Protokoll:
16165

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 16

  • date_rangeSitzungsnummer: 165

  • date_rangeDatum: 4. Juni 2008

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  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 17:33 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/165 Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Bürsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sebastian Edathy (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU) . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 17422 B 17422 C 17423 A 17423 C 17424 C 17424 C 17424 D 17431 D 17434 A 17435 B 17437 C 17437 D 17439 B 17440 D 17442 A 17443 A 17444 C Deutscher B Stenografisch 165. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Gesetz- entwurf zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt; weitere Fragen zur Kabinettssitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D J H Z V d D G D 17419 A 17419 B 17420 C 17420 D 17421 B 17421 C BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 17425 A 17425 C undestag er Bericht ung n 4. Juni 2008 t : r. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . örg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ildegard Müller, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 1: ereinbarte Debatte: Bespitzelungsaffäre bei er Deutschen Telekom und Konsequenzen r. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . isela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Michael Bürsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 17425 D 17426 A 17426 B 17426 C 17426 C 17427 D 17428 B 17430 A Dr. Uwe Küster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Laurenz Meyer (Hamm) (CDU/CSU) . . . . . . 17445 C 17446 C II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 16/9388, 16/9414) . . . . . . . . . . Dringliche Frage 1 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Möglichkeiten des Verkaufs von mehr als 24,9 Prozent der DB Mobility Logistics AG an private Investoren laut Entwurf des Beteiligungsvertrages zwischen Bund und Deutscher Bahn AG Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dringliche Frage 2 Dorothée Menzner (DIE LINKE) Begründung für die vertragliche Vorgabe zur Änderung der Satzung der Deutschen Bahn AG zugunsten der Veräußerung von Anteilen einzelner Eisenbahnverkehrsun- ternehmen sowie Logistik- und Dienstleis- tungsunternehmen der DB AG Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . Dringliche Frage 3 Frank Schäffler (FDP) Zeitpunkt der erstmaligen Unterrichtung von Mitgliedern des Deutschen Bundes- tages über die Zahlung der Finanzagentur GmbH an die Deutsche Industriebank AG (IKB) in Höhe von 500 Millionen Euro sowie etwaige weitere Zahlungen Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z F D M C D F W d t d A N Z F D C M D D M A B u d A N Z M F C D D M M h A g A N Z M F C D D 17447 D 17448 A 17448 A 17448 C 17448 D 17449 A 17449 C 17449 C 17450 A 17450 B 17450 C 17450 D 17451 A 17451 C usatzfragen rank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . artin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . ringliche Frage 4 rank Schäffler (FDP) eitere Garantien des Bundes im Rahmen es Verkaufsprozesses der IKB und Erwar- ung des Verkaufserlöses nach Auffassung er Bundesregierung ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen rank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . artin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ringliche Frage 5 artin Zeil (FDP) bschirmung des Risikos beim Bund als edingung von Kaufinteressenten der IKB nd Übernahme einer Ausfallbürgschaft urch den Bund ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen artin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . r. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . ringliche Frage 6 artin Zeil (FDP) ögliche Verschiebung der Kapitalerhö- ung bei der IKB aufgrund drohender ktionärsklagen und etwaige Auswirkun- en auf IKB und Bund ntwort icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen artin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . r. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17452 A 17452 B 17452 C 17452 D 17453 A 17453 B 17453 D 17454 A 17454 B 17454 C 17454 D 17454 D 17455 B 17455 D 17456 A 17456 C 17456 C 17457 A 17457 A 17457 B 17457 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 III Dringliche Frage 7 Carl-Ludwig Thiele (FDP) Finanzhilfen in Form von Beteiligungen des Bundes oder der Finanzagentur GmbH für die IKB in Verantwortung des Bundes- ministeriums der Finanzen Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 8 Carl-Ludwig Thiele (FDP) Zeitpunkt der Zurverfügungstellung von Finanzhilfen für die IKB Antwort Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Petra Pau (DIE LINKE) Umgang mit den Daten von in der Datei „Gewalttäter Sport“ erfassten Personen nach Einstellung eines Ermittlungsverfah- rens oder Freispruch vor Gericht Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Petra Pau (DIE LINKE) Zuständigkeit und Richtlinien für die Lö- schung der Daten aus der Datei „Gewalt- täter Sport“ Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Maßnahmen der Bundesregierung zur Be- hebung der Probleme bei der Schulung von L s E A D Z S K M R H d U s d s A D Z R M S H P s s R W A D Z S M E H d t d V d 2 A A K Z E 17457 D 17457 D 17458 A 17458 B 17458 C 17458 D 17458 D 17459 C 17459 D 17460 A 17460 A ehrerinnen und Lehrern an Volkshoch- chulen für im September 2008 beginnende inbürgerungskurse ntwort r. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ündliche Frage 9 ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) altung der Bundesregierung zur Wertung er geplanten Ostseepipeline als ernsthafte mweltbedrohung durch den Petitionsaus- chuss des Europäischen Parlaments auf er Grundlage eines Berichts des polni- chen Abgeordneten Marcin Libicki ntwort agmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 10 evim Dağdelen (DIE LINKE) altung der Bundesregierung zum laut resseberichten erzielten Vergleich zwi- chen Nokia und der nordrhein-westfäli- chen Landesregierung bezüglich der ückzahlung von Subventionen für das erk Bochum ntwort agmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ündliche Frage 17 va Bulling-Schröter (DIE LINKE) altung der Bundesregierung zu den von er Bayerischen Staatsregierung veranlass- en Untersuchungen zur Variante C/C für en Donauausbau zwischen Straubing und ilshofen vor dem Hintergrund des gelten- en Bundestagsbeschlusses vom 7. Juni 002 zur Ausführung der staustufenlosen usbauvariante A ntwort arin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage va Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . 17460 D 17461 A 17462 A 17462 B 17462 B 17463 A 17463 B 17464 A 17464 A IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 Mündliche Frage 18 Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zu den von der Bayerischen Staatsregierung veranlass- ten Untersuchungen zu dem vom Bundes- verkehrsminister an die EU-Kommission gestellten Förderantrag für eine varianten- unabhängige Untersuchung des Donauaus- baus vor dem Hintergrund des geltenden Bundestagsbeschlusses vom 7. Juni 2002 zur Ausführung der staustufenlosen Aus- bauvariante A Antwort Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . Brunhilde Irber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Meierhofer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Brunhilde Irber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 19 und 20 Brunhilde Irber (SPD) Eignung der Rhein-Main-Donau-Gesell- schaft (RMD) für das Erbringen wesentli- cher Dienstleistungen für die variantenunab- hängige Untersuchung einer staustufenfreien und einer staugestützten Ausbauvariante der Donau zwischen Straubing und Vils- hofen; fehlende Beteiligung des Bundes- ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bei der Auftragsver- gabe durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Antwort Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Brunhilde Irber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Meierhofer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 21 Kornelia Möller (DIE LINKE) Notwendigkeit einer einvernehmlichen Entscheidung über eine Variante des D V L A K Z D D E N A L A M S E S A a h A A A M D U t A U A M A G v c O A C 17464 B 17464 C 17465 A 17465 B 17465 C 17465 D 17466 B 17466 C 17467 B 17467 C, D 17467 D 17468 C 17468 D 17469 A 17469 C 17469 D onauausbaus im Abschnitt Straubing- ilshofen zwischen dem Bund und dem and Bayern ntwort arin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . va Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 ündliche Frage 1 ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) twaiger Zusammenhang zwischen der pitzelaffäre bei der Deutschen Telekom G und der Entscheidung zur Speicherung ller Telekommunikationsdaten für ein albes Jahr ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 ündliche Fragen 2 und 3 r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) msetzung und Finanzierung des geplan- en Monitorings zur Rindertuberkulose ntwort rsula Heinen, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Fragen 4 und 5 lexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) eplanter Vertragsabschluss für den Kauf on 68 Eurofightern aus der dritten Tran- he; mögliche Zusatzkosten aufgrund von bsoleszenzen und Leistungsmodifikationen ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17470 A 17470 B 17470 C 17470 D 17471 C 17473 A 17473 C 17473 C 17473 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 V Anlage 5 Mündliche Frage 11 Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kontakte der Bundesregierung bzw. der ihr nachgeordneten Behörden mit der Ber- liner Control Risks Group bzw. der durch die Telekom AG beauftragten Wirtschafts- dedektei Desa Investigation & Risk Protec- tion zur Bespitzelung von Mitarbeitern und Journalisten Antwort Dagmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 12 Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erkenntnisse der Bundesregierung über den zunehmenden Handel mit militäri- schen Erkennungsmarken von Gefallenen des Zweiten Weltkriegs insbesondere über Internetplattformen und Gegenmaßnah- men Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Fragen 13 und 14 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtliche Zulässigkeit und gegebenen- falls einzuhaltende Bedingungen des Ein- satzes von Kindern als Testkäufer im Rahmen der Kontrollen des Jugendschutz- gesetzes nach Auffassung der Bundesregie- rung Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 15 Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Teilnehmer an der Ausschreibung „Asbest- sanierung Palast der Republik“ und Auf- schlüsselung der Kostenpunkte, insbeson- dere im Vergleich zu den im Vorfeld eingeplanten Kosten A K A M P I g R K A K A M K E B b n A K A M H U 7 d f t U A G A K A M N 17474 B 17474 C 17474 D ntwort arin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 ündliche Frage 16 eter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) n den letzten 20 Jahren am Botschafts- ebäude in Washington durchgeführte estaurierungsmaßnahmen und deren osten ntwort arin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 ündliche Frage 22 ornelia Möller (DIE LINKE) rfordernis eines Finanzierungsbeitrags ayerns zu einer Variante des Donauaus- aus im Abschnitt Straubing–Vilshofen ach Ansicht der Bundesregierung ntwort arin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 ündliche Fragen 23 und 24 orst Meierhofer (FDP) msetzung des Bundestagsbeschlusses vom . Juni 2002 zum staustufenlosen Ausbau er Donau zwischen Straubing und Vilsho- en; Gründe für die Vergabe der Koordina- ion der Studie zur variantenunabhängigen ntersuchung des Donauausbaus ohne usschreibung an die Rhein-Main-Donau- esellschaft ntwort arin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Frage 25 icole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 17475 C 17475 D 17476 A 17476 B VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 Gründe für das Fehlen von Regelungen zur Vermeidung und Minimierung von Salz- abwässern aus der Kaliindustrie in der Abwasserverordnung Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 26 Lutz Heilmann (DIE LINKE) Vereinbarkeit der von der Bundesregie- rung initiierten Life-Web-Initiative für freiwillige bilaterale Vereinbarungen zur Finanzierung des Erhalts schützenswerter Naturräume mit der Verpflichtung jeder Vertragspartei zur Ausweisung von Schutzgebieten nach Art. 8 a der Biodiver- sitätskonvention (CBD); Umsetzung des Art. 8 a der CBD durch die Bundesregie- rung Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Fragen 27 und 28 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zu den von der Deutschen Umwelthilfe festgestellten Defiziten bei der Entsorgung von FCKW- haltigen Kühlgeräten in Deutschland so- wie zur Einführung einer verpflichtenden Mengenstrombilanz nach österreichi- schem Vorbild als zusätzliches Instrument zur Verhinderung einer FCKW-Freiset- zung bei der Entsorgung Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Fragen 29 und 30 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Zahl der Bewerbungen für das Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung „Spitzenforschung und Innova- tion in den neuen Ländern“ und Auswahl- kriterien für die sechs geförderten Pro- jekte; Anteil der Frauen und Ostdeutschen in der Auswahljury A T A M C A A A A M C N t n c N A A A M H V t b d 2 v R W B A H A M I A E l A H 17476 C 17476 D 17477 A ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 ündliche Frage 31 ornelia Hirsch (DIE LINKE) ufhebung des Hochschulrahmengesetzes ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 17 ündliche Frage 32 ornelia Hirsch (DIE LINKE) otwendigkeit der Ergänzung des Indika- ors der Zahl der Studienanfänger um ei- en Indikator zur Zahl der Studienabbre- her nach Auffassung des Rats für achhaltige Entwicklung ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 18 ündliche Fragen 33 und 34 ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) orlage der Entwurfsfassung des geänder- en 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags ei der EU-Kommission unter Einhaltung er gemachten Zusagen nach der im April 007 vorläufigen Einstellung des Beihilfe- erfahrens der EU gegen die deutsche undfunkfinanzierung; Vermeidung einer iederaufnahme des Verfahrens gegen die undesrepublik Deutschland ntwort ildegard Müller, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 19 ündliche Frage 35 rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) bschluss konkreter Maßnahmen bis zum nde der 16. Wahlperiode nach dem Wil- en der Bundesregierung ntwort ildegard Müller, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17477 C 17478 A 17478 B 17478 C 17479 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 VII Anlage 20 Mündliche Frage 36 Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kenntnis der Bundesregierung über den Fall des am 26. Oktober 2007 wegen „Belei- digung des Islams“ in Afghanistan verhaf- teten einheimischen Journalisten Sayed Pervez Kambakhsh und Einsatz der Bun- desregierung für ein faires rechtsstaatli- ches Verfahren Antwort Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 37 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zur bisheri- gen Weigerung usbekischer Behörden bezüglich einer Akkreditierung von Igor Vorontsov als Länderdirektor von Human Rights Watch für Usbekistan sowie etwaige Auswirkungen auf die angestrebte Locke- rung und Aufhebung der Sanktionen gegen Antwort Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 38 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gründe für die Nichtaufnahme der von den USA bereits als „ungefährlich“ ein- gestuften in Guantánamo einsitzenden Uiguren Antwort Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 39 Lutz Heilmann (DIE LINKE) Gründe für die teilweise nur auf drei Tage ausgestellten Visa für die Vertreter indige- ner Völker auf der 9. Vertragsstaaten- konferenz der Biodiversitätskonvention in Bonn Antwort Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister 17480 A 17480 B 17480 D Usbekistan AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17481 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 17419 (A) ) (B) ) 165. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 17473 (A) ) (B) ) * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union und 5): Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten A d d N D 1 d V A d d ( Z d d r p v A L s s s Z a A N b t A d g N Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 04.06.2008* Ahrendt, Christian FDP 04.06.2008 Andres, Gerd SPD 04.06.2008 Deittert, Hubert CDU/CSU 04.06.2008* Dörmann, Martin SPD 04.06.2008 Dzembritzki, Detlef SPD 04.06.2008* Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 04.06.2008* Golze, Diana DIE LINKE 04.06.2008 Hänsel, Heike DIE LINKE 04.06.2008 Haibach, Holger CDU/CSU 04.06.2008* Höfer, Gerd SPD 04.06.2008* Hörster, Joachim CDU/CSU 04.06.2008* Jung (Karlsruhe), Johannes SPD 04.06.2008 Kipping, Katja DIE LINKE 04.06.2008 Laurischk, Sibylle FDP 04.06.2008 Lintner, Eduard CDU/CSU 04.06.2008* Dr. Lippold, Klaus W. CDU/CSU 04.06.2008 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 04.06.2008 Nitzsche, Henry fraktionslos 04.06.2008 Schily, Otto SPD 04.06.2008 Dr. Schmidt, Frank SPD 04.06.2008 Schmidt (Nürnberg), Renate SPD 04.06.2008 Schmitt (Berlin), Ingo CDU/CSU 04.06.2008* Seib, Marion CDU/CSU 04.06.2008 Dr. Spielmann, Margrit SPD 04.06.2008 Dr. Tackmann, Kirsten DIE LINKE 04.06.2008 Dr. Wiefelspütz, Dieter SPD 04.06.2008 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Antwort es Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage er Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/9388, Frage 1): Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwi- schen der aktuellen Spitzelaffäre bei der Deutschen Telekom AG und der Entscheidung, alle Telekommunikationsdaten ein halbes Jahr lang zu speichern (sogenannte Vorratsdatenspei- cherung)? Die Bundesregierung sieht keinen Zusammenhang. ie sogenannte Vorratsdatenspeicherung ist erst am . Januar 2008 in Kraft getreten. Die Sachverhalte bei er Telekom AG betreffen – laut Pressemitteilungen – orgänge aus den Jahren davor. nlage 3 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen auf die Fragen er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Drucksache 16/9388, Fragen 2 und 3): Wie wird das von der Bundesregierung geplante Monito- ring zur Rindertuberkulose durchgeführt und wie finanziert? Die Rinder welcher Altersgruppen sollen ab wann tuber- kulinisiert werden? u Frage 2: Die Abgeordnete Dr. Tackmann fragt, wie die Bun- esregierung das Monitoring zur Rindertuberkulose urchführt und finanziert. Nach der vorgesehenen Ände- ung der Tuberkulose-Verordnung ist der Besitzer ver- flichtet, seine über zwei Jahre alten Rinder im Abstand on jeweils drei Jahren untersuchen zu lassen. Nach § 2 bs. l des Tierseuchengesetzes obliegt den zuständigen andesbehörden unter anderem die Durchführung und omit auch die Finanzierung der Vorschriften des Tier- euchengesetzes sowie der aufgrund des Gesetzes erlas- enen Rechtsvorschriften. u Frage 3: Die Abgeordnete Dr. Tackmann fragt, welche Rinder- ltersgruppen ab wann tuberkulinisiert werden sollen. uf die Antwort zur vorherigen Frage wird verwiesen. ach Auffassung der Bundesregierung sollte mit der Tu- erkulinisierung spätestens in der kommenden Stallhal- ungsperiode begonnen werden. nlage 4 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- en des Abgeordneten Alexander Bonde (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/9388, Fragen 4 17474 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 (A) ) (B) ) Hält die Bundesregierung weiterhin am Kauf von 68 Kampf- flugzeugen durch Abruf der 3. Tranche des Typs Eurofighter fest, und wann plant sie eine Vertragsunterschrift? Mit welchen Kosten im Rahmen der beschlossenen Kostenobergrenze rechnet die Bundesregierung für die 3. Tranche des Eurofighters, und welche Zusatzkosten für Ob- soleszenzen bzw. Leistungssteigerungen und -modifikationen erwartet sie? Zu Frage 4: Es besteht die Forderung, den operationell begründeten und parlamentarisch gebilligten Bedarf von 180 Kampf- flugzeugen des Typs Eurofighter, davon 68 Luftfahr- zeuge im Rahmen der 3. Tranche, zu beschaffen. Die NATO European Fighter Aircraft and TORNADO Development, Production and Logistics Management Agency, abgekürzt NETMA, hat den Auftrag der Natio- nen, die Verhandlungen über den Gesamtumfang der 3. Tranche zu führen. Der Zeitpunkt dafür, wann eine Vertragsunterschrift geleistet werden kann, ist zurzeit nicht prognostizierbar. Zu Frage 5: Die NETMA hat während der Lenkungsausschusssit- zung Ende Mai 2008 von den Nationen den Auftrag er- halten, Verhandlungen über den Gesamtumfang von 236 Luftfahrzeugen der 3. Tranche zu führen. Die Be- wertung der vorliegenden Angebote ist noch nicht abge- schlossen. Die nationalen Preisverhandlungen und Preis- prüfungen befinden sich noch in einem frühen Stadium. Erst nach Abschluss der Verhandlungen ist eine belast- bare Aussage über Einzelkosten möglich. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dagmar Wöhrl auf die Frage der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/9388, Frage 11): Hat es Kontakte zwischen der Bundesregierung bzw. den ihr nachgeordneten Behörden und der Berliner Control Risks Group (Eigenwerbung: „clients, […] they are […] govern- ments from many parts of the world“) bzw. der unter anderem von Ex-Stasi-Geheimdienstlern gegründeten Wirtschaftsde- tektei Desa Investigation & Risk Protection gegeben, die nach Pressemitteilungen (unter anderem ftd.de) von der Deut- schen Telekom AG bzw. von deren Subunternehmen zur Be- spitzelung von Mitarbeitern und Journalisten beauftragt wurde, und, wenn ja, welche? Es gab in den vergangenen Jahren gelegentliche Kon- takte von Behörden Vertretern mit Mitarbeitern der Firma Control Risks Beratungs GmbH, unter anderem im Zu- sammenhang mit Entführungsfällen von Deutschen im Ausland. Kontakte zur Wirtschaftsdetektei Desa Investi- gation & Risk Protection sind nicht bekannt. Soweit für die Beantwortung Ihrer Frage geheimhal- tungsbedürftige Angelegenheiten der Nachrichtendienste des Bundes betroffen sind, äußert sich die Bundesregie- rung grundsätzlich nur in den dafür vorgesehenen Gre- mien des Deutschen Bundestages. Damit ist keine Aus- sage darüber getroffen, ob die der Frage zugrunde liegenden Annahmen zutreffend sind oder nicht. A d F N E H b s 2 a s E d o I s d b D a r ü d j D e v A d g D Z t g o w m d d (C (D nlage 6 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage des Abgeordneten Wolfgang Wieland (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/9388, Frage 12): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den zunehmenden Handel – insbesondere auch über Internetplatt- formen – mit militärischen Erkennungsmarken von Gefalle- nen des Zweiten Weltkriegs, und welche Maßnahmen will sie ergreifen, um gegen diesen Handel national und international vorzugehen, um so den Problemen zu begegnen, die sich aus diesem Handel mit Erkennungsmarken für die Identifikation von Kriegstoten ergeben? Der Bundesregierung ist der Handel mit militärischen rkennungsmarken im Internet bekannt. Während dieser andel früher sich in erster Linie auf Flohmärkten und ei einschlägigen Antiquitätenhändlern abspielte, hat er ich heute zunehmend in das Internet verlagert. So wurden zum Beispiel am 30. Mai dieses Jahres 55 Erkennungsmarken bei ebay angeboten, wovon 134 us dem Bereich der ehemaligen deutschen Wehrmacht tammten. Das bedeutet aber keineswegs, dass alle diese rkennungsmarken durch Grabplünderungen in den Han- el gekommen sind. Viele Marken sind Soldaten zuzu- rdnen, die den Krieg überlebt haben, sodass diese zur dentifizierung nicht gebraucht werden. Schon deshalb ieht die Bundesregierung keine Veranlassung, den Han- el mit Erkennungsmarken völlig zu verbieten. Ein Ver- ot würde auch nicht den gewünschten Erfolg haben. er Handel würde lediglich in die Illegalität gedrängt ber nicht unterbunden werden können. Zudem ist be- eits nach geltendem Recht ein strafrechtlicher Schutz ber § 259 StGB (Hehlerei) gegeben, wobei allerdings in er praktischen Strafverfolgung der Nachweis der sub- ektiven Tatbestandselemente Schwierigkeiten bereitet. amit würden aber weitere Grabplünderungen, die in rster Linie in den Weiten Osteuropas stattfinden, nicht erhindert werden können. nlage 7 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- en des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 16/9388, Fragen 13 und 14): Inwiefern beurteilt die Bundesregierung den Einsatz von Kindern als Testkäufer im Rahmen von Kontrollen des Ju- gendschutzes als rechtlich nicht zulässig? Unter welchen Bedingungen hält die Bundesregierung Testkäufe von Jugendlichen über 16 Jahren für vertretbar? u Frage 13: Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die Kon- rolle der Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutz- esetzes den in den Ländern zuständigen Behörden bliegt. Zur rechtlichen Zulässigkeit einer von der Ver- altung durchgeführten Maßnahme bedarf es einer Er- ächtigungsgrundlage. Im Jugendschutzgesetz des Bun- es befindet sich keine Ermächtigungsgrundlage für von er Verwaltung durchgeführte Testkäufe. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 17475 (A) ) (B) ) Vielmehr befinden sich Ermächtigungsgrundlagen für die Durchführung von Kontrollen der zuständigen Ver- waltungsbehörde im jeweiligen Landesrecht. Hierfür kommt insbesondere die Generalklausel des jeweiligen Polizei- und Ordnungsrechts in Betracht. Die Frage, ab welchem Alter Testkäufe Minderjähri- ger rechtlich zulässig sind, ist unabhängig von pädagogi- schen Voraussetzungen zu beurteilen. Rechtliche Be- stimmungen, die ein Mindestalter der minderjährigen Testkäufer festlegen, gibt es nicht. In jedem Falle hat die Einwilligung der Personensor- geberechtigten zu den Testkäufen vorzuliegen. Das er- gibt sich daraus, dass mit dem Einsatz als Testkäufer auch Verantwortung verbunden ist, der Testkäufer also Pflichten übernehmen muss. Daher ist § 107 des Bürger- lichen Gesetzbuches (BGB) wenigstens seinem Rechts- gedanken nach zu beachten. Soweit die Behörde einen förmlichen Dienstvertrag mit dem Verwaltungshelfer schließt, gilt § 107 BGB für die Wirksamkeit dieses Ver- trages. Für die Auswahl möglicher Testkäufer sind allgemeine Erwägungen zur Reife und Einsichtsfähigkeit eines Min- derjährigen maßgebend. Dabei wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit regelmäßig dazu führen, dass die Behörde jeweils die ältest möglichen Jugendlichen als Testkäufer einsetzen muss. Denn wenn der Amtsträger – wie im Fall des Tabakabgabeverbotes – das, was er kon- trollieren soll, mit 17-Jährigen kontrollieren kann, wäre es unangemessen – nämlich das weniger milde Mittel – einen jüngeren dafür einzusetzen. Zu Frage 14: Aus rechtlichen und insbesondere pädagogischen Grün- den sollten Testkäufe von Minderjährigen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen: – Die Testkäufer sollten 16 oder 17 Jahre alt sein, je- doch noch das äußere Erscheinungsbild von jugendli- chen Personen haben, und als Auszubildende in der Kontrollbehörde selbst oder bei der Polizei tätig sein. – Die Einwilligung der Personensorgeberechtigten zu den Testkäufen hat vorzuliegen. – Auch wenn es sich um Auszubildende der Kontroll- behörde oder der Polizei handelt, hat eine sorgfältige Auswahl, eine sorgfältige Aufklärung und eine ange- messene pädagogische Begleitung der Testperson zu erfolgen. – Die Testkäufe sind ausschließlich durch den Amtsträ- ger der zuständigen Kontrollbehörde im Rahmen sei- ner Befugnisse durchzuführen. – Welche Behörde zuständig ist, bestimmt sich nach Landesorganisationsrecht. Zum Beispiel sind dies in Nordrhein-Westfalen die Ordnungsämter und in Rhein- land-Pfalz die Jugendämter. – Der Amtsträger der zuständigen Kontrollbehörde hat den „Erfolg“, der gerade mit den Verboten verhindert werden soll, auch tatsächlich zu verhindern. Das heißt, der Amtsträger hat dem minderjährigen Test- käufer den Alkohol, die Zigaretten oder den Bildträ- ger sofort wieder wegzunehmen. – A d A N R u z d b B C b G J d g c 1 l b d k g t z A s 2 A d A N (C (D Bußgeldbescheide können aufgrund von Testkäufen erst ergehen, wenn diese eine ständige Neigung er- kennen lassen, gegen die Abgabeverbote zu versto- ßen. nlage 8 Antwort er Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Fragen des bgeordneten Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 16/9388, Frage 15): Welche Asbestsanierungsfirmen nahmen an der Aus- schreibung der Asbestsanierung des Palastes der Republik teil, und wie schlüsselten sich detailliert alle sieben Kosten- punkte laut Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Karin Roth vom 18. April 2007 (Antwort auf Frage 49 auf Drucksache 16/5166) auf (in Euro), insbesondere im Ver- gleich zu den im Vorfeld eingeplanten Kosten? Die Ausschreibung für den Rückbau des Palastes der epublik enthielt nach der von 1998 bis 2003 erfolgten mfassenden Asbestsanierung primär Bauleistungen um Abriss des Gebäudes. Als Leistungen wurden die rei Lose Gerüstbau, Verfüllung und Rückbau vorgege- en. Von den 15 in einem offenen Verfahren zugelassenen ietern erhielten die Firmen: B + P Gerüstbau GmbH, olcrete – von Essen GmbH & Co. KG Spezial-Wasser- au sowie die Bietergemeinschaft Ludwig Freytag mbH & Co. KG, Zweigniederlassung Beelitz, Bunte Bauunternehmung GmbH & Co. KG und aeger Umwelttechnik GmbH & Co. KG den Auftrag urch das federführende Land Berlin. Nach Beginn der Rückbauarbeiten ergab sich auf- rund der unvorhersehbaren Asbestfunde ein zusätzli- hes Leistungsbild entsprechend in meiner Antwort vom 8. April 2007 genannten sieben Kostenpunkte. Zusätz- iche Leistungen wurden als Nachaufträge im Rahmen estehender Verträge vergeben. Die Vergütung basiert abei auf der Grundlage der ursprünglichen Angebots- alkulation und deren Einheitspreisen. Mitte 2008 wird das Land Berlin dem Bund eine erste eprüfte Zwischenrechnung zur Erstattung der Mehrkos- en für die Restasbestentsorgung vorlegen. Ein Vergleich u den im Vorfeld geplanten Kosten erfolgt erst nach bschluss der Maßnahme. Darüber hinaus verweise ich auf die Ihnen im Aus- chuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 6. Mai 2008 dargelegten Informationen. nlage 9 Antwort er Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Frage des bgeordneten Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 16/9388, Frage 16): Welche umfassenden Restaurierungsmaßnahmen wurden innerhalb der letzten 20 Jahre am Botschaftsgebäude in Washing- ton vorgenommen und zu welchen Kosten? 17476 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 (A) ) (B) ) Die Kanzlei der Deutschen Botschaft in Washington wurde in den Jahren 1962 bis 1966 errichtet. In den Jah- ren 1998 bis 2002 wurden verschiedene Einzelmaßnah- men, unter anderem im Bereich der Fassade, der Haus- technik, der materiellen Sicherheit und der partiellen Schadstoffversiegelung, mit Gesamtkosten von 12 Mil- lionen Euro zu einer großen Baumaßnahme zusammen- gefasst. Bauunterhaltungsmaßnahmen wurden im übli- chen Rahmen durchgeführt. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Frage der Abgeordneten Kornelia Möller (DIE LINKE) (Druck- sache 16/9388, Frage 22): Besteht die Bundesregierung auf einer finanziellen Betei- ligung Bayerns am Donauausbau? Sowohl im sogenannten Duisburger Vertrag (§ 4) als auch im sogenannten Donaukanalisierungsvertrag (§ 4) haben Bund und Freistaat Bayern sich zur gemeinsamen Finanzierung des Donauausbaus im Verhältnis 2 : 1 (Bund 2/3; Bayern 1/3) verpflichtet und vertragsgemäß den Donauausbau finanziert. Der Bund hat keine Veran- lassung, auf die vereinbarte Mitfinanzierung Bayerns zu verzichten. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Fragen des Abgeordneten Horst Meierhofer (FDP) (Druck- sache 16/9388, Fragen 23 und 24): Wie gedenkt die Bundesregierung den Bundestags- beschluss zum Donauausbau zwischen Straubing und Vilsho- fen vom 7. Juni 2002 umzusetzen, welcher einzig einen stau- stufenlosen Ausbau des Flusses vorsieht? Warum wurde die Koordination der Studie zur varianten- unabhängigen Untersuchung des Donauausbaus ohne Aus- schreibung an die RMD vergeben? Zu Frage 23: Bayern hat bisher sein vertraglich erforderliches Ein- vernehmen verweigert, die Rhein-Main-Donau-Gesell- schaft (RMD) mit den Ausbauplanungen gemäß Variante A, das heißt Ausbau mit flussregelnden Maßnahmen ohne Staustufen, zu erteilen. Gemäß des Beschlusses der Ko- alitionsfraktionen soll zunächst eine variantenunabhän- gige Untersuchung durchgeführt werden. Zu Frage 24: Entscheidungen sind noch nicht getroffen worden. Zunächst bleibt die Entscheidung der KOM über den TEN-Zuschuss zur variantenunabhängigen Untersu- chung abzuwarten. A d A G k d K d u n n n m u n w F l d d l w d u V r f t ( A f b a M T v A d A c (C (D nlage 12 Antwort er Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Frage der bgeordneten Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/9388, Frage 25): Warum hat die Bundesregierung in der Abwasserverord- nung noch keine Regelungen zur Vermeidung und Minimie- rung von Salzabwässern aus der Kaliindustrie festgelegt, obwohl es entsprechend eines Referenzdokuments des europäischen Büros zur Integrierten Vermeidung und Kontrolle von Um- weltverschmutzungen (EIPPC, 2003) im Abwasserbereich ei- nen Stand der Technik bei der Entfernung gelöster Salze gibt und in anderen Ländern die Aufhaldung von Rückstandssal- zen nicht erlaubt und die Verfüllung von abgebauten Flözen (zum Beispiel Kanada, Thailand) vorgeschrieben ist, wodurch die Entstehung von Haldenabwässern vermieden bzw. be- grenzt wird? Bereits in der Antwort auf die Fragen 26 und 27 der leinen Anfrage 16/8038 vom Februar 2008 wurde zu ieser Frage Stellung genommen. Danach wird bei der aliindustrie die Gewässerbelastung im Wesentlichen urch die im Wasser leicht löslichen Chloride der Alkali- nd Erdalkalimetalle hervorgerufen (Mineralsalze ozea- ischen Ursprungs). Einen Stand der Technik zur Entfer- ung der gelösten Chloride aus dem Abwasser gibt es icht. Eine Festlegung von Emissionsbegrenzungen ge- äß § 7a Abs. l Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nd damit in der Abwasserverordnung ist demzufolge icht möglich. Daher wurden für das Einleiten von Ab- asser aus der Kaliindustrie keine Anforderungen in orm einer Abwasservorschrift (Anhang zur AbwV) er- assen. Die Chloridemissionen werden im Einzelfall urch die zuständigen Vollzugsbehörden der Länder auf er Grundlage von Immissionsbetrachtungen hinsicht- ich der Gewässerverträglichkeit begrenzt. Die Aufhaldung von Rückständen der Kaliindustrie ird durch das BVT-Merkblatt ausdrücklich als Stand er Technik anerkannt. Die Vorschriften anderer Länder nd die Umstände, die möglicherweise Grund für diese orschriften sind, sind hier nicht bekannt und auch nicht elevant. Auch im deutschen Kalibergbau wird das Ver- üllen in der steilen Lagerung angewandt, wo ein Wei- ungsbau mit Versatz stattfindet. Die Abbaukammern bis 250 m hoch) werden zum Beispiel mit salzhaltigen ufbereitungsrückständen wieder verfüllt. Welches Ver- ahren Anwendung findet, wird von den lokalen Gege- enheiten bestimmt, wie dies in dem BVT-Merkblatt usführlich beschrieben wird (Kap. 4 und 5). Die in den erkblättern beschriebenen Verfahren zum Stand der echnik werden bei uns im Rahmen des Genehmigungs- erfahrens berücksichtigt. nlage 13 Antwort er Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Frage des bgeordneten Lutz Heilmann (DIE LINKE) (Drucksa- he 16/9388, Frage 26): Inwiefern sieht die Bundesregierung die von ihr ins Leben gerufene Life Web-Initiative, die auf freiwilliger Basis bilate- rale Vereinbarungen zur Finanzierung des Erhalts schützens- werter Naturräume vorsieht, als vereinbar mit Art. 8 a der Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 17477 (A) ) (B) ) Biodiversitätskonvention (CBD) an, der die Verpflichtung enthält, dass jede Vertragspartei ein System von Schutzgebie- ten einzurichten hat, und welche Bemühungen hat die Bun- desregierung als Vorsitzende der 9. Vertragsstaatenkonferenz der CBD unternommen, diese völkerrechtliche Verpflichtung aus Art. 8a der CBD in die Tat umzusetzen? Die Bundesregierung sieht die von ihr ins Leben ge- rufene Life Web-Initiative als in jeder Hinsicht vereinbar mit Art. 8 a des Übereinkommens über die biologische Vielfalt an. Die große Mehrzahl der Vertragsparteien hat bereits Schutzgebietssysteme im Sinne von Art. 8 a ein- gerichtet. Der betreffende Artikel ist in Verbindung zu sehen mit Art. 8 m, der die Vertragsparteien auch zur Zu- sammenarbeit bei der Bereitstellung unter anderem von finanzieller Unterstützung verpflichtet, insbesondere an Entwicklungsländer. Genau diesen Zweck erfüllt die Life Web-Initiative. Ihr Ziel ist es, durch die Unterstüt- zung des Arbeitsprogramms zu Schutzgebieten des Über- einkommens eine höhere Repräsentativität, größere Ge- schlossenheit und höhere Managementeffizienz des globalen Systems von Schutzgebieten zu erreichen. Im Übrigen trägt die Bundesregierung im Rahmen ihrer ent- wicklungspolitischen Zusammenarbeit bereits seit Jah- ren dazu bei, dass Entwicklungsländer ihre Verpflichtun- gen gemäß Art. 8 a nachkommen können. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Fragen der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/9388, Fragen 27 und 28): Treffen die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) festge- stellten Defizite bei der Entsorgung von FCKW-haltigen Kühlgeräten in Deutschland hinsichtlich illegaler Exporte und unzureichender Entsorgung der extrem klimaschädlichen FCKW nach Erkenntnis der Bundesregierung – ganz oder teil- weise – zu (Capital 09/2008), und was unternimmt die Bun- desregierung, um diese Defizite abzustellen? Erachtet die Bundesregierung die Einführung einer ver- pflichtenden Mengenstrombilanz nach österreichischem Vor- bild als ein geeignetes zusätzliches Instrument, um den Voll- zug des geltenden Rechts zu verbessern und eine Freisetzung von FCKW bei der Entsorgung effektiv zu verhindern, und, wenn nein, warum nicht? Zu Frage 27: Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkennt- nissen treffen die Defizite beim Kühlschrank-Recycling und beim illegalen Export von FCKW-haltigen Geräten in der geschilderten Form nicht zu. Die Vollzugsbehör- den in Deutschland sind hinsichtlich der Einhaltung der im Zusammenhang mit der Entsorgung von Kühlgeräten bestehenden Regelungen stark sensibilisiert und haben verschiedentlich Verstöße aufgedeckt und abgestellt. Zu- letzt konnte in der 22. Kalenderwoche in einem deut- schen Hafen ein Fall illegalen Exports von nicht aus Deutschland stammenden FCKW-haltigen Kühlschrän- ken nach Afrika vom Zoll gestoppt werden. Das Bun- desumweltministerium hat die Frage der Entsorgung FCKW-haltiger Geräte – nicht erst seit den Veröffentli- chungen der DUH – in den verschiedenen Bund-/Län- derarbeitskreisen immer wieder thematisiert. Z p d r F s d k g l a j s L T L h i t B w r A d d ( Z t o t L F a s w s w G h L b w z S V (C (D u Frage 28: Die Bundesregierung hält die Einführung einer ver- flichtenden Mengenstrombilanz nicht für zielführend, a weder die Gesamtmenge der FCKW-haltigen Kühlge- äte noch die Gesamtmenge der darin enthaltenen CKW bekannt ist. Somit fehlt die für eine Mengen- trombilanz erforderliche Datengrundlage. Auch eine urch Konvention festgelegte Eingangsgröße kann hier einen Ersatz bieten, da darauf aufbauende Bilanzierun- en zu unsicheren Ergebnissen führen. Auf der Grund- age des UBA-Leitfadens 1998 bestand ursprünglich uch in Deutschland eine 90-Prozent-Regelung, wie sie etzt in Österreich gilt. Aufgrund der genannten statisti- chen Unsicherheiten wurde jedoch nach einem anderen ösungsansatz gesucht. Durch die Anforderungen der echnischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA uft 2002) wird eine umweltgerechte emissionsarme Be- andlung von FCKW-haltigen Altgeräten gefordert, die m Ergebnis zu einer nahezu vollständigen Erfassung der atsächlich vorhandenen FCKW führt. Aus Sicht der undesregierung kann nur so das Ziel einer möglichst eit gehenden Vermeidung von FCKW-Emissionen er- eicht werden. nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Drucksache 16/9388, Fragen 29 und 30): Wie viele Bewerbungen gab es für das Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Spitzenforschung und Innovation in den Neuen Ländern“, und nach welchen konkreten Kennzahlen wurden die sechs geförderten Projekte ausgewählt? Wie hoch ist der Anteil der Frauen und Ostdeutschen in der Auswahljury für das Programm des BMBF „Spitzenfor- schung und Innovation in den Neuen Ländern“, und wie viele Frauen und Ostdeutsche aufseiten der geförderten Projekte sind Ansprechpartner für das BMBF? u Frage 29: Ziel des Programms „Spitzenforschung und Innova- ion in den Neuen Ländern“ ist, über eine weiträumige, rganisationsübergreifende, themenorientierte Kompe- enzbündelung die Innovationsfähigkeit in den neuen änder zu stärken. Dies setzt eine wettbewerbsfähige orschung, aber auch „Innovationskompetenz“ voraus, lso die Fähigkeit, Forschungsergebnisse in die Wirt- chaft zu transferieren. In einer ersten Programmphase erden sechs Pilotprojekte gefördert. Zur raschen Um- etzung der Förderung zugunsten der neuen Länder urde hierzu für jedes Bundesland ein Projekt auf der rundlage in der Vergangenheit sichtbar gewordener, erausragender Forschungen identifiziert und mit den ändern abgestimmt. Bei der Auswahl der Projekte ha- en in Abstimmung mit den neuen Ländern neben der issenschaftlichen Qualität der Forschung auch die spe- ifischen Auswahlkriterien des Programms (langfristige trukturwirkung, Ausbildung/Nachwuchs, Kooperation/ erbundstruktur, Wissenstransfer/Innovationspotenzial) 17478 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 (A) ) (B) ) eine Rolle gespielt. Wichtig war auch, dass das Projekt eine langfristige Perspektive aufzeigt. Dort, wo sich die Projekte bewähren, sind dauerhafte Strukturwirkungen erwünscht. Zu Frage 30: Wie in der Antwort zu Frage 29 bereits erläutert, wur- den die Pilotprojekte des Programms „Spitzenforschung und Innovation in den Neuen Ländern“ in einem ge- meinsamen Verfahren ausgewählt und mit den Ländern abgestimmt. Aufbauend auf diesen Erfahrungen werden wir mit den Ländern die Durchführung der zweiten Runde abstimmen. Fest steht, dass die Projekte der zwei- ten Runde im Wettbewerbsverfahren mit externem Gut- achtergremium ausgewählt werden. Bei der Besetzung der Auswahljury wird auf entsprechende geschlechtsspe- zifische und regionale Ausgewogenheit geachtet wer- den. Die Personen der sechs Pilotprojekte, die dem BMBF als Ansprechpartner benannt wurden, sind Männer. De- ren biografische Herkunft wird von uns aus datenschutz- rechtlichen Gründen nicht erfasst. Entscheidend ist je- doch, dass der Sitz des jeweiligen Instituts oder der Firma in Ostdeutschland liegt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/9388, Frage 31): Hält die Bundesregierung ihre Absicht aufrecht, das Hoch- schulrahmengesetz (HRG) aufzuheben (vergleiche Drucksa- che 16/6122), und, falls ja, zu welchem Zeitpunkt soll das HRG nach dem aktuellen Diskussionsstand innerhalb der Bundesregierung außer Kraft treten? Die Bundesregierung hat am 9. Mai 2007 den Ent- wurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Hochschulrah- mengesetzes beschlossen. Der Bundesrat hat am 6. Juli 2007 beschlossen, gegen den Entwurf keine Einwendun- gen zu erheben. Der Deutsche Bundestag hat den Ge- setzentwurf am 20. September 2007 in Erster Lesung be- raten und zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen; federführend ist der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Selbstver- ständlich hält die Bundesregierung an der beschlossenen Zielsetzung fest. Über die weitere Behandlung des Ge- setzentwurfes wird im Deutschen Bundestag entschie- den. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Hirsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/9388, Frage 32): Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des Rates für Nachhaltige Entwicklung, dass der Indikator der Zahl der Studienanfänger um einen Indikator zur Zahl der i l k a w d s A d A ( Z d r D K h e h f r U ( d v a d M e g b t d s (C (D Studienabbrecher ergänzt werden sollte (siehe Ampelbericht des Rates für Nachhaltige Entwicklung, Seite 36)? Die Anregung des Rates für Nachhaltige Entwicklung st dem Grunde nach begrüßenswert. Bei einer eventuel- en Weiterentwicklung der Indikatoren wäre jedoch zu lären, ob auf einen Indikator für Studienabbrecher oder uf einen Indikator für Studienabsolventen abgestellt erden sollte. Denn für eine nachhaltige Entwicklung ürfte letztlich die Zahl der Studienabsolventen aus- chlaggebend sein. nlage 18 Antwort er Staatsministerin Hildegard Müller auf die Fragen des bgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) Drucksache 16/9388, Fragen 33 und 34): Wurden die von der Bundesregierung für die Bundesrepu- blik Deutschland der EU-Kommission zum Zwecke der vor- läufigen Einstellung des Beihilfeverfahrens zur Rundfunk- finanzierung gemachten Zusagen, die im anstehenden 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag fristgerecht umgesetzt werden müssen, wie vereinbart bereits in der Entwurfsfassung vor der – bereits für den 12. Juni 2008 terminierten – Verab- schiedung durch die Ministerpräsidentenkonferenz der EU- Kommission vorgelegt, und wenn ja, wie war die Reaktion der EU-Kommission? Werden nach Überzeugung der Bundesregierung alle Zu- sagen, welche die Bundesrepublik Deutschland der EU-Kom- mission im Rahmen dieses Beihilfeverfahrens gemacht hatte und die zur vorläufigen Einstellung dieses Verfahrens im April 2007 geführt haben, im aktuellen Entwurf des 12. Rund- funkänderungsstaatsvertrages dergestalt umgesetzt, dass keine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland droht, und wenn ja, mit welcher Begründung? u Frage 33: Die von Deutschland gemachten Zusagen gegenüber er EU-Kommission im Verfahren E 3/2005 zur Gebüh- enfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in eutschland, die zur Einstellungsentscheidung der ommission vom 24. April 2007 führten, müssen inner- alb von zwei Jahren umgesetzt werden. Die Umsetzung rfolgt durch die nach dem Grundgesetz für Angelegen- eiten des Rundfunks zuständigen Länder im 12. Rund- unkänderungsstaatsvertrag (RÄStV). Deutschland ist aufgefordert, der EU-Kommission echtzeitig einen Entwurf der Rechtsvorschriften zur msetzung der gemachten Zusagen zu unterbreiten siehe Randnummer 399 der Einstellungsentscheidung er Kommissionsentscheidung, C (2007) 1761 endg., om 24. April 2007). Dies wird rechtzeitig vor der Ver- bschiedung des 12. RÄStV geschehen. Nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung wird er aktuelle Entwurf des 12. RÄStV der Länder bei der inisterpräsidentenkonferenz am 12. Juni 2008 nicht ndgültig verabschiedet werden. Die Länder beabsichti- en, eine politische Einigung zu Grundsatzfragen her- eizuführen sowie die Rundfunkkommission zu beauf- ragen, auf dieser Grundlage in eine Abstimmung mit er EU-Kommission einzutreten. Nach der Ministerprä- identenkonferenz werden Bund und Länder sodann den Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 17479 (A) ) (B) ) Entwurf des 12. RÄStV der EU-Kommission übermit- teln und mit ihr abstimmen. Zu Frage 34: Es ist oberstes Ziel von Bund und Ländern, die Zusa- gen der Bundesrepublik an die EU-Kommission derge- stalt umzusetzen, dass es zu keiner Wiederaufnahme des Verfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland kommt. Die deutschen Zusagen an die Kommission sind in deren Einstellungsentscheidung in den Randnummern 322 bis 357 niedergelegt, die Bewertung dieser Zusagen durch die Kommission findet sich in den Randnummem 358 bis 396. Nach derzeitiger Kenntnis der Bundesregie- rung vom Stand der Staatsvertragsverhandlungen sind noch nicht alle Einzelheiten erarbeitet und entschieden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Länder die Zusagen an die Kommission vollständig umsetzen werden. Ein Beispiel eines noch offenen – in beiden folgenden Varianten aber nach Auffassung der Bundesregierung mit den Zusagen gegenüber der Kommission konformen – Punkts im Rahmen des 12. RÄStV ist die Frage, wie der potenzielle Umfang der digitalen Spartenkanäle ausrei- chend festgelegt wird. Der aktuelle Entwurf des 12. RÄStV sieht hier noch zwei Varianten vor (§ l Ib Abs. 1): Zum einen die Nennung (Beauftragung) der di- gitalen Spartenprogramme von ARD und ZDF im Staatsvertrag selbst, zum anderen die Festlegung durch beispielhafte Programmkategorien im Staatsvertrag er- gänzt um verpflichtende Programmkonzepte der Anstal- ten, die auf die staatsvertraglichen Programmkategorien Bezug nehmen und diese weiter ausfüllen. Die Kommis- sion hat die zweite Variante in ihrer Einstellungsent- scheidung akzeptiert (siehe Randnummer 360). Eine Be- auftragung im Normtext selbst erfüllt nach Auffassung der Bundesregierung erst recht die Vorgaben der Kom- mission einer möglichst präzisen Beauftragung. Sollte es unterschiedliche Auslegungen einzelner Zu- sagen durch Deutschland und die Kommission geben, wird die Abstimmung mit der Kommission ab Mitte Juni 2008 Gelegenheit geben, diese zu klären. Anlage 19 Antwort der Staatsministerin Hildegard Müller auf die Frage der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/9388, Frage 35): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung bis zum Ende der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundesta- ges zum Abschluss zu bringen? Die Maßnahmen, die die Bundesregierung bis zum Ende der 16. Wahlperiode zum Abschluss zu bringen plant, ergeben sich aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD gemeinsam für Deutschland. Mit Mut und Menschlichkeit vom 11. November 2005, aus dem Er- gebnispapier der Kabinettsklausur in Genshagen, „Poli- tik im Dreiklang Investieren, Sanieren, Reformieren“ v r T v n s – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – (C (D om 10. Januar 2006 sowie aus der Abschlussvereinba- ung der Kabinettsklausur in Meseberg „Aufschwung – eilhabe – Wohlstand – Mehr Chancen für Deutschland“ om 24. August 2007. Darunter sind folgende politisch bedeutsame Maß- ahmen, die sich zum Teil bereits in der parlamentari- chen Beratung befinden: Haushaltsgesetz 2009 und Finanzplanung 2009 bis 2012 zur Fortsetzung des Konsolidierungskurses der Bundesregierung Föderalismusreform II-Reform der Erbschaftssteuer Verbesserung der Arbeitnehmerkapitalbeteiligung Reform des Außenwirtschaftsgesetzes zur Einfüh- rung eines Verfahrens zur Prüfung von ausländischen Investitionen aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit Anschlussregelung nach 2009 beim Investitionszula- gengesetz für die neuen Länder Fortsetzung der Reformen am Arbeitsmarkt, unter anderem Straffung und Präzisierung der Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik Novelle des Arbeitnehmerentsendegesetzes und Neufassung des Mindestarbeitsbedingungengesetzes Fortsetzung des Bürokratieabbaus Einführung einer Bildungsprämie zur Förderung von Weiterbildung Fortschreibung der Hightech-Strategie zur Stärkung der Innovationsfähigkeit des Standorts Deutschland Umsetzung der Teilprivatisierung der Bahn Energie- und Klimaprogramm Teil l und II Umweltgesetzbuch weitere Umsetzung der Gesundheitsreform zur Stär- kung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Kranken- versicherung (Gesundheitsfonds) Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Fami- lie und Beruf Siebenter Existenzminimumbericht Umsetzung des Nationalen Integrationsplans, unter anderem Entwicklung eines bundesweiten Integra- tionsmonitorings Novellierung des Filmförderungsgesetzes Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt Strukturreform des Versorgungsausgleichs Konzeption zur Stärkung der ländlichen Regionen Fortsetzung des Engagements der Bundeswehr im Ausland, unter anderem in Afghanistan, im Kosovo und vor der Küste des Libanon Stärkung der Entwicklungszusammenarbeit, unter an- derem Weißbuch zur Entwicklungspolitik. 17480 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 (A) ) (B) ) Diese Maßnahmen betten sich ein und stehen bei- spielhaft für den übergeordneten Dreiklang der Regie- rungspolitik „Investieren, Sanieren, Reformieren“. Sie sind geeignet, den Aufschwung zu stärken, die Teilhabe der Menschen zu verbreitern, wachsenden Wohlstand zu ermöglichen und mehr Chancen für Deutschland zu öff- nen. Über weitere Maßnahmen wird die Bundesregierung zu gegebener Zeit entscheiden und dies dem Bundestag rechtzeitig bekannt geben. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Dr. h. c. Gernot Erler auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/9388, Frage 36): Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Fall des afghanischen Journalisten Sayed Parvez Kambakhsh, der in Afghanistan am 26. Oktober 2007 wegen „Beleidigung des Islams“ unter von ihm bestrittenen Vorwür- fen verhaftet wurde, und wie setzt sie sich für ihn angesichts von Berichten ein, die ein unfaires Verfahren, Druck und Fol- ter gegen den Angeklagten, schwierigen Zugang durch Fami- lie und Rechtsbeistand sowie Drohungen gegen seine Vertei- digung nahelegen? Die Bundesregierung hat zu dem im Oktober 2007 wegen „Prophetenlästerung“ in Afghanistan inhaftierten Journalistikstudenten, Sayed Parviz Kambakhsh, im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen Stellung genommen. Die Ant- wort der Bundesregierung ist auf Drucksache 16/8671 vom 27. März 2008 veröffentlicht. Herr Kambakhsh bestreitet weiterhin die Vorwürfe der „Prophetenlästerung“ und hat gegen das in erster Instanz gegen ihn verhängte Todesurteil vom 22. Januar 2008 Berufung eingelegt. Die ersten Verhandlungen des Berufungsgerichts in Kabul fanden am 18. Mai und am 1. Juni 2008 statt, wurden aber auf Antrag des Angeklagten vertagt. Die Bundesre- gierung hat die afghanische Regierung wiederholt und hochrangig gebeten, sich für ein rechtstaatliches Verfah- ren zu verwenden, so auch der Bundesminister des Aus- wärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, gegenüber dem afghanischen Außenminister. Die Bundesregierung ist bestrebt, in enger Absprache mit unseren europäischen Partnern sowie den Vereinten Nationen ein faires und transparentes Berufungsverfahren sicherzustellen, das die in der afghanischen Verfassung verankerten Rechte von Herrn Kambakhsh wahrt und damit in Übereinstim- mung mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen Afgha- nistans steht. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Dr. h. c. Gernot Erler auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/9388, Frage 37): Wie beurteilt die Bundesregierung die trotz der expliziten Aufforderung durch die EU (RAA-Resolution vom 29. April 2008) erneute Weigerung der usbekischen Behörden, Igor M D H d t r w t m G ü J H M E E r Z r A d d D h c G n a G d d d l e b r i n B l d t d a G (C (D Vorontsov als Länderdirektor von Human Rights Watch für Usbekistan zu akkreditieren, und welche Auswirkungen hat dieses Verhalten aus Sicht der Bundesregierung auf die von ihr angestrebte weitere Lockerung und Aufhebung der Sank- tionen gegen Usbekistan? Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung der enschenrechtslage in Usbekistan mit Aufmerksamkeit. ie Nichtakkreditierung des Landesdirektors von uman Rights Watch, Igor Vorontsov, wäre insbeson- ere vor dem Hintergrund der positiven Signale der letz- en Monate ein bedauerlicher Rückschritt. Die Bundes- egierung wird gegenüber der usbekischen Regierung eiterhin darauf drängen, die Ablehnung der Akkredi- ierung von Herrn Vorontsov zu überprüfen. Der Außen- inisterrat der EU wird im Oktober 2008 aufgrund einer esamtsicht der Entwicklung der Menschenrechtslage ber die weitere Behandlung des im November dieses ahres auslaufenden Sanktionsbeschlusses entscheiden. ierbei werden die Ergebnisse der nächsten Runde des enschenrechtsdialogs der EU mit Usbekistan und die ntwicklung der Menschenrechtslage insgesamt – unter inschluss des Umgangs Usbekistans mit Menschen- echtsorganisationen – zu berücksichtigen sein. In diesen usammenhang gehört auch der Stand der Akkreditie- ung des Landesdirektors von Human Rights Watch. nlage 22 Antwort es Staatsministers Dr. h. c. Gernot Erler auf die Frage es Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 16/9388, Frage 38): Warum hat die Bundesregierung bisher keine der 13 noch in Guantanamo einsitzenden Uiguren aufgenommen, die von den USA bereits als „ungefährlich“ eingestuft wurden, aber von diesen aufgrund einer Gefährdung der Inhaftierten bei ei- ner Abschiebung nach China nicht an China ausgeliefert wer- den? Sowohl Deutschland als auch die Europäische Union aben gegenüber den USA wiederholt ihre unterschiedli- hen Auffassungen bezüglich des Gefangenenlagers in uantanamo und der Behandlung der dortigen Gefange- en deutlich gemacht. Ein solches Gefangenenlager darf uf Dauer keinen Bestand haben. Die Frage, wie mit uantanamo-Gefangenen verfahren wird, ist eine Frage, ie zunächst von den USA beantwortet werden muss, in eren Verantwortung das Gefangenenlager liegt. Sollten ie USA bereit sein, Personen aus Guantanamo freizu- assen, obliegt die Verantwortung für deren Aufnahme in rster Linie den Ländern, deren Staatsangehörigkeit sie esitzen. Diesem Prinzip folgend sind inzwischen meh- ere ehemalige Insassen des Lagers in Guantanamo Bay n EU-Mitgliedstaaten zurückgekehrt. Soweit eine Auf- ahme in den Heimatländern der Betroffenen nicht in etracht kommt, wie dies bei den Uiguren der Fall ist, iegt die humanitäre Verantwortung für die Lösung der urch die Inhaftierung der Personen entstandenen Situa- ion bei den USA. Dem deutschen Aufenthaltsrecht liegt as Prinzip zugrunde, dass eine Aufnahme von Personen us dem Ausland aus humanitären oder politischen ründen nur subsidiär in Betracht kommt, das heißt, Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 17481 (A) (C) (B) (D) wenn keine andere Möglichkeit der Abhilfe – wie zum Beispiel die Aufnahme in der Region oder in sicheren Drittstaaten – besteht. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Dr. h. c. Gernot Erler auf die Frage des Abgeordneten Lutz Heilmann (DIE LINKE) (Druck- sache 16/9388, Frage 39): Warum wurden Vertreterinnen und Vertretern indigener Völker auf der 9. Vertragsstaatenkonferenz der CBD in Bonn teilweise nur 3-Tages-Visa ausgestellt, sodass sich diese nur sehr eingeschränkt an der Konferenz beteiligen konnten, ob- wohl erst im September 2007 durch die Verabschiedung der UN-Erklärung zu den Rechten indigener Völker deren Rechte deutlich gestärkt wurden „und auch auf der sechsten Sitzung der ABS-Arbeitsgruppe in Genf im Vorfeld der 9. Vertrags- staatenkonferenz der CBD die Wahrung der Rechte der indi- genen Völker über genetische Ressourcen und ihre erforderli- che Zustimmung zum Zugang in den Vorschlag für ein sogenanntes ABS-Regime aufgenommen wurde, und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sie mit einer solchen Behandlung ihrer Gastgeberrolle gerecht geworden ist? Das Auswärtige Amt hat mit Runderlass vom 19. Mai 2008 alle Auslandsvertretungen über die 9. Vertragstaa- tenkonferenz der Biodiversitätskonvention (CBD) in Bonn informiert und Hinweise zum Visumverfahren für die Konferenzteilnehmer gegeben. Die Auslandsvertretungen wurden gebeten, Visa an Delegierte und Teilnehmer der Konferenz zeitnah und gebührenfrei zu erteilen. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gültigkeitsdauer des Visums nicht strikt auf die Dauer der Konferenz zu begrenzen sei, wenn auch für einen längeren Aufenthalt die allgemeinen ausländerrechtli- chen Voraussetzungen gegeben sind. Die Gültigkeitsdauer umfasst in der Regel den vom Antragsteller beantragten Zeitraum. Ohne Angabe von Namen der Konferenzteilnehmer, denen ein Visum nur über drei Tage ausgestellt worden sein soll, kann nicht nachvollzogen werden, ob im Ein- zelfall ein besonderer Grund vorlag, aus dem heraus möglicherweise so entschieden wurde. 165. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23
Gesamtes Protokol
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616500000

Die Sitzung ist eröffnet. Liebe Kolleginnen und Kol-

legen, ich begrüße Sie alle herzlich!

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:

Befragung der Bundesregierung

Als Thema der heutigen Kabinettssitzung hat die
Bundesregierung mitgeteilt: Gesetzentwurf zur Ab-
wehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
durch das Bundeskriminalamt.

Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht
hat der Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble.

Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister des In-
nern:

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur
Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
durch das Bundeskriminalamt beschlossen. Wir setzen
damit als Gesetzentwurf um, was wir als Verfassungsge-
setzgeber in der Föderalismusreform I im Jahre 2006 in
das Grundgesetz eingefügt haben.

Abweichend von der bisherigen Ordnung unseres fö-
deralen Sicherheitssystems, in dem die Polizeien der

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Länder ausschließlich für die präventive polizeiliche Ge-
fahrenabwehr zuständig sind – eine kleine Ausnahme ist
die Bundespolizei mit ihrem engen Bereich der Grenz-
kontrolle und der bahnpolizeilichen Aufgaben –, soll in
Zukunft auch das Bundeskriminalamt eine Gefahrenab-
wehrbefugnis zur Abwehr von Gefahren des internatio-
nalen Terrorismus bekommen. Das war die Entscheidung
des Verfassungsgesetzgebers angesichts der schwerwie-
genden Bedrohungen durch den internationalen Terroris-
mus. Diese Entscheidung setzen wir mit diesem Gesetz-
entwurf um.

Wir haben bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes
natürlich die Landespolizeigesetze, in denen bisher die
Aufgabe polizeilicher Gefahrenabwehr aus
geregelt wurden, zum Vorbild genommen und
was sich in den Gesetzen aller Bundesländer a
chen Instrumenten zur polizeilichen Gefahren

(C (D ung n 4. Juni 2008 0 Uhr ährt hat, in diesen Gesetzentwurf eingefügt. Wir haben abei neuere technische Entwicklungen und Entwicklunen in der Verfassungsdebatte berücksichtigt. Aber wir haben das Rad nicht neu erfunden. Manche aben in der öffentlichen Debatte um den Gesetzentwurf icht hinreichend berücksichtigt, dass der Bund bisher eine polizeiliche Gefahrenabwehrbefugnis hatte. Desegen gab es auch keine entsprechenden Verfahren. Ich ill daher zu einigen Punkten, die in der Debatte eine olle gespielt haben, einige wenige Bemerkungen mahen. Wir haben in der Abgrenzung der Zuständigkeiten wischen Bundeskriminalamt und Landespolizeien bzw. andeskriminalämtern mit der Formulierung des § 4 a es Gesetzentwurfes sichergestellt, dass den Landeskriinalämtern bzw. Landespolizeien keinerlei Befugnisse enommen werden, sondern dass die Gefahrenabwehrbeugnis des Bundeskriminalamtes additiv hinzukommt, odass die Zusammenarbeit zwischen Bundeskriminalmt und Landespolizeien – die im Alltag, etwa im GTAZ, eibungslos funktioniert – samt einer ständigen Unterichtung gewährleistet ist. All die polizeilichen Ermittlungsinstrumente, die die olizeien zur Gefahrenabwehr brauchen, etwa die Befra ext gung von Personen oder Platzverweise sowie alle anderen Instrumente, die man zur polizeilichen Gefahrenabwehr auch braucht, haben wir in den Gesetzentwurf gemäß den Auflagen unseres Grundgesetzes aufgenommen, wonach Eingriffe in grundgesetzlich geschützte Bereiche nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen und durch richterliche Entscheidungen im Einzelfall erlaubt sind. Dieser Grundsatz wurde in diesem Gesetzentwurf umfassend berücksichtigt. Ein Teil der Öffentlichkeit hat in diesem Zusammenhang überhaupt erst zur Kenntnis genommen, dass unser Grundgesetz in Art. 13 die polizeiliche Gefahrenabwehr höher bewertet als die repressive Strafverfolgung und das lamt bisher nur nach den Regeln der Straf tätig werden konnte. Der Gesetzentwurf echend vor, dass die Wohnraumüberwa. 13 des Grundgesetzes zur Gefahrenabschließlich haben das, n gesetzli abwehr be Bundeskrimina prozessordnung sieht dementspr chung nach Art 17420 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble wehr eingesetzt werden kann. In den Landespolizeigesetzen ist das bereits entsprechend geregelt. Infolgedessen haben wir diese Regelung in den Gesetzentwurf aufgenommen. Das entspricht der Erfahrung, die wir mit den Landespolizeigesetzen gemacht haben. Das ist nichts Überraschendes, sondern entspricht Art. 13 des Grundgesetzes. Überraschend war nur, dass man in der öffentlichen Debatte feststellen konnte, dass manch einer, der sich in der Debatte zu Wort gemeldet hat, diesen Artikel nicht kannte. Wir haben klargestellt, dass die TKÜ – das betrifft etwa die neue Kommunikationstechnologie Voice over IP – den Regeln der Telekommunikation und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Das ist kein neues Ermittlungsinstrument, sondern eine Klarstellung. Wir schaffen erstmals eine gesetzliche Grundlage für Onlinedurchsuchungen. Dafür werden enge Voraussetzungen gelten. Diese Regelung ist notwendig geworden, weil die von der früheren Bundesregierung eingeführte Praxis einer analogen Anwendung der bestehenden gesetzlichen Regelungen vom Bundesgerichtshof als nicht zureichend erklärt worden ist. Deswegen müssen wir eine eigene gesetzliche Grundlage dafür schaffen. Das ist unter engen Voraussetzungen möglich. Wir schützen den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung, wie es der Verfassung entspricht. Bei der akustischen Überwachung, bei der Telekommunikationsüberwachung, schützen wir den Kernbereich folgendermaßen: Das Band darf weiterlaufen, wenn der Kernbereich berührt sein könnte. Der anordnende Richter muss entscheiden, ob der Kernbereich berührt ist. Bejaht er dies, muss das Material unter Protokollierung vernichtet werden. Bei der Onlinedurchsuchung haben wir dasselbe System. Die Onlinedurchsuchung muss durch den Präsidenten des Bundeskriminalamtes oder seinen Stellvertreter beantragt werden, das zuständige Amtsgericht entscheidet. Wenn die Maßnahme angeordnet ist, wird das aufgekommene Material durch zwei beamtete Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes, von denen mindestens einer die Befähigung zum Richteramt haben muss, gesichtet. Wenn bei der ersten Sichtung der Eindruck entsteht, dass kernbereichrelevantes Material enthalten sein könnte, muss das Material dem anordnenden Gericht genau wie bei der Telekommunikationsüberwachung vorgelegt werden. Das entspricht unserem Grundgesetz. Diese Regelung ist deswegen ohne jeden Zweifel verfassungsrechtlich richtig und sachlich notwendig. Eine letzte Bemerkung: Zur polizeilichen Gefahrenabwehr brauchen wir natürlich – wie immer – auch eine Eilbefugnis. Deshalb kann bei Gefahr in Verzug der Präsident des Bundeskriminalamts die Maßnahme anordnen. Er muss unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeiführen. Erhält er nicht innerhalb von drei Tagen eine richterliche Genehmigung, muss die Maßnahme beendet werden. Auch das entspricht den Regelungen zur polizeilichen Gefahrenabwehr in allen Landesgesetzen. r b v l e e w G v d i s d O d d g a B b d a n M d l m g f G b c m m m k h r b b l n d n – (C (D Dieser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Baustein unseer Sicherheitsarchitektur. Er versetzt unsere Sicherheitsehörden insgesamt verstärkt in die Lage, die Einhaltung on Verfassung und Gesetz in diesem Land zu gewähreisten. Gesetze allein reichen nicht. Sie müssen auch ingehalten werden. Der Staat muss garantieren, dass sie ingehalten werden. In anderem Zusammenhang erleben ir, wie notwendig es ist, dass staatliche Organe auf der rundlage von Verfassung und Gesetz die Einhaltung on Gesetzen garantieren. Herzlichen Dank. Die erste Nachfrage zu diesem Bericht kommt von er Kollegin Piltz. Herr Innenminister, Sie wissen, dass das ein Thema st, mit dem wir uns schon lange inhaltlich auseinanderetzen. Insbesondere Ihre Argumentation zu den Onlineurchsuchungen finde ich interessant. In der Tat sind nlinedurchsuchungen unter Rot-Grün veranlasst woren. Aber ich kann mich gut erinnern, dass Sie mir vor anerthalb Jahren gesagt haben, sie bräuchten keine Rechtsrundlage. Von daher ist jeder Fortschritt zu begrüßen, uch wenn wir diese Maßnahme kritisch sehen. Sie haben hier ausgeführt, dass dieser Entwurf zum KA-Gesetz einen Fortschritt für die polizeiliche Arbeit edeutet. Das ist aus Ihrer Sicht sicherlich richtig. Man arf aber nicht verschweigen, dass es Ihnen gelungen ist, lles, was in den 16 Polizeigesetzen vorgesehen ist, in eien Gesetzentwurf zusammenzukehren. Das Fazit lautet: ehr geht nicht. Denn nicht jedes Polizeigesetz der Län er beinhaltet alle diese Maßnahmen. Sie fassen jetzt ales in diesem Gesetzentwurf zusammen. Wir finden be erkenswert, wie Sie das gemacht haben. Meine Frage bezieht sich auf die Onlinedurchsuchunen. Wenn Sie eine heimliche Onlinedurchsuchung durchühren lassen, können Sie diese Daten nach § 20 v Ihres esetzentwurfes an den Verfassungsschutz weitergeen; das ist da so geregelt. Damit umgehen Sie mögliherweise das Trennungsgebot, das in diesem Land imer noch gilt und aus unserer Sicht auch dringend gelten uss, und zwar so, dass der Verfassungsschutz an Inforationen aus einer heimlichen Onlinedurchsuchung ommt, ohne dass er dafür eine eigene Rechtsgrundlage at. Ich würde Sie gerne fragen, wie Sie das mit den echtsstaatlichen Grundsätzen vereinbaren. Denn Sie haen keine Rechtsgrundlage dafür. Der Verfassungsschutz raucht aus meiner Sicht eine Rechtsgrundlage, um Oninedurchsuchungen durchzuführen oder an Erkenntisse, die durch Onlinedurchsuchungen gewonnen wuren, zu kommen. Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister des Inern: Frau Kollegin, wir haben in diesem Gesetzentwurf wie auch in allen anderen Gesetzen – den Informa Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 17421 Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble tionsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden streng geregelt. Es ist nicht so, dass das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten, das wir ja beachten und berücksichtigen, bedeutet, dass sich die Behörden nicht gegenseitig Informationen zur Verfügung stellen können. Dann bräuchten wir keinen Verfassungsschutz. Wenn der Verfassungsschutz den Polizeien Informationen nicht zur Verfügung stellen dürfte – so lautet Ihre Interpretation des Trennungsgebotes –, dann wäre seine Arbeit umsonst, unnütz und hätte keinen Sinn. Deswegen haben wir beispielsweise das GTAZ, das ich vorher schon erwähnt habe. Ich rate Ihnen, es einmal zu besuchen. Dann werden Ihre Albträume ein Stück weit durch die Wirklichkeit widerlegt. Dort arbeiten die Behörden auf der Grundlage geltender Gesetze zusammen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich, wie Sie in Ihrer Frage behauptet haben, einmal gesagt habe, man brauche für Onlinedurchsuchungen keine Rechtsgrundlage. Solch einen Unsinn kann ich niemals gesagt haben. Das ist wirklich ausgeschlossen. Denn in unserem Grundgesetz steht – ich habe es dabei –, dass man in grundrechtlich geschützte Bereiche nur aufgrund eines Gesetzes eingreifen darf. Das ist die Systematik unseres Gesetzes. Sie sagen, wir hätten uns aus den Polizeigesetzen der Länder alles zusammengesucht. Die meisten Polizeigesetze haben ziemlich übereinstimmende Regelungen. Mit einem haben Sie aber in der Tat recht – ich vermute, dass Sie der Föderalismusreform I zugestimmt haben –: – Nein? Dann war das ein Fehler; aber das ist Ihre Sache. (Gisela Piltz [FDP]: Das ist Ihre Interpretation!)


(A) )


(B) )

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616500100
Gisela Piltz (FDP):
Rede ID: ID1616500200

(A) )


(B) )


(Gisela Piltz [FDP]: Nein!)


Der Verfassungsgesetzgeber hat gesagt, dass es sich um
eine besonders schwere Gefahr handelt. Sonst wäre er
nicht – mit Zustimmung des Bundesrates – entgegen der
Ordnung unseres Grundgesetzes, dass polizeiliche Ge-
fahrenabwehr Sache der Länder und nicht des Bundes
ist, auf die Idee gekommen, zu sagen: Diese Gefahr ist
so schwerwiegend, dass auch das Bundeskriminalamt
zuständig sein muss.

Es geht nicht um Handtaschendiebstahl, sondern um
Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus.
Ein Gesetzentwurf, der die Instrumente der Landesge-
setze, die man zur Abwehr der allgemeinen Kriminalität
hat, nicht auch zur Abwehr dieser Gefahr vorsehen
würde, würde der Verantwortung einer Bundesregierung
und eines Parlaments nicht gerecht werden.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616500300

Kollege Wieland hat die nächste Frage.


Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1616500400

Vielen Dank, Herr Bundesminister. Nach unserer Ein-

schätzung werden wir eine Art deutsches FBI bekom-
men. Einige wollen das ja. Andere behaupten, dass das
nicht stimmt. Jedenfalls wird Polizei in diesem zentralen
Bereich nicht mehr Ländersache, sondern Bundessache
sein. Die Länder dürfen mitarbeiten. Einvernehmen ist

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(C (D ffenbar nicht notwendig, sondern nur Benehmen. Die eneralbundesanwältin wird nach diesem Gesetzentwurf icht einmal mehr informiert; sie ist völlig außen vor. inzige Voraussetzung ist: Gefahr von grenzüberschrei endem Terrorismus. Diese Gefahr werden wir – das sage ch, ohne Schwarzseher sein zu wollen – in den nächsten 0 Jahren täglich erleben. Das heißt, zunächst einmal ist as BKA für alles in diesem Bereich zuständig. Meine Frage in diesem Zusammenhang ist: Welche icherheitslücke gab es denn bis zum heutigen Tage zw. gibt es bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes? Der 1. September 2001 ist mittlerweile fast sieben Jahre her, nd Sie sind im dritten Jahr Ihrer Amtszeit. Wie konnten ie es eigentlich verantworten, ohne diese Präventivbeugnisse Innenminister zu sein? Daran anschließend: Wer soll das BKA eigentlich ontrollieren? Die Nachrichtendienste werden – man treitet darüber, ob das effektiv ist oder nicht – vom Paramentarischen Kontrollgremium und dann, wenn sie abören, sogar noch von der G-10-Kommission kontroliert. Wer wird das BKA, dem ebenfalls das gesamte achrichtendienstliche Instrumentarium zur Verfügung teht – es darf verdeckte Ermittler, V-Leute und das geamte Spektrum der Nachrichtentechnik einsetzen –, ontrollieren? (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na, Schäuble!)


Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister des In-
ern:

Herr Kollege Wieland, wenn ich das richtig in Erinne-
ung habe, waren Sie einmal Mitglied einer Landesregie-
ung.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das haben Sie richtig in Erinnerung!)


ann sollten Sie nicht völlig vergessen haben, dass nach
er Landesgesetzgebung die Landespolizeien auf der
rundlage gesetzlicher Befugnisse die Aufgabe der poli-

eilichen Gefahrenabwehr wahrnehmen; das gilt auch im
and Berlin. Wenn in grundgesetzlich geschützte Berei-
he eingegriffen wird – das ist bei der Berliner Polizei
icht anders als bei der baden-württembergischen Poli-
ei, und das gilt in diesem engen Bereich der Gefahren-
bwehr in Zukunft auch für das Bundeskriminalamt –,
ann ist dafür eine richterliche Genehmigung notwen-
ig, die beantragt werden muss.

Sie haben übrigens – da Sie Anwalt sind, sollte ich
hnen das eigentlich nicht erklären müssen; aber Ihre
ußerungen zeigen die Notwendigkeit, das dennoch zu

un –


(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


icht berücksichtigt, dass es einen Unterschied zwischen
trafverfolgung und Gefahrenabwehr gibt.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh doch!)


17422 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008


(A) )



(B) )


Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble
Bei der Strafverfolgung hat die Staatsanwaltschaft die
Federführung; das war schon immer so. Bei der Gefah-
renabwehr muss die Staatsanwaltschaft nicht informiert
werden, auch die Bundesanwaltschaft nicht. Insofern ha-
ben Sie hier etwas verwechselt. Es wäre hilfreich, wenn
Sie das im weiteren Verlauf dieser Debatte nicht mehr
verwechseln würden. Denn sonst könnten Sie den Ein-
druck erwecken, Sie wüssten nicht genau, wovon Sie re-
den. Das wäre doch furchtbar.

Wir reden jetzt nicht über die Strafverfolgung,


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, eben!)


sondern ausschließlich über die Gefahrenabwehr. Ich
habe gerade noch einmal nachgeschaut, was der Verfas-
sungsgesetzgeber in Art. 73 Abs. 1 Nr. 9 a des Grundge-
setzes festgelegt hat. Dort heißt es: Der Bund hat die
ausschließliche Gesetzgebung über

die Abwehr von Gefahren des internationalen Ter-
rorismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt in
Fällen, in denen eine länderübergreifende Gefahr
vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibe-
hörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landes-
behörde um eine Übernahme ersucht.

Diese Vorgabe des Verfassungsgesetzgebers setzen wir
mit diesem Gesetzentwurf um. Der Verfassungsgesetz-
geber hatte sicherlich gute Gründe, das so vorzuschrei-
ben, egal wie die einzelnen Mitglieder des Bundestages
auch abgestimmt haben mögen.

Nun greifen dieselben Mechanismen, die bei der poli-
zeilichen Gefahrenabwehr im Lande Berlin und in allen
anderen Bundesländern auch bereits seit Jahrzehnten an-
gewandt werden. Somit sind alle Verdächtigungen, die
Sie hier insinuieren, im besten Fall durch mangelnde
Sorgfalt, wahrscheinlich aber – da man Ihnen keine
mangelnde Sorgfalt unterstellen kann – eher durch böse
Absicht zu erklären. Das ist nicht in Ordnung. Weil, Herr
Kollege Wieland, wir wirklich aufhören sollten, unsere
Bevölkerung zu verunsichern und unserer Bevölkerung
einzureden, dieser freiheitliche Rechtsstaat – in den en-
gen Begrenzungen unserer Verfassung und der Hand-
lungsmöglichkeiten seiner Organe, die notwendig sind,
um Sicherheit, Freiheit und Grundrechte zu schützen –
der bedrohe diese Freiheit.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Das ist eine Diffamierung, die die Institutionen unseres
Verfassungsstaates, der Bundesgesetzgeber und der Ver-
fassungsgesetzgeber nicht verdient haben und die nicht
geeignet ist, diese Freiheit zu sichern, sondern eher, sie
zu gefährden.


(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Richtig!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616500500

Herr Wieland noch einmal.


Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1616500600

Herr Minister, dass ich unsere freiheitliche Demokra-

tie diffamiere, indem ich nach Kontrollmechanismen

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(C (D rage, das ist Ihre Interpretation. Wenn auch ich Ihnen inmal einen Rat geben darf: Sie sollten als Verfassungsinister mehr Gelassenheit an den Tag legen und die pposition weniger beschimpfen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN)


Die Sorge um die vielfältigen Eingriffsbefugnisse, die
n meiner Frage zum Ausdruck kam, habe nicht nur ich.
s geht in diesem Zusammenhang um das Polizeirecht.
llerdings muss noch nicht einmal eine Straftat vorlie-
en, und anders als in den Fällen, die Sie geschildert ha-
en, handelt es sich hierbei nicht um Ausnahmefälle,
um Beispiel um eine Geiselnahme in einem Bundes-
and, sondern um die tägliche Arbeit des BKA. Das ist
er große qualitative Unterschied.

Deswegen frage ich Sie jetzt noch einmal nach einem
etail, nämlich nach dem Schutz der Berufsgeheimnis-

räger. Lese ich Ihren Entwurf richtig, dass nach § 20 c
bs. 3 selbst Berufsgeheimnisträger im Fall von Gefahr

ür Leib und Leben einer Person oder für die Sicherheit
es Staates nicht zur Verweigerung der Auskunft berech-
igt sind und dass auch gegen Berufsgeheimnisträger
und zwar gegen alle Berufsgeheimnisträger – ver-

eckte Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt werden
önnen? Wie wollen Sie das eigentlich begründen?

Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister des In-
ern:

Herr Kollege Wieland, ich sage noch einmal: Wir set-
en mit diesem Gesetzentwurf den Auftrag des Verfas-
ungsgesetzgebers um. Wir müssen dem Auftrag von
rt. 73 Abs. 1 Nr. 9 a Grundgesetz entsprechend dem
undeskriminalamt die gesetzlichen Instrumente für die
bwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
bertragen. Das ist die Entscheidung des Verfassungsge-
etzgebers.

Deswegen bleibe ich dabei, dass es nicht angemessen
st – insbesondere für ein früheres Mitglied einer Lan-
esregierung, das also Erfahrung mit der gesetzlichen
rundlage polizeilicher Gefahrenabwehr haben muss –,
en Eindruck zu erwecken, als würde hier etwas Neues
eschaffen, was irgendwie in Richtung Überwachungs-
taat geht. Die Verunsicherung der Bevölkerung – die in
eilen der Bevölkerung Erfolgt hat, das ist wahr, sonst
räuchten wir ja nicht darüber zu reden, die aber nicht
ngemessen ist – muss aufhören! Dafür werbe ich. Ich
age das entspannt, aber mit Entschiedenheit; es geht
chließlich um wichtige Dinge.

Es ist unsere gemeinsame Verpflichtung und Auf-
abe, dafür zu sorgen, dass die rechtsstaatlich verbürgte
rdnung unseres Grundgesetzes die Polizei in die Lage
ersetzt, das notwendige Maß an Sicherheit zu gewähr-
eisten. Wenn es für die Einhaltung von Gesetzen keine
esamtstaatliche Organisation gibt, sind ausschließlich
ie Länder zuständig. Jetzt haben wir in einem schmalen
ereich eine ergänzende Zuständigkeit des Bundeskri-
inalamts. Wenn wir die nicht hätten, würde unsere Ver-

assung weniger geschützt werden. Darum geht es, und
as muss man mit der notwendigen Sorgfalt machen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 17423


(A) )



(B) )


Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble
Was das Zeugnisverweigerungsrecht bestimmter Be-
rufsgeheimnisträger angeht, nehmen wir bei unserer Ge-
setzgebung ausdrücklich Bezug auf die Regelungen des
§ 53 der Strafprozessordnung, insbesondere auf die
Rechtsprechung zu § 53 Strafprozessordnung. Insofern
schaffen wir auch hier nichts Neues, sondern knüpfen an
das an, was sich über Jahrzehnte bewährt hat und jahr-
zehntelang von niemandem in den Dunstkreis gerückt
worden ist, als wäre dies ein Staat, der nicht die Freiheit
seiner Bürger schützt.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616500700

Herr Kollege Stadler.


Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1616500800

Herr Minister, ich bitte um Verständnis, dass wir von

der Opposition genau nachfragen. Es geht bei diesem
Gesetzentwurf ja nicht um den Bereich der Strafverfol-
gung, wo man einen klaren Anknüpfungspunkt hat, näm-
lich die begangene Straftat, die es aufzuklären gilt, son-
dern es geht um den Bereich der Gefahrenabwehr. Das
ist ein viel weiter gefasster Begriff, sodass die Gefahr,
dass Eingriffe uferlos erfolgen, sehr wohl gegeben ist.

Es ist gerade die Aufgabe des Gesetzgebers, die not-
wendigen Eingrenzungen vorzunehmen, wie beispiels-
weise im bayerischen Polizeiaufgabengesetz in Art. 11
geschehen. Die dortige Grundnorm bezieht sich auf kon-
kret bestehende Gefahren. In § 4 a Ihres Entwurfes zur
Änderung des BKA-Gesetzes ist das nicht der Fall, da
reichen abstrakte Gefahren aus. Daher müssen wir im
Hinblick auf die einzelnen Maßnahmen genau nachfra-
gen.

Ich möchte in Bezug auf das sogenannte Richterband
nachfragen. Das Bundesverfassungsgericht hat bekannt-
lich herausgearbeitet, dass es einen Kernbereich der pri-
vaten Lebensführung gibt, der sich staatlicher Überwa-
chung entzieht. Das ist die Grundposition, von der aus
man das Problem angehen muss. Nun ist es bei der Online-
durchsuchung manchmal schwierig, von vornherein zu
wissen, ob die Daten, die man gerade ermittelt, dem
Kernbereich der privaten Lebensführung zuzurechnen
sind, sodass ihre Ermittlung unzulässig ist. Deswegen
hat das Bundesverfassungsgericht bei der Onlinedurch-
suchung einen zweistufigen Schutz des Kernbereiches
der privaten Lebensführung zugelassen: dass in einer
zweiten Stufe aussortiert wird, was den Staat nichts an-
geht und unbedingt privat bleiben muss.

Wenn wir Ihren Entwurf richtig verstehen – ich bitte
Sie, mir zu bestätigen, ob das so ist –, wollen Sie nun
diesen zweistufigen Schutz des Kernbereichs, der eben
schwächer ist, als wenn man von vornherein gar nicht
erst in die Privatsphäre eindringen darf, auch auf den so-
genannten großen und den sogenannten kleinen Lausch-
angriff übertragen.

Meine Frage lautet daher: Sind Sie mit uns der Mei-
nung, dass sich aus der Rechtsprechung des Bundesver-
fassungsgerichts zur Onlinedurchsuchung gerade nicht
ergibt, dass die Zweistufigkeit und damit schwächere
Form des Schutzes der Privatsphäre plötzlich auch hin-
sichtlich anderer Maßnahmen gelten soll?

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(C (D Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister des Inern: Herr Kollege Stadler, zunächst einmal ist es richtig, es ibt einen Unterschied zwischen Prävention und Represion. Ich habe einleitend darauf hingewiesen und das Bunesverfassungsgericht hat dies in seinem Urteil zu dem erfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen auch estätigt – dieses Gesetz, das von vornherein auf erheblihe verfassungsrechtliche Bedenken gestoßen ist, die as Bundesverfassungsgericht auch so judiziert hat, was icht überraschend war, hat übrigens ein Parteifreund on Ihnen verantwortet –, dass nach Art. 13 Grundgesetz icht nur zur Verfolgung von Straftaten, sondern auch ur Verhinderung der Realisierung schwerer Gefahren, lso zur Gefahrenabwehr, unter engen Voraussetzungen öglicherweise weitergehende Eingriffe in grundrecht ich geschützte Bereiche erlaubt werden können. Die erhinderung des Schadens ist nämlich noch wichtiger ls die strafrechtliche Ahndung des eingetretenen Schaens. Das ist die Systematik, die hinter Art. 13 Abs. 4 es Grundgesetzes steht. Darauf hat das Bundesverfasungsgericht noch einmal hingewiesen. Deswegen haben ir das in dem Gesetzentwurf für das BKA-Gesetz auch o umgesetzt. Zu Ihrer Frage hinsichtlich der Zweistufigkeit komme ch gleich anschließend. Zur Abwehr von Gefahren urch den internationalen Terrorismus haben wir – nach inem intensiven Diskussionsprozess mit den Ländern – n § 4 a die Zusammenarbeit mit den Ländern verankert. iese Zusammenarbeit wollen wir ja nicht irgendwie be asten, sondern weiterhin so intensiv und fruchtbar halen, wie sie bisher Gott sei Dank gewesen ist. Ich bin ja emand, der die föderale Sicherheitsarchitektur immer it großem Nachdruck und großer Überzeugung verteiigt. Aber natürlich sind die konkrete und abstrakte Gefahr urch den internationalen Terrorismus ein Stück anders ls bei anderen Straftaten. Das liegt nun einmal in dem etzwerk begründet, mit dem uns der islamistische Ter orismus bedroht. In den letzten Monaten mussten wir m Netz beispielsweise Videobotschaften mit deutschen ntertiteln aus dem al-Qaida-Netzwerk zur Kenntnis ehmen. Darin wurden in einer wirklich sehr konkreten eise schwere Gefahren angedroht. Diesen Netzwerk harakter des internationalen Terrorismus haben wir uch bei den Ermittlungen im Sauerland festgestellt, und ir haben den Erfahrungsbericht der EG Zeit auch hin ichtlich dieses Punktes intensiv ausgewertet. Die Inneninister von Bund und Ländern, die Fachleute der Poli eien und auch der Verfassungsschutz von Bund und ändern haben sich mit all den Erfahrungen beschäftigt, ie in diesem umfangreichen Verfahren gemacht wuren. Dem können wir nach unserer Überzeugung nicht aners als durch die Formulierung entsprechen, die wir insichtlich der Aufgaben der Gefahrenabwehr in § 4 a erwendet haben. Darin besteht übrigens Übereinstimung mit den Ländern. Insofern glaube ich auch nicht, ass es einen Widerspruch zum Bayerischen Polizeige 17424 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble setz gibt. Ich befinde mich jedenfalls auch mit dem bayerischen Kollegen Herrmann in großer Übereinstimmung. – Ihr Kollege hat gerade auf das Bayerische Polizeigesetz Bezug genommen. Ich kann nur unterstreichen, dass das ein sehr gutes Gesetz ist. Sie haben mir gesagt, ich solle Sie loben und Ihnen zustimmen. Jetzt habe ich es getan, aber das ist Ihnen auch wieder nicht recht. Was soll ich denn noch machen? Jetzt zur Zweistufigkeit. Herr Kollege Stadler, bei der Telekommunikationsüberwachung haben wir die Regelung, die das Bundesverfassungsgericht in dem Urteil über das nordrhein-westfälische Gesetz ausdrücklich bestätigt hat: Wenn der Kernbereich berührt sein kann, dann muss bei einer Maßnahme, bei der nicht nur technisch aufgezeichnet wird, sondern auch jemand mithört, das Mithören eingestellt werden. Es darf nur noch technisch aufgezeichnet werden. Das technisch Aufgezeichnete muss dem anordnenden unabhängigen Richter vorgelegt werden, der dann entscheidet, ob das kernbereichsrelevant ist. Dann ist das unter Aufsicht und Protokollierung zu vernichten oder auch nicht. Dies ist ausschließlich Sache des Gerichts. Das haben wir nicht verändert; so steht es im Gesetzentwurf. Bei der Onlinedurchsuchung haben wir nun von vornherein nicht die Situation, dass möglicherweise ein Band läuft und jemand mithört; sie läuft nur technisch ab. Deswegen wird das gesamte Material zunächst einmal durch zwei Mitarbeiter des Bundeskriminalamts gesichtet, von denen mindestens einer die Befähigung zum Richteramt haben muss. Wenn bei der Telekommunikationsüberwachung die Situation eintritt, dass derjenige, der mithört, das Gehörte für kernbereichsrelevant hält und sagt, er dürfe nun nicht mehr mithören, dann läuft nur noch das Band, und dieses Material muss dem anordnenden Richter vorgelegt werden. Insofern haben wir genau dasselbe System: Sobald es kernbereichsrelevant sein kann, muss der Richter, der die Maßnahme anordnen kann, darüber entscheiden, ob es zu vernichten ist oder nicht. Insofern haben Sie, glaube ich, den Gesetzentwurf richtig verstanden. Ich habe noch Fragewünsche der Kollegin Pau, des Kollegen Montag und der Kollegin Jelpke, die wir nur dann berücksichtigen können, wenn sowohl die Fragen als auch die Antworten etwas konzentrierter ausfallen, was sich übrigens selbst bei Würdigung der komplizierten Materie mit Blick auf die Richtlinien unserer Fragestunde ohnehin empfiehlt. (Fritz Rudolf Körper [SPD]: Konzentrierter heißt kürzer, nicht?)


(A) )


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(Gisela Piltz [FDP]: Sie bestimmt, wir nicht!)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616500900

Frau Kollegin Pau.

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(C (D Herr Minister, ich habe zwei Fragen zu den personel en Konsequenzen, die sich aus der Umsetzung des Geetzes ergäben, wenn es denn so beschlossen würde: Erstens. Anfang des Jahres wurde berichtet, dass das KA 500 neue Stellen hauptsächlich aus dem Bereich er Bundespolizei erhalten werde. Trifft diese Meldung u, und, wenn ja, inwieweit ist dies im Gesetz abgebilet, und welche Aufgabenbereiche sollen dadurch überommen werden? Zweitens. Wie soll das BKA die Vorfeldermittlungen m Bereich des internationalen Terrorismus personell beältigen? Das heißt, wie viele Beamtinnen und Beamte it welchen Kompetenzen werden benötigt, aus wel hen Bereichen sollen sie kommen, und wo sollen sie, enn man dies heute schon sagen kann, angesiedelt weren? Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister des Inern: Das ist heute nicht zu sagen, weil wir jetzt den Geetzentwurf im Kabinett beschlossen haben und ihn den arlamentarischen Körperschaften übergeben, die ihn ach den Regeln unseres Grundgesetzes beraten werden. enn das Gesetz eines Tages beschlossen, verkündet nd in Kraft getreten sein sollte, wird der Haushaltsgeetzgeber daraus die notwendigen Konsequenzen ziehen. Herr Kollege Montag. Danke, Herr Präsident. – Herr Minister, ich habe mich emeldet, weil ich im Zusammenhang mit der Beantortung der Frage meines Kollegen Wieland die Übereblichkeit, mit der Sie dargestellt haben, der beste Jurist ier im Hause zu sein, nicht unwidersprochen lassen ollte. ie Zeiten sind vorbei, Herr Minister, in denen wir so it uns umgehen lassen. Gehen Sie in dieser Frage nicht en Weg Ihres Vorgängers; wohin dies führt, können wir n Ihnen gerade feststellen. Sie haben die Frage meines Kollegen Wieland nicht eantwortet, weshalb ich sie wiederhole. Es geht darum, b es in den Jahren seit dem 11. September 2001 Vorälle in Deutschland gegeben hat, die im Rahmen der rävention nicht gelöst werden konnten, weil die neuen uständigkeiten des Bundeskriminalamtes nicht bestanen. Als eigene Fragen schließe ich an: Im Hinblick auf ie Onlinedurchsuchung haben Sie sich jetzt darauf vertändigt, nicht den bayerischen Weg zu gehen, obwohl er a, wie Sie sagen, angeblich so wunderbar ist, und nicht n Wohnungen einzudringen, sondern diese Durchsuhung mittels technischer Möglichkeiten durchzuführen. n welche technischen Möglichkeiten denken Sie und hr Haus sowie das Bundeskriminalamt? Außerdem sag Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 17425 Jerzy Montag ten Sie, Sie hätten sich an die bewährten Eingriffsbefugnisse der Landespolizeien gehalten. Nun regeln Sie hier die präventive Funktion der Polizei bei grenzüberschreitendem internationalen Terrorismus. Wozu braucht das Bundeskriminalamt hierbei den Platzverweis? Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister des Innern: Herr Kollege Montag, erstens habe ich keine Bemerkungen über die juristische Qualifikation von Mitgliedern dieses Hauses gemacht. Insofern müssen Sie irgendetwas falsch verstanden haben. Zweitens. Meinen Vorgänger habe ich im politischen Raum zum ersten Mal als Fraktionsvorsitzenden der Fraktion Die Grünen erlebt, als er den Parlamentarischen Geschäftsführer Fischer bei den Parlamentarischen Geschäftsführern der anderen Fraktionen eingeführt hat. Er ist dann später zur SPD gegangen. Sie brauchen keine Sorge zu haben: Ich habe meine Laufbahn nicht bei den Grünen angefangen und werde sie nicht bei der SPD beenden. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Danke! Das ist wenigstens eine Aussage! – Dr. Michael Bürsch [SPD]: Die SPD hat Aufnahmekriterien! Wir nehmen nicht jeden!)

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1616501000
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616501100
Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1616501200

(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Ist er ja!)


(A) )


(B) )


Insofern können Sie völlig entspannt bleiben, was mich
anbetrifft.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616501300

Das bringt eine erhebliche Beruhigung in die Debatte.

Es wäre schön, wenn die Aufmerksamkeit für die Aus-
führungen des Ministers wiederhergestellt würde.

Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister des In-
nern:

Herr Präsident, ich versuche, die Fragen zu beantwor-
ten, soweit es mir nach den Richtlinien für die Befra-
gung der Bundesregierung möglich ist. – Deswegen will
ich nochmal sagen: Der Verfassungsgesetzgeber hat die
Entscheidung, dem Bundeskriminalamt eine Gefahren-
abwehrbefugnis zu übertragen, nach meiner sicheren
Überzeugung nach sorgfältiger Erwägung getroffen. Je-
denfalls hat sie Eingang ins Grundgesetz gefunden. Wie
alle Bestimmungen des Grundgesetzes ist auch diese
verbindlich. Sie bindet Gesetzgeber und Regierung, und
wir versuchen, sie umzusetzen.

In der Tat ist es wahr, dass wir Glück gehabt haben.
Wir haben bisher auch ohne diese Regelung Anschläge
vermeiden können. Bei den Kofferbomben hatten wir
Glück, dass sie nicht funktioniert haben. Im Sauerland-
Fall haben wir unsere Aufgabe mit der EG Zeit in einer
ungeheuer aufwändigen Aktion in einem sehr bewährten
Verfahren der Kooperation bewältigt. Allerdings – das
muss man gleich hinzufügen, auch wenn Sie nicht da-
nach gefragt haben – wäre das ohne die vertrauensvolle
Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten
überhaupt nicht möglich gewesen.

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(C (D Drittens. Die Bundesanwaltschaft ist in solchen Verahren immer relativ früh gebeten worden, ein strafrechtiches Ermittlungsverfahren durchzuführen, damit das undeskriminalamt eingeschaltet werden kann. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, eben! Jetzt machen wir das nicht mehr!)


Das war nicht meine Entscheidung. Ich habe damit
ichts zu tun. Herr Kollege Wieland, ich versuche ge-
ade, die Frage des Kollegen Montag zu beantworten.

Wir kommen damit zu einem Bereich, den wir auch in
inem anderen Zusammenhang diskutieren. Um die Ge-
ahrenabwehr leisten zu können – um mögliche Spreng-
toffanschläge verhindern zu können, wurden Ermitt-
ungsverfahren wegen des Verdachts der Bildung einer
erroristischen Vereinigung eingeleitet –, ist es mögli-
herweise richtig, unter den engen Vorgaben unseres
rundgesetzes entsprechende Regelungen der polizeili-

hen Gefahrenabwehr zu schaffen. Vielleicht war das ein
rund für den Verfassungsgesetzgeber, Art. 73 des
rundgesetzes um die Ziffer 9 a zu erweitern.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616501400

Frau Kollegin Jelpke.


Ulla Jelpke (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1616501500

Herr Minister, im Vorfeld des BKA-Gesetzes gab es

eftige Differenzen in der Koalition, aber auch zwischen
en Ländern. Wie ist nach dem Kabinettsbeschluss der
tand der Dinge, was diese Differenzen angeht, und in
elchen Fragen bestehen sie noch? Nach dem Beitrag
es Kollegen Edathy im Frühstücksfernsehen zum Bei-
piel hat man den Eindruck, dass der Gesetzentwurf von
er Koalition nicht einheitlich getragen wird.

Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister des In-
ern:

Frau Kollegin, wir befinden uns in der Regierungsbe-
ragung. Ich berichte über die Kabinettssitzung. Darin
aben wir den Gesetzentwurf, den wir intensiv erarbeitet
nd einvernehmlich vorbereitet haben, auch einver-
ehmlich beraten und beschlossen. Es gibt nicht die ge-
ingste Differenz unter den Mitgliedern der Bundes-
egierung.


(Zuruf der Abg. Ulla Jelpke [DIE LINKE])



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616501600

Ich bitte um Nachsicht. In der Regierungsbefragung

eht es um die Berichterstattung aus der Kabinettssit-
ung. Es ist eine Frage gestellt worden, die beantwortet
urde. Wie immer ist die Beurteilung, ob man mit die-

en Antworten jeweils einverstanden ist, dem subjekti-
en Ermessen aller Beteiligten überlassen. Das ist nicht
eiter zu kommentieren.

Es gibt aber den Wunsch nach einer Frage an die Bun-
esregierung außerhalb des Themenbereichs, über den
erade berichtet worden ist. Das sollten wir im Rahmen
er wenigen noch verfügbaren Sekunden der dafür

17426 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008


(A) )



(B) )


Präsident Dr. Norbert Lammert
vorgesehenen Zeit noch ermöglichen. Ich erteile dafür
dem Kollegen Rohde das Wort.


Jörg Rohde (FDP):
Rede ID: ID1616501700

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich frage die Bundes-

regierung: War in der Kabinettssitzung heute das
Filmförderungsgesetz ein Thema? War auch die Mög-
lichkeit, blinde und sehbehinderte Menschen mit einzu-
beziehen, Teil der Beratungen? Immerhin werden dafür
Steuermittel ausgegeben. In den vorhandenen Richt-
linien sind keinerlei Hinweise zu finden, ob Audio-
deskription, also Hörfilme, besondere Berücksichtigung
finden. Wäre die Bundesregierung gegenüber Vorschlä-
gen offen, zum Beispiel einen deutschen Filmpreis für
eine herausragende Einzelleistung „Beste Audiodeskrip-
tion“ zu vergeben oder im Rahmen der bereitgestellten
Mittel einen Teil des Budgets für die Audiodeskription
zur Verfügung zu stellen und bei größeren Produktionen
eine verpflichtende Vorschrift und bei kleineren Produk-
tion eine Kannvorschrift zu erlassen?


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616501800

Verehrter Herr Kollege Rohde, da es zunächst um die

Klärung der Frage geht, ob es überhaupt Gegenstand der
Kabinettsberatungen war,


(Jörg Rohde [FDP]: Aber natürlich!)


erübrigt sich, glaube ich, im Augenblick die Spezifizie-
rung, was alles Gegenstand einer zusätzlichen Preisver-
leihung sein könnte.


(Jörg Rohde [FDP]: Dann begnüge ich mich erst einmal mit der Antwort auf diese Frage!)


Frau Staatsministerin.

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Hildegard Müller (CDU):
Rede ID: ID1616501900


Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege, in der Tat
war das Filmförderungsgesetz Gegenstand der heutigen
Kabinettsberatungen. Wir sind einen entscheidenden
Schritt bei der Unterstützung des deutschen Films nach
vorne gekommen, der gerade in den letzten Jahren im in-
ternationalen Bereich enorm an Renommee gewonnen
hat. Zu der spezifischen Frage, ob solche Förderpreise
ausgelobt werden sollen, rege ich an, ein Gespräch mit
dem Staatsminister für Kultur und Medien zu führen.
Dann könnte ich Ihnen konkret antworten. Vielleicht
nennen Sie uns noch Förderpreiskriterien. Dann kann ich
auch darauf eingehen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616502000

Wie zugesagt, beende ich damit den Tagesordnungs-

punkt 1, Befragung der Bundesregierung.

Die Fraktionen sind übereingekommen, heute eine
vereinbarte Debatte über das Thema „Bespitzelungs-
affäre bei der Deutschen Telekom und Konsequenzen“
durchzuführen. – Dazu stelle ich Einvernehmen fest.

Ich rufe die soeben aufgesetzte vereinbarte Debatte
als Zusatzpunkt 1 auf:

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(C (D Vereinbarte Debatte Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen Telekom und Konsequenzen Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für iese Aussprache eineinhalb Stunden vorgesehen. – azu höre ich keinen Widerspruch. Dann können wir so erfahren. Ich eröffne die Aussprache und erteile als Erstem dem ollegen Dr. Jürgen Gehb, CDU/CSU-Fraktion, das ort. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um gleich larheit zu schaffen: Die Vorgänge bei der Deutschen elekom, über die wir heute debattieren, sind ein Skanal. Die möglicherweise massiven Gesetzesverstöße geen keinen Anlass, sie auch nur annähernd zu entschuligen oder sogar zu rechtfertigen. Aber aus meiner Sicht ls Mitglied des Deutschen Bundestages besteht auch ein Anlass zu hektischer Betriebsamkeit. Dies ist nicht ie Stunde des Gesetzgebers, sondern die Stunde der trafverfolgungsbehörden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Das reicht nicht!)


(Beifall bei der CDU/CSU)

Dr. Jürgen Gehb (CDU):
Rede ID: ID1616502100

ch finde, so wie wir jeden Hühnerdieb oder jeden
chweren Verbrecher mit rechtsstaatlichen Mitteln über
ie staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsbehörden ver-
olgen, sollten wir das auch hier tun, um dann im Lichte
er Erkenntnisse zu prüfen, ob weitere gesetzgeberische
aßnahmen erforderlich sind.

Wenn ich sehe, wie man mit diesem Thema umgeht,
ie man geradezu beißreflexartig um neue Gesetze

eilscht,


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Reden Sie über sich? – Jörg Tauss [SPD]: Euch nicht völlig fremd!)


bwohl bereits alles gesetzlich geregelt ist, zum Beispiel
m Telekommunikationsgesetz, im Datenschutzgesetz
der im Strafgesetzbuch, auch bezüglich der Sanktionen,
ie bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe gehen oder sogar
um Lizenzentzug führen, dann muss ich sagen: Natür-
ich kann man das noch zwei-, dreimal verbieten. Aber
adurch wird es nicht besser. Man kann auch hinein-
chreiben: Die Gesetze sind einzuhalten.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gut!)


ber das nutzt nichts.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann machen wir die Gesetze weg!)


eswegen ist es völlig fehl am Platz, nach weiteren Ge-
etzen zu rufen.


(Jörg Tauss [SPD]: Das gilt auch beim Jugendstrafrecht!)


Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 17427


(A) )



(B) )


Dr. Jürgen Gehb
Viel wichtiger wäre es, vielleicht dafür Sorge zu tra-
gen, wie man die Einhaltung solcher Gesetze sicherstellt.
Das ist allerdings immer dann schwierig, wenn es um in-
dividuelles Fehlverhalten geht. Wenn ich vom Kollegen
Volker Beck höre, der beste Datenschutz sei die Daten-
armut,


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig!)


dann kann ich nur sagen: Der beste Schutz vor Flug-
zeugabstürzen ist natürlich, keine Flugzeuge fliegen zu
lassen.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)


Wenn übermorgen oder in den nächsten Tagen in der
Charité ein Radiologe im Zusammenhang mit einer
Mammografie einer Frau sexistisch an den Busen fasst,


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also nein!)


dann kann man auch nicht verlangen, dass die Mammo-
graie eingestellt wird.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie gestern zu viel getrunken? – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Was ist das für ein Niveau? – Weitere Zurufe von der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Mit solchen Forderungen kann man den Auswüchsen
nicht begegnen.

Sie reagierten eben so empfindlich, weil der Herr In-
nenminister eine Antwort gegeben hat, die Ihnen nicht
gefallen hat.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Gehb, Sie verkaufen sich unter Wert!)


Ich will zum Abschluss etwas dazu sagen, wie man den
Innenminister angegangen ist. Es wundert mich nicht,
wenn so etwas aus dem Mund der Linken kommt; wenn
aber der Kollege Niebel die Bemühungen des Bundes-
innenministers zur Klärung des Sachverhalts – jetzt gut
zuhören! – als „Spitzel-Gipfel“ betrachtet und auch noch
sagt, wenn der Herr Bundesinnenminister einlade, werde
der Bock zum Gärtner gemacht, dann nähert er sich
langsam dem Niveau des Chefdemagogen Lafontaine,


(Zurufe von der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


der am Sonntag in der Sendung Anne Will gesagt hat,
wenn Herr Minister Schäuble eines Tages ins Saarland
komme und Herr Lafontaine Ministerpräsident sei, dann
werde man Herrn Schäuble vom Verfassungsschutz be-
obachten lassen.

Noch etwas anderes: Bisher war es immer so, dass die
Datenschützer den Staat als Verletzer des Datenschutzes,
als Big Brother, angesehen haben. Umso verwunderter
waren diese Herrschaften jetzt, dass es plötzlich ein pri-
vates Unternehmen ist. Obwohl diese Vorgänge zu ei-

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(C (D em Zeitpunkt stattgefunden haben, in dem das Gesetz ur Vorratsdatenspeicherung noch gar nicht in Kraft war, ird schon jetzt nach Aufhebung dieses Gesetzes geru en. Meine Damen und Herren, diesen Gefallen werden ir von der CDU/CSU und, wie ich glaube, auch unser oalitionspartner Ihnen nicht tun. Sie müssen sich schon berlegen, wo Sie den Bösewicht suchen, ob bei der taatlichen Macht oder bei privaten Unternehmen. Desegen bleibt es bei der Vorratsdatenspeicherung. Jeden alls wir werden das Gesetz nicht aufheben. (Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihre Rede sollte man nicht speichern! – Zuruf von der FDP)


Wir werden aufgehoben, das ist eine andere Frage.

Jeder wartet bei einer Rede von mir auf einen lateini-
chen Ausspruch.


(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Si tacuisses !)


en will ich Ihnen nicht vorenthalten. Schon der römi-
che Poet Juvenal hat gesagt: Quis custodiet ipsos custo-
es? Das heißt: Wer überwacht eigentlich die Wäch-
er? – Das müssen wir gut prüfen, auch was die Telekom
etrifft.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616502200

Herr Kollege Gehb.


Dr. Jürgen Gehb (CDU):
Rede ID: ID1616502300

Matthias Kurth, der Präsident der Bundesnetzagentur,

at heute gesagt, es werde eine Schwachstellenanalyse
urchgeführt. Die warten wir einmal ab. Wenn dann
chwachstellen gefunden werden, dann müssen wir
berlegen, wie wir die Lücken schließen.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616502400

Was immer hier vorgetragen werden soll, sollte in

eutsch wie in Latein möglichst in der vorgesehenen
edezeit erfolgen.


(Heiterkeit – Dr. Michael Bürsch [SPD]: Das wird jetzt der CDU/CSU abgezogen!)


Frau Kollegin Piltz ist die nächste Rednerin für die
DP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP – Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Ergo bibamus!)



Gisela Piltz (FDP):
Rede ID: ID1616502500

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir

ällt zu Ihrer Rede, Herr Gehb, eigentlich nur ein: Lieber
erlieren, als freiwillig klug werden. – Wenn das die Me-
hode ist, nach der Sie hier Politik machen, dann weiß
ch nicht, wie wir das hier noch gut ein Jahr aushalten
ollen. Das war wirklich beschämend.


(Beifall bei der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jörg Tauss [SPD]: Wollen Sie nächstes Jahr aufhören?)


17428 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008


(A) )



(B) )


Gisela Piltz
Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein. – Sie,
die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Sie, die
Kolleginnen und Kollegen von der SPD, und Sie, die
Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU, haben
den Datenschutz in diesem Hause in den vergangenen
Jahren doch eigentlich zum Abschuss freigegeben.


(Beifall bei der FDP und der LINKEN – Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das, was wir jetzt hier erleben, bei der Deutschen
Telekom, bei Lidl und bei anderen Discountern, ist auch
die erschreckende Folge einer grundrechtsfeindlichen
Politik, die Sie alle hier betrieben haben.


(Beifall bei der FDP)


Deshalb ist es falsch, wenn nun Herr Kauder und Herr
Struck – Herr Gehb, auch Sie haben es versucht –, in sel-
tener Einmütigkeit übrigens,


(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Und Herr Wolf aus Nordrhein-Westfalen!)


behaupten, das sei alles eine Sache der Justiz und nicht
der Politik. Das ist aus meiner Sicht völlig falsch. Es ist
nämlich Sache der Politik, wenn in unserem Land
manchmal mit persönlichen Daten wie mit Freibier um-
gegangen wird. Es ist Sache der Politik, wenn die Daten-
schutzgesetze nicht mit der modernen Technik mithal-
ten. In den vergangenen zehn Jahren haben wir in
diesem Haus – das haben Sie gemeinsam zu verantwor-
ten – nichts, aber auch gar nichts daran geändert.


(Beifall bei der FDP – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist mit Herrn Wolf in NRW?)


Herr Gehb, ich wünsche mir, dass gerade Sie als
CDU/CSU auch in anderen Bereichen mehr Gelassen-
heit an den Tag legen, insbesondere bei den Themen der
inneren Sicherheit. Da kann es Ihnen nicht schnell genug
gehen, da peitschen Sie hier Gesetzentwürfe durch. Das
ist Ihr Job, und daher müssen Sie sich dem hier auch
stellen.


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Tun wir doch!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616502600

Frau Kollegin Piltz, lassen Sie eine Zwischenfrage

des Kollegen Tauss zu?


Gisela Piltz (FDP):
Rede ID: ID1616502700

Wenn Herr Tauss nicht dazwischenruft, sondern fragt,

immer gerne.


(Heiterkeit)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1616502800

Wenn Sie mich zu Wort kommen lassen, dann muss

ich nicht dazwischenrufen. – Ich möchte zwei Dinge an-
sprechen. Verehrte Frau Kollegin, Sie haben eben darge-
stellt, dass in den letzten Jahren nichts geschehen sei.
Darf ich Sie zum einen daran erinnern, dass es beispiels-

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(C (D eise Gesetze aus NRW waren, die für verfassungsidrig erklärt worden sind, (Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie heißt der Innenminister in NRW, und von welcher Partei ist er?)


nd zum anderen daran, dass wir in den letzten zehn Jah-
en etwa die EU-Richtlinie zum Datenschutz umgesetzt
aben, in der es um Videoüberwachung und an verschie-
enen Stellen auch um eine Stärkung des Datenschutzes
ing? Ich wiederhole: Das ist innerhalb der letzten zehn
ahre geschehen. Darf ich Sie einfach darauf aufmerk-
am machen, dass Ihre Aussage nicht ganz korrekt war?


Gisela Piltz (FDP):
Rede ID: ID1616502900

Herr Kollege, meine Aussagen waren völlig korrekt.

ch finde es schön, dass Sie mich indirekt auch noch be-
tätigen. Das habe ich mir von Ihnen im Deutschen Bun-
estag immer gewünscht.


(Jörg Tauss [SPD]: Ich meinte etwas anderes!)


ch habe nämlich gemeint, dass sowohl Rot-Grün als
uch Schwarz-Rot behaupten, in den letzten Jahren et-
as für den privaten Datenschutz getan zu haben.


(Jörg Tauss [SPD]: Wir haben umgesetzt!)


anz im Gegenteil: Sie haben ein Gesetz zur Vorrats-
atenspeicherung beschlossen, nach dem alle Kommuni-
ationsdaten für die Dauer von sechs Monaten gespei-
hert werden müssen.


(Jörg Tauss [SPD]: NRW!)


ie jedoch stellen sich hierhin und verkaufen das als et-
as Positives für die Bürgerinnen und Bürger!


(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE])


err Tauss, ich glaube, Sie leben in einer anderen Daten-
chutzwelt als ich.


(Jörg Tauss [SPD]: Dann leben Sie auch in einer anderen Datenschutzwelt als alle anderen europäischen Länder!)


ch bin froh, dass ich in meiner lebe und nicht in Ihrer le-
en muss.


(Beifall bei der FDP)


Aus meiner Sicht ist es Sache der Politik, dass sich
er Bundesinnenminister jetzt auf einmal als oberster
atenschützer der Nation aufspielt. Herr Schäuble, dazu
ann ich nur sagen: Auch Sie haben die Saat gelegt, die
ir in den letzten Monaten ernten mussten.

Interessant finde ich auch, wie die Kolleginnen und
ollegen, insbesondere der Union, damit umgehen. Herr
hl zum Beispiel hat gesagt, die Unternehmen sollten an

ine Art öffentlichen Pranger gestellt werden, damit sich
ie Kunden ein Bild über den Konzern machen können;
as sei moderne Transparenz. Ehrlich gesagt, habe ich
etzt begriffen, dass die CSU unter Menschenwürde et-
as anderes versteht als ich. Ich freue mich darauf, dass
ie bei der nächsten Verfehlung des BND Herrn Uhrlau

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 17429


(A) )



(B) )


Gisela Piltz
irgendwo an den Pranger stellen. Ich wünsche mir, dass
Sie sich mit der gleichen Vehemenz für die Anprange-
rung der Verfehlungen der Geheimdienste und nicht nur
der Unternehmen, in denen es um privaten Datenschutz
geht, einsetzen.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP)


Datenmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt. Es ist ein
Angriff auf die Menschenwürde, aus der sich das Grund-
recht auf informationelle Selbstbestimmung ableitet. Ar-
beitnehmerinnen werden in der Umkleide gefilmt. Es
wird Tagebuch darüber geführt, wie es einem geht, mit
wem man telefoniert, ob man glücklich ist oder nicht.
Videokameras nehmen alles auf. Vorstände werden in
der Telekommunikation überwacht, mit wem sie wann
gesprochen haben, wie lange und wie oft, wer ihnen eine
E-Mail geschickt hat und wie viele, wie lange sie sich
irgendwo aufgehalten haben – das lässt sich dadurch he-
rausbekommen, dass man feststellt, wo das Handy ein-
geloggt war – und mit welchem Journalisten sie gespro-
chen haben. Überwacht wurden nämlich auch diejenigen
am anderen Ende der Leitung: Journalisten, Kunden,
Anwälte, Bürger, Mitarbeiter. Sie? Ich? Vielleicht wir
alle? Wer weiß!


(Jörg Tauss [SPD]: Legal oder illegal?)


Das erinnert mich ganz persönlich an Stasimethoden,
und das nicht nur, weil dort offensichtlich Stasimitarbei-
ter eingesetzt waren. Ich finde das sehr bedenklich.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das ist Rechtsbruch! Das ist doch klar!)


Die Grundrechte werden auch dadurch eingeschränkt,
dass sich die Menschen aufgrund der Sorge vor dieser
Überwachung überhaupt nicht mehr trauen, mit ihren
Daten offen umzugehen. Das hat uns das Bundesver-
fassungsgericht in seiner Entscheidung zur heimlichen
Onlinedurchsuchung jüngst wieder ins Stammbuch ge-
schrieben. Der Staat muss jetzt dafür Sorge tragen, dass
die Grundrechte geachtet werden, auch von der Wirt-
schaft, auch von den Arbeitgebern und auch gegenüber
Vorständen von Unternehmen. Datenschutz im nichtöf-
fentlichen Bereich ist auch Grundrechtsschutz, und das
nicht erst seit diesen Vorkommnissen.


(Beifall bei der FDP)


Doch seit Jahren warten wir auf ein Datenschutz-
auditgesetz. Rot-Grün hat es nicht eingebracht, Schwarz-
Rot auch nicht. Stattdessen haben Sie die Vorratsdaten-
speicherung eingeführt – Herr Tauss, das haben Sie sel-
ber eben angesprochen –, erst die rot-grüne Regierung in
Brüssel, dann die schwarz-rote Regierung in Deutsch-
land.


(Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


– Wenn Sie nicht wissen, wie Gesetze in Brüssel zu-
stande kommen, dann kann ich Ihnen das hier jetzt auch
nicht erklären. Sie sitzen im Bundestag; da müssen Sie
schon wissen, wie das geht.

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(C (D (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Stattdessen haben Sie die Fluggastdatenspeicherung
ingeführt, erst die rot-grüne Bundesregierung zusam-
en mit den USA, dann die schwarz-rote Regierung in

er EU. Sie haben faktisch das Bankgeheimnis abge-
chafft.


(Zurufe von der CDU/CSU: Oh! – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht ums Bankgeheimnis! Typisch FDP!)


ie wollen eine elektronische Gesundheitskarte einfüh-
en. Sie haben auch schon elektronische Pässe eingeführt
nd wollen dies auf die Personalausweise ausdehnen.

Wer so mit den Daten von Bürgerinnen und Bürgern
mgeht, muss sich nicht wundern, wenn es Unternehmen
benfalls an der Achtung von Grundrechten fehlt.


(Sebastian Edathy [SPD]: Wollen Sie sie verteidigen?)


Das entschuldigt in keiner Weise eines dieser Unter-
ehmen. Die Fraktionen von Grünen, SPD und CDU in
iesem Hause können ihre Hände aber nicht in Unschuld
aschen. Nicht einmal jetzt dämmert bei Ihnen die Er-
enntnis, dass der Datenschutz im nichtöffentlichen Be-
eich einen anderen rechtlichen Rahmen braucht. Sie ha-
en ja selber gesagt, jetzt sei die Stunde der Justiz und
icht die der Politik. Das haben Sie hier als erster Redner
ekannt. Wo bleibt denn das Datenschutzauditgesetz?
o bleibt denn die schon längst angemahnte Vorlage

um Arbeitnehmerdatenschutz? Wo bleibt der Rechts-
ahmen für RFID-Chips, die es in immer mehr Produk-
en gibt?


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Glauben Sie, dass diese Maßnahmen das verhindert hätten?)


arum nehmen Sie nicht endlich die Bedenken der Da-
enschützer hinsichtlich der Gesundheitskarte auf? –
ichts davon kann ich erkennen. Das wäre aber die Auf-
abe dieses Bundestages.


(Beifall bei der FDP)


Es geht nicht nur um Gesetzesänderungen. Das, was
ei der Telekom passiert ist, verstößt schon gegen das
eltende Recht. Das ist überhaupt keine Frage. Es ist ein
kandal, dass das passiert ist, was passiert ist.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zurufe von der CDU/CSU: Ach so!)


ie Verantwortlichen haben sich selbstverständlich
trafbar gemacht.


(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es! Gut erkannt!)


as ist gar keine Frage. Aber wir sind nicht die Justiz,
ondern die Politik. Wir müssen hier die Folgen für die
olitik diskutieren. Hier müssen Konsequenzen gezogen
erden. Das müssen Sie erkennen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


17430 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008


(A) )



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Gisela Piltz
Diese Vorfälle zeigen nämlich überdeutlich, dass es
Handlungsbedarf gibt – sowohl im Hinblick auf eine Än-
derung der grundrechtsfeindlichen Politik als auch ganz
konkreten Handlungsbedarf. Wo dieser besteht, habe ich
Ihnen eben aufgezeigt.

Daher fordere ich alle Fraktionen in diesem Hause
auf, sich intensiv um den privaten Datenschutz zu küm-
mern. Das haben Sie bisher leider nicht getan.

Zum Schluss möchte ich einen Satz zitieren, den Herr
Prantl gestern in der Süddeutschen Zeitung geschrieben
hat:

Der Datenschutz schützt nämlich nicht abstrakte
Daten, sondern konkrete Bürger.

Das sollte der Auftrag an dieses Haus sein.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der FDP und der LINKEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616503000

Michael Bürsch ist der nächste Redner für die SPD-

Fraktion.


Dr. Michael Bürsch (SPD):
Rede ID: ID1616503100

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Dies ist in der Tat ein sehr ernstes Thema, das aus mei-
ner Sicht nicht nur die Wirtschaft betrifft, sondern weit
mehr. Das Ganze betrifft uns alle, auch die Politik,
wenngleich man zu Recht sagen kann, das Problem sei
zunächst einmal in der Wirtschaft entstanden.

Ein Kollege hat schon einen Vergleich zur Spiegel-
Affäre gezogen. Da bestehen sicherlich Unterschiede.
Damals hat der Staat Missbrauch betrieben. Daraus sind
auch Konsequenzen gezogen worden, was die Rechts-
staatlichkeit beim Umgang mit Daten angeht.

Jetzt haben wir – wenn man diesen Vergleich ziehen
will – nicht einen Abgrund von Landesverrat, sondern
einen Abgrund von Datenverrat. Die Frage ist, wie wir
jetzt gemeinsam einen Weg finden. Vielleicht können
wir schon heute ein paar Schlussfolgerungen ziehen, die
auf der Hand liegen, Herr Kollege Gehb. Das ist keine
Hektik, sondern erfolgt nach den Motiven „In der Ruhe
liegt die Kraft“ und „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“.

Ich nenne einmal fünf Feststellungen, die man zu die-
sem Zeitpunkt schon treffen kann.

Erstens. Bei der Telekom hat es – das ist auch nach ih-
ren eigenen Angaben unbestritten – schwere Verstöße
gegen das Datenschutzgesetz gegeben. Die Telekom hat
sich im Bereich Datenschutz quasi zur rechtsfreien Zone
erklärt.

Zweitens. Alles spricht dafür, dass dies kein Einzel-
fall ist, sondern dass wir es womöglich mit der Spitze ei-
nes Eisbergs zu tun haben. Wir kennen den Fall Lidl.
Wir hören, dass die Bahn ebenfalls diese ominöse Berli-
ner Agentur beauftragt hat. Ich nehme auch an, es wird
beileibe nicht nur die früheren öffentlichen Unterneh-
men angehen, sondern eine ganze Reihe der 5 000 Un-
ternehmen im IT-Sektor.

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(C (D Drittens. Zunächst ist sicherlich die Wirtschaft geforert; das ist richtig. Aber alles spricht schon jetzt dafür – as ist auch an den Innenminister gerichtet –, dass es icht genügt, auf die Selbstheilungskräfte und die freiilligen Selbstverpflichtungen der Wirtschaft zu setzen. as wird nicht genügen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Viertens. Schon jetzt zeigt eine erste Analyse – Herr
ehb, auch das hat nichts mit Hektik oder übertriebenem
ufen nach Gesetzesänderungen zu tun, wie das so be-

iebt ist, wenn irgendwo etwas schiefgeht –, die man in
en ersten drei, vier oder fünf Tagen anstellen konnte,
enn man ein bisschen juristisch geübt ist:


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das bin ich ja nun!)


s gibt wirklich Handlungsbedarf, den wir schon jetzt
estmachen können. Darüber, was im Einzelnen notwen-
ig ist, werden wir uns verständigen müssen.

Die fünfte Feststellung: Es gilt der Grundsatz genauer
etrachtung. Die Staatsanwaltschaft und die Gerichte
üssen ihre Arbeit machen. Angesichts des politischen
chadens, der schon jetzt eingetreten ist, des riesigen
ertrauensschadens, den die Telekom mit ihrem Verhal-

en auch uns in der Politik zugefügt hat, können wir aber
icht zwei Jahre warten, bis ein Gericht entschieden hat,
ondern müssen klären: Was müssen wir schon jetzt ins
uge fassen? Wofür müssen wir gemeinsam Lösungen

inden?

In Bezug auf Handlungsempfehlungen möchte ich drei-
rlei sagen. Ausgangspunkt ist: Was ist überhaupt pas-
iert? Das ist keine Spökenkiekerei oder Kaffeesatzlese-
ei; offensichtlich steht fest: Begonnen haben die
chweren kriminellen Handlungen, über die wir hier re-
en, am 20. Januar 2005, als im Vorstand der Telekom
um wiederholten Male Klage darüber geführt wurde:
arum gibt es alle möglichen Indiskretionen? Warum

ehen Informationen raus? – Dann hat der Vorstand oder
er Vorstandschef offensichtlich gesagt: Das muss sich
ndern. – Das ist auf die Arbeitsebene delegiert worden
ach dem Motto: Ich weiß von nichts. Es gibt keine
chriftliche Anweisung. Aber das Problem muss gelöst
erden. – Dann kommt am Ende eine Agentur in Berlin

ns Spiel, die sich in einem noch rechtsfreieren Raum be-
egt als vielleicht die untere Ebene, die Arbeitsebene
er Telekom.

Das ist insofern nicht eine kriminelle Handlung eines
elekom-Mitarbeiters. Wenn man dies unterstellt, wird
an sagen müssen: Es steckt dahinter doch System, das
ir so wirklich nicht bestehen lassen dürfen. Es kann
icht sein, dass man sich für dumm erklärt und sagt: Es
oll alles legal sein, aber die Ausführung soll Ergebnisse
iefern.

Daraus erwachsen schon jetzt, finde ich, Handlungs-
mpfehlungen, erstens im Bereich Sanktionen. Wenn
an genau hinschaut, wie die Sanktionen im Bereich des
atenschutzes aussehen, dann stellt man fest: Sie sind
darauf ist schon hingewiesen worden – unzulänglich.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 17431


(A) )



(B) )


Dr. Michael Bürsch
Bei uns gibt es die überaus bescheidene Summe von
300 000 Euro, wenn es um Verletzung von Datenschutz-
regeln geht. Da ist ein Land wie Griechenland wesent-
lich weiter als wir. Da gab es gegen die Firma Vodafone
Verfahren vergleichbarer Art. Die Summen, um die es
dabei ging, waren 19 Millionen Euro in dem einen Fall
und 35 Millionen Euro in dem anderen Fall. Das zahlt
man nicht aus der Portokasse. Das tut weh. Insofern
steckt in der Sanktion wahrscheinlich auch ein didakti-
scher Wert.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ein näherer Blick in die Gesetze zeigt, dass der wirk-
lich harte Tatbestand des § 206 Strafgesetzbuch – Verlet-
zung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses – höchst-
wahrscheinlich für die Telekom selbst gilt, aber
wahrscheinlich nicht für die Dienstleister, für diesen
grauen Wirtschaftszweig, der sich da entwickelt hat, der
Arbeiten übernimmt, von denen am Ende niemand wis-
sen will, wie etwas zustande gekommen ist; Hauptsache,
es gibt Ergebnisse. – Diese Branche, die offenbar ein
aufblühender Zweig im Wirtschaftsleben ist, hat keine
Regeln, jedenfalls keine harten Regeln, die die Verlet-
zung des Fernmeldegeheimnisses betreffen. Sonst exis-
tiert ja immerhin die hohe Strafandrohung von bis zu
fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Es gilt also, sich mit der Frage zu befassen: Kann man
an den Sanktionen etwas ändern?

Zweitens. Eine Frage ist meines Erachtens in den letz-
ten Tagen noch viel zu wenig thematisiert worden, näm-
lich: Wie können wir Kontrolle verbessern und verstärken?
Ihre bisherige Vorgehensweise, verehrter Innenminister,
ist in einer Zeitung, wie ich finde, sehr schön zusammen-
gefasst worden. Es hieß, Sie hätten das Lenin-Prinzip of-
fenbar umgedreht: Kontrolle ist gut – das müssen wir
vielleicht auch leisten –, aber Vertrauen in die Selbsthei-
lung ist besser. – Das wird nicht funktionieren.

Deshalb werbe ich dafür, dass wir – die Andockstel-
len kann man schon jetzt finden – die Kontrollmöglich-
keiten verbessern, dem Datenschutzbeauftragten deut-
lich verbesserte Möglichkeiten geben,


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


der Regulierungsbehörde deutlich bessere Kontrollmög-
lichkeiten geben. Auch die Datenschutzaufsicht muss
verbessert werden.

Drittens. Es muss ferner diskutiert werden – die
Durchführung ist dann allerdings nicht unsere Angele-
genheit –, was der betriebliche Datenschutz kann und
darf. Offensichtlich ist das eine bisher relativ schwach
ausgebildete Institution. Das zeigt sich auch bei allem,
was in der Telekom wohl stattgefunden hat. Man kann
schon jetzt sagen: Der Datenschutzbeauftragte ist bei all
den Dingen, die seit 2005/2006 intensiv gelaufen sind,
und selbst bei der Aufklärung dessen, was ja offensicht-
lich schon länger als April/Mai dieses Jahres läuft, nicht
beteiligt gewesen. Daran wird deutlich: Der Daten-
schutzbeauftragte ist eher ein zahnloser Tiger, auch

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(C (D enn er dem Vorstand berichten darf. Aber das genügt us meiner Sicht nicht. Für ihn muss Kündigungsschutz elten, er muss direkten Zugang zu allen Vorgängen haen, und er muss alle Datenbewegungen wirklich konrollieren können. Nun zum Stichwort Vorratsdatenspeicherung. Bei ruiger Betrachtungsweise gibt es, wie ich meine, schon eien Unterschied zwischen dem öffentlichen und dem priatwirtschaftlichen Bereich. Welche Barrieren sind doch ür die Ermittlungsbehörden bei der Vorratsdatenspeiherung aufgebaut worden: Es muss sich um schwere traftaten handeln, und es muss ein Richter darüber beinden, ob es geschehen darf. Bis zum Beweis des Geenteils vertraue ich auf das rechtsstaatliche Vorgehen nd die Rechtstreue der deutschen Verwaltung bzw. des ffentlichen Bereichs. Die Schwachstelle ist doch ganz ffensichtlich die Wirtschaft. An dieser Stelle müssen ir ansetzen, indem wir zum Beispiel sicherstellen – das st meine erste Schlussfolgerung, Frau Piltz –, dass die ei der Vorratsdatenspeicherung erhobenen Daten von er Wirtschaft nicht missbraucht werden können. Der atenschutzbeauftragte schlug deshalb eben im Innen usschuss vor, ob die Daten nicht vielleicht separiert erden können, nämlich die Verkehrsund Geschäftsda en, die zum Beispiel die Telekom für ihre Geschäfte enötigt, von den Daten, die wir für die Kriminalitätsbeämpfung und die Verhinderung von Terrorismus brauhen. Es gibt also verschiedene Ansatzpunkte. Ich möchte n der Tat, dass diese mit allen Interessierten, also mit alen in diesem Hohen Hause vertretenen Fraktionen und er Wirtschaft, gemeinsam bearbeitet werden. Hier muss s zu einer konzertierten Aktion kommen. Anders könen wir den riesigen Vertrauensschaden nicht kompenieren. Ich sehe in dem, was die Telekom gemacht hat, ine wirklich nachhaltige Verletzung unseres Gesellchaftsvertrages. Wenn sich Unternehmen die Freiheit ehmen, die Gesetze zu brechen, die wir alle uns auferegt haben, dann wird dadurch der Gesellschaftsvertrag, em wir alle unterliegen, verletzt. Deshalb sehe ich uns lle in der Pflicht, diesen Schaden gemeinsam zu beheen. Es geht hier also nicht um eine Frage der politichen oder gar parteipolitischen Auseinandersetzung; enn gemeinsam können wir hier mehr erreichen. In diesem Sinne: Gutes Schaffen! Nächste Rednerin ist die Kollegin Petra Pau für die raktion Die Linke. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! ie Telekom soll über einen längeren Zeitraum Mitareiter, Führungskräfte und Journalisten ausgespäht, abehorcht und überwacht haben. Von einer Spitzelaffäre st die Rede. Andere vergleichen sie bereits mit der Spie 17432 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 Petra Pau gel-Affäre in der alten Bundesrepublik in den 1960erJahren. Inzwischen ist auch die Bahn AG in ähnliche Schlagzeilen geraten. Einige Kollegen vermuten sogar öffentlich, dass auch sie und weitere Abgeordnete im Visier Mehdorns waren. Sollte das stimmen, dann hat der Bundestag ein sehr ernstes Problem; denn für beide, für die Telekom und für die Bahn, trägt die Bundesregierung eine besondere Verantwortung. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


(Beifall bei der SPD)

Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1616503200

(Beifall bei der LINKEN)

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1616503300

(A) )


(B) )


Zurück zur Telekom. Von einer Affäre ist die Rede.
Ich finde, so schreibt man einen Skandal klein. Nach
Lage der Dinge geht es nämlich um Verfassungsbruch,
und zwar mit Vorsatz und mindestens dreifach: Persön-
lichkeitsrechte wurden ausgehebelt, das Post- und Fern-
meldegeheimnis wurde gebrochen, und die Pressefrei-
heit wurde attackiert. Umso erstaunter vernahm ich die
ersten Reaktionen der Bundesregierung: Die Telekom
und weitere Telekommunikationsunternehmen sollten
nach Berlin kommen und eine Selbstverpflichtung abge-
ben. Ja, was sollten diese denn sagen? „Wir wollen das
Grundgesetz wieder lieb haben“ oder Ähnliches? Oder
worum sollte es bei dieser Selbstverpflichtung gehen?
Das ist doch Bundeskabarett der schlechtesten Art.


(Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


Inzwischen wurden weitere Stellungnahmen ausge-
tauscht. Von krimineller Energie ist die Rede und vom
berühmten Einzelfall. Aufklärung wird gefordert und
vor Schnellschüssen gewarnt. Die einen wollen schär-
fere Gesetze, andere wollen härtere Strafen. Wieder an-
dere fordern mehr Datenschutzkontrollen. Das mag alles
sinnvoll sein;


(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Das ist sinnvoll!)


aber – Kollege Gehb, in der Sache gebe ich Ihnen recht –
das geht am eigentlichen Problem vorbei.

Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar,
hat übrigens vorgestern gesagt, er habe fünf Mitarbeiter
für 5 000 Telekommunikationsunternehmen. Er hat also
gar keine Chance, großflächig zu kontrollieren. Folglich
ist die Gefahr, beim Datenmissbrauch erwischt zu wer-
den, sehr klein.

Sie wäre übrigens kaum größer, wenn Schaar 50 Mit-
arbeiter hätte, die sich um die Telekommunikationsbe-
triebe kümmern. Ich möchte Ihnen dazu eine kleine Rech-
nung präsentieren: Nehmen wir einmal an, an einem Tag
telefonieren in Deutschland nur 50 Millionen Bürgerin-
nen und Bürger, und zwar nur einmal. Sie schicken zudem
je eine SMS und eine E-Mail ab. Wenn man Absender
und Empfänger addiert, fallen so an einem einzigen Tag
300 Millionen Sätze mit Verbindungsdaten an. Diese
wiederum sollen nun laut Gesetz für ein halbes Jahr auf
Vorrat gespeichert werden. Das heißt, binnen dieses hal-
ben Jahres kommen somit rund 60 Milliarden Datensätze
zusammen.

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(C (D (Jörg Tauss [SPD]: Allein bei der Telekom! – Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Mehr!)


n Wirklichkeit sind es dreimal so viel. Aber allein diese
ahl – 60 Milliarden – sollte uns ein Gefühl dafür geben:
as alles ist nicht mehr kontrollierbar. Das eigentliche
roblem ist daher nicht der Missbrauch, sondern die
orratsdatenspeicherung selbst, und deshalb muss sie
om Tisch.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


enn je mehr Daten erfasst werden, umso größer ist die
efahr, dass alles aus dem Ruder läuft.

Der einzig sichere Datenschutz ist und bleibt die Ver-
eidung von Daten.


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Jetzt aber endlich mal Schluss mit der Telefoniererei! – Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU]: Nicht mehr telefonieren!)


it der Vorratsdatenspeicherung haben sich die Union
nd die SPD für das Gegenteil entschieden. So wachsen
ie Datenberge, und niemand darf sich wundern, wenn
araus auch kriminelle Begehrlichkeiten wachsen. Nein,
ine falsche Politik ist der Kern des Telekom-Skandals.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


Nun habe ich sehr wohl den Einwand des Kollegen
osbach und anderer gehört, die Telekom habe die Da-

en missbraucht, bevor die Vorratsdatenspeicherung zur
flicht wurde. Natürlich weiß ich auch, dass bereits vor-
em Verbindungsdaten gespeichert wurden,


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Siehst du!)


nter anderem, weil die Telekom-Kunden natürlich ein
echt auf eine transparente Rechnung haben.


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Aha!)


ber dieser geschäftliche Speichergrund entfällt im Zeit-
lter der Flatrate immer mehr. Umso mehr wäre die ei-
entlich spannende Frage: Wie kann man die Speiche-
ung persönlicher Kommunikationsdaten minimieren,
tatt sie zu maximieren?


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


ie Koalition hat sich mit der Vorratsdatenspeicherung
ürs Maximieren entschieden. Das ist das Gegenteil von
ürger- und Datenschutz.

Die Koalition hat damit noch ein zweites Signal ge-
etzt, nämlich: Wir brauchen möglichst alles über jeden.
echtsstaatlich – das habe ich schon damals in der De-
atte hier gesagt – rütteln Sie damit an der Unschulds-
ermutung, weil auf diese Weise unterstellt wird, jede
nd jeder ist ein potenzieller Krimineller oder Terrorist.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 17433


(A) )


)

Petra Pau
Auch Lidl hat übrigens so argumentiert: Alle sind poten-
zielle Ladendiebe; also wurden alle überwacht.

Genauso war auch die Denkweise bei der Telekom:
Im Zweifelsfall hat der Datenschutz zu weichen, allemal,
wenn es ums eigene Geschäft geht. Das ist letztlich die-
selbe Haltung, die immer wieder in Äußerungen der
Unionsparteien, aber auch anderer zu finden ist, nämlich
wenn sie behaupten, dass Datenschutz eigentlich Täter-
schutz sei. Denn so legitimiert man Datenmissbrauch.

Datenschutz ist aber kein Täterschutz, sondern Persön-
lichkeitsschutz. Das hat das Bundesverfassungsgericht
mehrfach bekräftigt. Wenn es seiner eigenen Rechtspre-
chung treu bleibt, dann wird auch die Vorratsdatenspei-
cherung keinen Bestand haben.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP und des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


Über 30 000 Bürgerinnen und Bürger haben in Karlsruhe
inzwischen dagegen geklagt. Auch ich gehöre zur Kla-
gegemeinschaft.

Es geht im Übrigen aber um noch mehr. Im sogenann-
ten Volkszählungsurteil hatte das Bundesverfassungsge-
richt betont: Bürgerinnen und Bürger, die nicht mehr
wissen oder nicht mehr wissen können, wer was über sie
weiß, sind nicht mehr souverän. Und wer nicht mehr
souverän ist, kann auch kein Souverän sein. Eine Demo-
kratie ohne Souveräne aber ist undenkbar.

So urteilte das Bundesverfassungsgericht bereits vor
25 Jahren. Wer den Datenschutz aushöhlt, untergräbt die
Demokratie. Das war die mahnende Botschaft. Sie gilt
heute mehr denn je; denn noch nie war das technische
Überwachungspotenzial so groß wie heute im Zeitalter
der Handys, des Internets und der allgegenwärtigen
Videokameras.


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Es ist eben sabotageanfälliger!)


Deshalb fordert die Linke auch: Wir brauchen endlich
ein neues und modernes Datenschutzrecht.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos] – Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU]: Ausgerechnet die frühere SED!)


Das alte Datenschutzrecht folgt noch häufig den Spielre-
geln der Zeit, da mit dem Bleistift geschrieben und das
Dampfradio gehört wurde. Heute sind wir im 21. Jahr-
hundert, im Internet-Zeitalter. Es ist also höchste Zeit,
den Datenschutz den neuen Bedingungen anzupassen.

Unter diesen Bedingungen heißt Datenschutz für
mich übrigens nicht, rechtsstaatlich zu regeln, wie Daten
erfasst, gehortet und gehandelt werden können. Im Ge-
genteil: Moderner Datenschutz verlangt, rechtsstaatlich
zu regeln, wie das Erfassen, Horten und Handeln von
persönlichen Daten grundsätzlich minimiert werden
kann. Das wäre eine verantwortungsvolle Aufgabe des
Bundestages. Stattdessen werden immer mehr persönli-
che Daten erhoben und via EU und USA ins unkontrol-
lierbare Nirwana verschickt. Dagegen ist der Telekom-

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(C (D kandal sogar noch ein Kavaliersdelikt. Das macht ihn llerdings nicht besser. Aber es zeigt: Der politisch eineschlagene Weg ist ein Irrweg. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


Der leichtfertige und gefährliche Umgang mit persön-
ichen Daten von Staats wegen und in der Wirtschaft hat
eider eine Entsprechung in der Bevölkerung. Noch nie
urde so leichtsinnig mit den eigenen Daten umgegan-
en wie heute. Prüfe jede und jeder selbst, wie viele Pay-
ards er oder sie in Erwartung von Rabatten oder ande-

en Vorteilen mit sich herumträgt.


(Jörg Tauss [SPD]: Keine!)


Löblich, Herr Kollege.


(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Ja! Alles Quatsch!)


Es wäre also eine wichtige Aufgabe der Politik
nicht nur von uns beiden, Kollege Tauss –, viel mehr

ber die Risiken und Nebenwirkungen dieser Karten und
er gedankenlosen Datenherausgabe und -weitergabe
ufzuklären.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


ie Bundespolitik aber setzt das gegenteilige Signal.
enn sie suggeriert, gegenüber der Sicherheit und für
chnäppchen sei der Datenschutz zweitrangig. Das kann
icht gut gehen, weil damit die Demokratie nicht repa-
ierbar aufs Spiel gesetzt wird.

Deshalb habe ich am Anfang der Woche gesagt: Der
elekom-Skandal ist ein Glücksfall; denn er kann erhel-

en,


(Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU]: Wenn das ein Glücksfall ist, dann ist Gysi auch ein Glücksfall!)


elche Gefahren lauern, wenn wir dem Datenschutz
icht endlich den Stellenwert einräumen, der ihm zu-
ommt.


(Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU]: Sie halten ja auch Herrn Gysi für einen Glücksfall!)


avon sind wir aber weit entfernt. Also wünsche ich mir
twas weniger Empörung über die Telekom und dafür et-
as mehr bundespolitische Verantwortung insgesamt für
en Datenschutz und die Bürgerrechte.

Abschließend: Es ist höchste Zeit für eine neue Bür-
errechtsbewegung. Sie beginnt rund um den Arbeits-
reis Vorratsdatenspeicherung. Dieser hatte sich am ver-
angenen Wochenende bundesweit mit dezentralen
ktionstagen zu Wort gemeldet. Er folgt der Erkenntnis,
ie ich hier unterstreichen will: Der beste Verfassungs-
chutz sind noch immer agile Bürgerinnen und Bürger.
as war so, und das bleibt so.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos] – Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU]: SED! – Rita Pawelski [CDU/ CSU]: Sie wissen ja, wovon Sie reden!)


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17434 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008


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Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1616503400

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun die

Kollegin Renate Künast das Wort.


(Jörg van Essen [FDP]: Die übliche Ein-Personen-Show der Grünen: entweder der Vorsitzende Kuhn oder die Vorsitzende Künast!)



Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1616503500

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eines

dürfen wir nicht vergessen: Es ist eine Frage der Grund-
einstellung, wie wir mit den Daten der Bürgerinnen und
Bürger umgehen. Ist es eigentlich so, wie Herr Schäuble
es sieht, nämlich dass alle Bürgerinnen und Bürger po-
tenziell Verdächtige sind? Oder gibt es ein Grundrecht
auf Privatheit und ein Selbstbestimmungsrecht bei den
eigenen Daten? Genau darum geht die heutige Debatte.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Die Auffassung von Herrn Schäuble führt eben dazu,
dass alles über jeden und das möglichst lange gespei-
chert wird. An der Stelle kann ich Ihnen nur sagen: Wer
das tut, schafft Gelegenheit, und Gelegenheit macht
Diebe.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wir haben, wenn wir uns das jetzt einmal genauer an-
sehen, lange Zeit damit zu kämpfen gehabt, dass immer
gesagt wurde, der Datenschutz sei so eine Art lästiges
Hindernis bei der Verbrechensbekämpfung. An dieser
Stelle sehen wir, dass der Datenschutz gar nicht hoch ge-
nug bewertet werden kann in dieser digitalen Welt, in
der Sie mit jeder Karte, die Sie haben, und mit jeder In-
formation, die Sie an Behörden und an die Wirtschaft ge-
ben, einen Beitrag dazu leisten, dass Ihre persönlichen
Daten einmal rund um den Globus gehen. Angesichts
dessen, dass so etwas bei der Telekom trotz toller Auf-
sicht über Jahre geschehen kann, dass Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter von Lidl ausgeforscht und gefilmt wer-
den und möglicherweise die Deutsche Bahn – unter Bun-
desbeteiligung – ihre Kritiker ausspäht – auch das wäre
aufzuklären –, kann man nur eines sagen: Wir müssen
das Grundrecht auf Privatheit hochhalten und es in das
Grundgesetz aufnehmen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


Wir müssen dafür sorgen, dass möglichst wenige Daten
erhoben werden – nur diejenigen, die nötig sind, und für
die Dauer, für die dies nötig ist.


(Zurufe von der CDU/CSU)


– Da kommen wir aber zu einem anderen Ergebnis,
selbst ohne Mammografie, Herr Gehb.

Ich sage Ihnen an dieser Stelle ganz klar: Die Regie-
rung streut uns Sand in die Augen. Sie lenken von dem
Datenmissbrauch bei der Telekom und den Ursachen da-
für ab, indem Sie auf der einen Seite verstärkte Sanktio-
nen fordern. Auf der anderen Seite wollen Sie mit frei-
willigen Selbstverpflichtungen arbeiten. Das reicht mir
aber nicht.

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(C (D Freiwillige Selbstverpflichtung“ ist ungefähr so wie eißer Schimmel, egal wie lang Sie das Wort noch ma hen. Trotzdem muss natürlich jede Firma dafür Sorge ragen, dass sie die Gesetze einhält. Das wird – logisch – uch die Aufgabe der Telekom sein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Mir auch nicht!)


Ich frage mich angesichts der Placeboeinladung, die
err Schäuble an die entsprechenden Unternehmen aus-
esprochen hat, was der Sinn dieser Einladung war. Wa-
um haben Sie, Herr Schäuble, sie nicht früher eingela-
en? Ihre Aufgabe ist doch die Aufsicht der Unternehmen
eim Umgang mit Daten. Da ist doch vorher etwas schief-
elaufen; darauf will ich zurückkommen. Ich sage Ihnen
anz klar: Es hat vorher einen Mangel an Kontrolle und
ine zu große Datensammelwut gegeben. Genau das
uss man abstellen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


Ihre Einladung wirkt ungefähr so: Nachdem es eine
llgemeine Empörung über Lidl, die Telekom und mög-
icherweise die Bahn gibt, wird Herr Schäuble jetzt vom
ehementen Datennutzer zu einer Art Wolf im Schafs-
elz.


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Oje! – Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU]: Hier nicht die Gebrüder Grimm verunglimpfen!)


Gegen Grimms Märchen können Sie nichts haben. –
err Minister, Sie waren es doch, der das Gesetz zur
orratsdatenspeicherung gemacht hat, das die Telekom
uasi zur Schatzhüterin der Verbindungsdaten von Bür-
erinnen und Bürgern gemacht hat. Ich sage Ihnen: Die-
es Gesetz wird künftig dazu führen, dass Sie ungeheure
atenberge haben werden – noch mehr, als Frau Pau es
orgerechnet hat. Mit jeder weiteren Information und
erbindung, die gespeichert werden, wird die Miss-
rauchsgefahr ganz stark steigen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Schäuble, Sie haben uns hier vorgemacht, dass
s eine Art Heiligenschrein gebe, in dem Millionen von
erbindungsdaten lagern, und nur auserlesene Hohe-
riester hätten jemals wieder Zugang zu diesen Daten.
ie wollen Sie eigentlich damit umgehen, dass es diese
nzuverlässigkeit gegeben hat? Ich glaube, damit ist

hre Argumentation wie ein Kartenhaus zusammengefal-
en. Ich sage Ihnen: Die Vorratsdatenspeicherung muss
eg; denn sie ist eine Gelegenheit für Diebe.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


ir leben in einer digitalen Welt. Dabei ist eine Leitlinie
ie richtige, nämlich die, Datenarmut herzustellen. Mög-
ichst wenige Daten zu erheben und zu speichern, ist die
este Prävention.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 17435


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Renate Künast

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


Herr Schäuble, wir alle wissen, dass das Bundesver-
fassungsgericht die Anwendung der Vorratsdatenspei-
cherung mit einer einstweiligen Anordnung beschränkt
hat. Lassen Sie uns nach dem Onlineurteil nicht auf die
nächste Ohrfeige aus Karlsruhe warten! Legen Sie an
dieser Stelle nicht weiter Hand an die Sicherheitsarchi-
tektur, sondern sorgen Sie dafür, dass wir diese Daten
nicht erheben!

Ich will Ihnen sagen, warum wir als Grüne dieses
große Misstrauen hegen. Ich stelle mir das bildlich vor:
Telekom-Mitarbeiter wenden sich an einen Dienstleister
und vergeben dort Aufträge in sechsstelliger Höhe. Kei-
ner der Beteiligten hatte offensichtlich die Sorge, dass es
irgendwelche Kontrollen gibt und dass das Ganze auf-
fliegt.


(Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble bespricht sich mit Abg. Jörg van Essen [FDP])


– Jetzt liest Herr Schäuble tatsächlich Herrn van Essen
seine SMS vor.


(Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister: Sie werden es gleich hören!)


Die Nummer ist gut. Das ist ein interessanter Fall von
Datenweitergabe.


(Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Gisela Piltz [FDP]: Aber völlig legal!)


Herr Schäuble, 3 000 Bürgerbeschwerden gingen
2007 beim Bundesdatenschutzbeauftragten ein, doppelt
so viele wie noch vor Jahren. Was tun Sie eigentlich, um
den Bundesdatenschutzbeauftragten mit entsprechendem
Personal auszustatten? Was tun Sie dafür, dass es so et-
was wie Protokolle über den Zugriff auf Daten bei den
Telekommunikationsfirmen gibt? Was tun Sie dafür,
dass es wirklich eine effiziente und effektive Kontrolle
gibt? Auch da haben Sie versagt.

Datenmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt. Wir haben
ein Recht auf Privatheit. Dies muss im Grundgesetz fest-
gelegt werden. Der erste Schritt dazu ist: Weg mit der
Vorratsdatenspeicherung. Nur Aufräumen hilft hier
nichts.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos] – Zuruf von der CDU/CSU: Warum haben Sie sie denn eingeführt?)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1616503600

Für die Bundesregierung hat nun der Bundesminister

des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, das Wort.

Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister des In-
nern:

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau
Kollegin Künast, da Transparenz ein Mittel ist, um die
schwierige Frage zu beantworten: „Wie können wir den
Notwendigkeiten des Schutzes von Grundrechten im

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(C (D llgemeinen und des Grundrechts auf informationelle elbstbestimmung – also Datenschutz – im Besonderen echnung tragen?“, will ich Ihnen nicht verschweigen, omit wir uns gerade beschäftigt haben. Da Sie den olf im Schafspelz mit Grimms Märchen in Verbindung ebracht haben und wir Zweifel daran hatten, ob das zureffend ist, haben wir nachgeforscht. Jetzt kann ich Ihen sagen, dass das falsch ist. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war die Großmutter!)


ie das meiste, was Sie gesagt haben, war auch das Zi-
at falsch.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Ich will Ihnen aber sagen, was richtig ist. Es stammt
us Matthäus 7, Vers 15. Darin wird vor falschen Pro-
heten gewarnt, die im Schafspelz daherkommen und in-
endig reißende Wölfe sind.


(Fritz Rudolf Körper [SPD]: Ja!)


o ist es. Genau so sind Sie mir gerade ein wenig vorge-
ommen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Die Richtlinie der Europäischen Union, die umzuset-
en die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist
wir haben das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

icht aus Jux und Tollerei gemacht, sondern weil das
orgaben einer Richtlinie der Europäischen Union sind –,
tammt vom 15. März 2006. Solche Richtlinien werden
icht als Schnellschüsse vorgelegt; da gibt es eine lange
orbereitung. Das heißt, sie ist schon zu der Zeit, als
rau Künast ehrenwertes Mitglied der Bundesregierung
ar, erarbeitet, vorbereitet und zur Entscheidung ge-
racht worden. Reden Sie doch nicht falsch Zeugnis ge-
enüber Ihrer eigenen Vergangenheit!


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], zur SPD gewandt: Ihr wart das! – Jörg Tauss [SPD]: Der grüne Schily war das! – Dr. Michael Bürsch [SPD]: Mitgefangen, mitgehangen!)


Eine weitere Bemerkung,


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich mache mich nur über die hier lustig! – Dr. Michael Bürsch [SPD]: Das war Schily! Genau!)


nabhängig von dem konkreten Fall, der sehr schlimm
st. Herr Kollege Bürsch, in der Tat habe ich in dieser

oche erklärt: Der Satz „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist
esser“ ist gefährlich. – Ich finde schon, dass eine frei-
eitliche Ordnung – ich habe das nicht im Zusammen-
ang mit dem Datenschutz gesagt, sondern das grund-
ätzlich gemeint – auch auf Vertrauen beruht. Wenn alles
ur mit Kontrolle geht, kommen wir zu einem totalen
berwachungsstaat.


(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Nicht unbedingt! Aber wenn das andere nicht funktioniert?)


17436 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008


(A) )



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Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble
– Ich habe Ihnen auch zugehört. Ich versuche gerade, zu
erklären, warum ich diesen Satz gesagt habe. Freiheitli-
che Verfassungen leben von Voraussetzungen, die sie
selber nicht so leicht gewährleisten können. Dazu gehört
ein hinreichendes Maß an Vertrauen. Deswegen ist der
Schaden so groß, wenn das Vertrauen gerade auch durch
Verantwortungsträger und Eliten verletzt wird.

Wir haben Gesetze. Wo Menschen sind, wird gegen
Gesetze auch verstoßen. Frau Kollegin Piltz hat zu Recht
aus der Bibel zitiert: „Wer unter Euch ohne Sünde ist,
werfe den ersten Stein.“ Frau Kollegin, Sie haben nur
den Fehler gemacht, anschließend Steine zu werfen.

Sind Sie sich wirklich sicher, dass Sie ohne Sünde
sind? Ich fürchte, nein, Frau Kollegin Piltz, Sie kommen
mir nämlich ziemlich menschlich vor.


(Gisela Piltz [FDP]: Ich wusste gar nicht, dass Sie mein Beichtvater sind!)


– Nein, ich greife nur Ihr Zitat auf. Der Sinn einer De-
batte besteht doch darin, dass man auf das eingeht, was
zuvor gesagt worden ist. Sonst macht eine Debatte
schließlich keinen Sinn. Auch das ist ein Teil von Kom-
munikation.

Ich möchte folgende Bemerkung machen, weil das in
der Debatte bisher noch nicht gesagt worden ist: Für die
Kontrolle der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestim-
mungen ist nicht nur und nicht in erster Linie der Bun-
desbeauftragte für den Datenschutz zuständig;


(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Die Regulierungsbehörde!)


da wären seine fünf Mitarbeiter völlig überfordert. Der
Vollzug der Gesetze ist gemäß Grundgesetz in der Regel
Sache der Länder. Die Bundesländer sind für die Einhal-
tung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zustän-
dig. Es gibt Verwaltungseinrichtungen, die versuchen,
die Einhaltung dieser Bestimmungen zu gewährleisten.
Trotzdem wird dagegen verstoßen.

Dieser Fall muss uns natürlich Anlass geben, darüber
nachzudenken, was man daraus lernen kann. Ich finde,
es war richtig, dass der Staatssekretär im Bundesministe-
rium des Innern, Dr. Beus, nach Bekanntwerden des Vor-
falls in der vergangenen Woche die Vertreter der Bran-
che zu einem Treffen eingeladen hat. Es ist gut, mit den
betroffenen Verbänden und Unternehmen – das sind die,
die es am besten wissen müssten – darüber zu reden, was
man tun kann, um die Wahrscheinlichkeit, dass gegen
solche Gesetze verstoßen wird, zu verringern. Ich kann
verstehen, dass manche Unternehmen gesagt haben, dass
sie im Augenblick nicht gemeinsam mit diesem Unter-
nehmen auftreten möchten, sich lieber fernhalten. Es
bleibt ihnen allerdings nicht erspart, sich im Sinne einer
sachkundigen Beratung Gedanken darüber zu machen,
welche Konsequenzen zu ziehen sind. Kollege Bürsch,
wir müssen Konsequenzen ziehen. Es liegt viel Arbeit
vor uns.


(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Ja!)


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(C (D ir müssen mit den Betroffenen reden. Damit kann man icht schnell genug anfangen. Wir werden aber keinen chnellschuss machen. In dem Gespräch haben wir verabredet, dass die Teleom, die mit der Beauftragung des früheren Bundesrichers Dr. Schäfer und anderen Maßnahmen wichtige chritte auf dem Weg zur eigenen Aufklärung unternomen hat, den anderen Unternehmen und den Verbänden hre Erkenntnisse zur Verfügung stellt. Diese Erkenntisse werden mit der Bundesnetzagentur, dem Bundesmt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem atenschutzbeauftragten erörtert. Danach werden wir im eratungsprozess vorangehen und die notwendigen Ent cheidungsgrundlagen erarbeiten. Es ist zu berücksichtigen, dass der Datenschutz bei Teekommunikationsunternehmen noch sensibler zu handaben ist als bei anderen Unternehmen, die auch gegen en Datenschutz verstoßen können, weil die Telekomunikationsunternehmen mit den vielen Daten umgehen üssen. Nach der Architektur unseres Grundgesetzes üssen wir den Schutz der Daten gewährleisten und den ugriff darauf rechtlich begrenzen, und zwar auch geenüber staatlichen Sicherheitsorganen. Deswegen ist ieses Thema besonders sensibel. Zusätzliche institutionelle Vorkehrungen können geroffen werden. Der Gesetzgeber muss gegebenenfalls chlussfolgerungen ziehen. Das machen wir – zügig und ntensiv, aber sorgfältig. Daran wird gearbeitet. Neben dem Spaß an den neuen Telekommunikaionstechnologien gibt es auch eine große Besorgnis. Aufrund des ungeheueren Fortschritts im Bereich der elekommunikationstechnologien gibt es viel mehr Komunikation, übrigens auch im Reiseverkehr. Deswegen ind fälschungssichere Ausweise wichtig. Am Flughafen rankfurt zum Beispiel starten und landen jährlich 0 Millionen Passagiere. Das Reiseaufkommen nimmt ngeheuer zu. Das ist eine Frage der Mobilität, der Gloalisierung und des technischen Fortschritts. Der Umfang n Kommunikation nimmt enorm zu. Es ist hier ein Rehenspiel angebracht worden zu der Datenmenge, die ntsteht, wenn jeder täglich einen Telefonanruf tätigt, ine SMS und eine E-Mail verschickt. Das ist ja wahr. Auf der anderen Seite ist das Mehr an Daten eine ichtige Grundlage unseres unglaublichen technischen, issenschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritts. ie sollen 6,5 Milliarden Menschen auf dieser Erde le en, wenn wir keinen technischen und wissenschaftlihen Fortschritt haben? (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber den muss man gestalten!)


rotzdem gibt es Probleme, an deren Lösung wir jeden
ag arbeiten. – Herr Kollege Beck, ich rede ernsthaft
ber wirklich grundlegende Probleme.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich denke, das Thema ist Kommunikation!)


Mobilität ist auch Kommunikation und Kommunika-
ion zwischen Menschen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 17437


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Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zwischenrufe auch!)


Wir kommunizieren ja auch, manchmal fröhlich und
manchmal ernst. Auf jeden Fall bemühen wir uns.

Infolge von mehr Kommunikation entstehen mehr Da-
ten. Demnächst werden wir vielleicht eine Debatte da-
rüber führen, ob sichergestellt ist, dass die Banken mit
den Daten vernünftig umgehen. Die Daten sind notwen-
dig, damit Sie wissen, wie viel Geld Sie auf Ihrem Konto
haben und wer darauf zugreift. Als Innenminister muss
ich sicherstellen – das ist meine, aber auch Ihre Auf-
gabe –, dass niemand auf Ihr Konto zugreift, der dazu
nicht befugt ist. Deswegen muss ich Ihnen beispielsweise
eine sichere Identifizierung ermöglichen. Auf der ande-
ren Seite wird dann wiederum die Sorge geäußert, ob das
nicht übertrieben ist. Das ist ein Zielkonflikt, den wir
aushalten müssen.

Wir sollten es uns nicht zu leicht machen. Wir sollten
aber auch keine Debatte führen, die in der Öffentlichkeit
Verunsicherung erzeugt. Sonst beklagen wir diese an-
schließend und machen uns gegenseitig einen Vorwurf
daraus.

Natürlich ist es in der Menschheitsgeschichte – wir
haben die Bibel schon viel zitiert: seit Adam und Eva
und der Vertreibung aus dem Paradies – schon immer so
gewesen, dass jeder Fortschritt ambivalent ist. Er ist
Fluch und Segen zugleich. Der technische Fortschritt ist
ein großes Glück. Wir arbeiten daran, wir setzen auf For-
schung und Innovation. Anders werden wir unseren
Platz in der globalisierten Welt nicht behalten können.
Aber wir müssen verantwortlich damit umgehen. Ängste
zu schüren, wird uns nicht in die Lage versetzen, verant-
wortlich Schlussfolgerungen zu ziehen und immer wie-
der aus auch schmerzlichen Erfahrungen zu lernen.

Die offene Gesellschaft beruht auf dem Wissen, dass
Fehler geschehen, aber auch auf der Bereitschaft, aus
Fehlern zu lernen, sie zu korrigieren und immer wieder
neu darüber zu diskutieren. Aber das Prinzip, Debatten
nach dem oberflächlichen Regelwerk von Political Cor-
rectness zu tabuisieren, bewirkt keinen Fortschritt, keine
Sicherheit, von Grundrechten nicht und auch nicht von
menschlicher Freiheit. Deswegen werbe ich für eine ta-
bufreie Debatte, die sensibel ist und keine Ängste schürt,
sondern unsere Verantwortung als Mitglieder des höchs-
ten Verfassungsorgans ernst nimmt.


(Beifall bei der CDU/CSU – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es muss Tabus geben!)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1616503700

Herr Minister, gestatten Sie am Ende Ihrer Redezeit

noch eine Zwischenfrage des Kollegen Bürsch?

Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister des In-
nern:

Wenn Sie, Frau Präsidentin, am Ende der Redezeit
noch eine Zwischenfrage ermöglichen, dann gerne.

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(C (D Natürlich. – Herr Dr. Bürsch, bitte sehr. Ich möchte Ihnen, Herr Minister, Gelegenheit geben, hren Gedanken fortzuführen. Alles verändert sich: der echnische Fortschritt, gesellschaftliche Entwicklungen. äre es nicht logisch, wenn Sie Ihren Gedanken über en technischen Fortschritt, dem wir Rechnung tragen üssen, so fortführen, dass wir jetzt gemeinsam eine odernisierung des Datenschutzrechtes angehen sollten, nd zwar noch in dieser Legislaturperiode? Das Datenchutzrecht – da gebe ich manchen Rednern recht – ist uf dem Stand von anno Tobak. Sollten wir Ihre richtige nalyse dieser Zeit also nicht dazu nutzen, gemeinsam ine Modernisierung anzugehen? Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister des Inern: Sie wissen, dass mein Ministerium und ich mit Hochruck daran arbeiten. Wir legen zum Beispiel einen Geetzentwurf zum Scoring vor, weil wir das Problem bei en Auskunfteien haben. Daran arbeiten wir intensiv. (Dr. Michael Bürsch [SPD]: Das Audit können Sie auch noch nennen!)

Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1616503800
Dr. Michael Bürsch (SPD):
Rede ID: ID1616503900

(Beifall des Abg. Jörg Tauss [SPD])


Um die Chance, die Sie mir durch Ihre Zwischenfrage
mit der Genehmigung der Präsidentin – eröffnet haben,
icht exzessiv zu nutzen, sage ich nur Folgendes: Der
undesbeauftragte für den Datenschutz, Herr Schaar, hat
esagt, und zwar öffentlich, wir hätten zurzeit endlich
ieder einen Innenminister, dem der Datenschutz wich-

ig sei, bei seinen Vorgängern sei das nicht der Fall ge-
esen.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU – Jörg Tauss [SPD]: Er will wiedergewählt werden! Das ist schon okay! – Dr. Michael Bürsch [SPD]: Ohne den letzten Satz hätten wir auch klatschen können! Anders als Schily will dieser Innenminister noch einmal kandidieren! – Gegenruf des Bundesministers Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/ CSU]: Sie können ja gegen mich kandidieren!)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1616504000

Nächster Redner ist der Kollege Jörg van Essen für

ie FDP-Fraktion.


Jörg van Essen (FDP):
Rede ID: ID1616504100

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

s hat mich natürlich gefreut, dass engagierte Christen
n der FDP den Christdemokraten Nachhilfe in Bibel-
enntnis geben konnten. Das nur als Bemerkung vor-
eg.

Ich glaube, dass die Diskussion der letzten Tage, aber
uch der letzten Monate über die Fälle Lidl und jetzt Te-
ekom zeigt, dass wir beim Datenschutz möglicherweise
inen Bereich vernachlässigt haben, der wieder in den

17438 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008


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Jörg van Essen
Fokus gehört, nämlich die Datennutzung durch Private.
Wir führen intensive Debatten über die Datennutzung
durch den Staat. Es gibt heftige Debatten darüber, ob Ka-
meras auf Bahnhöfen aufgebaut werden dürfen und wie
lange die Aufnahmen gespeichert werden. Wir nehmen
es als ganz selbstverständlich hin, dass wir jedes Mal
dann, wenn wir tanken, gefilmt werden. Es interessiert
uns überhaupt nicht, was mit diesen Aufnahmen ge-
schieht, welche Zeitspanne aufgenommen wird und wie
lange die Aufnahme gespeichert wird.

Ich glaube, eine der Lehren aus den letzten Tagen ist,
dass wir uns dem Datenschutz im privaten Bereich wie-
der sehr viel intensiver widmen müssen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)


Die FDP-Bundestagsfraktion hat dazu einen ganz her-
vorragenden Antrag eingebracht. Ich erhoffe mir, dass
wir dazu im Bundestag eine sachliche Debatte führen
werden.

Herr Kollege Bürsch, Sie haben in diesem Zusam-
menhang einige Vorschläge gemacht, die meine aus-
drückliche Zustimmung finden. Mir hat Ihre Rede von
den vielen Reden, die wir bisher gehört haben, ganz be-
sonders gut gefallen. Ich glaube, dass es sich lohnt, über
Ihre Vorschläge nachzudenken.


(Klaus Uwe Benneter [SPD]: Neue Koalition?)


Ich habe wie Sie das Gefühl, dass wir im Bereich der
Sanktionen nachsteuern müssen. Wenn es tatsächlich so
ist, dass die beauftragten Firmen strafrechtlich nichts zu
befürchten haben – das haben Sie gesagt, und das ist
auch mein Gefühl –, dann müssen wir dieses Thema
selbstverständlich auf die Tagesordnung setzen. Ich
glaube auch, Sie haben zu Recht vorgetragen, dass wir
die Ausstattung im Bereich des Datenschutzes, insbe-
sondere die der Datenschützer, verbessern müssen.

In einem Punkt bin ich völlig anderer Auffassung als
Frau Künast.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na endlich! Das beruhigt mich!)


Es war wieder einmal typisch, dass die Grünen an dieser
Stelle nur nach dem Staat rufen. Ich hingegen teile die
Auffassung des Innenministers, dass hier zunächst ein-
mal die Unternehmen Verantwortung tragen. Ein Unter-
nehmen wie die Telekom steht zunächst einmal selbst in
der Verantwortung,


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hatte ich allerdings auch gesagt, Herr Kollege!)


dafür zu sorgen, dass es sauber ist bzw. dass die Konse-
quenzen aus einer solchen Affäre gezogen werden.


(Beifall des Abg. Carl-Ludwig Thiele [FDP])


Darüber hinaus müssen wir natürlich auch den anderen
Fragen, die hier aufgeworfen worden sind, nachgehen.

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(C (D ir als FDP haben, wie gesagt, einen entsprechenden ntrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn es Ihnen vor allem um die Selbstverantwortung geht, warum bringen Sie denn dann einen Antrag in den Bundestag ein?)


Ich glaube, dass diese Debatte zum Anlass genommen
erden sollte, darüber nachzudenken, wie der Staat mit
em Datenschutz umgeht. Wir sammeln immer mehr
aten, und viele erwecken den Eindruck: Je mehr Daten
orhanden sind, desto sicherer können wir in unserem
and leben.


(Dr. Max Stadler [FDP]: Das ist aber ein Irrtum!)


as Gegenteil ist der Fall. Das hat spätestens der
1. September 2001 gezeigt. Alle Daten waren vorhan-
en, man hat sie aber nicht zusammenführen können.
ine Konsequenz des uferlosen Sammelns von Daten ist,
ass ihre Zusammenführung immer schwieriger wird.
eshalb denke ich, dass auch hier ein Nachdenken erfor-
erlich ist.


(Helmut Brandt [CDU/CSU]: Trotzdem kann man auf die Daten nicht verzichten!)


An einem Thema, das auch Gegenstand der heutigen
ebatte war, wird das ganz besonders deutlich: an der
orratsdatenspeicherung. Als wir damals über dieses
hema diskutiert haben, habe ich für meine Fraktion ge-

edet und die Vorhersage gemacht, dass man mit diesem
orhaben vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern
ird. Die einstweilige Anordnung des Bundesverfas-

ungsgerichts ist ein erstes Anzeichen dafür, dass diese
egelung so, wie sie verabschiedet wurde, nicht beste-
en bleiben wird.


(Dr. Max Stadler [FDP]: So ist es! – Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Aber Sie wissen, dass das mit der Vorratsdatenspeicherung nichts zu tun hat, sondern nur mit der Frage nach der Schwere der Tat?)


Ja, das weiß ich. Ich habe mich sehr intensiv damit be-
chäftigt.

Deshalb lautet unsere Forderung – ich wiederhole
ie –: Mit der Vorratsdatenspeicherung muss schnellst-
öglich Schluss sein. Wir fordern Sie auf, das Gesetz

ur Vorratsdatenspeicherung aufzuheben;


(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


enn es fehlt schon die Grundlage. Irland hat nicht ohne
rund Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erho-
en. Der Europäische Gerichtshof hat nämlich im Hin-
lick auf die Fluggastdatenspeicherung festgestellt, dass
ie rechtliche Grundlage für diese Maßnahme nicht aus-
eicht.


(Abg. Jörg Tauss [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)


Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 17439


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Jörg van Essen
Deshalb ist schon jetzt klar, wie das Urteil des Europäi-
schen Gerichtshofes ausfallen wird. Das heißt, diese
Richtlinie hat keine rechtliche Grundlage.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1616504200

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?


Jörg van Essen (FDP):
Rede ID: ID1616504300

Nein, ich möchte gerne zu Ende reden.


(Gisela Piltz [FDP]: Zack!)


Hinzu kommt: Dass das Bundesverfassungsgericht
eine vorläufige Anordnung erlässt, macht deutlich, dass
hier etwas geregelt worden ist, das so keinen Bestand ha-
ben kann.

Ich komme zum Schluss. Die FDP-Bundestagsfrak-
tion fordert die Koalitionsfraktionen mit Nachdruck auf,
das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aufzuheben.
Das wäre ein wichtiger Schritt zu mehr Datenschutz in
unserem Land.

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP sowie des Abg. HansChristian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1616504400

Für die SPD-Fraktion spricht nun der Kollege

Sebastian Edathy.


Sebastian Edathy (SPD):
Rede ID: ID1616504500

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Vorkommnisse bei der Telekom, die nun bekannt ge-
worden sind, sind vor allem eines: ein Vertrauensmiss-
brauch gegenüber den Millionen Kunden dieser Firma.
Millionen Bürgerinnen und Bürger sind davon ausge-
gangen, dass ihre Daten bei diesem Unternehmen in si-
cheren Händen sind.

Zunächst einmal – darauf ist zu Recht hingewiesen
worden – ist es Sache der Staatsanwaltschaft in Bonn,
die Aufklärung voranzutreiben und zu bewerten, gegen
welche rechtlichen Vorschriften verstoßen wurde: ob ge-
gen das Bundesdatenschutzgesetz, gegen das Telekom-
munikationsgesetz oder gegen das Strafgesetzbuch. Ich
gebe dem Kollegen Gehb an einer Stelle ausdrücklich
recht: Wir als Gesetzgeber sind gut beraten, den Verlauf
dieser Ermittlungen abzuwarten. Ich halte nichts davon,
auf Gesetzesverstöße mit dem Reflex der Gesetzesände-
rung zu reagieren. Herr Gehb, ich hoffe, das gilt künftig
auch für das Jugendstrafrecht.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Jörg Tauss [SPD]: Das musste an dieser Stelle einmal gesagt werden! – Dr. Jürgen Gehb [CDU/ CSU]: Ich freue mich, dass ich hier so oft angesprochen werde!)


Denn als es zu Beginn dieses Jahres um dieses Thema
ging, haben wir bei Ihnen und Ihren Parteifreunden lei-
der ein anderes Verhalten erlebt.

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(C (D Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Kernproblem cheint nicht notwendigerweise die Rechtslage zu sein, ondern eine zumindest in Teilen der deutschen Wirtchaft vorhandene Gleichgültigkeit gegenüber der echtslage. (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)


er gewillt ist, gegen Gesetze zu verstoßen, wird sich
etztlich auch nicht durch eine Rechtsänderung


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Rechtsänderung? Grundgesetzänderung!)


on der Verwirklichung dieses Willens abhalten lassen.


(Beifall des Abg. Dirk Manzewski [SPD])


ch habe übrigens gewisse Zweifel daran, ob wir solcher
gnoranz mit Appellen zur Abgabe von Selbstverpflich-
ungen entgegenwirken können.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


eder Bürger in diesem Land hat die selbstverständliche
flicht, sich an geltendes Recht zu halten. Dazu bedarf
s keiner Deklarationen.

All das hindert uns keineswegs daran, mit aller Sorg-
alt – da bin ich mit dem Kollegen Bürsch einig – zu prü-
en, ob die Rahmenbedingungen für die Beachtung des
atenschutzes ausreichend sind. Lassen Sie mich drei
spekte ansprechen.

Erstens. Wie ist es um den betrieblichen Datenschutz
estellt? Ist der Datenschutzbeauftragte hinreichend un-
bhängig, und ist er hinreichend wirkungsmächtig? Ist er
ür seine Aufgaben hinreichend qualifiziert? Ist er, zu-
indest bei größeren Firmen, für die Wahrnehmung sei-

er Aufgaben abgestellt, oder ist das eine Nebentätig-
eit, die er quasi ehrenamtlich erledigt? Sind die
esetzgeberischen Vorschriften in diesem Bereich aus-
eichend?

Zweitens. Wie kann man, um auf den konkreten Fall
u sprechen zu kommen, bei den Telekommunikations-
ienstleistern sicherstellen, dass der Zugriff auf Daten-
erkehrsinformationen nicht unbemerkt bleibt? Wäre es
um Beispiel sinnvoll, vorzuschreiben, dass interne Zu-
riffe auf Daten der Kunden automatisch protokolliert
erden,


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


amit sie vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten
ystematisch entdeckt werden können, damit man nicht
uf Zufälle angewiesen ist? Wäre es nicht eine Überle-
ung wert, zu einem System überzugehen, bei dem die
aten prinzipiell verschlüsselt werden, um den Kreis der
otenziellen Personen, die Zugriff nehmen können,
öglichst klein zu halten? Wäre es nicht denkbar, vorzu-

chreiben, dass die Unternehmen Kunden, deren Daten
issbräuchlich verwendet worden sind, automatisch be-

achrichtigen müssen, damit sie ihre Interessen wahrzu-
ehmen und ihr Recht gegebenenfalls gerichtlich durch-
usetzen in der Lage sind?

17440 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008


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Sebastian Edathy
Drittens. Wie ist es um die Arbeitsfähigkeit der daten-
schutzrechtlichen Aufsichtsbehörden bestellt? Der Bun-
desinnenminister hat zutreffend darauf hingewiesen,
dass die Länder mit in der Verantwortung stehen. Es geht
allerdings auch darum, das Amt des Bundesbeauftragten
für den Datenschutz als Aufsichtsamt ernst zu nehmen.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar hat mitgeteilt,
dass er für den Bereich der Firmenüberprüfung gerade
einmal 6,8 Stellen zur Verfügung hat und dass diese Mit-
arbeiter auch die Beschwerden, die schriftlich eingehen,
bearbeiten müssen. Die Zahl der Beschwerden hat sich
in den Jahren von 2002 bis 2007 von 1 600 auf 3 200
verdoppelt, ohne dass das Personal aufgestockt worden
wäre. Wir sollten, wenn wir in Bälde über den Bundes-
haushalt 2009 sprechen, beim Haushalt des Bundes-
innenministeriums überlegen, wie wir im Konsens der
Fraktionen den Stellenpool beim Bundesdatenschutzbe-
auftragten aufstocken können.

Niemand wird ernsthaft die Forderung stellen, dass
die Mitarbeiter des Bundesdatenschutzbeauftragten ge-
wissermaßen wöchentlich bei den Firmen auf der Matte
stehen. Aber wenn die Firmen davon ausgehen können,
dass eine Überprüfung praktisch nicht vorkommt, dann
ist das so, als wenn angekündigt wird, dass es keine Stra-
ßenbahnkontrolleure mehr gibt: Viele Passagiere würden
wegen des guten Gewissens weiterhin eine Fahrkarte
kaufen; aber die Zahl der Schwarzfahrer wird größer
sein, als wenn bekannt ist, dass, zumindest sporadisch,
Kontrollen stattfinden. Deshalb muss sichergestellt wer-
den, dass Datenschutzkontrollen in den Firmen vorkom-
men können.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Mit diesen Fragen sollte sich der Deutsche Bundestag
in den kommenden Wochen und Monaten intensiv be-
schäftigen. Dabei sollte auch die Frage der Obergrenzen
für Bußgelder eine Rolle spielen. Es ist in der Tat zu hinter-
fragen, ob eine Grenze von 250 000 Euro, wie im Bundes-
datenschutzgesetz vorgesehen, bzw. von 300 000 Euro,
wie im Telekommunikationsgesetz vorgesehen, ausrei-
chend ist. Für eine kleinere Firma, für einen Mittelständ-
ler ist das sicherlich ein Batzen Geld; aber für die Tele-
kom sind das, um das verruchte Wort in den Mund zu
nehmen, Peanuts. Ich glaube, es ist wesentlich, durch
eine verbesserte Prävention alles zu tun, um zu vermei-
den, dass es überhaupt zu Datenmissbrauch kommt. Ein
Vergehen verhindern zu helfen, ist besser, als es strenger
zu ahnden, wobei sich beides nicht ausschließt.

Heute Morgen haben alle Fraktionen im Innenaus-
schuss vereinbart, miteinander Gespräche über Verände-
rungen des Bundesdatenschutzgesetzes aufzunehmen.
Ich glaube, man sollte den Fall Telekom dabei nicht iso-
liert betrachten. Auch vor dem Hintergrund der Bespit-
zelung von Mitarbeitern durch die Firma Lidl ist es völ-
lig gerechtfertigt, die Frage zu stellen, ob es noch
zeitgemäß und zu verantworten ist, dass wir durch das
geltende Gesetz zwar sicherstellen, dass öffentliche Stel-
len nicht nur Schadenersatz leisten müssen, sondern
auch Schmerzensgeld zu zahlen haben, wenn sie Daten-

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(C (D issbrauch betrieben haben, dass aber private Firmen ur Schadensersatz zahlen müssen. Damit ist der Veräuferin bei Lidl, deren Privatgewohnheiten ausgespäht orden sind, im Zweifelsfall nicht geholfen. Diese Privi egierung von privaten Stellen gegenüber öffentlichen ehörden bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzesetz halte ich nicht für vertretbar. Beim Thema Datenschutz geht es nach meinem Daürhalten im Kern nicht um Parteipolitik. Es muss vielehr um ein Anliegen gehen, dass jedem Demokraten ichtig ist. Deswegen habe ich den herzlichen Wunsch nd die herzliche Bitte – auch vor dem Hintergrund einier Beiträge heute –: Wir sollten uns hier im Bundestag icht gegenseitig absprechen, dass uns Datenschutz ichtig ist. Lassen Sie mir noch ein paar Sekunden Zeit, um folenden Gedanken zu äußern: Wer die Vorratsdatenspeiherung für Zwecke der Strafverfolgung befürwortet, ist eswegen noch lange kein Gegner von Datenschutz und uch kein Feind der Achtung der Privatsphäre. Es ist geade keine Missachtung der Privatsphäre, wenn der Staat um Beispiel bei der Ermittlung eines Terrorverdächtien sicherstellt, die Telefonverbindungen der betreffenen Person in den letzten Wochen und Monaten überprüen zu können, ohne diese Daten selber zu speichern. Ich glaube, die Aussage, dass wir alles speichern und berwachen müssen, ist genauso falsch, wie zu sagen, ass wir in diesem Bereich auf alles verzichten können. ir brauchen einen Mittelweg. Wir brauchen eine Ba ance, durch die die Achtung der Sicherheitsinteressen nseres Landes und zugleich die Achtung der Freiheitsnd der Bürgerrechte der Menschen, die in diesem Land eben, sichergestellt wird. Danke schön. Nächste Rednerin ist die Kollegin Silke Stokar von euforn für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN)


(Beifall des Abg. Ottmar Schreiner [SPD])


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Gerda Hasselfeldt (CSU):
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir ha-

en es seit Tagen mit dem größten Datenschutzskandal
n der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zu
un. Ich finde, dass wir in dieser Debatte im Parlament
elativ brav über Datenschutz und unsere unterschiedli-
hen Bewertungen diskutieren.

Lassen Sie mich noch einmal auf den Kern des Skan-
als zurückkommen. Hier ist mit großer krimineller En-
rgie – anders kann man das nicht ausdrücken – gegen
ie Pressefreiheit in unserem Lande und gegen das Recht
uf informationelle Selbstbestimmung vorgegangen
orden. Hintergrund war der sogenannte Schutz von Be-

riebs- und Geschäftsgeheimnissen. Es hat kein Schuld-
ewusstsein gegeben; das Bewusstsein dafür, dass Da-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 17441


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Silke Stokar von Neuforn
tenschutz ein wichtiges Grundrecht unserer Gesellschaft
ist, fehlte. So langsam dämmert dem Konzern Telekom
offensichtlich, dass hier ein riesiger Vertrauensverlust
entstanden ist, der nicht ohne ökonomische Schäden
bleiben wird.

Herr Bundesinnenminister Schäuble hatte die Tele-
kommunikationsunternehmen für Montag zu einem
Treffen eingeladen. Ich fand es schon ziemlich arrogant,
dass Unternehmen, die im Auftrag des Staates mit sen-
siblen Kommunikationsdaten umgehen – sie sind einmal
privatisiert worden –, es nicht für nötig befunden haben,
der Einladung zum Thema Datenschutz Folge zu leisten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Herr Bundesinnenminister Schäuble hat in seiner
Rede erklärt, er wolle aus dem Skandal lernen. Aber hin-
sichtlich der Vorratsdatenspeicherung hat er den Ablauf
falsch dargestellt. Ich erinnere mich sehr gut daran, dass
wir hier im Parlament nach Art. 23 Grundgesetz gemein-
sam – fraktionsübergreifend – unseren Vorbehalt gegen-
über der Vorratsdatenspeicherung zum Ausdruck ge-
bracht haben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Gisela Piltz [FDP] und des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


Es bedurfte des Wechsels hin zur Großen Koalition, da-
mit dieser Vorbehalt unter dem Druck der CDU/CSU
wieder zurückgenommen werden konnte. Erst danach
hat Bundesjustizministerin Zypries auf europäischer
Ebene die in meinen Augen verfassungswidrige Vorrats-
datenspeicherung auf den Weg gebracht. So waren der
Ablauf.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch Herr Schäuble hat was Falsches gesagt!)


Was Herr Bundesinnenminister Schäuble aus dieser
Affäre lernen will, hat er uns heute vor dieser Debatte
verkündet, als es um das BKA-Gesetz ging. Wir haben
es hier mit einer Vertrauenskrise im Bereich Telekom-
munikation zu tun, und gleichzeitig reden wir über ein
BKA-Gesetz, mit dem der Staat zum ersten Mal – das ist
eigentlich ein krimineller Akt – die Rechtsgrundlage da-
für schaffen will, sich selbst als Hacker betätigen und in
die Internetkommunikation der Bürgerinnen und Bürger
eindringen zu dürfen.

Es ist jetzt nicht nur die Stunde der Aufklärung durch
die Staatsanwaltschaft. Auch in Richtung der FDP, die
beim Datenschutz immer dann, wenn es um Privatunter-
nehmen geht, etwas zurückhaltender wird


(Gisela Piltz [FDP]: Was?)


– bei Steuerhinterziehung tun Sie es auch –, sage ich:
Die Telekom ist kein normales Privatunternehmen. Sie
handelt im staatlichen Auftrag, und der Staat hat Anteile

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(C (D n der Telekom. Die Telekom soll Aufträge im Zusamenhang mit der Gesundheitskarte bekommen. Ist Ihnen igentlich bekannt, dass das Telefonsystem des Bundesages und der Ministerien, der sogenannte Informationserbund, und damit alle unsere Telefonate und E-Mails ber die Telekom gehen, von der wir heute wissen, wie ie arbeitet? Ich sehe es als Aufgabe des Parlaments an das habe ich heute auch im Innenausschuss gesagt –, ier Aufklärung zu betreiben, weil es darum geht, ob die elekommunikationsunternehmen – an erster Stelle die elekom – noch die für die Erledigung staatlicher Auf räge erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen. Dies haen wir zu prüfen; das ist, Herr Kollege Gehb, nicht Aufabe der Staatsanwaltschaft. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos] – Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Doch! Wir können denen doch nicht die Lizenz entziehen! Das müssen doch die Gewerbeaufsichtsämter machen!)


Die Vorschläge zu mehr Datenschutz sind hier ge-
annt worden. Die grüne Fraktion fordert seit Jahren, das
atenschutzaudit umzusetzen.


(Gisela Piltz [FDP]: Sie waren doch damals in der Regierung! Da hätten Sie es umsetzen können!)


ir werden das noch spezifizieren und verlangen, dass
elekommunikationsunternehmen nicht vom Staat damit
eauftragt werden dürfen, Daten zu speichern, solange
s in diesem Verfahrensbereich kein staatliches Audit
ibt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


Meine Damen und Herren, ich habe nichts gegen
elbstverpflichtungen der Wirtschaft, wenn sie zwei Be-
ingungen erfüllen.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1616504700

Frau Kollegin, denken Sie bitte an die Redezeit?


(BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN)

Frau Präsidentin, das ist mein letzter Satz. – Selbst-

erpflichtungen der Wirtschaft müssen sanktionenbe-
ehrt sein; sie können nicht freiwillig sein. Die Stan-
ards einer Selbstverpflichtung unterliegen einer
taatlichen Kontrolle. Dann können wir über diesen
unkt reden.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss.


(Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1616504800

Sie hatten vorhin schon den letzten Satz angekündigt.

17442 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008


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(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das einzig Gute an dieser Affäre ist: Datenschutz ist
wieder ein Wert in dieser Gesellschaft, und er sollte auch
ein Grundwert in unserer Verfassung werden.

Danke schön.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1616504900

Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Martina

Krogmann für die CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Martina Krogmann (CDU):
Rede ID: ID1616505000

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir de-

battieren hier heute ein wirklich sensibles Thema. Des-
halb ist es wichtig, dass wir alle gemeinsam auf unsere
Wortwahl achten. Frau Pau, Sie haben mehrfach gesagt,
die Telekom habe gegen Gesetze verstoßen und Mitar-
beiter ausspioniert. Das ist erstens falsch, weil es ein-
zelne Personen bei der Telekom waren – ich halte es für
ganz wichtig, darauf hinzuweisen –, und es ist zweitens
gefährlich, weil Sie dadurch automatisch alle über
200 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter General-
verdacht stellen und für die kriminelle Energie Einzelner
in Sippenhaft nehmen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Man darf es aber auch nicht kleinreden!)


– Sie haben völlig recht, Frau Enkelmann, man darf es
nicht kleinreden. Darauf komme ich noch zu sprechen.
Aber man darf auch nicht alle Mitarbeiter und das ge-
samte Unternehmen unter Generalverdacht stellen; denn
auch damit richtet man Schaden an. Es war mir wichtig,
das zu betonen.

Worum muss es uns in der Debatte gehen? Wir sind
uns darin einig, dass es sich um einen ungeheuerlichen
Skandal handelt, weil einzelne Personen vorsätzlich und
systematisch gegen grundgesetzlich verankerte Bürger-
rechte, das Fernmeldegeheimnis und die Pressefreiheit
und gegen den Datenschutz und die Datensicherheit ver-
stoßen haben.

Deshalb besteht eine Dimension dieser Debatte in der
Frage, ob die bestehenden Gesetze ausreichen, um sol-
che Rechtsverstöße zu unterbinden, oder ob wir noch
mehr dafür tun müssen, dass die bestehenden Gesetze
beachtet und angewandt werden. In der Bewertung
schließe ich mich ausdrücklich meinem Kollegen Jürgen
Gehb, Minister Schäuble und auch meinem Kollegen
Edathy an.

Ich möchte aber zum jetzigen Zeitpunkt der Debatte
noch einen anderen Punkt thematisieren, der meines Er-
achtens auch zur politischen Dimension dieses Skandals
gehört. Ich finde, dass wir uns auch im Deutschen Bun-
destag Gedanken darüber machen müssen, welche Fol-
gen dieser Skandal für das Vertrauen und die Akzeptanz

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(C (D er Bevölkerung hat, was unser Gemeinwesen und auch ie soziale Marktwirtschaft angeht. Denn wir müssen eider zur Kenntnis nehmen, dass das nicht der erste echtsbruch durch Einzelpersonen und Manager großer nternehmen ist. Es hat in letzter Zeit zu viele Skandale egeben. Große Teile der Bevölkerung fragen sich inzwischen u Recht: Machen die da eigentlich, was sie wollen? Haen die den Bezug zur Realität, zu Recht und Gesetz inwischen völlig verloren? Deshalb ist es wichtig, wie ir darauf reagieren. Das ist aus meiner Sicht eine anere Dimension, die zu dieser Debatte gehört. Es ist klar, dass wir damit einen schmalen Grat bechreiten und dass die Debatte nicht einfach ist. Es wäre öllig falsch, pauschale Unternehmerschelte zu betreien. Das wäre schädlich und würde unsere Gesellschaft palten. Wir dürfen es uns aber andererseits auch nicht u leicht machen und sagen: Ach, das ist nur ein Einzelall, von Einzelnen begangen. Wenn wir das Problem so ngehen und es lapidar wegschieben, dann werden wir elbst auch nichts dazu beitragen können, das notwenige Vertrauen wieder zu stärken. Ich bin fest davon überzeugt – der Kollege Bürsch hat as bereits in einem anderen Zusammenhang angesprohen –, dass wir das nur schaffen können, wenn auch die irtschaft stärker als bisher ihren Teil dazu beiträgt. iele sind sich durchaus darüber im Klaren, dass auch ie Wirtschaft eine Bringschuld hat. Denn es liegt in ihem ureigenen Interesse, das Vertrauen wieder zu stären. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie des Abg. Jörg van Essen [FDP])


(Beifall bei der CDU/CSU)


ch bin mir aber nicht sicher, dass das schon in allen Tei-
en der Wirtschaft verstanden worden ist.


(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Nein!)


as gilt besonders für die Telekommunikationsbranche
der, um es noch weiter zu fassen, die Informations- und
ommunikationsbranche, in der alle Unternehmen mit

ensiblen Daten und Fragen des Datenschutzes und der
atensicherheit zu tun haben. Das ist im Übrigen eine
ernfrage, wenn es darum geht, uns in der Informations-
esellschaft weiterzuentwickeln. Das werden wir nur
chaffen, wenn jeder Vertrauen in die Sicherheit seiner
igenen Daten hat.

Wenn Vertreter der Branche – aber nicht der Deut-
chen Telekom –, die an dem Gespräch am vergangenen
ontag teilgenommen haben, immer noch lapidar sa-

en: Wieso, wir werden doch von der Bundesnetzagen-
ur lizenziert, da müssen wir doch unser Sicherheitskon-
ept vorstellen, und die prüfen uns doch einmal im Jahr?,
ann reicht das nicht aus.

Es ist Schaden für alle entstanden. Das muss auch die-
en Unternehmen klar sein, und sie müssen gemeinsam
andeln, um mehr Transparenz und Vertrauen in unser
ystem wiederherzustellen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 17443


(A) )



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Dr. Martina Krogmann
Ein letzter Satz, Frau Präsidentin. Das Vertrauen zu
stärken, muss das gemeinsame Ziel von Wirtschaft und
uns im Deutschen Bundestag sein. Wir dürfen es nicht
einfach wegschieben. Jeder muss an seinem Platz etwas
tun. Wir müssen uns fragen, wie die Gesetze noch besser
eingehalten werden können. Die Führungspersonen in
der Wirtschaft müssen sich fragen, welchen Beitrag sie
leisten können, um das Vertrauen in unser Erfolgsmodell
soziale Marktwirtschaft, das die Grundfeste unseres er-
folgreichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Sys-
tems darstellt, wieder zu stärken. Darum muss es uns ge-
hen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1616505100

Nächster Redner ist der Kollege Jörg Tauss für die

SPD-Fraktion.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1616505200

Frau Präsidentin! Lieber Kollege van Essen, mir war

die von Ihnen geschilderte Tankstellenproblematik nie
gleichgültig.


(Jörg van Essen [FDP]: Uns auch nicht!)


Ich kann Ihnen nur sagen: Die Kollegin Stokar, der Kol-
lege Fritz Rudolf Körper und ich haben uns damals
Abende damit herumgeschlagen, entsprechende Rege-
lungen – 24-Stunden-Regelung bei der Bahn, eine Bahn-
hofsregelung und eine Regelung für öffentliche Plätze –
in das Datenschutzgesetz aufzunehmen. Liebe Frau
Piltz, ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass
unsere Sensibilität in den letzten zehn Jahren viel größer
war, als dies bei Ihnen angekommen ist. Aber das kön-
nen wir miteinander freundschaftlich klären.

Übrigens, Frau Künast, die Überlegungen des Kolle-
gen Wiefelspütz, die Sie vorgetragen haben, halte ich für
interessant. Das, was das Bundesverfassungsgericht in
den letzten Jahren formuliert hat – Recht auf informatio-
nelle Selbstbestimmung, Grundrecht auf Vertraulichkeit
und Grundrecht auf Integrität informationstechnischer
Systeme –, ist eine Überlegung wert. Darüber müssen
wir in diesem Zusammenhang sicherlich ebenfalls disku-
tieren.

Ich gebe der Kollegin Krogmann völlig recht: Die
Vorgänge bei der Telekom sind schockierend. Wir dürfen
das aber nicht kollektiv betrachten, sondern müssen
deutlich machen: Hier haben Einzelne kriminell gehan-
delt. Aber diese kriminellen Handlungen bzw. Vorgänge,
die in letzter Zeit in Unternehmen wie Lidl und Burger
King geschehen sind, müssen wir uns genau anschauen.
Kollege Gehb, die Koalitionsvereinbarung ist an dieser
Stelle völlig klar. Wir haben vereinbart: Das Daten-
schutzrecht bedarf vor dem Hintergrund der technischen
Entwicklungen der Überprüfung und an verschiedenen
Stellen der Überarbeitung und Fortentwicklung. Ich
glaube, an dieser Stelle sind wir in der Tat angelangt.

Frau Piltz, ich mag die FDP, wenn es um Bürger-
rechte geht. Wenn es um Steuern geht, habe ich immer

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(C (D in Problem mit euch. Ihr wärt aber viel glaubwürdiger, enn ihr das, was verdienstvollerweise von vielen eurer olleginnen und Kollegen vorangetrieben wird – ich enne ausdrücklich namentlich Frau Leutheusserchnarrenberger –, aufgreifen würdet und aus dem Bunesrat viele Initiativen zum Datenschutz kämen, mit deen wir uns auseinandersetzen könnten. Das ist aber leier nicht der Fall. In der Tat teile ich die Auffassung ller, die sagen: Lasst uns das als gemeinsames Projekt nd nicht gegeneinander, sondern miteinander verwirklihen. Umso ärgerlicher sind daher solche Äußerungen wie on Herrn Hans-Olaf Henkel. Er sagt mit Blick auf die elekom-Affäre, die deutsche Wirtschaft brauche von er deutschen Politik keinen Nachhilfeunterricht in Moal und Ehtik. Ich glaube, die Arroganz, die hier zum usdruck kommt, ermöglicht solche Vorgänge wie die ei der Telekom erst. Wer Ethik, Moral und Geldeinsatz ür sich selbst gepachtet zu haben glaubt und für sich in nspruch nimmt, bei der Verfolgung eigener Interessen ber rechtliche, politische und gesellschaftliche Rahenregelungen hinwegzugehen, der sagt so etwas wie err Henkel. Das ist nicht akzeptabel. Natürlich ist es immer problematisch, mit dem Finger uf andere zu zeigen. Herr Kollege Uhl, wie Sie wissen, aben wir schon Sprüche gehört – nicht von mir – wie atenschutz sei Täterschutz. Das wurde in diesem ause geäußert. Der Fall Telekom macht deutlich, dass as Gegenteil der Fall ist. Die Einhaltung datenchutzrechtlicher Bestimmungen, die Gewährleistung on IT-Sicherheit sowie die Verhinderung von kriminelen Verstößen gegen das Datenschutzgesetz sind bei der ekämpfung von Kriminalität notwendig. Die Bekämp ung von Missbräuchen des Datenschutzes bzw. Verstöen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verhinert Kriminalität. Dies sollten wir uns künftig – in mkehrung von manchem, was wir hier gehört haben – uf die Fahne schreiben. Der zweite Spruch, der mich immer ärgert, ist – das iest man gelegentlich in Leserbriefen der Bevölkerung; ir haben zum Teil auch hier solche Debatten geführt –, er nichts zu verbergen habe, könne sich uneinge chränkt und getrost überprüfen lassen. Erstens halte ich inen Menschen, der nichts zu verbergen hat, für abrundtief langweilig. Mit dem würde ich nicht gerne etas zu tun haben wollen. Das ist aber ein anderer Punkt. weitens macht auch hier das Beispiel der Telekom eutlich, dass die Mentalität, die in dem Spruch „Wer ichts zu verbergen hat, kann sich auch überwachen lasen“ zum Ausdruck kommt, sei er Aufsichtsrat, Journaist oder Verkäuferin bei Lidl oder wo auch immer, aufören muss. Es gibt Dinge, die ein Mensch zu verbergen at, und wir müssen die Absicht dieses Menschen, etwas u verbergen, respektieren. Dies ist im Sinne des Bunesverfassungsgerichts, wie es heute bereits zutreffend itiert worden ist. (Dr. Michael Bürsch [SPD]: Was hast du zu verbergen?)


Ich glaube, es gibt einen gewissen Handlungsbedarf.
erehrte Frau Kollegin Philipp, ich wende mich explizit

17444 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008


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Jörg Tauss
an Sie. Wir haben schon manche Diskussionen darüber
geführt, ob es Handlungsbedarf gibt oder nicht. Ich
nenne als Stichwort das Datenschutzaudit. Sie waren
bisher der Auffassung, ein Handlungsbedarf bestehe
nicht wirklich. Ich glaube, dass wir an dieser Stelle, an
der das Innenministerium zwar gearbeitet hat, aber mit
Rücksicht auf die Wirtschaft noch nicht so richtig in die
Puschen gekommen ist, miteinander etwas tun können.
Der Handlungsbedarf ist nun evident. Das können wir
gemeinsam in dieser Debatte feststellen.

Was wollen wir mit dem Auditgesetz? Wir wollen da-
mit die Anständigen, die den Datenschutz zu einem
Wettbewerbsvorteil für sich machen wollen, belohnen.
Das ist genau das, was wir jetzt brauchen. Wir müssen
die Unternehmen stärken, die Datenschutz betreiben und
die mit den bei Ihnen gespeicherten Daten von Kundin-
nen und Kunden sensibel und vertraulich umgehen. Das
wäre das beste Signal, das wir im Zusammenhang mit
dem Telekom-Skandal aus diesem Haus senden könnten.


(Beifall des Abg. Dr. Uwe Küster [SPD])


Was den EuGH angeht, so weiß ich nicht, worauf Ihre
Kenntnisse, Herr Kollege van Essen, beruhen. Ihr Wort
in Gottes Ohr, aber Irland – das müssen wir wissen –
klagt gegen die Vorratsdatenspeicherung, weil ihm die
drei Jahre nicht genug sind. Sie müssen an dieser Stelle
schon aufpassen, wen Sie bejubeln.


(Jörg van Essen [FDP]: Ich habe Irland nicht bejubelt!)


Wir haben gesagt, dass wir die Mindestzeit von sechs
Monaten umsetzen. Da gibt es mit Sicherheit Punkte,
über die man reden muss. Herr Kollege Gehb, wir beide
haben uns hier schon heftig miteinander über diese Frage
gestritten. Ich habe da meine Bauchschmerzen, aber, wie
gesagt, das ist eine Richtlinie. Wir sollten das gerade un-
ter dem Gesichtspunkt der Telekom betrachten. Ich sage
das mit Blick auf den Kollegen Hartenbach und das Jus-
tizministerium. Dass es jetzt ausgerechnet die Telekom
war, die Verbindungsdaten zur Überwachung von Jour-
nalistinnen und Journalisten benutzt hat, wäre für mich
ein Hinweis darauf, die Frage, ob man die Verbindungs-
daten von Journalisten im Rahmen der Vorratsdatenspei-
cherung speichert, nochmals zu überprüfen.

Wir können hier feststellen: Der Telekom-Skandal
bietet auch eine Chance. Das sage ich als Bildungspoliti-
ker. Ähnlich wie wir nach dem PISA-Schock das Ganz-
tagsschulprogramm und vieles mehr in der Bildungspoli-
tik auf den Weg gebracht haben, hilft uns der jetzige
Skandal vielleicht, nicht nur wieder eine Datenschutz-
debatte zu führen – die wir in der Tat schon lange nicht
mehr hatten –, sondern den Datenschutz zu einem gesell-
schaftlichen Thema zu machen, damit deutlich wird: Un-
terlassener Datenschutz ist Täterschutz.

In diesem Sinne können wir die Arbeit ganz gut be-
wältigen. Ich freue mich, wenn alle mitmachen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD)


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(C (D Nächster Redner ist für die CDU/CSU-Fraktion der ollege Dr. Hans-Peter Uhl. Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und ollegen! Es wurde gefragt: Ist der Fall Telekom ein all für die Justiz? Sicher ja. Es wurde gefragt: Ist er ein all für die Politik, für uns, für das Parlament? Das wird nvermeidlich sein. Davon gehe ich aus. Ich finde es gut – Herr Tauss und Herr Bürsch haben arüber geredet, und zwar aus meiner Sicht sehr zustimend –, dass man über den Datenschutz ganz generell nd darüber sprechen sollte, ob wir mit dem Datenschutz n unserer ganzen Gesellschaft richtig umgehen und wer enn wirklich zu schützen ist. Da sehe ich eigentlich drei imensionen. Erstens sehe ich die Dimension, dass die enschen vor sich selbst zu schützen sind. Wenn ich ehe, wie Jugendliche im Internet chatten, intimste Daen von sich selber preisgeben – zur freien Verfügung für edermann – und sich selbst dadurch gefährden, dann uss ich schon sagen: Man muss die Menschen vor sich elbst, vor der Verletzung der eigenen Daten schützen. weitens müssen wir die Menschen – das ist der Fall elekom – vor dem wirtschaftlichen Missbrauch schüten. Drittens – das ist nicht die Regel, sondern die absoute Ausnahme –: Wir müssen den Menschen vor dem taat schützen, weil es auch Missbrauch durch Vertreter es Staates geben kann. Wir sollten dieses Thema also in seiner ganzen imension behandeln. Aufgrund des Gesprächs von heute Vormittag habe ch den Eindruck, dass die Telekom die Botschaft vertanden hat. Sie ist sehr bemüht, die Konsequenzen aus en Vorgängen in ihrem Unternehmen zu ziehen. Sie hat eue Konzepte entwickelt, zum Beispiel ein Sicherheitsonzept. Sie hat diejenigen, die sich etwas haben zu chulden kommen lassen, aus ihren Ämtern entlassen. ort ist also sehr viel getan worden, und es wird noch ehr getan. Was kann der Staat im Hinblick auf die Telekom oder uf andere Unternehmen tun, die zum Teil durch ihre elbstgerechtigkeit auffallen? Ich glaube nicht, dass es n der Telekommunikationsbranche ein einziges schwares Schaf und ansonsten nur weiße Lämmer gibt. Das ürde mich wundern; selten ist es so. Wir sollten zur enntnis nehmen, dass allein bei der Telekom in einem inzigen Jahr und nur beim Festnetzgebrauch 180 Milliaren Datensätze entstehen. Wer da auf die Idee kommt, er Staat solle dafür zu sorgen, dass diese Datensätze icht missbraucht werden, der stellt dem Staat falsche ufgaben. Es kann also nur darum gehen, dass sich die nternehmen erst einmal eigenverantwortlich kontrol ieren und kein Organisationsverschulden auf sich laden. ie Unternehmen müssen selber dafür sorgen, dass mit en Daten, die ihnen anvertraut wurden, zum Schutz der ürger richtig umgegangen wird. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 17445 Dr. Hans-Peter Uhl Es stellt sich die Frage: Was macht der Staat? Der Staat hat die Aufgabe, die Kontrolleure der Privatwirtschaft zu kontrollieren. Der Staat hat die Aufgabe, einzelne Schwerpunktaktionen zu starten. Viel mehr kann er bei jährlich 180 Milliarden Datensätzen in einem einzigen Unternehmen gar nicht leisten. Ich meine nicht, dass wir die Arbeit der Behörde von Herrn Schaar um das Hundertoder Tausendfache steigern, also Bürokratie bis zum Exzess produzieren sollten. (Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber zehn neue Stellen wären schon machbar!)

Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1616505300

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dr. Hans-Peter Uhl (CSU):
Rede ID: ID1616505400

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


(A) )


(B) )


Herrn Schaars Behörde würde diese Kontrolle auch dann
nicht durchführen können. Wir werden über all diese
Dinge noch zu reden haben.

Wir sollten einen weiteren Gedanken weiterent-
wickeln: die Herstellung von mehr Transparenz. Wenn
man dafür sorgen würde, dass ein Telekommunikations-
unternehmen massive Verstöße gegen den Datenschutz
im eigenen Haus bei der Bundesnetzagentur selbst mel-
den muss, dann hätte das, glaube ich, eine generalprä-
ventive Wirkung. Diese Wirkung wäre vielleicht stärker,
als 300 000 Euro, 500 000 Euro oder 3 Millionen Euro
Bußgeld. Das ist meine Einschätzung. Darüber werden
wir aber noch in Ruhe zu reden haben.


(Jörg Tauss [SPD]: Oder beides!)


– Das eine schließt das andere nicht aus. Da haben Sie
vollkommen recht.

Ich möchte ein Wort noch zur Vorratsdatenspeiche-
rung sagen. Frau Künast ist nicht mehr da. Sie mar-
schiert sicherlich schon zur nächsten Kamera und sagt
wahrheitswidrig, dass sie die Vorratsdatenspeicherung
abschaffen will.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Schäuble ist auch nicht mehr da! Das gehört sich nicht, Herr Uhl!)


Sie wird dabei verschweigen, dass die Grünen in Berlin
und in Brüssel mit für die Grundlage, die EU-Richtlinie,
gesorgt haben.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Sie wird nicht sagen: Jawohl, wir Grünen haben einen
Fehler gemacht, als wir diese EU-Rechtsgrundlage ge-
schaffen haben. Vielmehr wird sie nur sagen: Wir wollen
das abschaffen. Dabei haben Sie diese selber geschaffen


(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt doch gar nicht! Wer hat denn den Vorbehalt hier beschlossen?)


Herr van Essen, bitte lesen Sie sich die Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts noch einmal durch! Ich
glaube, dass Sie sich da etwas geirrt haben. Das Verfas-
sungsgericht wird bei dem, was wir hier besprechen,
kein Thema sein.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616505500

Herr Kollege, Sie achten bitte auf die Zeit.

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(C (D Ich komme zum Schluss. – Die Telekommunikations nternehmen benutzten für diese Missbräuche nur friche Daten und niemals die, die auf Vorrat ein halbes ahr zu speichern sind. So ist es, so war es, und so wird s immer sein. Dieses Thema hat mit jenem Thema also berhaupt nichts zu tun. Das Verfassungsgericht hat nur zu bedenken gegeben, ass Vorratsdatenspeicherung für Zwecke der Strafverolgung problematisch sein kann, wenn die Straftat, um ie es geht, eine mindere ist. Wir reden hier von Terroismusgefahren, Stichwort BKA-Gesetz. Um damit ferig zu werden, brauchen wir die Vorratsdatenspeicheung. Sie wird Bestand haben. Nun hat der Kollege Uwe Küster das Wort für die PD-Fraktion. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich öchte noch einmal auf das Feld zu sprechen kommen, as Frau Krogmann dankenswerterweise erwähnt hat. ir spüren ein wachsendes Unwohlsein der Bevölke ung, der Menschen gegenüber unserer Wirtschaftsordung. Das muss uns ernst stimmen. Neben dem Spitzelskandal bei der Deutschen Teleom gab es kürzlich die Verletzung von Persönlichkeitsechten bei Lidl, die von Siemens gezahlten Schmiergeler und die Affäre der gefügig gemachten Betriebsräte ei VW. Wir haben die Raffgier von Spitzenverdienern ie Herrn Zumwinkel, die nicht ihren Beitrag zu unse em Staatswesen leisten wollen. (Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum hat der das Bundesverdienstkreuz?)

Dr. Hans-Peter Uhl (CSU):
Rede ID: ID1616505600

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616505700

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Dr. Uwe Küster (SPD):
Rede ID: ID1616505800

ies alles trägt zum negativen Image der Wirtschafts-
liten bei.

Die von Herrn Müntefering aufgespießten Heuschre-
ken höhlen gesunde Unternehmen finanziell aus. In die-
en Zusammenhang gehört auch die vor drei Wochen ge-
ußerte Kritik des Bundespräsidenten an den
Finanzmonstern“ und den mangelnden Fähigkeiten der
inanzindustrie. Grundgesetzlich verbriefte Rechte auf
ersönlichkeitsschutz und informationelle Selbstbestim-
ung werden in krimineller Form missachtet. Kriminel-

es Handeln und ungezügelte Raffgier müssen mit allen
itteln des Rechtsstaats benannt und bekämpft werden.
ndererseits lehnen wir eine primitive Kapitalismuskri-

ik ab. Ebenso lehnen wir aber auch einen entfesselten
apitalismus, der zu nichts verpflichtet ist, ab.


(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn der Kapitalismus primitiv wird!)


Wir wollen eine Neubesinnung auf die soziale Markt-
irtschaft mit ihren fortschrittlichen Elementen: die

17446 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008


(A) )



(B) )


Dr. Uwe Küster
ökologische Orientierung, die Verpflichtung zum nach-
haltigen Wirtschaften und die sozialpartnerschaftliche
Verantwortung.

Wir haben wirksame Datenschutzbestimmungen zur
Sicherung von Persönlichkeitsrechten. Diese hat die
Telekom in krimineller Weise missachtet. Trotzdem be-
darf das Datenschutzrecht einer Überprüfung, einer
Überarbeitung und einer Fortentwicklung. Die bisheri-
gen Bußgelder sind für viele große Unternehmen wie die
Telekom Peanuts.

Auch „Peanuts“ ist ein von den Großen unserer Wirt-
schaft geprägtes Unwort. Es verkennt die Bemühungen
unzähliger Arbeitnehmer, die sich für 1 000, 2 000 und
3 000 Euro im Monat krumm machen. Gleichzeitig ge-
hen andere mit Milliarden um, als wären es Wischlap-
pen.

Kommunikationsunternehmen müssen definierten Stan-
dards gerecht werden. An dieser Stelle möchte ich den
Gedanken von Sebastian Edathy noch einmal deutlich
aufnehmen. Datenschutz muss einer verpflichtenden
Qualitätssicherung unterliegen: Zugriff auf Daten nur
nach dem Mehraugenprinzip; Erstellung von Zugriffspro-
tokollen; automatische und sofortige Weiterleitung der
Zugriffsprotokolle an den Datenschutzbeauftragten des
Unternehmens; klare Definition von Verantwortlichkei-
ten. Überwachungskameras zur Sicherung eines Unter-
nehmens sollen vor Dritten schützen und nicht die Mitar-
beiter überwachen. Für die gesamte Privatwirtschaft
muss innerbetrieblicher Datenschutz etabliert werden,
der unabhängig von der Konzernleitung ist, die Verpflich-
tung festlegt, bei jedweden Ungereimtheiten externe
Kontrollinstanzen anzurufen, und die Bundes- und Lan-
desdatenschutzbeauftragten stärker einbezieht. Daten-
schutz schützt nämlich nicht abstrakte Daten; Daten-
schutz schützt konkrete Bürger.


(Beifall bei der SPD)


Es ist ein besseres Datenschutzbewusstsein in
Deutschland gefordert. Die jüngsten Ereignisse – nicht
nur bei der Telekom – zeigen, dass das Datenschutzbe-
wusstsein und die Datenschutzkultur in der Wirtschaft
dringend verbessert werden müssen. Gestärkte Daten-
schutzaufsicht und schärfere Sanktionen müssen den
notwendigen Bewusstseinswandel fördern.

Wir erinnern die Topmanager an ihre Vorbildfunktion.
Wer Verantwortung hat, muss sich nicht nur ethisch ein-
wandfrei verhalten, sondern auch vorbildlich handeln.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616505900

Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der

Kollege Laurenz Meyer, CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)


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(C (D Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich laube, dass die Kollegin Krogmann den richtigen Punkt ngesprochen hat. Der Vertrauensverlust für unser Wirtchaftssystem, für die Wirtschaft insgesamt ist eine der ernfolgen, mit denen wir uns hier beschäftigen müssen. (Jörg Tauss [SPD]: Küster und Krogmann haben recht!)

Laurenz Meyer (CDU):
Rede ID: ID1616506000

Ja. – In einem ganz wichtigen Punkt stimme ich mit
em Kollegen van Essen voll überein. Wenn ich das mit
einen Worten ausdrücken darf: Wir als Staat dürfen

icht den Versuch machen, den Unternehmen die Verant-
ortung dafür zu nehmen, dass in ihrem Bereich Ge-

etze eingehalten werden.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


enn wir uns diesen Schuh anziehen würden, würden
ir dem Vorschub leisten, dass gesagt wird: Aber ihr
ontrolliert uns doch. Warum habt ihr das dann nicht ge-
erkt? – Damit wären wir wirklich auf dem Holzweg.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Jörg van Essen [FDP])


ie Schärfe der Gesetze muss die treffen, die die Ge-
etze brechen. Es geht doch nicht an, dass wir die Ver-
ntwortung dafür übernehmen, wenn in Unternehmen
ie Gesetze gebrochen werden.

Transparenz und Öffentlichkeit solcher Vorgänge
das hat der Kollege Uhl vorhin gesagt; das ist aber völ-

ig falsch ausgelegt worden – sind eine der ganz wichti-
en Voraussetzungen. Wenn von der Netzagentur ein
ußgeld verhängt wird, ohne dass das jemand mitbe-
ommt, dann macht das überhaupt keinen Sinn. Hier
urde – auch vom Kollegen Bürsch – über die Ver-

chärfung von Strafen gesprochen und davon, dass
00 000 Euro für die Telekom lächerlich sind. Das mag
ichtig sein, aber der Wirklichkeit entspricht das nicht.
ie Telekom hat schon heute, ehe der Vorgang über-
aupt zu Ende untersucht worden ist, die Höchststrafe;


(Jörg van Essen [FDP]: Das ist der Vertrauensverlust!)


enn der Verlust an Kunden, an Umsatz, an Vertrauen,
n Gewinn, den das Unternehmen haben wird, wird viel
öher sein als die Strafen, die in Griechenland jemals
erhängt werden können. Im Prinzip ist das der Punkt,
n dem angesetzt werden muss.


(Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Transparenz!)


Wenn wir durch unsere Diskussion erreichen, dass in
er Bevölkerung wahrgenommen wird: „Wer gegen Ge-
etze verstößt, gerade in Bereichen, in denen wir be-
timmte Notwendigkeiten sehen, etwa in der Frage der
atensammlung, der muss sich selbst bestraft sehen, und

war von den Kunden“, dann wird das die größte Bedro-
ung sein, die die Vorstände und die Unternehmenslei-
ungen sehen müssen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 17447


(A) )



(B) )


Laurenz Meyer (Hamm)

Es sind schon konkrete Vorschläge gemacht worden.
Manche dieser Vorschläge hören sich zunächst gut an.
Aber lassen Sie uns bitte genau hinschauen, damit wir
nicht wegen der Telekom und des Fehlverhaltens von
Mitarbeitern der Telekom die gesamte deutsche Wirt-
schaft bis hin zum Mittelstand mit einem Geflecht von
Kontrollen und Bürokratie und damit auch Kosten über-
ziehen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Jörg van Essen [FDP])


Ich bitte wirklich darum, dass wir die Auswirkungen auf
die mittelständischen Unternehmen im Auge behalten.

Wir machen den Unternehmen gutgemeinte zusätzli-
che Auflagen. Ich habe mir das angeschaut. Ich bin tech-
nischer Laie in diesem Bereich.


(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das merkt man! – Gegenruf des Abg. Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Und das aus Ihrem Munde!)


– Das müssen gerade Sie sagen! Sie haben keinen beson-
ders prägnanten Beitrag geleistet. Deswegen beschäftige
ich mich damit nicht.


(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das ist auch unglaublich!)


Das war nicht besonders herausragend. Es waren die üb-
lichen vorgestanzten Geschichten. Man hat gemerkt,
dass es Ihnen gar nicht um diesen Fall geht,


(Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Genau so ist es!)


sondern darum, Ihre politische Linie beim BKA-Gesetz
zum Ausdruck zu bringen. Mehr hatten Sie doch gar
nicht im Sinn.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Es heißt, wir sollten das Sammeln von Daten Dritter
verringern. Aber an verschiedenen Stellen haben wir so-
gar noch zusätzliche Wünsche vorgetragen. Man hat all
die Daten doch gebraucht, um die Rechnungen erstellen
zu können oder um den automatischen Verlauf von Han-
dytelefonaten überhaupt möglich zu machen. Jetzt
kommt ein Weiteres hinzu. Wir möchten, dass die An-
bieter in Zukunft die Handynutzer bis auf fünf Meter ge-
nau orten können, und zwar nicht, um die Betroffenen zu
verfolgen,


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Notruf!)


sondern um zu erreichen, dass die Rettungsdienste in ei-
nem Notfall wirklich schnell genug bei denen sind, die
die Notruftaste bedient haben. Wir wollen das, und das
ist wirklich gutgemeint. Wir müssen zwar sicherstellen,
dass mit den Daten kein Missbrauch betrieben wird, dür-
fen an dieser Stelle aber nicht die Datenerhebung infrage
stellen. Es nutzt dem Betroffenen, wenn der Rettungs-
dienst im Notfall möglichst schnell dahin kommen kann.
Das kann Leben retten. Das wollen wir doch nicht in-
frage stellen, weil hier irgendwo Missbrauch betrieben
worden ist.

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(C (D (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir reden nicht nur vom Notruf!)


Wir reden zum Beispiel davon, dass es möglich sein
oll, bis auf fünf Meter genau zu orten, also präziser, als
as heute möglich ist.

Lassen Sie mich zum letzten Punkt kommen. Woher
ehmen Sie, Frau Pau, eigentlich den Mut,


(Zurufe von der CDU/CSU: Genau!)


o einen Vortrag, wie Sie ihn eben hier gehalten haben,
u bringen?


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Der war gut!)


ie reden von Überwachung, haben aber Vertreter des
rößten Überwachungsstaates, den wir in Deutschland
m letzten Jahrhundert gehabt haben, in Ihrer eigenen
raktion sitzen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


ie schaffen es nicht einmal, diese Überwacher aus Ihrer
igenen Fraktion auszuschließen, reden aber anderen ins
ewissen!


(Beifall bei der CDU/CSU)


oher nehmen Sie eigentlich den Mut?


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Gerade wegen dieser Erfahrungen sind wir sehr sensibel!)


olange Sie nicht bei sich selber aktiv werden, kann ich
u Ihrer Rede nur sagen: Das war an Dreistigkeit kaum
och zu überbieten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns Ver-
ältnismäßigkeit bei den Diskussionen der kommenden
onate wahren, sowohl bei denen über das Sammeln

on Daten wie auch bei denen über die Konsequenzen,
ie aus den aktuellen Vorfällen zu ziehen sind. Wir soll-
en uns daher bemühen, die zu treffen, die hier wirklich

ist gebaut haben, und nicht das Land mit irgendwel-
hen neuen Vorschriften überziehen, die keiner will.


(Beifall bei der CDU/CSU – Abg. Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE] wendet sich an das Präsidium – Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Schluss der Debatte!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616506100

Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde

– Drucksache 16/9388, 16/9414 –

Entsprechend Nr. 10 Abs. 2 der Richtlinien für die
ragestunde rufe ich zunächst die zugelassenen dringli-
hen Fragen für die heutige Fragestunde auf.

Diejenigen, die an der gerade stattgefundenen Debatte
eteiligt waren, sich aber mit dem nächsten Tagesord-
ungspunkt nicht weiter beschäftigen können oder wol-

17448 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008


(A) )



(B) )


Präsident Dr. Norbert Lammert
len, bitte ich, möglichst zügig das Feld zu räumen. – Ich
bedanke mich.

Ich rufe zunächst den Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische
Staatssekretär Achim Großmann zur Verfügung. In die-
sen zwei dringlichen Fragen geht es um den Beteili-
gungsvertrag zwischen Bund und Deutscher Bahn AG.

Ich rufe die dringliche Frage 1 der Kollegin
Dr. Dagmar Enkelmann auf:

Inwiefern ergeben sich aus dem Entwurf des Beteiligungs-
vertrages zwischen Bund und Deutscher Bahn AG Möglich-
keiten, mehr als einen Anteil von 24,9 Prozent der DB Mobility
Logistics AG an private Investoren zu verkaufen?

Bitte schön, Herr Staatssekretär.

A
Achim Großmann (SPD):
Rede ID: ID1616506200


Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin
Dr. Enkelmann, aus dem Vertragsentwurf ergeben sich
keine derartigen Möglichkeiten.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616506300

Zusatzfrage.


Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1616506400

Herr Präsident! Der Vertragsentwurf liegt mir vor. Er

ist dem Parlament von Achim Großmann, Parlamentari-
scher Staatssekretär, zugeleitet worden. Wir haben in der
vergangenen Woche erfahren, dass der Kollege
Großmann in diese neue Gesellschaft wechseln soll. Das
ist möglicherweise der Grund, dass er jetzt nicht erken-
nen kann, dass weitere Privatisierungen vorgesehen sind.

Meine erste Frage wäre also, ob er in diese Gesell-
schaft wechselt.

A
Achim Großmann (SPD):
Rede ID: ID1616506500


Frau Kollegin Enkelmann, ich darf Sie mit meinem
demokratischen Verständnis konfrontieren. Ich bin von
den Bürgerinnen und Bürgern meines Wahlkreises
sechsmal direkt in den Deutschen Bundestag gewählt
worden und gehöre zu den Parlamentariern, die dieses
Mandat sehr ernst nehmen. Die Meldung, dass ich an-
geblich in den Vorstand einer Holding wechseln soll, ist
also nicht nur eine Zeitungsente, sondern widerspricht
auch meinem Verhalten während der letzten Jahre. Ich
habe mehrfach Angebote aus der freien Wirtschaft abge-
lehnt und bin und bleibe nach wie vor Abgeordneter des
Deutschen Bundestages.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616506600

Zweite Zusatzfrage, Frau Enkelmann.


Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1616506700

Ich komme zurück zum Entwurf des Beteiligungsver-

trages, genauer auf die §§ 7 und 8. Hier ist die Rede von
einer 75,1-prozentigen Beteiligung der DB AG an der

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(C (D B ML AG und von Mehrheitsbeteiligungen. Sie kenen ja den Text. Teilen Sie meine Bewertung, dass der ortlaut des Vertragsentwurfs zulässt, dass diese neue esellschaft Tochtergesellschaften gründet, an denen sie so heißt es lediglich – nur eine Mehrheitsbeteiligung ält, und damit die Möglichkeit besteht, dass diese Tochergesellschaften ebenfalls kapitalprivatisiert werden, lso weitere Privatisierungen nicht ausgeschlossen sind? A Ich teile Ihre Auffassung insofern nicht – Sie greifen brigens der zweiten dringlichen Frage vor, in der Ihre ollegin genau das gefragt hat –, als wir als Bundes egierung ressortabgestimmt den Entwurf fortgeschrieen und an dieser Stelle präzisiert haben. Deshalb ist es o, wie ich es vorhin sagte: Eine Interpretation Ihrer Art ässt die neue Vertragsgestaltung nicht zu. Herr Kollege Beck. Nun bin ich in Sachen Bahnprivatisierung kein Fach ann. Aber aus Ihren Antworten ist mir nicht klar georden, aus welcher konkreten Vorschrift des Beteiliungsvertrages sich nun rechtlich exakt ergibt, dass icht mehr als 24,9 Prozent privatisiert werden können. iese Vorschrift bitte ich uns jetzt vorzutragen. A Das mache ich gerne, Herr Kollege Beck, wenn Sie ie Stelle selber nicht gefunden haben. Der Entwurf liegt hnen ja vor. Dort heißt es in § 7: Der Erhalt des integrierten Konzerns und der 75,1-Prozent-Beteiligung der DB AG an der DB ML AG wird als satzungsgemäßer Unternehmensgegenstand der DB AG festgeschrieben. ch glaube, eindeutiger kann man das nicht formulieren. Herr Kollege Hofreiter. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Achim Großmann (SPD):
Rede ID: ID1616506800
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616506900
Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1616507000
Achim Großmann (SPD):
Rede ID: ID1616507100
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616507200
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr

taatssekretär, nachdem wir heute eine denkwürdige
usschusssitzung miterleben durften, in der genau die-

er Beteiligungsvertrag abgesetzt wurde und in der wir
inen lebhaften Streit zwischen Ihnen und den beiden
erkehrspolitischen Sprechern der Regierungsfraktio-
en erleben durften, frage ich Sie jetzt: Dürfen wir Sie
ier so verstehen, dass der Beteiligungsvertrag abgeän-
ert wird und die umstrittene Vorschrift, dass Tochterun-
ernehmen der ML nur mehrheitlich im Besitz der ML
leiben, gestrichen wird, oder in welcher Hinsicht soll
as verändert werden?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 17449


(A) )



(B) )

A
Achim Großmann (SPD):
Rede ID: ID1616507300


Herr Kollege Dr. Hofreiter, ich bin ein bisschen ver-
wundert über die Frage, weil ich sie im Ausschuss schon
beantwortet habe. Aber ich will meine Antwort gerne in
Erinnerung bringen, auch für die Kolleginnen und Kolle-
gen, die an der Ausschusssitzung nicht teilnehmen konn-
ten. Wir haben die Passage bezüglich der Tochtergesell-
schaften im Entwurf des Beteiligungsvertrages – der
immer noch ein Entwurf ist, weil der Verkehrs- und der
Haushaltsausschuss sich am Freitag noch einmal damit
beschäftigen wollen – präzisiert und reden von einer
100-prozentigen Beteiligung, die satzungsgemäß sicher-
gestellt werden muss.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616507400

Frau Kollegin Menzner.


Dorothee Menzner (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1616507500


Über welches Stadium des Entwurfs reden wir hier über-
haupt? Wir haben einen Entwurf mit Stand 30. Mai zu-
geleitet bekommen. Mir ist heute über den Haushaltsaus-
schuss ein Entwurf mit Stand 2. Juni zugeleitet worden.
Ist das jetzt der letzte, oder werden wir in den nächsten
Tagen mit einem weiteren Entwurf konfrontiert? Wie be-
werten Sie die Vermutung, dass das auch Unruhe in ei-
nem Unternehmen, das uns ja noch zu 100 Prozent ge-
hört, bei den Mitarbeitern schaffen könnte?

A
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1616507600


Ich teile Ihre Einschätzung nicht. Es geht darum, dass
wir im Bundestag in der letzten Woche in einem Antrag
beschlossen haben, dass der Beteiligungsvertrag dem
Parlament vorgelegt werden soll. Das haben wir vorige
Woche Freitag gemacht. Ungefähr eine Stunde nachdem
der Antrag hier mit deutlicher Mehrheit verabschiedet
worden ist, haben wir den Beteiligungsvertrag im Ent-
wurfsstadium zugeleitet. Jetzt gibt es natürlich aus dem
Parlament – das ist so üblich; das war mit diesem Proze-
dere auch so gewollt – Anregungen und Fragen, die wir
zurzeit klären. Ich habe Ihnen schon heute Morgen im
Ausschuss gesagt, dass ich davon ausgehe, dass Sie ei-
nen ressortabgestimmten Entwurf im Laufe des morgi-
gen Tages vorliegen haben, sodass der Verkehrsaus-
schuss und der Haushaltsausschuss sich am Freitag mit
einem ressortabgestimmten Entwurf befassen können,
der dann hoffentlich schon Anregungen und Fragen des
Parlaments aufnimmt und klärt.


Achim Großmann (SPD):
Rede ID: ID1616507700

Ich rufe die dringliche Frage 2 der Kollegin Menzner

auf:
Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, dass der

Entwurf eines Vertrages „über die Beteiligung von Kapitalan-
legern an den Verkehrs-, Logistik- und zugehörigen Dienst-
leistungsgesellschaften der Deutschen Bahn AG“ – Beteili-
gungsvertrag – nunmehr neben der 24,9-prozentigen Beteiligung
privater Geldgeber an der DB Mobility Logistics AG weitere
Beteiligungen privaten Kapitals an Gesellschaften des Deut-
sche-Bahn-Konzerns vorsieht, indem die vertragliche Vorgabe

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(C (D zur Änderung der Satzung der Deutschen Bahn AG, DB, es gestattet, Anteile an einzelne DB-Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Hälfte und Anteile an DB-Logistikund Dienstleistungsgesellschaften in Gänze zu veräußern? Herr Staatssekretär. A Vielen Dank, Herr Präsident. – Im Beteiligungsverrag verpflichtet sich die DB AG in §§ 7 und 8, die Aufechterhaltung der 100-Prozent-Beteiligung der DB Moility Logistics AG an den Eisenbahnverkehrsund ogistikunternehmen als satzungsgemäßen Unternehensgegenstand der DB Mobility Logistics AG festzu chreiben. Zusatzfrage. Danke, ich habe eine Zusatzfrage. – Sie beziehen sich uf den Entwurfsstand 2. Juni. Wie ist zu verstehen, dass ie Dienstleistungsunternehmen in dem § 7, den Sie ben zitiert haben, nicht aufgeführt sind? Ist davon ausugehen, dass aus der Liste der Unternehmen, die unter B ML fallen werden, die Nichtlogistikunternehmen, lso die Dienstleistungsunternehmen, einer anderen Reelung unterliegen, die eine weitere Privatisierung beinalten kann? A Der Beteiligungsvertrag regelt gemäß den Eckwerten, ie der Deutsche Bundestag beschlossen hat, die Beteiliung an der DB Mobility Logistics AG. Was zu den Unergesellschaften gesagt worden ist, ist quasi eine Erläuerung, um sicherzustellen, dass die Philosophie des ntrags der Koalition auch für die Untergesellschaften ilt. Wir können aber nicht das gesamte Feld der Diensteistungsgesellschaften regeln, an denen die DB AG teileise nur mit Anteilen von wenigen Prozent beteiligt ist. Zweite Zusatzfrage? – Bitte schön, Frau Menzner. Herr Staatssekretär, es gibt sehr wohl Dienstleistungs esellschaften, die zu 100 Prozent der DB AG gehören. ie beziehen sich jetzt ausdrücklich auf die Logistiknternehmen. Ist das so zu verstehen, dass zum Beispiel ie DB Dienstleistungen GmbH, die unter dem Dach der B ML zu finden sein wird, sehr wohl teilprivatisiert erden könnte? A Wir regeln die Logistik-Holding und die in § 2 des llgemeinen Eisenbahngesetzes aufgeführten Unterge ellschaften. Das ist der Regelungsbedarf, den wir mit er DB AG haben. Alles andere ist Sache des Unternehens. Im Übrigen gibt es sehr starke Gewerkschaften, 17450 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 Parl. Staatssekretär Achim Großmann die eine klare Vorstellung davon haben, wie sich der Konzern weiterentwickeln soll. Deshalb macht es keinen Sinn, dass wir für jede Gesellschaft die Mehrheitsbeteiligung präzise formulieren. Das würde es unmöglich machen, den Konzern zu führen. Kollege Hofreiter. Es wird in der Öffentlichkeit so dargestellt, als seien die jeweiligen Prozentsätze in Stein gemeißelt. Deshalb frage ich Sie, Herr Staatssekretär, ob Sie mir zustimmen, dass es jederzeit möglich ist, diesen Beteiligungsvertrag im Einvernehmen zwischen beiden Vertragsparteien, also zwischen der DB AG und der Bundesrepublik Deutschland, zu ändern? Teilen Sie die Einschätzung, dass es nach der Wahl – man weiß ja nicht, welche Konstellation danach an der Macht ist; Sie stehen ja bekanntermaßen bei 20 Prozent – jederzeit möglich wäre, den Anteil Privater auf 49, 50 oder 75 Prozent zu erhöhen? A Wenn Sie auf das Grundgesetz abheben, dann teile ich Ihre Auffassung. Gesetze ändern zu können, ist aber ein Grundsatz der Demokratie. Gott sei Dank haben die Wählerinnen und Wähler regelmäßig die Möglichkeiten, neue politische Mehrheiten in den Deutschen Bundestag zu wählen. Deshalb gibt es kein einziges Gesetz, das in Stein gemeißelt ist. Kollegin Enkelmann. Herr Staatssekretär, abgesehen davon, dass die Linke aus gutem Grund die Privatisierung abgelehnt hat, haben wir die große Sorge, dass es bei einem Anteil der Privaten von 24,9 Prozent nicht bleibt, obwohl Sie versuchen, uns diese Sorge zu nehmen. Ich möchte Sie nun mit einer Aussage des neuen Personalvorstandes der Bahn, des ehemaligen Vorsitzenden der Gewerkschaft Transnet, Norbert Hansen, konfrontieren, die Obergrenze für eine Privatisierung liege für ihn bei 49,9 Prozent. Wie bewerten Sie diese Aussage vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Diskussion? A Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass sich die Bundesregierung zu dieser Aussage nicht verhält. Ich weiß nämlich nicht, ob das angeführte Zitat dem entspricht, was die betreffende Person wirklich gesagt hat. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Es ist autorisiert!)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616507800
Achim Großmann (SPD):
Rede ID: ID1616507900
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616508000
Dorothee Menzner (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1616508100
Achim Großmann (SPD):
Rede ID: ID1616508200
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616508300
Dorothee Menzner (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1616508400

(A) )


(B) )

Achim Großmann (SPD):
Rede ID: ID1616508500
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616508600
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1616508700
Achim Großmann (SPD):
Rede ID: ID1616508800
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616508900
Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1616509000

Der Deutsche Bundestag ist Gesetzgeber, und wir
richten uns nach den Beschlüssen des Deutschen Bun-

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(C (D estages. Danach muss sich auch der Personalvorstand ichten. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Er ist aber Vertragspartner!)



Achim Großmann (SPD):
Rede ID: ID1616509100

Kollege Scheuer.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616509200

Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, dass das

rgumentieren der Kolleginnen und Kollegen der Links-
raktion und der Grünen mit Prozentsätzen Kaffeesatzle-
erei ist? Seit ungefähr eineinhalb Jahren beschäftigen
ir Verkehrspolitiker uns tagtäglich im Verkehrsaus-

chuss dezidiert mit ganz vielen Einzelfragen. Würden
ie nach der Rede des Kollegen Gysi in der Debatte zur
ahnreform am Freitag letzter Woche auch bestätigen,
ass wir, wenn die Linkspartei in Deutschland an die
acht käme, zur ehemaligen Reichsbahn der DDR zu-

ückkämen?

A
Andreas Scheuer (CSU):
Rede ID: ID1616509300


Ich kann Ihnen bestätigen, dass wir uns seit Januar
006 – da darf ich Sie leicht korrigieren; da ist das
RIMON-Gutachten vorgelegt worden – sehr ausführ-

ich mit diesem Thema beschäftigen. Selbst wenn wir
etzt keine Lösung finden würden, könnte nach der Bun-
estagswahl 2009 jede andere Lösung im Deutschen
undestag beschlossen werden. Das heißt, wir reden

etzt über einen aus meiner Sicht sehr wichtigen Schritt;
enn aufgrund des Verfahrens, das wir jetzt gewählt ha-
en, sind zum Beispiel die Tarifvertragsparteien in der
age, betriebsbedingte Kündigungen bis zum Jahre 2023
uszuschließen. Mir ist kein Unternehmen bekannt, in
em Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen derar-
igen Schutz genießen.


Achim Großmann (SPD):
Rede ID: ID1616509400

Kollege Beck.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616509500

Herr Großmann, ich habe den Eindruck, Sie versu-

hen, Ihren eigenen Kolleginnen und Kollegen weiterhin
and in die Augen zu streuen, damit sie nicht sehen, was
ie letzten Freitag beschlossen haben. Woher nehmen Sie
enn die Behauptung, dass der Deutsche Bundestag kon-
titutiv mitzureden hat, wenn die Bundesregierung im
abinett beschließt, der Vertrag solle geändert werden
nd statt einer Privatisierung in Höhe von 24,9 Prozent
olle eine von 77,5 Prozent erfolgen? Was kann der Bun-
estag dann machen?

Er kann zwar die Regierung beschimpfen. Aber an-
onsten haben Sie, die Koalition, dem Bundestag durch
as Verfahren, das Sie gewählt haben – es hätte ja nicht
o sein müssen; dies hätte ja gesetzlich geregelt werden
önnen –, alle Möglichkeiten der Intervention bei einer
eiteren Privatisierung aus der Hand genommen. Es ist

uch ein schwaches Argument, man solle SPD wählen,
m eine weitere Privatisierung zu verhindern und diese

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 17451


(A) )



(B) )


Volker Beck (Köln)

24,9 Prozent beizubehalten. Denn dies nützt nichts, so-
lange sich die Regierung entschließen kann, sich gegen
die Meinung des Parlaments zu verbünden, wie sie es
übrigens – darüber haben wir vorhin diskutiert – in Brüs-
sel in der Frage der Vorratsdatenspeicherung gemacht
hat. Dies wäre eine Regierungskonstellation, der man so
etwas ausdrücklich zutrauen kann.

A
Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1616509600


Herr Kollege Beck, wir beide sind ja nun schon ein
paar Jährchen im Deutschen Bundestag. Ich glaube
nicht, dass es sich eine Regierung zur Gewohnheit ma-
chen kann, gegen das Parlament zu regieren. Ich habe
sehr großes Zutrauen zum Parlament und zu den jeweils
gewählten Regierungen.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben behauptet, der Bundestag könne das verhindern! Wie?)



Achim Großmann (SPD):
Rede ID: ID1616509700

Die nächste Frage stellt die Kollegin Bulling-

Schröter.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616509800

Danke schön. – Ich komme jetzt zum Kaffeesatz. Ich

denke, dass dies auch die Wählerinnen und Wähler in
Passau interessiert.


Eva-Maria Bulling-Schröter (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1616509900
Die Dienstleis-
tungs-GmbHs werden ja jetzt dem Markt übergeben;
eine wirtschaftliche Tätigkeit ist vorgesehen. Ich möchte
wissen, welchen Wert dann der konzerninterne Arbeits-
markt hat; denn die GmbHs müssen sich ja im Rahmen
der Wirtschaftlichkeit rechnen.


(Ute Kumpf [SPD]: Sie müssen sich schon jetzt rechnen!)


– Ich frage detailliert zum Arbeitsmarkt. – Aus der be-
trieblichen Praxis weiß ich, dass es vor diesem Hinter-
grund keine Möglichkeiten der Versetzung mehr gibt.
Ich möchte daher von Ihnen den Wert des konzerninter-
nen Arbeitsmarktes wissen.

A
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1616510000


Zunächst muss ich Ihrer Wertung widersprechen, dass
die Dienstleistungsgesellschaften dem freien Markt aus-
gesetzt würden – was immer Sie damit meinen. Wir füh-
ren den Status quo fort. Bereits jetzt ist es so, dass die
Dienstleistungsgesellschaften auf der einen Seite inner-
halb des konzerninternen Arbeitsmarktes, aber auch in-
nerhalb des integrierten Konzerns Aufgaben für jeweils
andere Töchter der DB AG übernehmen; das ist so und
das bleibt so. Sie müssen allerdings auf der anderen
Seite ihre Leistungen – dazu gibt es, wie Sie vielleicht
gelesen haben, eine entsprechende Formulierung im Be-
teiligungsvertrag – zu marktgerechten Konditionen an-
bieten. Das ist aber auch dann so, wenn wir nichts am
Status quo ändern. Von daher ist die Absicherung des in-
tegrierten Konzerns Voraussetzung dafür, dass viele

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(C (D ienstleistungen innerhalb der DB – ich hoffe, mögichst viele – von eigenen Gesellschaften erbracht weren können. Hierzu gibt es keine weiteren Fragen. Dann rufe ich nun den Geschäftsbereich des Bundesinisteriums der Finanzen auf. Hierzu sind insgesamt echs dringliche Fragen vorgelegt worden, und zwar der ollegen Schäffler, Zeil und Thiele, die sich allesamt it den Unterstützungszahlungen des Bundes an die eutsche Industriebank AG und dem laufenden Veraufsprozess beschäftigen. Ich rufe zunächst die dringliche Frage 3 des Kollegen chäffler auf: Wann wurden Mitglieder des Deutschen Bundestages erstmalig über die im Sommer 2007 erfolgte Zahlung der Finanzagentur GmbH des Bundes an die Deutsche Industriebank AG, IKB, in Höhe von 500 Millionen Euro unterrichtet, und gibt es weitere Zahlungen von Unternehmen oder Institutionen des Bundes an die IKB, über die die Mitglieder des Deutschen Bundestages bisher nicht unterrichtet wurden? Bitte schön, Frau Kollegin Kressl. N Sehr geehrter Kollege Schäffler, zu Fragen des undesschuldenwesens unterrichtete das Bundesfinanzinisterium das parlamentarische Gremium nach § 3 es Bundesschuldenwesengesetzes, umgangssprachlich undesfinanzierungsgremium genannt. Die Gremiumsitglieder und alle Sitzungsteilnehmer sind zur Ge eimhaltung der ihnen dort gegebenen Informationen ach § 3 Abs. 3 des Gesetzes verpflichtet. Die heute über die Presse verbreiteten Informationen nd Spekulationen über Engagements der Finanzagentur ürften auf einen Bruch dieser gesetzlichen Geheimhalungspflicht beruhen, was ich persönlich bedauere. Ich ill das auch begründen. Es ist völlig legitim und in rdnung, dass es die Notwendigkeit zur Transparenz nd zur Kontrolle des Parlaments gegenüber der Bunesregierung gibt. Diese beruht in diesem Fall aber auch arauf, dass die Verpflichtung zur Geheimhaltung eingealten wird. Die Fragen, die die IKB betreffen, hat das Finanzmiisterium schriftlich und auch mündlich am 29. Mai 008 dem Bundesfinanzierungsgremium ausführlich bentwortet. Zu Einzelheiten der dort gegebenen Informaionen möchte ich nicht nur nicht, sondern kann ich aus en vorher angegebenen Gründen – die Geheimhalungspflicht habe ich erwähnt – nicht Stellung nehmen. s ist mir aber wichtig, darauf hinzuweisen, dass es bei er von Ihnen in der Frage angesprochenen „Zahlungen“ das sage ich ausdrücklich – nicht um Stützungsmaßahmen zugunsten der IKB geht, sondern um Anlagen, ie sich im Rahmen des Geschäftsbereichs der Finanzgentur bewegen. Zusatzfrage, Herr Kollege Schäffler. 17452 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 Frau Staatssekretärin, ich habe nicht von Stützungs maßnahmen, sondern von Zahlungen gesprochen. Insofern ist es schon verwunderlich, dass Einlagen gehalten wurden. Ich frage Sie: Wer ist im Bundesfinanzministerium für die Aufsicht der Finanzagentur persönlich zuständig? Wann wurde die Leitung des Ministeriums, insbesondere Minister Steinbrück, über das Geschäft mit der IKB informiert? N Herr Kollege Schäffler, man muss hier zwischen Kreditlimits und Anlagen unterscheiden. Kreditlimits werden im Rahmen der Verantwortung des BMF abgesprochen und liegen bei 500 Millionen Euro. Die Entscheidung über die Anlagen selbst, nicht über die Frage der Kreditlimits, trägt die Finanzagentur in eigener Verantwortung. Eine weitere Zusatzfrage? Habe ich Sie richtig verstanden, dass der Finanzmi nister darüber, dass die Finanzagentur Einlagen in Höhe von 500 Millionen Euro bei der IKB getätigt hat, nicht informiert gewesen ist? N Das kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich habe darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über die Einlage selbst nicht im BMF getroffen wurde. (Frank Schäffler [FDP]: Das war nicht meine Frage!)

Achim Großmann (SPD):
Rede ID: ID1616510100
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616510200
Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616510300

(A) )


(B) )

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616510400
Frank Schäffler (FDP):
Rede ID: ID1616510500
Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616510600
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616510700
Frank Schäffler (FDP):
Rede ID: ID1616510800


Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616510900

Kollege Solms.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616511000

Frau Staatssekretärin, können Sie dann die Frage be-

antworten, wann der Finanzminister über diesen Finan-
zierungsvorgang informiert worden ist und ob er diesen
Vorgang gutgeheißen hat?

N
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616511100


Herr Kollege Solms, ich persönlich habe im Moment
die Schwierigkeit, zu sagen, ab welchem Datum die In-
formationen dem Finanzminister – Sie haben nicht nach
dem Finanzministerium gefragt – zugänglich waren. Ich
werde das klären und Ihnen die Antwort schriftlich zu-
kommen lassen.


Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616511200

Kollege Zeil.

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(C (D Fr Welchen Sinn hatte die ursprüngliche Entscheidung, enn uns jetzt wieder über die Presse mitgeteilt wird, ass diese Einlage zurückgezogen werden soll? Befürchen Sie nicht, dass eine Rückziehung zum jetzigen Zeitunkt das falsche Signal ist? N Herr Kollege Zeil, ich weiß nicht, mittels welcher resseberichte Sie informiert worden sind. (Martin Zeil [FDP]: Das steht heute in der Zeitung!)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616511300
Martin Zeil (FDP):
Rede ID: ID1616511400
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1616511500

Lassen Sie mich doch bitte weiterreden. – Auf jeden
all kann ich Ihnen sagen, dass es nicht darum geht, die
nlage zurückzuziehen. Sie läuft Ende Juni 2008 ganz

egulär aus und wird nicht verlängert.


(Frank Schäffler [FDP]: Warum denn nicht?)


as ist etwas anderes als ein Zurückziehen. Ich kann
icht bestätigen, dass es darum geht.


Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616511600

Herr Kollege Thiele, bitte.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616511700

Frau Staatssekretärin, wir diskutieren hier nicht zum

rsten Mal über die IKB. Ausgangspunkt der Diskussion
ar eine Sondersitzung an einem Wochenende, nachdem
ekannt wurde, dass die IKB erhebliche Schwierigkeiten
at. Die Kreditwirtschaft, das Finanzministerium, der Fi-
anzminister, die Bankaufsicht und die Bundesbank
urden tätig.

Es geht darum, dass 500 Millionen Euro als Festgeld
ergeben wurden. Dieses Festgeld wurde erst nach der
risensitzung vergeben. Finden Sie es verantwortungs-
oll, dass einem Kreditinstitut öffentliche Gelder in der
rößenordnung von einer halben Milliarde Euro zu ei-
em Zeitpunkt zur Verfügung gestellt wurden, als nicht
ehr sichergestellt werden konnte, dass das Kreditinsti-

ut überhaupt in der Lage ist, das Geld innerhalb der
aufzeit von einem Jahr zurückzuzahlen?

N
Carl-Ludwig Thiele (FDP):
Rede ID: ID1616511800


Herr Kollege Thiele, ich will auf den Unterschied
wischen Kreditlimits und tatsächlich getätigten Anla-
en hinweisen. In meiner Antwort auf die Frage des
errn Kollegen Schäffler habe ich schon darauf hinge-
iesen, dass das BMF die Entscheidung über das Liqui-
itätsmanagement an die Finanzagentur delegiert hat. In-
ofern habe ich diese Entscheidung nicht zu bewerten.
ch will aber darauf hinweisen, dass das Zurückziehen
es Kreditlimits unserer Ansicht nach das falsche Signal
ewesen wäre. Es geht bei dieser Frage – das sage ich
usdrücklich – nicht um die Anlage selbst.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 17453


(A) )



(B) )


Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616511900

Ich rufe die dringliche Frage 4 des Kollegen Schäffler

auf:
In welchem Umfang hält die Bundesregierung hinsichtlich

des Verkaufsprozesses der IKB weitere Garantien seitens des
Bundes für erforderlich, und hält die Bundesregierung an ih-
rer Erwartung eines Verkaufserlöses von 800 Millionen Euro
für den IKB-Anteil der KfW fest?

N
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616512000


Herr Kollege Schäffler, zum laufenden IKB-Ver-
kaufsprozess hat die Bundesregierung in der heutigen
Sitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages ein-
gehend Stellung bezogen. Ich kann nicht sagen, ob die
Sitzung schon beendet ist oder die Information jetzt ge-
rade weitergegeben wird.

Bei dem Verkauf sind Geschäfts- und Betriebsge-
heimnisse Dritter, der Bieter, betroffen. Sie haben expli-
zit um Vertraulichkeit des Verfahrens gebeten. Insofern
muss ich noch einmal auf die rechtliche Lage bezüglich
der Verschwiegenheitspflichten hinweisen. Über die
rechtliche Bewertung dieser Pflicht haben wir in der
letzten Sitzung des Finanzausschusses detailliert debat-
tiert.

Ich will aber auch darauf hinweisen, dass es im Inte-
resse des Bundes und damit in unserem gemeinsamen
Interesse liegt, bei dem Verkauf das bestmögliche Ergeb-
nis zu erzielen, und zwar sowohl, was den Verkaufserlös
anbetrifft, als auch, was die Zukunft der Mittelstands-
bank anbelangt. Abgesehen von der rechtlichen Bewer-
tung der Sachlage halte ich es aus politischer Sicht nicht
für angebracht, im Plenum des Bundestages Einzelheiten
der Verkaufsgespräche darzulegen.

Es ist aber völlig klar – das will ich hier deutlich ma-
chen –, dass die Bundesregierung den Haushaltsaus-
schuss des Bundestages unter Maßgabe der Verschwie-
genheitsverpflichtung, die ich angesprochen habe, über
den weiteren Fortgang des Verfahrens auf dem Laufen-
den halten wird.


Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616512100

Erste Zusatzfrage.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616512200

Ich möchte auf die Finanzagentur zurückkommen.

Diese Frage hat mittelbar sicherlich Auswirkungen auf
den Verkaufsprozess. Wer im Finanzministerium hat zu
welchem Zeitpunkt über das Geschäft der Finanzagentur
mit der IKB entschieden, und inwieweit ist das Geschäft
mit den gesetzlichen Grundlagen der Finanzagentur und
ihren Aufgaben, „die Bedingungen für die Finanzierung
des Bundes nachhaltig zu verbessern“ und „die Zinskos-
tenbelastung mittelfristig zu senken“ – das steht auf der
Homepage der Finanzagentur –, vereinbar?

N
Frank Schäffler (FDP):
Rede ID: ID1616512300


Herr Kollege Schäffler, ich bin mir nicht sicher, ob
ich mich zu unverständlich ausgedrückt habe, als ich

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(C (D orhin in der Beantwortung der Fragen von Herrn Thiele chon zweimal darauf hingewiesen habe, dass die Entcheidung über die Anlage selbst nicht im Bundesfinanzinisterium getroffen wurde. Zweite Zusatzfrage, Kollege Schäffler. Ich möchte noch einmal nachhaken. Es hat zu keinem eitpunkt Einwirkungen des Bundesfinanzministeriums uf die Anlageentscheidung der Finanzagentur – auf der inen Seite, dass Geld investiert wird, und auf der andeen Seite, dass das Geld wieder zurückgezogen wird – egeben? Habe ich Sie da richtig verstanden? N Herr Kollege Schäffler, ich muss leider schon wieder uf einen Punkt in Ihrer Frage hinweisen. Sie haben, obohl ich es vorhin klargestellt habe, erneut unterstellt, ass die Anlage zurückgezogen wird. Ich stelle noch einal klar: Sie wird nicht zurückgezogen. Sie wird nach hrem regulären Ablauf nicht verlängert. Ich stelle noch inmal klar: Die Anlageentscheidungen trifft die inanzagentur. Kollege Solms. Frau Staatssekretärin, halten Sie es nicht für ein ekla antes Versagen der Fachaufsicht der Bundesfinanzagenur, wenn diese nicht in dem Moment einschreitet, in em sie erfährt, dass 500 Millionen Euro öffentliche elder einer Bank zur Verfügung gestellt werden, die ich in der Existenzkrise befindet? N Herr Kollege Solms, ich weise darauf hin, dass es icht um eine Finanzhilfe geht – das schwang in der rage mit –, sondern um eine reguläre Anlageentscheiung im Rahmen des Geschäftes der Finanzagentur. (Dr. Hermann Otto Solms [FDP]: Wie ist das Geschäftsgebaren der Finanzagentur?)

Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616512400
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616512500
Frank Schäffler (FDP):
Rede ID: ID1616512600
Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616512700
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616512800
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616512900

Ich nehme das auf, obwohl es keine Zusatzfrage ist.

Die Entscheidungen der Finanzagentur werden si-
herlich in aller Verantwortung und mit allen Abwägun-
en getroffen. Mir ist wichtig, in dem Zusammenhang
eutlich zu machen – es schwang gerade in der informell
ingefügten Zwischenfrage mit –, dass wir die Anlage
usdrücklich als nicht gefährdet ansehen. Sie wissen,
ass die Einlagen der IKB in einem durchaus schwieri-
en Prozess gesichert wurden.


Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616513000

Kollege Thiele.

17454 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008


(A) )



(B) )


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616513100

Frau Staatssekretärin, die Subprime-Krise in den

USA hat mit dazu geführt, dass die IKB entsprechende
Probleme hatte und hat. Deshalb gilt bei vielen Bank-
bilanzen heute der Grundsatz: On the left is nothing
right, and on the right is nothing left. Wie kann man in
diesen Zeiten Gelder zur Verfügung stellen, ohne sicher-
zustellen, dass sie zurückgezahlt werden? Ich habe vor-
hin in meiner Frage nicht gesagt, dass das BMF das ge-
tan habe. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass diese
Gelder zur Verfügung gestellt wurden. Sie waren durch-
aus gefährdet. Insofern würde mich interessieren, wie
Sie es bewerten, wenn zu einem solchen Zeitpunkt Gel-
der in dieser Größenordnung an eine Bank gegeben wer-
den.

N
Carl-Ludwig Thiele (FDP):
Rede ID: ID1616513200


Herr Kollege Thiele, es wurden nicht Gelder an eine
Bank „gegeben“, sondern es handelte sich um eine regu-
läre Anlageentscheidung der Finanzagentur, die ich
– das sage ich ausdrücklich – nicht zu bewerten habe.


(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Das würde mich aber interessieren!)


– Es mag sein, dass Sie das interessiert, aber ich sage
noch einmal: Es war eine Entscheidung der Finanzagen-
tur, die ich für die Bundesregierung nicht zu bewerten
habe.

Ich will noch einmal betonen, dass die Bundesregie-
rung ausdrücklich nicht davon ausgeht, dass dieses Geld
auf irgendeine Weise – ich sage es einmal umgangs-
sprachlich – verloren ist.


Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616513300

Kollege Zeil.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616513400

Frau Staatssekretärin, halten Sie es mit Ihrer Aufgabe

als Finanzaufsicht für vereinbar, wenn Sie sagen, dass
Sie die Entscheidung nicht bewerten? Wenn hier von ei-
nem normalen Marktgeschäft die Rede ist, warum wird
das Engagement dann nicht verlängert?

N
Martin Zeil (FDP):
Rede ID: ID1616513500


Herr Kollege, auch in diesem Fall muss ich mich auf
die Antwort beziehen, die ich bereits auf Ihre erste Frage
gegeben habe. Ich habe deutlich gemacht, dass die Ent-
scheidung, das Geld dort anzulegen, eine Entscheidung
der Finanzagentur war. Natürlich war auch die Entschei-
dung, diese Anlage nicht zu verlängern, eine Entschei-
dung der Finanzagentur.

Erlauben Sie mir noch eine kurze Anmerkung: Ich
kenne zwar die rechtlichen Zusammenhänge, aber das
BMF ist nicht die Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht. Das wissen auch Sie.


(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Fachaufsicht!)


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(C (D Kollege Schick. Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616513600

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616513700
Sie haben

usgeschlossen, dass die Entscheidung für die Anlage
ei der IKB eine Entscheidung des Finanzministeriums
ar. Sie haben aber nicht explizit ausgeschlossen, dass

s im Hinblick auf diese Anlage zu einer Einwirkung des
inanzministeriums auf die Finanzagentur gekommen
ein könnte.

N
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1616513800


Herr Kollege, da die Finanzagentur ihre Entscheidun-
en im laufenden Geschäft trifft, gehe ich davon aus,
ass es keine Einwirkungen des Finanzministeriums ge-
eben hat.


(Frank Schäffler [FDP]: Ich bin gespannt, wie lange Sie diese Aussage noch halten können!)



Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616513900

Ich rufe nun die dringliche Frage 5 des Kollegen Zeil

uf:
Haben die verbliebenen Kaufinteressenten für die IKB die

Abschirmung des Risikos durch den Bund zur Bedingung für
einen Kauf gemacht, und, wenn ja, wird der Bund eine Aus-
fallbürgschaft übernehmen?

N
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616514000


Herr Kollege Zeil, auch im Hinblick auf die Frage, in-
ieweit Kaufinteressenten Garantien und Bürgschaften

ur Bedingung eines Kaufes gemacht haben, muss ich
arauf hinweisen, dass es hierbei um Details der Kauf-
erhandlungen geht und ich angesichts der vorhin be-
chriebenen Verschwiegenheitspflichten nicht autorisiert
zw. befugt bin, Ihnen dazu Einzelheiten zu nennen.


Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616514100

Eine Zusatzfrage, bitte.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616514200

Frau Staatssekretärin, die derzeit abzudeckenden Ri-

iken haben eine Höhe von 8,5 Milliarden Euro. Können
ie bestätigen, wie hoch der Anteil der Risikoabdeckung
urch den Bund ist?

N
Martin Zeil (FDP):
Rede ID: ID1616514300


Herr Kollege, Sie haben Ihre Frage mit den Worten
Können Sie bestätigen“ eingeleitet. Würden Sie mir
itte erläutern, was genau Sie damit gemeint haben?


Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616514400

Derzeit ist ein Risiko in Höhe von 8,5 Milliarden

uro abzuschirmen, –

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 17455


(A) )



(B) )

N
Martin Zeil (FDP):
Rede ID: ID1616514500


Ja, in dem Prozess, den wir alle kennen.


Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616514600

– und zwar von allen Beteiligten: von der KfW, vom

Bund und von den Banken. Wie hoch ist derzeit der An-
teil des Bundes an der Abschirmung des Risikos in Höhe
von 8,5 Milliarden Euro?

N
Martin Zeil (FDP):
Rede ID: ID1616514700


Es stellt sich die Frage, ob wir von tatsächlich einge-
tretenen Risiken sprechen.


Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616514800

Ich meine die Risikovorsorge.

N
Martin Zeil (FDP):
Rede ID: ID1616514900


Ich habe die entsprechende Zahl gerade nicht im
Kopf. Ich werde sie nachliefern.


Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616515000

Eine weitere Zusatzfrage, Kollege Zeil, bitte.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616515100

Glauben Sie, dass ein Verkauf der IKB überhaupt

möglich ist, ohne die Risiken, über die wir jetzt spre-
chen, abzuspalten und zu versuchen, den guten Teil der
IKB zu verkaufen und für die sogenannten schlechten
Risiken eine andere Lösung zu finden?

N
Martin Zeil (FDP):
Rede ID: ID1616515200


Herr Kollege, um nicht immer sagen zu müssen, dass
ich das offiziell nicht bewerten kann – das kann ich aller-
dings in der Tat nicht –, möchte ich darauf hinweisen,
dass in der Öffentlichkeit und in der Presse schon seit
längerem eine Debatte darüber geführt wird, ob die IKB
in eine „bad bank“ und in eine „good bank“ aufgeteilt
werden kann. Es ist nicht auszuschließen, dass diese
Frage im weiteren Verlauf des Verkaufsprozesses eine
entscheidende Rolle spielt. Das hätte natürlich auch
Konsequenzen für die Debatte, die wir dann im Haus-
haltsausschuss des Bundestages zu führen hätten.

Was Ihre Fragen, wie der Verkaufsprozess derzeit ver-
läuft und wer welche Bedingungen stellt, angeht, muss
ich Sie allerdings wiederum auf die Aussage verweisen,
die ich schon mehrmals getroffen habe.


Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616515300

Kollege Schäffler.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616515400

Frau Staatssekretärin, für den Verkaufsprozess ist

nicht ganz unerheblich, inwieweit Mittel bei der IKB an-
gelegt wurden. Erhöht sich aus Sicht der Bundesregie-
rung der Liquiditätsbedarf der IKB dadurch, dass die

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(C (D inlage über 500 Millionen Euro nicht mehr getätigt zw. nicht mehr verlängert wird? Erhöht sich dadurch us Ihrer Sicht die Schieflage der IKB? Zusätzlich würde mich interessieren, zu welchem inssatz die IKB diese Einlage verzinst hat. N Herr Kollege Schäffler, es ist auch im Rahmen der eschäftstätigkeit der IKB durchaus üblich, dass Anlaen getätigt und dann nicht etwa abgezogen, sondern icht verlängert werden. Ich kann und darf hier nicht bewerten, was von andeen Partnern an Anlagen getätigt wird. Insofern ist es chwer, die Gesamtsituation zu bewerten. Auf jeden Fall will ich mit dieser Antwort deutlich achen, dass es nicht so ist, dass – manchmal bekommt an ja diesen Eindruck – die ganze Geschäftstätigkeit er IKB von dieser Anlage der Finanzagentur abhängig st. Und der Zinssatz? N Den Zinssatz weiß ich nicht auswendig; den bekomen Sie noch. Schriftlich? N Ja, klar. Kollege Thiele. Frau Staatssekretärin, wir unterhalten uns zum x-ten al über die IKB. Halten Sie es angesichts dessen nicht ür erstaunlich, dass von den 500 Millionen Euro öffenticher Gelder, die bei der IKB angelegt wurden, erst seit ieser Woche die Rede ist? Bisher haben weder der inanzminister noch Sie noch zuständige Beamte des inanzministeriums darüber gesprochen. N Herr Kollege Thiele, mit dieser Frage implizieren uch Sie, dass es bei dieser Anlage um eine Finanzhilfe egangen sei. Das ist nicht so. iese Anlage ist nicht erst zu diesem Zeitpunkt vonseien der Finanzagentur bei der IKB getätigt worden. Ich ill darauf hinweisen, dass es im Rückblick über meh ere Jahre regelmäßig Entscheidungen der Finanzagentur 17456 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl gab, bei der IKB – ich nenne es einmal so – Anlagen zu tätigen. Die Grundsätze der Bundesschuldenverwaltung werden immer in einem bestimmten zeitlichen Rahmen im Haushaltsausschuss besprochen. Es ist noch nie so gewesen, dass es Informationen über bestimmte einzelne Anlagen gegeben hätte. Ich will noch einmal betonen: Diese Anlage ist eine Anlage im Rahmen der regulären Geschäftstätigkeit der Finanzagentur. Die nächste Frage stellt Kollege Dr. Wissing. Frau Staatssekretärin, nachdem in Sachsen eine Summe von etwa 5 Milliarden Euro an Steuergeldern verloren gegangen ist, hat dies zu personellen Konsequenzen geführt. Bekanntlich ist der Ministerpräsident zurückgetreten. Ich frage Sie: Ab welchem Betrag halten Sie personelle Konsequenzen auf Bundesebene für angezeigt? N Herr Kollege Wissing, ich habe nicht beobachten können, ob Sie die ganze Zeit dabei waren. Daher sage ich: Ich habe schon zu Beginn der Beantwortung der dringlichen Fragen mehrmals darauf hingewiesen, dass die Unterstellung, diese Anlage – die eine Anlage im Rahmen der regulären Geschäftstätigkeit der Finanzagentur ist – sei eine verbotene Finanzbeihilfe, unzulässig ist. Insofern ist Ihre Frage, die sich an diese Unterstellung anschließt, nicht logisch. Das war nicht die Frage. Ich habe gefragt: Ab wel chem Betrag halten Sie personelle Konsequenzen auf Bundesebene für angezeigt? N Herr Kollege Wissing, ich finde es kreativ, dass Sie die verkappte Rücktrittsforderung, die wir mehrfach von Ihnen gehört haben, jetzt mit einer bestimmten Schadenssumme in Zusammenhang zu bringen versuchen. Weil das nichts, aber auch gar nichts mit einer fachlichen Beantwortung einer Frage zu tun hat, bin ich nicht bereit, Ihnen dazu eine Zahl zu nennen. Wir kommen jetzt zur dringlichen Frage 6 des Kolle gen Martin Zeil, FDP: Ist davon auszugehen, dass aufgrund der drohenden Aktio närsklagen eine Verschiebung der geplanten Kapitalerhöhung notwendig wird, und, wenn ja, welche Auswirkungen würde dies für die IKB und den Bund haben? d d K d k n d t F d Z s d v t e d d s s u d n ü B d s m t g d w E u (C (D N Herr Kollege, die Bundesregierung geht derzeit nicht avon aus, dass es zu einer zeitlichen Verzögerung der apitalerhöhung kommen wird. Eine Zusatzfrage, bitte schön. Fra Wie bewerten Sie angesichts dessen, dass jetzt ohehin schon 45,5 Prozent im Besitz der KfW sind, die as Thema beherrschende Stellung und die daraus resulierenden rechtlichen und auch haftungsmäßigen olgen? N Herr Kollege, wir haben über diese Frage ja schon im usammenhang mit der letzten dringlichen Frage geprochen. Sie wissen, dass bestimmte Voraussetzungen azu geführt haben, dass dieser hohe Kapitalanteil jetzt orhanden ist. Sie wissen aber auch – das hat der Miniser im Ausschuss ebenfalls sehr deutlich gemacht –, dass s hier nicht darum geht, diesen dauerhaft zu halten, sonern dass es das eindeutige Ziel der Bundesregierung ist, ie IKB zum Verkauf zu stellen. Eine weitere Zusatzfrage, bitte schön. Am 6. Mai 2008 gab es ja eine Sitzung des Unteraus chusses zum ERP-Sondervermögen. Darin hat der Voritzende, der Kollege Michelbach, die letzten Wochen nd Monate so bewertet, dass zu viel verschleiert woren ist. Er hat darauf hingewiesen, dass der Bundesrechungshof beauftragt worden sei, den ganzen Vorgang zu berprüfen. Ist Ihnen bekannt, ob dieser Bericht des undesrechnungshofs bereits vorliegt? N Zur konkreten Frage: Nein. Da der Eingang der Frage nicht ganz unkommentiert tehen bleiben kann, will ich aber noch einmal deutlich achen, dass die Bundesregierung sowohl zur Fördertä igkeit durch das ERP-Sondervermögen als auch zur allemeinen Fördertätigkeit der KfW mehrfach sehr eineutig Stellung genommen hat. Wie Sie sicherlich issen, wurde das Thema Fördertätigkeit durch das RP-Sondervermögen in einem Brief der Minister Glos nd Steinbrück klargestellt. Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Schäffler. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 17457 Frau Staatssekretärin, für den Fall, dass die Bundesre gierung nicht direkt, sondern vielleicht nur mittelbar eingewirkt hat, gibt es für die Finanzagentur doch sicherlich Richtlinien, nach denen sie Gelder anlegen darf. Sind Ihnen diese Richtlinien bekannt? Können Sie sie dem Parlament zur Verfügung stellen? N Ich werde klären, in welcher Form wir sie Ihnen zur Verfügung stellen können. Ich will aber auch ganz eindeutig sagen, dass das Finanzministerium davon ausgeht, dass sich die Finanzagentur selbstverständlich im Rahmen dieser Richtlinien bewegt hat. Im Zweifel können wir dann ja auch einmal gemeinsam auf der Homepage der Finanzagentur nachschauen, ob sie dort nicht sogar stehen. (Frank Schäffler [FDP]: Stehen sie nicht! Deswegen frage ich ja!)

Frank Schäffler (FDP):
Rede ID: ID1616515500
Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616515600
Frank Schäffler (FDP):
Rede ID: ID1616515700
Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616515800
Frank Schäffler (FDP):
Rede ID: ID1616515900
Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616516000
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1616516100
Carl-Ludwig Thiele (FDP):
Rede ID: ID1616516200

(Frank Schäffler [FDP]: Eine Liquiditätshilfe!)


(A) )


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Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616516300
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616516400
Dr. Volker Wissing (FDP):
Rede ID: ID1616516500
Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616516600
Dr. Volker Wissing (FDP):
Rede ID: ID1616516700
Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616516800
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616516900
Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616517000
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616517100
Martin Zeil (FDP):
Rede ID: ID1616517200
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1616517300
Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616517400
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616517500
Martin Zeil (FDP):
Rede ID: ID1616517600
Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616517700

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Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616517800
Frank Schäffler (FDP):
Rede ID: ID1616517900


Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616518000

Die nächste Zusatzfrage hat der Kollege Thiele.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616518100

Frau Staatssekretärin, was wäre eigentlich mit den

500 Millionen Euro passiert, wenn die Zahlungsfähig-
keit der IKB nicht sichergestellt worden wäre und wenn
die IKB ihre Geschäftstätigkeit wegen Illiquidität hätte
einstellen müssen?

N
Carl-Ludwig Thiele (FDP):
Rede ID: ID1616518200


Herr Kollege Thiele, wie Sie wissen – und wie ich es
vorhin schon angesprochen habe –, ist die Anlage der Fi-
nanzagentur bei der IKB keineswegs die einzige Anlage
gewesen. Sie wissen auch, dass bei der schwierigen Ab-
wägung, von der Ihnen der Minister im Ausschuss be-
reits berichtet hat, ob es eine Insolvenz der IKB oder
Rettungsabschirmungen geben solle, immer auch auf die
Frage der Einlagen insgesamt geachtet worden ist. Inso-
fern stellen Sie eine hypothetische Frage, die ich Ihnen
nicht beantworten kann.


Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616518300

Die nächste Frage stellt der Kollege Dr. Wissing.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616518400

Frau Staatssekretärin, der Bund haftet meines Wis-

sens bei der Erfüllung der durch die Deutsche Finanz-
agentur wahrgenommenen Verpflichtungen für jedes Ver-
schulden der Deutschen Finanzagentur und ihrer Mitar-
beiter. Können Sie ausschließen, dass es zu einer solchen
Haftungsübernahme aufgrund eines Verschuldens der
Mitarbeiter der Finanzagentur kommt, und, wenn ja, wa-
rum gehen Sie davon aus, dass eine solche Haftungs-
übernahme hier auszuschließen sei?

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(C (D N Weil eine Haftungsübernahme, Herr Kollege, immer oraussetzt, dass die Anlage gefährdet ist. Dass wir dies usdrücklich nicht so sehen, habe ich zu Beginn dieser ragerunde ebenfalls schon deutlich gemacht. (Dr. Volker Wissing [FDP]: Das ist ja interessant!)

Dr. Volker Wissing (FDP):
Rede ID: ID1616518500


Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616518600

Eine Nachfrage ist nicht möglich.

Die nächste Frage stellt Kollege Dr. Schick.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Frau Staatssekretärin, hat bei den Überlegungen im

inanzministerium hinsichtlich der „Rettungsaktionen“
ür die IKB die Tatsache eine Rolle gespielt, dass Geld
es Bundes bei der IKB gefährdet sein könnte?

N
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616518700


Herr Kollege Schick, ich war nicht bei allen Gesprä-
hen dabei und kann Ihnen nur für den Bereich, über den
ch Kenntnisse habe, sagen: Nein.


Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616518800

Damit kommen wir zu den dringlichen Fragen 7 und

des Kollegen Carl-Ludwig Thiele, die sich mit dem
leichen Sachzusammenhang befassen.

Zunächst rufe ich die dringliche Frage 7 auf:
Welche Finanzhilfen sind in der Verantwortung des Bun-

desministeriums der Finanzen über Beteiligungen des Bundes
oder der Finanzagentur der IKB zur Verfügung gestellt wor-
den?

N
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616518900


Herr Kollege Thiele, hinsichtlich der Beteiligungen
es Bundes hat die KfW seit Ende Juli 2007 verschie-
enste Maßnahmen zur Risikoabschirmung, die wir alle
ereits im Finanzausschuss besprochen haben, auf den
eg gebracht, zum Beispiel den Eintritt der KfW in die

iquiditätslinie der IKB gegenüber dem Conduit Rhine-
and zugunsten der IKB Deutsche Industriebank. Stüt-
ungsmaßnahmen anderer Bundesbeteiligungen sind nicht
ekannt. Dies entspricht dem, worüber wir vorhin einen
ialog geführt haben.


Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616519000

Eine Nachfrage des Kollegen Thiele.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616519100

Ich möchte wissen, wie der Einlagensicherungsfonds

m Falle der Zahlungsunfähigkeit gewirkt hätte; denn
0 Prozent des haftenden Eigenkapitals wären, glaube
ch, weniger als 300 Millionen Euro gewesen, sodass die
efahr bestanden hätte, dass der Rest nicht hätte zurück-
ezahlt werden können. Können Sie das bestätigen?

17458 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008


(A) )



(B) )

N
Carl-Ludwig Thiele (FDP):
Rede ID: ID1616519200


Herr Kollege Thiele, der Einlagensicherungsfonds
hätte genau so gewirkt, wie es die Regeln vorsehen. Ich
halte diese Frage, wie ich eben schon ausgeführt habe,
weiterhin für hypothetisch, weil Sie ja wissen, dass es
die entsprechenden Abschirmungsmaßnahmen gibt.


Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616519300

Frau Staatssekretärin, können Sie die Wirkung des

Einlagensicherungsfonds noch einmal beschreiben? Ist
es zutreffend, dass der Einlagensicherungsfonds mit
30 Prozent des Kapitals der Bank haftet?

N
Carl-Ludwig Thiele (FDP):
Rede ID: ID1616519400


Sie beschreiben die grundsätzliche Wirkung richtig.


Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616519500

Eine weitere Frage des Kollegen Schäffler.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616519600

Wenn man die Anlageentscheidung kritisch beurteilt,

dann ist zu berücksichtigen, dass zum Zeitpunkt der Ver-
längerung dieser Einlage das Individualrating der IKB
bei D gewesen ist, was nach meinem Dafürhalten ein
sehr schlechtes Rating ist. Sind Sie nicht der Auffassung,
dass eine Finanzagentur, die ja das Vermögen und insbe-
sondere den Schuldendienst des Bundes optimieren
sollte, in solchen Anlageformen nichts zu suchen hat?

N
Frank Schäffler (FDP):
Rede ID: ID1616519700


Herr Kollege Schäffler, ich glaube, das ist jetzt der
fünfte oder sechste Versuch, mich zu einer Bewertung zu
veranlassen. Ich habe Ihnen schon mitgeteilt, dass das
nicht ansteht, will aber deutlich machen, dass meines
Wissens – auch in diesem Punkt muss ich wegen der
Verschwiegenheitspflicht des Bundesschuldengremiums
sehr vorsichtig sein – der Bundesrechnungshof diesbe-
züglich keine Beanstandungen hat.


Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616519800

Die nächste Frage hat der Kollege Zeil.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616519900

Frau Staatssekretärin, uns bereitet auch die Frage

Sorge, inwieweit die gesamte Problematik die Fördertä-
tigkeit der KfW und die KfW insgesamt in Gefahr
bringt. Uns ist gesagt worden, dass es eine Ausgleichs-
vereinbarung geben soll, die sicherstellt, dass die Förder-
tätigkeit ungeschmälert fortgesetzt werden kann; sie be-
finde sich aber noch in der Abstimmung. Ist bald mit
dieser Ausgleichsvereinbarung zu rechnen?

N
Martin Zeil (FDP):
Rede ID: ID1616520000


Herr Kollege, ich muss meine Antwort etwas differen-
zieren. Sie wissen, dass sich die Vereinbarung auf die För-
dertätigkeit im Zusammenhang mit dem ERP-Sonderver-

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(C (D ögen bezieht. Darüber hinaus gibt es die allgemeine ördertätigkeit. Es geht nicht darum, ob die Fördertätigeit beibehalten wird, sondern um die technische Ausgetaltung. Derzeit werden noch Gespräche zwischen den eteiligten Häusern, vor allem dem Bundeswirtschaftsinisterium und dem Bundesfinanzministerium, geführt. ch gehe aber davon aus, dass in absehbarer Zeit ein Erebnis erzielt wird. Die nächste Frage hat der Kollege Dr. Wissing. Frau Staatssekretärin, Sie haben eben ausgeführt, dass ie davon ausgehen, dass kein Verschulden seitens der andelnden bei der Finanzagentur vorliegt, weil gegenärtig keine Gefährdung der Anlage gegeben ist. Trifft s nicht vielmehr zu, dass man bei der Klärung des Verchuldens entscheidend auf den Zeitpunkt der Anlage bstellen muss? Insofern kommt es nicht auf eine Exost-Betrachtung an, wie sie sich heute darstellt, sondern uf den Zeitpunkt, zu dem die Anlageentscheidung geroffen worden ist. Ist es nicht möglich, dass zu diesem eitpunkt eine erhebliche Gefährdung vorlag, sodass der ückschluss auf ein Verschulden durchaus zutreffend st? N Herr Kollege, ich teile Ihre Einschätzung nicht. Wir kommen dann zur dringlichen Frage 8 des Kolle en Carl-Ludwig Thiele: Wann wurden die entsprechenden Hilfen jeweils zur Ver fügung gestellt? N Herr Kollege, im Prinzip muss ich bei der Beantworung Ihrer Frage auf die Antwort zur dringlichen Frage 7 erweisen. Sie müssen die Frage der Risikoabschirmunen, die wir im Finanzausschuss jeweils einzeln behanelt haben, gesondert betrachten. Sollte sich Ihre Frage uf die viel diskutierte Anlage beziehen – das ist mir icht ganz klar –, dann muss ich noch einmal deutlich achen, dass es nicht um Hilfen ging. Eine Nachfrage, Herr Kollege Thiele. Fr Der Bund nimmt auf der einen Seite Geld für die euverschuldung auf. Auf der anderen Seite verfügt er ber Gelder, die er anlegt. Beides erfolgt über die Fianzagentur. Wenn die Finanzagentur für den Bund 00 Millionen Euro in Form einer Verlängerung, einer euanlage oder einer Neuvereinbarung von Festgeldonditionen für ein Jahr anlegt und die Gefahr der Ge Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 17459 Carl-Ludwig Thiele fährdung dieser Gelder besteht – was, wie mein Kollege Schäffler ausgeführt hat, bei dem Rating der IKB durchaus gegeben war –, halten Sie es dann für verantwortbar, dass die handelnden Personen die Steuergelder der Bürger durch die Anlage der Gelder bei der IKB gefährden konnten? N Herr Kollege Thiele, ich habe bereits ausgeführt, dass über diese Frage meines Wissens – ich verweise noch einmal auf die Verschwiegenheitspflicht des Bundesschuldengremiums – diskutiert worden ist und dass mir auch vom Bundesrechnungshof, der das zu bewerten hat, keinerlei Kritik daran bekannt ist. Eine Nachfrage, bitte schön. Frau Staatssekretärin, von wann stammt denn die Be wertung des Bundesrechnungshofes? Der Vorgang ist doch gerade erst öffentlich geworden. N Sehr geehrter Herr Kollege, wie ich in meiner allerersten Antwort ausgeführt habe, stellen die in den Zeitungen vorzufindenden Informationen einen Bruch der Verschwiegenheitspflicht dar. Ich hatte das vorhin beschrieben. Es steht außer Frage, dass ich das nicht fortsetzen und Ihnen detaillierte Informationen über die infrage stehende Sitzung geben kann. Gibt es weitere Fragen? – Das ist nicht der Fall. Da mit ist die Behandlung der dringlichen Fragen beendet. Wir kommen nun zu den Fragen auf Drucksache 16/9388 in der üblichen Reihenfolge. Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz. Die Frage 1 der Kollegin Silke Stoker von Neuforn wird schriftlich beantwortet, ebenso die Fragen 2 und 3 der Kollegin Dr. Kirsten Tackmann aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Die Fragen 4 und 5 des Kollegen Alexander Bonde werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Christoph Bergner zur Verfügung. Ich rufe die Frage 6 der Kollegin Petra Pau auf: Werden Personen, die in der Datei „Gewalttäter Sport“ er fasst wurden, auch dann in dieser Datei weitergeführt, wenn B n s n a s e r e e e u f n b d h s N G t s B A g b c m R w A u z n d l s (C (D ein gegen sie laufendes Ermittlungsverfahren eingestellt wurde oder mit einem Freispruch vor Gericht endete, und, wenn ja, zu welchen Zwecken werden diese Daten weiterverwendet? Herr Staatssekretär, bitte. D Frau Kollegin Pau, nach § 8 Abs. 3 des Bundeskrimi alamtgesetzes sind die Daten zu löschen, wenn der Bechuldigte rechtskräftig freigesprochen wurde, die Eröffung des Hauptverfahrens gegen ihn unanfechtbar bgelehnt oder das Verfahren nicht nur vorläufig eingetellt wurde und sich aus den Gründen der Entscheidung rgibt, dass der Betroffene die Tat nicht oder nicht echtswidrig begangen hat, das heißt, wenn es sich um inen sogenannten Freispruch erster Klasse handelt. Wurde das Verfahren jedoch aus anderen Gründen ingestellt, zum Beispiel weil die Beweise zwar für inen hinreichenden Tatverdacht, nicht aber für eine Verrteilung ausgereicht haben, kann die Person weiter erasst werden, wenn die Einstellung erfolgte und anzuehmen ist, dass der Betroffene in Zukunft Straftaten egehen könnte. Die weitere Datenspeicherung wäre ann zulässig, um die Begehung dieser Straftaten zu verindern, wenn es sich also gewissermaßen um eine Eintellung zweiter Klasse handelte. Eine Nachfrage, Frau Pau. ach welchen Kriterien und auf welcher gesetzlichen rundlage wird die Weiterführung in der Datei „Gewalt äter Sport“ entschieden, und in welchem Teil des entprechenden Errichtungsgesetzes ist das geregelt? D Die Weiterführung wird, wie bereits aus meiner ersten ntwort hervorgegangen ist, in Abhängigkeit davon vorenommen, ob der Betroffene in Zukunft Straftaten egehen könnte, deren Verhinderung eine weitere Speiherung in der Datei „Gewalttäter Sport“ erforderlich acht. Als Rechtsgrundlagen gelten die einschlägigen egelungen für die Anlegung solcher Dateien. Ich vereise auf §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes. Mich interessiert zweitens, wie die Einhaltung der ussonderungsprüffrist von zwei Jahren praktiziert wird nd ab wann diese läuft, insbesondere bezogen auf die weite Fallgruppe, aber auch auf diejenigen, welche eien Freispruch erster Klasse bekommen haben. Beginnt ie Aussonderungsprüffrist mit Einstellung des Ermittungsverfahrens, mit dem Freispruch vor Gericht oder chon mit dem Zeitpunkt der Erfassung? 17460 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 D Frau Kollegin, ich möchte Ihnen hierzu gerne schriftlich eine korrekte Auskunft geben. Ich sehe mich im Moment nicht in der Lage, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage nach der zweiten Kategorie zu geben. Was die erste Kategorie betrifft, bin ich sicher, dass der Vorgang mit der Einstellung des Verfahrens bzw. der Nichteröffnung des Hauptverfahrens abgeschlossen ist und die Löschung vorgenommen wird. Wir kommen zur Frage 7 der Kollegin Pau: Wer entscheidet nach welchen Richtlinien über die Löschung der Daten aus der Datei „Gewalttäter Sport“? D Nach § 11 Abs. 3 Bundeskriminalamtgesetz entscheidet hierüber die Polizeidienststelle, die die Daten gespeichert hat, als sogenannter Datenbesitzer. Grundlage für die Entscheidung sind insbesondere § 8 und § 32 des Bundeskriminalamtgesetzes. Nachfrage? Ja. – Herr Staatssekretär, wenn Daten aus der Datei „Gewalttäter Sport“ gelöscht werden, bedeutet dies automatisch, dass diese Löschmitteilung auch an die mit ihr verbundenen Dateien geht? Das heißt, können die betroffenen Personen sicher sein, dass ihre Daten auch aus diesen Dateien, wenn sie im Zusammenhang mit der Erfassung in der Datei „Gewalttäter Sport“ aufgenommen wurden, gelöscht werden? D Sofern es sich um nachgeordnete Dateien der Datei „Gewalttäter Sport“ handelt, ist die Löschung vollständig. Weitere Nachfrage? Danke, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, dann in teressiert mich zweitens noch, mit welchen Dateien von Bund und Ländern diese Gewalttäterdatei verbunden ist und ob Sie es für korrekt im Sinne der Zweckbindung der Erhebung dieser Daten halten, dass Personen, welche aus anderen Gründen in Polizeikontrollen kommen, sei es eine Verkehrskontrolle, sei es eine Grenzkontrolle anlässlich einer Ausreise für einen Urlaub, also nicht wegen einer Sportveranstaltung, wiederum in diesen Dateien mit einer sogenannten Treffermeldung registriert werden? B d o w „ n m d m g d s S V s b B D B D n b V g S d d E b n v k s ß t D d t n v k l (C (D D Ich habe die Rechtsgrundlagen bereits erwähnt, auf enen die Aufnahme in die Datei „Gewalttäter Sport“ der in entsprechende Dateien vorgenommen wird. Ich ill Sie darauf aufmerksam machen, dass sich die Datei Gewalttäter Sport“ gerade bei sportlichen Großereigissen, wie wir sie im Jahr 2006 mit der Fußballwelteisterschaft hatten, außerordentlich bewährt hat und ass sich nicht von ungefähr jetzt im Vorfeld der Europaeisterschaft die Schweiz und Österreich als Austra ungsstaaten sehr um die Sicherheitspartnerschaften mit er Bundesrepublik Deutschland bemühen, weil auf dieem Wege präventiv gewaltsame Ausschreitungen bei portgroßveranstaltungen verhindert werden konnten. or diesem Hintergrund ist mir nicht ganz klar, worauf ich Ihre Frage mit der sogenannten Trefferregistrierung ezieht. Ich will dem gern nachgehen, aber mir ist der ezugspunkt Ihrer Frage nicht klar. (Petra Pau [DIE LINKE]: Ich darf leider nicht nachfragen, komme aber darauf zurück!)

Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616520100
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616520200
Dr. Volker Wissing (FDP):
Rede ID: ID1616520300
Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616520400
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616520500
Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616520600
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616520700
Carl-Ludwig Thiele (FDP):
Rede ID: ID1616520800

(A) )


(B) )

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1616520900
Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616521000
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616521100
Carl-Ludwig Thiele (FDP):
Rede ID: ID1616521200
Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1616521300
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616521400
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1616521500
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616521600
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1616521700
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1616521800

(A) )


(B) )

Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1616521900
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1616522000
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1616522100
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616522200
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1616522300
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616522400
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1616522500
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1616522600
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616522700


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1616522800

Wir kommen zur Frage 8 der Kollegin Sevim

ağdelen:
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu tref-

fen, um die zu erwartenden und laut Süddeutsche Zeitung vom
26. Mai 2008 ihr bekannten Probleme bei der Schulung von
Lehrerinnen und Lehrern an Volkshochschulen zu beheben,
die ab dem 1. September 2008 Interessierten Einbürgerungs-
kurse anbieten werden, jedoch aufgrund der Planung von
Schulferien und des Nichtvorliegens der 300 möglichen Fra-
gen für Einbürgerungstests in Vorbereitungsschwierigkeiten
geraten sind?

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1616522900

Frau Dağdelen, ich beantworte Ihre Frage wie folgt:

ie Bundesregierung sieht keine Veranlassung zu eige-
en Maßnahmen hinsichtlich der auf Länderebene anzu-
ietenden Einbürgerungskurse. Das für deren inhaltliche
orbereitung erforderliche Curriculum ist den zuständi-
en Länderverwaltungen seit Juni 2007 bekannt. Die
tändige Konferenz der Innenminister und -senatoren
er Länder hatte am 31. Mai/1. Juni 2007 in Berlin mit
em Konzept „Bundeseinheitliche Standards für das
inbürgerungsverfahren“ auch die darin angelegte Ar-
eitsteilung zwischen Bund und Ländern gebilligt. Da-
ach sorgt der Bund zum 1. September 2008 für einen
aliden bundeseinheitlichen Einbürgerungstest. Dieser
ann unabhängig vom Besuch eines Einbürgerungskur-
es abgelegt werden. Der Bund bietet den Ländern au-
erdem für die technische Durchführung die Infrastruk-
ur des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge an.
ie Länder sorgen ihrerseits dafür, dass auf der Basis
es oben genannten IMK-Beschlusses solche vorberei-
enden Einbürgerungskurse angeboten werden. Die Teil-
ahme an solchen Kursen ist freiwillig.

Der Bundesregierung erschließt sich nicht, weshalb
on den Ländern mit der Planung ihrer Einbürgerungs-
urse betraute Anbieter, zum Beispiel Volkshochschu-
en, nicht in der Lage sein sollten, anhand eines ausfor-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 17461


(A) )



(B) )


Parl. Staatssekretär Dr. Christoph Bergner
mulierten konkreten Curriculums den Lehrstoff für einen
60-Stunden-Kurs aufzubereiten und ab September 2008
Einbürgerungskurse anzubieten.

Ergänzend ist anzumerken, dass ein Großteil der An-
bieter bereits im Auftrag des Bundesamts für Migration
und Flüchtlinge in dessen Integrationskursen erfolgreich
sogenannte Orientierungskurse von 45 Stunden zur glei-
chen Thematik durchführt. Einbürgerungskurse gezielt
nur auf die richtige Beantwortung prüfungsrelevanter
Multiple-Choice-Fragen auszurichten, liefe der Intention
des obengenannten IMK-Beschlusses entgegen, da dabei
auch staatsbürgerliches Verständniswissen und länderbe-
zogene Kenntnisse zu vermitteln sind.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616523000

Nachfrage, Kollegin Dağdelen?


Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1616523100

Ja. – Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, dass die

Bundesregierung davon ausgeht, dass die Volkshoch-
schulen dafür verantwortlich sind, für an Einbürgerung
Interessierte 60-Stunden-Kurse anzubieten. Ich komme
aus Nordrhein-Westfalen, aus Bochum. Ende Juni begin-
nen dort die Sommerferien. Der Landesvorsitzende des
Volkshochschulverbandes in Nordrhein-Westfalen sagt,
dass nicht damit zu rechnen ist, dass die Lehrerinnen und
Lehrer, die dafür abgestellt werden, sich vorbereiten
können, weil ihnen die Fragen bisher noch nicht vorlie-
gen. Ich möchte Sie gerne fragen: Wann gedenkt die
Bundesregierung den Lehrerinnen und Lehrern die be-
treffenden Fragen vorzulegen, damit sie sich auf diese
Kurse dementsprechend vorbereiten können, damit es ab
1. September nicht dazu kommt, dass Interessierte nur
deswegen daran gehindert werden, Einbürgerungs-
anträge zu stellen, weil es zeitlich nicht angemessen vor-
bereitet wurde?

D
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616523200


Frau Kollegin Dağdelen, ich glaube, Ihre Fragestel-
lung enthält zwei Missverständnisse.

Erstes Missverständnis. Sie fragen nach der Verant-
wortung der Bundesregierung. Ich darf noch einmal sa-
gen: Der IMK-Beschluss, den ich bereits zitiert habe,
sieht insoweit eine Arbeitsteilung vor, als der Bund für
einen einheitlichen Einbürgerungstest und die Länder für
die darauf vorbereitenden Einbürgerungskurse sorgen.
Das heißt, die Gestaltung der Kursverantwortung liegt
bei den Ländern.

Zweites Missverständnis. Der Bund hat nicht die Auf-
gabe, diese Einbürgerungskurse als Vorbereitung auf ein
Multiple-Choice-Fragenraster durchzuführen – auch das
habe ich in der Beantwortung der Frage zum Ausdruck
zu bringen versucht –; vielmehr entwickelt der Bund ein
Rahmencurriculum. Das hat er in einem recht aufwändi-
gen Verfahren in einer Arbeitsgruppe der Innenminister-
konferenz, also unter Beteiligung der Länder, erarbeitet.
Nach diesem Rahmencurriculum sind entsprechende

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(C (D ildungsangebote vorzunehmen. Dieses Rahmencurriulum liegt seit langem vor. Auf dieser Basis können urse gestaltet werden. Im Übrigen gibt es – darauf habe ich auch in der Antort aufmerksam gemacht – enge Beziehungen zu den rientierungskursen nach der Integrationskursverordung. In dieser Hinsicht kann man auf didaktischen und nhaltlichen Erfahrungen vorhandener Träger aufbauen. Zweite Nachfrage. Sehr geehrter Herr Staatssekretär, eigentlich hätte ich ehrere Nachfragen. Leider muss ich diese Problematik n einer einzigen weiteren Nachfrage zusammenfassen. ie sagen, dass Sie für das einheitliche Testverfahren nd die Länder für die darauf vorbereitenden Einbürgeungskurse zuständig sind. Dem IMK-Beschluss gingen der „Gesinnungstest“ in aden-Württemberg und der „Wer wird Millionär?“-Fraebogen in Hessen voran. Die Situation war folgenderaßen: In 16 Bundesländern hatte man verschiedene inbürgerungsverfahren; deshalb wollte man eine buneseinheitliche Regelung. Inwieweit wird gewährleistet, ass die Kurse, deren Durchführung in der Länderverntwortung liegt, dem vom Bund vorgegebenen Curricuum entsprechen, damit man das, was vorher geschehen ar – zum Beispiel ein Rückgang der Anzahl der Einürgerungen seit Inkrafttreten des „Gesinnungstests“ in aden-Württemberg –, vermeidet? D Frau Kollegin Dağdelen, es wird Sie nicht überra chen, dass ich den Begriff „Gesinnungstest“ in diesem usammenhang zurückweise. Er entspricht jedenfalls icht meiner Einschätzung. Es hat in der Vergangenheit nterschiedliche Versuche der Länder gegeben, als Voaussetzung für eine Einbürgerung gewissermaßen die erbundenheit mit dem Gemeinwesen der Bundesrepulik Deutschland zum Gegenstand einer Prüfung oder eies Tests zu machen, was von allen Beteiligten als sinnoll betrachtet wurde. Es hat sich als vorteilhaft erausgestellt, diesen Test bundeseinheitlich durchzuühren, um problematische Unterschiede zwischen den undesländern auszuschalten. Daher hat man sich mit den Ländern darauf verstänigt, dass der Bund für ein einheitliches Rahmencurricuum sorgt und dass nach diesem Rahmencurriculum von enjenigen, die dies für notwendig halten, entsprechende ngebote gemacht werden können. Insoweit ist dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit enüge getan. Aufgrund der Einheitlichkeit des Pools an rüfungsfragen ist auch sichergestellt, dass Einbürgeungstests innerhalb der Bundesländer nach einem verleichbaren Verfahren vorgenommen werden. 17462 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 Jetzt gibt es noch eine Frage der Kollegin Kornelia Möller. Ich möchte noch einmal nachfragen, um auch ganz si cher zu sein. Ihren Antworten habe ich entnommen, dass es – anders als in der Süddeutschen Zeitung dargestellt – kein Multiple-Choice-Verfahren geben wird. D Doch, es gibt ein Multiple-Choice-Verfahren. Der Sinn eines vorbereitenden Kurses ist aber nicht, die Fragen gewissermaßen vorher abzutesten. Ein Vorbereitungskurs, dessen Besuch ja freiwillig ist, hat den Sinn, demjenigen, der dies wahrnehmen will, die Gelegenheit zu geben, sich mit dem Gemeinwesen und dem Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland vertraut zu machen. Dieser Kurs befähigt auch dazu, anschließend in einem Multiple-Choice-Verfahren entsprechende Fragen zu beantworten. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nun kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Zur Beantwortung steht die Parlamentarische Staatssekretärin Dagmar Wöhrl zur Verfügung. Ich rufe die Frage 9 des Kollegen Rainder Steenblock auf: Wie beurteilt die Bundesregierung den Bericht des polnischen Abgeordneten Marcin Libicki, der am 27. Mai 2008 vom Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments angenommen wurde, und inwieweit folgt sie der Auffassung des Petitionsausschusses, die geplante Ostseepipeline sei eine „ernsthafte Umweltbedrohung“ und ein alternativer Routenverlauf sei notwendig – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Betreibergesellschaft Nord Stream angekündigt hat, in Kürze einen Antrag auf Baugenehmigung bei der Bundesregierung zu stellen? D Vielen Dank. – Herr Kollege Steenblock, ich beantworte die Frage wie folgt: Der Bundesregierung ist der vom Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments vorgelegte Bericht zu den Umweltauswirkungen der geplanten Ostseepipeline zwischen Russland und Deutschland bekannt. Nach Kenntnis der Bundesregierung wird das Plenum des Europäischen Parlaments über den endgültigen Bericht erst im Juli 2008 beschließen. Der Beschluss wird zur Kenntnis genommen werden. Erste Nachfrage. Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sevim Dağdelen (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1616523300
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1616523400
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616523500

(A) )


(B) )

Sevim Dağdelen (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1616523600
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1616523700
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616523800
Kornelia Möller (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1616523900
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1616524000
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616524100

Frau Staatssekretärin, die in diesem Bericht genann-
ten Umweltgefährdungen beziehen sich zu einem we-

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(C (D entlichen Teil auch auf die Munitionsaltlasten in der stsee. Nach dem Zweiten Weltkrieg sind dort ungefähr 00 000 Tonnen Munition versenkt worden. Die Trasse er Ostseepipeline führt an ganz vielen Stellen durch die isikozonen dieser Munitionsaltlastengebiete. Allerdings besteht das Problem, dass die USA und roßbritannien sich bisher weigern, sämtliche Muni ionsverklappungsgebiete zu veröffentlichen. Das ist ein isiko für diese – ja auch von der Bundesregierung un erstützte – Pipeline. Deshalb frage ich Sie: Was wird die Bundesregierung nternehmen, um auf die USA und Großbritannien inzuwirken, diese Verklappungsgebiete für Munitionsltlasten vollständig zu veröffentlichen, und sicherzutellen, dass diese Pipeline nicht durch Munitionsaltlasengebiete verläuft? D Herr Kollege Steenblock, die Umweltaspekte sind im ationalen wie im völkerrechtlich festgelegten Verfahren u prüfen. Die Nord Stream AG ist natürlich verpflichet, die entsprechenden Vorgaben strikt einzuhalten. lm ahmen der Überprüfungen im nationalen Genehmiungsverfahren wie im völkerrechtlichen Genehmiungsverfahren wie nach der Espoo-Konvention wird es ichtige Erkenntnisse geben. In diesem Zusammenhang ind ebenfalls wichtige Erkenntnisse zum Ökosystem zu rwarten – gerade auch im Hinblick auf den Umgang mit en in der Ostsee versenkten Munitionsaltlasten, die Sie ngesprochen haben. Diese Fragen werden im laufenden enehmigungsverfahren zu prüfen sein. Zweite Nachfrage. Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Dagmar G. Wöhrl (CSU):
Rede ID: ID1616524200
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616524300
Meine Frage bezog sich allerdings in erster Linie da-

auf, was Sie tun, damit die USA und Großbritannien
iese Gebiete veröffentlichen.

Lassen Sie mich aber, weil Sie ja das Wirtschaftsmi-
isterium vertreten, eine zweite Frage stellen.

Der Chef der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, und
er Direktor bei der EU-Generaldirektion „Energie und
erkehr“, Herr Hilbrecht, fordern einen freien Zugang
ritter zu den beiden Zuleitungen zur Ostseepipeline,

lso OPAL und NEL. Sie stimmen mit mir sicherlich da-
in überein, dass auch für diese Pipeline das europäische

ettbewerbsrecht gilt und die Regeln des Binnenmark-
es einzuhalten sind. Deshalb frage ich Sie: Wie will die
undesregierung den freien Zugang zur geplanten Pipe-

ine für unabhängige Gasversorger sicherstellen, und in
elcher Form wird die Bundesregierung die Einhaltung
ieser EU-Wettbewerbsregelung zur Bedingung machen,
enn sie demnächst über den Bauantrag entscheidet?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 17463


(A) )



(B) )

D
Dagmar G. Wöhrl (CSU):
Rede ID: ID1616524400


Wie Sie wissen, Herr Kollege – Sie sind ja europapo-
litischer Sprecher Ihrer Fraktion –, ist dies nicht ein Pro-
jekt eines einzelnen Staates, sondern ein Projekt vieler
Staaten und als ein Vorhaben bei den transeuropäischen
Netzen ausgewiesen. In dem Rahmen werden auch diese
Fragen zu überprüfen sein.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616524500

Wir kommen zur Frage 10 der Kollegin Sevim

Dağdelen:
Welchen Standpunkt vertritt die Bundesregierung bezüg-


(www.managermagazin.de)

nordrhein-westfälischen Landesregierung, die von ihrer For-
derung nach Rückzahlung der gezahlten Subventionen inklu-
sive Zinsen in Höhe von circa 60 Millionen Euro für das Werk
in Bochum abgerückt sei und eine Einigung mit Nokia über
die Rückzahlung von lediglich 30 Millionen Euro erzielt
habe, sofern die Bundesregierung diesem Vergleich zu-
stimme?

D
Dagmar G. Wöhrl (CSU):
Rede ID: ID1616524600


Frau Kollegin Dağdelen, die Antwort lautet wie folgt:

Die in der Presse vermeldeten Informationen sind un-
zutreffend. Der Bundeswirtschaftsminister würde eine
Einigung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und
Nokia grundsätzlich begrüßen, erwartet nach Abschluss
der Verhandlungen die Vorlage des Ergebnisses bezüg-
lich der davon betroffenen Bundesmittel und würde im
Rahmen des rechtlich Möglichen an einer konstruktiven
Lösung mitwirken.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616524700

Bitte schön, eine Nachfrage.


Dagmar G. Wöhrl (CSU):
Rede ID: ID1616524800

Liebe Frau Wöhrl, hat die Bundesregierung oder das

Bundeswirtschaftsministerium Kenntnis vom Stand der
Verhandlungen, und inwieweit unterstützt die Bundesre-
gierung die Überlegung, die Subventionsrückzahlung
von Nokia als Verhandlungssache anzugehen?

D
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616524900


Wir vom Ministerium haben Kenntnis davon: Es sind
Vergleichsverhandlungen im Gange. Man versucht, sich
außergerichtlich zu einigen. Es ist noch keine Einigung
erzielt worden; es ist also noch kein Vergleich zustande
gekommen. Die Vergleichsverhandlungen sind noch
nicht abgeschlossen. Sobald die Verhandlungen abge-
schlossen sind und es zu einem Vergleich gekommen ist,
wird die Bundesregierung auf der Basis dieses Ver-
gleichs nach Recht und Gesetz prüfen, wie wir uns an
dem Verfahren weiter beteiligen.


Sevim Dağdelen (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1616525000

Noch eine Nachfrage?

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(C (D Ja, Herr Präsident. – Nach Recht und Gesetz zu prü en, ist sehr begrüßenswert, vor allen Dingen vor dem intergrund, dass die Subventionszahlungen von Bund nd Land 83 Millionen Euro betragen haben und die ückzahlungsforderung der Landesregierung Nord hein-Westfalen bzw. des Wirtschaftsministeriums dort n Höhe von 60 Millionen Euro nach den Pressemeldunen, die Sie als unzutreffend bezeichnet haben, auf 0 Millionen Euro reduziert worden ist. Wie will denn ie Bundesregierung die öffentlichen Gelder – die Subentionen sind aus öffentlichem Eigentum bezahlt woren – in voller Höhe zurückholen? Wenn ich sozusagen noch eine zweite Halbfrage stelen darf: Mich würde auch interessieren, ob die Bundesegierung gedenkt, auf der Grundlage dieser Erfahrunen mit Nokia in Bochum die Vergabebedingungen für ubventionen noch einmal zu überprüfen oder zu veränern. Denn nur mit der Schließung des Werks von Nokia st ja an die Bildoberfläche gekommen, dass nicht gerüft worden ist, dass Auflagen nicht eingehalten woren sind usw. usf. D Frau Kollegin Dağdelen, da Sie sich mit diesem Vor ang beschäftigt haben, wissen Sie auch, dass es sich ierbei um GA-Fördermittel handelt. Bei GA-Fördermiteln entscheiden die Länder über den Einsatz. Ihnen obiegt auch die Kontrolle, die Überwachung. So wird es eim Einsatz von GA-Mitteln, die von der Bundesregieung nachher aufgestockt werden, in Zukunft weiter ein. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Die Fragen 11 bis 16 sollen schriftlich beantwortet erden. Damit sind wir beim Geschäftsbereich des Ministerims für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Zur Beantortung steht die Parlamentarische Staatssekretärin arin Roth zur Verfügung. Es gibt eine ganze Reihe von Fragen zum Donauausau zwischen Straubing und Vilshofen. Ich rufe zunächst ie Frage 17 der Kollegin Eva Bulling-Schröter auf: Wie bewertet die Bundesregierung angesichts des geltenden Bundestagsbeschlusses zum Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen vom 7. Juni 2002, welcher einzig einen staustufenlosen Ausbau des Flusses durch die sogenannte Ausbauvariante A vorsieht, folgende Aktivitäten des Freistaates Bayern: a)

Dagmar G. Wöhrl (CSU):
Rede ID: ID1616525100
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616525200
Sevim Dağdelen (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1616525300
ausbau auf Wunsch der Bayerischen Staatsregierung auch die
Varianten C/C 2,80 mit einer Staustufe und D 2 mit drei Stau-
stufen untersucht wurden, b) dass durch die Regierung Nieder-
bayern nach Abschluss des Verfahrens die Variante C/C 2,80
empfohlen wurde, wobei im Verfahren die Bundesanstalt für
Gewässerkunde, BfG, und die Bundesanstalt für Wasserbau,
BAW, als Prüfungsinstanzen beteiligt wurden?

17464 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008


(A) )



(B) )

K
Dagmar G. Wöhrl (CSU):
Rede ID: ID1616525400


Herr Präsident! Liebe Kollegin, ich beantworte Ihnen
Frage 17 gemäß den beiden Teilen wie folgt:

Ich beginne mit a): Das Raumordnungsverfahren un-
tersteht dem Landesrecht. Die Aussage, dass die
Bundesanstalt für Wasserbau und die Bundesanstalt für
Gewässerkunde beim Raumordnungsverfahren als Prü-
fungsinstanzen beteiligt wurden, ist nicht zutreffend.

Jetzt zu b): Die landesplanerische Beurteilung der Re-
gierung von Niederbayern kommt zu dem Ergebnis, dass
nur die Variante C/C 2,80, das heißt ein Ausbau mit
flussregelnden Maßnahmen durch eine Staustufe, den
Erfordernissen der Raumordnung entspricht. Die Bun-
desregierung hat diese Einschätzung der Regierung von
Niederbayern nicht zu bewerten. Sie ist für ein künftiges
Planfeststellungsverfahren rechtlich nicht verbindlich.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616525500

Nachfrage?


Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1616525600

Ja. – Frau Staatssekretärin, wie bewerten Sie denn die

Aktivitäten in Niederbayern? Der Bundestag hatte ja im
Jahre 2002 mit einer großen Mehrheit beschlossen, beim
Donauausbau die Variante A zu realisieren. Hier liegt ja
ein Widerspruch zu der Auffassung der Regierung von
Niederbayern vor. Wie bewerten Sie das?

K
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616525700


Herr Präsident! Frau Kollegin, es ist so, dass das Land
Bayern, in dem Fall die Regierung von Niederbayern,
unabhängig vom Bund aktiv geworden ist. Das ist mög-
lich, aber das spielt zur Beurteilung von unserer Seite
keine Rolle.


Eva-Maria Bulling-Schröter (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1616525800

Zweite Nachfrage? – Nein.

Wir kommen zur Frage 18, ebenfalls von der Kollegin
Bulling-Schröter:

Wie bewertet die Bundesregierung angesichts des gelten-
den Bundestagsbeschlusses zum Donauausbau zwischen
Straubing und Vilshofen vom 7. Juni 2002, welcher einzig ei-
nen staustufenlosen Ausbau des Flusses vorsieht, die Tatsa-
che, dass der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung, Wolfgang Tiefensee, im Juli 2007 einen
Förderantrag der Rhein-Main-Donau Wasserstraßen GmbH,
RMD, für eine variantenunabhängige Untersuchung des Aus-
baus der Donau in diesem Abschnitt an die Europäische Kom-
mission stellte, welche laut Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung Kosten von 33 Millionen Euro ver-
ursachen wird, obwohl die Bundesregierung aufgrund des
Bundestagsbeschlusses ausschließlich als Bauherr für die
Variante A zur Verfügung stehen kann?

K
Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1616525900


Meine Antwort lautet wie folgt: Bundesverkehrsmi-
nister Tiefensee hat das Anliegen des Ausschusses für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bun-

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(C (D estages unterstützt, einen Antrag auf Beteiligung an en Planungskosten zum Donauausbau zwischen Strauing und Vilshofen bei der Europäischen Kommission u stellen. Diesen Antrag hat das Bundesministerium für erkehr, Bau und Stadtentwicklung am 20. Juli 2007 bei er Kommission eingereicht. Mit den Ergebnissen der tudie wollen Bund und Bayern die Entscheidung zum onauausbau wissenschaftlich untermauern und Voraus etzungen zur Beantragung eines Planfeststellungsverahrens schaffen. Nachfrage? Ja. – Der Abschnitt zwischen Straubing und Vilshofen urde ja schon sehr oft untersucht. Es ist jetzt nicht das rste Mal. Sie wissen sicherlich besser, wie oft er schon ntersucht wurde. Der gesamte Ausbau nach der ariante A ohne Hochwasserschutz kostet 126 Millionen uro. Hierzu gibt es einen entsprechenden Bundestagseschluss aus dem Jahre 2002. Jetzt soll noch ein Gutchten, und zwar ein variantenunabhängiges Gutachten, rstellt werden, das 33 Millionen Euro kosten wird. Halen Sie diesen enormen Kostenaufwand gegenüber dem teuerzahler für vertretbar? Es geht immerhin um 3 Millionen Euro. K Herr Präsident! Liebe Kollegin, wir halten dies für ertretbar, vor allen Dingen auch aufgrund des Beschluses des Verkehrsausschusses. Insofern, glaube ich, komen wir in der Sache nur weiter, wenn wir so verfahren. Zweite Nachfrage? Dem Verkehrsministerium ist ein Schreiben des da aligen bayerischen Umweltministers Werner Schnappauf om 2. Dezember 2004 bekannt, aus dem sich ergibt, ass der Vorstand der Rhein-Main-Donau AG, Thomas arth, in Brandbriefen an die Minister Schnappauf, iesheu und Huber und an die Staatskanzlei darum ge eten hat, die vorläufige Einstufung von Oberflächenasserkörpern nach der europäischen Wasserrahmen ichtlinie beim Donauabschnitt Straubing–Vilshofen darüber sprechen wir ja gerade – so vorzunehmen, dass ie dem Staustufenausbau dieses Abschnitts nicht entgeensteht. Der Abschnitt solle entgegen der tatsächlichen usprägung nicht als „natürliches Gewässer“, sondern ls „erheblich verändert“ ausgewiesen werden, um so ie geplanten Staustufen schon vorwegzunehmen. Diesem Wunsch wurde natürlich prompt entsprochen. ch möchte gerne von Ihnen wissen, ob diese Vorgaben it den Aufgaben eines neutralen Planungsbüros in Ein lang stehen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 17465 K Liebe Kollegin, bei der Frage des Donauausbaus geht es ja um verschiedene Varianten. Nur das ist von unserer Seite zu bewerten. Ich habe Ihnen deutlich gemacht, dass die variantenunabhängige Untersuchung für uns alle ein wichtiger Schritt ist, um zu klären – das ist bisher nicht geschehen –, welche Varianten die besseren sind. Dazu dienen die vorhandenen Untersuchungen, weitere müssen aber angestellt werden. Aufgrund der so gewonnenen Ergebnisse können wir dann zu Entscheidungen kommen. Was in 2004 gemacht worden ist, ist für diese Frage nicht relevant. Ich habe eine Reihe von weiteren Fragen, zunächst von der Kollegin Brunhilde Irber. Frau Kollegin, Sie gestatten eine Nachfrage. Sie ha ben in der Beantwortung der ersten Frage von Frau Bulling-Schröter gesagt, dass die Variante C/C 2,80, die das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens der Regierung von Niederbayern ist, vom Bund nicht bewertet wird. Heißt das, dass Sie dieses Ergebnis des Raumordnungsverfahrens auch in den weiteren Planungen nicht berücksichtigen, und wird diese Variante in den angesprochenen Untersuchungen, die jetzt über die EU finanziert werden sollen, überhaupt weiterverfolgt? K Liebe Kollegin Irber, es gibt sehr viele Untersuchungen zur Donau, darunter das Raumordnungsverfahren von Niederbayern. Wir werden natürlich alles berücksichtigen. Aber für die Frage, ob und in welcher Weise ausgebaut wird, ist entscheidend, dass wir die variantenunabhängige Untersuchung machen. Sonst bräuchten wir die Untersuchung nicht einzuleiten. Insofern sind wir jetzt, glaube ich, einen Schritt weiter. „Variantenunabhängig“ heißt, alles zu untersuchen, um zu einem Ergebnis zu kommen, das vielleicht von den bisherigen Varianten abweicht. Die nächste Frage kommt von dem Kollegen Horst Meierhofer. Frau Staatssekretärin, Sie haben gesagt, Sie müssten jetzt die variantenunabhängige Bewertung durchführen bzw. die verschiedenen Varianten untersuchen, um sie dann bewerten zu können. Aufgrund welches Auftrages an das Verkehrsministerium oder an die Bundesregierung geschieht das? Soweit ich weiß, ist der letztgültige Beschluss noch derjenige, dass man die Variante A ohne Staustufen prüft. Deswegen weiß ich jetzt nicht, aus welchem Grund Sie das tun. Die wissenschaftliche Untermauerung, die Sie vorher angesprochen haben, scheint nicht unbedingt der Grund sein zu müssen; denn an die s ä n d A v w m d r n H N S s d b s d d A k d t u B n d v c d B b z c D K g k s V (C (D er Stelle der Donau hat sich aus meiner Sicht nichts gendert. Oder sehen Sie das anders? K Herr Kollege Meierhofer, ich habe in der Antwort auf ie Frage deutlich gemacht, dass es einen Beschluss des usschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung om 4. Juli 2007 zu dieser Frage gibt. Diesen betrachten ir als Arbeitsauftrag des Ausschusses, den wir annehen. Aufgrund dessen leiten wir das Verfahren ein. Auf er Grundlage dieses Beschlusses hat die Bundesregieung auch bei der Europäischen Kommission die Plaungsmittel beantragt. Die nächste Frage geht an den Kollegen Dr. Anton ofreiter. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616526000
Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1616526100
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616526200
Eva-Maria Bulling-Schröter (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1616526300
Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1616526400

(A) )


(B) )

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616526500
Eva-Maria Bulling-Schröter (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1616526600
Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1616526700
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616526800
Brunhilde Irber (SPD):
Rede ID: ID1616526900
Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1616527000
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616527100
Horst Meierhofer (FDP):
Rede ID: ID1616527200
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau

taatssekretärin, ist Ihnen das Gutachten des Wissen-
chaftlichen Dienstes bekannt, in dem festgehalten wird,
ass der Bund der alleinige Bauherr ist, und ist Ihnen
ekannt, dass es einen entsprechenden Bundestagsbe-
chluss gibt? Es ist daher vollkommen irrelevant, was
er Verkehrsausschuss beschlossen hat, weil das Plenum
es Deutschen Bundestages einen Beschluss gefasst hat.
ußerdem kann man nicht von einem Beschluss des Ver-
ehrsausschusses sprechen. Es gab vielmehr eine Bitte
er Frau Abgeordneten Blank und des Herrn Abgeordne-
en Scheuer.

Ist Ihnen also bekannt, dass es dieses Gutachten gibt
nd einen Ihrem Handeln widersprechenden gültigen
eschluss des Bundestages?

K
Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1616527300


Herr Dr. Hofreiter, es gibt einen Beschluss des Bun-
estages zum Ausbau bezogen auf die Variante A. Wir
eranlassen jetzt eine variantenunabhängige Untersu-
hung, bei der das Ergebnis offen ist. Insofern handelt
ie Bundesregierung nicht gegen den Beschluss des
undestages. Der Bundestagsbeschluss bleibt vielmehr
estehen. Aber die weitere Untersuchung wird Näheres
eigen. Sie ist also zur Erhellung des Tatbestandes si-
herlich vernünftig.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616527400

Danke schön. – Nun eine Frage des Kollegen

r. Andreas Scheuer.


Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1616527500

Frau Staatssekretärin, ich will mich zunächst beim

ollegen Hofreiter bedanken. Aber ich muss schon sa-
en, dass es sich eher um eine Entscheidung des Ver-
ehrsministers gehandelt hat, da er die verkehrspoliti-
che Relevanz der Donau erkannt und damit die
ariantenunabhängigkeit in die Diskussion gebracht hat.

17466 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008


(A) )



(B) )


Dr. Andreas Scheuer
Frau Staatssekretärin, vielleicht könnten Sie ganz
kurz Auskunft geben, was den Begriff der Variantenun-
abhängigkeit betrifft. Die Verkehrspolitiker und das Ver-
kehrsministerium machen sich sehr stark Gedanken, wie
ein Ausbau aufgrund der verkehrspolitischen Relevanz
der Donau unter Beachtung aller ökologischen Schutz-
maßnahmen durchgeführt werden kann. Wir haben ein
Moderationsverfahren innerhalb der Europäischen
Union angestoßen. Die Kollegin Irber weiß, dass die auf
EU-Ebene zuständige Moderatorin in die Region einge-
laden wurde. Können Sie bestätigen, dass durch die vari-
antenunabhängige Untersuchung sichergestellt ist, dass
wir die Durchführungen aller ökologischen Schutzmaß-
nahmen anstreben und entsprechende Überlegungen an-
stellen?

K
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616527600


Herr Kollege Dr. Scheuer, wir würden eine varianten-
unabhängige Prüfung nicht vornehmen, wenn wir nicht
der Auffassung wären, dass weitere Maßnahmen not-
wendig sind, um zu prüfen, inwieweit die ökologischen
Belange bei der Donau zu berücksichtigen sind. Wir ha-
ben zwar schon sehr viele Gutachten. Aber auch Sie wis-
sen, dass wir eine Einigung mit dem Freistaat Bayern
brauchen. Es geht von unserer Seite daher auch darum,
im Rahmen der variantenunabhängigen Untersuchung
gute Argumente für eine Ausbauvariante zu erhalten, die
nicht unbedingt diejenige Variante sein muss, die bei-
spielsweise das Land Bayern oder in diesem Fall die Re-
gierung von Niederbayern vorschlägt.


Andreas Scheuer (CSU):
Rede ID: ID1616527700

Danke. – Die nächste Frage geht an die Kollegin

Brunhilde Irber.


Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1616527800

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Staatssekretärin,

ich muss noch einmal nachfassen. Der Bundestagsbe-
schluss aus dem Jahre 2002 sah ausdrücklich vor, dass
die Variante A vom Bund weiter verfolgt werden soll.
Das impliziert, dass andere Varianten nicht weiter ver-
folgt werden sollen oder dürfen.


(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So verstehen wir das auch!)


Deshalb frage ich Sie, wieso eine Variante, die vom
Freistaat Bayern als Ergebnis des Raumordnungsverfah-
rens ins Gespräch gebracht wurde, nun weiter geprüft
werden soll. Wie ist das mit dem bestehenden Bundes-
tagsbeschluss vereinbar?

K
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616527900


Liebe Kollegin Irber, genau das ist nicht der Fall; das
habe ich gerade deutlich gemacht. Eine variantenunab-
hängige Untersuchung heißt auch, dass sie unabhängig
von den Empfehlungen des Landes Bayern ist. Es geht
darum, eine Lösung unter Einbeziehung des Bundestags-
beschlusses zu finden, um dann die ökologischen Maß-

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(C (D ahmen so zu organisieren, dass am Ende eine Möglicheit für den Ausbau der Donau besteht. Wir haben jetzt eine Frage des Kollegen Ernst insken. Verehrte Frau Staatssekretärin, sind Sie bereit, zur enntnis zu nehmen, dass ich die Verfahrensweise, die ie Bundesregierung momentan im Rahmen des Donauusbaus gewählt hat, voll und ganz unterstütze und für ie einzig richtige, vernünftige Verfahrensweise halte? Zweitens. Ich möchte darauf verweisen – – (Horst Meierhofer [FDP]: Er hat aber nur eine Frage! – Dr. Andreas Scheuer [CDU/CSU]: Sie soll mit Ja beantwortet werden!)

Brunhilde Irber (SPD):
Rede ID: ID1616528000
Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1616528100


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616528200

Das war keine Frage, sondern eine Feststellung.


(Horst Meierhofer [FDP]: Das war eine Frage!)



Ernst Hinsken (CSU):
Rede ID: ID1616528300

Nein, das war ein Eingangssatz.

Frau Staatssekretärin, ist Ihnen bewusst, dass im Rah-
en der Variante C/C 2,80 täglich 840 20-Tonnen-Lkws
eniger auf der Autobahn fahren würden und deren La-
ung auf die Binnenwasserstraße Donau verfrachtet wer-
en könnte und dass bei der Variante A nur eine Redu-
ierung um 220 Lkws erfolgen würde und umgekehrt die
traßen zusätzlich belastet würden? Darüber hinaus
uss ich darauf verweisen


(Zuruf des Abg. Horst Meierhofer [FDP])


ich bitte, nicht gestört zu werden; auch ich habe Sie re-
en lassen –, dass die Donau bei Variante C/C 2,80 an
90 Tagen nutzbar ist, während sie bei Variante A nur an
55 Tagen nutzbar ist, und dass sich – das ist das Letzte
n diesem Zusammenhang – zum Beispiel an den Ufer-
treifen zwischen Aicha und Straubing überhaupt nichts,
lso weder durch eine Buhne noch durch sonst etwas,
ndert. Das, was die Variante C/C 2,80 beinhaltet, ist
lso als umweltfreundlichste Lösung anzusehen.


(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das war jetzt die dritte Frage! – Gegenruf des Abg. Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Ich kann ja noch eine vierte draufgeben! – Dr. Andreas Scheuer [CDU/ CSU]: Das war eine Kleine Anfrage!)


K
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616528400


Ich versuche, das zu beantworten, Herr Kollege
insken: Als Grundlage dafür, was am Ende im Ministe-

ium entschieden und dann dem Bundestag vorgelegt
ird, haben wir eine variantenunabhängige Untersu-

hung eingeleitet. Dieses Verfahren haben wir bei der

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 17467


(A) )



(B) )


Parl. Staatssekretärin Karin Roth
Europäischen Kommission angemeldet. Wir gehen da-
von aus, dass die Europäische Kommission die entspre-
chenden Mittel bereitstellt. Sie hat es schon beschlossen;
aber das Europäische Parlament muss noch zustimmen.
So sieht das Verfahren zurzeit aus. Wir sind im Moment
in der Situation, dass wir noch nicht handeln können,
weil wir noch nicht das Go vonseiten des Parlaments ha-
ben.

Die verkehrliche Seite ist das eine; es geht aber auch
um ökologische Fragen und um Fragen des Klimawan-
dels, die wir berücksichtigen müssen. Da sind neue As-
pekte aufgetaucht. Deshalb sind wir der Auffassung,
dass zusätzliche Untersuchungen notwendig sind, um
vor dem Hintergrund der Umweltverträglichkeit eine
entsprechende Variante vorzuschlagen. Wenn wir uns für
eine andere Variante als die, die im Bundestagsbeschluss
vorgesehen ist, entscheiden würden, müsste der Bundes-
tag damit befasst werden. Aber das ist offen.


Ernst Hinsken (CSU):
Rede ID: ID1616528500

Es ist noch eine ganze Reihe von Fragen zu diesem

Komplex gestellt worden, die anschließend aufgerufen
werden. Deswegen und weil wir keine Zeit mehr haben,
lasse ich als letzte Zusatzfrage die von Frau Kotting-Uhl
zu. Denn ansonsten haben die anderen Fragesteller, die
sich auf die Fragestunde vorbereitet haben, keine
Chance mehr, zu Wort zu kommen. Ich bitte also darum,
keine Zusatzfragen mehr zu stellen. Wir werden in der
vorgesehenen Reihenfolge fortfahren.

Frau Kotting-Uhl, bitte.


Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1616528600

Danke schön, Herr Präsident. Es ist ja unser aller Zeit,

die beansprucht wird.

Ich muss sagen, dass ich als Mitglied des Umweltaus-
schusses, in dem ich einen anderen Umgang mit Be-
schlüssen des Bundestages gewohnt bin, etwas irritiert
bin. Ich möchte Sie fragen, ob dies im Verkehrsministe-
rium die übliche Art ist, mit Bundestagsbeschlüssen um-
zugehen.

K
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616528700


Herr Präsident! Liebe Kollegin, Sie gehen davon aus,
dass der Bundestagsbeschluss für uns nicht maßgebend
ist. Das ist falsch. Wir gehen mit dem Bundestagsbe-
schluss so um, wie es sein muss. Er ist für uns Grund-
lage. Er wurde von unserer Seite auch nicht verändert.
Wir brauchen aber zusätzliche variantenunabhängige
Untersuchungen. Diese werden jetzt eingeleitet. Am
Ende wird ein Ergebnis stehen, mit dem sich der Bun-
destag befassen wird. Das Ergebnis ist offen. Sie können
der Bundesregierung nicht unterstellen, dass sie den
Auftrag des Verkehrsausschusses nicht umsetzt.


(Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gab keinen Auftrag des Verkehrsausschusses! – Gegenruf des Abg. Dr. Andreas Scheuer [CDU/CSU]: Doch, Herr Kollege!)


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(C (D ie setzt diesen Beschluss um, aber das Ergebnis ist ofen. Wir halten den Bundestagsbeschluss ein. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich rufe die Frage 19 der Kollegin Brunhilde Irber uf: Hält die Bundesregierung die Rhein-Main-Donau-Gesellschaft, RMD, ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der RMD AG, die sich über ihre Gesellschafter Eon, LEW und EnBW vollständig im Besitz privater Stromversorger und Wasserkraftwerksbetreiber befindet und die zudem das Konzessionsrecht für die Stromnutzung an Staustufen der Donau zwischen Straubing und Vilshofen besitzt, für geeignet, wesentliche Dienstleistungen – Koordination, Erstellung des Untersuchungsprogramms, Betreuung der geplanten Vorgaben – für die sogenannte variantenunabhängige Untersuchung einer staustufenfreien und einer staugestützten Ausbauvariante der Donau im erwähnten Abschnitt zu erbringen? K Ihre beiden Fragen betreffen die RMD, die Rheinain-Donau-Gesellschaft. Ich möchte beide Fragen zu ammen beantworten. Dann rufe ich die Frage 20 der Abgeordneten Irber uf: Hält es die Bundesregierung für angemessen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nicht an der Entscheidung über die Vergabe der Koordination der sogenannten variantenunabhängigen Untersuchung im Zusammenhang mit dem Donauausbau an die RMD beteiligt war, das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung also darüber allein entschieden hat, und warum wurde oder hat sich das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit angesichts der Tatsache, dass die Untersuchungen Teil der Vorarbeiten zur FFH-Verträglichkeitsuntersuchung – FFH: Flora-Fauna-Habitat – im Zusammenhang mit einem Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen sind, nicht an der Auswahl der RMD als Koordinator der sogenannten variantenunabhängigen Untersuchung beteiligt? K Entscheidungen sind noch nicht getroffen worden. unächst bleibt die Entscheidung der Kommission über en TEN-Zuschuss zur variantenunabhängigen Untersuhung abzuwarten. Sie haben jetzt die Möglichkeit, vier Nachfragen zu tellen, Frau Irber. Sie müssen diese aber nicht ausschöpen. Frau Staatssekretärin, Sie haben einen transparenten nd offenen Prozess bei der Vergabe der Untersuchungsufträge versprochen. Mich würde interessieren, wie dieer transparente Prozess aussehen soll. An welchem Tag erden die Anträge und Untersuchungsprogramme of engelegt? 17468 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 Brunhilde Irber Sie haben einen Teil meiner zweiten Frage nicht beantwortet: Wie wird das Bundesumweltministerium beteiligt? K Liebe Kollegin Irber, zunächst zu Ihrer letzten Frage: Es ist gar keine Frage, dass das Bundesumweltministerium beteiligt wird. Es ist beteiligt und wird auch weiterhin beteiligt sein. Zum transparenten Verfahren: Ich habe Ihnen gesagt, dass wir noch keine Entscheidung getroffen haben. Wir setzen aber auch in diesem Zusammenhang auf ein transparentes Verfahren. – Die Entscheidung treffen wir, nachdem die Kommission die TEN-Mittel zugesagt hat. Dann werden wir entscheiden, wie wir das organisieren. Dann werden wir das Thema Transparenz aufnehmen. Eine weitere Nachfrage. Frau Staatssekretärin, wann beginnt die RMD mit der Ausschreibung und der Vergabe von Verträgen für Dienstleistungen – sprich: Gutachten – im Zusammenhang mit den variantenunabhängigen Untersuchungen? K Frau Kollegin, das ist noch nicht entschieden. Ich kann Ihnen dazu nichts sagen. Ich weiß nämlich nicht, wann die Kommission entscheidet. Wir haben keinen Fahrplan vorliegen. (Brunhilde Irber [SPD]: Nach meinen Informationen soll das bereits im Juli geschehen!)

Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1616528800
Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1616528900
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616529000
Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1616529100
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616529200
Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1616529300

(A) )


(B) )

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616529400

(Brunhilde Irber [SPD]: Aber wie?)

Brunhilde Irber (SPD):
Rede ID: ID1616529500
Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1616529600
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616529700

– Das ist interessant. Da wissen Sie mehr als ich.


Brunhilde Irber (SPD):
Rede ID: ID1616529800

Ihre dritte Nachfrage, Frau Irber.


Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1616529900

Wird im Juli mit einer Entscheidung der Kommission

und einer Vergabe der Aufträge durch die RMD gerech-
net?

K
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616530000


Frau Kollegin, ob die Kommission im Juli entschei-
det, weiß ich nicht. Das wäre aber zu wünschen. Das
weitere Verfahren wird dann geklärt.


Brunhilde Irber (SPD):
Rede ID: ID1616530100

Ihre vierte Nachfrage.

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(C (D Mich würde interessieren, ob im Zuge des aktuellen ntersuchungsprogramms auch geschaut wird, ob die nterschiedlichen Varianten zu Grundwasserveränderunen führen, vor allem bezogen auf das Stadtgebiet von eggendorf. Wenn Ja: Welche Szenarien werden zurunde gelegt? K Liebe Kollegin Irber, weil das Thema „Wasser und limawandel“ auf der Tagesordnung steht, werden wir atürlich entsprechende Untersuchungen durchführen assen. Ob diese Untersuchung durchgeführt werden ird, weiß ich nicht. Ich werde Ihren Hinweis aber aufehmen. Jetzt hat der Kollege Dr. Andreas Scheuer eine Zu atzfrage. Herr Präsident! Frau Staatssekretärin, ich bedanke ich erst einmal dafür, dass Sie einen transparenten Proess zugesagt haben. Ich möchte zur Kenntnis geben, ass die EU-Koordinatorin Peijs in der Region war. Frau Irber, Sie waren bei dem Punkt ja zugegen. Die MD hat den Bund Naturschutz definitiv eingeladen, an iesem transparenten Prozess mitzuarbeiten. Das war eine Nebenbemerkung. Nun zu meiner Frage. Wenn Sie – wie vorhin bei der ntwort auf die Frage des Kollegen Hinsken – von Kliawandel sprechen, glauben Sie dann, dass durch die erkehrsrelevanz der Donau – wenn die Donau unter erücksichtigung aller ökologischen Schutzmaßnahmen ls Verkehrsträger fit gemacht wird – ein Beitrag zur Reuzierung der Schadstoffausstoße auf dem Transportweg utobahn geleistet werden kann? K Herr Präsident! Lieber Kollege Scheuer, es ist gar eine Frage: Die Binnenschifffahrt ist der umweltverräglichste Verkehrsträger. Wir müssen alles tun, damit ehr Güter auf die Wasserstraßen bzw. auf die Schiffahrt umgeleitet werden. Insofern ist die Bundesregieung zurzeit nicht nur bezüglich der Donau, sondern uch in anderen Bereichen sehr aktiv, um genau dieses iel, mehr Klimaschutz, zu erreichen. Die nächste Frage geht an den Kollegen Dr. Anton ofreiter. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1616530200
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616530300

(Brunhilde Irber [SPD]: Danke sehr!)

Brunhilde Irber (SPD):
Rede ID: ID1616530400
Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1616530500
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616530600
Andreas Scheuer (CSU):
Rede ID: ID1616530700
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, Sie sprachen von

inem fairen und transparenten Verfahren; gleichzeitig

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 17469


(A) )



(B) )


Dr. Anton Hofreiter
sprachen Sie von der RMD. Ist Ihnen bekannt, dass es in
der Region keinen Beteiligten gibt, der auch nur an-
nimmt, dass die RMD in der Lage ist, ein faires und
transparentes Verfahren zu organisieren?


(Dr. Andreas Scheuer [CDU/CSU]: Das ist eine maßlose Unterstellung!)


Oder anders gefragt: Bedeutet die Aussage, dass es ein
faires und transparentes Verfahren gibt, dass der RMD
der Auftrag entzogen wird?

K
Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1616530800


Herr Dr. Hofreiter, es ist mir bekannt, dass es Diskus-
sionen über die RMD und deren Parteilichkeit gibt. Für
die Bundesregierung ist die RMD aufgrund unserer Ver-
träge mit ihr ein Partner. Von daher werden die Entschei-
dungen, wie die RMD im Rahmen des Donauausbaus in-
volviert ist oder sein wird, dann getroffen, wenn es so
weit ist. Es ist noch nicht so weit.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616530900

Die nächste Frage hat der Kollege Horst Meierhofer.


Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1616531000

Frau Staatssekretärin, Sie haben darauf hingewiesen,

dass die Schifffahrt der umweltfreundlichste Verkehrs-
träger sei. Wie definieren Sie das? Definieren Sie das un-
ter Berücksichtigung aller ökologischen Probleme, die
vielleicht durch die Schaffung eines neuen Kanals, durch
die Staustufen oder durch Einflüsse auf Ökosysteme ein-
bezogen werden? Oder sehen Sie das erst so ab dem
Zeitpunkt, wenn der Fluss als Ökosystem bereits in die
Schranken gewiesen worden ist und dadurch unter Um-
ständen alles ökologisch Negative bereits erfolgt ist?
Sprich: Ist es das Umweltfreundlichste, wenn schon aus-
geteert oder ausbetoniert ist, oder definieren Sie das so
ab dem jetzigen Zeitpunkt? Wenn Sie wüssten, dass zum
jetzigen Zeitpunkt die Binnenschifffahrt der freund-
lichste Verkehrsträger ist, dann bräuchten Sie keine Un-
tersuchung durchzuführen, sondern wüssten, dass es ver-
nünftig ist, möglichst viele Staustufen zu bauen.

K
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616531100


Herr Dr. Meierhofer, Sie unterstellen, dass ich das in
meiner Antwort nur auf die Donau bezogen habe. Ich
habe das generell gemeint. Das ist sehr wichtig und
stimmt auch. Es ist ganzheitlich betrachtet so. Sie kön-
nen auch nachlesen, dass die Binnenschifffahrt der um-
weltverträglichste Verkehrsträger ist.

Natürlich ist es notwendig, bezogen auf den jeweili-
gen Fluss, also auf die jeweilige Bundeswasserstraße,
entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit diese
Umweltverträglichkeit zum Tragen kommt. Deshalb gibt
es unterschiedliche Wasserstraßen. Es gibt, wie Sie wis-
sen, nicht nur staugeregelte Wasserstraßen. Insofern wi-
derspricht meine Aussage, die ich generell gemeint habe,
nicht dem Anliegen, das wir hinsichtlich der Donau ha-
ben. Wir müssen nur klären, welches die beste Variante
ist.

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(C (D Die nächste Frage geht an die Kollegin Bulling chröter. Danke schön. – Ich habe gehört, dass Sie die Folgen es Donauausbaus noch einmal unter klimarelevanten esichtspunkten prüfen lassen möchten. So habe ich Sie erstanden. Jetzt würde ich gerne von Ihnen wissen, ob m Anhörungsverfahren des Umweltund Verkehrsauschusses in 2002 große Defizite bezüglich der Klimareevanz angesprochen wurden. Ich war damals zugegen. ch weiß, dass damals sehr intensiv – es ging über mehere Stunden – darüber diskutiert wurde. Ich kenne die PPC-Richtlinie und weiß natürlich, dass sehr viele Asekte klimarelevant sind. Mich würde außerdem interessieren, ob ich Sie richtig erstanden habe, dass Sie den Verkehr mehr als bisher om Lkw auf das Schiff verlagern wollen. In den vertiefen Untersuchungen wurde ausgeführt, dass verstärkt on der Bahn auf das Schiff verlagert werden soll. Das ürde somit dem, was unter dem Gesichtspunkt der Kliarelevanz jetzt wichtig wäre, widersprechen. K Zunächst einmal geht es um die Verlagerung von der traße auf die Wasserstraße; das ist die wichtigste Maßahme. Natürlich gab es schon damals Untersuchungen um Klima; das ist klar. Heute gibt es aber neue Erkenntisse, die wir im Rahmen der variantenunabhängigen ntersuchung aufbereiten wollen und die wir bewerten üssen. Deshalb werden zu diesem Thema weitere Un ersuchungen durchgeführt. Insofern ist der Beschluss es Verkehrsausschusses im Hinblick auf diese Frage on besonderer Wichtigkeit. Eine Frage des Kollegen Hinsken. Frau Staatssekretärin, sind Ihnen Aussagen von Ex erten bekannt, die zum Ausdruck bringen, dass der Verehr in Ostbayern, wenn die Donau nicht bald ausgebaut ird, nicht mehr bewerkstelligt werden kann und ganze ebiete im Verkehr ersticken werden? K In der Bundesrepublik gibt es das Problem, dass insesondere beim Güterverkehr mit einem steigenden Verehrsaufkommen zu rechnen ist. Von daher ist es sehr ichtig, dass wir unsere Infrastruktur in allen Bereichen usbauen, auch und gerade die Wasserstraßen. Glückliherweise wurden die Investitionen im Bereich der Buneswasserstraßen erhöht. Das ist eine wichtige Vorausetzung für ihren Ausbau, nicht nur für den der Donau, ondern auch für den anderer Wasserstraßen. Ziel der undesregierung ist, dafür zu sorgen, dass die Wasser 17470 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 Parl. Staatssekretärin Karin Roth straßen, zu denen auch die Donau gehört, in größerem Umfang genutzt werden. Uns verbleiben jetzt noch fünf Minuten. Zu diesem Themenbereich liegen mir noch vier Fragen vor. Ich muss also all diejenigen, die Fragen zu anderen Themen haben, bitten, darauf zu warten, dass diese schriftlich beantwortet werden; denn zu einer mündlichen Beantwortung kommen wir heute nicht mehr. Jetzt rufe ich die Frage 21 der Kollegin Kornelia Möller auf: Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass bei der Entscheidung über eine Variante des Donauausbaus im Abschnitt Straubing–Vilshofen das Einvernehmen mit dem Land Bayern erforderlich ist, und wie begründet sie ihre Position? K Liebe Kollegin Möller, auf die Frage, ob das Einvernehmen mit dem Land Bayern erforderlich ist, kann ich zunächst einmal mit Ja antworten; das ist so. Zum Ausbau der Donau sind seit 1921 zwischen dem Bund, dem Freistaat Bayern und der Rhein-Main-Donau-Gesellschaft verschiedene Verträge geschlossen worden. Diese sehen unter anderem vor, dass die wesentlichen technischen und finanziellen Grundlagen des Donauausbaus, also auch die Variante des Donauausbaus, vom Bund und vom Freistaat Bayern einvernehmlich zu legen sind. Das ist in § 3 Abs. 1 des Donaukanalisierungsvertrags aus dem Jahre 1976 geregelt. Im Übrigen bedarf der Planfeststellungsbeschluss, mit dem eine Ausbauvariante genehmigt wird, nach § 14 Abs. 3 des Wasserstraßengesetzes in Verbindung mit Art. 89 Abs. 3 des Grundgesetzes des Einvernehmens der zuständigen Landesbehörde, soweit das Vorhaben Belange der Landeskultur oder der Wasserwirtschaft berührt. Eine Nachfrage, Kollegin Möller? – Nein. Kollege Dr. Hofreiter hat noch eine Nachfrage. Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, man hat das Ge fühl, Sie tun alles, um den Eindruck zu erwecken, dass der Bund eigentlich keinen Einfluss hat. Ist Ihnen das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages bekannt, in dem deutlich gemacht wird, dass der Bund in der Frage, in welcher Form ausgebaut wird, die alleinige Entscheidungskompetenz hat? Ist Ihnen dieses Gutachten bekannt: ja oder nein? K Herr Dr. Hofreiter, ich habe gerade sehr ausführlich dargestellt, dass wir aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Vorschriften sowie vor allen Dingen aufgrund des Grundgesetzes ein Einvernehmen mit dem Freistaat B s m B u r V d z R n w d D t v P S I ü t g d d m B d n e d h s a (C (D ayern herzustellen haben. Das Gutachten des Wissenchaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages öchte ich nicht bewerten. Die nächste Frage stellt der Kollege Dr. Scheuer. Frau S dass der Bund entralistisch entscheiden soll über eine Sache, die in der egion ein Thema ist? K Herr Präsident! Herr Kollege Scheuer, es ist so, dass ir als Bundesregierung an Gesetz und Verträge gebunen sind. Darüber hinaus gehört gerade zu diesem die onau betreffenden Verfahren die Einbeziehung der Be roffenen. Deshalb gibt es ja entsprechende Anhörungserfahren. Insofern sind wir in einem demokratischen rozess, und darüber bin ich auch froh. Die nächste Frage stellt die Kollegin Bulling chröter. Frau Staatssekretärin, ich habe mit großem Interesse hre Auslassungen (Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Einlassungen, nicht Auslassungen!)

Horst Meierhofer (FDP):
Rede ID: ID1616531200
Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1616531300
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616531400
Eva-Maria Bulling-Schröter (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1616531500
Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1616531600
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616531700

(A) )


(B) )

Ernst Hinsken (CSU):
Rede ID: ID1616531800
Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1616531900
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616532000
Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1616532100
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616532200
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1616532300
Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1616532400
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616532500
Andreas Scheuer (CSU):
Rede ID: ID1616532600
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1616532700
Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1616532800

ber das Einvernehmen gehört. Dann war der Bundes-
agsbeschluss von 2002 falsch; denn ein Einvernehmen
ab es damals noch nicht. Es ist des Öfteren der Fall,
ass auf Bundesebene Beschlüsse gefasst werden, für
ie es kein Einvernehmen mit den Ländern gibt. Ich
öchte Sie gerne fragen: Hätte der Bundestag diesen
eschluss damals nach Ihrer Meinung gar nicht fassen
ürfen?

K
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1616532900


Herr Präsident! Liebe Kollegin, der Bundestag kann
inen Beschluss fassen. Wenn der Freistaat Bayern mit
em nicht einverstanden ist, wird kein Einvernehmen
ergestellt. Genau darüber reden wir: dass es einen Be-
chluss gibt, der mit dem Land Bayern


(Dr. Andreas Scheuer [CDU/CSU]: Freistaat Bayern!)


ber nicht realisierbar ist.


(Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE]: Gilt das auch für andere Bundesländer, oder gilt das nur für Bayern?)


Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2008 17471


(A) (C)



(B) (D)


Parl. Staatssekretärin Karin Roth

– Das gilt für alle Länder, wenn man entsprechende ver-
tragliche Vorgaben hat. Das Grundgesetz gilt bekannt-
lich für alle, auch für die Länder. Das habe ich Ihnen ge-
rade vorgelesen.


(Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE]: Warum ist dann dieser Beschluss damals gefasst worden?)


Insofern hat der Deutsche Bundestag eine Meinungs-
äußerung vonseiten des Bundes getätigt.


(Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eine „Meinungsäußerung“ ist das jetzt?)


Das ist der Beschluss, der gilt. Für die Realisierung brau-
chen wir allerdings ein Einvernehmen mit dem Land.
Wenn das Land die Realisierung der Variante A nicht er-
laubt bzw. diese nicht im Einvernehmen zu regeln ist,

müssen wir sehen, wie wir mit weiteren Argumenten va-
riantenunabhängig die Bayerische Staatsregierung über-
zeugen.


Eva-Maria Bulling-Schröter (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1616533000

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin!

Die Zeit für die Fragestunde ist seit geraumer Weile
abgelaufen. Deswegen beende ich die Fragestunde jetzt.

Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tages-
ordnung.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
destages auf morgen, Donnerstag, den 5. Juni 2008,
9 Uhr, ein.

Die Sitzung ist geschlossen.

Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1616533100