Rede von
Rainer
Funke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(F.D.P.)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsidentin! Meine
Damen und Herren! Herr Staatssekretär Pick und Herr
von Stetten haben schon zur Insolvenzordnung, die
heute nicht zur Debatte steht, ausführlich gesprochen, so
daß ich hierauf nicht eingehen möchte.
Ich möchte auf das heute zur Debatte stehende Ge-
setz, nämlich auf das Einführungsgesetz zur Insol-
venzordnung, eingehen. Dieses Gesetz ist noch von der
alten Bundesregierung eingebracht worden, natürlich in
Abstimmung mit der damaligen Opposition, weil wir
verhindern wollten, daß die Länder, die uns bei der In-
solvenzordnung immer nur Schwierigkeiten gemacht
haben,
noch in letzter Minute das Inkrafttreten der Insol-
venzordnung weiter hinausschieben. Das war der wahre
Grund. Wir haben auf diese Weise die Länder in kolle-
gialer Zusammenarbeit gut ausgebremst. Dafür bin ich
Ihnen allen sehr dankbar.
Das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung, das so
eingebracht worden ist, ist in letzter Minute von den
Ländern über die Koalitionsfraktionen maßgeblich ver-
ändert worden. Man sollte das nicht kleinreden, denn
hier werden den Schuldnerberatungsstellen forensi-
sche Rechte eingeräumt, die sie bislang nicht haben und
nach unserem Rechtsberatungs- und Steuerberatungsge-
setz auch nicht haben sollten. Das ist für mich eine zen-
trale Frage – nicht um den Anwälten oder den Steuerbe-
ratern höhere Verdienste zu ermöglichen. In der Tat, die
Rechtsanwälte werden sicher von den Schuldnerbera-
tungsstellen gefragt werden. Aber: Hier geht es um eine
zentrale Frage, die auch die Bundesjustizministerin in-
teressieren wird, denn sie möchte mit der Justizreform
die Eingangsgerichte stärken. Das führt zu einem ver-
stärkten Anwaltszwang. Hier wird nun das erste Mal,
gleich zu Beginn dieser Legislaturperiode, dieser not-
wendige Anwaltszwang konterkariert – im übrigen nicht
zum Besseren für die Schuldnerberatungsstellen, denn
das ist eine sehr teure Einrichtung. Dies führt natürlich
dazu, daß die Verwaltung aufgebläht wird. Da kann man
nur sagen: Der schlanke Staat läßt grüßen.
Meine Damen und Herren, für uns ist das eine so
zentrale Frage, daß wir diesem Einführungsgesetz zur
Insolvenzordnung nicht zustimmen können. Denn das
Rechtsberatungsgesetz, das Steuerberatungsgesetz die-
nen ja nicht dem Schutz der Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte und der Steuerberaterinnen und Steuerbe-
rater, damit sie möglichst viel verdienen, sondern dienen
dem Schutz der Rechtsuchenden. Die Schuldnerbera-
tungsstellen haben von forensischer Tätigkeit überhaupt
keine Ahnung. Das sollte auch so bleiben. Deshalb soll-
ten wir die Schuldnerberatungsstellen auch nicht dazu
„verdonnern“, vor Gericht zu erscheinen.
Weil dies eine wichtige Frage für unsere Rechtsord-
nung und für unseren Rechtsstaat ist, werden wir dem
Einführungsgesetz in dieser Form nicht zustimmen. Ich
will auch ganz offen sagen: So wie in letzter Minute von
den Koalitionsfraktionen am Gesetzentwurf noch zahl-
reiche Änderungen vorgenommen worden sind, ist das
schon nicht mehr lege artis.
So sollten wir in Zukunft im Rechtsausschuß nicht mehr
miteinander umgehen.
Unsere Insolvenzordnung ist mir sehr wichtig. Mit ihr
ist für unsere Wirtschaftsordnung, aber auch für unsere
Gesellschaftsordnung ein wichtiges Regulativ geschaf-
fen worden.