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    Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Fortentwick- lung des Finanzplatzes Deutschland, Viertes Finanzmarktförderungsgesetz 19625 A Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 19625 B Otto Bernhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 19626 A Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 19626 B Leo Dautzenberg CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 19626 C Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 19626 D Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 19626 D Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/ CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19627 A Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 19627 A Leo Dautzenberg CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 19627 B Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 19627 C Leo Dautzenberg CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 19627 C Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 19627 C Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19628 A Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . . 19628 A Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 19628 B Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 19628 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 14/7396) . . . . . . . . . . . . . . . 19628 D Erörterung des BMJ mit Verbänden über Eck- punkte zum Entwurf für ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz im November 2001 MdlAnfr 3 Dr. Ilja Seifert PDS Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ . . . . . . . 19629 A ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 19629 A Schlussfolgerungen aus der Erörterung des BMJ mit Verbänden über Eckpunkte zum Ent- wurf für ein zivilrechtliches Antidiskriminie- rungsgesetz im November 2001 MdlAnfr 4 Dr. Ilja Seifert PDS Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ . . . . . . . 19629 D ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 19630 A Vergabe von EU-Mitteln und Abschluss von Verträgen mit der Firma Efp in Bonn ohne Aus- schreibung durch das BMA MdlAnfr 5, 6 Dirk Niebel FDP Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . . 19630 C ZusFr Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19630 D Ungleichbehandlung zwischen Wehr- und Zi- vildienstleistenden bezüglich Weihnachtsgeld MdlAnfr 7 Ina Lenke FDP Antw PStSekr’in Dr. Edith Niehuis BMFSFJ 19632 A ZusFr Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19632 B ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 19633 A Plenarprotokoll 14/200 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 200. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 14. November 2001 I n h a l t : Ungleichbehandlung zwischen Wehr- und Zi- vildienstleistenden bezüglich Entlassungsgeld MdlAnfr 8 Ina Lenke FDP Antw PStSekr’in Dr. Edith Niehuis BMFSFJ 19633 C ZusFr Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19633 D ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 19634 B Übertragung der im Inno-Regio-Programm nicht abgeflossenen Mittel auf 2002 MdlAnfr 9 Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/CSU Antw PStSekr Wolf-Michael Catenhusen BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19634 C ZusFr Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19634 D Vereinfachung der Antragsmodalitäten des Inno-Regio-Programms für kleine und mittel- ständische Betriebe MdlAnfr 10 Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/CSU Antw PStSekr Wolf-Michael Catenhusen BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19635 C ZusFr Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19636 A Zinsbelastung des Bundes für den übernom- menen Altschuldenanteil der ostdeutschen Wohnungswirtschaft von 1995 bis 2000 MdlAnfr 14, 15 Christine Ostrowski PDS Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 19636 C, D ZusFr Christine Ostrowski PDS . . . . . . . . . . . 19636 D Anstieg der Zahl versandter Werbefaxe; Durchsetzung einer europaweiten Identifika- tion des Absenders MdlAnfr 16, 17 Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU Antw PStSekr’in Margareta Wolf BMWi . . . 19637 B, C ZusFr Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19637 D Auswirkungen einer von der EU-Kommission geplanten Erhöhung der Fördergrenze beim Jahresumsatz auf kleine und mittlere Unter- nehmen MdlAnfr 18 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr’in Margarete Wolf BMWi . . . . 19638 B ZusFr Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . 19638 C Zahl der für die Bewachung US-amerika- nischer Liegenschaften in Deutschland einge- setzten Bundeswehrsoldaten MdlAnfr 21 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 19639 C ZusFr Werner Siemann CDU/CSU . . . . . . . . . 19639 D Ausrüstung der für die Bewachung US-ameri- kanischer Liegenschaften in Deutschland ein- gesetzten Bundeswehrsoldaten MdlAnfr 22 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 19640 A ZusFr Werner Siemann CDU/CSU . . . . . . . . . 19640 B Kriterien der Entscheidung über Verbleib bzw. Reduzierung von Standortverwaltungen der Bundeswehr MdlAnfr 23 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 19640 C ZusFr Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . 19640 D Zusatzpunkt 1: Aktuelle Stunde betr.: Was beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der in der jüngsten Steuerschätzung prognosti- zierten erheblichen Einnahmeausfälle von Bund, Ländern und Gemeinden zu tun? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19641 C Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . . . . 19641 C Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19642 D Rainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19644 B Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19645 C Dr. Christa Luft PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19646 C Horst Schild SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19647 D Klaus-Peter Willsch CDU/CSU . . . . . . . . . . 19648 C Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19650 B Dagmar Wöhrl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 19651 C Nicolette Kressl SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19652 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. November 2001II Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . 19653 C Bernd Scheelen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19654 C Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . . . . 19655 D Jörg-Otto Spiller SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19657 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19658 C Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19658 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 19659 A Anlage 2 Bundesmittel für deutsche Minderheiten in den EU-Beitrittsländern; Einbürgerung von abgelehnten Spätaussiedlerbewerbern nach vierjährigem Inlandsaufenthalt MdlAnfr 1, 2 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19659 C, D Anlage 3 Haltung des Bundeskanzlers zur Mehrheit der Regierungskoalition bei zentralen politischen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Einsatz deutscher Streitkräfte im Rahmen der gemeinsamen Reaktion auf die Terroran- schläge gegen die USA MdlAnfr 11 Sylvia Bonitz CDU/CSU Antw StMin Hans Martin Bury BK . . . . . . . . 19660 A Anlage 4 Geplanter Einsatz deutscher Streitkräfte im Rahmen der gemeinsamen Reaktion auf die Terroranschläge gegen die USA MdlAnfr 12 Sylvia Bonitz CDU/CSU Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . . . 19660 B Anlage 5 Vertragsverhältnis zwischen dem BMF und Staats- sekretär a. D. Klaus-Peter Schmidt-Deguelle MdlAnfr 13 Dietrich Austermann CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 19660 C Anlage 6 Soziale Absicherung der sich im Einsatz befin- denden Soldaten des E-3A-Einsatzverbandes Erweiterung des Dialogs mit der wehrtechni- schen Industrie angesichts der Entwicklung der aktuellen sicherheitspolitischen Lage MdlAnfr 19, 20 Günther Friedrich Nolting FDP Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19660 C, 19661 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. November 2001 III Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. November 2001
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. November 2001 Jörg-Otto Spiller 19658 (C)(A) Berichtigung 198. Sitzung, Seite 19373 (A), 3. Absatz, der letzte Satz ist wie folgt zu lesen: „Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 4. Juli 2001 bestätigt, dass solche Informationen grundsätzlich nur mit Einwilligung der Be- troffenen zugänglich gemacht werden dürfen.“ Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. November 2001 19659 (C) (D) (A) (B) Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 90/ 14.11.2001 DIE GRÜNEN Behrendt, Wolfgang SPD 14.11.2001 Bierwirth, Petra SPD 14.11.2001 Bulmahn, Edelgard SPD 14.11.2001 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 14.11.2001 Friedrich (Altenburg), SPD 14.11.2001 Peter Fritz, Erich G. CDU/CSU 14.11.2001 Heinrich, Ulrich FDP 14.11.2001 Hempelmann, Rolf SPD 14.11.2001 Hohmann, Martin CDU/CSU 14.11.2001 Dr. Höll, Barbara PDS 14.11.2001 Koppelin, Jürgen FDP 14.11.2001 Lamp, Helmut CDU/CSU 14.11.2001 Lange (Backnang), SPD 14.11.2001 Christian Lippmann, Heidi PDS 14.11.2001 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 14.11.2001* Erich Müller (Berlin), PDS 14.11.2001* Manfred Ost, Friedhelm CDU/CSU 14.11.2001 Philipp, Beatrix CDU/CSU 14.11.2001 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 14.11.2001 Schauerte, Hartmut CDU/CSU 14.11.2001 Schenk, Christina PDS 14.11.2001 Schlee, Dietmar CDU/CSU 14.11.2001 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 14.11.2001 Hans Peter Dr. Spielmann, Margrit SPD 14.11.2001 Straubinger, Max CDU/CSU 14.11.2001 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 14.11.2001 Dr. Thomae, Dieter FDP 14.11.2001 Dr. von Weizsäcker, SPD 14.11.2001 Ernst Ulrich * für die Teilnahme an Tagungen der Parlamentarischen Versammlung der WEU entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fragen 1 und 2 des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Drucksache 14/7396, Fragen 1 und 2): Welche längerfristigen Vorstellungen hat die Bundesregierung über die Unterstützung aus dem Bundeshaushalt für die deutschen Minderheiten in den Staaten, die mittelfristig Aufnahme in die Eu- ropäische Union finden werden, und wie begründet die Bundes- regierung ihre Vorstellungen? Treffen Zeitungsmeldungen (vergleiche „Siebenbürgische Zeitung“ vom 31. Oktober 2001) zu, wonach abgelehnte Spätaus- siedlerbewerber, deren volkstumsmäßige Vereinsamung aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1998 nicht mehr als Benachteiligung im Sinne des § 4 Abs. 2 anerkannt wird, nach einer vierjährigen Inlandsaufenthaltsdauer einzubür- gern sind, und gibt es Überlegungen der Bundesregierung, ebenso gegenüber anderen Altfallgruppen bei abgelehnten Spätaussied- lerbewerbern zu verfahren? Zu Frage 1: Der Beitritt eines Landes zur Europäischen Union steht aus Sicht der Bundesregierung der Fortführung der För- derung der dort lebenden deutschen Minderheiten nicht grundsätzlich entgegen. Es ist allerdings zu erwarten, dass sich infolge der EU-Mitgliedschaft die wirtschaftliche Lage der Beitrittsländer insgesamt und damit auch der deutschen Minderheiten weiter verbessern wird. Insoweit werden Dauer und Art der Hilfen dem europäischen Inte- grationsprozess anzupassen sein. Dies sieht auch schon das vom Beauftragten der Bundesregierung für Aussied- lerfragen 1999 veröffentlichte Konzept zur Aussiedler- politik 2000 vor. Die konkrete Ausgestaltung dieser grundsätzlichen Überlegung wird zu gegebener Zeit mit den Betroffenen unter Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen zu erörtern sein. Dies gilt gleicher- maßen auch für die Unterstützung aus Deutschland für kulturelle Aktivitäten der deutschen Minderheiten. Zu Frage 2: Zeitungsmeldungen, denen zufolge abgelehnte Spät- aussiedlerbewerber, deren volkstumsmäßige Vereinsa- mung aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsge- richts vom 3. März 1998 – 9 C 3.97 – nicht mehr als Benachteiligung im Sinne des § 4 Abs. 2 Bundesvertrie- benengesetz anerkannt wird, nach einer vierjährigen In- landsaufenthaltsdauer einzubürgern sind, treffen nicht zu. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsan- gehörigkeitsrecht (StAR-VwV) vom 13. Dezember 2000 sieht in Nr. 8.1.3.4 die Möglichkeit vor, deutschsprachige Einbürgerungsbewerber aus deutschsprachigen Gebieten in anderen europäischen Staaten, in denen Deutsch Amts- oder Umgangssprache ist, abweichend von dem grundsätzlich geforderten Mindestaufenthalt von acht Jah- ren (Nr. 8.1.2.2 StAR-VwV) bereits nach einer Inlands- aufenthaltsdauer von vier Jahren einzubürgern. Ob und in- wieweit von dieser Ausnahmeregelung bei abgelehnten Spätaussiedlerbewerbern Gebrauch gemacht wird, steht im Ermessen der für die Ausführung des Staatsangehörig- keitsgesetzes zuständigen Länder. Die Frage, ob bei Einbürgerungsbewerbern aus rumä- nischen Gebieten, die zwar im Aufnahmeverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz nach Deutschland ge- kommen sind, aber keine Spätaussiedlerbescheinigung erhalten haben, die Voraussetzungen für eine Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer im Sinne der Nr. 8.1.3.4 StAR-VwV vorliegen, war Gegenstand einer Staatsan- gehörigkeitsreferentenbesprechung am 19./20. Juni 2001. Es wurde hierin festgestellt, dass die StAR-VwV keine gruppenspezifische Regelung für diesen Personenkreis vorsieht. Zugleich wurde Übereinstimmung darüber er- zielt, dass bei diesem Personenkreis und in vergleichba- ren Fällen grundsätzlich keine Bedenken gegen eine vor- zeitige Einbürgerung im Wege des Ermessens bestehen, wenn neben ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache auch die sonstigen Einbürgerungserfordernisse gegeben sind. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Hans Martin Bury auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) (Drucksache 14/7396, Frage 11): Welche Bedeutung misst der Bundeskanzler Gerhard Schröder einer eigenen Mehrheit der Regierungskoalition bei zentralen po- litischen Entscheidungen bei, und ist für ihn die Entscheidung über den Einsatz deutscher Streitkräfte im Rahmen der gemeinsa- men Reaktion auf die Terroranschläge gegen die USA eine solche zentrale politische Frage, die zwingend einer eigenen Mehrheit der Mitglieder der Regierungskoalition bedarf? Der Bundeskanzler hat deutlich gemacht, dass er bei der von Ihnen angesprochenen Entscheidung über den Einsatz deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf die terroristischen Angriffe gegen die USA eine eigene Mehrheit der Koalitionsfrak- tionen erwartet. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Dr. Christoph Zöpel auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) (Drucksache 14/7396, Frage 12): Wann ist das Ziel des geplanten Einsatzes deutscher Streit- kräfte im Rahmen der gemeinsamen Reaktion auf die Terror- anschläge gegen die USA erreicht, und wer trifft diese Feststel- lung? Die auf der Grundlage der Resolution 1368 (2001) des VN-Sicherheitsrates erfolgende Operation ENDURING FREEDOM, an der sich deutsche bewaffnete Streitkräfte beteiligen sollen, hat das Ziel, staatlich geduldete und unterstützte Führungs- und Ausbildungseinrichtungen von Terroristen auszuschalten, Terroristen zu bekämpfen, ge- fangen zu nehmen und vor Gericht zu stellen sowie Dritte dauerhaft von der Unterstützung terroristischer Aktivitäten abzuhalten. Deutsche bewaffnete Streitkräfte tragen dazu mit ihren Fähigkeiten bei. Der Beitrag schließt auch Leis- tungen zum Zweck der humanitären Hilfe ein. Im Verlauf der Operation wird die Bundesregierung ständig prüfen, inwieweit die zur Verfügung gestellten Fähigkeiten der deutschen bewaffneten Streitkräfte für die Erreichung der jeweils gesetzten Ziele einen wirksamen Beitrag leisten. Im Lichte des Ergebnisses dieser Prüfung und in Abspra- che mit den USA und den Partnern wird sie dann die je- weils nötigen Entscheidungen treffen. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/ CSU) (Drucksache 14/7396, Frage 13): Trifft es zu, dass unverändert ein Vertragsverhältnis zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und dem Staatssekretär a. D. Klaus-Peter Schmidt-Deguelle bzw. einer von ihm geleiteten Beratungsfirma besteht? Es trifft zu, dass unverändert ein Vertragsverhältnis zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und Herrn Staatssekretär a. D. Schmidt-Deguelle als Person besteht; das Vertragsverhältnis ist bis zum 31. Dezember 2001 befristet. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (FDP) (Drucksache 14/7396, Fragen 19 und 20): Wie will die Bundesregierung die umfassende soziale Ab- sicherung der Soldaten des E-3A-Einsatzverbandes, die sich ge- genwärtig bereits zu einer besonderen Verwendung im Einsatz be- finden, sowie von deren Familienangehörigen sicherstellen, und übernimmt die Bundesregierung die Versicherungsleistungen für den Fall, dass die entsprechenden privaten Versicherungsunter- nehmen auf die jeweils gültigen Kriegsklauseln rekurrieren? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass es ange- sichts der aktuellen sicherheitspolitischen Lageentwicklung drin- gend einer Erweiterung des Dialogs mit der wehrtechnischen In- dustrie, insbesondere der klaren Definition wehrtechnischer Kernkapazitäten bedarf, und wie wird die Bundesregierung die- sem Leitgedanken künftig Rechnung tragen? Zu Frage 19: Die Soldaten des NATO-E-3A-Verbandes, die gegen- wärtig in den USA Dienst leisten, befinden sich in einem Auslandseinsatz innerhalb des Bündnisses. Sie erhalten einen erweiterten Versorgungsschutz, wie bei Einsätzen auf Beschluss der Bundesregierung im Sinne von § 58 a des Bundesbesoldungsgesetzes, für Unfälle aufgrund der besonderen Verhältnisse des Einsatzes im Rahmen von Auslandsverwendungen, falls eine vergleichbar gestei- gerte Gefährdungslage vorliegt. Diese Feststellung wird im Schädigungsfalle im Einvernehmen mit den Bundes- ministerien des Innern, der Finanzen und mit dem Aus- wärtigen Amt getroffen. Dies gilt auch für Unfälle bei ei- nem Überwachungsauftrag des Verbandes im Ausland. Zu dem erweiterten Versorgungsschutz gehört auch der ge- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. November 200119660 (C) (D) (A) (B) setzliche Anspruch der Soldaten und ihrer Hinterbliebe- nen auf einen Schadensausgleich in angemessenem Um- fang, wenn Versicherungsunternehmen unter Berufung auf die Kriegsklausel in privaten Lebens- oder Unfallver- sicherungsverträgen die Auszahlung der vereinbarten Versicherungsleistungen verweigern. Falls die Anwendung der Kriegsklausel nicht sachge- recht erscheint, würde der Bund gegen Abtretung der Ver- sicherungsansprüche durch den Bezugsberechtigten mit dem Schadensausgleich in Vorleistung treten und gege- benenfalls die Versicherungssumme bei der Versiche- rungsgesellschaft einfordern. Die umfassende soziale Ab- sicherung von Solden des NATO-E-3A-Verbandes in den genannten Auslandseinsätzen sowie ihrer Familienan- gehörigen ist damit bereits sichergestellt. Zu Frage 20: Die Lage der wehrtechnischen Industrie und die Neuausrichtung der Bundeswehr haben in den vergange- nen Jahren zu einer Intensität des Meinungsaustauschs und der Erörterung gemeinsamer Ziele geführt. Selbst- verständlich sind in diesen Dialog auch aktuelle Entwick- lungen eingeflossen und in ihren Auswirkungen bewertet worden. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. November 2001 19661 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Seiters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Dann rufe
    ich auch die Frage 17 auf:

    Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zur Abwehr die-
    ser Belästigungen bei gewerblichen Faxen generell eine europa-
    weite Identifikation des Absenders ähnlich der Impressumspflicht
    bei Flugblättern durchzusetzen?

    M

Rede von Margareta Wolf-Mayer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Bundes-
regierung ist die Tatsache bekannt, dass die unerwünschte
Zusendung von Werbefaxen bei vielen Bürgerinnen und
Bürgern Verärgerung auslöst. Bei den zuständigen Minis-
terien, insbesondere aber bei der Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post und den Verbraucherschutz-
organisationen ist in den letzten Monaten ein erheblicher
Anstieg der Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern
über derartige Praktiken zu verzeichnen gewesen. Die
Bundesregierung prüft derzeit alle Möglichkeiten, die zu
einer wirksamen Bekämpfung der unerwünschten Fax-
werbung beitragen können.

Als erste Konsequenz hat die Bundesregierung bereits
im Gesetzgebungsverfahren zum Schuldrechtsmoder-
nisierungsgesetz einen Auskunftsanspruch zugunsten der
Verbraucherschutzverbände, der Industrie- und Handels-
kammern sowie der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren
Wettbewerbs in Bad Homburg eingebracht. Dieser in § 13
des geplanten Unterlassungsklagengesetzes enthaltene,
sachlich beschränkte Anspruch gegen Telekommuni-
kations-, Tele- und Mediendiensteanbieter ist auf Aus-
kunft über Namen und ladungsfähige Anschrift der am Te-
lekommunikationsverkehr beteiligten Personen gerichtet.
Hiermit steht den Verbraucherschutzorganisationen ein
wirksames Mittel zur Seite, um die Identität des Nutzers
einer bestimmten Rufnummer zu ermitteln. Dies ist, wie
die Bundesregierung findet, in der Praxis eine wesentliche
Voraussetzung dafür, rechtliche Schritte zur Abwehr un-
erwünschter Faxversendung zu ergreifen.

Die zuständigen Ministerien erhalten eine Vielzahl von
Vorschlägen zur Verbesserung der Abwehr unerwünschter
Faxwerbung. Alle diese Vorschläge werden eingehend ge-
prüft.

Dazu zählt auch der Gedanke einer besonderen Anbie-
terkennzeichnung, auf den Sie in Ihrer Frage abheben.
Was diesen Vorschlag anbelangt, ist die Bundesregierung
der Auffassung, dass eine Verpflichtung zur Kennzeich-
nung für gewerbliche Anbieter bereits nach geltendem
Recht besteht. Dies ergibt sich aus § 2 des Fernabsatzge-
setzes. Die Regelung dient der Umsetzung der EG-Richt-
linie 97/7 des Europäischen Parlamentes und des Rates
vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Ver-
tragsabschlüssen im Fernabsatz.

Eine europäische harmonisierte Regelung zur Anbie-
terkennzeichnung existiert folglich ebenfalls bereits. Auf-
grund des geplanten, bereits erwähnten § 13 des Unter-
lassungsklagengesetzes werden die Anbieter, die sich an
die Kennzeichnungspflicht nicht halten, zukünftig besser
ermittelt werden können.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Seiters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zusatz-
    frage?