Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 2001
        Franziska Eichstädt-Bohlig
        15920
        (C)(A)
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 2001 15921
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Behrendt, Wolfgang SPD 04.04.2001**
        Bodewig, Kurt SPD 04.04.2001
        Bohl, Friedrich CDU/CSU 04.04.2001
        Dr. Brecht, Eberhard SPD 04.04.2001***
        Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 04.04.2001**
        Klaus
        Fischer (Berlin), BÜNDNIS 90/ 04.04.2001
        Andrea DIE GRÜNEN
        Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 04.04.2001***
        Griefahn, Monika SPD 04.04.2001***
        Hartnagel, Anke SPD 04.04.2001
        Hasenfratz, Klaus SPD 04.04.2001
        Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 04.04.2001
        DIE GRÜNEN
        Dr. Hornhues, CDU/CSU 04.04.2001*
        Karl-Heinz
        Irber, Brunhilde SPD 04.04.2001
        Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 04.04.2001
        Kauder, Volker CDU/CSU 04.04.2001
        Klappert, Marianne SPD 04.04.2001
        Dr. Köster-Loßack, BÜNDNIS 90/ 04.04.2001***
        Angelika DIE GRÜNEN
        Kumpf, Ute SPD 04.04.2001
        Leidinger, Robert SPD 04.04.2001
        Maaß, (Wilhelmshaven), CDU/CSU 04.04.2001
        Erich
        Müller (Berlin), PDS 04.04.2001
        Manfred
        Raidel, Hans CDU/CSU 04.04.2001***
        Schloten, Dieter SPD 04.04.2001***
        Dr. Schuster, R. SPD 04.04.2001
        Werner
        Steiger, Wolfgang CDU/CSU 04.04.2001
        Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 90/ 04.04.2001
        DIE GRÜNEN
        Welt, Jochen SPD 04.04.2001
        Wimmer (Neuss), CDU/CSU 04.04.2001
        Willy
        Wistuba, Engelbert SPD 04.04.2001
        Wohlleben, Verena SPD 04.04.2001
        Zöller, Wolfgang CDU/CSU 04.04.2001
        * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-
        lung des Europarates
        ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
        *** für die Teilnahme an der 105. Jahreskonferenz der Interparlamen-
        tarischen Union
        Anlage 2
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Simone Probst auf die Frage des
        Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Drucksa-
        che 14/5724, Frage 1):
        In welcher Form begleitet die Bundesregierung die für das
        Kernkraftwerk Temelin durchgeführten Umweltverträglichkeits-
        prüfungs-Verfahren und insbesondere die Behandlung der vor-
        gebrachten Fragen und Einwände durch die tschechischen Be-
        hörden?
        Die Durchführung von Verfahren zur Umweltverträg-
        lichkeitsprüfung (UVP) erfolgt in der Tschechischen Re-
        publik nach dem UVP-Gesetz von 1992 für UVP-pflich-
        tige Vorhaben, die nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes
        beantragt werden. Das Atomkraftwerk Temelin wurde
        1986 genehmigt. Es unterliegt daher nach dieser Rechts-
        lage nicht mehr der Anwendung des UVP-Gesetzes. Das
        Obergericht Prag hat allerdings 1999 geurteilt, dass jede
        nach In-Kraft-Treten des UVP-Gesetzes beantragte Än-
        derung eines Vorhabens, das bei Neuerrichtung einer UVP
        unterliegen würde, einer UVP zu unterziehen ist. Das
        tschechische Umweltministerium hat daraufhin zunächst
        für das Vorhaben, das Gegenstand des gerichtlichen Ver-
        fahrens gewesen war, ein UVP-Verfahren eingeleitet.
        Gegenstand dieses Verfahrens sind Änderungen der ur-
        sprünglichen Genehmigung für Nebengebäude im Be-
        reich der Lagerung und Konditionierung schwach- und
        mittelradioaktiver Abfälle aus dem AKW Temelin. Die
        Bundesregierung wurde auf Verlangen des BMU in die-
        sem Verfahren nachträglich beteiligt. Sie hat den Vorgang
        geprüft und eine eigene Stellungnahme nicht abgegeben,
        weil die vorgesehene Baumaßnahme aus dem Gesichts-
        punkt der Reaktorsicherheit und im Hinblick auf Sicher-
        heitsinteressen der deutschen Bevölkerung für eine Stel-
        lungnahme keinen Anlass gab.
        In Durchführung des genannten Gerichtsurteils wurde
        durch das tschechische Umweltministerium im Herbst
        entschuldigt bis
        Abgeordnete(r) einschließlich
        entschuldigt bis
        Abgeordnete(r) einschließlich
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Anlagen zum Stenographischen Bericht
        2000 ein Sammelverfahren für die Umweltverträglich-
        keitsprüfung betreffend 78 Änderungsvorhaben, die nach
        In-Kraft-Treten des tschechischen UVP-Gesetzes bean-
        tragt worden waren, eingeleitet. Bundesminister Trittin
        hat, gestützt auf das deutsch-tschechische Umweltab-
        kommen von 1997, eine grenzüberschreitende Verfah-
        rensbeteiligung eingefordert. Dabei stützt sich das
        Beteiligungsinteresse ausschließlich auf Gesichtspunkte
        der Reaktorsicherheit. Die Unterlagen für die Öffentlich-
        keitsbeteiligung haben in Deutschland in der Zeit vom
        20. November bis 19. Dezember 2000 im BMU sowie in
        den Hauptstädten der Bundesländer und den Landratsäm-
        tern/kreisfreien Städten entlang der bayerisch-tschechi-
        schen Grenze zur Einsichtnahme ausgelegen. Sie waren
        darüber hinaus durch das BMU und einige Bundesländer
        ins Internet gestellt worden. In Pressemitteilungen haben
        BMU und Länderministerien auf die Möglichkeit der Ein-
        sichtnahme hingewiesen. BMU hat die betroffenen Bür-
        gerinnen und Bürger ermuntert, von der Möglichkeit
        Gebrauch zu machen, sich mit Stellungnahmen und Ein-
        wendungen an das tschechische Umweltministerium als
        der für die Durchführung des UVP-Verfahrens zuständi-
        gen Behörde zu wenden. Das tschechische Umweltminis-
        terium ist gegenwärtig dabei, die Reaktionen von Behör-
        den und Öffentlichkeit in der Tschechischen Republik und
        dem Ausland auszuwerten und in einer gutachtlichen Stel-
        lungnahme zusammenzufassen. Diese wird nach den Re-
        geln des tschechischen UVP-Verfahrens dann Gegenstand
        eines Erörterungstermins sein.
        Bundesumweltminister Trittin hat in seiner Stellung-
        nahme in diesem Verfahren eine wesentliche Nachbes-
        serung der Unterlagen verlangt, eine angemessene wei-
        tere Beteiligung der deutschen Öffentlichkeit eingefordert
        und erneut auf das Erfordernis hingewiesen, insbesondere
        auch im Hinblick auf noch nicht abgeschlossene Verfah-
        ren zur Prüfung seiner Umweltverträglichkeit, den Probe-
        betrieb im Atomkraftwerk Temelin einzustellen. Er hat
        den tschechischen Umweltminister um Auskunft über die
        aus Deutschland eingegangenen Einwendungen gebeten
        und ihn aufgefordert, über die vorgetragenen Bedenken in
        Konsultationen auf der Ebene der Regierungen einzutre-
        ten, wie dies die internationalen Vorschriften für die
        Durchführung von grenzüberschreitenden UVP-Verfah-
        ren vorsehen. Die Stellungnahme des BMU ist vollstän-
        dig ins Internet gestellt. Eine Antwort steht noch aus.
        Anlage 3
        Antwort
        des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Frage des
        Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck-
        sache 14/5724, Frage 2):
        Ist der Bundesregierung die von dem ehemaligen Berater des
        seinerzeitigen tschechischen Ministerpräsidenten Vaclav Klaus,
        Prof. Bohumil Dolezal, unter der Überschrift Wir bereuen vor-
        gelegte Erklärung bekannt, die die Vertreibung der Deutschen aus
        der Tschechoslowakei verurteilt, und sieht die Bundesregierung
        Möglichkeiten, die Überlegungen und die Unterstützer dieser Er-
        klärung stärker in den deutsch-tschechischen Dialog, zum Bei-
        spiel im Rahmen des gemeinsamen Gesprächsforums, einzube-
        ziehen?
        Der Bundesregierung ist die von dem ehemaligen Be-
        rater des seinerzeitigen tschechischen Ministerpräsiden-
        ten Vaclav Klaus vorgelegte Erklärung Wir bereuen be-
        kannt. Die Bundesregierung begrüßt, wenn in der
        Tschechischen Republik eine offene Debatte über die Ver-
        treibung geführt wird. Sie sieht die von Herrn Dolezal
        vorgelegte Erklärung als einen wichtigen Beitrag zu die-
        ser innertschechischen Diskussion. Im Rahmen des
        deutsch-tschechischen Dialogs widmet sich bereits heute
        das Unterforum Dialog zwischen Deutschen und Tsche-
        chen und den für diesen Dialog wichtigen Minderheiten
        des Deutsch-Tschechischen Gesprächsforums, das am
        9. März 2001 in Dresden erstmals zusammengetreten ist,
        den sich aus der Vergangenheit ergebenden Fragestellun-
        gen. Diese durch einmütigen Beschluss des Koordinie-
        rungsrates des Gesprächsforums ins Leben gerufene
        Arbeitsgruppe bietet Raum, um sämtliche aus der Vergan-
        genheit herrührenden Fragestellungen offen zu erörtern.
        Dessen ungeachtet unterstreicht die Bundesregierung,
        dass in Ziffer 4 der Deutsch-Tschechischen Erklärung von
        1997 vereinbart worden ist, die Beziehungen auf die Zu-
        kunft auszurichten und nicht mit aus der Vergangenheit
        herrührenden politischen und rechtlichen Fragen zu be-
        lasten.
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
        des Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/5724, Frage 7):
        Welche Folgen hat die Rückführung der Bundesmittel für den
        sozialen Wohnungsbau zum einen für die Wohnraumversorgung
        sozial Schwacher und zum anderen für die deutsche Bauwirt-
        schaft?
        Die Wohnraumversorgung in der Bundesrepublik
        Deutschland ist quantitativ und qualitativ gut. Durch hohe
        Bauleistungen  zu denen auch die Fördermaßnahmen
        von Bund und Ländern erheblich beigetragen haben 
        sind ausreichend große Wohnungsbestände geschaffen
        worden. Damit ist auch die Versorgung einkommens-
        schwacher Haushalte weitestgehend gesichert. Entspre-
        chend dem derzeit verminderten Neubaubedarf sind die
        Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau seit Mitte der
        Neunzigerjahre reduziert worden, und zwar sowohl vom
        Bund als auch von den Ländern.
        Der Entwurf des Wohnungsbaureformgesetzes sieht
        wie bisher eine Mindestverpflichtung des Bundes von
        450 Millionen DM bzw. künftig 230 Millionen Euro vor.
        Darüber hinaus können  entsprechend der jährlichen
        Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers  bei Bedarf zu-
        sätzliche Mittel auf der Grundlage des Bundeshaushalts-
        planes eingesetzt werden. Der soziale Wohnungsbau hat
        nur einen begrenzten Anteil am gesamten Bauvolumen:
        Etwa 10 bis 15 Prozent der jährlich neu gebauten Woh-
        nungen sind im sozialen Wohnungsbau gefördert. Ein
        wachsender Anteil der Mittel fließt zudem in den Moder-
        nisierungsbereich. Genaue Auswirkungen einer Erhö-
        hung oder Absenkung der Finanzhilfen des Bundes auf
        die Bauwirtschaft lassen sich nicht näher beziffern.
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 200115922
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Anlage 5
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
        des Abgeordneten Georg Girisch (CDU/CSU) (Drucksa-
        che 14/5724, Frage 9):
        Sieht die Bundesregierung in der Tatsache, dass öffentliche
        Bauaufträge in den letzten Jahren fast ausschließlich an den bil-
        ligsten, meist nicht kostendeckend bietenden Anbieter vergeben
        werden, woraus unter anderem immer höhere Nachforderungen
        resultieren, ein Problem, und teilt sie die Auffassung, dass das bil-
        ligste Angebot keineswegs stets das wirtschaftlichste Angebot ist?
        Nach nationalem Vergaberecht darf der Zuschlag
        grundsätzlich nicht allein auf das günstigste, sondern
        muss auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen.
        In Deutschland wird an das nach den Verdingungsord-
        nungen traditionell geltende Zuschlagskriterium der Wirt-
        schaftlichkeit angeknüpft. Mit dem Vergaberechtsände-
        rungsgesetz ist der Zuschlag auf das wirtschaftlichste
        Angebot zu erteilen (§ 97 Abs. 5 GWB). Für Vergaben un-
        terhalb der EU-Schwellenwerte ist der öffentliche Auf-
        traggeber aufgrund Haushaltsrecht verpflichtet, die Ver-
        dingungsordnungen (auch die VOB/A) einzuhalten. Nach
        § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A kommen bei Vergaben für Bau-
        leistungen nur solche Angebote in die engere Wahl, die
        unter Berücksichtigung rationellen Baubetriebs und spar-
        samer Wirtschaftsführung eine einwandfreie Ausführung
        einschließlich der Gewährleistung erwarten lassen. Unter
        diesen Angeboten soll der Zuschlag auf das Angebot er-
        teilt werden, das unter Berücksichtigung aller Gesichts-
        punkte, wie zum Beispiel Preis, Ausführungsfrist, Be-
        triebs- und Folgekosten, Gestaltung, Rentabilität oder
        technischer Wert als das wirtschaftlichste erscheint. In
        § 25 Nr. 3 Abs. 3 Satz 3 VOB/A ist festgeschrieben, dass
        der niedrigste Angebotspreis allein nicht entscheidend ist.
        Anlage 6
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
        des Abgeordneten Aribert Wolf (CDU/CSU) (Drucksa-
        che 14/5724, Frage 10):
        Wie bewertet die Bundesregierung die in anderen Staaten
        unternommenen Versuche, die Bewertung von Bauangeboten zu
        verbessern, wie zum Beispiel in den Niederlanden durch ein Vor-
        submissionsverfahren, und welchen gesetzgeberischen Hand-
        lungsbedarf sieht die Bundesregierung zur Verbesserung der Ver-
        gabepraxis in Deutschland?
        Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keinen gesetz-
        geberischen Handlungsbedarf zur Verbesserung der
        Vergabepraxis. Ihr liegen keine Kenntnisse über die An-
        wendung eines Vorsubmissionsverfahrens in den Nieder-
        landen vor.
        Anlage 7
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
        des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Druck-
        sache 14/5724, Frage 11):
        Sollten nach Auffassung der Bundesregierung auch kommu-
        nale Beteiligungsgesellschaften die Verdingungsordnung für Bau-
        leistungen Teil A (VOB/A) anwenden, und ist hierzu eine gesetz-
        liche Regelung sinnvoll?
        Grundsätzlich muss zwischen den Vergabeverfahren
        oberhalb der EU-Schwellenwerte und unterhalb dieser
        Schwellenwerte unterschieden werden. Bei Vergaben
        oberhalb der EU-Schwellenwerte beurteilt sich die Frage
        danach, ob die kommunalen Unternehmen als öffentliche
        Auftraggeber im vergaberechtlichen Sinne anzusehen
        sind. Handelt es sich um ein Unternehmen, das zu dem be-
        sonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse
        liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art auszuführen
        und übt die Kommune die Aufsicht aus, ist das Unterneh-
        men nach Paragraph 98 des Gesetzes gegen Wettbe-
        werbsbeschränkungen öffentlicher Auftraggeber. Glei-
        ches gilt für Unternehmen, die von der Kommune
        überwiegend finanziert werden. Aufgrund des Gesetzes
        gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der Vergabever-
        ordnung hat ein solches Unternehmen die Verdingungs-
        ordnungen und damit bei der Vergabe von Bauaufträgen
        die VOB/A anzuwenden.
        Die Anwendung der Verdingungsordnungen und damit
        auch der VOB/A für Vergaben von kommunalen Beteili-
        gungsgesellschaften unterhalb der Schwellenwerte zu re-
        geln, liegt in der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Es
        ist daher Sache der Länder bzw. Kommunen, die Anwen-
        dung der VOB durch kommunale Beteiligungsgesell-
        schaften in ihren Bestimmungen zu den jeweiligen
        Kommunal- und Haushaltsgesetzen verbindlich vorzu-
        schreiben.
        Anlage 8
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
        des Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/5724, Frage 15):
        Hat Bundeskanzler Gerhard Schröder die Absicht, sich für die
        Existenzerhaltung der zahlreichen in Schwierigkeiten befindli-
        chen mittelständischen Bauunternehmen ähnlich engagiert einzu-
        setzen wie für die Philipp Holzmann AG?
        Eine mittelständisch ausgerichtete Wirtschaftspolitik,
        wie sie die Bundesregierung seit mehr als zwei Jahren
        verfolgt, ist die beste und vor allem auch auf Dauer
        wirksamste Unterstützung für die überwiegend mittel-
        ständischen Bauunternehmen. Die Steuerreform, das Fa-
        milienförderungsgesetz und weitere Reformmaßnahmen
        entlasten Haushalte und Unternehmen um fast 93 Milliar-
        den DM. Davon entfallen allein 30 Milliarden DM auf den
        Mittelstand und dabei auch auf die mittelständische Bau-
        wirtschaft. Die Bundesregierung hat mehrfach betont,
        dass die Hilfe für die Sanierung des Holzmann-Konzerns
        dem Erhalt der Arbeitsplätze dieses Unternehmens wie
        auch den Arbeitsplätzen betroffener Zulieferunternehmen
        und Handwerksbetrieben gilt. Ein Insolvenzverfahren
        hätte allein bei Holzmann etwa 17 000 Arbeitsplätze ge-
        fährdet. Bei Zulieferunternehmen und Handwerksbetrie-
        ben wären zusätzlich mehr als 40 000 Beschäftigte von
        Arbeitsplatzverlusten betroffen gewesen.
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 2001 15923
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Anlage 9
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage
        der Abgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) (Drucksa-
        che 14/5724, Frage 33):
        Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass in Anbetracht
        der erhobenen Vorwürfe  sollten sie zutreffen  der Staatssekre-
        tär im Bundesministerium des Innern, Claus Henning Schapper,
        angesichts seiner Zuständigkeit im Bundesministerium des Innern
        unter anderem für Verbrechungsbekämpfung und als Dienstvor-
        gesetzter für mehr als 40 000 im Sicherheitsbereich tätige Beamte
        und Angestellte in seiner jetzigen Funktion verbleiben kann?
        Die Bundesregierung hält die gegen Staatssekretär
        Schapper erhobenen Vorwürfe für nicht berechtigt. Das ist
        bereits aus den Antworten auf die Fragen 28 bis 32 deut-
        lich geworden. Der bereits zitierte Beschluss des Landge-
        richts Hamburg vom 3. April 2001 bestätigt das.
        Anlage 10
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage
        des Abgeordneten Heinrich-Wilhelm Ronsöhr (CDU/
        CSU) (Drucksache 14/5724, Frage 34):
        Welche Kenntnisse über den Umgang des aufsichtsführenden
        Staatssekretärs im Bundesministerium des Innern, Claus Henning
        Schapper, mit dem Betrugsskandal (vgl. stern vom 29. März
        2001) haben Bundeskanzler Gerhard Schröder und der Bundes-
        minister des Innern, Otto Schily, 1998 gehabt, als Claus Henning
        Schapper zum Staatssekretär der Bundesregierung ernannt
        wurde?
        Im Oktober 1998 hat es keinen von Ihnen so genann-
        ten Betrugsskandal um die Spielbank in Hittfeld gege-
        ben. Folglich hat auch keiner Kenntnis gehabt.
        Anlage 11
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage
        des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/5724, Frage 35):
        Wie teilt die Bundesregierung die zur Förderung deutscher
        Minderheiten in Ostmittel-, Südost- und Osteuropa einschließlich
        der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten vorgesehenen Hilfen auf
        die verschiedenen Länder in diesem Jahr im Vergleich zum Vor-
        jahr auf, und welche mittelfristige Entwicklung dieser Mittel plant
        die Bundesregierung?
        Der Haushaltsansatz 2001 der Titelgruppe 02 des Ka-
        pitels 0640  Unterstützung für die deutschen Minderhei-
        ten in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa einschließlich
        nicht europäischer Nachfolgestaaten der UdSSR  beträgt
        64 Millionen DM. Ebenso wie im Vorjahr werden voraus-
        sichtlich rund zwei Drittel dieser Mittel auf Fördermaß-
        nahmen in der Russischen Föderation und Polen entfallen.
        Der Rest verteilt sich auf die übrigen Nachfolgestaaten
        der UdSSR sowie an die anderen Staaten Ost-, Ostmittel-
        und Südosteuropas.
        Eine endgültige Aufteilung auf die einzelnen Staaten
        hängt von den im Laufe des Jahres beantragten Förder-
        projekten bzw. der zeitlichen Realisierbarkeit der einzel-
        nen Projekte ab. Außerdem muss auf unvorhergesehene
        Situationen in den Herkunftsgebieten flexibel reagiert
        werden können. Deshalb können absolute Zahlen zur Auf-
        teilung erst am Ende eines Haushaltsjahres mitgeteilt wer-
        den. Nach der gegenwärtigen Finanzplanung wird davon
        ausgegangen, dass der Ansatz für 2001 mittelfristig in
        etwa fortgeschrieben wird.
        Anlage 12
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/5724, Fragen 36 und 37):
        Wie teilen sich die Kosten, die nach Presseberichten circa
        20 Millionen DM betrugen, für den einen Castortransport der ver-
        gangenen Woche auf (inklusive Kosten des Polizeieinsatzes 
        bitte separat aufschlüsseln), und welchen Anteil hiervon tragen
        der Bund und das Land Niedersachsen?
        Welche konkreten Vorschläge macht der Bundesminister des
        Innern, Otto Schily, zur Kostensenkung und Erleichterung des
        Polizeieinsatzes für zukünftige Transporte vor dem Hintergrund
        seiner Äußerung (siehe Frankfurter Allgemeine Zeitung vom
        29. März 2001), die Polizeieinsätze zur Sicherung des Castor-
        transportes nach Gorleben mit der nötigen Entschiedenheit und
        Robustheit fortzusetzen?
        Zu Frage 36:
        Bund und Länder tragen bei Castortransporten Perso-
        nal- und Sachaufwendungen nach ihren jeweiligen Zu-
        ständigkeiten. Erstattungsregelungen bleiben vorbehal-
        ten, zum Beispiel wenn der Bundesgrenzschutz oder die
        Bereitschaftspolizeien der Länder zur Unterstützung ei-
        nes Landes verwendet werden (§ 11 Abs. 4 Satz 3 Bun-
        desgrenzschutzgesetz und entsprechende Landesregelun-
        gen). Die Dienststellen des Bundesgrenzschutzes und die
        der Länderpolizeien ermitteln gegenwärtig die Aufwen-
        dungen für diesen Einsatz, die sich aus einer Vielzahl von
        Einzelmeldungen zusammensetzen. Das Ergebnis wird
        nicht vor dem 19. April 2001 vorliegen.
        Zu Frage 37:
        Der Polizeieinsatz anlässlich des Transportes von Ca-
        storbehältern mit HAW-Glaskokillen in das Transport-
        behälter-Zwischenlager (TBL) Gorleben wurde von der
        Gesamteinsatzleitung der Polizei des Landes Niedersach-
        sen geführt. Der Bundesgrenzschutz nahm unter dieser
        Führung als eigenständiger Einsatzabschnitt seine ori-
        ginären bahnpolizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der
        Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes wahr.
        Während des Transportes durch die Bundesrepublik wa-
        ren circa 27 500 Polizeibeamte, davon etwa 7 000 BGS-
        Beamte im Einsatz. Polizeieinsätze dieser Dimension
        werden immer gründlich nachbereitet und ausgewertet.
        Daraus abzuleitende Schlussfolgerungen werden in Ein-
        satzkonzeptionen künftiger polizeilicher Einsätze ein-
        fließen. Diese Auswertung ist derzeit im Gange. Die in der
        Frage zitierte Äußerung des Bundesinnenministers in der
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 200115924
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 29. März 2001 be-
        zog sich ausschließlich auf den seinerzeit laufenden Cas-
        tortransport, nicht aber  wie vom Fragesteller formuliert 
        auf zukünftige Polizeieinsätze aus diesem Anlass. Der
        Bundesinnenminister stellte klar, dass Straftaten auch aus
        dem Schutz von Versammlungen heraus nicht geduldet
        werden. Gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr, das
        Bereiten von Hindernissen auf der Schiene, schwere und
        gefährliche Körperverletzungen sowie Sachbeschädigun-
        gen sind Straftaten, gegen die mit den Mitteln des Rechts-
        staates vorgegangen wird. Dies bedeutet grundsätzlich
        auch, die Verursacher zum Schadensersatz heranzuzie-
        hen. Straftaten zu verhindern und erforderlichenfalls zu
        unterbinden, ist Aufgabe der Polizei, die dazu auch die ge-
        setzlich vorgeschriebenen Mittel des unmittelbaren
        Zwanges einsetzen kann.
        Anlage 13
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
        Frage der Abgeordneten Renate Blank (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/5724, Frage 38):
        Ist es richtig, dass die von der Bundesregierung in letzter Zeit
        vorgestellten Investitionsprogramme im Verkehrsbereich, näm-
        lich das Anti-Stau-Programm sowie das aus UMTS-Zinserlösen
        zu finanzierende Zukunftsinvestitionsprogramm, nicht zu einer
        Erhöhung der Investitionsquote im Bundeshaushalt führen wer-
        den?
        Die aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm der Bun-
        desregierung von 2001 bis 2003 zusätzlich in die Ver-
        kehrsinfrastruktur fließenden Mittel in Höhe von jährlich
        2,9 Milliarden DM führen zu einer Erhöhung der Investi-
        tionsquote im Bundeshaushalt. Diese liegt im Jahre 2001
        bei 12,2 von Hundert und damit über der Quote der Vor-
        jahre.
        Das Anti-Stau-Programm ermöglicht eine zusätz-
        liche Verstärkung der Verkehrsinvestition von 2003 bis
        2007 um insgesamt 7,4 Milliarden DM, um Engpässe in
        der Verkehrsinfrastruktur zu beseitigen. Das Programm
        wird ausschließlich aus den ab 2003 verfügbaren Mehr-
        einnahmen aus der streckenbezogenen LKW-Gebühr
        finanziert, die über die bereits eingeplanten Einnahmen
        aus der zeitbezogenen LKW-Gebühr hinausgehen. Da die
        Mittel noch nicht im Finanzplan etatisiert sind, führt das
        Anti-Stau-Programm auch noch nicht zu einer Er-
        höhung der Investitionsquote im Bundeshaushalt.
        Anlage 14
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
        Frage des Abgeordneten Rudolf Kraus (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/5724, Frage 39):
        Wie hoch sind im Jahr 2001 die Investitionsquoten des Bun-
        deshaushaltes und der 16 Länderhaushalte, und besteht zwischen
        der Investitionsquote im jeweiligen Bundesland und der Lage der
        dortigen Bauwirtschaft ein Zusammenhang?
        Die Investitionsausgaben des Bundeshaushaltes 2001
        wurden durch das Zukunftsinvestitionsprogramm der
        Bundesregierung deutlich verstärkt und betragen insge-
        samt 58 Milliarden DM. Die Investitionsquote liegt bei
        12,2 Prozent und damit über der Quote der Vorjahre. Nach
        den Haushaltsplänen der Länder belaufen sich die Investi-
        tionsquoten, das heißt das Verhältnis von investiven Aus-
        gaben zu Gesamtausgaben für das Jahr 2001 in den ein-
        zelnen Ländern auf folgende Werte: Baden-Württemberg
        10,0 Prozent; Bayern 16,9 Prozent; Brandenburg 22,8 Pro-
        zent; Hessen 10,0 Prozent; Mecklenburg-Vorpommern
        22,1 Prozent; Niedersachsen 12,3 Prozent; Nordrhein-
        Westfalen 9,8 Prozent; Rheinland-Pfalz 11,2 Prozent;
        Saarland 12,2 Prozent; Sachsen 26,6 Prozent; Sachsen-
        Anhalt 22,5 Prozent; Schleswig-Holstein 10,1 Prozent;
        Thüringen 23,7 Prozent; Berlin 11,1 Prozent; Bremen
        16,0 Prozent; Hamburg 10,4 Prozent.
        Die Lage der Bauwirtschaft in den einzelnen Ländern
        hängt von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren ab,
        zum Beispiel von den Bauinvestitionen der privaten Wirt-
        schaft, der Wohnungsbaunachfrage, aber auch den Bau-
        investitionen anderer öffentlicher Haushalte, insbeson-
        dere von denen der Gemeinden. Die Bauausgaben von
        Bund und Ländern stellen lediglich einen geringen Anteil
        der gesamten Bauinvestitionen dar. In den Investitions-
        ausgaben der Länder sind zudem neben den Bauausgaben
        auch andere investive Ausgaben enthalten, zum Beispiel
        Erwerb von beweglichen oder unbeweglichen Sachen,
        Darlehensvergabe oder Investitionszuschüsse. Dement-
        sprechend besteht zwischen der Investitionsquote eines
        Landeshaushalts und der Lage der Bauwirtschaft in die-
        sem Land nur ein mittelbarer Zusammenhang.
        Anlage 15
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
        Frage des Abgeordneten Georg Girisch (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/5724, Frage 40):
        Plant die Bundesregierung  unter Berücksichtigung des Um-
        standes, dass die Abschreibungsmöglichkeiten für den Woh-
        nungsneubau und für die Wohnungssanierung in den neuen Bun-
        desländern zu einem Überangebot an Wohnraum geführt haben 
        die Einführung einer Abschreibungsmöglichkeit für den Umbau
        bestehender Häuser zu so genannten Null-Energie-Häusern oder
        für deren Neuerrichtung?
        Die Bundesregierung plant gegenwärtig keine steuer-
        lichen Abschreibungsmöglichkeiten für den Umbau be-
        stehender Häuser zu so genannten Null-Energie-Häusern
        oder für deren Neuerrichtung. Denn es ist zweifelhaft, ob
        die erforderliche Neuorientierung in der Wohnungsbau-
        förderung allein durch höhere steuerliche Anreize für den
        Bestandserwerb gelingen wird. Dies gilt insbesondere für
        die Schaffung neuer Abschreibungsmöglichkeiten. Hinzu
        kommt, dass die steuerpolitische Strategie der Bundesre-
        gierung auf eine breit angelegte Tarifentlastung und den
        gleichzeitigen Abbau von Steuervergünstigungen gerich-
        tet ist.
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 2001 15925
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Anlage 16
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
        Fragen der Abgeordneten Anke Eymer (Lübeck) (CDU/
        CSU) (Drucksache 14/5724, Fragen 41 und 42):
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfahrungen Großbri-
        tanniens, das inzwischen 20 Prozent seines öffentlichen Investi-
        tionsvolumens privatwirtschaftlich vergibt und das auf diesem
        Wege über eine Einsparung von 17 Prozent der Projektkosten
        Finanzierungsspielraum für weitere Infrastrukturprojekte schafft?
        Ist die Bundesregierung bereit, solche Konzepte auch in
        Deutschland voranzutreiben?
        Zu Frage 41:
        Bei der Frage, welche Form der Realisierung von In-
        frastrukturprojekten die günstigste ist, muss grundsätzlich
        vor unzulässigen Verallgemeinerungen gewarnt werden.
        Die generelle Aussage, es lasse sich ein bestimmter Pro-
        zentsatz durch private Finanzierung öffentlicher Infra-
        struktur einsparen, ist nach Auffassung der Bundesregie-
        rung nicht möglich. Die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit
        ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
        Die Bundeshaushaltsordnung verpflichtet im Übrigen
        die gesamte Bundesverwaltung zur ständigen Prüfung, in-
        wieweit staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken
        dienende wirtschaftliche Tätigkeiten durch Ausgliede-
        rung und Entstaatlichung oder Privatisierung erfüllt wer-
        den können. Falls unklar ist, ob private Anbieter diese
        Aufgaben ebenso gut oder besser erbringen können, ist
        ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen.
        Zu Frage 42:
        Das Haushaltsrecht des Bundes lässt alle Konzepte zu
        und fordert gerade eine ständige Prüfung privatwirt-
        schaftlicher Alternativen. So wird zurzeit beispielsweise
        mit einem Interessenbekundungsverfahren die wirtschaft-
        lichste Lösung für die feste Querung des Fehnmarnbelt
        gesucht. Die Bundesregierung wird in jedem Einzelfall
        alle Konzept-Alternativen vorbehaltlos prüfen und sich
        dann für die wirtschaftlichste Lösung entscheiden.
        Anlage 17
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
        Frage des Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme
        (CDU/CSU) (Drucksache 14/5724, Frage 43):
        Trifft es zu, dass im Rahmen des geplanten Verkaufs von circa
        14 000 im Land Niedersachsen gelegenen Wohnungen eines
        großen Touristikkonzerns in Hannover, die gemäß §§ 4 und 5 des
        Veräußerungsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
        land und dem Touristikkonzern einer besonderen gegenüber dem
        Bund bestehenden Sozialbindung unterliegen, der Kaufpreis die-
        sem Touristikkonzern bereits zugeflossen ist, obwohl weder die
        Bestandserfassung abgeschlossen ist noch die angekündigte öf-
        fentliche Ausschreibung, an der sich auch ein Konsortium aus
        Salzgitter beteiligen soll, veröffentlicht und durchgeführt ist und
        bisher kein entsprechender Kaufvertrag bekannt wurde?
        Die Wohnungsverkäufe der Preussag AG waren schon
        Gegenstand verschiedener parlamentarischer Anfragen.
        Auch der Bundesrechnungshof und die EU-Kommission
        haben sich mit diesem Thema ausführlich unter Bei-
        hilfeaspekten befasst. Die Preussag AG hat sich in der
        Vergangenheit vertragskonform verhalten. Die im Kauf-
        vertrag zwischen dem Bund und der Preussag AG seiner-
        zeit festgelegte zehnjährige Bindungsfrist ist zwischen-
        zeitlich abgelaufen. Ungeachtet dessen hat der Konzern
        versichert, weitere Wohnungen entweder an die Mieter zu
        verkaufen bzw. bei Verkäufen an Dritte umfangreiche So-
        zialklauseln in die Verträge einzubeziehen.
        Anlage 18
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
        Fragen des Abgeordneten Hans-Joachim Fuchtel (CDU/
        CSU) (Drucksache 14/5724, Fragen 44 und 45):
        Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Ausfall an auszu-
        setzender Umsatzsteuer, wenn Steuerpflichtige Vorsteuerbeträge
        geltend machen, nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) die Vor-
        schrift des § 15 Abs. 1a Nr. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) als nicht
        mit europäischem Recht vereinbar und damit für nicht anwendbar
        erklärt hat (BFH, Urteil vom 23. November 2000, V R 49/00) und
        an der Rechtmäßigkeit der Änderungsvorschriften des § 15 UStG
        erhebliche Zweifel bestehen (Vorlagebeschluss an den Europä-
        ischen Gerichtshof vom 30. November 2000, V R 30/00)?
        Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung den Ein-
        nahmeausfall finanzieren?
        Zu Frage 44:
        Der Steuerausfall durch Gewährung des Vorsteuerab-
        zugs aus bestimmten Reisekosten im Sinne des Paragra-
        phen 15 Abs. 1a Nr. 2 UStG wird unter Gegenrechung der
        Steuermehreinnahmen bei den Gewinnsteuern auf jähr-
        lich rund 330 Millionen DM geschätzt.
        Zu Frage 45:
        Der auf den Bund entfallende Einnahmeausfall für die
        Gewährung des Vorsteuerabzugs aus bestimmten Reise-
        kosten im Sinne von § 15 Abs. 1a Nr. 2 UStG ist im Jahr
        2001 im Rahmen der Gesamtentwicklung der Steuerein-
        nahmen sowie des Haushaltsvollzugs aufzufangen und
        künftig im Rahmen der Steuerschätzung zu berücksich-
        tigen.
        Anlage 19
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
        Frage des Abgeordneten Max Straubinger (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/5724, Frage 46):
        Wird die Bundesregierung angesichts der Taten und des Auf-
        rufes von Mitgliedern der Organisationen Greenpeace und
        Robin Wood sowie von Bürgerinitiativen zu möglicherweise
        strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit den Demonstra-
        tionen beim Castortransport deren Gemeinnützigkeit, welche die
        steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden ermöglicht, überprüfen
        lassen?
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 200115926
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Ein Verein darf nur dann als gemeinnützig behandelt
        werden, wenn er sich bei seiner Betätigung an Recht und
        Gesetz hält. Für die Beurteilung und Entscheidung steuer-
        licher Einzelfälle sind nach unserer Verfassung die Fi-
        nanzbehörden der Länder zuständig. Sie prüfen auch die
        gemeinnützigen Körperschaften in regelmäßigen Abstän-
        den und gehen Hinweisen, zum Beispiel der Medien und
        der Verfassungsschutzbehörden, auf möglicherweise
        rechtswidriges Verhalten der Körperschaften nach. Dafür
        bedarf es keiner besonderen Aufforderung der Bundesre-
        gierung.
        Anlage 20
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
        Frage der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS)
        (Drucksache 14/5724, Frage 47):
        Welche Ausgleichsmaßnahmen sind nach Schließung des
        Bundeswehrstandortes Dranske/Bug seit dem Jahre 1991 an die
        Gemeinde und die Region Rügen geflossen?
        Der ehemalige Marinestützpunkt der NVA auf der
        Halbinsel Bug umfasste 526 Hektar. Er wurde bis 1993
        von der Bundeswehr abgewickelt.
        Die Schließung eines NVA-Standorts ist kein Fall für
        die Gewährung eines Ausgleichs nach Art. 106 Abs. 8
        Grundgesetz, da es sich nicht um vom Bund veranlasste
        Einrichtungen handelt. Unabhängig hiervon haben der
        Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern im Rah-
        men der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regio-
        nalen Wirtschaftsstruktur in den Landkreis Rügen seit
        1991 rund 875 Millionen DM verausgabt. In die Ge-
        meinde Dranske  eine von fast 50 Inselgemeinden  flos-
        sen hiervon knapp 20 Millionen DM. Aus dem EU-För-
        derprogramm Konver II erhielt der Landkreis Rügen
        zusätzlich 9,4 Millionen DM.
        Anlage 21
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Frage
        des Abgeordneten Matthäus Strebl (CDU/CSU) (Druck-
        sache 14/5724, Frage 48):
        Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um zu ver-
        hindern, dass es durch die Osterweiterung der Europäischen
        Union zu einem weiteren Rückgang der Zahl baugewerb-
        licher Existenzen und deutscher Beschäftigter in der Baubranche
        kommt?
        Die Bundesregierung geht davon aus, dass der EU-
        Erweiterungsprozess ein Gleichgewicht zwischen wirt-
        schaftlichem Fortschritt und sozialer Stabilität benötigt.
        Während die wirtschaftliche Integration der Beitrittslän-
        der bereits beträchtliche Fortschritte gemacht hat, hängt
        die Angleichung von Einkommens- und Sozialstandards
        noch weit zurück. Die Bundesregierung setzt sich deshalb
        für Übergangsfristen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit
        von grundsätzlich sieben Jahren ein, wobei die Frist für
        einzelne Beitrittsländer aufgrund einer Überprüfung nach
        bestimmten klar definierten Kriterien verkürzt werden
        kann. Darüber hinaus soll für die Dauer der Übergangs-
        frist bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit die Dienstleis-
        tungsfreiheit in sensiblen Bereichen der Bauwirtschaft
        und des Handwerks eingeschränkt werden, um Umge-
        hungstatbestände bei der Einschränkung der Arbeitneh-
        merfreizügigkeit zu verhindern (so genannte Schein-
        selbstständigkeit).
        Anlage 22
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Hermann Kues (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/5724, Frage 49):
        Ist der Abbau der Beschäftigten im Baugewerbe seit 1999 bis
        Ende dieses Jahres um voraussichtlich 150 000 und damit erstmals
        unter die Eine-Million-Grenze nach Auffassung der Bundesregie-
        rung Ausdruck eines durch die Bundesregierung hinzunehmenden
        Strukturwandels und Gesundschrumpfungsprozesses?
        Es ist zwar richtig, dass von 1999 bis 2000 die Be-
        schäftigtenzahl im Bauhauptgewerbe zurückgegangen ist,
        dies trifft für die Zeit seit 1995 zu. Der höchste Beschäf-
        tigtenstand war 1995 erreicht, als die Sonderabschrei-
        bungen für die neuen Länder noch in vollem Umfang vor-
        genommen werden konnten. Im Zeitraum 1995 bis 1998
        hat sich die Gesamtzahl der Beschäftigten im Bauhaupt-
        gewerbe um 18,1 Prozent (in den neuen Ländern um
        20,3 Prozent), im Zeitraum danach bis einschließlich
        2000 um 9,2 Prozent (in den neuen Ländern um 14,2 Pro-
        zent) verringert. Da die von der Bundesregierung ergrif-
        fenen (globalen) Maßnahmen wie Steuerreform sowie die
        spezifischen, die sich auf den Wohnungsbau bzw. auf den
        Verkehrsbau beziehen, fast ausschließlich ab 2001 oder
        später wirksam werden, könnte eine leichte Trendumkehr
        im laufenden Jahr durchaus erwartet werden.
        Anlage 23
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Frage
        des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksa-
        che 14/5724, Frage 50):
        Teilt die Bundesregierung die pessimistischen Konjunktur-
        erwartungen der Verbände der Bauwirtschaft für 2001, wonach
        die Umsätze erneut zurückgehen und die Zahl der Arbeitsplätze
        im Bauhauptgewerbe unter 1 Million fallen wird, und sieht sie aus
        diesem Grund politischen Handlungsbedarf?
        Es muss davon ausgegangen werden, dass die Nach-
        frage nach Bauleistungen in diesem Jahr insgesamt auf
        einem vergleichsweise niedrigen Niveau verharren wird.
        Allerdings sind im Wirtschaftsbau gewisse positive An-
        zeichen zu erkennen. Auch die Ausgaben des Bundes für
        den Straßenbau werden in diesem Jahr eine Steigerung
        von knapp 10 Prozent aufweisen. Der Einfluss dieser
        Bausparten dürfte wegen ihrer geringen Anteile an der
        Gesamtbaunachfrage aber bestenfalls einen weiteren
        Rückgang verhindern. Die Bundesregierung hat bereits
        eine Reihe von Maßnahmen in Angriff genommen, die
        über die Verbesserung der Rahmenbedingungen bis zu
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 2001 15927
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        einem Katalog einzelner Vorhaben und gesetzlicher Be-
        stimmungen reichen, von denen die Baunachfrage profi-
        tieren wird. Im Wesentlichen beginnen diese Maßnahmen
        in 2001 oder später zu greifen. Da der aktuelle und
        zukünftige Bedarf an Infrastrukturen auf allen Ebenen der
        Gebietskörperschaften erheblich höher ist oder sein wird
        als die öffentlichen Haushalte zu leisten vermögen, finden
        gegenwärtig in der Bundesregierung Diskussionen über
        die Möglichkeiten von privaten Finanzierungen statt.
        Anlage 24
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Frage
        des Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/5724, Frage 51):
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Präsiden-
        ten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, das Jahr
        2000 sei das schlimmste Jahr der Nachkriegsgeschichte für die
        Bauwirtschaft gewesen und dass in diesem Jahr ein weiterer Ab-
        bau von bis zu 50 000 Arbeitsplätzen zu befürchten sei?
        Die Bundesregierung verkennt nicht den starken Rück-
        gang der Beschäftigten seit 1996 im Bauhauptgewerbe.
        Es besteht jedoch die Hoffnung, dass eine günstigere Ent-
        wicklung im Wirtschaftsbau und der geplante Anstieg der
        Verkehrsbauausgaben des Bundes nicht zu dem befürch-
        teten starken Abbau von Arbeitsplätzen in diesem Jahr
        führt.
        Anlage 25
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb (F.D.P.) (Druck-
        sache 14/5724, Frage 52):
        Welche konkreten Zahlen haben den Bundesminister für Wirt-
        schaft und Technologie, Werner Müller, veranlasst, auf seiner
        Dienstreise nach Kanada und den USA laut dem Nachrichtenma-
        gazin DER SPIEGEL vom 26. März 2001 zu erklären, dass viel
        mehr Beschäftigte ihren Anspruch auf Teilzeitarbeit anmelden als
        erwartet und besonders der Mittelstand unter dieser Entwicklung
        leide?
        Der Erklärung von Bundesminister Dr. Müller liegt
        eine Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Selbstständiger
        Unternehmer (ASU) zugrunde, die das Wirtschaftsmaga-
        zin impulse veröffentlicht hat. Nach der Umfrage, an
        der sich 346 Firmenchefs beteiligt haben, hätten in jedem
        fünften mittelständischen Unternehmen Mitarbeiter ihren
        gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit geltend gemacht. Nach
        der Umfrage habe fast jeder zweite der betroffenen Fir-
        menchefs erhebliche Auswirkungen auf die betrieblichen
        Abläufe beklagt.
        Anlage 26
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die
        Frage des Abgeordneten Helmut Heiderich (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/5724, Frage 53):
        Welche Gründe führt die Bundesregierung dafür an, dass die
        anstehende Zulassung von drei gentechnisch fortentwickelten
        Maissorten im Zusammenhang mit der Zulassung konventioneller
        Sorten in der ersten Märzwoche 2001 nicht erfolgt ist, und welche
        neuen Argumente hat die Bundesregierung, die bereits im vergan-
        genen Jahr gegen die Unbedenklichkeitserklärung aller beteiligten
        Behörden und Wissenschaftler durch Inanspruchnahme einer Aus-
        nahmeregelung verhinderte Zulassung der BT-Sorte 176 erneut
        nicht auszusprechen?
        Für zwei der erwähnten gentechnisch veränderten
        Maissorten, die aus der maiszünslerresistenten Maislinie
        CG 00256-176 (Event 176) entwickelt worden sind, liegt
        die gentechnikrechtliche Genehmigung zurzeit nicht vor.
        Sie ruht nach der Entscheidung des Robert-Koch-Instituts
        (RKI) vom 16. Februar 2000, geändert durch Bescheid
        vom 31. März 2000, nachdem Zweifel unter anderem im
        Hinblick auf die Auswirkungen des Bt-Toxins auf Nicht-
        zielorganismen aufgetreten sind. Das RKI hat die EU-
        Kommission und die übrigen Mitgliedstaaten über seine
        Entscheidung informiert. Seitens der EU wurde bislang
        im Rahmen des festgelegten Verfahrens keine Entschei-
        dung über die Anordnung des RKI getroffen. Da die gen-
        technikrechtliche Genehmigung ruht, soweit der Anbau
        nicht Zwecken der Erforschung und Erprobung dient, die
        in dem oben genannten Änderungsbescheid genannt wer-
        den, dürfte unabhängig vom eventuellen Vorliegen der
        saatgutrechtlichen Voraussetzungen derzeit kein Sachent-
        scheidungsinteresse vorliegen. Fragen im Zusammen-
        hang mit der anstehenden Entscheidung über die Sor-
        tenzulassung bei der dritten in der Frage erwähnten
        gentechnisch veränderten herbizidresistenten Maissorte
        werden derzeit abschließend geprüft.
        Anlage 27
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Gudrun Kopp (F.D.P.) (Drucksa-
        che 14/5724, Fragen 54 und 55):
        In welcher Höhe beziffert die Bundesregierung die wirtschaft-
        lichen Folgen von Exportverlusten durch die MKS-Impfung?
        Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Kosten einer
        MKS-Impfung und ist die Bundesregierung bereit, diese zu über-
        nehmen?
        Zu Frage 54:
        Eine flächendeckende Schutzimpfung gegen MKS in
        Deutschland hätte zur Folge, dass für Deutschland der Ex-
        port von Klauentieren sowie von Fleisch dieser Tiere für
        mindestens ein Jahr nach den Regeln des Internationalen
        Tierseuchenamtes (OIE) reglementiert wäre. Der daraus
        zu erwartende wirtschaftliche Schaden hängt von zahlrei-
        chen Faktoren ab und ist nicht exakt vorherbestimmbar.
        Unterstellt, Deutschland führt als einziger Mitgliedstaat
        in der EU eine flächendeckende Schutzimpfung durch,
        sind Exportverluste in der Größenordnung der entspre-
        chenden Exporte der vergangenen Jahre zu erwarten.
        Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat
        Deutschland im Durchschnitt der Jahre 1998 bis 2000 für
        jährlich rund 5,1 Milliarden DM Klauentiere und Fleisch
        dieser Tiere in andere Mitgliedstaaten der EU und in Dritt-
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 200115928
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        staaten exportiert. Davon entfielen auf den Drittlandsex-
        port rund 1,15 Milliarden DM.
        Zu Frage 55:
        Die Kosten einer MKS-Impfung hängen primär von
        der Größe des Impfgebietes und der Anzahl der empfäng-
        lichen (= zu impfenden) Tiere in diesem Gebiet ab. Inso-
        weit lassen sich im Vorhinein die Kosten nicht prognos-
        tizieren. Jedoch kann von wenigstens 4 DM pro Impfung
        (= Impfstoff und Tierarztkosten) ausgegangen werden. Da
        die Länder nach dem Tierseuchenrecht für die Durch-
        führung auch einer MKS-Impfung einschließlich deren
        Kostenregelung zuständig sind, ist nicht vorgesehen, dass
        die Bundesregierung die Kosten übernimmt.
        Anlage 28
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des
        Abgeordneten Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) (Drucksache
        14/5724, Fragen 56 und 57):
        Ist die laut Änderungsgesetz des Bundesversorgungsgesetzes
        vom 14. Januar 1998 vorgesehene Überprüfung von Kriegsbe-
        schädigten und Kriegerwitwen auf ihre NS-Vergangenheit schon
        abgeschlossen?
        Sind bei der Überprüfung von circa 430 000 Kriegsbeschädig-
        ten und circa 550 000 Kriegerwitwen Ergebnisse zu verzeichnen,
        die die Streichung oder Kürzung von Rentenbezügen nach sich
        ziehen?
        Zu Frage 56:
        Der Bundesregierung liegen, da die Durchführung des
        Bundesversorgungsgesetzes (BVG) bei den Ländern
        liegt, keine detaillierten Erkenntnisse vor über den aktu-
        ellen Stand der nach § 1 a BVG vorgesehenen Überprü-
        fung der Kriegsbeschädigten und ihrer Hinterbliebenen,
        ob diese während der Herrschaft des Nationalsozialismus
        durch individuelles Verhalten gegen die Grundsätze der
        Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben.
        Abgeschlossen ist diese Überprüfung aber sicherlich noch
        nicht, da erst im Spätsommer 2000 umfangreiche Dateien
        der Verfahrenskartei der Zentralen Stelle der Landesjustiz-
        verwaltungen in Ludwigsburg über alle einschlägigen
        deutschen Gerichtsverfahren von 1945 bis zur Gründung
        der Zentralen Stelle im Jahre 1958 den Ländern zum Da-
        tenabgleich mit den Versorgungsdaten zur Verfügung ge-
        stellt werden konnten. Darüber hinaus liefert auch das
        Simon Wiesenthal Center laufend noch neue Datensätze,
        die ebenfalls mit den Versorgungsdaten der Länder abge-
        glichen werden müssen.
        Zu Frage 57:
        Da von den Ländern eine laufende Statistik nicht ge-
        führt wird, kann nur auf Daten zurückgegriffen werden,
        die von den Ländern auf eine ausdrückliche Anfrage des
        BMA ermittelt worden waren. Diese Daten geben aller-
        dings den Überprüfungsstand von Juni 2000 wieder. Da-
        nach sind bis zum Berichtszeitpunkt Juni 2000 in 41 Fäl-
        len (davon 12 Hinterbliebenenfälle) die Leistungen
        entzogen worden. In weiteren 17 Fällen (davon 2 Hin-
        terbliebenenfälle) wurde eine baldige Entziehung als
        wahrscheinlich angenommen bzw. stand eine Entziehung
        kurz bevor. In 6 Fällen (davon 3 Hinterbliebenenfällen)
        wurden Leistungen versagt. In diesen Fällen waren 4 Aus-
        landsfälle (2 Entziehungen/2 Versagungen) nach § 64
        BVG enthalten. Nach den insoweit nicht ganz einheitli-
        chen Angaben der Länder musste zum Berichtszeitpunkt
        davon ausgegangen werden, dass noch in rund 800 Fällen
        weitere intensive Nachforschungen und Ermittlungen bei
        der Gauck-Behörde, der Zentralen Stelle der Staatsan-
        waltschaften in Ludwigsburg, gezielt bei der zuständigen
        Staatsanwaltschaft oder auch noch einmal beim Bundes-
        archiv erforderlich waren. Das BMA wird die Länder bit-
        ten, zum Ende diesen Jahres erneut den aktuellen Sach-
        stand zu ermitteln.
        Anlage 29
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen
        der Abgeordneten Dagmar Wöhrl (CDU/CSU) (Druck-
        sache 14/5724, Fragen 58 und 59):
        Wie beabsichtigt die Bundesregierung dem Problem zu be-
        gegnen, dass ABM-Kräfte zunehmend im Hoch- und Tiefbau tätig
        sind und so in Konkurrenz zu auf dem ersten Arbeitsmarkt tätigen
        Bauunternehmen treten?
        Stellt die Bundesregierung Überlegungen an, ob und gegebe-
        nenfalls wie es möglich ist, Mittel aus ABM in kommunale Inves-
        titionen umzulenken?
        Zu Frage 58:
        Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, dass
        ABM-Kräfte zunehmend im Hoch- und Tiefbau tätig sind.
        Soweit ABM-Kräfte mit Arbeiten beschäftigt sind, die
        dem Baubereich zuzuordnen sind, treten sie auch nicht in
        Konkurrenz zu auf dem ersten Arbeitsmarkt tätigen Bau-
        unternehmen auf. Arbeiten in ABM müssen immer zu-
        sätzlich sein. Nach der gesetzlichen Definition sind Ar-
        beiten zusätzlich, wenn sie ohne die Förderung nicht oder
        erst zu einem späteren Zeitpunkt  bei Kommunen vo-
        raussichtlich erst nach zwei Jahren  durchgeführt wer-
        den. Das bedeutet, dass ohne die Förderung der Ar-
        beitsämter solche Arbeiten jetzt nicht stattfinden könnten.
        Das Baugewerbe hat also keinen Vorteil, wenn nicht ge-
        fördert wird. Hinzu kommt, dass Arbeitsbeschaffungs-
        maßnahmen im gewerblichen Bereich grundsätzlich in
        Wirtschaftsunternehmen durchgeführt werden müssen,
        die Kommunen als Träger von ABM müssen also ent-
        sprechende Bauaufträge an Wirtschaftsunternehmen ver-
        geben (so genannte Vergabe-ABM).
        Zu Frage 59:
        Im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen wer-
        den Arbeitnehmer gefördert und nicht Projekte. Die Bun-
        desregierung hält an diesem individuellen Förderansatz
        grundsätzlich fest. Eine unmittelbare Förderung kommu-
        naler Investitionen aus ABM scheidet aus. Arbeitsbe-
        schaffungsmaßnahmen werden ganz überwiegend aus
        Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Arbeits-
        losenversicherung finanziert. Demgegenüber gehören
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 2001 15929
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        kommunale Investitionen zu den gesamtgesellschaftli-
        chen Aufgaben, die aus Steuermitteln finanziert werden
        müssen.
        Anlage 30
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Frage
        des Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/5724, Frage 60):
        Wie hoch ist der Teil der Bauunternehmen in den neuen Bun-
        desländern, die noch tarifgebunden sind und worauf ist es zurück-
        zuführen, dass immer mehr Unternehmen nach Wegen suchen, um
        die Tarifbindung zu vermeiden bzw. sich daraus zu befreien?
        Nach den Ergebnissen des Betriebspanels des Instituts
        für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung von 1998 bestand
        im Baugewerbe in den neuen Bundesländern Tarifbin-
        dung für 49,2 Prozent der Betriebe mit 62,1 Prozent der
        Arbeitnehmer. Ob sich diese Zahlen bis heute verändert
        haben und insbesondere, ob Arbeitgeber aus den Verbän-
        den des Baugewerbes ausgetreten sind, ist der Bundesre-
        gierung nicht bekannt. Über die Beweggründe, weshalb
        Arbeitgeber einem Verband beitreten, ihm fernbleiben
        oder aus ihm austreten, hat die Bundesregierung keine Er-
        kenntnisse.
        Anlage 31
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen
        des Abgeordneten Christian Lange (Backnang) (SPD)
        (Drucksache 14/5724, Fragen 61 und 62):
        Hat die Bundesregierung gesicherte Erkenntnisse darüber, wie
        hoch der Anteil der Schwarzarbeit gemessen am Umsatz der
        Handwerksbetriebe in Deutschland ist?
        Wenn nein, wie schätzt die Bundesregierung den Anteil der
        Schwarzarbeit am Umsatz der Handwerksbetriebe in Deutschland
        ein?
        Der Bundesregierung liegen weder gesicherte Er-
        kenntnisse noch zuverlässige Schätzungen über den An-
        teil der Schwarzarbeit gemessen am Umsatz der Hand-
        werksbetriebe in Deutschland vor. Denn wie bei anderen
        Formen illegaler Beschäftigung liegt es im Wesen der
        Schwarzarbeit, dass sie sich im Verborgenen, oft im pri-
        vaten Bereich, vollzieht und daher keine zuverlässigen
        Einschätzungen erlaubt. Darauf hat die Bundesregierung
        in ihrem neunten AÜG-Bericht an den Deutschen Bun-
        destag (Bundestagsdrucksache 14/4220, S. 5 ff.) hinge-
        wiesen und zugleich ihre Zweifel an manchen wissen-
        schaftlichen Schätzungen deutlich gemacht, da deren
        Grundlagen nicht überzeugen und der dort verwandte Be-
        griff der Schwarzarbeit das gesamte Spektrum der
        Schattenwirtschaft und illegalen Beschäftigung erfasst
        und damit über die Schwarzarbeit im Sinne des Gesetzes
        zur Bekämpfung der Schwarzarbeit hinausgeht. Zu den
        Auswirkungen der Schwarzarbeit auf die Systeme der
        sozialen Sicherung lassen sich jedoch folgende Fest-
        stellungen treffen: Je 10 000 Arbeitsplätze, die durch
        Schwarzarbeit verloren gehen, führen im Jahre 2001
        schätzungsweise zu Beitragsausfällen in der Sozialversi-
        cherung von rund 221 Millionen DM (circa 100 Millio-
        nen DM Rentenversicherung, circa 71 Millionen DM
        Krankenversicherung, circa 34 Millionen DM Arbeitslo-
        senversicherung, circa 9 Millionen DM Pflegeversiche-
        rung, circa 7 Millionen DM Unfallversicherung). Außer-
        dem entstehen Lohn- und Einkommenssteuerausfälle in
        Höhe von circa 93 Millionen DM.
        Anlage 32
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
        des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/5724, Fragen 63 und 64):
        Wie groß ist die Zahl der deutschen Soldaten, die seit dem Ein-
        greifen der NATO in Bosnien auf dem Balkan verletzt wurden
        oder zu Tode gekommen sind?
        In wie vielen Fällen schweben wegen ungeklärter Entschä-
        digungspflicht des Bundes Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren?
        Zu Frage 63:
        Seit Beginn der NATO-Operationen auf dem Balkan
        im Dezember 1995 fanden insgesamt 28 deutsche Solda-
        ten den Tod. Davon ereigneten sich 14 Todesfälle im Rah-
        men der Operation STABILIZATION FORCE (SFOR)
        und bisher weitere 14 im Verlauf der Operationen KO-
        SOVO VERIFICATION MISSION (KVM) und KO-
        SOVO FORCE (KFOR). Eine statistische Erhebung aller
        Verletzungen während der Einsätze auf dem Balkan fin-
        det nicht statt.
        Zu Frage 64:
        Dem Bundesministerium der Verteidigung sind 95 Fälle
        bekannt, in denen Verwaltungsverfahren wegen ungeklär-
        ter Entschädigungspflicht des Bundes für während eines
        Einsatzes von deutschen Soldaten auf dem Balkan erlit-
        tene Verletzungen schweben. Es handelt sich dabei um
        routinemäßige Ermittlungen aufgrund von Anträgen im
        Wehrdienstbeschädigungsverfahren. Zu einem Großteil
        handelt es sich dabei allerdings um Sportverletzungen.
        Darüber hinaus ist ein Fall beim Verwaltungsgericht Ber-
        lin anhängig, in dem von den Hinterbliebenen eines beim
        Überqueren einer Brücke mit einem Transportpanzer in
        Albanien tödlich verunglückten Soldaten eine einmalige
        Entschädigung in Höhe von 75 000 DM gefordert wird.
        Anlage 33
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage
        des Abgeordneten Helmut Heiderich (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/5724, Frage 65):
        Bestätigt die Bundesregierung die Meldung der Zeitschrift
        FOCUS vom 26. März 2001, dass der Verkauf von Kasernen
        und Grundstücken der Bundeswehr durch die Einschaltung der
        Unternehmensberatung Roland Berger beschleunigt werden soll
        und dabei auch der hessische Standort Rotenburg/Fulda (nach der
        im FOCUS veröffentlichten Karte) zum Verkauf anstehen soll?
        Nein.
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 200115930
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Anlage 34
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
        des Abgeordneten Dr. Gerd Müller (CDU/CSU) (Druck-
        sache 14/5724, Frage 66 und 67):
        Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der
        Verlagerung der Schule für Feldjäger von Sonthofen nach Hanno-
        ver in Bezug auf den genauen Zeitpunkt der Verlagerung, die in-
        frastrukturellen Ausgleichsmaßnahmen für die Region und Stadt
        und die Neuordnung der Standortverwaltung?
        Mit welchen finanziellen Hilfen durch die Bundesregierung
        können die Stadt Sonthofen und der Landkreis Oberallgäu bei der
        Verwertung der Liegenschaft und der Entwicklung neuer Nut-
        zungsprojekte rechnen?
        Zu Frage 66:
        Die Planungen zur Umsetzung der Stationierungsent-
        scheidung sind eingeleitet, ein genauer Zeitpunkt der Ver-
        legung steht noch nicht fest. Die Standortverwaltung
        Sonthofen soll wegen der erheblichen Reduzierungen im
        gesamten Betreuungsbereich aufgelöst werden. Die ge-
        plante Auflösung bedeutet nicht, dass alle Dienstposten
        entfallen. Soweit militärische und zivile Einrichtungen
        verbleiben, muss deren Betreuung sichergestellt sein.
        Folglich wird ein Teil der Mitarbeiter, abhängig von der
        zu erwartenden Betreuungsstärke, auch künftig auf ihren
        Dienstposten weiter beschäftigt, allerdings als Angehö-
        rige der dann für diesen Bereich zuständigen neuen Stand-
        ortverwaltung Kaufbeuren.
        Zu Frage 67:
        Die Bundesregierung prüft zurzeit unter Beteiligung
        aller zuständigen Ressorts Forderungen der Bundesländer
        und Kommunen nach Unterstützung bei Aufgabe von
        Standorten.
        Anlage 35
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
        des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (F.D.P.)
        (Drucksache 14/5724, Fragen 68 und 69):
        Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
        die Gefährdungssituationen, die sich aus Kabeleinflügen von
        Hubschraubern ergeben, zukünftig auszuschließen, und welche
        Unfälle und Beinahe-Unfälle hätten durch eine Nachrüstung mit
        Kabelkapp- oder Hinderniswarnsystemen vermieden werden kön-
        nen?
        Wann plant die Bundesregierung ein gemeinsames Forum mit
        den einschlägigen Verbänden und Organisationen zu den aktuel-
        len Entwicklungen und Problemen der wehrtechnischen Industrie,
        insbesondere dem dortigen Personalabbau, und welche weiteren
        Maßnahmen sind zur Konsolidierung dieses Wirtschaftsbereiches
        geplant?
        Zu Frage 68:
        Hindernisberührungen jeglicher Art sind ein spezifi-
        sches Risiko für militärische Hubschrauber in ihrem be-
        sonderen Einsatzprofil. Kabelkappvorrichtungen bieten
        keinen umfassenden Schutz, da die Umstände des Lei-
        tungseinfluges, wie Einflugwinkel, Einfluggeschwindig-
        keit, die Fluglage des Hubschraubers und Konfiguration
        der Leitung eine wesentliche Rolle spielen. Demgegen-
        über sollen Hinderniswarngeräte den Einflug in jegliche
        Art von Hindernissen verhindern. Geräte, die den speziel-
        len Anforderungen des militärischen Tieffluges genügen,
        sind zurzeit noch nicht verfügbar. Für den NH-90 befin-
        det sich eine Hinderniswarnanlage in der Entwicklung.
        Eine Auswertung des Unfall- und Zwischenfallgeschehens
        lässt eindeutig erkennen, dass eine Kabelkappvorrichtung
        mit ihrem eingeschränkten Wirkungsbereich nur in sehr
        seltenen Fällen beim Einflug in Drahthindernisse zur Wir-
        kung kommt. Nur in Kombination mit einer Hindernis-
        warnanlage kann unter den besonderen Bedingungen des
        militärischen Tieffluges eine bedeutende Verbesserung
        des Schutzes vor dem Einflug in Hindernisse erreicht
        werden. Im Rahmen einer unabhänigen Studie wurden ak-
        tive und passive Systeme auf ihre Wirksamkeit gegenüber
        dem gesamten Hindernisspektrum sowie deren Integra-
        tionsmöglichkeiten bei vorhandenen und zukünftigen
        Hubschraubern betrachtet. Auf dieser Grundlage werden
        Rüstungsmaßnahmen für Kabelkapp- und/oder Hinder-
        niswarnanlagen für die künftigen Hubschrauber der Bun-
        deswehr berücksichtigt und Nachrüstungen für die in Nut-
        zung befindlichen Hubschrauber erneut geprüft und einer
        Nutzwertanalyse unterzogen werden.
        Zu Frage 69:
        Das Bundesministerium der Verteidigung hat in der
        Vergangenheit in intensiven Gesprächen mit der wehr-
        technischen Industrie aktuelle Entwicklungen und Pro-
        bleme, dabei unter anderem auch Fragen der Konsolidie-
        rung im nationalen und europäischen Rahmen
        einschließlich eines weiteren Personalabbaus, diskutiert.
        Das Bestreben in dieser Hinsicht die Interessen von Bun-
        desregierung und Industrie zu bündeln, führte unter ande-
        rem zum Rahmenvertrag Innovation, Investition und
        Wirtschaftlichkeit vom 15. Dezember 1999. Mit Blick
        auf die internationalen Strukturveränderungen in der
        wehrtechnischen Industrie wurden in der Gemeinsamen
        Erklärung von Bundeskanzler, Verteidigungsminister und
        Industrie zur europäischen Kooperation vom 27. Okto-
        ber 2000 auf der Basis von Gesprächen der Bundesregie-
        rung mit den Vertretern der Heeres- und Marineindustrie
        mögliche nationale Konsolidierungsmaßnahmen mit der
        Zielsetzung eines Erhalts von Kernkompetenzen in der
        deutschen Rüstungsindustrie verabredet. Die Umsetzung
        der Konsolidierungsempfehlungen liegt im Verantwor-
        tungsbereich der betroffenen Unternehmen.
        Seit mehreren Jahren ist ein Rüstungswirtschaftlicher
        Arbeitskreis eingerichtet, in dem sich der Bundesminister
        der Verteidigung unter Beteiligung des Auswärtigen Am-
        tes und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Tech-
        nologie mit Spitzenvertretern der deutschen Industrie und
        den Verbänden zu rüstungswirtschaftlichen Angelegen-
        heiten berät. Vor diesem Hindergrund und angesichts der
        genannten vielfältigen Initiativen ist ein zusätzliches ge-
        meinsames Forum mit einschlägigen Verbänden und Or-
        ganisationen im Sinne der Fragestellung zurzeit nicht vor-
        gesehen.
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 2001 15931
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Anlage 36
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage
        der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS) (Drucksa-
        che 14/5724, Frage 70):
        Trifft es zu, dass der bisher erhaltene Bundeswehrstandort
        Varnkewitz bei Dranske gleichzeitig mit dem Standort Cölpin im
        Landkreis Mecklenburg-Strelitz geschlossen werden soll, und
        welche Ausgleichsmaßnahmen sind für den Fall für die Gemeinde
        Dranske und die Region Rügen vorgesehen?
        Die Bundeswehr betreibt am Standort Putgarten circa
        1 km ostwärts von Varnkewitz eine Radaranlage. Die dazu
        gehörende Unterkunft für das zum Betrieb der Anlage
        benötigte Personal liegt bei der circa 8 km von Putgarten
        entfernten Ortschaft Dranske. Nach Abschluss der Ein-
        führung neuer Radargeräte kann eine Reduzierung des
        Personalumfanges von derzeit etwa 50 Personen erfolgen.
        Das nach der Einführung der neuen Radargeräte noch zum
        Betrieb der Anlage benötigte Personal kann von Dranske
        nach Putgarten versetzt und die Liegenschaft in Dranske
        aufgegeben werden. Die Anlage in Putgarten bleibt im
        Rahmen des Sensorverbundes der Integrierten NATO-
        Luftverteidigung erhalten. Die Entscheidung für die
        Schließung des Standortes Dranske steht nicht im Zusam-
        menhang mit dem Standort Cölpin.
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 200115932
        (C)(A)
        Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin