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    Plenarprotokoll 15/159 Zusatzfragen Antwort Erwin Marschewski (Recklinghausen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . Ruprecht Polenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Eckhardt Barthel (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . Matthias Sehling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Erwin Marschewski (Recklinghausen) (CDU/CSU) Gründe der Bundesregierung für die Zu- sammenlegung des Westpreußischen Lan- desmuseums in Münster-Wolbeck mit dem Ostpreußischen Landesmuseum in Lüne- burg Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Klaus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Petra Pau (fraktionslos) Ablehnung der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II aufgrund der Nichtabset- zung freiwilliger Unterhaltszahlungen des Partners für Kinder aus erster Ehe vom Einkommen Antwort Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14869 D 14870 C 14870 D 14871 A 14871 C 14871 D 14874 C 14874 D 14876 A Deutscher B Stenografisch 159. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 15/4901) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Erwin Marschewski (Recklinghausen) (CDU/CSU) Zusammenlegung des Westpreußischen Landesmuseums in Münster-Wolbeck mit dem Ostpreußischen Landesmuseum in Lüneburg; Integration der Landsmann- schaften in die neuen Leitungsgremien Antwort Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . . Z E H R J M M K U b k d l h 14869 A 14869 B Antwort Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . . 14872 B undestag er Bericht ung 23. Februar 2005 t : usatzfragen rwin Marschewski (Recklinghausen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . uprecht Polenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . atthias Sehling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 6 und 7 laus Hofbauer (CDU/CSU) mgehung der Übergangsregelung zur Ar- eitnehmerfreizügigkeit durch den Ein- auf von Dienst- und Werkleistungen urch Unternehmen aus den EU-Beitritts- ändern; eventuelle Änderungen der beste- enden Regelungen 14872 B 14873 A 14873 B 14873 C 14873 D Zusatzfrage Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . 14876 C II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 159. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2005 Mündliche Fragen 11 und 12 Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) Berücksichtigung der Lage älterer Arbeits- loser bei der Gestaltung der arbeitsmarkt- politischen Instrumente; Vermeidung einer Konzentration der Eingliederungsmittel auf Arbeitsuchende unter 25 Jahren gemäß § 3 SGB II Antwort Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 13 und 14 Jens Spahn (CDU/CSU) Übersicht nach § 73 Abs. 1 Arzneimittel- gesetz über die EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten, in denen für den Versandhandel und den elektronischen Handel mit Arzneimitteln mit dem deut- schen Recht vergleichbare Sicherheitsstan- dards bestehen Antwort Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 15 Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Maßnahmen zum Abbau bzw. zur Verhin- derung einer Unterversorgung mit Haus- und Fachärzten in Landkreisen und kreis- freien Städten Antwort Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 16 Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Schleppende Bearbeitung von Zulassungs- anträgen für Medizinische Versorgungs- zentren durch die gemeinsamen Zulas- sungsausschüsse von Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassen Antwort Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . M H A G r p b A F Z H M P A b n A F Z P M P M d A K l A A Z P R M P E F M b A A Z P 14877 B, C 14878 A 14879 C 14880 A 14880 C, D 14881 A 14882 B 14883 A 14884 B 14884 C ündliche Fragen 17 und 18 annelore Roedel (CDU/CSU) uswirkung des § 35 der Änderung des esetzes zur Einordnung des Sozialhilfe- echts in das Sozialgesetzbuch auf Ehe- artner von Sozialhilfe beziehenden pflege- edürftigen Heimbewohnern ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage annelore Roedel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . ündliche Frage 20 etra Pau (fraktionslos) uswirkungen der Umsetzung des Asyl- ewerberleistungsgesetzes in der ab 1. Ja- uar 2005 geltenden Fassung ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 25 eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) inderung der Mauteinnahmen aufgrund er LKW-Verkehrsverlagerung von der 5 im Abschnitt zwischen Basel und arlsruhe auf die nutzungsentgeltfreie inksrheinische französische Autobahn 35 ntwort ngelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . einhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 26 eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) ventuelle Versuche der Bundesregierung, rankreich zur Einführung eines LKW- autsystems auf der dortigen Auto- ahn 35 zu bewegen ntwort ngelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . 14884 D 14885 B 14886 B 14886 C 14887 A 14887 A 14887 C 14888 A 14888 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 159. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2005 III Mündliche Frage 30 Reinhard Grindel (CDU/CSU) Jugendfreizeiten und Sommercamps der islamistischen Gemeinschaft Milli Görüs Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 31 Reinhard Grindel (CDU/CSU) Erkenntnisse über die eventuelle Unter- stützung von Jugendfreizeiten der islamis- tischen Gemeinschaft Milli Görüs durch die diplomatischen Vertretungen der Tür- kei in Deutschland Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 35 Ernst Burgbacher (FDP) Alleingang bei der Einrichtung eines Rumpfnetzes des Bundes beim Digitalfunk für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralf Göbel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ole Schröder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 36 Ernst Burgbacher (FDP) Bedenken der FIFA bezüglich der Fußball- weltmeisterschaft 2006 unter anderem we- gen des fehlenden Digitalfunknetzes und drohender Unzulänglichkeiten Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A L A M M A w S L R A U A M D N l T A H A M M V R U s d z A G A M U A H A F A M H Z n 14888 C 14889 A 14889 C 14889 C 14890 A 14890 A 14890 C 14890 D 14891 A 14891 B 14891 B 14891 D nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 ündliche Fragen 1 und 2 ichael Kretschmer (CDU/CSU) ktuelle Situation des Instituts für Ange- andte Chemie in Berlin-Adlershof sowie achstand der geplanten Fusion mit dem eibniz-Institut für Organische Katalyse ostock; Sicherstellung der Finanzierung ntwort lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 ündliche Frage 5 r. Egon Jüttner (CDU/CSU) ichtanerkennung eines öffentlich-recht- ichen Status für christliche Kirchen in der ürkei ntwort ans Martin Bury, Staatsminister für Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Fragen 8 und 9 anfred Kolbe (CDU/CSU) ertragsabschlüsse im Rahmen der EU- ichtlinie zur Dienstleistungsfreiheit von nternehmen aus den neuen EU-Mitglied- taaten mit Unternehmen in Sachsen; adurch bedingter Abbau von Arbeitsplät- en ntwort erd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . nlage 5 ündliche Frage 19 we Schummer (CDU/CSU) nstieg der Zahl von Armut betroffener aushalte in Deutschland ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS nlage 6 ündliche Fragen 21 und 22 enry Nitzsche (CDU/CSU) inslose Vorfinanzierung der von den Woh- ungsunternehmen bei der KfW abgerufenen 14893 A 14893 B 14893 D 14894 B 14894 D IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 159. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2005 Mittel aus der Altschuldenhilfeverordnung über ein KfW-Eigenmitteldarlehen; Sicher- stellung eines vollständigen Abrufs bewil- ligter Stadtumbaumittel; künftige Flexibili- sierungen in der Verwaltungsvereinbarung Stadtförderung vom 21. Juni 2004 bei der Aufteilung der Fördermittel Antwort Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Fragen 23 und 24 Gitta Connemann (CDU/CSU) Absichtserklärung für den Bau einer Ma- gnetschwebebahn in Katar anlässlich des Besuchs des Bundeskanzlers im Emirat Katar Anfang März 2005; Auswirkungen auf die Transrapid-Versuchsanlage Ems- land in Lathen Antwort Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 27 Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) Unterstützung des vom äthiopischen Parla- ment eingesetzten Ombudsmanns bezüg- lich seiner Tätigkeit im Hinblick auf die Menschenrechte Antwort Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Fragen 28 und 29 Markus Löning (FDP) Verschuldungssituation Boliviens und da- raus folgende Konsequenzen für geplante Entschuldungen anderer Länder Antwort Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 32 Hartmut Koschyk (CDU/CSU) Übertragung der Tarifregelung für Arbeit- nehmer des Bundes hinsichtlich der Ein- m a A F A M H W W p H S A F A M C K s B b A F A M R K F g b A F A M B R a T 14895 A 14895 C 14895 D 14896 A alzahlungen in den Jahren 2005 bis 2007 uf Bundesbeamte ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 ündliche Frage 33 artmut Koschyk (CDU/CSU) irksamkeit der Einführung des kleinen affenscheins für das Führen von Gas- istolen durch das neue Waffengesetz im inblick auf die Verbesserung der inneren icherheit ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Frage 34 lemens Binninger (CDU/CSU) osten für die neuen Pässe mit biometri- chen Daten bei Herstellung durch die undesdruckerei bzw. private Wettbewer- er ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Fragen 37 und 38 alf Göbel (CDU/CSU) osten für den Aufbau eines digitalen unknetzes für Sicherheitsbehörden; Ver- abemodalitäten und Abdeckungsge- iete ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Fragen 39 und 40 ernhard Kaster (CDU/CSU) ückgang der Tabaksteuereinnahmen uch mit In-Kraft-Treten der dritten abaksteuererhöhung; tatsächlicher Rück- 14896 C 14896 D 14897 B 14897 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 159. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2005 V gang des Tabakkonsums sowie Anstieg des Zigarettenschmuggels Antwort Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Fragen 41 und 42 Hans Michelbach (CDU/CSU) Modalitäten für eine mögliche Änderung des Stabilitätspakts; Zustimmungspflich- tigkeit einer Reform des Stabilitätspakts auf der nationalen Ebene der EU-Mitglied- staaten Antwort Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Fragen 43 und 44 Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) Nachfrage des Bundesfinanzministeriums bei der Bundesdruckerei und bei der Deut- schen Post nach Lieferung von Druckaus- Anlage 17 Mündliche Frage 45 Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) Nachforderungen bei Rentnern aufgrund der Versendung der Steuernummern erst ab 2007 Antwort Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . Anlage 18 Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen Rede zur Beratung der Anträge: – Nationales Energieforschungsprogramm vorlegen – Energieforschung zukunftsfähig gestalten – Zukunftsorientierte Energieforschung – Fusionsforschung in Deutschland und Europa vorantreiben – Unterstützung für eine Bewerbung des Standortes Greifswald/Lubmin für den ITER (Internationaler Thermonuklearer Experimenteller Reaktor) 14898 A 14898 C 14899 A fallmustern der nicht verausgabten Wohl- fahrtsmarke 2001 mit dem Motiv „Audrey Hepburn“ Antwort Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . – ( G14898 D Technikfolgenabschätzung – hier: Monito- ring „Kernfusion“ 157. Sitzung, Tagesordnungspunkt 14 a und b) esine Multhaupt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 14899 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 159. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2005 14869 (A) ) (B) ) 159. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 159. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2005 14893 (A) ) (B) ) tuelle Situation des Instituts für Angewandte Chemie (ACA) verleihen, und ensprechend auch keine Rücknahme einer Welchen Sachstand hat die Bundesregierung über die ak- t en in der Türkei einen öffentlich-rechtlichen Status zu Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Kasparick auf die Fragen des Abgeordneten Michael Kretschmer (CDU/CSU) (Drucksache 15/4901, Fragen 1 und 2): Z L F r d r z w E v u P r Z l B t l G s J f b d p n H 2 M A d F ( R Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bahr (Neuruppin), Ernst SPD 23.02.2005 Bettin, Grietje BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.02.2005 Carstensen (Nordstrand), Peter H. CDU/CSU 23.02.2005 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 23.02.2005 Göppel, Josef CDU/CSU 23.02.2005 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.02.2005 Dr. Krings, Günter CDU/CSU 23.02.2005 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 23.02.2005 Lips, Patricia CDU/CSU 23.02.2005 Probst, Simone BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.02.2005 Reiche, Katherina CDU/CSU 23.02.2005 Riemann-Hanewinckel, Christel SPD 23.02.2005 Schröder, Gerhard SPD 23.02.2005 Selg, Petra BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.02.2005 Simm, Erika SPD 23.02.2005 Steenblock, Rainder BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.02.2005 Dr. Thomae, Dieter FDP 23.02.2005 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.02.2005 Türk, Jürgen FDP 23.02.2005 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht in Berlin-Adlershof sowie dessen geplante Verschmelzung mit dem Leibniz-Institut für Organische Katalyse (IfOK) Ros- tock? Was unternimmt die Bundesregierung, um angesichts der für 2006 geplanten Fusion zwischen den beiden Instituten für das laufende Haushaltsjahr eine Grundfinanzierung für das ACA zu gewährleisten bzw. eine alternative finanzielle Hilfe sicherzustellen? u Frage 1: Das BMBF ist darüber informiert, dass derzeit die änder Mecklenburg-Vorpommern und Berlin über die inanzierung des Länderanteils an der Grundfinanzie- ung des ACA als Außenstelle des erweiterten IfOK ab em Haushaltsjahr 2006 verhandeln und damit die Vo- aussetzungen für die Bewilligung der von Berlin für 2005 ugesagten Landesmittel in Höhe von 900 000 Euro so- ie der EFRE-Mittel in Höhe von rund 1,5 Millionen uro schaffen wollen. IfOK und ACA sind beauftragt, in erschiedenen Arbeitsgruppen die erforderlichen Schritte nd Zeitpläne zu erarbeiten. Das BMBF fördert derzeit rojekte am ACA mit einem Mittelvolumen für 2005 von und 1,75 Millionen Euro. u Frage 2: Im Jahr 2005 besteht keine haushaltsrechtliche Grund- age für eine Grundfinanzierung des ACA durch den und. Mit der zum 1. Januar 2006 vorgesehenen Integra- ion des ACA in das IfOK wird dem ACA erstmals eine angfristige Perspektive eröffnet. Für die institutionelle rundfinanzierung des ACA-Teils im erweiterten IfOK ind Haushaltsmittel in Höhe von 3 Millionen Euro pro ahr (Bund und Land je 1,5 Millionen Euro) ab 2006 er- orderlich. Der Zuwendungsbedarf des erweiterten IfOK eträgt dann insgesamt rund 8 Millionen Euro. Der Bun- esanteil von 4 Millionen Euro ist in die BMBF-Finanz- lanung eingestellt. Hinzu kommen noch Mittel für den otwendigen Erweiterungsbau am Standort Rostock in öhe von rund 11 Millionen Euro in den Jahren 2006 bis 008, davon 2006 0,5 Millionen Euro je Bund und Land eckenburg-Vorpommern. nlage 3 Antwort es Staatsministers für Europa Hans Martin Bury auf die rage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) Drucksache 15/4901, Frage 5): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass die Türkei, entgegen früherer Versprechungen, den christlichen Kirchen keinen öffentlich-rechtlichen Status verleihen will, und was wird die Bundesregierung gegen diese Entscheidung unternehmen (vergleiche Pressemitteilung der Internationa- len Gesellschaft für Menschenrechte [IGFM] vom 8. Dezem- ber 2004)? Der Bundesregierung ist keine Zusage der türkischen egierung, nichtmuslimischen Religionsgemeinschaf- 14894 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 159. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2005 (A) ) (B) ) solchen Zusage bekannt. Zur aktuellen Situation der christlichen Gemeinschaften in der Türkei teilt die Bun- desregierung die Einschätzung der Europäischen Kom- mission, die in ihrem letzten „Regelmäßigen Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum Beitritt“ vom 6. Oktober 2004 festgestellt hat, dass die Religionsfreiheit in der Türkei verfassungsrechtlich ga- rantiert und die freie Religionsausübung weitgehend un- gestört möglich ist, nichtmuslimische Religionsgemein- schaften allerdings noch immer auf Schwierigkeiten stoßen. Im Zuge der EU-Heranführung hat die türkische Regierung Reformgesetze verabschiedet, die zum Bei- spiel zu einer Stärkung des Eigentumsrechts für religiöse Stiftungen geführt haben. Auch die Bestimmungen zur Errichtung von Gebetsstätten wurden liberalisiert. Nach Auffassung der Bundesregierung hat sich die an kon- krete Bedingungen geknüpfte EU-Beitrittsperspektive für die Türkei als ein wirksames Instrument erwiesen, um die Türkei zu Reformen – auch im Bereich der Reli- gionsfreiheit – zu bewegen. Mit den anderen EU- Mitgliedstaaten erwartet die Bundesregierung, dass die Türkei den eingeschlagenen Weg fortsetzt und die not- wendigen weiteren Reformen bei den Gruppenrechten der christlichen Gemeinschaften und insbesondere die Lösung der Statusfragen vorrangig vorantreibt. Die Frage der Rechtspersönlichkeit der christlichen Kirchen bedarf noch einer gesetzlichen Regelung. Die Bundesre- gierung spricht dieses Thema regelmäßig und ausführ- lich bei bilateralen Konsultationen mit der türkischen Regierung an. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Druck- sache 15/4901, Fragen 8 und 9): Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Unter- nehmen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten unter Nutzung der so genannten EU-Richtlinie zur Dienstleistungsfreiheit Ver- träge mit Unternehmen in Sachsen und im Besonderen mit Unternehmen in den Regionen Delitzsch/Eilenburg, Torgau- Oschatz, Riesa-Großenhain geschlossen haben? Wie viele Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedstaa- ten arbeiten nach Ansicht der Bundesregierung mittels solcher Verträge in Sachsen bzw. in diesen Regionen, und in welchem Umfang ist es aus diesem Grund gegebenenfalls schon zu ei- nem Abbau von Arbeitsplätzen gekommen? Zu Frage 8: Der Anfang 2004 unterbreitete Vorschlag der Europäi- schen Kommission für eine Richtlinie über Dienstleistun- gen im Binnenmarkt ist bislang noch nicht verabschiedet und kann daher von den genannten Unternehmen auch noch nicht genutzt werden. Unternehmen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten können allerdings grundsätzlich von der im EG-Vertrag vorgesehenen Dienstleistungsfreiheit Gebrauch machen. Statistische Daten über Dienstleis- tungsverträge liegen der Bundesregierung in diesem Rahmen nur vor, soweit noch eine Arbeitsgenehmi- gungspflicht besteht. Nach dem am 1. Mai 2004 in Kraft getretenen Beitrittsvertrag unterliegen grenzüberschrei- t u h t l n m c g k s z D l s r f W s F u S t V d h Z A a E s S v S w U b m i ( b E t A d d s d s k e (C (D ende Dienstleistungserbringer nur im Bau-, Reinigungs- nd Innendekorationsgewerbe solchen Beschränkungen insichtlich des Einsatzes nach Deutschland mitgebrach- er („entsandter“) Arbeitnehmer. Eine entsprechende Zu- assung entsandter Arbeitnehmer kann im Wesentlichen ur im Rahmen der bilateralen Werkvertragsarbeitneh- er-Abkommen (unter anderem mit Polen und Tsche- hien) erfolgen. Allerdings sind nach diesen Abkommen rundsätzlich keine Zulassungen in Arbeitsagenturbezir- en möglich, in denen die Arbeitslosenquote im Durch- chnitt der letzten sechs Monate mindestens um 30 Pro- ent über der Arbeitslosenquote der Bundesrepublik eutschland lag. Davon ausgenommen sind in Sachsen ediglich die Agenturbezirke Dresden und Plauen. Insge- amt sind in den genannten Wirtschaftssektoren im Be- eich der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur ür Arbeit zurzeit 145 arbeitsgenehmigungspflichtige erkvertragsarbeitnehmer aus den neuen EU-Mitglied- taaten zugelassen. Genauere Zahlen aus den in der rage genannten Teilregionen liegen zurzeit nicht vor nd müssten gegebenenfalls durch eine zeitaufwendige ondererhebung ermittelt werden. Daten zu Dienstleis- ungsverträgen anderer Wirtschaftssektoren wie auch zu erträgen, die eine alleinige Leistungserbringung durch en jeweiligen selbstständigen Betriebsinhaber vorse- en, liegen der Bundesregierung nicht vor. u Frage 9: Hinsichtlich der Daten zur Zulassung von entsandten rbeitnehmern aus den neuen EU-Mitgliedstaaten wird uf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Die genannten U-Übergangsregelungen und die damit weiterhin be- tehende Arbeitsgenehmigungspflicht dienen dem chutz des deutschen Arbeitsmarktes. Eine Zulassung on entsandten Arbeitnehmern kann deshalb in diesen ektoren (insbesondere im Baubereich) nur erfolgen, enn keine arbeitsmarktpolitischen Bedenken bestehen. mfassende Aussagen zur Beschäftigung entsandter Ar- eitnehmer in anderen Wirtschaftssektoren sind nicht öglich. Die Bundesregierung nimmt jedoch die zurzeit m Bereich der Fleischindustrie in bestimmten Regionen Norddeutschlands) auftretende Verschärfung des Wett- ewerbs mit Dienstleistungserbringern aus den neuen U-Mitgliedstaaten zum Anlass, Regelungs- und Kon- rollmöglichkeiten zu prüfen. nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage es Abgeordneten Uwe Schummer (CDU/CSU) (Druck- ache 15/4901, Frage 19): Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Anteil der von Armut betroffenen Haushalte in Deutschland von 12,1 Prozent im Jahr 1998 auf 13,5 Prozent gestiegen ist? Die Bundesregierung nimmt im Vorfeld der Erstellung es zweiten Armuts- und Reichtumsberichts – wie auch chon dem Kollegen Kolb mitgeteilt wurde (Plenarproto- oll 15/153 und Bundestagsdrucksache 15/4574) – zu ntsprechenden Presseberichten nicht Stellung. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 159. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2005 14895 (A) ) (B) ) Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- gen des Abgeordneten Henry Nitzsche (CDU/CSU) (Drucksache 15/4901, Fragen 21 und 22): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die von den Wohnungsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wieder- aufbau (KfW) abgerufenen Mittel aus der Altschuldenhilfever- ordnung (BGBl. 2000 I, S. 1734) über ein KfW-Eigenmitteldar- lehen für die Wohnungsunternehmen zinslos vorzufinanzieren, um ein Stocken bei der Auszahlung der Mittel und damit eine mögliche Verzögerung des Rückbauprozesses zu vermeiden? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, einen vollständigen Abruf bereits bewilligter Stadtumbaumittel in Zukunft sicherzustellen, auch wenn der Eigenanteil der Kom- munen von rund 33 Prozent der Fördersumme aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage regelmäßig nicht aufgebracht wer- den kann, und sind weitere Flexibilisierungen in der Verwal- tungsvereinbarung Stadtförderung vom 21. Juni 2004 bei der Aufteilung der Fördermittel nach Aufwertung/Rückbau zu er- warten? Zu Frage 21: Die Bundesregierung sieht hierfür keinen Bedarf. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat den Woh- nungsunternehmen, für die eine Auszahlung der Alt- schuldenhilfe in 2004 nicht mehr möglich war, die Mittel bereits im Januar 2005 angewiesen, sodass es nur zu ei- ner kurzfristigen Auszahlungsverzögerung gekommen ist. Im Haushalt 2004 waren ausreichende Mittel in Höhe von 143 Millionen Euro veranschlagt. Davon war ein Betrag in Höhe von 47 Millionen Euro qualifiziert gesperrt. Eine Aufhebung der Sperre war abhängig von der vorgesehenen Abschaffung der Eigenheimzulage. Da dieses Vorhaben im Bundesrat keine Zustimmung fand und nur eine Absenkung der Eigenheimzulage erreicht wurde, konnte lediglich ein Aufstockungsbetrag von 5,9 Millionen Euro entsperrt werden. Für das Jahr 2004 standen somit nur 102 Millionen Euro zur Verfügung. Im Haushalt 2005 ist demgegenüber ein deutlich höherer Ansatz von über 135 Millionen Euro vorgesehen. Zu Frage 22: Die Bundesregierung hat bereits vielfältige Maßnah- men ergriffen, die es den Kommunen erleichtern, den kommunalen Eigenanteil zur Städtebauförderung aufzu- bringen: Im Programm Stadtumbau Ost brauchen die Kommunen einen kommunalen Eigenanteil nur zu den Fördermitteln für die Aufwertung, nicht zu den Mitteln für den Rückbau aufzubringen. Die Länder sollen auch nach der neuen Verwaltungsvereinbarung 2005 mehr als 50 Prozent der Bundesmittel für den Rückbau einsetzen können. Die neue Verwaltungsvereinbarung 2005 soll darüber hinaus erstmals vorsehen, dass der kommunale Eigenanteil auch bei den Fördermitteln entfällt, die für Sicherungsmaßnahmen an älteren Gebäuden eingesetzt werden, soweit die dafür eingesetzten Mittel nicht über 3 Prozent der Bundes- und Landesmittel für den Stadt- umbau Ost hinausgehen. Die Bundesregierung geht deshalb davon aus, dass die Kommunen die für die Aufwertung vorgesehenen Mittel des Stadtumbauprogramms in Anspruch nehmen. D m „ m t E A d g ( Z g L h A M n k Z T A d A s t I e t ( d t C R r m (C (D iese Annahme gründet sich auch darauf, dass die Kom- unen im allgemeinen Städtebauförderungsprogramm Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnah- en“ im letzen Jahr über 99 Prozent der bewilligten Mit- el abgerufen haben, obwohl auch dort der kommunale igenanteil 33 Prozent beträgt. nlage 7 Antwort er Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- en der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) Drucksache 15/4901, Fragen 23 und 24): Trifft ein Bericht der „Ems-Zeitung“ vom 14. Februar 2005 zu, wonach Bundeskanzler Gerhard Schröder anlässlich seines Besuches im Emirat Katar Anfang März 2005 eine Ab- sichtserklärung für den Bau einer Magnetschwebebahn, die Katar mit dem Nachbaremirat Bahrain verbinden soll, unter- zeichnen wird, und wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung? Welche Auswirkungen hätte ein solcher Auftrag mit einem geschätzten Investitionsvolumen von 4 Milliarden Euro auf die Transrapid-Versuchsanlage Emsland (TVE) in Lathen? u Frage 23: Nein. Die bei solch einer Reise üblichen Verhandlun- en zwischen den beteiligten Industriepartnern beider änder laufen derzeit. Die Bundesregierung kann des- alb noch nicht absehen, ob es zur Unterzeichnung einer bsichtserklärung für eine Machbarkeitsstudie einer agnetbahnstrecke durch die beteiligten Industriepart- er beider Länder anlässlich des Besuchs von Bundes- anzler Gerhard Schröder kommt. u Frage 24: Ein solcher Auftrag hat keine Auswirkung auf die ransrapid-Versuchsanlage Emsland (TVE). nlage 8 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Uschi Eid auf die Frage des bgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Druck- ache 15/4901, Frage 27): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die menschenrechtliche Arbeit des vom äthiopischen Parlament eingesetzten Ombudsmanns im Rahmen der bilateralen oder multilateralen Entwicklungszusammenarbeit zu unterstützen? Die Bundesregierung verfolgt mit Interesse den wei- eren Aufbau und die Arbeit der erst kürzlich etablierten nstitution und wird prüfen, inwieweit es Möglichkeiten iner Zusammenarbeit gibt. Gegenwärtig wird die Insti- ution lediglich durch UNDP in Form von Ausrüstung Büromöbel, Computer) unterstützt. UNDP hat sich an en Geberkreis mit der Bitte um Beteiligung an der Un- erstützung des Ombudsmanns und der Human Rights ommission gewandt, bislang ohne konkrete positive eaktionen. In der Gebergruppe zur Demokratieförde- ung unter dem Vorsitz von Schweden wurde über einen öglichen Beitrag diskutiert. Es gibt bisher keine 14896 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 159. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2005 (A) ) (B) ) konkrete Anforderung an die Bundesregierung bezüglich einer Unterstützung. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Uschi Eid auf die Fragen des Abgeordneten Markus Löning (FDP) (Druck- sache 15/4901, Fragen 28 und 29): Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Entwick- lung der Verschuldungssituation Boliviens nach der Entschul- dung im Jahr 2001? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der gegenwärtigen Verschuldungssituation in Bolivien für ge- plante Entschuldungen anderer Länder? Zu Frage 28: Bolivien hat in den vergangenen Jahren eine politisch und wirtschaftlich kritische Entwicklung erlebt, die zu einer Verschlechterung der Wirtschaftsdaten und der Verschuldungssituation geführt hat. Der im Rahmen der HIPC-Initiative Bolivien gewährte Schuldenerlass war insgesamt ein Erfolg. Allerdings kann keine Form von Schuldenerlass allein ausreichen, um eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung dauerhaft zu ga- rantieren. Trotz der Verschlechterung der Verschul- dungsindikatoren Boliviens ist die internationale Ent- schuldung Boliviens insgesamt erfolgreich verlaufen: Im Rahmen der HIPC-Initiative wurde die Schuldenlast Bo- liviens substanziell reduziert. Nominal wurden Bolivien rund 1,3 Milliarden US-Dollar erlassen. Damit wurde fiskalischer Spielraum für die Finanzierung entwick- lungsorientierter Maßnahmen zugunsten der armen Be- völkerungsmehrheit geschaffen. Die armutsorientierten Staatsausgaben konnten zwischen 1999 und 2004 von circa 44 auf 56 Prozent erhöht werden. Darüber hinaus hat die HIPC-Initiative der Qualität der Entwicklungszu- sammenarbeit mit Bolivien wichtige Impulse verliehen. Die Entwicklungsbemühungen des Landes und der exter- nen Geber orientieren sich seit der HIPC-Entschuldung des Landes an der bolivianischen Armutsminderungsstra- tegie. Dadurch wird die Kohärenz entwicklungspoliti- scher Entscheidungen und damit die Koordination der Geber untereinander verbessert. Auch in dieser Hinsicht ist die Entschuldungsinitiative in Bolivien bisher erfolg- reich verlaufen. Zu Frage 29: Die Verschuldungssituation Boliviens und anderer Länder, deren Verschuldung wieder über den im Rahmen der HIPC-Initiative festgelegten Grenzen liegt, zeigt, dass die strukturellen Verschuldungsprobleme nicht al- lein durch Schuldenerlass überwunden werden können. Der Schuldenerlass kann – durch eine sinnvolle Ver- knüpfung mit langfristigen, strukturell wirkenden Politi- ken – dauerhafte Verbesserungen der Politiken und Insti- tutionen in den Ländern fördern. Die HIPC-Initiative hat durch ihre Verknüpfung mit nationalen Armutsbekämp- fungsstrategien und der Verwendung der Mittel für ar- mutsreduzierende Maßnahmen wichtige Veränderungen in Gang gesetzt. Mittelfristig aber müssen die HIPC- L M a D s f f ü d d d s e k m h V a m a K A d F C s u Ü w g A d F C w K f N b S f (C (D änder in die Lage versetzt werden, die notwendigen ittel zu ihrer Entwicklung und zur Armutsbekämpfung us eigener Kraft aus ihren Haushalten zu generieren. azu bedarf es insbesondere solider makroökonomi- cher Politiken, eines transparenten und effizienten öf- entlichen Finanzmanagements sowie eines leistungs- ähigen diversifizierten Exportsektors. Überlegungen ber die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen nach er Entschuldung dürfen sich daher aus Sicht der Bun- esregierung nicht auf die Frage zusätzlichen Schul- enerlasses beschränken. Die Bundesregierung unter- tützt aus diesem Grund Überlegungen zur Entwicklung ines langfristigen Rahmenwerks für Schuldentragfähig- eit, das die landesspezifische Schuldentragfähigkeit als aßgebliches Kriterium für die künftige Kreditvergabe eranzieht. Das Rahmenwerk soll in Zukunft kritische erschuldungssituationen vermeiden helfen und dabei uch die Gefahr externer Schocks berücksichtigen. Da- it hat es vor allem eine präventive Funktion und soll ls Richtlinie für die relative Zusammensetzung von rediten und Zuschüssen dienen. nlage 10 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die rage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/ SU) (Drucksache 15/4901, Frage 32): Wird die Bundesregierung nach der Einigung der Tarifver- tragsparteien, den Arbeitnehmern des Bundes in den Jahren 2005 bis 2007 Einmalzahlungen in Höhe von je 300 Euro pro Jahr zu gewähren, diese Regelung zeit- und wirkungsgleich auf Bundesbeamte übertragen? Die Bundesregierung geht weiterhin davon aus, dass ich die Beschäftigungsbedingungen im Arbeitnehmer- nd Beamtenbereich gleichgerichtet entwickeln werden. ber die konkrete Übertragung des Tarifergebnisses ird daher im Zusammenhang mit den Reformüberle- ungen im Beamtenbereich entschieden. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die rage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/ SU) (Drucksache 15/4901, Frage 33): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirksamkeit des mit In-Kraft-Treten des neuen Waffengeset- zes für das Führen von Gaspistolen erforderlichen Kleinen Waffenscheins im Hinblick auf die ursprünglich angestrebte Verbesserung der inneren Sicherheit? Der Kleine Waffenschein hat die in ihn gesetzten Er- artungen im Wesentlichen erfüllt: Die Einführung des leinen Waffenscheins, der gebührenpflichtig ist, wurde lankiert durch die Strafbewehrung nach § 52 Abs. 3 r. 2 Buchstabe a des Waffengesetzes mit Freiheitsstrafe is zu drei Jahren oder Geldstrafe bei Führen von chreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waf- en) ohne Erlaubnis sowie die darauf bezogene Protokol- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 159. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2005 14897 (A) ) (B) ) lierungspflicht nach § 35 Abs. 2 Satz 2 des Waffengeset- zes durch den gewerbsmäßigen Waffenhandel. Die Protokollierungspflicht wurde in ihrer Brauchbar- keit als Ansatzpunkt für die Ermittlung von Straftätern durch Verkaufswegefeststellung bei Aufgriff einer SRS- Waffe als Tatwerkzeug noch dadurch gesteigert, dass das Waffengewerbe im Wege einer Selbstverpflichtung seit 2004 die Individualisierbarkeit von Erwerber und erwor- bener Waffe optimiert hat: Jede SRS-Waffe wird – ohne Bestehen einer gesetzlichen Pflicht – mit einer fortlau- fenden Nummer gekennzeichnet und durch die Protokol- lierung und deren Registrierung im Handel wird die kon- krete Waffe dem Erwerber unmittelbar und ohne großen Aufwand zuordnungsfähig. Offensichtlich entfalten die Strafandrohung und das Wissen um das Erfasstwerden als Erwerber einer SRS-Waffe Wirkung: Der Absatz der- artiger Waffen ist nach Angaben des Waffengewerbes deutlich zurückgegangen. Andererseits ist der Anteil an SRS-Waffen als nach kriminellem Missbrauch sicherge- stellten Tatmitteln, der seit Jahren bei circa 50 Prozent liegt, nicht signifikant zurückgegangen. Das überrascht nicht angesichts des millionenfachen Altbestandes der- artiger Waffen – eine Nacherfassung hinsichtlich der Zu- ordnung der Waffe zum Besitzer stößt an die Grenzen des Machbaren – sowie der Tatsache, dass die zusätz- liche Strafandrohung für unerlaubtes Führen der SRS- Waffe gegenüber der Strafandrohung für das Hauptdelikt (zum Beispiel Raub, Geiselnahme) kaum ins Gewicht fällt. Hervorzuheben ist aber, dass sich mit dem Instru- ment des Kleinen Waffenscheins die Möglichkeit eröff- net hat, schon präventiv SRS-Waffen aus dem Verkehr zu ziehen: Hierfür genügt es, dass eine Person ohne Kleinen Waffenschein mit SRS-Waffe in der Öffentlich- keit angetroffen wird. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Clemens Binninger (CDU/ CSU) (Drucksache 15/4901, Frage 34): Trifft es zu, dass die zu erwartenden Kosten für den Druck der neuen Pässe, die biometrische Daten enthalten, bei bis zu 130 Euro pro Pass liegen werden, wenn die Bundesdruckerei diese herstellt, und, wenn ja, wie begründet die Bundesregie- rung diese Kosten in Anbetracht der Tatsache, dass private Wettbewerber den Pass für ein Zehntel dieser Summe drucken könnten (vergleiche „Wirtschaftswoche“ vom 17. Februar 2005, Seite 8)? Bei dem neuen EU-Pass entstehen Kosten für das Passbuch, den Speicherchip, die Erfassung der biometri- schen Daten und ihre Aufnahme in den Pass. Diese Pro- duktionskosten für den neuen EU-Pass werden – wie auch jetzt schon – voraussichtlich in vollem Umfang auf die neue Passgebühr umgelegt. Die Kostenermittlung gestaltet sich äußerst schwierig und erfordert größte Sorgfalt. Sie ist noch nicht abgeschlossen. Eine verbind- liche Aussage zu deren Höhe ist daher zum jetzigen Zeit- punkt nicht möglich. Bei der Gebührenbemessung wird darauf geachtet, dass sich Deutschland bei den Passge- bühren auch künftig im unteren Bereich vergleichbarer e r m m a P l W Z i g s c s m a r A d g ( d s b b 3 E U d a 2 m D z D t b r d m m r B e g H (C (D uropäischer Länder befinden wird. Verschiedene Äuße- ungen zu der möglichen Gebührenhöhe des neuen bio- etriegestützten Reisepasses, insbesondere zu einer öglichen Gebühr in Höhe von 130 Euro, sind völlig us der Luft gegriffen. Sicher ist bereits heute, dass die assgebühr deutlich niedriger sein wird. Selbstverständ- ich geht die Bundesregierung auch Äußerungen privater ettbewerber nach, die behaupten, den Pass für ein ehntel dieser Summe drucken zu können. Bereits jetzt st festzustellen, dass sich diese Aussagen nicht auf die esamte Produktionskette des Reisepasses beziehen, ondern offenbar nur auf die Herstellung des Passbu- hes. Zu berücksichtigen ist auch, dass der deutsche Rei- epass bereits heute eines der hochwertigsten Doku- ente der Welt ist und die Herstellung damit ufwendiger ist als die Herstellung der Dokumente ande- er Staaten. nlage 13 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- en des Abgeordneten Ralf Göbel (CDU/CSU) Drucksache 15/4901, Fragen 37 und 38): Welche Kosten kommen auf den Bund zu, wenn der Bund ein digitales Funknetz für Sicherheitsbehörden aufbaut, das 50 Prozent der Fläche eines jeden Bundeslandes einschließ- lich besonderer Ballungsgebiete abdeckt, und wie werden diese Kosten durch den Bundeshaushalt gedeckt? Beinhaltet der Vorschlag des Bundesministers des Innern, Otto Schily, wonach der Bund ein digitales Funknetz für Si- cherheitsbehörden aufbaut, das 50 Prozent der Fläche eines jeden Bundeslandes einschließlich besonderer Ballungsge- biete abdeckt, dass der Bund über Ausschreibung und Vergabe des Projekts ohne Beteiligung der Länder entscheidet, und welche besonderen Ballungsgebiete sollten nach derzeitiger Planung durch das Funknetz abgedeckt werden? Der Vorschlag des Bundesministers des Innern soll ie seit Jahren anhängigen und zuletzt den Projektfort- chritt blockierenden Debatten um die Kostenverteilung eenden. Jüngst hatten die Länder vom Bund die ver- indliche Übernahme eines Kostenanteils zwischen 0 und 50 Prozent vom Bund gefordert und davon die röffnung des Vergabeverfahrens abhängig gemacht. m das Ziel der Dachvereinbarung – Betrieb eines bun- esweit einheitlichen Netzes bis 2010 – zu erreichen, be- bsichtigt der Bund, auf der Grundlage der im Januar 005 abgeschlossenen fachlichen Bund/Länder-Abstim- ung über die Anforderungen an ein künftiges BOS- igitalfunknetz die Initiative für das Vergabeverfahren ur Einführung des BOS-Digitalfunks zu übernehmen. as unter Einbeziehung eigener Infrastruktur zu errich- ende BOS-Rumpfnetz wird vor allem die für die Aufga- enwahrnehmung der Bundes-BOS relevanten Territo- ien abdecken. Die Länder erhalten die Möglichkeit, ieses Rumpfnetz entsprechend den von ihnen im Rah- en des bisherigen Abstimmungsprozesses geltend ge- achten und bei der einheitlichen Funknetzplanung be- ücksichtigten Forderungen zu erweitern und über den und abzurufen. Konkrete Angaben über Kosten sind rst zu einem späteren Zeitpunkt mit Fortgang des Ver- abeverfahrens möglich. Auf dieser Grundlage ist die aushaltsvorsorge zu konkretisieren. 14898 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 159. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2005 (A) ) (B) ) Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Bernhard Kaster (CDU/CSU) (Druck- sache 15/4901, Fragen 39 und 40): Erwartet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der deutlichen Rückgänge der Tabaksteuereinnahmen nach den zwei Steuererhöhungen im Jahr 2004 auch mit In-Kraft-Tre- ten der dritten Stufe der Tabaksteuererhöhung am 1. Septem- ber 2005 einen weiteren Rückgang der Tabaksteuereinnah- men, und, wenn nein, warum nicht? Wie viele Prozentanteile des 15,8-prozentigen Rückgangs an versteuerten Zigaretten im Jahr 2004 gehen auf einen tat- sächlichen Rückgang des Tabakkonsums zurück, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine in 2004 ange- stiegene Schmuggeltätigkeit in Bezug auf Zigaretten an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland? Zu Frage 39: In seiner November-Steuerschätzung rechnet der Ar- beitskreis „Steuerschätzungen“ für das Jahr 2005 mit Einnahmen von 14,75 Milliarden Euro. Dies wären rund 1,1 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2004 (rund 13,63 Milliarden Euro). Um erste tendenzielle Aussagen zu den Tabaksteuereinnahmen in 2005 – auch im Hin- blick auf die dritte Tabaksteuererhöhungsstufe zum 1. September 2005 – treffen zu können, müssen die Da- ten zu den Tabaksteuereinnahmen sowie zum Absatz von Tabakwaren für den Monat Februar in jedem Fall noch abgewartet werden. Auch dann werden aufgrund der fehlenden Vergleichbarkeit mit ähnlichen Marktbe- dingungen in der Vergangenheit nur unsichere Progno- sen zur Einnahmeentwicklung möglich sein. Zu Frage 40: Nach dem Ergebnis einer Repräsentativbefragung zu „Umsetzung, Akzeptanz und Auswirkungen der Tabak- steuererhöhung vom l. März 2004“ haben knapp 8 Pro- zent der Raucherinnen und Raucher in Deutschland die Tabaksteuererhöhung zum 1. März 2004 zum Anlass ge- nommen, mit dem Rauchen aufzuhören. Weitere Ergeb- nisse der Befragung waren, dass mehr als die Hälfte der Raucherinnen und Raucher (54,5 Prozent) anlässlich der Tabaksteuererhöhung über den eigenen Tabakkonsum nachgedacht hat und die Zustimmung der Bevölkerung zur Tabaksteuererhöhung in den letzten Jahren kontinu- ierlich gestiegen ist. Die Untersuchung ist auf der Home- page des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung veröffentlicht. Belastbares Zahlenmaterial über eine Zunahme des Zigarettenschmuggels im Jahr 2004 liegt nicht vor. Der Zoll hat in 2004 circa 400 Mil- lionen Zigaretten sichergestellt. Wie schon in den Jahren zuvor waren etwa 50 Prozent dieser Zigaretten für den englischen Markt bestimmt. Auf der Grundlage der Si- cherstellungszahlen kann aber über den Gesamtumfang des Schwarzmarktanteils (Dunkelfeld) keine Aussage getroffen werden. A d A s Z E d n r h c 1 f D V s d Ä d l n Z W n A d A s Z d a (C (D nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des bgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Druck- ache 15/4901, Fragen 41 und 42): In welcher Art und Weise (juristisch sowie politisch) könnte der Stabilitätspakt geändert werden, und müssten dafür die Rechtstexte geändert werden? Wäre eine Reform des Stabilitätspaktes auf der nationalen Ebene der EU-Mitgliedstaaten durch die jeweiligen Parla- mente zustimmungspflichtig, und, falls ja, welche Mehrheiten müssten nach Einschätzung der Bundesregierung im deut- schen Gesetzgebungsverfahren erreicht werden? u Frage 41: Derzeit wird der Stabilitäts- und Wachstumspakt im COFIN-Rat einer Prüfung unterzogen. Nach Abschluss er Meinungsbildung wird sich zeigen, ob – und gegebe- enfalls welche – Änderungen am bestehenden Rechts- ahmen (Verordnungen 1466/97 über den Ausbau der aushaltspolitischen Überwachung und der Überwa- hung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken und 467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Ver- ahrens bei einem übermäßigen Defizit) notwendig sind. ie Verordnung 1466/97 könnte nach dem so genannten erfahren der Zusammenarbeit (Vorschlag der Kommis- ion, qualifizierte Mehrheit im Rat, Zusammenarbeit mit em Europäischen Parlament) geändert werden. Für eine nderung der Verordnung 1467/97 müsste der Vorschlag er Kommission nach Anhörung des Europäischen Par- aments und der EZB durch den Rat einstimmig ange- ommen werden. u Frage 42: Eine Änderung der Regelungen des Stabilitäts- und achstumspakts bedarf nicht der Zustimmung der natio- alen Parlamente. nlage 16 Antwort es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des bgeordneten Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) (Druck- ache 15/4901, Fragen 43 und 44): Hat sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu irgendeinem Zeitpunkt bei der Bundesdruckerei erkundigt, ob Druckausfallmuster der nicht verausgabten Wohlfahrtsmarke 2001 mit dem Motiv „Audrey Hepburn“ die Bundesdruckerei dem BMF tatsächlich geliefert hat, und, wenn ja, mit welchem Ergebnis? Hat sich das BMF zu irgendeinem Zeitpunkt bei der Deut- schen Post AG erkundigt, ob Druckausfallmuster der nicht verausgabten Wohlfahrtsmarke 2001 mit dem Motiv „Audrey Hepburn“ tatsächlich dem BMF geliefert wurden, und, wenn ja, mit welchem Ergebnis? u Frage 43: Ja, das Bundesministerium der Finanzen hat sich bei er Bundesdruckerei erkundigt, ob Druckausfallmuster n das Ministerium geliefert wurden. Die Bundesdrucke- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 159. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2005 14899 (A) ) (B) ) rei teilte daraufhin mit, sie habe drei Druckausfallmuster an das Bundesministerium der Finanzen geliefert. Zu Frage 44: Das Bundesministerium der Finanzen hat sich bei der Deutschen Post AG nicht erkundigt, ob Druckausfall- muster an das Ministerium geliefert wurden. Die Deut- sche Post AG kann im Übrigen zu dieser Fragestellung auch keine Auskunft erteilen, da für die Lieferung der Druckausfallmuster ausschließlich die Bundesdruckerei zuständig war. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) (Drucksache 15/4901, Frage 45): Treffen Meldungen zu, dass die Einwohnermeldeämter und das Bundesamt für Finanzen aus technischen Gründen noch keine Daten austauschen können, sodass die Steuernum- mern erst 2007, und damit nach der nächsten Bundestagswahl, versendet werden und dementsprechend gegenüber Millionen von Rentnerhaushalten, die ab dem 1. Januar 2005 der neuen Besteuerung unterliegen, Nachforderungen des Fiskus entste- hen („Focus“ vom 25. Oktober 2004), und, wenn ja, wie hoch werden diese voraussichtlich ausfallen? Für die eindeutige Vergabe der Identifikationsnummer nach § 139 b AO (ID-Nummer) ist zwingend erforderlich, dass alle 6 000 bis 8 000 Meldebehörden sowohl unterei- nander als auch mit dem Bundesamt für Finanzen (BfF) elektronisch kommunizieren können. Nur so kann ge- währleistet werden, dass jeder Bürger genau eine ID- Nummer erhält, mit deren Hilfe dem BfF alle relevanten Änderungen übermittelt werden können. Mit einer Ände- rung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) werden die Meldebehörden verpflichtet, ab dem 1. Januar 2007 Rückmeldungen ausschließlich elektronisch zu verarbei- ten. Vor diesem Zeitpunkt werden die für den Datenaus- tausch zwingend erforderliche Infrastruktur und ein so genannter Verzeichnisdienst nicht flächendeckend vor- handen sein. Um diese Ziele zu erreichen, müssen aufsei- ten der Innenressorts noch rechtlich-organisatorische Maßnahmen ergriffen werden. Würden die Renten- bezugsmitteilungen ohne die Einbindung der Identifika- tionsnummer versandt, wäre eine sachgerechte Zuordnung und Auswertung der Mitteilungen durch die Finanzbe- hörden nur mit unverhältnismäßig hohem Verwaltungs- aufwand zu gewährleisten. Die verfassungsrechtlich ge- botene Verifikation der Angaben der steuerpflichtigen Rentnerhaushalte in der Einkommensteuererklärung zu ihren Renteneinkünften würde dadurch wesentlich er- schwert. Die Bundesregierung sieht jedoch keinen An- lass für die Aussage, aufgrund der Versendung der Ren- tenbezugsmitteilungen für die Jahre ab 2005 im Jahre 2007 kämen auf Millionen von Rentnern Einkommen- steuernachforderungen des Fiskus zu. Vielmehr geht die Bundesregierung davon aus, dass sich nur in relativ we- nigen Fällen Steuernachforderungen ergeben, die im Übrigen zu vermeiden wären, wenn die Betroffenen ih- rerseits auf vollständige Erklärungen achten. Hierfür spricht insbesondere der im Alterseinkünftegesetz fest- g t u z D d j a b w b S g w w b e D m z e e A n S A t t z n s A K c w e f (C (D elegte weiche schrittweise Übergang zur nachgelager- en Besteuerung der Renten. Alle gesetzlichen Renten nd vergleichbare Renten unterliegen ab dem Jahr 2005 u 50 Prozent der Besteuerung (Besteuerungsanteil). ies gilt für alle, die bereits jetzt Rente beziehen oder ab em Jahr 2005 erstmalig Rente beziehen werden. Für eden späteren Rentnerjahrgang wird der Besteuerungs- nteil schrittweise bis zum Jahr 2040 erhöht. Dadurch leibt die Masse der Sozialversicherungsrenten auch eiterhin steuerlich unbelastet. Drei Viertel der Renten- ezieher werden auch in den Jahren 2005 bis 2007 keine teuern zahlen. Lediglich ein Viertel der Rentenempfän- er – insbesondere mit erheblichen Nebeneinkünften – erden nach neuem Recht steuerbelastet sein. Insgesamt ird danach die Zahl der schon nach altem Recht steuer- elasteten Rentner von 2 Millionen im Jahre 2004 auf twa 3,3 Millionen in den Jahren 2005 bis 2007 steigen. ie Zahl der neu steuerbelasteten Rentner erhöht sich da- it um 1,3 Millionen. Zieht man von dieser Zahl die An- ahl der Rentner ab, die ab dem Jahre 2005 von sich aus ine Steuererklärung abgeben werden, dürfte nur noch ine geringe Zahl von Rentnerhaushalten erst durch die uswertung der Rentenbezugsmitteilung zur Abgabe ei- er Steuererklärung aufgefordert werden und mit einer teuernachzahlung rechnen müssen. nlage 18 Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen Rede zur Beratung der Anträge: – Nationales Energieforschungsprogramm vorlegen – Energieforschung zukunftsfähig gestalten – Zukunftsorientierte Energieforschung – Fu- sionsforschung in Deutschland und Europa vorantreiben – Unterstützung für eine Bewerbung des Standortes Greifswald/Lubmin für den ITER (Internationaler Thermonuklearer Experimenteller Reaktor) – Technikfolgenabschätzung – hier: Monito- ring „Kernfusion“ (157. Sitzung, Tagesordnungspunkt 14 a und b) Gesine Multhaupt (SPD): Die uns vorliegenden An- räge der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP enthal- en auf den ersten Blick gute und neue Vorschläge. Beim weiten Blick stellt man jedoch schnell fest, dass die euen Vorschläge nicht gut sind und die guten Vor- chläge nicht neu sind. Vor allem vermissen wir in den nträgen von der Union die klare Linie, das schlüssige onzept. Die Union möchte alles irgendwie „ein biss- hen“ fördern. Mit einer Ausnahme: Gebetsmühlenhaft erden von ihr die vermeintlichen Vorteile der Atom- nergie wiederholt; des Weiteren fordert sie, die Mittel ür die Kernfusionsforschung weiter aufzustocken. 14900 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 159. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2005 (A) ) (B) ) Aber selbst hierbei sind keine klaren forschungspoli- tischen Prioritäten erkennbar: Wo wollen Sie denn genau die Atom- oder Kernenergieforschung vorantreiben? Auf nationaler Ebene, innerhalb der EU, global etwa bei den Entwicklungsländern oder bei der Endlager- oder Si- cherheitsforschung? Energieforschung ist nun einmal kein Gemischtwaren- laden. Eine nachhaltige Energieforschungspolitik ist auf Prioritäten angewiesen. Industrie und Energiewirtschaft brauchen Verlässlichkeit. Dazu gehört ein Energiefor- schungsprogramm mit einem genauen Zeithorizont für die technische und industrielle Umsetzung; denn Ener- gieforschung braucht Beständigkeit über lange Zeit- räume. Ein nationales Energieforschungsprogramm muss inhaltlich und finanziell sinnvoll abgestimmt sein mit dem 7. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union. Für die Energiewirtschaftsbranche in der Europäi- schen Union ist eine grenzüberschreitende Zusammen- arbeit schon längst Realität. Die Öffnung und die Liberali- sierung der Strom- und Gasmärkte haben beispielsweise zur Folge, dass Betreiber von Strom- und Erdgasnetzen mittelfristig einen gemeinsamen europäischen Binnen- markt gestalten. Eine besondere Herausforderung für die künftige Energieforschung besteht von daher auch in der stärkeren Vernetzung von Grundlagenforschung und an- gewandter Forschung sowie in der erweiterten Zusam- menarbeit auf europäischer Ebene. Großtechnische An- sätze, die weit entfernt sind von einer unmittelbar technischen Umsetzung, sollen vermehrt auf EU-Ebene stattfinden. Forschungsintensive Felder wie die Kern- fusion, die noch weit weg von der marktwirtschaftlichen Einführung sind, können besser europäisch geregelt wer- den. Aber auch zukunftsträchtige Forschungsfelder wie die Clean-Coal-Technologie bei fossilen Energieträgern oder die Herstellung effizienter biogener Kraftstoffe können im europäischen Kontext besser umgesetzt wer- den als im nationalen Alleingang. Gestern trat das Kioto-Protokoll zur Reduktion von Treibhausgasen in Kraft. Für eine erfolgreiche Umset- zung des Protokolls ist eine grenzüberschreitende nach- haltige Energie- und Energieforschungspolitik eine elementare Bedingung. Nun hat jedoch der Abschlussbe- richt der Energie-Enquete-Kommission klar festgestellt, dass unser gegenwärtiges Energiesystem nicht nachhal- tig ist. Nachhaltig ist unsere Energieversorgung erst dann, wenn sie in der Lage ist, die CO2-Emmission dras-tisch zu reduzieren, Versorgungssicherheit zu garantie- ren und mit dezentralen Lösungen Antworten auf den steigenden Energiebedarf in Entwicklungsländern und Schwellenländern zu geben. Zusammengefasst heißt das für uns: Wir brauchen ein zukunftsfähiges nachhaltiges Energieforschungspro- gramm, das den Fokus auf marktfähige erneuerbare Energien wie der Photovoltaik, der Geothermie sowie der Windenergie und flankierend dazu auf Energieein- sparung und Energieeffizienz setzt. Lassen Sie mich für die Geothermie und die Wind- energie nur zwei aktuelle Beispiel nennen: In der Geo- thermik ist im November 2003 in Neustadt-Glewe in Mecklenburg-Vorpommern das erste deutsche geother- m ü g T w e 4 D r d v s B h s l n u d G b T f 3 E m f w u d s n n G d f g u n A W s a W n u f s M s g m t I m a z (C (D ische Kraftwerk in Betrieb genommen worden. Es hält brigens eine Art technologischen Weltrekord. Nir- endwo auf unserem Planeten wird mit derart niedrigen emperaturen von 98 °C elektrischer Strom aus Erd- ärme erzeugt. Auf dem Feld der Windenergie ist die rste Offshore-Windkraftanlage mit einer Leistung von ,5 Megawatt in der Nähe von Emden errichtet worden. ie Windkraftanlage ist ein Prototyp einer neuen Gene- ation und wird im Jahr rund 15 Millionen Kilowattstun- en Strom erzeugen. Dies entspricht dem Jahresbedarf on etwa 15 000 Verbrauchern und erspart der Atmo- phäre fast 10 000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr. Beide eispiele zeigen deutlich: Eine nachhaltige zukunftsfä- ige Energieversorgung ist technisch machbar, wirt- chaftlich leistbar und für den Industriestandort Deutsch- and vorteilhaft, indem hier Arbeitsplätze gesichert und eu geschaffen werden. In der Erforschung und dem Aufbau von dezentralen nd integrierten Energiesystemen sorgen wir dafür, dass ie Strom- und Wärmeversorgung von Haushalten und ewerbebetrieben im Inland gesichert ist. Mit der Erpro- ung und Weiterentwicklung dieser neuen risikofreien echnologien im Inland machen wir uns gleichzeitig fit ür den Export. Der Weltenergieverbrauch wird in den nächsten 0 Jahren um zwei Drittel zunehmen. Insbesondere für ntwicklungsländer ist eine ausreichende Versorgung it Energie Bedingung, aber auch limitierender Faktor ür Wirtschaftswachstum und Wohlstand. Gerade hier ird die Prioritätensetzung auf erneuerbare Energien in nserer Energieforschungspolitik Früchte tragen. Was iese Länder brauchen, ist eine dezentrale Energieinfra- truktur mit einer effektiven Energiespeicherung in ei- em in sich geschlossenen Energiesystem. Aber das sind un einmal Photovoltaik, Windenergie, Biomasse und eothermie und nicht atomare Großprojekte in Ländern, ie über keine ausgebauten Stromversorgungsnetze ver- ügen. Neue geschlossene, dezentrale Energiesysteme brin- en somit nicht nur entscheidende Impulse für Industrie nd Wirtschaft im Inland. Sie schaffen darüber hinaus eue Wege für den Export. Warum müssen immer nur utos „Made in Germany“ zum Exportschlager werden? arum sollen nicht bei uns entwickelte, in sich schlüs- ige neue Energiesysteme zum Exportschlager werden? Mit der Regierungsübernahme hat die rot-grüne Ko- lition die Wende in der Energiepolitik eingeleitet. Neue ege erfordern Mut und Innovation. Fortschritt und icht Stillstand sind in diesen Zeiten gefragt. Wirtschaft nd Wissenschaft brauchen verlässliche Rahmendaten ür ihre weitere Forschungsarbeit. Angesichts der Res- ourcenknappheit und des Klimawandels erwarten die enschen in unserem Land neue Wege bei der Moderni- ierung des Standortes Deutschland. Das neue Ener- ieforschungsprogramm der Bundesregierung, das sich eines Wissens zurzeit in der Feinabstimmung der be- eiligten Ministerien befindet, wird einen nachhaltigen mpuls für die Erneuerung unseres Landes geben und ittelfristig neue Chancen für deutsche Unternehmen uf den Weltmärkten eröffnen, davon bin ich fest über- eugt. 159. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2005 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18

Rede von Dr. Gesine Lötzsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Sie haben sich sicher ganz konkret mit allen Bundes-
ländern befasst. Daher können Sie mir vielleicht sagen,
wie Sie – ich greife ein Beispiel heraus – insbesondere
die Situation in Sachsen einschätzen, wo bis zum Jahr
2010 30 bis 40 Prozent aller Ärzte aus Altersgründen
ausscheiden werden. Wie wollen Sie sicherstellen, dass
dort die Versorgung mit Haus- und Fachärzten aufgrund
des Ausscheidens vieler Ärzte nicht zusammenbricht?

M
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Marion Caspers-Merk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Frau Kollegin, wir haben in Deutschland kein staatli-
    ches Gesundheitssystem, sondern ein System, in dem die
    Selbstverwaltung sehr viele Aufgaben übernimmt. Unter
    anderem ist die Erfüllung des Sicherstellungsauftrages
    Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen. Deswe-
    gen gibt es hier ein Zusammenwirken des Gesetzgebers,
    der die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgibt, und

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    (C (D er Kassenärztlichen Vereinigungen, die Vorschläge unerbreiten müssen. Ich habe Ihnen bereits geantwortet, dass es eine Ar eitsgruppe aus Vertretern von Bund und Ländern gibt, ie sich explizit mit dem Thema Unterversorgung beasst. In dieser Arbeitsgruppe werden weitere Möglicheiten erörtert. Zur Situation in Sachsen kann ich Ihnen sagen, dass er Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen dereit darüber berät, Ärzten über einen Zeitraum von drei ahren leistungsbezogene Sicherstellungszuschläge in öhe von insgesamt 100 000 bis 120 000 Euro zu zahen. Die Finanzierung der Sicherstellungszuschläge soll emäß § 105 Abs. 4 Satz 4 SGB V jeweils zur Hälfte urch die Kassenärztlichen Vereinigungen – der benöigte Betrag wird dem Gesamthonorar entnommen – und urch die Kassen erfolgen. Es soll sich also um eine älftige Finanzierung handeln. Daran sehen Sie, dass man versucht, den Sicherstel ungsauftrag durch finanzielle Anreize zu erfüllen. Daüber hinausgehende Möglichkeiten wie beispielsweise ie Öffnung von Krankenhäusern habe ich bereits erähnt. Auch die Medizinischen Versorgungszentren, die ir im GKV-Modernisierungsgesetz ausgebaut haben, ind eine Möglichkeit, um Versorgungsengpässen gegenusteuern. Diese drei Möglichkeiten, die wir eingeführt aben, werden von den Ländern genutzt. Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte. Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Staatssekretärin, ir ist bekannt, dass wir kein staatliches Gesundheitsystem haben und dass der Sicherstellungsauftrag von en Kassenärztlichen Vereinigungen erfüllt werden uss. – Was müsste aus Sicht der Bundesregierung pasieren, wenn die Kassenärztlichen Vereinigungen den icherstellungsauftrag in absehbarer Zeit nicht mehr erüllen könnten? M Zunächst muss man das Gesamtszenario betrachten nd darüber diskutieren, wie die Versorgung mit ärztlihen Leistungen in Deutschland insgesamt zu bewerten st. Da die Unterversorgung ausschließlich in den osteutschen Ländern festzustellen ist, bin ich in meiner ntwort auf Ihre Frage speziell auf dieses Thema eingeangen. In den westdeutschen Ländern hingegen gibt es eilweise sogar Überversorgung. In Gebieten, in denen ereits zu viele Fachärzte praktizieren, dürfen sich keine ehr niederlassen. Angesichts dessen, dass es an manhen Orten zu viele und an anderen Orten zu wenige achärzte gibt, muss es gelingen, innerhalb der Bundesepublik Deutschland zu einem Ausgleich zu kommen. Darüber hinaus muss man sehen, dass wir derzeit sehr iele Ärzte ausbilden, dass aber nur ein Teil der ausgeildeten Ärzte in diesem Beruf verbleibt. Die Ergebnisse on Analysen, warum das so ist, sind unterschiedlich. Par Meiner Kenntnis nach werden zwar sehr viele Ärztinnen ausgebildet; allerdings ist für sie die Frage der Berufsperspektive ein wichtiges Thema. Denn sie haben nur zwei Optionen: Entweder müssen sie, wenn sie in einer Klinik arbeiten, Wochenendund Nachtdienste machen oder sich niederlassen, womit allerdings ein erheblicher Finanzierungsbedarf und ein hohes Risiko verbunden sind. Daher sind es insbesondere Frauen, die keine dieser beiden Perspektiven wählen, weil diese in aller Regel mit Fragen der Familienplanung und der Kindererziehung kollidieren. Deshalb ist es unser Bestreben gewesen, den Arztberuf durch die Einrichtung Medizinischer Versorgungszentren, in denen man zum Beispiel eine Teilzeittätigkeit aufnehmen kann, insbesondere für ausgebildete Ärztinnen interessant zu machen. Durch den Aufbau Medizinischer Versorgungszentren – auf dieses wichtige Thema gehen Sie in Ihrer zweiten Frage ein – können wir Engpässen entgegentreten. Ich rufe die Frage 16 der Kollegin Lötzsch auf: Trifft es zu, dass die gemeinsamen Zulassungsausschüsse von Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassen Anträge auf Zulassung Medizinischer Versorgungszentren, MVZ, nur schleppend bearbeiten, und hält es die Bundesregierung für überlegenswert, bei der Zulassung von MVZ genauso zu verfahren wie bei Verträgen der integrierten Versorgung gemäß § 140 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch? M Frau Kollegin, der Bundesregierung sind keine konkreten Fälle bekannt, in denen die Zulassungsausschüsse die Anträge auf Zulassung Medizinischer Versorgungszentren nur schleppend bearbeitet haben. Meine Antwort auf Ihre Frage ist: Uns liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Anträge schleppend bearbeitet werden. Auch ist es nicht so, dass die Zulassung von Medizinischen Versorgungszentren verhindert würde. Nach Auskunft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung waren nach Abschluss des dritten Quartals 17 Medizinische Versorgungszentren mit insgesamt 41 Ärzten zugelassen. Zum Abschluss des vierten Quartals sind diese Zahlen auf 70 Medizinische Versorgungszentren mit insgesamt 251 Ärzten gestiegen. Es hat also einer gewissen Zeit bedurft, bis die Möglichkeit ergriffen wurde, dieses neue Instrument, das im GKV-Modernisierungsgesetz verankert worden war, zu nutzen. Da Sie in Ihrer Frage so großen Wert auf diesen Punkt gelegt haben, will ich an dieser Stelle sagen: Sie haben dem GMG nicht zugestimmt. Dabei ist gerade dieses Instrument im Interesse der ärztlichen Versorgung in Ostdeutschland, es eignet sich besonders gut zur Abhilfe des Mangels an Ärzten in Ostdeutschland. Sie sehen an dem sprunghaften Anstieg an Zulassungen, dass diese mittlerweile kein Thema mehr sind. Zusatzfragen. d m n V n P s v t I z „ B w ä Q t e S z f a m R s d F N m n z h (C (D Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Staatssekretärin, a Sie unser Abstimmungsverhalten zum Gesundheitsodernisierungsgesetz angesprochen haben, darf ich Ihen sagen: Wäre über die Einrichtung Medizinischer ersorgungszentren – man kann sie auch „Polikliniken“ ennen – einzeln abgestimmt worden, hätten wir diesem unkt zugestimmt. Wir haben diesen Aspekt der Geundheitsreform ja positiv hervorgehoben – gegenüber ielen Verschlechterungen wie Praxisgebühr und erhöher Zuzahlung; das nur zur Klarstellung. Aber zurück zu meiner Nachfrage: Wie lange dauerte hren Erkenntnissen nach die Bearbeitung von Anträgen ur Zulassung Medizinischer Versorgungszentren – oder Polikliniken“ – durchschnittlich? M Der Bundesregierung sind hier keine Zahlen bekannt, eil nicht wir diese Zulassungen erteilen; die Kassenrztlichen Vereinigungen lassen zu. Innerhalb eines uartals – das ist ein Zeitraum von drei Monaten – haten wir einen Anstieg von 17 auf 70. Da kann ich nicht rkennen, dass eine Zulassung verschleppt würde. Wenn ie sich einmal anschauen, wie lange die Bearbeitungseiten anderer Institutionen betragen, dann stellen Sie est, dass das sehr zügig ist. Ich rufe die Frage 17 der Kollegin Hannelore Roedel uf: Trifft es zu, dass die Formulierung des § 35 der Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 9. Dezember 2004 dazu führt – vergleiche „Süddeutsche Zeitung“ vom 8. Februar 2005, Seite 37, und vom 12./13. Februar 2005, Seite 45 –, dass Ehepartnern von Sozialhilfe beziehenden pflegebedürftigen Heimbewohnern durch die erheblich verschärfte Heranziehung im Extremfall nur noch die Grundsicherung zum Leben bleibt? F Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau oedel! Ich habe die Bitte, die Fragen 17 und 18 im Zuammenhang beantworten zu dürfen, da die Einleitung er Frage 18 mit „Wenn ja“ anfängt, die Antwort auf die rage 17 aber, wie ich bereits einleitend sagen darf, klar ein lautet. Dann rufe ich zugleich die Frage 18 auf: Wenn ja, hält es die Bundesregierung für erforderlich, eine Regelung in das Gesetz einzufügen, sodass die bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt wird und eine für die Betroffenen negative Auslegung des Gesetzes nicht mehr vorgenommen werden kann? F Die Antwort auf die Frage 17 lautet: Nein, es trifft icht zu, dass die Formulierung des § 35 des Gesetzes ur Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 9. Dezember Parl. Staatssekretär Franz Thönnes 2004 dazu führt, dass Ehepartnern von Sozialhilfe beziehenden pflegebedürftigen Heimbewohnern durch die erheblich verschärfte Heranziehung im Extremfall nur noch die Grundsicherung zum Leben bleibt. In den von Ihnen in der Frage genannten Zeitungsartikeln wird auf eine geänderte Praxis der bayerischen Bezirke bei der Heranziehung des Einkommens von Ehepaaren hingewiesen, bei denen ein Partner Heimbewohner und auf Sozialhilfe angewiesen ist. In diesem Zusammenhang wird der Eindruck vermittelt, die Heranziehungspraxis sei auf die Einführung des Sozialgesetzbuches XII zurückzuführen. Im Rahmen der Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch XII wurde die Einkommensschonregelung aus dem bis Ende 2004 geltenden § 85 Abs. 1 Nr. 3 Bundessozialhilfegesetz fast wortgleich in § 82 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XII übernommen. In der Begründung des Gesetzes wird ausgeführt, dass sich dadurch keine Änderungen für die bisherige Bewilligungspraxis ergeben; das steht ausdrücklich in der entsprechenden Bundestagsdrucksache. Damit ist klar, dass hier keine Rechtsänderung erfolgt ist, die eine verschärfte Einkommensanrechnung vorsieht, wenn ein Partner sozialhilfebedürftig wird. Die Einkommensschonregeln im § 82 Sozialgesetzbuch XII gelten nicht nur für die Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, sondern auch für Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dies ergibt sich daraus, dass im Rahmen der Berechtigung für die Leistungen der Grundsicherung nach § 41 Abs. 2 Sozialgesetzbuch XII auf die §§ 82 bis 84 Sozialgesetzbuch XII verwiesen wird. Zusatzfragen. Herr Staatssekretär, Sie haben sicherlich mitbekom men, dass der Verband der bayerischen Bezirke und auch das bayerische Sozialministerium der Ansicht sind, dass damit eine rechtliche Änderung einhergegangen ist. Ich halte es für zynisch, die Menschen auf den Klageweg zu verweisen. Denn Sie sagen ja, dass eine Änderung von Ihnen nicht beabsichtigt war. Halten Sie es dann nicht für erforderlich, eine entsprechende Klarstellung vorzunehmen? F Wir glauben nicht, dass gleich ein Gesetz geändert werden muss, wenn sich die Sozialhilfeträger vor Ort nicht an die hier beschlossene Regelung halten. Ähnliche Klagen und Beschwerden aus anderen Bundesländern gibt es nicht. Uns liegen auch keine Erkenntnisse darüber vor, dass es woanders eine Heranziehungspraxis gibt, die mit der in den Bezirken in Bayern praktizierten vergleichbar ist. In diesem Bereich wird es also keine Änderung der gesetzlichen Regelung geben. Wir appellieren an die bayerischen Bezirke, die so verfahren, sich einerseits an das Gesetz zu halten und andererseits von der bisherigen P v s n d m S D f A D s k m R t g d z d G g g d Z r k s w g G n S V n m n v (C (D raxis nicht abzuweichen, sondern sich gesetzestreu zu erhalten, da sich an dieser Stelle im Kern nichts am Geetz geändert hat. Zweite Zusatzfrage. Es stellt sich schon die Frage, warum diese Änderung icht in Abs. 3 des § 82 übernommen wurde. Ich glaube, as ist auch der Grund, weshalb sich jetzt die Ansicht anifestiert hat, dass es eine rechtliche Änderung gibt. ie haben gesagt, es sei ein Abs. 4 eingeführt worden. araus ergibt sich die Grundlage für die geänderte Verahrensweise der Bezirke. Deswegen noch einmal die Frage: Kann nicht doch nlass für eine Änderung gesehen werden, wenn solche inge nicht ganz klar im Gesetz geregelt sind? Gesetze ollten ja eigentlich so klar und eindeutig sein, dass es eine Missverständnisse gibt. F Es ist schon merkwürdig, dass es in weiten Teilen der epublik keine Missverständnisse gibt. Es gibt höchsens die Missverständnisse, die Ihrer Frage zugrunde lieen. Ich möchte dazu sagen, dass bereits für die in Abs. 3 es § 82 Sozialgesetzbuch XII erfolgte Änderung kein wingender gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestand, a die Vorschrift über die Leistungsberechtigung in der rundsicherung bereits die Anwendung des § 82 Sozialesetzbuch XII normiert, sodass die bisherigen Schonrenzen über § 82 SGB XII in Gänze Anwendung finen. Von daher gab es aus unserer Sicht zu dem eitpunkt, als entschieden worden ist, keinen Ändeungsbedarf und es gibt ihn auch jetzt nicht. Dritte Zusatzfrage. Die Problematik der Grundsicherung ist neu hinzuge ommen. Deswegen ergibt sich aus Sicht der bayerichen Bezirke diese Problematik. Aus diesem Grund ill ich noch einmal nachfragen. Es ist eben nicht alles leich geblieben; ansonsten hätten Sie ja auch keinen rund für eine Gesetzesänderung gehabt. Es geht hier icht nur um die Eingliederung des BSHG in das GB XII, sondern auch um die entsprechenden anderen orschriften, sodass ich Ihren Ausführungen von eben icht ganz zu folgen vermag. F Ich versuche, den Weg zum Folgen dadurch zu bah en, dass ich Ihnen aus dem alten § 85 BSHG einen Satz orlese, der in Abs. 1 Ziffer 3 aufgeführt war. Er lautete: Darüber hinaus soll in angemessenem Umfange die Aufbringung der Mittel verlangt werden von Parl. Staatssekretär Franz Thönnes Personen, die auf voraussichtlich längere Zeit der Pflege in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung bedürfen, solange sie nicht einen anderen überwiegend unterhalten. Im neuen § 82 SGB XII heißt es im zweiten Teil des Abs. 4: Darüber hinaus soll in angemessenem Umfang die Aufbringung der Mittel verlangt werden von Personen, die auf voraussichtlich längere Zeit der Pflege in einer Einrichtung bedürfen, solange sie nicht einen anderen überwiegend unterhalten. Sie erkennen die nahezu gleiche Formulierung. Deshalb kann ich nicht verstehen, wie man vor Ort bei der Anwendung in der Praxis zu einer anderen Auffassung kommen kann. Ich sehe mich durch die Praxis in den anderen Bereichen – von Flensburg bis Friedrichshafen – bestärkt und würde mich freuen, wenn sich auch die Bezirke in Bayern dieser Praxis anschließen würden. Die Frage 19 des Kollegen Uwe Schummer wird schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 20 der Kollegin Petra Pau auf: Welche konkreten leistungsrechtlichen Folgen hat die Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes in der ab 1. Januar 2005 geltenden Fassung für Menschen, die bisher im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 2 und 4 Ausländergesetz viele Personen sind hiervon betroffen? F Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Pau, am 30. Juli 2004 wurde der § 1 Abs. 1 Nr. 3 Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. Januar 2005 durch Art. 8 des Zuwanderungsgesetzes geändert. Hierdurch wurden Ausländerinnen und Ausländer in den Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes einbezogen, deren Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen Vorliegens einer außergewöhnlichen Härte verlängert wurde. Gleiches gilt für Ausländerinnen und Ausländer, die aufgrund einer Bleiberegelung der obersten Landesbehörden eine Aufenthaltsbefugnis unabhängig vom ursprünglichen Einreisegrund erhalten haben. Die eingeschränkten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen nicht Ausländerinnen und Ausländer betreffen, die bereits eine längere Aufenthaltsperspektive haben. Sie betreffen nur Ausländerinnen und Ausländer, über deren Aufenthalt noch nicht abschließend entschieden worden ist bzw. deren Aufenthalt wegen eines aktuell im Heimatland stattfindenden Bürgerkrieges vorübergehend erlaubt werden soll. Der Deutsche Bundestag hat daher am 17. Februar 2005 eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen. Mit In-Kraft-Treten dieser Änderung wird der bis Ende 2004 geltende Rechtszustand wiederhergestellt werden. Zu der Umsetzung, also dem Vollzug der neuen Regelung, für die die Länder zuständig sind, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Angaben zur Zahl der Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleis t S n n z t A g B t d I R a n i f h m c d c m u d B b b g 3 d s a B d m d s d w g E (C (D ungsgesetz liegen der Bundesregierung aktuell zum tand 2003 vor. Die Zahlen differenzieren jedoch nicht ach den Vorschriften des Ausländergesetzes, sondern ach den Tatbeständen des Asylbewerberleistungsgesetes. So bezogen insgesamt 264 240 Personen Grundleisungen und Leistungen in besonderen Fällen nach dem sylbewerberleistungsgesetz. Davon waren 1 046 ween Krieges in ihrem Heimatland und 76 867 wegen des esitzes einer Duldung nach § 55 Ausländergesetz leisungsberechtigt. Zusatzfrage? Vor dem Hintergrund, dass Menschen, welche sich in er Bundesrepublik schon längere Zeit unter dem von hnen genannten Status aufgehalten haben, von diesen egelungen unvorbereitet getroffen wurden und ihnen lso Leistungen, zum Beispiel für soziale Integration, icht mehr gewährt werden, frage ich nach, warum man m Gesetzgebungsverfahren auf Übergangsvorschriften ür die schon länger hier lebenden Menschen verzichtet at. F Frau Kollegin Pau, der aufgrund der nahezu zeitglei hen Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes und er so genannten Hartz-Reformen entstandene gesetzlihe Änderungsbzw. Anpassungsbedarf wurde im Rahen des Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes nd weiterer Gesetze berücksichtigt. Der von der Bunesregierung angerufene Vermittlungsausschuss hat mit lick auf die aufgeführten Gruppen von Ausländern, die isher nach dem alten Ausländergesetz eine Aufenthaltsefugnis aus humanitären Gründen besessen haben, voreschlagen, ab In-Kraft-Treten des Gesetzes die bis zum 1. Dezember 2004 geltende Rechtslage wieder abzubilen. Das ist auch der Hintergrund Ihrer Frage gewesen. Weitere Zusatzfrage? Vor dem Hintergrund, dass der Vermittlungsaus chuss, wie Sie sagen, für diese Schlechterstellung verntwortlich ist, frage ich nach, welche Auswirkungen die undesregierung im Hinblick auf den Integrationsbedarf er Betroffenen im Vollzug des Gesetzes sieht. F Wir glauben, dass mit den Entscheidungen, die auf er Basis der Empfehlungen des Vermittlungsausschuses im Deutschen Bundestag getroffen worden sind, an ie Praxis, die bis Ende 2004 galt, wieder angeknüpft erden kann und damit den Interessen Rechnung getraen wird. Keine weiteren Zusatzfragen. Damit sind wir am nde dieses Geschäftsbereiches. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministe riums für Verkehr, Bauund Wohnungswesen auf. Die Parlamentarische Staatssekretärin Angelika Mertens steht zur Beantwortung zur Verfügung. Die Fragen 21 und 22 des Kollegen Nitzsche und die Fragen 23 und 24 der Kollegin Connemann werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zur Frage 25 des Kollegen Peter Weiß: Kann die Bundesregierung beziffern, in welchem Umfang sich seit der Einführung der LKW-Maut Güterkraftverkehr von der Bundesautobahn A 5 im Abschnitt zwischen Basel und Karlsruhe auf die nutzungsentgeltfreie linksrheinische französische Autobahn 35 verlagert hat, und, wenn ja, welcher Minderung der Mauteinnahmen entspricht diese Verkehrsverlagerung? A Kollege Weiß, der Bundesregierung liegen bisher keine eigenen Erkenntnisse über dauerhafte Ausweichverkehre in Frankreich vor. Deshalb kann auch zum Umfang der Verlagerung auf die linksrheinische französische Autobahn A 35 derzeit keine Aussage gemacht werden. Bitte. Frau Staatssekretärin, da sowohl auf der badi schen – deutschen – Seite wie auch auf der elsässischen – französischen – Seite die Regionalzeitungen alle möglichen Zahlen handeln – die elsässische Regionalzeitung „Dernières Nouvelles d’Alsace“ meldet, dass der LKW-Verkehr bei Straßburg aufgrund der Einführung der Maut auf der deutschen Seite um 15 Prozent zugenommen habe –, frage ich: Können Sie wenigstens Einschätzungen wiedergeben, wie sich der LKW-Verkehr auf der deutschen Seite auf der A 5 vermindert hat? A Nein, auch dazu gibt es keine Aussagen. Wir können feststellen, dass es Ausweichverkehre gibt. Wie lange sie anhalten werden und wie hoch sie sind, wird sich zeigen. Ich gehe davon aus, dass auch in diesem Gewerbe Zeit Geld ist und ein LKW auf der Autobahn nicht nur am sichersten, sondern auch am schnellsten bewegt werden kann und sich die Ausweichverkehre, die festzustellen sind, reduzieren werden. Der Bundestag hat gleichzeitig mit dem Autobahnmautgesetz eine Berichtspflicht beschlossen, was die Ausweichverkehre angeht. Dazu gibt es eine Studie, die in einem Simulationsmodell darstellt, in welcher Form und in welcher Höhe sich Verkehre verlagern. Durch die vielen Zählstellen, die wir haben, werden aber auch empirische Daten geliefert. Wahrscheinlich werden wir dazu im Herbst gesicherte Aussagen haben. Weitere Zusatzfrage. M L d f v s Ä n d d 2 d k e S w k g m E v Z h Z M r d k D d s s L A r d g z S L l e z (C (D Frau Trifft es zu, dass sich, wenn die Ausweicherkehre so groß sind, wie sie derzeit im deutsch-franzöischen Grenzgebiet am Oberrhein sind – öffentliche ußerungen gehen von 15 Prozent aus –, die Mauteinahmen nicht in dem Maße realisieren lassen, wie es von er Bundesregierung prognostiziert worden ist? A Wir hatten im Januar Mauteinnahmen in Höhe von 08 Millionen Euro. Damit liegen wir völlig im Rahmen essen, was wir erwartet haben. Der Januar ist ein verehrsarmer Monat. Er hat – das sind Erfahrungswerte – inen Anteil am Jahresdurchschnitt von 6 Prozent. Wenn ie das hochrechnen, dann kommen Sie genau auf das, as wir erwarten, eventuell sogar auf ein bisschen mehr. Herr Kollege Grindel. Frau Staatssekretärin, Sie haben die Ausweichver ehre und die Studie dazu angesprochen. Ich habe jetzt elernt, dass es in der Tat eine Reihe von Bundesstraßen it Dauerzählstellen gibt, aber auch einige, bei denen es rkenntnisse im Zuge der Fortschreibung des Bundeserkehrswegeplans gibt. Es sind offenbar im Jahr 2000 ählungen durchgeführt worden, die man jetzt als „Vorer“ einem „Nachher“ gegenüberstellt. Diese Nachherählungen sollen Ende 2005 durchgeführt werden. acht es nicht Sinn, das vorzuziehen, um dann den Be icht, den Sie im Herbst erstatten wollen, für alle Bunesstraßen, die als Ausweichverkehrsstrecken infrage ommen, vorzulegen und nicht nur für die, für die wir auerzählstellen haben? A Es wird auch per Hand gezählt, um das zu vervoll tändigen und ein Gesamtbild zu bekommen. Vielleicht ollte man an dieser Stelle sagen, dass Bundesstraßen für KWs nicht gesperrt sind. Es gibt einen ganz normalen nlieferverkehr. Wir wollen den Durchgangsverkehr heaushalten. Wir reden in dieser Frage auch mit den Länern, die diverse Möglichkeiten haben, diesen Durchangsverkehr etwas unattraktiver zu machen, indem sie um Beispiel Geschwindigkeitskontrollen auf diesen traßen durchführen, weil man bekanntlich mit einem KW auf einer Bundesstraße nur 60 km/h fahren darf. Wir schicken auch das BAG dorthin, das dort kontrol iert. Für richtige Härtefälle gibt es den § 45 StVO, der s erlaubt, in Ausnahmesituationen bestimmte Verkehre u verbieten. Wir kommen zur Frage 26 des Kollegen Peter Weiß: Vizepräsident Dr. Norbert Lammert Versucht die Bundesregierung, die Regierung der Franzö sischen Republik dazu zu bewegen, für die französische Autobahn 35 ein LKW-Mautsystem auf der Basis der deutschen Mauttechnologie zu errichten, und wie ist dazu der aktuelle Stand der Verhandlungen? A Nein, entsprechende Anfragen aus Frankreich liegen der Bundesregierung nicht vor. Frau Staatssekretärin, ist denn dem Bundesministe rium für Verkehr, Bauund Wohnungswesen bekannt, dass der Präsident des Elsässischen Regionalrates, Adrien Zeller, gefordert hat, dass für den französischen Autobahnabschnitt zwischen Mulhouse und der Grenze zwischen Frankreich und Deutschland zur Südpfalz hin, der bislang nutzungsentgeltfrei ist, eine Maut eingeführt werden soll? Trifft es zu, dass gestern zu dieser Frage Gespräche zwischen der Verwaltung der Region Elsass und Toll Collect stattgefunden haben? A Das Erste kann ich bestätigen. Der Brief liegt uns im Original und in einer Übersetzung vor. Ich denke, es ist Sache Frankreichs, darauf entsprechend zu reagieren. Aber auch wir werden ihn selbstverständlich beantworten. Das Zweite kann ich nicht bestätigen. Ich weiß nicht, ob Gespräche zwischen der Verwaltung der Region Elsass und Toll Collect stattgefunden haben. Aber ich denke, das muss von unserer Seite auch nicht kommentiert werden. Kollege Weiß. Frau Staatssekretärin, beabsichtigt die Bundesregie rung, das Thema einer Mauterhebung auf dem französischen Autobahnabschnitt im Elsass, der bislang nutzungsentgeltfrei ist, mit der französischen Seite zu erörtern, und mit welcher Haltung wird die Bundesregierung hinsichtlich der Höhe des gegebenenfalls zu erhebenden Nutzungsentgeltes in solche Gespräche eintreten? Es ist nämlich abzusehen, dass dann, wenn das Nutzungsentgelt auf französischer Seite höher sein sollte als die deutsche LKW-Maut, ein umgekehrter Effekt im Vergleich zur jetzigen Situation auftritt, nämlich die Verlagerung des LKW-Verkehrs vom Elsass auf die badische Seite. A Ich denke, wir sollten vorab keine Ratschläge geben; aber ich gehe davon aus, dass es spätestens anlässlich des Ministerratstreffens Gespräche zwischen den beiden Ministern geben wird. r m E F l d g R d f t p t d s I D s t d r w s g K (C (D Wir sind damit auch am Ende dieses Geschäftsbe eichs. Die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesinisteriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und ntwicklung, die Frage 27 des Kollegen Jüttner und die ragen 28 und 29 des Kollegen Löning, werden schriftich beantwortet. Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bun esministeriums des Innern. Zur Beantwortung der Fraen steht der Parlamentarische Staatssekretär Fritz udolf Körper zur Verfügung. Ich rufe Frage 30 des Kollegen Grindel auf: Hat die Bundesregierung Erkenntnisse – Zahl der Teilnehmer, Programm, Kontakt zu Personen von Terrornetzwerken – über „Jugendfreizeiten“ und „Sommercamps“, die von der islamistischen Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs, IGMG, finanziert und veranstaltet werden und die zum Teil auch in arabischen Ländern stattfinden, und, wenn ja, welche? F Herr Kollege Grindel, ich beantworte Ihre Frage wie olgt: Die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V. bieet in den Schulferien regelmäßig verschiedene Ferienrogramme für Kinder und Jugendliche an. Die bekannesten und wohl auch am meisten frequentierten dürften ie so genannten Sommerkorankurse sein, die nach hieigem Wissen jedoch in aller Regel in den Moscheen der GMG und ihren entsprechenden Vereinen stattfinden. abei steht zunächst einmal die Vermittlung des arabichen Alphabets, das Erlernen der Rezitation der wichigsten Gebetssuren des Korans sowie der grundlegenen rituellen Vorschriften im Islam im Vordergrund. Daneben organisiert die IGMG im Rahmen der Fe ienprogramme für Jugendliche auch Kurse in ausgeählten Ländern. In ihrem Vereinsorgan heißt es hierzu inngemäß – ich darf kurz zitieren –: Die IGMG-Bildungsabteilung erweitert ihr jährlich stattfindendes Ferienangebot für die 8bis 16-Jährigen. Sie richtet sich mit ihrem Ferienprogramm nun auch an 16bis 21-Jährige. Der Vorsitzende der Bildungsabteilung gab folgende Information: „Jedes Ferienprogramm spielt im Hinblick auf die Identitätsfindung der Kinder und Jugendlichen und im Hinblick auf ihre religiöse Bildung eine besondere Rolle. Aus diesem Anlass bietet die Bildungsabteilung der Milli Görüs für alle Jugendlichen, die an den Grundkursen der Ferienprogramme während der vergangenen Jahre teilgenommen haben, ein neues Ferienprogramm. … Wir möchten die Jugendlichen motivieren und dazu befähigen, dass sie eine eigene Persönlichkeit und Ausdrucksmöglichkeiten entwickeln. Das Ferienprogramm, das sowohl für Mädchen als auch für Jungen angeboten wird, wird an acht Orten und mit einem Umfang von 14 Tagen durchgeführt werden.“ Es folgt eine genaue Auflistung der Zeiten sowie Anaben über die Kapazitäten, die Zusammensetzung des urses nach Geschlechtern, die Anzahl der zum jeweili Parl. Staatssekretär Fritz Rudolf Körper gen Zeitpunkt angebotenen Klassen und die ausgewählten Länder. Dies sind im Einzelnen Ägypten, Türkei, Belgien, Deutschland, Österreich, Niederlande und die Schweiz. Über die Anzahl der Teilnehmer an den im Ausland stattfindenden Ferienprogrammen liegen uns keine konkreten Angaben vor. Die Organisation selbst gibt auf ihrer Homepage die Beteiligung an den Sommerlagern im vergangenen Jahr mit rund 20 000 Personen an und ruft bereits jetzt zur rechtzeitigen Anmeldung für das laufende Jahr auf. Über Kontakte der Jugendlichen während dieser Sommerlager zu Personen von Terrornetzwerken liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Bitte schön, Herr Kollege Grindel. Mich interessieren vor allem die Veranstaltungen in Ägypten. Gibt es irgendwelche Einschätzungen oder Kenntnisse darüber, was in den Sommercamps in Ägypten stattfindet? Denn das sind wohl diejenigen Veranstaltungen, zu denen besonders ausgewählte und von den Moscheevereinen empfohlene Kinder und Jugendliche hingebracht werden und bei denen Indoktrination erfolgt und es zu Kontakten mit Leuten kommt – das habe ich bereits in der Klammerbemerkung meiner schriftlich eingereichten Frage 30 aufscheinen lassen –, die dem Terrornetzwerk al-Qaida oder zumindest militant-fundamentalistischen Gruppen zugerechnet werden. F Herr Kollege Grindel, ich kann mich in meiner Antwort auf Ihre Frage nach der inhaltlichen Fixierung dieser Angebote, dieser Sommercamps nur ein Stück weit wiederholen. Sie orientiert sich an der Ausrichtung von Milli Görüs insgesamt. Mir scheint es wichtig zu sein, noch einmal festzuhalten, dass uns keine Erkenntnisse darüber vorliegen, dass die Kinder und Jugendlichen – egal an welchen Sommerfreizeiten sie teilnehmen – Kontakte zu Terrornetzwerken haben. Nun handelt es sich bei Milli Görüs ausweislich des Verfassungsschutzberichtes um eine extremistische Gruppierung. Wie schätzt denn das Bundesinnenministerium die offenbar wachsende Zahl der Angebote an – auch im Ausland durchgeführten – Sommercamps und Jugendfreizeiten ein? Mit anderen Worten: Muss man nicht befürchten, dass sie dem Zweck dienen, Jugendliche zu fundamentalisieren und sie in einer Weise zu beeinflussen, die der Integration nicht förderlich ist? Wird die Bundesregierung diese Entwicklung stärker in Augenschein nehmen? F Sie kennen unsere Verhaltensweise gegenüber dieser Organisation. Sie findet sich auch im Verfassungsschutz b s w n d d e w d b a T l w s d s M e m d h t B i h i i d b (C (D ericht wieder. Das hat seine Gründe. Deswegen chauen wir genau hin. Es ist sicherlich ein Problem, enn beispielsweise im Mittelpunkt die Vermittlung eier islamischen Identität steht, die eine Assimilation in ie deutsche Mehrheitsgesellschaft, die in den Augen er IGMG minderwertig ist, verhindern soll. Das ist der ntscheidende Punkt und das sind die Gründe, warum ir hier genau hinschauen. Ich rufe die Frage 31 des Kollegen Grindel auf: Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit den von der islamistischen Organisation IGMG veranstalteten Jugendfreizeiten Erkenntnisse, inwieweit die diplomatischen Vertretungen der Türkei in Deutschland diese Veranstaltungen unterstützen, und hat die Bundesregierung insbesondere Erkenntnisse über das Verhalten des türkischen Botschafters in Berlin gegenüber der IGMG? F Herr Kollege Grindel, diese Frage muss ich mit Nein eantworten. Es gibt leider Anzeichen dafür, dass die Zusammen rbeit zwischen den diplomatischen Vertretungen der ürkei, insbesondere dem türkischen Botschafter in Berin, und der islamistischen Gruppierung Milli Görüs ächst. Sie haben gerade gesagt, dass Sie diese Organiation mit großer Aufmerksamkeit beobachten. Hat man enn zu irgendeinem Zeitpunkt dem türkischen Botchafter deutlich gemacht, wie die Bundesregierung illi Görüs einstuft und dass es irritieren muss, wenn es ine sehr intensive Zusammenarbeit zwischen den diploatischen Vertretungen der Türkei und Milli Görüs gibt? F Wie unsere Position gegenüber Milli Görüs aussieht, abe ich ja kundgetan. Ich glaube, sie ist relativ eindeuig und richtig. Ich gehe davon aus, dass die Position der undesregierung dem türkischen Botschafter bekannt st. Ob es diesbezüglich aktuell ein Gespräch gegeben at, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber unsere Position st klar. Ich glaube, auch der türkischen Botschaft usw. st klar, wie sie aussieht. Vielen Dank. Die Fragen 32 und 33 des Kollegen Koschyk sowie ie Frage 34 des Kollegen Binninger werden schriftlich eantwortet. Ich rufe die Frage 35 des Kollegen Burgbacher auf: Hält die Bundesregierung nach der Sondersitzung der Innenminister am 11. Februar 2005 an ihrer Absicht fest, im Alleingang ein „Rumpfnetz“ des Bundes beim Digitalfunk für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, BOS, einzurichten? Fr Herr Kollege Burgbacher, die Innenministerkonferenz hat am 11. Februar 2005 den Vorschlag des Bundesministers des Innern zur Einführung des BOS-Digitalfunks zur Kenntnis genommen, wonach der Bund die Initiative zur Einführung des Digitalfunksystems auf der Grundlage der im Januar abgeschlossenen fachlichen Abstimmung zwischen Bund und Ländern übernehmen will. Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass die seitens der Bundesländer erbetene Präzisierung des Vorschlags zu der Überzeugung führen wird, dass die vom Bund dargestellte Vorgehensweise die Umsetzung der Ziele der Dachvereinbarung ermöglichen und die den Projektfortschritt blockierenden Debatten über die Kostenverteilung beenden wird. Erste Zusatzfrage. Herr Staatssekretär Körper, was bedeutet das jetzt konkret? Wir werden eigentlich seit Jahren immer wieder vertröstet. Immer wieder heißt es: Wir sind zuversichtlich, dass es kommt. – Wir sind eines der letzten Länder ohne Digitalfunk. Wir befinden uns noch nicht einmal in der Einführung. Was bedeutet „wir sind zuversichtlich“? Kann man das konkreter fassen? F Sie wissen, dass der Bundesinnenminister der Innenministerkonferenz diesbezüglich einen klaren Vorschlag gemacht hat, insbesondere was das Rumpfnetz und die 50-prozentige Abdeckung anbelangt. Bei der Formulierung „wir sind zuversichtlich“ muss man es im Moment deshalb belassen, weil die Innenministerkonferenz diese Vorschläge zur Kenntnis genommen hat. Diese Vorschläge sind im Wesentlichen gemacht worden, um dieses Projekt zu beschleunigen. Sie wissen: Das ist eine Bund/Länder-Veranstaltung, 16 plus 1. Darin besteht ein Problem. Die Ausgangssituation der einzelnen Länder ist unterschiedlich, was zur Beförderung nicht unbedingt beigetragen hat. Wir erhoffen uns, dass wir mit diesem Vorschlag und mit dieser Vorgehensweise ein Stück – neudeutsch gesagt – Drive in die Sache bekommen. Wir alle sind uns einig: Wir brauchen Digitalfunk im Sicherheitsbereich. Wir sollten alles daransetzen, dies gemeinsam mit den Beteiligten über die Bühne zu bringen. Zweite Zusatzfrage. Herr Staatssekretär Körper, das Ganze scheiterte bis her daran, dass sich Bund und Länder nicht auf ein Finanzierungsmodell einigen konnten. Gab es in der Innenministerkonferenz – ich glaube, sie tagte am letzten Freitag – dazu neue, konkrete Angebote des Bundes? d g d ü g d d i u e K n m k r z d s t l m k I s g n P s u d B (C (D F Das Angebot bestand und besteht in der Zurverfü ungstellung des so genannten Rumpfnetzes. Dadurch efiniert sich der Anteil derjenigen Kosten, die der Bund bernehmen würde und könnte. Ich glaube, das ist ein anz wichtiger Fakt, um diese Hängepartie im Bereich er Kostenverteilung und -zuteilung aufzulösen. Das ist er entscheidende Punkt. Auch deswegen hat Bundesnnenminister Otto Schily diese Initiative gestartet. Herr Kollege Göbel. Herr Staatssekretär, bezüglich dieses Rumpfnetzes nd der Investitionskosten hat der Bundesinnenminister rklärt, dass Naturalleistungen erbracht werden sollen. önnen Sie einmal konkretisieren, woran dieses Rumpfetz anknüpfen soll, was also dessen Basis sein soll, dait 50 Prozent der Landesgebiete abgedeckt werden önnen? Können Sie darüber hinaus konkretisieren, woin die Naturalleistungen bestehen sollen, die der Bund ur Errichtung dieses Netzes erbringen soll? (Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Ausgerechnet Bananen!)