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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/248 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 248. Sitzung Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1998 Inhalt: Nachträgliche Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Dr. Liesel Hartenstein, Alois Graf von WaldburgZeil und Dr. Gerhard Stoltenberg . . . 23127 B-C Tagesordnungspunkt 1: Abgabe einer Erklärung durch die Bundesregierung 23127 C in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 2: Antrag der Bundesregierung Deutsche Beteiligung an den von der NATO geplanten begrenzten und in Phasen durchzuführenden Luftoperationen zur Abwendung einer humanitären Katastrophe im Kosovo-Konflikt (Drucksache 13/11469) 23127 C Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 23127 D Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU . . 23131 C Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . . 23132 D Volker Rühe, Bundesminister BMVg . 23133 D Gerhard Schröder, Ministerpräsident (Niedersachsen) 23135 C Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . 23138 C Dr. R. Werner Schuster SPD 23140 A Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23141 A Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P. 23143 A Dr. Gregor Gysi PDS 23145 A Rudolf Scharping SPD 23147 B Michael Glos CDU/CSU 23150 A Ludger Volmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 23151 D Ulrich Irmer F.D.P. 23152 D Günter Verheugen SPD 23153 C Dr. Christian Schwarz-Schilling CDU/CSU 23155 B Gernot Erler SPD 23156 A Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 23157 B Kurt Neumann (Berlin) fraktionslos . . 23158A Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 23159 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS (Erklärung nach § 31 G0) 23160 A Namentliche Abstimmung 23161 A Ergebnis 23161 B Nächste Sitzung 23163 D Berichtigung 23163 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 23165* A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an den von der NATO geplanten begrenzten und in Phasen durchzuführenden Luftoperatio- nen zur Abwendung einer humanitären Katastrophe im Kosovo-Konflikt Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . 23166* B Winfried Nachtwei, Kerstin Müller (Köln), Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 23166* C Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 23168* A Dr. Eberhardt Brecht SPD 23168* A Gerald Häfner und Dr. Angelika KösterLoßack BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 23168* C Birgit Homburger und Jörg van Essen F.D.P. 23169* A Reiner Krziskewitz CDU/CSU 23169* B Volker Kröning SPD 23169* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Konrad Gilges, Uwe Hiksch, Berthold Wittich, Christa Lörcher, Adolf Ostertag, Dr. Christine Lucyga, Marlene Rupprecht, Klaus Barthel, Dr. Marliese Dobberthien, Heinz Schmitt (Berg), Waltraud Lehn, Otto Reschke, Peter Dreßen, Detlev von Larcher (alle SPD) und Kurt Neumann (Berlin) (fraktionslos) zur Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an den von der NATO geplanten begrenzten und in Phasen durchzuführenden Luftoperationen zur Abwendung einer humanitären Katastrophe im Kosovo-Konflikt 23170* A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gernot Erler, Dr. Konstanze Wegner, Dr. Edith Niehuis, Ingrid Holzhüter, Iris Gleicke, Günter Graf (Friesoythe), Siegfried Scheffler, Ursula Mogg, Hanna Wolf (München), Annette Faße, Hans-Peter Kemper, Monika Heubaum, Gisela Schröter, Dr. Barbara Hendricks, Hans-Werner Bertl, Ulla Schmidt (Aachen), Hans-Eberhard Urbaniak, Matthias Weisheit, Wolfgang Behrendt, Friedhelm Julius Beucher, Hermann Bachmaier, Arne Fuhrmann, Elke Ferner, Angelika Mertens, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Dr. Edelbert Richter, Günter Gloser, Marion Caspers-Merk, Hans Büttner (Ingolstadt), Regina Schmidt-Zadel, Dagmar Schmidt (Meschede), Dieter Maaß (Herne), Wolfgang Weiermann, Christel Deichmann, Monika Ganseforth, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Heide Mattischeck, Ludwig Eich, Rudolf Bindig, Karin Rehbock-Zureich, Ulrike Mehl, Ulrike Mascher, Eckart Kuhlwein, Marianne Klappert, Horst Kubatschka, Helga Kühn-Mengel, Barbara Imhof, Robert Weidinger, Albrecht Papenroth, Uta Zapf, Herbert Meißner, Uta Titze-Stecher, Jelena Hoffmann (Chemnitz), Gabriele Iwersen, Jörg Tauss, Adelheid Tröscher, Dieter Schanz, Lydia Westrich, Dr. R. Werner Schuster, Eva Folta, Nicolette Kressl, Angelika Graf (Rosenheim) (alle SPD) zur Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an den von der NATO geplanten begrenzten und in Phasen durchzuführenden Luftoperationen zur Abwendung einer humanitären Katastrophe im Kosovo-Konflikt 23170* C Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an den von der NATO geplanten begrenzten und in Phasen durchzuführenden Luftoperationen zur Abwendung einer humanitären Katastrophe im Kosovo-Konflikt Dr. Helmut Lippelt, Ulrike Höfken, Franziska Eichstädt-Bohlig, Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 23172* B Dr. Winfried Wolf PDS 23172* D Rolf Köhne PDS 23173 * B Klaus-Dieter Reichardt (Mannheim) CDU/ CSU 23173* C Freimut Duve SPD 23173* C Gila Altmann (Aurich) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 23173* D Anlage 6 Amtliche Mitteilungen 23174 * B 248. Sitzung Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1998 Beginn: 10.00 Uhr
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    Berichtigung 247. Sitzung, Seite 23070 D, Zeile 13 von unten: Statt „Karl Lamers [CDU/CSU]:... " ist zu lesen „Zuruf von der CDU/CSU:...". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adler, Brigitte SPD 16.10.98 Bargfrede, Heinz-Günter CDU/CSU 16.10.98 Dr. Blank, CDU/CSU 16.10.98 Joseph-Theodor Blunk, Lilo SPD 16.10.98 Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 16.10.98 Bredehorn, Günther F.D.P. 16.10.98 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 16.10.98 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 16.10.98 Hartmut Eßmann, Heinz Dieter CDU/CSU 16.10.98 Falk, Ilse CDU/CSU 16.10.98 Frick, Gisela F.D.P. 16.10.98 Genscher, F.D.P. 16.10.98 Hans Dietrich Grill, Kurt-Dieter CDU/CSU 16.10.98 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 16.10.98 Günther (Duisburg), CDU/CSU 16.10.98 Horst Gysi, Andrea PDS 16.10.98 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 16.10.98 Haschke CDU/CSU 16.10.98 (Großhennersdorf), Gottfried Dr. Hauchler, Ingomar SPD 16.10.98 Heise, Manfred CDU/CSU 16.10.98 Helling, Detlef CDU/CSU 16.10.98 Hempelmann, Rolf SPD 16.10.98 Hornung, Siegfried CDU/CSU 16.10.98 Kampeter, Steffen CDU/CSU 16.10.98 Keller, Peter CDU/CSU 16.10.98 von Klaeden, Eckart CDU/CSU 16.10.98 Klemmer, Siegrun SPD 16.10.98 Kroneberg, CDU/CSU 16.10.98 Heinz-Jürgen Dr. Graf Lambsdorff, F.D.P. 16.10.98 Otto Lange, Brigitte SPD 16.10.98 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lenzer, Christian CDU/CSU 16.10.98 Leutheusser- F.D.P. 16.10.98 Schnarrenberger, Sabine Lotz, Erika SPD 16.10.98 Dr. Meister, Michael CDU/CSU 16.10.98 Möllemann, Jürgen F.D.P. 16.10.98 Müller (Düsseldorf), SPD 16.10.98 Michael Neumann (Bramsche), SPD 16.10.98 Volker Neumann (Gotha), SPD 16.10.98 Gerhard Odendahl, Doris SPD 16.10.98 Oesinghaus, Günther SPD 16.10.98 Opel, Manfred SPD 16.10.98 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 16.10.98 Poppe, Gert BÜNDNIS 16.10.98 90/DIE GRÜNEN Pützhofen, Dieter CDU/CSU 16.10.98 Rachel, Thomas CDU/CSU 16.10.98 Rau, Rolf CDU/CSU 16.10.98 Rauber, Helmut CDU/CSU 16.10.98 Rauen, Peter Harald CDU/CSU 16.10.98 Reichard (Dresden), CDU/CSU 16.10.98 Christa Dr. Reinartz, CDU/CSU 16.10.98 Berthold Reuter, Bernd SPD 16.10.98 Dr. Riesenhuber, CDU/CSU 16.10.98 Heinz Rixe, Günter SPD 16.10.98 Dr. Rochlitz, BÜNDNIS 16.10.98 Jürgen 90/DIE GRÜNEN Ronsöhr, CDU/CSU 16.10.98 Heinrich-Wilhelm Rübenkönig, Gerhard SPD 16.10.98 Schäfer (Mainz), F.D.P. 16.10.98 Helmut Schaich-Walch, SPD 16.10.98 Gudrun Schlee, Dietmar CDU/CSU 16.10.98 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmalz-Jacobsen, F.D.P. 16.10.98 Cornelia Dr. Schmidt-Jortzig, F.D.P. 16.10.98 Edzart Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 16.10.98 Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 16.10.98 Schulz (Everswinkel), SPD 16.10.98 Reinhard Schulz (Köln), Volkmar SPD 16.10.98 Steen, Antje-Marie SPD 16.10.98 Teiser, Michael CDU/CSU 16.10.98 Terborg, Margitta SPD 16.10.98 Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 16.10.98 Vogt (Düren), Wolfgang CDU/CSU 16.10.98 Dr. Warnke, Wolfgang CDU/CSU 16.10.98 Willner, Gert CDU/CSU 16.10.98 Wilz, Bernd CDU/CSU 16.10.98 Wonneberger, Michael CDU/CSU 16.10.98 Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 16.10.98 Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an den von der NATO geplanten begrenzten und in Phasen durchzuführenden Luftoperationen zur Abwendung einer humanitären Katastrophe im Kosovo-Konflikt - Drucksache 13/11469- Michael Müller (Düsseldorf) (SPD): Die Beteiligung der Bundeswehr an den von der NATO geplanten Luftoperationen im Kosovo-Konflikt stellen mich vor eine schwerwiegende Abwägung: Auf der einen Seite scheint der serbische Präsident Milosevic nur auf Druck einzulenken, die internationalen Vereinbarungen zu erfüllen. Die OSZE-Mission ist eine wichtige Voraussetzung, um die Lage zu stabilisieren und die Menschen besser zu schützen. Die Vertreibung der Menschen und die dramatische humanitäre Notlage sind nicht hinzunehmen. Angesichts des bevorstehenden Winters muß eine Lösung schnell gefunden werden. Auf der anderen Seite beschädigt das Eingreifen der NATO ohne entsprechende Rechtsgrundlage unbestritten das Gewaltmonopol der Vereinten Nationen und schafft einen Präzedenzfall mit unübersehbaren Folgen. Für den angedrohten Militärschlag gegen die Bundesrepublik Jugoslawien liegt kein Mandat der Vereinten Nationen oder der OSZE vor. Eine Berufung auf den Art. 51 der UN-Charta scheidet ebenfalls aus. Richtig ist aber auch, daß bisher ein Sicherheitsrats-Mandat wegen des angekündigten Vetos von Rußland und China nicht zu erreichen war. Einerseits bedeutet dies, daß die schlimmen Folgen für die Zivilbevölkerung im Kosovo bestehen blieben, andererseits würde aber bei einem Militärschlag der NATO eine nicht autorisierte Gewaltanwendung zur Durchsetzung von UN-Zielen übertragen, was ebenfalls international schwerwiegende politische Folgen haben könnte. Bei Abwägung aller, hier nicht weiter aufgeführter Aspekte plädiere ich an die Bundesregierung, angesichts der jüngsten Entwicklung, daß es neue Bewegung gibt - unbeschadet der festen Bereitschaft, die Vertreibung und Tötung der Menschen nicht länger hinzunehmen -, für eine Aussetzung der Entscheidung. Diese letzte Chance sollte genutzt werden. Winfried Nachtwei, Kerstin Müller (Köln), Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Wahlkampf ist kaum drei Wochen vorbei. In ihm war die Außenpolitik praktisch kein Thema. Hätte es nicht die Interventionen von Eine-Welt-Gruppen gegeben, wären die außen- und friedenspolitischen Herausforderungen gar nicht zur Sprache gekommen. Heute hat der Bundestag erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland über die Beteiligung der Bundeswehr an einem ausdrücklichen Kampfeinsatz abzustimmen. Das Gewicht der heutigen Entscheidung wird kaum dadurch gemindert, daß die Luftangriffe der NATO wegen des bisherigen Einlenkens des jugoslawischen Präsidenten und der in Aussicht stehenden OSZE-Überwachungsmission weniger wahrscheinlich geworden sind. Hauptverantwortlicher für diese äußerste Zuspitzung des Kosovo-Konfliktes ist der jugoslawische Präsident und Hauptkriegsverbrecher Milosevic mit seiner bis zum Krieg eskalierenden jahrelangen Unterdrückungspolitik gegenüber der albanischen Bevölkerungsmehrheit und seiner völligen Taubheit gegenüber den Appellen der internationalen Gemeinschaft. Mitverantwortlich ist aber auch diese internationale Gemeinschaft selbst, die gegenüber dem Kosovo-Konflikt über Jahre eine deklamatorische, uneinheitliche und konzeptionslose Politik betrieb, den bewundernswerten gewaltfreien Widerstand der Kosovo-Albaner im Stich ließ und damit den Befürwortern eines bewaffneten nationalen „Befreiungskampfes" Auftrieb verlieh. Frühzeitige und hartnäkkige Initiativen unserer Fraktion - und vor allem unseres Kollegen Gerd Poppe - zur Lösung des KosovoKonflikts fanden bei der herrschenden Politik nicht das notwendige Gehör; Menschenrechtsaktivisten, zum Beispiel das Balkan Peace Team, blieben ohne jede offizielle Förderung. Exemplarisch für die auch in diesem Hause vorherrschende Ignoranz gegenüber dem Pulverfaß Kosovo war die Bundestagsde- batte zum Kosovo, die in die Abendstunden des 7. Mai 1998 abgedrängt wurde, während das für den Wahlkampf so „wichtige" Bekenntnisthema Bundeswehrgelöbnis in Frankfurt/Oder das Bundestagsplenum am folgenden Morgen zu bester Medienzeit beschäftigte. Auch als die serbischen „Sicherheitskräfte" den Kampf gegen die UCK zum Krieg gegen die kosovo- albanische Zivilbevölkerung ausgeweitet hatten, blieben die beschlossenen Sanktionen der westlichen Staaten gegenüber Jugoslawien halbherzig und deshalb unglaubwürdig. Zuletzt schilderte UN-Generalsekretär Kofi Annan in seinem Bericht Anfang Oktober eindeutig die Lage der in die Wälder geflohenen Zivilbevölkerung. Da Hilfsorganisationen zu ihnen keinen ungehinderten Zugang hätten, drohe mit dem kommenden Winter für Zehntausende von Menschen eine humanitäre Katastrophe. Die maßgeblichen westlichen Mächte schlossen von vornherein eine große von den UN geführte internationale Polizeiaktion aus und fixierten sich einzig auf die Planung eines Militäreinsatzes der NATO. Dieser wurde damit angesichts des näher rückenden Winters und der bisherigen Starrheit des jugoslawischen Präsidenten zur einzigen und alternativlosen Option, um die humanitäre Katastrophe abzuwenden und den Forderungen der Resolution 1199 des UN-Sicherheitsrates zum Durchbruch zu verhelfen. Zugleich war aber die Option von NATO- Luftschlägen mit einem enormen Eskalationsrisiko behaftet. Niemand wußte, was geschehen wäre, wenn die Luftangriffe nicht das gewollte politische Einlenken, sondern eine Verhärtung der serbischen Haltung gebracht und der UCK Auftrieb verschafft hätten. Die Androhung massiver militärischer Gewalt war - wieder einmal - Resultat einer gescheiterten, weil vernachlässigten Krisenprävention und hochriskant. Daß sie nach Ankündigung der vollen deutschen Beteiligung offenbar gewirkt und den serbischen Präsidenten im letzten Moment zum Einlenken gebracht hat, kann alle nur mit Erleichterung erfüllen. Der von der OSZE zu kontrollierende Abzug der serbischen Sicherheitskräfte ist die Grundvoraussetzung, die drohende humanitäre Katastrophe abzuwenden, die Menschenrechte im Kosovo wiederherzustellen und eine friedliche Konfliktlösung anbahnen zu können. Nach aller ernüchternden Erfahrung ist aber weiterer Druck auf Milosevic unverzichtbar, um ihn verhandlungs- und kompromißbereit zu halten. Zugleich können wir nicht hinnehmen, daß die Androhung der NATO-Luftangriffe ohne ein klares Mandat des UN-Sicherheitsrates erfolgte. Dies steht im Widerspruch zum Völkerrecht und beeinträchtigt das Gewaltmonopol der UN. Die Selbstmandatierung der NATO schwächt massiv die Autorität der UN und schafft für die künftige internationale Ordnung einen gefährlichen Präzedenzfall. Er leistet der Wiederauferstehung eines internationalen Rechts der Stärkeren Vorschub. Der unmandatierte Militäreinsatz der NATO wird dadurch noch gefährlicher, daß seine Hauptbetreiber ihn keineswegs als absoluten Ausnahmefall verstehen, sondern als einen bedeutenden Schritt bei dem Bestreben, die NATO bei der Verteidigung vitaler Interessen jenseits der Bündnisverteidigung unabhängiger von einer UN- Mandatierung zu machen. Wie anders sind Äußerungen des bisherigen Verteidigungsministers Rühe und anderer CDU-Vertreter zu verstehen, ein UN- Mandat sei ein Ideal und „Königsweg" (also nicht der Alltag), und die NATO könne sich bei ihren Aufgaben der Krisenbewältigung nicht von einem russischen Veto abhängig machen? Der Widerspruch des unmandatierten Militäreinsatzes der NATO zum geltenden Völkerrecht läßt sich nicht kleinreden und kaschieren. Auf der anderen Seite ist es überzogen und verkürzt, ihn als „völkerrechts- und grundgesetzwidrigen Angriffskrieg" zu bezeichnen und damit auf eine Stufe zu stellen zum Beispiel mit dem deutschen Überfall auf Polen. Daß das Primärziel der NATO-Drohung eindeutig humanitär ist, daß es um die Durchsetzung der Sicherheitsratsresolution 1199 als Voraussetzung eines Friedensprozesses im Kosovo geht, kann nicht einfach beiseite gewischt werden. Wir stehen heute in dem Dilemma zwischen aktueller humanitärer Herausforderung und der für den Weltfrieden elementaren Verpflichtung auf das Völkerrecht. Dieser Konflikt ist nicht lösbar. Deshalb stimmen wir mit Enthaltung. In den kommenden Tagen und Wochen kommt es darauf an, die OSZE zur Durchführung einer wirksamen Beobachtermission zu befähigen und die Fehler zu vermeiden, die die Staatengemeinschaft bei der UN-Blauhelmmission in Bosnien machte. Dringend notwendig ist eine kohärente und beharrliche Politik der zivilen Konfliktbearbeitung, um im Kosovo langfristig tatsächlichen Frieden zu schaffen. Hierfür haben gestern Persönlichkeiten aus Friedensforschung Friedensbewegung fundierte Vorschläge vorgelegt. Die neue Bundesregierung ist in der Verantwortung, daß der heutige Beschluß des Bundestages kein Präzedenzfall für die Ausrichtung der künftigen deutschen Sicherheitspolitik wird, sondern Ausnahme bleibt in einer Situation, wo eine neue Mehrheit die von der alten Regierung hinterlassene Erblast bewältigen muß. Der Verlauf des Kosovo-Konflikts macht erneut deutlich, wie dringend notwendig neben aller Kontinuität eine Neuorientierung der Außen- und Sicherheitspolitik ist: hin zu ernsthafter Krisenprävention, weg von der Fixierung auf militärische „Katastrophenhilfe", die dann zum Zuge kommt, wenn es mal wieder zu spät ist, die obendrein immer besonders teuer und hochriskant ist. Die neue Bundesregierung wird diese friedenspolitische Herausforderung selbstbewußt, entschlossen und besonnen angehen. Sie kann sich dabei auf die konstruktiven und ermutigenden Erfahrungen stützen, die viele Nichtregierungsorganisationen, Friedensfachkräfte und Friedensforscher, Polizisten und Bundeswehrangehörige bei der Gewaltprävention und Friedensförderung in Krisengebieten gemacht haben. Wilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD): Ich stimme dem Antrag der Bundesregierung zu. Hinsichtlich der Begründung für diese Haltung teile ich im wesentlichen die Erklärung des Abg. Gernot Erler. Darüber hinaus stelle ich fest: 1. Die abgewählte Bundesregierung unter Bundeskanzler Dr. Kohl hat Deutschland und den Bundestag in diese politische Zwickmühle manövriert. 2. Mit dieser Entscheidung entsteht sowohl für den Bundestag als auch für mein eigenes künftiges Verhalten kein Präzedenzfall. 3. Ich stimme vor allem aus humanitären Gründen zu, um mit der Drohkulisse des Militärschlags den jugoslawischen Präsidenten zum Einlenken zu bewegen und damit Zehntausende von Flüchtlingen vor weiterem Elend und Tod zu bewahren. Alle anderen Einschätzungen haben dahinter zurückzustehen. 4. Vor diesem Hintergrund halte ich diese Entscheidung für eine Notfall-Regelung. 5. Ein UNO-Mandat wäre zwar auch aus meiner Sicht besser - es würde aber in der praktischen Ausformung nichts anderes bedeuten und einen Militärschlag in gleicher Weise herbeiführen. Eine formale Argumentation in diesem Zusammenhang ist daher nicht hinnehmbar. Dr. Eberhard Brecht (SPD): Bei der heutigen Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung zum Kosovoeinsatz der Bundeswehr - Drucksache 13/11469 - enthalte ich mich aufgrund schwerer Rechtsbedenken der Stimme. Es gibt keinen Zweifel, daß der jugoslawische Präsident Slobodan Milosevic mit einer glaubhaften Drohkulisse konfrontiert werden muß, um eine erneute Gefährdung des fragilen Friedens auf dem Balkan zu vermeiden, die andauernden Menschenrechtsverletzungen zu beenden und eine humanitäre Katastrophe für die albanischen Flüchtlinge im Kosovo abzuwenden. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich den daraus ergebenden Konsequenzen zu stellen. Andererseits gibt es für eine noch immer mögliche Intervention der NATO im Kosovo keine völkerrechtliche Grundlage. In der unter Kapitel VII der Charta stehenden VN-Sicherheitsratsresolution 1199 behält es sich der Sicherheitsrat selbst vor, weitere Aktionen und Maßnahmen zu erwägen. Dies ist am Widerstand Rußlands und Chinas bislang gescheitert. Andere Rechtskonstruktionen wie der Bezug auf Art. 51 der VN-Charta, auf ein angebliches Recht für humanitäre Interventionen, auf den „Veto-Mißbrauch", auf die Entwicklung eines neuen Gewohnheitsrechtes oder auf die in der Pariser KSZE-Charta festgeschriebenen Grundsätze werden von der Mehrheit der Völkerrechtler und auch von mir als nicht haltbar angesehen. Mit der Charta der Vereinten Nationen wollten die Völker dem Recht der Macht die Macht des Rechtes entgegenstellen. Jetzt verhelfen wir dem Recht zur Macht, indem wir uns selbst eines Mittels bedienen, das durch dieses Recht nicht gedeckt ist. Dieser Sündenfall der NATO wird möglicherweise später einmal zum Kronzeugen für Aggressoren, die vorgeben, Unrecht in einem anderen Staat beenden zu wollen. Gerald Häfner und Dr. Angelika Köster-Loßack (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nach reiflichem und intensivem Bedenken werde ich dem Antrag in der heutigen Abstimmung zustimmen. Ich tue das, weil auch und gerade meine pazifistische Grundüberzeugung verlangt, daß organisierter Mord, Vertreibung und Geiselnahme einer ganzen Bevölkerung niemals mehr hingenommen werden dürfen und daß deshalb den Mördern entgegengetreten und Einhalt geboten werden muß, notfalls auch unter Anwendung militärischer Gewalt. Pazifismus darf nicht zu einer kaltherzigen, ideologischen Fratze werden, die zuläßt und zusieht, wie Menschen zu Hunderttausenden verfolgt und umgebracht werden und zum Beispiel auf den Trümmern des kommunistischen Totalitarismus neue, nun auf rassistischen Konzepten gegründete Diktaturen entstehen. Nein: Eine pazifistische, gewaltfreie Grundhaltung verlangt, wo immer möglich, die Diktatoren in die Schranken zu weisen, zu entwaffnen und zur Rechenschaft zu ziehen. Aus einer Ara der Gewalt, der Unterdrückung und Bedrohung, wie sie das 20. Jahrhundert in weiten Teilen gekennzeichnet hat (woran wir Deutschen besondere Schuld tragen) gilt es, Schritt für Schritt in eine Ara einzutreten, in der nicht mehr Terror und Gewalt, sondern Toleranz, friedliche Konfliktlösung und die Anerkennung des Rechts die Auseinandersetzungen innerhalb und zwischen den Staaten bestimmen. Genau hier aber liegt mein Problem bei der heutigen Entscheidung. Der heutige Beschluß ist notwendig, um den neuen Kriegstreibern in Europa Einhalt zu gebieten. Er ist notwendig, um Zivilisation und Recht gegen Barbarei und Unrecht zu verteidigen. Aber er wird, so legitim und notwendig er ist, selbst nicht vollständig vom geltenden normativen Völkerrecht getragen. Wenn es - was ich nicht hoffe - zu einem Einsatz der NATO käme, wäre dieser von keinem Beschluß der Vereinten Nationen getragen. Gerade auch die UN-Sicherheitsratsresolution 1199, die nun so oft als Legitimationsgrundlage angeführt wird, gibt hierfür keine rechtliche Grundlage. Ein solcher Einsatz wäre damit ein Bruch des geltenden Völkerrechtes. Dies sollte nicht leicht genommen werden. Es könnte ein Fall sein, auf den sich andere zu anderen Zeitpunkten mit weniger friedlichen und humanitären Absichten berufen. Dennoch ist der Beschluß notwendig. Es gilt, die Strukturen der VN und das Völkerrecht weiterzuentwickeln. Es muß von einem exklusiven Machtinstrument der Groß- und Atommächte zu einem demokratischen Instrument auch der Friedensbewahrung und -erzeugung in den Händen aller Völker werden. Ein Vetorecht für einen einzelnen Staat hat in einer solchen, demokratisch gestalteten UN keinen Platz und keine Berechtigung mehr. Mit der Zustimmung zu dem heutigen Antrag verbinde ich daher die Hoffnung, daß er den Frieden im ehemaligen Jugoslawien, Recht und Sicherheit für das albanische Volk und ein ausreichendes Maß an Unabhängigkeit und Selbstbestimmung für den Kosovo befördern, dem mehr und mehr den Frieden in Europa bedrohenden Machtwahn und Staatsterror von Slobodan Milosevic und seinen Freunden endgültig eine wirkungsvolle und dauerhafte Grenze ziehen und schließlich einen Anstoß zur dringend notwendigen Reform der Vereinten Nationen und zur Fortentwicklung des Völkerrechtes im Sinne einer Weltinnen- und Weltfriedenspolitik geben möge. Birgit Homburger und Jörg van Essen (F.D.P.): Die bisher gefaßten Resolutionen der UNO zum KosovoKonflikt beinhalten kein Mandat für eine militärische Operation. Im Verhandlungsprozeß hat sich gezeigt, daß eine friedliche Lösung ohne die Androhung von Gewalt bei Präsident Milosevic nicht zu erreichen war. Um die jetzt erreichten Verhandlungsergebnisse zu einer Umsetzung zu bringen, ist es dringend erforderlich, den Druck auf Präsident Milosevic aufrechtzuerhalten. Dazu gehört, daß die internationale Staatengemeinschaft auch nach seinem vorläufigen Einlenken Entschlossenheit signalisiert und die Einsatzbereitschaft herstellt. Eine deutsche Beteiligung an den von der NATO geplanten Luftoperationen ist nur dadurch zu legitimieren, daß es sich um die gemeinsame Aktion von 16 Staaten handelt, die nach intensivem Verhandlungsprozeß erkannt haben, daß eine friedliche Lösung nur durch die Androhung militärischer Gewalt erreichbar ist. Bei internationalen Einsätzen zur Abwendung humanitärer Katastrophen ist es unabdingbar, daß die Staatengemeinschaft gemeinsam handelt. Alleingänge einzelner Länder, mögen sie noch so groß oder bedeutend sein, sind und bleiben inakzeptabel. Trotz Kritik an der Art und Weise der Vorbereitung dieses Einsatzes durch die NATO und trotz rechtlicher Bedenken haben wir uns in einem intensiven Abwägungsprozeß durchgerungen, dem Antrag der Bundesregierung zuzustimmen, weil nur ein deutliches Ergebnis im Deutschen Bundestag Herrn Milosevic signalisiert, daß wir geschlossen und entschlossen gegen seine Menschenrechtsverletzungen stehen und nicht gewillt sind, einen Rückfall in alte Positionen hinzunehmen. Reiner Krziskewitz (CDU/CSU): Dem vorliegenden Antrag stimme ich nicht zu! 1. Beschlüsse von solch einer Tragweite sollten nicht vom scheidenden 13. Bundestag, wenige Tage vor der Konstituierung des neuen Bundestages, sondern vom vor drei Wochen neu gewählten 14. Bundestag gefaßt werden. In diesen drei Wochen wäre eine Konstituierung möglich gewesen. 2. Die angezeigten Maßnahmen sind, sollten sie zur Anwendung kommen, nicht unbedingt geeignet, eine Lösung des Konfliktes herbeizuführen. Da keine Entwaffnung der albanischen Aufständischen damit erreicht wird, kann es bei dieser Vorgehensweise zur Abspaltung der Provinz Kosovo kommen und damit die territoriale Integrität eines souveränen Staates verletzt werden. 3. Es besteht die Gefahr, daß im schlimmsten Fall, die Nachbarländer, besonders Albanien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina, in großflächige militärische Auseinandersetzungen verwickelt werden. Diese Unwägbarkeiten, die die künftige Situation nicht berechenbar machen, machen mir eine Zustimmung nicht möglich. Volker Kröning (SPD): Ich stimme dem Antrag der Bundesregierung in der Form der Empfehlung der zuständigen Ausschüsse des Bundestages trotz der vorgebrachten rechtlichen Bedenken (z. B. Ulrich Fastenrath „FAZ", 16. Oktober 1998, S. 5) aus folgenden Gründen zu: 1. Der Haupteinwand, bisher sei eine politische Lösung des Konflikts im Kosovo - von wem auch immer - versäumt worden, spricht nicht gegen eine militärische Drohung, sondern ist nur ein Ausdruck der Situation - nämlich daß es keine andere Wahl gibt. 2. Der weitere Einwand, bei einem Scheitern der Drohung wäre eine Eskalation mit unabsehbaren militärischen und politischen Folgen zu befürchten (gewesen), verkennt, daß die Operationspläne für den Einsatz der Streitkräfte die politische Kontrolle in jeder Phase gewährleisten. 3. Maßgebend für meine Zustimmung zum Zeitpunkt der Entscheidung des Deutschen Bundestages sind jedoch folgende Gründe: Die Resolution 1199 (1998) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, auf die sich die NATO und die Bundesregierung u. a. stützen und die vom Sicherheitsrat ohne Gegenstimmen (14 : 0:1) angenommen wurde, fordert nicht nur die Verhinderung einer humanitären Katastrophe, sondern bekräftigt auch das Ziel der Vereinten Nationen, „an enhanced status for Kosovo, a substantially greater degree of autonomy, and meaningful self-administration" zu erreichen (Resolution 1160 (1998), Nr. 5). Dieses Ziel hat der Vertreter der Russischen Föderation im Sicherheitsrat, Sergey Lavrov, knapp, doch auch deutlich mit dem Hinweis unterstrichen, daß Rußland ein „settlement of the conflict in Kosovo ... on the basis of broad autonomy to be granted to the region, ensuring strict respect for the territorial integrity of the FRY" anstrebt (Pressemitteilung der Mission, Nr. 76, S. 3). Die Einigung, die in der Zwischenzeit erzielt worden ist, beauftragt - „gestützt auf die UN-Resolutionen (vgl. 1160 (1998), Nr. 13) - auch die OSZE damit, eine friedliche Lösung des Konflikts vorzubereiten. Diese Einigung ist offenkundig unter Mitwirkung sowohl der USA als auch Rußlands zustandegekommen. 4. Die Lösung selbst erfordert noch lange, intensive Anstrengungen. Die europäische Politik wird wesentlich mehr als bisher tun müssen. Auf militärische Mittel wird weiterhin nicht verzichtet werden können. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Konrad Gilges, Uwe Hiksch, Berthold Wittich, Christa Lörcher, Adolf Ostertag, Dr. Christine Lucyga, Marlene Rupprecht, Klaus Barthel, Dr. Marliese Dobberthien, Heinz Schmitt (Berg), Waltraud Lehn, Otto Reschke, Peter Dreßen, Detlev von Larcher, Kurt Neumann (Berlin) (alle SPD) zur Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an den von der NATO geplanten begrenzten und in Phasen durchzuführenden Luftoperationen zur Abwendung einer humanitären Katastrophe im Kosovo-Konflikt - Drucksache 13/11469- Wir, die Unterzeichner, lehnen den vorliegenden Antrag der Bundesregierung (Drucksache 13/11469) aus schwerwiegenden völkerrechtlichen Bedenken ab. Nur eine entsprechende, eindeutige Ermächtigung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen kann die Rechtfertigung für eine militärische Intervention sein, die andernfalls als ein Angriffskrieg auf einen souveränen Staat zu verstehen wäre. Die vorliegenden Resolutionen 1160 und 1199 enthalten keine solche Rechtsgrundlage. Ein Eingreifen ohne Rechtsgrundlage aber beschädigt das bisher unbestrittene Gewaltmonopol der VN in unverantwortlicher Weise und würde einen Präzedenzfall mit unabsehbaren Folgen für die Stabilität des internationalen Systems darstellen. Über diese Erwägungen hinaus lehnen wir den Antrag ab, weil die dazu vorgesehenen Mittel, Luftoperationen, ungeeignet sind. Weder können diese nachhaltig die humanitäre Situation verbessern, noch sind sie der angestrebten politischen Konfliktlösung in irgendeiner Weise zuträglich. Wir verurteilen das Vorgehen, der serbischen Kräfte im Kosovo, das zur Zerstörung der Infrastruktur, der Vertreibung der Zivilbevölkerung und zu einer dramatischen humanitären Notlage geführt hat. Gleichermaßen verurteilen wir das Verhalten bewaffneter albanischer Gruppen im Krisengebiet, das zu einer Verschärfung der politischen und humanitären Situation beiträgt. Wir bedauern, daß die Staatengemeinschaft einer Zuspitzung des Konflikts, die sich seit 1991 abzeichnete, nicht energisch entgegengetreten ist. Wir plädieren für eine politische Lösung des Konflikts auf der Grundlage der Resolutionen 1160 und 1199 der VN, die eine friedliche Lösung des KosovoProblems mit einer erweiterten Autonomie und einer angemessenen Form der Selbstverwaltung fordern. Wir unterstützen die politische Zielsetzung des vorliegenden Antrages der Bundesregierung, eine humanitäre Katastrophe im Kosovo-Konflikt abzuwenden. Mit dieser Auffassung befinden wir uns in völliger Übereinstimmung mit der geltenden Beschlußlage der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gernot Erler, Dr. Konstanze Wegener, Dr. Edith Niehuis, Ingrid Holzhüter, Iris Gleicke, Günter Graf (Friesoythe), Siegfried Scheffler, Ursula Mogg, Hanna Wolf (München), Annette Faße, Hans-Peter Kemper, Monika Heubaum, Gisela Schröter, Dr. Barbara Hendricks, Hans-Werner Bertl, Ulla Schmidt (Aachen), Hans-Eberhard Urbaniak, Matthias Weisheit, Wolfgang Behrendt, Friedhelm Julius Beucher, Hermann Bachmeier, Arne Fuhrmann, Elke Ferner, Angelika Mertens, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Dr. Edelbert Richter, Günter Gloser, Marion Caspers-Merk, Hans Büttner (Ingolstadt), Regina Schmidt-Zadel, Dagmar Schmidt (Meschede), Dieter Maaß (Herne), Wolfgang Weiermann, Christel Deichmann, Monika Ganseforth, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Heide Mattischek, Ludwig Eich, Rudolf Bindig, Karin Rehbock-Zureich, Ulrike Mehl, Ulrike Mascher, Eckart Kuhlwein, Marianne Klappert, Horst Kubatschka, Helga Kühn-Mengel, Barbara Imhof, Robert Weidinger, Albrecht Papenroth, Uta Zapf, Herbert Meißner, Uta Titze-Stecher, Jelena Hoffmann (Chemnitz), Gabriele Iwersen, Jörg Tauss, Adelheid Tröscher, Dieter Schanz, Lydia Westrich, Dr. R. Werner Schuster, Eva Folta, Nicolette Kressl, Angelika Graf (Rosenheim) (alle SPD) zur Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an den von der NATO geplanten begrenzten und in Phasen durchzuführenden Luftoperationen zur Abwendung einer humanitären Katastrophe im Kosovo-Konflikt - Drucksache 13/11469 - Der bisherige Verlauf der Kosovo-Krise mit den vorangegangenen Beschlüssen der Vereinten Nationen und der NATO sowie mit den jetzt von Richard Holbrooke erreichten Verhandlungsergebnissen stellt die Abgeordneten des Deutschen Bundestages vor eine außerordentlich schwierige Entscheidung: Erst die massive Drohung mit einem Militärschlag seitens der NATO hat den serbischen Präsidenten Milosevic zum Einlenken gebracht, und vieles spricht dafür, daß eine zügige Erfüllung der Vereinbarungen nur bei einer weiteren Aufrechterhaltung der Drohkulisse erfolgen wird. Auf der anderen Seite würde sich ein tatsächlicher Militärschlag der NATO auf einer unzureichenden völkerrechtlichen Grundlage bewegen und zu einer Reihe von schwer kalkulierbaren politischen Risiken führen. Gegen eine Zustimmung des Bundestages zu einer deutschen Beteiligung an den geplanten und vorbereiteten Luftoperationen werden folgende Bedenken und Einwände erhoben: Erstens. Für den angedrohten Militärschlag gegen die Bundesrepublik Jugoslawien liegt kein Mandat der Vereinten Nationen oder der OSZE vor. Eine Be- rufung auf Art. 51 der UN-Charta im Sinne einer Nothilfe im Falle äußerer Bedrohung scheidet ebenfalls aus. Die NATO stützt sich auf die UNO-Resolutionen 1 160 und 1 199, deren Forderungen sie mit der Androhung bzw. mit dem Einsatz von Gewalt durchsetzen will, und macht „außergewöhnliche Umstände" geltend. Auch wenn sich die NATO damit zweifelsfrei politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen zu eigen macht (Abwendung einer humanitären Katastrophe und Unterbindung schwerer und systematischer Menschenrechtsverletzungen), fehlen ihr doch für einen tatsächlichen Militärschlag ausreichende völkerrechtliche Grundlagen. Zweitens. Hintergrund dieser Selbstermächtigung, UNO-Ziele notfalls auch mittels Gewaltanwendung durchzusetzen, ist die Gewißheit, daß ein Sicherheitsratsmandat in Sachen Kosovo wegen des angekündigten Vetos von Rußland und China nicht zu erreichen ist. Dies könnte ein Präzedenzfall sein für die Ausschaltung oder Umgehung der bisher gültigen Entscheidungsprozeduren der Vereinten Nationen und damit die Weltorganisation dauerhaft schwächen. Drittens. Ein Präzedenzfall könnte auch für die Aufgaben und Funktionen der NATO vorliegen: Die nichtautorisierte Gewaltanwendung zur Durchsetzung von UNO-Zielen würde die internationale Wahrnehmung der NATO mit schwer absehbaren politischen Folgen verändern. Viertens. Schon absehbar ist, daß die Russische Föderation, die immer wieder vor Gewaltmaßnahmen gegen Serbien warnt, bei einer tatsächlichen Durchführung der Luftoperationen ihre Beziehungen zur NATO überprüfen und möglicherweise die NATO- Rußland-Grundakte zumindest vorübergehend in Frage stellen könnte. Fünftens. Für die vorbereiteten Luftoperationen, die begrenzt und in Phasen durchgeführt werden sollen, bestünden Eskalationsrisiken, falls die serbische Seite trotz der Gewaltanwendung ihr Verhalten nicht änderte. Eine Beschränkung auf Luftschläge, die ihre politischen Ziele nicht erreichen, wäre schon aus Prestigegründen für die westliche Allianz nicht hinnehmbar. Sechstens. Ein weiteres Risiko besteht darin, daß eine einseitige und nachhaltige Schwächung serbischer Militär- und Polizeikräfte die Verbände der albanischen Befreiungsarmee UCK zur Fortsetzung ihres Versuches bringen könnte, die Loslösung des Kosovo aus der Bundesrepublik Jugoslawien mit Gewaltmitteln zu erreichen. Eine solche Wirkung würde zur Verlängerung der Kriegshandlungen beitragen und den radikalen Kräften unter den Kosovo-Albanern dabei helfen, ihre Vorstellungen von vollständiger Autonomie zu verwirklichen, die mit den westlichen Vorstellungen nicht vereinbar sind. Auf der anderen Seite lassen sich die erheblichen Risiken nicht übersehen, die bei einer Ablehnung einer deutschen Beteiligung an den angedrohten Luftoperationen entstehen: Erstens. Ohne die deutsche Zustimmung verliert die aufgebaute Drohkulisse gegen die serbische Führung an Glaubwürdigkeit. Präsident Milosevic, der erst im letzten Moment auf die Drohungen mit einem Militärschlag reagierte, könnte den Eindruck gewinnen, die NATO sei letztlich doch nicht handlungsfähig, und zu einer hinhaltenden Taktik bei der Erfüllung der ausgehandelten Verabredungen zurückkehren - mit schlimmen Folgen für die Zivilbevölkerung im Kosovo. In diesem Fall müßte Deutschland die Verantwortung für einen solchen Rückschlag gegenüber dem jetzt Erreichten übernehmen. Zweitens. Nachdem bereits die Zustimmung aller übrigen NATO-Staaten zu den notfalls durchzuführenden Luftschlägen vorliegt und alle europäischen Länder keine andere Möglichkeit zur Lösung der Kosovo-Krise sehen, würde sich Deutschland bei einer Ablehnung vollständig isolieren und Zweifel an seiner Bündnis- und Integrationsfähigkeit wecken. Drittens. Ein Ausscheren der Bundesrepublik aus der europäischen Gemeinsamkeit in der KosovoFrage würde, noch verstärkt durch die Tatsache, daß hier erneut ein europäisches Problem erst durch den massiven Eingriff der amerikanischen Diplomatie in Richtung einer Lösung bewegt werden konnte, die Zweifel an der Handlungsfähigkeit Europas verstärken und das Ziel einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU in weite Ferne rücken. Beide Risiko-Pakete wiegen schwer. In der Abwägung erscheint es aber eher möglich, die denkbaren negativen Folgen bei einer Zustimmung abzuwehren oder durch eine aktive Politik unter Kontrolle zu bringen, als die denkbaren Wirkungen einer Ablehnung: Erstens. Aus heutiger Sicht kann als sehr wahrscheinlich gelten, daß gerade die Aufrechterhaltung und Glaubwürdigkeit der Drohkulisse die Lösung des Kosovo-Konflikts näherbringt und die vorbereiteten Luftoperationen überflüssig macht. Zweitens. Die Zustimmung zu einer möglichen NATO-Aktion gegen die Bundesrepublik Jugoslawien, die völkerrechtlich nicht zureichend legitimiert ist, kann nur in tatsächlicher Anerkennung „außerordentlicher Umstände" erfolgen. Sie muß von klaren Aussagen begleitet werden, daß es sich nicht um einen Präzedenzfall für eine künftige Selbstmandatierung oder Selbstautorisierung der westlichen Allianz handelt und daß unser Ziel einer Stärkung der Vereinten Nationen und ihrer Kompetenzen unverändert weiter verfolgt wird. Drittens. Rußland muß in die Bemühungen zur Lösung des Kosovo-Problems in vollem Umfang einbezogen werden. Eine dauerhafte Friedensordnung auf dem Balkan ist ohne eine russische Beteiligung nicht möglich. Viertens. Politische Forderungen sind nicht nur an die serbische Führung zu richten, sondern in gleicher Weise an die Vertreter der Albaner. Es ist beunruhigend und nicht hinnehmbar, daß Präsident Rugova und das Kosovo-Parlament die Holbrooke-Vereinbarungen nur teilweise akzeptieren und an ihren Forderungen zur vollständigen Loslösung des Kosovo aus der Bundesrepublik Jugoslawien festhalten. Die OSZE-Beobachtermission muß das Verhalten der UCK-Verbände ebenso kontrollieren wie das der ser- bischen Sicherheitskräfte. Zur Sicherstellung dieser Aufgabe soll die Bundesregierung auch unverzüglich ein angemessenes Kontingent für die OSZE-Mission zur Verfügung stellen. Fünftens. Sollte es wider Erwarten doch notwendig werden, die vorbereiteten Luftoperationen zur Erzwingung der getroffenen Verabredungen mit der serbischen Führung durchzuführen, muß eine politische Kontrolle und Steuerung der militärischen Aktivitäten, auch zur Vermeidung einer Eskalationsautomatik, jederzeit gewährleistet bleiben. Aufgrund dieser Erwägungen stimmen wir dem eingangs genannten Antrag der Bundesregierung zu. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO zur Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an den von der NATO geplanten begrenzten und in Phasen durchzuführenden Luftoperationen zur Abwendung einer humanitären Katastrophe im Kosovo-Konflikt - Drucksache 13/11469- Dr. Helmut Lippelt, Ulrike Höfken, Franziska Eichstädt-Bohlig, Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Trotz prinzipieller Bedenken und entgegen den programmatischen Überzeugungen, die wir in unserer Partei mitformuliert haben, werden wir dem deutschen Beitrag zu NATO-Luftoperationen über Jugoslawien zustimmen. Dies aus folgenden Gründen: 1. Es ist ein schweres Bedenken, daß die geplanten Einsätze ohne UN-Mandat sein werden. Das läuft auf eine Selbstlegitimierung zu militärischem Handeln der in der NATO verbündeten Regierungen hinaus. Alle uns bekanntgewordenen juristischen Konstruktionen, mit denen dies legitimiert werden soll, sind deutlich nur Hilfskonstruktionen. Am überzeugendsten ist für uns noch die Brücke, die Außenminister Kinkel zu bauen versucht, indem er sich zusätzlich auf die KSZE-Prinzipien, insbesondere die Charta von Paris beruft und hieraus die Entwicklung eines europäischen Friedensraumes ableitet. Aber auch dies ist nur eine Hilfskonstruktion. Die Gefahr, daß auf solches Vorgehen eines Militärbündnisses sich andere Bündnisse oder Regierungen als einen Präzedenzfall berufen können, liegt auf der Hand. Man braucht nur auf die vielen nationalen Gegensätze im Raum der ehemaligen Sowjetunion hinzuweisen oder auf unerträgliche Verhältnisse in Afganistan, die nördlichen Anrainer - Mächten unerträglich erscheinen mögen. Aber: Militärisches Vorgehen, das den Charakter ethnischer Säuberung annimmt, gegen einen Teil des eigenen Volkes in einem europäischen Land, ist ein Vorgang, den Europa nicht ein zweites Mal hinnehmen darf. 2. Obwohl die UNO die beste Möglichkeit der Entwicklung einer Weltfriedensordnung ist, die wir haben, ist sie und ihr Sicherheitsrat nicht die Institutionalisierung von Naturrecht. Internationales Recht wächst historisch. Es wächst nach der Methode des Case law, nicht nach einer von Naturrecht abzuleitenden Deduktion. Die UNO ist entworfen nach der militärischen Niederwerfung des faschistischen Deutschland. Der Sicherheitsrat entspricht der Großmachtkonstellation jenes Augenblicks. Wenn er deshalb nicht wie ein Welt-Areopag handelt, sondern sich gegenseitig blockiert, ist es gerechtfertigt, nach „Hilfskonstruktionen" zu suchen, die es erlauben, rassistischem Vorgehen in den Arm zu fallen. Gerade aufgrund unserer eigenen Geschichte müssen wir das tun. 3. Gerade die aus innenpolitischen Gründen nachvollziehbaren Reaktionen Rußlands müssen sehr sorgfältig bedacht werden. Aber wir nehmen zur Kenntnis, daß es gelungen ist, Rußland weiterhin an der jetzt gefundenen Lösung zu beteiligen. 4. Wir müssen erneut schmerzhaft erfahren, daß Außenpolitik, die Mord im Inneren eines Landes verhindern will, auch mit Gewalt in Form einer Drohkulisse umgehen muß. Das ist außerordentlich riskant, denn Drohkulissen können Eigendynamik aus Handlungszwang entfalten. Uns quält, daß trotz der heute sich abzeichnenden Lösung daraus ein realer militärischer Einsatz mit Opfern auf der militärischen und zivilen Seite und einer dann nicht mehr absehbaren politischen Lösung folgen kann. Eine Entwicklung, die wir mit allen politischen Kräften in Zukunft verhindern wollen. Wir nehmen zur Kenntnis, daß der Generalsekretär der UN, Kofi Annan, nach seiner erfolgreichen Mission im Irak gefragt, ob verhandeln nicht doch besser sei als Militär einzusetzen, antwortete: „Negotiations are always better, but negotiations backed up by force." Wir nehmen weiterhin zur Kenntnis, daß derselbe Generalsekretär, von Milosevic eingeladen zu einer ähnlichen Vermittlungsmission, dieses Mal eine solche abgelehnt hat, weil er fürchtete, die Autorität der UNO dadurch zu beschädigen. 5. Was nur mit Aufbau einer so gefährlichen Drohkulisse, die jederzeit eskalieren kann, möglich war, könnte - mit allen Risiken behaftet - der Beginn eines Friedensprozesses in Jugoslawien selbst sein. Die Partei, die wir im Bundestag vertreten, ist aus einer Friedensbewegung in Mitteleuropa hervorgegangen. Wir sind davon überzeugt, daß eine solche Partei sich einem realen Friedensprozeß nicht verweigern darf. Dr. Winfried Wolf (PDS): Ich stimme gegen den Antrag der Bundesregierung, weil mit diesem die Politik der alten und abgewählten Bundestagsmehrheit zur Militarisierung der Außenpolitik fortgesetzt und für den neuen Bundestag - u. a. mit den Stimmen der SPD - festgeschrieben werden soll. Ich stimme für den Antrag der PDS, weil diese sich damit erneut und in Kontinuität der letzten Jahre als einzige Partei erweist, die eindeutig gegen jede Art von Bundeswehreinsätzen im Ausland und gegen die Nato-Aggressions-Politik auf dem Balkan Stellung bezieht. Ich stimme für den Antrag der PDS, obgleich ich die dort enthaltene Forderung nach „unverzüglicher Erfüllung der VN-Sicherheitsresolution 1199" für problematisch halte und in dieser Resolution einen Teil der aggressiven und erpresserischen Politik der NATO enthalten sehe. Darüber hinaus ist diese Forderung in Frage zu stellen, da mit keinem Wort auf die Konzessionen der Regierung in Belgrad eingegangen wird. Wesentlich sinnvoller wäre die Formulierung einer positiven Forderung, wonach der albanischen Bevölkerung im Kosovo im Rahmen eines Bundesstaates Jugoslawien die gleichen Rechte wie z. B. der Bevölkerung in Montenegro, also der Status einer Teilrepublik, zu gewähren sind. Ich stimme für den Antrag der PDS, wobei ich im - nicht abzustimmenden - Begründungsteil große Teile der Passage V für falsch halte. In dieser Passage wird positiv auf eine „seit 1945 bestehende Weltordnung" und positiv auf die gegenwärtige Konstruktion des Sicherheitsrates Bezug genommen. Die PDS hat mehrfach erklärt, welche demokratisierte und reformierte UNO sie fordert, daß die jetzige Konstruktion des Sicherheitsrats eine Weltordnung im Interesse weniger Großmächte festschreibt und viele Länder zur Ohnmacht verurteilt. Im übrigen war es diese „Weltordnung", die Aggressionskriege unter UN- Flagge ermöglichte - so die US-Aggression im Koreakrieg Anfang der fünfziger Jahre, die belgische Aggression im Kongo/Katanga in den sechziger Jahren und den alliierten Krieg gegen den Irak Anfang der neunziger Jahre. Die in dieser Passage ebenfalls positiv hervorgehobene Charta der UN, die u. a. Angriffskriege verurteilt, steht in Widerspruch zu dieser Weltordnung: Es gibt eine größere Zahl von Resolutionen der UN-Vollversammlung - u. a. zu den von Israel besetzten palästinensischen Gebieten und zur türkischen Aggression auf Zypern, die vom Sicherheitsrat der UN nicht umgesetzt werden. Rolf Köhne (PDS): Ich kann dem Antrag aus fünf Gründen nicht zustimmen: Erstens sehe ich mich - angesichts deutscher Vergangenheit - in der merkwürdigen Tradition eines Franz Josef Strauß, der in frühen Jahren die Schlußfolgerung zog: „Jedem Deutschen, der nochmal ein Gewehr anfaßt, soll die Hand abfallen ... " Zweitens habe ich nach meinen persönlichen Erfahrungen mit der Bundeswehr nicht das Vertrauen, daß dort demokratischer Geist überwiegt. Drittens verfüge ich nicht über die Doppelmoral, die man braucht, um militärisches Eingreifen in einen Bürgerkrieg wie Kosovo zu fordern und es in einem anderen wie in Kurdistan nicht zu tun. Viertens sehe ich die große Gefahr, daß das Völkerrecht durch Lynchjustiz ersetzt wird. Fünftens schließlich: Wenn ich mir die hier vielfach und variantenreich vorgetragenen Argumente, daß Ethik und Moral - also das Ziel - die Mittel heiligen, dann würden mir noch viele andere Dinge einfallen, wo die Verletzung humanitärer Grundsätze den Einsatz von militärischer Gewalt rechtfertigen würden. Kurz: Ich will nicht, daß im Namen von Moral und Humanität beides unter die Räder kommt. Klaus-Dieter Reichardt (Mannheim) (CDU/CSU): Dem Antrag der Bundesregierung stimme ich zu. Zugleich weise ich allerdings darauf hin, daß die Konfiguration SPD, Bündnisgrüne und PDS in dieser zentralen außen- und sicherheitspolitischen Frage erneut gespalten auftritt. Aus meiner Sicht muß die Außen- und Sicherheitspolitik künftig zu einem zentralen Feld der kontroversen politischen Diskussion werden. Es kann nicht angehen, daß die künftige Opposition bei schwierigen Entscheidungen in diesem Bereich in eine „nationale Verantwortung" gerufen wird, während die drei linken Parteien ungestört ihre Gespaltenheit zelebrieren können, wohl wissend, daß die erforderlichen Mehrheiten anderweitig gesichert sind. Gerhard Schröder und mehr noch Oskar Lafontaine und Joseph Fischer sind aufgerufen, hier schnellstens geistige Klarheit zu schaffen und diese in reale Politik umzusetzen. Freimut Duve (SPD): 1. In der Sache stimme ich dem Antrag 11469 voll inhaltlich zu. 2. Ich enthalte mich, da ich als OSZE-Beauftragter bereits in die Friedensbemühungen eingeschaltet bin. Gila Altmann (Aurich) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich teile die Sorge um die Menschen im Kosovo, denen immer schwerere Menschenrechtsverletzungen und furchtbare Massaker angetan worden sind. Auch ich bin der Auffassung, daß es nicht hingenommen werden kann, wenn ein Staat gegen seine Bevölkerung - auch wenn sie nach Autonomie oder staatlicher Eigenständigkeit drängt - Krieg führt. Mit der Zustimmung zu einem nicht durch UN- Mandat abgesicherten NATO-Einsatz wird aber ein Präzedenzfall geschaffen, dessen Folgen nicht abzusehen sind. Wesentliche Elemente der UN-Charta und des Völkerrechts - wie das klare Verbot der Gewaltanwendung nach Art. 42f der UN-Charta - werden außer Kraft gesetzt. Ein militärisches Eingreifen ohne völkerrechtlich verbindliches Mandat durch die UNO öffnet weltweit die Türen für Militäraktionen und schwächt die Rolle der Vereinten Nationen bei der internationalen Konfliktlösung. Der Einsatz, dem wir heute die Zustimmung erteilen sollen, ist auch verfassungsrechtlich bedenklich: Ein NATO-Einsatz, der weder der Verteidigung dient noch eine friedenserzwingende Maßnahme nach UN-Charta darstellt, stellt eindeutig einen Angriffskrieg dar. Bereits die Beteiligung ist nach dem Grundgesetz ausdrücklich untersagt. Die bestehende UN-Resolution 1199 zur Kosovo-Frage deckt einen Militäreinsatz in keinster Weise ab. Selbst wenn man bereit wäre, sich über diese Bedenken hinwegzusetzen, bliebe ein weiteres Pro- blem gelöst: Ein Konzept für eine tragfähige und dauerhafte politische Lösung des Konflikts im Kosovo besteht nicht, konkrete Ziele für den Einsatz, wie diese Lösung erreicht werden soll, sind nicht formuliert. Die Flüchtlinge brauchen vor allem konkrete humanitäre Hilfe vor dem Beginn des Winters und eine umgehende politische Lösung. Dies muß nach meiner Auffassung das zentrale Kriterium sein. Ein Kampfeinsatz leistet dies - auch vor dem Hintergrund des jetzt vorliegenden Verhandlungsergebnisses - nicht: Zu seinen Kosten könnten die 300 000 Flüchtlinge im Kosovo ein Dach über dem Kopf, ausreichend Nahrung und die dringend nötige humanitäre Hilfe erhalten. Ein Militärschlag der NATO führt zu einer weiteren innenpolitischen Solidarisierung mit den Hardlinern in Serbien und blockiert damit die Chancen der serbischen Opposition gegen Milosevic. Diesen Effekt erleben wir bereits jetzt: Regimekritische Medien werden verboten, die Opposition unterdrückt. Die vorhandenen zivilen Möglichkeiten und politischen Handlungsspielräume, etwa durch Wirtschaftssanktionen Druck zur Lösung des KosovoKonflikts auszuüben, sind weder durch die Vereinten Nationen noch durch die Europäische Union oder in multi- und bilateralen Verhandlungen - auch seitens der Bundesrepublik Deutschland - ausgeschöpft worden. Hierzu gehört nicht nur eine glaubwürdige Embargo- und Sanktionspolitik der Europäischen Union, sondern auch flankierende Angebote zur Wirtschaftshilfe und zum Wiederaufbau im Falle einer positiven Beilegung des Konfliktes. Die Möglichkeiten politischen Handels sind also nicht erschöpft. So hat z. B. die EU nicht ernsthaft versucht, ein Flugverbot für die staatliche jugoslawische Fluggesellschaft zu erreichen. Im Gegenteil, die Umgebung bestehender Embargo-Beschlüsse durch Mitgliedsstaaten ist von der EU toleriert worden. Vor diesem Hintergrund kann ich dem Einsatz von Bundeswehreinheiten im Rahmen einer NATO-Mission im Kosovo nicht zustimmen. Anlage 6 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 728. Sitzung am 10. Juli 1998 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: - Gesetz zu dem Übereinkommen vom 26. Juli 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (EG-Finanzschutzgesetz - EGFinSchG) - Erstes Gesetz zur Änderung des Medizinproduktegesetzes (1. MPG-ÄndG) - Gesetz zu dem Protokoll vom 27. September 1996 zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (EU-Bestechungsgesetz - EU- - BestG) - Gesetz zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1997 über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr (Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung - IntBestG) - Drittes Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze - Gesetz zu dem Übereinkommen vom 27. September 1996 über die Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union - Viertes Gesetz zur Änderung des Strafvollzuggesetzes (4. StV011zGÄndG) - Gesetz zur Änderung des § 42 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes und des § 9 Abs. 3 und 4 des Eigenheimzulagengesetzes - Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Dezember 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Obersten Rat der Europäischen Schulen über die Europäischen Schulen in Karlsruhe und München - Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. Januar 1998 zwischen der Regierung Kanadas, Regierungen von Mitgliedstaaten der Europäischen Weltraumorganisation, der Regierung Japans, der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über Zusammenarbeit hei der zivilen Internationalen Raumstation (Raumstations-Übereinkommen) - Gesetz zur Beseitigung von Erwerbsbeschränkungen für ausländische Investoren und Staaten - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe - Gesetz zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und anderer Gesetze - Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes, des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes und anderer Gesetze - Gesetz betreffend die Anrufung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens auf dem Gebiet der polizeilichen Zusammenarbeit und der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen nach Artikel 35 des EU-Vertrags (EuGH-Gesetz - EuGHG) - Gesetz zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschiffahrt - Gesetz zu dem Straßburger Übereinkommen vom 4. November 1988 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschiffahrt (CLNI) - Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP- Sondervermögens für das Jahr 1999 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1999) - Gesetz zur Neuordnung des Zerlegungsrechts und zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuerrechts (Zerlegungs- und Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz - ZerlKraftStÄndG) - Gesetz zu dem Übereinkommen vom 10. März 1995 über das vereinfachte Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union - Gesetz zu dem Übereinkommen vom 31. Januar 1995 über den unerlaubten Verkehr auf See zur Durchführung des Artikels 17 des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen - Gesetz zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1987 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft über das Verbot der doppelten Strafverfolgung - Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung (DNA-Identitätsfeststellungsgesetz) - Erstes Gesetz zur Änderung der Patentanwaltsordnung - Gesetz zu dem Gemeinsamen Übereinkommen vom 5. September 1997 über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle (Gesetz zu dem Übereinkommen über nukleare Entsorgung) - Gesetz zu der am 17. September 1997 in Montreal beschlossenen Änderung zum Montrealer Protokoll vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen - Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge und zur entsprechenden Anpassung anderer luftrechtlicher Vorschriften - Gesetz zu dem Übereinkommen vom 1. März 1991 über die Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspüren - Zweites Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes - Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich - Gesetz zu der Änderungsvereinbarung vom 8. Mai 1997 zum Abkommen vom 5. Mai 1995 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Hongkong über den Fluglinienverkehr - Gesetz zu dem Abkommen vom 28. August 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Turkmenistan über den Luftverkehr - Gesetz zu den Änderungen vom 24. Februar 1995 und 30. Juli 1997 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Zweites Gesetz zur Änderung des ATP-Übereinkommens) - Gesetz zur Förderung der Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen und anderer Formen der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drittes Vermögensbeteiligungsgesetz) - Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) - Gesetz zu dem Abkommen vom 15. November 1971 über die Schaffung des internationalen Systems und der Organisation für kosmische Fernmeldeverbindungen „INTERSPUTNIK" und zu dem Protokoll vom 30. November 1996 über die Einbringung von Korrekturen in dieses Abkommen - Gesetz zu dem Europa-Mittelmeer-Abkommen vom 26. Februar 1996 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits - Achtes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes - Gesetz fiber die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1998 (Bundesbesoldungs- und - versorgungsanpassungsgesetz 1998- BBVAnpG 98) - Gesetz zur Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes und anderer Gesetze - Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes - Gesetz zur Aussetzung der Vorschriften über die repräsentative Wahlstatistik für die Wahl zum 14. Deutschen Bundestag Zu den fünf letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Entschließung des Bundesrates zum Achten Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes: Der Bundesrat bedauert, daß der Deutsche Bundestag der Forderung des Bundesrates zur Einführung freiwilliger betrieblicher Eigenkontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben im Sinne des vorgeschlagenen § 66a nicht gefolgt ist (vgl. BR-Drucksache 1029/97 [Beschluß] - Ziffer 17-). Artikel 9 in Verbindung mit Artikel 10 und 11 der Richtlinie 96/23/EG schreibt allerdings vor, im nationalen Recht die Voraussetzungen für ein freiwillig es Eigenkontrollsystem auch in landwirtschaftlichen Betrieben zu schaffen. Durch die vom Deutschen Bundestag beschlossene Fassung des Achten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetze wird die Richtlinie 96/23/EG insoweit nicht umgesetzt. Da bestimmte Teile dieses Gesetzes dringend erforderlich sind und insofern eine Verzögerung nicht vertretbar ist, verzichtet der Bundesrat auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Er weist aber mit Nachdruck auf seinen Beschluß vom 6. Februar 1998 (vgl. BR-Drucksache 1029/97 - Beschluß -) hin und fordert die Bundesregierung auf, bei nächster sich bietender Gelegenheit für eine vollständige Umsetzung der Richtlinie 96/23/EG Sorge zu tragen. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1998 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1998- BBVAnpG 98) Den Wünschen des Bundesrates nach einer Altersteilzeitregelung, die Chancen auf eine breite Anwendung hat, ist im Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1998 nicht zufriedenstellend Rechnung getragen worden. Gleichwohl hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt, um die Anpassung der Bezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger noch in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zu gewährleisten. Er erwartet jedoch nun von der Bundesregierung, daß sie einen Verordnungsentwurf nach § 6 Abs. 2 Bundesbesoldungsgesetz vorlegt, in dem - aufbauend auf einer Gesetzesfolgenabschätzung - Rücksicht auf die besondere Personalstruktur und Haushaltslage der einzelnen Länder genommen wird. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes und anderer Gesetze Bei den Verhandlungen zwischen der Deutschen Bahn AG und den Kommunen konnte in vielen Fällen keine abschließende Einigung erzielt werden, ob sich das Bauwerk zum Zeitpunkt des Übergangs der Baulast in einem ordnungsgemäßen Erhaltungszustand befunden hat und welche Kosten von der Deutschen Bahn AG zur Herstellung des ordnungsgemäßen Erhaltungszustandes zu tragen sind. Der Bundesrat ist der Auffassung, daß zur Frage des ordnungsgemäßen Erhaltungszustandes klarstellende Kriterien geboten sind. Er geht daher davon aus, daß sich die Straßenüberführungen, bei denen die Baulast übergegangen ist, zum Zeitpunkt des Baulastübergangs in einem ordnungsgemäßen Erhaltungszustand befinden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: - Bauwerksprüfungen wurden vorschriftsgemäß durchgeführt; - Schäden, die Einfluß auf die Verkehrssicherheit, Betriebssicherheit und Standsicherheit haben, wurden beseitigt; - die Straßenüberführung ist, bezogen auf die ursprüngliche Brückenklasse, voll belastbar; - die theoretische Restnutzungsdauer der Straßenüberführung kann durch die durchgeführten Unterhaltsarbeiten erreicht werden. Ist die theoretische Nutzungsdauer annähernd erreicht oder überschritten, dürfen die Verkehrssicherheit, Betriebssicherheit und Standsicherheit weder gefährdet sein noch darf eine Gefahr unmittelbar drohen. Gegebenenfalls ist bei abhängigen Brückenbauwerken eine Erhaltung durch Neubau notwendig; Während der Instandsetzungsarbeiten sind von der Deutschen Bahn AG die Streckensicherung, Betriebserschwernisse und Verkehrssicherungsmaßnahmen als Eigenleistungen zu tragen. Entschließung des Bundesrates zum Ersten Gesetz zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes Der Bundesrat unterstützt Initiativen, die darauf abzielen, die Sicherheit der Grenzen zu stärken. Die räumliche Ausdehnung der vorgesehenen Kontrollmaßnahmen darf jedoch nicht dazu führen, daß der Bundesgrenzschutz flächendeckende Kontrollen, insbesondere in Zügen und auf Bahnanlagen, im gesamten Inland unter vordergründiger Anknüpfung an die Aufgabe „Grenzschutz" vornimmt und damit in die den Ländern zustehenden Aufgabenbereiche vordringt. Auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Januar 1998 - 2 BvF 3/92- NVwZ 1998, 495ff. - wird verwiesen. In diesem Zusammenhang betont der Bundesrat, daß die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität nicht schlechthin in den Aufgabenbereich des Bundesgrenzschutzes fällt, sondern nur insoweit, als der Schwerpunkt von Tathandlungen im unerlaubten Grenzübertritt liegt. Die nunmehr vorliegende Gesetzesfassung mag zwar darauf abzielen, den „Grenzbezug" der vorgesehenen Kontrollmaßnahmen zu erhöhen. Derzeit erscheint jedoch noch zweifelhaft, ob die erhobenen Bedenken des Bundesrates - vgl. Stellungnahme vom 19. Juni 1998, BR-Drs. 543/98 (Beschluß) -, insbesondere im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung, als ausgeräumt betrachtet werden können. Die Geltung der Vorschrift des § 22 Abs. 1 a des Gesetzes ist jedoch bis zum 31. Dezember 2003 befristet. Die endgültige Beurteilung, die wesentlich von den während dieses Zeitraums zu erwarten- den Erfahrungen abhängt, soll daher einem späterem Zeitpunkt vorbehalten bleiben. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Aussetzung der Vorschriften über die repräsentative Wahlstatistik für die Wahl zum 14. Deutschen Bundestag Der Bundesrat ist der Ansicht, daß das Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes seiner Zustimmung bedarf. Begründung: Das Gesetz suspendiert zeitweise Regelungen im Bundeswahlgesetz über das Verfahren der landeseigenen Verwaltung (Artikel 84 Abs. 1 GG), die nach Auffassung des Bundesrates neben anderen die Zustimmungsbedürftigkeit des Bundeswahlgesetzes ausgelöst haben. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, daß das Gesetz seiner Zustimmung bedarf. Der Bundesrat hat in der Vergangenheit stets auf die Zustimmungsbedürftigkeit von Änderungen des Bundeswahlgesetzes hinwegwiesen, soweit diese Auswirkungen auf das Verwaltungsverfahren in den Ländern haben. Der Bundesrat hat in seiner 728. Sitzung am 10. Juli 1998 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 25. Juni 1998 verabschiedeten Gesetz zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat hat sich bei seiner Zustimmung zu dem Gesetz zur Aussetzung der Vorschriften über die repräsentative Wahlstatistik für die Wahl zum 14. Deutschen Bundestag von der Überlegung leiten lassen, daß die Vorbereitungen für die Wahl zum 14. Deutschen Bundestag schon weit vorangeschritten sind und es den Wählerinnen und Wählern, aber auch den Wahlbehörden nicht mehr zugemutet werden kann, wenige Wochen vor dem Wahltag noch Ungewißheiten über die Modalitäten der Stimmabgabe ausgesetzt zu sein. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang auf seine Entschließung vom 23. September 1994- BR-Drs. 841/94 (Beschluß) - hin. Er stellt fest, daß eine der Thematik angemessene fachliche Erörterung mit den Ländern erneut nicht stattgefunden hat und die damalige Aufforderung, unverzüglich Vorschläge für die künftige Ausgestaltung der repräsentativen Wahlstatistik vorzulegen und diese intensiv mit den Ländern zu erörtern, ignoriert worden ist. Angesichts des erheblichen öffentlichen Interesses an den Ergebnissen der repräsentativen Wahlstatistik und der gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung wahl- oder datenschutzrechtlicher Einwände - entsprechende Regelungen liegen in den Landtagswahlgesetzen verschiedener Länder bereits vor - bedauert der Bundesrat, daß durch die Untätigkeit der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages erneut eine Situation eingetreten ist, in der die fortgeschrittene Zeit keine echte Alternative zu einer weiteren Aussetzung der Bestimmungen über die repräsentative Wahlstatistik zuläßt. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, unverzüglich eine inhaltliche Überarbeitung der bundesrechtlichen Vorschriften über die repräsentative Wahlstatistik einzuleiten und sicherzustellen, daß die Änderungen der Rechtsgrundlagen rechtzeitig vor der am 13. Juni 1999 bevorstehenden Europawahl in Kraft sind. Der Bundesrat hat in seiner 729. Sitzung am 25. September 1998 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: - Gesetz zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern und zur Änderung des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (Kulturgutsicherungsgesetz - KultgutSiG) - Gesetz zu dem Protokoll vom 30. Oktober 1997 zum Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino - Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Gesetz zur Bereinigung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften (Vermögensrechtsbereinigungsgesetz - VermBerG) Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union - Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut Lippelt, Christian Sterzing, Dr. Angelika Köster-Loßack und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Die Europäische Union demokratisch erweitern - eine historische Aufgabe - Drucksache 13/9374 - - Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Abgabe einer Erklärung durch die Bundesregierung zum Vertrag von Amsterdam und zum bevorstehenden Europäischen Rat in Luxemburg am 12./13. Dezember 1997 - Drucksache 13/9396- - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Bemühungen zur Stärkung der gesetzgeberischen Befugnisse des Europäischen Parlaments 1997 - Drucksachen 13/10011, 13/10258 Nr. 7 - - Unterrichtung durch die Bundesregierung 58. Bericht der Bundesregierung über die Integration der Bundesrepublik Deutschland in die Europäische Union (Berichtszeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 1997) - Drucksachen 13/10109, 13/10365 Nr. 1- Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 13/5555 Nr. 2.100 Drucksache 13/6454 Nr. 1.16 Drucksache 13/6593 Nr. 1.4 Drucksache 13/6766 Nr. 2.4 Drucksache 13/7017 Nr. 2.3 Drucksache 13/7117 Nr. 2.2 und 2.3 Drucksache 13/7306 Nr. 2.18 Drucksache 13/8508 Nr. 2.20 Drucksache 13/8615 Nr. 2.25, 2.53, 2.91, 2.104, 2.107, 2.109 Drucksache 13/9668 Nr. 2.9, 2.13, 2.14, 2.20, 2.46 Drucksache 13/9819 Nr. 2.32, 2.39, 2.40, 2.43, 2.44, 2.46, 2.48, 2.52 Drucksache 13/10892 Nr. 2.4, 2.34, 2.38 Der Wahlausschuß des Deutschen Bundestages hat in seiner 3. Sitzung am 2. September 1998 Frau Prof. Dr. Lerke Osterlo als Nachfolgerin für Bundesverfassungsrichterin Dr. Karin Graßhof und Richter am Bundesgerichtshof Dr. Siegfried Broß als Nachfolger für Bundesverfassungsrichter Konrad Kruis in den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Der Abgeordnete Steffen Kampeter hat den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zum Umweltbericht 1998; Bericht über die Umweltpolitik der 13. Wahlperiode - Drucksache 13/10797 - nachträglich unterschrieben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Ludger Volmer.


Rede von Dr. Ludger Volmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag befindet sich in einem Entscheidungsdilemma.

(Zurufe von der CDU/CSU: Sie!)

Er befindet sich im Widerspruch zwischen der Legitimität und der Legalität eines Militäreinsatzes.
Es kann keinen Zweifel darin geben, daß es überfällig war, den boshaftesten Despoten in Europa, der Krieg gegen sein eigenes Staatsvolk führt, es entwurzelt, in die Wälder treibt und ermorden läßt, in seine Schranken zu verweisen, um eine humanitäre Katastrophe noch größeren Ausmaßes zu verhindern. Es kann aber auch nicht bezweifelt werden, daß die notwendige völkerrechtliche Grundlage für ein Eingreifen der NATO nicht gegeben ist. Das Fehlen eines Sicherheitsratsbeschlusses kann nicht durch andere Rechtskonstruktionen aufgewogen werden.
Mein Respekt gilt allen, insbesondere den Kolleginnen und Kollegen der eigenen Fraktion, die sich ihre Entscheidung im Spannungsverhältnis von Völkerrecht und Bündnissolidarität nicht leichtgemacht haben und aus humanitären Motiven dem Einsatz nun zustimmen. Denselben Respekt aber verlange ich für diejenigen, die dem Antrag der Bundesregierung nicht zustimmen werden, weil sie in der Umgehung des Völkerrechts einen gefährlichen Präze-

Ludger Volmer
denzfall sehen, der mittelfristig mehr Schaden anrichten kann, als er kurzfristig Probleme löst.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Machen wir uns nichts vor: Die Argumentation, es handele sich um eine Ausnahme und nicht um einen Präzedenzfall, ist Augenwischerei. Jede beliebige Regionalmacht, die in Zukunft in ihrer Nachbarschaft Ordnung schaffen will und nur eine halbwegs zutreffende UNO-Resolution anführen kann, wird auf das Beispiel verweisen. Der Selbstmandatierung von Militärbündnissen ist Tür und Tor geöffnet; ein Sicherheitsrat, der immer dann umgangen wird, wenn ein Veto droht, ist als Garant des UNO-Gewaltmonopols außer Kraft gesetzt. Es ist ja kein Geheimnis, daß eine solche Entwicklung gerade dort Anhänger hat, wo die Verfügung über mächtige Militärapparate Anlaß zu der Überlegung gibt, ob man denn die Macht mit zahlreichen anderen ärmeren, schwächeren Ländern im Rahmen internationaler Organisation teilen soll, wenn man stark genug ist, den eigenen Willen jederzeit überall durchsetzen zu können.
Ich selber gehöre zu denen, die dem Antrag nicht zustimmen werden, weil sie daran glauben, daß das Recht des Stärkeren auch international durch die Stärke des Rechts ersetzt werden muß. Nur eine Verdichtung und Verbreiterung des Völkerrechts, nur die Stärkung des UNO-Gewaltmonopols durch entsprechende Mandate und Ressourcen wird dazu beitragen, nicht seine Aushöhlung.
Nun wenden einige ein, daß das Recht auf dem Balkan nach Lage der Dinge nur durch Waffen erzwungen werden könne. Nicht allen, die das formulieren, nehme ich die Ernsthaftigkeit des Arguments ab. Warum sind denn auch von NATO-Staaten die Sanktionen gegen Milosevic unterlaufen worden? Warum wurde der jugoslawischen Fluggesellschaft so spät und unvollständig das Landerecht entzogen? Ich kann nicht begreifen, wie jemand einen Kampfauftrag für die NATO ohne UNO-Mandat befürwortet, der nicht einmal bereit war, Jugoslawien die Teilnahme an der Fußballweltmeisterschaft zu verwehren. Alle Fachleute sind sich einig, daß eine solch scheinbar läppische Maßnahme für den größenwahnsinnigen Diktator eine empfindlichere Schmach gewesen wäre, die ihm eher die Sympathie seiner Bevölkerung entzogen hätte, als die geplanten Bombardierungen.
Zu erinnern ist auch daran, daß die bündnisgrüne Bundestagsgruppe bereits 1991 in einem Antrag auf die Gefährlichkeit der Situation im Kosovo hingewiesen hat. Anläßlich des Dayton-Abkommens forderten wir, den Kosovo-Konflikt mit zu lösen. Das hielt man aber nicht für nötig. Wenn heute über Militäreinsätze entschieden wird, dann sollen das diejenigen verantworten, die unsere frühen Mahnungen nicht ernst genommen haben, schlimmer noch, die der Kosovo nur unter der Fragestellung interessierte, wie sie die Kosovo-Flüchtlinge wieder zurückschicken könnten.
Wir diskutieren heute unter dem Eindruck der Verhandlungserfolge. Diese Erfolge sind ausdrücklich zu begrüßen. Es wird die Aufgabe der kommenden
Regierung sein, sie zu untermauern. Aber man kann nicht sagen: Ende gut, alles gut. Erstens ist der Konflikt nicht zu Ende, und zweitens hat mir niemand die Frage beantworten können, was denn nach den ersten Bombardements gekommen wäre. Eine Invasion mit Bodentruppen? Ein Krieg, der die gesamte Region erfaßt hätte? Ein Wiedererstarken von Milosevic und die totale Unterdrückung der Opposition? Eine gestärkte UCK, die nun ihrerseits Terror verbreitet?
Das Dilemma jeder Abschreckungspolitik besteht darin, ein Übel anzudrohen, das schlimmer ist als das aktuelle, und den festen Willen zu haben, es auch eintreten zu lassen. Es scheint, als seien wir davongekommen; aber wir waren nahe dran.
Um so wichtiger ist es in der Zukunft, in der internationalen Politik alles zu tun, was solche Zuspitzungen unterbinden kann. Dies ist auch der Grund, warum wir Grünen uns an dieser Frage nicht zerstreiten werden; denn wir sind uns einig, daß auch in der deutschen Politik Mechanismen gestärkt werden müssen, die bereits bei der Konfliktentstehung ansetzen: Frühwarnsysteme und eine Verstärkung krisenpräventiver Maßnahmen, wie die OSZE sie anbietet. Solange diese Mittel nicht ausprobiert und ausgereizt werden, wird ein Militäreinsatz bei uns immer auf wenig Verständnis stoßen. Das ist der Grundsatz grüner Außenpolitik.
Wir freuen uns darauf, diese Elemente der Konfliktprävention und Konfliktbeilegung mit friedlichen Mitteln in einer neuen Regierung weiterentwickeln zu können mit einem Außenminister Fischer, der dafür meine und die volle Unterstützung unserer Fraktion haben wird.
Danke.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Ulrich Irmer.