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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 14163

  • date_rangeDatum: 4. April 2001

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    Begrüßung des Präsidenten des Nationalrats der Slowakei, Herrn Jozef Migas, und seiner Delegation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15913 C Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Armuts- bekämpfung – eine globale Aufgabe, Ak- tionsprogramm 2015 „Der Beitrag der Bundesregierung zur weltweiten Halbie- rung extremer Armut“ . . . . . . . . . . . . . . 15869 A Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15869 B Ingrid Becker-Inglau SPD . . . . . . . . . . . . . . . 15870 B Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15870 C Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . . 15870 D Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15871 A Adelheid Tröscher SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 15871 C Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15871 D Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . . . . . . . 15872 B Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15872 D Carsten Hübner PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15873 A Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15873 B Dr. Christian Ruck CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 15873 D Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15873 D Dagmar Schmidt (Meschede) SPD . . . . . . . . 15874 A Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15874 B Erika Reinhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 15874 C Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15874 C Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . . . . . . 15875 A Rolf Schwanitz, Staatsminister BK . . . . . . . . 15875 B Erika Reinhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 15875 C Rolf Schwanitz, Staatsminister BK . . . . . . . . 15875 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 14/5721) . . . . . . . . . . . . . . . 15876 A Inanspruchnahme von Reha-Einrichtungen im Ausland durch deutsche Patienten; Nutzung deutscher Einrichtungen durch Patienten aus den übrigen EU-Mitgliedsländern MdlAnfr 3, 4 Klaus Holetschek CDU/CSU Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15876 A, C ZusFr Klaus Holetschek CDU/CSU . . . . . . . . 15876 C Auswirkungen der veränderten Abschreibungs- bedingungen für Gebäude sowie der Verlänge- rung der Spekulationsfrist bei Immobilienver- äußerungen auf den Wohnungsbau MdlAnfr 5 Max Straubinger CDU/CSU Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW . . . 15876 D ZusFr Max Straubinger CDU/CSU . . . . . . . . 15877 A Plenarprotokoll 14/163 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 163. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 4. April 2001 I n h a l t : Rückgang des Mietwohnungsbaus durch die Mietrechtsreform MdlAnfr 6 Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW 15877 C ZusFr Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/ CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15877 C ZusFr Max Straubinger CDU/CSU . . . . . . . . 15878 B Verhältnis zwischen Substanzverlust, Substanz- erhaltung und Neubauvolumen in der Woh- nungswirtschaft MdlAnfr 8 Albert Deß CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 15878 C ZusFr Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 15878 D Zehnpunkteprogramm zur „Förderung und Ver- stetigung beschäftigungswirksamer Bautätig- keit“ MdlAnfr 13 Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW ZusFr Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . . 15879 D ZusFr Iris Gleicke SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 15880 C ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . 15880 D ZusFr Christine Ostrowski PDS . . . . . . . . . . . 15881 A ZusFr Wolfgang Weiermann SPD . . . . . . . . . 15881 B ZusFr Hans-Michael Goldmann F.D.P. . . . . . 15881 C ZusFr Dagmar Wöhrl CDU/CSU . . . . . . . . . . 15881 D ZusFr Gudrun Kopp F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 15882 B ZusFr Gabriele Iwersen SPD . . . . . . . . . . . . . 15882 D Auswirkungen der Eingriffe in das Steuer- und Mietrecht, des Abbaus der Eigenheim- und der sozialen Wohnungsbauförderung sowie der Ausgrenzung aus der zusätzlichen Altersvor- sorge auf die Bauwirtschaft MdlAnfr 14 Dr. Hermann Kues CDU/CSU Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW 15883 B ZusFr Dr. Hermann Kues CDU/CSU . . . . . . . 15883 C ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . 15884 C ZusFr Christine Ostrowski PDS . . . . . . . . . . . 15884 D Vorstellungen zu einem „neuen Leitbild der modernen Bauwirtschaft im 21. Jahrhundert“ MdlAnfr 16, 17 Karl-Heinz Scherhag CDU/CSU Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15885 A, 15886 B ZusFr Karl-Heinz Scherhag CDU/CSU . . . . . 15885 B ZusFr Dr. Bernd Protzner . . . . . . . . . . . . . . . . 15885 D Anteil ausländischer Bauunternehmen an Bau- projekten des Bundes in Berlin MdlAnfr 18 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW . . . 15886 B ZusFr Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . 15886 B ZusFr Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 15886 D Auswirkungen der Senkung der Einkommens- grenzen für die Eigenheimzulage auf den Bau von Einfamilienhäusern und Eigentumswoh- nungen MdlAnfr 19 Peter Rauen CDU/CSU Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW . . . 15887 B ZusFr Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 15887 C ZusFr Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . . 15887 D Auswirkungen der Einstufung von Subunter- nehmen als Scheinfirmen auf die Zahlungs- fähigkeit von Bauunternehmen MdlAnfr 20 Peter Rauen CDU/CSU Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW 15888 B ZusFr Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 15888 B Zum Vorschlag, die Verdingungsordnung für Bauleistungen beim Einsatz von öffentlichen Mitteln vorzuschreiben MdlAnfr 21 Dr. Bernd Protzner CDU/CSU Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW ZusFr Dr. Bernd Protzner CDU/CSU . . . . . . . 15888 D ZusFr Georg Girisch CDU/CSU . . . . . . . . . . 15889 C Spezielle Zahlungsfristen im Gesetz zur Be- schleunigung fälliger Zahlungen MdlAnfr 22 Dr. Bernd Protzner CDU/CSU Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW . . . 15890 A ZusFr Dr. Bernd Protzner CDU/CSU . . . . . . . 15890 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 2001II ZusFr Dagmar Wöhrl CDU/CSU . . . . . . . . . 15890 C Verringerung des Bürgerschaftsvolumens für mittelständische Bauunternehmen MdlAnfr 23, 24 Hansjürgen Doss CDU/CSU Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15890 D 15891 A Antw PStSekr’in Margareta Wolf BMWi . . . . 15892 A ZusFr Hansjürgen Doss CDU/CSU . . . . . . . . 15891 B ZusFr Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 15891 C Planungsstand für den viergleisigen Ausbau der Rheintalbahn zwischen Offenburg und Ba- sel, insbesondere zwischen Offenburg und Schliengen MdlAnfr 25 Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 15892 C ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU 15892 D Planungsstand für den viergleisigen Ausbau der Rheintalbahn zwischen Offenburg und Ba- sel, insbesondere zwischen Offenburg und Schliengen MdlAnfr 26 Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 15893 B ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU 15893 B Tätigkeit des heutigen Staatssekretärs im BMI als Aufsichtsratsvorsitzender der niedersächsi- schen Spielbankgesellschaft mbH und als für die Spielbanken zuständiger Innenstaats- sekretär MdlAnfr 27 Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 15893 D ZusFr Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . 15894 A Wirtschaftliche Nachteile für das Land Nie- dersachsen aus Manipulationen in der Spiel- bank Hittfeld MdlAnfr 28, 29 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . 15894 B, C ZusFr Werner Siemann CDU/CSU . . . . . . . . 15895 B ZusFr Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU 15896 A ZusFr Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . 15896 A ZusFr Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . 15896 B Vorwürfe aus dem Landeskriminalamt Nieder- sachsen gegen Claus Henning Schapper im Zusammenhang mit Spielbankkontrollen MdlAnfr 30 Eckart von Klaeden CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI 15896 C ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . 15897 A Nichtverwirklichung des Einbaus einer Video- überwachungsanlage in der Spielbank Hittfeld mit Kenntnis von Claus Henning Schapper MdlAnfr 31 Reinhard Freiherr von Schorlemmer CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 15897 B ZusFr Reinhard Freiherr von Schorlemer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15897 C ZusFr Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU 15898 A ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . 15898 B ZusFr Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . 15898 B Haltung von Staatssekretär Claus Henning Schapper zur Überwachung von Spielkasinos durch Videokameras MdlAnfr 32 Sylvia Bonitz CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 15898 D ZusFr Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . 15899 A Aktuelle Stunde betr. Aktuelle Lage der Bauwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15899 C Karl-Heinz Scherhag CDU/CSU . . . . . . . . . . 15899 C Dieter Maaß (Herne) SPD . . . . . . . . . . . . . . . 15900 C Hans-Michael Goldmann F.D.P. . . . . . . . . . . 15901 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15903 A Christine Ostrowski PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 15904 D Wolfgang Weiermann SPD . . . . . . . . . . . . . . 15906 B Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 15907 D Leyla Onur SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15909 B Hansjürgen Doss CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 15910 D Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15912 A Gerhard Schulz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 15914 C Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 15915 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 2001 III Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMWi 15917 B Gunnar Uldall CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 15919 A Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15919 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15920 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 15921 A Anlage 2 Beteiligung der Bundesregierung an den von Tschechien durchgeführten Umweltverträg- lichkeitsprüfungsverfahren für das Kernkraft- werk Temelin MdlAnfr 1 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr’in Simone Probst BMU . . . . . . 15921 C Anlage 3 Einbeziehung der von Professor Bohumil Dolezal vorgelegten Erklärung zur Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei in den deutsch-tschechischen Dialog MdlAnfr 2 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 15922 B Anlage 4 Folgen der Reduzierung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau MdlAnfr 7 Johannes Singhammer CDU/CSU Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW 15922 C Anlage 5 Beachtung der Wirtschaftlichkeit bei der Ver- gabe von öffentlichen Bauaufträgen MdlAnfr 9 Georg Girisch CDU/CSU Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW 15923 A Anlage 6 Verbesserung der Vergabepraxis bei Bauaufträ- gen, beispielsweise durch ein Vorsubmissions- verfahren MdlAnfr 10 Aribert Wolf CDU/CSU Antw PStSekr Achim Großmann CDU/CSU 15923 B Anlage 7 Einführung der Anwendung der Verdingungs- ordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) durch kommunale Beteiligungsgesellschaften MdlAnfr 11 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr Achim Großmann CDU/CSU 15923 B Anlage 8 Engagement des Bundeskanzlers für die Er- haltung mittelständischer Bauunternehmen MdlAnfr 15 Klaus-Peter Willsch CDU/CSU Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW 15923 D Anlage 9 Verbleib von Staatssekretär Schapper im Amt trotz der gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Zu- sammenhang mit der Spielbank Hittfeld MdlAnfr 33 Sylvia Bonitz CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 15924 A Anlage 10 Kenntnisse über den Umgang von Staatsse- kretär Schapper mit dem Betrugsskandal in der Spielbank Hittfeld bei seiner Ernennung 1998 MdlAnfr 34 Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 15924 A Anlage 11 Verteilung der Mittel zur Förderung deutscher Minderheiten in Ostmittel-, Südost- und Ost- europa einschließlich der Gemeinschaft Unab- hängiger Staaten auf die verschiedenen Länder MdlAnfr 35 Hatmut Koschyk CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 15924 B Anlage 12 Kosten des Bundes und des Landes Niedersach- sen für den Castortransport, insbesondere den Polizeieinsatz; künftige Kostensenkung und Er- leichterung des Politzeieinsatzes MdlAnfr 36, 37 Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 15924 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 2001IV Anlage 13 Auswirkungen des Anti-Stau-Programms sowie des aus UMTS-Zinsersparnissen zu finanzierenden Zukunftsinvestitionsprgramms auf die Investitionsquote im Bundeshaushalt MdlAnfr 38 Renate Blank CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 15925 A Anlage 14 Investionsquoten des Bundeshaushaltes und der Länderhaushalte im Jahre 2001; Zusam- menhang mit der Lage der Bauwirtschaft MdlAnfr 39 Rudolf Kraus CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 15925 B Anlage 15 Abschreibungsmöglichkeit für den Umbau be- stehender Häuser zu so genannten Null-Ener- gie-Häusern oder für deren Neuerrichtung in den neuen Bundesländern MdlAnfr 40 Georg Girisch CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 15925 D Anlage 16 Privatwirtschaftliche Vergabe öffentlicher In- vestitionen; Erfahrungen in Großbritannien MdlAnfr 41, 42 Anke Eymer (Lübeck) CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 15926 A Anlage 17 Verkauf bundeseigener Wohnungen in Nieder- sachsen an einen Touristikkonzern in Hannover MdlAnfr 43 Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 15926 B Anlage 18 Steuerausfälle durch das Urteil des Bundesfi- nanzhofs bezüglich § 15 UStG MdlAnfr 44, 45 Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 15926 C Anlage 19 Überprüfung der Gemeinnützigkeit von Green- peace und Robin Wood MdlAnfr 46 Max Straubinger CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 15926 D Anlage 20 Ausgleichsmaßnahmen für die Region Rügen seit dem Jahre 1991 nach Schließung des Bun- deswehrstandortes Dranske/Bug MdlAnfr 47 Christine Ostrowski PDS Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 15927 A Anlage 21 Rückgang des Baugewerbes durch die EU- Osterweiterung MdlAnfr 48 Matthäus Strebl CDU/CSU Antw PStSekr’in Margareta Wolf BMWi 15927 B Anlage 22 Bewertung des Abbaus der Zahl der Beschäf- tigten im Baugewerbe MdlAnfr 49 Dr. Hermann Kues CDU/CSU Antw PStSekr’in Margareta Wolf BMWi . . . . 15927 C Anlage 23 Rückgang der Baukonjunktur im Jahre 2001 MdlAnfr 50 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr’in Margareta Wolf BMWi . . . . 15927 D Anlage 24 Aussage des Präsidenten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie zur Entwicklung der Bauwirtschaft in den Jahren 2000 und 2001 MdlAnfr 51 Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU Antw PStSekr’in Margareta Wolf BMWi . . . . 15928 A Anlage 25 Erklärung des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie zur Teilzeitarbeit und deren Auswirkung auf den Mittelstand Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 2001 V MdlAnfr 52 Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. Antw PStSekr’in Margareta Wolf BMWi . . . . 15928 B Anlage 26 Zeitpunkt der Zulassung von drei gentechnisch veränderten Maissorten MdlAnfr 53 Helmut Heiderich CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BMVEL 15928 B Anlage 27 Wirtschaftliche Folgen von Exportverlusten durch die MKS-Impfung sowie Kosten einer MKS-Impfung und deren eventuelle Über- nahme durch den Bund MdlAnfr 54, 55 Gudrun Kopp F.D.P. Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BMVEL 15928 D Anlage 28 Auswirkungen der Überprüfung von Kriegsbe- schädigten und Kriegerwitwen auf ihre NS- Vergangenheit gemäß Bundesversorgungsge- setz auf Kriegsopferrenten MdlAnfr 56, 57 Dr. Klaus Rose CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . . 15929 A Anlage 29 ABM-Kräfte im Hoch- und Tiefbau; Umlen- kung von Mitteln aus ABM in kommunale In- vestitionen MdlAnfr 58, 59 Dagmar Wöhrl CDU/CSU Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA . . . . . 15929 C Anlage 30 Tarifgebundene Bauunternehmen in den neuen Bundesländer MdlAnfr 60 Klaus-Peter Willsch CDU/CSU Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA . . . . . 15930 A Anlage 31 Anteil der Schwarzarbeit im Verhältnis zum Umsatz der Handwerksbetriebe in Deutschland MdlAnfr 61, 62 Christian Lange (Backnang) SPD Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA . . . . . 15930 B Anlage 32 Verletzungen oder Todesfälle deutscher Solda- ten auf dem Balkan; Verwaltungs- oder Ge- richtsverfahren wegen ungeklärter Entschädi- gungspflicht des Bundes MdlAnfr 63, 64 Dietrich Austermann CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg 15930 C Anlage 33 Beschleunigung des Verkaufs von Kasernen und Grundstücken der Bundeswehr, auch am Standort Rotenburg/Fulda, durch Einschaltung der Unternehmensberatung Roland Berger MdlAnfr 65 Helmut Heiderich CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 15930 D Anlage 34 Verlagerung der Schule für Feldjäger von Sont- hofen nach Hannover MdlAnfr 66, 67 Dr. Gerd Müller CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 15931 A Anlage 35 Kabeleinflüge von Hubschraubern; Konsoli- dierung der wehrtechnischen Industrie MdlAnfr 68, 69 Günther Friedrich Nolting F.D.P. Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 15931 B Anlage 36 Schließung des Bundeswehrstandortes Varnke- witz bei Dranske sowie des Standortes Cölpin im Landkreis Mecklenburg-Strelitz MdlAnfr 70 Christine Ostrowski PDS Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 15932 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 2001VI Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 2001
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 2001 Franziska Eichstädt-Bohlig 15920 (C)(A) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 2001 15921 (C) (D) (A) (B) Behrendt, Wolfgang SPD 04.04.2001** Bodewig, Kurt SPD 04.04.2001 Bohl, Friedrich CDU/CSU 04.04.2001 Dr. Brecht, Eberhard SPD 04.04.2001*** Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 04.04.2001** Klaus Fischer (Berlin), BÜNDNIS 90/ 04.04.2001 Andrea DIE GRÜNEN Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 04.04.2001*** Griefahn, Monika SPD 04.04.2001*** Hartnagel, Anke SPD 04.04.2001 Hasenfratz, Klaus SPD 04.04.2001 Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 04.04.2001 DIE GRÜNEN Dr. Hornhues, CDU/CSU 04.04.2001* Karl-Heinz Irber, Brunhilde SPD 04.04.2001 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 04.04.2001 Kauder, Volker CDU/CSU 04.04.2001 Klappert, Marianne SPD 04.04.2001 Dr. Köster-Loßack, BÜNDNIS 90/ 04.04.2001*** Angelika DIE GRÜNEN Kumpf, Ute SPD 04.04.2001 Leidinger, Robert SPD 04.04.2001 Maaß, (Wilhelmshaven), CDU/CSU 04.04.2001 Erich Müller (Berlin), PDS 04.04.2001 Manfred Raidel, Hans CDU/CSU 04.04.2001*** Schloten, Dieter SPD 04.04.2001*** Dr. Schuster, R. SPD 04.04.2001 Werner Steiger, Wolfgang CDU/CSU 04.04.2001 Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 90/ 04.04.2001 DIE GRÜNEN Welt, Jochen SPD 04.04.2001 Wimmer (Neuss), CDU/CSU 04.04.2001 Willy Wistuba, Engelbert SPD 04.04.2001 Wohlleben, Verena SPD 04.04.2001 Zöller, Wolfgang CDU/CSU 04.04.2001 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an der 105. Jahreskonferenz der Interparlamen- tarischen Union Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Simone Probst auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/5724, Frage 1): In welcher Form begleitet die Bundesregierung die für das Kernkraftwerk Temelin durchgeführten Umweltverträglichkeits- prüfungs-Verfahren und insbesondere die Behandlung der vor- gebrachten Fragen und Einwände durch die tschechischen Be- hörden? Die Durchführung von Verfahren zur Umweltverträg- lichkeitsprüfung (UVP) erfolgt in der Tschechischen Re- publik nach dem UVP-Gesetz von 1992 für UVP-pflich- tige Vorhaben, die nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes beantragt werden. Das Atomkraftwerk Temelin wurde 1986 genehmigt. Es unterliegt daher nach dieser Rechts- lage nicht mehr der Anwendung des UVP-Gesetzes. Das Obergericht Prag hat allerdings 1999 geurteilt, dass jede nach In-Kraft-Treten des UVP-Gesetzes beantragte Än- derung eines Vorhabens, das bei Neuerrichtung einer UVP unterliegen würde, einer UVP zu unterziehen ist. Das tschechische Umweltministerium hat daraufhin zunächst für das Vorhaben, das Gegenstand des gerichtlichen Ver- fahrens gewesen war, ein UVP-Verfahren eingeleitet. Gegenstand dieses Verfahrens sind Änderungen der ur- sprünglichen Genehmigung für Nebengebäude im Be- reich der Lagerung und Konditionierung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle aus dem AKW Temelin. Die Bundesregierung wurde auf Verlangen des BMU in die- sem Verfahren nachträglich beteiligt. Sie hat den Vorgang geprüft und eine eigene Stellungnahme nicht abgegeben, weil die vorgesehene Baumaßnahme aus dem Gesichts- punkt der Reaktorsicherheit und im Hinblick auf Sicher- heitsinteressen der deutschen Bevölkerung für eine Stel- lungnahme keinen Anlass gab. In Durchführung des genannten Gerichtsurteils wurde durch das tschechische Umweltministerium im Herbst entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht 2000 ein Sammelverfahren für die Umweltverträglich- keitsprüfung betreffend 78 Änderungsvorhaben, die nach In-Kraft-Treten des tschechischen UVP-Gesetzes bean- tragt worden waren, eingeleitet. Bundesminister Trittin hat, gestützt auf das deutsch-tschechische Umweltab- kommen von 1997, eine grenzüberschreitende Verfah- rensbeteiligung eingefordert. Dabei stützt sich das Beteiligungsinteresse ausschließlich auf Gesichtspunkte der Reaktorsicherheit. Die Unterlagen für die Öffentlich- keitsbeteiligung haben in Deutschland in der Zeit vom 20. November bis 19. Dezember 2000 im BMU sowie in den Hauptstädten der Bundesländer und den Landratsäm- tern/kreisfreien Städten entlang der bayerisch-tschechi- schen Grenze zur Einsichtnahme ausgelegen. Sie waren darüber hinaus durch das BMU und einige Bundesländer ins Internet gestellt worden. In Pressemitteilungen haben BMU und Länderministerien auf die Möglichkeit der Ein- sichtnahme hingewiesen. BMU hat die betroffenen Bür- gerinnen und Bürger ermuntert, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, sich mit Stellungnahmen und Ein- wendungen an das tschechische Umweltministerium als der für die Durchführung des UVP-Verfahrens zuständi- gen Behörde zu wenden. Das tschechische Umweltminis- terium ist gegenwärtig dabei, die Reaktionen von Behör- den und Öffentlichkeit in der Tschechischen Republik und dem Ausland auszuwerten und in einer gutachtlichen Stel- lungnahme zusammenzufassen. Diese wird nach den Re- geln des tschechischen UVP-Verfahrens dann Gegenstand eines Erörterungstermins sein. Bundesumweltminister Trittin hat in seiner Stellung- nahme in diesem Verfahren eine wesentliche Nachbes- serung der Unterlagen verlangt, eine angemessene wei- tere Beteiligung der deutschen Öffentlichkeit eingefordert und erneut auf das Erfordernis hingewiesen, insbesondere auch im Hinblick auf noch nicht abgeschlossene Verfah- ren zur Prüfung seiner Umweltverträglichkeit, den Probe- betrieb im Atomkraftwerk Temelin einzustellen. Er hat den tschechischen Umweltminister um Auskunft über die aus Deutschland eingegangenen Einwendungen gebeten und ihn aufgefordert, über die vorgetragenen Bedenken in Konsultationen auf der Ebene der Regierungen einzutre- ten, wie dies die internationalen Vorschriften für die Durchführung von grenzüberschreitenden UVP-Verfah- ren vorsehen. Die Stellungnahme des BMU ist vollstän- dig ins Internet gestellt. Eine Antwort steht noch aus. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck- sache 14/5724, Frage 2): Ist der Bundesregierung die von dem ehemaligen Berater des seinerzeitigen tschechischen Ministerpräsidenten Vaclav Klaus, Prof. Bohumil Dolezal, unter der Überschrift „Wir bereuen“ vor- gelegte Erklärung bekannt, die die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei verurteilt, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die Überlegungen und die Unterstützer dieser Er- klärung stärker in den deutsch-tschechischen Dialog, zum Bei- spiel im Rahmen des gemeinsamen Gesprächsforums, einzube- ziehen? Der Bundesregierung ist die von dem ehemaligen Be- rater des seinerzeitigen tschechischen Ministerpräsiden- ten Vaclav Klaus vorgelegte Erklärung „Wir bereuen“ be- kannt. Die Bundesregierung begrüßt, wenn in der Tschechischen Republik eine offene Debatte über die Ver- treibung geführt wird. Sie sieht die von Herrn Dolezal vorgelegte Erklärung als einen wichtigen Beitrag zu die- ser innertschechischen Diskussion. Im Rahmen des deutsch-tschechischen Dialogs widmet sich bereits heute das Unterforum „Dialog zwischen Deutschen und Tsche- chen und den für diesen Dialog wichtigen Minderheiten“ des Deutsch-Tschechischen Gesprächsforums, das am 9. März 2001 in Dresden erstmals zusammengetreten ist, den sich aus der Vergangenheit ergebenden Fragestellun- gen. Diese durch einmütigen Beschluss des Koordinie- rungsrates des Gesprächsforums ins Leben gerufene Arbeitsgruppe bietet Raum, um sämtliche aus der Vergan- genheit herrührenden Fragestellungen offen zu erörtern. Dessen ungeachtet unterstreicht die Bundesregierung, dass in Ziffer 4 der Deutsch-Tschechischen Erklärung von 1997 vereinbart worden ist, die Beziehungen auf die Zu- kunft auszurichten und nicht mit aus der Vergangenheit herrührenden politischen und rechtlichen Fragen zu be- lasten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage des Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/CSU) (Drucksache 14/5724, Frage 7): Welche Folgen hat die Rückführung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau zum einen für die Wohnraumversorgung sozial Schwacher und zum anderen für die deutsche Bauwirt- schaft? Die Wohnraumversorgung in der Bundesrepublik Deutschland ist quantitativ und qualitativ gut. Durch hohe Bauleistungen – zu denen auch die Fördermaßnahmen von Bund und Ländern erheblich beigetragen haben – sind ausreichend große Wohnungsbestände geschaffen worden. Damit ist auch die Versorgung einkommens- schwacher Haushalte weitestgehend gesichert. Entspre- chend dem derzeit verminderten Neubaubedarf sind die Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau seit Mitte der Neunzigerjahre reduziert worden, und zwar sowohl vom Bund als auch von den Ländern. Der Entwurf des Wohnungsbaureformgesetzes sieht wie bisher eine Mindestverpflichtung des Bundes von 450 Millionen DM bzw. künftig 230 Millionen Euro vor. Darüber hinaus können – entsprechend der jährlichen Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers – bei Bedarf zu- sätzliche Mittel auf der Grundlage des Bundeshaushalts- planes eingesetzt werden. Der soziale Wohnungsbau hat nur einen begrenzten Anteil am gesamten Bauvolumen: Etwa 10 bis 15 Prozent der jährlich neu gebauten Woh- nungen sind im sozialen Wohnungsbau gefördert. Ein wachsender Anteil der Mittel fließt zudem in den Moder- nisierungsbereich. Genaue Auswirkungen einer Erhö- hung oder Absenkung der Finanzhilfen des Bundes auf die Bauwirtschaft lassen sich nicht näher beziffern. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 200115922 (C) (D) (A) (B) Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage des Abgeordneten Georg Girisch (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/5724, Frage 9): Sieht die Bundesregierung in der Tatsache, dass öffentliche Bauaufträge in den letzten Jahren fast ausschließlich an den bil- ligsten, meist nicht kostendeckend bietenden Anbieter vergeben werden, woraus unter anderem immer höhere Nachforderungen resultieren, ein Problem, und teilt sie die Auffassung, dass das bil- ligste Angebot keineswegs stets das wirtschaftlichste Angebot ist? Nach nationalem Vergaberecht darf der Zuschlag grundsätzlich nicht allein auf das günstigste, sondern muss auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen. In Deutschland wird an das nach den Verdingungsord- nungen traditionell geltende Zuschlagskriterium der Wirt- schaftlichkeit angeknüpft. Mit dem Vergaberechtsände- rungsgesetz ist der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen (§ 97 Abs. 5 GWB). Für Vergaben un- terhalb der EU-Schwellenwerte ist der öffentliche Auf- traggeber aufgrund Haushaltsrecht verpflichtet, die Ver- dingungsordnungen (auch die VOB/A) einzuhalten. Nach § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A kommen bei Vergaben für Bau- leistungen nur solche Angebote in die engere Wahl, die unter Berücksichtigung rationellen Baubetriebs und spar- samer Wirtschaftsführung eine einwandfreie Ausführung einschließlich der Gewährleistung erwarten lassen. Unter diesen Angeboten soll der Zuschlag auf das Angebot er- teilt werden, das unter Berücksichtigung aller Gesichts- punkte, wie zum Beispiel Preis, Ausführungsfrist, Be- triebs- und Folgekosten, Gestaltung, Rentabilität oder technischer Wert als das wirtschaftlichste erscheint. In § 25 Nr. 3 Abs. 3 Satz 3 VOB/A ist festgeschrieben, dass der niedrigste Angebotspreis allein nicht entscheidend ist. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage des Abgeordneten Aribert Wolf (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/5724, Frage 10): Wie bewertet die Bundesregierung die in anderen Staaten unternommenen Versuche, die Bewertung von Bauangeboten zu verbessern, wie zum Beispiel in den Niederlanden durch ein Vor- submissionsverfahren, und welchen gesetzgeberischen Hand- lungsbedarf sieht die Bundesregierung zur Verbesserung der Ver- gabepraxis in Deutschland? Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keinen gesetz- geberischen Handlungsbedarf zur Verbesserung der Vergabepraxis. Ihr liegen keine Kenntnisse über die An- wendung eines Vorsubmissionsverfahrens in den Nieder- landen vor. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Druck- sache 14/5724, Frage 11): Sollten nach Auffassung der Bundesregierung auch kommu- nale Beteiligungsgesellschaften die Verdingungsordnung für Bau- leistungen Teil A (VOB/A) anwenden, und ist hierzu eine gesetz- liche Regelung sinnvoll? Grundsätzlich muss zwischen den Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte und unterhalb dieser Schwellenwerte unterschieden werden. Bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte beurteilt sich die Frage danach, ob die kommunalen Unternehmen als öffentliche Auftraggeber im vergaberechtlichen Sinne anzusehen sind. Handelt es sich um ein Unternehmen, das zu dem be- sonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art auszuführen und übt die Kommune die Aufsicht aus, ist das Unterneh- men nach Paragraph 98 des Gesetzes gegen Wettbe- werbsbeschränkungen öffentlicher Auftraggeber. Glei- ches gilt für Unternehmen, die von der Kommune überwiegend finanziert werden. Aufgrund des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der Vergabever- ordnung hat ein solches Unternehmen die Verdingungs- ordnungen und damit bei der Vergabe von Bauaufträgen die VOB/A anzuwenden. Die Anwendung der Verdingungsordnungen und damit auch der VOB/A für Vergaben von kommunalen Beteili- gungsgesellschaften unterhalb der Schwellenwerte zu re- geln, liegt in der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Es ist daher Sache der Länder bzw. Kommunen, die Anwen- dung der VOB durch kommunale Beteiligungsgesell- schaften in ihren Bestimmungen zu den jeweiligen Kommunal- und Haushaltsgesetzen verbindlich vorzu- schreiben. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage des Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) (Drucksache 14/5724, Frage 15): Hat Bundeskanzler Gerhard Schröder die Absicht, sich für die Existenzerhaltung der zahlreichen in Schwierigkeiten befindli- chen mittelständischen Bauunternehmen ähnlich engagiert einzu- setzen wie für die Philipp Holzmann AG? Eine mittelständisch ausgerichtete Wirtschaftspolitik, wie sie die Bundesregierung seit mehr als zwei Jahren verfolgt, ist die beste und vor allem auch auf Dauer wirksamste Unterstützung für die überwiegend mittel- ständischen Bauunternehmen. Die Steuerreform, das Fa- milienförderungsgesetz und weitere Reformmaßnahmen entlasten Haushalte und Unternehmen um fast 93 Milliar- den DM. Davon entfallen allein 30 Milliarden DM auf den Mittelstand und dabei auch auf die mittelständische Bau- wirtschaft. Die Bundesregierung hat mehrfach betont, dass die Hilfe für die Sanierung des Holzmann-Konzerns dem Erhalt der Arbeitsplätze dieses Unternehmens wie auch den Arbeitsplätzen betroffener Zulieferunternehmen und Handwerksbetrieben gilt. Ein Insolvenzverfahren hätte allein bei Holzmann etwa 17 000 Arbeitsplätze ge- fährdet. Bei Zulieferunternehmen und Handwerksbetrie- ben wären zusätzlich mehr als 40 000 Beschäftigte von Arbeitsplatzverlusten betroffen gewesen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 2001 15923 (C) (D) (A) (B) Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/5724, Frage 33): Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass in Anbetracht der erhobenen Vorwürfe – sollten sie zutreffen – der Staatssekre- tär im Bundesministerium des Innern, Claus Henning Schapper, angesichts seiner Zuständigkeit im Bundesministerium des Innern unter anderem für Verbrechungsbekämpfung und als Dienstvor- gesetzter für mehr als 40 000 im Sicherheitsbereich tätige Beamte und Angestellte in seiner jetzigen Funktion verbleiben kann? Die Bundesregierung hält die gegen Staatssekretär Schapper erhobenen Vorwürfe für nicht berechtigt. Das ist bereits aus den Antworten auf die Fragen 28 bis 32 deut- lich geworden. Der bereits zitierte Beschluss des Landge- richts Hamburg vom 3. April 2001 bestätigt das. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Heinrich-Wilhelm Ronsöhr (CDU/ CSU) (Drucksache 14/5724, Frage 34): Welche Kenntnisse über den Umgang des aufsichtsführenden Staatssekretärs im Bundesministerium des Innern, Claus Henning Schapper, mit dem Betrugsskandal (vgl. „stern“ vom 29. März 2001) haben Bundeskanzler Gerhard Schröder und der Bundes- minister des Innern, Otto Schily, 1998 gehabt, als Claus Henning Schapper zum Staatssekretär der Bundesregierung ernannt wurde? Im Oktober 1998 hat es keinen von Ihnen so genann- ten „Betrugsskandal“ um die Spielbank in Hittfeld gege- ben. Folglich hat auch keiner Kenntnis gehabt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Drucksache 14/5724, Frage 35): Wie teilt die Bundesregierung die zur Förderung deutscher Minderheiten in Ostmittel-, Südost- und Osteuropa einschließlich der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten vorgesehenen Hilfen auf die verschiedenen Länder in diesem Jahr im Vergleich zum Vor- jahr auf, und welche mittelfristige Entwicklung dieser Mittel plant die Bundesregierung? Der Haushaltsansatz 2001 der Titelgruppe 02 des Ka- pitels 0640 – Unterstützung für die deutschen Minderhei- ten in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa einschließlich nicht europäischer Nachfolgestaaten der UdSSR – beträgt 64 Millionen DM. Ebenso wie im Vorjahr werden voraus- sichtlich rund zwei Drittel dieser Mittel auf Fördermaß- nahmen in der Russischen Föderation und Polen entfallen. Der Rest verteilt sich auf die übrigen Nachfolgestaaten der UdSSR sowie an die anderen Staaten Ost-, Ostmittel- und Südosteuropas. Eine endgültige Aufteilung auf die einzelnen Staaten hängt von den im Laufe des Jahres beantragten Förder- projekten bzw. der zeitlichen Realisierbarkeit der einzel- nen Projekte ab. Außerdem muss auf unvorhergesehene Situationen in den Herkunftsgebieten flexibel reagiert werden können. Deshalb können absolute Zahlen zur Auf- teilung erst am Ende eines Haushaltsjahres mitgeteilt wer- den. Nach der gegenwärtigen Finanzplanung wird davon ausgegangen, dass der Ansatz für 2001 mittelfristig in etwa fortgeschrieben wird. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) (Drucksache 14/5724, Fragen 36 und 37): Wie teilen sich die Kosten, die nach Presseberichten circa 20 Millionen DM betrugen, für den einen Castortransport der ver- gangenen Woche auf (inklusive Kosten des Polizeieinsatzes – bitte separat aufschlüsseln), und welchen Anteil hiervon tragen der Bund und das Land Niedersachsen? Welche konkreten Vorschläge macht der Bundesminister des Innern, Otto Schily, zur Kostensenkung und Erleichterung des Polizeieinsatzes für zukünftige Transporte vor dem Hintergrund seiner Äußerung (siehe „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 29. März 2001), die Polizeieinsätze zur Sicherung des Castor- transportes nach Gorleben mit „der nötigen Entschiedenheit und Robustheit“ fortzusetzen? Zu Frage 36: Bund und Länder tragen bei Castortransporten Perso- nal- und Sachaufwendungen nach ihren jeweiligen Zu- ständigkeiten. Erstattungsregelungen bleiben vorbehal- ten, zum Beispiel wenn der Bundesgrenzschutz oder die Bereitschaftspolizeien der Länder zur Unterstützung ei- nes Landes verwendet werden (§ 11 Abs. 4 Satz 3 Bun- desgrenzschutzgesetz und entsprechende Landesregelun- gen). Die Dienststellen des Bundesgrenzschutzes und die der Länderpolizeien ermitteln gegenwärtig die Aufwen- dungen für diesen Einsatz, die sich aus einer Vielzahl von Einzelmeldungen zusammensetzen. Das Ergebnis wird nicht vor dem 19. April 2001 vorliegen. Zu Frage 37: Der Polizeieinsatz anlässlich des Transportes von Ca- storbehältern mit HAW-Glaskokillen in das Transport- behälter-Zwischenlager (TBL) Gorleben wurde von der Gesamteinsatzleitung der Polizei des Landes Niedersach- sen geführt. Der Bundesgrenzschutz nahm unter dieser Führung als eigenständiger Einsatzabschnitt seine ori- ginären bahnpolizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes wahr. Während des Transportes durch die Bundesrepublik wa- ren circa 27 500 Polizeibeamte, davon etwa 7 000 BGS- Beamte im Einsatz. Polizeieinsätze dieser Dimension werden immer gründlich nachbereitet und ausgewertet. Daraus abzuleitende Schlussfolgerungen werden in Ein- satzkonzeptionen künftiger polizeilicher Einsätze ein- fließen. Diese Auswertung ist derzeit im Gange. Die in der Frage zitierte Äußerung des Bundesinnenministers in der Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 200115924 (C) (D) (A) (B) „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 29. März 2001 be- zog sich ausschließlich auf den seinerzeit laufenden Cas- tortransport, nicht aber – wie vom Fragesteller formuliert – auf zukünftige Polizeieinsätze aus diesem Anlass. Der Bundesinnenminister stellte klar, dass Straftaten auch aus dem Schutz von Versammlungen heraus nicht geduldet werden. Gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr, das Bereiten von Hindernissen auf der Schiene, schwere und gefährliche Körperverletzungen sowie Sachbeschädigun- gen sind Straftaten, gegen die mit den Mitteln des Rechts- staates vorgegangen wird. Dies bedeutet grundsätzlich auch, die Verursacher zum Schadensersatz heranzuzie- hen. Straftaten zu verhindern und erforderlichenfalls zu unterbinden, ist Aufgabe der Polizei, die dazu auch die ge- setzlich vorgeschriebenen Mittel des unmittelbaren Zwanges einsetzen kann. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage der Abgeordneten Renate Blank (CDU/CSU) (Drucksache 14/5724, Frage 38): Ist es richtig, dass die von der Bundesregierung in letzter Zeit vorgestellten Investitionsprogramme im Verkehrsbereich, näm- lich das „Anti-Stau-Programm“ sowie das aus UMTS-Zinserlösen zu finanzierende Zukunftsinvestitionsprogramm, nicht zu einer Erhöhung der Investitionsquote im Bundeshaushalt führen wer- den? Die aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm der Bun- desregierung von 2001 bis 2003 zusätzlich in die Ver- kehrsinfrastruktur fließenden Mittel in Höhe von jährlich 2,9 Milliarden DM führen zu einer Erhöhung der Investi- tionsquote im Bundeshaushalt. Diese liegt im Jahre 2001 bei 12,2 von Hundert und damit über der Quote der Vor- jahre. Das „Anti-Stau-Programm“ ermöglicht eine zusätz- liche Verstärkung der Verkehrsinvestition von 2003 bis 2007 um insgesamt 7,4 Milliarden DM, um Engpässe in der Verkehrsinfrastruktur zu beseitigen. Das Programm wird ausschließlich aus den ab 2003 verfügbaren Mehr- einnahmen aus der streckenbezogenen LKW-Gebühr finanziert, die über die bereits eingeplanten Einnahmen aus der zeitbezogenen LKW-Gebühr hinausgehen. Da die Mittel noch nicht im Finanzplan etatisiert sind, führt das „Anti-Stau-Programm“ auch noch nicht zu einer Er- höhung der Investitionsquote im Bundeshaushalt. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage des Abgeordneten Rudolf Kraus (CDU/CSU) (Drucksache 14/5724, Frage 39): Wie hoch sind im Jahr 2001 die Investitionsquoten des Bun- deshaushaltes und der 16 Länderhaushalte, und besteht zwischen der Investitionsquote im jeweiligen Bundesland und der Lage der dortigen Bauwirtschaft ein Zusammenhang? Die Investitionsausgaben des Bundeshaushaltes 2001 wurden durch das Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung deutlich verstärkt und betragen insge- samt 58 Milliarden DM. Die Investitionsquote liegt bei 12,2 Prozent und damit über der Quote der Vorjahre. Nach den Haushaltsplänen der Länder belaufen sich die Investi- tionsquoten, das heißt das Verhältnis von investiven Aus- gaben zu Gesamtausgaben für das Jahr 2001 in den ein- zelnen Ländern auf folgende Werte: Baden-Württemberg 10,0 Prozent; Bayern 16,9 Prozent; Brandenburg 22,8 Pro- zent; Hessen 10,0 Prozent; Mecklenburg-Vorpommern 22,1 Prozent; Niedersachsen 12,3 Prozent; Nordrhein- Westfalen 9,8 Prozent; Rheinland-Pfalz 11,2 Prozent; Saarland 12,2 Prozent; Sachsen 26,6 Prozent; Sachsen- Anhalt 22,5 Prozent; Schleswig-Holstein 10,1 Prozent; Thüringen 23,7 Prozent; Berlin 11,1 Prozent; Bremen 16,0 Prozent; Hamburg 10,4 Prozent. Die Lage der Bauwirtschaft in den einzelnen Ländern hängt von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren ab, zum Beispiel von den Bauinvestitionen der privaten Wirt- schaft, der Wohnungsbaunachfrage, aber auch den Bau- investitionen anderer öffentlicher Haushalte, insbeson- dere von denen der Gemeinden. Die Bauausgaben von Bund und Ländern stellen lediglich einen geringen Anteil der gesamten Bauinvestitionen dar. In den Investitions- ausgaben der Länder sind zudem neben den Bauausgaben auch andere investive Ausgaben enthalten, zum Beispiel Erwerb von beweglichen oder unbeweglichen Sachen, Darlehensvergabe oder Investitionszuschüsse. Dement- sprechend besteht zwischen der Investitionsquote eines Landeshaushalts und der Lage der Bauwirtschaft in die- sem Land nur ein mittelbarer Zusammenhang. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage des Abgeordneten Georg Girisch (CDU/CSU) (Drucksache 14/5724, Frage 40): Plant die Bundesregierung – unter Berücksichtigung des Um- standes, dass die Abschreibungsmöglichkeiten für den Woh- nungsneubau und für die Wohnungssanierung in den neuen Bun- desländern zu einem Überangebot an Wohnraum geführt haben – die Einführung einer Abschreibungsmöglichkeit für den Umbau bestehender Häuser zu so genannten Null-Energie-Häusern oder für deren Neuerrichtung? Die Bundesregierung plant gegenwärtig keine steuer- lichen Abschreibungsmöglichkeiten für den Umbau be- stehender Häuser zu so genannten Null-Energie-Häusern oder für deren Neuerrichtung. Denn es ist zweifelhaft, ob die erforderliche Neuorientierung in der Wohnungsbau- förderung allein durch höhere steuerliche Anreize für den Bestandserwerb gelingen wird. Dies gilt insbesondere für die Schaffung neuer Abschreibungsmöglichkeiten. Hinzu kommt, dass die steuerpolitische Strategie der Bundesre- gierung auf eine breit angelegte Tarifentlastung und den gleichzeitigen Abbau von Steuervergünstigungen gerich- tet ist. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 2001 15925 (C) (D) (A) (B) Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen der Abgeordneten Anke Eymer (Lübeck) (CDU/ CSU) (Drucksache 14/5724, Fragen 41 und 42): Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfahrungen Großbri- tanniens, das inzwischen 20 Prozent seines öffentlichen Investi- tionsvolumens privatwirtschaftlich vergibt und das auf diesem Wege über eine Einsparung von 17 Prozent der Projektkosten Finanzierungsspielraum für weitere Infrastrukturprojekte schafft? Ist die Bundesregierung bereit, solche Konzepte auch in Deutschland voranzutreiben? Zu Frage 41: Bei der Frage, welche Form der Realisierung von In- frastrukturprojekten die günstigste ist, muss grundsätzlich vor unzulässigen Verallgemeinerungen gewarnt werden. Die generelle Aussage, es lasse sich ein bestimmter Pro- zentsatz durch private Finanzierung öffentlicher Infra- struktur einsparen, ist nach Auffassung der Bundesregie- rung nicht möglich. Die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Die Bundeshaushaltsordnung verpflichtet im Übrigen die gesamte Bundesverwaltung zur ständigen Prüfung, in- wieweit staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten durch Ausgliede- rung und Entstaatlichung oder Privatisierung erfüllt wer- den können. Falls unklar ist, ob private Anbieter diese Aufgaben ebenso gut oder besser erbringen können, ist ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Zu Frage 42: Das Haushaltsrecht des Bundes lässt alle Konzepte zu und fordert gerade eine ständige Prüfung privatwirt- schaftlicher Alternativen. So wird zurzeit beispielsweise mit einem Interessenbekundungsverfahren die wirtschaft- lichste Lösung für die feste Querung des Fehnmarnbelt gesucht. Die Bundesregierung wird in jedem Einzelfall alle Konzept-Alternativen vorbehaltlos prüfen und sich dann für die wirtschaftlichste Lösung entscheiden. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage des Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) (Drucksache 14/5724, Frage 43): Trifft es zu, dass im Rahmen des geplanten Verkaufs von circa 14 000 im Land Niedersachsen gelegenen Wohnungen eines großen Touristikkonzerns in Hannover, die gemäß §§ 4 und 5 des Veräußerungsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und dem Touristikkonzern einer besonderen gegenüber dem Bund bestehenden Sozialbindung unterliegen, der Kaufpreis die- sem Touristikkonzern bereits zugeflossen ist, obwohl weder die Bestandserfassung abgeschlossen ist noch die angekündigte öf- fentliche Ausschreibung, an der sich auch ein Konsortium aus Salzgitter beteiligen soll, veröffentlicht und durchgeführt ist und bisher kein entsprechender Kaufvertrag bekannt wurde? Die Wohnungsverkäufe der Preussag AG waren schon Gegenstand verschiedener parlamentarischer Anfragen. Auch der Bundesrechnungshof und die EU-Kommission haben sich mit diesem Thema ausführlich unter Bei- hilfeaspekten befasst. Die Preussag AG hat sich in der Vergangenheit vertragskonform verhalten. Die im Kauf- vertrag zwischen dem Bund und der Preussag AG seiner- zeit festgelegte zehnjährige Bindungsfrist ist zwischen- zeitlich abgelaufen. Ungeachtet dessen hat der Konzern versichert, weitere Wohnungen entweder an die Mieter zu verkaufen bzw. bei Verkäufen an Dritte umfangreiche So- zialklauseln in die Verträge einzubeziehen. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Joachim Fuchtel (CDU/ CSU) (Drucksache 14/5724, Fragen 44 und 45): Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Ausfall an auszu- setzender Umsatzsteuer, wenn Steuerpflichtige Vorsteuerbeträge geltend machen, nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) die Vor- schrift des § 15 Abs. 1a Nr. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) als nicht mit europäischem Recht vereinbar und damit für nicht anwendbar erklärt hat (BFH, Urteil vom 23. November 2000, V R 49/00) und an der Rechtmäßigkeit der Änderungsvorschriften des § 15 UStG erhebliche Zweifel bestehen (Vorlagebeschluss an den Europä- ischen Gerichtshof vom 30. November 2000, V R 30/00)? Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung den Ein- nahmeausfall finanzieren? Zu Frage 44: Der Steuerausfall durch Gewährung des Vorsteuerab- zugs aus bestimmten Reisekosten im Sinne des Paragra- phen 15 Abs. 1a Nr. 2 UStG wird unter Gegenrechung der Steuermehreinnahmen bei den Gewinnsteuern auf jähr- lich rund 330 Millionen DM geschätzt. Zu Frage 45: Der auf den Bund entfallende Einnahmeausfall für die Gewährung des Vorsteuerabzugs aus bestimmten Reise- kosten im Sinne von § 15 Abs. 1a Nr. 2 UStG ist im Jahr 2001 im Rahmen der Gesamtentwicklung der Steuerein- nahmen sowie des Haushaltsvollzugs aufzufangen und künftig im Rahmen der Steuerschätzung zu berücksich- tigen. Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage des Abgeordneten Max Straubinger (CDU/CSU) (Drucksache 14/5724, Frage 46): Wird die Bundesregierung angesichts der Taten und des Auf- rufes von Mitgliedern der Organisationen „Greenpeace“ und „Robin Wood“ sowie von Bürgerinitiativen zu möglicherweise strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit den Demonstra- tionen beim Castortransport deren Gemeinnützigkeit, welche die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden ermöglicht, überprüfen lassen? Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 200115926 (C) (D) (A) (B) Ein Verein darf nur dann als gemeinnützig behandelt werden, wenn er sich bei seiner Betätigung an Recht und Gesetz hält. Für die Beurteilung und Entscheidung steuer- licher Einzelfälle sind nach unserer Verfassung die Fi- nanzbehörden der Länder zuständig. Sie prüfen auch die gemeinnützigen Körperschaften in regelmäßigen Abstän- den und gehen Hinweisen, zum Beispiel der Medien und der Verfassungsschutzbehörden, auf möglicherweise rechtswidriges Verhalten der Körperschaften nach. Dafür bedarf es keiner besonderen Aufforderung der Bundesre- gierung. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS) (Drucksache 14/5724, Frage 47): Welche Ausgleichsmaßnahmen sind nach Schließung des Bundeswehrstandortes Dranske/Bug seit dem Jahre 1991 an die Gemeinde und die Region Rügen geflossen? Der ehemalige Marinestützpunkt der NVA auf der Halbinsel Bug umfasste 526 Hektar. Er wurde bis 1993 von der Bundeswehr abgewickelt. Die Schließung eines NVA-Standorts ist kein Fall für die Gewährung eines Ausgleichs nach Art. 106 Abs. 8 Grundgesetz, da es sich nicht um vom Bund veranlasste Einrichtungen handelt. Unabhängig hiervon haben der Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern im Rah- men der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regio- nalen Wirtschaftsstruktur“ in den Landkreis Rügen seit 1991 rund 875 Millionen DM verausgabt. In die Ge- meinde Dranske – eine von fast 50 Inselgemeinden – flos- sen hiervon knapp 20 Millionen DM. Aus dem EU-För- derprogramm „Konver II“ erhielt der Landkreis Rügen zusätzlich 9,4 Millionen DM. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Frage des Abgeordneten Matthäus Strebl (CDU/CSU) (Druck- sache 14/5724, Frage 48): Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um zu ver- hindern, dass es durch die Osterweiterung der Europäischen Union zu einem weiteren Rückgang der Zahl baugewerb- licher Existenzen und deutscher Beschäftigter in der Baubranche kommt? Die Bundesregierung geht davon aus, dass der EU- Erweiterungsprozess ein Gleichgewicht zwischen wirt- schaftlichem Fortschritt und sozialer Stabilität benötigt. Während die wirtschaftliche Integration der Beitrittslän- der bereits beträchtliche Fortschritte gemacht hat, hängt die Angleichung von Einkommens- und Sozialstandards noch weit zurück. Die Bundesregierung setzt sich deshalb für Übergangsfristen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit von grundsätzlich sieben Jahren ein, wobei die Frist für einzelne Beitrittsländer aufgrund einer Überprüfung nach bestimmten klar definierten Kriterien verkürzt werden kann. Darüber hinaus soll für die Dauer der Übergangs- frist bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit die Dienstleis- tungsfreiheit in sensiblen Bereichen der Bauwirtschaft und des Handwerks eingeschränkt werden, um Umge- hungstatbestände bei der Einschränkung der Arbeitneh- merfreizügigkeit zu verhindern (so genannte Schein- selbstständigkeit). Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hermann Kues (CDU/CSU) (Drucksache 14/5724, Frage 49): Ist der Abbau der Beschäftigten im Baugewerbe seit 1999 bis Ende dieses Jahres um voraussichtlich 150 000 und damit erstmals unter die Eine-Million-Grenze nach Auffassung der Bundesregie- rung Ausdruck eines durch die Bundesregierung hinzunehmenden Strukturwandels und „Gesundschrumpfungsprozesses“? Es ist zwar richtig, dass von 1999 bis 2000 die Be- schäftigtenzahl im Bauhauptgewerbe zurückgegangen ist, dies trifft für die Zeit seit 1995 zu. Der höchste Beschäf- tigtenstand war 1995 erreicht, als die Sonderabschrei- bungen für die neuen Länder noch in vollem Umfang vor- genommen werden konnten. Im Zeitraum 1995 bis 1998 hat sich die Gesamtzahl der Beschäftigten im Bauhaupt- gewerbe um 18,1 Prozent (in den neuen Ländern um 20,3 Prozent), im Zeitraum danach bis einschließlich 2000 um 9,2 Prozent (in den neuen Ländern um 14,2 Pro- zent) verringert. Da die von der Bundesregierung ergrif- fenen (globalen) Maßnahmen wie Steuerreform sowie die spezifischen, die sich auf den Wohnungsbau bzw. auf den Verkehrsbau beziehen, fast ausschließlich ab 2001 oder später wirksam werden, könnte eine leichte Trendumkehr im laufenden Jahr durchaus erwartet werden. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Frage des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/5724, Frage 50): Teilt die Bundesregierung die pessimistischen Konjunktur- erwartungen der Verbände der Bauwirtschaft für 2001, wonach die Umsätze erneut zurückgehen und die Zahl der Arbeitsplätze im Bauhauptgewerbe unter 1 Million fallen wird, und sieht sie aus diesem Grund politischen Handlungsbedarf? Es muss davon ausgegangen werden, dass die Nach- frage nach Bauleistungen in diesem Jahr insgesamt auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau verharren wird. Allerdings sind im Wirtschaftsbau gewisse positive An- zeichen zu erkennen. Auch die Ausgaben des Bundes für den Straßenbau werden in diesem Jahr eine Steigerung von knapp 10 Prozent aufweisen. Der Einfluss dieser Bausparten dürfte wegen ihrer geringen Anteile an der Gesamtbaunachfrage aber bestenfalls einen weiteren Rückgang verhindern. Die Bundesregierung hat bereits eine Reihe von Maßnahmen in Angriff genommen, die über die Verbesserung der Rahmenbedingungen bis zu Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 2001 15927 (C) (D) (A) (B) einem Katalog einzelner Vorhaben und gesetzlicher Be- stimmungen reichen, von denen die Baunachfrage profi- tieren wird. Im Wesentlichen beginnen diese Maßnahmen in 2001 oder später zu greifen. Da der aktuelle und zukünftige Bedarf an Infrastrukturen auf allen Ebenen der Gebietskörperschaften erheblich höher ist oder sein wird als die öffentlichen Haushalte zu leisten vermögen, finden gegenwärtig in der Bundesregierung Diskussionen über die Möglichkeiten von privaten Finanzierungen statt. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Frage des Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy (CDU/CSU) (Drucksache 14/5724, Frage 51): Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Präsiden- ten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, das Jahr 2000 sei „das schlimmste Jahr der Nachkriegsgeschichte“ für die Bauwirtschaft gewesen und dass in diesem Jahr ein weiterer Ab- bau von bis zu 50 000 Arbeitsplätzen zu befürchten sei? Die Bundesregierung verkennt nicht den starken Rück- gang der Beschäftigten seit 1996 im Bauhauptgewerbe. Es besteht jedoch die Hoffnung, dass eine günstigere Ent- wicklung im Wirtschaftsbau und der geplante Anstieg der Verkehrsbauausgaben des Bundes nicht zu dem befürch- teten starken Abbau von Arbeitsplätzen in diesem Jahr führt. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Frage des Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb (F.D.P.) (Druck- sache 14/5724, Frage 52): Welche konkreten Zahlen haben den Bundesminister für Wirt- schaft und Technologie, Werner Müller, veranlasst, auf seiner Dienstreise nach Kanada und den USA laut dem Nachrichtenma- gazin „DER SPIEGEL“ vom 26. März 2001 zu erklären, dass viel mehr Beschäftigte ihren Anspruch auf Teilzeitarbeit anmelden als erwartet und besonders der Mittelstand unter dieser Entwicklung leide? Der Erklärung von Bundesminister Dr. Müller liegt eine Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Selbstständiger Unternehmer (ASU) zugrunde, die das Wirtschaftsmaga- zin „impulse“ veröffentlicht hat. Nach der Umfrage, an der sich 346 Firmenchefs beteiligt haben, hätten in jedem fünften mittelständischen Unternehmen Mitarbeiter ihren gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit geltend gemacht. Nach der Umfrage habe fast jeder zweite der betroffenen Fir- menchefs erhebliche Auswirkungen auf die betrieblichen Abläufe beklagt. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die Frage des Abgeordneten Helmut Heiderich (CDU/CSU) (Drucksache 14/5724, Frage 53): Welche Gründe führt die Bundesregierung dafür an, dass die anstehende Zulassung von drei gentechnisch fortentwickelten Maissorten im Zusammenhang mit der Zulassung konventioneller Sorten in der ersten Märzwoche 2001 nicht erfolgt ist, und welche neuen Argumente hat die Bundesregierung, die bereits im vergan- genen Jahr gegen die Unbedenklichkeitserklärung aller beteiligten Behörden und Wissenschaftler durch Inanspruchnahme einer Aus- nahmeregelung verhinderte Zulassung der BT-Sorte 176 erneut nicht auszusprechen? Für zwei der erwähnten gentechnisch veränderten Maissorten, die aus der maiszünslerresistenten Maislinie CG 00256-176 (Event 176) entwickelt worden sind, liegt die gentechnikrechtliche Genehmigung zurzeit nicht vor. Sie ruht nach der Entscheidung des Robert-Koch-Instituts (RKI) vom 16. Februar 2000, geändert durch Bescheid vom 31. März 2000, nachdem Zweifel unter anderem im Hinblick auf die Auswirkungen des Bt-Toxins auf Nicht- zielorganismen aufgetreten sind. Das RKI hat die EU- Kommission und die übrigen Mitgliedstaaten über seine Entscheidung informiert. Seitens der EU wurde bislang im Rahmen des festgelegten Verfahrens keine Entschei- dung über die Anordnung des RKI getroffen. Da die gen- technikrechtliche Genehmigung ruht, soweit der Anbau nicht Zwecken der Erforschung und Erprobung dient, die in dem oben genannten Änderungsbescheid genannt wer- den, dürfte unabhängig vom eventuellen Vorliegen der saatgutrechtlichen Voraussetzungen derzeit kein Sachent- scheidungsinteresse vorliegen. Fragen im Zusammen- hang mit der anstehenden Entscheidung über die Sor- tenzulassung bei der dritten in der Frage erwähnten gentechnisch veränderten herbizidresistenten Maissorte werden derzeit abschließend geprüft. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die Fra- gen der Abgeordneten Gudrun Kopp (F.D.P.) (Drucksa- che 14/5724, Fragen 54 und 55): In welcher Höhe beziffert die Bundesregierung die wirtschaft- lichen Folgen von Exportverlusten durch die MKS-Impfung? Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Kosten einer MKS-Impfung und ist die Bundesregierung bereit, diese zu über- nehmen? Zu Frage 54: Eine flächendeckende Schutzimpfung gegen MKS in Deutschland hätte zur Folge, dass für Deutschland der Ex- port von Klauentieren sowie von Fleisch dieser Tiere für mindestens ein Jahr nach den Regeln des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE) reglementiert wäre. Der daraus zu erwartende wirtschaftliche Schaden hängt von zahlrei- chen Faktoren ab und ist nicht exakt vorherbestimmbar. Unterstellt, Deutschland führt als einziger Mitgliedstaat in der EU eine flächendeckende Schutzimpfung durch, sind Exportverluste in der Größenordnung der entspre- chenden Exporte der vergangenen Jahre zu erwarten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat Deutschland im Durchschnitt der Jahre 1998 bis 2000 für jährlich rund 5,1 Milliarden DM Klauentiere und Fleisch dieser Tiere in andere Mitgliedstaaten der EU und in Dritt- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 200115928 (C) (D) (A) (B) staaten exportiert. Davon entfielen auf den Drittlandsex- port rund 1,15 Milliarden DM. Zu Frage 55: Die Kosten einer MKS-Impfung hängen primär von der Größe des Impfgebietes und der Anzahl der empfäng- lichen (= zu impfenden) Tiere in diesem Gebiet ab. Inso- weit lassen sich im Vorhinein die Kosten nicht prognos- tizieren. Jedoch kann von wenigstens 4 DM pro Impfung (= Impfstoff und Tierarztkosten) ausgegangen werden. Da die Länder nach dem Tierseuchenrecht für die Durch- führung auch einer MKS-Impfung einschließlich deren Kostenregelung zuständig sind, ist nicht vorgesehen, dass die Bundesregierung die Kosten übernimmt. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) (Drucksache 14/5724, Fragen 56 und 57): Ist die laut Änderungsgesetz des Bundesversorgungsgesetzes vom 14. Januar 1998 vorgesehene Überprüfung von Kriegsbe- schädigten und Kriegerwitwen auf ihre NS-Vergangenheit schon abgeschlossen? Sind bei der Überprüfung von circa 430 000 Kriegsbeschädig- ten und circa 550 000 Kriegerwitwen Ergebnisse zu verzeichnen, die die Streichung oder Kürzung von Rentenbezügen nach sich ziehen? Zu Frage 56: Der Bundesregierung liegen, da die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) bei den Ländern liegt, keine detaillierten Erkenntnisse vor über den aktu- ellen Stand der nach § 1 a BVG vorgesehenen Überprü- fung der Kriegsbeschädigten und ihrer Hinterbliebenen, ob diese während der Herrschaft des Nationalsozialismus durch individuelles Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben. Abgeschlossen ist diese Überprüfung aber sicherlich noch nicht, da erst im Spätsommer 2000 umfangreiche Dateien der Verfahrenskartei der Zentralen Stelle der Landesjustiz- verwaltungen in Ludwigsburg über alle einschlägigen deutschen Gerichtsverfahren von 1945 bis zur Gründung der Zentralen Stelle im Jahre 1958 den Ländern zum Da- tenabgleich mit den Versorgungsdaten zur Verfügung ge- stellt werden konnten. Darüber hinaus liefert auch das Simon Wiesenthal Center laufend noch neue Datensätze, die ebenfalls mit den Versorgungsdaten der Länder abge- glichen werden müssen. Zu Frage 57: Da von den Ländern eine laufende Statistik nicht ge- führt wird, kann nur auf Daten zurückgegriffen werden, die von den Ländern auf eine ausdrückliche Anfrage des BMA ermittelt worden waren. Diese Daten geben aller- dings den Überprüfungsstand von Juni 2000 wieder. Da- nach sind bis zum Berichtszeitpunkt Juni 2000 in 41 Fäl- len (davon 12 Hinterbliebenenfälle) die Leistungen entzogen worden. In weiteren 17 Fällen (davon 2 Hin- terbliebenenfälle) wurde eine baldige Entziehung als wahrscheinlich angenommen bzw. stand eine Entziehung kurz bevor. In 6 Fällen (davon 3 Hinterbliebenenfällen) wurden Leistungen versagt. In diesen Fällen waren 4 Aus- landsfälle (2 Entziehungen/2 Versagungen) nach § 64 BVG enthalten. Nach den insoweit nicht ganz einheitli- chen Angaben der Länder musste zum Berichtszeitpunkt davon ausgegangen werden, dass noch in rund 800 Fällen weitere intensive Nachforschungen und Ermittlungen bei der Gauck-Behörde, der Zentralen Stelle der Staatsan- waltschaften in Ludwigsburg, gezielt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder auch noch einmal beim Bundes- archiv erforderlich waren. Das BMA wird die Länder bit- ten, zum Ende diesen Jahres erneut den aktuellen Sach- stand zu ermitteln. Anlage 29 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen der Abgeordneten Dagmar Wöhrl (CDU/CSU) (Druck- sache 14/5724, Fragen 58 und 59): Wie beabsichtigt die Bundesregierung dem Problem zu be- gegnen, dass ABM-Kräfte zunehmend im Hoch- und Tiefbau tätig sind und so in Konkurrenz zu auf dem ersten Arbeitsmarkt tätigen Bauunternehmen treten? Stellt die Bundesregierung Überlegungen an, ob und gegebe- nenfalls wie es möglich ist, Mittel aus ABM in kommunale Inves- titionen umzulenken? Zu Frage 58: Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, dass ABM-Kräfte zunehmend im Hoch- und Tiefbau tätig sind. Soweit ABM-Kräfte mit Arbeiten beschäftigt sind, die dem Baubereich zuzuordnen sind, treten sie auch nicht in Konkurrenz zu auf dem ersten Arbeitsmarkt tätigen Bau- unternehmen auf. Arbeiten in ABM müssen immer zu- sätzlich sein. Nach der gesetzlichen Definition sind Ar- beiten zusätzlich, wenn sie ohne die Förderung nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt – bei Kommunen vo- raussichtlich erst nach zwei Jahren – durchgeführt wer- den. Das bedeutet, dass ohne die Förderung der Ar- beitsämter solche Arbeiten jetzt nicht stattfinden könnten. Das Baugewerbe hat also keinen Vorteil, wenn nicht ge- fördert wird. Hinzu kommt, dass Arbeitsbeschaffungs- maßnahmen im gewerblichen Bereich grundsätzlich in Wirtschaftsunternehmen durchgeführt werden müssen, die Kommunen als Träger von ABM müssen also ent- sprechende Bauaufträge an Wirtschaftsunternehmen ver- geben (so genannte Vergabe-ABM). Zu Frage 59: Im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen wer- den Arbeitnehmer gefördert und nicht Projekte. Die Bun- desregierung hält an diesem individuellen Förderansatz grundsätzlich fest. Eine unmittelbare Förderung kommu- naler Investitionen aus ABM scheidet aus. Arbeitsbe- schaffungsmaßnahmen werden ganz überwiegend aus Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Arbeits- losenversicherung finanziert. Demgegenüber gehören Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 2001 15929 (C) (D) (A) (B) kommunale Investitionen zu den gesamtgesellschaftli- chen Aufgaben, die aus Steuermitteln finanziert werden müssen. Anlage 30 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Frage des Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) (Drucksache 14/5724, Frage 60): Wie hoch ist der Teil der Bauunternehmen in den neuen Bun- desländern, die noch tarifgebunden sind und worauf ist es zurück- zuführen, dass immer mehr Unternehmen nach Wegen suchen, um die Tarifbindung zu vermeiden bzw. sich daraus zu befreien? Nach den Ergebnissen des Betriebspanels des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung von 1998 bestand im Baugewerbe in den neuen Bundesländern Tarifbin- dung für 49,2 Prozent der Betriebe mit 62,1 Prozent der Arbeitnehmer. Ob sich diese Zahlen bis heute verändert haben und insbesondere, ob Arbeitgeber aus den Verbän- den des Baugewerbes ausgetreten sind, ist der Bundesre- gierung nicht bekannt. Über die Beweggründe, weshalb Arbeitgeber einem Verband beitreten, ihm fernbleiben oder aus ihm austreten, hat die Bundesregierung keine Er- kenntnisse. Anlage 31 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen des Abgeordneten Christian Lange (Backnang) (SPD) (Drucksache 14/5724, Fragen 61 und 62): Hat die Bundesregierung gesicherte Erkenntnisse darüber, wie hoch der Anteil der Schwarzarbeit gemessen am Umsatz der Handwerksbetriebe in Deutschland ist? Wenn nein, wie schätzt die Bundesregierung den Anteil der Schwarzarbeit am Umsatz der Handwerksbetriebe in Deutschland ein? Der Bundesregierung liegen weder gesicherte Er- kenntnisse noch zuverlässige Schätzungen über den An- teil der Schwarzarbeit gemessen am Umsatz der Hand- werksbetriebe in Deutschland vor. Denn wie bei anderen Formen illegaler Beschäftigung liegt es im Wesen der Schwarzarbeit, dass sie sich im Verborgenen, oft im pri- vaten Bereich, vollzieht und daher keine zuverlässigen Einschätzungen erlaubt. Darauf hat die Bundesregierung in ihrem neunten AÜG-Bericht an den Deutschen Bun- destag (Bundestagsdrucksache 14/4220, S. 5 ff.) hinge- wiesen und zugleich ihre Zweifel an manchen wissen- schaftlichen Schätzungen deutlich gemacht, da deren Grundlagen nicht überzeugen und der dort verwandte Be- griff der „Schwarzarbeit“ das gesamte Spektrum der Schattenwirtschaft und illegalen Beschäftigung erfasst und damit über die Schwarzarbeit im Sinne des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit hinausgeht. Zu den Auswirkungen der Schwarzarbeit auf die Systeme der sozialen Sicherung lassen sich jedoch folgende Fest- stellungen treffen: Je 10 000 Arbeitsplätze, die durch Schwarzarbeit verloren gehen, führen im Jahre 2001 schätzungsweise zu Beitragsausfällen in der Sozialversi- cherung von rund 221 Millionen DM (circa 100 Millio- nen DM Rentenversicherung, circa 71 Millionen DM Krankenversicherung, circa 34 Millionen DM Arbeitslo- senversicherung, circa 9 Millionen DM Pflegeversiche- rung, circa 7 Millionen DM Unfallversicherung). Außer- dem entstehen Lohn- und Einkommenssteuerausfälle in Höhe von circa 93 Millionen DM. Anlage 32 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 14/5724, Fragen 63 und 64): Wie groß ist die Zahl der deutschen Soldaten, die seit dem Ein- greifen der NATO in Bosnien auf dem Balkan verletzt wurden oder zu Tode gekommen sind? In wie vielen Fällen schweben wegen ungeklärter Entschä- digungspflicht des Bundes Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren? Zu Frage 63: Seit Beginn der NATO-Operationen auf dem Balkan im Dezember 1995 fanden insgesamt 28 deutsche Solda- ten den Tod. Davon ereigneten sich 14 Todesfälle im Rah- men der Operation STABILIZATION FORCE (SFOR) und bisher weitere 14 im Verlauf der Operationen KO- SOVO VERIFICATION MISSION (KVM) und KO- SOVO FORCE (KFOR). Eine statistische Erhebung aller Verletzungen während der Einsätze auf dem Balkan fin- det nicht statt. Zu Frage 64: Dem Bundesministerium der Verteidigung sind 95 Fälle bekannt, in denen Verwaltungsverfahren wegen ungeklär- ter Entschädigungspflicht des Bundes für während eines Einsatzes von deutschen Soldaten auf dem Balkan erlit- tene Verletzungen schweben. Es handelt sich dabei um routinemäßige Ermittlungen aufgrund von Anträgen im Wehrdienstbeschädigungsverfahren. Zu einem Großteil handelt es sich dabei allerdings um Sportverletzungen. Darüber hinaus ist ein Fall beim Verwaltungsgericht Ber- lin anhängig, in dem von den Hinterbliebenen eines beim Überqueren einer Brücke mit einem Transportpanzer in Albanien tödlich verunglückten Soldaten eine einmalige Entschädigung in Höhe von 75 000 DM gefordert wird. Anlage 33 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage des Abgeordneten Helmut Heiderich (CDU/CSU) (Drucksache 14/5724, Frage 65): Bestätigt die Bundesregierung die Meldung der Zeitschrift „FOCUS“ vom 26. März 2001, dass der Verkauf von Kasernen und Grundstücken der Bundeswehr durch die Einschaltung der Unternehmensberatung Roland Berger beschleunigt werden soll und dabei auch der hessische Standort Rotenburg/Fulda (nach der im „FOCUS“ veröffentlichten Karte) zum Verkauf anstehen soll? Nein. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 200115930 (C) (D) (A) (B) Anlage 34 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Gerd Müller (CDU/CSU) (Druck- sache 14/5724, Frage 66 und 67): Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der Verlagerung der Schule für Feldjäger von Sonthofen nach Hanno- ver in Bezug auf den genauen Zeitpunkt der Verlagerung, die in- frastrukturellen Ausgleichsmaßnahmen für die Region und Stadt und die Neuordnung der Standortverwaltung? Mit welchen finanziellen Hilfen durch die Bundesregierung können die Stadt Sonthofen und der Landkreis Oberallgäu bei der Verwertung der Liegenschaft und der Entwicklung neuer Nut- zungsprojekte rechnen? Zu Frage 66: Die Planungen zur Umsetzung der Stationierungsent- scheidung sind eingeleitet, ein genauer Zeitpunkt der Ver- legung steht noch nicht fest. Die Standortverwaltung Sonthofen soll wegen der erheblichen Reduzierungen im gesamten Betreuungsbereich aufgelöst werden. Die ge- plante Auflösung bedeutet nicht, dass alle Dienstposten entfallen. Soweit militärische und zivile Einrichtungen verbleiben, muss deren Betreuung sichergestellt sein. Folglich wird ein Teil der Mitarbeiter, abhängig von der zu erwartenden Betreuungsstärke, auch künftig auf ihren Dienstposten weiter beschäftigt, allerdings als Angehö- rige der dann für diesen Bereich zuständigen neuen Stand- ortverwaltung Kaufbeuren. Zu Frage 67: Die Bundesregierung prüft zurzeit unter Beteiligung aller zuständigen Ressorts Forderungen der Bundesländer und Kommunen nach Unterstützung bei Aufgabe von Standorten. Anlage 35 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (F.D.P.) (Drucksache 14/5724, Fragen 68 und 69): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Gefährdungssituationen, die sich aus Kabeleinflügen von Hubschraubern ergeben, zukünftig auszuschließen, und welche Unfälle und Beinahe-Unfälle hätten durch eine Nachrüstung mit Kabelkapp- oder Hinderniswarnsystemen vermieden werden kön- nen? Wann plant die Bundesregierung ein gemeinsames Forum mit den einschlägigen Verbänden und Organisationen zu den aktuel- len Entwicklungen und Problemen der wehrtechnischen Industrie, insbesondere dem dortigen Personalabbau, und welche weiteren Maßnahmen sind zur Konsolidierung dieses Wirtschaftsbereiches geplant? Zu Frage 68: Hindernisberührungen jeglicher Art sind ein spezifi- sches Risiko für militärische Hubschrauber in ihrem be- sonderen Einsatzprofil. Kabelkappvorrichtungen bieten keinen umfassenden Schutz, da die Umstände des Lei- tungseinfluges, wie Einflugwinkel, Einfluggeschwindig- keit, die Fluglage des Hubschraubers und Konfiguration der Leitung eine wesentliche Rolle spielen. Demgegen- über sollen Hinderniswarngeräte den Einflug in jegliche Art von Hindernissen verhindern. Geräte, die den speziel- len Anforderungen des militärischen Tieffluges genügen, sind zurzeit noch nicht verfügbar. Für den NH-90 befin- det sich eine Hinderniswarnanlage in der Entwicklung. Eine Auswertung des Unfall- und Zwischenfallgeschehens lässt eindeutig erkennen, dass eine Kabelkappvorrichtung mit ihrem eingeschränkten Wirkungsbereich nur in sehr seltenen Fällen beim Einflug in Drahthindernisse zur Wir- kung kommt. Nur in Kombination mit einer Hindernis- warnanlage kann unter den besonderen Bedingungen des militärischen Tieffluges eine bedeutende Verbesserung des Schutzes vor dem Einflug in Hindernisse erreicht werden. Im Rahmen einer unabhänigen Studie wurden ak- tive und passive Systeme auf ihre Wirksamkeit gegenüber dem gesamten Hindernisspektrum sowie deren Integra- tionsmöglichkeiten bei vorhandenen und zukünftigen Hubschraubern betrachtet. Auf dieser Grundlage werden Rüstungsmaßnahmen für Kabelkapp- und/oder Hinder- niswarnanlagen für die künftigen Hubschrauber der Bun- deswehr berücksichtigt und Nachrüstungen für die in Nut- zung befindlichen Hubschrauber erneut geprüft und einer Nutzwertanalyse unterzogen werden. Zu Frage 69: Das Bundesministerium der Verteidigung hat in der Vergangenheit in intensiven Gesprächen mit der wehr- technischen Industrie aktuelle Entwicklungen und Pro- bleme, dabei unter anderem auch Fragen der Konsolidie- rung im nationalen und europäischen Rahmen einschließlich eines weiteren Personalabbaus, diskutiert. Das Bestreben in dieser Hinsicht die Interessen von Bun- desregierung und Industrie zu bündeln, führte unter ande- rem zum Rahmenvertrag „Innovation, Investition und Wirtschaftlichkeit“ vom 15. Dezember 1999. Mit Blick auf die internationalen Strukturveränderungen in der wehrtechnischen Industrie wurden in der „Gemeinsamen Erklärung von Bundeskanzler, Verteidigungsminister und Industrie zur europäischen Kooperation“ vom 27. Okto- ber 2000 auf der Basis von Gesprächen der Bundesregie- rung mit den Vertretern der Heeres- und Marineindustrie mögliche nationale Konsolidierungsmaßnahmen mit der Zielsetzung eines Erhalts von Kernkompetenzen in der deutschen Rüstungsindustrie verabredet. Die Umsetzung der Konsolidierungsempfehlungen liegt im Verantwor- tungsbereich der betroffenen Unternehmen. Seit mehreren Jahren ist ein Rüstungswirtschaftlicher Arbeitskreis eingerichtet, in dem sich der Bundesminister der Verteidigung unter Beteiligung des Auswärtigen Am- tes und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Tech- nologie mit Spitzenvertretern der deutschen Industrie und den Verbänden zu rüstungswirtschaftlichen Angelegen- heiten berät. Vor diesem Hindergrund und angesichts der genannten vielfältigen Initiativen ist ein zusätzliches ge- meinsames Forum mit einschlägigen Verbänden und Or- ganisationen im Sinne der Fragestellung zurzeit nicht vor- gesehen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 2001 15931 (C) (D) (A) (B) Anlage 36 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS) (Drucksa- che 14/5724, Frage 70): Trifft es zu, dass der bisher erhaltene Bundeswehrstandort Varnkewitz bei Dranske gleichzeitig mit dem Standort Cölpin im Landkreis Mecklenburg-Strelitz geschlossen werden soll, und welche Ausgleichsmaßnahmen sind für den Fall für die Gemeinde Dranske und die Region Rügen vorgesehen? Die Bundeswehr betreibt am Standort Putgarten circa 1 km ostwärts von Varnkewitz eine Radaranlage. Die dazu gehörende Unterkunft für das zum Betrieb der Anlage benötigte Personal liegt bei der circa 8 km von Putgarten entfernten Ortschaft Dranske. Nach Abschluss der Ein- führung neuer Radargeräte kann eine Reduzierung des Personalumfanges von derzeit etwa 50 Personen erfolgen. Das nach der Einführung der neuen Radargeräte noch zum Betrieb der Anlage benötigte Personal kann von Dranske nach Putgarten versetzt und die Liegenschaft in Dranske aufgegeben werden. Die Anlage in Putgarten bleibt im Rahmen des Sensorverbundes der Integrierten NATO- Luftverteidigung erhalten. Die Entscheidung für die Schließung des Standortes Dranske steht nicht im Zusam- menhang mit dem Standort Cölpin. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 200115932 (C)(A) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Achim Großmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Sie ken-
    nen die Zahl, Frau Ostrowski. Aber ich bin gerne bereit,
    sie zu wiederholen; denn je öfter man die Zahl hört, desto
    einprägsamer ist sie. Das ist ein Lernprozess. Wir rechnen
    damit, dass sich mit den von uns zur Verfügung gestellten
    Mitteln 85 000 bis 90 000 Wohnungen entschulden lassen,
    die anschließend abgerissen werden.



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Frage 15 des Kol-
legen Klaus-Peter Willsch wird schriftlich beantwortet.

Ich rufe Frage 16 des Kollegen Karl-Heinz Scherhag
auf:

Wird Bundeskanzler Gerhard Schröder bei dem zweiten
„Bündnisgespräch Bau“ am 5. April 2001 seine Vorstellungen zu
einem „neuen Leitbild der modernen Bauwirtschaft im 21. Jahr-
hundert“ einbringen und welche Bundesressorts waren an der Er-
arbeitung beteiligt?

A
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Achim Großmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr
    Kollege Scherhag, Ihre Frage habe ich mit meiner Ant-
    wort auf die Frage von Herrn Kansy zumindest teilweise
    beantwortet. Trotzdem haben Sie Anspruch auf eine voll-
    ständige Antwort.

    Die Anregung zur Entwicklung eines neuen Leitbildes
    der modernen, zukunftsorientierten Bauwirtschaft im
    21. Jahrhundert richtet sich in erster Linie an die Verbände
    der Bauwirtschaft und die Vertreter der in der Bauwirt-
    schaft Beschäftigten. Die im Vorfeld von den Sozialpart-
    nern einzubringenden Überlegungen zur Aktualisierung
    bzw. Neuregelung der Fortbildungsordnungen werden an-
    schließend in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Bun-
    desregierung mit den Sozialpartnern weiterentwickelt und
    in enger Abstimmung in geeigneter Weise umgesetzt. Die
    Arbeitsgruppe kann sich auf das Programm „Bauen und
    Wohnen im 21. Jahrhundert“ stützen, ein neues, am Leit-
    bild einer nachhaltigen Entwicklung ausgerichtetes For-
    schungsprogramm. Die Bundesregierung wird die Ergeb-
    nisse der Arbeitsgruppe im Deutschen Bundestag gerne
    zur Diskussion stellen.