Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am heutigen 17. Juni, dem 45. Jahrestag des Volksaufstandes gegen die brutale Willkürherrschaft der SED, wird besonders deutlich, daß mit der Betrachtung von 40 Jahren DDR-Geschichte kein abgeschlossenes historisches Kapitel zu behandeln ist, sondern eine bis heute fortwährende deutsche Teilungsgeschichte, die im Jahr 1933 ihren Ausgangspunkt hatte, eine Geschichte, in der Stasi- und SED-Macht zu marginalen Schwierigkeiten des Einigungsprozesses heruntergespielt zu
Vera Lengsfeld
werden drohen, weil die SED-Nachfolgepartei zu einem unverzichtbaren Faktor im machtpolitischen Spiel von SPD und Bündnis 90/Die Grünen geworden ist.
Die Verharmlosung der Verbrechen des SED-Regimes hat inzwischen System. Deshalb spreche ich heute über die Menschen der zweiten deutschen Diktatur, die Widerstand gegen die sowjetische Fremdherrschaft und das SED-Regime - verbunden mit der Erfahrung von Flucht, Ausbürgerung und Repression - leisteten. Ich will den Bogen von den Anfängen der sowjetisch besetzten Zone nach 1945 bis zum Zusammenbruch der DDR 1989 aus der Sicht derer spannen, die heute allzugern beiseite geschoben werden, um die Biographien der Täter zu schonen.
Nachdem die letzten überlebenden sowjetischen Kriegsgefangenen die deutschen KZs in Richtung Gulag verlassen hatten, wo viele von ihnen, die der deutschen Hölle entkommen waren, an der erbarmungslosen Kälte und dem Hunger verreckten, wurden aus den KZs Speziallager der Sowjetmacht. Mit terroristischen Methoden gingen sowjetische und deutsche Geheimpolizei gegen Andersdenkende und vor allem gegen Menschen vor, die sich der Sowjetisierung widersetzten. Sie wurden kriminalisiert und politisch abgeurteilt. Nach offiziellen sowjetischen Angaben waren in den Speziallagern der sowjetisch besetzten Zone 157 837 Menschen gefangen, davon 122 671 Deutsche, 34 706 sowjetische Staatsbürger und 460 weitere Ausländer, die meisten von ihnen Polen. Allein diese Zahlen sprechen gegen die immer wieder verbreitete Auffassung, zirka 75 Prozent der Häftlinge seien Funktionsträger der NSDAP gewesen.
Zu den von den sowjetischen Behörden Verurteilten gehörten auch viele Frauen, die, wie Alexandra Dust-Wiese, zusammen mit ihren Brüdern zum Kreis von Arno Esch in Rostock gehörend, nach erlebter Nazirepression in den kommunistischen Unterdrükkungsapparat gerieten. Nach der Zerschlagung der Gruppe um Esch wurde Alexandra Wiese verhaftet und zu dreimal 25 Jahren Arbeitslager verurteilt. Während ihre Brüder und die zum Tode Verurteilten in die Sowjetunion deportiert wurden, kam sie im April 1950 nach Hoheneck. Im Mai 1951 erfuhr sie von der Verhaftung und Deportation ihrer Mutter wegen Spionage. Nach Beteiligung an einem Hungerstreik wurde sie 1953 als Rädelsführerin nach Brandenburg-Görden ins Zuchthaus verlegt und erst im Mai 1956 nach einer weiteren Verlegung in den „Roten Ochsen" nach Halle begnadigt und entlassen. Am 7. Januar 1957 konnte sie in den Westen fliehen.
Zu den Existenzbedingungen der SED-Diktatur gehörte die schon 1947 einsetzende militärische Absicherung der Zonen und späteren Staatsgrenze zur
Verhinderung von Flucht bzw. Ausreise. Von 1950 bis Jahresende 1988 haben insgesamt 3,2 Millionen Menschen die DDR verlassen. Bis Ende 1989 folgten ihnen noch einmal 344 600 Personen. Der größte Teil der Flüchtlinge, 2,6 Millionen, hatte sich schon in den 50er Jahren bis zum Mauerbau 1961 retten können.
1949, nach Gründung der DDR, wurde parallel zum Aufbau des Sozialismus die Grenzsicherung verstärkt. Bis zum Ende der DDR blieben die Versuche des „ungesetzlichen Grenzübertritts" das dominierende Delikt der politischen Strafjustiz. Die unmenschliche Perfektion des Grenzregimes erschließt sich freilich erst aus dem „rücksichtslosen Schußwaffengebrauch" und dem „überall gewährleisteten einwandfreien Schußfeld", den Minensperren aus Erdminen und dem pioniertechnischen Ausbau der Grenze durch Errichtung von Streckmetallzäunen zur Anbringung der richtungsgebundenen Splitterminen.
Aus den Dienstvorschriften über den Schußwaffengebrauch und den übereinstimmenden Schilderungen von Überläufern der DDR-Grenztruppen ergibt sich, daß das Ziel der Fluchtvereitelung um jeden Preis und mit jedem Mittel angestrebt werden sollte, wenn eine Festnahme mit dem Ziel der strafrechtlichen Inanspruchnahme des Flüchtlings nicht mehr möglich war. Unter bestimmten Voraussetzungen lag der Zweck des Schußwaffengebrauchs allein in der physischen Vernichtung des Grenzverletzers.
900 tote Flüchtlinge sind zu beklagen, darunter mehr als 40 Kinder und Jugendliche. Das letzte Maueropfer, Chris Gueffroy, war 20, als er erschossen wurde. Klaus-Peter Eich versuchte am 12. Oktober 1961 im Alter von 20 Jahren, durch einen Doppeldrahtzaun nach Westberlin zu entkommen. Ohne vorherige Warnrufe und Warnschüsse warteten die Grenzer auf eine für sie günstige Schußposition und feuerten ihre Schüsse auf seinen Rücken. Durch einen lebensgefährlichen Schuß verletzt, erlitt er eine Querschnittslähmung, mußte zwei Jahre im Krankenhaus verbringen und ist seitdem dauerhaft an den Rollstuhl gefesselt. Heute muß er sich in den Medien als verbittert titulieren lassen, wenn er berechtigterweise darum kämpft, daß die Gedenktafel am geplanten Mauermuseum in Berlin auch an die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft erinnert. Aus „ästhetischen und technischen" Gründen sollte darauf verzichtet werden. Seit gestern habe ich die definitive Zusage sowohl in Berlin als auch in Bonn erhalten, daß die Inschrift an die Maueropfer erinnern wird.
Damit sind wir alle knapp der Peinlichkeit entronnen, daß sich ausgerechnet am Mauerdenkmal das Geschichtsbild der PDS durchsetzt. Täter und Opfer waren eben nicht gleichermaßen Betroffene des kalten Krieges. Es gibt vielmehr konkrete Verantwortli-
Vera Lengsfeld
che für das zu SED-Zeiten verübte Unrecht, und die müssen immer wieder klar benannt werden.
- Das können Sie mir nun nicht vorwerfen. Sie sollten ein bißchen mehr Respekt vor dem haben, was ich hier zu sagen habe.
Der erste Volksaufstand im sowjetischen Imperium am 17. Juni 1953, der sich heute jährt, verdeutlicht, daß das SED-Regime nur durch sowjetische Panzer zu stabilisieren war. Die Aufständischen des 17. Juni formulierten in aller Deutlichkeit ihren Anspruch auf Einheit und Freiheit. Der Volksaufstand war keineswegs auf Berlin beschränkt. Zum Beispiel gab es auch in Thüringen, in Jena, einen Schwerpunkt der Erhebung. 20 000 Demonstranten waren dort am 17. Juni auf der Straße. Mit Alfred Diener wurde ein vom Repressionsapparat ausgemachter Rädelsführer in Jena verhaftet. Am 18. Juni wurde er im Alter von 26 Jahren von einem sowjetischen Militärgericht zum Tode verurteilt und durch Offiziere der Roten Armee hingerichtet.
Das Gedenken an die Opfer des 17. Juni wird vernachlässigt. Weder wurden bislang die 21 standrechtlich erschossenen Arbeiter gewürdigt, noch kennt man die Namen der 18 russischen Soldaten und Offiziere, die damals den Einsatz der Waffe verweigerten und hingerichtet wurden. Ich unterstütze nachdrücklich die Initiative des Berliner CDU-Abgeordneten Toepfer, die Namen der sowjetischen Soldaten zu ermitteln und die noch lebenden Verwandten zum Gedenktag im nächsten Jahr einzuladen.
Sie sollten auch dabeisein, wenn endlich ein zentrales Denkmal für die Opfer des 17. Juni eingeweiht wird. Es muß ja gar nicht überdimensioniert sein.
Es gab immer wieder Menschen, die dem SED-Regime nach dem Vorbild des Widerstandes gegen die Nationalsozialisten trotzten. 1955 wurde zum Beispiel in Weimar der stellvertretende Direktor der PestalozziSchule verhaftet. Gerhard Benkowitz hatte mehrere Jahre unter anderem Namen von Inhaftierten nach West-Berlin übermittelt. Diese Widerstandstätigkeit wurde in fürchterlichen Verhören, die mit Gewaltanwendung verbunden waren, kriminalisiert. Ihm und seinen Freunden unterstellte man, daß sie eine Reihe von Brücken oder sogar die Saaletalsperre sprengen wollten. Noch vor der Gerichtsverhandlung verlangten seine Kollegen, die Abteilung Volksbildung beim Rat der Stadt, der Pädagogische Rat der Friedrich-Engels-Schule und viele andere in öffentlichen Erklärungen, daß ihn die schwerste Strafe treffen soll. Obwohl der Oberste Gerichtshof feststellte, daß Benkowitz niemals Sprengstoff besessen hat, verfügte eine Kommission des Politbüros unter der Leitung des Schreibtischtäters Klaus Sorgenicht, daß der Generalstaatsanwalt die Todesstrafe zu beantragen habe. Durch persönliches Eingreifen Ulbrichts wird zudem gegen einen Freund von Benkowitz eine weitere Todesstrafe verhängt. Beide Urteile werden in Dresden am Münchener Platz in der ehemaligen Hinrichtungsstätte der Gestapo mit dem Fallbeil vollstreckt.
Bis heute ist noch nicht einmal die weniger als vier Monate andauernde Haftzeit zwischen Verhaftung und Hinrichtung entschädigt worden, weil das Häftlingshilfegesetz derart kurze Haftzeiten nicht berücksichtigt. Weder Schreibtischtäter noch Richter sind belangt worden. Auch an der Weimarer Schule ist nichts zur Ehrenrettung des ehemaligen stellvertretenden Direktors erfolgt. Bis heute erinnert nicht einmal eine Gedenktafel an ihn.
Trotz dieser Erfahrungen gab es in der DDR auch nach dem Mauerbau im Jahre 1961 Menschen, die auf eine Entstalinisierung hofften. Vieles von dem wird mit dem 11. Plenum der SED im Jahre 1965 zunichte gemacht. Mit dem Verbot von 11 DEFA-Filmen und der öffentlichen Ausgrenzung von Robert Havemann und Wolf Biermann schwanden die Illusionen über ein „Tauwetter". Die Beteiligung der SED an der militärischen Niederschlagung des Prager Frühlings machte dann unerbittlich klar, daß die kommunistischen Diktaturen statt auf Reformen auf militärische und geheimpolizeiliche Gewalt setzten.
Das Jahr 1976 markierte eine weitere Zäsur auf dem Weg zum Ende der SED-Herrschaft. Es war nicht nur das Jahr der Biermann-Ausbürgerung, sondern auch das Jahr der Selbstverbrennung des Pfarrers Oskar Brüsewitz. Er starb am 18. August 1976 nach dem Beispiel der buddhistischen Mönche in Saigon und Jan Pallachs in Prag. Auf dem Transparent am Ort seiner Selbstverbrennung war zu lesen:
Die Kirche der DDR klagt den Kommunismus an! Wegen Unterdrückung in Schulen, an Kindern und an Jugendlichen.
Die Vertreter der Evangelischen Kirche in der DDR identifizierten sich jedoch keineswegs mit diesem Fanal für die Freiheit. Schon sieben Stunden später saß Oberkonsistorialrat Manfred Stolpe mit Vertretern der Kirchenleitung der Kirchenprovinz Sachsen und dem Staatssekretär für Kirchenfragen, Hans Seigewasser, in Magdeburg zusammen, um Einzelheiten für den Erhalt geordneter Beziehungen zwischen Staat und Kirche zu erörtern.
Im Zusammenhang und in der Folge der Biermann-Ausbürgerung gerieten nicht nur sich solidarisierende Künstler, sondern auch viele jüngere Leute aus verschiedenen oppositionellen Gruppen in das Visier des Stasiapparates. Einer davon war Matthias Domaschk, der am 12. April 1981 in Gera in der Stasihaft sein Leben verlor. Wie viele andere war Domaschk nach der Ausbürgerung Biermanns zum Objekt der Stasimaßnahmen von Zuführung, Haussuchung und Einleitung von operativen Vorgängen und schließlich Stasihaft geworden. „Anderthalb Stunden verbringt" - so das Protokoll - „der operative Mitarbeiter Oltnt. Horst Köhler allein mit Matthias", also bis 14.00 Uhr. „Um 14.15 Uhr ist Matthias tot."
Vera Lengsfeld
Alle Vorgänge hinter den Gefängnismauern können wohl nie aufgeklärt werden: zum Beispiel, warum Stasi-Häftlinge wie Jürgen Fuchs und Rudolf Bahro und etliche andere an einer Art Krebs erkrankt und zum Teil gestorben sind, die nach Meinung von Experten durch einen Jahre zurückliegenden Empfang einer Überdosis radioaktiver Strahlung entstanden sein könnte.
Aber es gab nicht nur Verbrechen an Gefangenen in der DDR. DDR-Leistungssportler wurden Menschenverachtenden medizinischen Manipulationen ausgesetzt. Kinder in der DDR wurden bereits im Kindergarten einem systematischen Screening unterzogen, bei dem festgestellt wurde, welches Kind im Erwachsenenalter für welche Sportart die Idealmaße haben würde. Danach wurden die Kinder ein Vierteljahr lang mehrmals in der Woche auf ihre Eignung hin getestet. Dann wurde den Eltern mitgeteilt, daß ihre Kinder in eine Kinder- und Jugendsportschule übernommen werden könnten. Voraussetzung war, daß sich die Eltern mit dem Trainingsplan und allen notwendigen ärztlichen Maßnahmen durch Unterschrift einverstanden erklärten.
Wie die systematische Aufrüstung von Kinderkörpern für den Hochleistungssport aussah, wird gerade bei den Dopingprozessen beleuchtet. Mit vierzehneinhalb Jahren wurde die DDR-Schwimmerin Christiane Knoche einer Behandlung unterzogen, die der DDR-Verbandsarzt Lothar Kipke alias „IM Rolf" zynisch den „Großversuch" genannt hat: Muskelmast mit Hormonen wie der berüchtigten Pille Oral-Turinabol, im Fachjargon „OT" genannt. Ein Jahr später durchbrach die Fünfzehnjährige, inzwischen mit Möbelpackerkreuz, starker Beinbehaarung und anderen Merkmalen der Vermännlichung ausgestattet, als erste Frau bei 100 Meter Schmetterling mit 59,78 Sekunden die Minutengrenze.
Seit die Dopingpraktiken in ihrer ganzen menschenverachtenden Dimension bekanntgeworden sind, vermisse ich den Aufschrei der Medien. Im Gegenteil, nachdem die Schwimmerin Carola Beraktschjan in einer noblen Geste ihre Medaillen zurückgab und sich aus der Weltrangliste streichen ließ, traf sie die subtile, arrogante Häme des Kultmoderators der „Tagesthemen", Ulrich Wickert. Er fand kein Wort des Respekts für die Tat der Sportlerin, sondern wertete sie als bloße „Auseinandersetzung mit einem autoritären Regime" ab. „Wirklich mutig" wären nach den Worten von Ulrich Wickert nur jene, die sich jetzt als im Westen „freiwillig gedopt" outen würden, sich also dafür hergäben, der Öffentlichkeit zu suggerieren, es sei in der DDR alles nicht so schlimm gewesen, gedopt werde schließlich überall.
Wer die SED-Nachfolgepartei als Mittel zum Regierungswechsel benutzen will, der für die PDS ja erklärtermaßen ein Machtwechsel sein soll, muß natürlich vorher die Vergangenheit ins Harmlose entsorgen. Deshalb dürfen wir nicht müde werden, immer wieder daran zu erinnern, was wirklich geschehen ist.
Ich möchte diese Rede nicht beenden, ohne auf eine fast vergessene Gruppe von Verfolgten hinzuweisen, die der besonders perfiden Praxis der Zwangsadoption ausgesetzt waren. Für viele Schicksale steht das von Gisela Mauritz. Die junge Chemnitzerin wurde im Jahr 1974 - übrigens zur Hochzeit westdeutscher Entspannungspolitik - am Grenzübergang Marienborn verhaftet, als sie mit ihrem vierjährigen Sohn die DDR illegal verlassen wollte. Ein Gericht verurteilte sie zu viereinhalb Jahren Haft, die sie bis auf den letzten Tag im Zuchthaus Hoheneck, einem der fürchterlichsten Gefängnisse der DDR, verbüßen mußte. Während ihrer Haftzeit wurde ihr Sohn von einem linientreuen Ehepaar zwangsadoptiert. Allen Einschüchterungsversuchen zum Trotz nahm Gisela Mauritz nach ihrer Entlassung die Suche nach ihrem Kind auf. Dafür wurde sie zum zweiten Mal verhaftet und zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Nach ihrer Entlassung wurde ihr eine Aufenthaltsbeschränkung in der sächsischen Provinz auferlegt, gekoppelt mit dem Verbot, die Hauptstadt der DDR zu betreten, wo sich ihr Sohn befand. Nach fünf Jahren konnte Frau Mauritz von der Bundesregierung freigekauft werden. Erst nach 14 Jahren fand sie ihren Sohn mit Hilfe des Fernsehmagazins „Report" wieder. Der Achtzehnjährige hatte keine Erinnerung mehr an seine Mutter. - Was Gisela Mauritz und ihrem Sohn widerfuhr, entsprach der sozialistischen Gesetzlichkeit der DDR, einem System, das nach Willen der PDS auch heute nicht ein Unrechtssystem genannt werden dürfte.
Es ist für die heutige Wahrnehmung notwendig, darauf zu verweisen, daß es in den mehr als 40 Jahren der zweiten deutschen Diktatur immer Menschen gab, die sich dem System entzogen oder ihm widerstanden. Ohne die moralische Kraft des deutschen Widerstandes wäre nach der nationalsozialistischen Terrorherrschaft ein demokratischer Neuanfang in Deutschland nicht möglich gewesen. Die friedliche Revolution der Deutschen in der DDR vom Herbst 1989 schuf die Grundlage für die freiheitliche Demokratie im vereinten Deutschland. Widerstand und Opposition gegen die Diktaturen sind wichtiger Teil des demokratischen und freiheitlichen Erbes aller Deutschen. Wir werden die Geschichtsschreibung und die Definitionsmacht nicht den Tätern überlassen.