Protokoll:
2142

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 2

  • date_rangeSitzungsnummer: 142

  • date_rangeDatum: 3. Mai 1956

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:35 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 22:26 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 142. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1956 7359 142. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1956. Begrüßung des neu eingetretenen Abg. Dr. von Golitschek 7362 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Wittenburg 7362 A Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . 7362 A Vorlage der Berichte des Bundesministers der Finanzen über Vereinfachung der Zollabfertigung für Kraftfahrzeuge im Reiseverkehr (Drucksache 2342) und über Zollbefreiung für Betriebsstoffe der Landkraftfahrzeuge (Drucksache 2343) . 7362 B Vorlage einer Stellungnahme des Ministers des Landes Baden-Württemberg für Bundesangelegenheiten betr. Belastung des Landes Baden-Württemberg durch die Wohnungsbauprämien 7362 B Anträge zur Tagesordnung: betr. Aufsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksache 2303) und des Entwurfs eines Gesetzes über die Organisation der militärischen Landesverteidigung (Drucksache 2341): Berendsen (CDU/CSU) 7362 B Erler (SPD) 7363 A Aufsetzung beschlossen 7364 A betr. Aufsetzung der ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Rentenversicherungsgesetzes (Drucksache 2314): Dr. Schellenberg (SPD) 7364 A Horn (CDU/CSU) 7364 D Aufsetzung beschlossen 7365 C betr. Absetzung der Beratung der Anträge über Kohlenwirtschaftsfragen (Drucksachen 2019, 2021, 2246, 1956): Sabaß (CDU/CSU) 7365 C Dr. Deist (SPD) 7366 C Absetzung beschlossen 7367 B betr. Reihenfolge der Tagesordnungsgegenstände: Rasner (CDU/CSU) 7367 C Dr. Menzel (SPD) 7367 C betr. Aufsetzung einer Ersatzwahl zum Montanparlament: Wacher (Hof) (CDU/CSU) 7367 D Aufsetzung beschlossen 7367 D betr. Absetzung der ersten Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mieterschutzgesetzes (Drucksache 2286): Schneider (Bremerhaven) 7367 D Absetzung beschlossen 7368 A Wahl des Abg. Dr. Dollinger als Ersatzmann zum Montanparlament an Stelle des ausgeschiedenen Abg. Strauß 7368 A Fragestunde (Drucksache 2345): 1. Frage des Abg. Kortmann (CDU/CSU) betr. Verlängerung der Bundesstraße 68: Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 7368 B, C Kortmann (CDU/CSU) 7368 B, C 2. Frage des Abg. Held (FDP) betr. Materialbeschaffung für öffentlich finanzierte Bauaufträge durch die bauausführenden Handwerker: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 7368 D Held (FDP) 7368 D, 7369 A 3. Frage des Abg. Faller (SPD) betr. Ausschreibung von Lieferungsaufträgen für Zollverschlußschnur: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 7369 A, B Faller (SPD) 7369 B 4. Frage des Abg. Faller (SPD) betr. Beförderungsteuer bei Auslandsomnibussen: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 7369 A, D, 7370 A Faller (SPD) 7369 D, 7370 A 5. Frage des Abg. Platner (CDU/CSU) betr. Wohnungsbesetzungen durch Amerikaner in Bad Wildungen: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 7370 A 6. Frage des Abg. Paul (SPD) betr. Rückforderung eines Geldbetrages von einem aus der Fremdenlegion geflohenen Deutschen durch das Auswärtige Amt: Dr. h. c. Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 7370 C, D Paul (SPD) 7370 D 7. Frage des Abg. Dr. Arndt (SPD) betr Frage des Verbleibs und des Ruhegehaltsbezugs von an Todesurteilen betei- ligten Richtern und Anklägern des „Volksgerichtshofs": Dr. Schrader, Bundesminister des Innern 7371 A, B, C Dr. Arndt (SPD) 7371 B, C 8. zurückgezogen 7371 D 9. Frage des Abg. Dr. Mommer (SPD) betr. Frage der Freigabe beschlagnahmten Vermögens in den USA des 82 jährigen Friedrich Beck in Neckarrems: Dr. h. c. Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 7371 B, 7372 A Dr. Mommer (SPD) 7372 A 10. zurückgezogen 7372 A 11. zurückgestellt 7372 A 12. Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) (SPD) betr. Luftverkehrsabkommen zwischen der Bundesrepublik und den USA: Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 7372 B, C Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 7372 B, C 13. Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) (SPD) betr. Devisenersparnisse ehemaliger Zivilangestellter früherer Reichsbehörden: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 7372 D 14. Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) (SPD) betr. Kraftfahrtversicherung von Schwerbeschädigten: Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 7373 A, C Schmidt (Hamburg) (SPD) 7373 C 15. Frage des Abg. Dr. Stammberger (FDP) betr. Erkundigungen des Bundesverteidigungsministeriums über Offiziersbewerber: Blank, Bundesminister für Verteidigung 7373 D, 7374 B, C Dr. Stammberger (FDP) . . . . 7374 B, C 16. Frage des Abg. Regling (SPD) betr. Überstundenabrechnung für TraveLotsen: Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 7374 C, 7375 A, B Regling (SPD) 7374 D, 7375 B 17. Frage des Abg. Wittrock (SPD) betr. Begnadigung eines Verurteilten beim Bundesgerichtshof unter politischen Bedingungen: Neumayer, Bundesminister der Justiz 7375 B, 7376 A Wittrock (SPD) 7375 D, 7376 A 18. zurückgestellt 7376 B 19. Frage des Abg. Maier (Freiburg) (SPD) betr. Verhandlungen mit der Schweiz über die soziale und wirtschaftliche Sicherung der Gemeinde Büsingen: Dr. h. c. Blücher, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit 7376 B, C Maier (Freiburg) (SPD) 7376 C 20. Frage des Abg. Maier (Freiburg) (SPD) betr. deutsch-schweizerisches Grenzgängerproblem: Storch, Bundesminister für Arbeit . 7376 C, 7377 B Maier (Freiburg) (SPD) 7377 B 21. Frage des Abg. Dr. Menzel (SPD) betr. Zusammenarbeit mit dem Universitätswohnungsamt in Bonn bei der Vermittlung von Wohnraum für Bedienstete des Bundesministeriums für Verteidigung: Blank, Bundesminister für Verteidigung 7377 C, 7378 B Dr. Menzel (SPD) 7378 B 22. und 23 zurückgestellt 7378 C Nächste Fragestunde 7378 C Zweite Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 5, 601, 722); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 (neu) der Geschäftsordnung (Drucksache 2279 [neu]) in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (Drucksachen 2270, zu 2270, Umdrucke 572, 577 bis 580, 582 bis 592) . . 7378 C, 7379 A Vizepräsident Dr. Schmid 7378 C Unterbrechung der Sitzung . 7379 A Hilbert (CDU/CSU), Berichterstatter 7379 B Dr. Brönner (CDU/CSU): als Berichterstatter 7379 C Schriftlicher Bericht 7447 D als Abgeordneter 7407 C Unterbrechung der Sitzung . 7383 A Frau Heise (SPD) . . 7383 B, 7394 C, 7404 C, 7419 D Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau. . .7385 C, 7393 C, 7396 D, 7401 D, 7404 D, 7411 C, 7416 D, 7420 B, 7431 C, 7432 D, 7434 D, 7435 C, 7436 C, 7438 D, 7441 D, 7444 D Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . 7387 C, 7411 B Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) . 7388 D, 7390 B, 7409 A Jacobi (SPD). . . 7389 C, 7390 B, 7400 B, 7406 D, 7411 D, 7414 D, 7415 D Hauffe (SPD) .. . . 7390 C, 7398 D, 7399 C, 7405. A, 7413 A, 7421 B, 7422 B Dr. Will (FDP) . . . 7390 D, 7410 B, 7413 D Stierle (SPD): zur Sache. . . . 7391 B, 7392 D, 7398 C, 7410 D, 74.12 A, 7420 D, 7424 A, C, 7425 A, 7426 B, 7428 A zur Geschäftsordnung 7419 A Dr. Hesberg (CDU/CSU) .' . 7394 B, 7397 D, 7413 B, 7417 C, 7425 B, 7426 A, 7427 A, B Putzig (SPD) . . . 7395 B, 7428 C, 7432 C, D Leukert (CDU/CSU) . 7397 B, 7405 A, 7428 B Reitz (SPD) . 7397 C, 7423 A, 7425 D, 7435 D Lücke (CDU/CSU): zur Sache . . . . 7399 B, 7406 C, 7411 C, 7414 C, 7422 C zur Geschäftsordnung 7419 B Engell (GB/BHE) . . 7403 C, 7417 B, 7438 D Dr. Vogel (CDU/CSU) 7404 A, B Schoettle (SPD) 7406 B Kunz (Schwalbach) (GB/BHE) . . 7408 C Körner (DA) . . . . 7409 C, 7410 C, 7442 D Frau Braucksiepe (CDU/CSU) 7409 D, 7413 C Stiller (CDU/CSU) 7423 C von Bodelschwingh (CDU/CSU) . 7424 B Könen (Düsseldorf) (SPD) 7427 B Kunze (Bethel) (CDU/CSU) . 7427 D, 7433 D, 7435 A Graaff (Elze) (FDP) 7433 B Geiger (Aalen) (SPD) 7438 A Koenen (Lippstadt) (SPD) . . 7439 B, 7441 A Dr. Eckhardt (CDU/CSU) 7442 B Seuffert (SPD) 7443 A Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) 7443 C Miller (CDU/CSU) 7446 A Abstimmungen . . 7392 C, 7394 D, 7395 A, 7397 B, 7398 D, 7399 D, 7407 D, 7409 D, 7410D, 7412 C, 7415 A, 7419 C, 7421 C, 7422 D, 7423 D, 7424 D, 7425 C, 7426 B, 7427 C, D, 7428 C, 7432 D, 7434 B, 7435 C, 7437A, B, 7439 A, 7441 B, 7443 A, 7444 D, 7445 A, 7446 A Namentliche Abstimmungen . . 7385 C, 7392 C, 7394 D, 7406 D, 7407 C, 7437 A, B, 7470 Nächste Sitzung 7447 C Berichtigung zum Stenographischen Bericht der 140. Sitzung 7447 A Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten . 7447 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (zu Drucksache 2270) 7447 D Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 572) 7461 B Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Wohnungs- bau- und Familienheimgesetzes (Um- druck 577) 7461 C Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP, DA zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 578) . . 7464 A Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Woh- nungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 579) 7465 B Anlage 7: Änderungsantrag der Abg. Miller u. Gen. zum Entwurf eines Wohnungsbau-und Familienheimgesetzes (Umdruck 580) 7465 D Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 582) 7466 A Anlage 9: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, GB/BHE, DP zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 583) . . . . 7466 B Anlage 10: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zum Entwurf eines Wohnungsbau-und Familienheimgesetzes (Umdruck 584) 7467 A Anlage 11: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 585) 7467 C Anlage 12: Änderungsantrag der Fraktion der DP zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 586) . . 7467 D Anlage 13: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 587) 7468 A Anlage 14: Änderungsantrag der Abg. Lücke u. Gen. zum Entwurf eines Wohnungs-b au- und Familienheimgesetzes (Umdruck 588) 7468 B Anlage 15: Änderungsantrag der Abg. Seidl (Dorfen) u. Gen. zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 589) 7468 C Anlage 16: Änderungsantrag der Abg. Lotze, Dr. Zimmermann u. Gen. zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 590) 7469 A Anlage 17: Änderungsantrag der Abg. Dr Vogel, Niederalt u. Gen. zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 591) 7469 B Anlage 18: Änderungsantrag der Fraktion der DA zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 592) . 7469 D Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen über die Änderungsanträge der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes 1. zu § 1 (Umdruck 577, Ziffer 1) mit der Maßgabe der Ersetzung des dritten Satzes des Abs. 2 durch Satz 2 des Abs. 2 des § 1 der Ausschußbeschlüsse (Drucksache 2270), 2. zu § 18 (Umdruck 577 Ziffer 8), 3. zu § 73 (Umdruck 577 Ziffer 27) . . . 7470 Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Berichtigung zum Stenographischen Bericht der 140. Sitzung Seite 7239 B Zeile 15 von unten ist statt „24 %" zu lesen: 2,4 %. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen b) Urlaubsanträge Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Peters 15.7. Meitmann 15.7. Neuburger 31.5. D. Dr. Gerstenmaier 12.5. Frau Kalinke 10.5. Dr. Moerchel 10.5. Frau Niggemeyer 10.5. Rehs 10.5. Dewald 9.5. Karpf 9.5. 011enhauer 8.5. Dr. Orth 6.5. Albers 5.5. Frau Albertz 5.5. Dr. Franz 5.5. Dr. Greve 5.5. Klingelhöfer 5.5. Dr. Köhler 5.5. Lemmer 5.5. Lenz (Brühl) 5.5. Dr. Maier (Stuttgart) 5.5. Morgenthaler 5.5. Pelster 5.5. Schneider (Hamburg) 5.5. Sträter 5.5. Bender 4.5. Brandt (Berlin) 4.5. Dr. Keller 4.5. Dr. Strosche 4.5. Birkelbach 3.5. Elsner 3.5. Frühwald 3.5. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 3.5. Mattick 3.5. Dr. Mocker 3.5. Niederalt 3.5. Rasch 3.5. Schloß 3.5. Srock 3.5. Frau Welter (Aachen) 3.5. Dr. Welskop 3.5. Abgeordnete bis einschließlich Dr. Starke 31.7. Blachstein 30.6. Gedat 30. . Dr. Atzenroth 16.6. Dr. Brühler 16.6. Dr. Hellwig 16.6. Runge 16.6. Altmaier 2.6. Jahn (Frankfurt) 2.6. Müller-Hermann 2.6. Kahn 1.6. Dr. Bartram 31. . Frau Dr. Steinbiß 19.5. Frau Friese-Korn 12.5. Moll 12.5. Pusch 12.5. Anlage 2 zu Drucksache 2270 (Vgl. S. 7379 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (32. Ausschuß) über den von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung von Familienheimen (Zweites Wohnungsbaugesetz) (Drucksache 5) über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz)(Drucksache 601) und über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Drucksache 722). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Brönner I. Der Werdegang der Vorlage Die erste Anregung zur verstärkten Förderung des sozialen Wohnungsbaues mit Eigentumsmaßnahmen und für kinderreiche Familien gab die CDU/CSU-Fraktion mit ihrem Antrag - Drucksache 1705 - schon am 13. Dezember 1950. Der Bundestag hat nach diesem Antrag den folgenden Beschluß einstimmig gefaßt: „Die Bundesregierung wird ersucht, die für den sozialen Wohnungsbau bestimmten Bundesmittel (Dr. Brönner) mit der Auflage zu verteilen, daß ein angemessener Anteil dieser Mittel von den Ländern zum Bau von Eigenheimen und Kleinsiedlungen sowie von Wohnungen für kinderreiche Familien Verwendung finden muß." Die Bundesregierung und die Fraktionen des Bundestags waren sich darüber klar, daß nach den Erfahrungen mit dem Ersten Wohnungsbaugesetz Ergänzungen und Änderungen des Gesetzes notwendig sein werden. Es sind daher im Jahre 1952 der Reihe nach drei Gesetzentwürfe eingebracht worden: von der SPD-Fraktion am 9. September 1952 (Drucksache Nr. 3676), von der Bundesregierung am 23. Oktober 1952 (Drucksache Nr. 3946), von der CDU/CSU-Fraktion mit dem Entwurf zur Schaffung von Familienheimen am 20. November 1952 (Drucksache Nr. 3868). Diese drei Gesetzentwürfe sind in der 245. Sitzung des Bundestags am 31. Januar 1953 an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und mitberatend an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht überwiesen worden. Um nun die dringendsten Lücken des Ersten Wohnungsbaugesetzes noch in der ersten Wahlperiode zu schließen, hat der Ausschuß zu Beginn seiner Beratung beschlossen, in die Beratung des Regierungsentwurfs und des SPD-Entwurfs einzutreten und die Behandlung des CDU/CSU-Entwurfs zurückzustellen. In der 282. Sitzung des Bundestags am 29. Juli 1953 in Köln wurde dann eine Novelle zum Ersten Wohnungsbaugesetz beschlossen. In diese Novelle wurden wesentliche Maßnahmen zur verstärkten Bildung von Einzeleigentum bereits eingebaut. Zu Beginn der zweiten Wahlperiode haben die Abgeordneten Lücke, Dr. von Brentano und die CDU/CSU-Fraktion am 5. Oktober 1953 den gleichen Gesetzentwurf über ein Familienheimgesetz eingebracht, der die Drucksachennummer 5 erhielt. Dieser Gesetzentwurf umfaßte nur 24 Paragraphen. Er sollte keine Novelle zum Ersten Wohnungsbaugesetz sein, sondern ein eigenes Zweites Wohnungsbaugesetz zur besonderen Förderung des Baues von Familienheimen. Der Antrag wurde in erster Lesung am 14. Januar 1954 beraten und vom Bundestag an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und mitberatend an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht überwiesen. In dieser Zeit hat auch das Wohnungsbauministerium den Entwurf einer Novelle zum Ersten Wohnungsbaugesetz erarbeitet. Die Bundesregierung hat darauf diesen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) verabschiedet. Der Bundesrat hat in seiner 123. Sitzung am 21. Mai 1954 dazu Stellung genommen. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf mit Datum vom 16. Juni 1954 als Drucksache 601 an den Bundestag weitergeleitet. In der 36. Sitzung am 25. Juni 1954 kam der Entwurf zur ersten Lesung im Bundestag. Der Herr Wohnungsbauminister Dr. Preusker hatte eine schriftliche Begründung eingereicht, die dem stenographischen Bericht der Beratung angeschlossen wurde. Zu einer Aussprache über den Gesetzentwurf kam es nicht. Er wurde dem Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und mitberatend dem Ausschuß für Bau- und Bodenrecht überwiesen. Um diese Zeit hat auch die SPD-Fraktion einen Entwurf eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes als Drucksache 722 mit Datum vom 13. Juli 1954 eingebracht. Er wurde in der 148. Sitzung des Bundestages am 14. Oktober 1954 in erster Lesung beraten. Nach einer lebhaften Aussprache ist der Gesetzentwurf federführend an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und mitberatend an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht überwiesen worden. II. Der wesentliche Inhalt der drei Gesetzentwürfe 1. Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion, Drucksache 5 Er ist abgestellt auf die besondere Förderung des Baues von Familienheimen in der Form von Kleinsiedlungen oder Eigenheimen und auf die Schaffung von größeren Wohnungen für kinderreiche Familien. Die öffentlichen Mittel sollen überwiegend zur Schaffung von Familienheimen verwendet werden. Als Bewerber für Familienheime sind nur die Bezieher kleiner Einkommen zugelassen. Daneben werden Kaufeigenheime gefördert. Die Höhe der öffentlichen Darlehen sollen nach Quadratmetern berechnet werden, die für die Zahl der unterzubringenden Familienmitglieder notwendig sind. Die Gesamtbelastung aus dem Familienheim soll im Hinblick auf das Einkommen tragbar sein. Die Grundsteuerfreiheit soll auch für größere Familienheime gewährt werden. Auch im Rahmen des Ersten Wohnungsbaugesetzes erstellte Familienheime sollen die Vorteile der neuen Familienheime erhalten. 2. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 601 Er sollte eine Novelle zum Ersten Wohnungsbaugesetz sein und es ergänzen im Sinne des CDU/ CSU-Entwurfs. Beim Neubau von Wohnungen sollen Eigenheime, Kleinsiedlungen, Kauf eigenheime und Wohnungseigentum mit Vorrang vor Mietwohnungen gefördert werden. Der Bund stellt jährlich 500 Millionen DM den Ländern zur Verfügung. Vom Rechnungsjahr 1958 ab wird der Betrag jährlich um 50 Millionen DM verringert. Für die Wohnungsbauprämien stellt der Bund 60 Millionen DM zur Verfügung. Die Gemeinden haben bevorzugt Bauland für Eigentumsbauten bereitzustellen. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung öffentlicher Mittel besteht, wenn für ein Familienheim mindestens 30 v. H. der Gesamtkosten als Eigenleistung aufgebracht werden. Das öffentliche Baudarlehen ist in diesem Falle mit Vorrang vor anderen Anträgen zu bewilligen. Ebenso ist ein Familienzusatzdarlehen für das dritte und jedes weitere Kind in Höhe von 750 DM zu gewähren. Der Wiederaufbau von kriegszerstörten Wohnungen hat Vorrang vor dem Neubau von Familienheimen. Die Höchstbeträge für öffentliche Darlehen setzen die obersten Landesbehörden fest. Dabei soll von einem Grundbetrag für eine mittlere Wohnung ausgegangen werden. Je nach der Wohnfläche sollen Zuschläge oder Abzüge gemacht werden. Die Höchstsätze für Eigentumsmaßnahmen sollen höher sein als die für Mietwohnungen. Bauvorhaben mit erheblichem Einsatz von Selbsthilfe sollen bevorzugt finanziert werden. Für die Vor- und Zwischenfinanzierung von Eigentumswohnungen stellt der Bund 50 Millionen DM der Deutschen Bau-und Bodenbank AG als Darlehen zur Verfügung. Bei außerplanmäßigen Tilgungen soll für eine Tilgung von 100 DM eine Prämie von 25 bis 35 v. H. (Dr. Brönner) genehmigt werden als Abzug von der Restschuld. Diese Prämie soll bis zu 400 DM in Jahr betragen können. Für die Bevölkerungsschichten mit geringem Einkommen sollen von den Ländern Wohnungen mit verbilligter Miete nach ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung geschaffen werden. Als Miete darf höchstens die Kostenmiete erhoben werden. Dem Gesetzentwurf hat die Bundesregierung eine ausführliche Begründung beigegeben. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf zahlreiche Änderungsvorschläge gemacht, unter denen die folgenden besonders beachtlich sind: Den Rechtsanspruch auf ein öffentliches Darlehen bei 30 v. H. Eigenleistung wie auch die Einführung eines Bewilligungsvorbescheids mit der Bewilligung in der zeitlichen Reihenfolge will er vollständig gestrichen haben. In der Begründung dazu wird ausgeführt: „Der Inhalt des § 30 c ist aus wirtschaftspolitischen, wohnungspolitischen und vor allem sozialpolitischen Gründen untragbar. Ein Rechtsanspruch in der vorgesehenen Weise würde eine planvolle systematische Wohnungsbauförderung unmöglich machen und die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nicht mehr nach den vorstehenden Gesichtspunkten ausrichten. Zur Bereitstellung der 30 %igen Eigenleistung werden in der Regel auch nicht die wirtschaftlich schwächeren Personenkreise in der Lage sein, für deren Wohnraumversorgung die öffentlichen Mittel in erster Linie dienen sollen, sondern würden im Gegenteil gerade diejenigen bevorzugt werden, die erfahrungsgemäß in der Lage sind, ihr Eigen- heim auch ohne Inanspruchnahme der öffentlichen Mittel zu finanzieren." Die Prämien für außerplanmäßige Tilgungen sollen zu Lasten des Bundes gehen. Zu den Problemen des Mietwohnungsbaues und der Mieten für Bevölkerungsschichten mit geringem Einkommen wie auch zur Frage der Kostenmiete hat der Bundesrat beschlossen, er könne wegen der Kürze der ihm zur Verfügung stehenden Zeit im ersten Durchgang nicht Stellung nehmen. Den Genehmigungsvorbehalt für den Wohnungstausch will der Bundesrat aufrechterhalten wissen. Die Sparbeträge und Wohnungsbauprämien sollen auch zur Erlangung einer Mietwohnung verwendet werden können. Zu diesen und den weiteren Vorschlägen des Bundesrats hat die Bundesregierung in der Drucksache 601, Anlage 3, Stellung genommen. Sie hat vor allem den Rechtsanspruch auf öffentliche Darlehen bei 30 %iger Eigenleistung aufrechterhalten. Sie sagt dazu auf Seite 44: „Dem Vorschlage des Bundesrates, diese Vorschrift zu streichen, kann keinesfalls zugestimmt werden. Die Vorschrift stellt ein Kernstück der vorliegenden Novelle zum Ersten Wohnungsbaugesetz dar. Durch sie soll ein entscheidender Anreiz dafür geschaffen werden, daß Bauwillige, die sich ein Familienheim bauen wollen, planmäßige Sparbeträge zurücklegen. Der Entwurf begünstigt demgemäß nach § 11 a diese Sparer durch die Gewährung von Wohnungsbauprämien. Da sich der Sparvorgang jedoch in der Regel über eine Reihe von Jahren hinzieht, muß der Prämiensparer, wenn er sich schon für längere Zeit vertraglich binden soll, die Gewißheit haben, daß er nach Ansparung der erforderlichen Eigenleistung die öffentlichen Förderungsmittel erhält. Dies kann nur dadurch geschehen, daß ihm bei Erreichung des Eigenleistungsbetrages von 30 v. H. ein gesetzlich bestimmter Prioritätsanspruch auf Bewilligung der öffentlichen Mittel zuerkannt wird. Die Befürchtung des Bundesrates, daß durch die Vorschrift des § 30 c die Wohnraumversorgung der wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise gefährdet werden könnte, ist nicht zutreffend. Die vorliegende Vorschrift darf nur im Zusammenhang mit den Bestimmungen des § 36 beurteilt werden. Danach haben die obersten Landesbehörden sicherzustellen, daß ein angemessener Anteil der öffentlichen Mittel zum Bau von Wohnungen mit verbilligter Miete für Bevölkerungsschichten mit geringerem Einkommen eingesetzt wird." Die Übernahme der Tilgungsprämien lehnt die Bundesregierung ab. Der Wohnungstausch soll nicht mehr genehmigungspflichtig sein. Im übrigen hat die Bundesregierung zahlreichen Vorschlägen des Bundesrates zugestimmt. 3. Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, Drucksache 722 Er schlägt ein neues Zweites Wohnungsbaugesetz vor. Nach diesem Gesetzentwurf sollen für zwei Gruppen von Wohnungssuchenden Wohnungen gebaut und gefördert werden: die aus eigener Kraft dazu nicht imstande sind und die ihre Wohnungen unverschuldet verloren haben. Eigentumswohnungen sind im Rahmen des Bedarfs zu fördern. Unter dem Gesichtspunkt des Einkommens werden dem Range nach drei Gruppen unterschieden a) mit niederem Einkommen bis zu 4800 DM im Jahr (sozialer Wohnungsbau), b) mit mittlerem Einkommen bis zur Versicherungspflichtgrenze der Angestellten mit zur Zeit 9000 DM Einkommen im Jahr (teilgeförderter Wohnungsbau), c) steuerbegünstigter und freifinanzierter Wohnungsbau für Einkommensbezieher über 9000 DM im Jahr. Für jeden Familienangehörigen im Haushalt bleibt ein Einkommensbetrag von 840 DM unberücksichtigt. Von 1955 bis Ende 1958 sollen jährlich mindestens 300 000 Wohnungen für Bevölkerungskreise mit niederem Einkommen gebaut werden, für Kreise mit mittlerem Einkommen mindestens 100 000 Wohnungen. Einen Rechtsanspruch auf ein öffentliches Baudarlehen enthält der Gesetzentwurf auch, wenn sichergestellt ist, daß der Bauherr für ein Eigenheim oder eine Wohnung im Wohnungseigentum Eigenmittel in einer Höhe von mindestens 30 v. H. der Gesamtkosten des Bauvorhabens erbringt. Ihm ist auf Antrag ein öffentliches Baudarlehen von 90 DM je qm Wohnfläche mit Vorrang vor anderen Bauherren zu bewilligen, wenn die Voraussetzungen für eine öffentliche Förderung des Bauvorhabens im übrigen erfüllt sind. Die Wohnungsgrößen sollen mindestens 45 und höchstens 80 qm betragen. Eine Überschreitung bis 100 qm ist für größere Familien und bei wirtschaftlich notwendigem Grundriß gestattet. Für den sozialen Wohnungsbau und für Kleinsiedlungen sind Mindestausstattungen vorgeschrieben. Die Mieten sind von den Bewilligungsstellen festzusetzen nach den Richtsätzen, die von den Lan- (Dr. Bremner) desregierungen aufgestellt werden und sich zwischen 0,80 DM und 1,10 DM je qm und Monat bewegen sollen. Wenn die Richtsatzmieten nicht aufgebracht werden können, sind Mietbeihilfen zu gewähren. Öffentliche Darlehen sind im sozialen Wohnungsbau bis zu 90 v. H. der Gesamtherstellungskosten zu gewähren abzüglich der Kapitalmarkt- und Restfinanzierungsmittel, und zwar zinslos und mit 1 v. H. Tilgung im Jahr. Verlorene Baukostenzuschüsse oder Mieterdarlehen dürfen nicht angenommen werden. Im teilgeförderten Wohnungsbau soll die Wohnung mindestens 45 und höchstens 120 qm groß sein, in Ausnahmefällen 150 qm. Eigenheime, Kaufeigenheime, Vorratseigenheime, Wohnungseigentum und Dauerwohnrecht sind im teilgeförderten Wohnungsbau bevorzugt zu fördern. Bei diesem Wohnungsbau darf nur die Kostenmiete erhoben werden. Öffentliche Mittel werden bis zur Höhe von 80 DM je qm Wohnfläche gegeben, bei Eigenheimen und Wohnungseigentum bis zu 90 DM. Die öffentlichen Mittel sind mit 2 v. H. zu verzinsen und mit 1 v. H. zu tilgen. Mieterdarlehen sind im teilgeförderten Wohnungsbau gestattet. Die Grundsteuervergünstigung soll wie bisher aufrechterhalten bleiben. An öffentlichen Mitteln sollen 1955 bis 1958 jährlich 700 Millionen DM zur Verfügung gestellt werden, dazu die ganzen Beträge für die Wohnungsbauprämien und jährlich 50 Millionen zur Vor- und Zwischenfinanzierung von Eigenleistungen bei der Errichtung von Eigenheimen und Kleinsiedlungen. An Bürgschaften soll die Bundesregierung für den sozialen und teilgeförderten Wohnungsbau und für städtebauliche Maßnahmen bis zu 500 Millionen DM übernehmen. III. Die Beratung in den Ausschüssen 1. Beratung in den Ausschüssen für Wohnungsbau und Bau- und Bodenrecht Der mitberatende Ausschuß für Bau- und Bodenrecht hat an der Beratung laufend teilgenommen. Seit etwa drei Jahren sind bei dem Ausschuß und seinen Mitgliedern überaus zahlreiche Eingaben von Verbänden und Organisationen eingegangen, insbesondere vom Deutschen Volksheimstättenwerk, vom Gesamtverband gemeinnütziger Wohnungsunternehmen, vom Deutschen Städtetag, vom Deutschen Gemeindetag, vom Deutschen Landkreistag, vom Zentralverband der deutschen Hausund Grundbesitzer, vom Ausschuß für Wohnungs-und Siedlungswesen in Essen und von Familienverbänden. Aus den oben angeführten drei Gesetzentwürfen und den vielen Eingaben mußte nun eine einheitliche Ausschuß-Vorlage erarbeitet werden. Das war eine überaus schwierige Aufgabe. Der Beratung in den beiden Ausschüssen wurde die Regierungsvorlage zugrunde gelegt. Nach der ersten Lesung stellte das Bundeswohnungsbauministerium eine Übersicht über die Ergebnisse der ersten Lesung mit den notwendigen Erläuterungen zusammen. An Hand dieser Vorlage fand eine zweite Lesung statt. Während dieser Beratung gab es eine Fülle von Einzelanträgen, etwa 90, die vornehmlich von der CDU/CSU-Fraktion gestellt wurden, und weitere Anträge von Mitgliedern der Koalitions-Fraktionen, während die SPD ihre Anträge für die dritte Lesung vorbehielt. Am Schluß der zweiten Lesung kamen die Ausschüsse zu dem einmutigen Beschluß, ein neu es Gesetz zu schaffen, also keine Novelle zum Ersten Wohnungsbaugesetz. Der Redaktionsausschuß unter dem Vorsitz des Abgeordneten Dr. Hesberg erhielt den Auftrag, das Gesetz systematisch und übersichtlich zu gestalten. Bei den Beratungen haben neben den Vertretern aus den verschiedenen Ministerien fast immer auch Mitglieder des Wohnungsbauausschusses des Bundesrates teilgenommen. Am 12. Januar 1956 fand eine gemeinsame Besprechung zwischen Mitgliedern des Bundestagsausschusses und Mitgliedern des Bundesrates statt. Diese dauernde Fühlungnahme mit dem Bundesrat ist geschehen mit dem Ziel, den Gesetzentwurf wenn eben möglich nicht in den Vermittlungsausschuß kommen zu lassen. Im Verlauf der Beratungen wurde auch beschlossen, bestimmte Stoffgebiete von drei Unterausschüssen bearbeiten zu lassen. Dies ist geschehen in den Unterausschüssen für Kommunale Fragen unter dem Vorsitz des Abgeordneten Dr. Will, für Fragen der Kleinsiedlung unter dem Vorsitz des Abgeordneten Stierle und für Fragen der Anbietungspflicht unter dem Vorsitz des Abgeordneten Lücke. Die Ergebnisse dieser Beratungen wurden in den Gesetzentwurf eingearbeitet. 2. Beratung in den mitberatenden Ausschüssen Auf Antrag hat der Ältestenrat beschlossen, daß der Haushaltsausschuß und der Lastenausgleichsausschuß zur Mitberatung eingeschaltet werden. a) Die Stellungnahme des Haushaltsausschusses Er hat zunächst zur Beratung des § 98 Abs. 4 den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen gehört. Darauf hat er zu diesem und zu anderen Paragraphen die folgenden Vorschläge gemacht: 1. § 19 Abs. 3 Satz 2 soll die folgende Fassung erhalten: „Soweit die Länder Mittel zinsverbilligt oder zinslos einsetzen, darf der Bund für diese Mittel keinen höheren Vomhundertsatz an Zinsen verlangen als 0,5 v. H." 2. § 20 Abs. 1 soll wie folgt gefaßt werden: „(1) In welchem Umfang die Rückflüsse (Rückzahlung der Darlehenssumme im ganzen oder in Teilen, Zinsen und Tilgungsbeträge) aus den Darlehen, die der Bund zur Förderung des Wohnungsbaues den Ländern oder sonstigen Darlehensnehmern gewährt hat und künftig gewährt, auf die von dem Bund zur Förderung von Maßnahmen zugunsten des sozialen Wohnungsbaues bereitzustellenden Mittel anzurechnen sind, regelt das Haushaltsgesetz." 3. Im § 18 Abs. 2 sind die Worte „§ 20 und" zu streichen. 4. § 98 Abs. 4 wird empfohlen wie folgt zu fassen: „(4) Sonstige öffentlich geförderte Familienheime, die für Wohnungssuchende mit geringem Einkommen bestimmt sind, erhalten die gleichen Gebührenvergünstigungen wie die Kleinsiedlung. Die Gebührenvergünstigung ist nicht davon abhängig, daß ein Träger oder ein Betreuer eingeschaltet wird. Sie ist ohne weitere Nachprüfung zu gewähren, wenn das Vorliegen der Voraussetzungen durch eine Bescheinigung der (Dr. Brönner) Stelle, welche die öffentlichen Mittel bewilligt (Bewilligungsstelle), nachgewiesen wird." Am 11. April 1956 haben die Ausschüsse für Wohnungsbau und für Bau- und Bodenrecht über diese Vorschläge beraten. Nach einer eingehenden Aussprache wurden alle Vorschläge des Haushaltsausschusses einstimmig mit der folgenden Begründung abgelehnt. Zu 1 Der Abs. 3 in § 19 soll sicherstellen, daß der Bund von den Ländern keinen höheren Zins für seine Darlehen verlangen kann, als die Länder selbst von den letzten Darlehensnehmern erhalten. Der Vorschlag des Haushaltsausschusses trägt diesem Grundsatz nicht Rechnung. Zu 2 Nach der einheitlichen Auffassung der beiden Ausschüsse sind a 11e Rückflüsse an den Bund laufend zur Förderung von Maßnahmen zugunsten des sozialen Wohnungsbaues zu verwenden. Für eine kontinuierliche Wohnungsbaupolitik ist diese Regelung unerläßlich. Sie bedeutet auch eine Vereinfachung der Verwaltung gegenüber dem Vorschlag des Haushaltsausschusses und war schon bisher geltendes Recht. Zu 3 Die Streichung der Bezugnahme auf § 20 in dem § 18 Abs. 2 würde bewirken, daß die Rückflüsse an den Bund auf die von ihm zur Verfügung zu stellenden Wohnungsbaumittel angerechnet werden müssen. Dadurch würden die Wohnungsbaumittel entsprechend verringert werden, was die Ausschüsse unter keinen Umständen billigen können. Zu 4 In dem Vorschlag des Haushaltsausschusses wird die Umsatzsteuerrückvergütung nach § 98 Abs. 4 abgelehnt. In dieser Vorschrift handelt es sich nur um Bauherren von Familienheimen und unter ihnen nur um solche mit geringem Einkommen nach § 27. Daher ist der Kreis der Begünstigten außerordentlich eng begrenzt. Die Annahme des Vorschlags würde auch dem Ziel des Gesetzes, den Bau von Familienheimen zu begünstigen, nicht entsprechen. b) Die Stellungnahme des Lastenausgleichsausschusses Er hat schon während der Ausschußberatungen eine Reihe von Vorschlägen gemacht, die in die Vorlage eingearbeitet wurden. Nachdem die endgültige Fassung des Entwurfs vorlag, hat er noch Abänderungsvorschläge zu den §§ 51, 70, 71, 72, 74, 76, 80, 90, 118 und 123 gemacht. Die Ausschüsse für Wohnungsbau und Bau- und Bodenrecht haben am 11. April 1956 über die Vorschläge beraten und beschlossen, ihnen durch interfraktionelle Anträge bei der Beratung im Plenum Rechnung zu tragen. IV. Die Vorschriften im einzelnen Vorbemerkung Die Herkunft der Vorschriften bzw. der Anträge wird in dem Bericht nur selten angeführt. Sie ergibt sich im wesentlichen aus dem Inhalt der drei Gesetzentwürfe, die unter Abschnitt II behandelt sind. Die Anträge der Opposition sind besonders dann erwähnt, wenn es sich um wichtigere Fragen handelt. Das Ergebnis der Abstimmung ist nur bei ( bedeutsameren Paragraphen angegeben. Zu §1 § 1 wiederholt in Abs. 1 die schon in § 1 des Ersten Wohnungsbaugesetzes ausgesprochene Zielsetzung, daß die Förderung des Wohnungsbaues, insbesondere des sozialen Wohnungsbaues, eine vordringliche Aufgabe der öffentlichen Hand — des Bundes, der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände — ist. Mit der wörtlichen Übernahme dieser Bestimmung in das Zweite Wohnungsbaugesetz wird zum Ausdruck gebracht, daß durch dieses Gesetz die Wohnungsbauförderung als öffentliche Aufgabe kontinuierlich fortgesetzt werden soll. Dies wird auch in Abs. 5 deutlich, der im Anschluß an das im Ersten Wohnungsbaugesetz aufgestellte Wohnungsbauprogramm für 1951 bis 1956 nunmehr für die Jahre 1957 bis 1962 die Schaffung von möglichst 1,8 Mio Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues fordert. Die Absätze 2 und 3 enthalten darüber hinaus in programmatischer Form die besondere Zielsetzung des Gesetzes, deren Kernpunkt in der verstärkten Förderung von Eigentumsmaßnahmen, insbesondere von Familienheimen mit familiengerechten Wohnungen liegt. Der bereits im SPD-Entwurf enthaltene Gedanke, den Wiederaufbau in kriegszerstörten Gemeinden bevorzugt zu fördern, ist im Abs. 3 aufgenommen. Der Antrag der SPD-Fraktion, in § 1 eine Bindung von 75 v. H. der öffentlichen Mittel für die Förderung des Wohnungsbaues zugunsten der Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen festzulegen, fand keine Ausschußmehrheit, da die Sicherstellung der Wohnraumversorgung dieser Bevölkerungskreise in § 27 geregelt ist. Zu §2 In Abs. 2 werden die verschiedenen Arten des Wohnungsbaues aufgezählt. Diese Aufzählung enthält keine Rangfolge. Zu §3 Diese Vorschrift zählt die verschiedenen Maßnahmen zur Wohnungsbauförderung auf. Sie entspricht § 2 des Ersten Wohnungsbaugesetzes, ist jedoch entsprechend dem umfangreicheren sachlichen Gehalt des neuen Gesetzes erweitert. In Abs. 1 Buchstabe k wollte die SPD-Fraktion die Auflockerung der Mietpreisbildung gestrichen haben. Der Antrag wurde abgelehnt, da die Koalition eine solche Auflockerung im Anschluß an das Bundesmietengesetz für richtig hält. Zu §4 Da der ursprüngliche Plan, den Gesetzentwurf in der Form einer Novelle zum Ersten Wohnungsbaugesetz zu erlassen, aufgegeben worden ist und statt dessen ein neues Zweites Wohnungsbaugesetz geschaffen wurde, ist die Vorschrift notwendig geworden, die beiden Gesetze nach ihrem zeitlichen Geltungsbereich voneinander abzugrenzen, da das Erste Wohnungsbaugesetz nicht aufgehoben wird. Als Datum des Inkrafttretens des vorliegenden Gesetzes ist in § 125 der 1. Juli 1956 festgelegt worden, während die Vorschriften des Gesetzes, die den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau betreffen, grundsätzlich erst nach dem 30. September 1956 voll wirksam werden. Das schließt nicht aus, daß eine Reihe von Vorschriften dieses Gesetzes bereits mit dem 1. Juli 1956 auch im Bereich des sozialen Wohnungsbaues anzuwenden sind. So (Dr. Brönner) sind z. B. die zuständigen Stellen nach § 49 verpflichtet, Anträge auf Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von Familienheimen ab 1. Juli 1956 anzunehmen, zu bearbeiten und zu bescheiden. Beim öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau kommt es im übrigen auf den Zeitpunkt der Bewilligung der öffentlichen Mittel an. Um aber andererseits diejenigen Bauherren, die bereits vor dem 30. September 1956 Anträge auf Bewilligung öffentlicher Mittel gestellt haben, auch in den Genuß der stärkeren Förderung dieses Gesetzes kommen zu lassen, ist in Abs. 2 bestimmt, daß sie eine Zurückstellung der Entscheidung über ihren Antrag bis nach dem 30. September 1956 verlangen können. Im steuerbegünstigten und freifinanzierten Wohnungsbau kommt es auf den Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit nach dem 30. Juni 1956 an. Mit dieser Hinausschiebung der Anwendung der Vorschriften über den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau auf den 30. September 1956 soll den Ländern die Möglichkeit gegeben werden, nach dem Inkrafttreten des Gesetzes, vom 1. Juli 1956 bis zum 30. September 1956 die nötigen Ausführungsbestimmungen treffen zu können. Zu §5 Diese Vorschrift bringt die Begriffsbestimmungen für die öffentlich geförderten, die steuerbegünstigten und die frei finanzierten Wohnungen. Gegenüber der bisherigen Regelung können im öffentlich geförderten Wohnungsbau jetzt auch öffentliche Mittel als Darlehen oder Zuschüsse zur Dekkung der laufenden Aufwendungen gegeben werden. Zu § 6 Der Begriff der öffentlichen Mittel ist gegenüber der bisherigen Fassung erweitert, indem aus Gründen der Klarstellung auch die Wohnraumhilfemittel des Lastenausgleichsfonds ausdrücklich einbezogen sind. Der Antrag der SPD-Fraktion, neben den Rückflüssen aus den öffentlichen Baudarlehen des Bundes auch die der Länder und Gemeinden einzubeziehen, fand dagegen nicht die Mehrheit des Ausschusses, weil eine solche Vorschrift in das Haushaltsrecht der Länder und Gemeinden eingreifen würde. Zur Klarstellung bisher aufgetretener Zweifelsfragen ist auf Anregung des Unterausschusses Kommunale Fragen in Abs. 2 die Vorschrift des Buchstaben d eingefügt worden. Abs. 3 soll sicherstellen, daß auch sonstige Haushaltsmittel, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht als öffentliche Mittel im Sinne des Abs. 1 gelten, in der Regel nur für Wohnungen verwendet werden, die für den Personenkreis des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues bestimmt sind und den Vorschriften über die Mindestausstattung entsprechen. Zu §7 Die Begriffsbestimmung des Familienheims, die für das Gesetz von besonderer Bedeutung ist, geht in ihrem Kern auf die Definition des CDU/CSU-Entwurfs zurück. Sie stellt auf die Zweckbestimmung des Wohngebäudes ab, nämlich der Familie und den Angehörigen als Heim zu dienen. Abs. 2 bestimmt, unter welchen Voraussetzungen die Eigenschaft eines Familienheims verloren geht. Der Antrag der SPD-Fraktion, die Zulässigkeit für eine gewerbliche oder berufliche Mitbenutzung auf ein Drittel der Wohnfläche des Gebäudes zu beschränken, fand nicht die Zustimmung des Ausschusses. Zu § 8 Die Begriffsbestimmung der „Angehörigen" macht eine Abgrenzung des Personenkreises notwendig. Sie lehnt sich dabei an die Regelung des § 10 des Steueranpassungsgesetzes an. Da im Gesetz die kinderreiche Familie wiederholt genannt wird, erschien auch eine diesbezügliche Begriffsbestimmung notwendig. Zu §§ 9 bis 11 Die in diesen Vorschriften gegebenen Begriffsbestimmungen für Eigenheime, Kaufeigenheime, Kleinsiedlungen und Einliegerwohnungen gehen von den in § 20 des Ersten Wohnungsbaugesetzes, enthaltenen Definitionen aus und verwerten dabei die bisherigen Erfahrungen aus der Praxis und der Rechtsprechung. Bei der Kleinsiedlung ist noch eine Aufgliederung in Eigensiedlungen und Trägerkleinsiedlungen vorgenommen worden, da dies für die unterschiedlichen Förderungsbestimmungen notwendig ist. Zu § 12 Aus systematischen Gründen und zur Verzahnung mit dem Wohnungseigentumsgesetz erschien auch eine Begriffsbestimmung für Eigentumswohnungen und Kaufeigentumswohnungen erforderlich. Zu § 13 Die Definition der Genossenschaftswohnung ist auf Antrag der SPD-Fraktion eingefügt worden. Zu § 14 Auch diese Bestimmung geht auf einen Antrag der SPD zurück. Zu § 15 Er definiert den Begriff des „Wohnheims". Pensionen und Hotels gelten z. B. nicht als Wohnheime. Zu §§ 16 und 17 Die in der Regierungsvorlage (§ 2 b) enthaltenen Begriffsbestimmungen für Wiederaufbau, Wiederherstellung, Ausbau und Erweiterung, die auf den Definitionen der Berechnungsverordnung beruhen, sind vom Ausschuß noch ergänzt und verbessert worden. Zu § 18 Der im Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellende Mindestbetrag von bisher 500 Millionen DM wird vom Etatjahr 1957 ab auf 700 Millionen DM erhöht. Diese Erhöhung geht auf die Bemühungen der Koalition zurück. Die bereits in der Regierungsvorlage vorgesehene Degression ab 1958 ist dementsprechend auf 70 Millionen DM jährlich festgesetzt worden. Die Forderung der SPD, in den Rechnungsjahren 1956 bis 1962 jährlich mindestens 1 Milliarde DM zur Verfügung zu stellen und die Degression fallen zu lassen, fand im Hinblick auf die Haushaltslage des Bundes keine Mehrheit. Zu § 19 Die Vorschrift behält das in § 16 des Ersten Wohnungsbaugesetzes festgelegte Verfahren bei der Verteilung der Bundesmittel an die Länder entsprechend der Regierungsvorlage bei. Jedoch soll bei der Verteilung dem Mehrbedarf angemessen Rechnung getragen werden, der sich bei der Sicherstellung des Vorranges zum Bau von Fami- (Dr. Brönner) lienheimen und der Familienzusatzdarlehen sowie des Vorranges zum Bau von Wohnungen für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen ergibt. Während der Bund bisher in der Bestimmung des Zinssatzes für die Schuldscheindarlehen frei war, ist auf Vorschlag des Bundesrates nunmehr seine Zinsforderung gegen das einzelne Land in Zukunft auf das effektive Zinsaufkommen des Landes abzustellen. Diese Regelung soll eine willkürliche Zinsforderung des Bundes gegenüber den Ländern verhindern. Zu § 20 Aus Gründen der Klarstellung sind auch die Rückflüsse an den Bund aus Kapitalbeteiligungen einbezogen worden (Abs. 3), was bisher nicht besonders geregelt war. Auf Vorschlag des Lastenausgleichsausschusses wurde jedoch beschlossen, daß die Kapitalbeteiligung des Ausgleichsfonds ausgenommen ist (Abs. 5 Satz 2). Die SPD-Fraktion hatte zunächst gewünscht, die Worte „von Maßnahmen zugunsten" im Abs. 1 als zu weitgehend zu streichen. Nach einer eingehenden Debatte wurde jedoch die Vorlage einstimmig angenommen. Zu § 21 Diese Vor- und Zwischenfinanzierung ist auf Familienheime des sozialen Wohnungsbaues beschränkt. Sie soll bei echtem Sparwillen und bei stabilem Einkommen besonders den Jungverheirateten gewährt werden. Auf Anregung des BMF hat der Ausschuß beschlossen, daß der bereitzustellende Betrag auch aus den Rückflußmitteln entnommen werden kann. Im Abs. 2 wurde eine Anregung der SPD auf Aufstockung dieses Betrags von 50 Millionen DM durch Kapitalmarktmittel berücksichtigt. Zu § 22 Diese Vorschrift entspricht unverändert dem § 15 des Ersten Wohnungsbaugesetzes. Zu § 23 Die in § 18 des Ersten Wohnungsbaugesetzes enthaltenen Sondervorschriften für Mittel des Ausgleichsfonds sind entsprechend der Regierungsvorlage unverändert übernommen worden. In Abs. 1 ist auf Wunsch des Lastenausgleichsausschusses lediglich eine Regelung hinsichtlich der Ansprüche des Ausgleichsfonds auf Rückzahlung der den Ländern gewährten Darlehen nach § 348 Abs. 2 LAG hinzugefügt worden. Zu § 24 Die Ermächtigung der Bundesregierung zur Übernahme von Bürgschaften und Gewährleistungen für den Wohnungsbau und die damit verbundenen städtebaulichen Maßnahmen sind von bisher 100 Millionen DM auf 500 Millionen DM erhöht worden. Der Wohnungsbau soll dadurch mehr Mittel des Kapitalmarktes als bisher für seine Finanzierung erhalten. Aus wirtschaftspolitischen Gründen wird die Übernahme von Bürgschaften und Gewährleistungen auch für den Bau gewerblicher Räume gestattet, wenn er im Zusammenhange mit dem Bau von Wohnungen geboten erscheint. Ein SPD-Antrag über die Begrenzung dieser Bürgschaften wurde bei der Neuformulierung teilweise berücksichtigt. Zu§ 25 Abs. 1 umreißt den Personenkreis, zu dessen Gunsten in der Regel die öffentlichen Mittel des sozialen Wohnungsbaues einzusetzen sind. Die allgemeine Einkommensgrenze der Wohnungsuchenden ist entsprechend der bisherigen Regelung aufrechterhalten und beträgt zur Zeit 9000 DM im Jahr zuzüglich der Zuschläge von 840 DM für jeden zur Familie des Wohnungsuchenden rechnenden und von ihm zu unterhaltenden Angehörigen. Einstimmig hat der Ausschuß beschlossen, für Schwerbeschädigte die Jahreseinkommensgrenze um weitere 840 DM zu erhöhen. Ein Antrag der SPD, die Worte „in der Regel" zu streichen, fand nicht die Zustimmung des Ausschusses, weil der Ausschuß in seiner Mehrheit durch diese Fassung eine elastischere Handhabung, insbesondere in Grenzfällen, gewahrt wissen wollte. Abs. 2 stellt den Begriff des Jahreseinkommens klar und bezieht ihn einheitlich auf § 2 des Einkommensteuergesetzes. Das letzte Jahreseinkommen kann nun ausnahmsweise sehr hoch oder sehr niedrig gewesen sein. Um eine gerechtere Entscheidung zu ermöglichen, hat der Ausschuß beschlossen, den durchschnittlichen Jahresbetrag der Einkünfte für die vorangegangenen drei Jahre als Jahreseinkommen im Sinne des Gesetzes zugrunde zu legen. Bei der Feststellung des Jahreseinkommens sind das Kindergeld und dem Kindergeld ähnliche Bezüge nicht anzurechnen, um Familien mit Kindern wegen ihrer höheren Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Zu § 26 Abs. 1 regelt die Grundsätze für die öffentliche Förderung und bestimmt die Rangfolge für den Einsatz der öffentlichen Mittel. Die vorgesehenen Grundsätze begünstigen die Schaffung von Wohnungen im Einzeleigentum, insbesondere von Familienheimen. Der Neubau von Familienheimen hat den Vorrang vor dem Neubau anderer Eigentums- oder Mietwohnungen; der Neubau von Eigentumswohnungen hat den Vorrang vor dem Neubau von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, d. h. von Mietwohnungen. Soweit eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes es erfordert, haben in Gemeinden mit Kriegszerstörungen der Wiederaufbau und die Wiederherstellung von Wohnraum den absoluten Vorrang vor dem Neubau, also auch den Vorrang vor dem Neubau von Familienheimen. Im Rahmen dieses Wiederaufbaues oder dieser Wiederherstellung sollen diejenigen Bauherren bevorzugt werden, 1. die schon im Zeitpunkt der Zerstörung Eigentümer der Baugrundstücke waren oder Erben der Eigentümer sind, 2. die Vertriebenen, die einen Verlust an land-und forstwirtschaftlichem Vermögen, Grund- oder Betriebsvermögen erlitten haben. Die Eigentümer oder Erben von Ersatzbauvorhaben, die den Wiederaufbau auf Grund eines Umlegungsverfahrens oder aus Gründen der städtebaulichen Planung nicht durchführen können, haben den Vorrang vor dem Neubau anderer Wohnungen, jedoch nicht vor dem Neubau von Familienheimen. Denselben Vorrang haben Bauvorhaben von Vertriebenen, die einen Schaden an land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Grundoder Betriebsvermögen erlitten haben, oder von Erben solcher Geschädigten, wenn sie einen Ersatzbau durchführen wollen. Abs. 2 stellt den Grundsatz der gleichen Förderung der Bauherren innerhalb der gleichen Rangstufe auf. Beim Einsatz von Wohnraumhilfemitteln (Dr. Brönner) gilt die im Lastenausgleichsgesetz bestimmte Rangfolge. Zu § 27 Den zuständigen obersten Landesbehörden wird die Wohnraumversorgung der Bevölkerung mit geringem Einkommen zu tragbarer Miete oder Belastung ausdrücklich zur Pflicht gemacht. Der Kreis der Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen wird nach dem Jahreseinkommen des Wohnungsuchenden und der zur Familie rechnenden Angehörigen ermittelt. Zu diesem Personenkreis rechnen Alleinstehende, wenn sie ein Einkommen von jährlich 2400 DM oder monatlich 200 DM haben; Familien mit zwei Personen, wenn sie ein Jahreseinkommen von 3600 DM oder monatlich 300 DM haben. Für jeden weiteren Familienangehörigen wird ein Betrag von 1200 DM jährlich oder 100 DM monatlich hinzugerechnet. Ein Antrag der SPD, das Jahreseinkommen für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen höher festzusetzen (bei Alleinstehenden jährlich auf 3000 DM, bei kinderlosen Ehepaaren auf 4200 DM, bei Familien mit Angehörigen auf 3000 DM zuzüglich 1200 DM für jeden Angehörigen), fand im Ausschuß keine Mehrheit, weil der Personenkreis mit geringem Einkommen hierdurch eine zu große Ausweitung erfahren würde. Je weiter dieser Personenkreis gezogen wird, desto geringer werden die Aussichten für den kleinen Mann, zu einer Wohnung zu kommen. Der Antrag der SPD wurde von der Koalition gerade deshalb nicht verstanden, weil die SPD immer wieder ihre Befürchtung zum Ausdruck brachte, daß in dem Gesetz die einkommensschwachen Bevölkerungskreise nicht genügend berücksichtigt werden. Zu Abs. 2: Diese Gleichstellung hielt der Ausschuß wegen der besonderen Lage dieser Gruppen für gerechtfertigt. Eine besondere Bedeutung haben diese Bestimmungen insofern, als alle diese Kreise beim Neubau eines Familienheimes den Vorrang haben vor anderen Antragstellern. Nach Abs. 3 ist den obersten Landesbehörden die besondere Aufgabe zugewiesen, einen ausreichenden Anteil der neugeschaffenen Wohnungen für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen vorzubehalten. Weiter haben sie alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um diese Wohnungsuchenden in Wohnungen des Wohnungsbestandes mit geringer Miete angemessen unterzubringen. Hierzu gehören die Altbauwohnungen, die Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues mit Mieten bis zu 1,10 DM je qm und Monat und die Arbeiterwohnstätten. Zu § 28 Er entspricht der Regelung des Ersten Wohnungsbaugesetzes mit der Maßgabe, daß die Verpflichtung, eine ausreichende Zahl von Wohnungen für kinderreiche Familien und für Alleinstehende zu schaffen, den obersten Landesbehörden auferlegt ist anstatt wie bisher den Bewilligungsstellen. Zu § 29 Diese aus dem Ersten Wohnungsbaugesetz übernommene Bestimmung wurde einstimmig auf Anregung des Bundesrates insoweit geändert, als nunmehr nicht die Landesregierungen, sondern die für das Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen obersten Landesbehörden das jährliche Wohnungsbauprogramm aufzustellen haben. Zu § 30 Er soll den Vorrang des Baues von Familienheimen und eine ausreichende Wohnraumversorgung der Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen sicherstellen. Diese Vorschrift wie auch die §§ 31 bis 33 wurden notwendig, da der Bundesrat beim ersten Durchgang des Gesetzes den vorgesehenen „Rechtsanspruch" nach § 30 c des Regierungsentwurfs mit aller Bestimmtheit als untragbar ablehnte. Abs. 1 enthält die Vorschriften über die Verteilung der neuen Mittel durch die Länder. Der Vorrang des Baues von Familienheimen und der Wohnraumversorgung der Bevölkerungsschichten mit geringem Einkommen ist durch die folgenden Rangstufen zu gewährleisten: 1. Anträge zum Bau von Familienheimen für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen; ihnen gleichgestellt sind Anträge von Bauherren auf Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von Familienheimen, wenn dadurch Wohnungen für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen freigemacht werden, und zwar Arbeiterwohnstätten und seit der Währungsreform mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen mit Mieten bis zu 1,10 DM je qm und Monat. 2. Anträge zum Bau von sonstigen Familienheimen und zum Bau sonstiger Wohnungen, auch Mietwohnungen für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen. Durch die Regelung nach Ziffer 1 haben die Bevölkerungsschichten mit geringem Einkommen den Vorrang beim Bau von Familienheimen. In Abs. 2 werden die Bewilligungsstellen angewiesen, die ihnen neu zugeteilten öffentlichen Mittel vorrangig zur Befriedigung der obengenannten Anträge zu verwenden. Soweit die obersten Landesbehörden Mittel zur Durchführung von Sonderbauprogrammen zugeteilt haben, sind die obigen Grundsätze entsprechend anzuwenden. Zu § 31 Er ist auf Antrag der Koalition als Ersatz für den Fortfall des Rechtsanspruchs und der vom Ausschuß erörterten quotalen Bindung eingefügt worden. Diese Regelung, die in den §§ 30 bis 33 und 49 enthalten ist, stellt einen neuen Weg zur Erreichung des gleichen Zieles dar, nämlich sicherzustellen, daß der Wunsch, zu einem Familienheim zu kommen, sich wirksam gegenüber den Behörden und Wohnungsunternehmen durchsetzen kann. Er verlangt die Berichterstattung der Länder über die Förderung des Baues von Familienheimen und über die Anzahl der noch vorliegenden Anträge auf Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von Familienheimen. Durch diese Vorschrift soll gewährleistet werden, daß die obersten Landesbehörden auf Grund genauer Berichte ihre Mittelverteilung zur Förderung des Baues von Familienheimen nach § 30 Abs. 1 vornehmen. Zu § 32 Die Vorschrift fordert zwei Berichte, und zwar über die untergebrachten Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen und über die Anzahl der Wohnungsuchenden in Notunterkünften. Der zweite Bericht soll den Ländern die Grundlage bieten für die Erfüllung ihrer besonderen Verpflichtung, die unzulänglich untergebrachten Bevölkerungskreise mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. Diese Bevölkerungskreise gehören so gut wie alle zu den kleinen Einkommensbeziehern. (Dr. Brönner) Zu § 33 Die Vorschrift soll dem Bundesminister für Wohnungsbau insbesondere eine Übersicht über die rückständigen Anträge auf Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von Familienheimen und über die Wohnraumversorgung der Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen verschaffen. Den Ergebnissen aus den Berichten der obersten Landesbehörden ist nach § 19 Abs. 1 bei der Mittelverteilung durch den Bundesminister für Wohnungsbau angemessen Rechnung zu tragen. Die §§ 30 bis 33 sind eine Ersatzlösung für den gefallenen Rechtsanspruch auf öffentliche Mittel und für die von Vertretern des Bundesrates abgelehnte quotale Bindung von 30 v. H. der öffentlichen Mittel für den Familienheimbau. Der Ausschuß hat sich zu diesen Regelungen nur schweren Herzens entschlossen, um das Gesetz nicht in den Vermittlungsausschuß kommen zu lassen. Er knüpft an diese Ersatzregelung die Erwartung, daß die Länder bei der Handhabung dieser Vorschriften die Ziele der verstärkten Familienheimförderung und der angemessenen Unterbringung der minderbemittelten Bevölkerung verwirklichen. Zu § 34 Die Vorschrift regelt die allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung öffentlicher Mittel an die Bauherren. Nach Abs. 3 gibt es keinen Rechtsanspruch auf öffentliche Mittel. Werden aber öffentliche Mittel für ein Familienheim bewilligt, dann hat der Bauherr einen Rechtsanspruch auf Familienzusatzdarlehn nach § 36. Zu § 35 Er regelt die erforderliche Eigenleistung und bestimmt, was als Ersatz der Eigenleistung anzusehen ist. Zu § 36 Diese Sondervorschrift regelt die vom Bauherrn eines Familienheims zu erbringende Eigenleistung. Eine bevorzugte Berücksichtigung bei der Bewilligung öffentlicher Mittel haben nach Abs. 2 solche Bauherren, die entsprechend der Kopfquote des Familieneinkommens prozentual gestaffelte Eigenleistungen erbringen. Zur Veranschaulichung dieser Bestimmungen das folgende Beispiel: Familie mit zwei Kindern, Einkommen der Familie im Jahr 4800 DM, Kopfquote 4800 : 4 = 1200 DM. Gesamtkosten 30 000 DM. Bis zu 1500 DM Kopfquote 10 v. H., also hier 10 v. H. von 30 000 DM = 3000 DM Eigenkapital. Nach diesem Beispiel braucht der Bauherr noch 27 000 DM Fremdmittel, die nur zum Teil als öffentliche Darlehen zu erwarten sind. Wenn er dazu ein Aufbaudarlehen oder ein Arbeitgeberdarlehen erhält, wird die Finanzierung leichter möglich sein. Wenn solche zusätzlichen Mittel dagegen nicht zur Verfügung stehen, wird es bei nur 10 oder 15 v. H. Eigenkapital schwierig sein, die Gesamtfinanzierung eines Bauvorhabens sicherzustellen und nachher die Belastungen aufzubringen. Der Bauherr nach dem obigen Beispiel gehört zu den Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen und erhält daher die Begünstigungen nach § 47. Zu § 37 Die Einfügung dieser Vorschriften ist erforderlich, weil nach einhelliger Auffassung des Ausschusses die Selbsthilfe verstärkt gefördert werden muß und weil demnach auch der Begriff „Selbsthilfe" im Gesetz klarzustellen war. Abs. 1 soll einen erleichterten Nachweis der zu erbringenden Selbsthilfe gegenüber der Bewilligungsstelle ermöglichen. Gerade über diese Frage hat es im Ausschuß eine längere Aussprache gegeben. Zu § 38 Die Betreuung der Bauherren von Eigenheimen und Kleinsiedlungen durch geeignete Betreuungsunternehmen stellt für den Bauherrn eine erhebliche Erleichterung dar bei der Bauvorbereitung und bei der Baudurchführung. Aus systematischen Gründen ist das Problem der Betreuung in zwei gesonderten Paragraphen behandelt, wobei die Vorschrift des § 38 die allgemeinen Bestimmungen enthält, welche Unternehmen als Betreuungsunternehmen gelten oder zuzulassen sind, während § 39 die Betreuungsverpflichtung regelt. Zu § 39 Um den Bauherren von Familienheimen in der Form des Eigenheimes oder der Kleinsiedlung eine Betreuung in jedem Falle zu ermöglichen, sieht die Bestimmung unter gewissen Voraussetzungen eine Betreuungsverpflichtung für die in § 38 bestimmten oder zugelassenen Betreuungsunternehmen vor. Zu § 40 Die bisher zugelassenen Wohnungsgrößen werden im Hinblick auf wachsende und kinderreiche Familien erheblich erweitert. Die Über- oder Unterschreitung wird in bestimmten Fällen möglich gemacht und soll eine elastischere Handhabung sicherstellen. Zu § 41 Diese Vorschriften über die Mindestausstattung der Wohnungen sind im Ersten Wohnungsbaugesetz nicht enthalten. Sie gehen zurück auf den SPD-Entwurf und wurden im Ausschuß noch erheblich erweitert. Sie sollen verhindern, daß mit öffentlichen Mitteln unzureichend ausgestattete Wohnungen gebaut werden. Die Zulassung von Abweichungen ist in besonderen Fällen vorgesehen. Zu § 42 Die Vorschrift berücksichtigt einen Änderungsvorschlag des Bundesrates, einen Antrag der CDU und einen Antrag des Unterausschusses „Kommunale Fragen." Zu § 43 Die Vorschrift ist schon bisher geltendes Recht und wurde in Abs. 6 auf Vorschlag des Bundesrates ergänzt. Ein SPD-Antrag, der eine vorübergehende Vorfinanzierung des Baues von Mietwohnungen für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen zulassen wollte, fand nicht die Zustimmung des Ausschusses, weil die Vorfinanzierung der Eigenleistung im Mietwohnungsbau an Wohnungsunternehmen nicht notwendig erschien. Diese Begünstigung soll auf Familienheime beschränkt bleiben, zumal es nur eine kurzfristige Vorfinanzierung der Sparleistung ist, die für Mietwohnungen nicht in Frage kommt. Zu § 44 Die Vorschrift knüpft an die seit längerem bestehende Praxis bezüglich der Darlehenshöchstsätze in einzelnen Ländern an, enthält jedoch eine Reihe von Bestimmungen, die die Länder zu einer Änderung ihrer Förderungsrichtlinien veranlassen werden. Von den obersten Landesbehörden sind Durchschnitts- und Höchstsätze für die Baudarlehen festzulegen. Die Neuregelung soll den Bau- (Dr. Brönner) herren zu einer erhöhten Eigenverantwortlichkeit veranlassen, um eine Baukostensenkung zu erreichen. Nach Abs. 2 sind für Familienheime die Durchschnittssätze mindestens um 10 v. H. höher zu bemessen als die Durchschnittssätze für Baudarlehen zum Bau von Mietwohnungen. Zu § 45 In Abs. 1 wurde die neue Bestimmung aufgenommen, daß das öffentliche Baudarlehen nicht gekürzt werden darf, wenn durch den Einsatz von Selbsthilfe eine höhere als die Mindesteigenleistung erbracht wird. Wer Selbsthilfe leistet, soll deshalb nicht benachteiligt werden. Nach Abs. 4 soll einem Bauherrn eines Familienheims, der ein um ein Drittel niedrigeres öffentliches Baudarlehen beantragt, als es für Bauvorhaben vergleichbarer Art üblich ist, das Darlehen zinslos gewährt werden. Die SPD wollte diesen Absatz gestrichen haben. Die Mehrheit hielt jedoch an der Bestimmung fest, um den Sparwillen anzuregen, die Sparleistung zu belohnen und gleichzeitig öffentliche Mittel einzusparen. Die Bedingungen für das öffentliche Baudarlehen entsprechen im wesentlichen der bisherigen Übung. Die Baudarlehen für Familienheime erhalten die Begünstigung, daß der Gesamtbetrag der jährlich zu entrichtenden Zinsen und Tilgungen gleichbleiben muß. Der Antrag der SPD auf Ausdehnung dieser Begünstigung auf Mietwohnungsbauten wurde abgelehnt, weil der Eigentümer eines Familienheims einen stärkeren Schutz braucht als die Unternehmen des Mietwohnungsbaues. Höhere Annuitätsleistungen als die ursprünglich festgesetzten berechtigen den Eigentümer eines Familienheims, Tilgungsprämien nach § 70 zu verlangen. Zu § 46 Die Vorschrift wurde einstimmig angenommen. Das Familienzusatzdarlehen ist auf das Familienheim beschränkt und beträgt 1500 DM für das dritte und jedes weitere Kind, um dem kinderreichen Bauherrn eines Familienheims die Aufbringung des erforderlichen Eigenkapitals zu erleichtern. Bei Schwerkriegsbeschädigten und Kriegerwitwen soll das Zusatzdarlehen schon vom zweiten Kind ab gewährt werden. Diese Familienzusatzdarlehen sind in jedem Falle zinslos zu geben. Außerdem besteht ein Rechtsanspruch auf diese Darlehen, sobald ein Antrag auf ein öffentliches Baudarlehen bewilligt wird. Zu § 47 Für die Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen ist jede Rechts- und Bauform, insbesondere auch das Familienheim vorgesehen. Welche von den in der Vorschrift genannten Maßnahmen zur Erzielung von tragbaren Mieten oder Belastungen für Wohnungsuchende mit geringem Einkommet zu ergreifen sind, bestimmt die oberste Landesbehörde. Mit dieser Regelung wurde einem Antrag der SPD weitgehend Rechnung getragen. Zu § 48 Es handelt sich hier vornehmlich um die Tilgung von 7c-Mitteln und um die hohen Tilgungsraten für Bauspardarlehen. Zu § 49 Diese Bestimmung wurde wegen des Fortfalls des Rechtsanspruchs einstimmig beschlossen. Sie soll eine beschleunigte Bearbeitung von Anträgen auf Bewilligung eines öffentlichen Baudarlehens zum Bau eines Familienheims durch die zuständigen Stellen sichern. Für den Bauherrn eines Familienheimes haben diese Bestimmungen eine besondere Bedeutung, weil ihm der Stand der Bearbeitung seines Antrags mitgeteilt werden muß, damit er seine weiteren Planungen danach einrichten kann. Zu § 50 Dem Bauherrn eines Familienheimes kann das öffentliche Baudarlehen ohne Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung bewilligt werden. Zu § 51 Abs. 1 verbietet die Annahme von Finanzierungsbeiträgen der Wohnungsuchenden als verlorene Baukostenzuschüsse für alle öffentlich geförderten Wohnungen. Dem im SPD-Entwurf enthaltenen Vorschlag, auch die Annahme von Mieterdarlehen zu untersagen, vermochte sich die Mehrheit des Ausschusses nicht anzuschließen. Abs. 5 zählt diejenigen Arten von Finanzierungsbeiträgen auf, die zulässig sind. Diese Regelung entspricht einem Antrag der SPD. Zu § 52 Gegenüber der Gefahr der Steigerung der Baukosten durch öffentliche Baudarlehen soil diese Vorschrift der Senkung der Baukosten dienen. Zu § 53 Abs. 1 wurde auf Antrag der CDU/CSU eingefügt und soll verhindern, daß durch zu starke Eigentumsbeschränkungen der Wille zum Einzeleigentum geschwächt wird. Zu § 54 Diese Vorschriften sind nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz schon geltendes Recht. Zu § 55 Die Vorschrift regelt die Verkaufsverpflichtung bei Kaufeigenheimen durch Auflagen der Bewilligungsstelle. Sie zielt darauf ab, daß der Bewerber so früh wie möglich die Stellung eines wirtschaftlichen Eigentümers erlangt, wenn ihm nicht schon sofort das rechtliche Eigentum übertragen werden kann. Zu § 56 Er bestimmt den Kreis der geeigneten Bewerber für Kaufeigenheime. Zu § 57 Entsprechend der im § 55 erteilten Auflage wird dem Bauherrn ein Verkaufszwang auferlegt. Ein Bewerber, der die Voraussetzungen für den Erwerb des Kaufeigenheims erfüllt, hat ein Recht auf Übertragung des Kaufeigenheims zu angemessenen Bedingungen. Zu §§ 58 bis 61 Der Ausschuß schloß sich bei diesen Vorschriften im wesentlichen den im Unterausschuß „Kleinsiedlungen" erarbeiteten Vorschlägen an. Zu § 62 Er behandelt die Förderung des Baues und die Verkaufsverpflichtung von Kaufeigentumswohnungen. Zu § 63 Er entspricht dem § 35 des Ersten Wohnungsbaugesetzes. (Dr. Brönner) Zu §§ 64 bis 67 Sie enthalten Vorschriften, die die Übertragung von Mietwohnungen in Privateigentum ermöglichen und fördern sollen. Sie wurden in einem besonderen Unterausschuß- „Anbietungspflicht" unter Hinzuziehung der wohnungswirtschaftlichen Verbände eingehend beraten. Das Ergebnis dieser Verhandlungen bildete die Grundlage für die Fassung dieser Vorschriften, die gegenüber dem geltenden Recht neu sind und der Bildung von Einzeleigentum dienen sollen. Zu § 68 Auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion ist in dritter Lesung in Abs. 3 die Vorschrift aufgenommen worden, daß zur Förderung des Baues von Wohnungen, die zur Freimachung zweckentfremdeter landwirtschaftlicher Werkwohnungen dienen, im Rechnungsjahr 1957 bis zu 50 Millionen DM den allgemeinen Wohnungsbaumitteln des Bundes vorweg zu entnehmen sind. Damit soll dem besonderen Anliegen der Landwirtschaft Rechnung getragen werden, den durch die Zweckentfremdung landwirtschaftlicher Werkwohnungen eingetretenen Mangel an Landarbeiterwohnungen zu beheben. Ein SPD-Antrag, den Betrag von 50 Millionen DM gesondert zur Verfügung zu stellen, fand keine Mehrheit, da der Ausschuß der Auffassung war, daß auch diese abgezweigten Mittel dem allgemeinen sozialen Wohnungsbau zugute kommen, zumal sie für die abgewanderten Landarbeiter an ihren neuen Arbeitsplätzen errichtet werden. Zu § 69 Er regelt die Bewilligung öffentlicher Mittel für Wohnheime. Zu § 70 Diese Vorschrift gehört zu den neugeschaffenen Vergünstigungen für die Eigentümer eines Familienheims zur Steigerung des Sparwillens und als Belohnung für eine vorzeitige Tilgung des öffentlichen Darlehens. Die Tilgungsprämie lehnt sich an das Wohnungsbau-Prämiengesetz an, jedoch ohne die Begrenzung der Prämie auf 400 DM im Jahr. Diese Vorschrift wurde einstimmig angenommen. Bund und Länder sind an der schnellen Rückzahlung dieser Darlehen stark interessiert, zumal diese Rückflüsse wieder für den Wohnungsbau verwendet werden sollen. Die Berücksichtigung des Zeitwerts der vorzeitigen Rückzahlung würde unter Umständen zu einer höheren Prämie führen, aber dafür die Verwaltungsarbeit erschweren. Zu § 71 Er regelt die Verrechnung der Tilgungsprämien auf Bund, Ausgleichsfonds und Länder. Wenn nach Landesgesetz die Rückflüsse aus den Landesdarlehen wieder zur Förderung von Maßnahmen zugunsten des sozialen Wohnungsbaues zu verwenden sind, brauchen die auf den Bund entfallenden Anteile an zusätzlichen Tilgungsleistungen zunächst nicht an den Bund abgeführt zu werden. Zu § 72 Diese Regelung bringt eine Erweiterung der Freistellung gegenüber dem geltenden Recht. Bisher konnte eine Freistellung nur erreicht werden, wenn das öffentliche Baudarlehen für das ganze Gebäude vorzeitig zurückgezahlt war. Jetzt ist die Freistellung schon von einzelnen Wohnungen eines Familienheims möglich. Zu einer entsprechenden Ausweitung der Vorschrift auf einzelne Mietwohnungen eines Gebäudes konnte sich der Ausschuß dagegen nicht entschließen. Hier soll es dabei bleiben, daß das öffentliche Baudarlehen für sämtliche geförderten Wohnungen vorzeitig zurückgezahlt werden muß, um die Freistellung zu erreichen. Ein Antrag der SPD, diese Bestimmung zu streichen, wurde nicht angenommen, weil die Mehrheit des Ausschusses der Ansicht war, man solle den Eigentümer eines Familienheims günstiger behandeln und in einem MehrfamilienMietshaus keine unterschiedlichen Rechtsverhältnisse und Mietpreise schaffen. Zu § 73 Die zulässige Miete für öffentlich geförderte Wohnungen richtet sich grundsätzlich nach den laufenden Aufwendungen. Das bisherige System der starren Richtsatzmieten wurde aufgegeben, weil es den Weg zur Wirtschaftlichkeit im Wohnungsbau erschwert. Die SPD wollte mit einem Antrag im Gesetz die Höhe der Durchschnittsmiete für Bevölkerungsschichten mit geringem Einkommen begrenzt haben. Dieser Antrag fand keine Zustimmung, da der Ausschuß in seiner Mehrheit der Auffassung war, daß Höchstmietsätze in der Praxis zu Mindest- und Festsätzen mißbraucht werden und daß die Regelung im Abs. 8 elastischer ist. Ein Schutz gegen überhöhte Durchschnittsmieten ist dadurch gegeben, daß der Bundesminister für Wohnungsbau ermächtigt ist, Höchstsätze für Durchschnittsmieten durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Nach der Erklärung des Bundesministers wird er alsbald nach der Verkündung des Gesetzes die vorgesehene Rechtsverordnung erlassen. Zu § 74 Er regelt die Einzelheiten für die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen bei Neubauten nach diesem Gesetz für den Fall, daß die oberste Landesbehörde bei Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen die Tragbarkeit der Mieten auf diese Weise herbeiführen will. Sie hat die Möglichkeit, dies auch durch höhere öffentliche Baudarlehen, durch Zuschüsse zur Deckung laufender Aufwendungen, durch Zinszuschüsse oder durch Annuitätsdarlehen für Kapitalmarktmittel zu erreichen (§ 47 Abs. 1). Der Ausschuß ist nach eingehenden Beratungen und Prüfung der verschiedensten Vorschläge zu dem Ergebnis gekommen, daß eine Miete dann als tragbar angesehen werden soll, wenn sie den in Abs. 2 bestimmten Prozentsatz des nach Kopfquoten ermittelten Jahreseinkommens nicht übersteigt. Bei dieser Regelung hielt der Ausschuß eine Staffelung der Prozentsätze von 10 bis 18 v.H. sowie eine Staffelung der Kopfquote bis 1500 DM für eine Lösung, die den Einkommensverhältnissen im allgemeinen und insbesondere den einkommensschwachen Mietern gerecht wird. Dazu wird das folgende Beispiel gegeben: Familie mit vier Kindern, Jahresfamilieneinkommen 6000 DM. Diese Familie kann im Jahr nach § 27 ein Einkommen haben bis 8400 DM, nämlich für zwei Familienmitglieder 3600 DM, für vier Kinder je 1200 DM = 4800 DM, zusammen 8400 DM. Diese Familie gehört bis dahin noch zu den Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen. Die Kopfquote beträgt: 6000 DM geteilt durch 6 = 1000 DM. Die Wohnung soll nach Abs. 5 die (Dr. Brönner) unterste Grenze von 80 qm Wohnfläche haben und monatlich 1,10 DM pro qm kosten, also 88 DM. Nach § 74 Abs. 2 muß die Familie bei der Kopfquote bis 1000 DM 14 v. H. des Gesamteinkommens selbst aufbringen, nämlich 840 DM im Jahr oder 70 DM im Monat. Das Ergebnis ist folgendes: Die Monatsmiete beträgt . . . . . 88 DM davon muß die Familie selbst tragen 70 DM die monatliche Mietbeihilfe beträgt . 18 DM Der Bedarf an Mitteln für die Miet- und Lasten-beihilfen kann auch nicht annähernd richtig angegeben werden, weil nicht abzusehen ist, in welchem Umfang die Länder diesen Weg zu tragbaren Mieten beschreiten werden. Die Gewährung derartiger Miet- oder Lastenbeihilfen ist bis zum 31. März 1961 begrenzt. Die erforderlichen Mittel werden den öffentlichen Mitteln entnommen und sind im Endergebnis von den Ländern zu tragen. Abs. 5 gibt den Ländern das Recht, die näheren Durchführungsbestimmungen zu erlassen, insbesondere auch hinsichtlich der benötigten Wohnfläche, die jedoch eine bestimmte Größe nicht u n t er schreiten darf. Ein Änderungsantrag der SPD, der insbesondere die Herabsetzung der Kopfquoten und der Hundertsätze forderte und außerdem die für die Miet- und Lastenbeihilfen erforderlichen Mittel gesondert zur Verfügung gestellt haben wollte, fand nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit. Zu § 75 Die Vorschrift entspricht im wesentlichen dem § 37 des Ersten Wohnungsbaugesetzes. Zu § 76 Die Vorschrift soll entsprechend dem geltenden Recht sicherstellen, daß öffentlich geförderte Wohnungen nur Wohnungsuchenden des Personenkreises zugeteilt werden, für den sie bestimmt sind. Zu § 77 Die Vorschrift übernimmt wörtlich § 39 des Ersten Wohnungsbaugesetzes. Zu § 78 Er bringt für den Bauherrn eines Familienheimes bei der Wohnraumbewirtschaftung besondere Vorrechte. Zu § 79 Er schafft einen Rechtsanspruch für einen Bauherrn auf Zuteilung einer öffentlich geförderten, zur Eigennutzung bestimmten Eigentumswohnung. Dieselbe Regelung gilt für eine Kaufeigentumswohnung. Zu § 80 Diese Vorschriften wurden unter Verwertung des § 32 Abs. 2 des SPD-Entwurfs beschlossen. Zu § 81 Die Vorschrift entspricht inhaltlich dem § 40 Abs. 2 des Ersten Wohnungsbaugesetzes, die auch in § 32 Abs. 2 des SPD-Entwurfs übernommen war. Zu §§ 82 bis 85 Hier wird der „steuerbegünstigte Wohnungsbau" behandelt. Die Vorschriften lehnen sich an das Erste Wohnungsbaugesetz an; doch wurde für die Steuerbegünstigung ein besonderes Anerkennungsverfahren eingeführt. Die Wohnflächengrenzen werden nach § 40 erweitert, und außerdem ist noch eine Überschreitung bis zu 20 v. H. möglich. Diese Erweiterung der Grenzen soll vor allem dem Wohnungsbau für kinderreiche und wachsende Familien zugute kommen. Zu §§ 86 ,und 87 Die Vorschriften über den frei finanzierten Wohnungsbau entsprechen dem Ersten Wohnungsbaugesetz. Zu § 88 Er stimmt überein mit § 7 des WohnungsbauPrämiengesetzes und stellt deshalb die Verbindung zwischen dem vorliegenden Entwurf und dem Wohnungsbau-Prämiengesetz her. Das prämienbegünstigte Sparen hat einen außerordentlich starken Umfang angenommen. Nach Mitteilung des Wohnungsbauministeriums sind die folgenden Wohnungsbauprämien ausbezahlt worden: für das Kalenderjahr 1952 25,6 Mio DM, für das Kalenderjahr 1953 62,4 Mio DM, für das Kalenderjahr 1954 125,5 Mio DM, für das Kalenderjahr 1955 steht die Summe noch nicht fest. Sie wird aber erheblich höher sein als 1954. Den Prämien von 1952 bis 1954 in Höhe von 213,5 Millionen DM stehen Sparbeträge gegenüber in Höhe von rund 800 Millionen DM, die dem Wohnungsbau zugute kommen. Damit hat sich das Gesetz für den Wohnungsbau und insbesondere für den Eigenheimbau überaus günstig ausgewirkt. Von den Prämienbeträgen übernimmt der Bund jedoch nur einen Teil aus gesonderten Haushaltsmitteln, z. B. im Haushalt 1956 nur 60 Millionen DM, vom Haushaltsjahr 1957 ab jährlich 100 Millionen DM. Der erforderliche Restbetrag wird den allgemeinen Förderungsmitteln entnommen und schmälert die Zuteilungsquote vornehmlich den Ländern, in denen hohe Prämien auszuzahlen sind, wie z. B. Baden-Württemberg. Zu § 89 In dieser Vorschrift ist die bisher im Ersten Wohnungsbaugesetz enthaltene Regelung für Überlassung und Beschaffung von Bauland durch öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten im wesentlichen beibehalten worden. Die Neufassung berücksichtigt Anregungen und Änderungsvorschläge aller im Ausschuß vertretenen Fraktionen und des Unterausschusses „Kommunale Fragen". Zu § 90 Er geht in Abs. 1 auf das Erste Wohnungsbaugesetz zurück. Neu eingefügt ist die Bestimmung, daß zur Vorfinanzierung der Erschließung von Bauland für Familienheime den Gemeinden aus den öffentlichen Mitteln des sozialen Wohnungsbaues Baulanderschließungsdarlehen gewährt werden können. Zu § 91 Er ist wörtlich dem Ersten Wohnungsbaugesetz (§ 6) entnommen. Zu § 92 Die bisher nur für den Bau von anerkannten Kleinsiedlungen bestehende Vergünstigung der Selbsthilfe auf dem Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung wird auf den Bau von Eigenheimen und Kaufeigenheimen, eigengenutzten Eigentumswohnungen und Kaufeigentumswohnungen sowie von Genossenschaftswohnungen ausgedehnt. (Dr. Brönner) Zu § 93 Es werden Dritte, die beim Bau von anerkannten Kleinsiedlungen mitwirken, in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen. Zu § 94 Die Grundsteuervergünstigung lehnt sich an die Bestimmungen des Ersten Wohnungsbaugesetzes an. Die bisherige Fassung hat jedoch in der Rechtsprechung zu Unklarheiten darüber geführt, wie der Grundsteuermeßbetrag für den steuerpflichtigen Teil des Grundstücks zu ermitteln war. Diese Zweifelsfrage wird jetzt einwandfrei geklärt. Zu § 95 Durch die Einführung des Anerkennungsverfahrens ist es jetzt möglich geworden, das formelle Verfahren einfacher und klarer zu gestalten. Bisher war es möglich, daß die Grundsteuervergünstigung durch ein Finanzamt versagt wurde, obwohl eine gültige Bescheinigung der dafür zuständigen Stelle bestätigt hatte, daß die Voraussetzungen für die Grundsteuervergünstigung gegeben sind. Das hat zu berechtigten Klagen der Betroffenen geführt. Die neue Regelung in Abs. 2 schließt die Zweigleisigkeit der Prüfung aus und stellt sicher, daß unterschiedliche Auffassungen der Behörden nicht zu Lasten des Bürgers gehen. Zu § 96 Er schließt sich der Regelung im Ersten Wohnungsbaugesetz an und beseitigt einige Unklarheiten. Zu § 97 Er geht zurück auf die Vorschriften im Ersten Wohnungsbaugesetz und schließt, wie in § 95 Abs. 2, die Zweigleisigkeit aus. Zu § 98 Beim Bau von Kleinsiedlungen werden bisher unter bestimmten Voraussetzungen Umsatzsteuer-und Gebührenvergünstigungen gewährt. Auf Antrag der CDU/CSU, der einstimmig angenommen wurde, werden nunmehr nach Abs. 4 die gleichen Vergünstigungen auch für die Bauherren solcher öffentlich geförderter Familienheime gewährt, die für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen bestimmt sind. Zu § 99 Wenn ein Bauherr ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel Wohnraum schafft, erhält er gewisse Vorrechte in der Wohnraumbewirtschaftung gegenüber der freiwerdenden Wohnung. Zu § 100 Die Zuteilung zusätzlichen Raumes kann bei Leistung eines wesentlichen Finanzierungsbeitrages an die Gemeinde verlangt werden. Zu § 101 Das Erbbaurecht war schon bisher im Ersten Wohnungsbaugesetz dem Eigentum an einem Grundstück gleichgestellt. Diese Gleichstellung erhält jetzt auch das Wohnungserbbaurecht gegenüber dem Wohnungseigentum. Zu § 102 Die Begriffsbestimmungen dieses Gesetzes sollen auch außerhalb dieses Gesetzes gelten. Zu § 103 Die Vorschrift führt die zu beschreitenden Rechtswege im Falle von Streitigkeiten an. Zu § 104 Er entspricht dem § 4 Abs. 2 des Ersten Wohnungsbaugesetzes. Zu § 105 Diese Vorschrift entspricht ebenfalls dem Ersten Wohnungsbaugesetz. Die Bundesregierung hat bisher von diesen Ermächtigungen keinen Gebrauch gemacht, weil sich ein Bedürfnis für eine Rechtsverordnung nicht herausstellte. Zu § 106 Die Ermächtigungen zum Erlaß von Durchführungsvorschriften sind gegenüber dem Ersten Wohnungsbaugesetz wesentlich eingeengt worden. Neu ist lediglich die nach § 43 Abs. 6 notwendig gewordene Ermächtigung in Abs. 2 Buchstabe b des § 106. Zu § 107 Er enthält eine Ermächtigung an die Landesregierungen zum Erlaß von Durchführungsvorschriften. Zu § 108 Er entspricht dem § 51 des Ersten Wohnungsbaugesetzes. Zu § 109 Die Vorschrift sieht vor, daß die unter der Geltung des Ersten Wohnungsbaugesetzes geschaffenen öffentlich geförderten Wohnungen unter bestimmten Voraussetzungen gewisse Vergünstigungen des vorliegenden Gesetzes erhalten sollen. Zu § 110 Nach dieser Vorschrift können öffentlich geförderte Eigenheime, Kleinsiedlungen und Kaufeigenheime, auf die die Vorschriften des Ersten Wohnungsbaugesetzes Anwendung finden, auf Antrag als Familienheime anerkannt werden, wenn sie die Voraussetzungen des vorliegenden Gesetzes erfüllen. Von der Anerkennung ab werden diese Eigenheime den Familienheimen gleichgestellt und sind bezüglich der Verzinsung und Tilgung des öffentlichen Baudarlehens wie in § 45 zu behandeln: die Bauherren haben bei zusätzlichen Tilgungen einen Rechtsanspruch auf Tilgungsprämien nach §§ 70 und 71 und einen solchen auf Wohnungszuteilung nach § 78. Zu § 111 Die Vorschrift wurde im Laufe der Ausschußberatungen eingefügt. Sie gibt für die Eigenheime, Kleinsiedlungen und Kaufeigenheime, die nach dem 31. Juli 1953 bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes bezugsfertig geworden sind, die Möglichkeit der nachträglichen Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnungen. Voraussetzung jedoch ist, daß sie im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit die Voraussetzungen dieses Gesetzes für steuerbegünstigte Wohnungen erfüllt haben und der Antragsteller zum Personenkreis des § 25 gehört. Zu § 112 Die Vorschrift des Abs. 1 wurde im Zusammenhang mit § 92 zur Klarstellung notwendig. Abs. 2 enthält eine Überleitungsvorschrift für die gesetzliche Unfallversicherung, wodurch eine Rückwirkung für bestimmte Bauvorhaben nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz erreicht wird. Zu § 113 Er dient der Verzahnung mit dem Ersten Wohnungsbaugesetz. (Dr. Brönner) Zu § 114 Er regelt die Weitergeltung der Durchführungsvorschriften zum Ersten Wohnungsbaugesetz. Zu § 115 Die Vorschrift enthält Änderungen und Ergänzungen des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes. Sie wird vor allem zur Anpassung an die durch dieses Gesetz geänderte Rechtslage notwendig. Zu Nr. 6 Mit der Einfügung des § 17 a soll die Unterbringung von Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen in Wohnungen mit tragbarer Miete dadurch erleichtert werden, daß die im einzelnen näher bestimmten Gruppen von Wohnungen für einkommensschwache Wohnungsuchende vorbehalten bleiben und grundsätzlich ihnen zuzuteilen sind. Hierher gehören Arbeiterwohnstätten und bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes öffentlich geförderte Wohnungen mit Mieten bis 1,10 DM je qm und Monat. Zu Nr. 9 Die neue Fassung des § 30 Abs. 2 berücksichtigt die veränderte Rechtslage, die durch den Wegfall der Richtsatzmiete entstanden ist. Als Vergleichsmaßstab für die angemessene oder zumutbare Miete gilt die Miete für eine öffentlich geförderte Wohnung nach dem vorliegenden Gesetz. Zu Nr. 10 Auf Antrag der CDU/CSU soll mit der Einfügung der Vorschrift des § 30 Abs. 4 Satz 4 bei landwirtschaftlichem Werkwohnraum die Zwangsvollstreckung aus bestimmten Räumungstiteln erleichtert werden. Es handelt sich dabei um die Fälle, in denen der Mieter das Dienst- oder Arbeitsverhältnis aufgelöst hat, ohne daß ihm vom Vermieter ein berechtigter Anlaß gegeben war, oder wenn der Mieter durch sein Verhalten dem Vermieter gesetzlich begründeten Anlaß zur Auflösung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses gegeben hat. In diesen Fällen ist die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Regel zu versagen. Dadurch soll die starke Zweckentfremdung landwirtschaftlichen Werkwohnraums eingeschränkt werden, damit landwirtschaftliche Arbeiter in diesen Werkwohnungen untergebracht werden können. Die Regelung geht auf die Bundestagsdrucksache 1629 zurück, die damit ihre Erledigung findet. Zu § 116 Durch das vorliegende Gesetz ist eine entsprechende Änderung des Mieterschutzgesetzes notwendig geworden. Zu § 117 Abs. 1 hebt diejenigen Vorschriften des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes und seiner Durchführungsverordnung auf, die die Wohnungsunternehmen verpflichteten, bei der Veräußerung weitgehende Eigentumsbindungen zu vereinbaren. Die Bildung des Einzeleigentums wurde durch diese Vorschriften erschwert. In Abs. 2 ist bestimmt, daß ein Verstoß gegen das Gesetz nicht vorliegt, wenn vertragliche Rechte auf Grund der aufgehobenen Vorschriften nicht ausgeübt werden oder darauf verzichtet wird. Zu § 118 Diese Vorschriften enthalten Änderungen des Lastenausgleichgesetzes, die durch dieses Gesetz bedingt sind. Sie berücksichtigen Vorschläge des Ausschusses für den Lastenausgleich. Zu Nr. 3 Buchstabe b Die Einfügung des Abs. 4, der die Verwendung von Aufbaudarlehen zum Erwerb eines Baugrundstücks ermöglicht, geht auf eine Anregung des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte zurück. Die Vorschrift soll verhindern, daß gerade bei Vertriebenen und Kriegs-sachgeschädigten der Bau eines Familienheims scheitert, weil ihnen die Mittel zum Erwerb eines Baugrundstücks fehlen. Zu Nr. 4 Die Vorschrift entspricht im wesentlichen der bisherigen Regelung. Die Nr. 2 Buchstabe b ist neu eingefügt und bezweckt die Unterbringung von Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen in Altbauwohnungen oder in Wohnungen mit Richtsatzmieten; ferner erleichtert sie den Bau von Familienheimen, von Eigentumswohnungen und Kleinsiedlungen durch Geschädigte. Zu Nr. 5 Diese Vorschrift soll die Bildung von Einzeleigentum nach dem vorliegenden Gesetz fördern. Zu Nr. 6 Die Neufassung bringt eine geringfügige Erweiterung der bisherigen Vorschrift durch die Einfügung der Erben von vermögensgeschädigten Vertriebenen und Kriegssachgeschädigten. Zu Nr. 7 Es handelt sich hier um eine redaktionelle Neufassung ohne Änderung des materiellen Inhalts. Zu § 119 Es handelt sich hier um die Erhöhung der Bundesmittel von 60 auf 100 Millionen DM für Wohnungsbauprämien ab Rechnungsjahr 1957. Auf die Ausführungen zu § 88 wird verwiesen. Zu § 120 Nr. 2 Buchstabe a dient der Klarstellung, daß das Gebührenbefreiungsgesetz die Vergünstigungen nach früheren Vorschriften, soweit sie nicht ausdrücklich aufgehoben worden sind, nicht gegenstandslos macht. Unter Nr. 2 Buchstabe b wird ausdrücklich hervorgehoben, daß das Gebührenbefreiungsgesetz in § 98 Abs. 4 des vorliegenden Gesetzes eine weitere Gebührenbefreiungsvorschrift enthält. Nach § 98 Abs. 4 können für öffentlich geförderte Familienheime, die für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen bestimmt sind, auch Befreiungen bei den Beurkundungs- und Beglaubigungsgebühren in Anspruch genommen werden. Zu § 121 Die Änderungen des Bergarbeiterwohnungsbau-gesetzes dienen der Anpassung und Verzahnung mit dem vorliegenden Gesetz. In § 2 Abs. 3 und 4 des Bergarbeiterwohnungsbaugesetzes ist eine Verkaufsverpflichtung von Mietwohnungen festgelegt. Diese Bestimmung war notwendig, weil das Erste Wohnungsbaugesetz eine solche Verpflichtung nicht kannte. In dem vorliegenden Gesetz ist die Verkaufsverpflichtung in den §§ 55 bis 57 geregelt. Diese Vorschriften sind gemäß § 21 des Bergarbeiterwohnungsbaugesetzes auch für Bergarbeiterwohnungen anzuwenden. Aus diesem Grunde erübrigt sich die Sonderregelung in § 2 (Dr. Brönner) Abs. 3 und 4 des Bergarbeiterwohnungsbaugesetzes. Daher werden diese Absätze gestrichen. Zu § 122 Die Regelung des Kleinsiedlungsrechts im vorliegenden Gesetz macht es notwendig, zur Rechtsbereinigung die nicht mehr erforderlichen Rechtsvorschriften dieses Sachgebietes aufzuheben. Sie können aber nicht alle aufgehoben werden, da sie auch für die landwirtschaftlichen Nebenerwerbssiedlungen und die Bereitstellung von Kleingärten gelten. Es wird nur klargestellt, daß diese Vorschriften nicht mehr auf die Kleinsiedlung anzuwenden sind. Die Verordnung über die Landbeschaffung für Kleinsiedlungen vom 17. Oktober 1936 wird aufgehoben, nachdem sie gegenstandslos geworden ist. Zu § 123 Die in Nr. 1 vorgesehenen Ergänzungen des § 11 des Ersten Wohnungsbaugesetzes gehen auf einen Wunsch des Landes Bayern zurück und sollen in der Praxis aufgetretene Härtefälle wegen der dort festgesetzten Wohnflächengrenzen bereinigen. Die Änderung in der Nr. 2 enthält eine Anpassung an § 72 des vorliegenden Gesetzes. Die Nr. 3 regelt den zeitlichen Geltungsbereich des Ersten Wohnungsbaugesetzes entsprechend den Vorschriften in § 4 des vorliegenden Gesetzes. Zu § 124 Er enthält die übliche Berlin-Klausel. Zu § 125 Als Datum des Inkrafttretens des Gesetzes ist der 1. Juli 1956 festgelegt, jedoch mit der Regelung nach § 4 des vorliegenden Gesetzes. Auf die Ausführungen zu § 4 wird verwiesen. Bonn, den 12. April 1956 Dr. Brönner Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 572 (Vgl. S. 7383 A, '7403 D) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsb au- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2270, zu 2270, 5, 601, 722, 2279). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Abs. 5 wird das Wort „möglichst" gestrichen. 2. In § 18 Abs. 1 Satz 2 wird der zweite Halbsatz gestrichen. 3. In § 21 wird dem Abs. 1 folgender Satz angefügt: Hierbei sind die Bauherren aus dem Personenkreis der Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlinge und Kriegssachgeschädigten entsprechend zu berücksichtigen. 4. In § 27 Abs. 1 wird nach Satz 2 folgender Satz eingefügt: Die in Satz 2 genannten Beträge erhöhen sich bei Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlingen und Kriegssachgeschädigten um ein Drittel. 5. In § 34 wird dem Abs. 1 folgender Satz angefügt: Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit ist den besonderen Verhältnissen der Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlinge und Kriegssachgeschädigten Rechnung zu tragen. 6. In § 88 werden im Satz 1 die Worte „bis zur Höhe von 100 Millionen Deutsche Mark" und der Satz 2 gestrichen. 7. In § 119 werden im § 7 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes im Satz 1 die Worte „bis zur Höhe von 60 Millionen Deutsche Mark" und „bis zur Höhe von 100 Millionen Deutsche Mark" und der Satz 2 gestrichen. Bonn, den 18. April 1956 Seiboth und Fraktion Anlage 4 Umdruck 577 (Vgl. S. 7383 B, 7397 C, 7406 D, 7415 A) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2270, zu 2270, 5, 601, 722, 2279). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Abs. 2 erhalten die Absätze 2 und 5 folgende Fassung: (2) Die Förderung des Wohnungsbaues hat das Ziel, die Wohnungsnot zu beseitigen und dabei insbesondere die Wohnungsversorgung der Bevölkerungskreise mit geringem Einkommen durch den Einsatz öffentlicher Mittel vorrangig sicherzustellen. Mit der Förderung des Wohnungsbaues sollen zugleich weite Kreise des Volkes durch Bildung von Einzeleigentum, besonders in der Form von Familienheimen, mit dem Grund und Boden verbunden werden. Sparwille und Tatkraft aller Schichten des Volkes sollen hierzu angeregt werden. Es sind nur solche Wohnungen zu fördern, die die Entfaltung eines gesunden Familienlebens, namentlich für kinderreiche Familien, gewährleisten. (5) Mit diesen Zielen sind in den Jahren 1957 bis 1962 durch Einsatz öffentlicher Mittel möglichst 1,8 Millionen Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues, davon mindestens 1,2 Millionen Wohnungen für die Bevölkerungskreise mit geringem Einkommen, zu schaffen. 2. In § 3 Abs. 1 ist Buchstabe k zu streichen. 3. In § 4 sind a) im Abs. 1 unter Buchstabe a das Datum „30. September 1956" durch „1. Januar 1957" und unter Buchstabe b das Datum „30. Juni 1956" durch „1. Januar 1957" zu ersetzen; b) im Abs. 2 beide Daten „30. September 1956" durch „1. Januar 1957" zu ersetzen. 4. In § 6 Abs. 1 Satz 2 sind die Worte „und des § 74" zu streichen. 5. § 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Familienheime sind Eigenheime, Kaufeigenheime und Kleinsiedlungen, die nach Größe und Grundriß geeignet sind, dem Eigentümer und seiner Familie als Heim zu dienen, und die von dem Eigentümer und seiner Familie bewohnt werden. Zu einem Familienheim in der Form des Eigenheims oder des Kaufeigenheims soll nach Möglichkeit ein Garten oder sonstiges nutzbares Land gehören. 6. § 9 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Ein Eigenheim ist ein im Eigentum einer natürlichen Person stehendes Grundstück mit einem Wohngebäude, das nicht mehr als zwei Wohnungen enthält, von denen eine Wohnung vom Eigentümer und seinen Angehörigen bewohnt wird. 7. In § 12 Abs. 1 erhält Satz 2 folgende Fassung: Eine Eigentumswohnung, die vom Wohnungseigentümer und seinen Angehörigen bewohnt wird, ist eine Eigentumswohnung im Sinne des Gesetzes. 8. § 18 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung des von den Ländern mit öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbaues. Im Rechnungsjahr 1956 stellt der Bund hierfür einen Betrag von 700 Millionen Deutsche Mark, ab Rechnungsjahr 1957 jährlich einen solchen von 1 Milliarde Deutsche Mark im Bundeshaushalt zur Verfügung. 9. In § 19 Abs. 1 ist der vorletzte Satz zu streichen. 10. In § 20 Abs. 1 sind die Worte „von Maßnahmen zugunsten" zu streichen. 11. In § 26 Abs. 1 werden an Stelle des bisherigen Buchstabens a die folgenden neuen Buchstaben a und b eingefügt: a) Der Bau von Wohnungen für Bevölkerungskreise mit geringem Einkommen in Form von Familienheimen und Mietwohnungen hat vorrangig vor dem Bau von Wohnungen für andere Bevölkerungskreise zu erfolgen. b) Im Wohnungsbau für andere Bevölkerungskreise gelten folgende Grundsätze: Die bisherigen Buchstaben b, c und d werden Doppelbuchstaben aa, bb und cc. 12. In § 30 a) beginnt im Abs. 1 der Buchstabe b wie folgt: b) alsdann mit gleichwertigem Rang nach Maßgabe des örtlich festgestellten tatsächlichen Bedarfs einem möglichst großen Teil der förderungsfähigen Anträge entsprochen werden kann, die . . . Die folgenden Doppelbuchstaben aa und bb werden miteinander ausgetauscht. b) ist Abs. 2 zu streichen. 13. §§ 31, 32 und 33 sind zu streichen. 14. In § 35 Abs. 3 a) werden unter Buchstaben b und c jeweils die Worte „an den Bauherrn" gestrichen; b) wird der folgende neue Buchstabe d angefügt: d) ein Darlehen, das ein Arbeitgeber zur Erlangung einer Wohnung für Betriebsangehörige unter Berücksichtigung von § 7 c des Einkommensteuergesetzes dem Wohnungsuchenden oder dem Bauherrn gewährt. 15. § 36 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Ein Antrag auf Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau eines Familienheims darf nicht wegen unzulänglicher Eigenleistung des Bauherrn abgelehnt werden, wenn der Bauherr mindestens eine Eigenleistung in der in Absatz 2 bezeichneten Höhe erbringt, die Gesamtfinanzierung gesichert und die entsprechende Belastung tragbar ist. 16. In § 40 Abs. 3 a) werden in Satz 2 die Worte „persönlichen und" gestrichen; b) wird der letzte Satz gestrichen. 17. In § 44 erhält Abs. 3 folgenden neuen Satz 3: Die Höchstsätze sind nicht anzuwenden, soweit Wohnungsbauten für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen (§ 47) gefördert werden. 18. In § 47 Abs. 2 sind vor den Worten „unter Anwendung" die Worte „ohne Berücksichtigung der Höchstdarlehen gemäß § 44 Abs. 3" einzufügen. 19. In § 48 Abs. 1 ist Satz 1 am Ende wie folgt zu ergänzen: . . ., sofern sichtbar festgestellt ist, daß diese Belastung für den Bauherrn oder Erwerber tragbar ist. 20. In § 49 ist Abs. 4 zu streichen. 21. In § 50 sind die Worte „ohne Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung oder" zu streichen. 22. In § 51 a) ist im Abs. 1 Satz 2 das Wort „Verlorene" zu streichen. b) erhält im Abs. 2 der Satz 3 folgende Fassung: Bei dem Ausschluß oder der Beschränkung der Annahme von Finanzierungsbeiträgen ist den Erfordernissen der Finanzierung des Bauvorhabens dadurch Rechnung zu tragen, daß die öffentlichen Baudarlehen gemäß § 37 Abs. 3 auf die zulässigen Höchstdarlehen erhöht werden. c) wird dem Abs. 3 folgender Satz 2 angefügt: Zum Ausgleich dafür sind die öffentlichen Baudarlehen gemäß § 47 Abs. 2 auch über die nach § 44 Abs. 3 in Frage kommenden Höchstdarlehen hinaus zu erhöhen. 23. In § 53 wird Abs. 1 gestrichen. 24. In § 65 Abs. 1 werden die Worte „soll die Bewilligung" durch die Worte „kann die Bewilligung" ersetzt. 25. In § 68 a) sind im Abs. 1 die Worte „ohne Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung oder" zu streichen; b) ist im Abs. 3 Satz 1 wie folgt zu fassen: Zur Förderung des Baues von Wohnungen, die zur Freimachung von zweckentfremdeten landwirtschaftlichen Werkwohnungen dienen, ist aus Bundesmitteln für das Rechnungsjahr 1957 ein Betrag bis zu 50 Millionen Deutsche Mark gesondert zur Verfügung zu stellen; auf die Verteilung dieser Mittel sind die Vorschriften des § 19 nicht anzuwenden. 26. § 72 ist zu streichen. 27. In § 73 a) wird im Abs. 1 das Datum „30. September 1956" ersetzt durch „1. Januar 1957"; b) wird Abs. 4 gestrichen; c) wird im Abs. 5 Satz 1 das Wort „verlorener" gestrichen; d) ist im Abs. 6 Satz 1 am Ende wie folgt zu ergänzen: ..., soweit sie die in Absatz 7 festgesetzten Obergrenzen nicht übersteigt.; e) erhält Abs. 7 folgende Fassung: (7) Bei Wohnungsbauten für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen ist die Finanzierung unter Beachtung der §§ 40 und 41 derart zu gestalten, daß die Miete oder die Belastung den Betrag von 1,10 Deutsche Mark je Quadratmeter Wohnfläche und Monat nicht übersteigt. Bei den übrigen Wohnungsbauten des sozialen Wohnungsbaues darf Miete oder Belastung den Betrag von 1,43 Deutsche Mark je Quadratmeter Wohnfläche und Monat nicht übersteigen.; f) ist im Abs. 8 der letzte Satz zu streichen. 28. In § 74 erhalten die Absätze 1 bis 4 folgende Fassung: (1) Ist einem Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen eine Wohnung zugeteilt worden, für die öffentliche Mittel nach dem 1. Januar 1957 bewilligt worden sind, und übersteigt die Miete oder Belastung die tragbare Grenze gemäß Absatz 2, so wird dem Wohnungsinhaber eine Miet- oder Lastenbeihilfe gewährt. Sie wird nach dem Unterschied zwischen dem für die benötigte Wohnfläche der Wohnung sich ergebenden Teilbetrag der Miete oder Belastung und dem hierfür gemäß Absatz 2 als tragbar anzusehenden Betrag bestimmt. (2) Für die benötigte Wohnfläche der Wohnung soll in der Regel der Betrag der Miete oder Belastung als tragbar angesehen werden, der folgende Vomhundertsätze des Jahreseinkommens des Wohnungsinhabers und der zu seinem Haushalt gehörenden Angehörigen nicht übersteigt: Bis 900 Deutsche Mark 10 vom Hundert, von 900 bis 1200 Deutsche Mark 12 vom Hundert, von 1200 bis 1500 Deutsche Mark 14 vom Hundert. (3) Miet- und Lastenbeihilfen dürfen nur für die Zeit gewährt werden, in der der Wohnungsinhaber nicht in der Lage ist, die Miete oder Belastung nach den Vorschriften der Absätze 1 und 2 zu tragen. Sie dürfen nicht gewährt werden, soweit die Mehrbeträge der Mieten und Belastungen, die über die in Absatz 2 bestimmten tragbaren Grenzen hinausgehen, nach fürsorgerechtlichen Vorschriften bei Gewährung der Unterstützung berücksichtigt werden. (4) Die Miet- und Lastenbeihilfen sind von den Ländern zu gewähren. Sie werden diesen vom Bund ohne Anrechnung auf die Mittel gemäß § 18 zur Verfügung gestellt. 29. In § 75 a) ist im Abs. 1 das Datum „30. September 1956" zu ersetzen. durch „1. Januar 1957"; b) sind im Abs. 2 Satz 1 die Worte „oder Zielen" zu streichen. 30. In § 82 a) wird im Abs. 1 Satz 1 das Datum „30. Juni 1956" ersetzt durch „1. Januar 1957"; b) erhält im Abs. 1 der Satz 2 folgende Fassung: Voraussetzung ist, daß die Wohnungen die in § 40 bestimmten Wohnflächengrenzen nicht überschreiten.; c) werden die Absätze 2, 3 und 4 gestrichen; d) werden im Abs. 5 die Worte „nicht mehr als die Hälfte" ersetzt durch „nicht mehr als ein Drittel". 31. § 88 erhält folgende Fassung: § 88 Die für die Auszahlung der Prämien nach dem Gesetz über die Gewährung von Prämien für Wohnbausparer in der Fassung vom 21. Dezember 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 482) erforderlichen Beträge werden vom Rechnungsjahr 1957 an jährlich vom Bund gesondert zur Verfügung gestellt und auf die Länder anteilig nach ihrer Prämienbelastung verteilt." 32. In § 90 a) werden im Abs. 3 Satz 1 die Worte „für Familienheime" durch die Worte „für den öffentlich geförderten Wohnungsbau, insbesondere auch für die Bebauung mit Familienheimen," ersetzt; b) wird Abs. 4 gestrichen; c) wird Abs. 5 gestrichen. 33. In § 94 a) wird im Abs. 2 Buchstabe a das Datum „30. September 1956" durch „1. Januar 1957" ersetzt; b) erhält im Abs. 2 der Buchstabe b folgende Fassung: b) steuerbegünstigte Wohnungen, die nach dem 1. Januar 1957 bezugsfertig geworden sind, soweit ihre Wohnungsgrößen den Bestimmungen des § 40 entsprechen.; c) wird im Abs. 5 das Datum „30. Juni 1956" ersetzt durch „1. Januar 1957". 34. In § 99 Abs. 1 wird das Datum „30. Juni 1956" ersetzt durch „1. Januar 1957". 35. § 111 wird gestrichen. 36. In § 113 Abs. 1 werden unter Buchstabe a das Datum „30. September 1956" und unter Buchstabe b das Datum „30. Juni 1956" jeweils ersetzt durch „1. Januar 1957". 37. In § 115 Nr. 6 (§ 17 a des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes) a) wird im Abs. 1 Buchstabe a das Datum „30. September 1956" ersetzt durch „1. Januar 1957"; b) wird im Abs. 2 Satz 2 das Wort „insbesondere" durch das Wort „nur" ersetzt. 38. In § 119 erhält der § 7 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes folgende Fassung: § 7 Aufbringung der Mittel Die für die Auszahlung der Prämien erforderlichen Beträge werden jährlich vom Bund gesondert zur Verfügung gestellt und auf die Länder anteilig nach ihrer Prämienbelastung verteilt. 39. In § 123 Nr. 3 (§ 50 a des Ersten Wohnungsbaugesetzes) werden die Daten „30. September 1956" und „30. Juni 1956" jeweils durch „1. Januar 1957" ersetzt. Bonn, den 23. April 1956 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 578 (Vgl. S. 7417 C, 7424 D) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP, DA zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2270, zu 2270, 5, 601, 722). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 4 Abs. 1 Buchstabe a und Abs. 2, in § 73 Abs. 1, in § 74 Abs. 1, in § 75 Abs. 1, in § 94 Abs. 2 Buchstabe a, in § 113 Abs. 1 Buchstabe a, in § 115 Nr. 6 (§ 17 a Abs. 1 Buchstaben a und b des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes), in § 123 Nr. 3 (§ 50 a Abs. 1 Buchstabe a des Ersten Wohnungsbaugesetzes) werden die Worte „30. September 1956" ersetzt durch die Worte „31. Dezember 1956". 2. Dem § 31 wird der folgende Abs. 3 angefügt: (3) Der Bericht nach Absatz 1 Buchstabe b ist erstmals bis zum 30. September 1956 zu erstatten. 3. Der bisherige Wortlaut des § 32 wird Absatz 1. Es wird der folgende Abs. 2 angefügt: (2) Der Bericht nach Absatz 1 Buchstabe b ist erstmals zum 30. September 1956 zu erstatten. 4. Der bisherige Wortlaut des § 33 wird Absatz 1. Es wird der folgende Abs. 2 angefügt: (2) Die Ergebnisse aus den erstmaligen Berichten nach § 31 Abs. 3 und § 32 Abs. 2 sind dem Bundesminister für Wohnungsbau bis zum 15. Oktober 1956 mitzuteilen. 5. In § 36 wird dem Absatz 1 der folgende Satz 2 angefügt: Die Vorschriften des § 45 Abs. 1 bleiben unberührt. 6. § 38 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Betreuungsunternehmen im Sinne des Absatzes 1 sind a) Organe der staatlichen Wohnungspolitik, zu deren Aufgaben nach ihrer Satzung die Betreuung von Bauherren gehört; b) gemeinnützige Wohnungsunternehmen, gemeinnützige ländliche Siedlungsunternehmen und andere Unternehmen, insbesondere auch freie Wohnungsunternehmen im Sinne von § 11 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung vom 31. März 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 67), die durch die für das Wohnungs- und Siedlungswesen zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle als Betreuungsunternehmen zugelassen sind; Unternehmen, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes im Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit Betreuungen durchgeführt haben, gelten als zugelassen, sofern nicht die oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle die Zulassung widerruft, weil das Unternehmen es beantragt hat oder weil es nicht die erforderliche Eignung und Zuverlässigkeit besitzt. 7. In § 39 ist Abs. 2 zu streichen. 8. Dem § 45 Abs. 6 wird der folgende Satz angefügt: Eine weitere Erhöhung der Tilgung darf vor Ablauf der Zeit nicht gefordert werden, die für eine planmäßige Tilgung erststelliger Finanzierungsmittel bei einem Tilgungssatz von 1 vom Hundert üblich ist. 9. In § 47 a) wird in Abs. 1 vor „Verwaltungsvorschriften" das Wort „allgemeine" gestrichen; b) werden in Abs. 1 die Worte „im Sinne von § 74 Abs. 2" gestrichen; c) wird in Abs. 2 im ersten Satzteil das Wort „nur" gestrichen; d) werden in Abs. 2 die Worte „daß sich eine für den Wohnungsuchenden tragbare Miete oder Belastung ergibt" ersetzt durch die Worte: daß sich eine im Rahmen der Vorschriften des § 74 Abs. 2 für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen tragbare Miete oder Belastung ergibt. 10. In § 48 ist Abs. 2 zu streichen. 11. In § 49 erhalten die Absätze 2 und 3 die folgende Fassung: (2) Ist die zur Entgegennahme der Anträge zuständige Stelle nicht zur Entscheidung über die Anträge befugt, so ist der angenommene Antrag unverzüglich zu bearbeiten und an die zur Entscheidung zuständige Stelle weiterzuleiten. (3) Die zur Entscheidung zuständige Stelle hat innerhalb angemessener Frist über die Förderungsfähigkeit des angenommenen Antrages zu entscheiden. Wird die Förderungsfähigkeit bejaht, so ist dem Antragsteller, sofern öffentliche Mittel noch nicht bewilligt werden können, mitzuteilen, welche Gründe zur Zeit der Bewilligung entgegenstehen. Wird die Förderungsfähigkeit verneint, so hat die zur Entscheidung zuständige Stelle dem Antragsteller einen mit Gründen versehenen Bescheid zu erteilen. 12. § 61 erhält die folgende Fassung: § 61 Bewirtschaftung der Kleinsiedlung (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften darüber zu erlassen, welche vertraglichen Bindungen dem Kleinsiedler zur Gewährleistung einer dauernden ordnungsmäßigen Bewirtschaftung der Kleinsiedlung aufzuerlegen sind. (2) Der Kleinsiedler soll sich bei der Bewirtschaftung der Kleinsiedlung fachlich beraten lassen. 13. Dem § 109 wird folgender Abs. 2 angefügt: (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung vorzuschreiben, daß auf öffentlich geförderte Wohnungen und Wohnräume, die nach dem 30. Juni 1956 bezugsfertig geworden sind oder bezugsfertig werden und für die die öffentlichen Mittel erstmalig vor dem 1. Januar 1957 bewilligt worden sind oder bewilligt werden, auf Antrag des Bauherrn die Vorschriften des vorliegenden Gesetzes an Stelle der Vorschriften des Ersten Wohnungsbaugesetzes anzuwenden sind, wenn die Miete oder der Mietwert bei der Bewilligung der öffentlichen Mittel nicht oder nur vorläufig nach den Vorschriften des Ersten Wohnungsbaugesetzes festgesetzt worden ist. In diesem Falle finden auf diese Wohnungen und Wohnräume die Vorschriften des vorliegenden Gesetzes auch dann Anwendung, wenn sie sonst nur auf Wohnraum anwendbar sind, für den die öffentlichen Mittel nach dem 31. Dezember 1956 bewilligt worden sind oder bewilligt werden; die Vorschriften des § 73 des vorliegenden Gesetzes finden mit der Maßgabe Anwendung, daß die sich ergebende Durchschnittsmiete oder Belastung den nach § 29 des Ersten Wohnungsbaugesetzes bestimmten Mietrichtsatz zuzüglich der Zuschläge nicht übersteigen darf. 14. In § 110 Abs. 2 erhält der letzte Satzteil folgende Fassung ...; eine Erhöhung der Tilgung darf, abgesehen von der Erhöhung um den Betrag ersparter Zinsen, vor Ablauf der Zeit nicht gefordert werden, die für eine planmäßige Tilgung erststelliger Finanzierungsmittel bei einem Tilgungssatz von 1 vom Hundert üblich ist. 15. In § 111 Abs. 1 werden die Worte „und das Jahreseinkommen des Antragstellers zur Zeit der Antragstellung die in § 25 bezeichnete Einkommensgrenze nicht übersteigt" gestrichen. 16. In § 115 Nr. 10 (§ 30 Abs. 4 des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes) werden nach den Worten „oder des § 21" die Worte eingefügt „in Verbindung mit § 20 Satz 2". Bonn, den 2. Mai 1956 Lücke Dr. Krone und Fraktion Graaf (Elze) Dr. Dehler und Fraktion Engell Seiboth und Fraktion Dr. Schild (Düsseldorf) Dr. Brühler und Fraktion Körner von Manteuffel (Neuß) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 579 (Vgl. S. '7409 D) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2270, zu 2270, 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 25 wird dem Abs. 1 der folgende Satz angefügt: Ferner erhöht sich die Grenze um weitere 360 Deutsche Mark bei kinderreichen Familien vom dritten Kind an, bei Schwerkriegsbeschädigten und Kriegerwitwen vom zweiten Kind an. 2. § 30 Abs. 2 Satz 1 erhält die folgende Fassung: pie von der obersten Landesbehörde bestimmten Stellen haben die ihnen neu zugeteilten öffentlichen Mittel entsprechend der Weisung der obersten Landesbehörde zur Befriedigung der in Absatz 1 bezeichneten Anträge einzusetzen. 3. In § 73 wird die Überschrift wie folgt geändert: „Zulässige Miete und Belastung". 4. In § 89 erhält a) Abs. 1 Satz 2 die folgende Fassung: Sie haben bevorzugt geeignetes Bauland für den sozialen Wohnungsbau, namentlich für eine Bebauung mit Familienheimen, zu überlassen; b) in Abs. 2 der erste Satzteil folgende Fassung: Die Gemeinden haben darüber hinaus die Aufgabe, für den Wohnungsbau, namentlich für eine Bebauung mit Familienheimen, geeignete Grundstücke zu beschaffen, ... Bonn, den 2. Mai 1956 Lücke Barlage von Bodelschwingh Frau Dr. Brökelschen Dr. Brönner Dr. Czaja Dr. Glasmeyer Harnischfeger Anlage 7 Umdruck 580 (Vgl. S. 7445 D, 7446 A) Änderungsantrag des Abgeordneten Miller zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2270, zu 2270, 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In § 118 Nr. 6 (§ 300 des Lastenausgleichsgesetzes) werden in Satz 2 erster und zweiter Halbsatz jeweils nach den Worten „geltend machen können," die Worte eingefügt: einschließlich der Personen, die Leistungen nach § 301 erhalten können und gleichartige Schäden erlitten haben,. Bonn, den 2. Mai 1956 Miller Bauer (Wasserburg) Dr. Dittrich Funk Frau Geisendörfer Dr. Gleissner (München) Dr. Graf (München) Gumrum Dr. Graf Henckel Dr. Heim Höcherl Kemmer (Bamberg) Häussler Dr. Hesberg Leukert Oetzel Frau Dr. Rehling Stiller Dr. Krone und Fraktion Dr. Kihn (Würzburg) Klausner Dr. Kleindinst Frau Korspeter Kramel Kroll Dr. Lindrath Dr. Baron Manteuffel-Szoege Meyer (Oppertshofen) Frau Dr. Probst Freiherr Riederer von Paar Seidl (Dorfen) Spies (Emmenhausen) Spörl Unertl Wacher (Hof) Wieninger Anlage 8 Umdruck 582 (Vgl. S. 7441 C, 7443 B) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2270, zu 2270, 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In § 98 Abs. 4 Satz 1 wird der Satzteil ,,, die für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen bestimmt sind," gestrichen. Bonn, den 2. Mai 1956 Dr. Dehler und Fraktion Anlage 9 Umdruck 583 (Vgl. S. 7433 B) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2270, zu 2270, 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 70 erhält folgende Fassung: § 70 Ablösung (1) Der Eigentümer eines Familienheims in der Form des Eigenheims oder der Eigensiedlung oder der Wohnungseigentümer einer eigengenutzten Eigentumswohnung kann nach Ablauf von zwei Jahren und vor Ablauf von zwanzig Jahren seit Bezugsfertigkeit über die vereinbarungsgemäß zu entrichtenden Tilgungen hinaus das öffentliche Baudarlehen ganz oder in Teilen vorzeitig durch Zahlung noch nicht fälliger Tilgungsleistungen abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen ablösen. Die Ablösung muß wenigstens für die volle Tilgungsleistung eines Jahres erfolgen. (2) Für Ablösungen bis zum 31. Dezember 1962 ist ein Zinssatz von 5 vom Hundert zugrunde zu legen. Gehören zum Haushalt des Eigentümers Kinder (§ 32 Abs. 4 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes), die in dem Kalenderjahr, in dem die Ablösung erfolgt, das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, so erhöht sich der Hundertsatz bei einem Kind oder 2 Kindern auf 5,5 vom Hundert, bei 3 bis 5 Kindern auf 6 vom Hundert, bei mehr als 5 Kindern auf 6,5 vom Hundert. (3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, das Nähere sowie den Zinssatz für Ablösungen nach dem 31. Dezember 1962 zu bestimmen. Der Zinssatz darf jedoch nicht unter dem jeweiligen Diskontsatz liegen. Die Bundesregierung kann dabei auch die Frist von zwanzig Jahren in Absatz 1 verlängern und bestimmen, auf welchen Zeitpunkt des Kalenderjahres die Ablösung zugelassen wird. (4) Hat der Bauherr eines Familienheims in der Form des Kaufeigenheims oder der Trägerkleinsiedlung einen auf Übertragung des Eigentums gerichteten Vertrag oder Vorvertrag mit einem geeigneten Bewerber abgeschlossen, so finden die Vorschriften der Absätze 1 bis 3 zugunsten des Bewerbers entsprechende Anwendung, wenn er das öffentliche Baudarlehen ganz oder in Teilen vorzeitig ablöst. 2. § 71 erhält folgende Fassung: § 71 Tragung des Ausfalls (1) Der durch die Ablösung nach § 70 sich bei den Ländern ergebende Ausfall an Rückflüssen wird anteilig vom Bund, vom Ausgleichsfonds und von den Ländern getragen. (2) Die Anteile bestimmen sich nach dem Verhältnis, in dem die Mittel des Bundes, des Ausgleichsfonds und des Landes zueinander stehen, die der obersten Landesbehörde für die Förderung des sozialen Wohnungsbaues seit dem 1. Januar 1950 als öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt worden sind. Das Verhältnis ist jeweils zum Ende eines Rechnungsjahres für die in diesem Jahr sich ergebenden Ausfälle zu ermitteln. Zu den Mitteln des Ausgleichsfonds rechnen dabei auch die Mittel, die der obersten Landesbehörde aus den Soforthilfefonds oder aus den Zinsen und Tilgungsbeträgen der Umstellungsgrundschulden als öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt worden sind. (3) In Höhe der demgemäß auf den Bund und den Ausgleichsfonds entfallenden Anteile vermindern sich die Ansprüche des Bundes und des Ausgleichsfonds auf Rückzahlung der den Ländern gewährten Darlehen. (4) Das Land hat Ablösungsbeträge, die es nach § 70 im Laufe eines Rechnungsjahres erhalten hat, am Ende des Rechnungsjahres an den Bund und den Ausgleichsfonds zu den Anteilen abzuführen, die dem in Absatz 2 bestimmten Verhältnis entsprechen. Dies gilt nicht für die auf den Bund entfallenden Anteile der Ablösungsbeträge, wenn durch Landesgesetz vorgeschrieben ist, daß die Rückflüsse aus den Darlehen, die das Land zur Förderung des Wohnungsbaues gewährt hat und künftig gewährt, laufend zur Förderung von Maßnahmen zugunsten des sozialen Wohnungsbaues zu verwenden sind. 3. § 110 Abs. 3 erhält folgende Fassung: (3) Auf anerkannte Familienheime finden die Vorschriften der §§ 70 und 71 über die Ablösung und über die Tragung des Ausfalls Anwendung, soweit nach der Anerkennung Ablösungen erfolgen. Bonn, den 2. Mai 1956 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Feller und Fraktion Dr. Schild (Düsseldorf) Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 584 (Vgl. S. '7427 C, 7446 C) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2270, zu 2270, 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Dem § 51 wird der folgende Abs. 6 angefügt: (6) Die Bewilligungsstelle soll in angemessenem Umfange öffentlich geförderte Wohnungen auch für solche Wohnungsuchenden vorbehalten, die Geschädigte nach dem Lastenausgleichsgesetz sind und keine Aufbaudarlehen erhalten. 2. Dem § 71 wird der folgende Abs. 5 angefügt: (5) Die gemäß Absatz 4 an den Bund und an den Ausgleichsfonds abzuführenden außerplanmäßigen Tilgungen werden auf die Schuldverpflichtung des Landes in der Weise angerechnet, daß sie zu einer Kürzung des Tilgungszeitraumes, nicht jedoch der durch Bestimmungen oder Vereinbarungen festgesetzten laufenden Tilgungsbeträge führen. 3. In § 72 a) werden in Abs. 5 nach den Worten „die Vorschriften des § 71 Abs. 4" die Worte „und 5" eingefügt; b) wird der folgende neue Abs. 6 angefügt: (6) Die Absätze 1 bis 3 gelten hinsichtlich der öffentlichen Baudarlehen aus den für die Wohnraumhilfe bestimmten Mitteln des Ausgleichsfonds nicht für die Zweckbindung zugunsten Geschädigter. 4. In § 74 Abs. 4 werden nach den Worten „im Sinne von § 6 Abs. 1" die Worte „jedoch nicht aus den nach dem Lastenausgleichsgesetz für die Wohnraumhilfe bestimmten Mitteln des Ausgleichsfonds" eingefügt. 5. Zu § 118 Nr. 7 Buchstabe a (§ 348 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes) wird das Wort „Förderung" ersetzt durch das Wort „Finanzierung". 6. In § 123 Nr. 2 Buchstabe c (§ 41 Abs. 6 des Ersten Wohnungsbaugesetzes) werden die Worte „die Vorschriften des § 71 Abs. 4" ergänzt durch die Worte „und 5". Bonn, den 2. Mai 1956 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Graaff (Elze) Dr. Czermak Dr. Dehler und Fraktion Feller und Fraktion Dr. Schild (Düsseldorf) Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 585 (Vgl. S. 7428 A, 7445 B) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2270, zu 2270, 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 58 Abs. 2 a) ist in Satz 1 hinter den Worten „des Baues des Wirtschaftsteiles" einzufügen: „, notfalls durch eine Erhöhung des öffentlichen Baudarlehens in dem von der obersten Landesbehörde zu bestimmenden Umfange ," b) ist zwischen Satz 2 und 3 folgender neuer Satz einzufügen: „Bei Kleinsiedlungen für Bewerber mit geringem Einkommen (§ 27) sind die öffentlichen Baudarlehen stets in dem Umfange zu erhöhen, wie es die Schließung der Finanzierungslücke erfordert." 2. In § 61 Abs. 3 sind die Worte „auferlegt werden dürfen" zu ersetzen durch „aufzuerlegen sind". 3. In § 89 Abs. 1 a) ist Satz 1 durch folgende Worte zu ergänzen: „oder als Bauland ungeeignete Grundstücke zum Austausch gegen geeignetes Bauland bereitzustellen." b) ist Satz 2 durch folgende Worte zu ergänzen „oder als Bauland ungeeignete Grundstücke zum Austausch gegen geeignetes Bauland bereitzustellen." 4. In § 92 a) erhält Abs. 1 folgenden neuen Satz 2: Dies gilt bei Kleinsiedlungen auch für die Selbsthilfe bei der Aufschließung und Kultivierung des Geländes, der Herrichtung der Wirtschaftsanlagen und der Herstellung von Gemeinschaftsanlagen. b) werden in Abs. 4 nach den Worten „Personen sind" folgende Worte eingefügt „unbeschadet der Dauer der Selbsthilfearbeit." 5. In § 110 sind zwischen den Worten „Erhöhung des" und „Zinssatzes" die Worte „tatsächlich gezahlten" einzufügen. 6. In § 122 Abs. 5 sind nach den Worten „am 1. Juli 1957 außer Kraft" folgende Worte anzufügen ,,, soweit die obersten Landesbehörden entsprechende Ausführungen zur Förderung der Kleinsiedlung erlassen haben." Bonn, den 3. Mai 1956 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 586 (Vgl. S. 7441 C, 7443 B) Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familien- heimgesetz) (Drucksachen 2270, zu 2270, 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In § 98 Abs. 4 Satz 1 wird der Satzteil ,,, die für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen bestimmt sind," gestrichen. Bonn, den 3. Mai 1956 Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 13 Umdruck 587 (Vgl. S. 7419 C) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2270, zu 2270, 5, 601, 722, 2279 [neu]). Für den Fall der Ablehnung des Änderungsantrags auf Umdruck 577 N r. 1 3 wolle der Bundestag beschließen: In § 32 1. erhält Buchstabe a folgende Fassung: a) über die Anzahl der Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen, die im vorangegangenen Kalenderjahr in neugeschaffenen Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues, in den in § 17 a des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes bezeichneten Wohnungen und in sonstigen Wohnungen des Wohnungsbestandes untergebracht worden sind; 2. sind in Buchstabe b nach dem Wort „Personen," die Worte „insbesondere solche," einzufügen; 3. wird folgender neuer Buchstabe c angefügt: c) über die Anzahl der noch vorliegenden Anträge auf Förderung von Wohnungsbauten für die Bevölkerungskreise mit geringem Einkommen, die Anzahl der hiermit zu fördernden Wohnungen und über den Gesamtbetrag der hierfür beantragten Mittel. Bonn, den 3. Mai 1956 Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 588 (Vgl. S. 7437 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Lücke, Dr. Czaja, Dr. Hesberg und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2270, zu 2270, 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In § 74 Abs. 2 erhält der letzte Satzteil folgende Fassung: von über 1200 bis 1500 Deutsche Mark, bei Haushalten mit zwei oder drei Personen bis 1800 Deutsche Mark, 18 vom Hundert des Jahreseinkommens. Lücke Dr. Czaja Dr. Hesberg Frau Ackermann Barlage Frau Brauksiepe Rümmele Ruf Schüttler Spies (Emmenhausen) Stiller Stingl Wacker (Buchen) Wolf (Stuttgart) Anlage 15 Umdruck 589 (Vgl. S. 7441 C, 7443 C, 7444 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Seidl (Dorfen), Dr. Becker (Hersfeld), Schneider (Bremerhaven) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2270, zu 2270, 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Dem § 98 Abs. 4 ist folgender Satz anzufügen: Die Gleichstellung hinsichtlich der Gebührenvergünstigung gilt nicht für die in der Kostenordnung geregelten Beurkundungs- und Beglaubigungsgebühren. 2. In § 120 Nr. 2 (§ 4 des Gesetzes über Gebührenbefreiungen beim Wohnungsbau) ist Buchstabe b zu streichen. Bonn, den 3. Mai 1956 Miller Niederalt Dr. Oesterle Dr. Pohle (Düsseldorf) Frau Dr. Rehling Freiherr Riederer von Paar Spies (Emmenhausen) Stiller Stücklen Unertl Wacher (Hof) Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) Dr. Weber (Koblenz) Wieninger Dr. Becker (Hersfeld) Dr. Czermak Dr. Will Schneider (Bremerhaven) Anlage 16 Umdruck 590 (Vgl. S. 7445 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Lotze, Dr. Zimmermann und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz (Drucksachen 2270, zu 2270, 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In § 115 wird folgende neue Nr. 2 a eingefügt: 2 a. In § 3 Buchstabe c erhält Satz 1 folgende Fassung: Leukert Dr. Lindrath Lulay Maier (Mannheim) Maucher Frau Dr. Maxsein Dr. Brönner Frau Dietz Ehren Häussler Huth Jahn (Stuttgart) Kroll Leonhard Seidl (Dorf en) Bauer (Wasserburg) Dr. Bürkel Dr. Dittrich Dr. Dollinger Donhauser Fuchs Dr. Furler Frau Geisendörfer Dr. Hesberg Höcherl Hoogen Dr. Horlacher Kemmer (Bamberg) Dr. Kihn (Würzburg) Klausner Dr. Kleindinst Kramel Frau Dr. Kuchtner Lotze Maucher Wohnraum, der wegen seines räumlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhanges mit Geschäftsraum im Sinne des Geschäftsraummietengesetzes zugleich mit diesem genutzt wird, es sei denn, daß der Mietwert des Geschäftsraumes geringer -ist als der Mietwert des Wohnraumes. Bonn, den 3. Mai 1956 Lotze Dr. Zimmermann Brese Haasler Dr. Horlacher Jahn (Stuttgart) Frau Dr. Kuchtner Mensing Freiherr Riederer von Paar Seidl (Dorfen) Anlage 17 Umdruck 591 (Vgl. S. 7441 C, 7443 B) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Niederalt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2270, zu 2270, 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 19 Abs. 3 Satz 2 erhält folgende Fassung: Soweit die Länder Mittel zinsverbilligt oder zinslos einsetzen, darf der Bund für diese Mittel keinen höheren Hundertsatz an Zinsen verlangen als 0,5 vom Hundert. 2. a) § 20 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) In welchem Umfange die Rückflüsse (Rückzahlung der Darlehenssumme im ganzen oder in Teilen, Zinsen und Tilgungsbeträge) aus den Darlehen, die der Bund zur Förderung des Wohnungsbaues den Ländern oder sonstigen Darlehensnehmern gewährt hat und künftig gewährt, auf die von dem Bund zur Förderung von Maßnahmen zugunsten des sozialen Wohnungsbaues bereitzustellenden Mittel anzurechnen sind, regelt das Haushaltsgesetz. b) In § 18 Abs. 2 werden die Worte „§ 20 und" gestrichen. 3. § 98 Abs. 4 erhält folgende Fassung: (4) Sonstige öffentlich geförderte Familienheime, die für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen bestimmt sind, erhalten die gleichen Gebührenvergünstigungen wie die Kleinsiedlung. Die Gebührenvergünstigung ist nicht davon abhängig, daß ein Träger oder ein Betreuer eingeschaltet wird. Sie ist ohne weitere Nachprüfung zu gewähren, wenn das Vorliegen der Voraussetzungen durch eine Bescheinigung der Stelle, welche die öffentlichen Mittel bewilligt (Bewilligungsstelle), nachgewiesen wird. Bonn, den 3. Mai 1956 Dr. Vogel Niederalt Arndgen Gengler Giencke Dr. Gleissner (München) Frau Rösch Wacker (Buchen) Dr. Willeke Anlage 18 Umdruck 592 (Vgl. S. 7437 D) Änderungsantrag der Fraktion der DA zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2270, zu 2270, 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In § 85 Abs. 2 wird in Satz 2 das Wort „Landesregierung" durch das Wort „Bundesregierung" ersetzt. Bonn, den 3. Mai 1956 Körner von Manteuffel (Neuß) und Fraktion Namentliche Abstimmungen über die Änderungsanträge der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes 1. zu § 1 (Umdruck 577, Ziffer 1) mit der Maßgabe der Ersetzung des dritten Satzes des Abs. 2 durch Satz 2 des Abs. 2 des § 1 der Ausschußbeschlüsse (Drucksache 2270) (Vgl. S. 7385 C, 7392 C, 7394 D, 7461 C) 2. zu § 18 (Umdruck 577 Ziffer 8) (Vgl. S. 7406 D, 7407 C, 7462 A) 3. zu § 73 (Umdruck 577 Ziffer 27) (Vgl. S. 7437 A, B, 7462 D) Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 CDU/CSU Frau Ackermann . . . . Nein Nein Nein Dr. Adenauer — — — Albers beurlaubt beurlaubt beurlaubt Arndgen Nein Nein Nein Barlage Nein Nein Nein Dr. Bartram beurlaubt beurlaubt beurlaubt Bauer (Wasserburg) * * * Bauereisen . . Nein Nein Nein Bauknecht * * Nein Bausch Nein Nein Nein Becker (Pirmasens) . . Nein Nein Nein Bender beurlaubt beurlaubt beurlaubt Berendsen Nein Nein — Dr. Bergmeyer Nein Nein Nein Fürst von Bismarck . . . * * * Blank (Dortmund) . . . Nein Nein — Frau Dr. Bleyler (Freiburg) Nein Nein Nein Blöcker Nein Nein Nein Bock Nein Nein Nein , von Bodelschwingh . . . Nein Nein Nein Dr. Böhm (Frankfurt) . Nein Nein Nein Brand (Remscheid) . . . Nein Nein Nein Frau Brauksiepe . . . . Nein Nein Nein Dr. von Brentano . . . . — . — — Brese Nein Nein Nein Frau Dr. Brökelschen . . Nein Nein Nein Dr. Brönner Nein Nein Nein Brookmann (Kiel) . . Nein Nein Nein Brück Nein Nein Nein Dr. Bucerius — — — Dr. von Buchka . . . . Nein Nein Nein Dr. Bürkel Nein Nein Nein Burgemeister Nein Nein Nein Caspers Nein Nein Nein Cillien Nein Nein Nein Dr. Conring Nein Nein Nein Dr. Czaja Nein Nein Nein Demmelmeier Nein Nein Nein Diedrichsen Nein Nein Nein Frau Dietz Nein Nein Nein Dr. Dittrich Nein Nein Nein Dr. Dollinger Nein Nein Nein Donhauser Nein Nein Nein Dr. Dresbach Nein * * Dr. Eckhardt Nein Nein Nein Eckstein Nein Nein Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 Ehren * * * Engelbrecht-Greve . . . Nein Nein Nein Dr. Dr. h. c. Erhard . . . — — — Etzenbach . * * * Even * * * Feldmann . Nein * Nein Gräfin Finckenstein . Nein Nein Nein Finckh Nein Nein Nein Dr. Franz beurlaubt beurlaubt beurlaubt Franzen Nein Nein Nein Friese Nein Nein Nein Fuchs Nein Nein Nein Funk Nein Nein Nein Dr. Furler Nein Nein Nein Frau Ganswindt . . . Nein Nein Nein Gedat beurlaubt beurlaubt beurlaubt Geiger (München) . . . Nein Nein Nein Frau Geisendörfer . . . Nein Nein Nein Gengler . * * * Gerns Nein Nein Nein D. Dr. Gerstenmaier . beurlaubt beurlaubt beurlaubt Gibbert Nein Nein Nein Giencke . Nein Nein Nein Dr. Glasmeyer Nein Nein Nein Dr. Gleißner (München) Nein Nein Nein Glüsing * * * Gockeln . beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Götz Nein Nein Nein Goldhagen Nein Nein Nein Gontrum Nein Nein — Dr. Graf (München) . . Nein Nein Nein Günther Nein Nein Nein Gumrum Nein Nein Nein Haasler Nein Nein Nein ) Häussler Nein Nein Nein Hahn Nein Nein Nein Harnischfeger Nein Nein Nein Heix Nein Nein * Dr. Hellwig beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Graf Henckel Nein Nein Nein Dr. Hesberg Nein Nein Nein Heye Nein Hilbert Nein Nein Nein Höcherl Nein Nein Nein Dr. Höck Nein Nein Nein Höfler Nein . Nein Nein Holla Nein Nein Nein Hoogen Nein Nein Nein Dr. Horlacher * * Horn Nein Nein Nein Huth Nein Nein Nein Illerhaus Nein Nein Nein Dr. Jaeger Nein Nein Nein Jahn (Stuttgart) . . . Nein Nein Nein Frau Dr. Jochmus . . Nein Nein Nein Josten Nein Nein Nein Kahn beurlaubt beurlaubt beurlaubt Kaiser — — Nein Karpf _ beurlaubt beurlaubt Kemmer (Bamberg — Nein Nein Kemper (Trier) Nein Nein Nein Kiesinger Nein — Nein Dr. Kihn (Würzburg) . Nein Nein Nein Kirchhoff Nein Nein Nein Klausner Nein Nein Nein Dr. Kleindinst Nein Nein Nein Dr. Kliesing Nein Nein Nein Knapp Nein Nein Nein Knobloch Nein Nein Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 Dr. Köhler beurlaubt beurlaubt beurlaubt Koops — Nein Nein Dr. Kopf Nein Nein Kortmann Nein Nein Nein Kraft Nein Nein Nein Kramel Nein Nein * Krammig Nein Nein Nein Kroll Nein Nein Nein Frau Dr. Kuchtner . . Nein Nein Nein Kühlthau Nein Nein Nein Kuntscher Nein Nein Nein Kunze (Bethel) Nein Nein Nein Lang (München) . . . Nein Nein Nein Leibfried — — — Leibing Nein Nein Nein Dr. Leiske Nein Nein Nein Lenz (Brühl) beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Lenz (Godesberg) . . Lenze (Attendorn) . . Nein Nein Nein Leonhard Nein Nein Nein Lermer Nein Nein Nein Leukert Nein Nein Nein Dr. Leverkuehn . . . . Nein Nein Nein Dr. Lindenberg . . . . Nein Nein Nein Dr. Lindrath Nein Nein Nein Dr. Löhr — Nein Nein Lotze Nein Nein Nein Dr. h. c. Lübke . . . . — - — Lücke Nein Nein Nein Lücker (München) Nein Nein Nein Lulay Nein Nein Nein Maier (Mannheim) . . Nein Nein enthalten Majonica Nein Nein Nein Dr. Baron Manteuffel- Szoege Nein Nein Nein Massoth Nein Nein Nein Maucher . . . . Nein Nein Nein Mayer (Birkenfeld) . Nein Nein Nein Menke Nein Nein Nein Mensing Nein Nein Meyer (Oppertshofen) . Nein Nein Nein Meyer-Ronnenberg . Nein Nein Nein Miller Nein Nein Nein Dr. Moerchel beurlaubt beurlaubt beurlaubt Morgenthaler beurlaubt beurlaubt beurlaubt Muckermann Nein Nein * Mühlenberg Nein Nein Nein Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Nein * Müller-Hermann . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt Müser Nein Nein Nein Naegel Nein Nein Nein Nellen Nein Nein — Neuburger beurlaubt beurlaubt beurlaubt Niederalt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Niggemeyer . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Dr. Oberländer . . Nein Nein Nein Dr. Oesterle Nein Nein * Oetzel Nein Nein Nein Dr. Orth beurlaubt beurlaubt beurlaubt Pelster beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Pferdmenges . . . . Nein Nein — Frau Pitz Nein Nein Nein Platner Nein Nein Nein Dr. Pohle (Düsseldorf) . — Nein Frau Praetorius . . . . Nein Nein Nein Frau Dr. Probst . . . . Nein Nein Nein Dr. Dr. h. c. Pünder . . — Nein — Raestrup Nein * Rasner Nein Nein Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung n 1 Frau Dr. Rehling . . . Nein Nein Nein Richarts Nein Nein Nein Frhr. Riederer von Paar Nein Nein Nein Dr. Rinke Nein Nein Nein Frau Rösch Nein Nein Nein Rösing Nein Nein Nein Rümmele Nein Nein Nein Ruf Nein Nein Nein Sabaß Nein c Sabel Nein Nein Nein Samwer Nein Nein Nein Schäffer — — — Scharnberg Nein Nein Nein Scheppmann Nein Nein Nein Schill (Freiburg) . . * s Schlick Nein Nein Nein Schmücker Nein Nein Nein Schneider (Hamburg) . beurlaubt beurlaubt beurlaubt Schrader Nein Nein Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) — — - Dr.-Ing. E. h. Schuberth — — Schüttler Nein Nein Nein Schütz Nein Nein Nein Schulze-Pellengahr . . Nein Nein Nein Schwarz Nein Nein Nein Frau Dr. Schwarzhaupt Nein Nein Nein Dr. Seffrin Nein Nein Nein Seidl (Dorfen) Nein Nein Nein Dr. Serres Nein Nein — Siebel Nein Nein Nein Dr. Siemer Nein Nein Nein Solke Nein Nein Nein Spies (Brücken) . . . . Nein Nein Nein Spies (Emmenhausen) Nein Nein Nein ' Spörl Nein Nein Nein Stauch Nein Nein Nein Frau Dr. Steinbiß . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt Stiller Nein Nein Nein Storch — Nein — Dr. Storm Nein Nein Nein Strauß — — Nein Struve Nein Nein Nein Stücklen Nein Nein Nein Teriete Nein Nein Nein Unertl Nein Nein Nein Varelmann Nein Nein Nein Frau Vietje Nein Nein Nein Dr. Vogel Nein Nein Nein Voß Nein Nein Nein Wacher (Hof) Nein Nein Nein Wacker (Buchen) . . . . Nein Nein Nein Dr. Wahl Nein Nein Nein Walz Nein Nein Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) Nein Nein Nein Dr. Weber (Koblenz) . Nein Nein Nein Wehking Nein Nein Nein Dr. Welskop beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Welter (Aachen) beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Werber Nein Nein Nein Wiedeck Nein Nein Nein Wieninger Nein Nein Nein Dr. Willeke Nein Nein Nein Winkelheide Nein Nein Nein Dr. Winter Nein Nein Nein Wittmann Nein Nein Nein Wolf (Stuttgart) . . . . Nein Nein Nein Dr. Wuermeling . . . . Nein Nein — Wullenhaupt Nein Nein Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 SPD Frau Albertz beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Albrecht Ja Ja Ja Altmaier beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Arndt Ja Ja Ja Arnholz Ja Ja Ja Dr. Baade Ja Ja Ja Dr. Bärsch Ja Ja Ja Bals Ja Ja Ja Banse Ja Ja Ja Bauer (Würzburg) . . . Ja Ja Ja Baux (Augsburg) . . . Ja Ja Ja Bazille Ja Ja Ja Behrisch Ja Ja Ja Frau Bennemann . . . Ja Ja Ja Bergmann Ja Ja Ja Berlin Ja Ja Ja Bettgenhäuser . . . Ja Ja * Frau Beyer (Frankfurt) . Ja Ja Ja Birkelbach beurlaubt beurlaubt beurlaubt Blachstein beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. BleiB Ja Ja Ja Böhm (Düsseldorf) . . Ja Ja Ja Bruse Ja Ja Ja Corterier Ja Ja Ja Dannebom Ja Ja Ja Daum Ja Ja Ja Dr. Deist Ja Ja Ja Dewald beurlaubt beurlaubt beurlaubt Diekmann Ja Ja Ja Diel Ja Ja Ja Frau Döhring Ja Ja Ja Dopatka Ja Ja Ja Erler Ja Ja Ja Eschmann Ja Ja Ja Faller Ja Ja Ja Franke Ja Ja Ja Frehsee Ja Ja Ja Freidhof Ja Ja Ja Frenzel Ja Ja Ja Gefeller Ja Ja Ja Geiger (Aalen) Ja Ja Ja Geritzmann Ja Ja Ja Gleisner (Unna) Ja Ja Ja Dr. Greve beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Gülich Ja Ja Ja Hansen (Köln) Ja Ja Ja Hansing (Bremen) . . Ja Ja Ja Hauffe Ja Ja Ja Heide Ja Ja Ja Heiland Ja Ja Ja Heinrich Ja Ja Ja Hellenbrock Ja Ja Ja Hermsdorf Ja Ja Ja :Herold Ja Ja Ja Höcker Ja Ja Ja Höhne Ja Ja Ja Hörauf Ja Ja Ja Frau Dr. Hubert . . . Ja Ja Ja Hufnagel Ja Ja Ja Jacobi Ja Ja Ja Jacobs Ja Ja * Jahn (Frankfurt) . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt Jaksch Ja Ja Ja Kahn-Ackermann . . Ja Ja Ja Kalbitzer Ja Ja Ja Frau Keilhack Ja Ja Ja Frau Kettig Ja Ja Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 Keuning Ja Ja Ja Kinat Ja Ja Ja Frau Kipp-Kaule . . . Ja Ja Ja Könen (Düsseldorf) . . . Ja Ja Ja Koenen (Lippstadt) Ja Ja Ja Frau Korspeter . . . Ja Ja Ja Dr. Kreyssig Ja Ja Ja Kriedemann — Ja — Kühn (Köln) Ja Ja Ja Kurlbaum Ja Ja Ja Ladebeck Ja Ja Ja Lange (Essen) Ja Ja Ja Frau Lockmann . . . Ja Ja Ja Ludwig Ja Ja Ja Maier (Freiburg) . Ja Ja * Marx Ja Ja Ja Matzner Ja Ja Ja Meitmann beurlaubt beurlaubt beurlaubt Mellies Ja Ja Ja Dr. Menzel Ja Ja Ja Merten Ja Ja Ja Metzger Ja Ja Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Ja Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Ja Ja Frau Meyer-Laule . . Ja Ja Ja Mißmahl Ja Ja Ja Moll beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Mommer Ja Ja Ja Müller (Erbenidorf) . . . Ja Ja Ja Müller (Worms) . . . Ja Ja Ja Frau Nadig Ja Ja Ja Odenthal Ja Ja Ja Ohlig Ja Ja Ja Ollenhauer beurlaubt beurlaubt beurlaubt Op den Orth Ja Ja Ja Paul Ja Ja Peters beurlaubt beurlaubt beurlaubt Pöhler Ja Ja Ja Pohle (Eckernförde) . . Ja Ja Ja Dr. Preller Ja Ja Ja Prennel Ja Ja * Priebe Ja Ja Ja Pusch beurlaubt beurlaubt beurlaubt Putzig Ja Ja Ja Rasch beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Ratzel Ja Ja Ja Regling Ja Ja Ja Rehs beurlaubt beurlaubt beurlaubt Reitz Ja Ja Ja Reitzner Ja Ja Ja Frau Renger Ja Ja Ja Richter Ja Ja Ja Ritzel Ja Ja Ja Frau Rudoll Ja Ja Ja Ruhnke Ja Ja Ja Runge beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Schanzenbach . . . Ja Ja Ja Scheuren Ja Ja Ja Dr. Schmid (Frankfurt ) . Ja Ja Ja Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Ja Ja Schmidt (Hamburg) . . Ja Ja * Schmitt (Vockenhausen) . Ja Ja Ja Dr. Schöne Ja Ja * Schoettle Ja Ja Ja Seidel (Fürth) Ja Ja Ja Seither Ja Ja Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 Seuffert Ja Ja Ja Stierle Ja Ja Ja Sträter beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Strobel Ja Ja Ja Stümer Ja Ja Ja Thieme Ja Ja Ja Trittelvitz Ja Ja Ja Wagner (Deggenau) . Ja Ja Ja Wagner (Ludwigshafen) Ja Ja Ja Wehner Ja Ja Ja Wehr Ja Ja Ja Welke Ja Ja — Weltner (Rinteln) . . . Ja Ja Ja Dr. Dr. Wenzel Ja Ja Ja Wienand Ja Ja Ja Wittrock Ja Ja Ja Ziegler Ja Ja Ja Zühlke Ja Ja Ja FDP Dr. Atzenroth . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Becker (Hersfeld) . . Nein Nein * Dr. Bucher Nein Nein * Dr. Czermak Nein Nein * Dr. Dehler Nein Nein * Dr.-Ing. Drechsel . . Nein Nein Nein Eberhard Nein Nein Nein Frau Friese-Korn . . Nein Nein Nein Frühwald beurlaubt beurlaubt beurlaubt Gaul Nein Nein Nein Dr. von Golitschek . Nein Nein Nein Graaf (Elze) Nein Nein Nein Dr. Hammer Nein Nein Nein Held Nein Nein Nein Dr. Hoffmann Nein Nein Frau Hütter Nein Nein Nein Frau Dr. Ilk Nein Nein Nein Dr. Jentzsch Nein Nein Nein Kühn (Bonn) Nein Nein Nein Lenz (Trossingen) . . . Nein Nein Nein Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein Nein Nein Dr. Maier (Stuttgart) . beurlaubt beurlaubt beurlaubt Margulies Nein Nein * Mauk Nein Nein Nein Dr. Mende Nein Nein Nein Dr. Miessner * * * Onnen — — — Rademacher — — — Scheel Nein Nein Nein Schloß beurlaubt beurlaubt beurlaubt Schwann Nein Nein Nein Stahl Nein Nein Nein Dr. Stammberger . . . Nein Nein Nein Dr. Starke beurlaubt beurlaubt beurlaubt GB/BHE Elsner beurlaubt beurlaubt beurlaubt Engell Nein Ja Ja Feller Ja Ja Ja Frau Finselberger . . Ja Ja Ja Gemein Ja Ja Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 Dr. Gille * * Dr. Kather Ja Ja * Dr. Keller beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Klötzer Ja Ja Ja Kunz (Schwalbach) . Ja Ja Ja Kutschera Ja Ja Ja Dr. Mocker beurlaubt beurlaubt beurlaubt Petersen Ja Ja Ja Dr. Reichstein Ja Ja Ja Seiboth Ja Ja Ja Dr. Sornik Ja Ja Ja Srock beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Strosche beurlaubt beurlaubt beurlaubt DP Becker (Hamburg) . . . Nein Nein Nein Dr. Brühler beurlaubt beurlaubt beurlaubt Eickhoff Nein Nein Nein Dr. Elbrächter Nein Nein Fassbender Nein Nein — Frau Kalinke beurlaubt beurlaubt beurlaubt Matthes Nein Nein Nein Dr. von Merkatz . . . . — — — Müller (Wehdel) . . . . Nein Nein Nein Dr. Schild (Düsseldorf) . Nein Nein Nein Schneider (Bremerhaven) Nein Nein — Dr. Schranz Nein Nein Nein Dr.-Ing. Seebohm beurlaubt beurlaubt beurlaubt Walter Nein Nein Nein Wittenburg Nein Nein Nein Dr. Zimmermann . . . Nein Nein * DA Dr. Berg — Nein Neii.. Dr. Blank (Oberhausen) . Nein Nein Dr. h. c. Blücher . . . . __ — _ Euler — Nein — Hepp Nein Nein Nein Körner Nein Nein Nein Lahr * * * von Manteuffel (Neuß) Nein Nein Nein Neumayer — — Nein Dr. Preiß Nein Nein Nein Dr. Preusker Nein Nein Nein Dr. Schäfer — — Nein Dr. Schneider (Lollar) . * Nein Nein Dr. Wellhausen . . . . Nein Nein — Fraktionslos Brockmann (Rinkerode) Nein Nein Nein Stegner Nein Nein Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Zusammenstellung der Abstimmungen Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 Abgegebene Stimmen 392 396 361 Davon: Ja 145 147 137 Nein 247 249 223 Stimmenthaltung . — — 1 Zusammen wie oben . . 392 396 361 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Abstimmung m Abstimmung CDU/CSU Dr. Friedensburg Nein Nein Nein Grantze Nein Nein Nein Dr. Krone Nein Nein Nein Lemmer beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Maxsein . . . Nein Nein Nein Stingl Nein Nein Nein SPD Brandt (Berlin) . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Heise Ja Ja Ja Klingelhöfer beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Königswarter . . . Ja Ja Ja Mattick . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt Neubauer Ja Ja Ja Neumann Ja Ja Ja Dr. Schellenberg . . Ja Ja Ja Frau Schroeder (Berlin) . * Ja Ja Schröter (Wilmersdorf) . Ja Ja Ja • Frau Wolff (Berlin) . . Ja Ja Ja FDP Frau Dr. Dr. h. c. Lüders beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Reif * * Nein Dr. Will Nein Nein Nein DA Dr. Henn Nein Nein Nein Hübner Nein Nein Nein Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 Abgegebene Stimmen 15 16 17 Davon: Ja 7 8 8 Nein 8 8 9 Stimmenthaltung . — — — Zusammen wie oben . . 15 16 17 *) Für Teile der Sitzung beurlaubt.
Gesamtes Protokol
Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214200000
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, an Stelle des ausgeschiedenen Abgeordneten Dr. Luchtenberg ist der frühere Abgeordnete des 1. Deutschen Bundestages Herr Dr. von Golitschek in dieses Haus wieder eingetreten. Ich darf ihn hier begrüßen.

(Beifall.)

Ich darf sodann dem Abgeordneten Wittenburg zu seinem gestrigen 65. Geburtstag herzlich gratulieren.

(Beifall.)

Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. April 1956 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht gestellt:
Siebentes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes, Gesetz über die Tilgung von Ausgleichsforderungen,
Zweites Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit,
Gesetz über das Europäische Fürsorgeabkommen vom 11. Dezember 1953 und das Zusatzprotokoll zu dem Europäischen Fürsorgeabkommen,
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Paßwesen,
Gesetz über den Beschluß vom 8. Dezember 1954 betreffend die Anwendung des Art. 69 des Vertrages vom 18. April 1951 über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl,
Drittes Gesetz zur Änderung des Dritten Überleitungsgesetzes,
Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes (Zweites Änderungsgesetz zum Zollgesetz),
Gesetz zu dem Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 29. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika,
Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Dritten Teiles der Reichsabgabenordnung.
Zu den beiden letzten Gesetzen hat der Bundesrat weitere Ausführungen gemacht, die in Drucksachen 2331 und 2332 vervielfältigt sind.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem
23. April 1956 auf Grund des Beschlusses des Deutschen Bundestages in seiner 137. Sitzung über die Vereinfachung der Zollabfertigung für Kraftfahrzeuge im Reiseverkehr berichtet. Sein Schreiben wird als Drucksache 2342 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem
24. April 1956 auf Grund des Beschlusses des Deutschen Bundestages in seiner 137. Sitzung über die Zollbefreiung für Betriebsstoffe der Landkraftfahrzeuge berichtet. Sein Schreiben wird als Drucksache 2343 vervielfältigt.
Der Herr Minister für Bundesangelenheiten des Landes Baden-Württemberg hat unter dem 25. April 1956 Ausführungen betreffend Belastung des Landes Baden-Württemberg durch die Wohnungsbauprämien gemacht, die den Fraktionen zur Kenntnisnahme abschriftlich zugeleitet wurden.
Zur Tagesordnung sind mir eine Reihe von Anträgen angekündigt worden. Ich muß darum bitten, daß sie einzeln begründet werden. Es wird jeweils ein Redner fünf Minuten dafür und ein Redner fünf Minuten dagegen sprechen. Dies entspricht der Vereinbarung des Ältestenrats. Ich darf Sie bitten, sich hieran zu halten.
Zur Tagesordnung hat zuerst der Abgeordnete Berendsen das Wort.

Fritz Berendsen (CDU):
Rede ID: ID0214200100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Koalitionsfraktionen habe ich folgenden Antrag zu stellen. Ich bitte, die Tagesordnung zu erweitern um die Behandlung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes, Drucksache 2303, und des Entwurfs eines Gesetzes über die Organisation der militärischen Landesverteidigung, Drucksache 2341, und zwar in folgender Reihenfolge der Tagesordnung: 1. Fragestunde, 2. Familienheimgesetz, 3. die beiden von mir soeben genannten Gesetzentwürfe.
Ich darf hierzu folgende kurze Begründung geben. Der Gesetzentwurf Drucksache 2303 ist am 12. April dem Präsidenten des Bundestages zugegangen, Wir haben heute den 3. Mai.

(Zuruf von der SPD.)

Wir haben uns in der Vergangenheit immer wieder — wie ich glaube, mit Recht — darüber beschwert, daß wichtige Militärgesetze aus Gründen staatspolitischer Notwendigkeit von uns in einer Weise verabschiedet wurden, die von manchem von uns für etwas zu schnell erachtet wurde. Wir möchten uns bei diesem wichtigen Gesetz nicht erneut dem Vorwurf aussetzen, es überhastet durchzuziehen. Wir bitten Sie deshalb, den Entwurf heute zur ersten Lesung auf die Tagesordnung zu setzen, damit wir für seine Behandlung in den Ausschüssen ausreichend Zeit gewinnen. Während bei den bisher verabschiedeten Militärgesetzen, der Materie des Gesetzesinhalts entsprechend, ihre Auswirkung der Verabschiedung unmittelbar folgen konnte, ist bei dem Entwurf des vor uns liegenden Wehrpflichtgesetzes mit Sicherheit damit zu rechnen, daß bis zur Auswirkung des mit dem Gesetz Gewollten viele Monate vergehen werden.
Zudem müßte bei einer etwaigen Ablehnung des Gesetzes durch dieses Hohe Haus die Regierung — das Verteidigungsministerium — auf einer völlig neuen Grundlage planen. Alle Ausgaben, die schon teilweise von uns bewilligt sind, zielen in ihrer Auswirkung auf die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht hin. Der Bundesminister für Verteidigung muß daher für seine weiteren Pläne wissen, woran er ist. Wir als Gesetzgeber haben die Verpflichtung, eine von der Bundesregierung uns zugeleitete Vorlage so rechtzeitig zu behandeln und zu verabschieden, daß dem Staatsbürger nicht unnötige, weil unter Umständen unsachliche Ausgaben zugemutet werden.
Ich darf mich darauf beschränken, diese mir als besonders wesentlich erscheinenden Punkte der Begründung unserer Bitte dem Hohen Hause vorzutragen. Ich bin bewußt nicht auf die Materie des Gesetzes selber eingegangen, weil dies der nun folgenden Debatte vorbehalten bleiben muß. Ich glaube aber, daß wir alle, ganz gleich, wie wir zu der Frage der allgemeinen Wehrpflicht stehen, es uns und dem deutschen Volke schuldig sind, möglichst schnell unsere Ansicht zu dem vorliegenden Problem in Gesetzesform niederzulegen. Wir glauben, dieses Anliegen sei so wichtig, daß es keinen weiteren Aufschub verträgt. Deshalb noch einmal unsere Bitte, die erste Lesung des Gesetzentwurfs Drucksache 2303 in die Tagesordnung aufzunehmen.
Herr Präsident, ich darf mit Ihrer Genehmigung gleich auch die Begründung für unseren Antrag hinsichtlich des Organisationsgesetzes, Drucksache 2341, geben.
Meine Damen und Herren, die Frage der Organisation der Spitzengliederung der Bundeswehr sowie ihres Einbaues in ein demokratisches Staatsgefüge ist ein Thema, das uns seiner großen Bedeutung wegen voraussichtlich lange und ausgiebig beschäftigen muß. Dieser Gesetzentwurf ist am 26. April an den Präsidenten des Bundes-


(Berendsen)

tages gegangen mit der Bitte, ihn uns zur Beschlußfassung vorzulegen. Da, wie ich glaube, die Verabschiedung dieses Gesetzes und die Verabschiedung des Wehrpflichtgesetzes in einem organischen Zusammenhang stehen, bitten wir, dem zuzustimmen, daß auch die erste Beratung dieses Gesetzentwurfs heute auf die Tagesordnung gesetzt wird.
Ich darf abschließend noch einmal die Bitte der Koalitionsparteien vortragen, beide Vorlagen als Punkt 3, so wie ich es vorhin gesagt habe, heute zu behandeln.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214200200
Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Abgeordnete Erler.

Fritz Erler (SPD):
Rede ID: ID0214200300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte, dem Antrag des Kollegen Berendsen nicht zu entsprechen. Das wesentliche Anliegen des Kollegen Berendsen war es, daß wir heute als Hauptproblem dessen, was ihn bewegt, die Frage der Einführung der Wehrpflicht in erster Lesung beraten. Meine Damen und Herren, gestern ist es mir gelungen, auf Schleichwegen in den Besitz eines Dokumentes zu kommen, dessen Inhalt sich heute in der Morgenpresse findet, das aber meines Wissens den Bundestagsabgeordneten noch nicht zugegangen ist.

(Lebhafte Rufe von der SPD: Hört! Hört! — Abg. Wehner: Ein Skandal ist das! — Weitere Zurufe von der SPD.)

Es handelt sich dabei um eine Denkschrift der Bundesregierung,

(anhaltende Zurufe von der SPD — Abg. Wehner: Autoritäre Methoden des Herrn Adenauer! — Gegenrufe von der CDU/ CSU — Abg. Wehner [zur CDU/CSU] : Ihnen ist das egal!)

warum die allgemeine Wehrpflicht notwendig sei

(Zurufe von der SPD und Gegenrufe von der CDU/CSU)

für unsere Verteidigungsorganisation und zur Erfüllung der Vertragsverpflichtung. Diese Denkschrift geht in vielen Punkten über die sehr magere Begründung der Bundesregierung in der Vorlage erheblich hinaus.

(Zurufe von der SPD.)

Meine Damen und Herren, ich halte es für eine Zumutung, daß das Hohe Haus diese Denkschrift nicht in ausreichendem Abstand vor der ersten Beratung zur Kenntnis bekommen hat.

(Lebhafter Beifall bei der SPD, beim GB/BHE und bei der FDP.)

ich meine. das Parlament sollte sich nicht in dieser Weise brüskieren lassen.

(Beifall bei der SPD und bei der FDP.) Das Parlament hat einen Anspruch darauf,


(Abg. Wehner: Sehr wahr!)

daß eine derartige Arbeit der Bundesregierung. die in einem inneren Zusammenhang mit dieser Vorlage steht, ihm vor der sehr wesentlichen ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs zur Kenntnis gebracht wird.

(Beifall bei der SPD. — Zuruf von der SPD: Wieder die alten Methoden!)

Das ist der Hauptgrund, der mich bewegt, Widerspruch gegen die Absicht zu erheben, das Wehrpflichtgesetz heute auf die Tagesordnung zu setzen.
Es gibt aber noch einige Gründe, die ich den Bemerkungen hinzufügen möchte, die der Kollege Berendsen eben vorgetragen hat. Wir hatten bei der Gesetzgebung, die die Verteidigung angeht, bisher den guten Brauch, daß, bevor die Bundesregierung ihre abschließende Meinung auf den Tisch des Hauses gelegt hat, erst einmal der Versuch unternommen worden ist, über die Grundprinzipien, auf die es dabei ankam, auch im Lichte der internationalen Lage, in dem Ausschuß des Bundestages miteinander zu reden. Das ist auf diesem Gebiet nicht geschehen. Wir haben das bei einer Reihe von anderen Vorlagen getan. Ich weiß, daß das Haus auf ein solches Verfahren keinen Rechtsanspruch hat. Aber ich kann nicht verstehen, weshalb man das in Fragen von minder wichtiger Bedeutung getan hat,

(Sehr richtig! bei der SPD)

wenn man bei der großen Frage, ob unsere Verteidigung auf dem Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht oder auf anderen Grundlagen aufgebaut werden soll, von dieser durchaus bewährten Übung abweicht.
Ist denn die Sache so furchtbar eilig? Nach den Plänen der Regierung, die Sie doch auch kennen, ist nicht vor Mitte oder Herbst nächsten Jahres mit der Einziehung eines einzigen Wehrpflichtigen zu rechnen. Ich verstehe, daß Sie jetzt endlich zu der Einsicht gekommen sind, daß man die Beratungen auch in den Ausschüssen nicht unter Zeitdruck setzen soll; es wäre uns allerdings erwünscht gewesen, wenn Ihnen das bei manchen anderen Vorlagen auch eingefallen wäre.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Aber, meine Damen und Herren, genauso, wie Sie die Beratungen des Ausschusses nicht unter Zeitdruck setzen sollen, sollten Sie auch nicht vorzeitig eine Prinzipienentscheidung dieses Hauses herbeiführen!
Die heutige erste Lesung dieses Gesetzentwurfs soll doch nach Ihrem Willen ein Bekenntnis des Bundestages zum Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht bedeuten. Diese Frage ist umstritten. Es hat gar keinen Sinn, in die Einzelberatung der Vorlage einzutreten und zu entscheiden, ob man die Wehrpflicht so oder so gestaltet. Zunächst muß doch die Grundfrage, ob überhaupt eine Wehrpflicht eingeführt werden soll, zwischen uns geklärt werden.
Ich möchte Sie auf einen Aufsatz in einer Zeitung hinweisen, deren Wort bei Ihnen im allgemeinen doch in gutem Ruf steht. Es handelt sich um die Wochenschrift der Katholischen Jugend „Allgemeine Sonntagszeitung". Dort schrieb ein katholischer Morallehrer zu diesem Problem:
Aus alle dem Gesagten ergibt sich aber für den Christen eine doppelte Verpflichtung: Er muß zunächst die verantwortlichen Politiker ständig und eindringlich davor warnen, die Notwendigkeit eines allgemeinen Wehrdienstes vorschnell als erwiesen anzusehen.
Ich bitte Sie, diesem Ruf aus Ihren eigenen Reihen Gehör zu schenken und zunächst die Notwendigkeit der Wehrpflicht erörtern zu lassen, bevor wir in die Beratung dieser Gesetzesvorlage eintreten.


(Erler)

Ich bitte daher, den Antrag des Kollegen Berendsen abzulehnen.

(Beifall bei der SPD und bei der FDP.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214200400
Meine Damen und Herren! Sie haben die Redner für und gegen den Antrag gehört. Wer dem Antrag des Abgeordneten Berendsen, heute als dritten Punkt der Tagesordnung die erste Beratung eines Wehrpflichtgesetzes — Drucksache 2303 — und als vierten Punkt die erste 'Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Organisation der militärischen Landesverteidigung — Drucksache 2341 — vorzusehen und die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Ich erteile nunmehr das Wort zur Geschäftsordnung dem Abgeordneten Schellenberg.

Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0214200500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der sozialdemokratischen Fraktion beantrage ich, die heutige Tagesordnung zu ergänzen und den SPD-Entwurf eines Rentenversicherungsgesetzes Drucksache 2314 in erster Lesung zu beraten.
Die in der Regierungserklärung vom 20. Oktober 1953 zugesagte umfassende Sozialreform wird wegen der Versäumnisse der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden können. Deshalb müssen wenigstens die vordringlichsten Fragen sozialer Leistungen, unter anderem die soziale Sicherung der Alten, Arbeitsunfähigen, Witwen und Waisen, im Rahmen der Sozialversicherung sofort behandelt werden. Diesem Zweck dient die Vorlegung des sozialdemokratischen Gesetzentwurfs vom 18. April 1956.
Die Vorlage dieses Gesetzentwurfs hat das Bundesarbeitsministerium veranlaßt, der Öffentlichkeit kurz darauf den ersten Teil eines sogenannten Grundentwurfs über die Rentenversicherung der Arbeiter und später der Angestellten zu übergeben. Unter Bezugnahme auf diese sogenannten Grundentwürfe erklärte die CDU gestern, es sei logisch, die erste Lesung des Rentengesetzentwurfs der Sozialdemokraten zusammen mit der des Entwurfs, den die Bundesregierung in kürzester Frist vorlegen werde, vorzunehmen. Das ist nach Auffassung der Sozialdemokraten unmöglich, weil der sogenannte Grundentwurf des Bundesarbeitsministeriums Teil 1 in keiner Weise parlamentsreif, noch nicht einmal kabinettsreif ist.

(Hört! Hört! und weitere Zurufe links.)

Bei zahlreichen Paragraphen des Teiles 1 findet sich der Vermerk „vorerst freibleibend".

(Erneute Rufe links: Hört! Hört!)

Der zweite Teil des Grundentwurfs, der vermutlich die Finanzierung zu behandeln hat, steht überhaupt noch aus, und wir brauchen wohl keine Propheten zu sein, um voraussagen zu können, daß es darüber innerhalb der Regierung noch zu manchen Meinungsverschiedenheiten kommen wird. Schließlich steht der dritte Teil, der die Neuberechnung von 61/2 Millionen Renten beinhalten muß, ebenfalls noch aus. Es handelt sich also bei dem sogenannten Grundentwurf nicht etwa um eine Gesetzesvorlage, sondern um Bruchstücke eines Referentenentwurfs.

(Hört! Hört! und Sehr richtig! links.)

Bei dieser Sachlage ist es nach Auffassung der Sozialdemokraten nicht zu verantworten, mit der ersten Beratung des sozialdemokratischen Entwurfs über die Neuordnung der Rentenversicherung so lange zu warten, bis aus dem Grundentwurf, der bisher nur in Gestalt dieser Fragmente vorliegt, ein parlamentsreifer Gesetzentwurf geworden ist.
Wir verkennen dabei nicht, daß sich die Bundesregierung unter Druck des sozialdemokratischen Gesetzentwurfs bemüht, ihre Vorarbeiten zur Reform der Rentenversicherung zu beschleunigen. Aber nach allen Erfahrungen, die wir in diesem Hause bisher in sozialpolitischen Fragen gemacht haben, müssen wir bezweifeln, daß die Regierung in absehbarer Zeit, wie sie gestern ankündigte, dem Hause einen Gesetzentwurf vorlegen wird. Zu dieser Befürchtung veranlassen uns traurige Erfahrungen. Ich muß in diesem Zusammenhang den Herrn Bundeskanzler selbst zitieren. Er erklärte in seinem vorletzten Urlaub am 5. August 1955 wörtlich folgendes:
Ich möchte die Sozialreform nicht nur als ein gleichrangiges Problem innerhalb der mich bewegenden innenpolitischen Fragen sehen. Für mich ist die Sozialreform das innenpolitische Thema Nr. 1 schlechthin,

(Hört! Hört! und Lachen bei der SPD)

dem ich schon seit langem meine besondere Aufmerksamkeit widme.

(Lachen bei der SPD.)

Seitdem sind neun Monate vergangen. Wir Sozialdemokraten wollen nicht noch weitere neun Monate und länger warten.

(Lebhafter Beifall bei der SPD.)

Nach Verabschiedung der Pariser Verträge hat die Öffentlichkeit aus dem Munde des Herrn Bundeskanzler ferner vernommen, daß die ganze Kraft der Bundesregierung nunmehr den sozialen Fragen gelte. Auch diese Versprechungen wurden nicht erfüllt.
Meine Damen und Herren, in der Gesetzgebung dürfen die sozialen Fragen nicht wie bisher zweitrangig sein.

(Beifall bei der SPD und beim GB/BHE.)

Sie gehören an die erste Stelle. Deshalb beantragen wir Sozialdemokraten, unseren Gesetzentwurf Drucksache 2315 heute in erster Lesung zu beraten, damit die Alten und Arbeitsunfähigen nicht noch einmal dem Winter mit Sorge entgegensehen.

(Lebhafter Beifall bei der SPD.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214200600
Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Abgeordnete Horn.

Peter Horn (CDU):
Rede ID: ID0214200700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir müssen dieser rein agitatorischen Begründung — —

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Lebhafter Widerspruch und Pfui-Rufe von der SPD. — Glocke des Präsidenten.)



(Horn)

Wir müssen der rein agitatorischen Begründung,

(anhaltende Pfui-Rufe von der SPD)

die der Herr Kollege Schellenberg soeben gegeben hat, mit aller Entschiedenheit widersprechen.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Lebhafte Zurufe von der SPD.)

Der Sozialplan der Sozialdemokratischen Partei, wie er uns bis vor wenigen Monaten bekannt war, hat den Erkenntnissen, die sich jetzt in ihrem Antrag niederschlagen, in keiner Weise entsprochen. Wir haben schon früher und auch durch andere Verlautbarungen darauf hingewiesen, daß der Grundentwurf, den die SPD jetzt eingebracht hat, angefangen von jener Kölner Tagung im Januar dieses Jahres, sich verdächtig den Richtlinien annähert, die das Bundessozialkabinett

(Lachen bei der SPD)

bereits im Dezember und anschließend im Februar verkündet hat.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Anhaltende Zurufe von der SPD. Es war der SPD auch daran gelegen, ihren Gesetzentwurf beim Hause einzubringen, bevor der Bundesparteitag der Christlich-Demokratischen Union in Stuttgart über die Bühne gegangen war. (Abg. Mellies: Er hat Ihnen in Stuttgart schwer im Magen gelegen! — Weitere Zurufe von der SPD.)

Wir sind nach wie vor der Meinung, meine Damen und Herren, daß es der Sache dienlich wäre,

(Abg. Wehner: Wenn er weiter schmort!)

wenn beide Gesetzentwürfe, also der der SPD und der demnächstige der Bundesregierung, in einer gemeinsamen ersten Lesung hier behandelt worden wären.

(Abg. Mellies: „Thema Nr. 1", haben wir gehört! — Weitere Zurufe von der SPD. — Glocke des Präsidenten.)

Die sozialdemokratische Fraktion hat auch reichlich Gelegenheit gehabt, sich die Erkenntnisse und die Entschlüsse, die der Sachverständigenbeirat beim Bundesarbeitsministerium gewonnen und erarbeitet hat, bei ihrer Arbeit zu eigen zu machen.

(Zurufe von der SPD.)

Meine verehrten Damen und Herren! Aus allen diesen Gründen und Erwägungen wären wir eigentlich wirklich der Auffassung, daß man diesem Agitationsbedürfnis hier nicht folgen sollte.

(Abg. Wehner: Unverschämtheit! — Weitere Zurufe von der SPD.)

Sie wissen genau, meine Damen und Herren, daß die Arbeit,

(anhaltende Zurufe von der SPD — Abg. Wehner: Thema Nr. 1!)

die die Bundesregierung in dieser Angelegenheit geleistet hat, auf sehr gründlichen und langen Studien und Vorarbeiten beruht.

(Fortgesetzte Zurufe von der SPD. — Unruhe. — Zuruf von der SPD: Sehr langen! — Abg. Wehner: Da haben Sie eine Lebensstellung!)

Obwohl wir uns also Ihre Auffassung nicht zu eigen machen, werden wir

(Abg. Wehner: Dem Agitationsbedürfnis folgen!!)

Ihrem Antrag, diesen Punkt auf die Tagesordnung (1 zu setzen, nicht widersprechen.

(Zurufe von der SPD: Na also!)

Wir sind aber der Meinung, daß er erst als Punkt 4 der Tagesordnung behandelt werden sollte, wie das vorhin hier schon begründet worden ist.
Das ist die Erklärung, die ich zu den Anträgen und zu der so eigenartigen Begründung des Herrn Kollegen Schellenberg abzugeben habe.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Mellies: Das liegt Ihnen schwer im Magen! Das merkt man!)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214200800
Meine Damen und Herren, das Hohe Haus hat soeben einen Beschluß über Punkt 3 und 4 der Tagesordnung gefaßt. Daher kann es sich jetzt — um das klarzustellen — wohl nur um Punkt 5 handeln.
Mit dieser Maßgabe lasse ich abstimmen über den Antrag der Fraktion der SPD — der vom Abgeordneten Dr. Schellenberg begründet wurde — auf Aufnahme der ersten Beratung des Entwurfs eines Rentenversicherungsgesetzes, Drucks ache 2314, in die Tagesordnung. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
Ich erteile nun das Wort zur Geschäftsordnung dem Abgeordneten Sabaß.

Wilmar Sabaß (CDU):
Rede ID: ID0214200900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf der Tagesordnung für die heutige und die morgige Sitzung ist die Fortsetzung der Kohlendebatte vorgesehen, die wir am 10. Februar hier begonnen haben und in der schon die Kollegen Dr. Bleiß und Dr. Friedensburg gesprochen haben. Der Herr Staatssekretär Dr. Westrick hat die Große Anfrage der SPD zur Kohlenwirtschaftspolitik damals beantwortet und gleichzeitig die Stützungsmaßnahmen für den Bergbau bekanntgegeben, die das Kabinett in seiner Sitzung vom 8. Februar dieses Jahres beschlossen hatte. Wir haben damals die Kohlendebatte aus Zeitmangel abbrechen müssen.
Heute finden wir nun auf der Tagesordnung unter Punkt 2 c die erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Untersuchung der Erzeugungs-
und Absatzbedingungen der deutschen Kohlenwirtschaft, also praktisch ein neues Enquetegesetz für die Kohle, und wir finden weiterhin unter Punkt 2 d die erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Bergmannsprämien. Die Kohlendebatte vom 10. Februar dieses Jahres soll also in diesem erweiterten Rahmen heute fortgeführt werden. Ich beantrage aber im Namen der Koalitionsparteien, die Punkte 2 und r 3, die innerlich zusammenhängen, von der Tagesordnung abzusetzen und gestatte mir, diesen Antrag wie folgt zu begründen.
Eine Kohlendebatte im gegenwärtigen Augenblick würde völlig in der Ungewißheit über die letzte Entscheidung der Hohen Behörde zur Frage der deutschen Bergmannsprämie geführt werden müssen. Wir wissen aus Presse und Rundfunk, daß die Hohe Behörde gestern eine Entscheidung gefällt haben soll, nach welcher die Einführung und Zahlung dieser Bergmannsprämie mit dem Art. 4 c des Montanvertrages unvereinbar ist.

(Hört! Hört! bei der SPD.)



(Sabaß)

Eine Begründung zu dieser Entscheidung liegt bis zur Stunde nicht vor. Aber der Inhalt der Begründung würde in dem gegenwärtigen Augenblick entscheidend für die Führung einer Kohlendebatte im hiesigen Hause sein.
Die Bundesregierung hat nach ihrem Kabinettsbeschluß vom 8. Februar am 29. März dem Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes über die Bergmannsprämien vorgelegt, dem der Bundesrat in seiner Sitzung vom 20. April im ersten Durchgang grundsätzlich zugestimmt hat. Er hat aber zu dem entscheidenden § 3 Bedenken erhoben und sich geweigert, daß die Mittel für die Zahlung der Bergmannsprämie anteilig aus dem Lohnsteueraufkommen des Bundes und der Länder gezahlt werden sollen, sondern vertrat die Meinung, daß diese Mittel nur aus dem Lohnsteueranteil des Bundes zu zahlen sind. Dadurch würde dem Bundeshaushalt eine jährliche Mehrbelastung von etwa 120 Millionen DM entstehen. Das Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung zu diesem Änderungsvorschlag Stellung genommen. Auch diese Stellungnahme liegt uns noch nicht vor.
Die Bundesregierung hat weiterhin vor dem Beschluß vom 8. Februar schon am 4. Februar die Hohe Behörde in Luxemburg nach Art. 67 Abs. 1 des Montanvertrags von den beabsichtigten Stützungsmaßnahmen für den Bergbau in Kenntnis gesetzt und hierzu zwei weitere Schriftsätze am 1. und 12. März in Luxemburg überreicht.
Seit nun fast zwei Monaten bemüht sich das Bundeswirtschaftsministerium, in Luxemburg die Zulässigkeit der Zahlung der Bergmannsprämien nach den Bestimmungen des Montanvertrags zu erreichen. Das ist nicht erreicht worden, wie die gestrige Entscheidung zeigt. Heute findet in Luxemburg eine Sitzung des Ministerrats der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl statt, in der Herr Dr. Westrick die Bundesregierung vertritt und versuchen will, die Mitglieder des Ministerrats davon zu überzeugen, daß die deutsche Bergmannsprämie mit dem Art. 95 des Montanvertrags vereinbar ist. Herr Minister Erhard, der ursprünglich diesen Standpunkt in Luxemburg selbst vertreten wollte und sich für unsere Bergarbeiter einzusetzen beabsichtigte, ist leider durch die Entscheidung des Ältestenrats zur heutigen Tagesordnung gehindert worden, diesen Standpunkt selbst zu vertreten. In jedem Falle wird es aber von der genauen Kenntnis der gestrigen Entscheidung der Hohen Behörde und dem Verlauf der heutigen Sitzung des Ministerrats abhängen, wie wir hier eine Debatte zur deutschen Kohlenwirtschaftspolitik führen. Sollte sieh der Standpunkt der Hohen Behörde durchsetzen,

(Abg. Dr. Menzel: Hat sich durchgesetzt!)

ergibt sich die Frage, ob die Bergmannsprämie nach der bisherigen Regelung weiterhin aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlt werden kann oder ob es einen anderen Weg gibt, dem deutschen Bergmann diesen Ehrensold, den er schon seit dem 15. Februar bekommt, zu erhalten.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214201000
Herr Abgeordneter Sabaß, ich bitte Sie, zu berücksichtigen, daß die Redezeit zur Geschäftsordnung nur fünf Minuten beträgt.

Wilmar Sabaß (CDU):
Rede ID: ID0214201100
Ich bin sofort fertig, Herr Präsident. — In jedem Fall wird es notwendig sein, auch hier die Entscheidung abzuwarten.
Ich bitte Sie daher im Namen der Koalitionsparteien, meinem Antrag auf Absetzung der Punkte 2 und 3 von der Tagesordnung zu entsprechen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214201200
Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Abgeordnete Deist.

Dr. Heinrich Deist (SPD):
Rede ID: ID0214201300
Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Meine Freunde widersprechen dem Antrag auf Absetzung von der Tagesordnung und bitten, diesen Antrag abzulehnen. Das Parlament sollte in einer Situation wie der augenblicklichen Wert darauf legen, daß die Fragen der Kohlenwirtschaft, die alle draußen außerhalb des Parlaments berühren, auch hier im Parlament in aller Öffentlichkeit diskutiert werden.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Ich darf daran erinnern: unser Antrag auf Vorlage eines Sofortprogramms und unsere Große Anfrage datieren vom 13. Januar.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Wir haben die erste kurze und abgebrochene Erörterung am 10. Februar gehabt. Drei Monate hindurch ist die Debatte regelmäßig verschoben und vertagt worden.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Das ist dieser wichtigen Sache nicht angemessen.

(Abg. Hansen [Köln] : Wirtschaftspolitik der deutschen Bundesregierung!)

Meine Damen und Herren! Sie wissen, daß das Problem der Abwanderung im Bergbau uns nicht nur heute berührt, sondern auf lange Sicht für den Bergbau und die Kohleversorgung von entscheidender Bedeutung ist. Herr Kollege Sabaß hat soeben bestätigt, daß gestern eine Entscheidung der Hohen Behörde gefallen ist, die für dieses Problem, nämlich für die Zahlung der Bergarbeiterprämie, von ganz entscheidender Bedeutung ist.
Wir haben dann weiterhin — das ist leider bei uns in Deutschland Gepflogenheit geworden — gestern abend auch einiges darüber gehört, was die Bundesregierung auf diese Situation hin zu unternehmen versucht. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten. Diese Möglichkeiten sind aber wieder Anlaß, die Dinge hier zu behandeln.
Es besteht die Möglichkeit, daß die Bergarbeiterprämie in dieser Form nicht gezahlt werden kann. Das kann für die Versorgung des Bergbaues mit Arbeitern von ungeheurer Bedeutung sein.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Es besteht die Gefahr, daß, da diese Zahlungen weiterlaufen müssen, an Stelle von Bergarbeiterprämien eine weitere Preiserhöhung auf uns zukommt. Im Hinblick auf die derzeitige Preisentwicklung wäre das eine schwerwiegende Entscheidung.

(Abg. Schröter [Wilmersdorf] : Das kann man wohl sagen!)

Meine Damen und Herren! Sind Sie wirklich der Auffassung, man könne dieser Situation dadurch entgehen, daß man die Erörterung des Kohlenproblems wiederum vertagt?

(Zuruf von der SPD: Vogel-StraußPolitik!)



(Dr. Deist)

Es wäre zweifellos eine sehr bittere Pille, wenn wir feststellen müßten, daß die Hohe Behörde zwar geneigt ist, Subventionen zu gewähren, die den Unternehmungen zufließen — auch denjenigen Unternehmungen, die bereits hohe Gewinne zu verzeichnen haben —, daß sie aber nicht geneigt ist, Prämien zu gewähren, die an den Bergarbeiter selber gezahlt werden, um seinen Lohn zu verbessern.
In einer solchen Situation müssen wir von der Regierung verlangen, daß Öffentlichkeit und Parlament nicht nur durch die Presse unterrichtet werden, sondern daß die Regierung in der gebotenen Gemessenheit, aber in aller Offenheit ihre Auffassung über die Fragen des Kohlenproblems darlegt.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Der Herr Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums hat sich in der Erörterung im Bundestag am 10. Februar dagegen gewehrt, daß mein Freund Bleiß der Bundesregierung Lethargie auf diesem Gebiete vorgeworfen hat, und er hat sich sehr stark gemacht, daß die Bundesregierung nunmehr die Dinge in Angriff genommen habe und lösen werde. Meine Damen und Herren! Aus dieser Fanfare des Herrn Staatssekretärs vom 10. Februar ist eine klägliche Schamade geworden. Denn seit diesem 10. Februar ist praktisch nichts auf diesem Gebiete geschehen. Und das Bedenkliche ist folgendes: Die Bundesregierung weiß mindestens seit kurz vor Ostern, also seit fünf bis sechs Wochen, daß die Bergarbeiterprämie in dieser Form von der Hohen Behörde nicht genehmigt werden würde. Es wäre ihre Aufgabe gewesen, in diesen fünf bis sechs Wochen Überlegungen anzustellen, in welcher Weise sie einer Entscheidung, wie sie gestern gefallen ist, zu begegnen hat.

(Zustimmung bei der SPD.)

Im Bergbau, insbesondere unter den Bergarbeitern an der Ruhr, herrscht eine erhebliche Unruhe über diese Entwicklung. Ich meine, auch Sie, meine Damen und Herren vom Parlament, sollten der in funktionierenden Demokratien herrschenden guten Gepflogenheit Rechnung tragen und dem Parlament die Möglichkeit geben, die Bundesregierung wegen dieser Behandlung der Angelegenheit zur Verantwortung zu ziehen, und Sie sollten der Bundesregierung Gelegenheit geben, hier Rechenschaft zu legen. Sie können einen Antrag, die überfällige Debatte über die Kohlepolitik von der Tagesordnung abzusetzen, eigentlich nur stellen, wenn Sie eine solche Debatte zu scheuen haben.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214201400
Meine Damen und Herren, Sie haben die beiden Redner gehört. Ich lasse über den Antrag des Abgeordneten Sabaß abstimmen, den Punkt 2 der gedruckt vorliegenden Tagesordnung zu a, b, c und d sowie den Punkt 3 der gedruckten Tagesordnung, die Große Anfrage der Abgeordneten Jacobi und Genossen, von der Tagesordnung abzusetzen. Wer dem Absetzungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.

(Zurufe von der SPD.)

Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Abgeordnete Rasner.

(Zuruf von der SPD: Nur noch das Soldatengesetz! — Weitere Zurufe von der SPD.)

— Nach den mir vorliegenden Unterlagen soll begründet werden, daß das Familienheimgesetz vorgezogen wird.

(Erneute Zurufe von der SPD.)


Will Rasner (CDU):
Rede ID: ID0214201500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist gestern im Ältestenrat eine Vereinbarung darüber zustande gekommen, daß wir die zweite Lesung des Familienheimgesetzes heute an erster Stelle und die dritte Lesung des Familienheimgesetzes morgen an erster Stelle vornehmen wollen. Die Begründung ergibt sich aus einer ökonomischen Geschäftsgestaltung des Hauses. Im Ältestenrat ist gegen diese Regelung kein Widerspruch erhoben worden.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214201600
Es wünscht niemand dazu das Wort? — Herr Kollege Dr. Menzel.

Dr. Walter Menzel (SPD):
Rede ID: ID0214201700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Rasner, ich glaube, daß Ihnen ein Irrtum unterlaufen ist. Die gestrigen Besprechungen im Ältestenrat gingen dahin, daß, falls die beiderseitigen Anträge durchgehen, Ihr Antrag auf die erste Lesung des Wehrpflichtgesetzes und unser Antrag auf die erste Lesung des Rentenversicherungsgesetzes, heute mit der zweiten Lesung zum Wohnungsbau- und Familienheimgesetz begonnen wird,

(Abg. Rasner: Ja!)

daß dann die erste Lesung des Wehrpflichtgesetzes und des Organisationsgesetzes folgt und danach die erste Lesung des Rentengesetzes.

(Abg. Rasner: Jawohl!)

Hieran schließt sich die dritte Lesung des Wohnungsbaugesetzes an.

(Abg. Rasner: Einverstanden! — Weitere Zurufe.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214201800
Mit den Darlegungen des Herrn Abgeordneten Menzel besteht allgemeines Einverständnis. Es wird also das Wohnungsbau- und Familienheimgesetz als Punkt 2 der Tagesordnung nach der Fragestunde in zweiter Lesung behandelt.
Dann hat das Wort zur Geschäftsordnung der Abgeordnete Wacher.

Gerhard Wacher (CSU):
Rede ID: ID0214201900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister Strauß hat mit Brief vom 2. Mai dieses Jahres sein Mandat in der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl niedergelegt. Namens der Fraktion der CDU/CSU erlaube ich mir, dem Hohen Haus Herrn Dr. Dollinger für dieses Mandat vorzuschlagen. Ich bitte Sie, die Wahl in dieser Sitzung vorzunehmen, da die nächste Sitzung des Montanparlaments am 8. Mai stattfindet.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214202000
Es besteht also vorerst der Wunsch, diesen Punkt auf die heutige Tagesordnung zu setzen. Da darüber eine Abstimmung nicht notwendig ist, kann ich dies wohl noch vor der Fragestunde erledigen. — Einverständnis.
Dann hat das Wort zur Geschäftsordnung der Abgeordnete Schneider (Bremerhaven).

Herbert Schneider (CDU):
Rede ID: ID0214202100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Fraktion


(Schneider [Bremerhaven])

der. Deutschen Partei beantrage ich, daß Punkt 5 — die erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Mieterschutzgesetzes — von der Tagesordnung abgesetzt wird.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214202200
Da es sich bei Punkt 5 der Tagesordnung um einen Antrag des Antragstellers handelt, darf ich annehmen, daß allgemeines Einverständnis über die Absetzung besteht. — Es ist so beschlossen.
Damit, meine Damen und Herren, können wir zu der weitgehend veränderten Tagesordnung kommen.
Ich darf als ersten Punkt die
Wahl eines Ersatzmannes zum Montanparlament an Stelle des 'ausgeschiedenen Abgeordneten Strauß
vornehmen. Es ist der Abgeordnete Dr. Dollinger vorgeschlagen. — Widerspruch erhebt sich nicht; die Ersatzwahl ist damit genehmigt.
Ich komme damit — 9 Uhr 45 — zur Fragestunde (Drucksache 2345).
Die Frage 1 des Abgeordneten Kortmann betrifft die Verlängerung der Bundesstraße 68:
Ist der Herr Bundesverkehrsminister bereit, in die kürzlich veröffentlichte Zehnjahresplanung für den Neubau und Ausbau von Bundesautobahnen und Bundesstraßen die Verlängerung der Bundesstraße 68 über den Schnittpunkt mit der Bundesstraße 213 hinaus zum Anschluß an die Bundesstraße 75 bei Hesel mit aufzunehmen?
Das Wort hat der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214202300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage des Herrn Abgeordneten Kortmann betrifft den Wunsch, die Verbindung von Ostfriesland nach Osnabrück und nach Ost-Westfalen durch den Ausbau einer Straße von Hesel im Norden bis zum oldenburgischen Essen im Süden zu verbessern. Es handelt sich hier um eine Landstraße erster Ordnung, für die nicht der Bund, sondern Niedersachsen die Baulast zu tragen hat.
Es ist auch kaum damit zu rechnen, daß diese Straße in absehbarer Zeit als Bundesstraße übernommen wird. Das hat schon einmal zur Diskussion gestanden, als man sich vor drei und vor zwei Jahren über das Emsland-Straßenbau-Programm unterhielt. Bei dieser sehr sorgfältigen Prüfung ist damals festgestellt worden, daß die Straße von Hesel bis nach Essen nicht so vordringlich ist, als daß man ihre Übernahme als Bundesstraße hätte in Erwägung ziehen können. Aus diesem Grunde ist es auch nicht möglich gewesen, diese Straße in das Zehnjahres-Programm des Bundesministers für Verkehr aufzunehmen. Es kann nur empfohlen werden, die Angelegenheit in Niedersachsen weiter zu betreiben.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214202400
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Kortmann!

Johannes Kortmann (CDU):
Rede ID: ID0214202500
Sind Sie nicht auch der Meinung, Herr Staatssekretär, daß die geplante Strecke einen sich geradezu anbietenden Ausgleich darstellen würde für das Fehlen ausreichender Bahnverbindungen des verkehrstechnisch außerordentlich ungünstig gelegenen ostfriesischen Wirtschaftsgebiets und des Emslandes einschließlich der Nordseeinseln mit ihrem im Sommer bedeutenden Fremdenverkehr?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214202600
Ungeachtet der von Ihnen gegebenen Hinweise auf die Bedeutung dieser Straße haben jedenfalls sämtliche beteiligten Bundes- und Landesstellen bei der Prüfung des Straßenbauprogramms des Emslandplanes dieser Straße eine solche Bedeutung nicht zuerkennen können.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214202700
Eine weitere Zusatzfrage!

Johannes Kortmann (CDU):
Rede ID: ID0214202800
Hält es der Herr Minister für möglich, eine gewisse Verlegung in der Linienführung der geplanten Autobahn-Hansa-Linie von Bremen bis Kamen nach Nordwesten durchzuführen, um den Raum zwischen Ems und Weser insgesamt näher an die Autobahn heranzuführen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214202900
Ich bin der Meinung, daß bei der bisherigen Autobahnplanung alle geographischen, verkehrspolitischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte berücksichtigt worden sind. Ich bin nicht in der Lage, hier eine Erklärung darüber abzugeben, wieweit eine Änderung der Planung unter Berücksichtigung der von Ihnen hervorgehobenen Gesichtspunkte in Betracht gezogen werden kann.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214203000
Ich rufe auf Frage 2 des Abgeordneten Held betreffend Beschaffung der Materialien durch die bauausführenden Handwerker bei der Vergabe von öffentlichen und mit öffentlichen Mitteln finanzierten Bauaufträgen.
Ist die Bundesregierung bereit, dafür Sorge zu tragen, daß bei der Vergabe von öffentlichen und mit öffentlichen Mitteln finanzierten Bauaufträgen die bauausführenden Handwerker auch mit der Beschaffung der Materialien beauftragt werden?
Das Wort hat der Herr Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214203100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat bereits seit längerer Zeit dafür Sorge getragen, daß die bauausführenden Handwerker grundsätzlich auch mit der Beschaffung der Materialien beauftragt werden. Die Bundesregierung hat Anweisung gegeben, daß die Verdingungsordnung für Bauleistungen allen Ausschreibungen bei Bundesbauaufträgen oder mit Bundesmitteln finanzierten Bauaufträgen zugrunde zu legen ist. Im Teil A dieser Verdingungsordnung ist vorgeschrieben, daß Bauleistungen in der Regel mit den zur Leistung gehörigen Lieferungen zusammen vergeben werden.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214203200
Eine Zusatzfrage!

Fritz Held (FDP):
Rede ID: ID0214203300
Darf ich fragen, ob diese Anordnung, die Sie von Ihrem Ministerium haben herausgehen lassen, nun auch wirklich befolgt wird?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214203400
Es ist selbstverständlich, daß die Behörden, die der Bundesverwaltung unterstehen, diese Anordnungen zu befolgen haben. Sollten Ihnen, Herr Abgeordneter, Fälle bekannt werden, in denen das nicht geschehen ist, darf ich bitten,


(Staatssekretär Hartmann)

sie dem Bundesfinanzministerium mitzuteilen, damit wir der Sache nachgehen können.

Fritz Held (FDP):
Rede ID: ID0214203500
Gut, ich werde sie Ihnen zuleiten.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214203600
Ich rufe auf Frage 3 des Abgeordneten Faller betreffend Ausschreibung von Aufträgen für die Lieferung von Zoliverschlußschnur:
Ist die Bundesregierung bereit, auch bei der Vergabe von Aufträgen für die Lieferung von Zollverschlußschnur die vom Bundestag mehrfach festgestellten Prinzipien der Ausschreibung anzuwenden? Hält die Bundesregierung es für richtig, daß diese Aufträge seit Jahren aus angeblichen Geheimhaltungsgründen an eine bestimmte Firma vergeben werden?
Das Wort hat wieder der Herr Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214203700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die Erhaltung des Zollaufkommens ist die Sicherung der Zollverschlußschnur unbedingt erforderlich. Nach Aufdeckung zahlreicher Fälschungen ist in internationaler Zusammenarbeit eine fälschungssichere Zollverschlußschnur entwickelt worden, die für die Zollverwaltung patentamtlich geschützt ist und in einem Geheimverfahren hergestellt wird. Der Auftrag zur Herstellung der Zollverschlußschnur ist im Jahre 1951 einer Firma übergeben worden, die bei der Entwicklung der Schnur maßgeblich mitgewirkt hatte.
Die Grundsätze der Ausschreibung sind in der Verdingungsordnung für Leistungen festgelegt. Danach ist eine Ausschreibung bei Leistungen, die Geheimhaltung erfordern, nicht vorgeschrieben. Bei öffentlicher oder beschränkter AusSchreibung der Zollverschlußschnur ist nach einem Gutachten des Zollkriminalinstituts die Geheimhaltung nicht gewährleistet. Eine Ausschreibung ist deshalb nicht möglich.
Ich darf vielleicht etwas über den Umfang dieser Aufträge hinzufügen. Die Aufträge haben im Jahre 1954 121 000 und im Jahre 1955 111 000 DM betragen, sind also nicht von erheblichem Umfang.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214203800
Wünschen Sie das Wort zu einer Zusatzfrage? — Bitte!

Walter Faller (SPD):
Rede ID: ID0214203900
Herr Staatssekretär, wie vereinbaren sich Ihre Äußerungen damit, daß hohe Beamte des Finanzministeriums bei der Besichtigung einer einschlägigen Firma versprochen hatten, bereits im Haushaltsjahr 1955/56 allgemeine Ausschreibungen auch auf diesem Sektor durchzuführen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214204000
Herr Abgeordneter, das ist mir nicht bekannt. Ich darf Sie vielleicht bitten, mir schriftlich mitzuteilen, welche Beamte des Bundesfinanzministeriums wann und wo solche Zusicherungen gegeben haben.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214204100
Ich rufe auf Frage 4 des Abgeordneten Faller bezüglich Erhebung der Beförderungsteuer bei aus dem Ausland kommenden Omnibussen:
Ist die Bundesregierung bereit, auf die Erhebung der Beförderungsteuer bei aus dem Ausland kommenden Omnibussen zu verzichten, wenn das betreffende Land auch für einreisende deutsche Omnibusse keine Beförderungsteuer erhebt?
Das Wort hat wieder der Herr Staatssekretär.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214204200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wird nicht verkannt, daß den Reisen, die ausländische Omnibusunternehmer nach der Bundesrepublik durchführen, eine volkswirtschaftliche Bedeutung zukommt. Gegen die Befreiung von der Beförderungsteuer im grenzüberschreitenden Kraftomnibusverkehr ausländischer Unternehmer bestehen jedoch die folgenden Bedenken.
Ausländische Omnibusse nutzen die Straßen bei uns genauso ab wie deutsche Omnibusse. Wenn aber Reisende, die sich inländischer Beförderungsunternehmer bedienen, mit der Beförderungsteuer belastet bleiben, geht es wohl nicht, daß Reisende, die sich des ausländischen Beförderungsgewerbes für Beförderungsleistungen im Inland bedienen, keine Beförderungsteuer zu entrichten haben. Das wäre eine Ungleichmäßigkeit in der Steuerleistung für denselben Verkehrsvorgang, die sich nachteilig für die inländischen Beförderungsunternehmer auswirken würde.
Die Beförderungsteuer beträgt nur 0,5 Pf je Personenkilometer. Der Reisende, der mit einem ausländischen Beförderungsunternehmer z. B. im Inland 300 km reist, hat also eine Beförderungsteuer von nur 1,50 DM zu zahlen. Dieser Betrag ist für den Reisenden im Verhältnis zu den Gesamtkosten der Reise von untergeordneter Bedeutung. Er ist aber von größerer Bedeutung für den Beförderungsunternehmer. Wenn ein Kraftomnibus 30 Fahrgäste hat und die inländische Beförderungsstrecke in diesem Beispiel 300 km beträgt, macht die Beförderungsteuer für den Omnibusunternehmer 45 DM aus. Dann sind zwei Möglichkeiten gegeben: Entweder senkt der ausländische Beförderungsunternehmer — falls entsprechend Ihrem Wunsche Steuerfreiheit gewährt würde — den Beförderungspreis nicht um die Steuer — dann bleibt ihm dieser Betrag als zusätzlicher Gewinn gegenüber der Ausführung der gleichen Fahrt durch einen inländischen Unternehmer —, oder er senkt den Beförderungspreis um den Steuervorteil; dann hat er einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den gleichartigen inländischen Unternehmen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob im ausländischen Staat eine ausländische Beförderungsteuer für deutsche Omnibusse besteht oder nicht. Im übrigen werden im Ausland zum Teil andere Abgaben, wie Umsatzsteuer oder Straßenbenutzungsgebühren, erhoben.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214204300
Herr Abgeordneter Faller zu einer Zusatzfrage.

Walter Faller (SPD):
Rede ID: ID0214204400
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß z. B. der Treuhandverband der schweizerischen Transportunternehmen an seine Mitglieder in einem Rundschreiben die Aufforderung gerichtet hat, Staaten, bei denen der Willkommensgruß an der Grenze durch behördliche Schikanen entboten wird, in Zukunft bei Omnibusfahrten zu meiden, und glauben Sie nicht, daß das eine schwerwiegende Benachteiligung des deutschen Fremdenverkehrsgewerbes sein würde?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214204500
Herr Abgeordneter. das ist mir bekgnnt. Ich glaube aber nicht, daß das ein Anlaß dafür sein kann, das deutsche Omnibusgewerbe schlechter zu stellen als ausländische Unternehmer.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214204600
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Faller!


Walter Faller (SPD):
Rede ID: ID0214204700
Herr Staatssekretär, ist Ihnen entgangen, daß ich in meiner Frage ausdrücklich auf solche Omnibusse abgehoben habe, die aus dem Ausland kommen, also mit ausländischen Fahrgästen besetzt sind? Das kann keinesfalls eine Benachteiligung deutscher Unternehmer sein, weil kein Omnibusreisender aus Deutschland z. B. ein Omnibusunternehmen aus Bern oder aus Zürich damit beauftragen wird, eine Fahrt in Deutschland selbst durchzuführen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214204800
Herr Abgeordneter, ich glaube, es ist durchaus möglich, daß ein Omnibusunternehmer, der in Konstanz sitzt, seine Fahrten in Kreuzlingen beginnt.

(Abg. Dr. Greve: Das ist ja konstruiert! Zuruf von der SPD: Das ist doch Theorie! — Abg. Hilbert: Das ist konstruiert, Herr Staatssekretär! — Weitere Zurufe.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214204900
Sie haben die Antwort des Herrn Staatssekretärs gehört.
Ich komme zur Frage 5 des Abgeordneten Platner wegen beschlagnahmter Häuser in Bad Wildungen:
Ist dem Herrn Bundesfinanzminister bekannt, daß in dem Badeort Bad Wildungen, obwohl weder in Bad Wildungen selbst noch in dessen näherer Nachbarschaft amerikanische Truppenstandorte oder Dienststellen vorhanden sind, immer noch 15 Häuser von Angehörigen der amerikanischen Truppe bzw. der amerikanischen Verwaltung besetzt sind?
Ist der Herr Bundesfinanzminister bereit, umgehend bei den amerikanischen Dienststellen dahin vorstellig zu werden, daß diese 15 Häuser alsbald freigegeben werden?
Das Wort hat der Herr Staatssekretär.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214205000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr hessische Finanzminister hat im Auftrage des Bundesfinanzministeriums mit dem Relation Office Hesse und mit Vertretern des Hauptquartiers des Nördlichen Befehlsbereichs Ende März Verhandlungen geführt. Auf Grund dieser Verhandlungen werden von den in Bad Wildungen noch in Anspruch genommenen 15 Wohngrundstücken 11 Grundstücke, deren weitere Inanspruchnahme für die Eigentümer eine besondere Härte bedeutet, bereits im Zuge der weit fortgeschrittenen Ersatzbaumaßnahmen der Phase VIII des Housing-Programms freigegeben. Nach dem jetzigen Stand der Bauarbeiten dürften diese Härtefälle in Bad Wildungen bis zum Monat Juni 1956 bereinigt werden können.
Die restlichen vier in Anspruch genommenen Wohngrundstücke in Bad Wildungen werden ihren Eigentümern im Rahmen der in Kassel in Durchführung befindlichen Ersatzbaumaßnahmen zurückgegeben werden. Da die Frostperiode dieses Winters die Bauarbeiten verzögert hat, kann mit der restlosen Fertigstellung der Ersatzwohnungen in Kassel zum Oktober 1956 gerechnet werden. Hiernach werden also auf Grund der von mir soeben genannten Verhandlungen sämtliche in Bad Wildungen noch in Anspruch genommenen Wohngrundstücke im Zuge der laufenden Ersatzbauprogramme freigegeben.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214205100
Eine Zusatzfrage? — Nein.
Ich komme zur Frage 6 des Abgeordneten Paul betreffend Erstattungsforderungen des Auswärtigen Amtes an den aus der Fremdenlegion entflohenen Otto Preisser:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Auswärtige Amt dem im Suezkanal aus der Fremdenlegion entflohenen Otto Preisser aus Neuhausen, Kreis Eßlingen, für Bekleidung, Verpflegung, Passage etc. einen Betrag von 447,11 DM abfordert, und billigt die Bundesregierung eine solche Maßnahme gegenüber einem jungen Deutschen, der sich unter Lebensgefahr von der Fremdenlegion befreit hat?
Das Wort hat der Herr Vizekanzler.
Dr. h. c. Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers: Herr Präsident! Die Rechtsgrundlage für die dem Herrn Preisser oder in ähnlicher Lage befindlichen Deutschen gewährte Hilfe schafft das Konsulargesetz vom 8. November 1S67 in § 26. Hiernach haben die deutschen Auslandsvertretungen hilfsbedürftigen Reichsangehörigen die Mittel zur Milderung augenblicklicher Not oder zur Rückkehr in die Heimat nach Maßgabe der ihnen erteilten Amtsinstruktionen zu gewähren. Die hier erwähnten Instruktionen finden sich in den amtlichen Erläuterungen zu den einschlägigen Haushaltstiteln im Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1955/56 Kap. 0502 Tit. 305. Hier heißt es ausdrücklich: „Unterstützungen werden gegen Rückzahlungsverpflichtung gezahlt." Dementsprechend hat leider eine Zahlungsaufforderung von der Dienststelle zu ergehen. Sie ergeht in der Weise, daß der Heimgeschaffte aufgefordert wird, dem Auswärtigen Amt Vorschläge zur Abdeckung der durch die Heimschaffung entstandenen Kosten zu unterbreiten. Die handelnde Dienststelle ist also durch diese Bestimmung gebunden. Auf der anderen Seite werden die geschuldeten Beträge grundsätzlich gestundet, bis der Heimgeschaffte wieder in einem ordentlichen Arbeitsverhältnis steht. Wie hier die Entwicklung durch eine entsprechende Gestaltung des Haushaltsrechts anders gelenkt werden könnte, das ist eine Frage, die gerade infolge der Ereignisse der letzten Monate zu erörtern ist.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214205200
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Paul!

Ernst Paul (SPD):
Rede ID: ID0214205300
Ist die Bundesregierung nicht der Meinung, daß es zu begrüßen ist, wenn junge Deutsche den Weg aus der Fremdenlegion zurück in die deutsche Heimat finden? Und ist sie nicht der Meinung, daß man die Weisung geben sollte, solchen jungen Deutschen — wenn es sich um ausgesprochene Härtefälle handelt — die Rückerstattung der Kosten für den Heimtransport zu erlassen?
Dr. h. c. Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers: Herr Abgeordneter, ich habe selber in meinem Schlußsatz bereits gesagt, daß es möglich und wahrscheinlich auch notwendig sein wird, bei der Erörterung der entsprechenden Haushaltspositionen diesbezügliche Vorschriften zu veranlassen.

Ernst Paul (SPD):
Rede ID: ID0214205400
Ich danke!

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214205500
Ich komme zur Frage 7 — des Abgeordneten Dr. Arndt — über den Verbleib und etwaige Ruhegehälter von einer Anzahl von Richtern und Anklägern des ehemaligen „Volksgerichtshofs":
Ist der Verbleib der früheren — an rechtswidrigen und unmenschlichen Todesurteilen des „Volksgerichtshofs" beteiligten — Richter Stier, Dr. Schleemann, Dr. Schulze-Weckert, Storbeck und Lämmle sowie der an solchen Todesurteilen beteiligten Ankläger Domann, Prietzschk, Dr. Schulze, Dölz und Bischoff bekannt?
Beziehen diese Personen vom Bund oder einem der Länder Ruhegehalt?
Das Wort hat der Herr Bundesminister des Innern.


Dr. Gerhard Schröder (CDU):
Rede ID: ID0214205600
Herr Präsident! Ich darf dem Herrn Kollegen Arndt folgendes antworten. Von den zehn Personen, die er genannt hat, sind fünf tot, eine ist für tot erklärt, eine unauffindbar. Ruhegehalt wird in keinem Falle, in einem Fall wird Übergangsgehalt gezahlt. Sechs Witwen und sechs Waisen erhalten Witwen-und Waisengeld.
Ich füge folgendes hinzu. Bereits vor mehr als drei Jahren sind die zuständigen obersten Landesbehörden durch Rundschreiben auf die Notwendigkeit besonders eingehender Überprüfung der Versorgungsfälle der ehemaligen Mitglieder des sogenannten „Volksgerichtshofs" hingewiesen worden, insbesondere auch im Hinblick auf die Möglichkeit einer Nichtberücksichtigung von Ernennungen oder Beförderungen wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus nach § 7 des Gesetzes zu Art. 131 GG oder disziplinarrechtlicher Maßnahmen nach § 9 dieses Gesetzes. Mitteilungen über die in Ihrer Anfrage Genannten zur Einleitung von Disziplinarverfahren nach § 9 des Gesetzes zu Art. 131 GG, für die der Bundesminister des Innern zuständig wäre, sind nicht eingegangen. Disziplinarverfahren könnten im übrigen auch nur gegen noch lebende Beamte durchgeführt werden.
Ergänzend darf ich in Erinnerung rufen, daß für die Durchführung des Gesetzes zu Art. 131 GG in versorgungsrechtlicher Hinsicht, soweit es sich um Angehörige weggefallener Reichsbehörden handelt, nach Art. 83 GG die Länder zuständig sind. Die Angaben, die ich eingangs gemacht habe, beruhen nicht auf Unterlagen der Bundesregierung, sondern sind die Ergebnisse einer Umfrage bei den obersten Landesbehörden.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214205700
Das Wort zu einer Zusatzfrage hat der Abgeordnete Dr. Arndt.

Dr. Adolf Arndt (SPD):
Rede ID: ID0214205800
Herr Bundesminister, können Sie nicht bitte genau angeben, welche der von mir genannten Personen verstorben sind und an welche irgendwelche Übergangsgelder oder wessen Angehörigen Versorgungsbezüge gezahlt werden? Und stehen der Bundesregierung die Personalakten und die Prozeßakten des sogenannten „Volksgerichtshofs" zur Verfügung?

Dr. Gerhard Schröder (CDU):
Rede ID: ID0214205900
Ihre Zusatzfragen gehen über das hinaus, Herr Kollege, was Sie in der schriftlichen Anfrage formuliert hatten. Hinsichtlich der Namen der einzelnen wahre ich eine gewisse Zurückhaltung mit Rücksicht auf die Schwere der ungeklärten Vorwürfe. Was den übrigen Teil Ihrer Fragen angeht, so bin ich bereit, sie weiter zu klären.

(Abg. Metzger: Was die Leute waren, steht doch fest!)

— Herr Kollege, Sie haben wohl gehört, was ich gesagt habe: daß ich eine gewisse Zurückhaltung wahre wegen der Schwere der ungeklärten Vorwürfe. Sie werden für diese Haltung vielleicht doch Verständnis aufbringen.
Ich darf fortfahren. Ich bin gern bereit, die weiteren Fragen, die Herr Kollege Arndt angeschnitten hat, prüfen zu lassen und sie im übrigen — unter Berücksichtigung dessen, was ich gerade gesagt habe — schriftlich oder mündlich zu beantworten.

Dr. Adolf Arndt (SPD):
Rede ID: ID0214206000
Noch eine Zusatzfrage!

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214206100
Zu einer zweiten Zusatzfrage der Abgeordnete Dr. Arndt!

Dr. Adolf Arndt (SPD):
Rede ID: ID0214206200
Herr Bundesminister, Ihr Ausdruck von den „ungeklärten Vorwürfen" veranlaßt mich zu der Zusatzfrage, ob die Bundesregierung nicht der Meinung ist, daß die Urteile einer Instanz, die auch Sie selber als „sogenannten" Gerichtshof bezeichnet haben, nichts anderes waren als getarnte Gewaltakte des Unrechts.

(Sehr gut! bei der SPD.)


Dr. Gerhard Schröder (CDU):
Rede ID: ID0214206300
Herr Kollege Arndt, entscheidend ist hier nicht eine generelle Bewertung, sondern unter dem hier angeschnittenen Aspekt kann es sich nur um die individuelle Schuld handeln. Das veranlaßt mich zu der Haltung, die ich hier eingenommen habe.

(Abg. Dr. Arndt: Ja glauben Sie, es gibt e i n Urteil des „Volksgerichtshofs", das zu verantworten wäre?)

— Herr Kollege Arndt, das hat mit dem Gegenstand unmittelbar nichts zu tun.

(Abg. Dr. Arndt: O ja! — Weiterer Zuruf von der SPD: Gerade!)

— Nein! Hier wird gefragt nach Bezügen für Personen, denen individuelle Handlungen vorgeworfen werden. Ich habe den Sachverhalt, der im übrigen nicht durch die Bundesregierung, sondern durch die obersten Landesbehörden zu klären war, soweit er geklärt ist, hier vorgetragen und mich bereit erklärt, zusätzliche Erkundigungen einzuziehen. Ich halte es aber für richtig, daß das in der Weise behandelt wird, wie ich es vorgeschlagen habe.

(Zuruf von der SPD: Sie sollten in den Auswärtigen Dienst gehen!)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214206400
Ich komme nunmehr, nachdem die Frage 8 des Abgeordneten Wittrock zurückgezogen ist, zur Frage 9 — des Abgeordneten Dr. Mommer — bezüglich des beschlagnahmten Vermögens des Friedrich Beck:
Wann kann der 82jährige Friedrich Beck in Neckarrems damit rechnen, daß seine 7000 Dollar, die in den USA als Feindvermögen beschlagnahmt wurden, von unseren jetzigen Verbündeten freigegeben werden?
Das Wort hat der Herr Vizekanzler.
Dr. h. c. Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers: Die Regierung der Vereinigten Staaten hat dem Amerikanischen Kongreß am 6. Juni 1955 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Freigabe gesperrten deutschen Vermögens an natürliche Personen bis zum Höchstbetrag von 10 000 Dollar vorsieht. Am 29. November 1955 hat der stellvertretende Staatssekretär des amerikanischen Außenministeriums, Mr. Murphy, vor einem Senatsausschuß den Wunsch der amerikanischen Regierung auf eine schnelle und wohlwollende Behandlung dieses Gesetzentwurfs zum Ausdruck gebracht. Auf Weisung der Bundesregierung ist der deutsche Botschafter in Washington erst vor kurzem persönlich beim stellvertretenden Staatssekretär des amerikanischen Außenministeriums vorstellig geworden, um das dringende Interesse der Bundesregierung an einer baldigen Annahme dieses Gesetzentwurfs zu unterstreichen. Es ist ihm daraufhin zugesichert worden, daß die zuständigen Ausschüsse des Kongresses über das deutsche Anliegen unterrichtet werden würden. Nachdem dies in der Zwischenzeit geschehen ist, hat die Bundesregierung die Zuversicht, daß der vorgenannte Gesetzentwurf noch im Laufe dieser Sitzungsperiode, d. h. noch im Sommer dieses Jahres verabschiedet wird.


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214206500
Das Wort zu einer Zusatzfrage hat der Abgeordnete Dr. Mommer.

Dr. Karl Mommer (SPD):
Rede ID: ID0214206600
Hat die Bundesregierung die amerikanische Regierung auch auf die menschliche Seite des Problems hingewiesen — ich habe auf Grund meiner Frage viele Zuschriften von betagten Anspruchsberechtigten erhalten —, und wird sie die amerikanische Regierung noch einmal darauf hinweisen, daß man hier helfen muß, ehe die Anspruchsberechtigten gestorben sind?
Dr. h. c. Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers: Daß wir die Eilbedürftigkeit der Erledigung durch unsere Demarche bereits unterstrichen haben, habe ich soeben gesagt, Herr Kollege Dr. Mommer. Im übrigen ist die von uns allen nicht gebilligte Beschränkung des amerikanischen Vorschlags auf natürliche Personen und bis zu der Werthöhe von 10 000 Dollar gerade mit diesen menschlichen und sozialen Erwägungen begründet worden.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214206700
Die Frage 10 — des Abgeordneten .Kahn-Ackermann — ist zurückgezogen. Die Frage 11 — des Abgeordneten Dr. von Buchka — ist zurückgestellt.
Ich rufe auf Frage 12 — des Abgeordneten Schmidt (Hamburg) — betreffend Luftverkehrsabkommen zwischen der Bundesrepublik und den USA:
Warum haben die Vertreter des Bundesverkehrsministeriums in der 77. Sitzung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages am 22. März 1956 auf eine eilige Verabschiedung des Luftverkehrsabkommens zwischen der Bundesrepublik und den USA gedrungen?
Das Wort hat der Herr Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214206800
Die Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr haben am 22. März in der Sitzung des Verkehrsausschusses eine baldige Verabschiedung des Luftverkehrsabkommens zwischen der Bundesrepublik und den Vereinigten Staaten erbeten, weil sie es für erwünscht hielten, daß die Ratifizierung dieses Abkommens noch vor der Entscheidung des Civil Aeronautic Board über die Betriebserlaubnis für die damals bevorstehende Eröffnung des Lufthansadienstes nach Chikago erfolgte.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214206900
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmidt (Hamburg).

Helmut Schmidt (SPD):
Rede ID: ID0214207000
Nach dieser Antwort, Herr Dr. Bergemann, verstehe ich um so weniger, daß am Tage vorher der Bundesverkehrsminister in der Plenarsitzung des Bundestages wörtlich erklärt hat, es sei für die Erlangung der Betriebserlaubnis der Lufthansa gar nicht unbedingt erforderlich, daß dieser Vertrag ratifiziert werde.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214207100
Ich glaube, da besteht kein Widerspruch, Herr Abgeordneter. Mein Herr Minister hat damals gesagt, daß die Ratifizierung, wie Sie zitierten, „nicht unbedingt erforderlich sei", um die Betriebserlaubnis zu bekommen. Er hat der Überzeugung Ausdruck gegeben, daß wir diese Betriebserlaubnis rechtzeitig erhalten würden. Sein Standpunkt gründete sich auf die Tatsache, daß die Bundesregierung und die amerikanische Regierung sich dahin geeinigt hatten, daß das Luftverkehrsabkommen auch schon vor der Ratifizierung in der Praxis angewendet werden sollte.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214207200
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Schmidt (Hamburg).

Helmut Schmidt (SPD):
Rede ID: ID0214207300
Wenn Sie sich mit der amerikanischen Regierung vorher verständigt hatten, dann brauchte Ihr Vertreter im Verkehrsausschuß nicht mehr auf die unbedingte Eile zu drängen. Würden Sie mir nicht zugeben, daß die seinerzeitige Darstellung von zwei Seiten Ihres Hauses wie auch Ihre heutige Darstellung den Tatbestand nicht verdecken kann, daß auf der einen Seite die Ratifizierung durch die Regierung verbummelt wurde und daß man das auf der anderen Seite nicht zugeben wollte?

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214207400
Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214207500
Ich glaube, daß ich hier tatsächlich keinen Widerspruch zugeben muß. Mein Herr Minister hat sich verhältnismäßig optimistisch geäußert und hat der Überzeugung Ausdruck gegeben, daß wir die Betriebserlaubnis auf jeden Fall bekommen würden. Die Herren im Verkehrsausschuß waren etwas vorsichtiger und haben deshalb gebeten, die Ratifizierung zu beschleunigen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214207600
Ich komme zur Frage 13 — des Herrn Abgeordneten Schmidt (Hamburg) — betreffend Devisenersparnisse ehemaliger Zivilangestellter früherer Reichsbehörden:
Stimmt es, daß ehemalige Zivilangestellte früherer Reichsbehörden, die während des Krieges im Ausland beschäftigt wurden, ihre Devisenersparnisse aus in ausländischer Währung gezahltem Gehalt nach dem Kriege entschädigungslos abliefern mußten?
Das Wort zur Beantwortung hat der Herr Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214207700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 mußten seinerzeit sämtliche ausländischen Zahlungsmittel an die Landeszentralbanken abgeliefert werden. Diese Devisenwerte sind dann zum größten Teil von den alliierten Besatzungsbehörden entschädigungslos zum Zwecke der Reparation in Anspruch genommen worden. Durch diese Maßnahmen sind auch die ehemaligen Zivilangestellten früherer Reichsbehörden, die während des Krieges im Ausland beschäftigt waren, im Hinblick auf ihre Devisenersparnisse aus in ausländischer Währung gezahltem Gehalt ebenso geschädigt worden wie alle anderen Deutschen, deren Auslandsvermögen enteignet worden ist.
Die Bundesrepublik kann für diese völkerrechtswidrigen Eingriffe in das Privateigentum nicht verantwortlich gemacht werden. Gleichwohl gewährt das Lastenausgleichsgesetz für solche Verluste an deutschem Eigentum eine Entschädigung, sofern es sich um sogenannte Vertreibungsschäden handelt. Die Regelung der Frage, ob und inwieweit eine Entschädigung für solche Verluste auch dann gewährt werden kann, wenn es sich nicht um Vertreibungsschäden handelt, wird im Entwurf des Kriegsfolgenschlußgesetzes einer späteren gesetzlichen Regelung vorbehalten. Allerdings


(Staatssekretär Hartmann)

sind in diesem Entwurf Härtebeihilfen für Reparationsgeschädigte vorgesehen, die sich nach Voraussetzung, Art und Umfang eng an die entsprechende Regelung im Lastenausgleich anschließen sollen. Diese Anlehnung an die Lastenausgleichs-regelung zwingt dazu, die Möglichkeit einer Gewährung von Härtebeihilfen wegen Entziehung von Barmitteln auszuschließen; denn nach § 7 des Feststellungsgesetzes werden Verluste an barem Geld grundsätzlich nicht festgestellt.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214207800
Ich rufe auf Frage 14 des Herrn Abgeordneten Schmidt (Hamburg) betreffend Ermäßigung der Kraftfahrtversicherung für Schwerbeschädigte:
Ist es richtig, daß die unter das Bundesversorgungsgesetz fallenden Schwerbeschädigten eine Ermäßigung bei der Kraftfahrtversicherung erhalten, die anderen Schwerbeschädigten nicht gewährt wird?
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wirtschaft.

Dr. Ludwig Erhard (CDU):
Rede ID: ID0214207900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage wie folgt. Nach der Grundregel 7 des Deutschen Einheitstarifs für Kraftfahrtversicherungen in der Fassung der Verordnung PR Nr. 3/55 vom 14. Juli 1955 haben folgende Kriegs- und Schwerbeschädigte Anspruch auf einen Beitragsnachlaß von 25 % in der Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung für Krafträder und Personenwagen aller Art:
1. Kriegsbeschädigte, die der Sonderfürsorge nach § 25 Abs. 2 des Bundesversorgungsgesetzes vom 20. Dezember 1950 unterliegen; das sind Kriegsblinde, Ohnhänder und sonstige Empfänger einer Pflegezulage sowie Hirnverletzte. Empfänger einer Pflegezulage sind Beschädigte, die infolge der Schädigung so hilflos sind, daß sie nicht ohne fremde Hilfe und Wartung bestehen können.
2. Kriegs- und Schwerbeschädigte im Sinne des § 1 des Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter — sogenanntes Schwerbeschädigtengesetz — vom 16. Juni 1953, wenn diese behördlicherseits
a) zur Beschaffung des Kraftfahrzeuges einen Zuschuß oder ein Darlehn erhalten haben oder
b) im Zeitpunkt der Beantragung des Beitragsnachlasses einen Zuschuß zur Benzinbeschaffung für den Betrieb des Kraftfahrzeuges erhalten.
Zu dieser zweiten Gruppe gehören nicht nur Kriegsbeschädigte, sondern alle in § 1 des Schwerbeschädigtengesetzes aufgezählten Personenkreise. Hierunter fallen z. B. nach § 1 Abs. 1 Buchstabe d auch alle Deutschen, deren Erwerbsfähigkeit infolge einer gesundheitlichen Schädigung durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit im Sinne der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung oder durch einen Dienstunfall im Sinne der beamtenrechtlichen Vorschriften nicht nur vorübergehend um wenigstens 50 v. H. gemindert ist.
Es trifft demnach nicht zu, daß der Beitragsnachlaß in der Kraftfahrtversicherung nur für die unter das Bundesversorgungsgesetz fallenden Schwerbeschädigten gewährt wird.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214208000
Das Wort zu einer Zusatzfrage hat der Abgeordnete Schmidt (Hamburg).

Helmut Schmidt (SPD):
Rede ID: ID0214208100
Herr Minister, nachdem aus Ihrer Antwort soeben deutlich hervorging, daß nicht alle Beschädigten, die denselben Grad von Beschädigung haben, auch in den Genuß der gleichen Beitragsermäßigung in der Kraftfahrtversicherung kommen, darf ich an Sie die Zusatzfrage stellen, ob Sie diesen Rechtszustand für erfreulich halten oder ob Sie die Absicht haben, ihn demnächst zu ändern.

Dr. Ludwig Erhard (CDU):
Rede ID: ID0214208200
Die von mir angezogenen Personengruppen erhalten gleichmäßig einen Nachlaß von 25 %.

Helmut Schmidt (SPD):
Rede ID: ID0214208300
Sie haben aber nicht alle Personengruppen genannt, die insgesamt hier in Frage kommen, und ich glaube, Sie waren sich dessen auch bewußt.

Dr. Ludwig Erhard (CDU):
Rede ID: ID0214208400
Das ist jedenfalls in diesem Augenblick die Begrenzung. Jede weitergehende Gewährung eines Nachlasses müßte durch Gesetz beschlossen werden.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214208500
Eine weitere Zusatzfrage.

Helmut Schmidt (SPD):
Rede ID: ID0214208600
Darf ich darauf hinweisen, daß die bisherigen Beitragsnachlässe eben nicht durch Gesetz, sondern durch das Bundeswirtschaftsministerium angeordnet sind, so daß eine Erweiterung bzw. gleichmäßige Gewährung dieser Nachlässe von Ihnen, Herr Minister, herbeigeführt werden müßte.

Dr. Ludwig Erhard (CDU):
Rede ID: ID0214208700
Das Wirtschaftsministerium war bestrebt, gleiche oder mindestens in sich verwandte Kategorien zu schaffen; aber ich bin gern bereit, diese Frage noch einmal zu überprüfen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214208800
Ich komme zur Frage 15 des Abgeordneten Stammberger betreffend Erkundigungen des Bundesverteidigungsministeriums und seiner nachgeordneten Dienststellen über Offiziersbewerber:
Welche Erkundigungen pflegen das Bundesverteidigungsministerium und seine nachgeordneten Dienststellen Ober Offiziersbewerber vor deren Übernahme einzuziehen, und wie war es trotz dieser Erkundigungen möglich, daß der Mitte April desertierte Kurt Geuther als Oberleutnant in die Bundeswehr übernommen wurde, obwohl die Gründe, die ihn zur Flucht veranlaßten, den örtlichen Behörden schon vor seiner Einstellung bekannt waren?
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Verteidigung.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214208900
Das Bundesministerium für Verteidigung und seine nachgeordneten Dienststellen ziehen über Offiziersbewerber vor deren Übernahme in der Regel Erkundigungen ein durch Beiziehung von Akten und sonstigen Unterlagen der Personalämter der früheren Wehrmacht, durch Einholung von Auskünften beim Personenstandsarchiv Kornelimünster bei Aachen, durch Einholung von Auskünften bei den Verfassungsschutzämtern, durch Anforderung von Strafregisterauszügen und gegebenenfalls Strafakten, durch Anforderung der Personalakten der bisherigen Dienstherren und von Zeugnissen von Arbeitgebern, durch Einholung von Referenzen bekannter Vorgesetzter und von Personen aus dem öffentlichen Leben, durch Einholung von Auskünf-


(Bundesverteidigungsminister Blank)

ten ehemaliger Mitgefangener in Kriegsgefangenenlagern.
Diese Angaben werden durch vom Bewerber einzureichende Unterlagen ergänzt, die da sind: Bewerbungsbogen, Lebenslauf, Personenstandsurkunden, Schulzeugnisse, Soldbuch, Wehrpaß, Erklärungen über Vorstrafen und schwebende Verfahren, wirtschaftliche Verhältnisse sowie Ernennungen und Beförderungen, soweit diese nicht durch Urkunden belegt sind.
Zweitens. Geuther hat zu seiner Bewerbung über seinen Werdegang überwiegend notariell beglaubigte Abschriften eingereicht. Erst die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Coburg, insbesondere am 12. April 1956, haben ergeben, daß die diesen beglaubigten Abschriften zugrunde liegenden Urkunden fast sämtlich und mehrere in Urschrift vorgelegte behördliche Bescheinigungen von ihm gefälscht worden sind.
Nach dem vor der Einstellung des Geuther dem Verteidigungsministerium zugegangenen Strafregisterauszug war Geuther zweimal wegen Verkehrsvergehen bestraft. Diese Vergehen stellten aber im vorliegenden Falle kein Einstellungshindernis dar.
Die Anklageerhebung gegen Geuther wegen Sprengstoffvergehens und Betruges erfolgte erst nach seiner Einstellung in die Bundeswehr. Das Bundesverteidigungsministerium erhielt von diesem Verfahren erst am 9. April 1956 Kenntnis. Über das Ergebnis der Hauptverhandlung vom 12. April 1956 erhielt das Bundesverteidigungsministerium durch die Staatsanwaltschaft Coburg erst am 25. April 1956 Nachricht.
Warnungen vor Geuther, angeblich durch das Polizeiamt Coburg Ende Januar oder Anfang Februar 1956 und durch den Luftwaffenring, Ortsgruppe Coburg, unbekannt von wann, anscheinend Ende Februar 1956, sind in meinem Hause nicht bekannt.
EFL

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214209000
Eine Zusatzfrage?

Dr. Wolfgang Stammberger (SPD):
Rede ID: ID0214209100
Ja! — Herr Minister, wie kommt es, daß Ihnen das bayerische Verfassungsschutzamt, bei dem Sie doch ebenfalls Auskünfte eingeholt haben, nichts von dem genauen Bericht der örtlichen Polizeibehörde Coburg mitgeteilt hat, in dem nicht nur auf die Vorstrafen und auf die noch anhängigen Strafverfahren gegen Geuther hingewiesen wurde, sondern auch auf Grund sonstiger Umstände ausdrücklich davor gewarnt wurde, Geuther in die Wehrmacht zu übernehmen und ihn dort auch noch an verantwortlicher Stelle zu beschäftigen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214209200
Ich hatte vorhin schon gesagt, daß solche Warnungen dem Hause nicht bekannt sind und daß der Strafauszug lediglich eine zweimalige Bestrafung wegen Verkehrsvergehen enthielt, die aber in diesem Falle kein Einstellungshindernis darstellte. Es handelt sich bei dem Mann offenbar um einen sehr geschickten Betrüger, der nicht nur das Bundesverteidigungsministerium, sondern auch politische Parteien und Behörden zu täuschen verstanden hat.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214209300
Zu einer weiteren Frage hat der Abgeordnete Dr. Stammberger das Wort.

Dr. Wolfgang Stammberger (SPD):
Rede ID: ID0214209400
Eine Zusatzfrage, die eigentlich nur noch einmal eine Bitte um die Beantwortung meiner ersten Zusatzfrage ist: Hat in dem Fall Geuther das Ministerium nicht nachgefragt, oder hat das bayerische Verfassungsschutzamt trotz der Nachfrage Ihnen den Bericht nicht vorgelegt?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214209500
Ob beim bayerischen Verfassungsschutzamt nachgefragt worden ist, entzieht sich im Augenblick meiner Kenntnis. Eine Warnung des bayerischen Verfassungsschutzamtes ist dem Verteidigungsministerium nicht bekanntgeworden.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214209600
Ich komme zur Frage 16 — des Abgeordneten Regling — betreffend Überstundenabrechnung mit den TraveLotsen:
Hält der Herr Bundesverkehrsminister es ma seiner Fürsorgepflicht für vereinbar, daß den Trave-Lotsen auf ihre letztmalig im Dezember 1955 geforderte Uberstundenabrechnung für die Jahre 1953, 1954 und 1955 in Höhe von jährlich etwa 1500 Stunden bis heute keine Antwort erteilt wurde, dagegen die Lotsenstation Lübeck-Travemünde im Februar 1956 schriftlich angewiesen worden ist, den Antragstellern in Anbetracht der derzeit gegebenen Möglichkeit (Vereisung der Ostsee) weitestgehend Freizeit als Abgeltung für die überstunden — und dabei für solche aus dem Jahre 1953 bevorzugt — zu gewähren?
Wie denkt sich der Herr Bundesverkehrsminister die Regelung dieser Vielzahl von Überstunden, und wann soll sie erfolgen?
Das Wort hat der Herr Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214209700
Der Schiffsverkehr auf der unteren Trave hat seit 1953, insbesondere durch Holz- und Viehtransporte, stark zugenommen. Die Zahl der Lotsen konnte schon aus haushaltsrechtlichen Gründen nur langsam entsprechend vergrößert werden. Sie ist jetzt wohl ausreichend. Aber 1953, 1954 und Anfang 1955 war sie zu gering, und daraus ergab sich die Notwendigkeit vieler Überstunden. Die Frage ihrer Bezahlung ist seit dem Frühjahr 1955 Gegenstand längerer Verhandlungen mit den Lotsen, vor allem über die Anzahl und über die Berechnung der Überstunden, und eingehender Erörterungen, insbesondere gewisser schwieriger arbeitsrechtlicher Probleme bei dem Wasser- und Schiffahrtsamt Lübeck und bei der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Kiel. Die letztere hat im Februar dieses Jahres eine Entscheidung des Bundesministers für Verkehr erbeten.
Diese Entscheidung ist jetzt dahin getroffen worden, daß den im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lotsen die Überstunden zu vergüten sind. Insoweit ist auch nicht daran gedacht, diese Überstunden durch Freizeit abzugelten.
Aber für die beamteten Lotsen — und das ist an der Trave die Mehrheit — ist eine gleichartige Regelung nicht möglich, weil das Beamtenrecht eine Bezahlung von Überstunden nicht kennt. Hier bleibt also nichts anderes übrig, als die in früheren Jahren geleistete Mehrarbeit so weit als möglich durch die Gewährung von Freizeit abzugelten.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214209800
Das Wort zu einer Zusatzfrage hat der Abgeordnete Regling.

Karl Regling (SPD):
Rede ID: ID0214209900
Herr Staatssekretär, mir ist bekannt, daß bei Beamten keine Überstundenbezah-


(Regling)

1 lung erfolgt. Die Mehrzahl der Lotsen sind aber nicht Beamte, sondern Angestellte. Aber für alle müßte bei der Vielzahl von Überstunden irgendeine Regelung gefunden werden, damit die besonderen Belange der Lotsen auch gebührende Anerkennung finden. Ist Ihnen bekannt, daß dem Lotsen außerdem bis vor nunmehr zwei Jahren Sonderentschädigungen für Nachtarbeit usw., in Höhe von mehr als 90 DM regelmäßig gezahlt wurden, daß sie plötzlich eingestellt und daß dann, nach monatelangen Verhandlungen, wiederum Zuschläge bis zu 44 Mark gewährt wurden, die jetzt vor vier Wochen wiederum auf 30 DM gekürzt worden sind? Und ist Ihnen weiter bekannt, daß die Vertragslotsen, von denen Sie soeben sprachen — etwa 3 bis 5 an der Zahl —, bei gleicher Arbeit eine monatliche Mehrentschädigung von etwa 3-bis 400 DM bekommen und daß dadurch verständlicherweise Unruhe auf der Station entstanden ist?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214210000
Die Einzelheiten über diese besonderen Vergütungen, die schon einmal gezahlt und dann wieder gestoppt worden sind, sind mir nicht bekannt. Ich weiß nur, daß ab Frühjahr 1955 die Frage der Überstunden grundsätzlich bei den zuständigen Behörden behandelt worden ist, und daß sich das Gespräch darüber allerdings sehr lange hingezogen hat. Es gibt jetzt drei Gruppen von Lotsen an der Trave. Das eine sind die beamteten Lotsen; für diese ist das Problem am schwersten zu lösen. Dann kommen die sogenannten Lotsen im festen Angestelltenverhältnis. Das sind die meisten, und von denen habe ich in erster Linie hier gesprochen. Diese sollen jetzt ihre Überstunden vergütet bekommen. Die dritte Gruppe umfaßt die sogenannten Vertragslotsen, die nicht in einem festen Angestelltenverhältnis stehen, sondern nur für eine bestimmte Zeit, wenn besonders viel zu tun ist, herangezogen werden.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214210100
Zu einer weiteren Zusatzfrage hat das Wort der Abgeordnete Regling.

Karl Regling (SPD):
Rede ID: ID0214210200
Sind Sie, Herr Staatssekretär, bereit, den Herrn Bundesminister für Verkehr darum zu ersuchen, daß er gemäß der Zusage, die er vor drei Jahren gelegentlich einer Beiratssitzung den Vertretern der Trave-Lotsen gegeben hat, sich über ihre besonderen Belange gesondert und persönlich zu unterrichten und dann auch entsprechende Maßnahmen zu treffen, diese Besprechung nunmehr nach drei Jahren auch einmal führt?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214210300
Jawohl.

Karl Regling (SPD):
Rede ID: ID0214210400
Ich danke Ihnen sehr.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214210500
Ich komme zur Frage 17 des Abgeordneten Wittrock betreffend Begnadigung des Karl Jungmann:
Hat der Bundesgerichtshof eine Begnadigung des von ihm verurteilten Karl Jungmann von politischen Bedingungen abhängig gemacht? Wie lautet der im Gnadenverfahren vom Bundesgerichtshof gefaßte Beschluß?
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Justiz.

Dr. Fritz Neumayer (FDP):
Rede ID: ID0214210600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die erste Frage beantworte ich mit Nein.
Zur zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Jungmann hatte seinerzeit beantragt, nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner zweijährigen Gefängnisstrafe bedingt aus der Strafhaft entlassen zu werden. Er hat also kein Gnadengesuch eingereicht, sondern er hat damals die bedingte Entlassung gemäß § 26 des Strafgesetzbuchs beantragt. § 26 bestimmt, daß eine solche Strafaussetzung zur Bewährung dann erfolgen kann, wenn erwartet werden kann, daß der Verurteilte in Zukunft ein gesetzmäßiges und geordnetes Leben führt. Da der Bundesgerichtshof diese Voraussetzungen verneint hat, mußte er den Antrag des Verurteilten ablehnen.
Die Begründung des Beschlusses, den der Bundesgerichtshof am 28. Dezember 1955 erließ — Sie haben ja danach gefragt, Herr Kollege Wittrock —, lautet folgendermaßen:
Der Verurteilte hat am 21. Dezember 1955 zwei Drittel der gegen ihn erkannten Strafe von zwei Jahren Gefängnis verbüßt, so daß die zeitlichen Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung nach § 26 StGB gegeben sind. Gerade angesichts der Höhe des Strafrestes und der Schwere und Gefährlichkeit der Tat, deren sich der Verurteilte schuldig gemacht hat, könnte jedoch nur ein deutliches Abrücken des Verurteilten von seiner Tat die Erwartung begründen, daß er in Zukunft ein gesetzmäßiges und geordnetes Leben führen werde.
Davon kann, wie auch die vom Senat veranlaßte Anhörung des Verurteilten gezeigt hat, nicht die Rede sein. Der Verurteilte verschließt sich nämlich nach wie vor mit bemerkenswerter Hartnäckigkeit der Einsicht in das Verwerfliche seiner Handlungsweise und hat sich nicht einmal dazu verstanden, die von ihm planmäßig verbreiteten schweren Beleidigungen zu bedauern. Seine Erklärung, er werde sich künftig wieder „in dem Rahmen politisch betätigen, wie es jedem Staatsbürger nach dem Grundgesetz und den anderen Gesetzen gestattet sei", kann unter diesen Umständen nur als eine allgemeine „dialektische" Redensart gewertet werden, nicht aber als ein Ausdruck des ernstlichen Willens, die Strafgesetze künftig zu beachten.
So weit die Begründung des Bundesgerichtshofs.
Dieser Beschluß war also, wie ich bereits ausgeführt habe, keine Gnadenentscheidung. Der Verurteilte war daher durch diesen Beschluß auch nicht gehindert, eine entsprechendes Gnadengesuch einzureichen, das dem Herrn Bundespräsidenten zur Entscheidung hätte vorgelegt werden müssen. Von dieser Möglichkeit hat der Verurteilte keinen Gebrauch gemacht.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214210700
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Wittrock.

Karl Wittrock (SPD):
Rede ID: ID0214210800
Halten Sie es, Herr Minister, gerade im Hinblick auf die Bestimmung des § 26, daß es darauf ankommt, ob der Verurteilte in Zukunft ein gesetzmäßiges Leben führt, nicht für bedenklich, daß der Beschluß gerade auf die Erklärung abstellt, sich künftig wieder in dem Rahmen politisch zu betätigen, wie es jedem anderen Staatsbürger nach dem Grundgesetz und anderen Gesetzen gestattet sei? Besteht hier nicht die Gefahr,


(Wittrock)

daß sich der Bundesgerichtshof dem Verdacht der politischen Justiz aussetzt?

Dr. Fritz Neumayer (FDP):
Rede ID: ID0214210900
Nein, diese Befürchtung habe ich nicht, Herr Kollege Wittrock. Das ist ja auch nicht die einzige Begründung, die der Bundesgerichtshof anführt, sondern er erklärt ausdrücklich, daß sich der Verurteilte nach wie vor mit bemerkenswerter Hartnäckigkeit der Einsicht in das Verwerfliche seiner bisherigen Handlungsweise verschlossen hat. Das war also nur ein Moment, aber nicht das alleinige.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214211000
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Wittrock.

Karl Wittrock (SPD):
Rede ID: ID0214211100
Herr Bundesminister, sind Sie nicht gerade im Hinblick auf die Ausführungen, die Sie anläßlich der Einführung des Herrn Oberbundesanwalts über die Problematik des Staatsschutzrechts und der Rechtsprechung hierüber gemacht haben — Sie haben in diesen Ausführungen ausdrücklich darauf hingewiesen, daß nicht der Verdacht einer Ideologisierung des Strafrechts entstehen dürfe —, der Auffassung, daß der Bundesgerichtshof davon Abstand nehmen sollte, bei der Vorbereitung eines solchen Beschlusses an einen Verurteilten die Frage zu stellen: „In welcher Partei oder Organisation werden Sie sich politisch betätigen?"?

Dr. Fritz Neumayer (FDP):
Rede ID: ID0214211200
Sie meinen also, wenn ich Sie recht verstehe, die Frage, welcher Partei der Betreffende angehöre?

(Abg. Wittrock: Ja!)

— Mir ist nicht bekannt, daß eine solche Frage gestellt worden ist. Es ist auch in dem Beschluß kein Bezug darauf genommen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214211300
Ich komme damit, nachdem die Frage 18 zurückgestellt ist, zur Frage 19 des Herrn Abgeordneten Maier (Freiburg) über die soziale und wirtschaftliche Sicherung der Gemeinde Büsingen:
Ist die Bundesregierung in der Lage, dem Bundestag über den Stand der Verhandlungen mit der Schweiz über die soziale und wirtschaftliche Sicherung der Gemeinde Büsingen zu berichten?
Das Wort hat der Herr Vizekanzler.

Dr. Franz Blücher (DP):
Rede ID: ID0214211400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verhandlungen mit der Schweiz über die soziale und wirtschaftliche Sicherung der Gemeinde Büsingen schweben gegenwärtig nicht. Die Bundesregierung widmet aber schon seit geraumer Zeit dem Problem ihre Aufmerksamkeit. Die Ressorts sind beauftragt, alle damit zusammenhängenden Fragen, die sehr vielschichtig sind und sich nicht nur auf die soziale und wirtschaftliche Seite beschränken können, zu prüfen. Sobald das Ergebnis dieser Untersuchungen vorliegt, wird die Bundesregierung an die schweizerische Regierung, von welcher bekannt ist, daß sie ebenfalls dieses Problem prüft, herantreten und ihr die Aufnahme entsprechender Verhandlungen vorschlagen. Ziel solcher Verhandlungen wird es sein, eine staatsvertragliche Lösung zu finden, die den berechtigten Interessen der Büsinger Bevölkerung und der besonderen Lage dieser Exklave Rechnung trägt.

Friedrich Maier (SPD):
Rede ID: ID0214211500
Eine Zusatzfrage, Herr Präsident!

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214211600
Herr Abgeordneter Maier.

Friedrich Maier (SPD):
Rede ID: ID0214211700
Glauben Sie, Herr Minister, daß die Verhandlungen in naher Zukunft wiederaufgenommen werden können, nachdem das Studium der Verhältnisse nun schon drei Jahre dauert?

Dr. Franz Blücher (DP):
Rede ID: ID0214211800
Ich bin dieser Überzeugung, nachdem ich anläßlich eines Aufenthalts in der dortigen Gegend selber eine gewisse Einsicht in den Fortschritt der Vorarbeiten nehmen konnte.

Friedrich Maier (SPD):
Rede ID: ID0214211900
Danke!

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0214212000
Dann komme ich zur Frage 20 — des Abgeordneten Maier (Freiburg) — betreffend das deutsch-schweizerische Grenzgängerproblem:
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um das deutsch-schweizerische Grenzgängerproblem einer befriedigenden Lösung entgegenzuführen?
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit.

Anton Storch (CDU):
Rede ID: ID0214212100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Frage des Herrn Kollegen Maier ist sehr allgemein gehalten. Man kann sie unter dem Gesichtspunkt der Situation der Wohngemeinden und der kleinen Städte beantworten, in denen die Grenzgänger zu Hause sind, und man kann sie unter dem Gesichtspunkt der sozialen Sicherheit für die Grenzgänger und ihre Familienangehörigen behandeln. Ich glaube, Herr Abgeordneter Maier, Sie meinen das letztere.

(Abg. Maier [Freiburg]: Ja!) Ich möchte Ihnen dazu folgendes sagen.

Die gesetzlichen Regelungen über die soziale Sicherheit sind in der Schweiz und in Deutschland so unterschiedlicher Natur, daß man kaum in einem allgemeinen Sozialversicherungs-Gegenseitigkeitsabkommen diese Dinge klären und regeln kann. Die einzige Situation, die als ungefähr gleich gelagert angesehen werden kann, ist die in der Altersversicherung, der Hinterbliebenenversicherung und der Unfallversicherung. Hier haben wir in Deutschland in unserer Rentenversicherungs- und unserer Unfallversicherungsgesetzgebung ungefähr gleiche Tatbestände erfaßt. Deshalb war auf diesen drei Gebieten ein Gegenseitigkeitsabkommen möglich, und dieses besteht schon seit sehr langer Zeit.
Die Leute am Bodensee sind schon mehrfach an mich herangetreten und haben mir vor allen Dingen dargelegt, in welch unangenehme Situation sie kommen, wenn sie in der Schweiz arbeitslos werden. Die Schweiz kennt eine allgemeine Arbeitslosenversicherung, wie wir sie haben, nicht; es gibt dort nur freiwillige Versicherungsträger in Kantonen oder sogar auf örtlicher Ebene. Vor allen Dingen werden keine Leistungen ins Ausland gewährt. Also ist hier eine Gegenseitigkeitsvereinbarung gar nicht denkbar und nicht möglich.

(Vizepräsident Dr. Schmid übernimmt den Vorsitz.)



(Bundesarbeitsminister Storch)

Ähnlich kompliziert und unangenehm für unsere Grenzgänger sind die Verhältnisse auf dem Gebiete der Sicherheit in Krankheitsfällen. Es gibt in der Schweiz keine einheitliche Krankenversicherung wie bei uns, sondern Krankenversicherungsträger in den Kantonen oder örtlich beschränkt. Hier kommen nun die großen Schwierigkeiten. Die Schweizer Versicherungsträger bezahlen nur ein Krankengeld über die Grenze, keine ärztliche Behandlung, Arzneilieferung und Krankenhausbehandlung, und vor allen Dingen kennt man in der Schweiz nicht die bei uns bestehende Familienkrankenversicherung. Die Folge davon ist, daß unsere Grenzgänger zumindest ihre Familien bei uns in den Ortskrankenkassen freiwillig versichern müssen. Wir haben bereits Verhandlungen mit der Schweiz darüber geführt, inwieweit es möglich wäre, in einem Gegenseitigkeitsabkommen dafür zu sorgen, daß die Schweizer Arbeitgeber verpflichtet werden, den Arbeitgeberanteil in der Krankenversicherung an den deutschen Versicherungsträger zu zahlen. Aber diese Verhandlungen sind noch nicht wesentlich weitergekommen. Die Schweiz hat darin ihre besonderen Ansichten. Sie sagt: Die Leute, die von Ihnen zu uns herüberkommen, haben bei uns einen viel höheren Lohn, und deshalb müssen sie diese Risiken selbst abdecken. Das ist die Auffassung der Schweiz. Tatsache ist j a, daß von den 15 000 Grenzgängern ungefähr 6000 als Menschen anzusehen sind, die wegen der Eigenart der Grenzziehung dort unten keine ausreichende Arbeitsgelegenheit bei uns finden. Aber die übrigen 9000 gehen doch hinüber, weil ihnen drüben bessere Löhne gegeben werden. Sie haben den besonderen Vorteil, daß sie auf der einen Seite in der Schweiz den höheren Lohn bekommen und auf der anderen Seite bei uns die billigeren Preise in der Lebenshaltung und vor allen Dingen -bei den Mieten in Anspruch nehmen können. Es sind sehr komplizierte Dinge, Herr Abgeordneter Maier, und Sie dürfen sicher sein, daß wir alles tun werden, um mit den in der Schweiz zuständigen Behörden zu einem Übereinkommen zu gelangen, damit die soziale Sicherheit der deutschen Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, bei uns gewährleistet werden kann. Daran haben wir das allergrößte Interesse. Bei der Verschiedenheit der fremden Arbeitskräfte, die in der Schweiz beschäftigt werden und die zu einem großen Teil aus Italien kommen, ist man in der Schweiz natürlich sehr vorsichtig, mit uns ein Abkommen zu treffen, das man vielleicht mit Italien nicht abschließen kann.

Friedrich Maier (SPD):
Rede ID: ID0214212200
Eine Zusatzfrage, Herr Präsident!

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214212300
Bitte!

Friedrich Maier (SPD):
Rede ID: ID0214212400
Herr Minister, ist wenigstens Vorsorge getroffen, daß die Grenzgänger in Deutschland gegen Arbeitslosigkeit versichert sein können?

Anton Storch (CDU):
Rede ID: ID0214212500
Diese Versicherungsmöglichkeit gibt es; aber sie wird ja nicht in Anspruch genommen. Die Leute verlassen sich darauf, daß, wenn sie in der Schweiz arbeitslos werden, sie bei uns automatisch die Möglichkeit haben, die Arbeitslosenfürsorge in Anspruch zu nehmen.

Friedrich Maier (SPD):
Rede ID: ID0214212600
Ich danke Ihnen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214212700
Frage 21 — Abgeordneter Dr. Menzel — betrifft die Vermittlung von Wohnraum für Bedienstete des Bundesverteidigungsministeriums:
Welche Gründe haben das Bundesministerium für Verteidigung bewogen, sich bei der Vermittlung von Wohnraum für seine Bediensteten nicht an die im Jahre 1949 zwischen den Bundesbehörden und dem Universitätswohnungsamt getroffenen Vereinbarungen über die Sicherung des der Universität zustehenden Wohnraums in der Stadt Bonn zu halten?
Ist dem Bundesministerium für Verteidigung bekannt, daß die Studenten der Universität Bonn dadurch in jüngster Zeit in größte Schwierigkeiten gekommen sind, und ist das Bundesministerium für Verteidigung bereit, diese Schwierigkeiten durch eine bessere Zusammenarbeit mit dem Universitätswohnungsamt zu beseitigen?
Das Wort zur Beantwortung der Frage hat der Herr Bundesverteidigungsminister.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214212800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf die Frage des Herrn Kollegen Dr. Menzel wie folgt beantworten.
Es ist mir bekannt, daß bei Errichtung der Bundesbehörden zwischen diesen und dem Universitätswohnungsamt Absprachen darüber getroffen worden sind, daß die Bundesbehörden auf den von den Studenten belegten Wohnraum nach Möglichkeit nicht zurückgreifen wollten. Ich habe über diese Frage zwischenzeitlich mit dem Rektor der Bonner Universität eine Aussprache gehabt. Soweit derartige Absprachen bestanden, ist gegen sie durch das Bundesverteidigungsministerium nicht verstoßen worden.
Beim Verteidigungsministerium besteht keine Vermittlung für möblierte Zimmer. Anzeigen in Zeitungen werden nicht aufgegeben; es wird auch nicht unmittelbar mit Vermietern verhandelt. Bei der Büroleitung des Hauses ist lediglich eine Vormerkstelle für angebotene möblierte Zimmer eingerichtet. Diese Stelle beschränkt sich darauf, u n -auf g e f o r der t eingehende Zimmerangebote und die von versetzten Angehörigen des Hauses als freiwerdend angezeigten Zimmer zu notieren und nachfragenden Zimmersuchenden mitzuteilen.
Im Laufe des Monats April trat die besondere Verknappung des möblierten Wohnraums in Bonn in Erscheinung. Damit wurde zugleich bekannt, daß für die Studenten der Universität Bonn bei Beginn des Sommersemesters bei der Zimmersuche Schwierigkeiten entstehen könnten. Um diesen Schwierigkeiten zu begegnen, die allerdings nicht vom Verteidigungsministerium, sondern von der Gesamtbelegung Bonns her verursacht sind, ist beabsichtigt, ab sofort den Bediensteten aller Bundesbehörden, denen Bundeswohnungen im Raume Bonn zugewiesen sind, vorübergehend die Untervermietung zu gestatten. Die Bediensteten sollen gebeten werden, zur Zeit entbehrlichen Wohnraum sofort dem Universitätswohnungsamt bekanntzugeben. Der Herr Bundesminister für Wohnungsbau hat die Bauherren als Vermieter um ihr Einverständnis gebeten. Diese Maßnahme wird in den Tageszeitungen bekanntgemacht sowie außerdem allen Bediensteten meines Hauses gesondert bekanntgegeben.
Eine nicht unbedeutende Anzahl der Bediensteten des Bundesverteidigungsministeriums arbeitet in Außenstellen des Ministeriums, vor allem in Köln. Ein Teil dieser Bediensteten wohnt möbliert in Bonn. Diese Bediensteten werden aufgefordert, ihren Wohnraum in Bonn aufzugeben und sich am Sitz der Außenstellen anzumieten. Eine Anweisung an die Außenstellen des Ministeriums ergeht unverzüglich.


(Bundesverteidigungsminister Blank)

Es ist ferner beabsichtigt, Vereinbarungen mit den Inhabern von Hotels und Fremdenheimen in der Umgebung von Bonn zu treffen, daß Zimmer für Bedienstete des Bundesverteidigungsministeriums zur Verfügung gestellt werden. Notfalls sollen die Zimmer derartiger Betriebe ganz oder teilweise angemietet werden.
Damit allgemein von der Bundesregierung Maßnahmen geprüft und eingeleitet werden können, um die Unterbringung der Angehörigen der Ministerien zu sichern, ohne daß die Unterbringung der Studenten gefährdet wird, werde ich mich dieserhalb unverzüglich mit den übrigen Ressorts in Verbindung setzen. Den Herrn Bundesminister für Wohnungsbau habe ich gebeten, die zu beteiligenden Ressorts zu einer Besprechung einzuladen.
Schließlich wird der Wohnungsbau für die eingestellten bzw. noch einzustellenden Bediensteten mit allen Mitteln vorangetrieben. Die Vorarbeiten hierzu sind bereits seit Monaten im Gange. Ich darf hier zusammenfassend auf die Presseveröffentlichungen vom 25. April 1956 Bezug nehmen, wonach mehrere tausend Neubauwohnungen allein für die Bediensteten des Bundesverteidigungsministeriums gebaut werden. Die derzeit noch bestehenden Schwierigkeiten auf dem Gebiet des möblierten Wohnraums für Studenten dürften damit in Kürze stark gemindert und in absehbarer Zeit überwunden sein. Das Bundesverteidigungsministerium steht dieserhalb mit dem Wohnungsamt der Universität in ständiger Fühlung und im Einvernehmen.
Ich darf ergänzend bemerken, daß ich mich bemühe, gerade die Belange der Studenten besonders zu berücksichtigen. So wurden während der letzten ) Semesterferien 35 Studenten als Angestellte in meinem Hause beschäftigt. Diesen wurde es dadurch u. a. ermöglicht, die in Bonn ermieteten möblierten Zimmer beizubehalten.
Ich darf noch hinzufügen, daß ich auch als Ergebnis der Unterredung mit dem Rektor der Universität ihm inzwischen unter dem 2. Mai noch einen Brief in dieser Angelegenheit, den er erbeten hatte, geschrieben habe.

Dr. Walter Menzel (SPD):
Rede ID: ID0214212900
Darf ich eine Zusatzfrage stellen?

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214213000
Eine Zusatzfrage!

Dr. Walter Menzel (SPD):
Rede ID: ID0214213100
Herr Bundesverteidigungsminister, wären Sie bereit, über die von Ihnen soeben angekündigten Maßnahmen hinaus das gleiche zu tun wie die übrigen Ministerien, d. h. eine Vermittlungsstelle einzurichten und sich dann über diese Vermittlungsstelle den allgemeinen Vereinbarungen, die die übrigen Ministerien der Bundesregierung 1949 getroffen haben, anzuschließen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214213200
Es sind keine Einzelvereinbarungen getroffen worden, Herr Kollege Menzel, sondern im Jahre 1949 ist eine solche Absprache erfolgt. Ich habe mich da genauestens erkundigt. Diese Absprache hat das Bundesministerium für Verteidigung in keiner Weise verletzt. Es hat durch sein ganzes Verhalten dargetan, daß es ein großes Interesse daran hat, den Studenten hier zu helfen und nicht die Verknappung des Wohnraums für Studenten noch zu vermehren, sondern zu vermindern.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214213300
Meine Damen und Herren, die Fragestunde ist zu Ende.
Die nächste Fragestunde ist am Mittwoch, dem 6. Juni. Sperrfrist für eingehende Fragen: Freitag, 1. Juni 1956, 12 Uhr.
Zum Aufruf käme jetzt nach der Vereinbarung die zweite Beratung über das Zweite Wohnungsbaugesetz. Aber, meine Damen und Herren, es bestehen hier einige sehr ernsthafte geschäftsordnungsmäßige Schwierigkeiten, die ich mit den Herren Fraktionsgeschäftsführern zu klären versucht habe. Es handelt sich um eine Finanzvorlage. Nach § 96 (neu) Abs. 3 können wir eine Finanzvorlage nur dann behandeln, wenn der Haushaltsausschuß erklärt hat, daß Deckungsmöglichkeiten vorhanden sind. Dies hat der Haushaltsausschuß in einer Weise getan, von der ich zu meinem Bedauern sagen muß, daß ich sie für unzulässig halte. Er hat in seinem Beschluß erklärt:
Gegen den Entwurf eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) in der Fassung der Drucksache 2270 bestehen nach § 96 (neu) der Geschäftsordnung keine Bedenken, wenn dem nachstehenden Antrage des Ausschusses entsprochen wird.
Nun hat der Ausschuß einen Antrag formuliert, der drei Punkte enthält:
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Entwurf eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes . . . wird wie folgt geändert:
1. § 19 Abs. 3 Satz 2 erhält folgende Fassung:
2. a) § 20 Abs. 1 erhält folgende Fassung:.. .
b) In § 18 Abs. 2 werden die Worte „§ 20 und" gestrichen.
3. § 98 Abs. 4 erhält folgende Fassung: . . .
Ich müßte also zunächst über diese drei Bedingungen des Haushaltsausschusses abstimmen lassen. Das geht aber nicht. Denn als angenommen könnten sie ja nur gelten, wenn sie in dritter Lesung angenommen sind, und die dritte Lesung setzt die Abstimmung über das Gesetz im ganzen voraus. Wir können also so nicht verfahren. Meinem Dafürhalten nach beschränken sich die Möglichkeiten des Haushaltsausschusses darauf, zu sagen: Ja, es ist Deckung vorhanden, oder: Nein, es ist keine Deckung vorhanden, oder: Die Vorlage hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Unter den durch den Haushaltsausschuß geschaffenen Umständen kann ich die Sache nicht zur Beratung stellen. Ich schlage Ihnen vor, die Sitzung für eine halbe Stunde zu unterbrechen, damit der Haushaltsausschuß und der Wohnungsausschuß sich zusammensetzen und versuchen können, eine Lösung zu finden.
Was mich veranlaßt, Ihnen diesen Vorschlag zu machen, ist nicht Freude am Paragraphenfuchsen. Sie kennen mich zur Genüge. Aber ich glaube, daß das Amt des Präsidenten mit in erster Linie darin besteht, darüber zu wachen, daß die Geschäftsordnung eingehalten wird.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Es bestünde die weitere Möglichkeit — ich halte sie nicht für empfehlenswert; ich möchte sie aber doch auch vortragen —, daß nach § 127 der


(Vizepräsident Dr. Schmid)

Geschäftsordnung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen wird, in diesem Einzelfall entgegen den Bestimmungen der Geschäftsordnung zu verfahren. Ich bin allerdings der Auffassung: principiis obsta! Wir sollten keinen solchen Vorgang schaffen. Wir kommen sonst vielleicht in Teufels Küche. Ich schlage Ihnen vor, die Sitzung zu unterbrechen. Wie lange brauchen Sie, Herr Vorsitzender?

(Abg. Schoettle und Abg. Lücke: Eine halbe Stunde!)

— Eine halbe Stunde. Wir fahren dann um 11 Uhr 30 fort. Ist das Haus einverstanden?

(Zustimmung.)

Die beiden Ausschüsse, die ich genannt habe, beraten im Sitzungssaal des Haushaltsausschusses.
Ich unterbreche die Sitzung bis 11 Uhr 30.

(Unterbrechung der Sitzung: 10 Uhr 53 Minuten.)

Die Sitzung wird um 11 Uhr 42 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid wieder eröffnet.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214213400
Meine Damen und Herren! Wir fahren in der unterbrochenen Sitzung fort. Der Haushaltsausschuß hat seine Beratung abgeschlossen und einen Beschluß gefaßt, der die zweite Beratung ermöglicht.
Ich rufe auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 5, 601, 722);
a) Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) gemäß § 96 (neu) der Geschäftsordnung (Drucksache 2279),
b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (32. Ausschuß) (Drucksachen 2270, zu 2270, Umdrucke 572, 577 bis 580, 582 bis 591).

(Erste Beratung: 9., 36. und 48. Sitzung.)

Ich erteile das Wort dem Herrn Berichterstatter des Haushaltsausschusses, Herrn Abgeordneten Hilbert.

Anton Hilbert (CDU):
Rede ID: ID0214213500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Haushaltsausschuß ist gemäß § 96 (neu) der Geschäftsordnung der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Mitberatung überwiesen worden. Der Ausschuß hat sich in seiner 149. Sitzung eingehend mit den Gesetzentwürfen und dem erarbeiteten Gesamtentwurf des Fachausschusses, des Wohnungsbauausschusses, befaßt. Er stellte in seiner eben abgehaltenen Sitzung übereinstimmend fest, daß dieses Gesetz im Haushalt 1956 keinerlei Mehraufwendungen erfordert. Da der laufende Haushalt von dem Gesetz in keiner Weise tangiert wird, stellt er seine ursprünglichen Bedenken zurück und bittet, dem Entwurf zuzustimmen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214213600
Herr Berichterstatter, ich glaube, der Haushaltsausschuß hat auch den Beschluß gefaßt, daß im nächsten Haushaltsjahr für die Deckung Vorsorge zu treffen ist.

Anton Hilbert (CDU):
Rede ID: ID0214213700
Der Beschluß des Haushaltsausschusses, der eben gefaßt worden ist, besagt:
Der Haushaltsausschuß stellt fest,
daß die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs weder die Haushaltslage des Rechnungsjahres 1955 noch den Entwurf des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956 beeinflußt. Die Deckung der in den künftigen Rechnungsjahren entstehenden Ausgaben ist in den Haushaltsplänen dieser Rechnungsjahre zu sichern.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214213800
Wird das Wort zu diesem Bericht gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Dann haben wir über diesen Antrag abzustimmen, denn es wird darin eine Bindung vorgeschlagen, die sich auf Haushaltspläne, die uns noch bevorstehen, auswirken wird und auswirken muß. Wer für die Annahme dieses Beschlusses des Haushaltsausschusses ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen einige Enthaltungen angenommen.
Damit ist der Weg frei für den Bericht des Fachausschusses. Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Dr. Brönner als Berichterstatter.

Dr. Josef Brönner (CDU):
Rede ID: ID0214213900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Einleitung der zweiten Beratung des Familienheimgesetzes steht unter keinem guten Stern. Glücklicherweise wurde soeben im Haushaltsausschuß eine Lösung gefunden, und wir hoffen, daß wir auch in den anderen kritischen Punkten der Beratung zu einem guten Ende kommen.
Ich darf zunächst auf meinen Bericht zu Drucksache 2270 hinweisen. In diesem Bericht habe ich einmal den Werdegang des Gesetzes und dann die Beratung der Ausschüsse dargestellt: schließlich habe ich zu den einzelnen Paragraphen Stellung genommen. Ich verzichte daher darauf, hier eine lange Ansprache zu halten, und verweise auf den Schriftlichen Bericht*), insbesondere auf die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen.
Bekanntlich werden die Berichte nicht allzu reichlich gelesen, weil uns die notwendige Zeit dazu fehlt. Daher halte ich es für angebracht, bei dieser Gelegenheit die Grundzüge des Gesetzes mündlich darzulegen, ohne auf die einzelnen Paragraphen einzugehen.
Zunächst darf ich zu gewissen Bedenken, die unter den Kollegen aufgetaucht sind, daß es sich nämlich um ein schlechtes, um ein sehr schlechtes Gesetz handle, Stellung nehmen. Gegenüber dieser Auffassung darf ich auf folgendes hinweisen. Am 1. April 1954, also vor über zwei Jahren, wurde mit der Beratung dieses Gesetzes begonnen. Damals umfaßte der Gesetzentwurf der CDU nur 24 Paragraphen: der neue Gesetzentwurf hat nicht weniger als 125 Paragraphen. Wir mußten von Ende Januar bis Mitte September 1954 die Beratungen wegen derjenigen über das Bundesmietengesetz unterbrechen. Erst dann wurden sie fortgeführt und am 19. März 1956, also nach über zwei Jahren mit 49 Vollsitzungen, abgeschlossen. Daneben haben drei Unterausschüsse nicht weniger als 16 Sitzungen abgehalten.
1 Siehe Anlage 2.


(Dr. Brönner)

Sie sehen daraus, daß eine ungeheure Arbeit und weitgehende Auseinandersetzungen dahinterstekken. Es wurden uns Stöße von Anregungen und Kritiken übergeben. All das sollte berücksichtigt und bearbeitet werden, und es ist auch geschehen, soweit es nach menschlichem Ermessen in einem Ausschuß überhaupt möglich ist.
Bei dieser Gelegenheit darf ich anführen, daß auch der Herr Wohnungsbauminister Dr. Preusker in sehr vielen Sitzungen persönlich anwesend war. Zweitens darf ich eine Anerkennung für Ministerialrat Dr. Schwender aussprechen, der sich bei der Beratung dieses Gesetzes derart eingesetzt hat, daß er körperlich zusammenbrach und erst nach und nach wieder mitarbeiten konnte.
Endlich darf ich — wohl im Sinne des Ausschusses — unserem Vorsitzenden Paul Lücke unsere Anerkennung aussprechen.

(Beifall.)

Er hat mit einer Geduld und mit einem Nachdruck ohnegleichen jahrelang im Ausschuß gearbeitet und gekämpft, hat draußen in Dutzenden von Versammlungen für das Gesetz gesprochen und in Zeitungsartikeln dafür gewirkt. Man kann schon sagen: das Familienheimgesetz ist ein Gesetz Lücke.

(Zuruf: Was, Gesetzeslücke?! — Abg. Schröter [Wilmersdorf]: Wo ist die Gesetzeslücke? — Lachen und Zurufe links.)

— Dieses Wortspiel ist ganz schön, aber es trifft nicht die Tatsachen, und auf diese kommt es allein in diesem Punkt an.
Die nächste Schwierigkeit entstand daraus, daß nicht weniger als drei Gesetzentwürfe eingereicht worden waren: von der CDU, dann von der SPD und dann von der Bundesregierung. Aus diesen
,) drei Gesetzentwürfen mußte ein einziger Antrag, eine einzige Vorlage erarbeitet werden. Dann kam die weitere Schwierigkeit, daß wir von allen Seiten mit Vorschlägen und Kritiken bedacht wurden. Es wurde alles eingehend erörtert, soweit es im Rahmen eines Ausschusses überhaupt möglich war. Manche Schwierigkeit bestand noch darin, daß wir dem Gesetz eine bestimmte Note geben wollten, wir aber immer in Gefahr sind, daß unserem Anliegen beim Familienheimgesetz vom Bundesrat und von den Ländern nicht so Rechnung getragen wird, wie wir es für richtig halten. Auch aus diesem Grunde ist das Gesetz umfangreicher geworden, damit wir unser Ziel erreichen. Vielleicht ist es auch etwas schwer zu lesen. Aber man muß das. Gesetz eben einige Male lesen und dazu den Schriftlichen Bericht hernehmen. Dann werden die einzelnen Angaben verständlich werden. Ich darf noch auf einen Gesichtspunkt hinweisen. Das Gesetz ist auch deshalb so schwierig geworden, weil es wie ein lebender Organismus geschaffen werden mußte. Jeder Paragraph berührt und beeinflußt wiederum einen andern Paragraphen. Daher auch die lange Arbeit und daher auch der Eindruck, als ob es ein schlechtes Gesetz wäre, was wir vom Ausschuß natürlich nicht bejahen können.
Meine Damen und Herren, ich darf noch anführen, daß wir besonders um den Hauptgesichtspunkt, den Rechtsanspruch auf öffentliche Mittel, zu kämpfen hatten. Sie haben in den Zeitungen gelesen, daß die Schaffung dieses Rechtsanspruchs seit Jahren angekündigt wird. Die Bundesregierung hat in ihrer Gesetzesvorlage bei Ansparung von 30 % Eigenleistung für das Bauvorhaben den Rechtsanspruch vorgesehen. Daraufhin hat auch die SPD in ihrem Antrag verlangt, daß bei 30 % Ansparung für ein Familienheim oder für ein Wohnungseigentum ein Vorrang bei der Zuteilung der öffentlichen Mittel bestehen soll. Wir standen im Ausschuß geschlossen auf dem Standpunkt, wir müßten auf dem Rechtsanspruch auf öffentliche Mittel beharren. Darauf haben uns die Vertreter des Bundesrates einen Strich durch diese Rechnung gemacht. Sie haben uns klipp und klar erklärt — auch der Bundesrat hat das in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung schon getan —: Unter keinen Umständen können wir einem solchen Rechtsanspruch zustimmen, weil dadurch unsere Wohnungsbaupolitik nicht mehr möglich wäre; wir müssen freie Hand haben, dort zu bauen und so zu bauen, wie wir es für richtig halten. Schon aus dieser Stellungnahme geht hervor, wie schwer es ist, ein solches Gesetz, das zustimmungsbedürftig ist, mit dem Bundesrat noch in einem Geiste zu erarbeiten, daß wir es selber bejahen können.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214214000
Wenn sie im Gesetz bleibt und durchgeführt wird, dann werden wir endlich eine Grundlage für unsere Wohnungsbaupolitik bekommen, und dann werden diejenigen, die einen Antrag auf Bewilligung öffentlicher Mittel gestellt haben, auch zum Zuge kommen, weil bei der Verteilung der öffentlichen Mittel auf die rückständigen Anträge Rücksicht genommen werden muß, da sie gegenüber den andern Anträgen ein Vorrecht auf die Bewilligung öffentlicher Mittel haben. Es war nicht einfach, diese Lösung zu erarbeiten. Sie können die Einzelheiten in dem Gesetzentwurf nachlesen, das Grundsätzliche habe ich damit gesagt.
Die nächste Schwierigkeit und die nächste Grundfrage war die besondere Ausstattung der Wohnungen, einmal als Mindestausstattung und zweitens, in bezug auf das Eigentum, die besondere Förderung des Familienheims. Das Familienheim ist und bleibt die Grundlage für eine gesunde und wachsende Familie. Das Familienheim mit einem Garten und im Eigentum der Bewohner wird diese Bewohner krisensicherer machen, es ist ein Stück Altersversorgung, und so wird die Familie in größerem Glück leben als in irgendeiner abgeschrankten Mietwohnung.


(Dr. Brönner)

Wir haben nun festgestellt, daß diese Anträge auf Erstellung von Eigenheimen und Familienheimen bisher zu kurz gekommen sind. Nur etwa 25 % der Wohnungsbauten sind in Form von Eigentumsbauten erstellt worden, während 75 % der Wohnungen als Mietwohnungen erbaut worden sind.

(Abg. Jacobi: Das war einmal!)

Damit sind Milliardenbeträge an die großen Wohnungsbaugesellschaften geflossen, während die kleinen Leute, die auf ein eigenes Haus zusteuerten, nicht entsprechend zum Zuge gekommen sind. Daher mußten wir eine Anzahl von Forderungen aufstellen mit dem Ziel, dem Familienheim bei der Bewilligung öffentlicher Mittel einen Vorrang zu geben.
Dabei ist besonders anzuführen einmal, daß zur Vor- und Zwischenfinanzierung von Familienheimen die Deutsche Bau- und Bodenbank vom Bund 50 Millionen DM darlehnsweise erhält, um sie an die Antragsteller weiterzugeben. Der Neubau von Familienheimen hat bei den Bewilligungsstellen grundsätzlich den Vorrang vor anderen Wohnungen. Die rückständigen Anträge auf Finanzierung von Familienheimen sind bei der neuen Mittelverteilung bevorzugt zu genehmigen. Das ist eine Kern- und Hauptvorschrift im Interesse des Familienheims und im Interesse des Eigentums. Bauherren von Familienheimen, die je nach ihrem Kopfquoten-Einkommen und nach den Gesamtkosten ihres Bauvorhabens eine bestimmte Eigenleistung erbracht haben, sind von den Bewilligungsstellen bevorzugt zu berücksichtigen. Hiermit wollen wir erreichen, daß ein Wohnungsbauwilliger eine Anregung zum Sparen erhält und weiß, daß er, wenn er einen bestimmten Betrag, gemessen an seinem Einkommen, gespart hat. einen Anspruch auf bevorrechtigte Zuteilung öffentlicher Mittel hat. Wir können und wollen niemandem ein Eigenheim schenken, ein eigenes Heim muß man zum guten Teil verdienen. Aber wer für ein eigenes Heim gespart hat, soll belohnt werden, und diese Belohnung besteht in der bevorzugten Zuteilung öffentlicher Mittel für das Familienheim. Die Familien dürfen für ein solches Heim eine größere Wohnfläche haben, und zwar bei einer Wohnung bis zu 120 am, bei zwei Wohnungen bis zu 160 am. Die Durchschnittssätze der öffentlichen Baudarlehen sind zum Bau von Familienheimen um mindestens 10 % höher zu bemessen als für vergleichbare Mietwohnungen. Wird zum Bau eines Familienheims ein um ein Drittel geringeres Darlehen als das übliche Darlehen beantragt, so soll es zinslos gewährt werden. Dann eine wichtige Bestimmung: Für das dritte und jedes weitere Kind ist ein Familienzusatzdarlehen von je 1500 DM zu gewähren. das nicht zu verzinsen und mit höchstens 2 v. H. zu tilgen ist. Endlich: Bei vorzeitiger Rückzahlung von öffentlichen Familienheimdarlehen wird für je 100 DM eine Tilgungsprämie von 25 bis 35 DM gewährt und von der Restschuld abgezogen. Gerade zu dieser letzten Bestimmung werden wir nachher vom Lastenausgleichsausschuß noch einige Vorschläge bekommen, die vorsehen, daß noch höhere Tilgungsprämien gewährt werden sollen, als der Ausschuß es vorschlägt.
Ein weiteres Hauptproblem bei den Ausschußberatungen war die Wohnraumversorgung der Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen. Der Ausschuß war sich darüber einig, daß wir vor allem für diese schlecht untergebrachten Menschen sorgen müssen, daß sie entweder in einem Eigenheim oder in ordentlichen Wohnungen unterkommen. Wenn aber für die unteren Einkommensbezieher gebaut werden soll, dann müssen wir diese unteren Einkommensbezieher abgrenzen. Wir haben dabei angenommen, daß ein Alleinstehender mit einem Einkommen von 2400 DM im Jahr, also 200 DM im Monat, zu den unteren Einkommensbeziehern gehört, ebenso eine Familie von zwei Personen ohne Kinder mit einem Einkommen bis 3600 DM im Jahr. Für alle weiteren Angehörigen haben wir je 1200 DM zusätzlich angesetzt. Wir wollen vor allem diesen Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen helfen. Dafür brauchen wir eine Regelung, wie sie in dem Gesetz getroffen wurde.
Die SPD hat in dieser Beziehung angeregt, daß zwei Gruppen von Wohnungsuchenden unterschieden werden sollen, für die wir vor allem zu sorgen hätten: einmal die Gruppe bis zu einem Jahreseinkommen von 4800 DM und dann die zweite Gruppe bis zu einem Jahreseinkommen von 9000 DM. Wir haben dieser Anregung deshalb nicht zugestimmt, weil dabei den kinderreichen Familien und dem Einkommen nicht so Rechnung getragen wird, wie wir es für richtig halten.

(Abg. Jacobi: Da hatten wir doch Ergänzungsbestimmungen! Das stimmt doch nicht!)

In einer ganzen Reihe von Bestimmungen unserer Vorlage wird darauf hingewiesen, daß die Landesregierungen die Aufgabe haben, in einem solchen Ausmaß für die Unterbringung der minderbemittelten Bevölkerung zu sorgen, daß auch ihre Wohnlage verbessert wird. Wenn die Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen nicht so zum Zuge kommen, wie wir es wünschen, dann ist es nicht unsere Schuld, sondern es ist die Schuld der Landesregierungen.

(Lachen bei der SPD.)

In dem Gesetz wird immer wieder darauf hingewiesen, daß die Landesregierungen bestimmen, in welchem Ausmaß die Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen Wohnungen erhalten. Wir haben das in dem Gesetz weder zahlenmäßig noch auf andere Weise festgelegt, weil der Bundesrat das überhaupt nicht annehmen würde. Er will im Wohnungsbau frei sein, wo und wie gebaut werden soll. Daher trägt er auch die Verantwortung, wenn die Bezieher kleiner Einkommen nicht so zum Zuge kommen, wie wir es im Ausschuß wollten und wie es auch in der Vorlage vorgesehen ist.
Ein weiterer sehr wichtiger Gesichtspunkt bei unserer Beratung war die Finanzierung des Wohnungsbauprogramms. Die SPD hat in ihrem Gesetzentwurf vorgeschlagen, daß vom Jahre 1955 bis zum Jahre 1958 jährlich 700 Millionen DM von seiten des Bundes an die Länder zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaues weitergegeben werden. Wir haben nach eingehenden Bemühungen gerade von der Koalition aus beim Finanzminister erreicht, daß im Rechnungsjahr 1957 die 500 Millionen, die bisher gegeben wurden, auf 700 Millionen DM erhöht werden. Außerdem wurde erreicht, daß die Wohnungsbauprämien vom kommenden Haushaltsjahr an von 60 Millionen auf 100 Millionen DM erhöht werden. Diese Lösung befriedigt natürlich wenig,

(Sehr richtig! bei der SPD)

insbesondere nicht für einzelne Länder, wo viel gespart wird, wie z. B. in Baden-Württemberg, das in einer schwierigen Lage ist, weil die Wohnungsbauprämien, die über 60 Millionen DM im


(Dr. Brönner)

Jahr hinaus auszuzahlen sind, den allgemeinen Wohnungsbaumitteln entnommen und den einzelnen Ländern je nach ihrer Beteiligung abgezogen werden. Ich glaube, es wird auch die Aufgabe des Herrn Wohnungsbauministers sein, hier einen Ausweg zu finden, damit auch Baden-Württemberg einigermaßen hinreichende Gelder für seinen sozialen Wohnungsbau erhält;

(Beifall in der Mitte)

sonst ist der Betrag viel zu gering, der in diesem Land zur Überwindung der dringenden Wohnungsnot zur Verfügung steht.
Ich darf weiter anführen, daß die Rückflüsse, die in den nächsten Jahren aus den Bundesdarlehen der Vergangenheit wie auch der Zukunft eingehen werden, wieder für Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus zu verwenden sind. Hier kann man natürlich eine Einschränkung machen, indem man sagt, das Wort „Maßnahmen" müsse gestrichen werden, wofür sich die Opposition einsetzte. Auch das ist verständlich. Das würde also bedeuten, daß diese Rückflüsse nur für die direkte Finanzierung sozialer Wohnungsbauten verwendet werden statt z. B. für Kanalisation, für Wegebau und andere Aufschließungen, die im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus ebenfalls notwendig sind.
Weiter darf ich anführen, daß zur Erstellung von Wohnungen für abgewanderte landwirtschaftliche Hilfskräfte und damit zur Freimachung landwirtschaftlicher Wohnungen bis zu 50 Millionen DM aus den Wohnungsbau-Bundesmitteln zur Verfügung gestellt werden. Durch diese Sonderhilfe für die Landwirtschaft sollen die Werkswohnungen der Landwirtschaft frei gemacht werden. Das ist nur möglich, wenn irgendwo anders, da, wo die ehemaligen landwirtschaftlichen Hilfsarbeiter nun tätig geworden sind, gebaut wird. Wir nehmen an, daß wir damit auch dem großen Anliegen der Landwirtschaft im Hinblick auf die starke Landflucht und den Mangel an landwirtschaftlichen Hilfsarbeitern Rechnung getragen haben.
Weiter können aus den Bundesmitteln bis zu 50 Millionen DM abgezweigt und als Darlehen der Deutschen Bau- und Bodenbank zur Vor- und Zwischenfinanzierung von Familienheimen zur Verfügung gestellt werden. Diese Maßnahme wird dazu führen, daß z. B. der Inhaber eines noch nicht zugeteilten Bausparvertrags, der aber seine notwendigen Einzahlungen gemacht hat, von der Deutschen Bau- und Bodenbank einen Zwischenkredit erhält, bis die Zuteilung von der Bausparkasse kommt, wodurch der Zwischenkredit abgelöst wird. Auch das ist eine wichtige Art der Finanzierung und der Förderung des Familienheims.
Endlich dürfen noch eine Anzahl anderer Vorzüge angeführt werden, die in dem Gesetz enthalten sind: die zehnjährige Grundsteuerbegünstigung, die Miet- und Lastenbeihilfen aus Mitteln der Länder und Gemeinden, die Wohnraumhilfen aus dem Lastenausgleichsgesetz, die Steuer- und Gebührenvergünstigungen und andere Vorrechte.
Wir glauben mit all diesen Bestimmungen dem Familienheim eine gute Grundlage gegeben zu haben. Wir glauben, daß in höherem Maße als bisher die Zuteilung der öffentlichen Mittel für Familienheime erreicht wird, daß wir damit zu größeren Wohnungen, zu Eigentumswohnungen kommen und daß die Familie im Eigenheim ein glücklicheres Leben führen kann als bisher in irgendwelchen Notunterkünften.
Schließlich darf ich noch einige Sätze zur Gestaltung der Mieten sagen; denn diese Seite des Gesetzes interessiert weiteste Kreise, insbesondere alle jene, die in Zukunft in diese neu gebauten Wohnungen einziehen und dort ihre Miete zu bezahlen haben.
Die bisherige begrenzte Richtsatzmiete von 1,10 DM bis zu 1,43 DM je Quadratmeter Wohnfläche hat sich als zu starr erwiesen. Diese Mietsätze, insbesondere bis zu 1,43 DM, sind tatsächlich zu Festsätzen geworden. Diesen Mißbrauch der Möglichkeit, Höchstmietsätze für jede Miete anzusetzen, konnten und können wir uns nicht weiter leisten. Wir möchten haben, daß die Mieten in Zukunft auf den notwendigen Aufwendungen aufgebaut werden. Es sollen und können zwar keine reinen Kostenmieten sein, sondern manipulierte Kostenmieten. Das heißt, die Bewilligungsstellen setzen die Durchschnittsmiete in einem großen Mietshaus fest; der Vermieter hat die Aufgabe, die Einzelmieten nach Art und Größe der Wohnungen festzustellen. Der Mieter hat das Recht, vom Vermieter die Unterlagen dieser Errechnung zu verlangen. Wenn hier ein Mißbrauch getrieben wird, kann sich der Mieter auch an die Preisbehörde des Wohnungsamtes wenden.

(Abg. Jacobi: Wer lacht da?)

Nun muß aber trotzdem ein Schutz gegen überhöhte Mietforderungen dasein. Der Bundesminister für Wohnungsbau erhält durch das Gesetz die Ermächtigung, Höchstmietsätze festzusetzen, damit eine Überschreitung gegenüber dem Willen der Bundesregierung nicht möglich ist. Außerdem wird die Bundesregierung ermächtigt, weitere Vorschriften über die Mietpreise und über die Kontrolle der Mietpreise zu erlassen. Wir glauben daher, in diesem Gesetz eine Lösung gefunden zu haben, bei der auch die Mieter den Schutz genießen, den sie brauchen.
Ich darf aber noch auf etwas anderes hinweisen. Die Mieten können auch durch höhere Darlehen, durch Zinszuschüsse und Annuitätsdarlehen und drittens vor allem durch Miet- oder Lastenbeihilfen beeinflußt werden. Aus diesen Darlegungen können Sie also ersehen: wir haben an den Mieter gedacht und wir sind der Überzeugung, daß auch diese Regelung tragbar sein wird und daß wir allmählich, was wir ja schließlich alle wollen, zu einer freien Mietbildung und zu einer Beseitigung der Wohnungszwangswirtschaft kommen.
Meine Damen und Herren, ich habe damit einen gewissen Überblick über die Hauptprobleme gegeben. Ich darf zum Schluß zunächst den Antrag des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen anführen, erstens den Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 2270 anzunehmen und zweitens die zu diesem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen durch die Beschlußfassung für erledigt zu erklären. Sodann darf ich einen weiteren Antrag anfügen, der vom Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen beschlossen worden ist, nämlich drittens den Antrag Drucksache 1629 ebenfalls für erledigt zu erklären, da dieses Anliegen der Landwirtschaft in § 68 und § 115 Ziffer 10 Berücksichtigung gefunden hat, und schließlich einen Antrag auf redaktionelle Berichtigung, nämlich in Drucksache 2270 auf Seite 36 bei § 94 Abs. 1 die Angabe „§ 225" abzuändern in „§ 225 a". Ich darf diese Anträge dem Herrn Präsidenten überreichen.


(Dr. Brönner)

Damit habe ich meine Aufgabe erfüllt. Ich hoffe, daß der Gesetzentwurf im ganzen angenommen werden wird.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214214100
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Meine Damen und Herren, es erhebt sich die Frage, wann wir die Mittagspause halten wollen. Ich schlage Ihnen vor, sie jetzt zu halten und nach der Pause in die Einzelberatung einzutreten. Ist das Haus damit einverstanden?

(Zustimmung.)

Ich schlage Ihnen vor, die Pause nicht allzulange auszudehnen und um 13 Uhr 30 wieder zusammenzutreten. Ist das Haus damit einverstanden?

(Zustimmung.)

— Dann ist so beschlossen. Ich unterbreche die Sitzung.

(Unterbrechung der Sitzung: 12 Uhr 12 Minuten.)

Die Sitzung wird um 13 Uhr 35 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid wieder eröffnet.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214214200
Meine Damen und Herren, wir fahren in der unterbrochenen Sitzung fort.
Die Berichte sind erstattet. Wir treten ein in die Einzelberatung zweiter Lesung.
Ich rufe auf § 1. Dazu liegen Änderungsanträge vor, und zwar auf Umdruck 577*) Ziffer 1 — das ist der weitergehende Antrag — sowie auf Umdruck 572**) Ziffer 1. Wer begründet den Änderungsantrag auf Umdruck 577 Ziffer 1? — Das Wort hat Frau Abgeordnete Heise.

Margarete Heise (SPD):
Rede ID: ID0214214300
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Der Herr Berichterstatter Dr. Brönner hat dieses Gesetz ein Gesetz genannt, das unter keinem guten Stern stehe. Er meinte das wohl, weil der Haushaltsausschuß dem Plenum Auflagen erteilen wollte und die Unterbrechung notwendig war. Ich möchte aber sagen: das ganze Gesetz steht unter keinem guten Stern. Konziliant, wie Herr Dr. Brönner ist, hat er gesagt, es sei ein „Gesetz Lücke". Ich möchte sagen: es ist voller Lücken und voller Tücken.
Es ist ein schlechtes Gesetz, denn es reglementiert und es dirigiert da, wo es nicht nötig ist,

(Abg. Leukert: Das ist doch sonst Ihre These!)

dort, wo die Behörden seit drei Jahrzehnten von sich aus getan haben, was notwendig war. Es versagt aber dort, wo sich aus dem alten Wohnungsbaugesetz sozialpolitische Fehlleistungen ergeben haben.
Es ist ein schlechtes Gesetz; denn die Entscheidungen sind nicht wie beim Ersten Wohnungsbaugesetz zumeist einstimmig gefallen, sondern die Bestimmungen sind in der Regel mit Mehrheit, gegen eine Fraktion angenommen worden. Die Flut der Änderungsanträge, die Ihnen, meine Herren und Damen, heute vorliegen, zeigt das. Diese Flut hat uns übrigens in der dritten Beratung
*) Siehe Anlage 4. ") Siehe Anlage 3. ebenso überschwemmt, und zwar kam sie nicht nur von der Opposition, sondern auch, was uns immer wieder verwunderte, von der Regierung und von den Koalitionsparteien.
Es ist ein schlechtes Gesetz, — Herr Dr. Brönner, Sie haben gesagt, es ist schwer zu lesen. Es ist noch schwerer zu verstehen!

(Beifall bei der SPD. — Abg. Lücke: Schwierige Materie!)

In der Einzelberatung, in der wir jetzt sind, werden wir dem Hause unsere Stellungnahme zu den einzelnen Paragraphen vortragen. Wir fühlen uns nämlich in der Berichterstattung ein bißchen zu kurz gekommen.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Es war doch mehr so eine Darstellung der Hauptprobleme von der Koalition aus.
Die Fraktion der SPD legt Ihnen zu diesem Grundsatzparagraphen 1 gleich zwei Änderungsanträge vor. Wir übernehmen aus dem vorliegenden Gesetz die Formulierung:
Die Förderung des Wohnungsbaues hat das Ziel, die Wohnungsnot zu beseitigen.
Das wollen wir auch. Nun wollen wir aber den Einsatz öffentlicher Mittel auch wirklich vorrangig für die Bevölkerungskreise mit geringen Einkommen sicherstellen. Das geht aus unserem Antrag hervor. Denn schließlich müssen wir die Wohnungsnot zuerst einmal dort beseitigen, wo sie am häufigsten auftritt und wo sie seit Jahren am drückendsten ist. Diese Bevölkerungskreise mit geringem Einkommen kamen bisher in der Wohnungsversorgung zu kurz, weil sie weder verlorene Baukostenzuschüsse leisten noch Phantasiemieten zahlen konnten. Leider versagte hier auch unser bisheriges Wohnungsbaugesetz.

(Abg. Lücke: Und die Wohnungswirtschaft!)

Der Herr Minister sagt — in seiner nicht gehaltenen Rede, die dem Protokoll vom 25. Juni 1954 angeheftet ist —, das alte Gesetz habe eine par- tielle Fehlentwicklung des Wohnungsbaues für die sozial schwachen Schichten der Bevölkerung — gleichgültig, sagt er, ob es sich um Miet-, Eigentumswohnungen oder Eigenheime handelt — verursacht. Er sagt weiter, daß es jetzt darum gehen müsse, diese Fehlentwicklung zu beenden, nach der in weitgehendem Maße der wirtschaftlich relativ Stärkere, d. h. der zur Leistung von Baukostenzuschüssen usw. Fähige eben doch eher zu einer Wohnung gekommen ist.
Wie groß ist nun die Zahl der Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen? Erhebungen der Wohnungsämter in verschiedenen Städten und Gemeinden haben ergeben, daß von den wohnungsuchenden Haushalten im Bundesgebiet und in West-Berlin etwa 60 % ein Einkommen bis zu 300 DM haben; 80 % der Wohnungsuchenden haben ein Einkommen bis zu 400 DM monatlich. Das ist nicht etwa nur in Berlin und in München so, sondern auch in kleineren Städten. Der Herr Wohnungsbauminister bestätigte uns in einer Ausschußsitzung, daß diese Zahlen ungefähr für das gesamte Bundesgebiet zuträfen. Unter der Wohnungsnot — das steht also von d e r Seite auch fest — leiden heute in der Hauptsache die wirtschaftlich Schwachen.

(Abg. Lücke: Die haben immer darunter gelitten!)



(Frau Heise)

— Wenn es immer so war, Herr Lücke, muß es ja nicht immer so bleiben!

(Beifall bei der SPD. — Abg. Lücke: Aber dann hätten die Länder es besser machen müssen; das erste Gesetz bot dazu die Möglichkeit!)

Leider wird das von diesem Hause erst vor kurzem verabschiedete Gesetz über eine Statistik der Wohn- und Mietverhältnisse und des Wohnungsbedarfs erst im Herbst dieses Jahres anlaufen. Die ersten Erhebungen dazu werden im September 1956 vorgenommen. Wir hätten gewünscht, dieses neue Gesetz hätte auf der Grundlage solcher Erhebungen aufgebaut, dann wäre es nämlich realistischer gewesen. Wir sind sicher, der Prozentsatz der Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen ist noch größer, denn viele haben die jahrelange erfolglose Lauferei zum Wohnungsamt satt und resignieren heute in Lauben oder in Untermiete. Das Untermieterdasein läßt hauptsächlich die große Zahl der nach, dem Kriege allein gebliebenen Frauen verzweifeln. Ein Drittel aller wohnungsuchenden Haushalte im Bundesgebiet sind heute Einpersonenhaushalte, d. h. eine Million Menschen möchte nichts weniger und nichts mehr als eine kleine Wohnung von 26 oder 28 qm haben. Das sind wirklich keine Ansprüche, die zu hoch geschraubt sind. Aber den einzelstehenden Frauen sind ja nicht nur die Familien genommen, sondern oft auch die Wohnungen, und zudem rechnen sie oft zu dem Personenkreis mit geringem Einkommen.
Was nennt nun das Gesetz ein „geringes Einkommen"? Herr Dr. Brönner hat es vorhin schon gesagt; ich kann es nur bestätigen. In § 27 wird die Höhe des Betrages, der als ein geringes Einkommen anzusehen ist. festgelegt, nämlich 200 DM für Alleinstehende, 300 DM für ein Ehepaar und zusätzlich für jeden Angehörigen, der in der Familie lebt, oder für jedes Kind 100 DM. Wir wollten erst diese Grenze etwas höher haben, haben uns aber dann damit beschieden aus dem einfachen Grund, daß, je höher diese Grenze gezogen wird, desto mehr in diesen Kreis wieder hineinkommen

(Abg. Lücke: Sehr gut!)

und wir überhaupt nicht dazu kommen, die Niedrigstbemittelten endlich mit Wohnungen zu versorgen.

(Abg. Lücke: Sehr gute Überlegung! Das ist richtig!)

Wir haben zur Zeit die Halbzeit im Wohnungsbau. Wir haben ungefähr drei Millionen Wohnungen gebaut, und drei Millionen fehlen uns noch. Diese Halbzeit gibt Gelegenheit, Geleistetes und Versäumtes unter die Lune zu nehmen, denn schließlich hat der Gesetzgeber seine neuen Gesetze nach dem vorhandenen Bedarf zu gestalten.
Dem Volumen nach ist das Geleistete beachtlich und ein Aktivposten in der Nachkriegszeit. Durch die gemeinsame Initiative des Bundes und der Länder und — man sollte sie eigentlich an erster Stelle nennen — der Gemeinden

(Beifall bei der SPD und in der Mitte)

und auch der kleinen Gemeinden sind diese drei Millionen Wohnungen geschaffen worden. Ob die Anzahl der 540 000 im letzten Jahr nach diesem Gesetz noch zu halten ist, vermögen wir nicht zu
sagen. Wir wissen aber, daß der Anteil der im
sozialen Wohnungsbau entstehenden Wohnungen
nach diesem Gesetz unbedingt zurückgehen muß.

(Abg. Dr. Hesberg: Es kommt darauf an, wie man es anpackt!)

— Keinesfalls, Herr Dr. Hesberg, dürfen aber Kasernen und öffentliche Bauten den Wohnungsbau in die Ecke drängen; das lehnen wir alle ab.

(Abg. Lücke: Das wollen wir auch nicht!)

Darum lehnen wir auch — nachher während der
Einzelberatung werden wir dazu Stellung nehmen
— die Degression der Bundesmittel ab.

(Zuruf von der Mitte: Die stehen in § 1 nicht zur Diskussion!)

— Sicher, aber ich kann mich zu den Ausführungen von Herrn Dr. Brönner ebenfalls äußern.
Leider ist es so, daß der soziale Wohnungsbau heute schon rückläufig ist. Ich will Ihnen ein paar Zahlen dazu nennen. Im Jahre 1953 wurden noch 362 000 Wohnungen im sozialen Wohnungsbau gebaut. 1954 waren es 324 000. Das waren pro 100 Wohnungen 54 Wohnungen im sozialen Wohnungsbau. 1955 waren es je 100 Wohnungen 49, im ganzen 290 000. Wenn wir aber jetzt unter die 300 000-Grenze im sozialen Wohnungsbau kommen, wann endlich wollen wir dann den Bedarf für die noch vorhandenen 2,4 Millionen Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen gedeckt haben?!
Liegt diese Misere am Ersten Wohnungsbaugesetz — Sie sagten es eben, Herr Lücke —, das der Bundestag einstimmig verabschiedet hat? Sicher nicht! Es hatte nicht nur lediglich 30 Paragraphen, war also klar und übersichtlich, sondern es hatte auch ein erreichbares Ziel: 300 000 Wohnungen im Jahre zu schaffen — das sind 1,8 Millionen in sechs Jahren —, aufgestellt, und es hatte eine Miete von 1 DM bis 1,10 DM — 1,10 DM in Ausnahmefällen — festgelegt. Damit hätte auch ein großer Teil der wirtschaftlich Schwachen befriedigt werden können. Aber leider wurde dieses Gesetz bereits im Sommer 1953 novelliert, gegen unsere Stimmen, Herr Lücke, und die Mieten kletterten auf 1,15, 1,20, 1,43 DM, ja es waren danach sogar vereinbarte Mieten von 1,65 DM zulässig. Diese nach dem Gesetz möglichen Mieten wurden dann zu Mindestmieten, und nur einige Länder waren vernünftig genug, bei den Richtsatzmieten von 1,20 DM Schluß zu machen. Bei ca. 70 % — so sagte der Minister — der im sozialen Wohnungsbau entstehenden Wohnungen wurden immer wieder verlorene Baukostenzuschüsse, Mieterdarlehen oder Mietvorauszahlungen verlangt. Bei der Novellierung des alten guten Gesetzes liegen also die Ursachen für die Wohnungsnot der einkommenschwachen Schichten.
Aufgabe des Gesetzgebers müßte es demnach sein, die Richtsatzmieten durch höhere Baudarlehen zu niedrigem Zinssatz auf ein sozial vertretbares Maß zurückzuführen. Wir sind der Meinung, daß es besser ist, diesen Weg zu gehen, als den Weg der Mietbeihilfen, der doch aus dem Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen wieder einen Wohlfahrtsempfänger macht. — Der DGB hat gestern eine Stellungnahme veröffentlicht, in der er sagt: Was wird nun eigentlich mit den Familien mit einem Kind, die 401 DM haben? Müssen die nun die jetzt kletternde Kostenmiete


(Frau Heise)

bezahlen? Anscheinend ja, denn bei 400 DM ist die Grenze.

(Zuruf von der Mitte: Nach dem SPDAntrag ja, Kostenmiete!)

Diese Wohnungen mit vernünftigen Mieten auch wirklich für die sozial schwachen Kreise zu finanzieren, zu bauen und zu vergeben, das zu ermöglichen, wäre die Aufgabe des Gesetzes gewesen, und das war auch das Ziel unseres Antrags, den wir mit Drucksache 722 eingebracht haben. Dabei war uns nämlich die Rechtsform gleich, um die wir uns so lange gestritten haben. Wo es möglich ist, auch dem wenig Verdienenden ein kleines Eigentum zu schaffen, etwa über Siedlungsgemeinschaften, da sollte man es tun; auf dem Lande oder in kleinen Gemeinden hilft vielleicht das vorhandene Bauland dazu. Wo es aber nicht möglich ist, weil weder Bauland vorhanden ist noch auch das geringste Eigenkapital angespart werden kann, da sollen Wohnungen geschaffen werden, zumal wenn es der Arbeitsplatz verlangt. Es ist hier gar nicht angebracht, in Romantik zu machen, und auch die Gesetzeslyrik, die in vielen dieser Paragraphen steht, ist wirklich überflüssig. Die Wohnungsnot und der Wohnungsbedarf sind eine sehr reale Angelegenheit; das sind zwei nüchterne Begriffe, hinter denen sehr viel Ärger, Streit und Leid steht. Die Wohnungsämter wissen davon ein Lied zu singen.
Wir wollten mit unserem Gesetzentwurf Drucksache 722 die Wohnungsnot gerade für die Leistungsschwachen beseitigen. Leider sind im Ausschuß fast alle Entscheidungen unter Ausschluß unseres Entwurfs gefallen. Darum sind wir mit dieser Serie von Anträgen ins Plenum gekommen.

(Abg. Lücke: Sie haben doch im Ausschuß auch 60 Anträge gestellt!)

Hier ist die Festlegung für den Wohnungsbedarf der Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen vorgesehen, die dem Gesetz in der vorliegenden Fassung fehlt. In der schriftlichen Begründung zu diesem Gesetz — es handelt sich wieder um die nicht gehaltene Rede — habe ich dieser Tage noch einmal nachgelesen, was eigentlich der Minister dazu sagte, als er das Gesetz einbrachte. Da steht:
Angesichts dieses sehr differierenden, im ganzen nicht befriedigenden Ergebnisses
— des Ersten Wohnungsgesetzes, das novelliert wurde —
mußte es für die Bundesregierung ein fast selbstverständliches Gebot der sozialen Verantwortung sein, durch zwingende gesetzliche Vorschriften den notwendigen Vorrang der sozial schwachen Schichten in einer Weise sicherzustellen, daß der eigentliche Sinn des sozialen Wohnungsbaues nicht verfälscht werden kann.

(Abg. Schröter [Wilmersdorf] : Bravo, Herr Preusker! — Abg. Lücke: Das steht in diesem Gesetz drin!)

Bitte, genau das wollen wir auch.

(Abg. Lücke: Und genau das steht in diesem Gesetz!)

— Genau das steht nicht in diesem Gesetz. Zeigen Sie mir, wo diese Festlegung ist!

(Abg. Lücke: Wir werden es Ihnen bei den einzelnen Paragraphen sagen!)

— Wenn es, Herr Lücke, in diesem Gesetz stünde, dann brauchten wir nicht unseren Antrag zu stellen. In unserem Antrag heißt es in Abs. 5 des § 1:
Mit diesen Zielen sind in den Jahren 1957 bis 1962 durch Einsatz öffentlicher Mittel möglichst 1,8 Millionen Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues, davon mindestens 1,2 Millionen Wohnungen für die Bevölkerungskreise mit geringem Einkommen, zu schaffen.
Das ist die einzige Festlegung, die ist erst durch unseren Antrag in dieses Gesetz hineingekommen. Wenn Sie mit Ihrem Herrn Minister einer Meinung sind, die er hier bei der Begründung bekanntgegeben hat, dann stimmen Sie bitte unserem Änderungsantrag zu. Wir beantragen namentliche Abstimmung.

(Beifall bei der SPD und beim GB/BHE. — Lachen rechts.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214214400
Das Wort hat der Minister Dr. Preusker.

Dr. Victor-Emanuel Preusker (CDU):
Rede ID: ID0214214500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem mich die Frau Kollegin Heise mit meiner nicht gehaltenen Rede so wiederholt zitiert hat, möchte ich doch versuchen, einmal darzutun, daß tatsächlich alles in diesem Gesetz steht,

(Abg. Lücke: Richtig!)

was damals gesagt worden ist. Vielleicht hat es doch noch Erfolg, das bei der zweiten Lesung zu wiederholen. Ich habe neulich in einer Pressekonferenz schon feststellen müssen, daß verschiedene Klagen des Deutschen Gewerkschaftsbundes nur auf offenbarer Unkenntnis oder auf Mißverständnissen beruhen,

(Abg. Jacobi: Es fragt sich nur, auf welcher Seite!)

da die Dinge eindeutig im Gesetz niedergelegt sind. Ich darf das jetzt einmal ausführen.
Ich habe mich ganz besonders darüber gefreut, daß die Frau Kollegin Heise inzwischen selber zugestanden hat, daß es wohl weise ist, wenn man das Einkommen für die Schichten mit niedrigem Einkommen, die man vorrangig mit Wohnungen versorgen will, nicht zu hoch ansetzt.

(Abg. Lücke: Sehr richtig!)

Diese weise Erkenntnis, Frau Kollegin Heise, hätte
Ihre Fraktion nur sechs Jahre früher haben sollen.

(Abg. Lücke: Richtig!)

Damals haben wir versucht, die Grenze bei den 400 DM, die in Ihrem Entwurf stehen, zu belassen. Es ist damals gerade von Ihrer Fraktion der Antrag gestellt worden, diesen Betrag höher anzusetzen.

(Abg. Jacobi: Da betraten wir Neuland, Herr Minister! — Abg. Schröter [Wilmersdorf]: Da haben wir uns gemeinsam geirrt!)

— Gemeinsam nicht, denn wir wollten Sie vor diesem Irrtum bewahren; aber Sie haben den Irrtum durchaus begehen wollen. Jedenfalls ist diese Erkenntnis inzwischen gewachsen. Das ist ein wesentlicher Vorteil und dürfte schon einmal die Voraussetzung dafür bieten, daß es nunmehr gelingt, die Zukurzgekommenen tatsächlich besser zu versorgen.

(Abg. Jacobi: Ihr Wort in Gottes Ohr!)



(Bundesminister Dr. Preusker)

Das Zweite! In dem Gesetz steht wesentlich mehr, als Sie überhaupt bisher dem Hohen Hause mitgeteilt haben. Es steht nämlich ausdrücklich darin, daß für die Bevölkerungsschichten mit dem niedrigen Einkommen die Gesamtheit aller im sozialen Wohnungsbau von 1948 bis Ende 1956 errichteten Wohnungen mit Mieten bis zu 1,10 DM je Quadratmeter vorbehalten wird. Das werden von den rund 2 Millionen Sozialwohnungen, die bis Ende dieses Jahres gebaut sein werden, mindestens 1,5 bis 1,6 Millionen Wohnungen mit einer maximalen Richtsatzmiete von 1,10 DM sein. Dazu kommen die zwischen den Weltkriegen gebauten rund 200 000 Arbeiterwohnstätten mit noch wesentlich niedrigeren Mieten als 1,10 DM. Zusammen ergibt sich also eine Zahl von 1,8 Millionen Wohnungen, die ausschließlich diesen Bevölkerungsschichten vorbehalten sind.

(Zuruf des Abg. Jacobi: Das ist Theorie!)

— Ja, da sind im Augenblick zum Teil andere drin.

(Abg. Jacobi: „Zum Teil" ist gut!)

— Gut, zu einem erheblichen Teil; aber immerhin: zu einem Teil, und es geht darum: Wie bekommt man diese vorbehaltenen Wohnungen möglichst schnell und in einem erheblich größeren Umfang als bisher zugunsten der sozial schwächeren Schichten frei? Auch darüber steht etwas im Gesetz, daß nämlich jeder, der eine solche vorbehaltene Wohnung frei macht, weil er sich mit eigenen Leistungen und Mitteln eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim errichten will, bevorzugt solche öffentlichen Mittel zur Freimachung einer vorbehaltenen Wohnung erhält. Damit werden wir auch nach den Erfahrungen gerade der Heimstättengesellschaften und der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft den Prozeß der Umsetzung oder Umschichtung zugunsten der Freimachung vorbehaltener Wohnungen erheblich fördern.
Sie waren vorhin so gütig, zu sagen, daß die Zahl von rund 550 000 Wohnungen immerhin etwas Bemerkenswertes sei.

(Abg. Jacobi: Na also! — Abg. Schröter [Wilmersdorf]: Ehre wem Ehre gebührt!)

— Herr Kollege Schröter, wir wollen das doch alle miteinander als eine Leistung unseres deutschen Volkes betrachten.

(Beifall.)

Ich möchte Sie ja gerade dazu bringen, zu diesem Volk noch etwas mehr Zutrauen zu haben als zum Staat.

(Zuruf von der SPD: Das Volk muß zu Ihnen Zutrauen haben, Herr Minister!)

— Das hoffe ich obendrein. Ich hoffe jedenfalls, daß Sie zu mir so viel Zutrauen haben, zu glauben, daß ich zunächst einmal versuche. Ihnen Vorschläge zu unterbreiten, die ich für möglich und richtig halte.
Wenn wir versucht hätten, allein durch den Vater Staat und die Steuergroschen diese 550 000 Wohnungen zu errichten. hätte bereits die gesamte Öffentlichkeit auf den Knien gerufen: Dieser unfähige Mann muß weg, denn das hätte niemand zuwege bringen können, diese Milliardenbeträge aus Steuergeldern zu beschaffen. Gerade dadurch, daß wir die private Spartätigkeit angereizt, das Interesse an der Versorgung mit einer eigenen Wohnung, einem Heim in den Kreisen, die das können, geweckt haben, konnten wir diese 550 000
Wohnungen statt nur 300 000 Wohnungen schaffen.

(Abg. Jacobi: Dagegen sagen wir ja gar nichts!)

Das wird auch für die Zukunft gelten. Allerdings wird nicht jede neugebaute Wohnung eine andere, eine alte oder billigere frei machen; das trifft insbesondere bei jungen Ehepaaren zu. Im übrigen haben wir auch eine Fülle von Fällen, in denen sich Familien, die bisher zusammengepreßt wohnten, allmählich wieder in einer Wohnung ausdehnen, die sie bisher mit Untermietern geteilt haben. Aber für einen erheblichen Teil der zusätzlich gebauten Wohnungen trifft es zu, so daß also überhaupt jede Wohnung, die auf Grund der Förderung entsteht, im Gesamten ein Gewinn für uns ist.
Sie haben hier nun im ersten Antrag beantragt, den Abs. 5 so zu ändern, daß von den 1,8 Millionen Wohnungen mindestens 1,2 Millionen Wohnungen für die Bevölkerungskreise mit geringem Einkommen n e u gebaut werden sollen. Auch wir stehen auf dem Standpunkt, daß, wenn wir schon mit jährlichen Milliardenbeträgen — das sind immerhin 3 Milliarden DM pro Jahr — der öffentlichen Hand — Bund, Länder und Gemeinden, Lastenausgleich — den Wohnungsbau fördern, diese Wohnungen so gebaut und die Dinge so vernünftig geordnet werden müssen, daß wir in einigen Jahren, wenn, wie wir alle hoffen, diese Geißel der Wohnungsnot von unserem Volk genommen ist, keine Riesenfehlinvestitionen und leerstehende Wohnungen zu beklagen haben.
Wenn wir nun schon einmal 1,6 bis 1,7 Millionen Wohnungen plus 200 000 Wohnungen als Arbeiterwohnstätten, also zusammen 1,8 Millionen Neubauwohnungen des sozialen Wohnungsbaus mit Mieten unter 1,10 DM besitzen, die ausschließlich zugunsten dieser Bevölkerungskreise gebunden sind, wenn wir darüber hinaus in einigen Jahren sicher auch noch einen erheblichen Teil des billigeren Althausbesitzes für die Befriedigung der Wohnungsbedürfnisse der Minderbemittelten mit heranziehen können, soweit er nicht die Mindestvoraussetzungen für anständiges, menschenwürdiges Wohnen unterschreitet, dann muß man doch überlegen: Muß man zu diesen dann vielleicht 3 bis 4 Millionen Wohnungen mit niedrigen Mieten, die innerhalb insgesamt notwendiger 15 Millionen Wohnungen zur Verfügung stehen, noch durch Gesetzesbindung 1,2 Millionen Neubauwohnungen, die man unter Umständen so gar nicht oder sehr schwer finanzieren kann, hinzufügen? Ist das Ganze denn ein Problem des Wohnungs baus , oder wollen die Leute nicht in erster Linie, daß sie mit Wohnungen versorgt werden?, wobei es ihnen nicht primär darauf ankommt, daß dort eine Baustelle ist, sondern darauf, daß ihnen wirklich eine Wohnung zugewiesen wird, gleichgültig ob sie erst neu gebaut werden muß oder ob sie bereits baufertig zur Verfügung steht. Ich glaube, das ist das Problem, und das haben wir in diesem Gesetz zu lösen versucht.
Weiter! Sie haben gesagt: Wir wissen ja noch nicht ganz genau, wie viele Menschen mit diesem niederen Einkommen denn tatsächlich wohnungsmäßig noch unversorgt sind. Das wissen wir tatsächlich noch nicht. Aber wer hindert uns denn, erstens einmal die Bestimmungen über den Vorbehalt von immerhin 1,8 Millionen Wohnungen


(Bundesminister Dr. Preusker)

für diese Kreise zu schaffen und zweitens den Vorrang im Gesetz sicherzustellen, daß unter allen Umständen erst einmal der Wohnungsbedarf der Menschen, die am allerärmsten daran sind, gesichert werden muß?
Ich bedaure, daß Sie einen Antrag gestellt haben, gerade den Paragraphen abzulehnen, den wir für einen der wichtigsten Grundpfeiler der Sicherung des Wohnungsbaues für die Minderbemittelten halten, nämlich den § 32, nach dem jährliche Berichte von den Ländern bis zum Bund hin erstattet werden müssen, jährliche Berichte — erstmals zum 15. Oktober dem Bundestag vorliegend und dann zum 31. März jeden Jahres — über die Anzahl der Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen, die im vorangegangenen Kalenderjahr in den im Rahmen des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes vorbehaltenen Wohnungen, neu geschaffenen Wohnungen oder Wohnungen des Wohnungsbestandes untergebracht worden sind, und über die Anzahl der noch nicht ausreichend mit Wohnraum versorgen Haushaltungen und Personen, die in Lagern, Baracken, Bunkern, Nissenhütten oder ähnlichen nicht dauernd für Wohnzwecke geeigneten Unterkünften untergebracht sind. In § 30 steht, daß auf der Grundlage dieser Berichte nach § 32 neue Mittelverteilungen vorweg so zu erfolgen haben, daß einem möglichst großen Teil der förderungsfähigen Anträge entsprochen werden kann, die auf Bewilligung öffentlicher Mittel für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen gerichtet sind. Meine Damen und Herren, ich bin felsenfest davon überzeugt: Die Landesregierung oder die Bundesregierung, ganz gleichgültig, welche parteipolitische Zusammensetzung sie hat, die es wagt, ein Jahr darauf Berichte vorzulegen, aus denen hervorgeht, daß sie bei dem Vermögen, es zu tun, nicht das Äußerste getan hat, diese Bunker-, Baracken- und ähnlichen Insassen verschwinden zu lassen, ist binnen NullKomma-nichts entweder vom Parlament oder von der Öffentlichkeit oder zumindest bei den nächsten Wahlen hinweggefegt.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Deswegen glaube ich wirklich, daß hier das Wirksamste an Sicherung eingebaut worden ist, um den Menschen mit den geringen Einkommen tatsächlich zu helfen.
Ich darf Sie deshalb bitten — ich will auf die anderen Dinge gar nicht noch näher eingehen —, den Anträgen zu § 1, die von der Opposition gestellt worden sind, nicht zu entsprechen. Ich glaube, dargetan zu haben, daß dem, worauf sie sich richten, in vollem, und zwar ungewöhnlich wirksamem Umfange in dem Gesetz Rechnung getragen worden ist.
Sie haben weiter davon gesprochen, Frau Kollegin Heise, daß nach der Novelle Mieten bis zu 1,65 DM je Quadratmeter möglich seien. Sie wissen genau, daß nach den Berichten der Länder der gehobene soziale Wohnungsbau 0,5 % der insgesamt gebauten Wohnungen ausgemacht hat,

(Abg. Lücke: Sehr richtig!)

daß wir ihn sofort haben fallen lassen, daß wir das Gesetz hier umgedreht haben und nicht den Weg der Novelle, nach oben Präferenzen zu schaffen, weitergegangen sind, sondern daß wir Präferenzen nach unten schaffen wollen für die Menschen, die es am nötigsten haben. In dieser Richtung ist in dem Gesetz, glaube ich, wirklich außergewöhnlich viel geschehen, was wir im einzelnen an später zu besprechenden Punkten noch erkennen werden.
Aber das Wirksamste, was darin steht neben dem Vorbehalt bezüglich dieser Wohnungen bis zu 1,10 Mark ein für allemal und dem neu hinzugekommenen Vorbehalt bezüglich aller neugebauten Wohnungen für die sozial Minderbemittelten, ist und bleibt nach meiner Überzeugung dieser Bericht, den jede Regierung auf Landes- und Bundesebene jetzt jährlich vor dem deutschen Volk zu erstatten hat bis zu dem Punkt, wo dann — davon bin ich allerdings ganz sicher überzeugt — innerhalb einer wesentlich kürzeren Zeit als je zuvor unter dem Druck der öffentlichen Meinung der letzte Bunker-, Lagerinsasse oder ähnlich Notleidende der Vergangenheit angehört.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214214600
Das Wort hat der Abgeordnete Czaja. — Wollen Sie zu § 1 sprechen?

(Abg. Dr. Czaja: Jawohl!)


Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0214214700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beabsichtige nicht, die allgemeine Debatte in irgendeiner Weise fortzusetzen, sondern ich beabsichtige, zu dem Antrag, bei dem die Frau Kollegin Heise namens ihrer Fraktion namentliche Abstimmung verlangt hat, einiges zu sagen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Abs. 2 des § 1, den die verehrliche Opposition abgeändert wünscht, gibt die Grundsätze und den programmatischen Rahmen des Gesetzes. Er spricht zwei Ziele an: die Beseitigung der Wohnungsnot und die Bildung von Einzeleigentum auf diesem Wege. Wir waren bisher immer der Auffassung, daß wir uns, wenigstens was diese Ziele betrifft, in diesem Hause von links bis rechts einig sind.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Ich darf in diesem Zusammenhang die Erklärung, die Herr Kollege Stierle namens der SPD-Fraktion in der ersten Lesung des Familienheimgesetzentwurfes der CDU abgegeben hat, mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren. Herr Kollege Stierle hat damals namens der SPD-Fraktion wörtlich gesagt:
Wenn es der Zweck des Entwurfs ist, weite Kreise des Volkes zugleich mit der Förderung des Baues sozialer Wohnungen mit dem heimatlichen Boden zu verbinden und ihnen den Erwerb von Grundeigentum zu ermöglichen, dann unterstützen wir diese Absicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, warum stellen wir das jetzt in Frage?

(Abg. Lücke: Sehr gut!)

Hier geht es um die programmatischen Grundsätze, und über sie sind wir uns bisher einig gewesen.

(Abg. Schröter [Wilmersdorf] : Das steht doch bei uns drin!)

— Wenn man beide Ziele bejaht, dann sollte man, sehr verehrter Herr Kollege, einer möglichst klaren Formulierung den Vorzug geben, und diese klare Formulierung finden Sie in der Fassung des Ausschusses.
Ich darf Ihre Aufmerksamkeit darauf lenken, daß in Ihrem Änderungsantrag das erste Ziel, Beseitigung der Wohnungsnot, mit einem „hat", mit einer bindenden Vorschrift versehen ist, während das zweite Ziel dann nur als „soll zugleich Einzeleigentum schaffen" darangehängt ist. Schauen Sie, wenn wir gemeinsam ja dazu sagen, dann sollen


(Dr. Czaja)

wir nicht ein dreiviertel Ja dazu sagen, sondern dann sollten wir den Mut haben, ein ganzes Ja dazu zu sagen.

(Abg. Lücke: Richtig!)

Ich möchte in dem Zusammenhang auch der irrtümlichen Auffassung widersprechen, daß das Familienheim und die größere Wohnung nicht in ausreichendem Maße dazu beitrügen, die Wohnungsnot zu beseitigen. Wenn wir in Kleinwohnungen gepreßten Familien, die eine Sparleistung erbringen, die Möglichkeit geben, neuen Raum, größeren Raum oder sogar Eigentum zu gewinnen, dann ermöglichen wir diesen Familien die Beseitigung einer auf ihnen lastenden Wohnungsnot und ermöglichen gleichzeitig auch dem Nachrückenden, der noch keine Sparleistung in dieser Höhe erbracht hat, ebenfalls zu einer Wohnung zu kommen, und helfen so, die Wohnungsnot zu beseitigen. Wer mitten im genossenschaftlichen Leben auch des Wohnungsbaus steht, der weiß, wie stark das Streben vieler Genossen, die seit drei, vier Jahren in der Mietwohnung sind und sich inzwischen etwas erspart haben, ist, zu einer größeren Wohnung oder zu Eigentum zu kommen. Wir sollten diesem echten Drang nachgeben.
Ein Weiteres, was in Ihrem Antrag angesprochen wird, ist die Frage der geringen Einkommen. Gerade Ihre Sprecher haben darauf verwiesen, daß sich die Wohnungsnot dort konzentriert. In der Fassung des Ausschusses, bei der an die erste Stelle die Beseitigung der Wohnungsnot gestellt wird und der Sie widersprechen, ist das, was Sie wünschen, in der „Beseitigung der Wohnungsnot" enthalten. Beseitigung der Wohnungsnot ist zugleich Beseitigung der Wohnungsnot für Einkommenschwache.

(Abg. Hansen [Köln]: Dann sagen Sie es doch deutlich!)

— Ja, ich komme gleich darauf zu sprechen; nur eins nach dem andern.
In § 1 geht es primär nicht um die Wohnraumversorgung, sondern es geht um die Zielsetzung für den Neubau, für die Bauformen,

(Abg. Lücke: Das ist das Entscheidende!)

wobei natürlich nur jene Bauformen angesprochen sind, die der Versorgung breiter Schichten dienen. Wir wollen, wie schon der Herr Minister ausgeführt hat, beim Bau von neuen Wohnformen nicht n u r an Einkommenschwache denken, womöglich etwa Blöcke und Wohnviertel, ja Ghettos für arme Leute schaffen, sondern wir wollen, daß ebenso wie in die seit 1949 erstellten Wohnungen Einkommenschwache — auch zeitweise mit Miet- und Lastenbeihilfen, mit Annuitätsdarlehen und ähnlichem Auszustattende — in Durchschnittswohnungen des Neubaubestandes eingewiesen werden; wir wollen diese Menschen zu billigen Kosten und zu billiger Miete in normale Durchschnittswohnungen einstreuen. Wir wollen aber auch den Gesamtbestand des langlebigen Wirtschaftsgutes Wohnung, das auf 80 bis 100 Jahre Bestand hat, nicht aus einem Engpaß heraus gestalten, der noch vier bis fünf Jahre dauert, aus einer zeitweisen Fehlnutzung billiger Wohnungen durch Zahlungskräftigere, auf die Herr Kollege Jacobi durch seinen Zwischenruf hingewiesen hat.
Deshalb: haben Sie den Mut, über das dreiviertel Ja hinaus, das Sie auch mit Ihrem Antrag sagen, ein volles Ja zur klaren Fassung der Ausschußvorlage zu sagen! Sie können das auch kaum anders. Denn gerade Sie von der Opposition rufen immer danach, daß breiteste Schichten der Bevölkerung an dem wachsenden Sozialprodukt beteiligt werden sollen. Dieses Gesetz umfaßt ein Sozialprodukt von 40 Milliarden DM in den nächsten Jahren. Wollen Sie da nicht gleichmäßig den kleinen Mann im Eigentum an diesem Sozialprodukt beteiligen?

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir sollten uns hier gar nicht um die Programmatik streiten. Wir sollten in einen edlen Wettstreit um die Konkretisierung dieser Dinge treten.

(Beifall bei der SPD.)

Deshalb verstehe ich nicht, weshalb Sie zu der Programmatik, die Sie absolut bejahen, den Antrag auf namentliche Abstimmung gestellt haben.

(Lachen bei der SPD.)

Es wird noch genügend Möglichkeiten geben, bei Fragen der Finanzierung, der Mietbeihilfen und ähnlichem auf die Konkretisierung zu sehen. Bitte, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, überlegen Sie, ob Sie nicht zu diesem Antrag, in dem die Programmatik klar und eindeutig und fast mit den gleichen Worten, wie sie Herr Kollege Stierle am 14. Januar 1954 genannt hat, aufgeführt ist, ein klares Ja sagen können. Verstehen Sie es aber bitte nicht als Affront, daß wir, falls Sie auf der Abstimmung bestehen, Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214214800
Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Brökelschen.

Dr. Else Brökelschen (CDU):
Rede ID: ID0214214900
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Ich habe nun wirklich vor, in die Einzeldebatte zu § 1 einzutreten. Aber auch ich muß eine Vorbemerkung machen. Frau Kollegin Heise war so freundlich, das Gesetz das „Gesetz Lücke" zu nennen.

(Abg. Jacobi: Nein, das hat Herr Brönner gesagt!)

— Gut; aber Frau Kollegin Heise — —

(Abg. Jacobi: Ich wollte den Kollegen Lücke damit nicht verletzen!)

— Herr Jacobi, auf alle Fälle hat Frau Kollegin Heise das Wort hier in den Raum hineingebracht, und deswegen möchte ich ein Wort dazu sagen. Sie hat nämlich gleichzeitig gesagt, das Gesetz sei ein schlechtes Gesetz.

(Zuruf von der SPD: Ist es auch!)

Nun hat Herr Lücke, soweit ich ihn kenne, überhaupt nicht das Bedürfnis, in die Geschichte einzugehen.

(Abg. Lücke: Sehr richtig!)

Herr Lücke ist bis jetzt immer ein sehr bescheidener Mann gewesen. Wir sind der Meinung, es ist ein gutes Gesetz. Es wäre also an sich sehr wohl möglich, daß er mit einer guten Leistung in die Geschichte einginge. Aber ich möchte von mir aus sagen, daß auch ich mich innerlich an diesem Gesetz beteiligt habe, und ich glaube, das Gesetz ist eine anständige Gemeinschaftsarbeit des ganzen Ausschusses geworden,

(Beifall bei der CDU/CSU) und so sollten wir es werten.



(Frau Dr. Brökelschen)

Auch zu einem weiteren Satz, Frau Kollegin Heise, muß ich noch ein Wort sagen. Sie haben den für mein Gefühl bösen Satz gebraucht, daß durch Kasernen der soziale Wohnungsbau in die Ecke gedrängt werde. Frau Kollegin Heise, wie können Sie das ernsthaft sagen, wenn 700 Millionen DM für den sozialen Wohnungsbau allein aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt sind!

(Zurufe von der SPD.)

Ich möchte auf keinen Fall, daß dieses Wort unwidersprochen hier im Raum stehenbleibt.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)

Und nun lassen Sie mich zum § 1 und zu Ihrem Änderungsantrag kommen. Meine Herren und Damen, als wir im § 1 von Wohnungsnot sprachen, da haben wir diese Wohnungsnot ganz generell gemeint; selbstverständlich für Bevölkerungsschichten mit geringem Einkommen, aber darüber hinaus doch auch für all die Gruppen, die bis jetzt in der Wohnraumversorgung zurückgeblieben sind. Frau Kollegin Heise, Sie selber haben vorhin gesagt, daß Sie vor allen Dingen auch die Alleinstehenden und die älteren Ehepaare darunterrechnen. Über diese Dinge waren wir uns völlig einig. Nun werden Sie die CDU nicht im Verdacht haben, sie sei nicht familienfreundlich. Wir haben uns im Ausschuß immer wieder gefreut, wenn auch Sie mit in diese Spuren eingetreten sind. Aber nun will ich Ihnen ganz offen sagen, daß der Änderungsantrag zu § 1 mir in der Familienfreundlichkeit der SPD zu weit geht.

(Abg. Lücke: Sehr richtig!)

) Denn wir wollen ja gerade mit dem § 1 die Wohnungsnot aller Betroffenen berücksichtigen, während Sie jetzt sagen, Sie wollen nur Wohnungen für Familien, vor allen Dingen für kinderreiche Familien, fördern. Bitte, das steht in Ihrem Satz drin!

(Abg. Lücke: Absatz 1!)

Ich glaube allerdings, Frau Heise, daß Sie das ernstlich gar nicht vorhaben. Infolgedessen bin ich der Meinung, daß Ihnen da ein Lapsus unterlaufen ist. Jedenfalls können Sie uns nicht zumuten, daß wir diesem Antrag zustimmen.
Nun zu dem Schlußabsatz Ihres Antrags. Herr Minister Preusker ist auf die Einzelheiten eingegangen und hat ganz genau begründet, warum es nicht richtig ist, hier eine feste Quote, diese 1,2 Millionen, anzugeben und anzunehmen. Frau Heise, Sie haben von festen Unterlagen gesprochen, die wir besäßen, um zu dieser Zahl zu kommen. Ich darf in aller Bescheidenheit — Frau Heise, ich habe Ihnen das persönlich schon einmal gesagt — darauf hinweisen, daß ausgerechnet einer Ihrer Kollegen im 1. Bundestag das Experiment in seiner Kommune gemacht und festgestellt hat, daß die Unterlagen, die ihm vorlagen, völlig unbrauchbar waren.

(Abg. Lücke: Richtig! Es gibt keine!)

Das gilt für alle Unterlagen, die Sie aus den Kommunen bekommen. Diese Unterlagen sind gar nicht so beschaffen, daß wir sie wirklich als hieb- und stichfestes Material ansehen könnten. Deswegen wollen wir die Berichte.
Aus diesen Erwägungen heraus — weil wir nicht der Meinung sind, daß es möglich ist, eine bestimmte Quote festzulegen und auf ihr die Mittelverteilung aufzubauen — sind wir zu unserem Bedauern nicht in der Lage, Ihrem Antrag zuzustimmen, und ich muß deshalb beantragen, daß der Antrag der SPD abgelehnt wird. Und wenn Sie, Frau Kollegin Heise, nun wollen, daß namentlich darüber abgestimmt wird, so kann ich Ihnen sagen, daß wir durchaus bereit sind, diese namentliche Abstimmung mitzumachen,

(Abg. Lücke: Sehr richtig!)

gerade im Hinblick auf den unglücklichen Schlußsatz in Abs. 1 Ihres Antrags.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214215000
Das Wort hat der Abgeordnete Jacobi.

Werner Jacobi (SPD):
Rede ID: ID0214215100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst der Frau Kollegin Dr. Brökelschen für ihre Bereitschaft danken, an einer namentlichen Abstimmung teilzunehmen, zu der sie sowieso nichts anderes sagen kann, als daß nach der Geschäftsordnung eine Fraktion von der Stärke der SPD nun einmal den Anspruch darauf hat, daß namentliche Abstimmung stattfindet.

(Zurufe von der CDU/CSU.)

Wir haben aber im übrigen mit dem Antrag auf namentliche Abstimmung darauf hinweisen wollen, daß es hier tatsächlich um einen Kerngedanken der Grundsätze des Gesetzes geht.
Was Herr Kollege Dr. Czaja hier mit großem Eifer polemisch gegen uns bemerkt hat, habe ich offen gestanden nicht verstanden.

(Abg. Dr. Czaja: Das kommt vor!)

— Ja, es ist mein Pech, daß ich manches von dem, was Sie sagen, nicht verstehe. Woran es liegt, weiß ich nicht. Aber wenn Sie sich der Mühe unterzogen hätten, einmal die Gesetzesvorlage und unsern Änderungsantrag zu vergleichen, dann hätten SiE keine Möglichkeit sehen dürfen, uns zu unterstellen, daß unser Antrag eine Abschwächung der Grundtendenz bringe, nach der in besonderem Umfange Eigentumsmaßnahmen gefördert werden sollen. Denn unsere Änderung bezieht sich lediglich darauf, bereits in § 1 dieses Gesetzes hervorzuheben, daß ein besonderes Anliegen darin besteht die Wohnungsversorgung der BevölkerungskreisE mit geringem Einkommen durch den Einsatz öffentlicher Mittel vorrangig sicherzustellen. Da: ist von uns nicht etwa so formuliert worden, daf: Sie darin einen Widerspruch zu der Ihnen besonders am Herzen liegenden Grundtendenz erblicken können; denn wir haben ja den übrigen Text de Gesetzes aufrechterhalten.

(Zuruf von der Mitte: Nein, eben nicht!)

Wir haben sogar wörtlich weiterhin zum Ausdruck gebracht, daß durch die Förderung des Wohnungsbaues zugleich weite Kreise des Volkes durch Bildung von Einzeleigentum, besonders in der Form von Familienheimen, mit dem Grund und Boder verbunden werden sollen.

(Zuruf von der Mitte.)

— Verzeihen Sie bitte, wir haben in dieser Beziehung keine wesentliche Änderung in der vor Ihnen unterstellten Richtung vorgenommen; di( hat uns völlig ferngelegen. Wir haben auch be den Bestimmungen, die wir demnächst noch bE


(Jacobi)

gründen werden, nach dieser Richtung hin absolut nicht die Tendenz des Gesetzes in sein Gegenteil zu verkehren versucht.
Aber ich bin veranlaßt, auch dem Herrn Bundeswohnungsbauminister noch etwas ins Stammbuch zu schreiben. Der Unterschied zwischen unseren Auffassungen, Herr Minister Dr. Preusker, besteht einfach darin, daß wir die Dinge real sehen, daß wir nicht noch große statistische Erhebungen über die Wohnungsnot benötigen, um uns ein Bild über ihre Grausamkeit machen zu können, und daß wir nach der Entwicklung des Wohnungsbaues in den letzten Jahren mit Recht glauben, besorgt sein zu müssen, daß die Wohnversorgung der wirtschaftlich leistungsschwachen Schichten mit den Formulierungen, die der Gesetzentwurf vorsieht, nun einmal nicht sichergestellt wird.
Herr Minister, der Unterschied zwischen unseren Auffassungen besteht des weiteren darin, daß Sie von einer Vermutung ausgehen, die wir uns leider nicht zu eigen machen können. Sie vermuten nämlich, daß es möglich sei, eine Umsetzungsaktion einzuleiten und große Teile der unterversorgten Schichten in Wohnungen des gegenwärtigen Wohnungsbestandes unterzubringen. Nach den Erfahrungen, die wir in den letzten Jahren gesammelt haben, scheint uns nichts für diese Vermutung zu sprechen. Wir haben die echte Sorge, daß der Plan, der in diesem Gesetzentwurf vorgelegt wird, nach dieser Richtung hin einfach nicht realisierbar ist.
Wenn im übrigen Frau Kollegin Dr. Brökelschen in diesem Zusammenhang zum Ausdruck gebracht hat, daß ihr die Tendenz, die aus unserm Änderungsantrag zu § 1 zu erkennen sei, nämlich einer besonderen Widmung der neuen Wohnungen für die Familien, zu weitgehend sei, dann darf ich ihr dazu folgendes sagen. Frau Kollegin Dr. Brökelschen, die Entfaltung eines gesunden Familienlebens ist ja nicht von vornherein und unter allen Umständen mit der Förderung der kinderreichen Familien identisch. Wir verstehen unter gesundem Familienleben eben nicht ausschließlich eine Familie mit vielen Kindern, sondern wir denken auch an die junge Familie.

(Abg. Frau Dr. Brökeschen: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?)

— Aber selbstverständlich.

Dr. Else Brökelschen (CDU):
Rede ID: ID0214215200
Herr Jacobi, ich lese nur Ihren Antrag vor:
Es sind nur solche Wohnungen zu fördern, die die Entfaltung eines gesunden Familienlebens, namentlich für kinderreiche Familien, gewährleisten.
Wogegen ich mich gewandt habe, ist, daß hier der Kreis eingeschränkt wird und es nach Ihrem Antrag überhaupt nicht mehr möglich ist, für die Kreise, die vor allen Dingen auch Frau Heise angesprochen hat, noch Wohnungen zu bauen.

Werner Jacobi (SPD):
Rede ID: ID0214215300
Frau Kollegin Dr. BrökeLschen, ich teile diese Besorgnis nicht. Bei uns ist der Oberbegriff ein gesundes Familienleben, und wir sind nicht von vornherein darauf aus, hier enge Grenzen zu ziehen. Aber das ist eine Auffassungssache.

(Abg. Lücke: Mit dieser Fassung schließen Sie alleinstehende Frauen aus!)

— Ach, daran denken wir ja gar nicht!

(Abg. Lücke: Es steht aber in der Fassung drin, Kollege Jacobi!)

— Wir schließen sie nicht aus. Aber darüber werden wir gern mit Ihnen sprechen. Wenn das der einzige Punkt ist, der Sie davon abhält, unserem Antrag zuzustimmen, bin ich bereit, insoweit unseren Antrag aufzugeben und zur Klarstellung die Fassung der Regierungsvorlage zu akzeptieren, also zu sagen: „In ausreichendem Maße . . ." Wir sind gern bereit, das zu tun, wenn Sie Ihrerseits Ihre Bedenken gegen den Hauptpunkt unseres Antrags zurückstellen. Dazu sind Sie offenbar aber nicht bereit. Sie sind dazu deshalb nicht bereit, weil Sie der Auffassung sind, daß das Gesetz in der jetzt vorliegenden Form in genügendem Maße die Wohnungsversorgung der wirtschaftlich leistungsschwachen Schichten sicherstelle. Wir sind der Meinung, daß gerade in diesem Punkt das Gesetz seine größten Schwächen aufweist, und wir müssen Sie deshalb bitten, hier klar Farbe zu bekennen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214215400
Das Wort hat der Abgeordnete Hauffe.

Herbert Hauffe (SPD):
Rede ID: ID0214215500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte in aller Form den Antrag stellen, daß wir den letzten Satz des Abs. 2 unserer Fassung streichen und den letzten Satz der Ausschußfassung übernehmen. Dann sind die Zweifel endgültig ausgeräumt, und dann ist klar, was die Differenz zwischen der Regierungskoalition und uns von Anfang an ist, nämlich daß wir uns darum bemühen, die Bevölkerungskreise mit geringen Einkommen als zuerst zu Versorgende in den Vordergrund zu rücken. Dann ist es klar, daß wir erst einmal die Menschen befriedigen wollen, die als sogenannte Wohnungsamtsfälle seit Jahren unversorgt auf den Wohnungsämtern registriert sind und nicht zum Zuge kommen. Wir brauchen dabei keine Bange zu haben, daß wir, wenn wir etwa in kürzerer Frist als vorgesehen mit diesen Fällen fertig werden, nicht auch darangehen könnten, diese Wohnungen mit anderen Bevölkerungskreisen zu belegen. In Abs. 5 wird das lediglich noch einmal betont, weil man nämlich zuerst eine gewisse Quote für die Kreise verlangt, deren Not am größten ist. Ich bitte also darum, diesen Änderungsantrag formell zu übernehmen und als Grundlage für die namentliche Abstimmung zu verwenden.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214215600
Herr Abgeordneter, habe ich Sie recht verstanden: Sie wollen, daß in Umdruck 577 Ziffer 1 der letzte Satz in Abs. 2 des § 1 von „Es sind nur solche . . ." an gestrichen und statt dessen der letzte Satz von Abs. 2 in der Ausschußfassung, der mit den Worten: „In ausreichendem Maße . . ." beginnt, übernommen wird.

Herbert Hauffe (SPD):
Rede ID: ID0214215700
Jawohl!

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214215800
Dann hat das Wort Herr Abgeordneter Will.

Dr. Rudolf Will (FDP):
Rede ID: ID0214215900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem sich das Haus unter der Drohung der namentlichen Abstimmung so erfreulich gefüllt hat, ist es vielleicht erforderlich, noch einige Bemerkungen darüber zu machen, worum es hier überhaupt geht.


(Dr. Will)

In § 1 der Vorlage ist gesagt, daß der Wohnungsbau unter besonderer Bevorzugung des Baues von Wohnungen „für die breiten Schichten des Volkes" gefördert werden soll. Die SPD hat den Vorschlag gemacht, diese Bestimmung einzuengen und auch hier bereits die „Bevölkerungskreise mit geringem Einkommen" zu nennen. Dazu kann ich nur folgendes sagen. In einem späteren Paragraphen haben wir festgelegt, was darunter zu verstehen ist. Das sind Einzelpersonen mit monatlich bis zu 200 DM. Der Antrag der SPD würde also bedeuten, daß derjenige, der bis 200 DM Monatseinkommen hat, bevorzugt wird und daß jeder andere, der 201 DM hat, hinter ihm zurückstehen muß. Ich nehme an, daß diese Regelung für die Wähler und auch für die Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands gar nicht annehmbar sein kann. Denn erfreulicherweise verdient die Mehrzahl von ihnen mehr als 200 DM im Monat.

(Zuruf der Abg. Frau Heise.)

— Dafür, Frau Kollegin Heise, haben wir dann den § 27. Bisher ist eigentlich die Debatte zu § 27 vorweggenommen worden, was nicht der Sinn der Sache ist. Wir werden darauf zurückkommen, und zwar ausführlich. Wir sollten es hier in § 1 bei der generellen Regelung lassen und die „breiten Schichten des Volkes" ansprechen, wie es in der Vorlage geschehen ist.
Wir haben nach meiner Durchsicht in nicht weniger als 16 Paragraphen des Gesetzes auf die Bevölkerung mit geringem Einkommen oder auf die breiten Schichten Rücksicht genommen. Auf diesem Gebiete ist also erstaunlich viel geschehen. Aber hier im § 1 sollten wir die weitere Fassung wählen, wie sie vorgeschlagen ist.
Dann ist hier das gesunde Familienleben angesprochen worden. Ich will das nicht wiederholen. Ich bin der Meinung, daß wir die Personen, die eine Familie deswegen nicht haben können, weil sie zu alt sind oder weil sie aus biologischen Gründen keinen Nachwuchs haben können, nicht übergehen können.

(Zustimmung in der Mitte.)

Schließlich ist das Entstehen einer Familie nicht allein von dem Willen, sondern auch von gewissen anderen Umständen abhängig. Daran müssen wir auch denken.
Die Freie Demokratische Partei wird dem Antrag der SPD aus diesem Grunde leider nicht zustimmen können.

(Beifall bei der FDP und in der Mitte.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214216000
Das Wort hat der Abgeordnete Stierle.

Georg Stierle (SPD):
Rede ID: ID0214216100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Warum wollen wir das Hauptanliegen dieses Gesetzes nicht gleich im § 1 festlegen? Jeder von Ihnen hat versichert: Unser Hauptanliegen ist die vordringliche Versorgung der leistungsschwachen Kreise mit Wohnungen. Wenn das Ihr Hauptanliegen ist, müßten Sie sich auch dafür einsetzen, es bereits im § 1 in klaren Zahlen festzulegen.

(Abg. Lücke: Absatz 1, Kollege Stierle!)

Was hat nun der Herr Minister und was haben die nachfolgenden Redner der Koalition vorgebracht? Der Herr Minister sagte: Wir haben 1,5 bis 1,6 Millionen Wohnungen, dazu noch die Wohnungen der Arbeiterwohnstätten, insgesamt also etwa 1,8 Millionen Wohnungen für die leistungsschwachen Kreise in Aussicht genommen. Wer künftig eine solche Wohnung frei macht — sagt er —, der soll nach dem Wortlaut dieses Gesetzes auch bevorzugt öffentliche Mittel für den Neubau erhalten. Er setzt erhebliche Hoffnungen auf diesen Weg, obwohl er vorhin — in späteren Ausführungen — diese Hoffnungen selbst wieder reduziert hat. Er meint also, es seien ausreichend Wohnungen für die Leistungsschwachen, für die Armen vorhanden; außerdem kenne man die Zahl der Leistungsschwachen noch nicht, deswegen fordere man die Berichte ein. Nun frage ich Sie: Was sind denn das für klare und greifbare Unterlagen? Auf der einen Seite sagt man, wir würden ausreichend viel Wohnungen zur Verfügung haben — worüber wir ganz anderer Auffassung sind —, um auf diesem Wege des Umsetzens von Leistungsfähigeren, die jetzt noch in billigen Wohnungen wohnen, in teure Wohnungen in erheblichem Maße Wohnungen für die Armen frei machen zu können. Wir glauben, daß dieser Weg bei weitem nicht so viel bringt, wie der Herr Minister und vielleicht der eine oder andere von der Koalition sich versprechen. Ich habe in Frankfurt am Main mit dem Wohnungsamt ausführlich über diese Dinge debattiert.

(Zurufe von der Mitte.)

— Das sind keine SPD-Leute gewesen! — Man hat mir dort versichert: Wenn wir in der gleichen intensiven Weise weiter bauen wie bisher und wenn wir von der optimistischen Annahme ausgehen, daß kein erheblicher Zuzug nach Frankfurt erfolgt, ist die Situation so, daß wir in Frankfurt noch 12 bis 15 Jahre Wohnungen bauen müssen, um von einem ausgeglichenen Markt sprechen zu können. Ich habe speziell gefragt: In welchem Maße bekommt ihr denn Wohnungen in eure Verfügungsgewalt, die durch den Bau von neuen Wohnungen frei werden? Die Zahlen, die mir genannt wurden, sind so erschreckend niedrig, daß man darauf wirklich keinerlei Hoffnung setzen darf.
Nun sagt Herr Kollege Czaja, auch ich hätte ja bereits bei der ersten Lesung die Förderung von Eigentum befürwortet. Nun, Kollege Czaja, im Abs. 2 unseres Änderungsantrags steht Wort für Wort genau dasselbe.
Sie sprechen weiter davon, daß derjenige, der in der Genossenschaftsarbeit stecke, den Drang der Mitglieder nach Eigentum und nach größeren Wohnungen kenne. Nun, ich stecke in der Genossenschaftsarbeit. Ich habe in meiner Genossenschaft 3630 Mitglieder. Davon warten viele Hundert — annähernd 700 — sehnsüchtig darauf, daß sie endlich eine Wohnung bekommen. Kollege Czaja, ich versichere Ihnen, ich habe von diesem Drang nach Eigentum und größeren Wohnungen noch nichts gemerkt.
{Zuruf von der Mitte: Aber ich!)
Jeder, der da Mitglied ist, ist heilfroh, wenn er zunächst auch in eine kleine Wohnung kommt, damit er einmal aus dem Elend herauskommt, in dem er steckt.

(Beifall bei der SPD. — Abg. Leukert: Eine sehr einseitige Praxis!)

Auch zu Ihren Bemerkungen einige Worte, Frau Kollegin Brökelschen! Sie meinen, die Zahl, die wir


(Stierle)

in unserem Änderungsantrag festlegen wollen —1,2 Millionen Wohnungen für die Leistungsschwachen —, sei zu groß, und sie sei auch offensichtlich falsch; denn alle Unterlagen, die wir aus den Kommunen bekämen, stimmten nicht. Deswegen müßten Sie es ablehnen, Quoten festzulegen.
Ich will mich jetzt nicht auf die Zuverlässigkeit statistischer Unterlagen aus den Gemeinden in eine große Diskussion einlassen. Ich könnte Ihnen auch Beispiele dafür geben, daß gerade das Gegenteil herauskommt: daß die Statistik sehr günstig aussieht, während die Wirklichkeit durchaus schlecht ist.
Nun, verehrte Damen und Herren, ich bin der Auffassung — und habe das auch bei verschiedenen Anlässen immer wieder zum Ausdruck gebracht —, je besser es uns in der Wirtschaft insgesamt geht, um so schneller müßte es uns möglich sein, mit diesem Elend, das wir Wohnungsnot nennen, fertig zu werden.

(Zustimmung bei der SPD. — Abg. Lücke: Darin sind wir einig!)

Je schneller wir darangehen, je klarer wir die Zahlen festlegen, um so schneller sind wir auch am Ziel. Ich frage Sie: Was würde denn für ein Unglück entstehen, wenn wir jetzt gemäß unserem Antrag festlegen, daß 1,2 Millionen Wohnungen vordringlich für die Leistungsschwachen gebaut werden sollen? Dann würden die Mittel vordringlich für diese Aufgabe zur Verfügung stehen, und vielleicht könnten wir schon in einem oder in zwei Jahren erfreut feststellen: Es gibt nicht mehr genügend Wohnungsuchende, die in solche Wohnungen hineinmüssen. Dann haben wir ja gemeinsam Gelegenheit, das wieder zu ändern. Das Unglück kann also in keiner Weise groß sein, wenn Sie sich heute entscheiden, mit uns die Zahlen festzulegen. Dann haben Sie auch das getan, was Sie hier wiederholt bekundet haben: daß Sie die Hilfe für die Leistungsschwachen als vordringliche Aufgabe ansehen.
Wir bitten Sie deswegen, unserem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214216200
Weitere Wortmeldungen zu diesem Punkt liegen nicht vor. Die Fraktion des Gesamtdeutschen Blocks hat unter Ziffer 1 des Umdrucks 572 einen Antrag eingebracht, das Wort „möglichst" zu streichen. Ich nehme an, daß sich dieser Antrag auch auf den Änderungsantrag der SPD bezieht.

(Abg. Lücke: Auf den Gesetzestext! — Weitere Zurufe von der Mitte.)

— Ich weiß es. Ich möchte aber etwas klarstellen. Sinnvollerweise müßte sich diese Änderung ja auch auf diesen Änderungsantrag beziehen. Meine Damen und Herren, ich stelle diese Frage nicht ohne Grund. Das Wort „möglichst" steht sowohl im Gesetzestext als auch im Änderungsantrag der SPD. Nun liegt mir daran, zu erfahren, ob der BHE wünscht, daß dieses Wort „möglichst" auch in dem Änderungsantrag der SPD gestrichen wird. Ich muß es deswegen wissen, weil ich, wenn diese Fraktion diesen Wunsch haben sollte, zunächst über diesen ihren eventuellen Änderungsantrag zum Änderungsantrag abstimmen lassen muß. Sie haben diesen Wunsch? — Gut! Dann kommen wir — Sie scheinen j a keine besondere Begründung geben zu wollen — zur Abstimmung.
Zunächst müssen wir über den Antrag Umdruck 572*) Ziffer 1 — der ja nunmehr auch als Änderungsantrag zum Änderungsantrag gestellt ist, das Wort „möglichst" in Umdruck 577 Ziffer 1 zu streichen — abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Nunmehr kommen wir zur namentlichen Abstimmung über den Antrag Umdruck 577 Ziff 1**) mit der Änderung, die Sie wohl noch im Gedächtnis haben werden, nämlich daß der letzte Satz des Abs. 2 des § 1 in Ziffer 1 des Umdrucks 577 durch den letzten Satz des Abs. 2 der Ausschußvorlage ersetzt werden soll.

(Einsammeln der Abstimmungskarten.)

Meine Damen und Herren, ich bitte, sich mit der Abstimmung zu beeilen; ich hoffe in diesem Falle, bis 21 Uhr mit diesem Gesetz fertig zu werden.

(Heiterkeit. — Abg. Lücke: Sie sind Optimist, Herr Präsident!)

Wünscht noch ein Mitglied des Hauses, sich an der Abstimmung zu beteiligen? — Dann bitte ich, sich zu beeilen. Ich schließe die Abstimmung und erlaube den Nachzüglern, ihre Karte noch auf dem Zähltisch abzugeben.
Ich bitte, mit der Auszählung zu beginnen.

(Auszählen der Abstimmungskarten.)

Ich schlage Ihnen vor, meine Damen und Herren

(Unruhe — Glocke des Präsidenten)

— bitte, schenken Sie mir eine Weile Gehör —, daß wir, solange ausgezählt wird, die nächsten Anträge behandeln. Ich gehe davon aus, daß die Ablehnung von Umdruck 572 Ziffer 1 nicht nur dem ' Änderungsantrag zum Änderungsantrag, sondern auch dem Änderungsantrag zur Ausschußvorlage gegolten hat. Das Haus ist wohl mit dieser Auslegung einverstanden.

(Abg. Lücke: Richtig!)

Zu § 2 liegen keine Änderungsvorschläge vor.
§ 3, dazu Umdruck 577 Ziffer 2. Das Wort hat der Abgeordnete Stierle.

Georg Stierle (SPD):
Rede ID: ID0214216300
Meine Damen und Herren! Der Streit kann gleich weitergehen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214216400
Herr Abgeordneter Stierle, wir streiten hier nicht, sondern wir arbeiten zusammen.

Georg Stierle (SPD):
Rede ID: ID0214216500
Trotzdem ist diese Auseinandersetzung in gewissem Sinne doch ein Streit um die bessere oder die beste Formulierung.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214216600
Es ist ein Wettbewerb.

Georg Stierle (SPD):
Rede ID: ID0214216700
Also gut: der Wettbewerb um die bessere Formulierung geht weiter. Denn im Grunde genommen handelt es sich auch bei der Ziffer 2 unseres Änderungsantrags Umdruck 577**) um die gleiche Sache. In § 3 Abs. 1 sind die Maßnahmen aufgezählt, die zur Förderung des Wohnungsbaues für richtig und notwendig erachtet werden. Das ist ohne Zweifel nach wohl übereinstimmender Meinung eine notwendige Sache, selbst wenn man so
*) Siehe Anlage 3. **) Siehe Anlage 4.


(Stierle)

optimistisch in die Zukunft schaut, wie das der Herr Wohnungsbauminister tut; denn er hat ja bei der kürzlichen Pressekonferenz, die er vorhin selber erwähnt hat, zum Ausdruck gebracht, daß in etwa vier Jahren diese Frage im wesentlichen gelöst sei, daß wir dann einen ausgeglichenen Markt hätten. Das bedeutet mit anderen Worten, daß dann ein gewisser Prozentsatz von Wohnungen frei zur Verfügung steht und jeder von uns so lange herumlaufen kann, bis er die gewünschte Wohnung in der richtigen Preislage und in der schönsten Gegend gefunden hat.

(Zuruf von der SPD: Dann brauchen wir gar nicht mehr zu laufen!!)

Also selbst wenn man so optimistisch in die Zukunft sieht, wie der Herr Minister das bei dieser Pressekonferenz getan hat, ist es sicherlich auf Jahre hinaus notwendig, eine ziemlich umfängliche Liste notwendiger Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaues aufzuführen.
Gegen die Maßnahmen, die unter den Buchstaben a bis h aufgeführt sind, ist von mir und wohl auch von meinen Freunden nichts einzuwenden. Aber schon beim Buchstaben i fängt es an, bedenklich zu werden; denn da heißt es: „Auflockerung der Wohnraumbewirtschaftung." Unsere ständige Sorge bei allen Beratungen über die Vorlage war: wo bleiben die minderbemittelten Kreise? Wir waren ständig bemüht, irgendwie festzulegen, wie die leistungsschwachen Kreise endlich zu einer Wohnung kommen können. Hier wird jetzt von „Auflockerung" gesprochen. Wir sind wohl alle einig darüber, was „Auflockerung" bedeutet: Beseitigung von Erschwernissen, Beseitigung von Vergünstigungen, Vorteile fallenzulassen, Bevorzugungen nicht mehr gelten zu lassen, wodurch es den Minderbemittelten, den Leistungsschwachen entsprechend schwerer gemacht wird, zu einer Wohnung zu kommen.
Wir haben seinerzeit alle diese Vergünstigungen, diese Vorteile, diese Bevorzugungen einmütig geschaffen, nicht, weil wir so herzenseinig gewesen wären, sondern weil uns gemeinsam die elende Not so auf den Nägeln gebrannt hat, daß es kein langes Hin und Her geben konnte. Die vordringlichste Aufgabe war, die Wohnungsnot möglichst schnell zu beseitigen. Das Erste Wohnungsbaugesetz kam deshalb so einmütig zustande, weil die Not so brennend war.
Das soll nun durch die Einführung des Begriffs der Auflockerung anders werden. Sie müssen aber dann ganz klar und deutlich von dieser Stelle aus bekunden, daß Sie der Auffassung sind, es geht uns heute bereits wieder so gut, daß wir einen wesentlichen Teil der Vergünstigungen, Vorteile und Bevorzugungen fallenlassen können. Diese Auflockerung wird in elf Paragraphen fixiert, in den §§ 75 bis 81, den §§ 84, 86, 99 und 100. Ich will im einzelnen nicht darstellen, was der Inhalt dieser Paragraphen ist. Es macht uns schon außerordentlich bedenklich, daß es mit der Auflockerung der Wohnraumbewirtschaftung anfängt. Unter dem Buchstaben k des § 3 wird es dann noch schlimmer. Hier wird als Maßnahme zur Wohnungsbauförderung die Auflockerung der Mietpreisbindung angeführt, die in den §§ 73, 85 und 87 näher geregelt wird.
In § 73 geht es um die Miete, die in dieser Vorlage als preisrechtlich zulässig bezeichnet wird, wenn sie die laufenden Aufwendungen deckt. Man war sich darüber klar, diese preisrechtlich zulässige Miete, die die laufenden Aufwendungen deckt, wird zur Folge haben, daß viele Inhaber von Wohnungen nicht mehr in der Lage sind, diese Miete zu zahlen.
Die dadurch auftretenden Schwierigkeiten suchen
Sie durch Miet- und Lastenbeihilfen zu überwinden.
In § 85 ist von der selbstverantwortlich gebildeten Miete die Rede, die im Streitfall die Kostenmiete sein soll, und in § 87 geht es um den frei finanzierten Wohnungsbau, für den die Miete in keiner Weise festgelegt wird. Hier handelt es sich nur noch um die Marktmiete.
Wir sind der Auffassung, daß der Zeitpunkt für die Auflockerung der Mietpreisbindung noch nicht gekommen ist. Eine solche Auflockerung ist insbesondere nicht möglich, wenn nicht gleichzeitig die Obergrenze der Miete im sozialen Wohnungsbau und insbesondere die Miete für leistungsschwache Mieter gemäß unseren Anträgen unter Ziffer 27 und 28 des Umdrucks 577 eindeutig fixiert sind. Wenn diese Obergrenze festgelegt wäre, könnte über die in § 3 Buchstabe k vorgesehene Auflockerung der Mietpreisbindung gesprochen werden. Wenn das aber nicht festliegt—und darüber haben wir noch nicht abgestimmt —, können Sie von uns nicht erwarten, daß wir jetzt zu dem § 3 Buchstabe k ja sagen.
Wir beantragen deswegen in Ziffer 2 des Umdrucks 577, die Bestimmung in § 3 Buchstabe k zu streichen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214216800
Das Wort hat der Herr Bundesminister für den Wohnungsbau.

Dr. Victor-Emanuel Preusker (CDU):
Rede ID: ID0214216900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte versuchen, auch diese Frage zu beantworten, genau wie ich es schon im Ausschuß getan habe. Die Bundesregierung beabsichtigt, unmittelbar, nachdem dieser Gesetzentwurf Gesetzeskraft erlangt hat, entsprechend § 73 Abs. 8 für diejenigen neu gebauten Wohnungen, die den einkommenschwachen Schichten vorbehalten sind, eine entsprechende Verordnung, die die Höchstmietsätze regelt, vorzulegen. Sie geht davon aus, daß der Bundesrat dieser Verordnung seine Zustimmung geben wird. Wie der Rahmen dieser Verordnung zugunsten der Minderbemittelten gezogen sein wird, dürfte schon daraus hervorgehen, daß die vorbehaltenen Wohnungen, die 1,6 Millionen Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus mit bis zu 1,10 DM Richtsatzmiete das Beispiel abgeben müssen. Soweit es uns die anzustrebende Stabilität der gesamten Baupreisentwicklung nur gestattet, werden wir zugunsten dieser Bevölkerungsschichten alles versuchen, um in der Nähe dieser Begrenzung, möglichst sogar genau auf dem gleichen Betrag zu bleiben. Wenn es uns aus Gründen, die wir alle miteinander nicht zu vertreten haben, nicht gelingt, dann müssen wir auf dem Wege über Miet- und Lastenbeihilfen eine Ergänzung vornehmen.
Ich möchte ein Weiteres sagen. Wenn wir den Mut gefunden haben, hier langsam von den starren Grenzen abzugeben, dann nicht zuletzt deswegen, weil das System der starren Grenzen auch seine zwei Seiten hat, wie wir im Laufe der letzten Jahre immer deutlicher spüren mußten. Aus dem, was man zu einem gesetzlich fixierten Richtsatz machte, wurde in der Praxis immer mehr ein Mindestsatz.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Gerade das wollen wir durch die Umstellung des
Systems aus der Welt schaffen. Wenn selbst Preis-


(Bundesminister Dr. Preusker)

prüfungsbehörden großer Länder — ich habe schon einmal Gelegenheit gehabt, das hier vorzutragen und auch in einer „nicht gehaltenen Rede" auszuführen — hinterher Millionenbeträge zurückfordern müssen, weil sie zum Wohnungsbau in wirtschaftlicher Form für die sozial Schwachen nicht notwendig gewesen sind, sondern von den jeweiligen Bauherren eigentlich zur Auffrischung ihres Eigenkapitals oder zu anderen Zwecken „herangezogen" wurden, dann ist es, glaube ich, Verpflichtung des Gesetzgebers, alles zu tun, um solche Mißbräuche auszuschalten.
Noch etwas anderes. Die bisherige starre Richtsatzgrenze hat nicht nur den Wettbewerb um die leistungsfähigste Form des Wohnungsbaus behindert und die Höchstsätze zu Mindestsätzen werden lassen, sondern auch verhindert, daß sich die Eigeninitiative zum Bau von Eigenheimen auswirkte, weil demjenigen, der Interesse an einem Eigenheim hatte und durchaus bereit war, eine größere Last auf sich zunehmen, im Hinblick darauf, daß die Richtsatzmiete überschritten wurde, unter Umständen Schwierigkeiten entstanden, die gar nicht erforderlich waren und uns gerade in diesen Fällen auch in Zukunft nicht erforderlich scheinen. Der jetzt eingeschlagene Weg kommt den Anliegen der Bundesregierung entgegen, die eigene Initiative, die Risikobereitschaft und den Willen zum eigenverantwortlichen Bauen einer Eigentumswohnung, eines Familienheims zu fördern.
Aber ich unterstreiche als Antwort auf die Frage des Herrn Kollegen Stierle noch einmal: Die Bundesregierung ist entschlossen, zugunsten der wirtschaftlich Minderbemittelten eine entsprechende Höchstpreisverordnung gemäß § 73 Abs. 8 zu erlassen und dafür zu sorgen, daß die öffentlichen Darlehen nicht mehr — wie auf Grund der bisherigen Möglichkeiten — unwirtschaftlich, sondern zugunsten der hier zu versorgenden Bevölkerungsschichten im höchstmöglichen Leistungswettbewerb um die wirtschaftlich beste Wohnung benutzt werden.

(Beifall in der Mitte.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214217000
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hesberg.

Dr. Carl Hesberg (CDU):
Rede ID: ID0214217100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unabhängig von der Frage des § 73, die Herr Minister Preusker behandelt hat, möchte ich auf folgendes hinweisen. Wir haben in der Regelung des § 3 praktisch nur eine Neufassung des § 2 des alten Wohnungsbaugesetzes, der alle Förderungsmaßnahmen aufzählt, unter anderem die Förderung des Wohnungsbaues durch den Einsatz öffentlicher Mittel und, wie es im Buchstaben e des § 2 Abs. 1 heißt, durch Auflockerung der Wohnungszwangswirtschaft. Auch hier werden alle die Maßnahmen aufgezählt, die jetzt in unserem Gesetz wiederkehren, nur daß wir hier etwas eingehender als im Ersten Wohnungsbaugesetz geworden sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was hier nun nicht entbehrt werden kann und was in der Aufzählung enthalten sein muß, sind die Maßnahmen, durch die die Privatinitiative angefeuert wird. Gerade durch diese Maßnahmen für den frei finanzierten und steuerbegünstigten Wohnungsbau hat, wie heute dargelegt worden ist, die Quote der auf die Privattätigkeit zurückgehenden Wohnungsbauförderung ganz bedeutend zugenommen. Diesen Weg weiterzugehen ist das Anliegen des Gesetzes. Wir können das um so mehr tun, als den sozialen Belangen durch die Bestimmungen, die nachher noch zu erörtern sein werden, hinreichend Rechnung getragen wird.
Ich bitte daher, den Antrag der SPD abzulehnen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214217200
Das Wort hat Frau Abgeordnete Heise.

Margarete Heise (SPD):
Rede ID: ID0214217300
Meine Herren und Damen! Wir haben den Antrag, den Buchstaben k zu streichen — es geht hier um die Auflockerung der Mietpreisbindung —, aus der Sorge darum gestellt, wie solche Verordnungen nachher aussehen können. Wir haben neulich von einer Verordnung von Ihnen, Herr Minister, Kenntnis bekommen — bisher ist es noch ein Referentenentwurf, aber er ist schon an die Länder gegangen —, in der Ausnahmen von der Wohnraumbewirtschaftung und Mietpreisbindung vorgesehen werden sollen. Dieser Referentenentwurf sagt, daß Wohnungen, die mit Zentralheizung und Bad ausgestattet sind — moderne Wohnungen im sozialen Wohnungsbau, die einen Wohnraum zuzüglich Küche, ein kleineres Zimmer unter 10 qm und Nebenräume haben —, dann aus der Wohnraumbewirtschaftung und aus der Mietpreisbindung herausgenommen werden, wenn ihre monatliche Miete 70 DM und in kleineren Gemeinden 60 DM beträgt. Ich bin der Meinung, es gibt eine ganze Reihe Wohnungen dieser Größe mit der angegebenen Ausstattung, die heute besonders in Großstädten 70 DM kosten. In dieser Rechtsverordnung heißt es dann auch — ein zweites Beispiel —, daß eine Zwei-ZimmerWohnung, die meinetwegen zwei große und kleine Zimmer hat, dann aus der Mietpreisbindung herausgenommen wird, wenn ihre Miete über 100 DM liegt. Wir sind der Meinung, das geht nicht. Solange wir diese Wohnungsnot haben, können wir das nicht tun.
Nun sagen Sie, Herr Minister: das gilt ja nur dann, wenn die Wohnung neu besetzt wird. Wir haben aber schon bei der Beratung des Bundesmietengesetzes gesagt: Wenn der Eigentümer weiß, daß er für die Wohnung jetzt einen höheren Preis nehmen kann, wird er es sich eben angelegen sein lassen, die Wohnung neu zu besetzen. Das ist eine Verordnung, die unserer Meinung nach viel zu früh erlassen werden soll. Wir werden unser Augenmerk darauf richten, Herr Minister. Wir sind der Meinung, daß wir das immer zu spät erfahren, da es ja Rechtsverordnungen sind, denen nur vom Bundesrat zugestimmt zu werden braucht.
Wir haben Bedenken, dieser unter dem Buchstaben k aufgeführten Mietpreislockerung unsere Zustimmung zu geben, weil wir nicht übersehen können, was Sie nachher mit den Rechtsverordnungen anfangen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214217400
Weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Punkt nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen über den Antrag Umdruck 577 Ziffer 2*) ab. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich kann nunmehr das vorläufige Ergebnis**) der namentlichen Abstimmung zu § 1 bekanntge-
*) Siehe Anlage 4.
**) Vgl. das endgültige Ergebnis Seite 7478.


(Vizepräsident Dr. Schmid)

ben. Es wurden abgegeben insgesamt 392 Stimmen stimmberechtigter Abgeordneter, 15 Stimmen Berliner Abgeordneter. Mit Ja haben gestimmt 145 Mitglieder des Hauses, mit Nein 247. Mit Ja haben weiter gestimmt 7 Berliner Abgeordnete, mit Nein 8 Berliner Abgeordnete. Der Antrag Umdruck 577 Ziffer 1 ist damit abgelehnt.
Wir stimmen nunmehr ab über die §§ 1, 2 und 3 in der Ausschußfassung. Wer für diese Paragraphen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe auf § 4. Hier möchte ich Ihnen einen Vorschlag machen, meine Damen und Herren. Von § 4 ab liegen eine Reihe von Anträgen vor, in denen es sich lediglich darum handelt, das Datum
„30. September 1956" zu ändern in „31. Dezember 1956". Dieser Antrag wird für eine ganze Reihe von Paragraphen gestellt: § 4, § 73, § 74, § 75, § 94, § 113, § 115 und § 123. Ich schlage Ihnen vor, wir stimmen darüber en bloc ab.

(Zustimmung in der Mitte.)

Es liegen weiter Anträge der SPD ähnlichen Inhalts vor, nur zu einer Reihe von anderen Paragraphen, über die wir auch en bloc abstimmen werden. Zunächst aber stimmen wir ab über die von Ihnen und der SPD zusammen zu denselben Bestimmungen beantragten Datumsänderungen, wobei ich davon ausgehe, daß man auf seiten der SPD-Fraktion damit einverstanden ist, daß statt „1. Januar 1957" gesetzt wird „31. Dezember 1956", was mir die korrektere Fassung zu sein scheint.

(Abg. Jacobi: Jawohl!)

Wir stimmen also ab über sämtliche Anträge, die dahin gehen, das Datum „30. September 1956" in „31. Dezember 1956" umzuwandeln, und zwar
— ich wiederhole es, damit kein Irrtum entsteht
— zu den §§ 4, 73, 74, 75, 94, 113, 115 und 123. Nachher lasse ich abstimmen über die Anträge der SPD zu einer Reihe weiterer Paragraphen, Anträge desselben Inhalts. Wird das Wort zu diesem meinem Vorschlag gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer für die Annahme dieser Anträge ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Nunmehr stimmen wir ab über die Anträge der SPD, noch in einer Reihe von anderen Bestimmungen das Datum „30. Juni 1956" durch das Datum
„31. Dezember 1956" zu ersetzen. Es handelt sich um § 4 Abs. 1 Buchstabe b, § 82 Abs. 1, § 94 Abs. 5, § 99 Abs. 1, § 113 Abs. 1 Buchstabe b und § 123 Nr. 3. Sie finden diese Anträge auf Umdruck 577 unter Ziffer 3, unter Ziffer 30, unter Ziffer 33, unter Ziffer 34, unter Ziffer 36 und unter Ziffer 39. Ich denke, es besteht jetzt kein Zweifel mehr über den Gegenstand der Abstimmung. Wird das Wort gewünscht? — Wer begründet ? — Das Wort hat der Abgeordnete Putzig.

Paul Putzig (SPD):
Rede ID: ID0214217500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Freund Stierle sprach soeben davon, daß er gezwungen sei, ein Streitgespräch zu führen. Ich bin der Meinung, bei einem solchen sachlichen Gesetz sollte man nicht Streitgespräche führen, sondern sachliche Unterhaltungen pflegen,

(Sehr gut! in der Mitte)

um nach Möglichkeit zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen.

(Abg. Lücke: Ausgezeichnet! — Weiterer Zuruf von der Mitte: Haben wir immer getan!)

Diesen Wunsch habe ich, wie Sie wissen, im Ausschuß des öfteren vertreten,

(Zuruf von der Mitte: Wir auch!)

und wir sind die letzten, die nicht den Wunsch hätten, auch heute hier ein gemeinsames Ziel gemeinsam zu erreichen. Aber es geht schließlich doch nicht so, daß die Opposition als kleinere Fraktion niemals zum Zuge kommt, wogegen die Regierungsparteien mit ihrer absoluten Mehrheit glauben, uns stets ihren Willen aufzwingen zu müssen. Stellen Sie sich vor, im nächsten Jahr sind die Rollen vertauscht; wir sitzen in der Regierungsmehrheit, Sie auf der andern Seite!

(Lachen in der Mitte und rechts. -— Zuruf von der Mitte: Unvorstellbar!)

Verschaffen Sie sich ein günstiges Alibi!

(Heiterkeit.)

Ich glaube, wenn wir es von der Seite sehen, dann kommen wir meinem Wunsche etwas näher.
Ich habe mich zu diesem bescheidenen Paragraphen gemeldet, um Ihnen einige aufklärende Worte zu sagen. So ganz ohne Bedeutung ist diese Änderung nämlich nicht. Da ich aus Erfahrung weiß, daß die weitaus meisten Damen und Herren des Hohen Hauses sich zwar mit den Angelegenheiten ihrer eigenen Ausschüsse nahe befassen, dagegen weniger mit einer Materie, die ihnen weniger vertraut ist, glaube ich, hier einige Worte zu diesem Änderungsantrag sagen zu müssen. Der Herr Präsident hatte soeben schon versucht, die Debatte abzukürzen, indem wir den Abs. 1 a des § 4 als gemeinsames Anliegen mit Ausnahme des Datums 31. Dezember und 1. Januar erledigt haben. Ich darf Ihre Aufmerksamkeit auf den § 4 Abs. 1 lenken, wo es heißt:
Die Förderung des Wohnungsbaues bestimmt sich im Anschluß an den zeitlichen Geltungsbereich des Ersten Wohnungsbaugesetzes nach den Vorschriften des vorliegenden Gesetzes. Die Vorschriften des vorliegenden Gesetzes finden, soweit in dem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, sonach Anwendung
a) ...
— was soeben gemeinsam und einstimmig genehmigt wurde —
b)...
— was Sie in Ihrem Änderungsantrag nicht verzeichnet haben, was ergänzend aber die SPD in Ihrem Umdruck 577 sagen will —
im steuerbegünstigten und frei finanzierten Wohnungsbau auf neugeschaffenen Wohnraum, der nach dem 30. Juni 1956 bezugsfertig geworden ist oder bezugsfertig wird.
Das ist ein Absatz mit einer so großen Bedeutung, daß ich mir erlaube, auf einige Fußangeln dieses Buchstaben b hinzuweisen.
Dieser unser Antrag bezieht sich also — was ich jetzt sage, ist auch im Sinne des Herrn Präsidenten — nicht nur auf § 4 Abs. 1 b, sondern gleichzeitig auf die §§ 82, 94, 99, 113 und 123, und ich


(Putzig)

möchte hierfür eine gemeinsame Begründung geben.
Dieses Gesetz hier wird ein würdiger Bruder sein einer kürzlich hier geborenen Schwester namens „Bundesmietengesetz". Diese beiden Gesetze — Herr Dr. Czaja, Sie blinzeln mir zustimmend zu —

(Abg. Dr. Czaja: Nein, nein!)

sind ein Meisterwerk der Kunst, etwas statt zu vereinfachen noch weiter zu komplizieren. Wenn dieses Gesetz ein klares, für jeden Experten und Sachbearbeiter, ja sogar für den gewöhnlichen Wohnungsbauinteressenten und sonstigen mit Paragraphen unbelasteten Bundesrepublikaner verständliches Gesetz wäre, ließe sich über die vorgesehenen Termine noch verhandeln. Nachdem aber in ungezählten Schlachten in Ausschüssen des Bundestags und des Bundesrats nicht nur die Abgeordneten, sondern auch die Herren Referenten der verschiedensten Regierungen die verschiedensten Meinungen bei der Beratung einzelner Paragraphen vertraten, ist es kein Wunder, daß fast alle Stellen, die sich in Zukunft mit diesem Gesetz zu befassen haben, schon jetzt den Schüttelfrost bekommen. Unser verehrter Ausschußvorsitzender, Herr Kollege Lücke, muß dieses unheilverkündende Frostgeklapper wohl auch schon vernommen haben; prophezeite er doch selber in der Sitzung des Ausschusses vom 23. März 1956 laut Protokoll Nr. 73, Seite 7 — ich zitiere wörtlich —,
daß, wenn dieses Gesetz nicht im Monat April im Bundestag verabschiedet würde, der Termin vom 30. Juni 1956 nicht mehr eingehalten werden könnte.

(Abg. Lücke: Richtig! Für Neubauten!)

An diesem 23. März waren wir der Auffassung, daß die dritte Lesung laut Vorschlag des Ältestenrates am 18. bzw. 20. April stattfinden sollte. Diese Verzögerung läßt sich nach Ihren eigenen Worten, Herr Kollege Lücke, kaum noch aufholen. Wie ich erfahren habe, soll übrigens der Bundesrat die gleichen Bedenken haben.

(Abg. Lücke: Für die steuerbegünstigten sind die Bedenken nicht so groß, Kollege Putzig!)

Geradezu paradox — und jetzt kommt das Wesentliche — erscheint Ihr Verlangen, daß die Erhöhung der Bundesmittel von 500 auf 700 Millionen DM zwar erst am 1. April 1957, also im neuen Etatjahr, erfolgen, die Mehrbelastung aus diesem Gesetz aber noch mit den wesentlich geringeren Mitteln des Jahres 1956 gedeckt werden soll. Abgesehen von den seit 1950 um 40 % erhöhten Baukosten ist nach einer Aufstellung, die uns der Minister für Wohnungsbau freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat, ein Mehrbedarf in Höhe von 270 Millionen DM jährlich zu erwarten, der sich aus den Förderungsvorschriften dieses Gesetzes ergibt. Ein erheblicher Teil dieses Mehrbedarfs würde den Mitteln von 1956 entnommen, wenn Sie nicht den Termin vom 30. Juni unserem Wunsche gemäß ändern.
Wenn Sie noch einen Betrag in Höhe von etwa 100 Millionen DM an Prämien für Wohnungsbausparer von den 500 Millionen DM für 1956 abziehen, dann können Sie sich vorstellen, was für die Behebung der Wohnungsnot für die Zeit 1956/57 noch verbleibt.
Eines verbleibt, und das läßt sich nicht wegdebattieren: es bleibt die stete Belastung unserer Gemeinden und Länder!
Gestatten Sie, daß ich Ihre Zeit noch kurz mit einer Angelegenheit in Anspruch nehme, von der Sie vielleicht sagen würden, sie gehöre nicht zur Beratung des § 4. Da ich aber befürchte, daß, wenn der Termin nicht geändert wird, unser schwindsüchtiger Topf für Wohnungsbau noch weiter angeknabbert wird, muß ich auf eine Gefahr hinweisen, die Sie sich alle sicherlich noch nicht überlegt haben. Sie hängt, Herr Minister, mit dem Bergarbeiterwohnungsbau zusammen. Wir haben 1955 für diesen Zweck 190 Millionen DM, einschließlich Übertrag aus 1954 zur Verfügung gehabt, davon 40 Millionen DM auf 1956 übertragen. Hinzu kommen die Mittel unseres Haushaltsplans mit 50 Millionen DM, darüber hinaus noch 22 Millionen DM vom Lande Nordrhein-Westfalen, so daß hier für diesen Zweck 112 Millionen DM für 1955/1956, insbesondere für 1956, zur Verfügung stehen.
Es ist nun bekannt, daß durch eine Rechtsverordnung vom 1. Juli 1955 eine Änderung des Bergarbeiterwohnungsbaugesetzes vorgenommen worden ist, wonach die Abgabe von 1 DM pro Tonne Steinkohle und 50 Pf pro Tonne Braunkohle seit diesem Zeitpunkt nicht mehr erhoben wird; sie beträgt nur noch 10 Pf pro Tonne. Weitere Vorsorge ist meines Wissens bisher nicht getroffen worden. Es besteht ein ungedeckter Bedarf von 30 000 Bergarbeiterwohnungen, mit anderen Worten ein Bedarf von rund 500 Millionen DM. Wenn der von mir eben genannte Betrag von 112 Millionen DM für diesen Zweck jetzt noch nicht restlos verbraucht worden ist, dann nur deshalb, weil wir einen so strengen Winter hatten und die Maßnahmen im Bergarbeiterwohnungsbau auch erst im April einsetzen konnten. Hätten wir einen normalen Winter gehabt, dann stünden wir schon mit einem leeren Portemonnaie da.
In diesem Zusammenhang, sehr verehrter Herr Minister, habe ich eine Frage. Wird das eine Stagnation des Baues von Bergarbeiterwohnungen bzw. — und jetzt nehme ich auf § 4 Bezug — eine Verlagerung der Interessenten in das Programm des vorliegenden Gesetzes bedeuten? Würde das bedeuten, daß auch die Bergarbeiter Anspruch auf die Mittel des zivilen Sektors haben — wir wissen, wie gering die sind, daß wir nur einen Teil der Wohnungsnot damit beheben können —, oder haben Sie eine Lösung vorgesehen? Wenn ja: wann? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir diese Frage gleich beantworten würden.
Ich darf diese Ausführungen schließen, indem ich Sie, meine Damen und Herren, dringend und herzlich bitte, aus den angeführten Gründen unserem Änderungsantrag Ihre Zustimmung zu geben oder aber die 500 Millionen DM, die für 1956 vorgesehen sind, aufzustocken. Andernfalls machen Sie sich schuldig, sich für die Behebung des immer noch so großen Wohnungselends nicht in verantwortlicher Weise eingesetzt zu haben.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214217600
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wohnungsbau.

Dr. Victor-Emanuel Preusker (CDU):
Rede ID: ID0214217700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte, daß sich hier niemand schuldig macht, und ich möchte mich auch selber nicht schuldig machen,


(Bundesminister Dr. Preusker)

Herr Kollege Putzig. Wir sind in der glücklichen Lage, allerdings auf Grund eines für den Bund nicht ganz glücklichen Geschehnisses, 100 Millionen DM mehr als 500 Millionen DM in diesem Jahr für den allgemeinen sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu haben, dazu noch 25 Millionen für die vom Bund zu gewährenden Mittel für die Wohnungsbauprämien. Das sind immerhin 125 Millionen mehr, also 625 Millionen gegenüber 500 Millionen im vorigen Jahre.
Zum zweiten, glaube ich, sind Ihre Sorgen mindestens hinsichtlich des Antrags zu § 94 ganz unbegründet. Da dreht es sich um den steuerbegünstigten und frei finanzierten Wohnungsbau. Dieser belastet die öffentlichen Mittel überhaupt nicht.
Zum dritten wird die Vorlage zur Weiterführung und Durchführung des Bergarbeiterwohnungsbaues mindestens in dem Umfang, den das Gesetz im Augenblick vorsieht, den Bundestag in Kürze beschäftigen. Es ist die feste Absicht der Bundesregierung, das Programm in diesem Umfange weiterzuführen, und ich habe, obwohl es durch die Lohnentwicklung im Bergbau schwierig geworden ist, Mittel und Wege gefunden, wie man das erreichen kann.
Deswegen, glaube ich, sind diese Anträge nicht von der Bedeutung, die Sie, Herr Kollege Putzig, ihnen beimessen. Sie können also ohne Sorge abgelehnt werden.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214217800
Das Wort hat der Abgeordnete Leukert.

Edmund Leukert (CSU):
Rede ID: ID0214217900
Meine Damen und Herren! Durch die Annahme des Änderungsantrags der CDU/CSU, der FDP, des GB/BHE, der DP und der DA zusammen mit dem Antrag der SPD, den Termin in § 4 usw. vom 30. September 1956 auf den 31. Dezember zu verlegen, ist an und für sich im wesentlichen das Bemühen, im neuen Wirtschaftsjahr die Mittel im Sinne und für Zwecke dieses Gesetzes einzusetzen, erfüllt. Diese Voraussetzungen treffen aber für den steuerbegünstigten und frei finanzierten Wohnungsbau nicht zu. Hier kommt kein Einsatz von öffentlichen Mitteln in Frage. Infolgedessen verstehen wir auch nicht recht, warum die SPD in ihrem Änderungsantrag besonderen Wert darauf legt, daß der steuerbegünstigte und frei finanzierte Wohnungsbau nicht bereits nach dem 30. Juni 1956 in die besonderen Begünstigungen dieses neu zu schaffenden Gesetzes kommen sollte. Wir bitten deshalb, diesen Antrag der SPD abzulehnen, nicht nur in bezug auf § 4, sondern ebenfalls in bezug auf die weiteren Paragraphen, wo der 30. Juni 1956 nach dem Antrag der SPD ersetzt werden soll durch den 1. Januar 1957 bzw., nach der jetzigen Korrektur, durch den 31. Dezember 1956.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214218000
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen wieder en bloc ab über sämtliche Anträge, das Datum vom 30. Juni 1956 durch das Datum „31. Dezember 1956" zu ersetzen. Ich verlese noch einmal die Ziffern: Umdruck 577 Ziffern 3, 30 Lit. a, 33 Lit. c, 34, 36 zweiter Teil und 39 zweiter Teil. Wer für die Annahme dieser Änderungsanträge ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; die Anträge sind abgelehnt.
Wir stimmen nunmehr ab über die §§ 4 und 5 in der Ausschußfassung. Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Zu § 6 liegt ein Änderungsantrag auf Umdruck 577 Ziffer 4*) vor. — Das Wort hat der Abgeordnete Reitz.

Wilhelm Reitz (SPD):
Rede ID: ID0214218100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen meiner politischen Freunde stelle ich den Antrag, in § 6 in der letzten Zeile des Abs. 1 die Worte „und des § 74" zu streichen. Wir sind der Auffassung, daß die in § 74 vorgesehenen Mittel für Miet- und Lastenbeihilfen nicht aus den Mitteln zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus genommen werden sollen, sondern daß diese Mittel gesondert vom Bund zur Verfügung gestellt werden müssen. Im ersten Wohnungsbaugesetz werden die Mieten durch die dort festgesetzte Richtsatzmiete im Rahmen des Tragbaren gehalten, so daß es dem Personenkreis mit geringem Einkommen im sozialen Wohnungsbau möglich ist, dieselben aus eigener Kraft zu leisten. Wenn jetzt durch das Zweite Wohnungsbaugesetz dieser Weg verlassen wird, denn durch den beabsichtigten Wegfall der Richtsatzmiete in diesem Gesetz wird nämlich in der Praxis — und hier kann ich den Optimismus des Herrn Ministers nicht teilen — eine nicht unerhebliche Mietsteigerung eintreten, und ich glaube auch, daß die Mehrheit des Ausschusses dies schon vorausgesehen hat, denn sonst brauchte man ja in diesem Gesetz überhaupt keine Miet- und Lastenbeihilfe, wie in § 74 vorgesehen, einzufügen, — wenn dies der Fall ist, dann muß es aber auch Aufgabe sein, die dazu benötigten Mittel zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Man darf sie nicht aus den Mitteln des Wohnungsbaues als eine zusätzliche Belastung für denselben nehmen,

(Sehr gut! bei der SPD)

zumal durch die entstandene Teuerung auf dem Bausektor und durch die Mehraufbringung an Mitteln auch für die stärkere Förderung des Familienheimbaues die Leistungen aus § 18 für den eigentlichen Bausektor immer geringer werden. In Anbetracht der Notwendigkeit, alle irgendwie zur Verfügung stehenden Mittel unmittelbar für den sozialen Wohnungsbau einzusetzen und jede Kürzung der Etatmittel für diesen Zweck zu vermeiden, bitten wir doch dem von uns gestellten Änderungsantrag zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214218200
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hesberg.

Dr. Carl Hesberg (CDU):
Rede ID: ID0214218300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem Antrag der SPD unter Ziffer 4 darf ich folgendes erklären. § 6 klärt bekanntlich, welche Gelder der Haushalte des Bundes, der Länder und der Gemeinden als öffentliche Mittel anzusehen sind und welche nicht. Auch unter der Voraussetzung, daß der Änderungsantrag der SPD zu § 74 des Entwurfs angenommen und die für die Miet- und Lastenbeihilfen benötigten Mittel in voller Höhe zusätzlich vom Bund zur Verfügung gestellt würden, würden diese Beihilfemittel nicht zwingend den Charakter der öffentlichen Mittel im Sinne des vorliegenden Gesetzes verlieren. Es ist daher kein Grund zu ersehen, weshalb § 74 in § 6 nicht genannt werden sollte.
*) Siehe Anlage 4.


(Dr. Hesberg)

Die SPD geht von der Vorstellung aus, daß Bundes- und Landesmittel ausschließlich der Kapitalsubvention des sozialen Wohnungsbaus dienen sollten. Sie hält damit an der Konzeption des Ersten Wohnungsbaugesetzes fest. Die Ausschußmehrheit ging demgegenüber davon aus, diese Methode nicht mehr ausschließlich anzuwenden. Sie hat sich als zu starr erwiesen. Die öffentlichen Mittel sollen daher nach der der Vorlage zugrunde liegenden Auffassung nicht nur zur Kapitalsubvention, sondern auch für marktkonforme Maßnahmen,

(Abg. Lücke: Richtig!)

zu denen die Mietbeihilfen zu rechnen sind, eingesetzt werden. Damit soll eine elastischere Handhabung der Subventionen gewährleistet und zugleich ein höchstmöglicher Leistungsgrad für die öffentlichen Mittel erreicht werden.
Mit den Methoden, die hier vorgeschlagen werden, sind Ersparnisse verbunden, wenn, wie das gedacht ist, die Mietbeihilfen nur bei vorübergehend geringem Einkommen gewährt werden. Ein sehr beachtlicher Teil derjenigen, die in den Jahren 1950 bis 1955 in den Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus untergebracht sind, hat mit seinem Einkommen heute bei weitem die Grenze überschritten, die im Gesetz für die Benutzer dieses Wohnungsbestandes vorgeschrieben ist. Wir sind der Überzeugung, daß bei der weiteren Entwicklung unserer Wirtschaft sehr bald auch viele von denjenigen, die heute als einkommensschwach anzusehen sind, nicht mehr der Hilfestellung bedürfen, wie wir sie hier geschaffen haben; sie werden keiner weiteren Mietverbilligung bedürfen.
Nehmen wir als Beispiel ein junges Ehepaar mit derzeit 250 DM Monatseinkommen, das 60 DM Miete zahlen müßte. Ihm muten wir eine Belastung von 45 DM zu und sehen eine Beihilfe von 15 DM pro Monat vor. Bei 15 DM Mietbeihilfe im Monat ergibt sich im Jahre ein Betrag von 180 DM. Wenn dieser Mieter nun in drei Jahren 350 DM verdient, so ist er nicht mehr einkommensschwach, und der Aufwand des Staates hätte für ihn insgesamt 540 DM ausgemacht. Die Kapitalsubvention hätte hier zusätzlich etwa 3000 DM ausgemacht.

(Abg. Lücke: Da liegt's!)

Mit dieser Methode werden also im Beispielfall 2460 DM erspart. Das liegt im Interesse der Steuerzahler, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Gerade die Zeitschrift „Die Zeit" hat zu dieser Frage in den letzten Wochen Stellung genommen und auf dieses Petitum besonders hingewiesen. Nicht nur die Wohlhabenden haben nämlich diese Wohnungsbaufinanzierung zu bezahlen, sondern auch die vielen kleinen Einkommenbezieher mit ihren indirekten Steuern und dergleichen mehr.

(Beifall in der Mitte.)

Die in § 6 vorgesehene Regelung liegt aber nicht nur im Interesse der Steuerzahlung, sondern auch im Interesse eines höheren Leistungseffekts der öffentlichen Mittel, mit denen somit eine größere Zahl von Wohnungen gefördert werden kann. Es ist also nicht angebracht, die Ansprüche an den Bundeshaushalt noch zu erhöhen. Ich bitte daher, den Antrag der SPD ablehnen zu wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214218400
Das Wort hat der Abgeordnete Stierle.

Georg Stierle (SPD):
Rede ID: ID0214218500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben mit unserem Antrag beabsichtigt, daß die Mittel, die für den Wohnungsbau zur Verfügung stehen sollen, nicht noch durch andere Maßnahmen geschmälert werden. Diese Mittel sollen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Wir waren keineswegs beglückt, als uns mitgeteilt wurde: jetzt sind es statt 500 Millionen 700 Millionen, weil wir schon wußten: auf diese 200 Millionen mehr wird ja weiß Gott was alles angerechnet, so daß per Saldo für den echten sozialen Wohnungsbau ja doch nicht mehr Geld zur Verfügung steht, wie wir es gewünscht hatten.
Deswegen haben wir auch die Auffassung vertreten, daß die Mittel für die Miet- und Lastenbeihilfen nicht von den 700 Millionen weggenommen werden können. Wir sind also der Auffassung, verehrter Kollege Hesberg: je weniger in diesen Topf von anderer Stelle hineingegriffen wird, um so mehr bleibt von diesen 700 Millionen für den Wohnungsbau übrig.
Sie haben gesagt, die Armen, die jetzt noch hilfsbedürftig sind, bleiben ja nicht hilfsbedürftig, sie entwickeln sich ja und sind in absehbarer Zeit aus dieser Notlage heraus. Damit geben Sie uns ja eigentlich in gewissem Sinne recht. Damit sagen Sie doch, daß die Mittel, die dafür verwandt werden müssen, gar nicht so enorm und so groß sind, so daß wir also auch mit einem gewissen Recht sagen können: sie können aus anderen Töpfen genommen werden und müssen nicht von den 700 Millionen weggenommen werden. Gerade weil der soziale Wohnungsbau eine so brennende Angelegenheit ist, bitten wir Sie dringend, diese 700 Millionen nicht noch von anderer Stelle anzuzapfen und gemäß unserem Antrag festzulegen, daß die Mittel für Miet-
und Lastenbeihilfen aus besonderen Töpfen zu nehmen sind. Wenn Sie das ablehnen, haben Sie gleichzeitig auch schon über die Ziffer 28 unseres Antrags abgestimmt, in deren Schlußabsatz 4 wir ja zu § 74 ausdrücklich festlegen: „Die Mittel, die für Miet-
und Lastenbeihilfen gegeben werden, sind von den Ländern aufzubringen und werden dem Lande vom Bund ersetzt."
Wenn es Ihnen also im echten Sinne um die Förderung und um die Beschleunigung des sozialen Wohnungsbaues geht, dann stimmen Sie unserem Antrag zu.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214218600
Keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrags unter Ziffer 4 des Umdrucks 577*) ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen nunmehr über den § 6 in der Ausschußfassung ab. Wer ihn in dieser Fassung annehmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe § 7 auf. Dazu liegt unter Ziffer 5 des Umdrucks 577 ein Änderungsantrag vor. Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Hauffe.

Herbert Hauffe (SPD):
Rede ID: ID0214218700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um unseren Änderungsantrag verständlich zu machen, werde ich erst einmal kurz erklären müssen, worum es sich handelt. Es handelt sich bei der Begriffsbestimmung der Familienheime darum, von wem die Familienheime benutzt wer-
*) Siehe Anlage 4.


(Hauffe)

den. In der Ausschußfassung steht, daß Familienheime „ganz oder teilweise dazu bestimmt sind, dem Eigentümer und seiner Familie oder einem Angehörigen und dessen Familie als Heim zu dienen".
Erst einmal zu der Frage „bestimmt sind" oder „geeignet sind". Wir sind der Meinung: wenn ein Wohnhaus bestimmt ist, Heim für die Familie zu sein, dann muß es auch dazu geeignet sein. Deswegen finden wir die Formulierung besser, daß dieses Heim — ganz egal ob in der Form des Eigenheims, des Kaufeigenheims oder der Kleinsiedlung — nach Größe und Grundriß geeignet sein muß, der Familie als Heim zu dienen. Denn „bestimmt" wird heute vieles als Heim der Familie, ohne dazu geeignet zu sein. Wenn ich einen boshaften Vergleich machen will, dann kann ich sagen: schließlich werden ja auch Bunker dazu bestimmt, Familien als Heim zu dienen; und ich glaube, es ist niemand in diesem Hause, der sagen möchte, ein Bunker sei dazu geeignet, einer Familie als Heim zu dienen.
Nun die andere Frage, von wem das Heim bewohnt werden soll. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß der Erbauer eines Eigenheims auch selber als Bauherr aufzutreten hat. Es ist einfach unmöglich, daß irgend jemand für irgendwen aus seinem Verwandtenkreis — sei es der Sohn oder sonstwer — ein Familienheim erbaut, weil nämlich dann die Grenzen des sozialen Wohnungsbaus ins Schwimmen geraten. Dann ist nicht mehr klar, wer nun zu dem Kreis des sozialen Wohnungsbaus gehört, der Bauherr oder derjenige, der nachher einzieht. Man soll uns auch nicht damit kommen, daß man uns sagt: Es muß die Möglichkeit geschaffen sein, daß der Vater für seinen Sohn ein Familienheim baut. Wir stehen auf dem Standpunkt: wenn der Vater dem Sohn zu einem Familienheim verhelfen will, dann soll auch der Sohn selber als Bauherr auftreten, und der Vater soll ihm finanzielle Unterstützung geben. Wenn der Vater Bedenken hat, daß der Sohn die Investition seines Kapitals nicht wert ist — weil er ihm nicht traut —, dann ist der Sohn auch nicht berechtigt, Gelder aus der öffentlichen Hand zu nehmen.
Wir sind also der Meinung, man soll die Begriffe klar abgrenzen: man soll einmal darauf bestehen, daß das Heim für die Familie nicht „bestimmt" sein soll — das ist ganz selbstverständlich —, sondern daß es in erster Linie geeignet sein muß. Deshalb haben wir auch darauf bestanden, daß die Ausführungsmerkmale derart scharf umrissen werden, daß minderwertige Wohnungen vermieden werden. Wir wollen ja alle miteinander erreichen, daß die Wohnungen, die in Zukunft mit staatlichen Geldern erbaut werden, auch wirklich menschenwürdig sind. Und zum zweiten wollen wir erreichen, daß derjenige als Bauherr auftritt, der das Familienheim bewohnt; sonst ist nämlich der Begriff Familienheim verwässert.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214218800
Das Wort hat der Abgeordnete Lücke.

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0214218900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu den Änderungsanträgen 5, 7 und 12 — ich glaube, das ist ein Komplex — das Hohe Haus auf Auswirkungen hinweisen, die die Antragsteller sicherlich nicht wollen. Würde die von der Fraktion der SPD beantragte Fassung
Gesetzeskraft erlangen, so würde z. B. jedes mit öffentlichen Mitteln geförderte Familienheim seine Eigenschaft mit allen daraus resultierenden Folgen schon dann verlieren, wenn der Eigentümer gezwungen ist, für kürzere Zeit an einem andern Ort zu wohnen und deshalb sein Haus vorübergehend zu vermieten. Ein Eigenheim würde nach der Fassung des Antrags seine Eigenschaft auch dann verlieren, wenn die Ehefrau des Eigentümers stirbt und der Witwer zunächst allein im Hause verbleibt. Nach dem Antrag würde ein Eigenheim ferner seinen Charakter verlieren, wenn der Eigentümer auszieht und es kostenlos seinen Familienangehörigen, seinen Kindern usw., überläßt. Ich bin überzeugt, daß die Herren Antragsteller dies nicht wollten, und bitte deshalb, in diese Richtung zielende Anträge abzulehnen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214219000
Das Wort hat der Abgeordnete Hauffe.

Herbert Hauffe (SPD):
Rede ID: ID0214219100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muß Herrn Kollegen Lücke widersprechen. Es ist nicht beabsichtigt, vorzusehen, daß das Familienheim seine Eigenschaft als Familienheim verliert, wenn der Eigentümer vorübergehend nicht darin wohnt. Denn in Abs. 2 heißt es ja ganz klar und deutlich:
Das Familienheim verliert seine Eigenschaft, wenn es für die Dauer nicht seiner Bestimmung entsprechend genutzt wird.
Keine Behörde wird auf den Gedanken kommen, daß meinetwegen das Familienheim eines Beamten, der von seiner Behörde versetzt wird und vorübergehend woanders wohnt, seine Eigenschaft und seine Vorzüge verlieren soll. Es kommt doch auch keine Behörde auf den Gedanken, etwa wenn 'n der Familie ein Todesfall eintritt und einer der Leiden Elternteile stirbt, diese Vergünstigungen aufzuheben. Wenn unsere Behörden dermaßen entseelt und entmenschlicht wären, dann müßten wir in jede Durchführung eines Gesetzes Zweifel setzen und Gesetze in einer Form machen, wo auch wirklich das Letzte gesetzlich geregelt ist. Ich glaube, bei unseren Gesetzen besteht die große Gefahr, daß wir langsam dahin kommen, zu glauben, auch noch das letzte I-Tüpfelchen einer Abweichung gesetzlich regeln zu müssen. Deswegen, Herr Kollege Lücke, heißt es wirklich, den Verdacht auf die Spitze treiben, wenn Sie das aussprechen und wenn Sie selbst Ihrer Formulierung in Abs. 2 nicht mehr Glauben schenken.
Was wir mit unserem klaren Änderungsantrag erreichen möchten, ist einmal, daß das Familienheim nicht auf das Niveau der Schlichtwohnungen abrutscht — deswegen muß es geeignet sein — und zum zweiten, daß es echtes Familienheim ist und daß der Bauherr auch gleichzeitig der Bewohner sein muß.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214219200
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Ich wiederhole: es handelt sich um Umdruck 377 Ziffer 5.

(Zurufe: 577!)

— Entschuldigung! Man wird im Laufe einer so langen Beratung gelegentlich ein wenig wirr, wenn es sich um die Arithmetik handelt.
Abg. Kunze [Bethel] : Kommt aber selten
vor!)


(Vizepräsident Dr. Schmid)

Wer für diesen Antrag — Umdruck 577 *) Ziffer 5 — ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.

(Zuruf von der SPD: Herr Kunze, es wäre eine gute Entscheidung für Sie! — Abg. Kunze [Bethel] : „Man wird ein bißchen verwirrt!")

— Herr Kollege Kunze, was Sie eben getan haben, war offenbar tätige Reue.

(Heiterkeit.)

Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen nunmehr ab über die §§ 7 und 8 in der Ausschußfassung. Wer für diese Bestimmungen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe auf § 9.

(Abg. Hauffe: Dieselbe Begründung! — Abg. Lücke: Dieselbe Antwort! — Heiterkeit.)

— Wir führen also eine Art von Gespenstergespräch über diese Bestimmungen. Das vereinfacht natürlich die Beratungen erheblich. Wenn sich die Fraktionen überhaupt auf diese Methode sollten einigen können, werden wir mit diesem Gesetz vielleicht heute noch fertig.

(Heiterkeit.)

Wer für den Änderungsantrag Umdruck 577 Ziffer 6 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Letzteres ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen ab über die §§ 9, 10 und 11 in der Ausschußfassung. Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich um ein Handzeichen.
— Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Zu § 12 liegt der Änderungsantrag Umdruck 577 Ziffer 7 vor. — Auch hier ist die Begründung identisch. — Die Antwort ist identisch. — Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

(Heiterkeit.)

Wir können abstimmen. Wer für die Annahme dieses Änderungsantrages ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen nunmehr ab über die §§ 12, 13, 14, 15, 16, 17 in der Ausschußfassung. Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Ich rufe § 18 auf. Hier sind drei Änderungsanträge angemeldet, und zwar auf Umdruck 577 Ziffer 8, Umdruck 572 Ziffer 2 und Umdruck 591 Ziffer 2 b, wobei der letzte Antrag zu dem Antrag zu § 20 Umdruck 591 Ziffer 2 a in Beziehung steht.
Zunächst der Antrag Umdruck 57.7 Ziffer 8 *) als der weitestgehende Antrag. Das Wort hat der Abgeordnete Jacobi.

Werner Jacobi (SPD):
Rede ID: ID0214219300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich würde uns allen gern die Freude bereiten, mit diesem Punkt so schnell fertig zu werden, wie das bei den drei letzten der Fall war. Aber das geht leider nicht, weil es sich wohl um
*) Siehe Anlage 4. eine der wichtigsten Fragen handelt, die wir hinsichtlich der Fortführung des sozialen Wohnungsbaues und der sich hier ergebenden Notwendigkeiten und Möglichkeiten zu regeln haben.
Es geht um die Höhe der öffentlichen Mittel, und es ist allgemein bekannt, daß hier ein empfindlicher Punkt, ein neuralgischer Punkt, getroffen wird. Denn seit es einen öffentlich geförderten Wohnungsbau gibt, sind die Klagen darüber nie verstummt, daß die staatlichen Förderungsmittel nicht ausreichen, um eine Durchfinanzierung der Wohnungsbauobjekte bei Wahrung des sozialen Charakters der öffentlichen Förderung zu gewährleisten.
Das Erste Wohnungsbaugesetz, auf das heute hier wiederholt Bezug genommen worden ist, sah in seinem § 17 Abs. 3 eine solche Höhe der öffentlichen Darlehensmittel vor, daß eine Durchfinanzierung möglich und die Einführung der Richtsatzmieten ohne weiteres garantiert war. Diese Bestimmung ist — darauf ist heute unter anderem von meiner Kollegin Heise hingewiesen worden — nur von wenigen Ländern konsequent zur Anwendung gebracht worden. Mit der Verabschiedung der Novelle zum Ersten Wohnungsbaugesetz wurde sie endgültig zu Grabe getragen. Statt dessen wurde die Schließung der im Einzelfall immer wieder auftretenden Finanzierungslücken mehr oder weniger dem Zufall überlassen. Baukostenzuschüsse und Mieterdarlehen traten immer mehr an die Stelle des ursprünglichen gesetzlichen Gebotes. In erschrekkender Weise wurde so deutlich, daß Wohnungsnot in erster Linie Kapitalnot ist. Der Kapitalschwache, dem nichts als die Berufung auf sein Elend zur Seite steht, der über keinen gleichwie gearteten finanziellen Beitrag verfügen kann und für den doch eigentlich der soziale Wohnungsbau gedacht ist, geriet von Jahr zu Jahr stärker in den Hintergrund. Er wurde eine neue Spezies des alten Normalverbrauchers und sah sich unter den Wohnungsuchenden immer mehr an das Ende der Schlange abgedrängt. So war es, und so ist es auch heute noch, und, leider, muß man sagen, so bleibt es auch, wenn der hier nur kurz angedeuteten Entwicklung kein Einhalt geboten wird.
Noch einmal: Wohnungsnot ist Kapitalnot. Wenn man ihr begegnen will, so muß man genügend öffentliche Förderungsmittel bereitstellen, die eine ausreichende Berücksichtigung der dringendsten Wohnungsanliegen — und das sind die der wirtschaftlich leistungsschwachen Schichten — garantieren; zugleich genügend öffentliche Förderungsmittel, die einen Rückgang des Wohnungsbauvolumens verhindern.
Unsere Forderung nach einer Erhöhung der allgemeinen Förderungsmittel des Bundes sind nicht neu. Schon in der denkwürdigen Schlußsitzung des 1. Bundestages am 29. Juli 1953 im Kölner Funkhaus, als die Novelle zum Ersten Wohnungsbaugesetz gegen unsere Stimmen verabschiedet wurde, haben wir beantragt, den 500-Millionen-Betrag um 200 Millionen DM zu erhöhen. Wir wollten diese 200 Millionen damals im Jahre 1953 zusätzlich für Eigentumsmaßnahmen haben — das mag der Herr Kollege Dr. Czaja ganz besonders zur Kenntnis nehmen wegen seiner Anzweiflung unseres ehrlichen Willens, Eigentumsmaßnahmen unsere besondere Gunst zu erweisen. Damals, im Jahre 1953, haben wir mehr Mittel als Sie der besonderen Förderung von Eigentumsmaßnahmen zugedacht. Die Mehrheit lehnte unseren Antrag ab.
Seit dieser Zeit sind die Baukosten wesentlich gestiegen. Der Anteil des öffentlich geförderten


(Jacobi)

Wohnungsbaus ist gesunken. Er betrug im Jahre 1954 bekanntlich nur noch 49 % des gesamten Wohnungsbaus in der Bundesrepublik. Wir haben bei den Ausschußberatungen, die diesem Gesetzentwurf galten, wiederholt versucht, unsere Forderungen nach einer den gestiegenen Baukosten entsprechenden Erhöhung der allgemeinen Förderungsmittel des Bundes durchzusetzen. Sie, d. h. die Vertreter der Mehrheit dieses Hauses, haben unsere Anträge abgelehnt. Dies ist sowohl in den federführenden Bauausschüssen als auch im Haushaltsausschuß geschehen. Erst als auf unser Drängen der Herr Bundeswohnungsbauminister zugeben mußte, daß das neue Gesetz erhebliche Mehrbelastungen mit sich bringe — er hat sie, nach unserer Meinung zu niedrig, auf etwa 270 Millionen DM beziffert —, kamen auch Sie mit einem Mehransatz von 200 Millionen DM. Über diesen Betrag und über seine Unzulänglichkeit ist bereits hier während der Debatte gesprochen worden. Aber abgesehen davon, daß dieser Mehrbetrag nicht einmal die seit 1950 um mehr als 40 O/o gestiegenen Baukosten aufzufangen vermag, sollen die 200 Millionen DM, worauf ebenfalls schon heute hingewiesen worden ist, ja erst im Rechnungsjahr 1957 eingesetzt werden.
Hinzu kommt die beabsichtigte Verkürzung der Mittel vom Rechnungsjahr 1958 an um jährlich 70 Millionen DM. Die Auswirkungen, die sich aus der sogenannten Degression ergeben, sind vielleicht dem einen oder anderen noch nicht klar vor Augen getreten. Sie sehen doch so aus, daß, wenn im Jahre 1957 700 Millionen DM zur Verfügung gestellt werden, die Beträge von Jahr zu Jahr absinken auf 630, 560, 490, 420, 350 und im Jahre 1963 auf 280 Millionen DM.

(Abg. Lücke: Und die Rückflüsse steigen!)

— Gewiß, die Rückflüsse steigen, verehrter Herr Kollege Lücke, aber nicht in dem Maße, wie es notwendig wäre, um eine Durchfinanzierung im Sinne unserer Vorstellungen, nämlich eine ausreichende Bereitstellung der öffentlichen Mittel wenigstens für die Projekte zu gewährleisten, die für die wirtschaftlich leistungsschwachen Schichten unabhängig von Wohn- und Rechtsform zu fördern sind. Leider müssen wir auch bei dieser Gelegenheit noch einmal mit allem Nachdruck darauf hinweisen, daß sich dieses Haus sehr wohl Gedanken darüber machen sollte, ob die Zeit schon gekommen ist, so viel Vertrauen auf eine bessere Entwicklung zu haben, so viel Optimismus an den Tag zu legen, wie ihn der Herr Bundeswohnungsbauminister ausstrahlt.
Vielleicht sind nicht einmal gewisse Tatsachen genügend bekannt. Ich muß schon sagen, es hat mich sehr verwundert, daß in einer Zeitschrift, die wir alle, die wir in der Arbeit der Bauausschüsse stehen, kennen, im „Grund- und Hausbesitz", die in Nürnberg erscheint, in der letzten Aprilnummer zu lesen war, „daß nicht daran zu zweifeln ist, daß die Wohnungsbautätigkeit in den nächsten Jahren mindestens denselben Umfang" — und nun kommt der Satz, der mir absolut unerfindlich und sicherlich nicht real und sachlich erscheint — „und für einkommensschwache Kreise dieselben segensreichen Wirkungen haben wird wie die bisherigen Wohnungsbauprogramme". Das ist es ja gerade, was uns am Herzen liegt. Wir sind nicht der Meinung, daß hier segensreiche Wirkungen auf die einkommensschwachen Schichten ausgestrahlt sind. Hier liegt nach wie vor der Engpaß, und hier müssen wir mehr tun, als bisher geschah.
Ich weiß aus Gesprächen auch mit Kolleginnen und Kollegen aus den Reihen der Regierungsparteien, daß die Meinungen in der Frage, ob man nicht doch höhere Bundesmittel für einige Jahre einsetzen sollte, geteilt sind. Ich habe oft genug gehört: Auch wir möchten ja,

(Abg. Lücke: Richtig!) aber der Finanzminister will nicht.


(Abg. Lücke: Hat nicht!)

— Nun, Herr Kollege Lücke, der Herr Finanzminister hat zu wollen, was das Parlament verlangt.

(Abg. Lücke: Aber er kann ja nur geben, was er hat!)

Wir haben lediglich zu beachten, daß wir nicht Forderungen stellen, die sachlich unberechtigt sind. Auf dem Gebiet des sozialen Wohnungsbaues aber ist es doch so, daß in diesem Haus und von den Vertretern der Bundesregierung der Wohnungsbau immer wieder als die Aufgabe Nr. 1 bezeichnet worden ist. Der Wohnungsbau, besonders der soziale Wohnungsbau, ist doch wirklich nicht als eine Benefizveranstaltung des Bundes anzusehen, der man Wohlwollen zuteil werden läßt, sondern als ein wichtiges und sozialpolitisches Anliegen und deshalb entsprechend zu dotieren. Der soziale Wohnungsbau gehört als Kernstück zu den beweiskräftigsten Dokumenten unserer Fähigkeit, eine produktive soziale Aufrüstung zu betreiben.
Die von der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion beantragte Änderung des § 18 will schon im laufenden Rechnungsjahr ein Mehr von 200 Millionen DM und vom Jahre 1957 an ohne eine jährliche Kürzung einen Betrag von 1 Milliarde DM Bundesmitteln als öffentliche Förderungsmittel eingesetzt wissen. Diese Beträge entsprechen sowohl der Leistungsfähigkeit der Bundeskasse als auch den Erfordernissen einer unverminderten Fortführung des öffentlich geförderten Wohnungsbaues. Hier handelt es sich nun einmal um einen Angelpunkt des Gesetzes, und hier muß dieses Haus Farbe bekennen. Die Bevölkerung muß wissen, wer es mit dem sozialen Anliegen, das uns im Wohnungsbau zur Aufgabe gestellt ist, wirklich ernst meint. Schielen Sie bitte nicht zum Finanzminister! Denken Sie an die immer noch bestehende Wohnungsnot breitester Volksschichten! Stimmen Sie demgemäß unserem Antrage zu, und haben Sie den Mut, dies unmißverständlich, also in namentlicher Abstimmung zu tun, die ich hiermit zugleich im Namen meiner Fraktion beantrage!

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214219400
Das Wort hat Minister Dr. Preusker.

Dr. Victor-Emanuel Preusker (CDU):
Rede ID: ID0214219500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß der Wohnungsbauminister bisher gar nicht so schrecklich nach dem Finanzminister geschielt hat, sondern er hat immer gewußt, daß der Finanzminister im letzten sich auch an die Regierungserklärung gebunden fühlt, nach der der Wohnungsbau die Aufgabe Nr. 1 für die Bundesregierung ist und bleibt. Sicher, mit einem Finanzminister ist nicht immer ganz leicht über Mittel zu reden, denn er muß ja für die sparsamste Mittelverwendung Sorge tragen. Aber immerhin, es ist doch das eine festzustellen: auch der Finanzminister hat dem zugestimmt, daß nicht 500, son-


(Bundesminister Dr. Preusker)

dem 700 Millionen DM allgemeine Wohnungsbaumittel ab 1957 zur Verfügung stehen und daß nicht nur 60, sondern sogar 100 Millionen für die Prämien zur Verfügung stehen

(Abg. Jacobi: Das sind doch kleine Fische für ihn!)

und daß es dabei noch nicht einmal irgendeine Degression geben wird.

(Abg. Jacobi: Aber das sind doch ganz kleine Fische!)

Herr Kollege Jacobi, Sie haben eben gesagt: Der Finanzminister hat zu wollen, was das Parlament verlangt! — Sie sind heute morgen mit Zeuge gewesen der gemeinsamen Sitzung des Haushaltsausschusses und des Wohnungsbauausschusses dieses Parlamentes. Dabei hat auch der Haushaltsausschuß von sich aus festgestellt, daß er nicht irgendwelche Mittel mit gutem Gewissen bewilligen kann, wenn nicht gleichzeitig die Deckung ohne Bedenken gesichert werden kann, ohne daß die öffentlichen Haushalte, ohne daß die Sicherheit und Stabilität der Währung gefährdet sind.

(Abg. Jacobi: Das habe ich vorausgesetzt! — Abg. Lücke: Den § 96 der Geschäftsordnung haben Sie mit angenommen, Herr Jacobi!)

Herr Kollege Jacobi, wenn es noch so wäre, daß der Wohnungsbau mit seinem Ergebnis tatsächlich irgendwie gefährdet wäre! Sie haben darauf hingewiesen, daß Sie 1953 in der Kölner Sitzung schon einmal den Antrag gestellt haben, die Mittel von 500 auf 700 Millionen Mark zu erhöhen. Nun, seit dieser Zeit ist doch wirklich der Wohnungsbau der Bundesrepublik in seinen Leistungen nicht zurückgegangen, nicht gefährdet worden, sondern hat sich doch von Jahr zu Jahr auf die immerhin jetzt erreichte imponierende Höhe von 560 000 Wohnungen einschließlich Berlins gesteigert.

(Abg. Jacobi: Aber nicht ausreichend für die wirtschaftlich Schwachen!)

Wenn Sie davon sprechen, daß der Anteil des sozialen Wohnungsbaus bei dieser enormen Steigerung zurückgegangen ist, — ja, wenn sich der Wohnungsbau insgesamt in seinen Leistungen steigert, muß ja der prozentuale Anteil zurückgehen. Daß gegenüber dem Jahr 1953 tatsächlich die Leistung von 360 000 auf rund 300 000 im sozialen Wohnungsbau zurückgegangen ist, ist hier schon ausgeführt worden. Aber bedenken Sie die ganz besondere Situation dieses Jahres 1953, in dem als Ergebnis der Massenaustreibung von Menschen nach dem 17. Juni einfach mit allen nur irgendwie greifbaren Möglichkeiten Unterkünfte, Wohnungen für die über 300 000 Sowjetzonenflüchtlinge, die damals zu uns hereinströmten, geschaffen werden mußten! Eine ganz besondere Notsituation!
Wir sind mit diesen 550 000 Wohnungen jetzt an der Grenze der Leistungsfähigkeit unserer Bauwirtschaft angekommen. Wir können sie nur ausweiten in dem Maße, in dem es uns gelingt, durch Rationalisierung, durch Technisierung, durch Mechanisierung und durch kontinuierliche Beschäftigung über das ganze Jahr hinweg wieder neuen Spielraum zu schaffen. In dem Maße — das verspreche ich Ihnen — wird auch wieder alles getan werden, um den Wohnungsbau auszuweiten. Aber es geht doch darum, daß gleichzeitig die Wohnungsbaukosten stabil gehalten werden können. Im letzten Jahr ist bereits eine von uns allen beklagte Baukostensteigerung um etwa 8 % eingetreten, die nicht der Wohnungsbau zu vertreten hat — darüber besteht unter sämtlichen Beobachtern der Entwicklung Einmütigkeit —, sondern die von der ganz plötzlich aufgetretenen starken industriellen und zum Teil auch gemeindlichen Bautätigkeit ihren Ausgang genommen hat. Trotzdem haben wir es geschafft, seit August vergangenen Jahres mit einer Fülle von Maßnahmen der Koordinierung, der Vorausplanung und der Abstimmung mit Ländern und Gemeinden die Entwicklung wieder stabil zu halten. Wir werden das auch weiterhin tun. Sobald wieder ein Loch sichtbar wird, den Wohnungsbau zu fördern und noch über diese Leistung von 560 000 Wohnungen hinaus zu entwickeln, bin ich der erste, der in dieses Loch sofort hineinbohren und dafür sorgen wird, daß wir diese Entwicklung noch vorantreiben.

(Abg. Jacobi: Wenn sie die Bauwirtschaft an der Leine haben!)

— Ja, die werden wir an die Leine bekommen. Denn das darf doch auch einmal ganz deutlich hier ausgesprochen werden: ich wünschte, es wäre in der gesamten Wirtschaft sowohl bei Arbeitnehmern wie bei Unternehmern die Bereitschaft zur Stabilhaltung aller Preise, zur Beständigkeit aller Werte vorhanden, wie es sowohl bei dem einen wie bei dem anderen Sozialpartner in dem ganzen Sektor des Baues der Fall ist, wo man sich nämlich stets und ständig der Verantwortung gegenüber dem gesamten Volk in einem ungewöhnlichen Maße bewußt ist.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Aber wir wollen nicht den Eindruck erwecken, Herr Kollege Jacobi, als wären es nur 500 oder 700 Millionen DM.

(Abg. Lücke: Richtig! Das muß endlich einmal klargestellt werden!)

Der Bund hat doch allein im Haushalt 1956 — ich darf Ihnen die allgemeinen Wohnungsbauförderungsmittel nur einmal kurz aufzählen — bereits über eine Milliarde DM zur Verfügung gestellt, und zwar 500 Millionen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau nach dem Wohnungsbaugesetz, dazu noch die 100 Millionen, von denen ich vorhin sprach, auf Grund dieses bayerischen Urteils, die 25 Millionen zusätzlich, die für die Prämien aus den Wohnungsbaumitteln weggenommen und speziell auf diese Sondermittel umgelagert sind, also insgesamt 625 Millionen DM. Hinzu kommen 196 Millionen für den Sowjetzonenflüchtlingswohnungsbau und was noch im weiteren Verlauf dieses Jahres zur Erweiterung dieses Postens führt, dazu 100 Millionen für die weitere Durchführung des Umsiedlerwohnungsbaues, dann 55 Millionen für Wohnungsbaumaßnahmen aus den Rückflüssen und mindestens 50 Millionen — in der Tat wesentlich mehr — für den Bergarbeiterwohnungsbau. Die Addition dieser Zahlen für 1956, schon aus dem Bundeshaushaltsplan, ergibt über 1 Milliarde DM.
Im nächsten Jahr gehen wir aus von 700 Millionen plus statt 60 100 Millionen DM an Mitteln für die Prämienbereitstellung. Wir haben die Weiterführung der anderen Maßnahmen, namentlich des Sowjetzonenflüchtlingswohnungsbaues, im Auge. Wir haben weitere Umsiedlungsmaßnahmen, auch für Evakuierte, in der Vorbereitung. Die Bereitstellung der Mittel wird also wieder in derselben Größenordnung bleiben. Dabei habe ich noch nicht einmal das erwähnt, was im Zuge der


(Bundesminister Dr. Preusker)

Wahrung des Vorrangs des Wohnungsbaus auch auf dem Gebiet der Verteidigung geschieht, daß nämlich zunächst einmal Wohnungen gebaut werden, damit Kasernen, die zur Zeit bewohnt werden, für militärische Zwecke freigemacht werden können; auf diese Weise haben die Wohnungen nicht das Nachsehen.
Herr Kollege Jacobi, Sie haben dann gesagt: Ja, aber die Degression! Ich möchte auch dazu etwas sagen. Bis zum Jahre 1961 einschließlich bleibt das, was zur Verfügung steht, immer noch wesentlich mehr als 500 Millionen DM. Wenn weiter jährlich über 550 000 Wohnungen gebaut werden — das ist doch nicht nur mein Ziel, sondern das Ziel aller, die am Wohnungsbau in Deutschland beteiligt sind —, dann muß es wirklich möglich sein, daß wir bis zu diesem Zeitpunkt längst über den Berg der Wohnungsnot hinweg sind. Diesen Optimismus haben Sie mir ja schon unterstellt, und das ist auch das, was ich tatsächlich sage: im großen Schnitt ist dann dieses dringendste soziale und politische Problem nach meiner festen Überzeugung wirklich ausgestanden.
Es kommt noch ein weiteres hinzu. Jetzt wird ein nicht unwesentlicher Teil der allgemeinen Wohnbauförderungsmittel noch durch die Prämienzahlungen für den kleinen Wohnbausparer vorwegbelastet. Das werden in diesem Jahr noch rund 80 Millionen DM sein über die 85 Millionen DM, die wir sowieso zahlen, hinaus. Es werden auch in den nächsten zwei, drei Jahren noch erhebliche Beträge sein, die einfach aus dem Nachholbedarf all der Menschen resultieren, die nun durch ihre eigene Sparleistung zur Überwindung der Wohnungsnot selbst mit anpacken. Aber das wird sich doch mindestens in den Jahren von 1961 ab wieder normalisieren; dann entfällt dieser Vorgriff auf die Wohnungsbaumittel, und die hundert Millionen gesetzlich besonderer Mittel bleiben bestehen.
Herr Kollege Jacobi, denken Sie an eines. Als wir 1950 das Erste Wohnungsbaugesetz machten,

(Abg. Lücke: Richtig! Da wurde auch prophezeit, wir schafften es nicht!)

hat für uns die Frage der nachstelligen Finanzierung des Sozialen Wohnungsbaues als d a s große Problem dagestanden. Wir haben dann mit großer Freude jährlich 500 Millionen DM zinslose oder zinsverbilligte Bundesmittel in das Gesetz hineinschreiben können, die inzwischen, wie ich Ihnen darlegte, mit den anderen Nebentiteln in der Praxis zu über einer Milliarde DM allein aus dem Bundeshaushalt geworden sind und die wir hier praktisch noch einmal auf 740 Millionen aufgestockt haben. Wenn uns damals jemand gesagt hätte, es würde bereits im Jahre 1956/57 aus der privaten Spartätigkeit des kleinen Mannes — denn das Wohnungsbausparprämiengesetz wirkt sich ja doch nur zugunsten des kleinen Mannes aus — eine zusätzliche Milliarde an nachstelligen Finanzierungsmitteln aufgebracht, hätte, glaube ich, keiner von uns gewagt, den Betreffenden noch für normal zu halten. Und doch ist das heute bereits Realität. Diese Mittel, die jetzt da gespart werden, werden sich gerade in den kommenden Jahren zusätzlich in den Wohnungsbau des kleinen Mannes hineinbegeben, den sie im Augenblick etwas vorwegbelastet haben.
Angesichts all dieser Tatsachen können wir es, glaube ich, verantworten, mit dem Betrag, der im vorliegenden Gesetz vorgesehen ist, und den zusätzlich noch bestehenden Maßnahmen zur Förderung der privaten Initiative, zur Ausweitung der Bürgschaftsbeträge von 100 auf 500 Millionen DM — wozu noch zusätzliche 500 Millionen DM an Bürgschaften der Länder treten können —

(Abg. Lücke: Richtig!)

das Wagnis einzugehen, das im § 1 darinsteht: in den nächsten sechs Jahren wiederum möglichst 1,8 Millionen Wohnungen des Sozialen Wohnungsbaues zu errichten. Ich gehe es jedenfalls ein, und ich glaube, wir können es alle miteinander eingehen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214219600
Meine Damen und Herren! Ehe ich das Wort weiter erteile, eine Mitteilung. Die Herren Schriftführer der Fraktionen haben mir mitgeteilt, daß sich die Fraktionen darauf geeinigt hätten, daß nach diesem Gesetz noch das Wehrpflichtgesetz und das Organisationsgesetz beraten werden sollen und daß heute getagt werden soll, bis diese Gesetze durchberaten sind. Ich mache darauf aufmerksam, daß nach § 24 der Geschäftsordnung der Präsident die Sitzungen eröffnet, leitet und schließt. Sollte ich feststellen, daß die Dauer der Sitzung einige unserer Kollegen an der Gesundheit schädigt, werde ich trotz dieser Vereinbarung die Sitzung schließen.

(Beifall.)

Das Wort hat der Abgeordnete Engell.

Hans-Egon Engell (GB/BHE):
Rede ID: ID0214219700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu den Ausführungen des Herrn Ministers Preusker möchte ich doch zunächst einiges sagen. Herr Minister: zugegeben, was geleistet ist; das will ja niemand bestreiten. Aber es steht doch einmal fest, daß bei Vorlage dieses Gesetzentwurfs von 500 Millionen DM ausgegangen wurde und daß inzwischen durch die Bestimmungen dieses Gesetzes mindestens, wie Sie selber angegeben haben, 270 Millionen DM erforderlich sind. 1,n heißt: das Mehr, welches hier in dem Gesetz jetzt enthalten ist, ist doch notwendig geworden, um die Bestimmungen zu bedienen, die hierin enthalten sind.
Jetzt ergibt sich aber noch die Tatsache, daß wir seit 1953, als wir dieses Vorhaben begonnen haben, eine Baukostensteigerung von etwa 25 % zu verzeichnen haben. Diese ist nicht zu bestreiten. Sie kommt also noch dazu und macht uns große Sorgen. Weiter dürfte auch Ihnen bekannt sein, daß die Verhältnisse auf dem Kapitalmarkt sehr erhebliche Unterschiede gegenüber dem Vorjahr aufweisen.

(Abg. Jacobi: Sehr richtig!)

Sie haben im Vorjahr ohne irgendwelche Anstände erste Hypotheken bekommen, und heute bekommen Sie sie nicht. Wenn Sie Wohnungen für einkommenschwache Kreise schaffen wollen, dann wird Ihnen nichts weiter übrigbleiben, als in den Raum hineinzugehen, der bisher mit Kapitalmarktmitteln belegt wurde. — Ja, Sie schütteln den Kopf, aber all das zusammen erfordert doch, daß ein höherer Betrag zur Verfügung gestellt wird.
Ich darf auf Wunsch des Herrn Präsidenten gleich auch unseren Änderungsantrag auf Umdruck 572 *) begründen. Hier haben wir die De-
*) Siehe Anlage 3.


(Engell)

gression genau so, wie es in dem Änderungsantrag Umdruck 577 der sozialdemokratischen Fraktion der Fall ist, gestrichen. Es war uns von vornherein völlig unverständlich, daß man bei dem Vorhaben, von 1957 bis 1962 ein bestimmtes Bauvolumen zu erfüllen, schon 1958 mit einer Degression beginnen sollte oder wollte. Es besteht ja immer noch die Möglichkeit, sie gegebenenfalls einzuführen. Daß man sich aber nach dieser Richtung für den gesamten Zeitraum von 1957 bis 1962 bereits festlegen soll, obwohl die Baukosten ganz allgemein erheblich gestiegen sind, ist mir bisher unerfindlich geblieben.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214219800
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Vogel.

Dr. Rudolf Vogel (CDU):
Rede ID: ID0214219900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf den Herrn Präsidenten um die Erlaubnis bitten, auch ein ganz kurzes Wort zu § 20 im voraus zu sagen; denn die §§ 18 und 20 stehen in einem gewissen Zusammenhang. Ich möchte zu dem Änderungsantrag auf Umdruck 591 Ziffer 2 b sprechen, wonach in § 18 Abs. 2 die Worte „§ 20 und" gestrichen werden sollen. Darin wird der § 20 vorweggenommen, und ich möchte hierzu einige wenige Sätze sagen.

(Die Lautsprecheranlage versagt. — Zurufe.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214220000
Herr Abgeordneter, ich muß zunächst den § 20 aufrufen.

(Erneute Zurufe.)

— Ich möchte nicht noch lauter schreien; es bekäme Ihnen nicht gut!

(Heiterkeit.)

Ich rufe auf § 20, weil der Änderungsantrag Umdruck 591 Ziffer 2 b zu § 18 nur einen Sinn hat, wenn zunächst über den Antrag derselben Antragsteller zu § 20 — den Änderungsantrag Umdruck 591 Ziffer 2 a — abgestimmt ist.

Dr. Rudolf Vogel (CDU):
Rede ID: ID0214220100
In § 20, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden die Rückflüsse an den Bund geregelt. Wir vorn Haushaltsausschuß haben mit dem Antrag, den ich eingebracht habe, ein Prinzip vertreten, das ich Sie doch zu bemerken bitte. Vielleicht wird man von seiten des Wohnungsbauausschusses sagen, es handle sich um keine überwältigend großen Summen und es gehe um ein Anliegen, das in den vergangenen Jahren bereits in dieser Form verwirklicht worden ist. Wir vom Haushaltsausschuß stehen dagegen auf dem Standpunkt, daß wir nach Möglichkeit vermeiden sollten, künftige Haushalte im voraus zu binden. Wenn ich dieses Prinzip auch in einem Punkt zur Anwendung bringe, wo es meinem Freund Lücke und anderen Freunden nicht angenehm sein mag, so bitte ich Sie doch um volles Verständnis dafür, daß wir auch Vorsorge für künftige Haushalte treffen. Wir haben in diesem Hohen Hause dieses an sich, wie ich glaube, von Ihnen allen dann verteidigte Prinzip, wenn es Sie nicht selbst angeht, befolgt, z. B. im Verkehrshaushalt und in einigen anderen Haushalten. Wir haben bisher aber leider eine Reihe von Durchbrechungen dieses Prinzips erlebt, die sich in der Zukunft unangenehm auswirken müssen. Deswegen bitte ich Sie erneut um Verständnis dafür, wenn wir nicht dafür eintreten können, daß die Rückflüsse auf unbegrenzte Jahre hinaus schon zweckgebunden werden. Wir sollten das jedem kommenden Haushaltsgesetz einzeln überlassen. Ich glaube, die Sache selbst wird darunter keinen Schaden leiden, aber Sie sollten Verständnis dafür haben, daß künftige Haushalte frei von neuen Zweckbindungen sind.
Indem ich hier dafür plädiere, daß der § 20 die Fassung erhält, die Sie auf Umdruck 591 vor sich sehen, bitte ich Sie gleichzeitig unter Bezugnahme darauf, in § 18 Abs. 2 die beiden Worte „§ 20 und" zu streichen; denn beides gehört sinngemäß zueinander.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214220200
Das Wort hat Frau Abgeordnete Heise.

Margarete Heise (SPD):
Rede ID: ID0214220300
Meine Herren und Damen! Wir sind jetzt in der Lage, über die Rückflüsse eher zu entscheiden als über die Mittel, die wir ausgeben wollten. Nun, zu § 20 Abs. 1 haben wir einen Änderungsantrag vorgesehen, in der 7. Zeile die Worte „von Maßnahmen zugunsten" zu streichen. Für diesen § 20 liegen uns jetzt also drei Anträge vor. Einmal der Antrag des Ausschusses, den Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 2270 anzunehmen, wo es heißt — ich will es noch einmal wörtlich wiederholen —: „Die Rückflüsse
. . sind laufend zur Förderung von Maßnahmen zugunsten des sozialen Wohnungsbaus zu verwenden". Der Haushaltsausschuß möchte, wie Sie eben gehört haben, die Mittel direkt wieder zurückhaben und dann neu darüber entscheiden. Es handelt sich in diesem Jahr, wenn ich den Ausschußberatungen richtig gefolgt bin, ungefähr um die Summe von 50 Millionen DM. Die Summe ist natürlich ansteigend; denn es kommen ja immer mehr Mittel zurück.
Bis jetzt sind auch, genauso wie es hier im Gesetz vorgesehen ist, die Rückflüsse zur Förderung von Maßnahmen zugunsten des Wohnungsbaus verwandt worden. Wir hatten im Ausschuß die Bitte an das Ministerium gerichtet, uns einmal Unterlagen über die Verwendung dieser Mittel zu geben. Wir wollten einmal sehen, welcher Art nun eigentlich diese Maßnahmen sind. Leider haben wir bis zum Ende der Beratungen diese Unterlagen noch nicht erhalten. Wir glauben, daß es richtig ist, die Rückflüsse so fest an den sozialen Wohnungsbau zu binden wie nur möglich, und wenn wir jetzt aus diesem Gesetzentwurf • die Worte „von Maßnahmen zugunsten" streichen, heißt es eigentlich, daß die Rückflüsse laufend zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus zu verwenden sind.
Ich glaube, Herr Minister, Ihr Optimismus wird nicht von uns allen geteilt. Über dieses Wohnungsbaugesetz haben viele Fachleute geschrieben und geredet, und es ist allgemein die Meinung vertreten worden, daß die Wohnungsnot mindestens noch zehn bis elf Jahre anhält. Wenn sie aber noch so lange anhalten sollte, dann, muß ich sagen, sollten wir jedes Mittel, auch die Rückflüsse, einsetzen, um diese Zeit etwas abzukürzen.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214220400
Das Wort hat der Herr Minister für den Wohnungsbau.

Dr. Victor-Emanuel Preusker (CDU):
Rede ID: ID0214220500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf nur kurz darauf aufmerksam machen, daß die Bindung der Rückflüsse aus den Mitteln des sozialen


(Bundesminister Dr. Preusker)

Wohnungsbaus nicht etwa eine neue Erfindung des Familienheim- und Wohnungsbaugesetzes ist, wie es heute in der zweiten Lesung zur Beratung steht, sondern daß das bereits der geltende Rechtszustand auch nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz gewesen ist und daß dies darüber hinaus gesetzlich sogar schon seit 1931 auch in der Weimarer Republik Gültigkeit hatte.
Ich darf weiter darauf hinweisen, daß selbstverständlich die Frage, ob die Rückflüsse für den sozialen Wohnungsbau gebunden sind oder nicht, in einem untrennbaren Zusammenhang mit der Frage der Degression gesehen werden muß. Denn wenn die Bundesregierung entsprechend ihrer Erklärung den Wohnungsbau als Aufgabe Nr. 1 betrachtet, tut sie das natürlich so, wie sie den Gesetzentwurf auch selbst vorgelegt hat, unter der Voraussetzung, daß dieser untrennbare Zusammenhang weiterhin gewahrt bleibt. Darauf darf ich nur kurz aufmerksam machen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214220600
Das Wort hat der Abgeordnete Leukert.

Edmund Leukert (CSU):
Rede ID: ID0214220700
Meine Damen und Herren! Zu dem Antrag Dr. Vogel, Niederalt und Genossen möchte ich in Ergänzung dessen, was der Herr Bundesminister für Wohnungsbau ausgeführt hat, noch folgendes sagen. Im -alten § 14 a der ersten Novelle zum Bundeswohnungsbaugesetz war die Regelung bereits enthalten. Es handelt sich aber nicht um eine Übung erst seit dem Jahre 1953, sondern die Mittel aus den Rückflüssen sind bereits seit der sogenannten Lex Lipinski, also seit der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen, gebunden.

(Abg. Schröter [Wilmersdorf]: 1924!)

— Ja. Diese Rückflüsse stammen aus den sogenannten Hauszinssteuerhypotheken und sind seit der Zeit laufend für diese Zwecke genommen worden. Ich glaube, wenn der Haushaltsausschuß bisher bei den Beratungen des Etats keine Bedenken erhoben und auch den Zweck, nämlich die Verwendung dieser Rückflüsse, nicht beanstandet hat, dann kann er es heute wohl auch nicht tun. Das kann man wohl dem Hohen Hause verantwortlich sagen.

(Abg. Schröter [Wilmersdorf]: Sehr richtig!)

Der Einschränkung allerdings, die der Antrag der SPD in Ziffer 10 zu § 20 Abs. 1 vorschlägt, möchten wir nicht zustimmen. Nach der jetzigen Fassung müssen die Rückflüsse nicht unbedingt als Darlehen zur Förderung einzelner Vorhaben eingesetzt werden, sondern mit ihnen kann der soziale Wohnungsbau auch in anderer Weise unterstützt werden. Zum Beispiel können die Rückflüsse — wie wir es in diesem Gesetz auch vorsehen — zur Vor- und Zwischenfinanzierung bei Eigentumsmaßnahmen verwandt werden, besonders bei den Personen mit geringem Einkommen, denen der sogenannte Eigenkapitalsanteil fehlt, für Versuchs- und Vergleichsbauten, für Bodenordnungsmaßnahmen, beim Wiederaufbau oder zur kapitalmäßigen Beteiligung des Bundes an Unternehmen, die der Förderung des sozialen Wohnungsbaus dienen. Bemerkenswert ist jedoch, daß der Hauptteil der Rückflüsse nach wie vor unmittelbar in Bauvorhaben des sozialen Wohnungsbaus investiert wird, 'und zwar in erster Linie zur Förderung von Eigentumsmaßnahmen — auch im Wiederaufbau —, daneben aber auch zur Beseitigung von besonders krassen Wohnungselendsfällen, insbesondere zur Räumung und Schließung von Bunkern.
Aus diesen Gründen bitten wir Sie, den Antrag der SPD auf Umdruck 577 Ziffer 10 abzulehnen, ebenso aber den Antrag auf Umdruck 591 Ziffer 2 b.

(Abg. Schoettle: Herr Präsident!)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214220800
Zur Geschäftsordnung?

(Abg. Schoettle: Nein, nein!)

— Dann muß ich zunächst das Wort dem Abgeordneten Hauffe erteilen.

(Abg. Schoettle: Ich habe ja nichts gegen die Rednerliste!)

-- Dann betrachte ich Ihren Zuruf als einen freundlichen Gruß und sonst nichts mehr.

(Heiterkeit.)

Das Wort hat der Abgeordnete Hauffe.

Herbert Hauffe (SPD):
Rede ID: ID0214220900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte bloß ein bißchen Essig in den Optimismus des Herrn Bundeswohnungsbauministers gießen, und zwar möchte ich daran erinnern, daß ich die Ehre hatte, im Ausschuß bei der ersten und zweiten Lesung die Forderung meiner Fraktion zu vertreten, die Wohnungsbaumittel von 500 Millionen auf 700 Millionen DM jährlich zu erhöhen. Diese Forderung wurde allerdings damals von den Koalitionsparteien geschlossen abgelehnt, und der Herr Wohnungsbauminister hat uns ungefähr dieselbe Rede gehalten wie heute, daß mit 500 Millionen genau dasselbe zu erreichen sei, was er heute mit 700 Millionen erreichen will, — wenn auch erst im nächsten Jahre, Herr Minister. Ihr Optimismus geht aber sehr oft ein bißchen daneben. Ich erinnere mich daran, daß der Herr Bundeswohnungsbauminister im Jahre 1953, als er Wohnungsbauminister wurde, so optimistisch war, zu glauben, er sei mit seinem ganzen Ministerium in vier Jahren überflüssig.
Herr Bundeswohnungsbauminister, jetzt wollen Sie — von heute an gerechnet, nehme ich an — diese bewußten vier Jahre Zeit, um mit Ihrer Aufgabe fertig zu werden. Herr Bundeswohnungsbauminister, Sie sollten uns auch als Opposition dankbar sein, wenn wir darum kämpfen, Ihnen zur Erledigung dieser Aufgabe und zur Verwirklichung Ihres Optimismus die Seite stärken, auch gegen den Herrn Bundesfinanzminister, mit dem Sie und Ihre politischen Freunde durch zwei Lesungen im Ausschuß hindurch erst ringen mußten, bis Sie den 700 Millionen in der dritten Lesung zustimmen durften.
Außerdem ist es doch so: Wenn wir den Wohnungsbau nicht auf den Wohnungsbau für die Bessersituierten abdrängen wollen, die die höheren Mieten — früher Kostenmiete, jetzt zulässige Miete genannt — zahlen können, und wenn wir nicht die sozial Schwachen auf die eventuell einmal frei werdenden Altbauwohnungen und bereits fertigen Wohnungen vertrösten wollen, dann brauchen wir mehr Mittel. Es ist schon darauf hingewiesen worden, daß wir in allernächster Zukunft wahrscheinlich auch — wie bereits einmal in vergangenen Jahren -- die ersten Hypotheken aus öffentlichen Mitteln werden vorfinanzieren müssen. Es dürfte auch Ihnen, Herr Wohnungsbau-


(Hauffe)

minister, nicht entgangen sein, daß inzwischen bereits wieder wesentliche Faktoren für die Baupreiserhöhung im kommenden Jahr vorhanden sind und daß deshalb im kommenden Jahr mehr Mittel pro Wohneinheit notwendig sein werden als in der Vergangenheit.
Wenn Sie sagen, das Bauvolumen, die Leistung, die Kapazität der Bauindustrie läßt sich nicht mehr ausdehnen, dann möchte ich Sie sehr inständig darum bitten, im Ministerium zu bremsen, daß hier nicht ein Ministeriumspalast für 55 Millionen für den Herrn Bundesverteidigungsminister gebaut wird. Heute schon erzählen Leute, daß das bloß ein schüchterner Anfang ist, daß der weitere Bedarf des Bundesverteidigungsministers für Bauten in der nächsten Umgebung dann die runde Summe von 300 Millionen erreichen soll. Dann wäre es mir viel lieber, diese 300 Millionen werden mit der Leistungskapazität der Bauindustrie und Bauwirtschaft für den sozialen Wohnungsbau eingesetzt, damit wir mit diesem Problem endlich einmal fertig werden. In jedem Jahr, in dem wir früher fertig werden, werden Mittel frei, die wir für andere Dinge verwenden können.
Wenn der Wohnungsbau Aufgabe Nr. 1 ist und jetzt mit der zweiten Aufgabe Nr. 1 — die wir auch anerkennen — im Wettbewerb liegt — nämlich mit der Sozialreform —, dann möchte ich hier betonen, daß der Kampf um die Zukunft unseres Volkes zuallererst auf dem sozialen Schlachtfeld gewonnen werden muß; und dazu gehört auch der Wohnungsbau.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214221000
Das Wort hat der Abgeordnete Schoettle.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0214221100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte einige Bemerkungen zum Umdruck 591*) — Antrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Niederalt und Genossen — machen, und zwar spreche ich nicht im Namen meiner Fraktion, sondern für mich und vermutlich für einige meiner Freunde aus dem Haushaltsausschuß und aus dem Ausschuß Finanzen und Steuern.
Wir sind der Meinung, daß die Rückflüsse aus Wohnungsbaudarlehen in vollem Umfange dem sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stehen sollen. Aber wir haben grundsätzliche Bedenken dagegen, daß mehr und mehr öffentliche Mittel in Sondervermögen oder in Fonds festgelegt werden, die sich der Haushaltsgesetzgebung weitgehend entziehen. Wir glauben, daß es für die praktische Handhabung durch die Exekutive genügen müßte, wenn dieses Haus seinem Willen Ausdruck gäbe, daß die Rückflüsse aus Wohnungsbaudarlehen in allen künftigen Jahren durch das Haushaltsgesetz für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden und daß dazu nicht eine gesetzliche Fixierung in einem Spezialgesetz notwendig ist. Wir haben so viele Gesetze, in denen Haushaltsmittel gebunden werden, daß wir irgendwann einmal auf diesem Wege umkehren müssen, wenn anders das Haushaltsrecht des Parlaments nicht zu Schaden kommen soll. Wir werden also — ich spreche für mich, ich sage das noch einmal, und einige meiner Freunde — diesem Änderungsantrag zustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der Mitte.)

*) Siehe Anlage 17.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214221200
Das Wort hat der Abgeordnete Lücke.

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0214221300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die haushaltsrechtlichen Bedenken des Haushaltsausschusses teile ich in vollem Umfange, aber, meine Damen und Herren, ob es richtig ist, daß wir nun beim Wohnungsbau mit dieser Aufgabe beginnen, das bezweifle ich. Wir haben deshalb im Wohnungsbauausschuß einstimmig beschlossen, die Rückflüsse wie bisher weiter zugunsten des Wohnungsbaus zu binden. Wir entsprechen damit einer Übung, die seit den zwanziger Jahren befolgt worden ist. Ich bitte deshalb, aus diesen Erwägungen den Antrag der verehrten Kollegen Dr. Vogel, Niederalt und Genossen abzulehnen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214221400
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu § 18 vor; ich sehe wenigstens kein Handzeichen. Dann können wir abstimmen.
Die Abstimmung ist sehr kompliziert; ich will sie zunächst erläutern. Wir stimmen zuerst ab über den Antrag Umdruck 577 Ziffer 8 in namentlicher Abstimmung, dann in normaler Abstimmung über den Antrag Umdruck 572 Ziffer 2, sodann machen wir einen Sprung zu § 20 und stimmen über den Antrag Umdruck 591 Ziffer 2 a ab; dann kehren wir zu § 18 und zum Antrag Umdruck 591 Ziffer 2 b zurück. Bei der Kompliziertheit dieses Prozesses frage ich mich, ob wir es uns leisten können, während der Auszählung in der Beratung der folgenden Paragraphen fortzuschreiten.

(Zurufe: Doch!)

— Wenn das Haus es sich zutraut, dann trotzdem die Belehrungen ganz in sich aufzunehmen, die ihm von dieser Tribüne in Sachen Wohnungsbau zuteil werden, bin ich bereit, so zu verfahren.
Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Umdruck 577 Ziffer 8*) in namentlicher Abstimmung.

(Einsammeln der Abstimmungskarten.)

Meine Damen und Herren, ich bitte, sich bei der Abstimmung zu beeilen. — Wünscht ein Mitglied des Hauses noch seine Abstimmungskarte abzugeben? — Es haben offenbar alle Mitglieder abgestimmt. Dann schließe ich die Abstimmung, auch diesmal mit der Indulgenz, daß Nachzügler ihre Karte am Zähltisch abgeben können.

(Auszählen der Abstimmungskarten.)

Ich schlage Ihnen vor, daß wir nunmehr fortfahren mit § 19. Wir können die übrigen Abstimmungen zu § 18 nicht vornehmen, ehe wir nicht das Ergebnis der namentlichen Abstimmung haben.
Ich rufe nunmehr auf § 19, dazu den Änderungsantrag Umdruck 577 Ziffer 9*). Wer begründet ? — Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Jacobi.

Werner Jacobi (SPD):
Rede ID: ID0214221500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Änderungsantrag unter Ziffer 9 des Umdrucks 577 begehrt die Streichung des Satzes in § 19 Abs. 1:
Dem in den Ländern auf Grund der Ergebnisse der Berichte nach § 33 zur Durchführung der §§ 30 und 46 voraussichtlich entstehenden Bedarf an öffentlichen Mitteln ist dabei angemessen Rechnung zu tragen.
*) Siehe Anlage 4.


(Jacobi)

Die sprachlich unschöne Formulierung des Satzes allein wäre Grund genug, ihm den Garaus zu machen. Doch was bliebe unter einem solchen Aspekt von diesem ganzen Gesetz überhaupt noch übrig? Es ist unschön formuliert; es ist mindestens in dieser Richtung keine Meisterleistung.
Der entscheidende Gesichtspunkt unseres Streichungsantrags hängt mit der Ziffer 13 des Antrags Umdruck 577 zusammen, die auf die Streichung der §§ 31, 32 und 33 abzielt, also der Bestimmungen über die Berichterstattung. Wir halten das umständliche Verfahren, das einen neuen erheblichen Behördenaufwand auslöst, ja zu einer Verwaltungsaufblähung zu führen droht, nicht nur nicht für glücklich, sondern für eine der am wenigsten vertretbaren Lösungen des Gesetzes. Wir wissen, daß der Herr Bundeswohnungsbauminister anderer Meinung ist, und es sind ja schon zarte Andeutungen über den wirklichen Hintergrund dieser Berichterstattung gefallen. Wir sind der Meinung, daß hier ein Aufbau in Papier stattfindet, der um so weniger gerechtfertigt ist, als wir in einer der letzten Sitzungen das Gesetz über die Wohnungsstatistik verabschiedet haben und die Ergebnisse der auf Grund dieses Gesetzes anzustellenden umfangreichen Erhebungen abwarten sollten und abwarten können.
Welche Groteske ist es im übrigen, in diesem Hause einen besonderen Ausschuß für die Verwaltungsvereinfachung einzusetzen, was kürzlich geschehen ist, und nun mit einem Gesetz aufzuwarten, das allein mit seinen Bestimmungen über die Berichterstattung ganzen Völkerstämmen von Verwaltungsbeamten und -angestellten neue und, wie wir meinen, völlig unproduktive Arbeit zuweist! Wir finden das nicht sehr logisch.

(Abg. Lücke: Das ist eine Übertreibung!)

— Das mag eine Übertreibung sein; aber das ganze Gesetz ist in vielen Punkten eine Übertreibung. Warum sollen wir nicht auch einmal mit einer Übertreibung reagieren, Herr Kollege? In den Ländern, denen bekanntlich die Durchführung dieses Gesetzes obliegt, gibt es nur ein Kopfschütteln über diese Hypertrophie; das ist keine Übertreibung!

(Abg. Lücke: Das steht auf Ihrem Sprechzettel! Deshalb ist es trotzdem eine Übertreibung!)

Sie ist überhaupt nur zu begreifen, wenn man die Absicht der Erfinder kennt. Die aufwendige Berichterstattung soll - das ist heute schon angedeutet worden — nicht nur der Kontrolle durch den Bundeswohnungsbauminister dienen. Mit ihr wird nicht nur eine Restantenliste, also eine Übersicht über zur Bewilligung von öffentlichen Mitteln angemeldete, jedoch noch nicht zur Ausführung gelangte Bauten angestrebt, sondern zugleich ein Lenkungsinstrument, eine Zuchtrute des Herrn Bundesministers, mit der er die nach seiner Ansicht bösen Buben unter den Ländern von Jahr zu Jahr zur Ordnung ruft.

(Abg. Schröter [Wilmersdorf] : Und ein Blitzableiter!)

— Jawohl! In der einen Hand hält er den Prügel und in der anderen Hand die Gelder, und von der hohen Bundeshöhe her wägt er die Gerechten und Ungerechten und behandelt sie nach seinem Gusto. Das ist die Konsequenz. Wir halten dieses System einer von tiefem Mißtrauen gegen die Loyalität der Länder bei der Anwendung eines Bundesgesetzes ;etragenen Berichterstattungspflicht für absolut
falsch. Diese Berichterstattung führt, wie ich eingangs bemerkte, zu einem sachlich nicht vertretbaren und kostspieligen Verwaltungsaufwand.
Wir bitten Sie daher, unserem Streichungsantrag ihre ernste Beachtung zu schenken und ihm zuzustimmen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214221600
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Brönner.

Dr. Josef Brönner (CDU):
Rede ID: ID0214221700
Es geht um die Frage der Verteilung der öffentlichen Mittel. Die Verteilung wollen wir auf Grund der Berichterstattung vornehmen. Sie soll uns zeigen, wo es vor allem fehlt, gerade soweit es die Bezieher kleiner Einkommen betrifft. Wenn wir diese Unterlage nicht haben, dann bauen wir an dem Willen der Bevölkerung vorbei. Das können wir uns nicht gestatten. Wir brauchen die Unterlage, um die Mittel dorthin zu bringen, wo sie am notwendigsten gebraucht werden, gerade für die Bezieher kleiner Einkommen und für diejenigen, die ein Familienheim erstellen wollen.
Ich bitte daher im Namen meiner Freunde, diesen Antrag unter Ziffer 9 abzulehnen.

(Beifall in der Mitte.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214221800
Meine Damen und Herren, in der Zwischenzeit liegt das vorläufige Ergebnis der namentlichen Abstimmung *) vor. Wir können also zum § 18 zurückkehren. Es wurden insgesamt 398 Stimmen stimmberechtigter Abgeordneter abgegeben — schon einige weniger als bei der letzten Abstimmung.

(Zurufe: Nein, 6 mehr!)

— Merkwürdig! Die Entschuldigungen häufen sich auf meinem Tisch, und trotzdem sind mehr Abgeordnete im Saal. Von den Berliner Abgeordneten haben 16 abgestimmt. Mit Ja haben 148 stimmberechtigte und 8 Berliner Abgeordnete, mit Nein 250 stimmberechtigte und 8 Berliner Abgeordnete gestimmt. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag Umdruck 572 Ziffer 2 **). Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Letzteres ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Nunmehr stimmen wir über den Antrag Umdruck 591 Ziffer 2 a ***) ab, der § 20 betrifft. Es ist der Antrag, den der Kollege Dr. Vogel begründet hat,

(Zuruf: Unterstützt von Herrn Schoettle!)

also praktisch der Antrag des Haushaltsausschusses. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das geht quer durch alle Fraktionen hindurch. Man merkt doch, daß überall Hüter des Staatsschatzes sitzen. Gegenprobe! — Es ist unmöglich, festzustellen, wo die Mehrheit liegt. Meine Damen und Herren, wir werden zum Hammelsprung schreiten müssen.

(Abg. Kunze [Bethel] : Nein, abstimmen durch Erheben von den Sitzen!)

— Nein, es ist schlechthin nicht festzustellen. Es liegt bei Ihnen, wie lange es dauern wird.
*) Vgl. das endgültige Ergebnis Seite 7478. **) Siehe Anlage 3.
***) Siehe Anlage 17.


(Vizepräsident Dr. Schmid)


(Die Abgeordneten verlassen den Saal.)

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, sich zu beeilen. — Ich bitte, die Türen zu schließen. — Die Türen sind geschlossen. Ich bitte, mit der Auszählung zu beginnen.

(Wiedereintritt und Zählung.)

Meine Damen und Herren, ich bitte, sich zu beeilen; es sind nur noch sieben Stunden bis Mitternacht.

(Heiterkeit.)

Ich bitte, die Türen zu schließen.
Meine Damen und Herren, das Ergebnis der Abstimmung ist: Es haben sich an der Abstimmung beteiligt 335 Mitglieder des Hauses.

(Abg. Kunze [Bethel]: Die sind in Sitzungen!)

— Die sind in Sitzungen? Natürlich sind sie in Sitzungen. —

(Heiterkeit.)

Ich wollte nur sagen, daß das abendliche Decrescendo sich deutlich fühlbar macht.
Mit Ja haben gestimmt 67 Mitglieder des Hauses, mit Nein 267; 1 Mitglied hat sich enthalten. Damit ist der Antrag abgelehnt. Offensichtlich hat sich eine Anzahl von Mitgliedern des Hauses erst draußen zu seiner Stellungnahme zu entscheiden vermocht.
Damit kommen wir noch zur Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 591 Nr. 2 b *). Das Ergebnis wird die logische Folge der vorhergehenden Abstimmung sein. Wer für diese Änderung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ein Tapferer meldet sich noch. Zwei, drei sogar! Die Horatier oder die Curiatier! Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit. Wir müssen die Stimmen zählen; wir können sie nicht wägen. Damit sind sämtliche Änderungsanträge abgelehnt.
Wir stimmen nunmehr ab über § 18 in der Fassung des Ausschusses. Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe!
— Enthaltungen? — Mit zahlreichen Enthaltungen angenommen. Damit ist § 18 erledigt.
Wir kehren zurück zu § 19. Der Änderungsantrag Umdruck 577 Ziffer 9 ist begründet. Wird der Änderungsantrag Umdruck 591 Ziffer 1 begründet?

(Zurufe: Nein!)

— Dann kommen wir zur Abstimmung, zunächst über den Änderungsantrag Umdruck 577 Ziffer 9 **). Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Letzteres war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Änderungsantrag Umdruck 591 Ziffer 1 *)! Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; abgelehnt.
Nunmehr stimmen wir ab über § 19 in der Ausschußfassung. Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe § 20 auf. Der Änderungsantrag Umdruck 591 Ziffer 2 a ist erledigt. Wir haben nur noch den
*) Siehe Anlage 17. **) Siehe Anlage 4.
Änderungsantrag Umdruck 5'77 Ziffer 10. Wird er begründet?

(Zurufe: Ist schon geschehen!)

— Dann stimmen wir ab. Wer für den Änderungsantrag ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Letzteres war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen ab über § 20 in der Ausschußfassung. Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Ich rufe § 21 auf. Hier liegt ein Änderungsantrag auf Umdruck 572 Ziffer 3 *) vor. Er betrifft den Abs. 1 des § 21.
Das Wort hat der Abgeordnete Kunz.

Lothar Kunz (GB/BHE):
Rede ID: ID0214221900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hoffe, daß mir die Mitglieder dieses Hauses nicht böse sind, wenn ich den Herrn Präsidenten bitte, gleich drei Anträge meiner Fraktion zusammen begründen zu dürfen. Da wir noch ein sehr großes Programm vor uns haben, nehme ich an, daß mir dies gestattet wird.
Der erste Antrag — Sie finden ihn unter Ziffer 3 des Umdrucks 572 — bezieht sich auf § 21.

(Vizepräsident D r. Schneider übernimmt den Vorsitz.)

Gemäß § 21 Abs. 1 hat der Herr Bundesminister für Wohnungsbau 50 Millionen zur Verfügung, die er der Deutschen Bau- und Bodenbank darlehensweise für Zwecke der Vor- und Zwischenfinanzierung des Baus von Familienheimen dem sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellt. Nun beantragen wir, dem Abs. 1 einen Satz anzufügen, der lauten soll:
Hierbei sind die Bauherren aus dem Personenkreis der Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlinge und Kriegssachgeschädigten entsprechend zu berücksichtigen.
Ähnliches beantragen wir zu § 27, der die Wohnraumversorgung der Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen behandelt. Hier soll in Abs. 1 nach Satz 2 folgender Satz eingefügt werden:
Die in Satz 2 genannten Beträge erhöhen sich bei Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlingen und Kriegssachgeschädigten um ein Drittel.
Wir wollen damit zum Ausdruck bringen, daß gerade dieser Kreis der durch den Krieg Geschädigten zu einem großen Teil erst sehr spät zu einer neuen Existenz gekommen ist und daß diese Menschen deshalb nicht in der Lage waren, sich bis heute schon größere Sparrücklagen zu machen und dadurch auch die Möglichkeit zu bekommen, sich ein Eigenheim zu schaffen.
In § 34 — Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bauherren — soll dem Abs. 1 folgender Satz angefügt werden:
Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit ist den besonderen Verhältnissen der Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlinge und Kriegssachgeschädigten Rechnung zu tragen.
*) Siehe Anlage 3.


(Kunz [Schwalbach])

Unsere Anträge sollen nicht irgendeinen besonderen Vorrang gegenüber anderen schaffen, aber es soll berücksichtigt werden, daß eben dieser Teil unserer Mitbürger heute finanziell noch nicht so gestellt ist, daß sie aus eigenen Kräften ein Eigenheim schaffen können. Insbesondere in den Landgebieten und in den Zonenrandgebieten haben sehr viele dieser unserer Mitbürger erst sehr spät einen Arbeitsplatz gefunden, und deshalb müssen sie in einem besonderen Maße berücksichtigt werden. Außerdem wollen wir damit erreichen, daß auch bei den Bewilligungsstellen die Anträge dieser drei von mir genannten Gruppen unserer Mitbürger eine bestimmte Berücksichtigung finden. Leider Gottes ist dies bisher nicht der Fall gewesen.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diesen Anträgen zustimmten.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214222000
Ich eröffne die Beratung. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort hat die Frau Abgeordnete Brökelschen.

Dr. Else Brökelschen (CDU):
Rede ID: ID0214222100
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Meine Fraktion versteht durchaus die Sorge, die der BHE hat, daß eventuell gerade die von ihm angesprochenen Kreise bei der Ausführung des Gesetzes zu kurz kommen. Aber vielleicht ist übersehen worden, daß die Befürchtungen dadurch ausgeräumt werden, daß bei der Verteilung der Mittel nach § 21 Abs. 4 ein Ausschuß bei der Bau- und Bodenbank entscheidet, in der das Bundesvertriebenenministerium vertreten sein wird. Hier wäre dann die Gelegenheit gegeben, daß das Bundesvertriebenenministerium die Interessen vertritt, die durch den Antrag des BHE angesprochen worden sind.
Meine Fraktion hat gewisse Bedenken, den Kreis der Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen aufzuspalten. Wenn wir das einmal tun und in diesem Gesamtkomplex irgendwelche Gruppen aufzählen, die wir besonders beachten oder besonders berücksichtigen wollen, dann führt das zu Weiterungen. Ich kann persönlich nicht einsehen, daß es nicht außer diesen drei von Ihnen angesprochenen Gruppen solche gibt, die an sich ebenso der besonderen Berücksichtigung bedürfen; ich darf nur einmal die Kriegsbeschädigten und die Kriegerwitwen nennen. So lassen sich noch andere finden. Jede Aufzählung hat ihre Lücken und hinterläßt ihre Bitterkeiten. Deswegen möchten wir bitten, von dieser Aufspaltung abzusehen. Wir sind nicht in der Lage, dem Antrag zu § 21 zuzustimmen.
Sie haben insbesondere die Situation in den Zonenrandgebieten angesprochen. Ich habe bestimmte Veranlassung, in allem Ernst darauf hinzuweisen, daß gerade in diesen Gebieten mit sehr komplizierter wirtschaftlicher Situation unter Umständen die von Ihnen angesprochenen Kreise dadurch, daß ihnen Lastenausgleichsmittel der verschiedensten Art zur Verfügung stehen, bei dem Bau eines Eigenheims eher zum Zuge kommen als andere, die sich in sehr schlechter arbeitsmäßiger Lage befinden und denen diese Mittel leider nicht zur Verfügung stehen.

(Abg. Kunz [Schwalbach] : Das ist bei den Zuweisungen leider nicht möglich!)

— Was ist nicht möglich?
In § 27 sieht Ihr Antrag die Erhöhung der Mittel für diese Gruppen um ein Drittel vor. Wir haben hier dieselben Bedenken, die ich auch beim § 21 äußerte, nämlich diesen Personenkreis mit minderem Einkommen aufzuspalten. Aber ich bitte doch auch folgendes zu berücksichtigen. Wenn wir die Aufstockung nicht vornehmen, sondern bei der Regelung bleiben, wie sie jetzt im Gesetz vorgesehen ist, zählt eine Familie von fünf Personen mit einem Einkommen von 600 DM immer noch zu den Minderbemittelten. Das ist etwas, das wir, glaube ich, noch vertreten können. Wenn wir aber um ein Drittel ausweiten, kommen wir bei einer fünfköpfigen Familie auf eine Einkommensgrenze von 800 DM. Dieser Ausweitung des Personenkreises können wir, glaube ich, nicht unsere Zustimmung geben; wir sehen auch die sachliche Notwendigkeit hier nicht mehr als gegeben an. Ich bitte deshalb, den Antrag abzulehnen.
Was den Antrag zu § 34 angeht, so ist meine Fraktion der Meinung, daß es hier nicht um sehr wesentliche Angelegenheiten geht. Sie ist bereit, diesem Antrag des BHE ihre Zustimmung zu geben.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214222200
Wird das Wort weiter gewünscht? — Bitte, Herr Abgeordneter Körner.

Georg Körner (GB/BHE):
Rede ID: ID0214222300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe volles Verständnis für den Antrag des GB/BHE, muß jedoch das unterstreichen, was Frau Kollegin Brökelschen im Prinzipiellen gesagt hat. Aber ich glaube, uns würde die Abstimmung leichter fallen, wenn der Wohnungsbauminister uns sagen könnte, ob in dem von Frau Kollegin Brökelschen erwähnten Ausschuß bei der Bau- und Bodenbank der Bundesvertriebenenminister unter allen Umständen vertreten ist. Denn darüber ist kein Wort im Gesetzestext enthalten. Eine Klärung würde vielleicht die Bedenken, die der BHE hat, ausräumen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214222400
Wird das Wort weiter gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Beratung zu § 21 und komme zur Abstimmung.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag Umdruck 572 Ziffer 3 *) abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Das letztere war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich komme dann zur Abstimmung über den § 21 in der Ausschußfassung. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe auf § 22, — § 23, — § 24. — Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache. Wer den aufgerufenen Paragraphen zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Paragraphen sind einstimmig angenommen.
Ich gehe über zu Teil III des Gesetzes und rufe auf § 25. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Umdruck 579 unter Ziffer 1 **) vor. Wer begründet ihn? — Bitte, Frau Abgeordnete Brauksiepe.

Aenne Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID0214222500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein ganz kurzer Hin-
*) Siehe Anlage 3. **) Siehe Anlage 6.


(Frau Brauksiepe)

weis und eine ebenso kurze Begründung für den Antrag der Freunde von der CDU/CSU. Es handelt sich in § 25 um den begünstigten Personenkreis. Es kam uns darauf an, hier noch etwas — hart von der Praxis Diktiertes — hinzuzufügen. Uns liegt daran, zum Ausdruck zu bringen, daß endlich der Familienstand hiermit noch einmal eine gerechte Bewertung erfährt. Schon im September vorigen Jahres, wenn ich nicht irre, hatte sich der Ausschuß darüber geäußert und die Anregung gegeben, hier doch noch zu Erhöhungen für Kinderreiche zu kommen. Inzwischen sind bei der Bestimmung des Kreises der Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen die Zuschläge ebenfalls mit 1200 DM festgesetzt. Die hier vorgeschlagene Erhöhung von 840 DM um 360 DM bedeutet grundsätzlich — und das erscheint mir doch sehr wichtig — keine Ausdehnung des Personenkreises. Die Erhöhung der Jahreseinkünfte um einige hundert Mark hat — auch das herauszustellen ist wichtig — keine statistisch nachweisbare, irgendwie ins Gewicht fallende Ausweitung zur Folge. Lediglich bei Familien mit drei und mehr Kindern tritt eine spürbare Erhöhung der Einkommensgrenze ein. Insgesamt fällt jedoch — und das ist der Punkt, der uns hier bereitwillig zu einem „Ja" bringt - diese Ausweitung nur noch bei 8 % unserer Haushaltungen ins Gewicht; denn nur noch 8 % unserer Haushaltungen sind kinderreiche Familien!
Es ist also nach unserer Überzeugung nicht mehr als ein Akt der Gerechtigkeit, die Härten, die heute bei der Grenzziehung entstehen, auf diese Weise aufzufangen. Es ist ja längst nachgewiesen — das weiß jeder, der in der Praxis steht —, daß der finanziellen Belastung, die ein Kind bedeutet, heute mit 840 DM keineswegs Rechnung getragen ist. Es ist unwiderleglich nachgewiesen, daß ein Familienzuschlag heute schon längst bei rund 1200 DM jährlich liegen muß.
So bitte ich also das ganze Haus und alle Parteien, dem betroffenen Personenkreis die — in unserem Antrag gewünschte — Vergünstigung zuteil werden zu lassen, die in der Öffentlichkeit meines Erachtens weithin bejaht wird. Ich bin der Auffassung, daß es sich hier wirklich um einen Antrag handelt, der aus der Praxis kommt, von der harten Wirklichkeit der Praxis diktiert ist und nicht mehr als ein Akt der Gerechtigkeit für die ist, die es heute besonders schwer haben: die Kinderreichen. Darum bitte ich um einstimmige Annahme dieses Antrags.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214222600
Wird das Wort weiter gewünscht? — Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Will.

Dr. Rudolf Will (FDP):
Rede ID: ID0214222700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich müßten die Ausführungen meiner Vorrednerin jedermann zu Herzen gehen, und man könnte annehmen, daß es keine Opposition gegen einen solchen Vorschlag gäbe. Ich möchte dagegen auch nichts vorbringen; aber ich möchte die Dinge einmal zurechtrücken. Es ist doch nicht so, daß hier eine ausgesprochene Notlage vorhanden wäre. Wir lesen in § 25, daß die besagte Kriegerwitwe immerhin ein Jahreseinkommen von 9000 DM haben muß, und wenn sie zwei Kinder hat, dann kommen 840 DM pro Kind hinzu, zusammen also 1680 DM. So ergibt sich schon ein Betrag von 10 680 DM. Ich sehe nicht, wieso die Kriegerwitwe über die sonst allgemein geltende Regelung hinaus noch einen besonderen Anspruch haben soll, wenn sie schon ein Jahreseinkommen von 10 680 DM hat. Infolgedessen würde der Betrag, um den es jetzt geht, nicht sehr stark zu Buch schlagen.
Ich habe von mir aus kein Bedenken, die 350 DM auch noch hinzuzufügen. Aber ich möchte im Hause nicht den Eindruck entstehen lassen, daß es hier darum gehe, eine ausgesprochene Notlage zu beseitigen, wenn die Kriegerwitwe schon ein Einkommen von 10 680 DM hat, was meist nicht der Fall ist.

(Abg. Leukert: Aber bei Kriegerwitwen mit 2400 DM!)

— Hier geht es darum, daß für die, die ohnehin berücksichtigt sind, die Grenze über 9000 DM hinaus erhöht werden soll. So verstehe ich jedenfalls den Antrag.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214222800
Das Wort hat der Abgeordnete Körner.

Georg Körner (GB/BHE):
Rede ID: ID0214222900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus der Debatte kann ich mich entsinnen, daß vorhin das Anliegen der SPD darauf hinausging, die Förderung des Wohnungsbaus weitgehend auf den Kreis der kinderreichen Familie zu konzentrieren. Es war dann eine Aussprache darüber, daß man es nicht so fassen könnte und daß man einen größeren Kreis, Alleinstehende und ältere Ehepaare usw., mit einbeziehen müßte und Kontingentierungen nicht ganz am Platze seien. Aber hier muß ich sagen, daß unsere Fraktion eine Erweiterung 'der Grenze um 360 DM für kinderreiche Familien vom dritten Kind an und bei Schwerkriegsbeschädigten und Kriegerwitwen vom zweiten Kind an wärmstens unterstützen möchte. Ich halte es auch für einen Akt der politischen Klugheit — und wir gehen damit auf die Dinge ein, wie sie draußen die Praxis bisher gestaltet hat —, wenn wir diesem Antrag zustimmen. Das ganze Haus sollte es geschlossen tun.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214223000
Wird weiter das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall; dann schließe ich die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung über Umdruck 579 Ziffer 1.*) Wer diesem Änderungsantrag der CDU/ CSU zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei Enthaltungen angenommen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über
§ 25 in der Fassung, die er soeben durch die Annahme des Änderungsantrages erhalten hat, und im übrigen nach der Ausschußfassung. Wer ihm zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen.
Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei mehreren Enthaltungen angenommen.
Ich rufe auf § 26. Hier liegt ein Änderungsantrag der SPD, Umdruck 577 Ziffer 11 **) vor. Wer begründet? — Bitte, Herr Abgeordneter Stierle!

Georg Stierle (SPD):
Rede ID: ID0214223100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Reihenfolge der Förderung, wie sie in
§ 26 festgelegt ist, ist für uns nicht annehmbar. Wir haben schon bei der Erörterung des § 1 festgestellt, daß der Teil, den wir als wesentlich betrachten, in diesen § 1 nicht hineingekommen ist. Sie entsinnen sich der Abstimmung über Ziffer 1 unseres Umdrucks 577. Auch hier in § 26 kann es
*) Siehe Anlage 6. **) Siehe Anlage 4.


(Stierle)

nicht so bleiben, wie es jetzt gedruckt vorliegt. Wir haben nach diesem Gesetz drei Gruppen im sozialen Wohnungsbau: erstens den öffentlich geförderten Wohnungsbau gemäß den §§ 6, 25 bis 69 und 74, wir haben dann den steuerbegünstigten Wohnungsbau gemäß den §§ 82 und 83 und den frei finanzierten Wohnungsbau nach den §§ 86 und 87. Wir sind der Auffassung, daß bereits beim öffentlich geförderten Wohnungsbau wiederum der Versuch gemacht werden sollte, eindeutig festzulegen, daß der Wohnungsbau für die Leistungsschwachen, ganz einerlei in welcher Wohnungsform, ob in der Form des Einfamilienhauses oder der Mietwohnung, im Vordergrund stehen muß.
Wir beantragen deswegen gemäß der Ziffer 11 unseres Antrags, den § 26 Abs. 1 wie folgt zu fassen:
Zur Verwirklichung der in § 1 bestimmten Ziele sind die öffentlichen Mittel nach folgenden Grundsätzen einzusetzen:
a) Der Bau von Wohnungen für Bevölkerungskreise mit geringem Einkommen in Form von Familienheimen und Mietwohnungen hat vorrangig vor dem Bau von Wohnungen für andere Bevölkerungskreise zu erfolgen.
Dann kommt:
b) Im Wohnungsbau für andere Bevölkerungskreise gelten folgende Grundsätze: ...
Und nun sollen die bisherigen Buchstaben b, c und d zu den Doppelbuchstaben aa, bb und cc werden. Wir sind der Auffassung, daß hier von uns ein weiterer Versuch gemacht werden sollte, den Wohnungsbau für Leistungsschwache vorrangig zu behandeln, wobei die Wohnungs- oder Rechtsform gar keine Rolle spielt. Wir bitten Sie deshalb, unserem Antrag zuzustimmen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214223200
Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort hat Herr Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0214223300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Anliegen, das der Herr Kollege Stierle vorgetragen hat, ist in § 27 und in § 47 voll erfüllt, so gut erfüllt, daß sogar die verehrliche Opposition, die doch sicher die Dinge kritisch betrachtet, zu § 27 keinen Änderungsantrag und zu § 47 nur einen ganz geringfügigen eingebracht hat. In § 26 geht es nicht um die Wohnraumversorgung, sondern um Grundsätze der Förderung für Neubauten. Wir haben bereits bei § 1 ausgeführt, daß die Wohnraumversorgung der Einkommensschwachen nicht nur durch Neubauten — wohl auch durch diese —, sondern auch durch Unterbringung in dem bestehenden Neubauwohnungsraum erfolgen soll, der seit 1949 erstellt worden ist. Dieser Punkt: Vorrang des Familienheims beim Neubau, ist eines der Grundziele der Koalition. Wir haben dieses Ziel lange vertreten. Wir halten daran fest. Daß dies in der Einzelausführung nicht zur Benachteiligung der Einkommensschwachen führen darf, zeigt der § 30 nochmals eindeutig. Hier geht es um die Grundsätze der Förderung, nicht um die Vergabe der Wohnungen. Wir bitten um Ablehnung des Antrags der Opposition.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214223400
Das Wort hat der Herr Wohnungsbauminister Dr. Preusker.

Dr. Victor-Emanuel Preusker (CDU):
Rede ID: ID0214223500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe den Worten meines Vorredners, des Herrn Kollegen Czaja, in der Sache an sich nichts hinzuzufügen. Er hat mit Recht darauf hingewiesen, daß die Förderungsgrundsätze in § 30 niedergelegt sind und daß die Prinzipien der Wohnraumversorgung für die Wohnungssuchenden mit geringem Einkommen dem Rahmen nach speziell noch in § 27 des Entwurfs festgehalten sind. Allerdings ist — wenn man die Dinge genau betrachtet — vielleicht eines nicht unzweckmäßig. Um irgendwelche Irrtümer auszuschalten, könnte man — das wäre zu überlegen — in dem Buchstaben a des § 26 ausdrücklich sagen:
Der Neubau von Familienheimen hat den Vorrang vor dem Neubau anderer Wohnungen nach Maßgabe der Vorschriften des § 30.
Das entspricht genau dem, was Sie, Herr Kollege Czaja, soeben ausgeführt haben. Diese Hinzufügung würde aber, glaube ich, eine Klarstellung bedeuten. Ich darf das anheimgeben mit der Frage, ob jemand im Hohen Hause diese Anregung eventuell zu einem Antrag verdichtet. Ich glaube jedenfalls, es wäre in der Sache eine wertvolle Klarstellung, die im übrigen auch dem entspricht, was wir in dem Gesetz gemeinsam beschlossen haben.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214223600
Das Wort hat der Abgeordnete Lücke.

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0214223700
Ich erhebe das zum Antrag!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214223800
Darf ich noch einmal um den Wortlaut bitten?

(Bundesminister Dr. Preusker: Es werden nur im Buchstaben a die Worte „nach Maßgabe der Vorschriften des § 30" hinzugefügt!)

— Das Wort hat der Abgeordnete Jacobi.

Werner Jacobi (SPD):
Rede ID: ID0214223900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Immer wenn der Kollege Czaja von der „verehrlichen Opposition" spricht, kommt er mit einem Backenstreich.

(Heiterkeit.)

Die Freundlichkeit hält nicht lange an, da er meist glaubt, irgendeinen Grund zu haben, um sich an uns reiben zu können. Er unterstellt auch gerne Dinge, die einer Nachprüfung nicht standhalten.

(Abg. Arnholz: Hört! Hört! — Abg. Lücke: Das beruht so ein bißchen auf Gegenseitigkeit!)

— Herr Kollege Lücke, warum sollen Sie allein mit diesem oder jenem gelegentlich Streit haben? Ich brauche nicht deutlicher zu werden, wir verstehen uns.
Ich möchte hier nur folgendes hervorheben. Herr Kollege Dr. Czaja, bitte unterstellen Sie nicht, daß, wenn die „verehrliche Opposition", wie Sie sich auszudrücken belieben, zu einem Paragraphen dieses Gesetzes keinen Anderungsantrag stellt, der Paragraph von ihr in vollem Umfang gebilligt wird.
Wenn ich mir die §§ 26 und 30 in ihrem Zusammenhang ansehe — und ich bin dem Herrn Bundeswohnungsbauminister heute ausnahmsweise einmal dankbar für diesen Hinweis —, dann zeigt sich die ganze Unklarheit dieses Gesetzes. Ich verrate ein offenes Geheimnis, wenn ich zum Aus-


(Jacobi)

druck bringe, daß sich eine Reihe von Experten auch im Wohnungsbauministerium tagelang vergeblich bemüht haben, einen klaren Katalog der Vorränge dieses Gesetzes aufzustellen.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Hier handelt es sich eben um den Beweis dafür, daß man mit dem Versuch, immer wieder zu Kompromissen zu kommen und Überschneidungen zu vermeiden, schließlich doch zu Formulierungen gelangt, die in der Praxis außerordentliche Beschwerden auslösen werden.
Wir werden das Bemühen, die §§ 26 und 30 miteinander in einen gewissen Akkord zu bringen, unterstützen. Wir möchten aber die Gelegenheit wahrnehmen, darauf hinzuweisen, daß wir über den Katalog des § 26 sehr betrübt sind und es bedauern, wenn Sie auch in diesem Punkte wiederum unseren ernsten Mahnungen kein Gehör schenken. Wir wollen Sie jetzt nicht lange mit detaillierten Darlegungen über diesen Punkt aufhalten; aber hier handelt es sich um absolut verunglückte Regelungen, die wahrscheinlich auch im Bundesrat noch einige Bedenken auslösen werden. Das sind Bestimmungen, die in der Praxis einfach nicht praktizierbar sind.

(Beifall bei der SPD.)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214224000
Das Wort hat der Abgeordnete Stierle.

Georg Stierle (SPD):
Rede ID: ID0214224100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Czaja meinte, ich sei mit meinen Einwendungen beim § 26 so gewissermaßen fehl am Platze gewesen, das sei alles in § 27 usw. geregelt. Ich habe in gewisser Beziehung die Mahnungen des vorhin amtierenden Präsidenten berücksichtigt, der gesagt hat: Wir wollen heute noch viel tun; faßt euch also kurz! Dahinten in meiner Fraktion hat man mir schon Prügel angeboten,

(Zuruf von der Mitte: Sehr vernünftig! — Heiterkeit)

indem man gesagt hat: Warum dauert das bloß so endlos lange? Ich habe mich also nur deswegen kurz gefaßt.
Auf meinem Konzeptzettel steht auch der § 27, und da heißt es: „Befriedigt in keiner Weise; taugt nichts."

(Abg. Lücke: Das ist doch jetzt gelöst!)

Ich könnte Ihnen also das noch lang und breit vorlesen. Ich habe es nicht getan, um Zeit zu sparen. Aber nun frage ich Sie, meine Damen und Herren: Was verlangen wir denn eigentlich mit unserem Antrag? Ich weiß sehr wohl, es geht hierbei um die Grundsätze der öffentlichen Förderung. Wir wollen aber gerade wissen, was bei der Förderung im Vordergrund stehen, was vorrangig behandelt werden soll.

(Abg. Lücke: Das ist doch gelöst!)

Und dazu gehört nicht nur der Bau von Familienheimen, sondern auch der Bau von Mietwohnungen. Darum heißt es in unserem Änderungsantrag:
Der Bau von Wohnungen für Bevölkerungskreise mit geringem Einkommen in Form von Familienheimen und Mietwohnungen hat vorrangig vor dem Bau von Wohnungen für andere Bevölkerungskreise zu erfolgen.
Dann heißt es doch in diesem Paragraphen, wie er uns gedruckt vorliegt, unter dem Buchstaben b, der nach unserer Formulierung also Buchstabe aa werden soll:
Der Neubau von Eigentumswohnungen hat den Vorrang vor dem Neubau anderer Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.
Das akzeptieren wir also auch. Sie können uns doch in keiner Weise vorwerfen, daß wir voreingenommen wären, wenn es sich in rechtem Maße um die Schaffung von Eigentum handelt. Wir wollen dabei aber auch in gleichem Maße gewährleistet sehen, daß endlich einmal der Wohnungsbedarf derjenigen befriedigt wird, die nach unser aller Meinung bisher zu kurz gekommen sind.
Wir bitten Sie deshalb noch einmal, unserem Änderungsantrag zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD.)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214224200
Wird das Wort weiter gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Beratung zu § 26.
Es liegen zwei Änderungsanträge vor: einmal der Änderungsantrag der Fraktion der SPD unter Ziffer 11 des Umdrucks 577*) und ein weiterer Änderungsantrag des Abgeordneten Lücke, den ich der Klarheit halber noch einmal vorlesen möchte. Er begehrt, daß dem Text des Buchstaben a in § 26 hinzugefügt wird „nach Maßgabe der Vorschriften des § 30". Es ist kein Zweifel, daß der Änderungsantrag der SPD der viel umfassendere und weitergehende ist. Ich lasse deshalb zuerst über ihn abstimmen. Wer dem Änderungsantrag unter Ziffer 11 des Umdrucks 577 zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich komme dann zur Abstimmung über den soeben vorgelesenen Antrag des Abgeordneten Lücke, den Buchstaben a in § 26 entsprechend zu ergänzen**). Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Wer nun dem § 26 in dieser Fassung zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe § 27 auf. Hierzu liegt ein Änderungsantrag auf Umdruck 572 Ziffer 4***) vor, der vorhin schon begründet wurde, wenn ich es richtig verstanden habe.

(Zuruf: Ja, es ist auch schon entgegnet worden!)

— Auch schon entgegnet! Wird weiter das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Beratung und komme zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag Umdruck 572 Ziffer 4 zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen einige Stimmen bei zahlreichen Enthaltungen abgelehnt.
Ich komme damit zur Abstimmung über § 27 in der Ausschußfassung. Wer zuzustimmen wünscht, möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Gegenstimmen und zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe die §§ 28 und 29 auf. Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache. Wer den aufgerufenen Paragraphen zuzustimmen
*) Siehe Anlage 4. **) Umdruck 594. ***) Siehe Anlage 3.


(Vizepräsident Dr. Schneider)

wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe § 30 auf. Hierzu liegt ein Änderungsantrag auf Umdruck 577 Ziffer 12 und ein weiterer auf Umdruck 579 Ziffer 2 vor. Wer begründet? — Herr Abgeordneter Hauffe zu Umdruck 577 Ziffer 12*).

Herbert Hauffe (SPD):
Rede ID: ID0214224300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zuerst möchte ich bitten, etwas richtigzustellen. In dem Umdruck ist eine kleine Panne passiert, und zwar ist der erste Teil des Buchstaben a bis „kann, 'die . . ." ein Eventualantrag, der für den Fall vorgesehen war, daß unser übriger Antrag wider Erwarten abgelehnt werden sollte.
Ich möchte also zunächst den Antrag begründen, die Doppelbuchstaben aa und bb miteinander auszutauschen. In § 30 geht es, wie so oft angekündigt, um die Sicherstellung des Vorranges des Baues von Familienheimen und um die ausreichende Wohnraumversorgung für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen. Wenn Sie sich die Formulierung ansehen, dann ist es doch klar, daß bei einer Aufzählung derjenige den Vorrang hat, der zuerst genannt wird. Das ist wenigstens bisher immer so gewesen. Man hat uns im Ausschuß erklärt: Nein, das ist hier nicht der Fall, sondern hier ist beides gleichrangig. Nun, wir sind auch mit der Gleichrangigkeit nicht ganz einverstanden, sondern wir möchten den Vorrang der Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen. Deswegen möchten wir bitten, in Buchstabe b das, was unter dem Doppel-b steht, zum Doppel-a zu machen, und das, was unter Doppel-a steht, zum Doppel-b zu machen. Dann ist klar, daß die Wohnraumversorgung des Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen zuerst kommt und dann erst die Wohnraumversorgung, d. h. auch der Bau von Familienheimen für diejenigen, die ein höheres Einkommen haben, die an der oberen Grenze liegen. Wenn dieses Anliegen ernst gemeint ist, was bisher betont wurde, dann ist klar, daß dies auch zuerst kommen muß.
Gestatten Sie, Herr Präsident, daß ich zugleich den Eventualantrag mit begründe.
Wenn das abgelehnt wird, was ich nicht hoffe, dann ist aber notwendig, in b zu betonen, daß diese beiden Buchstaben gleichrangig sind. Dann müßte es heißen: „alsdann mit gleichwertigem Rang nach Maßgabe des örtlich festgestellten tatsächlichen Bedarfs" usw. Denn sonst ist das nicht der Fall, was uns erzählt wurde, nämlich daß hier eine Gleichrangigkeit vorhanden sein soll.
Den Abs. 2 können wir uns schenken, er ist überflüssig, und deswegen bitten wir um Streichung.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214224400
Ich eröffne die Aussprache zunächst über diesen Änderungsantrag. Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Dr. Hesberg.

Dr. Carl Hesberg (CDU):
Rede ID: ID0214224500
Herr Kollege Hauffe hat der Meinung Ausdruck gegeben, daß die Aufzählung die Gleichrangigkeit nicht gewährleiste. Ich bin aber der Meinung, daß gerade das Wörtchen „oder", das diese beiden Absätze miteinander verbindet, klar zum Ausdruck bringt, was hier gemeint ist. Gleichwohl, wenn wir auch dem Antrag in der Form, wie er von der SPD gestellt ist, nicht
s) Siehe Anlage 4. zuzustimmen vermögen, möchten wir anheimgeben, in § 30 Abs. 1 Buchstabe b nach dem Wort „alsdann" die Worte einzufügen „mit gleichwertigem Rang". Das würde eine klarere Formulierung sein, als sie in dem Wörtchen „oder" liegt.
Im übrigen bitte ich, die Anträge der SPD abzulehnen, vor allen Dingen die Streichung des Abs. 2.
Ich darf dem Herrn Präsidenten einen entsprechenden Änderungsantrag zu § 30 Abs. 1 Buchstabe b überreichen. Zu Abs. 2 wird die Kollegin Brauksiepe unseren Antrag begründen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214224600
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Brauksiepe zur Begründung des Änderungsantrags Umdruck 579 Ziffer 2.

Aenne Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID0214224700
In unserem Änderungsantrag Umdruck 579 Ziffer 2*) kommen zwei ganz neue Momente hinzu, die wir für sehr wichtig halten. Wir verweisen darauf — der Antrag liegt Ihnen vor —, daß in unserer Fassung einmal das Wörtchen „haben" statt „sollen" steht und zum zweiten die Worte „entsprechend der Weisung" enthalten sind.
Der eindeutige Gesetzesbefehl an die obersten Landesbehörden muß unseres Erachtens auch für die Bewilligungsstellen gelten. Ein abgeschwächtes „sollen" könnte zu der Auffassung führen, daß die Bewilligungsstellen nicht grundsätzlich gehalten seien, die öffentlichen Baudarlehen in der Rangfolge des Abs. 1 den Eigenheimwilligen bzw. den Wohnungsuchenden zur Verfügung zu stellen. Ich möchte, von der Praxis beauftragt, ebenfalls noch einmal darauf hinweisen, daß unsere Eigenheimwilligen und Wohnungsuchenden lange genug unter der „Schalterbürokratie" gelitten haben. Durch unseren Änderungsantrag soll zum Ausdruck kommen, daß in der nahen Zukunft kein Zweifel darüber herrscht, wie das Familienheim vorrangig gefördert wird. Durch diese Änderung wird kein Rechtsanspruch geschaffen. Das geht aus § 34 Abs. 3 eindeutig hervor. Es liegt uns daran, durch diese Änderung eine innere Verbindung, eine Brücke zwischen Abs. 1 und Abs. 2 zu schaffen. Was ich ausführen durfte, gilt ebenso für die Einfügung der Worte „,entsprechend der Weisung' der obersten Landesbehörde". Damit nicht in Zukunft eine juristische Komplikation entsteht, lag uns daran, durch diese Änderung die innere Verbindung beider Absätze herzustellen und die vorgesehene Verteilung der Mittel dahingehend zu gewährleisten, daß auch für die Bewilligungsstellen die vorgesehene Rangordnung verbindlich ist. Ich bitte um Annahme dieses Änderungsantrages.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214224800
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Will.

Dr. Rudolf Will (FDP):
Rede ID: ID0214224900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dieser Frage sind nun doch einige grundsätzliche Bemerkungen zu machen. Ich mache sie nicht sehr gern, aber man kann an ihnen wohl nicht vorübergehen. Es ist nämlich vorgeschlagen, daß an die Stelle des Wortes „sollen" treten soll: „Die von der obersten Landesbehörde bestimmten Stellen ,haben` die ihnen neu zugeteilten öffentlichen Mittel . . . einzusetzen." Hier-
') Siehe Anlage 6.


(Dr. Will)

durch entsteht zwar materiell kein allzugroßer Unterschied, weil im Verwaltungsverfahren ohnehin eine Bestimmung mit dem Wort „sollen" gewöhnlich als Muß-Vorschrift ausgelegt wird. Aber es besteht doch eine Möglichkeit für die obersten Landesbehörden, in gewissen Fällen abzuweichen und gewissen Notwendigkeiten Rechnung zu tragen, die nun einmal gegeben sind.

(Abg. Lücke: Das kann ja in Weisungen geschehen!)

— Herr Kollege Lücke, Sie wissen, daß ich die Dinge etwas anders ansehe, nämlich vom Standpunkt der Großstadt aus, in der Hunderttausende von Wohnungsuchenden vorhanden sind, und zwar nicht nur Minderbemittelte, sondern auch andere, deren Einkommen über diese geringe Grenze hinausgeht und die an einem Eigenheim in der Tat nicht so interessiert sind und auch gar nicht sein können, weil ein Eigenheim doch auch gewisse Nachteile hat. Diese liegen schon in dem Umstand, daß die Eigenheime gewöhnlich an der Peripherie der Großstädte liegen und daß man damit einen Anfahrtsweg zur Arbeitsstätte — in Berlin etwa von mehr als einer Stunde — in Kauf nehmen muß, gar nicht zu reden von der geminderten Freizügigkeit, die ein Haus- und Grundbesitz nun einmal mit sich bringt. Diese Dinge haben wir im Ausschuß wiederholt besprochen; ich möchte sie hier gar nicht verbreitern. Die Idee des Eigenheims wird selbstverständlich auch von meiner Fraktion — wie allgemein bekannt — bejaht.
Bei der großstädtischen Wohnraumversorgung liegen nun aber doch gesonderte Verhältnisse vor. I) Man sollte deshalb die Vorschriften nicht so eng fassen, daß nicht mehr die Möglichkeit gegeben ist, auf die Wohnraumversorgung der Großstadtbevölkerung Rücksicht zu nehmen, die an Eigenheimen nicht in gleichem Maße interessiert ist. Wir sind in der Bevorzugung des Familienheimes außerordentlich weit gegangen, wahrscheinlich sehr viel weiter, als es der Bevölkerung bisher bewußt geworden ist. Die absolut vorrangige Einsetzung der öffentlichen Mittel zum Neubau von Familienheimen geht doch auch weit über das hinaus, was ursprünglich in dem Antrag der CDU vorgesehen war. Es ist heute so, daß überhaupt keine Mittel, soweit es sich nicht um den Wiederaufbau in Gemeinden mit Kriegszerstörungen handelt, für irgendwelche andere Zwecke des Wohnungsbaues eingesetzt werden dürfen, solange noch irgend jemand vorhanden ist, der ein Eigenheim bauen will. Das bedeutet, daß man schneller zu einem Eigenheim kommt als zu einer Wohnung.

(Abg. Lücke: Das gilt nur für Einkommenschwache!)

— Gut! Diese Tendenz ist hier in dem Gesetz verankert. Das ist zweifellos erfreulich.
Ich möchte aber immerhin feststellen, daß die Verhältnisse sehr unterschiedlich sind. Man darf die Dinge nicht nur vom Standpunkt des Landes oder auch der Kleinstadt ansehen; man muß sie auch unter Berücksichtigung des großstädtischen Wohnraumbedarfes regeln. Ich habe Bedenken, eine so enge Vorschrift, wie sie in dem Änderungsantrag der CDU enthalten ist, zu billigen, und möchte daher vorschlagen, daß das Haus dem Änderungsantrag auf Umdruck 579 nicht zustimmt.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214225000
Das Wort hat der Abgeordnete Lücke.

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0214225100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Will, ich glaube, Sie unterliegen einem Irrtum. Wir haben im Ausschuß lange darüber diskutiert, ob wir vom Bund aus Bewilligungsstellen einen Befehl geben können. Alle Bedenken, die Sie vorgebracht haben, teilen wir. Niemand denkt daran — das steht nicht im Gesetz —, etwa in Berlin am Zoo Kleinsiedlungen zu bauen.
Was besagt der Antrag? Er besagt, daß die Bewilligungsstellen im Rahmen der Weisungen der obersten Landesbehörden zu verfahren haben. Das heißt also, wenn die Landesregierung Berlin eine Weisung erläßt, daß das und das zu geschehen hat, muß die Bewilligungsstelle — an sich sollte das selbstverständlich sein — diese Weisung erfüllen. Weil wir durch das Meldesystem gezwungen sind, das in diesem Gesetz zu sagen, ist diese Fassung — wenn Sie wollen — ein zusätzlicher Hinweis im Gegensatz zur Vorlage. Sie haben richtig erkannt, es ist keine Verbesserung. Ich wollte nur darlegen: Ihre Sorge, diese Fassung bedeute, daß man den Gegebenheiten nicht Rechnung trage, besteht nicht zu Recht. Die Länder bestimmen, wo gebaut wird. Ich glaube, daß Sie trotz Ihrer Bedenken der Fassung zustimmen können.

(Abg. Dr. Will: Ich wäre Ihnen aber dankbar, Herr Kollege Lücke, wenn Ihre Worte ins Protokoll kämen! Das wollte ich nur haben! — Abg. Jacobi: Das nützt nichts!)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214225200
Wird weiter das Wort gewünscht? — Herr Abgeordneter Jacobi.

Werner Jacobi (SPD):
Rede ID: ID0214225300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Protokollvermerken ist in einer solchen Sache ebensowenig wie mit Gesetzesbegründungen etwas zu machen. Hinterher sind die Unklarheiten doch da. Ich lege Wert auf die Feststellung, daß der Änderungsantrag Umdruck 579 Ziffer 2 eine dirigistische Maßnahme enthält. Das ist auch beabsichtigt. Man will die Dinge von oben her lenken. Damit ist aber die Gefahr einer Einwirkung auf die örtlichen, auf die regionalen Verhältnisse verbunden, die wir als Bundesgesetzgeber von uns aus gar nicht übersehen können. Ich bin der Meinung, eine solche Bestimmung reizt gerade dazu, hin bis in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung von obenher im großen Bogen irgendwelche Pläne durchzuführen, die den örtlichen Gegebenheiten und Notwendigkeiten nicht in entsprechendem Umfange Rechnung tragen.
Die Antragsteller sollten die Konsequenzen eines solchen Antrags noch einmal überlegen und daran denken, daß es die Bürokratie noch immer fertiggebracht hat, mit irgendeiner Bestimmung etwas anzufangen, was manchmal in unmittelbarem Gegensatz zu dem stand, was der Gesetz- oder auch Verordnungsgeber vor Augen hatte.
Meine Freunde müssen diesen Änderungsantrag ablehnen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214225400
Das Wort wird weiter nicht gewünscht. Ich schließe die Beratung und komme zur Abstimmung.


(Vizepräsident Dr. Schneider)

Ich lasse zuerst über den Umdruck 577 Ziffer 12 a*) abstimmen, weil er den Abs. 1 des aufgerufenen Paragraphen berührt.

(Abg. Hauffe: Ich hatte darum gebeten, daß erst über die beantragte Umstellung der Doppelbuchstaben abgestimmt wird!)

— Also, Sie wollen zuerst über den zweiten Satz abgestimmt haben: „Die folgenden Doppelbuchstaben aa und bb werden miteinander ausgetauscht?" Wie soll ich dann verfahren? — Entschuldigen Sie, meine Damen und Herren, bei einem Gesetz mit so schwierigem Wortlaut ist es mir unmöglich, zu verfolgen, was für materielle Wirkungen da eigentlich eintreten.

(Abg. Lücke: Ist bekannt! Wir können so abstimmen!)

— Also ich werde Ihrem Antrag entsprechen. Die Antragsteller haben gebeten, daß ich zuerst über Umdruck 577 Ziffer 12 a Satz 2 abstimmen lasse: „Die folgenden Doppelbuchstaben aa und bb werden miteinander ausgetauscht." Wir stimmen also jetzt nur über diesen Änderungsantrag in dieser Form ab. Wer ihm zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist abgelehnt.
Jetzt lasse ich über den ersten Teil des Antrags Umdruck 577 Ziffer 12 a abstimmen, wodurch im Abs. 1 der Buchstabe b eine neue Fassung erhalten soll. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit abgelehnt. Damit ist dieser Änderungsantrag erledigt.
Ich lasse nunmehr über den Änderungsantrag abstimmen, der auch den Abs. 1 betrifft.

(Zuruf: Nein, über Buchstabe b!)

— Einen Moment, meine Damen und Herren. Ich lasse nunmehr abstimmen, wie ich es angekündigt habe. Der Buchstabe b der Ziffer 12 auf Umdruck 577 betrifft ja den Abs. 2. Den werden wir nachher behandeln. Ich lasse nunmehr über den auch noch den § 30 Abs. 1 Buchstabe b betreffenden Änderungsantrag der Abgeordneten Lücke usw. abstimmen, hinter dem Wort „alsdann" die drei Worte einzufügen „mit gleichwertigem Rang". Wer diesem Änderungsantrag**) zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich lasse jetzt über § 30 Abs. 1 in der so geänderten Fassung abstimmen. Wer ihm zuzustimmen wünscht, der gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Nunmehr komme ich zu Abs. 2. Hier liegen Änderungsanträge auf Umdruck 577 Ziffer 12 b und auf Umdruck 579 Ziffer 2 vor. Der weitergehende ist Umdruck 577 Ziffer 12 b; denn er lautet kurz und bündig:
In § 30 ist Absatz 2 zu streichen.
Ich komme also zuerst zur Abstimmung über diesen Antrag. Wer ihm zuzustimmen wünscht, der gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit abgelehnt.
Ich komme dann zur Abstimmung über den Änderungsantrag auf Umdruck 579 Ziffer 2***), daß
*) Siehe Anlage 4. **) Umdruck 595. ***) Siehe Anlage 6. dem § 30 Abs. 2 Satz 1 eine bestimmte Fassung, wie sie dort formuliert ist, gegeben werden soll. Wer diesem Änderungsantrag auf Umdruck 579 Ziffer 2 zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich muß die Abstimmung wiederholen. Wer dem Änderungsantrag auf Umdruck 579 Ziffer 2 zuzustimmen wünscht, stehe bitte vom Platze auf. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Wir sind uns nicht einig. Wir schreiten zum Hammelsprung. Ich bitte, den Saal zu verlassen. Abstimmung durch Auszählung über Umdruck 579 Ziffer 2.

(Die Abgeordneten verlassen den Saal.) Ich bitte, die Türen zu schließen.

Ich bitte, mit der Auszählung zu beginnen.

(Wiedereintritt und Zählung.)

Ich bitte, die Auszählung zu beenden und die Türen zu schließen.
Ich gebe das Ergebnis der Auszählung bezüglich des Änderungsantrags Umdruck 579 Ziffer 2 bekannt. Mit Ja haben gestimmt 160 Abgeordnete, mit Nein 147, enthalten hat sich einer. Damit ist der Änderungsantrag angenommen.
Wir stimmen nunmehr über Abs. 2 des aufgerufenen § 30 ab in der Fassung, die er nun durch Annahme dieses Änderungsantrags bekommt. Wer zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe nunmehr auf § 31. Hierzu liegt vor ein Änderungsantrag, Umdruck 577 Ziffer 13. Sinnvoll erscheint es mir, wenn dann gleich zu den §§ 31. 32 und 33 begründet wird. Es liegt weiter vor ein Änderungsantrag Umdruck 578 Ziffer 2 und schließlich noch ein Eventualantrag auf Umdruck 587.
Ich erteile das Wort zur Begründung des Änderungsantrags auf Umdruck 577 Ziffer 13*) dem Herrn Abgeordneten Jacobi.

Werner Jacobi (SPD):
Rede ID: ID0214225500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

(Abg. Kunze [Bethel] : Das haben Sie doch schon begründet!)

— Verzeihung, Herr Kollege Kunze, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Beurteilung der Frage überließen, ob ich einen Antrag schon begründet habe oder nicht. Ich habe vorhin etwas ganz anderes getan. Ich habe einen auf diese Paragraphen bezüglichen Antrag gestellt und begründet, aber über die §§ 31, 32 und 33 die mir notwendig erscheinenden Ausführungen noch nicht gemacht. Trotzdem dürfen Sie davon überzeugt sein, daß ich der Stimmung dieses Hauses Rechnung zu tragen versuche und keine langen Ausführungen mache.
Andererseits ist es so, daß gerade den Bestimmungen der §§ 31, 32 und 33 nach dem, was wir verschiedentlich in der Diskussion hörten. ein ziemliches Gewicht beikommt. Daß wir die Regelungen, die vorgesehen sind, für bedenklich halten, ist allerdings von mir zum Ausdruck gebracht worden. Nun geht es aber der SPD, wie heute wiederholt und, ich glaube, mit guten Gründen dargetan worden ist, in erster Linie um die Wohnversorgung der wirtschaftlich leistungsschwachen Schichten.

(Abg. Lücke: Geht es uns doch auch!) `) Siehe Anlage 4.



(Jacobi)

Wenn die vorgesehene Berichterstattung vordringlich dieser Sorge . diente, so würden wir uns möglicherweise mit einer gewissen Mehrbelastung der Verwaltung durch eine diesbezügliche, also eine spezielle Berichterstattung für diesen Personenkreis abfinden. Die hier in Rede stehenden Bestimmungen gelten jedoch in erster Linie der Kontrolle, ob und in welchem Umfang Familienheime allgemein gefördert worden sind. Auch wenn ein gewisser Anteil solcher Familienheime — wir hoffen sogar, ein nicht unwesentlicher Anteil — auf Wohnungsuchende mit geringem Einkommen entfällt, so wird doch die breite Masse der Wohnungsuchenden nicht zu diesem Kreis gehören. In § 31 Abs. 2 ist für die Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen zwar eine gesonderte Berichterstattung vorgesehen. Auch finden sie in anderem Zusammenhang, nämlich für die unseres Erachtens weitgehend illusionäre Umsetzung in Wohnungen des schon bestehenden Wohnungsbestandes, in § 32 Erwähnung. Doch man nimmt sie im Grunde genommen — lassen Sie mich das in aller Offenheit sagen — nur am Rande mit, sozusagen aus Gründen der sozialen Optik.

(Abg. Lücke: Das ist nicht wahr!)

In Wirklichkeit stellen nämlich die Bestimmungen über die Berichterstattung eine Neufassung des ursprünglich vorgesehenen, im Laufe der Beratungen fallengelassenen Rechtsanspruchs auf Bewilligung öffentlicher Mittel für den Bau von Familienheimen dar. Das mag dem flüchtigen Betrachter absurd erscheinen; doch seien zwei Kronzeugen für diese Behauptung aufgeführt, die innerhalb und außerhalb dieses Hauses kaum verdächtigt werden können, Anhänger oder Freunde der sozialdemokratischen Opposition zu sein. Diese Zeugen sind in der Reihenfolge der Äußerungen erstens Herr Abgeordneter Lücke,

(Abg. Lücke: Richtig!)

zweitens der Bundeswohnungsbauminister Dr. Preusker.
Nach stenographischen Aufzeichnungen aus einer Pressekonferenz, die am 27. März 1956 in Bonn stattfand, stellte ein Journalist folgende Frage:
Sie selbst, Herr Lücke, und der Bundeskanzler haben mehrfach proklamiert, daß gesetzlich ein Rechtsanspruch auf öffentliche Mittel beim Bau von Familienheimen gegeben werden müsse. Wie kommt es, daß Sie und der Bundeskanzler diese Forderung so relativ kampflos aufgegeben haben?
Antwort Lücke:
Nun, so kampflos haben wir das nicht aufgegeben. Wir sind leider — die CDU-Fraktion und ich — am kompromißlosen „Njet" der Länder gescheitert.

(Abg. Lücke: Richtig!)

Jetzt haben wir eine ganz andere Lösung.
Gemeint ist die jährliche Meldung der Bewilligungsstellen.
Der Rechtsanspruch gilt jetzt für bestimmte Einkommensgruppen, nicht mehr für den einzelnen. Das ist der ganze Unterschied.
Dazu Bundeswohnungsbauminister Dr. Preusker: Die Länder sind bei der jetzigen Lösung übrigens viel weiter verpflichtet als vorher.
Lücke:
Wenn mir diese Lösung früher eingefallen wäre
— wir haben sie erst in den Beratungen mit den
Vertretern des Bundesrates gefunden —, hätte ich sie gleich präsentiert und dadurch langwierige Beratungen erspart. Denn die neue Lösung führt praktisch zum gleichen Ergebnis wie der von mir geforderte Rechtsanspruch.
Man muß schon sagen: ein aufschlußreiches Intermezzo! Es bestätigt, daß die auf den ersten Blick so harmlos aussehende Berichterstattungspflicht es in sich hat. Sie stellt nämlich in Wahrheit ein dirigistisches Lenkungsinstrument dar, das der wirtschaftspolitischen Grundhaltung der Bundesregierung eigentlich recht schlecht zu Gesicht steht. Von der geschilderten Hintergründigkeit der von meinen Freunden und mir abgelehnten Bestimmungen abgesehen, erfüllt uns ein ehrliches Entsetzen vor dem Mißtrauen gegen die Länder und die unteren Verwaltungsbehörden, das aus den von uns kritisierten Bestimmungen spricht. Nicht zuletzt schaudert uns vor dem unübersehbaren neuen Verwaltungsaufwand, der sich hier auftut.
Wir beantragen daher die Streichung der §§ 31 bis 33, die uns lediglich der Förderung einer weiteren Verwaltungsaufblähung und eines auf Mißtrauen gegenüber den Ländern begründeten gefährlichen Dirigismus zu dienen scheinen.
Sollten Sie dennoch unseren Argumenten kein Gehör schenken, so beantragen wir eventualiter die Änderungen, die sich aus dem Umdruck 587 ergeben. Wir stellen diese Änderungsanträge nur ungern, weil wir das diffizile und absichtsvolle System der Berichterstattung für wirklich verfehlt halten. Beharren Sie jedoch auf diesem System, so möchten wir wenigstens der brennendsten Wohnungsnot — und das ist und bleibt die Wohnungsnot der wirtschaftlich leistungsschwachen Schichten — in gebührender Form in den Berichten Erwähnung getan sehen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214225600
Das Wort hat der Herr Bundeswohnungsbauminister.

Dr. Victor-Emanuel Preusker (CDU):
Rede ID: ID0214225700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe schon einleitend in den zu § 1 gemachten Ausführungen darauf hingewiesen, daß diese Berichterstattung tatsächlich das Kernstück des Zweiten Wohnungsbaugesetzes darstellt.

(Abg. Lücke: Sehr richtig!)

Bis jetzt haben doch immer in der öffentlichen Diskussion die einzelnen Gruppen einander mit der Erbitterung von Kampfhähnen, ja ich möchte sagen, mit der Urgewalt einer fast ersatzreligiösen Überzeugung, gegenübergestanden: hie Eigenheimer, hie Mietwohnungsbauer, hie Vorkämpfer des Wohnungsbaues für die einkommensschwachen Schichten, hie sonstwas. Jetzt endlich, auf Grund der vorgesehenen Berichterstattung, gibt es eine Möglichkeit, jede Verhärtung der Fronten zu beseitigen; endlich bekommen wir objektives Zahlenmaterial: soviel Leute sind tatsächlich da, die in Bunkern, Baracken usw. wohnen, soviel Leute sind tatsächlich da, die ein baureifes Grundstück besitzen, Voraussetzungen mitbringen, einen Antrag gestellt haben. Es müßte eigentlich von allen Seiten begrüßt werden, wenn wir hier den Streit herausbekommen

(Abg. Lücke: Sehr richtig!)

und die Möglichkeit erhalten, auf Grund objektiven, nicht mehr zu bestreitenden Zahlenmaterials zu entscheiden.


(Bundesminister Dr. Preusker)

Nun könnte man natürlich sagen, das wäre eine unzumutbare neue Belastung für die Stellen, die diese Berichte liefern sollen. Ja, wenn es so wäre! Jede dieser Angaben, die hier jährlich gemacht werden sollen, wird bereits jetzt erfaßt, und es wird bloß nachher eine zentrale Berichterstattung auf der Landesebene und auf der Bundesebene ermöglicht. Ich glaube deswegen, daß jeder den Ausweg billigen kann, der in gemeinsamen Beratungen mit den Ländern bzw. den Vertretungen der Länder im Bundesrat gefunden worden ist und der nun wirklich gestattet, die in der letzten Zeit von mir ganz besonders bedauerte Kontroverse, ob dieses oder jenes förderungswürdiger sei, zu beseitigen und die Menschen in der regelrechten Wahrnehmung objektiver Aufgaben auf Grund objektiven Zahlenmaterials wieder zusammenzuführen.
Es kommt darauf an, daß die Öffentlichkeit sieht: Soviel Menschen gibt es noch, die Not leiden, die in Bunkern und Baracken sitzen, die in Notunterkünften und sonstwie unwürdig untergebracht sind. Hier muß etwas geschehen. Das muß in jedem Jahre wieder wie ein Fanal vor der ganzen Öffentlichkeit stehen.

(Abg. Lücke: Sehr richtig!)

Und aus der anderen ebenso wichtigen Statistik muß sich ergeben: Soviel Menschen in unserm Volk sind bereit, unter erheblichen Opfern Eigentum zu erwerben. Auch ihnen soll geholfen werden. Die Zahl derer, die bereit sind, mit eigenen Opfern etwas zu schaffen und nicht dadurch, daß sie dauernd nur vom Staat und von der breiten Masse der Steuerzahler Opfer verlangen,

(Abg. Lücke: Richtig!)

1 sondern indem sie vorangehen, soll ein Ansporn für das ganze Volk sein. Auch hier soll geholfen werden, um unserem Volk im ganzen, wenn es immer mehr in eigener Verantwortung auf eigenen Füßen steht, wieder das Gefühl zu geben, daß es insgesamt etwas zu verteidigen gibt, eben diesen Staat, in dem zu leben sich lohnt.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214225800
Das Wort hat der Abgeordnete Engell.

Hans-Egon Engell (GB/BHE):
Rede ID: ID0214225900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Jacobi, ich muß Ihnen eingestehen, daß ich an dieser Bestimmung nicht ganz unschuldig bin. Ich habe an der Formulierung nicht mitgewirkt, und dieser Kommentar hier ist mir auch neu. Aber ich habe in dem kleinen Vermittlungsausschuß immer wieder die Frage gestellt, ob man irgendwelche Unterlagen über die Restanten besitzt, die ein Eigenheim bauen wollen und bereits Anträge vorgelegt haben. Daraufhin ist mir, auch von seiten des Herrn Ministers, gesagt worden, daß man kein Material darüber hat. Nach meiner Meinung wäre es keine große Arbeit, diese wenigen Zahlen, die jeder Land- und jeder Stadtkreis haben muß, wenn er eine ordnungsgemäße Übersicht über die Bauvorhaben und ihre praktische Durchführung behalten will, zu melden, damit wir hier aus der Unsicherheit herauskommen, einen Überblick bekommen und weiter kontrollieren können, ob durch die Zuteilung der Mittel auch ein Erfolg erreicht wird, der notwendig und vertretbar ist.

(Abg. Lücke: Richtig!)

Ich meine, daß dabei selbstverständlich auch das, was Sie angeschnitten haben und weshalb Sie Ihren Änderungsantrag vorbringen wollen, nämlich die Frage, wie weit nun diejenigen, die bisher am Ende der Schlange standen, auch mit nach vorn gezogen werden, hier berücksichtigt werden muß, weil wir daran interessiert sein müssen, den bisherigen Zustand auch für diesen Personenkreis zu wandeln und zu verbessern.

(Beifall in der Mitte.)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214226000
Ich erteile nunmehr das Wort dem Abgeordneten Hesberg zur Begründung des Änderungsantrags auf Umdruck 578 Ziffer 2*).

Dr. Carl Hesberg (CDU):
Rede ID: ID0214226100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf vorweg zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Jacobi namens meiner Freunde sagen, daß wir beantragen, die gestellten Anträge abzulehnen. Wir müssen uns aufs entschiedenste dagegen verwahren, Herr Kollege Jacobi, wenn Sie hier ausführen, daß die §§ 31 usw. einen Ausdruck des Dirigismus darstellen. Gerade das Gegenteil ist der Fall.

(Abg. Leukert: Sehr richtig!)

Wenn in der zweiten Lesung eine Fassung erarbeitet worden ist, in der davon die Rede war, daß 30 % der Mittel für Familienheime zu binden sind, so könnte man vielleicht eine derartige Fassung dirigistisch nennen; aber wenn hier nun lebensnah der tatsächliche Bedarf erfaßt wird und danach der Einsatz erfolgt, ist das nicht als dirigistisch zu bezeichnen.

(Abg. Lücke: § 19!)

Im übrigen darf ich zu den §§ 31, 32 und 33 auf den Änderungsantrag Umdruck 578 Ziffern 2, 3 und 4 verweisen, in denen bestimmte Änderungen bzw. Anfügungen vorgeschlagen werden. Unsere Anträge, beispielsweise Ziffer 1 des Umdrucks 578, beruhen auf dem Bemühen, den Wünschen der Praxis Rechnung zu tragen. Im Verlauf der Beratungen im Ausschuß waren wir immer bestrebt, uns in etwa mit dem Bundesrat zu verständigen, weil wir davon ausgehen, daß es sich hier um ein Zustimmungsgesetz handelt, und weil wir von dem Wunsch durchdrungen sind, keine Verzögerung herbeizuführen und den Wünschen der Praxis gerecht zu werden. Mit den in Umdruck 578 unter den Ziffern 2, 3 und 4 vorgeschlagenen Änderungen passen wir die Termine den Gegebenheiten dieses Rechnungsjahres, des Übergangsjahres für das Baujahr 1957, an. Wir müssen hier die Berichterstattungstermine gegenüber dem Normaljahr ändern, und so bitte ich Sie, den Änderungsanträgen unter den Ziffern 2, 3 und
4 zuzustimmen.
Wie ich sagte, stellen die Anträge auf Umdruck 578 den Ausdruck unseres Bemühens dar, eine Verständigung mit der Praxis herbeizuführen, und so beruhen auch die weiteren Anträge unter Ziffern 5 ff. in Umdruck 578 gleichfalls auf Absprachen mit den Vertretern der Länder in dem zuständigen Fachausschuß des Bundesrats. Es wäre vielleicht erwünscht — wenn es der Herr Präsident mir gestatten möge —, gerade diese Einheit dadurch zum Ausdruck zu bringen, daß die Begründung der Ziffern
5 ff. direkt angeschlossen wird.
Durch die in Ziffer 5 zur Anfügung an § 36 Abs. 1 vorgeschlagene Vorschrift soll klargestellt werden, daß die Aufgabe des Bauherrn, der nur einen den
*) Siehe Anlage 5.


(Dr. Hesberg)

Mietwohnungen gleichwertigen Eigenkapitalanteil aufbringen kann, in angemessener Weise für die Vervollständigung der Gesamtfinanzierung Sorge zu tragen, durch die Bestimmung des § 36 Abs. 1 nicht berührt wird.
Mit der unter Ziffer 6 vorgeschlagenen Fassung soll wesentlichen Bedenken der Länder gegen § 38 Rechnung getragen werden, Bedenken, die sich gegen die zu weitgehende Zulassung von Betreuungsunternehmen richten. An der einwandfreien Betreuung der Bauherren sind wir aber in hohem Maße interessiert. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen und gemeinnützige ländliche Siedlungsunternehmen sollen daher im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus nicht ohne weiteres als Betreuungsunternehmen gelten, sondern nur dann, wenn sie von der obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle zugelassen sind. Um zu vermeiden, daß durch eine Neuzulassung Verzögerungen in der Betreuung von Bauvorhaben eintreten, und um die Verwaltungsarbeit zu vereinfachen, ist weiter vorgesehen, daß Unternehmen, die bisher bereits Betreuungen durchgeführt haben, zunächst als zugelassen gelten, es sei denn, daß die zuständige Stelle die Zulassung widerruft.
Aus diesem Antrag unter Ziffer 6 folgt die beantragte Streichung des § 39 Abs. 2 in Ziffer 7 unseres Antrages. Sie ist eine notwendige Folge aus dem Antrag zu § 38.
Mit dem Antrag unter Ziffer 8 hat es folgende Bewandtnis. Nach dem Text des § 45 Abs. 6 in der Drucksache 2270 wäre eine Erhöhung des zunächst vereinbarten Tilgungssatzes der öffentlichen Darlehen auch dann nicht zulässig, wenn die erststelligen Finanzierungsmittel planmäßig getilgt sind. Es I ist aber stets als gerechtfertigt erachtet, nach Ablauf der planmäßigen Tilgungszeit der erststelligen Finanzierungsmittel eine höhere Tilgung für die gewährten öffentlichen Baudarlehen zu verlangen. Dem soll mit dem Antrag entsprochen werden. Dabei erschien es geboten, die Laufzeit der erststelligen Finanzierungsmittel etwas genauer zu umreißen. Deswegen wird in dem Antrag zum Ausdruck gebracht, daß sie nach einem Tilgungssatz von 1 v. H. unter der Voraussetzung marktüblicher Verzinsung zu ermitteln ist, d. h. gegenwärtig: mindestens dreißig Jahre, bei eintretender Senkung der Kapitalmarktzinsen entsprechend länger.
Dem erläuterten Antrag zu § 45 Abs. 6 entspricht in den Überleitungsvorschriften die von uns in Ziff. 14 vorgeschlagene Fassung des § 110 Abs. 2.
Ziffer 9 — wenn ich zurückgehen darf — betrifft den Einsatz öffentlicher Mittel zugunsten der Wohnungssuchenden mit geringen Einkommen. Hier wird zunächst zu § 47 Abs. 1 beantragt, nicht von „allgemeinen Verwaltungsvorschriften", sondern nur von „Verwaltungsvorschriften" zu sprechen. Es könnte sonst, worauf seitens der Länder hingewiesen worden ist, zweifelhaft sein, ob die Bestimmung auch für einzelne Programme und einzelne Maßnahmen getroffen werden kann. Die Ihnen vorliegende Fassung des Abs. 1 mit der Verweisung auf § 74 Abs. 2 könnte im übrigen für die praktische Handhabung zu Zweifeln Anlaß geben. In den Fällen, in denen sich ein Land ausschließlich zu reinen Kapitalsubventionen oder zu Aufwendungs- oder Zinszuschüssen entschließt, kann nämlich eine unmittelbare Anwendung der Vorschrift des § 74 Abs. 2 nicht in Betracht kommen, da diese Vorschrift nur den Fall der Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen regelt. Es erscheint daher zweckmäßiger, die Verweisung auf § 74 Abs. 2 im Abs. 1 der vorliegenden Vorschrift zu streichen und in Abs. 2, der den Fall der Kapitalsubvention regelt, dafür zum Ausdruck zu bringen, daß sich durch den Einsatz der öffentlichen Baudarlehen eine Miete oder Belastung ergeben muß, die im Rahmen der Vorschriften des § 74 Abs. 2 für den Kreis der Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen tragbar ist. Die Vorschrift erhält damit einen allgemeineren Charakter und ist nicht auf einen konkreten Wohnungsuchenden abgestellt.
Der in Ziffer 10 zur Streichung vorgeschlagene Abs. 2 des § 48 ist entbehrlich und kann auch zu Mißverständnissen Anlaß geben.
Zu Ziffer 11 darf ich bemerken, daß die Organisation des Bewilligungsverfahrens in den Ländern nicht einheitlich ist. Zum Teil entscheiden dezentrale Bewilligungsstellen über die Bewilligung der öffentlichen Mittel sowie über die Ablehnung gestellter Förderungsanträge. In anderen Ländern, namentlich da, wo zentrale Bewilligungsstellen bestehen, entscheiden diese nur über die Bewilligung der öffentlichen Mittel, während die Ablehnung der nicht förderungsfähigen Anträge anderen Behörden übertragen ist. Um mit dem Gesetz nicht in die innere Verwaltungsorganisation der Länder einzugreifen, ist die beantragte Fassung der Absätze 2 und 3 des § 49, die im übrigen keine materiellen Änderungen enthält, notwendig.
Auch mit der in Ziffer 12 beantragten Änderung des § 61 soll Bedenken der Länder Rechnung getragen werden, die namentlich darauf hingewiesen haben, daß die in Abs. 1 und 2 vorgesehene Überwachungszeit von mindestens 25 Jahren die bereits in allen Ländern eingetretene Rückläufigkeit der Kleinsiedlungsunternehmen beschleunigen könnte.
Durch den Antrag der Ziffer 13 soll den Bedürfnissen in einigen Ländern Rechnung getragen werden. Die als Abs. 2 zu § 109 vorgeschlagene Vorschrift bezweckt eine den § 4 Abs. 2 ergänzende Regelung. Während dort vorgesehen ist, daß die Entscheidung über die Bewilligung öffentlicher Mittel bis zu dem Anwendungsstichtag hinausgeschoben werden kann, sollen mit dem vorliegenden Antrag die Fälle erfaßt werden, in denen aus zwingenden Gründen der Bautermin nicht hinausgeschoben werden kann, der Bau aber bereits nach den Vorschriften des vorliegenden neuen Gesetzes abgewickelt werden soll. Die Regelung soll wegen ihrer Schwierigkeiten durch die Länder, bei denen sich eine Notwendigkeit zur Regelung ergibt, im Wege der Rechtsverordnung erfolgen. In der Rechtsverordnung darf jedoch keine höhere Durchschnittsmiete oder Belastung auf Grund des neuen Gesetzes zugelassen werden, als sich nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz nach den Mietrichtsätzen einschließlich der Zuschläge ergibt.
Nachdem ich Ziffer 14 bereits im Zusammenhang mit Ziffer 8 begründet habe, darf ich zu Ziffer 15 folgendes ausführen: Die Grundsteuervergünstigung stellt eine Objektförderung dar, und eine Begrenzung dieser Förderung auf bestimmte Einkommensgruppen ist nach Ansicht der Länder systemfremd. Da weder im Ersten noch im Zweiten Wohnungsbaugesetz im Rahmen der Grundsteuervergünstigung eine Beschränkung auf bestimmte Personenkreise oder Einkommensgruppen vorgesehen ist, wird die in Ziffer 15 vorgeschlagene Regelung beantragt.
Zu Ziffer 16 genügt der Hinweis, daß es sich um die Berichtigung eines redaktionellen Versehens handelt.


(Dr. Hesberg)

Mit der Bitte an das Hohe Haus, den Vorschlägen der antragstellenden Fraktionen folgen zu wollen, gebe ich zugleich der Hoffnung Ausdruck, daß diese Bereitschaft, den Wünschen der Praxis gerecht zu werden, nunmehr auch dem Bundesrat Veranlassung geben wird, in gleicher Weise zur beschleunigten Verabschiedung dieses Gesetzes beizutragen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214226200
Meine Damen und Herren, ich hatte auf besonderen Wunsch dem Herrn Abgeordneten Hesberg gestattet, diese Dinge im Zusammenhang zu begründen, weil er sagte, sie hängen irgendwie zusammen und sind Änderungen, die mit den Ländervertretungen, also mit dem Bundesrat, abgestimmt sind. Das ist ein außergewöhnliches Verfahren. Ich war mir dessen bewußt; aber ich dachte, dabei auch etwas Zeit zu sparen. Ich werde jeder Fraktion und jedem Sprecher Gelegenheit geben, dazu Stellung zu nehmen, wenn ich die entsprechenden Paragraphen aufrufe.
Zur Geschäftsordnung Abgeordneter Stierle, bitte!

Georg Stierle (SPD):
Rede ID: ID0214226300
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe volles Verständnis dafür, daß jeder von uns jetzt mit dem Wohnungsbau sozusagen den Kanal voll hat,

(große Heiterkeit)

wenn ich das so ganz grob heraussagen darf. Trotzdem möchte ich aber empfehlen, jetzt nicht so weiter zu praktizieren, wie wir es hier begonnen haben. Wer hört denn jetzt wirklich noch mit Interesse den Ausführungen zu, die der Kollege Hesberg gemacht hat? Selbst wenn es nun noch eine gewisse Zeit dauert, — wir müssen aushalten. Ich halte es für besser, wir gehen von Paragraph zu Paragraph und fassen uns mit unseren Begründungen so kurz wie möglich. Wir bleiben aber dann doch in einem vernünftigen Zusammenhang. Sonst haben Sie sich die Arbeit wirklich umsonst gemacht. Ich muß Ihnen ehrlich gestehen: wenn ich jetzt zu den einzelnen Dingen, die Sie gesagt haben, Stellung nehmen sollte, wäre ich dazu nicht in der Lage, einfach deshalb, weil es zuviel ist. Wir sollten von Paragraph zu Paragraph gehen und uns so kurz wie möglich fassen. Dann kommen wir zurecht.

(Beifall bei der SPD.)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214226400
Abgeordneter Lücke zur Geschäftsordnung!

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0214226500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Stierle, es war heute früh bereits der Wunsch Ihres verehrten Kollegen Menzel, Komplexe insgesamt begründen zu lassen, um maßlose und zeitraubende Diskussionen zu vermeiden. Zum Beispiel sollte der Kollege Putzig den Komplex „Kleinsiedlungsanträge" — das war der Anlaß — insgesamt begründen. Dem Verfahren sind wir hier gefolgt. Ich glaube, es trägt unter den Experten, wenn ich so sagen darf — sie wissen, was in den Anträgen steht —, dazu bei, den Komplex zu begreifen, und dient dem Hause dazu, die Debatte zu verkürzen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214226600
Ich habe ja vorhin schon selber gesagt, daß ich das für ein außergewöhnliches Verfahren halte. Ich habe auch schon angekündigt, daß ich, wenn ich die einzelnen Paragraphen aufrufe, Gelegenheit gebe, zu den bereits begründeten Änderungsanträgen Stellung zu nehmen. Ich werde also jetzt so verfahren.
Ich komme zurück zu dem aufgerufenen § 31. Ich setze voraus, daß das Wort nicht weiter gewünscht wird, und schließe die Beratung.
Der Antrag Umdruck 577 Ziffer 13*) ist der weitestgehende; er beinhaltet nämlich, die §§ 31, 32 und 33 zu streichen. Ich lasse über diese Ziffer geschlossen abstimmen, denn wenn der Antrag angenommen wird, brauchen wir die §§ 31, 32 und 33 auch bezüglich der Änderungen nicht mehr zu behandeln.
Wir kommen also zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag Umdruck 577 Ziffer 13, die §§ 31, 32 und 33 des Gesetzes überhaupt zu streichen, zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Dann rufe ich den Änderungsantrag zu § 31 auf Umdruck 578 Ziffer 2**) auf, der da lautet: „ ... wird der folgende Absatz 3 angefügt" usw. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enhaltungen? — Bei vielen Enthaltungen angenommen.
Wir stimmen nunmehr über den ganzen § 31 in der Fassung ab, die die Ausschußfassung durch die Annahme dieses Änderungsantrags erhalten hat. Wer ihm zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — § 31 ist damit verabschiedet.
Nun rufe ich § 32 auf. Dazu liegt der Eventualantrag auf Umdruck 587***) vor, den der Herr Abgeordnete Lücke vorhin schon mit begründet hat.

(Zurufe von der SPD.)

— Soll er nochmals begründet werden? (Abg. Frau Heise: Das ist doch unser Antrag!)

— Bitte, Frau Abgeordnete Heise!

Margarete Heise (SPD):
Rede ID: ID0214226700
Es handelt sich doch, Herr Präsident, beim Umdruck 587 um den Antrag der SPD.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214226800
Der Abgeordnete Lücke hat vorhin den Antrag auf Umdruck 577 begründet und hat gleichzeitig auf den Umdruck 587 Bezug genommen. Das habe ich jedenfalls so ausgelegt.

Margarete Heise (SPD):
Rede ID: ID0214226900
Aber wir begründen ja unsere Anträge selber, Herr Präsident!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214227000
Bitte sehr!

Margarete Heise (SPD):
Rede ID: ID0214227100
Zu § 32 zunächst eine kleine Freude! Wir streichen den oberen Absatz, d. h. wir ziehen die erste Ziffer zurück. Es handelt sich nur um eine Umstellung; wir legen keinen besonderen Wert darauf.
In Ziffer 2 heißt es: „sind in Buchstabe b nach dem Wort ,Personen,` die Worte ,insbesondere solche,' einzufügen". Dieser Antrag hat eine weitergehende Bedeutung, und wir halten ihn aufrecht. Es handelt sich um folgendes. Es heißt im Gesetz:
über die Anzahl der noch nicht ausreichend mit
Wohnraum versorgten Haushaltungen und Personen, die in Lagern, Baracken, Bunkern, Nis-
*) Siehe Anlage 4. **) Siehe Anlage 5. ***) Siehe Anlage 13.


(Frau Heise)

senhütten oder ähnlichen nicht dauernd für Wohnzwecke geeigneten Unterkünften untergebracht sind.
Über diese haben die Wohnungsbehörden zu berichten. Nun, das ist gut und das ist richtig. Nachdem Sie uns auf den Weg der Berichterstattung gedrängt haben und nicht bereit waren, die Quote festzulegen für diese Leute, müssen wir den Weg leider mitgehen; aber in dieser Aufzählung fehlt eine Gruppe. Während Sie nachher in einem anderen Paragraphen — es handelt sich um § 49 Abs. 4 — sogar so weit gehen, daß Anträge von Eigenheimbauern, die die Voraussetzungen z. B. hinsichtlich des Baugrundstücks oder der Eigenleistung nicht einmal erfüllen, nicht nur entgegengenommen werden sollen, sondern daß darüber auch noch berichtet werden muß, sind wir der Meinung, daß zuerst einmal die einkommenschwachen Kreise, die einen Antrag auf dem Wohnungsamt liegen haben, in die Berichterstattung aufgenommen werden müssen. Herr Minister, wenn Sie sagen, die Berichterstattung sei das Kernstück des Gesetzes, dann müssen Sie auch die Restanten aufnehmen, die schon seit Jahren auf eine Wohnung warten. Herr Dr. Hesberg, Sie waren der Meinung, man müsse mit diesen Paragraphen das Leben erfassen, man müsse lebensnah sein. Nun, das sind wir bestimmt, wenn wir die Gruppe nicht vergessen, um die sich das ganze Gesetz immer wieder dreht. Es dreht sich leider um sie, und nirgends haben wir einen Anhalt.
Wir wollen also mit unserem Änderungsantrag Umdruck 587 Ziffer 2 bewirken, daß auch die anderen Personen in die Berichterstattung aufgenommen werden. Es heißt jetzt nach unserem Antrag:
Die Wohnungsbehörden haben . . . zu berichten . . .
b) über die Anzahl der noch nicht ausreichend mit Wohnraum versorgten Haushaltungen und Personen, insbesondere solche, die in Lagern, Baracken, Bunkern, Nissenhütten .. . untergebracht sind.
Jetzt ist die Berichterstattung für alle eine Notwendigkeit, und das ist der Sinn des Antrags.
Unter Ziffer 3 unseres Änderungsantrags Umdruck 587 wird beantragt, dem § 32 folgenden neuen Buchstaben c) anzufügen:
c) über die Anzahl der noch vorliegenden Anträge auf Förderung von Wohnungsbauten für die Bevölkerungskreise mit geringem Einkommen, die Anzahl der hiermit zu fördernden Wohnungen und über den Gesamtbetrag der hierfür beantragten Mittel
ist Bericht zu erstatten. Hier wird also etwas nachgeholt, was im Gesetz bis jetzt leider versäumt wurde.
Wir bitten, diesem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD.)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214227200
Der Herr Bundeswohnungsbauminister hat das Wort.

Dr. Victor-Emanuel Preusker (CDU):
Rede ID: ID0214227300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube nicht, daß es notwendig ist, diesen Änderungsantrag anzunehmen. Er würde nach unserer Überzeugung tatsächlich eine erhebliche zusätzliche Verwaltungsarbeit bedeuten, ohne daß er irgend etwas Wesentliches änderte.
Es kommt doch auf folgendes an — ich darf das
noch einmal herausstellen —: zu wissen — und jetzt darf ich zitieren —
die Anzahl der noch nicht ausreichend mit Wohnraum versorgten Haushaltungen und Personen, die in Lagern, Baracken, Bunkern, Nissenhütten oder ähnlichen nicht dauernd für Wohnzwecke geeigneten Unterkünften untergebracht sind.
Das ist die Zahl der Menschen, die wir laufend genau feststellen können, und um diese Menschen geht es. Wie viele Anträge von irgendwem vorliegen, Wohnungen zu bauen, ist demgegenüber in dem Fall nicht so bedeutsam. Auch in dem zweiten Fall ist das, worauf wir abheben, die Zahl der Menschen, der Haushaltungen und der Personen, die Anträge auf Förderung von Familienheimen gestellt haben. Daß in dem einen Fall zufällig das Haus und die Haushaltung identisch sind, liegt in der Natur der Sache, in der Natur des Eigenheims. Aber das, was im Vordergrund steht, sind wiederum nur die Menschen, die Haushaltungen, die wir erfassen wollen; darum geht es. — Auch hier nach § 32 Buchstabe b) sind es die Menschen, die Haushaltungen, die zu erfassen sind. Das können wir jederzeit ohne verwaltungsmäßige Schwierigkeiten tun. Um die Verringerung des hier genannten Personenkreises geht es uns.
Herr Kollege Jacobi, es kann durchaus sein, daß eine Berichterstattung gemäß dem von Ihnen auf Umdruck 587 unter Ziffer 3 beantragten Buchstaben c) nachweist, daß etwa die Zahl der vorliegenden Anträge auf Förderung von Wohnungen für die Minderbemittelten sich um die Hälfte verringert hat, und daß trotzdem die Zahl der Personen aus diesen Kreisen, die menschenunwürdig untergebracht sind, kaum um ein Drittel oder kaum um 10 °/o abgenommen hat. Die Abnahme der Anträge beweist uns nichts, sondern das, was allein beweist und was allein entscheidend ist, ist, daß die Zahl der Haushaltungen und Personen abgenommen hat — und zwar möglichst bis auf Null, soweit es geht —, die noch menschenunwürdig untergebracht sind. Darum geht es, das wollen wir in der Berichterstatung wissen.
Genauso geht es in dem anderen Fall auch um die entsprechenden Personen, die Anträge auf Förderung eines Eigenheimes gestellt haben, wobei es für uns von relativ sekundärer Bedeutung ist, ob das Familienheim im Einzelfall als Doppelhaus, als Reihenhaus, ob mit oder ohne Einliegerwohnung errichtet worden ist. Auch diese Form der Antragstellung ist von sekundärer Bedeutung. Ich glaube, wenn Sie diesen Charakter der Berichterstattung, die auf das Wesentliche, auf die Menschen ausgerichtet ist, in den Vordergrund rücken, werden Sie einsehen, daß mit der Formulierung, wie sie jetzt vorliegt, dem, was notwendig ist, Rechnung getragen wird. Das andere ist eine sekundäre Sache. Ich bin wirklich der Auffassung, daß man dann in der Verwaltung nicht noch zusätzlich Schwierigkeiten hinzufügen soll, die aus dem Anliegen heraus nicht notwendig sind.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214227400
Das Wort hat der Abgeordnete Stierle.

Georg Stierle (SPD):
Rede ID: ID0214227500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muß ganz ehrlich gestehen, Herr Minister: was Sie ausgeführt haben, hat mich jetzt richtiggehend wild gemacht. In dieser Vorlage ist an un-


(Stierle)

zähligen Stellen versucht, festzulegen, daß die Förderung von Eigentum, der Bau von Familienheimen usw. Vorrang haben sollen. Jetzt geht es uns bei den Berichten, nachdem Sie sie schon haben wollen, darum, daß nicht nur der Kreis der Menschen festgestellt wird, die noch in Nissenhütten, in Baracken, in Bunkern oder in Kellern usw. wohnen. Es gibt darüber hinaus auch einen großen Teil von Menschen, die noch in sehr engen gesundheitsschädigenden Wohnungen wohnen; ich sage: „Wohnungen", nicht Nissenhütten, Bunkern und Baracken. Sie müssen auch erfaßt werden.
Ich habe hier den Bericht des Frankfurter Wohnungsamts vorliegen. In der Zahl der als dringend bezeichneten Bewerber sind allein 5152 Fälle enthalten, wo sich vier oder mehr Personen in einem Raum oder in mehreren Räumen mit einer Gesamtfläche bis zu 20 qm einschließlich Küche aufhalten müssen. Das sind keine in Bunkern, Lagern oder sonstigen Notunterkünften untergebrachten Personen. Die stecken einfach in Drecklöchern, in denen sie nicht mehr existieren können. Wenn Sie so bewegt sind, die Eigentumsförderung voranzubringen, dann müssen Sie auch das bißchen zusätzliche Verwaltungsarbeit auf sich nehmen, um den Kreis der Menschen festzustellen, die in Drecklöchern wohnen, die man nicht als Keller, Nissenhütten, Bunker und Lager bezeichnen kann.
Ich habe, als die Genossin Heise hier sprach — —,

(Heiterkeit und Zurufe.)

— Na, für mich ist sie Genossin, darüber brauchen Sie gar nicht zu lachen; Sie haben unter sich ja auch Genossen.

(Erneute Heiterkeit.)

Ich hatte bereits die Änderung vorliegen, die ich vorschlagen wollte. Ich wollte vorschlagen, in § 32 Buchstabe b in der dritten Zeile hinter dem Wort „Personen" noch die Menschen aufzunehmen, die getrennt wohnen müssen oder in Untermiete hausen; sie sollten neben den Bunker-, Lager- und Baracken-Bewohnern noch erfaßt werden. Wenn Sie die Kraft dazu nicht aufbringen, gestehe ich Ihnen offen und ehrlich, dann pfeife ich auf Ihre ganze Vorlage.

(Beifall bei der SPD.)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214227600
Wird weiter das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Beratung zu dem aufgerufenen § 32.

(Abg. Hauffe: Ich habe mich schon lange gemeldet!)

— Entschuldigen Sie, ich habe Sie nicht gesehen, und von den Herren Schriftführern hat es mir auch niemand gesagt. Ich gebe Ihnen das Wort.

Herbert Hauffe (SPD):
Rede ID: ID0214227700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht hier bei der Einfügung des Wörtchens „insbesondere" wirklich darum, ob der gute Wille vorhanden ist, uns in der geringsten Form ein Zugeständnis zu machen und auch unseren Wünschen entgegenzukommen. Es geht doch hier um nichts weiter als darum, ob man überhaupt wissen will, wieviel Menschen in zusammengepferchten Verhältnissen leben und wieviel in Neubauwohnungen untergebracht werden müssen.

(Abg. Schröter [Wilmersdorf] : Lieber nicht, dann schläft sich's ruhiger!)

Herr Bundeswohnungsbauminister, es dürfte auch Ihnen bekannt sein, daß es heute Neubauwohnungen des sozialen Wohnungsbaues gibt, in denen, nach -1 dem inzwischen die Kinder geheiratet haben, praktisch drei Familien sitzen. Das sind zwar menschenunwürdige Verhältnisse; aber Sie können nicht sagen, daß diese Unterkünfte nicht dauernd für Wohnzwecke geeignet seien.
Darum geht es uns. Wir wollen, daß diese Menschen alle registriert und Ihnen gemeldet werden, die in menschenunwürdigen Behausungen wohnen, welche nicht für die Dauer zu Wohnzwecken geeignet sind. Wir wollen aber auch, daß Ihnen gemeldet wird, welche Wohnungen, die an und für sich für eine Familie ausreichen, so überbelegt sind, daß unmögliche Verhältnisse vorhanden sind.
Ihnen geht es bloß darum, zu wissen, wie viele unbefriedigte Eigenheimanträge vorliegen; sonst würden Sie nicht in dieser Form um die Formulierung kämpfen. Hier können Sie beweisen, ob Sie den Willen haben, auf unser Anliegen überhaupt einzugehen, indem sie uns diese kleine Konzession machen, in Buchstabe b hinter „Personen" das Wörtchen „insbesondere" einzusetzen.

(Beifall bei der SPD.)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214227800
Wird das Wort weiter noch gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich nunmehr die Beratung über den aufgerufenen § 32.
Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zuerst über den Umdruck 587*). Ich lasse über seine Ziffern einzeln abstimmen, weil ich das für zweckmäßig erachte. Zuerst also über Ziffer 1.

(Zurufe: Ist zurückgezogen!)

Ich bitte um Verzeihung, ich habe es nicht gehört. Wenn dieser Teil zurückgezogen ist, dann brauche ich natürlich nicht mehr darüber abstimmen zu lassen.
Wir kommen zur Abstimmung über Ziffer 2. Wer dem Antrag Umdruck 587 in Ziffer 2, daß in Buchstabe b nach „Personen" die Worte „insbesondere solche" eingefügt werden sollen, zuzustimmen wünscht, der gebe das Handzeichen. — Gegenprobe!
— Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. — Sehen Sie, meine Damen und Herren, wie zweckmäßig ich habe abstimmen lassen.

(Beifall und Heiterkeit. — Abg. Schröter [Wilmersdorf]: Der Kern ist fester geworden!)

Ich rufe den Antrag Umdruck 587 Ziffer 3 auf. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit abgelehnt.
Jetzt rufe ich zum gleichen Paragraphen den Antrag Umdruck 578 Ziffer 3**) auf. Wer dem Änderungsantrag unter dieser Ziffer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich komme nunmehr zur Abstimmung über § 32, wie er jetzt durch die Annahme der beiden Änderungsanträge gestaltet worden ist. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen.
— Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen und einer Gegenstimme, soviel ich gesehen habe, angenommen.
*) Siehe Anlage 13. **) Siehe Anlage 5.


(Vizepräsident Dr. Schneider)

Ich rufe nunmehr § 33 auf. Dazu liegt der Änderungsantrag Umdruck 578 Ziffer 4 vor. Er wurde vorhin schon begründet. Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache.
Ich komme zur Abstimmung über Umdruck 578 Ziffer 4. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich komme nunmehr zur Abstimmung über § 33 in der jetzt gestalteten Fassung. Wer ihm zuzustimmen wünscht, möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Nunmehr rufe ich § 34 auf. Hierzu liegt ein Änderungsantrag auf Umdruck 572 Ziffer 5***) vor. Ich weiß nicht, ob er vorhin schon mit begründet worden ist.

(Zustimmung.)

— Er ist mit begründet worden. Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache.
Ich komme zur Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 572 Ziffer 5. Wer ihm zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich lasse dann über den § 34 mit dieser Änderung abstimmen. Wer ihm zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe § 35 auf. Hier liegt ein Änderungsantrag auf Umdruck 577 Ziffer 14*) vor. Wer begründet?

(Abg. Hauffe: Begründung ist bekannt! Es kann abgestimmt werden!)

— Wird sonst das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Beratung.
Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag auf Umdruck 577 Ziffer 14. Wer ihm zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit abgelehnt.
Ich lasse dann über § 35 in der Ausschußfassung abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe § 36 des Gesetzes auf mit dem Änderungsantrag Umdruck 577 Ziffer 15*). Soll der Änderungsantrag begründet werden? — Abgeordneter Hauffe bitte!

Herbert Hauffe (SPD):
Rede ID: ID0214227900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir möchten, daß die letzten Worte des § 36 Abs. 1, die heißen:
wenn der Bauherr eine Eigenleistung erbringt, die zum Bau vergleichbarer Mietwohnungen gefordert wird,
durch die Formulierung ersetzt werden, daß der Antrag dann anzunehmen ist,
wenn der Bauherr mindestens eine Eigenleistung in der in Absatz 2 bezeichneten Höhe erbringt, die Gesamtfinanzierung gesichert und die entsprechende Belastung tragbar ist.
***) Siehe Anlage 3. *) Siehe Anlage 4.
Meine Damen und Herren, es kommt uns darauf an, daß nicht falsche Hoffnungen erweckt werden, daß jemand mit einer mangelhaften Eigenleistung in dem Glauben lebt, er könne ein Eigenheim bekommen, sondern daß schleunigst daran gegangen und überprüft wird, ob die Eigenleistung ausreicht, ob die Gesamtfinanzierung aufgebracht wird und ob der Mann die entstehenden Belastungen dann auch tragen kann. Hier geht es wieder einmal um die viel umstrittene Frage der Restfinanzierung, die auch in anderen Paragraphen noch angeschnitten wird. Wir sind der Meinung, man kann nur dann jemandem Hoffnungen erwecken, daß er zu einem Eigenheim kommt, wenn man auch bereit ist, die Restfinanzierung durchzuführen.
Das ist in kurzen Worten der Sinn unseres Änderungsantrages. Ich bitte, ihm beizustimmen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214228000
Das Wort hat der Abgeordnete Lücke.

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0214228100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte, diesen Antrag abzulehnen. Die Frage, in welcher Höhe der Bauherr eine Eigenleistung zu erbringen hat, müssen wir von seiner Verpflichtung zur Gesamtfinanzierung trennen. Sie ist hier nicht angesprochen. Sie ist selbstverständlich, sie war nicht bestritten.
Wir müssen mit der ungleichen Behandlung Schluß machen. Bislang wurde von demjenigen, der ein Eigenheim bauen wollte, eine sehr hohe Eigenleistung gefordert, derzeit noch in Bayern z. B. bis zu 40 %. Zur gleichen Zeit werden für vergleichbar große Mietwohnungen Eigenleistungen von 8 bis 18 % gefordert. Das zu beseitigen, ist Sinn dieser Bestimmung, die lediglich festlegt, daß die Behörde keine höhere Eigenleistung fordern kann. Daß die Gesamtfinanzierung gesichert ist und die Gesamtbelastung tragbar ist, ist Voraussetzung für die Bewilligungsreife eines Antrages.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214228200
Wird weiter das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Beratung zu § 36.
Ich komme zur Abstimmung. Ich lasse zuerst ab. stimmen über den Änderungsantrag auf Umdruck 577 Ziffer 15*). Wer ihm zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über den Änderungsantrag auf Umdruck 578 Ziffer 5**). Wer ihm zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich lasse dann abstimmen über § 36 mit der eben beschlossenen Änderung. Wer ihm zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe auf § 37 und eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Aussprache. Wer zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei Enthaltungen angenommen.
Ich rufe auf § 38 mit dem Änderungsantrag auf Umdruck 578 Ziffer 6**), der schon begründet ist. Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht?
*) Siehe Anlage 4. *1 Siehe Anlage 5.


(Vizepräsident Dr. Schneider)

— Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache und komme zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag auf Umdruck 578 Ziffer 6 zuzustimmen wünscht, möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich komme nunmehr zur Abstimmung über § 38 in der jetzt beschlossenen Fassung. Wer ihm zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe auf § 39 mit dem Änderungsantrag auf Umdruck 578 Ziffer 7. Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? —

(Zuruf von der Mitte: Ist schon begründet!)

Das ist nicht der Fall. Begründet ist bereits. Dann schließe ich die Aussprache und komme zur Abstimmung über den Änderungsantrag auf Umdruck 578 Ziffer 7, der lautet:
In § 39 ist Absatz 2 zu streichen.
Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei Enthaltungen angenommen.
Ich lasse nunmehr abstimmen über den so geänderten § 39. Wer zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei Enthaltungen angenommen.
Ich rufe auf § 40 mit dem Änderungsantrag auf Umdruck 577*) Ziffer 16. Zur Begründung hat das Wort Herr Abgeordneter Reitz.

Wilhelm Reitz (SPD):
Rede ID: ID0214228300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der § 40 legt die neuen Wohnungsgrößen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues fest. Der hier getroffenen Erweiterung gegenüber den Wohnungsgrößen im seitherigen sozialen Wohnungsbau nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz, die in den Absätzen 1, 2, 4, 5, 6 und 7 festgelegt ist, stimmen wir vollinhaltlich zu. Ich bitte aber, unserem Änderungsantrag zustimmen zu wollen, wonach in § 40 Abs. 3 in der elften Zeile die Worte „persönlichen und" gestrichen werden sollen. Wir halten diese Streichung für notwendig, zumal in § 40 Abs. 3 die beruflichen Bedürfnisse und die Ausweitung nach § 81 erwähnt sind, wodurch eine Ausweitung über 120 qm je Wohnung, wie in Abs. 1 festgelegt, noch zusätzlich gegeben ist. Selbst wenn, wie in Abs. 6 vorgesehen, die für das Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen obersten Landesbehörden Abweichungen zulassen können und diese sich nur im Rahmen der Bestimmungen der Absätze 1 und 2 halten würden, bin ich der Auffassung, daß man die Grenze in diesem Gesetz doch festlegen sollte. Denn die Einfügung des Begriffs „Berücksichtigung der persönlichen ...Bedürfnisse des Wohnungsinhabers" läßt eine Ausweitungsmöglichkeit ohne Grenzen zu, die durch die Förderungswürdigkeit und die Verwendung öffentlicher Mittel nicht gerechtfertigt ist.
Desgleichen bitte ich, unserem Änderungsantrag die Zustimmung geben zu wollen, in Abs. 3 des § 40 den letzten Satz zu streichen. Wir halten diese Festlegung in diesem letzten Satz nicht für möglich und auch nicht für notwendig. Denn in den Absätzen 2 und 3 in Verbindung mit Abs. 1 sind diese Wünsche betreffs der Wohnungsgrößen ausreichend berücksichtigt. Wir lehnen die weitere Ausweitung, die im letzten Satz des Abs. 3 noch einmal vorgesehen ist,
*) Siehe Anlage 4. ab. Denn sollte die jetzige Fassung der Gesetzesvorlage angenommen werden, müßte eine junge Familie, die sich ein Eigenheim errichten und noch über die in den Absätzen 1, 2 und 3 vorgesehenen Möglichkeiten der Wohnungsgrößen und ihrer Erweiterung hinausgehen will, erst eine Erklärung abgeben, daß sie im Laufe der Zeit um soundso viel Kinder wachsen wird. Sollte aber aus biologischen Gründen diese junge Familie ihre abgegebene Erklärung nicht verwirklichen können, wäre sie praktisch gezwungen, ihr Familienheim einem anderen, der diese Voraussetzungen erfüllt, abzutreten. Auch bei voller Zustimmung zu den in den Absätzen 1 und 2 und auch, wenn unser Änderungsantrag angenommen wird, in Abs. 3 vorgesehenen Wohnungsgrößen muß man aber diesen § 40 in Zusammenhang mit § 94 dieses Gesetzes sehen, der die Grundsteuervergünstigung beinhaltet. Eine zu starke Ausweitung der in § 40 vorgesehenen Wohnungsgrößen von 120 und noch mehr Quadratmeter geht zu Lasten der Gemeinden. Das halten wir nicht für tragbar. Ich bitte Sie deshalb, unseren Änderungsanträgen zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD.)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214228400
Das Wort hat der Abgeordnete Stiller.

Georg Stiller (CSU):
Rede ID: ID0214228500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bestimmungen des § 40 konkretisieren den im § 1 des Gesetzentwurfs aufgestellten Grundsatz, daß in ausreichendem Maße solche Wohnungen zu fördern sind, die die Entfaltung eines gesunden Familienlebens gewährleisten. Das bedeutet, daß auch der künftige Raumbedarf einer wachsenden Familie berücksichtigt werden soll. Da § 1 des Gesetzes diese Zielsetzung klar herausstellt, wäre es völlig unverständlich und wenig folgerichtig, in § 40 die Vorschrift, daß auf den künftigen Raumbedarf Rücksicht genommen werden muß, zu streichen.
Zu dem Antrag, die Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse zu streichen, ist darauf hinzuweisen, daß auch nach § 10 Abs. 2 des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes die persönlichen Verhältnisse bei der Entscheidung der Frage, ob eine Wohnung ausgelastet oder unterbelegt ist, zu berücksichtigen sind. Die persönlichen Verhältnisse spielen in der Hauptsache eine Rolle bei Erkrankungen und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit eines zusätzlichen Zimmers oder Schlafzimmers, z. B. in Fällen von Erkrankungen an Tbc oder von Kriegsschäden, Hirnverletzungen usw.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, den Änderungsantrag der SPD Umdruck 577 Ziffer 16 abzulehnen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214228600
Wird weiter das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Beratung und komme zur Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 577 Ziffer 16*). Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über § 40 in der Ausschußfassung. Wer ihm zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit angenommen.
1 Siehe Anlage 4.


(Vizepräsident Dr. Schneider)

Ich rufe auf § 41, — § 42, — § 43. — Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Beratung. Wer den aufgerufenen Paragraphen zuzustimmen wünscht, möge bitte die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf § 44 mit dem Änderungsantrag Umdruck 577 Ziffer 17*). — Abgeordneter Stierle zur Begründung!

Georg Stierle (SPD):
Rede ID: ID0214228700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beantragen in Umdruck 577 Ziffer 17, dem Abs. 3 des § 44 folgenden neuen Satz 3 anzufügen:
Die Höchstsätze sind nicht anzuwenden, soweit
Wohnungsbauten für Wohnungsuchende mit
geringem Einkommen (§ 47) gefördert werden.
In § 44 werden im Abs. 1 die Durchschnittsätze festgelegt. Ganz vernünftig heißt es da: es gibt mehr oder weniger Geld, je nachdem, ob ihr größere oder kleinere Wohnungen baut. Einverstanden!
Nach Abs. 2 gibt es bei Familienheimen 10 % mehr als bei Mietwohnungen.
Im Abs. 3 steht dann aber:
Die obersten Landesbehörden sollen bei der Festsetzung der Durchschnittssätze bestimmen, bis zu welchen Beträgen diese zur Schließung der Finanzierungslücken überschritten werden dürfen (Höchstsätze). Auf die Bestimmung der Höchstsätze finden die Vorschriften der Absätze 1 und 2 entsprechende Anwendung.
Das ist eine höchst gefährliche Sache, wenn es sich bei diesem Wohnungsbau um die Armen, um die Leistungsschwachen handelt. Wir sind der Auffassung: die öffentlichen Mittel müssen für diese Wohnungsuchenden schon — wie es im Ersten Wohnungsbaugesetz festgelegt war, praktisch aber nie gehalten wurde — in solchem Ausmaße gegeben werden, daß die Finanzierungslücke geschlossen ist. Wenn nämlich eine Finanzierungslücke bleibt, dann werden wir — darauf gebe ich Ihnen heute schon Brief und Siegel — dasselbe Dilemma erleben, wie wir es beim Ersten Wohnungsbaugesetz gehabt haben, daß diese verzweifelten Menschen dann herumlaufen und sich überlegen: Wo bringe ich denn jetzt das restliche Geld her? — Wir müssen hier festlegen, daß es bei der Finanzierung von Wohnungen für Minderbemittelte, für Leistungsschwache nicht Höchstsätze sein dürfen, sondern daß die öffentlichen Mittel in ausreichendem Maße gegeben werden, so daß die Finanzierungslücke dann auch restlos geschlossen ist.
Wir bitten Sie dementsprechend, unserem Antrage Umdruck 577 Ziffer 17 zuzustimmen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214228800
Das Wort hat der Abgeordnete von Bodelschwingh.

Ernst von Bodelschwingh (CDU):
Rede ID: ID0214228900
Meine Damen und Herren! Ich möchte bitten, die Erwiderung auf das, was Herr Abgeordneter Stierle gesagt hat, mit § 47 zu verbinden. Die Sorge, daß die Leute mit geringem Einkommen nicht zum Zuge kommen, wenn es sich um Höchstsätze handelt, ist unbegründet.

(Abg. Lücke: Richtig!)

Wir können den Leuten, die ein kleines Einkommen haben, auf drei verschiedene Weisen helfen.
*) Siehe Anlage 4. Einmal können wir ihnen durch ein vergrößertes Baudarlehen helfen — das steht hier zur Debatte —, dann aber auch durch Zuschüsse für die laufenden Aufwendungen und durch Miet- und Lastenbeihilfen.

(Abg. Lücke: Richtig!)

Wenn man sich nun entschlossen hat, durch Höchstbeträge der Darlehen zu helfen, dann muß man den Antrag beachten, über den Herr Kollege Hesberg vorhin gesprochen hat und in dem es heißt, daß die Darlehen in einer solchen Höhe gegeben werden können, daß im Einzelfall tragbare Mieten und Lasten erzielt werden. Insofern ist also die Sorge der SPD unbegründet. Ich bitte deswegen, den Antrag abzulehnen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214229000
Das Wort hat der Herr Bundeswohnungsbauminister. — Er verzichtet.

(Abg. Schröter [Wilmersdorf] : Der Hauptmann hat geschossen, — es war eine Zwölf! — Heiterkeit.)

Abgeordneter Stierle!

Georg Stierle (SPD):
Rede ID: ID0214229100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte auch die Absicht, mich zu § 47 zu melden, und es ist durchaus richtig, wenn wir ihn jetzt gleich in die Diskussion einbeziehen. Wir haben zu § 47 unter Ziffer 18 unseres Änderungsantrags Umdruck 577 beantragt, in Abs. 2 vor den Worten „unter Anwendung" die Worte „ohne Berücksichtigung der Höchstdarlehen gemäß § 44 Abs. 3" einzufügen. Die Fassung soll also lauten:
... so ist das Baudarlehen ohne Berücksichtigung der Höchstdarlehen gemäß § 44 Abs. 3 unter Anwendung der Vorschriften des § 45 ...
Auch hier gilt genau die gleiche Begründung, daß in diesem Falle über die Höchstsätze hinausgegangen werden muß und die öffentlichen Mittel bewilligt werden müssen. Wir bitten Sie also gleichzeitig für Ziffer 18 unseres Änderungsantrags Umdruck 577 um Ihre Zustimmung.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0214229200
Wird das Wort weiter gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Beratung zu § 44 und komme zur Abstimmung.
Wer dem Änderungsantrag Umdruck 577 Ziff. 17*) zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. —— Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über § 44 in der Ausschußfassung. Wer zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe auf § 45, gleichzeitig den Änderungsantrag Umdruck 578 Ziffer 8, der schon begründet ist. Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung.
Wer dem Änderungsantrag Umdruck 578 Ziff. 8**) zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen gegen einige Stimmen angenommen.
Ich komme nunmehr zur Abstimmung über § 45 in der so abgeänderten Fassung. Wer zuzustimmen
*) Siehe Anlage 4. **) Siehe Anlage 5.


(Vizepräsident Dr. Schneider)

wünscht, möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.

(Vizepräsident Dr. Schmid übernimmt den Vorsitz.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214229300
Ich rufe auf § 46. Hier ist kein Änderungsantrag angekündigt. Wer dieser Bestimmung zuzustimmen wünscht, der gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Einstimmige Annahme.
§ 47. Hier sind zwei Änderungsanträge angekündigt: 578 Ziffer 9 und 577 Ziffer 18. Sie sind bereits begründet. Wird das Wort dazu gewünscht? — Das ist nicht der Fall; dann stimmen wir ab, zunächst über den Änderungsantrag Umdruck 578 Ziffer 9**). Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Wer für den Änderungsantrag Umdruck 577 Ziffer 18*) ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Letztes war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen nunmehr über § 47 in der abgeänderten Fassung ab. Wer zuzustimmen wünscht, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe auf § 48. Es sind zwei Änderungsanträge angekündigt: 577 Ziffer 19*) und 578 Ziffer 10**). Das Wort hat Herr Abgeordneter Stierle.

Georg Stierle (SPD):
Rede ID: ID0214229400
Meine Damen und Herren! In dem § 48 steht an sich eine vollkommen unverständliche Geschichte. Da heißt es in Abs. 1:
Sind die aufzubringenden Tilgungen höher als die Beträge, die in der Wirtschaftlichkeitsberechnung hierfür angesetzt werden dürfen, so steht dies der Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von Familienheimen, eigengenutzten Eigentumswohnungen und Kaufeigentumswohnungen nicht entgegen.
Ich bin der Auffassung, und der gleichen Auffassung sind auch meine Freunde, daß es so, wie es hier steht, nicht durchgehen kann. Wir sagen: Es steht der Bewilligung der öffentlichen Mittel nichts entgegen, „sofern sichtbar festgestellt ist, daß diese Belastung für den Bauherrn oder Erwerber tragbar ist". Ohne diese Ergänzung muß der Abs. 1 so, wie er hier vorliegt, überhaupt unverständlich sein. Wenn tatsächlich mehr getilgt werden muß, als in der Wirtschaftlichkeitsberechnung ausgeführt ist, ergibt sich die Frage, wo die Mehrleistung auf die Dauer herkommen soll. Ohne diese sichernde Ergänzung, wie wir sie Ihnen vorgeschlagen haben, sind sehr bald umfängliche und höchstwahrscheinlich auch kostspielige Hilfsaktionen notwendig.
Wir bitten Sie deswegen, den § 48 Abs. 1 in der Ihnen vorliegenden Fassung nicht anzunehmen, sondern ihn gemäß unserem Antrag Umdruck 577 Ziffer 19 zu ergänzen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214229500
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hesberg.

Dr. Carl Hesberg (CDU):
Rede ID: ID0214229600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir stehen auf dem Standpunkt, daß es der Entscheidung des Eigentümers
*) Siehe Anlage 4. **) Siehe Anlage 5.
überlassen bleiben muß, in welcher Höhe er für sein Eigenheim Opfer zu übernehmen gewillt ist. Er braucht keinen Polizisten, der prüft, was für ihn tragbar ist, zumal da diejenigen, die ihm die Kapitalien zur Verfügung stellen, dies nur tun werden, nachdem sie eine solche Prüfung vorgenommen haben. Ich bitte daher, den Antrag abzulehnen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214229700
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Umdruck 577 Ziffer 19*). Wer für diesen Änderungsantrag ist, möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Das letzte war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen nunmehr ab über den Antrag Umdruck 578 Ziffer 10**), der schon begründet ist. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Wir stimmen nunmehr ab über § 48 in der neuen Fassung. Wer zuzustimmen wünscht, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen einige wenige Gegenstimmen und bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
§ 49. Auch hier sind zwei Änderungsanträge angekündigt. Zunächst Umdruck 578 Ziffer 11**) und Umdruck 577 Ziffer 20*). Werden die Anträge begründet oder kann so abgestimmt werden? — Keine Wortmeldungen.
Dann kommen wir zur Abstimmung, zunächst über den Antrag Umdruck 578 Ziffer 11. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Wir stimmen nunmehr ab über den Antrag Umdruck 577 Ziffer 20. Wer dafür ist, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen nunmehr ab über § 49 in der neuen Fassung.

(Zuruf von der SPD: Etwas gedämpfter!)

Wer zuzustimmen wünscht, möge die Hand erheben, Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich höre eben, daß es zu schnell geht.

(Zurufe von der Mitte: Nein!)

Ich bin durchaus bereit, langsamer zu verhandeln.

(Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Aachen] : Wir loben Sie! — Abg. Jacobi: Wir wollten einen Antrag begründen, der sowieso schon abgelehnt ist!)

Ich habe gefragt, ob das Wort gewünscht wird. Niemand hat das Wort gewünscht. Daraufhin habe ich abstimmen lassen.
Ich rufe auf § 50. Hierzu liegt auf Umdruck 577 Ziffer 21 ein Änderungsantrag vor. Wird der Antrag begründet? — Das Wort hat der Abgeordnete Reitz.

Wilhelm Reitz (SPD):
Rede ID: ID0214229800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! § 50 sieht vor, daß das der nachstelligen Finanzierung dienende öffentliche Baudarlehen auf Antrag des einzelnen Bauherrn ohne Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung gewährt werden kann. Bei voller Anerkennung der Förderung des
*) Siehe Anlage 4. **) Siehe Anlage 5.


(Reitz)

Familienheimbaues muß aber doch ein einheitlicher Maßstab bei der Bewilligung öffentlicher Baudarlehen gefordert werden. Da bei allen anderen Wohnungen im sozialen und im geförderten Wohnungsbau eine Wirtschaftlichkeitsberechnung gefordert wird, stelle ich hiermit im Namen meiner Freunde den Antrag, die Worte „ohne Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung oder" in § 50 zu streichen. Mit dieser Streichung ist die Gleichheit in der Behandlung der öffentlichen Baudarlehen wiederhergestellt.
Ich darf zur weiteren Begründung unseres Änderungsantrags noch folgendes ausführen. Wir erachten es für notwendig, festzulegen, daß die Tragbarkeit der Lasten den Behörden nachgewiesen werden muß, damit sich der Bauherr bewußt wird, ob er in der Lage ist, ein Eigenheim nicht nur zu bauen und zu finanzieren, sondern auch die Belastung für das Haus auf lange Sicht zu meistern. Dies ist notwendig, wenn wir verhindern wollen, daß viele der unter größten Opfern erstellten Eigenheime später infolge allzu starker Belastung nicht gehalten werden können und deshalb wieder verkauft werden müssen. Deshalb bitte ich, unserem Änderungsantrag zu § 50 zuzustimmen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214229900
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hesberg.

Dr. Carl Hesberg (CDU):
Rede ID: ID0214230000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu diesen Ausführungen kann ich mich auf das beziehen, was ich soeben gesagt habe. Wir sind der Meinung, daß diese Vorschrift sinnvoll ist, und wir sind vor allen Dingen der Überzeugung, daß, nachdem sich diese Regelung in der Vergangenheit bereits bewährt hat, dieser Antrag der Praxis widerspricht. Daher bitte ich, den Antrag der SPD abzulehnen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214230100
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung.
Wer dem Antrag auf Umdruck 577 Ziffer 21*) zuzustimmen wünscht, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Letzteres ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen ab über § 50 in der Ausschußfassung. Wer zuzustimmen wünscht, der gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Gegenstimmen und Enthaltungen angenommen.
§ 51. Es liegen zwei Änderungsanträge vor, zunächst auf Umdruck 577 Ziffer 22 und dann auf Umdruck 584 Ziffer 1**). Da ist ein neuer Umdruck im Spiel. Zunächst Umdruck 577 Ziffer 22*). Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Stierle.

Georg Stierle (SPD):
Rede ID: ID0214230200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In § 51 ist an verschiedenen Stellen von „verlorenen Baukostenzuschüssen" die Rede. Es heißt im Abs. 1:
Zum Bau von öffentlich geförderten Wohnungen dürfen Finanzierungsbeiträge der Wohnungsuchenden als verlorene Baukostenzuschüsse nicht angenommen werden.
Das ist ohne Zweifel eine gute Sache, der jeder von
uns zustimmen wird. Denn was auf dem Gebiet in
*) Siehe Anlage 4. **) Siehe Anlage 10.
der Vergangenheit geleistet worden ist, das geht ' wirklich auf keine Kuhhaut.
Dann heißt es aber in dem Abs. 1 weiter:
Verlorene Baukostenzuschüsse, die von Dritten zugunsten von Wohnungsuchenden geleistet werden und keine Verbindlichkeiten für die Wohnungsuchenden begründen, sind zulässig.
Ich glaube, daß auch diese sogenannten verlorenen Baukostenzuschüsse eine schlechte Sache sind und nichts taugen, selbst wenn mit ihrer Hergabe keine Verbindlichkeiten begründet werden oder verbunden sein sollten, wofür erst noch Beispiele zu bringen wären. Denn in aller Regel ist es ja so: derjenige, der Geld gibt, will natürlich auch einen gewissen Einfluß bezüglich der Verwendung dieses Geldes ausüben. Ich wäre also sehr dankbar, wenn ich von Ihnen einmal möglichst eindeutige und klare Beispiele dafür bekommen könnte, wo denn verlorene Baukostenzuschüsse von Dritten gegeben werden, ohne daß irgendwelche Auflagen damit verbunden sind.

(Abg. Lücke: Die Kirchen haben das in den letzten Jahren in großem Umfang getan!)

In Abs. 2 ist die Fassung ganz unklar und unbestimmt:
Die Annahme von Finanzierungsbeiträgen der Wohnungsuchenden als Mietvorauszahlungen oder Mieterdarlehen zum Bau von öffentlich geförderten Wohnungen kann von der Bewilligungsstelle ausgeschlossen werden. Die Bewilligungsstelle kann bestimmen, daß die Annahme nur bis zu einem Höchstbetrage zulässig ist. Bei dem Ausschluß oder der Beschränkung der Annahme von Finanzierungsbeiträgen ist den Erfordernissen der Finanzierung des Bauvorhabens Rechnung zu tragen.
Wir sind der Auffassung, es sollte klarer und eindeutiger so lauten, wie wir in Ziffer 22 unseres Antrags vorgeschlagen haben:
Bei dem Ausschluß oder der Beschränkung der Annahme von Finanzierungsbeiträgen ist den Erfordernissen der Finanzierung des Bauvorhabens dadurch Rechnung zu tragen, daß die öffentlichen Baudarlehen gemäß § 37 Abs. 3 auf die zulässigen Höchstdarlehen erhöht werden.
Das ist eine klare Formulierung gegenüber der in der gedruckten Vorlage: „es ist den Erfordernissen der Finanzierung des Bauvorhabens Rechnung zu tragen". Damit kann kein Mensch etwas anfangen. Unsere Formulierung ist wesentlich klarer. Wir schlagen Ihnen deswegen vor, sie anzunehmen.
Zur Begründung unseres Änderungsantrags zu Abs. 3 gebe ich die gleiche Begründung, wie ich sie eben zu der Änderung des Abs. 2 gegeben habe. Es heißt in der gedruckten Vorlage:
Die Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von Wohnungen für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen darf nicht davon abhängig gemacht werden, daß die Wohnungsuchenden Mietvorauszahlungen oder Mieterdarlehen leisten.
Soweit folgen wir dem Text der Vorlage. Jetzt
haben wir aber klar und eindeutig neu formuliert:
Zum Ausgleich dafür sind die öffentlichen Baudarlehen gemäß § 47 Abs. 2 auch über die nach § 44 Abs. 3 in Frage kommenden Höchstdarlehen hinaus zu erhöhen.


(Stierle)

Dieser Satz soll dem Abs. 3 hinzugefügt werden.
Diese Vorschläge sind klarer und eindeutiger als die der gedruckten Vorlage. Wir bitten Sie, unseren Vorschlägen zuzustimmen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214230300
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hesberg.

Dr. Carl Hesberg (CDU):
Rede ID: ID0214230400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist auch das Anliegen der CDU/CSU, daß der Leistung von Finanzierungsbeiträgen ohne Gegenleistung Einhalt zu gebieten ist. Wir sind aber der Meinung, daß es nicht einzusehen ist, warum Beiträge ohne Gegenleistung ausgeschlossen werden sollen, wenn sie von Dritten für bestimmte Wohnungsuchende gegeben werden. Ich darf hier darauf hinweisen, daß gerade die Siedlungsdienste der beiden Kirchen — der Evangelischen Kirche und der Katholischen Kirche — in den vergangenen Jahren solche verlorenen Zuschüsse in Millionenbeträgen eingesetzt haben und damit der Wohnungsversorgung der einkommensschwachen Familien in großem Umfang gedient haben.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Es ist nicht einzusehen, warum es nicht im Sinne dieses Gesetzes liegen soll, daß verlorene Zuschüsse oder Beiträge von Arbeitgebern zugunsten ihrer Arbeitnehmer angenommen werden. Der § 51 Abs. 1 ist nicht isoliert zu betrachten. Die Gegenleistung ist nämlich durch § 73 Abs. 5 gesichert, weil sich die Miete für diejenigen, für die von Dritten verlorene Zuschüsse gewährt werden, um 4°/0 des verlorenen Zuschusses senkt.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214230500
Herr Abgeordneter, würden Sie dem Abgeordneten Könen eine Frage gestatten?

Dr. Carl Hesberg (CDU):
Rede ID: ID0214230600
Jawohl!

Willy Könen (SPD):
Rede ID: ID0214230700
Herr Kollege, Sie sprachen eben davon, daß die beiden Siedlungsgemeinschaften der Kirchen Hunderte von Millionen als verlorene Baukostenzuschüsse gegeben haben. Meinen Sie damit, daß es verlorene Baukostenzuschüsse an private Bauherren für Wohnungen von anderen Leuten waren?

Dr. Carl Hesberg (CDU):
Rede ID: ID0214230800
Jawohl!

Willy Könen (SPD):
Rede ID: ID0214230900
Ist Ihnen nicht bekannt, daß auch die Kirchen diese verlorenen Baukostenzuschüsse für eine unsittliche Angelegenheit halten?

(Widerspruch bei der CDU/CSU.)


Dr. Carl Hesberg (CDU):
Rede ID: ID0214231000
Das trifft nicht zu, Herr Kollege Könen! Die Kirchen haben diese Gelder für bestimmte, einkommensschwache Familien gegeben,

(Abg. Lücke: Richtig!)

um diesen zu Wohnungen zu verhelfen, und haben mit diesen verlorenen Zuschüssen einen entsprechenden Segen gestiftet.

(Abg. Lücke: Ohne Bedingungen!)

Ich darf fortfahren. Die zu Abs. 2 Satz 3 von der SPD beantragte Fassung ist zu eng. Den Erfordernissen der Finanzierung des Bauvorhabens kann bei einem völligen oder teilweisen Ausschluß eines Finanzierungsbeitrags in verschiedener Weise Rechnung getragen werden. Es ist nicht zwingend, daß in jedem Fall das öffentliche Baudarlehen auf den Höchstsatz zu erhöhen ist. Denkbar ist, daß der Bauherr selber höheres Eigenkapital beibringen kann. Möglich ist auch, daß verhindert werden soll, daß vorgesehenes Eigenkapital des Bauherrn durch Hereinnahme von Mietvorauszahlungen oder Mieterdarlehen ersetzt und somit eingespart wird. Gerade diese Fälle sind in der Praxis häufig vorgekommen und haben Anlaß gegeben, die Vorschrift in dem vorliegenden Wortlaut bereits in das Erste Wohnungsbaugesetz in der Fassung von 1953 aufzunehmen, und zwar ist es § 28. Diese Bestimmung hat sich in diesem Wortlaut seitdem bewährt.
Hinsichtlich des Änderungsantrags zu Abs. 3 wird auf die Stellungnahme zu den Änderungsanträgen Ziffern 17 und 18 verwiesen, die Kollege Bodelschwingh bereits begründet hat. Es besteht kein Grund, gesetzlich vorzusehen, daß die Höchstsätze überschritten werden können. Ich bitte daher, den Anträgen der Sozialdemokraten nicht zuzustimmen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214231100
Weitere Wortmeldungen zu diesem Antrag liegen nicht vor. Dann stimmen wir ab. Wer für die Annahme des Änderungsantrags Umdruck 577 Ziffer 22*) ist, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Das letzte ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Nunmehr wäre der Antrag Umdruck 584 Ziffer 1**) zu begründen. Es handelt sich um einen interfraktionellen Antrag. Es wird wohl nicht erforderlich sein, daß er besonders begründet wird?

(Abg. Kunze [Bethel] : Ich möchte ein paar Generalsätze sprechen!)

— Das Wort hat der Abgeordnete Kunze.

Johannes Kunze (CDU):
Rede ID: ID0214231200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der interfraktionelle Antrag stützt sich auf zwei Grundpfeiler. Ich habe nicht die Absicht, jetzt im einzelnen noch eine Begründung zu den Dingen zu geben, weil die Dinge für sich selbst sprechen, wenn Sie sich die Formulierung ansehen. Es ging uns als den Sachbearbeitern des Bundestages für die Lastenausgleichsgesetzgebung nur darum, daß wir nicht in die Not gerieten, durch Beschlüsse des Parlaments hinterher präjudiziert zu stehen, wenn wir in die Lastenausgleichs-Schlußgesetzgebung Ende dieses oder im Laufe des kommenden Monats eintreten. Wollen Sie bitte die einzelnen Änderungen der §§ 51 ff. unter dem Gesichtspunkt sehen!
Wenn Herr Präsident erlaubt, würde ich sofort die zweite Grundsatzbemerkung zu dem anderen Punkt der Drucksache mit dazunehmen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214231300
Ich glaube, es ist doch besser, Sie begründen das, wenn ich diesen Paragraphen aufrufe; es wird sonst viel Durcheinander geben.
Das Wort wird weiter nicht gewünscht. Dann stimmen wir auch über diesen Änderungsantrag ab. Wer zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen.
Wir stimmen nunmehr ab über § 51 in der neuen Fassung und gleichzeitig über § 52. Wer für diese Bestimmungen ist, der möge ein Handzeichen geben.
*) Siehe Anlage 4. **) Siehe Anlage 10.


(Vizepräsident Dr. Schmid)

— Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen
Enthaltungen und einer Gegenstimme angenommen.
Ich rufe auf § 53. Hier liegt ein Änderungsantrag vor, Umdruck 577 Ziffer 23*). Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Stierle.

Georg Stierle (SPD):
Rede ID: ID0214231400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In § 53 heißt es, daß die Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von Eigenheimen, Kaufeigenheimen, eigengenutzten Eigentumswohnungen und Kaufeigentumswohnungen nicht davon abhängig gemacht werden darf, daß es sich etwa um Reichsheimstätten handelt oder daß ein Wiederkaufs-, Ankaufs- oder Vorkaufsrecht begründet wird. Wir sind der Auffassung, daß derjenige, der öffentliche Mittel zur Schaffung von Eigentum in Anspruch nimmt, und zwar in erheblichem Maße, auch Bindungen auf sich nehmen muß.

(Abg. Schröter [Wilmersdorf] : Sehr richtig!)

Im Ausschuß haben wir die für mich etwas komische Situation erlebt, daß ein Mitglied des Ausschusses meinte, die Bewohner von Einfamilienhäuschen in der Form der Reichsheimstätten seien unglücklich, sie strebten aus diesen Verhältnissen heraus. Obwohl ich selber jahrelang in einer Reichsheimstättensiedlung gewohnt habe, habe ich mir daraufhin die Mühe gemacht, noch einmal eine ganze Anzahl von Leuten in dieser Siedlung aufzusuchen und zu fragen, ob sie sich eigentlich in einer Reichsheimstätte unglücklich fühlten und ob sie irgendwelche Veränderungen wünschten. Sie haben sich an den Kopf gefaßt und mich gefragt, ob ich verrückt sei. Der Reichsheimstättenbau war zumindest in der Form, in der er in Frankfurt praktiziert wurde, gerade für die Leistungsschwachen ein sehr guter Weg, zu Eigentum zu kommen. Sie zahlten nämlich pro Monat nicht mehr als die übliche Miete und stotterten dann auf eine ganze Reihe von Jahren den Kaufpreis ab. Wenn Sie also nach Schaffung von Eigentum streben, ist der Weg über die Reichsheimstätte durchaus gangbar. Wir sind der Auffassung, daß der Abs. 1 in § 53 gestrichen gehört. Wir bitten, dem zuzustimmen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214231500
Das Wort hat der Abgeordnete Leukert.

Edmund Leukert (CSU):
Rede ID: ID0214231600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Antrag der SPD, den Abs. 1 in § 53 zu streichen, können wir nicht entsprechen. Wir müßten sonst bei Aufrechterhaltung der sogenannten sozialen Bindungen natürlich auch die Bindungen bei der Hergabe dieser Mittel, z. B. für den Mietwohnungsbau, ebenso fordern.

(Abg. Lücke: Sehr richtig!)

Wenn man jedoch, wie es hier der Fall ist, diese besonderen Bindungen nur auf den sozialen Eigenheim- und Kleinsiedlungsbau beschränkt, so bedeutet das eine Diskriminierung dieser Wohn- und Rechtsform, deren besondere Förderung sich gerade dieses Gesetz zur Aufgabe gemacht hat. Ich glaube, das ist weder Ihrerseits noch unsererseits beabsichtigt, und ich bitte deshalb, den Antrag abzulehnen.

(Abg. Schröter [Wilmersdorf] : Inwiefern ist Eigentumssicherung eine Diskriminierung?)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214231700
Wird das Wort noch gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
') Siehe Anlage 4.
Dann stimmen wir ab. Wer für den Antrag Umdruck 577 Ziffer 23*) ist, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen nunmehr ab über die §§ 53 bis 57 in der Ausschußfassung. Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, der gebe ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen zahlreiche Gegenstimmen angenommen.
Ich rufe auf § 58. Umdruck 585 Ziffer 1**) enthält einen Änderungsantrag der Fraktion der SPD. Wer begründet ihn? — Das Wort hat der Abgeordnete Putzig zur Begründung.

Paul Putzig (SPD):
Rede ID: ID0214231800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wünschte, wir würden hier manchmal die Geduld aufbringen, die wir bei der Behandlung von Wehrgesetzen aufbringen; von Begeisterung will ich schon gar nicht sprechen.

(Lachen und Zurufe in der Mitte.)

Ich habe mich im Laufe der Debatte bisher nur einmal gemeldet, und ich bitte, mir zuzuhören, wenn ich über ein Gebiet spreche, das uns, soweit ich das nach den bisherigen Ausschußberatungen sagen kann, allen am Herzen liegt: das Gebiet der Kleinsiedlung.
Herr Präsident, zur Beschleunigung bitte ich, mir zu gestatten, die in dem Änderungsantrag der SPD Umdruck 585 aufgeführten Anträge zu den §§ 58, 61, 89, 92, 110 und 122 im Zusammenhang begründen zu dürfen, da diese Änderungsanträge sich alle auf die Kleinsiedlung beziehen.

(Zurufe in der Mitte: Einverstanden!)

Ich darf namens meiner Freunde also zu einem besonderen Kapitel des vorliegenden Gesetzentwurfs Stellung nehmen, nämlich zu der vorgesehenen Förderung der Kleinsiedlung. Zunächst möchte ich eine allgemeine Feststellung treffen. Immer wieder wird geflissentlich so getan, als ob die SPD gegen das Privateigentum an sich und insbesondere in der Wohnungswirtschaft sei. Das ist böswillig oder dumm. Ich darf mit Nachdruck feststellen: Die SPD hat schon in der Zeit der Weimarer Republik praktisch bewiesen, daß sie das kleine Privateigentum an der selbstgenutzten Wohnung mit allen ihren Kräften fördert. Sie weiß sich mit der großen Mehrheit dieses Hauses einig in dem Bestreben, die Wünsche zahlreicher Familien nach einem Eigentum an der selbstgenutzten Wohnung und nach einer engeren Verbindung mit der Natur nach Möglichkeit zu erfüllen. Es liegt nun in dem Programm unserer Partei, wenn sie sich besonders dafür einsetzt, daß dieses Streben auch für die breite Schicht der Familien mit geringem Einkommen seine Erfüllung findet.

(Abg. Lücke: Das will auch dieses Gesetz!)

Ich glaube, die Mehrheit dieses Hauses geht mit mir in der Auffassung einig, daß das gesellschaftspolitische Ziel, das mit der Schaffung zahlreicher Kleineigentümer einer selbstgenutzten Wohnung angestrebt wird, nur dann erreicht werden kann, wenn wir auch der breiten Schicht der Arbeiter und der kleinen Angestellten und Beamten diese Möglichkeiten eröffnen. Deshalb kommt es nach unserer Auffassung entscheidend darauf an, die Förderung so zu gestalten, daß auch eine
*) Siehe Anlage 4. **) Siehe Anlage 11.


(Putzig)

große Zahl einkommensschwacher Familien ein Eigentum an der selbstgenutzten Wohnung erhält, und zwar zu Bedingungen, die sicherstellen, daß dieses Eigentum auch auf die Dauer im Besitz dieser Familien bleiben kann.
Wir sind der Auffassung, daß in erster Reihe moderne Kleinsiedlungen geschaffen werden müssen. Ich denke nicht im entferntesten daran, die Kleinsiedlungen zu unterstützen, die man vor 30 Jahren gebaut hat. Ich kann aus meiner Praxis sagen, daß ich vor drei, vier Jahren noch Schwierigkeiten mit einer Aufsichtsbehörde hatte, die den Einbau eines Wasserklosetts in einer Kleinsiedlung verbieten wollte. Ich glaube nicht, daß uns eine solche Kleinsiedlung vorschwebt.
Wir halten es nicht für günstig, einkommen-schwachen Familien ein teures Eigenheim ohne größeren Nutzgarten zu geben, da dies ein höheres und ständig gesichertes Einkommen voraussetzt. Wir stehen vor der Gefahr, mit einer Eigenheimförderung, die nicht auch die weitere Zukunft der Eigenheimer sorgfältig und vorsichtig im voraus bedenkt, eine Schicht zu schaffen, die später in Not gerät. Deshalb hält die SPD die Kleinsiedlung als besonders geeignet für Familien mit geringem oder nicht dauernd gesichertem Einkommen. Deshalb setzt sich die SPD besonders für eine nachhaltige und praktisch wirksam geförderte Kleinsiedlung ein. Das tut sie nicht erst heute. In zahlreichen Veröffentlichungen aus der Zeit von 1930/31 können Sie nachlesen, daß sich die SPD auch schon damals bei der Schaffung der Dritten Notverordnung für die Kleinsiedlung eingesetzt hat. Diese Linie ist nach 1945 fortgesetzt worden.

(Abg. Lücke: Wird von niemand bestritten!)

Ich darf das mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten mit einem Zitat belegen. Dr. Kurt Schumacher hat im Sommer 1950 folgende Stellungnahme abgegeben:
Die Kleinsiedlung — das ist das Eigentum mit Garten und Kleintierstall — hat die volle Zustimmung der Sozialdemokratischen Partei. Alle Maßnahmen zur Förderung dieser Siedlung sind eine Ergänzung der Forderungen nach einer Begrenzung der Arbeitszeit zum Zwecke der persönlichen Gestaltung des Lebens. Im Streben von Millionen arbeitender Menschen nach dem eigenen Haus und dem eigenen Stück Grund und Boden drückt sich ein kultureller Wille aus, der alle diejenigen Lügen straft, die behaupten, daß die Forderungen der modernen Arbeiterbewegung nur aus materialistischen Motiven stammen. So wie die SPD den Kollektivismus in jeder Form ablehnt, so begrüßt sie alle Anstrengungen zur menschenwürdigen Lebensgestaltung. Sie sieht in jeder Siedlerstelle ein Stück vom Willen zur persönlichen Freiheit und wirtschaftlichen Unabhängigkeit und wird 'deshalb die Siedlung immer nach Kräften fördern.

(Bravo-Rufe in der Mitte.)

Ich darf somit feststellen, daß die SPD die Schaffung von Kleineigentum an der selbstgenutzten Wohnung mit allem Nachdruck fördert und auch auf die arbeitende Bevölkerung ausdehnen will. Sie setzt sich deshalb für sinnvolle und wirksame Maßnahmen zugunsten der Kleinsiedlung ein.
Mit großer Sorge, Herr Minister, beobachten wir deshalb die rückläufige Entwicklung der
Kleinsiedlung in den letzten Jahren. Ein grobes, aber deutliches Bild dieses Rückgangs geben Ihnen die folgenden Zahlen. 1932 bis 1938 wurden jährlich etwa 12 000 Kleinsiedlungen geschaffen; das waren rund 6 % der insgesamt gebauten Wohnungen. 1949 bis 1952 waren es im Jahresdurchschnitt etwa 15 000 Kleinsiedlungen oder rund 4,3 % der neuen Wohnungen, 1953 bis 1955 aber nur noch rund 12 000 Kleinsiedlungen oder 2,6% der neugeschaffenen Wohnungen. Der Anteil der Kleinsiedlung am gesamten Wohnungsbau ist also um mehr als die Hälfte zurückgegangen.

(Abg. Lücke: Das ist sehr bedauerlich!)

Das sollte allen Förderern der Eigentumsmaßnahmen sehr zu denken geben.

(Abg. Lücke: Sehr richtig!)

Schon bei der Novellierung des Ersten Wohnungsbaugesetzes 1953 hat man dieser rückläufigen Tendenz entgegenwirken wollen. Leider ist damals nur ein sehr schwacher Gesetzesbefehl ergangen, der noch dazu Kleinsiedlungen und Eigenheime in einen Topf geworfen hat. Danach waren bei der Förderung des Wohnungsneubaus in erster Linie Eigenheime und Kleinsiedlungen zu berücksichtigen, und die Länder hatten dafür Sorge zu tragen, daß je ein angemessener Anteil der öffentlichen Mittel für Eigenheime und Kleinsiedlungen bereitgestellt wurde.
Diese Kundgebung des guten Willens hat aber den Rückgang der Kleinsiedlung nicht aufgehalten, er hat sich im Gegenteil verschärft. Darum sollten im Zweiten Wohnungsbaugesetz stärkere Vorschriften und wirksamere Mittel für die Kleinsiedlung vorgesehen werden.
Wir haben auch in dem heute zur Beratung stehenden Entwurf eine ganze Reihe von Paragraphen, die sich mit der Förderung der Kleinsiedlung befassen. Es ist zweifellos allseitig der gute Wille zu erkennen, die Kleinsiedlung im Gesetz stärker zu verankern. Es ist nur die Frage, ob dieses Ziel praktisch erreicht werden wird.
Ich nehme Ihre Geduld wirklich nicht zu lange in Anspruch. Diese Einleitung ist vorbei. Ich komme nun zur sachlichen Begründung der einzelnen Anträge. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Ich hoffe, Sie werden noch bis zum Schluß durchhalten können.
Mit dem Deutschen Siedlerbund — hier vertrete ich als Kleinsiedler die Vorschläge, die dieser Bund mit seiner Eingabe vom 26. April dieses Jahres an alle Fraktionen gerichtet hat — habe ich gute Gründe, erheblich daran zu zweifeln. Auch in dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir, sogar in verstärktem Maße, eine vollständige Gleichstellung des Eigenheims mit der Kleinsiedlung, teilweise sogar eine ausgesprochene Begünstigung des Eigenheims gegenüber der Kleinsiedlung. Die Kleinsiedlung erfordert aber eine erhebliche Begünstigung gegenüber dem Eigenheim, weil sie die Eigentumsmaßnahme für die Einkommensschwachen ist und weil sie in der Praxis erheblich schwieriger durchzuführen ist. Sie rechtfertigt aber auch eine stärkere Begünstigung, weil sie gegenüber dem Eigenheim noch eine zusätzliche staatsund sozialpolitische Aufgabe zu erfüllen hat. Deswegen müßte die Kleinsiedlung stärker als das Eigenheim gefördert werden.
Notwendig ist zunächst eine günstigere Finanzierung. Einen Ansatz dazu bietet zweifellos der


(Putzig)

§ 58. Doch reichen die Formulierungen des Abs. 2 nicht aus. Da hier nicht bestimmt vorgeschrieben ist, daß die zusätzlichen Kosten des Wirtschaftsteils durch zusätzliche öffentliche Mittel gedeckt werden sollen, genießt die Kleinsiedlung nicht einmal den gleichen Start wie das Eigenheim, geschweige denn eine Bevorzugung gegenüber dem Eigenheim. Deshalb muß hier zwingend vorgeschrieben werden, daß die öffentlichen Mittel entsprechend erhöht werden. In noch stärkerem Maße ist dies bei Kleinsiedlungen für Bewerber mit geringem Einkommen notwendig. Deswegen müssen die öffentlichen Darlehen in diesen Fällen stets in dem Umfange erhöht werden, daß die Schließung der Finanzierungslücke gesichert ist.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Wenn dies im Gesetz nicht eindeutig festgelegt wird, haben auch die wohlgemeinten Bestimmungen des § 36 über dieabgestufte erforderliche Höhe der Eigenleistung keine praktische Wirkung. So weit die Begründung unseres Änderungsantrages zu § 58 Abs. 2. Über die Ziffer 1 b brauche ich wohl nichts mehr zu sagen.
Ich komme zu Nr. 2 mit einer Änderung des § 61 Abs. 3. Wir beantragen hiermit, in § 61 Abs. 3 die drei letzten Worte zu streichen und dafür die Worte „aufzuerlegen sind" einzusetzen. Während die dauernde ordnungsmäßige Bewirtschaftung der Siedlerstellen nur durch bestimmte Mindestanforderungen an die Ausführenden gesichert ist, verlangt der gewählte Wortlaut eine Beschränkung der Anforderungen.
Ich darf nun auf den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP und DA auf Umdruck 578 eingehen, der sich ebenfalls mit dem § 61 beschäftigt. Ich glaube, wir sparen Zeit, wenn ich hierzu jetzt schon meine Stellungnahme abgebe. Dieser Antrag verlangt, die Absätze 1, 2 und 3 des § 61 in der Fassung der Vorlage zu streichen, und sieht einen neuen Abs. 1 vor, der lautet:
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften darüber zu erlassen, welche vertraglichen Bindungen dem Kleinsiedler zur Gewährleistung einer dauernden ordnungsmäßigen Bewirtschaftung der Kleinsiedlung aufzuerlegen sind.
Meine Damen und Herren, ich halte diesen Antrag für gefährlich, nicht allein deshalb für gefährlich, weil hier eine gewisse Ermächtigung ausgesprochen wird und man mit Ermächtigungen stets vorsichtig sein soll, sondern auch deshalb, weil diese Formulierung nicht sichert, daß die einzelnen Länder auch eine Durchführungsverordnung erlassen im Sinne unserer Ausschußberatungen. Ich darf meinen verehrten Kolleginnen und Kollegen in Erinnerung bringen, daß wir uns im Ausschuß in der ersten und in der zweiten Lesung einig waren und daß wir im Spezialausschuß auch eine Einigung gefunden haben. Ich darf auch daran erinnern, daß wir in der dritten Lesung eine Einigung gefunden haben, die sich in der Vorlage niederschlägt. Ich bitte Sie inständig, diesen Ihren Antrag zu § 61 Abs. 1 zurückzuziehen. Es bleibt dann übrig der Abs. 2 Ihres Antrags, der in der Vorlage Abs. 4 ist und der besagt, daß der Kleinsiedler sich bei der Bewirtschaftung der Kleinsiedlung fachlich beraten lassen soll. Ich bitte Sie also, unserem Antrag Ihre Zustimmung zu geben und Ihren Antrag zurückzuziehen.
Ich komme nun wieder zurück zu Umdruck 585. Unter Ziffer 3 a dieses Umdrucks beantragen wir, in § 89 Abs. 1 den Satz 1 durch folgende Worte zu ergänzen: „oder als Bauland ungeeignete Grundstücke zum Austausch gegen geeignetes Bauland bereitzustellen." Der gleiche Wortlaut findet sich auch in Ziffer 3 b für die Ergänzung des Satzes 2. Ich möchte hier nur sagen, daß zugunsten der Kleinsiedlung auch früher mit Erfolg nach diesem Grundsatz verfahren wurde.
Nun zur Ziffer 4 des Umdrucks 585. Hier beantragen wir, daß in § 92 der Abs. 1 durch folgenden neuen Satz 2 ergänzt wird:
Dies gilt bei Kleinsiedlungen auch für die Selbsthilfe bei der Aufschließung und Kultivierung des Geländes, der Herrichtung der Wirtschaftsanlagen und der Herstellung von Gemeinschaftsanlagen.
Dieser Nachsatz ist unbedingt erforderlich, um eine nicht beabsichtigte Schlechterstellung der Kleinsiedler gegenüber der bisherigen Regelung zu vermeiden.
Ziffer 4 b sieht vor, in § 92 Abs. 4 nach den Worten „Personen sind" folgende Worte einzufügen: „unbeschadet der Dauer der Selbsthilfearbeit". Nur durch diese Einschaltung ist gesichert, daß keine Zweifel über die Auslegung der Worte „in entsprechender Anwendung der Vorschriften des § 798 Nr. 2 der Reichsversicherungsordnung" auftreten können. Beim jetzigen Wortlaut werden unter Umständen die gewollten Vorteile auf solche Selbsthilfearbeiten beschränkt, die höchstens sechs Arbeitstage erfordern. Es gilt hierbei, bisheriges Recht sicherzustellen und nichts Neues einzufügen, sondern lediglich so zu verfahren, wie bisher mit Erfolg verfahren worden ist; also Erhaltung des alten Standes.
Zu 5. In § 110 Abs. 2 sind zwischen den Worten „Erhöhung des" und „Zinssatzes" folgende Worte einzufügen „tatsächlich gezahlten". Nur durch eine solche Einschaltung werden letzte Zweifel für die allgemein üblichen Fälle beseitigt, in denen der vertraglich vereinbarte Zinssatz höher liegt als der tatsächlich erhobene. Es kommt nämlich darauf an: wenn, je nachdem, wie bei einer Baumaßnahme abgerechnet wird, bei einem Zinssatz, der an sich in der Höhe von normal 41/2 % festgelegt war, sich in der Auswirkung der Abrechnung ein Satz von 0 oder von 1 °/o ergibt, so muß, wenn die von uns beantragte Änderung nicht durchgeführt wird, der Betreffende, der seine erste Hypothek zu den festgelegten Bedingungen abgestottert hat und dann zur Zurückzahlung der Landesdarlehen kommt, unter Umständen anstatt bisher 0 oder 1 % in Zukunft 41/2 % zahlen. Der arme Teufel, der des Glaubens war, für seinen späteren Lebensabend würden seine Lasten niedriger, hat in Wirklichkeit höhere Lasten zu zahlen, als er glaubte annehmen zu dürfen. Daher bitte ich Sie — ich glaube, diejenigen, die damit zu tun haben, kennen die Bedeutung dieser Frage —, auch hier unserem Antrage stattzugeben.
Als letzte Ziffer 6.

(Ah-Rufe rechts.)

— Ja, ich atme genauso auf wie Sie. — § 122 Abs. 5 ist durch folgenden Nachsatz zu ergänzen: „soweit die obersten Landesbehörden entsprechende Ausführungsvorschriften zur Förderung der Kleinsiedlung erlassen haben". Auf die alten Kleinsiedlungs-


(Putzig)

bestimmungen kann nur dann verzichtet werden, wenn an ihre Stelle neue ausreichende Vorschriften der Länder treten. Dies ist durch den vorliegenden Wortlaut nicht gesichert. Wir wollen verhindern, daß die alten Kleinsiedlungsbestimmungen ersatzlos außer Kraft gesetzt werden.
Mit diesen Vorschlägen fordert die SPD eine wesentliche Begünstigung der Kleinsiedlung, weil wir es ernst meinen mit der Schaffung von Kleineigenturn für eine breite Schicht auch der Einkommenschwachen, wie heute schon mehrfach hier im Hause wiederholt. Wir wollen damit aber nicht dem einzelnen Geschenke machen. Vielmehr wollen wir damit dem Ganzen unseres Volkes dienen. Wir wollen mit den Begünstigungen der Kleinsiedlung Objekte schaffen, die bei der angestrebten neuen Sozialordnung immer weiter wirken sollen. Deswegen halten wir es für notwendig, daß die geschaffenen Objekte um ihrer sozialpolitischen Wirkung willen als solche erhalten bleiben und nicht zu einem Objekt der liberalistisch-jakobinischen Eigentumsordnung werden

(Oh-Rufe in der Mitte)

— das ist nicht von mir —, wie es Professor NellBreuning genannt hat.

(Aha-Rufe in der Mitte. — Abg. Lücke: Aber für eine andere Sache hat er das gesagt!)

Damit komme ich zum Schluß. Wenn Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Koalition,
Ernst machen wollen mit einer neuen Sozialordnung, wie Sie es immer wieder betonen, zu der die
Schaffung einer breiten Schicht von Kleineigentümern wesentlich beitragen soll, dann müssen auch
Sie den Arbeitern und den kleinen Angestellten
und Beamten die praktische Möglichkeit geben, ein
kleines Eigentum nicht nur zu bekommen, sondern
es auch zu solchen Bedingungen zu erlangen, daß
die Lasten auf die Dauer getragen werden können.

(Abg. Lücke: Darum machen wir dieses Gesetz!)

Dem dienen die von uns gestellten Anträge. Wenn Sie sie ablehnen sollten, dann zeigen Sie, daß es Ihnen nur ernst damit ist, den Familien mit gehobenem Einkommen große Stücke des Kuchens zu geben, und daß Sie der Meinung sind, es genüge, die Kleinen mit den übrigbleibenden Krümeln abzufinden. Und das wollen Sie sicherlich auch nicht.

(Abg. Leukert: Das ist bewußt falsch dargestellt!)

Ich glaube allerdings, daß es Ihnen ernst ist mit der Förderung der Kleinsiedlung

(Abg. Lücke: Wozu dann solche Unterstellungen, Kollege Putzig?)

— ich habe das schon unterstrichen, und ich glaube, es bleibt auch so — und daß Sie deshalb unseren Anträgen zustimmen werden. Es haben heute so viele Leute aus Ihren Reihen für das Eigentum gekämpft; gestatten Sie doch nun einem Kleinsiedler — auch wenn er 250 Pfund netto wiegt; immerhin hat er das Vertrauen der Kleinsiedler —, auch für diese Kleinsiedler eine Lanze zu brechen. Die SPD will auch mit diesem Gesetz und mit der wirksamen Förderung der Kleinsiedlung keine Geschenke verteilen; sie will eine neue Sozialordnung, sie will eine gerechte Verteilung des Eigentums und des Grundvermögens, die auch den einkommensschwachen Familien ihren Anteil gibt.

(Sehr gut! bei der SPD.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214231900
Das Wort hat der
Bundesminister für Wohnungsbau.

Dr. Victor-Emanuel Preusker (CDU):
Rede ID: ID0214232000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir dürfen wohl von vornherein davon ausgehen, daß die Kleinsiedlung in gleicher Weise Anliegen der Bundesregierung wie dieses gesamten Hauses ist.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Wir haben auch in der letzten Zeit einen Auftrag des Hauses erfüllt, uns bei den Ländern darum zu bemühen, ihre Erklärungen kennenzulernen, warum eigentlich die uns besonders am Herzen liegende Kleinsiedlung eine rückläufige Entwicklung genommen hat. Es ist bemerkenswert, daß uns von den Ländern wiederholt geantwortet worden ist, das sei zum Teil auf die bessere Ernährungslage seit 1948 zurückzuführen und insbesondere auf die Vollbeschäftigung, die eben nicht mehr in jeder Gruppe der für die Kleinsiedlung in Betracht kommenden Interessenten den notwendigen Spielraum für zusätzliche Arbeit im Garten oder im Heim lasse. Aber es ist auch bemerkenswert, daß das Interesse für die Kleinsiedlung in den verschiedenen Berufsgruppen unterschiedlich groß ist. Ich weiß, daß sie ein besonderes Anliegen des Kollegen Putzig ist, weil sie ein besonderes Anliegen des Bergmanns ist. Soweit es das Anliegen des Bergmanns betrifft, haben wir uns bei der Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues gerade in den Bestimmungen, die speziell auf den Vorrang der Kleinsiedlung abgestellt sind, auch im Parlament einmütig auf diesen Boden gestellt.
Ich muß ergänzend bemerken, daß die Kleinsiedlung in den letzten Jahren in einer Konkurrenz zur landwirtschaftlichen Nebenerwerbssiedlung gestanden hat. Die Förderung der landwirtschaftlichen Nebenerwerbssiedlung hat tatsächlich zugenommen, und zwar weil sie Vorteile bieten konnte, die wir leider der Kleinsiedlung bisher nicht im gleichen Umfange haben einräumen können. Wir hoffen aber, daß wir da jetzt wenigstens gleichziehen können.
Nun zu den Anträgen, die der Kollege Putzig hier neu vorgelegt hat.
Die zu § 58 Abs. 2 Buchstabe a beantragte Einfügung ist, glaube ich, tatsächlich überflüssig, insbesondere mit der Anknüpfung: „notfalls durch eine Erhöhung ..."; denn es heißt ja bereits:
Bei der Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von Kleinsiedlungen sind in den Gesamtkosten des Bauvorhabens auch die Kosten des Erwerbs der Landzulage und des Baues des Wirtschaftsteiles zu berücksichtigen.
Sie sind zu berücksichtigen! Da gibt es überhaupt gar keine Möglichkeit, daß irgend jemand das nicht berücksichtigen könnte.

(Abg. Lücke: Richtig!)

Also hier ist eine Änderung, glaube ich, nicht erforderlich.

(Abg. Lücke: Rennt offene Türen ein!) — Rennt wirklich offene Türen ein.

Bei Buchstabe b liegt natürlich eine andere Formulierung vor. Hier heißt es in der vom Ausschuß angenommenen Fassung:


(Bundesminister Dr. Preusker)

. . so können die für den Bau von Familienheimen bestimmten Höchstsätze überschritten werden, soweit es zur Schließung der Finanzierungslücke nach § 45 Abs. 1 erforderlich ist.
Herr Kollege Putzig sagt: „s i n d stets entsprechend zu erhöhen". Der Ausschuß hat darüber lange hin und her diskutiert, und da wir jetzt verschiedene Möglichkeiten, die Finanzierungslücke zu schließen, in das Gesetz eingeführt haben, nämlich obendrein die Annuitätensubventionen, die Lastenbeihilfen, so ist also das „können" hier als eine der möglichen Formen angeführt worden. Aber es ist ohnehin das Anliegen selbstverständlich gewesen, das der Kollege Putzig vorgetragen hat. Ich glaube deshalb, daß man es bei der im Ausschuß schließlich erarbeiteten Fassung lassen sollte.
Zu § 61. Hier hat der Kollege Hesberg schon vorgetragen, daß es sich um einen dringenden Wunsch der Länder handelt, dem wir Rechnung getragen haben. Wir wollen die nochmalige Diskussion der ganzen Auflagen für die Kleinsiedlung anläßlich einer Sonderbearbeitung vornehmen, um noch einmal zu überprüfen, ob es vielleicht irgendwo unter den Auflagen etwas gibt, was der Entwicklung der Kleinsiedlung nicht förderlich gewesen ist. Wenn wir das also ausmerzen können, dann sollte es ruhig geschehen. Ich plädiere deshalb auch hier für die Annahme der Formulierung des Kollegen Hesberg.
Jetzt kommen die weiteren Vorschläge zu § 89, die Baulandbeschaffung durch die Einfügung der Bereitstellung von Ersatzland zu begünstigen. Ich kann vom Standpunkt der Bundesregierung aus nur sagen, daß ich durchaus bereit bin, die beiden Anträge des Kollegen Putzig als eine echte Verbesserung dieses schwierigen Anliegens dem Hohen Hause zur Annahme zu empfehlen.
Dasselbe gilt für die beiden Anträge zu § 92 betreffend die Unfallversicherung für die Selbsthilfe bei den Kultivierungsarbeiten usw. Ich glaube, daß auch dieses Anliegen bei den Ländern in vollem Umfange auf Verständnis stoßen wird.
Zu Ziffer 5 des Änderungsantrags dagegen glaube ich, daß die Formulierung, die Sie für § 110 gewählt haben, nicht möglich ist. Man soll es hier bei dem Abs. 2, der praktisch Ihrem Wunsch entgegenkommt, belassen. Denn „tatsächlich gezahlt" würde bedeuten: wenn jemand beschließt, ab morgen irgend etwas nicht mehr zu zahlen, dann hat er tatsächlich nichts gezahlt, und dann darf auch in aller Zukunft von ihm nicht mehr verlangt werden. Was Sie wahrscheinlich haben sagen wollen, ist das, was tatsächlich zu entrichten ist. Aber ich glaube, das gerade steht mit der Anführung des „Zinssatzes, der für das der nachstelligen Finanzierung dienende öffentliche Baudarlehen bestimmt worden ist", in der gleichen Weise in dem Entwurf, der hier zur zweiten Beratung vorliegt.
Dann kommt Ihr Vorschlag unter Ziffer 6 zu § 122 Abs. 5. Danach soll die Frist vom 1. Juli 1957 nicht mehr bestehen, soweit die obersten Landesbehörden entsprechende Ausführungsbestimmungen zur Förderung der Kleinsiedlung erlassen haben. Ich möchte hier wieder an das erinnern, was den Ausschuß bewogen hat, vorzusehen, diese Frist zu setzen, nämlich die Länder dazu zu zwingen, endlich die entsprechenden Bestimmungen zu schaffen. Wenn wir bedenken, daß bis zum 1. Juli 1957 noch über ein Jahr Zeit ist, dann müssen wir eigentlich sagen, daß für alle Länder die Möglichkeit besteht, die Bestimmungen zu schaffen. Gerade damit, daß wir endlich zu einer Bereinigung und Modernisierung der Vorschriften zugunsten der Kleinsiedlung in den Ländern kommen, tun wir sicherlich mehr für die Kleinsiedlung und ihre Förderung, als wenn wir den jetzigen Zustand mit allen Schlacken der Vergangenheit noch länger bestehen lassen. Deswegen möchte ich, ohne daß ich jetzt versuche, noch in den Wettstreit um die mehr oder weniger große Förderungsgeneigtheit zugunsten der Kleinsiedlung einzutreten — ich sagte schon, ich glaube, da sind wir alle gleicher Auffassung —, das Hohe Haus bitten, sich zu überlegen, ob nicht die Punkte 3 und 4 Ihres begründeten Antrags hier akzeptiert werden können. Zu den anderen Punkten ist, glaube ich, nur das zu sagen, was ich ausgeführt habe.

(Abg. Lücke: Wir können abstimmen. Wir sind doch einverstanden!)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214232100
Das Wort hat der Abgeordnete Putzig.

Paul Putzig (SPD):
Rede ID: ID0214232200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Haben Sie keine Angst, nur einen Satz, um ein Mißverständnis auszuräumen! Wir sehen, daß Opposition und Minister sich oftmals näherkommen als die Fraktionen. Ich danke Ihnen für Ihre Befürwortung zumindest eines Teils meiner Anträge. Aber Sie haben, Herr Minister, zu § 58 die Betonung auf „notfalls" gelegt. Ich habe diesen Ausdruck „notfalls" mit Absicht als eine Brücke gewählt. Die Betonung lege ich auf das, was dahinter kommt, und ich glaube, Sie vergeben sich gar nichts, wenn Sie diesem Antrag auch Ihre Zustimmung geben.

Dr. Victor-Emanuel Preusker (CDU):
Rede ID: ID0214232300
Herr Kollege Putzig, jetzt steht in der Fassung des Gesetzes schon mehr, als Sie wollen. Jetzt m u ß die Höhe der öffentlichen Mittel so bewilligt werden, daß diese Kosten mit darunter fallen, so daß „notfalls" eigentlich eine Einschränkung ist; und das wollen Sie doch nicht!

Paul Putzig (SPD):
Rede ID: ID0214232400
Ich möchte die Versammlung nicht langweilen. Wir werden Gelegenheit haben, uns später einmal darüber zu unterhalten.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214232500
Das Wort wird nicht weiter gewünscht.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich lasse nicht über den ganzen Umdruck 585 abstimmen, sondern in der Reihe der Paragraphen, die ich aufrufe. Zunächst der Antrag Umdruck 585 Ziffer 1*) zu § 58. Wer mit dem Änderungsantrag einverstanden ist, möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen nun ab über die §§ 58, 59 und 60 in der Ausschußfassung. Wer mit diesen Bestimmungen einverstanden ist, möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen und gegen eine Gegenstimme angenommen.
Ich rufe auf § 61. Der Änderungsantrag auf Umdruck 585 Ziffer 2 ist schon begründet. Es bleibt der Änderungsantrag Umdruck 578 Ziffer 12.

(Zuruf: Ist schon begründet!)

*) Siehe Anlage 11.


(Vizepräsident Dr. Schmid)

— Gut! Dann stimmen wir ab zunächst über den Antrag Umdruck 578 Ziffer 12*), der weitergehend ist. Wer für die Annahme dieser Bestimmung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe!
— Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Der Antrag auf Umdruck 585 Ziffer 2 erübrigt sich damit. Der ganze Paragraph ist ja damit verändert. Sind Sie einverstanden, Herr Abgeordneter Putzig? —
Dann stimmen wir ab über § 61 in der veränderten Fassung sowie über die §§ 62, 63 und 64 in der Ausschußfassung. Wer für diese Bestimmungen ist, möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Zu § 65 ein Antrag auf Umdruck 577 Ziffer 24**).

(Abg. Berlin: Auf Begründung wird verzichtet!)

— Auf Begründung wird verzichtet. — Das Wort wird nicht gewünscht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer mit diesem Änderungsantrag einverstanden ist, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen nunmehr ab über die §§ 65, 66 und 67 in der Ausschußfassung. Wer mit diesen Bestimmungen einverstanden ist, möge die Hand erheben.
— Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe auf § 68. Hier liegt ein Änderungsantrag auf Umdruck 577 Ziffer 25 vor. — Auf Begründung wird verzichtet. Das Wort wird nicht gewünscht. Dann stimmen wir über diesen Antrag ab. Wer damit einverstanden ist, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Letzteres ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen nunmehr ab über die §§ 68 und 69 in der Ausschußfassung. Wer mit diesen Bestimmungen einverstanden ist, der gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei Enthaltungen angenommen.
§ 70. Hier liegt ein Änderungsantrag auf Umdruck 583 Ziffer 1***) vor. Wird der Antrag begründet?

(Zuruf: Nein!)

— Es wird auf Begründung verzichtet! — Das Wort hat der Abgeordnete Graaff.

Carlo Graaff (FDP):
Rede ID: ID0214232600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum § 70 liegt ein interfraktioneller Änderungsantrag vor, in dem wir uns bereit finden, für kinderreiche Familien die Tilgungsprämien zu erhöhen. Ich habe aber die Befürchtung, daß wir hier eine soziale Maßnahme treffen, die keine soziale Maßnahme ist, und zwar aus folgender Überlegung. Wenn eine Familie mit mehreren Kindern in ein Eigenheim einzieht, dann wird sie zweifellos ihr ganzes Geld dafür verwenden müssen, die Kinder selbständig zu machen, und sie wird erst an eine vorzeitige und erhöhte Tilgung denken können, wenn die Kinder selbständig geworden sind und eigenes Geld verdienen. Die Erhöhung des Zinssatzes für den Fall, daß dem Haus-
*) Siehe Anlage 5. **) Siehe Anlage 4. ***) Siehe Anlage 9. halt Kinder angehören, wirkt sich insofern nicht aus, als bei der Zahlung der erhöhten Rückflüsse oder Tilgungen dieses Ehepaar als kinderlos verheiratet gilt. Das ist Steuergesetzgebung.
Ich möchte also vorschlagen, daß wir, egal ob der § 70 jetzt entsprechend der Ausschußvorlage oder entsprechend dem Änderungsantrag angenommen wird, eine Formulierung aufnehmen, die etwa wie folgt lautet:
Gehören zum Haushalt Kinder oder haben beim Bezug des Familienheims oder einer Eigentumswohnung im Sinne von Abs. 1
— in der Fassung des Änderungsantrages —
oder zu einem späteren Zeitpunkt Kinder zum Haushalt gehört (§ 32 Abs. 4 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes), so erhöht sich der Hundertsatz . . .
Dann haben wir nämlich erreicht, daß eine kinderreiche Familie auch dann. wenn sie ihre Kinder erst großgezogen hat und dann tilgen will, in den Genuß dieser Maßnahme kommt, die als soziale Maßnahme gedacht ist.
Nun darf ich vielleicht mit Genehmigung des Präsidenten gleich eine Ergänzung zu § 110 vorschlagen. Wir haben nämlich im Änderungsantrag zwar das Familienheim und die eigengenutzte Eigentumswohnung angesprochen. Wir haben aber bei den Überleitungsvorschriften im § 110 die Eigentumswohnung übersehen. Ich möchte Ihnen also vorschlagen, daß wir in § 110 eine Änderung vornehmen. Zunächst muß die Überschrift jetzt lauten: „Überleitungsvorschriften für öffentlich geförderte Eigenheime, Kleinsiedlungen, Kaufeigenheime und Eigentumswohnungen". Im Abs. 1 des § 110 wäre dann nach dem ersten Satz ein zweiter Satz einzufügen, der wie folgt lautet:
Öffentlich geförderte Eigentumswohnungen, auf die die Vorschriften des Ersten Wohnungsbaugesetzes anzuwenden sind, sind auf Antrag als eigengenutzte Eigentumswohnungen anzuerkennen, wenn sie den in § 12 Abs. 1 Satz 2 bestimmten Voraussetzungen entsprechen.
Das ist die Parallelbestimmung zu der Bestimmung über die Eigenheime, die wir sowieso in den Überleitungsvorschriften haben. Ich darf dem Herrn Präsidenten die beiden Anträge überreichen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214232700
Allmählich ist es sehr schwer, sich in diesem Haufen Papiers zurechtzufinden! Es handelt sich hier um einen Änderungsantrag zum Änderungsantrag.

(Heiterkeit. — Abg. Lücke: Wir passen auf!)

— Ich passe auch auf, Herr Lücke, glauben Sie mir das! Ich passe sehr gut auf.
Herr Abgeordneter Kunze, Sie haben das Wort.

Johannes Kunze (CDU):
Rede ID: ID0214232800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte geglaubt, ich brauchte den Antrag, der interfraktionell von der CDU/CSU, der SPD und einigen anderen Fraktionen eingebracht wurde, nicht zu begründen. Wenn aber jetzt ein Änderungsvorschlag kommt, muß man doch fragen: warum haben wir diese von Ihnen vorgeschlagene Lösung abgelehnt? Diese Frage ist in den Beratungen besprochen worden. Wir geraten nämlich in die große Gefahr, die ge-


(Kunze [Bethel])

samte Einkommensteuergesetzgebung kaputtzuschlagen.

(Hört! Hört! und Heiterkeit.)

Ihr Vorschlag führt zu Konsequenzen, die wir gar nicht auf uns nehmen können. Wir müssen bei der Berücksichtigung nicht dieser Prämien, sondern in der neu gefundenen Lösung zu § 70 — die aus den Erfahrungen der Lastenausgleichsgesetzgebung stammt — doch bei der Berücksichtigung von Kindern einfach die Grenze abbauen, die uns nach den allgemeinen Einkommensteuerrichtlinien gegeben ist. Wir würden sonst eine schwere Präjudizierung im Lastenausgleich riskieren, die wir gar nicht verantworten können. Dann würde man nämlich kommen und sagen: wir verlangen in der Schlußgesetzgebung die Berücksichtigung aller Kinder, die wir 1946 mitgebracht haben; wir verlangen die Berücksichtigung aller Kinder, die nach 1952 geboren sind. Wohin kämen wir dann? Dann würden wir zum Schluß noch die Enkelkinder mit zu berücksichtigen haben, und einmal müssen wir doch aufhören. Es ist doch unser aller Wunsch, daß das Stadium des Vertriebenen nicht zu einem Beruf wird. In die Gefahrenzone geraten wir aber, wenn wir dem eben gestellten Antrag folgen. Darum bitte ich, diesen Änderungsantrag abzulehnen und dem interfraktionell gestellten Antrag Ihre Zustimmung zu geben.
Darf ich nun, Herr Präsident, sofort die beiden anderen Punkte mit begründen?

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214232900
Welchen Antrag wollen Sie begründen?

Johannes Kunze (CDU):
Rede ID: ID0214233000
Den interfraktionellen Antrag.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214233100
Herr Abgeordneter Kunze, machen Sie es mir bitte nicht zu schwer. Wir wollen zunächst über § 70 entscheiden, dann über § 71, dann über § 72.
Es tut mir leid, daß ich Sie ein zweites Mal heraufbemühen muß; aber ich glaube, es dient der Ordnung.
Wenn das Wort nicht weiter gewünscht wird, kommen wir zunächst zur Abstimmung über den Änderungsantrag zum Änderungsantrag unter Ziffer 1 des Umdrucks 583. Wer dieser Änderung zum Änderungsantrag zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Eine, — zwei Stimmen.

(Abg. Schröter [Wilmersdorf]: Einsam bin ich, nicht allein!)

Gegenprobe! —

(Abg. Schröter [Wilmersdorfl: „Die überwältigende Mehrheit"!)

Enthaltungen? — Es tut mir leid, zwei Stimmen dafür, das ist zuwenig.

(Große Heiterkeit.)

Wir stimmen nunmehr über Ziffer 1 des Umdrucks 583*) ab. Wer diesem interfraktionellen Antrag zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Wir brauchen nun über § 70 nicht mehr besonders abzustimmen; wir haben ja durch den Änderungsantrag eine neue Fassung erhalten.
') Siehe Anlage 9.
Ich rufe § 71 auf. Hierzu liegen auf Umdruck 583 Ziffer 2 und Umdruck 584 Ziffer 2 zwei Änderungsanträge vor. Auf Begründung scheint verzichtet zu werden.

(Zustimmung.)

Dann kommen wir gleich zur Abstimmung; ich will mir aber zunächst einmal die beiden Anträge noch einmal ansehen. — Ich kann auf den ersten Blick nicht übersehen, ob die beiden Anträge miteinander vereinbar sind.

(Zurufe.)

— Sie ergänzen sich; der zweite fügt dem ersten etwas hinzu.
Ich lasse zunächst über die Ziffer 2 des Umdrucks 583*) abstimmen.

(Richtig! in der Mitte.)

Es handelt sich auch hier um einen interfraktionellen Antrag. Wer diesem Antrag zustimmen will, der gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Nunmehr Ziffer 2 des Umdrucks 584**), ebenfalls ein interfraktioneller Antrag. — Es besteht kein Zweifel. Wer diesem Antrag zustimmen will, der möge ein Handzeichen geben. — Gegenprobe!
— Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Damit ist § 71 erledigt.
§ 72. Es liegen zwei Änderungsanträge vor, Umdruck 577 Ziffer 26 und Umdruck 584 Ziffer 3. Wird auf Begründung verzichtet?

(Zustimmung bei der SPD und in der Mitte.)

— Beiderseits? Verzichten auch Sie, Herr Kollege Kunze? — Danke schön! Dann kommen wir zur Abstimmung, zunächst über den Antrag Umdruck 577 Ziffer 26.

(Zuruf des Bundesministers Dr. Preusker.)

— Wollen Sie das Wort, Herr Minister? (Bundesminister Dr. Preusker: Es tut mir leid!)

— Das Haus freut sich sicher; Sie brauchen sich vor dem Hause nicht zu entschuldigen, es ist Ihr unbestreitbares Recht, jederzeit das Wort zu ergreifen.

Dr. Victor-Emanuel Preusker (CDU):
Rede ID: ID0214233200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es tut mir außerordentlich leid, daß ich auch zu dem Antrag Umdruck 584 etwas bemerken muß, der unter Ziffer 3 b einen neuen Abs. 6 anfügen möchte:
Die Absätze 1 bis 3 gelten hinsichtlich der öffentlichen Baudarlehen aus den für die Wohnraumhilfe bestimmten Mitteln des Ausgleichsfonds nicht für die Zweckbindung zugunsten Geschädigter.
Der Sinn des § 72 — wenn er beibehalten bleiben soll — besagt doch: Hat der Eigentümer etwas getan, ohne daß er rechtlich dazu verpflichtet war, nämlich seine öffentlichen Baudarlehen vorzeitig zurückgezahlt, so ist auf seinen Antrag die Wohnung aus den für öffentlich geförderte Wohnungen bestehenden Bindungen freizustellen, also ein An-
*) Siehe Anlage 9.
**) Siehe Anlage 10.


(Bundesminister Dr. Preusker)

reiz, vorzeitig zurückzuzahlen, mit der Belohnung der Freistellung, damit man die Mittel für den Wohnungsbau erneut einsetzen kann. Wenn jetzt jemand die Wohnraumhilfemittel zurückzahlt, womit ja der Lastenausgleichsfonds zweifellos auch einen vorzeitigen Rückfluß erhält, soll trotzdem die Zweckbindung zugunsten Geschädigter bestehenbleiben. Wir haben von seiten der Bundesregierung den ernsten Zweifel, ob damit der Lastenausgleich überhaupt einen Vorteil hat.

(Abg. Lücke: Sehr richtig!)

Wer zahlt denn vorzeitig Wohnraumhilfemittel zurück, wenn er trotzdem in den Bindungen bleibt, die er unter Umständen gerade abstreifen will? Also ich bitte das Hohe Haus, noch einmal zu überlegen, ob es tatsächlich diesem Änderungsantrag beistimmen will, den wir als gegen den inneren Sinn des ganzen § 72 gerichtet ansehen müssen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214233300
Das Wort hat der Abgeordnete Kunze.

Johannes Kunze (CDU):
Rede ID: ID0214233400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muß dem Herrn Wohnungsbauminister widersprechen. Das ist sehr sorgfältig überlegt worden. Wir würden, wenn wir Ihrer Auffassung folgten, Herr Wohnungsbauminister, eine grundsätzliche Durchbrechung des Prinzips des Lastenausgleichs vornehmen. Es würde dann nämlich folgendes eintreten können: es nimmt jemand zunächst die Darlehen aus dem Lastenausgleich, die ja sehr billig sind, zum Teil sogar eine Zeitlang unverzinslich sind, in Anspruch, legt sein Geld auf die Sparkasse mit 6 % Zinsen oder noch mehr — —

(Lachen und Widerspruch bei der SPD und in der Mitte. — Lebhafte Rufe: Wo?)

— Meine Damen und Herren, das sind einfach Fakten und ist nicht irgendeine Propaganda.

(Erneuter lebhafter Widerspruch und Zurufe. — Abg. Lücke: Graue Theorie! — Unruhe.)

— Der Herr Präsident fragt, ob ich Sparkassen nennen könnte. Ja, meine Damen und Herren, ich antworte Ihnen: es braucht ja nicht die Sparkasse zu sein, in die ich mein Geld einzahle, sondern die, der ich den Auftrag gebe, mir entsprechende mündelsichere Wertpapiere anzukaufen.

(Aha-Rufe bei der SPD.)

Dann tritt aber folgendes ein. Wir haben im gesamten Lastenausgleich den Grundsatz, daß derjenige, der Darlehen aus dem Lastenausgleichsfonds nimmt, sich dafür verpflichten muß, die Interessen der betreffenden Geschädigten zu berücksichtigen, und sich verpflichten muß, dieses billige Geld so anzulegen, daß er meinetwegen eine Einliegerwohnung für einen Geschädigten zur Verfügung stellen kann. Wenn wir den Grundsatz des Lastenausgleichs hier durchbrechen, schaffen wir doch die Möglichkeit für Spekulationsgeschäfte.

(Abg. Lücke: Das ist nicht wahr!)

Das ist im Ausschuß sehr sorgfältig geprüft worden, und die Ausschußberatung hat dies als einstimmige Auffassung der Vertreter aller Fraktionen, soweit sie an den Beratungen beteiligt waren, ergeben. Daraus ist dann der interfraktionelle Antrag entstanden. Ich bitte Sie, ihn gemäß dem vorliegenden Umdruck anzunehmen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214233500
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wohnungsbau.

Dr. Victor-Emanuel Preusker (CDU):
Rede ID: ID0214233600
Es tut mir wirklich außerordentlich leid, Herr Kollege Kunze, daß ich mich mit Ihrer Begründung nicht befreunden kann. Der Lastenausgleich bekommt ja die Mittel wieder zurück, die vorzeitig zurückgezahlt werden, und kann sie jederzeit wieder ausleihen, um einem Geschädigten, der noch nicht untergebracht ist, mit denselben Zinsvergünstigungen zu helfen. Aber er bekommt sie mit Sicherheit nicht zurück — wer zahlt denn unter solchen Umständen freiwillig zurück? —, wenn die Bindungen bestehenbleiben. Sie kehren ja in diesem Punkt buchstäblich alle Nachteile gegen die Empfänger von Mitteln aus dem Lastenausgleichsfonds und gewähren ihnen nicht die Vorteile, die Sie sonst hinsichtlich der anderen öffentlichen Mittel denjenigen, die vorzeitig zurückzahlen, einräumen. Ich möchte noch einmal bitten, daß das Hohe Haus diesem Antrag nicht folgt, weil ich ihn wirklich nicht für sinnvoll halte.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214233700
Das Wort wird weiter nicht gewünscht. Wir kommen zur Abstimmung. Wir sind bei § '72. Zunächst stimmen wir ab über den Antrag Umdruck 577 Ziffer 26*), der am weitesten geht; denn er verlangt die Streichung. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Nunmehr stelle ich den interfraktionellen Antrag Umdruck 584 Ziffer 3**) zur Abstimmung.

(Zurufe von der CDU/CSU: a und b getrennt!)

— Es soll getrennt abgestimmt werden? Also stimmen wir zunächst ab über den Antrag Umdruck 584 Ziffer 3 a. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Nunmehr stimmen wir ab über den Antrag Umdruck 584 Ziffer 3 b. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen nunmehr ab über § 72 in der veränderten Fassung. Wer diesem Paragraphen zustimmen will, der gebe ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
§ 73. Es sind zwei Änderungsanträge angekündigt, Umdruck 579 Ziffer 3***) und Umdruck 577 Ziffer 27*). Der Antrag Umdruck 579 Ziffer 3 geht weiter als der andere Antrag. Er bezieht sich auf die Überschrift. Wird er begründet? — Sie wollen ihn nicht besonders begründen.
Zur Begründung des Änderungsantrages Umdruck 577 Ziffer 27 hat das Wort der Abgeordnete Reitz.

Wilhelm Reitz (SPD):
Rede ID: ID0214233800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für uns ist dieser § 73 so bedeutungsvoll, daß ich auf eine mündliche, wenn auch kurz gefaßte Begründung nicht verzichten kann.
Im Gegensatz zum Ersten Wohnungsbaugesetz, welches innerhalb des sozialen Wohnungsbaues für
*) Siehe Anlage 4. **) Siehe Anlage 10. ***) Siehe Anlage 6.


(Reitz)

die Mieten Höchstsätze festgelegt hatte, sieht der § 73 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes die sogenannte zulässige Miete vor, die aber nichts anderes ist als eine schlecht verschleierte Kostenmiete. Denn die Ermittlung der sogenannten zulässigen Miete erfolgt unter Berücksichtigung aller wirtschaftlichen Faktoren mit Einschluß der Verzinsung der aufgebrachten Eigenleistung. Wenn auch für eine Eigenleistung in Höhe von 15 % der Gesamtkosten nur eine Verzinsung von 4 % vorgesehen ist, so soll die darüber hinausgehende Eigenleistung doch in der Höhe des marktüblichen Zinssatzes für erststellige Hypotheken verzinst werden. Diese Ausweitung der gegebenen Möglichkeiten, noch dazu wenn man einige im Rahmen des Gesetzes vertretbare Änderungen im Ansatz der Baukosten, in der Art der Finanzierung, der Eigenleistung usw. ausnutzt, kann bei der jetzt noch herrschenden großen Wohnungsnot und mit Rücksicht darauf, daß die Wohnung noch Mangelware ist, eine Steigerung der neuen Miete bis zum Doppelten der jetzigen Richtsatzmiete bewirken. Ich glaube auch, daß nicht nur meine politischen Freunde und ich der Auffassung sind, daß diese Ausweitung der Miete nach oben sich stark auswirken wird. Auch die Mehrheit des Wohnungs-und Wiederaufbauausschusses, die gegen unsere Stimmen den § 73 in dieser Fassung beschlossen hat, war sich bewußt, daß diese Möglichkeit wahrscheinlich ist. Auf ihren Wunsch ist im letzten Satz des § 73 Abs. 8 bestimmt worden, daß der Wohnungsbauminister ermächtigt wird, Höchstsätze festzulegen. Wenn man nämlich das Bedenken einer Mietausweitung durch die Freigabe der Richtsatzmiete nicht gehabt hätte, wäre es nicht notwendig gewesen, hier mindestens zu versuchen, noch
eine kleine Sicherung einzubauen. Das gilt auch für den Satz 1 des Abs. 8, der praktisch dasselbe bezwecken soll.
Ich bitte, der Streichung des Abs. 4 in § 73 zuzustimmen. Dieser Abs. 4 sieht vor, daß in den Fällen, in denen eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht vorzulegen war, die Miete preisrechtlich zulässig ist, die der ortsüblichen Miete für Wohnraum gleicher Art, Lage und Ausstattung entspricht. Die Begründung für unseren Wunsch auf Streichung dieser Bestimmung habe ich schon bei § 50 gegeben.
Ich bitte weiter, zuzustimmen, daß in Abs. 5 das Wort „verlorener" gestrichen wird. Wir beantragen das nicht nur deshalb, weil wir grundsätzlich der Meinung sind, daß verlorene Baukostenzuschüsse nicht mehr gewährt werden sollen, sondern auch, weil bei der Berechnung der Miete in einem Mehrfamilienwohngebäude der Fall eintreten kann, daß durch die Senkung des Betrages für den einzelnen in diesem Hause wohnenden Mieter, der den verlorenen Baukostenzuschuß geleistet hat, sich für die anderen eine Mietverteuerung ergibt.
Den Satz 1 in Abs. 6 bitten wir wie folgt zu ergänzen:
soweit sie die in Abs. 7 festgesetzten Obergrenzen nicht übersteigt.
Diese Ergänzung steht im Zusammenhang mit der von uns gleichzeitig beantragten Streichung des Abs. 7 der Vorlage und seiner Ersetzung durch den von uns vorgeschlagenen neuen Abs. 7, der Ihnen gedruckt vorliegt. In diesem neuen Abs. 7 wird festgelegt, daß die Miete für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen den Betrag von 1,10 DM je
Quadratmeter Wohnfläche und Monat nicht übersteigen soll. Bei den übrigen Wohnungsbauten des sozialen Wohnungsbaues darf die Miete den Betrag von 1,43 DM je Quadratmeter Wohnfläche und Monat nicht übersteigen. Wir wollen mit dieser Festsetzung der Höchstgrenze eine Ausweitung und eine uferlose Steigerung der Miete von vornherein verhindern. Ich glaube, der Gesetzgeber sollte die Regelung dieser Frage nicht den Ländern zuschieben, sondern die Frage heute selbst regeln.
In Anbetracht der Wichtigkeit der Fragen bitte ich um namentliche Abstimmung über den von mir gestellten Änderungsantrag.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214233900
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wohnungsbau.

Dr. Victor-Emanuel Preusker (CDU):
Rede ID: ID0214234000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf zum § 73 im wesentlichen auf meine Ausführungen von heute morgen verweisen, daß die Bundesregierung beabsichtigt, unmittelbar nach Wirksamwerden dieses Gesetzes für die Personengruppen mit geringem Einkommen gemäß § 73 Abs. 8 durch eine entsprechende Rechtsverordnung Höchstsätze einzuführen, die, wie ich noch einmal unterstreichen möchte, möglichst nahe an dem bisherigen Satz von 1,10 DM ohne Zuschläge liegen sollen, wenn es unseren Anstrengungen gelingt, die Baukosten stabil zu halten.
Ich möchte zur Frage der Festlegung von Mietrichtsätzen oder Höchstsätzen für die anderen Wohnungsbauten des sozialen Wohnungsbaus, für die in dem SPD-Antrag verlangt wird, daß der Betrag von 1,43 DM je qm Wohnfläche und Monat nicht überschritten wird, eigentlich meinem Erstaunen über die Sinneswandlung bei Ihrer Fraktion Ausdruck geben; denn in dem Antrag betreffend den Entwurf eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes der SPD ist für diese Gruppen eine Festlegung von starren Sätzen ebenfalls nicht mehr vorgesehen. Sie hielten es bereits vor über einem Jahr nicht mehr für erforderlich, für die oberen Gruppen dies zu tun.

(Abg. Jacobi: Wir sind in dieser Frage in dem einen Jahr von Mißtrauen gegen Sie erfüllt worden!)

— Ich glaube aber, die gesamte wirtschaftliche Entwicklung ist in diesem einen Jahr mindestens so gewesen, daß man es, wenn man es vor einem Jahr für möglich gehalten hat, heute erst recht für möglich halten kann.
Was die übrigen Anträge, die zu § 73 auf dem Umdruck 577 noch gestellt sind, betrifft, so darf ich ebenfalls bitten, sie abzulehnen. Sie sind von untergeordneter Natur. Den Abs. 4 können wir schon deswegen nicht streichen, weil die §§ 50 und 68 angenommen worden sind, nach denen für Eigenheime und Familienheime eine vereinfachte Wirtschaftlichkeitsberechnung gestattet ist. Deshalb kann jetzt nicht auf einmal diese Bestimmung in Abs. 4 herausbleiben.
Das gleiche gilt bezüglich des Antrags auf Streichung des Wortes „verlorener"". Hier müssen wir immerhin auf die gesamte Rechtsprechung die gebührende Rücksicht nehmen.
Ich glaube deshalb, daß das Hohe Haus die Anträge der SPD-Fraktion zu § 73 ablehnen sollte.


(Bundesminister Dr. Preusker)

Das entscheidende Petitum, daß für die Personengruppen mit geringem Einkommen solche Grenzen durch die Rechtsverordnung festgelegt werden, ist, glaube ich, mit der Zusage der Bundesregierung erfüllt. Diese Form erscheint uns im Hinblick auf die Erzielung einer größtmöglichen Wirtschaftlichkeit im Wohnungsbau, die im Interesse des gesamten Volkes liegt, nach den gemachten Erfahrungen bei weitem besser als die bisherige Form, bei der leider die Richtsatzmieten zu Mindestsätzen geworden waren.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214234100
Das Wort wird nicht weiter gewünscht. Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Aber ich lasse zunächst über den Antrag Umdruck 579 Ziffer 3*) abstimmen, der nichts weiter will als die Überschrift verändern. Statt „Zulässige Miete" soll es künftig „Zulässige Miete und Belastung" heißen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
Nunmehr kommen wir zur namentlichen Abstimmung über den Antrag Umdruck 577 Ziffer 27**). Ich bitte die Damen und Herren Schriftführer, die Karten einzusammeln.

(Einsammeln der Abstimmungskarten.)

Meine Damen und Herren, ich bitte, sich zu beeilen.
Wünscht noch ein Mitglied des Hauses, eine Stimmkarte abzugeben? — Dann bitte ich, es rasch zu tun.
Das Einsammeln der Stimmkarten ist beendet. Nachzügler können ihre Stimmkarte am Zähltisch ,) abgeben.
Meine Damen und Herren, wir können nicht gut in der Beratung fortfahren, ehe ausgezählt ist, weil die Stellungnahme zu § 74 weitgehend vom Ausgang der Abstimmung zu § 73 abhängen wird.
Ich sehe zu meiner Freude sehr viele Mitglieder des Hauses, die sich bei mir als abwesend entschuldigt haben. Ganz offensichtlich gibt es auch vorsorgliche Entschuldigungen.
Meine Damen und Herren, die Abstimmung ist geschlossen. Es gibt auch für Nachzügler keinen Dispens mehr.
Meine Damen und Herren, dies ist das vorläufige Ergebnis") der Abstimmung. Teilgenommen haben an der Abstimmung 362 stimmberechtigte Abgeordnete und 17 Berliner Abgeordnete. Mit Ja haben gestimmt 137 stimmberechtigte Abgeordnete und 8 Berliner Abgeordnete, mit Nein 224 stimmberechtigte Abgeordnete und 9 Berliner Abgeordnete. Enthalten hat sich ein Mitglied des Hauses. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über § '73 in der in der Überschrift veränderten Fassung. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Mit zahlreichen Gegenstimmen angenommen.
§ 74. Hier ergibt sich eine gewisse Schwierigkeit bei der Abstimmung. Ich glaube, daß es notwendig sein wird, über die Änderungsanträge Um-
*) Siehe Anlage 6. **) Siehe Anlage 4. ***) Vgl. das endgültige Ergebnis Seite 7478. druck 577 Ziffer 28 und Umdruck 588 absatzweise abzustimmen. Werden die Anträge begründet? — Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich zunächst abstimmen über Abs. 1 von Umdruck 577 Ziffer 28*). Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.
— Gegenprobe! — Das letzte war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen nunmehr ab über den Abs. 2 von Ziffer 28 des genannten Änderungsantrags. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; abgelehnt.
Nunmehr stimmen wir ab über den weniger weitgehenden Antrag auf Umdruck 588**) zu demselben Abs. 2. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Bei zahlreichen Gegenstimmen angenommen.
Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Umdruck 584 Ziffer 4***), der in Abs. 4 einige Worte eingefügt haben will. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Ich stelle einmütige Annahme fest.
Wir stimmen nunmehr ab über den § 74 in der veränderten Fassung. Wer diese Bestimmung annehmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
§ 75. Hier ist der angekündigte Änderungsantrag zurückgezogen. Wir stimmen ab über die §§ 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81 in der Ausschußfassung. Wer für diese Bestimmungen ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Angenommen.
§ 82. Hier liegt ein Änderungsantrag Umdruck 577 Ziffer 30*) vor. Hier ist die litera a erledigt; es bleiben übrig b, c und d. Keine Begründung?

(Nein-Rufe.)

— Das Wort wird nicht gewünscht. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen nunmehr ab über die §§ 82, 83 und 84. Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe!
— Enthaltungen? — Ich stelle einmütige Annahme fest.
§ 85. Hier ist ein Änderungsantrag, Umdruck 592****), eingekommen. Der Antrag soll begründet werden. Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Körner. — Er scheint darauf zu verzichten. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Ich will den Antrag vorlesen, damit Klarheit besteht:
In § 85 Abs. 2 wird in Satz 2 das Wort „Landesregierung" durch das Wort „Bundesregierung" ersetzt.
Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.
— Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
Wir stimmen ab über § 85 in der veränderten Fassung, § 86 und § 87. Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, der möge die Hand erheben.
— Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einer Enthaltung angenommen.
*) Siehe Anlage 4. **) Siehe Anlage 14. ***) Siehe Anlage 10. ****) Siehe Anlage 18.


(Vizepräsident Dr. Schmid)

§ 88. — Hierzu liegen Änderungsanträge vor: Umdruck 577 Ziffer 31 und Umdruck 572 Ziffer 6. Die beiden Anträge sind materiell gleich. Das Wort zur Begründung des Antrags der SPD-
Fraktion*) hat der Abgeordnete Geiger.

Hans Geiger (SPD):
Rede ID: ID0214234200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie es mich nicht entgelten, wenn Sie zu so später Stunde noch eine so schwierige Materie bearbeiten müssen. — Die SPD-Fraktion hat Ihnen zu § 88 in Umdruck 577 Ziffer 31 einen Änderungsantrag vorgelegt, nach dem die Mittel für Wohnungsbauprämien vom Bund ganz übernommen werden sollen. Nach der jetzigen Regelung und der vorliegenden Fassung stellt der Bund im Jahre 1956 60 Millionen DM, im Jahre 1957 100 Millionen DM zur Verfügung; darüber hinausgehende Beträge müssen von den Ländern aus den übrigen Bundesmitteln für den sozialen Wohnungsbau aufgebracht werden. Dies bedeutet eine wesentliche Schwächung des sozialen Wohnungsbaues und gefährdet das Ziel des Gesetzes, wie es in § 1 festgelegt ist, ernstlich. Die bisherige Entwicklung in den Ländern und insbesondere im Lande Baden-Württemberg ergab folgendes Bild — der Berichterstatter hat heute vormittag schon darauf hingewiesen —: es mußte für die Prämienzahlung 1953 ein Betrag von 9,2 Millionen DM, 1954 ein Betrag von 22,4 Millionen DM und 1955 ein Betrag von 42,6 Millionen DM aufgebracht werden. Der voraussichtliche Bedarf für 1956 beträgt nach Schätzungen der Bausparkassen 55 Millionen DM. Zur Verfügung stehen dem Lande Baden-Württemberg aber für 1956 an Bundesmitteln für den Wohnungsbau 20 Millionen DM nach dem Wohnungsbauprämiengesetz und 36,8 Millionen DM allgemeine Bauförderungsmittel. Das gibt zusammen 56,8 Millionen DM. Der Aufwand an Prämienmitteln für das Jahr 1956 ist auf 55 Millionen DM geschätzt. Für den sozialen Wohnungsbau — das Hauptanliegen dieses Gesetzes, so steht es wenigstens im § 1 — bleiben also nur 1,8 Millionen DM Bundesmittel. Daß dieser Betrag nicht ausreicht, die Ziele dieses Gesetzes zu erreichen, ergibt sich von selbst, zumal da die Baukosten wesentlich gestiegen sind und noch steigen. Wenn wir den § 88 nicht entsprechend dem Antrag der sozialdemokratischen Fraktion ändern, geht der soziale Wohnungsbau noch weiter zurück. Schon heute ist eine starke Unruhe in den Gemeinden, weil die zur Verfügung stehenden Wohnungsbauförderungsmittel geringer geworden sind. Darüber hinaus sind sie völlig zweckgebunden für Umsiedler, Sowjetzonenflüchtlinge und auch für Kasernenräumungsprogramme, auch wenn die Kollegin Dr. Brökelschen heute morgen ausgeführt hat, daß dafür keine Mittel verwendet werden. Dadurch können weder Familienheime in ausreichendem Maße noch Wohnungen für die dringendsten Wohnungsamtsfälle erstellt werden.
Die Entwicklung hinsichtlich der Wohnungsbauprämien wird in Zukunft wahrscheinlich noch stärker beeinflußt einmal durch die Werbetätigkeit der Bausparkassen und zum andern durch die beabsichtige Änderung der Steuergesetze. In den Ländern Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz besteht hinsichtlich der Wohnungsbauprämien die gleiche Situation wie in Baden-Württemberg. Die Zahlung von Wohnungsbauprämien stellt eine Steuerbegünstigung dar, gegen die ich keine Ausführungen machen will. Es ist aber notwendig, daß
*) Siehe Anlage 4. die Mittel für diese Steuerbegünstigung aus allgemeinen Steuermitteln und nicht aus Mitteln des sozialen Wohnungsbaues genommen werden. Der Bund muß für die Wohnungsbauprämien Sondermittel, und zwar in voller Höhe des Bedarfs, zur Verfügung stellen. Dies ist vor allem deshalb notwendig, weil sowohl die Prämienmittel als auch die Mittel der prämienbegünstigten Bausparverträge zu einem großen Teil nicht dem sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stehen. Spätestens nach fünf Jahren können die Mittel nach eigenem Gutdünken des Sparers auch für alle anderen Zwecke verwendet werden.
Der Herr Bundesminister für Wohnungsbau hat vorhin davon gesprochen, daß dem Wohnungsbau eine Milliarde DM zur Verfügung steht. Ich kann diese Zahl nicht nachprüfen. Um den sozialen Wohnungsbau wirksam zu fördern und um vor allem die Versorgung der Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen zu ermöglichen, ist es notwendig, daß die Mittel heute und in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt werden. Mittel dafür erhält der Bund durch die bis jetzt beschlossene Degression von jährlich etwa 70 Millionen DM vom Jahre 1957 an.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie daher bitten, dem Änderungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion Umdruck 577 Ziffer 31 Ihre Zustimmung zu geben.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214234300
Das Wort hat der Abgeordnete Engell.

Hans-Egon Engell (GB/BHE):
Rede ID: ID0214234400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Antrag ist gleichlautend. Ich kann mich also auf einige wenige Sätze beschränken. Ich möchte nur sagen, daß der Landtag von Baden-Württemberg einen gleichlautenden Beschluß gefaßt hat und daß der Herr Ministerpräsident von Baden-Württemberg in einem persönlichen Brief an den Herrn Bundeskanzler die gleiche Auffassung vertreten hat. Ich hoffe, daß wir jetzt von dieser Seite des Hauses Schützenhilfe bekommen und dem Antrag zur Annahme verholfen wird.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214234500
Das Wort hat der Bundesminister für den Wohnungsbau.

Dr. Victor-Emanuel Preusker (CDU):
Rede ID: ID0214234600
Herr • Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Wohnungsbauprämiengesetz war beabsichtigt, dem kleinen Sparer eine Prämie zugute kommen zu lassen, während der große Sparer diese Möglichkeit schon über § 10 des Einkommensteuergesetzes besaß. Über § 10 des Einkommensteuergesetzes besteht nach wie vor diese steuerliche Vergünstigung, die die Länder und der Bund im Verhältnis von zwei Dritteln zu einem Drittel tragen müssen. Mit welchem Recht — so müssen wir vom Bund einmal die Länder fragen —

(Abg. Lücke: Sehr gut!)

wird nun hier bei den Prämien für den kleinen Sparer verlangt, daß die dafür erforderlichen Mittel nicht auch im Verhältnis von zwei Dritteln zu einem Drittel verteilt werden?

(Beifall in der Mitte.)

Wenn der Bund es geschafft hat, 100 Millionen DM
statt bisher 60 Millionen DM bereitzustellen, dann


(Bundesminister Dr. Preusker)

dürfen wir wohl auch vom Bund aus den Appell an die Herren Kollegen richten, die hier so sehr dafür plädiert haben, der Bund soll noch ein Weiteres tun, daß sie auch einmal an die Adresse ihrer Länderregierungen die Aufforderung richten, ihrerseits Beiträge für die Prämien gesondert zur Verfügung zu stellen. Dann ist diese Aufforderung an die richtige Adresse gerichtet. Der Bund hat zumindest erst einmal das gute Beispiel gegeben.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214234700
Das Wort wird nicht weiter gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung. Es genügt wohl, über den Änderungsantrag Umdruck 577 Ziffer 31*) abzustimmen, Herr Kollege Engell?

(Abg. Engell: Ja!)

Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das letzte war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt. Der Antrag auf Umdruck 572 Ziffer 6**) wird zurückgezogen?

(Abg. Engell: Ja!)

Dann stimmen wir über § 88 in der Ausschußfassung ab. Wer für diese Bestimmung ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Gegen zahlreiche Gegenstimmen angenommen.
§ 89! Hier sind zwei Änderungsanträge angekündigt. Umdruck 585 Ziffer 3 ist schon begründet; auf die Begründung des Antrags Umdruck 579 Ziffer 4 wird verzichtet. — Das Wort wird nicht gewünscht.
Dann kommen wir zur Abstimmung, zunächst über Umdruck 585 Ziffer 3***). Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einmütige Annahme fest.
Umdruck 579 Ziffer 4****)! Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Wir stimmen nunmehr ab über den § 89 in der veränderten Fassung. Wer dieser Fassung zustimmen will, möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
§ 90! Hier liegt ein Änderungsantrag auf Umdruck 577 Ziffer 32*) vor. — Das Wort hat der Abgeordnete Koenen (Lippstadt).

Jakob Koenen (SPD):
Rede ID: ID0214234800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den §§ 89 und 90 werden den Gemeinden, zum Teil in Anlehnung an bereits bestehende Bestimmungen, aber auch zusätzlich, zumindest kategorisch, Aufgaben gestellt, die die Finanzkraft mancher Gemeinden übersteigen werden. In Abs. 2 des § 89 heißt es unmißverständlich:
Die Gemeinden haben darüber hinaus die
Aufgabe, für den Wohnungsbau, darunter
auch für eine. Bebauung mit Familienheimen,
— die ja bekanntlich größere Flächen erfordern —
geeignete Grundstücke zu beschaffen, im Rahmen der landesrechtlichen Bestimmungen bau-
*) Siehe Anlage 4. **) Siehe Anlage 3. ***) Siehe Anlage 11. ****) Siehe Anlage 6. reif machen und als Bauland Bauwilligen zu
Eigentum oder im Erbbaurecht zu überlassen.
In § 90 werden die mit den erforderlichen Erschließungsmaßnahmen gestatteten Umlagen auf den Bauherren eingeengt. Den Gemeinden wird damit aufgegeben, die anfallenden Differenzbeträge zu finanzieren. Allerdings wird den Gemeinden in § 90 die Möglichkeit zur Aufnahme von Erschließungsdarlehen eröffnet. Leider ist diese Möglichkeit — sie wäre ansonsten erfreulich — auf nur 5 °/o der Summe eingeengt, die dem Land alljährlich für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung steht. Das ist aber nur etwa ein Zehntel der tatsächlich anfallenden Erschließungskosten, und zwar ohne Berücksichtigung der erforderlichen Mittel für die Baulandbeschaffung. Wer im Rat einer Gemeinde tätig ist, die kriegszerstört ist, oder dem Rat einer Gemeinde angehört, deren Bevölkerungszahl in der Kriegsfolge erheblich angewachsen ist, der weiß, daß es diesen Gemeinden ungeheuer schwer wird, den ordentlichen Haushalt auszugleichen.

(Abg. Könen [Düsseldorf]: Sehr wahr!)

Die Gemeinden schwimmen wahrhaftig nicht im Geld, und in solcher Lage befindet sich ein beträchtlicher Teil unserer Gemeinden. Sie haben in den Jahren nach 1948, als endlich wieder an Aufbau gedacht werden konnte, intensiv daran gearbeitet, die in der Kriegsfolge aufgekommenen Notstände zu beseitigen. Fehlende Schulen und Wohnungen mußten gebaut werden, Schulbauten finanziert und der Wohnungsbau stärkstens gefördert werden. Unausweichlich hat dies seit Jahren geschehen müssen, weil Vertriebene und Evakuierte ein Dach über dem Kopf benötigten.
Fis kann auch nicht übersehen werden, daß mit dem Kriegsende selbst in unzerstörten Gemeinden ein großer Nachholbedarf auf allen Gebieten entstanden war.

(Abg. Lücke: Wird auch nicht bestritten!)

Gemeindeeigene Gebäude, Schulen, Verwaltungsgebäude usw. waren weitgehend vernachlässigt und die Straßen defekt und verludert. Zum Teil unsinnige Brückensprengungen erforderten besonders hohe Wiederaufbaukosten. Dieser Wiederaufbau konnte erst nach der Währungsreform begonnen werden. Hinzu kam die Notwendigkeit, für das Bevölkerungs-Mehr Wohnungen und Schulen zu bauen. Gewiß, es hat immer Hilfen gegeben. Meist bestanden diese Hilfen aber in Darlehen. Diese Darlehen mußten genommen werden, weil bei der Größe des anfallenden Finanzbedarfs nur Bruchteile dem ordentlichen Haushalt entnommen werden konnten.
Wie sieht es nun, nachdem wir jahrelang das Erste Wohnungsbaugesetz praktiziert haben, in unseren Gemeinden aus?

(Zuruf von der Mitte: Sehr gut! — Große Heiterkeit.)

Wie sieht es aus, heute, zu dem Zeitpunkt, da wir das Zweite Wohnungsbaugesetz beraten? Wohnungen sind erfreulicherweise entstanden, wenn auch bei weitem nicht in ausreichender Zahl.

(Zuruf von der Mitte: Zur Sache!)

Aber haben die Gemeinden ihre Straßenbauverpflichtungen erfüllen können? Haben sie die am Währungsstichtag erforderlichen Reparaturen erledigen können?


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214234900
Herr Abgeordneter, ist eine Zwischenfrage gestattet?

Jakob Koenen (SPD):
Rede ID: ID0214235000
Nachher!

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214235100
Sie wollen jetzt keine Zwischenfrage gestatten?

Jakob Koenen (SPD):
Rede ID: ID0214235200
Keinesfalls,

(große Heiterkeit in der Mitte)

trotz erheblich angestiegener Verschuldung ist das nicht gelungen. Zwar sehen die Stadtzentren fast überall sauber und gepflegt aus, es sei denn, daß größere Bombenkriegsfolgen vorhanden sind.
Wie ist das aber nur sehr wenig abseits von den Stadtkernen?

(Unruhe und fortgesetzte Heiterkeit in der Mitte.)

Da waten heute noch die Bewohner durch Lehm und Morast, durch Pfützen und Dreck. Behelfsmäßig ausgebaute Wege und Straßen entwerten die neu erstellten Wohnungen. Solche Begleiterscheinungen nehmen dem zunächst Beglückten, in eine Neubauwohnung Eingewiesenen die Freude an der Wohnung, die er beziehen darf und die an sich durchaus anständig ist.

(Anhaltende Heiterkeit in der Mitte und rechts.)

Zwischen den Bewohnern neuerstandener Wohngebiete und den Verwaltungen sowie den Gemeinderäten entstehen unerfreuliche Spannungen.

(Anhaltende Unruhe und Heiterkeit.)

Die Ausdehnung der Gemeindegebiete, durch unnatürliches Wachsen bedingt, zwang die Gemeinden zur kostenspieligen Erweiterung ihrer Kanalisationen.

(Lachen in der Mitte.)

In vielen Fällen mußte das Kernstück dieser Anlagen größer dimensioniert werden. Von den Gesundheitsbehörden und anderen Stellen wurden gebieterisch Kläranlagen für die Abwässer verlangt, kostspielige Anlagen fürwahr, denen nicht ausgewichen werden konnte, weil die Einleitung ungeklärter Abwässer in Flußläufe wenige Kilometer flußabwärts Krankheiten, ja Seuchen verursachte. Dies, weil dem Flußlauf in der Nachbargemeinde Trinkwasser entnommen werden mußte.

(Fortgesetztes Lachen in der Mitte.)

Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke mußten vergrößert werden, um die Versorgung sicherzustellen. Gewiß kommt dieser Aufwand mit der Zeit wieder herein. Aber haben die Gemeinden nicht in den meisten Fällen helfen müssen? Sie sind die Garanten der von den gemeindeeigenen Werken aufgenommenen Darlehen. Frühere Abgaben der Werke an die Gemeinde fallen aus, weil die Sonderaufwendungen zunächst finanziert werden müssen.
Verzichte auf sonst anfallende Gemeindesteuern sind selbst in diesem Gesetz erneut erforderlich, und zwar als Förderungsmaßnahmen der Gemeinden für den Wohnungsbau.
Durch das Luftschutzgesetz kommen auf die Gemeinden neue und erhebliche Aufgaben zu, deren Finanzierung mindestens zu einem großen Teil ebenfalls von den Gemeinden getragen werden muß. Die Aufgaben mehren sich also. Jede Aufgabe erfordert mehr Geld. Das von den Gemeinden Geforderte überschreitet die Finanzkraft vieler Gemeinden ganz klar. So sind selbstverständlich die durch Kriegsfolgen am meisten belasteten Gemeinden auch am meisten verschuldet. Trotz aller Verschuldung ist bei diesen nach wie vor der meiste Bedarf verblieben. Dabei spielt es, wie gesagt, keine Rolle, ob die Gemeinde direkte Kriegsschäden hatte oder ob sie in der Kriegsfolge unnatürlich schnell gewachsen ist. Alle diese Gemeinden befinden sich längst an der Grenze ihrer Darlehensaufnahmefähigkeit.

(Zuruf: Wir auch!)

Viele von ihnen bekommen keine Genehmigung für Darlehensaufnahmen von der Aufsichtsbehörde mehr. Dies bei Haushaltslagen, die noch soeben das Aufbringen der Pflichtausgaben gestatten und ermöglichen, die Zinsen und die Amortisationen für die vielen, zum Teil auch teueren Darlehen aufzubringen — dies allerdings nur knapp —, von Darlehen, bei deren Aufnahme die Zinssätze und das Disagio laufend Anlaß zum Ärgern und zum Wundern geben.
Sinn meiner Ausführungen ist es erstens, klarzumachen, daß den Gemeindevertretern beim Lesen des kategorischen „Die Gemeinden haben ..." ein Lächeln kommen muß wegen der Unfähigkeit der Gemeinden, das Geforderte zu leisten. Zweitens ist der Sinn meiner Ausführungen, klarzumachen, daß die Gemeinden, bei denen nach wie vor der größte Bedarf verblieb, wegen der aufsichtsbehördlichen Darlehensaufnahmebeschränkungen an den ohnehin unzureichenden für Erschließungsmaßnahmen vorgesehenen Mitteln nicht partizipieren können, weil eine weitere Verschuldung nicht mehr verantwortet werden kann. Ich bin sicher, daß es Gemeinden mit Juliustürmen nicht gibt.

(Sehr gut! und Heiterkeit.)

Keinesfalls beabsichtige ich, für meine Fraktion etwa zu beantragen, daß mehr als 5 °/o der Förderungsmittel für Erschließungszwecke abgezweigt werden. Wir sind der Auffassung, daß die für die Wohnungsbaumaßnahmen bereitgestellten Mittel ohnehin nicht ausreichen. Sinnvoll könnte also nur sein, die Mittel für Erschließungs- und Baulandbeschaffungsmaßnahmen zusätzlich bereitzustellen. Wir wollen die eigentlichen Baumittel nicht aufspalten und anknabbern. Deshalb behalten wir uns vor, Mittel, die den Gemeinden einen Grundstücksvorratserwerb gestatten, später, zu einem günstigeren Zeitpunkt, zu beantragen.
Zu § 90 beantrage ich für die Fraktion der SPD folgendes: In Abs. 3 werden die Worte „für Familienheime" in der vierten Zeile ersetzt durch:
für den öffentlich geförderten Wohnungsbau, insbesondere auch für die Bebauung mit Familienheimen.
Die Gründe hierfür sind die gleichen, die bei ähnlich lautenden Anträgen zu vorhergehenden Paragraphen von uns vorgebracht wurden.
Ich beantrage ferner, die Absätze 4 und 5 zu streichen. Sie sind nämlich in der Praxis völlig überflüssig, weil die Mittel, die dort angesprochen werden, von der Regierung immer erst dann bewilligt werden, wenn die Planung fertig und genehmigt ist.
Für den Fall, daß der Bundestag dem Antrag auf Streichung der Absätze 4 und 5 im § 90 nicht ent-


(Koenen [Lippstadt))

spricht, wird beantragt, im Abs. 4 Zeile 3 hinter dem Wort „Bauland" einzusetzen:
für den öffentlich geförderten Wohnungsbau, insbesondere für Familienheime.
Ich bitte, diesen Anträgen zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD. — Zurufe und Unruhe bei den Regierungsparteien.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214235300
Haben Sie den Antrag, den Sie gestellt haben, schriftlich, Herr Abgeordneter?

(Abg. Koenen [Lippstadt] : Jawohl!) Das Wort hat der Abgeordnete Häussler.


(Abg. Häussler: Ich verzichte! — Beifall in der Mitte.)

Dann hat der Abgeordnete Könen (Düsseldorf) das Wort.

Willy Könen (SPD):
Rede ID: ID0214235400
Meine Damen und Herren! Es ist in diesem Hause möglich, daß der eine Redner besser bei seinen Zuhörern „ankommt" als der andere. Aber ich möchte die Herrschaften von Ihnen, die die Ausführungen meines Vorredners in der Weise anhörten, daß sie ein dauerndes Gelächter von sich gaben, darauf aufmerksam machen, daß ihnen in ihren kommunalen Parlamenten das Lachen vergehen wird.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214235500
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

(Fortgesetzte Rufe des Abg. Stierle zu Abgeordneten der CDU/CSU.)

— Herr Abgeordneter Stierle, bitte nehmen Sie doch Platz!
Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen ab über Umdruck 577 Ziffer 32*) und gegebenenfalls nachher über den gestellten Eventualantrag. Wer für die Annahme des Änderungsantrags ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Nunmehr der Eventualantrag, in Abs. 4 Zeile 3 hinter dem Wort „Bauland" einzusetzen: „für den öffentlich geförderten Wohnungsbau, insbesondere für Familienheime". Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen nunmehr über die §§ 90 und 91 in der Ausschußfassung ab. Wer für diese Bestimmungen ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen einige Stimmen bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
§ 92. Der Änderungsantrag Umdruck 585 Ziffer 4 ist schon begründet. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Änderungsantrags Umdruck 585 Ziffer 4**) ist, den bitte ich um ein Handzeichen.

(Abg. Lücke [zur SPD] : Das ist doch Ihr eigener Antrag, stimmen Sie doch wenigstens mit!)

— Antrag der sozialdemokratischen Fraktion! — Gegenprobe! — Der Antrag ist angenommen.

(Heiterkeit.)

*) Siehe Anlage 4. **) Siehe Anlage 11.
Dann stimmen wir über § 92 in der veränderten Fassung und über § 93 ab. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
§ 94. Hierzu ist ein Änderungsantrag auf Umdruck 577 Ziffer 33*) angekündigt.

(Zuruf von der SPD: Auf Begründung wird verzichtet!)

— Das Wort wird nicht gewünscht.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer für diesen Änderungsantrag ist, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Das letzte ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen ab über die §§ 94, 95, 96, 97 in der Ausschußfassung. Wer für diese Bestimmungen ist, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist angenommen.
§ 98. Hierzu liegen eine Reihe von Änderungsanträgen vor, und zwar Umdruck 591 Ziffer 3**), Umdruck 582***), Umdruck 586****), Umdruck 589
Ziffer 1*****). Ich bin im Augenblick nicht in der Lage, festzustellen, inwieweit sich diese Anträge ergänzen, inwieweit sie sich widersprechen, inwieweit sie materiell identisch sind.

(Abg. Lücke: Die Anträge der FDP und der DP stimmen überein!)

Der Antrag Umdruck 591 Ziffer 3 ist selbständig, der Antrag Umdruck 582 scheint mit Umdruck 586 und Umdruck 589 Ziffer 1 materiell übereinzustimmen.

(Abg. Lücke: Nein, die Umdrucke 586 und 582 stimmen überein!)

— Gut, dann lasse ich zunächst, da das Wort nicht gewünscht wird, über den Antrag Umdruck 591 Ziffer 3 abstimmen. Wer für die Annahme ist, den bitte ich um das Handzeichen.

(Zuruf rechts: Der Minister!)

— Der Minister will das Wort? — Es sei ihm erteilt!

(Heiterkeit.)


Dr. Victor-Emanuel Preusker (CDU):
Rede ID: ID0214235600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu § 98 liegen tatsächlich eine Reihe von Änderungsanträgen vor, die einander regelrecht als Extreme gegenüberstehen. Auf der einen Seite wird verlangt, daß die Steuer- und Gebührenvergünstigungen nicht nur für die Einkommensträger mit geringem Einkommen, sondern schlechthin für alle gegeben werden, auf der andern Seite wird verlangt, daß überhaupt keine gegeben werden, weil sie gewisse berufsständische Interessen usw. sehr stark beeinträchtigen. Dazu kommen noch eine Reihe von Bedenken, die die Verwaltung ohnehin bei der Durchführung dieses Paragraphen vorzutragen hat, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit einer stark mißbräuchlichen Ausnutzung. Ich möchte deswegen versuchen, in dieser Situation der sich so extrem gegenüberstehenden Anträge eine Art goldenen Mittelweg zu finden gegenüber dem, was hier steht und ungefähr schon den Charakter der Beschränkung auf die Einkommensträger mit geringem Einkommen hat, und die Bedenken hin-
*) Siehe Anlage 4.
**) Siehe Anlage 17. ***) Siehe Anlage 8. ****) Siehe Anlage 12. ) Siehe Anlage 15.


(Bundesminister Dr. Preusker)

sichtlich der mißbräuchlichen Ausnutzung aus dem Weg räumen.
In Abs. 4 gemäß Antrag Umdruck 591 Ziffer 3 steht, daß die Finanzämter nicht in der Lage sein sollen, Nachprüfungen der Voraussetzungen vorzunehmen. Andererseits sollen die Bewilligungsstellen durch eine Bescheinigung bestätigen, daß die Berechtigten tatsächlich zu den Gruppen mit geringem Einkommen gehören. Die Bewilligungsstellen können das in der Tat nicht. Man müßte also hinter „nachgewiesen wird" nach einem Semikolon etwa folgenden Nachsatz anfügen: „die Nachprüfung der Höhe des Einkommens bleibt dem zuständigen Finanzamt vorbehalten". Das muß man konzedieren, denn sonst sind hier allen Möglichkeiten des Mißbrauchs Tür und Tor geöffnet.
Dann das Zweite. Das Hauptbedenken des Mißbrauchs richtet sich dagegen, daß jemand, der zunächst einmal unter diese Voraussetzungen fällt und die Gebührenvergünstigungen in Anspruch nimmt, schon nach einer ganz kurzen Zeit das Haus verkauft und an jemanden veräußert, der nicht zu diesen Gruppen gehört. Auch diese Möglichkeit sollte man ausschalten. Man kann einen weiteren Satz anfügen: „Der Bauherr eines Eigenheims oder der Ersterwerber eines Kaufeigenheims hat den Umsatzsteuervergünstigungsbetrag an das zuständige Finanzamt abzuführen, wenn er das Familienheim vor 20 Jahren nach Bezugsfertigkeit veräußert." Ich mache das einmal als Kompromißvorschlag. Es müßte ja ohnehin von irgend jemandem als Antrag aufgenommen werden. Ohne eine derartige Änderung wird eine Abstimmung herauskommen, die letzten Endes niemanden befriedigt und die das im Ausschuß als durchaus förderungswürdig angesehene Anliegen gefährdet.
Es ist eine Frage, ob Sie tatsächlich die Möglichkeit des Mißbrauchs durch eine vorzeitige Veräußerung nicht ausschalten wollen. Sie machen es andernfalls den Ländern außerordentlich schwer. Schließlich sind wir doch alle von der Vorstellung ausgegangen, daß ein Familienheim, namentlich wenn es so weitgehend für jemanden mit geringem Einkommen gefördert wird, sein Heim, das Heim für seine Familie und nicht einen Gegenstand der Veräußerung darstellen soll. Sie sollten das doch noch einmal in Erwägung ziehen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214235700
Das Haus ist Ihnen, Herr Minister, sicher sehr dankbar für diese Ratschläge und Kompromißangebote. Aber leider ist es nicht Sache der Regierung, in diesem Hause Änderungsanträge zu Ausschußvorlagen zu stellen. Es müßten — falls jemand glaubt, es tun zu sollen — diese Vorschläge von einem Abgeordneten aufgenommen und in die Form eines Antrags umgegossen werden. — Aber diese Absicht scheint nicht zu bestehen.
Herr Dr. Eckhardt, ich erteile Ihnen das Wort.

Dr. Walter Eckhardt (CSU):
Rede ID: ID0214235800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Steuer- und Gebührenvergünstigung, die in § 98 Abs. 4 ausgesprochen ist, geht tatsächlich in bestimmter Richtung sehr weit. Ich will damit nicht sagen, daß sie z u weit ginge, obwohl der Finanzausschuß in Einklang mit dem Haushaltsausschuß einmütig der Auffassung war, daß diese Bestimmung für die Verwaltung schwer ertragen werden könne. Ich weise zunächst darauf hin, daß sie der Finanzverwaltung ein außerordentliches Maß von Mehrarbeit verursachen würde. Sie lehnt sich an den § 49 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz an. Die dort vorgesehenen Befreiungen kamen bisher nur wenigen großen Siedlungsunternehmen und Gemeinden zugute. Auch hier haben die Finanzämter bereits Schwierigkeiten gehabt, um bei der Umsatzsteuer zu dem gewünschten Erfolg zu kommen bzw. das in § 49 vorgeschriebene Vergütungsverfahren durchzuführen. Die Siedlungsunternehmer müssen nämlich — das gleiche wird künftig bei den Tausenden von Eigentümern von Kaufeigenheimen und sonstigen Familieneigenheimen der Fall sein — nachweisen, welche Umsatzsteuer auf den Umsätzen an sie selbst, also an die Siedlungsträger und den Bauherrn, gelegen hat. Schon die Siedlungsunternehmen und Gemeinden sind mit dieser Aufgabe nicht ganz fertig geworden. Es leuchtet ein, daß bei sehr vielen der kleineren Bauherren hier sehr große Schwierigkeiten entstehen werden und daß die Finanzämter große Mühe haben werden, diese Dinge im einzelnen nachzuprüfen.
Aber noch ein anderer Gesichtspunkt ist hier wichtig; er ist von dem Herrn Bundeswohnungsbauminister besonders betont worden. Wenn man schon eine Vergünstigung auf dem Gebiet der Steuer, d. h. bei der Umsatzsteuer, zubilligen will, dann sollte man wenigstens die Möglichkeit eines Mißbrauchs ausschließen, die dadurch gegeben ist, daß der Bauherr unter Umständen schon frühzeitig, insbesondere wenn er in der Lage ist, aus eigener Kraft oder mit fremder Hilfe die Kredite, die er genommen hat, zurückzuzahlen, ausweichen und sein Grundstück einem Kauflustigen übereignen kann, der die Voraussetzungen nicht erfüllt, an die Sie denken. Hier sollte man einen Riegel vorschieben.
Ich meine, man müßte die Anregung des Herrn Bundeswohnungsbauministers im Interesse der Sauberkeit gerade bei der technischen Durchführung dieses Gesetzes aufgreifen, und ich mache sie mir ausdrücklich in der Form zu eigen, wie sie der Herr Bundeswohnungsbauminister vorgetragen hat. Ich bitte, diesem Antrag entsprechend zu beschließen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214235900
Das Wort hat der Abgeordnete Körner.

Georg Körner (GB/BHE):
Rede ID: ID0214236000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf die von Herrn Bundeswohnungsbauminister vorgeschlagene Kompromißlösung als Antrag übernehmen und bitten, sie in der von mir geänderten Form anzunehmen. Bei § 98 Abs. 4 letzter Satz soll angefügt werden:
Die Nachprüfung der Höhe des Einkommens
bleibt dem zuständigen Finanzamt vorbehalten.
Der nächste Antrag geht dahin, dem § 98 Abs. 4 einen weiteren Satz anzufügen:
Der Bauherr eines Eigenheims oder der erste Erwerber eines Kaufeigenheims hat den Umsatzsteuervergünstigungsbetrag an das zuständige Finanzamt abzuführen, wenn er das Familienheim innerhalb von zehn Jahren
— ich betone: innerhalb von zehn Jahren — nach Bezugsfähigkeit veräußert.


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214236100
Ich habe jetzt sechs Anträge da, alle zum Absatz 4.
Herr Abgeordneter Leukert, wollen Sie sprechen?
— Sie verzichten auf das Wort.
Herr Abgeordneter Seuffert!

Walter Seuffert (SPD):
Rede ID: ID0214236200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hier scheint sich ein Fehler einzuschleichen. Wenn die Fassung des Umdrucks 591 Ziffer 3 angenommen wird, handelt es sich nur noch um Gebührenvergünstigungen und nicht mehr um Steuerbegünstigungen. Vorschriften über Rückvergütung von Umsatzsteuerbeträgen sind also überflüssig. Wir empfehlen ebenfalls die Annahme dieses Antrags Umdruck 591.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214236300
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung.

(Abg. Lücke: Richtig!)

— Ob die Abstimmung richtig verlaufen wird, weiß ich noch nicht; die Prozedur ist nicht so ganz einfach.
Am weitesten geht zweifellos der Antrag Umdruck 591 Ziffer 3. Dann kommen die Anträge, bei denen es sich darum handelt, einen Satzteil zu streichen: Antrag Umdruck 582 und der gleichlautende Antrag Umdruck 586. Der Antrag Umdruck 589 will dem Abs. 4 einen Satz anfügen. Ebenso ist es mit dem Antrag des Abgeordneten Körner. Dann hat der Abgeordnete Körner noch einen Antrag gestellt, den letzten Satz des Abs. 4 umzuformulieren. Habe ich Sie recht verstanden?

(Abg. Körner: Ja!)

Ich lasse zunächst über Umdruck 591 Ziffer 3 *) abstimmen, den Antrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Niederalt und Genossen. Wenn dieser Antrag angenommen wird, entfällt zum mindesten Ihr zweiter Antrag, Herr Abgeordneter Körner. Wer für diesen Änderungsantrag Umdruck 591 Ziffer 3 ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Ich bitte, die Abstimmung durch Erheben von den Sitzen zu wiederholen. Wer für den Antrag ist, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. — Gegenprobe! — Erstes war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen. Damit entfällt Ihr zweiter Antrag, Herr Abgeordneter Körner, und es bleibt Ihr erster Antrag übrig, einen Satz anzufügen: „Die Nachprüfung der Höhe des Einkommens bleibt dem zuständigen Finanzamt vorbehalten." Ich kann nicht recht übersehen, ob Ihr Antrag jetzt noch einen Sinn hat.

(Abg. Leukert: Nein!)

— Wenn Sie dieser Meinung sind, so stimmen Sie dagegen. Wer für den Antrag ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Die Anträge auf den Umdrucken 582 **) und 586 ***) sind durch die Annahme des Antrags Umdruck 591 gegenstandslos geworden.

(Abg. Lücke: Ja, ist erledigt!)

Ich habe einen Fehler gemacht. Ich bitte, ihn zu entschuldigen. In dem Antrag Umdruck 591 Ziffer 3 *) steht der Halbsatz, der nach den beiden Anträgen auf den Umdrucken 582 und 586 gestrichen
*) Siehe Anlage 17. **) Siehe Anlage 8. ***) Siehe Anlage 12. werden soll, ebenfalls. Ich hätte also zunächst über diesen Änderungsantrag zum Änderungsantrag abstimmen lassen müssen. Das Haus wird mir gestatten, die Abstimmung zu wiederholen. Wir stimmen also jetzt darüber ab, ob im Umdruck 591 der Satzteil „ , die für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen bestimmt sind," gestrichen werden soll oder nicht. Wer für die Streichung dieses Satzteils ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Ist die Mehrheit; er ist abgelehnt. Dann kann es wohl bei der Abstimmung von vorher bleiben.
Nunmehr Umdruck 589 *), der will, daß dem Abs. 4 folgender Satz angefügt werde:
Die Gleichstellung hinsichtlich der Gebührenvergünstigung gilt nicht für die in der Kostenordnung geregelten Beurkundungs- und Beglaubigungsgebühren.
Das Wort hat der Abgeordnete Seidl.

Franz Seidl (CSU):
Rede ID: ID0214236400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetz, das zum erstenmal den sozialen Wohnungsbau einführte, trat auch die Frage der Gebührenbefreiung in diesem Rahmen auf. Damals hat der 1. Bundestag ein Gesetz erlassen, in dem die Befreiung von den Gerichtsgebühren, und zwar den Eintragungsgebühren, festgelegt wurde. Die Gebühren der Notare, die Beurkundungs- und Beglaubigungsgebühren wurden damals ausdrücklich herausgelassen, weil auf Grund der eingehenden Begründung durch das Justizministerium dargetan worden war, daß das das Ende der freiberuflichen Notare bedeuten würde.
Nunmehr macht dieses Gesetz mit dem § 98 Abs. 4 wieder eine Ausnahme und durchbricht diese Regelung, die für die Dauer vorgesehen war. Betrachtet man die Sache, dann glaubt man zunächst einmal, daß diese Bestimmung tragbar sei. Sieht man sie aber etwas genauer an, dann erkennt man, daß ein sehr erheblicher Teil der Bevölkerung auf dem Lande und in kleinstädtischen Bezirken von dieser Bestimmung, die die Bezieher geringer Einkommen berücksichtigt, erfaßt würde. So liegt — wenn Sie das bedenken wollen — die Freigrenze bei einer Familie mit drei Kindern bei 600 DM. Gebaut wird normalerweise in jungen Jahren, wenn die Kinder selbst noch nicht verdienen, so daß es auch nichts hilft, wenn das ein Familieneinkommen ist. Von allen Rednern wurde heute betont, daß gerade die Förderung der kinderreichen Familien und der Familien mit geringem Einkommen beabsichtigt sei. Ich weiß nicht, ob der Antrag der Deutschen Partei und der Freien Demokraten, die den Satz „die für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen bestimmt sind" auch noch streichen wollten, noch gestellt wird. Wenn Sie nämlich dann dieses Beispiel nähmen, dann kämen Sie von einer Einkommensgrenze der Versicherungspflicht von 9000 DM jährlich, 750 DM monatlich, mit den Zuschlägen für die Ehefrau, die ersten zwei Kinder und das dritte Kind, für das der Freibetrag noch erhöht wurde, sogar auf einen Betrag von 1060 DM. Ich glaube, daß niemand in diesem Hause eine Gebührenbefreiung für Personen mit diesem Einkommen verlangen würde.
Aber auch wenn Sie diese Freigrenze für die geringen Einkommen zugrunde legen, dann ist es
*) Siehe Anlage 15.


(Seidl [Dorfen])

klar, daß nur ein ganz geringer Teil der Bevölkerung vor allem in den genannten Bezirken dieses Einkommen überschreiten wird. Nach den neuesten Erhebungen würde der Gebührenausfall, wenn diese Bestimmung Wirklichkeit wäre, bei den ländlichen Notaren bis 30 % des gesamten Gebührenanfalls betragen.

(Abg. Stücklen: Das ist untragbar!)

Ich selbst habe in meinem Bezirk die Angelegenheit überprüft. Ich habe festgestellt, daß alle bisher getätigten Bauvorhaben mit ganz geringen Ausnahmen unter diese Befreiungsbestimmung gefallen wären. Es wurden in der Hauptsache, wie das draußen der Fall ist, Familienheime gebaut. Dazu kommt noch, daß der Familienheimbegriff noch erhalten bleibt, wenn die Hälfte des ganzen bebauten Raumes gewerblichen Zwecken dient. Es fallen also alle Handwerker und auch Geschäftsleute darunter. Auch hier wird meistens gleichzeitig die Existenz gegründet, so daß ein erhebliches Einkommen nicht vorhanden ist.
Vielleicht darf ich Sie noch ganz besonders darauf hinweisen, daß die Beurkundungs- und Beglaubigungsgebühren nur einen verschwindend kleinen Teil der Bausumme ausmachen. Es sind dies 1 bis 3 Promille der Bausumme. Wenn Sie dagegen die anderen Kosten betrachten, die der Architekten, die etwa zwischen 40 und 60 vom Tausend ausmachen, die der Makler für die Beschaffung des Grundbesitzes, die ebenfalls zwischen 30 und 50 Promille liegen, und wenn Sie dann noch bedenken, daß auch die Banken für die erste Hypothek Disagio verlangen, das auch noch 20 bis 30 Promille ausmacht, dann glaube ich, ist der im Verhältnis verschwindend geringe Betrag auch für derartige Einkommensbezieher tragbar. Es hat noch niemand verlangt, daß von dieser Berufsgruppe auf Grund Gesetzes Gebührenermäßigungen hingenommen werden.
Dabei darf ich bemerken, daß der Stand der Notare eine große Anzahl von Befreiungsvorschriften an sich schon auf sich genommen hat. Ich erinnere an das Bundesvertriebenengesetz, das die gesamte Ansiedlung der vertriebenen Landwirte bezüglich der Gebühren begünstigt, an die Kleinsiedlungsverordnung, die ja hier zur Gleichstellung herangezogen wird, an das Heimstättengesetz, an das Reichssiedlungsgesetz, an die Landbeschaffungsverordnung und eine Menge anderer mehr, dazu an die Gebührenbefreiung von Bund und Ländern, Bundesbahn und Bundespost. Welche Grundstücksgeschäfte sollen dann in einem ländlichen Bezirk für den Notar, wenn auch diese Befreiung dazukommt, zu den normalen Gebühren übrigbleiben?
Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen gestehen, daß ich diesen Antrag nicht gestellt hätte, wenn nicht tatsächlich die ernste Befürchtung bestünde, daß kleine Notarstellen dann nicht erhalten werden können. Ich darf Sie darauf hinweisen, daß wir nach dem Zusammenbruch — und ich darf hier vielleicht eine bayerische Besonderheit anführen — die aus dem Sudetenland vertriebenen Notare und Anwärter in unsere Notariate übernommen haben. Dadurch ist ein erheblicher Stau aufgetreten. Wir haben den alten Notaren freiwillig Pensionen gezahlt. Um diesen Stau aufzufangen, um den einheimischen Nachwuchs und auch die Vertriebenen unterzubringen, haben wir alte, geschlossene Notarstellen wieder eröffnet, neue
Notarstellen geschaffen. Diese kleinen Ämter liegen gerade an der Grenze der Leistungsfähigkeit. Bei einem 30 %igen Gebührenausfall wäre es nicht möglich, diese Ämter zu halten. Auch auf die Notarkasse selbst, die ja auch eine soziale Einrichtung ist, die nämlich die Pensionen für unsere Beamten, Witwen und Waisen, aber auch für die Angestellten und die Notare zahlt, würde sich eine derart weitgehende Ausdehnung der Gebührenbefreiung erheblich auswirken. Wenn Sie sich nun vor Augen halten, wem es nützt und wem es schadet, und wenn Sie bedenken, daß der Nutzen vielleicht 1 bis 3 Promille, der Schaden aber 30 % ausmacht, dann, glaube ich, wird die Entscheidung nicht so sehr schwer sein.
Zum Schluß noch eines. Es ist in diesem Hause von allen Seiten immer wieder davon gesprochen worden, daß die freien geistigen Berufe zum Mittelstand gehören, dem irgendwie geholfen und der nicht übersehen werden soll. Tun Sie das bitte nicht in der Weise, daß Sie einem Teil dieser freien Berufe, nämlich dem Notar- und Anwaltsstand, eine zusätzliche Belastung auferlegen!
Ich darf vielleicht für den Vollzug des Gesetzes auch noch darauf hinweisen, daß in den Gebieten des Anwaltsnotariats die Anwaltsnotare berechtigt sind, die gebührenbefreite Beurkundung abzulehnen. Dann geht der Zug zu den Gerichten, die das umsonst machen müssen, und der Bauwillige wartet dann noch länger auf die Eintragung seiner Urkunden, Kaufverträge und Hypotheken und damit auf das Geld.
Es herrscht, glaube ich, hier Einigkeit darüber, daß finanziell Schwachen geholfen werden soll. Ich glaube aber, es besteht Einigkeit auch darüber, daß diese Hilfe von allen geleistet werden soll und daß sie nicht zu Lasten eines einzigen Berufsstandes, hier der Anwälte und Notare, erfolgen darf.
Ich darf Sie deshalb bitten, diesem Änderungsantrag Ihre Zustimmung zu erteilen.

(Beifall bei der CSU.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214236500
Wird das Wort gewünscht? — Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag auf Umdruck 589 Ziffer 1*). Wer diesem Antrag zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wohnungsbau.

Dr. Victor-Emanuel Preusker (CDU):
Rede ID: ID0214236600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem das Hohe Haus erstens die Umsatzsteuerrückvergütung abgelehnt hat und zum zweiten abgelehnt hat, daß die notarielle Gebührenbefreiung für die niedrigen Einkommen gewährt wird, ist der ganze Abs. 4 hinfällig geworden. Denn das übrige ist nach dem Gesetz über Gebührenbefreiung beim Wohnungsbau vom 30. Mai 1953 bereits in der gleichen Weise geregelt. Ich bitte deshalb, zur Erleichterung der Abstimmung aus den soeben vorgenommenen Abstimmungen die Konsequenzen zu ziehen und den § 98 ohne den Abs. 4 zur Abstimmung zu stellen.
*) Siehe Anlage 15.


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214236700
Wird dieser Antrag aus dem Hause gestellt?

(Abg. Lücke: Ja!))

- Sie stellen den Antrag, Herr Abgeordneter Lücke. Dann stimmen wir nur über § 98 Abs. 1, 2 und 3 ab. Abs. 4 entfällt, wie es in der Sprache unserer Geschäftsordnung heißt. Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist und dafür, daß Abs. 4 entfällt, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Ich stelle einstimmige Annahme fest.
§ 99, dazu Änderungsantrag Umdruck 577 Ziffer 34*). Wird er begründet?

(Zuruf von der SPD: Nein!)

- Der Antrag ist erledigt, er betraf eine Terminbestimmung. Es ist einer der abgelehnten Änderungsanträge der SPD, statt „30. Juni 1956" zu setzen „31. Dezember 1956".
Dann stimmen wir ab über § 99 in der Ausschußfassung sowie über die §§ 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108. Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Ich stelle einmütige Annahme fest.
§ 109. Hier ist ein Änderungsantrag, Umdruck 578 Ziffer 13**), angekündigt. Auf Begründung wird verzichtet? - Wir kommen zur Abstimmung. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Meine Damen und Herren, ein klein wenig Beteiligung an den Abstimmungen nützt dem Fortgang der Beratungen. Ich lasse die Abstimmung wiederholen. Wer für den Änderungsantrag Umdruck 578 Ziffer 13 ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Das erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
Ich lasse nunmehr abstimmen über den veränderten § 109. Wer ihm zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
110, dazu drei Änderungsanträge. Umdruck 585 Ziffer 5 ist schon begründet, Umdruck 578 Ziffer 14 ist auch begründet, Umdruck 583 Ziffer 3. Ich lasse zunächst abstimmen über Umdruck 585 Ziffer 5**). Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Das letzte war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Nunmehr lasse ich abstimmen über Umdruck 578 Ziffer 14**). Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Nunmehr Umdruck 583 Ziffer 3****). Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ich stelle einmütige Annahme fest.
Wir stimmen nunmehr ab über § 110 in der veränderten Fassung. Wer ihm zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! -
*) Siehe Anlage 4.
**) Siehe Anlage 5. ***) Siehe Anlage 11. ****) Siehe Anlage 9.
Enthaltungen? - Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
§ 111. Hierzu liegen zwei Änderungsanträge vor: Umdruck 577 Ziffer 35 und Umdruck 578 Ziffer 15. Der Antrag Umdruck 577 geht dahin, den ganzen Paragraphen zu streichen, der Antrag Umdruck 578 will nur einige Worte streichen. Den Vorzug bei der Abstimmung hat also der Antrag 577 Ziffer 35*). Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Das letzte ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen nunmehr über den Änderungsantrag Umdruck 578 Ziffer 15**) ab. Wer diesem Antrag zustimmen will, der möge die Hand erheben.
Gegenprobe! - Das erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
Wir stimmen nunmehr ab über § 111 in der veränderten Fassung und über § 112 in der Ausschußfassung. Wer diesen Bestimmungen zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Bei zahlreichen Gegenstimmen angenommen.
§ 113. - Hierzu liegt ein Änderungsantrag - Umdruck 577 Ziffer 36*) vor; er ist erledigt durch die vorhergegangene Abstimmung, die wir en bloc vorgenommen haben.
Wir stimmen über § 113 und 114 ab. Wer diesen Bestimmungen zustimmen will, der möge die Hand erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Wir kommen zu § 115. Es liegen drei Änderungsanträge vor: Umdruck 590, Umdruck 577 Ziffer 37 und Umdruck 578 Ziffer 16. Am weitesten geht der Antrag Umdruck 590***). Keine Wortmeldungen? - Dann stimmen wir über diesen Änderungsantrag Umdruck 590 ab. Wer ihm zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Das letzte ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen nunmehr zu dem Antrag Umdruck 577 Ziffer 37*). Buchstabe a ist erledigt; nur noch Buchstabe b steht zur Entscheidung. Nach diesem Antrag soll in Abs. 2 Satz 2 das Wort „insbesondere" durch das Wort „nur" ersetzt werden. Wer dem zustimmen will, möge die Hand erheben. - Gegenprobe! — Das letzte ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Nunmehr stimmen wir ab über den Antrag Umdruck 578 Ziffer 16**), nach den Worten „oder des § 21" die Worte einzufügen: „in Verbindung mit § 2Q Satz 2". Wer dem zustimmen will, möge die Hand erheben. - Gegenprobe! - Bei zahlreichen Gegenstimmen angenommen.
Wir stimmen nunmehr ab über § 115 in der veränderten Fassung, .§ 116 und 117. Wer diesen Bestimmungen zustimmen will, der möge die Hand erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
§ 118. - Hierzu liegen zwei Änderungsanträge vor: Umdruck 580 und Umdruck 584 Ziffer 5. Am weitesten geht der Antrag Umdruck 580****). Eine Wortmeldung? - Das Wort hat der Abgeordnete Miller.
*) Siehe Anlage 4. **) Siehe Anlage 5. ***) Siehe Anlage 16. ****) Siehe Anlage 7.


Anton Miller (CSU):
Rede ID: ID0214236800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ganz kurz vorweg zwei Bemerkungen und eine kurze Erklärung, warum der Antrag gestellt worden ist.
Erstens. Den Antrag haben eine Anzahl Kollegen unterstützt; ihre Unterschriften sind bereits dem Stenographischen Dienst schriftlich übergeben worden.
Zweitens. Es handelt sich hier nicht um die Sowjetzonenflüchtlinge, die seit dem 1. Februar 1953 gekommen sind, denn für die ist ein Sonder-Wohnungsbauprogramm geschaffen worden; es handelt sich um die Sowjetzonenflüchtlinge, die von 1945 bis zum 1. Februar 1953 gekommen sind und in der Vierten Novelle , zum Lastenausgleichsgesetz auch in die Wohnraumhilfe des § 298 mit eingegliedert wurden. Mein Petitum geht dahin, daß diesen bei gleichartigen Vermögensschäden die gleichen Vergünstigungen zugestanden werden wie den Vertriebenen und Kriegssachgeschädigten.
Ich bitte, dem Antrag zuzustimmen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0214236900
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag Umdruck 580*), der soeben begründet worden ist. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe!
— Das erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
Nunmehr stimmen wir über den Antrag Umdruck 584 Ziffer 5 ab, das Wort „Förderung" in § 118 Nr. 7 Buchstabe a durch das Wort „Finanzierung" zu ersetzen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
Wir stimmen nunmehr über § 118 in der veränderten Fassung ab. Wer ihm zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe!
— Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
§ 119. Es liegen zwei Änderungsanträge vor: 577 Ziffer 38 und 572 Ziffer 7. Der Antrag 577 Ziffer 38**) ist der weitergehende. Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Das letzte ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen ab über den Antrag Umdruck 572 Ziffer 7***). Wer dem Antrag zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen nun über § 119 ab. Wer dieser Bestimmung zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen zahlreiche Stimmen angenommen.
§ 120. Es liegt ein Änderungsantrag des Abgeordneten Seidl Umdruck 589 Ziffer 2****) vor, die Bestimmung Buchstabe b zu streichen. Diesem Antrag muß zugestimmt werden, nachdem dem Antrag Seidl zu § 98 Abs. 4 zugestimmt worden ist.
*) Siehe Anlage 7.
**) Siehe Anlage 4. ***) Siehe Anlage 3. '***) Siehe Anlage 15.
Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.
Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
Wir stimmen nunmehr ab über § 120 in der abgeänderten Fassung und § 121. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
§ 122. Der Änderungsantrag Umdruck 585 Ziffer 6*) ist schon begründet. Das Wort wird nicht weiter gewünscht. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Letzteres ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen über § 122 in der Ausschußfassung ab. Wer dieser Fassung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Ich stelle 'einstimmige Annahme fest.
§ 123. Hier liegen zwei Änderungsanträge vor, und zwar auf Umdruck 577 Ziffer 39 und Umdruck 584 Ziffer 6.

(Abg. Lücke: Ziffer 39 ist erledigt!)

— 39 ist erledigt. Es ist die Fristbestimmung, über die schon abgestimmt worden ist. Umdruck 584 Ziffer 6**)! — Keine Begründung, keine Wortmeldungen. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Nunmehr sind sämtliche angekündigten Änderungsanträge erledigt. Wir stimmen ab über die §§ 123, 124, 125, Einleitung und Überschrift.

(Abg. Jacobi: Es muß getrennt abgestimmt werden!)

— Sie wollen getrennte Abstimmung haben? Dann stimmen wir zunächst über § 123 ab. — Wer für die Annahme von § 123 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einmütig angenommen.
§ 124. Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
§ 125. Wer diese Bestimmung annehmen will, möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Damit sind wir mit den Paragraphen durch. Es bleibt uns noch die Abstimmung über Einleitung und Überschrift. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen zahlreiche Stimmen angenommen.
Damit, meine Damen und Herren, ist die zweite Beratung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes erledigt.

(Beifall und Zurufe.)

Ich habe den Eindruck, daß es Ihnen leid tut.

(Heiterkeit.)

Meine Damen und Herren, ich werde die Sitzung schließen, möchte aber zunächst bekanntgeben, daß nach einer Vereinbarung der Fraktionen morgen mit dem Gesetz über die Wehrpflicht und mit dem Organisationsgesetz begonnen werden soll, daß alsdann das Rentengesetz behandelt wird und dann
*) Siehe Anlage 11. **) Siehe Anlage 10.


(Vizepräsident Dr. Schmid)

die dritte Lesung des heute in zweiter Lesung verabschiedeten Gesetzes erfolgt. Wenn uns dann noch etwas an Zeit übrig sein sollte, werden wir noch mehr erledigen.

(Heiterkeit.)

Ich berufe die nächste, die 143. Sitzung des Deutschen Bundestages ein auf morgen, Freitag, den 4. Mai, 9 Uhr, und schließe die 142. Sitzung.