Protokoll:
12221

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 12

  • date_rangeSitzungsnummer: 221

  • date_rangeDatum: 20. April 1994

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 14:02 Uhr

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    Plenarprotokoll 12/221 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 221. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. April 1994 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksache 12/7295 vom 15. April 1994 — Umsetzung des Leitsatzes 10 des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des ungeborenen Lebens vom 28. Mai 1993 MdlAnfr 3 Claus Jäger CDU/CSU Antw PStSekr'in Roswitha Verhülsdonk BMFuS 19095 B ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 19096 A Genehmigung des Exports von 300 000 Sprengkörpern in die Türkei MdlAnfr 12 Norbert Gansel SPD Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 19096 D ZusFr Norbert Gansel SPD 19096 D Unterstützung der US-Forderung auf Abschaltung des Kernkraftwerks Tschernobyl MdlAnfr 26 Siegrun Klemmer SPD Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . . 19097 C ZusFr Siegrun Klemmer SPD 19097 D Rücknahme der illegal nach Albanien verbrachten Pflanzenschutzmittel MdlAnfr 27, 28 Peter W. Reuschenbach SPD Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . . 19098A, 19098 C ZusFr Peter W. Reuschenbach 19098B, 19098 C ZusFr Siegrun Klemmer SPD 19099A Umsetzung des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes MdlAnfr 32, 33 Hans Schuster F.D.P. Antw BMin Dr. Irmgard Schwaetzer BMBau 19099B, 19100C ZusFr Hans Schuster F.D.P. 19100D ZusFr Peter Conradi SPD . . . 19099C, 19101C ZusFr Lisa Peters F.D.P. . . . 19099D, 19101B ZusFr Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . . 19100A Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gemäß Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz MdlAnfr 34, 35 Lisa Peters F.D.P. Antw BMin Dr. Irmgard Schwaetzer BMBau 19101C, 19102D ZusFr Lisa Peters F.D.P. . . . . . . . . 19102 A ZusFr Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . . 19102B ZusFr Dr. Ulrich Janzen SPD 19103 D ZusFr Achim Großmann SPD 19104 A Aufstellung von Erschließungsplänen gemäß Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz MdlAnfr 38, 39 Rolf Rau CDU/CSU Antw BMin Dr. Irmgard Schwaetzer BMBau 19104D, 19105A ZusFr Rolf Rau CDU/CSU . . . . . . . 19105A II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1994 Ausweitung des Bewertungsprivilegs gemäß § 169 Abs. 4 Baugesetzbuch für land-und forstwirtschaftliche Nutzflächen; Milderung der Auswirkungen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen auf Land- und Forstwirte MdlAnfr 40, 41 Dr. Walter Hitschler F.D.P. Antw BMin Dr. Irmgard Schwaetzer BMBau 19105B ZusFr Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . 19105 C ZusFr Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU 19105D Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . 19107* A Anlage 2 Auffassung der Parlamentarischen Staatssekretärin Michaela Geiger über einen Einsatz der Bundeswehr gegen Hungerflüchtlinge MdlAnfr 1, 2 — Drs 12/7295 — Jürgen Koppelin F.D.P. SchrAntw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 19107* C Anlage 3 Höhe der von deutschen Banken in den letzten fünf Jahren abgeschriebenen Forderungen MdlAnfr 4 — Drs 12/7295 — Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw PStSekr Joachim Grünewald BMF 19107* D Anlage 4 Erhebung von Umsatzsteuer auf dem Bodensee durch das Finanzamt Konstanz MdlAnfr 5 — Drs 12/7295 — Dr. Olaf Feldmann F.D.P. SchrAntw PStSekr Joachim Grünewald BMF 19108* A Anlage 5 Nichtumsetzung der deutschen Interessen zuwiderlaufenden EG-Richtlinien auf Grund des im Maastrichter Vertrag verankerten Subsidiaritätsprinzips MdlAnfr 6 — Drs 12/7295 — Uta Würfel F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 19108' B Anlage 6 Ergänzende Richtlinien zur Existenzgründung für Gruppen von Mitarbeitern zur Übernahme von Unternehmen im Rahmen des Management-Buy-Outs MdlAnfr 7, 8 — Drs 12/7295 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 19108* C Anlage 7 Weitere Haltung der Bundesregierung zur Bananenmarktordnung MdlAnfr 9, 10 — Drs 12/7295 — Wolfgang Schulhoff CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 19109* A Anlage 8 Aufnahme der ILO-Vereinbarung über Kinder- und Zwangsarbeit in die GATT-Verhandlungen MdlAnfr 11 — Drs 12/7295 — Dr. Klaus Kübler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 19109* C Anlage 9 Erkenntnisse der Gesundheitsbehörden über die Todesfälle infolge der CreutzfeldJacob-Krankheit im Raum Trier MdlAnfr 13, 14 — Drs 12/7295 — Karl Diller SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 19109* D Anlage 10 Forderung nach einem temporären Importverbot für Rindfleisch; Verbot der Verwendung von aus Großbritannien stammenden Rindfleisch bzw. Rinderorganen für die Herstellung von Säuglings- und Kleinkindernahrung MdlAnfr 15, 16 — Drs 12/7295 — Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 19110* B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1994 III Anlage 11 Umsetzung der EU-Verordnung über die Umweltbetriebsprüfung in deutsches Recht; ordnungsrechtliche Entlastung der am Audit-System beteiligten Unternehmen MdlAnfr 24, 25 — Drs 12/7295 — Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 19111* A Anlage 12 Abfallieferungen an die Deponie Schönberg 1993; Einlagerung toxischer Stoffe in überhöhter Konzentration in dem aus DDR-Zeiten stammenden Altteil der Deponie Ihlenberg MdlAnfr 29, 30 — Drs 12/7295 — Ulrike Mehl SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 19111* D Anlage 13 Bereitstellung von Bundesmitteln für Mecklenburg-Vorpommern zur Gewährleistung der Sicherheit des Betriebs der Deponie Schönberg MdlAnfr 31 — Drs 12/7295 — Reinhold Hiller (Lübeck) SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 19111* C Anlage 14 Kompensation von Umwelteingriffen durch Bauleitpläne gemäß Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz MdlAnfr 36, 37 — Drs 12/7295 — Herbert Frankenhauser CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Irmgard Schwaetzer BMBau 19111* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1994 19095 221. Sitzung Bonn, den 20. April 1994 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beckmann, Klaus F.D.P. 20. 4. 94 Büchler (Hof), Hans SPD 20. 4. 94 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 20. 4. 94 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 20. 4. 94 Herta Ehrbar, Udo CDU/CSU 20. 4. 94 Fuchs (Verl), Katrin SPD 20. 4. 94 Dr. Gautier, Fritz SPD 20. 4. 94 Gerster (Mainz), CDU/CSU 20. 4. 94 Johannes Gries, Ekkehard F.D.P. 20. 4. 94 Hackel, Heinz-Dieter fraktionslos 20. 4. 94 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 20. 4. 94 Henn, Bernd PDS/Linke 20. 4. 94 Liste Dr. Herr, Norbert CDU/CSU 20. 4. 94 Kolbow, Walter SPD 20. 4. 94 Koschnick, Hans SPD 20. 4. 94 Kretkowski, Volkmar SPD 20. 4. 94 Marten, Günter CDU/CSU 20. 4. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 20. 4. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 20. 4. 94 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 20. 4. 94 Gerhard Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 20. 4. 94 Dr. Möller, Franz CDU/CSU 20. 4. 94 Opel, Manfred SPD 20. 4. 94 Paintner, Johann F.D.P. 20. 4. 94 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 20. 4. 94 Susanne Rönsch (Wiesbaden), CDU/CSU 20. 4. 94 Hannelore Dr. Schmude, Jürgen SPD 20. 4. 94 Schröter, Gisela SPD 20. 4. 94 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 20. 4. 94 Christian Sothmann, Bärbel CDU/CSU 20. 4. 94 Dr. Sperling, Dietrich SPD 20. 4. 94 Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 20. 4. 94 Steiner, Heinz-Alfred SPD 20. 4. 94* Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 20. 4. 94 Friedrich Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 20. 4. 94 Hans-Peter Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 20. 4. 94 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 20. 4. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 20. 4. 94 Zierer, Benno CDU/CSU 20. 4. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) (Drucksache 12/7295 Fragen 1 und 2): Teilt die Bundesregierung die Meinung der Parlamentarischen Staatssekretärin Michaela Geiger, daß die Bundeswehr den Auftrag bekommen könnte, „wenn sich einmal eine Million Menschen aus Hunger aufmachen", diese dann wirksam aufzuhalten? Auf welche rechtlichen Grundlagen könnte sich ein solcher Einsatz der Bundeswehr, wie von der angesprochenen Parlamentarischen Staatssekretärin Michaela Geiger angesprochen, stützen? Zu Frage 1: Das von Ihnen zum Anlaß für Ihre Frage genommene Zitat habe ich im Zusammenhang mit allgemeinen Ausführungen über mögliche Konflikte und ihre Ursachen in der Welt gebraucht. Wie Sie wissen, habe ich mich als Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit dem Nord-Süd-Gefälle und daraus resultierenden möglichen Konfliktpotentialen befaßt. Hierauf hatte ich bei meinem von Ihnen aufgenommenen Zitat Bezug genommen. Der Zusammenhang zwischen meinen Ausführungen zu möglichen Konfliktpotentialen in der Welt und der Bundeswehr ist von mir nicht hergestellt worden. Zu Frage 2: Die Bundeswehr kann auf der Basis des Artikels 87 a Grundgesetz, ggf. in Verbindung mit Artikel 35 Grundgesetz, eingesetzt werden. Allerdings stellt sich die Frage nach den rechtlichen Grundlagen in dem von Ihnen angesprochenen Sachverhalt nicht, da ich den Zusammenhang zwischen möglichen Konfliktpotentialen, die durch hungernde Menschen entstehen könnten, und dem Einsatz der Bundeswehr nicht hergestellt habe. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Drucksache 12/7295 Frage 4): Wie hoch waren die von deutschen Banken und ihren Töchtern im Ausland direkt oder über den Londoner Club in den letzten fünf Jahren abgeschriebenen Forderungen? Die der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnisse über den Umfang der Wertberichtigungen der deutschen Kreditinstitute können der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden. Diese Erkenntnisse beruhen auf Meldungen zum Auslandskreditvolumen nach § 25 des Kreditwesengesetzes (KWG) und nach der Länderrisikoverordnung vom 19. Dezember 1985. Diese Zahlen sind ausschließlich den mit der Bankenaufsicht befaßten Stellen vorbehalten. Sie unterliegen daher der Geheimhaltungspflicht nach § 9 KWG. 19108* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1994 Allerdings veröffentlicht die Deutsche Bundesbank in ihren Statistischen Beiheften zu den Monatsberichten in der Reihe 1 (Bankenstatistik nach Bankengruppen) regelmäßig die Gesamtsumme der Wertberichtigungen auf Forderungen und Wertpapiere. Sie betrug für die letzten fünf Jahre, also von 1989 bis 1993, insgesamt 146 764 Millionen DM. Eine weitergehende Aufgliederung wird statistisch nicht vorgenommen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Dr. Olaf Feldmann (F.D.P.) (Drucksache 12/7295 Frage 5): Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, daß das Finanzamt Konstanz, bestätigt vom Finanzgericht Baden-Württemberg (Az.: 14 K 147/91) Umsatzsteuer auf dem Bodensee erhebt, obwohl die Bundesregierung (Schreiben vom PStS des BMI; Az.: V I 1 — 110 819/1) hinsichtlich des völkerrechtlichen Status des Bodensees weder von einer Realteilung noch einem Kondominium ausgeht und somit die hoheitsgebietliche Zuordnung des Sees ungeklärt ist, und warum beabsichtigt die Bundesregierung nicht, ihrer aus dem Grundgesetz erwachsenden Verpflichtung zur Klärung dieses Widerspruchs nachzukommen? Weder die Haltung der Bundesregierung zu der Frage des Grenzverlaufs auf dem Bodensee noch die Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg, das für die Umsatzbesteuerung der Restaurationsleistungen auf dem Bodensee von der Realteilungstheorie ausgeht, geben Veranlassung, von der bisherigen Besteuerungspraxis für Restaurationsleistungen auf dem Bodensee abzuweichen. In den bisherigen Verhandlungen über die Besteuerung auf dem Bodensee haben sich die betroffenen Nachbarstaaten in erster Linie für die Beibehaltung der bisherigen Besteuerungspraxis („Status quo") ausgesprochen und damit zugleich auch die bisherige Besteuerungspraxis bei den Restaurationsumsätzen anerkannt. Dies bedeutet, daß die Bundesrepublik Deutschland die Restaurationsumsätze auf deutschen Bodenseeschiffen und Österreich die Restaurationsumsätze auf österreichischen Bodenseeschiffen in vollem Umfang als steuerpflichtige Umsätze behandeln, während die Restaurationsumsätze auf schweizerischen Bodenseeschiffen von der Warenumsatzsteuer, die in der Schweiz erhoben wird, nicht erfaßt werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage der Abgeordneten Uta Würfel (F.D.P.) (Drucksache 12/7295 Frage 6): Führt das im Vertrag von Maastricht verankerte Subsidiaritätsprinzip dazu, daß bereits rechtskräftige EG-Richtlinien nicht in deutsches Recht umgesetzt werden müssen, wenn diese den deutschen Interessen zuwiderlaufen? Die Mitgliedstaaten der EU sind nach dem EG-Vertrag verpflichtet, Richtlinien fristgemäß in das innerstaatliche Recht umzusetzen, solange diese nicht vom Europäischen Gerichtshof für nichtig erklärt worden sind. Sie können den Gerichtshof anrufen, um prüfen zu lassen, ob eine Richtlinie mit dem Gemeinschaftsrecht — z. B. mit dem in Artikel 3 b Abs. 2 EG-Vertrag verankerten Subsidiaritätsprinzip — vereinbar ist. Solche Klagen haben jedoch keine aufschiebende Wirkung. Gemäß den „Leitlinien für die Umsetzung von EG-Richtlinien im Hinblick auf die Subsidiaritätsprüfung", die der Ausschuß der Staatssekretäre für Europafragen kürzlich beschlossen hat, ist das Kabinett so früh wie möglich im Verlauf der Umsetzungsarbeiten über evtl. Bedenken zu unterrichten, die gegen eine Richtlinie unter Subsidiaritätsgesichtspunkten bestehen. Das Kabinett wird dann prüfen, ob die Bedenken der Kommission mitgeteilt werden sollen und diese gebeten werden soll, eine Änderung oder Rücknahme der betreffenden Regelung vorzuschlagen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/7295 Fragen 7 und 8): Ist die Bundesregierung bereit, die Richtlinien für die Existenzgründung so zu interpretieren oder zu ändern, daß Übernahmen von Unternehmen im Rahmen eines ManagementBuy-Outs von mehr als nur vier oder fünf Mitarbeitern erfolgen können, und bis wann ist mit entsprechenden Regelungen zu rechnen? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, ergänzende Richtlinien zur Existenzgründung für Gruppen von Mitarbeitern zu schaffen, die im Wege des Management-Buy-Outs Unternehmen in eigener Regie weiterführen wollen? Zu Frage 7: Die Richtlinie zum Eigenkapital-Programm wurde immer schon dahin gehend ausgelegt, daß Minderheitsbeteiligungen ab 10 % des stimmberechtigten Gesellschaftskapitals gefördert werden können, sofern mit dieser Beteiligung eine wirtschaftlich ausreichende Lebensgrundlage (Vollexistenz) geschaffen wird. Demnach könnten bei Übernahmen von Unternehmen im Rahmen eines Management-Buy-Outs bis zu zehn Mitgesellschafter mit Existenzgründungshilfen gefördert werden. Hierbei ist es unabdingbar, daß jeder geförderte Gesellschafter als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen wird. Teilt sich der antragstellende Minderheitsgesellschafter die Geschäftsführung mit weiteren Gesellschaftern, darf die Handlungsfähigkeit der Geschäftsleitung nicht in Frage gestellt sein, andernfalls stünde die Bestandsfähigkeit des Unternehmens auf dem Spiel. Zu Frage 8: Die bisherige Existenzgründungsförderung mit Eigenkapitalhilfe geht von dem Grundsatz aus, daß eine wirtschaftlich unabhängige Vollexistenz geschaffen wird. Abhängig beschäftigten Mitarbeitern Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1994 19109* bzw. Gruppen von Mitarbeitern fehlt es in der Regel an der Möglichkeit, bei Unternehmensentscheidungen entsprechend mitzuwirken, wie es beispielsweise einem Geschäftsführer, der (Mit-)Gesellschafter ist, zukommt. Daher ist nicht daran gedacht, die Eigenkapitalhilfe-Richtlinie in der Hinsicht zu ergänzen, daß auch Mitarbeiter eines Unternehmens gefördert werden. Der Förderrahmen für Gesellschafter eines Management-Buy-Outs wird für ausreichend gehalten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Schulhoff (CDU/ CSU) (Drucksache 12/7295 Fragen 9 und 10): Wie wird die Bundesregierung das Ergebnis von Marrakesch zur Problematik „Bananenmarktordnung" EG-rechtlich weiterbehandeln? Wird die Bundesregierung die rechtliche Umsetzung der Bananenvereinbarung (Bananenmarktordnung) im Rahmen der GATT-Runde ablehnen? Zu Frage 9: Die Vereinbarungen der EG-Kommission mit Costa Rica, Kolumbien, Venezuela und Nicaragua über die Zuteilung von Exportquoten für die Bananeneinfuhr in die EG sind Teil des in Marrakesch unterzeichneten Gesamtpakets zum Abschluß der Uruguay-Runde geworden. Die Bundesregierung hatte in Marrakesch eine rechtswahrende Erklärung abgegeben, wonach aus ihrer Zustimmung zu dem Gesamtpaket nicht abgeleitet werden kann, daß die Bundesregierung ihre Auffassung zur GATT-Widrigkeit der Bananenmarktordnung, wie sie der GATT-Panel in seinem Bericht vom 11. Februar 1994 festgestellt hat, sowie zur Quotenvereinbarung mit den vier o. g. lateinamerikanischen Ländern geändert hat. In der rechtswahrenden Erklärung hat die Bundesregierung ferner darauf hingewiesen, daß sie ihre Klage gegen die Bananenmarktordnung vor dem EuGH mit dem Ziel weiter verfolgen wird, das EG-Einfuhrregime durch eine den Zielsetzungen des GATT entsprechende und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts stehende liberale Regelung zu ersetzen. Das Verhandlungspaket muß durch die Rechtsetzungsorgane der EU noch formell beschlossen und in Gemeinschaftsrecht umgesetzt werden. Für die Einfuhrregelung bei Bananen hatte die Kommission bisher nur ein Mandat zur Führung von Ausgleichsverhandlungen als Folge der Änderung des Einfuhrzolls durch die EG-Bananenmarktordnung. Das Ergebnis dieser Verhandlungen muß vom Rat noch formell gebilligt werden. Da es gegen das Ergebnis erheblichen Widerstand seitens einiger Mitgliedstaaten gegeben hat, muß nach Auffassung der Bundesregierung der Abschluß der Quotenvereinbarungen mit den vier begünstigten lateinamerikanischen Ländern aus dem Gesamtpaket der zu ratifizierenden Beschlüsse herausgenommen und gesondert im Rat behandelt werden. Die Umsetzung der Quotenvereinbarung ins Gemeinschaftsrecht bedarf eines förmlichen Vorschlags der Kommission zur Änderung der Bananenmarktordnung in der Verordnung 404/93. Zu Frage 10: Die Bundesregierung wird einen Vorschlag der EG-Kommission zur Umsetzung der Exportquotenvereinbarung zwischen der Kommission und Costa Rica, Nicaragua, Kolumbien und Venezuela durch Änderung der Bananenmarktordnung (VO-EWG- 404/93) ablehnen, weil die Exportquotenvereinbarung die Unvereinbarkeit der Bananenmarktordnung mit dem EG-Vertrag und dem GATT nicht beseitigt und sogar eine zusätzliche Benachteiligung und Diskriminierung für den deutschen Handel enthält. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klaus Kübler (SPD) (Drucksache 12/7295 Frage 11): Wie und mit welchem Ergebnis hat sich die Bundesregierung bei den GATT-Verhandlungen für die Aufnahme der ILO- Vereinbarung über Kinder- und Zwangsarbeit eingesetzt? Die Thematik der Arbeits- und Sozialstandards war nicht Gegenstand der Verhandlungen in der Uruguay-Runde des GATT. Die Bundesregierung hat sich in der Diskussion über eine Erörterung dazu in der neuen Welthandelsorganisation dafür eingesetzt, die Fragen über Kinder- und Zwangsarbeit in einem multilateralen und von gegenseitigem Verständnis geprägten Dialog zu diskutieren. BM Dr. Rexrodt hat während der GATT-Ministerkonferenz in Marrakesch die industrialisierte Welt aufgefordert, sich ihrer Verantwortung gegenüber solchen Mißständen bewußt zu werden. Dieser multilaterale Dialog sollte allerdings in den dafür zuständigen Gremien geführt werden, d. h. in den Foren der UN und der ILO. Dies schließt nicht aus, daß zukünftig auch im Arbeitsprogramm der WTO die Behandlung dieses Themas möglich sein wird. Hierüber wäre zunächst in der WTO eine Einigung herbeizuführen. Angesichts der ablehnenden Haltung vieler Entwicklungsländer war dies auf der Ministertagung in Marrakesch nicht erreichbar. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Karl Diller (SPD) (Drucksache 12/7295 Fragen 13 und 14): Welche Erkenntnisse liegen den Gesundheitsbehörden des Bundes und des Landes über die in den letzten Monaten im Raum Trier zu verzeichnenden drei Todesfälle infolge der Creutzfeldt-Jacob-Krankheit vor? Welche Schlüsse zieht daraus die Bundesregierung? 19110* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1994 Zu Frage 13: Bei den mittlerweile vier an der Creutzfeldt-JakobKrankheit (CJK) verstorbenen Patienten im Regierungsbezirk Trier im Zeitraum von November 1992 bis April 1994 handelte es sich um zwei Frauen und zwei Männer im Alter von 55 bis 81 Jahren. Alle Erkrankungsfälle konnten neuropathologisch bestätigt werden, und sind hinsichtlich des Alters der Betroffenen nicht als ungewöhnlich zu bezeichnen, da der weitaus überwiegende Teil der bekannten CJK-Fälle bei Menschen dieser Altersgruppen auftrat. Zu Frage 14: Die CJK tritt weltweit mit einer Häufigkeit von etwa einem Erkrankungsfall in einer Million Einwohner auf. In Anbetracht der Einwohnerzahl von etwa 500 000 des Regierungsbezirkes Trier scheint daher auf den ersten Blick eine regionale Häufung von Erkrankungsfällen vorzuliegen. Bei einer so seltenen Krankheit wie der CJK verursacht aber in einer Region mit geringer Bevölkerungszahl jede einzelne Neuerkrankung große statistische Veränderungen. Die Suche nach der Entstehungsursache bleibt bei den spontan auftretenden CJK-Fällen gegenwärtig ohne Erfolg. Über die Ätiologie der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit und anderer übertragbarer spongiformer Enzephalopathien des Menschen bestehen noch viele Unklarheiten. Um mittelfristig verläßliche Erkenntnisse zur Diagnostik, Erkrankungshäufigkeit und Trendentwicklung dieser bislang seltenen Krankheiten zu erhalten, beabsichtigt das BMG mit Zustimmung des Bundesrates auf Grund des § 7 Bundesseuchengesetz, die Meldepflicht für spongiforme Enzephalopathie einzuführen. Ein VO-Entwurf wurde zugeleitet. Anlage 10 Antwort der Part. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD) (Drucksache 12/7295 Fragen 15 und 16): Mit welchen Argumenten widerspricht die Bundesregierung Forderungen nach einem temporären Importverbot für Rindfleisch vor dem I Iintergrund, daß weder das Bundesgesundheitsamt einen Zusammenhang zwischen BSE und der CreutzfeldtJacob-Krankheit noch das Robert-Koch-Institut/Berlin eine BSE-Kontamination von Rinder-Muskelfleisch mit hundertprozentiger Sicherheit ausschließen kann? Warum hat es die Bundesregierung versäumt, zeitgleich mit Frankreich ein Verbot für die Verwendung von Rinderorganen und von aus Großbritannien stammendem Rindfleisch für die Herstellung von Säuglings- und Kleinkindernahrung zu erlassen, und kann die Bundesregierung ein Infektionsrisiko durch Babynahrung mit vollständiger Sicherheit ausschließen? Zu Frage 15: Die Bundesregierung unternimmt beträchtliche Anstrengungen im Dienste des vorbeugenden Gesundheitsschutzes, um das nicht auszuschließende Risiko einer Infektion mit dem BSE-Erreger so gering wie möglich zu halten. Der Bundesminister für Gesundheit hat am 30. März 1994 auf der Sondersitzung des Rates der Gesundheitsminister der Europäischen Union in Brüssel ein Importverbot für aus dem Vereinigten Königreich stammendes Rindfleisch gefordert, jedoch keine Unterstützung seitens des Rates gefunden. Zur weiteren Behandlung hat die Bundesregierung das Thema für die Sitzung des EU-Agrarministerrates am 25. April 1994 angemeldet. Das Bundesministerium für Gesundheit hat unterdessen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse, insbesondere der einschlägigen Empfehlungen des Bundesgesundheitsamtes, eine Verordnung über fleischhygienische Schutzmaßnahmen gegen die Bovine Spongiforme Enzephalopathie entworfen, die zur Zeit mit den anderen Ressorts abgestimmt wird. Mit dieser Verordnung soll verhindert werden, daß Fleisch von Rindern, die mit BSE infiziert sein können, aus Ländern, in denen diese Krankheit häufig ist, nach Deutschland gelangt. Die vorgesehenen Regelungen sind einerseits aus wissenschaftlicher Sicht ausreichend, andererseits entsprechen sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Zu Frage 16: Die Europäische Gemeinschaft hat zum Schutze des Verbrauchers vor möglichen gesundheitlichen Gefährdungen durch BSE bereits eine Reihe von Maßnahmen getroffen. Dabei wurde berücksichtigt, daß BSE-Fälle lange Zeit praktisch nur im Vereinigten Königreich vorkamen, in dem ein Verwendungsverbot für alle Rinderorgane besteht, die im Falle einer Infektion hoch mit dem BSE-Erreger belastet sein können. Die deutschen Hersteller von Säuglings- und Kleinkindernahrung verwenden solche Organe ohnehin nicht. Um aber im Hinblick auf importierte Produkte dies sicherzustellen, ist eine entsprechende nationale Regelung vorgesehen. Darüber hinaus beziehen sie alle anderen Ausgangsstoffe tierischen Ursprungs aus besonders kontrollierten Beständen. Mittlerweile sind BSE-Fälle in unterschiedlicher Häufigkeit auch außerhalb des Vereinigten Königreiches aufgetreten. Frankreich meldete bisher 6 Fälle, davon 5 bereits in den Jahren 1990 und 1991, in Deutschland wurde die BSE bei zwei Rindern in den ersten Monaten des Jahres 1994 festgestellt. Es erscheint daher ratsam, die Verwendung der genannten Organe für die Herstellung von Säuglings- und Kleinkindernahrung vollständig auszuschließen. Die von der Bundesregierung formulierte Verordnung geht jedoch insofern noch über die entsprechende französische Maßnahme hinaus, als sie ein Verwendungsverbot auch für Fleisch von aus dem Vereinigten Königreich stammenden Rindern umfaßt. Dieser Schritt folgt den Empfehlungen, die das Bundesgesundheitsamt in Auswertung des von ihm veranstalteten wissenschaftlichen Symposiums zu BSE (2. Dezember 1993) an das Bundesministerium für Gesundheit gerichtet hat und berücksichtigt, daß grundsätzlich an Lebensmittel, die für die Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern bestimmt sind, besonders hohe Anforderungen zu stellen sind. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1994 19111* Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) (CDU/CSU) (Drucksache 12/7295 Fragen 24 und 25): Ist die Bundesregierung bereit, bei der Umsetzung der „Europäischen Verordnung über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung" vom 29. Juni 1993 dem vom Deutschen Industrie- und Handelstag dem Bundesverband der Deutschen Industrie entwickelten Modell, das dem Prinzip der Selbstverwaltung Rechnung trägt, zu folgen? Ist die Bundesregierung außerdem bereit, das geltende Umweltrecht zu durchforsten, um den erfolgreich am Audit-System beteiligten Unternehmen im Gegenzug entsprechende Entlastungen im Ordnungsrecht zu geben? Zu Frage 24: Die Bundesregierung führt derzeit eine intensive Diskussion mit den Beteiligten über ein angemessenes Umsetzungsmodell. Nach Abschluß der Diskussion wird sie einen Gesetzentwurf vorlegen, dessen Regelungen den Intentionen der Oko-Audit-Verordnung gerecht werden. Zu Frage 25: Sofern im Rahmen des Öko-Audit-Systems Prüfungen durchgeführt werden, die auch die Einhaltung des geltenden Umweltrechts beinhalten, wird die Bundesregierung prüfen, ob und inwieweit Entlastungen im Ordnungsrecht erfolgen können. Die Vereinfachung des Umweltrechts ist hiervon unabhängig eine permanente Aufgabe der Umweltpolitik. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Fragen der Abgeordneten Ulrike Mehl (SPD) (Drucksache 12/7295 Fragen 29 und 30): Welche Länder aus dem Bereich der EG, der Bundesländer und Gebietskörperschaften der Bundesrepublik Deutschland lieferten im Jahr 1993 Abfälle zur Deponie Schönberg, und um welche Abfallarten und Abfallmengen handelte es sich hierbei? Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus den gutachterlichen Feststellungen des Hydrogeologen Adag Pekdeger von der FU Berlin, der hinsichtlich des aus DDR-Zeiten stammenden Altteils der Deponie Ihlenberg festgestellt hat, daß dieser hinsichtlich der Einlagerung von toxischen Stoffen, die dort in überhöhten Konzentrationen auftreten, nicht den heutigen Vorschriften entspricht? Zu Frage 29: Die zur Beantwortung dieser Frage erforderlichen Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. Die entsprechenden Abfallverbringungen werden ausschließlich von den zuständigen Landesbehörden überwacht und dokumentiert. Die 1993 zur Deponie Schönberg/Ihlenberg verbrachten Abfallmengen sowie die beteiligten Herkunftsländer müssen daher unmittelbar über das zuständige Umweltressort des Landes Mecklenburg-Vorpommern abgefragt werden. Zu Frage 30: Die Zuständigkeit für die Überprüfung bzw. Bewertung der Betriebssicherheit ortsfester Abfallentsorgungsanlagen sowie die damit verbundene Gefahrenabschätzung fallen in die Zuständigkeit der nach Landesrecht zuständigen Stellen. Bekanntlich hat das Umweltministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Hinblick auf die anstehenden Fragen in Verbindung mit der Deponiesicherheit bereits weitergehende Untersuchungen auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung kann in Ermangelung eigener Kompetenzen nicht in die Zuständigkeit des Landes eingreifen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Frage des Abgeordneten Reinhold Hiller (Lübeck) (SPD) (Drucksache 12/7295 Frage 31): Wie beurteilt die Bundesregierung Befürchtungen, daß das Land Mecklenburg-Vorpommern die laufenden Untersuchungen zur Gewährleistung der Sicherheit des laufenden Betriebes der Deponie Ihlenberg (Schönberg) wegen der stark erneuerungsbedürftigen und in einem miserablen Zustand befindlichen Grundwassermeßstellen aufgrund der ungünstigen Verträge mit dem Betreiber und der chronischen Finanzknappheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht erfüllen kann, und sieht sich die Bundesregierung ggf. in der Lage, finanzielle Unterstützung zur Abwendung drohender Gefahren bereitzustellen? Die Überprüfung und Bewertung der Betriebssicherheit ortsfester Abfallentsorgungsanlagen sowie die sich daraus ergebenden Maßnahmen fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der nach Landesrecht zuständigen Stellen. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, Befürchtungen nachzugehen, daß das Land Mecklenburg-Vorpommern den in seine Zuständigkeit fallenden Aufgaben in Verbindung mit dem Betrieb der Deponie Schönberg/Ihlenberg nicht gewachsen sein könnte. Dabei liegt es im Ermessen des Landes, Fragen bzw. Probleme ggf. mit der Bitte um Unterstützung an die Bundesregierung heranzutragen. Dies ist in bezug auf die in dieser Anfrage befürchteten Probleme zumindest bis heute nicht geschehen. Vielmehr hat das Land Mecklenburg-Vorpommern unter Bezugnahme auf die in Verbindung mit der Deponie Schönberg aufgeworfenen Sicherheitsfragen seine Zuständigkeit gegenüber dem Bundesumweltministerium ausdrücklich unterstrichen. Anlage 14 Antwort der Ministerin Dr. Irmgard Schwaetzer auf die Fragen des Abgeordneten Herbert Frankenhauser (CDU/ CSU) (Drucksache 12/7295 Fragen 36 und 37): 19112* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1994 Liegen der Bundesregierung hinsichtlich des Wohnbaulandgesetzes Erkenntnisse vor, wieweit die Rechtsauffassung vertreten wird, Eingriffe in Natur und Landschaft, die aufgrund der Aufstellung von Bauleitplänen zu erwarten sind, seien durch entsprechende Darstellungen oder Festsetzungen im Plan in jedem Fall vollständig zu kompensieren? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Festsetzungen für Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen in einem in sich geschlossenen, einheitlichen Bebauungsplangebiet vorgenommen werden müssen, und welche Risiken gehen Gemeinden ein, die die Festsetzungen auf Grundstücksflächen außerhalb eines in sich geschlossenen Bebauungsgebietes vornehmen? Zu Frage 36: Insbesondere im Land Hessen wird die Auffassung vertreten, daß ein Eingriff, der aufgrund der Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplans zu erwarten ist, in jedem Fall im Verhältnis von 1 : 1 auszugleichen ist. Diese Auffassung verkennt nach Auffassung der Bundesregierung und der überwiegenden Zahl der Länder, daß die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung mit ihrer Einbeziehung in das Verfahren der Bauleitplanung — wie alle anderen dort zu prüfenden Belange auch — dem Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 6 BauGB unterliegt. Um dies deutlich zu machen, hat der Gesetzgeber in § 8 a Abs. i Satz 1 BNatSchG ausdrücklich darauf hingewiesen, daß über die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege unter entsprechender Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Abwägung nach § 1 des Baugesetzbuchs zu entscheiden ist. Für den konkreten Planungsfall gilt damit, daß bei der Aufstellung oder auch Änderung eines Bauleitplans eine Gemeinde nach entsprechender Abwägung aller für und gegen das Vorhaben sprechenden Belange auch Abstriche hinsichtlich des Ausgleichs für aufgrund des Plans zu erwartende Eingriffe in Natur und Landschaft machen kann. Zu Frage 37: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Festsetzungen für Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen regelmäßig in einem einheitlichen, in sich geschlossenen Bebauungsplangebiet vorgenommen werden sollten. Zum Teil wird allerdings die Auffassung (insbesondere von Hessen und Niedersachsen und der Länderarbeitsgemeinschaft der Umweltminister) vertreten, daß die Möglichkeit eines zweigeteilten Bebauungsplans eröffnet werden müsse, um den Ausgleich für den durch den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriff zumindest an anderer Stelle im Gemeindegebiet zu gewährleisten. Diese Auffassung geht von der unzutreffenden Annahme einer vollen Kompensation für den Eingriff in jedem Fall aus und übersieht, daß im Wege der Abwägung sachgerechte Ergebnisse auch innerhalb eines einheitlichen Plangebiets erzielt werden können. Die Konstruktion eines zweigeteilten Plangebiets birgt mit zunehmender Entfernung beider Teile voneinander die Gefahr einer Beliebigkeit der Zuordnung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zu dem das Vorhaben zulassenden ,,Teil"-Bebauungsplan in sich. Die vom Gesetzgeber auf das Plangebiet beschränkte Refinanzierung von Ausgleichsmaßnahmen durch die Vorhabenträger wäre daher bei einem an anderer Stelle im Gemeindegebiet gelegenen, räumlich funktional nicht unmittelbar zuordnungsfähigen zweiten Bebauungsplanteilgebiet rechtlich höchst angreifbar. Gemeinden, die von der Figur eines zweigeteilten Plangebiets Gebrauch machen, sehen sich somit der Gefahr ausgesetzt, für die von ihnen für den Vorhabenträger vorab ersatzweise durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen keinen finanziellen Ersatz zu erhalten. Länder, die Gemeinden diesen Weg eröffnen, erschweren die Ausweisung von Bauland und unterlaufen damit die Ziele des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes. Die Bundesregierung hat im Rahmen der ARGEBAU wiederholt die einheitliche und den Zielen des Gesetzes angemessene Umsetzung angemahnt. Wegen der aufgezeigten finanziellen Risiken sollten die Aufsichtsbehörden der Länder, die eine von der Bundesregierung abweichende Auffassung vertreten, die Gemeinden nicht zu der Teilung der Bebauungsplangebiete verpflichten.
Gesamtes Protokol
Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222100000
Grüß Gott, meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Fragestunde
— Drucksache 12/7295 —
Wir kommen als erstes zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Die Fragen 1 und 2 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Damit sind wir schon am Ende dieses Geschäftsbereichs angekommen.
Ich rufe nunmehr den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie und Senioren auf. Zur Beantwortung steht hier Frau Parlamentarische Staatssekretärin Roswitha Verhülsdonk zur Verfügung. Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Frage 3 des Kollegen Claus Jäger:
Welche Maßnahmen zur Umsetzung des Leitsatzes 10 des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Lebens ungeborener Kinder vom 28. Mai 1993 beabsichtigt die Bundesregierung im Jahr 1994 noch durchzuführen, und wie steht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zum Vorschlag eines jährlich vom Bund zu verleihenden Lebensschutz-Preises für eine Person oder Einrichtung, die sich um den Schutz des Lebens ungeborener Kinder besondere Verdienste erworben hat?

Roswitha Verhülsdonk (CDU):
Rede ID: ID1222100100
Frau Präsidentin! Herr Kollege Jäger! Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit der staatlichen Verpflichtung — ich zitiere jetzt den Leitsatz 10, auf den Sie abheben — „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewußtsein zu erhalten und zu beleben", in der Vergangenheit auf entsprechende Anfragen immer wieder deutlich gemacht, daß sie keine Möglichkeit sieht, den Schutz ungeborener Kinder durch eindimensionale Maßnahmen zu bewirken. Angesichts der Differenziertheit von Problemlagen und Entscheidungssituationen, die zum Schwangerschaftsabbruch führen, ist es vielmehr notwendig, zu Bedingungen beizutragen, die es der schwangeren Frau erleichtern, sich für ihr Kind zu entscheiden, und die verhindern, daß ungewollte Kinder gezeugt werden.
So gehört denn zu diesem Auftrag natürlich die Aufklärung über den Wert und die Würde vorgeburtlichen menschlichen Lebens und die Stärkung der Verantwortung im Zusammenhang mit der Sexualität.
Die Bundesregierung ist nach wie vor bestrebt, die Familienförderung weiter auszubauen.
Von großer Bedeutung für die allgemeine Einstellung zum ungeborenen menschlichen Leben ist insbesondere die sachliche Information über die Entwicklung des Kindes im Mutterleib. Ich habe Ihnen, Herr Kollege Jäger, schon in früheren Fragestunden gesagt — aber das wissen Sie sicher sowieso —, daß es die Broschüre „Das Leben vor der Geburt" gibt, die wir weiterhin bei allen Anfragen kostenlos zur Verfügung stellen. Wir haben sie für Gruppen auch in Form einer Videokassette hergestellt. Ich kann Ihnen berichten — das finde ich sehr erfreulich —, daß diese Videokassette derzeit verstärkt von Gruppen und Schulen in den neuen Bundesländern angefordert wird.
In Erfüllung der Aufgaben des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes, und zwar des Art. 1, zur Aufklärung hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung z. B. für Jugendliche die Broschüre „Liebe — über den Umgang mit Liebe, Sexualität und Schwangerschaft" entsprechend dem Schutzauftrag überarbeitet und neu aufgelegt. Hinzu gekommen sind eine Elternbroschüre „Über Sexualität reden" sowie eine Broschüre für Erwachsene „Empfängnisverhütung — Methoden und Möglichkeiten". Diese werden in Kürze zur Verfügung stehen. Die genannten Broschüren sind als Bausteine einer Reihe „Sexuelle Aufklärung" konzipiert.
Darüber hinaus sollen unter besonderer Berücksichtigung der verschiedenen Alters- und Personengruppen bessere Aufklärungshilfen für Eltern, Pädagogen und Betroffene entwickelt werden und in besonderen Projekten Modelle gefördert werden, die ein besseres Verhütungsverhalten junger Menschen bewirken können und damit dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen.
Ich möchte aber auch noch auf den Vorschlag, den Sie in Ihrer Frage gemacht haben, eingehen und Ihnen dazu wie folgt antworten: Die Bundesregierung hält es für problematisch, einen Preis für besondere Verdienste um den Lebensschutz zu verleihen.



Parl. Staatssekretärin Roswitha Verhülsdonk
Angesichts der auf diesem Felde, jedenfalls im Grundsatz, zum Teil stark divergierenden Auffassungen in unserer Gesellschaft bestünde nach unserer Meinung die Gefahr, daß eine Preisverleihung nicht als ein Beitrag zur Konsensbildung aufgenommen werden würde, sondern sich daran — je nachdem, welcher Preis verliehen wird und wem er verliehen wird — neue Kontroversen entzünden würden. Wir haben die Erfahrung gemacht, daß das Bewußtsein von Wert und Würde menschlichen Lebens durch nichts stärker tangiert und gestört wird als durch einen unentwegten Streit darüber in der Öffentlichkeit, der letztendlich dazu führt, daß die Urteilsfähigkeit eher beeinträchtigt als gefördert wird.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222100200
Ich darf noch einmal an unsere Regel der kurzen Fragen — diese war etwas länger — und der kurzen Antworten erinnern.
Eine Zusatzfrage des Kollegen Jäger.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID1222100300
Frau Staatssekretärin, glaubt die Bundesregierung trotz aller sicher sehr verdienstvollen Broschüren und Informationsmittel zur Verhütung und zur Aufklärung im Schwangerschaftskonflikt darauf verzichten zu können, daß sich ihre führenden Repräsentanten in der Öffentlichkeit deutlich dazu äußern, in welcher Weise nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Wert und Würde des menschlichen Lebens auch schon vor der Geburt in unserer Bevölkerung zu beleben und wachzuhalten sind? Leider mangelte es bisher an entsprechenden Äußerungen führender Repräsentanten.

Roswitha Verhülsdonk (CDU):
Rede ID: ID1222100400
Herr Kollege Jäger, wenn sich die Bundesregierung zu diesem Thema geäußert hat, dann hat sie immer getan, was Sie fordern. Ich kenne keinen Repräsentanten der Bundesregierung, der nicht in Äußerungen — wo auch immer, in diesem Hause oder sonstwo in der Öffentlichkeit — auf diesen Gesichtspunkt und auch auf die verfassungsrechtliche Lage hingewiesen hat.
Die Frage ist, ob es in einer Situation, in der das Parlament die Gesetzgebung an sich gezogen hat, die Stunde der Bundesregierung ist, dieses Thema nun unentwegt in der Öffentlichkeit zu behandeln. Ich hoffe nur eines, nämlich, daß das Parlament in der Lage sein wird, die Gesetzgebung noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen und damit dann endlich einen Schlußstrich unter die öffentliche Kontroverse zu ziehen.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222100500
Eine zweite Zusatzfrage des Kollegen Jäger.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID1222100600
Frau Staatssekretärin, wäre es, da ja nicht bloß über eine neue Gesetzgebung verhandelt wird, sondern seit dem 16. Juni des vergangenen Jahres eine vom Bundesverfassungsgericht beschlossene und verfügte Übergangsregelung gilt, nicht dringend an der Zeit, daß die Bundesregierung auch schon für diesen Zeitraum —von dem wir ja noch nicht wissen, wie lange er dauern wird — klarstellen würde, daß die Grundsätze des Urteils über die Würde des Lebens und seinen Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht der Frau stärker als bisher in der Bevölkerung bekanntgemacht werden müssen?

Roswitha Verhülsdonk (CDU):
Rede ID: ID1222100700
Herr Kollege Jäger, das hat die Bundesregierung getan. Ich erinnere mich an eine Fragestunde — die noch nicht so lange zurückliegt —, in der Sie auch nach diesem Thema gefragt haben. Da ging es im Zusammenhang mit der Beratung um die Frage, ob die Zielsetzung der Beratung, wie sie für die Übergangsregelung vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben worden ist, auch überall beachtet wird.
Ich habe Ihnen darauf geantwortet, daß sich die Bundesregierung frühzeitig und unmittelbar nachdem das Urteil ergangen ist, an die Länder als die zuständigen Stellen gewandt hat und sie darauf hingewiesen hat, daß sie den zugelassenen Beratungsstellen in ihrem Zuständigkeitsbereich diesen Hinweis erneut mitzuteilen haben und daß gefordert werden muß, daß sich alle Beratungsstellen an dieser Zielsetzung orientieren. Die Länder haben geantwortet, daß sie dies getan haben. Sie haben zum Teil auch darauf hingewiesen, daß die Finanzierung der Beratungsstellen in Frage gestellt wird, wenn es nicht geschähe.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222100800
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereichs angekommen. Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin.
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen werden die Fragen 4 des Kollegen Ortwin Lowack und 5 des Kollegen Dr. Olaf Feldmann schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Kolb zur Verfügung. Herzlichen Dank.
Die Frage 6 der Kollegin Uta Würfel, die Fragen 7 und 8 des Kollegen Ludwig Stiegler und die Fragen 9 und 10 des Kollegen Wolfgang Schulhoff sowie die Frage 11 des Kollegen Dr. Klaus Kübler werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen damit zur Frage 12 des Kollegen Norbert Gansel:
Wird die Bundesregierung den anstehenden Export von 300 000 Sprengkörpern für Artilleriegranaten der Firma Eurometall in die Türkei genehmigen, nachdem sie die Exportgenehmigung für die Artilleriegranaten selbst widerrufen, den Export der ganzen Munitionsfabrik dagegen genehmigt hat?

Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1222100900
Herr Kollege Gansel, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Der Bundesregierung liegt ein Antrag der Firma Eurometall auf Lieferung von Geschossen oder Teilen davon in die Türkei nicht vor.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222101000
Eine Zusatzfrage des Kollegen Gansel.

Norbert Gansel (SPD):
Rede ID: ID1222101100
Hat sich die Bundesregierung auf Grund meiner Anfrage, die ja auf Meldungen



Norbert Gansel
im Bremer Rundfunk zurückzuführen ist, bei der Firma Eurometall erkundigt, ob ein solcher Export in die Türkei geplant ist, und hat die Bundesregierung darauf hingewiesen, daß er genehmigungspflichtig ist?
Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Gansel, es entspricht nicht dem Gebaren der Bundesregierung, sich vorsorglich bei möglichen Antragstellern über etwa beabsichtigte Antragstellungen zu erkundigen. Wir haben auch keine Rundfunk- oder Presseberichte zum Anlaß genommen, in diesem Falle abweichend von dieser Praxis so zu verfahren. Ich kann Ihnen nur, wie berichtet, mitteilen, daß derzeit kein Antrag vorliegt.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222101200
Eine zweite Zusatzfrage des Kollegen Gansel.

Norbert Gansel (SPD):
Rede ID: ID1222101300
Ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß der Export von diesen „bomblets", die für Artilleriegranaten mit einer großen Streuwirkung vorgesehen sind, genehmigungspflichtig ist, und ist die Bundesregierung nicht bereit, zu überprüfen, ob sie, wenn ein Abgeordneter eine Anfrage stellt und einen Hinweis auf ein Geschäft gibt, verpflichtet ist, sich zu erkundigen, anstatt abzuwarten, ob ein Export möglicherweise ohne Genehmigung erfolgt?
Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Gansel, Sie sprechen jetzt ein Problem an, daß ein potentieller Exporteur versuchen könnte, illegal zu exportieren. Ich kann nur alle potentiellen Exporteure in Deutschland auch an dieser Stelle nur dringend davor warnen, so etwas zu tun. Sie wissen selbst, daß nach der Verschärfung des Außenwirtschaftsrechts drastische Strafen für diejenigen vorgesehen sind, die so etwas versuchen sollten.
Was die Genehmigungspflicht anbelangt, die von Ihnen angesprochen wurde, so ist dies vor dem Hintergrund des Einzelfalles zu entscheiden. Die Ausfuhr genehmigungspflichtiger Waren wird generell nach den Bestimmungen des KWKG, des AWG zu entscheiden sein. Die Bundesregierung übt ein politisches Ermessen im Zusammenhang mit den Grundsätzen der Bundesregierung von 1982 aus. Ich kann hier nicht auf Vorrat, pauschal oder auf hypothetische Fragestellungen antworten.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222101400
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Damit sind wir auch am Ende dieses Geschäftsbereichs angekommen. Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär.
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit werden die Fragen 13 und 14 des Kollegen Karl Diller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Die Fragen 15 und 16 der Kollegin Dr. Elke Leonhard-Schmid werden ebenfalls schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Zur Beantwortung steht hier Herr Parlamentarischer Staatssekretär Ulrich Klinkert zur Verfügung.
Die Fragen 24 und 25 des Kollegen Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Damit rufe ich die Frage 26 der Frau Kollegin Siegrun Klemmer auf:
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Forderung der USA, die beiden noch in Betrieb befindlichen Reaktoren des Atomkraftwerks Tschernobyl abzuschalten, und zu welchem Zeitpunkt ist nach Einschätzung der Bundesregierung an die Umsetzung dieser Forderung zu denken?

Ulrich Klinkert (CDU):
Rede ID: ID1222101500
Frau Kollegin Klemmer, die Bundesregierung wird weiterhin gemeinsam mit den westlichen Partnern nicht nur auf die Regierung der Ukraine, sondern auch auf die Regierungen Rußlands und Litauens einwirken, daß alle RBMK-Reaktoren zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgeschaltet werden.
Die Bundesregierung hält weiterhin ein solidarisches internationales Vorgehen, wie es von der G 7 beim Weltwirtschaftsgipfel 1992 in München beschlossen wurde und von der G 24 in Angriff genommen wurde, für notwendig und zweckmäßig. Ich erinnere Sie an die 200. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10. Dezember 1993, in der ein entsprechender Entschließungsentwurf des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit angenommen wurde.
Die Bundesregierung wird sich, wie bisher, auch weiterhin zusammen mit den westlichen Partnern für die energiepolitische Zusammenarbeit mit den Staaten Mittel- und Osteuropas einsetzen, um einseitige Abhängigkeiten von der Kernenergie abzubauen. Unbeschadet der Forderung nach Abschalten der Reaktorblöcke in Tschernobyl ist und bleibt dies letztendlich eine souveräne Entscheidung des ukrainischen Parlaments und der ukrainischen Regierung. Eine Einschätzung des Zeitpunkts der Abschaltung der beiden RBMK-Reaktoren in Tschernobyl ist der Bundesregierung daher derzeit nicht möglich.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222101600
Eine Zusatzfrage, Frau Kollegin Klemmer.

Siegrun Klemmer (SPD):
Rede ID: ID1222101700
Herr Staatssekretär, können Sie für Ihr Ministerium bzw. für die Bundesregierung bestätigen, daß es nach einem sogenannten Geheimerlaß des ukrainischen Präsidenten Krawtschuk vom Februar 1994 bis zum Jahre 2000 in der Ukraine fünf weitere Atomkraftwerke geben soll, und können Sie bestätigen, daß die Wiederinbetriebnahme des abgeschalteten Reaktorblocks 2 und der Weiterbetrieb der jetzt betriebenen Blöcke 1 und 3 dazugehören sollen?
Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär: Beide Annahmen sind Spekulationen, aber von mir aus auch nicht hundertprozentig auszuschließen.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222101800
Eine zweite Zusatzfrage der Frau Kollegin Klemmer.




Siegrun Klemmer (SPD):
Rede ID: ID1222101900
Können Sie sich durch Ihr Ministerium oder durch die Bundesregierung dafür verwenden, bei der ukrainischen Regierung prüfen zu lassen, ob diese Spekulationen zutreffen, und können Sie sie dann zusätzlich zu meiner Frage schriftlich beantworten?
Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär: Ja.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222102000
Zusatzfragen liegen nicht vor.
Damit kommen wir zur Frage 27 des Kollegen Peter Reuschenbach:
Welche Gründe sind dafür maßgebend, daß die Bundesregierung weder aufgrund des ersten Expertenberichtes (September 1993) noch des nachfolgenden THW-Berichtes (3. März 1994) über aus Deutschland nach Albanien verbrachte rd. 800 t unbrauchbarer bzw. umweltgefährdender Pflanzenschutzmittel konkrete Handlungsmaßnahmen ergriffen hat?
Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung hat bereits in ihrer Antwort auf der Bundestagsdrucksache 12/7101 vom 15. März 1994 auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN dargelegt, daß es sich nach Würdigung aller Informationen bei den Lieferungen der Pflanzenschutzmittel aus ehemaliger DDR-Produktion nach Albanien durch die Firma Schmidt-Cretan um eine legale Ausfuhr von generell exportfähigen Pflanzenschutzmitteln gehandelt hat. Für legal exportierte Wirtschaftsgüter, die im Importland z. B. durch Überlagerung zu Abfall werden, besteht seitens der Bundesrepublik Deutschland keine Rücknahmepflicht.
Albanien fordert von der Bundesrepublik, 460 t aus Deutschland stammende Pflanzenschutzmittel zurückzuführen. Insgesamt lagern nach Schätzungen in Albanien ca. 3 700 t Pflanzenschutzmittel. Letztendlich gaben humanitäre Gründe den Ausschlag dafür, daß das BMU entschieden hat, die überlagerten Pflanzenschutzmittel zurückzuholen. Die Rückholaktion wird zur Zeit vorbereitet.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222102100
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Reuschenbach.

Peter W. Reuschenbach (SPD):
Rede ID: ID1222102200
Herr Staatssekretär, haben Sie und hat die Bundesregierung in diesen rund 16 Monaten, seit dem Ende 1993 die albanische Regierung und dann auch deutsche Persönlichkeiten auf die Existenz dieser bedrohlichen Mittel hingewiesen haben, durch Zuwarten nicht einen beträchtlichen Ansehensverlust Deutschlands in Albanien in Kauf genommen?
Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär: Ich erwähnte bereits, daß der Bundesregierung und der Bundesrepublik keine Verantwortung dafür anzulasten ist, daß aus einem legalen Exportgut im Bestimmungsland Abfall geworden ist. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung im engen Kontakt mit der albanischen Regierung gestanden hat. Ich erwähne noch einmal, daß vor allen Dingen humanitäre Gründe jetzt den Ausschlag dafür gegeben haben, diese Rückholaktion durchzuführen. Insofern dürfte dies zum Nutzen und zum Ansehen der Bundesrepublik geraten.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222102300
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.
Dann kommen wir zur Frage 28 des Kollegen Reuschenbach.
Wann und in welchem Umfang wird die Bundesregierung diese Pflanzenschutzmittel aus Albanien zurückholen?
Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär: Wie bereits in der Antwort auf Frage 27 erwähnt, bereitet die Bundesregierung die Rückholaktion zur Zeit vor. Sobald die Vorbereitungen abgeschlossen sind — dazu gehört auch die Abstimmung mit der albanischen Regierung —, wird die Rückholaktion durchgeführt werden. Ein konkreter Zeitpunkt wird rechtzeitig bekanntgegeben werden.
Die Bundesregierung beabsichtigt, sämtliche Pflanzenschutzmittel, die von der Firma Schmidt-Cretan nach Albanien exportiert wurden und sich noch dort befinden, zurückzuholen. Hierbei handelt es sich um ca. 460 t, wovon sich 217 t in einem Zug befinden und die restlichen Mengen sich auf fünf weitere Standorte verteilen.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222102400
Eine Zusatzfrage.

Peter W. Reuschenbach (SPD):
Rede ID: ID1222102500
Angesichts der Tatsache, daß die Delegation des Technischen Hilfswerkes im Dezember des vorigen Jahres ausdrücklich zu dem Zweck nach Albanien gefahren bzw. geschickt worden ist, um die Rückholaktion nicht nur vage für irgendwann, sondern ganz konkret für den Zeitpunkt nach Rückkehr dieser Delegation zu organisieren, frage ich Sie, warum seit der Rückkehr dieser Delegation Ende Dezember — vielleicht auch am 2. Januar — mittlerweile schon wieder vier Monate vergangen sind, ohne daß Sie jetzt in der Lage sind, ein einigermaßen konkretes Datum für das tatsächliche Zurückholen dieses Drecks zu nennen.
Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär: Wie ich bereits ausgeführt habe, ist aus dem Exportgut Abfall geworden. Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfall erfordert eine ganze Reihe von besonderen Genehmigungs- und Zulassungsverfahren. Schon deshalb hat sich diese Aktion verzögert und konnte nicht unmittelbar nach dem Aufenthalt des Technischen Hilfswerks in Albanien vorgenommen werden.
Im übrigen hat das THW darauf hingewiesen, daß von den derzeit lagernden Pflanzenschutzmitteln keine akute Gefahr ausgeht.

Peter W. Reuschenbach (SPD):
Rede ID: ID1222102600
Ohne daß ich mit Ihnen nun über diese These des Technischen Hilfswerks streiten will — sie steht in einem eklatanten Widerspruch zu den Aussagen der nach meiner Überzeugung sachkundigeren Leute, die im August und September des vorigen Jahres diesen ganzen Dreck auf seine Gefahr hin untersucht haben —, muß ich Sie doch fragen: Liegt, da die albanische Regierung vermutlich keinerlei administrative Probleme für den



Peter W. Reuschenbach
Rücktransport bereitet, das von Ihnen zitierte Problem der verschiedenen Genehmigungen und sonstiger behördlicher Vorbereitungen auf deutscher Seite?
Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär: Wie Sie wissen, ist Albanien kein Nachbarland Deutschlands. Schon deswegen sind besondere internationale Befindlichkeiten zu berücksichtigen.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222102700
Eine weitere Zusatzfrage der Kollegin Klemmer.

Siegrun Klemmer (SPD):
Rede ID: ID1222102800
Herr Staatssekretär, damit nicht wieder nach Zurückbringung dieses nun sehr strittigen Gutes soviel Zeit verstreicht: Können Sie heute schon sagen, wie Sie mit diesen Pflanzenschutzmitteln, wenn sie in der Bundesrepublik eingetroffen sind, beabsichtigen zu verfahren?
Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär: Diese Pflanzenschutzmittel werden als Abfall nach Deutschland zurückgeführt. Dieser Abfall wird entsprechend den in Deutschland geltenden Abfallbestimmungen behandelt.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222102900
Weitere Zusatzfragen liegen mir nicht vor.
Die Fragen 29 und 30 der Kollegin Ulrike Mehl werden ebenso wie die Frage 31 des Kollegen Reinhold Hiller (Lübeck) schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereichs angekommen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau. Hier steht Frau Bundesministerin Dr. Irmgard Schwaetzer zur Beantwortung zur Verfügung.
Wir kommen zur Frage 32 des Kollegen Hans Schuster:
Kann die Bundesregierung darüber berichten, wieweit und wie die Länder den Appell des Deutschen Bundestages bei der Verabschiedung des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes bereits umgesetzt haben, die Gemeinden bei der Ausweisung von Wohnbauflächen auch über ihre Landes- und Regionalplanung zu unterstützen?

Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer (FDP):
Rede ID: ID1222103000
Herr Kollege, Ihre Frage beantworte ich wie folgt: Nach dem neu eingeführten Grundsatz der Raumordnung in § i Nr. 13 des Raumordnungsgesetzes soll einem dringenden Wohnbedarf der Bevölkerung besonders Rechnung getragen werden und eine Verzahnung von Gewerbeflächen- und Wohnbauflächenausweisungen angestrebt werden. Dieser Grundsatz gilt unmittelbar für die Landesplanung in den Ländern. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben beispielsweise die Länder Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen bereits zusätzliche Wohnbaulandflächen in den Raumordnungsplänen vorgesehen.
Für mehr Flexibilität im Verhältnis von Regionalplanung und Bauleitplanung sorgt die neue Regelung des § 5 Abs. 5 des Raumordnungsgesetzes, nach der die Länder Rechtsgrundlagen für ein Verfahren zur Abweichung von Zielen der Raumordnung und Landesplanung schaffen, die z. B. der Ausweisung von Wohnbauland entgegenstehen.
Baden-Württemberg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben landesgesetzlich ein Verfahren zur Abweichung von den Zielen der Raumordnung und Landesplanung geregelt. Solange dieses Verfahren noch nicht besteht, können auch unmittelbar Abweichungen durch die Landesplanungsbehörden zugelassen werden, wenn die Gemeinden entsprechende Planungsabsichten vorlegen. Uns sind keine Fälle bekannt, in denen von dieser Bestimmung unmittelbar Gebrauch gemacht worden ist.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222103100
Eine Zusatzfrage des Kollegen Schuster? — Nein. Dann Herr Kollege Conradi, bitte.

Peter Conradi (SPD):
Rede ID: ID1222103200
Frau Ministerin, liegt der Mangel an Wohnbauland nicht vielmehr daran, daß ausreichend Wohnbauflächen zur Verfügung stehen, deren Eigentümer sie aber zurückhalten, weil der zu erwartende jährliche Wertanstieg bei den geringen Besteuerungen lukrativer ist, als das Grundstück zu bebauen, und stimmen Sie mit mir darin überein, daß die Bundesregierung nichts getan hat, um die Eigentümer baureifer Grundstücke zu einer früheren Bebauung zu veranlassen?
Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin: Herr Kollege, ich stimme mit Ihnen nicht überein, und zwar in beiden Teilen Ihrer Frage. Das wird Sie nicht weiter verwundern.
Ich will das noch etwas ausführen. Selbstverständlich ist auch die Bundesregierung der Meinung, daß der Zubau von Baulücken zum Zweck einer sparsamen Nutzung von Bauland besonders wichtig ist. Es ist aber völlig unbestritten, daß auf Grund der hohen Zuzüge in die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1988 bis 1993 so gewonnenes Bauland nicht ausreicht, um den gewachsenen Bedarf zu decken. Es ist deshalb unverzichtbar und im übrigen auch zumindest auf der Ebene der Gemeinden unbestritten, daß zusätzliche Baulandausweisungen erfolgen müssen, urn die gestiegene Nachfrage auch tatsächlich befriedigen zu können.
Die Überwindung des noch bestehenden Wohnungsmangels kann nur erreicht werden, wenn der Knappheitsfaktor Bauland abgebaut wird. Dafür ist das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz gemacht worden. Jetzt geht es um die Anwendung. Leider müssen wir feststellen, daß es nicht von allen Ländern gleichmäßig und in allen Teilen angewendet wird.

(Peter Conradi [SPD]: Aber zur Mobilisierung vorhandenen Baulands tun Sie nichts!)


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222103300
Die Frau Kollegin Peters hat ebenfalls noch eine Zusatzfrage.

Lisa Peters (FDP):
Rede ID: ID1222103400
Frau Ministerin, trifft vielleicht meine Annahme zu, daß deshalb nicht genügend Flächen zur Verfügung gestellt werden, weil sie in der Regel im Eigentum von Landwirten sind? Durch unsere Steuergesetzgebung, die wir heute haben, verhält es sich so, daß Landwirte wieder voll in ihren



Lisa Peters
Betrieb investieren müssen. Das können sie aber nicht aus Gründen, die ich Ihnen nicht erzählen muß und die mit der Situation der Landwirtschaft zusammenhängen. Insofern besteht keine ganz große Bereitschaft, Bauland zur Verfügung zu stellen, weil man dann im Ernstfall 54 % Steuern zahlen müßte. Können Sie mir da recht geben, oder ist das nicht so?
Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin: Frau Kollegin, ich stimme mit Ihnen überein, daß die steuerrechtlichen Regelungen für den landwirtschaftlichen Bereich nicht dazu angetan sind, die zusätzliche Bereitstellung von Wohnbauland aus diesen Reserven zu beschleunigen.
Es ist generell festzustellen — auch darauf hat der Kollege Conradi ja eben abgehoben —, daß steuerrechtliche Regelungen in dieses Gesetz, das sich mit Beschleunigungs- und Planungsverfahren im Baugesetzbuch beschäftigt, nicht aufgenommen worden sind. Mit dem vorhandenen Instrumentarium ist allerdings eine deutliche Verbesserung der Möglichkeiten auch im Bereich der Landwirtschaft gegeben — obwohl ich allerdings auch einräume, daß zusätzliche Regelungen gerade im steuerlichen Bereich denkbar sind.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222103500
Weitere Zusatzfragen zu dieser Frage liegen nicht vor. — Doch. Es wäre gut, wenn ich das etwas schneller erkennen könnte. Der Kollege Hitschler hat noch eine Zusatzfrage.

Dr. Walter Hitschler (FDP):
Rede ID: ID1222103600
Ich stehe im Schatten von Frau Peters, Frau Präsidentin.

(Lisa Peters [F.D.P.]: Das hast du nett gesagt!)

Frau Ministerin, liegen Ihnen Zahlen vor, wonach man den Wertzuwachs von Wohnbauland über die Jahre hinweg feststellen könnte? Es lag ja in der Frage des Kollegen Conradi die Vermutung, daß man durch den Kauf von Wohnbauland und dann die Nichtbebauung, d. h. durch Abwarten Spekulationsgewinne erzielen könnte. Nach meiner Kenntnis sind die Wertzuwächse bei einer Kapitalanlage in Wohnbauland nicht so hoch, daß sie vergleichbare Renditen bringen würden, wie das bei einer entsprechenden Anlage in hochverzinslichen Wertpapieren der Fall ist. Das mag vielleicht für einige gewerblich genutzte Grundstücke zutreffen, aber bei reinen Wohngrundstücken, noch dazu solchen, mit denen der Wohnbedarf breiter Schichten der Bevölkerung gedeckt werden soll, ist dies doch wohl kaum der Fall.
Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin: Herr Kollege, Hinweise auf die Entwicklung des Wertes von Wohnbauland in geschlossenen Bebauungsgebieten gibt der Baulandbericht der Bundesregierung, der vor einigen Wochen dem Deutschen Bundestag zugestellt worden ist. Die genauen Zahlen aus diesem Bericht sind mir im Moment nicht präsent. Ich kann sie Ihnen aber gerne noch einmal zusammenstellen lassen und zuschicken.
Ich möchte aber zu dieser Problematik generell noch eine Bemerkung machen. Die beste Mobilisierung von vorhandenem Bauland ist durch Aktivitäten
der Verwaltungen der Gemeinden zu erzielen, z. B. durch ein Baulückenkataster und die damit im Zusammenhang stehenden Möglichkeiten von Interessenten, direkt zu prüfen, welche baureifen Flächen noch zur Verfügung stehen.
Hiervon wird bei einer ganzen Reihe von Gemeinden bereits Gebrauch gemacht, aber längst nicht bei allen. Ich würde es begrüßen, wenn noch mehr Gemeinden solche Baulückenkataster auflegen würden.

(Dr. Walter Hitschler [F.D.P.]: Darf ich eine weitere Zwischenfrage stellen?)


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222103700
Nein, das dürfen Sie nicht, weil es nur eine Frage war. Ihre Zusatzfrage müßten Sie dann bei der nächsten oder bei Ihren eigenen Fragen anfügen.
Wir kommen zur Frage 33 des Kollegen Hans Schuster:
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob der Wegfall der Anzeigepflicht der Gemeinden gegenüber den höheren Verwaltungsbehörden bei bestimmten Bebauungsplänen zur Deckung dringenden Wohnbedarfs (§ 2 Abs. 6 BauGB-MaßnahmenG) bereits zur Beschleunigung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen geführt hat?
Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin: Herr Kollege, die Gemeinden sind seit dem 1. Mai 1993 gemäß § 2 Abs. 6 Baugesetzbuch-Maßnahmengesetz in bestimmten Fällen, nämlich im Fall, das dringender Wohnbedarf besteht und daß ein Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird, von der Verpflichtung befreit, Bebauungspläne der höheren Verwaltungsbehörde anzuzeigen.
Die Gemeinden begrüßen nach Erkenntnissen der Bundesregierung diese Vereinfachung und erwarten eine erhebliche Beschleunigung des Aufstellungsverfahrens für die genannten Bebauungspläne. Darüber hinaus wird die mit Wegfall der Anzeigepflicht verbundene Stärkung der kommunalen Planungshoheit begrüßt.
Teilweise besteht allerdings, so beispielsweise in Baden-Württemberg, in Bayern, im Saarland und in Thüringen auf Grund von Regelungen in den Gemeindeordnungen die Verpflichtung, alle kommunalen Satzungen, zu denen gerade auch ein Bebauungsplan zählt, der höheren Verwaltungsbehörde vorzulegen. In diesen Ländern könnte daher, soweit die entsprechenden Regelungen der Gemeindeordnungen auf die Bebauungspläne angewendet werden sollten, der vom Bundesgesetzgeber beabsichtigte Beschleunigungseffekt nicht eintreten. Eine Überarbeitung der Gemeindeordnungen in diesen Ländern wäre also dringend erforderlich.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222103800
Zusatzfrage des Kollegen Schuster.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1222103900
Frau Ministerin, liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, nach denen die Baugenehmigungsbehörden beim Vollzug des Gesetzes durch die Länder generell gehalten werden, bei Baugenehmigungsverfahren die Stellungnahme der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen?



Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin: Herr Kollege, solche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung in der Tat vor. Sie dienen leider nicht dem Ziel des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes, die Baulandausweisung zu beschleunigen.
Der Bundesgesetzgeber hat durch dieses Gesetz die bis dahin nach § 36 Baugesetzbuch bestehende Verpflichtung der zuständigen Behörden aufgehoben, in bestimmten Fällen die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen.
In Fällen des § 35, d. h. Bauen im Außenbereich, ist den Landesregierungen allerdings die Möglichkeit verblieben, durch Rechtsverordnung allgemein oder für bestimmte Fälle festzulegen, daß die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde weiterhin erforderlich ist. Von dieser Möglichkeit hat beispielsweise das Land Nordrhein-Westfalen Gebrauch gemacht. Das Land nutzt damit nicht in vollem Umfang die durch das Wohnbaulandgesetz eröffneten Möglichkeiten der Beschleunigung.
Trotz dieser Freistellung durch den Bundesgesetzgeber und ohne Vorliegen einer entsprechenden Rechtsverordnung durch den Landesgesetzgeber sind der Bundesregierung darüber hinaus Fälle z. B. aus Thüringen und Sachsen bekannt, in denen sich die höhere Verwaltungsbehörde auf Grund einer internen Dienstanweisung wie bisher die Unterlagen für den Bauantrag von der Baugenehmigungsbehörde zur Prüfung vorlegen läßt.
Die Bundesregierung bedauert, daß auf diese Weise die gesetzliche gewollte Beschleunigung nicht erreicht wird.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222104000
Jetzt noch eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Peters.

Lisa Peters (FDP):
Rede ID: ID1222104100
Ich muß jetzt zusehen, daß ich den Kollegen Hitschler nicht ganz verdecke, und das ist ein bißchen schwierig.

(Heiterkeit)

Frau Ministerin, ich weiß nicht, ob ich zum Schluß etwas nicht richtig mitbekommen habe. Können Sie Ausführungen dazu machen, wie das Land Nordrhein-Westfalen diese Dinge angegangen ist?

(Zuruf von der F.D.P.: Leider schlecht!)

Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin: Das Land Nordrhein-Westfalen, Frau Kollegin Peters, hat von den Möglichkeiten des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes zur Beschleunigung leider nicht in dem Ausmaß Gebrauch gemacht, wie wir uns das gewünscht hätten. Vor allen Dingen ist in den Fällen des Bauens im Außenbereich in Nordrhein-Westfalen weiterhin die Baugenehmigung der höheren Verwaltungsbehörde vorzulegen, was dazu führt, daß nicht nur längere Zeiten bis zu einer eventuellen Genehmigung verstreichen, sondern daß auch zum Teil sehr widersprüchliche Bescheide erlassen werden, die erst nach umfänglichen zusätzlichen Prüfungen geklärt werden können.

(Lisa Peters [F.D.P.]: Danke schön!)


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222104200
Eine Zusatzfrage des Kollegen Peter Conradi.

Peter Conradi (SPD):
Rede ID: ID1222104300
Frau Ministerin, dürfen wir aus der Tatsache, daß Sie die Antwort auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Schuster hier flüssig vom Blatt abgelesen haben, schließen, daß nicht nur die Fragen, sondern auch die Zusatzfragen in Ihrem Hause geschrieben wurden?
Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin: Lieber Herr Kollege Conradi, Sie wissen, daß im Hause des Bauministeriums viel geschrieben wird. Sie kennen aber die Kolleginnen und Kollegen aus diesem Hause gut und wissen, daß sie mit allen Facetten nicht nur der Formulierung, sondern auch der Anwendung des Baugesetzbuchs so vertraut sind, daß sie in der Lage sind, dies selbst zu formulieren.

(Peter Conradi [SPD]: Ich bin gerührt und überrascht!)


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222104400
Weitere Zusatzfragen liegen zu dieser Frage nicht vor.
Wir kommen zur Frage 34 der Kollegin Lisa Peters:
Wie schätzt die Bundesregierung die Beschleunigungseffekte ein, die durch die Einbeziehung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in das Bauleitplanverfahren aufgrund des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes erzielt werden können?
Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin: Frau Kollegin, die Bundesregierung schätzt die möglichen Beschleunigungseffekte, die durch die Einbeziehung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in das Bauleitplanverfahren erzielt werden können, als erheblich ein. Sie werden leider von einigen Bundesländern unterlaufen bzw. nicht in vollem Umfang ausgeschöpft. Ich spreche hier über den § 8a Bundesnaturschutzgesetz.
Die Verlagerung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung von der Genehmigungsebene auf die vorgelagerten Ebenen der Flächennutzungs- und Bebauungsplanverfahren entlastet das eigentliche Baugenehmigungsverfahren in Gebieten mit gültigen Bebauungsplänen deutlich.
So entfällt nach neuem Recht die bislang von einem Teil der Länder auf Grund der rahmenrechtlichen Regelungen von § 8 Bundesnaturschutzgesetz praktizierte zeitintensive Prüfung im Baugenehmigungsverfahren, ob durch ein Vorhaben ein Eingriff in Natur und Landschaft bewirkt wird und ob und in welchem Umfang dieser auszugleichen ist oder ob Ersatzgeldzahlungen geleistet werden müssen.
Die Beschleunigung des Investitionserleichterungs-
und Wohnbaulandgesetzes greift dabei in der jetzigen Formulierung — § 8 a Bundesnaturschutzgesetz — tendenziell auch, wenn ergänzend zur bundesgesetzlich abschließenden Regelung Länder von der Ermächtigung zur Erhebung von Geldleistungen als Ausgleichszahlungen Gebrauch machen.
Allerdings ist nicht zu verkennen, daß die Einbeziehung der Eingriffsregelung in das Bauleitplanverfahren in der Praxis noch mit gewissen Anlaufschwierigkeiten verbunden ist. Diese Schwierigkeiten werden dabei vor allem aus Ländern berichtet, in denen Ländererlasse zur Anwendung des Gesetzes noch nicht vorliegen und wo daher die Verwaltungen hinsichtlich Auslegung und Anwendung einzelner



Bundesministerin Dr. Irmgard Schwaetzer
Vorschriften nicht über die benötigten Hilfestellungen zur Umsetzung verfügen. Erlasse oder Arbeitshilfen liegen vor von Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222104500
Kollegin Peters.

Lisa Peters (FDP):
Rede ID: ID1222104600
Frau Ministerin, welcher Art sind denn diese Anlaufschwierigkeiten? Ist Ihnen auch bekannt, daß das in einzelnen Bundesländern, in denen es Bezirksregierungen gibt, von Bezirksregierung zu Bezirksregierung wieder ganz unterschiedlich gehandhabt wird?
Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin: Frau Kollegin, diese Schwierigkeiten sind der Bundesregierung ebenfalls bekannt. Ich vermute, daß Sie aus Ihrer Erfahrung als niedersächsische Bundestagsabgeordnete sprechen. Das Land Niedersachsen hat einen entsprechenden Einführungserlaß noch nicht herausgegeben.
Das bedeutet, daß die Bezirksregierungen in der Tat gar keine andere Möglichkeit haben, als sich auf ihren eigenen Sachverstand und ihr eigenes Einschätzungsvermögen zu verlassen. Dies erleichtert die Anwendung des Gesetzes nicht. Es erhöht auch nicht die Rechtssicherheit.
Es gibt darüber hinaus — vor allen Dingen in den Ländern Hessen und Niedersachsen — die Schwierigkeit, daß sogenannte zweigeteilte Bebauungspläne zur Einführung anstehen. Das bedeutet nichts anderes, als daß der Bebauungsplan für das eigentliche Vorhaben durch einen nicht unbedingt im räumlichen Zusammenhang damit stehenden Teilbebauungsplan ergänzt werden soll. Dieser Teilbebauungsplan bezieht sich dann ausschließlich auf die Ausgleichsmaßnahmen. Dies birgt für die Gemeinden — wir kommen im Zusammenhang mit einer anderen Frage darauf noch zurück — die große Gefahr, daß sie die Vorleistungen im Zusammenhang mit den Erschließungskosten unter Umständen nicht in vollem Umfang durch die Realisierung des eigentlich zur Genehmigung anstehenden Vorhabens wieder hereinholen können. Darin liegen für die Gemeinden deutliche Risiken.
Das Bauministerium hat in den Gremien der Arbeitsgemeinschaft der Bauminister von Bund und Ländern darauf hingewiesen, daß wir dieses Vorgehen für nicht mit dem Baugesetzbuch in Übereinstimmung stehend halten und daß die Einführung solcher zweigeteilter Bebauungspläne unsere Zustimmung nicht findet.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222104700
Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Hitschler.

Dr. Walter Hitschler (FDP):
Rede ID: ID1222104800
Frau Ministerin, bei der Beratung des angesprochenen Gesetzes haben die kommunalen Spitzenverbände zu erkennen gegeben, daß sie ihrerseits einen gemeinsamen Mustererlaß entwerfen wollten, in dem die Kriterien für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgelegt würden, damit man, wenn sich die Länder in etwa daran halten, nicht zu einem sehr zersplitterten Recht zwischen den verschiedenen Bundesländern kommt, sondern eben
gemeinsame Grundzüge hat. Ist Ihnen bekannt, ob an diesem Mustererlaß noch gearbeitet wird, oder gibt es ihn schon? Wie sieht die Lage in den Ländern, die Sie genannt haben, die bereits Erlasse vorgelegt haben, hinsichtlich der Zersplitterung des Rechts zwischen einzelnen Ländern gegenwärtig aus?
Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin: Herr Kollege, es gibt einen Mustereinführungserlaß für das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz insgesamt, der die Anwendung der naturschutzrechtlichen Regelungen im Zusammenhang nicht nur mit der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen, sondern auch mit den Baugenehmigungsverfahren im Rahmen von Bebauungsplangebieten und §-34-/§-35-Gebieten beinhaltet.
Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß bisher nicht alle Länder diese Mustereinführungserlasse herausgegeben haben. Das hat dazu geführt, daß in der Tat Rechtsunsicherheit eingetreten ist. Das führt ebenfalls dazu, daß eine unterschiedliche Handhabung die Regel geworden ist. Dies führt wiederum dazu, daß sowohl auf der Ebene der Gemeinden wie auf der Ebene der Investoren, die sich vor allen Dingen im Mietwohnungsbau, aber auch im Eigenheimbau engagieren wollen, große Verunsicherungen festzustellen sind. Hier wird es noch eine deutliche Nachbearbeitung im Rahmen der ARGEBAU geben müssen.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222104900
Weitere Zusatzfragen zu dieser Frage liegen nicht vor.
Damit kommen wir zu Frage 35 der Kollegin Lisa Peters:
Welche Länder haben von der im Investitionserleichterungs-
und Wohnbaulandgesetz eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, abweichende gesetzliche Regelungen zur Ausgleichsabgabenerhebung zu erlassen?
Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin: Frau Kollegin, von der Möglichkeit des § 8 b Abs. 2 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, bei Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 des Baugesetzbuchs Ausgleichsabgaben zu erheben, haben die Länder Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Gebrauch gemacht. Von der Möglichkeit des § 8 b Abs. 2 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes, bei Vorhaben im Bereich „alter" Bebauungspläne Ausgleichsabgaben zu erheben, haben die Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen teilweise Gebrauch gemacht. Dabei hat Nordrhein-Westfalen bedauerlicherweise erstmals überhaupt die Zahlung einer verpflichtenden Ausgleichsabgabe für die genannten Bereiche eingeführt, was nach dem Bundesgesetz nicht erforderlich war. Dies verteuert vor allen Dingen den Wohnungsbau, aber auch die Ausweisung von zusätzlichen Baugebieten, und zwar sowohl von Gewerbeflächen als auch von Wohnungsbauflächen, weil in Nordrhein-Westfalen jetzt erstmals auch für alle Erschließungsanlagen in solchen Gebieten Ausgleichsabgaben zu zahlen sind.

(Ina Albowitz [F.D.P.]: Das freut die Leute!)

Das verteuert das Bauland und wirkt damit den Zielen des Baulandgesetzes selbstverständlich entgegen.




Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222105000
Zusatzfrage der Frau Kollegin Peters.

Lisa Peters (FDP):
Rede ID: ID1222105100
Frau Ministerin, welche Länder beabsichtigen in absehbarer Zeit, davon noch Gebrauch zu machen, und wäre — im ersten Fall ist Niedersachsen ja dabei — auch im zweiten Fall Niedersachsen dabei? Ist Ihnen das bekannt?

(Horst Jungmann [Wittmoldt] [SPD]: Niedersachsen ist immer dabei, aber nicht die F.D.P.! — Beifall bei der SPD)

Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin: Ich denke, die Wählerinnen und Wähler von Niedersachsen werden, gerade was Bauland anbetrifft, sehr deutlich zu spüren bekommen, was sie von der jetzigen Landesregierung zu erwarten haben.

(Peter Conradi [SPD]: Hat Herr Schneider da auch investiert?)

Frau Kollegin, derartige Ausgleichsabgaben beabsichtigen nach gegenwärtigem Kenntnisstand Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt. Fast die gleichen Lander beabsichtigen, nicht nur für Gebiete nach § 34 des Baugesetzbuches, sondern auch für „alte" Bebauungspläne solche Ausgleichsabgaben einzuführen. Das ist in meinen Augen höchst bedauerlich. Denn hier kommt zum Ausdruck, daß der alte Streit zwischen Wohnungsbau und Naturschutz auf dem Rücken von Wohnungsuchenden ausgetragen wird und daß eine ganze Reihe von Landesregierungen — das Wohnbaulandgesetz ist im vergangenen Jahr ja auch im Bundesrat mit einer überwältigenden Mehrheit verabschiedet worden — ein wenig mit verteilten Rollen spielen. Auf der einen Seite mahnen sie an, daß im Wohnungsbau noch mehr getan werden sollte, auf der anderen Seite unterlaufen sie die Beschleunigungseffekte des Baulandgesetzes, nur um dem Streit mit der einen oder anderen Interessengruppe aus dem Wege zu gehen. Eine solche Politik halte ich nicht für glaubwürdig.

(Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Doppelzüngig!)


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222105200
Ich darf daran erinnern, daß wir in einer Fragestunde sind. Ich bitte um kurze Fragen und kurze Antworten. Ansonsten haben wir andere Instrumente.
Frau Kollegin Peters, eine weitere Zusatzfrage.

(Peter Conradi [SPD]: Eine Lesestunde! Hier wird eine Große Anfrage in allen Einzelteilen vorgetragen! Wir werden eine Aktuelle Stunde beantragen! — Horst Jungmann [Wittmoldt] [SPD]: Ja, wir werden gleich eine Aktuelle Stunde beantragen! Bisher war es noch nie üblich, hier Landesregierungen zu beschimpfen, Frau Ministerin!)


Lisa Peters (FDP):
Rede ID: ID1222105300
Ist das jetzt erledigt? Dann würde ich gern die Zusatzfrage stellen.

(Peter Conradi [SPD]: Ihr seid doch in Niedersachsen schon draußen!)

— Ich habe das Wort. Nun ist mir bei dem ganzen Geplänkel aber die Frage entfallen.

(Heiterkeit — Horst Jungmann [Wittmoldt] [SPD]: Sie fliegen hier auch noch heraus!)

Entschuldigung, Frau Präsidentin, nun weiß ich sie wieder.
Frau Ministerin, am 1. Mai ist das Gesetz ein Jahr in Kraft. Im Rahmen der ARGEBAU wird darüber diskutiert. Werden diese einzelnen Dinge dort entsprechend durchgesprochen? Wir kamen bei der Gesetzgebung zu keiner Einigkeit. Es sollte den Ländern überlassen bleiben. So ist es im Gesetz ausgeführt. Aber wir stellen doch zunehmend fest, daß das nicht ganz befriedigend läuft.
Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin: Frau Kollegin, selbstverständlich wird in der ARGEBAU auch über die Umsetzung dieses Gesetzes weiter diskutiert. Die Unruhe bei den Kollegen von der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion macht schon deutlich, daß sie Ihre Fragen nach dem Vollzug dessen, was wir mit breiter Mehrheit im vergangenen Jahr verabschiedet haben, offensichtlich als durchaus relevant empfinden. Auf die Umsetzung kommt es in der Tat an. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Baugesetzbuch die Möglichkeit, rahmengesetzliche Regelungen, aber auch direkte Regelungen zu schaffen. Die Durchführung obliegt den Ländern und den Gemeinden. Selbstverständlich müssen die Länder bei der Durchführung einen Ermessensspielraum haben. Aber genauso wichtig ist es, etwa ein Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Bilanz in bezug auf die Durchführung der einzelnen Regelungen und der Umsetzung der Intentionen zu ziehen, die der Gesetzgeber dabei gehabt hat.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222105400
Eine Zusatzfrage des Kollegen Janzen.

Dr. Ulrich Janzen (SPD):
Rede ID: ID1222105500
Frau Ministerin, kann ich aus der Tatsache, daß in dieser Fragestunde aus Ihrem Verantwortungsbereich eine gehäufte Zahl von Fragen aus Ihrer Fraktion kommt, davon ausgehen, daß Sie an den Fraktionssitzungen Ihrer Fraktion nicht teilnehmen, wo diese Fragen schon längst hätten geklärt werden können?
Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin: Herr Janzen, Fraktionssitzungen der F.D.P. finden nicht öffentlich statt,

(Gerlinde Hämmerle [SPD]: Gott sei Dank!)

Fragestunden des Deutschen Bundestages hingegen öffentlich. Diese detaillierte Beantwortung von Fragen, die den Kollegen während ihrer Wahlkreisarbeit permanent gestellt werden,

(Ina Albowitz [F.D.P.]: So ist es!)

scheint mir wirklich sehr notwendig, um darüber hinaus auch Aufklärung über die Anwendung dessen zu leisten, was der Bundesgesetzgeber beschlossen hat.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222105600
Es soll hier dem Fragebedürfnis der Kollegen und Kolleginnen in kei-



Vizepräsidentin Renate Schmidt
ner Weise entgegengewirkt werden. Ich möchte nur noch einmal darauf aufmerksam machen — gerade deshalb, Frau Ministerin, weil Sie gerade die „detaillierte" Antwort erwähnt haben —, daß wir dafür die Instrumentarien der Kleinen Anfragen und der Großen Anfragen haben.
Ich bitte jetzt noch einmal darum, daß wir uns — das steht in unserer Geschäftsordnung — um Kürze sowohl bei den Fragestellungen der Zusatzfragen als auch bei den Antworten bemühen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD — Peter Conradi [SPD], zur F.D.P. gewandt: Das ist langweilig! Ich finde es langweilig, wie Sie die Aufführung hier machen! — Gegenruf der Abg. Lisa Peters [F.D.P.])

— Das mahne ich regelmäßig an, wenn wir hier zu einzelnen Fragen sehr lange Aufsätze vortragen, die sich besser für die schriftliche Beantwortung im Rahmen von Kleinen Anfragen oder Großen Anfragen eignen. Das mahne ich regelmäßig an, egal von welcher Fraktion. Ich kann auch nachweisen, daß ich das tue.
Nun der Kollege Großmann.

Achim Großmann (SPD):
Rede ID: ID1222105700
Frau Ministerin, sind Sie mit mir der Meinung, daß es sinnvoll ist, über dieses Gesetz zu sprechen, daß es aber wenig sinnvoll ist, hier Länderentscheidungen zu kommentieren und auch zu werten, ohne daß die Länder die Möglichkeit haben, ihre sicherlich guten Gründe für die jeweiligen Entscheidungen hier vorzutragen, so daß das hier eine völlig einseitige Veranstaltung wird, die uns parlamentarisch keinen Nutzen bringt?

(Ina Albowitz [F.D.P.]: Sie müssen ja hier nicht sitzen, Herr Kollege!)

Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin: Herr Kollege Großmann, ich beantworte Fragen, die mir Abgeordnete des Deutschen Bundestages gestellt haben. — Frau Präsidentin, ich bin im übrigen gerne bereit, einmal eine vergleichende Untersuchung über die Länge von Antworten zu machen —,

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222105800
Frau Ministerin, ich habe nicht behauptet, daß Sie die einzige sind.
Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin: — und dies auch im Hinblick auf die Antworten, die ich hier heute erteile.
Herr Kollege Großmann, Sie wissen es doch: Die Anwendung des Baugesetzbuches erfolgt auf Grund von ergänzenden Regelungen durch die Länder.

(Horst Jungmann [Wittmoldt] [SPD]: Richtig!)

Das, was entscheidend ist, d. h. das, was unten ankommt,

(Peter Conradi [SPD]: Was hinten rauskommt!)

ist eben beides: Baugesetzbuchregelung plus das, was die Länder daraus machen.
Deswegen halte ich es nicht nur für notwendig, sondern geradezu für geboten, im Zusammenhang
darzustellen, wie das in den einzelnen Ländern aussieht; denn das sind die Fragen, die unseren Kolleginnen und Kollegen gestellt werden.

(Dr. Walter Hitschler [F.D.P.]: Völlig richtig! — Achim Großmann [SPD]: Die Länder müssen aber dazu Stellung nehmen; sonst ist das zwecklos!)

— Die Länder haben ihre eigenen Sitzungen und werden sich selbstverständlich ebenfalls damit beschäftigen.

(Horst Jungmann [Wittmoldt] [SPD]: Weil die F.D.P. in Niedersachsen nicht mehr fragen kann, muß sie das hier machen!)

Nur, Herr Kollege, da auch Sie aus Nordrhein-Westfalen sind: Wenn in Nordrhein-Westfalen darauf hingewiesen wird, daß die Ausgleichsabgabenregelung vom Bund erforderlich gemacht würde, denke ich, ist es wohl geboten, darauf hinzuweisen, daß diese Regelung vom Bund her nicht erforderlich gewesen ist, sondern eine Entscheidung der dort mit absoluter SPD-Mehrheit regierenden Landesregierung ist. Sie ist nicht dem Bund zuzuordnen.

(Achim Großmann [SPD]: Aber das Gesetz läßt es doch zu! Was soll es denn dann ? — Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Das haben Sie doch im Vermittlungsausschuß durchgesetzt!)


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222105900
Nun habe ich zu dieser Frage noch eine Zusatzfrage des Kollegen Hitschler— wenn ich das vorhin richtig mitbekommen habe.

Dr. Walter Hitschler (FDP):
Rede ID: ID1222106000
Ich nehme Ihre Anregung auf und verzichte.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222106100
Zu dieser Frage werden keine weiteren Zusatzfragen gewünscht.
Die Fragen 36 und 37 sollen schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Wir kommen nun zur Frage 38 des Kollegen Rolf Rau:
In welchem Maße wird das mit dem Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz auf die westlichen Bundesländer ausgedehnte Instrument des Vorhaben- und Erschließungsplanes von den Gemeinden und Investoren angenommen?
Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin: Herr Kollege, die Einführung des Instruments des Vorhaben- und Erschließungsplans in den alten Ländern ist von den kommunalen Spitzenverbänden und den Ländern begrüßt und von den Investoren sehr positiv aufgenommen worden. Soweit ersichtlich, werden in einer Vielzahl von Städten bereits Satzungen über Vorhaben- und Erschließungspläne vorbereitet.
Genaue Erkenntnisse, in welchem Umfang die Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan den Bebauungsplan ersetzt, liegen zur Zeit jedoch noch nicht vor. Eine rechtstatsächliche Untersuchung, die in Fallbeispielen dieser Frage nachgehen soll, ist von der Bundesregierung in Auftrag gegeben.




Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222106200
Eine Zusatzfrage? — Keine. Gibt es weitere Zusatzfragen? — Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Frage 39 des Kollegen Rolf Rau:
Wie steht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu der Behauptung, der Vorhaben- und Erschließungsplan stoße „in den östlichen Bundesländern in zunehmendem Umfang auf Kritik" (Prof. Kniep in der Zeitschrift „Deutsche Wohnungswirtschaft" 2/1994, S. 4)?
Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin: Herr Kollege, die Kritik, auf die Sie sich beziehen, ist unverständlich. Die Bauminister und die Gemeinden in den neuen Ländern beurteilen das Instrument des Vorhaben- und Erschließungsplans insgesamt äußerst positiv. Das gilt ebenso für die Investoren. Ohne den Vorhaben- und Erschließungsplan wäre die rasche Schaffung planungsrechtlicher Grundlagen für die Investoren nicht möglich gewesen.

(Peter Conradi [SPD]: Wie steht es denn mit den Bebauungsplänen, die Herr Schneider vorbereitet hat?)


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222106300
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege.

Rolf Rau (CDU):
Rede ID: ID1222106400
Frau Minister, da drängt sich natürlich die Frage auf: Wie stehen Sie zu der Kritik, die aus diesem Raum geäußert wurde? Gleichzeitig möchte ich fragen: Ist das eventuell länderspezifisch unterschiedlich?
Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin: Mein Eindruck, Herr Kollege Rau, daß sich die Kritik an der Anwendung des Vorhaben- und Erschließungsplans in den neuen Bundesländern eher darauf richtet, daß es mit der deutschen Einheit nicht sofort verbindliche Landesplanungen gegeben hat, verfestigt sich dadurch, daß der Zusammenhang, in dem diese Kritik geäußert wird, im wesentlichen solche landesplanerischen Gesichtspunkte betrifft. Die Kritik richtet sich z. B. an die massive Genehmigung des Baus von großflächigen Handelsunternehmen am Rande von Städten.
Dies ist aber kein Problem des Vorhaben- und Erschließungsplans, sondern ein Problem, das ganz eindeutig im Zusammenhang mit der zu Beginn der deutschen Einheit noch fehlenden Landesplanung zu sehen ist. Insofern, denke ich, wird eine sachliche Diskussion diese Kritik relativieren und zurechtrükken.
Unterschiede zwischen den Ländern sind mir in dem Zusammenhang nicht bekannt.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222106500
Gibt es dazu weitere Zusatzfragen? — Das ist nicht der Fall.
Dann rufe ich die Frage 40 des Kollegen Dr. Walter Hitschler auf:
Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, das Bewertungsprivileg des § 169 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke materiell auszuweiten?
Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin: Herr Kollege, die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit für eine materielle Ausweitung bzw. Anhebung
der Mindestentschädigung des § 169 Abs. 4 des Baugesetzbuches. In den seltenen Ausnahmefällen, in denen die Sonderregelung des § 169 Abs. 4 des Baugesetzbuches zur Anwendung kommt, wird den betroffenen Land- und Forstwirten bereits nach der jetzt geltenden Regelung eine höhere Entschädigung, nämlich der Wert des begünstigten Agrarlandes, gewährt, als es dem tatsächlich vorliegenden Verkehrswert entspricht, der in diesen Fällen der inner-landwirtschaftliche Verkehrswert wäre.
Eine darüber hinausgehende Ausweitung des § 169 Abs. 4 des Baugesetzbuchs wäre nicht nur nicht erforderlich, sondern unter dem verfassungsrechtlichen Gebot der Gleichbehandlung nicht zu rechtfertigen.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222106600
Zusatzfrage, Herr Kollege Hitschler.

Dr. Walter Hitschler (FDP):
Rede ID: ID1222106700
Frau Ministerin, Ihnen ist bekannt, daß die Auslegung des § 169 Abs. 4 des Baugesetzbuches in einigen Fällen Irritationen und Interpretationsschwierigkeiten ausgelöst hat und daß es zu Problemen vor Ort gekommen ist. Sehen Sie es als denkbar und möglich an, daß man, um diese Irritationen in Zukunft zu vermeiden, auf dem Gesetzgebungswege eine Klarstellung dessen, was der Gesetzgeber hier gewollt hat, herbeiführen kann?
Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin: Herr Kollege, wenn es denn einer Beruhigung der Diskussion dient, sind wir gern bereit, eine Klarstellung dieser Regelung im Baugesetzbuch zu verankern, aber keine materielle Ausweitung. Mir erscheint es in diesem Zusammenhang allerdings wichtig, daß es bei der Anwendung des Instruments der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme — in diesem Zusammenhang ist ja die Anwendung des § 169 Abs. 4 des Baugesetzbuchs wichtig — zu keiner Einschränkung durch die Gemeinden kommt.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222106800
Eine zweite Zusatzfrage? — Nein. Ich werde jetzt noch zwei Zusatzfragen zulassen und dann die Fragestunde beenden. Als nächster hat der Kollege Kansy das Wort.

Dr.-Ing. Dietmar Kansy (CDU):
Rede ID: ID1222106900
Frau Ministerin, ist die hier von Ihnen geschilderte und auch vom Kollegen Hitschler angesprochene — nach meiner Auffassung unnötige — Auseinandersetzung zwischen Kommunen und Landwirten nicht dadurch begründet, daß der dringend notwendige Einführungserlaß zu dieser Sache, über den von Ihnen mit den Ländern ausführlich verhandelt wurde und der als Mustererlaß seit langer Zeit vorliegt, zurückgehalten wird, so daß auf diese Weise Unsicherheit provoziert wird mit der Folge, daß wir wahrscheinlich keine andere Möglichkeit haben — wenn die Länder nicht reagieren, um diese Unsicherheit zu beenden —, als jetzt eine gesetzliche Klarstellung vorzunehmen?

(Zuruf von der SPD: Aha!)

Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin: Ich bin mit Ihnen dieser Meinung, Herr Kollege. Es wäre ganz sicher angezeigt gewesen, daß die Länder den Mu-



Bundesministerin Dr. Irmgard Schwaetzer stereinführungserlaß, der zwischen Bund und Ländern abgestimmt war, umgehend erlassen hätten. Da dies unterblieben ist, ist es leider zu einer weiteren Verschärfung der Diskussion gekommen.
Lassen Sie mich allerdings eines hinzufügen: Ich würde es begrüßen, wenn sich die Gemeinden, die von dem Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Gebrauch machen, und zwar in einem Bereich, der im Flächennutzungsplan bisher nicht als Wohnbauland oder als Bauland überhaupt vorgesehen gewesen ist, mit den Eigentümern der Grundstücke in dem betroffenen Bereich auf dem Verhandlungswege einigen würden.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1222107000
Da wir die Fragestunde bereits um knapp zwei Minuten überzogen haben, muß ich die Fragestunde jetzt beenden.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin, herzlichen Dank, liebe Kollegen und liebe Kolleginnen.
Die weiteren Fragen können morgen beantwortet werden.
Damit schließe ich die heutige Sitzung.