Rede:
ID1324308000

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 5
    1. Zusatzfrage: 1
    2. der: 1
    3. Abgeordneten: 1
    4. Ferner,: 1
    5. bitte.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/243 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 243. Sitzung Bonn, Dienstag, den 23. Juni 1998 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Drucksache 13/11089 vom 19. Juni 1998) 22525 A Lösung der Kosovo-Krise durch Verpflichtung der albanischen Kosovarer auf ein Autonomiestatut MdlAnfr 46, 47 Gernot Erler SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA 22525 D, 22526 B ZusFr Gernot Erler SPD . . . . 22525 C, 22526 B Schicksal des in Kaschmir entführten D. H. und seiner Mitgefangenen MdlAnfr 48 Dr. Elke Leonhard SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA . . . . 22526 D ZusFr Dr. Elke Leonhard SPD 22527 B Verhandlungen über Beutekunst mit der Ukraine, Rußland und Polen MdlAnfr 49 Dr. Elke Leonhard SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA . . . . 22527 C ZusFr Dr. Elke Leonhard SPD 22527 D Fortsetzung des „Klimaforschungsprogramms 1994-1997"; Einladung der Medien zum Abschlußseminar MdlAnfr 5, 6 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Bernd Neumann BMBF . . . 22528 C, 22530 A ZusFr Horst Kubatschka SPD . . 22528 D, 22530 A ZusFr Jörg Tauss SPD 22529 C Aufforderung der GEMA an gastronomische Betriebe zur Zahlung für Fernsehübertragungen der Fußballweltmeisterschaft MdlAnfr 7, 8 Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU PStSekr Rainer Funke BMJ 22530 D ZusFr Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU . 22531 C Schadstoffbelastungen von Wohnungen der US-Streitkräfte; Beteiligung an den Sanierungskosten MdlAnfr 9, 10 Marlene Rupprecht SPD Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 22532 C, 22533 D ZusFr Marlene Rupprecht SPD . 22532 D, 22533 A ZusFr Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD 22533 B, 22534 C ZusFr Elke Ferner SPD . . . . 22533 C, 22534 D ZusFr Jörg Tauss SPD 22534 D Benachteiligung der Teilnehmer an kombinierten Arbeitsmarktprojekten der Bundesanstalt für Arbeit und der Europäischen Union nach deren Beendigung MdlAnfr 15, 16 Dieter Maaß (Herne) SPD Antw PStSekr Rudolf Kraus BMA 22535 B, 22536 C ZusFr Dieter Maaß (Herne) SPD 22535 C, 22536 C ZusFr Adolf Ostertag SPD 22536 A Tagesordnungspunkt 2: a) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Peter Götz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Hildebrecht Braun (Augsburg), Dr. Klaus Röhl und der Fraktion der F.D.P. Politik zur Erhaltung und Stärkung der Innenstädte (Drucksachen 13/10536, 13/11113) 22537 A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission Wege zur Stadtentwicklung in der Europäischen Union (Drucksachen 13/8106 Nr. 2.12, 13/8965) 22537 A c) Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Joseph-Theodor Blank, Albert Deß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Cornelia Schmalz-Jacobsen, Dr. Max Stadler und der Fraktion der F.D.P. Lage der Städte, Gemeinden und Kreise (Drucksachen 13/9467, 13/10540) . . 22537 B d) Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS Lage der Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 13/8152, 13/10541) 22537 B e) Große Anfrage der Abgeordneten Joachim Poß, Ernst Bahr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Zur Lage der Städte, Gemeinden und Kreise (Drucksachen 13/8238, 13/10546) 22537 B f) Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Angelica Schwall-Düren, Michael Müller (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Stadtökologie und nachhaltige Stadtentwicklung (Drucksachen 13/6564, 13/8476) 22537 B g) Antrag der Abgeordneten Dr. Angelica Schwall-Düren, Achim Großmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Stadtökologie und nachhaltige Stadtentwicklung in Deutschland fördern und die Weichen für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung stellen (Drucksache 13/10664) 22537 C h) Antrag der Abgeordneten Helmut Wilhelm (Amberg), Franziska EichstädtBohlig, Werner Schulz (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Für eine ökologische und soziale Stadtentwicklungspolitik (Drucksache 13/11088) 22537 C Dr. Joseph-Theodor Blank CDU/CSU . 22537 D Jochen Welt SPD 22539 C Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22541 B Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 22543 D Peter Conradi SPD 22544 C Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. . . . 22546 B Fritz Rudolf Körper SPD 22547 B Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 22549 C Peter Götz CDU/CSU 22551 C Otto Reschke SPD 22553 D Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. 22555 A Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22556 B Maritta Böttcher PDS 22557 D Dagmar Wöhrl CDU/CSU 22558 B Brigitte Schulte (Hameln) SPD . . . 22559 D Angelika Mertens SPD 22560 B Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . 22562 A Klaus-Jürgen Warnick PDS 22563 C Angelica Schwall-Düren SPD 22564 A Peter Götz CDU/CSU 22565 B, 22568 C Meinrad Belle CDU/CSU 22566 A Brigitte Schulte (Hameln) SPD . 22567 B, 22570 D Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . 22568 A, 22572 D Dr. Joseph-Theodor Blank CDU/CSU . 22569 C Klaus-Jürgen Warnick PDS 22570 C Norbert Königshofen CDU/CSU . . . 22571 B Peter Conradi SPD 22572 B Gert Willner CDU/CSU 22574 A Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22574 D Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMI 22576 A Dr. Horst Waffenschmidt CDU/CSU . . 22577 C Tagesordnungspunkt 3: Bericht des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 1997 (Drucksache 13/10500) 22579 A Wolfgang Dehnel CDU/CSU 22579 A Bernd Reuter SPD 22582 C Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22584 D Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . 22587 D Heidemarie Lüth PDS 22590 B, 22597 A Frederick Schulze (Sangerhausen) CDU/ CSU 22591 D Jutta Müller (Völklingen) SPD 22593 B Hubert Deittert CDU/CSU . . . 22595 C, 22597 D Reinhold Hiller (Lübeck) SPD 22598 A Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer 22597 C, 22598 A Tagesordnungspunkt 4: a) Große Anfrage der Abgeordneten Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk, weiterer Abgeordenter und der Fraktion der SPD Umsetzung der Empfehlungen der Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt" durch die Bundesregierung (Drucksachen 13/6705, 13/9714) 22600 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - zu dem Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt - Ziele und Rahmenbedingungen einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung" - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Rolf Köhne, Eva Bulling-Schröter und der Gruppe der PDS zu dem Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt - Ziele und Rahmenbedingungen einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung" - Konzept Nachhaltigkeit; Fundamente für die Gesellschaft von morgen (Drucksachen 13/1533, 13/7400, 13/7415 [Berichtigung], 13/8545, 13/ 10168) 22600 B Marion Caspars-Merk SPD 22600 C Dr. Paul Laufs CDU/CSU 22602 A Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22603 B Birgit Homburger F D P. 22604 C Rolf Köhne PDS 22605 C, 22609 B Dr. Renate Hellwig CDU/CSU 22606 B Ursula Burchardt SPD 22607 C Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär BMU 22609 C Nächste Sitzung 22610 D Berichtigung 22610 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 22611* A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Jann-Peter Janssen (SPD) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Finanzausschusses zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einstieg in die ökologisch-soziale Steuerreform 22611* C Anlage 3 Auswertungs- und Informationsdienst für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Stellenabbau und Privatisierung; sozialverträgliche Regelungen für die Betroffenen MdlAnfr 1, 2 - Drs 13/11089 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Ernst Hinsken BML . 22611* D Anlage 4 Wirtschaftlichkeitsprüfung für Zivildienstschulen-Standorte MdlAnfr 3, 4 - Drs 13/11089 - Leyla Onur SPD SchrAntw PStSekr Willi Hausmann BMFSFJ 22612* D Anlage 5 Vorlage einer Übersicht über die förderungswürdigen ländlichen Gebiete gem. Art. 4 des Entwurfs der Strukturfondsrahmenverordnung MdlAnfr 11, 12 - Drs 13/11089 -Ulrich Heinrich F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 22613* A Anlage 6 Einbußen bei Lohnersatzleistungen für Teilnehmer an kombinierten Arbeitsmarktprojekten MdlAnfr 17, 18 - Drs 13/11089 -Adolf Ostertag SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 22613* D Anlage 7 . Finanzierung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in Sachsen-Anhalt aus Bundesmitteln MdlAnfr 19, 20 - Drs 13/11089 - Clemens Schwalbe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 22614* B Anlage 8 Überprüfung der Erntehelferregelung durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung MdlAnfr 21, 22 - Drs 13/11089 - Jörg Tauss SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 22614* D Anlage 9 Klagen des Gastgewerbes über Wettbewerbsverzerrungen durch subventionierte Heimgesellschaften (Offizierheime) MdlAnfr 23 - Drs 13/11089 - Dr. Olaf Feldmann F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg 22615* A Anlage 10 Militärisches Flugverbot über dem Kurort Bad Zwischenahn MdlAnfr 24, 25 - Drs 13/11089 -Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg 22615* C Anlage 11 Schadenersatzklagen betr. Silikon-Implantate gegen die amerikanischen Herstellerfirmen MdlAnfr 26, 27 - Drs 13/11089 - Petra Ernstberger SPD SchrAntw PstSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 22616* C Anlage 12 Hilfen des BMG bei Schadenersatzprozessen wegen Silikonimplantaten gegen amerikanische Hersellerfirmen MdlAnfr 28, 29 - Drs 13/11089 -Gabriele Iwersen SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 22617* A Anlage 13 Rechtsänderung für die vertragszahnärztliche Versorgung bei Zahnersatz MdlAnfr 30 - Drs 13/11089 - Klaus Kirschner SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 22617* B Anlage 14 Anwendung des § 95 Psychotherapeutengesetz betr. Approbation langjährig tätiger Psychotherapeuten MdlAnfr 31, 32 - Drs 13/11089 - Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 22617* C Anlage 15 Reform der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes MdlAnfr 33, 34 - Drs 13/11089 - Reinhold Robbe SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 22618* A Anlage 16 Zulassung des Einsatzes von ICE-Zügen über 250 km/h gem. §§ 3 und 40 der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung MdlAnfr 35, 36 - Drs 13/11089 - Elke Ferner SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 22618* D Anlage 17 Information der Bevölkerung über erhöhte Strahlenwerte durch Verarbeitung radioaktiven Schrotts, möglicherweise auch deutschen Schrotts, in Spanien; dortige Strahlenschutzstandards MdlAnfr 33, 38 - Drs 13/11089 - Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Walter Hirche BMU . 22619* A Anlage 18 Krebsrate bei nahe deutschen Atomanlagen lebenden Kindern MdlAnfr 39, 40 - Drs 13/11089 - Karin Rehbock-Zureich SPD SchrAntw PStSekr Walter Hirche BMU . 22619* D Anlage 19 Zustimmung der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Änderung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ohne vorherige Anhörung der betroffenen Interessenverbände; Folgen bei Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht MdlAnfr 41, 42 - Drs 13/11089 - Annette Faße SPD SchrAntw PStSekr Walter Hirche BMU . 22620* C Anlage 20 Neufassung der Richtlinien für die Einreise und den Aufenthalt von nicht entsandten Angehörigen fremder Missionen MdlAnfr 43, 44 - Drs 13/11089 -Ulrich Irmer F.D.P. SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 22621* B Anlage 21 Minderheitenstatus und Eigentumsrückerstattung für die in der Republik Serbien lebenden Volksdeutschen MdlAnfr 45 - Drs 13/11089 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 22621* C Anlage 22 Prüfbericht des Bundeskriminalamtes zum Abhörfall H. G. in Miami/USA MdlAnfr 50, 51 - Drs 13/11089 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 22621* D Anlage 23 Abschiebung von Nigerianern am 4. Juni 1998 MdlAnfr 52, 53 - Drs 13/11089 - Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 22622* B Anlage 24 Modellversuch „Aktion Sicherheitsnetz" im Rhein-Neckar-Raum; Vorlage eines Erfahrungsberichts MdlAnfr 54 - Drs 13/11089 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 22622* D Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 23. Juni 1998 22525 243. Sitzung Bonn, Dienstag, den 23. Juni 1998 Beginn: 13.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 242. Sitzung, Nachtrag, Seite 22511 A; der dritte Absatz ist wie folgt zu lesen: ,Aber wenn es um solche „utopischen" Summen wie 50 Millionen für ein Sonderprogramm zur Bekämpfung der schlimmsten Folgen von Obdachlosigkeit geht oder anderthalb Milliarden zur Verbesserung des gesamtdeutschen Wohngeldes, dann ist jahrelang kein Geld in den Kassen.' Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 23. 6. 98 * Behrendt, Wolfgang SPD 23. 6. 98 * Blunck, Lilo SPD 23. 6. 98 * Borchert, Jochen CDU/CSU 23. 6. 98 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 23. 6. 98 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 23. 6. 98 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 23. 6. 98 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 23. 6. 98 * Horn, Erwin SPD 23. 6. 98 * Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 23. 6. 98 Ibrügger, Lothar SPD 23. 6. 98 Kramp-Karrenbauer, CDU/CSU 23. 6. 98 Annegret Krautscheid, Andreas CDU/CSU 23. 6. 98 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 23. 6. 98 Leidinger, Robert SPD 23. 6. 98 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 23. 6. 98 Dr. Lucyga, Christine SPD 23. 6. 98 * Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 23. 6. 98 * Erich Marten, Günter CDU/CSU 23. 6. 98 * Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 23. 6. 98 Poß, Joachim SPD 23. 6. 98 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 23. 6. 98 * Probst, Simone BÜNDNIS 23. 6. 98 90/DIE GRÜNEN Regenspurger, Otto CDU/CSU 23. 6. 98 Rennebach, Renate SPD 23. 6. 98 Rübenkönig, Gerhard SPD 23. 6. 98 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 23. 6. 98 90/DIE GRÜNEN Schloten, Dieter SPD 23. 6. 98 * von Schmude, Michael CDU/CSU 23. 6. 98 * Schultz (Everswinkel), SPD 23. 6. 98 Reinhard Terborg, Margitta SPD 23. 6. 98 * Wieczorek-Zeul, SPD 23.6.98 Heidemarie Zierer, Benno CDU/CSU 23. 6. 98 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Jann-Peter Janssen (SPD) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Finanzausschusses zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Einstieg in eine ökologisch-soziale Steuerreform - Drucksache 13/10924 Buchstabe b - (241. Sitzung Seiten 22228 C und 22233 C) Ich habe bei der namentlichen Abstimmung zu der Beschlußempfehlung des Finanzausschusses zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 13/10924 Buchstabe b „Einstieg in eine ökologisch-soziale Steuerreform" versehentlich mit Nein gestimmt. Die Ablehnung der Beschlußempfehlung entspricht nicht meiner politischen Position. Mein beabsichtigtes Votum bei dieser Abstimmung war Ja. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Hinsken auf die Fragen des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/11089 Fragen 1 und 2): Warum hat die Leitung des „Auswertungs- und Informationsdienstes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten" (AID) ihre nach eigenem Bekunden (Aussage auf der Betriebsversammlung am 15. Juni 1998) im Oktober des vergangenen Jahres beschlossenen Pläne zu Stellenabbau und Privatisierung nicht umgehend dem Betriebsrat mitgeteilt, und welches Ergebnis haben Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur Frage der Privatisierung von Teilbereichen des aid erbracht? Welche sozialverträglichen Regelungen kommen für die vom geplanten Stellenabbau betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des aid in Betracht, und trifft es zu, daß der geplante Stellenabbau unter anderem damit begründet wird, daß im Raum Bonn keine passende Ersatzimmobilie gefunden werden könne? Zu Frage 1: Der Auswertungs- und Informationsdienst für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (aid e.V.) ist ein rechtlich selbständiger eingetragener Verein, dessen Gremien eigenverantwortlich im Rahmen der gültigen Satzung handeln. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen sind die vom Verwaltungsrat und dem Geschäftsführenden Vorstand Ende 1997 erarbeiteten ersten Überlegungen zu einer möglichen Strukturreform des aid e.V. auf einer Sitzung des Verwaltungsrates am 15. Juni 1998 - d. h. erst vor genau einer Woche - konkretisiert und beschlossen worden. Die Mitgliederversammlung hat am selben Tag nach ausführlicher Diskussion und in Anwesenheit von Vertretern des Betriebsrates dieses Strukturkonzept einmütig gebilligt. Bis dahin gab es also keine rechtsverbindliche Beschlußlage. Der Betriebsrat war gleichwohl bereits im Vorfeld dieser Sitzungen und zwar am 20. Mai und am 25. Mai 1998 über die beabsichtigte Strukturreform in Kenntnis gesetzt worden, die Mitarbeiter wurden am 26. Mai 1998 über die aktuelle Entwicklung informiert. Die Konsequenzen aus der Umsetzung des Beschlusses der aid-Gremien und das beabsichtigte weitere Vorgehen wurden den Mitarbeitern darüber hinaus in einer Betriebsversammlung am 17. Juni 1998 ausführlich erläutert. Ziel dieser Strukturreform ist die dauerhafte Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des aid e.V. trotz immer enger werdender haushaltspolitischer Spielräume. In diesem Ziel stimmt die Bundesregierung mit den Gremien des aid e.V. überein. Was die von Ihnen angesprochenen Wirtschaftlichkeitsberechnungen betrifft, so bin ich der Ansicht, daß diese seriös erst dann erarbeitet werden können, - wenn nach Abschluß der jetzt anstehenden Mitarbeitergespräche geklärt ist, welche Pläne und Perspektiven die einzelnen Mitarbeiter für die Zukunft haben und - wenn die Ausschreibung der ggf. künftig durch private Firmen zu erledigenden Arbeiten abgeschlossen ist. Ich gehe aber - entsprechend den Überlegungen, die dem Grundsatzbeschluß der Bundesregierung zum Thema „Schlanker Staat" zugrunde liegen - davon aus, daß die Übertragung von Aufgaben an private, im Wettbewerb stehende Anbieter in der Regel die wirtschaftlichere Lösung ist. Im übrigen unterliegt der aid e.V. als Zuwendungsempfänger des Bundes selbstverständlich auch dem haushaltsrechtlichen Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Zu Frage 2: Ich möchte mit allem Nachdruck betonen, daß die von den Gremien des aid e.V. beschlossene Strukturreform nur dann Platz greifen kann, wenn für alle betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sozialverträgliche und möglichst einvernehmliche Lösungen gefunden werden. Dazu bietet die Bundesregierung umfassende Hilfe an. Zu denken ist hierbei etwa an die Mitwirkung bei der Vermittlung an andere Arbeitgeber, die mögliche Übernahme in nachgeordnete Einrichtungen des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder auch Übergangslösungen nach dem Rationalisierungsschutztarifvertrag. Ich möchte aber auch betonen, daß es einen kausalen Zusammenhang zwischen der beabsichtigten Strukturreform des aid e.V. und der geplanten räumlichen Verlagerung des aid e.V. innerhalb des Stadtgebietes von Bonn nicht gibt. Wohl gibt es ein zeitliches Zusammentreffen der Überlegungen zu einer Strukturreform mit den seit Mitte 1997 zunehmend konkreter werdenden und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvollen Erwerbs- und Bauabsichten der Deutschen Ausgleichsbank bezüglich des gegenwärtig dem aid e.V. zur Nutzung überlassenen Grundstücks. Diese Pläne werden von seiten des Bundesfinanzministeriums befürwortet, der bezüglich des in Frage stehenden Grundstücks verfügungsberechtigt ist. Dabei einen für alle Beteiligten tragbaren Interessenausgleich zu finden, wird das Ziel der in den kommenden Wochen intensiv zu führenden Gespräche sein. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Willi Hausmann auf die Fragen der Abgeordneten Leyla Onur (SPD) (Drucksache 13/11089 Fragen 3 und 4): Wie stellt die Bundesregierung bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung von Zivildienstschul-Standorten sicher, daß auch nichtmonetäre Aspekte wie Verkehrsanbindung und personelle Infrastruktur - zum Beispiel durch ein Punktesystem - gewertet und in die Entscheidung eingehen werden, und auf welche Art und Weise stellt sie dies insbesondere bei den Standorten Braunschweig und Bodenteich sicher? Welche Gründe waren ausschlaggebend, daß die Wirtschaftlichkeitsprüfung durch Kostenvergleichsrechnung erfolgt, die laut Arbeitsanleitung „Einführung in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen" des Bundesministeriums der Finanzen geeignet ist „für Maßnahmen mit geringer Bedeutung ohne langfristige Auswirkungen", und warum wird die Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht anhand einer Nutzwertanalyse oder einer KostenNutzen-Analyse durchgeführt? Zu Frage 3: Bei der Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 7 BHO ist die nach den Erfordernissen des Einzelfalles einfachste und wirtschaftlichste Methode anzuwenden. Bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Vergleich von Zivildienstschulen erscheint danach grundsätzlich eine Wirtschaftlichkeitsprüfung in Form einer Kostenvergleichsrechnung ausreichend. Sollte die Kostenvergleichsrechnung bezüglich der Standorte Braunschweig/Buchholz und Bodenteich nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führen, werden gegebenenfalls auch Nutzwertanalysen in die Entscheidungsfindung einfließen. Zu Frage 4: Das anzuwendende Verfahren für diesen Einzelfall ist einvernehmlich mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesrechnungshof festgelegt worden. Es ist objektiv nachvollziehbar und erscheint für die anstehende Entscheidung ausreichend. Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 23. Juni 1998 22613* Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen des Abgeordneten Ulrich Heinrich (F.D.P.) (Drucksache 13/11089 Fragen 11 und 12): In welchem Umfang erfüllen in den einzelnen Bundesländern ländliche Gebiete die Förderkriterien nach Artikel 4 der Strukturfondsrahmenverordnung der EU-Kommission, und in welchem Umfang fallen in den Bundesländern ländliche Gebiete aus der Strukturfondsförderung der EU-Kommission heraus, wenn die von der EU-Kommission in Artikel 4 der Strukturfondsrahmenverordnung für das neue Zielgebiet 2 für die ländlichen Räume formulierten Förderkriterien umgesetzt werden? Ist die Bundesregierung in der Lage, eine Übersicht der Gebiete vorzulegen, die gegenwärtig als ländliche Gebiete im Rahmen von Ziel 5 b der Europäischen Strukturfondsförderung gefördert werden, und die Gebiete zu benennen, die als ländliche Gebiete nach Artikel 4 der Strukturfondsrahmenverordnung (Entwurf) als ländliche Gebiete förderwürdig sein werden? Zu Frage 11: Aus Art. 4 des Entwurfs der Strukturfondsgrundverordnung, den die EU-Kommission am 18. März 1998 veröffentlicht hat, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder eine Aufteilung des künftigen deutschen Ziel 2-Bevölkerungsplafonds auf einzelne Bundesländer noch auf ländliche bzw. sonstige Regionstypen hinreichend belastbar abgeleitet werden. Die Bestimmung sieht vor, daß die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen eines von der EU-Kommission vorgegebenen Bevölkerungsplafonds die Fördergebiete auswählen, wobei EU-Kriterien einzuhalten sind. Nach den von der Kommission vorgeschlagenen harten Abgrenzungskriterien würden in Deutschland voraussichtlich nur noch sehr wenige ländliche Problemgebiete gefördert werden können. Weitere Gebiete müßten im Rahmen des Plafonds über die sogenannten weichen Kriterien begründet werden. Im Ergebnis lassen sich die Auswirkungen des Kommissionsentwurfs auf die einzelnen Länder allerdings nicht mit Bestimmtheit festlegen, weil nicht für alle Kriterien präzise Definitionen vorliegen, die Gewichtung der Kriterien noch offen ist und die zugrundezulegenden EU-weiten Wirtschaftsdaten z. B. für 1997 noch nicht vollständig vorliegen. Im übrigen strebt die EU-Kommission für die neue Förderperiode ab dem Jahr 2000 eine weitgehende Kohärenz nationaler Fördergebiete und der EU-Fördergebiete an. Daraus resultiert ein umfangreicher Abstimmungsprozeß, der eine Aussage über die Abgrenzung konkreter EU-Fördergebiete zum gegenwärtigen Zeitpunkt zusätzlich erschwert. Zunächst müssen die künftigen Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" festgelegt werden. Die Reformvorschläge der EU-Kommission sehen vor, den Umfang der EU-Fördergebiete insgesamt deutlich zu verringern. So soll die Förderung im Rahmen des neuen Ziel 2 auf 18 % der EU-Bevölkerung (= 67,2 Millionen Einwohner) beschränkt werden. Gegenüber der bisherigen europaweiten Ziel 2- und Ziel 5b-Bevölkerung entspricht dies einem Rückgang von 28 %, wobei der maximale Rückgang in jedem Mitgliedstaat durch das sogenannte Sicherheitsnetz auf ein Drittel beschränkt ist. Auch für Deutschland soll dieses Sicherheitsnetz gelten. Zu Frage 12: In der derzeitigen Strukturfondsförderperiode 1994 -1999 werden in Deutschland im Rahmen von Ziel 5 b ländliche Gebiete mit einem Bevölkerungsumfang von 7,8 Millionen Einwohnern gefördert. Eine Übersicht der geförderten Kreise ist im Anhang 16 des 27. Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (Bundestagsdrucksache 13/9992) enthalten. Aus den in der Antwort zur ersten Frage genannten Gründen ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt offen, welche ländlichen Gebiete nach Art. 4 des Entwurfs der Strukturfondsgrundverordnung ab dem Jahr 2000 als ländliche Gebiete förderfähig sein werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen des Abgeordneten Adolf Ostertag (SPD) (Drucksache 13/11089 Fragen 17 und 18): War der Bundesregierung bei der Neukodifizierung der Arbeitsförderung durch das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (hier insbesondere § 133) bekannt, daß sich für Teilnehmer an kombinierten Arbeitsmarktprojekten, die neben einer von der Bundesanstalt für Arbeit geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahme einen von den Bundesländern kofinanzierten Qualifizierungsteil enthalten, Verschlechterungen bei Lohnersatzleistungen im Fall von Arbeitslosigkeit nach Abschluß der Maßnahmen ergeben, und wie beurteilt die Bundesregierung dies im Hinblick auf bereits vorher begonnene Maßnahmen unter dem Aspekt des Vertrauensschutzes? Wie hoch sind die Teilnehmerzahlen an den o. g. Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen und bundesweit und wie viele dieser Teilnehmer erwerben aus dem Qualifizierungsteil der Maßnahme keinen Anspruch auf Lohnersatzleistungen, so daß sie mit Einkommenseinbußen im Fall von Arbeitslosigkeit nach Abschluß der Maßnahme rechnen müssen? Zu Frage 17: Das Arbeitslosengeld richtet sich grundsätzlich nach dem Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitslose zuletzt verdient hat. Zugunsten der Arbeitnehmer, die in den letzten drei Jahren bereits arbeitslos waren, eine niedriger bezahlte Arbeit aufgenommen haben und bei erneuter Arbeitslosigkeit deshalb ein niedrigeres Arbeitslosengeld erhalten würden, enthält der neue § 133 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ein Privileg: Er sieht vor, daß sich das Arbeitslosengeld in diesen Fällen nicht nach dem letzten, niedrigeren Bruttolohn, sondern nach dem Bruttolohn richtet, der der Leistungsbemessung bereits vor Aufnahme der niedriger entlohnten Beschäftigung zugrunde lag. Ist das Arbeitslosengeld, das sich danach ergibt, höher als das letzte Nettoentgelt, erhält der Arbeitslose einen Betrag in Höhe dieses Nettoentgelts als Arbeitslosengeld. Die Regelung gewährleistet also, daß der 22614* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 23. Juni 1998 Arbeitslose in diesen Fällen einen Entgeltersatz erhält, der genau so hoch ist, wie sein letztes Nettoarbeitsentgelt. Die Regelung kann in Ausnahmefällen - wie in den von Ihnen genannten - zu Problemen führen, wenn Arbeitslose deshalb einen geringeren Nettolohn erzielt haben, weil sie nicht nur eine schlechter bezahlte Arbeit angenommen, sondern darüber hinaus ihre Arbeitszeit auf eine Teilzeitbeschäftigung mit geringem Entgelt beschränkt haben. Daß solche Fallgestaltungen, insbesondere auch wegen einer zu geringen Co-Finanzierung der Arbeitsentgelte in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durch die Träger von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, also auch die Länder, auftreten, hat sich erst nach Inkrafttreten des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gezeigt. Wegen der zu Ende gehenden Legislaturperiode war eine gesetzliche Änderung nicht mehr möglich, ist aber auch mit Ihrer Fraktion, Herr Abgeordneter, vorbesprochen worden. Die Bundesregierung wird die erste Gelegenheit zu Beginn der neuen Legislaturperiode nutzen, um einer solchen Rechtsänderung zum Erfolg zu verhelfen. Zu Frage 18: Nach Auskunft der Bundesanstalt für Arbeit waren Ende April 1998 in Nordrhein-Westfalen 813 Arbeitnehmer in Maßnahmen beschäftigt, in denen neben dem Arbeitsentgelt ein aus Landesmitteln finanziertes Unterhaltsgeld gezahlt wird. Bundesweite Angaben zur Zahl der Beschäftigten mit entsprechenden Landesleistungen liegen der Bundesanstalt nicht vor. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen des Abgeordneten Clemens Schwalbe (CDU/CSU) (Drucksache 13/11089 Fragen 19 und 20): Trifft es zu, daß zur Finanzierung von zwischenzeitlich bereits eingestellten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) in Sachsen-Anhalt, für deren teilweise Finanzierung die dortige Landesregierung im März 1998 ein Sonderprogramm zur Finanzierung von Sachkostenzuschüssen verabschiedet hat, wobei jedenfalls im Mai 1998 die erforderlichen Mittel im Landeshaushalt nicht zur Verfügung gestanden haben sollen, nunmehr ausschließlich Bundesmittel herangezogen werden? Falls dies zutrifft, in welcher Höhe wird der Bund belastet und wie viele Maßnahmen sind davon betroffen? Das Land Sachsen-Anhalt hat ein Sonderprogramm zur Anschub- und Sachkostenfinanzierung von Vergabe-ABM aufgelegt. Hierfür wurden seitens des Landes 20 Mio. DM Ausgabemittel 1998 und 30 Mio. DM Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung gestellt. Diese Mittel wurden auf die Arbeitsämter in Sachsen-Anhalt verteilt. Wegen des hohen Antragsvolumens sind diese Mittel bereits nahezu vollständig gebunden bzw. verplant. Soweit die Mittel aus dem Sonderprogramm des Landes für Vergabe-ABM bereits erschöpft sind, werden die Mittel aus dem Sonderprogramm der Bundesregierung „Sachkostenzuschüsse bei ABM" für die Finanzierung neuer Projekte herangezogen. Im Rahmen des Sonderprogramms der Bundesregierung „Sachkostenzuschüsse bei ABM" wurden dem Landesarbeitsamt Sachsen-Anhalt-Thüringen Ausgabemittel in Höhe von 80 Mio. DM zugeteilt. Hiervon entfallen 44,5 Mio. DM auf die Arbeitsämter im Land Sachsen-Anhalt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen des Abgeordneten Jörg Tauss (SPD) (Drucksache 13/11089 Fragen 21 und 22): Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Horst Günther, sich des Themas „Erntehelferregelung" „intensiv und mit der gebotenen Gründlichkeit anzunehmen" (Badische Neueste Nachrichten Nr. 132 vom 12. Juni 1998) und diese „Regelung zu überprüfen", und welche konkreten Änderungsabsichten bestehen seitens der Bundesregierung? In welchem Zeitraum und mit welcher Zielsetzung erfolgt die Überprüfung der Erntehelferregelung? Die Regierungskoalition hat sich des Themas „Erntehelferregelung" bereits Ende des vergangenen Jahres mit der Festlegung von Eckpunkten zur Begrenzung der Zulassung osteuropäischer Saisonkräfte im Jahr 1998 eingehend angenommen. Die Regelung sieht - gemessen an der Zahl der osteuropäischen Saisonarbeitskräfte von 200 000 - die Beschäftigung inländischer Bevorrechtigter in Höhe von 10 Prozent vor. Für Kleinbetriebe mit einem Bedarf von nicht mehr als 4 Erntehelfern hat es keine Einschränkung der Bewilligung osteuropäischer Saisonarbeitskräfte gegeben, für größere Betriebe werden 85 % des Bedarfs von 1996 garantiert. Weitere Arbeitserlaubnisse für osteuropäische Saisonkräfte können bei Nachweis einer 10 %igen Beschäftigung von Inländern erteilt werden. Für Betriebe, die im Vergleich zu 1996 Flächenausweitungen vorgenommen haben, können weitere Arbeitserlaubnisse für osteuropäische Saisonkräfte erteilt werden, ohne daß eine vorherige 10 %ige Beschäftigung von Inländern nachgewiesen werden muß. Ergänzend wurden von der Bundesregierung mit der Bundesanstalt für Arbeit eine Reihe von Maßnahmen abgesprochen, um flankierend dazu die Vermittlung inländischer Arbeitskräfte zu intensivieren. Die Bundesregierung beobachtet z.Zt. die Auswirkungen der getroffenen Regelungen, die das Ziel verfolgen, verstärkt inländische Arbeitnehmer für Saisonbeschäftigungen zu gewinnen. Hierzu wird u. a. die Bundesanstalt für Arbeit berichten. Um sich ein eigenes Bild über die Situation zu verschaffen, hat sich Herr Parl. Staatssekretär Günther in Bruchsal-Büchenau über den Einsatz von Saisonarbeitskräften informiert. Im Lichte der konkreten Erfahrungen wird zu entscheiden sein, ob und wie die Rege- Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 23. Juni 1998 22615* lungen im Interesse der Gewinnung und Vermittlung inländischer Arbeitnehmer bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Interessen der Betriebe weiter entwickelt und noch effektiver gemacht werden können. Die von Herrn Parl. Staatssekretär Günther gewonnenen Eindrücke werden in die Bewertung einfließen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klaus Rose auf die Frage des Abgeordneten Dr. Olaf Feldmann (F.D.P.) (Drucksache 13/11089 Frage 23): Wie will die Bundesregierung verhindern, daß das berechtigte Anliegen der preisgünstigen Versorgung und Betreuung von Bundeswehr-Soldaten und -Zivilbeschäftigten durch Unteroffizier- und Offizierheime nicht in Konflikt gerät mit dem standortnahen Gastgewerbe, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den Klagen des Gastgewerbes über Wettbewerbsverzerrungen durch subventionierte Heimgesellschaften Rechnung zu tragen? Für die Bundeswehr gilt das strikte Gebot der Wettbewerbsneutralität. In allen Liegenschaften der Bundeswehr sind Handel und gewerbliche Tätigkeiten - wie z. B. Warenverkauf, Dienstleistungen jeder Art, usw. - grundsätzlich verboten. Dieser Grundsatz wird von der Bundeswehr streng beachtet. Die Betreuungs- und Versorgungseinrichtungen wie die Offizier- und Unteroffizierheime werden von diesem Verbot nicht erfaßt, da durch sie keine Wettbewerbssituation geschaffen wird. In der Bundeswehr existierten Ende letzten Jahres 479 Offizier- und Unteroffizierheime. Sie dienen dienstlichen und außerdienstlichen Zwecken, wie der Verbindung zu anderen Gesellschaftsgruppen, der Pflege der Kameradschaft, der Erholung der Soldaten sowie der Unterhaltung. Die Heimgesellschaften leisten einen außerordentlich wichtigen Beitrag, der für die Berufszufriedenheit der Offiziere und Unteroffiziere sowie für das „Betriebsklima" in den Streitkräften nicht hoch genug veranschlagt werden kann. Die Bewirtschaftung spielt bei der Zielsetzung der Heime nur eine untergeordnete Rolle. Dem entspricht, daß das Gaststättengesetz und insbesondere die Bestimmungen über Schankerlaubnis und Polizeistunden auf diese Heime keine Anwendung finden. Im übrigen sind die im Zusammenhang mit der Einrichtung der Offizier- und Unteroffizierheime getroffenen Regelungen vom Bundesministerium für Wirtschaft nicht beanstandet worden. Auch im Rahmen der Privatisierung der Heimbetriebsgesellschaft im Jahr 1995 haben sowohl das Bundesministerium für Wirtschaft als auch das Kartellamt für die vergleichbaren Einrichtungen der Mannschaften ebenfalls keine Bedenken geäußert. Klagen des Gastgewerbes über Wettbewerbsverzerrungen durch Heimgesellschaften sind dem Bundesministerium der Verteidigung nicht bekannt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klaus Rose auf die Fragen des Abgeordneten Dietmar Schütz (Oldenburg) (SPD) (Drucksache 13/11089 Fragen 24 und 25): Wie haben sich die Flugbewegungen der Luftwaffe über und in der Nähe des niedersächsischen Kurortes Bad Zwischenahn in den vergangenen zwei Jahren (aufgeschlüsselt nach Monaten) entwickelt, und was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um den Beschwerden der Bewohner und Kurgäste über den Fluglärm Rechnung zu tragen? Warum hat es die Bundesregierung zugelassen, daß nach dem Wegfall des Flugverbotes über dem Flughafen Oldenburg im Ergebnis die Flugzonen der Bundeswehr über den Kurort Bad Zwischenahn ausgedehnt wurden, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um ein vollständiges militärisches Flugverbot über diesem Kurort zu verwirklichen, um der Situation ein Ende zu bereiten, daß in einem Bereich, für den besonders strenge Emissionsauflagen gelten, regelmäßig starke Lärmbelästigungen durch Düsenjets der Luftwaffe auftreten? Zu Frage 24: Die Bundesregierung hat, beginnend in den 90er Jahren, kontinuierlich den militärischen Tiefflugbetrieb reduziert. Mit dem Grundsatz der freien Streckenwahl wurde eine weitere flugbetriebliche Entflechtung bei der Planung und Durchführung von Tiefflügen erreicht. Trotzdem sind regionale Konzentrationen des militärischen Flugbetriebes nicht vermeidbar. Die durch das Luftwaffenamt durchgeführten Tiefflugauswertungen zeigen auf, daß im Bereich der norddeutschen Tiefebene - im Vergleich zu anderen Regionen in Deutschland - ein erhöhtes militärisches Flugaufkommen zu verzeichnen ist. Die Luftwaffe führt keine Statistiken über die Durchführung des Tiefflugbetriebes am Tage, aus denen Flugbewegungen oder Überflüge von bestimmten Örtlichkeiten in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der tatsächlichen Flugwege über Grund hervorgehen. Deshalb können keine Aussagen zu Flugbewegungen und Überflügen über Bad Zwischenahn aufgeschlüsselt nach Monaten gemacht werden. Zwischen dem Luftwaffenamt und den beteiligten fliegenden Verbänden der Luftwaffe findet ein intensiver Erfahrungsaustausch statt mit dem Ziel, den Flugbetrieb weiter zu entflechten, um auch in der norddeutschen Tiefebene eine weitere Entlastung für die Bevölkerung in dieser Region zu erreichen. Zur Überwachung des militärischen Tiefflugbetriebes werden ständig Systeme des Tiefflugüberwachungsradars SKYGUARD eingesetzt. Hierbei wurden Verstöße von Luftfahrzeugbesatzungen gegen flugbetriebliche Bestimmungen äußerst selten festgestellt. Zu Frage 25: Der Kreis Ammerland mit der Gemeinde Bad Zwischenahn gehört, wie nahezu das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, zu den Regionen, in denen militärischer Tiefflug oberhalb von 22616* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 23. Juni 1998 1 000 Fuß (ca. 300 m) über Grund, in Ausnahmen oberhalb von 500 Fuß (ca. 150 m) über Grund, durchgeführt wird. Ausgenommen davon sind Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern, Kernkraftanlagen und Flugbeschränkungsgebiete. Mit Auflösung des Jagdbombergeschwaders 49 entfiel die Kontrollzone des Flughafens Oldenburg. Somit wurde dieser vormals kontrollierte Luftraum, der nur nach Genehmigung genutzt werden konnte, dem allgemein nutzbaren Luftraum über der Bundesrepublik Deutschland zugeordnet. Der Tiefflug am Tage wird nach dem Prinzip der freien Streckenwahl geplant und durchgeführt, um eine größtmögliche Entflechtung des Flugbetriebs zu erreichen. Darüber hinaus wird bereits bei der Auftragserteilung und Flugvorbereitung sowie bei der Durchführung von Tiefflügen das Gebot, die Fluglärmbelastung auf das unvermeidbare Maß zu beschränken, besonders beachtet. Dennoch lassen sich Konzentrationen im Tiefflugbetrieb nicht immer vermeiden. Sie sind unter anderem begründet in der Dislozierung der fliegenden Verbände der Luftwaffe im Bereich Norddeutschlands und der alliierten Verbände im In- und benachbarten Ausland, in der Luftraumstruktur mit den Tiefflugbeschränkungen durch die Verkehrskontrollzonen Wittmundhafen, Jever, Bremen, Diepholz, Münster-Osnabrück, Bentlage und Hopsten sowie den Sperrgebieten Nordhorn und Meppen und in der für die Durchführung von Tiefflügen günstigen Topographie der norddeutschen Tiefebene. Der Flugbetrieb mit strahlgetriebenen Kampfflugzeugen wird nur in dem für die sachgerechte Ausbildung der Luftfahrzeugbesatzungen erforderlichen Umfang durchgeführt, damit die Belastung der Bevölkerung auf das unvermeidbare Maß begrenzt bleibt. Eine Beschränkung des militärischen Tieffluges auf wenig bewohnte Gebiete ist jedoch aufgrund der hohen Besiedlungsdichte in der Bundesrepublik Deutschland nicht möglich. Darüber hinaus müßte die Aussparung eines bestimmten Fremdenverkehrsoder Naherholungsgebietes, wie etwa der Region um Bad Zwischenahn, nach dem Gleichheitsgrundsatz bei allen derartigen Gebieten Anwendung finden. Damit würde der Luftverkehr (allgemeine und militärische Luftfahrt) in einem nicht vertretbaren Maße eingeschränkt bzw. zum Erliegen gebracht. Jede weitere Luftraumbeschränkung, wie z. B. Überflugverbote für bestimmte Objekte, Orte oder Räume, würde zu einer Verdrängung des Luftverkehrs in andere Gebiete führen. Durch diesen Verdrängungseffekt käme es zwangsläufig zu einer Kanalisierung des Luftverkehrs, was wiederum in den betroffenen Gebieten zu einer Erhöhung der Lärmkonzentration beitragen würde. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Petra Ernstberger (SPD) (Drucksache 13/11089 Fragen 26 und 27): Wie viele der noch vor 1992 durch Silikonimplantate geschädigten Patienten in Deutschland beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung an den Schadensersatzklagen gegen die amerikanischen Herstellerfirmen und ist die Bundesregierung bereit, als Nebenkläger aufzutreten? Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, daß sich die gesetzlichen Krankenkassen, die seinerzeit die Implantationskosten und seitdem die daraus entstandenen weiteren Behandlungskosten getragen haben, den Schadensersatzklagen silikongeschädigter Menschen gegen die amerikanischen Herstellerfirmen anschließen? Zu Frage 26: Der Bundesregierung liegen aus eigener Kenntnis keine Zahlen über die Beteiligung von durch Silikonimplantate geschädigten Patientinnen in Deutschland an Schadensersatzklagen gegen amerikanische Hersteller vor. Die Bundesregierung sieht kein Regierungs- oder Bundesinteresse für einen Beitritt zu solchen Verfahren, wie er z. B. möglich wäre bei der drohenden Verletzung völkerrechtlicher Vereinbarungen oder Grundsatzfragen des internationalen Rechts. Zu Frage 27: Krankenkassen haben die Möglichkeit, nach § 116 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) auf sie übergegangene Schadensersatzansprüche vor Gericht zu verfolgen. Nach der genannten Vorschrift geht ein auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhender Anspruch auf Ersatz eines Schadens auf den Versicherungsträger, in diesem Falle also auf die Krankenkasse, über, soweit die Krankenkasse aufgrund eines Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat, die der Behebung eines Schadens der gleichen Art dienen und sich auf denselben Zeitraum wie der vom Schädiger zu leistende Schadensersatz beziehen. Soweit also eine Krankenkasse Behandlungskosten aufgebracht hat, die aufgrund eines Haftungsfalles notwendig geworden sind, kann sie die Kosten vom Schädiger ersetzt verlangen. Die Krankenkasse hat eigenverantwortlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Übergang eines Schadensersatzanspruches auf sie vorliegen. Auch wird sie die Erfolgsaussichten einer etwaigen Klage zu beurteilen haben. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Gabriele Iwersen (SPD) (Drucksache 13/11089 Fragen 28 und 29): Warum hat das Bundesgesundheitsamt 1992 alle Patienten mit Silikonimplantaten aufgefordert, sich zu melden, und wie viele Personen sind dabei erfaßt worden? Ist das Bundesministerium für Gesundheit bereit, deutsche silikongeschädigte Patienten bei Schadensersatzprozessen gegen amerikanische Herstellerfirmen von Silikonimplantaten durch organisatorische Hilfen, z. B. durch beglaubigte Übersetzungen der amerikanischen Prozeßunterlagen, zu unterstützen? Zu Frage 28: Eine derartige Aufforderung erging nicht vom Bundesgesundheitsamt. Zu Frage 29: Das Bundesgesundheitsamt bzw. das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte haben die deutschen Patienten im Hinblick auf die Schadensersatzprozesse gegenüber der in USA ansässigen Herstellerfirma von Silikonimplantaten mit ausführlichen Informationen zum Verfahren und Hinweisen auf Unterlagen unterstützt. Mit Pressemitteilungen wurden die Patientinnen mit silikonhaltigen Brustimplantaten auf das in den USA angestrengte Gerichtsverfahren und ihre Rechte sowie die zu beachtenden Termine hingewiesen. Den betroffenen Patientinnen wurden auf Anfrage auch die vom amerikanischen Gericht übermittelten Informationen und Unterlagen zu dem anhängigen Verfahren (teilweise auch in deutscher Übersetzung) sowie Fragebögen in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Das Material wurde auch der Selbsthilfegruppe silikongeschädigter Frauen e.V. zur weiteren Verteilung gegeben. In einer weiteren Pressemitteilung wurde auch auf die Möglichkeit hingewiesen, deutschsprachige Unterlagen in den USA anzufordern. Es wurde ferner empfohlen, sich durch einen mit dem amerikanischen Rechtssystem vertrauten Anwalt vertreten zu lassen. Auch wurde darauf hingewiesen, daß die Deutsche Botschaft in Washington bei der Vermittlung von Rechtsanwälten behilflich ist. In den jetzt laufenden individuellen zivilrechtlichen Verfahren muß die Beratung der Betroffenen durch ihre Anwälte erfolgen. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Klaus Kirchner (SPD) (Drucksache 13/11089 Frage 30): Wann ist mit der vom Bundesminister für Gesundheit, Horst Seehofer, angekündigten Rechtsänderung für die vertragszahnärztliche Versorgung bei Zahnersatz zu rechnen (Interview in der Süddeutschen Zeitung vom 9. März 1998), wenn - wie der Bundesminister für Gesundheit laut Frankfurter Rundschau, Süddeutsche Zeitung, Bild usw. vom 16. Juni 1998 bestätigte - ein Drittel der an einem Stichtag überprüften 11389 Abrechnungen von Zahnersatzleistungen durch Zahnärzte nach dem neuen Kostenerstattungsprinzip nicht korrekt waren bzw. sind? Die Gespräche mit den Beteiligten laufen zur Zeit noch. Anlage 14 Antwort der Pari. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Monika Knoche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/11089 Fragen 31 und 32): Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, daß im Falle einer Umsetzung des Beschlusses der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesbehörden (AOLG) vom 3. April 1998 das gesetzliche Instrument der Ermächtigung (§ 95 Abs. 11 PsychThG), das den bisher in der Kostenerstattung tätigen psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die übergangsweise Integration in die sozialrechtlichen Strukturen ermöglichen soll, nicht umgesetzt wird? Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, daß damit tausende fahre- und jahrzehntelang praktizierende qualifizierte psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten - zum größten Teil langfristig in geregelten Kostenerstattungsverfahren, die von der Bundesregierung und dem Bundesversicherungsamt genehmigt waren -- bei der derzeitigen Beschlußlage der AOLG mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 1998 durch diesen Beschluß nicht die Approbation erhalten und ihnen damit droht, vom Beruf ausgeschlossen zu werden? Zu Frage 31: Es ist nicht zutreffend, daß bei Durchführung des Beschlusses der AOLG vom 3. April 1998 das Instrument der Ermächtigung (§ 95 Abs. 11 SGB V - neu -) nicht umgesetzt würde. Erstens würde selbst bei Umsetzung des Beschlusses nur ein Teil der Erstattungstherapeuten, nämlich diejenigen, die keine ausreichenden theoretischen Kenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten Verfahren vorweisen können, von der Approbation und damit auch von der Möglichkeit der Ermächtigung ausgeschlossen. Von einer „Nichtumsetzung" der Ermächtigung kann daher keine Rede sein. Zweitens sind die betroffenen Therapeuten im Beschluß der AOLG deutlich auf die mögliche Rechtslage hingewiesen worden, und es ist ihnen geraten worden, die theoretische Qualifikation in Richtlinienverfahren bis zum Ende des Jahres 1998 nachzuholen, sofern sie nicht bereits während des Studiums entsprechende Qualifikationen erworben haben. Es konnte jeder Therapeut spätestens seit dem Beschluß wissen, daß seine theoretische Qualifikation ggf. nicht ausreicht und konnte entsprechend disponieren. Drittens ist es durchaus möglich - und das wird ebenfalls in dem Beschluß deutlich -, daß auch andere Verfahren als wissenschaftlich anerkannt in Betracht kommen können, sofern der nach § 11 PsychThG von den Psychotherapeutenverbänden auf Bundesebene und den ärztlichen Psychotherapeuten in der Bundesärztekammer zu bildende wissenschaftliche Beirat auf Fragen der Approbationsbehörden ein entsprechendes Gutachten über ein Verfahren abgibt. Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, daß die Umsetzung der Approbationsvorschriften Aufgabe der Länder ist. Die Bundesregierung hat keinen Einfluß darauf, welche Verfahren von den Länderbehörden als wissenschaftlich anerkannt angesehen werden. 22618* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 23. Juni 1998 Zu Frage 32: Nach den unter Frage 31 erörterten Gegebenheiten kann nicht die Rede davon sein, daß Tausende Erstattungspsychotherapeuten von der Versorgung ausgeschlossen würden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Reinhold Robbe (SPD) (Drucksache 13/11089 Fragen 33 und 34): Welche konkreten Maßnahmen wurden im Zusammenhang mit der geplanten „Inneren Reform" bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes bisher in Angriff genommen, und wann wird diese „Innere Reform" abgeschlossen sein? In welchen Bereichen findet eine Aufgabenverlagerung vom Bundesministerium für Verkehr auf die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen statt? Zu Frage 33: Die „innere Reform" bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) umfaßt die Veränderung der Aufgabenstruktur, der Ablauforganisation und der inneren Aufbauorganisation. Wesentliche Leitlinien sind dabei die Delegation operativer Aufgaben möglichst auf die unterste Verwaltungsebene, die dezentrale Ressourcenverantwortung, die Zusammenführung sektoraler Fachaufgaben zu einem Gesamtkonzept, die Einführung eines Controlling, Abbau bzw. Neudefinition von Verwaltungsvorschriften und der Aufbau eines Personalmanagements. Dazu gehört als Konsequenz die Auflösung der 6 WMÄ (Wasserstraßen-Maschinenämter) als selbständige Organisationseinheiten, deren Aufgaben in geeigneter Weise in die Dienststellen der WSV integriert werden, sowie eine völlige Neuordnung des inneren Aufbaus der WSD'n (eingerichtet seit dem 1. Februar 1998); für die „neuen" Aufgaben und deren Abläufe werden zur Zeit in mehreren Arbeitsgruppen die erforderlichen Aufgabenkritiken durchgeführt. Die endgültige Erarbeitung des Dienstpostenbedarfs benötigt ausreichend Zeit, damit dem Veränderungsprozeß und den regionalen Besonderheiten Rechnung getragen werden kann. Ein Abschluß der inneren Reform ist in seinen wesentlichen Teilen noch vor Ablauf von 2 Jahren zu erwarten. Zu Frage 34: Für das Bundesministerium für Verkehr wurde die aufgabenkritische Betrachtung der Firma KU nach folgenden Leitsätzen durchgeführt: - Konzentration auf ministerielle Aufgaben (d. h. strategische und/oder politische) - Verzicht auf die Wahrnehmung von Ausführungsaufgaben - Delegation von Einzelfallbearbeitungen in den nachgeordneten Bereich. Diese Leitsätze gelten nun für die konkrete Gestaltung des Reformprozesses. Dadurch und weil sich die Aufgaben des Bundesministeriums für Verkehr u. a. auf ein globales Management und die damit verbundene Ressourcenplanung und Controlling beschränken, werden das Wasser- und Schiffahrtsdirektionsseitige Berichtwesen und der Abstimmungsaufwand in den Wasser- und Schiffahrtsdirektionen reduziert und den Wasser- und Schiffahrtsdirektionen größere Genehmigungsspielräume eingeräumt. Die Konsequenz drückt sich in einem neuen inneren Aufbau der betroffenen Abteilungen aus mit 13 Referaten weniger (48 % Reduzierung) und 22 % weniger Personal. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksache 13/11089 Fragen 35 und 36): Wann ist die nach den §§ 3 und 40 der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung erforderliche Genehmigung für die Zulassung des Einsatzes von ICE-Zügen über 250 km/h durch den Bundesminister für Verkehr erteilt worden? Für welche Geschwindigkeiten waren zu diesem Zeitpunkt die bei den ICE-Zügen, insbesondere beim ICE 1, eingesetzten Räder von der Genehmigungsbehörde zugelassen? Zu Frage 35: Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat am 24. März 1995 auf Antrag der Deutschen Bahn AG (DB AG) zugelassen, daß ICE-Züge der Baureihe 401/801 auf geeigneten Teilabschnitten der Neubaustrecke Hannover-Würzburg mit einer Höchstgeschwindigkeit von 280 km/h fahren dürfen. Eine entsprechende Erweiterung der Zulassung hat das BMV am 20. November 1995 für geeignete Teilabschnitte der Neubaustrecke Mannheim-Stuttgart ausgesprochen. Mit Entscheidung des BMV vom 24. September 1996 wurden diese Zulassungen auch auf ICE-Züge der Baureihe 402/805/806 ausgedehnt. Zu Frage 36: Die beim ICE 1 eingesetzten Räder hat noch die Deutsche Bundesbahn aufgrund der im damaligen Bundesbahngesetz geregelten eigenen unternehmerischen und hoheitlichen Verantwortung im Rahmen einer fahrtechnischen Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 280 km/h eingeführt. Diese Einführung seitens der Deutschen Bundesbahn erfolgte am 31. August 1992 für die gummigefederten Radsätze. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Fragen der Abgeordneten Ursula Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/11089 Frage 37 und 38): Warum haben die Behörden die Öffentlichkeit über die erhöhten Caesium-Werte Ende Mai bis Anfang Juni erst jetzt informiert, und wie ist die Information der Bevölkerung über erhöhte Strahlenwerte in der Bundesrepublik Deutschland generell geregelt? Wird auch radioaktiver Schrott aus Deutschland in Spanien verarbeitet, und gelten in Spanien dieselben Strahlenschutzstandards wie in Deutschland, insbesondere bezüglich der Freimessung von radioaktivem Schrott? Zu Frage 37: Anfang Juni wurden in der Bundesrepublik Deutschland leicht erhöhte Aktivitätskonzentrationen von Cs-137 festgestellt. Die Werte lagen in Süddeutschland zwischen 10 und 20 pBq/m3 Luft (1 pBq/m3 ist ein Millionstel Becquerel in einem Kubikmeter Luft). Im nördlichen Teil Deutschlands konnte keine Erhöhung gegenüber dem Grundpegel festgestellt werden. Aktivitätskonzentrationen in dieser Größenordnung können nur mit äußerst aufwendigen Meßverfahren erfaßt werden. Hierbei werden große Mengen Luft über den Zeitraum von einer Woche über ein sogenanntes Großflächenfilter gesaugt. Danach wird das Filter gewechselt und bleibt für einen Zeitraum von 24 bis 48 Stunden zum Abklingen störender, natürlich radioaktiver Stoffe liegen. Anschließend erfolgt die Messung eventuell vorhandener künstlicher radioaktiver Stoffe. Das bedeutet, daß die Meßwerte für die gering erhöhte Kontamination in der Luft, wie sie Anfang Juni in Teilen des Bundesgebietes auftrat, erst am 10. Juni 1998 vorliegen konnten. Dies ist physikalisch und meßtechnisch bedingt. Eine routinemäßige Veröffentlichung derart geringer Aktivitätskonzentrationswerte, die um den Faktor 100 bis 1000 unter dem Pegel der natürlichen Radioaktivität in der bodennahen Luft liegt, ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Nur im Bedarfsfall und bei aktuellen Anlässen werden zusätzliche Informationen über die Strahlensituation in Deutschland über Internet durch das BfS veröffentlicht. Dagegen werden die routinemäßig erfaßten Meßwerte des deutschen Integrierten Meß- und Informationssystems hinsichtlich der Überwachung der Luft und der Gamma-Dosisleistung einmal wöchentlich aktualisiert im Internet veröffentlicht. Derart geringe Konzentrationswerte, wie sie jetzt aufgetreten sind, liegen jedoch weit unter der Nachweismöglichkeit dieses Systems. Zu Frage 38: Bei der Cäsium 137-Freisetzung in einem spanischen Stahlwerk ist nach Angaben der spanischen Strahlenschutzbehörde (CONSEJO DE SEGURIDAD NUCLEAR, CSN) davon auszugehen, daß aus noch nicht geklärter Ursache eine Cäsium 137-Strahlenquelle in dem zu verarbeitenden Schrott gewesen, nicht entdeckt und mit eingeschmolzen worden ist. In Deutschland unterliegt Schrott, der z. B. in einem Kernkraftwerk während des Betriebs oder der Stilllegung anfällt, den atomrechtlichen Bestimmungen. Eine Weiterverarbeitung außerhalb kerntechnischer Anlagen ist nur dann möglich, wenn der Radioaktivitätsgehalt geringfügig ist, d. h. festgelegte Freigabewerte unterschreitet. Solchermaßen nach Freimessung freigegebener Schrott kann unbeschränkt verarbeitet werden. Aufgrund der weltweiten Schrottverbringung ist auch eine Verarbeitung in Spanien möglich. Schrotte, deren Radioaktivitätsgehalt oberhalb dieser Freigabewerte liegt, sind weiterhin radioaktive Stoffe und dürfen nicht oder nur mit ausdrücklicher atomrechtlicher Genehmigung verarbeitet werden; in der Regel sind sie radioaktiver Abfall und nicht verarbeitbar. Für Spanien sind ebenso wie für Deutschland die EURATOM-Strahlenschutz-Richtlinien des Rates der Europäischen Union maßgebend. Die Freigabe von Materialien mit geringfügiger Radioaktivität ist Gegenstand der EURATOM-Strahlenschutz-Richtlinien vom 13. Mai 1996, die von den Mitgliedstaaten bis Mai 2000 in nationales Recht umzusetzen sind. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Fragen der Abgeordneten Karin Rehbock-Zureich (SPD) (Drucksache 13/11089 Fragen 39 und 40): Aus welchem Grund hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bekanntgegeben, daß keine erhöhte Krebsrate bei Kindern um deutsche Atomanlagen feststellbar sei, obwohl bei der Fortsetzung der sogenannten „Michaelis-Studie" (IMSD - Technischer Bericht der Universität Mainz: „Epidemiologische Studie zum Auftreten von Leukämieerkrankungen bei Kindern in Deutschland"), die vom oben angeführten Ministerium unterstützt wurde, nicht nur die plötzlich geänderte Methodik der Studie als auch die zugrunde gelegten Daten und Zahlen Zweifel aufwerfen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung eines an der Studie beteiligten Wissenschaftlers, daß ein „statistischer Verdünnungseffekt" durch die Ausweitung des Untersuchungsgebietes auf das Gebiet der ehemaligen DDR eingetreten und dies eine „Vorgabe" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sei (Taz vom 10. Dezember 1997)? Nach wie vor ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Leukämie, insbesondere auch bei Kindern, in der Bundesrepublik Deutschland nicht durch Kernkraftwerke verursacht ist. Dies stützt sich bereits auf die Tatsache, daß die zivilisatorische Strahlenexposition in der Umgebung dieser Anlagen im ungünstigsten Falle lediglich etwa 0,01 Millisievert, also weniger als ein zweihundertstel der mittleren natürlichen Strahlenexposition beträgt. Die berechneten Mittelwerte der Jahre 1983 bis 1996 liegen noch etwa um den Faktor 10 niedriger. Die Auffassung, daß bekannt gewordene Leukämiefälle nicht durch Kernkraftwerke bedingt sein können, bestätigt auch die Strahlenschutzkommission in ihrer Stellungnahme „Ionisierende Strahlung und Leukämieerkrankung von Kindern und Jugendlichen" vom 21./22. April 1994. In der von Prof. Dr. Michaelis, Leiter des Kinderkrebsregisters an der Universität Mainz, 1992 veröffentlichten Untersuchung zur „Häufigkeit von Krebserkrankungen im Kindesalter in der Umgebung westdeutscher kerntechnischer Anlagen" wird ebenfalls festgestellt, daß dort kein erhöhtes Leukämierisiko besteht. Diese Studie wurde unter international anerkannten Kriterien durchgeführt. Das Studiendesign wurde vor Beginn der Studie angelegt, um objektive und subjektive Fehler bei der eigentlichen Durchführung zu vermeiden. Eine weitere nach gleichen Kriterien durchgeführte Studie, die 1997 unter dem Titel „Epidemiologische Studien zum Auftreten von Leukämieerkrankungen bei Kindern in Deutschland" veröffentlicht wurde, führte zum gleichen Ergebnis. Der Studie wurden einige erweiterte Untersuchungen angefügt und sie wurde durch Fallkontrollstudien ergänzt. Von „Zweifeln" an den Ergebnissen aufgrund eines geänderten Studiendesigns zu sprechen, ist nicht sachgerecht. Die Aussage von Prof. Michaelis beruht auf der Basis von insgesamt über 2 500 Erkrankungsfällen aus einem Zeitraum von 16 Jahren. Die Daten umfassen auch Erkrankungsfälle aus den neuen Bundesländern und aus Grenzregionen in der Nähe ausländischer Kernkraftwerke. Das Kinderkrebsregister hat eine Erfassungsquote von über 95 %. Damit kann die Aussage über Leukämieerkrankungen in der Umgebung von Kernkraftwerken mit einer solch hohen statistischen Sicherheit getroffen werden, daß die Mainzer Wissenschaftler weitere Untersuchungen für nicht mehr erforderlich halten. Der nicht von einem an der Studie beteiligten Wissenschaftler behauptete „Verdünnungseffekt" durch Daten aus dem Gebiet der neuen Bundesländer berührt die Kernaussage der Untersuchung nicht. Wissenschaftliche Vorgaben zur Durchführung und Ergebnisdarstellung der Studie hat es von seiten des Bundesumweltministeriums nicht gegeben. Die Studienergebnisse wurden von der Strahlenschutzkommission intensiv beurteilt und bewertet, sie stellt eine sachgerechte und wissenschaftlich einwandfreie Durchführung der Studie fest. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Fragen der Abgeordneten Annette Faße (SPD) (Drucksache 13/11089 Fragen 41 und 42): Warum hat die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit dem geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (europäische Wasserrahmenrichtlinie) der EU-Kommission im EU-Ministerrat am 17. Juni 1998 zugestimmt, obwohl im Vorfeld kein ressortübergreifender Konsens der Bundesministerien über den Richtlinientext erzielt worden war, und warum führt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am 22. Juni 1998, und damit erst nach der Zustimmung im EU-Ministerrat, eine Anhörung der betroffenen Interessenverbände durch? Welche kurz-, mittel- und langfristigen Folgen hat die Umsetzung der Richtlinie des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (europäische Wasserrahmenrichtlinie) der EU-Kommission in nationales Recht, speziell der in Artikel 4 genannten Umweltziele, für den Verkehrsträger Binnenschiffahrt und die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes, und warum hat die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit dem Vorschlag des EU-Ministerrates zugestimmt, jede bestehende und geplante bauliche Veränderung in Gewässern negativ zu bewerten und Maßnahmen zur Verbesserung der Morphologie, d. h. einen Rückbau, durchzuführen? Zu Frage 41: Der Rat der Umweltminister der Europäischen Union erreichte am 17. Juni 1998 eine politische Einigung über den geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (europäische Wasserrahmenrichtlinie). Von der britischen Präsidentschaft war dieser Richtlinienvorschlag so intensiv vorangetrieben worden, daß entgegen den anfänglichen Erwartungen bereits jetzt ein Kompromiß zustande kommen konnte. Deutschland hat im Laufe der Verhandlungen substantielle Verbesserungen erreicht. Die Präsidentschaft machte auf Initiative der Bundesumweltministerin mit Unterstützung der Mitgliedstaaten deutlich, daß bei der Verabschiedung eines gemeinsamen Standpunktes unter österreichischer Präsidentschaft die in Kürze anstehende Stellungnahme des Europäischen Parlaments Berücksichtigung finden muß. Die Zustimmung Deutschlands erfolgte aufgrund eines Beschlusses des Bundesrates vom 4. Juli 1997 sowie aufgrund einer Stellungnahme der Bundesregierung vom 15. Mai 1998, der alle Ressorts einvernehmlich zugestimmt haben. Vor der Zustimmung zu EG-Richtlinien ist eine nationale formelle Anhörung von Verbänden nicht vorgesehen. Das Gespräch am 22. Juni 1998 diente der Information der Verbände über den Inhalt der EUWasserrahmenrichtlinie. Diese wurden im übrigen schon während der Verhandlungen beteiligt. Zu Frage 42: Die wesentlichen Kritikpunkte aus Sicht der Binnenschiffahrt am bisherigen Entwurf der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, nämlich: 1. fehlende Abwägung zwischen den in Artikel 4 formulierten Umweltzielen und konkurrierenden Zielen wie z. B. Nutzung des Gewässers als Verkehrsweg und 2. Orientierung der Umweltziele ausschließlich am potentiell natürlichen Gewässerzustand, der für anthropogen geprägte und genutzte Gewässer dauerhaft unerreichbar ist, konnten letztlich in der von den EU-Umweltministern am 16. Juni 1998 beschlossenen Fassung der Richtlinie berücksichtigt werden. Unter der Voraussetzung, daß der Richtlinien-Entwurf in der aktuellen Fassung unverändert bleibt, ist die Richtlinie nunmehr mit den Interessen der Binnenschiffahrt und der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung vereinbar. Die zur Verbesserung der Schiffahrtsverhältnisse erforderlichen Ausbaumaßnahmen an Bundeswasserstraßen sind auch künftig möglich, sofern die verkehrlichen Belange vorrangig sind. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Ulrich Irmer (F.D.P.) (Drucksache 13/11089 Fragen 43 und 44): Trifft der Bericht in „DER SPIEGEL" zu, wonach für Ortskräfte ausländischer Missionen in Deutschland grundsätzlich bei Beendigung ihres Dienstverhältnisses die Ausreisepflicht besteht, selbst dann, wenn sie über Jahrzehnte beschäftigt waren und Lohn- und Einkommensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge entrichtet haben? Welche Änderungen werden mit der „Neufassung der Richtlinie für die Einreise und den Aufenthalt von nicht entsandten Angehörigen fremder Missionen" angestrebt, und wann wird sie in Kraft treten? Zu Frage 43: Ortskräfte diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen sind nur für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses bei der fremden Mission vom Erfordernis der Aufenthaltserlaubnis befreit (§ 3 DVAuslG). Nach Beendigung ihres Dienstverhältnisses richtet sich ihr weiterer Aufenthalt nach den Bestimmungen des Ausländerrechts. Auch die Frage der Ausreisepflicht richtet sich dann nach allgemeinen ausländerrechtlichen Bestimmungen. Zu Frage 44: Die 4. Durchführungsverordnung zum Ausländergesetz (DVAuslG) führte für die Ortskräfte, die sich bereits früher mit einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Deutschland aufhielten, bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer Fremden Mission zum Verlust aller bis dahin erworbenen ausländerrechtlichen Ansprüche und zu sozialen Härten, insbesondere für die hier geborenen und aufgewachsenen Kinder der betroffenen Ortskräfte. Nach dem Entwurf der neuen Richtlinien sollen möglichst eigene Staatsangehörige der Mission oder solche Personen als Ortskräfte angestellt werden, die sich bereits mit einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Deutschland aufhalten. Andererseits sollen die Richtlinien diese Ortskräfte in ausländerrechtlicher und sozialer Hinsicht besser stellen (Wiederherstellung früher erworbener Rechte) und vor allem für die hier geborenen und aufgewachsenen Kinder langfristig zu einem Bleiberecht führen. Die Richtlinien werden z.Zt. zwischen den beteiligten Ressorts abgestimmt und sollen möglichst noch 1998 in Kraft treten. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/11089 Frage 45): Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, daß den in der Republik Serbien lebenden Volksdeutschen der Minderheitenstatus zuerkannt und auf diese Weise dieser Personenkreis sein nach dem Zweiten Weltkrieg konfisziertes Eigentum zurückerhalten kann, und wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung in dieser Hinsicht? Wie überall in Mittel- und Osteuropa tritt die Bundesregierung auch gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien dafür ein, daß die dort lebenden Menschen deutscher Volkszugehörigkeit nicht diskriminiert werden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/11089 Fragen 50 und 51) : Inwieweit trifft es zu, daß dem Bundesministerium des Innern bereits seit einigen Wochen ein Prüfbericht des Bundeskriminalamtes (BKA) vorliegt, aus dem sich u. a. ergibt, daß möglicherweise Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bzw. einzelner Abgeordneter dieser Fraktion unrichtig beantwortet wurden, und warum hat es das Bundesministerium des Innern ggf. bis jetzt unterlassen, falsche bzw. unrichtige Angaben in Antworten auf frühere Anfragen unserer Fraktion zum „Fall H. G." zu korrigieren (s. Süddeutsche Zeitung vom 9./10. Mai 1998)? Trifft es zu, daß sich im „Treffpunkt Biergarten" in Miami fest installierte Ton- und Videoüberwachungsanlagen des H. G. befanden, mit denen auch die Gespräche der häufig dort verkehrenden Konsularbeamten und der Verbindungsbeamten des BKA in Miami aufgezeichnet wurden bzw. von der technischen Einrichtung her hätten aufgezeichnet werden können? Zu Frage 50: Die Bundesregierung hat zur ehemaligen VP 572 H. G. des Bundeskriminalamtes eine Vielzahl von Anfragen von Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantwortet. Die Auskünfte und Stellungnahmen der Bundesregierung erfolgten dabei auf der Grundlage der vom BKA übermittelten Informationen. Der Bundesregierung liegen seit einigen Monaten Mitteilungen des Bundeskriminalamtes vor, daß dem BKA nach Abgabe seines Abschlußberichts Ende Januar 1998 Erkenntnisse zugänglich geworden sind, aufgrund derer sich einzelne Sachverhaltsele- 22622* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 23. Juni 1998 mente verändert darstellen. Das Bundeskriminalamt hat eine interne Prüfgruppe eingesetzt, die derzeit umfangreiche Ermittlungen durchführt. Die Bundesregierung war bestrebt, schnellstmöglich eine definitive und abschließende Korrektur einiger Antworten auf Fragen von Abgeordneten vorzunehmen. Da hierzu jedoch weitere Überprüfungen im BKA erforderlich sind, ist zunächst eine Zwischennachricht an die betroffenen beiden Abgeordneten übermittelt worden. Sie wird die betroffenen Abgeordneten nach Aufklärung des Sachverhalts unverzüglich über die Ergebnisse unterrichten. Zu Frage 51: Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse zu der Aussage, im „Treffpunkt Biergarten" wären festinstallierte Ton- und Videoüberwachungsanlagen vorhanden gewesen. Sie hat jedoch entsprechende Presseberichte zur Kenntnis genommen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen der Abgeordneten Christa Nickels (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/11089 Fragen 52 und 53): Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung eine Information der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Nordrhein-Westfalen zu, derzufolge am 4. Juni 1998 76 Nigerianerinnen und Nigerianer von Düsseldorf nach Lagos abgeschoben worden sind, von denen nach Angaben des Landesinnenministeriums lediglich 32 Nigerianerinnen und Nigerianer aus Nordrhein-Westfalen mit Namen bekannt waren, da die restlichen 44 Nigerianerinnen und Nigerianer aus anderen Bundesländern stammten, und liegt der Bundesregierung bzw. dem Bundesministerium des Innern eine vollständige Namensliste der 76 abgeschobenen Nigerianerinnen und Nigerianer vor? Wurden die 76 Nigerianerinnen und Nigerianer von Mitgliedern des Bundesministeriums des Innern bzw. des Bundesgrenzschutzes begleitet, und ist bekannt, was aus den 76 nach Lagos Abgeschobenen geworden ist? Zu Frage 52: Am 4. Juni 1998 hat das Land Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit der Grenzschutzdirektion Koblenz eine Sammelrückführung nach Lagos/Nigeria durchgeführt. Hierbei wurden 62 nigerianische Staatsangehörige mit einem gecharterten Luftfahrzeug (Flug SKJ 6042) vom Flughafen Düsseldorf in ihr Heimatland rückgeführt. Die nigerianischen Staatsangehörigen, deren Namen dem Bundesministerium des Innern bekannt sind, wurden der Bundesgrenzschutzinspektion Flughafen Düsseldorf zuvor von den zuständigen Ausländerbehörden aus den Bundesländern Baden-Württemberg (20 Personen), Bayern (7 Personen), Hessen (1 Person), Mecklenburg-Vorpommern (2 Personen), Nordrhein-Westfalen (31 Personen) und Rheinland-Pfalz (1 Person) zugeführt. Zu Frage 53: Die rückzuführenden 62 nigerianischen Staatsangehörigen wurden während des Fluges von Düsseldorf nach Lagos (Nigeria) aus Sicherheitsgründen von Polizeivollzugsbeamten im BGS und weiteren Behördenvertretern (einem Vertreter der Grenzschutzdirektion, drei Vertretern des Landes Nordrhein-Westfalen sowie einem Arzt und einem Dolmetscher) begleitet. Über den Aufenthalt der nigerianischen Staatsangehörigen nach ihrer Ankunft auf dem Flughafen Lagos ist im einzelnen nichts bekannt. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 13/11089 Frage 54): Über welchen Zeitraum erstreckt sich der vom Bundesministerium des Innern für den Rhein-Neckar-Raum vorgesehene Modellversuch „Aktion Sicherheitsnetz", und bis wann wird ein erster Erfahrungsbericht vorgelegt? Die Verhandlungen zwischen den beteiligten Ländern und dem Bundesministerium des Innern über die Durchführung des angesprochenen Modellvorhabens im Rhein-Neckar-Raum sind noch nicht abgeschlossen. Nach den bisherigen Überlegungen soll der Versuch zunächst für die Dauer eines Jahres durchgeführt werden. Die Vorlage eines ersten Erfahrungsberichtes wird frühestens drei Monate nach Beginn des Probelaufes erfolgen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Irmgard Karwatzki


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Nein, Herr Kollege. Ich habe schon bei meiner Antwort vorhin ausgeführt, daß Ansprüche des Käufers prinzipiell ausgeschlossen sind, wie es auch sonst im Immobiliengeschäft üblich ist.


Rede von Michaela Geiger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Zusatzfrage der Abgeordneten Ferner, bitte.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Elke Ferner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Staatssekretärin Karwatzki, Sie haben eben gesagt, Ihnen sei der Sachverhalt erst Anfang des Jahres zur Kenntnis gekommen. Wie erklären Sie sich aber, daß die zuständige OFD in Nürnberg - wie Frau Kollegin Rupprecht eben gesagt hat - schon deutlich früher Kenntnis von diesem Sachverhalt hatte? Warum hat das BMF erst vor kurzem Kenntnis davon erhalten?