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    Plenarprotokoll 13/240 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 240. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 17. Juni 1998 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer des Eisenbahnunglücks in Eschede 22105 A Erweiterung der Tagesordnung 22105 D Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung der Republik Burundi, Herrn Léone Ngendakumana, und seiner Delegation 22132 B Tagesordnungspunkt 1: Antrag der Bundesregierung Deutsche Beteiligung an der von der NATO geplanten Operation zur weiteren militärischen Absicherung des Friedensprozesses im früheren Jugoslawien über den 19. Juni 1998 hinaus (SFOR-Folgeoperation) (Drucksache 13/10977) 22106 A Tagesordnungspunkt 2: Schlußbericht der Enquete-Kommission „Überwindung der Folgen der SEDDiktatur im Prozeß der deutschen Einheit" (Drucksache 13/11000) . . . . 22106 B Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 22106 B Vera Lengsfeld CDU/CSU 22106 D Siegfried Vergin SPD 22109 D Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22112 B Dr. Rainer Ortleb F.D.P 22113 D Dr. Ludwig Elm PDS 22115 B Rainer Eppelmann CDU/CSU 22116 C Stephan Hilsberg SPD 22116 D Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22121 D Reinhold Hiller (Lübeck) SPD 22123 A Harmut Koschyk CDU/CSU 22124 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 22125 C Tilo Braune SPD 22125 D Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 22115 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. Wahl von Mitgliedern in den Stiftungsrat der „Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur" (Drucksache 13/10978) 22127 A Tagesordnungspunkt 3: Menschenrechtsdebatte a) Große Anfrage der Fraktionen CDU/ CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. Umsetzung des Schlußdokuments der 2. Menschenrechtsweltkonferenz „Wiener Erklärung und Aktionsprogramm" vom Juni 1993 (Drucksachen 13/8254, 13/9595) . . . 22127 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Regina SchmidtZadel, Rudolf Bindig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD zu der Großen Anfrage der Abge- ordneten Regina Schmidt-Zadel, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Beschneidung von Mädchen und Frauen - Menschenrechtsverletzungen in Entwicklungsländern und Industrieländern - zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Amke Dietert-Scheuer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Genitalverstümmelungen ächten, Mädchen und Frauen schützen (Drucksachen 13/6937, 13/8281, 13/9401, 13/9335, 13/10682) 22127 B c) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung 4. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen (Drucksachen 13/8861, 13/10688) 22127 C d) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zur Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen (Drucksachen 13/6400, 13/9056) . 22127C e) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Unterstützung der weltweiten Bemühungen um die Abschaffung der Todesstrafe (Drucksachen 13/6060, 13/9055) 22127 D f) Antrag der Abgeordneten Waltraud Schoppe, Rita Grießhaber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Durchsetzung des Fakultativprotokolls zum „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau" (Frauendiskriminierungskonvention) (Drucksache 13/ 10068) 22127 D g) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen), Dr. Edith Niehuis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Frauenrechte weltweit stärken - Reform des auswärtigen Dienstes (Drucksachen 13/3151, 13/7210) 22128 A h) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag der Gruppe der PDS Amt eines/einer Menschenrechtsbeauftragten des Deutschen Bundestages und Einrichtung eines beratenden Gremiums „Rat für Menschenrechte" (Drucksachen 13/4749, 13/7547) . . . 22128 A i) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Adler, Doris Barnett, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Umsetzung der Aktionsplattform von Peking - Frauenpolitik der Vereinten Nationen stärken (Drucksachen 13/7070, 13/10061) . . . . . . . . . . 22128 B j) Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Errichtung eines Menschenrechtsinstituts (Drucksache 13/10882) 22128 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. Einrichtung eines Deutschen Koordinierungsrats für Menschenrechte (Drucksache 13/10975) 22128 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. Verstärkung deutscher Beiträge zur Konfliktverhütung und Friedenserhaltung in Afrika (Drucksache 13/10980) 22128 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. Freilassung aller politischen Häftlinge und Wiederherstellung demokratischer Verhältnisse in Nigeria (Drucksache 13/10979) 22128 C Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 22128 C Rudolf Bindig SPD 22130 B Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22132 C Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. 22134 C Steffen Tippach PDS 22136 A Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 22137 B Ilse Falk CDU/CSU 22140 C Heide Mattischeck SPD 22142 C Heinrich Lummer CDU/CSU 22144 A Volker Neumann (Bramsche) SPD . . 22144 D Hanna Wolf (München) SPD 22146 A Volker Neumann (Bramsche) SPD . . 22147 C Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Auswirkungen der Brenner-Blockade auf den deutschen und europäischen Transitverkehr 22149 D Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22150 A Claus-Peter Grotz CDU/CSU 22151 A Angelika Graf (Rosenheim) SPD . . . 22151 D Horst Friedrich F.D.P. 22152 D Dr. Winfried Wolf PDS 22154 A Dr. Norbert Lammert, Parl. Staatssekretär BMV 22155 A Karin Rehbock-Zureich SPD 22157 B Dr. Dionys Jobst CDU/CSU 22158 C Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22159 C Renate Blank CDU/CSU 22160 C Jutta Müller (Völklingen) SPD 22161 C Georg Brunnhuber CDU/CSU 22162 C Elke Ferner SPD 22164 A Tagesordnungspunkt 4: Fragestunde (Drucksachen 13/10938 vom 12. Juni 1998 und 13/10954 vom 17. Juni 1998) 22165 A Differenzen zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen und dem Bundesminister der Verteidigung betr. die Notwendigkeit eines UNO-Mandats für einen möglichen militärischen Einsatz der NATO im Kosovo Dringl Anfr 1 Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw StMin Helmut Schäfer AA . . . . 22165 A ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22165 B Vorbehalt der Notwendigkeit eines Parlamentsbeschlusses vor einer deutschen Beteiligung an einem Militäreinsatz der NATO seitens des Bundesministers der Verteidigung gegenüber den NATO-Verteidigungsministern vor Zustimmung zu den Manövern über Albanien und Mazedonien Dringl Anfr 2 Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . . . 22165 D ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22166 A Neuakzentuierung deutscher Europapolitik MdlAnfr 8 Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw StMin Bernd Schmidbauer BK . . 22167 A ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22167 A Kontrolle thailändischer Wirtschaftsmanager auf dem Frankfurter Flughafen durch Beamte des BGS MdlAnfr 15, 16 Jürgen Koppelin F.D.P. Antw PStSekr Manfred Carstens BMI . . 22167 D, 22168 B ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . 22168 A, 22168 B Nächste Sitzung 22169 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 22171* A Anlage 2 Entsorgung der abgebrannten Brennelemente des Atomkraftwerks Biblis; Rücknahmeverpflichtungen insbesondere in bezug auf die Wiederaufbereitungsanlagen in Sellafield und La Hague MdlAnfr 5, 6 - Drs 13/10938 - Klaus Hagemann SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 22171* B Anlage 3 Brief des Bundeskanzlers und des französischen Staatspräsidenten im Vorfeld des Europäischen Rates in Cardiff MdlAnfr 7 - Drs 13/10938 - Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Bernd Schmidbauer BK 22171* C Anlage 4 Politisches Konzept zur Lösung des Kosovo-Problems; NATO-Einsatz ohne ein UN- Mandat MdlAnfr 9, 10 - Drs 13/10938 - Gernot Erler SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . . 22171* D Anlage 5 Erlaß einer Verordnung über „Voraussetzungen, Art und Umfang von Leistungen zur Verhütung des Entstehens, der Verschlimmerung oder des Wiederauflebens von Berufskrankheiten"; Regelung der Rentenversicherungsleistungen für Arbeitnehmer MdlAnfr 11 - Drs 13/10938 -Hans Büttner (Ingolstadt) SPD SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 22171* C Anlage 6 Zusätzlicher Kostenaufwand für kleine und mittlere Unternehmen durch die Unfallverhütungsvorschriften betr. Betriebsarzt und Arbeitssicherheit MdlAnfr 12, 13 - Drs 13/10938 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 22171* D Anlage 7 Anzahl der Beförderungen im Bereich der obersten Bundesbehörden im Zeitraum 1. Januar bis 31. Mai 1998 im Vergleich zum Vorjahr MdlAnfr 14 - Drs 13/10938 - Hans Büttner (Ingolstadt) SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMI 22173* B Anlage 8 Einheitliche Verwaltungspraxis bei der Bearbeitung der Anträge nach dem Vertriebenenzuwendungsgesetz hinsichtlich der Ausschlußgründe „Erhalt von Bodenreformland" sowie „Unterbrechung des Wohnsitzes in der DDR" MdlAnfr 19, 20 - Drs 13/10938 - Gisela Schröter SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 22173* C Anlage 9 Arbeitsverträge für Zivilbeschäftigte bei militärischen Einrichtungen auf fremdem Boden, insbesondere beim Truppenübungsplatz Vogelsang für Belgier MdLAnfr 21, 22 - Drs 13/10938 -Helga Kühn-Mengel SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 22174* A 240. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 17. Juni 1998 Beginn: 13.00 Uhr (Die Abgeordneten erheben sich)
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 17. 6. 98 Heyne, Kristin BÜNDNIS 17. 6. 98 90/DIE GRÜNEN Hoffmann (Chemnitz), SPD 17. 6. 98 Jelena Hovermann, Eike SPD 17. 6. 98 Kolbe, Manfred CDU/CSU 17. 6. 98 Kramp-Karrenbauer, CDU/CSU 17. 6. 98 Annegret Krautscheid, Andreas CDU/CSU 17. 6. 98 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 17. 6. 98 Dr. Graf Lambsdorff, F.D.P. 17. 6. 98 Otto Leidinger, Robert SPD 17. 6. 98 Meckel, Markus SPD 17. 6. 98 Probst, Simone BÜNDNIS 17. 6. 98 90/DIE GRÜNEN Regenspurger, Otto CDU/CSU 17. 6. 98 Rennebach, Renate SPD 17. 6. 98 Rübenkönig, Gerhard SPD 17. 6. 98 Rupprecht, Marlene SPD 17. 6. 98 Schenk, Christina PDS 17. 6. 98 Schlee, Dietmar CDU/CSU 17. 6. 98 Singer, Johannes SPD 17. 6. 98 Verheugen, Günter SPD 17. 6. 98 Welt, Jochen SPD 17. 6. 98 Wester, Hildegard SPD 17. 6. 98 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache 13/10938 Fragen 5 und 6): Wohin wurden bislang die abgebrannten Brennelemente des Atomkraftwerkes Biblis jeweils verbracht, und wohin sollen sie in Zukunft gemäß Entsorgungsvorsorgenachweis verbracht werden? Welche Rücknahmeverpflichtungen bestehen hierbei insbesondere in bezug auf die Wiederaufbereitungsanlagen in Sellafield und La Hague? Zu Frage 5: Abgebrannte Brennelemente des Kernkraftwerkes Biblis wurden bisher zur Wiederaufarbeitung zur Anlagen zum Stenographischen Bericht COGEMA in La Hague/Frankreich und zur BNFL in Sellafield/Großbritannien verbraucht. Gemäß der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zum Stichtag 31. Dezember 1997 durchgeführter Entsorgungsumfrage sollen Brennelemente des Kernkraftwerkes Biblis in Zukunft zur Wiederaufbereitung zur COGEMA und zur BNFL sowie zur Zwischenlagerung in die deutschen Zwischenlager Ahaus und Gorleben verbracht werden. Zu Frage 6: Die bei der Wiederaufbereitung anfallenden radioaktiven Abfälle sind in die Bundesrepublik Deutschland vertragsgemäß zurückzuführen. Die Bundesregierung hat sich in einem völkerrechtlich verbindlichen Notenwechsel verpflichtet, der Rückführung der Abfälle keine Hindernisse in den Weg zu legen. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Helmut Lippelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/10938 Frage 7): Spiegelt der Brief des Bundeskanzlers und des Präsidenten der Französischen Republik im Vorfeld des Europäischen Rates in Cardiff insofern eine Wende der deutschen Europapolitik wider, als einerseits die Bundesregierung die bisherige europäische Integration für schon zu weitgehend erachtet, andererseits jetzt von der Bundesregierung die belgisch-französisch-italienische Position für eine - im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union - notwendige baldige Reform der europäischen Institutionen unterstützt wird? Nein. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/10938 Fragen 9 und 10). Welches politische Konzept zur Lösung des Kosovo-Problems verfolgt derzeit die Bundesregierung und zwar sowohl gegenüber der Regierung in Belgrad wie gegenüber den Repräsentanten der Kosovo-Albaner in Prischtina? Hält die Bundesregierung einen NATO-Einsatz im Kosovo auch ohne ein Mandat der Vereinten Nationen für politisch sinnvoll, und auf welche Rechtsgrundlage könnte sich ein solcher NATO-Einsatz ohne VN-Mandat berufen? Zu Frage 9: Die Lage im Kosovo hat sich in den letzten Wochen dramatisch zugespitzt. Unter Beteiligung regulärer Einheiten der VJ versuchen die serbischen Sicherheitskräfte eine „Pufferzone" an der Grenze zu Albanien zu schaffen und schrecken dabei nicht vor exzessiver Gewalt gegen die Zivilbevölkerung zurück. Belgrad treibt damit die Kosovo-Albaner zunehmend in die Hände der radikalen Kräfte und fördert das Entstehen einer organisierten Guerillabewegung. Es geht für uns deshalb darum, alles zu unternehmen, eine friedliche Lösung des Kosovo-Konfliktes herbeizuführen und die Stabilität und Sicherheit der Nachbarländer, insbesondere Albaniens und Mazedoniens, zu sichern und zu stärken. Oberstes Ziel bleibt für uns und die übrigen Staaten der Kontaktgruppe eine Verhandlungslösung. Die Kontaktgruppe hat am 12. Juni durch Forderungen gegenüber Belgrad den politischen Rahmen hierfür abgesteckt. Der Europäische Rat hat am 15. Juni in Cardiff diese Forderungen bestätigt: - Ende der Aktionen gegen Zivilisten und Rückzug der Sicherheitskräfte; - Internationale Beobachtung, die die Einhaltung des Verzichts auf Gewalt gewährleisten soll; - Rückkehrmöglichkeiten für die Flüchtlinge und freier Zugang für Hilfsorganisationen; - Zügige Fortschritte im Dialog mit der Führung der Kosovo-Albaner. Die von Präsident Milosevic nach seinem Gespräch mit Präsident Jelzin gemachten Zusagen sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Nun müssen den Worten aber auch Taten folgen. Wir werden genau beobachten müssen, wie die Zusagen umgesetzt werden. Beide Seiten müssen einem kontinuierlichen Dialog mit internationaler Beteiligung zustimmen, um vertrauensbildende Maßnahmen zu diskutieren und eine politische Lösung für die Probleme des Kosovo zu finden. Hierbei muß es einen klaren Zeitplan für rasche Fortschritte geben. Ein politischer Dialog wird aber auch nicht in Gang kommen, wenn weiterhin von Mitgliedern der albanischen Gemeinschaft Gewaltakte verübt werden. Wir erwarten daher von der kosovo-albanischen Führung, daß sie ihre Ablehnung von Gewalt und terroristischen Aktionen unmißverständlich deutlich macht. Es muß eine Statusregelung gefunden werden, die sowohl die territoriale Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien respektiert als auch die berechtigten Anliegen der Kosovo-Albaner statusrechtlich absichert. Die Menschen- und Bürgerrechte aller Einwohner des Kosovos müssen gewahrt werden. Zu Frage 10: Die Bundesregierung unterstützt die britischen Bemühungen zur Erreichung eines Mandates des VN- Sicherheitsrates. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) (Drucksache 13/10938 Frage 11): Hat die Bundesregierung inzwischen von ihrer Ermächtigung gemäß § 9 Abs. 6 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Gebrauch gemacht und eine Verordnung über „Voraussetzungen, Art und Umfang von Leistungen zur Verhütung des Entstehens, der Verschlimmerung oder des Wiederauflebens von Berufskrankheiten" erlassen und dabei auch Leistungen für Arbeitnehmer entsprechend § 31 Abs. 1 Nr. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Rentenversicherung) geregelt, und wenn nein, warum nicht? Die neu erlassene Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) vom 31. Oktober 1997 enthält in § 3 die Regelungen über „Leistungen zur Verhütung des Entstehens, der Verschlimmerung oder des Wiederauflebens von Berufskrankheiten" . § 9 Abs. 6 Nr. 1 SGB VII als Ermächtigungsnorm für diese Vorschrift ist die inhaltlich identische Nachfolgevorschrift des § 551 Abs. 4 Nr. 4 Reichsversicherungsordnung. Dementsprechend enthielten auch die Vorgänger-Verordnungen der geltenden Berufskrankheiten-Verordnung stets diese sog. § 3-Leistungen. Die Vorschrift hat grundsätzlich eine präventive Zielrichtung, nämlich die Vermeidung von Gesundheitsschäden vor Eintritt des Versicherungsfalls „Berufskrankheit". Sie ist nicht anwendbar, wenn eine Erkrankung droht, die nicht in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen ist. Die Unfallversicherungsträger sind durch § 3 BKV verpflichtet, „mit allen geeigneten Mitteln" der Gefahr des Entstehens, des Wiederauflebens oder der Verschlimmerung einer Berufskrankheit entgegenzuwirken. Ihnen steht hierbei nach Rechtsprechung und langjähriger Praxis ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Zu den Leistungen in diesem Zusammenhang zählen selbstverständlich auch alle medizinischen Maßnahmen nach den §§ 26 ff. SGB VII - nämlich vorbeugende ambulante und stationäre Heilbehandlung einschließlich z. B. heilklimatischer Kuraufenthalte. Die von Ihnen angesprochenen „stationären medizinischen Leistungen nach § 31 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit für Versicherte, die eine besonders gesundheitsgefährdende, ihre Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflussende Beschäftigung ausüben", sind nach altem wie nach neuem Recht von der Berufskrankheiten-Verordnung erfaßt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/10938 Fragen 12 und 13): Ist der Bundesregierung bekannt, welche kostenmäßigen Auswirkungen die Unfallverhütungsvorschrift 123 der Berufsgenossenschaften (VBG 123) hinsichtlich der Inanspruchnahme eines Betriebsarztes auf kleine und mittlere Unternehmen hat, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um eine Entlastung für diese Unternehmen zu erreichen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Kleinunternehmer und Freiberufliche nach VBG 122 an Kursen für Arbeitssicherheit teilnehmen müssen und dadurch mit einem zusätzlichen Kostenaufwand belastet werden? Zu Frage 12: Die Kosten aus der Inanspruchnahme eines Betriebsarztes aufgrund der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte" (VBG 123) hängen davon ab, welches Betreuungsmodell gewählt wird und welches Preis-Leistungsverhältnis sich aus den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen ergibt. Dies hängt von der Ausgestaltung des jeweiligen Einzelfalles ab. Allgemeine Aussagen zu kostenmäßigen Auswirkungen sind daher nicht möglich. Das vorausschauende Einbringen von Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekten als selbstverständlicher Bestandteil in die betrieblichen Abläufe ist jedenfalls immer billiger und für den Arbeitgeber wirtschaftlicher als eine spätere „Reparatur" bereits entstandener Gesundheitsschäden. Zu Frage 13: Es trifft nicht zu, „daß Kleinunternehmer und Freiberufler nach der Unfallverhütungsvorschrift ,Fachkräfte für Arbeitssicherheit' (VBG 122) an Kursen für Arbeitssicherheit teilnehmen müssen". Einige Unfallversicherungsträger bieten als Alternative zur Regelbetreuung das sogenannte „Unternehmermodell" an. Bei diesem Modell hat der Unternehmer die Möglichkeit, in Seminarveranstaltungen einschlägige Arbeitsschutzkenntnisse selbst zu erwerben. Macht er hiervon Gebrauch, kann die im Rahmen der Regelbetreuung vorgesehene Einsatzzeit auf die Hälfte reduziert werden, bzw. muß eine sicherheitstechnische Beratung nur noch im Bedarfsfall in Anspruch genommen werden. Selbstverständlich kann der Unternehmer auch auf andere Betreuungsformen zurückgreifen. Er kann beispielsweise einen eigenen Mitarbeiter zur Fachkraft ausbilden lassen, einen externen sicherheitstechnischen Dienst beauftragen oder sich einem berufsgenossenschaftlichen Dienst anschließen. Denkbar ist auch die Bildung sogenannter ,,pools" von kleineren Betrieben, die über gemeinsame Betreuungsverträge häufig günstigere Konditionen für eine Betreuung erhalten. Welche Alternative der Unternehmer unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten auswählt, liegt allein in seiner Entscheidung. Die kostensenkenden Möglichkeiten sind sicherlich häufig noch nicht ausgeschöpft. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) (Drucksache 13/10938 Frage 14): Wie viele Beförderungen wurden im Bereich der obersten Bundesbehörden - aufgeschlüsselt nach den einzelnen Ressorts - im Zeitraum zwischen 1. Januar 1998 und 31. Mai 1998 vorgenommen, und wie hoch waren die Vergleichszahlen - aufgeschlüsselt nach den einzelnen Ressorts - im Vergleichszeitraum des Jahres 1997? Die von Ihnen erbetenen Zahlen werden in den üblichen Statistiken nicht erfaßt. Das Bundesministerium der Finanzen führt jedoch auf Bitten des Haushaltsausschusses eine Erhebung über die Beförderungen/Höhergruppierungen bei den obersten Bundesbehörden (alle Besoldungs- und Vergütungsgruppen) in 1998 durch. Der Bericht wird im Laufe des Monats Juni 1998 dem Haushaltsausschuß zugeleitet. Ich bitte um Verständnis, daß ich wegen des damit verbundenen erheblichen Aufwandes von einer gesonderten Umfrage abgesehen habe. Ich werde Ihnen jedoch unverzüglich einen Abdruck des für den Haushaltsausschuß erarbeiteten Berichts zuleiten. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen der Abgeordneten Gisela Schröter (SPD) (Drucksache 13/10938 Fragen 19 und 20): Wird die Bundesregierung im Nachgang zum Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesministerium der Finanzen, Irmgard Karwatzki, vom 4. Mai 1998 an die zuständigen Minister der neuen Länder Initiativen ergreifen, um eine einheitliche Verwaltungspraxis bei der Bearbeitung der Anträge nach dem Vertriebenenzuwendungsgesetz hinsichtlich der Ausschlußgründe „Erhalt von Bodenreformland" sowie „Unterbrechung des Wohnsitzes in der DDR" sicherzustellen, und wenn ja, welche? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die notwendige einheitliche Verwaltungspraxis einer gesetzlichen Präzisierung der Auslegungsspielräume hinsichtlich der genannten Ausschlußgründe bedarf, und wie begründet sie ihre Auffassung? Zu Frage 19: Auf Initiative des Bundesministeriums der Finanzen haben sich die Vertreter der neuen Bundesländer, denen die Durchführung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes obliegt, bei einer Besprechung in Berlin am 10. Juni 1998 auf der Grundlage meines Schreibens vom 4. Mai 1998 auf eine einheitliche Verwaltungspraxis geeinigt. Diese Verwaltungspraxis wird derzeit präzisiert. Die Bundesregierung betrachtet damit die Angelegenheit für erledigt. Zu Frage 20: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Eine einheitliche Verwaltungspraxis ist gewährleistet. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen der Abgeordneten Helga Kühn-Mengel (SPD) (Drucksache 13/10938 Fragen 21 und 22): Ist die Bundesregierung bereit, sich im Rahmen einer nach § 82 des NATO-Truppenstatuts vorgesehenen Überprüfung desStatus der Beschäftigten dafür einzusetzen, daß Arbeitsverträge für Zivilbeschäftigte bei militärischen Einrichtungen auf fremdem Boden (z. B. Vogelsang) grundsätzlich nur unter dem Recht des jeweiligen Aufnahmestaates abgeschlossen werden können? Trifft es zu, daß beispielsweise beim Truppenübungsplatz Vogelsang durch sog. Belgische Verträge Beschäftigte zu Lasten des deutschen Fiskus Vergünstigungen im Bereich der Mehrwert- und Mineralölsteuer sowie durch bis zu 30 % günstigere Einkaufsmöglichkeiten erhalten und möglicherweise so zu Lasten des deutschen Fiskus ein Anreiz geschaffen wird, das deutsche Tarifrecht zu verlassen und Arbeitsverträge nach belgischem Recht mit deutlich schlechterem sozialen Schutzniveau zu akzeptieren, und sieht die Bundesregierung insoweit Handlungsbedarf? Zu Frage 21: Für die bei den Streitkräften der Entsendestaaten beschäftigten örtlichen Arbeitskräfte gilt nach Artikel IX Absatz 4 NATO-Truppenstatut ausdrücklich, daß sich die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen, insbesondere die Löhne und Gehälter, die Zuschläge und die Arbeitsschutzbedingungen nach dem Recht des Aufenthaltsstaates bestimmen. Nur bei Vorliegen bestimmter, enger Voraussetzungen können die Streitkräfte der Entsendestaaten als sogenanntes ziviles Gefolge auch Zivilpersonen im Sinne von Artikel I Absatz 1 b des NATO-Truppenstatuts beschäftigen, die einen besonderen Status genießen und für die in der Regel das Recht des jeweiligen Entsendestaates gilt. Die Regierungen der Unterzeichnerstaaten des NATO-Truppenstatuts streben keine Revision des NATO-Truppenstatuts an. Zu Frage 22: Davon ausgehend, daß eine Revision des NATO- Truppenstatuts nicht anzustreben ist, sind Lieferungen und sonstige Leistungen nur an in der Bundesrepublik Deutschland stationierte ausländische Truppen oder deren ziviles Gefolge unter bestimmten Voraussetzungen abgabenbegünstigt. Alle übrigen Personen sind nicht berechtigt, Lieferungen und sonstige Leistungen abgabenbegünstigt zu empfangen. Danach besteht für diesen Personenkreis kein Anreiz Arbeitsverträge nach belgischem Recht zu schließen. Darüber hinaus wirkt die Bundesregierung darauf hin, daß die Vergünstigungen nach dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) nur von den dazu berechtigten Personen in Anspruch genommen werden.
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    Rede von Heinrich Lummer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Natürlich halte ich es für möglich, eine klare und deutliche Sprache zu sprechen. Aber Sie wissen genau, wie empfindlich die Chinesen manchmal sind. Ich will in diesem Zusammenhang gar nicht auf Deutschland rekurrieren, sondern darauf, daß in bestimmten Fällen die Amerikaner ihre Politik um des Geschäftes willen geändert

    Heinrich Lummer
    haben. Herr Kollege, Sie wissen doch genausogut wie ich: In der Praxis sind wir gehalten, eine sinnvolle Balance zu finden, die der jeweiligen konkreten historischen Situation angemessen ist, solange das von Herrn Bindig als Weltverbesserer und von mir angestrebte Ziel der absoluten Universalität der Menschenrechte nicht erreicht ist. Mit der heutigen Situation müssen wir leider leben und fertig werden.
    Ich kann natürlich nicht sagen - das will ich gar nicht und auch Herr Schröder möglicherweise nicht -: Im Zweifelsfalle zählt nur das Geschäft. Aber ich kann auf der anderen Seite nicht umgekehrt sagen: Im Zweifelsfalle zählen nur die Menschenrechte. Ich muß die Interessen meines Landes gegenüber den Nachteilen, die mit dem Durchsetzen der Menschenrechte verbunden sind, abwägen.
    Wenn ich die Jahre, die hinter uns liegen, Revue passieren lasse, dann kann ich feststellen, daß Deutschland, die Regierung und das Parlament, immer die richtige Balance gefunden hat. Ich kann nur hoffen, daß dies auch in Zukunft so sein wird. In der Frage der Menschenrechte gibt es natürlich Raum für Streit, Konflikte und Auseinandersetzungen. In diesem Zusammenhang wird die Opposition immer eine andere Rolle spielen als die Regierung. Das ist ganz klar. Aber wir müssen dabei immer die Grundfragestellung beachten und uns daran orientieren. - Das war meine Anmerkung.
    Ich komme nun zu meiner Anregung. Der Unterausschuß für Menschenrechte existiert seit der 11. Legislaturperiode. Es war damals eine Besonderheit, daß im Parlament ein eigenes Gremium für die Fragen der Menschenrechte zustande kam. Das ist in vielen anderen Parlamenten nicht der Fall. Die Einrichtung dieses Unterausschusses war zweifellos eine gute Entscheidung.
    Als ich damals in diesen Unterausschuß ging, wurde eine Frage aufgeworfen - ich räume ein, daß ich mich sehr darum bemüht habe, diese Frage anzusprechen -, nämlich die Frage der Religionsfreiheit in den osteuropäischen kommunistischen Ländern. Dieses Thema ist auch durch Wissenschaftler bearbeitet worden, und wir haben eine Dokumentation erstellt, mit dem Ziel daß Handlungsanleitungen für die Politik geschaffen werden, denn die Frage der Religionsfreiheit - wir haben das vorhin wieder gehört; auch der Bundespräsident hat sich in diesem Sinne geäußert - ist eine der wichtigen Fragen.
    Damals bildete diese Frage das Schwerpunktthema, und sie ist auch für die Zukunft wichtig. Vielleicht ist sie sogar eine der Gretchenfragen, weil sie mit Demokratie und ihren Grundsätzen zu tun hat. Ich sage das gerade jetzt, weil es um Religionsfreiheit in einer anderen Region mit anderen Konfliktfeldern geht, nämlich im Bereich des Islam.
    Die erste Frage, die sich stellt, ist die Frage nach der Volkssouveränität. Wer ist souverän in einem Staate? Wir in einer Demokratie - nicht so aber der extreme Islam - gehen davon aus, daß es das Volk ist. Für den Islam sind es Allah und der Koran. Das Parlament hat keine Entscheidungsfreiheit, allenfalls Interpretationsmöglichkeiten des Koran. Im Bereich des Islam stellt sich also die Grundfrage nach der Volkssouveränität.
    Die zweite Frage behandelt das Verhältnis zwischen Religion und Staat. Die dritte Frage beinhaltet den Pluralismus. Dies sind die Grundfragen, die beantwortet werden müssen. Von der freiheitlichen Demokratie glauben wir, daß sie mehr als jede andere Staatsform den Frieden sichert und menschliches Zusammenleben ermöglicht. Natürlich lauert dahinter irgendwo auch die Frage des Fundamentalismus, die Huntington aufgeworfen hat. Das ist nicht der ganze Islam; jeder weiß das. Aber solche Strömungen gibt es. Wir, die wir in Mitteleuropa leben und vom Norden Afrikas einem Bevölkerungsdruck, einer Migrationsproblematik ausgesetzt sind, werden uns dem nicht entziehen können. Wir, die wir den ganzen Mittelmeerraum als unseren Schicksalsraum betrachten, werden uns dieser Problematik nicht entziehen können.

    (Vorsitz : Vizepräsident Michaela Geiger)

    Deshalb sollte man sich dieser Frage mit Intensität widmen. Wir haben gestern in unserer Fraktion ein Gespräch mit einigen Sachverständigen geführt, die im Iran, im Sudan und auch in der Türkei leben, und haben zum Beispiel über die dortige Situation der Christen gesprochen. Da erfährt man manchmal Dinge, die nicht nur für die Christen und vielleicht in bezug auf die Frage, ob sie verfolgt oder benachteiligt werden oder nicht, interessant sind, sondern die hinsichtlich der Grundfragen der Demokratie Relevanz haben. Ich meine - das ist die Anregung -, der nächste Deutsche Bundestag sollte sich damit beschäftigen. Da gibt es viel Raum für die Verbesserung der Welt.
    Wichtig dabei ist - deshalb hat dieser Begriff so einen Beigeschmack, Herr Bindig -, daß man nicht mit der Einstellung darangeht: Am deutschen Wesen soll die Welt genesen! und daß man nicht mit dem Zeigefinger auf andere zeigt oder die apodiktische Reinheit der Politik propagiert. Das funktioniert in der Praxis nicht.
    In einem bestimmten Sinne wollen wir alle Weltverbesserer sein - gemeinsam, hoffe ich. Ich darf mich für die vielen Gemeinsamkeiten, die wir im Ausschuß hatten, bedanken. Vielleicht werde ich demnächst mit dem Kollegen Schäfer auf derselben Bank sitzen und zuhören, wie weit sich diese Gemeinsamkeit entwickelt hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P. und der SPD)



Rede von Michaela Geiger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Lieber Herr Kollege Lummer, ich habe gehört, daß das heute Ihre letzte Rede im Parlament war. Sie waren jetzt drei Wahlperioden Abgeordneter im Parlament und haben im Auswärtigen Ausschuß wertvolle Arbeit geleistet. Ich habe das selbst erlebt, als ich dort noch tätig war. Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihren

Vizepräsidentin Michaela Geiger
großartigen Einsatz. Wir werden Sie in diesem Parlament sehr vermissen. Herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Hanna Wolf, SPD-Fraktion.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hanna Wolf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf Herrn Lummer möchte ich nicht eingehen, aber auf Frau Falk. Frau Falk, Sie haben mit Recht angesprochen, daß es zum Thema Menschenrechte viele gemeinsame Anträge gegeben hat. Sie haben heute auch unseren gemeinsamen Antrag gegen die Genitalverstümmelung von Frauen vorgestellt. Ich bin sehr froh, daß wir diesen gemeinsamen Antrag erreicht haben.
    Sie haben aber in einem Punkt die Lorbeeren etwas zu großzügig verteilt. Diese Anträge sind zustande gekommen, well sich Parlamentarierinnen und Parlamentarier zusammengesetzt haben, um bei diesem Thema etwas voranzubringen, nicht die Bundesregierung.

    (Beifall bei der SPD und der F.D.P.)

    Das gleiche gilt natürlich auch für das Thema Vergewaltigung in der Ehe.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der F.D.P.)

    Ich möchte aber diese Debatte für ein anderes Thema nutzen und ein Beispiel für eine Menschenrechtsverletzung in unserem Land einbringen. Ich setze auf diese Debatte heute und hoffe, daß es vielleicht möglich ist, in diesem Fall noch zu helfen und Schlimmeres zu verhindern. Ich spreche von einem Einzelfall, der mich sehr bewegt, und ich hoffe, wie gesagt, daß wir ihn von hier aus noch beeinflussen können. Wenn nicht, müßte ich mich für diese Republik und für das Land Bayern sehr schämen.
    Es geht um den Fall der Kurdin Tülay O. und um den § 19 des Ausländergesetzes, den wir vor einigen Wochen hier verändert haben. Frau O. lebt in Kempten. Ihre zwei Kinder sind in Kempten geboren. Sie kann sich und ihre Kinder selbst versorgen. Sie ist integriert. Ihr Ehemann hat sie physisch und psychisch mißhandelt. Er hat ihr die Nahrung vorenthalten, sie einer ungeheizten Wohnung ausgesetzt, sie mit dem Messer bedroht und verletzt. Er hat sie krankenhausreif geschlagen und jahrelang wie eine Sklavin gehalten. Deshalb hat sie sich von ihm scheiden lassen und so ihr abhängiges Aufenthaltsrecht verloren. Ein Bleiberecht oder gar ein eigenständiges Aufenthaltsrecht wird ihr von der Bayerischen Staatsregierung vorenthalten.

    (Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Eine solche Verdrehung von Tatsachen!)

    Der bayerische Innenstaatssekretär diese Woche:
    Frau O. ist vollziehbar ausreisepflichtig und daher abzuschieben.
    Und weiter:
    Es besteht daher kein Raum für ein Zuwarten bis zu einer endgültigen Entscheidung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
    Das Opfer wird also auch noch bestraft.
    Meine Damen und Herren, für welche Fälle haben wir eigentlich die Härtefallklausel in § 19 des Ausländergesetzes geändert?

    (Cornelia Schmalz-Jacobsen [F.D.P.]: Das habe ich mich auch gefragt!)

    Selbst nach dem Gesetzentwurf der Koalition vom 18. Juni 1996 ist dies ein Härtefall. Dort heißt es unter anderem:
    Fälle einer außergewöhnlichen Härte können insbesondere dann gegeben sein, wenn der nachgezogene Ehegatte wegen physischer oder psychischer Mißhandlung durch den Ausländer die eheliche Lebensgemeinschaft aufgehoben hat.
    Über den Geist dieser Härtefallklausel waren wir uns also in diesem Hause einig. Trotzdem stuft das bayerische Innenministerium diese Mißhandlungen lediglich als „sehr unglückliche Ehe" ein. Welch ein Eheverständnis!
    Warum aber kann die Bayerische Staatsregierung so menschenverachtend handeln? Überfällige Durchführungsvorschriften fehlen. Hier hat die Bundesregierung eben nicht gehandelt. Sie hat verschleppt, verzögert - wohl auch aus Rücksicht auf die CSU. In keinem anderen Bundesland würden diese Mutter und ihre beiden Kinder abgeschoben.

    (Beifall bei der SPD und der PDS)

    Bayern kann sich also offenbar wieder einen Sonderweg erlauben.
    Daher sage ich: Die Bundesregierung verletzt Menschenrechte. Sie schützt Frauen nicht vor Gewalt, wenn sie Ausländerinnen sind. Menschenrechte aber sind unteilbar.

    (Dr. Irmgard Schwaetzer [F.D.P.]: Das betrifft die Landesregierung!)

    - Deswegen appelliere ich hier heute, Einfluß dahin gehend zu nehmen, daß in diesem Falle ein Gesetz, das wir gemeinsam verabschiedet haben, zur Ausführung kommt.
    In dem Bericht der Vierten Weltfrauenkonferenz von Peking heißt es in Kapitel IV:
    Der Begriff „Gewalt gegen Frauen" bezeichnet jede Handlung geschlechtsbezogener Gewalt, die der Frau körperlichen, sexuellen oder psychischen Schaden oder Leid zufügt oder zufügen kann, einschließlich der Androhung derartiger Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsberaubung in der Öffentlichkeit oder im Privatleben.
    Auch hier haben wir alle zugestimmt, auch Frau Ministerin Nolte.

    Hanna Wolf (München)

    Für die Interpretation der Bayerischen Staatsregierung ist dies aber bedeutungslos. Die Frau muß drei Jahre in Deutschland verheiratet sein, und sollte sie das Ende dieser drei Jahre nicht erleben, hat sie eben Pech gehabt. Ich kann dies nur so drastisch ausdrücken, weil der Zynismus, der uns hier begegnet, nicht mehr zu überbieten ist.
    Die CSU geriert sich landauf, landab geradezu als Erfinderin des Opferschutzes. Was tut sie aber wirklich? Sie bestraft Opfer, in diesem Fall eine Mutter und ihre zwei Kinder. Sie versucht, vollendete Tatsachen zu schaffen, bevor der Rechtsweg ausgeschöpft ist.

    (Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Unglaubliche Brunnenvergiftung!)

    Sie verhindert eine ordentliche Rechtsfindung. In ihrer paronoiden Angst vor Gesetzesmißbrauch verhindert sie einen vernünftigen Gebrauch gültiger Gesetze.

    (Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Sie reden wider besseres Wissen!)

    - Nein, nicht wider besseres Wissen. In Bayern ist man empört. In Kempten gibt es eine Bürgerinitiative. Der Stadtrat hat eine Resolution verabschiedet, in der er an den bayerischen Innenminister appelliert, der Mutter und ihren Kindern wenigstens Aufschiebung zu gewähren, damit das Unrecht nicht Rechtskraft bekommt.

    (Beifall bei der SPD und der PDS)

    Hier wird ein Exempel statuiert und eine Frau nicht vor Gewalt geschützt, die auch in ihrem Heimatland sehr gefährdet ist und deren Kinder dort keine Zukunft haben.