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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/240 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 240. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 17. Juni 1998 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer des Eisenbahnunglücks in Eschede 22105 A Erweiterung der Tagesordnung 22105 D Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung der Republik Burundi, Herrn Léone Ngendakumana, und seiner Delegation 22132 B Tagesordnungspunkt 1: Antrag der Bundesregierung Deutsche Beteiligung an der von der NATO geplanten Operation zur weiteren militärischen Absicherung des Friedensprozesses im früheren Jugoslawien über den 19. Juni 1998 hinaus (SFOR-Folgeoperation) (Drucksache 13/10977) 22106 A Tagesordnungspunkt 2: Schlußbericht der Enquete-Kommission „Überwindung der Folgen der SEDDiktatur im Prozeß der deutschen Einheit" (Drucksache 13/11000) . . . . 22106 B Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 22106 B Vera Lengsfeld CDU/CSU 22106 D Siegfried Vergin SPD 22109 D Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22112 B Dr. Rainer Ortleb F.D.P 22113 D Dr. Ludwig Elm PDS 22115 B Rainer Eppelmann CDU/CSU 22116 C Stephan Hilsberg SPD 22116 D Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22121 D Reinhold Hiller (Lübeck) SPD 22123 A Harmut Koschyk CDU/CSU 22124 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 22125 C Tilo Braune SPD 22125 D Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 22115 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. Wahl von Mitgliedern in den Stiftungsrat der „Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur" (Drucksache 13/10978) 22127 A Tagesordnungspunkt 3: Menschenrechtsdebatte a) Große Anfrage der Fraktionen CDU/ CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. Umsetzung des Schlußdokuments der 2. Menschenrechtsweltkonferenz „Wiener Erklärung und Aktionsprogramm" vom Juni 1993 (Drucksachen 13/8254, 13/9595) . . . 22127 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Regina SchmidtZadel, Rudolf Bindig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD zu der Großen Anfrage der Abge- ordneten Regina Schmidt-Zadel, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Beschneidung von Mädchen und Frauen - Menschenrechtsverletzungen in Entwicklungsländern und Industrieländern - zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Amke Dietert-Scheuer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Genitalverstümmelungen ächten, Mädchen und Frauen schützen (Drucksachen 13/6937, 13/8281, 13/9401, 13/9335, 13/10682) 22127 B c) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung 4. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen (Drucksachen 13/8861, 13/10688) 22127 C d) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zur Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen (Drucksachen 13/6400, 13/9056) . 22127C e) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Unterstützung der weltweiten Bemühungen um die Abschaffung der Todesstrafe (Drucksachen 13/6060, 13/9055) 22127 D f) Antrag der Abgeordneten Waltraud Schoppe, Rita Grießhaber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Durchsetzung des Fakultativprotokolls zum „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau" (Frauendiskriminierungskonvention) (Drucksache 13/ 10068) 22127 D g) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen), Dr. Edith Niehuis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Frauenrechte weltweit stärken - Reform des auswärtigen Dienstes (Drucksachen 13/3151, 13/7210) 22128 A h) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag der Gruppe der PDS Amt eines/einer Menschenrechtsbeauftragten des Deutschen Bundestages und Einrichtung eines beratenden Gremiums „Rat für Menschenrechte" (Drucksachen 13/4749, 13/7547) . . . 22128 A i) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Adler, Doris Barnett, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Umsetzung der Aktionsplattform von Peking - Frauenpolitik der Vereinten Nationen stärken (Drucksachen 13/7070, 13/10061) . . . . . . . . . . 22128 B j) Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Errichtung eines Menschenrechtsinstituts (Drucksache 13/10882) 22128 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. Einrichtung eines Deutschen Koordinierungsrats für Menschenrechte (Drucksache 13/10975) 22128 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. Verstärkung deutscher Beiträge zur Konfliktverhütung und Friedenserhaltung in Afrika (Drucksache 13/10980) 22128 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. Freilassung aller politischen Häftlinge und Wiederherstellung demokratischer Verhältnisse in Nigeria (Drucksache 13/10979) 22128 C Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 22128 C Rudolf Bindig SPD 22130 B Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22132 C Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. 22134 C Steffen Tippach PDS 22136 A Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 22137 B Ilse Falk CDU/CSU 22140 C Heide Mattischeck SPD 22142 C Heinrich Lummer CDU/CSU 22144 A Volker Neumann (Bramsche) SPD . . 22144 D Hanna Wolf (München) SPD 22146 A Volker Neumann (Bramsche) SPD . . 22147 C Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Auswirkungen der Brenner-Blockade auf den deutschen und europäischen Transitverkehr 22149 D Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22150 A Claus-Peter Grotz CDU/CSU 22151 A Angelika Graf (Rosenheim) SPD . . . 22151 D Horst Friedrich F.D.P. 22152 D Dr. Winfried Wolf PDS 22154 A Dr. Norbert Lammert, Parl. Staatssekretär BMV 22155 A Karin Rehbock-Zureich SPD 22157 B Dr. Dionys Jobst CDU/CSU 22158 C Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22159 C Renate Blank CDU/CSU 22160 C Jutta Müller (Völklingen) SPD 22161 C Georg Brunnhuber CDU/CSU 22162 C Elke Ferner SPD 22164 A Tagesordnungspunkt 4: Fragestunde (Drucksachen 13/10938 vom 12. Juni 1998 und 13/10954 vom 17. Juni 1998) 22165 A Differenzen zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen und dem Bundesminister der Verteidigung betr. die Notwendigkeit eines UNO-Mandats für einen möglichen militärischen Einsatz der NATO im Kosovo Dringl Anfr 1 Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw StMin Helmut Schäfer AA . . . . 22165 A ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22165 B Vorbehalt der Notwendigkeit eines Parlamentsbeschlusses vor einer deutschen Beteiligung an einem Militäreinsatz der NATO seitens des Bundesministers der Verteidigung gegenüber den NATO-Verteidigungsministern vor Zustimmung zu den Manövern über Albanien und Mazedonien Dringl Anfr 2 Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . . . 22165 D ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22166 A Neuakzentuierung deutscher Europapolitik MdlAnfr 8 Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw StMin Bernd Schmidbauer BK . . 22167 A ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22167 A Kontrolle thailändischer Wirtschaftsmanager auf dem Frankfurter Flughafen durch Beamte des BGS MdlAnfr 15, 16 Jürgen Koppelin F.D.P. Antw PStSekr Manfred Carstens BMI . . 22167 D, 22168 B ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . 22168 A, 22168 B Nächste Sitzung 22169 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 22171* A Anlage 2 Entsorgung der abgebrannten Brennelemente des Atomkraftwerks Biblis; Rücknahmeverpflichtungen insbesondere in bezug auf die Wiederaufbereitungsanlagen in Sellafield und La Hague MdlAnfr 5, 6 - Drs 13/10938 - Klaus Hagemann SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 22171* B Anlage 3 Brief des Bundeskanzlers und des französischen Staatspräsidenten im Vorfeld des Europäischen Rates in Cardiff MdlAnfr 7 - Drs 13/10938 - Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Bernd Schmidbauer BK 22171* C Anlage 4 Politisches Konzept zur Lösung des Kosovo-Problems; NATO-Einsatz ohne ein UN- Mandat MdlAnfr 9, 10 - Drs 13/10938 - Gernot Erler SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . . 22171* D Anlage 5 Erlaß einer Verordnung über „Voraussetzungen, Art und Umfang von Leistungen zur Verhütung des Entstehens, der Verschlimmerung oder des Wiederauflebens von Berufskrankheiten"; Regelung der Rentenversicherungsleistungen für Arbeitnehmer MdlAnfr 11 - Drs 13/10938 -Hans Büttner (Ingolstadt) SPD SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 22171* C Anlage 6 Zusätzlicher Kostenaufwand für kleine und mittlere Unternehmen durch die Unfallverhütungsvorschriften betr. Betriebsarzt und Arbeitssicherheit MdlAnfr 12, 13 - Drs 13/10938 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 22171* D Anlage 7 Anzahl der Beförderungen im Bereich der obersten Bundesbehörden im Zeitraum 1. Januar bis 31. Mai 1998 im Vergleich zum Vorjahr MdlAnfr 14 - Drs 13/10938 - Hans Büttner (Ingolstadt) SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMI 22173* B Anlage 8 Einheitliche Verwaltungspraxis bei der Bearbeitung der Anträge nach dem Vertriebenenzuwendungsgesetz hinsichtlich der Ausschlußgründe „Erhalt von Bodenreformland" sowie „Unterbrechung des Wohnsitzes in der DDR" MdlAnfr 19, 20 - Drs 13/10938 - Gisela Schröter SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 22173* C Anlage 9 Arbeitsverträge für Zivilbeschäftigte bei militärischen Einrichtungen auf fremdem Boden, insbesondere beim Truppenübungsplatz Vogelsang für Belgier MdLAnfr 21, 22 - Drs 13/10938 -Helga Kühn-Mengel SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 22174* A 240. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 17. Juni 1998 Beginn: 13.00 Uhr (Die Abgeordneten erheben sich)
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 17. 6. 98 Heyne, Kristin BÜNDNIS 17. 6. 98 90/DIE GRÜNEN Hoffmann (Chemnitz), SPD 17. 6. 98 Jelena Hovermann, Eike SPD 17. 6. 98 Kolbe, Manfred CDU/CSU 17. 6. 98 Kramp-Karrenbauer, CDU/CSU 17. 6. 98 Annegret Krautscheid, Andreas CDU/CSU 17. 6. 98 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 17. 6. 98 Dr. Graf Lambsdorff, F.D.P. 17. 6. 98 Otto Leidinger, Robert SPD 17. 6. 98 Meckel, Markus SPD 17. 6. 98 Probst, Simone BÜNDNIS 17. 6. 98 90/DIE GRÜNEN Regenspurger, Otto CDU/CSU 17. 6. 98 Rennebach, Renate SPD 17. 6. 98 Rübenkönig, Gerhard SPD 17. 6. 98 Rupprecht, Marlene SPD 17. 6. 98 Schenk, Christina PDS 17. 6. 98 Schlee, Dietmar CDU/CSU 17. 6. 98 Singer, Johannes SPD 17. 6. 98 Verheugen, Günter SPD 17. 6. 98 Welt, Jochen SPD 17. 6. 98 Wester, Hildegard SPD 17. 6. 98 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache 13/10938 Fragen 5 und 6): Wohin wurden bislang die abgebrannten Brennelemente des Atomkraftwerkes Biblis jeweils verbracht, und wohin sollen sie in Zukunft gemäß Entsorgungsvorsorgenachweis verbracht werden? Welche Rücknahmeverpflichtungen bestehen hierbei insbesondere in bezug auf die Wiederaufbereitungsanlagen in Sellafield und La Hague? Zu Frage 5: Abgebrannte Brennelemente des Kernkraftwerkes Biblis wurden bisher zur Wiederaufarbeitung zur Anlagen zum Stenographischen Bericht COGEMA in La Hague/Frankreich und zur BNFL in Sellafield/Großbritannien verbraucht. Gemäß der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zum Stichtag 31. Dezember 1997 durchgeführter Entsorgungsumfrage sollen Brennelemente des Kernkraftwerkes Biblis in Zukunft zur Wiederaufbereitung zur COGEMA und zur BNFL sowie zur Zwischenlagerung in die deutschen Zwischenlager Ahaus und Gorleben verbracht werden. Zu Frage 6: Die bei der Wiederaufbereitung anfallenden radioaktiven Abfälle sind in die Bundesrepublik Deutschland vertragsgemäß zurückzuführen. Die Bundesregierung hat sich in einem völkerrechtlich verbindlichen Notenwechsel verpflichtet, der Rückführung der Abfälle keine Hindernisse in den Weg zu legen. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Helmut Lippelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/10938 Frage 7): Spiegelt der Brief des Bundeskanzlers und des Präsidenten der Französischen Republik im Vorfeld des Europäischen Rates in Cardiff insofern eine Wende der deutschen Europapolitik wider, als einerseits die Bundesregierung die bisherige europäische Integration für schon zu weitgehend erachtet, andererseits jetzt von der Bundesregierung die belgisch-französisch-italienische Position für eine - im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union - notwendige baldige Reform der europäischen Institutionen unterstützt wird? Nein. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/10938 Fragen 9 und 10). Welches politische Konzept zur Lösung des Kosovo-Problems verfolgt derzeit die Bundesregierung und zwar sowohl gegenüber der Regierung in Belgrad wie gegenüber den Repräsentanten der Kosovo-Albaner in Prischtina? Hält die Bundesregierung einen NATO-Einsatz im Kosovo auch ohne ein Mandat der Vereinten Nationen für politisch sinnvoll, und auf welche Rechtsgrundlage könnte sich ein solcher NATO-Einsatz ohne VN-Mandat berufen? Zu Frage 9: Die Lage im Kosovo hat sich in den letzten Wochen dramatisch zugespitzt. Unter Beteiligung regulärer Einheiten der VJ versuchen die serbischen Sicherheitskräfte eine „Pufferzone" an der Grenze zu Albanien zu schaffen und schrecken dabei nicht vor exzessiver Gewalt gegen die Zivilbevölkerung zurück. Belgrad treibt damit die Kosovo-Albaner zunehmend in die Hände der radikalen Kräfte und fördert das Entstehen einer organisierten Guerillabewegung. Es geht für uns deshalb darum, alles zu unternehmen, eine friedliche Lösung des Kosovo-Konfliktes herbeizuführen und die Stabilität und Sicherheit der Nachbarländer, insbesondere Albaniens und Mazedoniens, zu sichern und zu stärken. Oberstes Ziel bleibt für uns und die übrigen Staaten der Kontaktgruppe eine Verhandlungslösung. Die Kontaktgruppe hat am 12. Juni durch Forderungen gegenüber Belgrad den politischen Rahmen hierfür abgesteckt. Der Europäische Rat hat am 15. Juni in Cardiff diese Forderungen bestätigt: - Ende der Aktionen gegen Zivilisten und Rückzug der Sicherheitskräfte; - Internationale Beobachtung, die die Einhaltung des Verzichts auf Gewalt gewährleisten soll; - Rückkehrmöglichkeiten für die Flüchtlinge und freier Zugang für Hilfsorganisationen; - Zügige Fortschritte im Dialog mit der Führung der Kosovo-Albaner. Die von Präsident Milosevic nach seinem Gespräch mit Präsident Jelzin gemachten Zusagen sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Nun müssen den Worten aber auch Taten folgen. Wir werden genau beobachten müssen, wie die Zusagen umgesetzt werden. Beide Seiten müssen einem kontinuierlichen Dialog mit internationaler Beteiligung zustimmen, um vertrauensbildende Maßnahmen zu diskutieren und eine politische Lösung für die Probleme des Kosovo zu finden. Hierbei muß es einen klaren Zeitplan für rasche Fortschritte geben. Ein politischer Dialog wird aber auch nicht in Gang kommen, wenn weiterhin von Mitgliedern der albanischen Gemeinschaft Gewaltakte verübt werden. Wir erwarten daher von der kosovo-albanischen Führung, daß sie ihre Ablehnung von Gewalt und terroristischen Aktionen unmißverständlich deutlich macht. Es muß eine Statusregelung gefunden werden, die sowohl die territoriale Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien respektiert als auch die berechtigten Anliegen der Kosovo-Albaner statusrechtlich absichert. Die Menschen- und Bürgerrechte aller Einwohner des Kosovos müssen gewahrt werden. Zu Frage 10: Die Bundesregierung unterstützt die britischen Bemühungen zur Erreichung eines Mandates des VN- Sicherheitsrates. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) (Drucksache 13/10938 Frage 11): Hat die Bundesregierung inzwischen von ihrer Ermächtigung gemäß § 9 Abs. 6 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Gebrauch gemacht und eine Verordnung über „Voraussetzungen, Art und Umfang von Leistungen zur Verhütung des Entstehens, der Verschlimmerung oder des Wiederauflebens von Berufskrankheiten" erlassen und dabei auch Leistungen für Arbeitnehmer entsprechend § 31 Abs. 1 Nr. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Rentenversicherung) geregelt, und wenn nein, warum nicht? Die neu erlassene Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) vom 31. Oktober 1997 enthält in § 3 die Regelungen über „Leistungen zur Verhütung des Entstehens, der Verschlimmerung oder des Wiederauflebens von Berufskrankheiten" . § 9 Abs. 6 Nr. 1 SGB VII als Ermächtigungsnorm für diese Vorschrift ist die inhaltlich identische Nachfolgevorschrift des § 551 Abs. 4 Nr. 4 Reichsversicherungsordnung. Dementsprechend enthielten auch die Vorgänger-Verordnungen der geltenden Berufskrankheiten-Verordnung stets diese sog. § 3-Leistungen. Die Vorschrift hat grundsätzlich eine präventive Zielrichtung, nämlich die Vermeidung von Gesundheitsschäden vor Eintritt des Versicherungsfalls „Berufskrankheit". Sie ist nicht anwendbar, wenn eine Erkrankung droht, die nicht in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen ist. Die Unfallversicherungsträger sind durch § 3 BKV verpflichtet, „mit allen geeigneten Mitteln" der Gefahr des Entstehens, des Wiederauflebens oder der Verschlimmerung einer Berufskrankheit entgegenzuwirken. Ihnen steht hierbei nach Rechtsprechung und langjähriger Praxis ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Zu den Leistungen in diesem Zusammenhang zählen selbstverständlich auch alle medizinischen Maßnahmen nach den §§ 26 ff. SGB VII - nämlich vorbeugende ambulante und stationäre Heilbehandlung einschließlich z. B. heilklimatischer Kuraufenthalte. Die von Ihnen angesprochenen „stationären medizinischen Leistungen nach § 31 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit für Versicherte, die eine besonders gesundheitsgefährdende, ihre Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflussende Beschäftigung ausüben", sind nach altem wie nach neuem Recht von der Berufskrankheiten-Verordnung erfaßt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/10938 Fragen 12 und 13): Ist der Bundesregierung bekannt, welche kostenmäßigen Auswirkungen die Unfallverhütungsvorschrift 123 der Berufsgenossenschaften (VBG 123) hinsichtlich der Inanspruchnahme eines Betriebsarztes auf kleine und mittlere Unternehmen hat, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um eine Entlastung für diese Unternehmen zu erreichen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Kleinunternehmer und Freiberufliche nach VBG 122 an Kursen für Arbeitssicherheit teilnehmen müssen und dadurch mit einem zusätzlichen Kostenaufwand belastet werden? Zu Frage 12: Die Kosten aus der Inanspruchnahme eines Betriebsarztes aufgrund der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte" (VBG 123) hängen davon ab, welches Betreuungsmodell gewählt wird und welches Preis-Leistungsverhältnis sich aus den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen ergibt. Dies hängt von der Ausgestaltung des jeweiligen Einzelfalles ab. Allgemeine Aussagen zu kostenmäßigen Auswirkungen sind daher nicht möglich. Das vorausschauende Einbringen von Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekten als selbstverständlicher Bestandteil in die betrieblichen Abläufe ist jedenfalls immer billiger und für den Arbeitgeber wirtschaftlicher als eine spätere „Reparatur" bereits entstandener Gesundheitsschäden. Zu Frage 13: Es trifft nicht zu, „daß Kleinunternehmer und Freiberufler nach der Unfallverhütungsvorschrift ,Fachkräfte für Arbeitssicherheit' (VBG 122) an Kursen für Arbeitssicherheit teilnehmen müssen". Einige Unfallversicherungsträger bieten als Alternative zur Regelbetreuung das sogenannte „Unternehmermodell" an. Bei diesem Modell hat der Unternehmer die Möglichkeit, in Seminarveranstaltungen einschlägige Arbeitsschutzkenntnisse selbst zu erwerben. Macht er hiervon Gebrauch, kann die im Rahmen der Regelbetreuung vorgesehene Einsatzzeit auf die Hälfte reduziert werden, bzw. muß eine sicherheitstechnische Beratung nur noch im Bedarfsfall in Anspruch genommen werden. Selbstverständlich kann der Unternehmer auch auf andere Betreuungsformen zurückgreifen. Er kann beispielsweise einen eigenen Mitarbeiter zur Fachkraft ausbilden lassen, einen externen sicherheitstechnischen Dienst beauftragen oder sich einem berufsgenossenschaftlichen Dienst anschließen. Denkbar ist auch die Bildung sogenannter ,,pools" von kleineren Betrieben, die über gemeinsame Betreuungsverträge häufig günstigere Konditionen für eine Betreuung erhalten. Welche Alternative der Unternehmer unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten auswählt, liegt allein in seiner Entscheidung. Die kostensenkenden Möglichkeiten sind sicherlich häufig noch nicht ausgeschöpft. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) (Drucksache 13/10938 Frage 14): Wie viele Beförderungen wurden im Bereich der obersten Bundesbehörden - aufgeschlüsselt nach den einzelnen Ressorts - im Zeitraum zwischen 1. Januar 1998 und 31. Mai 1998 vorgenommen, und wie hoch waren die Vergleichszahlen - aufgeschlüsselt nach den einzelnen Ressorts - im Vergleichszeitraum des Jahres 1997? Die von Ihnen erbetenen Zahlen werden in den üblichen Statistiken nicht erfaßt. Das Bundesministerium der Finanzen führt jedoch auf Bitten des Haushaltsausschusses eine Erhebung über die Beförderungen/Höhergruppierungen bei den obersten Bundesbehörden (alle Besoldungs- und Vergütungsgruppen) in 1998 durch. Der Bericht wird im Laufe des Monats Juni 1998 dem Haushaltsausschuß zugeleitet. Ich bitte um Verständnis, daß ich wegen des damit verbundenen erheblichen Aufwandes von einer gesonderten Umfrage abgesehen habe. Ich werde Ihnen jedoch unverzüglich einen Abdruck des für den Haushaltsausschuß erarbeiteten Berichts zuleiten. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen der Abgeordneten Gisela Schröter (SPD) (Drucksache 13/10938 Fragen 19 und 20): Wird die Bundesregierung im Nachgang zum Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesministerium der Finanzen, Irmgard Karwatzki, vom 4. Mai 1998 an die zuständigen Minister der neuen Länder Initiativen ergreifen, um eine einheitliche Verwaltungspraxis bei der Bearbeitung der Anträge nach dem Vertriebenenzuwendungsgesetz hinsichtlich der Ausschlußgründe „Erhalt von Bodenreformland" sowie „Unterbrechung des Wohnsitzes in der DDR" sicherzustellen, und wenn ja, welche? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die notwendige einheitliche Verwaltungspraxis einer gesetzlichen Präzisierung der Auslegungsspielräume hinsichtlich der genannten Ausschlußgründe bedarf, und wie begründet sie ihre Auffassung? Zu Frage 19: Auf Initiative des Bundesministeriums der Finanzen haben sich die Vertreter der neuen Bundesländer, denen die Durchführung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes obliegt, bei einer Besprechung in Berlin am 10. Juni 1998 auf der Grundlage meines Schreibens vom 4. Mai 1998 auf eine einheitliche Verwaltungspraxis geeinigt. Diese Verwaltungspraxis wird derzeit präzisiert. Die Bundesregierung betrachtet damit die Angelegenheit für erledigt. Zu Frage 20: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Eine einheitliche Verwaltungspraxis ist gewährleistet. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen der Abgeordneten Helga Kühn-Mengel (SPD) (Drucksache 13/10938 Fragen 21 und 22): Ist die Bundesregierung bereit, sich im Rahmen einer nach § 82 des NATO-Truppenstatuts vorgesehenen Überprüfung desStatus der Beschäftigten dafür einzusetzen, daß Arbeitsverträge für Zivilbeschäftigte bei militärischen Einrichtungen auf fremdem Boden (z. B. Vogelsang) grundsätzlich nur unter dem Recht des jeweiligen Aufnahmestaates abgeschlossen werden können? Trifft es zu, daß beispielsweise beim Truppenübungsplatz Vogelsang durch sog. Belgische Verträge Beschäftigte zu Lasten des deutschen Fiskus Vergünstigungen im Bereich der Mehrwert- und Mineralölsteuer sowie durch bis zu 30 % günstigere Einkaufsmöglichkeiten erhalten und möglicherweise so zu Lasten des deutschen Fiskus ein Anreiz geschaffen wird, das deutsche Tarifrecht zu verlassen und Arbeitsverträge nach belgischem Recht mit deutlich schlechterem sozialen Schutzniveau zu akzeptieren, und sieht die Bundesregierung insoweit Handlungsbedarf? Zu Frage 21: Für die bei den Streitkräften der Entsendestaaten beschäftigten örtlichen Arbeitskräfte gilt nach Artikel IX Absatz 4 NATO-Truppenstatut ausdrücklich, daß sich die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen, insbesondere die Löhne und Gehälter, die Zuschläge und die Arbeitsschutzbedingungen nach dem Recht des Aufenthaltsstaates bestimmen. Nur bei Vorliegen bestimmter, enger Voraussetzungen können die Streitkräfte der Entsendestaaten als sogenanntes ziviles Gefolge auch Zivilpersonen im Sinne von Artikel I Absatz 1 b des NATO-Truppenstatuts beschäftigen, die einen besonderen Status genießen und für die in der Regel das Recht des jeweiligen Entsendestaates gilt. Die Regierungen der Unterzeichnerstaaten des NATO-Truppenstatuts streben keine Revision des NATO-Truppenstatuts an. Zu Frage 22: Davon ausgehend, daß eine Revision des NATO- Truppenstatuts nicht anzustreben ist, sind Lieferungen und sonstige Leistungen nur an in der Bundesrepublik Deutschland stationierte ausländische Truppen oder deren ziviles Gefolge unter bestimmten Voraussetzungen abgabenbegünstigt. Alle übrigen Personen sind nicht berechtigt, Lieferungen und sonstige Leistungen abgabenbegünstigt zu empfangen. Danach besteht für diesen Personenkreis kein Anreiz Arbeitsverträge nach belgischem Recht zu schließen. Darüber hinaus wirkt die Bundesregierung darauf hin, daß die Vergünstigungen nach dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) nur von den dazu berechtigten Personen in Anspruch genommen werden.
Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Verehrte Abgeordnete, das furchtbare Eisenbahnunglück in Eschede hat uns alle jäh innehalten lassen. Es geschah, was wir in unserer Vorstellungswelt bisher verdrängt hatten: Am späten Vormittag des 3. Juni entgleiste auf der Strecke Hannover - Hamburg der Intercity-Expreß „Wilhelm Conrad Röntgen" und zerschellte bei der Stadt Eschede an einer Brücke. Die Brücke stürzte ein und begrub Teile des Zuges unter sich.
Die grausige Bilanz des Unglücks erschloß sich erst im Verlauf der mehrere Tage dauernden Bergungsarbeiten. Hundert Menschen fanden bereits in den Trümmern oder nach dem Unglück den Tod. Einige ringen noch immer um ihr Leben. Mehr als 80 Personen wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt; viele Fahrgäste werden noch in den Krankenhäusern behandelt.
Niemand, der die Berichte über das Unglück und die Bilder der meterhoch ineinander verkeilten und zerborstenen Wagen des Intercity-Expreß gesehen hat, kann sich von dem Eindruck dieses Unglücks mit seinem unausdrückbaren Leid für so viele freimachen. Die Wucht des Geschehens wühlt uns immer noch auf, wirkt in uns nach.
Das bisher schwerste Zugunglück in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist zugleich der erste schwere Unfall mit einem IntercityExpreß. In das Entsetzen und die Trauer über das Ausmaß der Katastrophe mischt sich die jähe Erkenntnis, daß auch bei diesem sicheren Verkehrsmittel die moderne Hochgeschwindigkeitstechnik vor Unfällen nicht gefeit ist.
Im Namen des Deutschen Bundestages spreche ich den Angehörigen der Opfer und allen Betroffenen unsere tiefempfundene Anteilnahme aus. Sie alle brauchen in diesen Tagen und Wochen des Schmerzes und der Verzweiflung Beistand und Kraft. Unsere Gedanken sind auch bei den Verletzten; ihnen wünschen wir baldige Genesung.
Den beteiligten Rettungsmannschaften und den vielen freiwilligen Helfern und Helferinnen, die spontan und in unermüdlichem Einsatz um das Leben der Verunglückten kämpften und Opfer geborgen haben, gilt ebenso wie den Seelsorgern, die Angehörige und Helfer betreuten und betreuen, unser aller Dank. Die Arbeit, die sie im Angesicht des Grauens geleistet haben, war übermenschlich.
In diesen Stunden der Erschütterung und Trauer in ganz Deutschland haben viele Menschen, auch außerhalb unseres Landes, Anteil genommen. Wir danken ihnen dafür.
Wir trauern um die Opfer. Wir verneigen uns vor den Hinterbliebenen und empfinden mit ihren Verlust. Wir hoffen, daß die Verletzten und die Betroffenen die traumatischen Folgen des Erlebten überwinden.
Angesichts der Schwere des Unglücks, der vielen Todesopfer und des unermeßlichen Leids der Hinterbliebenen und Verletzten bitte ich Sie um ein gemeinsames stilles Gedenken. -
Meine Damen und Herren, Sie haben sich zu Ehren der Opfer des Unglücks von Ihren Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die heutige Tagesordnung um die Ihnen in der Zusatzpunktliste vorliegenden Punkte erweitert werden:
1. Wahlvorschlag der Fraktionen CDU/CSU, SPD
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Wahl von Mitgliedern in den Stiftungsrat der „Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur" - Drucksache 13/10978 -
2. Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Einrichtung eines Deutschen Koordinierungsrats für Menschenrechte - Drucksache 13/10975-
3. Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P.: Verstärkung deutscher Beiträge zur Konfliktverhütung und Friedenserhaltung in Afrika - Drucksache 13/10980 -
4. Beratung des Antrags der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Freilassung aller politischen Häftlinge und Wiederherstellung demokratischer Verhältnisse in Nigeria - Drucksache 13/10979-
5. Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Haltung der Bundesregierung zu den Auswirkungen der Brenner-Blockade auf den deutschen und europäischen Transitverkehr
Sind Sie damit einverstanden? - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Präsidentin Dr. Rita Süssmuth
Ich möchte Sie darauf hinweisen, daß im Anschluß an die Menschenrechtsdebatte eine Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Haltung der Bundesregierung zu den Auswirkungen der Brenner-Blockade auf den deutschen und europäischen Transitverkehr" beginnt und sich die Fragestunde daran anschließt.
Sodann teile ich mit, daß der Abgeordnete Josef Vosen am 3. Juni 1998 auf seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag verzichtet hat. Sein Nachfolger, Abgeordneter Gerd Bauer, hat am 4. Juni 1998 die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben. Ich begrüße den neuen Kollegen sehr herzlich.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 1 auf: Beratung des Anrags der Bundesregierung
Deutsche Beteiligung an der von der NATO geplanten Operation zur weiteren militärischen Absicherung des Friedensprozesses im früheren Jugoslawien über den 19. Juni 1998 hinaus (SFOR-Folgeoperation)

- Drucksache 13/10977 -
Überweisungsvorschlag:
Auswärtiger Ausschuß (federführend) Rechtsausschuß
Verteidigungsausschuß
Haushaltsausschuß
Eine Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 13/10977 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:
Beratung des Schlußberichts der EnqueteKommission
Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit"
- Drucksache 13/11000 -
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich die Aussprache eröffne, möchte ich einige einleitende Bemerkungen und Worte zum nationalen Gedenktag des 17. Juni sagen; denn angesichts der Probleme des Tages schwindet allzuleicht das Empfinden für das Grundsätzliche und die notwendige Pflege des Gedenkens. Lassen Sie mich deshalb den Vorschlag der Enquete-Kommission aufgreifen, auch in Zukunft dafür Sorge zu tragen, daß der 17. Juni im öffentlichen Bewußtsein nicht verlorengeht.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der PDS)

Die Erhebung am 17. Juni 1953, der wir im Deutschen Bundestag oft gedacht haben, war ein erstes sichtbares Fanal, daß sich die Menschen in der DDR mit Willkür und Unterdrückung nicht abfinden wollten und nicht bereit waren, sich widerstandslos der kommunistischen Herrschaft zu beugen. In der Erinnerung an die ersten massiven Widerstände gegen die Diktatur der kommunistischen Einheitspartei und ihrer Opfer bleibt der 17. Juni 1953 ein nationaler Gedenktag für uns alle. Dieser Tag mahnt uns zur Wachsamkeit. Er steht für die Aufforderung an uns alle, jeder Form von Diktatur eine Absage zu erteilen.
Der Aufstand des 17. Juni scheiterte. Er wurde gewaltsam niedergeschlagen; aber er war nicht umsonst. 36 Jahre später, als auf den Einsatz von Gewalt verzichtet wurde, setzte sich die Freiheit in der friedlichen Revolution des Herbstes 1989 durch. Deshalb gehören der 17. Juni 1953 und der 9. November 1989 untrennbar zusammen.
Vor allem der ungebrochene Freiheitswille, die Kraft und der Mut der Bürgerrechtler in der DDR und der Menschen in den Bürgerbewegungen, die auf den Straßen zur Volksbewegung anschwollen, waren es, die das SED-Regime hinwegfegten und uns Deutsche in die gemeinsame Freiheit und in die staatliche Einheit führten.
Dieses herausragende Ereignis unserer jüngsten Geschichte, dessen Bedeutung durch den Alltag auch in Zukunft nicht verschüttet werden darf, hat uns zugleich verpflichtet, uns intensiv mit Geschichte und Folgen der SED-Diktatur auseinanderzusetzen, auch um daraus Lehren für die Zukunft zu ziehen.
Der Deutsche Bundestag hat diese Pflicht nicht zuletzt als eine zentrale Aufgabe der Politik und des Parlaments angesehen. So haben in sechs Jahren zwei Enquete-Kommissionen eine beeindruckende Fülle von bedeutsamen Erkenntnissen zutage gefördert und uns wichtige Empfehlungen für künftige Handlungen und Maßnahmen gegeben. Wir haben heute allen Grund, den Abgeordneten und den Sachverständigen in beiden Kommissionen für ihre wichtige, unverzichtbare und verdienstvolle Arbeit sehr herzlich zu danken.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der PDS)

Ihnen, lieber Herr Kollege Eppelmann, gilt als dem Vorsitzenden beider Enquete-Kommissionen unser besonderer Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)

Nun gebe ich der Kollegin Vera Lengsfeld als erster Rednerin das Wort. Sie spricht als Zeitzeugin und zugleich als Opfer dieser Jahre von Unterdrükkung und Willkür. Frau Lengsfeld.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Vera Wollenberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am heutigen 17. Juni, dem 45. Jahrestag des Volksaufstandes gegen die brutale Willkürherrschaft der SED, wird besonders deutlich, daß mit der Betrachtung von 40 Jahren DDR-Geschichte kein abgeschlossenes historisches Kapitel zu behandeln ist, sondern eine bis heute fortwährende deutsche Teilungsgeschichte, die im Jahr 1933 ihren Ausgangspunkt hatte, eine Geschichte, in der Stasi- und SED-Macht zu marginalen Schwierigkeiten des Einigungsprozesses heruntergespielt zu

    Vera Lengsfeld
    werden drohen, weil die SED-Nachfolgepartei zu einem unverzichtbaren Faktor im machtpolitischen Spiel von SPD und Bündnis 90/Die Grünen geworden ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Unsinn! Fangen Sie doch nicht so an! Das ist unangemessen!)

    Die Verharmlosung der Verbrechen des SED-Regimes hat inzwischen System. Deshalb spreche ich heute über die Menschen der zweiten deutschen Diktatur, die Widerstand gegen die sowjetische Fremdherrschaft und das SED-Regime - verbunden mit der Erfahrung von Flucht, Ausbürgerung und Repression - leisteten. Ich will den Bogen von den Anfängen der sowjetisch besetzten Zone nach 1945 bis zum Zusammenbruch der DDR 1989 aus der Sicht derer spannen, die heute allzugern beiseite geschoben werden, um die Biographien der Täter zu schonen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Nachdem die letzten überlebenden sowjetischen Kriegsgefangenen die deutschen KZs in Richtung Gulag verlassen hatten, wo viele von ihnen, die der deutschen Hölle entkommen waren, an der erbarmungslosen Kälte und dem Hunger verreckten, wurden aus den KZs Speziallager der Sowjetmacht. Mit terroristischen Methoden gingen sowjetische und deutsche Geheimpolizei gegen Andersdenkende und vor allem gegen Menschen vor, die sich der Sowjetisierung widersetzten. Sie wurden kriminalisiert und politisch abgeurteilt. Nach offiziellen sowjetischen Angaben waren in den Speziallagern der sowjetisch besetzten Zone 157 837 Menschen gefangen, davon 122 671 Deutsche, 34 706 sowjetische Staatsbürger und 460 weitere Ausländer, die meisten von ihnen Polen. Allein diese Zahlen sprechen gegen die immer wieder verbreitete Auffassung, zirka 75 Prozent der Häftlinge seien Funktionsträger der NSDAP gewesen.
    Zu den von den sowjetischen Behörden Verurteilten gehörten auch viele Frauen, die, wie Alexandra Dust-Wiese, zusammen mit ihren Brüdern zum Kreis von Arno Esch in Rostock gehörend, nach erlebter Nazirepression in den kommunistischen Unterdrükkungsapparat gerieten. Nach der Zerschlagung der Gruppe um Esch wurde Alexandra Wiese verhaftet und zu dreimal 25 Jahren Arbeitslager verurteilt. Während ihre Brüder und die zum Tode Verurteilten in die Sowjetunion deportiert wurden, kam sie im April 1950 nach Hoheneck. Im Mai 1951 erfuhr sie von der Verhaftung und Deportation ihrer Mutter wegen Spionage. Nach Beteiligung an einem Hungerstreik wurde sie 1953 als Rädelsführerin nach Brandenburg-Görden ins Zuchthaus verlegt und erst im Mai 1956 nach einer weiteren Verlegung in den „Roten Ochsen" nach Halle begnadigt und entlassen. Am 7. Januar 1957 konnte sie in den Westen fliehen.
    Zu den Existenzbedingungen der SED-Diktatur gehörte die schon 1947 einsetzende militärische Absicherung der Zonen und späteren Staatsgrenze zur
    Verhinderung von Flucht bzw. Ausreise. Von 1950 bis Jahresende 1988 haben insgesamt 3,2 Millionen Menschen die DDR verlassen. Bis Ende 1989 folgten ihnen noch einmal 344 600 Personen. Der größte Teil der Flüchtlinge, 2,6 Millionen, hatte sich schon in den 50er Jahren bis zum Mauerbau 1961 retten können.
    1949, nach Gründung der DDR, wurde parallel zum Aufbau des Sozialismus die Grenzsicherung verstärkt. Bis zum Ende der DDR blieben die Versuche des „ungesetzlichen Grenzübertritts" das dominierende Delikt der politischen Strafjustiz. Die unmenschliche Perfektion des Grenzregimes erschließt sich freilich erst aus dem „rücksichtslosen Schußwaffengebrauch" und dem „überall gewährleisteten einwandfreien Schußfeld", den Minensperren aus Erdminen und dem pioniertechnischen Ausbau der Grenze durch Errichtung von Streckmetallzäunen zur Anbringung der richtungsgebundenen Splitterminen.
    Aus den Dienstvorschriften über den Schußwaffengebrauch und den übereinstimmenden Schilderungen von Überläufern der DDR-Grenztruppen ergibt sich, daß das Ziel der Fluchtvereitelung um jeden Preis und mit jedem Mittel angestrebt werden sollte, wenn eine Festnahme mit dem Ziel der strafrechtlichen Inanspruchnahme des Flüchtlings nicht mehr möglich war. Unter bestimmten Voraussetzungen lag der Zweck des Schußwaffengebrauchs allein in der physischen Vernichtung des Grenzverletzers.
    900 tote Flüchtlinge sind zu beklagen, darunter mehr als 40 Kinder und Jugendliche. Das letzte Maueropfer, Chris Gueffroy, war 20, als er erschossen wurde. Klaus-Peter Eich versuchte am 12. Oktober 1961 im Alter von 20 Jahren, durch einen Doppeldrahtzaun nach Westberlin zu entkommen. Ohne vorherige Warnrufe und Warnschüsse warteten die Grenzer auf eine für sie günstige Schußposition und feuerten ihre Schüsse auf seinen Rücken. Durch einen lebensgefährlichen Schuß verletzt, erlitt er eine Querschnittslähmung, mußte zwei Jahre im Krankenhaus verbringen und ist seitdem dauerhaft an den Rollstuhl gefesselt. Heute muß er sich in den Medien als verbittert titulieren lassen, wenn er berechtigterweise darum kämpft, daß die Gedenktafel am geplanten Mauermuseum in Berlin auch an die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft erinnert. Aus „ästhetischen und technischen" Gründen sollte darauf verzichtet werden. Seit gestern habe ich die definitive Zusage sowohl in Berlin als auch in Bonn erhalten, daß die Inschrift an die Maueropfer erinnern wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie der Abg. Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD] und Waltraud Schoppe [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])

    Damit sind wir alle knapp der Peinlichkeit entronnen, daß sich ausgerechnet am Mauerdenkmal das Geschichtsbild der PDS durchsetzt. Täter und Opfer waren eben nicht gleichermaßen Betroffene des kalten Krieges. Es gibt vielmehr konkrete Verantwortli-

    Vera Lengsfeld
    che für das zu SED-Zeiten verübte Unrecht, und die müssen immer wieder klar benannt werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Tilo Braune [SPD]: Zum Beispiel die Blockparteien, die heute noch da drüben sitzen! Zuruf von der SPD: Scheinheiligkeit!)

    - Das können Sie mir nun nicht vorwerfen. Sie sollten ein bißchen mehr Respekt vor dem haben, was ich hier zu sagen habe.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Sie sind doch gerade über uns hergefallen!)

    Der erste Volksaufstand im sowjetischen Imperium am 17. Juni 1953, der sich heute jährt, verdeutlicht, daß das SED-Regime nur durch sowjetische Panzer zu stabilisieren war. Die Aufständischen des 17. Juni formulierten in aller Deutlichkeit ihren Anspruch auf Einheit und Freiheit. Der Volksaufstand war keineswegs auf Berlin beschränkt. Zum Beispiel gab es auch in Thüringen, in Jena, einen Schwerpunkt der Erhebung. 20 000 Demonstranten waren dort am 17. Juni auf der Straße. Mit Alfred Diener wurde ein vom Repressionsapparat ausgemachter Rädelsführer in Jena verhaftet. Am 18. Juni wurde er im Alter von 26 Jahren von einem sowjetischen Militärgericht zum Tode verurteilt und durch Offiziere der Roten Armee hingerichtet.
    Das Gedenken an die Opfer des 17. Juni wird vernachlässigt. Weder wurden bislang die 21 standrechtlich erschossenen Arbeiter gewürdigt, noch kennt man die Namen der 18 russischen Soldaten und Offiziere, die damals den Einsatz der Waffe verweigerten und hingerichtet wurden. Ich unterstütze nachdrücklich die Initiative des Berliner CDU-Abgeordneten Toepfer, die Namen der sowjetischen Soldaten zu ermitteln und die noch lebenden Verwandten zum Gedenktag im nächsten Jahr einzuladen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Sie sollten auch dabeisein, wenn endlich ein zentrales Denkmal für die Opfer des 17. Juni eingeweiht wird. Es muß ja gar nicht überdimensioniert sein.
    Es gab immer wieder Menschen, die dem SED-Regime nach dem Vorbild des Widerstandes gegen die Nationalsozialisten trotzten. 1955 wurde zum Beispiel in Weimar der stellvertretende Direktor der PestalozziSchule verhaftet. Gerhard Benkowitz hatte mehrere Jahre unter anderem Namen von Inhaftierten nach West-Berlin übermittelt. Diese Widerstandstätigkeit wurde in fürchterlichen Verhören, die mit Gewaltanwendung verbunden waren, kriminalisiert. Ihm und seinen Freunden unterstellte man, daß sie eine Reihe von Brücken oder sogar die Saaletalsperre sprengen wollten. Noch vor der Gerichtsverhandlung verlangten seine Kollegen, die Abteilung Volksbildung beim Rat der Stadt, der Pädagogische Rat der Friedrich-Engels-Schule und viele andere in öffentlichen Erklärungen, daß ihn die schwerste Strafe treffen soll. Obwohl der Oberste Gerichtshof feststellte, daß Benkowitz niemals Sprengstoff besessen hat, verfügte eine Kommission des Politbüros unter der Leitung des Schreibtischtäters Klaus Sorgenicht, daß der Generalstaatsanwalt die Todesstrafe zu beantragen habe. Durch persönliches Eingreifen Ulbrichts wird zudem gegen einen Freund von Benkowitz eine weitere Todesstrafe verhängt. Beide Urteile werden in Dresden am Münchener Platz in der ehemaligen Hinrichtungsstätte der Gestapo mit dem Fallbeil vollstreckt.
    Bis heute ist noch nicht einmal die weniger als vier Monate andauernde Haftzeit zwischen Verhaftung und Hinrichtung entschädigt worden, weil das Häftlingshilfegesetz derart kurze Haftzeiten nicht berücksichtigt. Weder Schreibtischtäter noch Richter sind belangt worden. Auch an der Weimarer Schule ist nichts zur Ehrenrettung des ehemaligen stellvertretenden Direktors erfolgt. Bis heute erinnert nicht einmal eine Gedenktafel an ihn.
    Trotz dieser Erfahrungen gab es in der DDR auch nach dem Mauerbau im Jahre 1961 Menschen, die auf eine Entstalinisierung hofften. Vieles von dem wird mit dem 11. Plenum der SED im Jahre 1965 zunichte gemacht. Mit dem Verbot von 11 DEFA-Filmen und der öffentlichen Ausgrenzung von Robert Havemann und Wolf Biermann schwanden die Illusionen über ein „Tauwetter". Die Beteiligung der SED an der militärischen Niederschlagung des Prager Frühlings machte dann unerbittlich klar, daß die kommunistischen Diktaturen statt auf Reformen auf militärische und geheimpolizeiliche Gewalt setzten.
    Das Jahr 1976 markierte eine weitere Zäsur auf dem Weg zum Ende der SED-Herrschaft. Es war nicht nur das Jahr der Biermann-Ausbürgerung, sondern auch das Jahr der Selbstverbrennung des Pfarrers Oskar Brüsewitz. Er starb am 18. August 1976 nach dem Beispiel der buddhistischen Mönche in Saigon und Jan Pallachs in Prag. Auf dem Transparent am Ort seiner Selbstverbrennung war zu lesen:
    Die Kirche der DDR klagt den Kommunismus an! Wegen Unterdrückung in Schulen, an Kindern und an Jugendlichen.
    Die Vertreter der Evangelischen Kirche in der DDR identifizierten sich jedoch keineswegs mit diesem Fanal für die Freiheit. Schon sieben Stunden später saß Oberkonsistorialrat Manfred Stolpe mit Vertretern der Kirchenleitung der Kirchenprovinz Sachsen und dem Staatssekretär für Kirchenfragen, Hans Seigewasser, in Magdeburg zusammen, um Einzelheiten für den Erhalt geordneter Beziehungen zwischen Staat und Kirche zu erörtern.
    Im Zusammenhang und in der Folge der Biermann-Ausbürgerung gerieten nicht nur sich solidarisierende Künstler, sondern auch viele jüngere Leute aus verschiedenen oppositionellen Gruppen in das Visier des Stasiapparates. Einer davon war Matthias Domaschk, der am 12. April 1981 in Gera in der Stasihaft sein Leben verlor. Wie viele andere war Domaschk nach der Ausbürgerung Biermanns zum Objekt der Stasimaßnahmen von Zuführung, Haussuchung und Einleitung von operativen Vorgängen und schließlich Stasihaft geworden. „Anderthalb Stunden verbringt" - so das Protokoll - „der operative Mitarbeiter Oltnt. Horst Köhler allein mit Matthias", also bis 14.00 Uhr. „Um 14.15 Uhr ist Matthias tot."

    Vera Lengsfeld
    Alle Vorgänge hinter den Gefängnismauern können wohl nie aufgeklärt werden: zum Beispiel, warum Stasi-Häftlinge wie Jürgen Fuchs und Rudolf Bahro und etliche andere an einer Art Krebs erkrankt und zum Teil gestorben sind, die nach Meinung von Experten durch einen Jahre zurückliegenden Empfang einer Überdosis radioaktiver Strahlung entstanden sein könnte.
    Aber es gab nicht nur Verbrechen an Gefangenen in der DDR. DDR-Leistungssportler wurden Menschenverachtenden medizinischen Manipulationen ausgesetzt. Kinder in der DDR wurden bereits im Kindergarten einem systematischen Screening unterzogen, bei dem festgestellt wurde, welches Kind im Erwachsenenalter für welche Sportart die Idealmaße haben würde. Danach wurden die Kinder ein Vierteljahr lang mehrmals in der Woche auf ihre Eignung hin getestet. Dann wurde den Eltern mitgeteilt, daß ihre Kinder in eine Kinder- und Jugendsportschule übernommen werden könnten. Voraussetzung war, daß sich die Eltern mit dem Trainingsplan und allen notwendigen ärztlichen Maßnahmen durch Unterschrift einverstanden erklärten.
    Wie die systematische Aufrüstung von Kinderkörpern für den Hochleistungssport aussah, wird gerade bei den Dopingprozessen beleuchtet. Mit vierzehneinhalb Jahren wurde die DDR-Schwimmerin Christiane Knoche einer Behandlung unterzogen, die der DDR-Verbandsarzt Lothar Kipke alias „IM Rolf" zynisch den „Großversuch" genannt hat: Muskelmast mit Hormonen wie der berüchtigten Pille Oral-Turinabol, im Fachjargon „OT" genannt. Ein Jahr später durchbrach die Fünfzehnjährige, inzwischen mit Möbelpackerkreuz, starker Beinbehaarung und anderen Merkmalen der Vermännlichung ausgestattet, als erste Frau bei 100 Meter Schmetterling mit 59,78 Sekunden die Minutengrenze.
    Seit die Dopingpraktiken in ihrer ganzen menschenverachtenden Dimension bekanntgeworden sind, vermisse ich den Aufschrei der Medien. Im Gegenteil, nachdem die Schwimmerin Carola Beraktschjan in einer noblen Geste ihre Medaillen zurückgab und sich aus der Weltrangliste streichen ließ, traf sie die subtile, arrogante Häme des Kultmoderators der „Tagesthemen", Ulrich Wickert. Er fand kein Wort des Respekts für die Tat der Sportlerin, sondern wertete sie als bloße „Auseinandersetzung mit einem autoritären Regime" ab. „Wirklich mutig" wären nach den Worten von Ulrich Wickert nur jene, die sich jetzt als im Westen „freiwillig gedopt" outen würden, sich also dafür hergäben, der Öffentlichkeit zu suggerieren, es sei in der DDR alles nicht so schlimm gewesen, gedopt werde schließlich überall.
    Wer die SED-Nachfolgepartei als Mittel zum Regierungswechsel benutzen will, der für die PDS ja erklärtermaßen ein Machtwechsel sein soll, muß natürlich vorher die Vergangenheit ins Harmlose entsorgen. Deshalb dürfen wir nicht müde werden, immer wieder daran zu erinnern, was wirklich geschehen ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich möchte diese Rede nicht beenden, ohne auf eine fast vergessene Gruppe von Verfolgten hinzuweisen, die der besonders perfiden Praxis der Zwangsadoption ausgesetzt waren. Für viele Schicksale steht das von Gisela Mauritz. Die junge Chemnitzerin wurde im Jahr 1974 - übrigens zur Hochzeit westdeutscher Entspannungspolitik - am Grenzübergang Marienborn verhaftet, als sie mit ihrem vierjährigen Sohn die DDR illegal verlassen wollte. Ein Gericht verurteilte sie zu viereinhalb Jahren Haft, die sie bis auf den letzten Tag im Zuchthaus Hoheneck, einem der fürchterlichsten Gefängnisse der DDR, verbüßen mußte. Während ihrer Haftzeit wurde ihr Sohn von einem linientreuen Ehepaar zwangsadoptiert. Allen Einschüchterungsversuchen zum Trotz nahm Gisela Mauritz nach ihrer Entlassung die Suche nach ihrem Kind auf. Dafür wurde sie zum zweiten Mal verhaftet und zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Nach ihrer Entlassung wurde ihr eine Aufenthaltsbeschränkung in der sächsischen Provinz auferlegt, gekoppelt mit dem Verbot, die Hauptstadt der DDR zu betreten, wo sich ihr Sohn befand. Nach fünf Jahren konnte Frau Mauritz von der Bundesregierung freigekauft werden. Erst nach 14 Jahren fand sie ihren Sohn mit Hilfe des Fernsehmagazins „Report" wieder. Der Achtzehnjährige hatte keine Erinnerung mehr an seine Mutter. - Was Gisela Mauritz und ihrem Sohn widerfuhr, entsprach der sozialistischen Gesetzlichkeit der DDR, einem System, das nach Willen der PDS auch heute nicht ein Unrechtssystem genannt werden dürfte.
    Es ist für die heutige Wahrnehmung notwendig, darauf zu verweisen, daß es in den mehr als 40 Jahren der zweiten deutschen Diktatur immer Menschen gab, die sich dem System entzogen oder ihm widerstanden. Ohne die moralische Kraft des deutschen Widerstandes wäre nach der nationalsozialistischen Terrorherrschaft ein demokratischer Neuanfang in Deutschland nicht möglich gewesen. Die friedliche Revolution der Deutschen in der DDR vom Herbst 1989 schuf die Grundlage für die freiheitliche Demokratie im vereinten Deutschland. Widerstand und Opposition gegen die Diktaturen sind wichtiger Teil des demokratischen und freiheitlichen Erbes aller Deutschen. Wir werden die Geschichtsschreibung und die Definitionsmacht nicht den Tätern überlassen.

    (Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU Beifall bei der F.D.P.)