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ID1515906400

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 15159

  • date_rangeDatum: 23. Februar 2005

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/159 Zusatzfragen Antwort Erwin Marschewski (Recklinghausen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . Ruprecht Polenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Eckhardt Barthel (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . Matthias Sehling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Erwin Marschewski (Recklinghausen) (CDU/CSU) Gründe der Bundesregierung für die Zu- sammenlegung des Westpreußischen Lan- desmuseums in Münster-Wolbeck mit dem Ostpreußischen Landesmuseum in Lüne- burg Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Klaus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Petra Pau (fraktionslos) Ablehnung der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II aufgrund der Nichtabset- zung freiwilliger Unterhaltszahlungen des Partners für Kinder aus erster Ehe vom Einkommen Antwort Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14869 D 14870 C 14870 D 14871 A 14871 C 14871 D 14874 C 14874 D 14876 A Deutscher B Stenografisch 159. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 15/4901) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Erwin Marschewski (Recklinghausen) (CDU/CSU) Zusammenlegung des Westpreußischen Landesmuseums in Münster-Wolbeck mit dem Ostpreußischen Landesmuseum in Lüneburg; Integration der Landsmann- schaften in die neuen Leitungsgremien Antwort Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . . Z E H R J M M K U b k d l h 14869 A 14869 B Antwort Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . . 14872 B undestag er Bericht ung 23. Februar 2005 t : usatzfragen rwin Marschewski (Recklinghausen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . uprecht Polenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . atthias Sehling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 6 und 7 laus Hofbauer (CDU/CSU) mgehung der Übergangsregelung zur Ar- eitnehmerfreizügigkeit durch den Ein- auf von Dienst- und Werkleistungen urch Unternehmen aus den EU-Beitritts- ändern; eventuelle Änderungen der beste- enden Regelungen 14872 B 14873 A 14873 B 14873 C 14873 D Zusatzfrage Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . 14876 C II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 159. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2005 Mündliche Fragen 11 und 12 Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) Berücksichtigung der Lage älterer Arbeits- loser bei der Gestaltung der arbeitsmarkt- politischen Instrumente; Vermeidung einer Konzentration der Eingliederungsmittel auf Arbeitsuchende unter 25 Jahren gemäß § 3 SGB II Antwort Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 13 und 14 Jens Spahn (CDU/CSU) Übersicht nach § 73 Abs. 1 Arzneimittel- gesetz über die EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten, in denen für den Versandhandel und den elektronischen Handel mit Arzneimitteln mit dem deut- schen Recht vergleichbare Sicherheitsstan- dards bestehen Antwort Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 15 Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Maßnahmen zum Abbau bzw. zur Verhin- derung einer Unterversorgung mit Haus- und Fachärzten in Landkreisen und kreis- freien Städten Antwort Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 16 Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Schleppende Bearbeitung von Zulassungs- anträgen für Medizinische Versorgungs- zentren durch die gemeinsamen Zulas- sungsausschüsse von Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassen Antwort Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . M H A G r p b A F Z H M P A b n A F Z P M P M d A K l A A Z P R M P E F M b A A Z P 14877 B, C 14878 A 14879 C 14880 A 14880 C, D 14881 A 14882 B 14883 A 14884 B 14884 C ündliche Fragen 17 und 18 annelore Roedel (CDU/CSU) uswirkung des § 35 der Änderung des esetzes zur Einordnung des Sozialhilfe- echts in das Sozialgesetzbuch auf Ehe- artner von Sozialhilfe beziehenden pflege- edürftigen Heimbewohnern ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage annelore Roedel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . ündliche Frage 20 etra Pau (fraktionslos) uswirkungen der Umsetzung des Asyl- ewerberleistungsgesetzes in der ab 1. Ja- uar 2005 geltenden Fassung ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 25 eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) inderung der Mauteinnahmen aufgrund er LKW-Verkehrsverlagerung von der 5 im Abschnitt zwischen Basel und arlsruhe auf die nutzungsentgeltfreie inksrheinische französische Autobahn 35 ntwort ngelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . einhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 26 eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) ventuelle Versuche der Bundesregierung, rankreich zur Einführung eines LKW- autsystems auf der dortigen Auto- ahn 35 zu bewegen ntwort ngelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . 14884 D 14885 B 14886 B 14886 C 14887 A 14887 A 14887 C 14888 A 14888 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 159. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2005 III Mündliche Frage 30 Reinhard Grindel (CDU/CSU) Jugendfreizeiten und Sommercamps der islamistischen Gemeinschaft Milli Görüs Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 31 Reinhard Grindel (CDU/CSU) Erkenntnisse über die eventuelle Unter- stützung von Jugendfreizeiten der islamis- tischen Gemeinschaft Milli Görüs durch die diplomatischen Vertretungen der Tür- kei in Deutschland Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 35 Ernst Burgbacher (FDP) Alleingang bei der Einrichtung eines Rumpfnetzes des Bundes beim Digitalfunk für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralf Göbel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ole Schröder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 36 Ernst Burgbacher (FDP) Bedenken der FIFA bezüglich der Fußball- weltmeisterschaft 2006 unter anderem we- gen des fehlenden Digitalfunknetzes und drohender Unzulänglichkeiten Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A L A M M A w S L R A U A M D N l T A H A M M V R U s d z A G A M U A H A F A M H Z n 14888 C 14889 A 14889 C 14889 C 14890 A 14890 A 14890 C 14890 D 14891 A 14891 B 14891 B 14891 D nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 ündliche Fragen 1 und 2 ichael Kretschmer (CDU/CSU) ktuelle Situation des Instituts für Ange- andte Chemie in Berlin-Adlershof sowie achstand der geplanten Fusion mit dem eibniz-Institut für Organische Katalyse ostock; Sicherstellung der Finanzierung ntwort lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 ündliche Frage 5 r. Egon Jüttner (CDU/CSU) ichtanerkennung eines öffentlich-recht- ichen Status für christliche Kirchen in der ürkei ntwort ans Martin Bury, Staatsminister für Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Fragen 8 und 9 anfred Kolbe (CDU/CSU) ertragsabschlüsse im Rahmen der EU- ichtlinie zur Dienstleistungsfreiheit von nternehmen aus den neuen EU-Mitglied- taaten mit Unternehmen in Sachsen; adurch bedingter Abbau von Arbeitsplät- en ntwort erd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . nlage 5 ündliche Frage 19 we Schummer (CDU/CSU) nstieg der Zahl von Armut betroffener aushalte in Deutschland ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS nlage 6 ündliche Fragen 21 und 22 enry Nitzsche (CDU/CSU) inslose Vorfinanzierung der von den Woh- ungsunternehmen bei der KfW abgerufenen 14893 A 14893 B 14893 D 14894 B 14894 D IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 159. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2005 Mittel aus der Altschuldenhilfeverordnung über ein KfW-Eigenmitteldarlehen; Sicher- stellung eines vollständigen Abrufs bewil- ligter Stadtumbaumittel; künftige Flexibili- sierungen in der Verwaltungsvereinbarung Stadtförderung vom 21. Juni 2004 bei der Aufteilung der Fördermittel Antwort Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Fragen 23 und 24 Gitta Connemann (CDU/CSU) Absichtserklärung für den Bau einer Ma- gnetschwebebahn in Katar anlässlich des Besuchs des Bundeskanzlers im Emirat Katar Anfang März 2005; Auswirkungen auf die Transrapid-Versuchsanlage Ems- land in Lathen Antwort Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 27 Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) Unterstützung des vom äthiopischen Parla- ment eingesetzten Ombudsmanns bezüg- lich seiner Tätigkeit im Hinblick auf die Menschenrechte Antwort Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Fragen 28 und 29 Markus Löning (FDP) Verschuldungssituation Boliviens und da- raus folgende Konsequenzen für geplante Entschuldungen anderer Länder Antwort Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 32 Hartmut Koschyk (CDU/CSU) Übertragung der Tarifregelung für Arbeit- nehmer des Bundes hinsichtlich der Ein- m a A F A M H W W p H S A F A M C K s B b A F A M R K F g b A F A M B R a T 14895 A 14895 C 14895 D 14896 A alzahlungen in den Jahren 2005 bis 2007 uf Bundesbeamte ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 ündliche Frage 33 artmut Koschyk (CDU/CSU) irksamkeit der Einführung des kleinen affenscheins für das Führen von Gas- istolen durch das neue Waffengesetz im inblick auf die Verbesserung der inneren icherheit ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Frage 34 lemens Binninger (CDU/CSU) osten für die neuen Pässe mit biometri- chen Daten bei Herstellung durch die undesdruckerei bzw. private Wettbewer- er ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Fragen 37 und 38 alf Göbel (CDU/CSU) osten für den Aufbau eines digitalen unknetzes für Sicherheitsbehörden; Ver- abemodalitäten und Abdeckungsge- iete ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Fragen 39 und 40 ernhard Kaster (CDU/CSU) ückgang der Tabaksteuereinnahmen uch mit In-Kraft-Treten der dritten abaksteuererhöhung; tatsächlicher Rück- 14896 C 14896 D 14897 B 14897 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 159. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2005 V gang des Tabakkonsums sowie Anstieg des Zigarettenschmuggels Antwort Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Fragen 41 und 42 Hans Michelbach (CDU/CSU) Modalitäten für eine mögliche Änderung des Stabilitätspakts; Zustimmungspflich- tigkeit einer Reform des Stabilitätspakts auf der nationalen Ebene der EU-Mitglied- staaten Antwort Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Fragen 43 und 44 Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) Nachfrage des Bundesfinanzministeriums bei der Bundesdruckerei und bei der Deut- schen Post nach Lieferung von Druckaus- Anlage 17 Mündliche Frage 45 Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) Nachforderungen bei Rentnern aufgrund der Versendung der Steuernummern erst ab 2007 Antwort Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . Anlage 18 Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen Rede zur Beratung der Anträge: – Nationales Energieforschungsprogramm vorlegen – Energieforschung zukunftsfähig gestalten – Zukunftsorientierte Energieforschung – Fusionsforschung in Deutschland und Europa vorantreiben – Unterstützung für eine Bewerbung des Standortes Greifswald/Lubmin für den ITER (Internationaler Thermonuklearer Experimenteller Reaktor) 14898 A 14898 C 14899 A fallmustern der nicht verausgabten Wohl- fahrtsmarke 2001 mit dem Motiv „Audrey Hepburn“ Antwort Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . – ( G14898 D Technikfolgenabschätzung – hier: Monito- ring „Kernfusion“ 157. Sitzung, Tagesordnungspunkt 14 a und b) esine Multhaupt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 14899 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 159. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2005 14869 (A) ) (B) ) 159. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 159. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2005 14893 (A) ) (B) ) tuelle Situation des Instituts für Angewandte Chemie (ACA) verleihen, und ensprechend auch keine Rücknahme einer Welchen Sachstand hat die Bundesregierung über die ak- t en in der Türkei einen öffentlich-rechtlichen Status zu Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Kasparick auf die Fragen des Abgeordneten Michael Kretschmer (CDU/CSU) (Drucksache 15/4901, Fragen 1 und 2): Z L F r d r z w E v u P r Z l B t l G s J f b d p n H 2 M A d F ( R Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bahr (Neuruppin), Ernst SPD 23.02.2005 Bettin, Grietje BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.02.2005 Carstensen (Nordstrand), Peter H. CDU/CSU 23.02.2005 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 23.02.2005 Göppel, Josef CDU/CSU 23.02.2005 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.02.2005 Dr. Krings, Günter CDU/CSU 23.02.2005 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 23.02.2005 Lips, Patricia CDU/CSU 23.02.2005 Probst, Simone BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.02.2005 Reiche, Katherina CDU/CSU 23.02.2005 Riemann-Hanewinckel, Christel SPD 23.02.2005 Schröder, Gerhard SPD 23.02.2005 Selg, Petra BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.02.2005 Simm, Erika SPD 23.02.2005 Steenblock, Rainder BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.02.2005 Dr. Thomae, Dieter FDP 23.02.2005 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.02.2005 Türk, Jürgen FDP 23.02.2005 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht in Berlin-Adlershof sowie dessen geplante Verschmelzung mit dem Leibniz-Institut für Organische Katalyse (IfOK) Ros- tock? Was unternimmt die Bundesregierung, um angesichts der für 2006 geplanten Fusion zwischen den beiden Instituten für das laufende Haushaltsjahr eine Grundfinanzierung für das ACA zu gewährleisten bzw. eine alternative finanzielle Hilfe sicherzustellen? u Frage 1: Das BMBF ist darüber informiert, dass derzeit die änder Mecklenburg-Vorpommern und Berlin über die inanzierung des Länderanteils an der Grundfinanzie- ung des ACA als Außenstelle des erweiterten IfOK ab em Haushaltsjahr 2006 verhandeln und damit die Vo- aussetzungen für die Bewilligung der von Berlin für 2005 ugesagten Landesmittel in Höhe von 900 000 Euro so- ie der EFRE-Mittel in Höhe von rund 1,5 Millionen uro schaffen wollen. IfOK und ACA sind beauftragt, in erschiedenen Arbeitsgruppen die erforderlichen Schritte nd Zeitpläne zu erarbeiten. Das BMBF fördert derzeit rojekte am ACA mit einem Mittelvolumen für 2005 von und 1,75 Millionen Euro. u Frage 2: Im Jahr 2005 besteht keine haushaltsrechtliche Grund- age für eine Grundfinanzierung des ACA durch den und. Mit der zum 1. Januar 2006 vorgesehenen Integra- ion des ACA in das IfOK wird dem ACA erstmals eine angfristige Perspektive eröffnet. Für die institutionelle rundfinanzierung des ACA-Teils im erweiterten IfOK ind Haushaltsmittel in Höhe von 3 Millionen Euro pro ahr (Bund und Land je 1,5 Millionen Euro) ab 2006 er- orderlich. Der Zuwendungsbedarf des erweiterten IfOK eträgt dann insgesamt rund 8 Millionen Euro. Der Bun- esanteil von 4 Millionen Euro ist in die BMBF-Finanz- lanung eingestellt. Hinzu kommen noch Mittel für den otwendigen Erweiterungsbau am Standort Rostock in öhe von rund 11 Millionen Euro in den Jahren 2006 bis 008, davon 2006 0,5 Millionen Euro je Bund und Land eckenburg-Vorpommern. nlage 3 Antwort es Staatsministers für Europa Hans Martin Bury auf die rage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) Drucksache 15/4901, Frage 5): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass die Türkei, entgegen früherer Versprechungen, den christlichen Kirchen keinen öffentlich-rechtlichen Status verleihen will, und was wird die Bundesregierung gegen diese Entscheidung unternehmen (vergleiche Pressemitteilung der Internationa- len Gesellschaft für Menschenrechte [IGFM] vom 8. Dezem- ber 2004)? Der Bundesregierung ist keine Zusage der türkischen egierung, nichtmuslimischen Religionsgemeinschaf- 14894 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 159. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2005 (A) ) (B) ) solchen Zusage bekannt. Zur aktuellen Situation der christlichen Gemeinschaften in der Türkei teilt die Bun- desregierung die Einschätzung der Europäischen Kom- mission, die in ihrem letzten „Regelmäßigen Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum Beitritt“ vom 6. Oktober 2004 festgestellt hat, dass die Religionsfreiheit in der Türkei verfassungsrechtlich ga- rantiert und die freie Religionsausübung weitgehend un- gestört möglich ist, nichtmuslimische Religionsgemein- schaften allerdings noch immer auf Schwierigkeiten stoßen. Im Zuge der EU-Heranführung hat die türkische Regierung Reformgesetze verabschiedet, die zum Bei- spiel zu einer Stärkung des Eigentumsrechts für religiöse Stiftungen geführt haben. Auch die Bestimmungen zur Errichtung von Gebetsstätten wurden liberalisiert. Nach Auffassung der Bundesregierung hat sich die an kon- krete Bedingungen geknüpfte EU-Beitrittsperspektive für die Türkei als ein wirksames Instrument erwiesen, um die Türkei zu Reformen – auch im Bereich der Reli- gionsfreiheit – zu bewegen. Mit den anderen EU- Mitgliedstaaten erwartet die Bundesregierung, dass die Türkei den eingeschlagenen Weg fortsetzt und die not- wendigen weiteren Reformen bei den Gruppenrechten der christlichen Gemeinschaften und insbesondere die Lösung der Statusfragen vorrangig vorantreibt. Die Frage der Rechtspersönlichkeit der christlichen Kirchen bedarf noch einer gesetzlichen Regelung. Die Bundesre- gierung spricht dieses Thema regelmäßig und ausführ- lich bei bilateralen Konsultationen mit der türkischen Regierung an. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Druck- sache 15/4901, Fragen 8 und 9): Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Unter- nehmen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten unter Nutzung der so genannten EU-Richtlinie zur Dienstleistungsfreiheit Ver- träge mit Unternehmen in Sachsen und im Besonderen mit Unternehmen in den Regionen Delitzsch/Eilenburg, Torgau- Oschatz, Riesa-Großenhain geschlossen haben? Wie viele Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedstaa- ten arbeiten nach Ansicht der Bundesregierung mittels solcher Verträge in Sachsen bzw. in diesen Regionen, und in welchem Umfang ist es aus diesem Grund gegebenenfalls schon zu ei- nem Abbau von Arbeitsplätzen gekommen? Zu Frage 8: Der Anfang 2004 unterbreitete Vorschlag der Europäi- schen Kommission für eine Richtlinie über Dienstleistun- gen im Binnenmarkt ist bislang noch nicht verabschiedet und kann daher von den genannten Unternehmen auch noch nicht genutzt werden. Unternehmen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten können allerdings grundsätzlich von der im EG-Vertrag vorgesehenen Dienstleistungsfreiheit Gebrauch machen. Statistische Daten über Dienstleis- tungsverträge liegen der Bundesregierung in diesem Rahmen nur vor, soweit noch eine Arbeitsgenehmi- gungspflicht besteht. Nach dem am 1. Mai 2004 in Kraft getretenen Beitrittsvertrag unterliegen grenzüberschrei- t u h t l n m c g k s z D l s r f W s F u S t V d h Z A a E s S v S w U b m i ( b E t A d d s d s k e (C (D ende Dienstleistungserbringer nur im Bau-, Reinigungs- nd Innendekorationsgewerbe solchen Beschränkungen insichtlich des Einsatzes nach Deutschland mitgebrach- er („entsandter“) Arbeitnehmer. Eine entsprechende Zu- assung entsandter Arbeitnehmer kann im Wesentlichen ur im Rahmen der bilateralen Werkvertragsarbeitneh- er-Abkommen (unter anderem mit Polen und Tsche- hien) erfolgen. Allerdings sind nach diesen Abkommen rundsätzlich keine Zulassungen in Arbeitsagenturbezir- en möglich, in denen die Arbeitslosenquote im Durch- chnitt der letzten sechs Monate mindestens um 30 Pro- ent über der Arbeitslosenquote der Bundesrepublik eutschland lag. Davon ausgenommen sind in Sachsen ediglich die Agenturbezirke Dresden und Plauen. Insge- amt sind in den genannten Wirtschaftssektoren im Be- eich der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur ür Arbeit zurzeit 145 arbeitsgenehmigungspflichtige erkvertragsarbeitnehmer aus den neuen EU-Mitglied- taaten zugelassen. Genauere Zahlen aus den in der rage genannten Teilregionen liegen zurzeit nicht vor nd müssten gegebenenfalls durch eine zeitaufwendige ondererhebung ermittelt werden. Daten zu Dienstleis- ungsverträgen anderer Wirtschaftssektoren wie auch zu erträgen, die eine alleinige Leistungserbringung durch en jeweiligen selbstständigen Betriebsinhaber vorse- en, liegen der Bundesregierung nicht vor. u Frage 9: Hinsichtlich der Daten zur Zulassung von entsandten rbeitnehmern aus den neuen EU-Mitgliedstaaten wird uf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Die genannten U-Übergangsregelungen und die damit weiterhin be- tehende Arbeitsgenehmigungspflicht dienen dem chutz des deutschen Arbeitsmarktes. Eine Zulassung on entsandten Arbeitnehmern kann deshalb in diesen ektoren (insbesondere im Baubereich) nur erfolgen, enn keine arbeitsmarktpolitischen Bedenken bestehen. mfassende Aussagen zur Beschäftigung entsandter Ar- eitnehmer in anderen Wirtschaftssektoren sind nicht öglich. Die Bundesregierung nimmt jedoch die zurzeit m Bereich der Fleischindustrie in bestimmten Regionen Norddeutschlands) auftretende Verschärfung des Wett- ewerbs mit Dienstleistungserbringern aus den neuen U-Mitgliedstaaten zum Anlass, Regelungs- und Kon- rollmöglichkeiten zu prüfen. nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage es Abgeordneten Uwe Schummer (CDU/CSU) (Druck- ache 15/4901, Frage 19): Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Anteil der von Armut betroffenen Haushalte in Deutschland von 12,1 Prozent im Jahr 1998 auf 13,5 Prozent gestiegen ist? Die Bundesregierung nimmt im Vorfeld der Erstellung es zweiten Armuts- und Reichtumsberichts – wie auch chon dem Kollegen Kolb mitgeteilt wurde (Plenarproto- oll 15/153 und Bundestagsdrucksache 15/4574) – zu ntsprechenden Presseberichten nicht Stellung. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 159. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2005 14895 (A) ) (B) ) Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- gen des Abgeordneten Henry Nitzsche (CDU/CSU) (Drucksache 15/4901, Fragen 21 und 22): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die von den Wohnungsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wieder- aufbau (KfW) abgerufenen Mittel aus der Altschuldenhilfever- ordnung (BGBl. 2000 I, S. 1734) über ein KfW-Eigenmitteldar- lehen für die Wohnungsunternehmen zinslos vorzufinanzieren, um ein Stocken bei der Auszahlung der Mittel und damit eine mögliche Verzögerung des Rückbauprozesses zu vermeiden? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, einen vollständigen Abruf bereits bewilligter Stadtumbaumittel in Zukunft sicherzustellen, auch wenn der Eigenanteil der Kom- munen von rund 33 Prozent der Fördersumme aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage regelmäßig nicht aufgebracht wer- den kann, und sind weitere Flexibilisierungen in der Verwal- tungsvereinbarung Stadtförderung vom 21. Juni 2004 bei der Aufteilung der Fördermittel nach Aufwertung/Rückbau zu er- warten? Zu Frage 21: Die Bundesregierung sieht hierfür keinen Bedarf. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat den Woh- nungsunternehmen, für die eine Auszahlung der Alt- schuldenhilfe in 2004 nicht mehr möglich war, die Mittel bereits im Januar 2005 angewiesen, sodass es nur zu ei- ner kurzfristigen Auszahlungsverzögerung gekommen ist. Im Haushalt 2004 waren ausreichende Mittel in Höhe von 143 Millionen Euro veranschlagt. Davon war ein Betrag in Höhe von 47 Millionen Euro qualifiziert gesperrt. Eine Aufhebung der Sperre war abhängig von der vorgesehenen Abschaffung der Eigenheimzulage. Da dieses Vorhaben im Bundesrat keine Zustimmung fand und nur eine Absenkung der Eigenheimzulage erreicht wurde, konnte lediglich ein Aufstockungsbetrag von 5,9 Millionen Euro entsperrt werden. Für das Jahr 2004 standen somit nur 102 Millionen Euro zur Verfügung. Im Haushalt 2005 ist demgegenüber ein deutlich höherer Ansatz von über 135 Millionen Euro vorgesehen. Zu Frage 22: Die Bundesregierung hat bereits vielfältige Maßnah- men ergriffen, die es den Kommunen erleichtern, den kommunalen Eigenanteil zur Städtebauförderung aufzu- bringen: Im Programm Stadtumbau Ost brauchen die Kommunen einen kommunalen Eigenanteil nur zu den Fördermitteln für die Aufwertung, nicht zu den Mitteln für den Rückbau aufzubringen. Die Länder sollen auch nach der neuen Verwaltungsvereinbarung 2005 mehr als 50 Prozent der Bundesmittel für den Rückbau einsetzen können. Die neue Verwaltungsvereinbarung 2005 soll darüber hinaus erstmals vorsehen, dass der kommunale Eigenanteil auch bei den Fördermitteln entfällt, die für Sicherungsmaßnahmen an älteren Gebäuden eingesetzt werden, soweit die dafür eingesetzten Mittel nicht über 3 Prozent der Bundes- und Landesmittel für den Stadt- umbau Ost hinausgehen. Die Bundesregierung geht deshalb davon aus, dass die Kommunen die für die Aufwertung vorgesehenen Mittel des Stadtumbauprogramms in Anspruch nehmen. D m „ m t E A d g ( Z g L h A M n k Z T A d A s t I e t ( d t C R r m (C (D iese Annahme gründet sich auch darauf, dass die Kom- unen im allgemeinen Städtebauförderungsprogramm Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnah- en“ im letzen Jahr über 99 Prozent der bewilligten Mit- el abgerufen haben, obwohl auch dort der kommunale igenanteil 33 Prozent beträgt. nlage 7 Antwort er Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- en der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) Drucksache 15/4901, Fragen 23 und 24): Trifft ein Bericht der „Ems-Zeitung“ vom 14. Februar 2005 zu, wonach Bundeskanzler Gerhard Schröder anlässlich seines Besuches im Emirat Katar Anfang März 2005 eine Ab- sichtserklärung für den Bau einer Magnetschwebebahn, die Katar mit dem Nachbaremirat Bahrain verbinden soll, unter- zeichnen wird, und wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung? Welche Auswirkungen hätte ein solcher Auftrag mit einem geschätzten Investitionsvolumen von 4 Milliarden Euro auf die Transrapid-Versuchsanlage Emsland (TVE) in Lathen? u Frage 23: Nein. Die bei solch einer Reise üblichen Verhandlun- en zwischen den beteiligten Industriepartnern beider änder laufen derzeit. Die Bundesregierung kann des- alb noch nicht absehen, ob es zur Unterzeichnung einer bsichtserklärung für eine Machbarkeitsstudie einer agnetbahnstrecke durch die beteiligten Industriepart- er beider Länder anlässlich des Besuchs von Bundes- anzler Gerhard Schröder kommt. u Frage 24: Ein solcher Auftrag hat keine Auswirkung auf die ransrapid-Versuchsanlage Emsland (TVE). nlage 8 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Uschi Eid auf die Frage des bgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Druck- ache 15/4901, Frage 27): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die menschenrechtliche Arbeit des vom äthiopischen Parlament eingesetzten Ombudsmanns im Rahmen der bilateralen oder multilateralen Entwicklungszusammenarbeit zu unterstützen? Die Bundesregierung verfolgt mit Interesse den wei- eren Aufbau und die Arbeit der erst kürzlich etablierten nstitution und wird prüfen, inwieweit es Möglichkeiten iner Zusammenarbeit gibt. Gegenwärtig wird die Insti- ution lediglich durch UNDP in Form von Ausrüstung Büromöbel, Computer) unterstützt. UNDP hat sich an en Geberkreis mit der Bitte um Beteiligung an der Un- erstützung des Ombudsmanns und der Human Rights ommission gewandt, bislang ohne konkrete positive eaktionen. In der Gebergruppe zur Demokratieförde- ung unter dem Vorsitz von Schweden wurde über einen öglichen Beitrag diskutiert. Es gibt bisher keine 14896 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 159. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2005 (A) ) (B) ) konkrete Anforderung an die Bundesregierung bezüglich einer Unterstützung. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Uschi Eid auf die Fragen des Abgeordneten Markus Löning (FDP) (Druck- sache 15/4901, Fragen 28 und 29): Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Entwick- lung der Verschuldungssituation Boliviens nach der Entschul- dung im Jahr 2001? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der gegenwärtigen Verschuldungssituation in Bolivien für ge- plante Entschuldungen anderer Länder? Zu Frage 28: Bolivien hat in den vergangenen Jahren eine politisch und wirtschaftlich kritische Entwicklung erlebt, die zu einer Verschlechterung der Wirtschaftsdaten und der Verschuldungssituation geführt hat. Der im Rahmen der HIPC-Initiative Bolivien gewährte Schuldenerlass war insgesamt ein Erfolg. Allerdings kann keine Form von Schuldenerlass allein ausreichen, um eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung dauerhaft zu ga- rantieren. Trotz der Verschlechterung der Verschul- dungsindikatoren Boliviens ist die internationale Ent- schuldung Boliviens insgesamt erfolgreich verlaufen: Im Rahmen der HIPC-Initiative wurde die Schuldenlast Bo- liviens substanziell reduziert. Nominal wurden Bolivien rund 1,3 Milliarden US-Dollar erlassen. Damit wurde fiskalischer Spielraum für die Finanzierung entwick- lungsorientierter Maßnahmen zugunsten der armen Be- völkerungsmehrheit geschaffen. Die armutsorientierten Staatsausgaben konnten zwischen 1999 und 2004 von circa 44 auf 56 Prozent erhöht werden. Darüber hinaus hat die HIPC-Initiative der Qualität der Entwicklungszu- sammenarbeit mit Bolivien wichtige Impulse verliehen. Die Entwicklungsbemühungen des Landes und der exter- nen Geber orientieren sich seit der HIPC-Entschuldung des Landes an der bolivianischen Armutsminderungsstra- tegie. Dadurch wird die Kohärenz entwicklungspoliti- scher Entscheidungen und damit die Koordination der Geber untereinander verbessert. Auch in dieser Hinsicht ist die Entschuldungsinitiative in Bolivien bisher erfolg- reich verlaufen. Zu Frage 29: Die Verschuldungssituation Boliviens und anderer Länder, deren Verschuldung wieder über den im Rahmen der HIPC-Initiative festgelegten Grenzen liegt, zeigt, dass die strukturellen Verschuldungsprobleme nicht al- lein durch Schuldenerlass überwunden werden können. Der Schuldenerlass kann – durch eine sinnvolle Ver- knüpfung mit langfristigen, strukturell wirkenden Politi- ken – dauerhafte Verbesserungen der Politiken und Insti- tutionen in den Ländern fördern. Die HIPC-Initiative hat durch ihre Verknüpfung mit nationalen Armutsbekämp- fungsstrategien und der Verwendung der Mittel für ar- mutsreduzierende Maßnahmen wichtige Veränderungen in Gang gesetzt. Mittelfristig aber müssen die HIPC- L M a D s f f ü d d d s e k m h V a m a K A d F C s u Ü w g A d F C w K f N b S f (C (D änder in die Lage versetzt werden, die notwendigen ittel zu ihrer Entwicklung und zur Armutsbekämpfung us eigener Kraft aus ihren Haushalten zu generieren. azu bedarf es insbesondere solider makroökonomi- cher Politiken, eines transparenten und effizienten öf- entlichen Finanzmanagements sowie eines leistungs- ähigen diversifizierten Exportsektors. Überlegungen ber die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen nach er Entschuldung dürfen sich daher aus Sicht der Bun- esregierung nicht auf die Frage zusätzlichen Schul- enerlasses beschränken. Die Bundesregierung unter- tützt aus diesem Grund Überlegungen zur Entwicklung ines langfristigen Rahmenwerks für Schuldentragfähig- eit, das die landesspezifische Schuldentragfähigkeit als aßgebliches Kriterium für die künftige Kreditvergabe eranzieht. Das Rahmenwerk soll in Zukunft kritische erschuldungssituationen vermeiden helfen und dabei uch die Gefahr externer Schocks berücksichtigen. Da- it hat es vor allem eine präventive Funktion und soll ls Richtlinie für die relative Zusammensetzung von rediten und Zuschüssen dienen. nlage 10 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die rage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/ SU) (Drucksache 15/4901, Frage 32): Wird die Bundesregierung nach der Einigung der Tarifver- tragsparteien, den Arbeitnehmern des Bundes in den Jahren 2005 bis 2007 Einmalzahlungen in Höhe von je 300 Euro pro Jahr zu gewähren, diese Regelung zeit- und wirkungsgleich auf Bundesbeamte übertragen? Die Bundesregierung geht weiterhin davon aus, dass ich die Beschäftigungsbedingungen im Arbeitnehmer- nd Beamtenbereich gleichgerichtet entwickeln werden. ber die konkrete Übertragung des Tarifergebnisses ird daher im Zusammenhang mit den Reformüberle- ungen im Beamtenbereich entschieden. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die rage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/ SU) (Drucksache 15/4901, Frage 33): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirksamkeit des mit In-Kraft-Treten des neuen Waffengeset- zes für das Führen von Gaspistolen erforderlichen Kleinen Waffenscheins im Hinblick auf die ursprünglich angestrebte Verbesserung der inneren Sicherheit? Der Kleine Waffenschein hat die in ihn gesetzten Er- artungen im Wesentlichen erfüllt: Die Einführung des leinen Waffenscheins, der gebührenpflichtig ist, wurde lankiert durch die Strafbewehrung nach § 52 Abs. 3 r. 2 Buchstabe a des Waffengesetzes mit Freiheitsstrafe is zu drei Jahren oder Geldstrafe bei Führen von chreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waf- en) ohne Erlaubnis sowie die darauf bezogene Protokol- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 159. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2005 14897 (A) ) (B) ) lierungspflicht nach § 35 Abs. 2 Satz 2 des Waffengeset- zes durch den gewerbsmäßigen Waffenhandel. Die Protokollierungspflicht wurde in ihrer Brauchbar- keit als Ansatzpunkt für die Ermittlung von Straftätern durch Verkaufswegefeststellung bei Aufgriff einer SRS- Waffe als Tatwerkzeug noch dadurch gesteigert, dass das Waffengewerbe im Wege einer Selbstverpflichtung seit 2004 die Individualisierbarkeit von Erwerber und erwor- bener Waffe optimiert hat: Jede SRS-Waffe wird – ohne Bestehen einer gesetzlichen Pflicht – mit einer fortlau- fenden Nummer gekennzeichnet und durch die Protokol- lierung und deren Registrierung im Handel wird die kon- krete Waffe dem Erwerber unmittelbar und ohne großen Aufwand zuordnungsfähig. Offensichtlich entfalten die Strafandrohung und das Wissen um das Erfasstwerden als Erwerber einer SRS-Waffe Wirkung: Der Absatz der- artiger Waffen ist nach Angaben des Waffengewerbes deutlich zurückgegangen. Andererseits ist der Anteil an SRS-Waffen als nach kriminellem Missbrauch sicherge- stellten Tatmitteln, der seit Jahren bei circa 50 Prozent liegt, nicht signifikant zurückgegangen. Das überrascht nicht angesichts des millionenfachen Altbestandes der- artiger Waffen – eine Nacherfassung hinsichtlich der Zu- ordnung der Waffe zum Besitzer stößt an die Grenzen des Machbaren – sowie der Tatsache, dass die zusätz- liche Strafandrohung für unerlaubtes Führen der SRS- Waffe gegenüber der Strafandrohung für das Hauptdelikt (zum Beispiel Raub, Geiselnahme) kaum ins Gewicht fällt. Hervorzuheben ist aber, dass sich mit dem Instru- ment des Kleinen Waffenscheins die Möglichkeit eröff- net hat, schon präventiv SRS-Waffen aus dem Verkehr zu ziehen: Hierfür genügt es, dass eine Person ohne Kleinen Waffenschein mit SRS-Waffe in der Öffentlich- keit angetroffen wird. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Clemens Binninger (CDU/ CSU) (Drucksache 15/4901, Frage 34): Trifft es zu, dass die zu erwartenden Kosten für den Druck der neuen Pässe, die biometrische Daten enthalten, bei bis zu 130 Euro pro Pass liegen werden, wenn die Bundesdruckerei diese herstellt, und, wenn ja, wie begründet die Bundesregie- rung diese Kosten in Anbetracht der Tatsache, dass private Wettbewerber den Pass für ein Zehntel dieser Summe drucken könnten (vergleiche „Wirtschaftswoche“ vom 17. Februar 2005, Seite 8)? Bei dem neuen EU-Pass entstehen Kosten für das Passbuch, den Speicherchip, die Erfassung der biometri- schen Daten und ihre Aufnahme in den Pass. Diese Pro- duktionskosten für den neuen EU-Pass werden – wie auch jetzt schon – voraussichtlich in vollem Umfang auf die neue Passgebühr umgelegt. Die Kostenermittlung gestaltet sich äußerst schwierig und erfordert größte Sorgfalt. Sie ist noch nicht abgeschlossen. Eine verbind- liche Aussage zu deren Höhe ist daher zum jetzigen Zeit- punkt nicht möglich. Bei der Gebührenbemessung wird darauf geachtet, dass sich Deutschland bei den Passge- bühren auch künftig im unteren Bereich vergleichbarer e r m m a P l W Z i g s c s m a r A d g ( d s b b 3 E U d a 2 m D z D t b r d m m r B e g H (C (D uropäischer Länder befinden wird. Verschiedene Äuße- ungen zu der möglichen Gebührenhöhe des neuen bio- etriegestützten Reisepasses, insbesondere zu einer öglichen Gebühr in Höhe von 130 Euro, sind völlig us der Luft gegriffen. Sicher ist bereits heute, dass die assgebühr deutlich niedriger sein wird. Selbstverständ- ich geht die Bundesregierung auch Äußerungen privater ettbewerber nach, die behaupten, den Pass für ein ehntel dieser Summe drucken zu können. Bereits jetzt st festzustellen, dass sich diese Aussagen nicht auf die esamte Produktionskette des Reisepasses beziehen, ondern offenbar nur auf die Herstellung des Passbu- hes. Zu berücksichtigen ist auch, dass der deutsche Rei- epass bereits heute eines der hochwertigsten Doku- ente der Welt ist und die Herstellung damit ufwendiger ist als die Herstellung der Dokumente ande- er Staaten. nlage 13 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- en des Abgeordneten Ralf Göbel (CDU/CSU) Drucksache 15/4901, Fragen 37 und 38): Welche Kosten kommen auf den Bund zu, wenn der Bund ein digitales Funknetz für Sicherheitsbehörden aufbaut, das 50 Prozent der Fläche eines jeden Bundeslandes einschließ- lich besonderer Ballungsgebiete abdeckt, und wie werden diese Kosten durch den Bundeshaushalt gedeckt? Beinhaltet der Vorschlag des Bundesministers des Innern, Otto Schily, wonach der Bund ein digitales Funknetz für Si- cherheitsbehörden aufbaut, das 50 Prozent der Fläche eines jeden Bundeslandes einschließlich besonderer Ballungsge- biete abdeckt, dass der Bund über Ausschreibung und Vergabe des Projekts ohne Beteiligung der Länder entscheidet, und welche besonderen Ballungsgebiete sollten nach derzeitiger Planung durch das Funknetz abgedeckt werden? Der Vorschlag des Bundesministers des Innern soll ie seit Jahren anhängigen und zuletzt den Projektfort- chritt blockierenden Debatten um die Kostenverteilung eenden. Jüngst hatten die Länder vom Bund die ver- indliche Übernahme eines Kostenanteils zwischen 0 und 50 Prozent vom Bund gefordert und davon die röffnung des Vergabeverfahrens abhängig gemacht. m das Ziel der Dachvereinbarung – Betrieb eines bun- esweit einheitlichen Netzes bis 2010 – zu erreichen, be- bsichtigt der Bund, auf der Grundlage der im Januar 005 abgeschlossenen fachlichen Bund/Länder-Abstim- ung über die Anforderungen an ein künftiges BOS- igitalfunknetz die Initiative für das Vergabeverfahren ur Einführung des BOS-Digitalfunks zu übernehmen. as unter Einbeziehung eigener Infrastruktur zu errich- ende BOS-Rumpfnetz wird vor allem die für die Aufga- enwahrnehmung der Bundes-BOS relevanten Territo- ien abdecken. Die Länder erhalten die Möglichkeit, ieses Rumpfnetz entsprechend den von ihnen im Rah- en des bisherigen Abstimmungsprozesses geltend ge- achten und bei der einheitlichen Funknetzplanung be- ücksichtigten Forderungen zu erweitern und über den und abzurufen. Konkrete Angaben über Kosten sind rst zu einem späteren Zeitpunkt mit Fortgang des Ver- abeverfahrens möglich. Auf dieser Grundlage ist die aushaltsvorsorge zu konkretisieren. 14898 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 159. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2005 (A) ) (B) ) Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Bernhard Kaster (CDU/CSU) (Druck- sache 15/4901, Fragen 39 und 40): Erwartet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der deutlichen Rückgänge der Tabaksteuereinnahmen nach den zwei Steuererhöhungen im Jahr 2004 auch mit In-Kraft-Tre- ten der dritten Stufe der Tabaksteuererhöhung am 1. Septem- ber 2005 einen weiteren Rückgang der Tabaksteuereinnah- men, und, wenn nein, warum nicht? Wie viele Prozentanteile des 15,8-prozentigen Rückgangs an versteuerten Zigaretten im Jahr 2004 gehen auf einen tat- sächlichen Rückgang des Tabakkonsums zurück, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine in 2004 ange- stiegene Schmuggeltätigkeit in Bezug auf Zigaretten an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland? Zu Frage 39: In seiner November-Steuerschätzung rechnet der Ar- beitskreis „Steuerschätzungen“ für das Jahr 2005 mit Einnahmen von 14,75 Milliarden Euro. Dies wären rund 1,1 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2004 (rund 13,63 Milliarden Euro). Um erste tendenzielle Aussagen zu den Tabaksteuereinnahmen in 2005 – auch im Hin- blick auf die dritte Tabaksteuererhöhungsstufe zum 1. September 2005 – treffen zu können, müssen die Da- ten zu den Tabaksteuereinnahmen sowie zum Absatz von Tabakwaren für den Monat Februar in jedem Fall noch abgewartet werden. Auch dann werden aufgrund der fehlenden Vergleichbarkeit mit ähnlichen Marktbe- dingungen in der Vergangenheit nur unsichere Progno- sen zur Einnahmeentwicklung möglich sein. Zu Frage 40: Nach dem Ergebnis einer Repräsentativbefragung zu „Umsetzung, Akzeptanz und Auswirkungen der Tabak- steuererhöhung vom l. März 2004“ haben knapp 8 Pro- zent der Raucherinnen und Raucher in Deutschland die Tabaksteuererhöhung zum 1. März 2004 zum Anlass ge- nommen, mit dem Rauchen aufzuhören. Weitere Ergeb- nisse der Befragung waren, dass mehr als die Hälfte der Raucherinnen und Raucher (54,5 Prozent) anlässlich der Tabaksteuererhöhung über den eigenen Tabakkonsum nachgedacht hat und die Zustimmung der Bevölkerung zur Tabaksteuererhöhung in den letzten Jahren kontinu- ierlich gestiegen ist. Die Untersuchung ist auf der Home- page des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung veröffentlicht. Belastbares Zahlenmaterial über eine Zunahme des Zigarettenschmuggels im Jahr 2004 liegt nicht vor. Der Zoll hat in 2004 circa 400 Mil- lionen Zigaretten sichergestellt. Wie schon in den Jahren zuvor waren etwa 50 Prozent dieser Zigaretten für den englischen Markt bestimmt. Auf der Grundlage der Si- cherstellungszahlen kann aber über den Gesamtumfang des Schwarzmarktanteils (Dunkelfeld) keine Aussage getroffen werden. A d A s Z E d n r h c 1 f D V s d Ä d l n Z W n A d A s Z d a (C (D nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des bgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Druck- ache 15/4901, Fragen 41 und 42): In welcher Art und Weise (juristisch sowie politisch) könnte der Stabilitätspakt geändert werden, und müssten dafür die Rechtstexte geändert werden? Wäre eine Reform des Stabilitätspaktes auf der nationalen Ebene der EU-Mitgliedstaaten durch die jeweiligen Parla- mente zustimmungspflichtig, und, falls ja, welche Mehrheiten müssten nach Einschätzung der Bundesregierung im deut- schen Gesetzgebungsverfahren erreicht werden? u Frage 41: Derzeit wird der Stabilitäts- und Wachstumspakt im COFIN-Rat einer Prüfung unterzogen. Nach Abschluss er Meinungsbildung wird sich zeigen, ob – und gegebe- enfalls welche – Änderungen am bestehenden Rechts- ahmen (Verordnungen 1466/97 über den Ausbau der aushaltspolitischen Überwachung und der Überwa- hung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken und 467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Ver- ahrens bei einem übermäßigen Defizit) notwendig sind. ie Verordnung 1466/97 könnte nach dem so genannten erfahren der Zusammenarbeit (Vorschlag der Kommis- ion, qualifizierte Mehrheit im Rat, Zusammenarbeit mit em Europäischen Parlament) geändert werden. Für eine nderung der Verordnung 1467/97 müsste der Vorschlag er Kommission nach Anhörung des Europäischen Par- aments und der EZB durch den Rat einstimmig ange- ommen werden. u Frage 42: Eine Änderung der Regelungen des Stabilitäts- und achstumspakts bedarf nicht der Zustimmung der natio- alen Parlamente. nlage 16 Antwort es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des bgeordneten Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) (Druck- ache 15/4901, Fragen 43 und 44): Hat sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu irgendeinem Zeitpunkt bei der Bundesdruckerei erkundigt, ob Druckausfallmuster der nicht verausgabten Wohlfahrtsmarke 2001 mit dem Motiv „Audrey Hepburn“ die Bundesdruckerei dem BMF tatsächlich geliefert hat, und, wenn ja, mit welchem Ergebnis? Hat sich das BMF zu irgendeinem Zeitpunkt bei der Deut- schen Post AG erkundigt, ob Druckausfallmuster der nicht verausgabten Wohlfahrtsmarke 2001 mit dem Motiv „Audrey Hepburn“ tatsächlich dem BMF geliefert wurden, und, wenn ja, mit welchem Ergebnis? u Frage 43: Ja, das Bundesministerium der Finanzen hat sich bei er Bundesdruckerei erkundigt, ob Druckausfallmuster n das Ministerium geliefert wurden. Die Bundesdrucke- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 159. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2005 14899 (A) ) (B) ) rei teilte daraufhin mit, sie habe drei Druckausfallmuster an das Bundesministerium der Finanzen geliefert. Zu Frage 44: Das Bundesministerium der Finanzen hat sich bei der Deutschen Post AG nicht erkundigt, ob Druckausfall- muster an das Ministerium geliefert wurden. Die Deut- sche Post AG kann im Übrigen zu dieser Fragestellung auch keine Auskunft erteilen, da für die Lieferung der Druckausfallmuster ausschließlich die Bundesdruckerei zuständig war. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) (Drucksache 15/4901, Frage 45): Treffen Meldungen zu, dass die Einwohnermeldeämter und das Bundesamt für Finanzen aus technischen Gründen noch keine Daten austauschen können, sodass die Steuernum- mern erst 2007, und damit nach der nächsten Bundestagswahl, versendet werden und dementsprechend gegenüber Millionen von Rentnerhaushalten, die ab dem 1. Januar 2005 der neuen Besteuerung unterliegen, Nachforderungen des Fiskus entste- hen („Focus“ vom 25. Oktober 2004), und, wenn ja, wie hoch werden diese voraussichtlich ausfallen? Für die eindeutige Vergabe der Identifikationsnummer nach § 139 b AO (ID-Nummer) ist zwingend erforderlich, dass alle 6 000 bis 8 000 Meldebehörden sowohl unterei- nander als auch mit dem Bundesamt für Finanzen (BfF) elektronisch kommunizieren können. Nur so kann ge- währleistet werden, dass jeder Bürger genau eine ID- Nummer erhält, mit deren Hilfe dem BfF alle relevanten Änderungen übermittelt werden können. Mit einer Ände- rung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) werden die Meldebehörden verpflichtet, ab dem 1. Januar 2007 Rückmeldungen ausschließlich elektronisch zu verarbei- ten. Vor diesem Zeitpunkt werden die für den Datenaus- tausch zwingend erforderliche Infrastruktur und ein so genannter Verzeichnisdienst nicht flächendeckend vor- handen sein. Um diese Ziele zu erreichen, müssen aufsei- ten der Innenressorts noch rechtlich-organisatorische Maßnahmen ergriffen werden. Würden die Renten- bezugsmitteilungen ohne die Einbindung der Identifika- tionsnummer versandt, wäre eine sachgerechte Zuordnung und Auswertung der Mitteilungen durch die Finanzbe- hörden nur mit unverhältnismäßig hohem Verwaltungs- aufwand zu gewährleisten. Die verfassungsrechtlich ge- botene Verifikation der Angaben der steuerpflichtigen Rentnerhaushalte in der Einkommensteuererklärung zu ihren Renteneinkünften würde dadurch wesentlich er- schwert. Die Bundesregierung sieht jedoch keinen An- lass für die Aussage, aufgrund der Versendung der Ren- tenbezugsmitteilungen für die Jahre ab 2005 im Jahre 2007 kämen auf Millionen von Rentnern Einkommen- steuernachforderungen des Fiskus zu. Vielmehr geht die Bundesregierung davon aus, dass sich nur in relativ we- nigen Fällen Steuernachforderungen ergeben, die im Übrigen zu vermeiden wären, wenn die Betroffenen ih- rerseits auf vollständige Erklärungen achten. Hierfür spricht insbesondere der im Alterseinkünftegesetz fest- g t u z D d j a b w b S g w w b e D m z e e A n S A t t z n s A K c w e f (C (D elegte weiche schrittweise Übergang zur nachgelager- en Besteuerung der Renten. Alle gesetzlichen Renten nd vergleichbare Renten unterliegen ab dem Jahr 2005 u 50 Prozent der Besteuerung (Besteuerungsanteil). ies gilt für alle, die bereits jetzt Rente beziehen oder ab em Jahr 2005 erstmalig Rente beziehen werden. Für eden späteren Rentnerjahrgang wird der Besteuerungs- nteil schrittweise bis zum Jahr 2040 erhöht. Dadurch leibt die Masse der Sozialversicherungsrenten auch eiterhin steuerlich unbelastet. Drei Viertel der Renten- ezieher werden auch in den Jahren 2005 bis 2007 keine teuern zahlen. Lediglich ein Viertel der Rentenempfän- er – insbesondere mit erheblichen Nebeneinkünften – erden nach neuem Recht steuerbelastet sein. Insgesamt ird danach die Zahl der schon nach altem Recht steuer- elasteten Rentner von 2 Millionen im Jahre 2004 auf twa 3,3 Millionen in den Jahren 2005 bis 2007 steigen. ie Zahl der neu steuerbelasteten Rentner erhöht sich da- it um 1,3 Millionen. Zieht man von dieser Zahl die An- ahl der Rentner ab, die ab dem Jahre 2005 von sich aus ine Steuererklärung abgeben werden, dürfte nur noch ine geringe Zahl von Rentnerhaushalten erst durch die uswertung der Rentenbezugsmitteilung zur Abgabe ei- er Steuererklärung aufgefordert werden und mit einer teuernachzahlung rechnen müssen. nlage 18 Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen Rede zur Beratung der Anträge: – Nationales Energieforschungsprogramm vorlegen – Energieforschung zukunftsfähig gestalten – Zukunftsorientierte Energieforschung – Fu- sionsforschung in Deutschland und Europa vorantreiben – Unterstützung für eine Bewerbung des Standortes Greifswald/Lubmin für den ITER (Internationaler Thermonuklearer Experimenteller Reaktor) – Technikfolgenabschätzung – hier: Monito- ring „Kernfusion“ (157. Sitzung, Tagesordnungspunkt 14 a und b) Gesine Multhaupt (SPD): Die uns vorliegenden An- räge der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP enthal- en auf den ersten Blick gute und neue Vorschläge. Beim weiten Blick stellt man jedoch schnell fest, dass die euen Vorschläge nicht gut sind und die guten Vor- chläge nicht neu sind. Vor allem vermissen wir in den nträgen von der Union die klare Linie, das schlüssige onzept. Die Union möchte alles irgendwie „ein biss- hen“ fördern. Mit einer Ausnahme: Gebetsmühlenhaft erden von ihr die vermeintlichen Vorteile der Atom- nergie wiederholt; des Weiteren fordert sie, die Mittel ür die Kernfusionsforschung weiter aufzustocken. 14900 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 159. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2005 (A) ) (B) ) Aber selbst hierbei sind keine klaren forschungspoli- tischen Prioritäten erkennbar: Wo wollen Sie denn genau die Atom- oder Kernenergieforschung vorantreiben? Auf nationaler Ebene, innerhalb der EU, global etwa bei den Entwicklungsländern oder bei der Endlager- oder Si- cherheitsforschung? Energieforschung ist nun einmal kein Gemischtwaren- laden. Eine nachhaltige Energieforschungspolitik ist auf Prioritäten angewiesen. Industrie und Energiewirtschaft brauchen Verlässlichkeit. Dazu gehört ein Energiefor- schungsprogramm mit einem genauen Zeithorizont für die technische und industrielle Umsetzung; denn Ener- gieforschung braucht Beständigkeit über lange Zeit- räume. Ein nationales Energieforschungsprogramm muss inhaltlich und finanziell sinnvoll abgestimmt sein mit dem 7. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union. Für die Energiewirtschaftsbranche in der Europäi- schen Union ist eine grenzüberschreitende Zusammen- arbeit schon längst Realität. Die Öffnung und die Liberali- sierung der Strom- und Gasmärkte haben beispielsweise zur Folge, dass Betreiber von Strom- und Erdgasnetzen mittelfristig einen gemeinsamen europäischen Binnen- markt gestalten. Eine besondere Herausforderung für die künftige Energieforschung besteht von daher auch in der stärkeren Vernetzung von Grundlagenforschung und an- gewandter Forschung sowie in der erweiterten Zusam- menarbeit auf europäischer Ebene. Großtechnische An- sätze, die weit entfernt sind von einer unmittelbar technischen Umsetzung, sollen vermehrt auf EU-Ebene stattfinden. Forschungsintensive Felder wie die Kern- fusion, die noch weit weg von der marktwirtschaftlichen Einführung sind, können besser europäisch geregelt wer- den. Aber auch zukunftsträchtige Forschungsfelder wie die Clean-Coal-Technologie bei fossilen Energieträgern oder die Herstellung effizienter biogener Kraftstoffe können im europäischen Kontext besser umgesetzt wer- den als im nationalen Alleingang. Gestern trat das Kioto-Protokoll zur Reduktion von Treibhausgasen in Kraft. Für eine erfolgreiche Umset- zung des Protokolls ist eine grenzüberschreitende nach- haltige Energie- und Energieforschungspolitik eine elementare Bedingung. Nun hat jedoch der Abschlussbe- richt der Energie-Enquete-Kommission klar festgestellt, dass unser gegenwärtiges Energiesystem nicht nachhal- tig ist. Nachhaltig ist unsere Energieversorgung erst dann, wenn sie in der Lage ist, die CO2-Emmission dras-tisch zu reduzieren, Versorgungssicherheit zu garantie- ren und mit dezentralen Lösungen Antworten auf den steigenden Energiebedarf in Entwicklungsländern und Schwellenländern zu geben. Zusammengefasst heißt das für uns: Wir brauchen ein zukunftsfähiges nachhaltiges Energieforschungspro- gramm, das den Fokus auf marktfähige erneuerbare Energien wie der Photovoltaik, der Geothermie sowie der Windenergie und flankierend dazu auf Energieein- sparung und Energieeffizienz setzt. Lassen Sie mich für die Geothermie und die Wind- energie nur zwei aktuelle Beispiel nennen: In der Geo- thermik ist im November 2003 in Neustadt-Glewe in Mecklenburg-Vorpommern das erste deutsche geother- m ü g T w e 4 D r d v s B h s l n u d G b T f 3 E m f w u d s n n G d f g u n A W s a W n u f s M s g m t I m a z (C (D ische Kraftwerk in Betrieb genommen worden. Es hält brigens eine Art technologischen Weltrekord. Nir- endwo auf unserem Planeten wird mit derart niedrigen emperaturen von 98 °C elektrischer Strom aus Erd- ärme erzeugt. Auf dem Feld der Windenergie ist die rste Offshore-Windkraftanlage mit einer Leistung von ,5 Megawatt in der Nähe von Emden errichtet worden. ie Windkraftanlage ist ein Prototyp einer neuen Gene- ation und wird im Jahr rund 15 Millionen Kilowattstun- en Strom erzeugen. Dies entspricht dem Jahresbedarf on etwa 15 000 Verbrauchern und erspart der Atmo- phäre fast 10 000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr. Beide eispiele zeigen deutlich: Eine nachhaltige zukunftsfä- ige Energieversorgung ist technisch machbar, wirt- chaftlich leistbar und für den Industriestandort Deutsch- and vorteilhaft, indem hier Arbeitsplätze gesichert und eu geschaffen werden. In der Erforschung und dem Aufbau von dezentralen nd integrierten Energiesystemen sorgen wir dafür, dass ie Strom- und Wärmeversorgung von Haushalten und ewerbebetrieben im Inland gesichert ist. Mit der Erpro- ung und Weiterentwicklung dieser neuen risikofreien echnologien im Inland machen wir uns gleichzeitig fit ür den Export. Der Weltenergieverbrauch wird in den nächsten 0 Jahren um zwei Drittel zunehmen. Insbesondere für ntwicklungsländer ist eine ausreichende Versorgung it Energie Bedingung, aber auch limitierender Faktor ür Wirtschaftswachstum und Wohlstand. Gerade hier ird die Prioritätensetzung auf erneuerbare Energien in nserer Energieforschungspolitik Früchte tragen. Was iese Länder brauchen, ist eine dezentrale Energieinfra- truktur mit einer effektiven Energiespeicherung in ei- em in sich geschlossenen Energiesystem. Aber das sind un einmal Photovoltaik, Windenergie, Biomasse und eothermie und nicht atomare Großprojekte in Ländern, ie über keine ausgebauten Stromversorgungsnetze ver- ügen. Neue geschlossene, dezentrale Energiesysteme brin- en somit nicht nur entscheidende Impulse für Industrie nd Wirtschaft im Inland. Sie schaffen darüber hinaus eue Wege für den Export. Warum müssen immer nur utos „Made in Germany“ zum Exportschlager werden? arum sollen nicht bei uns entwickelte, in sich schlüs- ige neue Energiesysteme zum Exportschlager werden? Mit der Regierungsübernahme hat die rot-grüne Ko- lition die Wende in der Energiepolitik eingeleitet. Neue ege erfordern Mut und Innovation. Fortschritt und icht Stillstand sind in diesen Zeiten gefragt. Wirtschaft nd Wissenschaft brauchen verlässliche Rahmendaten ür ihre weitere Forschungsarbeit. Angesichts der Res- ourcenknappheit und des Klimawandels erwarten die enschen in unserem Land neue Wege bei der Moderni- ierung des Standortes Deutschland. Das neue Ener- ieforschungsprogramm der Bundesregierung, das sich eines Wissens zurzeit in der Feinabstimmung der be- eiligten Ministerien befindet, wird einen nachhaltigen mpuls für die Erneuerung unseres Landes geben und ittelfristig neue Chancen für deutsche Unternehmen uf den Weltmärkten eröffnen, davon bin ich fest über- eugt. 159. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2005 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Dann rufe ich auch die Frage 12 des Kollegen

    Dr. Bergner auf:
    Wie gedenkt die Bundesregierung zu vermeiden, dass auf-

    grund der Rechtspflicht nach § 3 Abs. 2 SGB II begrenzt vor-
    handene Eingliederungsmittel auf Arbeitsuchende unter
    25 Jahren konzentriert werden und die Zielgruppe der älteren
    Arbeitslosen die angestrebte Förderung nicht erhalten kann?

    G

Rede von Dr. h.c. Gerd Andres
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


Zunächst zur Frage 11: Nach den der Bundesregie-
rung vorliegenden Erkenntnissen ist die Arbeitslosigkeit
von Personen, die aufgrund von Vermittlungshemmnis-
sen zu den Zielgruppen des Arbeitsmarktes gehören, ge-
rade in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit besonders
hoch. Dies trifft zum Beispiel für jüngere Arbeitslose
unter 25 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
in gleicher Weise zu wie für ältere Arbeitslose. Aus die-
sem Grund enthält das Instrumentarium der Arbeits-
marktpolitik eine Vielzahl von Hilfen, um für diese Per-
sonen eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu
erleichtern.

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(C (D Bezogen auf die Zielgruppe der älteren Arbeitslosen at die Bundesregierung in den vergangenen Jahren eine ielzahl von gesetzgeberischen Maßnahmen ergriffen, m die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer zu eröhen und die Wiedereingliederungschancen älterer Areitsloser zu verbessern. So wurden zuletzt zum Beispiel it dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen m Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2003 das Instruent der Entgeltsicherung für ältere arbeitslose Areitnehmer nach § 421 j SGB III neu geschaffen, die efreiung des Arbeitgebers von den Beiträgen zur Areitslosenversicherung bei Einstellung eines älteren zuor arbeitslosen Arbeitnehmers nach § 421 k SGB III eregelt, der Lohnkostenzuschuss bei Einstellung eines lteren Arbeitnehmers verbessert – das sind die § 421 ff. SGB III – und die Förderung der Weiterbilung älterer Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unernehmen ermöglicht; das ist der § 417 Abs. 1 SGB III. Durch die vergleichsweise bessere Ausstattung der genturen für Arbeit, Arbeitsgemeinschaften und optieenden Kommunen mit Eingliederungsmitteln in Regioen mit hoher Arbeitslosigkeit kann zugunsten älterer rbeitsloser und anderer Menschen mit besonderen Verittlungshemmnissen von den arbeitsmarktpolitischen nstrumenten dort stärker Gebrauch gemacht werden als n anderen Regionen. Jetzt kommt die Antwort zu Frage 12: Aus Sicht der undesregierung ist eine Konzentration der Eingliedeungsbemühungen im Rahmen des SGB II auf Jugendlihe unter 25 Jahren unerlässlich. Mit der Umsetzung der ielsetzung, zeitnah mit allen Personen aus dieser ruppe konkrete Maßnahmen zur Erstbzw. Wiedereinliederung in das Erwerbsleben zu vereinbaren, wird etztlich dem Nachschub für die Langzeitarbeitslosigkeit ie Grundlage entzogen. Die Bundesregierung teilt allerdings die Befürchtung, ass dadurch die notwendige Förderung anderer Zielruppen, insbesondere älterer Arbeitsloser, gefährdet äre, nicht. Die im Bundeshaushalt 2005 für Eingliedeungsmaßnahmen eingestellten Mittel nach SGB II in öhe von 6,55 Milliarden Euro sowie für Personalund erwaltungsaufwendungen in Höhe von 3,27 Milliarden uro sind so bemessen, dass mit ihnen eine angemessene örderung aller Zielgruppen, einschließlich der besondeen Bemühungen um Jugendliche unter 25 Jahren, eröglicht werden kann. Die Bundesregierung befindet sich im Übrigen hin ichtlich der Umsetzung eines Aktionsprogramms für juendliche Hilfebedürftige mit der Bundesagentur für rbeit in enger Abstimmung und wird in diesem Zusamenhang auch im Blick behalten, welche Eingliedeungsmaßnahmen sich für die Personengruppe über 5 Jahre als sinnvoll erweisen. Die Bundesregierung plant weiter einen engen Pro ess der Abstimmung und des Erfahrungsaustauschs mit llen Trägern vor Ort, also auch den optierenden Komunen, gerade auch hinsichtlich der Gestaltung und trukturierung von Maßnahmen der aktiven Eingliedeung. Ihre Zusatzfragen, Herr Kollege Bergner. Herr Staatssekretär, ich bedanke mich, dass Sie die Instrumente, die nach der geltenden Rechtslage vorhanden sind, noch einmal zusammengestellt und aufgeführt haben. Ich möchte demgegenüber auf die heutige Ausgabe der „Financial Times Deutschland“ verweisen, in der unter der Überschrift „Arbeitsagentur kapituliert in Ostdeutschland“ ein Gespräch mit dem BA-Chef Weise abgedruckt ist. Darin fordert Herr Weise ein Ende der Betreuung älterer Arbeitsloser in Ostdeutschland durch seine Behörde und begründet dies mit dem Umstand, dass angesichts der bestehenden Arbeitsmarktlage keine ausreichenden Instrumentarien zur Eingliederung dieser Arbeitsuchenden vorhanden sind. Können Sie mir erklären, wie die Unterschiede zwischen Ihrer Sichtweise, die ja aus Ihrer Antwort deutlich wurde, und dem Urteil des BA-Chefs, der die Probleme ja gewissermaßen auch ganz hautnah mitbekommt, zustande kommen? G Nein, das kann ich nicht. Ich will Ihnen aber ausdrücklich sagen, dass ich die im Bericht der „Financial Times Deutschland“ vertretene Position, falls sie inhaltlich so zutrifft – das weiß ich ja nicht –, nicht teile. Ich glaube nicht, dass man dem Problem gerecht wird, indem man irgendwelche Ausstiegsmöglichkeiten für ältere Arbeitslose erprobt. Ich sage Ihnen ganz ausdrücklich, dass ich diesen Weg, den die Politik, die Gewerkschaften und die Wirtschaft die letzten 20 Jahre eingeschlagen haben, für weitgehend gescheitert halte. Auch das Argument, auf diese Weise könne man eine große Zahl Jugendlicher in Beschäftigung bringen, stimmt nicht. Ich glaube, wir brauchen einen Paradigmenwechsel bei der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer. Wir müssen dazu kommen, dass Arbeitgeber stärker bereit sind, ältere Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben zu halten und ihnen damit ein eigenes Einkommen zu ermöglichen, indem sie mehr für die Qualifikation älterer Arbeitnehmer und ähnliche Dinge tun. Deswegen haben wir auch diese Instrumente benannt. Es gibt aktuelle Untersuchungen, nach denen, je kleiner der Betrieb und je älter die Beschäftigten, faktisch keine Qualifizierung mehr stattfindet. Warum muss das eigentlich so sein? Das kann ja geändert werden. Wir haben dafür Instrumente angeboten, die im SGB III angelegt sind und die den Arbeitgebern helfen sollen. Ich sagen Ihnen ganz deutlich: Wir werden eine Politik, die darauf setzt, ältere Arbeitnehmer früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden zu lassen, so nicht mehr betreiben, auch nicht mit den Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik. Zweite Zusatzfrage. d d i v d f s t g M t d w „ s b m l t l a s n G d m e n m d l w t e a G n n S L z ü w t n s (C (D Herr Staatssekretär, ich mache darauf aufmerksam, ass es hier nicht darum geht, ältere Arbeitnehmer aus em Erwerbsleben auszugrenzen – Sie wissen, dass es mmer das Anliegen auch meiner Partei war, dies zu ermeiden –, sondern darum, dass man Arbeitsuchenen, die sich chancenlos auf dem Arbeitsmarkt bewegen, aktisch – so ist die Einschätzung des BA-Chefs zu vertehen – keine Hilfestellung leisten kann. Aber ich will meine zweite Frage stellen. In dem Bei rag werden Vorschläge der SPD zitiert, eine Art Bürgereld einzuführen, das vom Erwerb unabhängig ist. eine Frage: Kennen Sie solche Vorschläge, wie bewer en Sie sie und wie würden Sie vor diesem Hintergrund en Umstand bewerten, dass vorhandene Programme ie beispielsweise in Sachsen-Anhalt das Programm Aktiv in die Rente“, die diese Bürgergeldidee eigentlich chon aufgegriffen haben, durch die Hartz-Gesetzgeung letztlich unter die Räder gekommen sind? G Vonseiten der Bundesregierung sind mir solche Über egungen nicht bekannt. Ich kenne sie nur aus der Zeiung und ich halte sie so nicht für vernünftig. Die Regeung „Aktiv in die Rente“ in Sachsen-Anhalt ist ein nderes Instrument; darauf will ich ausdrücklich hinweien. Dieses Instrument soll dazu dienen, ältere Arbeitehmer über 55 Jahre bis zu fünf Jahre über öffentliche elder zu beschäftigen, um ihnen dann den Übergang in ie Rente zu ermöglichen. Das ist etwas anderes, als jeanden vom Arbeitsmarkt zu nehmen, indem man ihm in Bürgergeld gibt, damit er sich dem Arbeitsmarkt icht mehr zur Verfügung stellen muss und auch nicht ehr gezählt wird. Deswegen sehe ich das differenziert. Das passt auch zum ersten Teil meiner Antwort, in em ich gesagt habe, dass wir nicht mehr zulassen wolen und auch nicht mehr zulassen werden, dass irgendie geartete Instrumente nur dazu genutzt werden, Älere früher aus dem Erwerbsleben hinauszubefördern, gal auf welche Art und Weise. Ich glaube, dass so etwas ngesichts der demographischen Entwicklung unserer esellschaft – und ihrer Auswirkungen in der Zukunft – icht mehr geschehen darf. Die Gesellschaft kann das icht mehr finanzieren. Wir sollten es uns auf längere icht auch nicht leisten, auf den Erfahrungsschatz, die ebenserfahrung und die Qualifikation Älterer zu verichten. Ich bestreite übrigens, dass es für ältere Arbeitnehmer berhaupt keine Beschäftigungschancen mehr gibt. Das ürde ich mir gern im Einzelnen anschauen. Dritte Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, könnten wir wenigstens festhal en, dass wir uns darüber einig sind, dass bei vorhandeen Instrumenten der Arbeitsmarktförderung, zum Beipiel den 1-Euro-Jobs, statt der vergleichsweise kurzen Dr. Christoph Bergner Fristen längere Laufzeiten für die Gruppe der älteren Arbeitsuchenden vereinbart werden sollten, sodass der Arbeitsmarktlage wenigstens in dieser Hinsicht besser entsprochen werden könnte? G Darauf könnten wir uns ganz ausdrücklich verständigen, ohne dass ich mich jetzt hier auf ein bestimmtes Instrument festlegen ließe. Ich will nur darauf hinweisen, dass die Beschäftigungsbrücken für über 55-Jährige, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, Maßnahmen mit einer Dauer von bis zu fünf Jahren und den anschließenden Übergang in die Altersrente vorsahen. Das entspricht exakt dem, was Sie fordern. Ich habe heftige Zweifel, dass jemand fünf Jahre lang in einem 1-EuroJob belassen werden sollte. Aber dagegen, dass man solche Möglichkeiten für bestimmte Personengruppen, die nur noch kurze Zeit bis zum Eintritt ins Rentenalter haben, prüft, habe ich gar nichts einzuwenden. Meine letzte Zusatzfrage bezieht sich auf die Frage 12. Sie hatten in Ihrer Antwort auf diese Frage zu Recht darauf hingewiesen, dass Arbeitsuchende unter 25 Jahren insofern eine besondere Aufmerksamkeit verdienen, als die Gefahr besteht, dass sie die Langzeitarbeitslosen von morgen werden können. Der Entscheidungskonflikt für die Arge bzw. die optierenden Kreisverwaltungen besteht darin, dass sie bei der Verwendung der Eingliederungsmittel auf der einen Seite eine Rechtspflicht im Hinblick auf bestimmte Maßnahmen zu beachten haben – es muss ein Angebot gemacht werden – und dass sie auf der anderen Seite aufgrund der Tatsache, dass viele ältere Arbeitsuchende nur schwer vermittelbar sind, Maßnahmen durchführen müssen, für die keine Rechtspflicht besteht. Die verschiedenen Arten der Mittelverwendung sind also vergleichbar mit einem System von kommunizierenden Röhren. Haben Sie daher nicht die Befürchtung, dass diese Situation zumindest in der Anfangszeit zu Entscheidungen führen könnte, die zulasten der Eingliederung älterer Arbeitsuchender gehen? G Nein. Ich glaube nicht, dass es einen solchen Prozess geben wird. Denn die optierenden Kommunen werden ihren Gesamtetat oder zumindest große Teile dieses Etats nicht dafür verwenden, um Maßnahmen nur für eine spezielle Gruppe zu finanzieren. Ich sage Ihnen aber zu, dass wir uns die Entwicklung genau anschauen werden. Mir wäre es sehr lieb, wenn die Kommunen jetzt mit den aktiven Maßnahmen beginnen würden. In den ersten anderthalb Monaten hat man sich auf die Umstellung konzentriert. Ich habe vorhin schon gesagt, dass wir uns sehr darum bemühen, eine Abfolgeplanung zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit aufzustellen. Die Jugendlichen sollen angesprochen und zu einem Bera t e J g M d t f n d d I M k w ä w z b v m s m m s 2 O A g a b A u i A d E e l w s A (C (D ungsgespräch eingeladen werden. Eingliederungsverinbarungen sollen getroffen und Maßnahmen den ugendlichen angeboten werden. Damit müssen wir züig beginnen. Ich habe in meiner Antwort schon gesagt, dass wir die ittelausstattung für ausreichend halten. Wenn man forert, mehr Personal einzustellen, dann muss man beachen, dass die Mittel für Eingliederungsmaßnahmen und ür Personal komplementär sind: Man kann mehr Persoal einstellen oder aktive Maßnahmen durchführen. Mit iesen aktiven Maßnahmen muss jetzt begonnen weren. Frau Kollegin Lötzsch. Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, hrer Auffassung, dass man auf die Erfahrung älterer enschen im Arbeitsprozess nicht verzichten kann, wird ein vernünftiger Mensch widersprechen. Nun wissen ir aber alle, dass sich die Arbeitswelt dramatisch verndert hat. Aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen erden immer weniger Menschen benötigt, um Waren u produzieren. Können Sie einmal sagen, in welche Areitsplätze ältere Arbeitslose im Osten Deutschlands ermittelt werden können? G Frau Lötzsch, ich habe keine Lust, hier eine esoteri che Diskussion zu führen. Sie ist sehr praxisorientiert. G Da haben Sie völlig Recht. Sie sagen ja selbst, dass an meiner Auffassung vernünftigerweise nicht widerprechen könne. Ich sage Ihnen aber, dass in den letzten 0 Jahren die gesellschaftliche Praxis eine andere war. ffensichtlich ist es so, dass viele Unternehmen ältere rbeitnehmer aus dem Erwerbsleben herausdrängen. Ich will Ihnen im Übrigen ausdrücklich sagen: Ich bin anz entschieden der Auffassung, dass wir uns sehr stark nstrengen müssen, diese Altersgruppen im Erwerbsleen zu halten. Nun bin ich kein weltfremder Mensch. uch ich weiß, dass es Produktivitätssteigerungen gibt nd dass es bei bestimmten Arbeitsplätzen ganz schwer st – es gibt beispielsweise Verschleißprozesse –, deren nforderungen über Jahrzehnte gerecht zu werden. Aber as gilt nicht flächendeckend für alle Arbeitsplätze. benso wenig gilt – das vertrete ich entschieden –, dass s im Osten flächendeckend keine Beschäftigungsmögichkeiten für Ältere mehr gibt. Ich bin gerne bereit, dass ir uns gemeinsam die Vermittlungsstatistiken anchauen, um festzustellen, wie viele Vermittlungen von rbeitsuchenden über 55 Jahre es in den Arbeitsämtern Parl. Staatssekretär Gerd Andres der neuen Länder gegeben hat. Dann können wir weiter darüber sprechen. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, dass alle über 55-Jährigen per se keine Chance mehr hätten und dass man deswegen nach Möglichkeiten suchen müsse, sie in den Ruhestand zu verabschieden. Wir werden eine solche Politik nicht mitmachen. Frau Kollegin Pau. Herr Staatssekretär, Sie wissen wie wir alle, dass es eine spezifische Gruppe von Arbeitsuchenden gibt, nämlich die 58-Jährigen und älteren, denen ein Instrument, die so genannte 58er-Regelung, die es ermöglicht hat, dass sie sich nicht mehr um Vermittlung bemühen müssen, genommen wurde. Was soll Ihrer Auffassung nach denjenigen, die jetzt unverschuldet Arbeitslosengeld II erhalten, obwohl sie darauf vertraut haben, dass sie bis zum schnellstmöglichen Renteneintritt ihre vorherigen Arbeitslosenbezüge weiter bekommen, angeboten werden, damit sie wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden, somit selbstständig ihr Leben bestreiten können und einen vertretbaren Rentenanspruch erhalten? G Liebe Frau Pau, wir haben uns schon mehrfach über die 58er-Regelung ausgetauscht; das könnten wir hier fortsetzen. Sie wissen: Für denjenigen, mit dem eine 58er-Regelung verabredet wurde, gilt diese weiter. Die 58er-Regelung beinhaltete keine Gewährung einer bestimmten Leistung bis zum Erreichen der Altersgrenze zum Renteneintritt. Die 58er-Regelung beinhaltete vielmehr – das ist die rechtliche Konstruktion –, dass man dem Arbeitsmarkt unter bestimmten Bedingungen nicht mehr zur Verfügung steht, man also nicht mehr der Vermittlung zur Verfügung stehen muss. Wir haben nicht die Absicht, hieran irgendetwas zu verändern. Die Einführung des ALG II hat nichts an der vorhergehenden Rechtslage geändert. Es gab schon nach der vorhergehenden Rechtslage Menschen, die arbeitslos waren, Arbeitslosengeld bezogen und § 428 SBG III unterlagen, weil sie sich dahin gehend erklärt hatten. Wenn die Arbeitslosengeldzahlung endete, begann die Arbeitslosenhilfezahlung. Exakt den gleichen Fall haben wir jetzt. Die damalige Rechtspraxis haben wir entsprechend fortgesetzt. Hinsichtlich der Arbeitsmöglichkeiten verweise ich auf das Angebot, das ich schon Ihrer Kollegin gemacht habe. Weitere Fragen zu diesem Geschäftsbereich liegen nicht vor. Dann kommen wir nun zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung. Zur Beantwortung steht die Parlamentarische Staatssekretärin Caspers-Merk zur Verfügung. Ich rufe die Frage 13 des Kollegen Jens Spahn auf: B s s U 2 F t A V d l i e b s a B v s s d A w z w f n h l (C (D Wann wird die Bundesregierung die erste Übersicht nach § 73 Abs. 1 Arzneimittelgesetz – dieser ist so seit dem 1. Januar 2004 in Kraft – über diejenigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und diejenigen anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes veröffentlichen, in denen für den Versandhandel und den elektronischen Handel mit Arzneimitteln dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen, und wie sieht bis zu einer Veröffentlichung die rechtliche Situation für ausländische Versandhändler unter Berücksichtigung des Urteils des Kammergerichts Berlin vom 9. November 2004 gegen einen der Doc-MorrisMitbegründer aus? M Herr Kollege Spahn, Sie haben wiederholt nach dem elben Sachverhalt gefragt. Es ist geplant, diese Übericht in den nächsten Wochen zu veröffentlichen. Das rteil des Kammergerichts Berlin vom 9. November 004 hat mangels Rechtskraft zunächst keine rechtlichen olgen. Ausländische Versandhändler haben bis auf weieres die Möglichkeit, sich an § 73 Abs. 1 Nr. 1 a des rzneimittelgesetzes zu orientieren. Dieser schreibt als oraussetzung für deren Tätigkeit in Deutschland vor, ass die Regelung des Versandhandels nach ihrem jeweiigen nationalen Recht dem deutschen Apothekenrecht m Hinblick auf die Vorschriften zum Versandhandel ntsprechen muss. An dieser Stelle möchte ich gleich Ihre zweite Frage eantworten, wenn ich das, Herr Kollege, darf; denn sie teht in einem gewissen Sachzusammenhang. Dann rufe ich die Frage 14 des Kollegen Jens Spahn uf: Warum lässt diese Veröffentlichung trotz mehrfacher Nachfragen und Zusicherungen – vergleiche die Antworten der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Marion CaspersMerk, vom 10. Oktober 2003 auf meine schriftlichen Fragen 38 und 39 in Bundestagsdrucksache 15/1829 und die Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung Dr. Klaus Theo Schröder vom 22. Januar 2004 auf meine schriftliche Frage 78 in Bundestagsdrucksache 15/2380 – noch immer auf sich warten und wie ist der aktuelle Verfahrensstand? M Ich will an dieser Stelle deutlich machen, dass wir on allen EU-Mitgliedstaaten Information über die entprechenden Regelungen einholen und analysieren müsen, ob sie juristisch gleichrangig oder gleichwertig sind. Dies hat länger, als wir es selbst geplant hatten, ge auert. Noch von vier Mitgliedstaaten der EU stehen die ntworten aus. Wir rechnen mit dem Eingang der Antorten in den nächsten Tagen. Deswegen kann ich Ihnen usagen, dass wir, sobald diese vorliegen und wir sie beertet haben, die von Ihnen angesprochene Liste veröfentlichen werden. Das ist insbesondere deshalb für uns schwierig, weil icht alle EU-Mitgliedstaaten vergleichbare Regelungen aben. Man muss deshalb sehr gut prüfen, welche Regeungen mit dem deutschen Recht vergleichbar sind. Zusatzfragen. Vorweg möchte ich fragen, Frau Staatssekretärin, ob Sie zugestehen, dass es dann, wenn ein solches Verfahren über eineinhalb Jahre dauert und mehrmals zugesichert wurde, dass ein Ergebnis bald vorliegt, üblich ist – zumindest ich sehe das so –, des Öfteren nachzufragen, wann es endlich so weit ist. Unabhängig davon will ich noch einmal auf die rechtliche Situation derjenigen ausländischen Versandhändler eingehen, die schon jetzt Versandhandel mit Deutschland betreiben. Hierbei bitte ich noch einmal ausdrücklich um Ihre Stellungnahme. Diese befinden sich – das wurde im Urteil des Kammergerichts in Berlin angezweifelt – in einer rechtlich einwandfreien Position. Das, was mit dieser Liste bezweckt werden soll, ist keine zwingende Voraussetzung – das möchte ich von Ihnen noch einmal ausdrücklich bestätigt haben –, um im europäischen Ausland mit Deutschland Versandhandel zu betreiben. M Das ist richtig. Ich will an dieser Stelle sagen: Es ist klar, dass Sie als Abgeordneter das Recht haben, jederzeit nachzufragen. Da wir aber auf Informationen von anderen Mitgliedsländern angewiesen sind, liegen die Zeitabläufe nicht ganz in unserer Hand. Nehmen Sie uns ab, dass auch wir ein großes Interesse daran haben, diese Liste zu erstellen. Zweite Frage. Das Urteil des Kammergerichts in Berlin hat noch keine Rechtskraft. In der Begründung wird auf die Situation in den Niederlanden eingegangen; sie wird sehr kritisch gesehen. Wenn aber schon die Situation in den Niederlanden im Vergleich mit Deutschland von den Richtern als kritisch gesehen wird, dann stelle ich mir die Frage, welche Länder am Ende, wenn entsprechende rechtliche Verfahren stattfinden und sich diese Begründung bestätigen sollte, tatsächlich noch auf der Liste derjenigen Länder stehen könnten, die Standards vergleichbar mit denen in Deutschland haben. Von daher würde ich, auch wenn das Urteil noch keine Rechtskraft hat, um eine Stellungnahme oder Bewertung der Bundesregierung hinsichtlich dieser Begründung bitten. M Zunächst einmal ging es bei dem Verfahren um die Frage, ob ein Mitbegründer von Doc-Morris überhaupt das Recht hat, Arzneimittel nach Deutschland zu liefern, ob also die Standards in den Niederlanden gleichwertig sind mit den deutschen. Man muss wissen, dass dieses Urteil eine Vorgeschichte hat. Vonseiten der Kläger wur d r h a d B s F h n B f d w h g s g s B d R f D m h s E h d c c g P d u e l h s l m B s n c s (C (D en die Klagegründe verändert. Am Anfang wurde geneell bezweifelt, dass sie Arzneimittel liefern dürfen. Man at die Klage dann insoweit verändert, dass man sie nur uf rezeptpflichtige Arzneimittel bezogen hat. Das heißt, ieses nicht rechtskräftige Urteil macht, wenn ich die egründung des Urteils richtig gelesen habe, keine Ausagen über OTC-Produkte. Man muss wissen, dass es dabei um sehr schwierige ragen geht, weil insbesondere Doc-Morris ausgeführt at, dass sie eine Präsenzapotheke seien und keine Interetapotheke. Das heißt, man muss abwägen: Ist diese eurteilung richtig und sind unsere Standards, die wir ür den Internethandel relativ hoch gesetzt haben, mit en niederländischen Regelungen vereinbar? Gerade eil wir das Urteil sehr genau analysieren wollen, um erauszufinden, was es für uns bedeutet, habe ich darum ebeten, dass die Fachabteilung dieses Urteil und insbeondere seine Begründung prüft. Man muss in der Tat enau abwägen, ob die niederländische Gesetzesstruktur ehr sorgfältig zugrunde gelegt wurde. Denn ein erster lick auf niederländische Regelungen würde uns eher zu em Eindruck kommen lassen, dass die niederländischen egelungen vergleichbar sind. Deswegen müssen wir das Urteil betrachten und sorg ältig schauen, was gleichwertig und gleichrangig ist. as Ganze muss ja nicht buchstabengetreu übereinstimen; es genügt, wenn die Sicherheitsstandards ähnlich och sind. Das ist eine schwierige Abwägungsfrage! Aber die Antwort steht von insgesamt vier Mitglied taaten noch aus. Ich kann Ihnen zusagen, dass wir das rgebnis in den nächsten Wochen vorlegen werden. Ich abe allerdings auch darum gebeten, dass das Urteil und ie Konsequenzen genau geprüft werden. Weitere Frage. Fr Sind der Bundesregierung verfassungsrechtlihe Gutachten bekannt, die sich mit EU-Recht beschäftien hinsichtlich der Frage, dass der Weg, eine ositivliste zu machen, also die Länder aufzulisten, aus enen Versandhandel stattfinden darf, eigentlich falsch nd nicht mit EU-Recht vereinbar ist und dass höchstens ine Negativliste möglich wäre, also die Länder aufzuisten, mit denen kein Versandhandel aufgrund nicht vorandener Sicherheitsstandards möglich ist? Wenn Ihnen olche Gutachten bekannt sind oder auch wenn Sie vieleicht jetzt zum ersten Mal davon gehört haben, würde ich eine Beurteilung aus Ihrer Sicht interessieren. M Herr Kollege Spahn, mir selbst sind diese verfas ungsrechtlichen Wertungen nicht bekannt. Ich sage Ihen aber gern zu, dass ich das in meinem Haus recherhieren lasse. Sollten solche vorliegen, werde ich Sie chriftlich informieren. Last, not least kurz die folgende Bemerkung: Ich gehe davon aus, dass selbst wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass in Ländern, denen sich die Bundesrepublik Deutschland sehr verbunden fühlt, die Sicherheitsstandards vielleicht nicht erfüllt werden, das in einer solchen Liste dokumentiert würde, dass also ein solcher Umstand nicht die Erstellung und Veröffentlichung der Liste – vielleicht ist das ja einer der Gründe für das lange Verfahren – behindern würde. Ich würde mir die Freiheit nehmen, wenn die Liste nicht bald veröffentlicht wird, wegen einer Veröffentlichung noch einmal vor der Sommerpause nachzufragen. M Herr Spahn, Ihr Bedürfnis, an mich Fragen zu richten, ist immer sehr ausgeprägt. Ich freue mich auf Nachfragen von Ihnen. Ich habe Ihnen die Liste für die nächsten Wochen zugesagt. Es ist nicht so, dass die Nichtveröffentlichung auf ein politisches Kalkül zurückzuführen wäre; vielmehr ist es so: Uns fehlen die Ergebnisse von vier Mitgliedsländern. Darüber hinaus habe ich gebeten, dass man auch im Lichte des ergangenen Urteils die Beurteilungen daraufhin prüft, um welche Abwägungsgründe es sich dabei gehandelt hat. Das muss sorgfältig gemacht werden. Sie bekommen von mir die Zusicherung, dass wir dies tun. Ich will an dieser Stelle Folgendes hinzufügen: Die Zulassung des Internethandels ist ja politisch sehr strittig gewesen. Für mich ist interessant, dass es mittlerweile einen regen innerdeutschen Internethandel gibt. Die Befürchtungen, die von Teilen der Apothekerschaft geäußert wurden, werden also interessanterweise von anderen Teilen der Apothekerschaft nicht gesehen. Mittlerweile machen auch deutsche Apotheken sehr gute Internetangebote, die besonders bei den OTC-Produkten interessant sein können, weil wir für diese die Preise ausdrücklich freigegeben haben. Ich rufe die Frage 15 der Kollegin Dr. Gesine Lötzsch auf: In wie vielen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Unterversorgung an Hausund Fachärzten und was wäre aus der Sicht der Bundesregierung nötig, um kurzund langfristig eine ärztliche Unterversorgung abzubauen bzw. zu verhindern? M Herr Präsident, ich möchte der Antwort auf die Frage der Kollegin Lötzsch etwas vorausschicken. Sie fragen ja nach der Versorgung von Landkreisen und Städten mit Hausärzten und Fachärzten. In Bezug auf Ostdeutschland ist in der öffentlichen Diskussion sehr stark von einer Unterversorgung die Rede. Wir haben natürlich immer die rechtliche Situation zugrunde zu legen. Deswegen möchte ich am Anfang definieren: Was heißt im Sinne unserer Bedarfsplanungsrichtlinie das Vorliegen einer „Unterversorgung“? m d 2 d 5 d V m V e l d a i o x V P L d d h k k ä j t ä d t s d d s a d s l V s g d V D v V t z d b d g w k l (C (D Das Vorliegen einer Unterversorgung ist dann zu veruten, wenn der Stand der hausärztlichen Versorgung en bedarfsgerechten Versorgungsgrad um mehr als 5 Prozent und der Stand der fachärztlichen Versorgung en bedarfsgerechten Versorgungsgrad um mehr als 0 Prozent unterschreitet. In den 395 Planungsbereichen er hausärztlichen Versorgung ist der bedarfsgerechte ersorgungsgrad in einem Fall, in Sachsen-Anhalt, um ehr als 25 Prozent unterschritten. In der fachärztlichen ersorgung ist der bedarfsgerechte Versorgungsgrad in inigen Planungsbereichen in den Fachgebieten Radioogie und Anästhesie unterschritten. Allerdings bedeutet as reine Unterschreiten der genannten Grenzen nicht utomatisch, dass gehandelt werden muss. Denn hierzu st zu prüfen, wie die Praxisstruktur tatsächlich aussieht, b es sich also um Einzelpraxen oder Gemeinschaftspraen handelt und ob die Tätigkeitsfelder nicht auch von ersorgungszentren, die direkt jenseits der Grenze eines lanungsbereichs liegen, abgedeckt werden können. iegt eine solche Situation der Unterversorgung vor, ann müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen haneln. Richtig ist an der Fragestellung, dass in Bezug auf die ausärztliche Versorgung in Ostdeutschland in der Zuunft eine Unterversorgung droht. Zu diesem Schluss ommt man, wenn man sich die Altersstruktur der Hausrzte dort ansieht. Deswegen ist es vernünftig, schon etzt zu überlegen, mit welchen Mitteln man dafür Sorge ragen kann, dass es zu dieser Unterversorgung im hausrztlichen Bereich nicht kommt. Vor allem bezogen auf ie Hausärzte besteht eine sehr ungünstige Altersstrukur, da eine deutliche Dominanz der über 55-Jährigen beteht. Diese Dominanz ist im Vergleich mit den westeutschen Bundesländern gravierend und lässt sich eutlich feststellen. Wir haben deswegen zu diesem Thema im Fachaus chuss sowohl unterschiedliche Diskussionen geführt als uch Anträge vonseiten der Bundesregierung behandelt, ie genau diesen Mangel, der sich in Zukunft noch verchärfen kann, zum Gegenstand hatten, und nach Mögichkeiten der Abhilfe gesucht. In erster Linie ist es die Aufgabe der Kassenärztlichen ereinigungen, die Versorgung der Versicherten der geetzlichen Krankenversicherung sicherzustellen. Aufabe des Gesetzgebers ist es, die richtigen Rahmenbeingungen zu schaffen, damit die Kassenärztlichen ereinigungen dieser Aufgabe nachkommen können. as GKV-Modernisierungsgesetz sieht daher eine Reihe on Maßnahmen vor, die dazu beitragen, dass lokale ersorgungslücken geschlossen werden können. Zu nennen ist hier die Möglichkeit, den Vertragsärz en Sicherstellungsprämien in Form von Zuschlägen um Honorar zu zahlen. Es können in den neuen Länern pro Jahr bis zu 15 Millionen Euro zusätzlich zum isherigen Honorarvolumen gezahlt werden. Ich will an ieser Stelle sagen, dass von dieser Möglichkeit in einien ostdeutschen Ländern Gebrauch gemacht wird. Eine eitere Maßnahme besteht darin, die Öffnung von Kranenhäusern in unterversorgten Regionen für die ambuante Versorgung vorzusehen. Eine weitere Verbesserung Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk der Versorgungssituation wird sich durch die Regelungen ergeben, die in den Jahren 2004 bis 2006 eine Erhöhung der Gesamtvergütung in den neuen Ländern um zusätzlich insgesamt 3,8 Prozent vorsehen. Bezogen auf die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für die ambulante ärztliche Behandlung in den neuen Ländern im Jahr 2002 entspricht dies einem zusätzlichen Vergütungsvolumen in Höhe von rund 120 Millionen Euro für die Ärzte in den neuen Ländern. Darüber hinaus beschäftigt sich aufgrund der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung des Deutschen Bundestages vom 24. September 2003 eine Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder mit der Versorgungssituation speziell der ostdeutschen Länder. Sie wird weitere Vorschläge zur Behebung der Versorgungsdefizite vorlegen. Sie sehen also, Frau Kollegin, dass ein Teil der Maßnahmen bereits umgesetzt ist; ein weiterer Teil wird in engem Schulterschluss mit den betroffenen Ländern diskutiert. Darüber hinaus ist uns sehr wohl bewusst, dass wir in Zukunft gerade in der hausärztlichen Versorgung aufgrund der Altersstruktur in eine schwierige Situation kommen können. Deswegen steuern wir schon jetzt gegen. Eine Zusatzfrage der Kollegin Lötzsch. Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Staatssekretärin, Sie haben sich in Ihrer Antwort auf die Lage in Ostdeutschland bezogen. Dazu hätte ich meine Nachfrage gestellt. In meiner Frage kamen jedoch weder die Worte „Ostdeutschland“ noch „neue Länder“ vor, vielmehr hatte ich mir einen generellen Überblick erhofft. Sie haben sich insofern als Hellseherin erwiesen, als Sie wussten, dass ich speziell an der Lage in Ostdeutschland interessiert bin. In meiner Ausgangsfrage habe ich das nicht erwähnt. (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Sehr gut! Solche Fähigkeiten schätzen wir!)





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