Protokoll:
8024

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 24

  • date_rangeDatum: 4. Mai 1977

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 14:31 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/24 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 24. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1977 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 1645 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 1645 B Fragestunde — Drucksache 8/328 vom 29. 04. 1977 — Ausbildungsplatzangebot der Bauwirtschaft nach Einführung der Stufenausbildung MdlAnfr A77 29.04.77 Drs 08/328 Milz CDU/CSU MdlAnfr A78 29.04.77 Drs 08/328 Milz CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . . . 1646 D, 1647 B, C, D, 1648 A, B ZusFr Milz CDU/CSU . . 1647 B, C, 1648 A, B Bevorstehende Massenentlassungen in der zum Chemiekonzern Hoechst gehörenden Spinnstoffabrik Zehlendorf; Mitverantwortung der Großunternehmen für die wirtschaftliche Existenz Berlins MdlAnfr A79 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Diederich (Berlin) SPD MdlAnfr A80 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Diederich (Berlin) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . . 1648 C, 1649 A, B, C, D ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . 1649 A, B ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . . 1649 B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 1649 D Auswirkungen der Ölkatastrophe in der Nordsee auf die Energiepolitik MdlAnfr A81 29.04.77 Drs 08/328 Wolfram (Recklinghausen) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 1649 D, 1650 B, C ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . 1650 A, B ZusFr Stahl (Kempen) SPD . . . . . . 1650 B ZusFr Kuhlwein SPD . . . . . . . . 1650 C Stromerzeugungspotential industrieller Kraftwerke für die öffentliche Stromversorgung MdlAnfr A82 29.04.77 Drs 08/328 Ueberhorst SPD MdlAnfr A83 29.04.77 Drs 08/328 Ueberhorst SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . . 1650 D, 1651 A, B, C ZusFr Ueberhorst SPD . . . . . . . . 1651 B ZusFr Stahl (Kempen) SPD . . . . . . 1651 B ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . . 1651 C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1977 Finanzielle Förderung einer unabhängigen Beratung der Verbraucher durch die Verbraucherorganisationen in Fragen der Energieersparnis sowie Information des Verbrauchers über den Energieverbrauch durch die Stiftung Warentest MdlAnfr A84 29.04.77 Drs 08/328 Heyenn SPD MdlAnfr A85 29.04.77 Drs 08/328 Heyenn SPD Antw PStSekr Grüner BWMi 1651 D, 1652 A, B, C, D ZusFr Heyenn SPD . . . . . . . . 1652 A, B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . 1652 C Überarbeitung der DIN-Norm zur Ermittlung des Benzinverbrauchs von Kraftfahrzeugen MdlAnfr A86 29.04.77 Drs 08/328 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD MdlAnfr A87 29.04.77 Drs 08/328 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 1652 D, 1653 B, C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 1653 A, C Angabe des Energieverbrauchs auf allen elektrischen Haushaltsgeräten MdlAnfr A88 29.04.77 Drs 08/328 Marschall SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . 1653 D, 1654 A ZusFr Marschall SPD . . . . . . . . 1654 A Begrenzung des zulässigen Kraftstoffverbrauchs bei Kraftfahrzeugen MdlAnfr A89 29.04.77 Drs 08/328 Marschall SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . 1654 A, C, D, 1655 A ZusFr Marschall SPD 1654 C ZusFr Burger CDU/CSU . . . . . . 1654 D ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 1654 D ZusFr Heyenn SPD 1655 A Informierung der Verbraucher über notwendige und mögliche Energieeinsparungsmaßnahmen; Verschärfung der Preis- und Fachaufsicht über die Energieversorgungsunternehmen MdlAnfr A90 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Emmerlich SPD MdlAnfr A91 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Emmerlich SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . 1655 A, B, C, D ZusFr Dr. Emmerlich SPD 1655 B, D Verbesserung des Energienutzungsgrads elektrischer Haushaltsgeräte; Nutzung der Erfahrungen der Stiftung Warentest auf dem Gebiet der Erforschung energiesparender Techniken im Verbraucherbereich MdlAnfr A92 29.04.77 Drs 08/328 Jungmann SPD MdlAnfr A93 29.04.77 Drs 08/328 Jungmann SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1656 A, B Beachtung der OECD-Richtlinien für multinationale Konzerne MdlAnfr A94 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Holtz SPD MdlAnfr A95 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Holtz SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 1656 C, 1657 A, B, C ZusFr Dr. Holtz SPD 1657 A, B, C ZusFr Hoffmann (Saarbrücken) SPD . . . 1'657 A Maßnahmen gegen das Fischen holländischer Kutter innerhalb der 12-Seemeilenzone vor der ostfriesischen Küste MdlAnfr A5 29.04.77 Drs 08/328 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU MdlAnfr A6 29.04.77 Drs 08/328 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . 1657 D, 1658 A, C, D, 1659 A, B ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDUJCSU 1658 C, D ZusFr Ewen SPD 1659 A ZusFr Nordlohne CDU/CSU 1659 A Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für das einheimische Bäckerhandwerk, insbesondere im Saarland und im Raum Mannheim/Ludwigshafen, gegenüber der kostengünstigeren französischen Konkurrenz MdlAnfr A9 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Schmidt (Gellersen) SPD Antw PStSekr Gallus BML . . . . . . . 1659 B Schädliche Auswirkungen der geplanten Einschränkung der Butterfahrten auf die Wirtschaft und die Arbeitsplätze in den Küstenländern im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" MdlAnfr All 29.04.77 Drs 08/328 Paterna SPD Antw PStSekr Gallus BML . . . . . . 1659 C, D ZusFr Paterna SPD 1659 D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1977 III Unterbindung der Versprühung des Unkrautbekämpfungsmittels Tormona aus der Luft MdlAnfr Al2 29.04.77 Drs 08/328 Kuhlwein SPD Antw PStSekr Gallus BML. 1660 A, C, D, 1661 A ZusFr Kuhlwein SPD . . . . . . . . 1660 C ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 1660 D ZusFr Ey CDU/CSU 1661 A Festschreibung des zumutbaren Lärmpegels bei 75 dB(A) durch Rechtsverordnung MdlAnfr A14 24.09.77 Drs 08/328 Braun CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . . . . 1661 B, C, D ZusFr Braun CDU/CSU . . . . . . . 1661 B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 1661 C ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 1661 C Verkehrsuntersuchung für den deutsch-niederländischen Grenzraum sowie Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke Antwerpen–Mönchengladbach MdlAnfr A16 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU MdlAnfr A17 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 1661 D, 1662 A, B, C ZusFr Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU . 1661 D, 1662 A, B, C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 1662 A Erhöhung der Sozialtarife im Personenverkehr sowie Wegfall der ermäßigten Geschwisterkarten im Schülerverkehr ab 1. Mai 1977 MdlAnfr A19 29.04.77 Drs 08/328 Walther SPD Antw PStSekr Wrede BMV . 1662 D, 1663 A, B ZusFr Walther SPD 1662 D, 1663 A ZusFr Nordlohne CDU/CSU 1663 B Fahrvergünstigungen für Angehörige der Bundesbahn sowie Ausschluß von Hinterbliebenen verstorbener Bediensteter von den Vergünstigungen MdlAnfr A21 29.04.77 Drs 08/328 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A22 29.04.77 Drs 08/328 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . 1663 C, D, 1664 A ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . 1663 C, D, 1664 A ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 1664 A Aufnahme historischer Ortsnamen neben der postalischen Bezeichnung des Zustell- amts in Postleitzahlverzeichnisse MdlAnfr A23 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Schmidt (Gellersen) SPD Antw PStSekr Wrede BMV • 1664 B Auflösung öffentlicher Fernsprechstellen in ländlichen Orten MdlAnfr A24 29.04.77 Drs 08/328 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMP 1664 C, D, 1665 A, C ZusFr Niegel CDU/CSU . . . 1664 D, 1665 A ZusFr Mahne. SPD . . . . . . . . 1665 C Nächste Sitzung 1665 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 1667* A Anlage 2 Lärmschutzwerte bei militärischen Schieß-und Übungsplätzen SchrAnfr B111 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Billow BMVg 1667* B Anlage 3 Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Verbesserung des Wohnungseigentumsrechts MdlAnfr Al 29.0437 Drs 08/328 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 1667* D Anlage 4 Änderung des GmbH-Gesetzes zur Erhöhung des Haftungskapitals SchrAnfr B24 29.04.77 Drs 08/328 Burger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 1668* A Anlage 5 Vereinbarkeit der von Alfa Romeo u. a. im „Stern" und im „Spiegel" erschienenen Anzeigen „Warum fahren Sie kein anständiges deutsches Auto?" „Eben drum." mit den Gepflogenheiten eines lauteren Wettbewerbs SchrAnfr B26 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 1668* B IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1977 Anlage 6 Inanspruchnahme der Investitionsförderung zur Energieeinsparung im Gartenbau SchrAnfr B43 29.04.77 Drs 08/328 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 1668* D Anlage 7 Auswirkungen des neuen Futtermittelrechts SchrAnfr B45 29.04.77 Drs 08/328 Peters (Poppenbüll) FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 1669* A Anlage 8 Erhöhung der Grundgebühren für Fernsprechapparate SchrAnfr B114 29.04.77 Drs 08/328 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 1669* B Anlage 9 Beseitigung der Schwierigkeiten bei der Übernahme von Laufbahnbewerbern und Aufstiegskräften in den mittleren Postfachdienst SchrAnfr B 115 29.04.77 Drs 08/328 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 1669* C Anlage 10 Schadenersatzforderungen für verlorengegangene Einschreibesendungen in die Sowjetunion in den Jahren 1975 und 1976 sowie Rückforderung des von der Bundespost gezahlten Schadenersatzes von der Postverwaltung der Sowjetunion SchrAnfr B116 29.04.77 Drs 08/328 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAnfr B117 29.04.77 Drs 08/328 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 1669* D Anlage 11 Werbung der Bundespost für Fernsprechneuanschlüsse mit Wartezeiten bis zur Installation von bis zu einem Jahr SchrAnfr B118 29.04.77 Drs 08/328 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 1670* A Anlage 12 Absicht der Deutschen Bundespost, das Ortsnetz der Gemeinde Neusorg, Landkreis Tirschenreuth, künftig nicht mehr im amtlichen Fernsprechbuch Oberpfalz/Niederbayern, sondern im amtlichen Fernsprechbuch Oberfranken zu führen SchrAnfr B119 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 1670* B Anlage 13 Schaltung der Notrufnummern 110 in den Fernsprechortsnetzen SchrAnfr B120 29.04.77 Drs 08/328 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 1670* C Anlage 14 Anweisung an Staatssekretär Gaus, keine Fragebogen über DDR-Bürger mehr auszulegen SchrAnfr B124 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 1670* D Anlage 15 Verweigerung der Einreise für den Lyriker Siegmar Faust zur Teilnahme an der Beisetzung seines Vaters in Dresden SchrAnfr B125 29.04.77 Drs 08/328 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 1671* A Anlage 16 Öffentlicher Hinweis auf die falsche Bezeichnung „Kleiner Grenzverkehr" für die Tagesaufenthalte in der DDR SchrAnfr B126 29.04.77 Drs 08/328 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 1631* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1977 1645 24. Sitzung Bonn, den 4. Mai 1977 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 22. und 23. Sitzung, Anlage 1: In die Listen der entschuldigten Abgeordneten sind die Namen folgender Abgeordneten einzufügen: Adams* Dr. van Aerssen* Dr. Aigner* Dr. Bangemann * Dr. Bayerl * Blumenfeld * Fellermaier Dr. Früh * Dr. Fuchs * Dr. Jahn (Braunschweig) * Krall* Dr. Klepsch * Klinker * Lange * Lücker * Schwabe Dr. Schwörer * Seefeld * Sieglerschmidt * Dr. Starke (Franken) * Frau Dr. Walz * Zywietz* Der Abgeordnete Kunz (Berlin) * ist in die Liste der entschuldigten Abgeordneten der 23. Sitzung einzufügen. 23. Sitzung, Seite 1611 *, Anlage 75: Das Datum „19. März 1977" muß richtig lauten „19. März 1976". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich Dr. Althammer 5. 5. Batz 5. 5. Engelsberger 5. 5. Prof. Dr. Erhard 13. 5. Dr. Fuchs ' 5. 5. Gerstein 4. 5. Haehser 4. 5. von Hassel 5. 5. Hofmann (Kronach) 5. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 5. 5. Jung 5. 5. Katzer 5. 5. Dr. h. c. Kiesinger 5. 5. Dr. Lauritzen 5. 5. Lücker * 5. 5. Dr. Mikat 4. 5. 011esch 5. 5. Schreiber * 5. 5. Dr. Schwörer * 5. 5. Dr. Staudt 27. 5. Frau Steinhauer 27. 5. Topmann 4. 5. Frau Tübler 13.5. Dr. Waigel 5. 5. Dr. Wallmann 4. 5. Frau Dr. Walz * 5. 5. von Wrangel 5. 5. Würtz * 5. 5. Zebisch 5. 5. für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 111) : Ist die Bundesregierung bereit, Lärmschutzwerte auch für Anwohner bei Truppenübungsplätzen in der Bundesrepublik Deutschland nach Möglichkeit einzuhalten und dies vor allem durch den nötigen Abstand von Schieß- und sonstigen militärischen Übungsplätzen von den an Truppenübungsplätzen grenzenden Wohngemeinden zu gewährleisten? Militärische Schieß- und Übungsplätze sind nicht vom Geltungsbereich des Bundesimmissionsschutzgesetzes ausgenommen. Die Bundesregierung ist auch grundsätzlich bereit, dem Lärmschutz bei Schieß-und Truppenübungsplätzen Rechnung zu tragen. Die Durchführung dieser Absicht stößt jedoch auf Schwierigkeiten. Sie bestehen zunächst in einem Zielkonflikt zwischen Erhaltung der Verteidigungsbereitschaft, Immissionsschutz und Bebauungsplanung. Die VerteiAnlagen zum Stenographischen Bericht digungsbereitschaft der Bundeswehr erfordert ein Mindestmaß von Übungen der Truppe. Damit ist Schieß- und Fahrzeuglärm verbunden, durch den sich die Anwohner von Schieß- und Übungsplätzen belästigt fühlen können. Dies läßt sich aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht immer vermeiden. Die Möglichkeiten zur Einschränkung oder Verlegung von Übungszeiten werden derzeit von Fall zu Fall geprüft. Aber auch bei eingeschränkter Nutzung der Schieß- und Übungsplätze lassen sich unerwünschte Lärmimmissionen nicht ganz vermeiden. Die derzeit einzige Möglichkeit, unerwünschte Lärmimmissionen von den Anwohnern militärischer Schieß- und Übungsplätze fernzuhalten, wäre die Einhaltung bestimmter Mindestabstände zu benachbarten Wohngebieten. Dies ist jedoch aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht immer möglich und schränkt die Bebauungsplanung der Gemeinden ein, da die Wahrung des Mindestabstands mittelbar ein Bauverbot beinhaltet. Eine weitere Schwierigkeit ist, daß das Messen und Bewerten von Schießlärm, durch den sich die Anwohner militärischer Schieß- und Übungsplätze besonders belästigt fühlen, wegen seiner Eigenart und besonderen Schallcharakteristik noch nicht geregelt ist. Die Bundesregierung hat daher bereits Anfang 1976 die Meßstellen der Länder und den Fachnormenausschuß Akustik beauftragt, eine Richtlinie für das Messen und Bewerten von Schießlärm für Handfeuerwaffen zu erarbeiten. Mit der Bekanntgabe dieser Richtlinie wird noch im Laufe dieses Jahres gerechnet. Unabhängig davon bemüht sich die Bundeswehr, den Schießlärm in der Nachbarschaft von Standortschießanlagen durch bauliche Maßnahmen herabzusetzen. Die Versuche sind erfolgversprechend, aber noch nicht abgeschlossen. Repräsentative Meßergebnisse liegen noch nicht vor. Ziel der Bundesregierung ist es, den Lärmschutz im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes auch den an militärischen Schieß- und Übungsplätzen grenzenden Wohngemeinden nach Möglichkeit zu gewährleisten. Es kann aber schon jetzt gesagt werden, daß wegen der räumlichen Gegebenheiten nicht überall Lärmschutz in dem erwünschten Maße möglich sein wird. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/328 Frage A 1): Bis wann ist die Bundesregierung in der Lage, den von ihr in der Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf des Bundesrats zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes - Drucksache 8/161 - in Aussicht genommenen eigenen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Wohnungseigentumsrechts vorzulegen? 1668* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1977 Im Bundesministerium der Justiz ist ein Gesetzentwurf zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes in Vorbereitung. Hierbei sollen insbesondere auch Alternativen zu einigen von der Bundesregierung als bedenklich angesehenen Vorschlägen im Gesetzentwurf des Bundesrates entwickelt werden. Wie sich aus den Ausführungen in der Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates (Drucksache 8/161) ergibt, handelt es sich hier zum Teil um schwierige Fragen, die sehr eingehender Prüfung und Diskussion mit den beteiligten Wirtschaftskreisen bedürfen. Bei dieser Situation läßt sich gegenwärtig ein Zeitpunkt, bis zu welchem ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgelegt werden kann, noch nicht angeben. Es ist jedoch beabsichtigt, einen solchen Entwurf noch während der 8. Wahlperiode des Deutschen Bundestages in das Gesetzgebungsverfahren zu bringen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage B 24) : Erwägt die Bundesregierung in absehbarer Zeit eine Änderung des GmbH-Gesetzes, in welcher eine Erhöhung des Haftungskapitals von gegenwärtig 20 000 DM vorgesehen ist? Die Bundesregierung erwägt eine Novellierung des GmbH-Gesetzes, durch die u. a. das Mindeststammkapital der GmbH auf 50 000 DM erhöht werden soll. Eine entsprechende Vorschrift ist in einem Referentenentwurf zur Änderung des GmbH-Gesetzes und anderer handelsrechtlicher Vorschriften enthalten, der zur Zeit den beteiligten Ressorts, den Landesjustizverwaltungen und den betroffenen Verbänden zur Stellungnahme vorliegt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/ CSU) (Drucksache 8/328 Frage B 26) : Verstoßen Anzeigen wie die unter anderem im „Stern" vorn 31. März 1977 und im „Spiegel" vom 28. März 1977 erschienenen Anzeigen „Warum fahren Sie kein anständiges deutsches Auto?" „Eben drum." Alfa Romeo bereits nach geltender Rechtslage gegen die Gepflogenheiten eines lauteren Wettbewerbs, und wenn nein, wird die Bundesregierung dies zum Anlaß einer gesetzgeberischen Initiative auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts nehmen? Nach § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sind zwar die vergleichende Werbung und andere Erscheinungsformen einer auf Mitbewerber bezugnehmenden Werbung grundsätzlich unzulässig. Die Rechtsprechung hat jedoch von diesem Grundsatz eine Reihe von Ausnahmen zugelassen, die es zweifelhaft erscheinen lassen, ob im Ergebnis heute noch die vergleichende Werbung als grundsätzlich unzulässig anzusehen ist. So ist eine vergleichende Werbung zulässig, wenn für sie ein hinreichender Anlaß gegeben ist. Als einen solchen Anlaß hat die Rechtsprechung bereits ein Informationsinteresse der Verbraucher genügen lassen. Ob in dem in der Frage genannten Fall eine be-zugnehmende Werbung und ein Informationsinteresse der Verbraucher anzunehmen ist, kann nur von den für die Auslegung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb zuständigen Gerichten entschieden werden. Im Rahmen der Arbeiten an einer ersten Richtlinie zur Vereinheitlichung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wird auch die Frage geprüft, ob das Recht der Mitgliedstaaten in bezug auf die vergleichende Werbung einheitlich geregelt werden soll. Dabei hat sich die deutsche Rechtspraxis zur vergleichenden Werbung als die strengste erwiesen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das Ergebnis der Harmonisierungsbestrebungen in der EWG zunächst abgewartet werden sollte und daß jedenfalls bis dahin eine Verschärfung des deutschen Rechts in bezug auf die vergleichende Werbung nicht in Betracht kommt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage B 43) : In welchem Umfang wurde bisher im Gartenbau Gebrauch gemacht von der Förderungsmöglichkeit für Investitionen zur Energieeinsparung, wie hoch ist die Zahl der Anträge, und welche Bearbeitungszeit bis zur Mittelbewilligung war bzw. ist je Antrag erforderlich? Seitens der Länder wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" folgende Investitionsmaßnahmen zur Energieeinsparung angemeldet: Jahr Anzahl förderungsfähige Zuschußbedarf der Fälle Gesamtkosten in Millionen DM 1975 440 15,910 2,372 1976 562 20,660 3,403 1 002 36,570 5,775 In welcher Höhe diese Maßnahmen tatsächlich bewilligt wurden, vermag ich im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu sagen, da die entsprechenden Länderberichte noch ausstehen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1977 1669* Da die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Sache der Länder ist, entzieht sich meiner Kenntnis, welche Bearbeitungszeit je Antrag bis zur Mittelbewilligung aufzuwenden ist. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (FDP) (Drucksache 8/328 Frage B 45) : Sind der Bundesregierung negative Auswirkungen des neuen Futtermittelrechts bekannt geworden, und was gedenkt sie erforderlichenfalls in dieser Sache zu tun? Das am 1. Juli 1976 in Kraft getretene neue Futtermittelrecht hat in seiner Gesamtheit zahlreiche Verbesserungen gebracht, die nach Kenntnis der Bundesregierung von den Betroffenen uneingeschränkt anerkannt werden. Unsicherheiten sind jedoch im Zusammenhang mit den neuen Vorschriften über die Kennzeichnung von Mischfuttermitteln bekanntgeworden. Die Normenkommission für Futtermittel des Zentralausschusses der deutschen Landwirtschaft, in der die beteiligten Wirtschaftsverbände und Berufsorganisationen zusammengeschlossen sind, hat in einer Sitzung am 28. April 1977 zusammen mit Vertretern des BML eingehend die durch das neue Futtermittelrecht im Zusammenhang mit der Kennzeichnung aufgeworfenen Fragen beraten. Bei diesen Beratungen haben sich die Vertreter der Futtermittelhersteller bereit erklärt, sich bei ihren Mitgliedsunternehmen dafür einzusetzen, daß zukünftig die Kennzeichnungswünsche der Landwirtschaft stärker berücksichtigt werden. Das BML wird in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern und der Normenkommission die weitere Entwicklung beobachten und gegebenenfalls Vorschläge zur Behebung nach vorhandenen Unsicherheit unterbreiten. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage B 114) : Wann beabsichtigt die Deutsche Bundespost eine Erhöhung der Grundgebühren für Telefonbenutzer vorzunehmen bzw. der Bundespostminister eine solche zu empfehlen? Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen beabsichtigt die Fernsprechgebühren bis in die 80er Jahre stabil zu halten. Dieses Ziel soll auf der Basis der guten Ertragslage des Fernsprechwesens durch Fortführung der Rationalisierung und weiterhin sparsamste Verwendung der finanziellen Mittel erreicht werden. Eine Erhöhung der Grundgebühren ist daher nicht beabsichtigt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage B 115) : Was gedenkt die Bundesregierung gegen die Schwierigkeiten zu tun, die sich bei der Übernahme von Laufbahnbewerbern und Aufstiegskräften in den mittleren Postfachdienst ergeben, um diese geprüften Aufstiegsbeamten vom einfachen in den mittleren Dienst zu übernehmen? Im Jahr 1973 wurden das letzte Mal für alle Oberpostdirektionen Quoten für den Aufstieg von Beamten des einfachen in den mittleren Postdienst verfügt. Damit sollten allen Beamten des einfachen Dienstes bei der Deutschen Bundespost gleichwertige Aufstiegschancen geboten werden. Die von der Deutschen Bundespost eingeleiteten Rationalisierungsmaßnahmen hatten jedoch in mehreren Bezirken zur Folge, daß nicht für alle Aufstiegskräfte in der von den Beamten angestrebten Laufbahn des mittleren Postdienstes freie Arbeitsposten zur Verfügung standen. Deshalb wurde in den Folgejahren der Aufstieg nur bei Oberpostdirektionen mit entsprechendem Personalbedarf zugelassen. Die Zahl der noch nicht im mittleren Postdienst untergebrachten Aufstiegskräfte des einfachen Dienstes nimmt jedoch ständig ab. Die Deutsche Bundespost bemüht sich, diese Beamten so schnell wie möglich innerhalb ihres Oberpostdirektions-Bezirks auf den durch natürlichen Abgang freiwerdenden Arbeitsposten des mittleren Dienstes einzusetzen. Darüber hinaus wird geprüft, inwieweit diesen Aufstiegskräften — zumindest vorübergehend — freie Arbeitsposten des mittleren Dienstes in benachbarten Bezirken angeboten werden können. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Fragen B 116 und 117) : In welchem Umfang sind 1975 und 1976 Schadenersatzanforderungen für verlorengegangene Einschreibesendungen in die Sowjetunion geltend gemacht und Schadenersatz von der Deutschen Bundespost gezahlt worden? Hat die Deutsche Bundespost den von ihr zu leistenden Schadenersatz gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrags von der Postverwaltung der Sowjetunion zurückgefordert, wenn nein, warum nicht? Zu Frage B 116: Die Zahl der in den Jahren 1975 und 1976 bei den einzelnen Postämtern insgesamt geltend gemachten Schadenersatzforderungen für in der Sowjetunion in Verlust geratene Einschreibsendungen wird nicht zentral erfaßt und kann deshalb nur mit unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand ermittelt werden. 1670* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1977 Im Jahr 1975 wurden von der Deutschen Bundespost Ersatzbeträge für insgesamt 120, im Jahr 1976 für insgesamt 80 Einschreibsendungen anerkannt und an die Ersatzberechtigten ausgezahlt. Zu Frage B 117: Die ausgezahlten Ersatzbeträge sind von der sowjetischen Postverwaltung zurückgefordert und ausgeglichen worden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage B 118) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in vielen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland die Deutsche Bundespost für Fernsprechneuanschlüsse wirbt, besonders für ältere Menschen, daß dann aber nach Antragstellung der Bescheid ergeht an den Antragsteller, er müsse wegen der noch fehlenden Verkabelungsvoraussetzungen noch eine erhebliche Zeit warten, und zwar bis zu einem Jahr? Die Deutsche Bundespost hat insbesondere in den Jahren 1975/76 bundesweit für neue Fernsprechanschlüsse geworben. Durch den großen Werbeerfolg wurden zahlreiche Arbeitsplätze bei der Deutschen Bundespost und der Zulieferindustrie gesichert. Die Werbung war sinnvoll, da ausreichend freie Kapazitäten vorhanden waren, um die angeregte Nachfrage kurzfristig zu befriedigen. Es gibt leider vereinzelt Bereiche, in denen sich Wartezeiten nicht ganz vermeiden lassen, weil zunächst noch zeit- und kostenaufwendige Baumaßnahmen durchgeführt werden müssen. Wartezeiten von bis zu einem Jahr sind jedoch äußerst selten. Die Deutsche Bundespost unternimmt große Anstrengungen, um jedem Anschlußwunsch möglichst kurzfristig entsprechen zu können. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/328 Frage B 119) : Ist es richtig, daß die Deutsche Bundespost das Ortsnetz der Gemeinde Neusorg, Landkreis Tirschenreuth, künftig nicht mehr im amtlichen Fernsprechbuch 24 — Oberpfalz/Niederbayern —sondern im Fernsprechbuch 23 — Oberfranken — führen will, und wird die Bundesregierung bei der Festlegung und Veröffentlichung der Ortsnetze der Deutschen Bundespost künftig dafür Sorge tragen, daß Landkreis- und Regierungsbezirksgrenzen beachtet werden? Untersuchungen der Verkehrsstruktur für das Ortsnetz Neusorg im Jahre 1976 haben ergeben, daß 47 v. H. des Gesprächsverkehrs der Teilnehmer in den Bereichen des amtlichen Fernsprechbuchs 23 (Bamberg und Bayreuth), dagegen nur 29 v. H. in den Bereich des amtlichen Fernsprechbuchs 24 (Regensburg, Deggendorf, Landshut, Passau, Weiden) gerichtet sind. 24 v. H. des Gesprächsverkehrs gehen in die übrigen Bereiche des Bundesgebietes. Das Fernmeldeamt Bayreuth hat daher alle an dieses Ortsnetz angeschlossenen Gemeinden um Stellungnahme zu der geplanten Bereichsänderung gebeten. Alle Gemeinden haben sich zustimmend geäußert. Um den Übergang zu erleichtern, wurden die Einträge der Teilnehmer des Ortsnetzes Neusorg in dem bereits verteilten amtlichen Fernsprechbuch 24 letztmalig aufgeführt. Ab Ausgabe 1977/78 werden die Teilnehmer im amtlichen Fernsprechbuch 23 eingetragen, das im Juni 1977 ausgegeben wird. Von Ausgabe 1978/79 an wird im amtlichen Fernsprechbuch 24 nur noch auf die Einträge der Teilnehmer des Ortsnetzes Neusorg im amtlichen Fernsprechbuch 23 hingewiesen. Die Deutsche Bundespost berücksichtigt nach Möglichkeit bei der Abgrenzung der Geltungsbereiche der amtlichen Fernsprechbücher die Gemeinde- bzw. Kreisgrenzen. Sie bemüht sich aber insbesondere, die Wünsche ihrer Kunden und der angeschlossenen Gemeinden — wie in vorliegendem Fall — zu berücksichtigen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/328 Frage B 120) : In wieviel Fernsprechortsnetzen ist von der Deutschen Bundespost inzwischen die Notrufnummer 110 geschaltet worden, und bis wann ist mit der Schaltung in den nodi ausstehenden Ortsnetzen zu rechnen? Bisher wurde in rund 3 000 der 3 780 Fernsprechortsnetze der Notruf 1 10 eingerichtet. Die Deutsche Bundespost erwartet, daß bis 1979 alle Fernsprechortsnetze den Notruf 1 10 haben werden. Seitens der Deutschen Bundespost sind alle Vorkehrungen getroffen, um auf Antrag der für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und somit für den Notruf zuständigen Länder auch die restlichen Anschlüsse einzurichten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage B 124) : Trifft die Meldung des Spiegel vom 11. April 1977, Seite 23, zu, wonach „seit gut einem Monat Quasi-Botschafter Gaus angewiesen ist, über DDR-Bürger und ihre Anliegen keine Fragebogen mehr auszulegen", und wenn ja, wie ist das mit der Schutzpflicht für deutsche Staatsangehörige in Einklang zu bringen? Die in Ihrer Frage angesprochene Schutzpflicht ist nicht abhängig von einer bestimmten bürotechnischen Verfahrensweise. Die Ständige Vertretung Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1977 1671* der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR erfüllt selbstverständlich in vollem Umfang ihre Verpflichtungen als Behörde der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der im Protokoll über die Errichtung der Ständigen Vertretungen vom 14. März 1974 festgelegten Aufgaben und Befugnisse. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage B 125) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um Ost-Berlin zur Rücknahme der Einreiseverweigerung für den Lyriker Siegmar Faust zu veranlassen, durch die er daran gehindert werden sollte, an der Beisetzung seines Vaters in Dresden teilzunehmen, und wird die Bundesregierung die Belgrader Konferenz zur Überprüfung der Ergebnisse von Helsinki zum Anlaß nehmen, um auf derart eklatante Verstöße des SED-Regimes gegen die dort eingegangenen Verpflichtungen hinzuweisen? Der Lyriker Siegmar Faust hat sich bisher nicht an die Bundesregierung wegen der verweigerten Genehmigung zur Einreise in die DDR gewandt. Ohne Einverständnis des Betroffenen und ohne Kenntnis der näheren Einzelheiten ist eine Intervention der Bundesregierung bei der Regierung der DDR nicht möglich. Die Haltung der Bundesregierung auf dem Belgrader KSZE-Folgetreffen wird zur Zeit durch die Staaten der Europäischen Gemeinschaft und der NATO vorbereitet. Die Bundesregierung hält es daher nicht für zweckmäßig, schon jetzt Einzelheiten über das beabsichtigte Vorgehen des Westens bekanntzugeben. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage B 126) : Ist die Bundesregierung bereit, erneut öffentlich darauf hinzuweisen, daß die Bezeichnung „Kleiner Grenzverkehr" für die Tagesaufenthalte in der DDR sachlich falsch ist, weil unter „Kleinem Grenzverkehr" in aller Welt das spontane Hin und Her von Menschen ohne bürokratisches Antragsverfahren verstanden wird und davon die Verhältnisse an der innerdeutschen Grenze weit entfernt sind? Die Bundesregierung verwendet in diesem Zusammenhang stets die korrekte Bezeichnung „Tagesaufenthalte im grenznahen Bereich der DDR" oder den allgemeinverständlicheren Begriff „Grenznaher Verkehr" . Diese Bezeichnungen werden durch Publikationen und Merkblätter zum Reiseverkehr in millionenfacher Auflage verbreitet und damit einer breiten Offentlichkeit vermittelt. Darüber hinaus erscheinen weitere öffentliche Hinweise nicht sinnvoll.
Gesamtes Protokol
Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802400000
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, Ihnen liegt eine Liste von Vorlagen — Stand 19. April 1977, 15 Uhr — vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
Betr.: Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 24. bis 28. Januar 1977 in Straßburg (Drucksache 8/186)

zuständig: Auswärtiger Ausschuß
Betr.: Entschließung des Europäischen Parlaments über die vom Gemischten Parlamentarischen Ausschuß für die Assoziation EWG-Griechenland am 9. Dezember 1975 in Rom, am 19. Mai 1976 in Hagios Nicolaos und am 23. November 1976 in Berlin angenommenen Empfehlungen (Drucksache 8/219)

zuständig: Auswärtiger Ausschuß
Betr.: Bericht über die Erfahrungen mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Abzahlungsgesetzes vom 15. Mai 1974 (BGBl. I S. 1169) (Drucksache 8/234)
zuständig: Rechtsausschuß (federführend), Ausschuß für Wirtschaft
Betr.: Bericht der Bundesregierung zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Kanada und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland über die Durchführung von Manövern und anderen Übungen im Raum Soltau-Lüneburg (Soltau-Lüneburg-Abkommen) vom 3. August 1959 (Drucksache 8/262)
zuständig: Innenausschuß (federführend), Auswärtiger Ausschuß, Verteidigungsausschuß
— Erhebt sich dagegen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Dann ist so beschlossen.
Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 27. April 1977 die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1977 (Haushaltsgesetz 1977) und zum Finanzplan des Bundes übersandt. Seine Schreiben sind als Drucksachen 8/324 und 8/325 verteilt.
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat mit Schreiben vom 19. April 1977 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Forschung und Technologie die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Wisniewski, Pfeifer, Dr. Müller, Dr. Gölter, Lenzer, Dr. Stavenhagen, Dr. Riesenhuber, Dr. Klein (Göttingen) und der Fraktion der CDU/CSU betr. "HeisenbergProgramm" zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Forschung und Lehre an den Hochschulen (Drucksache 8/240) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/313 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 27. April 1977 im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Justiz die Kleine Anfrage der Abgeordneten Vogel (Ennepetal), Dr. Eyrich, Dr. Wittmann (München), Dr. Pinger, Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Hennig, Spranger, Dr. Warnke und der Fraktion der CDU/CSU betr. Schutz des Gemeinschaftsfriedens (Drucksache 8/246) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/329 verteilt.
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat mit Schreiben vom 27. April 1977 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pfeifer, Dr. Gölter, Frau Dr. Wilms, Frau Benedix, Dr.
Hornhues, Rühe, Schmidt (Wuppertal) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Fachtagung '77 des Bundesinstituts für Berufsbildung (Drucksache 8/280) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/336 verteilt.
Überweisung von EG-Vorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung des Rates über Maßnahmen zur Vergleichbarmacnung der Rechnungsführung und der Jahresrechnung von Eisenbahnunternehmen (Drucksache 8/77)

überwiesen an den Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur erneuten Verlängerung der Verordnungen (EWG) Nr. 1509/76 und 1522/76 über die Einfuhr von Sardinenzubereitungen oder -konserven mit Ursprung in Tunesien bzw. Marokko in die Gemeinschaft (Drucksache 8/227)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur dritten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1163/76 hinsichtlich der Fristen für die Anträge auf Umstellungsprämie im Weinbau (Drucksache 8/242)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung von Fangquoten für bestimmte Zonen sowie der Bedingungen für die Ausübung des Fischfangs in diesen Zonen (Drucksache 8/243)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Mitteilung der Kommission an den Rat betreffend eine Nahrungsmittelsoforthilfe in Form einer Butteröllieferung an Indien und
Verordnung (EWG) des Rates über eine Lieferung von Milchfetten an Indien im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe (Drucksache 8/247)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) des Rates zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Beschäftigungsbedingungen der sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften (Drucksache 8/248)
überwiesen an den Innenausschuß mit der Bitte um rechtzeitige
Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates über die unmittelbare Zusammenarbeit der von den Mitgliedstaaten mit der Überwachung der Einhaltung der gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Bestimmungen auf dem Weinsektor beauftragten Staaten (Drucksache 8/249)
überwiesen an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend), Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und
Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe, der Tarifstelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemein-



Vizepräsident Frau Funcke
sauren Zolltarifs, mit Ursprung in der Türkei (Drucksache 8/253)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung: im Rat
Verordnung (EWG) des Rates über den Aufschub der Anwendung der durch die Verordnungen (EWG) Nr. 3230/76, 3231/76, 3233/76, 3234/76 und 3235/76 festgesetzten Richtplafonds für die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in einigen EFTA-Ländern (Drucksache 8/254)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1599/75 und Nr. 706/76 über die Regelung für landwirtschaftliche Erzeugnisse und bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren mit Ursprung in Staaten in Afrika, Im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean oder in den überseeischen Ländern und Gebieten (Drucksache 8/267)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhr einiger Erzeugnisse des Weinbaus mit Ursprung in Griechenland (Drucksache 8/268)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Haselnüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne äußere Schalen oder enthäutet, der Tarifstelle ex 08.05 G des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Türkei (Drucksache 8/269)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates über finanzielle Maßnahmen der Gemeinschaft zur Finanzierung konjunktureller Haldenbestände an Steinkohle, Koks und Briketts (Drucksache 8/271)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Haushaltsausschuß mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Veredelungsarbeiten an bestimmten Spinnstoffen im passiven Veredelungsverkehr der Gemeinschaft (Drucksache 8/276)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Beschluß des Rates zur Abgabe einer gemeinsamen Absichtserklärung im Namen der Gemeinschaft hinsichtlich der Einleitung einer europäischen Aktion auf dem Gebiet des Verkehrswesens mit dem Thema „Elektronische Hilfen für den Verkehr auf großen Fernverkehrsstraßen” (COST-Aktion 30) (Drucksache 8/277)
überwiesen an den Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend), Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Mitteilung betreffend die Überprüfung der Regeln über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Europäischen Sozialfonds (Drucksache 8/288)

überwiesen an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend), Haushaltsausschuß mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Aufrechterhaltung der Regelung, nach der die Einfuhren bestimmter Unterkleidung aus Gewirken mit Ursprung im Königreich Thailand und in der Republik der Philippinen nach Frankreich und in das Vereinigte Königreich genehmigungspflichtig sind (Drucksache 8/289)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 72/159/EWG über die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe (Drucksache 8/290)

überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 816/70, Nr. 2893/74 und Nr. 817/70 in bezug auf den höchsten Gesamtschwefeldioxidgehalt von Wein außer Likörwein (Drucksache 8/291)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in Ägypten, Jordanien, im Libanon und in Syrien (1977) (Drucksache 8/297)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) Nr. 564/77 des Rates vom 15. März 1977 über den Transfer von Weichweizen aus Beständen der deutschen Interventionsstelle an die italienische Interventionsstelle
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
Auf Wunsch des federführenden Ausschusses hat der Präsident des Deutschen Bundestages die nachstehende EG-Vorlage der 7. Wahlperiode erneut überwiesen:
Richtlinie des Rates zur Festsetzung spezifischer Reinheitskriterien für Stoffe mit antioxydierender Wirkung, die in
Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksache 7/5901)

zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Uberweisung von Fallvorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Aufhebbare verkündete Neunundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtsdiaftsgesetz — (Drucksache 8/236)

Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um
rechtzeitige Vorlage des Berichts dem Plenum am 23. Juni 1977
Aufhebbare verkündete Dreiunddreißigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtsdiaftsverordnung — (Drucksache 8/237)

Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um
rechtzeitige Vorlage des Berichts dem Plenum am 23. Juni 1977
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
— Drucksache 8/328 —
Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär de With zur Verfügung. Wir kommen zunächst zur Frage 1 des Herrn Abgeordneten Dr. Schneider. — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich bedanke mich für Ihre Bereitschaft, Herr Parlamentarischer Staatssekretär.
Ich rufe nunmehr den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Grüner zur Verfügung. Die Fragen 39 und 40 des Herrn Abgeordneten Dr. Hüsch sowie die Frage 76 des Herrn Abgeordneten Dr. Spöri werden auf Bitten der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 77 des Herrn Abgeordneten Milz auf:
Sind die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen und das Ausbildungsplatzangebot der Bauwirtschaft nach gebietsweiser Einführung der Stufenausbildung nachweisbar vergrößert worden?

Martin Grüner (FDP):
Rede ID: ID0802400100
Herr Kollege, nach der Verordnung über die Stufenausbildung in der Bauwirtschaft vom 1. Juli 1974 ist der neue Ausbildungsgang entspre-



Parl. Staatssekretär Grüner
chend der Übergangsregelung in § 63 bis zum 1. Juli 1978 einzuführen. Dabei wird der Schwerpunkt der Einführung erfahrungsgemäß erst am Beginn der Ausbildungsperiode in 1977 und 1978 liegen, so daß zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine genaue bundesweite Aussage über die Nachfrage- und Angebotssituation der Ausbildungsplätze in der Bauwirtschaft getroffen werden kann.
Anhaltspunkte über die Entwicklung lassen sich aus den folgenden statistischen Angaben gewinnen. Nach der Statistik der Berufsberatung ist vom März 1976 bis März 1977 eine deutliche Zunahme der gemeldeten Bewerber für Ausbildungsstellen und der gemeldeten Ausbildungsplätze zu verzeichnen. Danach liegt das Angebot weiterhin beträchtlich über der Nachfrage nach Ausbildungsplätzen im Bereich der Bau- und Baunebenberufe einschließlich Tischler.
Die Zahlen sind jedoch, bezogen auf die Berufe der Stufenausbildung in der Bauwirtschaft, wenig aussagekräftig. Wertvollere Hinweise geben die Kammerstatistiken. Danach hat sich die Zahl der Ausbildungsverhältnisse in den von der Stufenausbildungsverordnung erfaßten Ausbildungsberufen im letzten Jahr wesentlich gegenüber dem Vorjahr 1975 erhöht, und zwar um 16 0/o. Diese erfreuliche Entwicklung ist durch die sprunghafte Erhöhung der abgeschlossenen Ausbildungsverträge bedingt. Auf das erste Ausbildungsjahr bezogen ist z. B. im Bauhandwerk, das rund 85 % der Ausbildungsverhältnisse in der Bauwirtschaft umfaßt, im letzten Jahr eine unerwartete Steigerung um 70 % eingetreten.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802400200
Eine Zusatzfrage.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0802400300
Herr Staatssekretär, durch meine Frage möchte ich einmal ganz genau wissen — ich bitte Sie, mir dazu etwas zu sagen —, wie sich in den einzelnen Kammerbezirken, in denen nach der Verordnung für die Stufenausbildung in der Zwischenzeit ausgebildet wird, das Verhältnis der Ausbildungsplätze verändert hat. Können Sie dem Hause darüber einmal genauere Zahlen bekanntgeben?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Es liegen einzelne Zahlen vor. So haben sich die Ausbildungsverhältnisse, bezogen auf das erste Ausbildungsjahr und auf elf Handwerksberufe der Stufenausbildungsverordnung, von 1975 auf 1976 wie folgt eintwickelt: Handwerkskammer Hamburg von 101 auf 258, Kammer Berlin von 77 auf 128, Kammer Wiesbaden von 121 auf 220, Kammer Saarbrücken von 187 auf 244, Kammer Aachen von 76 auf 134.
Die vorgenannten Zahlen halten sich im allgemeinen Trend der bundesweiten Entwicklung im letzten Jahr und lassen lediglich die Aussage zu, daß die Einführung der Stufenausbildung in diesen Bezirken durchschnittlich nicht zu einer Verminderung des Zuwachses an Ausbildungsplätzen geführt hat.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802400400
Zweite Zusatzfrage.

Peter Milz (CDU):
Rede ID: ID0802400500
Herr Staatssekretär, ist die Stufenausbildung nicht u. a. deshalb eingeführt worden, um die Qualität der Ausbildung in der Bauwirtschaft zu verbessern und auch das Interesse an der Ausbildung in Bauberufen zu vergrößern, und ist nicht Ihre Antwort auf die Frage ein Beweis dafür, daß im Grunde genommen die Stufenausbildung keine Verbesserung der Situation gebracht hat?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es ist richtig, daß wir nur sagen können, daß sich die Stufenausbildung bisher, soweit Zahlen vorliegen, auf den Zuwachs nicht negativ ausgewirkt hat. Wenn man bedenkt, welche Einführungsschwierigkeiten mit einer solchen Neuregelung verbunden sind, ist das, meine ich, positiv zu bewerten, und es ist ja auch nach wie vor eine positive Bewertung dieser Stufenausbildung durch alle Beteiligten zu verzeichnen. Aber ich gebe zu, daß natürlich Einführungsschwierigkeiten unter Umständen einen gewissen negativen Trend haben, der aber keine Veranlassung gibt, zum derzeitigen Zeitpunkt daran zu zweifeln, daß die Stufenausbildung insgesamt den Erfolg haben wird, den wir unterstellt haben.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802400600
Keine weitere Zusatzfrage? — Dann rufe ich die Frage 78 des Herrn Abgeordneten Milz auf:
Ist die Bundesregierung bereit, eine Überprüfung der Verordnung über die Stufenausbildung in der Bauwirtschaft mit dein Ziel einer vollen Ausschöpfung des Ausbildungswillens der Bauwirtschaft vorzunehmen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung ist mit den beteiligten Organisationen der Wirtschaft und der Gewerkschaft der Auffassung, daß die Stufenausbildungsverordnung für die Bauwirtschaft wesentlich zu einer Verbesserung und Intensivierung der Berufsausbildung in diesem Wirtschaftsbereich und zu einer höheren Attraktivität der Bauberufe beiträgt. Wie ich bereits in meiner Antwort auf Ihre Anfrage in der 246. Sitzung des Deutschen Bundestages am 2. Juni 1976 zum Ausdruck gebracht habe, besteht grundsätzlich keine Veranlassung, von der neuen Ausbildungsform wieder abzuweichen. Allein im Hinblick auf die verstärkte Einführung des Berufsgrundbildungsjahres muß die Ausbildungsstruktur des ersten Ausbildungsjahres unbedingt erhalten bleiben, um der Bauwirtschaft die Möglichkeit zu geben, sich aktiv an der Durchführung des Berufsgrundbildungsjahres zu beteiligen.
Ich wiederhole auch an dieser Stelle, daß die Einführung einer neuen Ausbildungsform nicht ohne Übergangsschwierigkeiten vonstatten gehen kann. Bisher hat sich jedoch gezeigt, daß die an der Durchführung der Stufenausbildung beteiligten Stellen durchaus in der Lage sind, auftretende Schwierigkeiten zu überwinden. Dabei soll nicht verkannt werden, daß ein Teil der Ausbildungsbetriebe noch nicht ausreichend für die neue Ausbildungsform motiviert ist und die Ausbildungsbereitschaft beeinträchtigt werden kann.
Das Bundesministerium für Wirtschaft wird im Herbst dieses Jahres einen Erfahrungsaustausch mit den Beteiligten durchführen. Dabei werden auch die



Parl. Staatssekretär Grüner
Auswirkungen des unerwarteten Anstiegs der Ausbildungsverhältnisse in der Bauwirtschaft auf die Einführung der Stufenausbildungsverordnung geprüft werden.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802400700
Zusatzfrage.

Peter Milz (CDU):
Rede ID: ID0802400800
Herr Staatssekretär, wenn Sie in der Antwort auf meine erste Frage zugeben mußten, daß die Attraktivität nicht vergrößert worden ist, sondern ein allgemeiner Zuwachs in der Bundesrepublik Deutschland festzustellen ist, wie kommen Sie dann jetzt zu der Feststellung, daß die Bundesregierung der Überzeugung ist, die Ausbildung in der Bauwirtschaft sei durch die Einführung der Stufenausbildung attraktiver geworden?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich habe darauf hingewiesen, daß wir nicht feststellen können, daß die Stufenausbildungsverordnung einen zusätzlichen Zuwachs gebracht hat. Es ist zahlenmäßig nicht nachweisbar, daß die Stufenausbildungsverordnung einen zusätzlichen Zuwachs über den sehr starken Zuwachs hinaus gebracht hat, den wir zu verzeichnen haben. Das ist keine negative Aussage. Entscheidend ist, daß wir nach wie vor mit allen Beteiligten die Verbesserung der Qualität und damit die höhere Attraktivität dieser Ausbildungsordnung sehr hoch veranschlagen, selbstverständlich aber auch bereit sind, in diesem Erfahrungsaustausch über die Schwierigkeiten zu diskutieren und unter Umständen auch dort, wo es sich als notwendig herausstellen sollte, Abhilfe zu schaffen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802400900
Eine weitere Zusatzfrage.

Peter Milz (CDU):
Rede ID: ID0802401000
Herr Staatssekretär, wenn seit 1974 zumindest punktuell nach der Stufenausbildungsverordnung ausgebildet wird, müßten sich schon erste Ergebnisse der Prüfungen zeigen, da nach zwei Jahren Prüfungen abgelegt werden. Frage: Zeigt sich ein besseres Prüfungsergebnis nach der Stufenausbildung, oder gleicht es dem Prüfungsergebnis in anderen Teilen der Bundesrepublik?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich kann hier über die Prüfungsergebnisse keine Aussage machen, weil ich auf diese Frage nicht vorbereitet bin. Ich kann nur sagen, daß wir bisher jedenfalls keine Veranlassung haben, an der Richtigkeit des Weges, der hier von den Beteiligten beschritten worden ist, zu zweifeln, daß wir aber selbstverständlich auch bereit sind, etwa die Übergangsfristen zu verlängern, wenn sich das als notwendig erweisen sollte.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802401100
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 79 des Herrn Abgeordneten Dr. Diederich auf:
Welche Schlußfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß der Berlinbeauftragte des Chemiekonzerns Hoechst die bevorstehende Massenentlassung in der zum Konzern gehörenden Spinnstoffabrik Zehlendorf in der letzten Sitzung der Berlinbeauftragten verschwiegen hat, obwohl der Bundeswirtschaftsminister in dieser Sitzung die Notwendigkeit der Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Berlin vordringlich empfohlen hatte?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich bitte, beide Fragen wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantworten zu können.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802401200
Dann rufe ich auch noch die Frage 80 des Herrn Abgeordneten Dr. Diederich auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß in unserer Wirtschaftsordnung besonders die Großunternehmen eine Mitverantwortung für die wirtschaftliche Existenz Berlins tragen, und auf welche Weise wird sie die Verantwortungsträger der Wirtschaft motivieren, die praktischen Schlußfolgerungen daraus zu ziehen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Nachdem die Hoechst AG kurz nach der Sitzung der Berlin-Beauftragten die Teilstillegung ihrer Beteiligungsfirma Spinnstoffabrik Zehlendorf AG in Berlin angekündigt hat, hat Bundesminister Friderichs zu diesem Vorgang mit Schreiben vom 19. April 1977 an den Vorstandsvorsitzenden der Hoechst AG, Herrn Professor Dr. Sammet, Stellung genommen. Bundesminister Friderichs hat seine Betroffenheit geäußert, daß diese Absicht veröffentlicht worden ist, ohne daß es zu sondierenden Gesprächen mit Senat oder Bundeswirtschaftsministerium oder zum gemeinsamen Bemühen um Kompensationsmöglichkeiten im Vorstadium der Planungen gekommen ist, zumindest zu einer informatorischen Unterrichtung am Rande der letzten Sitzung der Berlin-Beauftragten, dies um so mehr, als nach Ablauf der Sitzung am 21. März 1977 der Offentlichkeit ein durchaus positives Bild über die Aktivitäten der deutschen Industrie in Berlin vorgelegt werden konnte. Diese Darstellung wäre sicher anders nuanciert worden, wenn der Bundeswirtschaftsminister oder ein anderer Sprecher aus dem Kreis der Berlin-Beauftragten auch nur annäherungsweise von der unmittelbar bevorstehenden Absicht der Hoechst AG gewußt hätten, wobei es Sache des Unternehmens gewesen wäre, die Gesprächsebene zu wählen. Es handelt sich bei dem Vorgang also um eine Frage des politischen Stils, der angesichts der besonderen wirtschaftlichen Situation Berlins negative Auswirkungen haben kann, die über die betriebswirtschaftliche Bedeutung für die einzelne Firma hinausgehen.
Eine Diskussion über die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit der allein von der Hoechst AG zu verantwortenden Entscheidung ist nie angestrebt worden. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß Investitionen in Berlin keine Einbahnstraße sind und betriebswirtschaftlich notwendige unternehmerische Entscheidungen nicht tangiert werden dürfen.
Die Bundesregierung ist jedoch zusammen mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie der Auffassung, daß in unserer Wirtschaftsordnung auch die Großunternehmen eine Mitverantwortung für die wirtschaftliche Existenz Berlins tragen. Gerade deshalb hat der BDI den unter dem Vorsitz des Bundeswirtschaftsministers tagenden Arbeitskreis der Berlin-Beauftragten geschaffen. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß dieser Kreis sehr wertvolle Arbeit leistet. Er hat eine Fülle von praktischen Beispielen und Anregungen gebracht, die nicht nur in firmeninterne Überlegungen Eingang finden und zu neuen Engagements in Berlin führen, sondern



Parl. Staatssekretär Grüner
zum Teil auch vom Senat, z. B. in seinem am 11. Januar 1977 verabschiedeten 14-Punkte-Programm zur Förderung von Investitionen und Arbeitsplätzen in Berlin, aufgegriffen worden sind. Die Institution ist daher in ihrer Arbeitsweise und auch nach ihren Ergebnissen durchaus positiv zu bewerten, da sie insgesamt dazu beiträgt, innerhalb der deutschen Industrie mehr Motivation für ein Berlin-Engagement zu schaffen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802401300
Zusatzfrage.

Dr. Nils Diederich (SPD):
Rede ID: ID0802401400
Wie beurteilen Sie die in der Offentlichkeit aufgestellte Behauptung, daß die Berlin-Beauftragten vielleicht im allgemeinen Bereich der Motivationen gewisse Hilfe leisten und beratend tätig sein können, daß sie aber insgesamt, wenn es konkret wird, eine Versammlung gutwilliger Frühstücksdirektoren darstellen, die weder in die Entscheidung der Unternehmen einbezogen werden noch zur rechten Zeit informiert werden, also insgesamt als Umsetzungsinstrument unwirksam sind?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich kann die negative Beurteilung, die Sie meiner Antwort entnommen haben, in keiner Weise teilen. Es ist sicher richtig, daß es vom Engagement des einzelnen Berlin-
Beauftragten, aber auch von seiner Stellung im Betrieb entscheidend abhängt, ob diese Absicht, in diesem Kreise zu motivieren, auch die politische Bedeutung immer wieder ins Gedächtnis zu rufen und klarzumachen, erfolgreich ist. Wir glauben aber, daß das bisher gelungen ist, und wir haben vor allem die Zuversicht, daß das, je länger dieser Kreis tagt und je intensiver die Gespräche dort geführt werden, um so erfolgreicher sein wird.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802401500
Zweite Zusatzfrage.

Dr. Nils Diederich (SPD):
Rede ID: ID0802401600
Wie stehen Sie zu der in diesem Zusammenhang erneut erhobenen Forderung, daß man über die Gesetzgebung der Bundesregierung Instrumente an die Hand geben sollte, die es ihr ermöglichen, durch eine Kontrolle von mittelfristigen und langfristigen Unternehmensentscheidungen, insbesondere in der Großwirtschaft, die Dinge besser und reibungsloser zu steuern, insbesondere im Hinblick auf solche strukturproblematischen Gebiete wie Berlin?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich halte von derartigen Überlegungen nichts. Ich glaube nicht, daß wir damit Berlin einen Dienst erweisen würden.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802401700
Sie hätten noch zwei Zusatzfragen, Herr Dr. Diederich. — Herr Wolfram.

Erich Wolfram (SPD):
Rede ID: ID0802401800
Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen, ob Sie wenigstens meine Auffassung teilen, daß es politisch klug wäre, wenn Unternehmensleitungen, bevor sie einen Stillegungsbeschluß von dieser Tragweite fassen, die Bundesregierung unterrichteten und mit ihr und anderen am Wirtschaftsgeschehen Beteiligten, in diesem Falle Gewerkschaften und Berliner Senat, prüften, was geschehen kann, um die Arbeitsplätze zu erhalten?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich würde das außerordentlich begrüßen. Ich habe schon darauf hingewiesen, daß ich es bedaure, daß hier der politische Stil, der nach Auffassung des Bundeswirtschaftsministers angebracht gewesen wäre, nicht eingehalten worden ist. Ich füge der Vollständigkeit halber hinzu, daß das Unternehmen sich auf den Standpunkt gestellt hat, daß es von der Rechtslage her nicht berechtigt gewesen wäre, vorher zu informieren, da dann die Verpflichtung bestanden hätte, den Betriebsrat und andere Institutionen zur gleichen Zeit zu informieren. Ich bin nicht dieser Meinung, daß eine solche Verpflichtung im Rechtssinne bestanden hätte. Eine Vorabinformation wäre möglich gewesen. Ich will hier nur der Vollständigkeit halber erklären, was das Unternehmen zur Begründung angeführt hat, damit kein falsches Bild entsteht. Ich hoffe sehr, daß derartige Vorkommnisse in Zukunft ausgeschlossen werden können. Ebenso meine ich, daß es zweckmäßig ist und im Interesse aller Beteiligten liegt, solche Pannen, wenn sie passieren, mit möglichst geringer Öffentlichkeitswirkung abzuhandeln.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802401900
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Ey.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0802402000
Herr Staatssekretär, ich frage Sie erstens, ob kurzfristige Veränderungen auf dem wirtschaftlichen Sektor Anlaß für diese veränderte Konzernentscheidung gewesen sein können, und zweitens — Frau Präsidentin, hier sind ja zwei Fragen erlaubt —, ob — und wenn ja, wann — die Bundesregierung unverzüglich Verbindung mit der Konzernleitung aufgenommen hat, um die Hintergründe dieser Entscheidung zu erfahren.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Zum einen sind natürlich kurzfristige Marktentwicklungen durchaus denkbar, die zu dieser Entscheidung gezwungen haben. Das Unternehmen hat sich auch ausdrücklich auf solche Entwicklungen berufen. Wir haben auch sofort nach der uns gegebenen Information Verbindung mit dem Unternehmen aufgenommen und dabei eingehend die Frage einerseits nach den Gründen dieser Entscheidung und andererseits danach, ob nicht Möglichkeiten zu anderen Entscheidungen gegeben sind, aufgeworfen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802402100
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe dann die Frage 81 des Herrn Abgeordneten Wolfram auf:
Können sich durch die Ölkatastrophe in der Nordsee oder Katastrophen ähnlicher Art Konsequenzen für die Zukunft der Energiepolitik ergeben?
Grüner, Pari. Staatssekretär: Herr Kollege, nach den derzeitigen Prognosen könnten 1980 bereits über 20 % des Överbrauchs der westeuropäischen



Parl. Staatssekretär Grüner
Länder aus der Nordsee gedeckt werden. Damit würde die Nordseeförderung zur Diversifizierung unserer Ölbezüge und zur Verminderung der Abhängigkeit vom OPEC-Ö1 in erheblichem Umfange beitragen. Ob diese positive Entwicklung durch die jüngsten Ereignisse in der norwegischen Nordsee und die sich daraus eventuell ergebenden sicherheits- und energiepolitischen Konsequenzen beeinträchtigt wird, läßt sich gegenwärtig noch nicht übersehen. Dies wird sicher sehr wesentlich von dem Ergebnis der Ermittlungen über die Schadensursache auf der Bohrinsel „Bravo" abhängen. Es ist daher auch verfrüht, eine Prognose darüber abzugeben, welche Schlußfolgerungen die Hauptproduzentenländer in der Nordsee — Großbritannien und insbesondere Norwegen — für die laufenden und geplanten Ö1- und Gasaktivitäten aus den jüngsten Ereignissen ziehen werden. Presseberichten zufolge hat der für die Energiepolitik zuständige norwegische Industrieminister eine umfassende Überprüfung der Ölerschließung in der Nordsee angekündigt und nicht ausgeschlossen, daß es bei einigen Projekten Verzögerungen geben könne. Solche Verzögerungen hätten natürlich mittel- und langfristig einschneidende Rückwirkungen auf die Versorgungsstruktur der westeuropäischen Verbraucherländer.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802402200
Eine Zusatzfrage.

Erich Wolfram (SPD):
Rede ID: ID0802402300
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung auf EG-Ebene und
im Rahmen der Internationalen Energieagentur die Sicherheitsproblematik zur Sprache bringen und entsprechende Absprachen anstreben?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Wir werden dieser Frage wegen der außerordentlichen Bedeutung, die sie auch für die Umwelt hat, mit aller Intensität nachgehen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802402400
Eine zweite Zusatzfrage.

Erich Wolfram (SPD):
Rede ID: ID0802402500
Herr Staatssekretär, da theoretisch auch deutsche Küsten hätten betroffen sein können, frage ich Sie: Was gedenken Sie zu tun, um im Falle möglicher künftiger Katastrophen sicherzustellen, daß die Finanzierung der Schadensregulierung optimal geregelt wird? Sie wissen ja auch, daß von der Ölgesellschaft nicht genügend Mittel bereitgestellt werden.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wir werden zunächst einmal das Ergebnis der Schadensuntersuchung abwarten, um dann in einem Gesamtbild die Schlußfolgerungen zu ziehen, soweit sie uns betreffen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802402600
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Stahl.

Erwin Stahl (SPD):
Rede ID: ID0802402700
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung über die EG hinaus im internationalen Rahmen durchzusetzen versuchen, daß
derartige Bohrinseln des öfteren auf ihre Sicherheit überprüft werden, damit derartige Pannen und Unglücke nicht nur in der Nordsee, sondern auch in anderen Bereichen der Welt nicht mehr passieren können, da sie ja die Ökologie und viele andere Bereiche auf dieser Welt sehr stark tangieren können?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich bin sicher, Herr Kollege, daß etwa das beteiligte Land Norwegen dieser Sorge mit dem gleichen Nachdruck nachgehen wird, wie das im Rahmen unserer Möglichkeiten von uns aus geschehen wird.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802402800
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Kuhlwein.

Eckart Kuhlwein (SPD):
Rede ID: ID0802402900
Herr Staatssekretär, inwieweit ist durch eventuelle Katastrophenpläne sichergestellt, daß die deutschen Küsten bei künftigen ähnlichen Vorfällen vor dem auslaufenden 01 geschützt werden können? -
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich bin leider nicht in der Lage, Ihnen zu dieser Frage eine detaillierte Auskunft zu geben; darauf bin ich jetzt nicht vorbereitet. Ich wäre dankbar, wenn Sie diese Frage noch einmal an den dafür zuständigen Minister richten würden. Aber ich bin auch gerne bereit, zu veranlassen, daß Ihnen dazu eine schriftliche Äußerung zugeht.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802403000
Ich rufe die Frage 82 des Herrn Abgeordneten Ueberhorst auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung das Stromerzeugungspotential industrieller Kraftwerke für die öffentliche Stromversorgung, und kann sie die im .Spiegel' Nummer 14/77, hierzu genannten Zahlen und Tatsachen bestätigen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Der von Ihnen angesprochene Fragenkomplex ist bereits Gegenstand einer Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Steger gewesen und von der Bundesregierung am 21. April 1977 schriftlich beantwortet worden. Ich darf daher auf diese Antwort, die im Protokoll der 23. Sitzung Seite 1616 abgedruckt ist, verweisen und mich auf folgende Bemerkungen beschränken.
Schon jetzt wird von der industriellen Kraftwirtschaft ein beachtlicher Beitrag zur öffentlichen Stromversorgung geleistet. So sind z. B. 1975 von der Industrie fast 20 Milliarden Kilowattstunden in das öffentliche Netz eingespeist worden; das sind 8 % der gesamten Stromabgabe von Kraftwerken an das öffentliche Netz. Der Bundesregierung ist bekannt, daß es die industrielle Kraftwirtschaft für möglich hält, diesen Anteil beträchtlich zu erhöhen. Die Bereitstellung eines zusätzlichen Beitrags — die Vereinigung industrieller Kraftwirtschaft geht dabei von einer Leistung von über 10 000 MW aus — würde aber verschiedene praktische Schwierigkeiten aufwerfen. Insbesondere stimmt die industrielle Stromdarbietung wegen ihres Zusammenhangs mit der industriellen Produktion mit der Stromnachfrage in der öffentlichen Elektrizitätsversorgung nicht immer überein. Darüber hinaus handelt es sich bei indu-



Parl. Staatssekretär Grüner
striellen Kraftwerken zum Teil um kleine Anlagen, bei denen ein kontinuierlicher Betrieb aus technischen Gründen oder — bei Wasserkraftwerken — wegen der unterschiedlichen Wasserführung nicht gesichert ist.
Für die Versorgung der industriellen Eigenerzeuger mit Zusatz- und Reservestrom aus dem öffentlichen Netz müssen die Unternehmen der öffentlichen Elektrizitätsversorgung zusätzliche Kraftwerkskapazität bereitstellen. Das muß auch bei der Preisgestaltung für Überschußstrom einerseits und für Zusatz- und Reservestrom andererseits berücksichtigt werden.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802403100
Keine Zusatzfrage. — Dann rufe ich die Frage 83 des Herrn Abgeordneten Ueberhorst auf:
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um eine Verbesserung des Beitrags zur öffentlichen Stromversorgung durch die industriellen Kraftwerke zu ermöglichen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung geht davon aus, daß es in erster Linie Aufgabe der beteiligten Wirtschaftskreise selbst ist, die Bedingungen für die unternehmerische Zusammenarbeit zwischen industrieller und öffentlicher Kraftwirtschaft auszuhandeln. Das gilt sowohl für die Einspeisung von Überschußstrom in das öffentliche Netz als auch für das Problem der Durchleitung von Strom aus industriellen Kraftwerken über das öffentliche Netz zu anderen Industrieunternehmen. Die Bundesregierung begrüßt deshalb, daß Industrie und Elektrizitätswirtschaft — mit auf ihre Anregungen hin — beabsichtigen, über ein Modell der stromwirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Industrieunternehmen mit Eigenerzeugungsanlagen und Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu verhandeln. Gesetzgeberische Maßnahmen kommen erst dann in Betracht, wenn sich eine derartige privatrechtliche Lösung nicht realisieren lassen sollte.
Die Bundesregierung prüft im Rahmen ihrer Überlegungen zur rationellen und sparsamen Energieverwendung zur Zeit, welches Potential zum Ausbau der industriellen und öffentlichen Kraft-Wärme-Koppelung realistisch ist.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802403200
Eine Zusatzfrage.

Reinhard Ueberhorst (SPD):
Rede ID: ID0802403300
Herr Staatssekretär, ich darf in dem Zusammenhang fragen, ob die Bundesregierung auch schon eine Stellungnahme zu den Empfehlungen der Monopolkommission zu diesem Komplex abgeben kann.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Nein, das ist in diesem Zusammenhang noch nicht möglich.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802403400
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Stahl.

Erwin Stahl (SPD):
Rede ID: ID0802403500
Herr Staatssekretär, Sie sprachen davon, daß eine Prüfung vorgenommen wird, wie der Anteil der industriellen Kraftwirtschaft an der Stromversorgung sinnvoll verwendet
werden kann. Wer nimmt diese Prüfung vor, ist sie bereits abgeschlossen, und wann kann man mit der Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Prüfung rechnen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, zunächst einmal ist es Aufgabe der beteiligten Wirtschaftskreise, selbst eine Lösung zu finden. Wir haben die Absicht, erst dann — auf der Basis dieser Verhandlungen — tätig zu werden, wenn sich gesetzgeberische Maßnahmen als notwendig erweisen sollten. Was die Möglichkeit zum Ausbau der industriellen und öffentlichen Kraft-Wärme-Koppelung angeht, kann ich Ihnen für unsere Prüfungszeiträume heute noch keine exakte Angabe machen, wenn Ihre Frage darauf konzentriert war.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802403600
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Wolfram.

Erich Wolfram (SPD):
Rede ID: ID0802403700
Herr Staatssekretär, da die Einspeisung dieses Stroms aus der industriellen Kraftwirtschaft oft an dem von den EVU's gebotenen Preis und zweitens an den Durchleitungsrechten scheitert, frage ich Sie: Werden Sie beide Punkte in der angekündigten Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz entsprechend anders gestalten, und wann gedenken Sie diese Novelle einzubringen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Wir werden auf jeden Fall die Verhandlungen, die zwischen der industriellen Kraftwirtschaft und den Energieversorgungsunternehmen in dieser Frage anstehen, sehr sorgfältig beobachten und dabei auch zu den Feststellungen gelangen, welche gesetzlichen Voraussetzungen unter Umständen geschaffen werden müssen, um diese Zusammenarbeit zu ermöglichen. Ich bin aber zuversichtlich, daß angesichts der Bedeutung des Problems, das die Beteiligten ja erkannt haben, und angesichts des politischen Gewichts, das dieser Frage zuzumessen ist, wie sich auch aus dieser Anfrage ergibt, die Beteiligten zu einer Lösung kommen werden, die wir dann als Gesetzgeber da, wo notwendig, in das Energiewirtschaftsrecht einfügen werden. Eine zeitliche Voraussage zur Verabschiedung möchte ich im Augenblick noch nicht machen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802403800
Ich rufe die Frage 84 des Herrn Abgeordneten Heyenn auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Verbraucher bisher in Energiefragen fast ausschließlich von den Energieversorgungsunternehmen beraten wurden, und wird sie eine notwendige unabhängige Beratung durch die Verbraucherorganisationen in Fragen der Energieersparnis verstärkt finanziell fördern?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Der Verbraucher erhält schon heute Beratung und Information in Energiefragen auf verschiedenen Wegen, und nicht nur durch die Energieversorgungsunternehmen. Die Stiftung „Warentest" weist in ihren Veröffentlichungen auf den Energieverbrauch der getesteten Geräte hin. Die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen beziehen bei der Geräteberatung den Energiever-



Parl. Staatssekretär Grüner
brauch ein. Schließlich ist es auch Aufgabe des Architekten, den Bauherrn über Energiefragen zu beraten. Hinzu kommt, daß auch die Energieversorgungsunternehmen unter dem Eindruck der Energiekrise in ihre Beratung verstärkt Sparmaßnahmen einbezogen haben und nicht oder nicht mehr einen Hauptakzent auf die Förderung des Energieabsatzes legen. Ungeachtet dessen ist jedoch die Bundesregierung der Auffassung, daß die Beratung des Verbrauchers über Möglichkeiten zur Energieeinsparung . noch wesentlich verbessert werden muß. Sie bereitet dafür zur Zeit in Zusammenarbeit mit den Verbraucherorganisationen ein Programm vor, über dessen finanzielle Konsequenzen zu gegebener Zeit entschieden wird.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802403900
Eine Zusatzfrage.

Günther Heyenn (SPD):
Rede ID: ID0802404000
Herr Staatssekretär, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, zumindest auf die Energieversorgungsunternehmen einzuwirken, die sich ganz oder wenigstens teilweise in öffentlicher Hand befinden, um eine intensive Werbung zugunsten eines höheren Stromverbrauchs zu unterbinden?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Diese Möglichkeit sehen wir durchaus als gegeben an, einmal durch die im allgemeinen zuständigen Landeswirtschaftsminister, aber auch durch die öffentlichen Erklärungen der Bundesregierung selber. In den zahllosen Gesprächen, die wir mit den Spitzenverbänden dieses Industriezweiges führen, ist auf diesen Gesichtspunkt hingewiesen worden, und zwar mit dem erfreulichen Ergebnis, daß wir im Augenblick feststellen, daß es keine Werbung für erhöhten Energieabsatz mehr gibt, jedenfalls nicht in den uns zugänglichen Informationen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802404100
Eine weitere Zusatzfrage.

Günther Heyenn (SPD):
Rede ID: ID0802404200
Herr Staatssekretär, sehen Sie auch die Möglichkeit, von seiten der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Verbraucherorganisationen durch eine großangelegte öffentlichkeitswirksame Kampagne den Verbraucher umfassend über Möglichkeiten zu unterrichten, Energie einzusparen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Das ist das Ziel unserer Überlegungen, die wir im Augenblick mit den Verbraucherorganisationen besprechen, um eine Werbeaktion in diesem Bereich zu starten, in der Hoffnung, damit einen sehr breiten Kreis der Verbraucher zu erreichen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802404300
Keine Zusatzfrage. Dann rufe ich die Frage 85 des Herrn Abgeordneten Heyenn auf:
Hält die Bundesregierung die Stiftung Warentest für eine geeignete Institution, den Verbrauchern vergleichende, wertende Informationen über den Energieverbrauch und die -kosten von Haushaltsgeräten und Heizungssystemen oder die Wärmedämmung verschiedener Materialien zur Verfügung zu stellen, und welche Konsequenzen will sie bejahendenfalls daraus ziehen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung hält die Stiftung „Warentest" für eine geeignete Institution zur Information des Verbrauchers auch über den Energieaufwand verschiedener Geräte oder Materialien und über Energieeinsparungsmöglichkeiten. Wie ich schon erwähnt habe, hat die Stiftung „Warentest" auch bisher schon im Rahmen ihrer Veröffentlichungen dem Energieverbrauch Aufmerksamkeit gewidmet und auf einen zu hohen Energieverbrauch jeweils besonders hingewiesen. Die Stiftung wird das auch in Zukunft tun. Sie bereitet auf Bitten der Bundesregierung eine Konzeption vor, wie sie dies noch verstärken und wie sie vor allem auch zusätzliche Bereiche speziell unter dem Energieaspekt in ihr Testprogramm einbeziehen kann. Es wäre dann zu prüfen, ob der Stiftung dafür zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden müssen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802404400
Herr Kollege Heyenn, möchten Sie eine Frage stellen? — Dann bitte Frau Dr. Martiny-Glotz.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0802404500
Herr Staatssekretär, die Stiftung „Warentest" hat ja nun nur über ihre Zeitschrift die Möglichkeit, ihre Erkenntnisse zu verbreiten. Könnte die Bundesregierung meine Meinung teilen, daß darüber hinaus das noch zu gründende Verbraucherinstitut maßgeblich daran mitwirken könnte, um die Erkenntnisse und die Maßnahmen hinsichtlich der Energieersparnis bei der Bevölkerung und vor allem bei Multiplikatoren zu verbessern?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Wir haben die Stiftung „Warentest" gebeten, uns eine Konzeption für eine verstärkte Verbraucheraufklärung unter diesem speziellen Aspekt der Energieeinsparung vorzulegen. Ich möchte eigentlich gern abwarten, bis diese Konzeption der Stiftung „Warentest" vorliegt, um dann gern auf Ihre Frage, Frau Kollegin Martiny, zurückzukommen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802404600
Keine Fragen mehr. Dann rufe ich Frage 86 der Frau Abgeordneten Dr. Martiny-Glotz auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, über DIN-Normen Einfluß auf den Energieverbrauch im privaten Bereich zu nehmen, und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um z. B. die Herstellung und den Verkauf von nicht genormten Kochtöpfen für Elektroherde zu verhindern?
Grüner, Parl. Staatssekretär: DIN-Normen bzw. VDE-Vorschriften sind die Basis für die Ermittlung des Energieverbrauchs und bilden damit die Grundvoraussetzung für die geplante Energieinformation.
Wesentlich schwieriger ist die Festlegung von gerätespezifischen Normverbrauchswerten, da dafür eindeutig definierbare Kriterien für das Arbeitsergebnis, z. B. das Wasch- oder das Spülergebnis, festgelegt werden müssen. Da entsprechende Standards praktisch den Charakter von Mindestanforderungen hätten, wäre zur Vermeidung von Handelshemmnissen nur eine internationale Festlegung möglich. International besteht hieran aber, wie ein erster



Parl. Staatssekretär Grüner
deutscher Anlauf bei Kühl- und Gefriergeräten gezeigt hat, wenig Interesse.
Zur Zeit ist eine abschließende Beurteilung noch verfrüht. Es muß jedoch sorgfältig geprüft werden, ob damit tatsächlich etwas im Sinne einer Einsparung — Normverbrauchswerte werden natürlich immer relativ schlecht sein — erreicht werden kann.
Bei dem von Ihnen angeführten Kochtopfbeispiel handelt es sich um ein typisches Abstimmungsproblem. Die Bundesregierung begrüßt, daß die Beteiligten, nämlich die Kochtopf-, die Platten- und die Herdindustrie, inzwischen gemeinsam an der. Überarbeitung bzw. Neugestaltung der entsprechenden DIN-Normen arbeiten. Weitere Maßnahmen sind daher nicht erforderlich.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802404700
Eine Zusatzfrage? — Bitte!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0802404800
Es tut mir schrecklich leid, Herr Staatssekretär, daß sich ausgerechnet eine berufstätige Nicht-Hausfrau hier zum Kochtopfproblem und zu diesbezüglichen Fragen technischer Normung äußern muß,

(Zuruf von der FDP: Ja, so ist das!)

aber das Beispiel ist besonders illustrativ, weil es deutlich macht, worum es letzten Endes geht.
Die internationalen Schwierigkeiten sind mir bekannt. Andererseits gibt es den Vertrag der Bundesregierung mit dem Deutschen Institut für Normung. Meine Frage ist jetzt: Wird die Bundesregierung auf der Grundlage dieses Vertrages ihre Bemühungen darum, die Festlegung solcher internationaler Normen voranzutreiben und zunächst einmal die entsprechenden Grundsatzüberlegungen anzustellen, verstärken?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Das werden wir tun. Vizepräsident Frau Funcke: Noch eine Zusatzfrage?

(Frau Dr. Martiny-Glotz [SPD] : Nein!)

- Dann rufe ich Frage 87 der Frau Abgeordneten Dr. Martiny-Glotz auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die langjährige Verwendung der DIN 70030 „Ermittlung des Kraftstoffverbrauchs von Kraftfahrzeugen", die zu unrealistisch niedrigen Angaben über den Benzinverbrauch führt, und in welchem Zeitraum kann der Verbraucher mit einer überarbeiteten Norm und realistischen Angaben über den Kraftstoffverbrauch von Kraftfahrzeugen rechnen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung wird — sie hat dies in den am 23. März 1977 beschlossenen Grundlinien und Eckwerten für die Fortschreibung des Energieprogramms bekräftigt — die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten des Einflusses auf die Normung nutzen, um die DIN-Norm 70 030, nach der der Benzinverbrauch von Kraftfahrzeugen ermittelt wird, zu verbessern. Mit Hilfe einer überarbeiteten Norm sollen den Verbrauchern realistischere Informationen über den Benzinverbrauch der verschiedenen Kraftfahrzeuge zur Verfügung gestellt werden.
Nach Ansicht der Bundesregierung sollte geprüft werden, neben einem Verbrauchswert für den Stadtverkehr Verbrauchswerte für den Überlandverkehr in der Norm festzulegen, um dem Verbraucher den hohen Kraftstoffverbrauch im Stadtverkehr einerseits und bei hohen Geschwindigkeiten andererseits deutlich vor Augen zu führen. Dabei strebt die Bundesregierung vorrangig eine einheitliche europäische Regelung an. Wann die Arbeiten abgeschlossen sein werden, ist gegenwärtig nicht abzusehen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802404900
Eine Zusatzfrage.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0802405000
Herr Staatssekretär, ist auch an breite Aufklärungsmaßnahmen über energiesparendes Autofahren gedacht?
Grüner, Parl. Staatssekretär: In diesem Zusammenhang ganz sicher.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802405100
Noch eine Zusatzfrage.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0802405200
Erwägt die Bundesregierung auch, eventuell eine Kampagne durchzuführen, um die Bevorzugung von Dieselkraftstoff gegenüber Benzin zu propagieren?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich kann dazu keine Aussage machen. Es ist ein sehr diffiziles Feld, und ich möchte mich dazu im Augenblick nicht äußern.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802405300
Ich rufe jetzt Frage 88 des Herrn Abgeordneten Marschall auf:
Wann und in welcher Form ist mit der Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Haushaltsgeräten an allen Geräten zu rechnen, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung durchführen, um eine den Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung tragende Kennzeichnung zu fördern?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Der Energieverbrauch von stromintensiven elektrischen Haushaltsgeräten sollte nach Auffassung der Bundesregierung ein wichtiger Gesichtspunkt für die Kaufentscheidung der Verbraucher sein. Für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Geräten reicht die Angabe des Energieverbrauchs allein natürlich nicht aus. Diese muß vielmehr im Zusammenhang mit anderen wichtigen Geräteeigenschaften gesehen werden. Die Energieinformation soll deshalb im Rahmen der von der Bundesregierung angeregten Produktinformation gegeben werden, mit der der Verbraucher in einheitlicher Form auf einem Etikett am Gerät über die wesentlichsten Gerätemerkmale unterrichtet werden soll. Die Elemente dieses Systems werden nach gemeinsam von Industrie, Handel und Verbrauchern in Eigenverantwortung erarbeiteten Richtlinien von entsprechenden, paritätisch besetzten Fachausschüssen festgelegt.
Die Bundesregierung, die bereits in der Antwort auf die Große Anfrage zur rationellen Energienutzung vom 5. Mai 1975 die Bedeutung der Energiekennzeichnung hervorgehoben hat, geht nach dem Fortgang der Arbeiten davon aus, daß spätestens



Parl. Staatssekretär Grüner
zur Messe Domotechnica im Februar 1978 mit der Gerätekennzeichnung begonnen wird.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802405400
Eine Zusatzfrage.

Manfred Marschall (SPD):
Rede ID: ID0802405500
Herr Staatssekretär, gibt es Ansätze zu einem gemeinsamen Vorgehen zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs auf Haushaltsgeräten auch im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ja, es gibt seit Anfang 1975 ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur rationellen Energienutzung. Mit diesem Komplex ist eine besondere Arbeitsgruppe befaßt.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802405600
Zusatzfrage? — Keine weitere Frage.
Dann rufe ich Frage 89 des Herrn Abgeordneten Marschall auf:
In welchen Bereichen beabsichtigt die Bundesregierung, durch Gebote und Verbote auf Energiesparmaßnahmen hinzuwirken, und denkt sie z. B. an eine Begrenzung des höchstzulässigen Kraftstoffverbrauchs bei Autos?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung hat im Energieeinsparungsgesetz 1976 Bestimmungen für die Wärmeisolierung von bestehenden Gebäuden, die Auslegung von Heizungen und deren Betrieb in neuen und bestehenden Gebäuden vorgesehen. Die auf Grund dieser Bestimmungen vom Kabinett beschlossenen Rechtsverordnungen, deren Inkrafttreten für den 1. November 1977 vorgesehen ist, liegen dem Bundesrat zur Zustimmung
vor.
Welche Aktivitäten die Bundesregierung hinsichtlich des Erlasses von Geboten und Verboten zur Förderung von Energiesparmaßnahmen plant, hat sie in den Grundlinien und Eckwerten für die Fortschreibung des Energieprogramms vom 23. März 1977 dargelegt. In ihren Antworten auf die beiden Großen Anfragen der Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Energiepolitik wird sie sich weiter dazu äußern. Im einzelnen prüft sie, in welchem Umfang in bestehenden Gebäuden energiesparende Investitionen durch gesetzliche Auflagen eingeführt werden können. Die Erfassung dieses Bereichs ist wegen der Differenziertheit -des Althausbestandes jedoch mit großen Schwierigkeiten verbunden.
Im Bereich des Straßenverkehrs beabsichtigt die Bundesregierung eine bessere Aufklärung des Verbrauchers über den effektiven Verbrauch. Im Rahmen einer Neuordnung der Kraftfahrzeugsteuer prüft sie die Möglichkeit zur geeigneten Berücksichtigung der Erfordernisse der Energieeinsparung. Eine Begrenzung des höchstzulässigen Verbrauchs wird dagegen nicht erwogen, da eine solche Maßnahme, abgesehen von den damit verbundenen Abgrenzungsschwierigkeiten, unkalkulierbare negative Auswirkungen auf die Automobilkonjunktur haben könnte.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802405700
Eine Zusatzfrage.

Manfred Marschall (SPD):
Rede ID: ID0802405800
Herr Staatssekretär, wann ist über die Rechtsverordnungen und über die Eckwerte hinaus mit konkreteren Umrissen eines Energieeinsparungsprogramms der Bundesregierung zu rechnen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich rechne damit, daß wir über die Eckwerte hinaus bis nach der Sommerpause die gegenwärtig möglichen konkreten Aussagen der Bundesregierung auf dem Tisch haben werden.
Ich bin im übrigen der Auffassung, daß das natürlich ein Dauerprozeß sein wird und das sehr wesentliche Energieeinsparungen erst im Laufe eines relativ langen Zeitraumes verwirklicht werden können. Zunächst einmal müssen die erforderlichen Analysen vorliegen. Natürlich bedürfen die Maßnahmen, die hier zu treffen sind, in vielerlei Hinsicht der gründlichen Überprüfung.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802405900
Noch eine Zusatzfrage?

Manfred Marschall (SPD):
Rede ID: ID0802406000
Strebt die Bundesregierung an, im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft zu einem gemeinsamen Energieeinsparungsprogramm zu kommen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Das ist unser Ziel.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802406100
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Burger.

Albert Burger (CDU):
Rede ID: ID0802406200
Herr Staatssekretär, gelegentlich kann man hören, daß Gebote oder Verbote zum Zwecke des Energiesparens sich auch auf die Beschäftigungslage oder die Konjunktur auswirken könnten. Wie beurteilen Sie das?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es ist sicher eines der größten Probleme, daß wir mit allen Maßnahmen selbstverständlich auch die Auswirkungen auf die Beschäftigung und die Konjunktur zu berücksichtigen haben. Es wird ein Bündel von Maßnahmen notwendig sein, wobei der sogenannten Lenkung über den Preis wohl eine besondere Bedeutung zukommen wird. Aber, wie gesagt, wir schließen keine denkbare Maßnahme aus. Wir wollen jedoch generell bruchartige Entwicklungen verhindern, um nicht Energiesparmaßnahmen einzuführen, die auf der anderen Seite etwa schwerwiegende negative wirtschaftliche Auswirkungen haben können.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802406300
Eine Frage der Frau Abgeordneten Dr. Martiny-Glotz.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0802406400
Herr Staatssekretär, ist etwa daran gedacht, Forschungsvorhaben, um den Wirkungsgrad von Benzinmotoren zu erhöhen, aus Bundesmitteln zu subventionieren?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich bin nicht in der Lage, darauf jetzt eine Antwort zu geben. Frau Kol-



Pari. Staatssekretär Grüner
legin. Ich kann auch nicht überblicken, ob dafür gerade bei dem hochentwickelten Benzinmotor eine Veranlassung besteht.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802406500
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Heyenn.

Günther Heyenn (SPD):
Rede ID: ID0802406600
Herr Staatssekretär, Sie sprachen eben von einer Lenkung über den Preis. Darf ich daran die Frage knüpfen, wie die Bundesregierung zu einem progressiven Tarif im Bereich des Stromverbrauchs steht?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Auch eine Neugestaltung der Tarife ist im Rahmen unseres Energieprogramms Gegenstand der Untersuchung.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802406700
Keine Frage mehr.
Nun rufe ich die Frage 90 des Herrn Abgeordneten Dr. Emmerlich auf:
Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um die Verbraucher über notwendige und mögliche Energiesparmaßnahmen zu informieren (insbesondere im Wohnbereich beim Heizen, Bauen und Stromverbrauch und beim Kraftfahrzeug), und in welcher Höhe wird sie die Verbraucheraufklärung auf diesem Gebiet zusätzlich finanziell fördern?
Grüner, Pari. Staatssekretär: Die Bundesregierung hat bereits in ihrer bisherigen Öffentlichkeitsarbeit Aktionen zur Aufklärung der Verbraucher über mögliche Energieeinsparungen durchgeführt. Dazu zählen die Ausstellung „Energiesparendes Bauen und Wohnen", die Aktion „Sprit sparen" in Zusammenarbeit mit dem ADAC, diverse Broschüren und Beilagen in Zeitungen und Zeitschriften mit Spartips beim Bauen, Wohnen und Heizen und im Verkehr. Für das Jahr 1977 sind hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 1,5 Millionen DM vorgesehen. Sie wird, wie in den Grundlinien und Eckwerten für die Fortschreibung des Energieprogramms angekündigt, ihre bisherige Aufklärungsarbeit, soweit dies in dem durch den Haushalt gesetzten finanziellen Rahmen möglich ist, intensivieren. Sie prüft die Möglichkeiten einer Verstärkung der Beratung von gewerblichen und privaten Verbrauchern in diesem Bereich. Ob und in welcher Höhe eine Aufstockung der Mittel für das kommende Haushaltsjahr möglich ist, um eine umfassende Verbraucherberatung zu ermöglichen, wird im Rahmen der Ausarbeitung der Fortschreibung des Energieprogramms geprüft.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802406800
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Emmerlich.

Dr. Alfred Emmerlich (SPD):
Rede ID: ID0802406900
Herr Staatssekretär, darf ich davon ausgehen, daß etwaige zusätzliche Finanzmittel zur Förderung der Verbraucheraufklärung mit jenen Mitteln in Ihrem Haus gekoppelt werden, die zur Förderung der Verbraucheraufklärung überhaupt zur Verfügung stehen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, auf jeden Fall wird ein enger Zusammenhang der beiden Bereiche sichergestellt. Rein haushaltsrechtlich ist der Titel für Verbraucheraufklärung ein anderer als der Titel für die Energiepolitik. Aber die inhaltliche Verflechtung wird sicher gewährleistet sein. Wir werden gerade zu diesem Themenkomplex ja auch im Haushaltsausschuß Rechenschaft abzulegen haben.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802407000
Keine weitere Frage.
Nun rufe ich die Frage 91 des Herrn Abgeordneten Dr. Emmerlich auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Preis- und Fachaufsicht über die Energieversorgungsunternehmen und etwaige Lieferanten von Fernwärme durch gesetzgeberische Maßnahmen im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes zu verschärfen, und wird sie Verbrauchervertreter in die Aufsichtsgremien einbeziehen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsrechts die Aufsicht über die Versorgungswirtschaft zu straffen. Hierbei ist nicht daran gedacht, die Beteiligung von Verbrauchervertretern zu institutionalisieren, da es ohnehin zu den Aufgaben der entsprechenden staatlichen Aufsichtsbehörden gehört, insbesondere Verbraucherbelange wahrzunehmen. Während für die Elektrizitäts- und Gaswirtschaft wettbewerbsrechtliche Ausnahmeregelungen (Gebietsschutzverträge) vorgesehen sind, unterliegt die Fernwärmewirtschaft, insbesondere im Hinblick auf die Preisgestaltung, voll dem Kartellrecht. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, ob zusätzliche gesetzliche Maßnahmen im Interesse des weiteren Ausbaus der Fernwärme zweckmäßig sind. Dabei stellt sich auch die Frage, inwieweit eine Intensivierung der staatlichen Aufsicht über die Fernwärme angesichts des auf dem Wärmemarkt grundsätzlich vorhandenen Wettbewerbs erforderlich ist.
Weitere Einzelheiten über die künftige Ausgestaltung der Staatsaufsicht über die Versorgungswirtschaft wird die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und FDP zur Energiepolitik darlegen. Ich bitte um Verständnis, daß ich dieser Antwort heute nicht vorgreifen kann.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802407100
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Emmerlich.

Dr. Alfred Emmerlich (SPD):
Rede ID: ID0802407200
Herr Staatssekretär, darf ich davon ausgehen, daß die Bundesregierung angesichts der möglichen Mengensteuerung im Bereich des Energieverbrauchs über den Preis die soziale Komponente, die mit einer derartigen Verteilungsregulierung verbunden ist, sieht und ihr Rechnung tragen wird?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Da sich diese Bundesregierung „sozialliberal" nennt, können Sie das unterstellen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802407300
Keine weitere Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 92 des Herrn Abgeordneten Jungmann auf:
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung durchzuführen, um die Verbesserung des Energienutzungsgrads elektrischer Haushaltsgeräte zu fördern (so z. B. bei Waschmaschinen, Gefriergeräten und Wäschetrocknern), und was wird sie tun, um im Sinne einer rationellen Energieausnutzung z. B. den Einsatz von Nachtstromheizungen einzudämmen oder unrealistisch hohe Anschlußgebühren für Wärmepumpen zu beseitigen?



Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die von ihr unterstützte geplante Kennzeichnung des Energieverbrauchs zu einer stärkeren Sensibilisierung der Verbraucher für die Energieproblematik beitragen. wird. Es kann erwartet werden, daß die Verbraucher den Energieverbrauch der Geräte zu einem stärkeren Faktor bei ihrer Kaufentscheidung machen und auf diesem Wege die Gerätehersteller zur Entwicklung und Fertigung energiesparender Produkte anregen. Damit dürfte sich die bereits jetzt gezeigte Entwicklungstendenz — zunehmender Einsatz energiesparender Verfahren, Sparprogramme — verstärken.
Der Trend zum Einsatz von Nachtstromspeicherheizungen, deren Umweltfreundlichkeit nicht außer acht gelassen werden darf, hat inzwischen nachgelassen. Dies liegt insbesondere daran, daß die hierfür vorhandenen freien Kraftwerkskapazitäten während der Zeiten schwacher Nachfrage inzwischen weitgehend ausgelastet sind. Bei der energiepolitischen Wertung ist primär zu berücksichtigen, daß die Nachtspeicherheizungen mit dazu beitragen, den Ölanteil bei der Raumwärmeerzeugung mit seinen bekannten Versorgungsrisiken in Grenzen zu halten.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Nutzung der Wärmepumpe auch durch entsprechende Tarifgestaltung erleichtert werden sollte. Bei der Tarifgestaltung der Stromversorgung von Wärmepumpen ist zu berücksichtigen, daß bei einem Betrieb ohne zeitliche Einschränkung zusätzliche elektrische Leistung bereitgestellt werden muß. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind daher in diesem Fall berechtigt, zum sonst üblichen Bereitstellungspreis einen angemessenen Zuschlag, der im Tarifabnehmerbereich der Preisaufsicht unterliegt, zu berechnen. Wärmepumpen, deren Betrieb durch eine zusätzliche Heizung oder einen zwischengeschalteten Wärmespeicher eingeschränkt ist, und bei denen daher die Bereitstellung zusätzlicher elektrischer Leistung vermieden werden kann, werden von einzelnen Elektrizitätsversorgungsunternehmen durch besonders günstige Tarife gefördert. Bei der von der Bundesregierung in den Grundlinien und Eckwerten für die Fortschreibung des Energieprogramms angekündigten Überprüfung der Stromtarife wird auch der Bereich der tariflichen Behandlung der Wärmepumpen einbezogen werden.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802407400
Keine Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 93 des Herrn Abgeordneten Jungmann auf:
In welchem Ausmaß beabsichtigt die Bundesregierung, die Erforschung von energiesparenden Techniken und Verfahren im Verbraucherbereich zu fördern, und wie können die Erfahrungen der Stiftung Warentest auf diesem Gebiet genutzt werden?
Grüner, Parl. Staatssekretär: In den am 23. März 1977 vom Kabinett beschlossenen Grundlinien und Eckwerten für die Fortschreibung des Energieprogramms sowie in dem am 27. April gleichfalls vom Kabinett beschlossenen Programm Energieforschung und Energietechnologien 1977 bis 1980 wird der Erforschung und Anwendung energiesparender Techniken und Verfahren im Verbraucherbereich breiter Raum gewidmet.
Nach dem Energieforschungsprogramm erstreckt sich die Förderung auf die Entwicklung von Materialien zur Wärmedämmung und -speicherung, die Aufstellung energiesparender Haus- und Siedlungskonzeptionen, Wärmepumpen, Technologien zur Wärmerückgewinnung und -speicherung sowie auf die Kennzeichnungsmethoden des Energieverbrauchs elektrischer Haushaltsgeräte.
Die Erfahrungen der Stiftung „Warentest" können dabei in mehrfacher Hinsicht nutzbar gemacht werden; einerseits durch Hinweise darauf, wo die Forschung zur Verbesserung der Energieausnutzung ansetzen sollte, andererseits auch, in welcher Richtung die Untersuchungen laufen sollten.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802407500
Keine Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 94 des Herrn Abgeordneten Holtz auf:
Durch welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung, den OECD-Richtlinien für multinationale Konzerne Geltung zu verschaffen und sich etwa für die Ausarbeitung eines internationalen Abkommens über multinationale Gesellschaften, wie es in der Entschließung 639 der Parlamentarischen Versammlung des Europarats Absatz 18 V skizziert ist, einzusetzen und darüber hinaus auch eine Charta über die sozialen Verpflichtungen der multinationalen Konzerne herbeizuführen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Der Bundesminister für Wirtschaft hat den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft die OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen übersandt und zur Beachtung durch die angesprochenen Unternehmen empfohlen. Das Schreiben an die Spitzenverbände und die OECD-Richtlinien sind vom Bundesministerium für Wirtschaft veröffentlicht worden. Die Reaktion von Spitzenverbänden und einzelnen Unternehmen lassen keinen Zweifel an der Absicht zu, die Richtlinien zu befolgen. Darüber hinaus gehört es zum Mandat des OECD-Ausschusses für internationale Investitionen und multinationale Unternehmen, die Anwendung der Richtlinien zu verfolgen und dem OECD-Rat hierüber regelmäßig zu berichten.
Für den OECD-Bereich decken die OECD-Richtlinien die wesentlichen Aspekte der Aktivitäten multinationaler Unternehmen wie auch den Investitionsschutz-Aspekt ab, wie dies in Ziffer 18 Abs. V der Entschließung 639 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates gefordert wird. Die Ausarbeitung eines weltweit anwendbaren Verhaltenskodexes für transnationale Unternehmen, der auch Verhaltensregeln für die Regierungen der Gast- und Heimatländer enthalten soll, ist Aufgabe der VN-Kommission für transnationale Unternehmen, die zur Zeit ihre dritte Sitzungsrunde abhält.
Die Internationale Arbeitsorganisation arbeitet an Verhaltensgrundsätzen für multinationale Unternehmen im sozialpolitischen Bereich. An diesen Arbeiten wirken Regierungsvertreter und Vertreter der Sozialpartner mit. Das Ergebnis der Arbeiten der Internationalen Arbeitsorganisation könnte als Bestandteil in einem zukünftigen Verhaltenskodex der Vereinten Nationen für transnationale Unternehmen aufgenommen werden. Die Bundesregierung steht den Arbeiten der Kommission der Vereinten Nationen und der Internationalen Arbeitsorganisation positiv gegenüber und wirkt an ihnen gemäß ihren Einwirkungsmöglichkeiten mit.




Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802407600
Zusatzfrage.

Prof. Dr. Uwe Holtz (SPD):
Rede ID: ID0802407700
Herr Staatssekretär, bei den OECD-Richtlinien handelt es sich um freiwillige Vereinbarungen, denen sich die Unternehmen unterwerfen wollen. Ist daran gedacht, daß sich die Bundesregierung nach einer gewissen Erprobungsphase gegebenenfalls dafür einsetzen wird, daß diese Richtlinien verpflichtenden Charakter erhalten?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Rechtlich zwingende Regelungen würden eine wesentlich größere politische Übereinstimmung der an der Ausarbeitung dieser Richtlinien beteiligten Länder voraussetzen. So weit sind wir heute noch nicht. Ich gebe Ihnen zu, daß natürlich die Verbindlichkeit. dadurch stark erhöht würde, aber wir sehen die Realisierungschancen im Augenblick nicht als gegeben an.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802407800
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Hoffmann.

Hans-Joachim Hoffmann (SPD):
Rede ID: ID0802407900
Herr Staatssekretär, der Bundesregierung ist sicher bekannt, daß das Europäische Parlament im letzten Monat zu diesem Punkt mit übergroßer Mehrheit einen Beschluß gefaßt hat. Darin ist festgestellt worden, daß man für die Einführung verbindlicher Richtlinien sei. Meinen Sie nicht, daß das bereits einen Ansatz für die von Ihnen angesprochene Richtung abgibt?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich bin durchaus dieser Meinung, Herr Kollege. Aber die Tatsachen sind eben doch so, daß wir trotz dieses Appells im Augenblick keine Chance für eine solche rechtliche Regelung sehen. Das bedeutet nicht, daß man nicht darauf hinwirken sollte. Man sollte auch nicht unterschätzen, was solche freiwilligen Richtlinien an Kraft des Faktischen auch im Blick auf eine vielleicht einmal kommende rechtliche Regelung bewirken.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802408000
Noch eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Holtz.

Prof. Dr. Uwe Holtz (SPD):
Rede ID: ID0802408100
Herr Staatssekretär, gedenkt die Bundesregierung — ganz konkret —, auf nationaler oder internationaler Ebene gesetzliche Maßnahmen vorzubereiten, um die Tätigkeit der multinationalen Konzerne zu kontrollieren?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Daran ist im Augenblick nicht gedacht, Herr Kollege, sondern wir meinen, es kommt darauf an, die jetzt international vorbereiteten Regelungen in Wirksamkeit zu setzen, sich an den Ergebnissen zu orientieren und davon die Entscheidung abhängig zu machen, was etwa in unserem eigenen Hoheitsbereich geschehen soll.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802408200
Ich rufe nun die Frage 95 des Herrn Abgeordneten Dr. Holtz auf:
Stimmt die Bundesregierung der Ansicht zu, daß internationale Abkommen über die Regelung und Kontrolle der Arbeitsweisen multinationaler Konzerne u. a. auch einen wesentlichen Beitrag für einen erfolgreicheren Nord-Süd-Dialog darstellen würden, und welche Folgerungen wird sie bejahendenfalls daraus ziehen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß ein weltweiter Verhaltenskodex für multinationale Unternehmen dazu beitragen würde, die positiven Auswirkungen der Tätigkeit dieser Unternehmen auf die wirtschaftliche Entwicklung ihrer Gastländer, also auch der Entwicklungsländer, zu verstärken und das Spannungspotential zwischen Regierungen und Unternehmen entscheidend zu verringern.
In diesem Sinne sehe ich in einem Verhaltenskodex der Vereinten Nationen in der Tat einen wesentlichen Beitrag für einen erfolgreichen Dialog zwischen Industrie- und Entwicklungsländern. Die Konsequenz, die die Bundesregierung hieraus zieht, ist die aktive Unterstützung der laufenden Arbeiten in den Vereinten Nationen, die ich schon in meiner Antwort auf Ihre erste Frage unterstrichen habe.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802408300
Zusatzfrage.

Prof. Dr. Uwe Holtz (SPD):
Rede ID: ID0802408400
Herr Staatssekretär, beabsichtigt die Bundesregierung darüber hinaus, Konsequenzen aus den Ergebnissen der Anhörung zu ziehen, die der Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit über die Tätigkeit der multinationalen Unternehmen in Entwicklungsländern veranstaltet hat?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Sie beabsichtigt, Konsequenzen daraus zu ziehen, aber in dem von mir soeben dargelegten Sinne eines Einflusses auf die Richtlinien, die wir zu beeinflussen gedenken, und nicht im Sinne einer Kodifizierung in unserem Land.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802408500
Keine Frage mehr. — Dann bedanken wir uns, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Grüner.
Wir kommen nun zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Gallus zur Verfügung.
Die Fragen 3 des Abgeordneten Dr. Jens und 4 des Abgeordneten Kiechle werden schriftlich beantwortet, da die Fragesteller nicht im Saal sind. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 5 des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) auf:
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um künftig den holländischen. Kuttern das Fischen innerhalb der 12-Seemeilenzone vor der ostfriesischen Küste unmöglich zu machen, damit die Existenz der ostfriesischen Kutterfischer nicht weiterhin gefährdet wird?
Bitte schön.

Georg Gallus (FDP):
Rede ID: ID0802408600
Frau Präsidentin, ich wäre dankbar, wenn ich die beiden Fragen 5 und 6 zusammen beantworten dürfte.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802408700
Der Fragesteller ist einverstanden. Deshalb rufe ich auch die Frage 6 des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) auf:
Zu welchen Ergebnissen haben die Beschwerden und Anzeigen wegen der gleichen Übergriffe durch holländische Kutter im Jahr 1976 geführt?



Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, auf Grund der Römischen Verträge, der EG-Beitrittsakte und der EG-Fischereistrukturverordnung vom 19. Januar 1976 haben niederländische Fischer gegenwärtig im Grundsatz außerhalb des drei Seemeilen breiten deutschen Küstenmeeres gleichen Zugang zu den Fanggründen und deren Nutzung wie die deutschen Fischer. Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, dieses Prinzip des nichtdiskriminierten Zugangs in Frage zu stellen. Unabhängig davon hat sich die Bundesregierung im Interesse der deutschen Fischerei für drastische Maßnahmen zum Schutz der Schollen- und Seezungenfischerei eingesetzt. So konnte im Rahmen der Fischereikommission für den Nord-Ost-Atlantik, der auch die Niederlande angehören, zum einen ein Quotensystem für die Schollen- und Seezungenfischerei in der Nordsee vereinbart werden, zum anderen einigten sich die Vertragsstaaten darauf, in einem zwölf Seemeilen breiten Gebiet vor der Küste Belgiens, der Niederlande, der Bundesrepublik Deutschland und Dänemarks die Schleppnetzfischerei auf Schollen und Seezungen mit Schiffen über 50 Bruttoregistertonnen oder 300 PS zu verbieten. Eine Einhaltung dieser Regulierungen bildet eine sichere Grundlage, die Gefährdung der Fischbestände auszuschließen, deren Erhaltung für die Existenz der betroffenen deutschen Fischer notwendig ist.
Die Bundesregierung hat daher ihre Bemühungen darauf konzentriert, insbesondere während der im April beginnenden und bis August dauernden Laichzeit der Seezungen in Küstennähe durch verstärkten Einsatz von Fischereiaufsichtsfahrzeugen sogar unter Einbeziehung von Fischereiforschungsschiffen, soweit das im Rahmen ihrer Aufgaben vertretbar ist, eine verbotene Fischerei zwischen drei und zwölf Seemeilen zu verhindern. Zunächst ist für die kommenden vier Wochen ein durchgehender Einsatz zumindest eines Aufsichtsfahrzeuges des Bundes sichergestellt. Entsprechende Bemühungen unternehmen auch die betroffenen deutschen Küstenländer für die ihrer Fischereiaufsicht unterliegende Drei-Meilen-Zone.
Die Bundesregierung wird weiter im Rahmen des ihr Möglichen dafür Sorge tragen, daß die bestehenden Regulierungen eingehalten und etwaige von den zuständigen Kontrollbeamten. festgestellte Verstöße auch geahndet werden. Die Bundesregierung hält dieserhalb mit der niederländischen Regierung engen Kontakt. Es ist ihr zugesichert worden, daß niederländische Fischer, die verbotswidrig die Schollen- und Seezungenfischerei vor der deutschen Küste betreiben, von den zuständigen niederländischen Behörden verfolgt werden. Für die Ahndung etwaiger Verstöße innerhalb des drei Seemeilen breiten deutschen Küstenmeeres sind darüber hinaus auch die deutschen Küstenländer zuständig.
Auf Grund der der Bundesregierung bekanntgewordenen Übergriffe im Jahre 1976 hat die Bundesregierung bereits im Vorjahr ihre Aufsichtsfahrzeuge angewiesen, vermehrte Kontrollen in den gefährdeten Gebieten durchzuführen. Die Anwesenheit dieser Schiffe hatte sicherlich die erwünschte abschreckende Wirkung erzielt, zumal einige niederländische Fahrzeuge aus den geschützten Gebieten verdrängt wurden und dies in den niederländischen Medien entsprechende Beachtung gefunden hat. Die Ahndung von Verstößen niederländischer Schiffer in dem Seegebiet zwischen drei und zwölf Seemeilen unterliegt nicht der Kompetenz deutscher Gerichte. Mangels ausreichender Rechtsgrundlagen konnten niederländische Gerichte jedoch die von der Bundesregierung im Jahre 1976 notifizierten Verstöße nicht ahnden. Nach mir vorliegenden Informationen sind inzwischen in den Niederlanden die notwendigen Rechtsgrundlagen geschaffen worden, so daß nunmehr eine Ahndung seitens der niederländischen Behörden möglich ist. Für Verstöße niederländischer Fahrzeuge innerhalb der Drei-Seemeilen-Zone sind deutsche Gerichte zuständig. Der Bundesregierung sind aus dem Jahre 1976 keine Bestrafungen niederländischer Fischer wegen illegaler Seezungen- oder Schollenfischerei bekannt.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802408800
Eine Zusatzfrage.

Diedrich Schröder (CDU):
Rede ID: ID0802408900
Herr Staatssekretär, darf ich Ihren Ausführungen entnehmen, daß die Anzeigen gegen Übergriffe aus dem Jahre 1976 rechtlich überhaupt keine Konsequenzen gehabt haben, weil die niederländischen Gesetze eine solche Bestrafung überhaupt noch nicht ermöglicht haben?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe soeben ausgeführt, daß in den Niederlanden die Voraussetzungen für eine Bestrafung nun geschaffen worden sind. Wir erwarten, daß sich jetzt eine staatliche Ahndung auch vollziehen wird.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802409000
Eine Zusatzfrage.

Diedrich Schröder (CDU):
Rede ID: ID0802409100
In diesem Zusammenhang möchte ich fragen, ob meine telefonische Intervention, auf die Ihr Haus geantwortet hat, daß das Fischereischutzboot „Minden" sofort zum Schutz eingesetzt werden soll, in der letzten Woche schon zu irgendwelchen konkreten Ergebnissen geführt hat.
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, nach neuesten Meldungen haben in den letzten Tagen bis zu 20 niederländische Hochseekutter verbotswidrig zwischen drei und zwölf Seemeilen vor der deutschen Küste gefischt. Daher ist zusätzlich zum Fischereischutzboot „Minden", das sich, wie Sie bereits erklärt haben, seit dem 29. April in den Gewässern zu Kontrollzwecken aufhält, auch das Fischereischutzboot „Poseidon" eingesetzt worden. „Poseidon" lief am 2. Mai abends aus und traf am 3. Mai morgens auf die ca. 20 verbotswidrig fischenden Niederländer. Ein Kutter wurde gestellt, kontrolliert, und es wurde ein Protokoll als Beweisgrundlage für die Bestrafung durch ein niederländisches Gericht gefertigt. Die Daten der übrigen Kutter konnten leider nicht ermittelt werden. Alle angetroffenen Niederländer haben sich aus den Fanggebieten innerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone zurückgezogen.




Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802409200
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Ewen.

Carl Ewen (SPD):
Rede ID: ID0802409300
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß das Fischereischutzboot „Minden" ebenso wie die „Poseidon" deutlich untermotorisiert ist gegenüber den holländischen Kuttern, so daß sich die holländischen Fischer einen Spaß daraus machen, unter Volldampf wegzufahren, wenn sie ein Fischereischutzboot kommen sehen, aber erneut einlaufen, wenn das Fischereischutzboot verschwunden ist?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Dies, Herr Kollege, ist mir nicht bekannt. Ich werde mich aber darum kümmern. Wenn es so sein sollte, wie Sie sagen, müßte das schleunigst geändert werden.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802409400
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Nordlohne.

Franz-Josef Nordlohne (CDU):
Rede ID: ID0802409500
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß die abschreckenden Wirkungen, von denen Sie vorhin sprachen, nicht nur auf Grund der rechtsstaatlichen Situation gegeben sein müssen, sondern gerade auch unter dem Aspekt, den Herr Kollege Ewen genannt hat? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, der eben geschilderten Situation entgegenzuwirken?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Wenn es zutrifft, was Sie sagen, würde ich mich bemühen, dafür Sorge zu tragen, daß unsere Fischereischutzboote so ausgerüstet werden, daß sie in der Lage sind, die schnelleren ausländischen Fischereifahrzeuge auch zu stellen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802409600
Keine weitere Frage. Damit komme ich zu den Fragen 7 und 8 des Herrn Abgeordneten Wolfgramm. — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 9 des Herrn Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen) auf:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um in den grenznahen Gebieten zu Frankreich, insbesondere im Saarland und im Raum Mannheim/Ludwigshafen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für das einheimische Bäckerhandwerk gegenüber der kostengünstigeren Konkurrenz aus den französischen Grenzregionen herzustellen und damit den fortschreitenden Verdrängungswettbewerb französischer Brothersteller einzudämmen?
Bitte schön.
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es ist der Bundesregierung bekannt, daß in zunehmendem Umfang Weißbrot aus Frankreich in die grenznahen deutschen Gebiete eingeführt wird. Die Ursache dieser Entwicklung liegt jedoch nicht im fehlenden Währungsausgleich für Brot. Die französischen Brotpreise sind niedriger als die vergleichbaren deutschen Preise, weil in Frankreich sowohl die Lohnals auch die übrigen Produktionskosten unter dem deutschen Niveau liegen. Auf diese Kosten hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Die Differenz bei
den Mehlkosten, die sich auf Grund der agrarmonetären Umrechnung ergibt, ist — bezogen auf den Brotpreis — gering. Durch den Abbau des deutschen und des französischen Währungsausgleichs im Rahmen der jüngsten Preisbeschlüsse wird sich das währungsbedingte Preisgefälle bei Mehl weiter verringern.
Gleichwohl hat die EG-Kommission, von der Bundesregierung auf die Lage hingewiesen, zugesagt, die Frage der Einbeziehung des Brotes in den Währungsausgleich zu prüfen. Eine Entscheidung steht noch aus.
Die sogenannten feinen Backwaren — dazu zählen die Konditorerzeugnisse — sind inzwischen durch die Verordnung (EWG) Nr. 800/77, die ab 23. Mai 1977 anwendbar ist, in den Währungsausgleich einbezogen worden.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802409700
Keine Zusatzfrage. Dann rufe ich die Frage 11 des Herrn Abgeordneten Paterna auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die von der EG-Kommission geplante Einschränkung der Butterfahrten mehr als 2 000 Arbeitsplätze bedroht sowie schwere wirtschaftliche Schäden in den Küstenländern — und zwar überwiegend im Geltungsbereich der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" — zu erwarten sind, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese Folgen zu verhindern?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, der Bundesregierung ist bekannt, daß eine abrupte Einschränkung der Abgabenfreiheit für Butterfahrten zur Gefährdung von Arbeitsplätzen führen kann. Sie hat deshalb gegen erheblichen Widerstand der Kornmission und der acht anderen Mitgliedstaaten durchgesetzt, daß auf jeden Fall eine Übergangsregelung — wenn auch mit reduzierten Freimengen — getroffen werden muß.
Strittig ist in Brüssel allerdings noch die Dauer der Übergangszeit. Die Kommission und alle anderen Mitgliedstaaten wünschen eine Begrenzung der Übergangszeit bis 30. Juni 1978. Die Bundesregierung hat aber beschlossen, dem Verordnungsvorschlag nur dann zuzustimmen, wenn das Ende der Übergangszeit nicht auf den festen Termin 30. Juni 1978, sondern auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens einer allgemeinen EWG-Verordnung über Abgabenfreiheit für Reisemitbringsel im Flug- und Schiffsverkehr festgelegt wird.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802409800
Eine Zusatzfrage.

Peter Paterna (SPD):
Rede ID: ID0802409900
Kann die Bundesregierung eine Zeitungsmeldung bestätigen, in der ein Gutachten von Professor Harald Jürgensen von der Hamburger Universität zitiert wird, in dem unter anderem festgestellt wird, daß die Einnahmeverluste im küstennahen Bereich für den Einzelhandel nur etwa 0,2 % betragen, die Steuerausfälle maximal 64 Millionen DM, demgegenüber aber Investitionen der Fremdenverkehrswirtschaft von jährlich über 100 Millionen DM betroffen sind?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, der Bundesregierung ist bekannt, daß hier gegenseitig Rechnungen aufgemacht werden, sowohl was den



Parl. Staatssekretär Gallus
Einzelhandel in den Küstenländern als auch andererseits die tatsächlich großen Möglichkeiten des Fremdenverkehrs betrifft. Weil die Bundesregierung das weiß, hat sie sich gegenüber dem Kommissionsvorschlag so verhalten. Ich muß allerdings sagen, daß wir gegenüber den anderen acht Staaten mit unserer Auffassung allein stehen. Wir werden aber, wenn es keine befriedigende Lösung in Zukunft geben wird, einer entsprechenden Lösung nicht zustimmen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802410000
Keine weitere Zusatzfrage? — Dann rufe ich die Frage 12 des Herrn Abgeordneten Kuhlwein auf:
Wir beurteilt die Bundesregierung die Verwendung des Herbizids Tormona zur Unkrautbekämpfung im Wald, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, die Verwendung oder zumindest die Versprühung dieses Mittels aus der Luft durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, in meiner Antwort auf eine ähnlich formulierte Anfrage des Herrn Kollegen Braun vom 23. März 1977 habe ich bereits auf das strenge Zulassungsverfahren für Pflanzenbehandlungsmittel in der Bundesrepublik hingewiesen, das im Ausland als mustergültig und beispielhaft gilt. Speziell zur Anwendung von 2,4,5-T (Tormona) liegt auch eine gemeinsame Stellungnahme der Biologischen Bundesanstalt und des Bundesgesundheitsamtes vor, die im Bundesgesundheitsblatt vom 8. August 1975 veröffentlicht worden ist. Danach bestehen gegen die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung von 2,4,5-T (Tormona) keine Bedenken.
Insgesamt spielt die Anwendung von Wuchsstoffherbiziden aus der Luft in der Bundesrepublik nur eine untergeordnete Rolle. So sind z. B. 1973 nur 0,015 % der Waldfläche mit Wuchsstoffherbiziden von Luftfahrzeugen aus behandelt worden.
Ohne Zweifel können bei der Anwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln von Luftfahrzeugen aus Gefährdungen auftreten, wenn eine mögliche Abtrift nicht berücksichtigt wird. Aus diesem Grunde ist für die Anwendung von 2,4,5-T (Tormona) mittels Luftfahrzeugen die Zustimmung der nach Landesrecht zuständigen Behörde in die Verordnung über Anwendungsverbote und -beschränkungen für Pflanzenschutzmittel aufgenommen worden. Die Behörde hat damit — im Gegensatz zur Anwendung vom Boden aus — die Möglichkeit, auf Vorsichtsmaßnahmen hinzuweisen, die Anwendung zu überwachen oder sie sogar — allerdings nur nach Prüfung des Einzelfalles — zu untersagen. Ein generelles Verbot der Anwendung von 2,4,5-T (Tormona) mittels Luftfahrzeugen erscheint mir nicht vertretbar.
Im übrigen ist in meinem Hause eine Verordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln von Luftfahrzeugen aus in Vorbereitung, die im Januar 1977 den Ländern zur Stellungnahme zugeleitet worden ist. Die eingegangenen Stellungnahmen werden in meinem Hause zur Zeit ausgewertet.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802410100
Eine Zusatzfrage? — Bitte schön.

Eckart Kuhlwein (SPD):
Rede ID: ID0802410200
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung die Auffassung des nordrheinwestfälischen Landwirtschaftsministeriums, wonach die toxikologische Wirkung von 2,4,5-T wissenschaftlich noch immer umstritten sei, wonach eine Versprühung von einem Luftfahrzeug aus mit den Forderungen der Landschaftshygiene und Forstästhetik unvereinbar sei und die Biozönose des Waldes gestört werden könne?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wir teilen diese Auffassung nicht. Wir haben aber schon zweimal den Herrn Landwirtschaftsminister von Nordrhein-Westfalen angeschrieben, er möge uns die Unterlagen, die für seine Auffassung sprechen, zugänglich machen, damit sie als zusätzliches Material an die Biologische Bundesanstalt weitergereicht und geprüft werden können. Bis heute sind die Unterlagen in meinem Hause noch nicht eingegangen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802410300
Eine weitere Zusatzfrage.

Eckart Kuhlwein (SPD):
Rede ID: ID0802410400
Herr Staatssekretär, darf ich Ihre Antwort so verstehen, daß die Bundesregierung aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auferlegt hat, die Versprühung in einem bestimmten Fall zuzulassen, keine weiteren rechtlichen Konsequenzen ziehen wird?
Gallus, Pari. Staatssekretär: Die Bundesregierung wird vorerst keine weiteren rechtlichen Konsequenzen ziehen, solange das Mittel von der Biologischen Bundesanstalt auch weiterhin so beurteilt wird wie jetzt, es sei denn, die Unterlagen, die von Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt werden können, sind so schwerwiegend, daß sich die Beurteilungslage ändert. Dann allerdings wäre eine neue Sachlage gegeben.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802410500
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Möller.

Dr. Franz Möller (CDU):
Rede ID: ID0802410600
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, darf ich Ihre jetzige und Ihre frühere Antwort so verstehen, daß nach dem augenblicklichen Erkenntnisstand keine Bedenken gegen die Anwendung von Tormona bestehen?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Nach dem jetzigen Erkenntnisstand sind keine Bedenken gegeben. Ich muß allerdings eine Ausnahme in bezug auf die Ausbringung von Luftfahrzeugen aus machen, was die Abtrift angeht. Hier ist Vorsorge geboten, und deshalb muß jeder einzelne Fall der Ausbringung von Luftfahrzeugen aus geprüft werden, so wie es in der Verordnung steht.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802410700
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Ey.




Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0802410800
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß die Frage der Zulassung dieses Pflanzenschutzmittels durchaus geklärt ist, nicht aber die Garantie und Sicherheit der fachgerechten Anwendung, und insofern hier allerdings noch eine Lücke in der Gesetzgebung besteht?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Nein, durchaus nicht. Wir sind der Auffassung, daß auch die fachgerechte Anwendung insoweit geklärt ist, als die Ausbringung von Luftfahrzeugen aus eine Ausbringung besonderer Art darstellt.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802410900
Keine weitere Frage. — Ich danke Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Gallus.
Ich rufe nunmehr die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen auf. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Wrede zur Verfügung.
Frage 13 des Abgeordneten Dr. Bötsch wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 14 des Abgeordneten Braun auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung den zumutbaren Lärmpegel bei 75 dB (A) durch Rechtsverordnung festzuschreiben, nachdem im Maßnahmenbereich „Schallschutzmaßnahmen an Bundesfernstraßen in Härtefällen" im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen diese Größenordnung festgelegt wurde?

Lothar Wrede (SPD):
Rede ID: ID0802411000
Herr Kollege, die Bundesregierung hat nicht die Absicht, einen Immissionsgrenzwert von 75 dB (A) durch Rechtsverordnung generell festzulegen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802411100
Zusatzfrage.

Gerhard Braun (CDU):
Rede ID: ID0802411200
Wann ist mit der Rechtsverordnung oder mit einer gesetzlichen Regelung zu rechnen?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, daß im Laufe dieser Legislaturperiode die rechtliche Regelung getroffen werden muß. Die Vorarbeiten dazu sind in vollem Gange. Ich hoffe, daß es sehr bald geschehen kann.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802411300
Weitere Zusatzfrage.

Gerhard Braun (CDU):
Rede ID: ID0802411400
Herr Staatssekretär, sind Sie in der Lage, mir schriftlich eine Liste zuzusenden, in der die Baumaßnahmen enthalten sind, die nicht durchgeführt werden konnten und vermutlich auch in den nächsten Jahren, wenn Sie das auf die gesamte Legislaturperiode beziehen, nicht durchgeführt werden können, weil die notwendige Rechtsverordnung bzw. eine gesetzliche Regelung fehlt?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich muß darauf hinweisen, 'daß die Erstellung einer solchen Liste große Schwierigkeiten mit sich bringt, weil ja
die Bundesregierung die dazu benötigten Daten von Länder- und Gemeindebehörden einholen müßte. Dies wird eine sehr lange Zeit in Anspruch nehmen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802411500
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Laufs.

Prof. Dr. Paul Laufs (CDU):
Rede ID: ID0802411600
Herr Staatssekretär, beabsichtigt die Bundesregierung eine Untersuchung darüber durchzuführen, wo sie in besonderen Härtefällen im Interesse der lärmgeplagten Bürger an bereits in Betrieb genommenen Bundesstraßen und unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme dieser Straßen noch Schallschutzmaßnahmen treffen müßte, und wenn ja, bis wann könnte die Bundesregierung Untersuchungsergebnisse vorlegen?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, bei den Überlegungen der Bundesregierung zur Vorbereitung einer rechtlichen Regelung des Lärmschutzes spielen auch die von Ihnen genannten Gesichtspunkte des Lärmschutzes an schon bestehenden Straßen eine Rolle. Das wird also im Zuge dieser Überlegungen mitbehandelt werden.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802411700
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Hennig.

Dr. Ottfried Hennig (CDU):
Rede ID: ID0802411800
Herr Staatssekretär, besteht zwischen den beteiligten Ressorts Übereinstimmung, ob man im Gesetzeswege oder im Verordnungswege vorgehen will; wenn nein: wann ist damit zu rechnen, daß diese Frage ausgetragen ist?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, der Prozeß einer Meinungsbildung über dieses Problem ist noch nicht abgeschlossen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802411900
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe Frage 15 des Herrn Abgeordneten Wolfram auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 16 des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim auf:
Liegt die Verkehrsuntersuchung für den deutsch-niederländischen Grenzraum inzwischen vor, und wann wird sie gegebenenfalls dem Parlament zugänglich gemacht?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wie ich Ihnen bereits in meinem Brief vom 21. April dieses Jahres mitteilte, liegt der Untersuchungsbericht noch nicht vor. Eine Vorlage der Studie an das Parlament ist nicht vorgesehen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0802412000
Muß ich Ihrer Antwort entnehmen, Herr Staatssekretär, daß Abgeordnete diese Untersuchung nicht zu Gesicht bekommen werden?
Wrede, Parl. Staatsekretär: Herr Kollege, diese Untersuchung dient den zuständigen Behörden der Bundesrepublik und der Niederlande zur Vorberei-



Parl. Staatssekretär Wrede
tung der Straßenplanung im grenzüberschreitenden Bereich und ist also eine Vorarbeit für diese Behörden. Als Mitglied des zuständigen Ausschusses des Deutschen Bundestages können Sie sicherlich nachfragen, wenn die Studie vorliegt.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802412100
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Stahl.

Erwin Stahl (SPD):
Rede ID: ID0802412200
Herr Staatssekretär, steht denn der Zeitpunkt noch nicht fest, zu dem diese Studie vorgelegt wird, und werden die betroffenen Gemeinden des Grenzlandes die Möglichkeit haben, zumindest Auszüge aus der Studie, die ihren Bereich betreffen, zur Beratung in den Räten zu erhalten?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich gehe davon aus, daß die betroffenen Gemeinden an der Beratung beteiligt werden.

(Reddemann [CDU/CSU]: Die Abgeordneten nicht?!)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802412300
Eine weitere Zusatzfrage.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0802412400
Herr Staatssekretär, Sie haben sich auf eine briefliche Antwort vom 21. April bezogen. War darin nicht von einer notwendigen Übersetzung der Studie als Grund dafür, daß sie nicht zur Verfügung gestellt werden könne, die Rede?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich bitte Sie, mir die Antwort auf diese Frage zu ersparen. Ich kann nicht alle schriftlichen Antworten, die ich gegeben habe, über lange Zeiträume hinweg im Kopf behalten.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802412500
Ich rufe die Frage 17 des Herrn Abgeordneten Freiherr Spies von Büllesheim auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine „Werksgroup Zuid Willemsvaart" am 25. April 1977 in Amsterdam eine Internationale Kommission bildete, die die Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke Antwerpen—Mönchengladbach untersuchen wird. und ist die Deutsche Bundesbahn an dieser Kommission beteiligt?
Wrede, .Pari. Staatssekretär: Herr Kollege, dies ist der Bundesregierung bekannt. Die Deutsche Bundesbahn ist daran beteiligt.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802412600
Eine Zusatzfrage, bitte.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0802412700
Herr. Staatssekretär, liegt es vor allem an der niederländischen oder an .der deutschen Seite, daß diese bereits seit langem erörterte Frage bisher nicht zu einer Entscheidung geführt wurde und daß es vor allem nicht zu einer Wiederinbetriebnahme dieser Strecke kam?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, hier sind ja in erster Linie die beiden Eisenbahnverwaltungen betroffen. Sie werden ihre Entscheidungen in I dieser Frage natürlich von dem Verkehrswert, den sie dieser Strecke beimessen, und dem Verkehrsaufkommen abhängig machen. Bei den Entscheidungen spielen also auch wirtschaftliche Gesichtspunkte eine Rolle. Ich nehme an, daß dies der Hauptgrund dafür ist, daß man in dieser Frage nicht so zügig vorankommt.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802412800
Eine weitere Zusatzfrage.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0802412900
Wird die Bundesregierung bei der Deutschen Bundesbahn darauf drängen, daß Stillegungsmaßnahmen oder Teilstillegungsmaßnahmen auf deutscher Seite nicht erfolgen, bis die Frage geklärt ist?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Ich gehe davon aus, daß die Deutsche Bundesbahn den Entwicklungsstand bei ihren Überlegungen im Zusammenhang mit dem Streckennetz berücksichtigt.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802413000
Keine weitere Frage.
Wir kommen zu der Frage 18 des Herrn Abgeordneten Zywietz. — Der Herr Abgeordneter ist nicht im Saal. Dann wird diese Frage ebenso wie die von dem Herrn Abgeordneten Zywietz eingebrachte Frage 2 schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 19 des Herrn Abgeordneten Walther auf:
Welche familienpolitischen und bildungspolitischen Überlegungen haben die Deutsche Bundesbahn dazu bewogen, ab L Mai die Sozialtarife im Personenverkehr drastisch zu erhöhen und dabei auch die ermäßigten Geschwisterkarten im Schülerverkehr wegfallen zu lassen?
Bitte schön.
Wrede, Parl . Staatssekretär: Herr Kollege, die Deutsche Bundesbahn muß sich bei der Gestaltung ihrer Personentarife von einer Abwägung zwischen der Verpflichtung zur Entlastung des Bundeshaushalts durch Verbesserung ihres Wirtschaftsergebnisses und berechtigten Interessen sozial schwacher Bevölkerungsgruppen leiten lassen.
Bei der Kostendeckung von nicht einmal 10 % ist eine Rücknahme der Ermäßigung im Schülerverkehr von 62 % auf 50 % bei 10 km und von 76 % auf 73 % bei 50 km als sozial- und bildungspolitisch vertretbar anzusehen, wenn berücksichtigt wird, daß die Belastung aus dem Schülerverkehr weitgehend von den Schulträgern und nicht von den Schülern selbst getragen wird.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802413100
Eine Zusatzfrage.

Rudi Walther (SPD):
Rede ID: ID0802413200
Herr Staatssekretär, da ich in meiner Frage insbesondere auf den Wegfall der Ermäßigung für Geschwisterkarten im Schülerverkehr abgestellt habe und Sie diesbezüglich, wenn ich richtig gehört habe, keine Antwort gegeben haben, möchte ich Sie fragen, ob Sie nicht mit mir



Walther
der Meinung sind, daß der Wegfall dieser Ermäßigung insbesondere für kinderreiche Familien eine kaum tragbare Belastung darstellt, und ob Sie nicht bereit wären, auf die Deutsche Bundesbahn dahin gehend einzuwirken, daß sie insbesondere diese Maßnahmen noch einmal überdenkt.
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, bei einem Kostendeckungsgrad von lediglich 5 % im Falle der Geschwisterkarten war eine Reduzierung der Ermäßigung im Eisenbahnverkehr für das zweite Kind und die folgenden Kinder aus finanziellen Gründen notwendig. Ich verweise im übrigen darauf, daß damit gleichzeitig eine Anpassung an die Tarifstruktur anderer Nahverkehrsunternehmen erreicht wird.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802413300
Eine weitere Zusatzfrage.

Rudi Walther (SPD):
Rede ID: ID0802413400
Herr Staatssekretär: Sie haben in dem Schlußsatz Ihrer Antwort darauf hingewiesen, daß die Kosten der Schülerbeförderung weitgehend von den Schulträgern getragen würden. Sind Sie bereit, mir die Frage schriftlich zu beantworten — ich gehe davon aus, daß Sie mir diese Frage heute mündlich nicht beantworten können —, in welchen Ländern der Bundesrepublik welche Schulträger diese Kosten übernehmen? Nach meiner Kenntnis trifft Ihre Aussage von vorhin weitgehend nicht zu.
Wrede, Parl. Staatssekretär: Ich will Ihnen das gern schriftlich beantworten, Herr Kollege.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802413500
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Nordlohne.

Franz-Josef Nordlohne (CDU):
Rede ID: ID0802413600
Herr Staatssekretär, halten Sie es denn für richtig, daß der Bund die Kosten auf die Schulträger verlagert?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, darauf kann ich Ihnen nur antworten: Alle Welt erwartet von der Deutschen Bundesbahn, daß sie ihre Kosten senkt und ihre Einnahmen erhöht, um ihr Wirtschaftsergebnis zu verbessern. Ich erinnere an die Bundesleistungen von über 10 Milliarden DM im Jahre 1976. Dort, wo es möglich ist, ohne daß es zu sozialen Härten kommt — und die Bundesregierung meint, das sei hier zu vertreten —, muß die Bundesbahn ihre Tarife in angemessener Form an die Entwicklung anpassen.

(Nordlohne [CDU/CSU] : Auf Kosten der Kommunen!)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802413700
Die Frage 20 des Abgeordneten Dr. Geßner wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 21 der Abgeordneten Frau Berger auf:
Nach welchen Vorschriften richten sich die den Angehörigen der Deutschen Bundesbahn gewährten Fahrvergünstigungen, wie groß Ist der begünstigte Personenkreis, und nach welchen Wagenklassen wird die Vergünstigung gewährt?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, maßgebend ist die Dienstvorschrift der Deutschen Bundesbahn über Fahrvergünstigungen des Personals vom 1. April 1957, die auf § 6 Abs. 5 der Eisenbahnverkehrsordnung beruht.
Der begünstigte Personenkreis umfaßt 386 000 aktive Bundesbahnbedienstete und 480 000 Versorgungsempfänger der Deutschen Bundesbahn und deren Angehörige. Von diesem Personenkreis haben zirka 6 °/o die Berechtigung zur Benutzung der ersten Wagenklasse; alle übrigen benutzen die zweite Wagenklasse.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802413800
Eine Zusatzfrage, Frau Kollegin.

Lieselotte Berger (CDU):
Rede ID: ID0802413900
Herr Staatssekretär, weil mir aus jüngster Zeit ein Fall bekannt ist, in dem einer Eisenbahnerwitwe eine zunächst eingeräumte Freifahrtvergünstigung entzogen wurde, möchte ich Sie fragen: Sind außer dem jetzt von Ihnen genannten Kreis auch Beamte des Bundesverkehrsministeriums — wenn ja: in welcher Zahl — in solche Fahrvergünstigungen einbezogen, und welche Vergünstigungen werden möglicherweise deren Ehefrauen eingeräumt?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, über den von mir genannten Personenkreis hinaus gibt es sicherlich weitere Kreise — ich darf nur an dieses Haus erinnern —, die Vergünstigungen haben. Ich kann sie Ihnen aber jetzt im einzelnen nicht aufzählen. Ich bin jedoch gern bereit, Ihnen das schriftlich mitzuteilen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802414000
Eine weitere Zusatzfrage.

Lieselotte Berger (CDU):
Rede ID: ID0802414100
Nach Ihrer Antwort gehe ich davon aus, daß Beamte des Verkehrsministeriums die Fahrvergünstigungen in Anspruch nehmen. Wären Sie bereit, mir dann auch mitzuteilen, ob Sie die Absicht haben, Beamte anderer Ministerien ebenfalls an den Vergünstigungen teilhaben zu lassen?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Ich werde versuchen, das in meiner Antwort zu berücksichtigen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802414200
Keine weitere Zusatzfrage. — Dann rufe ich die Frage 22 der Abgeordneten Frau Berger auf:
Welche Personen haben auf die Fahrvergünstigungen Anspruch, und warum werden Hinterbliebene in bestimmten Fällen selbst dann von der Fahrvergünstigung ausgeschlossen, wenn sie gegen den verstorbenen Bediensteten Anspruch auf Unterhalt hatten und somit beamtenrechtliche Hinterbliebenenversorgung oder entsprechende Renten erhalten?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, die von der Deutschen Bundesbahn gewährte Fahrvergünstigung stellt eine freiwillige Sozialleistung des Unternehmens dar, die — unabhängig von der gesetzlichen Unterhaltspflicht — in den Grenzen der Fürsorge des Unternehmens gewährt wird. Das beinhaltet, daß nur aktive bzw. ehemals aktive Be-



Parl. Staatssekretär Wrede
dienstete und die mit ihnen im Hausstand lebenden Angehörigen die Vergünstigung erhalten. Die Abgrenzung ist sachgerecht, da bei getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten die dienst- bzw. arbeitsrechtliche Bindung zur Deutschen Bundesbahn nicht mehr vorhanden ist.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802414300
Eine Zusatzfrage.

Lieselotte Berger (CDU):
Rede ID: ID0802414400
Herr Staatssekretär, wie regelt sich in anderen als in den von Ihnen soeben genannten Fällen die Versteuerung der Fahrvergünstigung?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, es tut mir leid: Auf diese Frage konnte ich nicht vorbereitet sein. Ich bitte darum, sie schriftlich beantworten zu dürfen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802414500
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Ey.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0802414600
Herr Staatssekretär, liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, in welchem Umfang der von Ihnen genannte Personenkreis von der Fahrvergünstigung Gebrauch gemacht hat?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, der Kreis der Begünstigten bei der Bundesbahn, den Sie wohl angesprochen haben, hat die Möglichkeit, über einen Begünstigtenausweis je nach der Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen eine begrenzte Anzahl von Freifahrten in Anspruch zu nehmen. Ich bin jetzt nicht in der Lage, Ihnen dies zu erklären. Ich weiß auch nicht, ob es überhaupt möglich ist, darzustellen, in welchem Umfange diese möglichen Freifahrten in Anspruch genommen werden. Aber ich werde mich darum bemühen, diese Frage zu beantworten.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802414700
Keine Zusatzfragen. Dann rufe ich die Frage 23 des Herrn Abgeordneten. Schmidt (Gellersen) auf:
Warum kommt die Deutsche Bundespost in ihren Postleitzahlverzeichnissen für Postbenutzer nicht dem Bestreben nach einem die historischen Ortsnamen wahrenden und bürgerfreundlichen Dienstleistungsangebot entgegen, indem sie dort — wie früher — sämtliche Ortschaften mit Postdienststellen in der Weise aufführt, daß neben die postamtliche Ortsbezeichnung des Zustellungsamts zumindest auch noch die einzelne Ortschaft aufgeführt wird, und zwar entweder durch Bindestrich verbunden neben dem Zustellamt oder durch Klammerzusatz [z. B. 5330 Königswinter IOberdollendorf oder 5330 Königswinter 1 (Oberdollendorf)]?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das Verzeichnis der Postleitzahlen dient zur Ermittlung der für eine schnelle Beförderung und Auslieferung der Postsendungen notwendigen postamtlichen Leitangaben. Es enthält daher die in Übereinstimmung mit den politischen Gemeindenamen festgelegten postamtlichen Namen der Bestimmungsorte, Zustellamtsbezeichnungen sowie die zugehörigen Postleitzahlen.
Ortsteile sind als Kriterien für die Leitung der Postsendungen und die Abgrenzung der postalischen Bereiche nicht relevant, weil die Organisation
des Eingangs- und Zustelldienstes auf die Grenzen der Einheitsgemeinden abgestellt ist. Ihre Aufnahme in das Verzeichnis der Postleitzahlen birgt die Gefahr unrichtiger Leitangaben, da Zustellamtsbereiche und Ortsteile vielfach nicht übereinstimmen. In den Fällen, in denen Gemeinden und Postanstalten bei kommunalen Neugliederungen einen anderen Namen erhalten haben, sind diese unter dem alten Namen mit einem Hinweis auf die neue Bezeichnung wiedergegeben, z. B.
Oberdollendorf = 5330 Königswinter 1

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802414800
Keine Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 24 des Herrn Abgeordneten Niegel auf:
Entspricht es den Grundsätzen der Raumordnung, insbesondere der Gerechtigkeit und der gleichwertigen Lebenschancen der Bürger des flachen Landes, wenn die Deutsche Bundespost in ländlichen Orten, insbesondere in Orten unter 200 Einwohnern, die im Zuge der Gemeindegebietsreform größeren Gemeinden zugeordnet werden, dort die bisherigen öffentlichen Fernsprechstellen auflöst und sich weigert, zumindest öffentliche Fernsprechzellen zu installieren?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der kommunalen Neuordnung und der Aufhebung öffentlicher Sprechstellen gibt es nicht. Im Rahmen ihrer Versorgungspflicht hat die Deutsche Bundespost in fast allen Orten mit über 200 Einwohnern ungeachtet der Wirtschaftlichkeit sehr teure öffentliche Münzfernsprecher in Fernsprechzellen eingerichtet. In vielen kleineren dieser Orte können wegen der allgemein sinkenden Inanspruchnahme diese Fernsprecher nur weit kostenunterdeckend betrieben werden. Eine generelle Einrichtung von öffentlichen Münzfernsprechern auch in den Orten mit weniger als 200 Einwohnern ist deshalb nicht zu vertreten, da letzten Endes die wirtschaftlichen Verluste von allen anderen Telefonbenutzern getragen werden müßten.
Im übrigen hat jede Gemeinde die Möglichkeit, die Einrichtung von gemeindlich-öffentlichen Sprechstellen zu beantragen. Diese Sprechstellen werden mit gewöhnlichen Sprechapparaten ausgerüstet und ohne Rücksicht auf die Wirtschaftlichkeit hergestellt.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802414900
Eine Zusatzfrage.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0802415000
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht auch der Meinung, daß man, wenn man in einem Ort wohnt, der weniger als 200 Einwohner hat, postalisch, zumindest fernsprechmäßig, schlecht versorgt ist und daß es nicht angeht, daß ein Bürger, der zufällig durch einen solchen Ort fährt und ein Telefon benötigt, dann hausieren gehen muß, um einen privaten Telefonanschluß zu finden?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung ist der Auffassung, daß mit der Einrichtung der Sprechstellen in den Gemeinden mit weniger als 200 Einwohnern dem Informations- und Telefonierbedürfnis der Menschen in diesem Raum entsprochen ist, zumal ja auch die Zahl der Fernsprechanschlüsse in diesen Gemeinden immer stärker zunimmt.




Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802415100
Eine weitere Zusatzfrage.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0802415200
Herr Staatssekretär, trotz allem kann man doch bei folgender Meinung bleiben: Im Zuge der Gebietsreform löst die Bundespost gerade solche öffentlichen Fernsprechstellen auf, an die sie bisher nicht herangegangen ist, und gibt diesen Orten keine öffentlichen Fernsprecher mehr.
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundespost wird bemüht sein, dort, wo es Schwierigkeiten gibt und tatsächlich entsprechende Einrichtungen nicht vorhanden sind, auch im Einzelfalle dies nachzuholen, damit den Menschen in diesem Raum die Gelegenheit geboten wird, das öffentliche Fernsprechnetz in Anspruch zu nehmen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802415300
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Mahne.

Erhard Mahne (SPD):
Rede ID: ID0802415400
Herr Staatssekretär, sehen auch Sie in der Frage des Kollegen Niegel den offensichtlichen Widerspruch, einmal zu fordern, die Kosten zu senken, und auf der anderen Seite durch solche Einrichtungen erhebliche Kosten zu verursachen?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe dieser Ihrer Fragestellung nichts hinzuzufügen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0802415500
Keine weiteren Fragen; dann sind wir am Ende der Behandlung dieses Ressorts. Ich danke Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Wrede.
Wir sind zugleich am Ende der Fragestunde; Herr Staatssekretär Hauff, Sie werden vielleicht morgen zum Zuge kommen können.
Die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages findet morgen, am 5. Mai 1977, um 9 Uhr statt.
Die Sitzung ist geschlossen.