabenlastquote beläuft sich in unserem Land inzwischen auf 42 %. Das heißt: Von unserem gesamten Bruttosozialprodukt, von allem, was unser Volk gemeinsam erarbeitet, werden den Bürgern und den Betrieben 42 % mit Abgaben weggenommen. Der Staatsanteil, also die Ausgabenquote, beträgt über 47 %; die Differenz ist die Verschuldung des Staates.

(Zurufe von der SPD)

Die durchschnittliche Grenzbelastung, die vor allem für den Leistungswillen der Arbeitenden von Bedeutung ist, nämlich die Frage, was von einer Mark Lohnerhöhung übrigbleibt, ist wieder bei rund 50 Pfennig angelangt. Der durchschnittliche deutsche Arbeitnehmer muß also im Jahre 1977 von einer Mark Lohnerhöhung schon wieder rund die Hälfte beim Staat belassen; er bekommt es gar nicht erst ausbezahlt. Im Jahre 1970 waren es erst 30 Pfennig, die der Staat einbehalten hat.
Es kommt noch hinzu, daß durch das Hin und Her der letzten Wochen, ausgelöst natürlich vor allem auch durch die Äußerung von Herrn Bundesfinanzminister Apel Mitte Juli, daß frühestens im Bundestagswahljahr 1980 Steuererleichterungen kommen müßten, das Vertrauen noch zusätzlich belastet worden ist, so daß hier überhaupt nur durch einen wuchtigen Schritt eine Stimmungswende erzielt werden kann.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nur wer in unserer Lage schnell und kräftig gibt, gibt doppelt und dreifach. Wer zaudrig und zuwenig gibt, wird diese Wende in der Stimmung nicht erzielen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804000200
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Wolfram?

Dr. Hansjörg Häfele (CDU):
Rede ID: ID0804000300
Bitte schön.

Erich Wolfram (SPD):
Rede ID: ID0804000400
Herr Kollege Dr. Häfele, wollen Sie bitte bestätigen, daß trotz der ven Ihnen geschilderten Situation die Kaufkraft, die Reallöhne, der Arbeitnehmer von Jahr zu Jahr beachtlich gestiegen sind?

(Leicht [CDU/CSU] : Nein, nur für einen Teil!)


Dr. Hansjörg Häfele (CDU):
Rede ID: ID0804000500
Erstens stimmt das so allgemein nicht; denn es gibt schon genügend Facharbeiter, die real wesentlich weniger als vor einem Jahr haben — das wissen Sie genausogut wie ich — bei dieser Abgabenbelastung und bei der Preissteigerung von 4 °/o. Zweitens. Geben Sie doch endlich den Versuch auf, zu einem Zeitpunkt, zu dem Sie selbst neue Maßnahmen ergreifen wollen, so zu tun, als ob im Land alles zum besten stünde.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804000600
Gestatten Sie eine weitere Zusatzfrage? — Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Erich Wolfram (SPD):
Rede ID: ID0804000700
Herr Kollege, ich frage noch einmal konkret: Wollen Sie bestreiten, daß die Nominallöhne jedes Jahr stärker gestiegen sind als die Belastungen und die Preise?

(Zurufe von der CDU/CSU)


Dr. Hansjörg Häfele (CDU):
Rede ID: ID0804000800
Es ist doch eine einfache Rechnung: Wenn Sie eine durchschnittliche Grenzbelastung von 50 % haben und eine Lohnerhöhung von 8 % erhalten, bleiben Ihnen noch 4 % netto, und wenn sich die Preissteigerungen auf 4 % belaufen, bleibt nichts mehr. Aber 8 % Lohnerhöhung haben ja viele in diesem Jahr gar nicht erhalten; die meisten lagen unter 8 °/o.

(Beifall bei der CDU/CSU — Leicht [CDU/ CSU] : Und dann braucht er nur in die Progression zu kommen!)

Dieser 10%ige Steuerabschlag, den wir in unserer Lage als das Erste und Wichtigste ansehen, wird sich so auswirken, daß rund 10 Milliarden DM an die arbeitenden Bürger, an die Lohnsteuerzahler, ausgegeben werden und rund 4 Milliarden DM zur Verbesserung der Ertrags- und damit der Investitionskraft der Betriebe zur Verfügung stehen. Außerdem halten wir es für richtig, daß in diesem Jahr — 1977 — noch der Weihnachtsfreibetrag mindestens verdoppelt wird, wie wir es schon am 15. Juni beantragt haben, und zwar wegen der erschreckend zunehmenden heimlichen Steuererhöhungen dieses Jahres.
Es ist ja eine merkwürdige Erfahrung, die wir in diesem Jahr gemacht haben. Die Steuerschätzungen vom Mai und vom August dieses Jahres haben jeweils mehr erbracht, obwohl die wirtschaftlichen



Dr. Häfele
Daten seit der Steuerschätzung vom Dezember letzten Jahres immer schlechter geworden sind. Wir haben nicht weniger als 6,3 Milliarden DM mehr Steuern als im Dezember vorausgeschätzt. Im Mai war es ein Plus von 4,4 Milliarden DM, und jetzt war es noch einmal ein Plus von 1,9 Milliarden DM, zusammengenommen also 6,3 Milliarden DM mehr, obwohl die wirtschaftliche Entwicklung wesentlich schlechter verläuft, als im Dezember vorausgeschätzt. Das ist die Gegenprobe dafür, daß diese heimlichen Steuererhöhungen so zunehmen.
Nun ein Wort zur — wie man dies nennt — Aufkommenselastizität der Lohnsteuer, d. h. zu der Frage: Um wieviel Prozent steigt die Lohnsteuer, wenn die Löhne um 1 % steigen? Inzwischen steigt, wenn die Löhne um 4 % steigen, die Lohnsteuer um 8 %. Das nennt man die Aufkommenselastizität; sie ist bei 2 angekommen. Wenn also die Löhne in diesem Jahr um 7 % steigen, steigt das Lohnsteueraufkommen um 14 bis 15 %.

(Dr. Böhme [Freiburg] [SPD] : Die Elastizität wird nach dem Bruttosozialprodukt berechnet!)

Meine Damen und Herren, wir haben mit unserem Antrag des 10%igen Steuerabschlags vor allem auch das Ziel, daß die wichtigen, ja vielleicht sogar entscheidenden Lohnrunden der nächsten Monate günstig beeinflußt werden. Denn das Auseinanderklaffen von Brutto und Netto wird für immer mehr Arbeitnehmer mit Recht ein Ärgernis. Und sie schauen mit Recht darauf, was ihnen netto, unter dem Strich, bleibt; das andere interessiert sie nicht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn die Gewerkschaften durch die Abgabenbelastung geradezu genötigt werden, das wirtschaftspolitisch Falsche zu tun, nämlich brutto zuviel zu fordern — was dann wieder in die Kosten eingeht —, verschärfen wir noch die Fehlentwicklung, in der wir hineingeraten sind. 1 °/o mehr Lohn bedeutet volkswirtschaftliche Mehrkosten von 6 Milliarden DM. An dieser Zahl kann man ablesen, wie bedeutungsvoll die Lohnrunden sind. Wir wollen mit dieser Maßnahme für die autonomen Tarifpartner gleichsam eine goldene Brücke bauen, damit die kommenden Lohnrunden in vernünftige Bahnen kommen.

(Zuruf von der SPD: An diesen Tisch setzen wir uns nicht!)

Allerdings, meine Damen und Herren, sind wir uns darüber im klaren, daß dieser erste Sofortschritt nur dann wirklich das Vertrauen in eine vernünftige Entwicklung herstellen kann, wenn sich ein dauerhafter Abbau der Überbesteuerung sowohl der Arbeitenden wie auch der Betriebe unmittelbar anschließt. Es muß nahtlos einmünden in einen neuen, nicht mehr so leistungshemmenden Einkommen-(Lohn-)steuertarif. Die Freibeträge müssen an die inflationäre Entwicklung angepaßt werden. Die Abschreibungen müssen verbessert werden. Und auch die ertragsunabhängigen Steuern, die ja eine immer größere Last für die Betriebe darstellen, müssen in Schritten abgebaut werden.
Nun hat — spät genug, nach langem Hin und Her — die Bundesregierung in dieser Woche Vorschläge gemacht, wenngleich diese von der Regierung noch nicht in Gesetzesform gegossen worden sind. Darin sind teilweise Punkte, die genau in unserer Zielrichtung liegen und die wir natürlich unterstützen. Aber über eines müssen Sie sich im klaren sein, Herr Bundesfinanzminister: Dieses Hin und Her der letzten Wochen hat einen Teil des Vertrauens, das hätte entstehen können, wenn man rechtzeitig richtig gehandelt hätte,

(Leicht [CDU/CSU] : Sehr gut!)

schon wieder zerstört, so daß nicht einmal das Gute das bewirkt, was es hätte bewirken können.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vor allem werden Ihre Vorschläge zu spät wirksam, später als die unseren, und sie bringen zu wenig. Sie sind nicht wuchtig genug, um die Stimmungswende einzuleiten, die wir brauchen.
Entscheidend ist: Der Hauptteil der Vorschläge, nämlich die Anhebung des Grundfreibetrages, geht in die falsche Richtung. Man kann nur staunen, daß die FDP nach der markigen Rede ihres Bundesvorsitzenden, Herrn Außenminister Genscher, am letzten Wochenende, die vollkommen vernünftig war und dem entspricht, was wir wollen, genau das Gegenteil in dem jetzigen Steuerpaket mitgetragen hat. Worte und Taten!

(Beifall bei der CDU/CU)

Der Herr Bundeswirtschaftsminister findet deswegen viel Verständnis auf seiten der Opposition, daß er in solchen Augenblicken darin bestärkt wird, nicht mehr die Verantwortung hierfür mittragen zu können.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nein, mit 9,35 DM für Ledige — für jeden gleich -
ab 1. Januar nächsten Jahres erreichen Sie nicht die Stimmungswende, die notwendig ist. Hier wird nicht das entscheidende Problem, nämlich die Progressionsmilderung, in Angriff genommen. Es kommt doch in unserem Steuerrecht vor allem auf die Progressionsmilderung an. Der zusätzlich damit noch verknüpfte Fehler besteht darin, daß der neue Tarif, der ab 1979 gelten soll, durch diese Entscheidung vorbelastet ist, so daß dann wenige Verfügungsmittel da sind, um die Progression so entscheidend zu mildern, wie es notwendig ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die eigentliche Crux unseres Steuerrechts ist doch das Zusammenwirken von Progression und Inflation. Das ist es doch, was so leistungshemmend, aufstiegshemmend und initiativbremsend wirkt. Die Mittelschichten, die Facharbeiter, der Maschinenschlosser, der Werkzeugmacher und der Maurer, sind doch schon die Leidtragenden dieser Fehlentwicklung. Genau in dem Feld des Übergangs von der Proportionalzone zur Progressionszone sind doch die eigentlichen Sprünge, die draußen großen Kummer bereiten.
Die Mittelschichten, die die tragenden Schichten für den Fortschritt aller in unserem Volk sind, die



Dr. Häfele
wir brauchen, wenn wir wirtschaftlich vorankommen wollen, sind durch eine immer mehr zunehmende Abgabenbelastung, aber auch durch die sogenannte Schröpfungsgrenzen mehrfach bestraft, weil sie immer mehr durch gesetzliche Einkommensgrenzen von staatlichen Leistungen ausgeschlossen werden. Ich empfehle Ihnen das nachzulesen, was gestern ein Mitarbeiter von Herrn Wirtschaftsminister Friderichs in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zu diesen Leistungsgesetzen veröffentlicht hat, wo zum Ausdruck kommt, wie die Mittelschichten mittelbar zusätzlich bestraft werden.
Es ist auch nicht gerecht, wenn genau die Mittelschichten in den letzten Jahren mit Ergänzungsabgaben, Konjunkturzuschlägen und der Stabilitätsabgabe belastet worden sind, aber jetzt spiegelbildlich nicht durch eine progressionsmildernde Steuerentlastung begünstigt werden sollen. Genau das halten wir für ungerecht, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nein, wir können unsere wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht mit Neidgefühlen oder Ideologien meistern, sondern nur mit wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen, bei denen sich die Mittelschichten nicht als Bestrafte vorkommen und bei denen die Selbständigen nicht das Gefühl haben, daß es sich in diesem Lande überhaupt nicht mehr lohnt, den Willen zur Selbständigkeit zu haben. Der Wille zur Selbständigkeit erlahmt in erschreckender Weise. Vor ein paar Jahren wollten noch 17 % der Arbeitnehmer gern Selbständige werden, heute sind es noch 7 %. Marktwirtschaft bedeutet in ihrem Kern nicht ein paar große Konzerne, ein paar Großunternehmen

(Leicht [CDU/CSU] : Sehr gut!)

— das ist nur ein gradueller Unterschied zu anderen, Wirtschaftssystemen —, sondern das Wesen der Marktwirtschaft besteht in der Existenz von möglichst vielen kleineren und mittleren Existenzen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn man diesen Weg des Abbaus der Überbesteuerung in den kommenden Jahren gehen will, wie es die CDU/CSU will, muß man konsequent sein. Das bedeutet eine Abkehr von der Fehlentwicklung der letzten Jahre, daß der Staat sich immer mehr ausbreitet. Man kann nicht den Staatsanteil immer mehr vergrößern und zugleich die Abgabenlast für die breiten Schichten mindern. Das paßt nicht zusammen. Es geht also wirklich um eine echte Kursänderung, wie das jetzt auch die Fünf Weisen in ihrem Nachtragsgutachten, das heute bekanntgeworden ist, ganz deutlich fordern, im Gegensatz zur Bundesregierung, die das bis heute nicht wahrhaben will. Es geht also letztlich um die Weichenstellung: Suchen wir unser vermeintliches Heil vollends ganz beim Staat, oder setzen wir wieder mehr auf die freiheitlichen Kräfte der persönlichen Leistung, der Privatinitiative und der betrieblichen Investitionen und betrieblichen Innovationen?
Die Opposition hat in den letzten Jahren wiederholt erklärt, daß wir, wenn Sie, wie Sie es etwa beim Haushaltsstrukturgesetz getan haben, das Ausufern
des Staatsanteils stoppen wollen, bereit sind, Mitverantwortung zu tragen. Das haben wir beim Sparteil des Haushaltsstrukturgesetzes getan. Wir sind bereit, Mitverantwortung zu tragen, wenn die Regierung ihrer Führungsrolle gerecht wird. Das ist eine Führungsaufgabe einer Regierung, die diesen Namen verdient. Das kann nicht die Opposition leisten. Aber wir erklären erneut, daß wir bereit sind, hier im Interesse des Ganzen Mitverantwortung zu tragen.
Wir wollen diesen Kurswechsel, weil wir davon überzeugt sind, daß die Wirtschaftsschwäche und die Arbeitslosigkeit in unserem Land nur dann in Schritten beseitigt werden kann, wenn die Arbeitenden das Gefühl haben, daß sich Arbeit und Leistung lohnen, und wenn diejenigen, die etwas unternehmen wollen, die etwas riskieren wollen, das Gefühl ha-haben, daß sie nicht bestraft, sondern daß sie ermuntert werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nur dann werden wir die Probleme meistern, wenn wir die volkswirtschaftlichen Quellen nicht zum Versiegen bringen. Nicht der Staat wird dieses leisten können, sondern dazu muß man sich wieder auf diese dynamischen Kräfte besinnen.

(LohnMeine Damen und Herren von der Regierungskoalition, Sie wissen ganz genau, was wir wollen. Wir haben Ihnen ein Angebot gemacht. Wir sind davon überzeugt, daß wir an einem Punkt sind, wo man die Weichen falsch stellen kann oder wo man sie wieder in eine bessere Richtung stellen kann. Unser Angebot steht. Machen Sie nicht zum drittenmal in der Steuerpolitik einen grundlegenden Fehler. Das haben Sie, als Sie zu stur geblieben sind, bei der sogenannten Steuerreform gemacht und haben es büßen müssen. Das haben Sie bei Ihrem Kampf um eine zweiprozentige Erhöhung der Mehrwertsteuer gemacht. Wenn Sie jetzt nicht auf das Dr. Häfele Angebot der Opposition eingehen, dann kann man Ihnen nicht mehr helfen, dann haben Sie wieder einmal versagt. Das Wort hat der Abgeordnete Böhme. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Woche vor der Sommerpause hat sich dieses Hohe Haus mit dem Steuerrecht beschäftigt. Es ging damals um das Steueränderungsgesetz 1977, die Erweiterung des § 7 b sowie die Änderung der Grunderwerbsteuer. Inzwischen hat sich einiges geändert, und zwar nicht nur in der konjunkturpolitischen Landschaft. Ich hätte mir eigentlich gewünscht, daß wir, was den Ton und den Stil der Auseinandersetzung angeht, nicht einfach dort weitermachen, wo wir vor der Sommerpause stehengeblieben sind. Aber, Herr Dr. Häfele, leider haben Sie heute wieder Ihre alte Platte aufgelegt. Ich muß Ihnen sagen: Sie haben nichts vergessen, aber auch nichts dazugelernt. (Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Das einzige, was Sie dazu sagen können!)


(Beifall bei der CDU/CSU)





(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU)

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804000900
Dr. Rolf Böhme (SPD):
Rede ID: ID0804001000
Tatsache ist, daß sich wesentliche wirtschaftliche Konjunkturdaten geändert haben

(Widerspruch bei der CDU/CSU — Leicht [CDU/CSU]: Eine Million Arbeitslose!)

und daß die Regierung daraus mit Mut die Konsequenzen zieht. Deswegen steht heute in der ersten Woche nach den Parlamentsferien die Steuerpolitik wieder auf der Tagesordnung, und wieder liegt ein Paket zur Entscheidung auf dem Tisch, das jetzt steuerliche Entlastungen von rund 8 Milliarden DM umfaßt. Die Opposition will darüber hinausgehen und verlangt für 1978 die Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes mit einem Einnahmeausfall von rund 15 Milliarden DM. Weitere Initiativen sind angekündigt, so ein Gesetzentwurf des Landes Bayern zum 1. Januar 1979 mit Einnahmeausfällen von rund 12 Milliarden DM. Das ist also nach CDU/CSU-Vorschlägen ein erkennbares Volumen von Entlastungen von 27 Milliarden DM innerhalb von zwölf Monaten.

(Wehner [SPD] : Hört! Hört! — Leicht [CDU/ CSU] : Das ist eine Milchmädchenrechnung!)

Bei diesen Beträgen war es kein Wunder, wenn in den letzten Wochen die Spekulation blühte

(Lachen bei der CDU/CSU)

und die Bürger heute fragen, wie es weitergehen soll.
Schnelle Entscheidungen waren geboten, und so ist es jetzt auch geschehen.

(Leicht [CDU/CSU] : Wo denn?)

Das Kabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines
Gesetzes zur Steuerentlastung und Investitionsförderung behandelt. Die Koalitionsfraktionen haben das Paket gestern gutgeheißen.

(Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU] : Das bedeutet aber nicht, daß es gut ist!)

Damit ist der steuerpolitische Teil des gesamten Programms zur Förderung des Wachstums der Wirtschaft und zur Besserung der Arbeitsmarktlage, wie es nächste Woche der Öffentlichkeit vom Bundeskanzler vorgestellt werden wird, inhaltlich und in der Sache entscheidungsreif dem Parlament und der Öffentlichkeit mitgeteilt worden.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Das Volumen und die Schnelligkeit der Entscheidungen

(Leicht [CDU/CSU] : Was verstehen Sie unter Schnelligkeit?)

zeigen die Entschlossenheit von SPD und FDP zum Handeln. Zwar kann heute niemand — hier hat der Kollege Häfele recht — ein Patentrezept zur Lösung aller Wirtschaftsprobleme und zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit verkünden, aber es besteht auch kein Grund zur Schwarzmalerei. Es geht darum, die jetzigen Entscheidungen mit Augenmaß in einer Mischung von kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zu treffen. Hierzu wird die Regierung ein breitgefächertes Bündel von Initiativen unterbreiten, von denen das heute behandelte Steuerpaket nur ein Teil des gesamten Maßnahmenkatalogs ist, allerdings ein Teil, der einen Schwerpunkt bildet und deutlich macht, daß Regierung und Koalition mit diesem Steuerprogramm eine große Anstrengung zur Wirtschaftsbelebung, Investitionsförderung und zu mehr Steuergerechtigkeit durch Entlastung der Lohnsteuerzahler unternehmen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Worum geht es, meine Damen und Herren? Der zum Jahresende 1976 deutliche konjunkturelle Erholungsprozeß hat sich im ersten Halbjahr 1977 abgeschwächt. Ursächlich dafür war vor allem, daß die Verbrauchsnachfrage unbefriedigend blieb. Als Reaktion auf diese abgeschwächte Nachfrageentwicklung ging die Kapazitätsauslastung der Industrie zurück. Der erhoffte weitere Abbau der Arbeitslosenzahl stagnierte und das nach dem Jahreswirtschaftsbericht erhoffte und angestrebte Ziel eines durchschnittlichen Wachstums von 5 % ist im ersten Halbjahr 1977 nicht erreicht worden.
Aus diesen Gründen ist es erforderlich, außer dem 16-Milliarden-Programm für Zukunftsinvestitionen und zu den bisherigen Maßnahmen weitere Entscheidungen zu treffen, welche die wirtschaftliche Entwicklung beleben und damit insbesondere der Arbeitslosigkeit entgegenwirken können. Die Verbesserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt ist das zentrale Thema. Hier setzt die Koalition auf eine doppelte Karte: öffentliche Investitionen durch gezielte Programme und Steuererleichterungen. Warum den Steuerbonus? Weil es in der gegenwärtigen Situation auch auf den privaten Konsum an-



Dr. Böhme (Freiburg)

kommt, um die Kapazitätsauslastung der Wirtschaft
und damit die Investitionsbereitschaft zu verbessern.

(Leicht [CDU/CSU] : Da müssen Sie etwas mehr tun!)

Neben die Ausgabenprogramme der öffentlichen
Haushalte sollen daher Maßnahmen treten, welche
unmittelbar private Investitionen anreizen können.
Gleichzeitig steht daneben das Ziel von Erleichterungen bei der Lohn- und Einkommensteuer. Mit Sorge sehen wir die Entwicklung im Aufkommen bei der Lohnsteuer. Diese Entwicklung muß abgestoppt werden.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Dazu brauchen wir keine Ermunterung von seiten der Opposition. Niemand als die SPD weiß besser, daß Arbeitnehmer gläserne Taschen haben und an jedem Monatsersten ihre Steuern abgezogen bekommen,

(Beifall bei der SPD)

während Selbständige und Unternehmer oft mit angenehmer Verspätung ihre Steuern begleichen.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Die Opposition hat bisher zu diesem Thema nur interessante und kostenlose Anfragen eingebracht. Wenn es konkret wurde, haben Sie dagegengestimmt wie zuletzt am 16. Juni 1977 in diesem Hohen Hause bei der Erhöhung der Sonderausgabenhöchstbeträge und des Kindergeldes. Diese Erleichterungen für Arbeitnehmer sind nicht mit den Stimmen der CDU/CSU, sondern gegen sie verabschiedet worden. Das ist die Realität.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Noch ein Wort zu Ihnen, weil gesagt worden ist: Wir bauen eine goldene Brücke für die Tarifverhandlungen. Ich sage Ihnen, wenn wir den Weg beschreiten, daß wir durch Steuererleichterungen auf die Tarifverhandlungen Einfluß nehmen, dann ist es eine schiefe Ebene. Der Staat hat in der Tarifautonomie nichts zu suchen, er sitzt bei den Tarifverhandlungen nicht am Tisch.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Leicht [CDU/CSU] : Doch! Er ist Tarifpartner! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Zurück zum neuen Steuerpaket. Es basiert, wie dargelegt, auf einem Bündel von Motiven und Zielsetzungen. Im einzelnen wird vorgeschlagen:
Erstens Erhöhung des Weihnachtsfreibetrages um 300 DM von derzeit 100 DM auf 400 DM.
Zweitens Anhebung des Grundfreibetrages um 510 DM für Ledige und 1 020 DM für Verheiratete,
Drittens Verbesserung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.
Viertens Wiedereinführung der degressiven Gebäudeabschreibung für alle Bauherren.
Schließlich fünftens Einführung eines Ausbildungsplatz-Abzugsbetrages.
Alle diese Maßnahmen zielen auf eine dauerhafte Steuererleichterung. Der Grund hierfür ist, daß die derzeitigen Wirtschaftsprobleme allein mit kurzfristigen Maßnahmen nicht zu lösen sind. Die Wirkungen der weltweiten Wirtschaftskrise dauern länger an und beruhen auf Strukturänderungen der Wirtschaft, die mit tiefen strukturellen Umbrüchen in einzelnen Branchen verbunden sind. Deshalb ist das neue Steuerpaket auch so weit wie möglich differenziert aufgebaut.
Es ist sicher richtig, daß man über die Wege zu mehr Wachstum streiten kann, und alle Initiativen zur Konjunkturbelebung, Modernisierung der Volkswirtschaft und Verbesserung der Arbeitsmarktlage können unterschiedlich beurteilt werden; das ist wahr. Worüber man aber nicht streiten kann, ist die Abhängigkeit eines jeden Programms von der psychologischen Aufnahme in der Öffentlichkeit. Deswegen sind die Erfolgsaussichten des jetzigen Programms — darüber sind wir uns klar — auch von den politischen Begleitumständen abhängig.
Dies weiß natürlich auch die Opposition, und deshalb hängt sie von vornherein einen Klotz an das Steuerpaket und lehnt die Initiativen der Regierung ab, bevor der Gesetzentwurf auch nur gedruckt ist.
Aber was hat die Opposition, was haben Sie, meine Damen und Herren auf der rechten Seite,

(Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU] : Rechts?!)

dagegen zu bieten? Das sogenannte Steuerentlastungsgesetz der CDU/CSU ist ein Spiel mit gezinkten Karten. Dieser Gesetzentwurf enthält alle Punkte, die im Steueränderungsgesetz 1977 enthalten waren, das vor der Sommerpause im Parlament gegen die Stimmen der CDU/CSU verabschiedet wurde, nämlich unter anderem — ich sagte es schon — eine Erhöhung des Kindergeldes und die Anhebung der Höchstbeträge bei den Sonderausgaben.
Wenn die CDU/CSU die in ihrem Entwurf vorgeschlagenen Steuerentlastungen tatsächlich hätte realisieren wollen, dann hätte sie vor der Sommerpause dem Steueränderungsgesetz der Regierungskoalition zustimmen können.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Dies hat sie jedoch nicht getan, auch nicht bei den Einzelabstimmungen, die nicht mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer gekoppelt waren.

(Wehner [SPD] : Sehr wahr!)

Keinem Bürger draußen ist klarzumachen, warum die CDU/CSU heute genau das beantragt, was sie selbst vor zwei Monaten ablehnte.

(Zustimmung bei der SPD und der FDP)

Zusätzlich ist in dem Gesetzentwurf von Ihnen nur der Weihnachtsfreibetrag erwähnt worden, der verdoppelt werden soll. Hier hat die Koalition, haben SPD und FDP jetzt den Vorschlag der Vervierfachung gemacht und gehen damit also weit über den sogenannten Entlastungsentwurf der Opposition hinaus, der heute im Grunde nur noch kalter Kaffee ist.
Es bleibt somit die Anwendung des sogenannten Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes nach dem zusätzlichen Entschließungsantrag der CDU/CSU.



Dr. Böhme (Freiburg)

Nach sorgfältiger Prüfung wurde diese Anwendung von der Koalition abgelehnt. Ausschlaggebend dafür waren nicht nur verteilungspolitische, sondern auch und gerade konjunkturpolitische Gründe. Ein linearer Abschlag von der Lohn- und Einkommensteuer begünstigt die hohen Einkommen am meisten. Dadurch werden gerade die Einkommensbezieher mit dem höchsten Sparanteil gefördert, während es im Gegenteil darum geht, die Massenkaufkraft der kleinen und mittleren Einkommensbezieher zu stärken, die einen hohen Konsumanteil haben.
Niemand kann erwarten, daß ein Großverdiener mit einem zusätzlichen Hundertmarkschein im Monat seinen Konsum ändert und zusätzliche Anschaffungen tätigt; was er braucht, hat er nämlich, und den Steuerbonus steckt er ein, ausgeben tut er ihn nicht.

(Sehr wahr! bei der SPD)

Hinzu kommt, daß nicht nur die Lohn- und Einkommensteuer einen Abschlag erfahren hätte, sondern auch die Körperschaftsteuer. Nachdem jedoch gerade die Körperschaftsteuerreform eine Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten der Körperschaften brachte, ist ein weiterer Abschlag von der Körperschaftsteuer nicht vertretbar und auch konjunkturpolitisch ohne erkennbaren Sinn, weil es eben darum geht, die Massenkaufkraft zu stärken.
Ein genereller Abschlag nach dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz löst schließlich auch nicht das strukturelle Problem der zunehmenden Steuerlast bei den unteren und mittleren Einkommen durch die Steuerprogression. Hier müssen differenzierte Lösungen angeboten werden, die nicht befristet sind. Bei diesem Punkt liegt vor allem eine Schwäche des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes, weil die Maßnahmen auf ein Jahr befristet sind und offenbleibt, was im Anschluß daran geschieht. Diese Frage kann nicht mit dem bloßen Hinweis beantwortet werden, daß anschließend der Konjunkturabschlag in eine Tarifreform einmünden müsse. Hier müssen konkret Roß und Reiter genannt werden. Heißt „einmünden" z. B., daß der jetzige Abschlag später nicht mehr abgezogen werden kann? Dann würde das jetzt bedeuten, daß von den 15 Milliarden DM Steuerausfall ein guter Teil in falschen Kanälen versickert und die Konjunktur dennoch trocken bleibt. Dies ist keine Lösung. Wer fragt, was dem Aufschwung hilft und die Nachfrage anreizt, muß passende Antworten geben. Eines muß dabei auch klar sein: Wer von Krise redet und nur nach Sündenböcken sucht, macht die Rechnung ohne den Wirt, wenn er die Lösung aller Probleme in einem dauernden Vorsprung der Gewinne vor den Einkommensteigerungen der Arbeitnehmer sieht.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Um es im Klartext zu sagen: Die Partie kann nicht so stehen, daß am Ende die Arbeitnehmer die Krisenopfer und die Arbeitgeber die Krisengewinner sind.

(Erneuter Beifall bei der SPD und der FDP)

Das wäre das Gegenteil der oft beschworenen Verteilungsgerechtigkeit.
An Stelle der Anwendung des Stabilitäts und Wachstumsgesetzes setzt die Bundesregierung ein Bündel differenzierter Maßnahmen:

(Dr. Evers [CDU/CSU] : Sprechen Sie für die Bundesregierung?)

Erhöhung des Weihnachtsfreibetrages und des Grundfreibetrages zur gezielten Entlastung und zugleich als Mittel der Nachfragebelebung durch Konsumanreiz, ferner diedegressive AfA als Investitionsförderung und die steuerliche Regelung der Ausbildungsplatzabgabe als Hilfe zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit. Das ist ein Konzept, das Sinn macht: Nachfragebelebung, Steuergerechtigkeit,

(Zuruf von der CDU/CSU: Das glauben Sie doch selber nicht!)

Investitionsförderung und Hilfe für die Ausbildung von Jugendlichen.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Lachen und Zurufe von der CDU/CSU)

Die steuerlichen Entlastungen für Arbeitnehmer sind im neuen Steuergesetz der Hauptteil und bilden vom Volumen her den Schwerpunkt der Einnahmeausfälle. Dies ist notwendig und ein wichtiger Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit. Unübersehbar ist die Steigerung der Lohnsteuer und ihre Spitzenstellung gegenüber den anderen Steuerarten. Deswegen sind wir dafür eingetreten, daß vor allem bei der Lohnsteuer eine nachhaltige Entlastung erfolgt. Dies geschieht jetzt durch Erhöhung des Weihnachtsfreibetrages, der auf Arbeitnehmer beschränkt ist, und durch die Anhebung des Grundfreibetrages, der für alle Steuerbürger zur Anwendung kommt, also auch für Selbständige und Unternehmer. Die Steuererleichterungen für kleine und mittlere Einkommensbezieher können um so größer sein, je gleichmäßiger die Entlastung ist. Deshalb treten wir für eine Erhöhung des Grundfreibetrages ein, weil diese Steuererleichterung gleichmäßig wirkt und die Höherverdienenden nicht besser stellt. Die jetzige Erhöhung bedeutet z. B. für einen verheirateten Arbeitnehmer einheitlich einen Steuernachlaß von 224 DM,

(Zuruf von der CDU/CSU: Dividiert durch 12!)

ist also für alle Steuerbürger unabhängig von dem Steuersatz gleich.
Es ist eine Verdrehung der Tatsachen, Herr Dr. Häfele, und ein Schlag unter die Gürtellinie, wenn die Erhöhung des Grundfreibetrages als ideologische Kampfwaffe mißbraucht wird und, wie es nicht heute, aber in Ihren anderen Presseveröffentlichungen geschehen ist, über den unheilvollen Leisten „Freiheit statt Sozialismus" gespannt wird. In Wahrheit, meine Damen und Herren, ist die Anhebung des Grundfreibetrages ein notwendiger Schritt zur Tarifreform und eine Maßnahme im Vorgriff auf die Tarifreform. Die CDU/CSU täuscht dabei die Öffentlichkeit über ihre eigenen Absichten; denn Tatsache ist, daß die CDU/CSU selbst in der Vergangenheit und in der Gegenwart immer eine Anhebung des Grundfreibetrages gefordert hat, und zwar auch jeweils im Hinblick auf eine Tarifreform. Die Gesetz-



Dr. Böhme (Freiburg)

entwürfe von 1973/74 bis heute könnte ich Ihnen nachweisen.

(Dr. Evers [CDU/CSU] : Aber nicht aus konjunkturpolitischen Gründen!)

— Ich komme noch darauf, Herr Kollege Evers.
Bei der Situation amüsiert es eigentlich mehr, wenn man feststellt und dem Hohen Haus berichten kann, daß vor wenigen Wochen das Bayerische Staatsministerium der Finanzen selbst eine Anhebung des Grundfreibetrages gefordert hat. Ich zitiere aus einer Erklärung des Staatsministers Streibl, abgedruckt im Bulletin der Bayerischen Staatsregierung vom 3. August 1977:
Staatsminister Streibl kündigte an, daß Bayern einen umfassenden Gesetzentwurf so rechtzeitig vorlegen werde, daß Steuerermäßigungen bereits zum 1. Januar 1979 wirksam werden können. Dabei geht es, wie Staatsminister Streibl erklärte, um eine Tarifreform bei der Einkommen- und Lohnsteuer, deren Schwerpunkte
— jetzt kommt es —
beim Grundfreibetrag und den Steuersätzen liegen sollen.

(Hört! Hört! bei der SPD)

Was somit der CSU-Minister Streibl erklärte, war offensichtlich wohlgetan. Wird die gleiche Maßnahme aber von der sozialliberalen Koalition vorgeschlagen, so ist es Gleichmacherei und ein Anschlag auf die Freiheit des einzelnen. Dies ist keine Argumentation. Dies ist eine glatte Täuschung der Öffentlichkeit.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Im übrigen ist die Erhöhung des Grundfreibetrages im Zusammenhang mit den anderen Steuererleichterungen und den Leistungen zu sehen, die zum 1. Januar 1978 in Kraft treten, nämlich die Erhöhung der Sonderausgabenhöchstbeträge, die Anhebung des Kindergeldes sowie die jetzt beabsichtigte Anhebung des Weihnachtsfreibetrages. Es kommt letztlich auf die Gesamtauswirkung all dieser steuerlichen Entlastungen ab 1. Januar 1978 an. Nur diese Gesamtbetrachtung ergibt auch die richtigen Zahlen, um die es sich bei den steuerlichen Entlastungen handelt.
Natürlich wird dann auch festgestellt, daß die steuerlichen Entlastungen je nach Steuerprogression unterschiedlich ausfallen, weil die Sonderausgaben und der Weihnachtsfreibetrag ja wie bisher von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden und daher die progressionsbedingte Entlastungsvergrößerung verursachen.
Ihr Argument von der Gleichmacherei stößt eigentlich — wenn man das Gesamttableau anschaut — ins Leere. Werden die Zahlen der Gesamtentlastung durch Anhebung des Kindergeldes, des Weihnachtsfreibetrages, der Sonderausgabenhöchstbeträge und des Grundfreibetrages zusammengenommen, so ergibt sich zum Beispiel folgendes Bild: Ein lediger Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttolohn von 24 000 DM hat eine durchschnittliche Entlastung von 368 DM, was eine Minderung der Lohnsteuer im
Jahre 1978 von 8 % ausmacht. Bei einem verheirateten Arbeitnehmer mit 2 Kindern macht die Steuerentlastung beim gleichen Jahresbruttolohn eine prozentuale Entlastung von sage und schreibe 37,1 % aus, während der gleiche Arbeitnehmer bei einem Jahresbruttolohn von 36 000 DM — vorhin war die Zahl von 24 000 DM Jahresbruttolohn zugrunde gelegt — eine Entlastung von 13 % hat.
Noch ein Wort zum Weihnachtsfreibetrag. Die Anhebung dieses Freibetrages war für die Koalition ein wichtiger Punkt. Bekanntlich haben die Jahressonderzahlungen durch die Anhebung bei den Tarifverträgen zugenommen. Da Jahressonderzahlungen außerhalb der Tabelle berechnet werden, ist hier die Steuerlast besonders drückend. Die jetzige Vervierfachung des Weihnachtsfreibetrages entspricht einem alten Anliegen von Gewerkschaften und Arbeitnehmern. Wir sind sehr froh und glücklich, diesen Wunsch jetzt endlich so weit wie möglich verwirklichen zu können. Die Erhöhung des Weihnachtsfreibetrages wird schon 1977 wirksam. Die Bürger können also damit rechnen, daß das Weihnachtsgeld 1977 bereits mit dem vervierfachten Weihnachtsfreibetrag versehen ist, das heißt, daß hier die steuerliche Entlastung bereits 1977 eintritt.
Die degressive AfA soll mit Wirkung vom 1. September 1977 rückwirkend gelten, um ein Abstoppen von beabsichtigten Investitionen — Stichwort: Attentismus — zu verhindern.
Alle anderen Steuererleichterungen gelten ab 1. Januar 1978. Es ist für die Bürger draußen im Lande wichtig zu wissen, daß ab Januar 1978 eben nicht nur die jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen in Kraft treten, sondern auch die Auswirkungen des Steueränderungsgesetzes 1977, welche bereits beschlossen sind, voll wirksam werden. Ich möchte die einzelnen Punkte aufzählen, damit draußen das Gesamttableau erkennbar ist — also Wirkungen ab 1. Januar 1978 unter Einschluß des Steueränderungsgesetzes und der jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen —:
1. Erhöhung der Sonderausgabenhöchstbeträge um 300 DM für Ledige und 600 DM für Verheiratete. Gleichzeitig wird die Vorsorgepauschale von 16 auf 18 % erhöht. Diese Anhebung der Vorsorgepauschale wird vor allem in der Lohnsteuer den kleinen und mittleren Einkommensbeziehern zugute kommen, weil ohne Nachweis der Abzug pauschal auf 18 % des Bruttoeinkommens erhöht wird. Diese Maßnahme ist schon beschlossen und geltendes Recht.
2. Erhöhung des Kindergeldes für das zweite Kind von 70 auf 80 DM, für das dritte und jedes weitere Kind von 120 auf 150 DM.
3. Erhöhung des Weihnachtsfreibetrages — jetzt schon, 1977 — von 100 DM auf 400 DM.
4. Erhöhung des Grundfreibetrages um 510 DM für Ledige und 1 020 DM für Verheiratete.

(Leicht [CDU/CSU] : Eins haben Sie vergessen: die Erhöhung der Mehrwertsteuer!)

Die Erhöhung des Kindergeldes und die anderen
steuerlichen Entlastungen bringen ein Volumen von



Dr. Böhme (Freiburg)

annähernd 10 Milliarden DM. Hinzu kommen die steuerlichen Erleichterungen für die gewerbliche Wirtschaft durch Anhebung der Gewerbesteuerfreibeträge und die Verbesserung der Abschreibebedingungen. Alles in allem, meine Damen und Herren, ist das ein breitgefächertes Band von Maßnahmen, die konjunkturpolitisch wirken sollen, aber auch ein Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit sind. Wir wissen, daß diese Aufgabe weitergeht. Die Vielzahl der seit 1977 getroffenen Steuerentscheidungen zeigt die Sensibilität des Themas und die vielfältige Abhängigkeit der Steuerpolitik von der Wirtschafts- und Konjunkturpoltik. Gleichzeitig beweisen die getroffenen Entscheidungen die Entschlossenheit der Regierung und der Koalition zum Handeln. Der Kurs dieser Regierung verdient weiterhin das Vertrauen der Bürger.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804001100
Das Wort hat Frau Abgeordnete Matthäus-Maier.

Ingrid Matthäus-Maier (SPD):
Rede ID: ID0804001200
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute mit dem Entwurf der CDU/CSU zum Steuerentlastungsgesetz 1978 in diesem Parlament einen sehr ungewöhnlichen Vorgang. Sie stellen nämlich Anträge, die dieses Parlament bereits beschlossen hat.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Jawohl!)

Antrag auf Erhöhung des Kindergelds, Antrag auf Erhöhung der Höchstbeträge bei den Sonderausgaben, Antrag auf Erhöhung der Freibeträge für die unterhaltsverpflichteten Väter und Mütter, Antrag auf Einführung zusätzlicher Freibeträge bei der Gewerbesteuer und auf Senkung der Vermögensteuersätze — dies alles haben wir beschlossen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Was uns dieser ungewöhnliche Vorgang in Erinnerung ruft, ist folgendes: Dies haben wir alles gegen Ihre Stimmen beschlossen!

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Die angeblich so familienfreundliche CDU/CSU hat vor 2 1/2 Monaten gegen die Erhöhung des Kindergelds gestimmt.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Hört! Hört!)

Die angeblich so mittelstandsfreundliche CDU/CSU hat vor 2 1/2 Monaten gegen die Erleichterungen bei der Gewerbesteuer gestimmt.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Sehr richtig!)

Und die angeblich so auf das Wohl der Wirtschaft bedachte CDU/CSU hat vor 2 1/2 Monaten gegen die Senkung der Vermögensteuer gestimmt.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Sehr gut! — Zurufe von der CDU/CSU)

— Ich weiß, daß vielen von Ihnen dieser Vorgang unangenehm ist. Aber nachdem Sie nun einmal dieses peinliche Erinnerungsstück auf der Tagesordnung belassen haben, muß es wohl erlaubt sein, auf
dieses Meisterwerk taktischer Fehlleistungen hinzuweisen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Aus Ihrem Gesetzentwurf bleibt von Bedeutung nur die Verdoppelung des Weihnachtsfreibetrags. Aber dies ist keine große Weihnachtsüberraschung. Sie wissen, daß die Koalitionsfraktionen eine Vervierfachung des Weihnachtsfreibetrags vorschlagen. Von daher ist Ihr Antrag erledigt.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804001300
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Kühbacher?

Ingrid Matthäus-Maier (SPD):
Rede ID: ID0804001400
Bitte schön.

Klaus-Dieter Kühbacher (SPD):
Rede ID: ID0804001500
Frau Matthäus-Maier, wir beide sind neu im Haus. Meinen Sie nicht auch, daß es das in diesem Haus noch nicht gegeben hat, daß man ein Gesetz berät, das erst drei Monate vorher beschlossen worden ist?

Ingrid Matthäus-Maier (SPD):
Rede ID: ID0804001600
Ich bin in diesem Haus noch nicht lange Mitglied. Soweit mir bekannt ist, ist das ein ungewöhnlicher Vorgang, von dem ich noch nie gehört habe.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

Sie stellen weiter den Antrag auf Anwendung des Stabilitätsgesetzes und Einführung eines Konjunkturabschlags von 10 N. Die FDP-Fraktion hält die Anwendung des Stabilitätsgesetzes nicht für richtig, und zwar aus mehreren Gründen.
Erstens. Es beginnt mit technischen Durchführungsschwierigkeiten, weil Sie das Stabilitätsgesetz während eines Zwei-Jahres-Zeitraums anwenden wollen. Technische Durchführungsschwierigkeiten ergäben sich sowohl für die Finanzverwaltung als auch für die Arbeitgeber.
Zweitens. Gegen die Anwendung des Stabilitätsgesetzes spricht weiter, daß damit den Ländern und Gemeinden ein Steuerausfall von rund 9 Milliarden DM ins Haus steht, der nach aller Erfahrung zu einer fühlbaren Zurückführung der investiven Ausgaben. bei Ländern und Gemeinden führen und dadurch die Probleme des Arbeitsmarktes verschärfen würde. Länder und Gemeinden treiben außerdem in der Regel eine prozyklische Ausgabenpolitik, so daß auch noch der Abfluß der Bundesprogramme erschwert würde.
Drittens. Der von Ihnen vorgeschlagene Konjunkturabschlag ist zu teuer. Die Beschaffung des nötigen Geldes für weitere öffentliche Investitionen und Dienstleistungen und für eine deutliche Erhöhung der öffentlichen Haushalte, die ja zur Stabilisierung der Arbeitsmarktlage ebenso wichtig sind wie Steuerentlastungen, wäre erheblich erschwert. So ist es nur konsequent, daß der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, der CDU-Abgeordnete Leicht, dem Finanzminister empfohlen hat, für das Jahr 1978 einen niedrigeren Anstieg des Bundeshaushalts vor-



Frau Matthäus-Maier
zusehen, als bisher vorgesehen war. Das Etatvolumen soll nach den Vorschlägen von Herrn Leicht statt um 8,5 % lediglich um 6 % erhöht werden. Daß dies zu einer deutlichen Verschlechterung der Arbeitslosenzahlen führen würde, ist bekannt. Deshalb lehnt die FDP-Fraktion einen solchen Vorschlag eindeutig ab.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Die FDP-Fraktion unterstützt vielmehr ausdrücklich die Absicht der Bundesregierung, den Bundeshaushalt 1978 statt um die vorgesehenen 8,5 % deutlich höher anzuheben.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Viertens. Wir sind der Meinung, daß die mit einem solchen Konjunkturabschlag beabsichtigte Nachfragebelebung außerordentlich zweifelhaft ist; denn es ist damit zu rechnen, daß vor allem die Höherverdienenden ihre Steuerersparnis auf die hohe Kante legen werden, wobei besonders zu berücksichtigen ist, daß die Steuerersparnis im Einzelfall bis in die -zig Tausende gehen kann. Ich kann es nicht als ökonomisch, als konjunkturpolitisch, d. h. unter dem Gesichtspunkt der Nachfragebelebung sinnvoll ansehen, daß z. B. ein Familienvater mit einem Jahreseinkommen von 24 000 DM lediglich eine Steuerersparnis von 396 DM im Jahr hat — eine Summe, die mit steigender Kinderzahl, also mit steigendem Bedarf, sogar noch sinkt —, während umgekehrt z. B. ein Bundestagsabgeordneter durch Ihren Vorschlag ca. 4 000 DM im Jahr vom Staat erhielte, eine Summe, die er unter Umständen in Bundesschatzbriefen anlegt, mit denen dann der Staat die 4 000 DM gegen Zinsen wieder aufnehmen muß, um Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit zu finanzieren.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Zuruf des Abg. Leicht [CDU/CSU])

Meine Damen und Herren, ich habe in diesem konjunkturpolitischen Zusammenhang die negative verteilungspolitische Wirkung eines solchen Konjunkturabschlags gar nicht erst angesprochen. Lassen Sie mich aber auch deutlich sagen: Ich halte es nicht nur für legitim, sondern ich zähle es auch zu den Aufgaben eines Politikers in einem sozialen Rechtsstaat, die verteilungspolitischen Wirkungen einer Maßnahme zu berücksichtigen. Von Neidkomplexen kann hier keine Rede sein.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Fünftens. Bei einem Konjunkturabschlag wäre auch die Körperschaftsteuer mit einbezogen. Es kann aber nicht Sinn der Übung sein, die Körperschaftsteuer zu senken, deren Anteil am Gesamtsteueraufkommen vom Jahre 1950 bis zum Jahre 1977 von 7,7 % auf 5,4 % gesunken ist.
Die FDP befürwortet demgegenüber die Verbesserung der Abschreibungserleichterungen, weil danach die Unternehmen nur dann etwas erhalten, wenn sie etwas tun — nämlich investieren —, nicht aber —wie bei der Körperschaftsteuer — auch dann, wenn sie nichts unternehmen.
Sechstens. Meine Damen und Herren von der CDU, Sie erwarten von Ihrem Konjunkturabschlag, daß die Arbeitnehmer dies bei den Tarifverhandlungen berücksichtigen. Ich glaube jedoch, daß wegen der deutlichen Progressionswirkung des Konjunkturabschlags und wegen der Einbeziehung der Körperschaftsteuer eine ganz andere Wirkung einträte. Oder glauben Sie wirklich im Ernst, daß für einen Arbeiter 20 oder 30 DM Konjunkturabschlag im Monat ein Grund dafür sein kann, Lohnzurückhaltung gegenüber seinem Arbeitgeber zu üben, der durch denselben Konjunkturabschlag wesentlich mehr, unter Umständen ein Zigfaches, an Erleichterung erhält?
.(Beifall bei der FDP und der SPD)

Siebtens. Die FDP-Fraktion lehnt auch deswegen einen Konjunkturabschlag von 10 %, wie Sie ihn vorschlagen, ab, weil damit die Reform des Einkommensteuertarifs deutlich erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht würde. Diese Reform des Einkommensteuertarifs ist nach wie vor das Ziel der Freien Demokraten. Für uns ist das, was jetzt gemacht wird, kein Ersatz für eine Reform des Einkommensteuertarifs.
Warum würde eine solche Réform erschwert? Erstens würde nach der Durchführung eines solchen Abschlags, der rund 14 Milliarden DM kostet, die finanzielle Masse für eine grundlegende Reform nicht mehr zur Verfügung stehen. Zweitens könnte ein solcher Abschlag nicht in eine Tarifkorrektur einmünden; denn es besteht ja wohl Einigkeit darüber, daß eine solche Tarifkorrektur die unteren und die mittleren, besonders von der Progression betroffenen Einkommen entlasten müßte. Der Konjunkturabschlag zielt aber gerade in die umgekehrte Richtung, nämlich auf eine sehr geringe Entlastung bei unteren und mittleren Einkommen und eine sehr hohe bei den höchsten Einkommen. Schließlich wäre ein Einmünden auch technisch nicht möglich; denn Sie wollen doch wohl nicht ernsthaft behaupten, daß Sie eine Tarifkorrektur zum Oktober 1978, also vor dem 1. Januar 1979, durchführen können.
Achtens. Der angebliche Vorteil des Konjunkturabschlags soll sein, daß ein solcher Abschlag schneller durchzuführen ist, weil er lediglich einer Rechtsverordnung bedarf. Dazu ist einmal zu sagen: Man kann doch wohl eine Maßnahme nicht allein deswegen durchführen, weil sie sich schnell verwirklichen läßt, wenn sich aber im übrigen zeigt, daß eine solche Maßnahme ökonomisch und finanzpolitisch falsch ist. Zum anderen glaube ich, daß die von der Bundesregierung und von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Maßnahmen bei gutem Willen aller Beteiligten sehr zügig in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden können.
Nun zu diesen Maßnahmen: Dazu gehört, wie bereits gesagt, die Erhöhung des Weihnachtsfreibetrages auf 400 DM, dazu gehört die Erhöhung des Grundfreibetrages auf 3 510 DM, und dazu gehören als Entlastung für die Unternehmen die Erhöhung der degressiven Abschreibung auf das Zweieinhalb-



Frau Matthäus-Maier
fache der linearen und die Einführung der Steuerfreiheit für die Ausbildungsplatzprämie.
Die Erhöhung des Weihnachtsfreibetrages hat nach unserer Ansicht konjunkturpolitische Bedeutung, da damit zu rechnen ist, daß ein Großteil der Bürger diese Steuerersparnis im Weihnachtsmonat für den Konsum ausgeben und nicht auf die hohe Kante legen wird. Der Weihnachtsfreibetrag mindert das zu versteuernde Einkommen. Auf diese Weise mildert er die Progression, in die ein Großteil der Arbeitnehmer durch das Weihnachtsgeld hineingerät.
Abgesehen von der materiellen Wirkung hat die Erhöhung des Weihnachtsfreibetrages auch eine hohe psychologische Wirkung; denn zu Recht nimmt die Verärgerung der Arbeitnehmer darüber von Jahr zu Jahr zu, daß ihnen ein deutlicher Teil des Weihnachtsgelds progressiv weggesteuert wird. Die FDP unterstützt daher sehr nachdrücklich die Vervierfachung des Weihnachtsfreibetrages.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Der Weihnachtsfreibetrag gilt nur für Arbeitnehmer. Seine Erhöhung trägt damit der berechtigten Forderung Rechnung, eine besondere Entlastung gerade auch bei der Lohnsteuer vorzunehmen; denn da der Anteil der Lohnsteuer am Gesamtsteueraufkommen überproportional gestiegen ist, muß auch gerade bei der Lohnsteuer eine besondere Entlastung vorgenommen werden.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/ CSU]: Späte Erkenntnis!)

Ich darf darauf hinweisen, daß der Anteil der Lohnsteuer am Gesamtsteueraufkommen von 1950 bis 1977 von 9,6 auf über 30 % gestiegen ist, während in der gleichen Zeit der Anteil der Einkommensteuer etwa bei 11 bis 12 % stagnierte und, wie gesagt, der Körperschaftsteueranteil sogar abgenommen hat.
Einige Sätze noch zur Erhöhung des Grundfreibetrages. Die FDP-Fraktion begrüßt, daß mit der Erhöhung des Grundfreibetrages der Betrag für das Existenzminimum eines jeden Bürgers, das steuerfrei bleiben soll, angehoben wird. Meine Damen und Herren von der Union, Sie meinen, bei der Erhöhung des Grundfreibetrages sozialistische Gleichmacherei ausmachen und das insbesondere der FDP vorwerfen zu müssen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Ihnen!)

Vielleicht darf ich Sie einmal auf die Dimension dessen hinweisen, um das es hier geht.

(Zurufe von der CDU/CSU)

— Erst einmal zuhören! — Ein Grundfreibetrag von 100 DM bringt jedem Steuerzahler eine Entlastung von 22 DM im Jahr. Bei einem entsprechenden Konjunkturfreibetrag würde sich die Entlastung progressiv auf bis zu 56 DM erhöhen, d. h., die Differenz betrüge im Höchtsfall 34 DM. Auch wenn man die Zahl 34 mit 5 multipliziert — da ja der Grundfreibetrag bzw. Konjunkturfreibetrag auf etwa 500 DM erhöht werden soll —, ergibt sich ein jährlicher
Spreizeffekt von höchstens 170 DM. Ein ganz konkretes Beispiel: Bei einem Alleinstehenden mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 24 000 DM macht der Unterschied zwischen einem Konjunkturfreibetrag von 510 DM und einem Grundfreibetrag von 510 DM gerade 6,65 DM im Monat aus. Würde der Konjunkturfreibetrag statt um 510 DM lediglich um 360 DM erhöht — dies hätte die gleiche Haushaltswirkung von 3,6 Milliarden DM wie die Erhöhung des Grundfreibetrags um 510 DM —, dann betrüge der Unterschied gerade noch 1,98 DM.

(Kühbacher [SPD]: Das ist Sozialismus!)

Mit einem solchen Streit ist, wie es Herr Barbier in der „Süddeutschen Zeitung" gestern treffend ausgedrückt hat, „kein verteilungspolitischer Vogel abzuschießen".

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Diese Zahlen zeigen aber auch noch etwas anderes. Ich glaube, wir sollten alle vor falschen Erwartungen in der Öffentlichkeit warnen, denn auf Grund der Diskussion und auf Grund der verschiedenen Vorschläge stellen sich manche Bürger vor, daß die Entlastungen für sie stärker sind, als sie tatsächlich eintreten werden. Da es nun einmal viele Millionen Einkommensteuerzahler gibt, kann auch bei einer Entlastung in Milliardenhöhe für den einzelnen jeweils nur ein Betrag herauskommen, der relativ gering ist. Obwohl dies so ist, ist die Entlastung gesamtwirtschaftlich von großer Bedeutung, weil sie für den einzelnen nicht so hoch ist, daß das Geld auf das Sparkonto gelegt würde. Es ist also mit einer deutlichen Nachfragebelebung zu rechnen.
Für das Jahr 1978 müssen selbstverständlich — darauf hat Herr Böhme hingewiesen — die Erleichterungen hinzugezählt werden, die wir bereits im Juni 1977 geschaffen haben, und zwar Leistungen, die ebenfalls die Progression abmildern. Ich nenne hier an erster Stelle die Erhöhung der Sonderausgabenhöchstbeträge um 450 bzw. 900 DM, die ganz eindeutig, da die Beträge von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden, die Progression in breitem Maße mildern. Kostenpunkt dieser Maßnahme: 2,5 Milliarden DM. Zum zweiten ist die Erhöhung des Kindergeldes für das zweite Kind von 70 auf 80 DM und für das dritte und jedes weitere Kind von 120 auf 150 DM — Kostenpunkt: 1,8 Milliarden DM — zu nennen. Schließlich — nicht zu vergessen — gilt die Erhöhung des Weihnachtsfreibetrages selbstverständlich auch im Jahre 1978. Sie müssen also auch diesen Posten hinzuaddieren. Dies bedeutet, daß wir an Entlastungen für 1978 vorgesehen bzw. bereits beschlossen haben: die Erhöhung des Grundfreibetrages, die Erhöhung der Sonderausgabenhöchstbeträge, die Erhöhung des Kindergeldes und die Erhöhung des Weihnachtsfreibetrages. Für einen Vater mit drei Kindern, um es einmal an einem konkreten Beispiel zu veranschaulichen, bedeutet dies im Jahre 1978 bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 24 000 DM z. B. einen Gesamtjahresvorteil von doch immerhin 968,40 DM. Ein anderes Beispiel: Bei einem zu versteuernden Jahreseinkom-



Frau Matthäus-Maier
men von 48 000 DM ergibt sich ein Gesamtjahresvorteil von 1 156,40 DM.
Gewerbetreibende erhalten — mit Ausnahme des Weihnachtsfreibetrages — die gleichen Verbesserungen. Zusätzlich werden die Senkung der Gewerbesteuer, die Senkung der Vermögensteuer, die Erhöhung der degressiven Abschreibungen auf Gebäude und Maschinen und auch die Steuerfreiheit der Ausbildungsplatzprämie in Kraft treten.
Die Kosten dieser Maßnahmen halten sich meiner Ansicht nach in vernünftigem Rahmen.

(Dr. Möller [CDU/CSU] : Das haben wir alles schon gehört!)

— Sie sagen, dies hätten Sie schon gehört. Sie hören es aber von zwei unterschiedlichen Fraktionen.

(Dr. Möller [CDU/CSU] : Dadurch wird es auch nicht besser!)

Bei Ihnen ist es leider so, daß wir Herrn Häfele in dieser Art schon fünfmal gehört haben. Vielleicht kann er das Thema einmal wechseln.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. Möller [CDU/CSU] : Es ist aber richtig, was er sagt!)

Was die Kosten dieser Maßnahmen angeht, so halten sie sich unserer Ansicht nach in vernünftigem Rahmen. Das ist ebenfalls ein Vorteil gegenüber Ihrem Vorschlag, denn wir brauchen zusätzliche Gelder für gezielte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und die Aufstockung der Haushalte. Wir brauchen zusätzliche Gelder für Sonderaufgaben. Ich erinnere z. B. daran, daß wir eine weitere Steuerentlastung für die unterhaltspflichtigen geschiedenen Väter und Mütter vornehmen müssen. Dies ist eine Maßnahme, die die FDP seit langem favorisiert und die wir möglichst bald verabschieden werden. Wir brauchen weitere Finanzmittel für die Entlastungen bei der Reform des Steuertarifs — möglichst zum 1. Januar 1979 —, und schließlich müssen mittelfristig selbstverständlich auch die Staatshaushalte konsolidiert werden.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluß. Wir haben hiermit ein Programm vorgelegt, das zusätzlich Impulse für die Binnennachfrage nach Konsumgütern und Investitionen geben soll. Es muß mit einem ganzen Bündel von staatlichen Maßnahmen verbunden werden, die auf besondere Schwerpunkte der Arbeitslosigkeit zielen, nämlich für Frauen, junge Menschen und bestimmte Berufsgruppen. Da die Arbeitslosigkeit nicht nur konjunkturell, sondern zugleich auch 'strukturell und demographisch bedingt ist, sind allein globale, nämlich steuerliche Maßnahmen nicht ausreichend, sondern sie führen, wenn man sie zu hoch ansetzt, wie Sie es tun, geradezu zu Engpässen auf dem Arbeitsmarkt. Darum müssen ausreichende Finanzmittel des Staates im Bund, in Ländern und Gemeinden für gezielte Maßnahmen im Gesamtkonzept zur Verbesserung der Beschäftigungslage vorbehalten bleiben. Die FDP-Fraktion hofft, daß die Vorlage der Koalitionsfraktionen möglichst bald im Finanzausschuß und im Bundestag behandelt wird. Es hängt von Ihnen, von der Opposition, ab, ob der Geschäftsgang im Bundesrat so zügig verläuft, daß noch in diesem Jahr Arbeitnehmer und Unternehmer in den Genuß der von der Koalition vorgeschlagenen Steuererleichterungen kommen.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Abg. Leicht [CDU/CSU]: Es ist ja noch gar nichts da! Wo sind denn die Vorlagen?)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804001700
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen

Dr. Hans Apel (SPD):
Rede ID: ID0804001800
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wäre sicherlich unfair, wenn wir der Opposition auch von seiten 'der Bundesregierung erneut vorhielten, daß wir einen Gesetzentwurf 'debattieren, der nun bereits seit mehreren Monaten im Gesetzesblatt steht. Dies ist im übrigen genügend getan worden; ich verzichte darauf. Ich möchte mich gern, wenn Sie das gestatten, auf Ihre Bitte, Aufforderung an die Bundesregierung konzentrieren, das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz anzuwenden und die Steuersätze linear um 10 v. H. zu senken.

(Dr. Häfele [CDU/CSU]: Sie waren ja mal dafür!)

— Herr Häfele, Sie müssen nicht den Fehler machen, ununterbrochen Zeitungen zu glauben! Nehmen Sie doch bitte das zur Kenntnis, was die Regierung hier jetzt äußert, und kommentieren Sie das!

(Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Häfele [CDU/CSU] : Waren Sie nicht dafür? Das würde mich interessieren. Darf ich fragen?)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804001900
Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Dr. Hans Apel (SPD):
Rede ID: ID0804002000
Ich bin jederzeit bereit, Zwischenfragen von Ihnen zu beantworten.

Dr. Hansjörg Häfele (CDU):
Rede ID: ID0804002100
Herr Minister, war die Nachricht falsch, daß Sie für diesen Steuerabschlag waren?

Dr. Hans Apel (SPD):
Rede ID: ID0804002200
Hochverehrter Herr Häfele, ich habe Anfang August oder Ende Juli im „Vorwärts" — dort können Sie das nachlesen — einen Artikel zur gesamten Problematik der Steuerentlastung geschrieben.

(Dr. Häfele [CDU/CSU] : Meine Frage ist schlicht mit Ja oder Nein zu beantworten!)

— Sie können mir nicht vorschreiben, was ich antworte. So weit sind wir noch lange nicht!

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ich habe zu Beginn dieser Debatte für mich sehr deutlich erklärt, daß ich lineare Steuersenkungen für unsozial, ungerecht und auch der konjunkturel-



Bundesminister Dr. Apel
len Lage für nicht angemessen halte. Das können Sie dort nachlesen.

(Beifall bei der SPD)

Ist das für Sie eine Antwort?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804002300
Eine weitere Zwischenfrage.

Dr. Hansjörg Häfele (CDU):
Rede ID: ID0804002400
Sie waren also nicht für den Steuerabschlag nach dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz?

Dr. Hans Apel (SPD):
Rede ID: ID0804002500
Ich habe Ihnen das soeben gesagt. Ich werde Ihnen die Ausgabe des „Vorwärts" zuschicken. Das ist eine gute Zeitung, und Sie sollten hin und wieder auch etwas Vernünftiges lesen!

(Heiterkeit bei der SPD — Abg. Köhler [Duisburg] [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

— Sie können nicht mein ganzes Redekonzept durcheinanderbringen. Warten Sie doch ein paar Minuten! Lassen Sie mich für einen Augenblick Sie ärgern, und dann ärgern Sie mich wieder! Wollen wir das so machen? Ich bitte darum.
Ich nehme den Kernsatz der Aussage des Sprechers der Oppositionspartei, des Herrn Dr. Häfele, der gesagt hat — hoffentlich stimmt es, ich habe kein Stenogramm —: Die CDU gibt wuchtig und schnell, ,d. h. doppelt und dreifach.

(Dr. Häfele [CDU/CSU] : Richtig!)

— Sie bestätigen dieses Zitat. Ich beginne mit dem „doppelt und dreifach". Ich will Ihnen das gern bestätigen: Sie geben nicht doppelt und dreifach, Sie geben zehnfach und zwanzigfach. Insofern hätten Sie diese Aussage erweitern müssen. Ich will Ihnen das darlegen. Nach Ihrem Vorschlag würden Verheiratete bei einem Familienjahreseinkommen von 8000 DM eine Steuerentlastung von 43 DM bekommen; bei einem Jahreseinkommen von 100 000 DM wären es schon 3444 DM, und bei einem Familieneinkommen von 200 000 DM wären es 8 699 DM.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Sie geben also nicht doppelt und dreifach, Sie geben zwanzig-, dreißig- und hundertfach. Ich muß Sie, hochverehrter Herr Kollege Häfele, wirklich fragen: Wie wollen Sie dies eigentlich verantworten? Wie wollen Sie eigentlich vor Ihre Wähler treten und sagen: Ich als Bundestagsabgeordneter bekomme im nächsten Jahr einige tausend DM Steuererleichterungen, du als Facharbeiter bekommst noch nicht einmal 200 DM? Dies kann ich nicht begreifen.
Ich kann aber auch nicht begreifen, wie Sie uns hier empfehlen wollen,

(Zurufe von der CDU/CSU)

nach einer Körperschaftsteuerreform, die in der Tat die öffentlichen Haushalte belastet, während sie die Körperschaften — sprich: Aktiengesellschaften und GmbHs — entlastet, jetzt, in dieser Phase großer Haushaltsenge — darüber werde ich noch zu sprechen haben —, erneut 10 % Steuern nachzulassen.
Ich bitte Sie, Herr Häfele! In welcher Welt leben wir 'denn, daß Sie dies als eine wuchtige, schnelle und eindrucksvolle Maßnahme bezeichnen?

(Dr. Häfele [CDU/CSU] : Wollen Sie Investitionen, oder wollen Sie sie nicht?)

— Zu den Investitionen werde ich ja noch etwas sagen. — Das führt doch nur dazu, daß die Firmen noch mehr Liquidität haben, noch stärker als bisher bereit sind, nicht im eigenen Betrieb zu investieren, sondern außerhalb.
Ich meine also, Sie geben nicht doppelt und dreifach, Sie geben 20-, 30- und 40fach. Sie können dies auch vor Ihrem eigenen christlich-demokratischen, christlich-sozialen Gewissen eigentlich nicht verantworten.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Böhme [Freiburg] [SPD] : Dieses ist sehr weit!)

Nun sagen Sie zweitens — Frau Matthäus hat darauf schon hingewiesen —, das ginge schneller. Ich muß Sie darauf aufmerksam machen: Sie irren sich gewaltig. Würden wir das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz anwenden, so könnten wir zum 1. Dezember 1977 zum erstenmal diesen Steuerabschlag, den Sie vorschlagen, praktizieren. Ich will jetzt gar nicht 'über die administrativen Schwierigkeiten, die groß sind, reden; das ist schon zu bewältigen. Aber dann, wenn Sie unseren Weg einer Gesetzesänderung mitgehen und nicht die Obstruktionsmaschine Bundesrat permanent betätigen, haben wir den Weihnachtsfreibetrag zu Weihnachten in Kraft,

(Franke [CDU/CSU] : „Die Obstruktionsmaschine Bundesrat" hat er gesagt!)

und ab 1. Januar 1978 haben wir den erhöhten
Grundfreibetrag. Und nun möchte ich gern wissen,
wo Ihr Weg dann noch schneller als der unsere ist!

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Sie sagen drittens, Sie wollen wuchtig zuschlagen.

(Lachen bei der SPD)

Nun finde ich das mit dem „wuchtig" ja sehr interessant. Die Wucht soll augenscheinlich nur uns treffen, denn gleichzeitig legt uns ja die verehrliche Opposition einen Antrag vor, daß — zwar nicht sofort, aber zu einem späteren Zeitpunkt — die Gemeinden bei diesem „wuchtigen Zuschlagen" entlastet werden sollen. Den Gemeinden wollen Sie Steuerentlastungen — sprich: Einnahmeverzichte — nicht zumuten.
Nun will ich hier gleich eines vorwegschicken: Sozialdemokraten sind gemeindefreundlich und machen sich auch Sorgen um Gemeindefinanzen.

(Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU] : Und der Kämmerer von Duisburg?)

Nur, nachdem sich der Bundesrat — ich beklage das jetzt nicht mehr; damals habe ich es, wie Sie wissen, beklagt — bei der Umsatzsteuerneuverteilung durchgesetzt und in einem hohen Maße bei dieser Umsatzsteuerneuverteilung zusätzliche Einnahmen erreicht hat, mit denen man gar nicht gerechnet hatte, muß ich nun wirklich darum bitten, daß Sie, hoch-



Bundesminister Dr. Apel
verehrter Herr Waffenschmidt, berücksichtigen — ich finde diesen Antrag ja schlaumeierisch, ich mache Ihnen Komplimente, aber er zeigt natürlich auch, wieviel Angst Sie vor der Steuerpolitik von Herrn Häfele haben; Sie setzen den Blitzableiter „Einkommensteuerneuverteilung" auf Ihr Gemeindedach, damit der Blitz beim Nachbarn einschlägt —, daß auch Sie im Bundeshaus sitzen, und da gibt es auch Investitionen, die dann in Frage gestellt werden.
Herr Dr. Häfele, 15 Milliarden DM sind ja Ihr Antrag — plus degressive Abschreibung, was Sie ja nicht aufgeben werden, plus Weihnachtsfreibetrag, plus, plus, plus, plus ... Wie wollen Sie dies eigentlich finanzieren? Hier ist die Tabelle, die wir dem Finanzplanungsrat vorgelegt haben, und die ist doch dort eigentlich unstrittig gewesen. Danach wird die Nettokreditaufnahme des Jahres 1978 — ohne die Maßnahmen, die hier zur Debatte stehen — 40 Milliarden DM betragen, und da muß ich dann wirklich fragen: Wie stellen Sie sich eigentlich die Finanzierung dieser Größenordnungen vor? Sie wecken hier Erwartungen, von denen Sie annehmen, daß Sie sie nie erfüllen müssen, sondern andere sie erfüllen sollen. Und ich meine, auch aus diesem Grunde kann man das, was Sie vorschlagen, nicht wollen.
Sie geben ungleich — in einem hohen Maße ungleich —, und damit geben Sie ungerecht und konjunkturfremd. Sie sind mit Ihrer Initiative nicht schneller, und Sie produzieren Steuerausfälle, die eigentlich niemand von Ihnen, wenn er es praktizieren müßte, verantworten könnte.
Ich komme damit zu den Motiven, die die Koalition geleitet haben, den Weg zu gehen, der hier bereits von Herrn Dr. Böhme und Frau Matthäus-Maier vorgestellt worden ist. Ich möchte eine Vorbemerkung machen.
Man kann sehr wohl darüber debattieren, ob angesichts der jetzigen Steuerentlastung nicht auch ein Verzicht auf die Erhöhung der Mehrwertsteuer denkbar gewesen wäre. Ich will auch eine Antwort darauf geben. Das ist bisher von Ihnen nicht vorgetragen worden, weil Sie, wie ich denke, die Zahlen auch kennen. Sie wissen auch, daß der Anteil der indirekten Besteuerung, der Besteuerung auf den Umsatz bei Tabak, Branntwein und anderem mehr, am Steueraufkommen ununterbrochen zurückgeht, während die direkte Besteuerung, die die leistungsbezogenen Einkommen trifft — das ist im wesentlichen die Lohnsteuer, aber auch die Einkommensteuer — ununterbrochen zunimmt. Da wir mehr als den Mehrertrag aus der Mehrwertsteuer in der Steuerentlastung zurückgegeben haben, war dies eine steuerstrukturell vernünftige Operation. — Das Nicken mancher Kollegen der Opposition bestätigt das.
Wenn wir jetzt die Entlastungen beschließen, die Ihnen bekannt sind, so geht es hier im wesentlichen um Konjunkturpolitik. Diese Konjunkturpolitik — das scheint mir sehr wichtig zu sein; beide Fraktionssprecher haben das sehr deutlich unterstrichen — kann eben nicht nur darin bestehen, daß wir Steuerentlastungen vornehmen, sondern sie muß daneben ein wesentliches Element aufweisen, nämlich öffentliche Aufträge. Bei öffentlichen Ausgaben sind wir sicher, daß wir sofort Umsatz, d. h. Nachfrage, erzeugen.
Nun will ich eines hinzufügen: Ich werde als Bundesfinanzminister — die Haushaltsberatungen zwischen den Ressortkollegen sind ja gestern abend abgeschlossen worden; am Mittwoch wird das Bundeskabinett den Bundesetat verabschieden — nichts zulassen — und ich habe nichts zugelassen —, was ich ökonomisch für sinnlos halte.

(Zustimmung bei der SPD)

Wenn aber der Bundeshaushalt — wenigstens ist das mein Vorschlag an das Kabinett — um, wie ich denke, etwa 10 % gegenüber dem Soll 1977 im nächsten Jahre steigen wird und damit auch die Nettokreditaufnahme des Bundes zunehmen wird, dann halte ich das für konjunkturpolitisch gegeben. Ich fordere die anderen Gebietskörperschaften auch auf, in bezug auf zusätzliche investive Ausgaben und notwendige Einstellungen von Personal dort, wo es sozial- und bildungspolitisch geboten ist, den gleichen Mut aufzubringen.

(Beifall bei der SPD)

Mir ist allerdings sehr wohl bewußt — das ist die Kehrseite der Medaille —, daß das bedeutet, daß wir bei den Steuererleichterungen nicht so weit gehen können, wie Sie im Volumen gehen wollen. Ich habe schon gesagt, daß insbesondere dann, wenn die Steuererleichterungen so hoch sind, daß die öffentlichen Hände auf ihrer Einnahmenseite zusammengeschlagen werden, bei den Gemeinden — ich denke dabei genauso an Herrn Dr. Schmitt-Vockenhausen wie an Herrn Waffenschmidt — die Reaktion natürlich die sein wird, daß man sich eben nicht konjunkturell verhält, wie wir alle das wollen.
Es gibt aber natürlich unter uns — das steht hinter Ihrem Antrag — ein sehr fundamental unterschiedliches Verständnis von Gemeinschaft, von Solidarität und vom Staat. Wir sind der Meinung, daß Bürger keinen verarmten, unfähigen Staat gebrauchen können. Sie haben Anspruch auf öffentliche Leistungen, die solidarisch gewährt und solidarisch finanziert werden.

(Beifall bei der SPD — Widerspruch bei der CDU/CSU)

In dieser Frage unterscheiden wir uns von Ihnen sehr grundsätzlich. Sie wollen in einem hohen Maße Privatisierung öffentlicher Leistungen und damit Chancenungleichheit. Sie finden uns in dieser Frage nicht an Ihrer Seite. Ich meine, die Opposition hat sich mit dieser Debatte — das ist mein Urteil; Sie werden es sicherlich nicht akzeptieren — keinen guten Dienst geleistet. Sie zwingt uns erstens zu einer Debatte, die wir schon hatten, bei der die Opposition Nein gesagt hat,

(Wehner [SPD] : Sehr richtig!)

sie bringt uns zweitens Propagandaanträge, von denen sie selbst weiß, daß sie nicht zu finanzieren sind. Frau Matthäus-Maier hat die Zahlen vorgetragen. Das, was am Jahresende und ab 1. Januar 1978



Bundesminister Dr. Apel
an Steuerentlastungen eintritt, ist sozial geboten, ist aber auch das, was wir finanzieren können.
Im übrigen bin ich der Meinung, daß wir in der Tat das, was wir in diesen Tagen und in diesen Wochen beschließen, auch vor dem Hintergrund einer Steuerstrukturreform sehen müssen. Hier bin ich eben der Meinung, daß die Anhebung von Grundfreibetrag und Weihnachtsfreibetrag, auch die Anhebung der Sonderausgabenhöchstbeträge, eine glückliche Mischung in bezug auf einen Abbau der Progression sind. Denn Sie wollen doch wohl nicht bestreiten, daß die Anhebung der Sonderausgabenhöchstbeträge die Progression mindert, daß Sie und ich von den Abzügen mehr als der Facharbeiter haben. Beim Weihnachtsfreibetrag ist es genauso. Dann muß allerdings auch ein egalitäres Element dazukommen; sonst ist Steuerpolitik in diesem Lande nicht zu vertreten und nicht in Ordnung.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ich gebe aber ohne weiteres zu, daß die Experten der Fraktion dieses Element nicht in den Vordergrund geschoben haben. Es ist jetzt nicht der Zeitpunkt, darüber allein und ausschließlich zu sprechen. Unsere Überlegungen waren ausschließlich konjunkturpolitisch motiviert. Es kann ja wohl nicht bestritten werden — Herr Dr. Häfele, ich darf Ihnen die Zahlen noch einmal vor Augen führen —, daß jemand, der 8 000 DM Steuerentlastung im nächsten Jahr bekommt, weil er 200 000 DM Einkommen hat, diese 8 000 DM Steuerersparnis nicht in den Konsum stecken wird. Demgegenüber gehen 200, 300 DM Entlastung in den Konsum. Deswegen ist das vernünftig.
Lassen Sie mich zu einem letzten Punkt kommen. Wir werden in der nächsten Woche eine umfassende Debatte haben, eine Debatte, in der der Herr Bundeskanzler das vortragen wird, was wir gemeinsam vertreten, was die sozialliberale Koalition und ihre in der Exekutive Verantwortung tragenden Minister und Staatssekretäre wollen. Wir debattieren heute über einen Ausschnitt. Aber so viel kann heute, glaube ich, bereits festgestellt werden:
Erstens. Das, was Sie hier vorgetragen haben, hat sich als eine Mischung von Propaganda, Ungerechtigkeit und Wirkungslosigkeit entlarvt.

(Beifall bei der SPD — Lachen und Zurufe von der CDU/CSU)

Zweitens. Sie haben Angst vor Ihrer eigenen Courage, indem Sie zumindest für die Gemeinden einen Ausweg suchen, die Konsequenzen zu einem Teil ab 1. Januar 1979 auf den Bund zu verlagern. Bis zu diesem Zeitpunkt, Herr Waffenschmidt, werden Sie hoffentlich genügend Kraft haben, sich bei den Ländern durchzusetzen, um die Vorteile aus der Umsatzsteuerneuverteilung, die die Länder errungen haben, für sich zu bekommen.
Drittens. Wir müssen sehen, wie steuerpolitische Maßnahmen in dieser Zeit konjunkturpolitisch wirken. Hier wirkt die Anhebung des Grundfreibetrages richtig und gut und die des Weihnachtsfreibetrages auch.
Viertens. Lassen Sie uns bitte nicht den Fehler machen, Steuer- und Finanzpolitik zu statisch zu sehen. Wir müssen bereit sein, diese Steuer- und Finanzpolitik, Herr Leicht, auch wenn es uns allen schwerfällt — die Finanzpolitiker sind in der Tat diejenigen, die in der letzten Verantwortung stehen, weil sie die Finanzierung bereitstellen müssen, auch die Verantwortung für Defizite zu tragen haben —, neuen Gegebenheiten anzupassen. Dies fällt auch mir nicht leicht. Wenn ich mir die 31/2 Jahre meiner Amtszeit anschaue, habe ich mich immer wieder an neue Gegebenheiten adaptieren müssen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Bei Gott!)

— Bei Gott, ja. Aber dies ist konjunkturpolitisch notwendig. Wenn wir dies — darin schließe ich alle Finanz- und Haushaltspolitiker dieses Hauses mit ein — nicht schaffen, werden wir unserer Aufgabe nicht gerecht.

(Franke [CDU/CSU] : Er ist mal wieder vom Pferd getreten worden!)

— Das war nicht sehr komisch. Aber Sie sind immer so. Das wundert mich.

(Heiterkeit bei der SPD — Franke [CDU/ CSU] : Ich habe Sie fast wörtlich zitiert, Herr Apel!)

— Ich zitiere Sie nicht wörtlich, weil es sich nicht lohnt.

(Franke [CDU/CSU] : Mich tritt auch kein Pferd, Herr Apel!)

Eine letzte Bemerkung, meine sehr verehrten Damen und Herren. In den Debatten der vor uns liegenden Wochen scheint mir wesentlich zu sein — —

(Franke [CDU/CSU] : Warum machen Sie denn so ein verbiestertes Gesicht, Herr Apel? Müssen Sie immer so gucken?)

— Gucke ich jetzt immer noch so böse?

(Franke [CDU/CSU] : Jetzt ist es besser!)

— Sie kann man wirklich leicht zufriedenstellen; das muß ich schon sagen.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und der FDP)

Eine letzte Bemerkung, die ich für sehr wichtig halte. Wir leben nicht in einer Zentralverwaltungswirtschaft osteuropäischen oder östlichen Stils. Allein wenn man sich die Aggregate unserer Volkswirtschaft anschaut, werden vier Fünftel des Sozialprodukts im privaten Bereich erwirtschaftet. Dann müssen wir noch berücksichtigen, daß wir eine föderale Struktur haben, bei der die Entscheidungsebenen Bund, Länder und Gemeinden eine unterschiedliche Ausrichtung, Qualität und politische Zielsetzung haben. Wir sollten deutlich machen, daß Finanz- und Haushaltspolitik ihre Pflicht tun müssen. Wir müssen uns aber alle davor hüten, zu meinen, wir könnten allein über Wirtschafts- und Finanzpolitik die vor uns liegenden Probleme lösen. Allein nicht! Wir leben in einer Unternehmenswirtschaft. Die Investitionsentscheidungen fallen in den Unternehmen. Wir sind in diesem Jahr zwei Schritte gegangen: Vermögensteuersenkung, Verbesserung



Bundesminister Dr. Apel
der degressiven Abschreibung. Die Verantwortung für 'die konjunkturelle Entwicklung liegt nicht nur bei der Finanzpolitik, sondern vor allem in den Entscheidungen der Unternehmen und der Tarifpartner.

(Beifall bei 'der SPD und der FDP)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804002600
Das Wort hat der Abgeordnete von der Heydt.

(CDU/ CSU)


(Beifall bei der CDU/CSU)

und damit auch dazu beigetragen hat, in der Öffentlichkeit Erwartungen auf massive Steuersenkungen auszulösen.
Herr Minister, Sie wissen sehr wohl, daß unsere Fraktion die Steuerquote am gesamten Bruttosozialprodukt und die Abgabenquote in der Kombination von Sozialabgaben und Steuerlast für zu hoch hält. Wir glauben, daß das Wachstum der Wirtschaft unter dieser Überbelastung erdrückt worden ist. Wir haben insofern in der Tat ein vollkommen anderes Verständnis von dem Zusammenleben der Menschen in diesem Staat, von der Art von Solidarität und auch von der Rolle des Staates.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie haben das eben gesagt; ich möchte Ihnen das ausdrücklich bestätigen.
Wir glauben zu wissen, daß viele Bürger draußen, Arbeitnehmer, Handwerker, kleine Selbständige, Freiberufler, auch Unternehmer, das Gefühl haben, daß sie Gefahr laufen, wenn sie sich plagen und wenn sie ein Zusätzliches an Leistung erbringen wollen — was ja nicht nur ihnen dient, sondern der Gesamtheit —, in wenigen Wochen oder Jahren um den Lohn 'dessen, was sie sich selbst erarbeitet haben, gebracht zu werden, weil es ein Konzept mit einem egalitären Element gibt, das Sie für notwendig halten und das ihnen diesen Lohn aus ihrem zusätzlich Geschaffenen wieder wegnimmt. Das gilt keineswegs nur für die ganz Reichen, sondern das gilt auch für denjenigen, der heute Arbeiter ist und Vorarbeiter werden möchte. Er hofft auf eine Lohnoder Gehaltserhöhung von 200 Mark und rechnet sich am Schluß aus, was er netto in seiner Tasche übrighat. Dann sagt er sich: Es lohnt sich nicht mehr. Wenn das auf allen Ebenen der Leistungspyramide, der Leistungshierarchie der Fall ist — und es ist der Fall —, dann ist es unmöglich, die Entfaltung von Kreativkräften, von Schaffenskräften in dieser Wirtschaft zu haben, die wir brauchen, um unser Sozialprogramm tragen zu können.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es hat meines Erachtens überhaupt keinen Zweck, sich Einzelheiten in dem instrumentalen Teil der Steuerpolitik gegenseitig vorzuhalten: Was haben Sie 'damals, was haben Sie heute, was wollten Sie eigentlich? Dies mag interessant sein, um es nachher im Wahlkreis an die Heimatzeitungen zu geben. Man mag das auch für parlamentarisch schlagfertig und wirkungsvoll halten. Aber, meine Damen und Herren, darum geht es überhaupt nicht.
Deswegen beschränke ich meine wenigen Bemerkungen in diesem kurzen Beitrag darauf, noch einmal die grundsätzliche Einstellung und auch den Abstand zu markieren, den wir voneinander haben, und dabei die Illusion wegzunehmen, daß wir uns über das eine oder andere Teilelement verständigen könnten, um aus gleicher Philosophie ein gleiches Ordnungskonzept anzusteuern. Wenn wir die Erhöhung des Weihnachtsfreibetrages fordern, dann eben aus einem anderen Grund als Sie und in einem anderen Zusammenhang. Daher kann man hier auch nicht von Übereinstimmung der Auffassungen in der wirklichen Politik sprechen.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Mir kommt es, Herr Böhme, manchmal so vor, als könnte man folgenden Vergleich ziehen. Ich gehöre ja auch dem Landwirtschaftsausschuß an und muß deshalb Kenntnisse der Landwirtschaft nachweisen. Das möchte ich am Beispiel einer Kuh tun:
Wenn einer unter seiner Kuh sitzt und sie melkt und dabei nicht so viel Milch herausbekommt, wie er will, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder kriegt er eine Wut auf die Kuh, oder er entschließt sich dazu, diese Kuh besser zu füttern.

(Zurufe von der CDU/CSU: Sehr gut!)

Ich habe den Eindruck, daß vielleicht nicht Sie persönlich, Herr Kollege Böhme, aber doch viele in ihren Reihen eine Wut auf die Kuh bekommen, ihr den Schwanz abhacken und sagen: Dann mache ich mir wenigstens Ochsenschwanzsuppe. Wenn das noch nicht reicht, schneidet man der Kuh noch das Maul ab und macht Ochsenmaulsalat daraus. Dann gibt die arme Kuh natürlich überhaupt keine Milch mehr. Dann gibt es immer mehr Staat: Es muß eine Milchfabrik her, es muß Milchpulver von irgendwoher importiert werden und so weiter. — Diese Darstellung ist freilich karikiert, ist übertrieben. Aber der Vergleich geht in die Richtung, die wir hier ständig erleben!

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

Wenn wir über Konjunktur reden, müssen wir folgendes feststellen. Wir haben jetzt über anderthalb Jahre lang eine Phase des konjunkturellen Aufschwungs gehabt. Die Konjunktur stellt eine Wellenbewegung dar; sie geht auf und ab. Den Hanseaten muß man sagen: Es ist ganz wichtig für den Kapitän, für das Schiff, für die Ladung, für die Mannschaft, wie die Wellenbewegung aussieht; darauf muß der



von der Heydt Freiherr von Massenbach
Kapitän achten. Wenn jedoch nicht genügend Wasser unter dem Kiel ist, dann ist es mit der ganzen Wellenbewegung darüber nicht weit her.
Wir hatten in der letzten Zeit — in den vergangenen anderthalb Jahren — nicht ein konjunkturelles Problem; vielmehr hatten wir eine konjunkturelle Wachstumszeit. In dieser Zeit hatten wir Arbeitslosigkeit, die überhaupt nicht sinken wollte. Das liegt nicht an der Konjunktur — Herr Finanzminister, Sie wissen das —, das liegt an den strukturellen Verwerfungen, die wir in der gesamten Ordnung unseres Zusammenlebens haben. Das liegt an den Verweigerungshaltungen, die mehr und mehr Bürger diesem Gemeinwesen gegenüber einehmen. Das gilt für junge Leute, die nicht mehr lernen wollen, was hier gebraucht wird, es gilt für junge Familien, die keine Kinder mehr haben wollen — oder nicht mehr so viele wie früher —, es gilt für Arbeiter, die keine Überstunden mehr machen wollen und auch gar nicht auf mehr Lohn aus sind. Das gilt für Unternehmer, die nicht investieren, das gilt im Grunde für fast alle Bereiche unserer Bevölkerung. Die Bürger haben das Gefühl, daß ihnen mit den tausend Händen des Staates und mit diesen Gesetzen etwas aus der Tasche genommen und es mit tausend Händen wieder irgendwo ausgeteilt wird, ohne daß man genau weiß, wer wieviel warum etwas erhält, ob es gerecht ist und wie man es finden soll. Die Bevölkerung hat den Eindruck, einer Bürokratie gegenüberzustehen, die sie nicht mehr versteht.

(Dr. Häfele [CDU/CSU] : Sehr gut! — Beifall bei der CDU/CSU)

Diese Verdrossenheit ist der Grund, warum unsere Wirtschaft, auch wenn wir konjunkturell gute Zeiten haben, nicht so wachsen kann, daß wir zu einer Auslastung unserer Kapazitäten am Arbeitsmarkt und unserer industriellen Kapazitäten in den Unternehmungen kommen können.

(Zustimmung bei der CDU/CSU) Daher ist es erforderlich


(Abg. Dr. Böhme [Freiburg] [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

— gleich, Herr Böhme; lassen Sie mich erst diesen Satz sagen —, daß der staatliche Anteil am gesamten Geschehen zumindest transparenter, verständlicher und in der Konzeption klarer wird, so daß der Bürger draußen weiß, was sein Staat von ihm will. Aber in Wahrheit muß der Staatsanteil auch in seinem Volumen in Relation zum Ganzen eingedämmt werden. Die Einstellung vieler, diese Verweigerungshaltung, wie ich sie nenne, muß bei Ihnen auch die Sensibilität dafür auslösen, daß das, was Sie dem Bürger an Beglückung bringen, von ihm nicht immer als solche so empfunden wird;

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

sonst könnte das Ergebnis des gesamten Verhaltens nicht zu dem führen, was wir heute erleben müssen und was uns natürlich überhaupt nicht beruhigt sein lassen kann und uns auch nicht dazu veranlassen sollte, uns gegenseitig kleinlich etwas vorzurechnen. Vielmehr sollten wir uns eigentlich eher die Hand
geben und versuchen, das, was wir noch an Gemeinsamkeit finden können, hervorzukehren und es in eine gemeinsame Konzeption aus unserer Gesamtverantwortung für dieses Gemeinwesen umzusetzen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804002700
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Böhme?

Dr. Rolf Böhme (SPD):
Rede ID: ID0804002800
Herr Kollege von der Heydt, Sie haben den vielarmigen Staat dargestellt, der etwas aus den Taschen holt. Können Sie nicht das gleiche Bild auch umgekehrt verwenden, daß der gleiche Staat eben, nachdem er die Mittel aufgebracht hat, in vielfältiger Weise stützend, lenkend, leitend in das Wirtschaftsleben eingreift, so daß sich hier die umgekehrte Situation ergibt, daß die Wirtschaft vom Staat etwas will? Eine zweite Frage: Ich möchte bei Ihrem Bild vom Schiff bleiben, das Sie vorhin verwendeten. Wasser braucht das Schiff, aber es darf auch keine Schlagseite haben, d. h., auch die verteilungspolitische Seite, von der wir vorhin gesprochen haben, muß stimmen; sonst hat das Schiff eine Schieflage und fährt auch nicht.

(CDU/ CSU)


(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Herr Böhme, natürlich darf ein Schiff keine Schlagseite haben, und es muß Wasser unter dem Kiel haben, sonst kann es nicht fahren. Insoweit stimmen wir voll und ganz überein.

(Wehner [SPD] : Es muß auch Terroristen verdrängen!)

— Wie ist das, Herr Wehner?

(Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU] : Es lohnt sich nicht, das zu wiederholen!)

— Ich habe es nicht gehört.
Dem Teil des von Ihnen genannten Bildes von dem tausendarmigen Staat, der nimmt und wieder austeilt, stimme ich zu. Selbstverständlich hat der Staat auch eine lenkende Verantwortung und werden Erwartungen an ihn als Nachfrager und Lenker gestellt. Meine Kritik von vorhin beim Gebrauch dieses Bildes geht dahin, daß gerade viele Bürger von diesen vielen Händen nicht wissen, was sie anbieten, daß sie nicht wissen, wo sie von dem Staat Leistungen bekommen. Versuchen Sie es doch einmal selber. — Herr Ehmke braucht hier gar nichts einzusagen, Herr Böhme weiß das alles selber.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Meine Meinung ist die, daß die Bürger irr vor der Riesenbürokratie stehen und nicht wissen, von welcher Stelle sie was zu bekommen haben. Und so kommt es dann eben auch zu einer Vertrauenskrise den staatlichen Instanzen, auch diesem Bundestag und allen Parteien gegenüber. Diese Problematik halte ich für einen wesentlichen Grund dafür, daß wir zwar von Konjunktur reden können,



von der Heydt Freiherr von Massenbach
aber auf Grund dieser strukturellen Verwerfungen eigentlich keine Aussicht haben, hier zunächst einmal konzeptionell zusammenzukommen und — das ist viel schlimmer — das Problem, vor dem wir alle stehen, wirklich zu lösen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804002900
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Rapp.

Heinz Rapp (SPD):
Rede ID: ID0804003000
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Front zu machen, hat Herr Dr. Häfele dieser Tage angekündigt, als er zu dem Konsens der Koalition zur Steuerentlastung interviewt wurde. Verehrter Herr Dr. Häfele, Front haben Sie heute gemacht, das ist wahr, aber leider Gottes auch nur dies.
Die Parole dazu, auf die sich die Opposition offenbar gerade noch einigen konnte, geifert wider die Gleichmacherei, die angeblich ausbrechen soll, wenn nun der steuerliche Grundfreibetrag erhöht werden wird und insoweit alle Steuerpflichtigen im Ergebnis und in den absoluten Beträgen gleichmäßig entlastet werden sollen. Konservativem Credo hätte es entsprochen — dies weist ja Ihr Antrag aus —, die Bezieher höherer Einkommen stärker zu entlasten als die anderen. Selbstverständlich wird, wer gleiche Entlastung erreichen will, der Leistungsfeindlichkeit bezichtigt. Ich möchte in Klammern anmerken: Als ob es nicht einigermaßen dümmlich wäre, einer Partei, einer Koalition, die ihr Regierungsmandat behaupten will und also von Leistung abhängt, Leistungsfeindlichkeit anzudichten. Aber man wird sich den Leistungsbegriff näher ansehen müssen, den sich die Opposition bei diesem ihrem Feldgeschrei zu eigen macht.
Meine Damen und Herren, es ist nicht so, daß es auf die Frage nach der optimalen Struktur der steuerlichen Entlastung und der durch sie zu erzielenden Nebenwirkungen nur eine Antwort geben könnte. Auch bei uns Sozialdemokraten hat es im Verlauf des Meinungsbildungsprozesses, wie Sie wissen, unterschiedliche Auffassungen gegeben. Bedenklich und beklagenswert ist vielmehr der Umstand, daß die Diskussion gerade darüber, Herr Dr. Häfele, nicht stattfinden kann, wenn die Opposition auch dieses Thema ausschließlich zum Vehikel ihrer bekannten Wahlkampfparole machen möchte — Wahlkampfparole, von der wir Sozialdemokraten sagten, daß sie, beim Wort genommen und zu Ende gedacht, ein Klima des geistigen Bürgerkriegs erzeugen müßte. Front machen ist etwas anderes als argumentieren; Front wurde heute gemacht, aber argumentiert wurde leider nicht. Aber es wird sich zeigen, meine Damen und Herren, daß gerade dieses Ende — Frontabschnitt wird man für die Eröffnung der von der Opposition angekündigten Herbstoffensive wohl sagen müssen — denkbar ungeeignet ist.
Die steuerliche Entlastung ist Komponente eines breitgefächerten Programms, das letztlich auf eine Verbesserung der Beschäftigung abzielt. Die Aufgabe bestand und besteht nun darin, dieses Gesamtprogramm so zu gestalten, daß seine einzelnen Elemente ein in sich schlüssiges Ganzes bilden, sich darüber hinaus gegenseitig stützen und fördern und endlich noch in sich selber Bestand haben.
Die vorgesehene Aufstockung des Haushaltsansatzes für die Entwicklungshilfe ist ein gutes Beispiel dafür, wie man durch eine bestimmte Maßnahme nicht nur das direkt angesprochene Ziel, sondern auch andere und darüber hinausgehende Ziele fördert und unterschiedliche Politikfelder aufeinander bezieht. Wer nun das Vorhaben der Koalition zur Steuerentlastung richtig würdigen will, wird gleichfalls — ich sage es einmal so — zu prüfen haben, ob und mit welcher Treffsicherheit wieviel Fliegen auf einen Schlag erwischt werden können.
Da war und ist zunächst unbestritten das Bestreben aller Bundestagsfraktionen darauf gerichtet, der überstarken Expansion des Lohnsteueraufkommens Einhalt zu gebieten; auseinander sind wir da „nur" bezüglich der Verteilungswirkung.
Des weiteren ist es das unbestrittene Ziel aller, die entstandene arbeitsplatzvernichtende Diskrepanz zwischen der Zunahme der Arbeitsproduktivität auf der einen und dem Wirtschaftswachstum auf der anderen. Seite durch eine Belebung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage und Produktion zu beseitigen. Und da ergibt sich nun vollends noch aus der Datenkonstellation, ,daß durch eine Steuerermäßigung, die die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen stärker entlastet, wahrscheinlich zugleich ein größerer Nachfrage- und Konjunktureffekt, darüber hinaus aber auch noch die eine oder andere positive Strukturwirkung erzielt werden kann.
Gehalten, die Lohn- und Einkommensteuerbelastung zu mildern, wird man dies in der gegebenen konjunkturellen Situation vernünftigerweise doch wohl mit der zugleich gestellten Aufgabe zu verbinden suchen, die durch Steuersenkung belassene Kaufkraft in die Hände von Leuten zu bringen, bei denen noch ausschöpfbare Nachfragepotentiale — beispielsweise nach Gütern des gehobenen Bedarfs — vermutet und hoffentlich erschlossen werden können. Die Kombination aus der Erhöhung des Weihnachtsfreibetrages — kurzfristiger und kräftiger Schubeffekt — und der Anhebung des Grundfreibetrages — langfristig und nachhaltig wirksame Entlastung — scheint mir insbesondere auch konjunkturpsychologisch sehr geschickt zu sein: Es bedarf der Signalwirkung ebenso wie einer nachhaltig wirksamen Antriebskraft.
Demgegenüber, meine Damen und Herren, steht zu vermuten, daß ein befristeter, prozentual gleicher Steuerabschlag nach dem Stabilitätsgesetz — wie ihn die Opposition fordert — zu einem nicht unerheblichen Teil nur die Sparquote füttern und so für die unmittelbare Wirtschaftsbelebung verlorengehen würde. Bei der Kombination aus Weihnachtsfreibetrag und Grundfreibetrag ist das jedenfalls weniger wahrscheinlich.
Freilich hat man sich im Vorfeld der getroffenen Entscheidungen mit der Auffassung auseinanderzusetzen gehabt, Steuersenkungen seien — in welcher Gestalt auch immer — ein ungeeignetes Mittel zur



Rapp (Göppingen)

Wirtschaftsbelebung, weil stets mit dem Versickern erheblicher Teile der Kaufkraft zu rechnen sei.
In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, scheint es mir nötig zu sein, einmal kritisch etwas zum Begriff der volkswirtschaftlichen Sparquote zu sagen. Arbeitnehmer pflegen in der Regel fassungslos zu sein, wenn man ihnen sagt, um die 14 % des Sozialprodukts würden gespart. Klärt man sie auf, was außer ihren Spargroschen — und das ist im allgemeinen das 624-DM-Sparen — noch alles darin steckt, so kann man in der Regel Zeuge von Aha-Erlebnissen werden. Jedenfalls gibt es in unserer Lage nicht die Alternative „Steuersenkung versus höhere Staatsausgaben" ; beides ist vonnöten. Auf das richtige Größenverhältnis — auch zueinander — kommt es an, ebenso auf die richtige Struktur jeder der beiden Größen.
Nun ist die Erhöhung des Grundfreibetrags in der Tat eine ausgleichende — wenn Sie so wollen: eine egalisierende — Komponente des Gesamtpakets, neben der freilich andere, nicht ausgleichende im Paket enthalten sind. Daß die Erhöhung des Grundfreibetrags nichts mit leistungsfeindlicher Gleichmacherei zu tun hat, ergibt sich schon aus dem Kontext des steuerlichen Gesamtprogramms, das ja, wie gesagt, auch die Erhöhung ,des progressionswirksamen Weihnachtsfreibetrags und ferner die Erweiterung der degressiven Abschreibung enthält. Die Erhöhung des Grundfreibetrags ist nicht, wie die Opposition gemäß ihrem offensichtlich ausgegebenen Feldgeschrei glauben machen will, Ausdruck des sozialen Neids; sie ist nach Lage der Dinge Ausdruck der ökonomischen Vernunft.

(Beifall bei der SPD)

Tim übrigen hat die Opposition bei der 74er Steuerreform einen sehr viel höheren Grundfreibetrag gefordert. Der Grundfreibetrag soll die selbsterworbene, d. h. die nicht vom System der sozialen Sicherheit beigesteuerte, Grundausstattung der materiellen Existenz — sozusagen den Sockelbetrag der materiellen Existenz — dem Steuerzugriff entziehen. Dieses Existenzminimum ist aber doch wohl für alle gleich: für die Reichen ebenso wie für die kleinen Leute. Reicht da der steuerliche Freibetrag nicht mehr aus — was ja zugegebenermaßen der Fall ist —, und hebt man ihn mit für alle gleicher Wirkung an, so wird da doch wohl Gleiches gleichbehandelt, was, wenn ich richtig gelesen habe, sogar nach dem Grundsatzprogramm der CDU statthaft sein soll; freilich lese ich, daß jener Abschnitt im Entwurf des CDU-Programms, der von der Gerechtigkeit und der Gleichheit handelt, in das Kreuzfeuer der innerparteilichen Kritik geraten sein soll.
Uns Sozialdemokraten braucht man nicht darüber zu belehren, daß eine Gesellschaft ohne Spannungen, d. h. der völligen Gleichheit, eine Art Kältetod erleiden müßte. Wir behaupten auch nicht, die Einkommensverhältnisse seien in unserem Land so gröblich ungleich, daß von gefährlichen Spannungen gesprochen werden müßte. Wir meinen allerdings, daß unsere Einkommenstruktur noch Ausgleich erträgt und erfordert. Vielleicht sollte das zur Entlastung des Staats mehr über die Primärverteilung und weniger mit Hilfe anderer Verteilungsmechanismen geschehen. Das Steuerrecht steht dazwischen. Wer fordert, daß es gerecht sei, wird ausgleichende Wirkungen nicht verdammen können.
Wenn nun die CDU/CSU-Fraktion in ihr Steuerentlastungsprogramm vollends noch die Ermäßigung der eben erst unter erheblichen Steuereinbußen reformierten Körperschaftsteuer hineingepackt hat, dann muß man sich freilich schon fragen, wessen Schlachten jene tatsächlich schlagen, die da mit dem Feldgeschrei von der Gleichmacherei gegen die Entlastungsvorschläge der Koalition die Herbstoffensive eröffnen möchten.
Sie werden uns nicht verdenken können, daß wir Ihren Vorschlägen mit dem Bedenken begegnen, daß es sich darum handelt, die Bundeskasse zu plündern, um dann mit dem Hinweis auf die finanzielle Handlungsunfähigkeit des Bundes Wahlkämpfe bestreiten zu können.

(Beifall bei der SPD)

Mehr beiläufig ist noch anzumerken, daß die CDU/ CSU-Fraktion womöglich um die rechte Gesinnung ihres Mitglieds Professor Dr. Biedenkopf besorgt sein muß, der in seinem jüngsten „Zeit"-Interview meinte, im Hinblick auf die geringer werdenden Chancen materieller Belohnung gewinne immaterielle Belohnung — gesellschaftliche Anerkennung wird er wohl gemeint haben — eine immer größere Bedeutung. Hier nähert sich jemand sehr behutsam einem sehr viel humaneren Leistungsverständnis, als jenen eigen ist, die da meinen, ohne Ermäßigung der Körperschaftsteuer müsse der Leistungswille in der Gesellschaft zusammenbrechen. Das mit den geringer werdenden Chancen materieller Belohnung könnte Herr Biedenkopf am Ende vielleicht so gemeint haben, daß bei absehbar geringer werdenden Wachstumsraten des Sozialprodukts als den aus den 60er und 70er Jahren gewohnten etwas mehr Gleichheit international wie national der Preis für die Chance eines weiterhin friedlichen Zusammenlebens sein könnte. Man sollte der Opposition den wohlgemeinten Rat geben, die Gleichmacherei-Kampagne abzublasen.
Es bleibt das gegen die vorgesehene Kombination aus Erhöhung des Weihnachtsfreibetrags und Erhöhung des Grundfreibetrags erhobene Bedenken, hier stehe die Chance für eine spätere Tarifreform auf dem Spiel. Ich persönlich nehme das ernst, möchte aber darauf hinweisen, daß die Anhebung des Grundfreibetrags unerläßlicher Bestandteil und Teilschritt einer jeden Reform des Einkommen- und Lohnsteuertarifs hätte sein müssen. Diese Maßnahme, konjunkturpolitisch als richtig ausgewiesen und verteilungspolitisch geboten, ist somit zu allem auch noch steuersystematisch richtig und wird im Konzept einer künftigen Tarifreform Bestand haben. Was will man eigentlich mehr? Wann hätten wir Steuerpolitiker je von irgendeiner Maßnahme so viel Rühmliches sagen, bei irgendeiner Maßnahme so viel Fliegen mit einer Klappe erwischen können?
Nun wird das Gesetz zur Steuerentlastung und zur Investitionsförderung, wie es heißen wird, außer der Anhebung des Weihnachts- und des Grundfreibetrags, wie gesagt auch die Anhebung der degressi-



Rapp (Göppingen)

ven Abschreibung vom Zwei- auf das Zweieinhalbfache beinhalten. Es ist kein Geheimnis, meine Damen und Herren, daß in der SPD-Fraktion darum gerungen werden mußte. Aber die Opposition möge gleichwohl ihre Spruchbänder von wegen „sozialem Neid" und „Gleichmacherei" eingerollt lassen. Bedenken verteilungspolitischer Art haben bei diesem Ringen nur am Rande mitgespielt.
Wir wissen, daß das Gesamtpaket sozial ausgewogen sein wird. Diesmal kommen die Arbeitnehmer deutlich besser weg; beim Steueränderungsgesetz 1977 haben die Unternehmen relativ besser abgeschnitten. Insgesamt sind wir's zufrieden.
Wenn gesagt wurde, die Investitionsunlust der Unternehmer hänge wesentlich mit den im Vergleich zum Ausland teilweise ungünstigen Abschreibungsmodalitäten zusammen, so erfordert diese nach den Tabellen sicher richtige Feststellung doch den modifizierenden Hinweis, daß bei 10 und mehr Prozent Inflation und entsprechender Entwicklung der Wiederbeschaffungspreise selbstverständlich auch die Abschreibungssätze anders aussehen müssen als in unserem Land.
Richtig ist jedoch, meine Damen und Herren, und das war letzten Endes ausschlaggebend, daß die Abschreibung unmittelbar auf die Investition bezogen ist. Nur wer investiert, hat davon einen Nutzen; nur wer kontinuierlich investiert, hat eine ständige Vorteilswirkung und nicht nur vorübergehende Liquiditätshilfe. Daß der schneller gewordenen wirtschaftlichen und technischen Abnutzung der Produktionsmittel auch steuerlich Rechnung getragen werden muß, ist nicht zu bestreiten. Bei schärfer werdender internationaler Konkurrenz ist es von existentieller Bedeutung, daß unser Produktionsapparat modern bleibt. Die Probleme, die sich aus den Rationalisierungsfolgen ergeben, werden dabei nicht übersehen.
Auf der anderen Seite gibt es bei der Betätigung des Instruments der degressiven Abschreibung auch unvermeidbare unerwünschte Nebenwirkungen: Mitnahmeeffekte, z. B. auch Konzentrationstendenzen oder die Neigung zur Verschärfung der Konjunkturzyklen. Sei's drum, jetzt kommt es darauf an, daß das Instrument greift, daß das Angebot angenommen wird. Gerade die Investitionsgüterindustrie braucht in der Tat neue Impulse, insbesondere — wie die letzte Auftragseingangsstatistik zeigt — ausgleichende Impulse vom Binnenmarkt her.
Letzten Endes aber wird es nur dann zu einer länger tragenden Investitionskonjunktur kommen können, wenn wachsender Endverbrauch für eine bessere Auslastung der vorhandenen Kapazitäten sorgt. Auch insoweit stützen sich die verschiedenen Komponenten der Steuerentlastung gegenseitig. Die anderen Teile des Gesamtpakets werden hinzutreten, die Maßnahmen aus dem Steueränderungsgesetz 1977 etwa zur gleichen Zeit greifen. Ich persönlich finde das Ganze in der Überschau intelligent gemacht.
Meine Damen und Herren, die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion gehen an diesem Wochenende jedenfalls mit einem gewissen Stolz nach
Hause, oder sagen wir: mit einer gewissen Genugtuung. Wir werden in unseren Versammlungen den Arbeitnehmern berichten können, daß wir Schritte zur Verbesserung der Beschäftigungssituation eingeleitet haben und zugleich ihren berechtigten Forderungen nach steuerlicher Entlastung und steuerlicher Gerechtigkeit werden nachkommen können.
Aus der Wirtschaft gibt es ja auch schon das eine oder andere Signal, das uns hoffnungsvoll stimmt. „Wirtschaft doch vor einem Investitionsschub" war dieser Tage zu lesen; eine andere Überschrift lautete „Firmen warten auf ein Zeichen". Dieses Zeichen wird in der kommenden Woche gegeben werden. Und wenn in der kommenden Woche auch die Opposition das Ihre dazu tun könnte, damit sich diese Erwartungen als gerechtfertigt erweisen, dann bekäme das letzten Endes auch ihr, der Opposition, besser als eine Herbstoffensive bei diesem unsicheren Wetter.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804003100
Das Wort hat der Abgeordnete Cronenberg.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID0804003200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere konjunkturpolitische Entwicklung entspricht nicht unseren Erwartungen und Hoffnungen. Ohne dem Prognosefetischismus, der in diesem Lande ausgebrochen zu sein scheint, zu folgen, darf man wohl feststellen, daß uns die Tendenzen, die aufgezeigt werden, Veranlassung geben, eine unvoreingenommene Analyse unserer wirtschaftlichen Situation vorzunehmen.
Uns fehlt Wachstum; das ist unbestritten. Wir haben gemeinsam mit Ihnen in diesem Hause festgestellt, daß hierfür strukturelle und konjunkturelle Ursachen verantwortlich sind. Bevor man nun an eine prophylaktische Therapie geht, ist es nicht mehr als recht und billig, noch einmal festzustellen, welche Ursachen diese Entwicklung herbeigeführt haben. Ich wiederhole kurz: erstens die Wechselkursänderungen — wobei ich nach wie vor meine, hierin ist das Haus ja wohl einig, daß die Freigabe der Wechselkurse absolut richtig war, weil sie den Politikern deutlich zeigt, welche Entscheidungen sie richtig oder falsch gefällt haben; nämlich deutlich auf dem Kurszettel ablesbar —, zweitens die Energiekrise und drittens — das sei nicht geleugnet — die Lohnsteigerungen, die über die Produktivitätssteigerungen hinausgegangen sind.
An dieser Stelle lassen Sie mich deswegen auch einen deutlichen Appell an die Verantwortung der Tarifpartner richten. Es ist natürlich unbestritten, daß alle Prognosen nicht zutreffen und alle Maßnahmen nicht wirken können, wenn die Voraussetzung hierfür, nämlich das abgestimmte Verhalten der Tarifpartner, fehlt. So gesehen ist es zwar richtig, daß der Staat, daß wir die Verantwortung für die Setzung der Rahmenbedingungen haben, aber andererseits sind die Tarifpartner ebenso sehr in der Mitverantwortung für die Dinge, die wir zu vermeiden, zu fördern oder zu regeln haben.



Cronenberg
Die Opposition hat draußen und hier im Hause mehrmals zum Ausdruck gebracht, sie wünsche eine schnell reagierende, handlungsfähige Regierung. Nun, dem Wunsch der Opposition ist Rechnung getragen. Wir legen Ihnen einen differenzierten, abgestimmten Maßnahmenkatalog vor, der, so hoffe ich, in weiten Bereichen auch Ihre Unterstützung finden wird; und zwar einen abgestimmten Maßnahmenkatalog, der sowohl den Problemen im strukturellen Bereich als auch im konjunkturellen Bereich gerecht wird. Es ist eine wohlabgestimmte Medizin, die der befürchteten Entwicklung entgegenwirken soll, also sehr viel Prophylaxe enthält, ein differenziertes Programm, bestehend aus steuerpolitischen Maßnahmen, die heute morgen zur Diskussion stehen, aus konjunkturpolitischen Maßnahmen, aus strukturpolitischen Maßnahmen und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen — Maßnahmen also, die in der Debatte der nächsten Woche eine Rolle spielen werden.
Die Opposition bringt wie aus dem Zauberkasten als Alternative das Stabilitätsgesetz mit der Folge, daß die notwendige Tarifreform behindert, wenn nicht gar unmöglich gemacht wird und die möglichen und notwendigen Abschreibungserleichterungen zumindest stark erschwert werden, es sei denn, man ist bereit, eine unverantwortlich hohe Verschuldung der öffentlichen Hand vorzunehmen. Da aber für mich mindestens mittel- und langfristig der Abbau der öffentlichen Defizite unerläßlich ist — denn Schulden sind im privaten Bereich wie im öffentlichen Bereich letzten Endes nicht mehr und nicht weniger, als die Leistung der nächsten, der nachfolgenden Generation zu verfrühstücken —, ist es nicht gewünscht und unrichtig, einer erhöhten Verschuldung das Wort zu reden.
Die Maßnahmen im steuerpolitischen Bereich, die hier schon angesprochen worden sind, entsprechen daher unserem System. Wir sind fest davon überzeugt, daß die daran geknüpften Erwartungen erfüllt werden.

(V o r s i t z : Vizepräsident Frau Funcke)

Sie liegen zum einen im Bereich der Freibeträge. Lassen Sie mich hier einmal ein offenes Wort zu den Bemerkungen, dies seien Minibeträge, sagen. Die Erhöhung um netto 20 oder 30 DM für den einzelnen Arbeitnehmer bedeutet ja konkret, wenn man sie mit Tariferhöhungen vergleicht, eine Bruttolohnerhöhung — je nachdem, wie der jeweilige Arbeitnehmer besteuert wird — von etwa 40 bis 60 DM. Wenn man die Sozialkosten oder Soziallasten für den Arbeitgeber hinzurechnet, kommt man auf Beträge von 80, 90 und 100 DM. Umgerechnet heißt dies: Um durch eine Tariferhöhung den gleichen Effekt zu erzielen, sind Lohnerhöhungen in Höhe von 2 bis 3 % notwendig. Anders ausgedrückt: Für einen mittelständischen Betrieb mit hundert Leuten ergibt sich genau eine Differenz von 100 000 oder 120 000 DM Lohnkosten, also Kosten, die in die Kostenrechnung einfließen und damit die Preise beeinflussen. Ich meine also, daß die Wirkung ungerechtfertigterweise heruntergespielt wird, wenn man von Minibeträgen spricht.
Ich möchte nun noch einige Bemerkungen zu dem Kapitel der Abschreibungen machen. Dies ist sicher ein sinnvolles, richtiges und aus der Sicht des Staates auch preiswertes Mittel, um den Appetit anzuregen. Der Kollege von der Heydt hat hier Vergleiche aus dem Bereich der Landwirtschaft, der ich mich über Sensen und Sicheln sehr verbunden fühle, gebracht. Es geht nicht darum, wie der Kollege von der Heydt gesagt hat, der Kuh den Schwanz abzuschneiden, sondern es geht darum, ihren Appetit so anzuregen, daß sie in der Lage ist, den Leistungen, die unserer Wirtschaft abverlangt werden, gerecht zu werden.
Rationalisierungsinvestitionen und Erweiterungsinvestitionen werden in diesem Zusammenhang oft alternativ gegenübergestellt. Dies ist aus beschäftigungspolitischer Sicht sicher falsch. Wie immer die Investition heißt, sie wird die Beschäftigung natürlich anregen. Wir brauchen jede Rationalisierung; denn in einem Land mit höchsten Lohn-und Sozialkosten ist es unerläßlich, daß wir an der Spitze der technologischen Entwicklung stehen. Dies wird und kann durch Abschreibungserleichterungen gefördert werden. Aus diesem Grunde unterbreiten wir ein klares, deutliches Angebot an die Wirtschaft zu mehr Investitionen, und zwar in der Hoffnung, daß dieses Angebot auch angenommen wird.
Neben der Abschreibung spielen zugegebenermaßen die klimatischen Probleme eine außerordentliche Rolle. Die Verantwortung für die klimatischen Voraussetzungen in unserem Lande tragen aber nicht nur die Regierung oder die Koalitionsfraktionen allein, sondern selbstverständlich ist für die klimatische Situation dieses Landes und unserer Wirtschaft die Opposition voll und ganz mitverantwortlich. Wenn Sie in einer ernsthaften Diskussion diese Einzelmaßnahmen mit uns besprechen, wenn Sie nicht zur Verunsicherung beitragen, leisten Sie einen sicher auch in Ihrem Interesse wünschenswerten Beitrag im Hinblick auf die klimatische Situation in unserer Wirtschaft. Stellen Sie die Interessen der Wirtschaft dieses Landes und damit unseres Volkes über Ihre vermeintlichen parteipolitischen Interessen! Dann handeln Sie verantwortungsvoll. Dies wären, wie ich meine, die richtige Antwort und der notwendige Beitrag aus Ihrer Sicht.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0804003300
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Langner.

Dr. Manfred Langner (CDU):
Rede ID: ID0804003400
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! In einem Zwischenruf während der Rede des Kollegen von der Heydt hatten Sie, Herr Wehner, wenn ich Sie recht verstanden habe, die Bemerkung gemacht, das Staatsschiff müsse Terroristen vertreiben. Ich glaube, diese Bemerkung hat schlaglichtartig gezeigt, daß eine fundamentale Fehlentwicklung der letzten Jahre doch gar nicht bewußt ist, nämlich die Entwicklung, daß Ihre Politik im gesellschaftspolitischen und im wirtschaftspolitischen Bereich zu immer mehr Staat geführt hat, während sie im Bereich der Rechtsordnung, im Be-



Dr. Langner
reich des Innern, zu immer weniger Staat, zu einer angeblichen Liberalisierung geführt hat. Das ist eine der fundamentalen Fehlentwicklungen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Frau Kollegin Matthäus-Maier sprach von einem steuerlichen Spreizeffekt. Gnädige Frau, ich muß Ihnen in der Tat zugeben: Ich kann gar nicht so gespreizt denken, ich habe gar nicht so viel Phantasie, um mir von vornherein all die künstlichen, falschen, verkürzenden Fragestellungen und Argumente, die Sie gegen eine lineare Steuersenkung gefunden haben, vorzustellen.
Der Herr Finanzminister hat auf die Zwischenfrage des Kollegen Häfele heute auf seinen „Vorwärts"-Artikel hingewiesen und die These wiederholt, daß eine lineare Steuersenkung unsozial sei. Dies ist die These, die auch der Herr Bundeskanzler vor kurzem in seiner Eßlinger Rede als Hauptargument dagegen eingewandt hat. Er wolle auch die Steuersenkung nicht, weil Opa ihm zuviel spare, da wolle er das Geld lieber selber ausgeben. Nun, mit der fundamentalen Erkenntnis, daß unsere Rentner auch sparen, müßte der Herr Bundeskanzler eigentlich die Erinnerung an eine Nacht verbunden haben, in der er entgegen einem Wahlversprechen die Renten nicht erhöhen wollte. Ist das nicht vielleicht der eigentliche Grund dafür, daß Rentner in unserem Land sparen?
Was heißt es ,denn eigentlich, eine lineare Steuersenkung sei sozial unausgewogen? Welche sozial unausgewogenen Dinge hat denn Alex Möller in seinem Kommentar zum Stabilitätsgesetz kommentiert, in dem er die volkswirtschaftlich belebende Wirkung einer Steuersenkung beschreibt? Das heißt nach sozialistischer Auffassung offenbar zunächst, daß ein Konjunkturzuschlag für mittlere und höhere Einkommen zur Zeit der Hochkonjunktur möglich ist, daß aber diese Einkommensgruppen in der Rezession oder bei zu schwachem Wachstum jedenfalls keinen ihrer Steuerlast entsprechenden Abschlag bekommen sollen. In der letzten Konsequenz heißt das also: Konjunktur hin, Konjunktur her, Umverteilung muß sein.
Fiskalisch läßt sich die These, der prozentuale, der lineare Konjunkturabschlag sei sozial unausgewogen, ebenfalls nicht halten. Es gibt in unserem Lande gar nicht so viele ganz Reiche, daß ihre Steuerzahlungen die Staatseinnahmen entscheidend bestimmen würden. Fiskalisch kann man nur darüber diskutieren, ob 5 %, 7 % oder 10 % Abschlag verkraftbar sind. Aber — das wollte der Kollege Häfele sagen, als er von einer wuchtigen und schnellen Maßnahme sprach — die gewollte nachhaltige Steigerung der Konsumfähigkeit spricht für den 10%igen Abschlag; und die beabsichtigte Steigerung der Investitionsfähigkeit gebietet es, gerade auch höhere Einkommen zu entlasten. Hierfür hat der Herr Finanzminister in seiner Rede, als er von den Investitionsentscheidungen der Unternehmungen sprach, selbst die besten Argumente geliefert.
Auch die breiten Schichten unserer Steuerbürger sprechen nicht von sozialer Unausgewogenheit, wenn es um eine prozentuale Senkung geht. Gerade die Befragung der Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen hat steuerpsychologisch immer wieder ergeben, daß sie sich Steuersätze von 56 % oder, wenn Sie die kumulierende Wirkung von Vermögensteuer und Gewerbesteuer mit berücksichtigen, von 70 % gar nicht vorstellen können, selbst wenn ihr Einkommen noch so hoch wäre.
Die These der sozialen Unausgewogenheit entspringt letztlich den Hirnen sozialistischer Theoretiker und Praktiker. Sie wird in Deutschland politikwirksam, weil die FDP es möglich macht. Zwischen der Parteitagsrede des Herrn Vizekanzlers in Oberhausen am vergangenen Wochenende und dem, was die Regierung, in ,der er sitzt, jetzt vorschlägt, klaffen Welten. Der Herr Bundespräsident, auf den Sie doch vielleicht hätten hören können, hat in Berlin bei seiner Fernsehplauderei sehr deutlich gemacht, was hinter dem steht, mit dem Sie unsere Vorschläge ablehnen. Der Herr Bundespräsident hat am 2. September davon gesprochen, daß er kein Verständnis für gewisse Neidkomplexe habe; alle Steuerzahler müßten den Vorteil haben. — Sie sehen also, meine Damen und Herren, daß sich die Union hier als „His President's loyal opposition" versteht. Von Arbeitgebern bis Gewerkschaften, vom Bund der Steuerzahler bis zum 'Bundespräsidenten sind alle der Auffassung, daß eine prozentuale Steuersenkung nach dem Stabilitätsgesetz, wie wir sie zum 1. Oktober vorschlagen, richtig ist. Nur die Regierung und die Koalition bleiben in ihren Argumenten in Überlegungen verfangen, bei denen der Gesichtspunkt des 'sozialen Neides doch zumindest mitschwingt.
Nun macht ja ideologisches Denken bekanntlich tatsachenblind, und so erkennt die Regierung gar nicht, daß sie mit ihrer Floskel von der „sozialen Unausgewogenheit"heute schon die Steuerbürger trifft, die nur durch die kombinierte Wirkung von Progression und Inflation, nicht aber — und das ist der Punkt — durch gleich hohe Einkommens- und Kaufkraftsteigerungen zu den Packeseln der fetten Steuereinnahmen von 300 Milliarden DM in diesem Jahr 1977 geworden sind. Und wie man angesichts von Steuereinnahmen von 300 Milliarden DM auch nur im entfernstesten hier den Gedanken eines „verarmten Staates" ins Spiel bringen kann,

(Zuruf von der CDU/CSU: Wirklich wahr! Unglaublich!)

ist mir unbegreiflich, Herr Bundesfinanzminister.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie haben allerdings die richtige Vermutung geäußert, daß uns hier eine tiefe Kluft in den Meinungen über den Staat und das, was der Staat tun soll, trennt.
Es ist auch keineswegs so — wie es einige Redner der Koalition hier heute darstellen wollten , als seien die Anregungen der Opposition im steuerpolitischen Bereich überhaupt nicht nötig, als gehe das alles schon von selber. Ich glaube, in Ihrer Rede, Herr Böhme, spielte das eine große Rolle. Da darf ich Sie doch an die Regierungserklärung erinnern, in der noch im vorigen Dezember gestanden hat, daß



Dr. Langner
außer dem, was wir Anfang dieses Jahres gemacht haben, nichts kommen sollte. Und in der Antwort auf unsere Anfrage zu den heimlichen Steuererhöhungen wird am 13. April 1977 wörtlich ausgeführt — ich zitiere mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin —:
Die Lohnsteuerbelastung der Arbeitnehmer ist, insgesamt gesehen, keineswegs als unvertretbar hoch anzusehen.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Wir werden bald — am Ende dieses Jahres — vor der Tatsache stehen, daß 60 % der Steuerbürger in die Progressionszone hineinwachsen. Und da spricht die Regierung davon, dies sei nicht unvertretbar hoch! Ja, meine Damen und Herren, es ist natürlich auch ein Weg zu sozialistischer Gleichheit, alle Einkommen, nur weil sie nominal aufgebläht sind, in die Progressionszone zu treiben. Diesen Weg kann man natürlich auch gehen.
Im Zeitraum von 1965 bis 1974 sind über den Einkommensteuertarif, der in dieser Zeit im wesentlichen gleich geblieben ist, den Bürgern an Steuern 50 Milliarden DM — in Kaufkraft von 1974 — mehr aufgebürdet worden, und für die letzten zweieinhalb Jahre, in denen der neue Tarif von 1975 gilt, werden es jährlich sicher noch 5 Milliarden DM zusätzlich gewesen sein. Durch diese kalte Progression, durch diese heimlichen — oder, besser gesagt, unheimlichen — Steuererhöhungen haben viele in diesem Zeitraum ein Viertel bis ein Drittel ihres Arbeitseinkommens des Ausgangsjahres 1965 real an Kaufkraft eingebüßt,

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU]: So ist es!)

am stärksten gerade die Einkommensgruppen zwischen 10 000 und 100 000 DM, also keinesfalls die ganz Reichen in unserem Land. Neuere, sehr solide Berechnungen des Kölner Finanzwissenschaftlers Fricke haben hier einen Aufschluß gegeben, der nun wohl nicht mehr bestritten werden kann.
Die von der Regierung vorgeschlagene Erhöhung des Grundfreibetrages kann ja an diesem steuerlichen Würgegriff im Prinzip überhaupt nichts ändern.

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

Sie verkürzt ja nur die Eingangszone, die Proportionalzone. Auf der anderen Seite wird natürlich ein gut Teil der Masse, die für eine gerechte Tarifgestaltung benötigt wird, hierdurch verbraucht. Das heißt, daß wir eben diesen Tarif, der ohne Gesetzesänderung die Staatskassen mit zweistelligen Steigerungsraten vollmacht, noch etliche Jahre haben, und erst im Wahljahr 1980 wird dort dann ein Problem gesehen.
Ich muß zum Schluß kommen und will am Ende nur darauf hinweisen, daß diese Politik eigentlich vom Vizekanzler dieser Regierung am 4. September in Oberhausen selbst gerichtet wurde, wenn er ausführte — ich zitiere nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen" vom 5. September —:
Einer Gesellschaft, in der sich die bessere Leistung nicht mehr lohnt, geht der Leistungswille
des einzelnen als Antriebsmotor des gesellschaftlichen Fortschritts verloren.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

Nun, dem kann man eigentlich nur hinzufügen: Wenn Leistungswille und Leistungsbelohnung nur noch für Parteitagspathos herhalten muß und nicht mehr Regierungs- oder Parlamentshandeln beeinflußt und dadurch wirksam gefördert wird, dann geht allerdings noch mehr verloren als nur gesellschaftlicher Fortschritt, denn dann geht auch das Vertrauen der belasteten und überlasteten Steuerbürger darein verloren, daß die Standartenfahrer ihre Sorgen überhaupt ernst nehmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wer sich deshalb zum Anwalt dieser belasteten und überlasteten Steuerbürger machen will — die Union tut das —, wird unserem Antrag zustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0804003500
Das Wort hat der Abgeordnete Spöri.

Dr. Dieter Spöri (SPD):
Rede ID: ID0804003600
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst zu Ihnen, Herr Langner. Sie sitzen ja mit mir im Finanzausschuß. Ich gehe davon aus, daß, wenn Sie Herrn Böhme zitieren, Ihnen der Unterschied zwischen Grenzsteuerbelastung und Durchschnittssteuerbelastung aus den Diskussionen in diesem Ausschuß geläufig ist. Was Herr Böhme mit der von Ihnen zitierten Stelle gemeint hat, ist die Tatsache, daß die durchschnittliche Steuerbelastung der Arbeitnehmer seit 1975 nicht mehr gewachsen ist.

(Dr. Häfele [CDU/CSU] : Das stimmt nicht!)

Was Sie angesprochen haben, ist die Grenzsteuerbelastung, d. h. die steuerliche Belastung des Einkommenszuwachses. Man sollte doch von Ihnen erwarten können, daß Sie diese Differenzierung hier auch entsprechend vortragen.

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU] : Schlimm ist bloß, es stimmt nicht!)

Meine Damen und Herren, Herr von der Heydt, ich kann Ihnen eigentlich, wenn Sie mich jetzt schon ansprechen, nur ein Kompliment von meiner Seite aus machen wegen Ihrer sachlich vorgetragenen Rede — trotz aller sachpolitischer Gegnerschaft in den einzelnen Fragen. Das kann mich aber nicht von der Pflicht entheben, auf der anderen Seite auch auf die Herren Ihrer Fraktion einzugehen, die stilistisch nicht so argumentiert haben, wie Sie normalerweise Ihre finanzpolitischen Reden halten. Ich meine Herrn Häfele oder Herrn Strauß. Ich kann es Ihnen deswegen heute nicht ersparen, auf einige finanz- und fiskalpolitische Widersprüche einzugehen, die die Union in den letzten acht Jahren in ihrer Oppositionsrolle aufgezeigt hat und die sich in der heutigen Debatte aus meiner Sicht inhaltlich verdichtet dargestellt haben. Es gab einmal eine Zeit in der Großen Koalition am Ende der 60er Jahre, da waren Sie, z. B. Finanzminister Strauß, bereit, die



Dr. Spöri
Lehren des englischen Lord Keynes zu akzeptieren, aufzunehmen und zusammen mit Herrn Schiller in zwei Eventualprogrammen umzusetzen.

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU] : Damals war eine ganz andere Lage!)

— Das war eine andere Lage, darauf komme ich gleich zurück —, als dies damals konjunkturpolitisch erforderlich war. Damals hat man eine Anregung der Nachfrage nicht dadurch erreichen wollen, daß man etwa hauptsächlich durch absolut stärkere DM-Entlastung bei Beziehern von Spitzeneinkommen die Konsumnachfrage anregen wollte, sondern man hat damals konjunkturpolitisch vor allen Dingen auf die Ausgabenseite der öffentlichen Haushalte gesetzt. Das war richtig.
Herr Häfele hat heute einen „wuchtigen Schritt" angekündigt. Herr Häfele, vom finanziellen Volumen her ist das wirklich ein wuchtiger Schritt. Die von Ihnen vorgeschlagenen 15 Milliarden DM haben schon beachtliche fiskalpolitische Folgen. Auf der anderen Seite ist es eben ein Schritt in die falsche Richtung mit einer zu großen finanzpolitischen Streuwirkung, meine Damen und Herren.

(Zustimmung bei der SPD)

Sie gehen, Herr Häfele, bei Ihrer Erörterung auch davon aus, daß sich die finanzpolitischen, die steuerpolitischen Entlastungen, die Sie Arbeitnehmern gewähren, letzten Endes in Form von Lohnverzichtsstrategien bei Tarifverhandlungen niederschlagen. Im Grunde genommen läuft das, volkswirtschaftlich gesehen, darauf hinaus, daß Sie steuerpolitisch den Arbeitnehmern etwas geben wollen und gleichzeitig annehmen, daß, konsumpolitisch gesehen, bei Tarifverhandlungen hinterher ein gleich großer Lohnverzicht herausspringt. Per Saldo schafft diese Strategie keinerlei zusätzliche Konsumnachfrage, und die brauchen wir heute.

(Zustimmung bei der SPD — Dr. Häfele [CDU/CSU] : Aber die Kosten werden gesenkt! — von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU]: Wir brauchen Investitionen!)

Aber wieder ein bißchen zurück zur steuerpolitischen Historie — die Sie offenbar nicht gerne hören
— in den letzten acht Jahren auch hier in diesem Hause. Nachdem Ihre führenden Herren die Regierungsämter 1969 abgegeben hatten, haben sie, immer weiter weggehend von den Keynesschen Einsichten, ihre Strategie und ihr Heil immer mehr in finanz- und fiskalpolitischen Widersprüchen gesucht, die heute auch wieder ganz verdichtet deutlich geworden sind. Ich erinnere Sie z. B. nur einmal an die Sparfanfaren des Herrn Strauß im Jahre 1972 auf der einen Seite und an die großen, voluminösen Ausgabenforderungen, z. B. im Zusammenhang mit Vermögensbildungsplänen von Herrn Burgbacher oder in Zusammenhang mit irgendwelchen Mittelstandsprogrammen mit Ausgabeneffekten von 10 Milliarden DM, auf der anderen Seite.
Diese widersprüchliche finanzpolitische und steuerpolitische Darstellungsstrategie setzte sich bis
zum Beginn der weltwirtschaftlichen Rezession nahtlos fort. Die Bundesregierung hat bei Beginn der weltwirtschaftlichen Rezession 1973/74 konsequenterweise eine Strategie zusätzlicher Nettokreditaufnahme betrieben, um den staatlichen Leistungsstandard in der Bundesrepublik abzusichern. Was haben Sie in dieser Zeit gemacht? Sie haben sich im wesentlichen darauf beschränkt, diese Strategie zusätzlicher Nettokreditaufnahme als unseriöse Schuldenmacherei zu diffamieren.

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU] : Weil sie in den staatlichen Konsum gegangen ist!)

— Herr von der Heydt, mit diesen Mitteln — ich habe nicht viel Zeit, aber ich möchte Ihnen darauf schon gern antworten — wurden vor allen Dingen auch die sozialpolitischen Leistungsstandards in unserem Staat in der größten Weltwirtschaftskrise seit den 30er Jahren abgesichert. Das war eine wichtige Leistung.

(Beifall bei der SPD)

Wo wären wir denn heute?

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Mit Schulden abgesichert!)

— Ach, wissen Sie, Herr Kollege, ich habe gerade über Deficit-spending gesprochen. Das haben Sie 1966/67 begriffen und mit praktiziert. Dieses Deficitspending, das konsequenterweise 1973, 1974, 1975 viel wichtiger war, weil der Nachfrageeinbruch weltwirtschaftlich viel größer war, haben Sie damals diffamiert und haben es bei der Bevölkerung mit dein Pleitegeier versehen wollen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Damals gab es doch nur Emotionen. Wie sind Sie das denn z. B. 1975/76 argumentativ angegangen? Sie haben doch dieses konsequente Deficit-spending als „Finanzchaos" bezeichnet. Es wurden Parolen wie „Kassensturz" ausgegeben.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Sehr richtig!)

Damals hatten wir angeblich zu wenig Geld und den Staatshaushalt ruiniert; heute haben wir auf der anderen Seite wieder zuviel. Das begreift doch kein Mensch.

(Zustimmung bei der SPD — Abg. von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/ CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

— Gleich, Herr von der Heydt! Lassen Sie mich ganz kurz noch den historischen Zusammenhang herstellen. Danach komme ich auf das Aktuelle, und dann können Sie fragen. Geht das so?

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU] : Ja, gern!)

Während man 1975/76 gegen den großen staatlichen Schuldenberg wetterte, haben Ihre Parteien gleichzeitig, zwischen 1974 und 1976, Forderungen im Umfang von 32 Milliarden DM Steuereinnahmeverzicht jährlich aufgestellt. Diese Forderungen hätten natürlich den Schuldenberg oder die Nettokreditaufnahme beim Bund noch weit höher getrieben,



Dr. Spöri
wenn man nicht das befolgt hätte, was Sie wiederum widersprüchlich auf der anderen Seite gefordert haben, nämlich konsequenteres Sparen der öffentlichen Hände. Aber was hätte das in dieser Phase der weltwirtschaftlichen Rezession bedeutet, meine Damen und Herren? Konsequentes Sparen 1974, konsequenteres, als es die Bundesregierung praktiziert hat, wäre in letzter Konsequenz eine Politik geworden, wie sie zum letztenmal Herr Brüning in der Weimarer Republik mit einer endlosen Spirale nach unten betrieben hat.

(Dr. Häfele [CDU/CSU] : Eine völlig andere Situation!)

Wenn wir damals Ihren dramatischen Sparappellen gefolgt wären, wären wir heute nicht etwa in einer abgeflachten Wachstumsphase unserer Wirtschaft, sondern wir säßen immer noch mitsamt unseren europäischen Nachbarn im Keller, weil wir die gar nicht herausgelassen hätten; denn wir sind mit ihnen handelspolitisch verbunden.

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Glauben Sie das wirklich im Ernst, Herr Spöri? — Zuruf von der CDU/CSU: Und wo sitzen Sie jetzt?)

Wir haben heute finanzpolitisch und fiskalpolitisch zugegebenermaßen mit einem ernsten weltweiten Nachfrageloch — das sieht man an der Entwicklung der Exportaufträge — zu kämpfen, was natürlich nicht die Situation der Jahre 1966/67 war. 1966/67 hatten wir einen nationalen Konjunktureinbruch. Alle anderen Wirtschaften haben sich antizyklisch bewegt und haben über Exportaufträge auch bei uns zusätzliche Impulse für den Aufschwung geliefert. Heute haben wir synchronisierte Wachstumszyklen und haben auf der ganzen westeuropäischen Szene ein zu großes Nachfrageloch. Wir haben gewissermaßen seit 1973/74 einen Strukturbruch. — Bitte schön, Herr von der Heydt.

(CDU/ CSU)

Zweitens sagen Sie, daß die Exportnachfrage gelitten habe, weil wir uns gleichzyklisch mit unseren Außenhandelspartnern bewegten. Wissen Sie eigentlich, wie sich der Anteil des Exports am gesamten Bruttosozialprodukt in den letzten zwei Jahren entwickelt hat?

Dr. Dieter Spöri (SPD):
Rede ID: ID0804003700
Danke schön, Herr von der Heydt. Das gibt mir Gelegenheit, noch einige ergänzende Bemerkungen zur Exportsituation zu machen. Ich will das sehr gerne nachholen. Herr von der Heydt, wir haben 1966/67/68 eine ganz andere konjunkturpolitische Situation gehabt.

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU] : Aha!)

Wir haben damals unsere durch Eventualhaushalte unterstützte Aufwärtsbewegung flankierend durch zusätzliche Exportaufträge unterstützen können, weil damals in der rezessiven Phase unserer Wirtschaft die anderen Wirtschaften, mit denen wir handelspolitisch verflochten waren, gleichzeitig eine Aufwärtsentwicklung hatten und bei uns gewissermaßen zusätzliche Wachstumsimpulse gegeben haben. Die Situation ist heute eine ganz andere. Wir haben letzten Endes durch die erfolgreiche Politik dieser Bundesregierung, weil sie nämlich 1974/75 nicht der von Ihnen vorgeschlagenen Übersparstrategie gefolgt ist, immerhin einen beachtlichen Wachstumsstart in der zweiten Hälfte des Jahres 1975 und im Jahre 1976 gehabt. Wir haben gegenwärtig die Situation, daß die Wachstumsentwicklung im Unterschied zu 1966/67 überall, in allen Staaten, im zweiten Vierteljahr dieses Jahres abgeflacht ist. Das ist eine ganz andere Situation, und die belastet eben auch unseren Export.

(Zuruf von der CDU/CSU: Vorhin war es die Bundesregierung, jetzt sind es die anderen!)

Lassen Sie mich damit diesen exportpolitischen Exkurs beenden.
Wir gehen davon aus, daß man, wenn man heute Steuerpolitik macht, sie konjunkturpolitisch diskutiert und wachstumspolitisch bedacht einsetzt, dann von dem undifferenzierten Gerede wegkommen muß, daß unsere Gesellschaft generell einen Übersättigungszustand bei der Nachfrage aufweist. Wir müssen bei der Steuerpolitik heute hauptgewichtig dort ansetzen, wo noch ein größerer Bedarf an höherwertigen Gebrauchsgütern vorhanden ist und wo man die latente Nachfrage zu einer kaufkräftigen Nachfrage machen kann. Das ist eben nicht primär bei oberen Einkommensschichten, bei Spitzeneinkommensschichten der Fall, dies ist im Bereich der unteren und mittleren Einkommensschichten der Fall. Aufbauend auf dieser konjunkturpolitischen und wachstumspolitischen Analyse ist es eben falsch, mit der Gießkanne eines linearen Konjunkturabschlags auf die Lohn- und Einkommensteuer zu operieren.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Zudem bleibt nach der heutigen Dissussion für mich eigentlich kein Zweifel offen daran, meine Damen und Herren, daß die Union die von mir aufgezeigten fiskalpolitischen Widersprüchlichkeiten auch in Zukunft fortsetzen wird. Der Finanzminister hat heute auf die Inflation der Steuersenkungsvorschläge der CDU/CSU hingewiesen. Von Herrn Böhme ist vorher eine Zahl von 27 Milliarden DM an Steuereinnahmeverzicht jährlich genannt worden, der allein durch die Forderungen, die Sie von der Opposition in dieser Legislaturperiode gestellt haben, zustande kommen würde. Nun haben Sie, Herr Häfele, von den „schleichenden Steuermehreinnahmen" gesprochen. Ich gebe zu, dies ist ein Problem, mit dem auch ich mich ernsthaft beschäftigt habe.
Herr Häfele, selbst 'wenn ich einmal von den Thesen ausgehe, die Sie in der „Wirtschaftswoche" geäußert haben, nämlich daß wir in den nächsten drei



Dr. Spöri
Jahren 15 Milliarden DM auf Grund nicht gesetzlich initiierter Steuereinnahmen in die öffentlichen Kassen bekommen werden — —

(Dr. Häfele [CDU/CSU] : Die haben wir doch schon, seit 1975!)

— Das haben Sie in der „Wirtschaftswoche" geschrieben.

(Erneuter Zuruf des Abg. Dr. Häfele [CDU/CSU])

— Sie haben doch in der „Wirtschaftswoche" geschrieben, daß in den nächsten drei Jahren 15 Milliarden DM zusammenkommen. Wenn ich jetzt einmal die 27 Milliarden DM Verzicht damit vergleiche und dann mit drei malnehme — für drei Jahre —, dann komme ich auf über 80 Milliarden DM gegenüber Ihren 15 Milliarden DM an zusätzlichen Steuereinnahmen, aus den sogenannten heimlichen Steuermehreinnahmen. Das geht doch im Ernst nicht auf, wenn Sie diese Positionen gegenüberstellen! Sie wollen immer am besten rechnen können.

(Heiterkeit bei der SPD — Lachen und Zurufe von der CDU/CSU)

Die Folgen einer derart massiven Steuereinnahmeverzichtspolitik, Herr Häfele — über 80 Milliarden DM in den nächsten drei Jahren! , sind klar. Sie führen zu einer steuerpolitischen Strangulierung der staatlichen Ausgabenspielräume. Dies befürchten Sie offensichtlich nicht, weil Sie heute ein anderes staatspolitisches Verständnis geäußert haben. Wir haben diese Befürchtung, und wir würden auch befürchten, daß dies zu kleineren Ausgabezuwächsen beim Bundeshaushalt, wie es Herr Leicht auch angedeutet hat, führen würde.
Meine Damen und Herren, resümierend kann ich nur folgendes feststellen: Eine derart starke steuer-und wachstumspolitische Strangulierung der Ausgabenspielräume der öffentlichen Hände könnte nicht durch irgendwelche steuerpolitisch initiierten zusätzlichen Konsumnachfrageschübe oder private Nachfrageschübe aufgefangen werden, die Sie offensichtlich im Auge haben. Dies könnte nicht durch private Nachfrage kompensiert werden, weil auch die private Nachfrage, Herr Häfele, von der staatlichen Nachfrageentwicklung abhängt und weil eine durch Ihre Maßnahmenvorschläge so stark eingeschränkte Staatsnachfrage auf die privaten Einkommen und die privaten Konsumspielräume zurückwirken würde.
Um zum Schluß zu kommen: Ich kann es nicht glauben, daß Sie im Ernst beabsichtigen, eine, von der künftigen Staatsausgabenentwicklung her gesehen, in der Konsequenz wachstumsfeindliche Strategie zu propagieren — ausgerechnet von Ihrer Seite, wo Sie doch jeden Tag mit Wachstumsbekenntnissen auf den Lippen spazierengehen und Wachstum fordern!
Wenn man das wohlwollend so interpretiert, daß Sie gar nicht glauben, diese steuerpolitischen „Quelle-Kataloge", die Sie anbieten, realisieren zu können, dann ist es um so betrüblicher, daß Sie offensichtlich in diesem Zusammenhang darauf spekulieren, meine Damen und Herren von der Opposition, daß die deutsche Bevölkerung nicht nur aus Finanz-, Haushalts- und aus Wirtschaftsexperten besteht, und daß Sie auf der Grundlage der Schwierigkeit dieser Fragen wohl Ihre steuerpolitischen Potemkinschen Dörfer im Bundestag verkaufen wollen. Ich glaube, wir sollten hier nicht eine Politik machen, die meiner Ansicht nach zynisch auf die Schwierigkeiten der finanzpolitischen Zusammenhänge selbst setzt, die heute von Ihrer Seite aus eigentlich seriöser hätten diskutiert werden müssen.

(Zustimmung bei der SPD)

Mit dieser Politik haben Sie in der Vergangenheit keine Mehrheiten gemacht. Sie werden es auch nicht in Zukunft tun. Überlegen Sie sich das einmal bis zur nächsten Wirtschaftsdebatte in der kommenden Woche.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0804003800
Das Wort hat Herr Abgeordneter Waffenschmidt.

Dr. Horst Waffenschmidt (CDU):
Rede ID: ID0804003900
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Spöri, zunächst ein paar Anmerkungen zu Ihnen. Sie haben von angeblich widersprüchlichen Einlassungen von Kollegen der CDU/CSU zu den Fragen gesprochen, über die Sie sich hier geäußert haben. Ich muß sagen, dies hätten Sie eigentlich in Ihrem eigenen Interesse besser unterlassen, denn das Hin und Her, der Zickzackkurs der jetzigen Koalition zu diesen steuerpolitischen Fragen ist überhaupt nicht mehr zu überbieten. Das muß man doch einmal deutlich aussprechen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Weil Sie es vielleicht vergessen haben, Herr Kollege Spöri, möchte ich es nun noch einmal mit ein paar Sätzen sagen. In der Regierungserklärung hieß es: Jetzt kommt das Steuerpaket, danach nichts mehr in dieser Wahlperiode. Dann haben wir gesagt: Laßt von den 2 % Mehrwertsteuererhöhung ab, sie bringen einen neuen inflationären Impuls! Darauf hat Herr Apel gesagt: Das geht überhaupt nicht, der ganze Haushalt bricht zusammen. Als Sie dann immer wieder mit den besseren Argumenten konfrontiert wurden, haben Sie gesagt: Gut, 1 % Mehrwertsteuererhöhung. Das war der nächste Kurswechsel. Dann hat Herr Apel gesagt: Das müssen wir aber unbedingt haben, sonst bricht alles zusammen. Als es gerade im Bundesrat genehmigt war, ging er an die Öffentlichkeit und sagte: Jetzt müssen wir Steuerentlastungen machen. Vorher hat er gesagt: Es ist überhaupt nichts möglich, ihr von der CDU macht den Bundeshaushalt kaputt. Dann hat er gesagt: Das machen wir 1980. Das hing wahrscheinlich mit einem gewissen Datum zusammen. Dann, meine Damen und Herren, kam wieder eine neue Diskussionsrunde. Nun konnten Sie doch den überzeugenden Argumenten, die Ihnen insbesondere aus. allen Bereichen des öffentlichen Lebens entgegengetragen worden sind, aber auch im Blick auf die starke Belastung der Arbeitnehmer gar nicht mehr ausweichen, und jetzt kommen Sie wieder



Dr. Waffenschmidt
mit einem neuen Steuerpaket. Meine Damen und Herren, der Zickzack ist nicht zu überbieten. In wenigen Wochen und Monaten sieben Kehrtwendungen! Das ist doch keine Politik, die Vertrauen schafft.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Herr Waffenschmidt, Sie lehnen zuerst etwas ab, dann bringen Sie es ein! Was ist denn das?!)

Sie hätten ganz klar unserem Gesetzentwurf zustimmen können. Herr Kollege Schäfer, Sie sind doch ein alter parlamentarischer Hase. Was Sie heute hier gemacht haben, waren doch Schattengefechte, indem Sie dies zur CDU/CSU-Fraktion gesagt haben. Sie wissen ganz genau, daß wir Ihren Vorlagen ein ganz klares Nein entgegensetzen mußten, weil es mit der Mehrwertsteuererhöhung verbunden war. Deshalb mußten wir dies doch tun. Das muß man doch klar aussprechen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

Ich will zu dem, was Herr Kollege Spöri hier angesprochen hat, noch eines sagen. Das ganze Dilemma liegt doch darin, daß Sie mit einem Programm nach dem anderen kommen. Warum ist das notwendig? Weil diese Koalition nicht mehr in der Lage ist, eine klare Soziale Marktwirtschaft ohne Wenn und Aber zu führen. Deshalb müssen Sie dauernd neue Programme machen und nehmen Sie den Bürgern das Vertrauen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nun hat — darauf wollte ich kurz eingehen — Herr Minister Apel zu dem Stichwort kommunale Finanzausstattung gesprochen. Herr Minister Apel, Sie haben gesagt, die SPD sei eine gemeindefreundliche Partei. Ich muß Ihnen sagen: Wenn Sie Gemeindefreundlichkeit ernst nehmen, dann stimmen Sie unserer Initiative zu, sagen Sie dazu ein klares Ja und reden Sie nicht darumherum!

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nun kam eine freudige Welle von der SPD, die sagte, der Minister habe recht. Ich will wegen der Kürze der Zeit nur drei Zahlen nennen. Herr Minister Apel und meine Damen und Herren von der Koalition, machen wir nur einmal stichwortartig eine Bilanz darüber, wie denn diese Politik in den letzten acht Jahren aussah. Ich muß vorweg sagen: Wenn man bilanziert, war es eine Politik zu Lasten der Gemeinden und damit auch zu Lasten der Bürger, die dadurch betroffen sind.

(Zuruf von der SPD: Das stimmt doch überhaupt nicht!)

Jetzt sage ich Ihnen Zahlen. Zahlen können Sie überzeugen.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Die Politik der Länder! — Weitere Zurufe von der SPD)

Also: daß Sie so aufgeregt sind, scheint doch zu beweisen, daß Sie das im Mark trifft, was ich hier
jetzt vortrage. Das ist doch wohl deutlich! Sonst würden Sie einmal ruhig zuhören.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Sie mißachten den Föderalismus!)

— Ich komme gleich auf den Föderalismus, Herr Professor Schäfer; dazu habe ich nämlich etwas ganz Interessantes zu berichten. Ich kann Ihnen schon empfehlen, daß Sie gut zuhören.
1969 hatten wir eine kommunale Verschuldung von 35 Milliarden DM. Nachdem Sie acht Jahre die Regierung führen, geht die kommunale Verschuldung — das heißt: die drückenden Schuldenlasten bei den deutschen Städten, Gemeinden und Kreisen — auf über 90 Milliarden DM!

(Zuruf von der CDU/CSU: Beispiel Duisburg!)

Man muß sich das einmal vor Augen halten: In den ganzen Jahren des Wideraufbaus von 1948 bis 1969 35 Milliarden DM — in den acht Jahren, in denen Sie die Verantwortung tragen, ein Sprung auf 90 Milliarden DM. Das bedeutet, daß die deutschen kommunalen Körperschaften in diesem Jahr 12 Milliarden DM Schuldendienst bezahlen müssen. Alles, was dafür aufzuwenden ist, das kann man eben leider heute nicht mehr in die Investitionen hineinbringen, und deshalb beklagen ja die kommunalen Spitzenverbände — das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, die Bundesbank und viele andere mit uns —, daß die kommunalen Investitionen zurückgehen und daß wir Jahr für Jahr ein bis zwei Milliarden DM weniger an Investitionen haben.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0804004000
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Dr. Horst Waffenschmidt (CDU):
Rede ID: ID0804004100
Ja, gerne.

Dr. Friedrich Schäfer (SPD):
Rede ID: ID0804004200
Herr Waffenschmidt, würden Sie uns auch Ihre Gedanken und Vorstellungen vortragen, welche Wege man gehen soll, um einerseits die Selbstverwaltung nach Art. 28 zu garantieren, zweitens den Art. 106 zu respektieren, wonach die Gemeindefinanzen im Rahmen der Landesfinanzen zu sehen sind und die Länder z. B. für den kommunalen Finanzausgleich zuständig sind, und drittens den Forderungen zu entsprechen, die Sie hier vertreten, daß man sich im Zweifel immer an den Bund wendet?

(Beifall bei der SPD)


Dr. Horst Waffenschmidt (CDU):
Rede ID: ID0804004300
Herr Kollege Schäfer, was Sie hier vorgetragen haben, würde schon fast ein ganzes verfassungsrechtliches Kolleg erfordern; aber ich möchte Ihnen gern kurz sagen und Sie sind ja sachkundig genug, das auch schnell aufzunehmen —: Erstens. Die wichtigste wirtschafts-und steuerpolitische Maßnahme auch für die Kommunen — und deshalb tragen wir als Kommunalpolitiker die Initiativen unserer Fraktion mit — ist, daß die Wirtschaft wieder zum Laufen kommt. Da-



Di. Waffenschmidt
von haben auch die deutschen Gemeinden am meisten. Das wollen wir einmal als erstes sagen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das zweite ist: Die Verantwortung für die kommunale Finanzausstattung tragen Bund und Länder gemeinsam. Jetzt will ich Ihnen sagen, weshalb. Die erste Anlaufstelle für die Gemeinden sind sicherlich die Länder — ganz deutlich: kommunaler Finanzausgleich. Aber der Bund hat die Steuerhoheit, er macht die Steuergesetzgebung.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Irrtum!)

— Der Bund, im Bundestag und im Bundesrat! Der Bund — das macht ja nicht irgendein Land — bestimmt etwa, wieviel die Gemeinden von der Einkommsteuer bekommen.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Haben wir nicht den kommunalen Finanzausgleich?)

Das ist ja Bundesgesetzgebung. Dies haben wir 1969 durch die Gemeindefinanzreform ins Gesetz geschrieben.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Nur diesen Punkt!)

Ich meine, wir waren uns damals, Herr Kollege Schäfer — Sie waren seinerzeit mit in der Regierung —, alle darüber einig, daß man die Gemeindefinanzreform fortführen müsse. Herr Schäfer, Sie dürfen doch nicht der deutschen Öffentlichkeit das Schauspiel darbieten, daß sich die Koalition jetzt auf diese Weise neuerdings aus der Affäre zieht, indem sie sagt: Wir beschließen zwar auf Bundesebene wacker Gesetze, geben sie den Gemeinden, die sollen sie ausführen, viele Ausgaben und Aufgaben haben; aber um die Finanzierung kümmern wir uns nicht, das sollen einmal die Länder tun! Das ist doch keine Politik!

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0804004400
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Weber?

Dr. Horst Waffenschmidt (CDU):
Rede ID: ID0804004500
Ja, gern.

Dr. Hubert Weber (SPD):
Rede ID: ID0804004600
Herr Waffenschmidt, würden Sie zur Kenntnis nehmen, daß die Einnahmen des Bundes — und das sind ja Zahlen, die auch vom Deutschen Städtetag für richtig angesehen worden sind — von 1970 bis 1976 nur um 53,8 v. H. und die der Gemeinden um 100,6 v. H. gestiegen sind, wobei die Steuereinnahmen bei den Gemeinden noch stärker gestiegen sind, nämlich um 102,4 °/o, beim Bund in der gleichen Zeit aber nur um 56,6 °/o?

Dr. Horst Waffenschmidt (CDU):
Rede ID: ID0804004700
Herr Kollege Weber, diese Zahlen will ich jetzt nicht kritisch untersuchen; nur Sie machen jetzt einen Fehler: Sie müssen den Einnahmepositionen bei den Gemeinden die Ausgaben gegenüberstellen, und die Ausgaben bei den Gemeinden haben sich so entwickelt — —

(Zuruf von der SPD: Das müssen Sie beim Bund auch! — Weitere Zurufe)

— Genau! Und nun möchte ich Ihnen gern einmal sagen: Sie haben eine ganz, ganz unsichere Haltung und ein schlechtes Gewissen in dieser Frage. Deshalb sind Sie so unruhig und reden dauernd dazwischen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Kühbacher [SPD]: Kommen Sie mal zur Sache! — Weitere Zurufe von der SPD)

— Ja!
Jetzt will ich Ihnen noch eine nette Äußerung Ihres stellvertretenden Bundesvorsitzenden, des Herrn Koschnick, deutlich in Erinnerung rufen. Der Herr Koschnick hat noch zu Beginn dieses Jahres das vorgerechnet; er hat auf der einen Seite die Zahlen des Kollegen Weber und auf der anderen Seite die Ausgabenbelastungen genommen. Danach müssen die deutschen Städte und Gemeinden allein in diesem Jahr trotz hoher Neuverschuldung wieder rund 4 Milliarden DM an Defizit verkraften. Das ist die Folge der desolaten Politik, die zu Ihren Lasten geht und für die Sie die Verantwortung tragen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0804004800
Herr Kollege, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Weber (Köln)?

Dr. Horst Waffenschmidt (CDU):
Rede ID: ID0804004900
Nein. Jetzt will ich erst meine Äußerungen weiter vorantreiben. Ich habe ja mehrere Zwischenfragen gestattet. Meine Redezeit ist ohnehin begrenzt.
Der Herr Finanzminister Apel hat dann gesagt: Die Länder haben bei der Umsatzsteuer tüchtig abgesahnt; nun sollen die den Gemeinden mit geben. Herr Minister Apel, eines ist deutlich und wichtig — und darum haben wir ja unseren Antrag gestellt, das mit Wirkung vom 1. Januar 1979 vorzunehmen —, nämlich daß wir ein gutes Ergebnis bei der Umsatzsteuerneuverteilung auch im Interesse der Länder und Gemeinden erreicht haben. Ich möchte von dieser Stelle aus gerade den sechs von der CDU bzw. der CSU regierten Ländern und deren Ministerpräsidenten danken, daß sie sich sehr erfolgreich gegen Ihre Forderungen durchgesetzt haben; denn sonst wären die Gemeinden durch Ihre Vorschläge noch mehr belastet worden. Dafür wollen wir den Landesregierungen und den Ländern danken. Ich will Ihnen sagen: Wir sind in einem guten Gespräch mit unseren Ländern, damit die Landesregierungen und die Landtage entsprechende Vorschläge machen, 1978 einen Ausgleich herbeizuführen.
Eines müssen wir uns gemeinsam — das geht uns alle an — vor Augen halten: Wir werden die Investitionskraft der deutschen Städte und Gemeinden nur stärken, wenn wir ihnen langfristig eine Grundausstattung an kommunalen Finanzen garantieren. Dazu gehört ein entsprechender Anteil am Steueraufkommen. Und das, Herr Minister Apel, können Sie nicht durch viele Programme mit langen Antrags-und Bewilligungsverfahren und durch jährliche Finanzausgleichsgesetze machen. Sondern ein gewisses Maß an Steuerbeteiligung muß den Gemeinden zustehen. Darum kämpfen wir, damit sie wieder Ver-



Dr. Waffenschmidt
trauen schöpfen und investieren. Das kommt dann auch unserer Wirtschaft zugute, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf des Abg. Dr. Weber [Köln])

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang sagen: In der vorigen Woche hat ja der Bundeskanzler das Thema aufgenommen und den kommunalen Spitzenverbänden in einem Brief erklärt: Investiert bitte, gleichgültig, wie die Einnahmeseite ausfällt; macht die Ausgabenseite größer und investiert! Ich möchte hier sagen: Die deutschen Städte und Gemeinden würden gern investieren. Viel ist für den Umweltschutz zu tun, auch als Voraussetzung für private Initiativen und private Investitionen. Aber die deutschen Städte und Gemeinden können ja nicht deficit spending machen, wie es im Notfall der Bund machen kann und wie es auch die Länder tun können. Die Städte und Gemeinden sind von einer Kommunalaufsicht abhängig. Wer die deutschen Städte und Gemeinden, wie es der Bundeskanzler getan hat, zum Investieren ermuntert, der muß sich auch darum kümmern, daß sie die nötige Finanzausstattung dafür bekommen. Nur das ist ehrliche Politik.
Die Fragen der kommunalen Finanzausstattung im Zusammenhang mit den steuerpolitischen Initiativen und anderen Initiativen werden uns in diesem Haus sicher während der kommenden Monate noch intensiv beschäftigen. Uns liegt daran, daß die Gemeinden wieder in die Lage versetzt werden, zu investieren. Das hilft, Arbeitslosigkeit zu überwinden. Das hilft vor allem der mittelständischen Wirtschaft mit vielen Investitionsaufträgen, auch kleinerer und mittlerer Größe. Wir alle in diesem Haus haben die Verpflichtung — auch nach dem von Ihnen, Herr Professor Schäfer, erwähnten Art. 28 des Grundgesetzes —, dafür zu sorgen, daß unsere Städte und Gemeinden einen angemessenen Spielraum für eigene Entscheidungen haben, damit sie für ihre Maßnahmen Vertrauen schöpfen können. Wenn das nicht der Fall ist, sind die Bürger die Leidtragenden.
Lassen Sie mich zum Abschluß noch eines sagen: In den Jahren seit 1969 sind die Belastungen der Bürger in den Gemeinden durch Gebühren, Beiträge und Kommunalabgaben um über 10 Milliarden DM gestiegen. Wir dürfen nicht zulassen, daß hier versucht wird, Entlastungen für den Bürger zu schaffen, aber die Gemeinden dann, weil sie finanziell ausgehungert sind, zu neuen Abgabebelastungen für den Bürger kommen müssen. Das wäre eine unehrliche Politik.
Deshalb möchte ich Sie auffordern: Helfen Sie uns, daß dieser Antrag, der realistisch und maßvoll formuliert ist, nämlich ab 1. Januar 1979 eine Steigerung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer auf 15 % vorzunehmen, eine Mehrheit findet. Er würde zu einem sehr starken Signal für die kommunalen Körperschaften werden, zu investieren und uns in schwieriger wirtschaftlicher Lage auch von den Kommunen aus zu helfen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0804005000
Das Wort hat der Abgeordnete Westphal.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0804005100
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte eigentlich nicht die Absicht, hier heute noch zu reden. Aber nachdem wir heute eine so interessante, instruktive und — wenn man so will — gerade nach dieser hektischen Sommerdiskussion doch ruhige Debatte über Steuern und Finanzen gehabt haben, kommt der Herr Waffenschmidt und macht hier so einen Polterkram am Schluß. Da muß man doch fünf Minuten die Tassen wieder zurechtrücken.

(Zurufe von der CDU/CSU)

— So ist es doch gewesen, wenn man es aufs Ganze sieht.

(Zurufe von der CDU/CSU: So ist es nicht gewesen!)

Sie haben nach der vorangegangenen hektischen Diskussion — viele hatten wegen des regnerischen Sommers wahrscheinlich zuviel Zeit, die kontroverse-hungrigen Medien unseres Landes ständig neu zu füttern — erlebt, daß die Koalitionsfraktionen dieses Parlaments innerhalb von drei Tagen klargezogen haben, was sie in der steuerpolitischen Frage zu machen gedenken. Das ist der Vorgang. Vielleicht wird dies bei den Medien auch noch beachtet. Aber die werden sicher sagen: Es war eine ruhige Debatte, es war langweilig im Deutschen Bundestag. Nun gut, Herr Waffenschmidt, Sie haben in einer etwas seltsamen Weise für Belebung gesorgt.
Lassen Sie mich bitte an den Ausgangspunkt für den Teil Ihrer Bemerkungen erinnern. Ich muß einfach mal zitieren, wie der Antrag der CDU/CSU lautet, der auf der Tagesordnung steht:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei den Verhandlungen über die Steuerneuverteilung darauf hinzuwirken, daß den Gemeinden der Steuerausfall ersetzt wird, der ihnen durch steuergesetzliche Maßnahmen des Jahres 1977 entsteht.
Sie erinnern: Das ist der Antrag, den die Opposition zur Vertuschung des eigenen abenteuerlichen Verhaltens vor der Sommerpause damals auf die Tagesordnung für heute serviert hat. Wir sollen also über etwas reden, was längst erledigt ist, was längst gemacht ist. — Immer hinken Sie hinterher; arme Opposition! Sie verharrt im Vergangenen.
Nun kommen Sie mit dem aus bundespolitischer Sicht sehr problematischen Ergebnis der Umsatzsteuerneuverteilung. Ihr Dankeschön an sechs bestimmte Finanzminister kann ich nicht teilen. Ich glaube, auch alle Fraktionen des Hauses müßten sehr, sehr skeptisch darauf schauen.

(Zustimmung bei der SPD)


(V o r sitz : Vizepräsident Stücklen)

Klar war: Die Länder sind dran; nicht nur nach der Verfassung — das ist hier eben klargestellt worden —, auch auf Grund des erstrittenen Anteils an der Umsatzsteuerneuverteilung mußte der wünschenswerte Ausgleich bei den Gemeinden durch sie



Westphal
herbeigeführt werden. Herr Waffenschmidt, wir kennen die Länder, in denen dies bereits zu klaren Antworten für die Gemeinden geführt hat. Ich denke an Hessen und Nordrhein-Westfalen. CDU-geführte Länder sind bisher nicht dabei. Vielleicht schickt die Opposition reitende und beredte Boten ihrer Art an die entsprechenden Finanzminister in den CDU-geführten Ländern, statt uns hier mit Restanten zu langweilen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0804005200
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Waffenschmidt?

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0804005300
Bitte.

Dr. Horst Waffenschmidt (CDU):
Rede ID: ID0804005400
Herr Kollege Westphal, sind Sie bereit, zuzugeben, daß bereits durch die Regierung des Freistaates Bayern, durch Initiativen in Baden-Württemberg — um nur einige Bei' spiele zu nennen — Maßnahmen ergriffen wurden, um zum Teil noch im Jahre 1977 Ausfälle bei den Gemeinden auszugleichen? Ich denke insbesondere an den Verlust, den vor allen Dingen auch die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Grunderwerbsteuer hinzunehmen haben.
Sind Sie weiter bereit, zuzugeben, daß z. B. Herr Halstenberg gesagt hat „Ihr kriegt für nächstes Jahr einen guten Finanzausgleich, aber diesen nur für ein Jahr!"? Geben Sie zu, daß wir, wenn wir den Gemeinden schon Steuern wegnehmen, die Verantwortung haben, ihnen nicht für ein Jahr ein Trostpflaster zu geben, sondern sie einigermaßen dauerhaft zu entschädigen?

(Beifall bei der CDU/CSU)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0804005500
Ich bin bereit zuzugeben, Herr Waffenschmidt, daß der zuständige bayerische Minister einen Brief an irgend jemanden — ich glaube, an die Gemeinden — geschrieben hat. Von Etatkonsequenzen kann bisher dort keine Rede sein. Wir müssen es abwarten. Mein Vorschlag lautet: Gehen Sie hin und reden Sie dort in dieser Richtung, damit das geschieht, was z. B. in Nordrhein-Westfalen schon konkret im Etatentwurf steht.
Ich muß jetzt zum zweiten Teil kommen, damit die Zeit nicht noch weiter in Anspruch genommen wird. Da wird bei Ihnen rasch etwas Neues, Schmackhaftes aus dem Hut gezogen: 1 % mehr Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, und zwar nicht für heute, nein, für 1979. Konjunkturpolitisch ist das gar nicht relevant, aber es ist so eine Art Pflaster, so möchte ich sagen, mit dem die Wunde der Gemeinden, die eine lineare Steuersenkung um 10 %, die die Opposition vorschlägt, in einer Größenordnung von doch round about 2 Milliarden DM aufreißen würde, wenn auch nicht gleich, doch dann eben später, nämlich nach dem Ausbluten, verklebt werden kann. Die Opposition wird damit einer ernsthaften Behandlung der Fragen kommunaler Finanzausstattung nicht gerecht.
Da wir demnächst eine große Debatte über Kommunalpolitik zu führen haben, einfach nur zwei, drei Anmerkungen: Erstens. Auch und gerade die
SPD hält eine ausreichende Finanzausstattung der Gemeinden für erforderlich. Die SPD hat entscheidend dazu beigetragen, daß mit der Gemeindefinanzreform von 1969 der Anteil der Gemeinden am Gesamtsteueraufkommen objektiv gewachsen ist, und zwar zu Lasten des Bundes.

(Dr. Möller [CDU/CSU] : Dann können Sie ja jetzt zustimmen!)

Zweitens. Die Gemeinden waren im letzten Jahr in der Lage, im Vergleich zum Bund bei der Konsolidierung ihrer Haushalte erheblich größere Fortschritte zu machen mit der Folge, daß der Anteil des Bundes an der Gesamtverschuldung aller öffentlichen Hände stark zunimmt, derjenige der Gemeinde sich für diese — erfreulicherweise — verkleinert.
Drittens. Über die weitere qualitative und quantitative Ausgestaltung der Kommunalfinanzen ist sicher nachzudenken. Wir Sozialdemokraten haben dabei unsere zukunftsweisenden Programme durchaus im Sinn. Aber man darf es sich eben nicht so leicht machen, wie es die Opposition mit ihren Anträgen tut; denn man kann denselben Kuchen eben nur einmal und nicht zweimal essen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0804005600
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schmitt-Vockenhausen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0804005700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist immer mißlich, wenn eine aktuelle steuerpolitische Diskussion, ich möchte nicht sagen: mißbraucht wird, aber benutzt werden soll, um sie gewissermaßen mit einem anderen Thema in der Debatte zu verquicken. Die Frage der Gemeindefinanzen war 20 Jahre lang in diesem Hause nicht zu einem befriedigenden Ergebnis gebracht worden, weil alle Bemühungen — angefangen von der Grundgesetzänderung auf Vorschlag des Kollegen Professor Gülich im Jahre 1956 mit der Einbeziehung der Gemeinden in den bundesstaatlichen Finanzausgleich bis hin zu der Einsetzung einer Reformkommission auch zugunsten der Gemeinden — von der damaligen Mehrheit dieses Hauses, Herr Kollege Dr. Waffenschmidt, sehr lange leider nicht nur dilatorisch, sondern ablehnend behandelt worden waren. Daran muß deutlich erinnert werden.
Es waren die Sozialdemokraten, die mit der Enquetekommission zur Finanzreform damals erreicht haben, daß dieses Thema im Bundestag eingeführt werden konnte. Die Erfolge haben sich ja mit der Reform des Jahres 1969 ergeben. Das muß im Interesse der geschichtlichen Wahrheit gesagt werden.

(Abg. Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

— Bitte, Herr Kollege.

Dr. Horst Waffenschmidt (CDU):
Rede ID: ID0804005800
Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen, sind Sie denn bereit, bei Ihrer geschichtlichen Betrachtung wenigstens zuzu-



Dr. Waffenschmidt
geben, daß der Einstieg in die Gemeindefinanzreform der uns in den Gemeinden allen sehr geholfen hat, doch immerhin in der Großen Koalition unter Führung des Bundeskanzlers Kiesinger und des Finanzministers Strauß erfolgte? Das wollen wir doch festhalten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dr. Schmitt-Vockenhausen: Herr Kollege, ich sage nichts anderes. Ich war ja doch dabei. Ich wollte nur noch einmal den geschichtlichen Werdegang deutlich machen, auf wessen Anträge und auf wessen Bemühungen die gemeinsamen Ergebnisse von 1965 zurückgehen.
Nun komme ich zu dem 'heute für uns entscheidenden Punkt. Der Bundesrat hat in diesem Jahr bei der Steuerverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden seine Hebelstellung so eindeutig und mit einem solchen Nachdruck zugunsten der Länder ausgeübt, daß man versucht ist zu sagen, er hat das gemacht, was man draußen einen großen Schnitt nennt. Er hat das damit begründet, daß er dafür zuständig sei, den Gemeinden zu helfen. Jetzt wollen wir einmal sehen, was nun mit diesem Geld geschieht. Das werden wir im nächsten Jahr aufrechnen. Dann steht ja die nächste Mehrwertsteuerverteilung — die jetzige läuft ja zum 31. Dezember 1978 aus — zur Debatte. Dann werden wir sehen, was geschehen ist. Ich wäre jedenfalls froh, wenn die Bundesratsmehrheit, von der Sie gesprochen haben und der Sie so dankbar sind, dann deutlich machen würde: Wir nehmen nicht nur die Einnahmefälle, die die CDU/CSU-Anträge bringen würden, in Kauf, sondern wir werden auch unseren Teil dazu beitragen, um auf 15 % für die Gemeinden zu kommen. Dann wird sicher der Bundesfinanzminister seinen Teil dazu beitragen, daß den Gemeinden finanziell qualitativ und quantitativ geholfen werden kann.
In diese Richtung müssen unsere Überlegungen und unsere Gedanken gehen. Dies ist die eigentliche Entscheidung, und diese wird der Mehrheit des
Bundesrates nicht abgenommen. Dafür werden wir sorgen!

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0804005900
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf auf Drucksache 8/592 dem Finanzausschuß — federführend — sowie dem Innenausschuß, dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, dem Ausschuß für Wirtschaft — mitberatend — und dem Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen. Ich frage das Haus, ob es mit diesen Vorschlägen einverstanden ist. — Keine gegenteilige Meinung. Es ist so beschlossen.
Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU — Drucksache 8/593 — soll auf Vorschlag des Ältestenrates dem Finanzausschuß — federführend — und dem Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 der Geschäftsordnung überwiesen werden. Ich frage das Haus, ob es mit diesem Vorschlag einverstanden ist. — Ich höre keine gegenteilige Meinung. Es ist so beschlossen.
Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU — Drucksache 8/881 — soll auf Vorschlag des Ältestenrates dem Finanzausschuß — federführend — und dem Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 der Geschäftsordnung, und der Antrag der Fraktion der CDU/CSU — Drucksache 8/876 — soll auf Vorschlag des Ältestenrates dem Finanzausschuß — federführend —, dem Ausschuß für Wirtschaft — mitberatend — und dem Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 der Geschäftsordnung überwiesen werden. Ist das Haus damit einverstanden? -- Es ist so beschlossen.
Damit stehen wir am Ende der Tagesordnung.
Die nächste Plenarsitzung findet am Mittwoch, dem 14. September 1977, 13 Uhr statt.
Ich schließe die Sitzung.