Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.Vor Eintritt in die Tagesordnung ,spreche ich die Glückwünsche des Hauses aus: zum 73. Geburtstag dem Herrn Bundesjustizminister Schäffer,
zum 60. Geburtstag dem Herrn Abgeordneten Hahn,
zum Geburtstag der Frau Abgeordneten Niggemeyer,
zum 65. Geburtstag dem Herrn Abgeordneten Dr. Zimmer,
zum 60. Geburtstag dem Herrn Abgeordneten Bading,
schließlich zum 60. Geburtstag dem Herrn Abgeordneten Dr. Kopf.
Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:Der Bundesrat hat in seinen Sitzungen am 5. und 26. Mai 1961 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:Gesetz zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und des GerichtskostengesetzesGesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung ZollgesetzGesetz zu dem Vertrag vom 25. November 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschlang und Pakistan zur Förderung und zum Schutz von KapitalanlagenGesetz zu dem Zollübereinkommen vom 15. Januar 1959 über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR
Gesetz zu den Zollabkommen vom 18. Mai 1956— über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugenund Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch,über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge und— über BehälterGesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr
Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes
Bundessozialhilfegesetz
Gesetz zu dein Abkommen vom 14. Dezember 1957 über die bodenständige Verteidigung und Polizei nach Artikel 5 des Protokolls Nr. II des revidierten Brüsseler VertragesGesetz zu dem Vertrag vom 8. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Regelung von Grenzfragen und anderen zwischen beiden Ländern bestehenden Problemen
Gesetz über Preise für Getreide inländischer Erzeugung sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft
Gesetz zu der Vereinbarung vom 23. November 1957 über FlüchtlingsseeleuteGesetz zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags vom 19. Juni 1951 über die Rechtsstellung ihrer Truppen und zu den Zusatzvereinbarungen vom 3. August 1959 zu diesem Abkommen
Gesetz über die Altersgrenze der Berufssoldaten Gesetz zur Änderung des BeförderungsteuergesetzesGesetz zu dem Abkommen vom 20. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über ArbeitslosenversicherungGesetz zu dem Abkommen vom 29. Oktober 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über Soziale SicherheitGesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1961
Gesetz über die Finanzierungshilfe für Entwicklungsländer aus Mitteln des ERP-Sondervermögens
Gesetz zu dem Abkommen vom 11. Mai 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland über GastarbeitnehmerDrittes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des BundesvertriebenengesetzesGesetz zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte. ZumGesetz zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirtehat der Bundesrat eine Entschließung gefaßt, die dem Sitzungsbericht als Anlage 2 beigefügt ist.In den gleichen Sitzungen hat der Bundesrat zumGesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
Gesetz zur Änderung des BundesfernstraßengesetzesGesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Vermögensteuergesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung, des Steueranpassungsgesetzes, des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin und anderer Gesetze— Steueränderungsgesetz 1961 —Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen
Gesetz zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, anderer wohnungsbaurechtlicher Vorschriften und über die Rückerstattung von BaukostenzuschüssenGesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen AssistentinGesetz über die Sicherung von Beweisen in besonderen Fällenverlangt, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Seine Schreiben sind als Drucksachen 2732, 2733, 2767, 2768, 2769, 2770, 2771, 2772 verteilt.Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 4. Mai 1961 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Besold, Höcherl und Genossen betr. Verhütung von Verkehrsunfällen, die ihren Grund in mangelnder Sehschärfe von Verkehrsteilnehmern haben — Drucksache 2683 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2735 verteilt.Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 12. Mai 1961 die
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9248 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 30. Mai 1961
Präsident D. Dr. GerstenmaierKleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Import von Agrarprodukten — Drucksache 2718 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2742 verteilt.Der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter dem 17. Mai 1961 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung — Drucksache 2738 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2749 verteilt.Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hat unter dem 26. Mai 1961 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Geiger , Berkhan, Margulies und Genossen betr. Gründung einer Europäischen Universität — Drucksache 2721 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 2773 verteilt.Der Herr Stellvertreter des Bundeskanzlers hat unter dem4. Mai unter Bezug auf den vom Bundesminister für Wirtschaft am 13. Juli 1960 übersandten Bericht über die Lage der Mittelschichten — Drucksache 2012 — einen Bericht des Interministeriellen Arbeitskreises „Lohnbezogene Abgaben" sowie eine kurze Zusammenfassung dieses Berichts mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Bericht ist als Drucksache 2723 verteilt und vom Präsidenten gemäß § 76 Abs. 2 GO dem Ausschuß für Mittelstandsfragen — federführend —, dem Wirtschaftsausschuß und dem Ausschuß für Arbeit — mitberatend — überwiesen worden.Der Herr Stellvertreter des Bundeskanzlers hat unter dem5. Mai 1961 unter Bezugnahme auf § 50 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 27. Juli 1957 den Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit im Jahre 1960 sowie über Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet sowie die Stellungnahme der Bundesregierung dazu übersandt. Der Bericht ist als Drucksache 2734 verteilt.Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 23. Mai 1961 eine Regierungserklärung über eine zusammenfassende Initiative der Bundesregierung zur Förderung des gewerblichen Mittelstandes und der freien Berufe gemäß Bundestagsdrucksache 2012 übersandt, die als Drucksache 2757 verteilt ist. Sie ist gemäß § 76 Abs. 2 GO vom Präsidenten dem A. f. Mittelstandsfragen — federführend — und dem Wirtschaftsausschuß — mitberatend — überwiesen worden.Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 24. Mai 1961 auf Grund des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 17. März 1961 über die Frage eines Zwischenaufenthaltes der Deutschen Bundesbahn in Offenburg zur Sicherung der Verbindung mit Straßburg berichtet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2764 verteilt.Die Abgeordneten Matthes, Schneider und Dr. Schranz haben unter dem 3. Mai 1961 erklärt, daß sie fortan dem Bundestag als Angehörige der Gesamtdeutschen Partei (DP - BHE) angehören.Der Vorsitzende des Ausschusses für Sozialpolitik, Herr Professor Dr. Schellenberg, hat mir mit Schreiben vom 18. Mai 1961 mitgeteilt, daß in dem vom Bundestag am 4. Mai 1961 verabschiedeten Gesetz zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte folgende Berichtigung erforderlich ist — ich muß das vortragen, damit wir hier unsere Mängel schleunigst korrigieren —:Auf Grund des Änderungsantrages der Fraktion der CDU/CSU — Umdruck 859 Nr. 7 —, der durch den Berichterstatter mündlich redaktionell geändert wurde, wurde beischlossen, im § 26 einen neuen Absatz 1 a einzufügen. In diesem Absatz 1 a muß es in Satz 2 richtig lauten „des Satzes 1" anstatt „des Absatzes 1".In Ihrem Gedächtnis ist also das „Ab" zu streichen. Ich nehme an, daß das Haus mit dieser Berichtigung einverstanden ist.
— Diese Bekräftigung dient mir zu der Feststellung, daß das Haus damit einverstanden ist.Nacheiner interfraktionellen Vereinbarung wird von der heutigen Tagesordnung Punkt 8 — zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes — abgesetzt.Nach einer weiteren interfraktionellen Vereinbarung wird die heutige Tagesordnung erweitert um die erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes — Drucksache 2775 —.Zu den in der Fragestunde der 159. Sitzung des Bundestages am 5. Mai 1961 gestellten Fragen des Abgeordneten Dr. Fritz Nr. I/1 und I/2 ist inzwischen die schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 8. Mai 1961 eingegangen. Sie lautet:Gilberg, der jetzt 42 Jahre alt ist, geriet im Jahre 1956 in die Gefangenschaft der algerischen Aufstandsbewegung. Er wurde nach kurzer Zeit aus der Gefangenschaft entlassen und kehrte anschließend in die Bundesrepublik zurück. Da er sich für die Fremdenlegion auf 5 Jahre — die bei seiner Gefangennahme noch nicht abgelaufen waren — verpflichtet hatte, hätte er sich sagen müssen, daß er bei Betreten französischen Hoheitsgebiets mit seiner Verhaftung zu rechnen habe.In derartigen Fällen sah sich die Bundesregierung bisher nicht in der Lage, bei der französischen Regierung zu intervenieren, da dies möglicherweise als Eingriff in ein schwebendes Verfahren angesehen und aus diesem Grunde zurückgewiesen worden wäre.Mit Rücksicht auf die jüngste politische Entwicklung in Algerien wird zur Zeit geprüft, ob und gegebenenfalls welche Schritte für den Verhafteten unternommen werden können.Das Deutsche Generalkonsulat in Algier ist angewiesen worden, einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung Gilbergs zu beauftragen und die Kosten auf amtliche Mittel zu übernehmen.Ich komme zurFragestunde .Frage I/1 aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes:Ist die Bundesregierung bereit, durch Presse, Rundfunk und Fernsehen, diplomatische Schritte und Aufklärungsvorträge Verstöne gegen die Menschenrechte im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin und in der sowjetischen Besatzungszone an allen Plätzen der Welt, wo deutsche Vertretungen sich befinden, zu verbreiten und die politische Bedeutung dieses Verhaltens zu erläutern?Fragesteller ist Herr Abgeordneter Kreitmeyer.Zur Beantwortung hat der Herr Staatssekretär des Bundespresse- und Informationsamtes das Wort.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf auf die Anfrage folgendes erwidern: Die Bundesregierung ist nicht nur bereit, Verstöße gegen die Menschenrechte durch die Machthaber der sowjetisch besetzen Zone dem Ausland zur Kenntnis zu bringen, sondern sie bemüht sich seit jeher intensiv, diese Aufgabe zu erfüllen. Dies geschieht in noch verstärktem Maße, seitdem der Deutsche Bundestag Ende 1958 zum erstenmal größere Mittel für die politische Öffentlichkeitsarbeit im Ausland bewilligt hat. Träger dieser Aufgabe ist das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung im Zusammenwirken mit dem Auswärtigen Amt, wobei die Aufklärungsarbeit des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen in diese Bemühungen einbezogen wird.Als Grundlage dient die Erfassung aller Vorgänge im Bereich der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands. Die Ergebnisse der Auswertung des anfallenden Materials fließen in die zahlreichen Kanäle, die sich die politische Öffentlichkeitsarbeit nach dem Ausland erschlossen hat. Der Informationsfunk, der von den deutschen Vertretungen empfangen wird, verzeichnet und kommentiert fast täglich Vorgänge in der sowjetisch besetzten Zone, die das dort herrschende System des Unrechts und der ständigen Mißachtung der Grund- und Menschenrechte aufzeigen. Die Missionen verfügen über laufend ergänztes Dokumentations- und Informationsmaterial in
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Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 30. Mai 1961 9249
Staatssekretär von EckardtForm von Büchern, Broschüren und Einzelartikeln in fremden Sprachen, wodurch sie in die Lage versetzt sind, an Ort und Stelle Anfragen zu beantworten und von sich aus informationspolitische Maßnahmen zu ergreifen..Als Beispiel sei das Weißbuch genannt, mit dem die Bundesregierung die unmenschlichen Maßnahmen des Pankower Regimes zur Zwangskollektivierung dokumentarisch belegt und angeprangert hat. Das Weißbuch ist mit einer Begleitnote, in der besonders auf die ständige Verletzung der Menschenrechte aufmerksam gemacht wurde, allen Regierungen, mit denen die Bundesrepublik diplomatische Beziehungen unterhält, durch unsere Auslandsvertretungen überreicht worden. Außerdem wurde das Weißbuch auch der Öffentlichkeit des Auslandes zugänglich gemacht; es hat ein starkes Echo gefunden.Zu den Aufklärungsinstrumenten zählen ferner die fremdsprachigen Bulletins, die in jeder Nummer Vorgänge in der sowjetisch besetzten Zone ausführlich behandeln, ferner die Informationsdienste für das Ausland und die Auslandszeitschriften. Daneben werden deutsche Tageszeitungen und Zeitschriften ins Ausland vermittelt. Die ins Ausland entsandten Vortragsredner wenden dem Thema der Menschenrechte ihre besondere Aufmerksamkeit zu.Entsprechend ihrem hohen Grad an Ausstrahlungskraft werden die visuellen und akustischen Medien durch Verbreitung von Filmen, Fernsehstreifen, Tonbildschauen und Tonbändern systematisch eingesetzt. Der nachhaltigste Effekt wird dort erzielt, wo ausländische Gäste sich durch persönlichen Augenschein, z. B. in Flüchtlingslagern, von den brutalen Maßnahmen des SBZ-Regimes überzeugen können. Jeder der zahlreichen Gruppen von Journalisten und anderen politisch wichtigen Persönlichkeiten, die auf Einladung der Bundesregierung nach Deutschland kommen, wird daher auch ein Aufenthalt in Berlin ermöglicht, dessen Besuch den besten Anschauungsunterricht dieser Art vermittelt.Unsere aufklärende Tätigkeit hat die Wirkung der Zonenpropaganda außerhalb des Ostblocks mit beträchtlichem Erfolg eingeschränkt und die Kenntnis des Auslands über den wahren Charakter des kommunistischen Systems in der sowjetisch besetzten Zone verstärkt.
Eine Zusatzfrage?
Herr Staatssekretär, ist es denn überhaupt noch möglich, daß Delegationen nach Deutschland kommen, die über unsere besondere Situation gegenüber der Sowjetzone nicht Bescheid wissen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich glaube, daß das nicht möglich ist, soweit es sich um Delegationen oder Gäste handelt, die von der Bundesregierung, besonders durch das Bundespresseamt oder das Auswärtige Amt, nach, Deutschland eingeladen werden.
Zweite Zusatzfrage!
Bedienen Sie sich auch der Dokumentarsammlung der Freiheitlichen Juristen „Unrecht als System" als Material, und ist zu erwarten, daß bald ein nächster, vierter Band der Sammlung folgt?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Den ersten Teil Ihrer Frage möchte ich mit Ja beantworten. Den zweiten Teil Ihrer Frage, ob in Kürze ein weiterer Band zum ,Druck kommen wird, werde ich ,gerne noch beantworten; im Augenblick kann ich das ohne Aktenunterlage nicht tun.
Frage I/2 — des Herrn Abgeordneten Dr. Bucher —:
Warum sind die Personalverträge bei der Gesellschaft „Freies Fernsehen" erst zum 31. August gekündigt worden?
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär des Bundespresse- und Informationsamtes.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Antwort auf die Frage ,des Herrn Abgeordneten Dr. Bucher lautet: Die Gesellschaft „Freies Fernsehen" hat ihre Personalverträge nicht zum 31. August 1961, sondern zum 30. Juni 1961 gekündigt.
Zusatzfrage? — Keine Zusatzfrage.
Die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes werden am Mittwoch aufgerufen.
Ich komme zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers ides Innern. Ich rufe auf die Frage III/1 — des Abgeordneten Kreitmeyer —:
Ist die Bundesregierung bereit, aus Mitteln des Einzelplans 36 — Zivile Notstandsplanung — Freiwillige Feuerwehren in der unmittelbaren Umgebung von Truppenübungsplätzen mit modernsten Brandschutzgeräten auszustatten, um bei Waldbränden eine besonders wirksame Bekämpfung zu ermöglichen und gleichzeitig die für die Zivile Notstandsplanung erforderliche Geräteausstattung schon im Frieden einer nutzbringenden Verwendung zuzuführen?
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär des Innenministeriums.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Die Ausrüstung der Feuerwehren ist Sache der für den Katastrophenschutz zuständigen Länder und Gemeinden. Der Bund hat jedoch bei der Aufstellung des Luftschutzhilfsdienstes von Anfang an besonderen Wert daraufgelegt, daß dessen gesamte Ausrüstung auch bei Katastrophen im Frieden eingesetzt werden kann. Dieser Katastropheneinsatz ist ausdrücklich in Nr. 55 der allgemeinen Verwaltungsvorschriften für Beschaffung, Verwaltung und Verwendung der Ausrüstung des Luftschutzhilfsdienstes geregelt worden. In dieser Vorschrift heißt es:Auf Anforderung der zuständigen Behördenkönnen Ausrüstungsgegenstände bei Katastrophen, Notständen und größeren Unglücksfällen
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9250 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 30. Mai 1961
Staatssekretär Dr. Hölzlden im Katastrophenschutz tätigen Behörden und Organisationen zum Einsatz freigegeben werden,Die Stationierung der Einheiten des Luftschutzhilfsdienstes ist bisher lediglich nach luftschutztaktischen Gesichtspunkten vorgenommen worden. Bei den zur Zeit beginnenden Verhandlungen mit den Ländern über eine dritte Aufstellungsstufe soll geprüft werden, inwieweit bei der Festlegung der Stationierungsräume auch Forderungen des friedensmäßigen Katastrophenschutzes berücksichtigt werden können.
Zusatzfrage? — Bitte!
Herr Staatssekretär, sehen Sie eine Möglichkeit, auf Grund der Nr. 55 der allgemeinen Verwaltungsvorschriften den Vorschlag tatsächlich zu verwirklichen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Gerät wird den örtlichen Katastrophenschutzstellen zur Verfügung gestellt. Dagegen werden Einheiten des Luftschutzhilfsdienstes im Frieden nicht verwendet. Das würde seiner Zweckbestimmung widersprechen.
Eine letzte Zusatzfrage!
Erkennen Sie an, Herr Staatssekretär, daß es besonders im Brandschutz darauf ankommt, die Geräte schon an Ort und Stelle zu haben, damit größere Forstschäden verhindert werden können?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das ist richtig, und es ist bisher schon so weit als möglich angestrebt worden. Wie ich bereits sagte, wird das bei der demnächst beginnenden dritten Aufstellungsstufe im. besonderen Maße berücksichtigt werden.
Ich rufe auf die Frage III/2 — des Abgeordneten Dr. Kohut —:
Ist die Bundesregierung bereit, von den ins Ausland fließenden Milliardenbeträgen für die Entwicklungshilfe einen winzigen Bruchteil für die Entwicklung des Pharmaziestudiums in der Bundesrepublik abzuzweigen, weil zum Beispiel an der Universität Frankfurt nur 30 Studenten dieser Fachrichtung immatrikuliert, aber 430 zurückgewiesen worden sind und damit in ihrer Ausbildung gehemmt und außerdem von dem in der hessischen Verfassung garantierten unentgeltlichen Studium ausgeschlossen werden?
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär im Bundesministerium des Innern!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Der Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen ist nach der Zuständigkeitsregelung des Grundgesetzes Sache der Länder. An Baumaßnahmen, bei denen von den Ländern ein Zuschuß des Bundes erbeten wird, beteiligt sich der Bund gemäß den Empfehlungen des Wissenschaftsrates in Höhe von 50 % der Gesamtkosten des einzelnen Bauvorhabens. Hierfür sind Mittel im Einzelplan des Bundesministeriums des Innern unter dem Ansatz „Zusätzliche Förderung dringender Bedürfnisse der Wissenschaft" vorgesehen.
Für das pharmazeutische Institut der Universität Frankfurt ist bisher kein Zuschuß erbeten worden. Es wird sich empfehlen, die Angelegenheit der hessischen Landesregierung zu unterbreiten.
Zusatzfrage? — Bitte!
Glaubt die Bundesregierung es bei dem Zustand belassen zu können, daß junge Deutsche nicht ausgebildet werden können, während Milliardenbeträge an Entwicklungshilfe ins Ausland gehen? Soll eine Änderung dieses Zustandes an formalistischen Erwägungen scheitern?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Hinsichtlich der Milliarden, die an Entwicklungshilfe ins Ausland gehen, darf ich mich für unzuständig erklären. Die andere Frage, ob Deutsche ausgebildet werden können oder nicht, fällt nach der Zuständigkeitsregelung im Grundgesetz leider ausschließlich unter die Zuständigkeit der Länder. Der Bund kann sich nur in dem Rahmen beteiligen, den ich angegeben habe.
Zweite Zusatzfrage!
Ist der Bundesregierung bei diesen Erwägungen vielleicht einmal der Gedanke gekommen, daß der Föderalismus in dieser Form ein Übel ist?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich bitte, mir die Beantwortung dieser Frage zu erlassen; sie fällt nicht in meine Kompetenz.
Frage III/3 -des Abgeordneten Felder —:Wann gedenkt das Bundesinnenministerium die schon Mitte 1958 der Stadt Zirndorf und dem Landkreis Fürth gegebene, bisher vergeblich monierte Zusage zu erfüllen, gemeinsam mit allen Beteiligten die finanziellen Verpflichtungen hinsichtlich der Polizei- und Sicherungsaufgaben beim Bundessammellager Zirndorf zu prüfen und zu entscheiden?Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär des Bundesinnenministeriums!Dr. Hölzl, Staatssekretär im Bundesministerium. des Innern: Zu diesem Gegenstand hat sich Herr Bundesminister Dr. Schröder bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 12. November 1959 geäußert. Ich verweise auf den Stenographischen Bericht der 90. Sitzung, S. 4878.In Wiederholung dieser damaligen Ausführungen darf ich noch einmal kurz auf folgendes hinweisen. Für die Aufbringung der Polizeikosten und die Verbesserung des Sicherheitszustandes des Lagers Zirndorf sind ausschließlich die Behörden des Landes Bayern zuständig. Das Bundesministerium des
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Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 30. Mai 1961 9251
Staatssekretär Dr. HölzlInnern ist selbstverständlich bereit, sich an Besprechungen zwischen dem Land Bayern, dem Landkreis Fürth und der Gemeinde Zirndorf zu beteiligen, wenn das zuständige bayerische Staatsministerium des Innern hierzu einladen sollte. Das Bundesministerium des Innern ist jedoch zu den Besprechungen, die in der Zwischenzeit zwischen der Gemeinde Zirndorf und den zuständigen bayerischen Stellen stattgefunden haben, vom bayerischen Staatsministerium des Innern nicht eingeladen worden.
Eine Zusatzfrage.
Ist Ihnen bekannt, Herr Staatssekretär, daß die zuständige Ministeriumsstelle des Landes Bayern darauf hinweist, daß die Zusage für eine Besprechung vom Bund bisher nicht eingehalten wurde, da kein Termin für eine solche Besprechung angesetzt worden ist?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich habe bereits erwähnt, die Zuständigkeit liegt hier primär beim Land Bayern. Es ist nicht Sache des Bundes, hierzu einzuladen, sondern Sache des Landes Bayern. Eine solche Einladung ist bis jetzt nicht erfolgt.
Letzte Zusatzfrage.
Ist Ihnen bekannt, daß bei der Besprechung am 14. Juli 1958 zwischen dem Bund, dem Land Bayern, den beteiligten Stellen in Zirndorf und dem Landratsamt der Bund zugesagt hat. der Gemeinde ein modernes Tanklöschfahrzeug für dieses Lager zur Verfügung zu stellen, und daß bis heute diese Zusage nicht eingehalten wurde?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Zusage wurde damals gegeben. — Ich höre soeben, daß das Tankfahrzeug damals von Bayern geliefert wurde.
Meine Herren, wir können das hier nicht ausdiskutieren. — Wollen Sie eine Zusatzfrage zur Sache stellen? ---Bitte!
Ja. Darf ich fragen, wer zuständig ist für die Verteilung der neuerbauten Wohnungen im Sammellager Zirndorf?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Es sind keine Wohnungen errichtet worden, sondern Unterkünfte für die Flüchtlinge.
Darf ich eine weitere Zusatzfrage stellen?
Noch eine Zusatzfrage.
Wenn das Unterkünfte für Flüchtlinge sind, wäre es dann nicht möglich, den alten Kasernenbereich, der mit Flüchtlingsfamilien übersetzt ist, aufzulockern dadurch, daß einige Familien in diesen Unterkünften, die jetzt leer stehen, untergebracht werden?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Soweit die Räume nicht von den Flüchtlingen benötigt werden, sind sie vorgesehen für die Bundesdienststellen, die aus dem Valka-Lager herausgenommen werden müssen.
Frage III/4 — des Herrn Abgeordneten Ritzel —:
Wie groß ist zur Zeit die Zahl der Personen in der Bundesrepublik, auf die aus Renten, Unterstützungen oder Arbeitsentgelt eine Tageseinnahme von nicht mehr als 5 DM entfällt?
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums des Innern.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, statistische Angaben im Sinn Ihrer Anfrage liegen nicht vor. Die amtliche Statistik bemüht sich jedoch, während der nächsten Jahre bei bestimmten Statistiken, z. B. bei der inzwischen durch das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte vom 11. Januar 1961 angeordneten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, Unterlagen über die Größenordnung des Individual- und Haushaltseinkommens in den verschiedenen sozialen Schichten der Bevölkerung zu schaffen. Wegen der Schwierigkeit der Fragestellungen und wegen des Umfanges der für diese Statistik nötigen Bearbeitung ist mit Ergebnissen jedoch erst in einiger Zeit zu rechnen.
Eine Zusatzfrage.
Hat sich das Bundesministerium des Innern bemüht, Herr Staatssekretär, wenigstens Feststellungen der gewünschten Art durch die Befragung von Landesversicherungsanstalten, von Versorgungsämtern und dergleichen zu treffen? Und hat sich die Bundesregierung bemüht, etwa Schätzungen auf solchen Grundlagen vorzunehmen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, die Unterlagen, welche die Landesversicherungsanstalten usw. haben, dürften für die von Ihnen bezeichnete Einkommensgrenze ausscheiden. Die heutigen Rentensätze dürften im allgemeinen wohl über diesem Betrag liegen.
Noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, dann muß ich Sie leider fragen, ob Ihnen die Sätze im einzelnen näher bekannt sind. Ich befürchte, daß sich Ihre Hoffnung nicht erfüllen wird.
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9252 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 30. Mai 1961
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, bis jetzt wurde eine Erhebung dieser Art nicht angestellt. Wir werden uns aber diese Unterlagen beschaffen, soweit wir sie durch die Versicherungsträger unmittelbar bekommen können, also soweit sie nicht erst durch statistische Erhebungen ermittelt werden müssen.
Danke.
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf. Frage V/1 — der Frau Abgeordneten Dr. Diemer-Nicolaus —. Ist die Frau Abgeordnete im Saal? — Sie ist nicht im Saal. Die Frage wird nicht übernommen. Die Frage wird schriftlich beantwortet.
Frage V/2 — des Herrn Abgeordneten Dr. Atzenroth —:
Hat die Bundesregierung etwas unternommen, um für die durch die DM-Aufwertung notleidend gewordenen Diamantschleifer die Wettbewerbsgleichheit gegenüber den Staaten des befreundeten Auslandes herzustellen?
Ist der Herr Abgeordnete im Saal? — Sie übernehmen die Frage, bitte sehr.
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Lage der deutschen Diamantindustrie schon vor der Aufwertung der D-Mark durch die schwierige Versorgung mit rohen Schmuckdiamanten insbesondere wegen des belgischen Ausfuhrverbots und trotz teilweiser Zulassung zum Direktkauf beim Diamant-Syndikat in London sehr unbefriedigend war und sich weiter verschärft hat. Dies trifft vor allem für die Diamantschleifer im Raum Idar-Oberstein und Brücken zu, die überwiegend auf die aktive Lohnveredelung angewiesen sind. Die Bundesregierung hat daher ihre Bemühungen um eine möglichst baldige Aufhebung des Ausfuhrverbots für Rohdiamanten, das auf Verträgen der belgischen Regierung unter anderem mit dem Diamant-Syndikat in London beruht, weiter intensiviert.
Gemäß Art. 34 des EWG-Vertrages besteht allerdings vor Ablauf der ersten Stufe der Übergangszeit, also Ende 1961, keine Verpflichtung, mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen zu beseitigen. In absehbarer Zeit ist jedoch eine gesonderte Sachverständigenbesprechung bei der Kommission der EWG über eine Ausfuhrregelung für Rohdiamanten vorgesehen.
Direkte Hilfen für die Diamantschleifer im Zusammenhang mit der Aufwertung der D-Mark dürften kaum möglich sein, zumal dadurch auch zahlreiche Ansprüche anderer Wirtschaftszweige ausgelöst würden. Dem Sinn der Aufwertung würde es aber widersprechen, wenn ihre Auswirkungen durch spezielle Hilfsmaßnahmen neutralisiert würden. Es darf auch nicht übersehen werden, daß ohne die Aufwertung der D-Mark ein entsprechender Anstieg des allgemeinen inländischen Kosten- und Preisniveaus zu erwarten gewesen wäre, wodurch die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Diamantschleifer ebenfalls erschwert worden wäre.
Sie möchten eine Zusatzfrage stellen? — Bitte sehr, Herr Abgeordneter Dröscher.
Ist dem Herrn Staatssekretär nicht bekannt, daß wesentliche Schwierigkeiten außer durch die D-Mark-Aufwertung durch die von befreundeten Staaten gewährte Unterstützung an die Diamantenindustrie entstehen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich habe von diesen Schwierigkeiten wiederholt gehört. Die Frage, die mir gestellt wurde, bezog sich aber auf die Schwierigkeiten, die durch die D-Mark-Aufwertung eingetreten sind.
Eine weitere Zusatzfrage.
In früheren Jahrzehnten hat sich gerade die Diamantindustrie als Devisenbringer als außerordentlich wertvoll erwiesen. Hat die Bundesregierung die Absicht, Hilfsmaßnahmen für diesen Berufsstand zu erwägen? Es ist zu befürchten, daß ,die 3000 Schleifer durch einen jahrelangen Ausfall ,berufsunfähig werden.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Der Bundesregierung läge am Herzen, diesen sehr wertvollen Berufsstand, der vor allen Dingen auch mittelständischen Charakter trägt, unbedingt in seiner Lebensfähigkeit zu erhalten. Das wäre aber natürlich nur möglich, wenn man Maßnahmen treffen könnte, bei deren Ausführung nicht die gesamte Konzeption der Wirtschaftspolitik durchkreuzt würde.
Frage V/3 -
des Herrn Abgeordneten Dr. Kempfler —:
Beabsichtigt die Bundesregierung, Verhandlungen mit den großen Mineralölgesellschaften mit dem Ziele aufzunehmen, daß diese das Zonensystem für die Gestaltung des Benzinpreises, das gerade für die wirtschaftlich schwächsten Teile der Bundesrepublik die höchsten Preise vorsieht, wieder abschaffen?
Zur Beantwortung ,der Herr Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Mineralölgesellschaften haben in diesem Frühjahr zweimal die Benzinpreise gesenkt, und zwar insgesamt um 2 bis 4 Pf je Liter. Anläßlich der letzten Preissenkung haben sie wieder vier Preiszonen mit je einem halben Pfennig Preisdifferenz eingeführt und dies mit den unterschiedlichen Kosten der längeren und kürzeren Anlieferungswege von ,den Raffinerien begründet.Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, auf diesen Sachverhalt durch Verhandlungen mit den Mineralölgesellschaften jetzt Einfluß zu nehmen. Die
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Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 30. Mai 1961 9253
Staatssekretär Dr. WestrickVerwirklichung der großen Pläne zum Aufbau zahlreicher Raffinerien, besonders in Süddeutschland, läßt ohnehin erwarten, daß in absehbarer Zeit eine Überprüfung .der jetzigen Preisstufen erfolgen muß. Insbesondere kommt ein erhebliches Angebot billigeren Benzins auch durch die sogenannten freien Tankstellen im süddeutschen Raum auf den Markt.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Memmel.
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung überhaupt eine rechtliche Möglichkeit, auf diese Mineralölgesellschaften einzuwirken?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Eine rechtliche Möglichkeit besteht nicht.
Eine Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, ich möchte Sie fragen: Halten Sie die Maßnahme der Mineralölgesellschaften für geeignet, die Wettbewerbsfähigkeit der verkehrs- und revierfernen Gebiete zu stärken?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich habe Ihre Frage nicht verstanden. Die Wettbewerbsfähigkeit welcher Zweige zu stärken, Herr Abgeordneter?
Der revierfernen Gebiete, sagen wir einmal: der Sanierungsgebiete wie z. B. den ostbayerischen Raum. Gerade in diesen Gebieten wird das Benzin nicht billiger verkauft.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich glaube, daß ich im zweiten Teil meiner Antwort versucht habe, klarzumachen, daß die freien Tankstellen, die gerade im süddeutschen Raum in besonders großer Zahl vorhanden sind, einen erheblichen Teil billigeren Benzins anbieten und daß diese Lage wesentlich verstärkt werden wird durch die dort im Bau befindlichen bzw. geplanten Raffinerien, die unter Umständen den süddeutschen Markt auf eine ganz neue Energiebasis zu stellen vermögen.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Frage VI/1 — des Herrn Abgeordneten Bading —:
Wie hoch sind Auflage und Kosten der unter dem Titel „Der König auf dem Hafersack" vom Bundesernährungsministerium herausgegebenen Broschüre?
Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Ich habe auf die Frage folgendes zu antworten. Die Broschüre „Der König auf dem Hafersack" wird vom Deutschen Grünen Kreuz auf Veranlassung ,des Bundesernährungsministeriums in einer Auflage von 250 000 Stück herausgegeben. Die Gesamtkosten der Broschüre — Gestaltung, Druck und Verteilung — belaufen sich auf insgesamt 83 350 DM.
Zusatzfrage!
Herr Minister, warum ist dann nicht die Meldung einer Bonner Zeitung dementiert worden, ,die berichtet hatte, ,daß die Kosten bei einer Auflage von 250 000 Stück 1 Million DM betrügen, so daß man sich ausrechnen konnte, daß jedes Stück dieser Broschüre 4 DM kosten müßte?
Herr Abgeordneter, ich bedauere, Ihnen darauf keine Antwort geben zu können, weil mir eine derartige Meldung nicht bekannt ist. Ich werde aber veranlassen, 'daß eine Richtigstellung erfolgt.
Die Frage VI/2 ist gestellt von Herrn Abgeordneten Priebe:
Wann wird die Bundesregierung die sogenannten Melkwagen , die weniger Milchtransportwagen als vielmehr fahrbare Melkmaschinen sind und in landwirtschaftlichen Klein-und Mittelbetrieben die Bäuerinnen wesentlich entlasten, den landwirtschaftlichen Schleppern oder beweglichen Arbeitsmaschinen gleichstellen und ihren Gasölverbrauch als beihilfefähig erklären?
Zur Beantwortung der Herr Bundesernährungsminister.
Nach dem Verkehrsrecht sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit, jedoch nicht zur Beförderung von Gütern oder Personen bestimmt sind. Melkwagen werden daher nicht als Arbeitsmaschinen anerkannt, da sie einen Güterladeraum besitzen und Milch transportieren. Das Verkehrsfinanzgesetz 1955, das die Grundlage für die Gasöl-Betriebsbeihilfe-VO-Landwirtschaft bildet, gestattet nach Art. 4 Abs. 1 Ziffer 1 nur eine Beihilfegewährung für Gasöl, das zum Betrieb von standfesten oder beweglichen Arbeitsmaschinen oder von landwirtschaftlichen Schleppern verwendet wird.
Da Melkwagen nicht Arbeitsmaschinen sind, läßt es das Verkehrsfinanzgesetz nicht zu, Melkwagen beim Gasölverbrauch als beihilfefähig zu erklären. Um der Landwirtschaft aber entgegenzukommen, ist für Arbeitsmaschinen mit beschränktem Güterladeraum ,der Begriff „land- und forstwirtschaftliches Sonderfahrzeug" geschaffen worden. Der Melkwagen konnte als Sonderfahrzeug eingestuft werden und genießt als solches damit nach ,dem neuen Kraftfahrzeugsteuergesetz Steuerfreiheit.
Keine Zusatzfrage.
9254 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode 160. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 30. Mai 1961
Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Eine Frage aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung Frage VII/ 1 —des Herrn Abgeordneten Mischnick
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Kopplung des Tabellenwertes der Anlage 3 zu Artikel 2 § 32 des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes an den Rentenbeginn die Altrenten gegenüber den Neurenten, bei denen der Eintritt des Versicherungsfalles für die Höhe der Rente maßgebend ist, dann erheblich benachteiligt werden, wenn der Eintritt des Versicherungsfalles und der Rentenbeginn zeitlich weit auseinanderfallen?
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Der Ermittlung der Umstellungsfaktoren liegt als mögliche Versicherungszeit die Differenz zwischen dem 15. Lebensjahr des Versicherten und dem Rentenbeginn zugrunde. Damit sage ich Ihnen, Herr Abgeordneter, nichts Neues. Die Abgrenzung der Versicherungsdauer nach diesen Merkmalen wurde deswegen gewählt, weil die Angaben über den tatsächlichen Beginn und das Ende der Versicherung in den Unterlagen für eine pauschale Umstellung nicht zur Verfügung standen. Es bestand von vornherein Klarheit darüber, daß pauschal umgestellte Renten von den nach neuem Recht berechneten Renten abweichen würden, wenn die Beiträge nicht gleichmäßig über die gesamte rechnerisch mögliche Versicherungszeit gestreut lagen. Dieser Sachverhalt ist u. a. in den seltenen Fällen gegeben — die Sie in Ihrer Frage erwähnen —, in denen Versicherungsfall und Rentenbeginn zeitlich erheblich auseinanderfallen.
Die sich in manchen Fällen ergebende nachteilige Wirkung der pauschalen Umstellung dürfte indessen durch Vorteile, die in anderen Fällen mit der pauschalen Umstellung verbunden waren, ausgeglichen worden sein. Die Abweichungen gegen-
über den Neurenten mußten in Kauf genommen werden, denn nur durch die pauschale Umstellung war es möglich, daß die zirka 6 Millionen Rentner schnell und reibungslos in den Genuß ihrer Rentenerhöhungen kamen.
Eine Zusatzfrage?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, in den Härtefällen eine Regelung zu finden, nach der die Härten, die zum Teil gerade für Rentenzahlungen in den Fällen, in denen Kinder Unfälle erlitten haben, sehr bedeutend sind, beseitigt werden können?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
\\Vir müssen auch dann, wenn wir uns überlegen, ob Härtefälle ausgeglichen werden können, an der pauschalen Umstellung im Grundsatz festhalten. Darüber wäre wahrscheinlich in Zukunft zu reden, daß solche Fälle ausgeglichen werden.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Danke!
Ich rufe die Frage der Abgeordneten Frau Döhring auf — ebenfalls noch aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung —:
Welche Ergebnisse hat die von dem Herrn Bundesarbeitsminister am 10. März cl. J. im Bundestag in Aussicht gestellte Überprüfung von Vorschlägen betreffend die Änderung der Richtlinien zur Gewährung von Bundesbeihilfen zum Ausgleich von Härten im Rahmen der betrieblichen Altersfürsorge vom 17. Oktober 1951 gehabt?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Mein Minister hat sich am 10. März dieses Jahres bereit erklärt, Änderungsvorschläge, die ihm von Mitgliedern des Hohen Hauses übermittelt werden, prüfen zu lassen. Solche Vorschläge, Frau Abgeordnete, sind bei uns nicht eingegangen. Wir haben nicht die Möglichkeit gehabt, solche Vorschläge zu prüfen.
Eine Zusatzfrage?
Ist das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung bereit, zur Beseitigung von Härten — die anscheinend bis jetzt dem Ministerium nicht bekannt sind, die mir aber aus einer Reihe von Zuschriften und aus meiner Sprechstundentätigkeit sehr wohl bekannt sind
— die in der Bekanntmachung zur Durchführung der Richtlinien vom 19. April 1960 genannten Grenzbeträge den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen und sie um einen angemessenen Prozentsatz ich denke an vielleicht 20 0/0
— zu erhöhen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich kann auf diese Frage nur antworten, daß mein Minister am 10. März bereits erklärt hat, daß wir eine Änderung der Richtlinien nicht beabsichtigen.
Keine weitere Zusatzfrage.Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung. — Ja, Herr Staatssekretär für Sozialangelegenheiten, wollen Sie die Antworten für ,das Verteidigungsressort übernehmen?
— Dann kehren wir nachher zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung zurück.Ich rufe die Frage X/1 aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft — Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Jordan — auf:Wie urteilt die Bundesregierung über die Feststellung der deutschen Atomkommission, daß bei Ausbleiben einer Beschleunigung des Entwicklungsprogramms für Atomreaktoren die Gefahr besteht, daß die Bundesrepublik auf dem Gebiet des Reaktorbaus die USA und England nicht mehr erreicht und bei der Kernenergie-Gewinnung für friedliche Zwecke vorn Ausland abhängig wird?Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär!
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Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 30. Mai 1961 9255
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Bundesregierung, Herr Präsident, hat Verständnis für die in der Anfrage zum Ausdruck kommende Besorgnis, daß der deutsche Kernreaktorbau den Vorsprung des Auslandes nicht mehr einholen könnte. Sie hat daher, um diese ernste Besorgnis auszuräumen, vorgesehen, daß das vom Ministerium unter maßgeblicher Beratung durch die Deutsche Atomkommission und in Übereinstimmung mit dem Deutschen Atomforum aufgestellte Reaktorbauprogramm mit allen Mitteln, insbesondere auch finanziell, gefördert wird, wobei selbstverständlich die Förderung der wissenschaftlichen Forschung und die Berücksichtigung der Erfordernisse des Strahlenschutzes nicht vernachlässigt werden 'dürfen. Die Bundesregierung wird bei der Vorlage ,der Haushaltspläne der nächsten Jahre diesem Gesichtspunkt Rechnung tragen.
Die Bundesregierung ist mit dem Deutschen Atomforum und der Deutschen Atomkommission darin einig, daß ,das deutsche Atomprogramm so schnell wie möglich verwirklicht werden sollte. Bei der Planung und Entwicklung von fortgeschrittenen Reaktorprototypen, deren Kosten die Bundesregierung bis zu 80 % übernehmen will, sind in jüngster Zeit erfreuliche Fortschritte zu verzeichnen. Hinsichtlich der Kernkraftwerke großer Leistung hat sich die Bundesregierung bereits seit längerem bereit erklärt, die Errichtung solcher Kraftwerke dadurch zu fördern, 'daß sie sich am Betriebsrisiko angemessen beteiligt. Gleichwohl ist in der Bundesrepublik noch immer eine starke Zurückhaltung der beteiligten Kreise gegenüber dem Bau derartiger Kraftwerke zu beobachten. Die Bundesregierung hält es daher in Übereinstimmung mit der Deutschen Atomkommission und 'dem Deutschen Atomforum für angebracht, ,das Ausmaß :der Risikobeteiligung der öffentlichen Hand schon im Zeitpunkt des Entschlusses zur Planung und Bauausführung festzulegen und darüber hinaus zur Finanzierung der hohen Planungs- und Entwicklungskosten der Kernkraftwerke beizutragen.
Keine Zusatzfrage? —
Wir kehren zurück zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung. Ich rufe auf die Frage VIII/1 — des Herrn Abgeordneten Erler —:
Trifft es zu, daß in einer Ausstellung des Bundesverteidigungsministeriums auf der Hardthöhe bei Bonn über die Aufgaben und Ziele der Heeresflieger- und der Luftlandetruppen neben Schaubildern über die Luftlandungen in Rotterdam auch die Befreiung Mussolinis am 12. September 1943 dargestellt und Mussolini in der Unterschrift der Darstellung als „befreundeter Staatsmann" bezeichnet wurde, und hält bejahendenfalls die Bundesregierung die Aufnahme dieser Darstellung und die dazu gegebene Bezeichnung für politisch zweckmäßig?
Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Verteidigung!
Vom 2. bis 6. Mai 1961 fand im Bundesverteidigungsministerium auf der Hardthöhe eine Ausstellung über Aufgaben und Ziele der Heeresflieger- und Luftlandetruppen statt. Bei dieser Ausstellung handelte es sich um eine „Arbeitsausstellung", d. h. um eine erste Zusammenstellung von Material, das in diesem Stadium nicht für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt war. Der Personenkreis, dem die Ausstellung gezeigt wurde, umfaßte Angehörige des Verteidigungsausschusses, des Verteidigungsministeriums und geladene Journalisten.
Die Ausstellung hatte vor allem folgenden Zweck: erstens, die taktischen, technischen und sonstigen Aspekte dieser beiden neuen Waffengattungen des Heeres aufzuzeigen, zweitens falsche Vorstellungen über Einsatzmöglichkeiten und Leistungsgrenzen der Heeresflieger- und Luftlandetruppen zu beseitigen, drittens, über die Ausbildung und die Vielgestaltigkeit der technischen Einrichtungen und Geräte zu orientieren.
Zur Darstellung der verschiedenen taktischen Einsatzmöglichkeiten von Luftlandetruppen wurden in acht Tafeln mit Schaubildern Einsätze von deutschen und alliierten Luftlandetruppen des zweiten Weltkrieges gezeigt. Darunter befanden sich auch je ein taktisches Schaubild über die Luftlandung in Rotterdam und die Luftlandung in Gran Sasso.
Die vom Abgeordneten Erler erwähnten Schaubilder tragen folgende erläuternde Unterschriften:
Holland:
10. 5. 40
Luftlandeoperation zum Offnen feindlicher Stellungsräume durch vertikale Umfassung
Gran Sasso
12. 9. 43
LL Kampftruppeneinsatz zur Befreiung eines
verbündeten Staatsmannes durch überraschendes Ausschalten der Bewachungsmannschaften.
Die Beschriftung „befreundeter Staatsmann" entspricht nicht den Tatsachen. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß es sich hier um militärtaktische Formulierungen ohne politische Wertung handelt.
Zusatzfrage?
Herr Minister, sind Sie nicht der Auffassung, daß die Zuerkennnung des Prädikats „verbündeter Staatsmann" an Mussolini in einer Ausstellung, die auch Journalisten zugänglich gewesen ist, Zweifel oder Bedenken hinsichtlich der Bewertung des Bündnisses zwischen Hitler und Mussolini durch die derzeitige Bundesregierung säen könnte?
Das Prädikat „verbündeter Staatsmann" kann nicht ohne Zusammenhang mit dem Datum des 10. September 1943 gesehen werden.
Es unterliegt keinem Zweifel, daß der Name Mussolini im Sinne eines verbündeten Staatsmannes
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9256 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 30. Mai 1961
Bundesminister Straußnicht im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Bundesregierung gesehen werden kann, genauso wenig wie unter dem Stichwort Arnheim die Operation englischer Luftlandetruppen im Zusammenhang mit dem Datum 1961 gegen ,die Bundeswehr gesehen werden könnte.
Eine zweite Zusatzfrage!
Ist der Herr Minister nicht der Auffassung, daß die ausdrückliche Darstellung der Landung in Rotterdam in einer Ausstellung, die Journalisten zugänglich gewesen ist, dazu geeignet gewesen sein könnte, in unnötiger Weise schmerzliche Empfindungen im holländischen Volk wieder wachzurufen?
Die Erweckung schmerzlicher Empfindungen ist leider mit allen Kampfhandlungen des zweiten Weltkrieges verbunden. Dasselbe träfe in Dänemark zu, Herr Kollege Erler, für die Luftlandung Falster, in Griechenland für die Luftlandungen Korinth und Kreta, in Belgien für Eben Emael, in Norwegen für Stavanger, Sola und Oslo, für Narvik und Dombaas.
Es ist leider richtig, daß praktische Beispiele des Einsatzes von Luftlandetruppen nur aus einer Zeit genommen werden können, zu der heute keine politischen Parallelen bestehen. Die taktischen und technischen Parallelen sollten deshalb auch im Interesse aller Beteiligten nicht eine politische Wertung enthalten, für die es keine Berechtigung gibt.
Ist der Herr Verteidigungsminister nicht dennoch der Auffassung, daß eine sorgsamere Auswahl des Stoffes auch bei dieser Ausstellung und vor allem der Zugänglichmachung der Ausstellung für Journalisten aus politischen Gründen zweckmäßiger gewesen wäre?
Ich darf meine Antwort in zwei Punkten zusammenfassen:
1. Das Verteidigungsministerium ist für praktische Beispiele, denen keine politischen Mißdeutungsmöglichkeiten unterstellt werden können, außerordentlich dankbar.
2. Das Verteidigungsministerium hat genügend Vertrauen zu den deutschen Journalisten, um ihnen die Fähigkeit einer gerechten Bewertung dieser Tatsachen zuzutrauen.
Herr Abgeordneter Ritzel zu einer Zusatzfrage!
Herr Bundesverteidigungsminister, halten Sie es für möglich, im Bereich Ihres Hauses einen Beamten oder einen Offizier ausfindig zu machen, der bei der Feststellung solcher Legenden zu derartigen Dingen ein etwas besser entwickeltes Fingerspitzengefühl beweist?
Ich bin auch hier für die Nennung von Beispielen oder Namen dankbar.
Ich rufe auf die Frage VIII/2 — des Herrn Abgeordneten Cramer —:
Welche Maßnahmen hat der Herr Bundesverteidigungsminister ergriffen, um die Verantwortlichen an dem schweren Unglück anläßlich der Landeübung der amphibischen Streitkräfte am 16. Mai 1961 auf der Nordseeinsel Borkum, bei dem vier Soldaten den Tod fanden, festzustellen und zur Rechenschaft zu ziehen?
Zur Beantwortung der Herr Bundesverteidigungsminister.
Nach Beendigung einer NATO-Übung auf Borkum fuhr am Nachmittag des 16. Mai 1961 ein mit 20 Soldaten besetzter Schwimmwagen amerikanischen Typs auf die Bugrampe eines Landungsschiffes, um die Soldaten zum Rücktransport einzuschiffen. Der Schwimmwagen rutschte, ehe er die halbe Höhe der Laderampe erreicht hatte, plötzlich nach rückwärts, schnitt mit dem Heck unter die Wasseroberfläche und versank. Durch sofortigen Einsatz aller verfügbaren Rettungsmittel konnten 17 Soldaten an Bord gebracht werden, von denen trotz sofortiger ärztlicher Hilfe im Lazarett des Landungsschiffes einer verstarb. Die Suche nach den Vermißten wurde auf der Stelle mit Fahrzeugen und Hubschraubern aufgenommen, blieb jedoch bis jetzt ohne Erfolg. Auch der gesunkene Schwimmwagen konnte bisher trotz Einsatzes von Spezialfahrzeugen des Hydrographischen Instituts und von Helmtauchergruppen nicht geborgen werden. Die Ursachen des Unglücks konnten bisher nicht festgestellt werden, insbesondere auch deshalb, weil der gesunkene Schwimmwagen noch nicht gefunden worden ist. Die Sicherheitsbestimmungen wurden beachtet. Insbesondere wurde die zulässige Höchstbelastung, die 30 Mann beträgt, erheblich unterschritten. Windstärke und Seegang ließen nach den Vorschriften den Einsatz des Schwimmwagens zu. Das eingeschiffte Personal war mit Schwimmwesten ausgerüstet.
Das Unglück ist Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft in Aurich. Oh darüber hinaus disziplinäre oder sonstige Maßnahmen durch den Bundesminister für Verteidigung ergriffen werden, hängt von dem Ergebnis dieser Ermittlungen ab.
Eine Zusatzfrage? — Herr Abgeordneter Hermsdorf.
Herr Minister, werden die Untersuchungen fortgesetzt, wird also nach wie vor
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Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 30. Mai 1961 9257
Hermsdorfversucht, den Wagen zu heben, und sind Sie bereit, dem Verteidigungsausschuß nach Abschluß des Verfahrens einen Bericht zu geben?
Die Untersuchungen werden fortgesetzt, ja.
Können Sie auch auf meine zweite Frage, ob Sie dem Verteidigungsausschuß einen Bericht geben wollen, antworten?
Ich habe bereits ja gesagt.
Ich rufe auf die Frage VIII/3 — ,des Herrn Abgeordneten Bauer —:
Trifft die anläßlich einer Verhandlung gegen einen Soldaten der Bundeswehr berichtete Äußerung eines Gerichtsvorsitzenden zu, „es werde den Soldaten sehr leicht gemacht, auch tagsüber an Alkohol heranzukommen", und ist das Bundesverteidigungsministerium ggf. bereit, den Ausschank alkoholischer Getränke während der Tagesdienstzeit in Kantinen für Soldaten im Dienst auszuschließen?
Ist der Abgeordnete im Saal? — Er ist nicht im Saal. Wird die Frage übernommen? — Sie wird nicht übernommen. Sie wird 'schriftlich beantwortet.
Ich rufe auf die Frage VIII/4 — des Herrn Abgeordneten Merten —:
Mit welchen Nationen hat die Bundesregierung über die gemeinsame Produktion von Waffen und Ausrüstung Gespräche geführt?
Das Wort zur Beantwortung hat der Herr Bundesverteidigungsminister.
Die Bundesrepublik Deutschland hat zur Zeit mit fast allen NATO-Staaten gemeinsame Produktionsprogramme laufen. Es handelt sich hierbei insbesondere um das Starfighter-Programm, zwei Flugkörpersysteme, ein Marineflugzeug und einen mittleren Lufttransporter. Darüber hinaus sind weitere Gespräche über gemeinsame Produktionen mit den gleichen Staaten geführt worden; es handelt sich hierbei jedoch um vorbereitende Verhandlungen, über deren Umfang und Stand noch keine genaueren Auskünfte gegeben werden können.
Eine Zusatzfrage?
Wann ist in den Fällen, die Sie, Herr Minister, soeben erwähnt haben, damit zu rechnen, daß Prototypen vorgestellt werden können, die Erprobung durchgeführt wird und dann die Serienproduktion beginnen kann? Ich denke dabei insbesondere an das von Ihnen erwähnte Flugzeug und die Raketenprogramme.
Ich bitte um Verständnis, wenn ich sage, daß die Fragestunde für eine Auskunft über diesen Gegenstand — sowohl wegen der Genauigkeit der Darstellung wie auch wegen eines gewissen Geheimhaltungsschutzes — nicht geeignet erscheint.
Die letzte Zusatzfrage!
Darf ich fragen, welches Ergebnis auf dem jetzt behandelten Gebiet der NATO-
Rüstungsproduktionsausschuß erbracht hat, der seit fast zwei Jahren den Auftrag hat, 20 Projekte dieser Art vorzubereiten?
Die meisten der von mir im Umriß genannten Projekte sind im NATO-Produktionsausschuß behandelt worden. Wie bekannt, hat aber der NATO-Produktionsausschuß keine Anweisungsbefugnis, sondern lediglich eine Koordinierungs- und Beratungsbefugnis.
Ich rufe auf die Frage VIII/5 — des Herrn Abgeordneten Merten —:
Wie viele Zerstörer der von der WEU genehmigten Größenklasse gedenkt die Bundesregierung zu hauen?
Zur Beantwortung der Herr Bundesverteidigungsminister.
Bis jetzt ist über den Bau eines oder mehrerer Zerstörer mit größerer Tonnage nicht entschieden. Zur Vorbereitung eventueller Entscheidungen habe ich die Weisung erteilt, einen Konstruktionsentwurf für einen Zerstörer nach den militärischen Forderungen des Führungsstabes der Marine zu fertigen.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Merten!
Ist innerhalb der NATO eine Planung für die Verwendung dieser erwähnten Schiffe vorgesehen, und für welche Funktionen dieser Schiffe würde zutreffendenfalls diese Planung vorgesehen sein?
Die Planung für die Indienststellung dieser Schiffe und die, Planung für die Aufgaben dieser Schiffe entsprechen denen der MC 70, niedergelegt in Grundsätzen und Planungszielen, sowie den in dem Nachfolgedokument vorgesehenen Grundsätzen und Zielen.
Eine Zusatzfrage!
Wenn es auch sehr schwer ist, über ein Dokument zu sprechen, das niemand hier im Hause kennt, möchte ich doch die Frage stellen und sie so formulieren: Ergibt sich gegenüber der bisherigen Planung, wonach der Schutz für den Nachschub bei der deutschen Bundesmarine nur insoweit lag, als sie von europäischen oder englischen Häfen ab das Geleit zu übernehmen hatte, eine Änderung in der Form, 'daß jetzt vielleicht die Bundesmarine gewisse Aufgaben von weiter entfernt liegenden Häfen aus hat?
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9258 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 30. Mai 1961
Dem Bundesminister für Verteidigung ist nichts davon bekannt.
Wir kommen zu den Fragen betreffend den Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes. Frage XI/1 — des Abgeordneten Junghans —:
Wurde die Legitimation bzw. das Bestehen der Vereine überhaupt, deren Vertreter auf der vom Herrn Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes veranstalteten Konferenz über die Nominierung von Aufsichtsratskandidaten für das Volkswagenwerk abgestimmt haben, überprüft, und wenn ja, nach welchen Gesichtspunkten?
Zur Beantwortung der Herr Bundesminister!
Es trifft zu, daß am 28. April 1961 Vertreter zahlreicher Volksaktienverbände im Bundesschatzministerium die Frage der Wahl des Aufsichtsrats der Volkswagenwerk AG diskutiert und verschiedene Vorschläge für die Aufsichtsratswahl erarbeitet haben. Die Besprechung fand auf Grund einer Einladung statt, die die Arbeitsgemeinschaft der Volksaktienvereine, Köln, im Benehmen mit mir an sämtliche ihr bekannte Volksaktienvereine gerichtet hatte. Es bestand von vornherein auch unter den Versammlungsteilnehmern fest, daß eine solche Versammlung keine juristische Legitimation besitzen könnte, um für die Gesamtheit der Aktionäre verbindliche Vorschläge für die Wahl des Aufsichtsrats zu machen. Gleichwohl erschien diese Sitzung zweckmäßig, um diejenigen Kreise, bei denen ein positives Interesse für die Aufsichtsratswahl erkennbar war, zu Vorschlägen an die Hauptversammlung zu veranlassen.
Was die Frage angeht, ob diese Vereine für derartige Vorschläge legitimiert waren, so habe ich die Prüfung der Legitimation bewußt der Arbeitsgemeinschaft der Volksaktienvereine in Köln überlassen, um jeden Anschein zu vermeiden, daß ich selbst durch die Auswahl der Vereine auf die Vorschläge hätte Einfluß nehmen wollen.
Eine Zusatzfrage?
Herr Bundesminister, wußten Sie, daß verschiedene Vertreter da waren, deren Vereine noch gar nicht existierten?
Nein, das war mir unbekannt. Wohl aber war mir bekannt, daß Vertreter von Vereinen da waren, die nicht eingetragene Vereine im Sinne des Gesetzes sind.
Keine Zusatzfrage! Frage XI/2 — des Abgeordneten Hansing —:
Ist die Bundesregierung bereit, bis zum 1. Juni 1962 alle Mietverträge über im Bundesbesitz befindliche Luftschutzbunker, die gewerblich oder anderweitig benutzt werden, zu kündigen und sie für den Bevölkerungsschutz wiederherzurichten?
Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes!
Der Bund wird alle im Bundesbesitz befindlichen Luftschutzbunker, die auf Grund örtlicher Luftschutzplanung als für Luftschutzzwecke geeignet erklärt und für diese Zwecke angefordert werden, den Gemeinden, in deren Bereich sie liegen, zur Verwaltung überlassen.
Mit der Übernahme der Verwaltung entsteht für die Gemeinde, die Aufgabe, etwa noch bestehende Nutzungs- oder sonstige Rechtsverhältnisse zu kündigen und die Luftschutzbunker instandzusetzen.
Die Kosten der Instandsetzung trägt der Bund. In einem Vorabprogramm, das 1959 im Einvernehmen mit den Ländern aufgestellt wurde, wird die Instandsetzung bundeseigener Bunker durch die Bundesbauverwaltung durchgeführt.
Eine Zusatzfrage?
Herr Minister, gibt es eine gemeinsame Planung des Bundesinnenministers und des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes, wann diese Bunker fertig sein werden?
Nein, eine solche Planung gibt es nicht. Ich sagte ja soeben, daß die Anforderung durch die Länder erfolgen muß.
Nächste. Frage des Abgeordneten Hansing — Frage XI/3 —:
Ist die Bundesregierung bereit, bei Freimachung gewerblich benutzter Bunker den Betroffenen Freimachungshilfe zu gewähren?
Zur Beantwortung ,der Herr Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes!
Die Frage, ob bei Freimachung von Bunkern den Betroffenen Freimachungshilfe gewährt werden kann, wird zur Zeit geprüft. Sie ist, im großen und nganzen gesehen, nicht von großer Bedeutung, weil bei der schrittweisen Freimachung der Bunker im allgemeinen die vertraglichen Kündigungsfristen eingehalten werden können.
Keine Zusatzfrage!
Letzte Frage des Abgeordneten Hansing — Frage XI/4 —:
Wie viele von den im Bundesbesitz befindlichen Bunkern sind bis zum heutigen Tage tatsächlich zum Schutz der Bevölkerung fertiggestellt und für den Notfall zu gebrauchen?
Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz ,des Bundes!
Die Wiederherstellung vorhandener Bunker ist technisch sehr schwierig und sehr zeitraubend. Bei größeren Bunkern muß mit einem Zeitbedarf von rund anderthalb Jahren vom Antrag bis zur schlüsselfertigen Übergabe gerechnet wer-
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Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 30. Mai 1961 9259
Bundesminister Dr. Wilhelmiden. Die Baumaßnahmen konnten daher noch bei keinem Bunker völlig abgeschlossen werden; zur Zeit sind Bauarbeiten an sechs bundeseigenen Bunkern im Gange. Für weitere 108 Objekte liegen Instandsetzungsanträge vor; für sie wird die Erteilung der Bauaufträge zur Zeit vorbereitet. Darüber hinaus wurden dem Lande Bremen auf Antrag 24 Bunker übergeben, bei denen die ersten Instandsetzungsarbeiten bereits durchgeführt worden sind.
Herr Minister, wenn ich Sie recht verstanden habe, ist also zur Zeit noch kein Bunker fertig?
Nein, es ist noch keiner fertig.
Damit sind wir für heute am Ende der Fragestunde. Die nicht aufgerufenen Fragen werden morgen aufgerufen.Punkt 2 der Tagesordnung:Beratung der Sammelübersicht 36 des Ausschusses für Petitionen über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache 2752).Wird dazu das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.Die Punkte 3 und 4 der Tagesordnung werden vereinbarungsgemäß morgen, am Mittwoch, aufgerufen.Punkt 5 der Tagesordnung:Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes ;Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen (Drucksache 2701).
Ich frage den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Krüger , ob er das Wort wünscht. — Der Herr Berichterstatter verzichtet.Zweite Lesung! Ich rufe auf Art. I, — II, — III, — IV, — V, — VI, — Einleitung und Überschrift. Änderungsanträge liegen nicht vor. Wird das Wort gewünscht? - Keine Wortmeldungen. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — In zweiter Lesung angenommen.Meine Damen und Herren, bevor ich zur dritten Lesung aufrufe, habe ich eine Frage an den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Krüger. Ist er im Hause? — Nun, im Hinblick auf das Ende der Legislaturperiode will ich auch nicht mehr Mahnungen und Appelle loslassen; es hat doch keinen Zweck. In der Vorlage stecken eine ganze Reihe von Druckfehlern; es sind zwei Seiten Berichtigungen. Jetzt frage ich mich, ob ich diese zwei Seiten dem Hause vorlesen soll. Es ist Sache des Berichterstatters, das dem Hause vorzutragen. Zwei Seiten ausschließlich redaktionelle und Druckfehlerberichtigungen! — Ist das Haus gewillt, diesen Berichtigungen auch ohne Verlesung und Erläuterung durch den Berichterstatter zuzustimmen?
— Nicht? Dann muß ich das Punkt für Punkt und Satz für Satz vorlesen.
— Ich weiß nicht, wo der Berichterstatter ist. Es ist eine unmögliche Situation!
— Hier ist doch eine Debatte vorgesehen, Herr Abgeordneter Mommer. Soll die Debatte in der dritten Lesung stattfinden?
— Erklärungen zur Abstimmung?
— Es hilft alles nichts. Ich kann nicht ins Blaue hinein zurückstellen. Ich weiß nicht, wann ich den Berichterstatter finden kann. Dann lese ich die Berichtigungen vor.
— Ja, der Bundestagspräsident ist kein Schulmeister, nicht wahr. Außerdem hat er gar keine Macht, irgendeinen Abgeordneten herzuzitieren; nicht einmal den Berichterstatter.Also hier heißt es:Infolge von Druckfehlern und der Verkündungen von Gesetzen, die nach der Beschlußfassung des Kriegsopferausschusses erfolgt sind, sind folgende Berichtigungen bzw. Ergänzungen im Schriftlichen Bericht — Drucksache 2701 — in der Spalte „Beschlüsse des 22. Ausschusses" unter Artikel I erforderlich:Zu Nr. 1 Buchstabe a)In § 1 Abs. 1 Buchst, a wird am Schluß hinter der Klammer „" eingefügt:„zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes vom21. April 1961 " Zu Nr. 3 Buchstabe cDer Buchstabe c erhält folgende Fassung:„c) In Absatz 4 Satz 1 ist in der Klammeran Stelle von „§ 22 Abs. 3" zu setzen „§ 22 aAbs. 1"; Satz 2 wird gestrichen."
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9260 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 30. Mai 1961
Präsident D. Dr. GerstenmaierZu Nr. 5 Buchstabe cDer Buchstabe c erhält folgende Fassung:„c) Absatz 2 Buchstabe i erhält die Fassung:„i) Notstandsarbeiter bei Maßnahmen der wertschaffenden Arbeitslosenhilfe nach den Vorschriften des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. April 1957 , zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung sozialrechtlicher Vorschriften vom 25. April 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 465),".
— Ja, meine Damen und Herren, ich muß Ihre Aufmerksamkeit erbitten. Die Sache muß gemacht werden.Zu Nr. 6 Buchstabe cUnter Buchstabe c wird in § 6 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz das Wort „Pflichtsätze" durch das Wort „Pflichtplätze" ersetzt.
Zu Nr. 7 Buchstabe aDer Buchstabe a erhält folgende Fassung:„a) In Absatz 1 Buchstabe a werden folgende Worte angefügt: „nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes oder nach dem Gesetz über den zivilen Ersatzdienst,".Zu Nr. 16 Buchstabe gDie Einleitung in Buchstabe g muß wie folgt heißen:„g) In § 22 a Abs. 2 Satz 1 sind ..." Zu Nr. 19 a Buchstabe cDer Buchstabe c erhält folgende Fassung:„c) In Absatz 2 Satz 1 Buchstabe a werden die Worte „zwei schwerkriegsbeschädigte Arbeitnehmervertreter" ersetzt durch die Worte „zwei schwerbeschädigte Arbeitnehmervertreter, von denen einer Schwerkriegsbeschädigter sein muß,"; in Satz 2 tritt an die Stelle der Worte „von der Landesregierung bestimmte" das Wort „zuständige".So weit, meine Damen und Herren. Ist das Haus mit diesen Änderungen einverstanden?
— Nicht einverstanden? — Herr Abgeordneter Dr. Mommer!
Herr Präsident, es tut mir furchtbar leid, jetzt widersprechen zu müssen, nachdem Sie sich die Mühe gemacht haben, diese schwierigen Texte hier vorzulesen. Aber niemand von uns war in der Lage, jetzt anhand der Vorlage zu kontrollieren, was das alles im einzelnen bedeutet, und ich höre, daß auch unsere Kollegen von der CDU nicht über diese Berichtigungen informiert sind. Mir scheint, Herr Präsident, hier liegt ein Beispiel von sehr schludriger Arbeit vor. Das Haus sollte deshalb nicht bereit sein, auf Grund so mangelhafter Vorlagen abzustimmen. Daher bitte ich, die Behandlung dieses Punktes zurückzustellen. Wir können morgen darauf zurückkommen.
Also Antrag auf Zurückstellung. Ich kann nur sagen: Ich höre, daß der Vorsitzende des Ausschusses erkrankt ist; der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Ich werde aber als Chef der Verwaltung hier eine Untersuchung anordnen, um zu sehen, ob ein Versagen oder ein Mitverschulden der Verwaltung vorliegt.
— Wo ist der Herr Berichterstatter?
— Herr Berichterstatter, wollen Sie nicht das Wort nehmen? — Bitte sehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Infolge von Druckfehlern und der Verkündungen von Gesetzen, die nach der Beschlußfassung des Kriegsopferausschusses erfolgt sind, sind folgende Berichtigungen bzw. Ergänzungen im Schriftlichen Bericht — Drucksache 2701
Einen Augenblick, Herr Berichterstatter! Ich habe Ihnen soeben diese Mühe abgenommen, das Haus davon zu unterrichten. Dem Haus ist also der Wortlaut schon bekannt; aber das Haus hätte das Bedürfnis, zu erfahren, welche Sinnänderung in diesen Neufassungen steckt. Das möchte das Haus gerne erfahren, weil es sich sonst zu einer Beschlußfassung außerstande sieht. Können Sie dazu etwas sagen?Krüger CDU/CSU) : Ja. Gestatten Sie mir, daß ich zu dem vorliegenden Schriftlichen Bericht über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes noch einige ergänzende Ausführungen mache.Der Entwurf des Gesetzes geht von dem Grundgedanken des bisherigen Rechts aus, daß der Schutz des Gesetzes in erster Linie den Menschen zukommen soll, die im Dienst für die Allgemeinheit einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben und mindestens 50 °/o erwerbsgemindert sind. In den Schutz des Gesetzes sollen neu hineingenommen werden die politischen Häftlinge im Sinne des § 4 des Häftlingshilfegesetzes sowie die Beschädigten im Sinne des § 33 des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst, die einen dauernden Körperschaden mit einer Erwerbsminderung von 50 °/o erlitten haben.Dem Antrag, den Schutz des Gesetzes auf alle Körperbehinderten generell auszudehnen, konnte der Ausschuß nicht zustimmen, da durch eine solche Regelung das Gesetz seinen ursprünglichen Charakter verlieren würde. Nach § 2 des Gesetzes bestand bisher und besteht auch in der Zukunft die
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Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 30. Mai 1961 9261
Krüger
Möglichkeit, den Personenkreis der Leicht- und Zivilbeschädigten gleichzustellen, so daß sie durch diese Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz erhalten und auch behalten können, wenn er ,gefährdet ist. Der Ausschuß erwartet jedoch, daß die Behörden in Zukunft bei der beantragten Gleichstellung großzügig verfahren. Da nicht bekannt ist, wie groß die Zahl der erwerbsgeminderten Zivil-Körperbeschädigten ist, bittet der Ausschuß, durch die Bundesregierung festzustellen, wie viele derartige Beschädigte in der Bundesrepublik vorhanden sind, um dann eine Regelung vorzubereiten, die diesem Personenkreis eine besondere Hilfe zur Eingliederung in das Erwerbsleben gewährt.Infolge des anhaltenden Wachstums der Wirtschaft hat sich die Zahl der Pflichtplätze wesentlich erhöht. Wir hatten am Schluß des Jahres 1960 einen Überhang von 319 000 Pflichtplätzen, denen 6000 arbeitslose Schwerbeschädigte gegenüberstanden. Da ein solches Mißverhältnis nur zusätzliche Verwaltungsarbeit erfordert, hat der Ausschuß die im Entwurf vorgeschlagene Senkung der Einstellungsquote einstimmig beschlossen. Durch die Senkung der Quote von 8 auf 6 °/o bei den öffentlichen und privaten Betrieben bleibt jedoch noch ein Überhang bestehen, der erforderlich ist, um für die Beschädigten die geeigneten Arbeitsplätze zu finden. Es ist somit ausgeschlossen, daß die Unterbringung der Schwerbeschädigten in geeigneten Arbeitsplätzen auf Schwierigkeiten stößt. Der Ausschuß konnte sich jedoch nicht dazu entschließen, ,die Bundesregierung zu ermächtigen, für einzelne Wirtschaftszweige die Pflichtquote bis auf 2 % herabzusetzen. Gegen die Einführung einer solchen Maßnahme bestanden erhebliche Bedenken, ,da bei einem möglichen Konjunkturrückgang einzelner Wirtschaftszweige die Unterbringung der Schwerbeschädigten auf Schwierigkeiten stoßen würde. In Einzelfällen besteht jedoch auch hier ,die Möglichkeit, durch die Landesarbeitsämter eine Herabsetzung der Quote auf 4 % vorzunehmen.Meine Damen und Herren, der Ausschuß für Arbeit und Mittelstandsfragen sowie der Kriegsopferausschuß haben außerdem beschlossen, die Klein- und Kleinstbetriebe aus der Beschäftigungspflicht herauszunehmen. Die Beschäftigungspflicht beginnt nun bei den Verwaltungen vom neunten und 'bei öffentlichen und privaten Betrieben vom fünfzehnten Arbeitsplatz an.Die Ausgleichsabgabe wurde in der bisherigen Höhe beibehalten. Sie kann weder als Strafe noch als Steuer angesehen werden, sondern ist aus Wettbewerbsgründen notwendig, um einen Ausgleich zwischen den Betrieben herzustellen, die ihre Beschäftigungspflicht in vorbildlicher Weise erfüllen, und denen, die dieser Pflicht nicht nachkommen. Ich darf aber darauf hinweisen, daß ,der größte Prozentsatz der Betriebe der Einstellungspflicht nachgekommen ist.Meine Damen und Herren, weiterhin lag ein Antrag vor, auch von den öffentlichen Verwaltungen für unbesetzte Pflichtplätze die Ausgleichsabgabe zu erheben. Der Ausschuß hat diesen Antrag jedoch abgelehnt, weil der öffentliche Dienst aus verfassungs- und haushaltsrechtlichen Gründen von der Abgabe freigestellt ist und der parlamentarischen Kontrolle unterliegt.Gestatten Sie mir nun noch einige kurze Bemerkungen zu den Pflichten der Arbeitgeber und der Vertrauensmänner der Schwerbeschädigten. Wir erwarten, daß sich die Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Schwerbeschädigten von dem Gedanken leiten lassen, den Schwerbeschädigten einen derartigen Arbeitsplatz zu geben, daß sie in jeder Weise von der Ausübung ihrer Tätigkeit befriedigt sind und nicht noch weitere körperliche oder gesundheitliche Schäden davontragen.Weiter ist neu in das Gesetz aufgenommen, daß der Vertrauensmann der Schwerbeschädigten einen Abordnungs-, Kündigungs- und Versetzungsschutz erhält, ähnlich wie ihn Betriebsratsmitglieder genießen.Die Wiederherstellung der Arbeitskraft und die Wiedereingliederung der Beschädigten in den Arbeitsprozeß ist auch eine volkswirtschaftliche Aufgabe. Bei dem erheblichen Mangel an Arbeitskräften muß alles getan werden, um die verbliebene Arbeitskraft der Schwerbeschädigten zu erhalten. Nur der geeignete Arbeitsplatz schafft die Voraussetzung für eine gute Leistung und gibt dem Beschädigten das Gefühl, wieder ein vollwertiges Glied der menschlichen Gesellschaft zu sein.Die Erfahrung zeigt, daß Schwerbeschädigte auch in führenden und verantwortlichen Stellungen eine hundertprozentige Leistung erbringen. Der Ausschuß hält es daher für selbstverständlich, daß die Schwerbeschädigten in allen Laufbahnen — das gilt auch für die Beamtenlaufbahnen — beschäftigt werden.Die Sondervorschriften für Berlin wurden in einer Sitzung des Ausschusses in Berlin mit den interessierten Organisationen und Dienststellen eingehend behandelt. Übereinstimmend bestand die Auffassung, daß der Regierungsentwurf unter Berücksichtigung der Vorschläge des Bundesrates angenommen werden sollte. Den weitergehenden Wünschen der Berliner Wirtschaft konnte der Ausschuß leider nicht folgen, da die besondere Lage der Stadt Berlin dies nicht zuließ.Ich glaube in Ihrer aller Namen zu sprechen, wenn ich dem Bundesarbeitsministerium, den Verwaltungen und auch der Wirtschaft den Dank des Hohen Hauses für ihre Mithilfe ausspreche. Besonders möchte ich aber auch den Schwerbeschädigten danken, die trotz ihres körperlichen Leidens treu ihre Pflicht an ihren Arbeitsplätzen erfüllt haben.In diesem Sinne bitte ich das Hohe Haus, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Sie haben den Bericht gehört.Wir haben uns zunächst mit dem Geschäftsordnungsantrag zu befassen, die dritte Lesung heute nicht stattfinden zu lassen. Ich kann darüber nicht einfach hinweggehen. Der § 85 der Geschäftsord-
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Präsident D. Dr. Gerstenmaiernung sagt, daß die dritte Beratung nur dann unmittelbar im Anschluß an die zweite Beratung erfolgt, wenn keine Änderungen des Gesetzentwurfs beschlossen sind. Herr Abgeordneter Mommer, wollen Sie Ihren Antrag aufrechterhalten?
— Ich muß dann über den Antrag abstimmen lassen.
— Zur Geschäftsordnung Herr Abgeordneter Maier!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben im Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen das ganze Problem eingehend behandelt und sind uns über die Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes im klaren. Zwischenzeitlich sind aber in anderen Ausschüssen eine Reihe anderer Gesetze verabschiedet worden, deren Regelungen wir nicht voraussehen konnten. Auf diese Vorschriften soll nun in diesem Gesetz lediglich Bezug genommen werden. Es handelt sich also nicht um materielle Änderungen. Ich bitte daher, von einer Vertagung abzusehen.
Noch Wortmeldungen zur Geschäftsordnung? — Herr Abgeordneter Höhmann!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich halte es nicht für möglich, daß wir jetzt über Änderungen entscheiden, von denen wir erst vor wenigen Minuten erfahren haben. Ich bin nicht in der Lage gewesen — und ich nehme an, daß es allen anderen Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen ähnlich gegangen ist —, beim Verlesen dieser Änderungen auch nur einigermaßen zu folgen. Ich möchte deshalb darum bitten, daß man die Beratungen für heute aussetzt und daß wir uns interfraktionell darüber einigen, die Dinge heute im Laufe des Tages oder morgen noch einmal durchzusprechen.
Bei all dem, was uns vorgelegt ist, bin ich mir nicht über die Tragweite im klaren. Ich weiß auch nicht — weil ich es noch nicht genügend habe prüfen können —, ob es lediglich technische Änderungen sind. Insofern möchte ich darum bitten, die Beratung jetzt auszusetzen und sie morgen aufzunehmen.
Also der Antrag ist präzisiert: Die dritte Lesung soll nicht heute, sondern morgen stattfinden.
— Sie sind einverstanden. Dann brauche ich ja nicht abstimmen zu lassen. — Das ganze Haus ist einverstanden. Es ist so beschlossen; die dritte Lesung findet morgen statt.Punkt 6 der Tagesordnung:Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Übereinkommen vom 27. September 1956, 26. September 1957 und 4. September 1958 über das Personenstands- und Namensrecht ;Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2756).
Ich frage den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen, ob er das Wort zum Bericht nehmen möchte. — Der Herr Berichterstatter verzichtet.Zweite Beratung. Art. 1, — 2, — 3, — 4, — Einleitung und Überschrift. — Keine Wortmeldungen. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.Dritte Beratung.Allgemeine Aussprache! — Keine Wortmeldungen.Wer dem Gesetzentwurf in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.Abstimmung über den Ausschußantrag Nr. 2 auf Drucksache 2756. Wer diesem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Entschließungsantrag des Ausschusses ist angenommen.Punkt 7 der Tagesordnung:Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen ;Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2761).
Ich frage den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Dr. Winter, ob er das Wort nehmen möchte.
— Ich bedanke mich bei ,dem Herrn Berichterstatter. Er verweist auf den Schriftlichen Bericht.Zweite Beratung. §§ 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Wortmeldungen? Keine Wortmeldungen. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen?— In zweiter Lesung angenommen.Dritte Beratung.Allgemeine Aussprache! — Keine Wortmeldungen.Wer in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
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Präsident D. Dr. GerstenmaierPunkt 8 ist abgesetzt.Punkt 9:Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Achten Berichtigungs- und Änderungsprotokoll vom 18. Februar 1959 zum Wortlaut der dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen beigefügten Zollzugeständnislisten ;Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2736).
Ich frage den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Theis , ob er das Wort wünscht, — Der Herr Berichterstatter verzichtet.Zweite Beratung. Art. 1, — 2, — 3, — 4, — Einleitung und Überschrift. — Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen.— Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist in zweiter Lesung einstimmig angenommen.Dritte Beratung.Allgemeine Aussprache! — Keine Wortmeldungen.Wer in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.Punkt 10 der Tagesordnung:Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Schmidt , Bading, Margulies, Jacobi, Dr. Elbrächter, Geiger (München) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Beschaffenheit von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie dafür bestimmte Detergentien (Drucksache 2225);Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksache 2754).
Ich frage den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Dr. Elbrächter, ob er das Wort wünscht.
— Der Herr Berichterstatter verzichtet. Ich bedanke mich.Ich rufe auf zur zweiten Lesung §§ 1, — 2, — 3,— 4, — 5, — 5 a, — 6, 7, — 11, — 12, — 13, —Einleitung und Überschrift. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, ,den bitte ich um ein Handzeichen.— Gegenprobe! — Enthaltungen? — In zweiter Lesung einstimmig angenommen.Dritte Beratung.Allgemeine Aussprache! Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht.Wer in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist in 'dritter Lesung einstimmig angenommen.Punkt 11 der Tagesordnung:Zweite und dritte Beratung des von .der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Entscheidung des Rates der Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit vom 12. Juni 1959 über die Annahme von Strahlenschutzvorschriften (Drucksache 2581);Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksache 2755).
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Ich frage den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Dr. Bechert, ob er das Wort wünscht. — Der Berichterstatter verzichtet.Zweite Lesung. Art. 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, ,den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — In zweiter Lesung einstimmig angenommen.Dritte Beratung.Allgemeine Aussprache! Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht.Wer dem Gesetzentwurf in dritter Lesung zustimmen will, ,den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — In dritter Lesung angenommen.Punkt 12 der Tagesordnung:Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 15. Juli 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über Leistungen zugunsten französischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind ;Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 2774).
Ich frage den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Höfler, ob er das Wort wünscht. — Der Herr Berichterstatter verzichtet.Ich rufe auf in der zweiten Lesung Art. 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — In zweiter Lesung angenommen.
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9264 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 30. Mai 1961
Präsident D. Dr. GerstenmaierDritte BeratungAllgemeine Aussprache! Keine Wortmeldungen.Wer zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — In dritter Lesung einstimmig angenommen.Punkt 13 der Tagesordnung:Beratung des Schriftlichen Berichts des Wirtschaftsausschusses über die von der Bundesregierung übersandten Vorschläge der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft füra) ein Allgemeines Programm zur Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheitb) ein Allgemeines Programm zur Aufhebung der Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs
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Ich frage den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Lange , ob er das Wort wünscht. — Der Herr Berichterstatter verzichtet.Wird das Wort gewünscht? — Keine Wortmeldungen.Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe!— Enthaltungen? — Der Antrag des Ausschusses ist einstimmig angenommen.Punkt 14 der Tageisordnung:Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Angleichungszoll für Fondantmasse) (Drucksachen 2636, 2747).Ich frage den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Bading, ob er das Wort wünscht. — Der Herr Berichterstatter verzichtet.Ich frage das Haus, ob das Wort gewünscht wird.— Das Wort wird nicht gewünscht.Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe!— Enthaltungen? — Der Antrag des Ausschusses ist einstimmig angenommen.Punkt 15 der Tagesordnung:Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Aluminiumoxyd usw.) (Drucksachen 2681, 2743) .Ich frage den Herrn Berichterstatter Dr. Löhr, ob er das Wort wünscht. — Der Herr Berichterstatter verzichtet. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht.Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe!Enthaltungen? — Der Antrag ist einstimmig angenommen.Punkt 16 der Tagesordnung:Erste Beratung des von den Abgeordneten Eisenmann, Ramms und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung .Ich frage die Herren Antragsteller, ob sie das Wort zur Einbringung und Begründung wünschen.— Die Herren wünschen das Wort nicht. Es ist Überweisung an den Ausschuß für Verkehr, Post-und Fernmeldewesen vorgesehen. — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.Punkt 17:Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Seemannsgesetzes .Wünscht die Bundesregierung das Wort zur Einbringung? — Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Es wird Überweisung an den Ausschuß für Arbeit vorgeschlagen. — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.Punkt 18:Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Verschmutzung der See durch 01, 1954 .Die Bundesregierung verzichtet auf das Wort zur Einbringung. Vorgesehen ist Überweisung an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen- federführend — und an den Rechtsausschuß– mitberatend —. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.Punkt 19:Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau .Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Wird sonst noch das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Vorgeschlagen ist Überweisung an den Wirtschaftsausschuß — federführend —, Außenhandelsausschuß, Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten und Haushaltsausschuß — mitberatend —. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.Punkt 20:Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Drucksache 2739).Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 160, Sitzung. Bonn, Dienstag, den 30. Mai 1961 9265Präsident D. Dr. GerstenmaierDas Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Überweisung an den Außenhandelsausschuß ist vorgeschlagen. — Das Haus ist einverstanden; die Überweisung ist beschlossen.Punkt 21:Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ermächtigung des Gouverneurs für die Bundesrepublik Deutschland in der Internationalen Finanz-Corporation zur Stimmenabgabe für eine Änderung des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation .Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Überweisung an den Wirtschaftsausschuß ist vorgesehen. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
— Das weiß ich, das ist eine interfraktionelle Vereinbarung.
— Herr Abgeordneter, nun zwingen Sie mich, darüber abstimmen zu lassen.
— Es ist abgesprochen, daß morgen darüber verhandelt wird. Ich weiß zwar nicht, warum; eine Debatte war gar nicht vorgesehen. Aber jedenfalls wird der Punkt morgen aufgerufen. Sind Sie damit einverstanden?
— Das wollen wir einmal dem amtierenden Präsidenten überlassen.
— Wollen Sie darüber debattieren?
— Ich lege das jetzt nicht sehr gern fest; ich kann morgen früh nicht präsidieren. Von den morgen amtierenden Präsidenten ist jetzt keiner hier. Ich nehme aber an, daß Ihr Wunsch erfüllt werden kann. Also vertagt bis morgen.Punkt 23:Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung der Verordnung Nr. 11 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft .Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Vorgesehen ist Überweisung an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen — federführend- Rechtsausschuß und Wirtschaftsausschuß — mitberatend —. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.Punkt 24:Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung von Verbrauchsteuergesetzen und des Umsatzsteuergesetzes an das Zollgesetz (Drucksache 2763).Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Es ist Überweisung an den Finanzausschuß vorgesehen. — Das Haus ist einverstanden? — Es ist so beschlossen.Punkt 25:Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes .Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Hier ist Überweisung an den Ausschuß für Arbeit — federführend — und an den Ausschuß für Familien- und Jugendfragen — mitberatend — vorgesehen. — Das Haus ist einverstanden? — Es ist so beschlossen.Punkt 26:Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Handwerkerversicherungsgesetzes .Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Vorgeschlagen ist die Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik. — Das Haus ist einverstanden? — Es ist so beschlossen.Punkt 27:Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Angestelltenversicherungsgesetzes .Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Vorgeschlagen ist die Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik. — Das Haus ist einverstanden? — Es ist so beschlossen.Punkt 28:Beratung 'des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1959 — Einzelplan 20 — .Das Wort wird nicht gewünscht. Vorgesehen ist Überweisung an den Haushaltsausschuß. — Das Haus ist einverstanden? — Es ist so beschlossen.Punkt 29:Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnungen für die Rechnungsjahre 1957 und 1958 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes .Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Überweisung an den Haushalts-
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9266 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 30. Mai 1961
Präsident D. Dr. Gerstenmaierausschuß wird vorgeschlagen. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.Punkt 30:Beratung des Antrags des Bundesministersder Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnungfür das Rechnungsjahr 1959 .Das Wort wird nicht gewünscht. Vorgeschlagen ist Überweisung an den Haushaltsausschuß. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.Punkt 31:Beratung des Antrags der Abgeordneten Fürst von Bismarck, Ruhnke, Dr. Dehler, Memmel und Genossen betr. Förderung der Atomforschung .Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Vorgeschlagen ist die Überweisung an den Ausschuß für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft. — Das Haus ist einverstanden? Es ist so beschlossen.Bis jetzt bin ich der gedruckten Tagesordnung gefolgt. Wir haben aber noch einen Punkt auf die Tagesordnung gesetzt:Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes .Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht? — Überweisung an den Rechtsausschuß?
— Der Rechtsausschuß soll mit der Sache befaßt werden. — Ist das Haus damit einverstanden? — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.Damit, meine Damen und Herren, sind wir für heute am Ende unserer Tagesordnung, etwas programmwidrig.Ich berufe die nächste Sitzung für morgen vormittag, 9 Uhr, ein.Die Sitzung ist geschlossen.