Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.
Folgende amtliche Mitteilung wird ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat am 25. November 1969 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Böhme, Müller , Müller (Remscheid) und Genossen betr. Anweisung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zu § 44 AFG — Drucksache VI/45 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache VI/87 verteilt.
Ich rufe als einzigen Punkt der Tagesordnung auf:
Fragestunde
— Drucksachen VI/94, VI/76 —
Hier liegen uns Dringliche Mündliche Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen vor. Herr Bundesminister Scheel ist zur Beantwortung hier.
Ich rufe die Frage i der Dringlichen Mündlichen Fragen von Herrn Abgeordneten Dr. Kliesing auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß zwischen der veröffentlichten amerikanischen Interpretation zum Thema der europäischen Option und den diesbezüglichen Äußerungen des sowjetischen Außenministers vor dem Obersten Sowjet am 24. November 1969 ein Widerspruch besteht?
Herr Bundesminister Scheel!
Frau Präsidentin, wenn Sie mir gestatten, darf ich eine kurze Vorbemerkung machen, die sich auf mehrere Fragen bezieht; aber ich werde nachher die Fragen einzeln beantworten. Die Fragen 1, 2, 4, 5, 6 und 7 befassen sich insgesamt mit dem Komplex der sogenannten europäischen Option, und zwar im Lichte der Äußerung des sowjetischen Außenministers Gromyko am 24. November 1969. Ich kann hier zunächst zusammenfassend folgendes sagen. Die Äußerung Außenminister Gromykos stellt keine neue sowjetische Auffassung dar. Sie schließt den Sonderfall der Rechtsnachfolge eines Staatenzusammenschlusses in den Nuklearstatus eines oder mehrerer der Staaten, aus denen er sich gebildet hat, nicht aus. Nach sowjetischer Auffassung ist dagegen eine Weitergabe von Kernwaffen an Staatengruppierungen oder an Militärbündnisse, die nicht Rechtsnachfolger im eben beschriebenen Sinne
sind, ausgeschlossen. Genau dies ist die Auffassung, die in der sechsten amerikanischen Interpretation niedergelegt ist.
Jetzt komme ich zur Beantwortung der Frage 1. Ein Widerspruch besteht daher nicht, Herr Kollege.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kliesing.
Herr Minister, da der sowjetische Außenminister von Staatengruppen und Militärbündnissen gesprochen hat und da die amerikanische Interpretation Nr. 6 sagt, es genüge schon, wenn sich die Staaten im Bereich der äußeren Sicherheit einschließlich der Verteidigung und aller mit der äußeren Sicherheit zusammenhängenden Angelegenheiten der Außenpolitik zusammenschlössen, d. h. unter Aufrechterhaltung ihrer Souveränität im übrigen, frage ich Sie, ob Sie tatsächlich der Auffassung sind, daß diese amerikanische Interpretation und die Interpretation, die der sowjetische Außenminister gegeben hat, inhaltsgleich sind.
Ja, sie sind insofern inhaltsgleich, als es bei den Äußerungen des sowjetischen Außenministers nicht um die Staatensukzession, sondern um die Weitergabe von Atomwaffen geht. Das ist genau das gleiche, was auch in der Interpretation Nr. 6 der Vereinigten Staaten genannt ist. Es heißt in dieser Interpretation Nr. 6 — vielleicht darf ich sie noch einmal zu Gehör bringen —:
Der Vertrag behandelt das Problem der europäischen Einheit und würde die Rechtsnachfolge eines neuen föderierten europäischen Staates in den Nuklearstatus eines seiner schon vorher vorhandenen Bestandteile nicht ausschließen.
Nach dieser Interpretation wäre aber auch die Weitergabe von Atomwaffen durch die Vereinigten Staaten an einen voll föderierten europäischen Staat nicht möglich.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kliesing.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Minister, wenn ich Ihre Auffassung auch nicht teile, ins-
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510 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1969
Dr. Kliesing
besondere deshalb nicht, weil es sich ja hier im konkreten Fall nicht um die Weitergabe amerikanischer, sondern um die Übertragung beispielsweise britischer und französischer Atomwaffen handeln würde, möchte ich Sie doch fragen, ob Sie es nicht für notwendig erachten würden, sich angesichts der weittragenden Bedeutung dieses Problems vor der Unterzeichnung des Vertrages durch die Bundesregierung durch Rückfrage bei der sowjetischen Regierung darüber zu vergewissern, daß diese die von Ihnen hier vorgetragene Auffassung teilt.
Herr Kollege, es gibt überhaupt keine Unklarheit in dieser Sache; denn — ich wiederhole es — auch in der Interpretation Nr. 6 der Vereinigten Staaten kann es nur darum gehen, daß ein föderierter Staat mit bestimmten Föderationsmerkmalen die Nachfolge der vorhandenen Nuklearstaaten antritt. Hier geht es nicht um die Weitergabe von Atomwaffen, sondern um die Übernahme eines vorhandenen Nuklearstatus. Auch die Vereinigten Staaten könnten nach ihrer eigenen Interpretation und nach ihrem Atomic Energy Act an eine solche Föderation nicht weitergeben. Es besteht eine völlige Übereinstimmung, sogar bis in die Formulierungen hinein. Vielleicht mag Ihnen die Sache etwas deutlicher werden, wenn ich aus dem Atomic Energy Act den § 91 zitiere, der die Weitergabe von Atomwaffen in Friedenszeiten an andere Staaten oder Staatengruppen nicht erlaubt. Dazu hat der Außenminister Dulles seinerzeit gesagt — und das zeigt, wie hier die amerikanische Haltung ist -:
Das Gesetz enthält so, wie ich es sehe, keine Bestimmung, welche die Weitergabe vollständiger Waffen von den Vereinigten Staaten in Gewahrsam irgendeines anderen Staates gestattet, und meines Wissens
— und das ist vielleicht noch wichtiger —
enthält das Gesetz keine Bestimmung, welche die Weitergabe von Waffen überhaupt an irgend jemand gestattet.
Herr Kollege Kliesing, auf Grund dieser gesetzlichen Einschränkungen wurden die bestehenden NATO-Regelungen getroffen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Freiherr von und zu Guttenberg.
Herr Außenminister, woher nimmt denn die Bundesregierung die Sicherheit, daß die Sowjetunion die Sukzession, die nach amerikanischer Auffassung eine europäische Option ermöglichen soll, nicht als Weitergabe von Atomwaffen — auf welchem Wege auch immer, wie Herr Gromyko gesagt hat — auslegen wird?
Zunächst einmal aus der Tatsache, daß die Sowjetunion auch im Zusammenhang mit der Erklärung des Außenministers Gromyko bei der Ratifizierung die
ihr bekannten Interpretationen der Vereinigten Staaten nicht in Zweifel gezogen hat — und die Interpretation Nr. 6 gehört dazu; sie ist ja eine offene Interpretation —, aber außerdem aus der Literatur in der Sowjetunion selbst. Hier hat Professor Schostow in der Zeitschrift „Meshdunarodnaja Schisn" dieses Thema behandelt und festgestellt, daß die Weitergabe an Staaten, Staatengruppen und militärische Bündnisse ausgeschlossen sei; nicht ausgeschlossen — so stellt er fest — sei der Sonderfall der Föderation, eines Staatenbundes. Hier wird also die Identität mit der Auffassung der Vereinigten Staaten sichtbar.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Jung.
Herr Minister, ist es richtig, daß der Atomic Energy Act und insbesondere der von Ihnen angesprochene § 91, der inhaltlich genau das bestimmt, was Außenminister Gromyko dargelegt hat, nach Inkrafttreten des Atomwaffensperrvertrages in Kraft bleibt?
Das ist richtig.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Marx.
Herr Bundesaußenminister, nachdem Sie soeben den Professor aus „Internationales Leben" zitiert haben, möchte ich Sie fragen: Welchen Wert würden Sie dieser Äußerung und im Vergleich dazu einer sowjetischen Note zur Lage in der Bundesrepublik vom 28. Januar 1967 zumessen, in der eine ganze Reihe von Äußerungen enthalten sind, die dem widersprechen, was Sie soeben andeuteten, und in der die Behauptung aufgestellt wird, daß es in unserem Lande nicht nur Kommissionen, Ausschüsse usw., sondern auch größere Konzerne und Forschungszentren gebe, die sich gemeinsam zu einem Raketen- und Atomkartell zusammengeschlossen hätten und den revanchistischmilitaristischen Kräften den Vorwand lieferten, dort atomare militärische Munition herzustellen?
Herr Kollege, ich brauche nicht zu sagen, daß ich eine solche Behauptung nicht unterstützen, sondern sie zurückweisen würde. Aber sie steht in keinem Zusammenhang mit dem hier Gefragten.
Herr Abgeordneter Dr. Marx, diese Frage wird später möglicherweise noch einmal kommen; aber in diesem Zusammenhang war sie nicht zulässig.
Verzeihen Sie, Frau Präsidentin, ich habe gefragt, weil der Herr Außenminister einen Professor aus einer sowjetischen Zeitschrift zitiert hat, und ich wollte gern
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Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1969 511
Dr. Marx
wissen, ob nicht eine sowjetische Note an die Bundesregierung in den Augen des Herrn Außenministers schwergewichtiger sei als ein solch einzelner herausgelöster Satz.
Herr Kollege, die sowjetische Note bezieht sich auf einen völlig anderen Tatbestand,
während das, was ich zitiert habe, präzise diesen Tatbestand betraf. Darin liegt der Unterschied.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg.
Herr Bundesminister, nachdem Sie diesen Professor aus einer sowjetischen Zeitschrift zitiert haben, darf ich fragen: Was hat die Bundesregierung unternommen, um festzustellen, daß die Meinung dieses Professors authentisch ist, daß die sowjetische Regierung also mit dieser Meinung übereinstimmt?
Herr Kollege, für die Bundesregierung gibt es überhaupt keinen Zweifel an der Interpretation, sowohl der Interpretation Nr. 6 der Vereinigten Staaten als auch des Textes des Außenministers Gromyko. Wenn es bei der Opposition Zweifel gibt, so kann ich mir zwar vorstellen, daß die Opposition hier fragt; aber sie muß hier die Antwort der Bundesregierung erwarten und nichts anderes.
Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg.
Herr Bundesminister, nachdem Sie den Text aus der sowjetischen Zeitschrift hier in das Plenum eingeführt, ihm dadurch also eine offizielle Bedeutung gegeben haben, darf ich Sie noch einmal fragen: Was hat die Bundesregierung getan, um sich zu vergewissern, daß genau die Auffassung, die Sie da vorgelesen haben, tatsächlich der sowjetischen Meinung entspricht? Welche Kontakte zur sowjetischen Regierung haben in dieser Frage bestanden?
Herr Kollege, die Bundesregierung ist der Meinung, daß es solcher Kontakte nicht bedarf
das wird aus der nächsten Frage hervorgehen —, weil die Äußerung des sowjetischen Außenministers so klar ist, daß es keiner weiteren Interpretation bedarf.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Freiherr von und zu Guttenberg.
Herr Außenminister, welche Bedeutung würden Sie gegenüber dem von Ihnen zitierten sowjetischen Professor einer Äußerung des offiziellen Sowjetdelegierten Roschtschin in Genf zumessen, der im März 1966 dort ziemlich wörtlich erklärt hat: Die europäische Option gestatte automatisch die Ausbreitung von Kernwaffen und müsse deshalb als ein Schlupfloch unterbunden werden?
Herr Abgeordneter, mir ist der Zusammenhang nicht bekannt, in dem Roschtschin das gesagt haben soll.
- Das kann ja wohl nicht sein, meine Kollegen. Ich
müßte erst einmal den Text prüfen. Aber ich darf noch einmal wiederholen, daß das, was der Außenminister Gromyko zu dem hier erfragten Tatbestand gesagt hat, die Sukzessionstheorie nicht ausschließt, sondern sie geradezu zum Inhalt hat.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Birrenbach.
Herr Bundesaußenminister, ist Ihnen bekannt, daß in den Sitzungen der Genfer Konferenz der 9. Session unmittelbar vor der endgültigen Einigung der Vereinigten Staaten und der Sowjetunion über den Text der Art. 1 und 2 — nachdem Mister Forster, der Abrüstungsbeauftragte, den Begriff der sogenannten Verfügungsgewalt definiert hatte — der sowjetische Vertreter zu der Erklärung von Mister Forster, daß nichtnukleare NATO-Mitglieder keine ungerechtfertigte Verfügungsgewalt bekämen, erklärt hat, diese Äußerung sei völlig unbefriedigend, da die Vereinigten Staaten den Begriff „Verfügungsgewalt" in einer beschnittenen — curtailed — und limitierten Form definiert hätten?
Herr Kollege, hier handelt es sich wieder um einen anderen Tatbestand, nämlich um die Interpretation des Begriffes Verfügungsgewalt, über die wir ja nachher im Ausschuß noch sprechen werden.
Aber die Frage hängt auch nicht mit dem Tatbestand der Staatensukzession zusammen, mit dem wir es hier ganz allein zu tun haben.Ich wiederhole noch einmal: das, was der sowjetische Außenminister gesagt hat, schließt diese Sukzession nicht aus, ja, er ist in Kenntnis der Interpretation Nr. 6 der Vereinigten Staaten gewesen und hat sie schweigend hingenommen und nichts dazu weiter gesagt.Ich bin nicht sicher, meine verehrten Kollegen, ob es zweckmäßig ist, diesen für uns günstigen Tatbestand durch die Diskussion, die wir hier darüber anstellen, möglicherweise in Frage zu stellen.
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512 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1969
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Birrenbach. — Ich bitte aber zugleich, doch zu bedenken, daß wir noch sechs weitere Fragen zu diesem Tatbestand haben und daß genau geprüft werden muß, an welche Stelle diese Fragen jedesmal am besten passen.
Herr Bundesaußenminister, Sie haben eben zugegeben, daß die zuletzt genannte Frage das Problem der Sukzession nicht berührt. Geben Sie mir auch weiterhin zu, daß die Antwort des sowjetischen Außenministers Gromyko alle Arten von europäischen oder atlantischen MLF- oder ANF-Lösungen auch auf der Basis rein defensiver Waffen ausschließt?
Herr Kollege, Sie kennen die Geschichte von MLF ganz genau. Ich darf darauf hinweisen, daß die ausgeschlossenen Arten durch den Atomic Energy Act der Vereinigten Staaten immer ausgeschlossen gewesen sind und ausgeschlossen bleiben.
Herr Abgeordneter Dr. Birrenbach, Sie haben nur zwei Fragen.
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Klepsch.
Herr Außenminister, darf ich einige Ihrer Antworten so verstehen, daß die Bundesregierung zur Klärung des Sachverhalts hinsichtlich des sowjetischen Standpunktes sich darauf beschränkt hat, diesen Artikel des sowjetischen Professors, den Sie zitiert haben, heranzuziehen?
Herr Kollege, ich habe ihn nur hilfsweise zur Interpretation hier zitiert. Aber wir messen diesem Artikel keine ausschließliche Bedeutung bei.
Damit ich es Ihnen interpretieren kann, meine Kollegen.
Darf ich weiter fragen, nachdem Sie diesem Artikel keine Bedeutung beimessen
Keine amtliche Bedeutung, um das richtigzustellen.
Gut, nachdem Sie ihm keine amtliche Bedeutung beimessen, frage ich -
angesichts der hier schon zahlreich vorgetragenen
Äußerungen der sowjetischen Seite, die eine andere Interpretation durchaus ermöglichen , in welcher Weise Sie angesichts dieser Situation eine Klärung des sowjetischen Standpunktes herbeigeführt haben.
Herr Kollege, Sie sagen, daß hier andere sowjetische Meinungen vorgetragen worden sind. Keine dieser Meinungen bezog sich auf den von Ihnen erfragten Tatbestand, sondern alle bezogen sich auf andere Tatbestände. Ich habe diesen Artikel aus einer sowjetischen Zeitschrift, der sich speziell auf diesen Tatbestand bezieht, nur herangezogen. Ich kann mir im übrigen gar nicht vorstellen, daß in einer sowjetischen Zeitschrift ein Artikel zur Interpretation dieser Dinge erscheint, der nicht in etwa mit der Regierungspolitik in Übereinstimmung sein würde.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Jung.
Herr Minister, teilen Sie meine Auffassung, daß die Frage einer europäischen Option in den Äußerungen des sowjetischen Außenministers überhaupt nicht berührt wird, sondern daß es sich hierbei vielmehr um die schon seit langem bekannte amerikanische Interpretation handelt, daß nur ein politisch geeintes Europa — und hier sind bestimmte Kriterien gesetzt die Nachfolge der bestehenden europäischen Nuklearwaffenstaaten, Frankreich und Großbritannien, eventuell einmal antreten könnte?
Herr Kollege, ich teile diese Auffassung. Dieser Punkt kommt ja nachher in weiteren Fragen noch einmal vor und wird dort von mir noch einmal beantwortet werden.
Eine Zusatzfrage? — Bitte sehr!
Herr Minister, haben nicht in Vorbereitung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Opposition noch einmal abschließende Besprechungen zwischen der Bundesregierung und der sowjetischen Regierung stattgefunden, in denen alle strittigen Fragen noch einmal geklärt worden sind, und zwar, wie es in Ihrer Antwort damals hieß, zufriedenstellend geklärt worden sind?
Herr Kollege, ich habe in der Diskussion um die Große Anfrage diesen Tatbestand erwähnt. Es haben zu mehreren Punkten Verhandlungen, Besprechungen mit der sowjetischen Regierung stattgefunden, und sie haben — mit Ausnahme eines Punktes - zu zufriedenstellenden Ergebnissen geführt. Ich habe gesagt, in welchem Punkt wir die Verhandlungen in eine andere Phase hinein verschieben mußten. Aber
Deutscher Bundestag — 6, \\Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1969 513
Bundesminister Scheel
dies war nicht eine Entscheidung dieser Bundesregierung, sondern es war eine Entscheidung, die schon die vorige Bundesregierung getroffen hatte.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Barzel.
Herr Bundesaußenminister, auf die Frage, ob alle strittigen Punkte mit der Sowjetunion besprochen seien, erwidern Sie: Ja, mit Ausnahme eines einzigen. Habe ich Sie so richtig verstanden?
Mit Ausnahme des Punktes — wir haben natürlich nicht alle — —
— Mit Ausnahme des Punktes, der die Art. 53 und 107 betrifft.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Zimmermann.
Bedeutet das, was Sie gerade gesagt haben, Herr Außenminister, daß in diesen Verhandlungen — da ja alle Punkte besprochen worden sein sollen mit Ausnahme eines einzigen, und den haben Sie jetzt namentlich genannt, nämlich Art. 53 und 107 — auch die Frage der europäischen Option mit der Sowjetunion besprochen worden ist?
Herr Kollege, ich habe gesagt, die Fragen, die wir besprochen haben, sind geklärt worden. Ich habe nicht gesagt, daß alle Punkte dieses Vertrages mit der Sowjetunion besprochen worden sind.
- Meine Kollegen, die Punkte, die wir mit der Sowjetunion besprochen haben, habe ich im einzelnen in der Debatte um die Große Anfrage hier vorgetragen, nämlich: die friedliche Nutzung der Kernenergie, die Resolution 255 und den von mir soeben genannten Punkt sowie die Kostenfrage. Ich habe alle Punkte, die wir besprochen haben, die einer Aufklärung bedürfen, hier im einzelnen vorgetragen. Natürlich haben wir nicht den ganzen Vertrag mit der Sowjetunion besprochen. Aber das ist Ihnen ja bekannt.
— Meine Kollegen, daß muß Ihnen ja bekannt sein, weil es hier vorgetragen worden ist.
Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Barzel.
Herr Bundesaußenminister, haben Sie mit der Sowjetunion die Interpretation des Punktes „europäische Option" und des Punktes „indirekte Verfügungsgewalt" besprochen?
Nein. Das habe ich auch nie hier gesagt.
— Nein, ich habe das hier nie gesagt.
— Meine verehrten Kollegen, ich weiß nicht, warum das eines so großen Beifalls bedarf.
Ich wiederhole noch einmal, die Kollegen, die an der Diskussion über die Große Anfrage der CDU/ CSU-Fraktion teilgenommen haben, werden hier gehört haben, daß ich im einzelnen dargelegt habe, welche Punkte wir mit der Sowjetunion besprochen haben. Das ist hier dargelegt worden. Wenn Sie das nicht gehört haben, meine Kollegen, ist das wirklich nicht meine Sache. Von diesen Punkten ist eine Frage nicht geklärt worden. Das habe ich eben Herrn Kollegen Barzel gesagt. Ich habe ihm gesagt, welche Frage nicht geklärt worden ist. Die anderen Fragen, die wir mit der Sowjetunion besprochen und hier einzeln genannt haben, sind geklärt worden.
Niemand hat jemals gesagt, daß wir den gesamten Vertrag mit der Sowjetunion durchgesprochen hätten. Niemals hat das jemand gesagt.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Wienand.
Herr Minister, gehe ich von der richtigen Annahme aus, daß auch Verhandlungen zwischen Amerika und den zur Zeit im Besitz von Atomwaffen befindlichen europäischen Staaten stattgefunden haben, daß auf Grund dessen dann Verhandlungen mit Amerika und Rußland stattgefunden haben und daß auf Grund dessen alles, was jetzt als Sukzession bezeichnet wird, insofern hypothetischen Charakter hat, als die beiden in Frage kommenden europäischen Atommächte auch ihren Willen erklärt und sich darüber zu äußern haben, was nachher sein wird, wenn es zu einer europäischen Einigung kommt?
Herr Kollege, eine europäische Option kann nicht von der Bundesrepublik allein bestimmt werden, sondern erfordert natürlich die Mitwirkung derjenigen europäischen Staaten, um die es sich handelt. Insoweit
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514 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1969
Bundesminister Scheelist mit allen Staaten verhandelt worden. Das Ergebnis geht eindeutig aus der Antwort der Vereinigten Staaten betreffend die europäische Option hervor, die ich soeben verlesen habe.
Zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Wienand.
Darf ich daraus schließen, daß diese Staaten ihr eigenes Sicherheitsinteresse bei diesen Verhandlungen so interpretieren, daß sie auch für eine eventuell in Frage kommende Sukzession ihre Interessen gewahrt sehen?
Das ist zu unterstellen.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Jenninger.
Herr Bundesaußenminister, habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie vorhin gesagt haben, der amerikanische McMahon Act verbiete eine Hardware-Lösung im Sinne von MLF oder ANF? Wenn ja, möchte ich Sie fragen, ob Ihnen bekannt ist, daß die amerikanische Regierung wiederholt, und zwar nach Abschluß des McMahon Act, erklärt hat, daß einer Hardware-Lösung der McMahon Act nicht entgegenstehe.
Es handelt sich hier — ich habe es soeben gesagt — um § 91 des Atomic Energy Act, zu dem dann — ich habe das interpretiert — der Außenminister noch weitere Ausführungen gemacht hat. § 91 erlaubt die Weitergabe von Atomwaffen in Friedenszeiten an andere Staaten oder Staatengruppen nicht. Es ist von Außenminister Dulles hinzugefügt worden — das sind Informationen allerjüngsten Datums, die wir noch einmal eingeholt haben —, daß seines Wissens das Gesetz keine Bestimmung enthalte, welche die Weitergabe von Waffen überhaupt an irgend jemanden gestatte. Vorher wird von Staaten und Staatengruppen gesprochen.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten von Wrangel.
Herr Minister, der Kollege Flämig hat gefragt, ob dies eine abschließende Besprechung mit der Sowjetunion gewesen sei. Darf ich Sie noch einmal fragen, ob es sich angesichts der Mitteilung, die Sie soeben gemacht haben, um eine abschließende Besprechung mit der Sowjetunion gehandelt hat.
Mit Ausnahme des von Herrn Kollegen Barzel genannten Teils ja. Dieser wird in eine andere Verhandlung hineingebracht. Aber ich wiederhole, das war schon eine Entscheidung der vorhergehenden Bundesregierung.
Herr Dr. Kliesing, Sie hatten schon zwei Zusatzfragen zu dieser Frage. Vielleicht sparen Sie sich Ihre Frage auf.
Herr Dr. Bußmann, eine Zusatzfrage.
Herr Außenminister, entspricht die hier von Ihnen vertretene Politik den Grundsätzen, die im Bericht des Verteidigungs- und Rüstungsausschusses der Westeuropäischen Union vom 19. September 1968 zum Ausdruck kommen, in dem es heißt, daß der Nichtweitergabevertrag lediglich zwei Beschränkungen mit sich bringen würde, a) : derzeitige Nichtkernwaffenstaaten dürfen keine Kernwaffen empfangen, b) : eine europäische Gemeinschaft darf Kernwaffen erst dann in ihre Souveränität nehmen, wenn diese Gemeinschaft straff genug zentralisiert ist, um sämtliche Aufgaben wahrzunehmen, welche Belange ihrer äußeren Sicherheit berühren? Es wird dann hinzugefügt:
Der Ausschuß dürfte zu der Auffassung gelangen, daß diese beiden Beschränkungen mehr oder weniger hypothetischer Natur sind und keine grundsätzlichen Einwendungen gegen den Vertrag rechtfertigen.
Das, was ich hier sage, entspricht dieser Politik. Ich möchte den Grad der Föderation, der gefordert wird, in der Interpretation der Amerikaner hier noch einmal darstellen. Es heißt hier:
Ein neuer föderierter europäischer Staat müßte die Kontrolle über alle Aufgaben im Bereich seiner äußeren Sicherheit ausüben einschließlich der Verteidigung und aller die äußere Sicherheit betreffenden außenpolitischen Angelegenheiten, brauchte jedoch nicht so zentralisiert sein, daß er sämtliche Regierungsaufgaben übernähme.
Dieser verhältnismäßig hohe Grad der Föderation eines europäischen Staates ist nach unserer Meinung für eine europäische Föderation, die über Atomwaffen verfügen kann, erforderlich.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 2 des Herrn Abgeordneten Freiherr von und zu Guttenberg auf:
Wird die Bundesregierung nach den bekanntgewordenen Äußerungen Gromykos Schritte unternehmen, um vor der Unterschriftsleistung sicherzustellen, daß die Sowjetregierung die amerikanische Interpretation zur europäischen Option anerkennt?
Herr Kollege, da zwischen der Äußerung des sowjetischen Außenministers und der amerikanischen Interpretation zum Thema europäische Option kein Widerspruch besteht, fehlt der Anlaß, Schritte zu unternehmen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Freiherr von und zu Guttenberg.
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Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1969 515
Herr Außenminister, nachdem die Sowjetsprecher während der Genfer Verhandlungen eine europäische Option ausdrücklich als eine Weitergabe von Atomwaffen dargestellt haben und nachdem Sie erklärt haben, daß Sie es nicht als notwendig ansehen, mit der Sowjetunion hierüber noch einmal zu sprechen, frage ich Sie, ob nicht bei einem Vertrag, der der Entspannung dienen soll, alles darangesetzt werden muß — auch in einem Gespräch mit der Sowjetunion —, um zu verhindern, daß in einer entscheidenden Frage nach der Unterschrift unter diesen Vertrag Meinungsverschiedenheiten auftreten, die weitere Spannungen hervorrufen können.
Herr Kollege, es kommt auch darauf an, welche Art von europäischer Option zur Grundlage der Überlegungen gemacht wird. Sie müßten hier schon den präzisen Text, auf den Sie sich beziehen, zur Verlesung bringen. Nicht alle Arten europäischer Option sind als Staatensukzessinnen zu begreifen, die automatisch in den Status der europäischen Nuklearmächte hineinwachsen. Was diesen Punkt angeht, so dekken sich unsere Auffassungen allerdings vollkommen mit denen der Vereinigten Staaten.
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Freiherr von und zu Guttenberg.
Herr Außenminister, halten Sie es für gänzlich ausgeschlossen, daß die Sowjetregierung mit dem Begriff „Staatengruppe", den Herr Gromyko gebraucht hat, auch einen nicht voll föderierten europäischen Zusammenschluß verstehen könnte?
Ich halte es für sicher, daß die Sowjetunion bei ihrer Interpretation die amerikanische Interpretation Nr. 6 nicht nur kannte, sondern sie auch berücksichtigt hat.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Kliesing.
Herr Minister, da Sie vorhin gesagt haben, es sei nicht der gesamte Vertrag mit der Sowjetunion, die ja immerhin einer der wichtigsten Vertragspartner ist, durchgesprochen worden, und da inzwischen von Ihnen bzw. meinem Freunde Barzel hier bereits drei derartige Komplexe, über die nicht gesprochen worden ist — darunter auch die hier zur Diskussion stehende europäische Option —, genannt worden sind, Frage ich Sie: Halten Sie es nicht im deutschen Interesse für zwingend geboten, das Versäumte vor der Unterschrift nachzuholen?
Herr Kollege, ich bin ganz überrascht darüber, welchen Wert die Opposition darauf legt, mit der Sowjetunion über den NV-Vertrag zu verhandeln. Das ist früher wohl nicht der Fall gewesen;
dies ist ja von den Regierungsparteien angeregt worden.
Ich möchte hier noch einmal wiederholen, daß wir in den Punkten, in denen eine Klärung für alle Beteiligten nützlich erschien, eine solche Klärung herbeizuführen versucht haben. Das ist — mit der Ausnahme des einen von mir genannten Punktes — gelungen. Alle Punkte, über die wir verhandelt haben, sind hier — ich muß das wiederholen, damit kein Irrtum entsteht — vorgetragen worden. Niemand ist je darüber im unklaren gewesen, daß wir über den Vertrag mit der Sowjetunion nicht vom ersten bis zum letzten Punkt verhandelt haben. Es konnte auch nicht Sinn solcher Verhandlungen sein.
Die Fragen, die wir behandelt haben, sind Ihnen allen bekannt gewesen, und die Antwort darauf habe ich gegeben.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Ollesch.
Herr Bundesminister, zurückkommend auf die Fragen des Kollegen Herrn von Guttenberg, daß die Spannungen erhöht werden könnten oder die Spannungen nicht abgebaut werden würden, wenn noch ungeklärte Fragen bestünden, frage ich Sie: Ist es nicht so, daß die Entspannung hauptsächlich dadurch herbeigeführt wird, daß wir den Atomwaffensperrvertrag recht bald unterschreiben?
Herr Kollege, ich bin der Meinung, daß es richtig gewesen ist, daß sich die Bundesrepublik durch ihre Regierung alle Mühe gegeben hat, nicht nur den Vertragstext zu verbessern, sondern jede nur denkbare Unklarheit durch Interpretationen der wesentlichen Vertragspartner auszuräumen.
Dies ist nun geschehen. Jetzt ist es an der Zeit,
die Entscheidung darüber zu treffen. Daß es über diese Entscheidung unterschiedliche Meinungen geben mag, schließe ich nicht aus.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Kiesinger.
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516 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1969
Herr Außenminister, ich muß Sie angesichts Ihrer Bemerkung, daß es jetzt eine widersprüchliche Haltung der CDU gegenüber früherem Verhalten, vielleicht auch gegenüber der Regierung der vorigen Koalition gebe, fragen: Haben Sie nicht bemerkt, daß ich selbst, als Bundeskanzler, und meine politischen Freunde ein Haupthindernis für die Unterzeichnung dieses Vertrages darin sahen, daß wir vor der Unterzeichnung unser Gesamtverhältnis zur Sowjetunion zu klären versuchen müßten? Dazu gehören auch alle entscheidenden Punkte dieses Vertrages.
Herr Dr. Kiesinger, ich darf noch einmal wiederholen, was ich eben gesagt habe. Ich meinte nicht die vorige Regierung, sondern ich meinte die CDU/CSU,
die Opposition. Ich habe die CDU; CSU ja so genannt.
Die Bereitschaft der CDU/CSU, über diesen Vertrag mit der Sowjetunion zu verhandeln, war in der Vergangenheit sehr gering.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Mischnick.
Herr Bundesaußenminister, trifft es zu, daß nach den Stellungnahmen der Sowjetunion vom 6. Februar und 5. März 1969 keine weiteren Rückfragen auf die damals gegebenen Darlegungen der Sowjetunion von der Bundesregierung erfolgt sind,
und sind die Richtlinien der Politik so gewesen, daß eine Rückfrage nicht möglich war?
Das trifft zu, Herr Kollege.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Barzel.
Herr Bundesaußenminister, sind Sie bereit, den Akten Ihres Amtes — die Sie möglicherweise noch nicht haben lesen können —
zu entnehmen, daß die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in allen Gesprächen mit Ihrem Herrn Amtsvorgänger der Auffassung war, daß die Fragen, die mit der Sowjetunion zu klären seien und die speziell deutsche Fragen seien, v o r der Unterschrift, daß dagegen andere Fragen vor der Ratifikation geklärt
sein müßten; und sind Sie vielleicht bereit, den Kollegen Ollesch darüber zu unterrichten, daß der Einmarsch in die Tschechoslowakei trotz des Artikels 13 der Präambel dieses Vertrags nach der Paraphierung dieses von ihm als Entspannung bezeichneten Vertrages erfolgt ist?
Herr Kollege, zum ersten Teil Ihrer Frage muß ich Ihnen zugestehen, daß ich die diesen Vertrag betreffenden Schriftstücke weiß Gott nicht alle gelesen habe.
Sachverständige in meinem Ministerium haben mir erklärt, dazu bedürfe es sieben bis acht Monate intensiven Studiums.
— Nein, Herr Kollege, ich bin ja noch nicht zu Ende. Ich beziehe mich hier nicht auf Ihre Unterhaltungen mit meinem Vorgänger, sondern auf die Haltung der Fraktion, die hier sichtbar geworden ist. Das ist das, was ich gesagt habe.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Brandt.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege Scheel, würden Sie mir freundlicherweise bestätigen, daß ich mich recht erinnere, daß das, was die Opposition heute in diesem Hause zu diesem Gegenstand gegenüber der Sowjetunion für klärungsbedürftig hält, ausdrücklich nicht in den Beschluß aufgenommen worden ist, den das vorige Bundeskabinett am 13. August zu diesem Gegenstand gefaßt hat.
Herr Kollege Brandt,
ich wiederhole noch einmal das, was ich eben gesagt habe. Die von mir hier aufgeführten vier Komplexe, die wir mit der Sowjetunion verhandelt haben, beruhten auf einer Entscheidung der Bundesregierung, und zwar der vorigen Bundesregierung, der die CDU ja angehörte und in der sie den Bundeskanzler stellte.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Brandt.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege Scheel, darf ich weiter annehmen, daß wir miteinander darin übereinstimmen, daß das Mißtrauen gegenüber der Politik unseres Hauptverbündeten, der Vereinigten Staaten,
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Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1969 517
Brandtdas aus vielen der hier gestellten Fragen hervorgeht, nicht gerechtfertigt ist?
Ich bestätige das, Herr Bundeskanzler, und darf noch einmal darauf hinweisen, daß wir uns bei unserer Haltung auf die Interpretation der Vereinigten Staaten beziehen, die wir für völlig befriedigend halten, und daß wir der Meinung sind, daß die Äußerungen des sowjetischen Außenministers Gromyko, der diese Interpretation genau kennt, die darin enthaltenen Möglichkeiten nicht ausschließen.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Kiesinger.
Herr Außenminister, darf ich Sie fragen, ob Sie aus dieser Debatte den Eindruck gewonnen haben, daß die CDU/CSU-Fraktion zu diesen Fragen durch ein Mißtrauen gegenüber den Vereinigten Staaten bewegt wird oder vielmehr aus dem Bedürfnis heraus, sich gegen jede gefährliche Eventualität, die aus der Unterzeichnung des Vertrages von seiten der Sowjetunion kommen könnte, abzusichern.
Herr Kollege Dr. Kiesinger, ich habe den Eindruck gewonnen, daß es über diesen Vertrag fundamentale Auffassungsunterschiede gibt. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß dieser Vertrag dem Frieden auf der Welt dient.
Sie ist der Meinung, daß dieser Vertrag geeignet ist, die Weitergabe von Atomwaffen zu verhindern. Sie ist der Meinung, daß wir es erreicht haben, daß die friedliche Nutzung der Kernenergie durch diesen Vertrag nicht behindert ist. Sie ist der Meinung, daß eine europäische politische Entwicklung durch den Vertrag nicht blockiert wird. Und weil sie das festgestellt hat und diese Meinung teilt, wird sie eine Entscheidung treffen, diesen Vertrag zu unterzeichnen.
Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Freiherr von und zu Guttenberg.
Herr Bundesaußenminister, darf ich Sie bitten, die Frage von Herrn Kollegen Dr. Kiesinger zu beantworten,
ob Sie nämlich aus dieser Diskussion hier den gleichen Eindruck wie der Herr Kollege Brandt haben, daß die CDU/CSU ein Mißtrauen gegen die Amerikaner erfülle, oder nicht vielmehr den Eindruck, daß
wir berechtigten Anlaß haben, anzunehmen und zu befürchten, daß die Sowjetunion uns mit diesem Vertrag Unannehmlichkeiten machen wird?
Herr Kollege von Guttenberg, ich habe Verständnis für die Oppositionspartei
— überlassen Sie doch die Formulierung der Antwort mir, meine Kollegen —, jede, auch die geringste Kleinigkeit bei einem so wichtigen Vertrag aufgehellt zu wissen.
Aber es unterliegt doch keinem Zweifel, daß dann, meine Kollegen, wenn eine Frage geklärt ist, weitere Versuche der Art, wie Sie sie nach Klärung der Frage — und sie ist geklärt — hier machen, den Eindruck erwecken können, darin stecke ein Mißtrauen nicht nur gegen die Sowjetunion, sondern auch gegen die Abmachungen, die wir mit unseren Partnern im Westen haben.
Meine Herren und Damen, wir haben noch eine Viertelstunde Fragezeit, und wir haben noch fünf Fragen. Wenn das Haus Wert auf die Beantwortung dieser Fragen legt, bitte ich doch, sich in der Stellung von Zusatzfragen ein wenig zu beschränken. Ich lasse jetzt grundsätzlich nur noch eine Zusatzfrage pro Redner zu, würde aber bitten, Motivforschungen und ähnliches auf eine andere Gelegenheit zu vertagen und hier nur zur Sache selbst zu fragen.
Meine Herren und Damen, das sage ich für das ganze Haus — einschließlich Regierungsbank, um das ganz deutlich und neutral zu sagen. Ich lasse jetzt nur noch drei Zusatzfragen zu und bitte, damit diese Frage abzuschließen. - Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jung.
Herr Minister, trifft es zu, daß die CDU/CSU den wiederholten Aufforderungen verschiedener Redner in der Debatte um den NV-Vertrag am 12. November, die vermeintlich noch nicht geklärten Fragen bezüglich der Sowjetunion zu präzisieren, bisher nicht nachgekommen ist?
Herr Kollege, ich muß zugunsten der Oppositionspartei sagen, daß der Tatbestand, der hier erfragt wird, ein neu aufgetretener Tatbestand ist — nach einer Äußerung des sowjetischen Außenministers.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Schulze-Vorberg.
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518 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1969
Herr Bundesminister, da Sie soeben einräumten, daß Sie — was bei Ihrer kurzen Amtszeit zu verstehen ist — die wichtigen Dokumente noch nicht gelesen haben,
andererseits aber jetzt unterschreiben wollen, darf ich ganz präzise zu diesem Punkt fragen: Ist Ihnen bewußt, daß die Bundesrepublik Deutschland unmittelbarer Vertragspartner auch der Sowjetunion wird, daß uns insofern also eine Interpretation der Amerikaner nur bedingt hilft? Was hat die Bundesregierung getan, um präzise zu erfahren, wie die Sowjetunion in diesen entscheidenden Fragen denkt?
Dies ist kein Vertrag zwischen der Bundesrepublik und der Sowjetunion,
sondern ein multilateraler Vertrag, an dem über hundert Staaten beteiligt sein werden.
Wir kommen gar nicht darum herum, uns auf die Interpretation dessen zu konzentrieren, was der Außenminister Gromyko gesagt hat. Ich habe Ihnen zum wiederholten Male die Meinung der Bundesregierung dargelegt. Sie sind anderer Meinung; darüber werden wir wahrscheinlich heute nicht hinwegkommen, Herr Kollege.
Eine Zusatzfrage
— die letzte — von Herrn Abgeordneten Dr. Barzel.
Herr Bundesaußenminister, halten Sie, um mit Ihren Worten zu sprechen, die drei mit der Sowjetunion nicht geklärten Fragen
— Art. 53, Art. 107: indirekte Verfügungsgewalt und europäische Option — wirklich für „Kleinigkeiten", oder halten Sie sie nicht vielmehr für wesentliche Inhalte des Vertrages, die dieses Haus kennen muß, um hier die Bestimmtheit des Vertragsinhalts hergestellt zu sehen?
Herr Kollege, ich darf noch einmal darauf hinweisen, daß die mit der Sowjetunion besprochenen Fragen in ihrer Abgrenzung auf Grund eines Beschlusses der vorigen Bundesregierung definiert worden sind. Die CDU war in der vorigen Bundesregierung als Partei vertreten und stellte ihren Kanzler. Wenn damals nicht das Bedürfnis entstanden ist, mit der Sowjetunion die von Ihnen genannten zusätzlichen Komplexe zu besprechen, dann wird man einen Grund dafür gehabt haben. Der Grund besteht noch. Wir haben hier wiederholt erwähnte Fragenkomplexe auch mit der Sowjetunion besprochen, die auf Grund eines Kabinettsbeschlusses der vorigen Bundesregierung umrissen worden sind, und ich habe im einzelnen dargelegt, welches die Beantwortung gewesen ist. Mit Ausnahme eines Fragenkomplexes sind sie zufriedenstellend beantwortet worden.
Ich rufe die Frage 3 des Herrn Abgeordneten Freiherr von und zu Guttenberg auf:
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß die Sowjetunion, angesichts ihrer extensiven Auslegung des Begriffes der Verfügungsgewalt über Kernwaffen, die Zusammenarbeit europäischer Staaten auf friedlichem nuklearem Gebiet als einen Vorstoß gegen den Vertrag bezeichnen könnte?
Herr Kollege, die Bundesregierung teilt die angegebene Befürchtung nicht. Nach einer Meldung der sowjetischen Nachrichtenagentur TASS vom 26. November 1969 stellte der sowjetische Außenminister bei der sowjetischen Ratifizierung des NV-Vertrages fest, daß der Vertrag der friedlichen Nutzung der Kernenergie keine Schranken setzen werde; er eröffne im Gegenteil die Perspektive einer umfassenden Zusammenarbeit auf diesem Gebiete.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Freiherr von und zu Guttenberg.
Herr Bundesminister, sieht die Bundesregierung nicht die Gefahr, daß eine friedliche nukleare Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik und anderen europäischen Staaten von der Sowjetunion als indirekter Zugang zur Herstellung von Atomwaffen bezeichnet und als solcher, wie ja aus der Sowjetnote vom 21. November hervorgeht, als durch den NV-Vertrag verboten angesehen wird, und erinnert sich die Bundesregierung nicht daran, daß die deutsch-britisch-holländische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Gasultrazentrifugen von der Prawda bereits als ein Hintertürchen zum Zugang zu Atomwaffen für die Bundesrepublik bezeichnet wurde?
Herr Kollege, zum ersten Teil Ihrer Frage: Die Kontrolle ist durch den Vertrag so eingerichtet, daß sie genau scheiden kann zwischen der friedlichen Nutzung und der militärischen Nutzung. An dieser Schwelle ist das Kontrollsystem eingerichtet.Ich darf noch einmal betonen, daß der sowjetische Außenminister Gromyko am 26. November festgestellt hat, daß die friedliche Nutzung der Kernenergie ohne Schranken fortgesetzt werden könne, ja daß sich durch diesen Vertrag sogar die Perspektive einer umfassenden Zusammenarbeit auf diesem Gebiet eröffne; ich darf hinzufügen, daß sich ja unsere Verhandlungen mit der Sowjetunion auf diesen Komplex erstreckt haben und daß die Antwort, die uns die Sowjetunion in diesem Punkte gegeben hat, auch dieses Haus befriedigt hat.Was die Gasultrazentrifuge angeht, so beziehen Sie sich auf eine Meldung der Zeitung „Prawda". Die sowjetische Regierung hat diese Meldung nicht
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Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1969 519
Bundesminister Scheeletwa bestätigt, sondern sie hat sich im Gegenteil von dieser Interpretation distanziert.
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Freiherr von und zu Guttenberg.
Herr Außenminister, können wir also annehmen, daß die Bundesregierung in der Hoffnung lebt, daß nach der Unterzeichnung des Vertrages die jahrelang von der Sowjetunion geübte Diffamierung unserer friedlichen nuklearen Forschung und Industrie als Hintertürchen zu Atomwaffen aufhören wird und daß insoweit also die Sowjetunion nach unserer Unterzeichnung ihre Politik uns gegenüber ändern wird?
Herr Kollege, die Bundesregierung wird diesen Vertrag unterzeichnen in der Gewißheit, daß die friedliche Nutzung der Kernenergie in Deutschland ohne Behinderung möglich ist.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Professor Abelein.
Angesichts des Zeitdruckes, unter dem wir hier stehen, frage ich die Bundesregierung, ob sie den Sinn der Fragestunde darin sieht, daß Mitglieder der Bundesregierung wie der Herr Bundeskanzler in dieser Fragestunde Fragen an die Bundesregierung stellen.
Herr Kollege, jedes Mitglied der Bundesregierung, das Mitglied des Deutschen Bundestages ist, hat das Recht, als Abgeordneter des Deutschen Bundestages zu fragen.
Dieses Recht wird sich niemand, der Mitglied der Bundesregierung ist, streitig machen lassen wollen. Ich habe deswegen den Herrn Bundeskanzler in diesem Dialog soeben als „Herr Kollege Brandt" bezeichnet; denn als der Abgeordnete hat er diese Frage gestellt.
Herr Bundesminister Scheel, diese Antwort haben Sie als ehemaliger Vizepräsident des Hauses gegeben.
Ich möchte darauf aufmerksam machen, daß Zwischenfragen und Zusatzfragen nur zur Sache, nicht
aber zur Methode zu stellen sind. Andere Fragen kann ich nicht zulassen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Schulze-Vorberg.
Herr Bundesminister, nachdem Sie vorhin einen Artikel eines Professors zitierten und soeben einen Aufsatz oder eine Meldung einer Agentur zitierten — beides sowjetische Quellen —, würden Sie es nicht für richtiger halten, anstatt auf solche Äußerungen, sei es in Zeitschriften oder über die Agenturen, einzugehen, tatsächlich in so entscheidenden Fragen die Regierung der Sowjetunion direkt zu fragen, damit wir wissen, woran wir wirklich sind?
Herr Kollege, ich glaube, Sie haben mein Zitat soeben mißverstanden. Es handelte sich um die amtliche Meldung des Textes, den der sowjetische Außenminister bei der Ratifikation vorgetragen hat. In diesem Text heißt es - ich wiederhole noch einmal —, daß der Vertrag der friedlichen Nutzung der Kernenergie keine Schranken setzen werde; er eröffne im Gegenteil die Perspektive einer umfassenden Zusammenarbeit auf diesem Gebiet. Der Text deckt sich mit den Meldungen, die wir über unsere eigenen Kanäle bekommen haben.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Moersch.
Herr Minister, können Sie dem Kollegen zu Guttenberg bestätigen, daß es für uns erst nach der Unterzeichnung des Vertrages und seinem Inkrafttreten sinnvoll sein wird, etwa hei einem Gaszentrifugenprojekt von deutscher Seite zu investieren, weil dann erst der Export von Anlagen, die auf Grund dieser Anreicherung möglich werden, von unserer Seite aus erlaubt sein wird, und daß eine solche Verfügung auf Grund bisheriger Bindungen gar nicht möglich wäre, wenn wir den Vertrag nicht unterzeichneten?
Herr Kollege, wir haben es selbstverständlich für nötig gehalten, die sowjetische Regierung bereits vorher, auf diese Meldung eingehend, zu fragen, wie sie zu dieser Meldung steht. Ich habe das getan. Die Antwort ist eindeutig: sie hat sich von dieser Meldung distanziert.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Czaja.
Herr Außenminister, empfinden Sie es nicht im Zusammenhang mit der Interpretation des „Zugangs von Staatengruppierungen" durch Staaten des Warschauer Paktes als besonders bedenklich, daß schon jetzt, und zwar in den letzten Tagen, also vor der von Ihnen beabsichtigten
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520 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. November 1969
Dr. CzajaUnterzeichnung des Atomsperrvertrages, offizielle polnische Presseorgane, z. B. die „Trybuna Ludu", unter Berufung auf den Atomsperrvertrag das Ausscheiden bzw. den Ausschluß der Bundesrepublik Deutschland aus der Nuklearen Planungsgruppe der NATO fordern und uns bei der Erfüllung der Bündnispflicht schon jetzt eine Unterminierung des Atomsperrvertrages vorwerfen, nachdem soeben erst Gespräche mit Polen aufgenommen worden sind?
Herr Kollege, die Zusammenarbeit der Bundesrepublik mit ihren Partnern in unserem Verteidigungsbündnis, dem wir angehören, ist Sache der Partner dieses Bündnisses.
Wir haben eindeutige Interpretationen über diese Art der Zusammenarbeit. Ich werde nachher im Auswärtigen Ausschuß und im Verteidigungsausschuß Gelegenheit nehmen, auf Einzelheiten einzugehen. Ich bin der Auffassung, daß wir keinen Anlaß haben, den Zusicherungen, die die Partner unseres Bündnisses, was unsere Sicherheit angeht, uns gegeben haben, zu mißtrauen.
Wir haben allen Anlaß, nicht mit anderen außerhalb des Bündnisses über bündniseigene Probleme zu diskutieren.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Flämig.
Herr Minister, würden Sie mir zustimmen, daß es der Klärung der Sache, um die es hier geht, sehr dienlich wäre, nicht immer, wie es auch heute von seiten der Opposition geschehen ist, von einem Atomsperrvertrag zu sprechen, sondern von einem Atomwaffensperrvertrag?
Das wäre der Deutlichkeit halber vielleicht nötig. Aber inzwischen hat sich der Begriff „Atomsperrvertrag" in der öffentlichen Meinung so eingebürgert, daß man annehmen kann, daß jeder weiß, was darunter zu verstehen ist, nämlich ein Vertrag, der die friedliche Atomnutzung möglich macht und die Weitergabe von Atomwaffen verhindern soll.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Zimmermann.
Herr Bundesminister, wie werten Sie die Tatsache, daß schon vor der von Ihnen angekündigten deutschen Unterschrift Ihr Kollege im Bundeskabinett, der Verteidigungsminister Helmut Schmidt, wegen seiner Tätigkeit bei der Nuklearen Planungsgruppe von der vorher zitierten offiziösen polnischen Stimme des Revanchismus und Faschismus und des Zugangs zu Atomwaffen verdächtigt worden ist?
Herr Kollege, mir ist diese Art von Propaganda ja nicht ungeläufig. Es ist nicht nur Herr Schmidt, der angegriffen wird, sondern auch ich werde in ganz besonders starkem Maße angegriffen. Ich werte es als Propaganda, Herr Kollege, aber als sonst nichts.
Meine Herren und Damen, ich habe gesagt, ich lasse nur noch eine Zusatzfrage je Fragesteller zu. Ich bitte, dafür Verständnis zu haben, Herr Dr. Zimmermann. Insgesamt kann nur noch eine Frage gestellt werden, weil wir am Ende der Fragestunde sind.
Herr Abgeordneter Dr. Klepsch zu einer Zusatzfrage.
Herr Bundesaußenminister, darf ich Sie dann so verstehen, daß Ihre Antwort auf die Frage des Kollegen Zimmermann einschließt, daß Sie auch in Zukunft, nach Unterzeichnung des Vertrages, hinzunehmen bereit sind, daß die offiziellen und offiziösen Organe des Sowjetblocks in ihren Verdächtigungen fortfahren?
Herr Kollege, Herr Dr. Zimmermann hat sich auf eine polnische Zeitung bezogen. Nun muß ich Ihnen ganz eindeutig sagen: unsere Verträge schließen wir bei aller Liebe zur Presse nicht mit Zeitungen ab.
Meine Herren und Damen, damit sind wir am Ende der Fragestunde. Ich danke dem Herrn Bundesminister Scheel.
Die übrigen Fragen werden schriftlich beantwortet.
Die Kollegen, die Fragen zum Geschäftsbereich des Justizministeriums gestellt haben, haben mich wissen lassen, daß sie diese Fragen zurückziehen.
Ich berufe das Haus auf Freitag, den 28. November 1969, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.