Protokoll:
7171

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 7

  • date_rangeSitzungsnummer: 171

  • date_rangeDatum: 16. Mai 1975

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:02 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 10:44 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 171. Sitzung Bonn, Freitag, den 16. Mai 1975 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 11999 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Revision in Zivilsachen und in Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit — aus Drucksache 7/444 —, Erster Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/3596 — Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) 12000 C, 12004 A Dr. Emmerlich (SPD) 12001 D, 12003 A Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) . . . 12002 B Kleinert (FDP) . . . . . . . 12002 C, 12005 A Dr. Vogel, Bundesminister (BMJ) . . . . 12006 B Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes — Drucksache 7/3599 — Frau Huber (SPD) 12007 A Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . . . 12007 C Frau Funcke (FDP) . . . . . . . . 12008 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes, des Soldatenversorgungsgesetzes und der Wehrdisziplinarordnung — Drucksache 7/3505 — Schmidt, Parl. Staatssekretär (BMVg) . . 12009 A, 12015 B Biehle (CDU/CSU) . . . . . 12009 D, 12015 A Gerstl (Passau) (SPD) 12012 B Krall (FDP) 12014 B Beratung der Sammelübersicht 40 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/3571 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 41 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/3572 — 12015 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 18/74 — Erhöhung des Zollkontingents 1974 für Holzschliff) — Drucksachen 7/3381, 7/3527 — 12015 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil- II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1975 Zolltarifs (Nr. 3/75 — Zollkontingente für Walzdraht und Elektrobleche — 1. Halbjahr 1975) Drucksachen 7/3380, 7/3532 — 12015 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Befreiung derjenigen Waren von den Einfuhrabgaben, die von Privatpersonen aus Drittländern in Kleinsendungen nichtkommerzieller Art an Privatpersonen im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung des Revisionsdatums gewisser Schutzklauseln der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für 30 000 Stück Färsen und Kühe bestimmter Höhenrassen, nicht zum Schlachten, der Tarifstelle ex 01.02 A II b) 2 des Gemeinsamen Zolltarifs Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für 5 000 Stück Stiere, Kühe und Färsen bestimmter Höhenrassen, nicht zum Schlachten, der Tarifstelle ex 01.02 A II b) 2 des Gemeinsamen Zolltarifs — Drucksachen 7/3177, 7/3232, 7/3273, 7/3531 — . . . . . . . . . . 12016 A Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine erste Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Direktversicherung (Lebensversicherung) Richtlinie (EWG) des Rates zur Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit in der Lebens-Direktversicherung Richtlinie des Rates zur Liberalisierung der Mitversicherung und Koordinierung diesbezüglicher Rechts- und Verwaltungsvorschriften — Drucksachen 7/1525, 7/1655, 7/2240, 7/3537 — 12016 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Abschlepphaken an Kraftfahrzeugen — Drucksachen 7/3107, 7/3565 — . . . . 12016 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme für Kraftfahrzeuge Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Kopfstützen für Sitze von Kraftfahrzeugen — Drucksachen 7/3175, 7/3567 — . . . 12016 C Nächste Sitzung 12016 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 12017* A Anlage 2 Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Entwicklung des Arbeitsmarktes durch die Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr A80 09.05.75 Drs 07/3602 Höcherl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12017* D Anlage 3 Herstellungskosten des der SPD und FDP in Nordrhein-Westfalen und im Saarland von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Propagandamaterials in den Wahlkämpfen SchrAnfr B1 09.05.75 Drs 07/3602 Roser CDU/CSU SchrAntw StellvCh Dr. Liebrecht BPA . . 12018* A Anlage 4 Verteilung und Kosten der Zeitungsbeilage der Bundesregierung „Außenpolitik schafft Sicherheit" in Nordrhein-Westfalen vor der Landtagswahl SchrAnfr B2 09.05.75 Drs 07/3602 Braun CDU/CSU SchrAnfr B3 09.05.75 Drs 07/3602 Braun CDU/CSU SchrAntw StellvCh Dr. Liebrecht BPA .12018* C Anlage 5 Bemerkung des Sprechers der Bundesregierung über harte Entscheidungen im Sommer Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1975 III 1975 im Zusammenhang mit der Anhebung der Mehrwertsteuer SchrAnfr B4 09.05.75 Drs 07/3602 Höcherl CDU/CSU SchrAntw StellvCh Dr. Liebrecht BPA . . 12018* D Anlage 6 Maßnahmen der Bundesregierung zur Ausreiseunterstützung der Deutschen in Tadschikistan SchrAnfr B5 09.05.75 Drs 07/3602 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntwStMin Moersch AA 12019* A Anlage 7 Tätigkeit arabischer Diplomaten in der Bundesrepublik Deutschland für das arabische Boykottbüro und Gegenmaßnahmen der Bundesregierung SchrAnfr B6 09.05.75 Drs 07/3602 Biehle CDU/CSU SchrAntwStMin Moersch AA 12019* B Anlage 8 Hilfe der Bundesregierung für geflüchtete Süd-Vietnamesen SchrAnfr B7 09.05.75 Drs 07/3602 Schedl CDU/CSU SchrAntwStMin Moersch AA . . . . 12019* B Anlage 9 Abweichungen im Gebrauch der Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland" SchrAnfr B8 09.05.75 Drs 07/3602 Freiherr von Fircks CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . 12019* C Anlage 10 Anwendung der Umweltschutzgesetze auf nicht als schädlich deklarierte Abgase und auf die Altöl-Aufbereitungsanlage der Firma Pintsch-Öl in Hanau SchrAnfr B9 09.05.75 Drs 07/3602 Flämig SPD SchrAnfr B10 09.05.75 Drs 07/3602 Flämig SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . 12019* D Anlage 11 Geschätzte Dauer und Liquidität staatlicher Ämter zur Sicherstellung des Abfalls von Kernkraftwerken SchrAnfr B11 09.05.75 Drs 07/3602 Sperling SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . 12020* B Anlage 12 Maßnahmen der Bundesregierung zur Schaffung von Bannmeilen für Gerichte SchrAnfr B12 09.05.75 Drs 07/3602 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . 12020 *D Anlage 13 Meldung der „Welt" über geplante palästinensische Terrorakte in der Bundesrepublik Deutschland und Gegenmaßnahmen der Bundesregierung SchrAnfr B13 09.05.75 Drs 07/3602 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . 12021* B Anlage 14 Grundlagen der Aufgabenzuweisung an BGS-Angehörige zum Schutz deutscher Vertretungen im Ausland SchrAnfr B14 09.05.75 Drs 07/3602 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . 12021* C Anlage 15 Stellungnahme der Reaktorsicherheitskommission vom 20. 9. 1974 zum Reaktorkonzept Mülheim-Kärlich und deren Folgen für die Arbeiten der Firma Babcock & Wilcox sowie Bereitschaft der Bundesregierung zur Überprüfung eines amerikanischen Konzepts durch die Sicherheitskommission SchrAnfr B15 09.05.75 Drs 07/3602 Immer SPD SchrAnfr B16 09.05.75 Drs 07/3602 Immer SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 12021 * D Anlage 16 Einführung eines bei der Deutschen Bundespost praktizierten objektivierten Bewertungsverfahrens bei anderen Ressorts und im Bundeshaushalt SchrAnfr B17 09.05.75 Drs 07/3602 Simpfendörfer SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 12022* A Anlage 17 Maßnahmen der Bundesregierung gegen Waffenlager der Baader-Meinhof-Bande aufgrund von Hinweisen eines Waffenlieferanten SchrAnfr B18 09.05.75 Drs 07/3602 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . 12022* C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1975 Anlage 18 Hilfe der Bundesregierung für geflüchtete Vietnamesen in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B19 09.05.75 Drs 07/3602 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . 12022* D Anlage 19 Definition der Fernhaltung von Verfassungsfeinden vom öffentlichen Dienst als „Berufsverbot" wegen mangelnder Eignung SchrAnfr B21 09.05.75 Drs 07/3602 Windelen CDU/CSU SchrAnfr B21 09.05.75 Drs 07/3602 Windelen CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Dr. h. c. Maihofer BMI12023 * A Anlage 20 Gesetzliche Neuregelung der Entschädigung für Arbeitnehmer der gewerblichen Wirtschaft in ehrenamtlicher Richtertätigkeit SchrAnfr B22 09.05.75 Drs 07/3602 Batz SPD SchrAnfr B23 09.05.75 Drs 07/3602 Batz SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 12023* B Anlage 21 Investitionszulagen zur Ingangsetzung der Investitionstätigkeit und Einstellung der Bundesregierung zu den von der CDU/CSU hierzu vorgeschlagenen Alternativen SchrAnfr B24 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 12023* D Anlage 22 Inanspruchnahme des Geld- und Kreditmarktes durch die Bundesregierung bis zum 30. 4. 1975 und Höhe des durchschnittlichen Zinssatzes SchrAnfr B25 09.05.75 Drs 07/3602 Leicht CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 12024* A Anlage 23 Aufnahme von Schlüsselzuweisungen für finanzschwache Garnisongemeinden nach dem Finanzausgleichsgesetz der Länder analog den Zuweisungen im Bäderansatz SchrAnfr B26 09.05.75 Drs 07/3602 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 12024* C Anlage 24 Ergebnisse der Bemühungen der Bundesregierung um die Freigabe der Marnekaserne in Bingen und des Rhein-NaheEcks durch ausländische Streitkräfte SchrAnfr B27 09.05.75 Drs 07/3602 Gerster CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 12024* C Anlage 25 Konsequenzen der jüngsten Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit SchrAnfr B28 09.05.75 Drs 07/3602 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 12025* A Anlage 26 Zeitpunkt und Umfang einer Grundsteuerausfallentschädigung für die durch Fluglärm geschädigten Bürger SchrAnfr B20 09.05.75 Drs 07/3602 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 12025* B Anlage 27 Vorstellungen der Bundesregierung bei den Beratungen der EG über mittelstandspolitische Initiativen SchrAnfr B30 09.05.75 Drs 07/3602 Wurbs FDP SchrAnfr B31 09.05.75 Drs 07/3602 Wurbs FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 12025* B Anlage 28 Benachteiligung der deutschen Wirtschaft wegen schwacher Eigenkapitalbasis der deutschen Unternehmen im europäischen Vergleich SchrAnfr B32 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 12026* A Anlage 29 Finanzielle Förderung für die von Entlassungen betroffenen Gebiete seitens der Bundesregierung SchrAnfr B33 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 12026* B Anlage 30 Begriff „Übergangsphase" im Verständnis des Bundeswirtschaftsministers Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1975 V SchrAnfr B34 09.05.75 Drs 0713602 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 12026* C Anlage 31 Verschlechterung der Lage der chemischen Industrie durch Exportrückgänge SchrAnfr B35 09.05.75 Drs 07/3602 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 12026* D Anlage 32 Finanzielle Belastungen für einzelne Gemeinden in Bayern bei der Durchführung der Sonderprogramme vom 5. März 1974 und 25. September 1974 SchrAnfr B36 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 12027* A Anlage 33 Entwicklung des Fischverzehrs in der Bundesrepublik Deutschland; Möglichkeiten der Beeinflussung SchrAnfr B37 09.05.75 Drs 07/3602 Rollmann CDU/CSU SchrAnfr B38 09.05.75 Drs 07/3602 Rollmann CDU/CSU SchrAntw StSekr Rohr BML 12027* B Anlage 34 Subventionierung der Lieferung von Rindfleisch aus Beständen der EG an die Sowjetunion SchrAnfr B39 09.05.75 Drs 07/3602 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw StSekr Rohr BML 12027* D Anlage 35 Gründe für die Kürzung der Frachthilfe für Getreide seitens der Bundesregierung trotz nachteiliger Entwicklung der Frachtkosten SchrAnfr B40 09.05.75 Drs 07/3602 Eigen CDU/CSU SchrAntw StSekr Rohr BML . 12028* A Anlage 36 Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz der Landwirtschaft vor Übervorteilung auf Grund des fehlenden Preiswettbewerbs bei Pflanzenschutzmitteln SchrAnfr B41 09.05.75 Drs 07/3602 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12028* B Anlage 37 Beschränkung des Geltungsbereichs der Arbeitsstättenverordnung vom 20. März 1975; Vorschriften für die von der Arbeitsstättenverordnung nicht erfaßten Arbeitsstätten; den Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung entsprechende Vorschriften für die sogenannten freien Berufe SchrAnfr B42 09.05.75 Drs 07/3602 Zebisch SPD SchrAnfr B43 09.05.75 Drs 07/3602 Zebisch SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . .12028* D Anlage 38 Umfang der Mittelbeanspruchung durch die Bundesanstalt für Arbeit zum 30. April 1975 SchrAnfr B44 09.05.75 Drs 07/3602 Leicht CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 12029* B Anlage 39 Aktuelle Zahlen über die Situation von Schichtarbeitern; Statistiken des Statistischen Bundesamtes dazu SchrAnfr B45 09.05.75 Drs 07/3602 Orgaß CDU/CSU SchrAnfr B46 09.05.75 Drs 07/3602 Orgaß CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 12029* B Anlage 40 Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung und Sicherung der Beschäftigung in Behindertenwerkstätten SchrAnfr B47 09.05.75 Drs 07/3602 Härzschel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 12029* C Anlage 41 Arbeitsplatzsituation bei Spätaussiedlern; Benachteiligung rumänischer Arbeitnehmer sowie Bevorzugung rumänischer Firmen auf Grund des im Oktober 1974 in Kraft getretenen Sozialversicherungsabkommens SchrAnfr B48 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAnfr B49 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 12030* B Anlage 42 Beteiligung von Angehörigen der Bundeswehr in Uniform am Wahlkampf der DKP in Nordrhein-Westfalen VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1975 SchrAnfr B50 09.05.75 Drs 07/3602 Gierenstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . 12031* A Anlage 43 Warnungen des Bundesgesundheitsamtes vor Trinkwasser-Nachbehandlungsanlagen SchrAnfr B51 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Wernitz SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . 12031* B Anlage 44 Aufführung von Hinweisen auf die Stadt Rüsselsheim auf den Vorwegweiseranlagen der Autobahnen SchrAnfr B52 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV 12031* C Anlage 45 Vorgesehene Dringlichkeitsstufe für das Autobahnteilstück zwischen Oy /Füssen bis zur Landesgrenze; Zeitpunkt des Baubeginns und der Fertigstellung des Teilstücks der B 31 zwischen Lindau und Friedrichshafen SchrAnfr B53 09.05.75 Drs 07/3602 Kiechle CDU/CSU SchrAnfr B54 09.05.75 Drs 07/3602 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 12031* D Anlage 46 Einräumung einer höheren Priorität für den Bau bzw. den Ausbau der B 37 Z, Aglasterhausen /Heidelberg, und der B 27, Ortsdurchfahrt Mosbach SchrAnfr B55 09.05.75 Drs 07/3602 Baier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 12032* B Anlage 47 Verbesserung der Verkehrssituation im Süden des Schwarzwald-Baar-Kreises durch Zwischenausbau der Bundesstraße 27 zwischen Donaueschingen und der Schweizer Grenze in Verbindung mit der Ortsumgehung Donaueschingen und Hüfingen sowie des Blumberger Stadtteils Riedböhringen SchrAnfr B56 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAnfr B57 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . 12032* B Anlage 48 Überprüfung der strengen Schiffsbesetzungs- und Ausbildungsvorschriften; Maßnahmen der Bundesregierung zur Erhaltung einer Handelsflotte unter deutscher Flagge SchrAnfr B60 09.05.75 Drs 07/3602 Seiters CDU/CSU SchrAnfr B61 09.05.75 Drs 07/3602 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 12032* D Anlage 49 Verlegung der Ortsdurchfahrt der Gemeinde Forbach-Langenbrand beim weiteren Ausbau der Bundesstraße 462 (Murgtalstraße) SchrAnfr B62 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 12033* B Anlage 50 Verkehrsregelung am Ende der vierspurigen Schnellstraße vom Main-Taunus-Zentrum nach Königstein /Taunus; Ausbau der B 8 von Frankfurt in den Taunus SchrAnfr B63 09.05.75 Drs 07/3602 Link CDU/CSU SchrAnfr B64' 09.05.75 Drs 07/3602 Link CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 12033* C Anlage 51 Erhaltung des Bundesbahnausbesserungswerks Braunschweig; Erhöhung der Zahl der Arbeitsplätze SchrAnfr B65 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 12033* D Anlage 52 Beeinträchtigung der Entwicklung der Stadt Isny durch Einstellung des Verkehrs auf den Bundesbahnstrecken zwischen Leutkirch und Isny sowie zwischen Kempten und Isny; Erhaltung des Güterverkehrs auf der Bundesbahnstrecke Leutkirch—Isny SchrAnfr B66 09.05.75 Drs 07/3602 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr B67 09.05.75 Drs 07/3602 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . 12034* A Anlage 53 Erhaltung des Bundesbahnausbesserungswerks in Glückstadt Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1975 VII SchrAnfr B68 09.05.75 Drs 07/3602 Haase (Kellinghusen) SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV . . 12034* B Anlage 54 Vor Baubeginn des Streckenabschnittes Bottrop—Gronau der BAB A 31 zu klärende Fragen SchrAnfr B69 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Unland CDU/CSU SchrAnfr B70 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Unland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 12034* C Anlage 55 Beginn des Baus der Rheinbrücke zwischen Bingen und Ingelheim SchrAnfr B71 09.05.75 Drs 07/3602 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 12034* C Anlage 56 Förderung des Baus eines Basistunnels unter dem Brenner nach Plänen des Internationalen Eisenbahnverbandes SchrAnfr B72 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . 12034* D Anlage 57 Gewährung angemessener Parkmöglichkeiten für Schwerbehinderte sowie Erleichterungen für Rollstuhlfahrer durch abgerundete Bordsteine SchrAnfr B73 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU SchrAnfr B74 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . 12035* A Anlage 58 Widerspruch zwischen der Schließung des Stückgutbahnhofs Sobernheim und dem beabsichtigten Ausbau Sobernheims zu einem Schwerpunktort SchrAnfr B75 09.05.75 Drs 07/3602 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . 12035* B Anlage 59 Nichteinbeziehung der Wappen der acht Ostberliner Bezirke in eine für 1976 geplante Sondermarkenserie über „Berliner Bezirkswappen" SchrAnfr B76 09.05.75 Drs 07/3602 Wohlrabe CDU/CSU SchrAnfr B77 09.05.75 Drs 07/3602 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMP . . . . 12035* C Anlage 60 Einführung großraumorientierter Fernsprechgebühren im Braunschweiger Umland SchrAnfr B78 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMP 12036* A Anlage 61 Eingliederung des Postamts Marktredwitz in den Bereich der Oberpostdirektion Regensburg SchrAnfr B79 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMP 12036* B Anlage 62 Einbeziehung förderungswürdiger Vorhaben des sozialen Wohnungsbaus in die Förderung nach dem Investitionszulagengesetz vom 27. Dezember 1974 SchrAnfr B80 09.05.75 Drs 07/3602 Freiherr von Fircks CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . 12036* C Anlage 63 Gesichtspunkte bei der Festlegung des Dringlichkeitsgrades von Hochbaumaßnahmen durch die Bundesregierung SchrAnfr B81 09.05.75 Drs 07/3602 Simpfendörfer SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . 12036* D Anlage 64 Bindung der mit öffentlichen Mitteln bauenden Baugesellschaften an die Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen SchrAnfr B82 09.05.75 Drs 07/3602 Schröder (Luneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . 12037* B Anlage 65 Forderung der Bundesregierung gegenüber der DDR nach einer straßenbaulichen Verbesserung der Autobahn Helmstedt—Berlin SchrAnfr B83 09.05.75 Drs 07/3602 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . 12037* B VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1975 Anlage 66 Anwendbarkeit der in den Niederlanden erforschten neuen Technologie zur Energieerzeugung durch Windturbinen in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B84 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Meinecke (Hamburg) SPD SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . 12037* C Anlage 67 Gefährdung der Liefersicherheit für Uran aus den Vereinigten Staaten von Amerika in die Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B85 09.05.75 Drs 07/3602 Zywietz FDP SchrAnfr B86 09.05.75 Drs 07/3602 Zywietz FDP SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . 12038* A Anlage 68 Benachteiligung der Entwicklungsdienstleistenden gegenüber den Wehrdienstleistenden hinsichtlich der Möglichkeit zur Bewerbung um einen Arbeitsplatz vor Ableistung des Dienstes SchrAnfr B87 09.05.75 Drs 07/3602 Spilker CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 12038* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1975 11999 171. Sitzung Bonn, den 16. Mai 1975 Beginn: 9,02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 16. 5. Dr. Achenbach * 17. 5. Adams * 17. 5. Dr. Aigner * 17. 5. Amrehn ** 18. 5. Dr. Artzinger * 17. 5. Dr. Bangemann * 17. 5. Dr. Barzel 16. 5. Dr. Bayerl * 17. 5. Dr. Becher (Pullach) 16. 5. Behrendt * 16. 5. Frau Berger (Berlin) 16. 5. Blumenfeld * 17. 5. Dr. Burgbacher * 17. 5. Dr. Corterier * 17. 5. Frau Dr. Däubler-Gmelin 16. 5. Dr. Erhard 16. 5. Dr. Evers 16. 5. Fellermaier * 17. 5. Flämig * 17. 5. Frehsee * 17. 5. Dr. Früh * 17. 5. Gerlach (Emsland) * 16. 5. Glombig 16. 5. Graaff 16. 5. Härzschel * 17. 5. Handlos 16. 5. von Hassel 23. 5. Heyen 16. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 5. Kaffka 16. 5. Kater 31.5. Katzer 16.5. Dr. Kempfler 16. 5. Kiep 16. 5. Dr. Klepsch * 17. 5. Dr. Köhler (Duisburg) 16. 5. Köster 16. 5. Krall * 17. 5. Dr. Kreile 16. 5. Kroll-Schlüter 16. 5. Lange * 17. 5. Dr. Lauritzen 16. 5. Lautenschlager * 17. 5. Lücker * 17. 5. Maucher 23. 5. Memmel * 17. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 16. 5. Möller (Lübeck) 16. 5. Müller (Mülheim) * 16.5. Mursch (Soltau-Harburg) a 17. 5. Dr.-Ing. Oldenstädt 16. 5. Ollesch 16. 5. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Orth * 17. 5. Picard 23. 5. Frau Pieser 24. 5. Porzner 16. 5. Richter ** 16. 5. Dr. Ritgen 21. 6. Prinz zu Sayn-Wittgenstein 16.5. Schedl 16. 5. Dr. Schellenberg 23. 5. Schmidt (München) * 17. 5. Schmitz (Baesweiler) 16. 5. von Schoeler 16. 5. Dr. Schulz (Berlin) * 17. 5. Schwabe * 17. 5. Dr. Schwörer * 17. 5. Seefeld * 17. 5. Seiters 16. 5. Spitzmüller 16. 5. Springorum a 17. 5. Dr. Starke (Franken) * 17. 5. Strauß 16. 5. Suck * 17. 5. Tietjen 16. 5. Tillmann 16. 5. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 23. 5. Walkhoff * 17. 5. Dr. Wallmann 16. 5. Frau Dr. Walz * 17. 5. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage A 80) : Seit wann, in welchen Abständen und in welcher Form werden von der Bundesanstalt für Arbeit regelmäßig die amtlichen Zahlen über die Entwicklung des Arbeitsmarktes der Öffentlichkeit mitgeteilt, und welche Änderungen in der Bekanntgabe der Arbeitsmarktdaten sind in letzter Zeit vorgenommen worden oder in Zukunft vorgesehen? Die Ergebnisse der Arbeitsmarktstatistik werden seit Bestehen der Bundesanstalt für Arbeit durch diese bekanntgegeben. Die zeitlichen Abstände richten sich nach den jeweiligen Perioden der Statistiken. Die Zeitabstände sind also unterschiedlich je nachdem, ob es sich um jährliche, halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Erhebungen handelt. Die Bekanntgabe erfolgt durch Publikationen und Pressemitteilungen. Die Bundesanstalt für Arbeit ist gesetzlich verpflichtet, die Ergebnisse der Arbeitsmarktstatistik dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung vorzulegen, der im übrigen Art und Umfang der Statistik sowie die Berichterstattung festlegen kann. Die Bundesregierung hat daher ebenfalls die Möglichkeit, statistische Ergebnisse bekanntzugeben. An der Praxis, daß der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit die Arbeitsmarktdaten aufbereitet, veröffentlicht und interpretiert, hat sich in letzter Zeit nichts geändert. 12018* Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1975 Anlage 3 Antwort des Stellvertretenden Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Dr. Liebrecht auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 1) : Wie hoch waren die Herstellungskosten der Broschüren, der „Leistungsberichte" sowie sonstigen Werbe- und Propagandamaterials, das Kandidaten, Mandatsträgern und sonstigen Wahlkämpfern von SPD und FDP in Nordrhein-Westfalen und im Saarland durch die Bundesregierung aufgefordert oder unaufgefordert zur Verfügung gestellt worden ist, bzw. noch wird? Recht und Pflicht der Bundesregierung zur Unterrichtung der Bevölkerung über ihre Arbeit, Leistungen und Vorhaben bestehen auch und gerade in Zeiten, in denen das politische Interesse, z. B. vor Parlamentswahlen, besonders groß und der Bürger einer Vielzahl von Informationen ausgesetzt ist. Da die Parteien in der politischen Arbeit wichtige Multiplikatoren sind, liegt es in der Natur der Sache, daß die die Regierung tragenden Parteien von dem Informationsmaterial der Regierung stärkeren Gebrauch machen als die Parteien der Opposition, denen dieses Material ebenfalls zur Verfügung steht. Es war daher selbstverständlich, daß sich auch die Parteien in der Zeit vor den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen und im Saarland um Belieferung mit Informationsmaterial — „Werbe- und Propagandamaterial" stellt die Bundesregierung nicht her — bemüht haben, wobei die Bestellungen bei den einzelnen Ressorts unterschiedlich waren. Der Anteil der Herstellungskosten für den Versand von Publikationen an die in der Anfrage genannten Empfängergruppen in Nordrhein-Westfalen und im Saarland läßt sich nicht angeben. Die Bundesregierung hat nicht die Aufgabe, die politische Funktion und Einstellung der Interessenten ihres Informationsmaterials zu prüfen, geschweige denn zu kontrollieren und in den Akten zu registrieren, wer sich vor den Landtagswahlen als „Wahlkämpfer" engagieren will und engagiert hat. Bei der großen Zahl von Einzel- oder Sammelbestellungen ist es im übrigen verwaltungstechnisch nicht durchführbar, die Versandvorgänge mit persönlichen Details der Empfänger auch nur annähernd lückenlos festzuhalten. Die Bundesregierung stellt fest, daß auch in der Zeit vor den beiden Landtagswahlen Anforderungen für Informationsmaterial aus dem gesamten Bundesgebiet kamen. Einige auf Grund der Feststellungen mögliche Beispiele geben Aufschluß über das Interesse der Koalitionsparteien an Informationsmaterial. In der Zeit vom 1. März bis 4. Mai 1975 lieferte das Presse- und Informationsamt auf Anforderung Informationsmaterial an Zentralen und sonstige Stellen von SPD und FDP in Nordrhein-Westfalen und im Saarland mit einem Herstellungskostenanteil von rd. 448 000 DM. Das entspricht nicht einmal einem Sechstel der Gesamtherstellungskosten bei einem Anteil der Einwohnerzahl der beiden Bundesländer von rd. 30 v. H. der Gesamteinwohnerzahl des Bundes. Bei dem Versand durch die Bundesministerien des Innern, der Justiz, für Jugend, Familie und Gesundheit, für Wirtschaft, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Bildung und Wissenschaft und für Arbeit und Sozialordnung belief sich der Herstellungskostenanteil auf rd. 412 000 DM. Anlage 4 Antwort des Stellvertretenden Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Dr. Liebrecht auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Fragen B 2 und 3) : Welcher aktuelle außenpolitische Anlaß bewog die Bundesregierung, am 26. April 1975 — also eine Woche vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen — den Tageszeitungen in diesem Bundesland den Prospekt „Außenpolitik schafft Sicherheit" beizulegen? In welchen Bundesländern wurde diese sogenannte Information Ende April /Anfang Mai 1975 verteilt, und mit welchem finanziellen Aufwand war diese Aktion verbunden? Zu Frage B 2: Die Frage geht von einer falschen Voraussetzung aus: Die Beilage „Außenpolitik schafft Sicherheit" wurde nicht nur vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen, sondern zu verschiedenen Terminen bis zum 14. Mai 1975 regionalen und überregionalen Tageszeitungen beigefügt. Aufgabe der Beilage war es, die Offentlichkeit darüber zu informieren, daß die Bundesregierung sich konsequent und systematisch bemüht, durch ihre Außenpolitik größere Sicherheit für unser Land zu schaffen. Es ist Aufgabe des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, die Öffentlichkeit über die Arbeit der Bundesregierung in wichtigen politischen Bereichen zu informieren. Das ist mit der Beilage im Bereich der Außenpolitik geschehen. Zu Frage B 3: Die Beilage „Außenpolitik schafft Sicherheit" wurde im April /Mai 1975 in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Saarland, Niedersachsen, Bayern und Hessen verbreitet. Die Gestaltungs- und Druckkosten der Beilage betrugen rd. 122 000 DM, die Beilage-Kosten beliefen sich auf rd. 307 500 DM. Genaue Endabrechnungen liegen zur Zeit noch nicht vor. Anlage 5 Antwort des Stellvertretenden Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Dr. Liebrecht auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 4) : Hat der Sprecher der Bundesregierung mit seiner Bemerkung über harte Entscheidungen im Sommer 1975 nicht die Anhebung der Mehrwertsteuer gemeint? Was der Sprecher der Bundesregierung mit den „harten politischen Entscheidungen" gemeint hat, hat Herr Staatssekretär Bölling in seiner Antwort an Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1975 12019* Sie vom 10. April 1975 (Sitzungsprotokoll des Deutschen Bundestages vom 10. April 1975, Anlage 24) dargelegt. Bei der Bemerkung des Regierungssprechers ging es demnach ausschließlich um die Ausgabenseite des Haushaltsentwurfs 1976 und nicht um eine Anhebung der Mehrwertsteuer. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 5) : Was hat die Bundesregierung zugunsten der Deutschen in Tadschikistan unternommen, die sich unter anderem an die Bundesregierung und den Bundeskanzler persönlich gewandt hatten, ihnen die Ausreise zu ermöglichen? Ich unterstelle, daß Ihre Anfrage auf Meldungen zurückgeht, die um den 18. April 1975 in der deutschen Presse erschienen sind. Die darin genannte Petition von Volksdeutschen aus Tadschikistan/ UdSSR liegt der Bundesregierung noch nicht vor. Erst nach ihrem Eingang kann durch Auswertung der Namenslisten geprüft werden, ob und wie das Ausreiseanliegen dieser Personen unterstützt werden kann. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 6) : Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Tätigkeit der Wirtschaftsattachés oder sonstiger Angehöriger der diplomatischen Vertretungen arabischer Staaten vor, die der Ausspähung und Materialbeschaffung für das arabische Boykottbüro dienen, und werden die Regierungen der Entsendestaaten aufgefordert, solche Personen als unerwünscht zurückzurufen? Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse, die darauf schließen lassen, daß sich Wirtschaftsattachés oder andere Angehörige diplomatischer Vertretungen arabischer Staaten in der Bundesrepublik auf ungesetzliche Weise Material für das arabische Boykott-Büro beschafft haben. Sollte dieser Fall jedoch eintreten, würde die Bundesregierung den Entsendestaat mit dem gebotenen Nachdruck darauf hinweisen, daß eine derartige Tätigkeit nicht in Einklang mit dem diplomatischen Status steht und sich alle gesetzlichen Schritte vorbehalten. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 7) : Welche Hilfe hat die Bundesregierug den aus ihrem Heimatland geflüchteten Süd-Vietnamesen bisher zukommen lassen oder angeboten? Die Bundesregierung hat sich am 7. Mai d. J. grundsätzlich zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Südvietnam bereit erklärt. Sie steht in der Frage der Hilfe für die Flüchtlinge in Kontakt mit dem VN-Flüchtlingskommissar, der zur Zeit ein Hilfsprogramm vorbereitet. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 8) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die offizielle Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland" grundsätzlich in allen Fällen von staatlichen und öffentlichen Stellen gebraucht werden sollte, oder gibt es Ausnahmesituationen, die eine Abweichung von dieser Regel erlauben und welche sind diese? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland" als die nach dem Grundgesetz zutreffende Bezeichnung unseres Staates von staatlichen und öffentlichen Stellen grundsätzlich in allen in Betracht kommenden Fällen gebraucht werden sollte. Ich darf hierzu ergänzend auf meine Antwort (BT — 7. Wahlp. —165. Sitzung — 18. April 1975 — Anl. 2, S. 11575) auf die Fragen des Kollegen Engelsberger (BTDrucksache 7/3481, Fragen A 3 und 4) Bezug nehmen. Ausnahmsweise kann es aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen notwendig sein, in Abweichung von dieser Regel eine Kurzbezeichnung zu wählen. Dies gilt etwa für den Fall, daß bei der Herstellung von Tabellenwerken, statistischen Zusammenstellungen u. ä. eine Verwendung der vollen Staatsbezeichnung aus besonderen drucktechnischen Gründen nicht möglich ist oder daß bestimmte Abkürzungen rechtlich festgelegt sind. In letzterer Hinsicht verweise ich z. B. auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar (BT — 7. Wahlp. —150. Sitzung — 21. Februar 1975 — Anl. 68, S. 10442) auf die Schriftliche Frage des Kollegen Dr. Riedl (BTDrucksache 7/3227, Frage B 74). Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/3602 Fragen B 9 und 10) : Ist die bestehende Umweltschutzgesetzgebung so auszulegen, daß nur die Emission ausgesprochen gesundheitsgefährdender Abgase besonderen Einschränkungen unterliegt, während Abgase, die zwar die betroffene Bevölkerung erheblich belästigen, aber laut ärztlichem Gutachten angeblich nicht gesundheitsschädlich sind, ungehindert die Luft verpesten dürfen? Wie beurteilt in diesem Zusammenhang die Bundesregierung die Absicht des Regierungspräsidenten in Darmstadt, die Erweiterung der Altöl-Aufbereitungsanlage der Firma Pintsch-ÖlGmbH in Hanau mit der Begründung zu genehmigen, daß die Abgase der Pintsch-Öl laut Gutachten nicht gesundheitsschädigend seien? 12020* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1975 Zu Frage B 9: Die bestehenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf dem Gebiet des Immissionsschutzes sollen Menschen sowie Tiere, Pflanzen und andere Sachen vor schädlichen Umwelteinwirkungen schützen (§ 1 BImSchG). Schädliche Umwelteinwirkungen sind auch Luftverunreinigungen, die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Zu Frage B 10: Altöl-Aufbereitungsanlagen (Altöl-Raffinerien) gehören zu den Anlagen, die einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bedürfen. Die Bundesregierung hat in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft vom 28. August 1974 (GMBl S. 426, 525) für Anlagen zur Destillation oder Raffination von Erdöl und Erdölerzeugnissen Anforderungen festgelegt, die von den zuständigen Behörden der Länder bei der Genehmigung zu beachten sind. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Landesbehörden, die für die Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zuständig sind, bei der Genehmigung von Anlagen die einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Sinne des Gesetzes korrekt anwenden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 7/3602 Frage B 11) : Auf wieviel hunderttausend Jahre schätzt die Bundesregierung die notwendige, stete Existenz staatlicher Stellen und die damit verbundene Langzeitliquidität, die nicht privatwirtschaftlich gewährleistet werden kann, bei der Sicherstellung und Beseitigung des Abfalls von Kernkraftwerken (entsprechend der Aussage der Bundesregierung in der Broschüre „Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen und Strahlenschutz", herausgegeben vom Bundesminister des Innern, Seite 198, Fußnote 2) ? Radioaktive Abfälle sind bezüglich der von ihrer Strahlenaktivität ausgehenden Gefahr größtenteils von außerordentlicher Langlebigkeit. Bei ihrer Beseitigung und Entfernung aus der Biosphäre müssen deshalb Zeiträume zugrunde gelegt werden, die weit über die Dauer eines Menschenalters oder die Kontinuität zu einem gewissen Zeitpunkt einmal gegebener politischer Strukturen oder staatlicher Verwaltungsformen hinausgehen. Deshalb mußte eine Methode des Ausschlusses der radioaktiven Abfälle aus der Biosphäre gefunden werden, die eine über einige Jahrzehnte hinausgehende Kontrolle entbehrlich macht. Die in der Bundesrepublik entwikkelte Methode der Deponie radioaktiver Abfälle in Salzdomen erfüllt nach Auffassung der Bundesregierung die Bedingung einer säkularen Beseitigung der Gefahrenpotentiale ohne die Kontinuität einer Überwachung. Dabei wird von der Erkenntnis ausgegangen, daß das radioaktive Endlager im Salzdom nach einer Betriebsphase von einigen Jahrzehnten verschlossen und versiegelt wird und das Endlager dann, abgesehen von einigen Kontrollen während einer beschränkten Folgezeit, endgültig sich selbst überlassen bleiben kann. Die „Langzeitliquidität" im Sinne der Fußnote 2 auf Seite 198 des Berichts an den Bundestagsinnenausschuß soll nach Auffassung der Bundesregierung die Erfüllung aller Haftungsverpflichtungen für die Dauer der Betriebsphase von einigen Jahrzehnten des Abfall-Lagers gewährleisten. Nur während dieser Zeit besteht eine Verbindung zwischen dem Lager und der Biosphäre und damit eine, wenn auch nur entfernte, Möglichkeit einer akuten Gefährdung der Biosphäre. Danach ist aus den vorher genannten Gründen eine Kontinuität und Erhaltung der Haftungsgewährleistung nicht mehr vonnöten. Die in der Fußnote in Klammern angegebenen Größenordnungen von einigen hunderttausend Jahren beziehen sich, wie eingangs dargelegt, auf den Zeitraum für ein völliges Abklingen der Strahlenaktivität. Da andererseits die Möglichkeit einer akuten Gefahr jedoch, wie ebenfalls dargelegt, mit der Versiegelung des Endlagers nach Abschluß seiner Benutzung als endgültig beseitigt angesehen werden kann, ist die Fußnote insofern mißverständlich und wird bei der nächsten Auflage des Berichtes präzisiert werden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 12) : Wann gedenkt die Bundesregierung dem Beschluß des Bundestages vom 27. März 1969 — anläßlich der Verabschiedung des Bannmeilengesetzes — nachzukommen und darüber zu berichten, ob „zur Sicherung der Unabhängigkeit der Rechtsprechung befriedete Bannkreise auch für andere Gerichte als das Bundesverfassungsgericht geschaffen werden" sollten? Die vom Deutschen Bundestag im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Bannmeilengesetzes am 27. März 1969 getroffene Entschließung (BT-Drucksache V/3996 vom 17. 3. 1969) ist Gegenstand eingehender Besprechungen zwischen den Bundesressorts, mit den Ländern, den Präsidenten der obersten Gerichtshöfe des Bundes und dem Generalbundesanwalt gewesen. Diese Erörterungen konnten im Hinblick auf unterschiedliche Beurteilungen zwischen den Beteiligten bis zum Ablauf der fünften Wahlperiode des Deutschen Bundestages am 19. Oktober 1969 nicht zum Abschluß gebracht werden, so daß die Entschließung der Diskontinuität unterfiel. Unabhängig davon hat die Bundesregierung die Frage der Schaffung besonderer Gerichtsbannmeilen jedoch in der sechsten Wahlperiode weiterverfolgt. Auch im parlamentarischen Bereich ist die Angelegenheit erneut aufgegriffen worden. Insoweit darf ich Sie auf die Beratungen der Entwürfe eines 3. Gesetzes zur Reform des Strafrechts im Sonderausschuß für die Strafrechtsreform hinweisen. In diesem Rahmen hat der Ausschuß in seiner 8. Sitzung am Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1975 12021* 29. Januar 1970 nach eingehender Beratung festgestellt, „daß die drei Fraktionen des Bundestages die Gerichtsbannmeile nicht wünschten, daß der Deutsche Richterbund in seinen Vorschlägen keine Bannmeile vorgesehen habe, daß auch die Länder eine Bannmeile nicht in den Bereich ihrer Erwägungen gezogen hätten und daß aus der Mitte des Ausschusses kein diesbezüglicher Antrag gestellt werde" (vgl. Ausschuß-Prot. S. 288). Im Hinblick auf diese Entscheidung hat die Bundesregierung dann endgültig von einer Weiterverfolgung der Entschließung vom 27. März 1969 Abstand genommen. Seit dem 25. März 1975 liegt dem Deutschen Bundestag ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Versammlungsgesetzes vor, der zur Sicherung der Entscheidungsfreiheit der Gerichte in Fällen, in denen sie durch Demonstrationen gefährdet werden kann, eine Ermächtigung für die Landesregierung vorsieht, durch Rechtsverordnung für die Dauer der Hauptverhandlung in einem Strafverfahren befriedete Bannkreise um die Gerichtsgebäude zu legen, die unmittelbar der Durchführung der Hauptverhandlung dienen (BT-Drucksache 7/3419). Die Bundesregierung hat gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen erhoben. Der Gesetzentwurf ist am 25. April 1975 in erster Lesung im Bundestag behandelt worden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 13) : Trifft die Meldung der „Welt" vom 21. April 1975 zu, palästinensische Terroristen bezögen in der Bundesrepublik Deutschland neue Stützpunkte für etwaige Anschläge auf Institutionen und Industrieunternehmen und schleusten Waffen in das Bundesgebiet ein, und was hat die Bundesregierung — bejahendenfalls — dagegen unternommen, insbesondere auch gegen die arabischen Staaten, von denen die terroristischen Aktivitäten der Palästinenser ausgehen? Die Veröffentlichung in der Tageszeitung „Die Welt" am 21. April 1975 bezieht sich auf eine Meldung, die der Bundesregierung schon vorher zugegangen war. Die zuständigen Sicherheitsbehörden haben unmittelbar nach ihrem Bekanntwerden alle gebotenen Sicherungsmaßnahmen getroffen. Bisher sind weitere Erkenntnisse über einen Aufbau von Stützpunkten palästinensischer Terrororganisationen im Bundesgebiet nicht angefallen. Das von der Bundesregierung ausgesprochene Verbot von GUPS und GUPA wirkt sich nach wie vor mäßigend auf die Aktivitäten der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Palästinenser aus. Sofern Nachrichten über geplante Anschläge palästinensischer Gruppen Veranlassung geben sollten, bei Regierungen arabischer Staaten vorstellig zu werden, wird die Bundesregierung die notwendigen Schritte unternehmen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 14) : Welche Form und zeitliche Dauer der Einweisung in Schutzaufgaben deutscher Vertretungen im Ausland erhalten BGS-Angehörige, und auf welcher Grundlage des BGS-Gesetzes in der Fassung vom 18. August 1972 basiert diese Aufgabenzuweisung von BGS-Angehörigen? Für Sicherheitsaufgaben bei Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland werden BGS-Beamte herangezogen, die sich freiwillig zu einer solchen Auslandsverwendung melden und die sich hierfür eignen. Vor einem Einsatz bei einer Auslandsvertretung werden die Beamten unter Einschaltung des Bundeskriminalamtes in einem Ausbildungs-und Einweisungslehrgang für die Sicherheitsaufgaben angemessen geschult. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, daß ich in dieser schriftlichen Antwort keine weiteren Angaben über Art und Umfang der Ausbildung machen möchte. Ich bin aber gerne bereit, Ihnen auf Wunsch weitere Einzelheiten mitzuteilen. Die Auslandsverwendung der BGS-Beamten erfolgt aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundesminister des Innern vom 1. August 1974. Danach werden die Beamten befristet zum Auswärtigen Amt abgeordnet. Während ihrer Verwendung werden sie somit nach Weisung der zuständigen Stellen des Auswärtigen Dienstes für Sicherheitsaufgaben eingesetzt. Ihre Tätigkeit hat ihre Rechtsgrundlage in den Hausrechten der deutschen Auslandsvertretungen und den jedermann zustehenden Rechten. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/3602 Fragen B 15 und 16) : Trifft es zu, daß die Reaktorsicherheitskommission in ihrer 98. Sitzung am 20. September 1974 ihre ursprünglich positive Stellungnahme zum Reaktorkonzept Mülheim-Kärlich revidiert hat, und trifft es weiterhin zu, daß daraufhin die Fertigungsarbeiten am nuklearen Dampferzeugungssystem und am Reaktordruckgefäß in den Produktionsstätten der Firma Babcock & cox eingestellt wurden? Auf Grund welcher neuen Kenntnisse und Beurteilungen wurden die Fertigungsarbeiten am Reaktor Mülheim-Kärlich am 15. Januar 1975 wiederaufgenommen, und ist die Bundesregierung bereit, eine erneute, baldige Überprüfung des amerikanischen Reaktorkonzeptes für Mülheim-Kärlich durch die Reaktorsicherheitskommission zu veranlassen und das Ergebnis bekanntzugeben? Zu Frage B 15: Die 98. Sitzung der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) fand am 16. Oktober 1974, die 97. am 18. September 1974 statt. Auf keiner der beiden Sitzungen ist das Projekt Mülheim-Kärlich diskutiert worden. Da die RSK auch auf keiner anderen Sitzung ihre positive Stellungnahme zum Konzept des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich vom 23. Januar 12022* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1975 1974 revidiert hat, ist eine Einstellung der Fertigungsarbeiten an den erwähnten Komponenten als Folge von RSK-Stellungnahmen auszuschließen. Zu Frage B 16: Wegen der insbesondere für Schwerkomponenten langen Lieferzeiten werden diese häufig vorrätig auf Risiko der Hersteller bzw. späteren Genehmigungsinhaber erstellt. Es ist nicht Sache der Bundesregierung zu beurteilen, ob die Firma Babcock & Wilcox in Abwägung dieses Risikos die Fertigungsarbeiten an Komponenten für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich bis zur Erteilung der ersten Teilgenehmigung am 9. Januar 1975 verzögert oder gar eingestellt hat. Seit der positiven Stellungnahme der Bundesregierung zum sicherheitstechnischen Konzept für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich vom 27. März 1974 sind der Bundesregierung keine neuen sicherheitsrelevanten Aspekte bekanntgeworden, die eine erneute Überprüfung des für Mülheim-Kärlich vorgesehenen Reaktorkonzeptes erfordern würden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 7/3602 Frage B 17): Wird die Bundesregierung prüfen, ob ein objektiviertes Bewertungsverfahren ähnlich dem der Deutschen Bundespost, das durch Arbeitsanweisung des Bundespostministeriums am 19. Februar 1975 eingeführt wurde, auch für die anderen Ressorts bzw. den Bundeshaushalt als ganzem zweckdienlich wäre? Die angespannte Finanzsituation des Bundes zwingt zu einer sparsamen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel. Die Bundesregierung verfolgt daher mit besonderem Interesse alle Bestrebungen, die dazu führen können, die anstehenden Aufgaben mit dem geringstmöglichen Kostenaufwand zu erfüllen. Das von Ihnen angesprochene Bewertungsverfahren, das durch die „Arbeitsanweisung zur Ermittlung der Rangfolge von Hochbaumaßnahmen des Postwesens" durch den Bundespostminister in seinem Bereich für die mittelfristige Baubedarfsplanung eingeführt wurde, zeigt einen der möglichen Wege zur objektiven Entscheidungsfindung auf. Dieses Bewertungsverfahren ist jedoch auf die besonderen Verhältnisse bei der Post (Verkehrsdaten, Raumbedarf, Betriebsdienst etc.) abgestellt. Zum anderen kann es durch seine maßgebliche Ausrichtung auf betriebswirtschaftliche Bedarfs- und Organisationsdaten nicht die Nutzen-Kosten-Untersuchungen ersetzen, wie sie durch die Vorschriften des Haushaltsgrundsätzegesetzes und der Bundeshaushaltsordnung für Maßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung vorgeschrieben sind. Das Bewertungsverfahren setzt vielmehr solche Untersuchungen in einer vorgeschalteten Planungsphase voraus. Gleichwohl wird die Bundesregierung prüfen, inwieweit sich zumindest aus der Methodik des Rangfolgeverfahrens für die Ressortplanungen und damit für die Aufstellung des Haushaltsplans nützliche Anregungen ergeben. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 18) : Was hat die Bundesregierung unternommen, nachdem der ehemalige Waffenbeschaffer der Baader-Meinhof-Bande, Günter Voigt (früher Berlin), gegenüber der Polizei in Lund (Schweden) berichtet hat, der Baader-Meinhof-Bande stünden — in Dänemark gelagert — umfangreichste Waffenbestände zur Verfügung, darunter sogar sowjetische SAM-Raketen? Pressemeldungen, wonach Voigt gegenüber der Polizei in Lund berichtet haben soll, der BaaderMeinhof-Bande ständen in Dänemark umfangreichste Waffenbestände zur Verfügung, darunter sogar sowjetische SAM-Raketen, können nicht bestätigt werden. Der schwedische Reichspolizeichef und der Präsident des Bundeskriminalamtes haben wiederholt Informationen zur Intensivierung der Bekämpfung politisch motivierter Gewaltkriminalität ausgetauscht. Bei diesen Gelegenheiten ist von einer solchen Äußerung des Voigt nicht die Rede gewesen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 19) : In welcher Form wird die Bundesregierung den geflüchteten Vietnamesen, die jetzt schon in der Bundesrepublik Deutschland um Asyl nachgesucht haben, helfen? Vietnamesische Staatsangehörige, die in der Bundesrepublik Deutschland Asyl beantragen, werden nach den gleichen Grundsätzen behandelt wie alle asylsuchenden Ausländer. Bereits während der Dauer des Asylverfahrens wird dem besonderen Schicksal der Ausländer, die in ihre Heimat aus begründeter Furcht vor politischer Verfolgung nicht zurückkehren können, Rechnung getragen. Nach einer Anerkennung als Asylberechtigte erhalten sie eine gegenüber anderen Ausländern privilegierte Rechtsstellung: Neben dem Rechtsanspruch auf Aufenthalt und dem Schutz vor Ausweisung in den Heimatstaat werden ihnen zur Erleichterung ihrer Eingliederung in unsere Gesellschaft in weiten Bereichen des Rechts-, Sozial- und Wirtschaftslebens besondere Vergünstigungen eingeräumt. So steht ihnen u. a. ein Anspruch auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis sowie auf Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz und dem Ausbildungsförderungsgesetz zu. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1975 12023* Anlage 19 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer auf die Schriftlichen .Fragen des Abgeordneten Windelen (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Fragen B 20 und 21) : Kann nach Auffassung der Bundesregierung die Ablehnung eines Bewerbers für den öffentlichen Dienst wegen mangelnder Eignung ein „Berufsverbot" darstellen? In welchen Fällen kann nach Auffassung der Bundesregierung die korrekte Anwendung des Beschlusses der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 28. Januar 1972 über die Fernhaltung von Verfassungsfeinden vom öffentlichen Dienst, die zur Ablehnung eines Bewerbers führt, zu Recht als „Berufsverbot" bezeichnet werden? Zu Frage B 20: Grundvoraussetzung für die Einstellung in den öffentlichen Dienst ist wie bei jedem Beruf, daß der Bewerber die erforderliche Eignung in persönlicher und fachlicher Hinsicht besitzt. Ein Bewerber, dem es an der Eignung für einen bestimmten, von ihm angestrebten Beruf mangelt, kann sein Berufsziel nicht verwirklichen. Das gilt für alle Berufe und stellt keine Besonderheit des öffentlichen Dienstes dar. In solchen Fällen von einem „Berufsverbot" zu sprechen, bedeutet nach Auffassung der Bundesregierung eine Irreführung, da unter diesem Begriff gemeinhin Maßnahmen mit Strafcharakter, wie etwa strafrechtliche Berufsverbote, verstanden werden. Zu Frage B 21: Ein Feind unserer Verfassung besitzt nicht die persönliche Eignung, um einen Beruf im öffentlichen Dienst, also im Dienst an eben dieser Verfassung auszuüben. Da ihm somit die vom Grundgesetz nach Artikel 33 Abs. 2 geforderte Eignung fehlt, ist ihm, solange dieser Mangel besteht, der Zugang zum öffentlichen Dienst kraft Gesetzes verwehrt. Der Beschluß der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 28. 1. 1972 hat an dieser Rechtslage nichts geändert. Solche Fälle der Einstellungsablehnung wegen fehlender Eignung für einen bestimmten Beruf als „Berufsverbote" zu bezeichnen, ist, wie bereits in meiner Antwort auf Ihre Frage Nr. 1 ausgeführt, irreführend. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Batz (SPD) (Drucksache 7/3602 Fragen B 22 und 23) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Entschädigungen für Arbeitnehmer der gewerblichen Wirtschaft, die sich für eine ehrenamtliche Richtertätigkeit zur Verfügung stellen, in vielen Fällen erheblich unter dem entstehenden Lohnausfall liegt und damit unzureichend ist? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß im Fall des Ausbleibens einer angemessenen Erhöhung der Entschädigungen damit gerechnet werden muß, daß in Zukunft nur noch bestimmte Personengruppen wie Rentner, Hausfrauen und Angehörige des öffentlichen Dienstes bereit sein werden, ehrenamtliche Richtertätigkeit zu übernehmen, und wenn ja, wann beabsichtigt die Bundesregierung, einen Entwurf für eine gesetzliche Neuregelung vorzulegen? Zu Frage B 22: Ja, diese Situation ist der Bundesregierung bekannt. Zu Frage B 23: Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß bei Ausbleiben einer angemessenen Erhöhung der Entschädigungen in Zukunft nur noch bestimmte Personengruppen, die keinen Verdienstausfall erleiden, bereit sein werden, ehrenamtliche Richtertätigkeit zu übernehmen. Eine gesetzliche Neuregelung über die Entschädigung für ehrenamtliche Richter würde allerdings zu einer finanziellen Mehrbelastung der öffentlichen Haushalte führen. In Anbetracht der schwierigen Finanzsituation der öffentlichen Haushalte wird die Bundesregierung bei der Vorlage von Gesetzvorhaben mit erheblichen finanziellen Auswirkungen besonders strenge Maßstäbe anlegen müssen. Die Bundesregierung kann daher zu dem gegenwärtigen Zeitpunkt noch keinen Termin nennen, zu dem eine gesetzliche Neuregelung der Entschädigung für ehrenamtliche Richter an den Gesetzgeber herangetragen werden soll. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU' CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 24) : Ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, daß die Investitionszulage ausreicht, um die Investitionstätigkeit in Gang zu bringen, oder ist sie nicht auch der Meinung, daß die von der CDU CSU vorgeschlagenen Alternativen, wie die Verdoppelung des Betrags von geringwertigen Wirtschaftsgütern, die Anpassung der Sleuerbilanz an die Handelsbilanz zwecks Vermeidung der Besteuerung von Scheingewinnen, Verlustrücktrag, Verbesserung der Abschreibungsmöglichkeiten sowie langfristig die Reform des Gewerbesteuersystems, wirkungsvoller wären? Die Bundesregierung hat keinen Anlaß, an der konjunkturellen Wirksamkeit der Investitionszulage zu zweifeln. Im gegenwärtigen Zeitpunkt lassen sich zwar noch keine zuverlässigen Aussagen über die Auswirkungen der Investitionszulagen machen. Auch aufgrund der Erfahrungen, die in der Vergangenheit mit ähnlichen Maßnahmen gemacht wurden, war aber von vornherein zu erwarten, daß die Investitionslage ihre stärkste Wirkung erst am Ende des Begünstigungszeitraums entfalten würde. Man wird daher das Vorliegen der Auftragseingangsstatistiken der Monate Mai /Juni 1975 abwarten müssen, um Feststellungen darüher treffen zu können, in welchem Ausmaß die Auftragstätigkeit von der Investitionszulage angeregt wurde. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß die fiskalpolitischen und geld- und kreditpolitischen Maßnahmen in ihrer Gesamtheit ausreichend sind, um eine Wiederbelebung der Wirtschaftstätigkeit auszulösen. Dieser Auffassung sind auch die Wirtschaftsforschungsinstitute, die in ihrem kürzlich veröffentlichten Frühjahresgutachten u. a. feststellen: 12024* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1975 „Die expansiven Impulse der Finanz- und Geldpolitik sind zusammen so stark, daß sie, gemessen an den Erfahrungen der Rezession 1966/67, vollauf ausreichen müßten, einen neuen Aufschwung herbeizuführen." Die von Ihnen genannten steuerpolitischen Vorschläge wären im Hinblick auf das angestrebte Ziel, schnell wirksam werdende Anstöße für den Aufschwung zu geben, weniger wirkungsvoll. Sie hätten zudem den großen Nachteil, die ohnehin schon angespannten öffentlichen Finanzen durch erhebliche Steuerausfälle zusätzlich zu belasten. Ferner stecken in diesen Einzelvorschlägen schwerwiegende steuerpolitische und steuertechnische Probleme, so daß es auch von daher ratsam ist, hierüber nicht unter kurzfristigen konjunkturpolitischen Aspekten zu entscheiden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 25) : In welcher Höhe hat die Bundesregierung bis zum 30. April 1975 den Geld- und Kreditmarkt in Anspruch genommen und zu welchem durchschnittlichen Zinssatz? Bis zum 30. 4. 1975 hat der Bundesminister der Finanzen zur Deckung des Haushaltes 1975 im Wege des Kredits 12 694 Millionen DM brutto aufgenommen. Darin sind 2 008 Millionen DM enthalten, die in den letzten Tagen des Jahres 1974 aufgenommen worden sind, aber zur Deckung des Haushalts 1975 verwendet wurden. Die Nettokreditaufnahme betrug 10 399 Millionen DM, d. h. 45,7 v. H. der veranschlagten Nettokreditaufnahme des Haushalts 1975. Zum zweiten Teil Ihrer Frage darf ich bemerken, daß die Ermittlung eines durchschnittlichen Zinssatzes zu einem wenig aussagekräftigen Ergebnis führen würde. Einmal hat der Bund in verschiedenen Formen, wie Bundesanleihen, Schuldscheindarlehen, Kassenobligationen, Bundesschatzbriefen und USchätzen Kredit aufgenommen. Entsprechend der sonstigen Unterschiede dieser Kreditformen differieren auch die Zinssätze. Weiterhin haben die aufgenommmenen Kredite auch unterschiedlich lange Laufzeiten, was sich ebenfalls in einer unterschiedlichen Zinshöhe auswirkt. Schließlich sind die Kredite zu unterschiedlichen Zeitpunkten am Markt aufgenommen worden, so daß sich die vereinbarten Zinsen an der jeweiligen Marktlage orientierten. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, wenn ich auf eine zahlenmäßige Antwort verzichte. Ich kann Ihnen aber versichern, daß der Bund sich bei seinen Kreditaufnahmen jeweils an der unteren Grenze der Kredit- und Kapitalmarktzinsen bewegt. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmöle (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 26) : Ist daran gedacht, endlich darauf einzuwirken, daß im Finanzausgleichsgesetz der Länder bei den Schlüsselzuweisungen an Gemeinden analog des Bäderansatzes auch ein Ansatz für Garnisongemeinden aufgenommen wird, um finanzschwachen Garnisongemeinden zu helfen? Die Schlüsselzuweisungen, die der Ergänzung der Finanzausstattung von Gemeinden und Gemeindeverbänden dienen, werden in den kommunalen Finanzausgleichsgesetzen der Länder festgesetzt. Die Gesetzgebungshoheit für diese Rechtsmaterie steht ausschließlich den Ländern zu (Art. 70 GG, vgl. auch Art. 106 GG, insbesondere Abs. 7). Daraus folgt, daß der Bund gegenüber den Ländern keine Befugnis hat, auf die Verteilung der Schlüsselzuweisungen einzuwirken. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 27) : Welche konkreten Ergebnisse haben die auf Grund meiner wiederholten Anfragen bereits 1973 von der Bundesregierung zugesagten Bemühungen um eine Räumung des von US-Streitkräften benutzten stadteigenen Rhein-Nahe-Ecks in Bingen gebracht, und bis wann kann mit der Freigabe der Marnekaserne in Bingen gerechnet werden? Nachdem die Landesregierung von Rheinland-Pfalz ihre ursprünglichen Einwände gegen das für die Unterbringung der Anlagen auf dem RheinNahe-Eck bei Bingen vorgesehene Ersatzgelände bei Uhlerborn aufgegeben hat, verhandelt die zuständige Oberfinanzdirektion Koblenz mit den US-Streitkräften wegen einer etwaigen Reduzierung der Ersatzbauforderungen. Diese Verhandlungen, die im Hinblick auf die finanzielle Beteiligung der Stadt an den Verlegungskosten auch im Interesse der Stadt Bingen liegen, haben bisher noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis geführt. Die US-Streitkräfte prüfen zur Zeit insbesondere noch die Frage, ob und ggf. ab wann vorhandene Einrichtungen (Schulgebäude) auf dem Ersatzgelände in die Verlegungsmaßnahme einbezogen werden können, um die anfallenden Kosten so gering wie möglich zu halten. Erst wenn der endgültige Umfang der Ersatzbaumaßnahmen feststeht, können die Verhandlungen mit der Stadt Bingen über die weitere Sachbehandlung, insbesondere über die finanzielle Beteiligung der Stadt an den Verlegungskosten, fortgeführt werden. Zur Beschleunigung der Angelegenheit ist zwischenzeitlich auch die Verbindungsstelle bei der Amerikanischen Botschaft gebeten worden, bei den örtlich zuständigen Stellen der Streitkräfte auf eine möglichst kurzfristige Entscheidung hinzuwirken. Sobald diese vorliegt, wird sich der Bund umgehend mit der Stadt Bingen in Verbindung setzen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1975 12025* Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 28) : Welche voraussichtlichen finanziellen und finanzpolitischen Konsequenzen ergeben sich aus der neuesten Entwicklung der Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit? Die Bundesregierung ist bei ihren bisherigen Berechnungen über die Höhe der der Bundesanstalt für Arbeit für 1975 zu gewährenden Liquiditätshilfen nach dem Arbeitsförderungsgesetz von 730 000 Arbeitslosen und 400 000 Kurzarbeitern im Jahresdurchschnitt ausgegangen. Auf Grund dieser Annahmen sind im Bundeshaushalt Darlehen und Zuschüsse in Höhe von 3,2 Milliarden DM vorgesehen. In welcher Höhe weitere Mittel bereitgestellt werden müssen, hängt von der künftigen Entwicklung der Arbeitsmarktlage ab. Die Bundesregierung geht von einer positiven Wirtschaftsentwicklung und demgemäß von einer Verbesserung der Beschäftigungslage im weiteren Verlauf dieses Jahres aus. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 29) : Wann und in welcher Form ist nach den Plänen der Bundesregierung mit der Einführung einer Grundsteuerausfallentschädigung für die durch Fluglärm geschädigten Bürger, die in unmittelbarer Nähe von Flugplätzen leben, zu rechnen? Zum Ausgleich von Sonderbelastungen, die in Gemeinden durch Grundsteuerbefreiungen von Bundeseinrichtungen entstanden sind, können nach Wegfall der Grundsteuerersatzbeträge Leistungen nach Art. 106 Abs. 8 GG in Betracht kommen. Diese Vorschrift enthält im Rahmen der Finanzverfassung eine Billigkeitsregelung für besonders qualifizierte Ausnahmefälle. Ihre Anwendung erfordert deshalb die Festlegung differenzierter Kriterien sowie die Klärung einzelner Verfahrensfragen. Das Bundesministerium der Finanzen ist bestrebt, die Prüfung dieser schwierigen Materie, die eingehende Beratungen mit den beteiligten Stellen erfordert, sobald wie möglich abzuschließen. Ein verbindlicher Zeitpunkt kann z. Zt. noch nicht angegeben werden. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wurbs (FDP) (Drucksache 7/3602 Fragen B 30 und 31) : Ist die Bundesregierung an der Vorbereitung von mittelstandspolitischen Initiativen auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft beteiligt? Welche Vorstellungen wird die Bundesregierung gegebenenfalls in diese Beratungen einbringen? Die Bundesregierung geht auch im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften von dem Grundsatz aus, daß die Mittelstandspolitik einen integralen Bestandteil der allgemeinen Wirtschaftspolitik bildet. Leistungsfähige kleine und mittlere Unternehmen sind im großen europäischen Markt eine wesentliche Voraussetzung für einen funktionsfähigen Wettbewerb. Deshalb setzt sich die Bundesregierung dafür ein, daß die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen bei allen wirtschaftspolitischen Maßnahmen auf europäischer Ebene angemessen berücksichtigt werden. So hat die Bundesregierung die Bestrebungen nachhaltig unterstützt, die Kooperation kleiner und mittlerer Unternehmen über die Grenzen hinweg zu fördern. Durch die Tätigkeit des bei der EG-Kommission gegründeten Büros für Unternehmenskooperation sind bereits eine Reihe von grenzüberschreitenden Kooperationen zustande gekommen, an denen mittelständische Unternehmen aus der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich beteiligt sind. Desgleichen hat die Bundesregierung bei der Errichtung des Europäischen Regionalfonds darauf hingewirkt, daß auch kleine und mittlere Unternehmen der Industrie, des Handwerks und des Dienstleistungsgewerbes an den Mitteln des Fonds partizipieren können. Die für Mittelstandsfragen zuständigen Regierungssachverständigen der einzelnen Mitgliedstaaten haben sich darüber hinaus in ihren regelmäßigen Sitzungen mit Vertretern der Kommission auf eine Prioritätenliste geeinigt, anhand derer konkrete Möglichkeiten für eine Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen auf europäischer Ebene ins Auge gefaßt werden sollen. Folgende Probleme werden danach als besonders vordringlich angesehen: 1. Zulieferwesen 2. Unternehmerschulung 3. Finanzierung 4. Beteiligung an Messen und Ausstellungen 5. Zugang zu den Ergebnissen von Wissenschaft und Forschung. Die Bundesregierung mißt vor allem einer stärkeren Förderung des grenzüberschreitenden Zulieferwesens besondere Bedeutung für die mittelständische Wirtschaft bei. Ein im Auftrag der EG-Kommission erstelltes Gutachten über die Zuliefertätigkeit in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft ist vor kurzem vorgelegt worden und wird als Grundlage für die Erörterung konkreter Maßnahmen dienen. Die Bundesregierung begrüßt in diesem Zusammenhang die Studie des Wirtschafts- und Sozialausschusses der EG über „Die Lage der Klein- und Mittelbetriebe in der Europäischen Gemeinschaft". Sie wird sich dafür einsetzen, daß die darin enthaltenen Vorschläge und Anregungen bei den Beratungen der Regierungssachverständigen mit den Dienststellen der Kommission eingehend geprüft werden. 12026* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1975 Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 32) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Eigenkapitalbasis der bundesdeutschen Unternehmen, besonders die der mittelständischen Betriebe, im europäischen Vergleich an unterster Stelle steht und daß deshalb eine entscheidende Wettbewerbsverzerrung zuungunsten der deutschen Wirtschaft entsteht? Repräsentative statistische Angaben über die Eigenkapitalverhältnisse der gewerblichen Unternehmen in den europäischen Staaten, die eine fundierte vergleichende Analyse zulassen würden, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Für den Bereich der mittelständischen Unternehmen läßt sich schon innerhalb der Bundesrepublik Deutschland keine einheitliche Aussage über die Kapitalstruktur machen. Untersuchungen einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft, der Länder und einiger Banken haben kürzlich ergeben, daß die Situation in den einzelnen Branchen und Regionen so verschieden ist, daß eine empirisch belegbare allgemeine Aussage nicht möglich ist. Darauf hat die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/ CSU-Fraktion zur Untersuchung der Prognos AG (BT-Drucksache 7/3600) hingewiesen. Im europäischen Rahmen würde ein Vergleich etwa vorhandener Daten aus Teilbereichen außerdem durch die verschiedenen Rechnungslegungsvorschriften der einzelnen Staaten wesentlich erschwert. Dies gilt vor allem im Hinblick auf die unterschiedlich geregelten Möglichkeiten zur Bildung stiller Reserven. Die Bundesregierung ist deshalb der Auffassung, daß einer bloßen Gegenüberstellung ausgewählter Bilanzkennzahlen auf europäischer Ebene kein besonderer Aussagewert beigemessen werden kann. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 33) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen ihres Förderungsprogramms für die von den Entlassungen und Schrumpfungen getroffenen Gebiete projektgebundene verlorene Zuschüsse — beispielsweise für Krankenhausbau, Altersheime usw. — zu geben? Entsprechend der Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft hat der von Bund und allen Ländern gebildete Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" am 2. Mai 1975 beschlossen, daß die zusätzlichen Mittel des regionalen Sonderprogramms, von denen der Bund die Hälfte trägt, als Investitionszuschüsse nur für die Förderung der Errichtung, Erweiterung oder Übernahme gewerblicher Produktionsbetriebe zur Schaffung von Arbeitsplätzen eingesetzt werden dürfen. Für die in Ihrer Frage beispielhaft erwähnten Infrastruktureinrichtungen können die Mittel dieses Programms daher nicht zur Verfügung gestellt werden. Um seinen Erfolg jedoch sicherzustellen, hat der Bundesminister für Wirtschaft im Planungsausschuß die Länderwirtschaftsminister aufgefordert, das Programm u. a. durch infrastrukturelle Maßnahmen zu flankieren. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 34) : Was versteht der Bundeswirtschaftsminister unter dem Begriff Übergangsphase? Der Bundesminister für Wirtschaft versteht unter einer konjunkturellen Übergangsphase den Abschnitt des Konjunkturverlaufs, in dem eine abwärts gerichtete Bewegung ausläuft, sich zunehmend stabilisiert und allmählich in eine Aufschwungsphase einmündet bzw. ein Aufschwung von einem Abschwung abgelöst wird. Konjunkturelle Übergangsphasen werden in der Regel damit eingeleitet, daß sich bei Frühindikatoren, wie z. B. Unternehmerbefragungen über die Geschäftserwartungen oder dem Auftragseingang, bereits ein Ende der Abwärtsbewegung oder eine Tendenzwelle abzeichnet, während andere konjunkturell gleichlaufende oder sogar nachhinkende Indikatoren ihre bisherige Bewegungsrichtung noch beibehalten. Erfahrungsgemäß ändert sich auch das Vorzeichen der einzelnen Zeitreihen nicht schlagartig, sondern es weist häufig zunächst einen Wechsel von positiven und negativen Entwicklungsschritten aus. Aus dem Gesagten geht hervor, daß die Prognose der Wendepunkt und oft selbst ihre genaue Expost-Fixierung besonders schwierig sind. Probleme wie etwa die Frage, an welchem Indikator oder Indikatorenbündel die Wendepunkte zu messen sind, spielen dabei eine Rolle. Von einschlägigen Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Wendepunktprognose — teils durch das Bundeswirtschaftsministerium initiiert und gefördert — kann eine gewisse Aufhellung, jedoch keine Patentlösung erwartet werden. Der Begriff der konjunkturellen Übergangsphase ist deshalb als besonders praxisnah für die Konjunkturanalyse anzusehen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 35) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die wirtschaftliche Situation der chemischen Industrie sich vor allem in den Bereichen Kunststoff, Fasern, Farben und organische Chemie wegen starker Exportrückgänge erheblich verschlechtert hat, und sind nach Kenntnis und Meinung der Bundesregierung deshalb im Bereich der chemischen Industrie in nächster Zeit Ausstellungen zu erwarten? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1975 12027* Der Bundesregierung ist bekannt, daß die chemische Industrie nach einer sehr guten Entwicklung in den ersten 9 Monaten des Jahres 1974 in den von Ihnen genannten Teilbereichen nicht mehr befriedigend ausgelastet ist. Diese Verschlechterung ist nicht nur auf Schwierigkeiten im Export, sondern auch auf die verminderte Produktion in wichtigen einheimischen Abnehmerindustrien wie der Bauwirtschaft, der Textil- und der Automobilindustrie zurückzuführen. Einige andere Sparten der chemischen Industrie, wie die Herstellung von Arznei-, Pflanzenschutz- und Düngemitteln, haben hingegen weiterhin beachtliche Zuwachsraten aufzuweisen und mildern den für die Chemie insgesamt in den letzten Monaten zu verzeichnenden Produktionsrückgang. Nach Auskünften führender Unternehmen der chemischen Industrie beabsichtigen diese nicht, in nächster Zeit Entlassungen vorzunehmen. Die Bundesregierung rechnet daher nicht mit einem gravierenden Anstieg von Arbeitslosigkeit in diesem Industriezweig. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/3602 Frage B 36) : Ist bei der Durchführung der Sonderprogramme vom 5. März 1974 und 25. September 1974 im Falle Bayerns überall darauf geachtet worden, daß einzelne Gemeinden durch die Folgelasten des gemeinsam von Bund und Land geförderten örtlichen Projekts nicht an den Rand des finanziellen Ruins geraten? Die Anträge der Gemeinden und Gemeindeverbände, Zuschüsse aus dem vom Bundeskabinett am 6. Februar 1974 beschlossenen 1. Sonderprogramm und dem am 25. September 1974 beschlossenen 2. Sonderprogramm zu erhalten, wurden mir in allen Fällen von den zuständigen Landeswirtschaftsministerien übersandt. Die Länder waren gebeten worden, jeden Antrag mit einer Stellungnahme zu versehen, da ich keinen Zweifel daran gelassen hatte, nur befürwortete Anträge zu bewilligen. Die finanzielle Belastbarkeit einer Gemeinde ist den dafür zuständigen Dienststellen der Länder bekannt. Ich konnte daher davon ausgehen, daß mir nur Anträge zugeleitet wurden, bei denen nachgeprüft war, ob die benötigten Eigenmittel und die evtl. entstehenden Folgekosten vom Träger der Maßnahme auch übernommen werden können. Dies galt für alle an den Programmen beteiligten Länder. Anlage 33 Antwort des Staatssekretärs Rohr auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Fragen B 37 und 38) : Wie hat sich der Pro-Kopf-Verzehr an Fisch in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen Jahren entwickelt? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den ProKopf-Verzehr an Fisch zu steigern? Der Pro-Kopf-Verbrauch an Fisch und Fischerzeugnissen in der Bundesrepublik Deutschland ist weitgehend konstant. In den Jahren 1960 bis 1968 schwankte er zwischen 9,8 kg und 11,0 kg (Fanggewicht) 1969 waren es 9,9 kg, 1970 = 10,9 kg, 1971 = 10,3 kg, 1972 = 8,6 kg und 1973 = 10,4 kg. Abschließendes Zahlenmaterial für 1974 steht mir noch nicht zur Verfügung. Erhebliche Abweichungen von den vorgenannten Werten sind nicht zu erwarten. Die Bundesregierung war und bleibt auch künftig bemüht, ihrerseits dazu beizutragen, daß der ernährungsphysiologisch so wertvolle Fisch in seinen vielfältigen Angebotsformen steigende Nachfrage findet. Sie bedient sich zur Förderung des Fischabsatzes insbesondere des Fischwirtschaftlichen Marketing-Instituts in Bremerhaven, einer von der gesamten Fischwirtschaft getragenen Einrichtung. Trotz intensiver Tätigkeit dieses Instituts war eine durchschlagende Steigerung des Fischkonsums bisher nicht zu erreichen; dies ist auch kurzfristig nicht zu erwarten. Konjunkturell bedingt und in Anbetracht konkurrierender Lebensmittel läßt der Verbraucher gegenwärtig sogar eher eine gewisse Zurückhaltung in seiner Kaufbereitschaft erkennen. Das Fischwirtschaftliche Marketing-Institut gibt auch Anregungen für eine verstärkte Aufklärungstätigkeit durch den Bundesausschuß für volkswirtschaftliche Aufklärung, die Deutsche Gesellschaft für Ernährung, das Kontaktbüro für Verbraucher und ähnliche Institutionen. Dem Fischwirtschaftlichen Marketing-Institut werden jährlich die nach § 6 des Fischgesetzes von der Wirtschaft aufgebrachten Beiträge zur Verfügung gestellt. In den Jahren 1970 bis 1973 konnten zusätzliche Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt gewährt werden. Anlage 34 Antwort des Staatssekretärs Rohr auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 39) : Treffen Pressemitteilungen zu, wonach die Sowjetunion 30 000 t Rindfleisch zu einem Preis von 1,54 DM /kg aus den Beständen der Europäischen Gemeinschaft erhalten soll, und mit welchem Betrag wird diese Lieferung aus welcher Kasse subventioniert werden? Der von Ihnen angeschnittene Fragenkomplex war bereits Gegenstand einer Anfrage Ihres Fraktionskollegen Dr. Riedl in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 23./24. April 1975. Ich verweise auf meine diesbezügliche Antwort (s. Anlage) und kann hier nur besonders hervorheben, daß für den beabschtigten Export von 30 000 t Rindfleisch aus französischen Interventionsbeständen in die UdSSR von der Gemeinschaft keine Sonderkondi- 12028* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1975 tionen gewährt werden, die über den Rahmen der normalen Exporterstattungen bei EG-Lieferungen in Drittländer hinausgehen. Die Erstattungssätze für den Export gefrorenen Rindfleisches aus der EG betragen im Monat Mai 1975: a) für Vorderviertel = 56 RE /100 kg = 180,32 DM b) für Hinterviertel = 84 RE /100 kg = 270,48 DM und c) für Rinderhälften = 70 RE/ 100 kg = 225,40 DM Anlage 35 Antwort des Staatssekretärs Rohr auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 40) : Aus welchem Grunde kürzt die Bundesregierung die Frachthilfe für Getreide, obgleich die Frachten in der Bundesrepublik Deutschland ständig teurer werden und nach wie vor weit über dem Durchschnitt in der Europäischen Gemeinschaft liegen? Die Frachthilfe für Getreide wird — im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr und dem Bundesminister der Finanzen — zum 1. Juni 1975 u. a. dahin gehend geändert, daß der Subventionssatz von derzeit 25 vom Hundert der Fracht auf 15 vom Hundert ermäßigt wird. Die Änderung ist im Bundesanzeiger Nr. 80 vom 29. April 1975 bekanntgemacht. Die ermäßigten Sätze sollen für den Rest des Getreidewirtschaftsjahres 1974/75 und für das gesamte Getreidewirtschaftsjahr 1975/76 in Kraft bleiben. Die außerordentlich angespannte Haushaltslage hat es leider erforderlich gemacht, die Frachthilfe für Getreide so zu gestalten, daß die Haushaltsansätze für 1975 und 1976 unter Berücksichtigung der schon jetzt abzusehenden Entwicklungen eingehalten werden können. Dabei darf nicht außer acht gelassen werden, daß sich der Haushaltsansatz für die Frachthilfe für Getreide seit ihrer Einführung im Jahre 1962 bis jetzt schon fast verdoppelt hat. Für die Jahre 1975 und 1976 werden jeweils mindestens 40 Millionen DM erforderlich sein. Die weitere Erhöhung der Haushaltsmittel für die Frachthilfe würde eine Kürzung in anderen Bereichen voraussetzen. Die Erhöhung der Getreidefrachten ist nicht auf die Bundesrepublik begrenzt; auch in den anderen EG-Mitgliedstaaten erhöhen sich diese Frachten — im allgemeinen proportional zum Anstieg der Lebenshaltungskosten. Es kann daher davon ausgegangen werden, daß die Frachthilfe für Getreide nach wie vor einen angemessenen Ausgleich der unterschiedlichen Frachtkosten für Getreide sichert. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 41) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Bundesrepublik Deutschland keinerlei Preiswettbewerb bei Pflanzenschutzmitteln besteht, und wie gedenkt die Bundesregierung, die Landwirtschaft vor Übervorteilung zu schützen? Der Bundesregierung und dem Bundeskartellamt liegen bisher keine Hinweise vor, aus denen auf fehlenden Preiswettbewerb bei Pflanzenschutzmitteln geschlossen werden könnte. Der deutsche Markt für Pflanzenschutzmittel ist durch eine große Zahl in- und ausländischer Anbieter und eine Vielfalt der angebotenen Pflanzenschutzmittel gekennzeichnet. Die rund 70 deutschen Hersteller decken zwar den überwiegenden Teil des Bedarfs der deutschen Landwirtschaft; jedoch sind die Importe mit einem Anteil von etwa 25 v. H. ein wichtiges Wettbewerbselement. Angesichts des reichhaltigen Angebots an Pflanzenschutzmitteln stehen der Landwirtschaft für die verschiedenen Anwendungsbereiche jeweils mehrere konkurrierende Produkte zur Verfügung. Insgesamt sind somit die strukturellen Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Wettbewerb nicht ungünstig. Das Bundeskartellamt wird jedoch die Märkte für Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel im Auge behalten. Falls das Bundeskartellamt Wettbewerbsbeschränkungen durch Absprachen oder abgestimmte Verhaltensweisen zum Nachteil der Landwirtschaft feststellt, wird es mit den ihm zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mitteln einschreiten. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/3602 Fragen B 42 und 43) : Warum wurde der Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung vom 20. März 1975 lediglich auf Arbeitsstätten im Rahmen eines Gewerbebetriebs beschränkt, und welche Vorschriften gelten für die von der Arbeitsstättenverordnung nicht erfaßten Arbeitsstätten? Gibt es für die Arbeitsstätten der sogenannten freien Berufe Vorschriften, die denen der Arbeitsstättenverordnung entsprechen? Zu Frage B 42: Die Arbeitsstättenverordnung ist aufgrund der Ermächtigungen nach §§ 120 e und 139 h der Gewerbeordnung erlassen worden und hat nur Geltung für die Unternehmen, die unter den Geltungsbereich der Gewerbeordnung fallen. Das betrifft im wesentlichen alle Betriebe der Industrie, des Handwerks und des Handels. Es ist keine Rechtsgrundlage vorhanden, die dazu ermächtigt, für die nicht durch die Gewerbeordnung erfaßten Arbeitgeber entsprechende Vorschriften zu erlassen. Um hier eine Änderung herbeizuführen, wäre eine weitere gesetzliche Ermächtigung notwendig. Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß der Arbeitsstättenverordnung entsprechende Arbeitsschutzvorschriften auch für den öffentlichen Dienst erlassen werden. Die Bundesregierung wird prüfen, welche Möglich- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1975 12029* keiten bestehen, dieses Anliegen des Bundesrates zu verwirklichen. Zu Frage B 43: Für die nicht unter den Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung fallenden Arbeitsstätten — dazu gehören auch die der von Ihnen genannten freien Berufe — bestehen keine der Verordnung entsprechenden Vorschriften. Es sei jedoch darauf hingewiesen, daß von den nichtgewerblichen Arbeitgebern im Rahmen ihrer Verpflichtungen nach § 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches, Räume, Vorrichtungen und Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten sind, daß die Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind. Mit der Arbeitsstättenverordnung ist diesen Arbeitgebern eine Leitlinie gegeben worden. Eine Durchsetzung der Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung seitens des Staates ist hier allerdings nicht möglich, da es sich nicht um eine öffentlich-rechtliche, sondern uni eine privatrechtliche Verpflichtung handelt. Unabhängig davon kann die Arbeitsstättenverordnung — wenn vergleichbare Verhältnisse vorliegen — im öffentlichen Dienst und bei den freien Berufen von den Arbeitgebern freiwillig angewandt oder aufgrund von Vereinbarungen für die Arbeitnehmer nutzbar gemacht werden. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 44) : Wie hoch ist die Mittelbeanspruchung durch die Bundesanstalt für Arbeit aus den vom Bund zur Verfügung gestellten 3,2 Milliarden DM zum 30. April 1975? Die Bundesanstalt für Arbeit hat aus der vom Bund bereitgestellten Liquiditätshilfe in Höhe von 3 218 Millionen DM bis zum 30. April 1975 einen Betrag in Höhe von 2 924 Millionen DM in Anspruch genommen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Orgaß (CDU/CSU) (Drucksache 77/3602 Fragen B 45 und 46) : Verfügt die Bundesregierung über aktuelle Zahlen über die Situation der Schichtarbeiter, insbesondere Zahl der Schichtarbeit Leistenden, Anzahl Schichtarbeit leistender Frauen, Zahl der Nachtschicht Leistenden, Altersgruppen der Schichtarbeiter, Familienstand von Schichtarbeitern, Invalidität und Gesundheitszustand von Schichtarbeitern? Welche Statistiken werden vom Statistischen Bundesamt über Zahl und Situation von Schichtarbeitern, insbesondere Nachtschicht Leistenden, geführt? Eine Statistik über den Umfang der Schichtarbeit kann zum Teil aufgrund der Zusatzbefragung zum Mikrozensus vom Januar 1972 gegeben werden. Dort sind Schichtarbeiter erfaßt, soweit sie Nachtarbeit leisten. Nach dieser Zusatzbefragung beträgt die Zahl der Nachtschichtarbeiter 1,906 Millionen. Die Aufteilung nach Geschlecht, Alter, Stellung und Beruf und nach Wirtschaftsbereich ist in einer größeren Übersicht enthalten, die ich Ihnen gerne zuleiten werde. Vom Statistischen Bundesamt werden in unregelmäßigen Abständen Zusatzbefragungen über die Nacht- und Sonntagsarbeit durchgeführt. In diesen Befragungen werden auch Schichtarbeiter erfaßt, soweit sie Nachtarbeit leisten. Im Rahmen eines Forschungsauftrages zur Feststellung von Belastungsschwerpunkten am Arbeitsplatz, den das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung vergeben hat, wird u. a. das Problem der Schichtarbeit untersucht. Dabei soll für einige spezifische Schichtbetriebe auch der Familienstand, die Invalidität und der Gesundheitszustand von Schichtarbeitern näher untersucht werden. Die Ergebnisse werden allerdings nicht vor Ende 1975 vorliegen. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 47) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Zuge der rezessiven wirtschaftlichen Entwicklung zunehmend auch Behindertenwerkstätten Schwierigkeiten bei der Auftragsbeschaffung haben, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Beschäftigung der Behinderten in diesen Werkstätten zu fördern und zu sichern? Schwierigkeiten der Werkstätten für Behinderte bei der Auftragsbeschaffung, die sich in besonderer Weise auf die gegenwärtige konjunkturelle Situation zurückführen ließen, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Bei dem Problem der Beschaffung von Aufträgen durch die Werkstätten handelt es sich vielmehr um ein allgemeines Problem, das von Konjunkturschwankungen unabhängig ist. Es stellt einen Aspekt der Gesamtproblematik dar, die mit der Schaffung eines bundesweiten Netzes von leistungsfähigen Rehabilitationseinrichtungen dieser Art und mit der Sicherung ihres laufenden Betriebs verbunden ist. Die Bundesregierung widmet diesem vielfältigen Fragenkreis im Rahmen der schrittweise Verwirklichung ihres Aktionsprogramms zur Förderung der Rehabilitation der Behinderten ihre besondere Aufmerksamkeit. Zur Schaffung des angestrebten bundesweiten Netzes von leistungsfähigen Werkstätten für Behinderte sind in den letzten Jahren in ständig steigendem Maße öffentliche Mittel als Investitionshilfen zur Verfügung gestellt und eingesetzt worden. Die Bundesregierung war sich aber auch von Anfang an wohl bewußt, daß von gleicher Wichtigkeit wie Investitionshilfen auch Hilfen sind, die den laufenden Betrieb der Werkstätten und damit ihren Bestand auf Dauer sichern. Dazu gehören neben der Entwicklung der richtigen Konzeption der Werk- 12030* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1975 statt für Behinderte, der Bestimmung des richtigen Standorts der einzelnen Einrichtungen und der Beschaffung von qualifiziertem Fachpersonal die Beschaffung der erforderlichen Aufträge der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand. Das neue Schwerbehindertengesetz, das am 1. Mai vergangenen Jahres in Kraft getreten ist, hat auf diesem Sektor erhebliche Fortschritte gebracht. In § 53 dieses Gesetzes ist ein Anreiz zur Vergabe von Aufträgen an Werkstätten für Arbeitgeber geschaffen worden, die Ausgleichsabgabe zu zahlen haben. Solche Arbeitgeber können den Betrag der von ihnen zu entrichtenden Ausgleichsabgabe durch die Auftragsvergabe an Werkstätten erheblich senken, 30 °/o des Rechnungsbetrages eines solchen Auftrages wird ihnen auf die Ausgleichsabgabe angerechnet. Es ist zu erwarten, daß diese Regelung die Bereitschaft der Arbeitgeber sowie Auftragsvergabe an Werkstätten nicht unbeträchtlich steigern wird. Genaue Erfahrungen liegen im Augenblick naturgemäß noch nicht vor, da die Arbeitgeber erst seit knapp 5 Monaten, seit dem 1. Januar 1975, zur Zahlung von Ausgleichsabgabe verpflichtet sind. Die zweite Hilfe, die den Werkstätten für Behinderte durch das Schwerbehindertengesetz eingeräumt worden ist, sieht § 54 vor. Durch diese Vorschrift ist die öffentliche Hand verpflichtet worden, Werkstätten für Behinderte bei der Auftragsvergabe bevorzugt zu berücksichtigen. Die inhaltliche Ausgestaltung dieser bevorzugten Berücksichtigung im einzelnen wird gerade mit den Beteiligten erörtert. Ein Entwurf der allgemeinen Richtlinien, die diese Einzelheiten regeln werden, ist bereits zwischen dem Bundesminister für Wirtschaft und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung abgestimmt. Durch diese beiden gesetzlichen Maßnahmen ist ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet worden, die Wettbewerbssituation der Werkstätten für Behinderte in dem Maße zu verbessern, wie es erforderlich ist, um sie gegenüber den Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft konkurrenzfähig zu machen. Ich bin zuversichtlich, daß dies im Zuge der weiteren Entwicklung des Aufbaues der Werkstätten für Behinderte gelingen wird. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Fragen B 48 und 49) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß infolge der wirtschaftlichen Rezession insbesondere die Spätaussiedler nicht nur bei der Erlangung eines Arbeitsplatzes, sondern auch bei Kündigungen besonders benachteiligt sind? Ist es richtig, daß nach dem im Oktober 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien in Kraft getretenen Sozialversicherungsabkommen rumänische Arbeitnehmer nicht den deutschen Sozialversicherungsgesetzen unterliegen und deshalb weder sie noch der rumänische Arbeitgeber, der in Deutschland zum Beispiel Bauaufträge ausführt, Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu leisten hat, so daß u. U. sowohl die rumänischen Arbeitnehmer benachteiligt und gleichzeitig die rumänischen Firmen gegenüber deutschen Anbietern wegen geringerer Lohnkostenanteile in der Kalkulation bevorzugt sind? Zu Frage B 48: Die Bundesanstalt für Arbeit führt keine gesonderten Aufzeichnungen über etwaige Benachteiligungen von Spätaussiedlern bei der Erlangung eines Arbeitsplatzes oder bei Kündigungen, so daß der Bundesregierung hierüber keine besonderen Erkenntnisse vorliegen. Um bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation die berufliche Wiedereingliederung auch von Spätaussiedlern zu fördern, werden die Vermittlungshilfen des Arbeitsförderungsgestzes auch für diesen Personenkreis gezielt eingesetzt. Das sind insbesondere die Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme (z. B. Zuschuß zu Bewerbungskosten, Eingliederungshilfen) und die Leistungen zu beruflichen Bildungsmaßnahmen (z. B. Fortbildung, Umschulung, Einarbeitungszuschüsse). Auch die Spätaussiedler sind gegen sozial ungerechtfertigte arbeitergeberseitige Kündigungen durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt. Danach ist eine Kündigung sozial ungerechtfertigt und damit rechtsunwirksam, wenn sie nicht durch Gründe in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers oder aus dringenden betrieblichen Gründen erforderlich ist. Bei einer wegen dringender betrieblicher Erfordernisse notwendigen Kündigung hat der Arbeitgeber bei der Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer in ausreichendem Maße soziale Gründe zu berücksichtigen. Andernfalls wäre die Kündigung gleichfalls rechtsunwirksam. Im Kündigungsschutzprozeß haben die Gerichte für Arbeitssachen bei der Prüfung der Sozialwidrigkeit der Kündigung die Gesamtumstände des Einzelfalles zu bewerten. Nach dem Gesetz sind für diese Prüfung nicht bestimmte Merkmale oder Tatbestände, z. B. die Dauer der Betriebszugehörigkeit, vorrangig zu berücksichtigen. Die Gerichte haben vielmehr alle Umstände, auch die wirtschaftliche und soziale Lage des Arbeitnehmers, in ihre Wertung einzubeziehen; hierbei kann die Tatsache der Spätaussiedlung auch bei erst verhältnismäßig kurzer Betriebszugehörigkeit durchaus ausschlaggebend zugunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sein. Ich möchte zudem darauf hinweisen, daß die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitaeherverhände der Bundesanstalt für Arbeit gegenüber zugesagt hat, in einem Rundschreiben darauf hinzuweisen, daß bei geplanten Kündigungen nach dem Auswahlkriterium der Dauer der Betriebszugehörigkeit die besondere Situation der Aussiedler zu berücksichtigen sei. Zu Frage B 49: Das vom Deutschen Bundestag am 15. März 1974 verabschiedete deutsch-rumänische Abkommen über Sozialversicherung (Bundesgesetzbl. I S. 697) enthält die in der internationalen Vertragspraxis üblichen und anderen Abkommen, insbesondere mit westlichen Ländern über Soziale Sicherheit (d. h. über Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) entsprechenden Bestimmungen: Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber vorübergehend zur Durchführung von Arbeiten in das Gebiet des anderen Vertragsstaates entsandt werden, unterliegen für die ersten 24 Monate der Entsendung weiterhin den bisher auf sie anzuwendenden Rechtsvorschriften Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1975 12031* über soziale Sicherheit. Die Unterstellung des vorübergehend entstandten Arbeitnehmers unter die Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit des Herkunftsstaates kann über diese Frist hinaus auf Antrag des Arbeitgebers mit Zustimmung des Arbeitnehmers durch eine Vereinbarung zwischen dem deutschen und dem rumänischen Arbeitsministerium verlängert werden. Soweit also rumänischen Arbeitnehmern die Arbeitserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland erteilt ist, unterliegen diese vorübergehend entsandten Arbeitnehmer ausschließlich rumänischem Sozialversicherungsrecht. Das bedeutet, daß für diese Arbeitnehmer nicht Beiträge zur deutschen und rumänischen, sondern nur zur rumänischen Sozialversicherung abgeführt werden müssen. Dies ist eine Regelung auch im Interesse der entsandten deutschen Arbeitnehmer (z. B. Monteure). Eine Benachteiligung der rumänischen Arbeitnehmer durch ihre Freistellung vom deutschen Sozialversicherungsrecht entsteht nicht. Hinzufügen möchte ich noch, daß ausländische Bauarbeitern, die auf der Grundlage von Werkverträgen in der Bundesrepublik tätig werden sollen, die nach dem 1. Dezember 1974 abgeschlossen worden sind, eine Arbeitserlaubnis nicht mehr erteilt wird. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 50) : Treffen Meldungen zu, Angehörige der Bundeswehr beteiligten sich in Uniform am Wahlkampf der DKP in Nordrhein-Westfalen, end was hat die Bundesregierung -- bejahendenfalls — im einzelnen getan, um diese gesetzwidrigen Auftritte erfolgreich zu unterbinden? Es trifft zu, daß einige Soldaten in Uniform sich am Wahlkampf der DKP in Nordrhein-Westfalen beteiligt haben. Die hierdurch begangenen Dienstvergehen werden ausnahmslos disziplinar gewürdigt. Abschließend lassen Sie mich bemerken, daß man in solchen Einzelfällen zwar mit den gebotenen Mitteln vorgehen muß, sie aber andererseits auch nicht überbewerten soll. Anlage 43 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/3602 Frage B 51) : Sind Warnungen des Bundesgesundheitsamtes der jüngsten Zeit vor der Installation von Trinkwasser-Nachbehandlungsanlagen das Ergebnis umfassender Untersuchungen? Das Bundesgesundheitsamt hat am 21. April 1975 in seiner Pressemitteilung Nr. 12/1975 — auf mögliche Gefahren hingewiesen, die durch eine Nachaufbereitung von Trinkwasser im häuslichen Bereich bei unsachgemäßer Installation, Wartung oder mangelhafter technischer Ausführung im mikrobiologischen Bereich entstehen können. Diese Mitteilung ist das Ergebnis umfangreicher Untersuchungen des Instituts für Wasser-, Boden- und Lufthygiene des Bundesgesundheitsamtes. Im übrigen beschäftigt sich eine TrinkwasserKommission des Bundesgesundheitsamtes zur Zeit sehr intensiv mit der gesamten Problematik der Trinkwasser-Nachbehandlung und wird entsprechende Empfehlungen ausarbeiten. Durch das Gesetz zur Gesamtreform des Lebensmittel-Rechtes besteht nunmehr die Möglichkeit, Rechtsvorschriften zum Schutze der Gesundheit für die in der Pressemitteilung genannten Trinkwassernachbehandlungs-Geräte zu erlassen. Zur Zeit wird in meinem Hause geprüft, inwieweit von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht wird. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3602 Frage B 52) : Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß die Stadt Rüsselsheim auf den Vorwegweiseranlagen der sie umgebenden Autobahnen, vor allem vor dem Dreieck Mönchhof, aufgeführt wird, da viele Fahrer, insbesondere die aus Richtung Frankfurt kommenden, häufig die entsprechende Zufahrt verpassen? Die Ziele, die auf den Wegweisertafeln der Autobahnknoten im Raume Rüsselsheim angegeben werden, sind seinerzeit auf Vorschlag und im Einvernehmen mit der zuständigen obersten Landesbehörde festgelegt worden. Dabei ist den werkehrlichen Belangen der Stadt Rüsselsheim durch Verwendung ihres Namens bei der Bezeichnung des Autobahnkreuzes Rüsselsheim und der Anschlußstellen „Rüsselsheim-Ost" und „Rüsselsheim-Süd" gebührend Rechnung getragen worden. Im Autobahndreieck Mönchhof werden wie an anderen Knoten dieser Art die Fernziele angezeigt, die über die jeweiligen Fahrtrichtungen zu erreichen sind. Rüsselsheim als Nahziel zusätzlich aufzunehmen, ist in diesem Fall nicht möglich, weil sich über den Bereich des Autobahndreiecks Mönchhof eine Wechselwegweisung erstreckt, die es nicht erlaubt, Nahziele zu berücksichtigen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Fragen B 53 und 54): Ist in der 1975 vorzulegenden Gesetzesnovellierung des Bundesfernstraßengesetzes die Aufstufung des Teilstücks Bundesautobahn Oy /Füssen Landesgrenze von Dringlichkeitsstufe III auf Dringlichkeitsstufe I vorgesehen? Wann beabsichtigt die Bundesregierung, mit dem Bau der B 31 zwischen Lindau und Friedrichshafen zu beginnen, und in welchem Zeitraum wird dieses Teilstück fertiggestellt sein? Zu Frage B 53: Die Dringlichkeitseinstufung des geplanten Autobahnabschnittes Bad Oy—Füssen—Landesgrenze ist 12032* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1975 in die Arbeiten zur Überprüfung des Bedarfsplanes einbezogen worden. Auch vom Land Bayern wurde ein entsprechender Antrag gestellt. Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen, so daß z. Z. noch keine Auskunft über das Ergebnis der Überprüfung erteilt werden kann. Zu Frage B 54: Die B 31 (neu) Lindau—Friedrichshafen ist in der 1. Dringlichkeitsstufe des Bedarfsplanes für den Ausbau der Bundesfernstraßen enthalten. Besonders vordringlich sind die Verlegungsstrecke mit Autobahnzubringer bei Lindau /Zech und der Neubau der B 31/B 308 zwischen Rehlings und Sigmarszell. Diese Teilstrecken stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Neubau des BAB-Abschnittes Lindau (Grenzübergang) — Autobahnkreuz Wangen. Dieser Autobahnabschnitt soll in Abstimmung mit dem Nachbarland Österreich etwa bis 1979/80 fertiggestellt sein. Daher ist vorgesehen, mit den genannten Teilstrecken der B 31/B 308 in etwa zwei Jahren zu beginnen. Wegen der begrenzten Mittel für den Bundesfernstraßenbau ist ein Baubeginn weiterer Teilstrecken der B 31 (neu) zwischen Lindau und Friedrichshafen vorerst nicht möglich. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 55) : Wird die Bundesregierung bei der Überprüfung des Bedarfsplans zum Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 den Bau bzw. den Ausbau der B 37 Z — Aglasterhausen /Heidelberg — und der B 27 — Ortsdurchfahrt Mosbach — auf Grund des dringenden Bedarfs eine höhere Priorität einräumen? Für die B 37 Z liegt dem Bundesminister für Verkehr nur für den Abschnitt zwischen der BAB Frankfurt–Karlsruhe (A 5) und der alten B 3 ein Antrag des Landes Baden-Württemberg auf Übernahme in die erste Dringlichkeitsstufe vor, so daß nur dieser Teil im Rahmen der z. Z. laufenden Überarbeitung des Bedarfsplanes einer Überprüfung unterzogen wird. Die Überprüfung des Bedarfsplanes ist noch nicht abgeschlossen. Da noch keine endgültigen Ergebnisse vorliegen, kann z. Z. noch nicht gesagt werden, ob für die beiden beantragten Strecken eine höhere Dringlichkeit eingeräumt werden kann. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Fragen B 56 und 57): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein Zwischenausbau der Bundesstraße 27 zwischen Donaueschingen und der Schweizer Grenze in Verbindung mit der Ortsumgehung Donaueschingen und Hüfingen sowie des Blumberger Stadtteils Riedböhringen am raschesten eine Verbesserung der Verkehrssituation im Süden des Schwarzwald-Baar-Kreises bringen könnte? Bis wann kann ein solcher Zwischenausbau durchgehend vollendet sein? Dem großräumigen Durchgangsverkehr in die Schweiz kann als leistungsfähigste und verkehrlich günstigste Verbindung nur die Autobahnneubaustrecke Stuttgart–Singen–Landesgrenze gerecht werden. Diese Autobahn soll daher in den nächsten Jahren Zug um Zug verwirklicht werden. Ein gleichzeitiger Neubau der Bundesstraße 27 von Donaueschingen zur Landesgrenze kann im Hinblick auf die zu erwartende Verbesserung der Verkehrsverhältnisse durch die vorgenannte Autobahn aus Finanzierungsgründen in absehbarer Zeit nicht mehr in Betracht gezogen werden. Eine örtliche Verbesserung der Verhältnisse auf der Bundesstraße 27 muß sich daher in der Tat auf einen Zwischenausbau in der vorhandenen Linie beschränken. Dieser sog. Zwischenausbau ist für den Bereich Hüfingen–Landesgrenze vorgesehen und soll abschnittsweise in den kommenden Jahren verwirklicht werden. Für den Abschnitt Landesgrenze–Blumberg einschließlich Ausbau der Einmündung B 27/B 314 auf dem Randen stehen in diesem Jahr Mittel bereit. Die Bautermine weiterer Abschnitte richten sich nach den jeweils gegebenen Finanzierungsmöglichkeiten und können heute noch nicht genannt werden. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Fragen B 60 und 61): Wie beurteilt die Bundesregierung die besorgniserregende Tatsache, daß im vergangenen Jahr seitens der deutschen Reeder um ca. 50 % weniger Ausbildungsverträge mit nautischen Offiziersbewerbern bzw. mit Matrosenanwärtern abgeschlossen werden konnten, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß wegen des fehlenden qualifizierten Nachwuchses und der strengen Handhabung der Ausbildungs- und Besetzungsvorschriften in Zukunft die Gefahr besteht, daß immer mehr deutsche Schiffe auf andere Flaggen ausweichen, und womit begründet die Bundesregierung ihre Ansicht? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um den ungeschmälerten Fortbestand einer unter deutscher Flagge segelnden Handelsflotte zu gewährleisten, und wie ist der Stand der Beratungen innerhalb der Bundesregierung bei der Überprüfung der Schiffsbesetzungs- und Ausbildungsordnung mit dem Ziel einer Lockerung der vorhandenen strengen Bestimmungen? Zu Frage B 60: Die Zahlen der 1974 abgeschlossenen Ausbildungsverträge mit nautischen Offiziersbewerbern und mit Matrosenanwärtern liegen nur unwesentlich unter den Zahlen für das vorangegangene Jahr. Trotzdem reicht der Nachwuchs in beiden Bereichen voraussichtlich nicht aus, den zukünftigen Personalbedarf zu decken. Um so dringlicher ist es, daß die Reeder insgesamt — und nicht nur einige — eine gute Ausbildungs- und Personalpolitik entwickeln, um drohenden Personalengpässen zu begegnen. Die Bundesregierung begrüßt deshalb die sich jetzt abzeichnenden Bemühungen des Verbandes deutscher Reeder, die Ausbildungsbereitschaft Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1975 12033* der Mitgliedsreedereien auf breiter Grundlage zu stärken. Im übrigen ist die Bundesregierung nicht der Ansicht, daß die Ausbildungs- und Besetzungsvorschriften eine ins Gewicht fallende Ursache für das Ausflaggen deutscher Seeschiffe gewesen sind. Sie ist allerdings der Meinung, daß es zu einer bedrohlichen Knappheit an qualifiziertem Bordpersonal kommen könnte, wenn die genannten Bemühungen des Reederverbandes ohne Erfolg bleiben sollten. Das könnte dann nicht ausreichend um Personalpflege bemühten Schiffahrtsunternehmen die personelle Grundlage für den Betrieb ihrer Schiffe unter der Bundesflagge entziehen. Zu Frage B 61: Die Bundesregierung unterstützt — auch durch finanzielle Zuwendungen für die Einrichtung von Bordausbildungsplätzen — alle Maßnahmen der Reedereien, die geeignet sind, das Nachwuchsproblem zu lösen. Sie prüft und fordert ferner gemeinsam mit den Sozialpartnern die Möglichkeit angemessener Rationalisierungsmaßnahmen, wie z. B. die Erprobung des Einsatzes von Mehrzweckbesatzungen sowie die Entwicklung dienstzweigintegrierender Ausbildungsordnungen zum Schiffsbetriebsmeister und Schiffsbetriebsmechaniker. Außerdem erwartet die Bundesregierung von der beabsichtigten Einbeziehung der Seeschiffahrt in das neue Berufsbildungsgesetz, von der in Kürze in Kraft tretenden Matrosenausbildungsordnung und von der gemeinsam mit den Küstenländern und den Sozialpartnern angestrebten Erleichterung des Übergangs von Mittel- auf Großpatente eine größere Anziehungskraft auf Berufsanfänger. Die dem Bundesminister für Verkehr im September 1974 übergebene sogenannte „Flensburger Studie" soll der Bundesregierung als Entscheidungshilfe für gesetzgeberische Maßnahmen wissenschaftlich ermittelte Kriterien für die Anforderungen an Umfang und Qualifikation einer funktionsgerechten Schiffsbesatzung liefern. Die zuständigen Bundesressorts werten diese umfassende Studie z. Z. unter Mitwirkung u. a. der Sozialpartner und der Küstenländer aus. Nach Abschluß der Auswertungsarbeiten werden die Schiffsbesetzungs- und Ausbildungsordnung (SBAO) sowie die Bemannungsrichtlinien überprüft und ggf. neuen Erkenntnissen angepaßt werden. Hierbei werden sich möglicherweise geänderte Besatzungsstrukturen ergeben, die einen rationelleren Einsatz der Schiffe erlauben. Es muß aber unmißverständlich gesagt werden, daß die Bundesregierung es ablehnt, das Ziel besserer Wirtschaftlichkeit deutscher Schiffe durch eine unvertretbare Lockerung der Schiffssicherheits- und Arbeitsschutzanforderungen im Bereich der Ausbildung und Besetzung zu erreichen. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 62) : Hat die Bundesregierung beim weiteren Ausbau der Bundesstraße 462 (Murgtalstraße) eine Verlegung der Ortsdurchfahrt der Gemeinde Forbach-Langenbrand, der anerkanntermaßen schlechtesten Teilstrecke in diesem Bereich, in Aussicht genommen, um so der Erhöhung der Verkehrssicherheit, der Verbesserung der Umweltbedingungen in dem tief eingeschnittenen Tal und insbesondere einer Entlastung des Wohngebiets zu dienen, nachdem hier bereits schwere leicht zu einer Katastrophe sich entwickelnde Unfälle zu beklagen waren? Im Rahmen des Ausbaus der Bundesstraße 462 im Murgtal werden an verschiedenen Stellen, an denen ein weiterer Ausbau in der Linie nicht möglich ist, Verlegungen vorgenommen. Eine solche ist generell auch für den Bereich der Gemeinde Forbach-Langenbrand langfristig in Aussicht genommen. Der große Schwierigkeitsgrad und die hohen Kosten einer solchen Maßnahme machen allerdings eine Realisierung in absehbarer Zeit nicht möglich. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abbgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Fragen B 63 und 64) : Wie beabsichtigt die Bundesregierung die völlig unbefriedigende Verkehrsregelung der vierspurigen Schnellstraße vom Main-Taunus-Zentrum (Frankfurt, Main) nach Königstein, Taunus, die in eine an vielen Tageszeiten überlastete Landstraße endet, zu lösen, und bis wann ist damit zu rechnen? Wie beurteilt die Bundesregierung den Ausbau der B 8 von Frankfurt in den Taunus (Königstein) als Entlastung für den Ausflugsverkehr über den derzeitigen Stand hinaus? Wie eine eingehende Verkehrsuntersuchung ergeben hat, ist auch für die Fortführung der neuen B 8 zwischen der B 519 und dem Eselsheck südlich Glashütten ein zweibahniger Querschnitt als Westumgehung Königstein erforderlich. Dem von der hessischen Straßenbauverwaltung aufgestellten Vorentwurf hat der Bundesminister für Verkehr bereits zugestimmt. Ein Baubeginn ist jedoch erst nach Schaffung der rechtlichen und baulichen Voraussetzungen (Aufstellen des Bauentwurfes, Planfeststellung, Grunderwerb usw.) gegeben, was aller Voraussicht nach frühestens in 2 bis 3 Jahren der Fall sein wird. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 65) : Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund der steigenden Arbeitslosenzahl im Einzugsbereich des Oberzentrums Braunschweig (Salzgitter—Braunschweig—Wolfsburg) das Bundesbahnausbesserungswerk Braunschweig zu erhalten und die Zahl der Arbeitsplätze um mindestens 200 zu erhöhen, für die werkstattmäßig alle Voraussetzungen gegeben sind? Vorstand und Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn (DB) sind nach dem Bundesbahngesetz gehalten, die DB wie ein Wirtschaftsunternehmen nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen. Bei der angespannten finanziellen Lage ist die Unternehmensleitung demnach verpflichtet, den im Werkstättenbereich derzeit bestehenden Personalüberhang ab- 12034* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1975 zubauen und die Kapazität der Ausbesserungswerke wie bisher dem rückläufigen Arbeitsaufkommen anzupassen. Sobald der Verwaltungsrat der DB seine Entscheidung über das weitere Vorgehen im Ausbesserungswerk Braunschweig getroffen hat, wird der Bundesminister für Verkehr nach Abwägung aller Gesichtspunkte abschließend über die von der DB geplanten organisatorischen Änderungen befinden. Ein Antrag des Vorstandes hierzu liegt noch nicht vor. Der generelle Einstellungsstopp bei der DB läßt derzeit eine Erhöhung der Zahl der Mitarbeiter weder in Braunschweig noch anderswo zu. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3602 Fragen B 66 und 67) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Entwicklung der Stadt Isny, die als Unterzentrum und Landesausbauort eingestuft ist, durch die mit einer völligen Einstellung des Güterverkehrs auf der Bundesbahnstrecke Leutkirch—Isny und des Gesamtverkehrs auf der Bundesbahnstrecke Kempten—Isny verbundenen schweren Nachteilen für ihre Wirtschaft in einer der landesplanerischen Zielsetzung völlig zuwiderlaufenden Weise beeinträchtigt würde, zumal ein ausreichender Anschluß Isnys an ein modernes Bundesfernstraßennetz nicht besteht? Wird die Bundesregierung den berechtigten Forderungen der Stadt Isny, der zuständigen Gewerkschaften und der Wirtschaft dieses Raumes entsprechend darauf hinwirken, daß auf der Bundesbahnstrecke Leutkirch—Isny wenigstens der Güterverkehr auch künftig erhalten bleibt, der schon jetzt nur einen minimalen Kostenaufwand für die Deutsche Bundesbahn mit sich bringt? Für beide Strecken liegt dem Bundesminister für Verkehr noch kein Stillegungsantrag mit prüffähigen Unterlagen vor. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können daher Ihre Fragen nicht beantwortet werden. Sollte es zu Stillegungsanträgen kommen, kann ich Ihnen versichern, daß die für Struktur- und Raumordnungsfragen zuständigen Ministerien bei der Prüfung eingeschaltet werden. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Haase (Kellinghusen) (SPD) (Drucksache 7/3602 Frage B 68) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch den verfügten Einstellungsstopp und die eingeschränkte Nachwuchsausbildung die Funktionsfähigkeit der Bundesbahnausbesserungswerkstätte in Glückstadt beeinträchtigt bzw. in Frage gestellt wird, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, diesen Betrieb der Deutschen Bundesbahn auf jeden Fall unter Berücksichtigung der schwierigen Wirtschaftsstruktur im Raume Glückstadt zu erhalten? Nach Mitteilung der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn ist eine Schließung der Ausbesserungswerkstätte Glückstadt in absehbarer Zeit nicht beabsichtigt. Mit der Einstellung von 15 neuen Lehrlingen im Sommer dieses Jahres wird dem erforderlichen Bedarf an Nachwuchskräften in ausreichendem Maße Rechnung getragen. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Unland (CDU/CSU) (Drucksache 7/ 3602 Fragen B 69 und 70) : Was sind konkret die Fragen im Streckenabschnitt BottropWermelskirchen der BAB A 31, von deren Klärung der Baubeginn auf dem Streckenabschnitt Bottrop—Gronau abhängig gemacht wird? Wann rechnet die Bundesregierung mit der Beantwortung dieser Fragen? Zur Klärung aller mit der geplanten A 31 im Abschnitt Bottrop—Wermelskirchen zusammenhängenden Probleme werden Nutzen-Kosten-Analysen, ökologische Gutachten und ergänzende verkehrliche Untersuchungen durchgeführt. Nach Vorliegen und Auswertung der Untersuchungen — voraussichtlich Mitte 1976 — wird darüber zu entscheiden sein, was im gegebenen finanzwirtschaftlichen Rahmen ermöglicht werden kann. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 71) : Kann damit gerechnet werden, daß der Bau der Rheinbrücke zwischen Bingen und Ingelheim unmittelbar nach Fertigstellung der Koblenzer Südbrücke in Angriff genommen wird? Abgesehen von den nur beschränkt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für die Bundesfernstraßen muß der Zeitpunkt des Neubaues der Rheinbrücke zwischen Bingen und Ingelheim im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 42 gesehen werden. Da nach Fertigstellung der neuen Rheinbrücke ein erheblicher Verkehrsanteil zusätzlich die B 42 in Richtung Wiesbaden belasten wird, würden die gegenwärtigen Verkehrsverhältnisse in Eltville noch weiter verschlechtert werden. Voraussetzung für den Baubeginn der neuen Rheinbrücke ist zunächst die Beseitigung des Engpasses in Eltville. Da die Arbeiten für die Aufstellung des nächsten Fünfjahrplans noch nicht abgeschlossen sind, kann zur Zeit auch noch keine Aussage darüber gemacht werden, ob bei einer Lösung des Problems Eltville eine Aufnahme des Brückenbauprojekts in den nächsten Fünfjahresplan möglich sein wird. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 72) : Wird die Bundesregierung die Bestrebungen fördern, einen Basistunnel nach den Plänen des Internationalen Eisenbahnverbandes unter dem Brenner zur besseren Gestaltung und Hebung der Leistungsfähigkeit der wichtigsten Eisenbahnverbindung zwischen Deutschland und Italien zu bauen? Der Bundesregierung sind die Schwierigkeiten der Brennerbahn durchaus bekannt. Sie befürwortet da- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1975 12035* her die Notwendigkeit einer Verbesserung. Hierfür gibt es eine Vielzahl von Vorstellungen und auch Planungen, die jedoch alle nicht so ausgereift sind, daß in Kürze einer Realisierung nähergetreten werden könnte. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Fragen B 73 und 74) : Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und welche Empfehlungen gibt die Bundesregierung, um Schwerbehinderten, insbesondere Rollstuhlfahrern, in Zonen knappen Parkraumes für ihre Fahrzeuge angemessene Parkmöglichkeiten zu gewähren? Teilt die Bundesregierung die Auffassung Schwerbehinderter, daß abgerundete Bordsteine für Rollstuhlfahrer — aber auch zum Beispiel für Kinderwagen — Erleichterungen bringen? Zu Frage B 73: Die örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden können Schwerbeschädigten Ausnahmen vom eingeschränkten Halt- und von bestimmten Parkverboten genehmigen (§ 46 StVO). Hierüber bestehen in den Ländern seit 1957 Richtlinien, die eine einheitliche Verwaltungspraxis sicherstellen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der u. a. den örtlichen Behörden die Möglichkeit geben sollte, Parkplätze für Schwerbeschädigte im öffentlichen Verkehrsraum zu schaffen (Bundestagsdrucksache 7/1618), scheiterte, weil zwischen Bundestag und Bundesrat Meinungsverschiedenheiten in anderen Punkten des Gesetzentwurfs bestanden (Bundesratsdrucksache 632/74). In dem „Katalog der Schwerpunkte bei der Beseitigung baulicher und technischer Hindernisse" — Rundschreiben des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom 27. März 1973 — wird empfohlen, beim Bau von Parkplätzen etwa 3 % der Pkw-Stellplätze für Schwerbehinderte zu reservieren. Zu Frage B 74: In dem erwähnten Rundschreiben wird ferner empfohlen, die Borde in Anliegerstraßen und Sammelstraßen nicht höher als 8 cm anzulegen. An Fußgängerüberwegen sollen die Borde auf Fahrbahnhöhe, mindestens jedoch auf 3 cm abgesenkt werden. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 75) : Inwieweit läßt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Entscheidung der Deutschen Bundesbahn, im Zuge von Rationalisierungsmaßnahmen den Stückgutbahnhof Sobernheim im Landkreis Bad Kreuznach zu schließen, mit den Förderungsplänen von Bund und Ländern in Einklang bringen, wonach Sobernheim zu einem Schwerpunktort ausgebaut werden soll? Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn, in dessen Aufgabenbereich die Reorganisation des Stückgutverkehrs fällt, hat erklärt, daß mit der Aufhebung von Stückgutabfertigungen keine Verschlechterung der Verkehrsbedienung zu erwarten ist. Die Aufhebung der Stückgutabfertigung Sobernheim widerspricht daher nicht den Förderungsplänen von Bund und Land. Anlage 59 Antwort des Pari. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Fragen B 76 und 77) : Trifft es zu, daß der Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen der Landespostdirektion Berlin Weisung gegeben hat, in einer für 1976 geplanten SondermarkenSerie über „Berliner Bezirkswappen" lediglich die zwölf Westberliner Bezirke vorzusehen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß durch die Nichteinbeziehung der Wappen der acht Ostberliner Bezirke die geltende Berliner Verfassung, die von einem Gesamtberlin ausgeht, nicht nachdrücklich berücksichtigt wird? Zu Frage B 76: Es trifft nicht zu, daß der Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen der Landespostdirektion Berlin Weisung gegeben hat, in einer für 1976 geplanten Sondermarken-Serie über „Berliner Bezirkswappen" lediglich die 12 Westberliner Bezirke vorzusehen. Die Landespostdirektion Berlin stellt ihr Planungsprogramm für Sonderpostwertzeichen vielmehr grundsätzlich in eigener Zuständigkeit auf und legt den Programmvorschlag dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen und dem Senator für Bundesangelegenheiten des Landes Berlin zur Zustimmung vor. Beide Stellen haben ihre Zustimmung erteilt, im Jahre 1976 die ersten 6 Werte einer insgesamt 12 Werte umfassenden Sondermarkenserie „Berliner Bezirkswappen" auszugeben. Zu Frage B 77: Die Landespostdirektion Berlin ist bei ihrem Programmvorschlag davon ausgegangen, daß nur diejenigen Wappen gültig sind, die der Senat von Ber-lind den zwölf Westberliner Bezirken zwischen Februar 1955 und Juni 1957 förmlich verliehen hat. Die früheren Wappen der Ostberliner Bezirke haben keinen amtlichen Charakter mehr. Die Bundesregierung ist deshalb nicht der Ansicht, daß durch die Beschränkung der Serie auf die Wappen der Westberliner Bezirke die geltende Berliner Verfassung nicht nachdrücklich berücksichtigt wird. Um dennoch jeglichen Vorwurf zu vermeiden, die Landespostdirektion Berlin berücksichtige bei ihrer Markenplanung nicht ausreichend die geltende Berliner Verfassung oder nicht amtliche Wappen Ostberliner Bezirke würden als Briefmarkenmotive verwendet, wird die Landespostdirektion Berlin auf die Ausgabe der geplanten Postwertzeichen-Serie verzichten. 12036* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1975 Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 78): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß im Zuge der kommunalen Neugliederungen die Ortsnetzbereiche des öffentlichen Fernsprechnetzes den kommunalen Neugliederungen angepaßt werden, und kann sie Angaben darüber machen, wann die Einführung eines großraumorientierten Gesprächstarifs in den von der Gebiets- und Verwaltungsreform betroffenen Gemeinden des Braunschweiger Umlands realisiert wird? Die Leitungen des Fernsprechnetzes sind in der Erde fest verlegt und auf bestimmte Zentralpunkte — die Vermittlungsstellen — ausgerichtet. Die Ortsnetzbereiche lassen sich daher nicht ohne weiteres an Änderungen der politischen Gebietseinheiten anpassen. Am 1. 7. 1971 ist deshalb die Einführung des großraumorientierten Nahverkehrstarifs beschlossen worden, weil die Schwierigkeiten, die starre Ortsnetzgrenzen insbesondere bei der kommunalen Neuordnung bereiten, durch die Umstrukturierung des Kabelnetzes mit einem vernünftigen Aufwand nicht beseitigt werden können. Die Deutsche Bundespost ist dabei, die technischen Voraussetzungen für die Einführung des Nahdienstes zu schaffen. Die erforderlichen technischen Entwicklungsarbeiten sind weitgehend abgeschlossen; die fünfstelligen Ortsnetzkennzahlen sind zum großen Teil schon auf vier Stellen verkürzt. Wegen der umfangreichen technischen Arbeiten und der erheblichen Investitionen, die geleistet werden müssen, kann die Umstellung nicht kurzfristig vorgenommen werden. Die Reihenfolge ist abhängig von den technischen Gegebenheiten in den einzelnen Netzbereichen. Umstellungstermine für einzelne Bereiche können z. Z. noch nicht angegeben werden. Die Deutsche Bundespost wird jedoch alles tun, um die Voraussetzungen für die Einführung des Nahverkehrstarifs so bald wie möglich zu schaffen. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 79): Trifft es zu, daß im Rahmen der geplanten Postverwaltungsreform das Postamt Marktredwitz in den Bereich der Oberpostdirektion Regensburg eingegliedert wird? Im Rahmen der Neuorganisation des internen Verwaltungsdienstes der Postämter wird z. Z. die Lösungsmöglichkeit diskutiert, den Verwaltungsdienst der Postämter (V) Marktredwitz, Kemnath und Tirschenreuth zusammenzufassen. Für den Fall, daß Marktredwitz Sitz der vereinigten Verwaltungseinheit werden sollte, muß nach betrieblichen Gesichtspunkten über die Zuordnung des neuen Postamtsbezirkes zur Oberpostdirektion Regensburg oder zur Oberpostdirektion Nürnberg gesondert entschieden werden. Die Untersuchungen über die Neuorganisation der Postamtsbezirke für diesen Raum sowie die Überlegungen hinsichtlich der Zuordnung zu den Oberpostdirektionen sind noch nicht abgeschlossen. Durch die Straffung des Verwaltungsdienstes ändern sich die für die Bevölkerung und für die Wirtschaft bedeutsamen Betriebseinrichtungen und der Kundendienst nicht. Anlage 62 Antwort des Parl Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 80) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, in die Förderung nach dem Investitionszuschußgesetz vom 27. Dezember 1974 auch solche förderungswürdigen Vorhaben des sozialen Wohnungsbaus einzubeziehen, die wegen Ausschöpfung der bereitstehenden öffentlichen Mittel nicht öffentlich gefördert werden können? Nach dem Gesetz über Investitionszuschüsse für Mietwohnungen, Genossenschaftswohnungen und Wohnheime im sozialen Wohnungsbau vom 27. Dezember 1974 ist Voraussetzung für die Gewährung dieser Zuschüsse, daß es sich um die — zeitlich befristete — Errichtung bestimmter Wohnungsarten handelt, die im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus gefördert werden. In § 1 Abs. 2 des Gesetzes heißt es hierzu: „Begünstigt sind Mietwohnungen ..., wenn sie mit öffentlichen Mitteln ... gefördert werden ...". Es kommt daher auf die tatsächliche Förderung der Bauvorhaben und nicht etwa nur auf die rechtliche Förderungsmöglichkeit an. Damit hat das Gesetz die Gewährung der Investitionszuschüsse auf das reale Förderungsvolumen des sozialen Wohnungsbaus, wie es sich nach den zur Verfügung stehenden Förderungsmitteln ergibt, begrenzt. Diese Begrenzung war auch aus Haushaltsgründen geboten. Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut ist der Bundesregierung keine Möglichkeit zu einer erweiterten Handhabung gegeben. Anlage 63 Antwort des Parl Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 7/3602 Frage B 81) : Auf welche Weise ermitteln die Ressorts den Grad der Dringlichkeit von Hochbauvorhaben, die aus ihren jeweiligen Einzelplänen finanziert werden sollen, und mit welchen Methoden legt die Bundesregierung über die Ressortgrenzen hinweg den Dringlichkeitsgrad von Hochbaumaßnahmen fest? Die obersten Bundesbehörden bestimmen im Rahmen ihrer Ressortzuständigkeit die in ihrem Geschäftsbereich durchzuführenden Hochbauvorhaben und setzen die Prioritätenfolge fest. Zwar wirkt mein Haus bei der Aufstellung des Bauantrages der obersten Bundesbehörden mit, jedoch erstreckt sich diese baufachliche Mitwirkung nicht auf die Festlegung des Dringlichkeitsgrades der einzelnen Hochbauvorhaben. Daher ist es mir nur möglich, Ihre Frage allgemein zu beantworten. Durch meine baufachliche Mitwirkung bei der Aufstellung der Bauanträge ist mir bekannt, daß verschiedene Ressorts für ihre Hochbauvorhaben in Übereinstimmung mit dem Haushaltsplafond einen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1975 12037* Wirtschaftsplan aufgestellt haben, der jährlich den bestehenden Prioritäten gemäß fortgeschrieben wird. Allgemein kann gesagt werden, daß die Prioritätenfolge sich nach den politischen Aufgaben, den Nutzungsanforderungen, den konjunkturellen Gegebenheiten, den sozialen Belangen und den haushaltsmäßigen sowie planungsrechtlichen und baufachlichen Möglichkeiten richtet. So hat z. B. der Bundesminister des Innern für die Hochbaumaßnahmen des Bundesgrenzschutzes einen Wirtschaftsplan aufgestellt, der zweimal im Jahr durch Bereisung der Grenzschutzbereiche Nord/ Mitte und Süd überprüft und ergänzt wird. Hierdurch soll erreicht werden, daß die Dringlichkeit der jeweiligen Einzelbauvorhaben des Bundesgrenzschutzes laufend den tatsächlichen Bedürfnissen angepaßt wird, notwendige Umplanungen vorgenommen werden und sich abzeichnende Ausgabereste noch rechtzeitig umgeschichtet werden können. Ähnlich wird beim Auswärtigen Amt — Prioritätenliste —, beim Bundesministerium der Finanzen und bei anderen Ressorts verfahren. Wie schon erwähnt, kann mein Haus über die Ressortgrenzen hinweg nicht auf den Dringlichkeitsgrad der Hochbauvorhaben einwirken, die in den jeweiligen Einzelplänen der Ressorts ausgebracht sind. Lediglich der Bundesminister der Finanzen kann hierauf im Rahmen seiner haushaltsmäßigen Zuständigkeit Einfluß nehmen. Über Bauvorhaben, die in den Haushaltsverhandlungen strittig bleiben, wird in den sogenannten „Chefgesprächen" zwischen dem Bundesminister der Finanzen und dem Ressort entschieden oder es wird, wenn es sich um ein Vorhaben von besonderer Bedeutung handelt, die Entscheidung des Kabinetts herbeigeführt. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 82) : Sind Baugesellschaften, die mit öffentlichen Mitteln bauen, bei der Vergabe ihrer Aufträge an die Bestimmungen der VOB gebunden, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Die Durchführung der Wohnungsbauförderung obliegt verfassungsmäßig den Ländern. Alle Länder machen die Förderung — sei es generell in ihren Wohnungsbauförderungsbestimmungen oder auch durch Regelung im Einzelfall — davon abhängig, daß die Bauarbeiten nach den Bestimmungen der VOB ausgeschrieben und vergeben werden. Ausnahmen hiervon werden nur für Kleinstbauvorhaben und in sonstigen begründeten Fällen zugelassen. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 83) : Wann hat die Bundesregierung der „DDR" gegenüber offiziell die Forderung unterbreitet, auf Grund der von uns zu zahlenden Transitgebühren, endlich eine straßenbauliche Verbesserung der Autobahn Helmstedt /Berlin in Angriff zu nehmen? Die Verbesserung des Ausbauzustandes der stark benutzten Autobahn Helmstedt—Berlin ist von unserer Seite wiederholt in der Transitkommission gefordert worden. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang auch auf die Antwort hinweisen, die ich auf die Frage 68 des Kollegen Dr. Köhler am 14. Februar 1974 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages gegeben habe (79. BT-Sitzung S. 5047). Sie wissen im übrigen, daß die Bundesregierung gegenwärtig mit der Regierung der DDR über die Verbesserung der Verkehrswege nach und von Berlin (West) verhandelt und in den nächsten Tagen Verhandlungen über die Neufestsetzung der Transitpauschale aufnehmen wird. Ich darf in dieser Lage mit Ihrem Verständnis rechnen, daß ich meine Antwort darauf beschränke, Ihnen zu versichern, daß sich die Bundesregierung der von Ihnen aufgeworfenen Frage in den Verhandlungen mit der DDR in angemessener Weise annimmt. Anlage 66 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) (Drucksache 7/3602 Frage B 84) : Ist der Bundesregierung die in den Niederlanden erforschte neue Technologie, Energie durch Windturbinen innerhalb und außerhalb des Küstenbereichs zu erzeugen, bekannt, und kann die Bundesregierung sagen, ob diese Technologie auch in der Bundesrepublik Deutschland, zumindest in den norddeutschen Küstenländern, anwendbar wäre, und würde sich damit für die weitere Zukunft die Diskussion um die Kernenergie entspannen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in den Niederlanden die Möglichkeiten der großtechnischen Nutzung der Windenergie diskutiert werden. Für die Niederlande sind die Voraussetzungen hierzu durch die günstige Relation von Küstenlänge zu Einwohnerzahl verhältnismäßig gut. Zwischen Stellen in der Bundesrepublik Deutschland und in den Niederlanden, die sich mit Problemen der Nutzung der Windenergie befassen, wurde auf Anregung der Bundesregierung Kontakt aufgenommen. Auf einem Seminar „Windenergie", das die Kernforschungsanlage Jülich am 12. 9. 1974 veranstaltete, waren Vertreter der Niederlande anwesend. Im internationalen Bereich ist künftig eine verstärkte Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Windenergie-Nutzung geplant. Die IEA (International Energy Agency) plant zu diesem Zweck, ihre Aktivitäten auf dem Gebiet der Sonnenenergie um den Bereich der Windenergie auszuweiten. In einer vom Bundesminister für Forschung und Technologie in Auftrag gegebenen Studie über nichtnukleare, nichtfossile Energiequellen werden u. a. auch das in der Bundesrepublik vorhandene Potential an Windenergie und die Möglichkeiten der Nutzung untersucht. Das Ergebnis der Studie wird in einem Jahr erwartet. Nach den bisherigen Ergebnissen zeichnet sich ab, daß sich Windenergie nur kleintechnisch für spezielle Anwendungen vor- 12038* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1975 nehmlich im Küstenbereich und an landschaftlich exponierten Stellen wirtschaftlich einsetzen läßt. Mehrere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für kleinere Anlagen werden vom Bundesminister für Forschung und Technologie gefördert oder befinden sich im Planungsstadium. Ein Teil der Arbeiten ist so angelegt, daß die Erfordernisse und technischen Aspekte für Großanlagen berücksichtigt werden. Die Bundesregierung ist daher der Auffassung, daß eine Verringerung der künftig benötigten Kapazität an Kernkraftwerken durch den Bau von Windkraftwerken nicht zu erwarten ist. Anlage 67 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zywietz (FDP) (Drucksache 7/3602 Fragen B 85 und 86) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Vereinigten Staaten von Amerika mit der Begründung unzureichender Sicherheitsregelungen schon einmal die Lieferung von Uran außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika untersagt haben? Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß durch die selbständige und einseitige Bestimmung von Sicherheitsregelungen durch die Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika die Liefersicherheit für Uran aus Amerika in die Bundesrepublik Deutschland gefährdet sein könnte? Zu Frage B 85: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die Vereinigten Staaten von Amerika die Lieferung von Uran außerhalb der Vereinigten Staaten mit der Begründung unzureichender Sicherheitsregelungen untersagt haben. Zu Frage B 86: Es besteht kein Anlaß für die Befürchtung, daß die Liefersicherheit für Uran aus Amerika in die Bundesrepublik gefährdet sein könnte. Für die Ausfuhr von rd. 500 t Uran aus den Vereinigten Staaten von Amerika ist erst kürzlich wieder eine Ausfuhrlizenz erteilt worden. Das Material ist von der Kraftwerksunion (KWU) gekauft worden. Es soll in Großbritannien konvertiert, in der Sowjetunion angereichert und in der Bundesrepublik zu Brennelementen für iranische Kernkraftwerke verarbeitet werden. Die zuständige amerikanische Genehmigungsbehörde hat am 7. Mai 1975 der Bundesregierung versichert, daß die noch ausstehenden Lieferungen erfolgen werden. Es wurde noch einmal bekräftigt, daß ausschließlich inneramerikanische, administrative Gründe für die verzögerte Behandlung von Ex-und Importlizenzen ausschlaggebend gewesen sind. Nach Abschluß des inneramerikanischen Abstimmungsverfahrens werde man die Geschäfte wieder wie gewöhnlich abwickeln. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spilker (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage B 87) : Wie erklärt sich die Bundesregierung den offensichtlichen Widerspruch, daß sich Wehrdienstleistende nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz bereits vor Ableistung des Wehrdienstes um einen Arbeitsplatz für die Zeit nach Beendigung des Wehrdienstes bewerben können, Entwicklungsdienstleistenden dies aber nicht möglich ist, obwohl der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit am 28. Februar 1969 vor dem Deutschen Bundestag erklärte, der Entwicklungsdienst sei dem Wehrdienst völlig gleichgestellt? Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und die Redner der drei Fraktionen haben in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 28. Februar 1969 die Gleichrangigkeit von Entwicklungsdienst und Wehrdienst, nicht jedoch die Gleichstellung dieser Dienste hervorgehoben. Die Frage eines Arbeitsplatzschutzes für Entwicklungshelfer hat die parlamentarischen Gremien bereits bei der Beratung des Entwicklungshelfer-Gesetzes beschäftigt und zur Einfügung des heutigen § 12 in das Gesetz geführt. Dabei wurde u. a. in Betracht gezogen, daß Entwicklungshelfer nach Beendigung ihres Dienstes — im Gegensatz zu Wehrpflichtigen — eine namhafte Wiedereingliederungsbeihilfe erhalten, die z. B. beim Deutschen Entwicklungsdienst je nach Vertragsdauer und Familienstand zwischen 8 400,— DM und 20 000,— DM betragen kann. Entwicklungsdienst und Wehrdienst sind nur bedingt miteinander vergleichbar: Die Dauer des Grundwehrdienstes ist gesetzlich geregelt und für Arbeitgeber kalkulierbar. Der Entwicklungsdienst dagegen währt unter Einschluß des Vorbereitungsdienstes beim Deutschen Entwicklungsdienst wenigstens 28 Monate, bei den kirchlichen Diensten im Durchschnitt 40 bis 45 Monate. Häufig werden die Verträge um Monate, manchmal bis zu zwei Jahre verlängert. Im übrigen leistet nur der geringere Teil der Entwicklungshelfer den Entwicklungsdienst anstelle des Wehrdienstes, während der größere Teil nicht der Wehrpflicht unterliegt (Frauen und Einwohner des Landes Berlin) oder den Grundwehrdienst bereits geleistet hat. Schon aus diesen Gründen war bei Schaffung des Entwicklungshelfer-Gesetzes nicht daran gedacht, den Entwicklungsdienst dem Wehrdienst gleichzustellen. Bei einer Gleichstellung hätte nämlich auf bestimmte Leistungen verzichtet werden müssen, z. B. im Bereich des Unterhaltsgeldes und der Wiedereingliederungsbeihilfe an jene Entwicklungshelfer, die diesen Dienst anstelle des Wehrdienstes leisten. Eine Aufspaltung der bisher einheitlichen Gruppe von Entwicklungshelfern in zwei verschieden zu behandelnde Kategorien — einerseits solche, die Entwicklungsdienst anstelle von Wehrdienst leisten, andererseits jene, die Wehrdienst bereits geleistet haben oder ihn nicht zu leisten brauchen — wird weder von den Entwicklungshelfern noch von den fünf anerkannten Trägern des Entwicklungsdienstes gewünscht. Die Fragen B 58 und 59 — Drucksache 7/3602 vom 9. Mai 1975 — sind zurückgezogen.
Gesamtes Protokol
Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0717100000
Die Sitzung ist eröffnet.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Überweisung von EG-Vorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1878/74 zur Festlegung — für das Weinwirtschaftsjahr 1974/75 - des von den Interventionsstellen zu zahlenden Preises für den Alkohol, der ihnen im Rahmen der Verpflichtung zur Destillation der Nebenerzeugnisse der Weinbereitung geliefert wird, und des dabei vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, zu übernehmenden Höchstanteils
— Drucksache 7/3568 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Mitteilung der Kommission an den Rat über die Beziehungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den assoziierten überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG)

Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Entwurf eines Abkommens über den Handel mit den überseeischen Ländern und Gebieten mit Erzeugnissen, die unter die Zuständigkeit der EG für Kohle und Stahl fallen
— Drucksache 7/3569 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung

(EWG) Nr. 1052/68 über die Regelung für die Einfuhr und

die Ausfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnissen
— Drucksache 7/3576 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe, der Tarifstelle 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Israel
Drucksache 7/3577 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2824/72 hinsichtlich der Finanzierung bestimmter Maßnahmen durch den EAGFL, Abteilung Garantie
— Drucksache 71578 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2901/74, 2903/74, 2905/74, 2906/74 und 2907/74 zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in den EFTA-Ländern
— Drucksache 7/3579 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates über die zeitweilige Aussetzung von autonomen Zollsätzen des Gemeinsamen Zolltarifs für einige landwirtschaftliche Waren
— Drucksache 7/3588 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates über die Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und 574/72 und zur Vereinheitlichung der Regelung für die Zahlung der Familienleistungen an Arbeitnehmer, deren Familienangehörige in einem anderen als dem Beschäftigungsland wohnen
— Drucksache 7/3589 —
überwiesen an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend), Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates
zur Festlegung der Grundregeln für die Lieferung von Milchfetten als Nahrungsmittelhilfe im Rahmen des Programms 1975 zugunsten bestimmter Entwicklungsländer und internationaler Organisationen
über die Lieferung von Milchfetten an bestimmte Entwicklungsländer und internationale Organisationen aus der Nahrungsmittelhilfe im Rahmen des Programms 1975
Beschluß des Rates (EWG) über die Erstellung von Modalitäten für die Durchführung der Nahrungsmittelhilfe mit den in vorgenannter Verordnung in Aussicht genommenen Entwicklungsländern und Organisationen
— Drucksache 7/3590 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend), Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung (EWG) Nr. 1067/74 über die gemeinsame Marktorganisation für künstlich getrocknetes Futter auf bestimmte Verarbeitungserzeugnisse aus Kartoffeln — Drucksache 7/3591 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Schwellenpreise für Getreide für das Wirtschaftsjahr 1975/1976
— Drucksache 7/3592 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Israel
— Drucksache 7/3593 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Entscheidung des Rates betreffend Maßnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche
— Drucksache 7/3608 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
12000 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 171, Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1975
Vizepräsident Dr. Jaeger
Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Waren der Tarifstelle 22.09 C I des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in den AKP-Staaten
— Drucksache 7/3609 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte uns Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Anpassung der in Artikel 13 Absatz 9 von Anhang VII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften vorgesehenen Sätze der Tagegelder für Dienstreisen
— Drucksache 7/3615 —
überwiesen an den Innenausschuß mit der Bitte um Vorlage des
Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Ergänzung der Verordnung (EWG) Nr. 2142/70 bezüglich der Gewährung von Beihilfen zur privaten Lagerhaltung für die in den Anhängen III unter A und IV unter B aufgeführten Fischereierzeugnisse dieser Verordnung
— Drucksache 7/3617 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung ins Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Ergänzung von Anhang I A und Anhang IV B der Verordnung (EWG) Nr. 2142/70 über die gemeinsame Marktorganisation für Fischereierzeugnisse
— Drucksache 7/3616 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) Nr. 821/75 des Rates vom 25. März 1975 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 191/75 betreffend die Einfuhr von Zucker mit Subventionen
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
Verordnung (EWG) Nr. 822/75 des Rates vom 25. März 1975 zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Verordnung (EWG) Nr. 377/74 über die vorübergehende Möglichkeit zur Gewährung von Beihilfen zur privaten Lagerhaltung für entbeintes Rindfleisch
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte uni Vorlage des Berichts rechtzeitig innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
Verordnung (EWG) Nr. 823/75 des Rates vom 27. März 1975 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 823/68 hinsichtlich der Bedingungen für die Zulassung bestimmter Käsesorten zu bestimmten Tarifstellen sowie der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
Verordnung (EWG) Nr. 1036/75 des Rates vom 21. April 1975 über allgemeine Regeln für die Destillation von Tafelwein in der Zeit vom 7. Juni 1975 bis zum 31. Juli 1975
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
Meine Damen und Herren, wir kommen zu Punkt 17 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Revision in Zivilsachen und in Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit
— aus Drucksache 7/444 —
Erster Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (6. Ausschuß)

— Drucksache 7/3596 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Hauser (Sasbach) Abgeordneter Dr. Emmerlich

(Erste Beratung 34. Sitzung)

Ich danke den Berichterstattern für ihren Bericht.
In zweiter Beratung rufe ich Art. 1 und den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 7/3644 auf. Dazu spricht Herr Abgeordneter Dr. Hauser (Sasbach).

Dr. Hugo Hauser (CDU):
Rede ID: ID0717100100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu den beiden Ziffern des vorliegenden Änderungsantrags, den die CDU/ CSU-Fraktion zu dem zu verabschiedenden Revisionsrecht gestellt hat, darf ich folgendes ausführen.
Wenn das Hohe Haus mit dem nun in zweiter und dritter Lesung zu behandelnden Gesetzentwurf das Recht der Revision in Zivilsachen neu faßt und dabei, wie allgemein anerkannt, eine Entlastung des Bundesgerichtshofs anstrebt, um dessen begrenzte Arbeitskapazität zu respektieren und so die oft beklagte allzu lange Verfahrensdauer anhängiger Prozesse auch bei unserem obersten Gericht in Grenzen zu halten, so kann dies nur unter dem Aspekt geschehen: Welche Mittel sind erforderlich und ausreichend, um die laufenden Eingänge so zu reduzieren, daß die kontinuierliche Erledigung die Richter nicht überfordert? Zum anderen: Welche Mittel sind geeignet, die Rückstände aus der Vergangenheit nun abzubauen?
Wie werden wir diesem Ziel am besten gerecht? Müssen wir doch bei den Erörterungen über das Revisionsrecht vor allem den Rechtsuchenden im Auge haben, der bei der jahrelangen Diskussion um eine Neugestaltung dieses Rechts eigentlich immer zu kurz gekommen ist! Kommt es doch letztlich darauf an, eine Lösung zu finden, die den Belangen des Rechtsuchenden wirklich gerecht wird und ihm die Überzeugung vermittelt, daß seine Sache auch wirklich gerecht entschieden wird. Gerade in dieser Richtung sind nach der Überzeugung meiner Freunde bei der vom Rechtsausschuß beschlossenen Fassung zwei Gesichtspunkte nicht gesichert.
Der Entwurf sieht nun vor, daß erstens in Rechtsstreitigkeiten bis zu einem Streitwert von 40 000 Deutsche Mark eine Revision nur stattfindet, wenn sie von dem zunächst berufenen Oberlandesgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache oder einer Abweichung von einer früheren Entscheidung höchstgerichtlicher Instanzen besonders zugelassen ist. Sodann kann aber zweitens in Rechtsstreitigkeiten mit einer Beschwer über 40 000 DM ohne besondere Voraussetzung zwar Revision eingelegt werden. Der Bundesgerichtshof erhält aber die Befugnis, die Annahme der Revision abzulehnen, wenn die Sache keine grundsätzliche Bedeutung hat. In diesem zweiten Fall muß also jeweils dargetan werden, daß der Revisionsfall wirklich grundsätzlicher Natur ist, um der Annahme durch den Bundesgerichtshof sicher zu sein.
Andere Argumente, die eine Revision stützen, und seien sie noch so gewichtig, zwingen die Senate unseres obersten Zivilgerichts nicht zu einer Annahme. Vielmehr liegt es ausschließlich in deren Ermessen, sicherlich im pflichtgemäßen Ermessen, ob sie eine Revision übernehmen oder ablehnen. Dabei ist die Befürchtung nicht zu weit hergeholt — dies wurde auch bei dem Hearing angesprochen, das der Rechtsausschuß dazu veranstaltet hat —, daß von



Dr. Hauser (Sasbach)

dieser Ablehnungsmöglichkeit da oder dort auch in einem zu weitgehenden Maße Gebrauch gemacht werden könnte.
Selbst die absoluten Revisionsgründe des § 551 der Zivilprozeßordnung, die sonst unweigerlich immer durchgreifen, stünden damit zur Disposition des Bundesgerichtshofs. Ein Senat könnte gegebenenfalls sogar ohne nähere Begründung über die Rüge hinweggehen, daß z. B. das Berufungsgericht nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen sei oder bei der Urteilsfindung ein Richter mitgewirkt habe, der kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Befangenheit abgelehnt worden war. Es wäre aber innerhalb der ZPO, in die ja die neuen Bestimmungen mit eingebaut werden müssen, ein ganz offenkundiger Widerspruch, wenn man bei der Auswahl der zuzulassenden Revisionsgründe ausgerechnet diejenigen fortließe, die sonst vom Gesetz als die wichtigsten und als die durchschlagendsten anerkannt sind. Hier versagt offenkundig die ratio legis des Entwurfs.

(Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

Um diese Ungereimtheit in Ordnung zu bringen, hat die CDU/CSU-Fraktion ihren ersten Antrag eingebracht, wonach eben diese absoluten Revisionsgründe stets durchzugreifen haben und eine Revision auf alle Fälle notwendig machen, unabhängig von einer besonderen Annahmeentscheidung des Revisionsgerichts.
Ich komme nun zum zweiten Änderungsantrag, der in einem sehr engen Zusammenhang mit dem ersten steht. Anläßlich des Hearings wurde die Frage gestellt, ob bei dem weitreichenden Ermessensspielraum, der nun dem Bundesgerichtshof gegeben werden soll, ein eklatanter Verfahrensmangel, auf dem das Urteil beruht, den entsprechenden Senat veranlassen müßte, diesen Fall als unweigerlich zu entscheidende Revisionssache anzusehen. Darauf wurde nur recht ausweichend geantwortet. Es wurde geltend gemacht, daß im Interesse des Bundesgerichtshofs ein gewisse Auswahl getroffen werden müsse. Es wurde gesagt, ein Senat wisse wohl, was er schaffen könne und was nicht, und falls es bei diesen möglichen Zahlen gelänge, einen derartigen Fall hereinzubringen, würde er übernommen. In dieser Antwort spielt unausgesprochen eben die jeweilige Geschäftslage des Senats mit.
Nun ist aber das Prozeßrecht nicht nur Technik zum reibungslosen Ablauf eines Verfahrens, vielmehr bleibt geboten, eine Verfahrensrechtsverletzung, die das Instanzurteil entscheidend beeinflußt, einer Kontrolle zu unterwerfen. Denn gerade bei derartigen Ungereimtheiten in einem Urteil müssen Rechtsuchende das Vertrauen zur Justiz verlieren, wie es in einer der jüngsten Eingaben an den Rechtsausschuß zu dieser Materie deutlich gesagt wurde.
Werden aber nun solche groben Mängel nicht ausgeräumt, sondern wird ein offenkundig fehlerhaftes Urteil gar noch rechtskräftig, obwohl der Weg zur Revision offensteht, aber nur nicht beschritten werden kann, weil der entsprechende Senat des Bundesgerichtshofs ihm die Bedeutung der Revision abspricht, müßte das Ansehen der Justiz unweigerlich
Schaden leiden. Dies gilt es aber auf alle Fälle zu vermeiden.
Wenn wir daher in die ZPO eingebaut wissen wollen, daß eine Revision auch bei solchen fehlerhaften Urteilen durchgreifen muß, so ist damit nicht nur das Vertrauen des Rechtsuchenden selbst in die Justiz gesichert, sondern ein solches Kontrollmittel vermag darüber hinaus die Güte der Judikatur wie kein anderes zu überwachen. Schließlich würde in der ZPO nur verankert, was in der Verwaltungsgerichtsordnung und im Sozialgerichtsverfahren bereits gesetzlich festgelegt ist: daß bei Rügen eines wesentlichen Verfahrensmangels eine Revision auch ohne Zulassung statthaft ist.
Aus den dargelegten Gründen stellen wir die Ergänzungsanträge, um bei der für die Rechtsuchenden sicherlich schmerzhaften, aber im Augenblick erforderlichen Operation, die wir mit dieser Novelle vornehmen müssen, allzu weitgreifende Einschränkungen des Revisionsrechts zu vermeiden und in solchen eklatanten Fällen, wie geschildert, nicht allein die „Gnade" des BGH walten zu lassen, wenn die Entscheidungen über eine Revision ausschließlich in dessen freiem Ermessen stehen.
So bitten wir Sie, meine Damen und Herren der beiden anderen Fraktionen, unsere Anträge mitzuübernehmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0717100200
Das Wort hat der Abgeordnete Emmerlich.

Dr. Alfred Emmerlich (SPD):
Rede ID: ID0717100300
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind nicht in der Lage, den beiden Änderungsanträgen der Opposition zuzustimmen, und zwar aus folgenden Gründen.
In dem Antrag auf Drucksache 7/3644 wird unter I als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Revision das Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes im Sinne von § 551 ZPO vorgeschlagen. Hier vermischt die Opposition in unzulässiger Weise Fragen der Zulässigkeit eines Rechtsmittels mit denen der Begründetheit. Es ist schon nach geltendem Recht so, daß die Frage des absoluten Revisionsgrundes erst aufgeworfen wird, wenn die Zulässigkeit bereits vorliegt. Der absolute Revisionsgrund besagt nur, daß bei Vorliegen seiner Voraussetzungen nicht weiter geprüft zu werden braucht, ob die Entscheidung auf dieser Gesetzesverletzung beruht.
Was die Ziffer II angeht, so kann ich mir nur vorstellen, daß hier mindestens eine irrtümliche Fassung vorliegt. Wenn Sie bei jeder Gesetzesverletzung die Annahmeverweigerung ausschließen wollen, dann bleibt doch für den Anwendungsbereich des § 554 b — Annahmeverweigerung wegen fehlender Grundsätzlichkeit — gar nichts mehr übrig. Sie wollen nach Ihrer Begründung die Annahmeverweigerung anscheinend nur bei einem schwerwiegenden verfahrensrechtlichen Verstoß ausschließen; das kommt in Ihrem Text aber nicht zum Ausdruck. Selbst wenn es in Ihrem Text zum Ausdruck käme, müßten wir auf Grund der Ergebnisse des Hearings gleichwohl Ihren Änderungsantrag ablehnen, weil



Dr. Emmerlich
selbst bei einer derartigen Fassung unser Ziel, den Bundesgerichtshof zu entlasten und seine Entscheidungskompetenz sowie seine Arbeitskapazität auf Rechtsstreitigkeiten von grundsätzlicher Bedeutung zu konzentrieren, von den Parteien ausgehebelt werden könnte.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0717100400
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter Dr. Emmerlich?

Dr. Alfred Emmerlich (SPD):
Rede ID: ID0717100500
Aber bitte. Vizepräsident Dr. Jaeger: Bitte sehr.

Egon Höhmann (SPD):
Rede ID: ID0717100600
Herr Kollege Emmerlich, können Sie mir nicht auch bestätigen, daß sich die ganze Ernsthaftigkeit und Bedeutung dieses CDU-Antrags auch darin dokumentiert, daß die CDU-Fraktion mit ganzen acht Abgeordneten im Saal ist?

(Beifall bei der SPD)


Dr. Alfred Emmerlich (SPD):
Rede ID: ID0717100700
Gestatten Sie mir abschließend, Herr Präsident, darauf hinzuweisen, daß ein gemeinsam gestellter Änderungsantrag vorliegt. Wir sind übereingekommen, ihn nicht zu begründen. Ich bitte, aber auch über ihn befinden zu lassen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0717100800
Das Wort hat der Abgeordnete Erhard (Bad Schwalbach).

Benno Erhard (CDU):
Rede ID: ID0717100900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen zunächst eines sagen: Wenn es um rechtspolitische Fragen geht, die den einzelnen und unsere Gesamtrechtsordnung im Hinblick auf den einzelnen und die Rechtssicherheit betreffen, sollten wir nicht so tun, als sei das eine Frage von Opposition und Mehrheit in diesem Hause. Das sollte uns alle angehen.
Wir wissen in unserer Fraktion ganz genau, daß wir in diesem Hause bei solchen Dingen, die keine parteipolitische Relevanz haben, nur dann durchkommen können, wenn die Einsicht bei Ihnen von der SPD vorhanden ist; denn die FDP wird sich hier in der Öffentlichkeit bei solchen Entscheidungen nicht gegen Sie zur Wehr setzen.

(Zuruf des Abg. Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD])

Zur Sache noch ein Wort: Was für ein Recht muß das nach Ihrer Auffassung wohl sein, in dem steht, daß ein Urteil stets — stets! — auf einer Rechtsverletzung beruht, wenn diese oder jene Dinge passiert sind, nach dem aber, wie Sie es wollen, das Gericht, dem dieser Fehler unterlaufen ist, das bestimmte Vorschriften nicht beachtet hat, gegen sein eigenes Urteil aus diesem Grunde die Revision zulassen soll! Das ist ein Widerspruch in sich, und genau der soll aufgehoben werden.
Wenn Sie natürlich meinen, Sie müßten den Richtern eine Art Gottähnlichkeit zubilligen, daß der
Irrtum auch in wichtigen Sachen nicht vorkommen kann, dann ist das Ihre Sache.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0717101000
Wird des weiteren das Wort gewünscht? — Bitte sehr, Herr Abgeordneter Kleinert.

Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID0717101100
Meine sehr verehrten Damen und und Herren! Herr Kollege Erhard, Sie haben es für richtig gehalten, nach den beiderseits formal gehaltenen Ausführungen zu Ihrem Änderungsantrag hier darauf hinzuweisen, daß wir etwa nicht mit der gebotenen Sachlichkeit oder daß die Freien Demokraten nicht mit der gebotenen Selbständigkeit in der Sache verfahren könnten.

(Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Werden!)

Das möchte ich nun doch in aller Bescheidenheit zurückweisen. Ich bin besonders betrübt über Ihre Ausführungen, weil Sie aus dem Gang nicht nur der offiziellen, sondern insbesondere der inoffiziellen Beratungen wissen, wieviel Mühe sich alle Beteiligten gegeben haben, um zu einem ausgewogenen Ergebnis zu kommen,

(Beifall bei der FDP und der SPD)

und weil Sie auch genau wissen, daß wir nicht eine ideale Lösung vorlegen können — das wollten wir vielleicht in der dritten Lesung etwas näher ansprechen; ich muß es jetzt an dieser Stelle tun —, sondern daß wir in diesem Zusammenhang zwischen Scylla und Charybdis hindurch müssen, daß wir sogar über diese beiden Kaps hinaus eine Menge anderer schwieriger Gesichtspunkte zu bedenken hatten.
Das, was Sie jetzt dem ausgewogenen Ergebnis, das naturnotwendig nur ein Kompromiß sein kann, aufpfropfen wollen, brächte das Ganze wieder in ein Ungleichgewicht, und zwar zum Nachteil der Entlastung des Bundesgerichtshofs. Damit wird die ganze Arbeit im Grunde wieder gefährdet, wenn nicht sinnlos gemacht. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0717101200
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 7/3644 zu Ziffer 1. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe! — Mit Mehrheit abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über Ziffer II. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit Mehrheit abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über Art. 1 in der Ausschußfassung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Mit Mehrheit so beschlossen.



Vizepräsident Dr. Jaeger
Ich rufe Art. 2 auf. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer Art. 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Art. 3 und den Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach), Dr. Emmerlich und Kleinert auf Drucksache 7/3624. — Auf Diskussion wird verzichtet. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Offensichtlich einstimmig.
Wer Art. 3 in der Ausschußfassung mit der soeben beschlossenen Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Art. 4, 5 sowie Einleitung und Überschrift. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Ich komme zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Emmerlich.

Dr. Alfred Emmerlich (SPD):
Rede ID: ID0717101300
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ihnen zur Beschlußfassung vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Revision in Zivilsachen wird die Zivilsenate des Bundesgerichtshofs erheblich entlasten. Der Bundesgerichtshof wird besser als bisher in die Lage versetzt, bei ihm eingelegte Revisionen in angemessener Zeit zu bescheiden. Damit leisten wir einen beachtenswerten Beitrag zur Beschleunigung gerichtlicher Verfahren.
Darüber hinaus sorgen wir dafür, daß sich der Bundesgerichtshof auf seine Hauptaufgabe konzentrieren kann, nämlich die Rechtsauslegung zu vereinheitlichen und das Recht fortzubilden. Das wird dadurch erreicht, das die Wertrevision auch in den höheren Streitwertbereichen durch die Grundsatzrevision abgelöst wird. Wir setzen damit eine Entwicklung fort, die 1924 begonnen und seitdem immer mehr an Boden gewonnen hat. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an das Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit vom 12. September 1950.
Dieser Übergang zur Grundsatzrevision ist in der Ihnen vorliegenden Ausschußvorlage wie folgt ausgestaltet. Bei nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten und bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten, in denen der Wert der Beschwer 40 000 DM nicht übersteigt, entscheidet das Oberlandesgericht allein und endgültig darüber, ob die Revision zugelassen wird. Das Oberlandesgericht muß die Revision zulassen und kann sie auch nur zulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder wenn es von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes abgewichen ist und das Urteil auf dieser Abweichung beruht.
Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Wert der Beschwer von über 40 000 DM kann der Bundesgerichtshof dagegen die Annahme der Revision ablehnen, wenn die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat. Daß der BGH anders als die Oberlandesgerichte die Annahme der Revision bei fehlender Grundsätzlichkeit verweigern kann — und nicht verweigern muß —, hat vor allem zwei Gründe. Der BGH wird dadurch in die Lage versetzt, an ihm gelangende Revisionen auch dann zuzulassen, wenn die angefochtene Entscheidung schwerwiegende und offensichtliche Rechtsfehler aufweist. Dem BGH ist es auf diese Weise — wenn auch in begrenztem Umfang — ferner möglich, seine Arbeitsbelastung seiner Arbeitskapazität anzupassen.
Daß Revisionen bei einem Wert der Beschwer über 40 000 DM ohne Revisionszulassung durch das Oberlandesgericht an den BGH gelangen können, beruht vor allem auf dem Bestreben, für einen Teil der Zivilprozesse den Zugang zum BGH unabhängig von einer Entscheidung der Oberlandesgerichte zu eröffnen. Dadurch kann der Bundesgerichtshof seiner Kontrollfunktion gegenüber der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung besser gerecht werden.
Was die Einzelheiten der Vorlage angeht, meine sehr verehrten Damen und Herren, so möchte ich auf den Ausschußbericht verweisen. Ausdrücklich erwähnen möchte ich jedoch noch die vorgeschlagene Anhebung der Prozeßgebühren der Rechtsanwälte im Revisionsverfahren von 13 auf 20 Zehntel. Diese Erhöhung ist erforderlich. um die notwendige Qualität der Anwaltschaft am BGH zu sichern.
Gestatten Sie mir noch zwei abschließende Bemerkungen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Rechts der Revision in Zivilsachen wurde aus der Regierungsvorlage Drucksache 7/444 entwickelt, und zwar durch gemeinsame Bemühungen des Rechtsausschusses, der Regierung, der Richter des Bundesgerichtshofes und der Anwaltschaft. Ich freue mich, hier folgendes feststellen zu können: Für mich ist in den Beratungen mit den Beteiligten, den Richtern des Bundesgerichtshofes und der Anwaltschaft deutlich geworden, daß diese vor ihren eigenen Interessen die der Rechtsuchenden im Auge hatten. Erlauben Sie mir deshalb, daß ich ihnen für ihre Hilfe und Unterstützung an dieser Stelle danke.

(Beifall)

Die Regierungsvorlage Drucksache 7/444 sah außerdem noch vor, die Voraussetzungen des Zugangs zum Bundesfinanzhof neu zu gestalten und das Revisionsrecht für alle Gerichtszweige zu vereinheitlichen. Weil das Gesetz zur Entlastung des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen vom 15. August 1969 am 15. September dieses Jahres ausläuft, ist es erforderlich, das Recht der Revision in Zivilsachen vorab zu verabschieden. Ich darf Ihnen mitteilen, daß der Rechtsausschuß ein Gesetz zur Entlastung des Bundesfinanzhofes beraten und verabschiedet hat. Es wird Ihnen in Kürze vorgelegt werden. Unser Anliegen, das Revisionsrecht insgesamt zu vereinheitlichen, wird weiter verfolgt, möglicherweise im



Dr. Emmerlich
Zusammenhang mit der beabsichtigten Vereinheitlichung des gesamten Verfahrensrechts.

(Beifall)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0717101400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Hauser (Sasbach).

Dr. Hugo Hauser (CDU):
Rede ID: ID0717101500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dieser Novelle, die wir jetzt zu verabschieden haben, wird die mit dem 15. September auslaufende Zwischenlösung für das Revisionsrecht abgelöst werden, wie Herr Kollege Emmerlich schon dargetan hat.
Die Frage nach der tragbaren Lösung für eine gerechte Handhabung des Rechtsmittels der Revision, wie sie sich hier stellt, ist genauso alt wie die Revisionsinstanz selber. Schon im ersten Jahrzehnt nach Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches, als ganz neue Rechtsfragen zu klären waren und jährlich mehr als 3 000 Revisionen anhängig wurden, von denen bei nur 49 Richtern kontradiktorisch mehr als 2 600 Verfahren im Jahr erledigt wurden, wurde diese Forderung nach einer notwendigen Entlastung des obersten Gerichts erhoben. Vor der gleichen Forderung — wenn auch bei niedrigeren statistischen Zahlen — stehen wir heute wiederum.
Nirgendwo wird die Notwendigkeit einer Entlastung des Bundesgerichtshofes, um so zu einer kürzeren Verfahrensdauer der bei ihm anhängigen Revisionssachen zu kommen, in Zweifel gezogen. Nur die Frage, welcher Weg hierbei einzuschlagen ist, um den Aufgaben trotzdem gerecht zu werden, die einem Revisionsgericht gestellt sind, löste eine oft recht leidenschaftliche Diskussion aus. Sollte eine künftige Revision — so wurde einerseits gefordert — strikt auf bloße Grundsatzinteressen im Hinblick auf Rechtseinheit und Rechtsfortbildung beschränkt bleiben, oder sollte andererseits auch weiterhin die Rechtsaufsicht über die Instanzgerichte in ihrer bald 100jährigen Tradition erhalten bleiben und damit auch die Einzelfallgerechtigkeit den ihr gebührenden Rang behalten? Sollte, um es mit den Worten aus der jahrelangen Diskussion anders zu sagen, das revisible „klinische Material" rigoros eingeschränkt werden, oder brauchte die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht auch „einen breiten Strom von Fällen", um ihre Erkenntnisse stets kontrollieren, vertiefen, ausbauen zu können? Dieser alte Streit mit den gegensätzlichen Standpunkten, auf welches Ziel die dritte Gerichtsinstanz ausgerichtet sein soll, wirkte noch bis in die Beratungen dieser Novelle hinein.
Der Entwurf, der Ihnen nun zur Verabschiedung vorliegt, versuchte einen Mittelweg, strebte eine Kompromißlösung an. Wie bereits dargelegt, hat er bei Streitwerten bis zu 40 000 DM dem Gedanken der Rechtseinheit und Rechtsfortbildung eher Vorrang gegeben, wenn in diesen Fällen eine Revision nur bei ausdrücklicher Zulassung durch die Oberlandesgerichte wegen Grundsätzlichkeit oder Divergenz, also aus bestimmten öffentlichen Interessen, zum Zuge kommt und so eine höchstrichterliche Entscheidung bringen kann. Der Entwurf hat andererseits in Streitfällen mit Werten über 40 000 DM eine Revision ohne streng festgelegte Voraussetzungen für statthaft erklärt, um so auch die notwendige Kontrollfunktion durch den Bundesgerichtshof zu erhalten. Mit den so eröffneten Revisionszugängen ist sowohl für die Instanzgerichte als auch den Bundesgerichtshof ein außerordentlich großer Vertrauensvorschuß verbunden, den meine Fraktion — darauf zielten die bedauerlicherweise abgelehnten Änderungsanträge ab — ein Stück eingegrenzt sehen wollte. Allein in der Entscheidung der Oberlandesgerichte liegt es, ob das Revisionsgericht bemüht werden kann. In der allgemeinen Diskussion, die vorausging, wurde so manche Skepsis bezüglich der Tatsache laut, daß eine Zulassung zum Bundesgerichtshof oft unterbleibt, obwohl die grundsätzliche Bedeutung des Rechtsstreits ganz offenkundig ist. Hier muß von den Instanzgerichten erwartet werden, daß sie künftig im Einzelfall gründlichst prüfen, ob ein Rechtsstreit nicht doch grundsätzliche Bedeutung hat und so die Revision schon um einer gesunden Rechtsentwicklung willen geboten erscheint.
Darüber hinaus ist aber auch dem Revisionsgericht selbst ein sehr, sehr weiter Spielraum eingeräumt, wobei das Gericht bei Streitwerten über 40 000 Deutsche Mark den bei ihm eingebrachten Revisionsfall annehmen oder aber seine Annahme ablehnen kann; braucht doch das Revisionsgericht lediglich solche Verfahren anzunehmen, die eine grundsätzliche Bedeutung haben. Wenn hiermit nun unserem obersten Zivilgericht eine so weitreichende Dispositionsbefugnis gewährt wird, so verbindet der Gesetzgeber mit diesem großen Ermessensbereich die Erwartung, daß auch Fälle mit offenkundig gravierenden Rechtsfehlern, besonders solche mit existenzbedrohenden Rechtsfolgen, auch weiterhin einer Revision unterworfen bleiben, wie dies bei dem Anhörungsverfahren des Rechtsausschusses insbesondere Herr Präsident Bender eindringlich gefordert hat. Denn wenn hier in den Vorinstanzen Fehler passieren, so ist und bleibt es die Aufgabe des obersten Bundesgerichts, die Instanz, die besten Willens gehandelt haben mag, zu belehren, die Verfahrensbestimmungen einzuhalten.
Sicher soll nicht verkannt werden, daß angesichts der großen Veränderungen in unseren gesellschaftlichen, sozialen und technischen Verhältnissen gerade dem BGH zunehmend die Aufgabe der Rechtsfortbildung und der Anpassung von Sachverhalten an immer älter werdende Gesetze zufällt, wie etwa der Herr Präsident des Bundesgerichtshofes bei der Anhörung dargelegt hat. Selbst wenn hier das Gericht in steigendem Maße eine besonders rechtschöpfende Aufgabe sieht und übernimmt, bleibt es doch eine unumstößliche Tatsache, daß die Parteien nach wie vor uneingeschränkt die Befugnis über Anfang und Ende des Verfahrens behalten und das Gericht jeweils nur auf ihren Antrag tätig werden kann,

(Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

kann doch die Partei ihren Antrag zurücknehmen
und damit das Verfahren beenden, auch wenn die



Dr. Hauser (Sasbach)

Klage durchaus begründet war. All ein die Partei kann entscheiden, ob sie etwa auf eine Klage verzichtet oder einen Vergleich eingeht und damit dem Gericht die Entscheidung entzieht.
Diese Erkenntnis, daß der zivile Rechtsstreit nach wie vor zur Disposition der Parteien steht und nicht einfach das Vehikel abgibt, mit dem das Gericht in die Lage versetzt würde, seine Aufgabe für Rechtseinheit und Rechtsfortbildung zu erfüllen, sollte auch Richtschnur für den Bundesgerichtshof bleiben, insbesondere dort, wo er über die Annahme oder Nichtannahme einer Revision befindet.
In der Erwartung, daß unser oberstes Gericht wie auch die Oberlandesgerichte die ihnen mit diesem Gesetz eingeräumten Kompetenzen wirklich verantwortlich nutzen und damit die ihnen zukommenden Funktionen im richtigen Maße erfüllen — nämlich das Recht zu wahren und durchzusetzen , wird die CDU/CSU-Fraktion, wenn auch mit einigen Vorbehalten, dieser Novelle zustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0717101600
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kleinert.

Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID0717101700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die Herren Vorredner haben den wesentlichen Inhalt der Veränderungen und, wie wir im Grunde doch wohl gemeinsam glauben, Verbesserungen, die durch dieses Gesetz erfolgen, bereits dargestellt. Ich gebe zunächst in besonderem Maße der Freude darüber Ausdruck, daß hier bei der Suche nach der Lösung dogmatische Gesichtspunkte keine Rolle gespielt haben, zumindest im wesentlichen nicht innerhalb des Hauses, sondern daß man sich bemüht hat, das Bündel von Problemen, das der Widerstreit zwischen der Belastung und Belastbarkeit des höchsten Gerichts in Zivil- und Strafsachen einerseits und das Interesse daran, in möglichst vielen Fällen nicht nur zur Rechtsfortbildung, sondern auch zur Einzelfallgerechtigkeit zu kommen, andererseits darstellen, hier in praktischer Weise anzugehen, wodurch die Probleme schließlich gelöst worden sind.
Es war gerade für unsere Fraktion ganz wesentlich, daß wir schließlich eine Lösung gefunden haben, die nicht — wie bisher — mit starren Regeln in der Frage arbeitet, ob eine Revision in jedem Fall angenommen werden muß oder in keinem Fall angenommen werden darf; wir haben hier jetzt statt dessen eine elastische Regelung, die es dem Bundesgerichtshof — jedenfalls oberhalb der Wertgrenze von 40 000 DM - gestattet, Dinge an sich zu ziehen, bei denen die Voraussetzungen z. B. des Entlastungsgesetzes nicht vorliegen.

(Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : „An sich zieht" ist nicht richtig! — Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Nicht „an sich ziehen" !)

— Nicht an sich zu ziehen, sondern anzunehmen, wenn sie ihm angetragen werden. Ich danke für den Hinweis; ich habe mich unkorrekt ausgedrückt.
Das bedeutet zweierlei: Erstens. In allen Fällen dieser Art können die Richter in dem Staat des Oberlandesgerichts nicht wissen, ob über ihr Urteil beim BGH noch einmal entschieden werden wird oder nicht. Das bedeutet, daß das, was man unter Juristen so schön den „blauen Himmel der Rechtskraft" nennt, der über einem Gericht lacht, wenn eine solche Regelung nicht getroffen ist, in allen diesen Fällen nicht existiert. Das halten wir für sehr wichtig — trotz unseres Vertrauens in die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte; zu allem Vertrauen sollte nach Möglichkeit immer auch noch ein wenig Kontrolle kommen.

(Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

In der Frage der Belastung des Bundesgerichtshofes haben sich die beteiligten Kollegen aller Fraktionen sehr viel Mühe mit der sogenannten Rechtstatsachenforschung gemacht. Es war gar nicht so einfach, herauszufinden, wie die Verhältnisse wirklich liegen, wo die eigentlichen Schwierigkeiten sind, welche Arten von Prozessen den Gerichtshof am meisten belasten. Wir haben das nicht zuletzt dank der Mitarbeit des Präsidenten und der Richter des Bundesgerichtshofs, glaube ich, schließlich doch so weit aufgehellt, daß wir jetzt das Gefühl haben können — vielleicht auch nur die Hoffnung haben können —, daß wir von den Tatsachen ausgegangen sind, die den Entschluß, den wir gefaßt haben, auch tragen können.
Ich habe die Deutsche Juristenzeitung, 34. Jahrgang, 1929, Heft 19, vorliegen. Ich möchte alle interessierten Kollegen auf diese Nummer aufmerksam machen, die aus Anlaß des fünfzigjährigen Bestehens des Reichsgerichts eine Erledigungsstatistik des Reichsgerichts dieser 50 Jahre zusammenfaßt. Es ist sehr interessant, sich damit etwas näher zu befassen. Ich möchte die Zeit der fachlich nicht so besonders interessierten Kollegen nicht zu sehr beanspruchen, aber doch wenigstens sagen, daß in diesen Jahren in Zivilsachen zwischen fünf und sieben Senate — das wechselt gelegentlich — bestanden haben und daß die Erledigungszahlen in aller Regel zwischen 2 000 und 3 000 Sachen pro Jahr gelegen haben. Diejenigen, die sich mit der soeben erwähnten Rechtstatsachenforschung in unserem Zusammenhang befaßt haben, wissen, daß sich die heutigen Zahlen da etwas bescheidener ausnehmen.

(Zuruf des Abg. Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] )

Ich möchte natürlich nicht verfehlen, darauf hinzuweisen, daß damals die Komplexität der Lebens- und insbesondere der Wirtschaftsverhältnisse nicht in dem Maße wie heute gegeben war und daß deshalb die Prozesse zu einem nicht unerheblichen Teil wohl doch etwas übersichtlicher waren und deshalb rascher zu entscheiden waren, als das heute der Fall ist. Nichtsdestoweniger unterstreicht der Blick auf diese alte Statistik das, was Herr Kollege Hauser über das besondere Vertrauen gesagt hat, das hier in das Gericht gesetzt worden ist.
Wir können nur hoffen, daß die jetzt gebotene Regelung, die im Grunde zu einer Selbststeuerung



Dr. Hauser (Sasbach)

hinsichtlich der Belastbarkeit beim Bundesgerichtshof führt, bewirkt, daß die Erledigungszahlen steigen und daß der Bundesgerichtshof bei etwa insgesamt nachlassendem Andrang von Revisionen immer mehr von der Möglichkeit Gebrauch macht, dann auch die Dinge, die er nicht unbedingt annehmen muß, in verstärktem Maße anzunehmen, um den breiten Zustrom von Tatsachen und Lebensentwicklungen zur Kenntnis nehmen zu können, von dem hier auch schon die Rede war. Wir haben es sozusagen mit einer sehr modernen, mit einer kybernetischen Einrichtung zu tun, die wir hier jetzt geschaffen haben, jedenfalls wenn der Bundesgerichtshof von den Möglichkeiten so Gebrauch macht, wie wir alle das erhoffen.
Wir werden in vier Jahren die Hundertjahrfeier des Bundesgerichtshofs in Fortsetzung der Tradition des Reichsgerichts zu begehen haben. Wir hoffen sehr, daß anläßlich dieser Hundertjahrfeier dann insbesondere die letzten vier Jahre gewürdigt werden können als eine Zeit, in der das Gericht besser als in den Jahren, die kurz hinter uns liegen, in der Lage war, einerseits mit dem Ansturm der Revisionen fertig zu werden und andererseits in vorzüglicher Weise seine Aufgaben bei der Weiterentwicklung des Rechts, bei der Wahrung der Rechtseinheit und in möglichst vielen Fällen auch bei der Wahrung der Einzelfallgerechtigkeit zu erfüllen.

(Beifall)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0717101800
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Justiz.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0717101900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Problem der Revisionsinstanz in Zivilsachen ist so alt wie die Zivilprozeßordnung. Die Arbeitskraft des Revisionsgerichts hat zu keinem Zeitpunkt ausgereicht, um alle Berufungsurteile auf Rechtsverstöße zu überprüfen. 1973 gab es etwa 20 000 Berufungsurteile allein der Oberlandesgerichte. Dem steht die Arbeitskraft von 9 Zivilsenaten mit 65 Bundesrichtern gegenüber.
Es muß also eine vernünftige Auswahl der Urteile getroffen werden, die nachgeprüft werden können. Die vernünftige Auswahl setzt eine Verständigung darüber voraus, was die Revisionsinstanz leisten soll: Sie soll die Rechtseinheit wahren, sie soll das Recht auch im Sinne der Entlastung des Gesetzgebers fortentwickeln, sie soll die Instanzgerichte kontrollieren, und sie soll in diesem Rahmen auch der Einzelfallgerechtigkeit zum Durchbruch verhelfen.
Zunächst hat man über viele Jahrzehnte hin versucht, diese Abgrenzung durch Festlegungen von Revisionssummen zu leisten. Später kamen die Zulassungsrevisionen wegen grundsätzlicher Bedeutung oder wegen Divergenz unterhalb einer bestimmten Revisionssumme hinzu. Das hat dazu geführt, daß die Revisionssumme in immer kürzeren Abständen erhöht wurde, zuletzt auf 25 000 DM. Der Zustand ist unbefriedigend. Wir kommen zu einer unterschiedlichen Behandlung der Berufungsurteile mit geringerer Beschwer und der Berufungsurteile mit höherer Beschwer, und wir kommen zu einer immer neu ansteigenden Überlastung des Bundesgerichtshofes mit Verfahrensdauern bis zu drei Jahren. Meine Damen und Herren, ein Recht, das erst nach insgesamt vier oder fünf Jahren — erste, zweite und dritte Instanz — gewährt wird, mag ein richtiges Recht sein, aber es ist kein gutes Recht, weil es zur Entscheidung des konkreten Falles einfach zu spät kommt.
Ziel der Novellierung, die noch mein Amtsvorgänger Gerhard Jahn eingebracht hat, war es also, die Arbeitskraft des Gerichts auf die Fälle zu konzentrieren, in denen es um die Rechtseinheit und die Rechtsentwicklung geht. Die Bundesregierung wollte das durch die allgemeine Zulassungsrevision mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreichen. Die vom Rechtsausschuß erarbeitete Fassung erreicht das gleiche Ziel durch eine Kombination: Zulassung bis 40 000 DM, dann die Annahme, die sicherstellt, daß alle rechtsgrundsätzlichen Urteile tatsächlich auch durch das Revisionsgericht geprüft werden können.
Damit ist übrigens erstmals auf diesem Gebiet ein angelsächsisches Element in unser Revisionsrecht eingeführt worden, das angelsächsische Element der Annahme, das ja dort den Supreme Court noch wesentlich freier stellt, als wir es vernünftigerweise nun in dieser Vorlage tun.
Ich erkenne an, daß der in gemeinsamer Arbeit unter Mitwirkung aller Beteiligten erarbeitete Text einen bemerkenswerten Fortschritt darstellt und daß er folgende Vorteile verbindet:
erstens weiterreichende Kontrolle der Oberlandesgerichte,
zweitens Selbststeuerung des Bundesgerichtshofs, der nun seine Arbeitskraft als Maßstab nehmen und diese Arbeitskraft in erster Linie auf rechtsgrundsätzliche Probleme und die überschießende Arbeitskraft dann auf die Korrektur solcher Urteile lenken kann, die auf schweren Rechtsverstößen beruhen.
Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist nach Ablauf von nahezu 100 Jahren dem gemeinsamen Bemühen aller Kräfte im Rechtsausschuß, aber auch dem gemeinsamen Bemühen aller sonst Beteiligten gelungen, die Kette von Maßnahme- und Fristgesetzen durch ein sozial gerechtes und vernünftiges Dauerrecht abzulösen, das insbesondere auch zu einer Verkürzung der Revisionsfristen führen wird.
Namens der Bundesregierung danke ich allen, die an der Erarbeitung dieses Gesetzestextes mitgewirkt haben. Ich gebe meiner Freude darüber Ausdruck, daß diese nicht nur für die Rechtstechnik, sondern für die Fortentwicklung unseres gesamten Zivilrechts wichtige und bedeutende Vorlage eine breite Mehrheit und eine breite Zustimmung findet. Ich gebe der Hoffnung und der Erwartung Ausdruck, daß der Bundesgerichtshof das in ihn gesetzte Vertrauen voll rechtfertigen wird.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0717102000
Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich schließe die Aussprache.

Vizepräsident Dr. Jaeger
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimme. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Der Ausschuß hat unter Ziffer 2 auf Drucksache 7/3596 noch beantragt, die zum Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Das Haus entspricht dem in üblicher Weise.
Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
— Drucksache 7/3599 -
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Finanzausschuß (federführend)

Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
Zur Begründung hat Frau Abgeordnete Huber das Wort.

Antje Huber (SPD):
Rede ID: ID0717102100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die auf Drucksache 7/3599 eingebrachte Änderung des Bundeskindergeldgesetzes ist keine Novelle im ursprünglichen Sinn des Wortes. Sie ist nur eine Klarstellung, die ausschließlich den Teil betrifft, der als Übergangsregelung für den öffentlichen Dienst betitelt ist.
Nach dieser Übergangsregelung ist es ab 1. Juli dieses Jahres gestattet, daß Ehegatten von im öffentlichen Dienst Beschäftigten durch Antrag beim Arbeitsamt das Kindergeld auf sich ziehen. Diese Regelung war an sich für besondere Fälle gedacht. Wir hatten nicht vorausgesehen, daß an verschiedenen Orten und teilweise sogar öffentlich dazu aufgefordert werden würde, das als Regelfall zu betrachten, so daß für ganze Gemeinden das Kindergeld nunmehr nicht vom öffentlichen Dienst, sondern ganz generell für alle Familien vom Arbeitsamt bezogen werden sollte.
Aus diesem Grunde wird eine Klarstellung vorgeschlagen. Sie bedeutet inhaltlich, daß nunmehr ab 1. Juli dieses Jahres der Bezug des Kindergeldes vom Arbeitsamt nur dann noch möglich sein soll, wenn hierdurch ein höheres Kindergeld bewirkt wird. Das kann z. B. der Fall sein, wenn in einer Familie Kinder aus verschiedenen Ehen leben, z. B. wenn die Ehefrau aus einer früheren Ehe ein Kind mit in die Ehe gebracht hat. Dann erhielte sie nach der jetzigen Regelung 50 DM für ihr erstes Kind, der Mann, im öffentlichen Dienst beschäftigt, erhielte 50 DM für sein erstes Kind, und für das zweite Kind erhielten sie 70 DM, zusammen 170 DM. Bezögen die Ehepartner für alle drei Kinder das Kindergeld vom Arbeitsamt, so ergäben sich 50 DM für das erste, 70 DM für das zweite und 120 DM für das dritte Kind, somit zusammen 240 DM. Das ist ein Beispiel dafür, daß man, wenn man das Kindergeld vom Arbeitsamt bezieht, mehr Kindergeld bekommt.
In all diesen Fällen soll es auch künftig möglich sein, das Kindergeld durch den Ehegatten des im öffentlichen Dienst Beschäftigten beim Arbeitsamt zu beantragen. Ferner ist eine besondere Regelung für dauernd Getrenntlebende vorgesehen. Im Gegensatz zu Geschiedenen, bei denen der Anspruch auf das Kindergeld automatisch durch das Sorgerecht geregelt wird, ist diese Frage bei den dauernd Getrenntlebenden ja offen. Um hier keine Komplikationen hervorzurufen, sind auch diese in die Regelung einbezogen, das Kindergeld vom Arbeitsamt beziehen zu können.
Aber der Gesetzentwurf soll sicherstellen, daß die Übergangsregelung nach der ursprünglichen Absicht im übrigen voll Platz greifen soll. Die Übergangsregelung hat zwei Aufgaben: erstens dient sie der technischen Entlastung der Arbeitsämter, und zweitens ist sie Bestandteil der gemeinsamen Finanzierungsüberlegungen.
Für die Fraktionen der SPD und der FDP möchte ich hiermit sagen, daß uns diese Klarstellung vor dem 1. Juli geboten erscheint, damit dieses Gesetz im ursprünglich gemeinten Sinne gelten kann.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0717102200
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Vogt.

Wolfgang Vogt (CDU):
Rede ID: ID0717102300
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der SPD/FDP auf Drucksache 7/3599 will verhindern, daß Kindergeldkosten auf den Bund verlagert werden. Das ist, kurz gefaßt, Sinn dieses Gesetzentwurfs. Dazu erlaube ich mir drei Anmerkungen.
Daß dieser Gesetzentwurf notwendig wurde, ist ein Beweis dafür, wie wenig durchdacht und solide die Beratungen im Rahmen der sogenannten großen Steuerreform durchgeführt werden konnten. Hektik führt eben zu Pannen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das zweite: Bald nach dem 1. Januar 1975 hat sich gezeigt, daß auch dieses Steueränderungsgesetz Härten und Ungereimtheiten hinterlassen hat. Die CDU/CSU hatte gefordert, eine Kommission einzusetzen, die diese Härten einmal durchleuchtet, auch daraufhin, wo wir sie beseitigen können. Die Koalition hat das abgelehnt. Der Bundesfinanzminister hat immer festgestellt: keine Korrektur der Steuerreform. Mit diesem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen strafen Sie Ihren Minister Lügen. Das Steuerreformgesetz wird eben korrigiert. Das ist wohl der Sinn dieses Gesetzentwurfs.
Ein Drittes! Interessant ist eigentlich das Motiv: weitere Belastungen sollen vom Bundeshaushalt abgehalten werden, sollen vermieden werden; das ist legitim. Aber wenn es um das Geld des Bürgers geht, der von diesen Härten und Ungereimtheiten betroffen ist, gilt noch weiterhin der Satz „Keine Korrektur!", und das bedauern wir eben, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Ehrenberg [SPD] : Glauben Sie eigentlich selber, was Sie da sagen?)




Vogt
Ich will das hier nicht zum Anlaß nehmen, auf die vielen Ungereimtheiten hinzuweisen. Die Sachverständigen, nicht zuletzt auch die Steuerbeamten haben das in letzter Zeit wiederholt getan.
Ich möchte nur zwei ganz kleine Anliegen vortragen. Seit dem 1. Januar dieses Jahres gibt es einen Steuerfreibetrag für Bewohner von Altenheimen und Altenpflegeheimen. Er wird aber nicht immer auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, sondern nur dann, wenn dieser Freibetrag plus andere Aufwendungen, die berücksichtigt werden können, den Betrag von 1 800 DM übersteigen. Bei vielen älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern wird dieser Betrag von 1 800 DM nicht erreicht. Sie sind also auf den Lohnsteuerjahresausgleich angewiesen. Ich glaube, daß das eine unbillige Härte ist. Das Anliegen ist verschiedentlich auch schon dem Ministerium vorgetragen worden. Ich meine, im Interesse gerade der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger sollte diese unbillige Härte beseitigt werden.
Eine zweite Anmerkung! Die Soldateneltern sind vom Kindergeld ausgeschlossen. Sie hatten bis zum Ende des Jahres 1974 noch ihren Kinderfreibetrag. Er ist gestrichen. Das einheitliche System ist einvernehmlich gemacht worden.

(Zuruf von der SPD)

— Einvernehmlich gemacht worden, selbstverständlich. Wir haben immer die Neuordnung des Familienlastenausgleichs mit einer einheitlichen Leistung gefordert. Etwas anderes ist der Auszahlungsmodus, über den sicherlich streitige Auffassungen bestanden haben. Aber die Eltern von Wehrpflichtigen haben jetzt keinen Kinderfreibetrag mehr und sind vom Kindergeldbezug ausgeschlossen. Auch das ist eine der Härten, die wir beseitigen sollten.
Ich möchte folgendes feststellen. Wir sollten das Steueränderungsgesetz nicht nur dann korrigieren, wenn es legitime Interessen des Bundes zu vertreten gilt, sondern wir sollten auch Änderungen vornehmen, wo der Bürger legitimerweise Korrekturen an diesem Gesetz verlangt.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0717102400
Das Wort hat Frau Abgeordnete Funcke.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0717102500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion stimmt dieser Anregung zu. Nur sind wir etwas überrascht, Herr Kollege Vogt, daß Sie diese Vorlage zum Anlaß nehmen, jetzt eine Steuerdebatte heraufzubeschwören

(Wehner [SPD] : Sehr wahr!)

und eine Debatte über das Kindergeld überhaupt, nachdem die CDU, wenn ich mich recht erinnere, von Anfang an diesem Gesetz zugestimmt hat.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Sie hat allerdings mit bewirkt, daß diese ganze
Schwierigkeit dadurch entstanden ist, daß wegen der
Länder und Ihrer Mehrheit dort — das Kinder-
geld nicht so beschlossen werden konnte, wie es in der ordnungsgemäßen Vorlage vorgesehen war.

(Vogt [CDU/CSU] : Alle Länder!)

— Alle Länder; aber es ist ja wohl nicht zu bestreiten, daß dieser Einspruch nicht ohne Ihre Mehrheit zustande gekommen wäre,

(Lachen bei der CDU/CSU)

so daß also ganz eindeutig die Umstellung auf die Arbeitsamtsregelung auf Ihre Kosten geht. Deswegen ist es natürlich sehr seltsam, wenn Sie die Gelegenheit hier benutzen, jetzt festzustellen, daß das alles offensichtlich zuwenig durchdacht gewesen wäre; das hätte man vielleicht dann vorher seitens der Länder mal tun können.
Wir als Politiker sind gewohnt — das können wir ohne jede parteipolitische Differenz sagen —, daß der Bürger versucht, aus den Gesetzen das Letzte herauszuholen. Darauf sind wir eingerichtet. Nur daß jetzt die Ebenen untereinander — Bund, Länder und Gemeinden — bei einer solchen Gelegenheit in ein Catch-as-catch-can kommen, das hatten wir nicht vorgesehen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Daß das geschieht — das muß ich ehrlich sagen —, ist ein bedenkliches Zeichen. Denn was mit dem Gesetz gemeint war, war klar. Wenn jetzt aber Länder und Gemeinden versuchen, auf Kosten des Bundes da noch ein paar Pfennige herauszuholen und dieses noch mit Hilfe von Anweisungen an ihre Beamten tun, dann, muß ich ehrlich sagen, ist das ein sehr bedenkliches Zeichen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Alle Betroffenen sollten sich fragen, ob das nicht auch ein Schritt auf dem Weg zu einem von uns wahrlich nicht gewünschten Zentralismus ist. All diese dem Geist des Föderalismus widersprechenden Aktionen sind ein Schritt auf dem Wege zum Zentralismus. Das sollte jeder wissen.
Wenn wir jetzt dieses Gesetz machen müssen, um zu verhindern, daß dieses Catch-as-catch-can unter den Ebenen eintritt, so bedauern wir das. Aber wir sehen keine andere Möglichkeit, den Sinn des Gesetzes zu erfüllen. Wenn es in der Praxis schon dem Sinne nach nicht geht, müssen wir es halt dem Buchstaben entsprechend tun.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0717102600
Wird des weiteren das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat hat einen veränderten Überweisungsvorschlag erstellt: Überweisung an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit — federführend — sowie an den Finanzausschuß, den Innenausschuß und den Haushaltsausschuß zur Mitberatung, letzterem auch gemäß § 96 der Geschäftsordnung. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.



Vizepräsident Dr. Jaeger
Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes, des Soldatenversorgungsgesetzes und der Wehrdisziplinarordnung
— Drucksache 7/3505 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Verteidigungsausschuß (federführend) Innenausschuß
Das Wort zur Begründung hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0717102700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Deutschen Bundestag wird heute ein Gesetzentwurf vorgelegt, der für den Bedarfsträger — wie es im Ministerialdeutsch heißt — eine kleine Revolution bedeutet: Ich meine den Einzug weiblicher Sanitätsoffiziere in die sonst so männlich bestimmten Streitkräfte. Der Entwurf schafft die gesetzliche Voraussetzung für die Einstellung von Frauen in die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes. Die neue Regelung soll dazu beitragen, den Sanitätsdienst der Bundeswehr erheblich zu verbessern und auch — das will ich gar nicht verhehlen — ein bestehendes Fehl an länger dienenden Sanitätsoffizieren zu beseitigen.
Die Bundesregierung benötigt zur Erfüllung der sanitätsdienstlichen Aufgaben mindestens 1 400 länger dienende Ärzte. Gegenwärtig müssen etwa 600 Dienstposten mit Ärzten, die den Grundwehrdienst leisten oder sich nur für einen zweijährigen Dienst als Soldat auf Zeit verpflichtet haben, besetzt werden. Bei aller Anerkennung der Tätigkeit dieser jungen Ärzte, deren tägliche Arbeit vor allem im Bereich der Truppe, nämlich in den Bataillonen, unseren Dank verdient, kann dieser Zustand auf die Dauer nicht befriedigen.
Wegen der, wie wir meinen, günstigen Aufstiegsmöglichkeiten ist zu erwarten, daß sich Frauen in größerer Zahl bereitfinden werden, als Sanitätsoffizier Dienst zu leisten. Die Tatsache, daß schon jetzt etwa 50 Bewerbungen von Ärztinnen vorliegen, läßt uns hoffen.
Unabhängig davon soll die neue gesetzliche Regelung auch dazu dienen, die praktische Gleichstellung von Mann und Frau in der Gesellschaft zu fördern. Dies ist insbesondere dort notwendig, wo Frauen dieselben beruflichen Leistungen wie Männer erbringen. Gerade im Arztberuf aber leisten Frauen Hervorragendes. Es ist daher nur folgerichtig, wenn Frauen auch als Sanitätsoffiziere Dienst leisten.
Der Entwurf sieht vor, daß Frauen auf Grund freiwilliger Verpflichtung für die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes als Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit in ein Wehrdienstverhältnis berufen werden können. Sie sollen grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie die männlichen Sanitätsoffiziere haben. Der Entwurf trägt aber der besonderen Stellung der Frau im beruflichen Leben Rechnung. Daher lehnt er sich im wesentlichen an die für Beamtinnen geltenden Vorschriften, z. B. über den Mutterschutz und die Möglichkeit längerer Beurteilung für Mütter von Kindern unter 16 Jahren, an.
Der Entwurf sieht weiterhin die Einbeziehung der Frauen in die Bestimmungen des Soldatenversorgungsgesetzes vor. Hierdurch soll sichergestellt werden, daß weibliche Sanitätsoffiziere und deren Hinterbliebene die nach diesem Gesetz vorgesehenen Leistungen erhalten.
Es ist vorgesehen, meine Damen und Herren, nur approbierte Ärztinnen als Sanitätsoffiziere einzustellen und sie hinsichtlich ihrer Verwendung grundsätzlich wie ihre männlichen Kollegen zu behandeln. Sie sollen in erster Linie in den geplanten ortsfesten Sanitätszentren verwendet werden. Ein Einsatz im Bordsanitätsdienst der Marine und bei Truppenübungsplatzaufenthalten von Verbänden ist nicht vorgesehen.
Die Einbeziehung in die Laufbahn der Sanitätsoffiziere erfordert eine vergleichbare Ausbildung, wie sie ungediente männliche Sanitätsoffiziere erhalten. Auch hinsichtlich der fachlichen Weiterbildung, sollen sie den männlichen Sanitätsoffizieren gleichgestellt werden.
Die Bundeswehr hofft, daß es durch die vorgesehene neue Laufbahn des weiblichen Sanitätsoffiziers gelingt, die Leistungen des Sanitätsdienstes erheblich zu verbessern, ohne daß die Krankmeldungen in der Armee wegen der Attraktivität der weiblichen Sanitätsoffiziere erheblich ansteigen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0717102800
Das Wort hat der Abgeordnete Biehle.

Alfred Biehle (CSU):
Rede ID: ID0717102900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Nachdem vorhin ein Kollege glaubte feststellen zu müssen, an Hand der geringen Präsenz der CDU/CSU-Fraktion ihr Interesse ablesen zu können, möchte ich annehmen, daß ich jetzt nicht aus der Anwesenheit von nur 16 Mitgliedern der SPD-Fraktion umgekehrt auf deren Interesse schließen muß. Ich hoffe, daß die Methode des gegenseitigen Aufrechnens nicht geläufige Praxis in diesem Hause wird.
Nun zur Sache selbst. Es liegt ein Gesetz zur ersten Lesung vor, durch das versucht werden soll, die Bundeswehr aus einer Misere herauszuführen. Die Bundesregierung glaubte mit diesem Gesetz die Personallage des Sanitätsdienstes in der Bundeswehr wesentlich verbessern zu können. Der große Fehlbestand an Sanitätsoffizieren soll durch Ärztinnen, die den Soldatenstatus eines Sanitätsoffiziers erhalten, wesentlich verringert werden. Dabei wird auf gewisse Erfahrungen in anderen Armeen der Welt verwiesen.
Für die Bundeswehr wäre die Einführung eines Soldatenstatus für Frauen -- das klang auch aus den Worten des Herrn Staatssekretärs soeben heraus — sicher nicht nur ein bedeutendes Ereignis,



Biehle
sondern, wie ich glaube, eine weittragende politische Entscheidung. Diese ist aber — lassen Sie mich das hier sagen — nicht durch das „Jahr der Frau" begründet, wie es ursprünglich immer herausklang — der Zusammenhang mag rein zufällig sein —, sondern hat ihre Ursachen im Mangel an Ärzten in der Bundeswehr. Ich bin sehr dankbar dafür, daß das soeben auch von dem Herrn Staatssekretär bestätigt worden ist, zumal Herr Bundesminister Leber in der Vergangenheit etwas anderes gesagt hat.
Wir begrüßen die Erschließung neuer Bereiche für Frauen in der Bundeswehr. Doch muß man das auch offen und ehrlich vertreten, damit nicht der Eindruck eines publizistischen Gags entsteht. Herr Minister Leber sagte am 12. April 1975 im Bonner „General-Anzeiger" — ich zitiere mit Genehmigung des Herrn Präsidenten —:
Die ungünstige Personalsituation bei den Sanitätsoffizieren war für mich nicht der tragende Grund, die Laufbahn auch für Ärztinnen zu öffnen. Mein Motiv ist vielmehr, daß es sich hier um einen Beruf handelt, der keineswegs den Männern vorbehalten sein muß, sondern in dem schon von alters her auch Frauen hervorragende Leistungen vollbringen. Ich hätte mich also auch dann für die Einführung einer weiblichen Sanitätsoffizierslaufbahn eingesetzt, wenn die Bundeswehr keinen Mangel an Sanitätsoffizieren hätte.
Ich frage den Herrn Minister, warum denn dann z. B. die Zahnärzte, die Apotheker, die Veterinäre als weibliche Sanitätsoffiziere ausgeklammert sind; denn er hat noch vor kurzem erklärt — ich zitiere noch einmal mit Genehmigung des Herrn Präsidenten —:
Es ist daher die Einstellung von Zahnärztinnen nicht vorgesehen. Wegen der günstigen Personallage bei den Sanitätsoffizieren (Apothekern) und den Sanitätsoffizieren (Veterinäre) ist auch eine Einstellung von Apothekerinnen und Tierärztinnen nicht vorgesehen.
Wo bleibt da die Glaubwürdigkeit? Ich meine, daß hier der Gleichheitsgrundsatz erneut durchbrochen ist. Man muß die Frage stellen, ob die Frauen nicht als Lückenbüßer in Erscheinung treten.
Wir jedenfalls muten dies den Frauen nicht zu. Deshalb werden wir darauf achten, daß auf dem Wege über die weiblichen Sanitätsoffiziere keine Bresche geschlagen wird, die eines Tages, langfristig gesehen, zu einem Soldatentyp führt, der dem des „Flintenweibes" östlicher Prägung auch nur ähneln könnte.

(Wehner [SPD]: Meinen Sie auch die Israelis damit? Unglaublich ist das!)

Nun hat Herr Bundesminister Leber in einem Interview Anfang März 1975 auf die Frage der Ausweitung des Soldatenstatus erklärt, daß er sich vorstellen könne, daß die Frauen als Soldaten auch im Flugsicherungsdienst und auch auf vielen anderen Gebieten im Soldatenstatus eingesetzt werden können. Hier, so meine ich, wird es bedenklich. Dazu müssen wir sagen, daß wir den Weg so nicht mitgehen. Wir glauben, daß man erst vorrangig Fragen der Wehrgerechtigkeit für die wehrpflichtige männliche Jugend lösen sollte. Denn hier werden in naher Zukunft viele Probleme zu meistern sein, wenn die Wehrgerechtigkeit nicht zu einem Schlagwort herabgewürdigt oder die Wehrpflicht durch die Aufhebung des Prüfungsverfahrens für Kriegsdienstverweigerer nur noch zu einer Farce werden soll. Im übrigen sind die Zahlen hinsichtlich des Umfangs der Bundeswehr festgelegt. Hier gilt es also, die Wehrpflicht für die männliche Jugend auszufüllen und nicht die Plätze zusätzlich dadurch zu beschneiden, daß man zivile Stellen in Stellen mit Soldatenstatus umwandelt.
Zu dem Gesetz zur Einführung länger dienender weiblicher Sanitätsoffiziere selbst ist wohl zu sagen, daß man den zweiten Schritt vor dem ersten getan hat. Wenn man das Sanitätswesen der Bundeswehr in seiner jetzigen Struktur als Grundlage nimmt, wird es bei Einführung weiblicher Sanitätsoffiziere von Anfang an an jeglicher Effektivität fehlen. Dies, so meine ich, besonders deshalb, weil nämlich die männlichen Sanitätsoffiziere bei der Truppe, die Frauen dagegen als weibliche Sanitätsoffiziere in den Bundeswehrkrankenhäusern, in Musterungszentren, als Musterungsärzte und im Bereich der Arbeitsmedizin ihre Einsatzbereiche haben. Das sind nur ein paar Beispiele, die sehr deutlich zeigen, daß die Frauen stärker in den fachärztlichen Bereich hineinkommen, die Männer aber bei der Truppe bleiben und deshalb ihr Bereich an Attraktivität verliert. Für meine Fraktion bedarf es hier vor der Verabschiedung dieses Gesetzes erst einmal der Klärung des ersten Schrittes, nämlich der Klärung des Schicksals des Strukturmodells

(Dr. Wörner [CDU/CSU] : Sehr gut!)

für den raumdeckenden Sanitätsdienst mit den jeweiligen Sanitätszentren in den Standorten, etwa in 165 Standorten, wie in dem Strukturmodell angegeben ist. Wenn der Herr Staatssekretär soeben gesagt hat, daß die weiblichen Sanitätsoffiziere dort eingesetzt werden sollen, so muß man sagen, die Zentren bestehen noch gar nicht.

(Dr. Wörner [CDU/CSU] : Noch nicht einmal konzeptionell!)

Es ist überhaupt noch keine Grundlage vorhanden; das Konzept ist noch nicht einmal vorgelegt.

(Dr. Wörner [CDU/CSU]: Jawohl!)

Und jetzt soll dieser zweite Schritt vor dem ersten getan werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir meinen, nur so, nämlich mit den Sanitätszentren, wäre es möglich, auch in den Garnisonen durch das Facharztsystem wesentliche Verbesserungen zu erreichen und damit den Dienst als Sanitätsoffizier in der Bundeswehr in einer größeren Bandbreite attraktiver zu gestalten.
Von entscheidendem Interesse ist dabei auch die Frage, wie das gesamte Sanitätswesen künftig in die Struktur der Bundeswehr eingebettet wird. In dem Sanitätskonzept muß auch die Zuordnung der gesamten arbeitsmedizinischen Seite nach dem Arbeitssicherungsgesetz von 1973 geklärt sein. Meine



Biehle
Fraktion, die CDU/CSU-Fraktion, geht davon aus, daß im Rahmen der Wehrstruktur das Sanitätswesen der Teilstreitkräfte in ortsfesten Sanitätszentren nicht einerseits unter dem Inspekteur San. zusammengeführt wird, um dann — und das wäre unverständlich — andererseits den arbeitsmedizinischen Teil auszuklammern und unter Umständen einer anderen Abteilung — der Sozialabteilung oder welcher auch immer — zuzuordnen.

(Dr. Wörner [CDU/CSU] : Sehr gut!)

Dies gehört unmißverständlich zum Bereich des Inspekteurs für das Sanitätswesen und damit unter einen einzigen Hut, wenn nicht die fachliche Zuordnung und die Straffung und Verbesserung entwertet werden sollen.
Das vorliegende Gesetz besagt, daß sich Frauen für die Laufbahn eines Sanitätsoffiziers nur freiwillig bewerben können, daß sie völkerrechtlich den Nichtkombattantenstatus haben, d. h. also, daß sie keine mitkämpfenden Soldaten sind. Nur zur Selbstverteidigung ist eine Ausbildung mit der Faustfeuerwaffe möglich; das muß nicht sein, das kann sein; das ist eine Kann-Bestimmung. So weit, so gut.
Nun kommt der verkündete Grundsatz, daß Frauen grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie die männlichen Sanitätsoffiziere haben. Klar ist dabei die Ausnahme der Anwendung des Mutterschutzes: Männer bekommen ja bekanntlich keine Kinder, obwohl sie oftmals, so meine ich, mehr „Schmerzen" ausstehen als die Mütter.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU — Dr. Wörner [CDU/CSU] : Spricht er aus eigener Erfahrung? — Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/ CSU]: Das ist aber hart, Herr Kollege!)

— Herr Kollege Dr. Wörner ist ja noch ein junger Ehemann.

(Erneute Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Wie aber steht es z. B. mit § 28 des Soldatengesetzes, der nun ergänzt werden soll? Wenn danach eine Freistellung auf drei Jahre zur Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen erfolgen soll, dann taucht doch die Frage auf, ob dies nicht auch männlichen Soldaten zugestanden werden muß, um dem Gleichheitsgrundsatz gerecht zu werden. Wir meinen jedenfalls, daß die Folge davon eine wesentliche Veränderung des Soldatenstatus darstellt.

(Dr. Wörner [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Die Vorlage könnte junge Frauen und Mädchen dazu verleiten, wegen des Numerus clausus die Bundeswehr als einen Lückenfüller zu betrachten. Der Herr Staatssekretär sagte ja, daß etwa 50 Anträge von approbierten Ärztinnen vorliegen; er hätte ergänzen sollen, daß z. B. nahezu 1 000 Anfragen von Abiturientinnen vorliegen. Ich meine deswegen, daß auch konkret die Frage geklärt werden muß, wie das künftig im Bereich der weiblichen Sanitätsoffiziersanwärter sein soll. Es wird zwar gesagt, daß das nicht vorgesehen sei, aber der Herr Minister hat in einem Interview völlig andere Äußerungen von sich gegeben. Die bisherigen Erfahrungen zeigen ja, daß die Zahl der Studienplätze, die der Bundeswehr zur Verfügung stehen, einfach nicht ausreicht, nicht einmal für die männlichen Sanitätsoffiziere, die für die Feldtruppe und die übrigen Truppenbereiche notwendig sind.
Zur Zeit ist der Sanitätsdienst der Bundeswehr mit Ärzten besetzt, deren Gesamtheit zu 30 % aus Berufssanitätsoffizieren, zu 10 % aus Zeitsoldaten zwischen 3 und 15 Dienstjahren und zu 60 % aus Wehrpflichtigen besteht. Um den Sanitätsdienst in der Bundeswehr aber noch leistungsfähiger zu machen, soll der Bereich der Sanitätsoffiziere nur zu 30 % aus wehrpflichtigen Ärzten, zu 30 % aus Längerdienenden, aber zu 40 % aus Berufssanitätsoffizieren bestehen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es einfach notwendig, eine Steigerung der Attraktivität zu schaffen. Es müssen den jeweiligen Berufserfahrungen entsprechende Tätigkeiten — sprich: Facharztstellen — angeboten werden, gerade über den Bereich der Sanitätszentren, durch die es erst möglich sein wird, Fachärzte auch in den einzelnen Standorten und Garnisonen einzusetzen.
Es wird ferner notwendig sein, auch in Zukunft die privatrechtliche Nebentätigkeit mit Liquidationsrecht weiter zu gestatten, wobei das sicherlich nur nach Dienstschluß und innerhalb gewisser Grenzen möglich sein wird, damit nicht durch Überlastung nach Dienstschluß die Dinge während der Dienstzeit problematisch werden.
Ferner ist die Klärung der Weiterzahlung einer bisher gewährten Erschwerniszulage notwendig. Man kann die Attraktivität nicht steigern, indem man hier Kürzungen oder Verminderungen vornimmt; darüber hinaus müssen Aufstiegsmöglichkeiten durch die Verbesserung des Stellenkegels und damit durch die Schaffung entsprechender Beförderungsstellen eingeräumt werden.
Ehe einem Soldatenstatus für weibliche Sanitätsoffiziere das Wort geredet werden kann, muß bei den Ausschußberatungen, so glauben wir, jede andere Lösungsmöglichkeit noch einmal überprüft werden. Das beginnt bei der finanziellen Attraktivität, gemessen auch am Einkommen freipraktizierender Ärzte — denn sonst gibt es eben keine Attraktivität —, und es geht über die Prüfung der Heraufsetzung der Altersgrenze auf freiwilliger Basis bis zur Übernahme von ausgeschiedenen Sanitätsoffizieren als Vertragsärzte. Diese Skala könnte erweitert werden.
Das Sanitätswesen der Bundeswehr wäre nicht komplett behandelt, wenn in diesem Zusammenhang nicht auch ein paar Sätze zum Problem der Schwestern und der MTAs gesagt würden. Bei den Schwestern ist auch nicht alles zum besten bestellt. Laut Mitteilung des Parlamentarischen Staatssekretärs ist auch die Bedarfsdeckung mit weiblichem Sanitätspersonal für Reservelazarette im gesamten Bundesgebiet nicht sichergestellt. Tarifliche Einstufungen, hohe Fluktuationsraten und vieles andere mehr sind in diesem Zusammenhang zu erwähnen. Dennoch muß festgestellt werden: Ein Schwesternkorps im Soldatenstatus ist für uns nicht akut.

(Beifall bei der CDU/CSU)




Biehle
Zur Anregung und Prüfung sei jedoch die Bildung einer Schwesternschaft mit eigenen Schwesternschulen vorgeschlagen, da nur so auch die Probleme des Nachwuchses, der Ausbildung und des Einsatzes, besonders auch bei Übungen im Mob- und V-Fall, gemeistert werden können.
Für den männlichen Sanitätsunteroffizier sollte geprüft werden, ob nicht die Bundeswehr selbst die Ausbildung zum MTA übernimmt. Es bieten sich Möglichkeiten in München und in Koblenz bereits an. Der ausscheidende Sanitätsunteroffizier hätte nach längerer Dienstzeit einen Beruf, der im zivilen Bereich sofort wieder den vollen Einsatz gewährleistet, da auch dort der männliche MTA im Kommen ist.
Lassen Sie mich zum Schluß kommen. Die CDU/ CSU-Fraktion ist sich der Lage im Bereich des Sanitätsdienstes der Bundeswehr bewußt. Es besteht ein Fehl von rund 600 Ärzten, das in den nächsten Jahren, bedingt durch die Altersstruktur, durch ausscheidende Sanitätsoffiziere weiter ansteigen wird. Wir brauchen mindestens 1 400 längerdienende Sanitätsoffiziere; zur Zeit sind aber nur 800 Stellen mit längerdienenden Sanitätsoffizieren besetzt. Weil wir um diese Probleme wissen, sind wir auch bereit, Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und mitzuarbeiten. Ehe wir jedoch eine endgültige Entscheidung zum Soldatenstatus der Frau im Sanitätsoffiziersbereich treffen, müssen wir wegen der politischen Grundsätzlichkeit in den kommenden Ausschußberatungen auf die Klärung vieler offener Fragen drängen, andere Lösungsmöglichkeiten in die Betrachtung mit einbeziehen und das Gesamtproblem noch einmal sorgfältig prüfen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0717103000
Das Wort hat der Abgeordnete GerstL

Friedrich Gerstl (SPD):
Rede ID: ID0717103100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege Biehle hat in seinen Ausführungen so viel an Unterstellungen zum Vortrag gebracht, daß ich glaube, es ist heute nicht angebracht, darauf einzugehen. Das würde allein eine neue Debatte auslösen. Wir werden ja Gelegenheit haben, im Ausschuß über all die Fragen, die Sie angesprochen haben, ausreichend zu diskutieren.

(Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Warum nicht hier?)

Zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes, des Soldatenversorgungsgesetzes und der Wehrdisziplinarordnung gebe ich für die SPD-Bundestagsfraktion folgende Erklärung ab.
Die mit dem Gesetzentwurf angestrebte Berufung von Ärztinnen in ein Wehrdienstverhältnis beinhaltet die politische Grundsatzentscheidung und stellt ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik dar. Für eine Verwendung nur männlicher Mediziner in der Bundeswehr spricht nichts außer einem massiven Vorurteil gegen Frauen. Ärztinnen, die in zunehmendem Maße in das Berufsleben eintreten, sind für ärztliche Aufgaben in der Bundeswehr von ihrer Qualifikation her mit ihren männlichen Kollegen absolut gleichgestellt. Ihr Ausbildungsgang an den Universitäten ist identisch. Ihr Betätigungsfeld als Krankenhaus-, Fach-, Betriebs- oder Hausarzt ist gleichfalls an kein Geschlecht gebunden. Ihre Eignung als Musterungs- oder Truppenarzt ist unbestritten und in zahlreichen Streitkräften in West und Ost erwiesen.
Die bisherigen Erfahrungen mit der Tätigkeit von beamteten oder angestellten Ärztinnen in der Bundeswehr waren sowohl in fachlicher Hinsicht als auch insbesondere im Umgang mit den Soldaten und den zu musternden Wehrpflichtigen gut. Es haben sich keine Hinweise dafür ergeben, daß Ärztinnen für die Aufgaben der ärztlichen Untersuchung, Behandlung und Begutachtung in der Bundeswehr von ihrer Qualifikation her weniger geeignet sein könnten als ihre männlichen Kollegen. Insgesamt sind zur Zeit 33 Ärztinnen in der Bundeswehr tätig. Davon entfallen auf den Bereich des Sanitätsdienstes 12 und auf den Bereich der Bundeswehrverwaltung 21 Ärztinnen.
Gleichberechtigter Zugang für männliche und weibliche Bewerber zur Laufbahn der Sanitätsoffiziere sowie Konzentration auf ärztliche Betätigung versprechen aber nur dann einen wirksamen Abbau des Personalengpasses, wenn zugleich die Rahmenbedingungen für die medizinische Berufsausübung in der Bundeswehr wettbewerbsfähig mit allen anderen Bereichen des Gesundheitswesens bleiben.
Aus eingehenden Diskussionen mit den bereits in der Bundeswehr tätigen Ärztinnen am 17. und 18. Dezember 1974 im Beisein von Herrn Staatssekretär Fingerhut kann jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit geschlossen werden, daß bei den von der neuen Regelung angesprochenen Ärztinnen ein entsprechendes Interesse besteht. Die Vielzahl möglicher Einsatzorte für weibliche Sanitätsoffiziere, die Vielfalt der ärztlichen Tätigkeit in der Bundeswehr, die bestehenden Möglichkeiten der ärztlichen Weiter- und Fortbildung und die finanziellen Vorteile bei einer Verpflichtung als Soldat auf Zeit lassen generell ein Interesse von Ärztinnen an der neuen Verwendungsmöglichkeit erwarten.
Eine Gleichstellung mit den männlichen Kollegen in jeder Hinsicht bedingt, daß weiblichen Sanitätsoffizieren alle Verwendungen offenstehen müssen, die es für männliche Sanitätsoffiziere gibt. Es ist deshalb nicht beabsichtigt, weibliche Sanitätsoffiziere nur in bestimmten Bereichen des Sanitätsdienstes, wie z. B. nur in Bundeswehrkrankenhäusern und Instituten, einzusetzen — im Gegensatz zu Ihrer Vermutung, Herr Kollege Biehle.

(Biehle [CDU/CSU] : Was ist mit Apothekern und Zahnärzten?)

— Das steht nicht im Gesetzentwurf. Wo lesen Sie
das heraus, daß die Zahnärzte und die Veterinäre
von der Gesetzesvorlage nicht erfaßt sind? Diese



Gerstl (Passau)

Interpretation, die Sie hier bringen, haben Sie irgendwo aus Zeitungsmeldungen ausgegraben.

(Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Sind sie denn erfaßt?)

— Sicher!
Wie der Herr Parlamentarische Staatssekretär, Herr Schmidt, bereits ausgeführt hat, wird ein Einsatz von Ärztinnen im Bordsanitätsdienst der Marine oder bei Truppenübungsplatzaufenthalten des Heeres mit Zeltunterbringung grundsätzlich nicht in Frage kommen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0717103200
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Biehle?

Friedrich Gerstl (SPD):
Rede ID: ID0717103300
Nein, ich möchte fortfahren.

(Lachen bei der CDU/CSU)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0717103400
Es ist das Recht eines Abgeordneten, eine Zwischenfrage abzulehnen, Herr Abgeordneter Biehle.

(Wehner [SPD] : Wenn er eine Erklärung verliest, erst recht!)


Friedrich Gerstl (SPD):
Rede ID: ID0717103500
Ein Schwerpunkt des Einsatzes der weiblichen Sanitätsoffiziere wird bei Realisierung der im Weißbuch angekündigten neuen sanitätsdienstlichen Konzeption in sogenannten Sanitätszentren liegen. Diese sind raumdeckend für die Bundesrepublik geplant und werden jeweils mit mehreren Sanitätsoffizieren zur ärztlichen Betreuung von Soldaten der umliegend stationierten Truppenteile besetzt sein. Hier sollen weibliche Sanitätsoffiziere insbesondere als Fachärzte, in der Allgemeinmedizin, auf dem Gebiet der Hygiene, der Sozialmedizin und auf dem durch das Inkrafttreten des Arbeitssicherheitsgesetzes für die Bundeswehr sehr bedeutsam gewordenen Gebiet der Arbeitsmedizin eingesetzt werden.
Eine völlige Integration der weiblichen Sanitätsoffiziere in die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes schließt eine Sonderregelung bezüglich des Ausbildungsganges aus. Weibliche Sanitätsoffiziere sollen deshalb grundsätzlich wie die männlichen Sanitätsoffiziere ausgebildet werden. Der Ausbildungsgang für Ärztinnen, die nach Erwerb der Approbation als Arzt in ein Wehrdienstverhältnis treten, beginnt mit einem Einweisungslehrgang für Sanitätsoffiziere. Dieser wird an der Akademie des Sanitäts- und Gesundheitswesens der Bundeswehr in München durchgeführt und dauert gegenwärtig vier Wochen. Es folgt eine praktische Einweisung am künftigen Arbeitsplatz unter Anleitung der fachdienstlichen Vorgesetzten. Hier lernen die Sanitätsoffiziere die Besonderheiten ihres Arbeitsplatzes bzw. Truppenteils kennen. Bei speziellen Verwendungen ist der Besuch spezieller Verwendungslehrgänge erforderlich.
Bezüglich des Laufbahnrechts führt der Gesetzentwurf zu keiner neuen, keiner gesonderten Laufbahn für weibliche Sanitätsoffiziere, sondern zur
Aufnahme von Ärztinnen in die bestehende Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes. Innerhalb dieser Laufbahn sollen weibliche Sanitätsoffiziere den männlichen Sanitätsoffizieren in jeder Hinsicht gleichgestellt sein und grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten haben. Deshalb kann und wird es keine eigene Sollstärke für weibliche Sanitätsoffiziere geben. Es gibt vielmehr nur eine Sollstärke für Sanitätsoffiziere insgesamt.
Die Bestimmungen der Wehrdisziplinarordnung werden uneingeschränkt auch für die weiblichen Sanitätsoffiziere gelten. Sie werden als truppendienstliche Vorgesetzte mithin Disziplinargewalt ausüben und den gleichen disziplinaren Maßnahmen unterliegen, wie sie auch gegenüber anderen Soldaten verhängt werden können.
Sanitätsoffiziere sind nach dem Völkerrecht militärische Nichtkombattanten, die Waffen nur zur Abwehr völkerrechtswidriger Angriffe auf die eigene Person oder ihrem Schutz anvertraute Verwundete gebrauchen dürfen. Während männliche Sanitätsoffiziere zu einem solchen, völkerrechtlich zulässigen Waffengebrauch verpflichtet sind, kann Gleiches von weiblichen Sanitätsoffizieren nicht gefordert werden, weil nach Art. 12 a des Grundgesetzes eine Verpflichtung von Frauen zum Dienst mit der Waffe unzulässig ist. Die Normen des Grundgesetzes lassen es aber zu, daß weibliche Sanitätsoffiziere im Rahmen der Notwehr bzw. Nothilfe einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf sich selbst oder die ihnen anvertrauten Verwundeten abwehren. Die Fürsorge des Dienstherrn gegenüber der Frau gebietet es, weibliche Sanitätsoffiziere im Hinblick auf einen solchen möglichen Notwehrfall vorsorglich an Handwaffen auszubilden und ihnen das Tragen von Handwaffen zur Selbstverteidigung zu gestatten, um sie in die Lage zu versetzen, von ihrem Notwehrrecht Gebrauch machen zu können. Dabei kommt für weibliche Sanitätsoffiziere nur die Ausbildung an der Pistole in Frage; an eine Ausbildung oder Ausrüstung mit Gewehr oder Maschinenpistole ist nicht gedacht.
Mit dieser Gesetzesvorlage werden von der Bundesregierung und der sie tragenden Koalition von SPD und FDP die Bemühungen konsequent festgesetzt, die Personallage auf dem Gebiet des Sanitätswesens in der Bundeswehr zu verbessern. Vorläufer dieser Bemühungen war die neunte Novelle zum Soldatengesetz, die es möglich machte, Bewerber für die Laufbahn der Sanitätsoffiziere während ihrer Dienstzeit als Soldaten auf Kosten der Bundeswehr zum Sanitätsoffizier heranzubilden. Der Staatsvertrag vom 20. Oktober 1972 über die Vergabe von Studienplätzen in den Studiengängen für Sanitätsoffiziersanwärter unterstreicht diese Bemühungen. Leider sind einige Bundesländer diesem Bemühen nicht sehr hilfreich begegnet. Eine weitere Maßnahme zur Deckung des Personalbedarfs für Ärzte in der Bundeswehr war die Verbesserung des Unterhaltssicherungsgesetzes vom Herbst 1974.
Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die heute eingebrachte Gesetzesvorlage und wird eine zügige und sachgerechte Weiterberatung voll tragen.

Gerstl (Passau)

Wir liefern damit aber auch einen weiteren Beweis, daß das Jahr der Frau kein Jahr von Lippenbekenntnissen für die Frau ist, sondern daß die Frau als gleichberechtigtes Glied der Gesellschaft einen Platz in der Bundeswehr hat,

(Dr. Wörner [CDU/CSU]: Und die Gebetsmühle dreht sich!)

wenn sie selbst freiwillig den Weg für die Aufgabe als Sanitätsoffizier sucht. Bei der Bundeswehr waren 1974 48 000 Frauen als Arbeiterinnen, Angestellte und Beamte beschäftigt. 56 % von ihnen arbeiten in der Bundeswehrverwaltung, 44 % bei den Streitkräften im Sprachendienst, als Schreibkraft oder im Fernmelde- und Fernschreibdienst usw. Außerdem beschäftigt die Bundeswehr unter anderem 700 Krankenschwestern. Sie alle leisten ihren Dienst im Interesse der Sicherheit unseres Staates nach außen und unterstützen die Soldaten bei ihrer Aufgabe im Einsatz für die Erhaltung des Friedens. Wir sind davon überzeugt, daß auch die künftigen weiblichen Sanitätsoffiziere ihre Pflicht tun werden.
Der beabsichtigten Überweisung an den Verteidigungs- und den Innenausschuß stimmen wir zu.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0717103600
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Krall.

Lothar Krall (FDP):
Rede ID: ID0717103700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren!

(Dr. Wörner [CDU/CSU] : Auch für das Jahr der Frau?)

— Die Freien Demokraten gehen davon aus, daß es kein Beitrag zum Jahr der Frau sein soll, wenn sich der Bundesminister der Verteidigung dazu entschließt, Frauen in die Reihen der Streitkräfte aufzunehmen. Wir sind vielmehr der Ansicht, daß allein der Wunsch, den Mangel an längerdienenden Sanitätsoffizieren zu beseitigen, für den Bundesminister der Verteidigung den Ausschlag gegeben hat, weibliche Ärzte als Berufs- und längerdienende Zeitsoldaten aufzunehmen.
Ich darf darauf verzichten, hier die Einzelheiten des Gesetzentwurfs auf Drucksache 7/3505 zu wiederholen und die Begründung zu erläutern; das ist hier durch den Parlamentarischen Staatssekretär geschehen. Ich möchte mich auch nicht in die Debatte einlassen, die der Herr Kollege Biehle hier anzuleiern schien. Eines, Herr Kollege Biehle, sollte Ihnen natürlich klar sein: daß es nur eine Laufbahn der Sanitätsoffiziere gibt und nicht eine für Apotheker und eine für Veterinäroffiziere und eine für Fachärzte und eine für Feld-, Wald- und Wiesenärzte. Es gibt nur eine Laufbahn; folglich kann auch nur diese Laufbahn für die weiblichen Ärzte geöffnet werden.
Ich beschränke mich für meine Fraktion auf die Feststellung, daß mit diesem Schritt erhebliches Neuland betreten wird und daß deshalb das Für und Wider besonders abgewogen werden muß. In den Medien beispielsweise hat die vorgesehene einschneidende Änderung unseres Erachtens bisher nicht die angemessene Würdigung gefunden; die häufig nur glossenhafte Behandlung wird der Bedeutung dieses neuen Vorhabens ganz sicher nicht gerecht.
Meine Damen und Herren, es ist weithin unbekannt, daß der völkerrechtliche Status der Frauen, die in der Wehrmacht eingesetzt waren, unbefriedigend geregelt war. Frauen in den Streitkräften — sowohl in Zivil als auch in Uniform — waren seinerzeit in der Wehrmacht ein durchaus gewohntes Bild. Diese Frauen haben auf Grund des Fehlens völkerrechtlichen Schutzes häufig — vor allem bei Kapitulation und Gefangenschaft — schwere Nachteile in Kauf nehmen müssen.
Diese Rechtsunsicherheit wird sich bei dem neuen Gesetz nicht wiederholen, nach welchem Frauen in die bestehende Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes aufgenommen werden und damit den völkerrechtlich klar definierten Status militärischer Nichtkombattanten besitzen werden. Es wird dabei keine besondere Laufbahn der weiblichen Sanitätsoffiziere geben.
Eine derart umfassende Änderung der Laufbahn der Sanitätsoffiziere wirft aber zugleich eine Reihe von sachlichen Fragen auf, deren Beantwortung wir von den Beratungen in den Ausschüssen erwarten. Zunächst eine wichtige Frage: Bildet die Einstellung von Frauen in den Sanitätsdienst der Bundeswehr nur den Anfang für die Aufnahme weiterer Gruppen von Frauen in den Soldatenstatus?

(Dr. Kraske [CDU/CSU] : Sehr richtig, eine wichtige Frage!)

Wir gehen davon aus, daß das nicht der Fall sein wird.
Weiter: Gäbe es vielleicht einen einfacheren Weg, das Fehl an Sanitätsoffizieren abzubauen, etwa dadurch, daß man den schon jetzt in der Bundeswehr arbeitenden Ärztinnen bessere Aufstiegsmöglichkeiten einräumte?
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit der Beurlaubung weiblicher Sanitätsoffiziere — wie bei Beamtinnen mit Kindern — wird von der FDP-Bundestagsfraktion ausdrücklich begrüßt. Wir fragen jedoch, ob die Beurlaubungsmöglichkeit allein ausreicht. Sollte nicht — wie bei den Beamtinnen und seit Dezember 1973 auch bei den Beamten — unter den gleichen Voraussetzungen die Möglichkeit der Teilzeitarbeit vorgesehen werden, die im öffentlichen Dienst seinerzeit auf Initiative der Freien Demokraten in das Beamtenrecht eingeführt worden ist? Dies sollte in einem Gesetz, das der Frau Zugang zu einem neuen Beruf verschafft, auf gar keinen Fall fehlen. Die Bundeswehr sollte daher auch mit dieser Vorlage diesem guten Beispiel folgen, indem gesetzgeberisch für ihren eigenen Bereich die Teilzeitarbeit zum festen Bestandteil der Arbeitswelt gemacht wird. Wir werden das in den Ausschußberatungen entsprechend beantragen.
Weiter begrüßt die FDP, daß die im Beamtenrecht noch existierenden Möglichkeiten der Abfindung für Frauen bei Heirat in diesem Gesetzentwurf nicht



Krall
mehr vorgesehen sind. Die Abfindung bei Heirat widerspricht der Zielsetzung der FDP, eine eigenständige Altersversorgung der Frau zu schaffen. Die FDP fordert seit vielen Jahren als Bestandteil ihres Familienprogramms die Reform des Systems der Alters- und Hinterbliebenenversorgung durch das Rentensplitting; das hat Frau Funcke schon vor vielen Jahren — auch von dieser Stelle aus gesagt.
Auf diese Fragen erwarten wir zufriedenstellende Antworten bei den Ausschußberatungen. Für meine Fraktion stimme ich der Überweisung an die vorgesehenen Ausschüsse zu.

(Beifall)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0717103800
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Biehle.

Alfred Biehle (CSU):
Rede ID: ID0717103900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem ich vorhin wegen der Ablehnung seitens des Redners keine Gelegenheit hatte, durch eine Zwischenfrage die Klärung einer Frage herbeizuführen, darf ich das hiermit tun. Der Kollege Gerstl glaubte, wir hätten irgendwo etwas herausgekramt, was den Bereich der künftigen Tätigkeit von weiblichen Sanitätsoffizieren einschränkt. Herr Kollege Gerstl, ich würde Ihnen empfehlen, sich ebenfalls die Papiere des Ministeriums geben zu lassen, damit Sie den vollkommenen Überblick haben. Ich darf hier zur Klarstellung festhalten, daß das Bundesministerium der Verteidigung unter dem 19. Februar 1975 Erläuterungen zum Gesetzentwurf herausgegeben hat. Dort lesen Sie auf Seite 8 folgendes — ich zitiere mit Genehmigung des Herrn Präsidenten —:
Es ist daher die Einstellung von Zahnärztinnen zunächst nicht vorgesehen. Wegen der günstigen Personallage bei den Sanitätsoffizieren (Apotheker) und den Sanitätsoffizieren (Veterinär) ist auch eine Einstellung von Apothekerinnen und Tierärztinnen nicht vorgesehen.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Kollege Gerstl beherrscht den Stoff nicht!)

Ich glaube, daß Sie das zur Ergänzung Ihrer Unterlagen, damit sie bei den Ausschußberatungen vollständig sind, noch einholen sollten.
Im übrigen glaube ich feststellen zu dürfen, daß die Gedankengänge, die der Kollege Krall für die FDP-Fraktion vorgetragen hat, in vielen Bereichen mit den unseren identisch sind und daß wir hier sicher eine Lösung im Interesse des Sanitätswesens der Bundeswehr finden werden.
Auch wir sind für die vorgesehene Ausschußüberweisung.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0717104000
Wird noch das Wort gewünscht? — Der Herr Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0717104100
Ich hoffe, Sie sind damit einverstanden, daß ich noch einige Worte sage, um das zu ergänzen, was hier dargelegt worden ist, nämlich, daß es nur eine Einheitslaufbahn für Sanitätsoffiziere gibt und selbstverständlich auch Zahnärzte und andere, nämlich Veterinäre, in diese Laufbahn hinein können. Wir sind aber von der Bedarfsdekkung ausgegangen, und im Augenblick ist hierfür Bedarf nicht vorhanden.

(Dr. Kraske [CDU/CSU] : Also doch nicht Jahr der Frau!)

— Hier ging es doch um die Grundsatzfrage: Ist es für die Zukunft möglich, daß, wenn Bedarf da ist, auch Zahnärzte oder Veterinärärzte in die Laufbahn können? Natürlich können sie hinein; damit das völlig klar ist!

(Beifall bei der SPD)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0717104200
Meine Damen und Herren, wird noch das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Verteidigungsausschuß — federführend — und den Innenausschuß — mitberatend — zu überweisen. — Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 19 der Tagesordnung:
a) Beratung der Sammelübersicht 40 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen
— Drucksache 7/3571 —
b) Beratung der Sammelübersicht 41 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen
— Drucksache 7/3572 —
Das Wort wird nicht gewünscht.
Ich lasse gemeinsam abstimmen. Wer den beiden Anträgen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Punkte 20 und 21 der Tagesordnung:
20. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß) zu der von der Bunderegierung beschlossenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 18/74 — Erhöhung des Zollkontingents 1974 für Holzschliff)
— Drucksachen 7/3381, 7/3527 — Berichterstatter: Abgeordneter Christ
21. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß) zu der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/75 — Zollkontingente für Walzdraht und Elektrobleche — 1. Halbjahr 1975)
— Drucksachen 7/3380, 7/3532 —Berichterstatter: Abgeordneter Christ



Vizepräsident Dr. Jaeger
Ich danke dem Berichterstatter in beiden Angelegenheiten, dem Abgeordneten Christ, für seine Berichte.
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich nehme an, ich kann einheitlich abstimmen lassen. — Ich komme zur Abstimmung über die beiden Ausschußanträge. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Es ist so beschlossen.
Ich rufe die Punkte 22, 23, 25 und 26 der Tagesordnung auf:
22. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß) zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Befreiung derjenigen Waren von den Einfuhrabgaben, die von Privatpersonen aus Drittländern in Kleinsendungen nichtkommerzieller Art an Privatpersonen im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung des Revisionsdatums gewisser Schutzklauseln der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern
Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für 30 000 Stück Färsen und Kühe bestimmter Höhenrassen, nicht zum Schlachten, der Tarifstelle ex 01.02 A II b) 2 des Gemeinsamen Zolltarifs
Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für 5 000 Stück Stiere, Kühe und Färsen bestimmter Höhenrassen, nicht zum Schlachten, der Tarifstelle ex 01.02 A II b) 2 des Gemeinsamen Zolltarifs
— Drucksachen 7/3177, 7/3232, 7/3273, 7/3531 —
Berichterstatter: Abgeordneter Christ
23. Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses (7. Ausschuß) zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine erste Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Direktversicherung (Lebensversicherung)
Richtlinie (EWG) des Rates zur Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit in der Lebens-Direktversicherung
Richtlinie des Rates zur Liberalisierung der Mitversicherung und Koordinierung diesbezüglicher Rechts- und Verwaltungsvorschriften
— Drucksachen 7/1525, 7/1655, 7/2240, 7/3537 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kreile
Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen (14. Ausschuß) zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Abschlepphaken an Kraftfahrzeugen
— Drucksachen 7/3107, 7/3565 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr.-Ing. Oetting
26. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen (14. Ausschuß) zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine
Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme für Kraftfahrzeuge
Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Kopfstützen für Sitze von Kraftfahrzeugen
— Drucksachen 7/3175, 7/3567 — Berichterstatter: Abgeordneter Straßmeir
Ich danke den Berichterstattern, den Abgeordneten Christ, Dr. Kreile, Dr.-Ing. Oetting und Straßmeir, für die vorgelegten Berichte.
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Kann ich gemeinsam abstimmen lassen? — Darüber besteht Einigkeit. Ich lasse also über die aufgerufenen Anträge abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Gegenstimmen der Abgeordneten Wehner und Dr. Ehrenberg. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir stehen am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung auf Mittwoch, den 21. Mai 1975, 13 Uhr ein
Die Sitzung ist geschlossen.