Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 2001
Franziska Eichstädt-Bohlig
15920
(C)(A)
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 2001 15921
(C)
(D)
(A)
(B)
Behrendt, Wolfgang SPD 04.04.2001**
Bodewig, Kurt SPD 04.04.2001
Bohl, Friedrich CDU/CSU 04.04.2001
Dr. Brecht, Eberhard SPD 04.04.2001***
Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 04.04.2001**
Klaus
Fischer (Berlin), BÜNDNIS 90/ 04.04.2001
Andrea DIE GRÜNEN
Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 04.04.2001***
Griefahn, Monika SPD 04.04.2001***
Hartnagel, Anke SPD 04.04.2001
Hasenfratz, Klaus SPD 04.04.2001
Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 04.04.2001
DIE GRÜNEN
Dr. Hornhues, CDU/CSU 04.04.2001*
Karl-Heinz
Irber, Brunhilde SPD 04.04.2001
Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 04.04.2001
Kauder, Volker CDU/CSU 04.04.2001
Klappert, Marianne SPD 04.04.2001
Dr. Köster-Loßack, BÜNDNIS 90/ 04.04.2001***
Angelika DIE GRÜNEN
Kumpf, Ute SPD 04.04.2001
Leidinger, Robert SPD 04.04.2001
Maaß, (Wilhelmshaven), CDU/CSU 04.04.2001
Erich
Müller (Berlin), PDS 04.04.2001
Manfred
Raidel, Hans CDU/CSU 04.04.2001***
Schloten, Dieter SPD 04.04.2001***
Dr. Schuster, R. SPD 04.04.2001
Werner
Steiger, Wolfgang CDU/CSU 04.04.2001
Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 90/ 04.04.2001
DIE GRÜNEN
Welt, Jochen SPD 04.04.2001
Wimmer (Neuss), CDU/CSU 04.04.2001
Willy
Wistuba, Engelbert SPD 04.04.2001
Wohlleben, Verena SPD 04.04.2001
Zöller, Wolfgang CDU/CSU 04.04.2001
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-
lung des Europarates
** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
*** für die Teilnahme an der 105. Jahreskonferenz der Interparlamen-
tarischen Union
Anlage 2
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Simone Probst auf die Frage des
Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Drucksa-
che 14/5724, Frage 1):
In welcher Form begleitet die Bundesregierung die für das
Kernkraftwerk Temelin durchgeführten Umweltverträglichkeits-
prüfungs-Verfahren und insbesondere die Behandlung der vor-
gebrachten Fragen und Einwände durch die tschechischen Be-
hörden?
Die Durchführung von Verfahren zur Umweltverträg-
lichkeitsprüfung (UVP) erfolgt in der Tschechischen Re-
publik nach dem UVP-Gesetz von 1992 für UVP-pflich-
tige Vorhaben, die nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes
beantragt werden. Das Atomkraftwerk Temelin wurde
1986 genehmigt. Es unterliegt daher nach dieser Rechts-
lage nicht mehr der Anwendung des UVP-Gesetzes. Das
Obergericht Prag hat allerdings 1999 geurteilt, dass jede
nach In-Kraft-Treten des UVP-Gesetzes beantragte Än-
derung eines Vorhabens, das bei Neuerrichtung einer UVP
unterliegen würde, einer UVP zu unterziehen ist. Das
tschechische Umweltministerium hat daraufhin zunächst
für das Vorhaben, das Gegenstand des gerichtlichen Ver-
fahrens gewesen war, ein UVP-Verfahren eingeleitet.
Gegenstand dieses Verfahrens sind Änderungen der ur-
sprünglichen Genehmigung für Nebengebäude im Be-
reich der Lagerung und Konditionierung schwach- und
mittelradioaktiver Abfälle aus dem AKW Temelin. Die
Bundesregierung wurde auf Verlangen des BMU in die-
sem Verfahren nachträglich beteiligt. Sie hat den Vorgang
geprüft und eine eigene Stellungnahme nicht abgegeben,
weil die vorgesehene Baumaßnahme aus dem Gesichts-
punkt der Reaktorsicherheit und im Hinblick auf Sicher-
heitsinteressen der deutschen Bevölkerung für eine Stel-
lungnahme keinen Anlass gab.
In Durchführung des genannten Gerichtsurteils wurde
durch das tschechische Umweltministerium im Herbst
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenographischen Bericht
2000 ein Sammelverfahren für die Umweltverträglich-
keitsprüfung betreffend 78 Änderungsvorhaben, die nach
In-Kraft-Treten des tschechischen UVP-Gesetzes bean-
tragt worden waren, eingeleitet. Bundesminister Trittin
hat, gestützt auf das deutsch-tschechische Umweltab-
kommen von 1997, eine grenzüberschreitende Verfah-
rensbeteiligung eingefordert. Dabei stützt sich das
Beteiligungsinteresse ausschließlich auf Gesichtspunkte
der Reaktorsicherheit. Die Unterlagen für die Öffentlich-
keitsbeteiligung haben in Deutschland in der Zeit vom
20. November bis 19. Dezember 2000 im BMU sowie in
den Hauptstädten der Bundesländer und den Landratsäm-
tern/kreisfreien Städten entlang der bayerisch-tschechi-
schen Grenze zur Einsichtnahme ausgelegen. Sie waren
darüber hinaus durch das BMU und einige Bundesländer
ins Internet gestellt worden. In Pressemitteilungen haben
BMU und Länderministerien auf die Möglichkeit der Ein-
sichtnahme hingewiesen. BMU hat die betroffenen Bür-
gerinnen und Bürger ermuntert, von der Möglichkeit
Gebrauch zu machen, sich mit Stellungnahmen und Ein-
wendungen an das tschechische Umweltministerium als
der für die Durchführung des UVP-Verfahrens zuständi-
gen Behörde zu wenden. Das tschechische Umweltminis-
terium ist gegenwärtig dabei, die Reaktionen von Behör-
den und Öffentlichkeit in der Tschechischen Republik und
dem Ausland auszuwerten und in einer gutachtlichen Stel-
lungnahme zusammenzufassen. Diese wird nach den Re-
geln des tschechischen UVP-Verfahrens dann Gegenstand
eines Erörterungstermins sein.
Bundesumweltminister Trittin hat in seiner Stellung-
nahme in diesem Verfahren eine wesentliche Nachbes-
serung der Unterlagen verlangt, eine angemessene wei-
tere Beteiligung der deutschen Öffentlichkeit eingefordert
und erneut auf das Erfordernis hingewiesen, insbesondere
auch im Hinblick auf noch nicht abgeschlossene Verfah-
ren zur Prüfung seiner Umweltverträglichkeit, den Probe-
betrieb im Atomkraftwerk Temelin einzustellen. Er hat
den tschechischen Umweltminister um Auskunft über die
aus Deutschland eingegangenen Einwendungen gebeten
und ihn aufgefordert, über die vorgetragenen Bedenken in
Konsultationen auf der Ebene der Regierungen einzutre-
ten, wie dies die internationalen Vorschriften für die
Durchführung von grenzüberschreitenden UVP-Verfah-
ren vorsehen. Die Stellungnahme des BMU ist vollstän-
dig ins Internet gestellt. Eine Antwort steht noch aus.
Anlage 3
Antwort
des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Frage des
Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/5724, Frage 2):
Ist der Bundesregierung die von dem ehemaligen Berater des
seinerzeitigen tschechischen Ministerpräsidenten Vaclav Klaus,
Prof. Bohumil Dolezal, unter der Überschrift Wir bereuen vor-
gelegte Erklärung bekannt, die die Vertreibung der Deutschen aus
der Tschechoslowakei verurteilt, und sieht die Bundesregierung
Möglichkeiten, die Überlegungen und die Unterstützer dieser Er-
klärung stärker in den deutsch-tschechischen Dialog, zum Bei-
spiel im Rahmen des gemeinsamen Gesprächsforums, einzube-
ziehen?
Der Bundesregierung ist die von dem ehemaligen Be-
rater des seinerzeitigen tschechischen Ministerpräsiden-
ten Vaclav Klaus vorgelegte Erklärung Wir bereuen be-
kannt. Die Bundesregierung begrüßt, wenn in der
Tschechischen Republik eine offene Debatte über die Ver-
treibung geführt wird. Sie sieht die von Herrn Dolezal
vorgelegte Erklärung als einen wichtigen Beitrag zu die-
ser innertschechischen Diskussion. Im Rahmen des
deutsch-tschechischen Dialogs widmet sich bereits heute
das Unterforum Dialog zwischen Deutschen und Tsche-
chen und den für diesen Dialog wichtigen Minderheiten
des Deutsch-Tschechischen Gesprächsforums, das am
9. März 2001 in Dresden erstmals zusammengetreten ist,
den sich aus der Vergangenheit ergebenden Fragestellun-
gen. Diese durch einmütigen Beschluss des Koordinie-
rungsrates des Gesprächsforums ins Leben gerufene
Arbeitsgruppe bietet Raum, um sämtliche aus der Vergan-
genheit herrührenden Fragestellungen offen zu erörtern.
Dessen ungeachtet unterstreicht die Bundesregierung,
dass in Ziffer 4 der Deutsch-Tschechischen Erklärung von
1997 vereinbart worden ist, die Beziehungen auf die Zu-
kunft auszurichten und nicht mit aus der Vergangenheit
herrührenden politischen und rechtlichen Fragen zu be-
lasten.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
des Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/CSU)
(Drucksache 14/5724, Frage 7):
Welche Folgen hat die Rückführung der Bundesmittel für den
sozialen Wohnungsbau zum einen für die Wohnraumversorgung
sozial Schwacher und zum anderen für die deutsche Bauwirt-
schaft?
Die Wohnraumversorgung in der Bundesrepublik
Deutschland ist quantitativ und qualitativ gut. Durch hohe
Bauleistungen zu denen auch die Fördermaßnahmen
von Bund und Ländern erheblich beigetragen haben
sind ausreichend große Wohnungsbestände geschaffen
worden. Damit ist auch die Versorgung einkommens-
schwacher Haushalte weitestgehend gesichert. Entspre-
chend dem derzeit verminderten Neubaubedarf sind die
Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau seit Mitte der
Neunzigerjahre reduziert worden, und zwar sowohl vom
Bund als auch von den Ländern.
Der Entwurf des Wohnungsbaureformgesetzes sieht
wie bisher eine Mindestverpflichtung des Bundes von
450 Millionen DM bzw. künftig 230 Millionen Euro vor.
Darüber hinaus können entsprechend der jährlichen
Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers bei Bedarf zu-
sätzliche Mittel auf der Grundlage des Bundeshaushalts-
planes eingesetzt werden. Der soziale Wohnungsbau hat
nur einen begrenzten Anteil am gesamten Bauvolumen:
Etwa 10 bis 15 Prozent der jährlich neu gebauten Woh-
nungen sind im sozialen Wohnungsbau gefördert. Ein
wachsender Anteil der Mittel fließt zudem in den Moder-
nisierungsbereich. Genaue Auswirkungen einer Erhö-
hung oder Absenkung der Finanzhilfen des Bundes auf
die Bauwirtschaft lassen sich nicht näher beziffern.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 200115922
(C)
(D)
(A)
(B)
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
des Abgeordneten Georg Girisch (CDU/CSU) (Drucksa-
che 14/5724, Frage 9):
Sieht die Bundesregierung in der Tatsache, dass öffentliche
Bauaufträge in den letzten Jahren fast ausschließlich an den bil-
ligsten, meist nicht kostendeckend bietenden Anbieter vergeben
werden, woraus unter anderem immer höhere Nachforderungen
resultieren, ein Problem, und teilt sie die Auffassung, dass das bil-
ligste Angebot keineswegs stets das wirtschaftlichste Angebot ist?
Nach nationalem Vergaberecht darf der Zuschlag
grundsätzlich nicht allein auf das günstigste, sondern
muss auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen.
In Deutschland wird an das nach den Verdingungsord-
nungen traditionell geltende Zuschlagskriterium der Wirt-
schaftlichkeit angeknüpft. Mit dem Vergaberechtsände-
rungsgesetz ist der Zuschlag auf das wirtschaftlichste
Angebot zu erteilen (§ 97 Abs. 5 GWB). Für Vergaben un-
terhalb der EU-Schwellenwerte ist der öffentliche Auf-
traggeber aufgrund Haushaltsrecht verpflichtet, die Ver-
dingungsordnungen (auch die VOB/A) einzuhalten. Nach
§ 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A kommen bei Vergaben für Bau-
leistungen nur solche Angebote in die engere Wahl, die
unter Berücksichtigung rationellen Baubetriebs und spar-
samer Wirtschaftsführung eine einwandfreie Ausführung
einschließlich der Gewährleistung erwarten lassen. Unter
diesen Angeboten soll der Zuschlag auf das Angebot er-
teilt werden, das unter Berücksichtigung aller Gesichts-
punkte, wie zum Beispiel Preis, Ausführungsfrist, Be-
triebs- und Folgekosten, Gestaltung, Rentabilität oder
technischer Wert als das wirtschaftlichste erscheint. In
§ 25 Nr. 3 Abs. 3 Satz 3 VOB/A ist festgeschrieben, dass
der niedrigste Angebotspreis allein nicht entscheidend ist.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
des Abgeordneten Aribert Wolf (CDU/CSU) (Drucksa-
che 14/5724, Frage 10):
Wie bewertet die Bundesregierung die in anderen Staaten
unternommenen Versuche, die Bewertung von Bauangeboten zu
verbessern, wie zum Beispiel in den Niederlanden durch ein Vor-
submissionsverfahren, und welchen gesetzgeberischen Hand-
lungsbedarf sieht die Bundesregierung zur Verbesserung der Ver-
gabepraxis in Deutschland?
Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keinen gesetz-
geberischen Handlungsbedarf zur Verbesserung der
Vergabepraxis. Ihr liegen keine Kenntnisse über die An-
wendung eines Vorsubmissionsverfahrens in den Nieder-
landen vor.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/5724, Frage 11):
Sollten nach Auffassung der Bundesregierung auch kommu-
nale Beteiligungsgesellschaften die Verdingungsordnung für Bau-
leistungen Teil A (VOB/A) anwenden, und ist hierzu eine gesetz-
liche Regelung sinnvoll?
Grundsätzlich muss zwischen den Vergabeverfahren
oberhalb der EU-Schwellenwerte und unterhalb dieser
Schwellenwerte unterschieden werden. Bei Vergaben
oberhalb der EU-Schwellenwerte beurteilt sich die Frage
danach, ob die kommunalen Unternehmen als öffentliche
Auftraggeber im vergaberechtlichen Sinne anzusehen
sind. Handelt es sich um ein Unternehmen, das zu dem be-
sonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse
liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art auszuführen
und übt die Kommune die Aufsicht aus, ist das Unterneh-
men nach Paragraph 98 des Gesetzes gegen Wettbe-
werbsbeschränkungen öffentlicher Auftraggeber. Glei-
ches gilt für Unternehmen, die von der Kommune
überwiegend finanziert werden. Aufgrund des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der Vergabever-
ordnung hat ein solches Unternehmen die Verdingungs-
ordnungen und damit bei der Vergabe von Bauaufträgen
die VOB/A anzuwenden.
Die Anwendung der Verdingungsordnungen und damit
auch der VOB/A für Vergaben von kommunalen Beteili-
gungsgesellschaften unterhalb der Schwellenwerte zu re-
geln, liegt in der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Es
ist daher Sache der Länder bzw. Kommunen, die Anwen-
dung der VOB durch kommunale Beteiligungsgesell-
schaften in ihren Bestimmungen zu den jeweiligen
Kommunal- und Haushaltsgesetzen verbindlich vorzu-
schreiben.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
des Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU)
(Drucksache 14/5724, Frage 15):
Hat Bundeskanzler Gerhard Schröder die Absicht, sich für die
Existenzerhaltung der zahlreichen in Schwierigkeiten befindli-
chen mittelständischen Bauunternehmen ähnlich engagiert einzu-
setzen wie für die Philipp Holzmann AG?
Eine mittelständisch ausgerichtete Wirtschaftspolitik,
wie sie die Bundesregierung seit mehr als zwei Jahren
verfolgt, ist die beste und vor allem auch auf Dauer
wirksamste Unterstützung für die überwiegend mittel-
ständischen Bauunternehmen. Die Steuerreform, das Fa-
milienförderungsgesetz und weitere Reformmaßnahmen
entlasten Haushalte und Unternehmen um fast 93 Milliar-
den DM. Davon entfallen allein 30 Milliarden DM auf den
Mittelstand und dabei auch auf die mittelständische Bau-
wirtschaft. Die Bundesregierung hat mehrfach betont,
dass die Hilfe für die Sanierung des Holzmann-Konzerns
dem Erhalt der Arbeitsplätze dieses Unternehmens wie
auch den Arbeitsplätzen betroffener Zulieferunternehmen
und Handwerksbetrieben gilt. Ein Insolvenzverfahren
hätte allein bei Holzmann etwa 17 000 Arbeitsplätze ge-
fährdet. Bei Zulieferunternehmen und Handwerksbetrie-
ben wären zusätzlich mehr als 40 000 Beschäftigte von
Arbeitsplatzverlusten betroffen gewesen.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 2001 15923
(C)
(D)
(A)
(B)
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) (Drucksa-
che 14/5724, Frage 33):
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass in Anbetracht
der erhobenen Vorwürfe sollten sie zutreffen der Staatssekre-
tär im Bundesministerium des Innern, Claus Henning Schapper,
angesichts seiner Zuständigkeit im Bundesministerium des Innern
unter anderem für Verbrechungsbekämpfung und als Dienstvor-
gesetzter für mehr als 40 000 im Sicherheitsbereich tätige Beamte
und Angestellte in seiner jetzigen Funktion verbleiben kann?
Die Bundesregierung hält die gegen Staatssekretär
Schapper erhobenen Vorwürfe für nicht berechtigt. Das ist
bereits aus den Antworten auf die Fragen 28 bis 32 deut-
lich geworden. Der bereits zitierte Beschluss des Landge-
richts Hamburg vom 3. April 2001 bestätigt das.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage
des Abgeordneten Heinrich-Wilhelm Ronsöhr (CDU/
CSU) (Drucksache 14/5724, Frage 34):
Welche Kenntnisse über den Umgang des aufsichtsführenden
Staatssekretärs im Bundesministerium des Innern, Claus Henning
Schapper, mit dem Betrugsskandal (vgl. stern vom 29. März
2001) haben Bundeskanzler Gerhard Schröder und der Bundes-
minister des Innern, Otto Schily, 1998 gehabt, als Claus Henning
Schapper zum Staatssekretär der Bundesregierung ernannt
wurde?
Im Oktober 1998 hat es keinen von Ihnen so genann-
ten Betrugsskandal um die Spielbank in Hittfeld gege-
ben. Folglich hat auch keiner Kenntnis gehabt.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage
des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
(Drucksache 14/5724, Frage 35):
Wie teilt die Bundesregierung die zur Förderung deutscher
Minderheiten in Ostmittel-, Südost- und Osteuropa einschließlich
der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten vorgesehenen Hilfen auf
die verschiedenen Länder in diesem Jahr im Vergleich zum Vor-
jahr auf, und welche mittelfristige Entwicklung dieser Mittel plant
die Bundesregierung?
Der Haushaltsansatz 2001 der Titelgruppe 02 des Ka-
pitels 0640 Unterstützung für die deutschen Minderhei-
ten in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa einschließlich
nicht europäischer Nachfolgestaaten der UdSSR beträgt
64 Millionen DM. Ebenso wie im Vorjahr werden voraus-
sichtlich rund zwei Drittel dieser Mittel auf Fördermaß-
nahmen in der Russischen Föderation und Polen entfallen.
Der Rest verteilt sich auf die übrigen Nachfolgestaaten
der UdSSR sowie an die anderen Staaten Ost-, Ostmittel-
und Südosteuropas.
Eine endgültige Aufteilung auf die einzelnen Staaten
hängt von den im Laufe des Jahres beantragten Förder-
projekten bzw. der zeitlichen Realisierbarkeit der einzel-
nen Projekte ab. Außerdem muss auf unvorhergesehene
Situationen in den Herkunftsgebieten flexibel reagiert
werden können. Deshalb können absolute Zahlen zur Auf-
teilung erst am Ende eines Haushaltsjahres mitgeteilt wer-
den. Nach der gegenwärtigen Finanzplanung wird davon
ausgegangen, dass der Ansatz für 2001 mittelfristig in
etwa fortgeschrieben wird.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU)
(Drucksache 14/5724, Fragen 36 und 37):
Wie teilen sich die Kosten, die nach Presseberichten circa
20 Millionen DM betrugen, für den einen Castortransport der ver-
gangenen Woche auf (inklusive Kosten des Polizeieinsatzes
bitte separat aufschlüsseln), und welchen Anteil hiervon tragen
der Bund und das Land Niedersachsen?
Welche konkreten Vorschläge macht der Bundesminister des
Innern, Otto Schily, zur Kostensenkung und Erleichterung des
Polizeieinsatzes für zukünftige Transporte vor dem Hintergrund
seiner Äußerung (siehe Frankfurter Allgemeine Zeitung vom
29. März 2001), die Polizeieinsätze zur Sicherung des Castor-
transportes nach Gorleben mit der nötigen Entschiedenheit und
Robustheit fortzusetzen?
Zu Frage 36:
Bund und Länder tragen bei Castortransporten Perso-
nal- und Sachaufwendungen nach ihren jeweiligen Zu-
ständigkeiten. Erstattungsregelungen bleiben vorbehal-
ten, zum Beispiel wenn der Bundesgrenzschutz oder die
Bereitschaftspolizeien der Länder zur Unterstützung ei-
nes Landes verwendet werden (§ 11 Abs. 4 Satz 3 Bun-
desgrenzschutzgesetz und entsprechende Landesregelun-
gen). Die Dienststellen des Bundesgrenzschutzes und die
der Länderpolizeien ermitteln gegenwärtig die Aufwen-
dungen für diesen Einsatz, die sich aus einer Vielzahl von
Einzelmeldungen zusammensetzen. Das Ergebnis wird
nicht vor dem 19. April 2001 vorliegen.
Zu Frage 37:
Der Polizeieinsatz anlässlich des Transportes von Ca-
storbehältern mit HAW-Glaskokillen in das Transport-
behälter-Zwischenlager (TBL) Gorleben wurde von der
Gesamteinsatzleitung der Polizei des Landes Niedersach-
sen geführt. Der Bundesgrenzschutz nahm unter dieser
Führung als eigenständiger Einsatzabschnitt seine ori-
ginären bahnpolizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der
Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes wahr.
Während des Transportes durch die Bundesrepublik wa-
ren circa 27 500 Polizeibeamte, davon etwa 7 000 BGS-
Beamte im Einsatz. Polizeieinsätze dieser Dimension
werden immer gründlich nachbereitet und ausgewertet.
Daraus abzuleitende Schlussfolgerungen werden in Ein-
satzkonzeptionen künftiger polizeilicher Einsätze ein-
fließen. Diese Auswertung ist derzeit im Gange. Die in der
Frage zitierte Äußerung des Bundesinnenministers in der
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 200115924
(C)
(D)
(A)
(B)
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 29. März 2001 be-
zog sich ausschließlich auf den seinerzeit laufenden Cas-
tortransport, nicht aber wie vom Fragesteller formuliert
auf zukünftige Polizeieinsätze aus diesem Anlass. Der
Bundesinnenminister stellte klar, dass Straftaten auch aus
dem Schutz von Versammlungen heraus nicht geduldet
werden. Gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr, das
Bereiten von Hindernissen auf der Schiene, schwere und
gefährliche Körperverletzungen sowie Sachbeschädigun-
gen sind Straftaten, gegen die mit den Mitteln des Rechts-
staates vorgegangen wird. Dies bedeutet grundsätzlich
auch, die Verursacher zum Schadensersatz heranzuzie-
hen. Straftaten zu verhindern und erforderlichenfalls zu
unterbinden, ist Aufgabe der Polizei, die dazu auch die ge-
setzlich vorgeschriebenen Mittel des unmittelbaren
Zwanges einsetzen kann.
Anlage 13
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Frage der Abgeordneten Renate Blank (CDU/CSU)
(Drucksache 14/5724, Frage 38):
Ist es richtig, dass die von der Bundesregierung in letzter Zeit
vorgestellten Investitionsprogramme im Verkehrsbereich, näm-
lich das Anti-Stau-Programm sowie das aus UMTS-Zinserlösen
zu finanzierende Zukunftsinvestitionsprogramm, nicht zu einer
Erhöhung der Investitionsquote im Bundeshaushalt führen wer-
den?
Die aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm der Bun-
desregierung von 2001 bis 2003 zusätzlich in die Ver-
kehrsinfrastruktur fließenden Mittel in Höhe von jährlich
2,9 Milliarden DM führen zu einer Erhöhung der Investi-
tionsquote im Bundeshaushalt. Diese liegt im Jahre 2001
bei 12,2 von Hundert und damit über der Quote der Vor-
jahre.
Das Anti-Stau-Programm ermöglicht eine zusätz-
liche Verstärkung der Verkehrsinvestition von 2003 bis
2007 um insgesamt 7,4 Milliarden DM, um Engpässe in
der Verkehrsinfrastruktur zu beseitigen. Das Programm
wird ausschließlich aus den ab 2003 verfügbaren Mehr-
einnahmen aus der streckenbezogenen LKW-Gebühr
finanziert, die über die bereits eingeplanten Einnahmen
aus der zeitbezogenen LKW-Gebühr hinausgehen. Da die
Mittel noch nicht im Finanzplan etatisiert sind, führt das
Anti-Stau-Programm auch noch nicht zu einer Er-
höhung der Investitionsquote im Bundeshaushalt.
Anlage 14
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Frage des Abgeordneten Rudolf Kraus (CDU/CSU)
(Drucksache 14/5724, Frage 39):
Wie hoch sind im Jahr 2001 die Investitionsquoten des Bun-
deshaushaltes und der 16 Länderhaushalte, und besteht zwischen
der Investitionsquote im jeweiligen Bundesland und der Lage der
dortigen Bauwirtschaft ein Zusammenhang?
Die Investitionsausgaben des Bundeshaushaltes 2001
wurden durch das Zukunftsinvestitionsprogramm der
Bundesregierung deutlich verstärkt und betragen insge-
samt 58 Milliarden DM. Die Investitionsquote liegt bei
12,2 Prozent und damit über der Quote der Vorjahre. Nach
den Haushaltsplänen der Länder belaufen sich die Investi-
tionsquoten, das heißt das Verhältnis von investiven Aus-
gaben zu Gesamtausgaben für das Jahr 2001 in den ein-
zelnen Ländern auf folgende Werte: Baden-Württemberg
10,0 Prozent; Bayern 16,9 Prozent; Brandenburg 22,8 Pro-
zent; Hessen 10,0 Prozent; Mecklenburg-Vorpommern
22,1 Prozent; Niedersachsen 12,3 Prozent; Nordrhein-
Westfalen 9,8 Prozent; Rheinland-Pfalz 11,2 Prozent;
Saarland 12,2 Prozent; Sachsen 26,6 Prozent; Sachsen-
Anhalt 22,5 Prozent; Schleswig-Holstein 10,1 Prozent;
Thüringen 23,7 Prozent; Berlin 11,1 Prozent; Bremen
16,0 Prozent; Hamburg 10,4 Prozent.
Die Lage der Bauwirtschaft in den einzelnen Ländern
hängt von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren ab,
zum Beispiel von den Bauinvestitionen der privaten Wirt-
schaft, der Wohnungsbaunachfrage, aber auch den Bau-
investitionen anderer öffentlicher Haushalte, insbeson-
dere von denen der Gemeinden. Die Bauausgaben von
Bund und Ländern stellen lediglich einen geringen Anteil
der gesamten Bauinvestitionen dar. In den Investitions-
ausgaben der Länder sind zudem neben den Bauausgaben
auch andere investive Ausgaben enthalten, zum Beispiel
Erwerb von beweglichen oder unbeweglichen Sachen,
Darlehensvergabe oder Investitionszuschüsse. Dement-
sprechend besteht zwischen der Investitionsquote eines
Landeshaushalts und der Lage der Bauwirtschaft in die-
sem Land nur ein mittelbarer Zusammenhang.
Anlage 15
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Frage des Abgeordneten Georg Girisch (CDU/CSU)
(Drucksache 14/5724, Frage 40):
Plant die Bundesregierung unter Berücksichtigung des Um-
standes, dass die Abschreibungsmöglichkeiten für den Woh-
nungsneubau und für die Wohnungssanierung in den neuen Bun-
desländern zu einem Überangebot an Wohnraum geführt haben
die Einführung einer Abschreibungsmöglichkeit für den Umbau
bestehender Häuser zu so genannten Null-Energie-Häusern oder
für deren Neuerrichtung?
Die Bundesregierung plant gegenwärtig keine steuer-
lichen Abschreibungsmöglichkeiten für den Umbau be-
stehender Häuser zu so genannten Null-Energie-Häusern
oder für deren Neuerrichtung. Denn es ist zweifelhaft, ob
die erforderliche Neuorientierung in der Wohnungsbau-
förderung allein durch höhere steuerliche Anreize für den
Bestandserwerb gelingen wird. Dies gilt insbesondere für
die Schaffung neuer Abschreibungsmöglichkeiten. Hinzu
kommt, dass die steuerpolitische Strategie der Bundesre-
gierung auf eine breit angelegte Tarifentlastung und den
gleichzeitigen Abbau von Steuervergünstigungen gerich-
tet ist.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 2001 15925
(C)
(D)
(A)
(B)
Anlage 16
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Fragen der Abgeordneten Anke Eymer (Lübeck) (CDU/
CSU) (Drucksache 14/5724, Fragen 41 und 42):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfahrungen Großbri-
tanniens, das inzwischen 20 Prozent seines öffentlichen Investi-
tionsvolumens privatwirtschaftlich vergibt und das auf diesem
Wege über eine Einsparung von 17 Prozent der Projektkosten
Finanzierungsspielraum für weitere Infrastrukturprojekte schafft?
Ist die Bundesregierung bereit, solche Konzepte auch in
Deutschland voranzutreiben?
Zu Frage 41:
Bei der Frage, welche Form der Realisierung von In-
frastrukturprojekten die günstigste ist, muss grundsätzlich
vor unzulässigen Verallgemeinerungen gewarnt werden.
Die generelle Aussage, es lasse sich ein bestimmter Pro-
zentsatz durch private Finanzierung öffentlicher Infra-
struktur einsparen, ist nach Auffassung der Bundesregie-
rung nicht möglich. Die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit
ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
Die Bundeshaushaltsordnung verpflichtet im Übrigen
die gesamte Bundesverwaltung zur ständigen Prüfung, in-
wieweit staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken
dienende wirtschaftliche Tätigkeiten durch Ausgliede-
rung und Entstaatlichung oder Privatisierung erfüllt wer-
den können. Falls unklar ist, ob private Anbieter diese
Aufgaben ebenso gut oder besser erbringen können, ist
ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen.
Zu Frage 42:
Das Haushaltsrecht des Bundes lässt alle Konzepte zu
und fordert gerade eine ständige Prüfung privatwirt-
schaftlicher Alternativen. So wird zurzeit beispielsweise
mit einem Interessenbekundungsverfahren die wirtschaft-
lichste Lösung für die feste Querung des Fehnmarnbelt
gesucht. Die Bundesregierung wird in jedem Einzelfall
alle Konzept-Alternativen vorbehaltlos prüfen und sich
dann für die wirtschaftlichste Lösung entscheiden.
Anlage 17
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Frage des Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme
(CDU/CSU) (Drucksache 14/5724, Frage 43):
Trifft es zu, dass im Rahmen des geplanten Verkaufs von circa
14 000 im Land Niedersachsen gelegenen Wohnungen eines
großen Touristikkonzerns in Hannover, die gemäß §§ 4 und 5 des
Veräußerungsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und dem Touristikkonzern einer besonderen gegenüber dem
Bund bestehenden Sozialbindung unterliegen, der Kaufpreis die-
sem Touristikkonzern bereits zugeflossen ist, obwohl weder die
Bestandserfassung abgeschlossen ist noch die angekündigte öf-
fentliche Ausschreibung, an der sich auch ein Konsortium aus
Salzgitter beteiligen soll, veröffentlicht und durchgeführt ist und
bisher kein entsprechender Kaufvertrag bekannt wurde?
Die Wohnungsverkäufe der Preussag AG waren schon
Gegenstand verschiedener parlamentarischer Anfragen.
Auch der Bundesrechnungshof und die EU-Kommission
haben sich mit diesem Thema ausführlich unter Bei-
hilfeaspekten befasst. Die Preussag AG hat sich in der
Vergangenheit vertragskonform verhalten. Die im Kauf-
vertrag zwischen dem Bund und der Preussag AG seiner-
zeit festgelegte zehnjährige Bindungsfrist ist zwischen-
zeitlich abgelaufen. Ungeachtet dessen hat der Konzern
versichert, weitere Wohnungen entweder an die Mieter zu
verkaufen bzw. bei Verkäufen an Dritte umfangreiche So-
zialklauseln in die Verträge einzubeziehen.
Anlage 18
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Fragen des Abgeordneten Hans-Joachim Fuchtel (CDU/
CSU) (Drucksache 14/5724, Fragen 44 und 45):
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Ausfall an auszu-
setzender Umsatzsteuer, wenn Steuerpflichtige Vorsteuerbeträge
geltend machen, nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) die Vor-
schrift des § 15 Abs. 1a Nr. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) als nicht
mit europäischem Recht vereinbar und damit für nicht anwendbar
erklärt hat (BFH, Urteil vom 23. November 2000, V R 49/00) und
an der Rechtmäßigkeit der Änderungsvorschriften des § 15 UStG
erhebliche Zweifel bestehen (Vorlagebeschluss an den Europä-
ischen Gerichtshof vom 30. November 2000, V R 30/00)?
Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung den Ein-
nahmeausfall finanzieren?
Zu Frage 44:
Der Steuerausfall durch Gewährung des Vorsteuerab-
zugs aus bestimmten Reisekosten im Sinne des Paragra-
phen 15 Abs. 1a Nr. 2 UStG wird unter Gegenrechung der
Steuermehreinnahmen bei den Gewinnsteuern auf jähr-
lich rund 330 Millionen DM geschätzt.
Zu Frage 45:
Der auf den Bund entfallende Einnahmeausfall für die
Gewährung des Vorsteuerabzugs aus bestimmten Reise-
kosten im Sinne von § 15 Abs. 1a Nr. 2 UStG ist im Jahr
2001 im Rahmen der Gesamtentwicklung der Steuerein-
nahmen sowie des Haushaltsvollzugs aufzufangen und
künftig im Rahmen der Steuerschätzung zu berücksich-
tigen.
Anlage 19
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Frage des Abgeordneten Max Straubinger (CDU/CSU)
(Drucksache 14/5724, Frage 46):
Wird die Bundesregierung angesichts der Taten und des Auf-
rufes von Mitgliedern der Organisationen Greenpeace und
Robin Wood sowie von Bürgerinitiativen zu möglicherweise
strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit den Demonstra-
tionen beim Castortransport deren Gemeinnützigkeit, welche die
steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden ermöglicht, überprüfen
lassen?
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 200115926
(C)
(D)
(A)
(B)
Ein Verein darf nur dann als gemeinnützig behandelt
werden, wenn er sich bei seiner Betätigung an Recht und
Gesetz hält. Für die Beurteilung und Entscheidung steuer-
licher Einzelfälle sind nach unserer Verfassung die Fi-
nanzbehörden der Länder zuständig. Sie prüfen auch die
gemeinnützigen Körperschaften in regelmäßigen Abstän-
den und gehen Hinweisen, zum Beispiel der Medien und
der Verfassungsschutzbehörden, auf möglicherweise
rechtswidriges Verhalten der Körperschaften nach. Dafür
bedarf es keiner besonderen Aufforderung der Bundesre-
gierung.
Anlage 20
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Frage der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS)
(Drucksache 14/5724, Frage 47):
Welche Ausgleichsmaßnahmen sind nach Schließung des
Bundeswehrstandortes Dranske/Bug seit dem Jahre 1991 an die
Gemeinde und die Region Rügen geflossen?
Der ehemalige Marinestützpunkt der NVA auf der
Halbinsel Bug umfasste 526 Hektar. Er wurde bis 1993
von der Bundeswehr abgewickelt.
Die Schließung eines NVA-Standorts ist kein Fall für
die Gewährung eines Ausgleichs nach Art. 106 Abs. 8
Grundgesetz, da es sich nicht um vom Bund veranlasste
Einrichtungen handelt. Unabhängig hiervon haben der
Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern im Rah-
men der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regio-
nalen Wirtschaftsstruktur in den Landkreis Rügen seit
1991 rund 875 Millionen DM verausgabt. In die Ge-
meinde Dranske eine von fast 50 Inselgemeinden flos-
sen hiervon knapp 20 Millionen DM. Aus dem EU-För-
derprogramm Konver II erhielt der Landkreis Rügen
zusätzlich 9,4 Millionen DM.
Anlage 21
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Frage
des Abgeordneten Matthäus Strebl (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/5724, Frage 48):
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um zu ver-
hindern, dass es durch die Osterweiterung der Europäischen
Union zu einem weiteren Rückgang der Zahl baugewerb-
licher Existenzen und deutscher Beschäftigter in der Baubranche
kommt?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass der EU-
Erweiterungsprozess ein Gleichgewicht zwischen wirt-
schaftlichem Fortschritt und sozialer Stabilität benötigt.
Während die wirtschaftliche Integration der Beitrittslän-
der bereits beträchtliche Fortschritte gemacht hat, hängt
die Angleichung von Einkommens- und Sozialstandards
noch weit zurück. Die Bundesregierung setzt sich deshalb
für Übergangsfristen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit
von grundsätzlich sieben Jahren ein, wobei die Frist für
einzelne Beitrittsländer aufgrund einer Überprüfung nach
bestimmten klar definierten Kriterien verkürzt werden
kann. Darüber hinaus soll für die Dauer der Übergangs-
frist bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit die Dienstleis-
tungsfreiheit in sensiblen Bereichen der Bauwirtschaft
und des Handwerks eingeschränkt werden, um Umge-
hungstatbestände bei der Einschränkung der Arbeitneh-
merfreizügigkeit zu verhindern (so genannte Schein-
selbstständigkeit).
Anlage 22
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Hermann Kues (CDU/CSU)
(Drucksache 14/5724, Frage 49):
Ist der Abbau der Beschäftigten im Baugewerbe seit 1999 bis
Ende dieses Jahres um voraussichtlich 150 000 und damit erstmals
unter die Eine-Million-Grenze nach Auffassung der Bundesregie-
rung Ausdruck eines durch die Bundesregierung hinzunehmenden
Strukturwandels und Gesundschrumpfungsprozesses?
Es ist zwar richtig, dass von 1999 bis 2000 die Be-
schäftigtenzahl im Bauhauptgewerbe zurückgegangen ist,
dies trifft für die Zeit seit 1995 zu. Der höchste Beschäf-
tigtenstand war 1995 erreicht, als die Sonderabschrei-
bungen für die neuen Länder noch in vollem Umfang vor-
genommen werden konnten. Im Zeitraum 1995 bis 1998
hat sich die Gesamtzahl der Beschäftigten im Bauhaupt-
gewerbe um 18,1 Prozent (in den neuen Ländern um
20,3 Prozent), im Zeitraum danach bis einschließlich
2000 um 9,2 Prozent (in den neuen Ländern um 14,2 Pro-
zent) verringert. Da die von der Bundesregierung ergrif-
fenen (globalen) Maßnahmen wie Steuerreform sowie die
spezifischen, die sich auf den Wohnungsbau bzw. auf den
Verkehrsbau beziehen, fast ausschließlich ab 2001 oder
später wirksam werden, könnte eine leichte Trendumkehr
im laufenden Jahr durchaus erwartet werden.
Anlage 23
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Frage
des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksa-
che 14/5724, Frage 50):
Teilt die Bundesregierung die pessimistischen Konjunktur-
erwartungen der Verbände der Bauwirtschaft für 2001, wonach
die Umsätze erneut zurückgehen und die Zahl der Arbeitsplätze
im Bauhauptgewerbe unter 1 Million fallen wird, und sieht sie aus
diesem Grund politischen Handlungsbedarf?
Es muss davon ausgegangen werden, dass die Nach-
frage nach Bauleistungen in diesem Jahr insgesamt auf
einem vergleichsweise niedrigen Niveau verharren wird.
Allerdings sind im Wirtschaftsbau gewisse positive An-
zeichen zu erkennen. Auch die Ausgaben des Bundes für
den Straßenbau werden in diesem Jahr eine Steigerung
von knapp 10 Prozent aufweisen. Der Einfluss dieser
Bausparten dürfte wegen ihrer geringen Anteile an der
Gesamtbaunachfrage aber bestenfalls einen weiteren
Rückgang verhindern. Die Bundesregierung hat bereits
eine Reihe von Maßnahmen in Angriff genommen, die
über die Verbesserung der Rahmenbedingungen bis zu
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 2001 15927
(C)
(D)
(A)
(B)
einem Katalog einzelner Vorhaben und gesetzlicher Be-
stimmungen reichen, von denen die Baunachfrage profi-
tieren wird. Im Wesentlichen beginnen diese Maßnahmen
in 2001 oder später zu greifen. Da der aktuelle und
zukünftige Bedarf an Infrastrukturen auf allen Ebenen der
Gebietskörperschaften erheblich höher ist oder sein wird
als die öffentlichen Haushalte zu leisten vermögen, finden
gegenwärtig in der Bundesregierung Diskussionen über
die Möglichkeiten von privaten Finanzierungen statt.
Anlage 24
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Frage
des Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy (CDU/CSU)
(Drucksache 14/5724, Frage 51):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Präsiden-
ten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, das Jahr
2000 sei das schlimmste Jahr der Nachkriegsgeschichte für die
Bauwirtschaft gewesen und dass in diesem Jahr ein weiterer Ab-
bau von bis zu 50 000 Arbeitsplätzen zu befürchten sei?
Die Bundesregierung verkennt nicht den starken Rück-
gang der Beschäftigten seit 1996 im Bauhauptgewerbe.
Es besteht jedoch die Hoffnung, dass eine günstigere Ent-
wicklung im Wirtschaftsbau und der geplante Anstieg der
Verkehrsbauausgaben des Bundes nicht zu dem befürch-
teten starken Abbau von Arbeitsplätzen in diesem Jahr
führt.
Anlage 25
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb (F.D.P.) (Druck-
sache 14/5724, Frage 52):
Welche konkreten Zahlen haben den Bundesminister für Wirt-
schaft und Technologie, Werner Müller, veranlasst, auf seiner
Dienstreise nach Kanada und den USA laut dem Nachrichtenma-
gazin DER SPIEGEL vom 26. März 2001 zu erklären, dass viel
mehr Beschäftigte ihren Anspruch auf Teilzeitarbeit anmelden als
erwartet und besonders der Mittelstand unter dieser Entwicklung
leide?
Der Erklärung von Bundesminister Dr. Müller liegt
eine Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Selbstständiger
Unternehmer (ASU) zugrunde, die das Wirtschaftsmaga-
zin impulse veröffentlicht hat. Nach der Umfrage, an
der sich 346 Firmenchefs beteiligt haben, hätten in jedem
fünften mittelständischen Unternehmen Mitarbeiter ihren
gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit geltend gemacht. Nach
der Umfrage habe fast jeder zweite der betroffenen Fir-
menchefs erhebliche Auswirkungen auf die betrieblichen
Abläufe beklagt.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die
Frage des Abgeordneten Helmut Heiderich (CDU/CSU)
(Drucksache 14/5724, Frage 53):
Welche Gründe führt die Bundesregierung dafür an, dass die
anstehende Zulassung von drei gentechnisch fortentwickelten
Maissorten im Zusammenhang mit der Zulassung konventioneller
Sorten in der ersten Märzwoche 2001 nicht erfolgt ist, und welche
neuen Argumente hat die Bundesregierung, die bereits im vergan-
genen Jahr gegen die Unbedenklichkeitserklärung aller beteiligten
Behörden und Wissenschaftler durch Inanspruchnahme einer Aus-
nahmeregelung verhinderte Zulassung der BT-Sorte 176 erneut
nicht auszusprechen?
Für zwei der erwähnten gentechnisch veränderten
Maissorten, die aus der maiszünslerresistenten Maislinie
CG 00256-176 (Event 176) entwickelt worden sind, liegt
die gentechnikrechtliche Genehmigung zurzeit nicht vor.
Sie ruht nach der Entscheidung des Robert-Koch-Instituts
(RKI) vom 16. Februar 2000, geändert durch Bescheid
vom 31. März 2000, nachdem Zweifel unter anderem im
Hinblick auf die Auswirkungen des Bt-Toxins auf Nicht-
zielorganismen aufgetreten sind. Das RKI hat die EU-
Kommission und die übrigen Mitgliedstaaten über seine
Entscheidung informiert. Seitens der EU wurde bislang
im Rahmen des festgelegten Verfahrens keine Entschei-
dung über die Anordnung des RKI getroffen. Da die gen-
technikrechtliche Genehmigung ruht, soweit der Anbau
nicht Zwecken der Erforschung und Erprobung dient, die
in dem oben genannten Änderungsbescheid genannt wer-
den, dürfte unabhängig vom eventuellen Vorliegen der
saatgutrechtlichen Voraussetzungen derzeit kein Sachent-
scheidungsinteresse vorliegen. Fragen im Zusammen-
hang mit der anstehenden Entscheidung über die Sor-
tenzulassung bei der dritten in der Frage erwähnten
gentechnisch veränderten herbizidresistenten Maissorte
werden derzeit abschließend geprüft.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die Fra-
gen der Abgeordneten Gudrun Kopp (F.D.P.) (Drucksa-
che 14/5724, Fragen 54 und 55):
In welcher Höhe beziffert die Bundesregierung die wirtschaft-
lichen Folgen von Exportverlusten durch die MKS-Impfung?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Kosten einer
MKS-Impfung und ist die Bundesregierung bereit, diese zu über-
nehmen?
Zu Frage 54:
Eine flächendeckende Schutzimpfung gegen MKS in
Deutschland hätte zur Folge, dass für Deutschland der Ex-
port von Klauentieren sowie von Fleisch dieser Tiere für
mindestens ein Jahr nach den Regeln des Internationalen
Tierseuchenamtes (OIE) reglementiert wäre. Der daraus
zu erwartende wirtschaftliche Schaden hängt von zahlrei-
chen Faktoren ab und ist nicht exakt vorherbestimmbar.
Unterstellt, Deutschland führt als einziger Mitgliedstaat
in der EU eine flächendeckende Schutzimpfung durch,
sind Exportverluste in der Größenordnung der entspre-
chenden Exporte der vergangenen Jahre zu erwarten.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat
Deutschland im Durchschnitt der Jahre 1998 bis 2000 für
jährlich rund 5,1 Milliarden DM Klauentiere und Fleisch
dieser Tiere in andere Mitgliedstaaten der EU und in Dritt-
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 200115928
(C)
(D)
(A)
(B)
staaten exportiert. Davon entfielen auf den Drittlandsex-
port rund 1,15 Milliarden DM.
Zu Frage 55:
Die Kosten einer MKS-Impfung hängen primär von
der Größe des Impfgebietes und der Anzahl der empfäng-
lichen (= zu impfenden) Tiere in diesem Gebiet ab. Inso-
weit lassen sich im Vorhinein die Kosten nicht prognos-
tizieren. Jedoch kann von wenigstens 4 DM pro Impfung
(= Impfstoff und Tierarztkosten) ausgegangen werden. Da
die Länder nach dem Tierseuchenrecht für die Durch-
führung auch einer MKS-Impfung einschließlich deren
Kostenregelung zuständig sind, ist nicht vorgesehen, dass
die Bundesregierung die Kosten übernimmt.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des
Abgeordneten Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) (Drucksache
14/5724, Fragen 56 und 57):
Ist die laut Änderungsgesetz des Bundesversorgungsgesetzes
vom 14. Januar 1998 vorgesehene Überprüfung von Kriegsbe-
schädigten und Kriegerwitwen auf ihre NS-Vergangenheit schon
abgeschlossen?
Sind bei der Überprüfung von circa 430 000 Kriegsbeschädig-
ten und circa 550 000 Kriegerwitwen Ergebnisse zu verzeichnen,
die die Streichung oder Kürzung von Rentenbezügen nach sich
ziehen?
Zu Frage 56:
Der Bundesregierung liegen, da die Durchführung des
Bundesversorgungsgesetzes (BVG) bei den Ländern
liegt, keine detaillierten Erkenntnisse vor über den aktu-
ellen Stand der nach § 1 a BVG vorgesehenen Überprü-
fung der Kriegsbeschädigten und ihrer Hinterbliebenen,
ob diese während der Herrschaft des Nationalsozialismus
durch individuelles Verhalten gegen die Grundsätze der
Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben.
Abgeschlossen ist diese Überprüfung aber sicherlich noch
nicht, da erst im Spätsommer 2000 umfangreiche Dateien
der Verfahrenskartei der Zentralen Stelle der Landesjustiz-
verwaltungen in Ludwigsburg über alle einschlägigen
deutschen Gerichtsverfahren von 1945 bis zur Gründung
der Zentralen Stelle im Jahre 1958 den Ländern zum Da-
tenabgleich mit den Versorgungsdaten zur Verfügung ge-
stellt werden konnten. Darüber hinaus liefert auch das
Simon Wiesenthal Center laufend noch neue Datensätze,
die ebenfalls mit den Versorgungsdaten der Länder abge-
glichen werden müssen.
Zu Frage 57:
Da von den Ländern eine laufende Statistik nicht ge-
führt wird, kann nur auf Daten zurückgegriffen werden,
die von den Ländern auf eine ausdrückliche Anfrage des
BMA ermittelt worden waren. Diese Daten geben aller-
dings den Überprüfungsstand von Juni 2000 wieder. Da-
nach sind bis zum Berichtszeitpunkt Juni 2000 in 41 Fäl-
len (davon 12 Hinterbliebenenfälle) die Leistungen
entzogen worden. In weiteren 17 Fällen (davon 2 Hin-
terbliebenenfälle) wurde eine baldige Entziehung als
wahrscheinlich angenommen bzw. stand eine Entziehung
kurz bevor. In 6 Fällen (davon 3 Hinterbliebenenfällen)
wurden Leistungen versagt. In diesen Fällen waren 4 Aus-
landsfälle (2 Entziehungen/2 Versagungen) nach § 64
BVG enthalten. Nach den insoweit nicht ganz einheitli-
chen Angaben der Länder musste zum Berichtszeitpunkt
davon ausgegangen werden, dass noch in rund 800 Fällen
weitere intensive Nachforschungen und Ermittlungen bei
der Gauck-Behörde, der Zentralen Stelle der Staatsan-
waltschaften in Ludwigsburg, gezielt bei der zuständigen
Staatsanwaltschaft oder auch noch einmal beim Bundes-
archiv erforderlich waren. Das BMA wird die Länder bit-
ten, zum Ende diesen Jahres erneut den aktuellen Sach-
stand zu ermitteln.
Anlage 29
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen
der Abgeordneten Dagmar Wöhrl (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/5724, Fragen 58 und 59):
Wie beabsichtigt die Bundesregierung dem Problem zu be-
gegnen, dass ABM-Kräfte zunehmend im Hoch- und Tiefbau tätig
sind und so in Konkurrenz zu auf dem ersten Arbeitsmarkt tätigen
Bauunternehmen treten?
Stellt die Bundesregierung Überlegungen an, ob und gegebe-
nenfalls wie es möglich ist, Mittel aus ABM in kommunale Inves-
titionen umzulenken?
Zu Frage 58:
Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, dass
ABM-Kräfte zunehmend im Hoch- und Tiefbau tätig sind.
Soweit ABM-Kräfte mit Arbeiten beschäftigt sind, die
dem Baubereich zuzuordnen sind, treten sie auch nicht in
Konkurrenz zu auf dem ersten Arbeitsmarkt tätigen Bau-
unternehmen auf. Arbeiten in ABM müssen immer zu-
sätzlich sein. Nach der gesetzlichen Definition sind Ar-
beiten zusätzlich, wenn sie ohne die Förderung nicht oder
erst zu einem späteren Zeitpunkt bei Kommunen vo-
raussichtlich erst nach zwei Jahren durchgeführt wer-
den. Das bedeutet, dass ohne die Förderung der Ar-
beitsämter solche Arbeiten jetzt nicht stattfinden könnten.
Das Baugewerbe hat also keinen Vorteil, wenn nicht ge-
fördert wird. Hinzu kommt, dass Arbeitsbeschaffungs-
maßnahmen im gewerblichen Bereich grundsätzlich in
Wirtschaftsunternehmen durchgeführt werden müssen,
die Kommunen als Träger von ABM müssen also ent-
sprechende Bauaufträge an Wirtschaftsunternehmen ver-
geben (so genannte Vergabe-ABM).
Zu Frage 59:
Im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen wer-
den Arbeitnehmer gefördert und nicht Projekte. Die Bun-
desregierung hält an diesem individuellen Förderansatz
grundsätzlich fest. Eine unmittelbare Förderung kommu-
naler Investitionen aus ABM scheidet aus. Arbeitsbe-
schaffungsmaßnahmen werden ganz überwiegend aus
Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Arbeits-
losenversicherung finanziert. Demgegenüber gehören
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 2001 15929
(C)
(D)
(A)
(B)
kommunale Investitionen zu den gesamtgesellschaftli-
chen Aufgaben, die aus Steuermitteln finanziert werden
müssen.
Anlage 30
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Frage
des Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU)
(Drucksache 14/5724, Frage 60):
Wie hoch ist der Teil der Bauunternehmen in den neuen Bun-
desländern, die noch tarifgebunden sind und worauf ist es zurück-
zuführen, dass immer mehr Unternehmen nach Wegen suchen, um
die Tarifbindung zu vermeiden bzw. sich daraus zu befreien?
Nach den Ergebnissen des Betriebspanels des Instituts
für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung von 1998 bestand
im Baugewerbe in den neuen Bundesländern Tarifbin-
dung für 49,2 Prozent der Betriebe mit 62,1 Prozent der
Arbeitnehmer. Ob sich diese Zahlen bis heute verändert
haben und insbesondere, ob Arbeitgeber aus den Verbän-
den des Baugewerbes ausgetreten sind, ist der Bundesre-
gierung nicht bekannt. Über die Beweggründe, weshalb
Arbeitgeber einem Verband beitreten, ihm fernbleiben
oder aus ihm austreten, hat die Bundesregierung keine Er-
kenntnisse.
Anlage 31
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen
des Abgeordneten Christian Lange (Backnang) (SPD)
(Drucksache 14/5724, Fragen 61 und 62):
Hat die Bundesregierung gesicherte Erkenntnisse darüber, wie
hoch der Anteil der Schwarzarbeit gemessen am Umsatz der
Handwerksbetriebe in Deutschland ist?
Wenn nein, wie schätzt die Bundesregierung den Anteil der
Schwarzarbeit am Umsatz der Handwerksbetriebe in Deutschland
ein?
Der Bundesregierung liegen weder gesicherte Er-
kenntnisse noch zuverlässige Schätzungen über den An-
teil der Schwarzarbeit gemessen am Umsatz der Hand-
werksbetriebe in Deutschland vor. Denn wie bei anderen
Formen illegaler Beschäftigung liegt es im Wesen der
Schwarzarbeit, dass sie sich im Verborgenen, oft im pri-
vaten Bereich, vollzieht und daher keine zuverlässigen
Einschätzungen erlaubt. Darauf hat die Bundesregierung
in ihrem neunten AÜG-Bericht an den Deutschen Bun-
destag (Bundestagsdrucksache 14/4220, S. 5 ff.) hinge-
wiesen und zugleich ihre Zweifel an manchen wissen-
schaftlichen Schätzungen deutlich gemacht, da deren
Grundlagen nicht überzeugen und der dort verwandte Be-
griff der Schwarzarbeit das gesamte Spektrum der
Schattenwirtschaft und illegalen Beschäftigung erfasst
und damit über die Schwarzarbeit im Sinne des Gesetzes
zur Bekämpfung der Schwarzarbeit hinausgeht. Zu den
Auswirkungen der Schwarzarbeit auf die Systeme der
sozialen Sicherung lassen sich jedoch folgende Fest-
stellungen treffen: Je 10 000 Arbeitsplätze, die durch
Schwarzarbeit verloren gehen, führen im Jahre 2001
schätzungsweise zu Beitragsausfällen in der Sozialversi-
cherung von rund 221 Millionen DM (circa 100 Millio-
nen DM Rentenversicherung, circa 71 Millionen DM
Krankenversicherung, circa 34 Millionen DM Arbeitslo-
senversicherung, circa 9 Millionen DM Pflegeversiche-
rung, circa 7 Millionen DM Unfallversicherung). Außer-
dem entstehen Lohn- und Einkommenssteuerausfälle in
Höhe von circa 93 Millionen DM.
Anlage 32
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU)
(Drucksache 14/5724, Fragen 63 und 64):
Wie groß ist die Zahl der deutschen Soldaten, die seit dem Ein-
greifen der NATO in Bosnien auf dem Balkan verletzt wurden
oder zu Tode gekommen sind?
In wie vielen Fällen schweben wegen ungeklärter Entschä-
digungspflicht des Bundes Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren?
Zu Frage 63:
Seit Beginn der NATO-Operationen auf dem Balkan
im Dezember 1995 fanden insgesamt 28 deutsche Solda-
ten den Tod. Davon ereigneten sich 14 Todesfälle im Rah-
men der Operation STABILIZATION FORCE (SFOR)
und bisher weitere 14 im Verlauf der Operationen KO-
SOVO VERIFICATION MISSION (KVM) und KO-
SOVO FORCE (KFOR). Eine statistische Erhebung aller
Verletzungen während der Einsätze auf dem Balkan fin-
det nicht statt.
Zu Frage 64:
Dem Bundesministerium der Verteidigung sind 95 Fälle
bekannt, in denen Verwaltungsverfahren wegen ungeklär-
ter Entschädigungspflicht des Bundes für während eines
Einsatzes von deutschen Soldaten auf dem Balkan erlit-
tene Verletzungen schweben. Es handelt sich dabei um
routinemäßige Ermittlungen aufgrund von Anträgen im
Wehrdienstbeschädigungsverfahren. Zu einem Großteil
handelt es sich dabei allerdings um Sportverletzungen.
Darüber hinaus ist ein Fall beim Verwaltungsgericht Ber-
lin anhängig, in dem von den Hinterbliebenen eines beim
Überqueren einer Brücke mit einem Transportpanzer in
Albanien tödlich verunglückten Soldaten eine einmalige
Entschädigung in Höhe von 75 000 DM gefordert wird.
Anlage 33
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage
des Abgeordneten Helmut Heiderich (CDU/CSU)
(Drucksache 14/5724, Frage 65):
Bestätigt die Bundesregierung die Meldung der Zeitschrift
FOCUS vom 26. März 2001, dass der Verkauf von Kasernen
und Grundstücken der Bundeswehr durch die Einschaltung der
Unternehmensberatung Roland Berger beschleunigt werden soll
und dabei auch der hessische Standort Rotenburg/Fulda (nach der
im FOCUS veröffentlichten Karte) zum Verkauf anstehen soll?
Nein.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 200115930
(C)
(D)
(A)
(B)
Anlage 34
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Gerd Müller (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/5724, Frage 66 und 67):
Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der
Verlagerung der Schule für Feldjäger von Sonthofen nach Hanno-
ver in Bezug auf den genauen Zeitpunkt der Verlagerung, die in-
frastrukturellen Ausgleichsmaßnahmen für die Region und Stadt
und die Neuordnung der Standortverwaltung?
Mit welchen finanziellen Hilfen durch die Bundesregierung
können die Stadt Sonthofen und der Landkreis Oberallgäu bei der
Verwertung der Liegenschaft und der Entwicklung neuer Nut-
zungsprojekte rechnen?
Zu Frage 66:
Die Planungen zur Umsetzung der Stationierungsent-
scheidung sind eingeleitet, ein genauer Zeitpunkt der Ver-
legung steht noch nicht fest. Die Standortverwaltung
Sonthofen soll wegen der erheblichen Reduzierungen im
gesamten Betreuungsbereich aufgelöst werden. Die ge-
plante Auflösung bedeutet nicht, dass alle Dienstposten
entfallen. Soweit militärische und zivile Einrichtungen
verbleiben, muss deren Betreuung sichergestellt sein.
Folglich wird ein Teil der Mitarbeiter, abhängig von der
zu erwartenden Betreuungsstärke, auch künftig auf ihren
Dienstposten weiter beschäftigt, allerdings als Angehö-
rige der dann für diesen Bereich zuständigen neuen Stand-
ortverwaltung Kaufbeuren.
Zu Frage 67:
Die Bundesregierung prüft zurzeit unter Beteiligung
aller zuständigen Ressorts Forderungen der Bundesländer
und Kommunen nach Unterstützung bei Aufgabe von
Standorten.
Anlage 35
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (F.D.P.)
(Drucksache 14/5724, Fragen 68 und 69):
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
die Gefährdungssituationen, die sich aus Kabeleinflügen von
Hubschraubern ergeben, zukünftig auszuschließen, und welche
Unfälle und Beinahe-Unfälle hätten durch eine Nachrüstung mit
Kabelkapp- oder Hinderniswarnsystemen vermieden werden kön-
nen?
Wann plant die Bundesregierung ein gemeinsames Forum mit
den einschlägigen Verbänden und Organisationen zu den aktuel-
len Entwicklungen und Problemen der wehrtechnischen Industrie,
insbesondere dem dortigen Personalabbau, und welche weiteren
Maßnahmen sind zur Konsolidierung dieses Wirtschaftsbereiches
geplant?
Zu Frage 68:
Hindernisberührungen jeglicher Art sind ein spezifi-
sches Risiko für militärische Hubschrauber in ihrem be-
sonderen Einsatzprofil. Kabelkappvorrichtungen bieten
keinen umfassenden Schutz, da die Umstände des Lei-
tungseinfluges, wie Einflugwinkel, Einfluggeschwindig-
keit, die Fluglage des Hubschraubers und Konfiguration
der Leitung eine wesentliche Rolle spielen. Demgegen-
über sollen Hinderniswarngeräte den Einflug in jegliche
Art von Hindernissen verhindern. Geräte, die den speziel-
len Anforderungen des militärischen Tieffluges genügen,
sind zurzeit noch nicht verfügbar. Für den NH-90 befin-
det sich eine Hinderniswarnanlage in der Entwicklung.
Eine Auswertung des Unfall- und Zwischenfallgeschehens
lässt eindeutig erkennen, dass eine Kabelkappvorrichtung
mit ihrem eingeschränkten Wirkungsbereich nur in sehr
seltenen Fällen beim Einflug in Drahthindernisse zur Wir-
kung kommt. Nur in Kombination mit einer Hindernis-
warnanlage kann unter den besonderen Bedingungen des
militärischen Tieffluges eine bedeutende Verbesserung
des Schutzes vor dem Einflug in Hindernisse erreicht
werden. Im Rahmen einer unabhänigen Studie wurden ak-
tive und passive Systeme auf ihre Wirksamkeit gegenüber
dem gesamten Hindernisspektrum sowie deren Integra-
tionsmöglichkeiten bei vorhandenen und zukünftigen
Hubschraubern betrachtet. Auf dieser Grundlage werden
Rüstungsmaßnahmen für Kabelkapp- und/oder Hinder-
niswarnanlagen für die künftigen Hubschrauber der Bun-
deswehr berücksichtigt und Nachrüstungen für die in Nut-
zung befindlichen Hubschrauber erneut geprüft und einer
Nutzwertanalyse unterzogen werden.
Zu Frage 69:
Das Bundesministerium der Verteidigung hat in der
Vergangenheit in intensiven Gesprächen mit der wehr-
technischen Industrie aktuelle Entwicklungen und Pro-
bleme, dabei unter anderem auch Fragen der Konsolidie-
rung im nationalen und europäischen Rahmen
einschließlich eines weiteren Personalabbaus, diskutiert.
Das Bestreben in dieser Hinsicht die Interessen von Bun-
desregierung und Industrie zu bündeln, führte unter ande-
rem zum Rahmenvertrag Innovation, Investition und
Wirtschaftlichkeit vom 15. Dezember 1999. Mit Blick
auf die internationalen Strukturveränderungen in der
wehrtechnischen Industrie wurden in der Gemeinsamen
Erklärung von Bundeskanzler, Verteidigungsminister und
Industrie zur europäischen Kooperation vom 27. Okto-
ber 2000 auf der Basis von Gesprächen der Bundesregie-
rung mit den Vertretern der Heeres- und Marineindustrie
mögliche nationale Konsolidierungsmaßnahmen mit der
Zielsetzung eines Erhalts von Kernkompetenzen in der
deutschen Rüstungsindustrie verabredet. Die Umsetzung
der Konsolidierungsempfehlungen liegt im Verantwor-
tungsbereich der betroffenen Unternehmen.
Seit mehreren Jahren ist ein Rüstungswirtschaftlicher
Arbeitskreis eingerichtet, in dem sich der Bundesminister
der Verteidigung unter Beteiligung des Auswärtigen Am-
tes und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Tech-
nologie mit Spitzenvertretern der deutschen Industrie und
den Verbänden zu rüstungswirtschaftlichen Angelegen-
heiten berät. Vor diesem Hindergrund und angesichts der
genannten vielfältigen Initiativen ist ein zusätzliches ge-
meinsames Forum mit einschlägigen Verbänden und Or-
ganisationen im Sinne der Fragestellung zurzeit nicht vor-
gesehen.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 2001 15931
(C)
(D)
(A)
(B)
Anlage 36
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage
der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS) (Drucksa-
che 14/5724, Frage 70):
Trifft es zu, dass der bisher erhaltene Bundeswehrstandort
Varnkewitz bei Dranske gleichzeitig mit dem Standort Cölpin im
Landkreis Mecklenburg-Strelitz geschlossen werden soll, und
welche Ausgleichsmaßnahmen sind für den Fall für die Gemeinde
Dranske und die Region Rügen vorgesehen?
Die Bundeswehr betreibt am Standort Putgarten circa
1 km ostwärts von Varnkewitz eine Radaranlage. Die dazu
gehörende Unterkunft für das zum Betrieb der Anlage
benötigte Personal liegt bei der circa 8 km von Putgarten
entfernten Ortschaft Dranske. Nach Abschluss der Ein-
führung neuer Radargeräte kann eine Reduzierung des
Personalumfanges von derzeit etwa 50 Personen erfolgen.
Das nach der Einführung der neuen Radargeräte noch zum
Betrieb der Anlage benötigte Personal kann von Dranske
nach Putgarten versetzt und die Liegenschaft in Dranske
aufgegeben werden. Die Anlage in Putgarten bleibt im
Rahmen des Sensorverbundes der Integrierten NATO-
Luftverteidigung erhalten. Die Entscheidung für die
Schließung des Standortes Dranske steht nicht im Zusam-
menhang mit dem Standort Cölpin.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 200115932
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Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin