Plenarprotokoll 18/208
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
208. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016
Inhalt:
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung des Grundge-
setzes (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108,
109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g); wei-
tere Fragen
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20769 B
Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20770 B
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20770 C
Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 20771 A
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20771 A
Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20771 B
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20771 B
Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 20771 C
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20771 C
Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 20772 A
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20772 A
Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20772 B
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20772 B
Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 20772 C
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20772 D
Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20772 D
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20773 A
Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20773 B
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20773 C
Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 20773 C
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20773 D
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20774 A
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20774 B
Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20774 B
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20774 C
Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 20774 C
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20774 D
Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 20774 D
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20775 A
Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20775 B
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016II
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20775 B
Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 20775 C
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20775 D
Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20775 D
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20776 A
Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 20776 A
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20776 B
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20776 C
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20776 D
Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20777 A
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20777 A
Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 20777 A
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20777 B
Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20777 C
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20777 C
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20778 A
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20778 A
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20778 B
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20778 B
Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20778 C
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20778 D
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20778 D
Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20779 A
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20779 A
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20779 B
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20779 B
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20779 B
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20779 C
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
Drucksache 18/10595 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20779 D
Mündliche Frage 7
Inge Höger (DIE LINKE)
Anstieg von Unfällen mit Landminen und
explosiven Kriegsresten
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 20780 A
Zusatzfragen
Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 20780 B
Mündliche Frage 15
Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE)
Getötete Kombattanten und zivile Opfer
der US-Drohnenangriffe
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 20780 D
Zusatzfrage
Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) . . . . . . . . 20781 A
Mündliche Frage 16
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aufnahme von Häftlingen aus dem US-
Gefangenenlager Guantánamo
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 20781 C
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20781 C
Mündliche Frage 17
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ermächtigung zur Strafverfolgung von
Bundesbediensteten wegen des Verdachts
der Verletzung des Dienstgeheimnisses
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20782 C
Zusatzfrage
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20782 D
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016 III
Mündliche Frage 19
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Kenntnisse der Behörden über die Reichs-
bürger-Bewegung und deren Waffenbesitz
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20783 A
Zusatzfragen
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20783 C
Mündliche Frage 20
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Finanzielle Aufwendungen für die Beauf-
tragung von McKinsey mit der Beratung
des Bundesamts für Migration und Flücht-
linge
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20784 C
Zusatzfragen
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20784 D
Mündliche Frage 23
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Mehrbedarf an Planstellen und Mitteln für
das Bundesamt für Verfassungsschutz im
Jahr 2017
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20786 B
Zusatzfragen
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 20786 B
Mündliche Frage 24
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Ausspähung türkischer Staatsbürger durch
Imame der DITIB
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20787 B
Zusatzfragen
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 20787 B
Mündliche Frage 30
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Digitalisierungsbeauftragter im Bundesmi-
nisterium für Ernährung und Landwirt-
schaft
Antwort
Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin
BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20788 B
Zusatzfragen
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20788 C
Mündliche Frage 29
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Stärkung des Bereichs Klimafolgen im Bun-
desministerium für Ernährung und Land-
wirtschaft
Antwort
Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin
BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20789 B
Zusatzfragen
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20789 D
Mündliche Frage 39
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Anwendung eines speziellen Bauverfahrens
bei durch Anhydritschichten führenden
Tunneln bei Stuttgart 21
Antwort
Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20790 C
Zusatzfragen
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20790 D
Mündliche Frage 40
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Umrüstung von lauten Güterwagen
Antwort
Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20791 D
Zusatzfragen
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20792 A
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD: Herausforderungen
für die internationale Politik nach den Ter-
roranschlägen in Kairo, Istanbul und wei-
teren Orten vom vergangenen Wochenende
Michelle Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . 20792 D
Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 20793 D
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016IV
Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 20794 D
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20795 C
Dr. Dorothee Schlegel (SPD) . . . . . . . . . . . . . 20796 C
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 20797 C
Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 20798 C
Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20799 B
Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 20800 C
Elisabeth Motschmann (CDU/CSU) . . . . . . . . 20801 A
Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 20802 A
Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 20802 D
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20804 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 20805 A
Anlage 2
Mündliche Frage 1
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Nachrüstung des Zwischenlagers Nord der
Energiewerke Nord GmbH
Antwort
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20805 C
Anlage 3
Mündliche Frage 2
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Reststrommengen deutscher Atomkraft-
werke
Antwort
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20805 D
Anlage 4
Mündliche Frage 3
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Maßnahmen zur weiteren CO2-Einsparung
im Gebäudebereich
Antwort
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20806 A
Anlage 5
Mündliche Frage 4
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Kosten für die Klimafolgenanpassung bis
2050
Antwort
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20806 C
Anlage 6
Mündliche Frage 5
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Finanzielle Mittel für den Sudan zur Be-
kämpfung illegaler Migration
Antwort
Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20806 D
Anlage 7
Mündliche Frage 6
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vorlage eines Vertragsgesetzes zur Rati-
fikation der Interim-Wirtschaftspartner-
schaftsabkommen mit Ghana und der El-
fenbeinküste
Antwort
Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20807 A
Anlage 8
Mündliche Frage 8
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Erhöhung der Mittel für das Internetportal
Qantara.de
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 20807 B
Anlage 9
Mündliche Frage 9
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Restriktionen in Bezug auf Hilfslieferungen
in das kurdische Sindschar-Gebirge
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 20807 C
https://en.qantara.de/
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016 V
Anlage 10
Mündliche Frage 10
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Einsatz von Kampfdrohnen durch die Tür-
kei zur Bombardierung von Stellungen kur-
discher Kämpfer
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 20808 A
Anlage 11
Mündliche Frage 11
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Aufgaben des US-amerikanischen Militär-
standorts in Ramstein
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 20808 A
Anlage 12
Mündliche Frage 12
Niema Movassat (DIE LINKE)
Mögliche Beteiligung an US-amerikani-
schen Drohneneinsätzen durch die Bereit-
stellung einer Relaisstation in Ramstein
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 20808 B
Anlage 13
Mündliche Frage 13
Niema Movassat (DIE LINKE)
Position der Bundesregierung zu völker-
rechtlichen Aspekten des Einsatzes von
Kampfdrohnen
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 20808 C
Anlage 14
Mündliche Frage 14
Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE)
Kenntnisse über das Analysezentrum „Dis-
tributed Common Ground System“ in
Ramstein
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 20809 A
Anlage 15
Mündliche Frage 18
Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ziele der deutsch-chinesischen Fußballko-
operation
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20809 A
Anlage 16
Mündliche Frage 21
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Durchschnittliche Dauer eines Asylverfah-
rens
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20809 C
Anlage 17
Mündliche Frage 22
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Klagen gegen Asylbescheide des Bundes-
amts für Migration und Flüchtlinge
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20810 A
Anlage 18
Mündliche Frage 25
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE)
Unterhalt für pflegebedürftige Eltern in den
Jahren 2005 bis 2015
Antwort
Christian Lange, Parl. Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20810 D
Anlage 19
Mündliche Frage 26
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Anteil der Vermittlungen Arbeitsloser in
Leiharbeitsverhältnisse
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller,
Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 20811 A
Anlage 20
Mündliche Frage 27
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Stärkung des Bereichs Klimafolgen im Rah-
men der Zukunftsstrategie „Aussaat 2017“
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016VI
Antwort
Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin
BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20811 B
Anlage 21
Mündliche Frage 28
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Umsetzung der Deutschen Anpassungs-
strategie an den Klimawandel
Antwort
Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin
BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20811 C
Anlage 22
Mündliche Frage 31
Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bericht der Bundesregierung zur Situation
unbegleiteter ausländischer Minderjähriger
Antwort
Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20812 B
Anlage 23
Mündliche Frage 32
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE)
Zuzahlung beim Zahnersatz in den Jah-
ren 2005, 2010 und 2015
Antwort
Annette Widmann-Mauz,
Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . 20812 C
Anlage 24
Mündliche Frage 33
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bezuschussung von Elektrofahrzeugen ge-
mäß der Förderrichtlinie Elektromobilität
Antwort
Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20812 D
Anlage 25
Mündliche Frage 34
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Umbenennung des Luftverkehrskonzepts
der Bundesregierung
Antwort
Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20813 A
Anlage 26
Mündliche Frage 37
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mindereinnahmen bei der Pkw-Maut nach
der Einigung mit der EU-Kommission
Antwort
Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20813 A
Anlage 27
Mündliche Frage 38
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Konsequenzen für Halter bzw. Hersteller
von Fahrzeugen mit unzulässiger Abschalt-
einrichtung
Antwort
Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20813 C
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016 20769
208. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016
Beginn: 13.00 Uhr
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016 20805
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bülow, Marco SPD 14.12.2016
Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
14.12.2016
Ernstberger, Petra SPD 14.12.2016
Flisek, Christian SPD 14.12.2016
Gunkel, Wolfgang SPD 14.12.2016
Heck, Dr. Stefan CDU/CSU 14.12.2016
Ilgen, Matthias SPD 14.12.2016
Kekeritz, Uwe BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
14.12.2016
Kretschmer, Michael CDU/CSU 14.12.2016
Lerchenfeld, Philipp
Graf
CDU/CSU 14.12.2016
Müller (Chemnitz),
Detlef
SPD 14.12.2016
Müller (Erlangen),
Stefan
CDU/CSU 14.12.2016
Schlecht, Michael DIE LINKE 14.12.2016
Schwarz, Andreas SPD 14.12.2016
Stein, Peter CDU/CSU 14.12.2016
Steinbach, Erika CDU/CSU 14.12.2016
Strebl, Matthäus CDU/CSU 14.12.2016
Vries, Kees de CDU/CSU 14.12.2016
Walter-Rosenheimer,
Beate
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
14.12.2016
Weber, Gabi SPD 14.12.2016
Zeulner, Emmi * CDU/CSU 14.12.2016
*aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Frage 1):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den
aktuellen Sachstand der Optionenprüfung der Energiewerke
Nord GmbH zur Nachrüstung des Zwischenlagers Nord (bitte
möglichst ausführliche und konkrete Angabe), und für wann
konkret ist nach ihren Erkenntnissen mit der Vorlage von Pla-
nungen für ein neues Genehmigungsverfahren einschließlich
entsprechender Zeitpläne sowie des betreffenden Genehmi-
gungsantrags zu rechnen (vergleiche Antwort der Bundesre-
gierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen auf Bundestagsdrucksache 18/9435)?
Die Prüfung der EWN GmbH dauert weiterhin an.
Sie wird voraussichtlich im nächsten Jahr abgeschlossen
werden können.
Es sind technische und konzeptionelle Vorfragen zu
klären, bevor Entscheidungen zum weiteren Vorgehen
getroffen werden können.
Für ein neues Genehmigungsverfahren sind darüber
hinaus fundierte Unterlagen erforderlich, die den Ab-
schluss der laufenden Prüfungen voraussetzen.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Frage 2):
Jeweils wann werden schätzungsweise die Reststrommen-
gen der acht deutschen Atomkraftwerke, die noch über eine
Berechtigung zum Leistungsbetrieb verfügen, aufgebraucht
sein, sofern es zu keinen längeren ungeplanten Stillständen
und keinen Strommengenübertragungen kommt (bitte anla-
genscharf und – sofern die Bundesregierung mehrere Szena-
rien für möglich hält – vollständig angeben)?
Es ist nicht möglich, eine zuverlässige Einschätzung
abzugeben, wann die Elektrizitätsmengen der acht noch
im Leistungsbetrieb befindlichen deutschen Kernkraft-
werke vollständig erzeugt sein könnten. Die Leistung ei-
nes Kernkraftwerks – und damit der Umfang der erzeug-
ten Elektrizitätsmengen – wird durch eine Vielzahl von
Faktoren beeinflusst und schwankt entsprechend. Neben
den in der Frage genannten Faktoren sind dies etwa die
Drosselung oder Erhöhung der Leistung im Lastfolge-
betrieb angepasst an die jeweilige Nachfrage des Strom-
marktes, technisch bedingte Leistungsreduktionen so-
wie die Verringerung der Leistung vor der Einstellung
des Leistungsbetriebes. Die tatsächliche Erzeugung von
Elektrizitätsmengen liegt unter Berücksichtigung der ge-
setzlich festgeschriebenen Enddaten für den Leistungsbe-
trieb weiterhin in der alleinigen Dispositionsbefugnis der
Kernkraftwerksbetreiber und ihrer Muttergesellschaften.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 201620806
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Frage 3):
Durch welche Maßnahmen sollen die im Klimaschutz-
plan 2050 beschlossenen zusätzlichen CO2-Einsparungen im
Gebäudebereich erreicht werden, und welche Ergebnisse hatte
das Treffen von Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks mit
den führenden Interessenvertretern der Immobilienwirtschaft
am 28. November 2016, welches anstelle des Spitzenge-
sprächs des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen
stattfand?
Mit dem Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregie-
rung für den Gebäudebereich – wie für alle Sektoren –
bereits eine Vielzahl strategischer Maßnahmen beschlos-
sen.
Das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebe-
stands im Jahr 2050 setzt einen klugen und ausgewoge-
nen Instrumentenmix aus Forschung und Innovation, In-
formieren und Beraten, Fördern und Fordern voraus. Mit
ordnungsrechtlichen Vorgaben, Förderprogrammen wie
dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm und dem Markt-
anreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien
und vielen weiteren bereits bestehenden oder geplanten
Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Gebäude
besteht hierfür bereits eine gute Basis.
Unter anderem haben wir im Klimaschutzplan 2050
den „Fahrplan für einen nahezu klimaneutralen Ge-
bäudebestand“ verankert. Dieser setzt sowohl auf an-
spruchsvolle Standards für Neubauten und langfristige
Sanierungsstrategien für den Gebäudebestand wie auch
die schrittweise Abkehr von fossilen Heizungssystemen.
Für den nahezu klimaneutralen Gebäudebestand reicht
es nicht aus, sich auf die energetische Optimierung ein-
zelner Gebäude zu konzentrieren. Der Einsatz von hoch-
effizienten Wärmenetzen wird ebenfalls eine wichtige
Rolle spielen. Zudem macht der Trend einer immer stär-
keren Vernetzung, insbesondere durch Informations- und
Kommunikationstechnik, auch vor Gebäuden nicht halt.
Deshalb wollen wir die Forschung und Entwicklung kos-
tengünstiger und innovativer Technologien vorantreiben,
die insbesondere auch die Vernetzung von Gebäuden
mit dem Verkehrs- und Industriesektor sowie der Ener-
giewirtschaft ermöglicht. Darüber hinaus wollen wir das
nachhaltige Bauen verstärkt fördern. Wir wollen die pra-
xis- und anwendungsnahe Forschung auf den Feldern der
Raum- und Stadtentwicklung intensivieren. Auch eine
intelligente Raum- und Stadtplanung kann dazu beitra-
gen, den Ausstoß von Treibhausgasen drastisch zu ver-
ringern.
Konkrete gesetzgeberische Maßnahmen zur Um-
setzung des Klimaschutzplans 2050 werden durch den
Deutschen Bundestag getroffen. Der Klimaschutzplan
wird deshalb durch Maßnahmenprogramme, die in Ab-
stimmung mit dem Deutschen Bundestag erarbeitet
werden, konkretisiert. Das erste Programm soll 2018
beschlossen werden. Dabei gilt es, den Ansprüchen des
Klimaschutzes ebenso gerecht zu werden wie den Er-
fordernissen der Wirtschaftlichkeit und des bezahlbaren
Bauens und Wohnens.
Bei dem Treffen mit der Immobilienwirtschaft wurde
vereinbart, auf Staatssekretärsebene eine Arbeitsgruppe
mit den teilnehmenden Verbänden unter Einbeziehung
aller betroffenen Abteilungen des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ein-
zurichten, in der über die Umsetzung des Klimaschutz-
plans 2050 beraten wird.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Frage 4):
Mit welchen Kosten für die Kommunen rechnet die Bun-
desregierung im Rahmen der Klimafolgenanpassung bis 2050?
Eine bundesweite Erhebung der zu erwartenden Kos-
ten für die Klimafolgenanpassung der Kommunen liegt
der Bundesregierung nicht vor. Die Kommunen haben im
Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die Aufga-
be, gemeindebezogene Angelegenheiten in eigener Ver-
antwortung zu regeln. Grundsätzlich geht die Bundesre-
gierung davon aus, dass Anpassungsmaßnahmen an den
Klimawandel nicht notwendigerweise immer zu höheren
oder zusätzlichen Ausgaben führen müssen, wenn An-
passungsaspekte frühzeitig in die Planung und Entwick-
lung von Maßnahmen einbezogen werden.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Fra-
ge des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Frage 5):
Aus welchem Haushaltstitel stammen die 12 Millionen
Euro, die der sudanesischen Regierung von der Bundesre-
gierung bilateral zur Bekämpfung von illegaler Migration
zugesagt wurden (www.sudantribune.com/spip.php?artic-
le60551), und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung
über die Rolle führender Militärs, die als frühere Mitglieder
der Dschandschawid-Reitermilizen, denen Kriegsverbrechen
in Darfur zur Last gelegt werden, nun im Rahmen des Better
Migration Management der EU Grenzsicherungsmaßnahmen
im Sudan durchführen (http://taz.de/EU-Fluechtlingspolitik-
im- Sudan/!5355404/)?
Die Bundesregierung hat der sudanesischen Regierung
keine 12 Millionen Euro zur Bekämpfung von illegaler
Migration zugesagt. Im Rahmen einer trilateralen Ko-
operation mit dem Sudan und der Regionalorganisation
Intergovernmental Authority on Development (IGAD)
werden Aktivitäten in den Bereichen Berufsbildung und
Dürreresilienz mit einem Volumen von 10 Millionen
Euro plus 2 Millionen Euro Kofinanzierung der EU in ei-
nem Gebiet umgesetzt, in dem sich mehrere zehntausend
eritreische Flüchtlinge aufhalten.
Nach Kenntnis der Bundesregierung findet im Rah-
men des „Better Migration Management“ der EU keine
Zusammenarbeit mit führenden Militärs, die als frühere
Mitglieder den Janjaweed-Reitermilizen angehört haben
http://www.sudantribune.com/spip.php?article60551
http://www.sudantribune.com/spip.php?article60551
http://taz.de/EU-Fluechtlingspolitik-im-Sudan/!5355404/
http://taz.de/EU-Fluechtlingspolitik-im-Sudan/!5355404/
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016 20807
(A) (C)
(B) (D)
sollen, zur Durchführung von Grenzsicherungsmaßnah-
men statt. Hierzu verweise ich auf die Pressemitteilung
der EU-Kommission vom 6. September 2016, https://eeas.
europa.eu/headquarters/headquarters- homepage/11601/
european-union-issues-a-press-release-regarding-its-
cooperation-on-migration-with-sudan_en, sowie auf die
Antwort auf die Kleine Anfrage 18/10333, Frage 1 d,
vom 29. November 2016.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Fra-
ge des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Frage 6):
Plant die Bundesregierung, zu den Interim-Wirtschafts-
partnerschaftsabkommen (Interim-WPAs) der EU und ihrer
Mitgliedstaaten mit Ghana sowie mit der Elfenbeinküste dem
Deutschen Bundestag ein Vertragsgesetz nach Artikel 59 Ab-
satz 2 des Grundgesetzes zur Ratifikation vorzulegen (bitte
begründen), und mit welcher Begründung schließt die Euro-
päische Union nach Kenntnis der Bundesregierung mit einzel-
nen Staaten der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft
(ECOWAS) sogenannte Interim-WPAs ab, die die regionale
wirtschaftliche Integration der ECOWAS-Staaten nach meiner
Auffassung untergraben könnten und somit im Widerspruch
zum erklärten Ziel der WPAs stehen, die regionale, wirtschaft-
liche Integration in Afrika vorantreiben/fördern zu wollen?
Die Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (In-
terim-WPAs) der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Gha-
na bzw. Côte d’Ivoire sind nunmehr von sämtlichen Ver-
tragsparteien unterzeichnet. Sie wurden allerdings erst
im August 2016 von Ghana und Côte d’Ivoire ratifiziert.
Die verfassungsrechtliche Prüfung der Bundesregierung
zu den Abkommen wird derzeit mit Nachdruck betrie-
ben. Das Ergebnis wird so schnell wie möglich vorgelegt
werden.
Die Interim-WPAs sind als Zwischenschritt zum re-
gionalen WPA mit dem westlichen Afrika geschlossen
worden, um den beiden Ländern mittleren Einkommens
(Ghana, Côte d’Ivoire) den durchgehenden zoll- und
quotenfreien Zugang zum EU-Markt zu sichern. Per-
spektivisch sollen die Interim-WPAs durch das regionale
WPA ersetzt werden.
Anlage 8
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Frage 8):
Inwiefern werden die „strukturelle Weiterentwicklung“,
die „Erweiterung … der Social-Media-Betreuung“ (ver-
gleiche meine schriftliche Frage 8 auf Bundestagsdrucksa-
che 18/9423) und das auf über 700 000 Anhänger gewachsene
Publikum des Facebook-Angebots im Haushaltsjahr 2017 zu
einer Erhöhung der Mittel für das Portal Qantara.de führen,
und wenn nein, warum werden die Mittel nicht erhöht?
Das Auswärtige Amt beabsichtigt, die Projektförde-
rung von Qantara.de im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von
380 000 Euro fortzusetzen. Eine Erhöhung dieser Mittel
ist nicht vorgesehen.
Der weitere Ausbau des Social-Media-Bereiches ist
im Rahmen des Mittelansatzes im Haushaltsjahr 2016
gelungen. Die Höhe der durch das Auswärtige Amt im
Rahmen der Projektförderung bereitgestellten Mittel hat
sich damit als angemessen und ausreichend erwiesen.
Das Goethe-Institut und Qantara.de werden ab 2017
zu gemeinsam ausgewählten Themen redaktionell zu-
sammenarbeiten. Das Auswärtige Amt begrüßt dies und
die damit einhergehenden Synergieeffekte.
Aus Sicht des Auswärtigen Amts ermöglicht es diese
Zusammenarbeit, aktuelle Schwerpunkte in der Projekt-
durchführung weiter zu stärken.
Anlage 9
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Frage 9):
Inwiefern liegen der Bundesregierung eigene Erkenntnisse
über die von der Menschenrechtsorganisation Human Rights
Watch konstatierten Restriktionen von Hilfslieferungen in das
kurdische Sindschar-Gebirge vor (vergleiche https://www.
hrw.org/news/2016/12/04/iraq-krg-restrictions-harm- yezidi-
recovery), und auf welche Weise übt die Bundesregierung auf
ihre Partner in der kurdischen Regionalregierung Druck aus,
damit alle Binnenvertriebenen und Flüchtlinge unabhängig
von ihrem Aufenthaltsort und ihrer Volkszugehörigkeit best-
möglich versorgt werden können?
Deutsche humanitäre Partnerorganisationen, so wie
zum Beispiel CARE, Mission East, Ärzte der Welt,
Help e. V., deutsche Welthungerhilfe, deren Maßnahmen
in der Region vom Auswärtigen Amt unterstützt werden,
berichten von keinen außerordentlichen Einschränkun-
gen der Einfuhr von Hilfslieferungen im Sindschar-Ge-
birge.
Obwohl leichte Verzögerungen aufgrund bürokrati-
scher Hindernisse üblich seien und die Lage wegen der
laufenden Militäroffensive im Nordirak angespannt sei,
könne die Hilfe wie geplant bei den Menschen ankom-
men.
Die humanitäre Hilfe des Auswärtigen Amts wird im
Rahmen des von den Vereinten Nationen koordinierten
humanitären Systems und auf der Basis der humanitären
Prinzipien der Neutralität, Unabhängigkeit, Unpartei-
lichkeit sowie Menschlichkeit umgesetzt.
Stellvertretend für die humanitäre Gemeinschaft trifft
das Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung
der humanitären Hilfe (VN OCHA) die Absprachen mit
der Kurdischen Regionalregierung.
Priorität hat hierbei die möglichst flächendeckende
Versorgung aller Menschen in Not.
https://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage/11601/european-union-issues-a-press-release-regarding-its-cooperation-on-migration-with-sudan_en
https://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage/11601/european-union-issues-a-press-release-regarding-its-cooperation-on-migration-with-sudan_en
https://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage/11601/european-union-issues-a-press-release-regarding-its-cooperation-on-migration-with-sudan_en
https://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage/11601/european-union-issues-a-press-release-regarding-its-cooperation-on-migration-with-sudan_en
http://www.qantara.de
https://www.hrw.org/news/2016/12/04/iraq-krg-restrictions-harm-yezidi-recovery
https://www.hrw.org/news/2016/12/04/iraq-krg-restrictions-harm-yezidi-recovery
https://www.hrw.org/news/2016/12/04/iraq-krg-restrictions-harm-yezidi-recovery
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 201620808
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 10
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/10595, Frage 10):
Welche weiteren Details sind der Bundesregierung zu
Medienberichten bekannt, wonach auch die Türkei nun-
mehr Kampfdrohnen einsetzt, um damit im Inland sowie im
Nordirak Stellungen kurdischer Kämpfer zu bombardieren
(http://aa.com.tr vom 10. November 2016, „Aerial drones kill
19 PKK terrorists in SE Turkey“), und inwiefern stellen diese
Angriffe, die aus meiner Sicht womöglich am Rande der Ope-
rationen der Bundeswehr bzw. anderer NATO-Kräfte erfolgt
sein könnten, aus Sicht der Bundesregierung eine Verletzung
des Völkerrechts oder der Menschenrechte dar?
Der Bundesregierung sind öffentlich zugängliche In-
formationen über den Einsatz von Kampfdrohnen durch
die Türkei bekannt.
Da der Bundesregierung zu den Umständen des mög-
lichen Einsatzes keine eigenen Erkenntnisse vorliegen,
kann auch keine Bewertung der Vereinbarkeit des mög-
lichen Einsatzes mit dem Völkerrecht getroffen werden.
Anlage 11
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/10595, Frage 11):
Welche weiter gehenden Angaben wurden von US-ame-
rikanischer Seite bis heute insbesondere dazu gemacht, dass
von der Basis in Ramstein eine Reihe weiterer Aufgaben
unterstützt werden, darunter die Planung, Überwachung und
Auswertung von zugewiesenen Luftoperationen (vergleiche
Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 16,
Plenarprotokoll 18/205 vom 30. November 2016), und inwie-
fern wurde gegenüber der Bundesregierung dargelegt, ob es
sich bei solchen Luftoperationen in den Aufgabengebieten
des AFRICOM auch um Einsätze mit bewaffneten Drohnen
handelt?
Die Vertreter der US-Regierung haben in ihrem Ge-
spräch mit dem Auswärtigen Amt am 26. August 2016
keine weiteren Angaben zur Art der zugewiesenen
Luftoperationen gemacht, für die der Luftwaffenstütz-
punkt Ramstein eine unterstützende Rolle spiele.
In Reaktion auf diese neuen Informationen hat der
Politische Direktor des Auswärtigen Amts im Rahmen
hochrangiger Gespräche in Washington Mitte Septem-
ber weitere Fragen zum Sachverhalt gestellt. Wir wer-
den hierzu auch weiterhin mit der US-Seite in Kontakt
bleiben.
Anlage 12
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/10595, Frage 12):
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sie durch die
Zurverfügungstellung der Einrichtung in Ramstein mit einer
Relaisstation für die Weiterleitung von Daten für das US-Mili-
tär an den Kampfdrohneneinsätzen der USA beteiligt ist, und,
falls nein, mit welcher Begründung?
Nein.
Aus der bloßen Tatsache, dass Deutschland den USA
Gelände für die Luftwaffenbasis Ramstein zur Verfü-
gung stellt, folgt keine Beteiligung an Drohneneinsätzen
der USA, nur weil für diese relevante Steuerungssigna-
le möglicherweise auch über Ramstein geleitet werden
könnten.
Die Überlassung sämtlicher Liegenschaften der
US-Streitkräfte in Deutschland erfolgt auf Basis des
NATO-Truppenstatuts und des Zusatzabkommens zum
NATO-Truppenstatut. Beide Verträge sind Ausdruck der
historisch gewachsenen Bündnissolidarität und liegen
im sicherheitspolitischen Interesse der Bundesrepublik
Deutschland.
Anlage 13
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/10595, Frage 13):
Aus welchen Gründen kommt die Bundesregierung zu
dem Schluss, dass der Einsatz von Kampfdrohnen „allge-
mein kein völkerrechtswidriger Vorgang“ sei (Staatsminister
Michael Roth am 30. November 2016 in der Fragestunde des
Deutschen Bundestages), wenn laut dem UN-Sonderbericht-
erstatter Philip Alston außerhalb bewaffneter Konflikte kaum
eine rechtliche Erlaubnis für den Einsatz von Kampfdrohnen
bestehe (UN Doc. A/HRC/14/24/Add.6 vom 28. Mai 2010),
und welche eigene völkerrechtliche Prüfung von Drohnenein-
sätzen der USA hat die Bundesregierung vorgenommen, um
zu diesem Ergebnis zu kommen?
Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag
im Laufe der letzten Jahre wiederholt ihre Position zum
Einsatz von bewaffneten unbemannten Luftfahrzeugen
dargelegt. Die wesentlichen Punkte sind:
Für Drohnen gelten dieselben völkerrechtlichen Re-
geln wie für den Einsatz anderer Waffen auch.
Innerhalb eines bewaffneten Konfliktes gilt in erster
Linie das humanitäre Völkerrecht. Dieses erlaubt den
gezielten Einsatz tödlich wirkender Gewalt gegen geg-
nerische Kämpfer unter Einhaltung bestimmter Regeln.
Außerhalb eines bewaffneten Konfliktes ist das huma-
nitäre Völkerrecht nicht anwendbar. Die Rechtmäßigkeit
der Anwendung staatlicher Gewalt richtet sich vor allem
nach den allgemeinen Menschenrechtsstandards.
Die Tötung eines Menschen ist danach nur im Aus-
nahmefall menschenrechtskonform.
http://aa.com.tr
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016 20809
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 14
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE)
(Drucksache 18/10595, Frage 14):
Welche Einzelheiten sind der Bundesregierung mittler-
weile zu Auftrag, Tätigkeit und technischen Funktionen bzw.
Fähigkeiten des Analysezentrums „Distributed Common
Ground System“ in Ramstein bekannt (Süddeutsche Zeitung
vom 16. Juli 2014, „Ramstein ist Zentrum im US-Drohnen-
krieg“), und handelt es sich bei dem „Distributed Common
Ground System“ nach Kenntnis der Bundesregierung um eine
Einrichtung zur Planung, Überwachung und Auswertung von
Luftoperationen, insbesondere Drohnenoperationen?
Der Bundesregierung ist eine solche Einrichtung aus
eigener Erkenntnis nicht bekannt.
Im Gespräch am 26. August 2016 mit dem Auswär-
tigen Amt spezifizierten die Vertreter der US-Botschaft
nicht, ob die Planung, Überwachung und Auswertung
von zugewiesenen Luftoperationen auch Drohneneinsät-
ze umfasse und welcher Bereich bzw. welches System in
Ramstein mit diesen Aufgaben betraut sei.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra-
ge des Abgeordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Frage 18):
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Un-
terzeichnung der deutsch-chinesischen zwischenstaatlichen
Fußballkooperation, und welche Rolle spielten bzw. spielen
deutsche Fußballklubs und der DFB bei Zustandekommen und
Umsetzung der Vereinbarung?
Das Bundesministerium des Innern wurde von der
chinesischen Seite gebeten, ein begleitendes Abkommen
zu den fußballspezifischen Vereinbarungen des Deut-
schen Fußball-Bundes (DFB) und der Deutschen Fußball
Liga (DFL) abzuschließen. Diesem Wunsch wurde ent-
sprochen.
Das begleitende Abkommen wurde zwischen der Ge-
neralverwaltung Sport auf chinesischer Seite und dem
Bundesministerium des Innern auf deutscher Seite ab-
gestimmt und am 25. November 2016 unterzeichnet. Es
handelt sich um eine Vereinbarung unterhalb der völker-
rechtlichen Schwelle.
Die fußballspezifischen Vereinbarungen von DFB und
DFL wurden mit dem Bundesministerium des Innern
nicht abgestimmt.
Die eingebunden Stellen waren: Auswärtiges Amt,
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/10595, Frage 21):
Was sind die Gründe dafür, dass die vom Leiter des Bun-
desamts für Migration und Flüchtlinge, Frank-Jürgen Weise,
vorgegebenen Ziele, „im Schnitt des Jahres 2016“ eine „durch-
schnittliche Verfahrensdauer von drei Monaten“ zu erreichen
und den Berg von 356 000 noch nicht entschiedenen Anträgen
im Laufe des Jahres 2016 abzubauen (www.n-tv.de/politik/
Bamf-Chef-nimmt-sich-fuer-2016-viel-vor-article16557021.
html), trotz einer deutlich geringeren als noch zu Beginn des
Jahres 2016 erwarteten („Bundesamt für Migration rechnet
mit 500 000 Flüchtlingen in diesem Jahr“, Rheinische Post,
16. Februar 2016) Zahl neuer Asylsuchender im Jahr 2016
nicht erreicht werden (im dritten Quartal 2016 betrug die
durchschnittliche Asylverfahrensdauer 6,6 Monate, Bundes-
tagsdrucksache 18/10575, Frage 4; Ende Oktober 2016 waren
547 174 Asylverfahren anhängig; www.bmi.bund.de; bitte so
detailliert wie möglich und mit Zahlen und Daten unterlegt
antworten), und in welchem Ausmaß hat sich diesbezüglich
insbesondere die Abschaffung des schriftlichen Verfahrens als
Regelverfahren bei Asylsuchenden mit nahezu 100-prozenti-
ger bereinigter Schutzquote (aus Syrien und Eritrea, verglei-
che Bundestagsdrucksache 18/10575, Frage 1b) negativ aus-
gewirkt (bitte ausführen)?
Bund und Länder haben sich am 24. September 2015
darauf verständigt, dass eine Verkürzung des Verfahrens
von der Asylantragstellung bis zur Entscheidung des
Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf
maximal fünf Monate im Jahr 2016 erreicht werden soll;
für neue Verfahren soll die Dauer nur noch drei Monate
betragen.
Das BAMF hat seit Herbst 2015 enorme Anstrengun-
gen unternommen, um die offenen Verfahren aus den
Jahren 2015 und früher abzuarbeiten.
Die Verfahrensdauer (von der formellen Antragstel-
lung bis zur Entscheidung) ist 2016 mit Stand Ende No-
vember auf durchschnittlich 6,9 Monate gestiegen, da in
diesem Jahr sehr viele, oft komplexere Altfälle abgebaut
werden, die schon sehr lange anhängig waren. Dies ist
ein rein statistischer Effekt.
Das Ziel, Neuanträge innerhalb von drei Monaten zu
bearbeiten, hat das BAMF bereits erreicht: Anträge, die
in den letzten sechs Monaten gestellt und entschieden
wurden, haben eine durchschnittliche Verfahrensdauer
von nur noch zwei Monaten. Angesichts der insgesamt
stark verkürzten Verfahrensdauer bei den Asylverfahren
syrischer Staatsangehöriger ist der für die Durchführung
persönlicher Anhörungen anzusetzende Zeitraum nicht
von Bedeutung.
Im Übrigen verweise ich auf die Antwort der Bundes-
regierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion
Die Linke auf Bundestagsdrucksache Nr. 18/9992 vom
17. Oktober 2016.
http://www.n-tv.de/politik/Bamf-Chef-nimmt-sich-fuer-2016-viel-vor-article16557021.html
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http://www.bmi.bund.de
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 201620810
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/10595, Frage 22):
Wie waren die Ergebnisse der seit April 2016 wegen eines
nur subsidiären Schutzstatus gegen Asylbescheide des Bun-
desamts für Migration und Flüchtlinge erhobenen Klagen, und
wie viele Klagen sind noch anhängig?
Bei den nachfolgenden Daten handelt es sich um vor-
läufige Daten für den Zeitraum Januar bis November
2016, wobei die Zahlen den derzeitigen Abfragestand
vom 11. Dezember 2016 wiedergeben.
Insgesamt gab es 5 377 verwaltungsgerichtliche Ur-
teile zu Klagen, die gegen Entscheidungen des Bundes-
amtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), mit denen
subsidiärer Schutz gewährt wurde, gerichtet sind. Davon
wurde in zwei Fällen die Asylberechtigung gemäß Arti-
kel 16a des Grundgesetzes (GG) anerkannt, in 4 167 Fäl-
len wurde Flüchtlingsschutz gewährt, in 549 Fällen er-
folgten Ablehnungen (mit der Folge des Fortbestands
des subsidiären Schutzes) und in 659 Fällen kam es zu
sonstigen Einstellungen oder formellen Erledigungen.
Speziell zum Herkunftsstaat Syrien wurde davon in zwei
Fällen die Asylberechtigung gemäß Artikel 16a GG aner-
kannt, in 3 911 Fällen wurde Flüchtlingsschutz gewährt,
in 477 Fällen erfolgten Ablehnungen und in 498 Fällen
kam es zu sonstigen Einstellungen oder formellen Erle-
digungen.
Es sind 35 894 Klageverfahren anhängig gegen Ent-
scheidungen des BAMF, mit denen subsidiärer Schutz
gewährt wurde. Davon betreffen 30 790 Klageverfahren
den Herkunftsstaat Syrien.
Die Angaben können auch den nachfolgenden Tabel-
len entnommen werden:
Verwaltungsgerichtliche Urteile zu Klagen gegen subsidiären Schutz*:
Gesamt
davon
anerkannt Ar-
tikel 16a GG
Flüchtlingsschutz
gem. § 3 Absatz 1
AsylG Ablehnungen
Sonst. Einstellungen, formelle
Erledigungen
Gesamt 5 377 2 4 167 549 659
darunter
Syrien 4 888 2 3 911 477 498
*vorläufige Daten für den Zeitraum Januar bis November 2016; die Zahlen geben den derzeitigen Abfragestand vom
11. Dezember 2016 wieder.
Anhängige Klagen gegen subsidiären Schutz*:
Gesamt
Gesamt 35.894
darunter
Syrien 30.790
*vorläufige Daten für den Zeitraum Januar bis Novem-
ber 2016; die Zahlen geben den derzeitigen Abfragestand
vom 11. Dezember 2016 wieder.
Im Übrigen verweise ich auf die Antwort der Bun-
desregierung zu Ihrer mündlichen Frage Nummer 19,
Plenarprotokoll 18/205, Seite 20482, Anlage 11, wonach
zwischenzeitlich sowohl das Oberverwaltungsgericht
(OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster als auch das
Schleswig-Holsteinische OVG in den Gerichten vorlie-
genden Einzelfällen die Rechtsauffassung des BAMF
bestätigt haben, dass allein wegen eines Auslandsaufent-
haltes und der Asylantragstellung nicht mit beachtlicher
Wahrscheinlichkeit von einer nach der Genfer Flücht-
lingskonvention relevanten Verfolgung ausgegangen
werden kann.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Fra-
ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE) (Drucksache 18/10595, Frage 25):
Wie viele Personen zahlten nach Kenntnis der Bundesre-
gierung in den Jahren 2005 bis 2015 jeweils sogenannten El-
ternunterhalt für ihre pflegebedürftigen Eltern, und wie hoch
lag in diesen Jahren jeweils das Gesamtaufkommen aus diesen
Zahlungen?
Ihre Frage betrifft die Verpflichtung zum Verwandten-
unterhalt, wie sie in § 1601 unseres Bürgerlichen Gesetz-
buchs (BGB) geregelt ist. Dort ist festgelegt, dass wir
gegenüber Personen, die von uns abstammen, unterhalts-
pflichtig sind, also vor allem gegenüber Kindern, und
auch umgekehrt sind Kinder nach dieser Bestimmung
ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig.
Die Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern ist aller-
dings schwach ausgestaltet. § 1609 BGB, der den Rang
von Unterhaltsansprüchen regelt, verweist den Elternun-
terhalt in den sechsten Rang. Zuvor sind daher Kinder,
Ehegatten und Ex-Ehegatten oder Lebenspartner sowie
Enkel mit ihren Ansprüchen zu befriedigen. Erst dann
können Eltern ihre Ansprüche geltend machen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016 20811
(A) (C)
(B) (D)
Zu der konkreten Frage, wie viel Elternunterhalt ge-
zahlt wird, liegen der Bundesregierung dagegen keine
Zahlen vor. Auch die Justizstatistiken der Länder erfas-
sen bei den Familiengerichten diese Verfahren wegen
Elternunterhalts nicht gesondert.
Anlage 19
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
die Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Fra-
ge 26):
Wie hoch ist der Anteil der Vermittlungen von Arbeitslosen
in Leiharbeitsverhältnisse an allen Vermittlungen von Arbeits-
losen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhält-
nisse durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter (bitte gleiten-
de Zwölfmonatssumme differenziert nach den Rechtskreisen
des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch angeben),
und wie hoch ist dabei jeweils der Anteil an ungeförderten und
geförderten Vermittlungen?
Nach den aktuell verfügbaren Daten der Statistik der
Bundesagentur für Arbeit beläuft sich der Anteil der
Vermittlungen von Arbeitslosen in die Branche Arbeit-
nehmerüberlassung an allen Vermittlungen in Beschäf-
tigung auf dem ersten Arbeitsmarkt für den gleitenden
Jahreszeitraum von Oktober 2015 bis September 2016
auf 33 Prozent. Bei den ungeförderten Arbeitsvermittlun-
gen beträgt der Anteil 35 Prozent und bei den geförderten
Vermittlungen 14 Prozent. Die Vermittlungen beziehen
sich auf die Branche der Arbeitnehmerüberlassung, folg-
lich sind darin neben den Leiharbeitnehmerinnen und
Leiharbeitnehmern auch in geringem Umfang interne Ar-
beitskräfte der Leiharbeitunternehmen wie zum Beispiel
Disponenten enthalten.
Untergliedert nach Rechtskreisen beträgt der Anteil
der Vermittlung von Arbeitslosen in die Branche Arbeit-
nehmerüberlassung an allen Vermittlungen in Beschäfti-
gung auf den ersten Arbeitsmarkt im Rechtskreis SGB III
31 Prozent und im Rechtskreis SGB II 36 Prozent.
Bei den ungeförderten Arbeitsvermittlungen beträgt
der entsprechende Anteil im SGB III 34 Prozent und
im Rechtskreis SGB II 39 Prozent. Bei den geförder-
ten Arbeitsvermittlungen beträgt der Vermittlungsanteil
im Rechtskreis SGB IIII 9 Prozent und im Rechtskreis
SGB II 20 Prozent.
Anlage 20
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die
Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Frage 27):
Was genau versteht die Bundesregierung unter einer „Stär-
kung des Bereichs Klimafolgen“, die im Rahmen der Zu-
kunftsstrategie „Aussaat 2017“ vom Bundeslandwirtschafts-
ministerium am 7. Dezember 2016 angekündigt wurde?
Herr Bundesminister Christian Schmidt hat am
7. Dezember 2016 in Bonn und am 8. Dezember 2016
in Berlin den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seines
Ministeriums die Zukunftsstrategie „Aussaat 2017“ vor-
gestellt. Sie umfasst die organisatorische und inhaltliche
Schwerpunktsetzung im Bereich der Zukunftsaufgaben
des Geschäftsbereichs. Hierzu zählt auch die Stärkung
des Bereichs Klimafolgen, in dem das Bundesministe-
rium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) seine
Aktivitäten zu intensivieren beabsichtigt.
Landwirtschaft ist zum einen unmittelbar Betroffene
des Klimawandels. Zum anderen ist sie beim Klima-
schutz auch Teil der Lösung und leistet hierfür bereits
einen erheblichen Beitrag. Eine komplett emissionsfreie
Produktion von Nahrungsmitteln ist – anders als in an-
deren Branchen – nicht möglich. Um das Klimaschutz-
potenzial der Land- und Forstwirtschaft auszuschöpfen
und sie auf den Klimawandel vorzubereiten, wurden und
werden von der Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen
ergriffen.
In welcher Form die bislang vom BMEL ergriffe-
nen Maßnahmen und Ressourcen im Detail ausgebaut
und intensiviert werden, wird das BMEL im Dialog mit
den Beteiligten erörtern. Hierzu wird unter anderem die
Fachtagung zum Klimaschutzgutachten „Klimaschutz in
der Land- und Forstwirtschaft sowie den nachgelagerten
Bereichen Ernährung und Holzverwendung“ des BMEL,
die am 12. Dezember 2016 in Berlin stattfand, einen Bei-
trag leisten.
Anlage 21
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die
Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Frage 28):
Welche aus der Deutschen Anpassungsstrategie an den
Klimawandel formulierten Maßnahmen wird das Bundesland-
wirtschaftsministerium hinsichtlich der Klimaanpassung als
Erstes umsetzen?
Die Bundesregierung hat 2008 mit der Verabschie-
dung der „Deutschen Anpassungsstrategie an den Klima-
wandel“ (DAS) einen Rahmen für einen mittelfristigen
Prozess geschaffen, in dem in Zusammenarbeit mit den
Ländern und gesellschaftlichen Gruppen die Risiken des
Klimawandels erkannt, die entsprechenden Ziele defi-
niert sowie mögliche Anpassungsmaßnahmen entwickelt
und umgesetzt werden sollen. 2011 hat die Bundesre-
gierung diesen Rahmen mit einem „Aktionsplan Anpas-
sung“ (APA) konkretisiert. DAS und APA bilden den
politischen Rahmen, mit dem die Bundesregierung den
Folgen des Klimawandels in Deutschland begegnen will.
Von den 150 Aktivitäten und Maßnahmen des APA I
zur Anpassung an den Klimawandel sind 43 abgeschlos-
sen und weitere 88 befinden sich in der Umsetzung. Dies
geht aus dem Fortschrittsbericht zur DAS hervor, über
den die Bundesregierung den Bundestag am 17. Dezem-
ber 2015 unterrichtet hat (Drucksache 18/7111). Zentrale
Vorhaben aus dem ersten Aktionsplan waren die Etablie-
rung eines Monitoringverfahrens über die Auswirkungen
des Klimawandels und die Wirkung von Anpassungs-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 201620812
(A) (C)
(B) (D)
maßnahmen sowie die Entwicklung einer Methodik für
die benötigten Verwundbarkeitsanalysen.
Der Fortschrittsbericht beinhaltet mit dem Aktions-
plan II (APA II) ein Maßnahmenpaket, in dem die betei-
ligten Bundesministerien ihre geplanten Aktivitäten für
die kommenden Jahre zusammengefasst haben und mit
dem die Deutsche Anpassungsstrategie nunmehr stärker
in die Umsetzungsphase eintritt. Im APA II sind in insge-
samt sieben Bereichen 146 Maßnahmen und Instrumente
vorgesehen. Das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft ist unter anderem bei folgenden Maßnah-
men federführend:
– Forschung in Bezug auf Klimawandel und Waldma-
nagement,
– Konsequenzen des Klimawandels für die Nachhaltig-
keitsziele zum Pflanzenschutzmitteleinsatz,
– Anpassung von Pflanzenschutzstrategien,
– Internetplattform „Klimawandel und Klimaschutz im
Agrarbereich“,
– Projekt zur Aufklärung über die Gefährdung durch den
Eichenprozessionsspinner,
– Forschungsprojekt zu Importwegen invasiver Mü-
cken.
Unter gemeinsamer Federführung des Bundesland-
wirtschafts- (BMEL) und des Bundesumweltministe-
riums (BMUB) wird seit 2013 das Förderinstrument
Waldklimafonds als Programmbestandteil des Sonder-
vermögens Energie- und Klimafonds betrieben.
Anlage 22
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage der
Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Fra-
ge 31):
Wie und wann wird die Bundesregierung ihrer jährlichen
Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag nach
§ 42e des Achten Buches Sozialgesetzbuch zur Situation un-
begleiteter ausländischer Minderjähriger angesichts des na-
henden Jahresendes nachkommen?
Die Bundesregierung wird den Bericht im 1. Quar-
tal 2017 vorlegen.
Der Bericht wird sich voraussichtlich mit folgenden
Themen befassen:
– Rahmendaten zu unbegleiteten ausländischen Minder-
jährigen,
– Informationen zu Aufenthaltsstatus, Einreise und
Asylverfahren,
– Unterstützungsleistungen, Angebote und Anschluss-
hilfen für unbegleitete Minderjährige,
– Lebenslagen, Familienverhältnisse und Wohlbefinden
der unbegleiteten Minderjährigen.
Anlage 23
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann
(Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/10595, Fra-
ge 32):
In welcher Höhe leisteten nach Kenntnis der Bundesre-
gierung wie viele gesetzlich Versicherte jeweils in den Jah-
ren 2005, 2010 und 2015 bzw. aktuellste verfügbare Angabe
Eigenanteile beim Zahnersatz (Höhe der Eigenanteile bitte
angeben als gesamten, durchschnittlichen und prozentualen
Anteil an den Kosten des Zahnersatzes)?
Die amtlichen Statistiken der Gesetzlichen Kranken-
versicherung (GKV) enthalten lediglich die GKV-Aus-
gaben für Festzuschüsse für Zahnersatz. Eigenanteile der
Versicherten für Zahnersatz sind in den amtlichen Statis-
tiken nicht erfasst.
In den Daten des Statistischen Bundesamtes zu Ge-
sundheitsausgaben im Rahmen der Gesundheitsbericht-
erstattung des Bundes (GBE) werden die Ausgaben nach
Ausgabenträgern, getrennt nach GKV, Private Kranken-
versicherung (PKV), private Haushalte/Organisationen
ohne Erwerbszweck und andere, sowie nach Leistungs-
arten erfasst. Private Haushalte/Organisationen ohne Er-
werbszweck haben demnach für Zahnersatz (Material-
und Laborkosten) im Jahr 2005 2,62 Milliarden Euro,
im Jahr 2010 3,02 Milliarden Euro und im Jahr 2014
(aktuell verfügbarste Angabe) 3,14 Milliarden Euro aus-
gegeben.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Fra-
ge 33):
Wie viele Elektrofahrzeuge, die von Kommunen neu be-
schafft wurden, wurden bislang durch die Förderrichtlinie
Elektromobilität vom 9. Juni 2015 bezuschusst, und von wel-
cher weiteren Entwicklung geht die Bundesregierung aus?
Gemäß Nummer 2.1.1 („Elektrofahrzeuge und
Ladeinfrastruktur“) der Förderrichtlinie Elektromobili-
tät des Bundesministeriums für Verkehr und digitale In-
frastruktur (BMVI) vom 9. Juni 2015 wurde auf Basis
der bisherigen zwei Förderaufrufe die Beschaffung von
1 170 Fahrzeugen bewilligt. Hierzu zählen neben PKW
auch LKW, Busse und Sonderfahrzeuge.
Die eigentliche Beschaffung durch die „Akteure im
kommunalen Kontext“ im Sinne der Förderrichtlinie darf
erst nach der formalen Bewilligung erfolgen. Basierend
auf den bisherigen Erfahrungen geht das BMVI im ak-
tuell laufenden „3. Aufruf zur Antragseinreichung zur
Förderung von Fahrzeugen/Ladeinfrastruktur“ von einer
weiter steigenden Zahl der beantragten Fahrzeuge aus.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016 20813
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Fra-
ge 34):
Aus welchem Grund soll das zuvor als „Luftverkehrskon-
zept der Bundesregierung“ (unter anderem Antwort der Bun-
desregierung zu den Fragen 10 bis 12 der Kleinen Anfrage
der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/7260)
geplante Konzept nunmehr als „Luftverkehrskonzept des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur“
(Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 32
im Plenarprotokoll 18/205, Anlage 20) veröffentlicht werden,
und inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, die darin
genannten Maßnahmen noch in dieser Legislaturperiode um-
zusetzen?
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Inf-
rastruktur (BMVI) hat in der „Initiative Luftverkehr für
Deutschland“ den Vorschlag unterbreitet, das Luftver-
kehrskonzept als Konzept des BMVI vorzustellen.
Eine Abstimmung mit dem betroffenen Ressorts ist
noch nicht abgeschlossen.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Frage 37):
Von welchen Mindereinnahmen bei der von Bundesver-
kehrsminister Alexander Dobrindt geplanten Pkw-Maut (ur-
sprünglich geplant waren 500 Millionen Euro) geht die Bun-
desregierung nach den Gesprächen mit der EU-Kommission
durch die neuen Preisstufen für Kurzzeittarife und die Ent-
lastung für die Schadstoffklasse Euro 6 aus, und welche Kos-
ten (bitte aufgeschlüsselt nach einmaligen und fortlaufenden
Kosten) stehen der Pkw-Maut gegenüber angesichts der neuen
Preisstufen und einer Handy-App zum Bezahlen (falls noch
nicht abschließend berechnet, bitte Spanne angeben)?
Die Änderungen bei den Preisen für die Kurzzeitvig-
netten für im Ausland zugelassene Fahrzeuge werden zu
Mehreinnahmen führen. Die geplanten Änderungen bei
Euro-6-Fahrzeugen führen zu zusätzlichen Entlastungen.
Eine aktualisierte Einnahmeprognose wird zurzeit er-
stellt und nach Fertigstellung veröffentlicht.
Die detaillierte technische Ausgestaltung des Infra-
strukturabgabesystems wird erst nach Abschluss des eu-
ropaweit durchzuführenden Vergabeverfahrens endgültig
feststehen.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Frage 38):
Welche Konsequenzen (wie etwa Bußgelder, Stilllegung)
drohen dem Halter bzw. den Fahrzeugherstellern eines vom
Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs, wenn trotz § 25 Absatz 2
der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung kein konformer
technischer Zustand des Fahrzeugs durch die Entfernung ei-
ner unzulässigen Abschalteinrichtung auf der Grundlage der
Verpflichtung des Kraftfahrt-Bundesamtes geschaffen wurde?
Durch die Teilnahme an der Rückrufaktion zu unzuläs-
sigen Abschalteinrichtungen wird ein genehmigungskon-
former Zustand des betroffenen Fahrzeugs hergestellt.
Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Schriftliche
Frage 11/155 verwiesen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
208. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
ZP 1 Aktuelle Stunde zu den Terroranschlägen vom vergangenen Wochenende
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27