Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, vor Eintritt in die Tagesordnung
gedenken wir des am 18. Juli 1957 an den Folgen eines Verkehrsunfalls verstorbenen Kollegen Hans Böhm.
Hans Böhm wurde am 8. April 1890 in Hochspeyer in der Pfalz geboren. Nach seiner Lehre als Möbelpolierer arbeitete er später in der Metallindustrie und war lange Jahre ehrenamtlicher Gewerkschaftsfunktionär. 1928 wurde er hauptamtlicher Geschäftsführer des Gesamtverbandes öffentlicher Betriebe, Transport und Warenverkehr. 1933 wurde Hans Böhm aus politischen Gründen entlassen. Bis zum Kriegsende lebte er dann als Gastwirt in Bielefeld.
Nach 1945 beteiligte sich Hans Böhm alsbald wieder am Aufbau der Gewerkschaften in Bielefeld und in der Provinz Westfalen. 1947 wurde er Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes in der britischen Zone, 1950 Mitglied des Vorstandes im Bundesgebiet. Hans Böhm war Ratsherr in Bielefeld und Mitglied des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Er war schon Mitglied des 1. Bundestages. Im Bundestag befaßte er sich vorwiegend mit Fragen des Öffentlichen Dienstes und war ordentliches Mitglied im Beamtenrechtsausschuß.
Meine Damen und Herren, ich habe den schwerbetroffenen Familienangehörigen und der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands die aufrichtige Teilnahme des Hauses zum Tode unseres Kollegen Hans Böhm ausgesprochen. Sie haben sich zu Ehren des Verstorbenen erhoben. Ich danke Ihnen.
Für den verstorbenen Abgeordneten Böhm ist Frau Luise Peter mit Wirkung vom 24. Juli 1957 in den Deutschen Bundestag eingetreten. Ich heiße die Frau Kollegin Peter in dieser letzten Sitzung des Bundestages herzlich willkommen.
Zunächst habe ich noch Glückwünsche zu Geburtstagen auszusprechen. Ihren Geburtstag haben
gefeiert am 29. Juli 1957 der Herr Abgeordnete Dr. Dr. h. c. Müller ,
am 29. Juli 1957 der Herr Abgeordnete Neumayer,
am 7. August die Abgeordnete Frau Welter ,
am 19. August die Abgeordnete Frau Dr. Steinbiß,
und heute, am 29. August, feiert der Herr Abgeordnete Jahn seinen Geburtstag.
Meine Damen und Herren, damit sind meine Mitteilungen erledigt.
Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne
Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seinen Sitzungen am 12. und 19. Juli 1957 den folgenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs,
Gesetz zum Übereinkommen Nr. 102 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1952 über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit,
Seemannsgesetz,
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß,
Viertes Gesetz über Änderungen und Ergänzungen von Vorschriften des Zweiten Buchs der Reichsversicherungsordnung ,
Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung,
Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichtrechts,
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts,
Gesetz zur Änderung des Gesetzes vom 13. September 1955 zu der deutsch-ägyptischen Vereinbarung vom 31. Juli 1954 über die Gewährung eines Zollkontingentes für ägyptische Baumwollgarne,
Gesetz über die Statistik der Seeschiffahrt,
Gesetz über die Statistik des Schiffs- und Güterverkehrs auf den Binnenwasserstraßen und die Fortschreibung des Schiffsbestandes der Binnenflotte,
Gesetz über die Küstenschiffahrt,
Achtes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes ,
Bundesbesoldungsgesetz ,
Gesetz zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften,
Gesetz zur Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken,
Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zolltarifs ,
Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen ,
Gesetz über die Wahl und die Amtsdauer der Vertrauensmänner der Soldaten,
Gesetz über die Sicherung des Unterhalts für Angehörige der zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen ,
Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen,
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit,
Drittes Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit,
Gesetz zur Änderung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes,
Gesetz zur Änderung des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes,
Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes ,
Zolltarifgesetz und Deutscher Zolltarif 1958,
Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes ,
Gesetz über die Ausfuhrzolliste,
Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes ,
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevorratung,
Gesetz über die Einbringung der Steinkohlenbergwerke im Saarland in eine Aktiengesellschaft,
Gesetz zur Ergänzung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung,
Gesetz über die Feststellung eines Sechsten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1956 ,
Gesetz zu den Verträgen vom 25. März 1957 zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft,
Gesetz über die Militärseelsorge,
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,
Gesetz über die Berufsausübung im Einzelhandel, Gesetz über den Ausbauplan für die Bundesfernstraßen,
Gesetz zur Änderung und Ergänzung von Vorschriften der Kindergeldgesetze,
Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte,
Gesetz zur Anpassung der Vorschriften der Reichsversicherungsordnung und des Angestelltenversicherungsgesetzes an Vorschriften des Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und des Soldatenversorgungsgesetzes,
Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Zolltarifs,
Gesetz zur vorläufigen Neuregelung von Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung,
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol,
Gesetz über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1957/58 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft ,
Gesetz über die Deutsche Bundesbank.
Der Bundesrat ist in seiner Sitzung am 19. Juli 1957 zum Gesetz zur Änderung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Zudcersteuergesetzes einer Entschließung des Deutschen Bundestages beigetreten, die in Drucksache 3743 enthalten ist.
Der Bundesrat hat am 12. bzw. 19. Juli 1957 zu den nachstehenden Gesetzen den Vermittlungsausschuß angerufen:
Erstes Gesetz über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung,
Gesetz über Tuberkulosehilfe,
Neuntes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes,
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen,
Erstes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesevakuiertengesetzes.
Die Gründe hierzu sind in den Drucksachen 3733, 3735, 3740, 3741, 3742 niedergelegt.
Der Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung hat unter dem 3. Juli 1957 auf Grund des Beschlusses des Deutschen Bundestages in seiner 139. Sitzung den vom Unterausschuß „Vereinfachung der Verwaltung" erstellten Ersten Bericht vorgelegt, der als Drucksache 3670 verteilt ist.
Der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat unter dem 4. Juli 1957 auf Grund des Beschlusses des Deutschen Bundestages in seiner 167. Sitzung über die Herausausgabe von Sonderpostwertzeichen mit Zuschlägen für Zuschüsse zu Studienreisen Jugendlicher nach Berlin berichtet. Sein Schreiben ist als Drucksache 3732 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte hat unter dem 18. Juli 1957 auf Grund des Beschlusses des Deutschen Bundestages in seiner 173. Sitzung
einen Abschlußbericht über die Evakuiertenrückführung gegeben, der als Drucksache 3739 verteilt ist.
Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat unter Drucksache 3718 einen Bericht gemäß § 96 GO zu dem von den Abgeordneten Frau Dr. Schwarzhaupt, Rümmele und Genossen eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts — Drucksachen 3377, 2768 — vorgelegt, in dem er feststellt, daß durch die Annahme des Antrags des Vermittlungsausschusses im Mündlichen Bericht — Drucksache 3357 — eine Stellungnahme des Haushaltsausschusses nach § 96 (neu) GO gegenstandslos geworden sei.
Der Saarländische Landtag hat unter dem 16. Juli 1957 den Haushalt des Saarlandes zur Kenntnis übersandt, der im Archiv zur Einsichtnahme ausliegt.
Der Herr Bundesminister für Arbeit hat unter dem 19. Juli 1957 die Abrechnung über die Rentenzahlungen und über die Beitragszahlungen für die Rentnerkrankenversicherung in der Rentenversicherung der Arbeiter für das Kalenderjahr 1954 übersandt, die im Archiv zur Einsichtnahme ausliegt.
Der Herr Bundesminister für Arbeit hat unter dem 31. Juli 1957 auf Grund des Beschlusses des Deutschen Bundestages in seiner 183. Sitzung einen Bericht über die Verunreinigung der Luft durch Industriebetriebe übersandt, der als Drucksache 3757 verteilt ist.
Der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat unter dem 14. August 1957 auf Grund des Beschlusses des Deutschen Bundestages in seiner 137. Sitzung über den Postverkehr mit dem Ausland berichtet. Sein Schreiben ist als Drucksache 3759 verteilt.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 16. August 1957 auf Grund des Beschlusses des Deutschen Bundestages in seiner 190. Sitzung über die im Bundeshaushaltsplan 1957 bereitgestellten Ansätze für Maßnahmen in Berlin Im Zusammenhang mit den hauptstädtischen Funktionen Berlins berichtet. Sein Schreiben wird als Drucksache 3762 verteilt.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 16. August 1957 die Kleine Anfrage 348 der Fraktion der SPD betreffend Besatzungsschäden beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 3761 verteilt.
Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hat unter dem 18. Juli 1957 die Kleine Anfrage 351 der Fraktion der DP betreffend Erleichterung des Luftpostbezuges von Dünndruckzeitungen für Deutsche im Ausland (3388) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 3744 verteilt.
Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hat unter dem 9. Juli 1957 die Kleine Anfrage 364 der Abgeordneten Schwann, Dr. Stammberger und Genossen betreffend Auskünfte der Bundesregierung im Fall Dr. Strack beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 3734 verteilt.
Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hat unter dem 18. Juli 1957 die Kleine Anfrage 365 der Abgeordneten Schwann, Dr. Stammberger und Genossen betreffend Unterstützung von Boykott-Tendenzen gegen die Bundesrepublik in den arabischen Staaten beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 3745 verteilt.
Der Herr Bundesminister der Justiz hat unter dem 24. Juli 1957 die Kleine Anfrage 366 der Fraktion der FDP betreffend Amtshilfe durch Akteneinsicht in gerichtliche Voruntersuchungsakten des Bundesgerichtshofs im Strafverfahren BJs 315/54 beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 3749 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 5. August 1957 die Kleine Anfrage 367 der Abgeordneten Bauknecht, Lücke, Dr. Vogel, Dr. Dresbach und Genossen betreffend Witterungsschäden in landwirtschaftlichen Betrieben beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 3756 verteilt.
Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hat unter dem 18. Juli 1957 die Kleine Anfrage 368 der Fraktion der FDP betreffend von Holland besetzte deutsche Gebiete beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 3746 verteilt.
Der Herr Bundesminister der Justiz hat unter dem 13. Juli 1957 die Kleine Anfrage 370 der Abgeordneten Dr. Lindrath, Miller, Schneider und Genossen betreffend Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen bei Versicherungsunternehmen mit Sitz in der sowjetischen Besatzungszone (3721) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 3738 verteilt.
Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 22. Juli 1957 die Kleine Anfrage 371 der Fraktion der SPD betreffend „Bleib im Bild" beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 3748 verteilt.
Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 6. August 1957 die Kleine Anfrage 372 der Fraktion der SPD betreffend „Deutsche Soldatenzeitung" beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 3758 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 22. August 1957 zur Kleinen Anfrage 291 der Abgeordneten Seither und Genossen betreffend Hilfe für Frostschäden im Obst- und Weinbau eine weitere Antwort gegeben. Sein Schreiben wird als Drucksache 3764 verteilt.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem
27. August 1957 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bürkel, Dr. Serres und Genossen betreffend Entschädigung für durch die damalige Besatzungsmacht in der britischen Zone beschlagnahmte Betriebe beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 3769 verteilt.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem
28. August 1957 seinen Antrag betreffend Zustimmung zur Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks „Haus Ameide" in Detmold — Drucksache 3747 — zurückgezogen.
Vor Eintritt in die Tagesordnung gebe ich das Wort zur Tagesordnung dem Herrn Kollegen Wittrock.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion beantragt, daß der Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes Drucksache 3760 als Punkt 1 und der Entwurf eines Atomgesetzes Drucksache 3026 als Punkt 2 auf die heutige Tagesordnung gesetzt werden.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf zur Ergänzung des Grundgesetzes ist inhaltlich gleich mit dem Antrag der Fraktion der DP. Die Fraktion der CDU/CSU hatte in der letzten Plenarsitzung den Antrag gestellt, diesen Gesetzentwurf an die zuständigen Ausschüsse zu überweisen. Sie wissen, es ist zu dieser Überweisung nicht gekommen. Dazu bestand angesichts der damaligen Einmütigkeit unter den Fraktionen auch keine Veranlassung. Gegenteilige Erwägungen sind ausschließlich innerhalb Ihrer Fraktion, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, aufgetaucht. Wir nehmen an, daß Sie inzwischen unter sich das Notwendige ausgemacht haben, um heute die Grundgesetzergänzung beraten zu können.
Wenn wir nachher zur Abstimmung kommen, dann sollten Sie folgendes überlegen. Sie haben Anstoß an den Worten „für friedliche Zwecke" in der Grundgesetzergänzung genommen, also an der Festlegung, daß es Atomgesetze nur für friedliche Zwecke geben soll. Meine Damen und Herren, wer an den Worten „für friedliche Zwecke" Anstoß nimmt, der spielt mit dem Gedanken, Atomwaffen zu erzeugen, Atomwaffen zu besitzen und Atomwaffen anzuwenden.
Der Herr Kollege Krone hat hier in einer der
letzten Sitzungen bei der Erörterung dieser Frage
den Geist der Sicherheit heraufbeschworen. Meine
Damen und Herren, wer in einem Teil Deutschlands, in dieser Bundesrepublik, die nur ein Teil
des Ganzen ist, Atomwaffen zu erzeugen, zu besitzen und auch anzuwenden gewillt ist, der schafft
keine Sicherheit, sondern er erhöht die Spannungen und schafft damit vergrößerte Unsicherheit.
Sie haben hier erklärt, Sie wollten sich für die Zukunft alle Möglichkeiten offenhalten und könnten aus diesem Grunde diese drei Worte „für friedliche Zwecke" nicht akzeptieren. Meine Damen und Herren, solange die Spaltung Deutschlands andauert, solange kann es und darf es keine irgendwie ernst zu nehmende Diskussion über eine atomare Bewaffnung dieses Teiles Deutschlands geben.
Das ist heute ebenso wahr, wie es in Zukunft, solange dieser Zustand andauert, wahr sein wird. Deshalb kann es kein Ausweichen darauf geben, man wolle sich alle Möglichkeiten offenhalten.
Ein letzter Gesichtspunkt. Wenn in der Verfassung ein für allemal festgelegt ist, daß es Atomgesetze nur für friedliche Zwecke gibt, dann kann nur eine verfassungsändernde Mehrheit diesen Grundsatz ändern. Denn niemals, niemals darf eine einfache Mehrheit eine so weittragende Entscheidung wie die Schaffung von Gesetzen über eine kriegerische, eine militärische Verwendung der Atomenergie treffen.
Niemals, meine Damen und Herren, niemals darf in der Bundesrepublik eine einfache Mehrheit den 50 Millionen Menschen draußen im Lande gegen den Willen einer starken Minderheit ein Gesetz über die Erzeugung, den Besitz und die Anwendung von Atomwaffen aufnötigen.
- Meine Damen und Herren, gebärden Sie sich nicht so aufgeregt!
Einen Augenblick, meine Damen und Herren! Ich bitte im Interesse des Hauses dringend, den Herrn Redner zum Schluß kommen zu lassen; die fünf Minuten sind ohnehin abgelaufen.
Herr Kollege Wittrock, Sie müssen zum Schluß kommen.
Meine Damen und Herren, wenn Sie der Entscheidung darüber, daß es in der Bundesrepublik nur Gesetze über eine friedliche Erzeugung und Nutzung der Kernenergie geben darf, ausweichen, dann wird sie in die Hände der 50 Millionen Menschen draußen im Lande gelegt.
Wir richten unseren Appell deshalb nicht nur an die Fraktionen dieses Hauses, der Ergänzung des Grundgesetzes zuzustimmen, sondern wir richten den Appell an das deutsche Volk im Bereich der Bundesrepublik.
Das Wort zur Tagesordnung hat der Abgeordnete Rasner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte teilen: eine Antwort auf den sachlichen und eine Antwort auf den rednerischen Teil der Ausführungen des Kollegen Wittrock.
Zum Sachlichen: Die Fraktionen der CDU/CSU and der DP widersprechen diesem Antrag. Beiden Fraktionen gemeinsam ist der Wille, diese bedeutsame Frage nicht in der Atmosphäre des Wahlkampfs zu entscheiden.
Beide Fraktionen haben zudem mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, daß die Sorge, die mit den USA getroffenen Lieferungsvereinbarungen würden nicht vor Inkrafttreten dieser Gesetze realisiert werden können, inzwischen gegenstandslos geworden ist.
Beide Fraktionen bedauern, daß die SPD in der vorigen Plenarsitzung durch bewußte Herbeiführung der Beschlußunfähigkeit verhindert hat, daß die Vorlagen erneut an die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurden.
Hier wäre Gelegenheit gewesen, in sachlicher Diskussion neue Wege zu suchen. Die Fraktion der DP legt Wert auf die ausdrückliche Feststellung, daß sie bei der Auffassung verbleibt, die Verabschiedung der Grundgesetzänderung hätte seinerzeit ohne Bedenken erfolgen können. Bei der Fraktion der CDU/CSU sind die damals geltend gemachten Bedenken inzwischen erheblich durch die Tatsache verstärkt worden, daß die SPD seinerzeit die gemeinsame Interpretation der Zielsetzung dieser Verfassungsergänzung ausdrücklich verweigert hat. Die SPD-Fraktion hat nach Auffassung der CDU/ CSU damit zu erkennen gegeben und heute durch Herrn Wittrock erneut bestätigt, daß es ihr um mehr ging als darum, den Weg zur Nutzung der Kernenergie für friedliche Zwecke freizumachen,
daß es ihr um die Vorentscheidung von Fragen ging, die Gegenstand der Londoner Abrüstungsverhandlungen sind. Eine solche Vorentscheidung hätte jedoch den Verhandlungsspielraum der freien Welt den Sowjets gegenüber in unzweckmäßiger Weise eingeengt und Moskaus Position in London gestärkt.
Die Fraktionen der Koalition waren für gründliche, erneute Ausschußberatung; die SPD sagte: Nein. Die CDU/CSU-Fraktion war für eine gemeinsame Interpretation; die SPD sagte: Nein.
Die Koalitionsfraktionen sind numehr nicht für Hals-über-Kopf-Entscheidungen in der Wahlkampfatmosphäre.
Diese Entscheidung zu fällen, ist nunmehr Aufgabe des 3. Bundestags,
der sich bereits zu Beginn seiner Arbeit mit der Aufgabe befassen muß, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Nutzung der Atomenergie zu friedlichen Zwecken zu schaffen. Über seine Zusammensetzung und damit über die künftige Politik entscheidet der Wähler. Die Fraktionen der Regierungskoalition sehen dieser Entscheidung mit großer Zuversicht entgegen.
Sie wissen, daß unser Volk wenig Verständnis hat für diejenigen, die da glauben, mit der Beschwörung von Angst und Furcht übertünchen zu können,
daß es die Politik der Regierung gewesen ist, die uns Sicherheit und Freiheit gebracht hat, jene Freiheit, die es zu wahren gilt, wenn Mittel- und Ostdeutschland weiter sollen hoffen können.
Nun zum rednerischen Teil Ihrer Rede, Herr Kollege Wittrock! Die war denn ja wohl aus der besten Weinkiste: 57er Wittrocker Wahlbomben-Auslese, Wachstum Fritz Heine.
— Wollen Sie einen guten Rat, Herr Kollege Wittrock?
Dann überkleben Sie die Atombomben-Plakate mit der lächelnden Jungfrau, die die Buchstaben „SPD" anhimmelt! Denn das glaubt Ihnen keiner, daß Konrad Adenauer Atombomben auf Deutschland will!
Meine Damen und Herren, mit der Unterstützung des ganzen Hauses wird der Präsident diese Tagesordnung abwickeln. Wir kehren deshalb zur Harmonie zurück und treffen die erste Entscheidung: die Entscheidung, ob der Gegenstand Drucksache 3760 — Herr Kollege Wittrock, habe ich Sie recht verstanden? —, der Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes,
auf die heutige Tagesordnung kommt. Ich lasse darüber abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! — Das letzte ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Nun der Antrag, den Gegenstand Drucksache 3502 auf die Tagesordnung zu setzen. Wollen Sie zur Begründung das Wort, Herr Abgeordneter?
— Wollen Sie die Aufsetzung des Atomgesetzes nicht mehr beantragen?
Wird weiter das Wort zur Tagesordnung gewünscht? — Herr Abgeordneter Dr. Mommer!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte, den Antrag meiner Fraktion Drucksache 3767 auf die Tagesordnung zu setzen. Es handelt sich um die Erteilung von Einreisevisa für ausländische Sportler. Der Antrag lautet:
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, Einreisevisa für ausländische Teilnehmer an Sportveranstaltungen in der Bundesrepublik auf
Empfehlung der anerkannten Sportverbände unverzüglich zu gewähren.
Meine Damen und Herren, die Verweigerung von Einreisevisa für Fußballer aus Moskau und Sportler aus Ungarn hat helle Empörung bei den Sportlern in der Bundesrepublik ausgelöst,
— so hell, daß Sie davor zurückgewichen sind!
Bei allen nachdenklichen Menschen hat sie entsetztes Kopfschütteln ausgelöst ob des Unverständnisses ,dieser Regierung für den Sport und seine politische, d. h. seine völkerversöhnende Sendung. Sie hat Kopfschütteln ausgelöst ob des blinden Fanatismus, mit dem diese Regierung den Kalten Krieg auch in den Sport hineinträgt.
Hinzu kommt das Unverständnis, das damit für die Psychologie der Sowjetunion Ian den Tag getreten ist, von der es abhängt, ob die 17 Millionen Deutschen wieder frei werden.
Dann noch etwas Wichtiges. In Iden letzten Monaten hat sich so vieles jenseits ides Eisernen Vorhangs getan; ,die Bundesregierung weigert sich aber, diese Entwicklungen zur Kenntnis zu nehmen. Die Bundesregierung ist jetzt zurückgewichen, und die Nadel, mit der unser Herr Bundesaußenminister glaubte, der Sowjetunion Stiche versetzen zu können, hat sich schließlich als ein Bumerang erwiesen.
Er ist auf die Bundesregierung zurückgefallen.
Es besteht jeden Tag die Gefahr, daß die Bundesregierung rückfällig wird und das völkerversöhnende Treiben unserer Sportler plump eingreift. Der Höhepunkt der Politisierung des Sports bei uns war durch die Erklärung des Bundesaußenministeriums erreicht, daß man sich mit den NATO-Mächten über die Erteilung von Visen an östliche Sportler abstimmen müsse. Meine Damen und Herren, damit wird eine neue Front im Kalten Krieg errichtet, die Front der Verweigerung von Einreisevisen für östliche Sportler. Es muß festgestellt werden, daß nur die Bundesrepublik, nicht etwa andere europäische oder außereuropäische NATO-Staaten diese Praxis üben. Hier glaubt man immer, ganz vorn reiten zu müssen, wenn es gilt, Kalten Krieg zu führen. Die Bundesregierung hat eine solide Tradition auf diesem Gebiet, und trotz aller Blamagen, die sie in der Vergangenheit erlebt hat, glaubt sie ihre Politik fortsetzen zu müssen.
An der Jahreswende 1955/56 verweigerte sie einer ungarischen Fußballmannschaft ,das Einreisevisum. Sie beschwört da auch Angst und Furcht, Herr Rasner, und in diesen Vorstellungen verwandelt sich ein harmloser Fußball in eine Atombombe.
In der 125. Sitzung des Bundestags hat der Herr Bundesinnenminister dazu einen Bericht gegeben. Er klingt wie ein Bericht vom Abwehrkampf an der Front des Kalten Krieges. Wir halten den Bazillus der Freiheit bei Begegnungen zwischen Ost und West für gefährlicher als den Bazillus der Diktatur. Das hat sich gerade damals erwiesen. Zehn Monate, nachdem der Herr Bundesinnen-
minister hier die Verweigerung der Visen an die ungarischen Sportler mit Angst und Furcht begründete, nahmen diese Sportler an der gewaltigen Erhebung gegen die Tyrannei teil.
Das brat gezeigt, wie falsch die Politik ist, die von der Bundesregierung auf dem Gebiet des Sports betrieben wird.
Meine Damen und Herren! In den fünf Minuten Redezeit kann ich vieles nicht unterbringen, was ich noch zu sagen hätte. Ich bitte angesichts des Schadens, der durch diese Praxis dem Sport und damit dem deutschen Interesse zugefügt wird, unseren Antrag auf die Tagesordnung zu setzen und der Bundesregierung einen bindenden Auftrag zu geben, in Zukunft Sportler ohne alle Hindernisse ein die Bundesrepublik einreisen zu lassen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Herr Abgeordnete Kemmer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum die SPD diesen Antrag zur Tagesordnung stellt; denn durch die Aussprache des Herrn Präsidenten Daume mit dem Herrn Bundesaußenminister ist die Sache praktisch erledigt.
Im übrigen: wenn Sie den Herrn Bundesaußenminister so sehr angreifen, er befindet sich gar nicht in so schlechter Gesellschaft. Denn auch die Sozialdemokratie von Berlin — das dürfte Ihnen doch bekannt sein — hat die Einreise ungarischer Sportler nach Berlin abgelehnt.
Die Aussprache zwischen Herrn Daume und Herrn Außenminister von Brentano hat die Sache praktisch erledigt.
— Die Wiederholungsgefahr ist gar nicht so groß, Herr Kollege Schmid.
Trotz der politischen Bedenken, die Herr von Brentano aufrechterhalten hat und denen Herr Präsident Daure zugestimmt hat, ist eine Regelung getroffen worden, die für beide Teile befriedigend sein kann. Herr Daume hat vor der Pressekonferenz ausdrücklich erklärt, daß er mit dieser Besprechung und dem, was dabei herausgekommen ist —es kam in dem gemeinsamen Kommuniqué zum Ausdruck —, zufrieden ist und daß auch der Sportbund damit zufrieden sein kann.
Wenn Sie, meine Damen und Herren, hier von der Politisierung des Sportes sprechen, — der Versuch, den Sie hier machen, zehn Tage vor dem Wehlkampf im Bundestag eine Sportdebatte herbeizuführen, politisiert den Sport wahrscheinlich viel mehr als das, was bisher geschehen ist.
Meine Damen und Herren! Wir haben des öfteren
mit Mitgliedern auch aus Ihrer Fraktion wie aus
allen anderen Fraktionen des Bundestags mit dem
Deutschen Sportbund zusammengesessen, und das sollten wir auch in Zukunft tun. Das wird nach den Wahlen sowieso sofort wieder fällig werden. Bei dieser Gelegenheit können wir alle diese Dinge wie bisher einmütig besprechen. Wir können volles Vertrauen zum Sportbund haben. Er hat es gerechtfertigt bei den Olympischen Spielen im Hinblick auf die gesamtdeutsche Mannschaft.
Wir halben auch damals mit dem Sportbund, auch mit Mitgliedern Ihrer Fraktion, gesprochen, und es war ein sehr ernstes und vernünftiges Gespräch. Es dient in keiner Weise den Interessen des deutschen Sports, auch aus dieser Sache jetzt noch einen Wahlkampfschlager zu machen. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.
Die Drucksache 3767 ist inzwischen verteilt worden. Wer der Aufnahme dieser Drucksache in die heutige Tagesordnung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; die Aufnahme ist abgelehnt.
Damit kommen wir zur Tagesordnung, nachdem die Anträge auf Ergänzungen abgelehnt worden sind. Ich rufe auf Punkt 1:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksache 3750).
Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? —
Als Berichterstatter Herr Abgeordneter Lenz !
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes war vom Bundestag am 3. Mai 1957 verabschiedet worden. Es hatte bekanntlich zum Ziel, die his zum 31. März 1957 bemessene Übergangsfrist für die Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer für Anhänger bis zum 30. Juni 1958 zu verlängern.
Der Bundesrat hat am 24. Mai 1957 beschlossen, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Seine Gründe darf ich wohl als bekannt voraussetzen: Der Bundesrat hat darauf hingewiesen, daß die Novelle für die Länder einen Steuerausfall von ungefähr 50 Millionen DM bringen würde, welche dem Straßenbau verlorengingen. Außerdem hatte er geltend gemacht. von einer Notlage des gewerblichen Güterverkehrs könne nicht gesprochen werden, außerdem erschwere die Novelle wegen der notwendig werdenden Erstattungen und Umbuchungen die Verwaltung ganz erheblich.
Auf Antrag der Fraktion der FDP hat der Bundestag dann am 29. Juni 1957 beschlossen, den Vermittlungsausschuß anzurufen.
Der Vermittlungsausschuß hat sich in seiner letzten Sitzung am 25. Juli 1957 mit dem Gesetz befaßt. Die große Mehrheit des Ausschusses hat sich dabei der Argumentation des Bundesrates angeschlossen, glaubte also, dem Anrufungsbegehren des Bundestags nicht entsprechen zu sollen. Seitens des Bundesministeriums der Finanzen wurde im Vermittlungsausschuß vorgetragen, daß die Zahl
der notwendig werdenden Erstattungen oder Umbuchungen ungefähr 500 000 betragen würde.
Vom Formalen her ergibt sich aus diesem Beschluß des Vermittlungsausschusses die Empfehlung, die Ihnen in Bundestagsdrucksache 3750 vorliegt, die Empfehlung auf Aufhebung des Gesetzesbeschlusses vom 3. Mai 1957 .verbunden mit der Ablehnung des Antrags der Fraktion der FDP in Bundestagsdrucksache 2715, auf welchen der Gesetzesbeschluß des Bundestags zurückging. Diese Aufhebung ist notwendig, obwohl der Bundesrat die Zustimmung verweigert hat, da durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses dem Ablehnungsbeschluß des Bundesrates keine endgültige Wirkung im Sinne des endgültigen Scheiterns des Gesetzes zukam, der Gesetzesbeschluß des Bundestages also noch existent ist.
Namens des Vermittlungsausschusses darf ich dem Hohen Hause empfehlen, dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zuzustimmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Das Wort hat der Abgeordnete Rademacher.
Meine Damen und Herren! Namens der Fraktion der Freien Demokraten habe ich zu diesem Punkt der Tagesordnung folgende Erklärung abzugeben.
Auf Grund eines Antrags der FDP hat der Bundestag am 24. Mai 1957 mit großer Mehrheit beschlossen, die 25%ige Steuerermäßigung für Lkw- Anhänger, die am 1. April 1957 auslaufen sollte, bis zum 30. Juni 1958 beizubehalten.
Diese Beibehaltung der Steuerermäßigung wurde vom Bundesrat bekanntlich abgelehnt. Hier verdient die Tatsache. Beachtung, daß der Verkehrsausschuß des Bundesrates dem auf einen FDP-Antrag zurückgehenden Beschluß des Bundestags zustimmte, während der 'Finanzausschuß des Bundesrates — aus rein fiskalischen Gründen — .abschlägig entschieden hat.
Die Ablehnung wurde mit dem Hinweis begründet, daß bei Weiterbestehen dies Anhängersteuerrabatts der in Höhe von 50 Millionen DM entstehende Steuerausfall von den Ländern nicht getragen werden könne. Demgegenüber ergab aber eine eingehende Untersuchung des Instituts ,,Finanzen und Steuern", daß die Entwicklung der Ländersteuern in letzter Zeit einen sehr günstigen Verlauf genommen hat. Allein in den ersten drei Vierteljahren des Rechnungsjahres 1956/57 stieg das gesamte Ländersteueraufkommen im Vergleich zum gleichen Vorjahresabschnitt um 647,9 Millionen DM. Das Argument des Bundesrates, daß der Ausfall von 50 Millionen DM den Straßenbau in den Ländern gefährden würde, scheint damit wenig stichhaltig. Tatsache ist vielmehr, daß viele Länder das Aufkommen aus Kraftfahrzeugsteuern nicht einmal voll verbauen.
Der Bundesrat argumentiert weiter, daß die durchschnittliche Mehrbelastung je Anhänger 131 DM pro Jahr betragen würde. Die tatsächliche Mehrbelastung aber beträgt 500 bis 750 DM je Anhänger und Jahr.
Zu der Auffassung des Bundesrates, daß bei einer Verlängerung des Steuerrabatts 250 000 Erstattungsanträgen entsprochen werden müsse, ist zu bemerken, daß diese Mehrkosten bei einer rechtzeitigen Behandlung des FDP-Antrages nicht entstanden wären.
Anscheinend sollten durch eine Verzögerung der Beratung — ähnlich wie bei dem Antrag der FDP auf Aussetzen der Erhöhung von 3 auf 4 Pf bei der Beförderungsteuer des Werkverkehrs — der Realisierung des Antrags künstliche Hindernisse in den Weg gelegt werden. Wir halten ein derartiges Verfahren für unwürdig und wenden uns scharf dagegen, daß der Staatsbürger durch Manipulationen und taktische Winkelzüge dieser Art geschädigt wird.
Mit Drucksache 3594 hatte der Bundestag — wiederum auf Veranlassung der FDP — die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen. Entgegen allen Erwartungen der Verkehrspraxis schloß sich der Vermittlungsausschuß der Haltung des Bundesrates an. Er machte sich damit die Auffassung des Bundesrates zu eigen, daß von einer Notlage des gewerblichen Güterkraftverkehrs nicht gesprochen werden könne. Das bedeutet zugleich, daß er sich hinter die Ergebnisse des vom Bundesverkehrsminister veranlaßten Gutachtens der Wirtschaftsprüfer Dr. Morgenthaler-Wollert stellt, die auf einer 70%igen Auslastung des gewerblichen Güterkraftverkehrs basieren, während nach den statistischen Untersuchungen der Anslastungsgrad nur 51,7 % beträgt.
Gegen die Stimmen der Vertreter der FDP beschloß der Vermittlungsausschuß, dem Bundestag zu empfehlen, die Verlängerung des Anhängersteuerrabatts abzulehnen. Die Fraktion der Freien Demokratischen Partei wollte den bekannten und vorhin erwähnten Schwierigkeiten der Rückerstattung durchaus Rechnung tragen. Sie stellte daher im Vermittlungsausschuß den Antrag, den Anhängerrabatt nunmehr vom 1. Oktober 1957 bis zum 31. März 1958 wieder einzuführen. Bis dahin dürfte die schon bei der Verabschiedung des Verkehrsfinanzgesetzes von den Fraktionen als notwendig erkannte Tariferhöhung das Problem von selbst lösen.
Die Fraktion der FDP steht nach wie vor geschlossen zu ihrem Antrag und dehnt daher den Vermittlungsvorschlag, der übrigens praktisch überhaupt keiner ist, konsequent ab.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Bleiß.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens und im Auftrag der sozialdemokratischen Fraktion gebe ich zur Drucksache 3750 die folgende Erklärung ab.
Durch das 1955 vom Bundestag verabschiedete Verkehrsfinanzgesetz sind die Kraftfahrzeugsteuern erheblich erhöht worden. Besonders drastisch war die Erhöhung für die Anhänger von Lastkraftwagen. Diese Steuererhöhung hätte, wäre sie 1955 mit der Verkündung des Verkehrsfinanzgesetzes in voller Höhe in Kraft getreten, zu erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten im gewerblichen Güterkraftverkehr geführt. Um solche Härten zu vermeiden, wurde die Besteuerung der Lastkraftwagenanhänger bis zum 31. März 1957 um 25 % ermäßigt unter der Voraussetzung, daß bis zu diesem Tage die Verkehrswirtschaft geord-
net und eine Tarifreform verabschiedet sein würde. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt. Deshalb erschien es uns notwendig, die Ermäßigung der Anhängersteuer bis zum 30. Juni 1958 zu verlängern in der Erwartung, daß bis zu diesem Termin die seit langem überfällige Ordnung der Verkehrswirtschaft durchgeführt sein wird.
Das Argument, daß die erhöhten Steuersätze inzwischen vom gewerblichen Güterkraftverkehr entrichtet worden seien, ist nicht stichhaltig. Die termingemäße Entrichtung von Steuern läßt nicht etwa auf die Wirtschaftlichkeit der Verkehrsbetriebe schließen, sondern ist eine Folge des straffen Steuervollzugsdienstes. Die Behauptung einer wesentlich verbesserten Wirtschaftlichkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr ist nach unserer Auffassung unzutreffend.
Die SPD-Fraktion erblickt in dem Vorschlag des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes unter den gegebenen Umständen eine unzumutbare wirtschaftliche Härte für den gewerblichen Güterkraftverkehr. Wir werden deshalb den in der Drucksache 3750 formulierten Antrag ablehnen.
Das Wort zu weiteren Erklärungen wird nicht gewünscht. — Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 3750 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; dieser Antrag dies Vermittlungsausschusses ist abgelehnt.
Punkt 2 der Tagesordnung wird nach einer interfraktionellen Vereinbarung um eine Stunde zurückgestellt. Ich werde ihn gegen 11.30 Uhr aufrufen.
Punkt 3 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Ersten Gesetz über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Drucksache 3752).
Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Herr Abgeordneter Maier als Berichterstatter!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hat in seiner 180. Sitzung am 12. Juli 1957 zu dem vorn Bundestag am 27. Juni 1957 verabschiedeten Ersten Gesetz über Maßnahmen zum Schutze der Zivilbevölkerung gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes den Vermittlungsausschuß angerufen. In 17 Punkten der Vorlage hat der Bundesrat Änderungen der Bestimmungen beantragt. Der Übersichtlichkeit wegen möchte ich diese Änderungsanträge in Gruppen zusammenfassen.
Der erste Teil der Vorschläge umfaßt Bestimmungen, in denen der Gesetzgeber die Gemeinden unmittelbar anspricht und die nach der Ansicht des Bundesrates Länderhoheitsrechte verletzen. Bei anderen handelt es sich um Formulierungen, die aus Zweckmäßigkeitsgründen geändert werden sollten. Die genannte Gruppe umfaßt die §§ 2, 4, 8, 9, 10, 15 Abs. 3, 16, 25 und 38.
Eine weitere Reihe von Vorschlägen, wie der § 21, befaßt sich mit der Standortwahl lebenswichtiger und verteidigungswichtiger Betriebe und in § 24 mit der Regelung der zusätzlichen Bereitstellung öffentlicher Mittel zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus hinsichtlich der Mehrkosten, die durch .die Verpflichtung zu Schutzraumbauten bei Neubauten verursacht werden, oder in § 31 Abs. 2 mit der Bindung des Bundesluftschutzverbandes an Richtlinien und Weisungen des Bundesministers des Innern.
Der wichtigste Grund aber für die Anrufung des Vermittlungsausschusses betraf die Übernahme der persönlichen und sächlichen Verwaltungskosten sowie die in § 32 vorgesehene Verteilung der öffentlichen Luftschutzkosten, an denen nach den Beschlüssen des Bundestages Länder und Gemeinden mit einem Anteil von 30% beteiligt werden sollten.
Der Vermittlungsausschuß hat sich in seiner Sitzung vom 25. Juli mit dem Vermittlungsbegehren des Bundesrates eingehend befaßt. Länder- und Bundestagsvertreter waren sich dabei einig, daß in einem Kompromiß über die Kostenverteilung der Schlüssel zum Zustandekommen eines ersten Gesetzes auf dem Gebiete des zivilen Bevölkerungsschutzes gefunden werden müsse und daß sich für alle sonstigen Änderungsanträge leicht eine Verständigung finden lassen werde.
Während die Länder bereit waren, auf ihre Forderung auf Übernahme der persönlichen und sächlichen Verwaltungskosten durch den Bund zu verzichten, hielten die Regierungsvertreter an der vorgesehenen Interessenquote von 30 % für die Sachaufwendungen fest. Ein Kompromißvorschlag eines Mitglieds, den Kostenanteil der Länder und Gemeinden auf 20 % zu beschränken, verfiel ebenso der Ablehnung wie ein Antrag, die Zahlungsleistungen für Länder und Gemeinden zunächst nur für zwei Jahre, beginnend mit dem Jahre 1958, festzulegen.
Schließlich fand ein auf Grund des § 2 Abs. 1 gemachter Vermittlungsvorschlag, dem Bund die gesamten Nutzungskosten aufzulasten, mit Ausnahme der persönlichen und sächlichen Verwaltungskosten, die von den Ländern und Gemeinden zu tragen sind, eine Mehrheit.
Die Ländervertreter verzichteten daraufhin auf eine verfassungsrechtliche Klärung der in ihren Anträgen angeschnittenen Zuständigkeitsfragen, ohne durch diesen Verzicht künftige Gesetze präjudizieren zu wollen.
Bei der Behandlung der einzelnen Anträge ist die Ausschußmehrheit dem Änderungsbegehren des Bundesrates, in § 2 der Gesetzesvorlage die Worte „und unter Haftung" zu streichen, gefolgt, während die Änderungsanträge zu den §§ 4, 8, 9 und 10 entweder mit wechselnden Mehrheiten abgelehnt oder von den Ländervertretern nicht mehr verfolgt wurden.
§ 15 erhielt eine einstimmig beschlossene Neufassung, die Ihnen in der Drucksache 3752 vorliegt. Ebenso einstimmig wurde die Streichung des § 19 Absatz 2 beschlossen.
Ein mit Mehrheit gefaßter Beschluß ersetzt in § 20 Absatz 2 die Worte „der Zivilrechtsweg" durch die Worte „der ordentliche Rechtsweg".
§ 24 erhielt durch fast einstimmiges Votum die Ihnen in der Drucksache vorgeschlagene Fassung.
Eine Sonderbestimmung, die dem Saarland eine Schonfrist bei Einführung des Gesetzes über den
zivilen Bevölkerungsschutz zubilligen sollte, wurde bei Stimmengleichheit abgelehnt. Die Ausschußmitglieder waren aber der Meinung, daß entstehende unbillige Mehrkostengegenüber den haushaltsmäßig bereits festgelegten Ansätzen bei dem großen Finanzausgleich zwischen Bund und Land berücksichtigt werden sollten.
Der § 32 Absatz 1 mußte nach dem Kostenverteilungsbeschluß, den ich schon erwähnte, neu gefaßt werden. Die neue Formulierung liegt Ihnen in der Drucksache 3752 vor.
In § 38 wurde einem Begehren der Länder Bremen, Berlin und Hamburg Rechnung getragen und die Bestimmung, wie sie Ihnen gleichfalls vorliegt, so gefaßt, daß sie mit den drei Landesverfassungen im Einklang steht.
Auch die Änderung des § 39 in der vorliegenden Fassung erfolgte ohne Einrede.
Um das Zustandekommen eines ersten Gesetzes zum Schutze der Zivilbevölkerung zu ermöglichen, empfiehlt Ihnen der Vermittiungsausschuß die Annahme seiner Vorschläge.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Werden Erklärungen abgegeben? — Das ist nicht der Fall.
Wir stimmen ab. Wer dem Bericht des Vermittlungsausschusses Drucksache 3752 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? - Angenommen.
Punkt 4 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Drucksache 3753).
Als Berichterstatter wünscht Herr Senator Dr. Klein das Wort. Bitte sehr!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 4. Juli hat der Deutsche Bundestag das Zweite Gesetz zum 131er Gesetz verabschiedet. Der Bundesrat hat die dem Gesetzentwurf zugrunde liegenden Beweggründe, die hauptsächlich die Besserstellung verschiedener Kategorien der unter den Artikel 131 fallenden Personenkreise betreffen, gewürdigt. Er hat den Vermittlungsausschuß aber aus staats- und finanzpolitischen sowie aus personal-wirtschaftlichen Gründen angerufen. Da die aus dem 131er Gesetz sich ergebenden Pflichten hauptsächlich den Ländern und Gemeinden aufgebürdet werden, ist das Interesse des Bundesrates an diesem Gesetz und seiner Fortentwicklung verständlich.
Das 131er Gesetz ist so konstruiert, daß die öffentlichen Dienstherren angehalten werden, Beamte aus den Vertreibungsgebieten und sonstige unter den Artikel 131 fallende Beamte unterzubringen, und daß diejenigen Dienstherren, die dieser Unterbringungspflicht nicht in vollem Umfange nachkommen, erhebliche Geldbußen zahlen müssen. Der Bundesrat war der Meinung, daß es im heutigen Zeitpunkt, zwölf Jahre nach Beendigung des Krieges, nicht mehr gerechtfertigt ist, die vorgesehenen Ausgleichs- und Bußgeldverpflichtungen aufrechtzuerhalten, zumal ja doch die Unterbringungsaktion im Rahmen des 131er Gesetzes zum größten Teil als abgeschlossen angesehen werden muß. Im Zeitpunkt einer Vollbeschäftigung der Wirtschaft und eines immer fühlbarer werdenden Mangels geeigneter Fachbeamten kann auf die Fortdauer von Geldbußen nach Meinung des Bundesrates verzichtet werden. Dieser Auffassung trägt das Vermittlungsbegehren des Bundesrates unter den Nummern 2 bis 6 Rechnung. Hier wird eine Änderung bzw. Streichung der §§ 13, 14, 17, 18 und 20 gefordert. Am weitestgehenden ist dabei das Verlangen des Bundesrates, den § 14 Abs. 2 sowie die §§ 17 und 18 völlig zu streichen. Diese Streichung hat der Bundesrat in erster Linie mit der Verfassungswidrigkeit der Vorschriften begründet. Darüber hinaus war er aber auch der Meinung, daß ein so weitgehendes Druckmittel, wie es in den erwähnten Paragraphen niedergelegt ist, zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr am Platze ist.
Nach eingehenden Beratungen ist der Vermittlungsausschuß zu dem Ergebnis gekommen, daß die völlige Beseitigung der vom Bundesrat beanstandeten Teile des Gesetzes noch nicht angebracht sei. Vielmehr hat der Vermittlungsausschuß sich auf den Standpunkt gestellt, daß der betreffende Dienstherr für jede entgegen der Vorschrift des § 14 Abs. 2 Satz 1 nicht besetzte Planstelle einen bestimmten Betrag zahlen soll; dabei wurde ein Betrag von 4000 DM als angemessen betrachtet. Demgemäß schlägt der Vermittlungsausschuß eine Änderung des § 17 Abs. 1 vor, wie sie sich aus der dem Hohen Hause zugeleiteten Drucksache ergibt.
In engem Zusammenhang mit der vom Vermittlungsausschuß empfohlenen Änderung des § 17 Abs. 1 stehen die weiteren Vorschläge betreffend die Ergänzung des § 15 Abs. 2 sowie des § 16 Abs. 2.
Im Hinblick auf den von mir geschilderten engen Zusammenhang hat der Vermittlungsausschuß beschlossen, daß über die Empfehlungen unter den Nummern 1 bis 3 gemeinsam abzustimmen ist.
In einem gewissen Zusammenhang hiermit steht die vom Bundesrat gewünschte Ergänzung des § 20 Abs. 3, der sich mit der Beschränkung der Lösungsmöglichkeiten bestimmter Dienstverhältnisse beschäftigt. Der Vermittlungsausschuß hat hier den Änderungsvorschlag des Bundesrates übernommen.
Zum Schluß komme ich auf die staatspolitischen Beweggründe des Bundesrates zur Anrufung des Vermittlungsausschusses.
Staatspolitische Beweggründe gelten einmal für den Antrag des Bundesrates, die in § 3 neu eingeführte Nr. 3 a dahingehend zu erweitern, daß von den Rechten nach Kapitel I des Gesetzes auch diejenigen Personen ausgeschlossen sind, die nach dem 23. Mai 1949, dem Tage der Annahme des Grundgesetzes, die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekämpft haben. Der Bundesrat hielt diese Ergänzung politisch für notwendig, um dadurch mit der gesetzlichen Regelung gleichzuziehen, wie sie in § 8 Abs. 1 Nr. 4 des Wiedergutmachungsgesetzes für Angehörige des öffentlichen Dienstes vorgesehen ist. Der Vermittlungsausschuß hat jedoch geglaubt, daß die Erweiterung der Nr. 3 a nicht notwendig sei, weil § 9 des Gesetzes eine ausreichende Handhabe biete, urn im Wege des förm-
lichen Disziplinarverfahrens eine Aberkennung der Rechte aus diesem Gesetz zu erreichen.
Ein weiteres Änderungsverlangen, das in erster Linie politisch begründet ist, bezieht sich auf § 56 Abs. 3. Bekanntlich können durch diese Bestimmung solche Personen, die am 8. Mai 1945 ihr Amt oder ihren Arbeitsplatz bei einer Dienststelle des Reiches oder des früheren Landes Preußen in Berlin hatten, nach bestimmten Richtlinien Unterstützungen erhalten, wenn sie am 1. Januar 1955 in Ostberlin oder in den zur Sowjetzone gehörenden Zonenrandgebieten ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt hatten. Der Deutsche Bundestag hat hier ein anerkennenswertes Verständnis für die besonderen politischen Verhältnisse in der gespaltenen Hauptstadt Deutschlands gezeigt. Es war jedoch das besondere Anliegen Berlins und darüber hinaus des Bundesrates, die Vergünstigungen des § 56 Abs. 3 auch auf solche früheren Bediensteten auszudehnen, die bei einer früheren städtischen Dienststelle in Berlin tätig waren. Der Antrag des Bundesrates begehrt demgemäß eine entsprechende Erweiterung des § 56 Abs. 3.
Der Vermittlungsausschuß hat die politische Berechtigung dieses Erweiterungsbegehrens anerkannt und demgemäß eine Änderung der genannten Vorschrift vorgeschlagen.
Zum Schluß darf ich noch kurz auf den Vorschlag des Vermittlungsausschusses zu Ziffer 6 verweisen, der sich auf den Artikel IX Abs. 1 Nr. 10 bezieht. Der Artikel IX bringt in 12 Ziffern seines Absatzes 1 Vorschriften über das Inkrafttreten des vorliegenden Änderungsgesetzes. Darunter bestimmt die Ziffer 10, welche Teile des Änderungsgesetzes am 1. September 1957 wirksam werden sollen. Da es aber feststeht, daß das Änderungsgesetz erst nach dem 1. September 1957 verkündet werden kann und bei verschiedenen Vorschriften ein rückwirkendes Inkrafttreten nicht möglich ist, schlägt der Vermittlungsausschuß verschiedene Änderungen der Ziffer 10 vor.
Namens des Vermittlungsausschusses darf ich das Hohe Haus bitten, den Änderungsvorschlägen, wie sie aus der Ihnen vorliegenden Drucksache hervorgehen, zuzustimmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird das Wort zu einer Erklärung gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Bericht — Drucksache 3753 — zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! — Der Bericht ist angenommen.
Punkt 5 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zum Neunten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 3754 [neu]).
Herr Berichterstatter, wünschen Sie das Wort? — Das Wort als Berichterstatter hat Herr Senator Dr. Klein.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 19. Juli 1957 beschlossen. wegen des zur Erörterung stehenden Gesetzes den Ausschuß gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG anzurufen mit dem Begehren, dem § 4 des Umsatzsteuergesetzes folgende Nr. 22 einzufügen:
22. die Umsätze der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten, soweit die Entgelte für die
Umsätze in den Rundfunkgebühren bestehen.
und mit dieser Einfügung festzulegen, daß die Rundfunkanstalten von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit sind.
Der Vermittlungsausschuß hat dem Begehren stattgegeben, und es wird vorgeschlagen, eine neue Fassung, wie sie in der Drucksache vorliegt, zu beschließen.
Namens des Vermittlungsausschusses bitte ich, dem Vermittlungsvorschlag zuzustimmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird das Wort zu einer Erklärung gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich lasse abstimmen. Wer diesem Bericht — Drucksache 3754 — zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; der Bericht ist angenommen.
Punkt 6 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zum Ersten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesevakuiertengesetzes (Drucksachen 3755, zu 3755).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Kunze. Wünschen Sie das Wort? — Das Wort als Berichterstatter hat der Herr Abgeordnete Kunze.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mir erlaubt, Ihnen zur Vereinfachung der Verhandlung den Schriftlichen Bericht zu Drucksache 3755 zuzuleiten. Sie haben ihn in Ihren Händen. Ich schlage namens des Vermittlungsausschusses vor, seinem Vorschlag die Zustimmung zu erteilen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird das Wort zu Erklärungen gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wir stimmen ab. Wer dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Angenommen.
Punkt 2 muß weiter zurückgestellt bleiben. Ich rufe Punkt 7 unserer Tagesordnung auf:
Fortsetzung der Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität über den Einspruch des Kaufmanns Hugo Büttner, LudwigshafenMaudach, und weiterer 9 Stimmberechtigter —
Verfahrensbevollmächtigter Rechtsanwalt Biffar — gegen die Feststellung der Gültigkeit des im Regierungsbezirk Pfalz des Landes Rheinland-Pfalz durchgeführten Volksbegehrens in der Zeit vom 9. bis 22. April 1956 „Angliederung des Regierungsbezirks Pfalz an das Land Bayern" .
Der Bericht ist schon erstattet.
Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den Einspruch zurückzuweisen, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
Punkt 8:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über die Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht betreffend Verfassungsbeschwerden (Drucksache 3606).
Wünscht der Herr Berichterstatter das Wart? -Der Herr Berichterstatter verzichtet. Wird das Wort gewünscht? —Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, von einer Äußerung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht abzusehen, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Angenommen.
Punkt 9:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Januar 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über den Luftverkehr ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 3661).
Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. — Herr Abgeordneter Schill verzichtet.
Ich eröffne die Aussprache. Wind das Wort gewünscht? - Ich rufe die Art. 1, — 2,-3 sowie Einleitung und Überschrift auf. — Keine Wortmeldungen. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das Gesetz ist in zweiter Lesung angenommen.
Dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache. Wind das Wort gewünscht? — Auf das Wort wind verzichtet. Wer dem Gesetz in der vorliegenden Fassung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! — Einstimmig angenommen.
Punkt 10 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Januar 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über den Luftverkehr ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 3662).
Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er dazu das Wort wünscht. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich rufe Art. 1, — 2, — 3 sowie Einleitung und Überschrift auf. Wird das Wort in zweiter Lesung gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer zustimmen will, ,den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! - In zweiter Lesung angenommen.
Dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache. Wer in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Punkt 11:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. September 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über den Luftverkehr ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 3663).
Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Der Berichterstatter verzichtet.
Ich rufe in zweiter Lesung Art. 1, — 2, — 3 sowie Einleitung und Überschrift auf. Wird das Wort gewünscht? — Das Wart wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — In zweiter Lesung angenommen.
Dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen. Wer zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist in dritter Lesung angenommen.
Punkt 12:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Januar 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über den Luftverkehr ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 3664).
Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Zweite Lesung: Art. 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Keine Wortmeldungen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — In zweiter Lesung angenommen.
Dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Wer zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Punkt 13:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über ,den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen über ein einheitliches System der Schiffsvermessung ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 3674).
— Der Herr Berichterstatter verzichtet, er verweist auf seinen Schriftlichen Bericht.
Zweite Lesung: Art. 1, — 2, — 3, — 4, — 5, —6, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird
nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? - In zweiter Lesung einstimmig angenommen.
Dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Punkt 14:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Siebenten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 3608).
Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? —Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Zweite Lesung: §§ 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! In zweiter Lesung angenommen.
Dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Wer dem Gesetz in der dritten Beratung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
1 Punkt 15:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrag vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik ;
Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 3656).
Der Herr Berichterstatter verzichtet. Ich mache darauf aufmerksam, daß in Art. 2 Abs. 2 in der ersten Zeile das Wort „erst" nach einem Beschluß des 4. Ausschusses gestrichen werden soll. Das Haus hat das zur Kenntnis genommen und gebilligt. Das Wort wird also gestrichen.
Zweite Lesung: Art. 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — In zweiter Lesung angenommen.
Dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Wer zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Das Gesetz ist in der dritten Beratung angenommen.
Punkt 16:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes ;
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (Drucksache 3621).
— Danke vielmals! Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Zweite Lesung: §§ 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Keine Wortmeldungen. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen.
— Gegenprobe! — Enthaltungen? - Das Gesetz ist in der zweiten Lesung einstimmig angenommen.
Dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Wer zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Stimmen der Mitglieder des Hauses, die jetzt stehen, zähle ich als Enthaltungen.
— Bei einigen Enthaltungen angenommen. Punkt 17 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Bodenbenutzungserhebung und Ernteberichterstattung ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 3653).
Der Herr Berichterstatter, der Abgeordnete Seither, verzichtet.
Zweite Lesung. Da ist ein Änderungsantrag; den rufe ich nachher auf. Zunächst kommen wir zu den §§ 1,-2,-3,-4,-5,-6,-7,-8,-9; soweit keine Änderungsanträge. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen.
— Gegenprobe! — Angenommen.
Nun rufe ich auf den Änderungsantrag Umdruck 1305. Zur Begründung hat das Wort der Herr Abgeordnete Jacobi.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es bedarf nur weniger Worte der Begründung zu dem Änderungsantrag, der Ihnen als Umdruck 1305 vorliegt. Es handelt sich um denselben Wortlaut, der bereits vom Kommunalpolitischen Ausschuß als Änderungsantrag zu § 10 des Regierungsentwurfs einstimmig verabschiedet wurde.
Mit dem Änderungsantrag wird begehrt, daß die Regierungsvorlage, die von der allgemeinen oder, wie es hier noch heißt, totalen Erhebung ausgeht, insoweit geändert wird, als der Grundsatz der Repräsentativerhebung für die Bodenbenutzungserhebung festgelegt wird. Wir haben lediglich das Wort „total" durch ,,allgemen " ersetzt und bitten Sie, entsprechend dem einstimmigen Votum des Kommunalpolitischen Ausschusses zu entscheiden.
Hierfür liegen schwerwiegende Gründe vor. Die Gemeinden und Gemeindeverbände sind bei den Vorberatungen zu diesem Gesetzentwurf wiederholt gehört worden und haben über ihre Spitzenverbände erklärt, es sei völlig sichergestellt, daß
entgegen dem Schriftlichen Bericht des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Voraussetzungen für Repräsentativerhebungen vorliegen. Sie haben sich in jahrelanger Vorarbeit hierauf eingestellt, so daß die technischen Schwierigkeiten, die der federführende Ausschuß erwartet, nicht zu befürchten sind. Es handelt sich um einen echten Akt der Verwaltungsvereinfachung und um wesentliche Verwaltungskostenersparnisse, die mit unserem Änderungsantrag verbürgt sind. Entsprechend dem einstimmigen Votum des Kommunalpolitischen Ausschusses bitte ich, dem Änderungsantrag zuzustimmen.
Sie haben die Begründung des Änderungsantrags gehört. Wird das Wort dazu gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer diesem Änderungsantrag, Umdruck 1305, zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; der Änderungsantrag auf Umdruck 1305 ist angenommen.
Wer dem § 10 in der so geänderten Fassung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Angenommen.
§§ 11, — 12, —13, — 14, — 15, — 16, — Einleitung und Überschrift. — Keine Änderungsanträge. Wird das Wort dazu gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe!
— Das Gesetz ist in zweiter Lesung mit der Änderung des § 10 angenommen.
Dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht?
— Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Gesetzentwurf in der durch die Annahme des Änderungsantrags Umdruck 1305 in der zweiten Lesung geänderten Fassung zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Punkt 18:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 3652).
Der Herr Abgeordnete Struve verzichtet auf die Berichterstattung.
Ich rufe in zweiter Lesung auf: §§ 1, — 2, — 3,
— 4, — 5, — 6, — 7, — 7 a, — 8, — 9, — 10, —11,-12,-13,-14,-15,-16,-17,-18,19, — 20, — Einleitung und Überschrift. — Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist einstimmig in zweiter Lesung angenommen.
Dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht?
— Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich, sich zu
erheben. — Gegenprobe! — Einstimmig angenommen.
Punkt 19:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/ BHE eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Wiedergutmachung (Drucksache 3675).
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Winter.
Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Ich rufe auf Art. I, — II, — III, — III a, — IV, — Einleitung und Überschrift. — Keine Wortmeldungen. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? —Angenommen.
Dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht?
— Dias Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Gesetzentwurf in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei reinigen Enthaltungen angenommen.
Punkt 20:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP , GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ersten Wohnungsbaugesetzes und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Drucksache 3491);
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (Drucksache 3689).
Der Herr Berichterstatter, Abgeordneter Lücke, verzichtet.
Ich rufe in zweiter Lesung auf Art. 1, — 2, — 3, — 4, — 5, — 6, — Einleitung und Überschrift.
— Wortmeldungen? - Keine Wortmeldungen.
Meine Damen und Herren, ich mache vorsichtigerweise darauf aufmerksam, daß in den Artikeln 1 und 2 jeweiLs die Zahl „840" durch die Zahl „1200" ersetzt wird. Ist das auf allen verteilten Exemplaren geändert? Da heißt es unten „weitere 840 Deutsche Mark". Nach einem Beschluß des 32. Ausschusses soll diese Zahl in „1200" geändert werden, ebenso in Artikel 2 betreffend § 25 in der letzten Zeile. — Das Haus nimmt das zur Kenntnis und ist damit einverstanden.
Wer dem Gesetzentwurf entsprechend diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — In zweiter Lesung einstimmig angenommen.
Dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht?
— Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen
will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Punkt 21:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Finanzgerichtsbarkeit ;
Erster Schriftlicher Bericht des Ausschusses
für Rechtswesen und Verfassungsrecht
(Drucksachen 3650, zu 3650).
Wünscht der Herr Berichterstatter, der Kollege Bauer , das Wort? — Verzichtet.
Ich rufe in zweiter Lesung die §§ 1 bis 7 auf. Keine Änderungsanträge. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Angenommen.
Zu § 8 liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 1306 vor. Herr Abgeordneter Dr. Arndt hat das Wort zur Begründung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz stellt noch keine Regelung bundeseinheitlicher Art der Finanzgerichtsbarkeit dar. Seine einzige Aufgabe ist, gewisse verfassungsrechtliche Bedenken bei den süddeutschen Finanzgerichten zu beheben. Infolgedessen sollte es bei der Regelung im Überleitungsgesetz bleiben, daß die Frage der Finanzgerichtsbarkeit in Berlin einem umfassenden Bundesfinanzgerichtsbarkeitsgesetz vorbehalten bleibt. Der Antrag der sozialdemokratischen Fraktion entspricht einem Beschluß, den der Rechtsausschuß bei nur einer Gegenstimme bereits in seiner 210. Sitzung am 6. Mai dieses Jahres gefaßt hat. Er trägt den Eingaben Rechnung, die insbesondere der Berliner Richterverein und der Deutsche Anwaltsverein dem Bundestag vorgelegt haben. Der Sinn unseres Antrages ist daher, es zunächst bis zur bundeseinheitlichen Regelung dem Lande Berlin zu überlassen, ob es wie bisher die Aufgaben der Finanzgerichtsbarkeit vom Verwaltungsgericht erledigen lassen will oder ob es durch ein eigenes Landesgesetz das Finanzgericht vom Verwaltungsgericht zu trennen beabsichtigt. Ich darf Sie bitten, diesem Antrag zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, Sie haben die Begründung des Änderungsantrages gehört. Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Änderungsantrag auf Umdruck 1306 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe!
— Der Änderungsantrag 1306 zu § 8 ist angenommen. Wer dem § 8 in der so geänderten Fassung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen.
— Gegenprobe! — Angenommen!
Wir kommen zu § 9, § 10, Einleitung und Überschrift. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Der Gesetzentwurf ist in zweiter Lesung angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Gesetzentwurf in der dritten Lesung in der durch die Annahme des Änderungsantrages Umdruck 1306 zu § 8 in zweiter Lesung geänderten Fassung zustimmen will,
den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist angenommen.
Dann ist noch über den Entschließungsantrag des Ausschusses auf Drucksache 3650 abzustimmen. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe!
— Angenommen.
Wir kommen zu Punkt 22 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Übernahme einer Kursgarantie für eine Devisenanlage der Bank deutscher Länder bei der Bank of England ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksache 3669).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Thieme.
— Der Berichterstatter verweist auf seinen Schriftlichen Bericht. Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich eröffne die Beratung in zweiter Lesung und rufe auf § 1, — § 2, — § 3, — Einleitung und Überschrift. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen?
— Der Gesetzentwurf ist in zweiter Lesung angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist angenommen.
Wir kommen zu Punkt 23 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP , GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einstellung von Verbindlichkeiten der Geldinstitute und Versicherungsunternehmen aus § 61 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen in die Umstellungsrechnung (Drucksache 3400);
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksachen 3629, zu 3629).
Herr Abgeordneter Dr. Lindenberg verzichtet auf Berichterstattung. Ich rufe in zweiter Lesung auf die §§ 1 bis 3, Einleitung und Überschrift. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen.
— Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist in zweiter Lesung einstimmig angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Allgemeine Aussprache! Wird das Wort gewünscht? — Keine Wortmeldungen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Punkt 24 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (Drucksache 3362);
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksachen 3626, zu 3626).
Berichterstatter: Abgeordneter Krammig.
Der Herr Berichterstatter verzichtet. Wir kommen zur zweiten Beratung. Ich rufe auf Art. 1 — Art. la 2 3 4 5 Einleitung und Überschrift. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Angenommen!
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen!
Punkt 25 :
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Steuererleichterungen bei der Umwandlung von Kapitalgesellschaften und bergrechtlichen Gewerkschaften (Drucksache 3497);
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksachen 3627, zu 3627).
Herr Abgeordneter Seuffert als Berichterstatter — verzichtet nicht; er hat das Wort als Berichterstatter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf auf den Schriftlichen Bericht verweisen.
Als Berichterstatter und als Abgeordneter darf ich Ihnen noch einen Antrag zur Annahme empfehlen, der auf Grund einer interfraktionellen Verabredung von mehreren Abgeordneten, den Abgeordneten Dr. Wellhausen, Dr. Lindrath, Dr. Eckhardt und von mir, eingebracht wurde und den ich jetzt dem Herrn Präsidenten überreiche. Der Antrag geht dahin, in § 13 a des Gesetzes das Datum 1. Oktober 1957 durch das Datum 1. November 1957 zu ersetzen. Die Erstreckung ist notwendig wegen der Verzögerung der Verabschiedung dieses Gesetzes.
Zunächst treten wir erst einmal in die zweite Beratung ein. Ich rufe auf die §§ 1 bis 13. Wer den §§ 1 bis 13 in der Fassung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Angenommen!
Ich rufe auf § 13a. Hier wird also beantragt, statt „1. Oktober 1957" zu setzen „1. November 1957". Wird dazu das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Das ist offenbar das ganze Haus; § 13 a wird entsprechend geändert.
Wer sodann dem § 13a in der soeben geänderten Fassung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Angenommen!
Ich rufe auf § 14, — 15, — 16, — 17, — Einleitung und Überschrift. — Keine Wortmeldungen. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Angenommen!
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? —Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Gesetz in der Fassung, die es durch die Annahme des Änderungsantrages zu § 13a in zweiter Beratung erhalten hat, in der dritten Beratung zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen!
Punkt 26:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Biersteuergesetzes ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für
Finanz- und Steuerfragen
. (Erste Beratung: 212. Sitzung.)
Herr Abgeordneter Krammig, ,der Berichterstatter, verzichtet. Wir kommen zur zweiten Beratung. Ich rufe auf Art. 1, — 2, — 3, — 4, — Einleitung und Überschrift. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe!
Enthaltungen? — Angenommen! Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Wer in der dritten Beratung zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen!
Meine Damen und Herren, es ist jetzt 11.30 Uhr. Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat soll jetzt die Grundgesetzänderung beraten werden. Ich rufe also auf Punkt 42 der Tagesordnung, und zwar zunächst a) :
Dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einfügung eines Artikels 135a in das Grundgesetz . (Erste und zweite Beratung: 224. Sitzung.)
Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, DP auf Umdruck 1307 vor.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Lindenberg.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur dritten Lesung des Gesetzentwurfs Drucksache 3727 ist zu Ziffer 3 des § 1 — es handelt sieh um die sogenannte Kommu-
nalklausel — ein interfraktioneller Änderungsantrag eingebracht worden.
Dieser Antrag hat keine grundsätzliche Bedeutung. Ich darf das Wesentliche noch einmal kurz anführen. Der Gesetzentwurf Drucksache 3727 bringt in den Ziffern 1 und 2 des § 1 lediglich eine Klarstellung von Gedanken, die im Grundgesetz bereits enthalten sind. Diese Gedanken sollen auch für das Kriegsfolgengesetz noch einmal klargestellt werden. Die Einfügung eines Artikels 135a in das Grundgesetz bedeutet nichts anderes als eine Vorbereitung zur Durchführung des Kriegsfolgengesetzes. Um eine echte Verfassungsänderung handelt es sich lediglich bei Ziffer 3 des § 1. Diese Verfassungsänderung wird, das darf ich sagen, von allen Parteien als zweckmäßig und notwendig anerkannt.
Wie ich schon vorhin ausgeführt habe, müssen Kriegsfolgengesetz und Verfassungsänderung hier in Ziffer 3 des § 1 des Gesetzentwurfs Drucksache 3727 als eine Einheit angesehen werden. Das Kriegsfolgengesetz, das wir nachher noch beraten werden, sieht in S 2 Ziffer 4 eine zeitliche Begrenzung vor. Nach diesem Kriegsfolgengesetz soll die Kommunalklausel, die nach dem Grundgesetz zugelassen ist, durch einfaches Bundesgesetz eingeführt werden. Nach der Ziffer 4 sollten gegen Gemeinden gerichtete Ansprüche Ansprüchen gegen das Reich gleichgestellt werden, wenn sie auf Maßnahmen beruhen, die bis zum 1. August 1945 durchgeführt warden sind. Wir wollten also diese notwendige Verfassungsänderung ganz eng halten und eine zeitliche Begrenzung setzen. Zur Klarstellung erschien es zweckmäßig, diesen Gedanken des Kriegsfolgengesetzes bereits in der Verfassungsänderung zum Ausdruck zu bringen.
Deshalb beantragen die unterzeichneten Fraktionen, die zeitliche Begrenzung bereits auch in § 1 Ziffer 3 des Gesetzentwurfs Drucksache 3727 festzulegen.
Namens meiner Fraktion stelle ich schon jetzt den Antrag auf namentliche Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 3727 einschließlich der von mir soeben begründeten Änderung.
Herr Abgeordneter, geht Ihr Antrag auch auf namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag?
— Das wollen Sie also nicht.
Wird zu diesem Änderungsantrag weiter das Wort gewünscht? — Bitte, Herr Abgeordneter Atzenroth.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe im Auftrage meiner Fraktion folgendes auszuführen. Diesen Änderungsantrag nehmen wir natürlich an, weil er eine Milderung bedeutet. Wir sind 'aber nicht in der Lage, der Grundgesetzänderung im jetzigen Augenblick zuzustimmen. Wir müssen uns von vornherein gegen die Behauptung verwahren, diejenigen, die die Grundgesetzänderung jetzt nicht annehmen, seien an einer etwaigen Nichtverabschiedung des Kriegsfolgengesetzes schuld. Das wäre eine Verdrehung der Tatsachen. Im Gegenteil, diejenigen, die nun plötzlich Schwierigkeiten, die seit drei Jahren nicht bestanden, in diese Materie gebracht haben, tragen die Schuld, wenn das Kriegsfolgengesetz etwa nicht angenommen wird.
Wir sind bereit, dem Kriegsfolgengesetz zuzustimmen. Wir sind aber nicht der Meinung, daß die Verfassungsänderung notwendig ist. Drei Jahre lang beraten wir nun über dieses Gesetz. Die Begründung, die die Bundesregierung bei seiner Einbringung gegeben hat, enthielt die Erklärung, daß eine Grundgesetzänderung nicht notwendig sei. Ob sie nötig ist, war also damals schon fraglich. Aber die Bundesregierung war sich klargeworden, denn sonst hätte sie gleichzeitig mit diesem Gesetzentwurf auch einen Antrag auf Änderung des Grundgesetzes eingebracht. Das hat sie nicht getan.
Wenn nun behauptet wird, die Änderungen, die dieses Gesetz im Bundestag erfahren habe, machten eine Grundgesetzänderung notwendig, so ist zu sagen, daß diese Behauptung doch nur dann zuträfe, wenn es sich um Änderungen handelte, die für die vom Gesetz betroffenen Kreise eine Verschlechterung bringen. Bedeuteten die Änderungen des Gesetzes eine Verbesserung, dann wäre die Notwendigkeit, das Grundgesetz zu ändern, überhaupt nicht gegeben, und schließlich ändert man das Grundgesetz ja nicht gerade deshalb, weil das irgend jemandem plötzlich einfällt.
Nun wird gesagt, der Herr Bundesjustizminister habe erklärt, er werde dem Gesetz die erforderliche Unterschrift nicht geben, wenn nicht vorher das Grundgesetz geändert werde. Mir ist nicht bekannt, daß der Herr Minister diese Erklärung abgegeben hat; es ist nur von anderen in der Öffentlichkeit behauptet worden. Aber, meine Damen und Herren, was hätte näher gelegen, als daß der Herr Justizminister nach der letzten Sitzung des Bundestages — und das ist mindestens sechs Wochen her — seine Einwendungen genau begründet und uns, den Abgeordneten, zugänglich gemacht hätte, so daß wir uns in diesen Wochen im einzelnen konkret damit hätten beschäftigen können. Nichts ist geschehen. Heute, am letzten Sitzungstag, im letzten Augenblick, werden wir unter Druck gesetzt und sollen die Verfassung ändern.
Eine Verfassungsänderung ist doch eine Angelegenheit, die man sich reiflich überlegen muß. Als wir den Antrag zur Änderung des Art. 15 des Grundgesetzes einbrachten, erklärte die größte Partei dieses Hauses, die die absolute Mehrheit hat: einer solchen Verfassungsänderung wollen wir ja zustimmen, aber das muß gründlich überlegt werden, das können wir nicht in den wenigen Wochen. die jetzt nur noch zur Verfügung stehen. — Obwohl es sich dabei um eine leicht überschaubare Materie handelte, hat sie einen solchen Weg abgelehnt. Hier dagegen handelt es sich um eine völlig unübersichtliche Materie.
Gegen die von Herrn Lindenberg vorgetragene Auffassung, d'as sei nur auf dieses Kriegsfolgengesetz gemünzt, müssen wir Einspruch erheben. Ich habe eine ganze Reihe von Einsendungen erhalten, in denen deutsche Bürger ihrer Furcht Ausdruck geben, daß sie um ihre Rechte gebracht werden bzw. nur mit Zweidrittelmehrheit wieder zu ihren Rechten kommen können, wenn diese Grundgesetzänderung verabschiedet wird. Ich kann in der Kürze der Zeit nicht feststellen, ob die Einwendungen z. B. der Baltendeutschen berechtigt sind oder nicht; das müßte man erst eingehend und gründlich untersuchen. Wenn aber auch nur ein Schein von Berechtigung da ist, dann dürfen wir die Dinge nicht in dieser Weise überstürzen, dann dürfen wir nicht das Grundgesetz ändern, bevor nicht in mehreren Ausschüssen eingehend darüber beraten worden ist.
Wir haben auch in der Sache große Bedenken. Wir befürchten, daß diese Grundgesetzänderung doch noch mehr beinhaltet als einfach einen notwendigen Zusatz zu dem Kriegsfolgengesetz; wir glauben, daß schon Art. 134 des Grundgesetzes dafür ausreicht. Aber das sind nicht die entscheidenden Bedenken. Ich wiederhole, daß alle Bedenken von uns nicht genügend geprüft sind. Wir fordern eine solche Prüfung, wir halten sie für notwendig. Sie muß vorgenommen werden.
Herr Abgeordneter Dr. Lindenberg möchte gerne eine Frage stellen, Herr Abgeordneter Dr. Atzenroth. Sind Sie einverstanden?
Ja, ich bin einverstanden.
Herr Kollege Atzenroth, ist Ihnen bekannt, daß der Rechtsausschuß diese Verfassungsänderung bei einer oder zwei Stimmenthaltungen einstimmig gebilligt hat?
Das ist mir bekannt. Aber der Rechtsausschuß ist nicht der Bundestag. Dann könnten wir die Entscheidung überhaupt durch den Rechtsausschuß fällen lassen, dann brauchten wir hier nicht zusammenzukommen. Wir. die Abgeordneten, haben die Pflicht, uns Gedanken darüber zu machen. Der Rechtsausschuß kann uns seine Gründe mitteilen. Ob er uns überzeugt, ist eine andere Frage. Bei uns liegt die Entscheidung, und jeder Abgeordnete hat das Recht, hier seine Bedenken eingehend vorzutragen.
Meine Damen und Herren, das entscheidende Argument, das uns bewegt, dieser Verfassungsänderung nicht zuzustimmen, ist, daß in einer echten Demokratie ein Parlament nicht am letzten Tag seines Bestehens das Grundgesetz ändern sollte. Das zu tun überläßt es dem Nachfolger, der von dem Vertrauen des Volkes getragen wird.
Zur Wiederholung dessen, was ich am Anfang gesagt habe: Wir wollen das Kriegsfolgengesetz. Wir wollen es heute verabschieden. Aber wir bestreiten. daß die Notwendigkeit besteht. zuerst das Grundgesetz zu ändern. Wir können das Kriegsfolgengesetz auch ohne diesen vorhergehenden Beschluß annehmen.
Herr Abgeordneter Dr. Gille hat das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns hat die Mitteilung bei der Begründung des Änderungsantrags überrascht, daß sich für die Notwendigkeit und Berechtigung einer Kommunalklausel sämtliche Parteien ausgesprochen haben. Ich weiß nicht, woher diese Kunde kommt. Ich habe im Rechtsausschuß von vornherein gerade gegen die Kommunalklausel erhebliche Bedenken geäußert, und zwar aus folgendem Grunde. Ich habe die Frage gestellt, ob der Bund sämtliche Ansprüche gegen die Kommunen gewissermaßen blindlings übernehmen soll, auch wenn diese Ansprüche sich auf Amtspflichtverletzung gründen. Was gerade auf diesem Gebiet in den Kommunen an Gesetzwidrigkeiten passiert, das ist in seiner Auswirkung nicht zu übersehen. Dagegen, daß der Bund jetzt nach Ihrem Antrag auch sämtliche Ansprüche aus Amtspflichtverletzung übernehmen soll, ohne den Umfang prüfen zu können, haben wir erhebliche Bedenken.
Ich habe diese Frage im Rechtsausschuß gestellt. Ich habe darauf keine Antwort bekommen. Inzwischen ist mit Vertretern unserer Partei über diese Dinge nicht gesprochen worden. Daß der Änderungsantrag da einige Einschränkungen bringt, ist richtig. Unsere größten Bedenken gegen die Grundgesetzänderung beziehen sich auf die sogenannte Kommunalklausel, und zwar aus den Gründen, die ich angeführt habe. Meine Fraktion ist nicht in der Lage, der Grundgesetzänderung oder dem Gesetz in seiner gegenwärtigen Fassung zuzustimmen.
Wir haben bereits in der ersten Lesung darauf hingewiesen, daß die Auswahl der zu befriedigenden Gläubiger nach einem Grundsatz erfolgt, der nicht zu dem führt, was wir uns unter einer gerechten Lösung vorstellen. Es gibt keinen überzeugenden Grund, aus den Kreisen der Gläubiger nur diejenigen herauszugreifen, die in dem glücklichen Besitz eines Dokuments sind, die also Gläubiger einer verbrieften Schuld sind. Die anderen Gläubiger unter Ablehnung eines Rechtsanspruchs nur auf das Ermessen zu verweisen, ist eine Lösung dieses sehr schweren Problems, die nicht unsere Zustimmung findet.
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Justiz.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bundesminister der Justiz hat die Aufgabe, das hier zur Erörterung stehende Problem nach seiner Rechtsförmlichkeit hin zu prüfen. Zu Artikel 135 a Nr. 1 darf gesagt werden: Nach herrschender Meinung hat Artikel 134 Absatz 4 GG — Entsprechendes gilt auch für Artikel 135 Absatz 5 GG — ,auch die Regelung der Verbindlichkeiten des Reichs zum Gegenstand. Immerhin kann das aber als nicht ganz unzweifelhaft angesehen werden, da nach Artikel 134 Absatz 4 GG lediglich „das Nähere" zu den Absätzen 1 bis 3 durch Bundesgesetz geregelt werden kann, nach ebenfalls herrschender Meinung aber unter „Vermögen" im Sinne des Absatzes 1 lediglich das Aktivvermögen zu verstehen ist.
Als nicht voll gesichert muß es weiterhin angesehen werden, ob die Kürzung des Nennbetrages von Ansprüchen unter den allgemeinen Umstellungssatz bzw. die Anordnung des Erlöschens von Ansprüchen durch Artikel 134 Absatz 4, Artikel 135 Absatz 5 GG gedeckt wird, ob also die Befreiung von den Grundsätzen des Artikels 14 GG gerechtfertigt ist.
Im Verlauf der langen parlamentarischen Behandlung dieses Entwurfs ist es immer zweifelhafter geworden, ob diese von der Bundesregierung zum Regierungsentwurf vertretene Auffassung zutrifft und ob sie die Billigung des Bundesverfassungsgerichts finden werde. Aus den Erörterungen des Parlamentarischen Rats ergibt sich, daß man ursprünglich lediglich an die mit Reichsvermögen in Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten des Reiches gedacht hatte, daß man die Inanspruchnahme des Bundes verhindern wollte, soweit es sich um Ansprüche handelt, die
mit außerhalb des Bundesgebiets belegenem Reichsvermögen in Zusammenhang stehen.
Diese Zweifel bestehen verstärkt für Ansprüche, die nach Artikel 135 Absatz 5 GG zu regeln sind, da insoweit der Wortlaut dieser Verfassungsvorschrift noch weniger Anhaltspunkte gibt als Artikel 134 Absatz 4 GG.
Unter diesen Umständen kann man immerhin erhebliche Zweifel haben, ob die Nr. 1 nur — als Klarstellung — erwünscht oder ob sie nicht sogar notwendig ist. Es ist aber darauf hinzuweisen, daß der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG in keiner Weise durch die Verfassungsänderung berührt wird, so ,daß also auch die Regelung nach Nr. 1 dem Gleichheitsgrundsatz entsprechen müßte. Hierüber sind in der Öffentlichkeit vielfach falsche Vorstellungen verbreitet.
Die in Nr. 2 vorgeschlagene Regelung ist zwingend notwendig, um die im Gesetz vorgesehene Regelung bestimmter Ansprüche verfassungsrechtlich zu decken.
In Frage kommen folgende Gruppen von Ansprüchen: 1. Ansprüche, die aus Vermögensübernahmen gegen den Bund und andere öffentliche Rechtsträger geltend gemacht werden könnten. Es ist zweifelhaft, ob hier nicht der Grundsatz des
§ 419 BGB anzuwenden ist. Der Bundesgerichtshof hat diese Frage zwar im Zusammenhang mit der Übernahme von Vermögen des ehemaligen Landes Preußen verneint, doch ist zweifelhaft, ob es sich dabei um eine Grundsatzentscheidung handelt, welche auch auf die Übernahme von Reichsvermögen Anwendung finden kann. Bemerkenswert ist immerhin, daß bei den Erörterungen des Parlamentarischen Rates eine Vorschrift über den Übergang von Schulden auf den Bund unter Hinweis auf § 419 BGB für überflüssig gehalten worden ist.
Ich komme zu Punkt 2. Ansprüche auf Herausgabe von Sachen, die das Reich — ohne ein Recht zum Besitz — in Besitz genommen hatte, richten sich heute gegen den öffentlichen Rechtsträger, der die Sache besitzt. Es handelt sich dabei um originär entstandene Ansprüche. Es ist zwar zuzugeben. daß die in den §§ 18 bis 20 in Verbindung mit § 2 Nr. 2 des Gesetzes vorgesehene Regelung im allgemeinen den bürgerlichrechtlichen Vorschriften entspricht, doch ergeben sich immerhin gewisse Abweichungen, welche verfassungsrechtlich nicht gedeckt sind.
Von sachlich und rechtlich größter Bedeutung innerhalb dieses Komplexes sind die in den §§ 2 Nr. 3. 18 Abs. 2 des Entwurfs behandelten Ansprüche nach § 1004 BGB, die sich ebenfalls originär gegen den Bund und die übrigen in Frage kommenden öffentlichen Rechtsträger richten. Erst im Verlauf der parlamentarischen Verhandlungen hat sich der volle sachliche und rechtliche Gehalt klar herausgestellt. Der Bundesminister der Justiz muß die Auffassung vertreten, daß Ansprüche nicht unter Art. 134 Abs. 4 und Art. 135 Abs. 5 GG fallen. soweit sie sich originär gegen den Bund und die sonst in Frage kommenden öffentlichen Rechtsträger richten.
Zu Art. 135 a Nr. 3 ist folgendes zu bemerken: Es ist unstreitig, daß diese Vorschrift erforderlich ist, um die in § 2 Nr. 4 des Entwurfs vorgesehene Regelung der Ansprüche gegen Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände verfassungsrechtlich abzudecken.
Der Bundesminister der Justiz ist genötigt, darauf hinzuweisen, daß, wenn Sie dieses Gesetz beschließen wollen und damit einer großen Anzahl von Menschen, die ,auf die Befriedigung ihrer Ansprüche warten, Genüge tun wollen, diese Verfassungsänderung mit der vorgeschlagenen Änderung zu Nr. 3 unumgänglich ist. Falls Sie diese Verfassungsänderung ablehnten, wäre der Bundesminister der Justiz in die unangenehme Lage versetzt, dem Herrn Bundespräsidenten empfehlen zu müssen, eine Verkündung des Gesetzes nicht vorzunehmen. Ich bitte, mir zu erlauben, diese Rechtslage, für die der Bundesminister der Justiz die Verantwortung trägt, dem Hohen Hause in aller Deutlichkeit vor Augen zu führen.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Seuffert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man kann nicht ein Kriegsfolgengesetz erlassen und Leistungen auf Grund des Gesetzes bewirken, ohne die rechtliche Stellung der Länder und der Gemeinden hinsichtlich der Kriegsfolgen endlich einmal und endgültig zu regeln. Die Vorbehalte, die wir in diesem Gesetz weiter machen, betreffen ja nur künftige Leistungen des Bundes. Das ist die Meinung der weitaus überwiegenden Mehrheit dieses Hauses. Das ist vor allem die Meinung des Bundesrates, der sich deutlich und meines Erachtens mit Recht auf den Standpunkt gestellt hat, daß er ohne diese Kommunalklausel, die die Länder und Gemeinden für die unmittelbar an das Kriegsende anschließende Zeit deckt, dem Gesetz in dieser Form die Zustimmung nicht geben kann. Insofern hängt die Verabschiedung dieses Gesetzes im derzeitigen Zeitpunkt an der Kommunalklausel und der Grundgesetzänderung; daran gibt es gar nichts zu deuteln.
Dem Herrn Kollegen Gille möchte ich sagen: es gibt keinen Grund zu der Annahme, daß bei den Gemeinden in der hier in Frage stehenden Zeit, am Kriegsende und nach Kriegsende, mehr oder auch nur annähernd so viel Amtspflichtverletzungen vorgekommen seien wie in der nationalsozialistischen Zeit vorher.
Das möchte ich doch zum Schutze derjenigen, die in dieser schweren Zeit Funktionen übernommen haben, gesagt haben. Der Sinn der Kommunalklausel ist gar nichts anderes, als daß diese Ansprüche gegen die Gemeinden aus dieser Zeit genauso behandelt werden wie Ansprüche aus den Handlungen und Maßnahmen der nationalsozialistischen Regierung und Verwaltung.
Was die Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Atzenroth anlangt, so würde nicht weiter darüber zu reden sein, wenn sie darauf hinausliefen — man konnte das so verstehen —, daß Herr Kollege Dr. Atzenroth der Ansicht ist, man könnte auch ohne die Grundgesetzänderung der Kommunalklausel des § 2 Ziffer 4 des Gesetzes seine Zustimmung geben. — Sie sind nicht der Ansicht. Dann hängt aber an dieser Kommunalklausel und an ihrer juristischen und verfassungsmäßigen Unterbauung das Schicksal des Gesetzes im Bundesrat und überhaupt.
Sie haben soeben vorn Herrn Bundesjustizminister gehört, mit welcher Sorgfalt die juristischen Probleme geprüft worden sind. Von überstürzter Behandlung, Herr Kollege Atzenroth, zu sprechen, nachdem dieses Gesetz mehr als anderthalb Jahre im Hause liegt, nachdem die Frage der Verfassungsänderung bereits voriges Jahr durch einen Antrag der sozialdemokratischen Fraktion — ich glaube, vom November — dem Hause vorgelegt worden ist, von überstürzter Behandlung zu sprechen nur deshalb, weil einige Abgeordnete oder einige Fraktionen die Probleme noch nicht geprüft zu haben glauben — das muß man zurückweisen, Herr Kollege Atzenroth.
Keine weiteren Wortmeldungen. — Das Wort zur Abstimmung hat der Herr Abgeordnete Schneider .
Schneider (DP [FVP]): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens der Fraktion der Deutschen Partei (Freien Volkspartei) habe ich folgende Erklärung abzugeben:
Die Fraktion der Deutschen Partei stimmt der Verfassungsänderung lediglich zu, um Millionen von Geschädigten zu einer baldigen Erfüllung ihrer Ansprüche nach dem Kriegsfolgengesetz zu verhelfen. Die Fraktion erklärt, daß sie mit der dem jetzigen Kriegsfolgengesetz zugrunde liegenden Rechtskonstruktion nicht übereinstimmt und nur unter dem Zwang der Erfüllung sozialer Verpflichtungen handelt. Die Deutsche Partei wird sich mit allen Mitteln dafür einsetzen, daß die durch die Verfassungsänderung gegebene Ermächtigung nicht zu einer Vernichtung von Rechtsansprüchen führt.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 1307. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Der Änderungsantrag ist bei einigen Enthaltungen mit großer Mehrheit angenommen.
Wir stimmen ab über die so geänderte Fassung der Drucksache 3727. Die Verfassungsänderung bedarf einer Zweidrittelmehrheit des Hauses. 332 Stimmen sind erforderlich. Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte die Damen und Herren Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln. —
Meine Damen und Herren, sind alle Stimmkarten abgegeben? — Es scheinen alle Karten abgegeben worden zu sein. Ich schließe die namentliche Abstimmung. —
Meine Damen und Herren, ich gebe das einstweilige Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Der Antrag auf Einfügung eines Art. 135a ist angenommen mit 407 Ja-Stimmen und 17 Berliner Stimmen gegen 54 Nein-Stimmen und 2 Berliner Stimmen bei 14 Enthaltungen. Damit ist die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit für diese Grundgesetzergänzung im Hause zustande gekommen.
Ich rufe auf den Punkt 42 b:
Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur abschließenden Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reichs entstandener Schäden (Drucksachen 1659, 3529); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksache 3736).
Wünschen die Herren Berichterstatter das Wort? — Die Herren Berichterstatter verzichten.
Jetzt kommt also die
dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache! Keine Wortmeldungen. Zu § 5 liegt ein Änderungsantrag auf Umdruck 1308 vor. Wird zu diesem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, DP das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Änderungsantrag auf Umdruck 1308 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen.
§ 5 in der so geänderten Fassung! Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Angenommen.
Weitere Änderungsanträge liegen nicht vor. Wer dem Gesetzentwurf in der so geänderten Fassung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Gegenstimmen ist dieses sehr bedeutsame Gesetz hiermit angenommen.
Nun kommt die Abstimmung über den Entschließungsantrag Umdruck 1280. Wird das Wort dazu gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen.
Es folgt die Abstimmung über die Anträge des Ausschusses — auf Drucksache 3529 — Ziffern 2 und 3. Wer diesen Anträgen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
Damit ist Punkt 42 a und b erledigt.
Ich kehre jetzt zu Punkt 2 unserer heutigen Tagesordnung zurück:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz über die Tuberkulosehilfe (Drucksache 3751).
Berichterstatter ist Herr Arndgen. Der Herr Berichterstatter verzichtet? — Ich bedanke mich dafür. Werden Erklärungen abgegeben? — Niemand wünscht das Wort zu einer Erklärung.
Wer diesem Antrag des Vermittlungsausschusses, Drucksache 3751, zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen.
— Was wollen Sie? Gemeinsame Abstimmung oder getrennte Abstimmung? — Ist auch nicht beantragt!
Wer für den Antrag des Vermittlungsausschusses
ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegen-
probe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir fahren in der Tagesordnung mit Punkt 27 fort:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzstatistik ;
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 3633).
Wünscht der Herr Berichterstatter, der Abgeordnete Dr. Dresbach, das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Ich rufe in zweiter Lesung auf: §§ 1, — 2, — 3,
—4,-5,-6,-7,-8,-9,-10,—Einleitung und Überschrift. — Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Angenommen.
Dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer in der dritten Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Der Gesetzentwurf ist angenommen.
Punkt 28:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Verkauf zweier Lagerhallen in Sudheim bei Northeim Regierungsbezirk Hannover (Drucksachen 3601, 3066).
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Vogel.
Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Wird das Wort zu dem Antrag des Ausschusses gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe!
— Angenommen.
Wir kommen zu Punkt 29 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück in Berlin-Wilmersdorf, Cunostraße 35-43, Hohenzollerndamm 144-153 (Drucksachen 3680, 2669).
Berichterstatter: Abgeordneter Wacker .
Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Er verzichtet. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen.
— Gegenprobe! — Angenommen.
Meine Damen und Herren! Ich sehe ein, daß es mühsam ist, der formellen Erledigung der Tagesordnungspunkte mit Aufmerksamkeit zu folgen. Aber jeder von uns muß sprechen, und gegen die
permanente Unruhe hier zu reden, ist auf die Dauer sehr mühsam.
Punkt 30 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Verkauf einer Teilfläche des ehem. Flakgeländes in Stephanskirchen bei Rosenheim an die Firma Pit, Süßwaren- und Nährmittelfabrik, Otto Hoffmann KG, Stephanskirchen (Drucksachen 3682, 3620).
Der Herr Berichterstatter Niederalt verzichtet. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Angenommen.
Punkt 31 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Veräußerung des ehem. Remonteamtes Schönböken in Schleswig-Holstein an die Ostholsteinische Landsiedlung GmbH, Eutin (Drucksachen 3683, 3598).
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Vogel.
Der Herr Berichterstatter verzichtet. Wird das Wort zum Ausschußantrag gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Angenommen.
Punkt 32 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Veräußerung des ehem. Remonteamtes in Grabau Schleswig-Holstein an die Schleswig-Holsteinische Landgesellschaft
mbH in Kiel ;
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Vogel.
Der Herr Berichterstatter verzichtet. Wird das Wort zu dem Antrag des Ausschusses gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Ausschußantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Angenommen.
Punkt 33 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Veräußerung der Krankenhaus-Sonderanlage Huntlosen an die Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen (Drucksachen 3685, 3449).
Berichterstatter: Abgeordneter Seidel .
Wird das Wort zum Antrag des Ausschusses gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Angenommen.
Punkt 34 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Zustimmung zur Veräußerung des ehem. Standortübungsplatzes Köln-Niehl an
die Stadt Köln im Wege des Tausches .
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Vogel.
Der Herr Berichterstatter verzichtet. Wird das Wort zum Antrag des Ausschusses gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Angenommen.
Punkt 35 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betreffend Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an andere Bezieher als den Bund, hier: Kapitalbeteiligung des Landes Berlin an der Gemeinnützigen Wohnungsbau-AG, Groß-Berlin in Berlin (Drucksache 3731).
Hier ist gar keine Ausschußüberweisung erfolgt. Nachdem im Ältestenrat Einmütigkeit darüber erzielt worden ist, daß unmittelbar abgestimmt wird, ist das Haus damit einverstanden. Ein Berichterstatter ist deshalb auch nicht bestellt. Das ist zwar ein außergewöhnliches Verfahren, wir sind aber auch am Schluß dieser Legislaturperiode. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
Punkt 36 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1953 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksachen 3716, 3033).
Berichterstatter: Abgeordneter Ohlig.
Der Herr Berichterstatter verzichtet. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das letzte ist die Minderheit. Die Entlastung ist erteilt.
Punkt 37 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abgeordneten Geritzmann, Wullenhaupt und Genossen betreffend Freigabe des Berger Feldes in Gelsenkirchen-Buer (Drucksachen 3722, 2676).
Der Berichterstatter verzichtet. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! — Angenommen.
Punkt 38 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Abgeordneten Schmid (Hamburg), Rademacher, Seiboth und Genossen betreffend Berlin-Verkehr der Deutschen Lufthansa AG (Drucksachen 3676, 2617).
Der Herr Berichterstatter Glüsing verzichtet. — Wird das Wort zum Antrag des Ausschusses gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Ausschußantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Es ist so beschlossen.
Punkt 39 der Tagesordnung:
Beratung des Zweiten Schriftlichen Berichts des Untersuchungsausschusses zur Bereinigung des Reichs- und Bundesrechts (Drucksachen 3703, 908).
Der Herr Abgeordnete Hoogen verzichtet auf Berichterstattung. Wird das Wort zu dem Bericht gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache 3703 zustimmen will, dien bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Angenommen.
Punkt 40 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Beleuchtungskontrolle bei Kraftfahrzeugen und Fahrrädern (Drucksachen 3697, 3075).
Der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Rademacher, verzichtet. Der Ausschußantrag steht auf Seite 4 der Drucksache 3697. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Ausschußantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Angenommen!
Punkt 41 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Petitionen über seine Tätigkeit gemäß § 113 der Geschäftsordnung (Drucksachen 3618, zu 3618).
Die Berichterstatterin und Vorsitzende des Ausschusses, Frau Abgeordnete Albertz, verzichtet. Ich spreche hiermit den Dank des Hauses aus, nicht nur für diesen Verzicht, sondern vor allem für die mühevolle Arbeit, die der mit der Last dieses Hauses in besonderer Weise befaßte Ausschuß für Petitionen geleistet hat.
.
Ich frage, ob das Wort gewünscht wird. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
Punkt 42 der Tagesordnung ist erledigt.
Wir kommen zu Punkt 43 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Einundsiebzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Obstzölle) (Drucksachen 3766, 3763).
Zunächst hat das Wort zur Tagesordnung der Herr Abgeordnete Mauk. - Sie wollen doch zur Tagesordnung sprechen, Herr Abgeordneter?
— Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir von der Fraktion der Freien Demokratischen Partei wollten einen Entschließungsantrag zu diesem Tagesordnungspunks einbringen. Das war aber nach der Geschäftsordnung nicht mehr möglich. Aus diesem Grund€ bitte ich Sie, zusätzlich zur Beratung des Punk-
tes 43, Obstzölle, noch folgenden Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen:
Antrag
der
Fraktion der FDP
betr. Bewegliches Zollsystem
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird beauftragt, unverzüglich in Verhandlungen mit den in Betracht kommenden Ländern einzutreten mit dem Ziel, für landwirtschaftliche Erzeugnisse den Wertzoll durch ein bewegliches Zollsystem zu ersetzen und dadurch zu vermeiden, daß der zur Zeit auch auf Nahrungsmittel angewandte Wertzoll den Verbraucher am stärksten dann belastet, wenn wegen Ernteausfällen die Preise steigen und deshalb Importe am dringendsten benötigt werden.
Ich bitte Sie dringend, diesen Antrag zusätzlich in die Tagesordnung aufzunehmen, damit der Bundestag darüber beschließen kann.
Meine Damen und Herren! Da es sich nicht um ein Gesetz, sondern um eine Verordnung handelt, kann ich diesen Antrag nicht als Entschließungsantrag betrachten. Ich kann dem Wunsche, den Antrag auf die Tagesordnung zu setzen, nur dann entsprechen, wenn nicht fünf Mitglieder des Hauses widersprechen.
Herr Abgeordneter Kalbitzer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir müssen dem Antrag in diesem Augenblick widersprechen. Es handelt sich um eine so umfangreiche neue Problematik, daß man sie in vier Jahren Bundestag nicht erledigen konnte. Wir halten es für ausgeschlossen, heute das Plenum damit zu überfahren.
Damit, meine Herren Antragsteller, ist Ihrem Ersuchen widersprochen.
Ich hatte den Punkt 43, Einundsiebzigste Verordnung über Zollsatzänderungen, schon aufgerufen. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Abgeordneten Mauk, Bauknecht, Lahr und Genossen auf Umdruck 1311 vor. Ich glaube, auf eine Begründung wird verzichtet. — Ich bedanke mich bei den Herren Antragstellern dafür, daß sie darauf verzichten. Wird das Wort zu dem Antrag gewünscht?
— Es ist namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 1311 beantragt.
— Was ist ein Irrtum?
— Herr Abgeordneter Dr. Menzel, habe ich Sie recht verstanden? Haben Sie namentliche Abstimmung zu dem Änderungsantrag beantragt?
— Was der Abgeordnete Kalbitzer soeben gesagt hat, entsprang also einem Irrtum. Es bleibt dabei, daß über den Änderungsantrag Mauk, Bauknecht, Lahr und Genossen Umdruck 1311 namentlich abgestimmt wird. Ich bitte die Damen und Herren Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln. —
Meine Damen und Herren, sind alle Stimmkarten abgegeben? — Die Abstimmung ist geschlossen.
Meine Damen und Herren, ich gebe das vorläufige Ergebnis*) der namentlichen Abstimmung über die Einundsiebzigste Verordnung über Zollsatzänderungen bekannt. Mit Ja haben gestimmt 237 Mitglieder des Hauses und 6 Berliner Abgeordnete, mit Nein haben gestimmt 216 Mitglieder des Hauses und 11 Berliner Abgeordnete, enthalten haben sich 10 Mitglieder des Hauses und 2 Berliner Abgeordnete. Damit ist der Änderungsantrag der Abgeordneten Mauk, Bauknecht, Lahr und Genossen angenommen. Damit ist die Einundsiebzigste Verordnung über Zollsatzänderungen in der Vorlage der Regierung und nicht des Ausschusses vorn Hause angenommen.
Ich rufe Punkt 44 der Tagesordnung und damit den letzten Punkt der heutigen Tagesordnung und der Tagesordnung der zweiten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages auf:
Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu der Satzung der Internationalen Atomenergie-Behörde .
— Ich bitte, doch noch Platz zu nehmen. Es dauert wirklich nicht mehr lange.
— Meine Herren, wollen Sie sich nicht entschließen, Platz zu nehmen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie gelegentlich der Lesung des Gesetzentwurfs folgende Erklärung dem Bundestag zur Kenntnis bringen könnten:
— es handelt sich allein um die deutsche Fassung dieses Gesetzes -
Dem Entwurf eines Gesetzes zu der Satzung der Internationalen Atomenergie-Behörde ist eine deutsche Übersetzung beigefügt, die im Gegensatz zum englischen, französischen und spanischen Wortlaut nicht verbindlich ist. Zwischen der Bundesregierung und der österreichischen und schweizerischen Regierung ist vor einigen Tagen eine Vereinbarung getroffen worden, wonach im Interesse einer Zusammenarbeit zwischen den drei Regierungen in den internationalen Behörden beabsichtigt ist, einen einheitlichen Wortlaut der unverbindlichen deutschsprachigen Übersetzungen herzustellen. Es ist zu erwarten, daß der dem Bundestag vorgelegte Wortlaut der deutschen Übersetzung im Laufe der erwähnten Verhandlungen einige Abänderungen erfahren wird, die jedoch den sachlichen Gehalt des deutschen Wortlauts nicht betreffen werden.
*) Vgl. das endgültige Ergebnis Seite 13561.
Die Bundesregierung beabsichtigt, der Veröffentlichung des Gesetzes diesen bei den bevorstehenden Verhandlungen festgestellten deutschen Wortlaut zugrunde zu legen, und bittet hierzu um das Einverständnis des Bundestags.
Ich unterstelle, meine Damen und Herren, daß, falls der Bundestag diesem Gesetz in zweiter und dritter Lesung zustimmen wird, er mit diesem Vorschlag des Herrn Bundesaußenministers hinsichtlich der deutschen Fassung des definitiven Textes einverstanden ist.
Nun erste Lesung. — Das Wort wird nicht gewünscht.
Zweite Lesung. Artikel 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Angenommen.
Dritte Lesung. Allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Nein. Wer dem Gesetzentwurf zu der Satzung der Internationalen AtomenergieBehörde zustimmen will, dein bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Damit ist auch dieser Gesetzentwurf angenommen.
Das Wort zu einer Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung hat zunächst der Herr Abgeordnete Horn.
Meine Damen und Herren! Ich bin beauftragt, namens der CDU/CSU-Fraktion folgendes zu erklären:
Unter den Gesetzesvorlagen, die von diesem Hohen Hause nicht mehr haben verabschiedet werden können, befindet sich auch der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung und Angleichung des Rechts der Krankenversicherung im Lande Berlin. Es war meiner Fraktion ein sehr ernstes Anliegen, dieses Gesetz in diesem Bundestag noch zu verabschieden. Ich möchte unserem ausdrücklichen lebhaften Bedauern darüber Ausdruck geben, daß es unter den obwaltenden Umständen dazu nicht mehr gekommen ist. Ich erkläre aber hier und heute namens meiner Fraktion, daß die CDU/CSU-Fraktion alsbald nach der Konstituierung des 3. Deutschen Bundestages diese Gesetzesvorlage in der Fassung der Ausschußdrucksache 3720 erneut einbringen wird, so daß die Verzögerung, die durch die jetzt unterbliebene Verabschiedung eintritt, nicht allzu groß sein wird. Die CDU/CSU-Fraktion wäre dankbar, wenn sich ihrem initiativen Vorgehen möglichst viele Fraktionen dieses Hohen Hauses anschlössen.
Das Wort zu einer Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung hat der Herr Abgeordnete Dr. Atzenroth.
Meine Damen und Herren! Im Auftrag meiner Fraktion habe ich folgende Erklärung abzugeben.
Die Freie Demokratische Partei bedauert es ebenfalls, daß dieses Gesetz vom 2. Deutschen Bundestag nicht mehr verabschiedet worden ist. Sie teilt nicht die Auffassung, die der Kollege Horn hier vorgetragen hat, daß es unmöglich gewesen sei, das Gesetz noch von diesem Hause verabschieden zu lassen. Wir haben uns seit dem Jahre 1949 für die paritätische Selbstverwaltung auch im Lande Berlin eingesetzt und werden im 3. Bundestag alles tun, damit dieses Gesetz endlich verabschiedet wird.
Das Wort zu einer Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung hat die Abgeordnete Frau Kalinke.
Frau Kalinke : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die Ehre, namens der Fraktion der Deutschen Partei (Freien Volkspartei) folgende Erklärung abzugeben.
Die Deutsche Partei hat schon im 1. Bundestag und unaufhörlich in zwei Legislaturperioden mit Anträgen und Erklärungen in diesem Bundestag zum Ausdruck gebracht und deutlich gemacht, daß sie die endgültige Rechtsangleichung des Selbstverwaltungsrechts und des Krankenversicherungsrechts im ganzen Bundesgebiet wünscht. Die Deutsche Partei bedauert, daß es nach den schwierigen und teilweise sehr erschwerten Beratungen im Bundestagsausschuß für Sozialpolitik und nach dem bedauerlichen Geschick, das der Gesetzentwurf hier im Bundestag gehabt hat, nicht möglich war, den Gesetzentwurf auf die heutige Tagesordnung zu setzen. Die Deutsche Partei meint, daß es nach der erfolgreichen Politik, die die Regierungskoalition gemeinsam auch für den Aufbau der Wirtschaft in Berlin geführt hat, möglich war, für Berlin in der Sozialversicherung das gleiche Recht wie im ganzen Bundesgebiet wiederherzustellen. Die Deutsche Partei bedauert, daß auch nach der Heraufsetzung der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung in Berlin noch immer nicht das gleiche Recht gilt. Die Deutsche Partei wird unbeugsam danach streben, daß im 3. Bundestag eine endgültige Angleichung des Berliner Krankenversicherungsrechts ohne Ausnahmerecht für Angestellte und Arbeiter erfolgt.
Zu einer Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung hat das Wort der Herr Abgeordnete Dr. Schellenberg.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der sozialdemokratischen Fraktion habe ich folgende Erklärung abzugeben.
Die Anpassung der Berliner Krankenversicherung an das Recht des Bundesgebietes steht in einem unlösbaren Zusammenhang mit der Reform der Krankenversicherung überhaupt. Die Sozialdemokraten stehen auf dem Standpunkt, daß eine Reform unserer Krankenversicherung und eine wirklich umfassende Sozialreform durchgeführt werden muß. Das wird Aufgabe des 3. Bundestages sein.
Meine Damen und Herren, weitere Erklärungen nach § 36 oder anderen Paragraphen der Geschäftsordnung, die unter Umständen noch in Anspruch genommen werden könnten, sind bei mir nicht angemeldet. Damit ist zwar diese Sitzung, die zweite Legis-
laturperiode des Deutschen Bundestages aber noch nicht ganz zu Ende. Was allerdings die Plenarsitzungen der zweiten Legislaturperiode anbetrifft, so hoffe ich, daß wir sie nunmehr beenden können.
Keine Furcht, meine Kolleginnen und Kollegen! In diesem Augenblick verwandelt sich auch dieses Haus nicht in ein feierliches Tribunal, in dem Festreden gehalten werden. Das ist nicht ,der Stil und ist nicht der Brauch dieses Hauses. Das deutsche Volk tut gut daran, sich bei einer solchen Gelegenheit zu vergegenwärtigen, daß dieses Haus nicht dazu da ist, Festreden zu halten oder Harmonisierungen anzustreben. Wenn das in einer Sache steckt und möglich ist, dann ist es freilich auch gerne harmonisch. Dieses Haus hat seine Würde in allererster Linie davon, daß es Entscheidungen treffen soll, treffen will und treffen kann. Das macht die Würde des Parlaments aus.
Im Laufe dieser vier Jahre haben wir in diesem Hause Entscheidungen getroffen, von denen die größere Anzahl — wenn man jedenfalls auf die verabschiedeten Gesetze sieht — gar nicht so stürmisch herbeigeführt worden sind, wie es zuweilen den Eindruck erweckt. Dennoch muß man sagen, daß die schwierigsten Entscheidungen in hartem Kampf in diesem Hause durchgekämpft worden sind. Es ist ein weiter Weg vom Anfang der zweiten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages bis zu diesem Augenblick, und ich versage es mir, Ihre Geduld damit zu überfordern, daß ich auch nur die wichtigsten der Gesetze noch einmal hier vor Ihnen aufblättere, die wir im Laufe dieser Jahre verabschiedet haben. Ich bin mir noch nicht einmal ganz sicher, ob ich in diesem Augenblick mehr sagen kann, als was der Präsident vorsichtshalber bei dem Ergebnis der namentlichen Abstimmungen und der Auszählungen dem Hause zunächst sagen kann, indem er das vorläufige Ergebnis bekanntgibt. So kann ich im Augenblick auch nur einstweilig sagen, daß wir aller Voraussicht nach im Laufe dieser vier Jahre 505 Gesetze verabschiedet haben, wenn wir die heute verabschiedeten richtig dazugerechnet haben. Aber auch das muß erst noch einmal kontrolliert werden. Jedenfalls: über fünfhundert werden es sein; und damit, meine Damen und Herren. könnten wir sagen: „Wir haben einiges getan."
Indessen: ich habe nicht gefunden, daß es irgend jemand in diesem Hause gibt, der die Vortrefflichkeit des Parlaments und der zweiten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages darin erblickt hätte, möglichst viele Gesetze mit möglichst vielen Paragraphen zu machen. Das ist kein Ideal, das in diesem Saale gilt. Unser Bemühen war es — und ich hoffe, damit für das ganze Haus zu sprechen
daß wir eben das Notwendige und das Notwendige so gut, als es eben möglich ist, tun, sei es im Kompromiß — das im Angelsachsentum eine Tugend ist, bei uns aber leider immer noch etwas „Kompromittierendes" an sich hat —, sei es in der harten Entscheidung durchgekämpft haben.
Ich möchte nicht von dem weiten Weg sprechen, ,den wir auch politisch im Laufe dieser vier Jahre zurückgelegt haben, über den Tag der Souveränität der Bundesrepublik, die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der Sowjetunion usw. bis zu diesem Augenblick.
Ich möchte in dieser Stunde noch in einem ehrerbietigen Dank unserer toten Kollegen und Kolleginnen gedenken. Wir haben siebzehn Abgeordnete des Deutschen Bundestages auf dem Weg dieser vier Jahre verloren. Im Jahre 1953 war es unser Kollege Walther Kolbe von der CDU/CSU; im Jahre 1954 waren es ,die Kollegen Franz Böhner von der Deutschen Zentrumspartei, Robert Görlinger von der Sozialdemokratischen Partei, Wilhelm Tenhagen von der Sozialdemokratischen Partei, Ernst Winter von der Sozialdemokratischen Partei und schließlich am 29. Oktober 1954 der Präsident dieses Hauses, Hermann Ehlers; im Jahre 1955 unser Kollege Carl Wirths von der Freien Demokratischen Partei, unser alter Kollege Fritz Schuler von der CDU, Walter Sassnick von der SPD, Hans Griem von der CDU/CSU, Robert Tillmanns von der CDU/CSU und Gerhard Lütkens von der SPD; im Jahre 1956 unsere Kollegen Wilhelm Naegel von der CDU/CSU, Otto Ziegler von der SPD; im Jahre 1957 Otto Lenz von der CDU/CSU, Louise Schroeder von der SPD und Hans Böhm von der SPD.
Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren, daß Sie sich noch einmal ehrend zum Gedenken dieser toten Kollegen erhoben haben. Welche Lücken diese vier Jahre zwischen uns gerissen haben, dessen wird man wieder gewahr, wenn man sich die lange Liste dieser Toten hier noch einmal vergegenwärtigt.
Es ist nicht die Aufgabe des Präsidenten, in dieser Stunde ausreichende statistische Angaben zu machen. Wir werden sie mit aller Sorgsamkeit in der Verwaltung herstellen lassen und sie demnächst auch veröffentlichen.
Ich darf aber vielleicht einige wichtige Zahlen hier noch kurz vortragen und sagen, daß während dieser Legislaturperiode 20 Abgeordnete ihr Mandat niedergelegt haben. Ein Mandat wurde aberkannt. Und zum Schluß wird man es ja auch ohne stürmischen Beifall oder Kritik von der einen oder anderen Seite sagen dürfen: In 85 Fällen haben Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause einen Fraktionswechsel vorgenommen. Am 4. Januar 1957 traten — das ist eine eindeutige erfreuliche Tatsache, die in dieser Stunde unter keinen Umständen unter den Tisch fallen soll — 10 Abgeordnete des Saarlandes in den Deutschen Bundestag ein.
Einige Zahlen über die Arbeit! Es wurden 227 Plenarsitzungen, die heutige eingerechnet, an die 4400 Ausschußsitzungen, 17 Vorstandssitzungen, 172 Ältestenratssitzungen und etwa 1760 Fraktionssitzungen — es mögen auch noch etwas mehr sein — insgesamt also an die 6580 Sitzungen in diesem Hause abgehalten. Wir hatten 3736 Vorlagen, Anträge, Große und Kleine Anfragen. Von den 857 Gesetzesvorlagen wurde die Mehrheit von der Regierung eingebracht, im Unterschied zur ersten Legislaturperiode des Bundestages kam jedoch eine steigende Anzahl ,aus seiner Mitte und 13 vom Bundesrat.
Damit, meine Damen und Herren, möchte ich meinen kurzen Überblick auch schon beenden. Es ist nicht unsere Sache, die Leistung, die sich in diesen trockenen Zahlen auszudrücken versucht, zu würdigen; das bleibt dem deutschen Volk, vor allem aber der Geschichte vorbehalten. Immerhin wird man sagen können, daß Deutschland auch durch die Arbeit dieses Hauses im Laufe dieser vier Jahre wieder in die Weltpolitik zurückgekehrt ist und daß sich der Bundestag dabei bemüht hat, ein Treuhänder nicht nur der 50 Millionen Deutschen zu sein, die das Glück haben, auf dieser Seite
Deutschlands, in einer freiheitlich-rechtsstaatlichen Ordnung zu leben, sondern daß er sich bemüht hat, der Treuhänder ganz Deutschlands zu sein und der Stimme ganz Deutschlands in der Weltpolitik und im stürmischen Auf und Ab unserer Geschichte einen glaubwürdigen Ausdruck zu geben.
Der Wille dieses Hauses war und bleibt es unzweifelhaft — der Präsident muß sehr vorsichtig sein, wenn er Willenserklärungen des ganzen Hauses ausdrückt, aber in diesem Punkt war ich mir der Zustimmung des Hauses immer und allezeit uneingeschränkt sicher —, die nationale und staatliche Einheit der Deutschen wiederherzustellen und damit auch die bitterste, unüberwundene Folge der Katastrophe des zweiten Weltkriegs zu überwinden.
Bei einer solchen Gelegenheit muß man dann aber korrekterweise feststellen, daß nach dem Willen des ganzen Hauses diese Bundesrepublik Deutschland ein Provisorium, nur ein Provisorium ist, nicht mehr.
Indem wir das sagen, legen wir aber großen Wert auf eine Feststellung — hoffentlich darf auch sie für das ganze Haus getroffen werden —: Man muß unterscheiden zwischen diesem Provisorium Bundesrepublik Deutschland und den freiheitlichrechtsstaatlichen Grundsätzen, die unsere Arbeit in diesem Hause bestimmen und in Zukunft bestimmen sollen und von denen wir wünschen, daß sie auch in einem wiedervereinigten Deutschland, im wiedervereinigten Deutschen Reich die Verfassung bestimmen, die sich das 'deutsche Volk so schnell als möglich frei geben soll. Deutschland und Berlin sind in der ersten und zweiten Legislaturperiode verpflichtende Ziele dieses Hauses gewesen, und sie werden es hoffentlich auch in der dritten Legislaturperiode sein und bleiben.
Das soll alles nicht aus-, sondern einschließen, daß sich dieses Haus auch im Laufe der letzten vier Jahre bei all seiner Arbeit auch ein Bewußtsein der Verpflichtung dafür erhalten hat, daß das Parlament sich selber und seinem Volk, das die freiheitliche rechtsstaatliche Ordnung liebt, die zeit- und stilgerechte Weiterbildung seines Parlaments schuldig ist. Damit kommen wir vor ein weites Feld, über das zu sprechen dieser 2. Bundestag nun wirklich keinen Anlaß mehr hat, das aber ganz sicher eine vordringliche Aufgabe der Kolleginnen und Kollegen bleibt, die in der dritten Legislaturperiode des Deutschen Bundestags wieder das Parlament darstellen werden. Ihre Aufgabe wird es bleiben, an der zeit- und stilgerechten Weiterbildung des deutschen Parlamentarismus im Dienste des freiheitlich-rechtsstaatlichen Gedankens teilzunehmen.
Die Wünsche, die wir in dieser Beziehung haben, betreffen nicht nur die Herren Fraktionsgeschäftsführer, denen ich als Präsident des Hauses in diesem Augenblick meinen besonderen Dank aussprechen möchte. Es kommt mir nicht zu, den Herren Fraktionsführern zu danken. Aber es ziemt mir, den Herren Fraktionsgeschäftsführern in besonderem Maße zu danken. Denn sie sind im Laufe der Entwicklung unserer parlamentarischen Arbeit neben dem Altestenrat die wichtigsten Mitglieder und Mitarbeiter des Präsidiums des Hauses geworden. Ich habe mich bei allen Fraktionsgeschäftsführern dieses Hauses für eine ausgezeichnete Zusammenarbeit zu bedanken.
Schließlich, meine Damen und Herren, ist auch dieser Bundestag bei allem, was ihn an inneren und äußeren Problemen Deutschlands beschäftigt hat, offengeblieben für eine neue Friedensordnung der europäischen Völker. Mit Freuden verzeichne ich auch in diesem Augenblick, daß sich für das Gesetz über die Mitgliedschaft der Bundesrepublik im gemeinsamen europäischen Markt in diesem Hause eine große Mehrheit gefunden hat.
Damit bin ich am Ende dessen, was ich zu sagen habe. Mein Dank gilt den ausscheidenden verdienten Mitgliedern des Hauses, die auf Grund eigenen Entschlusses oder durch die Entscheidung des Volkes im nächsten Bundestag nicht unter uns sein werden. Allen anderen wünsche ich ein glückliches Wiedersehen in der dritten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages. Die Entscheidung darüber, wohin der 3. Bundestag einberufen werden soll, steht nach der Verfassung dem Präsidenten des alten Bundestags zu. Ich erbitte Ihr Einverständnis dafür, daß ich diese Entscheidung, für die mir alle Fraktionen des Hauses inzwischen einen wesentlichen Dienst getan haben, formell erst nach dem 15. September bekanntgebe. Denn diese zweite Legislaturperiode des zweiten Bundestages läuft ab am 6. Oktober 1957, 24 Uhr. Bis dahin, meine Kolleginnen und Kollegen, sind Sie, sind wir im Amt.
Ich wünsche Ihnen allen für die nächsten Wochen nicht nur bewegte Tage, sondern auch die Gelassenheit und die Heiterkeit, die wir unbedingt brauchen, wenn wir im nächsten Bundestag gute und erfreuliche Arbeit für das deutsche Volk und auch im Dienst am Frieden der Welt leisten sollen. Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Die Sitzung ist geschlossen.