Protokoll:
11145

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 11

  • date_rangeSitzungsnummer: 145

  • date_rangeDatum: 31. Mai 1989

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:01 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 16:24 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/145 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 145. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1989 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksache 11/4593 vom 26. Mai 1989 — Kriterien für die Auswahl von Sonderbriefmarken; abschlägige Entscheidung für die Herausgabe einer Sondermarke „Helgoland — 100 Jahre deutsch" MdlAnfr 1, 2 26.05.89 Drs 11/4593 Frau Blunck SPD Antw PStSekr Rawe BMP 10741B ZusFr Frau Blunck SPD 10741 D ZusFr Seidenthal SPD 10742 C Wiederherstellung des inneren Friedens und Durchsetzung der Menschenrechte als Voraussetzung der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Birma MdlAnfr 3 26.05.89 Drs 11/4593 Dr. Mahlo CDU/CSU Antw PStSekr Repnik BMZ 10742 D ZusFr Dr. Mahlo CDU/CSU 10743 A Regulierung der durch den Gebirgsschlag in Merkers/DDR am 13. März 1989 verursachten Schäden MdlAnfr 8, 9 26.05.89 Drs 11/4593 Wittich SPD Antw PStSekr Dr. Hennig BMB 10743 C ZusFr Wittich SPD 10743 D ZusFr Hiller (Lübeck) SPD 10744 A ZusFr Seidenthal SPD 10744 D Vorlage des Gesetzentwurfs zur Änderung umzugs- und reisekostenrechtlicher Vorschriften MdlAnfr 28, 29 26.05.89 Drs 11/4593 Steiner SPD Antw StSekr Kroppenstedt BMI 10745 A ZusFr Steiner SPD 10745 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 10745 C Berücksichtigung der Belange von Soldatenfamilien bei der Novellierung der umzugsund reisekostenrechtlichen Vorschriften MdlAnfr 30, 31 26.05.89 Drs 11/4593 Heistermann SPD Antw StSekr Kroppenstedt BMI 10745 D ZusFr Heistermann SPD . . . 10746A, 10746D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 10746B, 10747B ZusFr Steiner SPD 10746C, 10747 C Sanierung von Bundesbahnstrecken mit Lärmwerten über 55 dB, insbesondere der Güterumgehungsbahn in Hannover MdlAnfr 12, 13 26.05.89 Drs 11/4593 Frau Bulmahn SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 10747 D ZusFr Frau Bulmahn SPD . . . 10747D, 10749 A ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 10748A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD . . 10748B, 10749B ZusFr Heistermann SPD . . . 10748C, 10749 B ZusFr Steiner SPD 10748 C ZusFr Frau Wollny GRÜNE 10748D ZusFr Urbaniak SPD 10749 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1989 Entsorgung des auf dem Autobahnparkplatz „Sylsbek" im Kreis Stormarn abgelagerten kresolverseuchten Bodens MdlAnfr 16, 17 26.05.89 Drs 11/4593 von Schmude CDU/CSU Antw PStSekr Gröbl BMU 10749D ZusFr von Schmude CDU/CSU 10750A, 10752 B ZusFr Heyenn SPD 10750B, 10753 B ZusFr Kuhlwein SPD 10750C, 10752 C ZusFr Frau Blunck SPD . . . 10750C, 10752D ZusFr Frau Wollny GRÜNE 10750 D ZusFr Hiller (Lübeck) SPD . . 10751B, 10752 C ZusFr Urbaniak SPD 10751 C ZusFr Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD . 10751 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD . . 10751D, 10753 C ZusFr Andres SPD 10751D ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 10753 B Bergung des vor der norwegischen Küste gesunkenen sowjetischen Atom-U-Boots MdlAnfr 18, 19 26.05.89 Drs 11/4593 Dr. Klejdzinski SPD Antw PStSekr Gröbl BMU 10753 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 10754 A ZusFr Frau Blunck SPD 10754 D Verständigung mit der SPD über ein gemeinsames Vorgehen bezüglich des Endlagers „Schacht Konrad" MdlAnfr 22 26.05.89 Drs 11/4593 Frau Wollny GRÜNE Antw PStSekr Gröbl BMU 10754 D Reduzierung der im Rechtsgutachten der Vereinigung „Cockpit" festgestellten Strahlenbelastung des fliegenden Personals MdlAnfr 23 26.05.89 Drs 11/4593 Frau Wollny GRÜNE Antw PStSekr Gröbl BMU 10755 A ZusFr Frau Wollny GRÜNE 10755 B ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 10755 C ZusFr Brauer GRÜNE 10755 D Einbeziehung des Endlagers „Schacht Konrad" in die deutsch-französischen Verhandlungen über den Kernbrennstoffkreislauf; Auslegung der Planfeststellungsunterlagen MdlAnfr 24, 25 26.05.89 Drs 11/4593 Brauer GRÜNE Antw PStSekr Gröbl BMU . . 10756A, 10756 C ZusFr Brauer GRÜNE 10756 A ZusFr Frau Wollny GRÜNE 10756B ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 10756B Überprüfung von Arbeitnehmern in kerntechnischen Anlagen; Gründe für Ablehnungen MdlAnfr 26, 27 26.05.89 Drs 11/4593 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE Antw PStSekr Gröbl BMU . . 10756D, 10757B ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . 10757 A, 10757 C Nichtverfolgung einer europäischen Harmonisierung des Kapitalmarkts durch die Bundesregierung MdlAnfr 34 26.05.89 Drs 11/4593 Frau Matthäus-Maier SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 10758A ZusFr Frau Matthäus-Maier SPD . . . 10758A ZusFr Huonker SPD 10758 C Unwirksamkeit der europäischen gegenseitigen Amtshilfe im Bereich der Steuern bei der deutschen Regelung des Bankenerlasses MdlAnfr 35 26.05.89 Drs 11/4593 Frau Matthäus-Maier SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 10758 D ZusFr Frau Matthäus-Maier SPD . . . 10758D ZusFr Huonker SPD 10759A Soziale Kosten bei der herkömmlichen Energieerzeugung; Subventionierung der Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen MdlAnfr 37, 38 26.05.89 Drs 11/4593 Engelsberger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi . 10759 C ZusFr Engelsberger CDU/CSU 10760A, 10761A ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 10760B, 10761D ZusFr Frau Walz FDP 10761 D Haltung der Bundesregierung zum U-Boot-Bau mit Israel MdlAnfr 41 26.05.89 Drs 11/4593 Gansel SPD Antw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi 10762A ZusFr Gansel SPD 10762 B ZusFr Dreßler SPD 10762 C Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen der möglichen Beteiligung Deutscher an den C-Waffen-Produktionen in Libyen und Irak MdlAnfr 42 26.05.89 Drs 11/4593 Gansel SPD Antw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi 10762 C ZusFr Gansel SPD 10762 D Wegfall des Sterbegelds für zum 31. Dezember 1988 arbeitslos gewordene Arbeitnehmer nach § 58 SGB V Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1989 III MdlAnfr 48, 49 26.05.89 Drs 11/4593 Dreßler SPD Antw PStSekr Seehofer BMA 10763 B ZusFr Dreßler SPD 10763 C Frau Weyel SPD (zur GO) 10764 C Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesundheits-Reformgesetzes Dreßler SPD 10764 D Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 10765 D Frau Wilms-Kegel GRÜNE . . 10766C, 10770 D Cronenberg (Arnsberg) FDP 10767 C Frau Becker-Inglau SPD 10768 C Günther CDU/CSU 10769 D Dr. Thomae FDP 10771 B von der Wiesche SPD 10772 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA 10773A Egert SPD 10774 D Scheu CDU/CSU 10776 C Frau Limbach CDU/CSU 10777 B Kolb CDU/CSU 10778 C Seehofer CDU/CSU (Erklärung nach § 30 GO) 10779B Egert SPD (Erklärung nach § 30 GO) . . 10779D Präsidentin Dr. Süssmuth 10776A Nächste Sitzung 10780 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 10781' A Anlage 2 Änderung der Pläne für das Historische Museum in Berlin durch den Berliner Senat MdlAnfr 4 26.05.89 Drs 11/4593 Schulze (Berlin) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen BK . 10781* C Anlage 3 Ausdehnung der Hilfsaktion für den Südsudan MdlAnfr 5 26.05.89 Drs 11/4593 Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 10782' A Anlage 4 Beanstandungen an ausländischen Lkw beim Transit durch die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 10 26.05.89 Drs 11/4593 Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 10782' B Anlage 5 Werbung der Deutschen Eisenbahn-Reklame für politische Parteien MdlAnfr 11 26.05.89 Drs 11/4593 Dr. Weng (Gerlingen) FDP SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 10782* D Anlage 6 Einrichtung einer Fährverbindung von Schleswig-Holstein in die Sowjetunion MdlAnfr 14, 15 26.05.89 Drs 11/4593 Dr. Olderog CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 10783* A Anlage 7 Gründe für die nur vorübergehende Stillegung der Urananlage Ellweiler; Errichtung einer neuen Halde für die Verarbeitung uranhaltiger Reststoffe; Herkunft der Reststoffe; zukünftige Nutzung des Geländes MdlAnfr 20, 21 26.05.89 Drs 11/4593 Frau Teubner GRÜNE SchrAntw PStSekr Gröbl BMU . . . . 10783* B Anlage 8 Gebühren für den neuen Reisepaß und die Personalausweise in der Bundesrepublik Deutschland und den übrigen EG-Staaten MdlAnfr 32 26.05.89 Drs 11/4593 Hinsken CDU/CSU SchrAntw StSekr Kroppenstedt BMI . . 10783* C Anlage 9 Vorlage eines Modells für eine europäische Steuerharmonisierung MdlAnfr 33 26.05.89 Drs 11/4593 Dr. Weng (Gerlingen) FDP SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 10784* A Anlage 10 Anteil des Zonenrandgebiets an den Förderungsanträgen nach dem Strukturhilfegesetz MdlAnfr 36 26.05.89 Drs 11/4593 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 10784* A IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1989 Anlage 11 Unterstützung der Aktivitäten deutscher Holzfirmen in der Dritten Welt, insbesondere in der Republik Elfenbeinküste und in Zaire; Beschränkung der Ausbeutung von Tropenwäldern MdlAnfr 39, 40 26.05.89 Drs 11/4593 Wüppesahl fraktionslos SchrAntw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi 10784* B Anlage 12 Erhöhung der Ausgleichszahlungen für benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete; Förderung des Absatzes von Rapsöl MdlAnfr 43, 44 26.05.89 Drs 11/4593 Funk (Gutenzell) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 10784* D Anlage 13 Akteneinsicht in Unterlagen der deutschen Interventionsstellen durch Prüfer des EG-Rechnungshofs; Gewährleistung einer aktuellen zentralen Lagerbuchhaltung MdlAnfr 45, 46 26.05.89 Drs 11/4593 Frau Wieczorek-Zeul SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 10785* C Anlage 14 Salden des Agrarex- und -imports der Bundesrepublik Deutschland mit den übrigen EG-Staaten MdlAnfr 47 26.05.89 Drs 11/4593 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 10786* B Anlage 15 Wegfall von Krankengeldleistungen für zum 31. Dezember 1988 arbeitslos gewordene Arbeitnehmer nach § 48 Abs. 2 SGB V MdlAnfr 50, 51 26.05.89 Drs 11/4593 Urbaniak SPD SchrAntw PStSekr Seehofer BMA . . . 10786* C Anlage 16 Benachteiligung chronisch Kranker und Behinderter bei Reisen in Länder ohne Sozialversicherungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland durch den Ausschluß von Krankenkassenleistungen MdlAnfr 52, 53 26.05.89 Drs 11/4593 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Seehofer BMA . . . 10787* A Anlage 17 Berücksichtigung der im Haushalt lebenden Angehörigen gemäß §§ 61 und 62 SGB V; Definition der Angehörigen gemäß § 16 SGB X MdlAnfr 54, 55 26.05.89 Drs 11/4593 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Seehofer BMA . . . 10787* C Anlage 18 Milderung sozialer Härten bei der Erhöhung des Mindestbeitrags für freiwillig Krankenversicherte MdlAnfr 56, 57 26.05.89 Drs 11/4593 Egert SPD SchrAntw PStSekr Seehofer BMA . . . 10788* A Anlage 19 Weiterzahlung des Krankengeldes in Härtefällen bis zur „Neudefinition" des Angehörigen im Sinne des Gesundheitsreformgesetzes; soziale Härten für Langzeitstudenten und -studentinnen wegen Begrenzung der Mitgliedschaft in der Studentischen Krankenversicherung durch das Gesundheits-Reformgesetz MdlAnfr 58, 59 26.05.89 Drs 11/4593 Jaunich SPD SchrAntw PStSekr Seehofer BMA . . . 10788* C Anlage 20 Chancengleichheit für Behinderte und chronisch Kranke in der Auslands-Krankenversicherung gegenüber anderen Versicherten; Erstattung von Fahrkosten für Dialysepatienten nach der Gesundheitsreform MdlAnfr 60, 61 26.05.89 Drs 11/4593 Haack (Extertal) SPD SchrAntw PStSekr Seehofer BMA . . . 10789* A Anlage 21 Ausschluß vom Krankengeldanspruch für gemäß § 9 SGB V freiwillig Versicherte nach Inkrafttreten des Gesundheits-Reformgesetzes; Härteregelung für Frührentner MdlAnfr 62, 63 26.05.89 Drs 11/4593 Heyenn SPD SchrAntw PStSekr Seehofer BMA . . . 10789* D Anlage 22 Unterschreitung der Mindestflughöhe durch Militärmaschinen im Raum Boppard MdlAnfr 68, 69 26.05.89 Drs 11/4593 Pauli SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . 10790* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1989 V Anlage 23 Einrichtung einer Unteroffiziersschule in Weiden MdlAnfr 70 26.05.89 Drs 11/4593 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . 10790* C Anlage 24 Verdacht der Orientierung einer Studie des Bundesgesundheitsamts über Asbestkonzentrationen im Trinkwasser im Saarland an den Interessen der Asbestzementindustrie; Zusammenhang zwischen Asbestkonzentrationen und erhöhten Krebsrisiken MdlAnfr 73, 74 26.05.89 Drs 11/4593 Frau Würfel FDP SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . 10790* D Anlage 25 Bestattungsvorschriften für Embryos MdlAnfr 75, 76 26.05.89 Drs 11/4593 Jäger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . 10791* B Anlage 26 Aufklärungskampagne und Einführung des Sexualkunde-Unterrichts als Pflichtfach zur Verhinderung ungewollter Schwangerschaften und Abtreibungen MdlAnfr 77, 78 26.05.89 Drs 11/4593 Frau Walz FDP SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . 10791* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1989 10741 145. Sitzung Bonn, den 31. Mai 1989 Beginn: 13.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 31. 05. 89 ** Dr. Ahrens SPD 02. 06. 89 Antretter SPD 31. 05. 89 * Frau Beer GRÜNE 31. 05. 89 * Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 02. 06. 89 Biehle CDU/CSU 02. 06. 89 ** Buschbom CDU/CSU 02. 06. 89 Büchner (Speyer) SPD 02. 06. 89 * Dr. von Bülow SPD 1. 06. 89 Clemens CDU/CSU 31. 05. 89 Frau Conrad SPD 2. 06. 89 Daweke CDU/CSU 02. 06. 89 Ehrbar CDU/CSU 02. 06. 89 Engelhard FDP 01. 06. 89 Francke (Hamburg) CDU/CSU 02. 06. 89 ** Frau Frieß GRÜNE 02. 06. 89 Dr. Geißler CDU/CSU 31. 05. 89 Genscher FDP 31. 05. 89 Dr. Hauff SPD 02. 06. 89 Dr. Haussmann FDP 31. 05. 89 Häfner GRÜNE 31. 05. 89 Frau Hensel GRÜNE 02. 06. 89 ** Dr. Hoyer FDP 02. 06. 89 Irmer FDP 31. 05. 89 * Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 31. 05. 89 Klein (Dieburg) SPD 02. 06. 89 Kolbow SPD 02. 06. 89 ** Koschnick SPD 31. 05. 89 * Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 31. 05. 89 ** Meyer SPD 02. 06. 89 Dr. Müller CDU/CSU 02. 06. 89 * Niegel CDU/CSU 31. 05. 89 ** Opel SPD 31. 05. 89 ** Frau Pack CDU/CSU 1. 06. 89 * Petersen CDU/CSU 2. 06. 89 ** Rappe (Hildesheim) SPD 02. 06. 89 Reddemann CDU/CSU 31. 05. 89 * Repnik CDU/CSU 31. 05. 89 Reschke SPD 02. 06. 89 Dr. Riedl (München) CDU/CSU 31. 05. 89 Ronneburger FDP 31. 05. 89 * Sielaff SPD 02. 06. 89 Spranger CDU/CSU 02. 06. 89 Weiß (Kaiserslautern) CDU/CSU 31. 05. 89 ** Würtz SPD 02. 06. 89 ** Zierer CDU/CSU 02. 06. 89 * Zumkley SPD 02. 06. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Frage des Abgeordneten Schulze (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 11/4593 Frage 4): Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Berliner Senat geäußerte Absicht, die bereits in Vorbereitung befindlichen Pläne für das Historische Museum in Berlin grundlegend zu verändern? Der Bundesregierung ist aus der Regierungserklärung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin Momper vom 13. April 1989 bekannt, daß Berlin die Absicht hat, mit dem Bund in Verhandlungen über das Deutsche Historische Museum einzutreten mit dem Ziel, Konzeption, Standort und Architekturentwurf zu ändern. Aus Presseberichten hat die Bundesregierung entnehmen können, daß Bausenator Nagel inzwischen angekündigt hat, der Berliner Senat wolle den vertraglich vereinbarten Standort für das Deutsche Historische Museum sowie das Ergebnis des Architektenwettbewerbes in Frage stellen. Auch die Kultursenatorin, Frau Martiny, hat am 25. Mai 1989 vor dem Berliner Abgeordnetenhaus in ihrer Antwort auf eine Große Anfrage der CDU-Fraktion mitgeteilt, daß der Senat Standort, Konzeption und Architektur des geplanten Museums einer Prüfung unterziehen wolle und dabei insbesondere für neue Standortüberlegungen offen sei. Der Senat von Berlin ist jedoch bisher mit einem entsprechenden Begehren noch nicht an den Bund herangetreten. Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Berlin haben am 28. Oktober 1987 eine Gründungsvereinbarung über die Errichtung des Deutschen Historischen Museums abgeschlossen. Darin sind Konzeption, Standort und Architektur eindeutig festgelegt: Für die Konzeption ist danach das von unabhängigen Wissenschaftlern von internationalem Rang erstellte und nach öffentlicher Diskussion mit Historikern, Museumsfachleuten und Publizisten des In- und Auslandes sowie mit den politisch-gesellschaftlich relevanten Gruppen überarbeitete Gutachten maßgeblich, dem die Regierungschefs aller Länder zugestimmt haben. Als Standort ist das Gelände im Spreebogen im zentralen Bereich am Platz der Republik vereinbart, das auf einen Berliner Vorschlag zurückgeht und einer Forderung entspricht, die noch im November 1985 vom jetzigen Regierenden Bürgermeister Momper an den damaligen Senat von Berlin gerichtet wurde. Ebenso ist Bestandteil des geschlossenen Vertrages die Vereinbarung, den Bau nach dem Ergebnis des inzwischen abgeschlossenen Architektenwettbewerbes zu errichten, den nach der Entscheidung des unabhängigen Preisgerichts der Italiener Aldo Rossi gewann. Der Berliner Senat ist an diesen Vertrag, der aus guten Gründen die für ein solches Projekt notwendigen Festlegungen enthält, gebunden und kann nicht einseitig davon abrücken. Die Bundesregierung hält jedenfalls an der Gründungsvereinbarung fest und 10782* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1989 erwartet auch vom Land Berlin die Einhaltung der geschlossenen Vereinbarung. Die Bundesregierung hofft dabei, daß auch der neue Berliner Senat sich als verläßlicher Partner erweist, mit dem der Bund — wie mit dem alten Senat — gemeinsam zum Wohle Berlins zusammenarbeiten kann. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Frage des Abgeordneten Graf von Waldburg-Zeil (CDU/CSU) (Drucksache 11/4593 Frage 5): Ist die Bundesregierung bereit, die zunächst bis 15. April 1989 limitierte Hilfsaktion für Menschen im Südsudan weiter auszudehnen — ähnlich wie die Französische Regierung dies tut —, und könnte im Rahmen dieser außergewöhnlichen Hilfsaktion auch das Projekt des Komitees CAP ANAMUR Not-Ärzte in Yambio versorgt werden, wobei bei einem einzigen Flug anstelle von 9 t Mais 10 t Medikamente mitgenommen werden müßten, mit denen eine Halbjahresversorgung der gesamten Region sichergestellt werden könnte? Die von der Bundesregierung dem IKRK (Internationales Komitee vom Roten Kreuz) und dem WEP (WeltErnährungs-Programm) für Hilfsflüge von Uganda in den Südsudan zur Verfügung gestellten 2 TransallTransportmaschinen sollten ursprünglich für den Zeitraum Mitte April bis Mitte Mai d. J. eingesetzt werden. Danach war mit dem Einsatz der Regenzeit und dem meteorologisch bedingten Ende der „Operation lifeline Sudan" gerechnet worden. Die Wetterbedingungen lassen z. Zt. noch eine Weiterführung des Hilfsprogramms zu, das im übrigen mit einer Vielzahl von orts- und situationsbedingten Schwierigkeiten zu kämpfen hat. Falls diese örtlichen Bedingungen eine Weiterführung der Flugaktivitäten auch im Juni zulassen, ist die Bundesregierung bereit, nach Ausschöpfung des bisher vorgesehenen Finanzrahmens von über 4 Millionen DM zusätzlich 1 Million DM zur Verfügung zu stellen, mit denen rd. 140 weitere Flugstunden finanziert werden können. Danach könnte die Bundesregierung Fluggerät und Mannschaften zur Verfügung stellen, deren Finanzierung jedoch durch Dritte erfolgen müßte. Die Bundesregierung befürwortet grundsätzlich die Mitnahme von 10 t Medikamenten des Komitees Cap Anamur Not-Ärzte durch die Maschinen der Bundeswehr-Luftwaffe nach Yambio. Da diese jedoch vertraglich dem IKRK und dem WEP zur Verfügung gestellt worden sind, ist auch deren Einverständnis erforderlich, das wiederum von den örtlichen Bedingungen und Möglichkeiten abhängig ist. Diese sind von den Vertretern der Hilfsorganisationen einvernehmlich zu prüfen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) (Drucksache 11/4593 Frage 10): Treffen Meldungen von Presseorganen zu, daß von den 24 000 ausländischen Lastkraftwagen, die täglich (außer an Wochenenden) im Transit durch die Bundesrepublik Deutschland fahren, etwa dreiviertel aller Lastkraftwagen bei Grenzkontrollen Beanstandungen von Überschreitung der vorgeschriebenen Lenkzeiten bis hin zu defekten Bremsen aufweisen, und wenn dieser Sachverhalt zutrifft, was unternimmt die Bundesregierung dagegen, um dieses Gefahrenpotential drastisch zu reduzieren? Werktäglich fahren ca. 20 000 ausländische Lkw im Transit durch die Bundesrepublik Deutschland. Daß die Beanstandungsquote wegen Lenkzeitüberschreitungen bis hin zu defekten Bremsanlagen in einer Größenordnung von 75 % liegt, kann nicht bestätigt werden. Die Bayerische Grenzpolizei hat im Jahre 1988 1 045 000 ausländische Lkw überprüft; das sind nur etwa 20 % der insgesamt in die Bundesrepublik Deutschland eingefahrenen ausländischen Lkw. Bei diesen Kontrollen wurden wegen technischer Mängel und Lenkzeitverstößen in 12,5 % der Fälle das Fahrzeug oder das Verhalten der Fahrer beanstandet. Um Gefährdungen der Verkehrssicherheit vorzubeugen, besteht in gravierenden Fällen die Möglichkeit, die Weiterfahrt oder die Einfahrt in die Bundesrepublik Deutschland zu untersagen. Die Bundesregierung drängt in Brüssel darauf, daß das bewährte deutsche System der Technischen Kfz-Überwachung auch in den übrigen EG-Staaten vergleichbar praktiziert wird; die entsprechende EG-Richtlinie bedarf insoweit noch der Konkretisierung. Bei den Lenkzeiten ist bereits ein deutlicher Fortschritt durch die — auf deutsche Initiative hin — vom Rat kürzlich verabschiedete „EG-Kontrollrichtlinie" erzielt worden. Damit wird erstmals in allen EG-Staaten ein quantitativer Mindestumfang der Lenkzeitkontrollen vorgeschrieben. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Dr. Weng (Gerlingen) (FDP) (Drucksache 11/4593 Frage 11): Kann die Bundesregierung Gründe nennen, weswegen die Deutsche Eisenbahn-Reklame entgegen ursprünglicher Absicht und gegen ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen Werbeflächen nicht mit Werbung politischer Parteien belegen will? Der Bundesminister für Verkehr hat die Deutsche Bundesbahn gebeten, zur Vermeidung der Verärgerung von Reisenden und Angriffen gegen die Deutsche Bundesbahn auf die Werbung für politische Parteien künftig zu verzichten. Bei dieser Entscheidung war die Überlegung mitbestimmend, daß es sich bei den Werbeflächen an Bahnanlagen und Fahrzeugen der Deutschen Bundesbahn um die Inanspruchnahme bundeseigener Einrichtungen handelt. Wirtschaftliche Überlegungen müssen demgegenüber in den Hintergrund treten. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1989 10783 Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Olderog (CDU/CSU) (Drucksache 11/4593 Fragen 14 und 15): Ist die Bundesregierung bereit, sich in Gesprächen mit der Sowjetunion für die Einrichtung einer Fährverbindung von Schleswig-Holstein in die Sowjetunion einzusetzen, und wie beurteilt sie gegebenenfalls die Chancen für ein solches Projekt? Wo sollte der Ausgangspunkt einer solchen Fährverbindung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland liegen, und welche Gesichtspunkte sind für die Entscheidung dieser Frage maßgeblich? Zu Frage 14: Die Einrichtung einer deutsch-sowjetischen Eisenbahnfährverbindung über die Ostsee ist im März dieses Jahres in Bonn zwischen dem Bundesverkehrsminister und dem Minister für die Hochseeflotte der UdSSR, Herrn J. Wolmer, besprochen worden. Beide Seiten gehen davon aus, daß die Realisierung des Projektes durch kommerzielle Partner erfolgen müßte. Sie nahmen zur Kenntnis, daß die interessierten deutschen und sowjetischen Reedereien das Projekt auf der Basis einer wirtschaftlichen Durchführung weiter ausarbeiten. Erst danach wird über die notwendigen politischen Rahmenbedingungen zu entscheiden sein. Zu Frage 15: Auch die Frage der Wahl des deutschen Endhaf ens einer Eisenbahnfährverbindung ist vorrangig nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu klären. Entsprechende Untersuchungen der interessierten Reedereien sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gröbl auf die Fragen der Abgeordneten Frau Teubner (GRÜNE) (Drucksache 11/4593 Fragen 20 und 21): Warum wurde für den Haldenbetrieb in der Urananlage weiler zum 31. Mai 1989 nur eine vorübergehende Stillegungsverfügung auf Grund unzulässig hoher Strahlenbelastung verfügt, und kann die Bundesregierung bestätigen, daß in der Urananlage Ellweiler im Zusammenhang mit der Verarbeitung uranhaltiger Reststoffe eine neue Halde angelegt werden soll? Woher stammen die uranhaltigen Reststoffe, die in Zukunft in Eilweiler verarbeitet werden sollen, und welche weiteren Pläne existieren für die Nutzung des Geländes der Anlage in Ellweiler im Zusammenhang mit Nuklearmaterial? Zu Frage 20: Mit Anordnung vom 18. 5. 1989 hat das zuständige Gewerbeaufsichtsamt auf Weisung des Ministeriums für Umwelt und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz der Gewerkschaft Brunhilde aufgegeben, die bestehenden Halden so zu sanieren, daß sie den Vorschriften der Strahlenschutzverordnung entsprechen. Der Betrieb der Halden ist ab 31. 5. 1989 so lange einzustellen, bis die Gewerkschaft Brunhilde nachweist, daß sie diesen Anforderungen nachgekommen ist. Hinsichtlich der Einrichtung einer neuen Halde auf dem Gelände in Ellweiler im Zusammenhang mit der Verarbeitung uranhaltiger Reststoffe sind dem BMU lediglich Willensbekundungen der Gewerkschaft Brunhilde bekannt; jedoch liegen weder dem BMU noch dem Umweltministerium Rheinland-Pfalz dazu konkrete Unterlagen vor. Zu Frage 21: Für die Betriebsstätte in Eilweiler der Gewerkschaft Brunhilde liegt eine Genehmigung nach § 9 AtG zur Verarbeitung uranhaltiger Reststoffe vor. Hinsichtlich der zukünftigen Verarbeitung uranhaltiger Reststoffe auf dem Gelände in Eilweiler sind dem BMU lediglich Willensbekundungen der Gewerkschaft Brunhilde bekannt; jedoch liegen auch hier weder dem BMU noch dem Umweltministerium Rheinland-Pfalz dazu konkrete Unterlagen vor. Der Bundesregierung sind auch keine weiteren Pläne hinsichtlich der Nutzung des Geländes der Anlage in Ell-weiler mitgeteilt worden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kroppenstedt auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/4593 Frage 32): Wie hoch belaufen sich die Paßgebühren in der Bundesrepublik Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der EG für den neuen Reisepaß und für die Personalausweise? 1. Die Gebühren für die Reisepässe mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren betragen in den Mitgliedstaaten der EG: Bundesrepublik Deutschland 30, — DM Belgien 50, — DM Dänemark 80, — DM Frankreich 210, — DM Griechenland 60, — DM Großbritannien 45, — DM Irland 80, — DM Italien 285, — DM Luxemburg 20, — DM Niederlande 150, — DM Portugal 65, — DM Spanien 40, — DM 2. Die Gebühren für die Personalausweise mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren betragen in den Mitgliedstaaten der EG, soweit diese einen Personalausweis eingeführt haben: Bundesrepublik Deutschland 10, — DM Belgien 20, — DM Griechenland gebührenfrei Frankreich 35, — DM Italien 10, — DM Luxemburg 1, — DM Portugal 14, — DM Spanien 10, — DM Dänemark, Irland, Niederlande und Großbritannien haben keinen Personalausweis eingeführt. 10784* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1989 Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Dr. Weng (Gerlingen) (FDP) (Drucksache 11/4593 Frage 33): Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, innerhalb eines greifbaren Zeitraums ein Modell europäischer Steuerharmonisierung unter Wegfall der Gewerbesteuer derart vorzulegen, daß sowohl eine angemessene Finanzierungsform der Kommunen wie auch das — gegebenenfalls schrittweise — Erreichen der europäischen Harmonisierung deutlich wird? Die direkten Steuern in der EG sind besonders komplex und haben sich von Land zu Land unter äußerst verschiedenartigen Bedingungen entwickelt. Die bisherigen Bemühungen der EG-Kommission zu ihrer Harmonisierung haben noch keine wesentlichen Fortschritte gebracht. Die Bundesregierung kann daher nicht zusagen, „innerhalb eines greifbaren Zeitraumes" das von Ihnen geforderte, in der EG konsensfähige Modell vorzulegen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/4593 Frage 36): Wie viele Anmeldungen auf Förderung nach dem Strukturhilfegesetz sind inzwischen beim Bundesminister der Finanzen eingegangen, und welchen Anteil haben dabei bei den Zonenrandländern Vorhaben im Zonenrand- und Grenzgebiet? Bis Mitte Mai 1989 haben die Länder beim Bundesminister der Finanzen 4 118 Vorhaben zur Förderung nach dem Strukturhilfegesetz angemeldet. Davon entfallen auf die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern 2 027 Vorhaben. Von den Anmeldungen dieser Länder liegen rund 46 vom Hundert im Zonenrandgebiet. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Wartenberg auf die Fragen des Abgeordneten Wüppesahl (fraktionslos) (Drucksache 11/4593 Fragen 39 und 40): Haben die Bundesregierung bzw. Bundesministerien in den vergangenen drei Jahren deutsche Holzfirmen, die in der „Dritten Welt" mit Holzeinschlag tätig sind, insbesondere die Hamburger Firma D. Hamburg, mit ihren Aktivitäten in der Republik Elfenbeinküste und jetzt insbesondere in Zaire, mit Finanzhilfen, Krediten, Export- oder Importerleichterungen unterstützt? Hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, Aktivitäten bundesdeutscher Holzfirmen bei der Ausbeutung von Tropenwäldern zu beschränken, und falls dies verneint wird, sieht sie die Notwendigkeit einer Einflußnahme auf entsprechende Holzfirmen zum Schutze der Tropenwälder? Zu Frage 39: Im Rahmen der Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit werden Holzeinschlagprojekte in den Entwicklungsländern nicht gefördert. Bei der Gewährung von Ausfuhrgewährleistungen hat die Bundesregierung die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eventueller deutscher Deckungsnehmer zu wahren. Sie sieht sich deshalb nicht in der Lage, Informationen über die Gewährung solcher Deckungen an einzelne Firmen zu geben. Bei der Vergabe von Ausfuhrgewährleistungen — auch an eventuelle deutsche Holzfirmen — hat die Bundesregierung jedoch die Förderungswürdigkeit zu prüfen. Dabei ist auch die Umweltverträglichkeit solcher Ausfuhrprojekte zu berücksichtigen. Die Deutsche Finanzierungsgesellschaft für Beteiligungen in Entwicklungsländern GmbH (DEG) ist an einem Joint-Venture der Firma Danzer in Zaire, Siforzal, und an einem Joint-Venture der Firma Wonnemann im Säge- und Furnierbereich in Kongo (Brazzaville) beteiligt. Zu Frage 40: Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, Aktivitäten bundesdeutscher Holzfirmen in Tropenländern zu beschränken. Die wirtschaftliche Entwicklung der Tropenländer ist in erheblichem Maße von der Nutzung ihrer Holzressourcen abhängig. Für die Erhaltung der Tropenwälder ist daher eine umweltbewußte und ressourcenschonende Rohstoffnutzung sowie die Verbesserung der allgemeinen wirtschaftlichen Situation von ausschlaggebender Bedeutung. Die Einführung von Abgaben auf Holz oder das Verbot von Importen würden die wirtschaftliche Entwicklung der Lieferländer beeinträchtigen. Importbeschränkungen über Abgaben oder Verbote stellen deshalb kein geeignetes Instrument zur Tropenwalderhaltung dar. Die Bundesregierung schlägt vor, im Rahmen der Internationalen Tropenholzorganisation (ITTO) gemeinsam mit den Tropenwald besitzenden Ländern nach Wegen zur besseren Durchsetzung einer umweltschonenden Forstwirtschaft zu suchen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Funk (Gutenzell) (CDU/CSU) (Drucksache 11/4593 Fragen 43 und 44): Ist die Bundesregierung bereit, die Ausgleichszahlungen für benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete pro Betrieb — derzeit liegen die Hilfen bei 12 000 DM — zu erhöhen, damit auch Betriebe, die mehr als 41 ha landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaften, für diese Flächen Ausgleichsmittel bekommen? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den Absatz von Rapsöl im Bereich des Schmierfetts und zur Verwendung als Hydrauliköl kräftig zu fördern? Zu Frage 43: Der Höchstbetrag der Ausgleichszulage von 12 000 DM pro Betrieb entspricht nur dann einem Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1989 10785* 41-Hektar-Betrieb, wenn dieser den Höchstbetrag von 286 DM pro Hektar erhält. Der Betrag von 286 DM darf nach EG-Recht aber nur in Gebieten mit besonders schweren ständigen natürlichen Nachteilen, also in Extremlagen (Berggebieten, Steillagen etc.) gewährt werden, in denen die Betriebsgröße ohnehin in der Regel unter 41 Hektar liegt, so daß hier 12 000 DM kaum erreicht werden. In den übrigen Gebieten können bis zu 240 DM/ha gezahlt werden, was einer oberen Förderungsgrenze von 50 Hektar/Betrieb gleichkommt. Sofern aufgrund einer geringeren natürlichen Benachteiligung niedrigere Ausgleichszulagenbeträge je Hektar gezahlt werden, können auch wesentlich größere Betriebe voll gefördert werden, bis der Höchstbetrag von 12 000 DM erreicht wird. Dies liegt aber in der Richtlinienkompetenz der Bundesländer. Zu Frage 44: Ja, der Absatz von Rapsöl in den genannten technischen Bereichen profitiert — wie die gesamte Herstellung und Verwendung von Öl aus heimischem Raps — von der Beihilferegelung der Gemeinschaft auf diesem Sektor. Raps, für den unsere Landwirte in den vergangenen Monaten 80 bis 90 DM pro 100 kg, ohne Mehrwertsteuer, erzielt haben, erhält derzeit bei der Verarbeitung eine Beihilfe von über 50 DM pro 100 kg. Auf diese Weise wird die Wettbewerbsgleichheit mit dem Weltmarkt hergestellt. Die technische Verwendung von Rapsöl ist voll in die Beihilferegelung der Gemeinschaft einbezogen. Aus diesem Grunde wären vergleichbare einzelstaatliche Hilfen nach Art. 92 des Vertrages unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt. Erlaubt sind lediglich Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige, soweit sie die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändern, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft. In diesem Sinne werden in der Bundesrepublik Deutschland seit Jahren Projekte zur Mehrverwendung nachwachsender Rohstoffe gefördert. Der Einsatz von Rapsöl als Basisöl für Schmierstoffe hat den Vorteil einer größeren Umweltverträglichkeit gegenüber den herkömmlichen Produkten. Schmierstoffe auf der Grundlage von Rapsöl zeichnen sich vor allem durch eine bessere biologische Abbaubarkeit und ein geringeres Wassergefährdungspotential aus. Positive Ansätze für die Verwendung von Rapsöl für die Herstellung von Schmierstoffen zeigen sich vor allem im Bereich der Schmieröle für Sägeketten. Dort konnten Schmierstoffe auf Rapsölbasis in jüngster Zeit ihren Anteil am Markt, dessen Gesamtvolumen im Bundesgebiet auf 8 bis 10 000 Tonnen geschätzt wird, erheblich steigern. Die Markteinführung umweltfreundlicher Kettenschmieröle ist also gelungen. Zusätzlicher staatlicher Handlungsbedarf ist deshalb hier nicht mehr gegeben. Günstige Verwendungsmöglichkeiten für Pflanzenöle bestehen auch im Bereich der Hydraulikflüssigkeiten. Hier ist eine breitere Markteinführung allerdings noch nicht erreicht worden. Dies liegt daran, daß Hydraulikanlagen vergleichsweise hohe technische Anforderungen an die Öle stellen. Die Entwicklung geeigneter Produktformulierungen ist von der Industrie begonnen worden; die noch anstehende Entwicklungsarbeit ist erheblich. Deshalb fördert die Bundesregierung ein Projekt zur Entwicklung einer umweltfreundlichen Hydraulikflüssigkeit auf Rapsöl-basis. Dieses Projekt ist von großer agrarmarktpolitischer Bedeutung; denn der Markt für Hydraulikflüssigkeiten bietet ein erhebliches Absatzpotential für das in der Gemeinschaft im Überschuß hergestellte Rapsöl. Allein in der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich rd. 150 000 Tonnen Hydrauliköle verbraucht. Dies entspricht rein rechnerisch einer Rapsanbaufläche von ca. 100 000 ha. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen der Abgeordneten Frau Wieczorek-Zeul (SPD) (Drucksache 11/4593 Fragen 45 und 46): Trifft es zu, daß in 1988 die Behörden der Bundesrepublik Deutschland den Prüfern des EG-Rechnungshofes den Einblick in Unterlagen verweigert haben, aus denen das Ausmaß und die Methodik von Kontrollen der Tätigkeit der deutschen Interventionsstellen und ihres Finanzgebarens zu entnehmen gewesen waren, und wenn ja, aus welchen Gründen wurde den EG- Rechnungshofprüfern der Einblick in die Unterlagen verweigert? Trifft es weiterhin zu, daß in einigen Fällen die zentrale Lagerbuchhaltung so wenig auf dem neuesten Stand war, daß die Prüfer des EG-Rechnungshofes gezwungen waren, sich aktuelle und genaue Informationen direkt bei den fraglichen Lagerhäusern zu beschaffen, und was ist inzwischen von seiten der zuständigen deutschen Behörden unternommen worden, um sicherzustellen, daß eine aktuelle zentrale Lagerbuchhaltung gewährleistet wird? Zu Frage 45: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Prüfern des EG-Rechnungshofes Einblick in Unterlagen verweigert wurde, aus denen das Ausmaß und die Methodik von Kontrollen der Tätigkeit der deutschen Interventionsstellen und ihres Finanzgebarens zu entnehmen gewesen wären. Die Bundesregierung war und ist vielmehr bestrebt, den EG-Rechnungshof bei seiner Tätigkeit konstruktiv zu unterstützen. Die Bundesregierung war schließlich eine der treibenden Kräfte für die Schaffung des EG-Rechnungshofes. Es ist allerdings zutreffend, daß in einigen wenigen Fällen Probleme aufgetreten sind bei Unterlagen mit Angaben zu den Zahlungsempfängern. Hier mußte eine sorgfältige Prüfung unter Abwägung des Prüfungsrechtes des EG-Rechnungshofes mit den nationalen Vorschriften des Datenschutzes sowie des Steuergeheimnisses erfolgen. Zwischenzeitlich sind jedoch auch diese Fragen geklärt: Prüfer des EG-Rechnungshofes werden künftig die Angaben erhalten, die für ihre Prüfungszwecke erforderlich sind. 10786* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1989 Zu Frage 46: In seinem Sonderbericht über die öffentliche Lagerhaltung bemerkt der EG-Rechnungshof zwar, daß in einigen Fällen die einzige Möglichkeit, aktuelle Informationen über die tatsächlichen Bestände zu erhalten, darin besteht, sich mit den betreffenden Lagerhäusern in Verbindung zu setzen. Es besteht gleichwohl keine Veranlassung, die Lagerbuchführung umzustellen; denn der EG-Rechnungshof stellte in dem der Bundesrepublik Deutschland übermittelten Bericht folgendes fest: — Das System der Meldung der Vorratsmengen und -bewegungen ist besonders positiv zu beurteilen. Dies gilt ebenso für die An- und Verkaufskonten der Finanzbuchhaltung. — Das Phänomen der Differenzen zwischen den tatsächlichen Beständen in den Längerhäusern sowie der in der Interventionsstelle zentral erfaßten Daten läßt sich schlicht mit dem sog. „Pipeline-Effekt" erklären. Diese Tatsache hat der EG-Rechnungshof zur Kenntnis genommen und nicht beanstandet. — Kritisiert hat der EG-Rechnungshof allerdings die außenbuchhalterische Erfassung der Werte und Verkaufsverluste der Interventionswaren. Hier hat er aber gleichzeitig mehrmals und eingehend betont, daß diese Kritik gegen das Zentralsystem in Brüssel, den EAGFl, gerichtet ist und die Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich nicht trifft. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/4593 Frage 47): Wie belaufen sich die Positiv- bzw. Negativsalden im Bereich des Agrarexportes bzw. -importes der Bundesrepublik Deutschland mit den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft? Nach den vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes für 1988 verzeichnet die Bundesrepublik Deutschland im ernährungswirtschaftlichen Handel mit den EG-Partnerstaaten bei — Einfuhren von 33,7 Mrd. DM und — Ausfuhren von 20,7 Mrd. DM ein Defizit von rd. 13 Mrd. DM. Besonders hohe Einfuhrüberschüsse ergaben sich 1988 — wie schon in den Vorjahren — im Agrarhandel mit — den Niederlanden mit 7,1 Mrd. DM, — Frankreich mit 4,4 Mrd. DM sowie — Dänemark und Spanien mit je 1,6 Mrd. DM. Erhebliche Ausfuhrüberschüsse erzielte die Bundesrepublik 1988 erneut im ernährungswirtschaftlichen Handel mit — Italien mit 1,3 Mrd. DM und — Großbritannien mit 1,1 Mrd. DM. Eine Übersicht über die Ein- und Ausfuhren sowie die Positiv- und Negativsalden im Ernährungsgüterhandel der Bundesrepublik mit sämtlichen EG-Mitgliedstaaten stelle ich Ihnen gerne zur Verfügung. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Seehofer auf die Fragen des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 11/4593 Fragen 50 und 51) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die in § 48 Abs. 2 SGB V ab 1. Januar 1989 neu definierte Voraussetzung, nach der für das Wiederaufleben der Krankengeldzahlung nach drei Jahren eine zwischenzeitlich mindestens sechswöchige Erwerbstätigkeit erforderlich ist, zumindest für die Personenkreise einen enteignungsgleichen Eingriff in erworbene Rechtsansprüche darstellt, deren laufende Krankengeldzahlungen damit ab 1. Januar 1989 entfielen oder deren Anspruch auf Krankengeld für die nächste Drei-Jahresperiode 1989 wegfiel? Auf welche Rechtsgrundlage gründet die Bundesregierung ihre Empfehlung an die Krankenkassen, es sei sozialpolitisch vertretbar, wenn in diesen Fällen der über den 31. Dezember 1988/1. Januar 1989 laufenden Krankengeldzahlung das Krankengeld bis zum Ablauf der 78-Wochenfrist weitergezahlt würde, das Krankenversicherungsrecht des SGB aber eine solche Praxis ausdrücklich ausschließt? Die Neufassung der Voraussetzungen für das Wiederaufleben von Krankengeld nach einer Blockfrist von jeweils 3 Jahren ist kein enteignungsgleicher Eingriff in erworbene Rechtsansprüche. Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung begründen mit ihren Beitragszahlungen keine eigentumsähnliche Rechtsposition, die ihnen einen bestimmten Inhalt ihrer Leistungsansprüche gewährleistet. Der Gesetzgeber konnte deshalb die Blockfristregelung beim Krankengeld ändern, ohne die verfassungsmäßige Eigentumsgarantie zu verletzen. Die Bewilligung von Krankengeld ist anders als etwa die Bewilligung einer Rente oder von häuslicher Pflege als Dauerleistung kein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung. Sie ist vielmehr ein Verwaltungsakt, dessen Rücknahme sich in der Regel nach § 47 SGB X richtet. Dabei ist auch die soziale Dimension der gesetzlichen Krankenversicherung zu beachten. Unter Berücksichtigung der Grundsätze des Bestandsschutzes und des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 GG) ist die Bundesregierung zu ihrer Auffassung gelangt, daß es in den von Ihnen genannten Fällen sozialpolitisch vertretbar und daher rechtlich zulässig ist, das Krankengeld über den 31. Dezember 1988 hinaus bis zum Ablauf der 78-Wochenfrist weiterzuzahlen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1989 10787* Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Seehofer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 11/4593 Fragen 52 und 53): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Ausschluß von Krankenkassenleistungen an Versicherte bei Reisen in Länder ohne Sozialversicherungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland die chronisch Kranken und Behinderten besonders benachteiligt, weil eine privatversicherungsrechtliche Risikoabsicherung der Betroffenen zumindest für die chronischen Krankheiten und die Behinderungen derzeit von den Versicherungsunternehmen abgelehnt wird, und wie beurteilt die Bundesregierung die sozialen Folgen der von ihr getroffenen Regelung? Hält die Bundesregierung vor diesem Hintergrund ihre in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN (Drucksache 11/4295, Seite 2) getroffene Feststellung aufrecht, daß es — wenn Vorerkrankungen bestehen, die in eine private Krankenversicherung derzeit noch nicht einbezogen werden —„in der freien Entscheidung des einzelnen liegt, ob er ohne Versicherungsschutz" in ein solches Land reisen will, oder vermag die Bundesregierung heute zu erkennen, daß diese Feststellung angesichts der zahlreichen beruflichen Verpflichtungen von chronisch Kranken und Behinderten in diesen Ländern einer Mißachtung der Betroffenen nahekommt? Wer im Ausland wegen einer Krankheit behandelt werden muß, ist im Krankheitsfall in den meisten Fällen geschützt, nämlich: 1. Bei Aufenthalt in einem der anderen 11 EG-Länder Belgien Dänemark Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Italien Luxemburg Niederlande Portugal Spanien und in weiteren 7 Vertragsstaaten: Finnland, Jugoslawien, Österreich, Rumänien, Schweden, Türkei und Tunesien. Das mit der Schweiz geschlossene Abkommen wird z. Z. vom Bundestag beraten, aber von den Krankenkassen bereits angewendet, da es rückwirkend zum 1. Januar 1989 in Kraft treten wird. 2. Bei beruflich bedingtem Aufenthalt in jedem Land. Hier übernimmt der Arbeitgeber die Aufwendungen und erhält sie von der Krankenkasse nach § 17 SGB V erstattet. 3. Bei Erkrankungen in der DDR und auf den Transitstrecken von und nach Berlin ist der Versicherte im Krankheitsfall ebenfalls geschützt. 4. Kann die Krankheit nur im Ausland behandelt werden, kann die Krankenkasse nach § 18 SGB V die Behandlungskosten übernehmen. 5. Unternehmen der privaten Krankenversicherung bieten Auslandsreiseversicherungen an, die auch bei Vorerkrankungen die Kosten für während der Auslandsreise notwendige medizinische Behandlungen übernehmen. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind allerdings Fälle, in denen die Behandlungsnotwendigkeit im Ausland schon vor Reiseantritt feststeht, z. B. bei Dialysepatienten. Nach Auffassung der Bundesregierung ermöglicht eine verfassungskonforme Auslegung des § 16 SGB V, die vorgenannte Lücke im Versicherungsschutz durch Erstattungsleistungen der Krankenkassen bis zur Höhe der deutschen Vergütungssätze zu schließen. Sie wird sich wegen dieser Frage im einzelnen noch mit der gesetzlichen Krankenversicherung, ihren Aufsichtsbehörden und der privaten Krankenversicherung abstimmen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Seehofer auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 11/4593 Fragen 54 und 55) : Auf welche Rechtsgrundlage gründet die Bundesregierung ihre Empfehlungen an die Krankenkassen, abweichend von §§ 61 und 62 SGB V, die bei der Härtefallbestimmung die Einkommenseinbeziehung der im Haushalt lebenden Angehörigen vorsehen, nur die Einkommen des Ehegatten sowie der Kinder zu berücksichtigen, und warum hat die Bundesregierung eine solche „Klarstellung" nicht im Gesetz selbst vorgenommen? Kennt die Bundesregierung § 16 Abs. 5 SGB X — Verwaltungsverfahren — , der in Ziffer 1. bis 8. den Angehörigen definiert als 1. Verlobten, 2. Ehegatten, 3. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, 4. Geschwister, 5. Kinder der Geschwister, 6. Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, 7. Geschwister der Eltern, 8. Pflegeeltern und Pflegekinder, und wie vereinbart die Bundesregierung ihre Deutung des V. Buches SGB mit dieser Festlegung des X. Buches SGB? Die Härtefallregelungen der §§ 61 und 62 SGB V beziehen bei der Ermittlung der unzumutbaren Belastung eines Versicherten auch die Einnahmen anderer in dem gemeinsamen Haushalt lebender Angehöriger ein. Beide Klauseln definieren den Begriff des Angehörigen nicht. Der Begriff ist deshalb auszulegen. Dabei kommt allerdings ein Rückgriff auf § 16 Abs. 5 SGB V nicht in Betracht, weil diese Vorschrift den Ausschluß von Beteiligten in einem Verwaltungsverfahren und damit eine völlig andere Materie regelt. Sachgerecht ist dagegen die Anwendung des § 10 SGB V, um den Begriff des Angehörigen auszulegen. Dies entspricht auch der Praxis der Krankenkassen zu den vor dem 1. Januar 1989 geltenden Härtefallregelungen, auf denen die §§ 61 und 62 SGB V aufbauen. Im übrigen würde eine weite Auslegung des Begriffs „Angehöriger" i. S. des § 16 Abs. 5 SGB X dazu führen, daß die sozialpolitisch erwünschte Aufnahme von hilfsbedürftigen Angehörigen in den Haushalt des Versicherten erschwert oder verhindert würde, weil der Versicherte mit seinem Einkommen dann auch für die von diesen Personen zu leistenden Zuzahlungen einstehen müßte. Diese extensive Interpretation wird sicher auch von Ihnen nicht gewollt. Im übrigen hat auch die SPD-Fraktion bei der Beratung des Gesundheits-Reformgesetzes im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages in ih- 10788* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1989 rem Änderungsantrag zur Härtefallregelung (vgl. § 33 a Abs. 4 i. d. F. der Ausschuß-Drucksache 824/5) den Begriff des Angehörigen nicht definiert, sondern die Formulierung des § 61 Abs. 3 SGB V übernommen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretär Seehofer auf die Fragen des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 11/4593 Fragen 56 und 57): Auf welche Rechtsgrundlage stützt die Bundesregierung die mit Schreiben vom 2. Januar 1989 den Spitzenverbänden der Krankenkassen im Zusammenhang mit der durch § 240 SGB V vorgenommenen drastischen Erhöhung des Mindestbeitrages für freiwillig Versicherte gegebene Empfehlung, der gesetzlich vorgeschriebene Mindestbeitrag könne von den Krankenkassen dann unterschritten werden, wenn er sich „als eine soziale Härte darstellt"? Trifft es zu, daß § 240 Abs. 4 SGB V, der zur Berechnung des Mindestbeitrages derzeit ein fiktives Einkommen von 1 050 DM zugrunde legt, keine Ausnahme zur Unterschreitung dieses Mindestbeitrages vorsieht, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Verwirklichung ihrer Empfehlung an die Krankenkassen zwingend eine Gesetzesänderung vorsieht, die es den einzelnen Krankenkassen durch Satzungsänderungen ermöglicht, soziale Härten zu mildern? Der Mindestbetrag für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde mit dem Gesundheits-Reformgesetz angehoben, weil bei dem bisherigen Mindestbetrag Leistungen und Gegenleistungen nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis standen. So betrug der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte 1987 ca. 720, — DM im Jahr; demgegenüber beliefen sich die Leistungsausgaben pro Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung auf ca. 3 230, — DM im Jahr. Der Mindestbeitrag beträgt nunmehr Bundesdurchschnitt ca. 1 500, — DM im Jahr. Das Gesetz sieht eine Ausnahme von der Mindestbeitragsregelung nicht ausdrücklich vor. § 240 SGB V räumt den Krankenkassen aber generell das Recht ein, das Beitragsrecht für die freiwillig Versicherten autonom in der Satzung zu regeln. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung sollte die Selbstverwaltung diesen Gestaltungsspielraum auch nach sozialpolitischen Gesichtspunkten nutzen. Dementsprechend hat das Ministerium es in einem Schreiben vom 2. Januar 1989 als sozialpolitisch vertretbar bezeichnet, wenn die Krankenkassen in ihrer Satzung für besonders gelagerte Ausnahmefälle eine Unterschreitung des Mindestbeitrages vorsehen, z. B. für freiwillig Versicherte, die ähnlich wie pflichtversicherte Studenten in einem Ausbildungsgang stehen. Im übrigen hat die SPD-Fraktion in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages am 10. November 1988 bei der Einzelabstimmung über den Entwurf des Gesundheits-Reformgesetzes der Verdoppelung des Mindestbeitrags zugestimmt (vgl. Ausschußprotokoll Nr. 64, Seiten 67/68). Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Seehofer auf die Fragen des Abgeordneten Jaunich (SPD) (Drucksache 11/4593 Fragen 58 und 59): Binden die Empfehlungen der Bundesregierung zur Weiterzahlung des Krankengeldes bis zum Ablauf der Blockfrist, zur „Neudefinition" des Angehörigen bei Härtefällen und zur Unterschreitung des Mindestbeitrages die Krankenkassen in der Gesetzesanwendung, oder sind sie trotz Empfehlung der Bundesregierung frei, das Gesetz im Wortlaut anzuwenden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die mit dem Gesundheits-Reformgesetz (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V) herbeigeführte Begrenzung der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Studenten auf das 14. Fachsemester bzw. 30. Lebensjahr vor allem für Studentinnen und Studenten mit Kindern oder für Studentinnen und Studenten, die während des Studiums hinzuverdienen müssen, eine erhebliche soziale Härte darstellt, weil diese in der Regel eine längere Studiendauer haben und so gezwungen sind, sich zu doppeltem Beitrag freiwillig weiterzuversichern? Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat zu Beginn des Jahres 1989 den Spitzenverbänden der Krankenkassen u. a. zu den in der Frage angesprochenen Problemstellungen seine Rechtsauffassung mitgeteilt und sie über die hierzu geführten Gespräche mit den für die Krankenkassen zuständigen Aufsichtsbehörden unterrichtet. Sinn dieser Mitteilungen war es, durch Auslegungs- und Anwendungshilfen für eine möglichst einheitliche Anwendung des neuen Rechts zu sorgen. Die Krankenkassen wenden das Recht der Krankenversicherung jedoch in eigener Verantwortung an; sie sind an die Rechtsauffassung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung also nicht gebunden. Gleichwohl sind solche Mitteilungen nützlich, weil sie, eher als andere Auslegungshilfen, aus der unmittelbaren Beteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung am Gesetzgebungsverfahren und an der Entstehung der Rechtsvorschriften den wirklichen Willen des Gesetzgebers vermitteln. Die Begrenzung der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten steckt den zeitlichen Rahmen ab, in dem die Solidargemeinschaft der Beitragszahler der Krankenversicherung Studenten den Krankenversicherungsschutz zu einem besonders günstigen Beitrag ermöglicht. Die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung soll durch die Krankenversicherung der Studenten nicht unzumutbar belastet werden. Das Gesetz ermöglicht den Krankenkassen aber, besondere Lebenssituationen der Studenten zu berücksichtigen. Die Art der Ausbildung sowie familiäre und persönliche Gründe können eine Überschreitung der für die Versicherungspflicht festgelegten Grenzen rechtfertigen. Die Krankenkassen können somit besondere Anforderungen der Kinderbetreuung ebenso wie die Art der Ausbildung oder persönliche Gründe, die die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen, in ihre Entscheidung über die Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Studenten einbeziehen. Die Vorschrift trägt daher den sozialen Belangen der Studenten in dem gebotenen Umfang Rechnung. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1989 10789* Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Seehofer auf die Fragen des Abgeordneten Haack (Extertal) (SPD) (Drucksache 11/4593 Fragen 60 und 61): Bleibt die Bundesregierung bei ihrer in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN (Drucksache 11/4295, Seite 2) gegebenen Wertung, daß es für Behinderte und andere Personen mit Vorerkrankungen bei Auslandsreisen keine „Sonderregelungen" geben könne, die „ihnen dadurch gegenüber den anderen Versicherten Vorteile" einräumten, oder vermag die Bundesregierung heute einzusehen, daß es nicht um „Sonderregelungen", sondern um die Herstellung gleicher Chancen und gleichen Rechts zwischen Behinderten und chronisch Kranken einerseits und den anderen Versicherten andererseits bei Auslandsreisen geht? Ist es richtig, daß die einem Dialysepatienten im Zusammenhang mit seinem Vorbereitungstraining zur kostengünstigen Heimdialyse zeitlich begrenzt entstehenden Fahrtkosten nach der Gesundheitsreform von der Krankenkasse nicht erstattet werden können, die ständigen Fahrtkosten zur weit teureren stationären Dialyse aber unter Berücksichtigung und im Rahmen der Härtefallregelungen der §§ 61, 62 SGB V erstattet werden, und wie beurteilt die Bundesregierung dies? Wie ich in meiner Antwort zu den Fragen der Kollegin Frau Steinhauer ausgeführt habe, ist der Schutz im Krankheitsfall bei Erkrankungen im Ausland in den meisten Fällen gewährleistet, nämlich: 1. Bei Aufenthalt in einem der anderen 11 EG-Länder Belgien Dänemark Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Italien Luxemburg Niederlande Portugal Spanien und in weiteren 7 Vertragsstaaten: Finnland, Jugoslawien, Österreich, Rumänien, Schweden, Türkei und Tunesien. Das mit der Schweiz geschlossene Abkommen wird z. Z. vom Bundestag beraten, aber von den Krankenkassen bereits angewendet, da es rückwirkend zum 1. Januar 1989 in Kraft treten wird. 2. Bei beruflich bedingtem Aufenthalt in jedem Land. Hier übernimmt der Arbeitgeber die Aufwendungen und erhält sie von der Krankenkasse nach § 17 SGB V erstattet. 3. Bei Erkrankungen in der DDR und auf den Transitstrecken von und nach Berlin ist der Versicherte im Krankheitsfall ebenfalls geschützt. 4. Kann die Krankheit nur im Ausland behandelt werden, kann die Krankenkasse nach § 18 SGB V die Behandlungskosten übernehmen. 5. Unternehmen der privaten Krankenversicherung bieten Auslandsreiseversicherungen an, die auch bei Vorerkrankungen die Kosten für während der Auslandsreise notwendige medizinische Behandlungen übernehmen. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind allerdings Fälle, in denen die Behandlungsnotwendigkeit im Ausland schon vor Reiseantritt feststeht, z. B. bei Dialysepatienten. Nach Auffassung der Bundesregierung ermöglicht eine verfassungskonforme Auslegung des § 16 SGB V, die vorgenannte Lücke im Versicherungsschutz durch Erstattungsleistungen der Krankenkassen bis zur Höhe der deutschen Vergütungssätze zu schließen. Sie wird sich wegen dieser Frage im einzelnen noch mit der gesetzlichen Krankenversicherung, ihren Aufsichtsbehörden und der privaten Krankenversicherung abstimmen. Die Fahrkosten, die einem Dialysepatienten im Zusammenhang mit seinem Vorbereitungstraining zur Heimdialyse entstehen, werden von der Krankenkasse grundsätzlich nicht übernommen, weil es Fahrten zu einer ambulanten Behandlung sind. Die Fahrkosten zu einer stationären Dialyse werden übernommen, soweit sie je einfache Fahrt 20 DM übersteigen. Allerdings sind stationäre Dialysen selten; die in einem Krankenhaus durchgeführte Dialyse erfolgt in aller Regel ambulant. Bei der Härtefallregelung wird nicht zwischen der Belastung durch die Fahrkosten zur ambulanten und stationären Behandlung unterschieden. Es kann also von daher nicht zu einem Anreiz für eine stationäre Behandlung kommen. Die Krankenkasse ist verpflichtet, die Fahrkosten vollständig zu übernehmen, wenn der Dialysepatient die Voraussetzungen der Sozialklausel (§ 61 SGB V) erfüllt. Trifft auf ihn die Überforderungsklausel (§ 62 SGB V) zu, hat die Krankenkasse die Fahrkosten zu übernehmen, soweit sie — zusammen mit den übrigen Zuzahlungen für Arznei- und Heilmittel auch aller anderen Familienangehörigen — die Belastungsgrenze übersteigen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Seehofer auf die Fragen des Abgeordneten Heyenn (SPD) (Drucksache 11/4593 Fragen 62 und 63): Ist es richtig, daß nach Inkrafttreten des Gesundheits-Reformgesetzes Personen, die sich nach § 9 SGB V freiwillig versichern, gemäß § 44 Abs. 2 SGB V von den Kassen durch Satzung seit 1. Januar 1989 vom Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen werden können, und kann die Bundesregierung angeben, in welchem Umfang die Krankenkassen davon Gebrauch machen? Hält die Bundesregierung dies bei wegen Invalidität frühpensionierten Beamten, die auf Grund der nur anteiligen und damit geringen Versorgungsbezüge in der Regel auf einen Zuverdienst angewiesen sind, für sozial angemessen, zumal sich dieser Personenkreis wegen seiner Invalidität nur mit sehr hohem Beitragsaufwand privat versichern kann? Die Regelung des § 44 Abs. 2 SGB V, nach der die Satzung der Kassen für freiwillig Versicherte den Anspruch auf Krankengeld ausschließen oder zu einem späteren Zeitpunkt entstehen lassen kann, ist keine neue leistungseinschränkende Vorschrift, sondern hat weitgehend das bisher geltende Recht übernommen. In welchem Umfang die 1 153 Krankenkassen von ihrer Satzungskompetenz nach neuem Recht derzeit Gebrauch machen, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 10790* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1989 Der Krankengeldanspruch pensionierter Beamter war in dem bis 31. Dezember 1988 geltenden Recht zeitlich unbegrenzt, der Krankengeldanspruch von Beziehern von Erwerbsunfähigkeitsrenten war dagegen auf höchstens 6 Wochen eingeschränkt. Ein sachlicher Grund für diese Besserstellung pensionierter Beamter bestand nach Auffassung der Bundesregierung nicht. Die Krankengeldansprüche von beschäftigten Rentnern und Pensionären wurden in der Regel durch ihren Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitsentgelts bei Arbeitsunfähigkeit verdrängt. Deshalb wurde mit dem Gesundheits-Reformgesetz der Krankengeldanspruch für diesen Personenkreis völlig gestrichen. § 50 Abs. 1 Nr. 1 SGB sieht demzufolge vor, daß für versicherte pensionierte Beamte der Krankengeldanspruch vom Beginn der Zahlung des Ruhegehalts ebenso entfällt wie für alle anderen Versicherten, die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Altersruhegeld beziehen. Damit wird insoweit auch eine Gleichbehandlung von Rentnern und pensionierten Beamten erreicht. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 11/4593 Fragen 68 und 69) : Welche Erklärungen hat die Bundesregierung dafür, daß auch in der Zeit nach dem 12. Mai 1989 militärische Flugmaschinen bei Tiefflugübungen im Bereich der Stadt Boppard die vorgeschriebene Mindestflughöhe von 150 Metern mehrfach deutlich unterflogen haben und hierbei sogar ein regelrechtes Zielfliegen auf die im Rahmen einer von der Bezirksregierung Koblenz genehmigten Aktion mit heliumgefüllten und in eine Höhe bis 100 Meter aufgelassenen Luftballons durchgeführt haben? Ist die Bundesregierung nach den nachgewiesenen gefährlichen Begegnungen im Luftraum über Boppard am 8. August 1988 sowie am 11. April 1989 und angesichts des ständigen Nichteinhaltens der Mindestflughöhe bereit, die erforderlichen Prüfungen und Überwachungen vor Ort im Bereich der Stadt Boppard durchzuführen, so daß die unzumutbaren Lärmbelästigungen zumindest eingeschränkt werden und mehr Sicherheit erreicht wird? Zu Frage 68: Die Bundesregierung hatte bisher keine Kenntnisse von einer Ballonaktion im Raume Boppard oder über eventuelles vorschriftswidriges Verhalten von Luftfahrzeugbesatzungen. Aufgrund der sehr allgemeinen Angaben hat auch eine weitere Nachforschung keine Aussicht auf Erfolg. Es wird allerdings für unwahrscheinlich gehalten, daß auf die Ballone Zielanflüge erfolgten. Die Erfahrung aus Untersuchungen ähnlicher Meldungen läßt eher darauf schließen, daß zufällige Überflüge als gezielte Anflüge gedeutet wurden. Zu Frage 69: Weder für den 8. August 1988 noch für den 11. April 1989 liegen konkrete Hinweise oder Meldungen betroffener Luftfahrzeugführer oder Flugsicherungsstellen vor, daß eine gefährliche Begegnung stattgefunden hat. Zu beiden Fällen hat die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Verteidigung bereits schriftlich Stellung genommen. Die Feststellung ständiger Unterschreitung der Mindestflughöhen wird durch die Ergebnisse unserer Überprüfungen des Flugbetriebes nicht gestützt. Die bundesweit durchgeführten Überprüfungen zeigen, daß die Abweichungen von der Mindesthöhe — bei mehr als 25 000 mit Skyguard bisher erfaßten Flügen — bei 1 % liegen — und damit außerordentlich gering sind. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/4593 Frage 70) : Wie ist der Stand der Überlegungen, im Standort Weiden in der Oberpfalz eine Unteroffiziersschule einzurichten, und bis wann kann mit einer abschließenden Entscheidung gerechnet werden? Die Aufstellung der Unteroffizierschule des II. Korps ab 1. April 1990 in der Ostmark-Kaserne in Weiden ist entschieden und wurde der Truppe bereits am 14. Juli 1988 bekanntgegeben. Der Lehrbetrieb der Schule wird ab 1. Oktober 1990 aufgenommen werden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Würfel (FDP) (Drucksache 11/4593 Fragen 73 und 74): Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit den im Saarland durch ein Gutachten ermittelten hohen Asbestkonzentrationen im Trinkwasser und dem Bericht des Bundesrechnungshofes, nach dem der Verdacht besteht, daß die Studie des Bundesgesundheitsamtes über Asbest im Trinkwasser an den Interessen der Asbestzementindustrie orientiert wurde? Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß eine Studie erstellt wird, in der geprüft wird, ob in der Bundesrepublik Deutschland eine Korrelation besteht zwischen Asbestkonzentrationen im Trinkwasser und erhöhten Krebsrisiken? Zu Frage 73: Durch die Trinkwasserverordnung vom 22. Mai 1986 sind wirksame Regelungen gegeben, die eine Verunreinigung des Trinkwassers durch abgelöste Fasern aus Asbestzementrohren verhindern. Wird der in Anlage 4, Nr. 5 Trinkwasser-Verordnung vorgeschriebene pH-Wert-Bereich eingehalten, erfolgt keine nennenswerte Abgabe von Asbestfasern aus Asbestzementrohren an das Trinkwasser. Das in der Frage angesprochene Gutachten belegt, daß die untersuchten Saarländischen Wasserproben pH-Werte Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1989 10791* aufwiesen, die nicht den vorgeschriebenen Werten der Trinkwasserverordnung entsprachen. Der Vollzug der genannten Regelung ist Angelegenheit der jeweils zuständigen Länderbehörden. Die genannte Regelung der Trinkwasserverordnung steht im Einklang mit internationalen Erkenntnissen, insbesondere aus den USA. Es besteht daher kein Anlaß, diese Regelung der Trinkwasserverordnung zu ändern. Zu Frage 74: Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß die notwendigen Voraussetzungen für die erfolgreiche Durchführung einer epidemiologischen Studie zur Ermittlung der Korrelation zwischen dem Asbestfasergehalt von Trinkwasser und einem erhöhten Krebsrisiko nicht gegeben sind. US-amerikanische Studien haben gezeigt, daß bei zu geringer Zahl an exponierten Personen und zu geringer Kontamination des Trinkwassers mit Asbestfasern keine verwertbaren Aussagen getroffen werden können. Die höchsten bisher in der Bundesrepublik Deutschland bestimmten Werte an Asbestfasern betragen jedoch nur ca. ein Zehntel des von der Environmental Protection Agency (EPA) der USA als sicher und unbedenklich vorgeschlagenen Grenzwertes. Nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen besteht somit für die Bundesregierung kein Anhaltspunkt für eine Krebsgefährdung durch Asbest im Trinkwasser. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Jäger (CDU/CSU) (Drucksache 11/4593 Fragen 75 und 76): Welche sachlichen, mit Artikel 1 des Grundgesetzes in Einklang stehenden Kriterien können nach Auffassung der Bundesregierung landesrechtliche Bestattungsvorschriften für vor ihrer Geburt zu Tode gekommene, ungeborene Kinder rechtfertigen, wonach eine bestimmte Körpergröße (35 cm) oder ein bestimmtes Mindestgewicht (1 000 g) Voraussetzung für die Bestattung eines solchen Kindes ist, und welche Voraussetzungen müssen nach Auffassung der Bundesregierung gegeben sein, um die Nicht-Bestattung eines ungeborenen, zu Tode gekommenen Kindes mit Rücksicht auf Artikel 1 GG (Menschenwürde) zu rechtfertigen? Auf welche Weise werden nach den Erkenntnissen der Bundesregierung solche ungeborenen, zu Tode gekommenen Kinder in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich behandelt, die nach den bestehenden landesrechtlichen Bestimmungen nicht zu bestatten sind, und steht dieser Umgang mit menschlichen Leichnamen im Einklang mit Artikel 1 des Grundgesetzes (Menschenwürde)? Zu Frage 75: Die Bestattungsvorschriften werden ausschließlich durch Länderrecht festgelegt. Dessen Ausgestaltung ist auch im Hinblick auf verfassungsrechtliche Gesichtspunkte Sache jedes einzelnen Bundeslandes. Soweit von hier aus beurteilt werden kann, orientieren sich die Länder an den für die Beurkundung im Personenstandsrecht vor und seit 1979 gültigen Abgrenzungsmerkmalen für Tot- und Fehlgeburten. Ich bitte um Verständnis, wenn ich es nicht als meine Aufgabe ansehe, die sachlichen Abgrenzungskriterien im Bestattungsrecht der einzelnen Länder einer verfassungsrechtlichen Beurteilung durch die Bundesregierung zu unterziehen. Zu Frage 76: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, in welcher Weise ungeborene, zu Tode gekommene Kinder behandelt werden, die nach den landesrechtlichen Bestimmungen nicht zu bestatten sind. Im übrigen darf ich wegen des Umgangs mit Fehlgeburten auf meine schriftliche Antwort vom 10. Mai 1989 verweisen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Walz (FDP) (Drucksache 11/4593 Fragen 77 und 78): Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten einer Aufklärungskampagne — ähnlich der der AIDS-Aufklärung — zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaften? Ist die Bundesregierung bereit, in den einzelnen Bundesländern auf die Einführung des Sexualkunde-Unterrichts als Pflichtfach hinzuwirken, um so ungewollten Schwangerschaften und Abtreibungen bei Jugendlichen vorzubeugen und damit zum Schutz des ungeborenen Lebens beizutragen? Zu Frage 77: Die Bundesregierung hat u. a. eine Filmreihe unter dem Titel „Der Liebe auf der Spur" mit einem Begleitheft und einem Begleitbuch gefördert. Bei der Universität Dortmund wird ein Modellprojekt „Entwicklung und Erprobung sexualpädagogischer Arbeitshilfen für die Jugendarbeit" durchgeführt; als dessen Ergebnis sind z. Zt. umfassende Materialien für Jugendgruppenleiter in Vorbereitung. Über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung werden eine Broschüre zur Sexualaufklärung für junge Menschen vorbereitet und Informationsschriften zur Familienplanung zur Verfügung gestellt. Außerdem hat die Bundesregierung ein umfangreiches Modellvorhaben „Wissenschaftliche Überprüfung und kontrollierte Vermittlung der natürlichen Methoden der Empfängnisregelung" durchgeführt. Die hier erarbeiteten Materialien stehen ebenfalls zur Verfügung. Die Bundesregierung geht bei diesen Maßnahmen davon aus, — daß die Sexualität integrierter Bestandteil der menschlichen Person überhaupt ist, — daß die Sexualität einen wichtigen Teilaspekt der sozialen und partnerschaftlichen Beziehungen darstellt und 10792* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1989 — daß die Sexualität ein verantwortungsbewußtes Handeln gegenüber sich selbst und gegenüber dem Partner verlangt. Eine solche Sicht der menschlichen Sexualität geht weit über eine rein funktionale Sicht von Sexualität hinaus. Sie zeigt gleichzeitig aber auch, daß ihre Reduzierung auf den Gesichtspunkt der Empfängnisverhütung zu kurz greift. Sie trägt der komplexen Entscheidungssituation der Partner in diesem Bereich nicht ausreichend Rechnung. Bei der AIDS-Kampagne geht es im Gegensatz hierzu ausschließlich darum, Menschen vor einer bis heute noch unheilbaren Krankheit zu schützen. Zu Frage 78: Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes (vgl. Artikel 30, Artikel 70 Abs. 1 Grundgesetz) steht die „Kulturhoheit", der insbesondere der Bereich der schulischen Erziehung zuzuordnen ist, grundsätzlich den Ländern zu. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Länder der ihnen nach dieser Kompetenzverteilung des Grundgesetzes zugewiesenen Verantwortung für den Sexualkundeunterricht im Rahmen der schulischen Erziehung nachkommen.
Gesamtes Protokol
Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114500000
Ich eröffne die Sitzung.
Meine Damen und Herren, ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:
Fragestunde
— Drucksache 11/4593 —
Wir kommen zuerst zum Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Rawe steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 1 der Abgeordneten Frau Blunck auf:
Welche Kriterien werden bei der Auswahl und Herausgabe von Sonderwertzeichen der Deutschen Bundespost zugrunde gelegt?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Wilhelm Rawe (CDU):
Rede ID: ID1114500100
Herr Präsident, wenn die Frau Kollegin Blunck einverstanden ist, würde ich gern beide Fragen im Zusammenhang beantworten.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114500200
Sie ist einverstanden. Dann rufe ich auch noch die Frage 2 der Abgeordneten Frau Blunck auf:
Welches sind die Gründe, die den Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen veranlaßt haben, den Wunsch des Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein nach Herausgabe einer Sonderbriefmarke „Helgoland — 100 Jahre deutsch" aus Anlaß der 100jährigen Zugehörigkeit der Insel Helgoland zu Deutschland im Jahre 1990 abschlägig zu bescheiden?
Rawe, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin Blunck, jedermann hat das Recht, dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen Themen für Sonderpostwertzeichen vorzuschlagen. Jährlich gehen dem Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen in der Regel 300 verschiedene Anregungen von oft mehr als 1 000 Einsendern zu. Alle Ausgabewünsche werden in die Programmdiskussion einbezogen. Die Vielzahl an Ausgabewünschen macht es erforderlich, in einem Auswahlverfahren strenge Bewertungskriterien anzuwenden.
Berücksichtigt werden in erster Linie Themen mit folgenden Inhalten: wichtige nationale oder internationale Anlässe von besonderer Bedeutung für die Bundesrepublik, die Mitwirkung der Bundesrepublik
in internationalen, sozialen oder kulturellen Werken oder Institutionen, die Ehrung berühmter in- oder ausländischer Persönlichkeiten aus wichtigen Anlässen, herausragende Jubiläen von Städten, Bauwerken, Organisationen, Ereignisse oder Gedenktage mit nationaler oder internationaler Bedeutung oder aktuelle Anlässe gesellschaftspolitischer Anliegen oder herausragende Veranstaltungen nationaler oder internationaler Art.
Bereits gewürdigte Themen werden grundsätzlich nicht vor Ablauf von 20 Jahren erneut behandelt.
Der Programmbeirat der Deutschen Bundespost hat in seiner Sitzung am 14. und 15. Dezember 1988 das Ausgabeprogramm für 1990 für Sondermarken ohne Zuschlag eingehend erörtert. Dieses Gremium stand vor der schwierigen Aufgabe, aus 286 verschiedenen Anregungen von mehr als 600 Einsendern Themen für nur 17 Sonderpostwertzeichen vorzuschlagen. Der Beirat legte Wert darauf, ein Programm zusammenzustellen, das aktuelle und historische Anlässe aus möglichst vielen Bereichen des politischen, kulturellen, wissenschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens berücksichtigt. Nach sorgfältiger Abwägung aller wesentlichen Kriterien hat er eine Sondermarke mit dem Thema „Helgoland — 100 Jahre deutsch" nicht zur Annahme empfohlen, weil die Deutsche Bundespost der Insel noch im Jahre 1972, also vor weniger als 20 Jahren, eine Briefmarke gewidmet hat.
Die vom Programmbeirat vorgeschlagene Auswahl war in sich ausgewogen. Deshalb hat der Bundesminister Dr. Schwarz-Schilling dem Votum dieses Gremiums zugestimmt.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114500300
Eine Zusatzfrage, Frau Blunck.

Lieselott Blunck (SPD):
Rede ID: ID1114500400
Sie haben die Kriterien genannt, Herr Staatssekretär. Aber meinen Sie auf Grund der von Ihnen genannten Kriterien nicht auch, daß die im nächsten Jahr zu feiernde 100jährige Zugehörigkeit der Insel Helgoland angesichts der herausragenden Bedeutung dieses Ereignisses für die deutsche und die europäische Geschichte doch die Würdigung durch eine Sondermarke wert gewesen wäre, zumal wenn man bedenkt, daß die Bundespost beispielsweise die



Frau Blunck
500jährige Kultivierung der Rebsorte „Riesling" für feiernswert hält?
Rawe, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, ich sagte gerade, daß man über die Wertung durchaus unterschiedlicher Meinung sein kann. Ich denke, wir — jedenfalls wir beide — sind über die Wertung dieses Ereignisses nicht unterschiedlicher Auffassung. Aber ich habe Ihnen vorgetragen, was den Programmbeirat veranlaßt hat. Wenn er uns ein so ausgewogenes Programm vorschlägt, dann haben wir in der Regel keinen Grund, davon abzuweichen, und müßten schon schwergewichtige Gründe haben, wenn wir das tun wollten.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114500500
Es kommt natürlich darauf an, ob man Riesling mag.
Frau Blunck, eine Zusatzfrage.

Lieselott Blunck (SPD):
Rede ID: ID1114500600
Das würde ich nicht so sehen, sondern unabhängig davon, ob man ihn mag oder nicht. Aber das war nicht der Gegenstand meiner nächsten Frage.
Ich habe hier vielmehr die Planung der Sonderpostwertzeichen für das Jahr 1990. Da frage ich mich doch: Könnte es sein, daß die Auswahl der Sonderbriefmarken nach durchaus sehr subjektiven Maßstäben erfolgt und daß dabei Vorlieben der einzelnen Beiratsmitglieder, beispielsweise dann eben doch für bestimmte Traubenarten oder für bestimmte Vereine, eine größere Chance haben, durch ein Sonderwertzeichen gewürdigt zu werden als respektable historische Ereignisse?
Rawe, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, ich bin ganz sicher, daß alle Vorschläge, die uns gemacht worden sind, subjektiv eine besondere Bewertung verdienen. Aber Sie kennen ja die Zusammensetzung des Beirates. Falls Sie sie nicht kennen, will ich sie Ihnen gerne noch einmal nennen. Es sind drei Mitglieder unseres Hohen Hauses mit von der Partie sowie je ein Vertreter der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, des Deutschen Presserates, des Bundes Deutscher Philatelisten, des Bundesministers des Innern und der Deutschen Bundespost. Ich denke, diese Aufzählung der Mitglieder des Gremiums macht deutlich, daß dort doch wohl eine ausgewogene Meinung zustande kommt.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114500700
Eine weitere Zusatzfrage, Frau Blunck.

Lieselott Blunck (SPD):
Rede ID: ID1114500800
Da die Bundesregierung in den vergangenen Wochen bereits häufiger frühere Entscheidungen wieder zurückgenommen hat, möchte ich gerne wissen, ob sie gegebenenfalls dann auch bereit ist, die Ablehnung einer Sonderbriefmarke „Helgoland — 100 Jahre deutsch" noch einmal zu überprüfen, um damit entsprechenden Wünschen der schleswig-holsteinischen Bevölkerung Rechnung zu tragen?
Rawe, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, Sie sprechen sicherlich ein Anliegen an, das von vielen im Lande Schleswig-Holstein genauso gesehen wird, wie
Sie es gerade vorgetragen haben. Ich will Ihre Anregung gerne aufgreifen, das erneut zu prüfen.
Wir geben 35 Sondermarken aus. Aber es gibt bestimmte Reihen, die laufend kommen — das kennen Sie — , so daß wir nur Themen für 17 Sonderpostwertzeichen aufgreifen können. Ich will gerne prüfen, ob eine Chance besteht. Nur, es wird sehr, sehr schwierig werden. Denn einerseits sind die Kapazitäten ausgelastet, und andererseits wird man dann nolens volens eine andere Marke hinauswerfen müssen, und dann haben wir den gleichen Ärger. Aber ich sage Ihnen gerne zu, es noch einmal zu prüfen.

Lieselott Blunck (SPD):
Rede ID: ID1114500900
Vielen Dank.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114501000
Sie haben keine weitere Zusatzfrage. Dann kommt Herr Kollege Seidenthal.

Bodo Seidenthal (SPD):
Rede ID: ID1114501100
Herr Staatssekretär, kann man Ihren Antworten entnehmen, daß ein Rücktausch Sansibars kurz bevorsteht?
Rawe, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Sie haben bei meinen bisherigen Antworten das Wort Sansibar nicht hören können. Deswegen tut es mir eigentlich ein bißchen leid, daß Sie jetzt diese Relativierung in das Thema hineinbringen. Denn einen Umtausch Sansibars gegen Helgoland hätte ich hier gar nicht so gerne erörtert.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114501200
Damit sind wir am Ende dieses Fragenbereichs. Ich danke dem Staatssekretär für die Beantwortung der Fragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Repnik steht uns zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 3 des Abgeordneten Dr. Mahlo auf:
Ist es Politik der Bundesregierung, ihre entwicklungspolitische Zusammenarbeit (u. a. Schuldenerlaß) mit der Regierung der Union von Birma davon abhängig zu machen, daß diese bei der Wiederherstellung des inneren Friedens und der Durchsetzung der Menschenrechte im Lande deutliche Fortschritte erreicht, und hält die Bundesregierung diese Voraussetzungen heute für gegeben?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Hans-Peter Repnik (CDU):
Rede ID: ID1114501300
Herr Präsident, angesichts der brutalen Verletzung der Menschenrechte bei der Niederwerfung des Volksaufstandes durch das birmanische Militär im August und besonders auch nach dem Militärputsch vom 18. September 1988 hat die Bundesregierung, wie übrigens auch die anderen Mitgliedstaaten der EG sowie die USA und Japan, ihre entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Birma eingefroren. Dies bedeutet insbesondere keine Aufnahme von Verhandlungen über den vom Kabinett im Juni 1988 im Grundsatz beschlossenen Schuldenerlaß und keine neuen Entwicklungshilfezusagen.
Anfang Januar 1989 wurde ein Auszahlungsstopp für Leistungen der Kapitalhilfe verfügt, und die laufende technische Hilfe wurde auf ein minimales Über-



Parl. Staatssekretär Repnik
brückungsprogramm zurückgeführt. Konkret sind noch drei Mitarbeiter der GTZ vor Ort.
Vor einer Wiederaufnahme der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit erwartet die Bundesregierung eine tatsächliche Verbesserung der Lage in Birma. Diese Voraussetzung ist derzeit noch nicht gegeben.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114501400
Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Mahlo.

Dr. Dietrich Mahlo (CDU):
Rede ID: ID1114501500
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. — Sind meine Informationen richtig, daß Japan seine Entwicklungshilfeleistungen an Birma wieder aufgenommen hat, und ist der Bundesregierung gegebenenfalls bekannt, welche Überlegungen und offenbar andere Beurteilungen der Lage dieser Veränderung zugrunde liegen?
Repnik, Parl. Staatssekretär: Japan hat, wie ich vorhin berichtet habe, genauso wie die Bundesrepublik und die EG-Staaten insgesamt sowie die Vereinigten Staaten von Amerika die entwicklungspolitische Zusammenarbeit eingestellt. Nach sorgfältiger Prüfung hat Japan jetzt — übrigens genauso wie die Asiatische Entwicklungsbank und die Weltbank — einige früher begonnene laufende Projekte wieder aufgenommen, um sie zu Ende zu führen und keine Entwicklungsruinen entstehen zu lassen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114501600
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Dr. Mahlo.

Dr. Dietrich Mahlo (CDU):
Rede ID: ID1114501700
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, ob die von Ihnen dargestellte Auffassung der Bundesregierung in der EWG geteilt wird, oder ist Ihnen das im Moment nicht geläufig?
Repnik, Parl. Staatssekretär: Nach meinem Kenntnisstand wird sie geteilt.

Dr. Dietrich Mahlo (CDU):
Rede ID: ID1114501800
Vielen Dank; keine weiteren Fragen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114501900
Sie können auch keine weiteren mehr stellen, Herr Dr. Mahlo.
Wir sind am Ende dieses Geschäftsbereichs. Ich danke dem Staatssekretär für die Beantwortung der Fragen.
Den Geschäftsbereich des Bundeskanzlers brauche ich nicht aufzurufen, weil Herr Schulze (Berlin) seine Frage, die Frage 4, schriftlich beantwortet haben möchte. Das gleiche gilt für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen, also für die Frage 5 des Abgeordneten Graf von Waldburg-Zeil. — Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Die Fragen 6 und 7 des Abgeordneten Dr. Hirsch sind zurückgezogen worden.
Nun rufe ich den Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Hennig zur Verfügung.
Ich rufe Frage 8 des Abgeordneten Wittich auf:
Wie groß ist die Anzahl der Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland, die bis jetzt Entschädigungsanträge gestellt haben für Schäden, die durch den Gebirgsschlag in Merkers/DDR am 13. März 1989 verursacht worden sind?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Dr. Ottfried Hennig (CDU):
Rede ID: ID1114502000
Herr Kollege Wittich, der Bürgermeister der Gemeinde Philippsthal an der Werra, Herr Schäfer, hat das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen mit Schreiben vom 4. April 1989 davon unterrichtet, daß der Gebirgsschlag vom 13. März 1989 in der DDR an mehreren Gebäuden in seiner Gemeinde Schäden verursacht habe. Es handelte sich dabei um Gebäuderisse, Beschädigungen von Kaminköpfen u. ä. Gleichzeitig erbat Herr Schäfer Mitteilung, ob und gegebenenfalls wie eine Schadensregulierung erfolgen könne.
Dieses Schreiben ist am 19. April 1989 folgendermaßen beantwortet worden — ich zitiere einen Auszug —:
Grundsätzlich können die durch den Gebirgsschlag vom 13. März 1989 in Philippsthal an Gebäuden entstandenen Schäden aus Bundesmitteln erstattet werden, sofern hierzu die Voraussetzungen gemäß dem zwischen Bund und Zonenrandländern geschlossenen Verwaltungsabkommen vom 7. September 1979 über die Gewährung von Zuwendungen für Sachschäden, für schadensverhütende Maßnahmen sowie zur Instandsetzung und zum Ausbau von Gewässern im Grenzbereich zur DDR vorliegen.
Zuständig für die Prüfung entsprechender Anträge sind die zuständigen Behörden der Zonenrandländer. Ich rege daher an, den betroffenen Bürgern Philippsthals zu empfehlen, baldmöglichst mit detaillierten Erstattungsanträgen an den Landkreis Hersfeld/Rotenburg heranzutreten.
Inzwischen ist mitzuteilen, daß entscheidungsreife Anträge dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen bisher nicht zugegangen sind.
Im übrigen ist noch darauf hinzuweisen, daß der Bundesregierung Mitteilungen über Schäden in anderen Gemeinden des Zonenrandgebietes, die durch diesen Gebirgsschlag vom 13. März verursacht worden sein könnten, nicht vorliegen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114502100
Eine Zusatzfrage, Herr Wittich.

Berthold Wittich (SPD):
Rede ID: ID1114502200
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß inzwischen 20 Bürgerinnen bzw. Bürger der Bundesrepublik beim zuständigen Landratsamt in Bad Hersfeld Anträge auf Entschädigung für Schäden in diesem Zusammenhang angemeldet haben?
Dr. Hennig, Parl. Staatssekretär: Dies war mir nicht bekannt, aber das schließt durchaus nicht aus, daß diese Anträge in dem Sinne, wie ich es eben gesagt habe, geprüft und beschieden werden. Nur sind sie bei uns bisher nicht eingegangen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114502300
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Wittich.




Berthold Wittich (SPD):
Rede ID: ID1114502400
Herr Staatssekretär, in welcher Weise hat die Bundesregierung die zu erwartenden Entschädigungszahlungen in ihren Haushaltsplanungen berücksichtigt?
Dr. Hennig, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Wittich, es sind allgemein Mittel in diesem Plafond, der ja einen allgemeineren Titel für Schadensregulierung, für Gewässerausbau u. ä. umfaßt, enthalten. Da wir davon ausgehen, daß es sich nur urn relativ geringfügige Schäden handeln kann, braucht, glaube ich, an einen Nachtrag oder ähnliches nicht gedacht zu werden. Wir werden das wohl aus den zur Verfügung stehenden Mitteln bedienen können.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114502500
Sie wollen eine Zusatzfrage stellen, Herr Hiller? — Bitte schön.

Reinhold Hiller (SPD):
Rede ID: ID1114502600
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um zukünftigen Ereignissen solcher Art entgegenzuwirken?
Dr. Hennig, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Hiller, ich habe heute den Innerdeutschen Ausschuß davon unterrichten können, daß wir das Aidemémoire der DDR, das in diesem Zusammenhang bei uns am 23. März 1989 eingegangen ist, inzwischen sehr detalliert beantwortet haben und in unserer Antwort darauf die Ursachen des Unglücks sehr klar und wissenschaftlich fundiert beschrieben haben, die überhaupt nicht darin liegen, daß ein behaupteter umfassender Kausalzusammenhang mit dem Verpressen auf unserer Seite bestünde. Die Ursachen liegen vielmehr darin, daß die DDR unter Tage einen unsachgemäßen Abbau mit zu geringen Stützpfeilern, die übriggelassen werden, betreibt, weswegen hier erneut auf Abhilfe gedrängt worden ist. Wir hoffen, daß die DDR dem nachkommen wird.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114502700
Ich rufe die Frage 9 des Abgeordneten Wittich auf:
Hat die Bundesregierung Initiativen ergriffen, um gemeinsam
mit der DDR eine Schadensregulierung herbeizuführen?
Bitte schön.
Dr. Hennig, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Wittich, da keine Schadensersatzanträge vorliegen, sind bisher gegenüber der DDR keine Initiativen ergriffen worden. Aber wir haben schon am 16. März gegenüber der Regierung der DDR erklärt, daß wir uns vorbehalten müssen, Schadensersatzforderungen für in der Bundesrepublik Deutschland durch den Gebirgsschlag eingetretene Schäden geltend zu machen. Das steht auch erneut in der Antwort auf das Aide-mémoire, so daß die DDR entsprechend vorbereitet ist. Wir müssen jetzt aber abwarten, was an Anträgen bei uns eingeht.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114502800
Zusatzfrage, Herr Wittich.

Berthold Wittich (SPD):
Rede ID: ID1114502900
Herr Staatssekretär, da die DDR für den Gebirgsschlag ausschließlich das Absenken der Kalilauge durch die Gruben der Kali- und Salz-AG verantwortlich gemacht hat, frage ich Sie: Welche Ansprüche auf Entschädigung sind seitens der DDR bei der Bundesregierung angemeldet worden?
Dr. Hennig, Parl. Staatssekretär: Es hat hierüber eine vieljährige Auseinandersetzung gegeben. Es hat schon einmal einen Gebirgsschlag auf östlicher Seite gegeben. Es hat Gutachten gegeben, die der DDR auch bekannt sind. Wir haben jetzt noch einmal sehr sorgfältig überprüft, ob es solche Zusammenhänge geben kann. Dabei ist auch eine sogenannte Versenküberwachung erfolgt, d. h. man prüft, in welche Richtung sich die Salzlaugen unterirdisch fortbewegen. Dabei ist eindeutig zutage getreten, daß sie sich in westlicher Richtung und nicht in Richtung Südosten, wie die DDR das behauptet, bewegen, so daß irgendwelche Schadensersatzansprüche ohne jede Fundierung sind.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114503000
Sie haben eine weitere Zusatzfrage, Herr Wittich.

Berthold Wittich (SPD):
Rede ID: ID1114503100
Habe ich Sie richtig verstanden, Herr Staatssekretär, daß die Bundesregierung bereit ist, mit Ansprüchen auf Entschädigung in diesem Zusammenhang an die DDR heranzutreten?
Dr. Hennig, Parl. Staatssekretär: Wenn die Ansprüche eindeutig begründet sind, sich nachweisbar auf dieses Schadensereignis zurückführen lassen und den von mir hier skizzierten Maßstäben gerecht werden, werden wir sie an die Regierung der DDR zur Begleichung sicher weiterleiten.

(Wittich [SPD]: Schönen Dank!)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114503200
Eine weitere Zusatzfrage. Bitte schön.

Bodo Seidenthal (SPD):
Rede ID: ID1114503300
Herr Staatssekretär, geht die Regulierung der Schadensersatzansprüche zu Lasten anderer Haushaltstitel bzw. anderer vom Bund geförderter Projekte, wenn sie denn nun erhoben werden?
Dr. Hennig, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Seidenthal, ich habe eben schon darauf hingewiesen, daß es sich uni einen Titel handelt, der schadensverhütenden Maßnahmen gilt, der der Ausgleichung von Sachschäden sowie der Instandsetzung von Grenzgewässern gilt. Dies ist ein relativ umfangreicher Titel. Nach dem, was ich bisher weiß, handelt es sich um relativ geringfügige Schäden. Selbst wenn es in Philippsthal 20 Fälle sein sollten, die alle einer Prüfung standhalten, ist es, glaube ich, nicht sehr bedeutend, da wir aus anderen Gemeinden des hessischen Zonenrandgebiets bisher nichts gehört haben, so daß ich bis zur Stunde vermute, daß sich die Fälle aus diesem Titel ohne Beeinträchtigung anderer Vorhaben bedienen lassen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114503400
Wir sind am Ende dieses Geschäftsbereichs. Ich danke dem Staatssekretär für die Beantwortung der Fragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern auf. Herr Staatssekretär Kroppenstedt steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Ich rufe Frage 28 des Herrn Abgeordneten Steiner auf.



Vizepräsident Westphal
Wann wird die Abstimmung des von der Bund-Länder-Kommission erarbeiteten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung umzugskosten- und reisekostenrechtlicher Vorschriften vom Februar 1988 mit den Bundesressorts abgeschlossen sein?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1114503500
Herr Präsident, wenn Herr Abgeordneter Steiner einverstanden ist, möchte ich die beiden Fragen zusammen beantworten.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114503600
Er ist einverstanden. Ich rufe auch Frage 29 des Abgeordneten Steiner auf:
Wann gedenkt die Bundesregierung, diesen Gesetzentwurf in die Parlamentarischen Beratungen einzubringen, nachdem nun die Hälfte der Legislaturperiode verstrichen ist und damit die Koalitionsvereinbarung vom März 1987 über die Verabschiedung neuer Leistungsgesetze als erfüllt anzusehen ist?
Bitte schön.
Kroppenstedt, Staatssekretär: Das Abstimmungsverfahren ist auf Referatsebene abgeschlossen. Dabei haben sich allerdings einige schwierige Punkte ergeben, die noch offen sind. Im nächsten Monat finden die Gespräche auf Abteilungsleiterebene statt. Mein Haus wird alles daransetzen, möglichst bald zu einem Einvernehmen der Bundesressorts zu gelangen. Anschließend werden das Beteiligungsverfahren nach §§ 94/98 des Bundesbeamtengesetzes und das Abstimmungsverfahren mit den Bundesländern nach der gemeinsamen Erklärung vom 1. Juli 1977 eingeleitet. Danach wird der BMI den Entwurf der Bundesregierung zur Beschlußfassung vorlegen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114503700
Zusatzfrage, Herr Steiner.

Heinz-Alfred Steiner (SPD):
Rede ID: ID1114503800
Herr Staatssekretär, wann war absehbar, daß sich hier noch Schwierigkeiten ergeben würden — Sie haben sie hier angedeutet -, und welche Schwierigkeiten sind es denn, die noch ausgeräumt werden müssen?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Die Schwierigkeiten haben sich in der Referentenabstimmung ergeben. Schwierigkeiten bestehen einmal wegen der kostenmäßigen Auswirkungen. Sie bestehen wegen der Wünsche des Auswärtigen Amtes nach wesentlicher Erhöhung für Auslandsumzüge und der Frage, in welchem Umfange Pauschalierungen an die Stelle von Einzelabrechnungen gesetzt werden können.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114503900
Zusatzfrage.

Heinz-Alfred Steiner (SPD):
Rede ID: ID1114504000
Ich möchte doch noch einmal nachfragen. Wann haben sich diese Schwierigkeiten ergeben, wann war absehbar, daß man nicht weiterkommen würde?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, es ist nicht so, daß man nicht weiterkommt. Bei einem solchen Abstimmungsprozeß ergeben sich bei jedem Referentenentwurf unterschiedliche Meinungen der Ressorts. Ein großer Teil der Meinungsunterschiede ist ja ausgeräumt. Es sind nur noch einige Punkte offen. Das hat sich im Laufe des vorigen Jahres und Anfang dieses Jahres ergeben.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114504100
Sie haben eine weitere Zusatzfrage, bitte schön, Herr Steiner.

Heinz-Alfred Steiner (SPD):
Rede ID: ID1114504200
Herr Staatssekretär, wie schätzen Sie die Chancen ein, daß sich die Schwierigkeiten, die Sie angedeutet haben, die Sie im einzelnen aber nicht genau genannt haben, beilegen lassen?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Ich hoffe, daß das Bundeskabinett im Laufe des Herbstes eine Entscheidung treffen kann und das Gesetzgebungsverfahren dann eingeleitet wird.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114504300
Letzte Zusatzfrage.

Heinz-Alfred Steiner (SPD):
Rede ID: ID1114504400
Ja, ich möchte sie ausnutzen.
Darf ich davon ausgehen, daß dieses Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr, d. h. im Jahre 1989, eingeleitet wird?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Ja; sonst wäre eine Verabschiedung in dieser Legislaturperiode kaum möglich.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114504500
Zusatzfrage des Abgeordneten Klejdzinski.

Dr. Karl-Heinz Klejdzinski (SPD):
Rede ID: ID1114504600
Herr Staatssekretär, Sie haben angedeutet, daß es unterschiedliche Meinungen gibt, und Sie sagen, daß sie noch abgestimmt werden müssen. Können Sie vielleicht erläutern, wo die gravierenden unterschiedlichen Meinungen sind und wie sie lauten?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Einer der Punkte — ich erwähnte es — ist die Forderung des Auswärtigen Amtes, die eine relativ hohe Kostenbelastung mit sich bringt. Ein anderer Punkt ist die Frage des Ersatzes von Einzelabrechnungsverfahren — wie die Ausschüsse das ja gewünscht hatten — durch Pauschalverfahren. Hier gibt es einige Ressorts, die bei der Einzelabrechnung bleiben möchten.
Weiter gibt es wie bei jedem Gesetz, das Kosten verursacht, natürlich das Problem, mit dem Finanzminister zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114504700
Das war's? — Danke schön.
Dann rufe ich die Frage 30 des Abgeordneten Heistermann auf:
Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, die Belange der von Versetzungen besonders betroffenen Soldatenfamilien in dem Gesetzentwurf zur Änderung umzugskostenrechtlicher und reisekostenrechtlicher Vorschriften besser zu berücksichtigen, als es bisher der Fall ist?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Die Bundesregierung hat schon bisher das Ziel verfolgt, sowohl im Interesse der notwendigen dienstlichen Mobilität als auch aus Gründen der Fürsorgepflicht die Belange der Bediensteten besonders zu berücksichtigen, die häufig umziehen müssen.
Zur Verbesserung der sozialen Situation bei Versetzungen sind 1986 folgende Maßnahmen getroffen worden: Einführung einer zweiten Familienheimfahrt pro Monat, Wegfall der bisher geltenden 300-Kilometer-Begrenzung bei Familienheimfahrten, Einführung



Staatssekretär Kroppenstedt
eines sogenannten Vorwegumzugs mit Trennungsgeldgewährung, Erhöhung des Trennungsgeldes, Erhöhung der Sätze des umzugsbedingten Nachhilfeunterrichts, Erhöhung der Pauschalvergütung für sonstige Umzugsauslagen, Verbesserung der Schul- und Kinderreisebeihilfen an Bundesbedienstete im Ausland, Verbesserung des Häufigkeitszuschlages.
Mit dem Gesetzentwurf, über den wir gerade gesprochen haben, soll die Entwicklung, die sich in den letzten Jahren ergeben hat, berücksichtigt werden. Weiterhin sollen die Wünsche des Innen-, des Haushalts- und des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages berücksichtigt werden. Sie gingen dahin, das Umzugskostenrecht zu straffen, auf Detailregelungen zu verzichten und nach Möglichkeit Pauschbeträge festzusetzen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114504800
Herr Heistermann, Zusatzfrage.

Dieter Heistermann (SPD):
Rede ID: ID1114504900
Herr Staatssekretär, können Sie mir darstellen, wie häufig ein Soldat umziehen muß, verglichen mit dem auswärtigen Dienst?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Die Häufigkeit des Umzugs von Soldaten und Angehörigen des auswärtigen Dienstes würde ich ähnlich hoch veranschlagen, ohne das nun im einzelnen bei den Ressorts zu kennen. Aber der Turnus von etwa drei Jahren ist sowohl im auswärtigen Dienst als auch bei der Bundeswehr sehr häufig anzutreffen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114505000
Weitere Zusatzfrage, Herr Heistermann.

Dieter Heistermann (SPD):
Rede ID: ID1114505100
Herr Staatssekretär, darf ich aus der Antwort entnehmen, daß die Bedingungen des auswärtigen Dienstes auf die Bundeswehr angewandt werden sollen? Oder ist das umgekehrt zu sehen, daß also die Bedingungen der Bundeswehr auch für den auswärtigen Dienst angewandt werden sollen?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Ich glaube, so eng kann man den Zusammenhang nicht sehen. Der Personenkreis der Angehörigen des öffentlichen Dienstes, der häufig versetzt wird, ist immer besonders belastet. Natürlich kommt bei dem auswärtigen Dienst, bei Versetzungen nach Übersee, in Länder mit besonders schwierigen Bedingungen, noch eine ganze Reihe von Momenten hinzu, die eine besondere Berücksichtigung erfordern.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114505200
Dr. Klejdzinski zu einer Zusatzfrage.

Dr. Karl-Heinz Klejdzinski (SPD):
Rede ID: ID1114505300
Herr Staatssekretär, trifft Ihre Beurteilung der Umzugshäufigkeit von drei und fünf Jahren, auf alle Gehaltsklassen zu — sprich auf alle Stufen —, oder ist es nicht so, daß insbesondere dort zu differenzieren ist, wo es sich um A-Gehälter einerseits der Bundeswehr, andererseits des auswärtigen Dienstes handelt?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Sicher mag bei der Bundeswehr dieser Fall auf A-Gehälter in wesentlich größerem Umfang zutreffen. Aber ich glaube, daß im
Auswärtigen Amt auch sehr viele Angehörige der Besoldungsgruppe B betroffen sind.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114505400
Eine weitere Zusatzfrage. Herr Steiner, bitte schön.

Heinz-Alfred Steiner (SPD):
Rede ID: ID1114505500
Herr Staatssekretär, ich habe im Zusammenhang mit Ihren Antworten noch eine Frage. Können Sie mir zustimmen, wenn ich feststelle, daß auf Grund der Häufigkeit der Umzüge — insbesondere bei Soldaten — eine Pauschalierung der Umzugskosten hier angemessen erscheint?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Ich möchte sogar noch etwas weiter gehen. Ich meine, bezogen auf die Kompliziertheit des Abrechnungsverfahrens, daß das so zu starken Belastungen auch des Personals führt und so wenig Effektivität mit sich bringt, daß man generell zu einer größeren Pauschalierung kommen müßte.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114505600
Ich rufe die Frage 31 des Abgeordneten Heistermann auf:
Wird die Bundesregierung in diesem Gesetzentwurf die Entschließung des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages vom 15. Mai 1985 über die Wahlfreiheit zwischen Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld übernehmen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Kroppenstedt, Staatssekretär: Die Vorstellung des Verteidigungsausschusses geht dahin, jedem versetzten Bediensteten ein Wahlrecht zwischen der Erstattung der Kosten, die im Falle eines Umzugs entstünden, und der Zahlung eines Trennungsgeldes bis zur Höhe dieser Kosten einzuräumen.
Zielsetzung des Umzugskostenrechts ist es aber, die Zusammenführung der Familie des Bediensteten zu ermöglichen. Es unterstützt zugleich die mit der Personalmaßnahme der Versetzung verbundene Erwartung des Dienstherrn, daß der versetzte Bedienstete alsbald an den neuen Dienstort umzieht. Die Zahlung von Trennungsgeld ist dagegen nur zur Überbrükkung der Trennung vorgesehen. Eine Wahlmöglichkeit widerspräche den Intentionen des Umzugskostenrechts. Aus diesem Grunde habe ich auch bei den Bundesländern wenig Neigung finden können, diesem Vorschlag zu folgen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114505700
Zusatzfrage, Herr Heistermann.

Dieter Heistermann (SPD):
Rede ID: ID1114505800
Herr Staatssekretär, würden Sie mir denn zustimmen, daß ein Umzug von A nach B, der oft nur wenige Kilometer bedeutet — von einer Kaserne zu einer anderen — , auf Grund dieser Regelung mindestens beinhalten müßte, daß auch der Bund einiges an Kosten sparen könnte? Denn der einzelne nimmt doch hier ein Recht in Anspruch — ich sage das jetzt einmal ganz deutlich, Herr Staatssekretär —, bei dem der Bund keinen Schaden hat, sondern im Grunde der gleiche Aufwand nur für einen anderen Zweck verwandt wird.
Kroppenstedt, Staatssekretär: Ich glaube, es bleibt trotzdem dabei — man kann es ja nicht nur auf die Fälle beschränken, die Sie eben genannt haben —, daß eine Wahlmöglichkeit der Grundtendenz des Um-



Staatssekretär Kroppenstedt
zugskostenrechts, die Zusammenführung der Familie zu erleichtern, erschweren würde. Wenn ich aber Ihre Frage so verstehen darf, daß Sie meinen, man sollte doch einmal prüfen, ob es Gründe für Ausnahmefälle gibt — Sie wissen ja, daß es auch heute schon Fälle gibt, in denen bei Vorhandensein einer Wohnung aus besonderen Bedingungen dem Angehörigen des öffentlichen Dienstes ein Umzug nicht zugemutet wird — , wenn Sie meinen, man sollte in dieser Richtung weiter überlegen, dann bin ich gerne bereit, Ihre Anregung aufzunehmen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114505900
Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage, Herr Heistermann.

Dieter Heistermann (SPD):
Rede ID: ID1114506000
Herr Staatssekretär, könnten Sie mir einmal mitteilen, wie denn mit dem Beschluß des Verteidigungsausschusses vom 15. Mai 1985 innerhalb Ihres Hauses umgegangen worden ist, wo man ja angeregt hat, daß nun umgehend eine solche Wahlmöglichkeit eingeräumt werden sollte? Können Sie die Beratungszeit von vier Jahren dem Hause einmal erklären?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Wir haben mit den Ländern sofort die Beratungen über diesen Punkt aufgenommen. Ich habe hier gesagt: Die Länder haben diese Meinung nicht gestützt. Auch wir selbst sind nicht überzeugt, diesem Votum folgen zu sollen. In dem Entwurf, der zur Beratung ansteht, ist ein entsprechender Vorschlag nicht aufgenommen. Ich nehme aber Ihre jetzigen Ausführungen gerne zum Anlaß, zu überlegen, ob eine Erweiterung der Gründe, wo Trennungsgeld trotz Umzugsmöglichkeit gewährt werden kann, gefunden werden kann.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114506100
Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Klejdzinski.

Dr. Karl-Heinz Klejdzinski (SPD):
Rede ID: ID1114506200
Herr Staatssekretär, Sie haben erläutert, wie Sie den Sinn des Bundesumzugskostengesetzes sehen, daß nämlich Familien zusammengeführt werden sollen. Können Sie sich vorstellen, daß gerade dies oft dazu führt, daß Familien nicht zusammengeführt, sondern auseinandergerissen werden, insbesondere dann, wenn die schulischen Verpflichtungen so sind, daß sie einem Umzug entgegenstehen, und daß man die besondere Lage im einzelnen dadurch lindern kann, daß man nämlich Trennungsgeld zahlt, oder, anders ausgedrückt: daß Ihre generalisierende Form des Bundesumzugskostengesetzes nicht die besondere Situation gerade solcher Soldaten berücksichtigt, die vielleicht drei Jahre an irgendeinem Standort sein müssen, weil es die Laufbahn erfordert, und anschließend an den gleichen Standort zurückkehren werden?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Schulische Probleme, die durch einen Umzug verursacht werden, haben schon heute nach geltendem Recht dazu geführt, daß die Zahlung des Trennungsgeldes fortgeführt werden kann und ein Umzug nicht verlangt zu werden braucht.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114506300
Herr Steiner, Zusatzfrage, bitte.

Heinz-Alfred Steiner (SPD):
Rede ID: ID1114506400
Herr Staatssekretär, sind Ihnen die Besonderheiten des militärischen Dienstes bekannt, die ausschlaggebend dafür waren, daß der Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages am 15. Mai 1985 empfohlen hat, und zwar dringend empfohlen hat, hier die Wahlfreiheit einzuführen, und dafür eine Begründung — ich meine, eine stichhaltige Begründung — abgegeben hat?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich habe mehrfach ausgeführt, daß ich eine allgemeine Wahlfreiheit nicht für angemessen halte, trotz Ihrer Empfehlung, gleichwohl aber die Möglichkeit sehe, Gründe, die Ihrer Empfehlung zugrunde lagen, im Einzelfall zu berücksichtigen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114506500
Da die Frage 32 des Abgeordneten Hinsken schriftlich beantwortet werden soll, sind wir am Ende dieses Geschäftsbereiches. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich danke dem Staatssekretär für die Beantwortung der Fragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr auf. Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Schulte steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Die Frage 10 des Abgeordneten Börnsen soll schriftlich beantwortet werden. Das gleiche gilt für die Frage 11 von Herrn Dr. Weng. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Dann kommen wir zur Frage 12 der Abgeordneten Frau Bulmahn:
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Bundesbahnstrekken Lärmwerte von mehr als 55 dB (Tag) und 45 dB (Nacht) aufweisen, und hat sie eine Prioritätenliste für vorrangig zu sanierende Streckenabschnitte vorgelegt bzw. wird sie dies tun?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1114506600
Frau Kollegin, es kann davon ausgegangen werden, daß die genannten Mittelungspegel 55 dB(A) am Tage und 45 dB(A) nachts sowohl am Tag als auch in der Nacht, sofern nicht zeitweise Betriebsruhe herrscht, an allen Eisenbahnstrecken erreicht oder überschritten werden. Selbst bei der in Vorbereitung befindlichen Verkehrslärmschutzverordnung wird für den Bau und die wesentliche Änderung an Verkehrswegen von deutlich höheren Grenzwerten ausgegangen. Deshalb sind die hier für die Sanierung genannten Lärmwerte unrealistisch.
Die Deutsche Bundesbahn hatte 1988 eine Liste von besonders dringlichen Lärmschutzmaßnahmen vorgelegt. Wegen der Präzedenzwirkung und fehlender Finanzierungsmittel wird dieses Programm nicht verwirklicht werden können. Hierzu verweise ich auch auf meine Schreiben an Sie, zuletzt vom 10. März 1989, in denen ich ausführlich auch auf die rechtliche Seite dieses Problems eingegangen bin.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114506700
Zusatzfrage, Frau Bulmahn.

Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1114506800
Herr Staatssekretär, da, wenn ich Ihre Antwort als Grundlage nehme, die Bundesregierung nach allem Anschein nicht bereit ist, Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, ist sie dann wenigstens bereit, ein Lärmschutzgesetz vorzulegen, um ein weiteres Auseinanderklaffen der Lärmschutzmaßnah-



Frau Bulmahn
men beim Neubau von Verkehrswegen und an vorhandenen Verkehrswegen zu vermeiden? Wenn ja, wann ist mit der Einbringung eines derartigen Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag zu rechnen?
Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, es gibt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Auf dieser Grundlage — sie ist in diesem Frühjahr ergangen — wird die Bundesregierung eine Verordnung für den Bau neuer Verkehrswege vorlegen; dazu gehören auch die Schienenwege. Es wird in dieser Regelung allerdings nichts enthalten sein, was die Sanierung von Schienenwegen angeht.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114506900
Zusatzfrage, Frau Bulmahn.

Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1114507000
Herr Staatssekretär, Sie haben dargestellt, daß es für Maßnahmen, die vorrangig zu behandeln seien, eine Prioritätenliste gibt. War in dieser Prioritätenliste die Güterumgehungsbahn Hannover enthalten?
Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, dies kann ich Ihnen nicht sagen. Die Bahn hat vorsorglich eine Liste zusammengestellt, hat dies aber nicht weiter betrieben, weil es dafür keine Finanzierung gibt.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114507100
Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Knabe.

Dr. Wilhelm Knabe (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90):
Rede ID: ID1114507200
Herr Staatssekretär, meine Frage zielt darauf, herauszubekommen, welche Lärmwerte Sie noch für zulässig halten, d. h. bei welchen Lärmwerten Sie zu Maßnahmen bei Neu- und Altbahnanlagen schreiten würden.
Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Da die Verordnung, von der ich gesprochen habe, im Augenblick zwischen den Ressorts in der Abstimmung ist, kann ich dazu eine Äußerung noch nicht abgeben. Sie müssen allerdings bitte davon ausgehen, daß eine Sanierung für Schienenwege, also eine Sanierung der Altlasten, nicht stattfinden wird. Es geht hier um schätzungsweise 3 Milliarden DM.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114507300
Zusatzfrage, Dr. Klejdzinski.

Dr. Karl-Heinz Klejdzinski (SPD):
Rede ID: ID1114507400
Herr Staatssekretär, Sie haben die Verordnung für den Neubau von Schienenwegen bejaht. Aber stimmen Sie mir nicht in dem Punkt zu, daß ich durch Neuordnung von Verkehr grundsätzlich einen bestehenden Schienenweg so belasten kann, daß es durchaus angemessen erscheint, in diesem Falle von einem Neubau, zumindest was die Lärmwerte anbetrifft, zu sprechen?
Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Ich will dies, Herr Kollege, nicht in Abrede stellen. Wir müssen allerdings sehen, daß die Deutsche Bundesbahn in erheblicher finanzieller Not ist. Sie sagt ausdrücklich, wenn sie dieses Thema Sanierung von Schienenwegen in puncto Lärm angeht, daß ihr dann das Geld für andere notwendige Investitionen fehlt, die nötig sind, um in der Sanierung weiterzukommen und insbesondere auch im Blick auf den Binnenmarkt in Europa wettbewerbsfähig zu sein.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114507500
Herr Heistermann, Zusatzfrage.

Dieter Heistermann (SPD):
Rede ID: ID1114507600
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, die von Ihnen zitierte Prioritätenliste der Deutschen Bundesbahn der Fragestellerin zur Verfügung zu stellen?
Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Ich habe diese Liste nicht. Ich müßte mir überlegen, welchen Sinn es machte, eine Liste zu veröffentlichen, die keinen praktischen Nährwert hat. Die Deutsche Bundesbahn hat selber diese Liste nicht weiterverfolgt, weil sie davon ausgeht, daß dies ein Präzedenzfall auch für andere Bereiche sein könnte. Ich habe vorher gesagt, es geht nach Schätzungen der Deutschen Bundesbahn um 3 Milliarden DM an Sanierungen. Ich glaube, wir sollten da nicht einen Einstieg vornehmen, wenn wir wissen: Es macht keinen Sinn, und wir können es nicht finanzieren.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114507700
Zusatzfrage, Herr Steiner.

Heinz-Alfred Steiner (SPD):
Rede ID: ID1114507800
Herr Staatssekretär, sehen Sie eine Möglichkeit, bei den Mitteln, die für Lärmschutzmaßnahmen an Straßen vorgesehen sind, Umschichtungen zugunsten der Bundesbahn vorzunehmen?
Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Nein.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114507900
Zusatzfrage, Frau
Wollny.

Lieselotte Wollny (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90):
Rede ID: ID1114508000
Wäre es dann in diesem Zusammenhang nicht sinnvoll, wenn die Regierung unserem Antrag nähertreten würde, daß sie wie die Verantwortung für die Straßen auch die Verantwortung für die Schienennetze der Bundesbahn in eigener Regie übernimmt, um dieses Problem zu lösen?
Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, es gibt einen Kabinettsbeschluß aus diesem Jahr in dieser Richtung. Im einzelnen muß sehr genau geprüft werden, unter welchen Bedingungen der Staat, der Bund, der Steuerzahler einsteigt. Aber wir sind in diese Richtung gegangen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114508100
Ich rufe die Frage 13 der Abgeordneten Frau Bulmahn auf:
Welche technischen und betriebsorganisatorischen Möglichkeiten bestehen nach Auffassung der Bundesregierung zur Lärmsanierung der Güterumgehungsbahn in Hannover, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen?
Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, als technische Maßnahmen im Sinne Ihrer Frage kommen Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle und Lärmschutzfenster in Frage. Mit betriebsorganisatorischen Maßnahmen kann dagegen das Problem nicht gelöst werden. Umleitungen, sofern sie überhaupt möglich sind, verlagerten die Belastungen nur an andere Stellen. Eine Möglichkeit zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen aus Bundesmitteln — ich verweise auf das, was ich vorher gesagt habe — besteht zur Zeit nicht.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114508200
Zusatzfrage, Frau Bulmahn.




Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1114508300
Herr Staatssekretär, aus welchen Gründen rechtfertigt die Bundesregierung eine Ungleichbehandlung von Anliegerinnen und Anliegern an Straßen und Schienenwegen? Denn entlang von Bundesstraßen ist bereits jetzt, wenn auch in begrenztem Umfang, eine Lärmsanierung an bestehenden Straßen möglich, ohne daß es dort zu wesentlichen Erweiterungen oder Umbauten gekommen ist.
Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, die jetzige Bundesregierung befindet sich hier in der Tradition. Die alte Bundesregierung hat 1980 ein Verkehrslärmschutzgesetz vorgelegt, wo es die Sanierung von Schienenwegen in bezug auf Lärm ebenfalls nicht gab.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114508400
Die zweite Zusatzfrage, Frau Bulmahn.

Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1114508500
Ist die Bundesregierung bereit, ihre ablehnende Haltung zur Vornahme von Lärmsanierungsmaßnahmen entlang der Güterumgehungsbahn ganz konkret angesichts der Tatsache noch einmal zu überdenken, daß sich sowohl die Niedersächsische Landesregierung wie auch der Rat der Landeshauptstadt Hannover für solche Maßnahmen ausgesprochen haben?
Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, es ist sehr leicht, Forderungen auszusprechen und Beschlüsse in Gremien zu fassen, die den Haushalt Dritter berühren. Die Deutsche Bundesbahn müßte dies finanzieren. Sie hat das Geld nicht, wie ich bereits vorhin ausgeführt habe.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114508600
Herr Dr. Klejdzinski, Zusatzfrage.

Dr. Karl-Heinz Klejdzinski (SPD):
Rede ID: ID1114508700
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir zu, daß Lärm im Grundsatz Krankheiten verursachen kann, und stimmen Sie, wenn Sie von den 3 Milliarden DM, die notwendig sind, sprechen, mir zu, daß die 3 Milliarden DM für Lärmschutzmaßnahmen sicher besser und sinnvoller verwendet wären als beispielsweise die 2,5 Milliarden DM für die Anlage in Wackersdorf?
Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich mache Ihnen den Vorschlag, daß Sie dies erst in Ihrer eigenen Fraktion austragen. Mir ist nicht bekannt, daß Ihre Fraktion den Antrag gestellt hätte, 3 Milliarden DM für die Sanierung von Lärm an Schienenwegen auszugeben.

(Dr. Klejdzinski [SPD]: Das ist einfach!)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114508800
Zusatzfrage des Abgeordneten Heistermann. Bitte schön.

Dieter Heistermann (SPD):
Rede ID: ID1114508900
Herr Staatssekretär, gibt es denn auch andere Gründe, die Sie hier nennen könnten, als den Grund, den Sie soeben angeführt haben, daß auch die Vorgängerbundesregierung in diesem Bereich nichts unternommen habe?
Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Wenn wir das Geld dazu hätten, wäre es sicher verlockend, hier zu investieren. Nur müssen Sie sehen, daß bei Schienenwegen in aller Regel ein anderer Zustand als bei Straßen
besteht. Gerade in dem Fall Hannover ist es so, daß diese Bahn zuerst da war und dann die Hauptbesiedlung kam. Es ist also etwas anderes, ob jemand an dem Schienenweg sein Haus baut oder ob das Haus zuerst da ist und dann der Bund oder das Land oder die Gemeinde eine Straße dorthin bauen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114509000
Zusatzfrage des Abgeordneten Urbaniak.

Hans-Eberhard Urbaniak (SPD):
Rede ID: ID1114509100
Herr Staatssekretär, kann ich davon ausgehen, daß die Bundesregierung weder den politischen Willen noch die Perspektive hat, mit dem Altlastenproblem an den Schienenwegen, wie sie hier in Rede stehen, überhaupt fertig zu werden?
Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Es gibt noch sehr, sehr viele Probleme, auch im Bereich des Verkehrswesens und der Verkehrspolitik. Ich glaube, wenn wir 3 Milliarden DM verteilen können, müssen wir zuerst versuchen, der Bahn in puncto Investitionen zu helfen, damit sie wettbewerbsfähig ist und ihren Dienst erfüllen kann, ob es um Verkehrssicherheit oder Umweltschutz oder Energieeinsparung geht.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114509200
Die Fragen 14 und 15 des Abgeordneten Dr. Olderog sollen schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt. Daher sind wir am Ende der Fragen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr. Ich danke dem Parlamentarischen Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Gröbl steht uns zur Beantwortung zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 16 des Abgeordneten von Schmude auf :
Hat die schleswig-holsteinische Landesregierung der Bundesregierung mitgeteilt, daß auf dem Autobahnparkplatz „Sylsbek" an der A 1 in der Gemeinde Rümpel ca. 4 000 t kresolverseuchter Boden abgelagert sind und gegen den Widerstand der Bürger, der Gemeinde Rumpel und des Kreises Stormarn dort über Monate, gegebenenfalls Jahre, entseucht werden sollen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Wolfgang Gröbl (CSU):
Rede ID: ID1114509300
Herr Kollege von Schmude, die schleswig-holsteinische Landesregierung hat die Bundesregierung am 5. April 1989 von dem Vorfall, der sich am 24. Januar 1989 ereignete, in Kenntnis gesetzt.
Nach Auskunft der schleswig-holsteinischen Landesregierung befinden sich ca. 4 000 t verunreinigtes Erdreich immer noch auf dem Autobahnparkplatz. Über der Abraumhalde befindet sich ein Zelt. Es werden laufend Geruchsmessungen durchgeführt; Geruchsbelästigungen sind nach Aussagen der schleswig-holsteinischen Landesregierung nicht wahrnehmbar.
Nach Auskunft der Landesregierung soll das schwach kontaminierte Erdreich in großen Kunststoffsäcken, sogenannten „Big Bags", von jeweils 0,8 m3 Inhalt abgefüllt und zur schleswig-holsteinischen Sonderabfalldeponie Rondeshagen gebracht werden. Die stärker kontaminierten Teile — es handelt sich



Parl. Staatssekretär Gröbl
besonders um Betonrohre und Asphalt — , die zwischen 150 und 2 000 mg Kresol/kg enthalten, sollen in einer Waschanlage auf dem Autobahnparkplatz Sylsbek mit Heißwasser und Natronlauge behandelt werden. Wie lange dies dauern wird, ist der Bundesregierung nicht bekannt.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114509400
Zusatzfrage, Herr von Schmude.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1114509500
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß die schleswig-holsteinische Landesregierung nach diesem Unfall am 17. Februar 1989 beabsichtigte, das kontaminierte Material zunächst auf einer Sonderdeponie in Ochtrup zu lagern, dann am 18. März eine Kehrtwendung vollzog, das Material auf eine der Hausmülldeponien in Schleswig-Holstein zu verbringen, am 22. April beabsichtigte, eine Deponierung unter Tage durchzuführen, am 3. Mai 1989 erklärte, innerhalb von 14 Tagen werde das gesamte Material nach Rondeshagen auf die dortige Sondermülldeponie verbracht? Hat sich angesichts dieser offenkundigen Überforderung und Hilflosigkeit der schleswig-holsteinischen Landesregierung der Umweltminister an den Bundesumweltminister gewandt mit der Bitte um Unterstützung?

(Dr. Knabe [GRÜNE]: Das ist Kreativität, Herr Schmude!)

Gröbl, Parl. Staatssekretär: Der schleswig-holsteinische Umweltminister hat sich in dieser Sache nicht an den Bundesumweltminister gewandt. Vielmehr hat die Landesregierung dem Bundesverkehrsminister die Mitteilung, wie von mir zitiert, gegeben.

(Heyenn [SPD]: Das ist nicht die Bundesregierung?)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114509600
Weitere Zusatzfrage, Herr von Schmude?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1114509700
Ich habe im Moment keine Zusatzfrage.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114509800
Weitere Zusatzfrage, Herr Heyenn.

Günther Heyenn (SPD):
Rede ID: ID1114509900
Herr Staatssekretär, unabhängig von der Frage, welche Schwierigkeiten die schleswigholsteinische Landesregierung bei einem ersten Kresolunfall in der Bundesrepublik mit der Lagerung des verseuchten Erdbodens hat, möchte ich Sie fragen, da die schleswig-holsteinische Landesregierung die Autobahn im Auftrag des Bundes betreut, ob eindeutig klargestellt ist, daß die Bundesregierung die Kosten für die Beseitigung des verseuchten Bodens, die Kosten für die Unterbringung der Burger, die aus ihren Häusern weichen mußten und zur Zeit in Hotels leben, und die Kosten der umliegenden Kommunen, wie z. B. die Kosten der Feuerwehren, die dort eingesetzt waren, bereit ist zu tragen?
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Die Verhandlungen, Herr Kollege, zwischen der Landesregierung und dem Bundesverkehrsministerium, der Bundesregierung, laufen. Das Bundesverkehrsministerium wird zumindest für einen erheblichen Teil der Kosten in Vorlage treten.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114510000
Zusatzfrage des Abgeordneten Kuhlwein.

Eckart Kuhlwein (SPD):
Rede ID: ID1114510100
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß der Bund nach wie vor Besitzer des kresolverseuchten Bodens ist, und welche Vorschläge hätte denn die Bundesregierung zu machen, wie man mit einem solchen erstmals in der Bundesrepublik eingetretenen Unfall mit Kresol umgehen sollte, um möglichst schadlos und ohne Gefährdung der Bevölkerung zu entsorgen?
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Unabhängig davon, ob der Bund Besitzer des kontaminierten Erdreichs, der Betonrohre oder des Asphalts ist, ist es Tatsache, daß die Länder nach Art. 83 GG das Abfallgesetz des Bundes als eigene Angelegenheit auszuführen haben.
Der Bundesumweitminister ist gerne bereit, auf entsprechende Anfragen des Umweltministers des Landes Schleswig-Holstein in die fachliche Erörterung der Beseitigungsmöglichkeiten einzutreten.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114510200
Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Blunck.

Lieselott Blunck (SPD):
Rede ID: ID1114510300
Ihrer Antwort entnehme ich, daß sich der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bisher nicht Gedanken darüber gemacht hat, wie man solchen Verseuchungen begegnen kann. Meine Frage ist daher: Sehen Sie nicht die Notwendigkeit, daß erstens das Abfallgesetz geändert wird, zweitens bei den Gefahrguttransporten anders verfahren wird und drittens die Gefahrguttransporte in einer anderen Form angemeldet und begleitet werden?
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, wegen der Probleme, die die schleswig-holsteinische Landesregierung ganz offensichtlich mit diesem Vorfall hat,

(Frau Blunck [SPD]: Die haben Sie!)

sollte man nicht gleich nach einer Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes rufen. Die Länder haben eindeutig die Kompetenz, sich solchen Aufgaben zu stellen. Die Bundesländer haben das in der Vergangenheit in aller Regel auch bewältigt. Ich hoffe, daß das auch für Schleswig-Holstein gilt.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114510400
Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Wollny.

Lieselotte Wollny (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90):
Rede ID: ID1114510500
Herr Staatssekretär, ich kann mir vorstellen, daß es für Sie ganz vergnüglich ist, immer wieder auf die schleswig-holsteinische Landesregierung und deren offensichtliche Inkompetenz hinzuweisen. Aber, ich denke, wir haben es in erster Linie mit einer Bundesautobahn zu tun, wir haben es in zweiter Linie mit einem Gefahrguttransport zu tun, der unter die Richtlinien für Gefahrguttransporte fällt, wofür der Bundesverkehrsminister zuständig ist. Dementsprechend sollte man auf diese für Sie sicherlich ganz nützlichen Seitenhiebe verzichten.




Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114510600
Frau Kollegin Wollny, Sie müssen spätestens in einer Viertelminute zu einem Fragezeichen kommen.

Lieselotte Wollny (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90):
Rede ID: ID1114510700
Entschuldigen Sie bitte.
Meine Frage: Wir haben bisher nur darüber geredet, wohin der Boden verbracht werden soll, der abgefahren werden soll. In welcher Form soll die Natronlauge, die offensichtlich zum Waschen der Erde benutzt werden soll, abtransportiert, entseucht und gegebenenfalls gelagert werden? Ist gewährleistet, daß diese Lauge dann nicht wiederum irgendwo im Boden versickert?
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Zunächst, Frau Kollegin, darf ich feststellen, daß ich nicht mit Vergnügen oder mit Freude die Hilflosigkeit in Schleswig-Holstein verfolge

(Heyenn [SPD]: Darüber freuen Sie sich!?) — eben nicht —,


(Heyenn [SPD]: Aha!)

sondern in großer Sorge um die Umwelt und um die betroffenen Menschen an der Lösung dieses Problems Anteil nehme.
Zum zweiten: Auch noch so gute Gesetze sind nicht dagegen gefeit, daß sie übertreten werden. Um einen solchen Vorfall handelt es sich in diesem Bereich ganz eindeutig.
Zum dritten haben Sie mich gefragt, was mit diesem Waschwasser geschieht. Hier kann ich mich nur auf die Angaben der schleswig-holsteinischen Landesregierung beziehen, die ich gerne an Sie weitergebe. Mir wurde mitgeteilt, daß das Waschwasser in Tankwagen, mit Aktivkohle versetzt, zur weiteren Behandlung nach Lübeck in eine Emulsionstrennanlage transportiert werden soll. Vor der Emulsionsspaltung wird die Aktivkohle entfernt. Das ist die Auskunft der schleswig-holsteinischen Landesregierung auf meine Frage, die fast gleichlautend mit der Ihren war.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114510800
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Hiller.

Reinhold Hiller (SPD):
Rede ID: ID1114510900
Herr Staatssekretär, Sie haben davon gesprochen, daß die Bundesregierung bereit sei, in erheblichem Umfang in die Vorlage zu treten. Warum erstattet die Bundesregierung nicht die gesamten Kosten dieser Angelegenheit? Es handelt sich um eine Bundesautobahn. Wenn sie das nicht tut: Können Sie ein bißchen näher spezifizieren, was bei Ihnen in diesem Zusammenhang „in erheblichem Umfang" heißt?
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Ich will dem Ergebnis der Verhandlungen zwischen der schleswig-holsteinischen Landesregierung und dem Bundesverkehrsminister hier in keiner Weise vorgreifen. Ich will nur zum Ausdruck bringen, daß sich die Bundesregierung ihrer Verantwortung als Träger der Bundesautobahn bewußt ist.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114511000
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Urbaniak.

Hans-Eberhard Urbaniak (SPD):
Rede ID: ID1114511100
Herr Staatssekretär, da ja eine Konzeption zur Beseitigung bzw. zur Behandlung dieses Bodens vorliegt, frage ich Sie: Wollen Sie als Vertreter der Bundesregierung tatsächlich behaupten, die Landesregierung in Schleswig-Holstein sei in dieser Frage hilflos?

(Frau Blunck nicht angehen!)

Gröbl, Parl. Staatssekretär: Sie haben sicherlich ebenso wie ich die Aufzählung der verschiedenen Überlegungen, der verschiedenen angekündigten Entscheidungen und Rücknahmen des Kollegen von Schmude gehört. Das alles führt mich zu dieser Feststellung.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114511200
Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Dr. Sonntag-Wolgast.

Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD):
Rede ID: ID1114511300
Ist die Bundesregierung denn nicht bereit zuzugestehen, daß sie sich qua ihrer Verantwortung für diese Angelegenheit schon jetzt aktiv einschalten müßte, um Schaden abzuwenden, statt mit dem Hinweis auf Probleme der schleswig-holsteinischen Landesregierung und auf noch laufende Verhandlungen erst einmal abzuwarten?
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung ist stets darauf bedacht, die Kompetenzen der Bundesländer zu respektieren und wird erst dann rechtsaufsichtlich oder fachaufsichtlich eingreifen, wenn erhebliche Mißstände erkennbar sind.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114511400
Herr Abgeordneter Dr. Klejdzinski.

Dr. Karl-Heinz Klejdzinski (SPD):
Rede ID: ID1114511500
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie sich in Ihrer Antwort in erster Linie darauf konzentrieren, die Landesregierung in Schleswig-Holstein als hilflos darzustellen, und weniger bereit sind, auf die notwendige Fachkompetenz, die bei Ihnen liegt, einzugehen?
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Dies wäre ein Mißverständnis Ihrerseits in bezug auf meine Antwort. Die Verantwortung für die sachliche Bereinigung des Vorfalls liegt ganz klar bei der schleswig-holsteinischen Landesregierung. Dies habe ich zum Ausdruck gebracht.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114511600
Herr Andres.

Dr. h.c. Gerd Andres (SPD):
Rede ID: ID1114511700
Herr Staatssekretär, wenn Sie einer Landesregierung in einer solchen Angelegenheit Hilflosigkeit unterstellen, sind Sie dann bereit zu konstatieren, daß man der Bundesregierung beispielsweise bei der Beseitigung der Molke ebenfalls Hilflosigkeit unterstellen könnte?

(Zustimmung bei der SPD)

Gröbl, Parl. Staatssekretär: In keiner Weise, Herr Kollege. Sie können sich gerne mit mir zusammen vor Ort davon überzeugen, daß in Lingen die Dekontami-



Parl. Staatssekretär Gröbl
nierung des Molkepulvers zügig vorangetrieben wird.

(Kuhlwein [SPD]: Wie lange hat das gedauert? — Frau Blunck [SPD]: Was kostet das, und was bleibt übrig?)

Sie wissen, daß dies ein ausgesprochen schwieriges Unterfangen war, für das es technisch in der Vergangenheit keine Lösung gab.

(Dr. Klejdzinski [SPD]: Weil Sie geschlafen haben! — Frau Blunck [SPD]: Weil Sie das noch einmal verkaufen wollten! Das ist der Punkt!)

Im übrigen ist der Zusammenhang zwischen dem in Rede stehenden kresolverseuchten Boden und der dekontaminierten Molke natürlich etwas fragwürdig.

(Frau Blunck [SPD]: Und der Rest, der übrigbleibt?)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114511800
Meine Damen und Herren, es gab acht oder neun Zusatzfragen zu Frage 16.
Ich rufe nun Frage 17 des Abgeordneten von Schmude auf:
Sieht die Bundesregierung eine rechtliche Möglichkeit zum Eingreifen, um zu verhindern, daß die schleswig-holsteinische Landesregierung in derartigen Fällen „Entsorgungsexperimente" durchführt, nur weil aus parteiideologischen Gründen ein Abtransport nach Schönberg/DDR abgelehnt wird?
Diese Frage bietet erneut die Gelegenheit, dieses Thema zu behandeln. — Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege von Schmude, die Länder führen nach Art. 83 des Grundgesetzes das Abfallgesetz des Bundes als eigene Angelegenheit aus. Die Möglichkeiten der Bundesaufsicht sind in Art. 84 des Grundgesetzes bestimmt. Im konkreten Fall — das habe ich schon ausgeführt — sieht die Bundesregierung keine rechtliche Möglichkeit, um einzugreifen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114511900
Herr von Schmude, Zusatzfrage, bitte schön.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1114512000
Herr Staatssekretär, sehen Sie eine Möglichkeit, im Hinblick auf künftige Fälle, die uns hoffentlich erspart bleiben, eine Sicherung dahin gehend einzubauen, daß eine Art Meldeverfahren eingeführt wird, wonach derartige Unfälle, die den Bund — zumindest als Kostenträger — direkt berühren, unverzüglich zu melden sind und nicht verschleppt werden dürfen, so daß der Bund lediglich noch zur Begleichung der Kosten herangezogen würde, aber ansonsten keine Möglichkeit hätte, den Problemen begleitend mit Rat und Tat abzuhelfen?
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Herr von Schmude, nicht nur das, was Sie in Ihrer Frage zum Ausdruck brachten, sondern auch die Erkenntnisse aus dem sachlichen Verfahren zur Beseitigung werden mit Sicherheit Gegenstand intensiver Gespräche im Länderarbeitskreis Abfall sein. Die Bundesländer und die Bundesregierung werden sich gemeinsam bemühen, Lehren aus diesem Vorfall zu ziehen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114512100
Eine weitere Zusatzfrage von Herrn Hiller.

Reinhold Hiller (SPD):
Rede ID: ID1114512200
Herr Staatssekretär, hält es die Bundesregierung für Parteiideologie, wenn das Abfallbeseitigungsgesetz von dem Grundsatz ausgeht, daß kein Müll exportiert werden soll, so wie es der Bundesumweltminister bei verschiedenen Anlässen ja auch gesagt hat?
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Sie wissen aus Erfahrung, daß die Bundesregierung Parteiideologie grundsätzlich nicht in Gesetzeswerke und Gesetzesvorhaben einfließen läßt.

(Lachen bei der SPD und den GRÜNEN)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114512300
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Kuhlwein.

Eckart Kuhlwein (SPD):
Rede ID: ID1114512400
Herr Staatssekretär, würden Sie es vorziehen, den kresolverseuchten Boden nach Schönberg in der DDR zu exportieren, oder hielten Sie es nicht auch für besser, nach Möglichkeiten im eigenen Lande zu suchen — notfalls auch als Zwischenlagerung — und etwa die in Schleswig-Holstein gelegene Sondermülldeponie Rondeshagen, die Sie ja vorhin erwähnt haben, in Erwägung zu ziehen?
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Da die Bundesregierung für die Beseitigung des kontaminierten Erdreichs fachlich nicht zuständig ist, möchte ich mich, solange der Fall nicht abgeschlossen ist, in diesen Vorgang nicht einmischen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114512500
Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Blunck.

Lieselott Blunck (SPD):
Rede ID: ID1114512600
Herr Staatssekretär, ich werde Sie nicht danach fragen, welche Ideologie dahintersteckt, den Bürgern in der DDR etwas zuzumuten, was man den eigenen Bürgern nicht zumutet. Ich werde Sie danach fragen, wie Sie die Trinkwassergefährdung beurteilen, die von der Deponie Schönberg ausgeht, auch für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114512700
Also, der Zusammenhang ist nur wegen der „Ideologie" herstellbar. Ich muß es daher Ihnen überlassen, ob Sie antworten wollen.

(Frau Blunck [SPD]: Schönberg steht auch drin, Herr Präsident, Schönberg steht drin! — Kuhlwein [SPD]: Schönberg steht in der Frage 17 ausdrücklich drin!)

Gröbl, Parl. Staatssekretär: Herr Präsident, den Zusammenhang kann ich nicht erkennen.

(Frau Blunck [SPD]: Doch, der ist gegeben! Schönberg steht drin! — Kuhlwein [SPD]: Herr von Schmude hat nach Schönberg gefragt!)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114512800
Entschuldigung. —,,... aus ... Gründen ein Abtransport nach Schönberg/DDR abgelehnt wird?" Also, es ist schon ein



Vizepräsident Westphal
Sachzusammenhang herstellbar. Ich hatte ihn übersehen.

(Frau Blunck [SPD]: Herr Staatssekretär, Sie werden nicht drumherumkommen!)

Gröbl, Parl. Staatssekretär: Dann darf ich darum bitten, damit einverstanden zu sein, daß ich die Trinkwassergefährdung, die durch Schönberg im Zusammenhang mit den Abfalltransporten aus der Bundesrepublik — überwiegend aus Hamburg — entsteht,

(Dr. Klejdzinski [SPD]: Aus Bayern kann das nicht kommen!)

in einem schriftlichen Bericht darstelle.

(Frau Wollny [GRÜNE]: Oh nein!)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114512900
Ich glaube auch, daß es vernünftiger ist, das voneinander zu trennen, obwohl ich Verständnis für Reaktionen auf besondere Inhalte von Fragen habe. Ich muß ehrlich sagen: Wenn ich zu entscheiden gehabt hätte, ob die Frage zuzulassen ist, hätte ich den Fragesteller gefragt, ob er den Begriff „parteiideologisch" aus der Frage nicht herausnehmen wolle.

(Beifall bei der SPD)

Aber wir haben ihn hier jetzt drin und haben ihn entsprechend behandelt.
Ich habe noch eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Knabe.

Dr. Wilhelm Knabe (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90):
Rede ID: ID1114513000
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Bevölkerung der DDR eine sehr große Besorgnis über die von Westdeutschland angelieferten Müllmengen besteht — auch im Fall Schönberg, aber nicht auf Schönberg beschränkt — , die uns daran erinnern sollte, andere Lösungsmöglichkeiten anzustreben?
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Nach meiner Kenntnis und auch nach Ihrer Kenntnis wehrt sich jede Bevölkerung, in ihrem unmittelbaren Einzugsbereich Deponien mit Abfall aus anderen Gebieten zu erhalten. Dies gilt für den Bereich Schönberg mit Sicherheit genauso wie für fast alle anderen Deponien und Abfallbeseitigungsanlagen, auch in der Bundesrepublik.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114513100
Zusatzfrage des Abgeordneten Heyenn.

Günther Heyenn (SPD):
Rede ID: ID1114513200
Herr Staatssekretär, halten Sie es in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Abfallbeseitigungsgesetzes nicht für eindeutig richtig, daß die schleswig-holsteinische Landesregierung diesen verseuchten Boden nicht nach Schönberg abgibt, sondern bemüht ist, eine Entsorgung im eigenen Land durchzuführen?
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung wird die Entscheidung der schleswig-holsteinischen Landesregierung, das kontaminierte Erdreich nicht nach Schönberg zu transportieren, mit Sicherheit nicht beanstanden.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114513300
Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Klejdzinski.

Dr. Karl-Heinz Klejdzinski (SPD):
Rede ID: ID1114513400
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir zu, daß ein Experiment naturwissenschaftlich durchaus zulässig und richtig ist und daß ein Entsorgungsexperiment — weil es „Entsorgungsexperiment" genannt wird — durchaus nicht von vornherein verdächtig sein muß?
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Dem stimme ich zu.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114513500
Damit sind wir am Ende dieser Frage.
Ich komme zur Frage 18:
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß das am 8. April 1989 vor der Küste Nordnorwegens gesunkene Atom-U-Boot „Komsomolez" wegen des von diesem Boot ausgehenden radioaktiven Gefährdungspotentials (z. B. der Unklarheit, ob die beiden Atomreaktoren, die das Boot angetrieben haben, leckgeschlagen sind und ob atomare Waffen sich an Bord befinden) eine Gefährdung für die Umwelt darstellt, deren Folgen niemand vorhersagen kann?
Sie können gleich stehenbleiben, Herr Dr. Klejdzinski. Nun hat ihn die Antwort so befriedigt, daß er sich gesetzt hat. Aber er muß wieder hoch.

(Heiterkeit)

Bitte schön, Herr Staatssekretär.

(Dr. Klejdzinski [SPD]: Ist nicht parteiideologisch!)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114513600
Also, wenn ein U-Boot „Komsomolez" heißt!

(Heiterkeit)

Also, bitte schön, Herr Staatssekretär.
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die sowjetische Regierung hat über TASS am 8. April 1989 offiziell mitgeteilt, daß 180 Kilometer südwestlich der Bäreninsel ein atomgetriebenes, mit Kernwaffen bestücktes U-Boot gesunken sei. Eine Explosionsgefahr bestehe nicht; auch drohe keine Gefahr durch Freisetzung radioaktiver Stoffe. Die Internationale Atomenergiebehörde wurde über die sowjetische Botschaft in Wien offiziell unterrichtet mit dem Hinweis, daß diese Unterrichtung nicht im Rahmen des Informationsabkommens von 1986 erfolge, weil eine Gefahr durch Freisetzung von Radioaktivität nicht bestehe.
Der Bundesumweltminister hat eine Meldung des Bundesnachrichtendienstes über den Unfall und die Meldung der norwegischen Strahlenschutzbehörde über Probenahmen im Unfallgebiet dem Deutschen Hydrographischen Institut und der Bundesforschungsanstalt für Fischerei zur Information zugeleitet. Nach Auskunft dieser Institute ist eine Gefährdung für die umgebenden Gebiete einschließlich der Fische nicht zu befürchten.
Ein Drittes: Der Direktor des norwegischen Strahlenschutzinstituts in Oslo, Herr Dr. Baarli, teilte uns auf Anfrage mit, daß bei den acht Wasserproben aus 43 und aus 1 600 m Tiefe, die unmittelbar nach dem Unfall gemessen wurden, keine Radioaktivität aus dem Boot nachgewiesen werden konnte und daß bei Untersuchungen sowjetischer Stellen ebenfalls nur die normale Umgebungsaktivität gemessen wurde.



Parl. Staatssekretär Gröbl
Die Bundesregierung schließt sich der Bewertung der deutschen wissenschaftlichen Institute und auch des norwegischen Strahlenschutzinstituts an.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114513700
Zusatzfrage, Herr Klejdzinski.

Dr. Karl-Heinz Klejdzinski (SPD):
Rede ID: ID1114513800
Herr Staatssekretär, ich finde es großartig, daß Sie im Grunde genommen zitieren, was geschehen ist, und dann anschließend sagen, daß Sie sich dem anschließen, insbesondere dem, was ein Institut gesagt hat. Halten Sie es in diesem Fall nicht für erforderlich, daß man sich unabhängig davon, ob ein Gutachter sagt: „Das ist in Ordnung, dort kann nichts austreten" , danach erkundigt, ob auch andere Institute bzw. Wissenschaftler der Meinung sind, daß eine erhebliche Gefährdung der Umwelt gegeben ist, wenn nicht jetzt, dann zumindest morgen?
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Klejdzinski, die Bundesregierung hat sich ja bei zwei nationalen wissenschaftlichen Instituten erkundigt und darüber hinaus noch das zuständige norwegische Institut befragt. Sie ist der Meinung, daß dies sehr wohl eine gewissenhafte Einholung von Informationen ist.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114513900
Sie haben eine weitere Zusatzfrage. Bitte schön, Herr Dr. Klejdzinski.

Dr. Karl-Heinz Klejdzinski (SPD):
Rede ID: ID1114514000
Herr Staatssekretär, können Sie mir in dem Punkt zustimmen, daß die augenblickliche Analyse eines Unfalls nicht unbedingt gleichzusetzen ist mit dem, was in solch einer Tiefe geschehen kann, wenn nicht von vornherein feststeht, wie hoch der Grad des Leckgeschlagenseins ist bzw. ob bereits Haarrisse vorhanden sind, ob bereits langfristige chemische Prozesse beginnen?
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich kann nur den aktuellen Stand von heute wiedergeben. Selbstverständlich wird die Bundesregierung diesen Vorfall weiterhin interessiert und aufmerksam verfolgen, dies im übrigen auch im Gespräch mit der sowjetischen Regierung.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114514100
Ich rufe die Frage 19 des Abgeordneten Dr. Klejdzinski auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang ein gemeinsames Vorgehen aller Anrainerstaaten bzw. der Staaten des Europarates mit dem Ziel, die Sowjetunion dazu zu bewegen, das Boot umgehend zu bergen, um eine Verseuchung der Küstengebiete und der Fanggründe der Fischer zu verhindern?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Nach den uns verfügbaren Informationen überprüft die Sowjetunion die Möglichkeit einer Bergung des gesunkenen U-Boots. Unbeschadet der Tatsache, daß nach Aussagen der Bundesforschungsanstalt für Fischerei die Fischereigründe nicht gefährdet sind, würde die Bundesregierung eine Bergung des gesunkenen U-Boots begrüßen, wenn durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen eine Zerstörung des Boots verhindert werden kann.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114514200
Zusatzfrage, Herr Klejdzinski.

Dr. Karl-Heinz Klejdzinski (SPD):
Rede ID: ID1114514300
Herr Staatssekretär, Sie haben jetzt genau das Risiko beschrieben, das ich meine, indem Sie sagten: wenn die Zerstörung des Boots verhindert werden kann. Sie implizieren damit die Möglichkeit, daß gegebenenfalls Radioaktivität austritt bzw. andere Schäden eintreten. Ich frage Sie in dem Zusammenhang, wenn Sie dieses hier so offen zugeben, wieso Sie dann zu solch einer apodiktischen Beantwortung meiner vorhergehenden Frage kommen konnten.
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Die Frage 18 wurde von mir in keine Weise apodiktisch beantwortet, sondern nach Überprüfung der uns vorliegenden wissenschaftlichen Informationen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114514400
Sie haben noch eine Zusatzfrage, Herr Klejdzinski.

Dr. Karl-Heinz Klejdzinski (SPD):
Rede ID: ID1114514500
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß es sich in dem Fall durchaus anbieten würde, über nationale Grenzen hinweg nach Möglichkeiten zu suchen, solche gefährlichen Körper oder Zeitbomben, die ticken, auch international mit den technischen Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen, anzugehen und, wenn man so will, zu entseuchen und zu entschärfen?
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das ist gerade der Grund dafür, daß wir uns einmal an die Norweger, die von dem Vorfall stärker als wir betroffen sind, und zum anderen auch an die Sowjetunion wenden und gewandt haben.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114514600
Frau Blunck, Sie möchten eine Zusatzfrage stellen? — Bitte schön.

Lieselott Blunck (SPD):
Rede ID: ID1114514700
Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, wieweit hier bei der Bergung auch MAR-POL eine Rolle spielen könnte, wieweit das hier greift?
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Nach meinem Wissen greift MARPOL für diese Fälle nicht, sondern nur bei atombetriebenen Handelsschiffen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114514800
Die Fragen 20 und 21 der Abgeordneten Frau Teubner sollen auf Wunsch der Fragestellerin schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 22 der Abgeordneten Frau Wollny auf:
Hat es von seiten der Bundesregierung in letzter Zeit Kontakte mit der SPD gegeben, um sich über ein gemeinsames Vorgehen bezüglich des Endlagers „Schacht Konrad" zu verständigen, und trifft es zu, daß das Endlager nach Auffassung der Bundesregierung nur im Konsens mit der SPD realisiert werden kann?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung setzt sich nach wie vor dafür ein, daß die Verwirklichung der Endlagerprojekte einschließlich des geplanten Endlagers „Konrad" möglichst von allen Parteien getragen wird. Die Bundesregierung geht davon aus, daß auch die SPD die Endlagerung radioaktiver Abfälle als nationale Verpflichtung ansieht.



Parl. Staatssekretär Gröbl
Kontakte zur SPD gibt es natürlich ständig, Frau Kollegin. Nur wurde über dieses spezielle Thema nicht eigens verhandelt.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114514900
Keine Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 23 der Abgeordneten Frau Wollny auf :
Wie stellt sich die Bundesregierung zu den Aussagen des am 17. Mai 1989 von der Vereinigung Cockpit veröffentlichten Rechtsgutachtens zur Strahlenbelastung des fliegenden Personals, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Reduzierung der hohen Strahlenbelastung der Cockpit-Besatzungen ergreifen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Von der Vereinigung Cockpit e. V. hat der Bundesumweltminister das Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Dr. Geulen zur Strahlenbelastung des fliegenden Personals erhalten. Die darin enthaltenen Angaben über die natürliche Strahlenexposition für das fliegende Personal beim Flug in großen Höhen und in Polnähe, bedingt durch die Höhenstrahlung, sind korrekt. Je nach Flughöhe und nach Flugdauer können für das fliegende Personal Strahlenexpositionen bis zu maximal 5 Millisievert pro Jahr auftreten.
Die in dem Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Dr. Geulen aufgeführten Angaben zur Strahlenexposition des fliegenden Personals, bedingt durch Transporte von Kernbrennstoffen oder sonstigen radioaktiven Stoffen, stützen sich auf eine Studie, die nach unseren Informationen weder in Fachkreisen bekannt ist noch dem Bundesumweltministerium vorliegt.
Die aus der Studie zitierten Werte stehen jedoch im Widerspruch zu den beim Bundesverkehrsminister, beim Bundesumweltminister, bei der PTB und dem Luftfahrtbundesamt vorliegenden Erfahrungen zur transportbedingten Strahlenexposition beim Lufttransport radioaktiver Stoffe. Durch entsprechende Verpackungsvorschriften, eine Begrenzung der Versandstücke für den Frachtraum und genau festgelegte Stauvorschriften im Frachtraum der Luftfahrzeuge ist gewährleistet, daß die Strahlenexposition des fliegenden Personals so gering wie möglich bleibt. Auf Grund der Transporte radioaktiver Stoffe läßt sich für das fliegende Personal ein jährlicher Mittelwert von 0,1 Millisievert errechnen. In Einzelfällen, wenn unterstellt wird, daß das fliegende Personal ausschließlich Frachtmaschinen mit radioaktiven Stoffen fliegt, könnten Maximalwerte von 0,5 bis 0,7 Millisievert pro Jahr erreicht werden.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114515000
Eine Zusatzfrage, Frau Wollny.

Lieselotte Wollny (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90):
Rede ID: ID1114515100
Halten Sie es in Anbetracht der ohnehin hohen Belastung durch die natürliche Strahlenexposition, die Sie ja anerkannt haben, überhaupt für gerechtfertigt, in Flugzeugen Nuklearmaterial zu transportieren und dadurch diese Belastung noch zu erhöhen?
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Hierbei ist zum einen darauf zu verweisen, daß die Belastung des fliegenden Personals durch die natürliche Belastung im Vergleich zu den Belastungen auf Grund des Transports
von Kernbrennmaterial bzw. von radioaktiven Stoffen um den Faktor 10 höher ist.
Zum zweiten handelt es sich beim Transport solcher Stoffe zu 90 bis 95 % um für die Humanmedizin erforderliche Güter. Da hier ein schneller Antransport erforderlich ist, halte ich das nicht nur für gerechtfertigt, sondern nach wie vor für notwendig.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114515200
Eine weitere Zusatzfrage, Frau Wollny?

Lieselotte Wollny (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90):
Rede ID: ID1114515300
Nein, danke. Es lohnt nicht.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114515400
Herr Dr. Daniels, bitte schön.

Dr. Wolfgang Daniels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1114515500
Herr Staatssekretär, Sie propagieren ja immer dieses 30-MilliremKonzept beim Betrieb von Atomkraftwerken. Jetzt ist hier die Rede davon, daß bei den Besatzungsmitgliedern eine Strahlenbelastung von bis zu 50 Millirem pro Jahr auftreten kann. Sehen Sie nicht allein schon auf Grund dieser Relation, daß man auf der Erde der Bevölkerung nicht mehr als 30 Millirem zumuten möchte, einen Zwang, auch hier Maßnahmen zu ergreifen, um diese Strahlenbelastungen zu senken? Es ist ja nicht nur die natürliche Strahlenbelastung; es geht eine Strahlenbelastung von den entsprechenden technischen Einrichtungen in den Flugzeugen und eben auch von solchen Transporten aus.
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Daniels, wir sind uns sicherlich darüber einig, daß die natürliche Strahlenbelastung den größten Anteil beim fliegenden Personal ausmacht. Es sind etwa 80 % zu 20
im Verhältnis zu der künstlichen Strahlenbelastung.
Änderungsmöglichkeiten technischer Art gäbe es allenfalls durch einen Bleimantel um die Flugzeuge herum. Welche Folgen das hat, wissen Sie als Techniker oder Naturwissenschaftler noch besser als ich. Eine Abschirmung der Flugzeuge gegen diese natürliche Höhenstrahlung ist doch sehr problematisch.

(Dr. Daniels [Regensburg] [GRÜNE]: Man kann natürlich auch die Arbeitszeit verkürzen!)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114515600
Das fiel auch mir ein. Bloß, Sie haben kein Fragerecht mehr, Herr Dr. Daniels.
Sie wollten eine Zusatzfrage stellen, Herr Brauer? — Bitte schön.

Hans-Jochim Brauer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1114515700
Herr Staatssekretär, können Sie sagen, wie das nukleare Material vom Hahn-MeitnerInstitut aus Berlin transportiert wird? Sie sagten ja eben, daß über 99 % aus der Nuklearmedizin in Flugzeugen transportiert werden.
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Ich habe gesagt: über 90 %. Ich kann Ihnen im übrigen nicht sagen, auf welchem Weg, mit welchem Mittel, wohin und wie



Parl. Staatssekretär Gröbl
schnell von den einzelnen Instituten der Transport erfolgt. Dafür bitte ich wirklich um Verständnis.
Brauer [GRÜNE]: 100 % per Flugzeug! —
Frau Wollny [GRÜNE]: Ausschließlich per
Flugzeug!)

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114515800
Jetzt kommen wir zur Frage 24 des Abgeordneten Brauer — Sie können gleich stehenbleiben — :
Gehört das Endlager „Schacht Konrad" mit zum Verhandlungspaket der deutsch-französischen Arbeitsgruppe, die über die Kooperation auf dem Gebiet des Kernbrennstoffkreislaufes zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland berät und verhandelt?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich muß mit Nein beginnen. Es besteht vielmehr Übereinstimmung darüber, daß radioaktive Abfälle in jeweils nationaler Verantwortung endzulagern sind.
Im übrigen sind Endlager in der Bundesrepublik staatliche Einrichtungen, für die auf Grund der Art. 55 und 66 des EG-Vertrages die dort geregelte Freizügigkeit entfällt.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114515900
Zusatzfrage, Herr Brauer.

Hans-Jochim Brauer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1114516000
Herr Staatssekretär, damit können Sie definitiv ausschließen, daß der „Schacht Konrad" nicht für Nuklearabfälle aus Frankreich oder aus Europa zur Verfügung steht?
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Er steht nicht zur Verfügung für nukleare Abfälle, die aus französischen oder anderen ausländischen Anlagen stammen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114516100
Wenn Sie definitiv ausschließen, daß etwas nicht ist, ist das eine doppelte Verneinung. Diese führt zur Bejahung, Aber, ich glaube, der Staatssekretär hat korrekt geantwortet.
Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage, Herr Brauer.

Hans-Jochim Brauer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1114516200
Diese benötige ich nicht.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114516300
Frau Wollny möchte eine Zusatzfrage stellen, bitte schön.

Lieselotte Wollny (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90):
Rede ID: ID1114516400
Herr Staatssekretär, können Sie uns sagen, für wie lange diese Aussage von Ihnen Gültigkeit haben wird?

(Zuruf von der CDU/CSU: Bis zum Widerruf ! )

Gröbl, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, wir sind — ich gehe jetzt von meiner Position aus — bis zum Jahr 2000 in der Bundesregierung. Für diese Zeit ist es mindestens gültig.

(Heiterkeit)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114516500
Herr Abgeordneter Dr. Daniels zu einer Zusatzfrage.

Dr. Wolfgang Daniels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1114516600
Herr Staatssekretär, glauben Sie, daß Sie diese Aussage auch noch
1992, wenn es den EG-Binnenmarkt geben wird, wiederholen können,

(Huonker [SPD]: Dann ist er doch gar nicht mehr als Staatssekretär gefragt!)

und ist Ihnen nicht bekannt, daß die Franzosen jetzt bei den Verhandlungen über dieses europäische Entsorgungskonzept solche Wünsche oder Vorstellungen geäußert haben?
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Sollten Sie 1992 wieder im Bundestag sein, könnten Sie mir diese Frage noch einmal stellen.

(Heiterkeit)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114516700
Wenn das hier mit den Fragen und den Antworten ein bißchen locker gehandhabt wird, habe ich nichts dagegen.
Ich rufe die Frage 25 des Abgeordneten Brauer auf:
Welche Gründe haben zu einer Verschiebung der Auslegung der Planfeststellungsunterlagen für „Schacht Konrad" geführt, und welche Bedingungen sind von der niedersächsischen Landesregierung für die Fortsetzung des Verfahrens an die Bundesregierung gestellt worden?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Die nach dem Atomgesetz zuständige Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat termingerecht auslegungsreife Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren „Konrad" an die Planfeststellungsbehörde, den Niedersächsischen Umweltminister, zur Bekanntmachung des Vorhabens übermittelt.
Auf einer Informationsveranstaltung am 19. Mai 1989 in Vechelde wurden vom Niedersächsischen Umweltminister Dr. Werner Remmers drei Bedingungen genannt, unter denen aus niedersächsischer Sicht eine Zustimmung zur Bekanntmachung gegeben werden könnte: keine Europäisierung von „Konrad", d. h. keine Aufnahme von Abfällen ausländischer Herkunft; Sicherstellung einer unabhängigen Produktkontrolle bei der Abfallkonditionierung für „Konrad" im Ausland; Klärung der Ausgleichszahlungen.
Den niedersächsischen Stellen hat die Bundesregierung dargelegt, daß diese Punkte Grundlage ihrer Politik sind. Bundesminister Professor Töpfer hat daher die Niedersächsische Landesregierung gebeten, die Bekanntmachung der Auslegung der Planunterlagen „Konrad" so rasch wie möglich in die Wege zu leiten.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114516800
Keine Zusatzfragen? — Dann rufe ich die Frage 26 des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) auf:
Wie viele Personen werden derzeit in kerntechnischen Anlagen nach dem Atomgesetz, dem Handbuch der deutschen Wirtschaft zum Geheimschutz, den Verfassungsschutzgesetzen der Länder oder anderer Rechtsgrundlagen überprüft, und zu wie vielen Ablehnungen von Arbeitnehmern in diesen Betrieben ist es in den letzten zehn Jahren gekommen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, bei den Überprüfungen von Personen in kerntechnischen Anlagen muß zwischen Sicherheitsüberprüfungen nach dem Atomgesetz zwecks Sabotageschutz und



Parl. Staatssekretär Gröbl
Überprüfungen nach dem Handbuch der deutschen Wirtschaft zum Geheimschutz für die Ermächtigung zum Zugang zu Verschlußsachen unterschieden werden.
Sicherheitsüberprüfungen nach dem Atomgesetz werden von den zuständigen atomrechtlichen Genehmigungs- oder Aufsichtsbehörden der Länder durchgeführt. Diese fordern für die zu überprüfenden Personen bei den Sicherheitsbehörden Auskünfte über solche dort gespeicherten Erkenntnisse an, die für den Sabotageschutz relevant sein können. Die Bewertung dieser Erkenntnisse daraufhin, ob sich aus ihnen Sicherheitsbedenken im Hinblick auf nuklearspezifische Sabotagerisiken ergeben können, nimmt ebenfalls die zuständige atomrechtliche Landesbehörde vor. Die von Ihnen erbetenen Zahlenangaben liegen daher nur bei den zuständigen atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Länder vor und müßten für den gegenwärtigen Zeitpunkt dort abgefragt werden. Für eine solche Abfrage würde ein Zeitraum von ca. einem Monat benötigt werden, da die entsprechenden Daten nicht bei allen Landesbehörden in EDV-Anlagen erfaßt sind und daher die Auswertung von Einzelakten erforderlich wäre. Sollten Sie Wert darauf legen, würde ich mich darum bemühen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114516900
Herr Dr. Daniels, eine Zusatzfrage.

Dr. Wolfgang Daniels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1114517000
Da wir uns derzeit mit der Novellierung des Atomgesetzes befassen, ist eine solche Aussage von großer Bedeutung. Ich frage Sie, ob Sie mir nicht darin zustimmen können, daß dies doch gerade für den Fall, daß sich erweisen würde, daß es bisher auf Grund dieser Vorschriften keine Ablehnung gegeben hat, für diese Debatte über die Änderung des Atomgesetzes sehr relevant werden könnte.
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Ich bin sicher, daß das Ergebnis einer solchen Darstellung auch für diese Diskussion interessant ist.

Dr. Wolfgang Daniels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1114517100
Dann bitte ich Sie darum, das in die Wege zu leiten.
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Das mache ich gerne.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114517200
Das ist jetzt abgearbeitet. Ich rufe die Frage 27 des Herrn Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) auf:
Was waren die Gründe für diese Ablehnungen, und waren es solche, die nicht den polizeilichen Führungszeugnissen zu entnehmen waren?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Die Gründe für Ablehnungen sind im einzelnen den für die jeweiligen Überprüfungen bzw. Ermächtigungen zuständigen Behörden bekannt. Hierbei handelt es sich in der Regel um Erkenntnisse, die in der jeweiligen Person liegen und die eine Gefährdung der nuklearen Sicherheit der jeweiligen kerntechnischen Anlage bzw. des Geheimschutzes auf Grund vorliegender Erfahrungen oder konkreter Tatsachen besorgen lassen. Die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls werden
von der bewertenden bzw. ermächtigenden Behörde berücksichtigt. Vor ablehnenden Entscheidungen wird die betroffene Person über die Gründe für die Ablehnung unterrichtet. Sie erhält auch Gelegenheit zur Stellungnahme und kann gegen die Ablehnung klagen. Dritten dürfen die Gründe jedoch nicht mitgeteilt werden.
Unbeschränkte Bundeszentralregisterauszüge enthalten zu bestimmten Erkenntnissen den Zusatz „Nicht in ein polizeiliches Führungszeugnis aufzunehmen" . Aus diesem Grund können bei Ablehnungen u. a. auch Erkenntnisse von Bedeutung gewesen sein, die nicht den polizeilichen Führungszeugnissen zu entnehmen waren.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114517300
Zusatzfrage, Herr Dr. Daniels.

Dr. Wolfgang Daniels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1114517400
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann sagen Sie, daß es neben den Erkenntnissen, die möglicherweise einem polizeilichen Führungszeugnis entnommen werden können, noch andere Erkenntnisse gibt. Können Sie eine Aussage darüber machen, wo die herkommen, wie die zustande kommen? Aus welchen Quellen können diese zusätzlichen Erkenntnisse gewonnen werden?
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Die Erkenntnisse werden von den Stellen gewonnen, die ich bei der Beantwortung der ersten Frage aufgeführt habe; ich glaube, ich brauche sie jetzt nicht zu wiederholen.
Zum zweiten, Herr Dr. Daniels, darf ich Sie auf die „Bewertungskriterien für die Sicherheitsüberprüfung von Personal in kerntechnischen Anlagen bei der Beförderung und Verwendung von Kernbrennstoffen", im gemeinsamen Ministerialblatt 1988, Nr. 18, Seite 330, hinweisen. Ich kann es Ihnen aber auch geben. Da steht das alles, Herr Daniels.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114517500
Sie haben eine weitere Zusatzfrage, Herr Dr. Daniels.

Dr. Wolfgang Daniels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1114517600
: Ist die Bundesregierung bereit, nach Auswertung der Daten, die Sie mir eben genannt haben, mögliche Erkenntnisse bei der Novellierung des Atomgesetzes in diesem Punkt mit einfließen zu lassen?
Gröbl, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung ist ständig bereit, neue Erkenntnisse in Verfahren einfließen zu lassen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114517700
Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereichs. Ich danke dem Staatssekretär für die Beantwortung der Fragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Voss steht uns zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Die Frage 33 des Abgeordneten Dr. Weng soll schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Wir kommen zur Frage 34 der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier:



Vizepräsident Westphal
Warum gibt die Bundesregierung nicht zu, daß nach ihrer Weigerung, europaweit eine Quellenbesteuerung auf Kapitalerträge oder ein Mitteilungsverfahren einzuführen, eine europäische Harmonisierung des Kapitalmarkts von ihr nicht mehr angestrebt wird?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Dr. Friedrich Voss (CSU):
Rede ID: ID1114517800
Die Abschaffung der kleinen Kapitalertragsteuer zum 1. Juli 1989 bedeutet nicht, Frau Kollegin Matthäus-Maier, daß die Bundesregierung auf eine Harmonisierung des europäischen Kapitalmarktes verzichtet. Zwischen einer europaweiten Einführung einer Quellenbesteuerung auf Kapitalerträge und der europäischen Harmonisierung des Kapitalmarktes, z. B. Harmonisierungsbestrebungen beim Banken-, Börsen- und Versicherungswesen, besteht kein Zusammenhang. Die Bundesregierung unterstützt die Maßnahmen der EG zur Harmonisierung des Kapitalmarktes und zur Liberalisierung des Kapitalverkehrs.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114517900
Zusatzfrage, Frau
Matthäus-Maier.

Ingrid Matthäus-Maier (SPD):
Rede ID: ID1114518000
Herr Staatssekretär, die EG-Kommission hat im Entwurf einer Richtlinie vorgeschlagen, daß entweder die EG-weite Quellensteuer eingeführt werden soll oder aber ein Mitteilungsverfahren als Voraussetzung für eine Harmonisierung des Kapitalmarkts. Auch Bundeskanzler Kohl hat in der entsprechenden Regierungserklärung vom 27. April diesen Zusammenhang hergestellt, als er sagte, das sei zwingend erforderlich. Wenn Sie die Quellensteuer abschaffen und zugleich das Mitteilungsverfahren ablehnen: In welche Richtung gehen dann Ihre Bemühungen, um diese Voraussetzungen für eine Liberalisierung des Kapitalmarkts zu erfüllen?
Dr. Voss, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin Matthäus-Maier, wir kommen gerade gemeinsam aus dem Hearing des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages. Hier haben wir gehört, was die Deutsche Bundesbank zu dieser Problematik gesagt hat. Sie hat klar zum Ausdruck gebracht, daß sie — ebenso wie die Bundesregierung — keinen Zusammenhang sieht. Ich meine, wir befinden uns hier in einer guten Gesellschaft. Wir sind genau der Meinung, die eben auch von der Bundesbank artikuliert worden ist.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114518100
Zusatzfrage, bitte.

Ingrid Matthäus-Maier (SPD):
Rede ID: ID1114518200
Hat die EG-Kommission — die Sitzung des Finanzrats war erst vor kurzem — ihre entsprechenden Bemühungen aufgegeben?
Dr. Voss, Parl. Staatssekretär: Die Kommission war sich wohl wie jeder, Frau Kollegin Matthäus-Maier, darüber im klaren, daß ihre Bemühungen um die Einführung einer Quellensteuer auf EG-Ebene nur dann zum Erfolg führen könnten, wenn dort eine Einstimmigkeit erzielt würde. Jeder weiß, daß es eine Reihe von Staaten gab, die sowohl gegen eine Einführung der Quellensteuer als auch gegen ein Kontrollmitteilungssystem Widerspruch erhoben haben, so daß es zu einer Einmütigkeit nicht kam. Von daher gehe ich davon aus, daß die Kommission die Schwierigkeiten selbst gesehen hat, die hier bestanden.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114518300
Zusatzfrage des Abgeordneten Huonker.

Gunter Huonker (SPD):
Rede ID: ID1114518400
Herr Staatssekretär, nachdem der Bundeskanzler, wie Frau Matthäus-Maier schon betont hat, kürzlich in der Regierungserklärung gesagt hat, im Hinblick auf die Harmonisierung des Kapitalmarkts sei eine Harmonisierung der Besteuerung von Kapitalerträgen zwingend notwendig, und die Bundesregierung bis vor dreißig Sekunden immer erklärt hat, sie werde sich wegen der Liberalisierung des Kapitalmarkts um eine Harmonisierung bemühen: Ist Ihre Antwort so zu verstehen, daß jetzt der Staatssekretär die bisherige Meinung von Bundeskanzler und Bundesregierung widerrufen hat, wenn er sagt, es bestehe überhaupt kein Zusammenhang zwischen den beiden Themen?
Dr. Voss, Parl. Staatssekretär: Nein, Herr Kollege, Sie interpretieren mich völlig falsch. Ich habe nur gesagt, daß wir der Meinung sind — das ist, wie ich eben schon ausführen durfte, in dem Hearing klar zum Ausdruck gekommen — , daß zwischen der Harmonisierung der Besteuerung der Kapitalerträge und dem, was an Liberalisierung des Kapitalverkehrs beispielsweise von Frankreich noch getan werden muß, kein Zusammenhang besteht. Ich bin mir darüber im klaren, Herr Kollege Huonker, daß Frankreich den Wert einer Liberalisierung seines Kapitalverkehrs deutlich erkennt und daß es zur Stärkung des Francs auch ohne die Harmonisierung bei der Besteuerung der Kapitalerträge das Notwendige tun wird, um zur Liberalisierung im europäischen Raum zu kommen. Auch andere Beispiele sind hier noch anzuführen, die heute morgen im Hearing von der Bundesbank genannt worden sind.

(Huonker [SPD]: Also hat der Bundeskanzler in der Regierungserklärung etwas Falsches gesagt!)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114518500
Frau Matthäus-Maier hat die Frage 35 gestellt:
Warum trifft es nicht zu, daß die europäische gegenseitige Amtshilfe im Bereich der direkten und indirekten Steuern bei der deutschen gesetzlichen Regelung des Bankenerlasses für die Erfassung der Kapitalerträge ins Leere läuft?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Dr. Voss, Parl. Staatssekretär: Die europäische gegenseitige Amtshilfe im Bereich der direkten und indirekten Steuern für die Erfassung der Kapitalerträge setzt dort ein, wo sich der Verdacht auf nichtversteuerte ausländische Kapitaleinkünfte aufdrängt. Die Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten können sich dann Auskünfte im Wege der Amtshilfe erteilen. Die deutsche gesetzliche Regelung des § 30 a der Abgabenordnung, die den Bankenerlaß in Gesetzesrecht umsetzte, steht dem nicht entgegen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114518600
Zusatzfrage, Frau Matthäus-Maier.

Ingrid Matthäus-Maier (SPD):
Rede ID: ID1114518700
Könnten Sie mir schildern, wie ein entsprechendes Ersuchen einer auslän-



Frau Matthäus-Maier
dischen Behörde aussehen müßte, um die Voraussetzungen, die Sie geschildert haben, zu erfüllen und trotzdem nicht unter den Bankenerlaß zu fallen?
Dr. Voss, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin Matthäus-Maier, Sie wissen selbst, daß dieses Verfahren im Moment noch recht bilateral gestaltet ist, daß hier sozusagen auf der Ebene des „do ut des" Auskünfte erteilt werden, daß also noch bestimmte Unterschiede bestehen. Ich kann mir aber schon vorstellen, daß im weiteren die Verfahren vereinheitlicht werden und daß man dann einen Standard entwickelt, nach dem die Auskünfte im Wege der Amtshilfe erteilt werden.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114518800
Weitere Zusatzfrage?

Ingrid Matthäus-Maier (SPD):
Rede ID: ID1114518900
Möglicherweise, aber im Moment noch nicht.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114519000
Sie wollen zuerst fragen, Herr Huonker? — Bitte schön.

Gunter Huonker (SPD):
Rede ID: ID1114519100
Herr Staatssekretär, können Sie mir zustimmen, daß ein EG-weit harmonisiertes Amtshilfeverfahren nicht weiter gehen wird als das, was innerhalb der Bundesrepublik getan wird und getan werden kann, um die gesetzlich vorgesehene Besteuerung von Kapitalerträgen zu gewährleisten, und können Sie mir weiter zustimmen, daß, wenn es in der Bundesrepublik Deutschland weder ein wie auch immer geartetes Kontrollmitteilungsverfahren noch eine Quellensteuer gibt und der Bankenerlaß im Gesetz ist, der Spielraum, um seitens der Bundesrepublik Deutschland Amtshilfe zu gewähren, sehr eng ist, es sei denn, man würde die Gesetzgebung ändern, über die wir im Augenblick im Bundestag beraten?
Dr. Voss, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Huonker, ich würde Ihnen sehr gerne voll zustimmen. Der Aussage in dieser Frage, die Sie ja stark unterteilt haben, vermag ich aber nicht voll zuzustimmen. Wir beide wissen, daß der Bankenerlaß natürlich gewisse Einschränkungen vorgibt. Wenn es keine Begründung dafür gibt, diese Einschränkungen zu überwinden — das Verdachtsmoment beispielsweise ist einer der wesentlichen Punkte — , dann sind natürlich auch auf europäischer Ebene und im Wege der Amtshilfe keine Möglichkeiten gegeben. Insofern stimme ich Ihnen zu.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114519200
Noch eine Zusatzfrage, Frau Matthäus-Maier.

Ingrid Matthäus-Maier (SPD):
Rede ID: ID1114519300
Ist es nicht so, daß in dem eben von Ihnen erwähnten Hearing § 30a der Abgabenordnung als einzigartig bezeichnet wurde, so daß im Rahmen der EG bei einer Verstärkung der gegenseitigen Amtshilfe die Existenz des § 30 a doch gegen eine wirksame Amtshilfe steht?
Dr. Voss, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin Matthäus-Maier, es ist nur selbstverständlich, daß wir die Aussagen der Sachverständigen heute morgen im Hearing natürlich etwas anders werten. Wenn Sie das
eine oder andere, was ausgesagt worden ist, in Ihre Richtung deuten,

(Frau Matthäus-Maier [SPD]: Und Sie in Ihre!)

dann werden Sie mir zugeben, daß ich dasselbe Recht habe, das zu tun. Auf dieser Basis müssen wir schon versuchen, miteinander auszukommen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114519400
Wir sind am Ende dieses Geschäftsbereichs, weil die Frage 36 des Abgeordneten Stiegler schriftlich beantwortet werden soll. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich danke dem Staatssekretär für die Beantwortung der Fragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. von Wartenberg steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 37 des Abgeordneten Engelsberger auf:
Wie hoch sind pro kWh die sogenannten sozialen Kosten (für Waldschäden, Klimaschäden, Gebäudeschäden und Gesundheitsschäden) anzusetzen, die bei der Erzeugung elektrischer Energie aus fossilen Brennstoffen (Steinkohle, Braunkohle und Mineralöl) sowie der Kernenergie anfallen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1114519500
Herr Präsident, Herr Kollege Engelsberger, es ist zweifellos richtig, daß die Erzeugung von Strom mit externen Effekten verbunden ist, die in den von Ihnen angesprochenen Bereichen Schäden mitverursachen. Belastbare Schätzungen zur Höhe der von Ihnen angesprochenen sozialen Kosten, die pro Kilowattstunde durch die Stromerzeugung verursacht werden, liegen allerdings nicht vor. Dies liegt zum einen in den außerordentlich komplexen Wirkungszusammenhängen begründet. Beispielsweise gehen die von Ihnen angesprochenen Waldschäden, die Klimaschäden und die Gesundheitsschäden in aller Regel auf vielfältige Ursachenbündel zurück. Emissionen aus Kraftwerken sind hier nur eine Teilursache. Die Wirkungszusammenhänge sind hierbei trotz intensiver Bemühungen erst ansatzweise erforscht, so daß Aussagen hierzu in der Regel Schätzcharakter haben und mit hohen Unsicherheiten behaftet sind. Ich darf hier als aktuellstes Beispiel nur die CO2-Problematik nennen.
Zum anderen entziehen sich viele Wirkungen, selbst wenn sie erkannt sind, einer adäquaten kostenmäßigen Bewertung. Die zum Teil sehr große Bandbreite der in vorliegenden Untersuchungen gemachten Angaben macht dies deutlich. Der hohe Grad an Unsicherheit erfordert letztlich Wahrscheinlichkeitsüberlegungen und Risikoabschätzungen, die notwendigerweise sehr subjektiver Natur sind. Soziale Kosten können zudem grenzüberschreitend entstehen, wie das gerade die CO2-Problematik oder der Kernkraftwerksunfall in Tschernobyl sichtbar gemacht haben.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114519600
Zusatzfrage, Herr Engelsberger.




Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID1114519700
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, daß das Verursacherprinzip bei Umweltschäden aufrechtzuerhalten ist und daß dies auch in der Praxis verwirklicht werden sollte? Wäre es dann nicht notwendig, daß die Betreiber von fossilen Kraftwerken mit gewissen Belastungen und die Betreiber von umweltsauberen Kraftwerken mit einem gewissen Bonus ausgestattet werden?
Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Engelsberger, wir sind der Auffassung, daß das Verursacherprinzip angestrebt und eingehalten werden muß. Voraussetzung ist, daß man konkrete, abschätzbare und bewertbare Kriterien der Abgrenzung erhält. Ich habe darzustellen versucht, daß gerade in der von Ihnen angesprochenen Frage der sozialen Kosten zum Teil nur Schätzungen möglich sind.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114519800
Weitere Zusatzfrage, Herr Engelsberger.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID1114519900
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung der Bericht des Fraunhofer-Instituts für Systemtechnik und Innovationsforschung bekannt, der im Auftrag der Kommission der Europäischen Gemeinschaft erstellt worden ist? Hier werden die sozialen Kosten des Energieverbrauchs behandelt. Diese werden — ich nehme jetzt die Gesamtkosten, die allein auf Kraftwerke entfallen — mit etwa 15 Milliarden DM im Jahr angegeben. Wäre die Bundesregierung bereit, diese hier einigermaßen fixierten Kosten — die Klimakosten sind noch nicht einbezogen — praktisch den Betreibern von fossilen Kraftwerken aufzuerlegen bzw. den Betreibern, die umweltsaubere Kraftwerke betreiben, einen gewissen Bonus zu erstatten?
Dr. von Wartenberg, Pari. Staatssekretär: Herr Kollege Engelsberger, gerade die von Ihnen zitierte Studie zeigt die Problematik, die Sie angesprochen haben. Die Studie beruht zum Teil auf Zahlen, die wir heute nicht mehr teilen können, und nimmt Bewertungen vor, die wir heute in diesem Umfang nicht mehr anerkennen. In dieser Studie ist es somit unseres Erachtens keineswegs gelungen, die grundsätzlichen Probleme bei der Ermittlung und der Quantifizierung der sozialen Kosten zufriedenstellend zu lösen. Dennoch versuchen wir, auch durch eigene Untersuchungen — über die Auftragsvergabe wird zur Zeit diskutiert — diesem Problem gerecht zu werden.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114520000
Herr Dr. Daniels, Zusatzfrage.

Dr. Wolfgang Daniels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1114520100
Kann ich Ihre Aussage, Herr Staatssekretär, so interpretieren, daß Sie, obwohl, für jeden sichtbar, mit dem Betrieb von fossilen Kraftwerken oder auch von Atomkraftwerken Belastungen für die Umwelt verbunden sind und dadurch natürlich auch Schäden entstehen, nicht bereit sind, einer Energiequelle, die, wie soeben beschrieben, sauber ist, die also mit solchen Folgen nicht verbunden ist, einen dementsprechenden Bonus zu geben, obwohl auch in dieser Studie eindeutig belegt wird, daß die sogenannten sozialen Kosten erfaßbar sind. Man kann sich ja über die verschiedenen Parameter im einzelnen, bis auf die Stelle hinter dem
Komma, noch streiten. Tatsache ist aber, daß die Kosten in einer Größenordnung liegen, die es sicherlich angezeigt erscheinen läßt, eine Förderung der erneuerbaren Energien in diesem Zusammenhang für richtig zu halten.
Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Daniels, ich glaube, es ist Ihnen nicht entgangen, daß die Bundesregierung in großem Umfange gerade regenerative Energien fördert und wir auch die Erforschung der Ursachen- und Wirkungszusammenhänge zwischen Energie und Umwelt vorantreiben. Es sind ja auch einige Gesetzgebungsmaßnahmen vorangetrieben worden: Waldforschung darf ich als ein Stichwort nennen.
Insoweit prüfen wir zur Zeit, ob es möglich ist, durch konkretere Untersuchungen externe Kosten zu ermitteln. Wir glauben aber, daß wir gerade auch im Vergleich zu anderen Industriestaaten in der Respektanz, in der Umsetzbarkeit und in der Einführung selbst bei den regenerativen Energien erheblich weiter sind.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114520200
Jetzt kommen wir zur Frage 38 des Kollegen Engelsberger:
Ist die Bundesregierung bereit, für die sozialen Kosten, die bei der Stromerzeugung durch den Einsatz regenerativer Energien (Sonne, Wind, Wasser) vermieden werden, den Stromproduzenten einen finanziellen Ausgleich zu gewähren, nachdem keine der heute verfügbaren regenerativen Energien in der Lage ist, auf dem freien Markt bei der Stromerzeugung mit fossilen Brennstoffen (u. a. der hochsubventionierten deutschen Steinkohle, laut Angabe der IG Bergbau für die Jahre 1956 bis 1988 43,4 Mrd. DM) oder der Kernenergie (die laut Angabe der IG Bergbau in den Jahren von 1956 bis 1988 mit insgesamt 61,6 Mrd. DM subventioniert worden ist) in Konkurrenz zu treten?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Engelsberger, die Bundesregierung verfolgt mit ihrer Umweltpolitik den Weg, die von Ihnen angesprochenen sozialen Kosten der Stromerzeugung möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen. Diese Politik wird im Bereich der fossilen Stromerzeugung durch hohe Umweltschutzanforderungen und im Bereich der Kernkraftwerke durch höchstmögliche Sicherheitsstandards realisiert. Allein auf Grund der Vorgaben für die Entschwefelung und Entstickung der Kohlekraftwerke wurde die deutsche Elektrizitätswirtschaft zu Investitionen von 23 Milliarden DM veranlaßt. Hinzu kommen erhebliche Aufwendungen für den hohen Sicherheitsstandard der deutschen Kernkraftwerke.
Auch im Internationalen Bereich wirkt die Bundesregierung mit Nachdruck auf eine Verbesserung der Umweltstandards für fossile Energieträger und der Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke hin.
Gleichzeitig unterstützt die Bundesregierung Forschung und Entwicklung bei den erneuerbaren Energien. Sie hat ausreichend Mittel bereitgestellt, um jedes erfolgversprechende Forschungsprogramm fördern zu können: Seit Ende 1974 sind es mehr als 2,2 Milliarden DM. Im internationalen Vergleich nimmt die Bundesrepublik damit — ich habe das soeben schon in einer Zusatzantwort zum Ausdruck gebracht — eine Spitzenposition ein. Sie erreichte z. B. 1988 ein finanzielles Fördervolumen, das in etwa der



Parl. Staatssekretär Dr. von Wartenberg
Summe der Förderung aller anderen EG-Staaten entspricht. Sie unterstützt aktiv die Gründung eines Forums für Zukunftsenergien, das sich besonders auch den erneuerbaren Energien zuwenden soll.
Die von Ihnen verwendeten Angaben der Industriegewerkschaft Bergbau und Energie über die Subventionen der Kernenergie treffen nicht zu. Tatsächlich liegen die Aufwendungen wesentlich niedriger. Im Hinblick auf Ihre Frage ist jedoch entscheidend, daß nicht der kommerzielle Einsatz der Kernenergie subventioniert wurde, sondern es sich im wesentlichen um Forschungs- und Entwicklungssubventionen gehandelt hat. Bei den von Ihnen angesprochenen Steinkohlensubventionen sind neben dem Sicherheitsbeitrag für die Energieversorgung sozial- und regionalpolitische Gesichtspunkte von Bedeutung.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114520300
Zusatzfrage, Herr Engelsberger.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID1114520400
Herr Präsident, das war eine sehr lange Antwort. Daher müßte mir jetzt eine sehr lange Zusatzfrage gestattet werden.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114520500
Ich werde das ausgewogen beurteilen.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID1114520600
Ich werde es versuchen; es war nämlich eine umfangreiche Antwort auf meine schriftliche Frage.
Herr Staatssekretär, es ist doch so, daß sich die Bundesregierung zwar bemüht, bei fossilen Kraftwerken durch Entschwefelung und Entstickung eine Verbesserung herbeizuführen, daß sie aber letzten Endes nicht in der Lage ist, im Hinblick auf das CO2, das ja die Klimakatastrophe im nächsten Jahrhundert bei uns herbeiführen wird, irgendeine Verbesserung zu erzielen. Die Toronto-Konferenz hat doch ergeben, daß gerade der Verbrauch fossiler Brennstoffe im nächsten Jahrhundert auf die Hälfte reduziert werden sollte.
Weiterhin ist die Situation auch von der Bundesregierung so dargestellt worden, daß bis zum Jahr 2000 der Einsatz regenerativer Energien um das Vier- bis Fünffache erhöht werden sollte.
Glauben Sie, daß bei den Einspeispreisen, die den Erzeugern von regenerativen Stromerzeugungsanlagen gewährt werden — sie liegen bei etwa 8 bis 10 Pfennig pro kWh — , diese in der Lage sind, eine derartige Steigerung durchzuführen? Meinen Sie nicht, daß es notwendig wäre, die Einspeispreise ganz erheblich zu erhöhen, und daß die Bundesregierung eine Verordnung erlassen sollte, die gerade diesem Zweck dient?
Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Engelsberger, da Ihre Frage, die ich gerade beantwortet habe, ebenfalls sehr lang war, fiel auch meine Antwort lang aus. Ich will mich nun bemühen, auf Ihre lange Frage eine kurze Antwort zu geben.
Sie wissen, daß die regenerativen Energien bisher leider nur einen ganz kleinen Teil der Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland leisten können und daß es auch bis zum Jahre 2000 bei vielleicht einer Verdoppelung immer noch ein sehr kleiner Teil
sein wird. Ihnen ist auch bekannt, daß wir die Einspeiseverordnung für die Wasserkraftwerke im letzten Jahr in Zusammenarbeit mit den zuständigen Wirtschaftsverbänden auf Anregung des Bundeswirtschaftsministers geändert haben.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114520700
Sie dürfen noch eine, wenn auch kurze Frage stellen.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID1114520800
Ich muß mich immer stark konzentrieren, um die Frage in eine kurze Form zu bringen.
Herr Staatssekretär, wäre die Bundesregierung bereit, eine Verordnung zu erlassen, wonach die Einspeispreise von regenerativ erzeugtem Strom mit einem Bonus versehen werden, der die eingesparten sozialen Kosten zum Ausdruck bringt? Die Studie der Fraunhofer-Gesellschaft nennt einen Preis von etwa 8 bis 10 Pfennig pro Kilowattstunde.
Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär: Wenn ich die Frage kurz beantworten muß, würde ich nein sagen. Wenn ich eine Begründung bringe, dann darf ich darauf hinweisen, daß ich Bedenken habe, ob es saubere Kriterien für eine Abschätzung der sozialen Kosten gibt. Weiterhin ist es nicht das Ziel der Bundesregierung, hier über eine Form von neuen Dauersubventionen Markteintrittsmöglichkeiten zu schaffen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114520900
Herr Dr. Daniels (Regensburg).

Dr. Wolfgang Daniels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1114521000
Wie wir Ihre Ausführungen verstehen, wollen Sie die Einspeis-preise für die erneuerbaren Energien nicht erhöhen. Das heißt, daß nach wie vor eine erhebliche Benachteiligung der meist privaten Stromerzeuger besteht, weil sie derzeit nur 8 bis 10 Pfennig pro Kilowattstunde bekommen.
Angemessen wäre aber — das ist jetzt meine Frage — , daß Sie sich nicht an den reinen Erzeugungskosten orientieren, sondern an den vermiedenen Kosten der EVUs. In diesem Zusammenhang müßte dann der Preis für eine Kilowattstunde eigentlich wesentlich höher liegen. Am einfachsten wäre es, wenn ein Zähler dann einmal vorwärts- und einmal rückwärtsliefe.
Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Daniels, ich darf noch einmal darauf hinweisen, daß gerade die Bundesregierung in den letzten Jahren die Einspeiseverordnung insbesondere für Strom aus regenerativen Energiequellen deutlich verbessert hat.

(Dr. Daniels [Regensburg] [GRÜNE]: Das reicht nicht!)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114521100
Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Walz.

Ingrid Walz (FDP):
Rede ID: ID1114521200
Wäre die Bundesregierung bereit, eine Informations- bzw. Einführungskampagne zu unterstutzen bzw. zu initiieren, um in der Bevölkerung eine höhere Akzeptanz für die Entwicklung und auch die Anwendung von Techniken zur regenerativen Energiegewinnung zu erreichen?



Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, Ihrer Frage liegt genau das zugrunde, was die Bundesregierung mit der Einrichtung des Forums für erneuerbare Energien und Zukunftsenergien plant. Wir hoffen, daß dort die Fachkräfte der verschiedensten Wirtschaftsverbände und die Bevölkerung selber aufgeklärt werden, wir fachliche und sachliche Untersuchungen bekommen und gerade die Akzeptanz für diesen Energiebereich wächst. Das ist mit das Ziel der Begründung dieses Forums.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114521300
Die Fragen 39 und 40 des Abgeordneten Wüppesahl sollen auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 41 des Abgeordneten Gansel auf:
Ist für den U-Boot-Bau mit Israel als Endverbleibsland bei der Bundesregierung ein Antrag bzw. eine Voranfrage durch Firmen aus der Bundesrepublik Deutschland gestellt worden, und wirkt die Bundesregierung als Genehmigungsbehörde und Miteigentümerin einer dieser Firmen auf das Israel-Geschäft fördernd oder verhindernd ein?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Gansel, auf die Frage 41 darf ich antworten: Der Bundesregierung liegt eine Voranfrage für die Herstellung und den Export von U-Booten nach Israel vor. Die Bundesregierung hat hierzu bisher keine Entscheidung getroffen und wirkt auf dieses Geschäft nicht fördernd ein.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114521400
Herr Gansel, Zusatzfrage.

Norbert Gansel (SPD):
Rede ID: ID1114521500
Was will die Bundesregierung denn nun? Ist es ihr egal, ob aus der Bundesrepublik Waffen nach Israel und in das Spannungsgebiet des Nahen Ostens geliefert werden, oder überlegt sie noch?
Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär: Wenn unsere Entscheidung gefallen wäre, hätte ich sie eben bekanntgegeben. Da wir aber die Entscheidung noch nicht getroffen haben und der Bundessicherheitsrat bisher über die Voranfrage nicht entschieden hat, ist die Meinungsbildung nicht abgeschlossen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114521600
Sie haben eine weitere Zusatzfrage, Herr Gansel.

Norbert Gansel (SPD):
Rede ID: ID1114521700
Hat es im Zusammenhang mit diesem Geschäft — ich beziehe mich sowohl auf Lieferungen an Israel direkt als auch auf Lieferungen auf dem Umweg über die USA — bereits genehmigungspflichtige Exporte gegeben?
Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär: Das ist mir nicht bekannt, Herr Kollege Gansel.

(Gansel [SPD]: Können Sie mir das schriftlich mitteilen, Herr Staatssekretär?)

— Sehr gern.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114521800
Zusatzfrage des Abgeordneten Dreßler.

Rudolf Dreßler (SPD):
Rede ID: ID1114521900
Trifft es zu, daß die israelische Regierung selbst auch noch keine Entscheidung getroffen hat?
Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär: Auch das ist mir nicht bekannt, Herr Kollege.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114522000
Ich rufe die Frage 42 des Abgeordneten Gansel auf:
Wie ist der Stand der wegen der möglichen Beteiligung Deutscher an der C-Waffen-Produktion in Libyen laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, und wann beabsichtigt die Bundesregierung, ihren Zwischenbericht vom Dezember 1988 bezüglich des Standes der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen der möglichen Beteiligungen Deutscher an der C-Waffen-Produktion im Irak zu ergänzen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Gansel, Sie fragen hier nach zwei getrennten Sachverhalten.
Die Bundesregierung hat am 15. Februar 1989 über den Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen über eine Beteiligung Deutscher an der Errichtung einer Kampfstoffproduktionsanlage in Libyen berichtet.
Ich habe über den Bundesminister der Justiz bei den Staatsanwaltschaften erneut den Sachstand angefragt. Danach ergibt sich folgendes.
Das Bundeskriminalamt führt die Ermittlungen federführend für die Staatsanwaltschaft. Zur Zeit wird das bisher erhobene Beweismaterial ausgewertet. Der Auftrag für ein Gutachten steht noch aus. Parallel hierzu wurden u. a. Zeugen vernommen und Bankunterlagen sichergestellt sowie Geschäftsräume der Imhausen-Gruppe durchsucht.
Rechtshilfeersuchen gingen an Belgien und die Schweiz.
Abschließende Erkenntnisse über die Ausfuhr von unter das Außenwirtschaftsgesetz fallenden Gegenständen liegen noch nicht vor.
Dr. Jürgen Hippenstiehl-Imhausen wurde am 10. Mai 1989 in diesem Zusammenhang in Bochum verhaftet. Der Haftbefehl wurde vom Amtsgericht Mannheim aufrechterhalten.
Wegen des Verdachts illegaler Ausfuhren von Ausrüstungsteilen zur Produktion chemischer Kampfstoffe im Irak laufen seit November 1987 Ermittlungsverfahren. Die Bundesregierung hat über den Stand der Ermittlungen mit Schreiben vom 7. Dezember 1988 berichtet. In dem Bericht wurde schon darauf hingewiesen, daß es in dem Verfahren gutachterlicher Beurteilungen u. a. der gelieferten Chemieanlagen bedarf. Inzwischen mußten ergänzende Gutachtenaufträge erteilt werden. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Eine Bewertung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft wird erst nach Erhalt dieser Gutachten möglich sein.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114522100
Zusatzfrage, Herr Gansel.

Norbert Gansel (SPD):
Rede ID: ID1114522200
Herr Staatssekretär, können Sie darüber Auskunft geben, welcher deutsche Geschäftsmann die Quelle für den Bericht des Beamten des Auswärtigen Dienstes aus der Moskauer Botschaft



Gansel
vom Juli 1985 gewesen ist, der schon damals die Bundesregierung über den Regieplan für die Unterstützung des Baus einer Chemiewaffenfabrik in Libyen durch deutsche Firmen, u. a. durch einen Staatskonzern aus der Bundesrepublik, informiert hat?
Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär: Der Name des Geschäftsmanns ist mir nicht bekannt, Herr Kollege Gansel.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114522300
Sie haben eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Gansel.

Norbert Gansel (SPD):
Rede ID: ID1114522400
Ist Ihnen bekannt, welche Anstrengungen die Bundesregierung unternommen hat, um diesen Beamten des Auswärtigen Dienstes für Vernehmungen der zuständigen Staatsanwaltschaft verfügbar zu machen?
Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Gansel, auch das ist mir als Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums nicht bekannt.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114522500
Wir sind damit am Ende dieses Geschäftsbereichs. Ich danke dem Staatssekretär für seine Antworten.
Den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten brauche ich nicht aufzurufen, weil alle Fragen schriftlich beantwortet werden sollen. Es sind die Fragen 43 und 44 des Abgeordneten Funk (Gutenzell), die Fragen 45 und 46 der Abgeordneten Frau Wieczorek-Zeul und die Frage 47 des Abgeordneten Hinsken. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Der Parlamentarische Staatssekretär Seehofer steht uns zur Beantwortung zur Verfügung.
Ich rufe Frage 48 des Abgeordneten Dreßler auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß alle Krankenversicherten, die zum 31. Dezember 1988 arbeitslos wurden, erst ab 2. Januar 1989 Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz erhalten konnten, weil der 1. Januar 1989 ein Sonntag war, und ist ihr insbesondere bekannt, daß daher für diesen Tag kein Krankenversicherungsschutz bestand?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Horst Seehofer (CSU):
Rede ID: ID1114522600
Herr Präsident, wenn der Kollege Dreßler einverstanden wäre, würde ich wegen des Sachzusammenhangs die Frage 49 gleich mitbeantworten.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114522700
Sind Sie einverstanden?

(Dreßler [SPD]: Bitte schön!)

— Dann rufe ich auch die Frage 49 des Abgeordneten Dreßler auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß hierdurch für den betroffenen Personenkreis das Sterbegeld als Leistung der Krankenversicherung in Zukunft wegfällt, weil § 58 SGB V die Leistungsgewährung ausdrücklich an die Krankenversicherungsmitgliedschaft am 1. Januar 1989 bindet, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß dies eine grobe soziale Ungerechtigkeit ist?
Bitte schön.
Seehofer, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, der Anspruch auf Sterbegeld hängt nach dem Wortlaut des § 58 des Sozialgesetzbuchs V davon ab, daß der Verstorbene am 1. Januar 1989 und am Todestag in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war. Dafür reicht neben einer Mitgliedschaft auch eine Familienversicherung aus.
Wer sich, weil der 1. Januar 1989 ein Sonntag war, erst am 2. Januar arbeitslos melden konnte, ist nach § 105 AFG in Verbindung mit § 155 AFG auch am 1. Januar durch den Bezug von Leistungen der Bundesanstalt kraft Gesetzes krankenversichert. Der Anspruch auf Sterbegeld kann also in diesen Fällen nicht wegfallen.

(Dr. Blüm [CDU/CSU]: Sehr richtig!)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114522800
Zusatzfrage, Herr Dreßler.

Rudolf Dreßler (SPD):
Rede ID: ID1114522900
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß § 155 Abs. 1 AFG ausdrücklich bestimmt, daß nur derjenige gegen Krankheit versichert ist, der Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld bezieht, und ist Ihnen darüber hinaus bekannt, daß § 114 AFG ausdrücklich bestimmt, daß Arbeitslosengeld nur für sechs Wochentage gewährt wird, also nicht für den Sonntag? Dies ist für den Beginn der Arbeitslosengeldzahlung wichtig. Er kann nie auf einen Sonntag fallen; vielmehr fällt er immer auf einen Werktag. Wie verstehe ich dann Ihre Äußerung zu dem Anspruch auf Sterbegeld, von dem Sie sagen, er bestehe, obwohl er nach dem hier verabschiedeten Gesetz und nach dem Text eben nicht besteht?
Seehofer, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, beide Paragraphen sind mir bekannt. Zu beiden Paragraphen gibt es ein Urteil des Landesozialgerichts Schleswig-Holstein, das besagt, daß es bei § 155 Abs. 1 AFG, der davon spricht, daß derjenige krankenversichert ist, der Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld erhält, nicht auf den tatsächlichen Bezug ankommt, sondern darauf, ob der Betreffende an jenem Tag, in unserem Fall am 1. Januar, anspruchsberechtigt war. Anspruchsberechtigt ist er nach § 105 AFG. Dies ist durch dieses Urteil bestätigt.

(Dr. Blüm [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Das gleiche Urteil bringt zum Ausdruck, daß es auf § 114 AFG, der von der kalenderwerktäglichen Bezahlung des Arbeitslosengeldes spricht, bei der Frage des Krankenversicherungsschutzes nicht ankommt.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114523000
Zweite Zusatzfrage, Herr Dreßler.

Rudolf Dreßler (SPD):
Rede ID: ID1114523100
Herr Staatssekretär, wollen Sie damit sagen, daß die Krankenkassen, die den Anspruch auf Sterbegeld nicht gewähren, damit gesetzwidrig handeln würden?
Seehofer, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dreßler, die Gesetzeslage ist eindeutig, auch der Stichtag 1. Januar 1989 ist sachgerecht. Das Problem liegt nicht in der Formulierung des Gesetzes; das Problem liegt vielmehr in Ihrer Auslegung.




Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114523200
Weitere Zusatzfrage, Herr Dreßler.

Rudolf Dreßler (SPD):
Rede ID: ID1114523300
Herr Parlamentarischer Staatssekretär Seehofer, wenn es so ist, wie Sie hier erklären, wie können Sie mir denn dann den Brief des Parlamentarischen Staatssekretärs Höpfinger vom 13. Februar 1989 an den verehrten Kollegen Emmerlich der SPD-Fraktion erklären, in dem er schreibt, daß ein Anspruch auf Sterbegeld bestehe, weil man es so auslegen könne. Wenn das so definitiv ist, warum hat er denn dann nicht geschrieben, daß die Gesetzeslage so ist, wie Sie es hier skizzieren? Warum hat er, faktisch gesehen, dem Kollegen Emmerlich eröffnet, es sei eine Auslegungsfrage, und die Bundesregierung habe sich in Briefen, wie Ihr Kollege Höpfinger ebenfalls mitgeteilt hat, an die Spitzenverbände der Krankenkassen gewandt, um sie darauf hinzuweisen, daß man es auch so praktizieren könne?
Seehofer, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dreßler, der Inhalt des Briefes von Herrn Staatssekretär Höpfinger ist genauso richtig wie meine Auskunft.

(Lachen bei der SPD)

Herr Höpfinger beschäftigt sich mit der allgemeinen Auslegung dieses Stichtags 1. Januar 1989 unter Beiziehung des Gesundheits-Reformgesetzes; denn es gibt ja nicht nur den Stichtagsproblemfall Arbeitslosigkeit, sondern auch andere Problemfälle. Diese allgemeine Auslegung hat Herr Staatssekretär Höpfinger Ihnen seinerzeit mitgeteilt.
Sie haben in Ihrer Frage jetzt den speziellen Fall einer Arbeitslosigkeit ab 31. Dezember 1988 angesprochen. Für diesen speziellen Fall gilt § 155 in Verbindung mit § 105 des Arbeitsförderungsgesetzes. Beide Auskünfte sind richtig.

(Frau Blunck [SPD]: Und das Gesetz ist schlecht!)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114523400
Sie haben noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dreßler.

Rudolf Dreßler (SPD):
Rede ID: ID1114523500
Herr Kollege Seehofer, wenn beide Auskünfte richtig sind, dann erklären Sie mir und damit auch dem Deutschen Bundestag doch bitte noch einmal, warum sich Ihr Kollege Höpfinger am 13. Februar 1989 auf diese einfache Formel nicht beziehen konnte, sondern auf eineinhalb Seiten sehr umständlich erklärt hat, daß man nun die Spitzenverbände der Krankenkassen informieren wolle, um in Zukunft eine Auslegung im Sinne der Bundesregierung zu erreichen.

(Cronenberg [Arnsberg] [FDP]: Weil Emmerlich falsch gefragt hat!)

Seehofer, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dreßler, der Kollege Höpfinger wollte für alle möglichen Sachverhalte beim Vollzug dieses Stichtages eine Auskunft geben.

(Lachen bei der SPD)

Sie haben — ich wiederhole das — in Ihrer schriftlichen Frage nur nach dem Problemfall Arbeitslosigkeit ab 31. Dezember 1988 gefragt. Deshalb habe ich nicht das GRG, sondern das Arbeitsförderungsgesetz bei der Beantwortung herangezogen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1114523600
Nun sind wir aufgeklärt.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Zeit, die für die Fragestunde zur Verfügung steht. Ich muß die Fragestunde deshalb schließen.
Ich habe eine Wortmeldung der Abgeordneten Frau Weyel zur Geschäftsordnung. Bitte schön.

Gudrun Weyel (SPD):
Rede ID: ID1114523700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da uns die Antworten, die der Herr Parlamentarische Staatssekretär Seehofer gegeben hat, in keiner Weise zufriedenstellen können, beantrage ich, dieses Problem in einer Aktuellen Stunde weiterzubehandeln.

(Zustimmung bei der SPD — Lachen bei der CDU/CSU)


(V o r s i t z: Präsidentin Dr. Süssmuth)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1114523800
Meine Damen und Herren, die Fraktion der SPD hat zu der Antwort der Bundesregierung auf Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung eine Aktuelle Stunde verlangt. Das entspricht Nr. 1 b der Richtlinien für die Aktuelle Stunde. Die Aussprache muß nach Nr. 2 a der Richtlinien unmittelbar nach Schluß der Fragestunde durchgeführt werden.
Ich rufe daher auf: Aktuelle Stunde
Haltung der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesundheits-Reformgesetzes
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dreßler.

Rudolf Dreßler (SPD):
Rede ID: ID1114523900
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

(Scharrenbroich [CDU/CSU]: Das Manuskript ist vorbereitet?)

— Wir haben gewußt, wie diese Regierung bei diesen Fragen herumeiert.

(Beifall bei der SPD)

Ihre Briefe der Vergangenheit, ihre Interpretationsversuche, ihre Entschuldigungsversuche ließen keine andere Deutung zu. Insoweit war uns klar, daß jetzt eine Aktuelle Stunde folgen würde. Angesichts des schlampig erarbeiteten und mit groben sozialen Ungerechtigkeiten einhergehenden sogenannten Gesundheits-Reformgesetzes ist es für die Fraktion der SPD deshalb zwingend, daß sich der Deutsche Bundestag abermals mit diesem Thema befaßt.

(Frau Dr. Sonntag-Wolgast [SPD]: Leider wahr!)

Wer als Parlamentarier seine Pflichten ernst nimmt — und wir tun das —, den kann nicht ungerührt lassen, was sich derzeit im Bereich des Vollzuges der sogenannten Gesundheitsreform der Koalition an Durcheinander, an Rechtsunsicherheit und an Gesetzesverbiegungen abspielt. Das Hin und Her, die Wechselbäder in der Anwendung des Gesetzes, die Beseitigung ursprünglich gewollter, jetzt aber verleugneter sozialer Härten des Gesetzes am Text vorbei — all das schafft einen Zustand, der für die parla-



Dreßler
mentarisch-rechtsstaatliche Demokratie nur mit dem Prädikat unerträglich gekennzeichnet werden kann.

(Zustimmung bei der SPD)

Es gibt in diesem Gesetz eine Fülle sozialer Härten, die sich in vielen Einzelschicksalen dokumentieren. Täglich werden es mehr. Wer das Arbeitsministerium auf diesen Sachverhalt hinweist, der erntet — wie zuletzt die SPD-Fraktion — den Kommentar: Das Gesetz ist sozial ausgewogen.
Ich frage Sie: Ist es ein Zeichen sozialer Ausgewogenheit Ihres Gesetzes, wenn heute in einer Reihe von Zahnarztpraxen Formulare von Kreditvermittlungsinstituten ausliegen, damit die Patienten ihren Zahnersatz vorfinanzieren können? Ist es ein Zeichen sozialer Ausgewogenheit, wenn Zahnärzte auf Grund Ihres Gesetzes Überlegungen anstellen, den Patientenanteil an den Kosten durch entsprechende — in vielen Fällen dubiose — Beitreibungsinstitutionen einziehen zu lassen?
Ist es ein Zeichen sozialer Ausgewogenheit, wenn eine zunehmende Zahl von Familien auf die notwendige kieferorthopädische Zahnregulierung bei ihren Kindern verzichten, weil sie den Patientenanteil bzw. die Vorfinanzierung nicht aufbringen können? Ist es ein Zeichen sozialer Ausgewogenheit, wenn Sie ab 1. Juli dieses Jahres die Krankenversicherungsbeiträge der Rentner erhöhen, gleichzeitig aber den Krankenkassen die Möglichkeit geben, den Gesunden Beiträge zurückzuerstatten?

(Frau Limbach [CDU/CSU]: Auch gesunden Rentnern!)

Nennen Sie es wirklich sozial ausgewogen, wenn Sie Versicherte mit einem Monatseinkommen von 1 260 DM von den Zuzahlungen befreien, Versicherte aber bei einem um 2 DM höheren Einkommen im Zweifelsfall mit mehr als 250 DM zusätzlich belasten?

(Kolb [CDU/CSU]: Wie viele Einkommensgrenzen habt ihr geschaffen?)

Ist dies alles sozial ausgewogen? Nein, das ist es nicht.

(Beifall bei der SPD)

Es ist unsozial, ungerecht und einem Sozialstaat nicht angemessen, ja, es ist seiner unwürdig.

(Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU]: Dieselbe Grenze ist in Ihrem Gesetzentwurf gewesen!)

Woher nimmt die Vorsitzende der CDU-Frauenunion die Erkenntnis, das alles sei ein Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit? Das bleibt wohl ihr eigenes Geheimnis.
Meine Damen und Herren, die Politik der Bundesregierung hat unseren Sozialstaat mit dem Bazillus der Entsolidarisierung infiziert, und diese Infektion breitet sich aus. Ihre sogenannte Gesundheitsreform war dabei der vorläufige traurige Höhepunkt.
Jede gesparte Mark komme den Versicherten wieder zugute; so erklärten Sie vollmundig bei jeder Gelegenheit. Das ist eine unglaubliche Verdrehung der Tatsachen.

(Beifall bei der SPD)

Etwas ganz anderes ist richtig: Sie kassieren bei den Kranken ab und geben es den Pflegebedürftigen. Eine Gruppe, die in Not ist, muß der anderen Gruppe, die in Not ist, helfen. So sieht es mit Ihrer Sozialpolitik aus.

(Scharrenbroich [CDU/CSU]: Es ist doch nicht jeder Beitragszahler in Not!)

Jede gesparte Mark komme den Versicherten zugute: Das könnte ja auch heißen: Beitragssatzsenkung. Ja, wo ist die denn, bitte? Der durchschnittliche Beitragssatz in der Krankenversicherung ist vor der Gesundheitsreform wie nach der Gesundheitsreform auf Rekordniveau, nämlich bei 12,9 %.

(Frau Limbach [CDU/CSU]: Dazu haben Sie ja mächtig beigetragen!)

Mittlerweile feiern Sie ja geradezu die sogenannte Beitragssatzstabilität. Das muß man sich einmal vorstellen: Der Bundesminister feiert in jeder seiner Reden, daß der Beitragssatz in der Krankenversicherung — auf einem absolut negativen Rekordniveau — stabil geblieben ist und daß nicht neue Negativ-Rekorde eingetreten sind.
Zu alledem, meine Damen und Herren, erwarten wir heute eine Antwort der Bundesregierung.

(Beifall bei der SPD)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1114524000
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Becker.

Dr. Karl Becker (CDU):
Rede ID: ID1114524100
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Aktuelle Stunde dient — wie auch die ungerechtfertigte und in vielen Punkten falsche SPD-Dokumentation vom 19. Mai dieses Jahres — einzig und allein dem Ziel, die Gesundheitsreform als Wahlkampfthema auszuschlachten.

(Zustimmung bei der CDU/CSU und der FDP)

Herr Dreßler hatte schon bei der Verabschiedung des Gesetzes am 25. November des vergangenen Jahres die Parole ausgegeben: „Wir werden keine Ruhe geben. "

(Beifall bei der SPD — Dreßler [SPD]: Richtig! Bravo!)

Nur, Herr Dreßler, damals wußten Sie noch gar nicht, was überhaupt kommt.

(Frau Blunck [SPD]: Doch!)

Herr Dreßler und auch meine Damen und Herren der Opposition, die Sie soeben so fröhlich geklatscht haben, die Sache läuft ganz anders, als Sie es damals erwartet haben. Die Hetz- und Verunsicherungskampagne bei der Bevölkerung bricht zusammen.

(Heyenn [SPD]: Wunschdenken, Herr Dr. Becker!)

Versicherte und Patienten merken, daß die von der
SPD gezüchteten maßlosen Befürchtungen gar nicht



Dr. Becker (Frankfurt)

zutreffen. Sie spüren, daß die notwendigen Belastungen zu verkraften und auch sozial abgefedert sind.
Alle, auch Sie, haben erklärt, daß die Reform des Gesundheitswesens und der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig war. Sonst wäre die Krankenversicherung bald unfinanzierbar geworden. Ich erinnere Sie an Ihre eigenen Worte. Schon Anfang der 70er Jahre wurde die Kostenexplosion im Gesundheitswesen bekannt. Damals war die SPD an der Regierung. Ihre Kostendämpfungspolitik damals war aber unzureichend. Zu einer umfassenden Reform fehlte Ihnen die Kraft.
Wir mußten daher jetzt handeln. In dieser wichtigen Sache konnte nicht gewartet werden, bis vielleicht die Bevölkerung unter dem Druck der ständig steigenden Beiträge lautstark auf der Straße die Reform gefordert hätte.
Das Gesundheits-Reformgesetz ist richtig und auch sozial ausgewogen.

(Widerspruch bei der SPD)

Der verdummende SPD-Spruch, das Gesetz trage das Kainsmal sozialer Ungerechtigkeit und Härte, ist völlig unbegründet und reine Wahlkampfpolemik.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Meine Damen und Herren, alle Beteiligten müssen ihren Beitrag zur Stabilisierung der Krankenversicherung leisten.

(Frau Blunck [SPD]: Bis auf diejenigen, die das überhaupt nicht brauchen!)

Ihre Sprüche von einer Umverteilung von unten nach oben treffen nicht zu. Die Lasten sind gerecht verteilt. Die Festbeträge zeigen jetzt auch den Beitrag der Leistungsanbieter; in diesem Jahr zirka 500 Millionen DM. Es gibt durch das Gesetz auch keine Panik, wie auch der Bundesärztekammerpräsident Vilmar auf dem Deutschen Ärztetag in Berlin aussagte.
Die Gesundheitsreform hat Erfolg. „Die Reform wirkt", so lautet heute die Überschrift in der uns nicht nahestehenden „Neuen Rhein-Zeitung".

(Bundesminister Dr. Blüm: Sehr richtig!)

Die Beiträge bleiben seit vier Jahren erstmals stabil bei 12,9 %. Entgegen der Ankündigung vom letzten Herbst sparen Arbeitnehmer und Arbeitgeber damit 4 Milliarden DM an Beiträgen.

(Günther [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

Bei Brillengestellen gibt es Preissenkungen um die Hälfte auf den neuen Festbetrag von 20 DM. Bei Arzneimitteln gab es schon Preissenkungen, ehe es Festbeträge gibt. Die Krankenkassen melden heute bereits — Sie brauchen nur die Zeitungen zu lesen — mögliche Beitragssenkungen für das kommende Jahr.

(Günther [CDU/CSU]: Sogar die AOK sagt das!)

Die Opposition sollte dies zur Kenntnis nehmen. Ihr Reformkonzept hat nicht überzeugt. Es kostet mehr, statt Ersparnisse zu bringen, und wirft durch das Einkaufsmodell und die Positivliste eine ganze Reihe von Leistungserbringern mit vielen Arbeitsplätzen aus
dem Markt. Meine Damen und Herren, die weiter vorgetragenen ungerechtfertigten Vorwürfe verunsichern die Patienten nur weiterhin.

(Frau Blunck [SPD]: Das stimmt nicht!)

Ich kann Sie nur auffordern: Hören Sie damit auf!

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1114524200
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Wilms-Kegel.

Heike Wilms-Kegel (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90):
Rede ID: ID1114524300
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 151 Tage nach Inkrafttreten des sogenannten Gesundheits-Reformgesetzes

(Scharrenbroich [CDU/CSU]: Halten Sie immer noch die gleiche Rede!)

steht fest: Dies ist ein schlechtes Gesetz.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Die Ungeheuerlichkeiten dieses Gesetzes stinken zum Himmel.

(Frau Blunck [SPD]: Das ist wohl wahr! — Frau Roitzsch [Quickborn] [CDU/CSU]: Was sind denn das für Ausdrücke, Frau Kollegin? „Duften zum Himmel" heißt das!)

Die Hetze, mit der Sie dieses unsägliche Gesetz durchgepeitscht haben, führt dazu, daß die Sachbearbeiter bei den Krankenkassen hoffnungslos überfordert sind und zum Teil abstruse Auskünfte an Versicherte weitergeben.

(Günther [CDU/CSU]: Ihre Hetze ist viel schlimmer! — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU)

So wurde z. B. mitgeteilt, daß ein kaputtes Brillengestell für ein 10jähriges Kind nur dann ersetzt werden darf, wenn es sich hierbei um ein Kassengestell gehandelt hat. Eine völlig abstruse Auskunft!
Öfter noch müssen die Krankenkassen den Versicherten jedoch leider wahre Auskünfte über eingeschränkte Leistungen geben.

(Frau Blunck [SPD]: Richtig!)

Behinderte und chronisch Kranke oder Schwangere, die eine Auslandsreise planen, müssen sich jetzt zunächst versichern, mit welchem Land die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.

(Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU]: Mußten sie vorher auch, mußten sie immer schon! — Seehofer [CDU/CSU]: Völlig falsch!)

Gerade für Behinderte kommen viele so wichtige Sportreisen in das Ausland nicht mehr in Frage. Die Benachteiligten unserer Gesellschaft werden damit in ihrem Bewegungskreis deutlich eingeschränkt. Auch Schwangere haben keinerlei Chance mehr, ohne Risiko eine Reise nach Norwegen oder in die USA zu unternehmen.

(Zustimmung bei der SPD)

Wer einen etwas komplizierteren Zahnersatz braucht, sonst aber kerngesund ist, wird allerdings bald besser fahren, wenn er seine notwendige Be-



Frau Wilms-Kegel
handlung mit einer angenehmen Reise ins ferne und exotische Singapur verbindet.

(Frau Blunck [SPD]: Richtig, richtig! — Scharrenbroich [CDU/CSU]: Sie sollten so etwas den Patienten nicht einreden!)

Wer eine Vorerkrankung hat, wird auch diese Möglichkeit nicht nutzen können, sondern muß hier in der Bundesrepublik tief in die Tasche greifen,

(Frau Blunck [SPD]: Einen Kredit aufnehmen!)

um den notwendigen Zahnersatz zu erhalten.
Wenn ein Kind am Wochenende plötzlich mit hohem Fieber oder starken Schmerzen erkrankt, dann müssen gerade im ländlichen Bereich die Eltern für die zum Teil 50 Kilometer weite Taxifahrt zum nächsten diensthabenden Kinderarzt teuer bezahlen.

(Kolb [CDU/CSU]: So viele eigene Autos, 30 Millionen Fahrzeuge! — Frau Blunck [SPD]: Von Helgoland aus kann man schlecht mit dem Auto fahren!)

Und erzählen Sie mir nichts von der Härte- und Überforderungsklausel! In vielen Briefen, die mich erreicht haben, wurde klar belegt, daß das Zuzahlungssoll schon im Januar oder Februar erreicht war und von jetzt ab die Versicherten in Vorleistung treten müssen.
Als wir GRÜNEN während der Gesundheits-Reformgesetz-Debatte auf die Gefahren für die besonderen Therapierichtungen, die alternativen und naturheilkundlichen Heilmethoden hinwiesen, haben Sie, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, dies strikt geleugnet. Wir haben aber jetzt bereits die Situation, daß Kostenübernahmen für naturheilkundliche Rehabilitationseinrichtungen von den Krankenkassen mit Hinweis auf das Gesundheits-Reformgesetz abgelehnt werden.
Ihre vollmundigen Ankündigungen über die Einspareffekte durch Negativlisten führen dazu, daß nicht nur Hersteller und Anwender, sondern insbesondere Patientinnen und Patienten stark verunsichert sind.
Und wo, Herr Blüm, bleibt eigentlich Ihre Negativliste?!

(Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU]: Die kriegen Sie, verlassen Sie sich darauf!)

Wollen Sie sicherheitshalber lieber erst einmal die Europawahlen oder die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen oder die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg abwarten? Vielleicht war Berlin Ihnen eine Lehre.
Kein Mensch wird die Auswirkungen dieses Gesetzes je vergessen oder übersehen können. Jeder Apothekenbesuch, jeder Arztbesuch wird zur Geldfrage.

(Günther [CDU/CSU]: Ist doch gar nicht wahr! Dummes Zeug! Entweder bösartig oder keine Ahnung! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: In welcher Welt leben Sie denn? — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU)

Geben Sie zu, Herr Blüm: Sie haben Angst vor den Reaktionen der Wählerinnen und Wähler. Denn die wissen genau: Dies ist ein schlechtes Gesetz.
Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1114524400
Das Wort hat der Abgeordnete Cronenberg.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1114524500
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Weyel, Sie brauchten sich nicht der Mühe zu unterziehen, hier eine Aktuelle Stunde zu beantragen. Es gab eine interfraktionelle Vereinbarung, diese Aktuelle Stunde abzuhalten, weil es ja theoretisch auch möglich gewesen wäre, daß Präsident Westphal den Bereich in der Fragestunde gar nicht hätte aufrufen können.
Zunächst möchte ich nicht versäumen, mich bei der SPD sehr herzlich zu bedanken. Ich möchte mich dafür bedanken, daß Sie diese Aktuelle Stunde beantragt haben. Denn ich gehe davon aus, daß das ein ordentliches Timing war, nämlich in Erwartung der folgenden Tickermeldung — ich zitiere — : Die Allgemeinen Ortskrankenkassen gehen nach der Gesundheitsreform davon aus, daß die Beitragssätze bis 1992 stabil bleiben und möglicherweise sogar gesenkt werden können.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Im ersten Quartal 1989 gab die AOK 1,3 % weniger aus, und man erwartet für die folgenden Quartale Rückgänge von 4 bis 5 %. Ich meine, das sollte die Opposition gemeinsam mit uns begrüßen, denn das bedeutet eine Ersparnis für die Beitragszahler.
Ich möchte heute an dieser Stelle noch einmal klarstellen: Die Gesundheitsreform war notwendig, und sie ist auch sozial;

(Frau Blunck [SPD]: Nein!)

denn niemandem wird die notwendige medizinische Versorgung aus Einkommensgründen verweigert. Die Maßnahmen beginnen zu wirken. Weil für die SPD unvorstellbar war und ist, daß man durch sinnvolle Maßnahmen eine ordentliche Versorgung sicherstellen und trotzdem Beitragsstabilität und -senkung erreichen kann, deswegen machen Sie diese Gesundheitsreform madig.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie herzlich bitten: Dabei sollte Ihnen — Frau Wilms-Kegel, das gilt für Sie auch — nicht jedes Mittel recht sein. Mit Verlaub gesagt, ich finde es nicht in Ordnung, Krankheitsschicksale schamlos für Politikkampagnen auszunutzen.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Ich bitte sehr herzlich, nicht so zu verfahren.

Ich leugne nicht, daß es Detailprobleme gibt. Die meisten sind übrigens durch die Selbstverwaltung lösbar und werden auch gelöst.

(Frau Blunck [SPD]: „Nicht die Tat ist schlecht, sondern der Überbringer! ")




Cronenberg (Arnsberg)

Ich möchte noch einmal wiederholen: Die Reform ist sozial gerecht. Ich empfehle den Kolleginnen und Kollegen, die Härtefall- und Überforderungsklauseln zumindest einmal zu lesen.
Es ist noch einmal festzustellen, wie ich das schon wiederholt von dieser Stelle aus getan habe: Die einzigen, die profitieren, sind die Beitragszahler und die Patienten, niemand anders.

(Frau Blunck [SPD]: Für Beitragszahler stimmt das nicht!)

— Die Beitragszahler profitieren, Frau Kollegin.
Im Ernstfall wird jede notwendige Leistung erbracht und die 600 000 Pflegebedürftigen werden auch von dieser Reform profitieren.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Kein Anbieter — weder Ärzte noch Pharmaindustrie noch sonst jemand — bekommt mehr. Im Gegenteil, sie bekommen weniger.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich wünsche Ihnen zwar nicht, daß Sie in die Regierungsverantwortung kommen. Aber ich bin überzeugt: Sie werden den größten Teil der Maßnahmen nicht ändern, wenn Sie in diese Verlegenheit kommen, und dies aus gutem Grund.

(Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU]: So ist es!)

Ich will das einmal am Beispiel der Festbeträge klarmachen. Der Hersteller bestimmt, was produziert wird, und der Hersteller bestimmt auch den Preis. Das gehört zur Marktwirtschaft. Genauso ist es marktwirtschaftlich, daß die Kassen, die die Interessenvertreter der Versicherten sind, bestimmen, in welcher Höhe erstattet wird. Das ist praktizierte Solidarität, die Sie und auch ich für richtig halten.

(Frau Blunck [SPD]: Sie haben das Solidaritätsprinzip ad absurdum geführt!)

Die Akzeptanz für das GRG wächst von Tag zu Tag, und die Ergebnisse geben uns recht. Das Ganze erinnert mich an die Diskussionen um die Mehrwertsteuer. Damals waren auch 90 % der Politiker und 90 % der Bevölkerung dagegen, und zwar aus einem Grund: Sie hatten das Prinzip nicht begriffen. Aber mit dem Prozeß des Begreifens ist auch der Grad der Zustimmung gestiegen. Diese Chance hat die Opposition auch heute beim GRG.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich bitte Sie ganz herzlich und sehr ernst: weniger Polemik, mehr Aufklärung, mehr Mitarbeit, vor allen Dingen in der Selbstverwaltung, im Interesse der Patienten, im Interesse der Beitragszahler! Dann tun Sie denjenigen, die es nötig haben, nämlich den Kranken, ebenso einen Gefallen, wie Sie sich selber einen Gefallen tun; Sie gewinnen nämlich Ihre Seriosität in dieser Sache zurück.
Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1114524600
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Becker-Inglau.

Ingrid Becker-Inglau (SPD):
Rede ID: ID1114524700
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Cronenberg, Ihre Stabilität der Beitragssätze halte ich für eine Milchmädchenrechnung vor allem dann, wenn ich bedenke, daß sie sicherlich eine Stabilität für die Arbeitgeber darstellt, für die Arbeitnehmer aber schon jetzt nicht, denn die müssen im Jahr, wenn sie erkranken, 2 % dazuzahlen, und 2 % sind schon eine ganze Menge bei dem Gehalt, daß sie bekommen.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN — Zurufe von der FDP)

Aber nun zu dem, was ich Ihnen gerne sagen möchte. Bereits während der Beratungen des sogenannten Gesundheits-Reformgesetzes Ihrer Koalitionsfraktionen wurde sehr deutlich, daß angesichts des Beratungstempos, das die Koalitionsfraktionen mit ihrer Mehrheit dem Deutschen Bundestag aufgezwungen haben, von einem ordnungsgemäßen parlamentarischen Beratungsgang sicherlich keine Rede sein konnte.

(Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU]: 25 Beratungstage, sieben Tage Anhörungen!)

Ich rufe dies in Erinnerung und weise auch noch einmal auf die heftigen Proteste hin, die die SPD-Fraktion diesem Gewaltakt der Fraktionen in der Regierungskoalition entgegengebracht hat. Dieses Verfahren hat dem Versuch einer Verkürzung der Rechte des Deutschen Bundestages sehr nahegestanden.

(Beifall bei der SPD — Kolb [CDU/CSU]: Da hätten Sie mal 1980/81 erleben müssen!)

— Habe ich ja nicht. Aber was ich hier heute erlebe, ist für mich wichtig, und das kritisiere ich.
Schon wenige Wochen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes war klar, daß durch dieses im Schweinsgalopp durchgepeitschte Beratungsverfahren unausweichlich Fehler deutlich werden mußten.

(Seehofer [CDU/CSU]: 27 Sitzungstage!)

Mit einer ständig wachsenden Zahl von Interpretationshilfen oder Auslegungshinweisen versucht diese Bundesregierung nun seit Anfang des Jahres, ihren Unsinn auszubügeln, den sie selbst heraufbeschworen hat. Das Erstaunliche daran ist, daß die Auslegungshilfen der Bundesregierung sogar in direktem Widerspruch zum Gesetzestext stehen, den der Deutsche Bundestag in seiner Mehrheit auf Druck der Koalition beschlossen hat.

(Günther [CDU/CSU]: Wo denn? — Dr. Bekker [Frankfurt] [CDU/CSU]: Beispiele!)

— Sie kriegen gleich noch ein Beispiel geliefert.

(Scharrenbroich [CDU/CSU]: Jetzt werden Sie aber mal konkret!)

Es ist also auch kein Zufall, daß dieses Verfahren von hochrangigen Richtern als Verfall der Gesetzes-kultur beschrieben wird.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wer denn?)

Es ist eine sehr zutreffende Beschreibung. Meine Damen und Herren, mit Ihren Auslegungshilfen wählt diese Regierung den Weg des Aufrufs zum Gesetzesbruch als Notwehr gegen die von ihr selbst fabrizier-



Frau Becker-Inglau
ten Unsinnigkeiten, und dies halte ich für unerträglich.

(Beifall bei der SPD — Kolb [CDU/CSU]: Beispiele! — Seehofer [CDU/CSU]: Sie schmunzeln ja selbst! — Cronenberg [Arnsberg] [FDP]: Das nehmen Sie selbst nicht ganz ernst!)

— Das nehme ich schon sehr ernst.
Herr Seehofer, lassen Sie mich das nun an dem Beispiel, das Sie vorhin so schön beschrieben haben, noch einmal erläutern. Nach den Bestimmungen des sogenannten Gesundheits-Reformgesetzes erhält nur derjenige ein Sterbegeld, der am 1. Januar 1989 Mitglied der Krankenversicherung war.

(Seehofer [CDU/CSU]: Soweit stimmt es noch!)

All diejenigen, die am 31. Dezember des letzten Jahres ihre Stellung verloren haben und arbeitslos geworden sind, erhielten ihre Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz erst ab 2. Januar 1989.

(Seehofer [CDU/CSU]: Total falsch! Dazu gibt es Urteile!)

— Natürlich. Das ist doch nicht richtig.

(Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU]: Das sollten Sie mal nachlesen! — Fortgesetzte weitere Zurufe von der CDU/CSU)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1114524800
Zur Zeit hat allerdings Frau Becker-Inglau das Wort.

Ingrid Becker-Inglau (SPD):
Rede ID: ID1114524900
Vielleicht lesen auch Sie das noch einmal nach.

(Zurufe von der CDU/CSU)

— Ich habe mir das sehr wohl angehört.
Sie waren damit also erst ab 2. Januar 1989 wieder krankenversichert.

(Seehofer [CDU/CSU]: Das hat beides nicht gestimmt!)

Am 1. Januar 1989, dem Stichtag für das Sterbegeld, waren sie somit nicht Mitglied einer Krankenversicherung.

(Zuruf von der CDU/CSU: Da hat Ihnen jemand etwas Falsches aufgeschrieben!)

Dies ist kein Einzelfall, sondern es ist das Ergebnis, daß das Sterbegeld hier für viele entfällt. Die Bundesregierung, einschließlich ihres Bundesarbeitsministers, tut heute so, als handele es sich um ein Versehen. Sie versucht, den Eindruck zu erwecken, als sei dies nicht gewollt, und bittet die Krankenkassen, am Gesetzestext vorbei in diesen Fällen auch noch Sterbegeld zu zahlen.

(Frau Limbach [CDU/CSU]: Das hat der Herr Seehofer doch eben beantwortet!)

— Was der Herr Seehofer geantwortet hat, ist ja eine feine Sache. Nur, er hat im Bundestagsausschuß für Arbeit und Sozialordnung sehr wohl damals mitformuliert - ich zitiere das — :
Für den, der am 1. Januar 1989 nicht versichert
war, besteht allerdings auch dann kein Anspruch
auf Sterbegeld, wenn er vor und nach diesem Tag längere Zeit der gesetzlichen Krankenversicherung angehört hat.

(Dreßler [SPD]: Genauso ist das! — Frau Blunck [SPD]: Das hat er in der Fragestunde auch zugegeben! Er hat gesagt: sowohl als auch!)

So ist das nämlich. Sie wollten die Streichung des Sterbegeldes für diejenigen, die am 31. Dezember arbeitslos geworden sind, und Sie stellen sich nun hierhin und wollen dies an diesem Beispiel heilen. Dem kann ich nicht folgen.

(Scharrenbroich [CDU/CSU]: War das jetzt der ganze Gruselkatalog der SPD?)

— Das ist lediglich ein kleines Beispiel. Ich kann Ihnen nur sagen: Ich halte dieses Beispiel für einen Hohn im Hinblick auf unseren Rechtsstaat.

(Beifall bei der SPD)

Deswegen halte ich es für viel wichtiger, daß Sie vernünftige Gesetze machen und daß Sie sozial gerechte Gesetze machen. Dann brauchen Sie sich auch nicht durch Aufforderung zum Rechtsbruch vor den Folgen Ihrer Gesetze davonzustehlen. — Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1114525000
Das Wort hat der Abgeordnete Herr Günther.

Horst Günther (CDU):
Rede ID: ID1114525100
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Sozialdemokraten erbringen heute mal wieder den Beweis, daß es ihnen bei der Gesundheitsreform nicht darauf ankommt, sich für die Versicherten einzusetzen, sondern daß es ihnen ausschließlich darum geht, die Versicherten in Panik zu versetzen oder es zumindest zu versuchen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von der SPD: Ungeheuerlich!)

Meine Damen und Herren aus der SPD, das ist Agitation gegen die Versicherten. Ich füge hinzu: SPD in Not, Herr Dreßler.
Die SPD hat die von ihr angeführten angeblichen so schlimmen Fälle deshalb auch nicht zur Erledigung und zur Linderung der angeblichen Benachteiligungen der Versicherten vorgelegt; sie hat auch nicht versucht, im Sinne der Sache Klärungen herbeizuführen. Sie hat vielmehr die Versicherten mit ihrem angeblichen Schicksal einfach hängenlassen, sie hat die Fälle aktenkundig gesammelt, und sie versucht nun, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, als sei das Gesundheits-Reformgesetz versichertenfeindlich.

(Frau Blunck [SPD]: Das ist es!)

Wenn es der SPD wirklich um die Versicherten gehen würde, hätte sie andere Möglichkeiten genutzt, ihnen zu helfen. Aber es kann dadurch ja auch der Beweis erbracht sein, daß die aufgezeigten Fälle an den Haaren herbeigezogen sind, meine Damen und Herren.
Dazu will ich einige Beispiele aus der sogenannten Dokumentation der SPD zum Gesundheits-Reform-



Günther
gesetz vorführen. Die SPD behauptet, das Gesetz stecke voller Fehler und Ungereimtheiten

(Beifall bei der SPD)

— warten Sie ab; nicht zu früh — und sei das Ergebnis von handwerklich schlampiger Arbeit. Sie will das u. a. damit belegen, daß bei den neuen Vorschriften zur Beitragsgerechtigkeit soziale Ungerechtigkeiten eingetreten seien.
Ich muß die SPD hier daran erinnern, daß sie beispielsweise den Vorschriften über den Mindestbeitrag, den sie jetzt kritisiert, im federführenden Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages zugestimmt hat, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Heute spricht sie von sozialer Ungerechtigkeit; vor einigen Monaten hat sie dieser angeblichen sozialen Ungerechtigkeit im Ausschuß noch zugestimmt. Was ist das für eine miese Politik, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Die SPD benutzt auch schamlos Krankheitsschicksale für ihre politische Kampagne gegen das GRG. So wie im vergangenen Jahr mit der Parole „Nach dem 1. Januar darfst du nicht mehr krank werden" in der Bevölkerung Angst verbreitet worden ist, sollen jetzt die sich abzeichnenden Erfolge der Reform zerredet werden. Die heutige Presse bestätigt uns aber — sogar die Ihnen nahestehende, meine Damen und Herren von der SPD — : Ihre vorgelegte Dokumentation dient einzig und allein dem Ziel, die Gesundheitsreform zu verfälschen und im Wahlkampf auszuschlachten.
So kritisiert die SPD, daß einer Beamtenfamilie mit vier Kindern infolge der Gesundheitsreform eine jährliche Beitragsmehrbelastung von 3 120 DM entstehe. Die SPD verschweigt den Grund der Beitragsmehrbelastung der Kinder. Denn in einem solchen Fall ist der Vater nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern privat versichert. Wenn er Mitglied der Solidargemeinschaft wäre, wären seine Kinder beitragsfrei mitversichert. Die SPD hat, wie schon gesagt, der Erhöhung der Mindestbeiträge selbst zugestimmt. Sie wußte auch, welcher Personenkreis darunter fällt. Die Aufspaltung des Versicherungsschutzes — Vater oder Eltern privat versichert; Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung — kann nicht der gesetzlichen Krankenversicherung aufgebürdet werden. Sie ist nicht dazu da, solche Versicherungsverhältnisse zu subventionieren, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Die SPD will der Öffentlichkeit weismachen — und die Presse druckt so etwas zumindest teilweise ungeprüft ab — , daß der Anspruch auf Sterbegeld bei den Versicherten, die zum 31. Dezember 1988 aus ihrem Betrieb entlassen worden sind und erst ab 2. Januar 1989 Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit erhalten, nicht mehr vorhanden ist. Diesen Fall haben wir hier eben schon behandelt. Dies ist ebenso falsch wie ein erneuter Beweis dafür, daß die Sozialdemokraten die Menschen in Panik versetzen wollen — im übrigen ein Wesensmerkmal sozialdemokratischer Politik.
Richtig ist: Wer sich erst am 2. Januar 1989 arbeitslos gemeldet hat, war bereits am 1. Januar 1989 in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Das ergibt sich eindeutig aus § 105 in Verbindung mit § 155 des Arbeitsförderungsgesetzes. Die Grundlagen dafür bekommen Sie aus einem Urteil, das ergangen ist, von mir gern gleich überreicht. Im übrigen hätten Sie alle Ihre Schwarzmaler-Fälle mit 23 Pfennig Telefongebühren bei uns klären können; Sie hätten uns nur anzurufen brauchen.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die aufgezeigten Fälle — aus Zeitgründen konnte ich ja nur zwei wesentliche nennen — beweisen eindeutig, daß die SPD es nur darauf anlegt, Panik zu machen. Ich sage von dieser Stelle aus noch einmal, daß ich mich sehr darüber freue, daß auch diejenigen, die gegen das Gesundheits-Reformgesetz waren, jetzt nach und nach merken, daß es eine gute, handhabbare Sache ist, und daß sie jetzt auch mit uns zusammenarbeiten.
Ich sage aber auch deutlich: Wenn es einzelne Leute gibt, z. B. Apotheker, die heute den Kunden und Versicherten weismachen wollen, daß Generica, Nachahmerpräparate, schlechter sind als Originalpräparate, werden wir dieser bösen Heuchelei mit geeigneten Mitteln begegnen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Leider stellen wir heute fest, daß sich die Sozialdemokraten in diese Reihe weiter einreihen, daß sie sich nicht bemühen, der Sache auf den Grund zu gehen, sondern gierig nach angeblichen ungerechten und unsozialen Fällen greifen und damit versuchen, Politik zu machen. Wie der Kollege Cronenberg bedanke ich mich deshalb bei der SPD dafür, daß wir Gelegenheit hatten, wenigstens etwas richtigzustellen. Beantragen Sie noch mehr Aktuelle Stunden; dann kommen wir auf die anderen Fälle noch zurück.
Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1114525200
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Wilms-Kegel.

Heike Wilms-Kegel (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90):
Rede ID: ID1114525300
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 151 Tage nach Inkrafttreten des sogenannten Gesundheits-Reformgesetzes steht fest: Dies ist ein schlechtes Gesetz.

(Zurufe von der CDU/CSU)

— Das kann man gar nicht oft genug sagen!

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

In meinem ersten Beitrag bin ich auf die Verlierer eingegangen. Ich will hier nicht Einzelfälle aufzählen, aber noch heute erreichen mich täglich zahlreiche Zuschriften von Menschen, die ihr persönliches Schicksal schildern und damit die Tragik des Betroffenseins durch das Gesundheits-Reformgesetz verdeutlichen.
Ich möchte aber nicht versäumen, darauf hinzuweisen, daß dieses Gesetz natürlich auch Gewinner hat. Banken und Versicherungen, Finanzierungsinstitute



Frau Wilms-Kegel
für Zahnersatz, Krankenversicherungen für Auslandsreisen blühen auf; private Zusatzversicherungen für besondere Therapieformen, für Arzneimittel, für Heilmittel und Krankenhausaufenthalte sowie Sterbegeldversicherungen haben Hochkonjunktur. Schämen Sie sich nicht, daß heute schon mit Sonderangeboten für Beerdigungen geworben wird?

(Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU]: Das war schon immer so! — Kolb [CDU/CSU]: Sie leben in einer fremden Welt! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Woher kommen Sie denn?)

Privatkrankenversicherungen kommen mit Basistarifen neu auf den Markt,

(Günther [CDU/CSU]: Schämen Sie sich eigentlich nicht, hier so einen Quatsch zu erzählen?)

und die im sogenannten Gesundheitsreformgesetz eingebaute Datensammelleidenschaft führt zu steigenden Umsätzen im Computerbereich in Arztpraxen. Sonst habe ich noch niemanden gesehen, der von Ihrem Gesundheitsruingesetz Nutzen hat.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Dieses von Ungeheuerlichkeiten und Skandalen durchsetzte Gesetz ist für alle Versicherten, für die gesamte Bevölkerung eine Heimsuchung, eine wahre Plage.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Herr Blüm, dies ist ein schlechtes Gesetz. Nehmen Sie es zurück, bevor es Ihnen das Genick bricht!

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD — Kolb [CDU/CSU]: Das wird doch nicht besser, wenn Sie es wiederholen! — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Das war eine schlechte Rede!)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1114525400
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Thomae.

Dr. Dieter Thomae (FDP):
Rede ID: ID1114525500
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Lügengebäude der SPD stürzt zusammen, und darum werden Sie nervös.

(Zustimmung bei der FDP und der CDU/CSU — Lachen bei der SPD)

Es ist erschreckend, mit welcher Sorglosigkeit Sie hingegangen sind und die Bürger über dieses Gesundheitsreformgesetz informiert haben.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Desinformiert!)

Sie propagieren die Totalversorgung vom Heftpflaster bis zu den Herzoperationen. Das ist unverantwortlich gegenüber den Patienten.

(Frau Blunck [SPD]: Das Gesetz ist unverantwortlich gegenüber den Patienten!)

Und Sie wußten dies! Sie wußten, daß eine Totalversorgung auf Grund der demographischen Entwicklung nicht zu finanzieren ist, es sei denn, Sie nehmen in Kauf, daß im Ernstfall, wenn medizinische Hochleistung wirklich notwendig ist, nur noch medizinische Durchschnittsleistung zur Verfügung steht, weil die
knappen Mittel für Bagatellsachen ausgegeben werden.
Sie reden sehr viel von Solidarität und Gerechtigkeit. Zu meinem Verständnis von sozialer Gerechtigkeit gehört auch, daß die Pflichtgemeinschaft vor Ausbeutung geschützt wird.

(Reimann [SPD]: Ist ja unverschämt! Sie machen jeden Kranken zum Ausbeuter!)

Sie erwecken den Eindruck, als seien wir eine Nation von sozial Bedürftigen. Wer bei uns besonderer Hilfe bedarf, wird geschützt, denn es gibt die Überforderungsklausel und die Härteklausel.

(Frau Blunck [SPD]: Dann sehen Sie sich die einmal richtig an!)

Wenn für Sie aber sozial ungerecht ist, daß jahrelang die vollzahlenden Pflichtmitglieder zur Subventionierung der Mindestbeiträge für freiwillige Mitglieder herangezogen wurden, dann ist das ein Gerechtigkeitsverständnis, dem ich nicht folgen kann.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Ich bin mir sicher, daß die geplagten Beitragszahler, die zusammen mit den Arbeitgebern monatlich mehr als 600 DM für die gesetzliche Krankenversicherung ausgeben müssen, ebenfalls kein Verständnis für Ihre Position haben. Die Beitragszahler aber wissen, daß sinkende Beiträge für sie mehr Lohn bedeutet, mehr Lohn bedeutet mehr Eigenverantwortung und mehr Eigenvorsorge.

(Beifall bei der CDU/CSU — Hüser [GRÜNE]: Damit zahlen sie dann die Zusatzversicherung!)

Das wollen wir.
Das, was Sie während der Beratungen des GRG veranstaltet haben und heute immer noch an Verleumdungskampagnen veranstalten,

(Frau Blunck [SPD]: Ist leider die bittere Wahrheit!)

macht nur deutlich, daß Sie nicht in der Lage wären, die gesetzliche Krankenversicherung auf Dauer leistungsfähig und finanzierbar zu halten.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Dreßler [SPD]: Dafür haben wir die „Freie Bürokratische Partei"!)

Weil Sie wissen, daß Sie mit Ihrer populistischen Beglückungspolitik, die es jedem und allen recht machen will, das Geld nicht zusammenhalten, treten Sie die Flucht in eine Zuteilungsmedizin an.

(Dreßler [SPD]: Daß ihr mit Geld umgehen könnt, wissen wir!)

Vornehm nennen Sie solche Politik — Ihre Politik —„Gesundheitskonferenzen". Aber Gesundheitsfunktionäre, Gesundheitsbeiräte sollen den Bedarf an Ärzten, an Apothekern, Masseuren und Krankengymnasten exakt planen und festlegen.

(Kolb [CDU/CSU]: Gesundheitskommissare!)

Stimmen der ermittelte Bedarf und der tatsächliche Bedarf nicht überein, kommt es zu Versorgungseng-



Dr. Thomae
pässen für die Patienten, natürlich Wartelisten, Warteschlangen und entsprechenden unwürdigen Behandlungen. Das Erstaunliche ist: Im Ostblock geht man von diesem System ab, und Sie wollen uns vormachen, daß ein solches System für uns die ideale Lösung wäre. Ich kann nur sagen: Nein, danke.
Es gibt gegenwärtig keinen Bedarf für eine Korrektur. Die Problemfälle, die aufgezeigt wurden, wurden durch die Bundesregierung aufgegriffen und werden durch die Selbstverwaltung gelöst. Es gibt vielmehr, meine Damen und Herren, einen starken Aufklärungsbedarf für die Ideen der SPD, damit die Bürger endlich kapieren, was es bedeutet, eine Zuteilungsmedizin aufzubauen.

(Frau Blunck [SPD]: Was ist das denn? — Dreßler [SPD]: Sie haben das Wort „Moskau" noch gar nicht gebraucht!)

Wir wollen mehr Freiheit. Wir wollen mehr Wahlmöglichkeiten. Auch Sie sprechen von Wahlmöglichkeiten, aber nur auf dem Papier; denn gleichzeitig propagieren Sie einen kassenartenübergreifenden Finanzausgleich, und kassenartenübergreifender Finanzausgleich mündet in einer Einheitsversicherung. Damit ist die Wahlfreiheit zerstört.
Wir werden Ihren Vorstellungen nicht folgen. Wir werden die nächsten Schritte sorgfältig, vernünftig planen

(Dreßler [SPD]: Weiter abkassieren!)

und sind sicher, daß wir die Organisationsstruktur und die Krankenhausstruktur vernünftig vollziehen.
Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1114525600
Das Wort hat der Herr Abgeordnete von der Wiesche.

Eugen von der Wiesche (SPD):
Rede ID: ID1114525700
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu den vom Bundesarbeitsminister besonders gefeierten Teilen des sogenannten Gesundheits-Reformgesetzes gehört der Themenkomplex der Festbeträge. Er sagt, dies sei das Herzstück des Gesetzes. Und nun, meine Damen und Herren, feiert der Herr Bundesarbeitsminister, daß sich die Krankenversicherung bei zehn Wirkstoffen auf Festbeträge geeinigt hat.

(Dreßler [SPD]: Hört! Hört!)

Meinen Sie nicht, daß Sie etwas zu früh feiern, Herr Bundesarbeitsminister?

(Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU]: Das war der Anfang!)

In meiner Roten Liste der Arzneimittel werden nicht weniger als 2 000 Wirkstoffe aufgeführt. Sicherlich werden nicht alle festbetragsfähig sein. Aber bei den ersten zehn von fast 2 000 feiern Sie schon und meinen, Ihr Festbetragskonzept gehe auf.

(Anhaltende Zurufe von der CDU/CSU und der FDP)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1114525800
Ich möchte schon, daß noch irgend jemand etwas verstehen kann.

Eugen von der Wiesche (SPD):
Rede ID: ID1114525900
Nein, Herr Bundesarbeitsminister, das Konzept geht erst auf und entscheidet sich erst am Ende des gesamten Versuchs und nicht bereits an dessen Anfang. Es heißt also erst einmal: feste daran arbeiten und dann Feste feiern.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ob das Festbetragskonzept eine Versorgung der Versicherten mit preiswerten und sicheren Arzneimitteln gewährleistet, wird sich ebenfalls erst am Ende zeigen. Denn das wissen Sie so gut wie wir: Für jedes Arzneimittel, für das kein Festbetrag festgesetzt ist, ist ab 1. Januar 1992 eine 15%ige Selbstbeteiligung, höchstens 15 DM pro Medikament fällig.

(Scharrenbroich [CDU/CSU]: Ab wann?)

Dies ist die Stunde der Wahrheit. Was nützen mir Festbeträge für ca. 40 Arzneimittel, wenn die restlichen ca. 180 000 mit 15 % Selbstbeteiligung belegt sind?

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Es ist doch nicht so, daß nur wir Sozialdemokraten die Briefe der Fachleute erhalten, in denen steht, die Festbetragskonzeption in den Stufen 2 und 3, also für die wirkstoffähnlichen Präparate und für die Präparate mit ähnlichen Wirkprinzipien, sei in der Praxis undurchführbar. Diese Briefe kriegen Sie doch auch. Wenn sie undurchführbar ist, Herr Bundesarbeitsminister, dann haben die Versicherten dafür 15 % Selbstbeteiligung zu leisten.

(Kolb [CDU/CSU]: Bei 2 % ist Ende:) Warum verschweigen Sie denn das?

Sicherlich werden die ersten zehn Wirkstoffe sehr umsatzträchtig sein. Sie umfassen einen Medikamentenumsatz von rund 2 Milliarden DM im Jahr. In der „Sozialpolitischen Umschau" Ihres Presse- und Informationsamtes Nr. 188 vom 16. Mai dieses Jahres steht, daß Sie bei diesen zehn Wirkstoffgruppen durch die Festbeträge rund 140 Millionen DM — nicht 500 Millionen DM — jährlich einsparen.

(Dreßler [SPD]: Hört! Hört! — Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU]: Die Ersatzkassen sagen das!)

Aber Ihr Ziel bei dem Festbetragskonzept, meine Damen und Herren, war mit über 1,5 Milliarden DM angegeben. Ich kann Ihnen verraten, wie Sie Ihr Einsparziel von 1,5 Milliarden DM im Arzneimittelbereich erreichen wollen: nicht durch Festbeträge, sondern Sie werden an der Selbstbeteiligungsschraube drehen. 15 % heißt das Motto ab 1. Januar 1992.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, ich will Ihnen gern noch ein anderes Beispiel anführen, wo Sie zu früh gefeiert haben. Dieses Beispiel hat mit Zahnersatz zu tun. Es kam eben in einem der Beiträge schon einmal zum Tragen. Im Gesetz haben Sie ausdrücklich festgehalten, für Zahnersatz gelte das Kostenerstattungsprinzip, gelte also die Regelung, daß der Patient die gesamten Kosten vorzuleisten hat. Sie haben sich schnell hinter der Selbstverwaltung versteckt, als die Prozesse zu zahlreich wurden. Die Kassen haben dann auch etwas vereinbart. Aber man muß dabei sehen, daß sich die Zahnärzte daran nicht halten. Denn die



von der Wiesche
Zahnärzte berufen sich auf das Gesetz, und sie sagen klar: Die Rechnung geht an den Patienten. So sieht das also aus.
Sie fordern jetzt von den Zahnärzten, daß sie sich an Ihr unsoziales Gesetz halten und dazu auf Kulanz wirken. Sie meinen, die Zahnärzte sollten sich nun versicherungsfreundlich darstellen. Ich frage Sie: Was ist das für eine Sozialpolitik, die auf Kulanz setzt, wo Rechtsansprüche, wo Rechtssicherheit erforderlich wäre? Ich muß feststellen: Ihre eigene Übeltäterkeit holt Sie mittlerweile ein, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD — Cronenberg [Arnsberg] [FDP]: Na, na, na!)

Ich verspreche Ihnen, in Sachen Gesundheitsreform und all seiner Boshaftigkeiten: Die SPD wird in dieser Frage keine Ruhe geben.

(Beifall bei der SPD)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1114526000
Das Wort hat der Minister für Arbeit und Sozialordnung, Herr Dr. Blüm.

(Egert [SPD]: Daß wir das noch erleben dürfen!)


Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID1114526100
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte meinen Beitrag erstens mit einem Dank und zweitens mit einer Bitte beginnen. Der Dank geht an die SPD, da sie heute diese Aktuelle Stunde beantragt hat. Dies gibt uns die Gelegenheit, unsere Erfolge darzustellen. Die Bitte lautet, daß sie doch diese Übung wöchentlich wiederholen soll,

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

denn besser kann diese Aktuelle Stunde ja gar nicht liegen. Gestern kam die Meldung von der AOK, von den Krankenkassen, entgegen Ihrer Panikmache: Beiträge sind stabil und sinken. Eine größere Vorlage hätten Sie uns gar nicht liefern können: Ich brauche nur noch den Fuß hinzuhalten; der Ball ist von alleine gekommen und im Tor.
Lieber Kollege von der Wiesche, die Arbeitsteilung machen wir natürlich nicht: Ich soll erst in drei Jahren feiern, aber Sie kritisieren bereits, bevor die Gesundheitsreform überhaupt in Kraft getreten ist.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Die Gesundheitsreform war notwendig, und was notwendig ist, muß gemacht werden, auch wenn es im Augenblick keinen Beifall findet. Wohin eine Politik führt, die aus leisetreterischer Feigheit, aus ängstlicher Popularitätshascherei Schwierigkeiten aus dem Wege geht, Probleme nicht anpackt, das haben Sie doch vorgeführt. In Ihrer Zeit — allein von 1970 bis 1976 — sind die Beiträge von 8,2 % auf 11,2 % gestiegen. Diese Reform, das bekenne ich freimütig, hat einen Fehler: Sie kommt 15 Jahre zu spät. Ich mache die unerledigten Hausaufgaben der SPD.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das ist der Fehler. Sie hätte 15 Jahre früher kommen sollen.

(Dreßler [SPD]: Das glaubt nicht einmal der Koalitionspartner!)

Ich gebe zu: Unsere Reform ist schneller erfolgreich, — —

(Zurufe von der SPD)

— Ich habe schon ein paarmal bemerkt, daß ich wie ein Naturheilmittel auf die SPD wirke. Ich bin ein Naturheilmittel ohne Krankenschein: Ihr Blutkreislauf kommt immer ohne jeden Festbetrag in Bewegung.
Also, ich wiederhole ganz langsam: Die Beiträge sind stabil.

(Dreßler [SPD]: Herr Minister, wenn ich so einen Quatsch höre, werde ich blaß!)

Die Einsparungen werden sich noch erhöhen. 60 Krankenkassen haben bereits die Beiträge gesenkt. Dies sind übrigens keine Beiträge für Millionäre, sondern für Millionen von Arbeitern, die ihre Groschen sauer verdient haben. Für die sparen wir. Wir sparen doch nicht für Herrn Flick, sondern für die Arbeitnehmer. Die Ortskrankenkassen rechnen mit stabilen Beiträgen bis 1992 — im ersten Quartal dieses Jahres gab es bereits Ersparnisse. Um das ganz klarzumachen: Ersparnisse erstes Quartal 1989 im Vergleich zum ersten Quartal 1988; da gab es den Blüm-Bauch noch gar nicht.
Betriebskrankenkassen: Ausgabensenkung 3 % Alles gespart! Doch nicht für mich, doch nicht für den Staat, sondern für die Beitragszahler, für die Arbeiter, für die Arbeitnehmer, für Millionen von Handwerksmeistern. Und das Gesundheitssystem funktioniert noch immer auf hohem Niveau.
Noch einmal ganz langsam: Ich frage Sie wirklich — Sie Herr Kollege Egert, sind ja der nächste — —

(Zuruf von der SPD)

— Ich weiß nicht, ob Sie heute den Ring kampflos frei lassen. Beantworten Sie doch einmal die Frage: Stimmt es, was Sie in Tausenden von Plakaten an die Wände gehängt haben: „Ab 1. Januar dürfen Sie nicht mehr krank werden"? Können Sie das wirklich verantworten? Das hat Ihre Partei geklebt. Herr Kollege Egert, sagen Sie bitte von diesem Pult, ob Sie diese Parole, diese Unverschämtheit, diese Angstmacherei aufrechterhalten. Mit der Angst um Krankheit und Tod haben Sie billige Politik gemacht. Da schäme ich mich für Sie mit.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zuruf von der SPD: Unverschämt ist dieses Gesetz!)

Alles — ich sage es noch einmal — , was wir sparen, kommt den Beteiligten zugute, entweder in Form von Beitragssenkungen oder in Form von Leistungen, die es bisher nicht gab.
Zu den Pflegebedürftigen. 5 Milliarden DM bringen wir für die Pflegebedürftigen zustande. Das ist fast so viel, wie die ganze Sozialhilfe bisher für die stationäre und ambulante Versorgung zur Verfügung gestellt hat — darüber haben Sie jahrelang geredet —, 5 Milliarden DM für diejenigen, die der Hilfe mehr bedürfen als alle Schreihälse zusammen. Für sie haben wir Politik gemacht.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)




Bundesminister Dr. Blüm
Ich gebe zu: Sie haben nicht protestiert. Eine Mutter, die ihr schwerbehindertes Kind pflegt, hat keine Zeit gehabt, auf dem Marktplatz zu erscheinen. Wir machen aber nicht nur Politik für die, die protestieren, wir machen auch Politik für die, die Hilfe brauchen. Das ist unsere Sozialpolitik.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ohne unsere Reform hätten die Arbeitnehmer in diesem Jahr 13,4, im nächsten 13,8 und im übernächsten Jahr 14,2 % bezahlt. Das wäre gewesen, wenn wir nichts gemacht hätten.
Die Arzneimittelpreise purzeln. Die Reform ist schneller erfolgreich, als ich geglaubt habe. Es ist gesagt worden, die Pharmaindustrie werde keinen Beitrag leisten. Bis zu 30 % Preissenkungen auf dem Arzneimittelmarkt sind festzustellen.

(Zuruf von der CDU/CSU)

— Das werden wir sehen; das ist beschlossen und verkündet. Ich kann Ihnen die Firmen nennen: die Firmen Thomae in Biberach, Schwabe in Karlsruhe und Grünenthal — bis zu 30 % Preissenkungen, der eine 10 %, der andere 20 %. Wann gab es das schon einmal?

(Dreßler [SPD]: Hat die Firma Schwarz-Schilling auch die Preise gesenkt? — Zuruf des Abg. von der Wiesche [SPD])

— Kollege von der Wiesche, das ist wieder eine Verwechslung: Die 150 Millionen DM, die Sie da für den Festbetrag angegeben haben, sind die Ersparnis der Patienten. Sie müssen bei Medikamenten mit Festbeträgen nichts mehr zuzahlen; das sind die 3 DM Rezeptblattgebühr, die jetzt wegfallen. Sie müssen also schon ein bißchen sortieren, wenn Argumente vorgetragen werden.
Das Sparpotential ist viel größer, z. B. bei Brillengestellen. Brillengestelle, die früher 40 DM und mehr kosteten, kosten plötzlich 20 DM, weil wir soviel bezahlen. Die ersten Urlaube für Pflegepersonen sind genehmigt. Endlich haben leidgeprüfte Mütter und Väter Gelegenheit, einmal auszuspannen, Urlaub zu machen und nicht rund um die Uhr ihren Dienst zu versehen. Das schafft mir die Beruhigung, daß unsere Reform richtig war.
Die Härteklausel schont sozial Schwache und schützt vor Überforderung. Höchstens 2 % des Lohnes Zuzahlung. Rechnen Sie jetzt einmal, meine Damen und Herren: Wäre die Reform nicht gekommen, dann hätten sie nicht 2 % zuzahlen müssen, sondern demnächst 3 % mehr Beitrag gezahlt.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Ich füge hinzu: Eine solche Überforderungsklausel gab es in der ganzen Krankenversicherung noch nicht. 2 % Überforderungsklausel schützt die chronisch Kranken mehr, als sie bisher in der Krankenversicherung geschützt worden sind.
Lassen Sie mich noch eines zu der sogenannten Dokumentation der SPD sagen. Da scheint der Schaum vom Mund vor die Augen gerutscht zu sein. Die Angabe über die 170 Arbeitnehmer aus Osnabrück, die angeblich kein Sterbegeld mehr erhalten,
ist falsch. Ich wiederhole: falsch; das ist 170mal gelogen in Ihrer Dokumentation.

(Kolb [CDU/CSU]: Das gibt Mengenrabatt! — Heyenn [SPD]: Schaumschläger!)

— Das ist Ihre Fallschilderung.
Bei einem Rentner mit 1 800 DM monatlicher Rente seien Fahrtkosten zur Nierendialyse in Höhe von 828 DM nicht übernommen worden — so die SPD. Wenn er bei 1 800 DM 2 % zuzahlen muß, dann — das rechnen Sie einmal aus — kann das höchstens, alles in allem 432 DM ausmachen. Wenn ich im zweiten Schuljahr so falsch gerechnet hätte, hätte ich eine Fünf bekommen und wäre sitzengeblieben. Das gönne ich auch Ihnen. Da kann ich nur sagen: Sitzenbleiben!

(Frau Blunck [SPD]: Hat er gezahlt oder nicht?)

— Verehrte Frau Blunck, ich darf noch einmal wiederholen, damit sich Ihre Aufregung legt:

(Heyenn [SPD]: Wer ist hier denn aufgeregt?)

Bei 1 800 DM kann er keine 828 DM gezahlt haben, weil nach meiner Mengenlehre 2 % von 1 800 DM nicht 800 DM sind. Es ist nicht zu fassen: Sie können nicht rechnen. Adam Riese war noch nie Ihr Fraktionskollege; das ist bekannt.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Auch Abführmittel bei schwerer Behinderung, nicht bei geringfügiger Gesundheitsbeeinträchtigung, sind solch ein Fall. Der Patient bekommt sein Abführmittel von der Krankenkasse; Ihr Fall ist falsch. Wie kann man denn so viele Fehler machen?
Ich fasse zusammen: Die Gesundheitsreform ist notwendig, sie ist richtig, sie ist sozial. Wenn ich Ihre Dokumentation lese, dann fällt mir in Abwandlung eines Spruches nur ein: Die SPD ist zu vielem zu gebrauchen, aber zu nichts fähig. Das kann ich sagen: Zu einer Dokumentation sind Sie wirklich nicht fähig.
Ich lade alle ein, diese Diskussion Woche für Woche zu wiederholen,

(Kolb [CDU/CSU]: Wir können das ja selber beantragen!)

weil hier in der Tat ein Wust von Verdrehungen vorliegt. Nie gab es ein Gesetz, gegen das so viele Lügen, Unwahrheiten und Verdrehungen vorgebracht wurden. Ich setze auf die Zeit, ich setze auf die Wahrheit, und deshalb setze ich auf die Zustimmung der Bürger.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Seehofer [CDU/CSU]: 5 : 0 steht es im Augenblick!)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1114526200
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Egert.

Jürgen Egert (SPD):
Rede ID: ID1114526300
Wissen Sie, mir ist das Thema zu ernst, als daß ich hier Fußballergebnisse austauschen wollte. Ob es 5 : 0 steht, wird sich entscheiden, ob Sie glaub-



Egert
würdig sind gegenüber denjenigen, die von Ihrem unsozialen Gesetz betroffen sind.

(Beifall bei der SPD)

Herr Minister Blüm, ich hätte es begrüßt, wenn Sie sich den Vergleich mit dem Schaum, der bei der Dokumentation der SPD angeblich vor die Augen gerutscht ist, erspart hätten. Denn man ist versucht, zu sagen: Das, was Sie gemacht haben, waren Schaumschlägereien. Ich will aber auf diesem Niveau nicht weiter diskutieren, weil das zu nichts führt.
Wir haben, als wir über dieses Gesetz diskutiert haben, deutlich gemacht, daß es sich um ein unsoziales Gesetzgebungswerk handelt. Dies ist heute so wahr, wie es damals wahr war, als wir es noch nicht beschlossen hatten.

(Beifall bei der SPD — Seehofer [CDU/CSU]: Das ist falsch!)

Ich will Ihnen das vorrechnen. Sie setzen auf Gewöhnung und Abstumpfung. Sie glauben, Sie können Beifall bei denen bekommen, die nicht Betroffene dieses Gesetzes sind. Das mag verfangen; aber wir werden Ihnen diese einfache Rechnung durchkreuzen, indem wir Ihnen diejenigen in den Hals zurückstecken, die die Betroffenen sind,

(Beifall bei der SPD)

die als kranke Menschen aus ihren Portemonnaies 14 Milliarden DM zusätzlich als Beitrag zahlen müssen, damit es nicht zu einer Strukturreform im Gesundheitswesen kommen muß. Hier werden neue Finanzierungsspielräume eröffnet, damit sich im System nichts ändern muß. Es wird einseitig aus den Portemonnaies, den Geldbeuteln der Krankenversicherten das Geld herausgeholt. Auch dies gilt noch.
In diesem Zusammenhang eine Bemerkung: Irgend jemand hat die Tickermeldung aufgenommen und hat davon gesprochen: Die AOK sagt, sie werde die Beiträge vielleicht sogar senken können. — Ja, zu wessen Lasten können Beiträge gesenkt werden? Zu Lasten derer, die Kranke in diesem System sind. Mich verwundern Vertreter einer Vertreterversammlung
— das sage ich von hier, von diesem Podium im Bundestag — , die dies als Erfolg feiern. Ich werde mir erlauben, meine Freunde in den Gewerkschaften zu fragen, wie sie mit diesen Vertretern fertig werden wollen, die dergestalt buchhalterisch die Probleme der kranken Menschen in dieser Gesellschaft angehen wollen.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Das ist kein Erfolg, sondern dort wird ein Offenbarungseid geleistet, weil man nämlich diejenigen, die die Profiteure in diesem Gesundheitssystem sind, nicht zur Kasse gebeten hat.
Selbstbeteiligung, habe ich gesagt, ist ein zusätzlicher Spielraum dafür, daß sich in diesem System nichts ändern muß. Dies gilt fort.
Härte- und Überforderungsklausel sind doch nur
— zugegeben — intelligente Kaschierungsformeln für diesen Raubzug durch die Geldbeutel der Versicherten. Eine Härtefallklausel braucht nicht, wer keine
Härtefalle schafft. Wer keine Selbstbeteiligung einführt, braucht keine Überforderungsklausel.

(Beifall bei der SPD)

Dies sind nun einmal die Wahrheiten. Wir lassen das so nicht durchgehen, Herr Minister, und deswegen sehe ich mit Interesse, daß wir wöchentlich das wiederholen, was in dieser Sache zu sagen ist.
Ich denke, das ist ganz erfolgreich gewesen. Es muß doch einen Grund für die Aufgeregtheit auf Ihrer Seite in dieser Diskussion gegeben haben. Es muß doch ein, vielleicht der Wahrheit näheres Empfinden der Wählerinnen und Wähler gegeben haben, das sich in Wahlentscheidungen seit dem Inkrafttreten des Gesundheits-Reformgesetzes ausgedrückt hat. Jedenfalls weiß ich aus der lokalen Berliner Erfahrung: Ein Element für die erfolgreiche Wahl in Berlin war z. B. dieser Minister mit seiner so gelobten Gesundheitsreform.
Nun komme ich zu Ihnen, Herr Kollege Günther: Sie haben gesagt, wir suchten gierig nach Ungereimtheiten in diesem Gesetz. Nein, Herr Günther, wir suchen nicht gierig nach Ungereimtheiten. Wir sorgen uns, daß Menschen von einem schlampig zustandegekommenen Gesetzgebungswerk betroffen sind.

(Beifall bei der SPD)

Wir wissen alle miteinander, daß wir in dieser Arbeitshetze viele Fehler gemacht haben — viele!
Dieses werfe ich jetzt gar nicht vor, sondern ich sage: Jetzt müssen wir das nacharbeiten. Nacharbeiten heißt z. B. folgendes. Wollten wir denn wirklich, daß die Bezieherinnen von Erziehungsgeld — das kann man für sich sehen, wie man will — mit der Mindestbeitragsregelung — darum geht es z. B. —

(Seehofer [CDU/CSU]: Falsch, was Sie sagen!)

hinsichtlich des Erziehungsgeldes künftig in der Krankenversicherung, wenn sie studieren —

(Seehofer [CDU/CSU]: Falsch!)

— Nein, das ist nicht falsch, das ist richtig. Die Fälle liegen mir doch als Petitionen auf dem Tisch. Und Ihre Regierungsvertreter sagen, daß es so gemacht werden soll.
— Nein! (Seehofer [CDU/CSU]: Nein; Sie!)

— Sie wissen nicht, was Sie sagen, wenn Sie sagen, daß es falsch ist.

(Günther [CDU/CSU]: Auch durch Wiederholung wird das nicht richtig!)

Zweiter Punkt. Wir haben beim Mindestbeitrag versucht, alle diejenigen, die BAföG-Empfänger sind, in der Krankenversicherung so zu stellen, daß sie bei einer oberen Grenze hinsichtlich der studentischen Krankenversicherung eingereiht werden. Wir haben in letzter Minute dies noch nachgearbeitet. Aber wir haben viele Fälle nicht gesehen, die jetzt ebenfalls Betroffene dieser Regelung sind,

(Seehofer [CDU/CSU]: Wieder falsch!)




Egert
z. B. die Schüler an nicht anerkannten — —

(Seehofer [CDU/CSU]: Doch, doch!)

— Entschuldigung! Herr Seehofer, ich belege Ihnen das. Ich verwahre mich dagegen, daß Sie wider besseres Wissen

(Kolb [CDU/CSU]: Das ist falsch!)

diesen unverschämten Zwischenruf machen. Sie lügen. Sie lügen!

(Lebhafter Widerspruch bei der CDU/CSU — Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1114526400
Also das geht nun nicht! Also, Herr Egert, da muß ich Ihnen einen Ordnungsruf erteilen.

Jürgen Egert (SPD):
Rede ID: ID1114526500
Ein Sachverständiger Ihres Ministeriums hat diesem Petenten das so mitgeteilt, ausweislich des Kopfbogens des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung. Und dies liegt mir alles vor.
Deswegen: Erzählen Sie nicht so einen Unfug, dies sei falsch. Sie dürfen darauf vertrauen, daß ich hier nicht Fälle zitiere, die ich nicht auch belegen kann. Dies sind Ungereimtheiten.

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1114526600
Herr Abgeordneter Egert, Sie haben um eine Minute überzogen.

Jürgen Egert (SPD):
Rede ID: ID1114526700
Wir greifen sie im Interesse der Betroffenen auf; nicht, weil wir gierig auf Ungereimtheiten sind.

(Kolb [CDU/CSU]: Saft abdrehen!)

Wir werden Ihnen all diese Fehler geduldig immer wieder aufs Butterbrot schmieren — im Interesse der Betroffenen, nicht im Interesse der SPD. Es ist doch völlig uninteressant für die SPD, in solchen Kleinigkeiten zu wühlen.

(Scharrenbroich [CDU/CSU]: Genau mit diesen Methoden lösen Sie die Protestwelle aus, so daß die Wähler eine radikale Partei wählen!)

Ich hoffe nicht, daß das Gesundheits-Reformgesetz zusätzlich ein Beitrag dafür sein wird, daß wir die politische Verantwortung 1990 dafür übernehmen.
Danke.

(Beifall bei der SPD sowie des Abgeordneten Hüser [GRÜNE])


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1114526800
Das Wort hat der Abgeordnete — —

(Kolb [CDU/CSU]: Und die Rüge?) — Ich habe den Ordnungsruf hier erteilt.


(Kolb [CDU/CSU]: Er ist untergegangen!)

Herr Egert, solange Sie das nicht zurücknehmen, steht das hier im Raum. Ich habe das sofort gesagt.

(Egert [SPD]: Weil der Herr Staatssekretär wider besseres Wissen den Vorwurf erhoben hat! — Günther [CDU/CSU]: Das ist auch falsch, was Sie jetzt sagen, Herr Egert! Klären Sie die Fälle, und sagen Sie sie! — Seehofer [CDU/CSU]: Geben Sie mir die Fälle! Alle! — Egert [SPD]: Ist das die ganze Argumentation? — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU — Weitere Gegenrufe von der SPD)

— Also ich muß jetzt schon sagen: Dann müssen Sie das danach klären. Denn jetzt möchte ich die Aktuelle Stunde zu Ende führen.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Scheu.

Gerhard Scheu (CSU):
Rede ID: ID1114526900
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielleicht war es ein Symptom, Herr Kollege Egert, daß Ihnen am Ende die Stimme ausgegangen ist. Vielleicht geht es bei Ihrer Diskussion um die Gesundheitsreform ähnlich.
Mit halben Wahrheiten und ganzen Unrichtigkeiten versucht die Opposition, die wachsende Einsicht aufzuhalten, daß die Gesundheitsreform eine gute Antwort auf die Herausforderungen ist, vor denen das Gesundheitssystem heute steht und in Zukunft stehen wird.
Ein herausragendes Beispiel dafür ist die neuartige Absicherung des Risikos der Schwerpflegebedürftigkeit. Viele, vor allem viele ältere Mitbürger, bedrückt das mit der allgemein zunehmenden Lebenserwartung künftig noch stark steigende Risiko, nach einem arbeitsreichen Leben und nach jahrzehntelanger Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung dennoch im Alter bei Pflegebedürftigkeit ohne Schutz allein dazustehen.
Die SPD hat als Regierungspartei das Problem der Absicherung des Pflegefallrisikos hin- und hergewendet; zustande gebracht hat sie effektiv nichts. Die Sozialdemokratie ist zwar — da bin ich anderer Meinung als der Bundesarbeitsminister — zu jeder Sozialdemagogie fähig — das muß Ihnen der „Neid" nun wirklich lassen —; zu echter Sozialreform aber hatte und hätte sie nicht die Kraft.
Die Koalition dagegen hat eine große Anstrengung auf dem Pflegefeld unternommen, was den Bürgern voll zugute kommen wird. Nicht nur, daß die GKV seit Jahresanfang häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson gewährleistet und daß diese ab 1991 als Dauerleistung erbracht wird. Im übrigen wird diese neue Hilfe auch voll angenommen: So sind bei den AOKen Köln und Bonn bisher schon fast 400 Anträge eingegangen.
Darüber hinaus wird auch die Rentenreform dieses Problem aufgreifen, indem ab 1992 freiwillige Beiträge von ehrenamtlichen Pflegepersonen auf Antrag Pflichtbeiträgen gleichgestellt werden und es dann außerdem „Pflegeberücksichtigungszeiten" im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung geben wird.
Sozialpolitik muß wieder zusammendenken, was in Wirklichkeit zusammengehört. Das Ziel der Beitragssatzstabilität — das jedem Arbeitnehmer und Rentner unmittelbar zugute kommt — bedeutet nicht den Verzicht auf gesundheitspolitische Gestaltung.
Mit der Unterstützung der häuslichen Pflege Schwerpflegebedürftiger — derzeit schon rund 600 000 Mitbürger — durch Fachkräfte oder durch Angehörige oder auch im Wege der Nachbarschaftshilfe wird das von Ihnen so geschmähte GRG zum



Scheu
Meilenstein der Antwort auf eine neue soziale Frage.
Unsere Gesellschaft muß in Zukunft wieder verstärkt menschliche Ressourcen zur Bewältigung von Pflegenotwendigkeiten aktivieren. GRG und RRG zusammen werden z. B. vielen Frauen, die nach der Phase der Kindererziehung wieder einen sozialen Auftrag erfüllen möchten, erstmals eine attraktive Alternative bieten, Angehörige, Bekannte oder auch pflegebedürftige Nachbarn zu betreuen.
Dieser Schritt in eine neue, menschliche Solidarität ist es wert, die Grenzen der Kollektivversicherung in vergleichsweise weniger wichtigen Bereichen neu zu bestimmen, um jene enormen Mittel, rund 5,1 Milliarden DM jährlich, zu ermöglichen, die ihre Finanzierung kosten wird. Die Mehraufwendungen, die das Gesetz für die Versicherten mit sich bringt, werden unmittelbar der neuen Aufgabe „Pflege" zugewendet.
Bezeichnenderweise erwähnt die „Dokumentation" der SPD diesen gewichtigen Vorteil mit keinem Wort, obwohl zumindest in drei der aufgeführten Fälle die häusliche Pflegehilfe gerade für chronisch Kranke und Hochbetagte von größter Bedeutung sein kann, wenn sie zum Pflegefall werden sollten.
Der Geldwert der nach dem Gesundheits-Reformgesetz möglichen Sachleistung kann sich auf bis zu 10 110 DM im Jahr belaufen. Der Versicherte kann
— einschließlich der Pflege während einer Verhinderung der Pflegeperson — ein kalenderjährliches „Guthaben" von bis zu 377 Pflegeeinsätzen haben.
Was diese Anwartschaft wert ist, zeigt ein Vergleich mit dem Rentenrecht oder mit den in den privaten Krankenversicherungen möglichen Pflegetagegeldversicherungen. Um eine solche Leistung als Rente zu erwerben, hätte ein Durchschnittsverdiener immerhin fast 25 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. In der PKV bieten insgesamt 16 Kassen Tagegeldversicherungen an. Im rechnerischen Mittel müßten für ein Pflegetagegeld von 27,70 DM, wie es dem GRG entspricht, mit dem Eintrittsalter 45 jährlich Beiträge von 324 DM für Frauen und 271 DM für Männer entrichtet werden. Ein 60jähriger Eintretender hätte im Durchschnitt immerhin rund 670 DM als Frau bzw. 570 DM als Mann aufzubringen, um sich einen Pflegeschutz zu sichern, wie ihn die Gesundheitsreform für die Sozialversicherten neu bringt. Daran
— rechnen war noch nie Ihre Stärke — erkennt man am klarsten den Wert und den Sinn und Zweck des Gesundheits-Reformgesetzes.
Die Sozialversicherung auf das Jahr 2000 vorzubereiten erfordert mehr Ernst und eine andere Sachgerechtigkeit, als die Opposition sie hier heute leider vorgeführt hat.
Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1114527000
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Limbach.

Editha Limbach (CDU):
Rede ID: ID1114527100
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn man die Debatte um die Gesundheitsreform verfolgt, und zwar nicht nur
heute, dann meine ich, daß es sehr stark auffällt, wie sehr mit Fehlinformationen, Halbwahrheiten, Unterstellungen, Polemik und Angstmache hantiert wird.

(Günther [CDU/CSU]: Und Hetze!)

Deshalb begrüße ich die Gelegenheit, hier auch noch einmal auf die wichtigsten Punkte sachlich hinweisen zu können.

(Dreßler [SPD]: Auf die wichtigsten Punkte des Abkassierungsmodells!)

— Herr Dreßler, das ist doch schon wieder das, was ich gerade — wie ich finde: zutreffend — mit Polemik bezeichnet habe. Ihnen fällt an sachlicher Kritik nichts ein. Sie legen eine Dokumentation vor, die in jedem einzelnen Punkt widerlegt werden kann. Dann fallen Ihnen nur noch das Schlagwort „abkassieren" und das Wort „Angstmache" ein.
Herr Egert hat eben ein bißchen ärgerlich reagiert, als der Minister Blüm noch einmal die Plakate „ab 1. Januar dürfen Sie nicht mehr krank werden" erwähnt hat. Nun darf ich Ihnen sagen: Ihre Genossen haben die Flugblätter noch am letzten Samstag verteilt, jedenfalls in meinem Wahlbezirk.

(Zuruf von der SPD: Das hat doch an Richtigkeit nicht verloren!)

— Das Problem ist, daß die Falschheit dieses Plakates und der Flugblätter längst für die Versicherten deutlich geworden ist. Sie sollten sich schämen, erneut zu versuchen, Angst zu verbreiten.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von der SPD)

Genauso unzutreffend ist der Vorwurf: Schweinsgalopp und Hetze. Hetze, das will ich sagen, trifft auf manche der Dinge zu, die im Zusammenhang mit dem Gesundheits-Reformgesetz geäußert worden sind, aber nicht auf unsere Beratung. Wir hatten, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, 27 Beratungstage; wir hatten sieben ganztägige Anhörungen. Ich finde, daß das eine außerordentlich sorgfältige Beratung des Gesetzentwurfs war.
Ich bin 1987 neu in den Bundestag gewählt worden. Als ich gebeten wurde, mich um dieses Aufgabengebiet mit zu kümmern, fand ich erst einmal mehrere Regale voll Material vor, welches für diese Reform schon vorgearbeitet war, was ich dann durcharbeiten mußte. Ich gebe ehrlich zu: Alles konnte ich gar nicht durcharbeiten; es war viel zuviel.

(Heyenn [SPD]: Aha! Aber so haben Sie beraten, und Sie haben nicht mal richtig gelesen!)

— Nein, das waren die Papiere, die vorher da waren. Was die Beratungspapiere angeht, Herr Heyenn, weiß ich nicht, wie das bei Ihrer Fraktion war. In unserer Fraktion jedenfalls haben wir alle unsere Schularbeiten gemacht. Deshalb ist das Gesetz ja auch so gut geworden.

(Beifall bei der CDU/CSU — Heyenn [SPD]: Und dann so ein schlimmes Ergebnis!)




Frau Limbach
Ich halte es für unbestreitbar, daß die Reform notwendig war. Das wird ja auch von Ihnen, denke ich, nicht bestritten.

(Heyenn [SPD]: Schönreden!)

Daß Sie möglicherweise andere Lösungen vorgezogen hätten, ist Ihr gutes Recht. Aber das gibt Ihnen nicht das Recht, gefundene Lösungen auch in den Punkten zu diffamieren, wo Sie sich bloß ärgern, daß es klappt.

(Beifall bei der CDU/CSU — Frau Blunck [SPD]: Was klappt denn da?)

— Ich will Ihnen sagen, was klappt. Ich will Ihnen vor allen Dingen sagen, was sozial gerecht ist. Sozial gerecht ist z. B., die Beitragszahler nicht mit mehr Beiträgen zu belasten, als für die Solidargemeinschaft erforderlich ist. Wir haben heute Gott sei Dank Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die selbständiger und eigenverantwortlicher als früher handeln können,

(Frau Blunck [SPD]: Und sich zusatzversichern müssen!)

weil sie sich selbst eine Position erstritten haben, die es ihnen ermöglicht, Kleinigkeiten selbst zu tragen. Neue Herausforderungen hingegen können sie nicht selbst tragen; siehe Pflege.

(Frau Blunck [SPD]: Vor allem die Verkäuferin mit 2 100 DM Monatsverdienst kann das!)

Ich halte es für zumutbar, daß die Solidargemeinschaft sagt: Wir bezahlen nicht für Bagatellen.

(Frau Blunck [SPD]: Die Alleinerziehenden!)

Ich halte es für äußerst erfreulich, daß die Solidargemeinschaft sagen kann: Aber bei solch schwerwiegenden Problemen wie bei der Pflege zahlen wir.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Sie haben sich ja nur geärgert, daß die Presse heute voll ist von Schlagzeilen wie ,,Blüm-Reform hat Erfolg", „Die Reform wirkt", „Stabile Beiträge nach Blüm-Reform", „AOK-Beiträge bleiben stabil". Heute schließlich ist in der „FAZ" zu lesen: „Stabile Beitragssätze bis 1992". Das hat Sie geärgert, weil das genau das bestätigt, was wir vorausgesagt haben, daß das nämlich eintreten wird.

(Widerspruch bei der SPD)

Es ist auch sozial gerecht, wenn Geringerverdienende anders behandelt werden als Besserverdienende. Das ist nämlich eigentlich die Gerechtigkeit: daß man Ungleiches auch ungleich behandelt; denn wer weniger verdient, braucht mehr Hilfe als derjenige, der viel verdient. Deshalb ist es auch gerecht, daß die Härteklausel dafür sorgt, daß Geringverdienende außer im Krankenhaus überhaupt nichts zuzahlen und daß diejenigen, die normal verdienen, höchstens 2 % zahlen. Derjenige, der mehr verdient, zahlt bis zu 4 %; denn er zahlt ja auch nur einen Beitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze, nicht aber entsprechend seinem vollen Verdienst.
Wir können uns jedenfalls getrost dem Urteil der Beitragszahler stellen. Sie werden nämlich nach Tatsachen und nicht nach Polemik, nach Zahlen und nicht nach Hetze urteilen. In diesem Urteil werden wir gut dastehen; denn eine notwendige, eine gerechte und erfolgreiche Reform wie die Gesundheitsreform hat ihre Überzeugungskraft in sich selbst. Die Bürgerinnen und Bürger werden das erkennen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Reimann [SPD]: Der 18. Juni ist der nächste Termin zum Zahlen!)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1114527200
Das Wort hat der Abgeordnete Kolb.

Elmar Kolb (CDU):
Rede ID: ID1114527300
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Haltet den Dieb — so würde ich die von Ihnen beantragte Aktuelle Stunde bezeichnen, und zwar deswegen, weil ich mich erinnern kann, wie Sie hier erklärt haben, Beitragssätze von 16 % und mehr seien unerträglich, es müßte etwas getan werden.
Ein Zweites, auch wenn es Geschichte ist: Wir hatten 1970 einen Beitragssatz von 8,5 %. Er ist dann eben in Richtung 13 und 14 % marschiert. Es gab eine Zeit, wo die AOK Dortmund auch schon bei 16 % war.
Da gab es einen Minister Ehrenberg, der einmal gesagt hat: Wenn man mehr Ärzte produziert, dann kommt die Dachdeckerphilosophie zum Tragen, d. h. je mehr Dachdecker vorhanden sind, desto niedriger wird der Preis. Das war ein entscheidender Irrtum im gesamten Gesundheitswesen. Wir haben nämlich festgestellt, daß das System bei einer solchen Art, wo nämlich jeder der Beteiligten versucht, Vorteile aus der Sache zu ziehen, nicht funktionieren kann.
Sie haben das ja erkannt, meine Damen und Herren von der SPD. Sie haben gefragt: Was kann ich tun? Dann haben Sie gesagt, wir sollten die Beitragsbemessungsgrenzen verschwinden lassen und die Versicherungspflicht für alle einführen. Dann könnten wir das System mit den höheren Beiträgen derjenigen sanieren, die mehr verdienen. Nur, dem widerspricht ja die Lebenserkenntnis, daß ich, wenn ich irgendwo etwas bezahle — vor allem, wenn ich viel bezahlen muß —, das nicht ohne Gegenleistung tue. Eines der Probleme der Krankenversicherung, das wir bis jetzt auch noch nicht gelöst haben, besteht doch darin, daß diejenigen, die hohe Beiträge zahlen, glauben, sie hätten einen Anspruch darauf, wieder viel zurückzubekommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, seien Sie versichert: Das Thema Gesundheit wird uns auch in den 90er Jahren weiterhin beschäftigen.
Nun geht es um die Philosophie. Es geht entweder um die Philosophie der SPD — wir zwingen alle in die Solidargemeinschaft — oder um die Philosophie dieser Regierungskoalition, die gesagt hat: Wir wollen diejenigen, die mehr Geld haben, ein bißchen an den eigenen Kosten beteiligen, um sie dazu zu bringen, sich vernünftig zu verhalten.
Herr Kollege Eugen von der Wiesche, Sie haben gesagt: Dann kommen 1992 die 15 %. Einverstanden. Aber eben auch nur bis zu 2 % der eigenen Leistung bis zur Einkommensgrenze von 54 000 DM oder, wenn man mehr verdient, 4 %. Alles, was darüber hin-



Kolb
ausgeht, bekommt er ersetzt. Ich halte es schon für wichtig, daß heute jemand fragt, was ein Medikament kostet, und nicht unbedingt nach dem Motto lebt: Wenn es die anderen bezahlen, dann kann es nicht teuer genug sein.
Meine Damen und Herren, es ist schon interessant, wenn auf der einen Seite einer Vollkasko-Mentalität das Wort geredet wird, während auf der anderen Seite gleichzeitig von Solidarität gesprochen wird. Dies werden wir nicht hintereinander kriegen.
Walter Krämer schrieb in einem Artikel im „Rheinischen Merkur" vom 5. Mai unter der Überschrift „Nur in einem Punkt sind sich alle einig" :
Hinter dem Banner eines angeblich gefährdeten Patientenwohls marschieren heute zahnärztliche Großverdiener mit Gewerkschaftsfunktionären, konservative Klinikdirektoren mit grünen Weltverbesserern Hand in Hand, eine Superkoalition der Heuchelei und Unvernunft.
Dieser Artikel schließt:
Wenn wir also fragen: „Wem schadet das Gesundheits-Reformgesetz?", so fällt die Antwort leicht: denen, die am lautesten schreien. Allen in den Medien gerade kolportierten Anekdoten über vernachlässigte oder malträtierte Patienten zum Trotz sind das nicht die Patienten und Beitragszahler, also die Konsumenten, sondern die Produzenten und Verteiler von Gesundheitsgütern . . .

(von der Wiesche [SPD]: Die werden doch nicht herangezogen, Herr Kolb!)

Er erinnert daran, daß in Sachen Sterbegeld die ersten Proteste gerade von Bestattungsunternehmen kamen.
Der Artikel schließt mit den Worten:
Diese Große Koalition der Leistungsanbieter und -verteiler, die schon Ende der 50er Jahre die Blank'sche Reform zu Fall gebracht hatte, hat nun in Norbert Blüm einen Gegner anderen Formats. Als Beitragszahler können wir nur hoffen, daß diese unsere einzige Lobby sich nicht unterkriegen läßt.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1114527400
Zu einer persönlichen Erklärung nach § 30 der Geschäftsordnung hat Herr Seehofer das Wort.

Horst Seehofer (CSU):
Rede ID: ID1114527500
Herr Kollege Egert, ich habe mich noch einmal gemeldet, weil ich Ihren sozialpolitischen Sachverstand sehr schätze und weil mir in diesem Zusammenhang sehr an einer guten Zusammenarbeit in unseren jeweiligen Positionen mit Ihnen liegt und weil diese Erklärung vielleicht geeignet sein könnte, daß Sie Ihre Wertung bezüglich meiner Person noch einmal überdenken.
Ich hatte einen ersten Zwischenruf zu Ihrem Beitrag über die freiwillig Versicherten und zum Mindestbeitrag gemacht. Sie haben richtig festgestellt: Wir ha-
ben in der Endphase der Beratung im Ausschuß nach der Regelung betreffend die Studenten noch die Bestimmungen über die Absolventen des zweiten Bildungsweges eingefügt. Jetzt besteht noch das Problem der Fachschüler, also der Menschen, die sich in einem vergleichbaren Ausbildungsgang wie Studenten befinden. Diese fallen als freiwillig Versicherte unter § 240 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches.
Jetzt geht es darum, ob die Erhöhung des Mindestbeitrages in § 240 Abs. 4 des Sozialgesetzbuches, der ja von durchschnittlich 63 DM auf 126 DM verdoppelt wurde, unterschritten werden kann. Ich verweise Sie auf § 240 Abs. 1, wo die Frage der Beitragsbemessungsgrundlage der Satzungsautonomie der Kassen übertragen wird. Der Gesetzgeber hat hinzugefügt, daß bei der Klassifizierung der Bemessungsgrundlage auf die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beitragspflichtigen abzustellen ist.

(Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU] und Günther [CDU/CSU]: Das ist das Entscheidende!)

Die Koalition als auch das Ministerium sind zu der Auffassung gelangt, daß in diesen besonders gelagerten Fällen, die mit dem Fall des Studenten mit dem ermäßigten Beitragssatz vergleichbar sind, eine Unterschreitung des Mindestbeitrages nach § 240 Abs. 4 möglich ist. Deshalb mein Zuruf.
Ich habe gestern von einer Aufsichtsbehörde aus dem Freistaat Bayern ein Schreiben bekommen, wonach sie diese Rechtsauffassung, die sie zunächst nicht geteilt hatte, zwischenzeitlich auch teilt. — Das war mein erster Zuruf mit der Bemerkung: „Das ist falsch! "
Mein zweiter Zuruf bezog sich auf Ihre Ausführungen, die mit dem Erziehungsgeld begannen. Da haben Sie mir gegenüber den Eindruck erweckt, als würden Sie eine Verbindung herstellen wollen, daß das Erziehungsgeld, das bisher beitragsfrei war, künftig beitragspflichtig sei.

(Zuruf von der CDU/CSU: Genauso war es!)

Ich stelle hierzu fest, daß das Erziehungsgeld auch künftig beitragsfrei ist, daß der Tatbestand der Erziehung auch künftig eine beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung auslöst.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1114527600
Ebenfalls zu einer persönlichen Erklärung nach § 30 erteile ich Herrn Abgeordneten Egert das Wort.

(Zuruf von der CDU/CSU: Da sind wir mal gespannt!)


Jürgen Egert (SPD):
Rede ID: ID1114527700
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, am Beginn Ihrer Tätigkeit habe ich Ihnen gesagt, daß ich die freundschaftliche Zusammenarbeit, die ich mit Ihrem Vorgänger hatte, auch mit Ihnen fortsetzen will — bei allen Meinungsunterschieden in der Sache.



Egert
Wenn ich vorhin gesagt habe: „Sie lügen! ", dann will ich diesen Vorwurf nach dieser Interpretation gern zurücknehmen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

— Vorsicht mit dem Klatschen; sonst haben wir nachher wieder ein Problem. — Aber ich stelle fest, daß einer der Petenten, der betroffen ist, von der AOK Berlin den Widerspruchsbescheid bekommen hat — —

(Seehofer [CDU/CSU]: Leider!)

— Ja, ich sage es nur. Ich lege nämlich auch Wert darauf, deutlich zu machen, daß ich hier nicht den Inhalt von Plakaten vortrage, sondern Dinge, von denen ich etwas weiß und verstehe. Und ich lasse mir ungern sagen: Das ist falsch. Das hat meine Erregung ausgelöst.
Jetzt zu dem anderen Punkt. Was Sie zum Erziehungsgeld gesagt haben, ist faktisch richtig. Es ist aber dann nicht richtig, wenn jemand studiert und dieses als einzige Einkunft hat. Dann gibt es eine Minderung durch die Krankenversicherungsregelungen. Dies wollte ich deutlich machen. Dies ist auch eine Ungerechtigkeit, die nicht aufgefangen wird, weil sie im BAföG nicht aufgefangen ist, im Erziehungsgeld nicht vorgesehen war. Insofern haben Sie recht. Aber auch ich habe recht, daß die Leichen hier am Rande dieses Gesetzes liegen.
Ich habe in dem Zusammenhang von Ungereimtheiten gesprochen und denke, daß es einem Sozialstaat gut ansteht, diese Einzelfälle zusammenzunehmen und zu gucken, daß die Absicht des Gesetzgebers nicht ins Gegenteil verkehrt wird.
Ich will noch eine Bemerkung zu etwas machen, was mich in diesem Zusammenhang zusätzlich erbost hat. Wenn das BMA den Willen des Gesetzgebers in der Frage ergründet, welche Ausnahmen wir vorsehen wollten und welche nicht, dann bin ich als Parlamentarier sehr unangenehm berührt, wenn ein Beamter des BMA das macht. Und die Absichten aus dem Gesetzgebungsverfahren gingen, was die Ausnahmen für Studenten und für einen weiteren besonderen Personenkreis angeht, den wir ausgenommen haben, genau in die andere Richtung. Also, der Wille des Gesetzgebers, wenn er denn ergründet wird, sollte dann auch vom Gesetzgeber und nicht von einem Ministerialbeamten ausgedeutet werden.
Ich bedanke mich, daß Sie auch mich angehört haben.

(Beifall bei der SPD — Frau Roitzsch [Quickborn] [CDU/CSU]: Und die Entschuldiung, kommt die noch? — Egert [SPD]: Die habe ich doch vorneweg gebracht!)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1114527800
Meine Damen und Herren, die Aktuelle Stunde ist beendet.
Die nächste Plenarsitzung berufe ich auf Donnerstag, den 1. Juni 1989, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.