Protokoll:
3016

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 3

  • date_rangeSitzungsnummer: 16

  • date_rangeDatum: 12. März 1958

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 15:02 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 16:58 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 16. Sitzung Bonn, den 12. März 1958 Inhalt: Abg. Dr. Ripken tritt als Nachfolger des ausgeschiedenen Abg. Dr. h. c. Blücher in den Bundestag ein 729 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Weber (Koblenz) 729 A Fragestunde (Drucksache 252) Frage 1 des Abg. Dr. Brecht: Erlaß einer Rechtsverordnung gemäß § 39 des Bundesmietengesetzes Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister . 729 D Dr. Brecht (SPD) 730 A Frage 2 des Abg. Dr. Dahlgrün: Verpackung von Bundesmünzen Hartmann, Staatssekretär 730 C Dr. Dahlgrün (FDP) 730 C Frage 3 des .Abg. Dröscher: Ausfuhr geschliffener Nephritsteine nach den USA Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister . 730 D Frage 4 des Abg. Dr. Mommer: Französischer Luftangriff auf das tunesische Dorf Sakiet-Sidi-Youssef Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 731 C Frage 5 des Abg. Dr. Menzel: Beileid der Bundesregierung für die Opfer von Sakiet-Sidi-Youssef Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 731 C Dr. Menzel (SPD) 731 D Frage 6 des Abg. Meyer (Wanne-Eickel) : Entzug der Zusatzrente durch Entscheidung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Hartmann, Staatssekretär 732 A Frage 7 des Ahg. Meyer (Wanne-Eickel) : Berechnung der Witwenrenten Blank, Bundesminister 732 C Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 733 A Frage 8 des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Flurbereinigung im Kreis Osterode Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 733 B Frage 9 des Abg. Dr. Stammberger: Ermäßigungen für Arbeiter- und Schülerkarten im Zonengrenzgebiet Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 734 A Dr. Stammberger (FDP) 734 B Frage 10 des Abg. Jahn (Marburg) : Ermittlungsverfahren gegen Eduard Schlanstedt Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . . 734 C Jahn (Marburg) (SPD) 734 D Frage 11 des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Allgemeine Verwaltungsvorschriften zu § 1 Abs. 2 des Landbeschaffungsgesetzes und j i Abs. 2 des Schutzbereichgesetzes Dr. Schröder, Bundesminister . . . . 735 A Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 735 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12, März 1958 Frage 12 des Abg. Wittrock: Grundsteuerpflicht des Bundes bei Grundstücken, die Angehörigen der Stationierungstruppen zur Verfügung gestellt sind Hartmann, Staatssekretär 735 C Wittrock (SPD) 736 A Frage 13 des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen): Enteignung von Grundstücken für Zwecke eines „Baseball-Field" der US-Streitkräfte Hartmann, Staatssekretär 736 B Frage 14 des Abg. Krüger: Hilfe für Aussiedler aus den polnisch verwalteten deutschen Ostgebieten Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister . 736 D Frage 15 des Abg. Lohmar: Ankauf von Stücken der Broschüren „Die Bundeswehr" und „Der deutsche Soldat" durch die Bundesregierung Dr. Rust, Staatssekretär 737 B Lohmar (SPD) 737 C Frage 16 des Abg. Rademacher:. Getarnte Verkehrskontrollen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 737 D Rademacher (FDP) 738 A Frage 17 des Abg. Drachsler: Belastung revierferner Gebiete durch die Erhöhung der Bundesbahntarife Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 738 D Frage 20 des Abg. Kreitmeyer: Verwendung von Übergangsgehaltsempfängern der ehemaligen Wehrmacht Dr. Schröder, Bundesminister . . . 739 B Kreitmeyer (FDP) 739 C Frage 21 des Abg. Kreitmeyer: Betreuung der Wehrmacht-131er Dr. Rust, Staatssekretär 739 D Kreitmeyer (FDP) 740 A Frage 22 des Abg. Krüger: Bereitstellung von Mitteln für das Siedlungs- und Eingliederungsprogramm der Länder Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . . . 740 A Frage 23 des Abg. Dr. Mommer: Aufnahme Minderjähriger in die Fremdenlegion Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 740 D Dr. Mommer (SPD) 741 A Frage 24 des Abg. Dr. Mommer: Verbot des Überfliegens des Bundesgebiets durch eine russische Maschine TU 104 Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 741 B Dr. Mommer (SPD) 741 C Frage 25 des Abg. Corterier: Wiederaufnahme des Bahnverkehrs auf der Strecke Karlsruhe—Maximiliansau—Wörth Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 741 D Frage 26 des Abg. Pöhler: Export von Textilien mit nationalsozialistischen Emblemen Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 742 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (Drucksache 203) — Zweite und dritte Beratung —; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 242) Frau Wessel (SPD), Berichterstatterin 742 C Ruf (CDU/CSU) 743 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 1. 12. 1956 zur Änderung des internationalen Zuckerabkommens (Drucksache 43) — Zweite und dritte Beratung —; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 206) 743 A Entwurf eines Gesetzes zur der Vereinbarung vom 31. 10. 1956 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zollbehandlung von Müllergaze (Drucksache 45) — Zweite und dritte Beratung —; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 204) 743 D Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 29. 6. 1956 mit der Regierung der Republik Chile über die zollfreie Einfuhr von Chilesalpeter in der Zeit vom 1. 7. 1956 bis 30. 6. 1957 (Drucksache 114) — Zweite und dritte Beratung —; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 205) Glüsing (Dithmarschen) (CDU/CSU), Berichterstatter 743 D Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen vom 15. 5. 1956 mit dem Königreich Belgien über die Errichtung nationaler Grenzabfertigungsstellen, über Grenzabfertigung in Zügen und über die Bestimmung von Gemeinschafts- und Betriebswechselbahnhöfen (Drucksache 49) — Zweite und dritte Beratung —; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 218), Entschließungsantrag Umdruck 27 Ramms (FDP) 744 D Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Personalgutachterausschuß-Gesetzes (DP) (Drucksache 53) — Zweite und dritte Beratung —; Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 256) Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. März 1958 III Probst (Freiburg) (DP) 744 C Dr. Kliesing (CDU/CSU) 746 A Schultz (FDP) 746 B Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 746 C Merten (SPD) 747 C Rasner (CDU/CSU) 748 C Entwurf eines Gesetzes über den Vertrag vom 15. 6. 1957 mit der Republik osterreich zur Regelung vermögensrechtlicher Beziehungen (Drucksache 226) — Erste Beratung —. 749 A Entwurf eines Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Drucksache 201) — Erste Beratung —. 749 A Entwurf eines Gesetzes über eine Berufsordnung der vereidigten Buchprüfer (Drucksache 202) - Erste Beratung —. . . . . 749 A Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksache 219) — Erste Beratung —. 749 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Drucksache 220) — Erste Beratung —. 749 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. 5. 1957 mit dem Australischen Bund über den Luftverkehr (Drucksache 221) — Erste Beratung —. 749 B Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen vom 14. 4. 1954 mit der Italienischen Republik über Untersuchung und Überwachung von Wein (Drucksache 223) — Erste Beratung —. 749 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (SPD) (Drucksache 192) — Erste Beratung —. . . 749 C Entwurf eines Gesetzes zur Förderung landwirtschaftlicher Investitionsvorhaben zum Zwecke der Vorbereitung auf die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (FDP) (Drucksache 193) — Erste Beratung —. Beratung nachträglich abgesetzt . . . . 752 C Entwurf eines Personenbeförderungsgesetzes (Drucksache 255) — Erste Beratung —. . 749 D Antrag der Fraktionen CDU/CSU, DP betr. Ernteschäden in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern (Drucksache 24) ; Schriftlicher Bericht des Landwirtschaftsausschusses (Drucksache 209) 750 A Entwurf einer Sechzehnten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Überleitung in den Deutschen Zolltarif 1958) (Drucksache 207) 750 A Entwurf einer Fünfzehnten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 108); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 239) . . 750 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über die nachträgliche Mitteilung des Bundesministers der Finanzen betreffend Veräußerung des kriegszerstörten Grundstücks in Berlin, Kurfürstenstraße 63/69, Ecke von-Einem-Straße 15/23 an das Land Berlin (Drucksachen 182, 69) 750 B Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der ehemaligen Muna Espelkamp an das Land Nordrhein-Westfalen (Drucksache 98); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 189) . 750 C Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 18. 12. 1957 betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Schneider (Bremerhaven); Mündlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 213) Ritzel (SPD) 750 D Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 31. 1. 1958 betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Preiß; Mündlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 248) Ritzel (SPD) 751 A Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 31. 1. 1958 betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Behrisch; Mündlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 249) 751 B Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 13. 12. 1957 betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Wolff (Denzlingen) ; Mündlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 250) Dr. Bucher (FDP) 751 C Erste Ubersicht des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 214) 751 D Entwurf eines Gesetzes über die Anwendung der mit den Gesetzen über das Zweite bis Fünfte Berichtigungs- und Änderungsprotokoll zu den Zollzugeständnislisten des GATT veröffentlichten Listen XXXIII (Anwendungsgesetz) (Drucksache 232) . . 752 A Nächste Sitzung 752 C Anlagen 753 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. März 1958 729 16. Sitzung Bonn, den 12. März 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 15.02 Uhr.
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albrecht 15. 3. Altmaier 14. 3. Dr. Atzenroth 12. 3. Bazille 18. 3. Dr. Becker (Hersfeld) 15. 3. Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) 12. 3. Dr. Birrenbach 15. 3. Blachstein 29. 3. Dr. Deist 12. 3. Döhring (Düsseldorf) 12. 3. Dr. Dollinger 14. 3. Frau Eilers (Bielefeld) 15. 3. Enk 14. 3. Euler 12. 3. Felder 31. 3. Frehsee 12. 3. Frau Friese-Korn 31. 5. Funk 14. 3. Dr. Furler 12. 3. Geiger (Aalen) 14. 3. Frau Geisendörfer 14. 3. Gockeln 12. 3. Gottesleben 14. 3. Hellenbrock 24. 3. Frau Herklotz 12. 3. Hesemann 14. 3. Hilbert 14. 3. Dr. Höck 31. 3. Höcker 15. 3. Höfler 14. 3. Frau Dr. Hubert 15. 3. Huth 12. 3. Jacobi 12. 3. Jacobs 12. 3. Jahn (Stuttgart) 12. 3. Jürgensen 31. 3. Keuning 12. 3. Kinat 12. 3. Frau Kipp-Kaule 15. 3. Köhler 14. 3. Dr. Königswarter 12. 3. Kraus 12. 3. Krug 12. 3. Kühltau 14. 3. Kühn (Köln) 13. 3. Kunze 15. 5. Leber 13. 3. Dr. Löhr 12. 3. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 4. Mellies 25. 4. Dr. Meyers (Aachen) 12. 3. Frau Niggemeyer 14. 3. Dr. Oesterle 12. 3. Oetzel 15. 3. Paul 30. 4. Frau Rudoll 15. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 12. 3. Seidl (Dorfen) 14. 3. Stahl 12. 3. Stenger 15. 3. Vogt 12. 4. Weimer 12. 3. Weinkamm 14. 3. Dr. Wilhelmi 14. 3. Frau Wolff (Berlin) 14. 3. Dr. Wolff (Denzlingen) 14. 3. b) Urlaubsanträge Dr. Baade 21. 3. Bading 20. 3. Conrad 18. 4. Dr. Dittrich 19. 3. Heiland 31. 3. Lenz (Trossingen) 29. 3. Dr. Lindenberg 29. 3. Logemann 20. 3. Pelster 1. 4. Schneider (Hamburg) 31. 3. Storm (Meischenstorf) 20. 3. Frau Strobel 20. 3. Unertl 20. 3. Wehking 20. 3. Wehr 31. 3. Anlage 2 Drucksache 206 Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 1. Dezember 1956 zur Änderung des Internationalen Zuckerabkommens (Drucksache 43) Berichterstatter: Abgeordneter Richarts Der Außenhandelsausschuß hat sich in seiner Sitzung vom 12. Februar 1958 mit dem Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 1. Dezember 1956 zur Änderung des Internationalen Zuckerabkommens - Drucksache 43 - befaßt; er hat sich der Begründung der Bundesregierung angeschlossen und mit Mehrheit dem Gesetzentwurf zugestimmt. Bonn, den 13. Februar 1958 Richarts Berichterstatter Anlage 3 Drucksache 204 Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 31. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zollbehandlung von Müllergaze (Drucksache 45) Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Strobel Der Außenhandelsausschuß hat die Drucksache 45 behandelt und einstimmig beschlossen, dem Plenum 754 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. März 1958 des Deutschen Bundestages zu empfehlen, den Gesetzentwurf ohne Änderung anzunehmen. Bonn, den 13. Februar 1958 Frau Strobel Berichterstatterin Anlage 4 Drucksache 205 Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 29. Juni 1957 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Chile über die zollfreie Einfuhr von Chilesalpeter in der Zeit vom 1. Juli 1956 bis 30. Juni 1957 (Drucksache 114) Berichterstatter: Abg. Glüsing (Dithmarschen) Der Außenhandelsausschuß hat sich in seiner Sitzung am 12. Februar 1958 mit dem Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 29. Juni 1958 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Chile über die zollfreie Einfuhr von Chilesalpeter in der Zeit vom 1. Juli 1956 bis 30. Juni 1957 — Drucksache 114 — befaßt und einstimmig beschlossen, den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf mit der aus dem Ausschußantrag sich ergebenden Ergänzung in Artikel 2 zur Annahme zu empfehlen. Bonn, den 13. Februar 1958 Glüsing (Dithmarschen) Berichterstatter Anlage 5 Drucksache 218 Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen vom 15. Mai 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Errichtung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen, über die Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt und über die Bestimmung von Gemeinschafts- und Betriebswechselbahnhöfen im Verkehr über die deutsch-belgische Grenze (Drucksache 49) Berichterstatter: Abgeordneter Krammig Der federführende Finanzausschuß beriet in seiner 2. Sitzung am 12. Februar 1958 den Ratifikationsgesetzentwurf und stimmte ihm nach Anhörung der Begründung des Regierungsvertreters einstimmig zu. Auf die Begründung zum Abkommen und zum Zustimmungsgesetzentwurf — Drucksache 49 S. 14 — wird Bezug genommen. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zu Artikel 9 Abs. 1 Satz 3 des Abkommens — Drucksache 49 S. 2 — vorgeschlagen, zu prüfen, „ob die Niederschrift, die als Anlage zur Begründung des Abkommens beigefügt ist, durch Erwähnung in Artikel 1 des Ratifikationsgesetzes in das Gesetzgebungsverfahren mit einbezogen werden kann. Eine solche Einbeziehung wäre wegen der zu Artikel 10 des Abkommens getroffenen Feststellung, daß das Asylrecht von dem Abkommen nicht berührt wird, von besonderer Bedeutung im Hinblick auf Artikel 16 Abs. 2 Satz 2 GG". Dazu erklärte der Regierungsvertreter vor dem Ausschuß, daß die Einbeziehung nach Prüfung durch die Bundesregierung nicht erforderlich sei. Der mitberatende Ausschuß für Inneres, der den Entwurf in seiner 3. Sitzung am 22. Januar 1958 behandelt hat, billigte einstimmig den Ratifikationsgesetzentwurf. Bonn, den 14. Februar 1958 Krammig Berichterstatter Anlage 6 Umdruck 27 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 15. Mai 1956 -zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Errichtung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen, über die Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt und über die Bestimmung von Gemeinschafts- und Betriebswechselbahnhöfen im Verkehr über die deutsch-belgische Grenze (Drucksachen 49, 218). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden bei der Durchführung des Vertrages vor der Errichtung von nebeneinanderliegenden nationalen Grenzabfertigungsstellen sowie von Gemeinschafts- und Betriebswechselbahnhöfen die örtlich zuständigen Handelskammern zu hören. Bonn, den 11. März 1958 Rademacher Ramms Dr. Mende und Fraktion Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. März 1958 755 Anlage 7 Drucksache 256 Schriftlicher Bericht des Auschusses für Verteidigung (5. Ausschuß) über den von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Personalgutachterausschuß-Gesetzes (Drucksache 53). Berichterstatter: Abgeordneter Schmidt (Hamburg) Der Deutsche Bundestag hat in seiner 7. Sitzung vom 16. Januar 1958 den von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Personalgutachterausschuß-Gesetzes — Drucksache 53 — dem Ausschuß für Verteidigung federführend und dem Haushaltsausschuß zur Mitberatung überwiesen. Der Ausschuß für Verteidigung hat sich in zwei Sitzungen, der Haushaltsausschuß in einer Sitzung mit dem Gesetz befaßt. Der Verlauf und das Ergebnis der Verhandlungen wird den Mitgliedern des Deutschen Bundestages durch den nachstehenden Bericht zur Kenntnis gebracht: I. Allgemeines Am 23. Juli 1955 unterzeichnete der Bundespräsident das „Gesetz über den Personalgutachterausschuß für die Streitkräfte (Personalgutachterausschuß-Gesetz", das am 25. Juli 1955 im Bundesgesetzblatt (I S. 451) verkündet wurde und am 26. Juli 1955 in Kraft trat. Das Gesetz war die Rechtsgrundlage für die Berufung eines unabhängigen Ausschusses von 30 bis 40 Mitgliedern, dem die Aufgabe erteilt wurde (§ 1), 1. Soldaten, die für die Einstellung mit dem Dienstgrad vom Obersten an aufwärts vorgesehen sind, auf ihre persönliche Eignung zu prüfen, 2. Richtlinien vorzuschlagen, nach denen die persönliche Eignung der übrigen Soldaten geprüft wird. Die Einstellung eines der unter 1. genannten Soldaten sollte davon abhängen, ob der Ausschuß die persönliche Eignung dieses Bewerbers bejaht. In haushaltsrechtlicher Hinsicht sind die Mitglieder des Personalgutachterausschusses den Abgeordneten des Bundestages gleichgestellt. Diese Regelung fand ihren Niederschlag ursprünglich lediglich im Haushaltsgesetz, wurde jedoch späterhin noch im „Gesetz zur Ergänzung des Personalgutachterausschuß-Gesetzes" vom 6. November 1956 (BGBl. I S. 843) rückwirkend niedergelegt, indem dem § 3 des Personalgutachterausschuß-Gesetzes ein Absatz 5 folgenden Wortlauts angefügt wurde: „ (5) Die Mitglieder des Personalgutachterausschusses erhalten eine Aufwandsentschädigung und Tagegelder in derselben Höhe, wie sie den Mitgliedern des Deutschen Bundestages gewährt werden." Die den Mitgliedern des Personalgutachterausschusses zustehende Vergütung setzt sich somit aus der festen monatlichen Aufwandsentschädigung und darüber hinaus aus den Tagegeldern zusammen, die sich nach der Zahl der Sitzungen errechnen. Das Personalgutachterausschuß-Gesetz sieht eine ausdrückliche Befristung des Auftrags für den Personalgutachterausschuß nicht vor. Aus der Aufgabe des Personalgutachterausschusses, Soldaten bestimmter Dienstgrade zu prüfen, die „für die Einstellung . . . . vorgesehen sind", ergibt sich indessen, daß der Ausschuß nur solange existieren soll, als die fraglichen Einstellungen bei der Bundeswehr und somit die vorausgehende Prüfung der Bewerber durch den Personalgutachterausschuß in Betracht kommen. Insoweit hat beim damaligen Ausschuß für Fragen der europäischen Sicherheit, der das Personalgutachterausschuß-Gesetz federführend beraten hat, Einigkeit bestanden (siehe Bericht des Abg. Schmidt [Hamburg] — 2. Deutscher Bundestag, Protokoll der 99. Sitzung vom 15. Juli 1955 S. 5530). Der Personalgutachterausschuß hat seine hauptsächliche Tätigkeit inzwischen beendet und über seine bisherige Tätigkeit einen zusammenfassenden Bericht erstattet, der in der Drucksache 109 vorliegt. Der Bericht wurde erstattet, „nachdem das Bundesverteidigungsministerium erklärt hat, daß es dem Personalgutachterausschuß weitere Bewerbungsfälle nicht vorlegen wird" (Schlußbetrachtung Seite 16 des vorgenannten Berichtes). Die Antragsteller nahmen diesen Bericht zum Anlaß, den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Personalgutachterausschuß-Gesetzes, dem sie bereits bei seiner Verabschiedung ihre Zustimmung versagt hatten, einzubringen. Sie sind der Auffassung, daß der Ausschuß keine weiteren Aufgaben mehr zu erfüllen hat. Insbesondere sind sie_ der Ansicht, daß eine nachträgliche Überprüfung bereits eingestellter Bewerber auf Grund nachträglich geschaffener Bestimmungen über die Handhabung der Einstellungsrichtlinien nicht stattfinden darf. Demgegenüber besteht die Auffassung des Personalgutachterausschusses, daß er als Institution noch in Anspruch genommen werden könnte, da ein ehemaliger Oberst und Oberstleutnant im Bundesgrenzschutz gegen seine durch das negative Urteil des Personalgutachterausschusses bedingte Ablehnung Verwaltungsklage erhoben hat. Diese gegensätzlichen Argumente sowie Meinungsverschiedenheiten über die durch das Personalgutachterausschuß-Gesetz geschaffene Rechtsnatur des Ausschusses konnten des weiteren unerörtert bleiben, da die Bundesregierung keine verbindliche Erklärung darüber abgeben konnte, daß im weiteren Verlauf der Aufstellungsphase endgültig keine weitere Einstellung von Obersten usw. mehr vorgenommen und damit jede weitere Überprüfung entfallen würde. Eine solche Erklärung war schon deswegen nicht möglich, weil es z. B. nicht auszuschließen ist, daß den Bundesminister für Verteidigung aus dem Ressort des Bundesministers des Innern noch während der Aufstellungsphase der Bundeswehr, die unbestrittenermaßen noch einige Jahre läuft, Wiedergutmachungsbescheide errei- 756 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. März 1958 chen, welche die mögliche Einstellung bestimmter Bewerber erheischen. Alle Fraktionen mit Ausnahme der Antragsteller waren sich daher einig, daß der Personalgutachterausschuß mindestens solange weiterbestehen soll, bis eine eindeutige Klärung möglich ist, daß nunmehr eine weitere Einstellung von Obersten und Generalen keinesfalls mehr in Betracht kommt. Dabei waren sich die Fraktionen darüber im klaren, daß die Arbeit des Ausschusses im wesentlichen abgeschlossen ist und die praktische Weiterarbeit nur noch in äußerst beschränktem Rahmen in Betracht kommen wird. Der Personalgutachterausschuß soll aber aufrechterhalten werden, damit er im etwaigen Bedarfsfalle zusammentreten kann. Die Fraktionen waren — wiederum mit Ausnahme der Antragsteller — einhellig der Ansicht, daß eine andere Regelung hinsichtlich der Vergütung für die Mitglieder des Personalgutachterausschusses getroffen werden müsse als bisher. Ein Antrag der Abg. Dr. Jaeger und Merten, demzufolge die monatliche feste Aufwandsentschädigung entfällt und dafür ein erhöhtes Sitzungsgeld für etwaige Sitzungen vorzusehen ist nebst einer Reisekostenvergütung der für Bundesbeamte geltenden Höchststufe, fand daher die Billigung der überwiegenden Mehrheit des Verteidigungsausschusses sowie diejenige des mitberatenden Haushaltsausschusses. In diesem Zusammenhang darf bemerkt werden, daß die technischen Arbeiten für den Personalgutachterausschuß bereits jetzt vom Bundespräsidialamt wahrgenommen werden, das Büro und Personal zur Verfügung stellt. Einer Anregung von seiten des Personalgutachterausschusses folgend, hat der Verteidigungsausschuß in Übereinstimmung mit dem Haushaltsausschuß einer erheblichen Beschränkung der im Personalgutachterausschuß - Gesetz vorgesehenen Mindestzahl von 30 Mitgliedern zugestimmt. Ein diesbezüglicher Antrag wurde vom Abgeordneten Dr. Seffrin gestellt. Dem Antrag liegt der Gedanke zugrunde, daß es nicht sinnvoll sei, — aus welchem Grunde immer — ausscheidende Mitglieder des Ausschusses in diesem Stadium der auslaufenden Ausschußarbeit durch die Berufung neuer Mitglieder zu ersetzen. Auf der anderen Seite ist eine gewisse nicht zu niedrig liegende Mindestzahl von Mitgliedern aufrechtzuerhalten, um die gestellte Aufgabe ordnungsgemäß erfüllen zu können. Schließlich konnte die Überschrift des Gesetzentwurfs der Antragsteller, der auf die Aufhebung des Personalgutachterausschusses hinzielte, nicht aufrechterhalten werden. Der federführende Verteidigungsausschuß und der mitberatende Haushaltsausschuß haben, ohne die Antragsteller, einer Änderung der Überschrift zugestimmt, aus der ersichtlich ist, daß es sich lediglich um eine Änderung, nicht aber um eine Aufhebung des Personalgutachterausschuß-Gesetzes handelt. In der Schlußabstimmung hat der Ausschuß für Verteidigung dem Gesetzentwurf mit den erwähnten Änderungen gegen die Stimme der Antragsteller zugestimmt. II. Die einzelnen Bestimmungen Zu Artikel 1 Die Formulierung entspricht dem Wortlaut des von den Abg. Dr. Jaeger und Merten eingebrachten Antrages, der in der Nr. 1 durch einen Antrag des Abgeordneten Dr. Seffrin ergänzt wurde. Die Mindestzahl von zehn Ausschußmitgliedern wurde für notwendig, aber auch für ausreichend gehalten, um noch eine reibungslose und der Intention des Gesetzes entsprechende Arbeit zu gewährleisten. Der Vorschlag für diese Zahl ging vom Vorsitzenden des Personalgutachterausschusses aus. Der Ausschuß für Verteidigung hat dem Vorschlag zugestimmt, der mitberatende Haushaltsausschuß hat sich dem angeschlossen. Nr. 2 sieht eine Aufwandsentschädigung von 70 DM für jeden Sitzungstag vor. Die Erhöhung wurde für angemessen erachtet, nachdem die feste, monatliche Aufwandsentschädigung entfällt. Der Ausschuß hält diesen Satz auch im Hinblick auf das Gesetz zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften- vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 861) für gerechtfertigt, das eine analoge Regelung enthält. Der Haushaltsausschuß hat auch diesem Vorschlag zugestimmt, nachdem er festgestellt hatte, daß „die Höhe dieser Einschätzung sich aus der Summe der Monatspauschale und der Tagegelder, dividiert durch die Monatstage, ergeben hat" (Kurzprotokoll der 7. Sitzung des Haushaltsausschusses vom 26. Februar 1958, S. 12). Bezüglich der Reisekosten sah der Beschluß des Verteidigungsausschusses vor, daß die Mitglieder des Personalgutachterausschusses die höchste Stufe entsprechend den für Bundesbeamte geltenden Bestimmungen in Anspruch nehmen können sollen. Zu diesem Punkt hielt es der Haushaltsausschuß indessen für geboten, sicherzustellen, daß nur die reinen Fahrkosten ersetzt werden. Er schlug eine Ergänzung der vom Verteidigungsausschuß vorgesehenen Formulierung dahingehend vor, daß auf die bestehenden „Grundsätze über die Reisekostenabfindung der Mitglieder von Ausschüssen usw. bei den obersten Bundesbehörden" Bezug genommen wird. Der Verteidigungsausschuß hat der entsprechenden Formulierung, wie sie nunmehr in § 1 Nr. 2 erscheint, zugestimmt. Zu Artikel 2 Entfällt. Zu Artikel 3 Als Tag des Inkrafttretens des Gesetzes wurde aus Zweckmäßigkeitsgründen der Beginn des Haushaltsjahres gewählt. Bonn, den 27. Februar 1958 Schmidt (Hamburg) Berichterstatter Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. März 1958 757 Anlage 8 Schriftliche Begründung der SPD-Fraktion zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Drucksache 192). Die Wohnungsnot ist noch sehr groß. „Bei allen Überlegungen ist also davon auszugehen, daß in den kommenden 6 Jahren etwa 3 Millionen Wohnungen notwendig sind. Bei dieser Zahl handelt es sich, was besonders betont werden muß, um eine Mindestziffer." Das sagt Bundesminister Lücke. Über eine halbe Million Haushaltungen leben noch in Notunterkünften. Es sind leistungsschwache Bevölkerungskreise, es sind die Ärmsten. Wenn der soziale Wohnungsbau Vorrang behalten soll, wenn intensiv weitergebaut werden soll, wenn der Familienheimbau gesichert sein soll, wenn der Wohnungsbau für Flüchtlinge und Aussiedler verstärkt betrieben werden soll, wenn, wie Bundesminister Lücke sagt, „die allgemeine Wohnungsnot beseitigt und zugleich weite Kreise des Volkes mit dem Grund und Boden verbunden werden" sollen, dann dürfen die öffentlichen Mittel zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus nicht sofort gekürzt werden. Die 700 Mio DM Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau sind schon um 70 Mio DM = 10 % gekürzt. 630 Mio DM stehen im Haushalt. mindestens 175 Mio DM Davon gehen ab für Prämien. Der Bund gibt von sich aus für Prämien nach dem Wohnungsbausparprämiengesetz nur 100 Mio DM. Was darüber hinaus gezahlt werden muß, wird den Förderungsmitteln entnommen, die den Ländern zugewiesen werden. Es bleiben 455 Mio DM. Davon sind abzusetzen gemäß § 67 Abs. 3 II. WBGes. für die Freimachung fremdbelegter landwirtschaftlicher Werkswohnungen 50 Mio DM. Der Rest von 405 Mio DM ist aber auch weiterhin in Gefahr. Erstens gehen ja nach dem vorgesehenen Kürzungsplan weiterhin jährlich 70 Mio DM ab. Zweitens steigen die Prämien auf die Sparleistungen nach dem Wohnungsbausparprämiengesetz von Jahr zu Jahr. Damit wird aber auch der Betrag jährlich größer, der über die 100 Mio DM, die der Bund gibt, hinausgeht und der aus den Länderanteilen an Förderungsmitteln bezahlt werden muß. Die jährlichen Kürzungen und die steigenden Beträge für die Prämien zehren die für die Förderung des sozialen Wohnungsbaues verbleibenden Mittel zu schnell auf. Bei den Bewilligungsstellen liegen noch rund 85 000 unerledigte zuteilungsfähige Anträge auf öffentliche Mittel zum Bau von Familienheimen — ohne Berücksichtigung von Einliegerwohnungen. Zwei Drittel davon sind Antragsteller mit geringem Einkommen, Kinderreiche und Schwerkriegsbeschädigte. Sie sollen laut Gesetz in erster Linie berücksichtigt werden. Daneben gibt es die noch riesengroße allgemeine Wohnungsnot in den Ländern, in den Stadt- und Landkreisen. Dort werden vordringlich Mietwohnungen benötigt. Ein Bericht des Landrates des Landkreises Sonthofen bringt dafür eindrucksvolle Zahlen. Danach gab es dort am 31. Oktober 1957 insgesamt 1966 Wohnungssuchende. In den größeren Gemeinden steigt die Zahl ständig an, insbesondere die der kinderreichen Familien mit geringem Einkommen. In den 5 größten Gemeinden des Landkreises, nämlich in Oberstdorf, Sonthofen, Hindelang, Immenstadt und Oberstaufen wurde zum 1. Oktober 1957 eine amtliche Ermittlung über die Wohnungssituation angestellt. Das Ergebnis ist folgendes: Dringlichkeitsstufe 1. Zahl der Wohnungssuchenden I II III insgesamt 1461, davon 403 546 512 2. Familienstand der Wohnungssuchenden (WS) a) alleinstehend (Einpersonenhaushalt) 14 55 86 b) Zweipersonenhaushalt 85 139 148 c) Dreipersonenhaushalt 130 156 110 d) Vierpersonenhaushalt 86 121 90 e) Fünfpersonenhaushalt 51 41 56 f) Sechspersonenhaushalt 23 23 17 g) Haushalte mit mehr als 6 Personen 14 11 5 3. Einkommensverhältnisse des WS (Familieneinkom. brutto monatlich) a) bis DM 200,- 87 48 43 b) 200,- bis 300,- DM 113 102 80 c) 300,- bis 400,- DM 100 177 152 d) 400,- bis 500,- DM 80 131 138 e) 500,- bis 600,- DM 19 62 47 f) 600,- bis 750,- DM 3 24 39 g) über 750,- DM 1 2 13 4. LAG-Berechtigte der WS 140 167 99 5. WS, die in der Lage sind, die 19 26 37 Eigenmittel für ein Eigenheim aufzubringen 6. WS, die eine Mietwohnung benötigen 382 519 470 WS, die Wohnung im eigenen Haus möchten 2 1 5 7. Zumutbare Mietpreise für die gemeldeten WS a) DM 1,20 pro qm u. Monat (Mindestmiet. f. Minderbemitt.) 257 227 147 b) DM 1,35 pro qm u. Monat 84 155 178 c) DM 1,50 pro qm u. Monat 44 114 100 d) DM 1,50 bis 1,80 pro qm u. Monat 1 38 48 e) über 1,80 DM pro qm u. Monat - - 9 f) WS, die vorstehende Mietpreise nicht bezahlen können 2 2 2 8. Katastrophen- und Elendsfälle 149 - - 9. Heiratswillige, die wegen des 92 29 40 Fehlens einer Wohnung nicht heiraten können Besondere Beachtung verdienen bei vorstehenden Zahlen folgende Tatsachen: a) Von den 1461 Wohnungssuchenden haben nur 16 ein Familieneinkommen von monatlich brutto DM 750,-. Das Familieneinkommen der Mehrzahl der Wohnungssuchenden liegt zwischen DM 300,- bis DM 500,-. Der Großteil der Wohnungssuchenden gehört somit zum Kreis der Familien mit geringem Einkommen. b) Die Zahl der wohnungssuchenden LAG-Berechtigten beträgt in allen drei Dringlichkeitsstufen 406 von insgesamt 1461 Wohnungssuchenden, so daß festgestellt werden darf, daß die Zahl der einheimischen Wohnungssuchenden weit überwiegt. c) Von 1461 Wohnungssuchenden sind nur 82 in der Lage, die Eigenmittel für ein Familienheim aufzubringen. 1371 Wohnungssuchende, davon allein 382 in Dringlichkeitsstufe I benötigen eine Mietwohnung zu tragbarem Mietpreis. Auf Ziffer 7 wird besonders hingewiesen. d) 149 Wohnungsfälle - alle in Dringlichkeitsstufe I - müssen als Katastrophen- und Elendsfälle bezeichnet werden. Nach einer Aufstellung des Landratsamtes Sonthofen vom 9. Januar 1958 wurden seit 1949 im Landkreis Sonthofen folgende öffentlich geförderte Wohnungsbaumaßnahmen durchgeführt: Normalprogramme Sondermaßnahmen Jahr Eigenheime Mietwohnungen Eigenheime Mietwohnungen Zahl der Darlehnssumme Zahl der Darlehnssumme Zahl der Darlehnssumme Zahl der Darlehnssumme WE DM WE DM WE DM WE DM 1949 5 14 700,- 142 406 000,- - - - - 1950 - - 175 536 000,- - - 48 170 000,- 1951 9 43 950,- 132 593 100,- - - 15 70 000,- 1952 6 31 000,- 105 585 000,- - - - - 1953 13 65 400,- 150 779 900,- - - 51 332 600,- 1954 27 163 500,- 205 1 031 000,- - - 31 230 000,- 1955 40 192 500,- 33 192 000,- - - 90 484 000,- 1956 15 79 000,- 94 520 000,- - - 14 133 000,- 1957 37 347 600,- - - - - - - Summe: 152 937 650,- 1 036 4 643 000,- - - 249 1 419 600,- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. März 1958 759 Während in den Jahren von 1949 bis einschließlich 1956 im Landkreis Sonthofen alljährlich eine mehr oder weniger große Anzahl von Wohnungen mittels öffentlicher Förderung den Wohnungsbehörden zur Belegung zur Verfügung gestellt werden konnte, ist dies im Baujahr 1957 erstmals seit der Währungsreform nicht mehr möglich gewesen. Das würde an sich noch nichts besagen, wenn durch den Familienheimbau eine entsprechende Entlastung zu verzeichnen wäre, bzw. durch einen entsprechend umfangreichen Familienheimbau Altwohnungsbestand zur Wiederbelegung frei gemacht würde. Das ist aber nicht der Fall und wird auch nicht der Fall werden, selbst wenn der Familienheimbau in einem verstärkten Umfange weiterbetrieben werden sollte. Die Aufstellung des Landratsamtes Sonthofen vom 9. 1. 1958 beleuchtet schlagartig, daß die öffentliche Förderung des Wohnungsbaues nach dem 2. Wohnungsbaugesetz in keiner Weise mehr echte Wohnungsnot beseitigt, sondern ausschließlich eine eigentumsfördernde Maßnahme darstellt. Es sei nicht verschwiegen, daß für den Landkreis Sonthofen öffentliche Mittel in Höhe von ca. 330 000,— DM für die Auflösung von Baracken und zur Freimachung zweckentfremdeten Beherbergungsraumes für insgesamt 44 Wohnungen zur Bewilligung in Aussicht gestellt sind. Aber auch hier handelt es sich um Sondermaßnahmen, die keinen Wohnraum frei machen und die Zahl der Wohnungssuchenden kaum verringern werden, da die mit diesen Sondermaßnahmen zur Erledigung kommenden Wohnungsfälle nur in geringem Umfang in den Vormerklisten der Wohnungsbehörden aufgenommen sind. Ein ganz krasser Fall, der die Fragwürdigkeit des 2. Wohnungsbaugesetzes besonders deutlich macht, sei hier aufgegriffen: Seit fast 11/2 Jahren bemüht sich die Stadt Immenstadt in Zusammenarbeit mit der Wohnungsbaugesellschaft öffentliche Baudarlehen zur Erstellung von 24 Mietwohnungen für minderbemittelte kinderreiche Familien zu bekommen. Die erststellige Finanzierung war durch die LVA Schwaben sichergestellt. Die Stadt Immenstadt und der Bauträger waren bereit, 25 % der Baukosten als Eigenkapital zinslos zur Verfügung zu stellen. Der Antrag wurde der Regierung zur Bewilligung fünfmal vorgelegt und auch, nachdem nur Mittel für 12 Wohnungen beantragt wurden, von der obersten Baubehörde wegen der Bestimmungen des 2. Wohnungsbaugesetzes immer wieder abgelehnt. Zusammenfassend darf festgestellt werden, daß nach der bisherigen Handhabung des 2. Wohnungsbaugesetzes keine Möglichkeit vorhanden ist, Wohnungsnotstände zu beseitigen, und daß die Wohnungsnot bei künftiger gleicher Handhabung des Gesetzes nicht abnehmen, sondern zunehmen wird. Selbst wenn Altwohnungsbestand im Privathausbesitz frei wird, ist es kaum möglich, kinderreiche und minderbemittelte Familien unterzubringen, da der Privathausbesitzer entsprechend seiner Auswahlmöglichkeit nach dem Wohnraumbewirtschaftungsgesetz kinderlosen und gut situierten Familien immer den Vorzug gibt. Aus diesen Tatsachen folgt: 1. Das 2. Wohnungsbaugesetz mit seinen festgelegten starren Rangstufen und seinem Perfektionismus ist zu früh erlassen und ist zu einseitig auf den Familienheimbau ausgerichtet. Ein Rahmengesetz des Bundes, das den Ländern und Bewilligungsstellen echte Möglichkeiten zur Bekämpfung der Wohnungsnot belassen hätte, wäre zweifellos richtiger gewesen. 2. Allein die Frage der Baulandbeschaffung wird es auf die Dauer in vielen Gebieten, so auch im Landkreis Sonthofen, nicht erlauben, den öffentlich geförderten Wohnungsbau allein in Form des Familienheimbaues zu betreiben. 3. Auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der wohnungsmäßig noch nicht versorgten Familien (Arbeiterfamilien mit Kindern und nur einem Verdienst, junge Ehepaare und Heiratswillige) sind in der Regel nicht so, daß deren Wohnungsnot auch nur einigermaßen durch eigentumsfördernde Maßnahmen allein behoben werden könnte. 4. Da es offensichtlich zur Behebung der Wohnungsnot minderbemittelter und kinderreicher Familien ohne die Weiterführung des öffentlich geförderten Mietwohnungsbau nicht geht, müßte daher Sorge getragen werden, daß alljährlich in einem vertretbaren und notwendigen Ausmaße auch der Bau von Mietwohnungen mit öffentlichen Baudarlehen gefördert wird. Das ist aber nur möglich, wenn der Bau von Mietwohnungen für Wohnungssuchende mit geringem Einkommen gleiche Rangstufe mit dem Familienheimbau für den gleichen Personenkreis erhält. Wenn die Zielsetzung in § 1 des 2. Wohnungsbaugesetzes — die Wohnungsnot, namentlich auch der Wohnungssuchenden mit geringem Einkommen, zu beseitigen — erreicht werden soll, so sollte auf keinen Fall mehr so einseitig verfahren werden, wie dies im Jahre 1957 der Fall war. Die Unruhe und Unzufriedenheit unter der wohnungssuchenden Bevölkerung, die sich kein Familienheim leisten können, ist groß; die Schwierigkeiten bei den Wohnungsbehörden und den Wohnungsausschüssen in den Gemeinden sind noch größer. Es soll die Aufgabe aller Verantwortlichen sein, den Wohnungsbau wieder ins rechte Gleis zu bringen. Das ist möglich, wenn man die Mittel im Sinne der Zielsetzung von § 1 Wohnungsbaugesetz verwendet und sie nicht ausschließlich für den Familienheimbau verwendet. Der goldene Mittelweg hat sich immer noch als der richtige erwiesen. Die nahezu völlige Ausschaltung der unteren Verwaltungsbehörden, nämlich der Landkreise, hat sich beim sozialen Wohnungsbau als äußerst unglücklich erwiesen. Soweit der Bericht des Landrates des Landkreises Sonthofen vom Januar 1958. 760 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. März 1958 Der Landkreistag von Nordrhein-Westfalen hat in seiner Denkschrift vom 30. 11. 1957 gesagt, es sei ernsthaft zu prüfen, ob zur Beseitigung des erwiesenen aufgestauten Mittelbedarfs für Eigenheime ein besonderes Schwerpunktprogramm aufzustellen ist. Daneben werden mehr Förderungsmittel bei Verteilung der Landesmittel gefordert. Wir schlagen gemäß Ziffer 1 unseres Antrags, Drucksache 192, vor, daß die 700 Mio DM bis einschließlich 1961 im Bundeshaushalt ungekürzt zur Verfügung stehen. Die Kürzung um 70 Mio DM je Rechnungsjahr soll erst ab 1962 beginnen. Unter Ziffer 2 unseres Antrags schlagen wir die Anhebung der Einkommensgrenzen für Wohnungssuchende mit geringem Einkommen vor. Anläßlich der Sozialreform wurde die Obergrenze bereits gesenkt. Als Wohnungssuchende mit geringem Einkommen sollen diejenigen gelten, deren Jahreseinkommen a) bei Alleinstehenden 3600,— DM, b) bei Familien mit zwei Familienmitgliedern den Betrag von 4800,— DM, zuzüglich 1700,- DM für jeden weiteren zur Familie rechnenden Angehörigen nicht übersteigt. Der Absatz unter Ziffer 3 unseres Antrags ermächtigt den Bundesminister für Wohnungsbau, für die Länder Berlin, Hamburg und Bremen sowie für die Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern Abweichungen von den Bestimmungen des § 26 Abs. 1 und des § 30 Abs. 1 zuzulassen. Es handelt sich um eine unter Umständen notwendige und zweckmäßige Auflockerung der Rangvorschriften des Gesetzes. Das soll auch gelten für Siedlungsgebiete mehrerer Gemeinden, die in Verbindung mit Industrie-Anlagen dicht besiedelt sind und zusammen mehr als 100 000 Einwohner umfassen. Anlage 9 Drucksache 209 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP (Drucksache 24) betr. Ernteschäden in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern Berichterstatter: Abgeordneter Diekmann Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich in seinen Sitzungen am 12. Dezember 1957 und 16. Januar 1958 mit dem Antrag Drucksache 24 befaßt und hat dabei durch Erklärungen des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Kenntnis genommen, daß die „Richtlinien zur Feststellung und Abwicklung der Witterungsschäden an der Getreideernte 1957" im Dezember 1957 erlassen worden sind und die Bundesregierung einen Betrag von 10,4 Millionen DM zur Verfügung stellen wird. Die gleiche Summe wird von den Ländern aufgebracht werden. Von den vom Bund zur Verfügung zu stellenden Mitteln sollen 1,4 Millionen DM aus Einsparungen des zur Zeit laufenden Haushalts kommen, während 9 Millionen DM im kommenden Haushalt beantragt werden müssen. Nach Maßgabe der oben angeführten Richtlinien können Unterstützungen gewährt werden, wenn Witterungsschäden an der Getreideernte 1957 (einschließlich 01- und Hülsenfrüchte) a) durch die Unmöglichkeit, die aufstehende Ernte zu bergen, z. B. wegen Überflutung der Felder, oder b) durch Auswuchs und Feuchtigkeit entstanden sind. Die Schäden müssen aber so groß sein, daß die Existenz des Betriebsinhabers gefährdet ist. Für die geschädigten Betriebsinhaber können Unterstützungen in folgender Form gewährt werden: a) Verlängerung der Zinsverbilligung für Ernteschadensdarlehen 1954 und Hochwasserschadensdarlehen 1956 aus dem freien Kapitalmarkt bis zum 31. Dezember 1962 unter Beibehaltung des bisherigen Zinssatzes von 2,5 v. H. für den Darlehnsnehmer; b) Verlängerung der Laufzeit der Ernteschadensdarlehen 1954 und der Hochwasserschadensdarlehen 1956 aus öffentlichen Mitteln unter Beibehaltung des bisherigen Zinssatzes von 2,5 v. H. für den Darlehnsnehmer, und zwar durch Aussetzen der 1957 und gegebenenfalls auch 1958 fälligen Tilgungsrate, jedoch nicht über den 31. Dezember 1962 hinaus; c) Zinsverbilligung von neuen Bankdarlehen vom Tage der Auszahlung, jedoch frühestens ab 1. November 1957, bis zum 31. Dezember 1962 auf 2,5 v. H. für den Darlehnsnehmer; d) niedrig verzinsliche Darlehen aus öffentlichen Mitteln. Die Laufzeit beträgt längstens fünf Jahre. Die Darlehen sind ab 1. Januar 1959 mit 2,5 v. H. zu verzinsen und in vier gleichen Raten bis spätestens 31. Dezember 1962 zu tilgen. Da die „Richtlinien zur Feststellung und Abwicklung der Witterungsschäden an der Getreideernte 1957" bereits erlassen sind und die Aktion zur Zeit läuft, schlägt der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dem Hohen Hause vor, den Antrag — Drucksache 24 — für erledigt zu erklären. Bonn, den 22. Januar 1958 Diekmann Berichterstatter Anlage 10 Drucksache 239 Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über den Entwurf einer Fünfzehnten Verordnung über Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. März 1958 761 Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 108) Berichterstatter: Abgeordneter Diekmann Der Außenhandelsausschuß hat sich in seiner Sitzung vom 12. Februar 1958 mit dem Entwurf einer Fünfzehnten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl — Drucksache 108 — befaßt und einstimmig beschlossen, den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf mit der aus dem Ausschußantrag sich ergebenden Druckfehlerberichtigung in § 4 zur Annahme zu empfehlen. Bonn, den 25. Februar 1958 Diekmann Berichterstatter Anlage 11 Umdruck 28 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (Zweites Änderungsgesetz AnVNG) (Drucksachen 203, 242) Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 3 Abs. 2 wird gestrichen. Bonn, den 12. März 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
Gesamtes Protokol
Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301600000
Die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung darf ich folgendes bekanntgeben. Der Abgeordnete Dr. h. c. Blücher hat mit Wirkung vom 28. Februar 1958 sein Mandat niedergelegt. Die Niederlegung wurde durch Beschluß des Vorstandes nach § 52 Abs. 1 Nr. 3 des Wahlgesetzes bestätigt.
Als sein Nachfolger ist Herr Dr. Ripken am 8. März in den Bundestag eingetreten. Ich begrüße ihn in unserer Mitte und wünsche ihm gute Mitarbeit.
Am 8. März hat der Kollege Dr. Weber (Koblenz) seinen 60. Geburtstag gefeiert. Ich darf ihm meine und des Hauses Glückwünsche aussprechen.

(Beifall.)

Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 27. Februar 1958 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Früherer „Oberreichsanwalt" Lautz (Drucksache 190) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 243 verteilt.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 27. Februar 1958 die Kleine Anfrage der Fraktion der DP betreffend Förderung der wissenschaftlichen Ausbildung durch steuerliche Maßnahmen (Drucksache 160) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 244 verteilt.
Der Herr Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes hat unter dem 26. Februar 1958 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josten, Dr. Weber (Koblenz), Becker (Pirmasens), Schlick und Genossen betreffend Bessere Berücksichtigung der Naturwerkstein- und Natursteinindustrie (Drucksache 87) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 246 verteilt.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 28. Februar 1958 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Umsatzsteuerbefreiung für Rundfunkhörer- und Fernsehteilnehmergebühren der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (Drucksache 188) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 247 verteilt.
Der Herr Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes hat unter dem 5. März 1958 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Struve, Dr. Stoltenberg und Genossen betreffend Kredite für Ersatzlandbeschaffung (Mehrwertausgleich) (Drucksache 194) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 251 verteilt.
Der Bundesrat hat mit Schreiben vom 28. Februar 1958 zur Frage der Wahl der Mitglieder für die Delegation der Bundesrepublik Deutschland zur Versammlung der Europäischen Gemeinschaften eine Entschließung übersandt, deren Wortlaut aus dem gedruckten Sitzungsbericht seiner 189. Sitzung zu entnehmen ist. Sein Schreiben liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers hat mit Schreiben vom 6. März 1958 gemäß § 30 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes den Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1957 übersandt, der im Archiv zur Einsichtnahme ausliegt.
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers hat mit Schreiben vom 28. Februar 1958 mitgeteilt, daß sich die Verkündung der vom Bundestag in seiner 7. Sitzung beschlossenen Vierzehnten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksachen 12, 86) erübrige. Sein Schreiben wird als Drucksache 258 verteilt.
Das Bundesversicherungsamt hat mit Schreiben vom 5. März 1958 die Abrechnung über die Rentenzahlungen und über die Beitragszahlungen für die Rentnerkrankenversicherung in der Rentenversicherung der Arbeiter für das Kalenderjahr 1955 übersandt. Sie liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.
Ich komme zum Punkt 1 der Tagesordnung:
Fragestunde (Drucksache 252).
Frage i — Herr Abgeordneter Dr. Brecht — betreffend Erlaß einer Rechtsverordnung gemäß § 39 des Bundesmietengesetzes:
Ist der Bundesregierung noch bekannt, daß in den Ausschußberatungen des Ersten Bundesmietengesetzes und anläßlich der Beratung dieses Gesetzes in der 86. Sitzung am 14. Juni 1955 alsbald die. Herausgabe einer Rechtsverordnung gemäß i 39 des Gesetzes zugesagt wurde, durch die „sofort" zahlreiche Gesetze, Rechtsverordnungen und Erlasse zum Zwecke der Vereinfachung außer Kraft gesetzt werden sollten?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß diese Zusage noch immer nicht erfüllt ist, obwohl bereits mehr als 21/2 Jahre vergangen sind und die Formulierung der möglichen und notwendigen Vereinfachungen nicht schwierig ist? Welches Ministerium trifft die Verantwortung für diese Verzögerung?
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wirtschaft.

Dr. Ludwig Erhard (CDU):
Rede ID: ID0301600100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vorarbeiten an der Zusammenfassung des Mietpreisrechts, die eine große Anzahl von Beratungen und eine umfassende Sichtung auch der in den Ländern bestehenden Verwaltungsbestimmungen erforderlich machte, sind durch mein Haus und den Herrn Bundesminister für Wohnungsbau jetzt so weit abgeschlossen, daß der Entwurf der Verordnung bis zum Ende dieses Monats dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden kann.
Die Auffassung, daß es sich nur um eine einfache Formulierung möglicher und notwendiger Vereinfachungen gehandelt habe, trifft schon deswegen nicht zu, weil insbesondere auch eine Reihe von schwierigen Rechtsfragen eingehend geprüft werden mußten. Gegenstand der Kodifikation sind nach dem Inhalt der Ermächtigung auch die Verfahrens- und Kostenvorschriften, die in den Ländern teilweise unterschiedlich sind und daher bis zuletzt noch mit den zuständigen Behörden der Länder zu klären waren.
Zum zeitlichen Ablauf der Vorarbeiten bemerke ich folgendes. Im Anschluß an das Inkrafttreten des Ersten Bundesmietengesetzes war zu seiner Ergänzung zunächst die Regelung der Kostenvergleichsmiete vordringlich. Ferner mußte im Zuge des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 eine zusammenfassende Mietpreisregelung für den seit



Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard
dem 1. Januar 1950 bezugsfertig gewordenen Wohnraum getroffen werden. Auch diese sogenannte Neubaumietenverordnung, die am 1. November 1957 in Kraft getreten ist, beanspruchte nach übereinstimmender Auffassung der beteiligten Ressorts den Vorrang vor der Kodifikationsverordnung.
Nach dem Wortlaut der Ermächtigung des § 39 Abs. 1 darf sich die Zusammenfassung auf die Miethöhe nicht wesentlich auswirken. Nach dem von dem Hohen Hause bei der Verabschiedung des Ersten Bundesmietengesetzes entgegengenommenen Ausschußbericht hat daher auch die Opposition dem § 39 aus der Erwägung zugestimmt, daß durch die zu erlassende Rechtsverordnung im wesentlichen kein neues Recht geschaffen, sondern bestehendes, bisher in Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften enthaltenes Mietpreisrecht vereinfacht und dem Ersten Bundesmietengesetz angepaßt werden soll. Der infolge der gründlichen Vorarbeiten beanspruchte längere Zeitraum kann daher Nachteile nicht zur Folge haben.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301600200
Das Wort zu einer Zusatzfrage hat Herr Abgeordneter Dr. Brecht.

Dr. Julius Brecht (SPD):
Rede ID: ID0301600300
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß durch die Verzögerung bei der Herausgabe dieser Kodifikationsverordnung jetzt zum 1. April gewisse Schwierigkeiten auftreten, weil die Grundsteuerbeihilfen nach der zwanzigjährigen Dauer auslaufen und preisrechtliche Maßnahmen wegen der Umlage auf die Mieter erforderlich sind?

Dr. Ludwig Erhard (CDU):
Rede ID: ID0301600400
Ich glaube, diese Frage ist zu verneinen; denn es handelt sich in erster Linie um den nach dem 31. Dezember 1949 bezugsfertig gewordenen Wohnraum. Dieser ist aber nicht Gegenstand der Verordnung.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301600500
Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Brecht!

Dr. Julius Brecht (SPD):
Rede ID: ID0301600600
Herr Minister, ist Ihnen nicht bekannt, daß die Kodifikationsverordnung sich auf die Wohnungen bezieht, die bis zum 31. Dezember 1949 fertiggestellt wurden, also nicht auf die danach erbauten? Für die bis zu diesem Termin fertiggestellten Wohnungen spielt die Frage der Arbeiterwohnstätten ab 1. April eine besondere Rolle.

Dr. Ludwig Erhard (CDU):
Rede ID: ID0301600700
Ich werde diese Frage noch mündlich oder schriftlich beantworten.

Dr. Julius Brecht (SPD):
Rede ID: ID0301600800
Danke schön, Herr Minister.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301600900
Wir kommen jetzt zu der Frage 2 des Abgeordneten Dr. Dahlgrün betreffend Anordnung der Bundesfinanzverwaltung zur Verpackung von Bundesmünzen:
Trifft es zu, daß das Bundesfinanzministerium oder eine sonstige obere Behörde der Bundesfinanzverwaltung die im "Hamburger Abendblatt" vom 27. Januar 1958 zitierte folgende Anordnung erlassen hat:
Zum Verpacken von Bundesmünzen (lose oder gerollt) in Geldbeuteln sind nahtlose Leinen- oder Jutebeutel zu verwenden. Die Beutel sind in der Weise zu verschließen, daß der obere Teil des Beutels in einem gewissen Abstand von den Münzen in möglichst zahlreiche gleich breite Falten gelegt und an dieser Stelle mit einem nicht zu dicken, aber kräftigen Bindfaden zweimal umschnürt wird. Nach der ersten Umschnürung ist eine einfache Schlinge, nach der zweiten ein Knoten zu machen. Oberhalb und unterhalb der Verschnürung ist je ein Loch durch sämtliche Falten zu stechen. Durch diese Löcher sind die beiden Enden des Bindfadens hindurchzuführen, fest anzuziehen und zu einem Knoten zusammenzuknüpfen ..."?
Das Wort hat der Herr Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0301601000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es trifft zu, daß das Bundesfinanzministerium die im „Hamburger Abendblatt" zitierte Anordnung erlassen hat.

(Heiterkeit.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301601100
Eine Zusatzfrage?

Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
Rede ID: ID0301601200
Darf ich dann fragen, Herr Staatssekretär, ob Sie eine solche Anordnung für sinnvoll halten?

(Heiterkeit.)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0301601300
Herr Abgeordneter, ich habe Ihrer Frage nicht entnehmen können, welchem Zweck diese Frage dient.

(Heiterkeit.)


Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
Rede ID: ID0301601400
Das nimmt wirklich wunder; aber Ihre Feststellung, daß Sie den Sinn der Frage nicht verstanden haben, genügt mir. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP und SPD und Heiterkeit.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301601500
Ich rufe auf die Frage 3 des Abgeordneten Dröscher betreffend die Ausfuhr von geschliffenen Nephritsteinen nach USA:
Ich frage den Herrn Bundeswirtschaftsminister, ob ihm bekannt ist, daß die USA seit Juli 1957 die Einfuhr von geschliffenen Nephritsteinen (Jade) aus der Bundesrepublik, obwohl ordentliche Ursprungszeugnisse der Industrie- und Handelskammer vorliegen, mit der unrichtigen Begründung verbieten, diese Steine hätten ihren Ursprung in Rotchina.
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese offensichtlich auf falschen Voraussetzungen beruhende Diskriminierung deutscher Firmen, die geeignet ist, einen ganzen Industriezweig im Raume Idar-Oberstein zum Erliegen zu bringen, zu beenden und die Wiederaufnahme der Ausfuhr nach den USA zu ermöglichen?
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wirtschaft.

Dr. Ludwig Erhard (CDU):
Rede ID: ID0301601600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Anfrage wie folgt: Die amerikanische Regierung bindet die Einfuhr von bestimmten Waren, die aus dem Sowjetblock stammen, im Zusammenhang mit den Embargobestimmungen an Importlizenzen. Hierunter fallen auch geschliffene Nephritsteine, sogenannte Jadesteine. Seit 1957 verlangt die amerikanische Einfuhrlizenzbehörde für geschliffene Nephritsteine ein Ursprungszeugnis besonderer Art. Dadurch soll nach-



Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard
gewiesen werden, daß solche Steine nicht aus der Volksrepublik China stammen oder auch dort nicht nur bearbeitet wurden.
Nach den in der Bundesrepublik geltenden Bestimmungen — § 1 Absatz 3 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 — obliegt den Industrie- und Handelskammern die Ausstellung von Ursprungszeugnissen. Das Zeugnis stützt sich auf eine Prüfung der Geschäftsunterlagen sowie auf Erklärungen des Antragstellers. Die Abgabe unrichtiger Erklärungen ist strafbar. Solche Ursprungszeugnisse erkennt aber die amerikanische Einfuhrlizenzbehörde nicht an, obwohl die deutsche Botschaft in Washington auf meinen Wunsch wiederholt darüber verhandelte. Sie verlangt, daß die Regierung der Bundesrepublik ein besonderes Abkommen mit den USA schließt. In diesem Abkommen soll genau festgelegt werden, wie die Herkunft der Steine und ihre Verarbeitung in allen Einzelheiten zu überprüfen ist, bevor die Bundesregierung selbst — nicht eine Industrie- und Handelskammer — das von amerikanischer Seite gewünschte Ursprungszeugnis ausstellt. Auch dann noch will sich die amerikanische Behörde vorbehalten, Ursprungszeugnisse abzulehnen, falls sie irgendwelche Zweifel hat.
Ich habe daher immer wieder versucht, die amerikanischen Behörden davon zu überzeugen, daß sie auch heute schon mit den Ursprungszeugnissen der deutschen Industrie- und Handelskammern alle nur möglichen Garantien hinsichtlich Ursprung und Bearbeitung haben und daß sich unabhängig davon auch jederzeit durch verhältnismäßig einfache technische Prüfungen feststellen läßt, woher das Rohmaterial kommt. Leider hat die amerikanische Einfuhrlizenzbehörde ihre Ansicht bisher nicht geändert, u. a. weil sie auch befürchtet, daß nicht chinesisches Rohmaterial doch in der Volksrepublik China geschliffen kein könnte.
Auf Grund einer in den letzten Tagen eingegangenen neuen Eingabe der Industrie- und Handelskammer Koblenz, Außenstelle Idar-Oberstein, habe ich jedoch eine erneute Prüfung der Angelegenheit veranlaßt. Ich versuche nach wie vor, bei den amerikanischen Behörden die Anerkennung der Ursprungszeugnisse deutscher Industrie- und Handelskammern zu erreichen. Auch die Bundesrepublik erkennt die Ursprungszeugnisse amerikanischer Handelskammern an, obwohl diese nicht, wie die deutschen Kammern, durch Gesetz übertragene öffentlich-rechtliche Funktionen haben.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301601700
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe auf Frage 4 — des Abgeordneten Dr. Mommer — betreffend Angriff der französischen Luftstreitkräfte auf das tunesische Dorf Sakiet-SidiYoussef:
Welche Haltung hat die Bundesregierung zu dem Überfall der französischen Luftstreitkräfte auf das tunesische Dorf SakietSidi-Youssef durch ihre Sprecher in der Öffentlichkeit, im diplomatischen Verkehr mit der französischen Regierung, im Atlantikrat und in den Organen der europäischen Gemeinschaften eingenommen?
Das Wort hat der Herr Staatssekretär des Auswärtigen Amts.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0301601800
Auf diese Frage kann ich folgendes antworten. Die Bundesregierung hat bei jeder sich bietenden Gelegenheit zum Ausdruck gebracht, daß sie die Verluste an Menschenleben, die durch den Luftangriff auf Sakiet-Sidi-Youssef verursacht worden sind, aufs tiefste bedauert. Sie hat dabei beiden Seiten gegenüber die Hoffnung ausgedrückt, daß dieser bedauerliche Zwischenfall im Geiste der Mäßigung und der gegenseitigen Verständnisbereitschaft beigelegt werden möge; alle Maßnahmen auf französischer und tunesischer Seite, die geeignet seien, die entstandene Spannung zu beseitigen, würden von der Bundesregierung begrüßt, weil sich das Fortbestehen der Spannungen auf die Sicherheit der westlichen Welt nur ungünstig auswirken könne.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301601900
Keine Zusatzfrage. — Dann rufe ich auf Frage 5 — des Abgeordneten Dr. Menzel — betreffend Beileid der Bundesrepublik für die Toten des genannten tunesischen Dorfes:
Warum hat die Bundesregierung noch immer nicht der tunesischen Regierung ihr Beileid und das Mitgefühl des deutschen Volkes für die Opfer von Sakiet-Sidi-Youssef übermittelt?
Der Herr Staatssekretär des Auswärtigen Amts.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0301602000
Der deutsche Botschafter in Tunis hat am 12. Februar 1958 die Weisung erhalten, der tunesischen Regierung das Beileid der Bundesregierung zu dem Verlust an Menschenleben auszusprechen, den der Luftangriff auf Sakiet-Sidi-Youssef verursacht hat. Auch dem tunesischen Botschafter in Bonn ist seitens des Auswärtigen Amts, und zwar von mir persönlich, das Bedauern der Bundesregierung ausgedrückt worden.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301602100
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Menzel.

Dr. Walter Menzel (SPD):
Rede ID: ID0301602200
Herr Staatssekretär, warum hat die Bundesregierung der deutschen Öffentlichkeit von diesen Beileidskundgebungen nichts mitgeteilt, und warum hat sich das Presseamt am 14. Februar darauf beschränkt, ganz allgemein zu erklären, man bedaure immer, wenn politische Vorgänge Menschenopfer forderten?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0301602300
Die Bundesregierung hat diese Beileidserklärungen als eine selbstverständliche humanitäre Pflicht angesehen. Sie hat keine Veranlassung gesehen, daraus eine große politische Aktion zu machen.

Dr. Walter Menzel (SPD):
Rede ID: ID0301602400
Eine zweite Zusatzfrage!

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301602500
Herr Abgeordneter Dr. Menzel!




Dr. Walter Menzel (SPD):
Rede ID: ID0301602600
Die Bundesregierung hat aber bei anderen Gelegenheiten der deutschen Öffentlichkeit mit Recht Mitteilung von Beileidsbezeugungen gemacht. Warum glaubte sie in dein vorliegenden Falle davon absehen zu können?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0301602700
Ich glaube, die politische Lage damals hat es gerechtfertigt, hier nichts zu tun, was die Dinge verschärfen könnte.

(Hört! Hört! und Zurufe von der SPD.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301602800
Wir kommen zur Frage 6 — des Abgeordneten Meyer (WanneEickel) — betreffend Entzug der Zusatzrente für die Kleinrentner Siehoff und Wilbring in Vreden:
Billigt der Herr Bundesarbeitsminister als Aufsichtsperson die Entscheidung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Karlsruhe, den Kleinrentnern Josef Stehoff und Johann Wilbring in Vreden (Westfalen) die Zusatzrente von 98,80 DM bzw. 81,80 DM zu entziehen, weil „die Stadtverwaltung von Vreden nach 1945 keine Neuzugänge anmeldete"?
Wird es für richtig gehalten, daß der dadurch entstandene Rechtsstreit wider Treu und Glauben auf dem Buckel der beiden Kleinrentner ausgetragen wird, obwohl deren Sozialrente weit unter 200 DM im Monat liegt?
Das Wort hat der Herr Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0301602900
Herr Präsident! Meine Herren! Herr Abgeordneter, die Aufsicht über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder liegt nicht bei dem Herrn Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, sondern wird vom Bundesminister der Finanzen ausgeübt. Ich darf daher zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen.
Die Anstalt hat nur im Januar dieses Jahres keine Renten an die beiden Versicherten gezahlt. Die Zahlung wurde eingestellt, weil die Stadtverwaltung Vreden, bei der die Genannten früher beschäftigt waren, trotz mehrfacher Mahnungen der Anstalt ihren Verpflichtungen aus der Vereinbarung zur zusätzlichen Versicherung ihrer Angestellten und Arbeiter nicht nachgekommen war.
Nachdem aber Anfang Februar dieses Jahres eine Einigung zwischen der Anstalt und der Stadtverwaltung erzielt werden konnte, wurden die Renten an die beiden Versicherten am 15. Februar wieder angewiesen, und zwar rückwirkend vom Zeitpunkt der Zahlungseinstellung, d. h. dem 1. Januar 1958, ab.
Die Vereinbarung mit der Stadt Vreden ist ihrem Inhalt nach ein Versicherungsvertrag zugunsten Dritter. Nach den Grundsätzen, die für derartige Verträge gelten, war die Anstalt formell berechtigt, die Rentenzahlungen zu unterbrechen. Sie war aber von Anfang an bemüht, durch weitgehendes Entgegenkommen in den Verhandlungen mit der Stadtverwaltung Vreden die Bereinigung der Angelegenheit zu erleichtern und damit auch die Unterbrechung der Rentenzahlungen abzukürzen.
Die Anstalt wird auf Grund eines Beschlusses ihres Vorstandes künftig in ähnlichen Fällen aus sozialen Erwägungen von ihren vertragsmäßigen Rechten gegenüber den Versicherten keinen Gebrauch mehr machen, sondern gegen die säumigen arbeitgebenden Verwaltungen vorgehen.
Unter diesen Umständen darf ich wohl die Angelegenheit vom Standpunkt des aufsichtführenden Ministeriums als erledigt ansehen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301603000
Keine Zusatzfrage. — Ich rufe auf Frage 7 — des Abgeordneten Meyer (Wanne-Eickel) — betreffend Berechnung der Witwenrenten.
Kann der Herr Bundesarbeitsminister Auskunft darüber geben, warum die Träger der Rentenversicherungen auch dann die Witwenrenten neu berechnen, wenn bereits seit Jahren der verstorbene Ehemann eine Rente bezog, und nicht Bezug nehmen auf die Bestimmung in § 1268 Abs. 5 bzw. § 45 Abs. 5, die besagt, daß von der Rente auszugehen ist, „die dem Versicherten im Zeitpunkt seines Todes zustand"?
Ist aus der Fülle von Beispielen der Fall der Witwe Berg, Wuppertal, Schimmelsburg 27, bekannt, in dem nicht von der Höchstrente des Verstorbenen in Höhe von 562,50 DM ausgegangen und die Witwenrente auf 337,50 DM festgesetzt wurde, sondern nach einer Neuberechnung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte nur 164,30 DM gewährt werden, obwohl für die 3 Monate nach dem Tode der volle Betrag von 562,50 DM gezahlt wurde?
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.

Theodor Blank (CDU):
Rede ID: ID0301603100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf die gestellte Frage wie folgt beantworten:
Nach dem Tode des versicherten Ehemannes erhält seine Witwe eine Witwenrente. Ist der Tod des versicherten Ehemannes nach dem 31. Dezember 1956 eingetreten, so wird der Witwe für die ersten 3 Monate an Stelle einer Witwenrente die Rente ohne Kinderzuschuß gewährt, die dem Versicherten im Zeitpunkt seines Todes zustand oder zugestanden hätte. Hat der verstorbene Ehemann also bereits eine Rente bezogen, so ist für dieses Vierteljahr diese Rente ohne Kinderzuschuß an die Witwe zu zahlen.
Bei der sich anschließenden Witwenrente ist jedoch nicht die Rente des Versicherten der Berechnung zugrunde zu legen. Nach § 1268 Abs. 1 und 2 der Reichsversicherungsordnung und § 45 Abs. 1 und 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes ist vielmehr die Witwenrente neu zu berechnen. Dies ergibt sich eindeutig aus den genannten Gesetzesvorschriften, in denen auf § 1253 Abs. 1 und 2 RVO und § 30 Abs. 1 und 2 AVG Bezug genommen wird, was bedeutet, daß der Berechnung der Witwenrente die persönliche Bemessungsgrundlage des Versicherten, nicht aber dessen Rente zugrunde zu legen ist. Eine Errechnung aus der Versichertenrente des verstorbenen Ehemannes ist schon deswegen nicht möglich, weil unter Umständen für den Versicherten während der Zeit seines Rentenbezugs Pflichtbeiträge zu leisten waren oder freiwillige Beiträge geleistet sind, die bei den Hinterbliebenenrentenansprüchen berücksichtigt werden müssen. Ferner ist die Rente für eine kinderlose berufsfähige Witwe unter 45 Jahren anders zu berechnen als diejenige für eine ältere oder eine berufsunfähige Witwe oder eine Witwe, die noch ein waisenrentenberechtigtes Kind zu erziehen hat; die letzte Rente ist höher als die erste.



Bundesarbeitsminister Blank
Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen wenden daher die gesetzlichen Vorschriften zutreffend an. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte hat mir berichtet, daß sie diese Vorschriften auch in der Rentenangelegenheit der Witwe Berg, Wuppertal, angewendet habe.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301603200
Eine Zusatzfrage!
Meyer (Wanne-Eickel) (SPD): Wäre es, da es nach meiner Kenntnis jetzt vier verschiedene Sorten von Witwenrenten gibt, nicht richtig, einmal ein Merkblatt herauszugeben, damit wir gegen die vielen Zuschriften, die wir gerade auf dem Gebiet der Witwenrente bekommen, gewissermaßen abgeschirmt werden?

Theodor Blank (CDU):
Rede ID: ID0301603300
Das ist eine Anregung, die ich dankbar aufnehme, Herr Kollege.
Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) : Danke sehr.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301603400
Ich rufe auf Frage 8 des Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen) betreffend Flurbereinigung im Kreise Osterode:
Ist dem Herrn Bundesverkehrsminister bekannt, daß die Straßenbaudirektion im Kreise Osterode versucht, die Flurbereinigung in den durch den Autobahnbau Northeim-Hannover stark zerschnittenen bäuerlichen Gemarkungen zu verhindern, obwohl diese agrarstrukturell sehr notwendig ist und von allen landwirtschaftlichen Dienststellen und Organisationen als unumgänglich bezeichnet wird?
Ist der Herr Bundesverkehrsminister bereit, die Straßenbaudirektion anzuweisen, die individuelle Entschädigung der betroffenen Landwirte zugunsten einer Flurbereinigung nach § 87 des Flurbereinigungsgesetzes zurückzustellen, damit keine Strukturverschlechterung eintritt?
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Verkehr.

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0301603500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für den Autobahnbau in dem Streckenabschnitt Kalefeld-Oldenrode im Kreise Osterode werden rund 73,5 ha Grund und Boden benötigt. Der Erwerb des jeweils für den Autobahnbau erforderlichen Geländes erfolgt bekanntlich durch die Länder als Auftragsverwaltungen des Bundes, und zwar in der Regel auf gütlichem Wege, also freihändig. Nur in Ausnahmefällen wird der Erwerb im Wege der Enteignung durchgeführt.
Statt dieser Enteignung gewährt nun § 87 des Flurbereinigungsgesetzes vom 14. Juli 1953 auch die Möglichkeit, den Grund und Boden im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens zu erwerben. Für die Stellung des Antrags auf Einleitung dieses Verfahrens ist aber nach dieser Vorschrift die Enteignungsbehörde zuständig, also in diesem Fall der Herr Regierungspräsident in Hildesheim. Auf ihn amtlich einzuwirken habe ich keine Möglichkeit. Ich kann daher weder veranlassen, daß die Enteignungsbehörde einen solchen Antrag nach § 87 des Flurbereinigungsgesetzes stellt, noch kann ich es verhindern.
Voraussetzung für das Stellen eines solchen Antrags ist, daß ländliche Grundstücke in großem Umfange in Anspruch genommen werden und der
den Betroffenen entstehende Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden soll. An diesen beiden Voraussetzungen fehlt es hinsichtlich der Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens für die Gemarkungen Oldershausen Rüderode, Oldenrode und zum Teil auch für die Gemarkung Kalefeld; denn die Niedersächsische Straßenbaudirektion hat für die 73,5 ha, die zum Autobahnbau erforderlich sind, 77,5 ha Ersatzland für Tauschzwecke erworben; sie konnte bereits mit einer Anzahl von Grundeigentümern Kauf- und Tauschverträge abschließen.
Die überwiegende Mehrzahl der betroffenen Eigentümer ist mit dieser freihändigen Grunderwerbsregelung durch die Straßenbaudirektion einverstanden. Daher darf mit einer weiteren erfolgreichen freihändigen Grunderwerbsregelung gerechnet werden, so daß Enteignungsverfahren nicht erforderlich werden und somit auch die Voraussetzungen für eine Anwendung des Flurbereinigungsgesetzes nicht gegeben sind.
Diese Auffassung hat die Niedersächsische Straßenbaudirektion dem Regierungspräsidenten in Hildesheim am 13. September 1957 mitgeteilt. Allerdings hatte der Regierungspräsident schon vor diesem Termin für die Gemarkung Echte und zum Teil auch für die Gemarkung Kalefeld einen Antrag auf Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens gestellt. Es bleibt abzuwarten, welche Entscheidung der Regierungspräsident als Enteignungsbehörde hinsichtlich einer etwaigen Einbeziehung auch der anderen in Frage kommenden Gemarkungen Oldershausen, Rüderode und Oldenrode in das bereits beantragte Flurbereinigungsverfahren trifft.
Nach Auffassung der Niedersächsischen Straßenbaudirektion ergibt sich bei der freihändigen Grunderwerbsregelung eine erhebliche Kostenersparnis für den Bund. Daher ist diese Art der Durchführung des Grunderwerbs für den Bund wirtschaftlich und sparsam.
Für eine Weisung an die Niedersächsische Straßenbaudirektion, die von ihr beabsichtigte weitere freihändig vereinbarte Entschädigung der betroffenen Landwirte zurückzustellen und statt dessen den Weg einer Flurbereinigung nach § 87 des Flurbereinigungsgesetzes oder der Enteignung zu gehen, besteht auf Grund der gegebenen Sach- und Rechtslage weder im Interesse der betroffenen Eigentümer noch im öffentlichen Interesse Anlaß, ja nicht einmal eine Möglichkeit. Außerdem teilt auch der Bundesrechnungshof grundsätzlich diese Auffassung.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301603600
Keine Zusatzfrage.
Ich komme zu Frage 9 des Abgeordneten Dr. Stammberger betreffend Ermäßigungen für Arbeiter- und Schülerkarten im Zonengrenzgebiet:
Ist 'der Herr Bundesverkehrsminister bereit, angesichts der Erhöhung der Bundesbahntarife für Arbeiter- und Schülerkarten zumindest in solchen Fällen Erleichterungen zu gewähren, in denen im Zonengrenzgebiet durch den Wegfall von Direktverbindungen infolge der Zonengrenzziehung und der Zonengrenzsperre die dadurch notwendigen Umwegfahrten besonders hohe Belastungen mit sich bringen?
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Verkehr.




Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0301603700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den mir übermittelten Angaben der Bundesbahn gibt es keinen Fall, in dem wegen Unterbrechung einer Verbindung Umwegfahrten auf der Schiene ausgeführt werden müßten. Wo der Schienenweg nicht mehr zur Verfügung steht, sind Omnibusverbindungen eingerichtet worden.
In drei Fällen dieser Art müssen für die Benutzung der Bahnbusverbindungen schon seit längerer Zeit höhere Preise, namentlich für Zeitfahrkarten, bezahlt werden. Zwei dieser Verbindungen liegen im Lande Hessen. Hier erstattet das Land den Unterschied zwischen den Schienen- und den Omnibusfahrpreisen. Dagegen müssen im dritten Fall, der die Verbindung Pressig/Rothenkirchen—Tettau im bayerischen Kreis Kronach betrifft, die Arbeiter und Schüler den Mehrpreis aus eigener Tasche zahlen, da sich Bayern leider der hessischen Regelung bisher nicht angeschlossen hat.
Ich hoffe sehr, daß sich das Land Bayern dazu entschließt, die Differenz, die bei rund 200 Pendlern im Monat 620 DM beträgt, aus seinen Mitteln beizusteuern. Ich wäre Ihnen, Herr Kollege Stammberger, sehr dankbar, wenn Sie unsere Bemühungen bei dem Herrn bayerischen Innenminister Bezold freundlicherweise unterstützen wollten.

(Heiterkeit.)

Der Bundesbahn, die durch den Betrieb zahlreicher 'verkehrsschwacher Grenzlandstrecken erhebliche finanzielle Opfer bringt, kann ich leider nicht nahelegen, die ohnehin unzureichenden Betriebsergebnisse noch durch tarifliche Nachlässe zu schmälern. Sie würde dies mit dem Hinweis auf die Regelung im Hessischen bestimmt ablehnen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301603800
Eine Zusatzfrage? — Herr Abgeordneter Stammberger!

Dr. Wolfgang Stammberger (SPD):
Rede ID: ID0301603900
Herr Minister, ich meinte den bayerischen Fall. Aber sind Sie nicht gleich mir der Meinung, daß die Grenzlandförderung und die im Grenzgebiet entstandenen Schäden nicht Sache der Grenzländer sind, denen es leider sowieso finanziell nicht allzu gut geht, nach dem Grundgesetz vielmehr eine Sache der Bundesrepublik? Sind sie nicht gleich mir der Meinung, daß durch diese Belastungen wiederum ein erhöhter Anreiz zur Abwanderung geschaffen wird und dadurch wiederum die Erfolge beeinträchtigt werden, die wir durch die Bundesmittel für die Grenzlandförderung erzielt haben?

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0301604000
Die wirtschaftliche Förderung auch der Grenzländer ist ebensosehr eine Aufgabe der Landesregierungen wie des Bundes; keinesfalls ist sie eine Aufgabe der Bundesbahn, Herr Abgeordneter.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301604100
Ich rufe auf Frage 10 des Herrn Abgeordneten Jahn (Marburg) betreffend Übersendung von Akten des Bundesernährungsministeriums für das Ermittlungsverfahren
gegen Eduard Schlanstedt an den Oberstaatsanwalt in Frankfurt:
Ist es richtig, daß der Oberstaatsanwalt in Frankfurt (Main) seit etwa zwei Jahren darauf wartet, daß ihm aus dem Bundesernährungsministerium Akten übersandt werden, die er für ein Ermittlungsverfahren gegen Eduard Schlanstedt, Vorstandsmitglied der Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel in Frankfurt, braucht?
Warum wird dem Antrage des Oberstaatsanwalts auf Übersendung dieser Akten nicht entsprochen?
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Dr. Heinrich Lübke (CDU):
Rede ID: ID0301604200
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet.
Es trifft nicht zu, daß der Oberstaatsanwalt beim Landgericht in Frankfurt (Main) seit zwei Jahren darauf wartet, daß ihm für das Ermittlungsverfahren gegen das ordentliche Vorstandsmitglied der Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel Eduard Schlanstedt erforderliche Akten vom BML übersandt werden. Richtig ist, daß der Oberstaatsanwalt erst mit Schreiben vom 19. August 1957, eingegangen am 2. September 1957, um Mitteilung gebeten hat, zu welchem Ergebnis die Überprüfung durch mein Ministerium geführt habe. Ich habe darauf geantwortet, daß die Prüfung noch nicht abgeschlossen sei, weil die Stellungnahme des Verwaltungsrates nicht vorliege. Der Oberstaatsanwalt hat sich dann damit einverstanden erklärt, daß die Stellungnahme des Verwaltungsrates abgewartet werde, und gebeten, wenn der Sachverhalt danach nicht hinreichend geklärt erscheine, diesen vor Übersendung der Akten noch zu klären. Der Bericht des Verwaltungsrates ist bei mir am 4. Januar 1958 eingegangen. Es hat sich aber herausgestellt, daß noch einige Punkte zu klären sind. Diese Klärung ist eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen. Nach Abschluß der Ermittlungen werden die Unterlagen dem Oberstaatsanwalt zugeleitet werden.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301604300
Eine Zusatzfrage? — Herr Abgeordneter Jahn!

Gerhard Jahn (SPD):
Rede ID: ID0301604400
Ist abzusehen, bis wann die Feststellungen getroffen sein werden und die erforderliche Antwort an den Oberstaatsanwalt in Frankfurt gegeben werden kann?

Dr. Heinrich Lübke (CDU):
Rede ID: ID0301604500
Ich hoffe, in drei Wochen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301604600
Wir kommen zu Frage 11 des Abgeordneten Schmitt (Vockenhausen) betreffend allgemeine Verwaltungsvorschriften zu § 1 Abs. 2 des Landbeschaffungsgesetzes und zu § 1 Abs. 2 des Schutzbereichgesetzes:
Wann ist mit dem Erlaß der bei den Ausschußberatungen in Aussicht gestellten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § I Abs. 2 des Landbeschaffungsgesetzes und zu § I Abs. 2 des Schutzbereichgesetzes zu rechnen, die von den Vertretern des Bundesinnenministeriums auf Befragen während der Ausschußberatungen beider Gesetze wiederholt in Aussicht gestellt worden waren?
Das Wort hat der Herr Bundesinnenminister.




Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0301604700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Antwort lautet wie folgt.
Bei den genannten Vorschriften handelt es sich darum, wie die Beteiligung der Bundesressorts und der Landesregierungen bei der Landbeschaffung und bei der Errichtung von Schutzbereichen zu regeln ist.
Das Bundesministerium des Innern hat schon frühzeitig eine solche Regelung ausgearbeitet. Bei der Vielfalt der zum Teil auch sich widerstreitenden Interessen — Verteidigungsinteressen, Interessen der Gemeinden, landwirtschaftliche und wirtschaftliche Interessen, Raumordnung, Städtebau und Naturschutz — war es bisher nicht möglich, eine völlige Einigung herbeizuführen und den formellen Erlaß der Verwaltungsvorschriften vorzunehmen.
Trotzdem hat sich eine Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen entwickelt, die im wesentlichen den vom Bundesminister des Innern ausgearbeiteten Grundsätzen entspricht. Ich hoffe, daß die wenigen noch bestehenden Meinungsverschiedenheiten in Bälde ausgeräumt sind, so daß dann dem Erlaß formeller Verwaltungsvorschriften nichts mehr im Wege steht.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301604800
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Schmitt (Vockenhausen).

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0301604900
Was verstehen Sie, Herr Minister, unter „Bälde"?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0301605000
Lieber Herr Kollege Schmitt (Vockenhausen), das beinhaltet zweierlei: meinen Wunsch, so schnell wie möglich zu Ende zu kommen, und meine Hoffnung, daß es so schnell wie möglich sein kann.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0301605100
Glauben Sie, daß wir nach dieser orakelhaften Antwort nun wirklich in absehbarer Zeit mit den Richtlinien rechnen können? Die betroffenen Bevölkerungskreise und auch die Gemeinden warten natürlich dringend auf diese Vorschriften.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0301605200
Ich bin der Auffassung, daß die Antwort, die ich gegeben habe, nichts Orakelhaftes enthält. Ich habe vielmehr lediglich meinen Wunsch und meine Hoffnung ausgedrückt.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301605300
Ich rufe auf Frage 12 — des Abgeordneten Wittrock — betreffend Zahlung von Grundsteuern für Grundstücke, die Angehörigen der Stationierungstruppen durch den Bund für Wohnzwecke zur Verfügung gestellt werden:
Warum zahlt der Bund als Grundstückseigentümer den Gemeinden in fast allen Bundesländern keine Grundsteuern, wenn die in Betracht kommenden Grundstücke Angehörigen der Stationierungstruppen für Wohnzwecke zur Verfügung gestellt sind?
Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der schwierigen finanziellen Lage vieler Gemeinden die fälligen Grundsteuern schnellstens zu zahlen, zumal das Grundsteuergesetz für bundeseigene Grundstücke, die Wohnzwecken dienen, eine Steuerbefreiung ausdrücklich versagt?
Das Wort hat der Herr Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0301605400
Herr Abgeordneter, Sie gehen bei Ihrer Frage offenbar von der Rechtsauffassung aus, die Bundesrepublik sei verpflichtet, für bundeseigene Liegenschaften, die den ausländischen Streitkräften für Wohnzwecke überlassen sind, Grundsteuer zu bezahlen. Das Bundesfinanzministerium kann dieser Rechtsauffassung nicht uneingeschränkt beipflichten.
In der Bundesrepublik waren die ausländischen Streitkräfte während der Besatzungszeit, also bis zum 5. Mai 1955, auf Grund des Besatzungsstatuts von der Zahlung der Grundsteuer befreit. Für die Zeit ab 5. Mai 1955 gilt im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik und den Entsendestaaten die Vorschrift des Art. 7 Abs. 3 des Finanzvertrags, wonach die Bundesrepublik es übernommen hat, die nach deutschem Recht etwa bestehende Verpflichtung des Eigentümers zur Entrichtung von Grundsteuern zu erfüllen.
Mit der sich aus dem Besatzungsstatut bzw. jetzt dem Finanzvertrag ergebenden grundsteuerrechtlichen Lage haben sich verschiedentlich auch die Finanzgerichte und der Bundesfinanzhof befaßt. Der Bundesfinanzhof hat sich in einem nicht veröffentlichten Urteil vom 30. April 1954 auf den Standpunkt gestellt, daß im Falle der entschädigungslosen Beschlagnahme von Grundeigentum einer deutschen öffentlich-rechtlichen Körperschaft durch die Besatzungsmächte die nach Besatzungsrecht erzwungene, entschädigungslose Zurverfügungstellung des Grundbesitzes von seiten der öffentlichrechtlichen Körperschaft schlechthin grundsteuerbefreienden öffentlichen Dienst im Sinne des § 4 des Grundsteuergesetzes darstellt. Auf Grund dieses Urteils stand zunächst fest, daß jedenfalls für die Zeit bis zum 5. Mai 1955 eine Zahlungspflicht der Bundesrepublik nicht gegeben war.
Der Bundesfinanzhof hat in einem späteren Urteil vom 7. Juni 1957, das im Bundessteuerblatt Seite 276 veröffentlicht ist, seine bisherige Auffassung eingeschränkt. Der Bundesfinanzhof kommt darin zu dem Ergebnis, daß im Einzelfall festgestellt werden müsse, ob der von den ehemaligen Besatzungsmächten in Anspruch genommene Grundbesitz einer deutschen Gebietskörperschaft für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch benutzt werde und somit die Befreiungsvorschrift in Anwendung komme.
Außer diesen Urteilen ist noch das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22. September 1956 von besonderer Bedeutung. Danach ist die Besatzungsmacht als wirtschaftlicher Eigentümer der von ihr benutzten Wohngrundstücke anzusehen. Gegen dieses Urteil ist Rechtsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt. Sollte sich der Bundesfinanzhof der Auffassung des Finanzgerichts anschließen, so würde mindestens für die Zeit vor dem 5. Mai 1955 eine Zahlungspflicht der Bundesrepublik nicht bestehen.



Staatssekretär Hartmann
Darüber hinaus ist noch die Frage zu klären, ob es sich bei den von den ausländischen Streitkräften benutzten bundeseigenen Wohnungen nicht um Kasernenwohnungen im Sinne von § 23 der Grundsteuerdurchführungsverordnung handelt. Rechtskräftige Entscheidungen eines Finanzgerichts oder des Bundesfinanzhofs dazu liegen noch nicht vor. Solange diese Frage noch nicht endgültig entschieden ist, sieht sich das Bundesfinanzministerium, nicht zuletzt aus haushaltsrechtlichen Gründen, nicht in der Lage, eine Zahlungsverpflichtung der Bundesrepublik für die Zeit nach dem 5. Mai 1955 anzuerkennen.
Das Bundesfinanzministerium ist jedoch bemüht, die strittigen Fragen baldmöglichst zur Entscheidung zu bringen.
Ich darf hinzufügen, daß das Bundesfinanzministerium Ihnen zu einer Besprechung über diese Rechtsfragen zur Verfügung stehen würde, wenn Sie es wünschen, und möchte andeuten, daß es sich hier um Probleme handelt, die auch mit den schwebenden Verhandlungen mit den Entsendestaaten über den Truppenvertrag in Verbindung stehen, so daß uns zur Zeit eine endgültige Stellungnahme, welche diese Verhandlungen über den Truppenvertrag beeinflussen könnten, noch nicht möglich ist.

Karl Wittrock (SPD):
Rede ID: ID0301605500
Herr Staatssekretär, es ist Ihnen gewiß bekannt, welch erhebliche finanzielle Bedeutung dieses Problem für zahlreiche Städte hat. Sind Sie bereit, auch in Verhandlungen mit den Länderfinanzministern zu einer beschleunigten Klärung beizutragen, da es sich bei der Grundsteuer um einen wichtigen Etatposten unserer kommunalen Körperschaften handelt?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0301605600
Herr Abgeordneter, das Bundesfinanzministerium ist dazu bereit.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301605700
Ich rufe auf Frage 13 — Abgeordneter Dr. Schmidt (Gellersen) — betreffend Enteignung von Grundstücken im Raume Hersfeld für Zwecke des „Baseballfields" der US-Streitkräfte:
Ist der Bundesregierung bekannt und hält sie es für richtig, daß im Raume Hersfeld gelegene Grundstücke für Zwecke des „Baseballfields" der US-Streitkräfte enteignet werden sollen und die Verhandlungen mit den Eigentümern abrupt abgebrochen worden sind, obwohl
a) diese Grundstücke seit Jahren für den gleichen Zweck benutzt werden und mit den Eigentümern Pachtverträge vorlagen,
b) die Bereitschaft zur gütlichen Einigung und zur weiteren Überlassung der Grundstücke gegen angemessene Entschädigung ausdrücklich erklärt worden ist,
c) in unmittelbarer Nähe Bundeseigentum in genügender Größe vorhanden ist?
Das Wort hat der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0301605800
Herr Abgeordneter, es handelt sich um eine zirka 4 ha große Wiesenfläche im Hochwassergelände im Haunegrund bei Bad Hersfeld, die mit 6 GR-Schein für Zwecke der US-Streitkräfte seit dem 17. März 1947 in Anspruch genommen ist und als „Baseball-Fields" und Aufmarschgelände an amerikanischen Feiertagen genutzt wird. Entgegen Ihrer Annahme liegen privatrechtliche Pachtverträge nicht vor. Das Gelände gehört zwölf Privateigentümern; außerdem gehören einige Wegeparzellen der Gemeinde Hersfeld. Die Eigentümer erhalten die übliche Nutzungsvergütung und haben außerdem die Grasnutzung an ihren Parzellen. Auf Grund von § 64 des Landbeschaffungsgesetzes ist wegen des Ablaufs der gesetzlich festgelegten Besitzeinweisung — 31. Dezember 1957 — vorsorglich im November 1957 Antrag auf Verlängerung der Besitzeinweisung gestellt worden.
Zu Ihren Fragen im einzelnen darf ich folgendes ausführen.
Zu a: Die Bundesvermögensverwaltung versucht im Einvernehmen mit der Enteignungsbehörde, vor Entscheidung über die gestellten Anträge mit den Eigentümern freie Vereinbarungen über die weitere Nutzung zu treffen. Auf das entsprechende Angebot der Oberfinanzdirektion haben von zwölf Eigentümern bisher drei geantwortet. Zwei sind zum Abschluß von Pachtverträgen bereit. Ein Privateigentümer will seine Parzelle an den Bund verkaufen, jedoch mit Verkauf von Gelände an anderer Stelle koppeln. Neuerdings tritt als Vertreter der Eigentümer der Bauernverband in Bad Hersfeld auf.
Zu b: Daß die Verhandlungen mit den Eigentümern abgebrochen worden seien, ist unzutreffend. Die Oberfinanzdirektion hofft im Gegenteil auf Einigung auf Grund ihrer noch laufenden vertraglichen Angebote.
Zu c: Ausreichendes bundeseigenes Gelände steht in der Nähe nicht zur Verfügung. In größerer Entfernung besitzt der Bund eine bundeseigene Fläche in Größe von 0,25 ha. Dieses Gelände scheidet schon wegen der geringen Größe als Ersatzgelände für die „Baseballfields" aus. In diesen Tagen mußte deshalb Gelände in Größe von 87 ha vom Bund zur Errichtung einer Kaserne und zum Ausbau als Standortübungsplatz für den Bundesgrenzschutz neu erworben werden.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301605900
Ich komme zu Frage 14 — Abgeordneter Krüger — betreffend Hilfe für Aussiedler aus den polnisch verwalteten deutschen Ostgebieten:
Welche erste Hilfe wird den Aussiedlern im Grenzdurchgangslager Friedland gewährt, die seit dem 1. Februar dieses Jahres in verstärktem Umfange mit Aussiedlertransporten aus den polnisch verwalteten deutschen Ostgebieten dort eintreffen?
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte.

Dr. Theodor Oberländer (CDU):
Rede ID: ID0301606000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Aussiedlern wird im Grenzdurchgangslager Friedland als Begrüßungsgabe der Bundesregierung eine einmalige Beihilfe, die zur Bestreitung dringendster persönlicher Bedürfnisse bestimmt ist, in Höhe von 100 Mark für Personen über 21 Jahre bzw. 50 Mark für Personen unter 21 Jahre überreicht. Außerdem erhält der Haushaltungsvorstand ein Überbrükkungsgeld von 20 DM, jeder mit eintreffende Familienangehörige 10 DM.



Bundesvertriebenenminister Dr. Dr. Oberländer
Nach Einweisung der Aussiedler in die Aufnahmeländer sind diese für die Durchführung der Gesetze zuständig, in denen vielfältige Hilfen zur Sicherung des Lebensbedarfs und zur Eingliederung der Aussiedler verankert sind.
Im Grenzdurchgangslager Friedland selbst wird außer den oben erwähnten Leistungen aus öffentlichen Mitteln den fast durchweg in unzureichender Bekleidung eintreffenden Aussiedlern durch die dort tätigen Verbände der freien Wohlfahrtspflege eine zusätzliche Hilfe durch Bereitstellung von Kleidern, Wäsche und Schuhwerk zuteil.
Um weiteste Kreise der Bundesrepublik auf die Notsituation der Aussiedler bei ihrem Eintreffen im Bundesgebiet aufmerksam zu machen und die Spendenmittel der karitativen Verbände zu ergänzen, wurde im Dezember 1957 zu einer Sammlung im Rahmen der von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens im Dezember 1957 gegründeten „Friedlandhilfe" aufgerufen. Der Aufruf fand ein gutes Echo, vor allem in den Kreisen der Wirtschaft und der Aussiedler selbst. Bis Ende Februar dieses Jahres gingen bei der Friedlandhilfe 487 244 DM an Geldspenden und Warenspenden in annähernd gleichem Wert ein. Inzwischen wurde durch die Länder die Sammelgenehmigung bis Ende Mai dieses Jahres verlängert.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301606100
Keine Zusatzfrage?
Ich rufe auf Frage 15 — des Abgeordneten Lohmar — betreffend Kauf der Publikationen „Die Bundeswehr" und „Der deutsche Soldat" durch die Bundesregierung:
Wieviel Exemplare der Publikationen „Die Bundeswehr" und „Der deutsche Soldat" werden von der Bundesregierung monatlich angekauft, und nach welchen Gesichtspunkten werden diese Exemplare von den Verlagen verteilt?
Das Wort hat der Herr Staatssekretär im Bundesministerium für Verteidigung.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0301606200
Meine Damen und Herren! Ich darf die Frage des Herrn Abgeordneten Lohmar wie folgt beantworten.
Aus Mitteln des Haushaltstitels „Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen", den das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung verwaltet, werden monatlich 25 000 Exemplare der Zeitschrift „Die Bundeswehr" und 7273 Exemplare der Zeitschrift „Der deutsche Soldat" angekauft. Diese Zeitschriften werden durch die Verlage unter Abstimmung mit dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung an solche Organisationen und Verbände verteilt, bei denen ein Interesse an wehrpolitischen Fragen in der Bundesrepublik angenommen werden kann. Hierzu gehören Landsmannschaften, Soldatenverbände, Dienstgruppen, Jugendverbände, Hochschulen und die Sektionen der Gesellschaft für Wehrkunde.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301606300
Eine Zusatzfrage? — Herr Abgeordneter Lohmar!

Dr. Ulrich Lohmar (SPD):
Rede ID: ID0301606400
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung der Meinung, daß die beiden Publikationen einen so großen Wert haben, daß eine derart nennenswerte Förderung in Betracht gezogen werden kann, — einen Informationswert, der etwa gekennzeichnet ist durch eine 18-Zeilen-Meldung der Zeitschrift „Die Bundeswehr" über die Debatte dieses Hauses anläßlich der Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers, die im Kern lediglich die simple Feststellung enthielt, der Kanzler habe der sozialdemokratischen Opposition die große Koalition angeboten?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0301606500
Mir ist diese Notiz nicht bekannt.
Ich darf allgemein bemerken, daß es uns in den ersten Jahren des Aufbaues zweckmäßig erschien, mit dieser Zeitschrift, die sich weitgehend mit Statusfragen, Besoldungs- und Versorgungsfragen usw. beschäftigte, die Kreise anzusprechen, in denen die Fragen der Berufssoldaten besonderes Interesse fanden; das rechtfertigte diese Verteilung.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301606600
Eine weitere Zusatzfrage? — Herr Abgeordneter Lohmar!

Dr. Ulrich Lohmar (SPD):
Rede ID: ID0301606700
Herr Staatssekretär, darf man die Bitte äußern, daß sich das Verteidigungsministerium einmal mit den erstaunlichen ideologischen Parallelen beschäftigt, die zwischen der Erziehung der sogenannten Nationalen Volksarmee in Mitteldeutschland und einer Reihe von Beiträgen in diesen beiden Publikationen zu erkennen sind, insbesondere im Hinblick auf einen traditionellen und aggressiven Nationalismus?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0301606800
Ich habe, obwohl ich die Zeitschrift auch soweit wie möglich lese, bislang keinen Artikel gefunden, der einen Vergleich mit den Methoden in der Volksarmee rechtfertigen könnte.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301606900
Ich rufe auf die Frage 16 — des Abgeordneten Rademacher — betreffend Verkehrskontrollen:
Billigt der Herr Bundesverkehrsminister die unwürdige Methode einiger Länderpolizeien, Verkehrsdelikte aus dem Versteck festzustellen, oder ist er nicht auch der Meinung, daß alle Kontrollen offen und für den Verkehrsteilnehmer sichtbar unternommen werden sollten?
Das Wort hat der Bundesminister für Verkehr.

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0301607000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführung der bundesrechtlichen Normen für den Straßenverkehr ist nach Art. 83 des Grundgesetzes Sache der Länder. Das Verfahren zur Feststellung von Verkehrsdelikten ist weder durch Bundesgesetz noch durch allgemeine Verwaltungsvorschriften des Bundes festgelegt. Der Bundesminister für Verkehr hat deshalb darauf keinen Einfluß.
Die vielfach beanstandete Überwachung der Fahrgeschwindigkeiten erfolgt entweder durch Hinterherfahren mit Streifenkraftfahrzeugen, die mit geeichten Fahrtschreibern oder Geschwindigkeitsmes-



Bundesverkehrsminister Dr.-Ing. Seebohm
sern ausgerüstet sind; oder durch Hinterherfahren mit Kamerawagen unter Fertigung mehrerer Aufnahmen des Kennzeichens des voranfahrenden Fahrzeugs sowie des Geschwindigkeitsmessers des Polizeifahrzeugs; oder durch eine Überwachung der Geschwindigkeit mit Hilfe von Fernmeldemitteln, also Fernsprechgeräten und Funksprechgeräten und geeichten Stoppuhren.
Diese Verfahren entsprechen den von der Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Bundesländer gebilligten „Richtlinien für die Verkehrsüberwachung durch die Polizei". Die Richtlinien sehen auch eine Überwachung durch Polizeibeamte in Zivil vor. Diese Überwachungsverfahren sind auch nach meiner Auffassung nicht zu beanstanden.
Die geschilderten Überwachungsverfahren verstoßen nicht gegen rechtsstaatliche oder sittliche Grundsätze. Hinsichtlich der Messung der Geschwindigkeit mit Stoppuhren im Funksprechverkehr hat dies das Bayerische Oberste Landesgericht mit Urteil vom 27. Juni 1951 ausdrücklich festgestellt.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301607100
Das Wort zu einer Zusatzfrage hat der Abgeordnete Rademacher.

Willy Max Rademacher (FDP):
Rede ID: ID0301607200
Herr Bundesverkehrsminister, würden Sie, da es sich ja um. die Durchführung von Bundesgesetzen handelt, die Ihrer Federführung unterstehen, es nicht für gut halten, über diese Fragen mit den Länderverkehrsministern oder mit den zuständigen Länderinnenministern zu sprechen? Dabei ist mir wohl bekannt, daß hier eine Auftragsangelegenheit der Länder vorliegt.

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0301607300
Es ist keine Auftragsangelegenheit der Länder, Herr Kollege Rademacher, sondern nach dem Grundgesetz handeln die Länder in eigener Zuständigkeit. Eine Besprechung mit den Herren Verkehrsministern der Länder würde keinen Zweck haben, da sie darauf keinen Einfluß haben. Einfluß haben nur die Innenminister; also müßte die Angelegenheit bei den Innenministern besprochen werden. Ich habe darauf hingewiesen, daß die Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Bundesländer Richtlinien für die Verkehrsüberwachung durch die Polizei herausgegeben hat, in denen sie diese Methoden ausdrücklich gebilligt und festgelegt hat.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301607400
Das Wort zu einer weiteren Zusatzfrage hat der Abgeordnete Rademacher.

Willy Max Rademacher (FDP):
Rede ID: ID0301607500
Herr Minister, Ihnen ist bekannt, daß außer den Methoden, die Sie geschildert haben, auch noch folgende angewandt wird: Es werden Delikte festgestellt, ohne daß der Betreffende sistiert wird; erst nach 8 bis 14 Tagen, wenn er sich an die Angelegenheit überhaupt nicht mehr erinnern kann, wird er über die örtliche Polizeibehörde benachrichtigt.

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0301607600
Es ist bedauerlich, daß die Herren Autofahrer ein so schlechtes Gedächtnis haben.

(Heiterkeit und Zurufe.)

Im übrigen sind am vorigen Sonnabend in einer Fernsehsendung aus Stuttgart die Vorgänge bei der Friedensbrücke sehr exakt im Bild dargestellt worden. Sie konnten dabei sehen, daß es völlig unmöglich war, diejenigen, die die auf der Brücke zu Recht bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung überschritten hatten, anzuhalten, ohne daß das zu einer Gefährdung des Verkehrs an dieser Stelle geführt hätte. Infolgedessen haben die Fahrzeuge der Polizei, die mit den entsprechenden Photoapparaten ausgestattet sind und in Funksprechverbindung mit dem andern Ende der Brücke standen, diese Wagen aufgenommen. Es ist ausdrücklich gesagt worden, daß die Meldungen weitergegeben und den Betreffenden zugestellt werden. Das ist übrigens eine Methode, mit der ich schon im Jahre 1928 in Berührung gekommen bin. Damals bekam ich nach sechs Monaten einen Strafbefehl.

(Zuruf von der SPD: Sie haben sich aber noch erinnert?)

— Ja, ich habe mich noch erinnert.

(Lachen und Zurufe.)

— Ja, ich habe eben ein gutes Gedächtnis!

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301607700
Ich rufe auf Frage 17 des Abgeordneten Drachsler betreffend Belastungen in revierfernen Gebieten durch Anhebung der Bundesbahntarife.
Ist dem Herrn Bundesverkehrsminister bekannt, daß im Zonenrand- und Grenzgebiet und in den übrigen revierfernen Gebieten Bayerns bereits einschneidende Belastungen durch die Anhebung der Bundesbahntarife entstanden sind?
Welche Vorkehrungen werden im Bundesverkehrsministerium getroffen, um die in Aussicht gestellten Ausnahmetarife zur Beseitigung von Härtefällen, die im Zuge der Tarifanhebung in den revierfernen Gebieten entstehen, wirksam werden zu lassen?
Wie werden diese Härtefälle geprüft, und welche Möglichkeiten der Abhilfe sind vorgesehen?
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Verkehr.

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0301607800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist mir bisher nicht bekanntgeworden, daß im Zonenrand- und Grenzgebiet zwischen Flensburg und Passau und in den Frachthilfe-Gebieten Bayerns bereits einschneidende Belastungen durch die Anhebung der Bundesbahntarife entstanden sind.
Im Gesamtgebiet Bayerns haben bislang nur fünf Firmen Anträge auf Frachtermäßigung aus Anlaß der Anhebung der Verkehrstarife zum 1. Februar 1958 bei den zuständigen Dienststellen der Bundesbahn gestellt. Dabei handelt es sich um die Beförderung von Rotschlamm, Walkerde, Quarzsand und Schwefelkies, und zwar in der Mehrzahl der Fälle auf kürzere Entfernungen. Die Anzahl solcher Anträge ist daher gering. Sie werden zur Zeit von der Deutschen Bundesbahn wohlwollend geprüft.
Die Deutsche Bundesbahn ist nach einer mir von ihrem Vorstand gegebenen und von mir gebilligten



Bundesverkehrsminister Dr.-Ing. Seebohm
Erklärung bekanntlich bereit, in besonderen, im Zusammenhang mit der Tarifanhebung sich herausbildenden Härtefällen mit gezielten Einzelmaßnahmen, insbesondere auf dem Weg über Ausnahmetarife zu helfen. Das wird auch in diesen Fällen geschehen, soweit tatsächlich Härten eintreten, die nicht zumutbar sind. Besonderer Vorkehrungen im Bundesverkehrsministerium bedarf es dazu nicht. Die Anträge auf Einführung solcher Ausnahmetarife sind im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens zu behandeln.
Erfahrungsgemäß werden nach Tarifanhebungen bei der Bundesbahn oft Anträge auf Frachtermäßigung mit der Begründung gestellt, daß die Frachterhöhung nicht tragbar oder die Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln billiger sei. Es ist daher erforderlich, daß derartige Anträge zunächst von den zuständigen Stellen der Bundesbahn sorgfältig geprüft werden, um unnötige und durch Berufungen untragbar werdende Frachtausfälle für die Eisenbahn zu vermeiden.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301607900
Die Fragen 18 und 19 sind von dem Fragesteller zurückgestellt. Ich rufe die Frage 20 — des Herrn Abgeordneten Kreitmeyer — betreffend Übergangsgehaltsempfänger der ehemaligen Wehrmacht auf:
Hat die Bundesregierung einen genauen Überblick über die vorhandenen ca. 20 000 Übergangsgehaltsempfänger aus dem Kreis der ehemaligen Berufssoldaten und Wehrmachtbeamten bzw. der noch nicht wiederverwendeten Angestellten und Arbeiter im Wehrmachtsdienst in bezug auf Lebensalter, Waffengattung bzw. Dienstverwendung, Laufbahn und Gesundheitszustand, und sieht sie keine Möglichkeit, wenigstens einen Teil der oben genannten Personen während der Aufbauzeit zur Entlastung der aktiven Truppe sowie zum beschleunigten Aufbau der Heimatverteidigung vorübergehend zu verwenden?
Das Wort zur Beantwortung hat der Herr Bundesminister des Innern.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0301608000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Statistiken nach Merkmalen wie Lebensalter, Waffengattung, Dienstverwendung, Laufbahn- und Gesundheitszustand werden nicht geführt. Aus dem Kreis der Berufssoldaten sind etwa 20 000 Unterbringungsteilnehmer vorhanden, die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind und Übergangsgehalt erhalten. An unterbringungsberechtigten Wehrmachtbeamten stehen noch etwa 10 000 außerhalb des öffentlichen Dienstes, von denen aber nur ein Teil Übergangsgehalt bezieht. Angestellte und Arbeiter der früheren Wehrmacht sind als solche weder unterbringungsmäßig noch versorgungsmäßig erfaßt. Sie sind in den allgemeinen Zahlen der Angestellten und Arbeiter enthalten.
Die genannten Zahlen werden durch die in der zweiten Novelle zum Gesetz nach Art. 131 des Grundgesetzes vorgesehenen Maßnahmen, besonders durch die den Unterbringungsteilnehmern auferlegte Pflicht, sich zu entscheiden, ob sie im öffentlichen Dienst wieder verwendet werden wollen, stark sinken. Von den noch verbleibenden Unterbringungsteilnehmern wird der Bundesminister für Verteidigung in der Erfüllung seines Unterbringungssolls laufend seinen Bedarf an Kräften in jedem nur eben vertretbaren Ausmaß decken. Eine
nur vorübergehende Einstellung für kurzfristige Verwendungen ist nicht geplant. Sie dürfte weder im Interesse des Personenkreises liegen noch den Aufgaben angemessen sein.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301608100
Eine Zusatzfrage?

Reinhold Kreitmeyer (FDP):
Rede ID: ID0301608200
Meine Zusatzfrage, Herr Bundesinnenminister, möchte ich zurückstellen, da ich Sie nicht überfordern möchte.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0301608300
Sie haben offenbar den Eindruck, daß diese Sache in den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung gehört — dazu ließe sich einiges sagen —; ich weiß nicht, wie ich Ihr „überfordern" sonst verstehen soll.

(Abg. Kreitmeyer: Nur so, Herr Bundesinnenminister!)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301608400
Ich rufe die Frage 21 — des Abgeordneten Kreitmeyer — betreffend Betreuung der Wehrmacht-131er und deren Hinterbliebenen auf:
Was hindert den Herrn Bundesverteidigungsminister, die Betreuung der Wehrmacht-131er und deren Hinterbliebenen in der gleichen Weise zu übernehmen, wie das z. B. Innenminister, Post- oder Verkehrsminister für ihre 131er selbstverständlich tun?
Das Wort hat der Herr Staatssekretär im Bundesministerium für Verteidigung.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0301608500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die derzeitige Rechtslage hindert den Bundesminister für Verteidigung, die Betreuung der Angehörigen der früheren Wehrmacht und ihrer Hinterbliebenen nach dem Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes zu übernehmen. Nach § 60 Abs.1 dieses Gesetzes und den Verwaltungsvorschriften dazu ist für die Berufssoldaten und berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes und deren Hinterbliebene oberste Dienstbehörde die in den Ländern bestimmte oberste Landesbehörde. Für die Angehörigen der Bahn ist der Bundesminister für Verkehr, für die Angehörigen der Post der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen, für die Angehörigen des Auswärtigen Dienstes das Auswärtige Amt als oberste Dienstbehörde bestimmt worden. Die Zuständigkeit des Bundesministers für Verteidigung für die berufsmäßigen Angehörigen der früheren Wehrmacht und ihre Hinterbliebenen konnte beim Inkrafttreten des Gesetzes nach Art. 131 des Grundgesetzes am 1. April 1951 nicht entsprechend begründet werden, weil es damals keine Bundeswehr gab. Die jetzt seit sieben Jahren bestehende Zuständigkeitsregelung könnte nur durch ein Gesetz geändert werden.
Wir sind der Ansicht, daß es nicht tunlich wäre, den seit sieben Jahren bestens eingearbeiteten zuständigen Behördenapparat der Länder plötzlich zu zerreißen, um die Betreuung dieses Personenkreises dem Bundesverteidigungsministerium zu übertragen. Die Arbeit für die Wehrmacht-131er wird heute in zahlreichen Dienststellen der Länder von



Staatssekretär Dr. Rust
einem großen Stab von Referenten und Sachbearbeitern geleistet, die seit 1950 mit der sehr schwierigen Rechtsmaterie bestens vertraut sind. Demgegenüber würde ich kaum geeignete Fachkräfte haben, die diesen Personenkreis mit der notwendigen praktischen Erfahrung betreuen könnten. Ich müßte versuchen, diese Fachkräfte aus den Dienststellen der Länder zu nehmen; sie müßten in meine Verwaltung, die ohnehin noch mit vielen Aufbauschwierigkeiten zu kämpfen hat, eingegliedert werden.
Dazu würden neue Schwierigkeiten auftreten, unter denen — zumindest übergangsweise — die Zügigkeit der Bearbeitung von 131er-Angelegenheiten leiden würde. Es kommt hinzu, daß wohl gerade die schwierigsten Fälle dieses Rechtsgebietes noch nicht gelöst sind, bei deren Lösung aber auf jahrelange Sacherfahrung nicht verzichtet werden sollte.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301608600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kreitmeyer?

Reinhold Kreitmeyer (FDP):
Rede ID: ID0301608700
Geben Sie zu, Herr Staatssekretär, daß wir demnach zwei Behörden einrichten, die sich mit Angelegenheiten von Soldaten befassen, also auch von ehemaligen Soldaten der Bundeswehr?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0301608800
Das entspricht der derzeitigen Rechtslage.

Reinhold Kreitmeyer (FDP):
Rede ID: ID0301608900
Wäre es nicht auf der anderen Seite zweckmäßiger, trotz der von Ihnen angeführten technischen Schwierigkeiten die ehemaligen Berufssoldaten schon im Frieden durch die Stelle zu betreuen, der sie, wie Sie erwarten, im Ernstfall ihre Kenntnisse uneingeschränkt zur Verfügung stellen? Ist diese Maßnahme nicht schon lange ersehnt worden, und wäre sie nicht überzeugender als die bisherigen Lippenbekenntnisse in der Frage der Wiederherstellung des Ansehens der ehemaligen Berufssoldaten?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0301609000
Herr Abgeordneter, die Beantwortung Ihrer Zusatzfrage hätte im Augenblick überwiegend theoretischen Wert. Ich glaube, daß es sich hier um eine Zweckmäßigkeitsfrage handelt, die zu diskutieren wäre, wenn die Novellierung des 13l er-Gesetzes durch dieses Hohe Haus erfolgt. Was sich dann als begründet erweist, kann in der Gesetzgebung berücksichtigt werden.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301609100
Ich rufe die Frage 22 des Abgeordneten Krüger auf betreffend Zurverfügungstellung von Mitteln für das Siedlungs- und Eingliederungsprogramm der Länder im Bundeshaushalt:
In welcher Höhe sollen im Haushaltsentwurf für das Rechnungsjahr 1958 Mittel für das Siedlungs- und Eingliederungsprogramm der Länder verplant werden
a) an Darlehen,
b) an Beihilfen?
Wurde bei der Bemessung des Haushaltsansatzes der Wegfall der Lastenausgleichsmittel nach § 46 Abs. 3 BVFG berücksichtigt und entsprechend den Zusicherungen der Bundesregierung ein gegenüber dem Vorjahr entsprechend erhöhter Ansatz vorgesehen?
In welchem Umfang wird die Bundesregierung Siedlungsmittel ab 1. April 1958 bis zum Erlaß des Haushaltsgesetzes zur Verfügung stellen und damit eine Unterbrechung der eingeleiteten Siedlungs- und Eingliederungsmaßnahmen verhindern?
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Dr. Heinrich Lübke (CDU):
Rede ID: ID0301609200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist vorgesehen, daß nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Haushaltsplans 1958 den Ländern zur Finanzierung der Neusiedlung und der Eingliederung von Vertriebenen und Sowjetzonenflüchtlingen auf Kauf- und Pachtstellen insgesamt 215 Millionen DM aus Bundeshaushaltsmitteln zur Verfügung gestellt werden, davon 2/3 als Darlehen und 1/3 als Beihilfen.
Darüber hinaus werden zur Finanzierung des Siedlungsprogramms 100 Millionen DM aus Mitteln des Kapitalmarkts aufgebracht und mit Hilfe von Zuschüssen des Bundes zu den für die ländliche Siedlung geltenden Konditionen vergeben werden.
Damit stehen insgesamt 315 Millionen DM zur Verfügung. Durch diesen Ansatz von 315 Millionen DM wird für die vom Rechnungsjahre 1958 an wegfallenden 100 Millionen DM Darlehen des Ausgleichsfonds an die Länder gemäß § 46 Abs. 3 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge Ersatz in voller Höhe vorhanden sein.
Vom 1. April 1958 an werden bereits vor Erlaß des Haushaltsgesetzes 1958 auf Grund von Art. 111 des Grundgesetzes die nach dem Siedlungsprogramm 1958 erforderlichen Mittel vom Bund zur Verfügung gestellt werden, um die eingeleiteten Siedlungs- und Eingliederungsmaßnahmen ohne Unterbrechung weiterzuführen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301609300
Keine Zusatzfrage? — Ich rufe Frage 23 des Abgeordneten Dr. Mommer betreffend Aufnahme Minderjähriger in die Fremdenlegion auf:
Ist die Bundesregierung bereit, mit der französischen Regierung ein Abkommen zu erstreben, auf Grund dessen Minderjährige im Sinne des deutschen Rechts nicht ohne die Zustimmung der Erziehungsberechtigten in die Fremdenlegion aufgenommen werden dürften und deutsche Legionäre, die bei ihrem Eintritt in die Legion das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht hatten, zu entlassen wären?
Das Wort hat der Herr Staatssekretär im Auswärtigen Amt.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0301609400
Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung strebt bereits seit langem eine Regelung mit der französischen Regierung an, nach der Minderjährige im Sinne des deutschen Rechts ohne die Zustimmung der Erziehungsberechtigten nicht in die Fremdenlegion aufgenommen werden dürfen und, falls sie vor Erreichung des 21. Lebensjahres eingetreten waren, von dort zu entlassen sind. Bisher entspricht die französische Regierung den deutschen Forderungen jedoch nur dann, wenn



Staatssekretär Dr. van Scherpenberg
die Betroffenen das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und lehnt im übrigen Entlassungen ab. Sie beruft sich dabei auf eine Verordnung aus dem Jahre 1949, nach der für Legionsbewerber die volle Geschäftsfähigkeit bereits mit der Vollendung des 18. Lebensjahres eintritt. Diese Regelung beruht zweifellos auf der bekannten Tatsache, daß die Fremdenlegion sich zu einem großen Teil aus Personen von unter 21 Jahren zusammensetzt. Auch im Verhältnis zu allen anderen Staaten ist die französische Regierung in dieser Frage von ihrer Haltung bisher nicht abgewichen.
Trotz dieser Sachlage fordert die Bundesregierung in jedem einzelnen ihr zur Kenntnis kommenden Falle von der französischen Regierung die unverzügliche Entlassung eines Verpflichteten, der das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Sie wird ihre Bemühungen, mit der französischen Regierung zu einer generellen Regelung in dem von uns gewünschten Sinne zu gelangen, auch in Zukunft fortsetzen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301609500
Das Wort zu einer Zusatzfrage hat der Abgeordnete Dr. Mommer.

Dr. Karl Mommer (SPD):
Rede ID: ID0301609600
Ist Ihnen bekannt, Herr Staatssekretär, in wie vielen Fällen im Jahre 1957 Minderjährige deutscher Staatsangehörigkeit — ich meine Minderjährige in unserem Sinne — in die Fremdenlegion eingetreten sind?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0301609700
Das ist mir gegenwärtig nicht bekannt, Herr Abgeordneter. Ich werde aber gern Feststellungen treffen lassen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301609800
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Mommer.

Dr. Karl Mommer (SPD):
Rede ID: ID0301609900
Ist der für Jugendfragen zuständige Bundesminister für Familien- und Jugendfragen auch mit dieser Frage befaßt gewesen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0301610000
Wir sind in dieser Frage mit allen zuständigen Ressorts in laufendem Kontakt, Herr Abgeordneter.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301610100
Ich rufe auf die Frage 24 — Abgeordneter Dr. Mommer — betreffend Verbot des Überfliegens des Bundesgebietes durch eine russische Maschine TU 104:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß der amerikanische Vertreter in der Alliierten Luftsicherheitszentrale in Berlin Mitte Februar das Überfliegen des Bundesgebietes durch eine russische Maschine TU 104 nicht gestattet hat?
Stand diese Haltung des amerikanischen Vertreters im Einklang mit den Bestimmungen der Pariser Verträge?
Das Wort hat der Herr Staatssekretär des Auswärtigen Amts.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0301610200
Meine Damen und Herren! Die sowjetzonale Nachrichtenagentur ADN hatte eine
Meldung gebracht, nach der der amerikanische Vertreter in der Alliierten Luftsicherheitszentrale in Berlin am 14. Februar 1958 die Überflugsgenehmigung für eine sowjetische Maschine des Typs TU 104 für den Flug nach Paris verweigert hätte, obwohl die Bundesregierung die Genehmigung für den Überflug bereits erteilt hätte. Diese Meldung war falsch. Nach den im Auswärtigen Amt vorliegenden Informationen ist der Antrag bei der für die Erteilung von Überflugsgenehmigungen für sowjetische Flugzeuge zuständigen Alliierten Luft-sicherheitszentrale in Berlin so spät gestellt worden, daß im Zeitpunkt des Eintreffens des sowjetischen Flugzeuges über Berlin noch keine Entscheidung der im Berlin Air Safety Centre vertretenen drei Westmächte vorlag. Das Flugzeug drehte daraufhin nach Kopenhagen ab und erreichte von dort aus Paris.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301610300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Mommer.

Dr. Karl Mommer (SPD):
Rede ID: ID0301610400
Darf ich fragen, Herr Staatssekretär: In welchem Sinne wirkt die Bundesregierung auf die drei Mächte ein, wenn es sich um das Überfliegen des Bundesgebietes durch zivile russische Flugzeuge handelt?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0301610500
Das Verfahren ist so, daß die Bundesregierung von dem Berlin Air Safety Centre über ihre Stellungnahme konsultiert werden muß. Sie wird sich — und das hat sie ohne Zweifel auch in diesem Fall getan —, wenn keine besonderen Gründe vorliegen, positiv äußern.

Dr. Karl Mommer (SPD):
Rede ID: ID0301610600
Danke sehr.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301610700
Ich rufe auf die Frage 25 — Abgeordneter Corterier — betreffend Wiederaufnahme des Bahnverkehrs auf der Strecke Karlsruhe—Maximiliansau-Wörth:
Wann gedenkt der Herr Bundesverkehrsminister das zweite, seinerzeit demontierte Gleis der Pfalzbahn Karlsruhe-Maximiliansau-Wörth, das zwischen Karlsruhe und der Rheinbrücke wieder vorhanden ist, auch in die Pfalz hinein wieder einzubauen, nachdem der Berufsverkehr auf dieser Strecke immer stärker geworden ist?
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Verkehr.

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0301610800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hält die Wiederherstellung des zweiten Streckengleises der Pfalzbahn Karlsruhe—Wörth aus betrieblichen Gründen für erforderlich, sieht jedoch zur Zeit noch keine Möglichkeit, das Bauvorhaben zu finanzieren, dessen Kosten mit rund 500 000 DM veranschlagt sind. Bei der großen Zahl vordringlicher Aufgaben konnte mir auch die Hauptverwaltung einen genauen Zeitpunkt für den Wiederaufbau dieses zweiten Streckengleises leider noch nicht angeben.




Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301610900
Keine Zusatzfrage? — Ich rufe auf die Frage 26 — Abgeordneter Pöhler — betreffend Export von Textilien mit nationalsozialistischen Emblemen:
Ist dem Herrn Bundeswirtschaftsminister bekannt, daß die Firma Schniewind in Birgden Kreis Geilenkirchen/Heinsberg zur Zeit kunstseidene Tücher produziert, die auf schwarz-weiß-rotem Grund das Hakenkreuz tragen und die über eine englische Firma angeblich nach Ghana exportiert werden?
Billigt die Bundesregierung den Export von Textilien mit nationalsozialistischen Emblemen oder ist sie bereit, Herstellung und Export solcher Artikel zu unterbinden?
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wirtschaft.

Dr. Ludwig Erhard (CDU):
Rede ID: ID0301611000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Bundesministerium für Wirtschaft ist auf Grund eigener Feststellungen der Tatbestand, auf den sich die Anfrage erstreckt, nicht bekannt gewesen. Auf die wegen der Kürze der Zeit nur mögliche fernmündliche Rückfrage hat die betroffene Firma erklärt, daß sie zur Zeit einen Auftrag über 7000 Kopftücher mit Hakenkreuz-Dessin zur Lief e-rung nach Ghana über eine englische Firma ausführe; von schwarz-weiß-rotem Grund kann — wie die vorgelegten Muster zeigen — nicht gesprochen werden. Aus einer dem Bundeswirtschaftsministerium eingereichten Fotokopie des Schreibens der englischen Vermittlerfirma vom 22. Oktober 1957 geht hervor, daß das sogenannte Hakenkreuz-Muster, das in der Anfrage als „Monkeys Paw", zu deutsch „Affenpfote", bezeichnet wird, nach ausdrücklichen zeichnerischen Angaben der englischen Firma gewünscht wurde.

(Heiterkeit.)

Im übrigen ist dem Bundesministerium für Wirtschaft bekannt — und das wird auch durch Angaben und Orderbücher der hier genannten Firma, die seit vielen Jahrzehnten Exportgeschäfte mit Afrika betreibt, bestätigt —, daß jenes vermeintliche Hakenkreuz-Dessin im Afrikaexportgeschäft der deutschen Seiden -und Plüsch-Industrie mindestens bereits seit 1885 Verwendung findet.
Nach alledem liegen keine Anhaltspunkte dafür vor — nicht die allergeringsten —, daß mit der Wahl des Dessins etwa eine bewußte Herausstellung nationalsozialistischer Embleme beabsichtigt gewesen wäre. Die Wahl erklärt sich vielmehr allein aus den Geschmacksgewohnheiten des afrikanischen Marktes.

(Erneute Heiterkeit.)

Für ein Einschreiten gegen die Durchführung dieses oder ähnlicher Exportaufträge dürfte bei solcher Sachlage kein Bedürfnis bestehen.

(Heiterkeit und Beifall.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301611100
Keine Zusatzfrage. Wir stehen am Ende der Fragestunde. Die nächste Fragestunde ist am Freitag, dem 18. April 1958. Sperrfrist für eingehende Fragen: Freitag, der 11. April, 12 Uhr.
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (Zweites Änderungsgesetz -AnVNG); (Drucksache 203)
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (20. Ausschuß); (Drucksache 242). (Erste Beratung 13. Sitzung.)
Das Wort als Berichterstatterin hat Frau Abgeordnete Wessel.

Helene Wessel (SPD):
Rede ID: ID0301611200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem vorliegenden Antrag des Ausschusses für Sozialpolitik Drucksache 242 kann ich mich als Berichterstatterin sehr kurz fassen. Es handelt sich um einen Antrag, der im Sozialpolitischen Ausschuß einstimmig angenommen worden ist.
Hinsichtlich des materiellen Inhalts des Antrags ist zu sagen, daß es sich bei dem von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes Drucksache 203 um eine Übergangsregelung handelt. Es ist der gemeinsame Wunsch aller Fraktionen des Hohen Hauses, wegen der Verzögerung der Neuordnung der Sozialversicherung der Handwerker den Status quo für die Handwerker bis zum 31. März 1959 zu erhalten. Dieser Status läuft am 31. März dieses Jahres ab. Es besteht die Hoffnung, daß es in der Zwischenzeit zu einer generellen Regelung der Handwerkerversicherung kommt.
Da die Auslegung des Artikels 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Rentenversicherung der Angestellten vom 23. Februar 1957 durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte hinsichtlich der davon erfaßten Handwerker zu Unklarheiten geführt hat, schlägt der Ausschuß eine Neufassung dieses Artikels vor, um in der Zeit bis zur generellen Regelung der Handwerkerversicherung Unzuträglichkeiten für die Handwerker zu vermeiden.
Ich bitte das Hohe Haus, den Antrag des Ausschusses für Sozialpolitik Drucksache 242 in der vorgeschlagenen Fassung anzunehmen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301611300
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Ich rufe in zweiter Lesung auf Artikel 1, — 2, — 3, — 4, — Einleitung und Überschrift. — Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort in der allgemeinen Aussprache hat der Abgeordnete Ruf.




Thomas Ruf (CDU):
Rede ID: ID0301611400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf Grund einer interfraktionellen Vereinbarung bitte ich, im Artikel 3 den Absatz 2 zu streichen. Das Gesetz soll also auch im Saargebiet Geltung haben.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301611500
Meine Damen und Herren, damit ist die allgemeine Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Einzelberatung. Es liegt der Antrag vor, Art. 3 Abs. 2 zu streichen. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Wir kommen nunmehr zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. -
Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 1. Dezember 1956 zur Änderung des Internationalen Zukkerabkommens (Drucksache 43) ;
Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) (Drucksache 206).

(Erste Beratung: 6. Sitzung.)

Berichterstatter ist der Abgeordnete Richarts. Es liegt ein Schriftlicher Bericht vor. Demgemäß rufe ich auf in zweiter Beratung die Artikel 1, — 2, —3, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Das ist die Mehrheit.
Ich komme zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht; ich schließe die allgemeine Aussprache. Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 31. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zollbehandlung von Müllergaze (Drucksache 45) ;
Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) (Drucksache 204).

(Erste Beratung: 6. Sitzung.)

Die Berichterstatterin, Frau Abgeordnete Strobel, hat einen Schriftlichen Bericht vorgelegt. Ich komme damit zur zweiten Beratung und rufe auf Art. 1, — 2, — 3, — 4, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich komme zur Abstimmung. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Das ist die Mehrheit.
Ich komme zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht; ich schließe die allgemeine Aussprache. Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 5 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 29. Juni 1956 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Chile über die zollfreie Einfuhr von Chilesalpeter in der Zeit vom 1. Juli 1956 bis 30. Juni 1957 (Drucksache 114);
Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) (Drucksache 205).
Der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Glüsing (Dithmarschen), hat einen Schriftlichen Bericht vorgelegt. Er wünscht zur Ergänzung das Wort.

Hermann Glüsing (CDU):
Rede ID: ID0301611600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte mich auf den Schriftlichen Bericht und auf den Antrag des Ausschusses beziehen, weise jedoch darauf hin, daß es in dem Bericht in der dritten Zeile von oben nicht „29. Juni 1958", sondern „29. Juni 1956" heißen muß.
Ich erlaube mir, bei dieser Gelegenheit noch einen Satz hinzuzufügen. Im Ausschuß wurde einmütig die Auffassung vertreten, es möge doch ermöglicht werden, daß die Republik Chile das Kontingent über die Einfuhr von 50 000 t Chilesalpeter in die Bundesrepublik nunmehr etwas stärker ausnutzt.
Im übrigen darf ich mich auf den Antrag des Ausschusses beziehen und das Hohe Haus bitten, den Antrag anzunehmen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301611700
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Die Berichtigung wird zur Kenntnis genommen. Ich weise ferner darauf hin, daß Artikel 2 in Drucksache 114 berichtigt ist im Sinne der Drucksache 205, nämlich des Schriftlichen Berichts.
Ich rufe nunmehr in zweiter Beratung auf Artikel 1, — 2, — 3, — 4, -- 5, — Einleitung und Überschrift. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Das ist die Mehrheit.



Vizepräsident Dr. Jaeger Ich komme zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache und komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 6 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 15. Mai 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Errichtung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen, über die Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt und über die Bestimmung von Gemeinschafts- und Betriebswechselbahnhöfen im Verkehr über die deutsch-belgische Grenze (Drucksache 49); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß) (Drucksache 218);
Entschließungsantrag — Umdruck 27 —. (Erste Beratung: 6. Sitzung.)

Der Berichterstatter, der Abgeordnete Krammig, hat einen Schriftlichen Bericht vorgelegt.
Wir kommen zur zweiten Lesung. Ich rufe auf Artikel 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache und komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich komme zum Entschließungsantrag Umdruck 27. Das Wort hat der Abgeordnete Ramms.

Egon Wilhelm Theodor Ramms (FDP):
Rede ID: ID0301611800
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben Ihnen diesen Antrag vorgelegt, weil in unmittelbarer Nähe unserer Grenze auf beiden Seiten häufig die Bahnhöfe und die Abfertigungsstellen so nahe beieinander liegen, daß es bei Verlegung nur auf die eine Seite zu Schäden für die Abfertigungsstellen und für die Geschäfte auf unserer Seite kommen würde. Wir bitten Sie, unserem Antrage zuzustimmen, die Bundesregierung zu ersuchen, jeweils vor der Errichtung von nebeneinanderliegenden nationalen Grenzabfertigungsstellen sowie von Gemeinschafts- und Betriebswechselbahnhöfen die örtlich zuständigen Handelskammern zu hören, damit wirtschaftliche Schäden vermieden werden.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301611900
Wird weiter das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der FDP — Umdruck 27 — zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Sitzungsvorstand ist sich nicht einig. Ich bitte diejenigen, die zuzustimmen wünschen, sich vom Platz zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Eine Enthaltung. Der Entschließungsantrag ist angenommen.
Ich rufe auf Punkt 7 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Personalgutachterausschuß-Gesetzes (Drucksache 53) ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verteidigung (5. Ausschuß) (Drucksache 256).

(Erste Beratung: 7. Sitzung.)

Der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Schmidt, hat einen Schriftlichen Bericht vorgelegt.
Wir kommen zur zweiten Beratung. Ich rufe auf Artikel 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift.
Das Wort wünscht der Abgeordnete Probst.

Wilhelm Probst (DP):
Rede ID: ID0301612000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die alliierten Gesetze zur Befreiung vom Nationalsozialismus und vom Militarismus haben insbesondere den Soldatenstand in das Zwielicht der nationalsozialistischen Epoche geraten lassen. Der Personalgutachterausschuß hatte daher primär die Aufgabe, den personellen Aufbau der Bundeswehr nach außen und nach innen abzuschirmen. Dieser Aufbau ist, soweit er auf einen nach dem Personalgutachterausschuß-Gesetz überprüfungsbedürftigen Personenkreis gestützt wurde, weitgehend abgeschlossen.
Der Schriftliche Bericht des Ausschusses für Verteidigung, der Ihnen auf Drucksache 256 vorliegt, stellt fest, daß Einstellungen auf Grund von Wiedergutmachungsbescheiden aus dem Kreis der einer Überprüfung unterworfenen Bewerber nicht ausgeschlossen sind. Aber selbst wenn solche Einstellungen noch erfolgen sollten, ist die Zustimmung des Ausschusses doch ohne weiteres anzunehmen; denn er machte diese de facto bisher weitgehend von der politischen Haltung der Bewerber abhängig.
Der Personalgutachterausschuß hat also effektiv keine Aufgabe mehr. In diesem Sinne äußerte sich am 29. Oktober 1957 laut Pressemeldungen dessen Vorsitzender, und am 9. Dezember 1957 leitete der Ausschuß dem Bundestag einen abschließenden Bericht über seine Tätigkeit zu. Daraus schon läßt sich entnehmen, daß der Ausschuß selbst der Meinung ist, daß er seine Tätigkeit einstellen sollte.
Nach seinem Bericht hält es der Personalgutachterausschuß für erforderlich, daß die durch die Prüfungsstellen zugelassenen ehemaligen Mitglieder der Waffen-SS nachträglich einer gesonderten Prüfung unterzogen werden, wie dies die Richtlinien des Personalgutachterausschusses fordern. Dabei



Probst (Freiburg)

handelt es sich um den Personenkreis, den die Richtlinien des Personalgutachterausschusses — ich darf dies mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren — wie folgt umschreiben:
Bewerber, die SS-Totenkopfverbänden, der SS-Verfügungstruppe und SS-Polizei-Einheiten angehört haben, werden abgelehnt, wenn sich nicht besondere Umstände ergeben, die eine Einstellung rechtfertigen.
Und der letzte Absatz:
Bei SS-Führern und ranghöreren SS-Unterführern vom SS-Oberscharführer an aufwärts sind die Richtlinien des Personalgutachterausschusses besonders streng anzuwenden.
Von diesen Bestimmungen ausgehend, verlangt nun der Ausschuß eine nachträgliche Überprüfung: Dazu muß aber bemerkt werden, daß die Bestimmungen über die Handhabung der Einstellungsrichtlinien, die ich eben zitiert habe, vom Personalgutachterausschuß erst am 21. November 1957 erlassen worden sind, also etwa vier Monate, nachdem er selbst die letzte Bewerbung um Einstellung überprüft hat. Schon aus diesem Grunde erscheint eine rückwirkende Anwendung einer nachträglich erlassenen Bestimmung nicht vertretbar, ganz abgesehen von den beamtenrechtlichen Gründen, die eine nachträgliche Überprüfung als ebenso untunlich erscheinen lassen.
Eine neue Einstellungswelle, etwa durch den Aufbau der Territorialverteidigung, ist nach den Erklärungen des Bundesverteidigungsministeriums ebenfalls nicht zu erwarten. Auch daraus kann kein Anspruch auf die weitere Existenz des Ausschusses hergeleitet werden. Zumindest wird bei einem weiteren Ausbau der Bundeswehr nicht mehr auf den der Prüfung durch den Personalgutachterausschuß unterworfenen Personenkreis zurückgegriffen.
Die Erfahrungen beim personellen Aufbau der Bundeswehr geben keinen Anlaß, dem weiteren Aufbau zu mißtrauen und dieses Mißtrauen durch die Aufrechterhaltung des Personalgutachterausschusses zum Ausdruck zu bringen. Wer heute noch nicht begriffen hat, daß unsere Verteidigungsorganisation auf dem Boden des Grundgesetzes steht und ihre Angehörigen sich zur rechtsstaatlichen Demokratie bekennen, der wird dieses Mißtrauen wohl auch im Jahre 2000 noch nicht begraben können. Wir sollten daher auf diese Ressentiments zuallerletzt Rücksicht nehmen. .
Aber, meine Damen und Herren, wir sollten auch im Hinblick auf unsere rechtsstaatliche Ordnung Schluß machen mit Institutionen, die weder der Legislative noch der Exekutive noch der Rechtsprechung zugeordnet sind und dem Gedanken der Gewaltenteilung nicht entsprechen.

(Sehr richtig! bei der DP.)

Das wird besonders deutlich an der noch laufenden Verwaltungsklage gegen den Ausschuß wegen Ablehnung eines Bewerbers. Der Ausschuß steht selbst auf dem Standpunkt, daß er weder als Parlamentsausschuß im eigentlichen Sinne noch als Verwaltungsausschuß gelten kann und sowohl von der
Bundesregierung wie vom Bundestag und von allen Bundesministerien in der Sache völlig unabhängig ist und daß diese Rechtsstellung — mangels der Passivlegitimation — jede unmittelbare oder mittelbare verwaltungsgerichtliche Nachprüfung seiner Entscheidungen ausschließt. Wir sollten in unserem Bestreben, unsere staatliche Ordnung ausschließlich auf das Grundgesetz zu stützen, mit einer Institution Schluß machen, deren staatsrechtliche Stellung umstritten und unserer grundgesetzlichen Ordnung nicht einzufügen ist.

(Abg. Schneider [Bremerhaven] : Sehr richtig!)

Ich darf auch darauf hinweisen, daß für die Wahrung der Grundrechte in der Bundeswehr der Bundestag die Einsetzung eines Wehrbeauftragten vorgesehen hat der hoffentlich bald von diesem Hohen Haus gewählt werden wird — und daß der Bundestag damit über die Einrichtung verfügt, die eine laufende und ausreichende parlamentarische Kontrolle der Bundeswehr gewährleistet. Es besteht also kein Anlaß, die Aufgaben des Personalgutachterausschusses über seine bisherige Tätigkeit hinaus auszuweiten.

(Sehr richtig! bei der DP.)

Die Höhe der für den Ausschuß vorgesehenen Aufwandsentschädigung oder der Tagegelder möchte ich hier nicht zum Gegenstand einer Kritik machen. Aber wir werden uns damit abfinden müssen, daß eine Tätigkeit, die sich im Halbdunkel vertraulicher Ermittlungen und außerhalb der grundgesetzlich verankerten Ordnung bewegt, eben nicht jedermanns Sache ist und daher entsprechend honoriert werden muß.

(Sehr richtig! rechts. — Unruhe bei der SPD. — Abg. Frau Kalinke: Man kann ruhig darüber sprechen! -Abg. Merten: Ist das Diffamieren schon wieder erlaubt?—Weitere Zurufe von der SPD: Nicht alles diffamieren! — Denken Sie an das Unrecht, das die Banditen seinerzeit begangen haben!)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301612100
Meine Damen und Herren, ich bitte um Ruhe. Wenn Sie dem Redner entgegnen wollen, so bitte ich, das anschließend in Form einer Wortmeldung zu tun.

Wilhelm Probst (DP):
Rede ID: ID0301612200
Ich bin trotzdem der Meinung, daß es die Aufgabe dieses Hohen Hauses ist, jede unnötige Ausgabe zu vermeiden, und daß wir deshalb den Mut haben sollten, eine Einrichtung, die nicht mehr benötigt wird — weder sachlich noch politisch —, aufzuheben.
Ich bitte daher das Hohe Haus, den Schriftlichen Bericht des Verteidigungsausschusses abzulehnen und unserem Antrag auf Aufhebung des Personalgutachterausschusses in der ursprünglichen Form zuzustimmen.

(Beifall rechts.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301612300
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kliesing.




Dr. Georg Kliesing (CDU):
Rede ID: ID0301612400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann auch diesmal nur mein Bedauern darüber aussprechen, daß in diese Debatte ein polemischer Zug gekommen ist.

(Abg. Dr. Menzel: Sehr wahr!)

Ich bin der Auffassung, daß man der jungen Bundeswehr keinen Dienst erweist, wenn man die Institutionen, die ihr zur Bewältigung ihrer schweren Aufgabe zur Verfügung gestellt sind, hier in eine Polemik hineinzieht.

(Zustimmung in der Mitte und links.)

Ich habe nicht vor, in eine Sachdebatte über den Personalgutachterausschuß einzusteigen. Das Hohe Haus hat wiederholt Gelegenheit gehabt, alles zu sagen, was vom Sachlichen her dazu zu sagen ist.
Ich lege aber Wert darauf, hier eines festzustellen: Im Personalgutachterausschuß ist niemals ein Gremium gesehen worden, in dem irgendwelche Entnazisierungsbestrebungen wieder aufleben könnten. Soweit wir in der Lage sind, die Arbeit des Personalgutachterausschusses zu beurteilen, müssen wir sagen, daß er nie auch nur eine Fortsetzung der Entnazisierungsinstanzen gewesen ist. Das wird er nach unserem Willen auch in seiner künftigen, sehr bescheidenen Arbeit nicht sein.
Zum sachlichen Gehalt des Gesetzentwurfs ist meines Erachtens alles Notwendige in dem Bericht unseres Kollegen Schmidt. (Hamburg) gesagt. Es erübrigt sich, noch ein Wort hinzuzufügen.
Wir möchten uns also von den Ausführungen des Kollegen Probst der Form und der Sache nach distanzieren und werden dem Beschluß zustimmen, den der Verteidigungsausschuß mit überwältigender Mehrheit gefaßt hat.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301612500
Das Wort hat der Abgeordnete Schultz.

Fritz-Rudolf Schultz (FDP):
Rede ID: ID0301612600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch die Freien Demokraten sind der Meinung, daß der Personalgutachterausschuß nie zur Kontrolle der eingestellten Offiziere dagewesen ist; im Gegenteil, er sollte diese Offiziere gegen die Kritik von außen abschirmen. Das hat unser Fraktionsvorsitzender Dr. Mende schon bei der ersten Beratung dieses Gesetzes zum Ausdruck gebracht.
Herr Probst hat den Vergleich mit dem Wehrbeauftragten gebracht. Es ist sehr gut, daß dieses Thema angeschnitten wird; denn wir halten es für notwendig, hier bald eine Klärung herbeizuführen. Aber immerhin besteht insofern ein Unterschied, als sich der Wehrbeauftragte wohl niemals um die Einstellung von Offizieren kümmern kann. Wie aus dem Bericht hervorgeht, wurde im Verteidigungsausschuß gesagt, daß die Tätigkeit des Personalgutachterausschusses keine bedeutende mehr sein wird. Wir waren aber der Meinung, daß man ihn sozusagen noch in Reserve halten sollte, und stimmen daher der vorliegenden Änderung des Gesetzes zu. Nach dem Zusammenbruch ist der Aufbau der Bundeswehr, über deren Notwendigkeit kein Zweifel besteht, nach all dem, was wir erlebt haben, eine derart diffizile Sache, daß man die Erörterung solcher Fragen nicht zu Demonstrationen für besondere Soldatenfreundlichkeit benutzen sollte.

(Beifall bei der FDP und SPD.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301612700
Das Wort hat der Abgeordnete Schneider (Bremerhaven).

Herbert Schneider (CDU):
Rede ID: ID0301612800
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, daß die Äußerungen, die hier speziell von Herrn Kollegen Kliesing gefallen sind, doch noch eines kurzen Kommentars bedürfen. Meine Damen und Herren, in diesem Hause ist wiederholt über den Personalgutachterausschuß gesprochen worden. Ich kann für meine Fraktion — Sie werden uns ja nicht verübeln, daß wir in unserem politischen Denken und Wollen konsequent sind —(Lachen bei der SPD.)

nur noch einmal unterstreichen, was ich von dieser Stelle aus wiederholt zur Einrichtung des Personalgutachterausschusses gesagt habe und was mein Kollege Probst hier heute in sehr gedrängter Form so ausgezeichnet wiederholt hat. Ich will nicht mehr darüber rechten, ob der Personalgutachterausschuß ein Entnazifizierungsausschuß war oder nicht. Ich darf aber feststellen, daß diese Dinge jedenfalls eine nicht unerhebliche Rolle bei der Beurteilung vieler Fälle gespielt haben.

(Abg. Frau Kalinke: Sehr wahr!)

Der Kollege Kliesing hat außerdem hier ausgeführt, daß er sich von Form und Sache des Vortrags meines Kollegen Probst distanzieren müsse. Ich kann das nur bedauern, da sowohl die Form wie auch die Sache des Vortrags so waren, daß es einer solchen Distanzierung speziell durch unsere Koalitionspartner nicht bedarf, verehrter Herr Dr. Kliesing.

(Lachen bei der SPD.)

— Sie können ruhig darüber lachen, meine Damen und Herren von der SPD. Sie bringen uns deswegen nicht im entferntesten von unserer Ansicht ab.

(Zuruf des Abg. Baur Weitere Zurufe von der SPD.)

— Herr Baur, ich warte jetzt seit über vier Jahren darauf, daß Sie einmal von diesem Pult eine Rede halten und nicht immer nur Zwischenrufe machen.

(Heiterkeit rechts. — Abg. Erler: Wo kämen wir denn hin, wenn jeder redete wie Sie!)

— Eben, wo sollen wir denn hinkommen, wenn jeder hier eine Rede hält!
Meine Damen und Herren, auch die Ausführungen des Sprechers der FDP, daß der Personalgutachterausschuß nicht die Aufgabe gehabt habe, die Offiziere zu kontrollieren, können nicht ohne weiteres unwidersprochen bleiben. Ich kann mich darauf beschränken, das Gegenteil zu behaupten.



Schneider (Bremerhaven)

Wenn ich Ihnen sage, daß ich in einem Gespräch mit höheren Offizieren kürzlich aus dem Munde eines Generals hören mußte, daß man ja fein heraus sei, da man den Personalgutachterausschuß passiert habe und somit praktisch einen Freifahrschein habe, dann mögen Sie die Kehrseite der Medaille sehen, die Kehrseite einer Einrichtung, die Sie sicherlich von Ihrem Standpunkt aus sachlich berechtigten Gründen geschaffen haben, die aber unsere Anerkennung nie gefunden hat.
Über das Thema des Personalgutachterausschusses, den Sie immer noch nicht aufzulösen bereit sind und den Sie, wie ich bereits in der ersten Lesung des Gesetzes von diesem Platze aus behauptete, offenbar bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag bestehen lassen wollen, ließe sich noch viel sagen. Die Äußerungen speziell der sozialdemokratischen Fraktion bzw. Partei zu dem Verlangen der Deutschen Partei, den Ausschuß aufzulösen, die Äußerungen, die darauf zielten, man könne es nicht zulassen, daß die Urteile des Personalgutachterausschusses etwa nach seiner Auflösung umgestoßen werden, und man müsse darüber wachen, daß die einmal gefällten Urteile bestehenblieben und nicht solche Offiziere etwa noch in die Bundeswehr übernommen würden, die vom Personalgutachterausschuß abgelehnt worden seien, speziell also diese Äußerungen aus den Reihen der Opposition, aber auch andere Dinge machen es deutlich, daß nicht nur das alte Ressentiment speziell gegen die höheren Offiziere in ihren Reihen fortlebt, sondern daß Sie auch effektiv nicht gewillt sind, aus welchen Gründen auch immer, und sei es nur aus dem abgrundtiefen Mißtrauen gegen alles, was Militär heißt, diesem Ausschuß das Lebenslicht auszublasen.

(Abg. Dr. Menzel: Ist Ihnen nicht aufgefallen, daß auch die andere Regierungspartei uns zustimmt? Warum sprechen Sie nur zu uns?)

Der Gipfel aber ist es, daß der Personalgutachterausschuß sämtliche Akten vernichtet hat, die er im Laufe seiner langen Tätigkeit gesammelt hatte, ja zwecks Beurteilung der einzelnen Bewerber sammeln mußte. Ich habe damals namens der Deutschen Partei von diesem Platz aus dargelegt — und habe ein sehr drastisches Wort gebraucht, das zu wiederholen ich mich auch heute nicht scheue —, daß es sich bei dem Verfahren, das dort geübt wurde, um ein Dunkelkammerverfahren gehandelt hat. Das behaupten meine politischen Freunde auch heute noch.

(Sehr wahr! bei der DP.)

Es ist einfach mit den Grundregeln des Anstands und der Demokratie und was Sie sonst wollen

(Zurufe von der SPD)

nicht vereinbar, daß man sich vertrauliche Informationen von allen möglichen Stellen holt, den Bewerbern bei ihrer Ablehnung nicht sagt, warum sie abgelehnt worden sind, und daß man mit diesem Verfahren praktisch auch der Denunziation Tür und Tor geöffnet hat. Nachdem nun die Akten durch den Personalgutachterausschuß vernichtet worden sind, scheint es erst recht klar, daß niemals aufgeklärt werden wird, warum dieser oder jener Bewerber nicht in die Bundeswehr eingestellt werden konnte.
Wenn auch in diesem Fall zum Ausdruck kam, daß man offenbar speziell von seiten der Opposition, aber in erster Linie natürlich von seiten des beteiligten Personalgutachterausschusses selbst Angstzustände bekam, weil gewisse Stellen, wie in der Presse geschrieben stand, ein Interesse an der Übernahme der Akten zeigten — mit diesen „gewissen Stellen" schien übrigens das Verteidigungsministerium gemeint zu sein —, so können meine Freunde nicht umhin, von dieser Stelle aus auch diese Methode, nämlich selbstherrlich die Akten über das Schicksal von Menschen zu vernichten, auf das schärfste zu mißbilligen und zu erklären, daß das mit den herkömmlichen Regeln einfach nicht vereinbar ist und von uns nie gebilligt werden wird.

(Beifall bei der DP. — Abg. Dr. Menzel: Ihre eigene Regierung tut's aber!)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301612900
Das Wort hat der Abgeordnete Merten.

Hans Merten (SPD):
Rede ID: ID0301613000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie notwendig das Weiterbestehen des Personalgutachterausschusses ist, ist mir eigentlich erst jetzt, nach den beiden Rednern, den Herren Kollegen Probst und Schneider, klargeworden.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Wie notwendig es ist, die in den Dienst der Bundeswehr berufenen Soldaten gerade vor Politikern
zu schützen, wie sie eben hier gesprochen haben,

(lebhafter Beifall bei der SPD)

das haben wir nirgendwo so klar gesehen wie eben hier.

(Abg. Schneider [Bremerhaven]: Das ist eine Beleidigung, Herr Merten! Es steht Ihnen überhaupt nicht zu, eine solche Bemerkung zu machen!)

— Lieber Herr Schneider, nehmen Sie bitte zur Kenntnis: Meine Freunde und ich haben kein Mißtrauen gegen Soldaten, aber wir haben ein Mißtrauen gegen die Politiker, von denen wir befürchten müssen, daß sie die Soldaten eines schönen Tages mißbrauchen könnten.

(Beifall bei der SPD.)

Dieses Mißtrauen haben wir aus der Vergangenheit mitgebracht. Und wenn hier von Ressentiments die Rede ist: Herr Kollege Schneider, wir bewundern Sie, wie konservativ — das ist wohl die Grundrichtung Ihrer Partei — auch bei Ihnen die Ressentiments bewahrt und, wie es scheint, auch kultiviert werden. Sie haben, obwohl die Tätigkeit des Personalgutachterausschusses Ihnen das Gegenteil hätte beweisen müssen, aus der Tätigkeit dieses Ausschusses offenbar nichts gelernt, und zwar deshalb nicht, weil Sie auf Grund Ihrer konservativen Einstellung wahrscheinlich oft daran gehindert werden, etwas lernen zu können selbst dann, wenn Sie es gern möchten.

(Beifall bei der SPD.)




Merten
Der Personalgutachterausschuß hat sich nicht nur in seiner Arbeit im einzelnen bewährt. Er hat sich auch deshalb bewährt, weil er, wie ich glaube, im Inland und, nicht zu vergessen, auch im Ausland ein Ausdruck des Selbstbewußtseins unserer parlamentarischen Demokratie beim Aufbau ihrer bewaffneten Streitkräfte gewesen ist.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Diese seine Aufgabe hat er in vollem Umfang erfüllt, und deswegen stellen wir uns voll und ganz vor den Personalgutachterausschuß.

(Abg. Schneider [Bremerhaven] : Das habe ich auch gar nicht anders erwartet!)

Aber ich glaube, daß wohl das schlimmste, was zu diesem Gesetzentwurf gesagt werden konnte, von dem Kollegen Probst gesagt wurde, als er erklärte: Ja, wir geben den Leuten nur deswegen so viel Geld, weil wir sie zwingen, eine anrüchige Tätigkeit auszuüben, und die müßt ihr anständig honorieren, sonst findet ihr eben niemanden, der das tut! — Wenn das keine Diffamierung von Menschen ist, die sich unter großen persönlichen Opfern für eine außerordentlich undankbare Aufgabe hergegeben haben, dann weiß ich überhaupt nicht mehr, was Diffamierung ist.

(Lebhafter Beifall bei der SPD, bei der CDU/CSU und bei der FDP.)

Die Rechtsprobleme, die hier aufgeworfen worden sind, sind völlig gegenstandslos. Es ist längst nachgeprüft, daß das alles in Ordnung ist und daß der Gewaltenteilung keine Gewalt angetan wird, wenn eine derartige Einrichtung wie der Personalgutachterausschuß existiert.
Zu Ihrer Beruhigung, Herr Schneider, will ich Ihnen noch sagen, daß es nicht das Bundesministerium für Verteidigung gewesen ist, das Interesse an Akten hatte, sondern daß es eine andere Stelle, ich möchte fast sagen, eine höhere Stelle war,

(Lachen bei der SPD)

die das Interesse so auffällig bekundete, daß es in der Zeit zwischen den beiden Bundestagen gegenüber denen, die Auskunft erteilt haben, und denen, über die Auskunft erteilt worden war, geradezu eine Pflicht des Personalgutachterausschusses gewesen ist, diese Menschen vor allen Weiterungen zu schützen, die aus Auskunftserteilungen entstehen könnten.
Das „Dunkelkammerverfahren" wurde von Ihnen beanstandet. Ich habe es noch nie erlebt, daß über die Einstellung von Beamten, mit Ausnahme vielleicht der politischen Beamten, öffentlich diskutiert worden ist. Seit wann gibt es für diejenigen, die irgendwo neu eingestellt werden, einen Rechtsanspruch, der öffentlich verfochten werden könnte? Es ist bis jetzt noch immer so gewesen, daß diese Dinge unter Ausschluß der Öffentlichkeit entschieden werden und, wie ich glaube, entschieden werden müssen, weil ja sonst eine unbefangene und unabhängig erfolgende Einstellung von öffentlichen Bediensteten praktisch kaum noch durchführbar wäre.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301613100
Herr Abgeordneter Merten, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Schneider (Bremerhaven)?

Hans Merten (SPD):
Rede ID: ID0301613200
Nein, ich gestatte sie nicht; er kann ja nachher reden.

(Unruhe bei der CDU/CSU.)

Ich glaube daher, daß man dem Personalgutachterausschuß wegen der Arbeit, die er geleistet hat, und wegen der Aufgaben, die noch vor ihm liegen und liegen können, von hier aus sagen muß, daß der Deutsche Bundestag auch in Zukunft hinter seiner Arbeit und vor den Männern stehen wird, die diese Arbeit tun. Das sind wir diesem Gremium schuldig.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301613300
Das Wort hat der Abgeordnete Rasner.

Will Rasner (CDU):
Rede ID: ID0301613400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Begründung dafür, daß unsere Fraktion dem Ausschußantrag zustimmt, hat der Kollege Kliesing schon gegeben. Aber zwei Bemerkungen! In diesem Ausschuß sind Zivilisten, Soldaten, Offiziere, auch ehemalige Generale, tätig gewesen. Auch ich verwahre mit dagegen, daß diesen Herren mit dem Hinweis auf ihre Besoldung irgendein Vorwurf gemacht wird.

(Abg. Schneider [Bremerhaven] : Wollten wir gar nicht!)

Zweitens. Auch unsere Fraktion mißbilligt es — das möchte ich ausdrücklich feststellen —, daß Akten vernichtet worden sind. In diesem Staat sollten keine Akten vernichtet werden, insbesondere dann nicht, wenn Prozesse schweben.

(Zuruf von der SPD und Heiterkeit links.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301613500
Meine Damen und Herren, Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich kann daher die Aussprache schließen.
Ich komme zur Abstimmung in zweiter Lesung über Art. 1, — Art. 2 entfällt, Art. 3, — Einleitung und Überschrift. — Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einer Enthaltung mit großer Mehrheit angenommen.
Ich komme zur
dritten Beratung.
Da die allgemeine Aussprache tatsächlich schon stattgefunden hat, nehme ich an, daß auf eine neuerliche kein Wert mehr gelegt wird. — Es ist so.
Ich komme damit zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Eine Enthaltung. Gegen die Stimmen der Deutschen Partei angenommen.
Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung abgeschlossen.



Vizepräsident Dr. Jaeger
Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrag vom 15. Juni 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Regelung vermögensrechtlicher Beziehungen (Drucksache 226).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Finanzausschuß — federführend — und an den Rechtsausschuß — mitberatend — vor. — Widerspruch erfolgt nicht. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung) (Drucksache 201).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Wirtschaftsausschuß — federführend — und an den Finanzausschuß und den Rechtsausschuß — mitberatend — vor. — Widerspruch erfolgt nicht. Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 10 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Berufsordnung der vereidigten Buchprüfer (Buchprüferordnung) (Drucksache 202).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Wirtschaftsausschuß — federführend — und an den Finanzausschuß und den Rechtsausschuß zur Mitberatung vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 11 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksache 219).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Rechtsausschuß vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es is so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 12 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Drucksache 220).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 13:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Mai 1957 zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und dem Australischen Bund über den Luftverkehr (Drucksache 221).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 14:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 14. April 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über Untersuchung und Überwachung von Wein (Drucksache 223).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Außenhandelsausschuß — federführend — sowie an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Mitberatung vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Punkt 15 wird im interfraktionellen Einvernehmen abgesetzt.
Ich rufe auf Punkt 16:
Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Drucksache 192).
Die Begründung wird im allgemeinen Einverständnis schriftlich zu Protokoll gegeben. Auf Aussprache wird verzichtet. Gemäß § 96 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Wohnungswesen, Bau- und Bodenrecht — federführend — sowie an den Haushaltsausschuß zur Mitberatung vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 17:
Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung landwirtschaftlicher Investitionsvorhaben zum Zwecke der Vorbereitung auf die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (Landwirtschaftliches Investitionsgesetz) (Drucksache 193).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Gemäß § 96 der Geschäftsordnung schlage ich Überweisung an den Wirtschaftsausschuß — federführend — sowie an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Haushaltsausschuß zur Mitberatung vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.*)
Ich rufe auf Punkt 18 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Personenbeförderungsgesetzes (Drucksache 255).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Überweisung an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen — federführend —*) Beschluß berichtigt. Vgl. S. 752 C



Vizepräsident Dr. Jaeger
und an den Ausschuß für Kommunalpolitik und öffentliche Fürsorge zur Mitberatung vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 19 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP betreffend Ernteschäden in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern (Drucksachen 209, 24).
Der Berichterstatter, Abgeordneter Diekmann, hat einen Schriftlichen Bericht vorgelegt. Ich danke ihm.
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses auf Drucksache 209. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 20:
Beratung der Sechzehnten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Überleitung in den Deutschen Zolltarif 1958) (Drucksache 207).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Überweisung an den Außenhandelsausschuß vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 21:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über den Entwurf einer Fünfzehnten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksachen 239, 108).
Der Berichterstatter, Abgeordneter Diekmann, hat einen Schriftlichen Bericht vorgelegt. Ich danke ihm.
Das Wort wird nicht gewünscht.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses auf Drucksache 239. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 22 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) über die nachträgliche Mitteilung des Bundesministers der Finanzen betreffend Veräußerung des kriegszerstörten Grundstücks in Berlin,
Kurfürstenstraße 63/69 Ecke von-Einem-Str. 15/23, an das Land Berlin (Drucksachen 182, 69).
Die Berichterstatterin Frau Abgeordnete Krappe verzichtet auf die Berichterstattung. Das Wort wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? •— Eine Enthaltung; im übrigen einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 23 auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der ehem. Muna Espelkamp an das Land Nordrhein-Westfalen (Drucksachen 189, 98).
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Brand. — Ich nehme an, daß das Hohe Haus auf den Bericht verzichtet. Das Wort wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses auf Drucksache 189. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 24 auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) — Immunitätsangelegenheiten — betreffend Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Schneider (Bremerhaven) gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 18. Dezember 195.7 (Drucksache 213).
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Ritzel.

Heinrich Georg Ritzel (SPD):
Rede ID: ID0301613600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Schneider hat während des letzten Wahlkampfes eine Äußerung über den heutigen Abgeordneten Herrn Wolfgang D o ring getan, die als Beleidigung angesehen wurde. Der Bundesminister der Justiz ersuchte, die Frage der Aufhebung der Immunität zu klären und zur Entscheidung zu bringen. Der zuständige Ausschuß hat sich mit der Sache befaßt und festgestellt, daß es sich um eine Beleidigung politischen Charakters handelte. Er schlägt vor, die Immunität nicht aufzuheben.
Ich bitte Sie, in diesem Sinne zu beschließen.




Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301613700
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird das Wort gewünscht?
— Das ist nicht der Fall.
Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache 213 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Einige Enthaltungen; im übrigen ohne Gegenstimmen angenommen.
Ich rufe Punkt 25 auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) — Immunitätsangelegenheiten — betreffend Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Preiß gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 31. Januar 1958 (Drucksache 248).
An Stelle des verhinderten Berichterstatters, des Abgeordneten Dr. Dittrich, übernimmt der Abgeordnete Ritzel die Berichterstattung. Ich erteile ihm das Wort.

Heinrich Georg Ritzel (SPD):
Rede ID: ID0301613800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hier handelt es sich um eine dem Herrn Abgeordneten D r. Preiß zur Last gelegte Äußerung, die eine Beleidigung des Professors Abendroth in Marburg darstellt. Auch hier hat der Ausschuß festgestellt, daß es sich um eine Beleidigung politischen Charakters handelt. Er schlägt deshalb vor, die Immunität des Abgeordneten Dr. Preiß nicht aufzuheben.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301613900
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird das Wort gewünscht?
— Das ist nicht der Fall.
Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 26 auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - ImmuniGeschäftsordnung (1. Ausschuß) — Immunitätsangelegenheiten — betreffend Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Behrisch gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 31. Januar 1958 (Drucksache 249) .
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Dr. Wahl. — Herr Dr. Wahl ist im Augenblick nicht anwesend. Verzichtet das Hohe Haus auf den Bericht?

(Zustimmung.)

— Es wird auf den Bericht verzichtet. Wird das Wort gewünscht? — Es ist nicht der Fall.
Wer dem Ausschußantrag auf Drucksache 249 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Eine Gegenstimme. Enthaltungen? — Eine Enthaltung; bei einer Enthaltung und gegen eine Stimme angenommen.
Ich rufe Punkt 27 auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) — Immunitätsangelegenheiten — betreffend Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Wolff (Denzlingen) gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 13. Dezember 1957 (Drucksache 250).
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Dr. Bucher.

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0301614000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Dr. Linus Kather, der dem 2. Deutschen Bundestag angehörte, hat sich im Jahre 1955 ein landwirtschaftliches Anwesen gekauft. Der Herr Abgeordnete Dr. Wolff, der damals noch nicht dem Bundestag angehörte, hat in der „Bauernzeitung" diesen Kauf kritisiert; er hat nebenbei bemerkt, Herr Dr. Kather habe sein politisches Hemd gewechselt; er habe, während andere Vertriebene diese Möglichkeit nicht gehabt hätten, für sich ein landwirtschaftliches Anwesen unter der Versicherung gekauft, er werde es künftig einmal selbst bewirtschaften.
Da diese Äußerungen, wenn sie überhaupt als Beleidigung zu werten sind, jedenfalls nicht verleumderischen Charakter haben und der politischen Tätigkeit der beiden Beteiligten entsprungen sind, war der Ausschuß einstimmig der Ansicht, es sei hier kein Anlaß gegeben, die Immunität des Abgeordneten Dr. Wolff aufzuheben.
Der Ausschuß schlägt Ihnen vor, entsprechend zu beschließen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0301614100
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Ausschußantrag Drucksache 250 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 28 auf:
Beratung der Ersten Übersicht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 214).



Vizepräsident Dr. Jaeger
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, ich muß Ihre Aufmerksamkeit noch für kurze Zeit erbitten. Vorhin ist eine Verwechslung vorgekommen. Punkt 15, von dem ich bekanntgegeben habe, er sei von der Tagesordnung abgesetzt, soll doch behandelt werden. Ich darf deshalb den Tagesordnungspunkt aufrufen:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anwendung der mit den Gesetzen über das Zweite bis Fünfte Berichtigungs- und Änderungsprotokoll zu den Zollzugeständnislisten des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) veröffentlichten Listen XXXIII (Anwendungsgesetz) (Drucksache 232).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet.
Ich schlage Ihnen Überweisung an den Außenhandelsausschuß vor. — Widerspruch erfolgt nicht; das Haus ist hiermit einstimmig einverstanden.
Meine Damen und Herren, was dagegen den Tagesordnungspunkt 17 anlangt, den Entwurf eines landwirtschaftlichen Investitionsgesetzes, Drucksache 193, so äußerten die Antragsteller Bedenken gegen die Überweisung ohne Aussprache; sie wünschen, daß die Überweisung als nicht erfolgt gilt und daß der Punkt von der heutigen Tagesordnung abgesetzt wird. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist. — Das Haus schließt sich dem einstimmig an.
Damit, meine Damen und Herren, ist die heutige Tagesordnung erledigt.
Ich berufe die nächste Sitzung auf Donnerstag, den 13. März 1958, 14 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.