Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, ich habe folgendes bekanntzugeben:
Mit Schreiben vom 11. bzw. 12. Juli 1955 haben mir die folgenden Abgeordneten mitgeteilt, daß sie aus der Fraktion des GB/BHE ausgeschieden sind: der Abgeordnete Kraft mit Wirkung vom 11. Juli, die Abgeordneten Dr. Dr. Oberländer, Bender, Dr. Eckhardt, Gräfin Finckenstein, Haasler, Körner und Samwer mit Wirkung vom 12. Juli.
Als Nachfolger für den Abgeordneten Dannemann nimmt der Abgeordnete Graaff heute erstmals an unseren Sitzungen teil. Ich darf ihn in unserer Mitte begrüßen und ihm eine ersprießliche Arbeit wünschen.
Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8. Juli 1955 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht gestellt:
Viertes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes
Gesetz über Änderungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung und zur Ergänzung des Sozialgerichtsgesetzes
Gesetz zum Schutze deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans
für das Rechnungsjahr 1955 .
In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, gegen das Bannmeilengesetz einen Einspruch gemäß Art. 77 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht einzulegen.
Zum Gesetz über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1955 hat der Bundesrat in der gleichen Sitzung beschlossen, zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Seine Gründe hierzu sind in Drucksache 1584 niedergelegt.
Außerdem hat der Bundesrat zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 Ausführungen gemacht, die in Drucksache 1583 enthalten sind.
Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hat unter dem 8. Juli 1955 die Kleine Anfrage 180 der Fraktion der FDP betreffend Rheinseitenkanal — Drucksache 1455 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 1606 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hat unter dem 11. Juli 1955 die Kleine Anfrage 183 der Fraktion der SPD betreffend Vergehen gegen § 67 des Personenstandsgesetzes — Drucksache 1477 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 1607 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 11. Juli 1955 die Kleine Anfrage 184 der Abgeordneten Naegel, Etzenbach und Genossen betreffend Übernahme von Volks- und Betriebswirten in das Beamtenverhältnis — Drucksache 1482 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 1608 vervielfältigt.
Durch interfraktionelle Vereinbarung ist der Punkt 18 betreffend nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1952 von der heutigen Tagesordnung abgesetzt worden.
Ich rufe auf Punkt 1 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Personalgutachterausschuß für die Streitkräfte (Drucksache 1595).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen 'Überweisung an den Ausschuß für Fragen der europäischen Sicherheit vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Der Auswärtige Ausschuß hat gebeten, Punkt 21 der heutigen Tagesordnung vorzuziehen. Ich rufe also auf:
Beratung der Entschließungen der 43. Konferenz der Interparlamentarischen Union .
Es ist interfraktionell vereinbart, die Vorlage ohne Beratung dem Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten zu überweisen. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist. — Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrechts .
Es wird auf Begründung und Aussprache verzichtet. Ich schlage Ihnen vor Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht — federführend — sowie an die Ausschüsse für Besatzungsfolgen, für Kommunalpolitik, für Wirtschaftspolitik, für auswärtige Angelegenheiten und für Finanz- und Steuerfragen zur Mitberatung. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Böhm und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes betreffend die Darstellung lebender oder verstorbener Personen in Spielfilmen (Drucksache 1497).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen vor, den Antrag an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht — federführend — sowie zur Mitberatung an den Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films zu überweisen. — Das Wort wird nicht gewünscht; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit . (Drucksache 1551).
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Geiger .
) Geiger (CDU/CSU), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe über die Beratungen im Ausschuß für Geld und Kredit einen Schriftlichen Bericht*) niedergelegt, der Ihnen vorliegt. Ich darf wohl davon absehen, Ihnen diesen Bericht vorzulesen. Ich möchte aber auf zwei Stellen eingehen und bitte, mir zu folgen.
Auf Seite 2 des Berichts zweite Spalte zweiter Absatz, der beginnt: „In der Neufassung des Abs. 2 ...", finden Sie eine Klammer, in der die Höchstsumme der Versicherungssummen bei den Monopolanstalten der Ostzone mit 10 000 DM angegeben ist. An dieser Stelle muß es heißen: „10 000 EM".
Dann muß ich Sie noch auf einen zweiten Punkt aufmerksam machen. Nach den Ausschußberatungen hat sich herausgestellt, daß noch eine redaktionelle Änderung im Gesetzestext vorzunehmen ist, und zwar ist in § 16 des Gesetzentwurfs der Buchstabe c zu streichen und statt des Buchstabens d der Buchstabe c einzusetzen.
Das ist alles, was ich zu meinem Bericht zu sagen habe. Ich bitte Sie, meine verehrten Damen und Herren, dem Vorschlag des Ausschusses für Geld und . Kredit zu folgen, nämlich das Gesetz in der vorgeschlagenen Form anzunehmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich rufe in zweiter Beratung die §§ 1 bis 15 auf. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
*) Siehe Anlage 2.
Ich rufe § 16 auf. Der Berichterstatter hat Sie I darauf hingewiesen, daß Abschnitt c zu streichen und der Buchstabe d als c zu bezeichnen ist. Mit dieser Änderung stelle ich den § 16 sowie die §§ 16 a, — 17, — Einleitung und Überschrift zur Abstimmung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Ich komme zur Schlußabstimmung. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünschen, sich zu erheben.
— Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen?
— Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der Bundesdisziplinarordnung ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (Drucksache 1545).
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Dr. Kleindinst.
Ich verzichte auf mündliche Berichterstattung.
Der Herr Abgeordnete Dr. Kleindinst verzichtet und verweist auf den Schriftlichen Bericht*). Das Haus dankt dem Herrn Berichterstatter.
Ich darf in der zweiten Beratung die §§ 1, — 2,
— 3, — Einleitung und Überschrift aufrufen. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Ich komme zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
— Sind das Gegenstimmen? — Danke. Und wieviel Enthaltungen? — Bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Ersten Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts (Drucksachen 1549, zu 1549).
*) Siehe Anlage 3.
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf an den Ausschuß für Beamtenrecht als federführenden Ausschuß sowie an die Ausschüsse für Kommunalpolitik, für Angelegenheiten der inneren Verwaltung sowie für Rechtswesen und Verfassungsrecht als mitberatende Ausschüsse zu überweisen. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Fürsorge für Körperbehinderte und von einer Körperbehinderung bedrohte Personen .
Auch hier wird auf Begründung und Aussprache verzichtet. Ich schlage Ihnen die Überweisung an den Ausschuß für Fragen der öffentlichen Fürsorge als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens als mitberatenden Ausschuß vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (Drucksache 1386);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Drucksache 1569).
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Maier .
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei den Haushaltsberatungen der letzten Jahre ist sowohl im Fachausschuß als auch im Haushaltsausschuß Klage darüber geführt worden, daß das Statistische Bundesamt jeweils eine größere Zahl neuer Planstellen angefordert hat. Begründet wurden diese Anforderungen mit dem ständigen Verlangen neuen statistischen Materials durch die Ressorts und auch durch das Parlament. Die Vermehrung des Personals beim Statistischen Bundesamt könne nur verhindert werden, wenn sich alle anfordernden Stellen weise Selbstbeschränkung auferlegten. Das Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke vom 3. September 1953 legt fest, daß jede Statistik nur auf Grund eines Gesetzes ausgeführt werden darf. Mit der seinerzeit beschlossenen Begrenzung seiner Geltungsdauer auf zwei Jahre sollte erreicht werden, daß eine Rationalisierung der statistischen Arbeit erfolgt. Nach den Ausführungen eines Regierungsvertreters bei der Beratung des Ihnen vorliegenden Entwurfs Drucksache 1386 im Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung am 5. Juli 1955 hat ein interministerieller Ausschuß eine Überprüfung der Bundesstatistik dahin vorgenommen, ob und in welchem Umfang noch Statistiken durchgeführt werden, auf die in Zukunft verzichtet werden kann. Diese Überprüfung ist noch nicht abgeschlossen, weil sie langwierige Verhandlungen mit den Ländern nötig macht, die nach Art. 83 des Grundgesetzes die Kosten der Bundesstatistik zu tragen haben. Da bei der Beschlußfassung über das Gesetz vom 3. September 1953 nicht vorausgesehen werden konnte, daß dieser Rationalisierungsprozeß sich so lange hinziehen würde, ist die Geltungsdauer des Gesetzes auf zwei Jahre beschränkt worden.
Um den Fortgang der Arbeiten nicht zu stören und um wichtige Statistiken wie die Personalstatistik, Außenhandelsstatistik und andere, die in dem Gesetz ihre Grundlage haben, weiter durchführen zu können, bedarf es einer Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes, wie sie in § 1 der Vorlage durch die Ersetzung der Worte „zwei Jahre" in § 16 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke durch die Worte „vier Jahre" vorgesehen ist.
Der Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung hat der Vorlage Drucksache 1386 mit der Änderung des § 3 über die Verkündung und das Inkrafttreten des Gesetzes zugestimmt. Um den Anschluß an das Gesetz vom 3. September 1953 sicherzustellen, hat er den 25. September 1955 als Tag des Inkrafttretens beschlossen. Wenn er Ihnen, meine Damen und Herren, im Mündlichen Bericht Drucksache 1569 die Annahme des Gesetzentwurfes empfiehlt, läßt er doch keinen Zweifel darüber, daß er einer weiteren Fristverlängerung nicht mehr zustimmen könnte.
Ich bitte das Hohe Haus, dem Antrag des Ausschusses zu entsprechen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich rufe in zweiter Beratung auf die §§ 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Gegen einige Gegenstimmen ohne Enthaltungen angenommen.
Ich rufe auf Punkt 9 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Dritten Verordnung zur Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes .
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen vor. — Widerspruch erhebt sich nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 10 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1955 (Drucksache 1407);
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksachen 1564, zu 1564).
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Klingelhöfer.
— Der Herr Berichterstatter verzichtet und verweist auf den Schriftlichen Bericht*). Ich danke dem Herrn Berichterstatter und rufe auf in zweiter Beratung die §§ 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Ich komme zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Sitz zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ruhnke, Schwann, Geiger , Elsner, Dr. Elbrächter und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 928);
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 1570).
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Goldhagen.
Ich verzichte auf mündliche Berichterstattung.
Der Herr Berichterstatter verzichtet und verweist auf den Schriftlichen Bericht**). Das Haus ist damit einverstanden. Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich rufe in zweiter Beratung auf die Art. 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Ich komme zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. — Wortmeldungen erfolgen nicht. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Sitz zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Matthes, Richarts, Bauknecht, Dr. Horlacher, Mellies, Frühwald, Elsner und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes ;
*) Siehe Anlage 4. **) Siehe Anlage 5.
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 1573).
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Goldhagen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Drucksache 1377 liegt dem Hohen Hause der Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes vor. Die Vorlage bezweckt, die Menge an steuerfreiem Zucker, den der Imker zur Fütterung seiner Bienenvölker erwerben kann, im Jahr von 5 kg auf 7,5 kg zu erhöhen.
Der Gesetzentwurf wurde in der 85. Sitzung des Deutschen Bundestags vom 8. Juni 1955 dem Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen als federführendem Ausschuß und dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Mitberatung zugewiesen. Ich kann Ihnen berichten, daß beide Ausschüsse in Erkenntnis der Notwendigkeit, die Bienenzucht im Rahmen des Möglichen zu fördern, dem Entwurf einstimmig zugestimmt haben. Auch der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und ebenso der Bundesminister für Finanzen haben keinerlei Einwendungen erhoben.
Meine Damen und Herren, ich glaube, unter diesen Umständen kann ich auf weitere Ausführungen verzichten und mich darauf beschränken, das Hohe Haus zu bitten, dem Entwurf in der aus der Zusammenstellung ersichtlichen Form zuzustimmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich rufe auf in zweiter Beratung die Art. 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Ich komme zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich von seinem Sitz zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Ich nehme an, daß niemand dagegen stimmt, und darf die Damen und Herren bitten, auch bei ihren Unterhaltungen ein wenig zu berücksichtigen, daß wir uns in der Abstimmung befinden. Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 13 auf:
Erste Beratung des Entwurfs einer Zweiten Ergänzung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Drucksache 1572).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Haushaltsausschuß vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 14 auf:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundes-
tages zur Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Marinegerätelagers Roffhausen bei Wilhelmshaven an die Olympia-Werke AG .
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Haushaltsausschuß vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 15 auf:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung von Erbbaurechten an Teilgrundstücken des ehem. Fliegerhorstes Quakenbrück .
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Haushaltsausschuß vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 16 auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geld und Kredit über den Antrag der Abgeordneten Wacher (Hof), Höcherl, Unertl und Genossen betreffend Zweimarkstücke (Drucksachen 1457, 1084).
Meine Damen und Herren! Es wurde mir mitgeteilt, daß interfraktionell vereinbart wurde, den Punkt heute nicht zu behandeln, sondern an den Ausschuß für Geld und Kredit zurückzuverweisen. Ich unterstelle Ihr Einverständnis. — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 17 a und b der Tagesordnung auf:
a) Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betreffend Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1951 — Einzelplan XX —
;
b) Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betreffend Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1952 — Einzelplan XX —
.
Das Wort als Berichterstatter zu beiden Punkten hat der Abgeordnete Dr. Conring.
Ich verweise auf den gedruckten Ausschußbericht.
Der Berichterstatter verweist auf den gedruckt vorliegenden Mündlichen Bericht des Ausschusses. Das Haus ist damit einverstanden, daß auf weitere mündliche Berichterstattung verzichtet wird. Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich rufe also zur Abstimmung den Antrag Drucksache 1574 Nrn. 1 und 2 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei Enthaltungen angenommen.
Ich rufe die Drucksache 1575 Ziffern 1 und 2 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das
Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen.
Punkt 18 wurde abgesetzt. Ich rufe Punkt 19 auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung von reichseigenen Grundstücken des ehem. Truppenübungsplatzes Harksheide, Kreis Stormarn (Holstein)
.
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Dr. Gülich.
Ich kann auf mündliche Berichterstattung verzichten und bitte um Annahme des Ausschußantrags.
Der Berichterstatter verzichtet und bittet um Annahme des Antrags auf Drucksache 1577. Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich komme zur Abstimmung über die Drucksache 1577. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf:
Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die deutschägyptische Vereinbarung vom 31. Juli 1954 über die Gewährung eines Zollkontingentes für ägyptische Baumwollgarne
.
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. —
— In erster Lesung?
— Gut, ich eröffne die Aussprache in erster Lesung. Das Wort hat der Abgeordnete Kalbitzer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf hat damit zu tun, daß die deutsche Bundesregierung der ägyptischen Regierung gegenüber zugestimmt hat, eine Kleinigkeit, 200 t Baumwollgarn einzuführen. Dabei handelt es sich um eine freundliche wirtschaftspolitische Geste der Bundesregierung, und sie sollte von unserem Hause begrüßt werden. Deshalb ist ursprünglich wohl auch vorgesehen worden, diesen Punkt, wie die vorhergegangenen Punkte, ohne Diskussion zu verabschieden.
Ich bin aber genötigt, das Haus darauf hinzuweisen, daß die Vereinbarung, die diesem Gesetz zugrunde liegt — das ist in dieser Drucksache Seite 2 oben —, vom 31. Juli 1954 datiert. Mit anderen Worten, die Bundesregierung hat 111/2 Monate Zeit benötigt, um diese Vereinbarung in einen Gesetzentwurf umzugießen, und sie hat ihn jetzt dem Bundestag vorgelegt, mit dem Ansinnen, daß wir diesen Gesetzentwurf in fünf Minuten durchgehen und ohne Aussprache akzeptieren. Mir scheint dabei für das Parlament wesentlich zu sein, daß wir in einer affenartigen Geschwindigkeit einem Ge-
setz zustimmen sollen, zu dem die Bundesregierung 111/2 Monate Zeit benötigt hat und von dem sie jetzt sagt, es sei unumgänglich notwendig, das Gesetz heute und sofort zu verabschieden. Es ist in der Tat unumgänglich notwendig, das jetzt zu tun, aber nicht aus den von der Bundesregierung angegebenen Gründen. Es ist vielmehr deshalb notwendig, weil man hier über Gebühr einen Partner, in diesem Falle die ägyptische Regierung, hat warten lassen.
Nun ist es nicht so, daß etwa einzelne Beamte säumig gewesen wären. Im Gegenteil, die Sache ist außerordentlich systematisch abgehandelt worden. Aber in dieser Systematik liegt gerade das Elend, darin nämlich, daß die Bürokratie derart umständlich agiert hat, daß sich, weil sich einige formale Schwierigkeiten aufgetan haben, die hier nicht zur Debatte zu stehen brauchen, eine Zeit von 111/2 Monaten als notwendig erwiesen hat, bis diese Vereinbarung und das darauf folgende Gesetz dem Parlament vorgelegt werden konnten, so daß nun schließlich das Parlament genötigt ist, um eine übermäßig lang ausgedehnte Sache zum Ende zu bringen, jetzt und sofort — wie man bei uns sagt — der Katze den Schwanz auf einmal abzuschlagen. Wenn das Parlament ebenso langatmig vorginge wie die Bürokratie, könnten wir dieses Gesetz nicht vor November 1955 verabschieden. Das Ergebnis wäre, daß die von der Bundesregierung gegenüber der ägyptischen Regierung beabsichtigte Gefälligkeit zu einer Plage würde.
Ich erlaube mir daran anschließend die Frage, ob die Bundesregierung etwa auch in ihren Unterhandlungen mit der jugoslawischen Regierung bei anderen Gegenständen, die kontrovers zwischen beiden Regierungen sind, deshalb so über Gebühr lange zögert, weil einfach die deutsche Bürokratie de facto aktionsunfähig geworden ist und die Dinge nicht rechtzeitig in Ordnung bringen kann.
Ich bedaure, sagen zu müssen, daß die Bundesregierung dann, wenn sie will, nicht 111/2 Monate Zeit braucht. Wie wir gerade in diesen Wochen sehen, brauchte sie für das Freiwilligengesetz so wenige Tage, daß man wohl mit gutem Grund annehmen kann, daß der Herr Verteidigungsminister Blank die eigene Vorlage über das Freiwilligengesetz gar nicht einmal gekannt hat. Hier herrscht also eine starke Divergenz zwischen dem Formalbürokratismus, der Kleinigkeiten über Gebühr von einer Abteilung in die andere wälzt, und einer überstürzten Schnelligkeit dort, wo man aus politischen Gründen glaubt, es eilig zu haben.
Es handelt sich bei diesem Gesetz — das möchte ich zum Abschluß bemerken — nicht um das Versagen eines einzelnen Beamten, sondern um ein Versagen des Systems. Wir haben heute morgen im Außenhandelsausschuß, als diese Punkte zur Sprache kamen, seitens aller Fraktionen einhellig der Meinung Ausdruck gegeben, daß heute hier im Plenum eine Bemerkung über diese ungebührliche Verzögerung angebracht und notwendig sei.
Im übrigen bitte ich Sie, das vorliegende Gesetz zu akzeptieren.
Wird weiter das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die erste Beratung.
Herr Kalbitzer, ich darf Sie doch so verstehen, daß Sie keinen Einspruch erheben, wenn gleich mit der
zweiten Beratung begonnen wird? Oder wird ein solcher Einspruch doch erhoben?
— Sie akzeptieren es. Es erhebt also niemand Einspruch, wenn wir gleich mit der zweiten Beratung beginnen; ich stelle das ausdrücklich fest.
Dann rufe ich auf in
zweiter Beratung
Art. 1, — Art. 2, — Art. 3, — Einleitung und Überschrift. — Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. -- Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Ich komme zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht; ich schließe die allgemeine Aussprache. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben.
— Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen?
— Einstimmig angenommen.
Punkt 21 wurde vom Hohen Hause bereits erledigt.
Ich rufe auf Punkt 22:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Fernsprechgebühren in Salzgitter (Drucksachen 1541, 1063).
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Dr. Hoffmann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion auf Drucksache 1063 betreffend Fernsprechgebühren in Salzgitter wurde in der 64. Sitzung am 27. Januar 1955 dem Wirtschaftspolitischen Ausschuß — federführend — und den Ausschüssen für Post- und Fernmeldewesen und für Kommunalpolitik zur Mitberatung überwiesen. Schon der 1. Deutsche Bundestag hatte am 28. Juli 1950 mit Drucksache Nr. 1220 die Bundesregierung ersucht,
das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen zu beauftragen, vordringlich in Watenstedt-Salzgitter . . . das Fernmeldewesen im gesamten Stadtgebiet einheitlich zusammenzufassen.
Damals war der Hauptzweck der, zu erreichen, daß für den telephonischen Verkehr zwischen den früher selbständigen Gemeinden nur die Tarife für Ortsverkehr berechnet werden.
Das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen hat damals diesem Antrag nur bedingt Rechnung getragen. Es hat zwar aus früher sechs Ortsnetzen drei gemacht; es hat dagegen eine völlige Zusammenfassung der Ortsnetze nicht durchgeführt, wohl aber durch eine Verfügung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen die Gebühren für Ferngespräche zwischen diesen drei Ortsnetzen dem Ortstarif unterworfen. Diese Regelung war bis zum 30. Juni 1954 befristet und ist
bis zum 31. Dezember 1954 verlängert worden. Stillschweigend hat sich nun trotz des Fristablaufs der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen damit einverstanden erklärt, daß nach diesem Erlaß weiter verfahren wird bis zur Behandlung der Frage im Deutschen Bundestag, vor der wir jetzt stehen.
In den Beratungen des Ausschusses hat der Herr Bundesminister Bedenken dagegen geltend gemacht, daß die drei noch vorhandenen Ortsnetze jetzt schon zu einem einheitlichen Netz zusammengefaßt werden. Er hat darauf hingewiesen, daß nach der Fernsprechordnung an sich einheitliche Ortsnetze nur für einen Umkreis von 5 km in Betracht kämen und daß es eine Ausnahme von diesem Grundsatz nur für geschlossen bebaute Großstädte gebe, daß diese Ausnahme aber auf den Fall Salzgitter nicht zutreffe, weil hier eine einheitliche Bebauung mit einem geschlossenen, gemeinsamen Ortskern noch nicht bestehe. Außerdem fürchtet der Herr Bundesminister, ein Präjudiz zu schaffen, weil es in der Bundesrepublik auch noch andere Fälle gibt, so z. B. in Lübeck/Travemünde, wo gleichartige Voraussetzungen vorliegen und wo auch trotz der Zugehörigkeit zu einer politischen Gemeinde mehrere Ortsnetze bestehen und der Fernsprechverkehr zwischen diesen Ortsnetzen nicht den Ortsgebühren unterliegt.
Der Ausschuß hat sich diesen Argumenten des Herrn Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen nicht angeschlossen, sondern sich auf den Standpunkt gestellt, daß der Fall Salzgitter in jeder Beziehung ein Sonderfall ist. Ich glaube, ich kann es mir ersparen, auf die besondere Situation von Salzgitter näher einzugehen; sie ist dem ganzen Hause bekannt. Vor allem ist festzustellen, daß die Entwicklung zu einer geschlossen bebauten Großstadt mit einem gemeinsamen Stadtkern infolge äußerer Umstände bisher noch nicht zum Abschluß gekommen ist, die jedenfalls nicht der Stadt oder ihren Einwohnern angelastet werden können. Der Ausschuß war auch der Meinung, daß die rechtlichen Schwierigkeiten, die allenfalls einem Fortbestehen des Ortsgesprächtarifs entgegenstehen könnten, überwunden werden müßten, notfalls durch eine entsprechende Änderung der Fernsprechordnung. Der Ausschuß ist ferner der Meinung, daß der Grundsatz der Rechtsgleichheit ganz sicher nicht verletzt wird, wenn man nach den technisch-wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht in der Lage ist, in allen Fällen dieser Art gleichzeitig ein einheitliches Ortsnetz mit einheitlichen Gebühren zu schaffen.
Der Ausschuß hat aus diesen Gründen gegen nur eine Stimme beschlossen, den CDU/CSU-Antrag unter ausdrücklicher Bestätigung des Beschlusses des 1. Bundestages zur Annahme zu empfehlen. Die mitberatenden Ausschüsse haben sich dieser Auffassung angeschlossen.
Ich habe Ihnen daher namens des Ausschusses zu empfehlen, dem Vorschlag auf Drucksache 1541 Ihre Zustimmung zu geben.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich komme zur Abstimmung über den Ausschußantrag Drucksache 1541. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um
die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe den 23. und letzten Punkt der heutigen Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Rademacher, Rümmele, Schneider und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande (Drucksache 1166);
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 1480).
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Scheuren.
— Der Herr Berichterstatter verweist auf den
schriftlichen Bericht *) und verzichtet auf den
mündlichen. — Das Haus ist damit einverstanden.
Ich rufe auf in zweiter Beratung — also in der Einzelberatung — § 1. Wird dazu das Wort gewünscht? — Herr Abgeordneter Hoffmann!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich sehe mich doch zu einigen grundsätzlichen Bemerkungen zu diesem Gesetzentwurf genötigt. Ich habe Bedenken vorzubringen, die auch vom Ausschuß für Wirtschaftspolitik, der mitberatend tätig war, geteilt wurden.
Es fällt mir auf, daß im Ausschußbericht darauf hingewiesen wird, daß die hier vorgesehenen Maßnahmen schon mit Rücksicht auf die erhöhte Zahl von Unfällen im Straßenverkehr erforderlich seien. Meine Damen und Herren, ich glaube, wir müßten uns darüber klar werden, daß die Verkehrssicherheit durch die Wiedereinführung der Bedürfnisprüfung jedenfalls in keiner Weise erhöht wird. Wenn man der Meinung ist, daß in bezug auf die Verkehrssicherheit, die uns allen in gleicher Weise ein ernstes Anliegen ist, noch etwas Zusätzliches geschehen muß, dann möge eine noch schärfere Prüfung der Zuverlässigkeit im Straßenverkehr und der Eignung der Fahrzeuge in Erwägung gezogen werden. Man kann aber doch, glaube ich, nicht davon ausgehen, daß die bereits konzessionierten Unternehmungen durchweg im Straßenverkehr zuverlässiger seien als neue Unternehmungen, die ihre Zulassung begehren.
Die grundsätzlichen Bedenken gegen das System der Bedürfnisprüfung sind uns ja allen geläufig, und ich glaube kaum, daß es darüber große Meinungsverschiedenheiten im Hause gibt. Wir wissen doch alle, daß leider über die Frage des Bedürfnisses in erster Linie von der hohen Warte der Interessentenwünsche aus entschieden wird. Das kann nicht gut anders sein; denn eine Behörde, die über einen Zulassungsantrag zu entscheiden hat, wird immer genötigt sein, sich der Beratung durch Sachverständige zu bedienen, und diese Sachverständigen stammen eben aus dem Kreise der beati possidentes, also der Leute, die auf ihren Konzessionen wie auf Erbhöfen sitzen und die im Zweifel natürlich immer der Meinung sind, daß sie allein den Bedarf befriedigen können und daß deshalb
*) Siehe Anlage 6.
die Zulassung weiterer Unternehmungen unerwünscht oder gar unsinnig ist.
Wenn man aber die Frage der Bedürfnisprüfung noch einmal genauer untersuchen will, so besteht dazu Gelegenheit bei der Beratung der Novelle zum Personenbeförderungsgesetz, die ohnehin dem Verkehrsausschuß bereits vorliegt.
Ich halte es für nötig, noch einmal kurz auf den Vorgang hinzuweisen, der zu diesem Gesetzentwurf geführt hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Zulässigkeit der Bedürfnisprüfung verneint, und zwar auf Grund des Art. 12 des Grundgesetzes. Jetzt ist die Situation eingetreten, daß vorliegende Anträge genehmigt werden müßten, da die Bedürfnisprüfung nicht mehr zulässig ist. Die Verkehrsverwaltungen der Länder sind nun zum Teil dazu übergegangen — ich weiß nicht, ob überall; ich weiß es aber bestimmt vom Lande BadenWürttemberg —, den nachgeordneten Behörden zu empfehlen, über vorliegende entscheidungsreife Anträge vorerst nicht zu entscheiden, sondern diese bis zum Beginn der Parlamentsferien liegenzulassen.
Was bedeutet das? Das bedeutet, daß die geltende Rechtslage, wie sie durch die Verwaltungsjudikatur entstanden ist, den Verkehrsbehörden nicht gefällt und daß sie nun Anträge, die an sich entscheidungsreif sind, liegenlassen, bis ihnen der Gesetzgeber eine Rechtsgrundlage schafft, die ihren Wünschen mehr entspricht. Ich glaube, eine solche Verwaltungspraxis ist schlechthin unerträglich; dagegen müssen wir uns sträuben. Das ist für mich ein Grund mehr, mich auf den Standpunkt zu stellen, daß diesem Gesetzentwurf in dieser Form nicht zugestimmt werden kann. Ich bitte Sie daher sehr dringend, sowohl aus wirtschaftspolitischen wie auch aus rechtspolitischen Gründen dem Ausschußantrag die Zustimmung zu versagen.
Herr Abgeordneter Hoffmann, ich möchte Sie doch bitten, nach Möglichkeit den § 80 der Geschäftsordnung zu beachten, nach dem eine grundsätzliche, allgemeine Aussprache erst in dritter Lesung stattfindet. Ich hatte den Eindruck, daß Ihre Ausführungen eigentlich in die dritte Lesung paßten.
Wünscht zu § 1 noch jemand das Wort? — Herr Abgeordneter Rademacher!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da der § 1 der entscheidende ist, wird es sich nicht umgehen lassen, grundsätzlich zu der Frage Stellung zu nehmen. Es tut mir sehr leid, daß ich mich in fast allen Punkten in einem Widerspruch zu meinem Kollegen Dr. Hoffmann befinde. Es geht doch in erster Linie darum, in Verfolg der Gesetzgebung dieses Hauses vom Jahre 1949 auch in diesem Falle zu einer Erhöhung der Sicherheit auf der Straße beizutragen. Das, meine Damen und Herren, ist der einzige Beweggrund, der die Antragsteller veranlaßt hat, diesen Antrag einzubringen.
Dazu muß einiges gesagt werden, damit dem Hohen
Hause durch die Zahlen klar wird, worum es geht.
Zur Zeit sind in dem betroffenen Verkehrszweig — Beförderung von Personen zu Lande — ungefähr 10 000 Kraftfahrzeuge zugelassen. Nach dem Spruch des Bundesverwaltungsgerichts liegen jetzt bereits Anträge auf 3000 weitere Genehmigungen vor. Dazu würde kommen, daß die bisherige freiwillige Beschränkung von Bundesbahn und Bundespost im selben Augenblick aufhören würde. Genau dasselbe würde für die kommunalen Betriebe zutreffen. Ich bitte Sie also, bei Ihrer Entscheidung zu bedenken, daß rund 5- bis 6000 weitere Wagen zugelassen werden müssen. Dadurch wird nach Auffassung der Antragsteller die Sicherheit auf den Straßen weiterhin sehr gefährdet.
Ich darf dem Hohen Hause sagen, daß in vielen Ländern, auch in den Vereinigten Staaten von Amerika, gesetzliche Regelungen für diesen Verkehr getroffen worden sind, die unserem Antrag entsprechen. Es kann außerdem darauf hingewiesen werden, daß selbstverständlich die Ausnahmebestimmungen für Heimkehrer, Flüchtlinge und Evakuierte unverändert bleiben.
• Der Abgeordnete Hoffmann hat versucht, Ihnen klarzumachen, daß man durch normative Vorschriften und durch scharfe Kontrollen versuchen müsse, die der Sicherheit drohenden Gefahren abzuwenden. Das würde praktisch bedeuten — und Sie dürfen wirklich einmal jemandem glauben, der diese Dinge sehr genau kennt —, daß man bei diesen Verkehrsarten vor Antritt der Fahrt vor jede Garage einen Polizisten stellen müßte. Meistens ist es aber leider so — und anders geht es auch nicht, wenn wir nicht in einen Polizeistaat von unvorstellbaren Ausmaßen hineinkommen wollen —, daß die Unzulänglichkeiten erst festgestellt werden, wenn ein schreckliches Unglück, wie wir sie zur Genüge erlebt haben, passiert ist. Es geht nicht darum, einigen bestimmten Leuten ihre Existenz zu sichern und sie davor zu bewahren, daß weitere Konkurrenten hinzukommen. Die Fahrpreise, um die es bei diesen Verkehrszweigen geht, sind frei und nicht geregelt. Aber es ist gar kein Zweifel, daß bei einer um 50 % verstärkten Konkurrenz eine weitere gegenseitige Unterbietung eintreten würde und daß die Unternehmer dann leider nicht mehr so viel Sorgfalt auf das Transportmaterial legen können, wie sie es heute tun.
Ich bitte Sie, sich bei dieser Abstimmung Ihrer Verantwortung wirklich bewußt zu sein. Es geht ausschließlich darum, die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen und nicht noch weiter herabzusetzen.
Der Abgeordnete Schmidt hat das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte als meine persönliche Auffassung sagen, daß ich die Bedenken, die der Herr Kollege Dr. Hof f mann vorgetragen hat, durchaus verstehen kann. Auf der anderen Seite aber glaube ich, daß die Konsequenz, Herr Kollege Hoffmann, die Sie daraus gezogen haben, nicht richtig ist. Sie sind davon ausgegangen, daß man doch hier abwarten solle, bis das Personenbeförderungsgesetz zur Behandlung stünde. Zunächst einmal glaube ich, daß das noch sehr lange
dauern wird. Und in diesem Personenbeförderungsgesetz sind auch noch andere Haken und Ösen drin: die Beratung über dieses Gesetz wird sich also sehr lange hinziehen. Aber ich möchte Sie auf eins aufmerksam machen: Wenn die Korrektur heute nicht erfolgt, dann werden allerdings Tatbestände geschaffen, die später durch das Personenbeförderungsgesetz, wie es auch immer aussehen möge, nicht mehr korrigiert werden können. Das ist der entscheidende Gesichtspunkt. Deswegen müssen Sie, gerade wenn Sie dem Gesetzgeber für das Personenbeförderungsgesetz die Handlungsfreiheit offenhalten wollen, heute diese Novelle zum alten Personenbeförderungsgesetz annehmen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache zu § 1.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer § 1 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf § 2, - § 3, - Einleitung und Überschrift. - Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Ich komme zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Bei einer Enthaltung mit Mehrheit angenommen.
Wir haben noch über Punkt 2 des Ausschußantrages abzustimmen: die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen durch die Beschlußfassung für erledigt zu erklären. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich habe bekanntzugeben, daß der Rechtsausschuß um 15 Uhr seine unterbrochene Sitzung im Raume 206 S fortsetzt.
Wir stehen nach 50 Minuten bereits am Ende einer sehr umfangreichen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste, die 98. Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 14. Juli, 9 Uhr, und schließe die heutige Sitzung.