Rede von
Rolf
Kutzmutz
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(PDS)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)
Das ist mir bekannt.
Ich möchte Ihre Frage gern beantworten. Es ist mir
bekannt, daß das 1994 beschlossen worden ist. Ich sage
ausdrücklich, daß es wegen der Kompliziertheit des Ver-
fahrens sicherlich richtig gewesen ist, einen so langen
Übergangszeitraum zu wählen. Mir ist aber auch be-
kannt, daß 1997 einige Bundesländer – darunter das
Saarland, Bayern und einige andere – gefordert haben,
das Inkrafttreten des Gesetzes um weitere drei Jahre zu
verschieben.
– Ich beantworte jetzt die Frage des Kollegen. Sie kön-
nen auch gerne fragen.
Also, das ist mir bekannt. Ich habe gesagt, daß mir
das wegen der Kompliziertheit auch eingeleuchtet hat.
Aber es ist in der Zwischenzeit wenig geschehen. Ich
komme auf die Länder zurück, die hier angesprochen
worden sind.
Es ist nicht nur so, daß sie im Bundesrat versucht ha-
ben, den Zeitpunkt des Inkrafttretens zu verschieben,
sondern sie haben auch sehr spät beschlossen. Branden-
burg zum Beispiel hat erst am 12. November 1998 die
Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz be-
schlossen. Wenn jetzt der Herr Parlamentarische Staats-
sekretär kommt und sagt, daß schon ab Juli Anträge ge-
stellt werden konnten, dann frage ich einmal: Wo denn?
Wo hätten sie denn gestellt werden können? Erst jetzt ist
geklärt, daß diese Stellen eingerichtet werden. Es ist also
nicht so, daß sie schon eingerichtet sind. Daher greift
das ab 1. Januar 1999 nicht. Mit diesem Problem muß
man sich auseinandersetzen.
Wegen der begrenzten Redezeit lasse ich jetzt einige
Dinge weg. Ich will nur sagen: Wir haben zwei Ände-
rungsanträge eingebracht. Herr Kollege Beck, ich gebe
676 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1998
(C)
Ihnen recht, daß diese verspätet vorgelegt worden sind.
Allerdings ist mir völlig gleichgültig, warum die Koali-
tion sie ablehnen wird. Sie brauchen keine Pirouetten zu
drehen. Sie hätten sie auch abgelehnt, wenn wir sie ge-
stern diskutiert hätten. So ehrlich sollten wir miteinander
umgehen.
– Nein, ich kenne das Verfahren.
Die Reform ist eine Reform zugunsten der Gläubiger
mit Chancen für Schuldner. Damit sie aber überhaupt
funktionieren kann, müssen unseres Erachtens die bei-
den von uns vorgeschlagenen Veränderungen aufge-
nommen werden.
Herr Hartenbach, Sie haben gesagt: Wer die Musik
bestellt, der soll sie auch bezahlen. – Da stimme ich Ih-
nen zu. Das Problem ist nur: Bei der Lösung, die jetzt
gefunden worden ist, kann es passieren, daß überhaupt
keine Musik bestellt wird, daß also gar nicht bezahlt
werden muß, weil es einfach nicht greift. Die Grundfi-
nanzierung eines ausreichenden Netzes von Insol-
venzberatung muß gesichert werden.
Bestimmt haben Sie wie ich voller Freude die 16
Seiten Antragstext gelesen. Ich kann mir vorstellen, daß
es ein reines Vergnügen sein wird, zu jemandem zu ge-
hen und mit ihm zusammen den Antrag auszufüllen,
damit er zu seinem Recht kommt. Ich glaube, das muß
einfacher gemacht werden.
Darüber hinaus muß klargestellt werden, daß für In-
solvenzverfahren Prozeßkostenhilfe beantragt und ge-
währt werden kann. Selbst einfache Verfahren dürften
nach ersten Schätzungen mindestens 3 000 DM kosten.
In der „FAZ“ vom 19. November war zu lesen, daß
Richter sich natürlich darauf einstellen. Sie können die
Prozeßkostenhilfe gewähren, sie müssen es aber nicht.
Ohne zumindest die Chance zur Ratenzahlung zu haben,
dürften die wenigsten Betroffenen überhaupt darüber
nachdenken, die neue Möglichkeit zu nutzen. Für mich
wäre es absurd, wenn Zahlungsunfähige mangels Geldes
ihre Zahlungsunfähigkeit erst gar nicht eingestehen dür-
fen.
Ich sage einmal: Diese beiden Anträge sind keine
Schikanen der linken Opposition, sondern allein Schritte
zur Herstellung der tatsächlichen Funktionsfähigkeit des
neuen Rechts. Ich sage Ihnen auch: Ich bin sicher, daß
wir uns heute mit diesem Gesetz nicht zum letzten Mal
beschäftigt haben.
Danke schön.