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    Plenarprotokoll 18/208 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 208. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundge- setzes (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g); wei- tere Fragen Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20769 B Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20770 B Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20770 C Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 20771 A Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20771 A Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20771 B Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20771 B Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 20771 C Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20771 C Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 20772 A Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20772 A Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20772 B Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20772 B Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 20772 C Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20772 D Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20772 D Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20773 A Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20773 B Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20773 C Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 20773 C Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20773 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20774 A Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20774 B Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20774 B Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20774 C Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 20774 C Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20774 D Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 20774 D Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20775 A Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20775 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016II Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20775 B Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 20775 C Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20775 D Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20775 D Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20776 A Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 20776 A Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20776 B Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20776 C Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20776 D Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20777 A Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20777 A Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 20777 A Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20777 B Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20777 C Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20777 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20778 A Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20778 A Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20778 B Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20778 B Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20778 C Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20778 D Dr. Ole Schröder, Parl. 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Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20779 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/10595 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20779 D Mündliche Frage 7 Inge Höger (DIE LINKE) Anstieg von Unfällen mit Landminen und explosiven Kriegsresten Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 20780 A Zusatzfragen Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 20780 B Mündliche Frage 15 Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) Getötete Kombattanten und zivile Opfer der US-Drohnenangriffe Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 20780 D Zusatzfrage Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) . . . . . . . . 20781 A Mündliche Frage 16 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufnahme von Häftlingen aus dem US- Gefangenenlager Guantánamo Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 20781 C Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20781 C Mündliche Frage 17 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ermächtigung zur Strafverfolgung von Bundesbediensteten wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20782 C Zusatzfrage Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20782 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016 III Mündliche Frage 19 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kenntnisse der Behörden über die Reichs- bürger-Bewegung und deren Waffenbesitz Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20783 A Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20783 C Mündliche Frage 20 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzielle Aufwendungen für die Beauf- tragung von McKinsey mit der Beratung des Bundesamts für Migration und Flücht- linge Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20784 C Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20784 D Mündliche Frage 23 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Mehrbedarf an Planstellen und Mitteln für das Bundesamt für Verfassungsschutz im Jahr 2017 Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20786 B Zusatzfragen Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 20786 B Mündliche Frage 24 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Ausspähung türkischer Staatsbürger durch Imame der DITIB Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20787 B Zusatzfragen Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 20787 B Mündliche Frage 30 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Digitalisierungsbeauftragter im Bundesmi- nisterium für Ernährung und Landwirt- schaft Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20788 B Zusatzfragen Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20788 C Mündliche Frage 29 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stärkung des Bereichs Klimafolgen im Bun- desministerium für Ernährung und Land- wirtschaft Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20789 B Zusatzfragen Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20789 D Mündliche Frage 39 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anwendung eines speziellen Bauverfahrens bei durch Anhydritschichten führenden Tunneln bei Stuttgart 21 Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20790 C Zusatzfragen Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20790 D Mündliche Frage 40 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umrüstung von lauten Güterwagen Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20791 D Zusatzfragen Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20792 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Herausforderungen für die internationale Politik nach den Ter- roranschlägen in Kairo, Istanbul und wei- teren Orten vom vergangenen Wochenende Michelle Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . 20792 D Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 20793 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016IV Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 20794 D Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20795 C Dr. Dorothee Schlegel (SPD) . . . . . . . . . . . . . 20796 C Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 20797 C Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 20798 C Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20799 B Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 20800 C Elisabeth Motschmann (CDU/CSU) . . . . . . . . 20801 A Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 20802 A Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 20802 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20804 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 20805 A Anlage 2 Mündliche Frage 1 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nachrüstung des Zwischenlagers Nord der Energiewerke Nord GmbH Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20805 C Anlage 3 Mündliche Frage 2 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Reststrommengen deutscher Atomkraft- werke Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20805 D Anlage 4 Mündliche Frage 3 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen zur weiteren CO2-Einsparung im Gebäudebereich Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20806 A Anlage 5 Mündliche Frage 4 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kosten für die Klimafolgenanpassung bis 2050 Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20806 C Anlage 6 Mündliche Frage 5 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzielle Mittel für den Sudan zur Be- kämpfung illegaler Migration Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20806 D Anlage 7 Mündliche Frage 6 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage eines Vertragsgesetzes zur Rati- fikation der Interim-Wirtschaftspartner- schaftsabkommen mit Ghana und der El- fenbeinküste Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20807 A Anlage 8 Mündliche Frage 8 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erhöhung der Mittel für das Internetportal Qantara.de Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 20807 B Anlage 9 Mündliche Frage 9 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Restriktionen in Bezug auf Hilfslieferungen in das kurdische Sindschar-Gebirge Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 20807 C https://en.qantara.de/ Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016 V Anlage 10 Mündliche Frage 10 Andrej Hunko (DIE LINKE) Einsatz von Kampfdrohnen durch die Tür- kei zur Bombardierung von Stellungen kur- discher Kämpfer Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 20808 A Anlage 11 Mündliche Frage 11 Andrej Hunko (DIE LINKE) Aufgaben des US-amerikanischen Militär- standorts in Ramstein Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 20808 A Anlage 12 Mündliche Frage 12 Niema Movassat (DIE LINKE) Mögliche Beteiligung an US-amerikani- schen Drohneneinsätzen durch die Bereit- stellung einer Relaisstation in Ramstein Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 20808 B Anlage 13 Mündliche Frage 13 Niema Movassat (DIE LINKE) Position der Bundesregierung zu völker- rechtlichen Aspekten des Einsatzes von Kampfdrohnen Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 20808 C Anlage 14 Mündliche Frage 14 Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) Kenntnisse über das Analysezentrum „Dis- tributed Common Ground System“ in Ramstein Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 20809 A Anlage 15 Mündliche Frage 18 Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ziele der deutsch-chinesischen Fußballko- operation Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20809 A Anlage 16 Mündliche Frage 21 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Durchschnittliche Dauer eines Asylverfah- rens Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20809 C Anlage 17 Mündliche Frage 22 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Klagen gegen Asylbescheide des Bundes- amts für Migration und Flüchtlinge Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20810 A Anlage 18 Mündliche Frage 25 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Unterhalt für pflegebedürftige Eltern in den Jahren 2005 bis 2015 Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20810 D Anlage 19 Mündliche Frage 26 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anteil der Vermittlungen Arbeitsloser in Leiharbeitsverhältnisse Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 20811 A Anlage 20 Mündliche Frage 27 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stärkung des Bereichs Klimafolgen im Rah- men der Zukunftsstrategie „Aussaat 2017“ Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016VI Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20811 B Anlage 21 Mündliche Frage 28 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung der Deutschen Anpassungs- strategie an den Klimawandel Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20811 C Anlage 22 Mündliche Frage 31 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bericht der Bundesregierung zur Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger Antwort Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20812 B Anlage 23 Mündliche Frage 32 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Zuzahlung beim Zahnersatz in den Jah- ren 2005, 2010 und 2015 Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . 20812 C Anlage 24 Mündliche Frage 33 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bezuschussung von Elektrofahrzeugen ge- mäß der Förderrichtlinie Elektromobilität Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20812 D Anlage 25 Mündliche Frage 34 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umbenennung des Luftverkehrskonzepts der Bundesregierung Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20813 A Anlage 26 Mündliche Frage 37 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mindereinnahmen bei der Pkw-Maut nach der Einigung mit der EU-Kommission Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20813 A Anlage 27 Mündliche Frage 38 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen für Halter bzw. Hersteller von Fahrzeugen mit unzulässiger Abschalt- einrichtung Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20813 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016 20769 208. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016 Beginn: 13.00 Uhr
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    (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016 20805 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bülow, Marco SPD 14.12.2016 Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.12.2016 Ernstberger, Petra SPD 14.12.2016 Flisek, Christian SPD 14.12.2016 Gunkel, Wolfgang SPD 14.12.2016 Heck, Dr. Stefan CDU/CSU 14.12.2016 Ilgen, Matthias SPD 14.12.2016 Kekeritz, Uwe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.12.2016 Kretschmer, Michael CDU/CSU 14.12.2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 14.12.2016 Müller (Chemnitz), Detlef SPD 14.12.2016 Müller (Erlangen), Stefan CDU/CSU 14.12.2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 14.12.2016 Schwarz, Andreas SPD 14.12.2016 Stein, Peter CDU/CSU 14.12.2016 Steinbach, Erika CDU/CSU 14.12.2016 Strebl, Matthäus CDU/CSU 14.12.2016 Vries, Kees de CDU/CSU 14.12.2016 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.12.2016 Weber, Gabi SPD 14.12.2016 Zeulner, Emmi * CDU/CSU 14.12.2016 *aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Frage 1): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Sachstand der Optionenprüfung der Energiewerke Nord GmbH zur Nachrüstung des Zwischenlagers Nord (bitte möglichst ausführliche und konkrete Angabe), und für wann konkret ist nach ihren Erkenntnissen mit der Vorlage von Pla- nungen für ein neues Genehmigungsverfahren einschließlich entsprechender Zeitpläne sowie des betreffenden Genehmi- gungsantrags zu rechnen (vergleiche Antwort der Bundesre- gierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 18/9435)? Die Prüfung der EWN GmbH dauert weiterhin an. Sie wird voraussichtlich im nächsten Jahr abgeschlossen werden können. Es sind technische und konzeptionelle Vorfragen zu klären, bevor Entscheidungen zum weiteren Vorgehen getroffen werden können. Für ein neues Genehmigungsverfahren sind darüber hinaus fundierte Unterlagen erforderlich, die den Ab- schluss der laufenden Prüfungen voraussetzen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Frage 2): Jeweils wann werden schätzungsweise die Reststrommen- gen der acht deutschen Atomkraftwerke, die noch über eine Berechtigung zum Leistungsbetrieb verfügen, aufgebraucht sein, sofern es zu keinen längeren ungeplanten Stillständen und keinen Strommengenübertragungen kommt (bitte anla- genscharf und – sofern die Bundesregierung mehrere Szena- rien für möglich hält – vollständig angeben)? Es ist nicht möglich, eine zuverlässige Einschätzung abzugeben, wann die Elektrizitätsmengen der acht noch im Leistungsbetrieb befindlichen deutschen Kernkraft- werke vollständig erzeugt sein könnten. Die Leistung ei- nes Kernkraftwerks – und damit der Umfang der erzeug- ten Elektrizitätsmengen – wird durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst und schwankt entsprechend. Neben den in der Frage genannten Faktoren sind dies etwa die Drosselung oder Erhöhung der Leistung im Lastfolge- betrieb angepasst an die jeweilige Nachfrage des Strom- marktes, technisch bedingte Leistungsreduktionen so- wie die Verringerung der Leistung vor der Einstellung des Leistungsbetriebes. Die tatsächliche Erzeugung von Elektrizitätsmengen liegt unter Berücksichtigung der ge- setzlich festgeschriebenen Enddaten für den Leistungsbe- trieb weiterhin in der alleinigen Dispositionsbefugnis der Kernkraftwerksbetreiber und ihrer Muttergesellschaften. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 201620806 (A) (C) (B) (D) Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Frage 3): Durch welche Maßnahmen sollen die im Klimaschutz- plan 2050 beschlossenen zusätzlichen CO2-Einsparungen im Gebäudebereich erreicht werden, und welche Ergebnisse hatte das Treffen von Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks mit den führenden Interessenvertretern der Immobilienwirtschaft am 28. November 2016, welches anstelle des Spitzenge- sprächs des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen stattfand? Mit dem Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregie- rung für den Gebäudebereich – wie für alle Sektoren – bereits eine Vielzahl strategischer Maßnahmen beschlos- sen. Das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebe- stands im Jahr 2050 setzt einen klugen und ausgewoge- nen Instrumentenmix aus Forschung und Innovation, In- formieren und Beraten, Fördern und Fordern voraus. Mit ordnungsrechtlichen Vorgaben, Förderprogrammen wie dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm und dem Markt- anreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien und vielen weiteren bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Gebäude besteht hierfür bereits eine gute Basis. Unter anderem haben wir im Klimaschutzplan 2050 den „Fahrplan für einen nahezu klimaneutralen Ge- bäudebestand“ verankert. Dieser setzt sowohl auf an- spruchsvolle Standards für Neubauten und langfristige Sanierungsstrategien für den Gebäudebestand wie auch die schrittweise Abkehr von fossilen Heizungssystemen. Für den nahezu klimaneutralen Gebäudebestand reicht es nicht aus, sich auf die energetische Optimierung ein- zelner Gebäude zu konzentrieren. Der Einsatz von hoch- effizienten Wärmenetzen wird ebenfalls eine wichtige Rolle spielen. Zudem macht der Trend einer immer stär- keren Vernetzung, insbesondere durch Informations- und Kommunikationstechnik, auch vor Gebäuden nicht halt. Deshalb wollen wir die Forschung und Entwicklung kos- tengünstiger und innovativer Technologien vorantreiben, die insbesondere auch die Vernetzung von Gebäuden mit dem Verkehrs- und Industriesektor sowie der Ener- giewirtschaft ermöglicht. Darüber hinaus wollen wir das nachhaltige Bauen verstärkt fördern. Wir wollen die pra- xis- und anwendungsnahe Forschung auf den Feldern der Raum- und Stadtentwicklung intensivieren. Auch eine intelligente Raum- und Stadtplanung kann dazu beitra- gen, den Ausstoß von Treibhausgasen drastisch zu ver- ringern. Konkrete gesetzgeberische Maßnahmen zur Um- setzung des Klimaschutzplans 2050 werden durch den Deutschen Bundestag getroffen. Der Klimaschutzplan wird deshalb durch Maßnahmenprogramme, die in Ab- stimmung mit dem Deutschen Bundestag erarbeitet werden, konkretisiert. Das erste Programm soll 2018 beschlossen werden. Dabei gilt es, den Ansprüchen des Klimaschutzes ebenso gerecht zu werden wie den Er- fordernissen der Wirtschaftlichkeit und des bezahlbaren Bauens und Wohnens. Bei dem Treffen mit der Immobilienwirtschaft wurde vereinbart, auf Staatssekretärsebene eine Arbeitsgruppe mit den teilnehmenden Verbänden unter Einbeziehung aller betroffenen Abteilungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ein- zurichten, in der über die Umsetzung des Klimaschutz- plans 2050 beraten wird. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Frage 4): Mit welchen Kosten für die Kommunen rechnet die Bun- desregierung im Rahmen der Klimafolgenanpassung bis 2050? Eine bundesweite Erhebung der zu erwartenden Kos- ten für die Klimafolgenanpassung der Kommunen liegt der Bundesregierung nicht vor. Die Kommunen haben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die Aufga- be, gemeindebezogene Angelegenheiten in eigener Ver- antwortung zu regeln. Grundsätzlich geht die Bundesre- gierung davon aus, dass Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel nicht notwendigerweise immer zu höheren oder zusätzlichen Ausgaben führen müssen, wenn An- passungsaspekte frühzeitig in die Planung und Entwick- lung von Maßnahmen einbezogen werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Fra- ge des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Frage 5): Aus welchem Haushaltstitel stammen die 12 Millionen Euro, die der sudanesischen Regierung von der Bundesre- gierung bilateral zur Bekämpfung von illegaler Migration zugesagt wurden (www.sudantribune.com/spip.php?artic- le60551), und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Rolle führender Militärs, die als frühere Mitglieder der Dschandschawid-Reitermilizen, denen Kriegsverbrechen in Darfur zur Last gelegt werden, nun im Rahmen des Better Migration Management der EU Grenzsicherungsmaßnahmen im Sudan durchführen (http://taz.de/EU-Fluechtlingspolitik- im- Sudan/!5355404/)? Die Bundesregierung hat der sudanesischen Regierung keine 12 Millionen Euro zur Bekämpfung von illegaler Migration zugesagt. Im Rahmen einer trilateralen Ko- operation mit dem Sudan und der Regionalorganisation Intergovernmental Authority on Development (IGAD) werden Aktivitäten in den Bereichen Berufsbildung und Dürreresilienz mit einem Volumen von 10 Millionen Euro plus 2 Millionen Euro Kofinanzierung der EU in ei- nem Gebiet umgesetzt, in dem sich mehrere zehntausend eritreische Flüchtlinge aufhalten. Nach Kenntnis der Bundesregierung findet im Rah- men des „Better Migration Management“ der EU keine Zusammenarbeit mit führenden Militärs, die als frühere Mitglieder den Janjaweed-Reitermilizen angehört haben http://www.sudantribune.com/spip.php?article60551 http://www.sudantribune.com/spip.php?article60551 http://taz.de/EU-Fluechtlingspolitik-im-Sudan/!5355404/ http://taz.de/EU-Fluechtlingspolitik-im-Sudan/!5355404/ Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016 20807 (A) (C) (B) (D) sollen, zur Durchführung von Grenzsicherungsmaßnah- men statt. Hierzu verweise ich auf die Pressemitteilung der EU-Kommission vom 6. September 2016, https://eeas. europa.eu/headquarters/headquarters- homepage/11601/ european-union-issues-a-press-release-regarding-its- cooperation-on-migration-with-sudan_en, sowie auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 18/10333, Frage 1 d, vom 29. November 2016. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Fra- ge des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Frage 6): Plant die Bundesregierung, zu den Interim-Wirtschafts- partnerschaftsabkommen (Interim-WPAs) der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Ghana sowie mit der Elfenbeinküste dem Deutschen Bundestag ein Vertragsgesetz nach Artikel 59 Ab- satz 2 des Grundgesetzes zur Ratifikation vorzulegen (bitte begründen), und mit welcher Begründung schließt die Euro- päische Union nach Kenntnis der Bundesregierung mit einzel- nen Staaten der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) sogenannte Interim-WPAs ab, die die regionale wirtschaftliche Integration der ECOWAS-Staaten nach meiner Auffassung untergraben könnten und somit im Widerspruch zum erklärten Ziel der WPAs stehen, die regionale, wirtschaft- liche Integration in Afrika vorantreiben/fördern zu wollen? Die Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (In- terim-WPAs) der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Gha- na bzw. Côte d’Ivoire sind nunmehr von sämtlichen Ver- tragsparteien unterzeichnet. Sie wurden allerdings erst im August 2016 von Ghana und Côte d’Ivoire ratifiziert. Die verfassungsrechtliche Prüfung der Bundesregierung zu den Abkommen wird derzeit mit Nachdruck betrie- ben. Das Ergebnis wird so schnell wie möglich vorgelegt werden. Die Interim-WPAs sind als Zwischenschritt zum re- gionalen WPA mit dem westlichen Afrika geschlossen worden, um den beiden Ländern mittleren Einkommens (Ghana, Côte d’Ivoire) den durchgehenden zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt zu sichern. Per- spektivisch sollen die Interim-WPAs durch das regionale WPA ersetzt werden. Anlage 8 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Frage 8): Inwiefern werden die „strukturelle Weiterentwicklung“, die „Erweiterung … der Social-Media-Betreuung“ (ver- gleiche meine schriftliche Frage 8 auf Bundestagsdrucksa- che 18/9423) und das auf über 700 000 Anhänger gewachsene Publikum des Facebook-Angebots im Haushaltsjahr 2017 zu einer Erhöhung der Mittel für das Portal Qantara.de führen, und wenn nein, warum werden die Mittel nicht erhöht? Das Auswärtige Amt beabsichtigt, die Projektförde- rung von Qantara.de im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 380 000 Euro fortzusetzen. Eine Erhöhung dieser Mittel ist nicht vorgesehen. Der weitere Ausbau des Social-Media-Bereiches ist im Rahmen des Mittelansatzes im Haushaltsjahr 2016 gelungen. Die Höhe der durch das Auswärtige Amt im Rahmen der Projektförderung bereitgestellten Mittel hat sich damit als angemessen und ausreichend erwiesen. Das Goethe-Institut und Qantara.de werden ab 2017 zu gemeinsam ausgewählten Themen redaktionell zu- sammenarbeiten. Das Auswärtige Amt begrüßt dies und die damit einhergehenden Synergieeffekte. Aus Sicht des Auswärtigen Amts ermöglicht es diese Zusammenarbeit, aktuelle Schwerpunkte in der Projekt- durchführung weiter zu stärken. Anlage 9 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Frage 9): Inwiefern liegen der Bundesregierung eigene Erkenntnisse über die von der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch konstatierten Restriktionen von Hilfslieferungen in das kurdische Sindschar-Gebirge vor (vergleiche https://www. hrw.org/news/2016/12/04/iraq-krg-restrictions-harm- yezidi- recovery), und auf welche Weise übt die Bundesregierung auf ihre Partner in der kurdischen Regionalregierung Druck aus, damit alle Binnenvertriebenen und Flüchtlinge unabhängig von ihrem Aufenthaltsort und ihrer Volkszugehörigkeit best- möglich versorgt werden können? Deutsche humanitäre Partnerorganisationen, so wie zum Beispiel CARE, Mission East, Ärzte der Welt, Help e. V., deutsche Welthungerhilfe, deren Maßnahmen in der Region vom Auswärtigen Amt unterstützt werden, berichten von keinen außerordentlichen Einschränkun- gen der Einfuhr von Hilfslieferungen im Sindschar-Ge- birge. Obwohl leichte Verzögerungen aufgrund bürokrati- scher Hindernisse üblich seien und die Lage wegen der laufenden Militäroffensive im Nordirak angespannt sei, könne die Hilfe wie geplant bei den Menschen ankom- men. Die humanitäre Hilfe des Auswärtigen Amts wird im Rahmen des von den Vereinten Nationen koordinierten humanitären Systems und auf der Basis der humanitären Prinzipien der Neutralität, Unabhängigkeit, Unpartei- lichkeit sowie Menschlichkeit umgesetzt. Stellvertretend für die humanitäre Gemeinschaft trifft das Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung der humanitären Hilfe (VN OCHA) die Absprachen mit der Kurdischen Regionalregierung. Priorität hat hierbei die möglichst flächendeckende Versorgung aller Menschen in Not. https://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage/11601/european-union-issues-a-press-release-regarding-its-cooperation-on-migration-with-sudan_en https://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage/11601/european-union-issues-a-press-release-regarding-its-cooperation-on-migration-with-sudan_en https://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage/11601/european-union-issues-a-press-release-regarding-its-cooperation-on-migration-with-sudan_en https://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage/11601/european-union-issues-a-press-release-regarding-its-cooperation-on-migration-with-sudan_en http://www.qantara.de https://www.hrw.org/news/2016/12/04/iraq-krg-restrictions-harm-yezidi-recovery https://www.hrw.org/news/2016/12/04/iraq-krg-restrictions-harm-yezidi-recovery https://www.hrw.org/news/2016/12/04/iraq-krg-restrictions-harm-yezidi-recovery Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 201620808 (A) (C) (B) (D) Anlage 10 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/10595, Frage 10): Welche weiteren Details sind der Bundesregierung zu Medienberichten bekannt, wonach auch die Türkei nun- mehr Kampfdrohnen einsetzt, um damit im Inland sowie im Nordirak Stellungen kurdischer Kämpfer zu bombardieren (http://aa.com.tr vom 10. November 2016, „Aerial drones kill 19 PKK terrorists in SE Turkey“), und inwiefern stellen diese Angriffe, die aus meiner Sicht womöglich am Rande der Ope- rationen der Bundeswehr bzw. anderer NATO-Kräfte erfolgt sein könnten, aus Sicht der Bundesregierung eine Verletzung des Völkerrechts oder der Menschenrechte dar? Der Bundesregierung sind öffentlich zugängliche In- formationen über den Einsatz von Kampfdrohnen durch die Türkei bekannt. Da der Bundesregierung zu den Umständen des mög- lichen Einsatzes keine eigenen Erkenntnisse vorliegen, kann auch keine Bewertung der Vereinbarkeit des mög- lichen Einsatzes mit dem Völkerrecht getroffen werden. Anlage 11 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/10595, Frage 11): Welche weiter gehenden Angaben wurden von US-ame- rikanischer Seite bis heute insbesondere dazu gemacht, dass von der Basis in Ramstein eine Reihe weiterer Aufgaben unterstützt werden, darunter die Planung, Überwachung und Auswertung von zugewiesenen Luftoperationen (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 16, Plenarprotokoll 18/205 vom 30. November 2016), und inwie- fern wurde gegenüber der Bundesregierung dargelegt, ob es sich bei solchen Luftoperationen in den Aufgabengebieten des AFRICOM auch um Einsätze mit bewaffneten Drohnen handelt? Die Vertreter der US-Regierung haben in ihrem Ge- spräch mit dem Auswärtigen Amt am 26. August 2016 keine weiteren Angaben zur Art der zugewiesenen Luftoperationen gemacht, für die der Luftwaffenstütz- punkt Ramstein eine unterstützende Rolle spiele. In Reaktion auf diese neuen Informationen hat der Politische Direktor des Auswärtigen Amts im Rahmen hochrangiger Gespräche in Washington Mitte Septem- ber weitere Fragen zum Sachverhalt gestellt. Wir wer- den hierzu auch weiterhin mit der US-Seite in Kontakt bleiben. Anlage 12 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- sache 18/10595, Frage 12): Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sie durch die Zurverfügungstellung der Einrichtung in Ramstein mit einer Relaisstation für die Weiterleitung von Daten für das US-Mili- tär an den Kampfdrohneneinsätzen der USA beteiligt ist, und, falls nein, mit welcher Begründung? Nein. Aus der bloßen Tatsache, dass Deutschland den USA Gelände für die Luftwaffenbasis Ramstein zur Verfü- gung stellt, folgt keine Beteiligung an Drohneneinsätzen der USA, nur weil für diese relevante Steuerungssigna- le möglicherweise auch über Ramstein geleitet werden könnten. Die Überlassung sämtlicher Liegenschaften der US-Streitkräfte in Deutschland erfolgt auf Basis des NATO-Truppenstatuts und des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut. Beide Verträge sind Ausdruck der historisch gewachsenen Bündnissolidarität und liegen im sicherheitspolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland. Anlage 13 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- sache 18/10595, Frage 13): Aus welchen Gründen kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass der Einsatz von Kampfdrohnen „allge- mein kein völkerrechtswidriger Vorgang“ sei (Staatsminister Michael Roth am 30. November 2016 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages), wenn laut dem UN-Sonderbericht- erstatter Philip Alston außerhalb bewaffneter Konflikte kaum eine rechtliche Erlaubnis für den Einsatz von Kampfdrohnen bestehe (UN Doc. A/HRC/14/24/Add.6 vom 28. Mai 2010), und welche eigene völkerrechtliche Prüfung von Drohnenein- sätzen der USA hat die Bundesregierung vorgenommen, um zu diesem Ergebnis zu kommen? Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag im Laufe der letzten Jahre wiederholt ihre Position zum Einsatz von bewaffneten unbemannten Luftfahrzeugen dargelegt. Die wesentlichen Punkte sind: Für Drohnen gelten dieselben völkerrechtlichen Re- geln wie für den Einsatz anderer Waffen auch. Innerhalb eines bewaffneten Konfliktes gilt in erster Linie das humanitäre Völkerrecht. Dieses erlaubt den gezielten Einsatz tödlich wirkender Gewalt gegen geg- nerische Kämpfer unter Einhaltung bestimmter Regeln. Außerhalb eines bewaffneten Konfliktes ist das huma- nitäre Völkerrecht nicht anwendbar. Die Rechtmäßigkeit der Anwendung staatlicher Gewalt richtet sich vor allem nach den allgemeinen Menschenrechtsstandards. Die Tötung eines Menschen ist danach nur im Aus- nahmefall menschenrechtskonform. http://aa.com.tr Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016 20809 (A) (C) (B) (D) Anlage 14 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) (Drucksache 18/10595, Frage 14): Welche Einzelheiten sind der Bundesregierung mittler- weile zu Auftrag, Tätigkeit und technischen Funktionen bzw. Fähigkeiten des Analysezentrums „Distributed Common Ground System“ in Ramstein bekannt (Süddeutsche Zeitung vom 16. Juli 2014, „Ramstein ist Zentrum im US-Drohnen- krieg“), und handelt es sich bei dem „Distributed Common Ground System“ nach Kenntnis der Bundesregierung um eine Einrichtung zur Planung, Überwachung und Auswertung von Luftoperationen, insbesondere Drohnenoperationen? Der Bundesregierung ist eine solche Einrichtung aus eigener Erkenntnis nicht bekannt. Im Gespräch am 26. August 2016 mit dem Auswär- tigen Amt spezifizierten die Vertreter der US-Botschaft nicht, ob die Planung, Überwachung und Auswertung von zugewiesenen Luftoperationen auch Drohneneinsät- ze umfasse und welcher Bereich bzw. welches System in Ramstein mit diesen Aufgaben betraut sei. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra- ge des Abgeordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Frage 18): Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Un- terzeichnung der deutsch-chinesischen zwischenstaatlichen Fußballkooperation, und welche Rolle spielten bzw. spielen deutsche Fußballklubs und der DFB bei Zustandekommen und Umsetzung der Vereinbarung? Das Bundesministerium des Innern wurde von der chinesischen Seite gebeten, ein begleitendes Abkommen zu den fußballspezifischen Vereinbarungen des Deut- schen Fußball-Bundes (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL) abzuschließen. Diesem Wunsch wurde ent- sprochen. Das begleitende Abkommen wurde zwischen der Ge- neralverwaltung Sport auf chinesischer Seite und dem Bundesministerium des Innern auf deutscher Seite ab- gestimmt und am 25. November 2016 unterzeichnet. Es handelt sich um eine Vereinbarung unterhalb der völker- rechtlichen Schwelle. Die fußballspezifischen Vereinbarungen von DFB und DFL wurden mit dem Bundesministerium des Innern nicht abgestimmt. Die eingebunden Stellen waren: Auswärtiges Amt, Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/10595, Frage 21): Was sind die Gründe dafür, dass die vom Leiter des Bun- desamts für Migration und Flüchtlinge, Frank-Jürgen Weise, vorgegebenen Ziele, „im Schnitt des Jahres 2016“ eine „durch- schnittliche Verfahrensdauer von drei Monaten“ zu erreichen und den Berg von 356 000 noch nicht entschiedenen Anträgen im Laufe des Jahres 2016 abzubauen (www.n-tv.de/politik/ Bamf-Chef-nimmt-sich-fuer-2016-viel-vor-article16557021. html), trotz einer deutlich geringeren als noch zu Beginn des Jahres 2016 erwarteten („Bundesamt für Migration rechnet mit 500 000 Flüchtlingen in diesem Jahr“, Rheinische Post, 16. Februar 2016) Zahl neuer Asylsuchender im Jahr 2016 nicht erreicht werden (im dritten Quartal 2016 betrug die durchschnittliche Asylverfahrensdauer 6,6 Monate, Bundes- tagsdrucksache 18/10575, Frage 4; Ende Oktober 2016 waren 547 174 Asylverfahren anhängig; www.bmi.bund.de; bitte so detailliert wie möglich und mit Zahlen und Daten unterlegt antworten), und in welchem Ausmaß hat sich diesbezüglich insbesondere die Abschaffung des schriftlichen Verfahrens als Regelverfahren bei Asylsuchenden mit nahezu 100-prozenti- ger bereinigter Schutzquote (aus Syrien und Eritrea, verglei- che Bundestagsdrucksache 18/10575, Frage 1b) negativ aus- gewirkt (bitte ausführen)? Bund und Länder haben sich am 24. September 2015 darauf verständigt, dass eine Verkürzung des Verfahrens von der Asylantragstellung bis zur Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf maximal fünf Monate im Jahr 2016 erreicht werden soll; für neue Verfahren soll die Dauer nur noch drei Monate betragen. Das BAMF hat seit Herbst 2015 enorme Anstrengun- gen unternommen, um die offenen Verfahren aus den Jahren 2015 und früher abzuarbeiten. Die Verfahrensdauer (von der formellen Antragstel- lung bis zur Entscheidung) ist 2016 mit Stand Ende No- vember auf durchschnittlich 6,9 Monate gestiegen, da in diesem Jahr sehr viele, oft komplexere Altfälle abgebaut werden, die schon sehr lange anhängig waren. Dies ist ein rein statistischer Effekt. Das Ziel, Neuanträge innerhalb von drei Monaten zu bearbeiten, hat das BAMF bereits erreicht: Anträge, die in den letzten sechs Monaten gestellt und entschieden wurden, haben eine durchschnittliche Verfahrensdauer von nur noch zwei Monaten. Angesichts der insgesamt stark verkürzten Verfahrensdauer bei den Asylverfahren syrischer Staatsangehöriger ist der für die Durchführung persönlicher Anhörungen anzusetzende Zeitraum nicht von Bedeutung. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort der Bundes- regierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache Nr. 18/9992 vom 17. Oktober 2016. http://www.n-tv.de/politik/Bamf-Chef-nimmt-sich-fuer-2016-viel-vor-article16557021.html http://www.n-tv.de/politik/Bamf-Chef-nimmt-sich-fuer-2016-viel-vor-article16557021.html http://www.n-tv.de/politik/Bamf-Chef-nimmt-sich-fuer-2016-viel-vor-article16557021.html http://www.bmi.bund.de Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 201620810 (A) (C) (B) (D) Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/10595, Frage 22): Wie waren die Ergebnisse der seit April 2016 wegen eines nur subsidiären Schutzstatus gegen Asylbescheide des Bun- desamts für Migration und Flüchtlinge erhobenen Klagen, und wie viele Klagen sind noch anhängig? Bei den nachfolgenden Daten handelt es sich um vor- läufige Daten für den Zeitraum Januar bis November 2016, wobei die Zahlen den derzeitigen Abfragestand vom 11. Dezember 2016 wiedergeben. Insgesamt gab es 5 377 verwaltungsgerichtliche Ur- teile zu Klagen, die gegen Entscheidungen des Bundes- amtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), mit denen subsidiärer Schutz gewährt wurde, gerichtet sind. Davon wurde in zwei Fällen die Asylberechtigung gemäß Arti- kel 16a des Grundgesetzes (GG) anerkannt, in 4 167 Fäl- len wurde Flüchtlingsschutz gewährt, in 549 Fällen er- folgten Ablehnungen (mit der Folge des Fortbestands des subsidiären Schutzes) und in 659 Fällen kam es zu sonstigen Einstellungen oder formellen Erledigungen. Speziell zum Herkunftsstaat Syrien wurde davon in zwei Fällen die Asylberechtigung gemäß Artikel 16a GG aner- kannt, in 3 911 Fällen wurde Flüchtlingsschutz gewährt, in 477 Fällen erfolgten Ablehnungen und in 498 Fällen kam es zu sonstigen Einstellungen oder formellen Erle- digungen. Es sind 35 894 Klageverfahren anhängig gegen Ent- scheidungen des BAMF, mit denen subsidiärer Schutz gewährt wurde. Davon betreffen 30 790 Klageverfahren den Herkunftsstaat Syrien. Die Angaben können auch den nachfolgenden Tabel- len entnommen werden: Verwaltungsgerichtliche Urteile zu Klagen gegen subsidiären Schutz*: Gesamt davon anerkannt Ar- tikel 16a GG Flüchtlingsschutz gem. § 3 Absatz 1 AsylG Ablehnungen Sonst. Einstellungen, formelle Erledigungen Gesamt 5 377 2 4 167 549 659 darunter Syrien 4 888 2 3 911 477 498 *vorläufige Daten für den Zeitraum Januar bis November 2016; die Zahlen geben den derzeitigen Abfragestand vom 11. Dezember 2016 wieder. Anhängige Klagen gegen subsidiären Schutz*: Gesamt Gesamt 35.894 darunter Syrien 30.790 *vorläufige Daten für den Zeitraum Januar bis Novem- ber 2016; die Zahlen geben den derzeitigen Abfragestand vom 11. Dezember 2016 wieder. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort der Bun- desregierung zu Ihrer mündlichen Frage Nummer 19, Plenarprotokoll 18/205, Seite 20482, Anlage 11, wonach zwischenzeitlich sowohl das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster als auch das Schleswig-Holsteinische OVG in den Gerichten vorlie- genden Einzelfällen die Rechtsauffassung des BAMF bestätigt haben, dass allein wegen eines Auslandsaufent- haltes und der Asylantragstellung nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit von einer nach der Genfer Flücht- lingskonvention relevanten Verfolgung ausgegangen werden kann. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Fra- ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/10595, Frage 25): Wie viele Personen zahlten nach Kenntnis der Bundesre- gierung in den Jahren 2005 bis 2015 jeweils sogenannten El- ternunterhalt für ihre pflegebedürftigen Eltern, und wie hoch lag in diesen Jahren jeweils das Gesamtaufkommen aus diesen Zahlungen? Ihre Frage betrifft die Verpflichtung zum Verwandten- unterhalt, wie sie in § 1601 unseres Bürgerlichen Gesetz- buchs (BGB) geregelt ist. Dort ist festgelegt, dass wir gegenüber Personen, die von uns abstammen, unterhalts- pflichtig sind, also vor allem gegenüber Kindern, und auch umgekehrt sind Kinder nach dieser Bestimmung ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig. Die Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern ist aller- dings schwach ausgestaltet. § 1609 BGB, der den Rang von Unterhaltsansprüchen regelt, verweist den Elternun- terhalt in den sechsten Rang. Zuvor sind daher Kinder, Ehegatten und Ex-Ehegatten oder Lebenspartner sowie Enkel mit ihren Ansprüchen zu befriedigen. Erst dann können Eltern ihre Ansprüche geltend machen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016 20811 (A) (C) (B) (D) Zu der konkreten Frage, wie viel Elternunterhalt ge- zahlt wird, liegen der Bundesregierung dagegen keine Zahlen vor. Auch die Justizstatistiken der Länder erfas- sen bei den Familiengerichten diese Verfahren wegen Elternunterhalts nicht gesondert. Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Fra- ge 26): Wie hoch ist der Anteil der Vermittlungen von Arbeitslosen in Leiharbeitsverhältnisse an allen Vermittlungen von Arbeits- losen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhält- nisse durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter (bitte gleiten- de Zwölfmonatssumme differenziert nach den Rechtskreisen des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch angeben), und wie hoch ist dabei jeweils der Anteil an ungeförderten und geförderten Vermittlungen? Nach den aktuell verfügbaren Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit beläuft sich der Anteil der Vermittlungen von Arbeitslosen in die Branche Arbeit- nehmerüberlassung an allen Vermittlungen in Beschäf- tigung auf dem ersten Arbeitsmarkt für den gleitenden Jahreszeitraum von Oktober 2015 bis September 2016 auf 33 Prozent. Bei den ungeförderten Arbeitsvermittlun- gen beträgt der Anteil 35 Prozent und bei den geförderten Vermittlungen 14 Prozent. Die Vermittlungen beziehen sich auf die Branche der Arbeitnehmerüberlassung, folg- lich sind darin neben den Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern auch in geringem Umfang interne Ar- beitskräfte der Leiharbeitunternehmen wie zum Beispiel Disponenten enthalten. Untergliedert nach Rechtskreisen beträgt der Anteil der Vermittlung von Arbeitslosen in die Branche Arbeit- nehmerüberlassung an allen Vermittlungen in Beschäfti- gung auf den ersten Arbeitsmarkt im Rechtskreis SGB III 31 Prozent und im Rechtskreis SGB II 36 Prozent. Bei den ungeförderten Arbeitsvermittlungen beträgt der entsprechende Anteil im SGB III 34 Prozent und im Rechtskreis SGB II 39 Prozent. Bei den geförder- ten Arbeitsvermittlungen beträgt der Vermittlungsanteil im Rechtskreis SGB IIII 9 Prozent und im Rechtskreis SGB II 20 Prozent. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Frage 27): Was genau versteht die Bundesregierung unter einer „Stär- kung des Bereichs Klimafolgen“, die im Rahmen der Zu- kunftsstrategie „Aussaat 2017“ vom Bundeslandwirtschafts- ministerium am 7. Dezember 2016 angekündigt wurde? Herr Bundesminister Christian Schmidt hat am 7. Dezember 2016 in Bonn und am 8. Dezember 2016 in Berlin den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seines Ministeriums die Zukunftsstrategie „Aussaat 2017“ vor- gestellt. Sie umfasst die organisatorische und inhaltliche Schwerpunktsetzung im Bereich der Zukunftsaufgaben des Geschäftsbereichs. Hierzu zählt auch die Stärkung des Bereichs Klimafolgen, in dem das Bundesministe- rium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) seine Aktivitäten zu intensivieren beabsichtigt. Landwirtschaft ist zum einen unmittelbar Betroffene des Klimawandels. Zum anderen ist sie beim Klima- schutz auch Teil der Lösung und leistet hierfür bereits einen erheblichen Beitrag. Eine komplett emissionsfreie Produktion von Nahrungsmitteln ist – anders als in an- deren Branchen – nicht möglich. Um das Klimaschutz- potenzial der Land- und Forstwirtschaft auszuschöpfen und sie auf den Klimawandel vorzubereiten, wurden und werden von der Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen ergriffen. In welcher Form die bislang vom BMEL ergriffe- nen Maßnahmen und Ressourcen im Detail ausgebaut und intensiviert werden, wird das BMEL im Dialog mit den Beteiligten erörtern. Hierzu wird unter anderem die Fachtagung zum Klimaschutzgutachten „Klimaschutz in der Land- und Forstwirtschaft sowie den nachgelagerten Bereichen Ernährung und Holzverwendung“ des BMEL, die am 12. Dezember 2016 in Berlin stattfand, einen Bei- trag leisten. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Frage 28): Welche aus der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel formulierten Maßnahmen wird das Bundesland- wirtschaftsministerium hinsichtlich der Klimaanpassung als Erstes umsetzen? Die Bundesregierung hat 2008 mit der Verabschie- dung der „Deutschen Anpassungsstrategie an den Klima- wandel“ (DAS) einen Rahmen für einen mittelfristigen Prozess geschaffen, in dem in Zusammenarbeit mit den Ländern und gesellschaftlichen Gruppen die Risiken des Klimawandels erkannt, die entsprechenden Ziele defi- niert sowie mögliche Anpassungsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden sollen. 2011 hat die Bundesre- gierung diesen Rahmen mit einem „Aktionsplan Anpas- sung“ (APA) konkretisiert. DAS und APA bilden den politischen Rahmen, mit dem die Bundesregierung den Folgen des Klimawandels in Deutschland begegnen will. Von den 150 Aktivitäten und Maßnahmen des APA I zur Anpassung an den Klimawandel sind 43 abgeschlos- sen und weitere 88 befinden sich in der Umsetzung. Dies geht aus dem Fortschrittsbericht zur DAS hervor, über den die Bundesregierung den Bundestag am 17. Dezem- ber 2015 unterrichtet hat (Drucksache 18/7111). Zentrale Vorhaben aus dem ersten Aktionsplan waren die Etablie- rung eines Monitoringverfahrens über die Auswirkungen des Klimawandels und die Wirkung von Anpassungs- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 201620812 (A) (C) (B) (D) maßnahmen sowie die Entwicklung einer Methodik für die benötigten Verwundbarkeitsanalysen. Der Fortschrittsbericht beinhaltet mit dem Aktions- plan II (APA II) ein Maßnahmenpaket, in dem die betei- ligten Bundesministerien ihre geplanten Aktivitäten für die kommenden Jahre zusammengefasst haben und mit dem die Deutsche Anpassungsstrategie nunmehr stärker in die Umsetzungsphase eintritt. Im APA II sind in insge- samt sieben Bereichen 146 Maßnahmen und Instrumente vorgesehen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist unter anderem bei folgenden Maßnah- men federführend: – Forschung in Bezug auf Klimawandel und Waldma- nagement, – Konsequenzen des Klimawandels für die Nachhaltig- keitsziele zum Pflanzenschutzmitteleinsatz, – Anpassung von Pflanzenschutzstrategien, – Internetplattform „Klimawandel und Klimaschutz im Agrarbereich“, – Projekt zur Aufklärung über die Gefährdung durch den Eichenprozessionsspinner, – Forschungsprojekt zu Importwegen invasiver Mü- cken. Unter gemeinsamer Federführung des Bundesland- wirtschafts- (BMEL) und des Bundesumweltministe- riums (BMUB) wird seit 2013 das Förderinstrument Waldklimafonds als Programmbestandteil des Sonder- vermögens Energie- und Klimafonds betrieben. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Fra- ge 31): Wie und wann wird die Bundesregierung ihrer jährlichen Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag nach § 42e des Achten Buches Sozialgesetzbuch zur Situation un- begleiteter ausländischer Minderjähriger angesichts des na- henden Jahresendes nachkommen? Die Bundesregierung wird den Bericht im 1. Quar- tal 2017 vorlegen. Der Bericht wird sich voraussichtlich mit folgenden Themen befassen: – Rahmendaten zu unbegleiteten ausländischen Minder- jährigen, – Informationen zu Aufenthaltsstatus, Einreise und Asylverfahren, – Unterstützungsleistungen, Angebote und Anschluss- hilfen für unbegleitete Minderjährige, – Lebenslagen, Familienverhältnisse und Wohlbefinden der unbegleiteten Minderjährigen. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/10595, Fra- ge 32): In welcher Höhe leisteten nach Kenntnis der Bundesre- gierung wie viele gesetzlich Versicherte jeweils in den Jah- ren 2005, 2010 und 2015 bzw. aktuellste verfügbare Angabe Eigenanteile beim Zahnersatz (Höhe der Eigenanteile bitte angeben als gesamten, durchschnittlichen und prozentualen Anteil an den Kosten des Zahnersatzes)? Die amtlichen Statistiken der Gesetzlichen Kranken- versicherung (GKV) enthalten lediglich die GKV-Aus- gaben für Festzuschüsse für Zahnersatz. Eigenanteile der Versicherten für Zahnersatz sind in den amtlichen Statis- tiken nicht erfasst. In den Daten des Statistischen Bundesamtes zu Ge- sundheitsausgaben im Rahmen der Gesundheitsbericht- erstattung des Bundes (GBE) werden die Ausgaben nach Ausgabenträgern, getrennt nach GKV, Private Kranken- versicherung (PKV), private Haushalte/Organisationen ohne Erwerbszweck und andere, sowie nach Leistungs- arten erfasst. Private Haushalte/Organisationen ohne Er- werbszweck haben demnach für Zahnersatz (Material- und Laborkosten) im Jahr 2005 2,62 Milliarden Euro, im Jahr 2010 3,02 Milliarden Euro und im Jahr 2014 (aktuell verfügbarste Angabe) 3,14 Milliarden Euro aus- gegeben. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Fra- ge 33): Wie viele Elektrofahrzeuge, die von Kommunen neu be- schafft wurden, wurden bislang durch die Förderrichtlinie Elektromobilität vom 9. Juni 2015 bezuschusst, und von wel- cher weiteren Entwicklung geht die Bundesregierung aus? Gemäß Nummer 2.1.1 („Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur“) der Förderrichtlinie Elektromobili- tät des Bundesministeriums für Verkehr und digitale In- frastruktur (BMVI) vom 9. Juni 2015 wurde auf Basis der bisherigen zwei Förderaufrufe die Beschaffung von 1 170 Fahrzeugen bewilligt. Hierzu zählen neben PKW auch LKW, Busse und Sonderfahrzeuge. Die eigentliche Beschaffung durch die „Akteure im kommunalen Kontext“ im Sinne der Förderrichtlinie darf erst nach der formalen Bewilligung erfolgen. Basierend auf den bisherigen Erfahrungen geht das BMVI im ak- tuell laufenden „3. Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von Fahrzeugen/Ladeinfrastruktur“ von einer weiter steigenden Zahl der beantragten Fahrzeuge aus. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 2016 20813 (A) (C) (B) (D) Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Fra- ge 34): Aus welchem Grund soll das zuvor als „Luftverkehrskon- zept der Bundesregierung“ (unter anderem Antwort der Bun- desregierung zu den Fragen 10 bis 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/7260) geplante Konzept nunmehr als „Luftverkehrskonzept des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur“ (Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 32 im Plenarprotokoll 18/205, Anlage 20) veröffentlicht werden, und inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, die darin genannten Maßnahmen noch in dieser Legislaturperiode um- zusetzen? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Inf- rastruktur (BMVI) hat in der „Initiative Luftverkehr für Deutschland“ den Vorschlag unterbreitet, das Luftver- kehrskonzept als Konzept des BMVI vorzustellen. Eine Abstimmung mit dem betroffenen Ressorts ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Frage 37): Von welchen Mindereinnahmen bei der von Bundesver- kehrsminister Alexander Dobrindt geplanten Pkw-Maut (ur- sprünglich geplant waren 500 Millionen Euro) geht die Bun- desregierung nach den Gesprächen mit der EU-Kommission durch die neuen Preisstufen für Kurzzeittarife und die Ent- lastung für die Schadstoffklasse Euro 6 aus, und welche Kos- ten (bitte aufgeschlüsselt nach einmaligen und fortlaufenden Kosten) stehen der Pkw-Maut gegenüber angesichts der neuen Preisstufen und einer Handy-App zum Bezahlen (falls noch nicht abschließend berechnet, bitte Spanne angeben)? Die Änderungen bei den Preisen für die Kurzzeitvig- netten für im Ausland zugelassene Fahrzeuge werden zu Mehreinnahmen führen. Die geplanten Änderungen bei Euro-6-Fahrzeugen führen zu zusätzlichen Entlastungen. Eine aktualisierte Einnahmeprognose wird zurzeit er- stellt und nach Fertigstellung veröffentlicht. Die detaillierte technische Ausgestaltung des Infra- strukturabgabesystems wird erst nach Abschluss des eu- ropaweit durchzuführenden Vergabeverfahrens endgültig feststehen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10595, Frage 38): Welche Konsequenzen (wie etwa Bußgelder, Stilllegung) drohen dem Halter bzw. den Fahrzeugherstellern eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs, wenn trotz § 25 Absatz 2 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung kein konformer technischer Zustand des Fahrzeugs durch die Entfernung ei- ner unzulässigen Abschalteinrichtung auf der Grundlage der Verpflichtung des Kraftfahrt-Bundesamtes geschaffen wurde? Durch die Teilnahme an der Rückrufaktion zu unzuläs- sigen Abschalteinrichtungen wird ein genehmigungskon- former Zustand des betroffenen Fahrzeugs hergestellt. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 11/155 verwiesen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 208. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zu den Terroranschlägen vom vergangenen Wochenende Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Tankred Schipanski hat die nächste Frage.



Rede von Tankred Schipanski
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Herr Bundesminister, Sie haben in Ihrem Eingangs-

statement nicht erwähnt, dass im Grundgesetz ein Ar-
tikel 104c eingeführt werden soll, und zwar mit dem
ungefähren Wortlaut: Der Bund kann den Ländern Fi-
nanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen
von finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbän-
den im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur
gewähren. – Da würde mich interessieren: Was ist mit
einer finanzschwachen Gemeinde gemeint, wer wird das
festlegen, und hat der Bund Einflussmöglichkeiten über
diesen Artikel 104c, zu sagen, in welche Bildungsinfra-
struktur das Geld in dem entsprechenden Land bzw. in
der Kommune eingesetzt wird?

Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finan-
zen:

Herr Kollege Schipanski, der Bundestagspräsident hat
zu Recht darauf hingewiesen, dass der Regelungsgehalt
beider Gesetzentwürfe so umfassend ist, dass er in fünf
Minuten nicht darzustellen ist. Deswegen bitte ich um
Nachsicht, dass ich die vorgeschlagene Ergänzung in
Form von Artikel 104c nicht erwähnt habe.

Wir haben Anfang der Legislaturperiode im Deutschen
Bundestag einen Fonds für Investitionshilfen des Bun-
des für finanzschwache Gemeinden beschlossen. In dem
entsprechenden Gesetz haben wir auch einen Schlüssel
für die Verteilung vereinbart. Die Mittel müssen nach der
Struktur des Grundgesetzes, wie ich auf die Frage von
Frau Kollegin Hajduk bereits erwähnt habe, über die
Länder verteilt werden. Wir haben in der Vereinbarung
mit den Ministerpräsidenten am 14. Oktober dieses Jah-
res gesagt, dass wir die Verteilung der Mittel aus dem
Fonds nach dem bisherigen Schlüssel vornehmen wollen.
Aber das ist etwas, was wir in dem Begleitgesetz, zu dem
jetzt der Entwurf vorliegt, regeln müssen.

Es gibt ja das Struck’sche Gesetz, über das wir auch
bei den Haushaltsberatungen im November gesprochen
haben. Das ist Sache der Länder. Einige Länder, nämlich
die Stadtstaaten, sind mit dem bisherigen Schlüssel für
die Verteilung schon deswegen nicht einverstanden, weil
sie keine Kassenkredite haben, die bei der Ermittlung
der Finanzschwäche eine Rolle spielen. Anderen geht es
nicht nur um die Verteilung auf die Länder, sondern sie
möchten auch sichergestellt haben, dass das Geld in den
Ländern wirklich finanzschwachen Gemeinden zugute-
kommt, was allerdings aufgrund der Struktur des Grund-
gesetzes nicht ganz einfach sicherzustellen ist.

Wenn Sie zwei Fragen gestellt hätten, würde die rote
Lampe jetzt nicht leuchten. Zu der Zweckerweiterung
müssten Sie also eine weitere Frage stellen.


(Heiterkeit bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Es kommt nicht so häufig vor, dass Minister Zusatz-

    fragen bestellen; aber diese will ich einmal ausdrücklich
    registrieren. – Zunächst aber die Kollegin Rosemarie
    Hein mit der nächsten Frage.

    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Dezember 201620772


    (A) (C)



    (B) (D)