Rede von
Alfred
Hartenbach
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Eine erste Vorbemerkung:
Wenn ich mich so umschaue, hoffe ich nur, daß uns
nicht irgend jemand der Geheimbündelei bezichtigt,
wenn wir dieses Gesetz verabschieden.
Meine zweite Vorbemerkung: Lieber Freiherr von
Stetten, ich denke, Sie werden die sieben Wohlverhal-
tensjahre und das achte Sabbatjahr auf jeden Fall mit-
machen müssen. Das klappt auch nur, wenn Sie sich in
dieser Zeit wirklich wohlverhalten. Ansonsten glaube
ich nicht, daß die Wähler Ihnen die Restschuldbefreiung
gewähren werden. Dies sei vorausgeschickt.
Meine Damen und Herren, dies ist ganz offensichtlich
das letzte sogenannte Omnibusgesetz, das in diesem Jahr
noch die Ziellinie überfährt und den Endbahnhof er-
reicht. Für diejenigen, die nicht wissen, was ein Omni-
busgesetz ist: Das ist ein Gesetzentwurf, auf den alle
Ministerien möglichst noch etwas draufpacken möchten.
So war es auch hier. Neben dem ursprünglich vorgese-
henen Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung und der
Änderung der Insolvenzordnung mußten – teilweise
auch, weil die alte Bundesregierung ihre Hausaufgaben
nicht gemacht hatte –
das Zwangsvollstreckungsrecht, die Abgabenordnung
und die Gewerbeordnung noch aufgenommen werden.
Dann war der Bus zu und fuhr los. Dann kam die PDS
und wollte auch noch etwas in diesen Omnibus hinein-
bringen.
Aber ich darf Ihnen sagen: Der Omnibus ist voll. Nichts
geht mehr!
– Ich komme noch näher darauf zurück, Herr Kutzmutz.
Es waren überwiegend redaktionelle Änderungen, die
sich im Laufe der Zeit ergeben hatten. Aber es war auch
einiges Wichtige dabei, was wir machen müssen und
machen mußten. Ich möchte einmal etwas hervorheben,
worüber nicht weiter geredet wurde: Im Insolvenzrecht
kann eine Postsperre, eine Briefsperre angeordnet wer-
den. Dies ist ein ziemlich heftiger Eingriff in die per-
sönlichen Rechte der Schuldner. Da ist es gut, daß nun
die Insolvenzordnung die Änderung vorsieht, daß dies
nur von dem Insolvenzgericht angeordnet werden kann.
Das Insolvenzgericht ist übrigens das Amtsgericht. Da-
mit komme ich zum nächsten Punkt.
Wir hatten sinnvollerweise und richtigerweise im Ge-
setzentwurf der alten Regierung, der ja übernommen
wurde, festgeschrieben, daß die von den Ländern be-
nannten Stellen zumindest als rechtsberatende Stellen
auftreten dürfen, ohne mit dem Rechtsberatungsgesetz in
Konflikt zu kommen. Dies war gut und richtig. Aber wir
sind der Meinung, daß diese Stellen dann durchaus auch
im gerichtlichen Verfahren auftreten dürfen, weil zum
einen in aller Regel der Schuldner und insbesondere der
private Insolvenzschuldner zu ihnen ein Vertrauensver-
hältnis aufgebaut hat und andererseits ein Auftreten vor
den Amtsgerichten heute auch ohne Anwalt möglich ist.
Ich glaube auch kaum, daß wir den Anwälten irgend-
welche Pfründe wegnehmen.
– Ruhig Blut, ganz ruhig.
Diese Stellen, lieber Herr Geis, werden so gut ausge-
bildet sein
und so kostengünstig arbeiten, daß es keiner weiteren
Aufpfropfung bedarf. Ich bin einigermaßen überzeugt,
daß sie mit Anwälten zusammenarbeiten werden. Das ist
auch der Grund dafür, warum wir sagen, daß wir die
beiden PDS-Änderungsanträge nicht brauchen. Der eine
Antrag ist überflüssig. Hinsichtlich des anderen Antra-
ges geht es, so glaube ich, nicht an, daß wir als Deut-
scher Bundestag die Gemeinden für Kosten geradeste-
hen lassen, über die wir hier entscheiden, die wir aber
nicht zahlen. Ich gehöre zu denen, die sagen: Wer die
Musik bestellt, soll sie auch bezahlen. Deswegen werden
wir so etwas hier nicht machen.
Die Frage wird sich über die Prozeßkostenhilfe regeln,
die auch hier Anwendung finden wird.
Nun sehe ich, daß mir nur noch eine Minute ver-
bleibt. All das, was ich eigentlich noch sagen wollte,
kann ich nun nicht mehr sagen. Ich möchte nur noch ei-
nes feststellen: Mit dieser Reform und mit der notwen-
digen Überleitungsvorschrift für das Zwangsvollstrek-
kungsrecht – das waren die Hausaufgaben der Regie-
rung – wird klargestellt, daß die Verfahren zur Abnahme
der eidesstattlichen Versicherung, die bis zum 31. De-
zember 1998 anlaufen, nach wie vor von den Rechts-
pflegern bearbeitet werden – es ist nicht so, daß der
Rechtspfleger, wie ein solcher im Badischen meinte, das
bis zum 1. Januar liegenlassen kann –, und die neuen
Verfahren, die ab dem 1. Januar 1999, von den Ge-
richtsvollziehern durchgeführt werden. Dies ist eine
gute Sache.
Das neue Zwangsvollstreckungsrecht und die neue
Insolvenzordnung stellen einen Einstieg in eine moder-
ne, in eine bürgernahe und vor allem in eine bürokratie-
ärmere Justiz dar.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1998 673
(C)
(D)
Ich darf an dieser Stelle – damit komme ich zum En-
de, Herr Präsident; Sie brauchen mich also nicht auf
meine Redezeit hinzuweisen – den Vätern des vorlie-
genden Entwurfs