Gesamtes Protokol
Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet.
Die Fraktion der CDU/CSU hat vorgeschlagen, für den aus dem Gemeinsamen Ausschuß gemäß Art. 53 a des Grundgesetzes auscheidenden Abgeordneten Dr. Lenz den Abgeordneten Dr. Carstens (Fehmarn) als Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses zu bestimmen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Damit ist der Herr Abgeordnete Dr. Carstens (Fehmarn) als Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses bestimmt.
Der Ältestensrat schlägt Ihnen vor, den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts — Drucksache 7/656 —, der in der 51. Plenarsitzung am 20. September 1973 dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — federführend —, dem Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit — mitberatend und dem Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung überwiesen wurde, nachträglich auch dem Innenausschuß zur Mitberatung zu überweisen. Das Haus ist damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung soll der Sportbericht der Bundesregierung — Drucksache 7/1040 — dem Sportausschuß — federführend — und dem Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit sowie dem Haushaltsausschuß — mitberatend — überwiesen werden. Erhebt sich gegen die beabsichtigte Überweisung Widerspruch? — Ich stelle fest: das ist nicht der Fall.
Der Bundesminister der Finanzen hat am 11. Oktober 1973 nach § 37 Abs. 4 der Bundeshaushaltsordnung eine Vorlage zur grundsätzlichen Einwilligung in eine überplanmäßige Haushaltsausgabe beim Beitrag zum Haushalt der Europäischen Gemeinschaften übersandt, die als Drucksache 7/1087 verteilt ist. Entsprechend einer interfraktionellen Vereinbarung werden derartige Vorlagen dem Haushaltsausschuß überwiesen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Die folgende amtliche Mitteilung wird ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Vermittlungsausschuß hat das vom Deutschen Bundestag in seiner 39. Sitzung am 7. Juni 1973 beschlossene Vierte Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes bestätigt. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1069 verteilt.
Meine Damen und Herren, damit können wir in die
Fragestunde
— Drucksache 7/1086 — eintreten.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen auf. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Staatssekretär Gscheidle zur Verfügung. Die erste Frage ist von dem Herrn Abgeordneten Rollmann eingebracht worden. — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Diese und die weitere von ihm eingebrachte Frage werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 3 des Herrn Abgeordneten Dr. Meinecke auf:
Hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung fest , daß Beeinträchtigungen, die sich für Rundfunk- und Fernsehteilnehmer aus der zunehmenden Hochhausbebauung in unseren Städten ergeben, nur über die Bauordnungsrechte der Länder, d. h. durch Auflagen bei der Baugenehmigung für den „potentiellen Verursacher" bei erwarteten Empfangsstörungen, beseitigt werden können?
Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident, gestatten Sie, daß ich die beiden Fragen des Abgeordneten wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantworte?
Der Herr Fragesteller ist damit einverstanden? — Dann rufe ich noch die Frage 4 des Herrn Abgeordneten Dr. Meinecke auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung das Arbeitsergebnis der „Rechtskommission des Arbeitskreises Rundfunkempfangsantennen" , in der sie durch verschiedene Ressorts vertreten ist, eine bundesrechtliche Regelung durch Änderung des Fernmeldeanlagengesetzes herbeizuführen?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeord-
3226 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 56. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1973
Staatssekretär Gscheidle
neter, die Bundesregierung ist zur Zeit dabei, zu dem Problem, wie die Behebung von Störungen des Fernseh- und UKW-Tonrundfunkempfangs durch Hochhausbebauung technisch, rechtlich und finanziell zu lösen ist, eine einheitliche Meinungsbildung herbeizuführen. Das von der „Rechtskommission des Arbeitskreises Rundfunkempfangsantennen" vorgelegte Gutachten vom 27. Juni des vergangenen Jahres empfiehlt als technische Lösung eine kabelgebundene Versorgung. In dem Gutachten wird vorgeschlagen, die entstehenden Kosten den Errichtern hoher Bauwerke, den Eigentümern, deren Grundstück an die Kabelanlage angeschlossen wird, und den durch das Kabelsystem versorgten Rundfunkteilnehmern jeweils zu einem Teil aufzuerlegen. Der Lösungsvorschlag, die Erbauer von Hochhäusern als sogenannte Verursacher im Wege einer Hochbauabgabe an den Kosten zu beteiligen, ist jedoch von mehreren Mitgliedern dieses Arbeitskreises abgelehnt worden; von ihnen wird statt dessen für richtig gehalten, die allgemeinen Rundfunkgebären zur Finanzierung mit heranzuziehen.
Angesichts dieser unterschiedlichen Meinungen wird zur Zeit unter den beteiligten Bundesressorts geklärt, ob eine bundesgesetzliche Regelung möglich und erforderlich ist und wie sie gegebenenfalls gestaltet sein müßte. Zudem wäre in jedem Fall eine Abstimmung mit den Ländern notwendig, da eine den Erbauern von Hochhäusern auferlegte Abgabe auch in den Bereich des Bauordnungsrechts fiele und ebenso die alternativ erwogene Inanspruchnahme des Rundfunkgebührenaufkommens Sache der Länder darstellen würde.
Die Bundesregierung sieht also gegenwärtig noch keine Möglichkeiten, einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter!
Herr Staatssekretär, die „Rechtskommission des Arbeitskreises Rundfunkempfangsantennen" hat außer der von Ihnen hier dargestellten Lösung aber auch noch vorgeschlagen, daß man das Fernmeldeanlagengesetz ändern sollte. Das könnte doch die Bundesregierung hier im Hause einbringen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Nein, weil alle drei Komplexe in einem Zusammenhang stehen. Sowohl die technische als auch die rechtliche Seite als auch die Frage der Rechtssystematik der Zuordnung werden in einem oder in mehreren Gesetzen geregelt werden müssen. Bei der Entscheidung über die Frage, wie die Sache rechtssystematisch zuzuordnen ist, kommt es vor allem auf den Standpunkt an. Geht man vom Bürger aus, so ist einleuchtend, daß er alle Auflagen, die ihn betreffen, gern im Baurecht zusammengefaßt sehen möchte. Geht man von der Ressortierung der Aufgaben aus, so ist verständlich, daß, soweit das Fernmelderecht berührt ist, das Fernmeldeanlagengesetz in Frage kommt, soweit das Baurecht tangiert wird, das Baurechtsgesetz in Betracht kommt, soweit die Rundfunkbeiziehung zur Finanzierung in Frage käme, eine Länder-Gesetzgebung bzw. eine Regelung der Länder für die Rundfunkgebühren notwendig wäre.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, dennoch muß ich danach fragen, ob sich die Bundesregierung darüber im klaren ist, daß seit dem Einbringen der ersten mündlichen Anfragen zu diesem Thema, nämlich im Januar 1970, dreieinhalb Jahre verstrichen sind, ohne daß die Rechtslage bisher geklärt werden konnte, und daß der Bürger hierfür nicht mehr lange Verständnis aufbringen kann.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, dieser Zustand ist allseits zu bedauern.
Hinsichtlich der dreieinhalb Jahre darf ich darauf hinweisen, daß erst seit Mitte 1972 ein Gutachten vorliegt, das in einer umfassenden Betrachtung alle drei Aspekte — den technischen, den rechtlichen und den finanziellen — behandelt hat.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ich möchte Sie, da Sie darauf hingewiesen haben, daß innerhalb dieses Arbeitskreises hinsichtlich der Auswertung dieses Gutachtens noch unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen, fragen: Welche Bedeutung hat ein Rechtsgutachten, das auf Grund unterschiedlicher Rechtsauffassungen in Auftrag geben wurde, wenn diese unterschiedlichen Rechtsauffassungen — nach Erstellung und Abgabe des Gutachtens im vergangenen Jahr — weiter bestehenbleiben? Wozu dann ein Rechtsgutachten?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ohne mich über die Qualität und die Wirksamkeit von Gutachten verbreitern zu wollen: aber wenn ein Gutachten mit qualifizierten Minderheitsvoten verschiedene Alternativen aufzeigt, bleibt es natürlich Aufgabe der beteiligten Ressorts, ihrerseits wieder, um zu einer übereinstimmenden Auffassung zu gelangen, auch die Alternativen zu untersuchen.
Herr Kollege, Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage.
Die letzte, Herr Präsident. — Abgesehen von der zu klärenden Rechtslage, Herr Staatssekretär, möchte ich Sie fragen, wie nun die Bundesregierung ihrerseits die Gebührenerhöhung für das Rundfunk- und Fernsehwesen und damit für Rundfunk- und Fernsehteilnehmer beurteilt. Man muß doch dabei berücksichtigen,
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1973 3227
Dr. Meinecke
daß diese Gebührenerhöhung nicht unwesentlich durch Erhöhung der Gebühren der Post selbst mit verursacht worden ist — eine Erhöhung für Teilnehmer, die für Programme bezahlen müssen, die sie schlecht oder gar nicht empfangen können.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich vermag zwar den unmittelbaren Zusammenhang Ihrer Frage mit meiner soeben gegebenen Antwort nicht zu erkennen. Da aber der Präsident die Frage zugelassen hat, möchte ich sie auch beantworten.
Im Augenblick besteht zwischen der Bundespost und den Rundfunkanstalten hinsichtlich des technischen Ausbaus eine Regelung, mit der wir nach dem Kostenerstattungsprinzip die Beziehungen neu geordnet haben. Das heißt, die Rundfunkanstalten bestimmen selbst, in welchem Umfang, an welchem Ort und in welcher Art technische Investitionen vorgenommen werden, da letztlich sie diese Investitionen bezahlen müssen.
Danke schön!
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hansen.
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung dort, wo sie selbst Verursacher ist, mit gutem Beispiel vorangehen und vorbildlich für die Wiederherstellung ungestörter Empfangsbedingungen sorgen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Obwohl uns hier auch Grenzen gesetzt sind, werden wir das in der Tat tun. Diese Grenzen sind zwar zur Zeit noch nicht erreicht, aber es ist denkbar, daß die augenblicklichen Versuche, bei denen wir sowohl das rechtliche als auch das technische und finanzielle Problem studieren, unsere eigenen Möglichkeiten überschreiten könnten.
Dies ist — Herr Abgeordneter, nur das will ich damit zum Ausdruck bringen —, nicht die Lösung, aber es ist ein gutes Übungsfeld.
Der Herr Abgeordnete Dr. Kunz hat die von ihm gestellte Frage Nr. 5 zurückgezogen.
Ich rufe die Frage 6 des Herrn Abgeordneten Dr. Evers auf:
Ist die Bundesregierung bereit, den ausdrücklichen Hinweis auf dem Ausweis für die Ausgabe des amtlichen Fernsprechbuchs, daß eine Rückgabe der alten Ausgabe nicht nötig ist, dahin gehend zu ergänzen, daß gebeten wird, die alten Telefonbücher einer Altpapiersammlung zuzuführen und sie nicht auf den Müll zu geben, um die Umwelt nicht unnötig zu belasten?
Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Auch hier würde ich die beiden Fragen des Abgeordneten, Herr Präsident, wegen ihres Sachzusammenhangs gern zusammen beantworten.
Der Herr Fragesteller ist damit einverstanden? —Dann rufe ich auch die Frage 7 des Herrn Abgeordneten Dr. Evers auf:
Ist die Bundesregierung bereit, die das jeweils neue amtliche Fernsprechbuch ausgebenden Postanstalten anzuweisen, zu ihnen zurückgebrachte alte Fernsprechbücher anzunehmen, sie zu sammeln und einer Altpapierverwertung zuzuführen und sie nicht dem Fernsprechkunden oder der Müllabfuhr zur Beseitigung zu übergeben, um damit seitens der Bundesregierung einen Beitrag zur Entlastung der Umwelt zu leisten?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Wie schon auf Ihre Frage in der Fragestunde vom 25. Mai 1973 und auf eine entsprechende Frage des Herrn Abgeordneten Hoffie vom 13. Juni 1973 angedeutet wurde, wird die Deutsche Bundespost die Abholkarten für die Amtlichen Fernsprechbücher von der Ausgabe 1974 an, also für das nächste Jahr, neu gestalten. Die Ziffer 3, in der diese Frage geregelt wird, wird folgende Neufassung erhalten:
Und noch etwas: Die Bücher der vorhergehenden Ausgabe müssen nicht unbedingt zurückgegeben werden. Denken Sie aber an den Umweltschutz und geben Sie deshalb die alten Bücher, die Sie ablegen, nur zum Altpapier. Die Deutsche Bundespost nimmt die alten Bücher bei der Abholung zurück. Sie können die Fernsprechbücher alter Ausgaben aber auch den Altpapiersammlungen der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege zuführen.
Die Ausgabestellen für neue Fernsprechbücher waren zwar schon immer verpflichtet, zu den Ausgabestellen mitgebrachte alte Fernsprechbücher anzunehmen. Die Fragestunde hier und die Erörterungen im Zusammenhang damit haben uns jedoch veranlaßt, die Dienststellen am 13. März 1973 noch einmal darauf hinzuweisen.
Herr Abgeordneter Evers, bitte!
Herr Staatssekretär, da sich Ihre Antwort im wesentlichen auf meine erste Frage konzentriert hat, erlaube ich mir die Zusatzfrage, ob Sie nicht meinen, daß das Verursacherprinzip im Umweltschutz, das von der Bundesregierung wie von vielen anderen festgestellt worden ist, in erhöhtem Maße für bundeseigene Betriebe Gültigkeit haben sollte?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Hier befinde ich mich in voller Übereinstimmung mit der in Ihrer Frage zum Ausdruck kommenden Auffassung.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege.
Würde diese Ansicht nicht bedeuten, daß die Bundespost als Verursacher der Umweltbeeinträchtigung durch alte Telephonbücher
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3228 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1973
Dr. Everseine größere Fürsorgepflicht hat, als es in dem dankenswerten Hinweis für 1974 zum Ausdruck kommt, und daß es die Bundespost wirklich übernehmen sollte, die alten Telephonbücher ausnahmslos zurückzuverlangen, um eine sachgerechte Verwertung zu gewährleisten?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Wenn die Bücher, wie Sie formulieren, Herr Abgeordneter, „zurückverlangt" werden, so ist damit ja nicht ausgeschlossen, daß jemand diesem Verlangen nicht nachkommt und die Fernsprechbücher trotzdem nicht bei uns abgibt. Ich vermag bei voller Übereinstimmung hinsichtlich unserer Fürsorgepflicht nicht zu erkennen, was die Bundespost über das hinaus tun könnte, was sie zur Zeit macht.
Eine weitere Zusatzfrage.
Würden Sie mir zustimmen, daß das „Verlangen" dadurch nachdrücklicher gemacht werden könnte, daß die Ausgabe neuer Telefonbücher von der Abgabe der alten Telefonbücher abhängig gemacht wird?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das wäre in der Tat eine Möglichkeit. So ist die Bundespost vor Jahren auch verfahren — mit dem Ergebnis, daß ein ungeheurer Verwaltungsaufwand entstanden ist. Denn Sie können die Diskussion am Schalter nicht ausschließen, wenn insbesondere ältere Menschen mit der Abholkarte, aber ohne das alte Buch erscheinen — aus Vergeßlichkeit, weil sie das Fernsprechbuch verlegt haben oder wegen des Gewichts eines solchen Buches — und zurückgeschickt werden müssen. Es haben sich dabei mehr Schwierigkeiten ergeben, als es zunächst den Anschein hatte.
Eine letzte Zusatzfrage.
Würden Sie mir zustimmen, daß mit dem Hinweis auf Verwaltungsschwierigkeiten und Fragereien jede Art von Umweltschutz ad absurdum geführt werden könnte.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich würde diese Frage nur vordergründig bejahen können; denn Verwaltungsaufwand hat den konkreten Hintergrund der Kosten.
Meine Damen und Herren, früher ist gefragt worden, warum man die alten Telefonbücher wieder abgeben müsse. Aber das ist jetzt eine Reihe von Jahren her. Die Fragen könnten sich inzwischen ändern.
Danke, Herr Staatssekretär. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für
Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen beantwortet.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau auf. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Haack zur Verfügung. Die Fragen 103 und 104 sind vom Herrn Abgeordneten Bühling eingebracht. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal, die Fragen werden daher schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Die Frage 105 ist vom Herrn Abgeordneten Hauser eingebracht:
Sollen — angesichts des von Bundeswohnungsbauminister Vogel ausgesprochenen Zieles, daß die öffentliche Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Altbauten künftig verstärkt und gleichberechtigter Schwerpunkt im sozialen Wohnungsbau werden soll — nicht auch gemeinnützige Wohnungsunternehmen, die im sozialen Wohnungsbau stets ihr besonderes Anliegen gesehen haben, neben dem Bau von Kleinwohnungen im eigenen Namen und im Betreuungsverfahren, wie dies in § 6 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes ausdrücklich festgelegt ist, bei Erneuerung erhaltungswürdiger, bestehender Gebäude Betreuungsaufgaben übernehmen, um solche Gebäude und Wohnungen auf einen angemessenen, neuzeitlichen Standard zu bringen?
Herr Staatssekretär!
Die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen sind nach § 6 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes gesetzlich ermächtigt, den Bau von Kleinwohnungen zu betreuen. Unter den Wohnungsbau fällt nach § 17 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes auch der Ausbau. Das ist u. a. „der unter wesentlichem Bauaufwand durchgeführte Umbau von Wohnräumen, die infolge Änderung der Wohngewohnheiten nicht mehr für Wohnzwecke geeignet sind, zur Anpassung an die veränderten Wohngewohnheiten". Insoweit ist also bereits eine Betreuungstätigkeit zugelassen. Ob darüber hinaus eine Ermächtigung zur Betreuung von sonstigen Modernisierungen gegeben werden sollte, Herr Kollege Hauser, wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Gesetzentwurf zur Förderung der Modernisierung prüfen. Grundsätzlich stehen wir einem solchen Gedanken positiv gegenüber. Dabei könnte insbesondere auch die angestrebte Rationalisierung von Modernisierungsmaßnahmen von Bedeutung sein.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter?
Herr Staatssekretär, hat diese Betreuung im sozialen Wohnungsbau durch gemeinnützige Wohnungsunternehmen nicht gerade deshalb in den letzten Jahren einen immer breiteren Raum eingenommen, weil dem Bauherrn einfach der notwendige Überblick über die erforderlichen kaufmännischen wie rechtlichen Leistungen fehlte angesichts der wachsenden Schwierigkeiten bezüglich Baugenehmigung, Finanzierung und wirtschaftlicher Abwicklung, so daß natürlich auch der Bauherr gern wieder auf das Unternehmen zurückgreift, das ehedem den Bau zu seiner Zufriedenheit errichtet hat?
Dr. Haack, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau. Gerade deshalb werden wir bei der Prüfung der Verstärkung der Modernisierung auch die Frage prüfen, ob wir eben auch diese Betreuungsaufgaben erweitern können.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau beantwortet.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft auf. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Zander zur Verfügung. Die Frage 106 ist vom Herrn Abgeordneten Dr. Götz eingebracht. Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird daher schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 107 des Herrn Abgeordneten Dr. Probst auf:
Trifft es zu, daß die neueren Prognosen zum Problem des Bedarfs an Hochschulabsolventen auf statistischem Material aus der Volks- und Berufszählung 1961 basieren, weil die Daten aus der Volks- und Berutszählung 1970 noch nicht ausgewertet sind?
Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Dr. Probst, ja, es trifft zu, daß die neueren in der Öffentlichkeit bekannten Bedarfsprognosen von Hochschulabsolventen, die in den Jahren 1970/71 entstanden, als statistisches Material vorwiegend die Ergebnisse der Volkszählung 1961 verwendeten. Neuere Prognosen liegen gegenwärtig noch nicht vor, sind aber in Arbeit.
Herr Staatssekretär, bedeutet es nicht angesichts der Numerus-claususSituation und der ganzen schwierigen Fragen auf dem breiten Gebiet der Bildung eine geradezu sträfliche Vernachlässigung der Behandlung des Materials, wenn dieses seit 1970 da liegt und noch nicht so weit aufbereitet ist, daß es in die Bedarfsprognosen eingebracht werden kann?
Nein. Es handelt sich uni eine Prognose, die zwar in den Jahren 1970/ 71 erstellt wurde, der aber die Angaben der Volkszählung aus dem Jahre 1961 zugrunde liegen.
Gibt es eine neuere Prognose? — Bis jetzt nicht. Ist das die einzige, die Sie derzeit verwenden?
Herr Kollege Probst, wir haben uns inzwischen die Datenbänder der letzten 10-%-Erhebung des Statistischen Bundesamts duplizieren lassen, sind dabei, sie auszuwerten, und rechnen damit, daß eine neue Prognose bis Ende des Jahres 1973 vorliegen kann. Sie weisen mit Ihrer Frage auf das allgemeine Problem der Schwierigkeiten und der mangelhaften Ausstattung der Bildungsstatistik überhaupt hin, die auch der Bundesregierung bekannt sind.
Ich rufe die Frage 108 des Herrn Abgeordneten Dr. Probst auf:
Ist die Auswertung der Volks- und Berufszählung 1970 nicht bereits deshalb dringlich und wünschenswert, weil mit diesen Ergebnissen die zwischen 1961 und 1970 eingetretene Veränderung der Qualifikationsstruktur und das methodische Instrumentarium der Bildungsökonomie überprüft werden können?
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft teilt Ihre Auffassung von der Dringlichkeit der Auswertung der Volks- und Berufszählung 1970 und bemüht sich, die für die Hochschulabsolventen relevanten Ergebnisse zum frühestmöglichen Termin auszuwerten. Da die statistische Aufbereitung der 10-%-Erhebung im Rahmen der Volkszählung — nur dieser Teil enthält differenzierte Informationen über die Ausbildung vom Statistischen Bundesamt erst Anfang Oktober 1973 abgeschlossen worden ist, können die ersten Ergebnisse aus diesem Teil der Volkszählung frühestens Ende 1973 vorgelegt und für analytische Auswertungen verwendet werden. Außerdem ist der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft unabhängig von dieser Datenlage dringend um aktuelle und möglichst zutreffende Akademikerprognosen mit Hilfe von Felduntersuchungen und Befragungen bemüht. Entsprechende Untersuchungen laufen gegenwärtig für Mediziner, Naturwissenschaftler und Ingenieure, Lehrer — innerhalb der Bund-LänderKommission —, Wirtschafts-, Rechts- und Sozialwissenschaftler. Sie werden teilweise noch in diesem, teilweise in der ersten Hälfte des nächsten Jahres abgeschlossen sein.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, darf ich das so verstehen, daß die neuen Prognosen, die Sie erstellen werden, auf diesem neuen Material von 1970 fußen werden?
So dürfen Sie das verstehen, sofern die Auswertung noch für die Zwecke dieser neuen Prognosen technisch möglich sein wird.
Eine weitere Zusatzfrage.
Wird der Herr Bundesminister auch die notwendige Überprüfung der dann vorliegenden Prognosen in den Bildungsgesamtplan einarbeiten?
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3230 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1973
Damit werfen Sie die Frage der allgemeinen Revision von Daten im Bildungsgesamtplan auf. Ich glaube, wir sollten zunächst die Erstellung der Arten von Daten, die für die Revision von Daten im Bildungsgesamtplan relevant sind, und auch die parlamentarische Debatte hier im Hause und in den Parlamenten der Länder, mit der ja zu rechnen ist, abwarten. Wir werden uns jedenfalls bemühen, sobald fundierte Infomationen vorliegen, auch dieser Frage unsere Aufmerksamkeit zuzuwenden.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft beantwortet. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Jung zur Verfügung. Die Fragen 8 und 9 sind von dem Herrn Abgeordneten Groß eingebracht. — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Fragen werden daher schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Die Frage 10 ist von dem Herrn Abgeordneten Konrad eingebracht:
Entspricht die Ansicht der Landesregierung Schleswig-Holstein, daß bei der Einleitung von Abwässern in die Ostsee z. Z. eine vollbiologische Reinigung ausreicht, den Erkenntnissen der Bundesregierung, wie sie im Umweltprogramm und in der Antwort vom 30. August 1973 zur Kleinen Anfrage betr. Abwasserklärung im öffentlichen Bereich zum Ausdruck kommen, und welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, falls die Antwort verneinend ausfällt, auf die Landesregierung Schleswig-Holstein einzuwirken, daß bei Abwassereinleitungen in die Ostsee nur noch dreistufige Klärwerke in Betrieb genommen werden?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Konrad, die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die vollbiologische Reinigung von Abwässern, die in die Ostsee eingeleitet werden, in vielen Fällen nicht ausreicht. Im Umweltprogramm der Bundesregierung wird gefordert, daß bis zum Jahre 1985 die Abwässer von etwa 90 0/o der Bevölkerung — das sind die zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich an Kanalisationen angeschlossenen Einwohner — vollbiologisch oder entsprechend weitgehend gereinigt werden. Das gleiche gilt für die Abwässer aus dem industriellen Bereich.
Mit Erreichen dieses Zieles wird zunächst der große Nachholbedarf an konventionellen Kläranlagen im öffentlichen und industriellen Bereich gedeckt. Das besagt jedoch nicht, daß nicht heute schon dort, wo Abwässer mit giftigen oder schwer abbaubaren Inhaltsstoffen oder mit Pflanzennährstoffen anfallen, die auch nach vollbiologischer oder gleichwertiger Reinigung Schäden in Gewässern verursachen oder Gefahren für andere Nutzungen darstellen können, weitergehende Reinigungsverfahren gefordert werden müssen. Die Bundesregierung hat bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage betr. Abwasserklärung im öffentlichen Bereich darauf hingewiesen, daß die Entfernung solcher Schadstoffe durch verschiedene, heute schon bekannte und erprobte neue Verfahren möglich ist.
In Ihrer Frage sprechen Sie speziell die Einleitung von Abwässern in die Ostsee an. Angesichts der bedrohlichen und weiter zunehmenden Belastung der Ostsee durch unmittelbare Abwassereinleitungen an ihren Küsten und durch verschmutzte Zuflüsse müssen weitergehende Abwasserreinigungsverfahren so bald wie möglich überall dort angewandt werden, wo durch die konventionelle mechanisch-biologische Abwasserbehandlung Schädigungen des maritimen Lebens nicht auszuschließen sind.
In vielen Fällen, insbesondere bei kleinen Gemeinden, in deren Kläranlagen keine kritischen gewerblichen oder industriellen Abwässer mit behandelt werden, kann allerdings auch nach Auffassung der Bundesregierung noch auf eine weitergehende Abwasserreinigung verzichtet werden. Die Entscheidung, welches Verfahren zur Anwendung kommen muß, ist im Einzelfall von den zuständigen Landesbehörden zu treffen. So wird man z. B. dort, wo häusliches Abwasser in der Nähe von Bade- und Erholungsstränden eingeleitet wird, sehr genau dessen Einfluß prüfen und kontrollieren müssen, um im Bedarfsfall zusätzlich zu den konventionellen Verfahren eine Desinfektion durchzuführen.
Eine rechtliche Möglichkeit, unmittelbar auf die Landesregierung Schleswig-Holstein im Sinne einer bestimmten Ausgestaltung der Kläranlagen des Landes einzuwirken, besteht nicht.
In diesem Zusammenhang weise ich auf den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf einer Vierten Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz hin. § 26 c des Entwurfs sieht die Ermächtigung zum Erlaß von Verwaltungsvorschriften über Anforderungen, die an Abwassereinleitungen zu stellen sind, vor. Die Bundesregierung wird darin präzisieren, inwieweit die Einleitung von schädlichen Stoffen zu beschränken oder auch zu verhindern ist. Diese Bestimmungen sind für unsere Binnengewässer, aber auch für unsere Küstengewässer, von weitreichender Bedeutung.
Die zunehmende Ansiedlung von Großindustriebetrieben an unseren Küsten verlangt, daß auch hier klare Aussagen getroffen werden, die es den örtlich zuständigen Behörden erleichtern, die erforderlichen Klärmaßnahmen durchzusetzen. Die Bundesregierung wird diese notwendigen Bestimmungen jedoch nur erlassen können, wenn Bundestag und Bundesrat dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes betreffend den Wasserhaushalt ihre Zustimmung geben.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Konrad.
Herr Staatssekretär, wenn ich Ihnen sage, daß in dem Gebiet, auf das sich meine Frage bezieht, die Kosten für Abwasserbeseitigung auf 35 Millionen DM veranschlagt sind und der Ausbau einer nicht vorhandenen dritten Klärstufe 1 Million DM gekostet hätte, können Sie mir dann darin beipflichten, daß wegen des Verhältnisses des nicht-
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1973 3231
Konradaufgewandten Teils zum insgesamt benötigten Aufwand die Unterlassung des Baus einer dritten Klärstufe nicht gebilligt werden kann?
Herr Kollege, ich kenne diesen Einzelfall nicht, den Sie jetzt heranziehen. Es scheint mir auch eine verhältnismäßig geringe Summe im Verhältnis zum Gesamtaufwand zu sein, wenn Sie hier von dieser restlichen Million sprechen.
Aber andererseits muß ich darauf hinweisen, daß bei dieser dritten Klärstufe natürlich an sehr viele verschiedenartige Möglichkeiten gedacht, wird. Deshalb kann ich Ihnen von hier aus, ohne die betreffende Anlage zu kennen, keine endgültige Antwort auf diese Frage geben.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sehen Sie eine Möglichkeit, auf die Träger von Abwasserkläranlagen dann einzuwirken, wenn Bundeszuschüsse gegeben werden, um die Landesmittel zu verstärken?
Herr Kollege, ich habe soeben auf die Zuständigkeiten hingewiesen und erinnere noch einmal daran, daß wir in dieser Woche in diesem Hohen Hause die Möglichkeit haben, dieses Problem im Rahmen der Beratungen des Entwurfs eines Wasserhaushaltsgesetzes und der damit verbundenen Grundgesetzänderung zu behandeln. Nur unter diesen Voraussetzungen ist eine Einwirkung des Bundes überhaupt möglich.
Ich rufe die nächste Frage, die Frage 11 des Herrn Abgeordneten Tillmann auf:
Hat die Bundesregierung in das laut ,Bericht über die Durchführung des Benzinbleigesetzes' etc. „breit angelegte Forschungsprogramm ,Entgiftung der Abgase'" ein Vorhaben aufgenommen, das die Möglichkeit der Ausfilterung von Bleipartikeln aus Abgasen untersucht, und was waren ihre Gründe, dies zu tun bzw. zu unterlassen?
Herr Staatssekretär, wollen Sie die beiden Fragen verbinden, die der Herr Abgeordnete eingebracht hat?
Nein.
Bitte, Herr Staatssekretär!
Das breit angelegte Forschungsprogramm „Entgiftung der Kraftfahrzeugabgase" dient dem im Umweltprogramm der Bundesregierung genannten Ziel, den Gehalt der Schadstoffe in Auspuffgasen bis 1980 auf ein Zehntel zu vermindern. Zur Bleiverminderung ergaben sich folgende Gesichtspunkte: Nachdem sämtliche technische Möglichkeiten der Verminderung des Bleigehaltes in den Abgasen geprüft worden waren, erschien die Ausfilterung von Bleipartikeln aus Auspuffgasen am schwierigsten und langwierigsten. Grenzwerte für die aus unterschiedlichen Verbindungen bestehenden und überwiegend als Aerosole auftretenden Bleianteile der Auspuffgase können schwerlich gesetzt werden, dies um so weniger, als es noch nicht einmal befriedigende Analysemethoden hierfür gibt. Es ist weiterhin sehr schwierig, gerade die gesundheitsschädlichen Aerosole abzuscheiden. Sogar das Filtrieren der größeren Bleipartikel erscheint problematisch.
Jedenfalls meldeten die Automobilhersteller sehr bald ihre Bedenken gegen Filtervorrichtungen in Kraftfahrzeugen an. In einer Anhörung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 19. Januar 1972 wurden solche Filter von den drei mit der Entwicklung 'der Vorrichtungen beschäftigten englischen und amerikanischen Firmen näher erläutert. Die Sachverständigen der Mitgliedstaaten — darunter auch die Vertreter der deutschen Automobilindustrie — kamen zu dem Schluß, daß sich solche Vorrichtungen auf das Fahrverhalten der Kraftfahrzeuge ungünstig auswirken würden und zumindest nach dem Stand ihrer Entwicklung nicht für einen wirtschaftlichen Dauerbetrieb in Kraftfahrzeugen eignen.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat daher den Gedanken an Bleifilter aufgegeben und einen Richtlinienentwurf zur Verminderung des Bleigehalts im Benzin vorbereitet.
Auch die amerikanische Regierung sieht nach der offiziellen Begründung zur allgemeinen Benzinbleibegrenzung vom 23. Februar 1972 keine andere praktikable Lösung für das Problem ,der Bleiverminderung als die Begrenzung des Benzinbleigehaltes.
Andererseits bedarf es auch keiner Entwicklung von Bleifiltern, um den Bleigehalt der Atmosphäre zu vermindern, denn dieses Ziel kann ohne Forschung_ und Entwicklung durch Verminderung des Bleigehaltes im Kraftstoff erreicht werden. Schon vor der Zeit des Benzinbleigesetzes gab es bereits 'bleiarme und sogar bleifreie Benzine. Die technischen Methoden zur Herstellung solcher Benzine, die allen Ansprüchen der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge genügen, sind bekannt und brauchen keinesfalls neu entwickelt zu werden. Die Bundesregierung sieht daher nach wie vor keine Notwendigkeit, die Ausfilterung von Bleipartikeln in ihr Forschungsprogramm aufzunehmen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung die Tatsache bekannt, daß die britische Regierung umfangreiche Tests durchführen läßt, die über die Wirksamkeit von Filtersystemen hinsichtlich der Verminderung von Bleiemissionen aus Kraftfahrzeugabgasen Aufschluß geben sollen und für die nach meinem Wissen im Jahr 1973 rund 250 000 Pfund bereitgestellt worden sind?
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3232 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1973
Herr Kollege, ich habe in meiner Antwort bereits angedeutet, daß sich die englische Regierung bzw. Automobilindustrie derzeit mit derartigen Problemen befaßt, daß wir aber auf Grund der Verhandlungen bislang — auch was die Zulassung durch die Technischen Überwachungsvereine angeht — keine Chance sehen, solche Filter in den deutschen Automobilen einzubauen. Ich weise im übrigen darauf hin, daß das Benzinbleigesetz schon vor längerer Zeit einstimmig im Bundestag verabschiedet wurde, und zwar bevor man sich mit der Frage dieser Filter beschäftigt hat.
Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung auch die Untersuchung des Rheinisch-Westfälischen Technischen Überwachungsvereins über die Wirksamkeit von Bleifiltern aus dem Jahre 1972 bekannt? In dem Gutachten wird festgestellt — ich zitiere wörtlich —, daß mit Bleifilter eine beträchtliche Senkung der Bleiemissionen erzielt wird.
Herr Kollege, dieses Gutachten ist ebenfalls bekannt. Ich mache aber nochmals darauf aufmerksam, daß die Anwendung dieser Bleifilter in der Praxis nicht das Ergebnis brächte, das wir mit dem Benzinbleigesetz von vornherein erreichen werden.
Ich rufe die Frage 12 des Herrn Abgeordneten Tillmann auf:
Falls dies bisher nicht geschehen ist, hält die Bundesregierung es dann angesichts der Schwierigkeiten, die die zum 1. Januar 1976 verfügte Herabsetzung des Bleigehalts im Benzin auf 0,15 g Pb/l offenbar aufwirft , nicht für naheliegend und nützlich, das Problem „Bleiausstoß durch Kraftfahrzeuge" vom Abgas selbst her anzugehen und ein entsprechendes Forschungsprojekt zu initiieren bzw. zu fördern?
Auf Grund der in der Beantwortung der vorangegangenen Frage geschilderten Sachlage und der von den Vertretern der Mineralölindustrie und der Kraftfahrzeugindustrie abgegebenen Erklärungen sowohl bei der Vorbereitung des Entwurfs zum Benzinbleigesetz als auch im Gesetzgebungsverfahren in Anhörungen des Deutschen Bundestages hält die Bundesregierung die Durchführung des Benzinbleigesetzes in der einstimmig vom Bundestag verabschiedeten Form für den einzig praktikablen Weg zur Verminderung des Bleigehaltes in den Auspuffgasen.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, hält es die Bundesregierung auch nicht angesichts der in dem von mir angezogenen Zeitungsartikel aufgezeigten Schwierigkeiten und in Anbetracht der britischen Initiative —
Herr Kollege, die Richtlinien für die Fragestunde sehen kurze, klare Fragen vor. Ich weiß, die Revision eines Gesetzes über die Fragestunde ist sehr schwer.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident, ich werde mich bemühen, so präzise wie möglich zu fragen — und angesichts des Untersuchungsergebnisses des Technischen Überwachungsvereins in Essen für lohnenswert, der Frage nach der Möglichkeit der Ausfilterung von Bleipartikeln aus Abgasen nachzugehen?
Nein, Herr Kollege. Die Bundesregierung hält das nicht für angebracht, zumal in den Beratungen mit den maßgeblichen deutschen Automobilherstellern, also auch den Motorenherstellern, diese Frage — auch unter dem Gesichtspunkt einer europäischen Regelung — besprochen wurde. Ich habe ja auf einige ausländische Beispiele hingewiesen und gesagt, wo man bereits mit bleifreiem Benzin fährt. Die Bundesregierung hält die Durchführung des Benzinbleigesetzes für die einzig mögliche Alternative zur Herabsetzung des Bleigehaltes.
Herr Kollege, Sie haben eine weitere Zusatzfrage.
Herr Präsident, ich werde gern davon Gebrauch machen.
Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Bundesregierung nach Ihren jetzigen Bemerkungen die Aussage von Professor Oehlert in der vierten öffentlichen Informationssitzung des Innenausschusses zu Fragen des Umweltschutzes am 14. Juni 1971:
Die Kombination einer beschränkten Absenkung des Bleigehalts im Benzin zusammen mit einer möglichen Ausfilterung der Bleiemissionen aus den Abgasen würde uns für die kommenden Jahre sicherlich ein gutes Stück weiterhelfen?
Herr Kollege, es wäre sehr interessant, wenn Sie dies hier einmal von der technischen Seite her erläutern könnten. Ich könnte Ihnen die entsprechenden Antworten geben. Sie wissen, daß das bei solchen Filtern, selbst wenn man eine Regeneration solcher Filter in gewissen Zeitabständen vorschriebe, ohnehin nicht machbar ist; denn es gibt ja keine Möglichkeit der Kontrolle.Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Vom Technischen her gibt es keine andere Lösung. Die Bundesregierung hat deshalb auch den einzig gangbaren Weg — in Form des Benzinbleigesetzes — beschritten. Ich glaube, damit sind solche Filter von vornherein aussichtslos, d. h. — ich habe das in meinen Antworten ja gesagt — die Bundesregierung wird dieser Lösung nicht weiter nachgehen, nachdem
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Parl. Staatssekretär Jungsie bereits untersucht worden ist und von allen Experten als nicht durchführbar angesehen wird.
Die Frage 13 des Abgeordneten Hösl ist vom Fragesteiler zurückgezogen worden.
Die nächste Frage, Nr. 14, ist vom Abgeordneten Wende eingebracht:
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß auf Grund von Beanstandungen des Bundesrechnungshofs kostenlose Hilfsdienste der Bundeswehr — wie zum Beispiel bei den Olympischen Spielen 1972 — aus Anlaß der Fußballweltmeisterschaft 1974 nicht möglich sind?
Herr Staatssekretär, ich frage Sie auch hier, ob Sie die von dem Abgeordneten Wende eingebrachten Fragen gemeinsam oder einzeln beantworten wollen.
Herr Präsident, ich bitte, mir zu gestatten, die Fragen zusammenfassend zu beantworten.
Der Herr Fragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 15 des Abgeordneten Wende auf:
Trifft die Einschränkung von kostenlosen Hilfsdiensten der Bundeswehr auch für ähnliche Dienste des Bundesgrenzschutzes zu?
Herr Kollege, es trifft nicht zu, daß der Bundesrechnungshof die kostenlosen Hilfeleistungen der Bundeswehr bei den Olympischen Spielen 1972 beanstandet hat. Vielmehr war vor den Olympischen Spielen mit dem Bundesrechnungshof Einvernehmen darüber erzielt worden, daß die Hilfeleistungen der Bundeswehr kostenlos erfolgen konnten.
Tnwieweit — Bundeswehr oder Bundesgrenzschutz
und unter welchen Bedingungen von seiten der Bundesregierung bei der Durchführung der Fußballweltmeisterschaft 1974 Hilfe geleistet werden kann, wird gegenwärtig geprüft. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Fußballweltmeisterschaft unter dem Gesichtspunkt der internationalen Bedeutung auch ein hohes Maß an staatlicher Repräsentanz zukommt. Sie ist deshalb bemüht, insbesondere im Interesse des reibungslosen Ablaufes der Veranstaltungen, das Organisationskomitee für die Fußballweltmeisterschaft 1974 im größtmöglichen Umfang zu unterstützen.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung schon bekanntgeworden, in welchem Umfang und welcher Art und Weise solche Hilfsdienste seitens des Deutschen Fußballbundes gewünscht werden?
Herr Kollege, die Vertreter des Deutschen Fußballhundes haben sich damals vor den Gesprächen, die wir im Sportausschuß geführt haben, noch einmal an mich gewandt und ganz allgemein gefragt, ob die Hilfe wie bei den Olympischen
Spielen gewährt werden könne. Die gleiche Frage ergibt sich im übrigen natürlich auch z. B. bei der Durchführung der Veranstaltung des Deutschen Turnerbunds in Stuttgart. Diese Frage wird, wie gesagt, geprüft.
Bezüglich der Olympischen Spiele — ich weise noch einmal darauf hin — ist ja bereits vor Beginn dieser Spiele ein Kabinettsbeschluß gefaßt worden, der maßgebend für die Hilfeleistung gewesen ist, die dort in großem Umfange durch die Bundeswehr erbracht wurde. Bei den Fußballweltmeisterschaftsspielen wird es sich — nach Darstellung des Deutschen Fußballbundes — im wesentlichen um Ordnerdienste handeln.
Herr Staatssekretär, darf ich davon ausgehen, daß, falls die Bundeswehr beispielsweise organisatorisch nicht in der Lage sein sollte zu helfen, dann in jedem Falle durch den Bundesgrenzschutz eine gewisse Hilfestellung erfolgen kann?
Herr Kollege, ich halte es nicht für richtig, die eine Organisation gegen die andere auszuspielen. Aber ich sagte ja bereits, daß wir grundsätzlich prüfen -- gleichgültig ob Bundesgrenzschutz oder Bundeswehr —, in welchem Umfange eine solche Hilfeleistung, die vom Deutschen Fußballbund gewünscht wird, von seiten der Bundesregierung erbracht werden kann.
Ich rufe die Frage 16 des Abgeordneten Flämig auf:
Welche Auswirkungen hat das Urteil des Appellationsgerichts Washington vom 20. Juli 1973, wonach bei Genehmigungsverfahren für Kernkraftwerke mit Schnellen Brutreaktoren die Auswirkungen des gesamten Schnellbrüterprogramms der USA auf die Umwelt in Betracht gezogen werden müssen, und wird die Bundesregierung auch entsprechende Maßnahmen ergreifen?
Herr Staatssekretär!
Herr Kollege, in zwei entscheidenden Urteilen des Appellationsgerichtes Washington vom 12. Juni 1973 und vom 20. Juli 1973 wurde das amerikanische Umweltschutzgesetz in der Weise interpretiert, daß neben den Umweltverträglichkeitsberichten für Einzelprojekte zusätzlich ein Gesamtbericht vorzulegen ist, der die Konsequenzen für die Umwelt bei einer künftigen Einführung von Schnellbrüter-Kernkraftwerken als Hauptenergiequelle analysiert.In der Bundesrepublik ist bisher der erste Prototyp eines SchnelibrüLer-Kernkraftwerkes im Bau, der Ende der 70er Jahre in Betrieb gehen soll. Im Genehmigungsverfahren für dieses Einzelprojekt wird die Umweltverträglichkeit detailliert und sorgfältig geprüft. Allgemeine Untersuchungen der Auswirkungen eines intensiven Einsatzes der Kernenergie auf die Umwelt werden in der Bundesrepublik ebenfalls für notwendig angesehen und sind beispielsweise durch die im Auftrag der Bundesregierung von den Kernforschungszentren Jülich und Karlsruhe angefertigte Studie „Kernenergie und Umwelt" unternommen worden.
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3234 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1973
Parl. Staatssekretär JungDarüber hinaus bereitet die Bundesregierung derzeit ein Gesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit öffentlicher Maßnahmen vor. Dieses Gesetz soll gewährleisten, daß insbesondere bei öffentlich geförderten Programmen und Plänen rechtzeitig die notwendige Gesamtbeurteilung der Umweltverträglichkeit erfolgt. Die Bundesregierung sieht deshalb in den Urteilen des Appellationsgerichtes Washington eine Bestätigung ihrer eigenen Umweltpolitik.Wegen des in der Zukunft möglichen intensiven Einsatzes von Schnellbrüter-Kernkraftwerken zur Energieversorgung auch in der Bundesrepublik verfolgt die Bundesregierung die Untersuchungen der amerikanischen Atomenergiekommission bezüglich der globalen Umweltauswirkungen des amerikanischen Brüterprogramms mit größtem Interesse. Sie wird die anfallenden Ergebnisse bei ihren Überlegungen für ein deutsches Schnellbrüterprogramm mit berücksichtigen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter!
Herr Staatssekretär, ist Ihre Antwort so zu verstehen, daß sich diese zusammenhängende bundesweite Betrachtungsweise der Umweltfolgen nur auf Schnellbrüterprogramme oder generell auf alle Kernkraftwerke bezieht?
Nein, Herr Kollege. Ich habe ausdrücklich darauf hingewiesen, daß alle öffentlichen Maßnahmen im Rahmen dieses Gesetzes über die Prüfung der Umweltverträglichkeit mit einbezogen werden, demzufolge also nicht nur das Brüterprogramm, sondern auch alle anderen Kraftwerke, die Energie erzeugen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Das würde also bedeuten, Herr Staatssekretär, daß nicht nur Kernkraftwerke betroffen sind, sondern generell alle Kraftwerke, auch konventionell befeuerte, so daß bei einer zusammenhängenden Betrachtungsweise solche Massierungen, wie wir sie z. B. am Untermain zwischen Aschaffenburg, Frankfurt, Hanau und Mainz haben, in Zukunft auf ein erträgliches Maß eingeschränkt würden.
Das ist richtig, Herr Kollege. Ich sagte auch nicht „Kernkraftwerke" und „Kernenergie", sondern ich sagte: grundsätzlich alle öffentlichen Maßnahmen auch im Bereich der Energieversorgung.
Ich rufe die Frage 17 des Herrn Abgeordneten Flämig auf:
Gibt es bezüglich der Sicherheitsauslegungen des bei Kalkar am Niederrhein geplanten Prototyp-Kernkraftwerks mit einem Schnellen Brutreaktor neue Erkenntnisse, die das deutsch-belgisch-niederländische Konsortium zur Verzögerung oder zur Aufgabe dieses Projekts veranlassen konnten?
Herr Kollege, nein. Der Bundesregierung sind keine neuen Erkenntnisse bekannt, welche geeignet wären, den Bau des Schnellbrüter-PrototypKernkraftwerks Kalkar aus sicherheitstechnischen Gründen nennenswert zu verzögern oder einzustellen.
Ich habe in der Beantwortung der vorangegangenen Frage bereits darauf hingewiesen, daß bei dem Genehmigungsverfahren umfangreiche Prüfungen vorgenommen wurden und detailliert dargestellt wurde, was für dieses Schnellbrüterprogramm in Kalkar relevant ist.
Eine Zusatzfrage.
Herr Präsident, wird bei dem Projekt Kalkar ständig auch mit den Europäischen Gemeinschaften bezüglich der von ihnen zu erarbeitenden Normen Verbindung gehalten? Daß mit den Niederlanden und Belgien Verbindung gehalten wird, ist klar, weil sie das mittragen. Aber wird auch die EG eingeschaltet?
Ja, soweit die Bundesrepublik innerhalb der EG diese Beratungen führt.
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern beantwortet.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Hermsdorf zur Verfügung.
Die Frage 18 ist von dem Herrn Abgeordneten Höcherl eingebracht. Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Herr Präsident, ich erlaube mir zu bemerken, daß ich das sehr bedaure; denn die Beantwortung dieser Frage hätte mir besonderen Spaß gemacht.
Herr Kollege, Sie haben sicher noch weitere Möglichkeiten der Freude; aber in diesem Falle ist sie Ihnen versagt.
— Herr Kollege Niegel, Sie werden sich vielleichtbemühen, in die Bresche zu springen, um demHerrn Staatssekretär zu etwas Freude zu verhelfen.Herr Kollege Dr. Weber hat darum gebeten, daß seine Frage 19 schriftlich beantwortet wird. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1973 3235
Vizepräsident Dr. Schmitt-VockenhausenIch sehe ,den Herrn Abgeordneten Leicht nicht im Saal. Die beiden von ihm eingebrachten Fragen 20 und 21 werden daher schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.Wir kommen zur Frage 22 des Herrn Abgeordneten Walther. Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Diese und die weitere von ihm eingebrachte Frage 23 werden ebenfalls ,schriftlich beantwortet.Ich rufe die Fragen 24 und 25 des Herrn Abgeordneten Josten auf:Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Bürgern zu helfen, welche in den letzten Jahren gebaut haben und deren Finanzierungspläne durch die Hochzinspolitik der Deutschen Bundesbank unangemessen belastet wurden?Ist die Bundesregierung bereit, diesem Betroffenenkreis weitgehend zinsvergünstigte Mittel zur Verfügung zu stellen, um das erworbene Eigentum zu erhalten?Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Josten, gestatten Sie mir zunächst, ehe ich auf die Einzelheiten Ihrer Fragen eingehe, eine Bemerkung als Vorspann. Die Bundesregierung hat bis zur Stunde noch keinen Vorschlag von Ihnen, d. h. von der Opposition, erhalten, daß man Stabilitätspolitik nach der Methode machen könnte: Wasch mir den Pelz, mach mich nicht naß!
Ich komme jetzt zu den Einzelheiten Ihrer Fragen. Die Bundesregierung kennt die Sorgen und Schwierigkeiten, die vielen Bürgern, die in den letzten Jahren mit Fremdmitteln gebaut haben, durch die Hochzinspolitik der Deutschen Bundesbank entstanden sind. Ohne hier etwas beschönigen zu wollen, muß allerdings das von Ihnen in Ihrer Frage aufgeworfene Problem etwas differenzierter betrachtet werden. Der hohe Kapitalmarktzins schlägt nicht auf alle früher gewährten Wohnungsbaukredite durch. Bei den in ,der Eigenheimfinanzierung besonders bedeutsamen Bauspardarlehen ist keine Zinserhöhung eingetreten. Banken, die sich durch Pfandbriefe, also langfristig und zu festem Zins, refinanzieren, vereinbaren auch mit ihren Hypothekennehmern einen festen Zins, entsprechend ihren Refinanzierungsmöglichkeiten. Soweit aber bei Hypotheken Zinsgleitklauseln vorgesehen sind, kann der Zinsanstieg die Darlehensnehmer im Einzelfall sicherlich hart treffen. Das gilt besonders für Bauherren, die sich bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit verschuldet haben.
Herr Abgeordneter, der von Ihnen gemachte Vorschlag, den Betroffenen weitgehend zinsvergünstigte Mittel zur Verfügung zu stellen, ist nicht geeignet, das Problem zu lösen. Solche Beihilfen würden einen Präzedenzfall schaffen, ähnliche Forderungen anderer Bevölkerungs- und Wirtschaftskreise auslösen und damit letztlich den Erfolg der Stabilitätspolitik gefährden. Von den auf den öffentlichen Haushalt zukommenden Ausgaben will ich hier gar nicht erst sprechen.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, das weitere Anwachsen der Preissteigerungsrate zu brechen und den jährlichen Preisanstieg auf ein erträgliches Maß herunterzudrücken. In dieser Zielrichtung sind wir uns mit allen Fraktionen dieses Hohen Hauses einig. Dieses Ziel kann aber nur erreicht werden, wenn allen Preisauftriebstendenzen, auch denen der Kreditübernachfrage, entschlossen entgegengewirkt wird. Deshalb hat ,die Bundesregierung in ihrem zweiten Stabilitätsprogramm einen sozial gerechten und ausgewogenen Maßnahmekatalog beschlossen und durchgeführt, und deshalb betreibt die Deutsche Bundesbank eine restriktive Kreditpolitik.
Diese stabilitätspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung und der Deutschen Bundesbank lassen erste Wirkungen erkennen. Der Preisanstieg bei den Lebenshaltungskosten geht seit Juli zurück. Die Preisrate des Monats September ist mit 6,4 % die niedrigste in diesem Jahr. Diese Erfolge an der Preisfront kommen allen Bürgern in unserem Land zugute, und ich hoffe, daß wir uns in diesem Punkt einig sind.
Herr Kollege Josten, Sie dürfen nach der Geschäftsordnung jetzt vier Zusatzfragen stellen.
Herr Staatssekretär, auf Grund Ihrer Vorbemerkung darf ich zunächst fragen: Ist Ihnen bekannt, daß viele Bauwillige ihre Finanzierungspläne im Vertrauen auf versprochene stabile Verhältnisse aufgestellt haben?
Selbstverständlich ist mir das bekannt.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Meinung, daß die Bundesregierung an sich verpflichtet ist, dem betroffenen Personenkreis Hilfe zu leisten, da bekannt ist, daß er teilweise gezwungen ist, zu sehr hohen Zinssätzen Zwischenkredite in Anspruch zu nehmen, um fällige Zinsen und Wechsel bezahlen zu können?
Nein, diese Meinung teile ich nicht. Ich komme wieder auf meine Anfangsbemerkung zurück: Wir wissen, daß es hier Schwierigkeiten gibt, und wir sind auch bereit, soweit es überhaupt Möglichkeiten gibt, diesen zu begegnen. Aber eine generelle Ausnahme, wie Sie sie haben wollen, ist überhaupt nicht möglich, weil wir dann mit dem ganzen Stabilitätsprogramm in Schwierigkeiten kommen.
Noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sieht denn die Bundesregierung eine Möglichkeit, dem be-
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3236 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1973
Jostentroffenen Personenkreis durch gezielte steuerpolitische Maßnahmen, z. B. durch Steuererleichterung oder Stundung, zu helfen?
Diese gezielten steuerpolitischen Maßnahmen werden wir im Rahmen der Steuerreform am 1. Januar 1975 in Kraft treten lassen. Ich hoffe dann auf ihre Unterstützung.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Stahl.
Herr Staatssekretär, würden Sie mir zustimmen, daß die Bundesregierung mit dem neuen Steuerreformpaket gerade den Personenkreis bevorteilen wird, der die 7-b-Abschreibung infolge der Steuerprogression wesentlich mehr ausschöpfen kann?
Herr Kollege, ich stimme Ihnen völlig zu. Und das war eigentlich der Inhalt meiner letzten Antworten, die ich Herrn Abgeordneten Josten gegeben habe.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Baier.
Herr Staatssekretär, wenn ich Ihre Auffassung teile, daß die Stabilitätspolitik konsequent durchgehalten werden muß, und voraussetze, daß Ihnen wie mir bekannt ist, daß wir im sozialen Wohnungsbau die niedrigsten Fertigstellungszahlen seit Bestehen der Bundesrepublik haben, dann frage ich Sie, ob Sie diesen notwendigen sozialen Wohnungsbau nicht stützen wollen, indem Sie höhere Darlehen zur Verfügung stellen, um eine Mindestzahl an sozial geförderten Wohnungen auch in Zukunft zu gewährleisten.
Herr Kollege Baier, wir beobachten das Problem sehr genau. Es ist durchaus möglich, daß wir zu irgendeinem Zeitpunkt, der aber jetzt nicht gegeben ist, sondern meinetwegen im Frühjahr oder im Sommer nächsten Jahres, die Maßnahme, die Sie vorschlagen, durchführen müssen. Aber wenn wir das, was Sie vorschlagen, im Augenblick machten, würden wir der Stabilitätspolitik zuwiderhandeln. Das kann auch nicht in Ihrem Interesse liegen.
Zu einer letzten Zusatzfrage Frau Kollegin Meermann.
Herr Staatssekretär, unter der Voraussetzung, daß der Kollege Josten im wesentlichen an die Eigenheimbesitzer mit kleinem Einkommen gedacht hat, möchte ich Sie fragen: Hat die Bundesregierung, als sie die neue Wohngeldgesetzgebung verabschiedete, die ja nicht nur den
Mietern, sondern auch den Eigenheimern hilft, nicht
auch speziell an diesen Bevölkerungskreis gedacht?
Frau Kollegin, genau daran hat die Bundesregierung gedacht. Aber ich hatte angenommen, daß sich das inzwischen auch in der Opposition herumgesprochen hat.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen beantwortet. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Logemann zur Verfügung.
Die Fragen 34 und 35 des Abgeordneten Schmitz werden schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht im Saal ist. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 36 des Abgeordneten Eigen auf:
Schließt die Bundesregierung aus, daß der von ihr befürwortete Wegfall der Preisregionalisierung für Getreide in der EWG und die Anpassung der Preisrelationen an den Fulterwert der Getreidearten zu Erlöseinbußen der Erzeuger in den marktfernen Gebieten und zu Preissenkungen hei Weizen führt?
Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Eigen, die dem Futterwert nicht entsprechende Preisrelation zwischen den einzelnen Getreidearten in der Europäischen Gemeinschaft und die mit den Transportkosten nicht übereinstimmende Preisregionalisierung für Getreide haben zu einschneidenden Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt der Gemeinschaft und gegenüber Getreideeinfuhren aus Drittländern geführt. In dem dadurch verursachten scharfen Verdrängungswettbewerb auf dem Binnenmarkt der Gemeinschaft ist vor allem die Marktposition des deutschen Getreides beträchtlich geschwächt worden. Insbesondere in den für die Höhe der Erzeugererlöse maßgeblichen ersten Monaten nach der Ernte haben sich die Marktpreise für Getreide im Bundesgebiet nicht vom Niveau der Interventionspreise abheben können. Umfangreiche Interventionen an inländischem Getreide, die den EG-Fonds erheblich belasteten, waren die Folge.
Die Relationen und die Regionalisierung der Getreidepreise in der Gemeinschaft müssen deshalb im Rahmen einer Gesamtkonzeption überprüft werden; nach Auffassung der Bundesregierung sollen Änderungen jedoch nicht zu Erlöseinbußen der Erzeuger in den marktfernen Gebieten führen.
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege.
Darf ich fragen, in welcher Weise Sie diesen Ihren letzten Halbsatz verwirklichen wollen?
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1973 3237
Wir werden dies in Verhandlungen innerhalb der EWG zu verwirklichen versuchen. Zu der Frage, wie man neu regionalisieren könnte, gibt es ja die verschiedensten Überlegungen. Aber dieser Satz ist für uns auch von der Einkommenssituation her sehr wichtig. Sie kennen die Aussagen der Bundesregierung. Wir denken nicht daran, bei solchen Neuregionalisierungen den Getreideanbau durch niedrige Getreidepreise zu belasten.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, gehen Sie mit mir darin einig, daß der entscheidende Grund für die Intervention bei Getreide im letzten Sommer nicht die Regionalisierung der Intervention war, sondern vielmehr darin zu sehen ist, daß die Kredite so verteuert waren, daß die aufnehmende Hand sie unwillig aufnahm?
Nein, da bin ich nicht Ihrer Auffassung, Herr Kollege Eigen. Sie wissen ja, daß erhebliche Kreditmittel als Rediskontmittel zur Verfügung gestellt worden sind. Diese hätten angesichts der erfreulichen Wettersituation bei der Getreideernte durchaus ausgereicht, das Getreide aufzunehmen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Niegel.
Herr Staatssekretär, können Sie mir bestätigen, daß — entgegen den üblichen Grundsätzen am meisten in den Gebieten interveniert wurde, die dem Hauptverbraucherzentrum am nächsten liegen, und daß gerade dort, wo weite Entfernungen vorliegen, z. B. im bayerischen Bereich, im Verhältnis zum Aufkommen weniger interveniert wurde und daß deshalb eine neue Regionalisierung, wie Sie sie vorschlagen, gerade zu Lasten der weit entfernten Gebiete geht?
Genau das wollen wir mit unseren Vorschlägen verhindern. Wir möchten nicht — ich habe das schon vorhin ausgeführt —, daß die marktfernen Gebiete benachteiligt werden. Daß im Zentrum, wie ich es einmal nennen möchte, mehr interveniert worden ist, hat ja auch andere Ursachen. Sie wissen, daß Getreide aus den Nachbarländern mit dazu beigetragen hat.
Ich rufe die Frage 37 des Herrn Abgeordneten Eigen auf:
Ist die Bundesregierung bereit, außer einem Einfrieren des Interventionspreises für Butter bei Überschreiten eines Butterbestands von 270 000 t auch dafür einzutreten, daß die Partnerländer auf produktionsfördernde Maßnahmen verzichten und damit eine der Überschußursachen beseitigt wird?
Die Bundesregierung ist und bleibt bereit, dafür einzutreten, daß die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft auf produktionsfördernde Maßnahmen verzichten. Sie ist zudem der Ansicht, daß nicht nur produktionsfördernde Maßnahmen vermieden, sondern darüber hinaus produktionseinschränkende Maßnahmen ergriffen werden müssen. Deshalb wird die „Verordnung Nr. 1353/73 des Rates vom 15. Mai 1973 zur Einführung einer Prämienregelung für die Umstellung von Milchkuhbeständen auf Bestände der Fleischerzeugung und Prämien zur Förderung der speziell auf die Fleischerzeugung ausgerichteten Rinderzucht" in der Bundesrepublik durchgeführt. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, daß von dieser produktionseinschränkenden Maßnahme auch in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften Gebrauch gemacht wird.
Eine Zusatzfrage.
Ist der Bundesregierung bekannt, welche produktionsfördernden Maßnahmen es in den Mitgliedländern der Europäischen Gemeinschaft für Milchviehbestände gibt?
Man sollte da verschiedene Ursachen oder Maßnahmen sehen. Ich bin z. B. der Meinung, daß die Entwicklung des Milchpreises vielleicht in einigen Partnerländern auch Anreiz gewesen ist, nun noch mehr Milch zu produzieren.
Keine weitere Zusatzfrage? — Dazu, Herr Kollege? — Dann könnte es vielleicht sein, daß Ihre eigene Frage nicht mehr beantwortet werden kann.
Bitte!
Herr Staatssekretär, ich hätte in diesem Zusammenhang die Frage: Wie groß ist das Buttergebirge zur Zeit? Hat es sich seit den letzten Brüsseler Agrarpreisbeschlüssen vergrößert oder verringert?
Das „Buttergebirge" ist bis Mitte dieses Jahres angestiegen, hat sich aber jetzt erfreulicherweise verringert. Eigentlich sollte man kaum noch vom „Gebirge" sprechen. Man könnte da schon geringere Höhen wählen. Wir haben hier einen Abbau der Vorräte zu verzeichnen, der aber auch durch die Trockenheit und durch eine Zunahme des Verbrauchs bedingt ist.
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3238 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1973
Ich rufe die Frage 38 des Herrn Abgeordneten Ey auf:
In welcher Höhe wurden zur Beseitigung der Orkanschäden vom 13. November 1972 in den Wäldern bisher Förderungsmittel an die betroffenen Länder bewilligt und zugewiesen?
Zur Förderung der Beseitigung der Folgen der Sturmschäden vom 13. November 1972 in der Forstwirtschaft wurden mit Bewilligungsbescheiden vom 18. Juni 1973 die im Haushalt 1973 bereitgestellten Bundesmittel von 37,5 Millionen DM in voller Höhe den betroffenen Ländern zur Bewirtschaftung zugewiesen. Es entfielen auf Schleswig-Holstein 110 000 DM, Hessen 220 000 DM, Nordrhein-Westfalen 2 170 000 DM und Niedersachsen 35 Millionen DM.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, in welcher Höhe wurden diese Mittel von Niedersachsen beantragt?
Die Mittel sind — ich habe es soeben ausgeführt — von uns restlos zur Verfügung gestellt worden.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wie denkt sich die Bundesregierung die Regelung der Folgeschäden, d, h. der Einnahmeausfälle der Holzwirtschaft in den kommenden Jahren?
Herr Kollege Ey, nach dem derzeitigen Stand der Arbeiten kann davon ausgegangen werden, daß bis Ende dieses Jahres etwa 75 v. H. des aufarbeitungsfähigen Schadholzes aufgearbeitet sein werden. Da der Schwerpunkt der Aufräumungsarbeiten bei den Flächen mit aufarbeitungsfähigem Schadholz liegt, werden die Schadensflächen mit nicht aufarbeitungsfähigem Material überwiegend erst 1974 aufgeräumt werden können. Erst dann wird man zu überlegen haben, welche zusätzlichen Maßnahmen einzuleiten sind.
Keine weiteren Zusatzfragen? — Dann rufe ich die Frage 39 des Herrn Abgeordneten Ey auf:
Liegen der Bundesregierung Unterlagen oder Zahlen darüber vor, in welchem Umfang landwirtschaftliche Betriebe von Frühwitwen und deren Familienangehörigen bewirtschaftet werden?
Aus den Angaben der Landwirtschaftszählung oder der landwirtschaftlichen Arbeitskräftestatistik läßt sich Ihre Frage, Herr Kollege Ey, nicht beantworten. Die , Versichertenstatistik der landwirtschaftlichen
Krankenversicherung ergibt jedoch, daß 40 186 landwirtschaftliche Unternehmen, die eine Existenzgrundlage im Sinne des Altershilfegesetzes bilden, hauptberuflich durch Frauen bewirtschaftet werden. Stichtag für die Zählung ist nach unseren Unterlagen der 30. Juni 1973. Das sind rund 10 v. H. der Unternehmen, deren Bewirtschafter in der Krankenversicherung für Landwirte versichert sind. Es ist nicht bekannt, wie viele dieser Frauen ledig, verheiratet oder verwitwet sind.
Zusatzfrage!
Ist die Bundesregierung bereit, Ermittlungen über die Anzahl der Frühwitwenschaften anzustellen?
Das tun wir bereits. Wir haben auch gewisse Möglichkeiten, hier nach der allgemeinen Rentenversicherung zu urteilen. Aber es würde jetzt, glaube ich, zu weit führen, wenn ich alle Einzelheiten vortrüge.
Eine weitere Zusatzfrage.
Hält es die Bundesregierung nicht für eine unvertretbare Härte, wenn die Fälle der Frühwitwenschaft auf den Höfen nicht geregelt werden?
Wir halten das durchaus für eine Härte. Aber, Herr Kollege Ey, Sie sollten auch den erheblichen Kostenmehraufwand berücksichtigen. Wir haben hier bestimmte Schätzungen vorgenommen. Sie haben ergeben, daß dann für die Witwen 1974 145 Millionen DM und 1977 etwa 195 Millionen DM zusätzlich zur Verfügung gestellt werden müßten. Mit anderen Worten: der Unternehmerbeitrag müßte 1974 um 2,20 DM und 1977 um 3,20 DM monatlich gegenüber den bisherigen Sätzen erhöht werden. Das alles muß man mit einkalkulieren.
Ich rufe die Frage 40 des Herrn Abgeordneten Gansel auf:
Entsprechen Zeitungsberichte über die letzte Generalversammlung der „Milchunion Großhannover" den Tatsachen, denen zufolge die Stillegung einer Molkerei in Mellendorf geplant ist, in die vor gar nicht langer Zeit 5 Millionen DM investiert worden sind und für die noch weitere Investitionssubventionen auch aus Bundesmitteln gezahlt werden sollen, obwohl das Endgutachten über den Nutzen des sogenannten Rationalisierungsprojekts Mellendorf noch gar nicht fertiggestellt ist, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, in Zukunft solche Fehlentwicklungen auf dem Milchmarkt zu unterbinden?
Herr Kollege Gansel, zu Ihrer Frage weise ich zunächst auf folgenden Sachverhalt hin: Der MilchUnion Groß-Hannover gehören die Molkereibe-
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1973 3239
Parl. Staatssekretär Logemanntriebe in Meilendorf und Isernhagen an. Die Gesamtanlieferung bei der Milch-Union ging im Laufe der letzten drei Jahre um 25 Millionen kg Milch auf 60 Millionen kg zurück. Angesichts dieser Entwicklung wird aus Kostengründen erwogen, den Betrieb in Mellendorf zu schließen und die Gesamtproduktion nach Isernhagen zu verlagern. Im Falle der Schließung des Betriebes in Mellendorf sollen die technischen Anlagen ebenfalls nach Isernhagen verlegt und dort weiter genutzt werden.Der Ausbau des Betriebes in Mellendorf wurde mit Bundesmitteln gefördert. Für den Fall seiner Schließung ist ein Rückforderungstatbestand gegeben. Von dem Rückforderungsanspruch wird richtliniengemäß Gebrauch gemacht werden. Die Auszahlung weiterer Förderungsmittel für diesen Betrieb kommt nicht in Betracht.Entgegen der in Ihrer Frage, Herr Kollege, zum Ausdruck gebrachten Annahme ist festzustellen, daß das Obergutachten zum Vorhaben Mellendorf abgeschlossen ist und auch dem Land Niedersachsen, das für die Durchführung der Maßnahmen zuständig ist, übermittelt wurde.Die Bundesregierung wie die Landesregierungen sind nicht nur bereit, sondern schon in der Vergangenheit bemüht gewesen, Fehlinvestitionen zu vermeiden. Diesem Ziel dienen von den Ländern erarbeitete Strukturpläne; ihm dienen ferner detaillierte Projektanalysen. Es ist jedoch nicht vollkommen auszuschließen, daß in wenigen Einzelfällen durch unvorhersehbare Einflüsse von der langfristig angelegten Projektplanung abweichende Entwicklungen eintreten, wie es auch in dem von Ihnen genannten Fall geschehen ist.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß hier insofern ein Einzelfall vorliegt, als nicht zusätzlich Stillegungsprämien gezahlt werden, während noch Investitionshilfen geleistet werden, sondern daß eine Rückforderung der Leistungen erwogen wird, die sich eben nicht als
Beitrag zu größerer Wirtschaftlichkeit herausgestellt haben?
Wenn ich Ihre Frage richtig verstanden habe, haben Sie mich insofern, glaube ich, richtig verstanden.
Aber, Herr Kollege, ich möchte noch auf folgendes hinweisen. Das Problem liegt darin, daß ein erheblicher Rückgang, nämlich um 25 Millionen kg Milch, zu verzeichnen ist. Solche Rückgänge kann man auch bei genauesten Analysen einfach nicht mit einkalkulieren; denn die Entwicklung ist ja mit von der Erzeugung der Landwirte abhängig, und die Milcherzeugung ist eben in vielen Gebieten rückläufig. Ich will damit nichts entschuldigen. Aber auch das hat hier zu Schwierigkeiten geführt.
Eine Zusatzfrage.
Wann ist das Endgutachten fertiggestellt worden?
Das müßte ich Ihnen schriftlich mitteilen.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich Ihres Hauses beantwortet.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär Berkhan, ich hatte gehofft, auch noch den Bereich des Ministeriums für Verteidigung aufrufen zu können. Wir sind aber jetzt zeitlich am Ende der Fragestunde.
Ich schließe die heutige Sitzung des Deutschen Bundestages und berufe die nächste Sitzung auf Donnerstag, den 18. Oktober, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.