Protokoll:
2036

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 2

  • date_rangeSitzungsnummer: 36

  • date_rangeDatum: 25. Juni 1954

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 10:03 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 11:58 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1954 1691 36. Sitzung Bonn, Freitag, den 25. Juni 1954. Geschäftliche Mitteilungen 1693 A Autounfall des Abg. Dr. Leverkuehn und Wünsche für seine Wiederherstellung . . 1693 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Alterspräsidentin Frau Dr. Dr. h. c. Lüders und der Abg. Frau Dr. Brökelschen . . 1693 B Änderungen der Tagesordnung . . 1693 C, 1695 C Fortsetzung der ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Volksernährung und zur Verbesserung der Produktivität in der Landwirtschaft (Drucksache 405) und der ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Volksernährung und zur Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft (Drucksache 448) 1693 C Müller (Wehdel) (DP) 1693 D Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU) 1694 C Überweisung der Gesetzentwürfe an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, an den Wirtschaftspolitischen Ausschuß, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 1694 C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Bauknecht, Struve, Dannemann, Müller (Wehdel) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 569) 1694 D Bauknecht (CDU/CSU), Antragsteller 1695 A Beschlußfassung 1695 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung steuerlicher Vorschriften zur Förderung des Kapitalmarktes (Drucksache 565) 1695 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Geld und Kredit . . . . 1695 D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ermächtigung der Landesregierungen zur Verlängerung der Wahlperiode der ehrenamtlichen Mitglieder der Finanzgerichte (Drucksache 404); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 541) 1696 A Frau Lockmann (SPD), Bericht- erstatterin 1696 A Beschlußfassung 1696 B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen des Familienausgleichs (Drucksache 189); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 566, Umdruck 134) 1696 C, 1708 B Dr. Lindrath (CDU/CSU), Berichterstatter 1696 C Frau Döhring (SPD) 1697 C Dr. Hammer (FDP) 1698 A, 1699 C Horn (CDU/CSU) 1698 C Dr. Schellenberg (SPD) 1699 A Abstimmungen 1698 B, D, 1699 C Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofs betr. Rechnung des Bundesrechnungshofs für das Rechnungsjahr 1949, Einzelplan XX (Drucksache 547) 1699 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 1699 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die patentamtlichen Gebühren (Drucksache 546) 1699 B Überweisung an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht 1699 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung von Gesetzen auf dem Gebiet der Fischerei in der Ostsee (Drucksache 548) 1699 D Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . 1699 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 101 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1952 über den bezahlten Urlaub in der Landwirtschaft (Drucksache 564) 1700 A Überweisung an den Ausschuß für Arbeit und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1700 A Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken (Drucksache 545) . . . 1700 A Überweisung an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens und an den Rechtsausschuß 1700 A Beratung der Größen Anfrage der Abgeordneten Kahn, Dr. Dehler, Dr. Strosche u. Gen. betr. Finanzielle Hilfsmaßnahmen für Gewerbebetriebe in den Randgebieten des Truppenübungsplatzes Hohenfels (Oberpfalz) (Drucksache 292, Umdrucke 136, 137) 1700 B Kahn (CDU/CSU), Anfragender . 1700 B, 1704 D, 1705 A, 1707 A, D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1701 C Höhne (SPD) 1703 C, 1707 B Dr. Strosche (GB/BHE) 1705 B Bausch (CDU/CSU) 1706 B Präsident D. Dr. Ehlers 1707 A Überweisung an den Ausschuß für Besatzungsfolgen und an den Ausschuß für Mittelstandsfragen 1707 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über Sozialversicherung (Drucksache 594) 1708 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 1708 A Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksache 601) 1708 A Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau (Schriftliche Begründung) 1709 Lücke (CDU/CSU) 1708 B Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen . . . 1708 C Erste Beratung des von den Abg. Ehren, Pohle (Eckernförde), Becker (Hamburg) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) (Drucksache 560) 1708 C Überweisung an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens und an den Rechtsausschuß 1708 C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 130) 1708 C, D Beschlußfassung 1708 D Nächste Sitzung 1708 D Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen des Familienausgleichs (Umdruck 134) 1708 B Anlage 2: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 130) 1708 D Anlage 3: Schriftliche Begründung des Bundesministers für Wohnungsbau Dr. Preusker zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Drucksache 601) . 1709 Die Sitzung wird um 10 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    1 Siehe Anlage 2. Anlage 1 Umdruck 134 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen des Familienausgleichs (Drucksachen 566, 189). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Nr. 1 werden die Worte „für das dritte und jedes weitere Kind" ersetzt durch die Worte „für das zweite und jedes weitere Kind". 2. In § 1 Nr. 1 werden die Worte „20 Deutsche Mark monatlich" ersetzt durch die Worte „25 Deutsche Mark monatlich". Bonn, den 22. Juni 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 130 Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen. Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der DP betreffend Ausbau der Bundesstraße 6 zwischen Bremen und Cuxhaven (Drucksache 535) an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Verkehrswesen; 2. Antrag der Abgeordneten Gibbert, Maier (Freiburg), Stahl, Samwer, Dr. Brühler und Genossen betreffend Änderung der Verordnung über Wermutwein und Kräuterwein (Drucksache 536) an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; 3. Antrag der Fraktion des GB/BHE betreffend Förderungsmaßnahmen für Kreise im SpessartGebiet (Drucksache 572) an den Ausschuß für Grenzlandfragen; 4. Antrag der Abgeordneten Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder und Genossen betreffend Vereinfachung der Grenzformalitäten für private Kraftfahrzeuge (Drucksache 576) an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten (federführend), an den Ausschuß für Verkehrswesen. Bonn, den 16. Juni 1954 Dr. von Brentano und Fraktion 011enhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Begründung des Bundesministers für Wohnungsbau Dr. Preusker zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) Die Bundesregierung hat sich in ihrer Erklärung vom 20. Oktober 1953 für den Wohnungsbau und die Wohnungswirtschaft in der 2. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages folgende Ziele gesetzt: 1. Die Förderung des Wohnungsbaues wird, wie schon bisher, als eine Aufgabe von ganz besonderer Dringlichkeit angesehen. 2. Die Qualität der Wohnungen muß gehoben und der Bau von familiengerechten Wohnungen stärker gefördert werden. 3. In den nächsten Jahren wird in erster Linie der Bau von Eigenheimen, Kleinsiedlungen und Eigentumswohnungen gefördert. 4. Das Privatkapital muß zur weiteren Steigerung der Wohnungsbautätigkeit stärker für den Wohnungsbau interessiert werden. 5. Zur Erhaltung des durch den Krieg verschonten Wohnungsbestandes müssen auch im Wohnungsbau die Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft Schritt für Schritt immer mehr zur Geltung kommen. In Ergänzung dieser Grundsatzerklärung der Bundesregierung vom 20. Oktober 1953 hat die Bundesregierung sodann am 1. Dezember 1953 ein umfassendes Programm gebilligt, das in den vier Jahren der 2. Legislaturperiode den Bau von nicht weniger als 2,2 Millionen Wohnungen — das sind 0,5 Millionen Wohnungen mehr als in der 1. Legislaturperiode — ermöglichen soll. Die Erreichung dieser in politischer, sozialer und volkswirtschaftlicher Hinsicht wichtigen Ziele bedingt eine umfassende Neuordnung und Neuausrichtung der gesamten deutschen Wohnungswirtschaft. Diese Reform muß sich einmal auf den Wohnungsbau und seine Finanzierung, seine Verzahnung mit der übrigen Wirtschaft und insbesondere mit dem Kapitalmarkt sowie den sozialen Zielsetzungen, zum zweiten auf die Mietenbildung unter dem Gesichtspunkt der Erhaltung und Wiederherstellung der Eigenwirtschaftlichkeit des Wohnungsbaues wie auch die Schaffung der Voraussetzungen für die Tragbarkeit der Wohnungslasten für die sozial schwachen Schichten der Be- völkerung, zum dritten auf die Gewährleistung der besonders aktiven Förderung dieser Ziele durch die Organe der staatlichen Wohnungspolitik — wohlgemerkt „Wohnungspolitik", nicht staatlichen „Wohnungswirtschaft" —, d. h. durch die Heimstätten und gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, und schließlich zum vierten auf die längst überfällige, aber bisher durch verfassungsrechtliche Unklarheiten beeinträchtigte Lösung der Grundsatzprobleme des Baurechts, insbesondere der Bauplanung und Bodenbewertung erstrecken. Die Bundesregierung hat die erforderlichen gesetzgeberischen und finanzpolitischen Vorarbeiten auf allen vorgenannten sowie einigen weiteren damit im Zusammenhang stehenden Gebieten — wie z. B. Wohnraumbewirtschaftung, Mieterschutz usw. — unverzüglich in Angriff genommen und auf den wichtigsten Sektoren zum Abschluß gebracht. Sie vermag daher heute dem Deutschen Bundestag als ersten Teil ihrer Reformmaßnahmen den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes — Wohnungsbau- und Familienheimgesetz — zur 1. Lesung vorzulegen. Nachdem erst unmittelbar vor Abschluß der Legislaturperiode des 1. Bundestages am 25. August 1953 die erste Novelle zum Wohnungsbaugesetz vom 24. April 1950 Gesetzeskraft erlangte, hatte die Bundesregierung zunächst eingehend zu prüfen, ob eine umfassende Reform der bisherigen Gesetzgebung auf dem Gebiete des Wohnungsbaues zwingend geboten sei. Dabei ist einmal von Bedeutung, daß schon dem 1. Deutschen Bundestag ein von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachter Gesetzentwurf über die Schaffung von Familienheimen vorgelegen hatte, der im zweiten Bundestag als Drucksache 5 unverändert wieder eingebracht worden ist. Die auch die Bundesregierung besonders bewegenden Probleme der möglichst breiten Förderung des Eigentums- und Familienheimgedankens, die dieser Gesetzentwurf ansprach, konnten wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung in der vom 1. Bundestag verabschiedeten Novelle nur zum geringeren Teil ihren gesetzgeberisch aus- (Bundesminister Dr. Preusker) gereiften Niederschlag finden, weil sie andernfalls unter allen Umständen eine grundlegende Umgestaltung des gesamten Wohnungsbaugesetzes vom 24. April 1950 erfordert hätten. Dazu stand dem 1. Bundestag insbesondere keine ausreichende Zeit mehr zur Verfügung. Zum zweiten muß die Bundesregierung Mittel und Wege finden, wie das Ziel einer nochmaligen kräftigen Steigerung des Wohnungsbaues trotz der unerläßlich gewordenen weiteren spürbaren steuerlichen Entlastung — Sicherung von Millionen von Arbeitsplätzen, die sich auf einen erfolgreichen deutschen Wettbewerb im schwieriger gewordenen Außenhandel gründen — erreicht werden kann. Im Jahre 1950 sind aus öffentlichen Mitteln 1,7 Milliarden DM, im Jahre 1951 2,2 Milliarden DM, im Jahre 1952 2,4 Milliarden DM und schließlich im Jahre 1953 nicht weniger als 2,7 Milliarden DM, also rund 1 Milliarde DM mehr als 1950 für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt worden. Die notwendigen Steuersenkungen in Milliardenhöhe schließen nun einmal die Bereitstellung von noch höheren öffentlichen Mitteln für den sozialen Wohnungsbau aus. Zusätzliche Finanzierungsquellen für die weitere Steigerung der Wohnbauleistung können also nur dadurch erschlossen werden, daß die gesamte Gesetzgebung einschließlich des Gemeinnützigkeitsrechtes darauf abgestellt wird, daß Privatinitiative, Kapitalmarkt und Privateigentum große Chancen und wirksame Anreize zugunsten einer Betätigung im Wohnungsbau erhalten. Dabei muß es aber zum dritten auch darum gehen, die bei der Verabschiedung des 1. Wohnungsbaugesetzes vom 24. April 1950 vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte partielle Fehlentwicklung des Wohnungsbaues für die sozial schwachen Schichten der Bevölkerung — gleichgültig ob es sich um Miet-, Eigentumswohnungen oder Eigenheime handelt — zu beenden, nach der in weitgehendem Maße der wirtschaftlich relativ Stärkere, d. h. der zur Leistung von Baukostenzuschüssen, Mieterdarlehen oder Mietvorauszahlungen Befähigte, den Schwächeren zurückzudrängen vermochte. Schon kurz nach meiner Amtsübernahme wurden die Länder aufgefordert, sich dazu zu äußern, ob sie glaubten, von sich aus in der Lage zu sein, diese weniger günstige Entwicklung entscheidend zu korrigieren. Dabei ergab sich, daß Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen den Anteil der sozialen Wohnungen, die ohne Finanzierungsbeiträge zu vergeben sind, nur auf 10%, Bayern auf 20 %, Hessen und Schleswig-Holstein auf 25%, Hamburg auf 30%, Baden-Württemberg und Bremen auf mindestens 33% und Berlin auf 50 % festgesetzt haben. Angesichts dieses sehr differierenden, im ganzen nicht befriedigenden Ergebnisses mußte es für die Bundesregierung ein fast selbstverständliches Gebot der sozialen Verantwortung sein, durch zwingende gesetzliche Vorschriften den notwendigen Vorrang der sozial schwachen Schichten in einer Weise sicherzustellen, daß der eigentliche Sinn des sozialen Wohnungsbaues nicht verfälscht werden kann. Schließlich kann es zum vierten der Bundesregierung nicht gleichgültig sein, daß trotz der unbestreitbaren, über alle Hoffnungen, Forderungen und Voraussagen hinausgehenden Leistungen des Wohnungsbaues in den vergangenen vier Jahren der Wiederaufbau in den zerstörten Städten und hier wiederum insbesondere auch die Wiederherstellung eines breit gestreuten Einzeleigentums in einem allmählich besorgniserregenden Maße hinterherzuhinken beginnt. Wenn nunmehr der Vorkriegsbestand von rund 10 1/2 Millionen Wohnungen wieder annähernd erreicht wurde, trotzdem aber noch über 1,2 Millionen total zerstörter Wohnungen noch nicht wieder aufgebaut worden sind, wenn unter knapp 2 Millionen neu gebauter Wohnungen sich nur höchstens 600 000 Ersatzwohnungen für den zerstörten Wohnraum befinden, so müssen diese Zahlen angesichts einer Jahresleistung von allein 515 000 Wohnungen im Jahre 1953 und der Zielsetzung von insgesamt 2,2 Millionen Wohnungen in der zweiten Legislaturperiode eine ernste Mahnung sein. Es darf nicht dahin kommen, daß in einer viel kürzeren Zeit, als sie der 1. Bundestag noch für unbedingt notwendig hielt — nämlich damals noch rund 20 Jahre —, die Wohnungsnot überwunden ist, dann aber in unseren vom Krieg hart getroffenen Städten die Stadtkerne wie häßliche Glatzen als Trümmerflächen liegen bleiben und in ihnen Milliardenwerte an Straßen, Elektrizitäts-, Wasser-, Gasversorgungsanlagen, Telefonkabeln usw. nutzlos verkommen. Diese vier besonders hervorgehobenen Problemkreise — Eigentums- und Familienförderung, verstärkte Privatinitiative im Wohnungsbau, wirksamer Vorrang für die sozial schwachen Schichten und Wiederaufbau — können ebenso wie einige weitere Probleme von ausschlaggebender Bedeutung — wie z. B. die Frage, wie der Bau familiengerechter Wohnungen oder eine notwendige längerfristige Sicherung der Wohnbauplanung und -finanzierung gewährleistet werden kann — nur dazu führen, auf Grund der Erfahrungen der ersten vier Jahre den Mut zu einer die erkannten Schwächen des Ersten Wohnungsbaugesetzes wirklich überwindenden neuen gesetzgeberischen Gesamtlösung zu finden. Diese Gesamtlösung soll von nun an bis zum beschleunigten Ende der deutschen Wohnungsnot Bestand haben, neue kräftige und dauerhafte Impulse für den Wohnungsbau schaffen und dabei doch trotz aller Entschiedenheit der Zielsetzung und Methoden alle Fragen mit der Elastizität und Behutsamkeit beantworten, die aus der Rücksichtnahme auf die noch immer schwierigen sozialen Verhältnisse und Nöte von Millionen unserer Menschen geboten ist. Der mit diesen Zielsetzungen dem 2. Deutschen Bundestag am heutigen Tage vorgelegte Entwurf des Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes hat in seiner besonderen Absicht, die Privatinitiative, den Erwerb von Eigentum an Wohnungen in breitester Streuung in jeder nur möglichen Weise zu fördern und dabei den Notwendigkeiten einer gegesunden Familienentwicklung den größtmöglichen Raum zu geben, alle wertvollen Gedanken aus dem Entwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Schaffung von Familienheimen übernommen. So ist insbesondere in den §§ 1, 13, 25 a Abs. 2 des Entwurfs der absolute Vorrang von Eigentumsmaßnahmen im Wohnungsbau vor dem Bau von Mietwohnungen festgelegt worden. Ebenso wird in dem § 28b des Entwurfs gefordert, daß die Höchstsätze der öffentlichen Darlehen für Familienheime höher bemessen werden sollen als die Höchstsätze für Mietwohnungen, und im § 27 des Entwurfs, daß diese Höchstsätze je nach der Wohnungsgröße gestaffelt sein sollen. Schließlich ist der besonders dankens- (Bundesminister Dr. Preusker) werte Beitrag der Schaffung von Tilgungsprämien durch Verminderung der Kapitalschuld um je 125 DM bei vorzeitiger Rückzahlung von je 100 DM im § 30e der Novelle aufgenommen worden. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Entwurf darüber hinaus bemüht, noch weitere zusätzliche Anreize und Förderungsmaßnahmen zugunsten des Eigentums- und Familienheimerwerbs im sozialen Wohnungsbau zu schaffen. So sind insbesondere im § 30 d des Entwurfs Familienzusatzdarlehen in Höhe von je 750 DM ab dem dritten Kind vorgesehen, die als Ersatz der Eigenleistung zinslos gewährt werden und auf diese Weise die Parität der Sparfähigkeit gegenüber dem kinderlosen Ehepaar oder der Familie mit einem oder zwei Kindern wiederherstellen sollen. Dazu kommt die besondere Förderung des Wohnbauprämiensparens zugunsten des Eigentums- und Familienheimerwerbs im sozialen Wohnungsbau, die vor allem durch die neu vorgesehene Bereitstellung von 50 % der Wohnbauprämien bis zu einem Gesamtbetrag von jährlich 60 Millionen DM außerhalb der 500 Millionen DM durch den Bund im § 11 b des Entwurfes erfolgen soll. Für alle diejenigen, die nicht selbst die Lasten eines Baues von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen auf sich nehmen wollen, hat sich der Entwurf der Bundesregierung bemüht, die Entwicklung des Baues von Kauf- oder Vorratseigenheimen bzw. Kauf- oder Vorratseigentumswohnungen stärker als bisher zu fördern. So stellt der Bund im § 30b des Entwurfs jährlich bis zu 50 Millionen DM zusätzlich unter der Bedingung zur Verfügung, daß diese Darlehensmittel zur Vor- und Zwischenfinanzierung der Eigenleistung für den Bau von Familienheimen verwendet werden. In einem allerdings sehr entscheidenden Punkt hat die Bundesregierung dagegen den Vorschlägen des Entwurfs über die Schaffung von Familienheimen nicht zu folgen vermocht. Im § 1 des Entwurfs zur Schaffung von Familienheimen wird eine überwiegende Verwendung der öffentlichen Mittel im Sinne des Ersten Wohnungsbaugesetzes und des Lastenausgleichsgesetzes zur Schaffung von Familienheimen, sogar noch ohne Einrechnung der Mittel für eine Einliegerwohnung oder zweite Wohnung gefordert. Ebenso wird von den Sozialversicherungsträgern und den Kapitalsammelstellen die überwiegende Anlage ihrer zur Förderung des Wohnungsbaues bestimmten Mittel in Familienheimen verlangt. Die Bundesregierung hat statt dessen einen anderen Weg zur Erreichung des angestrebten Zieles vorgeschlagen, der nach ihrer Überzeugung einmal die offensichtliche Gefahr eines neu erstehenden quotalen Dirigismus vermeidet, zum zweiten aber statt an bestimmte Prozentsätze öffentlicher und privater Wohnungsbaufinanzierungsmittel an die M e n s c h e n und ihre tatsächlichen Wünsche und Bedarfsrichtungen in dem effektiv gegebenen örtlichen und zeitlichen Umfange anknüpft. Da der absolute Vorrang der Eigentumsmaßnahmen und damit auch die Bevorzugung der Eigentumswilligen, wie bereits betont, in dem Entwurf der Bundesregierung gesichert worden ist, müssen sie also überall dort bevorzugt mit ihren Bauvorhaben zum Zuge kommen, wo sie unter gleichen Bedingungen wie Bauherren von Mietwohnungen ihre Anträge stellen. Der Entwurf der Bundesregierung geht aber noch einen entscheidenden Schritt weiter. Im § 30 c der Novelle wird allen denjenigen Wohnbauprämiensparern ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung öffentlicher Mittel im Rahmen der jeweils vorhandenen Möglichkeiten zuerkannt, die einschließlich der Prämien von zwischen 25 und 35 % der gesamten Sparleistung, einschließlich einer sichergestellten Selbsthilfeleistung, einschließlich der Familienzusatzdarlehen sowie einschließlich sonstiger als Ersatz der Eigenleistung geltender Beträge, wie z. B. Aufbaudarlehen oder kapitalisierte Renten, 30 % der Gesamtbaukosten — unter denen die eigentlichen Grundstückskosten etwa die Hälfte ausmachen — nachweisen können. Gerade diese Förderungsbestimmung zugunsten der im Rahmen der Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaues Eigentumswilligen, die bereit sind, eigene erhebliche Opfer zugunsten des Erwerbs von Familienheimen zu erbringen, ist bedauerlicherweise im ersten Durchgang vom Bundesrat abgelehnt worden. Sie stellt jedoch einen solchen Kernpunkt des Gesetzentwurfes der Bundesregierung dar, daß die Bundesregierung auch vom Bundestag hofft, daß er diese Förderungsbestimmung aufrechterhält. Die Bundesregierung hat sich den vom Bundesrat vorgetragenen Bedenken um so weniger anschließen können, als mit der Bestimmung des § 36 des Entwurfs, auf den noch in anderem Zusammenhang einzugehen sein wird, festgelegt ist, daß zunächst einmal für die Bevölkerungsschichten mit geringerem Einkommen ein ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung entsprechender Teil der öffentlichen Förderungsmittel vorbehalten werden muß. Darüber hinaus bleibt festzustellen, daß auch sonst durch die Zuerkennung des Rechtsanspruches bei einer so erheblichen Eigenleistung der unter den Kreis der Berechtigten im sozialen Wohnungsbau fallenden Personen nicht etwa eine Minderung der gesamten Wohnbauleistung befürchtet, sondern im Gegenteil eine zusätzliche Steigerung der sozialen Wohnbauleistung erwartet werden muß. Im Bundesdurchschnitt erreicht im sozialen Wohnungsbau die echte Eigenleistung gegenwärtig etwa 10 % der gesamten Baukosten. Werden nun in den Fällen ides § 30 c des Entwurfs für die Zuerkennung des Rechtsanspruches auf öffentliche Förderungsmittel 30 % der Gesamtbaukosten zur Voraussetzung gemacht, so werden auf diese Weise beim Bau von je drei Familienheimen öffentliche Förderungsmittel für die Errichtung einer zusätzlichen vierten Wohnung des sozialen Wohnungsbaues zugunsten der sozial besonders schwachen Schichten der Bevölkerung eingespart, die im andern Falle nicht gebaut werden könnte. Es geht der Bundesregierung schließlich darum, denienigen, die aus eigener Verantwortung bereit sind, für ein Eigenheim zu sparen, auch die Gewißheit zu geben, daß diese sich insbesondere bei jüngeren Menschen über mehrere Jahre erstrekkende Spartätigkeit schließlich auch zum Erfolg führen wird. Wäre diese Gewißheit nicht gegeben, so würde zweifellos ein erheblicher Teil dieser Mittel nicht für den Wohnungsbau zu gewinnen sein. Schon die Ankündigung dieser besonderen Förderungsabsichten der Bundesregierung hat zu einer außerordentlich bemerkenswerten Steigerung des Abschlusses von Wohnbausparprämienverträgen geführt. So erwartet die Bundesregierung, daß die an sie gerichteten Anforderungen auf Auszahlung von Wohnbausparprämien, die im letzten Jahr zwischen 27 und 28 Millionen DM gleich einem Sparbetrag von 100 Millionen DM betrugen, für dieses Jahr bereits auf etwa 80 Millionen DM (Bundesminister Dr. Preusker) gleich annähernd einem Sparbetrag von 400 Millionen DM, also das Drei- bis Vierfache anwachsen werden. lionen DM, als das Drei- bis Vierfache anwachsen desregierung neben der besonderen Förderung der Familienheime, Eigentumswohnungen, Vorratseigenheime und Vorratseigentumswohnungen sowie Kleinsiedlungen auch von dem Vorrang für den Wiederaufbau in Gemeinden mit Kriegszerstörungen, insbesondere der Bevorzugung solcher privater Bauherren, die im Zeitpunkt der Zerstörung Eigentümer der Grundstücke waren oder Erben derartiger Eigentümer sind. Diese Bestimmungen sind im § 25 a des Entwurfs niedergelegt. Schon zu Beginn meiner Ausführungen habe ich auf die Gefahren einer weiteren Zurücksetzung des Wiederaufbaues in den zerstörten Städten hingewiesen. Hier möchte ich nur noch einmal betonen, welche zusätzlichen Finanzierungsmittel für den sozialen Wohnungsbau zugunsten der einkommensschwachen Schichten unserer Bevölkerung frei gemacht werden können, wenn durch die Wiedererweckung des Aufbauwillens der Trümmergrundstücksbesitzer oder ihrer Erben die zusätzliche öffentliche Finanzierung der Grundstückskosten entfällt. Hierzu nur ein kleines Zahlenbeispiel: In Mannheim werden in diesem Jahr mit zusätzlicher Unterstützung des Bundes aus ,dem Sonderprogramm zur Förderung von Wiederaufbaugemeinschaften private Wiederaufbauvorhaben im Betrage von 4,2 Millionen DM zusätzlich gefördert. Dabei wird die Finanzierung von Grundstückskäufen im Betrage von 450 000 DM oder über 10 % der reinen Baukosten eingespart und für andere soziale Wohnbauzwecke frei. Wenn man diese Relationen auf den noch überfälligen Wiederaufbau von 1,2 Millionen Wohnungen in unseren zerstörten Städten überträgt, bedeutet das, daß mindestens ein Volumen von über 1 1/2 Milliarden DM an öffentlichen Förderungsmitteln für eine Aufstokkung des sozialen Wohnungsbaues verfügbar gemacht werden kann. Schon in anderem Zusammenhang ist auf den § 36 des Regierungsentwurfs verwiesen worden, nach dem für die Wohnungsversorgung der Bevölkerungsschichten mit geringerem Einkommen Wohnungen mit verbilligter Miete in einem ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung entsprechenden Ausmaß geschaffen und die dafür notwendigen öffentlichen Förderungsmittel mit Vorrang gesichert werden sollen. Auch dies ist einer der Kernpunkte des Regierungsentwurfs. Nach der bisherigen Entwicklung der Wohnungsbaugesetzgebung wurden Sonderquoten für den sogenannten gehobenen sozialen Wohnungbau vorbehalten. Die Bundesregierung hat diese Entwicklung ganz bewußt verlassen. Ihr kommt es weniger auf eine besondere öffentliche Förderung des Wohnungsbaues zugunsten derjenigen Schichten unseres Volkes an, von denen nach ihren Einkommensverhältnissen ein eigenverantwortlicher Beitrag für die Wohnung erwartet werden kann. Sie will vielmehr umgekehrt sicherstellen, daß alle diejenigen, die wirklich die sozial schwächsten Schichten repräsentieren und nicht mit eigenen Sparleistungen, Baukostenzuschüssen und dergleichen ihre Wettbewerbsposition um das Gut Wohnung verbessern können, mit bevorzugter Förderung des Staates endlich auch zur Deckung ihres Wohnungsbedarfes gelangen. Dabei gilt selbstverständlich auch hier, wenn eine solche Absicht bekundet wird, der Vorrang des Eigentumserwerbs mit allen seinen besonderen Vergünstigungen. Da in den vergangenen vier Jahren im Schnitt mehr als 70 % der neu errichteten Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues an solche Wohnungsbewerber zugeteilt worden sind, die mit eigenen Finanzierungsbeiträgen aufwarten konnten, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß nunmehr für die 2. Legislaturperiode eine Sicherung des Wohnungsbedarfs der sozial schwächsten Schichten im Vordergrund stehen muß. Die Bundesregierung hat deshalb auch die Forderung von verlorenen Baukostenzuschüssen von Angehörigen der Bevölkerungsschichten mit niedrigerem Einkommen im § 28 Abs. 2 des Entwurfes verboten und im § 36 a der Novelle bestimmt, daß im Rahmen dieses durch den Anteil dieser Bevölkerungsgruppen an der Gesamtbevölkerung bestimmten Teiles des sozialen Wohnungsbaues die sonst vorgesehenen Fest- bzw. Höchstdarlehen so weit überschritten werden sollen, daß sich eine Kostenmiete ergibt, die nicht nur allgemein für Bevölkerungsschichten mit geringem Einkommen tragbar ist, sondern auch für die Wohnungsuchenden, für welche die Wohnungen im Einzelfall bestimmt sind. Damit kommen wir 'zu einem weiteren Kernstück des Regierungsentwurfs, zu dem der Bundesrat im ersten Durchgang beschlossen hat, auf eine endgültige Stellungnahme wegen der besonderen Bedeutung dieser Probleme zu verzichten. Die Bundesregierung schlägt in ihrem Entwurf vor, das bisherige System der Bindung an starre Richtsatzmieten zu verlassen und statt dessen zur Bindung an die individuelle Kostenmiete eines jeden Bauvorhabens überzugehen. Dabei bleiben selbstverständlich die bisherigen Mieten der seit 1949 bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes errichteten sozialen Neubauwohnungen unberührt, weil ja auch diese Mieten im Prinzip als Kostenmieten errechnet worden sind. Die Bundesregierung hat die sichere Überzeugung gewonnen, daß die starre Richtsatzmietenbindung an Stelle der individuellen Kostenmietenbindung in sozialer und volkswirtschaftlicher Hinsicht bedenklich ist und im ganzen sozial schädliche Folgen hervorgerufen hat, auch wenn dies selbstverständlich nicht in der Absicht dieser Vorschriften des Ersten Wohnungsbaugesetzes lag. So hat sich in der Vergangenheit die starre Richtsatzmiete, wie sich dies auch auf anderen Wirtschaftsgebieten gezeigt hat, auf denen man ähnliche Preisbindungen vornahm, immer stärker gleichzeitig nach unten als Mindestmiete entwikkelt. Gerade hiergegen will der eben schon zitierte § 36 a des Entwurfs, der eine solche Finanzierung der Wohnungen für die sozial schwachen Schichten vorschreibt, daß sich Kostenmieten ergeben, die nicht nur allgemein für Bevölkerungsschichten mit geringem Einkommen tragbar sind, sondern auch im individuellen Falle getragen werden können, mit aller Entschiedenheit ebenso wie mit dem Verbot von verlorenen Baukostenzuschüssen vorgehen. Nach oben haben die Richtsatzmieten in den vergangenen Jahren immer weniger ein Hemmnis dargestellt. Sie wurden einfach durch die schließlich für fast 70 % des sozialen Wohnungsbaues geltenden Forderungen von erheblichen verlorenen Baukostenzuschüssen, Mieterdarlehen oder Mietvorauszahlungen umgangen. Mit dieser Heuchelei, die sich doch nur gegen die sozial schwachen Schichten der Bevölkerung auswirken kann, muß endlich einmal Schluß gemacht werden. Denn was bedeuten verlorene Baukostenzuschüsse von 2000 bis 3000 (Bundesminister Dr. Preusker) DM denn anderes als eine verkappte Mieterhöhung in einem Umfange, wie sie bei einer echten Kostenmietenbindung in der Regel bei weitem nicht erreicht werden würde. Es kommt hinzu, daß zum zweiten das Volumen des sozialen Wohnungsbaus durch das bisherige System der starren Richtsatzmieten in wachsendem Maße beeinträchtigt worden ist und damit nicht d i e Verringerung des Wohnungsmangels eintreten konnte, die von sich aus den Druck auf das Mietenniveau hätte verstärken können. Es muß doch zu denken geben, wenn der Durchschnitt der öffentlichen Baudarlehen von 4 500 DM im Jahre 1951 auf 6 400 DM im Jahre 1953 und auf einen noch höheren Betrag zu Beginn des Jahres 1954 angestiegen ist, d. h. um über 50 % pro Wohnung, obwohl der Index der Baukosten in der gleichen Zeit um keine 10 % gestiegen, ja im letzten Jahr sogar wieder stark gesunken ist und auch die qualitative Verbesserung des sozialen Wohnungsbaus durchaus nicht eine solche Zunahme der öffentlichen Darlehen pro Wohnungseinheit gerechtfertigt hat. Diese recht eigenartige Entwicklung wird noch dadurch unterstrichen, daß im gleichen Zeitraum der Durchschnittsbetrag der erststelligen Hypotheken noch nicht einmal um 30 % zunehmen konnte, obwohl dank der gesteigerten Spartätigkeit im Bundesgebiet der Zustand des Jahres 1951, daß erste Hypotheken ein Schwarzmarktartikel ersten Ranges waren, erfreulicherweise längst überwunden werden konnte. Wieviel Wohnungen hätten wohl mehr gebaut werden können, wenn die öffentliche Hand nach dem bisherigen System nicht verpflichtet gewesen wäre, die öffentlichen Darlehen pro Wohnung jeweils so auszuweiten, daß die gesamte Richtsatzmietenberechnung formal aufging? Hierauf mag ein interessantes Schlaglicht ein Schreiben des niedersächsischen Innenministers vom 23. März 1954 werfen, in dem festgestellt wird, daß bei Stichproben — wohlgemerkt Stichproben — im Jahre 1953 allein in Niedersachsen 975 638,38 DM weniger an öffentlichen Darlehen und weitere 439 098,56 DM an Baukosten, zusammen also rund 1 1/2 Millionen DM hätten eingespart werden können, wenn es einen wirksamen Druck auf Baukosten und Höhe der öffentlichen Darlehen gegeben hätte. Der niedersächsische Innenminister, der sicher nicht im Sinne der Bundesregierung verdächtig ist, schreibt dazu: So zeigen sie — die preisrechtlichen Prüfungen — zum Beispiel, daß bei den Anträgen auf Gewährung staatlicher Zuschüsse die Gesamtkosten zum Teil von vornherein zu hoch angegeben werden, um die in den Finanzierungsplänen aufgeführten Eigenleistungen (Kapital und Arbeit) bei der Schlußabrechnung zu einem erheblichen Teil einzusparen. Das geschieht in nicht geringem Umfange auch bei den Bauten gemeinnütziger Wohnungsunternehmungen, die sich auf diese Weise für andere Zwecke verfügbare Mittel zu schaffen suchen. Eine der häufigsten Beobachtungen bei den preisrechtlichen Prüfungen im sozialen Wohnungsbau ist auch die, daß die Gewährung der staatlichen Beihilfen dazu benutzt wird, die Wohnungen über den Rahmen des sozialen Wohnungsbaues hinaus auszustatten. Hier kommen die öffentlichen Mittel zum Teil Bauherren zugute, die in der Lage wären, mit eigenem Kapital und regulären hypothekarischen Darlehen ohne verbilligte Landesmittel ihre Bauten durchzuführen. Es ist ein offenes Geheimnis, daß nur das bisherige System der starren Richtsatzmieten mit den variablen öffentlichen Baudarlehen nach dem Motto „Der Staat zahlt alles" die Herausbildung der sogenannten Koppelgeschäfte, der erheblichen Disagien bei der Bewilligung erststelliger Hypotheken, kurzum der Zementierung der Kapitalzinssätze für erste Hypotheken auf einem nach der Kapitalmarktlage nicht mehr gerechtfertigten Niveau in besonderem Maße Vorschub geleistet hat. Alle Vertreter der Kapitalsammelstellen, die Leitung der Bank deutscher Länder und nicht zuletzt die Bundesminister für Wirtschaft, Finanzen und für Wohnungsbau stimmen darin überein, daß die Aufgabe des bisherigen schädlichen Systems der starren Richtsatzmieten und der Übergang zur Bindung an die individuellen Kostenmieten innerhalb eines Jahres eine Senkung der effektiven Zinsbelastung um etwa 1 % zur Folge haben wird. Daß dies nicht eine vage Vermutung ist, beweist bereits die lediglich auf Grund der Sparentwicklung zustande gekommene Entwicklung der letzten Monate, in denen die Emissionskurse für soziale Pfandbriefe laufend, zuletzt auf 95 %, heraufgesetzt werden konnten, womit gleichzeitig beispielsweise der Typ des neben dem 5%igen Sozialpfandbrief emittierten 5 1/2 %igen Sozialpfandbriefes uninteressant geworden ist. Was aber eine Zinssenkung um 1 % für die Entwicklung der Kostenmieten des sozialen Wohnungsbaus bedeutet, mag ein weiteres Zahlenbeispiel dartun. Wenn eine Wohnung mit einer erststelligen Hypothek von 5000 DM zu effektiv 7,5 % finanziert werden muß, so bedeutet das eine jährliche Zinsbelastung von 375 DM. Wenn die gleiche Hypothek von 5000 DM zu 6,5 % effektiver Zinsbelastung zu erhalten ist, so sinkt die Zinsbelastung auf 325 DM oder die Miete um 4,17 DM pro Monat; das bedeutet im Schnitt des sozialen Wohnungsbaus die Möglichkeit zu einer Ermäßigung der Mieten um 10 %. Da die öffentlichen Darlehen, wenn auch zukünftig als Festdarlehen, etwa im bisherigen Ausmaß weiter gewährt werden und die übrigen Bewirtschaftungs- und Instandsetzungskosten der sozialen Neubauwohnungen über die Kosten und Berechnungsverordnung preisgebunden bleiben, wird sich also der Übergang von der starren Richtsatzmiete zur Kostenmiete in dem Sinne einer Verbilligung und nicht etwa einer Verteuerung der gesamten Mieten — hervorgerufen durch die sicher zu erwartende Zinsverbilligung der zinsempfindlich gewordenen ersten Hypotheken und der nicht mehr auf die öffentliche Hand abzuwälzenden unterlassenen Rationalisierung des gesamten Baugeschehens — auswirken. Selbstverständlich kann dann an die Stelle der Verbilligung ebenso auch die qualitative Verbesserung der Wohnungen auf Grund einer erhöhten Ausschöpfung der Möglichkeiten des Kapitalmarktes treten; hierbei soll insbesondere das Instrument der bund- und länderverbürgten I-b-Hypothek, die dann wohl in weitgehendem Maße zu günstigen Bedingungen von den Sozialversicherungsträgern zu gewähren sein wird, mitwirken. Dies soll vor allem durch die Schaffung eines Bürgschaftsplafonds von 500 Millionen DM für den Bund und von bis zu 500 Millionen DM für die Länder, zusammen also bis zu 1 Milliarde DM in dem Regierungsentwurf ermöglicht werden. Auch (Bundesminister Dr. Preusker) die qualitative Verbesserung des Wohnungsbaus zu gleichen Mietbedingungen wie die erhöhte Ausschöpfung der verstärkten Spartätigkeit ist eine Entwicklung, die im Sinne der Politik der Bundesregierung liegt. Zu gleichen Mietbedingungen sind dann wesentlich bessere, familiengerechtere Wohnungen zu erhalten. Die bisherige Prämiierung der Zwergwohnung wird dann endlich wirksam unterbunden. Es darf nicht zuletzt noch darauf hingewiesen werden, daß eine wirksame Eigentumsförderung, insbesondere eine echte Konkurrenz um die beste Wohnform und die bessere Qualität der Wohnung ohne diesen Übergang zur individuellen Kostenmietenbindung gar nicht denkbar ist, daß ohne diesen Schritt ebensowenig die echte Verbilligung der Wohnungen für die sozial schwächeren Schichten unserer Bevölkerung erhofft werden kann. Es soll auch nicht außer acht gelassen werden, daß endlich durch diese nur im sozialen Interesse liegende prinzipielle Umstellung eine weitgehende Vereinfachung des gesamten Bewilligungs- und Formularwesens herbeigeführt wird. Schließlich soll von den wesentlichen Neuregelungen des Regierungsentwurfs noch die langfristige Sicherung der Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus mit öffentlichen Förderungsmitteln über den bisher vorgesehenen Endtermin des Jahres 1956 hinaus, wie sie die Änderung des § 14 des Ersten Wohnungsbaugesetzes vorsieht, hervorgehoben werden. Danach wird auch noch für das Jahr 1957 der gleiche Betrag von 500 Millionen DM an Wohnbauförderungsmitteln des Bundes für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag soll sich sodann in den darauf folgenden Jahren um je 50 Millionen DM unter Einrechnung der Rückflüsse vermindern, wobei davon ausgegangen werden darf, daß diese allmähliche, bis etwa zum Jahre 1963/64 laufende Reduzierung nicht nur im Gleichtakt mit der Überwindung der letzten Reste des Wohnungsdefizits bleibt, sondern darüber hinaus infolge der zu erwartenden Zinssenkung am freien Kapitalmarkt und der Entwicklung der bund- und länderverbürgten I-b-Hypotheken trotzdem zu gleichen Mietbedingungen das Volumen des sozialen Wohnungsbaus auf der gegenwärtigen Rekordhöhe gehalten werden kann. Die Bundesregierung möchte überdies mit dieser langfristigen Verpflichtung des Bundes zugunsten des sozialen Wohnungsbaues den einzelnen Bauherren und Bauwilligen eine Sicherung für ihre eigenen Anstrengungen geben, Gemeinden und Ländern die notwendige Rückendeckung für den Entschluß zur Vorfinanzierung zusätzlicher Wohnbauprojekte im Interesse der schnelleren Überwindung der Wohnungsnot verschaffen und obendrein noch die Wirkung auslösen, daß sich jeder einzelne auszurechnen vermag, daß er um so eher und sicherer mit höheren zinslosen oder zinsverbilligten Baudarlehen zum Zuge kommt, je schneller er sich zum Bauen entschließt. Es würde in diesem Zusammenhang zu weit führen, wenn auch noch auf die zahlreichen weiteren Neuerungen oder Verbesserungen des Regierungsentwurfs eingegangen würde. Ich darf die Damen und Herren bitten, sich deswegen vielleicht einmal mit der Lektüre der Begründung des Regierungsentwurfs zu beschäftigen, aus der Sie die weiteren Änderungen zugunsten der Beschaffung von Bauland, der Vergünstigungen für das Freibauen oder für die Freistellung des Wohnungstauschs wie ferner die Verstärkung der Verfügbarkeit über Einliegerwohnungen für wachsende Familien usw. entnehmen können. Ich darf nur noch abschließend zu den Änderungsvorschlägen des Bundesrates Stellung nehmen, soweit sie bisher noch nicht berührt wurden. Sie betreffen im wesentlichen redaktionelle Verbesserungen, denen sich die Bundesregierung im Prinzip angeschlossen hat. Einige Änderungen wollen die neuen finanziellen Leistungen und Anreize, die der Bund in seinem Regierungsentwurf zugunsten der allgemeinen oder der Eigentumsförderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues gewährt, noch weiter ausdehnen. Die Bundesregierung hat diesen Änderungsanträgen zu ihrem Bedauern widersprechen müssen, da sie nach nochmaliger Überprüfung dieser Vorschläge feststellen muß, daß sie tatsächlich bis an die äußerste Grenze des Möglichen gegangen ist. Soweit der Bundesrat Bedenken gegen die besondere Förderung der Eigentumsmaßnahmen im sozialen Wohnungsbau über die Ablehnung des § 30 c hinaus vorgetragen hat, hat die Bundesregierung ebenfalls aus grundsätzlichen wohnungspolitischen und allgemein politischen Erwägungen sich nicht in der Lage gesehen, diesen Bedenken Rechnung zu tragen. Sie begrüßt aber die Bereitschaft des Bundesrates, in den Beratungen des zuständigen Bundestagsausschusses aktiv an der Neugestaltung der Wohnungsbaupolitik und Wohnungsbaugesetzgebung des Bundes mitzuwirken, und hofft, daß sich hier doch noch im Sinne der Konzeption der Bundesregierung bis zum Abschluß der Beratungen eine Übereinstimmung erzielen läßt. Die Bundesregierung wird auch die weiteren gesetzgeberischen Teile der von ihr für notwendig erachteten wohnungswirtschaftlichen Gesamtreform so bald wie möglich dem Bundestag zuleiten. Als nächstes wird der Entwurf eines Ersten Bundesmieten- und Mietbeihilfengesetzes eingebracht werden. Auch dieser Entwurf wird ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der möglichst schnellen Überwindung der Wohnungsnot stehen. Er strebt die Selbsterhaltungsfähigkeit des Wohnungsaltbestandes an, der über die Kriegszerstörungen gerettet werden konnte, damit die mit solchen Milliardenopferen an Steuermitteln hervorgebrachte Neubauleistung an sozialen Wohnungen tatsächlich in möglichst vollem Umfange der Minderung des Wohnungsfehlbestandes und nicht zu einem von Jahr zu Jahr wachsenden Teil lediglich dem Ersatz von wegen Unwirtschaftlichkeit verfallenden Altwohnungen zu dienen vermag. Die Bundesregierung wird dabei durch das Vorsehen von Mietbeihilfen dafür sorgen, daß sich diese im sozialen Gesamtinteresse notwendigen Maßnahmen nicht zu Lasten der sozial schwachen Schichten der Bevölkerung auswirken können, daß sie vielmehr dazu beitragen, den Zeitpunkt der Beendigung der öffentlichen Subventionierung des Wohnungsbaus und damit der Möglichkeit zu einer weiteren steuerlichen Entlastung oder weiteren Verbesserung der sozialen Leistungen noch eher zu erreichen, als dies im Augenblick möglich erscheint. Die Bestimmungen dieses Ersten Bundesmietengesetzes werden im übrigen eine Spekulation mit dem Gut Wohnung ebensowenig zulassen, wie die Bundesregierung dies bisher etwa mit dem täglichen Brot hat geschehen lassen. Sie werden lediglich dafür sorgen, daß im Interesse der Allgemeinheit das geschieht, was notwendig ist, um den weiteren Verfall und damit eine Minderung des (Bundesminister Dr. Preusker) Wohnungsbestandes und der Chancen beispielsweise für Bewohner von Bunkern, Baracken und sonstigen Notunterkünften, endlich auch zu einer gesunden Wohnung zu gelangen, zu verhindern. Die Bundesregierung wird ferner einen Entwurf zur Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes vorlegen, in dessen Mittelpunkt bei der Errichtung von Wohnungen mit öffentlichen Förderungsmitteln auf Verlangen der Mieter die Übertragungsverpflichtung zu Eigentum stehen wird. Sie wird schließlich noch in diesem Jahr dem Bundestag den Entwurf eines Bundesbaugesetzes und insbesondere einer Neuregelung des Bodenbewertungsrechtes zur Ablösung des Baulandbeschaffungsgesetzes zuleiten, nachdem nunmehr endlich mit Datum vom 16. Juni 1954 der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes der Bundesregierung ein positives Gutachten über die Zuständigkeit des Bundes zum Erlaß eines Bundesbaugesetzes übersandt hat. Mit der Gesamtheit dieser in einem untrennbaren Zusammenhang stehenden gesetzgeberischen Maßnahmen werden noch in diesem Jahr die wesentlichsten Teile des Reformwerks der Bundesregierung zur Gesundung der deutschen Wohnungswirtschaft und der schnelleren Überwindung der Wohnungsnot den Damen und Herren des Hohen Hauses und der deutschen Öffentlichkeit vorliegen. Nach den bisher in der Richtung dieser Reformmaßnahmen eingeleiteten Schritten, wie sie insbesondere in der Änderung der Richtlinien für den sozialen Wohnungsbau vom 28. 1. 1954 zum Ausdruck gekommen sind, darf die Bundesregierung darauf hinweisen, daß ihre Hoffnungen auf eine weitere Steigerung der Rekordbauleistung des Jahres 1953 in Höhe von 515 000 Wohnungen durchaus berechtigt sind. Wenn die Witterungsverhältnisse gegen Ende dieses Jahres annähernd so günstig sein werden, wie dies im vergangenen Jahr der Fall war, darf sogar mit einer nochmaligen Überschreitung des vorjährigen Rekordergebnisses gerechnet werden. Damit sich für die Beseitigung des sozialen und des politischen Problems Nr. 1 in Deutschland diese Entwicklung fortsetzen möge, richtet die Bundesregierung an den Bundestag nunmehr die Bitte, diesen Entwurf des Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes noch so rechtzeitig zu verabschieden, daß er das Baugeschehen des Jahres 1955 zu gestalten vermag.
Gesamtes Protokol
Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0203600000
Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 36. Sitzung des Deutschen Bundestages. Ich bitte um Bekanntgabe der Namen der entschuldigten Abgeordneten.

Heinz Matthes (DP):
Rede ID: ID0203600100
Es sucht für drei Wochen um Urlaub nach Abgeordneter Dr. Leverkuehn ab 24. Juni wegen Krankheit.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0203600200
Meine Damen und Herren! Der Abgeordnete Dr. Leverkuehn hat gestern einen schweren Autounfall gehabt. Ich darf ihm wohl die herzlichsten Wünsche des Hauses für seine Wiederherstellung übermitteln.

(Beifall.)


Heinz Matthes (DP):
Rede ID: ID0203600300
Der Präsident hat für die heutige Sitzung Urlaub erteilt den Abgeordneten Dr. Horlacher, Reitzner, Dr. Dresbach, von Hassel, Hepp, Schneider (Hamburg), Dr. Leiske, Kunze (Bethel), Kiesinger, Leukert, von Bodelschwingh, Dr. Wahl, Dr. Pohle (Düsseldorf), Neuburger, Kirchhoff, Herold, Illerhaus, Hoogen, Keuning, Brockmann (Rinkerode) und Dr. von Merkatz.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0203600400
Ich danke vielmals.
Meine Damen und Herren! Heute haben wir die besondere Freude, daß zwei Damen Geburtstag feiern. Da es sich um die Frau Alterspräsidentin Dr. Lüders handelt, darf ich sogar sagen, daß sie 76 Jahre alt wind. Herzliche Glückwünsche!

(Lebhafter Beifall.)

Und in zwölf Jahren hat Frau Abgeordnete Dr. Brökelschen die Chance, das gleiche Alter zu erreichen. Ebenfalls herzliche Glückwünsche!

(Heiterkeit und Beifall.)

Es ist gestern eine Verständigung darüber erzielt worden, daß die gestern nicht erledigten Tagesordnungspunkte auf die heutige Tagesordnung gesetzt werden, ausgenommen Punkt 4, Große Anfrage der CDU/CSU betreffend Wettbewerbsbehinderungen durch Automobilfabriken. Dem Ältestenrat ist schon mitgeteilt worden, daß der Wirtschaftsminister und sein Staatssekretär für die heutige Sitzung entschuldigt sind und aus zwingenden Gründen nicht zur Verfügung stehen können.
Von der Tagesordnung der 36. Sitzung, die Ihnen vorliegt, ist Punkt 2 — Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSUeingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Schwerbeschädigtengesetzes — auf Wunsch der Antragsteller abgesetzt worden.
Wir fahren also zunächst fort in der Beratung der beiden Gesetzentwürfe laut Punkt 5 der .gestrigen Tagesordnung:
a) Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Volksernährung und zur Verbesserung der Produktivität in der Landwirtschaft (Drucksache 405);
b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Volksernährung und zur Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft (Drucksache 448).
Gestern lagen noch zwei Wortmeldungen vor. Die eine Wortmeldung war von Herrn Abgeordneten Hellwig. — Ich höre, daß er verzichtet.

(Abg. Dr. Dr. h. c. Müller [Bonn] : Herr Müller [Wehdel] will noch kurz sprechen, weil die Fraktion der DP noch nicht gesprochen hat!)

— Herr Abgeordneter Müller (Wehdel) wünscht noch kurz das Wort. — Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Karl Müller (DP):
Rede ID: ID0203600500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem gestern von allen Herren Rednern genügend darauf hingewiesen worden ist, daß die Lage unserer Landwirtschaft sich trotz erheblicher Steigerung der Produktivität je Flächeneinheit und Arbeitskraft seit 1951/52 ständig verschlechtert hat und eine erhebliche neue Verschuldung und Illiquidität eingetreten ist, möchte ich mich heute auf einige wenige Punkte beschränken.
Die Landwirtschaft ist aus naturbedingten Gründen nicht in der Lage, ihre Produktion kurzfristig auf Grund von wesentlichen Preisschwankungen umzustellen. Sie kann also Konjunkturen nicht so ausnutzen wie viele gewerbliche Betriebe. Sie kann der Konjunktur höchstens nachlaufen, meistens mit dem Erfolg, daß, wenn die Mehrzahl der Betriebe die Umstellung durchgeführt hat, die Preise wieder rückläufig werden. Hinzu kommt, daß die landwirtschaftlichen Betriebe in der Mehrzahl Kleinbetriebe und nicht in der Lage sind, Konjunkturentwicklungen richtig vorauszusehen. Man macht der Landwirtschaft daher mit Unrecht den Vorwurf der Rückständigkeit und Schwerfälligkeit.
Wenn man sich nun die Wege überlegt, die die Landwirtschaft zu beschreiten hat, um ihre Lage zu bessern, muß man berücksichtigen, daß 53,5% der Nutzfläche Grünland und Ackerfutteranbau-


(Müller [Wehdel])

flächen sind. Gerade die hier gewonnenen Erzeugnisse, Milch, Butter und Rindfleisch, decken aber weitgehend den Bedarf, während noch große Einfuhren von Getreide und Margarinerohstoffen notwendig sind.
Es ist also in weiten Gebieten eine grundsätzliche Umstellung der Nutzung mit Verstärkung des Ackerbaus und intensiver Nutzung der verringerten Futterfläche bei Erhaltung der heutigen Viehbestände notwendig. Dies setzt aber große Investitionen für Meliorationen, Drainagen, Wegebau, Fortentwicklung der Mechanisierung sowie Umbau vieler Gebäude voraus, um arbeitsparende Einrichtungen auch in der Innenwirtschaft zu ermöglichen. Diese Maßnahmen, die sich erst im Laufe einer Reihe von Jahren auswirken, sind der Landwirtschaft nur zuzumuten, wenn man ihr mit Hilfe des Paritätsgesetzes die Sicherheit gibt, daß die Aufwendungen sich bezahlt machen.
Das Paritätsgesetz ist als landwirtschaftliches Grundgesetz daher die Voraussetzung dafür, daß die Landwirtschaft die gewaltige Neuverschuldung zur Durchführung des Lübkeschen Agrarprogramms auf sich nimmt. Denn alle Maßnahmen wie Flurbereinigung, Aufstockung, Aussiedlung und großzügige Entwässerung mit ihren Folgemaßnahmen verlangen neben erheblichen Staatszuschüssen auch eine beträchtliche Aufwendung eigener Mittel, die nur durch Kredite durch den Betrieb selbst beschafft und, wenn sie auch zinsverbilligt sind, verzinst und amortisiert werden müssen.
Auch die staatliche Wirtschaftsberatung, für die auf Bundes- und Landesebene Millionenbeträge jährlich aufgewendet werden, kann sich nur auswirken, wenn durch das Paritätsgesetz die notwendige Vertrauensbasis geschaffen wird und die breite Masse der Betriebe die Überzeugung gewinnt, daß sich die empfohlenen Aufwendungen bezahlt machen.
Die Paritätsgesetzentwürfe stellen Sie, meine Damen und Herren, wie Herr Kollege Fassbender gestern sehr richtig bemerkte, vor eine grundsätzliche Entscheidung. Herr Bundeskanzler Dr. Adenauer erklärte in seiner Regierungserklärung, daß das Brot auf der eigenen Scholle das sicherste ist, und die zwei Kriege mit ihren Hungerjahren haben uns allen den Wert eigener leistungsfähiger Landwirtschaft gezeigt. Amerika, England, Schweden und die Schweiz haben nicht ohne Grund verschiedene Wege zur Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft beschritten. Wir alle wissen, daß die Weltmarktpreise heute keine Erzeuger-, sondern subventionierte Preise sind. Wenn Sie eine leistungsfähige Landwirtschaft wollen, dann müssen wir unserer Landwirtschaft mit diesem Grundgesetz die Vertrauensbasis schaffen, damit sie den ihr gegebenen Parolen folgen kann. Zwei Gesetzentwürfe liegen vor. Beide haben ihre Vorzüge und ihre Nachteile. Wenn wir darüber im klaren sind, daß die Landwirtschaft kaufkräftige Abnehmer für ihre Erzeugnisse braucht, die nur eine vollbeschäftigte Wirtschaft stellt, und auf der andern Seite die gewerbliche Wirtschaft erkennt, daß nur eine gesunde Landwirtschaft auch Großabnehmer für die Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft ist und gerade eine Ankurbelung der Landwirtschaft zu einer enormen Verbrauchssteigerung der gewerblichen Güter führt, dann müßte es doch bei etwas gutem Willen möglich sein, aus den vorliegenden Gesetzentwürfen ein
Grundgesetz für die Landwirtschaft zu schaffen, das sie zum Wohle des gesamten deutschen Volkes ihrer Bedeutung entsprechend in die westdeutsche Volkswirtschaft eingliedert.

(Beifall rechts und in der Mitte.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0203600600
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Dr. Müller.

Dr. Karl Müller (CDU):
Rede ID: ID0203600700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktionen sind übereingekommen, diese Debatte hiermit abzuschließen. Ich habe im Namen aller Fraktionen des Hauses den Antrag zu stellen, beide Gesetzentwürfe federführend dem Ausschuß für Ernährung und Landwirtschaft sowie mitberatend den Ausschüssen für Wirtschaftspolitik und für Rechtswesen und Verfassungsrecht zu überweisen. Wir sind dabei aber der Auffassung, daß die beiden maßgebenden Ausschüsse, der Ausschuß für Wirtschaftspolitik und der Ausschuß für Ernährung und Landwirtschaft, das Gesetz in einem gemeinsamen Unterausschuß vorberaten sollen, wie wir es überhaupt in diesen Ausschüssen bei wichtigen Gesetzen getan haben. Wir sind der Überzeugung, daß dieses Gesetz nicht nur für die Landwirtschaft, sondern für die gesamte Wirtschaft entscheidende Bedeutung hat; deshalb muß der Ausschuß für Wirtschaftspolitik von vornherein entsprechend eingeschaltet werden.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0203600800
Meine Damen und Herren! Sie haben den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Müller gehört: federführend der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — darüber scheint kein Zweifel zu bestehen —, mitberatend der Ausschuß für Wirtschaftspolitik und der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht.

(Abg. Kriedemann: Und der Ausschuß für Außenhandelsfragen!)

— Ich höre eben den Ruf: „Ausschuß für Außenhandelsfragen". Wie ist darüber die Meinung des Hauses? — Der Vorsitzende des Ernährungsausschusses ist dagegen; das hatte ich vermutet.

(Heiterkeit.)

Wird ein formeller Antrag gestellt, Herr Abgeordneter Kriedemann?

(Abg. Kriedemann: Ja!)

— Es wird also der Antrag gestellt, die Gesetzentwürfe auch dem Ausschuß für Außenhandelsfragen als mitberatendem Ausschuß zu überweisen. Ich bitte die Damen und Herren, die dafür sind, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist eine gewisse Teilung von vorn nach hinten erkennbar. - Also das erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen: auch der Ausschuß für Außenhandel. Damit ist Punkt 5 der gestrigen Tagesordnung erledigt.
Ich komme zu Punkt 6:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Bauknecht, Struve, Dannemann, Müller (Wehdel) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 569).
Zu einer kurzen Begründung Herr Abgeordneter Bauknecht.

Bauknecht (CDU/CSU), Antragsteller: Meine Damen und Herren! Bei dem vorliegenden Komplex handelt es sich um eine Materie, die schon seit 15 Monaten im Bundestag behandelt wird. Einen Teil dieser Umsatzsteuererleichterungen hatte bereits der 1. Bundestag vor etwa einem Jahr einstimmig beschlossen. Er hatte der Regierung empfohlen, die entsprechenden Verordnungen auf dem Erlaßwege herauszubringen. Sie wissen, daß dann mit der Regierungsumbildung wie bei vielen Gesetzen auch die Regelung dieses Komplexes steckengeblieben ist. Wir haben im Laufe des Winters die Gelegenheit wahrgenommen, neue Anträge zu starten. Ich verweise auf die Drucksachen 199 und 311. Wir glauben, eine Änderung der §§ 4 und 7 des Umsatzsteuergesetzes erreichen zu können. In langwierigen Verhandlungen des Steuer- und Landwirtschaftsausschusses hat es sich gezeigt, daß es zweckmäßig ist, nur die Verordnungen und nicht das Umsatzsteuergesetz selber zu ändern. So kam es zu dieser Vorlage Drucksache 569, die nach Art. 1 die Regierung ermächtigen soll, Hemmnisse, die auf der Großhandelsstufe in der Bearbeitung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte durch einen hohen Steuersatz auftreten, zu beseitigen. Diese Vorlage kam einmütig, wenn auch bei Stimmenthaltung der Opposition, zustande.
Wir hatten uns nur unter ,der Voraussetzung bereit erklärt, diese Ermächtigung zu geben, daß die Regierung uns den Katalog vorher vorlegt. Es handelt sich hier um die Beseitigung von Hemmnissen, die der Qualitätsverbesserung der landwirtschaftlichen Produkte abträglich sind. Das gilt besonders für den Sektor Obst und Gemüse. Sie wissen, daß bald das Handelsklassengesetz für obligatorisch erklärt wird. Der Anwendung dieses Handelsklassengesetzes stand die 4%ige Umsatzsteuer für das Sortieren von Obst und Gemüse hemmend entgegen. Durch Verordnung wird für das Sortieren von Obst und Gemüse die Umsatzsteuer auf den Großhandelssatz ermäßigt werden, d. h. von 4 auf 1 %. Dasselbe gilt für das Reinigen, Begasen, Trocknen und die Aufbereitung von Zucht- und Vermehrungssaatgut bei Getreide. Außerdem soll das übrige Saatgut einbezogen werden, soweit es sich um anerkanntes und geprüftes Saatgut handelt, ferner das Aufbereiten und Sortieren der Kartoffeln sowie das Reinigen und Trocknen von Ölfrüchten.
Damit sind aber unsere Wünsche leider noch nicht im vollen Umfang erfüllt. Namentlich in Süddeutschland sind darüber hinaus noch Wünsche offen in bezug auf das Reifelagern von Käse und das Präparieren von Hopfen. Wir hoffen ganz bestimmt, daß, wenn wir neue Anträge einbringen, sich die Bundesregierung auch zur Änderung dieser Durchführungsverordnungen bereit erklärt.
Darüber hinaus bestehen noch eine große Anzahl von berechtigten Wünschen in der Landwirtschaft, die Lebensmittel nicht in allen Stufen durch die hohe Umsatzsteuer zu verteuern. Denken Sie allein an den Weg von Vieh zu Fleisch, wo der Erzeuger 4 % zahlt, der Großschlächter 4 % und der Schlachter 4 %. Wir behalten uns vor, in einem späteren Antrag auf diese Dinge noch zurückzukommen.
Ich darf auch in dem Zusammenhang vor allen Dingen an die Milch erinnern. Sie haben aus der gestrigen Debatte gehört, welchen Weg wir beschreiten wollen, um die Disparität zu beseitigen. Dazu gehört vor allen Dingen eine Erleichterung in der Umsatzsteuer. Das gleiche betrifft das Kühlen von Eiern oder etwa die Ungerechtigkeit, die heute noch bei der Herstellung von Flocken, von Körnern, von Graupen usw. besteht. Mehl wird mit 1 1/2 % belastet, während die Schälmühlenerzeugnisse heute noch mit 4 % belastet werden.
Wir glauben aber der Dringlichkeit wegen — namentlich 'bezüglich des Gebietes Obst und Gemüse — zu der Zusage der Regierung vorläufig ja sagen zu müssen, damit die Möglichkeit besteht, das Gesetz rückwirkend ab 1. April in Kraft zu setzen. Deswegen möchte ich im Namen aller Fraktionen den Antrag stellen, dieses Gesetz heute in erster, zweiter und dritter Lesung zu beraten und zu verabschieden.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0203600900
Meine Damen und Herren, Sie haben die Begründung des Antrags gehört. Zur allgemeinen Besprechung der ersten Beratung wünscht niemand das Wort. Damit ist die erste Beratung beendet.
Auf der Tagesordnung steht lediglich Idie erste Beratung. Werden Einwendungen dagegen erhoben, daß auch die zweite und die dritte Beratung heute stattfinden? — Ich stelle fest, daß gegen die Ergänzung der Tagesordnung und gegen die Durchführung der drei Beratungen an diesem Tage keine Einwendungen erhoben werden, jedenfalls nicht von fünf Abgeordneten.
Ich komme zur
zweiten Beratung.
Ich rufe zur Einzelbesprechung auf Art. 1, — Art. 2, — Art. 3, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht.
Ich bitte die Damen und Herren, die den aufgerufenen drei Artikeln, der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das scheint mir einstimmig zu sein.
Ich komme zur
dritten Beratung.
Allgemeine Besprechung. — Keine Wortmeldungen. Einzelbesprechung entfällt.
Ich komme zur Schlußabstimmung über ein Viertes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetz in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünschen, sich von ihren Plätzen zu erheben. — Das Gesetz ist einstimmig angenommen, — wobei ich mir den Hinweis gestatte, daß die Berliner Stimmen nicht gezählt worden sind.

(Heiterkeit.)

Ich rufe Punkt 7 der gestrigen Tagesordnung auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung steuerlicher Vorschriften zur Förderung des Kapitalmarktes (Drucksache 565).
Es ist vereinbart worden, daß dieser Gesetzentwurf ohne Begründung und ohne Aussprache in der ersten Beratung dem zuständigen Ausschuß überwiesen werden soll. Zuständig ist — federführend — der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen. Dagegen besteht keine Einwendung. Mitberatend ist der Ausschuß für Geld und Kredit. Auch dagegen bestehen keine Einwendungen. Die Überweisung dieses Gesetzentwurfs ist erfolgt.


(Präsident D. Dr. Ehlers) Ich rufe Punkt 8 auf:

Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ermächtigung der Landesregierungen zur Verlängerung der Wahlperiode der ehrenamtlichen Mitglieder der Finanzgerichte (Drucksache 404);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) (Drucksache 541).

(Erste Beratung: 27. Sitzung.)

Berichterstatterin ist Frau Abgeordnete Lockmann. Ich bitte sie, das Wort zu nehmen.
Frau Lockmann (SPD), Berichterstatterin: Meine Herren und Damen! Der vorliegende Gesetzentwurf Drucksache 404 soll die Rechtsunsicherheit auf dem Gebiet der Finanzgerichtsbarkeit beseitigen. Bereits im Jahre 1953 ist die Wahlperiode einiger ehrenamtlicher Finanzgerichtsmitglieder abgelaufen. Sie wurde durch Verordnungen der Landesregierungen verlängert. In diesem Jahre laufen weitere Wahlperioden aus. Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf über die Finanzgerichtsbarkeit ausgearbeitet, der nach Mitteilung des Ministeriums in Kürze kabinettsreif sein soll. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes dürften Neuwahlen ehrenamtlicher Finanzgerichtsmitglieder notwendig werden.
Um zu vermeiden, daß für die kurze Zwischenzeit Wahlen durchgeführt werden müssen, und aus einem noch schwerer wiegenden Grund hat der Finanzausschuß beschlossen, Ihnen die Annahme des Gesetzes zu empfehlen. Es hat sich nämlich inzwischen herausgestellt, daß die Landesregierungen, die durch Rechtsverordnungen die Wahlperiode ehrenamtlicher Mitglieder verlängert haben, hierzu keine Rechtsgrundlage hatten. Würde dieser Fehler nicht nachträglich beseitigt — wozu das vorliegende Gesetz dienen soll —, so wären die Urteile derjenigen Finanzgerichte, an denen Mitglieder mitgewirkt haben, deren Amtsperiode ausgelaufen war, wegen unvorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts anfechtbar. Dies zu verhindern, besteht ein allgemeines Interesse. Der Finanz- und Steuerausschuß schlägt Ihnen daher vor, dem Gesetzentwurf, der entgegen der ursprünglichen Vorlage rückwirkend zum 1. Januar 1953 in Kraft zu setzen ist, zuzustimmen.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0203601000
Ich danke der Frau Berichterstatterin.
Ich rufe auf zur zweiten Beratung § 1, — § 2, —§ 3, — Einleitung und Überschrift. — Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Ich bitte die Damen und Herren, die den aufgerufenen Paragraphen, Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Einzelberatung entfällt.
Ich bitte die Damen und Herren, die dem Entwurf eines Gesetzes über die Ermächtigung der Landesregierungen zur Verlängerung der Wahlperiode der ehrenamtlichen Mitglieder der Finanzgerichte in der Fassung des Mündlichen Berichts des Ausschusses, Drucksache 541, zuzustimmen wünschen, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zwei Enthaltungen angenommen.
Ich rufe auf Punkt 9 der gestrigen Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen des Familienausgleichs (Drucksache 189);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) (Drucksache 566).

(Erste Beratung: 18. Sitzung.)

Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Lindrath. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.

Dr. Hermann Lindrath (CDU):
Rede ID: ID0203601100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Hohe Haus hat in seiner 18. Sitzung am 11. März 1954 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes über die steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen des Familienausgleichs dem Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen — federführend — und dem Ausschuß für Sozialpolitik zur Mitberatung zu überweisen. Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen hat den Gesetzentwurf in seiner 12. Sitzung am 20. Mai 1954 behandelt. Der Ausschuß für Sozialpolitik hat sich am 4. Mai 1954 mit dem Gesetzentwurf befaßt und seine Änderungsvorschläge dem federführenden Ausschuß zugeleitet.
Beide Ausschüsse sind sich letztlich dahin schlüssig geworden, den Entwurf beschleunigt zu beraten und ihn nicht bis zur Verabschiedung der dem Ausschuß für Sozialpolitik überwiesenen Gesetzentwürfe über Gewährung von Kindergeld, Drucksachen 318 und 319, zurückzustellen. Diese beiden Entwürfe befassen sich mit der Frage der obligatorischen Einführung von Kinderbeihilfen bzw. Kindergeld sowie mit der Errichtung von Familienausgleichskassen. Im wesentlichen unabhängig hiervon soll durch den heute zur Behandlung anstehenden Entwurf eine steuerliche Begünstigung der Kinderbeihilfen vorgesehen werden, die schon jetzt freiwillig durch Einrichtungen von Wirtschafts- und Berufsgruppen gezahlt werden. Der Entwurf bringt somit in einem gewissen Umfang eine Vorwegnahme einzelner Bestimmungen der vorhin erwähnten beiden Gesetzentwürfe, die sich vom Grundsätzlichen her mit der Frage des Kindergeldes und der Familienausgleichskassen befassen werden.
Beide Ausschüsse schlagen Ihnen vor, den Gesetzentwurf nicht als „Entwurf eines Gesetzes über die steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen des Familienausgleichs", sondern als „Entwurf eines Gesetzes über die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Kindergeld" zu bezeichnen. Hierdurch wird zum Ausdruck gebracht, daß neben einer steuerlichen Begünstigung auch eine Freistellung von den sozialversicherungsrechtlichen Abzügen erfolgen soll. Außerdem glauben die Ausschüsse, die Leistungen für Kinder gesetzestechnisch besser mit „Kindergeld" als mit „Kinderbeihilfen" bezeichnen zu sollen.


(Dr. Lindrath)

Zu § 1 Ziffer 1 des Entwurfs empfehlen beide Ausschüsse, den Begriff „Kindergeld", der in dem vorgelegten Entwurf lediglich „Leistungen für Kinder" bezeichnet, besser mit den Worten „Leistungen für Kinder, die zusätzlich allein im Hinblick auf die Zahl der Kinder gewährt werden" zu umschreiben. Es schien beiden Ausschüssen weiterhin zweckmäßig, zur Klarstellung zum Ausdruck zu bringen, daß die Steuerfreiheit „beim Empfänger" eintritt. Daß das Kindergeld bei der zahlenden Einrichtung steuerlich abzugsfähig ist, bedarf nach den jetzt geltenden steuerrechtlichen Vorschriften keiner besonderen Erwähnung. Das Kindergeld stellt Betriebsausgaben dar. Soweit jedoch das Kindergeld durch Einrichtungen gezahlt wird und Personen Beiträge an solche Einrichtungen leisten, sind diese Beiträge gemäß Ziffer 3 des § 1 als Sonderausgaben abzugsfähig.
Auch der Begriff des „Entgelts" schien den beiden Ausschüssen zu eng zu sein. Sie schlagen daher vor, zu sagen, daß Kindergeld nicht als Einkommen, Verdienst oder Entgelt gelten solle. Um das Kindergeld auch von allen Sozialversicherungslasten zu befreien, haben es beide Ausschüsse für erforderlich erachtet, zu sagen, daß das Kindergeld auch kein Einkommen oder Entgelt im Sinne der Arbeitslosenversicherung ist. Daher wird empfohlen, dies auch im Gesetz deutlich zu sagen.
In § 1 Ziffer 1 Buchstabe a) hatte der vorgelegte Entwurf davon gesprochen, daß für die Steuer-und Sozialversicherungsfreiheit das Vorhandensein von Familienausgleichskassen Voraussetzung ist. Der Ausschuß für Sozialpolitik wünschte, daß an dieser Stelle nicht von „Familienausgleichskassen-", sondern von „Einrichtungen" gesprochen wird. Der Ausschuß für Finanzen und Steuern hingegen hat an der Fassung des Gesetzentwurfs festgehalten, da der Begriff der „Familienausgleichskassen" an dieser Stelle dem der „Einrichtungen" aus sachlichen Erwägungen vorzuziehen sei. Dagegen sind beide Ausschüsse dafür eingetreten, daß in Buchstabe c) der Ziffer 1 der Begriff der „Familienausgleichskassen" durch den der „Einrichtungen" ersetzt wird. Beide Ausschüsse empfehlen, in Buchstabe b) nicht nur von „sonstigen Regelungen", sondern von „sonstigen betrieblichen Regelungen" zu sprechen. Sie wollen damit erreichen, daß Mißbräuche vermieden werden.
In den Ziffern 2 und 3 des § 1 sind entsprechend der in Ziffer 1 angewendeten Terminologie die erforderlichen redaktionellen Änderungen von „Familienausgleichskassen" in „Einrichtungen" vorgenommen worden.
In § 2 ist die Berlin-Klausel enthalten.
Nach § 3 soll das Gesetz mit Wirkung vom 1. Juli 1954 in Kraft treten. So haben es beide Ausschüsse beschlossen. Der Entwurf sah das Inkrafttreten bereits zum 1. Januar 1954 vor.
Kindergeld von monatlich 20 DM soll also steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden können, wenn die Zahlung durch Familienausgleichskassen oder auf Grund arbeitsrechtlicher Vereinbarungen oder Verträge oder schließlich durch besonders geschaffene und behördlich anzuerkennende Einrichtungen erfolgt.
Im Namen des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen empfehle ich dem Hohen Hause, dem Gesetzentwurf in der aus Drucksache 566 ersichtlichen Form zuzustimmen.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0203601200
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur zweiten Beratung dieses Gesetzentwurfs. Ein Änderungsantrag liegt lediglich zu § 1 vor. Ich rufe § 1 auf und frage, wer den Änderungsantrag begründen will. Es handelt sich um Umdruck 134*).
Frau Abgeordnete Döhring, bitte.

Clara Döhring (SPD):
Rede ID: ID0203601300
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Zur Begründung des Änderungsantrags Umdruck 134, den die sozialdemokratische Fraktion zu dem Gesetzentwurf über die steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen des Familienausgleichs gestellt hat, möchte ich kurz folgendes darlegen.
Wie Sie aus Ziffer 1 des Umdrucks ersehen, beantragen wir, die Steuer- und Beitragsfreiheit nicht erst vom dritten, sondern zumindest schon vom zweiten Kind an zu gewähren. Wie dem Hohen Hause aus den verschiedenen Debatten über die Frage des Kindergeldes bekannt ist, stehen wir Sozialdemokraten nach wie vor auf dem Standpunkt, daß es nicht sinn- und zweckvoll ist, ja, daß sich eigentlich die jahrelange, schwierige Ausschußarbeit gar nicht lohnt, wenn erst vom dritten Kind an Kinderbeihilfen gewährt werden.
Ich muß noch einmal mit aller Deutlichkeit darauf hinweisen, daß in diesem Falle von den rund 12,5 Millionen Kindern in der Bundesrepublik nur rund 1,5 Millionen erfaßt würden und somit nur eine verhältnismäßig kleine Anzahl von Familien mit Kindern eine Erleichterung ihrer finanziellen Lasten erhielte und die große Mehrzahl bittere Enttäuschung hinnehmen müßte. Ich glaube nicht, meine Herren und Damen, daß es sich der Bundestag leisten kann, Hunderttausende von Familien leer ausgehen zu lassen, die jahrelang auf diese Kinderbeihilfe gehofft haben. Namens dieser Familien, die nun schon so lange auf diese Unterstützung warten, bitte ich Sie dringend, bei Ihrer Entscheidung auch diese Überlegungen einzubeziehen.
Schließlich muß ich auf folgendes aufmerksam machen. Wenn die steuerlichen Vergünstigungen erst vom dritten Kinde an gewährt würden, entstünde aufs neue eine Ungleichheit und Ungerechtigkeit. Das wollen wir doch alle nicht. Das will nämlich auch der Herr Finanzminister nicht. Wenigstens ist das seiner Erklärung zu entnehmen, die er hier am 11. März zur Finanz- und Steuerreform abgegeben hat. Er hat dabei gesagt, daß wir nicht wieder bestimmte Kategorien bevorzugen dürften, sondern zur Steuergerechtigkeit kommen müßten. Deshalb, meine Herren und Damen, sollten wir die Steuer- und Beitragsfreiheit zumindest vom zweiten Kinde an gewähren, um wenigstens zu einer gewissen Steuergerechtigkeit zu kommen.
Unser Änderungsantrag unter Ziffer 2 des Umdrucks 134 stützt sich auf einen Beschluß im Sozialpolitischen Ausschuß anläßlich der letzten Beratungen des Gesetzentwurfs über die Gewährung von Kindergeld. Wie Ihnen inzwischen sicherlich bekanntgeworden ist, wurde dort, nachdem der Antrag der sozialdemokratischen Fraktion, Kinderbeihilfen zumindest schon vom zweiten Kinde an zu gewähren, bedauerlicherweise abgelehnt worden war, der Beschluß gefaßt, vom dritten Kinde an wenigstens 25 DM monatlich zu gewähren. Seit
s) Siehe Anlage 1.


(Frau Döhring)

1950, also seit der Zeit, als in diesem Hause zum erstenmal Gesetzentwürfe über Kindergeld vorgelegt wurden, sind die Lebenshaltungskosten bedeutend gestiegen. Angesichts dieser Tatsache ist doch anzunehmen, daß der Beschluß des Sozialpolitischen Ausschusses in diesem Hause einstimmige Annahme finden wird, wenn auch die Beschlußfassung im Ausschuß leider nicht ganz einstimmig war. In Konsequenz des Beschlusses des Sozialpolitischen Ausschusses sollten wir auch bei dem heute vorliegenden Gesetzentwurf über die steuerliche Behandlung von Kindergeld die gleiche Haltung einnehmen und den im § 1 vorgesehenen monatlichen Betrag von 20 DM ebenfalls auf 25 DM erhöhen.
Auf Auftrag der sozialdemokratischen Fraktion bitte ich Sie, unseren Änderungsanträgen zu diesem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0203601400
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hammer.

Dr. Richard Hammer (FDP):
Rede ID: ID0203601500
Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Döhring hat eben ausgeführt, daß Hunderttausende von deutschen Familien seit Jahren darauf warten, Kindergeld zu bekommen. Ja, meine Damen und Herren, dieses Gesetz befaßt sich aber damit gar nicht!

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Schon in der Überschrift können Sie das lesen, und der erste Satz der Beschlüsse des 19. Ausschusses lautet folgendermaßen:
Entwurf eines Gesetzes über die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Kindergeld.
Hier werden also lediglich für Leistungen, die bereits jetzt auf Grund von privaten Vereinbarungen, Tarifverträgen usw. gewährt werden, die entsprechenden steuerlichen Vergünstigungen gewährt und in der Sozialversicherung keine Beiträge erhoben.
Aus diesem Grunde halten wir es für im Augenblick uninteressant, ob man hier von 20 oder 25 DM spricht. Die beiden Gesetzentwürfe, die dem Ausschuß zur Frage der Familienlastenausgleichskasse vorliegen, werden uns Anlaß geben, den Umfang eines Familienlastenausgleichs der Person und der Leistung nach festzulegen und diesem Hause vorzuschlagen. Das geschieht aber nicht in diesem Gesetz.
Wir von der Freien Demokratischen Partei empfehlen Ihnen deshalb, den Antrag der Sozialdemokraten abzulehnen.

(Sehr gut! in der Mitte.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0203601600
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Meine Damen und Herren, ich komme zur Abstimmung über den von der Frau Abgeordneten Döhring begründeten Änderungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion. Es kann wohl über beide Ziffern gleichzeitig abgestimmt werden?

(Zuruf von der SPD: Nacheinander!)

— Nacheinander, ziffernweise. — Also, meine Damen und Herren, zunächst stimmen wir ab über die Ziffer 1 des Umdrucks 134 betreffend § 1 Nr. 1. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das zweite ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag auf Umdruck 134 Ziffer 2. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das zweite ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich bitte die Damen und Herren, die § 1 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe auf § 2, — § 3, — Einleitung und Überschrift des Gesetzes. — Keine Wortmeldungen?

(Zuruf des Abg. Horn.) — Herr Abgeordneter Horn, bitte!


Peter Horn (CDU):
Rede ID: ID0203601700
Herr Präsident, ich bitte zu § 3 noch einen kleinen Zusatzantrag stellen zu dürfen. Es heißt in § 3:
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1954 in Kraft.
Wenn es bei dieser kurzen Formulierung verbleibt, kann es in der Sozialversicherung bei der Berechnung der Beiträge oder der Freistellung von den Beiträgen zu Schwierigkeiten führen, wenn dadurch Rückverrechnungen notwendig werden. Wir möchten nicht, daß die Sozialversicherung und insbesondere die Krankenversicherung mit dieser vermehrten Verwaltungsarbeit belastet werden. Deshalb beantrage ich, in § 3 hinter den Worten „in Kraft" folgendes anzufügen:
auf dem Gebiet der Sozialversicherung jedoch erst mit dem Beginn des ersten auf die Verkündung dieses Gesetzes folgenden Zeitabschnitts, welcher der Berechnung der Beiträge zugrunde zu legen ist.
Insbesondere in der Krankenversicherung, die ja die Gesamteinhebung der Sozialbeiträge vornimmt, ist es vielfach so, daß die Beiträge nach Wochenlöhnen berechnet werden und daß sich dann die Wochenlohnabschnitte durchaus mit dem 1. Juli überschneiden könnten, so daß diese Abschnitte also irgendwie nicht in Übereinstimmung mit § 3 zu bringen sind. Um nun die Notwendigkeit der Rückverrechnung von Beiträgen in allen Sparten der Sozialversicherung zu vermeiden, möchten wir diesen Zusatz anfügen. Ich bitte Sie, meinem Antrag zu entsprechen.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0203601800
Meine Damen und Herren, Sie haben den Antrag des Herrn Abgeordneten Horn gehört. Wird das Wort dazu gewünscht? — Das ist offenbar nicht der Fall.
Ich komme zur Abstimmung über diesen Änderungsantrag, nach dem § 3 ergänzt werden soll. Soll ich ihn noch einmal vorlesen, oder ist es nicht erforderlich? — Es scheint nicht erforderlich zu sein. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Änderungsantrag des Abgeordneten Horn und Genossen zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; er ist angenommen.
Ich bitte die Damen und Herren, die jetzt § 2, § 3 in der geänderten Form und der Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Das ist die überwiegende Mehrheit; angenommen.


(Präsident D. Dr. Ehlers) Ich komme zur

dritten Beratung.
Wird zur allgemeinen Aussprache das Wort gewünscht? — Herr Abgeordneter Schellenberg!

Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0203601900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ursprünglich wollte meine Fraktion zu diesem Gesetzentwurf in dritter Lesung nicht Stellung nehmen, weil dieses Gesetz über die Steuerfreiheit keine sehr erhebliche sozialpolitische Bedeutung haben wird. Ich glaube, darin stimmen auch die Kollegen der CDU und der FDP mit uns überein. Nachdem aber die Änderungsanträge meiner Fraktion abgelehnt wurden, den steuerfreien Betrag statt auf 20 auf 25 DM festzusetzen und die Steuerfreiheit bereits vom zweiten Kinde an zu gewähren, sind doch einige kurze Bemerkungen notwendig.
Dadurch, daß Sie heute Steuerfreiheit für Kinderbeihilfen nur bis 20 DM gewähren wollen, entgegen dem Ausschußbeschluß bei der Beratung des Gesamtgesetzes, das wir in der nächsten Woche im Ausschuß zu verabschieden hoffen, 25 DM anzusetzen, haben Sie in gewisser Weise — ich sage: in gewisser Weise — diese Entscheidung präjudiziert, oder Sie wollten sich offenbar noch den Rücken für Besprechungen mit der Regierung darüber freihalten, ob Sie nun 20 oder 25 DM gewähren wollen.

(Beifall bei der SPD.)

Denn sonst hätten Sie heute in dem Steuerbefreiungsgesetz den gleichen Satz von 25 DM beschließen müssen, den wir im Ausschuß, allerdings nicht einstimmig, bereits vereinbart haben und den in der nächsten Woche im Ausschuß endgültig zu beschließen wir die Absicht haben.
Nun zu der Frage des zweiten Kindes. Herr Kollege Dr. Hammer hat erklärt, daß der Antrag und die Begründung durch meine Kollegin Frau Döhring deshalb abwegig seien, weil das Gesetz, das hier beraten werde, sich gar nicht mit Kinderbeihilfen befasse. Das wissen wir natürlich, Herr Kollege Dr. Hammer. Aber wenn Sie schon keine Kinderbeihilfe vom zweiten Kinde an gewähren wollen, dann sollten Sie doch mindestens den kleinen, bescheidenen Vorteil der Steuerfreiheit für Kinderbeihilfen vom zweiten Kinde an zubilligen.

(Beifall bei der SPD.)

Das haben Sie abgelehnt. Damit, daß Sie die Steuerfreiheit vom zweiten Kinde an ablehnen, stellen Sie sich noch viel mehr gegen den Antrag, den wir zu dem Hauptgesetz stellen werden, Kinderbeihilfen vom zweiten Kinde an zu gewähren. Deshalb bedauern wir Ihre Stellungnahme.
Dem heutigen Gesetzentwurf werden wir zustimmen.

(Zurufe von der Mitte: Na also!)

Wir werden ihm deshalb zustimmen, weil er, wenn auch nur für einen sehr kleinen, einen sehr eingeengten Kreis von Personen bescheidene Steuererleichterungen bringen wird. Wir bedauern aber, daß Sie durch Ablehnung unseres Antrags, wenigstens Steuerfreiheit für einen Betrag von 25 DM vom zweiten Kinde an zu gewähren, die Ent-
scheidung über das Hauptgesetz in ungünstigem Sinne präjudizieren.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0203602000
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hammer.

Dr. Richard Hammer (FDP):
Rede ID: ID0203602100
Meine Damen und Herren! Der sehr verehrliche Herr Kollege Schellenberg hat uns vorgeworfen, wir weigerten uns, einer Steuerbefreiung für Kindergelder für das zweite Kind zuzustimmen. In diesem Gesetz ist gar keine Rede von zweiten oder dritten Kindern schlechthin, hier ist lediglich die Rede von zweiten oder dritten Kindern, soweit sie einer ganz bestimmten gesellschaftlichen Schicht angehören. Es gibt außerdem aber in Deutschland auch noch Beamtenkinder, Kinder von Selbständigen und Kinder anderer Leute, deren Einkommen nicht durch einen Tarifvertrag geregelt ist. Wir müssen es ablehnen, uns unter derartigen einseitigen Voraussetzungen für eine steuerliche Begünstigung von Kindergeldzahlungen auszusprechen.

(Zuruf von der SPD: Haben wir nicht anders erw artet!)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0203602200
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Änderungsanträge zur dritten Beratung sind nicht gestellt. Damit entfällt die Einzelberatung.
Ich komme zur Schlußabstimmung über das Gesetz über die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Kindergeld. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetz in der durch den Antrag des Herrn Abgeordneten Horn geänderten Fassung des Ausschusses insgesamt zuzustimmen wünschen, sich von ihren Plätzen zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Punkt 10 der Tagesordnung: Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofs betreffend Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1949 — Einzelplan XX (Drucksache 547).
Meine Damen und Herren, es ist vereinbart, daß eine Aussprache nicht stattfindet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Haushaltsausschuß vor. — Sie sind mit der Überweisung einverstanden; sie ist erfolgt.
Ich rufe auf den Punkt 11 der Tagesordnung: Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die patentamtlichen Gebühren (Drucksache 546).
Auch hier ist im Ältestenrat ein Verzicht auf mündliche Begründung und Aussprache vereinbart worden. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht vor. — Das Haus ist mit dieser Überweisung einverstanden.
Ich komme zu Punkt 12 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung von Gesetzen auf dem Gebiet der Fischerei in der Ostsee (Drucksache 548).
Hier gilt das gleiche. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Land-


(Präsident D. Dr. Ehlers)

wirtschaft und Forsten vor. — Das Haus ist mit
dieser Überweisung einverstanden; sie ist erfolgt.
Ich rufe auf Punkt 13:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 101 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1952 über den bezahlten Urlaub in der Landwirtschaft (Drucksache 564).
Auch hier ist Überweisung an die Ausschüsse ohne Begründung und Aussprache vereinbart. Ich schlage Ihnen vor Überweisung an den Ausschuß für Arbeit als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als mitberatenden Ausschuß. — Sie sind damit einverstanden; die Überweisung ist erfolgt.
Ich rufe auf Punkt 14:
Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken (Drucksache 545).
Hier gilt das gleiche. Federführend wird der Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens sein. Es ist die Frage erörtert worden, meine Damen und Herren, ob auch Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht erforderlich sein könnte. Sind Sie mit der Überweisung an den Rechtsausschuß als mitberatenden Ausschuß einverstanden?

(Zustimmung.)

— Offenbar ja. Auch diese Überweisung ist erfolgt. Damit haben wir die gestrige Tagesordnung erledigt.
Ich komme zur heutigen Tagesordnung und rufe auf Punkt 1 a):
Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Kahn, Dr. Dehler, Dr. Strosche und Genossen betreffend Finanzielle Hilfsmaßnahmen für Gewerbebetriebe in den Randgebieten des Truppenübungsplatzes Hohenfels (Oberpfalz) (Drucksache 292).
Ich weise darauf hin, daß im Einvernehmen mit den Anfragenden der Punkt 1 b) heute abgesetzt wird; er soll Anfang Juli auf die Tagesordnung gesetzt werden. — Sie sind damit einverstanden.
Zur Begründung der Großen Anfrage mit einer Redezeit von 10 Minuten Herr Abgeordneter Kahn.
Kahn (CDU/CSU), Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der 1. Deutsche Bundestag hatte sich in den Jahren 1951 und 1952 wiederholt mit der Angelegenheit des Truppenübungsplatzes Hohenfels in der Oberpfalz zu bef assen. Die Bundesregierung hatte damals der von der Beschlagnahme betroffenen Bevölkerung den unmittelbar entstandenen Schaden ersetzt. Es blieb aber leider eine Reihe strittiger Fragen offen. Offen blieb die Frage, deren Klärung die Große Anfrage erreichen will, die ich mit einer Anzahl Kollegen am 26. Februar dieses Jahres eingereicht habe, nämlich, ob die Bundesregierung bereit ist, finanzielle Hilfsmaßnahmen für die notleidenden Gewerbebetriebe in den Randgebieten des Raumes Hohenfels zu treffen. Als der für dieses Gebiet zuständige Abgeordnete habe ich wiederholt, und zwar gemeinsam mit der Handwerkskammer Regensburg, dem Bundesfinanzministerium das eingehende Material vorgelegt und wiederholt in persönlicher Aussprache versucht, den sogenannten mittelbar entstandenen Schaden von dem Bund ersetzen zu lassen.
Meine Damen und Herren, aus meiner Großen Anfrage, die sich in zwei Teile gliedert, ersehen Sie hinreichend die Schwierigkeit der Materie, die wir heute im Bundestag erörtern und endgültig klären wollen. Das Bundesfinanzministerium lehnte in einem offiziellen Schreiben vom 4. September 1952 eine Entschädigung der Handwerksbetriebe in den Randgebieten von Hohenfels mit dem Bemerken ab, daß es sich auf eine Verfügung des Oberkommandos der Wehrmacht vom 20. September 1938 stütze.

(Abg. Stücklen: Hört! Hört!)

Diese Verfügung besagt, daß das ehemalige Oberkommando der Wehrmacht bei der Inanspruchnahme von Gelände für den Truppenübungsplatz Hohenfels im Jahre 1938 — es handelt sich um das sogenannte alte Platzgebiet für die frühere deutsche Luftwaffe — eine Entschädigung Gewerbetreibender außerhalb des eigentlichen Truppenübungsplatzes ablehnt. Diese Anordnung der ehemaligen Wehrmacht besagt ferner, daß ein Rechtsanspruch für die durch die Umsiedlung und Enteignung entstandenen Schäden nicht bestehe.
Wie liegen die Dinge heute? Seit der Beschlagnahme des Raumes Hohenfels als Truppenübungsplatz für die amerikanische Besatzungsmacht sind in den angrenzenden Gemeinden die Gewerbebetriebe wirtschaftlich vollkommen verarmt, d. h. sie haben jede Existenzmöglichkeit verloren. Es handelt sich hier um die Gewerbebetriebe in Allersburg, Adertshausen, Emhof, Schmidmühlen, Utzenhofen, Reichertswinn, Großbissendorf, Bonsolden, Ransbach, Hohenburg, Dietldorf, Velburg, Kirchenwinn, Hörmannsdorf, Hohenfels und Rohrbach. Die Erhebungen, die die Handwerkskammer in Regensburg in den einzelnen Gemeinden amtlich durchgeführt hat, zeigen, daß die Umsätze in den einzelnen Gewerbebetrieben um 50 bis 80 % gesunken sind. Dieser Rückgang ist einmal auf den Bevölkerungswechsel, zum anderen Teil auf den Grundstücksverlust der Landwirte zurückzuführen. Ein Teil der Betriebsinhaber wünscht eine Umsiedlung, da für sie eine Existenzmöglichkeit überhaupt nicht mehr gegeben ist. Einem anderen Teil der Handwerker und Gewerbetreibenden könnte und müßte dadurch geholfen werden, daß durch Kredite, durch Zuschüsse oder Entschädigungen die Betriebe rationalisiert und umgestellt werden, so daß sie mit ihrem Absatz nicht mehr auf die nächste Umgebung allein angewiesen wären. Dazu gehören vor allem auch einige Mühlenbetriebe, die durch Ausbau der Wasserkraft und Stromlieferungen ihre Existenz sichern könnten.
Es handelt sich bei den angeführten Gemeinden um 343 Betriebe, die teilweise für eine Entschägung in Betracht kommen. Nach den bisher gepflogenen Erhebungen in vier Gemeinden will nur ein Teil der Handwerksmeister die Heimat verlassen. Insbesondere ist es bei den älteren Jahrgängen verständlich, wenn sie mit allen Mitteln versuchen, in der alten Heimat zu bleiben.
Unser gemeinsames Bestreben muß sein, dafür zu sorgen, daß die gewerblichen Betriebe, die durch die Beschlagnahme des Truppenübungsplatzes in eine unverschuldete Notlage gekommen sind, wirtschaftlich erhalten bleiben. Leider konnte trotz


(Kahn)

aller meiner Bemühungen das genannte Gebiet nicht zum Notstandsgebiet erklärt werden und nicht in den Genuß der damit verbundenen Maßnahmen kommen.
Ich darf wohl annehmen, daß der Herr Bundesfinanzminister sich meinem Vorschlag und den dargelegten Wünschen und Forderungen nicht verschließt. Ich weiß wohl, daß hier zum erstenmal im Deutschen Bundestag die Frage zur Diskussion gestellt wird, ob der Bund auch mittelbare Schäden, die durch die Besatzungsmacht entstanden sind, zu tilgen hat oder nicht. Ich bejahe diese Frage, denn der entstandene mittelbare Schaden ist auf das engste mit dem unmittelbar entstandenen Schaden verknüpft. Ich glaube bestimmt, daß die Bundesregierung bei Würdigung aller Tatbestände eine finanziell tragbare Lösung und auch eine verwaltungsmäßige Lösung für die in meiner Großen Anfrage geforderten Hilfsmaßnahmen heute finden wird. Ich glaube kaum, daß die Ministerialbürokratie sich im Falle Hohenfels auf den Standpunkt stellen wird, die Klärung und die Lösung der Frage des mittelbar entstandenen Schadens sei Sache der Bayerischen Staatsregierung.
Ich darf noch bemerken, daß mir bei Vorsprachen im Bayerischen Wirtschaftsministerium erklärt wurde, daß man zunächst in nur vier Gemeinden 47 Betriebe untersucht habe. Man hat das Ergebnis der Untersuchung der Bundesregierung mitgeteilt. Für diese 47 Betriebe habe sich die Notwendigkeit der Bereitstellung von Mitteln in der Höhe von 250 000 DM ergeben. Die Bayerische Staatsregierung hatte sich im Jahre 1953 bereit erklärt, selbst 50 000 DM zur Verfügung zu stellen, während der Bund 200 000 DM hätte zur Verfügung stellen sollen. Mir wurde wiederholt mitgeteilt, daß die Bayerische Staatsregierung zu dieser Regelung ihre Bereitschaft erklärt habe.
Ich darf bei der Überprüfung der gesamten Sachlage das Haus und die Bundesregierung um weitestgehendes menschliches Verständnis bitten. Es darf nicht außer acht gelassen werden, daß durch die enge Verkoppelung der Gewerbebetriebe mit der Landwirtschaft dort Verhältnisse entstanden sind, die auch einer besonderen Berücksichtigung bedürfen.
Ich glaube und hoffe, daß eine baldige positive Klärung mit Rücksicht auf die von Tag zu Tag sich verschärfende Notlage der dortigen Handwerksbetriebe durch die Bundesregierung nach jahrelangen Verhandlungen nun doch erfolgt. Ichkann nicht glauben, daß heute durch den Herrn Bundesfinanzminister die Erklärung abgegeben wird, daß der Bund hier nicht zuständig sei und daß eine Hilfe oder auch nur eine Mithilfe des Bundes in diesen Fällen weder angebracht noch notwendig noch verfassungsrechtlich oder haushaltsrechtlich möglich sei.
Ich darf zum Schluß mit aller Eindringlichkeit feststellen, daß die 343 handwerklichen und Gewerbebetriebe, die an den Truppenübungsplatz angrenzen, nicht nur ihre Kunden verloren haben, sondern damit auch ihres wirtschaftlichen Hinterlandes verlustig gegangen sind. Nur der berechtigten Sorge für die betroffenen Gemeinden und ihre Bevölkerung entsprang diese Große Anfrage, die noch einmal das gesamte Problem Hohenfels der breiten deutschen Öffentlichkeit und der deutschen Bundesregierung mit vollem Ernst darlegt.

(Beifall in der Mitte und rechts.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0203602300
Meine Damen und Herren, Sie haben die Begründung der Großen Anfrage durch Herrn Abgeordneten Kahn gehört. Zur Beantwortung der Großen Anfrage der Herr Bundesminister der Finanzen!

Fritz Schäffer (CSU):
Rede ID: ID0203602400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da ich leider gezwungen bin, dem anfragenden Herrn Abgeordneten eine Antwort zu geben, die ihn sachlich enttäuschen wird, will ich auf den Fragenkomplex genauer eingehen.
Zunächst zu der Frage 1.
1. Es trifft nicht zu, daß das Bundesministerium der Finanzen seiner ablehnenden Entscheidung die Anordnung des früheren Oberkommandos des Heeres vom 20. September 1938 zugrunde gelegt hat.
2. Das Bundesministerium der Finanzen hat vielmehr in seinem an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen gerichteten Schreiben vom
4. Juli 1952 die Gewährung einer Bundesfinanzhilfe zu Lasten des Haushalts der Verteidigungsfolgekosten — Kap. 3511 — für außerhalb des Truppenübungsplatzes Hohenfels gelegene Handwerksbetriebe mit der Begründung abgelehnt, daß die diesen Betrieben durch die Umsiedlung ihrer Kunden etwa entstandenen wirtschaftlichen Nachteile nur mittelbare Folgen der Inanspruchnahme des Übungsplatzes darstellen.
3. Erst nachdem diese ablehnende Entscheidung ergangen war, wurde dem Bundesministerium der Finanzen bekannt, daß das frühere Oberkommando des Heeres unter Hinweis auf die deutsche Enteignungsgesetzgebung und die Schadensersatzgrundsätze des bürgerlichen Rechts die Gewährung einer Entschädigung für die außerhalb des damaligen Bereichs des Truppenübungsplatzes Hohenfels gelegenen Gewerbebetriebe in einem an den Leiter der früheren Reichsstelle für Raumordnung gerichteten Schreiben vom 20. September 1938 ebenfalls abgelehnt hatte. In diesem Schreiben heißt es u. a.:
Nach den Enteignungsgesetzen wird nur für die Entziehung des Grundeigentums und für die Nachteile, die Nutzungs- und Gebrauchsberechtigte sowie Pächter und Mieter dieses Grundeigentums erleiden, also nur für Rechtsverluste, die unmittelbar mit dem Recht am Grund und Boden zusammenhängen, eine Entschädigung gewährt. Die von den Gewerbetreibenden außerhalb des Truppenübungsplatzes genannten Nachteile gehören nicht zu diesen Rechtsverlusten.
Auch nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und den allgemeinen Rechtsvorschriften ist ein Ersatzanspruch nicht begründet. Das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung nur dann einen Entschädigungsanspruch als gegeben anerkannt, wenn ein subjektives Recht eines Einzelnen oder eines bestimmten Personenkreises verletzt war. Die Umsiedlung von Kunden stellt eine Verletzung eines den Gewerbetreibenden zustehenden subjektiven Rechts nicht dar. Der Begründung des Ersatzanspruches fehlt es ferner an der Voraussetzung der Rechtswidrigkeit, da die Maßnahmen der Umsiedlung auf Grund eines Reichsgesetzes getroffen worden sind und somit im Einklang mit den Gesetzesvorschriften stehen.


(Bundesfinanzminister Schiffer)

Abschrift dieser Entscheidung, gegen deren sachlichen Inhalt bei objektiver Würdigung auch unter Berücksichtigung der heutigen rechtsstaatlichen Grundsätze Bedenken nicht erhoben werden können, hat das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 4. September 1952 dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen lediglich zur Kenntnis gebracht.
4. a) Auf erneute Vorstellungen hat sich der „Interministerielle Ausschuß der Bundesregierung für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen" mit der Angelegenheit befaßt. Der Ausschuß hat es in seiner Sitzung am 22. Juni 1953 nach sorgfältiger Prüfung aller Umstände abgelehnt, die Bereitstellung von Mitteln des Haushalts der Verteidigungsfolgekosten zur Gewährung einer Bundesfinanzhilfe an die erwähnten Handwerksbetriebe zu befürworten, und sich der Entscheidung des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Juli 1952 vollinhaltlich angeschlossen.
b) Auch der Interministerielle Ausschuß der Bundesregierung für Notstandsgebietsfragen hat sich nicht in der Lage gesehen, besondere Mittel des Notstandsfonds für den erwähnten Zweck bereitzustellen. Die Mittel dieses Fonds sind für strukturelle Förderungsmaßnahmen zur Stärkung der Wirtschaftskraft in den Notstandsgebieten bestimmt und können nur für solche Handwerksbetriebe bewilligt werden, deren Erzeugnisse über den Bereich des engeren Versorgungsgebietes hinaus abgesetzt werden.
c) Schließlich hat das Bundesministerium für Wirtschaft auf eine Rückfrage dem Bundesministerium der Finanzen mitgeteilt, allgemeine Wirtschaftsförderungsmittel des Bundes nicht zur Verfügung stellen zu können.
d) Nachdem alle Möglichkeiten auf Bundesebene erschöpft waren, hat das Bundesministerium der Finanzen dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen mit Schreiben vom 19. Dezember 1953 abschließend mitgeteilt, daß den Handwerksbetrieben aus den im Schreiben vom 4. Juli 1952 mitgeteilten Gründen ein Bundesdarlehn nicht zur Verfügung gestellt werden könne. Auch in diesem Schreiben ist auf die erwähnte Entscheidung des früheren Oberkommandos des Heeres nicht Bezug genommen worden.
Zur Frage Nr. 2. Das Bundesministerium der Finanzen sieht sich aus den dargelegten und nachstehend erwähnten Gründen nicht in der Lage, seine ablehnenden Entscheidungen zu ändern und Mittel des Haushalts der Verteidigungsfolgekosten den Handwerksbetrieben in Form von Bundesdarlehen zur Verfügung zu stellen. Eine Ausweitung der Bundesleistungen auf mittelbare Schäden würde zu unübersehbaren finanziellen Folgerungen führen. Die Bundesregierung muß es vielmehr der Bayerischen Staatsregierung überlassen, etwa notwendige Hilfsmaßnahmen mit Landesmitteln durchzuführen.
Da die gestellten Fragen grundsätzliche Bedeutung in rechtlicher und finanzieller Beziehung haben, darf ich mir gestatten, dem Hohen Hause ergänzend folgendes mitzuteilen.
1. Der Truppenübungsplatz Hohenfels ist im Jahre 1951 von der US-Besatzungsmacht für militärische Zwecke in Anspruch genommen worden. Unter der Geltung des Besatzungsstatuts haftet die Bundesrepublik nicht für die Auswirkungen solcher
Requisitionsmaßnahmen mit allgemeinen Bundesmitteln. Vielmehr haben die von einer solchen Requisitionsmaßnahme unmittelbar betroffenen Personen und Betriebe gegen die veranlassende Besatzungsmacht lediglich einen Anspruch auf Nutzungsvergütung und nach Aufhebung der Requisition einen Anspruch auf Ersatz eines etwaigen Belegungsschadens. Diese Ansprüche sind aus Mitteln des alliierten Besatzungskosten- und Auftragsausgabenhaushalts zu befriedigen.
2. Unbeschadet dieser Rechtslage hat das Bundesministerium der Finanzen seit Oktober 1950 in allen Fällen, in denen die Besatzungsmächte Landbeschaffungen für die Errichtung militärischer oder ziviler Bauten und Anlagen durchgeführt haben, Mittel des Haushalts der Verteidigungsfolgekosten bereitgestellt, um die von den alliierten Landbeschaffungsmaßnahmen unmittelbar Betroffenen so zu stellen, als ob es sich um eine von deutschen Behörden ausgesprochene Enteignungsmaßnahme gehandelt hätte und als ob das im Truppenvertrag vorgesehene deutsche Landbeschaffungsgesetz mit seinen Entschädigungsgrundsätzen bereits in Kraft wäre.
Demgemäß hat das Bundesministerium der Finanzen im Falle Hohenfels bisher — einschließlich eines für die Abwicklung der Wiederansiedlungsmaßnahmen der Bayerischen Landsiedlungsgesellschaft demnächst zur Verfügung zu stellenden Vorschusses von 1,7 Millionen DM — insgesamt 27 227 000 DM zugunsten der durch die Requisitionsmaßnahmen der US-Besatzungsmacht unmittelbar betroffenen Personen, Betriebe, privaten und öffentlichen Einrichtungen und Dienststellen zu Lasten des Haushalts der Verteidigungsfolgekosten zur Auszahlung gebracht.
Mit Hilfe dieser Mittel hat der Bund das sogenannte Erweiterungsgebiet des Truppenübungsplatzes Hohenfels in einer Größe von 66 qkm mit sämtlichen Gebäuden aufgekauft; 172 landwirtschaftliche Eigentümerbetriebe und 151 landwirtschaf t-liche Pachtsiedlerbetriebe, die auf dem Truppenübungsplatz ansässig waren, anderweit entweder auf neuerbauten Hofstellen oder auf vorhandenen Hofstellen wiederangesiedelt; ferner 22 gewerbliche und industrielle Betriebe, die auf dem Truppenübungsplatz Hohenfels ansässig waren, anderweit wiederangesiedelt; weiter für 451 auf dem Truppenübungsplatz ansässige Familien mit mehr als 1500 Personen anderweit Ersatzwohnungen errichtet; endlich Zwischenunterkünfte für die umzusiedelnden Landwirte hergerichtet, die Kosten für die Zwischenumzüge und die endgültigen Umzüge bezahlt, Ausgleichszahlungen für landwirtschaftliche Investitionen geleistet und die notwendigen Überbrückungs- und Futterbeihilfen gewährt.
Das Bundesministerium der Finanzen ist mit diesen Hilfsmaßnahmen zu Lasten des Haushalts der Verteidigungsfolgekosten gerade im Falle Hohenfels, dem des ersten, insgesamt 166 qkm großen Truppenübungsplatz, der seit der Vermehrung der alliierten Truppen eingerichtet worden ist, bis an die Grenze dessen gegangen, was unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere auch deutscher rechtsstaatlicher Grundsätze vom Bund überhaupt verlangt werden kann.
3. Alle diese Hilfsmaßnahmen müssen aber im Falle Hohenfels ebenso wie in allen sonstigen gleichgelagerten, außerordentlich zahlreichen Land-


(Bundesfinanzminister Schäffer)

beschaffungsmaßnahmen innerhalb und außerhalb Bayerns auf die von den Landbeschaffungsmaßnahmen unmittelbar Betroffenen beschränkt werden und beschränkt bleiben.
Eine Ausdehnung dieser Maßnahmen auf die nur mittelbar Betroffenen erfordern weder die allgemeinen Grundsätze des Bundesverfassungsrechts noch des in Geltung befindlichen deutschen Enteignungsrechts noch des bürgerlichen Schadensersatzrechts. Eine solche Ausdehnung würde überdies allein schon infolge der Mannigfaltigkeit der einzelnen Tatbestände und der Unmöglichkeit einer gerechten Abgrenzung dieser Tatbestände zu Anforderungen an den Bund führen, deren Erfüllung finanziell nicht tragbar und verwaltungsmäßig nicht durchführbar wäre.
4. Wenn daher die Umsiedlung der Bewohner des Truppenübungsplatzes Hohenfels zu wirtschaftlichen Nachteilen für einzelne Betriebe in der näheren und weiteren Umgebung dieses Übungsplatzes durch Verlust ihrer Kunden geführt hat, so ist das gewiß bedauerlich. Diese Tatsache ändert aber nichts daran, daß der unmittelbare Eingriff der US-Besatzungsmacht sich auf die Freimachung des Truppenübungsplatzes und damit die Umsiedlung der Bewohner dieses Platzes beschränkt. Der Verlust von Kunden der außerhalb des Truppenübungsplatzes gelegenen Betriebe kann rechtlich und wirtschaftlich nicht anders beurteilt werden als eine Abnahme der Nachfrage aus irgendwelchen anderen Gründen.
Nach der im Grundgesetz vorgesehenen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern ist es in solchen Fällen grundsätzlich Sache des Landes, also im Falle Hohenfels Sache der Bayerischen Staatsregierung, mit Landesmitteln die etwa erforderlichen Hilfsmaßnahmen durchzuführen, soweit die in erster Linie zuständigen Gemeinden dazu nicht in der Lage sein sollten.
5. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat berechnet, daß ein Betrag von etwa 250 000 DM zur Bereinigung der Angelegenheit erforderlich ist.
Da das Land Bayern im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Truppenübungsplatzes allein durch die Abholzung der im Übungsplatz gelegenen staatlichen Waldungen unerwartet Millionenbeträge eingenommen hat

(Abg. Kemper [Trier]: Hört! Hört!)

— die gerade damals verfügte Aufhebung der Stopppreise für Holz führte zu einer wesentlichen Preissteigerung und ermöglichte den Waldbesitzern die Erzielung besonders hoher Gewinne — und der Bund durch die Bereitstellung von Eigentümerhöfen auch für die umgesiedelten Pachtsiedler den Siedlungsetat des Landes Bayern erheblich entlastet hat, kann es nach Auffassung der Bundesregierung dem Lande Bayern doch zugemutet werden, den Handwerksbetrieben in den Randgebieten des Truppenübungsplatzes Hohenfels in geeigneter Weise durch Hingabe von Landesdarlehen zu helfen.
Eine Hilfe oder auch nur eine Mithilfe des Bundes in diesen Fällen ist daher weder angebracht noch notwendig noch verfassungsrechtlich oder haushaltsrechtlich möglich.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0203602500
Meine Damen und Herren, Sie haben die Beantwortung der Großen Anfrage gehört. Ich frage: wird eine Besprechung der Großen Anfrage gewünscht?

(Zustimmung bei der SPD.)

— Es sind in Ihrer Fraktion, Herr Abgeordneter Menzel, mehr als dreißig Abgeordnete, die eine Besprechung wünschen. Sie findet statt.
Das Wort hat der Abgeordnete Höhne.

Franz Höhne (SPD):
Rede ID: ID0203602600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich mit den Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers zu der Großen Anfrage nicht einverstanden erklären, nicht deshalb, weil ich etwa die verfassungs- oder haushaltsrechtlichen Gründe nicht anerkennen wollte, sondern aus dem Grunde, weil es Dinge gibt, die über haushaltsrechtliche und über sonstige formalrechtliche Gründehinausgehen. Ich meine die Not, die infolge der besonderen Maßnahmen in diesen Gebieten eingekehrt ist. Ich glaube, Herr Finanzminister, daß es doch einen Weg geben muß, um die besondere Not dieser Leute dort zu lindern. Wohl sind die unmittelbar Betroffenen, die Hofbesitzer usw., abgefunden worden, aber für alle diejenigen, die durch die Inanspruchnahme dieses Gebietes als Truppenübungsplatz der Existenz beraubt worden sind, ist nichts geschehen.
Mit formalrechtlichen Gründen läßt sich der Fall leicht in :ablehnendem Sinne entscheiden, aber damit ist die Sache doch nicht abgetan. Es ist von Bedeutung, ab ich mich mit formaljuristischen Gründen gewissermaßen entschuldige, mich aus der offenbar gewordenen Atmosphäre herausziehe, oder ob ich einen Beweis dafür erbringe, daß den Menschen, die geschädigt worden sind, geholfen werden muß. Die Leute dort sind durch Bundesmaßnahmen, ich möchte fast sagen, durch eine europäische Maßnahme geschädigt worden, denn die Inanspruchnahme des Truppenübungsplatzes Hohenfels ist keine Hohenfelser Angelegenheit, sie ist keine bayerische, keine deutsche Angelegenheit, sondern der Truppenübungsplatz heißt „Amerikanischer Truppenübungsplatz", er wird von den NATO-Truppen als Ausbildungsstätte benutzt. Deshalb müssen einzig und allein Besatzungsmittel benutzt werden, um diese Schäden zu regulieren.
Dort ist ja nicht nur die Schädigung der Handwerker und Gewerbebetriebe zu verzeichnen. Ich bitte Sie von Herzen, Herr Finanzminister, einmal eine Abordnung dorthin zu schicken, keine Bundestagsabordnung, sondern eine Abordnung der Verwaltung. Wenn Sie die Dinge einmal an Ort und Stelle kontrollieren, werden Sie sehen, daß das, was der Abgeordnete Kahn vorgetragen hat, bei weitem noch nicht alles ist, noch nicht alle dort entstandene Not wirklich zeigt. Schauen Sie sich die Straßenverhältnisse in diesen Gebieten an: sie sind einfach fürchterlich! Ich habe in der 174. Sitzung des 1. Bundestags im Jahre 1951 ausgeführt, daß die Instandsetzung der dortigen Straßen — es handelt sich in erster Linie um Straßen erster und zweiter Ordnung — unmöglich dem Lande oder den Gemeinden zugemutet werden kann, und zwar schon aus dem Grunde nicht, weil sie früher nie in dem Maße benutzt worden sind wie seit der Inanspruchnahme dieses Gebietes als Truppenübungsplatz. Nun fahren auf diesen vom Land und den Trägern der Straßen zweiter Ordnung unterhaltenen Straßen Tag und Nacht die schwersten Panzer und Kolonnen — die Straßen sind völlig unzureichend — mit dem Ergebnis, daß sie heute gänzlich rui-


(Höhne)

niert sind. Auch das ist für die noch verbliebene Bevölkerung in diesen Gebieten ein erheblicher und zusätzlicher Nachteil. Ich möchte auf die Manöverschäden gar nicht eingehen. Sie gehören nicht zur Dedatte. Aber sie tragen mit zu den Verhältnissen bei, die dort vorzufinden sind. Es wäre wohl nicht zuviel verlangt, zusätzlich zu den 27 Millionen DM, die bisher aus dem Besatzungsfolgelasten-Haushalt geleistet worden sind, einiges freizumachen, um den dort betroffenen Handwerkern und Gewerbetreibenden unter die Arme zu greifen.
Herr Finanzminister, Sie haben auch nicht erwähnt, daß im Jahre 1938 bei der erstmaligen Inanspruchnahme dieses Truppenübungsplatzes durch das „Dritte Reich" die Gewerbebetriebe der Randgebiete von den damaligen Machthabern berücksichtigt worden sind, indem sie in vollem Umfang von den Inhabern des Truppenübungsplatzes versorgt wurden. — Herr Abgeordneter, schütteln Sie doch nicht den Kopf, Sie kennen die Dinge nicht. Man soll sich doch nicht einfach skeptisch verhalten, wenn man die Verhältnisse nicht kennt. Ich kenne die Dinge, ich wohne in diesem Gebiet und weiß, daß 1938 die gesamte Handwerkerschaft vom Truppenübungsplatz aus beschäftigt worden ist. Eine Inaugenscheinnahme, Herr Bundesfinanzminister, würde auch Sie davon überzeugen, daß das eben Ausgeführte zutrifft. Sollen wir den Leuten ein schlechteres Beispiel geben ,als das „Dritte Reich"? Man beurteilt die Kraft und die Haltbarkeit der Demokratie auch von diesen kleinen Dingen aus, „klein" mit den Maßstäben des Bundes gemessen.
Ich hoffe, daß man das Kapitel Hohenfels noch nicht abgeschrieben hat und daß den Gewerbetreibenden durch die Instandsetzung des völlig zerstörten Straßennetzes Beschäftigungsmöglichkeit gegeben wird. Zur Behebung dieser durch die Besatzung entstandenen Schäden müssen Mittel des Bundes aus dem Haushalt für Besatzungsfolgen herangezogen werden. Ich möchte keine Serie von Anträgen stellen. Anträge sollen die im folgenden von mir vorgetragenen Wünsche auch nicht sein, aber immerhin Mahnungen an die Bundesregierung, vor allem an den Bundesfinanzminister. Angesichts der ablehnenden Haltung, die Sie, Herr Bundesfinanzminister, an den Tag legen, werden wir aber, wenn es sein muß, auch mit Anträgen das Recht der Leute dort zu vertreten wissen, damit das Unrecht, das sich infolge öffentlicher Sicherheitsmaßnahmen ergeben hat, wiedergutgemacht wird.
Vier Gesichtspunkte sind dabei ins Auge zu fassen: in erster Linie möglichst bald eine ernsthafte Überprüfung durch Bundesbeauftragte, zweitens die Umsiedlung existenzunfähig gewordener Betriebe sowie Bereitstellung zinsverbilligter Darlehen mit 25jähriger Laufzeit, drittens Geschäftsentschädigung und Ersatz des Verdienstausfalls in besonders schweren Schadensfällen, viertens eventuelle Übernahme existenzberaubter Handwerksmeister in einschlägige Betriebe des Bundes oder der Länder.
Es muß etwas geschehen, um die Gebiete dort wieder lebensfähig zu machen. Ich weise mit besonderem Nachdruck darauf hin, daß das Gebiet Hohenfels nicht mit anderen Truppenübungsplätzen zu vergleichen ist, die in letzter Zeit beschlagnahmt worden sind, weil sich der Truppenübungsplatz Hohenfels im Jura-Gebiet befindet. Dort liegen sowieso die schwierigsten wirtschaftlichen Verhältnisse vor, und der Aufbau der Gewerbebetriebe und der gesamten Wirtschaft vollzieht sich unter besonders ungünstigen Voraussetzungen. Nun sind eben durch die Heraussprengung eines großen Gebietes aus diesem in sich geschlossenen Wirtschaftskreis besonders große Schäden entstanden. In allen anderen Gebieten, z. B. in der Pfalz, in Nordrhein-Westfalen usw. bestehen Ersatzmöglichkeiten in der Arbeitsbeschaffung für die geschädigten Handwerker und Gewerbetreibenden, im Juragebiet nicht. Hier haben wir es mit einem strukturellen Notstandsgebiet zu tun.
Ich bin sehr verwundert, daß bei der durch einen öffentlichen Akt — durch Besatzungsmaßnahmen — entstandenen Not nun für den Bund eine Möglichkeit des Ausweichens auf die Notstandsmittel gesucht werden soll. Damit kann ich mich keinesfalls einverstanden erklären. Der in Hohenfels entstandenen Sachlage kann mit Notstandsmitteln und Soforthilfsmaßnahmen, wie man sie für das Grenzlandgebiet und die Notstandsgebiete anwendet, nicht begegnet werden. Ich bedauere wirklich, daß der Gedanke, diesem Gebiete mit Notstandsmitteln Hilfe angedeihen zu lassen, überhaupt entstanden ist. Damit bewegen wir uns von der Ebene der eigentlichen Entschädigungsnotwendigkeit und -würdigkeit weg; denn die Not, von der wir hier sprechen, ist nicht aus Kriegsfolgen, sondern aus Besatzungsfolgen entstanden. Das bitte ich zu unterscheiden. Ich bin also keinesfalls bereit, hier den Gedanken der Notstandshilfe — sei es vom Land, sei es vom Bund — gelten zu lassen. Die Not ist einzig und allein eine Besatzungsfolge. Deshalb bitte ich Sie, die von mir dargelegten vier Punkte aufs neue zu erwägen und die Mittel von bisher 27 Millionen DM auf den Betrag zu erhöhen, der notwendig ist, um die dort durch diesen Akt entstandene Not zu beseitigen.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0203602700
Das Wort hat der Abgeordnete Kahn.

Karl Kahn (CSU):
Rede ID: ID0203602800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus der Debatte haben sich neue Gesichtspunkte ergeben. Ich muß den Herrn Finanzminister, der selbst einen armen Notstandswahlkreis, Passau Stadt und Land, im Bayerischen Wald vertritt, bitten, den Herrn Ministerialrat Weise endlich einmal in den Hohenfelser Raum zu senden. Ich habe diesen Wunsch schon des öfteren geäußert. Der betreffende Herr hat im Jahre 1951 im Auftrag Ihres Ministeriums die Verhandlungen geführt. Es ist dringend notwendig, daß Herr Weise an Ort und Stelle mit den zuständigen Behörden, mit den Vertretern des Handwerks, auch mit der Bauernschaft und mit den zuständigen Landräten die Verbindung noch einmal aufnimmt. Ich kann mich, verehrter Herr Bundesfinanzminister, mit der Erklärung Ihres Ministeriums nicht einverstanden erklären. Ich meine, man muß die Dinge sehen, wie sie sind.
Die Notlage der handwerklichen Betriebe in dem an Hohenfels angrenzenden Raum ist durch die Schaffung des amerikanischen Truppenübungsplatzes entstanden. Ich brauche die Zahl der Gemeinden, die ich in meiner Großen Anfrage angeführt habe, nicht noch einmal zu nennen. Die Handwerker und ein Teil der Landwirte haben ihre Existenz dadurch verloren, daß das Hinterland, das Verbindungsland für sie verlustig gegangen ist.


(Kahn)

Ich fasse mich kurz und sachlich und habe auch diese Große Anfrage in einer ruhigen Art fern aller politischen Polemik hier zum Vortrag gebracht. Ich bitte den Herrn Präsidenten und das Haus, die ganze Materie Hohenfels und die entscheidende Frage, ob die Handwerker und Gewerbetreibenden dort unten Kredite oder eine Entschädigung bekommen sollen, zur weiteren Behandlung und Klärung dem Ausschuß für Besatzungsfolgen zu überweisen. Ich bitte das Haus, dementsprechend zu verfahren.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0203602900
Meine Damen und Herren, dieser Antrag ist bisher nicht zulässig, da nach § 107 der Geschäftsordnung Große Anfragen nur überwiesen werden können, wenn gleichzeitig Anträge gestellt worden sind. Der Antrag auf Überweisung ist kein solcher Antrag.
Herr Abgeordneter Kahn!

Karl Kahn (CSU):
Rede ID: ID0203603000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stelle folgenden Antrag und bitte meine engeren Parteifreunde, ihn zu unterstützen: Die Frage, ob der Bund verpflichtet ist, den Gewerbebetrieben im Raum Hohenfels eine materielle Entschädigung zu geben, ist dem Ausschuß für Besatzungsfolgen zur Beratung zu überweisen.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0203603100
Meine Damen und Herren, dieser Antrag ist leider nicht zulässig. Aber es sprechen noch zwei Abgeordnete. Herr Abgeordneter Kahn, vielleicht haben Sie die Liebenswürdigkeit, einen Augenblick zu überlegen, welchen Antrag Sie mit Unterstützung von 30 Abgeordneten gemäß § 107 der Geschäftsordnung zu stellen wünschen.
Herr Abgeordneter Dr. Strosche!

Dr. Johannes-Helmut Strosche (GB/BHE):
Rede ID: ID0203603200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An den Beratungen und Verhandlungen in diesem Hohen Hause in den Jahren 1951 und 1952 über die Frage der Entschädigung derjenigen Personen, die infolge des Ausbaues des Hohenfelser Truppenübungsplatzes geschädigt worden sind, habe ich zwar nicht teilgenommen, habe jedoch die Probleme dieses Notstandsgebietes als Landtagsabgeordneter der nördlichen Oberpfalz auf Landesebene sehr genau kennengelernt. Ich weiß aus eigener Anschauung, daß es tatsächlich ein Notstandsgebiet ganz besonderen Charakters ist, das, wie ich meinen möchte, auch einer besonderen Fürsorge bedarf. Dabei müssen vielleicht auch spezielle Maßnahmen ergriffen werden. Die vielen Anfragen, die vielen Besprechungen mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Hans Ehard, die vielen Eingaben und Petitionen, die beim Petitionsausschuß des bayerischen Landtags eingegangen sind, haben deutlich gezeigt, daß in der strukturell und sozial an und für sich schon schlecht gestellten Oberpfalz große Notstände bestehen. Das Gebiet bedarf deshalb, wie ich schon gesagt habe, der besonderen staatlichen Fürsorge.
Eine Seite der Sache — ich betone, nur eine — ist heute angesprochen worden; aber es ist eine, wie ich glaube, nicht unwichtige. Sie ist auch nicht ganz ohne psychologische Bedeutung bezüglich unserer Außenpolitik und unseres Verhältnisses zur Besatzungsmacht. Das sollten wir nicht vergessen! Wenn Sie nämlich mit den Menschen, die die in diesem Notstand am Rande des Truppenübungsplatzes leben, sprechen, werden Sie sehen, daß dort nicht eine solche Stimmung vorhanden ist, wie wir sie in unserem Verhältnis zu den Amerikanern und nach den Intentionen unserer Außenpolitik wünschten.
Es handelt sich hier also um mittelbare Schäden. Der Herr Bundesfinanzminister hat darauf hingewiesen, daß eine Entschädigung im Falle mittelbarer Schäden den ersten Schritt in ein Neuland bedeutete. Das ist zweifellos richtig. Aber ich glaube, daß man über alle formaljuristischen und fiskalischen Hemmungen hinweg einen solchen Schritt wagen sollte. Das haben meine sehr geschätzten Herren Vorredner bereits unterstrichen.
Von dem sehr verehrten Herrn Kollegen Höhne ist zutreffend dargelegt worden, daß sich die amerikanische Beschlagnahme ganz anders ausgewirkt hat als die seinerzeitige deutsche. Das haben die Folgeerscheinungen gezeigt. Damals sind die wirtschaftlichen Schädigungen geringfügig gewesen, ja, es ist sogar mancher wirtschaftliche Nutzen daraus erwachsen. Dagegen ist durch statistische Erhebungen der Regensburger Handelskammer festgestellt, daß jetzt der Umsatz um ungefähr 50 bis 70%, zum Teil bis 80% gefallen ist. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die in diesem Gebiet schon immer vorhanden gewesen sind, sind infolge der Nähe der Grenze, infolge des Zustroms von Heimatvertriebenen, mit einem Wort, infolge des Verlustes des wirtschaftlichen Hinterlands gesteigert worden. Auch die allgemeine Struktur der Bevölkerung ist infolge der Grundstücksverluste der Landwirte weiter negativ verändert worden. Es ist dort tatsächlich so schlimm bestellt, und ich möchte die Bitte unterstützen, daß man dieses Gebiet einmal daraufhin besichtigt, und zwar mit offenen Augen. Als ich das erste Mal hinkam — ich sage Ihnen das ehrlich —, da habe ich das Gefühl gehabt, ich bin irgendwo hinter BrestLitowsk. Geradezu armselig das ganze Gebiet und so ärmlich die Menschen! Diese Menschen sind noch zusätzlich von den Folgeerscheinungen, die der Truppenübungsplatz mit sich gebracht hat, betroffen, so daß man wirklich sagen kann: es ist ein Notstandsgebiet. Um so trauriger ist es, daß dieses Gebiet zum Teil nicht unter die Klassifikation des Notstandsgebietes fällt, ein Beweis dafür, daß die Maßstäbe und Klassifizierungsmethoden, die wir anwenden, etwas stur und nicht wirklichkeitsnah sind. Auch anläßlich der Debatte über die Notstandsgebiete haben wir die Forderung erhoben, daß wir endlich einmal einen Schlüssel er-entscheidenden Notstandsmerkmalen gerecht wird. mitteln, der beweglich ist und der tatsächlich den
Ländersache — Bundesangelegenheit? Der Herr Bundesfinanzminister hat dieses so übliche, leidige Schwarze-Peter-Spiel natürlich auch hier anführen müssen. Zweifellos hat Bayern manches unternommen und auch manches zusätzlich getan. Es wäre aber doch notwendig, daß der Bund hier mit beispringt, zumal es sich um Kriegsfolgelasten handelt, vor allem aber um Menschen, was wir nicht vergessen sollten, kleine Handwerker und Gewerbebetriebe, insbesondere auch um Heimatverjagte, die mit staatlicher Hilfe wieder eine kleine selbständige Existenz gefunden haben. Wir haben also in der einen Richtung Geld, Steuergeld, und staatliche Hilfe eingesetzt, auf der anderen Seite droht das Gewagte und Begonnene wiederum zusammenzubrechen. Dabei muß es uns doch allen


(Dr. Strosche)

am Herzen liegen, gerade die Eigentumsbildung
und -erhaltung des Mittelstandes zu gewährleisten.
Der Weg zur Hilfe — der Herr Bundesfinanzminister hat uns leider enttäuscht und uns mancher Hoffnungen beraubt - ist im Augenblick nicht abzusehen. Aber ich möchte eines sagen, verehrter Herr Bundesfinanzminister: ich glaube, man kann nicht sagen, und zwar etwas formell sagen, daß es sich hier einfach um Umsiedlung von Kunden handelt und daß die Wirtschaft daher dieses allgemeine wirtschaftliche Risiko verkraften muß. Denn hier handelt es sich ja nicht um ein normales Abwandern von Kunden, sondern um einen gewaltsamen Eingriff in die wirtschaftliche Struktur dieses Gebietes, und solche gewaltsame, ich möchte sagen, operative Eingriffe bedürfen auch besonderer Heilungsmethoden, damit diese Wunde geschlossen wird. Herr Kollege Höhne hat richtig gesagt: der Gesamtnotstand dieser Gegend ist auch im Verhältnis zu anderen Notstandsgebieten so groß, daß auch die kleinste weitere Einzelverschlechterung nicht mehr erträglich ist. Es handelt sich um einen außerordentlichen Notstand, der mit dem auf anderen Truppenübungsplätzen nicht verglichen werden kann, und — ich glaube, darin sind wir alle, die wir diese Anfrage unterzeichnet haben, uns einig — er erfordert außerordentliche Maßnahmen. Ich bitte mit den beiden Vorrednern, insbesondere mit Herrn Kollegen Höhne, den Herrn Finanzminister, entweder auf Grund einer eigenen Besichtigung oder auf Grund einer Besichtigung durch den zuständigen Herrn seines Ministeriums doch noch nach Mitteln und Wesen Ausschau zu halten, die diesem besonders in Not geratenen Gebiet eine gewisse Hilfe zu gewähren vermögen.

(Beifall in der Mitte.)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0203603300
Das Wort hat der Abgeordnete Bausch.

Paul Bausch (CDU):
Rede ID: ID0203603400
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Große Anfrage, die heute hier zur Debatte steht, bezieht sich in erster Linie auf den Truppenübungsplatz Hohenfels. Aber schon in der Aussprache ist mehrfach darauf hingewiesen worden, daß es abgesehen von den besonderen Verhältnissen auf dem Truppenübungsplatz Hohenfels in der Bundesrepublik noch eine Zahl von Gemeinden und Städten gibt, die in ungewöhnlichem Ausmaß durch die Besatzung geschädigt sind, ohne bisher dafür einen angemessenen Ausgleich bekommen zu haben.
Ich möchte mir erlauben, darauf hinzuweisen, daß — man kann diese Dinge immer am besten an der Hand eines Beispiels klarmachen — die bekannte württembergische Stadt Böblingen, eine Stadt mit etwa 15 000 Einwohnern, eine Besatzung in Höhe von 7000 Köpfen hat. Wenn Sie Klarheit darüber gewinnen wollen, was das bedeutet, so stellen Sie sich vor, eine große Stadt mit 300 000 Einwohnern hätte eine Besatzung von 150 000 Köpfen! Überlegen Sie dann weiter, welch enorme und unerträgliche Belastung es für diese Stadt bedeuten würde, wenn zu einer Zivilbevölkerung von 300 000 Köpfen noch eine Besatzung von 150 000 Köpfen hinzukäme! Genau so aber ist die Lage in der Stadt Böblingen, von der ich eben gesprochen habe. Diese Stadt ist außerordentlich belastet durch die Notwendigkeit, im Interesse der Besatzungsmacht ständig die Straßen zu erneuern,
durch die Notwendigkeit, völlig neue Wasserleitungen einzurichten, zusätzliche teuere Kanalanlagen zu schaffen oder andere Maßnahmen durchzuführen.
Ganz abgesehen davon und von dem Umstand, daß der Stadt dadurch zusätzlich Millionensummen an Lasten auferlegt worden sind, ergeben sich Schwierigkeiten daraus, daß die laufenden Finanzzuweisungen, die die Stadt zur Deckung ihrer Verwaltungskosten erhält, jeweils nach dem Kopfstand der Z i v il bevölkerung berechnet werden.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Der durch den Zuwachs der Besatzungsangehörigen vergrößerte Kopfstand der Gesamtbevölkerung wird dabei überhaupt nicht berücksichtigt. Dabei wird die Verwaltung der Stadt in ganz außerordentlichem Maße durch die Anwesenheit der Besatzungstruppen belastet. Es wird das Standesamt belastet, es werden die Polizei oder das Stadtbauamt belastet, es werden sämtliche Verwaltungseinrichtungen der Stadt fortgesetzt zusätzlich belastet. Rund ein Drittel der Verwaltungskosten der Stadt gehen auf Konto der Besatzungstruppen. Die Stadt bekommt aber für diese außerordentlichen zusätzlichen Lasten keinen Pfennig.
Zum Ausgleich der übrigen Lasten, die durch die Schaffung derjenigen Einrichtungen, von denen ich vorher gesprochen habe, entstanden sind, also Straßen-, Wasser- oder Kanalbauten, hat die Stadt dankenswerterweise — Herr Finanzminister, ich betone: dankenswerterweise — ein Darlehn des Bundes bekommen. Es hat jedoch nicht ausgereicht, alle Aufwendungen zu decken. Dieses Darlehn des Bundes aber muß innerhalb einer verhältnismäßig kurzen Frist voll zurückgezahlt werden. Die Frist für die Rückzahlung beläuft sich auf zehn Jahre. In zehn Jahren muß diese Stadt das Darlehn voll zurückerstattet haben. Inzwischen muß sie den Zins dafür bezahlen. Per Saldo wird also der Stadt zugemutet, daß sie den gesamten zusätzlichen Aufwand für Besatzungskosten trägt und auf ihre Steuerzahler ablädt.
Das ist ein Zustand, der einfach unmöglich ist und dessen Abstellung dringend notwendig ist. Ich möchte die Gelegenheit benützen, den anwesenden Herrn Finanzminister sehr dringlich — sehr dringlich — darum zu bitten, diesen Zustand doch einer erneuten sorgfältigen Prüfung zu unterziehen und zu überlegen, ob nicht Maßnahmen grundsätzlicher Art auch für andere Städte, die in ähnlicher Lage sind — es werden nicht allzu viele sein; man wird sie an den Fingern einer Hand abzählen können —, ergriffen werden können, um die Dinge so zu bereinigen, daß die Bewohner dieser Städte nicht in ungerechter und keineswegs vertretbarer Weise durch die Besatzungsmacht überbelastet werden.
Ich habe mir erlaubt, den Antrag des Herrn Kollegen Kahn entsprechend zu formulieren, zu ergänzen und mit zu unterzeichnen.
Für diesen Teil des Antrags schlage ich folgende Fassung vor:
Der Bundestag wolle beschließen,
die Bundesregierung zu ersuchen, darauf hinzuwirken, daß die durch Maßnahmen der Besatzungsmacht in ganz ungewöhnlichem Umfange geschädigten Städte und Gemeinden in angemessener Weise entschädigt werden.


(Bausch)

Das ist der Teil des Gesamtantrags — der Kollege Kahn wird ihn gleich begründen —, der sich auf die Fälle bezieht, die ich jetzt angesprochen habe.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0203603500
Meine Damen und Herren, ich habe nicht beanstandet, daß Herr Abgeordneter Bauch über den unmittelbaren Rahmen des Themas der Großen Anfrage hinausgegangen ist. Ich möchte aber dringend bitten, daß nun nicht jeder Abgeordnete, der aus einer Gegend stammt, in der ähnliche Verhältnisse vorliegen — ich bin aus meiner Kenntnis etwa des norddeutschen Raums heraus fest überzeugt, daß man diese Fälle nicht an einer Hand herzählen kann, Herr Abgeordneter Bausch —, das hier vorträgt. Es kommt bestimmt kein Abgeordneter in den Verdacht, daß er seine eigene Landschaft vernachlässigt, wenn er heute darauf verzichtet, das hier vorzutragen.
Herr Abgeordneter Kahn zunächst!

Karl Kahn (CSU):
Rede ID: ID0203603600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf mir nun erlauben, den Antrag Kahn, Bausch und Genossen in der ganzen Form dem Hause vorzutragen, und bitte um die Unterstützung von 30 Kollegen des Hohen Hauses. Der Antrag Kahn, Bausch und Genossen heißt in der endgültigen Form*):
Der Bundestag wolle beschließen,
die Bundesregierung zu ersuchen,
1. die Frage, ob auch mittelbare Besatzungsschäden durch öffentliche Mittel entschädigt werden können, nach der verfassungsrechtlichen und haushaltsrechtlichen Seite zu klären und darüber dem Bundestag alsbald Bericht zu erstatten,
2. darauf hinzuwirken, daß die durch Maßnahmen der Besatzungsmacht in ganz ungewöhnlichem Umfange geschädigten Städte und Gemeinden in angemessener Weise entschädigt werden.
Ich bitte, diesen Antrag an die zuständigen Ausschüsse zu überweisen. Ich bitte ferner, daß der Bundestag beschließt, den Antrag auch dem Ausschuß für handwerkliche Fragen zur weiteren Behandlung zu überweisen.

(Abg. Blachstein: Den gibt es gar nicht!)


Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0203603700
Ich vermute, daß nicht ein neuer Ausschuß für handwerkliche Fragen gegründet wird, sondern der Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes gemeint ist.

Karl Kahn (CSU):
Rede ID: ID0203603800
Herr Präsident, man hat heute so oft das Wort Handwerk gebraucht, daß man Handwerk und Mittelstand gleichsetzt.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0203603900
Darf ich den Antrag haben, Herr Kahn? Ich habe ihn nicht ganz auswendig behalten.

(Erneute Heiterkeit.)

Das Lesen ist noch schwieriger als das Behalten. Herr Abgeordneter Höhne, bitte!

Franz Höhne (SPD):
Rede ID: ID0203604000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus dem Antrag Kahn geht leider nicht
*) Umdruck 136.
die heute zur Debatte stehende Sache hervor. Deshalb erlaube ich mir, Ihnen im Auftrag der sozialdemokratischen Fraktion folgenden Antrag*) zu unterbreiten:
Der Bundestag wolle beschließen:
die Bundesregierung wird ersucht, zur Entschädigung der im Raum Hohenfels geschädigten Handwerker und Gewerbetreibenden folgende Maßnahmen zu ergreifen:
1. Überprüfung der Sachlage an Ort und Stelle durch Bundesbeauftragte,
2. Umsiedlung existenzunfähig gewordener Betriebe,
3. Geschäftsentschädigung und Ersatz des Verdienstausfalls in besonders schweren Fällen,
4. eventuelle Übernahme existenzberaubter Handwerker und Gewerbebetriebe in einschlägige Betriebe des Bundes.
Ich bitte Sie, diesem Antrag stattzugeben und ihn dem Ausschuß für Besatzungsfolgen und dem Ausschuß für Mittelstandsfragen zu überweisen.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0203604100
Meine Damen und Herren, der Antrag des Herrn Abgeordneten Höhne ist namens der SPD-Fraktion gestellt und ist damit hinreichend unterstützt. Der Antrag des Herrn Abgeordneten Kahn hat einige, zum Teil leserliche Unterschriften,

(Heiterkeit)

aber noch nicht die Zahl von 30. Darf ich fragen,
ob der Antrag von der Fraktion unterstützt wird?
— Herr Abgeordneter Cillien, offenbar. Dann ist auch dieser Antrag hinreichend unterstützt. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Meine Damen und Herren, ich vermute, Sie wünschen, daß die Große Anfrage ebenfalls zur Prüfung dieser Anträge dem Ausschuß überwiesen wird, und zwar wird es sich um den Ausschuß für Besatzungsfolgen handeln. Herr Abgeordneter Bausch hatte den Ausschuß für Mittelstandsfragen vorgeschlagen.

(Abg. Bausch: Nein! — Abg. Kahn: Ich habe ihn vorgeschlagen, und zwar zur Mitberatung!)

— Ja, zur Mitberatung. Das war Ihr Vorschlag. — Nun, das geht etwas durcheinander. Also, Herr Abgeordneter Kahn in diesem Falle! Weitere Ausschüsse sollen nicht beteiligt werden? Haushalt?

(Zuruf von der SPD: Nein, um Gottes willen!)

— Also der Ausschuß für Besatzungsfolgen und der Ausschuß für Mittelstandsfragen, der erstere als federführender Ausschuß. Es werden somit beide Anträge überwiesen, gleichzeitig auch die Große Anfrage. Sind Sie mit dieser Handhabung einverstanden?

(Zustimmung.)

— Das ist der Fall. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Der Punkt 1 b) ist abgesetzt.
Punkt 2 ist auf Wunsch der Antragsteller abgesetzt worden.
*) Umdruck 137.


(Präsident D. Dr. Ehlers)

Dann kommen wir zu Punkt 3:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über Sozialversicherung (Drucksache 594).
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt Ihnen vor, und zwar mit schriftlicher Begründung. Eine mündliche Begründung kann daher entfallen. Ich schlage Ihnen vor, diesen Gesetzentwurf dem Ausschuß für Sozialpolitik zu überweisen. — Sie sind mit der Überweisung einverstanden; sie ist erfolgt.
Ich komme zu Punkt 4:
Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksache 601).
Wünscht der Herr Wohnungsbauminister den Gesetzentwurf zu begründen? — Offenbar nicht.

(Zurufe von der Mitte: Doch, doch! — Er ist nicht da! — Aber er kommt!)

— Ja, meine Damen und Herren, ich sehe den Herrn Wohnungsbauminister nicht. Er hatte wohl nicht mit einer so schnellen Erledigung des Falles Hohenfels gerechnet. Es liegt uns ja eine schriftliche Begründung*) vor. Vielleicht hat der Herr Wohnungsbauminister Gelegenheit, während der Aussprache das Wort zu wenn er das wünscht. Ich unterstelle also, daß das Gesetz zunächst durch die schriftliche Begründung eingebracht ist.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache der ersten Beratung. Wer wünscht das Wort? — Herr Abgeordneter Lücke, bitte schön!

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0203604200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantrage, diesen Gesetzentwurf dem Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen als federführendem Ausschuß zu überweisen, und bitte, dem Antrag zuzustimmen.
*) Siehe Anlage 3.

Dr. Hermann Ehlers (CDU):
Rede ID: ID0203604300
Herr Abgeordneter Wirths, bitte. — Sie stellen den gleichen Antrag?

(Abg. Wirths: Jawohl!)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich schließe die allgemeine Aussprache der ersten Beratung. Sie haben den Antrag des Herrn Abgeordneten Lücke gehört. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Ich komme zu Punkt 5:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Ehren, Pohle (Eckernförde), Becker (Hamburg) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) (Drucksache 560).
Es ist mir mitgeteilt worden, daß die Fraktionen sich darüber verständigt hätten, diesen Gesetzentwurf ohne Aussprache den zuständigen Ausschüssen zu überweisen. Federführend ist zweifellos der Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens. Es wurde vorgeschlagen, auch den Rechtsausschuß damit zu befassen. Sind Sie damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch und unterstelle, daß das Haus mit der Überweisung an den Rechtsausschuß als mitberatenden Ausschuß einverstanden ist.
Ich komme zu Punkt 6:
Beratung des interfraktionellen Antrags betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 130*)).
Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
Damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung auf Donnerstag, den 8. Juli, 9 Uhr und schließe die 36. Sitzung des Bundestags.