Protokoll:
7226

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 7

  • date_rangeSitzungsnummer: 226

  • date_rangeDatum: 10. März 1976

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 14:36 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 226. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. März 1976 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 15727 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 15727 B Fragestunde -- Drucksache 7/4827 vom 5. 3. 1976 — Meldungen über den Anstieg des Heroinschmuggels u. a. auch aus der Türkei und die Zunahme der Todesfälle unter den Rausdigiftsüchtigen MdlAnfr A2 05.03.76 Drs 07/4827 Frau Schleicher CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . . .15728 B, D ZusFr Frau Schleicher CDU/CSU . . . . 15728 D Entscheidung über den Bau einer Sternwarte der Max-Planck-Gesellschaft und Zweck des Einsatzes eines Neutronenmonitors in Namibia MdlAnfr A3 05.03.76 Drs 07/4827 Stahl (Kempen) SPD MdlAnfr A4 05.03.76 Drs 07/4827 Stahl (Kempen) SPD Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT 15728 D, 15729 A, B ZusFr Stahl (Kempen) SPD 15729 A, B Verschiebung des im Vermittlungsverfahren durchgesetzten Termins für den Fachwechsel von Studenten gemäß § 17 Abs. 3 Nr. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes entsprechend dem Beschluß des Bundestages MdlAnfr A7 05.03.76 Drs 07/4827 Vogelsang SPD MdlAnfr A8 05.03.76 Drs 07/4827 Vogelsang SPD Antw PStSekr Dr. Glotz BMBW 15729 C, 15730 A, B ZusFr Vogelsang SPD 15730 A Zahl der von der ZVS abgelehnten, - auf Grund verwaltungsgeriditlicher Entscheidungen jedoch für das Wintersemester 1975/76 für die Hochschulen zugelassenen Studienbewerber; Folgerungen für das künftige Zulassungsverfahren MdlAnfr A9 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Ahrens SPD MdlAnfr A10 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Ahrens SPD Antw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . .15730 C, D, 15731 A, B, C ZusFr Dr. Ahrens SPD . . 15730 C, D, 15731 B, C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1976 Verbot der Emission von Phosgenen MdlAnfr A12 05.03.76 Drs 07/4827 Amling SPD Antw PStSekr Dr, Schmude BMI . . . . 15731 D, 15732 A, B ZusFr Amling SPD . . . . . . . .15732 A, B ZusFr Ey CDU/CSU 15732 B Anrechnung von Ausbildungszeiten für jugendliche Aussiedler aus Ostblockstaaten MdlAnfr A13 05.03.76 Drs 07/4827 Braun CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 15732 B, 15733 A, B ZusFr Braun CDU/CSU 15733 A ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 15733 A ZusFr Nordlohne CDU/CSU 15733 B Unterschiedliche Charakterisierungen der Vereinigung Demokratischer Juristen (VDJ) hinsichtlich ihrer Verfassungstreue durch das Bundesinnenministerium MdlAnfr Al4 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Miltner CDU/CSU MdlAnfr A15 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Miltner CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . .15733 C, D, 15734 A, B, C, D ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU . 15733 D, 15734 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 15734 C ZusFr Ey CDU/CSU 15734 C Zulässigkeit der Versagung eines Flüchtlingsausweises mit der Begründung, der Betroffene habe eine Verurteilung wegen „illegaler Fluchtversuche" in der DDR selbst zu vertreten MdlAnfr A18 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . . 15734 D, 15735 B, C ZusFr Wittmann (München) CDU/CSU . . 15735 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 15735 C Besetzung der Planstellen der Bundesgrenzschutzfliegereinheiten MdlAnfr A19 05.03.76 Drs 07/4827 Ey CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . .15735 C, D 15736 A, B ZusFr Ey CDU/CSU 15735 D, 15736 A ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU . . . . . 15736 B Stellungnahme der Bundesregierung zur Errichtung eines Kernkraftwerks in Grohnde/ Weser sowie Ergebnisse der Prüfungen des Bundesgesundheitsamtes und der Strahlenschutzkommission MdlAnfr A20 05.03.76 Drs 07/4827 Pohlmann CDU/CSU MdlAnfr A21 05.03.76 Drs 07/4827 Pohlmann CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . 15736 B, C, D, 15737 A ZusFr Pohlmann CDU/CSU . . 15736 D, 15737 A Erkenntnisse über Umfang und Auftrag der von der DKP eingesetzten sogenannten Arbeiterkorrespondenten MdlAnfr A26 05.03.76 Drs 07/4827 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . .15737 B, C, D ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . . . 15737 C Schlußfolgerung aus der Aussage des Generalbundesanwalts Buback, eine neue Zuständigkeitsregelung im Staatsschutz sei überflüssig MdlAnfr A27 05.03.76 Drs 07/4827 Coppik SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . 15737 D, 15738 A ZusFr Coppik SPD . . . . . . . . . 15738 A Anzahl der wegen Verdachts der Spionage für die DDR oder für andere kommunistische Staaten eingeleiteten Ermittlungsverfahren MdlAnfr A28 05.03.76 Drs 07/4827 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . ,15738 A, B, C ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . . . 15738 B ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . . 15738 C Gleichbehandlung aller für Berlin (West) zuständigen gesetzlichen Krankenkassen MdlAnfr A30 05.03.76 Drs 07/4827 Müller (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A31 05.03.76 Drs 07/4827 Müller (Berlin) CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 15738 D, 15739 A, B, C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . .15739 A, B, C Anerkennung des steuerlichen Betriebsausgabenabzugs für Beiträge des Arbeitgeberehegatten zur Direktversicherung des Arbeitnehmerehegatten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses MdlAnfr A32 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Kreile CDU/CSU Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1976 III MdlAnfr A33 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Kreile CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 15739 D, 15740 A, C, D ZusFr Dr. Kreile CDU/CSU . 15739 D, 15740 C, D Rechtfertigung der Herabsetzung der Ansätze im Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 1976 und im Finanzplan für die Jahre 1975 bis 1979 durch die im Rechnungsjahr 1975 entstandenen Minderausgaben gegenüber den Ansätzen des Bundeshaushaltsplans 1975 MdlAnfr A34 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Althammer CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . . .15741 A, B, C ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU . . . ,15741 B, C Rechtfertigung der Herabsetzungen bei den Ausgabeansätzen für die Ausbildungsförderung gegenüber dem Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 1976 und gegenüber den Ansätzen des Finanzplans für die Jahre bis 1979 MdlAnfr A35 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Althammer CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . 15741 D, 15742 A, B ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU 15741 D, 15742 A ZusFr Westphal SPD 15742 B Rechtfertigung der Herabsetzung bei den Ausgabeansätzen für die knappschaftliche Rentenversicherung und für die Kriegsopferversorgung gegenüber dem Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 1976 und gegenüber den Ansätzen des Finanzplans für die Jahre bis 1979 MdlAnfr A36 05.03.76 Drs 07/4827 Haase (Kassel) CDU/CSU MdlAnfr A37 05.03.76 Drs 07/4827 Haase (Kassel) CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 15742 C Rechtfertigung der Herabsetzung bei den Ausgabeansätzen für die Krankenhausfinanzierung und für die Wohnungsbauprämien gegenüber dem Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 1976 und gegenüber den Ansätzen des Finanzplans für die Jahre bis 1979 MdlAnfr A38 05.03.76 Drs 07/4827 Möller (Lübeck) CDU/CSU MdlAnfr A39 05.03.76 Drs 07/4827 Möller (Lübeck) CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . 15743 A, B, C, D ZusFr Möller (Lübeck) CDU/CSU . .15743 A, B, C ZusFr Dr. Sperling SPD . . . . . . . 15743 D Aufgliederung der im Jahre 1975 aufgenommenen Kredite nach Fälligkeiten sowie Höhe der vor und nach dem 1. Oktober 1976 zur Rückzahlung fällig werdende Kredite MdlAnfr A44 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Sprung CDU/CSU MdlAnfr A45 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Sprung CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . . . .15744 A, B ZusFr Dr. Sprung CDU/CSU 15744 A Erklärung des Anstiegs des Tilgungsbedarfs „langfristiger Schulden" im Sinne des Kreditfinanzierungsplans 1976 im Jahre 1976 gegenüber dem Vorjahr und den Ansätzen des letzten Finanzplans für 1976 MdlAnfr A46 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Zeitel CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . . . .15744 C, D ZusFr Dr. Zeitel CDU/CSU . . . . . . . 15744 D Erschwerung der Verhandlungsposition der Bundesregierung durch detaillierte Angaben über die zur Rückzahlung fällig werdenden Kreditbeträge im Jahre 1976 MdlAnfr A47 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Zeitel CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 15745 A Abonnentenwerbung von Zeitungsverlagen MdlAnfr A51 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Jens SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . 15745 B, D, 15746 A ZusFr Dr. Jens SPD . . . . . 15745 D, 15746 A Anwendung von Exportrestriktionen des Kriegswaffenkontrollgesetzes beim Verkauf von Kriegswaffen an Drittländer auch bei Verlagerung der Produktionsstätten ins Ausland sowie Genehmigung der Bundesregierung für die Lieferung von in Thailand gebauten G-3-Gewehren nach Chile MdlAnfr A54 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Holtz SPD MdlAnfr A55 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Holtz SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 15746 B, C ZusFr Dr. Holtz SPD 15746 C Beibehaltung der Grundsätze im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" im Bereich der „Förderung wasserwirtschaftlicher und kulturbautechnischer Maßnahmen" MdlAnfr A56 05.03.76 Drs 07/4827 Ey CDU/CSU Antw PStSekr Logemann BML 15746 D, 15747 A, B ZusFr Ey CDU/CSU 15747 A, B IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1976 Belastung der Milcherzeuger für die Überschußverwertung des Magermildipulvers MdlAnfr A57 05.03.76 Drs 07/4827 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Logemann BML . . . .15347 B, C ZusFr Eigen CDU/CSU . . . . . . . . 15747 C Verlust des Anspruchs auf Berufsunfallrente bei Spätschäden durch Fristversäumnis bei der Antragstellung MdlAnfr A60 05.03.76 Drs 07/4827 Maucher CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 15747 D Nächste Sitzung 15748 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 15749* A Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung — Strafvollzugsgesetz 15749* C Anlage 3 Vereinbarung von Waffengeschäften durch eine von Prof. Dr. Carstens 1965 geleitete Regierungsdelegation nach Saudi-Arabien sowie Bezeichnung dieser Region als Spannungsgebiet durch Mitglieder der damaligen Regierung MdlAnfr A102 05.12.75 Drs 07/4409 Reuschenbach SPD ErgSchrAntw StMin Moersch AA . . . . 15749* D Anlage 4 Ziel des vom Gesamtdeutschen Institut für 1976 herausgegebenen Kalenders „Blick in die DDR" MdlAnfr A26 16.01.76 Drs 07/4595 Freiherr von Fircks CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Herold BMB auf ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 15750* A Anlage 5 Sicherstellung der Darstellung eines objektiven Bildes der Wirklichkeit in Mitteldeutschland bei finanzieller Unterstützung aus Bundesmitteln für weitere Ausgaben des -Kalenders MdlAnfr A27 16.01.76 Drs 07/4595 Freiherr von Fircks CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Herold BMB auf ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 15750* A Anlage 6 Maßnahmen der Bundesregierung zur Aufklärung der Abhöraffäre Kohl/Biedenkopf und Bestätigung der Nichtbeteiligung bundesdeutscher Nachrichtendienste an dieser Abhöraffäre MdlAnfr A70 13.02.76 Drs 07/4739 Dr. Arndt (Hamburg) SPD MdlAnfr A71 13.02.76 Drs 07/4739 Dr. Arndt (Hamburg) SPD SchrAntw StSekr Dr. Schüler BKA . . . . 15750* D Anlage 7 Anhaltspunkte für das Abhören des Telefongesprächs Kohl/Biedenkopf durch ausländische Nachtrichtendienste sowie Ausschluß der Behauptung der Illustrierten „Quick" über eine „konzertierte Aktion zwisdien dem Parteivorstand der SPD und einem Spitzenmann des BND" in dieser Abhöraffäre MdlAnfr A72 13.02.76 Drs 07/4739 Dr. Sperling SPD MdlAnfr A73 13.02.76 Drs 07/4739 Dr. Sperling SPD SchrAntw StSekr Dr. Schüler BKA . . . . 15351* D Anlage 8 Anzahl der Erziehungsberatungsstellen in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr Al 05.03.76 Drs 07/4827 Anbuhl SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 15752* A Anlage 9 Gründe für die Führung eines Gesprächs zwisdien Bundesinnenminister Dr. Maihofer und dem sowjetischen Botschafter Falin in der Privatwohnung des Bundesinnenministers statt im Amtssitz des Bundesaußenministers MdlAnfr A11 05.03.76 Drs 07/4827 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 15752* B Anlage 10 Erhaltung der Form der Berliner Filmfest- spiele durch die Berufung des neuen Leiters und Erklärung für das Fernbleiben des stellvertretenden Bevollmächtigten der Bundesregierung in Berlin bei der Abstimmung MdlAnfr A16 05.03.76 Drs 07/4827 Wohlrabe CDU/CSU MdlAnfr A17 05.03.76 Drs 07/4827 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 15752* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1976 V Anlage 11 Entwicklung der Trainerakademie in Köln sowie Ergebnisse des ersten Ausbildungslehrgangs und Arbeitsmöglichkeiten für die Absolventen MdlAnfr A22 05.03.76 Drs 07/4827 Wende SPD MdlAnfr A23 05.03.76 Drs 07/4827 Wende SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 15753* A Anlage 12 Sicherstellung der bundesweiten Anerkennung für die Absolventen der Trainerakademie in Köln als „Staatlich geprüfter Trainer" sowie Verleihung eines besonderen Titels oder Diploms durch den Deutschen Sportbund zur Absicherung der Absolventen MdlAnfr A24 05.03.76 Drs 07/4827 Büchner SPD MdlAnfr A25 05.03.76 Drs 07/4827 Büchner SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 15753* C Anlage 13 Beantwortung der noch unbeantworteten Anfragen zum Merex-Strafverfahren, nachdem die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt MdlAnfr A29 05.03.76 Drs 07/4827 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 15753* D Anlage 14 Anrechnung von Zeiten ohne Arbeitseinkommen bei der Rentenberechnung für Umsiedler aus den polnisch besetzten Gebieten MdlAnfr A59 05.03.76 Drs 07/4827 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 15754* A Anlage 15 Vermeidung der Zustimmungsbedürftigkeit des Bundesrates bei der Gestaltung der Rentenabkommen mit Polen MdlAnfr A61 05.03.76 Drs 07/4827 Härzschel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 15754* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1976 15727 226. Sitzung Bonn, den 10. März 1976 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 224. Sitzung, Seite 15620 D: Der nach der Worterteilung an den Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz wiedergegebene Zuruf des Abg. Stücklen (CDU/CSU) ist in die der Worterteilung vorausgehende Klammer vorzuziehen und hier nach dem Zuruf des Abg. Rawe (CDU/CSU) einzufügen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 12. 3. Ahlers 12. 3. Dr. Ahrens ** 10. 3. Adams * 12. 3. Dr. Aigner * 12. 3. Amrehn ** 10. 3. Dr. Artzinger * 12. 3. Dr. Bangemann * 12. 3. Dr. Bayerl * 12. 3. Behrendt * 12. 3. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 17. 3. Blumenfeld * 12. 3. Dr. Burgbacher * 12. 3. Dr. Corterier * 12. 3. Damm 12. 3. Entrup 12. 3. Dr. Eppler 12. 3. Prof. Dr. Erhard 12. 3. Fellermaier * 12. 3. Flämig * 12. 3. Frehsee * 12. 3. Friedrich 19. 3. Dr. Früh * 12. 3. Geldner 10. 3. Gerlach (Emsland) * 12. 3. Härzschel * 12. 3. Höcherl 10. 3. Hussing 19. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 12. 3. Dr. h. c. Kiesinger 19. 3. Dr. Klepsch * 12. 3. Krall * 12. 3. Lange * 12. 3. Lautenschlager * 12. 3. Prof. Dr. Lohmar 19. 3. Lücker * 12. 3. Marquardt ** 10. 3. Memmel * 12. 3. Dr. Mertes (Gerolstein) 12. 3. Müller (Mülheim) * 12. 3. Mursch (Soltau-Harburg) * 12. 3. Frau Dr. Orth * 12. 3. Pawelczyk ** 12. 3. Porzner 12. 3. Richter ** 10. 3. Rosenthal 10. 3. Roser 9. 4. Schmidt (München) * 12. 3. Dr. Schulz (Berlin) * 12. 3. Dr. Schulze-Vorberg 12. 3. Schwabe * 12. 3. Dr. Schwörer * 12. 3. Seefeld * 12. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Seibert 12. 3. Simpfendörfer 12. 3. Springorum * 12. 3. Dr. Starke (Franken) * 12. 3. Suck * 12. 3. Dr. Vohrer ** 10. 3. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 9. 4. Dr. Wagner (Trier) 10. 3. Walkhoff * 12. 3. Frau Dr. Walz * 12. 3. Dr. Wendig 2. 4. Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung - Strafvollzugsgesetz (StVollzG) Der Bundesrat hat in seiner 431. Sitzung am 20. Februar 1976 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 12. Februar 1976 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, baldmöglichst den Zweiten Abschnitt, Zwölften Titel - Unmittelbarer Zwang - mit den entsprechenden Vorschriften für Polizeibeamte zu harmonisieren. Anlage 3 Ergänzende Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 7/4409 Frage A 102 209. Sitzung, Seite 14456 D) : Herr Prof. Dr. Carstens ist Ende März 1965 in Begleitung seines persönlichen Referenten nach Saudi-Arabien geflogen, um der dortigen Regierung die Gründe zu erläutern, die die Bundesregierung zur Aufnahme der diplomatischen Beziehungen zu Israel bewogen haben. Herr Prof. Dr. Carstens hat auf dieser Reise keine Waffengeschäfte vereinbart. Den zweiten Teil Ihrer Frage kann ich zu meinem Bedauern nicht beantworten, da sich heute nicht mehr feststellen läßt, ob Mitglieder der damaligen Bundesregierung jene Region damals als Spannungsgebiet bezeichnet haben. 15750* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1976 Anlage 4 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Frage A 26 214. Sitzung, Seite 14 819 C) : Ich hatte im Verlauf der Fragestunde am 21. 1. 1976 zugesagt, Ihnen ergänzend zu meinen Auskünften noch die Anzahl der Journalisten mitzuteilen, die an dem Kalender 1976 „Blick in die DDR" mitgearbeitet haben. Es handelt sich um sechs Damen und Herren, die sowohl die Textbeiträge als auch die Bilder des Kalenders geliefert haben. Anlage 5 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Frage A 27, 215. Sitzung, Seite 14865 C) : In der Fragestunde am 22. Januar 1976 hatte ich auf eine Zusatzfrage zugesagt, Ihnen ergänzend noch schriftlich mitzuteilen, ob in irgendeiner Form Äußerungen oder Darlegungen aus DDR-Schriften in den Kalender 1976 „Blick in die DDR" übernommen worden sind. Der Kalender enthält zwei wörtliche Zitate aus dem Reiseführer DDR, 5. Auflage, Leipzig 1972, und zwar in den Textbeiträgen „Elbeausflug" und „Halle an der Saale". Die Zitate sind ausdrücklich gekennzeichnet und lauten: Elbeausflug „1848 erstieg der 18jährige Schornsteinfeger Abratzky allein und ohne jegliche Hilfsmittel in drei Stunden die Festung über die Felswand, eine für jene Zeit außerordentliche bergsteigerische Leistung. Er erhielt dafür 12 Tage Festungshaft." Halle an der Saale „Der eilige Besucher oder Durchreisende sieht von Halle meist nur die großen Bahnanlagen, Fabriken, Lagerplätze und rauchgeschwärzten Häuserfronten." Soweit zu den wörtlichen Zitaten, daneben sind wenige weitere Informationen aus dem Reiseführer DDR verwandt worden, ohne daß wörtlich zitiert wurde. Hierunter fällt auch die Bemerkung über Bad Schandau in dem Textbeitrag „Elbeausflug", zu diesem Ort erklärt der Reiseführer DDR auf Seite 405 wörtlich: „Während z. B. noch um das Jahr 1900 90 % der Gäste von Bad Schandau dem Adel oder dem wohlhabenden Bürgertum angehörte, sind heute alle Urlauber Werktätige." Ich meine, daß aus dem Vergleich zwischen der Information des Kalenders 1976 und der des DDR-Reiseführers über Bad Schandau klar ergeht, daß der Verfasser des Kalenderbeitrages sich bewußt neutral verhalten hat. Dies ist bei den anderen oben genannten wenigen „Anleihen" aus dem DDR-Reiseführer gleichermaßen der Fall. Ich darf Ihnen hierzu eine entsprechende Auflistung beilegen. In dem Beitrag „Quedlinburg" stammt die Formulierung „ ... in den Räumen des alten Stifts ist heute das Schloßmuseum untergebracht" aus der „Reiseführer"-Information: „ ... ist in den Räumen des Stiftskapitels das Schloßmuseum untergebracht". (S. 207) Und die Formulierung „In der Krypta befinden sich die Särge Heinrichs I. und seiner Gemahlin Mathilde" stammt aus der „Reiseführer"-Information „In der Krypta stehen die Särge Heinrichs I. und seiner Gemahlin Mathilde". (S. 207) Die Formulierung über die Krämerbrücke im Beitrag „Erfurt" „Auch auf der Krämerbrücke muß man gewesen sein. Sie liegt im mittelalterlichen Stadtkern, 650 Jahre alt, eine über Kanäle führende Brückenstraße mit Fachwerkhäusern, in denen kleine Händler ihre Waren feilboten, jahrhundertelang zogen Kaufleute ost- und westwärts hier durch. Ein Fachwerkvenedig." fußt auf folgenden „Reiseführer"-Informationen: „Im Zentrum der Stadt liegt die fast 650 Jahre alte Krämerbrücke, ein in Europa in seiner Art fast einmaliges Bauwerk (1325). Über diese beiderseits von Fachwerkhäusern bestandene Brückenstraße nahmen jahrhundertelang die Kaufmannszüge zwischen Westeuropa und den slawischen Ländern im Osten ihren Weg. In den kleinen Häusern verkauften Kleinhändler, sogenannte Krämer, ihre Waren." (S. 230) und „Am Kreuzsand, dem Erfurter Venedig ..." Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schüler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) (Drucksache 7/4739 Fragen A 70 und 71): Was ist seit Juni 1975 von seiten des Bundes veranlaßt worden, um die Abhöraffäre Kohl/Biedenkopf aufzuklären? Kann die Bundesregierung auf Grund ihrer eigenen Ermittlungen bestätigen, daß die bundesdeutschen Nachrichtendienste in keiner Weise an der Abhöraffäre Kohl/Biedenkopf beteiligt gewesen sind? Zu Frage A70: Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen obliegt die Aufklärung des Sachverhalts den zuständigen Landesjustizbehörden. Dies sind hier Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1976 15751* die zuständigen Behörden des Landes Rheinland-Pfalz. Soweit der Bundesregierung bekannt, ist deren Verfahren noch nicht abgeschlossen. Der Bundesregierung kam es darauf an, die Ermittlungen durch tatkräftige Amtshilfe — auch im Vorgriff auf formelle Amtshilfeersuchen — zu fördern und zu beschleunigen, insbesondere dadurch, daß die beim Bund vorhandenen technischen Prüfkapazitäten bereitgestellt wurden. Der Bundesregierung wurde der Abhörfall am Abend des 12. Juni 1975 durch eine Meldung des Deutschen-Depeschen-Dienstes über eine Erklärung von Herrn Professor Dr. Biedenkopf bekannt, in der dieser bestätigte, daß ein Telefongespräch zwischen ihm und dem CDU-Vorsitzenden, Herrn Ministerpräsident Dr. Kohl, abgehört worden sei. Daraufhin habe ich mir am gleichen Abend von den drei Nachrichtendiensten der Bundesrepublik bestätigen lassen, daß diese an dem Abhörfall nicht beteiligt waren. Von Herrn Ministerpräsident Dr. Kohl und Herrn Professor Dr. Biedenkopf erhielt ich noch am 12. Juni 1975 die von mir erbetene Zustimmung zur Aufnahme der technischen Überprüfung ihrer Telefonanlagen durch Prüftrupps der Deutschen Bundespost. Am Vormittag des 13. Juni 1975 erörterte der Staatssekretärausschuß des Bundes für das geheime Nachrichtenwesen und die Sicherheit die Angelegenheit, insbesondere die Möglichkeiten des Bundes, die Aufklärung zu unterstützen und zu beschleunigen. Der Bundeskanzler ordnete am 13. Juni 1975 im Einvernehmen mit den Ministerpräsidenten Dr. Kohl und Kühn die Einsetzung eines Bund/Länder-Staatssekretärgremiums an, das den Auftrag erhielt, zur Aufklärung des Vorfalles mit allen verfügbaren Mitteln beizutragen und Maßnahmen einzuleiten, um einer Wiederholung derartiger Vorfälle vorzubeugen. Nachdem Herr Ministerpräsident Dr. Kohl am 14. Juni 1975 den Strafantrag gestellt hatte — Herr Professor Dr. Biedenkopf stellte ihn am 16. Juni —, konnten die dazu bereitstehenden Prüftrupps der Deutschen Bundespost ihre technischen Untersuchungen im Konrad-Adenauer-Haus und in der Staatskanzlei in Mainz aufnehmen. Im Wege der Amtshilfe wurde außerdem in beiden Häusern die Ingenieurgruppe des Bundesgrenzschutzes tätig. Auf Anregung der von dem Bund/Länder-Gremium der Staatssekretäre eingesetzten Expertengruppe der Sicherheitsbehörden wurde darüber hinaus ein Beamter des Bundeskriminalamtes zusammen mit solchen der Bonner Kriminalpolizei zur Spurensicherung in das Konrad-Adenauer-Haus entsandt. Am 18. Juni 1975 bekräftigte das Bundeskabinett die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung und beschloß, den zuständigen Behörden des Landes Rheinland-Pfalz auch weiterhin jegliche Unterstützung der Bundesregierung bei der Aufklärung des Abhörfalles anzubieten. Die Prüftätigkeit der Bundespost und der Ingenieurgruppe des Bundesgrenzschutzes wurde am 19. Juni 1975 mit der Vorlage der Prüfberichte abgeschlossen; die Prüfberichte, die keine konkreten Hinweise ergaben, aber auf Schwachstellen im Bereich der Büros beider Herren hinwiesen, wurden von der Bundesregierung am gleichen Tage den zuständigen Stellen beider Länder sowie Herrn Ministerpräsident Dr. Kohl und Herrn Professor Dr. Biedenkopf zur Verfügung gestellt. Das auf Veranlassung des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit den Ministerpräsidenten Dr. Kohl und Kühn gebildete Bund/Länder-Gremium der Staatssekretäre ist seit dem 14. Juni 1975 insgesamt fünfmal — zuletzt am 19. Februar 1976 — zusammengetreten; das Gremium befaßte sich mit Überlegungen zur Unterstützung der Ermittlungen durch Amtshilfe des Bundes sowie mit vorbeugenden Maßnahmen gegen illegales Abhören. In diesem Staatssekretärsgremium bestand zu jedem Zeitpunkt Übereinstimmung darüber, daß von seiten des Bundes alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind, zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen. Zu Frage A 71: Die Bundesregierung hat dies eingehend geprüft. Ich kann Ihnen bestätigen, daß die Nachrichtendienste der Bundesrepublik an dem Abhörfall Kohl/ Biedenkopf nicht beteiligt waren; es haben sich auch keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß Mitarbeiter der drei Nachrichtendienste in Überschreitung ihrer Befugnisse tätig geworden sein könnten. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schüler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 7/4739 Fragen A 72 und 73) : Sieht die Bundesregierung auf Grund ihrer eigenen Ermittlungen Anhaltspunkte für die Annahme, daß Nachrichtendienste anderer Staaten das Telefongespräch zwischen Herrn Kohl und Herrn Biedenkopf am 3. Oktober 1975 abgehört haben? Kann die Bundesregierung auf Grund ihrer eigenen Ermittlungen ausschließen, daß die Abhöraffäre Kohl/Biedenkopf einer „konzertierten Aktion zwischen dem Parteivorstand der SPD und einem Spitzenmann des BND" entsprang, wie die Illustrierte Quick am 26. Juni 1975 behauptete? Zu Frage A 72: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse oder Hinweise darüber vor, daß Nachrichtendienste anderer Staaten das Telefongespräch zwischen Herrn Ministerpräsident Dr. Kohl und Herrn Professor Dr. Biedenkopf am 3. Oktober 1974 abgehört haben. Zu Frage A 73: Die Bundesregierung ist dieser Behauptung unmittelbar nach ihrem Bekanntwerden nachgegangen. Dabei wurde festgestellt, daß die Behauptung unzutreffend ist. Ebenso haltlos war im übrigen die 15752* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1976 Bemerkung des Parlamentarischen Geschäftsführers der CDU/CSU-Fraktion Reddemann vom 17. Juni 1975, in der von einem „Komplott regierungsnaher Kreise" die Rede war. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Anbuhl (SPD) (Drucksache 7/4827 Frage A 1) : Wieviel voll ausgebaute Erziehungsberatungsstellen gibt es zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Zahl auf einen international vergleichbaren Standard zu heben? Erziehungsberatungsstellen werden in der Bundesrepublik Deutschland als voll ausgebaute, d. h. ganztägig arbeitende und mit fachlich versiertem Personal ausgestattete oder als halbtägig arbeitende Einrichtungen geführt. Nach der amtlichen Jugendhilfestatistik und den Angaben der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V. betrug am 31. Dezember 1973 die Anzahl aller Einrichtungen 602 Stellen, hiervon waren 442 voll ausgebaut. Die Zahl aller Erziehungsberatungsstellen stieg von 1969 bis 1973 von 483 auf 602 an; davon waren die meisten, nämlich 104 Einrichtungen, voll ausgebaute Beratungsstellen. Die Förderung und Bereitstellung von Erziehungsberatungsstellen gehört nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Jugendwohlfahrtsgesetzes zu den Aufgaben der kommunalen Jugendämter. Nach § 25 Abs. 1 des Gesetzes kann die Bundesregierung diejenigen Bestrebungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe anregen und fördern, die über die Verpflichtungen der Jugendämter, Landesjugendämter und obersten Landesjugendbehörden hinaus zur Verwirklichung der Jugendhilfeaufgaben von Bedeutung sind. Die Bundesregierung hat im Bereich der Erziehungsberatung hiervon wiederholt Gebrauch gemacht. Hinsichtlich des Bedarfs an Erziehungsberatungsstellen folgt die Bundesregierung der sowohl von der UNESCO als auch von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Richtzahl, wonach auf jeweils 50 000 Einwohner eine Erziehungsberatungsstelle entfallen sollte. In der Bundesrepublik Deutschland würde hiernach ein Gesamtbedarf von 1 242 Erziehungsberatungsstellen bestehen. Die Bundesregierung wird auch weiterhin ihre Bemühungen bei den Ländern hinsichtlich des Ausbaues der Erziehungsberatung fortsetzen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage A 11): Trifft es zu, daß — wie in der Zeitung „Die Welt" vom 17. Februar 1976 gemeldet — in der Privatwohnung des Bundesinnenministers Dr. Maihofer ein Gespräch mit dem sowjetischen Botschafter Falin u. a. auch über Spionagetätigkeit von Angehörigen der sowjetischen Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland geführt wurde, und, wenn ja, entspricht es diplomatischen Gepflogenheiten, daß diese Gespräche in der Privatwohnung des Bundesinnenministers und nicht im Amtssitz des Bundesaußenministers geführt werden? Das von Ihnen angesprochene Thema war nicht Gegenstand des Gesprächs zwischen Bundesinnenminister Maihofer und dem sowjetischen Botschafter Falin. Ich kann deshalb den ersten Teil Ihrer Frage mit nein beantworten; der zweite Teil Ihrer Frage entfällt damit. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen A 16 und 17) : Kann sichergestellt werden, daß durch die Berufung des neuen Leiters der Berliner Filmfestspiele, an der die Bundesregierung maßgeblich mitgewirkt hat, die Berliner Filmfestspiele in ihrer bewährten Form erhalten bleiben? Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß der stellvertretende Bevollmächtigte der Bundesregierung in Berlin, Ministerialdirektor Hermann Kreutzer, unter Protest der Abstimmung fernblieb? Zu Frage A 16: Die gestellte Frage ist zu bejahen. Alle Mitglieder des Kuratoriums der Berliner Festspiele GmbH, dem Vertreter des Bundes, des Landes Berlin und der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft angehören, sind sich darüber einig, daß die in den letzten Jahren gefundene und bewährte Form der Internationalen Filmfestspiele Berlin erhalten bleiben muß. Es wird mithin an der deutlichen Akzentuierung von „Wettbewerb" einerseits und „Forum des jungen Films" andererseits festgehalten, dem — unbeschadet verbesserter Koordination und Kooperation zwischen beiden Teilbereichen — organisatorisch eine klare Abgrenzung der Verantwortung für den jeweiligen Programminhalt entspricht. Beides sind gleich wichtige Teile der Festspiele. Auch Herr Dr. Donner, der neue Leiter der Berliner Filmfestspiele, geht von dieser Konzeption aus. Zu Frage A 17: Ministerialdirektor Kreutzer hat zwar an der Sitzung des Kuratoriums der Berliner Festspiele GmbH am 18. Februar 1976, in der über die Berufung des neuen Leiters der Internationalen Filmfestspiele Berlin entschieden wurde, nicht teilgenommen. Seine Abwesenheit hat Herr Kreutzer gegenüber dem Kuratorium jedoch nicht begründet; insbesondere hat er dem Kuratorium nicht mitgeteilt, daß er „unter Protest" der Abstimmung fernbleibe. Herr Kreutzer war vielmehr in der Kuratoriumssitzung ordnungsgemäß vertreten. Sein Vertreter hat der Berufung des neuen Leiters der Internationalen Filmfestspiele Berlin zugestimmt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1976 15753* Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache 7/4827 Fragen A 22 und 23) : Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Entwicklung der Trainerakademie in Köln, und welche weiteren Ziele müssen nach Auffassung der Bundesregierung in absehbarer Zeit angestrebt werden? Mit welchen Ergebnissen endete der erste — 1974 begonnene — Ausbildungslehrgang an der Trainerakademie, und wie beurteilt die Bundesregierung die künftigen Arbeitsmöglichkeiten für die Absolventen? Zu Frage A 22: Die Trainerakademie Köln ist im Jahre 1974 vom Deutschen Sportbund und einigen Spitzenverbänden des Sports geschaffen worden, um dem bestehenden erheblichen Bedarf an qualifizierten Trainern wirksam zu begegnen. Dieser Erwartung hat die bisherige Entwicklung der Trainerakademie entsprochen. Aufgrund der Arbeit der Trainerakademie stehen inzwischen sieben Verbänden gut ausgebildete staatlich geprüfte Trainer zur Verfügung. Dieses Ergebnis und die zu erwartenden weiteren Ergebnisse der Tätigkeit der Trainerakademie werden zu einer erheblichen Verbesserung der fachlichen Arbeit im Bereich der Sportverbände beitragen. Die Bundesregierung hat sich daher nach Abschluß des als Modellversuchs durchgeführten ersten Ausbildungslehrgangs im Februar 1976 bereiterklärt, weiterhin 60 v. H. der laufenden Kosten der Trainerakademie zu tragen. Damit eine weitere positive Entwicklung der Trainerakademie gewährleistet ist, bedarf diese vor allem eigener Räume und Unterrichtseinrichtungen. Sie werden gegenwärtig im Rahmen des im Bau befindlichen Bundes- und Landesleistungszentrums für Hockey und Judo in Köln mit Bundes- und Landesmitteln geschaffen. Zu Frage A 23: Der erste Ausbildungslehrgang der Trainerakademie Köln ist im Februar 1976 mit der staatlichen Prüfung von 20 Trainerstudenten aufgrund der vom Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsordnung abgeschlossen worden. 16 Kandidaten haben die Prüfung bestanden. Von den 16 erfolgreichen Absolventen der Trainerakademie haben 10 eine hauptamtliche Tätigkeit als Trainer unmittelbar im Anschluß an die Ausbildung an der Trainerakademie angestrebt; 6 Absolventen möchten aus unterschiedlichen Gründen, z. B. wegen der Fortsetzung ihrer Laufbahn als aktive Leistungssportler, jedenfalls zunächst nicht hauptberuflich als Trainer tätig werden. Von den erstgenannten 10 Absolventen haben 8 inzwischen eine angemessene Beschäftigung bei Verbänden oder Vereinen gefunden. Die verbleibenden 2 Absolventen stehen in Verhandlungen über einen Trainervertrag. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Büchner (SPD) (Drucksache 7/4827 Fragen A 24 und 25) : Ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, daß die den Absolventen der Trainerakademie in Köln durch das Land Nordrhein-Westfalen ausgesprochene Anerkennnung "Staatlich geprüfter Trainer" auch bundesweit gleichrangig behandelt wird? Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein besonderer Titel/Diplom des Deutschen Sportbundes zu einer angemessenen sozialen und besoldungsrechtlichen Absicherung der Akademieabsolventen beitragen kann? Zu Frage A 24: Das Land Nordrhein-Westfalen spricht keine Anerkennung als „Staatlich geprüfter Trainer" aus, sondern es verleiht die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Trainer" zu führen. Diese Berufsbezeichnung kann im gesamten Bundesgebiet geführt werden. Zu Frage A 25: Aufgrund der vom Deutschen Sportbund und dem Bundesministerium des Innern erarbeiteten Vergütungsordnung für Bundestrainer ist gewährleistet, daß die vom Bund bezahlten Trainer eine angemessene Vergütung erhalten. Auch die soziale Absicherung dieser Trainer ist gewährleistet. Zu den Überlegungen des Deutschen Sportbundes, den Absolventen der Trainerakademie den Titel eines Diplom-Trainers zu verleihen, möchte die Bundesregierung nicht Stellung nehmen, da es sich hierbei um eine Angelegenheit des Deutschen Sportbundes handelt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/4827 Frage A 29) : Ist die Bundesregierung nunmehr bereit, meine noch unbeantworteten Anfragen zum Merex-Strafverfahren zu beantworten, nachdem die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt? Es trifft zu, daß der Bundesregierung nunmehr die schriftliche Ausfertigung des Urteils der 4. Strafkammer des Landgerichts Bonn vom 26. November 1975 in dem Strafverfahren gegen Mertins u. A. vorliegt. Ihnen ist bereits bekannt, daß die Staaatsanwaltschaft gegen dieses Urteil Revision eingelegt hat. Im Hinblick auf den Verschlußsachenschutz, dem das schriftliche Urteil unterliegt, kann ich an dieser Stelle aus dem Urteil nicht wörtlich zitieren, kann Ihnen jedoch versichern, daß die schriftlichen Urteilsgründe zu der von Ihnen in der Fragestunde am 15754* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1976 3. Dezember 1975 gestellten Frage keine Ausführungen enthalten, die über die mündliche Urteilsbegründung vom 26. November 1975, die Ihnen wohl bekannt ist, hinausgehen. Die Bundesregierung ist daher auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der Lage, zu Ihrer am 3. Dezember 1975 gestellten Frage Stellung zu nehmen, da auch die schriftlichen Urteilsgründe die in Ihrer Frage vorausgesetzten Feststellungen nicht enthalten. Die Bundesregierung hat den weiteren Verlauf des schwebenden Verfahrens abzuwarten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage A 59) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit Umsiedlern aus den polnisch-besetzten Gebieten bei der späteren Rentenberechnung Zeiten ohne Arbeitseinkommen nicht verlorengehen, die dadurch entstanden sind, daß bei der Stellung des Ausreiseantrags die Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis erfolgte? Die von Ihnen genannten Zeiten können in jedem Fall rentensteigernd angerechnet und bei der Erfüllung der Wartezeit berücksichtigt werden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage A 61) : Treffen Pressemeldungen zu, nach denen die Polenverträge durch geringfügige technische Änderungen hätten so gestaltet werden können, daß sie nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürften? Die Zustimmung des Bundesrates zu dem Abkommen über Renten- und Unfallversicherung ist gemäß Artikel 84 Abs. 1 Grundgesetz erforderlich, weil das Verwaltungsverfahren von Landesbehörden (z. B. von Landesversicherungsanstalten und Berufsgenossenschaften) betroffen wird. Solche Regelungen sind in allen zweiseitigen Abkommen über Soziale Sicherheit enthalten, weil ein einheitliches Verwaltungsverfahren für alle deutschen Versicherungsträger zweckmäßig ist.
Gesamtes Protokol
Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722600000
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen, vor:
Betr.: Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland (Unfallverhütungsbericht) (Drucksache 7/4668)
zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Betr.: Fünfter Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (Drucksache 7/4742)

zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen, Haushaltsausschuß
Gegen die Überweisung erhebt sich kein Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Februar 1976 den nachfolgenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 GG nicht gestellt:
Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau
Abgabenordnung (AO 1977) Tierzuchtgesetz
Gesetz über die Auflösung der Mühlenstelle und die Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der Mühlenwirtschaft
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen
Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes Gesetz zur Änderung des Geflügelfleischhygienegesetzes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes
Viertes Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Gesetz über den rechtlichen Status der Bundeswasserstraße Elbe-Seitenkanal
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren
Gesetz zu der Erklärung vom 9. August 1973 über den vorläufigen Beitritt der Philippinen zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen
Gesetz zu dem Vertrag vom 16. Mai 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über die gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten
Gesetz zu dem Ubereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen
Zweites Gesetz zur Änderung der Höfeordnung
Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung — Strafvollzugsgesetz (StVollzG)

Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat ferner eine Entschließung gefaßt, die als Anlage 2 diesem Protokoll beigefügt ist.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Februar 1976 beschlossen, zu den nachfolgenden Gesetzen die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen:
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz — JArbSchG —)

Gesetz über die Neuorganisation der Marktordnungsstellen
Gesetz zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes (KVStÄndG 1975)

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG)

Vierzehntes Strafrechtsänderungsgesetz
Seine Schreiben sind als Drucksachen 7/4795, 7/4796, 7/4797, 7/4798, 7/4799, 7/4804 und 7/4808 verteilt.
In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat ferner beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 24. Oktober 1975 verabschiedeten Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften nicht zuzustimmen. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/4801 verteilt.
Der Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen hat mit Schreiben vom 20. Februar 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Hammans, Dr. Ritz, Seiters, Dr. Hornhues, Vehar, Dr. Klein (Stolberg), Dr. Unland, Frau Hürland und Genossen betr. Verkehrsuntersuchung für den deutsch-niederländischen Grenzraum
Drucksache 7/4666 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/4788 verteilt.
Der Bundesminister der Verteidigung hat mit Schreiben vom 3. März 1976 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. angebliche Geldleistungen des amerikanischen Flugzeugkonzerns Lockheed an politische Parteien in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 7/4755 (neu) — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/4822 verteilt.
Der Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 5. März 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Waigel, Dr. Althammer, Schröder (Lüneburg), Röhner, Leicht, Haase (Kassel), Dr. Riedl (München), Frau Pieser, Dr. Jobst, Möller (Lübeck), Dr. Stavenhagen, Krampe, Niegel, Dr. Kunz (Weiden), Kiechle, Schmitz (Baesweiler), Carstens (Emstek), Picard und Genossen betr. Abwicklung und Auswirkungen des „Programms zur regionalen und • lokalen Abstützung der Beschäftigung" und des „Programms stabilitätsgerechter Aufschwung" — Drucksache 7/4763 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/4832 verteilt.
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat mit Schreiben vom 4. März 1976 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pfeifer, Dr. Gölter, Frau Benedix, Frau Hürland, Dr. Fuchs, Geisenhofer, Dr. Hornhues, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dr. Probst, Dr. Schäuble, Schmidt (Wuppertal) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Informationspolitik des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft und anderer Ministerien in den Schulen — Drucksache 7/4781 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/4837 verteilt.
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat mit Schreiben vom 4. März 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen), Kunz (Berlin), Dr. Kunz (Weiden), Frau Pieser, Frau Berger (Berlin), Wohlrabe, Straßmeir, Müller (Berlin), Dr. Stark (Nürtingen), Lagershausen, Springorum, Dr. Sprung, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Gewährleistung der Rechtsordnung an Berliner Hochschulen — Drucksache 7/4778 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/4838 verteilt.
Der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hat mit Schreiben vom 5. März 1976 im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen und dem Bundesminister für Wirtschaft die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wohlrabe, Dr. Sprung, Frau Berger (Berlin), Haase (Kassel), Dr. Waigel,



Präsident Frau Renger
Schmitz (Baesweiler), Schröder (Lüneburg), Picard, Frau Pieser, Müller (Berlin) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Zahlungen an die DDR und die anderen Ostblockstaaten sowie Warenaustausch mit der DDR und den anderen Ostblockstaaten in den Jahren 1970 bis 1975 einschließlich — Drucksache 7/4779 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/4839 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 5. März 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerster (Mainz), Ey, Dr. Miltner, Berger, Leicht, Volmer, Niegel, Biechele, Freiherr von Fircks, Böhm (Melsungen) und Genossen betr. Straffung und Rationalisierung der Statistik des Bundes — Drucksache 7/4493 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/4840 verteilt.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 18. Februar 1976 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachfolgenden, bereits verkündeten Vorlagen keine Bedenken erhoben hat:
Verordnung (EWG) des Rates zur sechsten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1876/74 über den Zusatz von Alkohol zu Erzeugnissen des Weinsektors (Drucksache 7/4426)
Verordnung (EWG) des Rates
zur Festsetzung der Orientierungspreise für die in Anhang I Abschnitte A und C der Verordnung (EWG) Nr. 2142/70 aufgeführten Fischereierzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 1976
zur Festsetzung der Orientierungspreise für die in Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 2142/70 aufgeführten Fischereierzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 1976
zur Festsetzung der Interventionspreise für frische oder gekühlte Sardinen und Sardellen für das Fischwirtschaftsjahr 1976
zur Festsetzung des gemeinschaftlichen Produktionspreises für Thunfisdie, die für die Konservenindustrie bestimmt sind, für das Fischwirtschaftsjahr 1976
zur Ergänzung der Verordnung (EWG) Nr. 2455/70 zur Festlegung von gemeinsamen Vermarktungsnormen für bestimmte frische oder gekühlte Fische (Drucksache 7/4443)
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1877/74 des Rates über die Destillation der Nebenerzeugnisse der Weinbereitung (Drucksache 7/4502)
Verordnung (EWG) des Rates über die Landwirtschaft des Großherzogtums Luxemburg (Drucksache 7/4503)
Der Präsident der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein hat am 17. Februar 1976 gemäß den 1§ 6 und 9 des Gesetzes über das Branntweinmonopol den
Geschäftsbericht der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein sowie die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Verwertungsstelle für das Geschäftsjahr 1974/75 (1. Oktober 1974 bis 30. September 1975)

übersandt. Der Bericht wird als Drucksache 7/4805 verteilt.
Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 23. Februar 1976 gemäß § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Jahresabschluß der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1974 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Jahresabschluß liegt im Archiv zur Einsicht aus.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
— Drucksache 7/4827 —
Wir kommen zunächst zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit. Der Herr Parlamentarische Staatssekretär Zander steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Die Frage 1 des Herrn Abgeordneten Anbuhl wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 2 der Frau Abgeordneten Schleicher auf:
Treffen Meldungen zu, der Heroinschmuggel habe zugenommen, die Zahl der Todesfälle unter den Rauschgiftsüchtigen steige an und auch aus der Türkei gelange wieder Rauschgift auf den illegalen Markt, und zu welchen Maßnahmen und Überlegungen gibt dies — bejahendenfalls — der Bundesregierung Anlaß?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Karl Fred Zander (SPD):
Rede ID: ID0722600100
Frau Kollegin Schleicher, der Heroinschmuggel hat in ganz Europa zugenommen. Der Verbrauch harter Drogen, insbesondere von Heroin, hielt auch 1975 an. Ein Hinweis darauf ist der Anstieg der Zahl der Drogentoten von 139 im Jahre 1974 auf 189 im Jahre 1975. Bei dem beschlagnahmten Rauschgift konnte aber nicht definitiv festgestellt werden, ob es sich um Derivate aus dem Opiumanbau der Türkei handelt. Erkenntnisse über illegale Lieferungen aus der neuen türkischen Ernte liegen bis jetzt nicht vor.
Die Bundesregierung hat neben der Bekämpfung des Handels mit Rauschgiften ihre Bemühungen zur Bekämpfung des Drogen- und Rausvhmittelmißbrauchs auf nationaler und internationaler Ebene intensiv fortgesetzt. Sie ist der Auffassung, daß auf diesem Gebiet eine internationale Zusammenarbeit unerläßlich ist. Deshalb ist die beim Bundeskriminalamt für diese Zwecke eingerichtete ständige Arbeitsgruppe „Rauschgift" durch eine internationale Beteiligung ausgeweitet worden. Zusätzlich arbeiten regionale Arbeitsgruppen, so z. B. die deutsch-niederländische Arbeitsgruppe, um akute Probleme innerhalb dieses speziellen Bereichs zu lösen. Gemeinsame deutsche und amerikanische Bemühungen richten sich auf das Sonderproblem bei den Stationierungsstreitkräften. Bei der europäischen Kooperation zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittelmißbrauchs, in der die EG-Länder und Schweden vertreten sind, wird die Heroinsituation gesondert behandelt. Auf nationaler Ebene setzt die Bundesregierung ihre Aufklärungsmaßnahmen sowie den Ausbau von Behandlungseinrichtungen für Rauschgiftabhängige fort.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722600200
Zusatzfrage, Frau Kollegin? — Bitte schön.

Ursula Schleicher (CSU):
Rede ID: ID0722600300
Haben auch Sie eine Vermutung, daß es, wie oft gemeldet wird, bei den Schmugglern auch Dezentralisierungstendenzen gibt?
Zander, Parl. Staatssekretär: Die Szene verändert sich sehr schnell, und Veränderungen dieser Art wechseln mit wieder stärker bandenmäßiger Konzentration ab.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722600400
Weitere Zusatzfragen? — Keine weitere Zusatzfrage. Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Hauff zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 3 des Herrn Abgeordneten Stahl (Kempen) auf:
Gibt es eine endgültige Entscheidung der Bundesregierung bezüglich des Baus einer Sternwarte der Max-Planck-Gesellschaft in Namibia?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Dr. Volker Hauff (SPD):
Rede ID: ID0722600500
Herr Kollege Stahl, eine Entscheidung der Bundesregierung ist zur Zeit nicht erforderlich, weil die Max-Planck-



Parl. Staatsekretär Dr. Hauff
Gesellschaft den Plan, eine Sternwarte in Namibia zu errichten, zurückgestellt hat.
Im übrigen hat der vom Bundesminister für Forschung und Technologie eingesetzte Gutachterausschuß zur Beurteilung von Großinvestitionen in der Grundlagenforschung der Errichtung einer Sternwarte auf der Südhalbkugel geringere Priorität, z. B. im Verhältnis zum Projekt ein es neuen Radioteleskops, eingeräumt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722600600
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Stahl.

Erwin Stahl (SPD):
Rede ID: ID0722600700
Herr Staatssekretär, welche Gründe waren für die Max-Planck-Gesellschaft entscheidend, diesen Auftrag oder dieses Bauvorhaben zurückzuziehen?
Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär: Das waren einmal wissenschaftliche Gründe im Verhältnis zu anderen Projekten und anderen Investitionsvorhaben und zweitens die Tatsache, daß sich auch die Max-Planck-
Gesellschaft in einer Situation wiedersieht, wo die öffentlichen Finanzmittel, die ihr zur Verfügung stehen, äußerst knapp sind.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722600800
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 4 des Herrn Abgeordneten Stahl (Kempen) auf:
Ist ein Neutronenmonitor der Max-Planck-Gesellschaft in Namibia im Einsatz, und welchen Zwecken dient er dort?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Stahl, in Tsumeb befand sich früher eine Außenstelle 'des Max-Planck-Instituts für Aeronomie. Diese ist, weil der Forschungszweck erfüllt war, und aus Kostengründen in jüngster Zeit aufgegeben worden. Ein ursprünglich diesem Institut gehörender Neutronenmonitor zur Messung kosmischer Strahlen befindet sich nach wie vor in Tsumeb. Ein solches Gerät dient der Registrierung kosmischer Strahlen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722600900
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Stahl.

Erwin Stahl (SPD):
Rede ID: ID0722601000
Herr Staatssekretär, können Sie sich vorstellen, daß es vielleicht zweckmäßiger gewesen wäre, eine Anlage mit derartigen Geräten in einem anderen Bereich der Welt aufzustellen?
Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Stahl, als Politiker kann ich mir dies sehr wohl vorstellen. Die Entscheidung, das Gerät dort aufzustellen, geht auf einen internationalen Kongreß für kosmische Strahlung zurück, der im Jahre 1973 in Denver in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfand. Auf diesem Kongreß wurde beschlossen, ein weltweites Netz zur Registrierung kosmischer Strahlen aufzubauen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722601100
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Die zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau eingebrachten Fragen 5 und 6 werden auf Wunsch des Fragestellers, des Herrn Abgeordneten Dr. Schneider, schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen nunmehr zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Glotz zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 7 des Herrn Abgeordneten Vogelsang auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach dem Haushaltsstrukturgesetz der Fachwechsel aus wichtigem Grund gemäß § 17 Abs. 3 Nr. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zu den bisherigen günstigeren Förderungsbedingungen nur für Studenten im zweiten und höheren Semestern nur noch bis zum 31. März 1976 vollzogen werden und von vielen der betroffenen Studenten aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen gar nicht genutzt werden kann, und wenn ja, wird sie aus dieser Kenntnis Folgerungen ziehen?
Bitte, Herr Staatssekretär.

Prof. Dr. Peter Glotz (SPD):
Rede ID: ID0722601200
Herr Kollege Vogelsang, der Bundesregierung ist bekannt, daß die Bestimmungen im Haushaltsstrukturgesetz über die weitgehende Darlehensförderung für eine andere Ausbildung nach einem Abbruch der zunächst gewählten Ausbildung oder aber nach einem Fachrichtungswechsel so kurzfristig in Kraft gesetzt wurden, daß die Auszubildenden überwiegend keine Möglichkeit mehr hatten, sich auf diese Neuregelung einzustellen. Die Bundesregierung selbst hatte in ihrem Regierungsentwurf eine ausreichende Übergangsregelung vorgeschlagen, in den Beratungen der Bundesratsausschüsse auf die jetzt eingetretenen Folgen nachdrücklich und auch warnend hingewiesen und sogar den Vermittlungsausschuß mit dem Ziel angerufen, eine angemessene Übergangsfrist zugunsten der Auszubildenden zu erreichen. Die Bundesregierung hat seit Verabschiedung des Gesetzes alles getan, um die Betroffenen über die Neuregelung zu unterrichten. Sie hat ferner die Länder und die Westdeutsche Rektorenkonferenz dringend gebeten, durch geeignete Maßnahmen — beispielsweise durch Änderung der Immatrikulationstermine — den Auszubildenden die Möglichkeit zu geben, sich auf die Änderung der Förderungsbedingungen nach dem Haushaltsstrukturgesetz einzustellen.
Im Wege der Gesetzesauslegung hat die Bundesregierung dafür Sorge getragen, daß alle die Auszubildenden — unabhängig von den Immatrikulations-
und Rückmeldeterminen — zu den für sie günstigeren Bedingungen gefördert werden können, die vor dem 1. April 1976 den Willen zum Beginn einer anderen Ausbildung durch Antragstellung oder Meldung bei den zuständigen Behörden bekundet haben und die als Studenten im Sommersemester 1976 mit dieser Ausbildung begonnen haben. Darüber hinaus kann die Bundesregierung nicht gehen, obwohl sie weiß, daß nur einem kleinen Teil der Auszubildenden die Möglichkeit eingeräumt wird, sich in



Parl. Staatssekretär Dr. Glotz
zumutbarer Weise auf die Änderung der Rechtslage einzustellen. Nachdem die Regelung Gesetzeskraft erlangt hat, hat die Bundesregierung nach Art. 85 Abs. 4 des Grundgesetzes über ihre Einhaltung zu wachen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722601300
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Vogelsang.

Kurt Vogelsang (SPD):
Rede ID: ID0722601400
Herr Staatssekretär, ist es richtig, daß sich ein Teil der Studenten auf diese Situation nach der Verabschiedung des Haushaltsstrukturgesetzes — nachdem vorher das Anrufungsbegehren im Vermittlungsausschuß gescheitert war — gar nicht einstellen konnte, weil die Frist zur Anmeldung bei der Zentralen Vergabestelle bereits abgelaufen war?
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Das ist richtig, Herr Kollege Vogelsang. Darauf hat die Bundesregierung — auch im Vermittlungsausschuß — immer hingewiesen, leider aber ohne Erfolg.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722601500
Eine weitere Zusatzfrage.

Kurt Vogelsang (SPD):
Rede ID: ID0722601600
Hält die Bundesregierung diese Ungleichbehandlung für gerechtfertigt, die sich jetzt aus der unverschuldeten Fristversäumnis für die Studenten ergibt?
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Vogelsang, aus Ihrer Frage ergibt sich schon, daß dies gar nicht gerechtfertigt sein kann.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722601700
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 8 des Herrn Abgeordneten Vogelsang auf:
Wie würde sich — da der Termin 31. März 1976 entgegen dem Beschluß des Bundestages vom Bundesrat im Vermittlungsverfahren durchgesetzt wurde — die Bundesregierung zu einer Initiative der Länder auf Verschiebung dieses Termins entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages stellen?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung hält es nach wie vor für richtig, in Art. 47 Abs. 2 Nr. 2 d des Haushaltsstrukturgesetzes das Datum „31. März 1976" durch das vom Bundestag zunächst beschlossene Datum „30. September 1976" zu ersetzen, und würde deshalb eine entsprechende Gesetzesinitiative des Bundesrates durchaus positiv beurteilen. Angesichts der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift, die wir gerade diskutiert haben, sieht sich die Bundesregierung selbst zu einer solchen Initiative aber nicht in der Lage.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722601800
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 9 des Herrn Abgeordneten Dr. Ahrens auf:
Wie viele von der ZVS abgelehnte Studienbewerber sind auf Grund verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen im Wintersemester 1975/1976 an den Hochschulen zugelassen worden?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Ahrens, der Bundesregierung liegen entsprechende Zahlenangaben nicht vor. Aber auf Grund von Presseberichten hat der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft die für die Durchführung des Vergabeverfahrens zuständige Zentralstelle in Dortmund gebeten, eine Aufstellung über die Zahlen der auf Grund von gerichtlichen Entscheidungen zum Wintersemester 1975/1976 zugelassenen Studenten zu übermitteln. Dies wird geschehen, sobald der Verwaltungsausschuß seine Genehmigung dazu erteilt hat. Ich werde dann hierauf . gern schriftlich zurückkommen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722601900
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Ahrens.

Dr. Karl Ahrens (SPD):
Rede ID: ID0722602000
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, auf Grund welcher Untersuchungen, Feststellungen und Tatsachen die Verwaltungsgerichte die von ihnen angenommenen höheren Zulassungszahlen ermittelt haben?
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Dies ist unterschiedlich, Herr Kollege Ahrens. Dies kann beispielsweise auf Grund von Berichten der Rechnungshöfe geschehen. Dies kann aber auch auf Grund von Darlegungen der jeweiligen Referenten in den Universitäten selbst über die Kapazitätsauslastung der jeweils betroffenen Universität dann vom Gericht eben anders entschieden werden, als es vorher entschieden worden ist. Das heißt also: Die Grundlagen, auf denen entschieden wird, sind jeweils unterschiedlich.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722602100
Eine zweite Zusatzfrage. Bitte, Herr Abgeordneter.

Dr. Karl Ahrens (SPD):
Rede ID: ID0722602200
Beziehen sich die Feststellungen der Verwaltungsgerichte nach Ihrer Kenntnis, Herr Staatssekretär, allein auf die Anfangssemester, und können sich etwa durch die Zulassung zusätzlicher Bewerber für diese Anfangssemester Engpässe in späteren Semestern ergeben, etwa bei den klinischen Semestern oder auch bei den Praktika im naturwissenschaftlichen Bereich?
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Ahrens, natürlich sind unterschiedliche Auslastungen in früheren oder in späteren Teilen des Studiums — im klinischen oder vorklinischen Teil, wie das früher geheißen hätte — denkbar. Wir haben auch in das Hochschulrahmengesetz eine Bestimmung eingefügt, die genau diesen Ausgleich der unterschiedlichen Kapazitätsauslastung in den verschiedenen Teilen des Studiums einigermaßen herbeiführen soll. Daß aber durch die Urteile der Verwaltungsgerichte im späteren Teil sozusagen eine unzumutbare Belastung auftritt, glaube ich hinsichtlich der Mehrheit der Fälle schon deshalb nicht, weil man auch für die Medizin wohl davon ausgehen muß, daß eine hundertprozentige Auslastung auch in diesen Bereichen nicht immer gegeben ist.




Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722602300
Ich rufe die Frage 10 des Herrn Abgeordneten Dr. Ahrens auf:
Welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung aus diesen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen für das künftige Zulassungsverfahren zu ziehen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Ahrens, für die Zulassung zum Hochschulstudium sind grundsätzlich die Länder bzw. die Zentralstelle der Länder für die Vergabe von Studienplätzen, also die ZVS, zuständig. Die Bundesregierung hat keine direkten Einwirkungsmöglichkeiten. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft ist in den Gremien dieser ZVS lediglich mit beratender Stimme vertreten. Er macht im Rahmen seiner gegebenen Möglichkeiten seinen Einfluß dahin geltend, daß die Verordnung zur Durchführung des Staatsvertrages der ständigen Rechtsprechung angepaßt wird. Hierzu bietet insbesondere die Neufassung der Verordnung auf Grund des Hochschulrahmengesetzes, die dann zum Wintersemester 1977/1978 erfolgen wird, eine Gelegenheit.
Ebenso wie die Regelung der Hochschulzulassung ist aber auch die Festsetzung von Ausbildungskapazitäten, Herr Kollege Ahrens, Angelegenheit der Länder. Der Bund hat dennoch, zumal wegen seiner großen Finanziellen Anstrengungen im Hochschulbau, stets darauf hingewirkt, die bestehenden Ausbildungskapazitäten optimal und gleichmäßig im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsurteils von 1972 zu nutzen. So enthält bereits der 1974 beschlossene Vierte Rahmenplan für den Hochschulausbau, also für die Jahre 1975 bis 1978, einen Maßnahmenkatalog, der eine Vielzahl von Möglichkeiten zur intensiveren Nutzung bestehender Hochschulkapazitäten aufzeigt. Sie haben zu einem guten Teil Eingang in das Hochschulrahmengesetz gefunden. Der Bund hat zudem in allen damit betrauten Gremien auf kurzfristige Maßnahmen zur Überwindung oder Linderung des Numerus clausus hingewiesen und seine Mithilfe bei der Lösung derartiger Probleme angeboten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722602400
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Ahrens.

Dr. Karl Ahrens (SPD):
Rede ID: ID0722602500
Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer Antwort also entnehmen, daß es die Bundesregierung für möglich hält, die Landesregierungen zu veranlassen, die Kapazitäten der Hochschulen zu überprüfen, um sicherzustellen, daß künftig alle Plätze im Wege des Zulassungsverfahrens vergeben werden?
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Ahrens, über die Möglichkeiten, in den gemeinsamen Gremien von Bund und Ländern einen entsprechenden politischen Einfluß auszuüben, will ich hier nach manchen Erfahrungen weder optimistische noch pessimistische Äußerungen tun. Aber ich kann Ihnen versichern, daß der Bund vor allem im Planungsausschuß für die Gemeinschaftsaufgabe „Hochschulbau", aber auch in allen anderen Gremien der
ZVS seinen zum Teil sehr geringen Einfluß voll nutzt, um auf eine volle Auslastung der Kapazität zu drängen. Er wird darüber hinaus auch alle publizistischen Möglichkeiten — manchmal löst das bei manchen Ländervertretern Mißbehagen aus — nutzen, um in dieser Richtung zu wirken.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722602600
Zusatzfrage.

Dr. Karl Ahrens (SPD):
Rede ID: ID0722602700
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, ob sich die Verwaltungsgerichte bei der Auswahl der zusätzlich zugelassenen Bewerber an den Bewertungskriterien des Zulassungsverfahrens — Durchschnittsnoten, Härtefälle usw. — orientiert haben oder ob die Zulassung dieser Bewerber nach der Reihenfolge des Klageeingangs, also nach einer Art „Windhundverfahren", erfolgt ist?
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Ahrens, ich kann dieses Verfahren nicht als „Windhundverfahren" kennzeichnen. Es ist aber in der Tat nicht nach den Kriterien entschieden worden, die angewandt werden, wenn sich jemand bei .der Zentralen Verwaltungsstelle bewirbt, sondern nach dem Eingang der Klagen. Das ist die Entscheidung, die die Gerichte gefällt haben, und diese Entscheidung kann ich meinerseits nicht kommentieren.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722602800
Keine weitere Zusatzfrage. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Ihre Fragen sind beantwortet.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern auf. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Schmude zur Verfügung.
Die Frage 11 des Herrn Abgeordneten Biehle wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 12 des Herrn Abgeordneten Amling:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in anderen Ländern heute ein totales Verbot der Emission von Phosgenen besteht, und wird von der Bundesregierung erwogen, die Emission von Phosgenen zu verbieten?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.

Dr. Jürgen Schmude (SPD):
Rede ID: ID0722602900
Herr Kollege Amling, Phosgen ist eine Substanz, die im Bereich der chemischen Industrie als Zwischenprodukt zur Herstellung sehr unterschiedlicher Erzeugnisse, z. B. Arzneimittel und Kunststoffe, eingesetzt wird. Da sie bei Produktionsprozessen technisch nicht möglich ist, Emissionen völlig zu verhindern, würde ein totales Verbot der Emission von Phosgen einen schwerwiegenden Eingriff in das Wirtschaftsleben unseres Staates bedeuten. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß in anderen Staaten ein solches Verbot besteht.
Chemische Fabriken bedürfen vor ihrer Errichtung und ihrem Betrieb sowie vor einer wesentlichen Änderung einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Im Rahmen der Durchführung des Genehmigungsverfahrens ist von der zuständigen Behörde zu prüfen, ob von der Anlage



Parl. Staatssekretär Dr. Schmude
schädliche Umwelteinwirkungen, u. a. luftverunreinigende Emissionen, hervorgerufen werden. Die Behörde kann gegebenenfalls geeignete Auflagen in den zu erteilenden Genehmigungsbescheid aufnehmen.
Die erste allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, die sogenannte TA Luft, enthält die technischen Anforderungen, die bei der Erteilung der Genehmigung zu beachten sind. Nach dieser Vorschrift ist Phosgen in die Klasse mit der schärfsten Begrenzung der Emission eingeordnet. Der Auswurf darf einen Wert von 20 mg/m3 Abluft nicht überschreiten.
Eine Änderung dieser Rechtslage wird von der Bundesregierung nicht erwogen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722603000
Zusatzfrage, Herr Amling.

Max Amling (SPD):
Rede ID: ID0722603100
Herr Staatssekretär, welche Erkenntnisse liegen über die Schäden vor, die phosgenhaltige Luft an menschlichen Organen hervorruft?
Dr. Schmude, Pari. Staatssekretär: Ich kann Ihnen die Erkenntnisse hier nicht im einzelnen darstellen, zumal danach nicht gefragt war, Herr Kollege. Falls Sie das vertiefen wollen, bin ich gern bereit, Ihnen diese Erkenntnisse schriftlich zu übermitteln. Über Schädigungen, die angesichts der bei uns noch zulässigen Emissionen erfolgen, liegen der Bundesregierung allerdings keine Erkenntnisse vor.

Max Amling (SPD):
Rede ID: ID0722603200
Ich würde darum bitten, diese Frage beantwortet zu bekommen, vor allen Dingen im Hinblick auf Spätschäden beim Menschen, die dem Vernehmen nach auftreten sollen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722603300
Herr Abgeordneter Ey, bitte.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0722603400
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der enormen Steigerung der Produktion bestimmter Kunststoffgruppen die Phosgenproduktion im gleichen Umfang ansteigen wird?
Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: Der Bundesregierung ist bekannt, daß solche Zusammenhänge bestehen. Wie sehr die Bundesregierung Wert darauf legt, speziell die Emission von Phosgen zu beschränken, habe ich Ihnen allerdings schon in der ersten Antwort darstellen können.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722603500
Ich rufe die Frage 13 des Herrn Abgeordneten Braun auf:
In welchem Umfang und gegebenenfalls nach welchen Richtlinien werden Ausbildungszeiten — schulische Ausbildung, handwerkliche Ausbildung oder in der Krankenpflege — für jugendliche Umsiedler aus Ostblockstaaten in der Bundesrepublik Deutschland angerechnet und berücksichtigt?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Braun, zunächst weise ich darauf hin, daß die von
Ihnen gewünschten Auskünfte über die Anrechnung von Ausbildungszeiten in den Zuständigkeitsbereich dreier verschiedener Ressorts fallen. Hinzu kommt, daß für alle von Ihnen angesprochenen Bereiche die Verwaltungszuständigkeit bei den Ländern liegt. Für die Anrechnung von schulischen Zeiten gilt das auch für die Gesetzgebungsbefugnis. Dennoch will ich mich bemühen, Ihre Frage in allen drei von Ihnen abstrakt angesprochenen Bereichen so ausführlich zu beantworten, wie das im Rahmen der Fragestunde möglich ist. Frau Präsident, ich bitte jetzt schon um Verständnis dafür, daß das etwas länger dauern wird.
Nach § 92 des Bundesvertriebenengesetzes sind Prüfungen und Befähigungsnachweise, die Aussiedler außerhalb des Bundesgebietes abgelegt oder erworben haben, anzuerkennen, wenn sie den entsprechenden hiesigen Prüfungen oder Befähigungsnachweisen gleichwertig sind. Eine derartige, auf einen bestimmten Personenkreis bezogene allgemeine Regelung gibt es bei der Anrechnung von Ausbildungszeiten nicht.
Zur schulischen Ausbildung hat die Kultusministerkonferenz am 3. Dezember 1971 „Empfehlungen zur Eingliederung von deutschen Aussiedlern in Schul- und Berufsausbildung" herausgegeben, die sie am 31. Januar 1975 in überarbeiteter Form beschlossen hat. Danach kann ein im Herkunftsland begonnener, über das Ziel der dortigen Grundschule hinausgehender Bildungs- und Ausbildungsweg in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland fortgesetzt werden, sofern die deutschen Sprachkenntnisse eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht gewährleisten. Auf diese Weise können die für eine qualifizierte Berufsausbildung notwendigen Schulabschlüsse erworben werden. Reichen die deutschen Sprachkenntnisse nicht aus, werden die Jugendlichen in Förderschulen — Internatsform —, in Förderklassen in Grund- und Hauptschulen oder in besonderen Förderkursen neben dem allgemeinen Unterricht in die deutsche Sprache eingeführt.
Bei der Aufnahme einer handwerklichen Berufsausbildung sind Ausbildungszeiten jugendlicher Aussiedler nach § 27 Abs. 2 der Handwerksordnung ganz oder teilweise zu berücksichtigen, wenn zu erwarten ist, daß der Auszubildende das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht. Die gleiche Rechtslage ergibt sich für den gewerblichen und industriellen Bereich aus der Vorschrift des § 29 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes.
In der Krankenpflege kann nach § 9 Abs. 3 des Krankenpflegegesetzes eine Ausbildung, die nach anderen Vorschriften als denen des Krankenpflegegesetzes abgeleistet wurde, bis zu zwei Jahren angerechnet werden.
Für alle drei Bereiche entscheiden über die Anrechnung von Ausbildungszeiten die jeweils zuständigen Stellen. Das sind insbesondere Schulbehörden, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und Behörden der Gesundheitsverwaltung.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722603600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Braun, bitte.




Gerhard Braun (CDU):
Rede ID: ID0722603700
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung der Meinung, daß die derzeitige Regelung ausreichend ist, um gerade diesem Bedürfnis dieser jungen Menschen gerecht zu werden?
Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß sich aus Einzelfällen die Folgerung ergibt, daß diese Regelungen, wie sie derzeit gelten, nicht ausreichend sind. Sie ist natürlich bereit, in Überlegungen einzutreten, wie man zu einer Änderung kommt, wenn ihr solche Unzuträglichkeiten bekanntgemacht werden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722603800
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Sauer.

Helmut Sauer (CDU):
Rede ID: ID0722603900
Herr Staatssekretär, wie viele Einzelfälle, also Härtefälle, liegen — insbesondere im schulischen Bereich — der Bundesregierung vor?
Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das kann ich Ihnen allenfalls nach dieser Fragestunde ergänzend beantworten. Ich bin nicht darauf eingerichtet, hier über eine Zahl zu berichten.

(Sauer [Salzgitter] [CDU/CSU] : Dann bitte schriftlich!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722604000
Bitte schön, Herr Abgeordneter Nordlohne, eine Zusatzfrage.

Franz-Josef Nordlohne (CDU):
Rede ID: ID0722604100
Herr Staatssekretär, Sie wiesen vorhin darauf hin, daß drei Ressorts zuständig sind. Sie wiesen auch darauf hin, daß es sich um Kann-Bestimmungen handelt. Kann es sein, daß diese Kann-Bestimmungen unterschiedlich ausgelegt werden und dadurch für diesen angesprochenen Personenkreis eben doch Härten eintreten?
Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: In allen solchen Fällen bemüht sich die Bundesregierung um eine einheitliche Anwendung derartiger Regelungen. Es ist natürlich sehr schwer, die Einheitlichkeit abschließend zu beurteilen, da jeder Fall andere Einzelfallvoraussetzungen mit sich bringen wird und es im Rahmen der Kann-Bestimmungen dann auch zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen kann. Sollte es sich allerdings zeigen, daß es schwerwiegende Abweichungen — etwa zwischen den Bundesländern — gibt, wäre die Bundesregierung bereit, auch dem nachzugehen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722604200
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe Frage 14 des Herrn Abgeordneten Dr. Miltner auf:
Welche der drei Charakterisierungen der Vereinigung Demokratischer Juristen (VDJ) durch das Bundesinnenministerium
VDJ ist nicht verfassungsfeindlich (Innere Sicherheit 32 vom 13. Februar 1976)

— Aus der Tatsache nämlich, daß einer bestimmten Vereinigung wie etwa ... VDJ auch Kommunisten angehören, kann nicht in jedem Falle gefolgert werden, daß die gesamte Organisation verfassungsfeindliche Ziele verfolge (Bundesminister Maihofer am 28. November 1975 im Bundesrat)

— Die VDJ ist eine kommunistische Hilfsorganisation, die nicht
auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
im Sinne des Grundgesetzes steht (VDJ-Analyse des Bundesinnenministeriums gegenüber der Bayerischen Staatsregierung) ist die derzeit gültige?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: Ihre Frage, Herr Kollege Miltner, unterstellt, der Bundesminister des Innern habe über die Vereinigung Demokratischer Juristen — abgekürzt: VDJ — drei unterschiedliche Beurteilungen abgegeben. Das ist — eigentlich auch für Sie erkennbar — nicht der Fall.
Soweit Sie auf die Stellungnahme des Bundesinnenministeriums gegenüber dem bayerischen Staatsministerium der Justiz und die Ausführungen abheben, die Bundesminister Maihofer am 28. November 1975 im Bundesrat zu diesem Thema gemacht hat, verweise ich auf die Erklärung, die Herr Kollege Baum in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 14. Januar 1976 auf die Frage des Herrn Kollegen Vogel abgegeben hat. Er hat damals klargestellt, daß beide Äußerungen nicht im Widerspruch zueinander stehen, und mehrmals ausdrücklich betont, daß die Bundesregierung keine neue Bewertung der VDJ abgeben wolle. In der vom Bundesministerium des Innern herausgegebenen Informationsschrift „Innere Sicherheit" — Nr. 32 vom
13. Februar 1976 — ist das Protokoll dieser Fragestunde mit der Antwort des Herrn Kollegen Baum auszugsweise abgedruckt. Die dieser Veröffentlichung infolge eines Versehens beigefügte Überschrift hat gegenüber dem eindeutigen Text kein eigenes Gewicht und rechtfertigt deshalb nicht die Annahme, der Bundesminister des Innern habe seine Meinung geändert.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722604300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Miltner.

Dr. Karl Miltner (CDU):
Rede ID: ID0722604400
Herr Staatssekretär, wie kann die Feststellung, die Vereinigung Demokratischer Juristen sei nicht verfassungsfeindlich, wie sie in der Veröffentlichung „Innere Sicherheit" — Nr. 32 vom 13. Februar 1976 — abgedruckt ist, mit der Feststellung, die Vereinigung sei eine kommunistische Hilfsorganisation, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes, der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, stehe, wie sie gegenüber der bayerischen Regierung zum Ausdruck gebracht worden ist, in Einklang gebracht werden kann?
Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Miltner, es kann sein, daß ich meine zunächst gegebene Antwort etwas schnell vorgetragen habe, so daß Ihnen entgangen ist, daß ich diese Überschrift, die Sie zitieren und die da lautet: „Die VDJ ist nicht verfassungsfeindlich", ausdrücklich behandelt und auf ein Versehen zurückgeführt habe. Ich habe dazu gesagt: da ja unter dieser Überschrift der Ihnen bekannte Text aus der Fragestunde vom
14. Januar abgedruckt ist, kann diese Überschrift nicht zu der Annahme führen, die Bundesregierung oder der Bundesinnenminister habe hier seine Meinung geändert.




Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722604500
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Miltner.

Dr. Karl Miltner (CDU):
Rede ID: ID0722604600
Darf ich. dann mit Ihnen die Feststellung treffen, daß Sie nach wie vor der Meinung sind, daß die VDJ eine kommunistische Hilfsorganisation ist, die nicht auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes steht?
Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: Ich kann dazu in vollem Umfang auf die Ausführungen des Kollegen Baum verweisen, die hier in der Fragestunde am 14. Januar vorgetragen worden sind. Er hat damals deutlich gemacht, daß es erforderlich ist, hier sorgfältig und differenzierend zu urteilen. Ich möchte deshalb, weil das so gut zum Ausdruck gekommen ist, darauf Bezug nehmen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722604700
Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe dann die Frage 15 des Herrn Abgeordneten Dr. Miltner auf:
Liegt den unterschiedlichen Charakterisierungen ein jeweils neuer tatsächlicher oder politischer Erkenntnisstand oder die Berücksichtigung der jeweiligen Adressaten zu Grunde?
Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: Die Antwort lautet: Weder ... noch! Das ergibt sich aus der zu Frage 14 gegebenen Antwort.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722604800
Sie haben noch eine Zusatzfrage.

Dr. Karl Miltner (CDU):
Rede ID: ID0722604900
Herr Staatssekretär, nachdem Sie die Antwort so kurz und bündig gegeben haben, möchte ich fragen: Ist die Bundesregierung zu einer jeweils anderen Beurteilung, wie ich in meiner ersten Frage festgestellt habe, gekommen, nachdem die bayerische SPD und auch die SPD-Bundestagsfraktion im Falle der Charlotte Niess mit der Begründung interveniert haben, daß die Mitgliedschaft in der SPD gegenüber jeden möglichen Zweifel an der Verfassungstreue ein ausreichendes demokratisches Alibi sei?
Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Miltner, ich habe Ihnen eben schon darlegen können, daß die Bundesregierung nicht zu einer unterschiedlichen und voneinander abweichenden Beurteilung gekommen ist. Insofern ist auch der Zusammenhang nicht gegeben, den Sie hier darstellen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722605000
Sie haben noch eine Zusatzfrage, Herr Kollege Miltner.

Dr. Karl Miltner (CDU):
Rede ID: ID0722605100
Würden Sie mir trotzdem zustimmen, wenn ich der Meinung bin, daß Sie heute meine Zitate mit den drei verschiedenen Beurteilungen, die ich gebracht habe, nicht entkräftet haben?
Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: Da kann ich Ihnen gar nicht zustimmen, weil ich zu dem einen Zitat, das Sie gebracht haben, ausdrückich darauf hingewiesen habe, daß dies eine Überschrift zu einem Ihnen bekannten Text ist, die nicht zu diesem Text paßt und auf ein Versehen zurückzuführen ist. Was den angeblichen Widerspruch der beiden anderen Zitate anbelangt, so ist ausführlich dargelegt worden, daß er nicht besteht.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722605200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0722605300
Herr Staatssekretär, befürchten Sie nicht, daß durch die Art und Weise, wie Sie die Fragen des Kollegen Dr. Miltner beantwortet haben, in der Öffentlichkeit eine vollkommene Unsicherheit darüber entsteht, wie denn nun die Bundesregierung eigentlich die VDJ in ihrer Haltung zu unserem Grundgesetz beurteilt?
Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: Das befürchte ich ganz und gar nicht, Herr Kollege Jäger. Ich befürchte vielmehr, daß Unsicherheit dann entsteht, wenn undifferenziert Pauschalurteile abgegeben werden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722605400
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0722605500
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß ein veränderter Erkenntnisstand des Herrn Ministers Anlaß zu den unterschiedlichen Auslassungen gewesen sein könnte?
Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: Wenn die Erklärungen inhaltlich unterschiedlich wären, könnte man danach fragen, ob Änderungen im Erkenntnisstand diese Unterschiede bewirkt haben. Da aber bereits die Voraussetzung fehlt, erübrigt es sich, auf diese Frage weiter einzugehen, Herr Kollege Ey.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722605600
Ich rufe die Fragen 16 und 17 des Herrn Abgeordneten Wohlrabe auf. — Er ist nicht im Saal. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 18 des Herrn Abgeordneten Dr. Wittmann (München) auf:
Hält die Bundesregierung eine Begründung für die Versagung eines Flüchtlingsausweises für zulässig, der Betroffene habe eine Verurteilung wegen ,illegaler Fluchtversuche" in der DDR selbst zu vertreten, und .das in der DDR herrschende System" könne ,nicht als politisch bedingte Zwangslage angesehen werden, da alle Bewohner der DDR diesem System ausgesetzt sind', und wenn nein, wird sie darauf hinwirken, daß derartige Entscheidungen künftig unterbleiben?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Wittmann, nach § 3 des Bundesvertriebenengesetzes erhält nicht jeder ehemalige Bewohner der DDR, der sich jetzt im Bundesgebiet aufhält, den Flüchtlingsausweis und die mit ihm verbundenen besonderen Rechte und Vergünstigungen. Voraussetzung ist, daß er aus der DDR geflüchtet ist, um sich einer von ihm nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen.



Parl. Staatssekretär Dr. Schmude
Mit dem Begriff der besonderen Zwangslage hat sich das Bundesverwaltungsgericht wiederholt befaßt. Es sieht darin eine Zwangslage, die über die Beschwernisse hinausgeht, wie sie von der Bevölkerung in der DDR allgemein erduldet werden müssen.
Ob die Entscheidung der zuständigen Behörde über die Versagung der Flüchtlingseigenschaft gerechtfertigt ist, läßt sich nicht allein auf Grund der von Ihnen zitierten Teilbegründung beurteilen. Es fällt mir auf, daß gerade das maßgebliche Wort „besondere" vor „Zwangslage" in Ihrer Frage fehlt. Das mag ein Versehen sein; hier kann aber auch eine Fehlerquelle liegen. Regelmäßig wird Personen, die in der DDR wegen sogenannter Republikflucht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden und als ehemalige politische Häftlinge ins Bundesgebiet gelangen, auch die Flüchtlingseigenschaft nach § 3 des Bundesvertriebenengesetzes zuerkannt, wenn zwischen der Haft und der Aufenthaltsnahme im Bundesgebiet ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht. •
Ob danach die Versagung des Flüchtlingsausweises in dem von Ihnen angesprochenen Einzelfall zu Recht oder zu Unrecht erfolgt ist, läßt sich nur bei Kenntnis aller Umstände überprüfen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722605700
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Wittmann.

Dr. Fritz Wittmann (CSU):
Rede ID: ID0722605800
Herr Staatssekretär, ist nicht die Tatsache einer Verurteilung wegen eines „illegalen Fluchtversuchs" per se schon eine besondere Zwangslage?
Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: Eben deshalb habe ich Ihnen in der gerade gegebenen Antwort deutlich gemacht, daß in solchen Fällen regelmäßig die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird. Aber ich habe zugleich darauf verweisen müssen, daß ich den von Ihnen angesprochenen Fall ohne genaue Kenntnis der Einzelumstände nicht beurteilen kann.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722605900
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Dr. Fritz Wittmann (CSU):
Rede ID: ID0722606000
Herr Staatssekretär, werden von Ihrem Haus Richtlinien über die Erteilung von Flüchtlingsausweisen für derartige Personen herausgegeben, und sind diese Richtlinien gegebenenfalls in der Zeit seit 1971 verändert worden?
Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: Ich kann Ihnen nicht bestätigen, daß es solche Richtlinien gibt. Das Bundesvertriebenengesetz wird von den zuständigen Landesbehörden in eigener Zuständigkeit angewandt. Die Konkretisierung dieses speziellen Begriffs der besonderen Zwangslage ist in mehreren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, also auch anderer Verwaltungsgerichte, erfolgt. Was die Gerichte dazu festgestellt haben, ist verbindlich.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722606100
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0722606200
Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer Antwort schließen, daß jedenfalls die Ablehnung der Erteilung eines Flüchtlingsausweises nach Auffassung der Bundesregierung sachlich falsch wäre, die sich lediglich oder überwiegend darauf stützt, daß die Verfolgung wegen eines angeblich illegalen Fluchtversuches keine besondere Zwangslage begründet?
Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: Wenn sich der Fall in seiner gesamten Darstellung auf die Merkmale beschränkt, die Sie jetzt hier zur Sprache gebracht haben, dann teile ich Ihre Auffassung.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722606300
Ich rufe die Frage 19 des Herrn Abgeordneten Ey auf:
In welchem Umfang sind die Planstellen der Bundesgrenzschutzfliegereinheiten besetzt?
Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Ey, bei der Beantwortung Ihrer Frage möchte ich zwischen dem fliegenden und dem nicht fliegenden Personal der Grenzschutzfliegergruppe differenzieren.
Von den Planstellen für das nichtfliegende Personal sind zur Zeit zirka 85 % besetzt. Bei den nicht besetzten Planstellen handelt es sich im wesentlichen um solche für Hubschraubermechaniker. Nach Abschluß des derzeit laufenden Ausbildungslehrgangs werden noch Ende dieses Jahres weitere ausgebildete Hubschraubermechaniker für den Einsatz zur Verfügung stehen. Dadurch wird das vorhandene Fehl weiter abgebaut.
Von den Planstellen für das fliegende Personal sind zur Zeit mehr als 70 % besetzt. Die Bundesregierung ist seit längerem mit Nachdruck bemüht, die personelle Situation bei dem fliegenden Personal der Grenzschutzfliegergruppe zu verbessern. Hierzu wird ein verstärkter Lehrgang zur Ausbildung von Hubschrauberführern und Bordwarten beitragen, der bereits im August 1975 begonnen hat und voraussichtlich Ende 1976 beendet sein wird. Damit stehen dann im Laufe des Jahres 1977 etwa 37 weitere Polizeivollzugsbeamte des fliegenden Personals zur Verfügung. Hierdurch wird auch bei dem fliegenden Personal eine wesentliche Verbesserung der personellen Situation eintreten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722606400
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0722606500
Herr Staatssekretär, worin liegen die Gründe für die unvollständige Besetzung der Planstellen des fliegenden Personals?
Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: Die Gründe dieses aufgezeigten Fehlbestandes an fliegendem Personal liegen im wesentlichen darin, daß sich die Aufgaben für die Grenzschutzfliegergruppe erheblich erweitert haben, etwa durch die Inbetriebnahme einer Reihe von Rettungshubschrauberstationen, die



Parl. Staatssekretär Dr. Schmude
von der Fliegergruppe ebenfalls bedient werden. Die Anwerbung von neuem fliegendem Personal, Bordwarten und Piloten ist nicht in dem raschen Fortschritt möglich gewesen, wie es die Ausweitung der Aufgaben eigentlich erfordert hätte. Es bedarf dazu einer längeren gezielten Ausbildung, die, wie ich Ihnen gesagt habe, zur Zeit läuft und von der wir uns zu Beginn und im Laufe des nächsten Jahres die notwendige Entlastung versprechen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722606600
Zweite Zusatzfrage.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0722606700
Herr Staatssekretär, besteht ein innerer Zusammenhang zwischen der unvollständigen Stellenbesetzung und der Weisung des Herrn Innenministers auf Vernichtung des Tarnmaterials für Bundesgrenzschutzfahrzeuge?
Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: Ich bitte um Entschuldigung, akustisch habe ich den zweiten Teil Ihrer Frage nicht verstanden.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0722606800
Besteht ein innerer Zusammenhang zwischen der Tatsache der unvollständigen Planstellenbesetzung in der Fliegereinheit und der Weisung des Herrn Innenministers auf Vernichtung des Tarnmaterials für Bundesgrenzschutzfahrzeuge?
Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: Jetzt begreife ich auch, weshalb ich es nicht verstanden hatte; denn ich traute im ersten Moment meinen Ohren nicht, als Sie diesen Begriff aussprachen. — Einen solchen Zusammenhang vermag ich überhaupt nicht zu erkennen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722606900
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Miltner.

Dr. Karl Miltner (CDU):
Rede ID: ID0722607000
Herr Staatssekretär, können Sie mir die absoluten Zahlen der besetzten Planstellen beim fliegenden Personal aus den letzten Jahren nennen, soweit Sie sie parat haben?
Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: Ich habe sie parat nach dem Organisations- und Stellenplan für 1975. Danach ist es so, daß für das fliegende Personal insgesamt 192 Stellen vorgesehen sind, von denen 136 besetzt waren; so muß man jetzt schon sagen. Es handelt sich dabei sowohl um Hubschrauberführer wie um Bordwarte, die gemeinsam in dieser Zahl genannt sind.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722607100
Ich rufe die Frage 20 des Herrn Abgeordneten Pohlmann auf:
Wie ist der gegenwärtige Stand des Genehmigungsverfahrens zur Errichtung und zum Betrieb eines Kernkraftwerks an der Weser (Grohnde), und liegen insbesondere jetzt die vollständigen Ergebnisse der Prüfungen des Bundesgesundheitsamts sowie der Strahlenschutzkommission vor?
Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: Frau Präsidentin, ich wäre dankbar, wenn ich die Fragen 20 und 21 zusammen beantworten könnte.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722607200
Da der Herr Fragesteller einverstanden ist, rufe ich auch die Frage 21 des Herrn Abgeordneten Pohlmann auf:
Wann ist mit einer endgültigen Stellungnahme der Bundesregierung zu rechnen?
Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Pohlmann, mit Schreiben vom 31. Januar 1976 an den niedersächsischen Sozialminister hat die Bundesregierung vorbehaltlich der Erfüllung einzelner technischer und administrativ-organisatorischer Auflagen dem Standort und Konzept und damit der Erteilung der ersten Teilerrichtungsgenehmigung für das Kernkraftwerk Grohnde zugestimmt.
Die angeforderten Stellungnahmen des Bundesgesundheitsamtes zum „Ärztlichen Memorandum zur industriellen Nutzung der Atomenergie" vom 9. Juli 1975 und zu Fragen der Kontamination von Produkten der benachbarten Lebensmittel- und Arzneimittelindustrie vom 28. Oktober 1975 sowie die Stellungnahmen der Strahlenschutzkommission lagen der Bundesregierung als Basis ihrer auch aus radiologischer Sicht grundsätzlich positiven Entscheidung zum Standort und Konzept vor. Eine Grundsatzentscheidung der Landesregierung für die Erteilung einer ersten Teilerrichtungsgenehmigung soll unmittelbar bevorstehen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722607300
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Pohlmann.

Eberhard Pohlmann (CDU):
Rede ID: ID0722607400
Herr Staatssekretär, können Sie etwas konkreter sagen, welche Ergebnisse die Prüfungen der beiden Kommissionen brachten?
Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: Ich bitte um Ihr Verständnis, Herr Kollege Pohlmann, das kann ich Ihnen hier nicht vortragen. Das geht sehr stark ins Detail und befaßt sich mit einer Fülle von Einzelfragen. Weder kann man diese Einzelfragen so zusammenraffen, daß sie in die Fragestunde paßten, noch sind sie dann verständlich, wenn sie zusammengerafft sind.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722607500
Zusatzfrage, Herr Abgeordneten Pohlmann.

Eberhard Pohlmann (CDU):
Rede ID: ID0722607600
Herr Staatssekretär, in welcher Form sind denn die Prüfungen durchgeführt worden? Sind insbesondere die Auswirkungen des Reaktorbetriebs auf die Fertigung der Arzneimittel-, Feinchemikalien- und Arzneimittelprodukte in den dort ansässigen Firmen an Ort und Stelle geprüft worden?
Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe Ihnen ja schon gesagt, daß dazu zwei Ausarbeitungen vorgelegen haben und daß Stellungnahmen des Bundesgesundheitsamtes und der Strahlenschutzkommission dazu eingeholt worden sind, die sich im einzelnen mit den geltend gemachten Bedenken auseinandersetzen.




Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722607700
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Pohlmann.

Eberhard Pohlmann (CDU):
Rede ID: ID0722607800
Herr Staatssekretär, das war nicht die Beantwortung meiner Frage. Deswegen möchte ich sie noch einmal ausdrücklich stellen. Sind z. B. die Prüfungen des Bundesgesundheitsamtes an Ort und Stelle durchgeführt worden?
Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, ob die Prüfungen an Ort und Stelle vorgenommen wurden. Nach meinem ersten Eindruck bei Durchsicht dieser Stellungnahmen ist das nicht erfolgt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722607900
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Pohlmann.

Eberhard Pohlmann (CDU):
Rede ID: ID0722608000
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, mir diese Frage schriftlich zu beantworten und mir, wenn diese Prüfungen an Ort und Stelle nicht stattgefunden haben, die Gründe zu nennen, warum das nicht geschehen ist?
Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: Ich bin gern bereit, darauf schriftlich einzugehen und Ihnen das darzulegen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722608100
Die Fragen 22 und 23 des Herrn Abgeordneten Wende werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Fragen 24 und 25 des Herrn Abgeordneten Büchner werden schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend ist. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 26 des Herrn Abgeordneten Spranger auf:
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Umfang und Auftrag der von der DKP eingesetzten sogenannten Arbeiterkorrespondenten?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) hat im Frühjahr 1973 entsprechend einem Beschluß des Parteivorstands zur Herausgabe des Zentralorgans „Unsere Zeit" als Tageszeitung begonnen, ein Netz von Arbeiter- und Volkskorrespondenten, wie es dort genannt ist, der UZ aufzubauen. Nach eigenen Angaben verfügt die UZ über etwa 700 ehrenamtliche Arbeiter- und Volkskorrespondenten im gesamten Bundesgebiet, die regelmäßig Berichte an die Redaktion schicken.
Von ihnen werden vor allem Informationen über Arbeits- und Lebensverhältnisse der Arbeitnehmer erwartet. Ihre Tätigkeit dient sowohl redaktionellen Zwecken der UZ als auch zur Unterrichtung der Führungsgremien der DKP. Zur Anleitung und Schulung der Arbeiter- und Volkskorrespondenten werden Rundbriefe versandt, die unter anderem Mitteilungen über Schwerpunkte des Redaktionsprogramms enthalten. Ferner werden regionale Beratungen und Seminare durchgeführt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722608200
Zu einer Zusatzfrage, bitte, Herr Abgeordneter.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0722608300
Herr Staatssekretär, kann die Bundesregierung ausschließen, daß das auf diese Art angesammelte Material nachrichtendienstlich verwendet wird?
Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung kann das nicht ausschließen. Sie ist aber andererseits der Meinung, daß in dieser Hinsicht eine besonders aufmerksame Verfolgung des Geschehens geboten ist. Sie wird, sobald ihr Erkenntnisse irgendeiner Art vorliegen, die notwendigen Folgerungen ziehen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722608400
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Spranger.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0722608500
Herr Staatssekretär, gibt es in der Bundesrepublik Deutschland demokratische Parteien, die sich der gleichen Methode der Ausspähung der DKP bedienen, die — so der Bundesverband der Deutschen Industrie — an Wirtschaftsspionage grenzt?
Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: Ich kann hier weder den Begriff der Ausspähung bestätigen noch das Urteil des Bundesverbandes der Deutschen Industrie übernehmen, sondern Ihnen nur sagen, daß es ein ähnliches Verfahren bei anderen Parteien unseres Wissens nicht gibt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722608600
Danke schön, Herr Staatssekretär. Damit sind die Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich erledigt.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. de With zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 27 des Abgeordneten Coppik auf:
Muß der Aussage des Generalbundesanwalts Buback im „Spiegel"-Gespräch vom 16. Februar 1976, in dem er eine neue gesetzliche Zuständigkeitsregelung als überflüssig ablehnte, weil der Staatsschutz von Leuten wahrgenommen werde, die sich dafür engagieren und solche Leute immer einen Weg fänden, entnommen werden, daß die Staatsschutzbehörden in der Vergangenheit Maßnahmen unter Mißachtung ihrer Bindung an Recht und Gesetz getroffen haben, und was wird die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen unternehmen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Dr. Hans de With (SPD):
Rede ID: ID0722608700
Die Äußerungen des Generalbundesanwalts in dem „Spiegel"-Gespräch vom 16. Februar 1976 sollten lediglich dessen Auffassung zum Ausdruck bringen, daß die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei auf Bundes- und Landesebene in der Praxis gut funktioniere, daß es also nach seiner persönlichen, von den vorliegenden Entwürfen abweichenden Ansicht bei vernünftiger Handhabung der geltenden gesetz-



Parl. Staatssekretär Dr. de With
lichen Vorschriften und bei engagierter Bereitschaft aller Beteiligten einer Neuregelung der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts nicht bedürfe. Dessenungeachtet besteht kein Anlaß zu der Annahme, die im strafrechtlichen Staatsschutz tätigen Behörden mißachteten ihre Bindung an Recht und Gesetz.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722608800
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Coppik.

Manfred Coppik (SPD):
Rede ID: ID0722608900
Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht, daß die Formulierungen, die Herr Buback in dem Interview gewählt hat, zumindest Anlaß zu Mißverständnissen geben mußten?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Nach dem Textzusammenhang möchte ich das verneinen. Außerdem ist hier eine deutliche Klarstellung erfolgt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722609000
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 28 des Abgeordneten Spranger auf:
Gegen wie viele Personen wurden seit 1. Januar 1975 bis heute wegen Verdachts der Spionage für die DDR oder für andere kommunistische Staaten durch Behörden der Bundesrepublik Deutschland Ermittlungsverfahren eingeleitet?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Wegen Verdachts des Landesverrats oder der geheimdienstlichen Tätigkeit sind im Jahr 1975 647 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, in der Zeit vom 1. Januar bis zum 29. Februar 1976 weitere 123 Ermittlungsverfahren.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722609100
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Spranger.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0722609200
Herr Staatssekretär, wie hoch schätzen Sie bei der Nennung dieser Zahlen die Dunkelziffer ein, insbesondere angesichts einer Zahl von etwa 10 000 KGB-Agenten, die Fernsehsendungen zufolge in der Bundesrepublik Deutschland tätig sein sollen.
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Es gibt keine faßbaren Anhaltspunkte zur Einschätzung der Dunkelziffer. Deswegen wäre es Spekulation, hier einen Prozentsatz zu nennen. Im übrigen kann ich auch nicht bestätigen, daß die von Ihnen angegebene Zahl so zutrifft. Ich kann ebenfalls nicht sagen, daß sie nicht zutrifft.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722609300
Eine weitere Zusatzfrage.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0722609400
Herr Staatssekretär, muß angesichts dieser Zahlen davon ausgegangen werden, daß die sogenannte Entspannungspolitik auf die subversive Tätigkeit der DDR keinerlei positive Auswirkungen gehabt hat?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Zunächst einmal kann ich keineswegs Ihren Hinweis auf die „sogenannte" Entspannungspolitik übernehmen. Sie wissen, was darunter zu verstehen ist.
Zum zweiten sind die Zahlen im Spiegel der letzten Jahre in etwa konstant geblieben, so daß sich daraus überhaupt nichts ablesen läßt. Ich meine, daß die Entspannungspolitik Vorteile hüben und drüben gebracht hat.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722609500
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Sauer.

Helmut Sauer (CDU):
Rede ID: ID0722609600
Herr Staatssekretär, können Sie bezüglich der Höhe der Zahlen einen Vergleich zu der Zeit vor dem Grundvertrag anstellen? Ist eine Steigerung oder ein Minus eingetreten?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Ich habe die Zahlen für die Zeit ab 1972 parat. Sie liegen 1972 bei 613, 1973 bei 629, 1974 bei 600. Davor waren sie etwas höher. Ab 1968 gibt es keine Vergleichsmöglichkeit, weil in diesem Jahr das Achte Strafrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten ist.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722609700
Danke schön.
Die Frage 29 des Abgeordneten Gansel wird auf Wunsch -des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ihnen, Herr Staatssekretär, herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Haehser zur Verfügung.

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0722609800

Trifft es zu, daß die Berliner Innungskrankenkassen (gestützt auf den Bescheid des Bundesfinanzministers vom 18. April 1960) insoweit ungleich behandelt werden, als die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) Berlin die zeitweise über dem „durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz der AOK im sonstigen Geltungsbereich des Gesetzes" im Sinne des § 17 SKAG Berlin vom 26. Dezember 1957 liegenden Beitragsanteile ohne Kürzung der „erforderlichen Zuschußbeträge" ihrem Vermögen bzw. Rückstellungen zuführen können, so daß sie für Zeiten, in denen ihr Beitragssatz unter dem durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz der AOK" liegt, den Differenzbetrag aus den vorher angesammelten Vermögensrückstellungen entnehmen, die Innungskrankenkassen dies jedoch nicht können?

Karl Haehser (SPD):
Rede ID: ID0722609900
Herr Kollege Müller, die Gewährung von Zuschüssen an die Allgemeine Ortskrankenkasse Berlin beruht auf dem § 17 des Selbstverwaltungs- und Krankenkassenangleichungsgesetzes vom 26. Dezember 1957. Danach hat die AOK Berlin einen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschuß des Landes Berlin, sofern die Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen die Einnahmen übersteigen. Den Innungskrankenkassen ist vom Gesetzgeber ein entsprechender Anspruch nicht zugestanden worden. Gleichwohl hat der Senat von Berlin nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen den Innungskrankenkassen seit 1960 als freiwillige Leistungen im Bedarfsfall ebenfalls Zuschüsse gewährt. Dadurch ist zwar eine völlige Gleichstellung mit der AOK nicht hergestellt worden; gewisse Härten hingegen konnten ,ausgeglichen werden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722610000
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller.




Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0722610100
Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, welche Überlegungen seinerzeit dazu geführt haben, daß der Brief des Bundesministers der Finanzen geschrieben worden ist, bzw. entsprach diese Regelung, die damit getroffen wurde, nicht dem Willen des damaligen Gesetzgebers, wonach alle ausschließlich für Berlin zuständigen gesetzlichen Krankenversicherungsträger gleich behandelt werden sollen?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Müller, ich habe Ihnen mit großem Bedacht das Datum des Selbstverwaltungs- und Krankenkassenangleichungsgesetzes genannt, nämlich den 26. Dezember 1957. Wenn ich mich recht erinnere, hatte Ihre Partei zu diesem Zeitpunkt die absolute Mehrheit hier im Deutschen Bundestag. Es gibt innerhalb Ihrer Fraktion noch einige Herren, die der damaligen Bundesregierung angehört haben. Ich konnte in der Kürze der Zeit nicht so tief in die Geschichte einsteigen. Vielleicht ist es Ihnen möglich, diese Herren zu befragen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722610200
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter. Müller.

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0722610300
Herr Staatssekretär, darf ich zunächst eine Vorbemerkung machen. Ihnen ist sicherlich bekannt, wie § 17 des SKAG Berlin lautet. Darf ich Sie fragen: Hat die Bundesregierung überhaupt noch die Absicht, die in § 17 vorgesehene Neuregelung — denn bis dahin sollte das nur gelten — des Zweiten Buches der RVO, nämlich der Krankenversicherung, dem Bundestag vorzuschlagen bzw. einen dafür notwendigen Gesetzentwurf einzubringen?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Müller, wenn Sie diese Frage stellen, muß ich die Frau Präsidentin und auch Sie um die Erlaubnis bitten, auch die Frage 31 als aufgerufen zu betrachten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722610400
Tun Sie das, Herr Staatssekretär! Sie ist damit aufgerufen:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um eine Gleichbehandlung aller für Berlin (West) zuständigen gesetzlichen Krankenkassen zu gewährleisten?
Haehser, Parl. Staatssekretär: In der Frage 31, Herr Kollege Müller, fragen Sie, was die Bundesregierung zu tun gedenke, um eine Gleichbehandlung aller für Berlin zuständigen gesetzlichen Krankenkassen zu gewährleisten. Ich erkläre Ihnen dazu, es ist der Bundesregierung nicht bekannt, daß der Senat von Berlin, der für die Gewährung der Zuschüsse an die Innungskrankenkassen zuständig ist, eine Änderung im Sinne Ihrer Anfrage anstrebt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722610500
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller.

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0722610600
Herr Staatssekretär, darf ich Sie darauf aufmerksam machen, daß das ein Bundesgesetz ist, daß also der Bundestag bzw. der Bund dafür zuständig ist.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Ich hatte Ihnen vorhin, Herr Kollege Müller, in Beantwortung Ihrer ersten Frage gesagt, welchen Raum das Bundesgesetz umfaßt und welcher freie Raum durch freiwillige Leistungen des Senats von Berlin mit unserer Zustimmung erfaßt wird.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722610700
Letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller.

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0722610800
Herr Staatssekretär, sind Sie sich darüber im klaren, daß die jetzige Regelung dazu führt, daß die Innungen als Garantieträger im Sinne des § 390 RVO, wonach die Innungen die erforderlichen Beihilfen aus eigenen Mitteln aufzubringen haben, wenn die Beiträge die Leistungen nicht decken, in Zukunft zur Kasse bitten müssen?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Ich habe Ihnen sagen dürfen, Herr Kollege Müller, wiederum in Beantwortung Ihrer ersten Frage, daß gewisse Härtefälle durch freiwillige Leistungen vermieden oder beseitigt worden sind. Ich sehe überhaupt keinen Grund, warum das nicht auch in Zukunft möglich sein sollte. Im übrigen ist es jedem Abgeordneten und Kollegen unbenommen, eine Initiative im Deutschen Bundestag zu ergreifen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722610900
Ich rufe die Frage 32 des Herrn Abgeordneten Dr. Kreile auf:
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß die Versagung des Betriebsausgabenabzugs für Beiträge des Arbeitgeberehegatten für eine Direktversicherung des Arbeitnehmerehegatten im Rahmen von steuerlich anzuerkennenden Arbeitsverhältnissen, wenn im Todesfall des Arbeitnehmerehegatten der Arbeitgeberehegatte oder die gemeinsamen Kinder bezugsberechtigt sind, nicht mit den Verfassungsnormen in Einklang steht und auch nicht aus dem Bundesfinanzhof-Urteil vom 20. April 1972 — IV R 176/68 (Bundessteuerblatt 1972 II S. 538) hergeleitet werden kann, und wenn ja, welche Folgerungen wird sie aus dieser Auffassung ziehen?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Ich sehe Herrn Dr. Kreile nicht.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722611000
Doch, da ist er. — Wären Sie so liebenswürdig, Herr Dr. Kreile, sich an das Mikrophon zu begeben?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Dr. Kreile, die Bundesregierung stimmt der in Ihrer Frage zum Ausdruck gebrachten Auffassung nicht zu.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722611100
Haben Sie dazu Fragen, Herr Abgeordneter?

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)


Dr. Reinhold Kreile (CSU):
Rede ID: ID0722611200
Herr Staatssekretär, nachdem Sie die Frage so kurz und bündig, wenn auch zumindest in der Wertung falsch beantwortet haben, darf ich Sie fragen: Wie rechtfertigt die Bundesregierung den Ausschluß des Betriebsausgabenabzugs für den Fall, daß die gemeinsamen Kinder bezugsberechtigt sind, obwohl das von mir zitierte

Dr. Kreile
Bundesfinanzhofurteil vom 20. April 1972 nur den Fall der Bezugsberechtigung der Arbeitnehmerehegatten entschieden hat?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Kreile, auch hier gilt, daß ich eigentlich die Frau Präsidentin und Sie um Erlaubnis hätte bitten müssen, beide Fragen zusammen zu beantworten; denn Ihre zweite eingereichte Frage zielt genau auf das ab, was Sie jetzt in der Zusatzfrage untergebracht haben.
Darf ich die zweite Frage jetzt mitbehandeln?

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722611300
Der Herr Abgeordnete Dr. Kreile ist sicher damit einverstanden. — Ich rufe also auch noch seine Frage 33 auf:
Wie vereinbart die Bundesregierung eine gegebenenfalls abweichende Auffassung mit dem vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsatz, daß ernsthaft gewollte und durchgeführte Vereinbarungen über Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgeberehegatten für den Arbeitnehmerehegatten auch steuerlich zu beachten sind, und warum hat die Bundesregierung ihre ursprüngliche Absicht, in den genannten Fällen den Betriebsausgabenabzug anzuerkennen (vgl. Schnellbrief des Bundesfinanzministers an die Länderfinanzminister -senatoren vom 23. September 1975 — IV B 1 — S. 2176-155/76 —), aufgegeben?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Kreile, das in Ihrer ersten Frage genannte Urteil des Bundesfinanzhofs kommt zu folgendem Ergebnis:
Eine Vertragsbestimmung, nach der die Versicherungssumme bei vorzeitigem Tod des Arbeitnehmerehegatten dem Arbeitgeberehegatten zufallen soll, rechtfertigt die Feststellung, daß der Abschluß des Versicherungsvertrages in nicht unbedeutendem Umfang durch Erwägungen der persönlichen Lebensführung des Steuerpflichtigen veranlaßt ist. Dieses Urteil des Bundesfinanzhofs ist in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Behandlung von Zukunftssicherungsleistungen zugunsten des Arbeitnehmerehegatten ergangen. Das Bundesverfassungsgericht hat der Finanzverwaltung ausdrücklich zugestanden, mit Rücksicht auf die besonderen persönlichen Beziehungen zwischen den Ehegatten besondere Anforderungen an den Nachweis der Ernsthaftigkeit der Maßnahmen der Zukunftssicherung zu stellen. Dies schließt auch die Feststellung ein, daß der Abschluß einer Direktversicherung auch dann durch Erwägungen der persönlichen Lebensführung veranlaßt ist, wenn eine erhebliche Möglichkeit in Betracht zu ziehen ist, nämlich das Todesfallrisiko, mit der die Versicherungsleistung unmittelbar dem Arbeitgeberehegatten zugutekommt.
Bei dem im zweiten Teil Ihrer Frage genannten Schnellbrief des Bundesministers der Finanzen handelte es sich um einen Entwurf einer Regelung, der bei der abschließenden Meinungsbildung über die in Rede stehende Frage insoweit nicht berücksichtigt wurde. Der Bundesrat hat der Entscheidung des Bundesfinanzministeriums mit der Verabschiedung der Einkommensteuer-Ergänzungsrichtlinien 1975, wenn ich mich recht erinnere, mit großer Mehrheit oder gar einstimmig zugestimmt.
Herr Kollege Dr. Kreile, die gebotene Kürze der Beantwortung in der Fragestunde setzt der Darstellung der schwierigen verfassungs- und steuerrechtlichen Probleme, die Sie aufgeworfen haben, Grenzen. Ich gehe davon aus, daß sich die Steuerexperten weiterhin mit diesen Problemen zu befassen haben werden. Eine von den geltenden Richtlinien abweichende Auslegung des Gesetzes scheint mir zumindest so lange nicht vertretbar zu sein, als unübersehbare Mißbrauchsmöglichkeiten damit verbunden wären.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722611400
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Kreile.

Dr. Reinhold Kreile (CSU):
Rede ID: ID0722611500
Herr Staatssekretär, ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß die von ihr vertretene Auffassung dem Grundgedanken des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 widerspricht und daß besonders die kleinen und mittleren Familienbetriebe beim Aufbau einer angemessenen Altersversorgung für die mitarbeitende Ehefrau benachteiligt werden?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Kreile, ich kann mir nicht denken, daß alle meine sorgfältig ausgearbeiteten Ausführungen gänzlich ohne Wirkung an Ihnen vorübergegangen sind. Ich habe Ihnen am Schluß sagen dürfen, daß die schwierigen verfassungs- und steuerrechtlichen Probleme, die in dieser Frage enthalten sind, zwar von Ihnen sehr gut begriffen werden — soviel ich weiß, sind Sie als Anwalt auf diesem Rechtsgebiet tätig —, aber es würde den Rahmen der Fragestunde sprengen, nähme man hier zu diesem Spezialproblem Stellung. Von daher rühren die im Schlußabsatz meiner Antwort gemachten Mitteilungen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722611600
Noch eine Zusatzfrage; es ist die letzte.

Dr. Reinhold Kreile (CSU):
Rede ID: ID0722611700
Herr Staatssekretär, nachdem Sie am Schluß Ihrer Antwort darauf hingewiesen haben, daß es Ihnen im wesentlichen darum geht, Mißbräuche auszuschließen, darf ich Sie fragen, ob Ihr Haus bereit ist, gründlich zu überprüfen, ob es gesetzliche Möglichkeiten gibt, diese Mißbräuche auszuschließen, dabei aber zu dem Ergebnis zu kommen, daß eine mitarbeitende Ehefrau nicht schlechter gestellt wird als ein fremder Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber der Ehemann ist.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Wenn ich Ihnen die Frage so beantworten wollte, wie Sie es erheischen, würde ich Ihnen bereits das Ergebnis einer Prüfung mitteilen, die Sie von uns erwarten. Ich habe hier gesagt, Herr. Kollege, daß die Steuerexperten sich sicher auch weiterhin mit diesen Problemen befassen werden. Steuerexperten gibt es nicht nur im Finanzministerium, sondern, wofür Sie selber ein lebendiges Beispiel sind, auch im Deutschen Bundestag.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722611800
Diese Frage ist ein ungeheuer kompliziertes Thema. Vielen Dank!



Präsident Frau Renger
Ich rufe die Frage 34 des Herrn Abgeordneten Dr. Althammer auf:
Welche der im Rechnungsjahr 1975 entstandenen Minderausgaben gegenüber den Ansätzen des Bundeshaushaltsplans 1975 sind aus welchen Gründen einmaliger Natur, rechtfertigen also nicht die Herabsetzung der Ansätze im Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 1976 und/oder im Finanzplan für die Jahre 1975 bis 1979?
Herr Staatssekretär.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Althammer, bei 25 von mehr als 7 100 Ausgabetiteln des Haushalts 1975 sind Minderausgaben von mehr als 50 Millionen DM entstanden. Ihre Summe entspricht in etwa der gesamten Minderausgabe 1975. Bei den. 25 Titeln sind Minderausgaben außer Betracht geblieben, die sich innerhalb einer Titelgruppe mit Mehrausgaben ausgleichen.
Von den 25 Titeln entfallen drei auf die Verzinsung der Bundesschuld, für die Herabsetzungsmöglichkeiten u. a. bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage Ihrer Fraktion zur Haushaltswirtschaft 1975, Bundestagsdrucksache 7/4736, begründet wurden. Wie in der Antwort auf die gleiche Kleine Anfrage von mir mitgeteilt worden ist, ergibt sich die Möglichkeit zu begrenzten Herabsetzungen auch bei den folgenden Ansätzen: Ausbildungsförderung, Kriegsopferversorgung, Kriegsopferfürsorge, Liquiditätshilfe an die Bundesanstalt für Arbeit, Zuschüsse an die knappschaftliche Rentenversicherung, Leistungen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, Wohnungsbauprämien und Kindergeld.
Alle übrigen Minderausgaben müssen nach dem heutigen Erkenntnisstand als einmalig angesehen werden. Sollten sich neue Erkenntnisse ergeben, bin ich selbstverständlich gerne bereit, mich dazu im Haushaltsausschuß zu äußern, wie es Ihnen selbstverständlich unbenommen ist, mich dazu im Haushaltsausschuß zu fragen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722611900
Eine Zusatzfrage.

Dr. Walter Althammer (CSU):
Rede ID: ID0722612000
Herr Staatssekretär, angesichts des nun angelaufenen Haushaltsjahres 1976: Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, die sie veranlassen werden, noch vor Abschluß oder beim Abschluß der Haushaltsberatungen im Haushaltsausschuß weitere Kürzungsvorschläge zu machen?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Althammer, nicht nur die Bundesregierung hat Erkenntnisse, sondern auch die Herren Kollegen des Haushaltsausschusses haben Erkenntnisse, und zum Teil sind Schlußfolgerungen bei dem bisherigen Beratungsverfahren des Haushalts schon vollzogen worden. Dazu haben Ihre Kollegen im einzelnen Fragen gestellt. Ich möchte deshalb gerne den Aufruf dieser Fragen abwarten. Ich stehe im übrigen zu dem Wort, daß ich Ihnen im Haushaltsausschuß auf Ihre Fragen, die dieses Problem betreffen, Rede und Antwort stehe.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722612100
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Walter Althammer (CSU):
Rede ID: ID0722612200
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung angesichts der Erfahrungen mit dieser gerade im letzten Jahr exorbitant hohen Summe der nicht ausgegebenen Mittel bereit, im Haushaltsjahr 1976 eine höhere globale Minderausgabe einzusetzen?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Althammer, ich brauche Ihnen als Experten nicht klarzumachen, daß eine globale Minderausgabe noch keine Ersparnis bedeutet, sondern allenfalls einen Appell, viel Geld einzusparen. Ich denke, wir können und sollten hier in der Fragestunde nicht das in Gang befindliche Beratungsverfahren des Bundeshaushalts 1976 vorwegnehmen oder gar überflüssig machen. Im Haushaltsausschuß und später hier im Plenum und sogar im Bundesrat wird der ganze Bundeshaushalt 1976 beraten. Ich denke, dabei wird auch die Frage einer globalen Minderausgabe eine Rolle spielen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722612300
Ich rufe die Frage 35 des Herrn Abgeordneten Dr. Althammer auf:
Inwieweit und aus welchen Gründen lassen sich gegenüber dem Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 1976 und/oder gegenüber den Ansätzen des Finanzplans für die Jahre bis 1979 Herabsetzungen bei den Ausgabeansätzen für die Ausbildungsförderung im einzelnen rechtfertigen?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Althammer, aus dem Ist-Ergebnis 1975 bei der Ausbildungsförderung lassen sich keine sicheren Schlüsse auf die Ausgabenentwicklung 1976 ziehen. Die Ausgaben für die Monate Januar und Februar deuten allerdings darauf hin, daß der Bedarf an Bundesmitteln für das Haushaltsjahr 1976 rund 1,8 Milliarden DM betragen wird. Eine geringfügige Einsparung erscheint möglich. Ich möchte aber hier das Beratungsergebnis des Haushaltsausschusses nicht vorwegnehmen, der den Einzelplan 31 meines Wissens am 31. März — das ist übrigens mein Geburtstag; vielleicht wollen Sie sich dies vormerken, Herr Kollege Althammer —

(Heiterkeit)

beraten wird.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722612400
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Althammer.

Dr. Walter Althammer (CSU):
Rede ID: ID0722612500
Herr Staatssekretär, ungeachtet Ihres drohenden Geburtstages möchte ich Sie fragen, ob sich vielleicht zusätzliche Einsparungsmöglichkeiten aus der Umstellung auf die Darlehensförderung ergeben.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Ich sehe es so, daß die Einsparungsmöglichkeiten, die sich jetzt abzeichnen, unter Umständen eben darauf zurückzuführen sind. Das bedarf aber noch der genauen Prüfung. Diese Prüfung wird bei der Beratung im Haushaltsausschuß am 31. März 1976 erfolgen können.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722612600
Eine letzte Zusatzfrage, Herr Dr. Althammer.




Dr. Walter Althammer (CSU):
Rede ID: ID0722612700
Herr Staatssekretär, eine Frage, die die Regierung eigentlich bereits jetzt klar beantworten können müßte, ist die Frage, ob sich durch das Herausfallen von bisherigen Zuschußempfängern aus der Förderung infolge der inflationsbedingten Einkommenssteigerung der Eltern wesentliche Einsparungen ergeben und ob die Bundesregierung daran denkt, diesem negativen Prozeß, nämlich dem Herausfallen bisher Geförderter wegen der Inflationsentwicklung, durch eine Ausweitung der Bezuschussungsmöglichkeiten entgegenzuwirken.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Althammer, Sie werden verstehen, daß ich es nicht verstehe, daß Sie hier den Ausdruck „inflationsbedingt" gebrauchen. Angesichts der Tatsache einer - zu unserer gemeinsamen Freude — außergewöhnlich niedrigen Preissteigerungsrate erscheint dieser Ausdruck unangebracht. Er war es auch in der Vergangenheit.

(Zuruf der Abg. Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU])

- Was sind Sie unhöflich! Ich rede mit Ihrem Kollegen Althammer, und Sie stören mich.
Das Zweite, was ich sagen will, ist, daß in der Tat alle Schlußfolgerungen, die aus dem bisherigen Verlauf der ersten Monate des Jahres 1976 gezogen werden können, erst bei der Beratung im Haushaltsausschuß in 21 Tagen gezogen werden können.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722612800
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Westphal.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0722612900
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Auffassung, daß Herr Kollege Dr. Althammer als Berichterstatter für den Einzelplan 31, in dem es um die Ausbildungsförderung geht, und auch ich als Mitberichterstatter für diesen Einzelplan uns um das geringfügige Erfolgserlebnis von Berichterstattern im Haushaltsausschuß bringen, wenn wir schon jetzt durch Fragen an eigentlich die falsche Adresse herauszufinden versuchen, um wieviel wir die Ansätze für die Ausbildungsförderung kürzen können?

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722613000
Herr Abgeordneter, ich glaube, diese Frage beantwortet sich von selbst.
Haehser, Pad. Staatssekretär: Ich hätte Herrn Westphal allerdings gerne gesagt, daß ich mit ihm einer Auffassung bin:

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722613100
Ich weiß, daß Sie darauf gern antworten würden.
Ich rufe die Frage 36 des Herrn Abgeordneten Haase (Kassel) auf:
Inwieweit und aus welchen Gründen lassen sich gegenüber dem Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 1976 und/oder gegenüber den Ansätzen des Finanzplans für die Jahre bis 1979 Herabsetzungen bei den Ausgabeansätzen für die knappschaftliche Rentenversicherung rechtfertigen?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Haase, ich möchte Ihre beiden Fragen wegen des engen Sachzusammenhangs gern zusammen beantworten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722613200
Wenn der Fragesteller damit einverstanden ist, rufe ich jetzt noch die Frage 37 auf:
Inwieweit und aus welchen Gründen lassen sich gegenüber dem Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 1976 und/oder gegenüber den Ansätzen des Finanzplans für die Jahre bis 1979 Herabsetzungen bei den Ausgabeansätzen für die Kriegsopferversorgung und -fürsorge rechtfertigen?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Der Haushaltsausschuß hat in Ihrer Gegenwart, Herr Kollege Haase, den Haushalt des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung am 12. Februar 1976 beraten und dabei auch über die von Ihnen jetzt erfragten Ansätze beschlossen. Sie werden sich erinnern, daß die Ausgabenansätze im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 1976 auf Grund der Ausgabenentwicklung des Jahres 1975 im Bereich der knappschaftlichen Rentenversicherung um 230 Millionen DM und im Bereich der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge um rund 120 Millionen DM gekürzt worden sind.
Ob und gegebenenfalls welche Folgerungen in diesen Ausgabenbereichen für die Jahre 1977 bis 1979 gezogen werden können, wird im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Finanzplans bis 1980 geprüft werden.
Ergänzend möchte ich noch einmal wiederholen:
Es kann für die Ausgabenentwicklung bei der knappschaftlichen Rentenversicherung nicht davon ausgegangen werden, daß 1976 wiederum zahlreiche Sonderschichten im Steinkohlenbergbau gefahren werden und überdies die Zahl der Beschäftigten wie 1975 steigt.
Ebenso kann eine Fortsetzung des überproportionalen Rückgangs der Zahl der Empfänger von Kriegsopferrenten nicht ohne weiteres unterstellt werden. Außerdem dürften bei der Kriegsopferversorgung drei Verordnungen mit höheren Ausgaben nunmehr 1976 wirksam werden, die bereits in den Ansätzen 1975 berücksichtigt waren.
Diese ergänzenden Mitteilungen von mir sind für Sie wahrscheinlich keine Neuigkeiten. Denn ich habe mich auf die schriftliche Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage bezogen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722613300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Haase? — Keine Zusatzfrage.

(Beifall bei der SPD)

Ich rufe die Frage 38 des Herrn Abgeordneten Möller (Lübeck) auf:
Inwieweit und aus welchen Gründen lassen sich gegenüber dem Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 1976 und/oder gegenüber den Ansätzen des Finanzplans für die Jahre bis 1979 Herabsetzungen bei den Ausgabeansätzen für die Krankenhausfinanzierung rechtfertigen?
Bitte, Herr Staatssekretär.



Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Möller, die Ausgabenentwicklung im Haushaltsjahr 1975 sowie die zwischenzeitlich vorliegenden genauen Bedarfsmitteilungen der Länder rechtfertigen eine Herabsetzung des im Haushaltsentwurf 1976 für die Krankenhausfinanzierung ausgebrachten Ansatzes um vielleicht 55 Millionen auf 1 000 Millionen. Für die folgenden Jahre sind die Finanzplanbeträge auch unter Berücksichtigung der Begrenzung der Neubaufinanzierung nach dem Haushaltsstrukturgesetz dem voraussichtlichen Bedarf bereits angepaßt worden. Die jetzt vorgesehenen Beträge sind zur Erfüllung der Leistungsverpflichtungen des Bundes nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz erforderlich.
Gestatten Sie mir den Hinweis, Herr Kollege Möller, daß meines Wissens die Beratung der Thematik des Krankenhausfinanzierungsgesetzes im Haushaltsausschuß bis zur Bereinigungssitzung verschoben worden ist. Ich sehe wenig Sinn darin, nicht die Bereinigungssitzung abzuwarten, sondern die Thematik bereits hier zu klären. Aber ich muß das Ihrem eigenen Urteil überlassen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722613400
Eine Zusatzfrage.

Heiner Möller (CDU):
Rede ID: ID0722613500
Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen, daß Sie uns zumindest die Möglichkeit lassen, diese Problematik auch hier zu erörtern und nicht nur so, wie es vielleicht seitens der Regierung geplant ist.—Halten Sie es auf Grund jetzt vorliegender Länderbedarfsplanungen für ausgeschlossen, daß in den kommenden Jahren eine weitere Reduzierung dieses Mittelansatzes erfolgen könnte?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Zunächst, Herr Kollege Möller, zu dem Vorwurf, wir gäben Ihnen nicht die Möglichkeit, noch einmal darüber zu reden. Wenn Sie uns gefragt hätten, hätten Sie die Möglichkeit natürlich auch von uns bekommen. Aber Sie haben sie sich in Ihrer eigenen Souveränität selber geschaffen, indem Sie eine Bereinigungssitzung für richtig gehalten haben, wie das auch in der Vergangenheit der Fall war.
Weitergehende Herabsetzungen — und damit Antwort auf Ihre Frage — erscheinen nicht vertretbar, weil die gemäß § 10 des Krankenhausgesetzes mit Rückwirkung zum 1. Oktober 1974 beschlossene Verordnung über die Anpassung von Leistungen an die Kostenentwicklung sowie Nachzahlungsverpflichtungen im Rahmen der sogenannten Alten Last — Kapitaldienstleistungen der Krankenhäuser aus Altverschuldungen sind das — zusätzlich ausgabewirksam werden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722613600
Eine weitere Zusatzfrage.

Heiner Möller (CDU):
Rede ID: ID0722613700
Herr Staatssekretär, Sie halten es sicherlich auch für völlig ausgeschlossen, daß sich die Regierung u. a. in diesem Ansatz vielleicht ein gewisses Reservepolster verschaffen will?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Das halte ich in der Tat für ausgeschlossen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722613800
Ich rufe die Frage 39 des Herrn Abgeordneten Möller auf:
Inwieweit und aus welchen Gründen lassen sich gegenüber dem Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 1976 und/oder gegenüber den Ansätzen des Finanzplans für die Jahre bis 1979 Herabsetzungen bei den Ausgabeansätzen für die Wohnungsbauprämien rechtfertigen?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Möller, die Unterschreitung des Solls bei den Wohnungsbauprämien um 76 Millionen DM dürfte auch für 1976 eine Minderung des Ansatzes gegenüber dem Regierungsentwurf rechtfertigen. Die Beratung dieses Ansatzes ist im Haushaltsausschuß allerdings auch deswegen zurückgestellt worden, um noch die Kassenabflüsse der Monate Januar und Feburar 1976 bei der Bemessung des Ansatzes 1976 berücksichtigen zu können.
Für die Jahre ab 1977 scheint aus heutiger Sicht eine weitere Herabsetzung der im Finanzplan vorgesehenen Beträge nicht vertretbar, zumal die Auswirkungen des Haushaltsstrukturgesetzes auch in diesem Fall nicht außer acht gelassen werden dürfen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722613900
Eine Zusatzfrage.

Heiner Möller (CDU):
Rede ID: ID0722614000
Herr Staatssekretär, bedeutet diese Erklärung, daß die als Kürzungen groß herausgestellten Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltsstruktur laut Kabinettsbeschluß vom 10. September in Wirklichkeit nichts anderes sind als ohnehin rein technisch zu erwirtschaftende Minderausgaben?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Das bedeutet das nicht, Herr Kolleger Möller.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722614100
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID0722614200
Herr Staatssekretär, haben Sie nach diesem Teil der Fragestunde nun auch den Eindruck, daß die Kollegen von der Opposition nachweisen wollten, daß sie den Beratungen im Haushaltsausschuß mit unzulänglicher Aufmerksamkeit gefolgt sind, weil Sie entweder die Fragen, die sie dort hätten stellen müssen, dort hätten stellen können, oder aber die Antworten dort nicht gehört haben?

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722614300
Dies ist keine Frage an den Herrn Staatssekretär nach den Richtlinien für die Fragestunde. Das können Sie im Anschluß miteinander aushandeln. -- Keine weiteren Zusatzfragen? —Die Fragen 40, 41, 42 und 43 sind von den Fragestellern, den Herren Abgeordneten Dr. Häfele und Leicht, zurückgezogen worden.
Ich rufe die Frage 44 des Herrn Abgeordneten Dr. Sprung auf:



Präsident Frau Renger
Wie gliedern sich die in 1975 brutto aufgenommenen Kredite nach Fälligkeiten auf, d. h., in welcher Höhe wurden Kredite mit bis zu einjähriger Laufzeit, mit bis zu zweijähriger Laufzeit, bis zu dreijähriger Laufzeit, bis zu vierjähriger Laufzeit und bis zu mehr als vierjähriger Laufzeit aufgenommen?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Sprung, Ihre mündliche Anfrage ist identisch mit der Frage 5 der Kleinen Anfrage, die Neuverschuldung des Bundes 1975 und Auswirkungen auf die Folgejahre betreffend, die Sie seinerzeit mitunterzeichnet hatten und die ich mit Schreiben vom 11. Januar 1976 beantwortet habe. In der Antwort habe ich ausgeführt, daß detaillierte Angaben u. a. zu der in Rede stehenden Frage die Verhandlungsposition der Bundesregierung am Markt möglicherweise erschweren und damit zu höheren, vom Steuerzahler zu tragenden Kreditbeschaffungskosten führen würden. Daran hat sich nichts geändert. Ich kann Ihnen deshalb auch heute keine zusätzlichen Angaben machen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722614400
Eine Zusatzfrage.

Dr. Rudolf Sprung (CDU):
Rede ID: ID0722614500
Herr Staatssekretär, die Frage bezog sich auf die im Jahre 1975 aufgenommenen Kredite. Über diese ist nicht mehr zu verhandeln. Ich wiederhole daher noch einmal die Bitte, diese Frage, auf die in der Beantwortung der Kleinen Anfrage keine Antwort gegeben worden ist, doch zu beantworten. Was steht dem Wunsch entgegen, in bezug auf die im Jahre 1975 aufgenommenen Kredite eine Antwort zu erhalten?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Nun, aus dem Geschehen eines vergangenen Jahres können natürlich Rückschlüsse auf folgende Jahre gezogen werden. Man mag die Erschwernis unterschiedlich beurteilen und daher das, was man eh weiß, von der Bundesregierung als Antwort hören mögen. Ich kann dazu nur sagen: Es ist ein Unterschied, ob man das, was man eh weiß, einfach weiß oder durch den Mund des Vertreters des Bundesfinanzministeriums gewissermaßen amtlich weiß. Sie, Herr Kollege Dr. Sprung, kennen den Gesamtbetrag der Kredite im Jahre 1975: 44,6 Milliarden DM brutto. Ich nenne Ihnen gern auch den Anteil der Kredite mit Laufzeiten unter zwei Jahren. Das ist etwa ein Drittel.
Bezüglich der Erschwernis der Kreditbeschaffung, die Sie hier angesprochen haben und zu der ich Ihnen eine Antwort gegeben habe, möchte ich dem, was ich auf die Frage des Kollegen Professor Zeitel sagen möchte, nicht vorgreifen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722614600
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich darf dann die Frage 45 des Herrn Abgeordneten Dr. Sprung aufrufen:
In welcher Höhe werden im Jahr 1975 aufgenommene Kredite (brutto) bzw. vorher aufgenommene Kredite im Jahr 1976 vor und nach dem 1. Oktober zur Rückzahlung fällig?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Dazu, Herr Kollege Dr. Sprung, ist zu sagen, daß von den im Jahre 1975 aufgenommenen Krediten vor dem 1. Oktober 1976 5,55 Milliarden DM und danach bis Ende 1976 2,48 Milliarden DM fällig werden. Von den vor 1975 aufgenommenen Krediten werden vor dem 1. Oktober 1976 6,89 Milliarden DM und danach bis Ende 1976 4,04 Milliarden DM fällig.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722614700
Ich rufe die Frage 46 des Herrn Abgeordneten Dr. Zeitel auf:
Was sind „langfristige Schulden" im Sinne des Kreditfinanzierungsplans 1976 (Gesamtplan Teil III des Regierungsentwurfs eines Bundeshaushaltsplans 1976), und wie erklärt sich der starke Anstieg des Tilgungsbedarfs „langfristiger Schulden" im Jahr 1976 (11 Milliarden DM) sowohl gegenüber dem Vorjahr (Soll 5,7 Milliarden DM) wie auch gegenüber den Ansätzen des letzten Finanzplans für das Jahr 1976 (5,8 Milliarden DM) ?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Professor Dr. Zeitel, die Systematik der Einteilung der Kreditaufnahmen des Bundes nach kürzer- und längerfristig richtet sich nach der Form der Kreditaufnahme. Dabei wird davon ausgegangen, daß für bestimmte Kreditformen kürzer- oder längerfristige Laufzeiten typisch sind. Für die Jahre bis 1974 hat in der Regel Übereinstimmung zwischen Kreditform und tatsächlicher Laufzeit bestanden. Im Jahre 1975 war zeitweilig das Angebot an langfristigen Krediten sehr gering, dagegen an kürzerfristigen Mitteln sehr umfangreich. Wir haben das auch schon einmal in der Fragestunde behandelt. Dabei bevorzugten die Kreditgeber kürzerfristige Schuldscheindarlehen. In Anpassung an die Wünsche der Kreditgeber und in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Deutschen Bundesbank hat der Bund Schuldscheindarlehen mit Laufzeiten zwischen 1 und 4 Jahren aufgenommn. Diese Schuldscheindarlehen wurden entsprechend ihrer Form wie alle anderen Schuldscheindarlehen statistisch unter den langfristigen Kreditaufnahmen erfaßt. Inzwischen, Herr Kollege Professor Dr. Zeitel, hat sich das Verhalten der Kreditgeber wieder normalisiert; die Kreditaufnahmen des Bundes in Form von Schuldscheindarlehen hatten im bisherigen Verlauf von 1976 eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren, im Schwergewicht sogar von acht bis zehn Jahren.

Dr. Gerhard Zeitel (CDU):
Rede ID: ID0722614800
Herr Staatssekretär, könnten Sie mir vielleicht ergänzend sagen, wie hoch der Anteil von Schuldscheindarlehen mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren bei den Kreditaufnahmen im Jahre 1975 war?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Darf ich Ihnen das in einem Brief nachtragen, Herr Kollege?

Dr. Gerhard Zeitel (CDU):
Rede ID: ID0722614900
Bitte! — Und könnten Sie, Herr Staatssekretär, mir sagen, wie die Forderungen, die die Rentenversicherungsträger gegenüber dem Bund haben, einklassifiziert sind und welche Streuung sie aufweisen?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Ich möchte zu diesem Thema bei der Beantwortung Ihrer Frage 47 einige Bemerkungen machen, will Ihnen aber das, was nicht ganz zur Frage 47 paßt, gern auch schriftlich darstellen.




Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722615000
Ich rufe Frage 47 des Herrn Abgeordneten Dr. Zeitel auf:
Inwiefern glaubt die Bundesregierung, daß detaillierte Angaben, in welchen Monaten des Jahres 1976 welche Kreditbeträge zur Rückzahlung fällig werden, die Verhandlungsposition der Bundesregierung am Markt möglicherweise erschweren und damit zu höheren, vom Steuerzahler zu tragenden Kreditbeschaffungskosten führen könnten, wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage betr. Neuverschuldung des Bundes 1975 und Auswirkungen auf die Folgejahre vom 11. Februar 1976 (Drucksache 7/4735) angegeben, und glaubt die Bundesregierung wirklich, daß den in Betracht kommenden Banken und Kapitalsammelstellen die Konditionen der Bundeskredite im wesentlichen nicht bekannt seien?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Ich bitte um Entschuldigung, ich habe jetzt einen Fehler gemacht. Herr Kollege, ich hatte in Erinnerung, daß hier eine Frage zur Rentenversicherung vorliegt. Soviel ich weiß, ist diese aber zurückgezogen oder zurückgestellt worden. Ich bitte um Entschuldigung. Ich beantworte Ihnen jetzt also Frage 47.
Die Konditionen für Bundesanleihen, Bundesschatzbriefe, Kassenobligationen, U-Schätze und Finanzierungsschätze werden öffentlich bekanntgegeben. Die Konditionen für Schuldscheindarlehen werden den Kreditinstituten und Kapitalsammelstellen zwar zum Teil bekannt; diese Stellen erfahren aber z. B. nichts über die Höhe der in Ihrer Frage angesprochenen monatlich anfallenden Kredittilgung.
Diese Zahlen können Hinweise auf die Dringlichkeit des Kreditbedarfs des Bundes geben und insbesondere in Zeiten eines angespannten Kapitalmarktes die Kreditgeber zu höheren Zinsforderungen als andernfalls veranlassen. Es ist nicht auszuschließen, daß der Bund wegen der Dringlichkeit seines Liquiditätsbedarfs dann auf die erhöhten Zinsforderungen eingehen müßte.
Die andere Frage darf ich Ihnen, Herr Kollege, wie gesagt, schriftlich beantworten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722615100
Keine weiteren Zusatzfragen.
Die Fragen 48 und 49 des Abgeordneten Höcherl sind vom Fragesteller zurückgezogen worden. — Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Grüner zur Verfügung.
Frage 50 des Herrn Abgeordneten MHz wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet; die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 51 des Herrn Abgeordneten Dr. Jens auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Abonnentenwerbung von Zeitungsverlagen, bei der z. B. für ein Einjahresabonnement vielfältige Prämien in einem Wert von 60 DM bis 80 DM gewährt werden, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den Zeitungsverlagen dadurch zu helfen, daß die Abonnentenwerbung durch gesetzliche oder kartellrechtliche Maßnahmen für alle Verlage gleichmäßig unterbunden wird?
Bitte, Herr Staatssekretär.

Martin Grüner (FDP):
Rede ID: ID0722615200
Herr Kollege, die Gewährung von Sachprämien—z. B. von Büchern und Schallplatten—an private Werber von Zeitungsabonnements ist im
Zeitungsvertrieb seit langem üblich. In der Vergangenheit hat es Auswüchse durch überhöhte Werbeprämien gegeben. Um Mißstände zu beseitigen, die geeignet sind, den echten Leistungswettbewerb zwischen den Zeitungsverlagen auszuschalten und finanziell schwächere Unternehmen gezielt aus dem Markt zu verdrängen, hat der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger Wettbewerbsregeln erarbeitet und im Mai 1975 beim Bundeskartellamt in das Register der Wettbewerbsregeln eintragen lassen.
Die Verbandsmitglieder des Zeitungsverlegerverbandes haben sich mit diesen Wettbewerbsregeln u. a. dazu verpflichtet, privaten Werbern für die Vermittlung von Abonnements nur Sachprämien zu gewähren, die bei sechsmonatiger Bezugsverpflichtung den dreifachen Monatsbezugspreis und , bei zwölfmonatiger Verpflichtung den sechsfachen Monatsbezugspreis nicht übersteigen. Die in Ihrer Frage genannten Beträge von 60 bis 80 DM können sich je nach den Umständen des Einzelfalles tatsächlich in dem durch die Wettbewerbsregeln festgelegten Rahmen bewegen.
Soweit sich die Verlage an die vom Bundeskartellamt unter Wettbewerbsgesichtspunkten geprüften Regeln halten, sieht die Bundesregierung zu einer negativen Beurteilung keinen Anlaß, wobei sie davon ausgeht, daß diese Werbemaßnahmen im Rahmen eines fairen Leistungswettbewerbs eingesetzt werden. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn sich alle Zeitungsverlage an die eingetragenen Wettbewerbsrichtlinien hielten.
Über kartellrechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Abonnentenwerbung entscheiden allein die Kartellbehörden. Da der Zeitungsverlegerverband selbst die Initiative ergriffen hat, um im Wege der Selbsthilfe Wettbewerbsverzerrungen im Vertriebsbereich abzustellen, besteht derzeit kein Anlaß zu gesetzlichen Maßnahmen.
Im übrigen wäre es problematisch, die Werbeausgaben für eine spezielle Vertriebsaktivität durch Gesetz der Höhe nach zu begrenzen. Außerdem erscheint es fraglich, ob von einem solchen Verbot im Ergebnis konzentrationshemmende Wirkungen ausgehen, da gerade Zeitungen in nachrangiger Marktposition wegen ihrer überdurchschnittlichen Abonnentenfluktuation auf diese Werbemaßnahmen angewiesen sind.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722615300
Eine Zusatzfrage.

Prof. Dr. Uwe Jens (SPD):
Rede ID: ID0722615400
Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, was Sie von dem Fall eines Essener Bürgers halten, der, wie mir am 14. Januar 1976 mitgeteilt wurde, vom Bauer-Verlag durch eine Karte als neuer Abonnent begrüßt worden ist, obwohl er niemals einen Vertreter dieses Verlages gesehen hat, geschweige denn einen Vertrag unterschrieben hat?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, dieser Fall kann möglicherweise als ein Irrtum klassifiziert werden. Ich sehe aber nicht, daß er mit den hier besprochenen Wettbewerbsregeln in Zusam-



Parl. Staatssekretär Grüner
menhang steht. Hier sind weder Prämien bezahlt noch vertragliche Verpflichtungen begründet worden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722615500
Haben Sie noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Jens?

Prof. Dr. Uwe Jens (SPD):
Rede ID: ID0722615600
Ich hätte eine Bemerkung: Es handelt sich hier auch um Abonnentenwerbung.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722615700
Keine Bemerkung, sondern eine Zusatzfrage.

Prof. Dr. Uwe Jens (SPD):
Rede ID: ID0722615800
Hält es die Bundesregierung für geboten, diese von mir eben geschilderten Praktiken des Verdrängungswettbewerbs durch bessere Ausschöpfung der Möglichkeiten der Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen zu bekämpfen? Wenn ja: werden Sie unter Umständen das Kartellamt entsprechend anweisen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung ist grundsätzlich der Meinung, daß alle Betroffenen von den Regeln des Kartellgesetzes Gebrauch machen .sollten. Ich kann allerdings jetzt auf Grund dieses Einzelfalles hier keine Stellungnahme abgeben und in der Schnelligkeit auch nicht beurteilen, ob hier ein solcher Tatbestand gegeben ist, der das Eingreifen des Kartellamtes rechtfertigen würde. Wir sind jedenfalls der Meinung, daß von dieser Möglichkeit, das Kartellamt anzurufen, da Gebrauch gemacht werden sollte, wo die Tatbestände das gerechtfertigt erscheinen lassen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722615900
Die Fragen 52 und 53 des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) sind vom Fragesteller zurückgezogen worden.
Ich rufe die Frage 54 des Abgeordneten Dr. Holtz auf:
Fällt der Verkauf von Kriegswaffen deutscher Firmen an Drittländer auch bei Verlagerung der Produktionsstätten für diese Waffen ins Ausland unter die Exportrestriktionen des Kriegswaffenkontrollgesetzes?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dessen Erster Durchführungsverordnung dürfen Kriegswaffen nur mit Genehmigung der jeweils zuständigen obersten Bundesbehörde hergestellt, in Verkehr gebracht und z. B. zum Zwecke der Ausfuhr befördert werden. Dieses Verbot mit Genehmigungsvorbehalt gilt im Bundesgebiet für die genannten Tätigkeiten, gleichviel ob sie von deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen oder von deutschen oder ausländischen Firmen vorgenommen werden. Wenn eine deutsche Firma eine Produktionsstätte ins Ausland verlagert, d. h. nach dort geltendem Recht errichtet, so sind für den Verkauf und die Lieferung der dort hergestellten Kriegswaffen an Drittländer allein die Rechtsvorschriften des betreffenden ausländischen Staates maßgebend.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722616000
Eine Zusatzfrage.

Prof. Dr. Uwe Holtz (SPD):
Rede ID: ID0722616100
Herr Staatssekretär, würden Sie es für sinnvoll halten, derartige Regelungen, also Exportrestriktionen für Kriegswaffen, mit unseren Verbündeten — besonders im EG-Bereich — zu harmonisieren?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Selbstverständlich halte ich das für sinnvoll. Die Bemühungen der Bundesregierung sind darauf gerichtet, was nichts an der Tatsache ändert, daß hier tiefgreifende Unterschiede in der Praxis bestehen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722616200
Keine Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 55 des Herrn Abgeordneten Dr. Holtz auf.
Bedarf die Lieferung von G-3-Gewehren, die in Lizenz in Thailand gebaut werden, nach Chile einer Genehmigung der Bundesregierung?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, nach meiner Antwort auf Ihre erste Frage kann ich auch Ihre zweite Frage nur mit Nein beantworten. Nach den uns vorliegenden Informationen über den Inhalt des Lizenzvertrages ist das verliehene Nachbaurecht auf den Eigenbedarf der thailändischen Streitkräfte, der thailändischen Polizei und anderer öffentlicher Sicherheitsbehörden Thailands beschränkt. Wie mir die deutsche Lizenzgeberin versichert hat, hat sie einem Export von Thailand nach Chile weder früher noch in jüngster Zeit zugestimmt. Nach ihren Angaben kann die thailändische Fabrik die Gewehre derzeit nicht einmal für den Eigenbedarf produzieren.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722616300
Keine Zusatzfragen.
Herr Staatssekretär, damit sind die Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich beantwortet; ich danke Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Logemann zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 56 des Herrn Abgeordneten Ey auf:
Ist die Bundesregierung bereit, die derzeitig geltenden Grundsätze im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe .Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" im Bereich der „Förderung wasserwirtschaftlicher und kulturbautechnischer Maßnahmen" beizubehalten und sich für die Weitergewährung der Mittel zur Finanzierung von Vorhaben zur Beseitigung naturgegebener Nachteile für Boden und Pflanze einzusetzen (Nummer 1.2 der Förderungsgrundsätze)?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0722616400
Herr Kollege Ey, die Bundesregierung ist bereit, die derzeitig geltenden Grundsätze zur Förderung wasserwirtschaftlicher und kulturbautechnischer Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" 1976 beizubehalten. Damit ist für 1976 die Gewährung der Mittel zur Finanzierung von Vorhaben zur Beseitigung naturgegebener Nachteile für Boden und Pflanzen wie bisher möglich, und zwar entsprechend der Förderungsgrundsätze Nr. 1.2.



Parl. Staatssekretär Logemann
Auf Grund der angespannten Haushaltslage ergibt sich für 1977 die Notwendigkeit, gezielte Kürzungsvorschläge für die Gemeinschaftsaufgabe zu erarbeiten. Ob und inwieweit hiervon wasserwirtschaftliche Maßnahmen betroffen sind, läßt sich erst nach Abschluß der gemeinsamen Erörterungen von Bund und Ländern sagen. Eine Änderung der Förderungsgrundsätze wird vom Planungsausschuß für Agrarstruktur und Küstenschutz beschlossen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722616500
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0722616600
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß mit dem Abbau der Mittel für die Förderung wasserwirtschaftlicher und kulturbautechnischer Maßnahmen — Nr. 1.2 der Förderungsgrundsätze: Vorhaben zur Beseitigung naturgegebener Nachteile — bisherige hohe Investitionen zum Ausbau von Vorflutern zu einem sehr großen Teil sinnlos und überflüssig geworden wären?
Logemann, Parl. Staatssekretär: Ich möchte nicht sagen, daß diese Kosten für Vorfluter damit sinnlos geworden wären. Sie erfassen ja immer einen bestimmten Teil des zu entwässernden Gebietes. Aber es wäre zumindest so, daß in vielen landwirtschaftlichen Betrieben eben diejenigen Maßnahmen, die zum Teil vom Hofe aus erfolgt sind und sich als nützlich herausgestellt haben, erschwert würden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722616700
Eine weitere Zusatzfrage.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0722616800
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß durch eine Minderung der Mittelansätze in diesem Bereich besonders Landwirte betroffen wären, die in bisher ertragsschwachen Gebieten leben, zusätzliche Lasten der Wasserwirtschaft auf sich genommen haben und nun um den Ertrag ihrer Investitionen gebracht würden?
Logemann, Parl. Staatssekretär: Ich würde das nicht so verallgemeinern. Es gibt ja bei uns in den verschiedensten Ländern auch Flußniederungen, die über ausgezeichneten Boden verfügen. Hier wären die Benachteiligungen nicht so groß wie in sogenannten Problemgebieten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722616900
Ich rufe die Frage 57 des Herrn Abgeordneten Eigen auf:
Aus welchem Grund hat gerade die Bundesregierung die Belastung der Milcherzeuger für die Überschußverwertung des Magermilchpulvers im Ministerrat in Brüssel gefordert, und mit welchen Argumenten haben die anderen acht Mitgliedstaaten der EG diese Forderung abgelehnt?
Logemann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Eigen, die Bundesregierung war nicht die einzige Regierung, die ihre Delegation im Ministerrat zu der Überlegung ermächtigt hatte, das Problem der bedrohlich wachsenden Überschußbestände mit geeigneten Maßnahmen, darunter auch der sogenannten Erzeugerbeteiligung, einer Lösung zuzuführen.
Daß dieses Problem von allen Mitgliedstaaten für äußerst dringlich angesehen wird, zeigt der Ratsbeschluß vom 6. März 1976. Frau Präsidentin, erlauben Sie mir bitte, daß ich die entsprechenden Formulierungen dieses Beschlusses zitiere:
Der Rat ersucht die Kommission, ihm Vorschläge im Hinblick auf die Einführung eines Systems der finanziellen Beteiligung der Milcherzeuger zu unterbreiten, und kommt überein, hierüber vor dem 1. September 1976 zu beschließen, damit das System mit Beginn des Wirtschaftsjahres 1977/78 angewendet werden kann. Bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge konsultiert die Kommission die Organisationen der auf Gemeinschaftsebene zusammengeschlossenen Erzeuger.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722617000
Eine Zusatzfrage.

Karl Eigen (CDU):
Rede ID: ID0722617100
Ist also die Information aus „Agra-Europe" vom 4. März 1976 falsch, daß die Bundesregierung in der Februar-Verhandlung des Ministerrats der Europäischen Gemeinschaft bei der Abstimmung darüber, ob die Milcherzeuger an der Überschußverwertung beteiligt werden sollen oder nicht, mit 8 : 1 unterlegen ist?
Logemann, Parl. Staatssekretär: Ich kann darauf keine Antwort geben, weil ich diese Meldung aus „Agra-Europe" nicht gelesen habe und deshalb auch vorher nicht feststellen konnte, wie das Abstimmungsergebnis gewesen ist.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722617200
Die Frage 58 des Herrn Abgeordneten Eigen ist vom Fragesteller zurückgezogen.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Somit kommen wir noch zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung.
Die Frage 59 des Abgeordneten Braun wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 60 des Herrn Abgeordneten Maucher auf:
Trifft es zu, daß in Fällen, wo durch einen Berufsunfall im Augenblick geringfügige Beschädigungen entstehen, die sich aber später erheblich stärker auswirken, durch die Fristversäumnis der Anspruch nach einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr geltend gemacht werden kann, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, in dem diese Härte beseitigt wird?
Bitte, Herr Staatssekretär.

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0722617300
Herr Kollege Maucher, nach Eintritt eines Arbeitsunfalles sind die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich von Amts wegen festzustellen. Eine Feststellung ist nicht erforderlich, wenn zunächst keine wesentlichen Unfallfolgen zurückbleiben. Kommt es in einem solchen Falle später zu einer Verschlimmerung der Unfallfolgen, so kann der Ver-



Parl. Staatssekretär Buschfort
letzte seinen Anspruch jederzeit nachträglich anmelden. Eine Ausschlußfrist gibt es nicht.
Wird der Anspruch binnen zwei Jahren nach dem Unfall angemeldet, so können die Leistungen noch rückwirkend vom Eintritt der Verschlimmerung an gezahlt werden. Nach Ablauf der Frist von zwei Jahren beginnen die Leistungen mit dem Ersten des Antragsmonats. Gesetzliche Grundlage dafür ist § 1546 der Reichsversicherungsordnung in der seit dem 1. Juli 1963 geltenden Fassung, der nach Auffassung der Bundesregierung keiner Änderung bedarf.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722617400
Frage 61 des Herrn Abgeordneten Härzschel. — Der Fragesteller ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Damit ist die Fragestunde beendet.
Ich berufe die nächste Sitzung für Donnerstag um 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.