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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/238 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 238. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 28. Mai 1998 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Dr. Horst Waffenschmidt, Arnulf Kriedner, Dr. Gisela Babel und Katrin Fuchs (Verl) 21831 A Eintritt des Abgeordneten Jens Heinzig in den Deutschen Bundestag 21831 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 21831B Absetzung des Tagesordnungspunktes 21 g 21831 B Nachträgliche Ausschußüberweisung . . 21831 B Tagesordnungspunkt 5: Mittelstandsdebatte a) Große Anfrage der Abgeordneten Hansjürgen Doss, Ernst Hinsken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Paul K. Friedhoff, Jürgen Türk, Dr. Otto Graf Lambsdorff und der Fraktion der F.D.P. Situation und Perspektiven des Einzelhandels in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 13/7201, 13/8937) . 21833 A b) Große Anfrage der Abgeordneten Hansjürgen Doss, Ernst Hinsken, Gunnar Uldall und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Paul K. Friedhoff, Jürgen Türk und der Fraktion der F.D.P. Situation und Perspektiven des Handwerks in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 13/9475, 13/10495) 21833 B c) Antrag der Abgeordneten Uwe Hiksch, Hans Berger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Situation der bundesdeutschen Möbel-und Polstermöbelindustrie (Drucksache 13/9216) 21833 B d) Antrag der Abgeordneten Ernst Schwanhold, Ingrid Becker-Inglau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Beschäftigung und Innovation für den Mittelstand (Drucksache 13/10696) . . 21833 B e) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft - zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. Mehr Beschäftigung im Dienstleistungssektor - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe Jens, Ernst Schwanhold, Ingrid Becker-Inglau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Schaffung von Arbeitsplätzen im Dienstleistungssektor (Drucksachen 13/9599 13/5353, 13/10600) . . . . 21833 C f) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Anke Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Sicherung der Arbeitsplätze durch Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Textil- und Beklei- dungsindustrie (Drucksachen 13/2588, 13/6363) 21833 C g) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Müller (Zittau), Ernst Schwanhold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Augenwirtschaftliche Stärkung des Mittelstandes (Drucksachen 13/5754, 13/10259) 21833 D h) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Ernst Schwanhold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Für eine zukunftsorientierte, innovative Mittelstandspolitik - Neue Ausrichtung und Konzentration der Förderung (Drucksachen 13/6097, 13/10264) 21833 D i) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1999 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1999) (Drucksache 13/10723) 21833D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Gerhard Schulz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Jürgen Türk, Paul K. Friedhoff und der Fraktion der F.D.P. Mangelnde Zahlungsmoral verbessern (Drucksache 13/1079) 21834 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus zu dem Antrag der Abgeordneten Halo Saibold, Gila Altmann (Aurich), Franziska Eichstädt-Bohlig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Förderung des Tourismus neu gestalten (Drucksachen 13/8107, 13/10662) . 21834 A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 21834 B Anke Fuchs (Köln) SPD 21837 C Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . 21838 C Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P 21840 C Hansjürgen Doss CDU/CSU 21841 C Ernst Schwanhold SPD 21843 B Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21845B Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. . . . . 21847 C, 21851A, 21853 D Ingrid Matthäus-Maier SPD . . 21850 C, 21852 C Hans-Peter Repnik CDU/CSU 21851 D Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21853A Rolf Kutzmutz PDS 21854 C Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler . . . 21857A Rudolf Scharping SPD 21863 B Dagmar Wöhrl CDU/CSU 21867 C Ernst Schwanhold SPD 21869 C Ernst Hinsken CDU/CSU . . . 21870D, 21874 B Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21872 B Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD . 21873D, 21877 A Hans Michelbach CDU/CSU . . . 21875 A Elke Wülfing CDU/CSU 21875 C Hartmut Schauerte CDU/CSU 21876 B Tagesordnungspunkt 6: a) Antrag der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Anni Brandt-Elsweier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Neuorientierung des wirtschaftlichen Aufbaukonzeptes für Ostdeutschland (Drucksache 13/10436) 21878 B b) Antrag der Gruppe der PDS Beschäftigungs- und bildungspolitisches Sofortprogramm für die neuen Bundesländer (Drucksache 13/10290) 21878 C c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gerald Thalheim, Anke Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Altschulden in der Landwirtschaft der neuen Länder 21878 C - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Günther Maleuda, Eva Bulling-Schröter, Dr. Christa Luft, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS Regelung der Altkredite der LPG-Rechtsnachfolger (Drucksachen 13/ 812, 13/1330, 13/3310) 21878D d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gerald Thalheim, Anke Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit den Altschulden der Landwirtschaft in den neuen Ländern und dem dazu ergangenen Prüfauftrag des Bundesverfassungsgerichts an die Bundesregierung 21878 D - zu dem Antrag der Abgeordneten Steffi Lemke, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verfassungsrechtliche Problematik der Altschulden landwirtschaftlicher Betriebe in den neuen Bundesländern 21879A - zu dem Antrag der Abgeordneten Steffi Lemke, Ulrike Höfken und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den landwirtschaftlichen Altschulden . 21879 A - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Günther Maleuda, Eva BullingSchröter, Dr. Christa Luft, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde betreffend LPG-Altschulden (Drucksachen 13/7442, 13/4011, 13/7709, 13/7903, 13/9786) 21879A e) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Günther Maleuda, Dr. Christa Luft, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS Änderung des Paragraphen 50 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Drucksachen 13/9391, 13/10070) . . 21879B f) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses - zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Der Bundesminister der Justiz und die Enteignungen von 1945 bis 1949 in der damaligen SBZ 21879 B - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Günther Maleuda, Klaus-Jürgen Warnick, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS Nichtrückgängigmachung der Enteignung auf besatzungsrechtlicher und besatzungshoheitlicher Grundlage (1945 bis 1949) (Drucksachen 13/6410, 13/6528, 13/10257) . . . . 21879B g) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag des Abgeordneten Werner Schulz (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Neue Chancen für Ostdeutschland (Drucksachen 13/8645, 13/10170) . . 21879C h) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS Vermögen der DDR entsprechend den Festlegungen des Einigungsvertrages verwenden (Drucksachen 13/8656, 13/10570) 21879C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. Wachstums- und Beschäftigungspolitik für die neuen Länder fortsetzen (Drucksache 13/10821) 21879C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gerald Thalheim, Anke Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Verlängerung des Veräußerungstermins von nicht betriebsnotwendigen Vermögenswerten im Zusammenhang mit der Altschuldenregelung der Landwirtschaft in den neuen Ländern (Drucksachen 13/1772, 12/2782) . . . 21879D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Dr. Gerald Thalheim, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Verlängerung der Pachtverträge landwirtschaftlicher Flächen in den neuen Ländern (Drucksachen 13/9942, 13/ 10732) 21879D Rolf Schwanitz SPD 21880 A Dr. Kurt Biedenkopf, Ministerpräsident (Sachsen) 21882 B Oskar Lafontaine, Ministerpräsident (Saar- land) 21885 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 21887 C Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . 21888 C Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21892 B Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P 21894 A Dr. Dagmar Enkelmann PDS 21896 A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 21899 B Dr. Manfred Stolpe, Ministerpräsident (Brandenburg) 21902 B Dr.-Ing. Paul Krüger, CDU/CSU 21904 A, 21907 C Dr. Gerald Thalheim SPD 21907 B Wolfgang Thierse SPD 21908 A Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21910 A Jürgen Türk F.D.P 21911 D Sabine Kaspereit SPD 21912 D Ulrich Junghanns CDU/CSU 21913 D Tagesordnungspunkt 10: Weitere Beratungen mit Aussprache a) - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Antje Hermenau, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Bundesgesetzes zur Förderung der Ausbildungsbereitschaft der Wirtschaft (Umlagefinanzierungsgesetz) (Drucksachen 13/7821, 13/10609) . . . . 21916 C - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Maritta Böttcher, Rosel Neuhäuser und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur solidarischen Ausbildungsfinanzierung (Ausbildungsfinanzierungsgesetz) (Drucksachen 13/8040, 13/10609) . 21916 C - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Edelgard Bulmahn, Günter Rixe, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung und Förderung der betrieblichen Berufsausbildung (Berufsausbildungsfinanzierungsgesetz) (Drucksachen 13/8680, 13/10609) 21916 C b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung - zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. Mehr Ausbildungsplätze durch flexible Strukturen - moderne Berufe - keine Zwangsabgaben (Drucksachen 13/ 8732, 13/10609) 21917 A c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung - zu dem Antrag der Abgeordneten Maritta Böttcher, Dr. Christa Luft, Rosel Neuhäuser, Rolf Kutzmutz und der Gruppe der PDS Sofortprogramm berufliche Erstausbildung für alle Jugendlichen . . . 21917 A - zu dem Antrag der Abgeordneten Ottmar Schreiner, Edelgard Bulmahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Sofortprogramm Arbeit und Beruf für junge Frauen und Männer (Drucksachen 13/8599, 13/8640, 13/10610) 21917 A d) Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 1998 (Druck- sache 13/10651) 21917 B e) Antrag der Abgeordneten Günter Rixe, Klaus Barthel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Jugend braucht Zukunft - Ausbildungsoffensive jetzt verwirklichen (Drucksache 13/10665) 21917 C f) Große Anfrage der Abgeordneten Franz Thönnes, Peter Enders, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Lebensbegleitendes Lernen: Situation und Perspektiven der beruflichen Weiterbildung (Drucksachen 13/6887, 13/8527) 21917 C g) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Abgeordneten Günter Rixe, Stephan Hilsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Grundsatzerklärung zur Entwicklung der Ausbildungsberufe (Drucksachen 13/7255, 13/9680) 21917 C h) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 286 zu Petitionen (Bundesgesetzliche Regelung der Berufsbildungsfinanzierung durch eine Umlage der betrieblichen Berufsausbildungskosten) (Drucksache 13/9636) . 21917 D Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Franz Thönnes, Klaus Barthel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Lebensbegleitendes Lernen auf eine neue Grundlage stellen - die Weiterbildung zum vierten Bildungsbereich weiterentwickeln (Drucksache 13/10814) . 21917 D Tagesordnungspunkt 11: a) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetz (19. BAföG-Änderungsgesetz) (Drucksachen 13/ 10241, 13/10668, 13/10755) . . . . 21918A - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Renate Jäger, Rolf Schwanitz, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften (Rehabilitierungs-Ergänzungsgesetz - RehaErgG) (Drucksachen13/9414, 13/10668, 13/10755) . 21918A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung - zu dem Antrag der Abgeordneten Doris Odendahl, Edelgard Bulmahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Re- form der Ausbildungsförderung . . 21918 B - zu dem Antrag der Abgeordneten Maritta Böttcher, Dr. Ludwig Elm und der Gruppe der PDS Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (19. BAföGÄndG) . . . . 21918 B - zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Berninger, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN BAföG-Strukturreform in Gang setzen 21918 C - zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Berninger, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BAföG-Strukturreform dringender denn je 21918 C - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwölfter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 (Drucksachen 13/6998, 13/7058, 13/ 7071, 13/10278, 13/9515, 13/10668) . 21918 C Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU 21919 A Günter Rixe SPD 21920 B Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU . . . 21921 B Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21922D Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . 21923 C Maritta Böttcher PDS 21925C, 21928 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 21926D Franz Thönnes SPD 21928 C Werner Lensing CDU/CSU 21930 B Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21932 A Doris Odendahl SPD 21933 A Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 21934 D Tagesordnungspunkt 12: Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz Ergebnis 21944 B Tagesordnungspunkt 21: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 39 GG) (Drucksachen 13/9393, 13/10590) Namentliche Abstimmung 21937 D Ergebnis 21944 B Tagesordnungspunkt 20: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. Januar 1998 zwischen der Regierung Kanadas, Regierungen von Mitgliedstaaten der Europäischen Weltraumorganisation, der Regierung Japans, der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über Zusammenarbeit bei der zivilen internationalen Raumstation (Raumstations-Übereinkommen) (Drucksache 13/10713) . 21938 B b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europa-MittelmeerAbkommen vom 26. Februar 1996 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits (Drucksache 13/10756) . . . 21938 B c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Gemeinsamen Übereinkommen vom 5. September 1997 über die Sicherheit der Behandlung ab- gebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle (Gesetz zu dem Übereinkommen über nukleare Entsorgung) (Drucksache 13/10715) 21938 C d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1998 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1998 - BBVAnpG 98) (Drucksache 13/10722) 21938 C e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen über die Schaffung des internationalen Systems und der Organisation für kosmische Fernmeldeverbindungen „INTERSPUTNIK" vom 15. November 1971 und zu dem Protokoll über die Einbringung von Korrekturen in dieses Abkommen vom 30. November 1996 (Drucksache 13/10725) 21938 D f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) (Drucksache 13/10742) 21938 D g) Antrag der Abgeordneten Joachim Poß, Achim Großmann, Ingrid MatthäusMaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Verlängerung der ökologischen Komponente bei der Eigenheimzulage (Drucksache 13/10619) 21938D Zusatztagesordnungspunkt 9: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge und zur entsprechenden Anpassung anderer luftrechtlicher Vorschriften (Drucksache 13/10738) 21939 A b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 1. März 1991 über die Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens (Drucksachen 13/10741) . 21939A c) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 42 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes und des § 9 Abs. 3 und 4 des Eigenheimzulagengesetzes (Drucksache 13/19792 [neu]) 21939 B d) Erste Beratung des von den Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Helmut Wilhelm (Amberg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Eigenheimzulagengesetzes (Eigenheimzulagenänderungsgesetz 1998 - EigZulÄndG 1998) (Drucksache 13/10788) 21939 B e) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern und zur Änderung des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (Kulturgutsicherungsgesetz - KultgutSiG) (Drucksache 13/10789) 21939 C f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. August 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Turkmenistan über den Luftverkehr (Drucksache 13/10739) 21939 C g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Änderungen vom 24. Februar 1995 und 30. Juli 1997 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Zweites Gesetz zur Änderung des ATP-Übereinkommens) (Drucksache 13/10740) . . 21939D h) Antrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Karl Lamers, Dr. Erich Riedl und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Irmer, Ina Albowitz und der Fraktion der F D P. 21939 D Angemessene deutsche personelle Repräsentanz in inter- und supranationalen Organisationen (Drucksache 13/ 10793) 21939D Tagesordnungspunkt 21: Abschließende Beratungen ohne Aussprache b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 6. Oktober 1997 zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der im Königreich der Nie- derlande stationierten deutschen Truppen einschließlich des ergänzenden Protokolls und zu dem Abkommen vom 6. Oktober 1997 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Rahmenbedingungen für das I. (Deutsch-Niederländische) Korps und dem Korps zugeordnete Truppenteile, Einrichtungen und Dienststellen (Gesetz zu dem Vertragswerk über die deutschniederländische militärische Zusammenarbeit) (Drucksachen 13/10117, 13/10683) . . 21940A c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zum Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung vom 3. Dezember 1997 (Drucksachen 13/10116, 13/10691) 21940B d) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vom 14. September 1994 des Weltpostvereins (Drucksachen 13/9574, 13/9694, 13/10262, 13/ 10365 Nr. 2, 13/10648) 21940 C e) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. November 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kasachstan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 13/10401, 13/10785) .. . 21940D f) - Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 19. Dezember 1995 zur Durchführung des Abkommens vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über soziale Sicherheit (Drucksachen 13/10124, 13/10830) . . . . 21941A - Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. September 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien über soziale Sicherheit (Drucksachen 13/10125, 13/10830) . . 21941A - Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. November 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien über soziale Sicherheit (Drucksachen 13/10433, 13/10830) . . 21941B - Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Dezember 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über soziale Sicherheit (Drucksachen 13/10434, 13/10830) 21941 B h) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Versorgungsrücklage des Bundes (Versorgungsrücklagegesetz - VersRücklG) (Drucksachen 13/10282, 13/10717) 21941C i) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Jahresbericht 1996 über humanitäre Hilfe Bericht von der Kommission für den Rat und das Europäische Parlament (Drucksachen 13/9086 Nr. 2.14, 13/ 10053) 21941 D j) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Christa Luft, Dr. Barbara Höll, Dr. Gregor Gysi und der weiteren Abgeordneten der PDS Gesetzliche Regelung der Grundsätze der staatlichen Finanzierung parteinaher Stiftungen (Drucksachen 13/621, 13/4236) 21942A Dr. Barbara Höll PDS (Erklärung nach § 31 G0) 21942B k) bis o) Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses Sammelübersichten 343 bis 347 zu Petitionen (Drucksachen 13/10625 bis 13/10629) 21943 A Zusatztagesordnungspunkt 10: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu der dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 2/98 und zur Streitsache 2 BvE 1/98 (Drucksache 13/10763) . 21943 C b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes und ande- rer Gesetze (2. PatGÄndG) (Drucksachen 13/9971, 13/10847) 21943 C Zusatztagesordnungspunkt 11: - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze (Drucksachen 13/4184, 13/10589) 21944 A - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über die Tätigkeit von Notaren in eigener Praxis (Drucksachen 13/2023, 12/10589) . . . . 21944 A Tagesordnungspunkt 9: a) - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege (NS-AufhG) (Drucksachen 13/10013, 13/9747) . 21946 D - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Herta Däubler-Gmelin, Hermann Bachmaier, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege und von Sterilisationsentscheidungen der ehemaligen Erbgesundheitsgerichte (Drucksachen 13/9774, 13/ 10848) 21946D - Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung von Entscheidungen der ehemaligen Erbgesundheitsgerichte (Drucksachen 13/10284, 13/10708, 13/10848) 21946 D - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Rehabilitierung, Entschädigung und Versorgung für Deserteure, Kriegsdienstverweigerer und Wehrkraftzersetzer unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und zur Änderung anderer Gesetze (Drucksachen 13/6900, 13/10848) 21947 A - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Winfried Nachtwei, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile und zur Nichtigkeit nationalsozialistischer Rechtsvorschriften (Drucksachen 13/ 9747, 13/10848) 21947 A - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege (NSAufhG) (Drucksachen 13/10484, 13/ 10848) 21947 A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Unrechtserklärung des nationalsozialistischen § 175 StGB, Rehabilitierung, Entschädigung und Versorgung für die schwulen Opfer des NS-Regimes (Drucksachen 13/1496, 13/10848) . 21947B Norbert Geis CDU/CSU 21947 C Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 21948 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21950 C Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 21951 D Gerhard Zwerenz PDS 21952 C Horst Eylmann CDU/CSU 21953 C Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, Senatorin (Hamburg) 21954 D Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. . . . 21956 C Sigrun Löwisch CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 21957 B Namentliche Abstimmung 21959A Zusatztagesordnungspunkt 12: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu Äußerungen des Bundesgesundheitsministers zur Weiterentwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung auf dem Deutschen Ärztetag 21961 C Klaus Kirschner SPD 21961 D Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU 21962D Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21963 C Dr. Dieter Thomae F.D.P 21964 C Dr. Ruth Fuchs PDS 21965 C Horst Seehofer, Bundesminister BMG . . 21966 C Dr. Martin Pfaff SPD 21968 B Wolfgang Zöller CDU/CSU 21969 A Eike Hovermann SPD 21970 A Ulf Fink CDU/CSU 21971 C Petra Ernstberger SPD 21972 D Editha Limbach CDU/CSU 21973 D Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD 21975 A Tagesordnungspunkt 7: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (DNA-Identitäts-Feststellungsgesetz) (Drucksache 13/10791) 21976 A b) Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marina Steindor und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetzliche Grundlage für Gen-Datei schaffen (Drucksache 13/10656) . . . 21976 B Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Abgeordneten Erwin Marschewski, Wolfgang Zeitlmann und der Fraktion der CDU/ CSU sowie des Abgeordneten Dr. Max Stadler und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes (Drucksache 13/10790) 21976 C Tagesordnungspunkt 13: a) Beschlußempfehlung und Bericht des Sportausschusses - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Klaus Lohmann (Witten), Ingrid Becker-Inglau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Matthias Berninger, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Klaus Lohmann (Witten), Friedhelm Julius Beucher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Sportförderung und Sportsicherung (Drucksachen 13/3566, 13/5329, 13/ 6964, 13/6987, 13/10229) 21976 D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Sportausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung des Europäischen Parlaments zur Rolle der Europäischen Union im Bereich des Sports (Drucksachen 13/8615 Nr. 1.15, 13/10383) . . 21977 A Zusatztagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Klaus Riegert, Engelbert Nelle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie des Abgeordneten Dr. Olaf Feldmann und der Fraktion der F.D.P. Staatliche Sportförderung (Drucksache 13/10806) 21977 A Zusatztagesordnungspunkt 14: a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. September 1996 über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (Drucksachen 13/10075, 13/10402, 13/10694) . . . . 21977 C b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachen Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zu dem Vertrag vom 24. September 1996 über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (Drucksachen 13/ 10076, 13/10345, 13/100695) 21977 C Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . 21977 D Uta Zapf SPD 21979D Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21981 B Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . 21982 B Dr. Olaf Feldmann F.D.P 21982 D Uta Zapf SPD 21983 B Heinrich Graf von Einsiedel PDS . . . 21983 B Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 21984 C Zusatztagesordnungspunkt 15: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. Forderungen an das neue Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zur Bekämpfung der Kinderarbeit (Drucksache 13/ 10844) 21986 C Tagesordnungspunkt 14: Große Anfrage der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Lebenssituation behinderter Mädchen und Frauen (Drucksachen 13/7987, 13/ 9508) 21986 D Annegret Kramp-Karrenbauer CDU/CSU 21987 A Nächste Sitzung 21988 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 21989* A Anlage 2 Aussage von Bundesminister Carl-Dieter Spranger zum „überindividualisierten Menschenrechtsbegriff" MdlAnfr 8 - Drs 13/10757-Rudolf Bindig SPD SchrAntw PStSekr Klaus-Jürgen Hedrich BMZ 21989* B Anlage 3 Liste der Abgeordneten, die an der Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz teilgenommen haben 21989* C Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sigrun Löwisch, Siegfried Hornung, Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Erika Reinhardt, Wolfgang Zöller, Jürgen Augustinowitz, Georg Janovsky, Jürgen Sikora, Heinrich Lummer, Matthäus Strebl, Hans Raidel, Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg), Dr. Dionys Jobst, Dr. Erich Riedl (München), Georg Brunnhuber, Dr. Andreas Schockenhoff, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Bernd Siebert, Meinolf Michels, Frederick Schulze (Sangershausen), Marion Seib, Kurt J. Rossmanith, Hartmut Koschyk, Klaus Dieter Reichardt (Mannheim), Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Rudolf Meinl, Roland Richter, Wilhelm Dietzel, Paul Breuer, Rudolf Braun (Auerbach), Wolfgang Steiger, Meinrad Belle, Johannes Singhammer, Elmar Müller (Kirchheim), Helmut Heiderich, N. N., Rolf Rau, Dr. Dietrich Mahlo, Peter Kurt (Würzbach), Reinhard Freiherr von Schorlemer, Dr. Egon Jüttner, Thomas Kossendey, Otto Regenspurger, Christian Schmidt (Fürth), Dr. Peter Paziorek, Wolfgang Krause (Dessau), Maria Eichhorn (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege (Tagesordnungspunkt 9) 21992* A Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 7 (a - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (DNA-Identitätsfeststellungsgesetz), b - Antrag: Gesetzliche Grundlage für GenDatei schaffen) Rudolf Pofalla CDU/CSU 21992*' B Otto Schily SPD 21993 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21995* A Detlef Kleinert F.D.P 21996* A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 21996* D Manfred Kanther BMI 21998* A Dr. Edzard Schmidt-Jortzig BMJ . . . 21997* C Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 8 (Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes) Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 21998* C Erwin Marschewski CDU/CSU 21999* B Günter Graf (Friesoythe) SPD 22000* A Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22002* A Dr. Max Stadler F D P. 22002* D Ulla Jelpke PDS 22003* D Manfred Kanther BMI 22004* D Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 (a - Beschlußempfehlung zu den Entschließungsanträgen zu der Großen Anfrage betr. Sportförderung und Sportsicherung, b - Beschlußempfehlung zur Entschließung des Europäischen Parlaments zur Rolle der Europäischen Union im Bereich des Sports) sowie zu Zusatztagesordnungspunkt 13 (Antrag: Staatliche Sportförderung) Klaus Riegert CDU/CSU 22005* D Klaus Lohmann (Witten) SPD 22007* A Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22008* A Dr. Olaf Feldmann F.D.P 22008' D Dr. Ruth Fuchs PDS 22009* B Manfred Carstens PStSekr BMI 22010* A Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 15 (Antrag: Forderungen an das neue Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zur Bekämpfung der Kinderarbeit) Marlies Pretzlaff CDU/CSU 22010* D Gabriele Fograscher SPD 22012* A Dr. Angelika Köster Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22014' B Hildebrecht Braun F.D.P 22013* B Rosel Neuhäuser PDS 22014* D Dr. Norbert Blüm BMA 22015* C Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (Große Anfrage zur- Lebenssituation behinderter Mädchen und Frauen) Antje-Marie Steen SPD 22016* D Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22018* C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P 22019* B Petra Bläss PDS 22019* D Rudolf Kraus PStSekr BMS 22020* D 238. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 28. Mai 1998 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Anlage 9 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 28. 5. 98 Bahr, Ernst SPD 28. 5. 98 Berger, Hans SPD 28. 5. 98 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 28. 5. 98 Frick, Gisela F.D.P. 28. 5. 98 Hasenfratz, Klaus SPD 28. 5. 98 Hempelmann, Rolf SPD 28. 5. 98 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 28. 5. 98 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 28. 5. 98 Dr. Lischewski, Manfred CDU/CSU 28. 5. 98 Dr. Luft, Christa PDS 28. 5. 98 Mosdorf, Siegmar SPD 28. 5. 98 Nachtwei, Winfried BÜNDNIS 28. 5. 98 90/DIE GRÜNEN Neumann (Gotha), SPD 28. 5. 98 Gerhard Probst, Simone BÜNDNIS 28. 5. 98 90/DIE GRÜNEN Rauen, Peter Harald CDU/CSU 28. 5. 98 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 28. 5. 98 90/DIE GRÜNEN Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 28. 5. 98 Schenk, Christina PDS 28. 5. 98 von Schmude, Michael CDU/CSU 28. 5. 98 Schumann, Ilse SPD 28. 5. 98 Tappe, Joachim SPD 28. 5. 98 Terborg, Margitta SPD 28. 5. 98 ' Dr. Wegner, Konstanze SPD 28. 5. 98 für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus Jürgen Hedrich auf die Frage des Abgeordneten Rudolf Bindig (SPD) (Drucksache 13/10757 Frage 8): Kann die Bundesregierung konkret angeben, in welchen Teilen unser Menschenrechtsbegriff „überindividualisiert" ist, wenn Bundesminister Carl-Dieter Spranger davon spricht, daß wir „... in der Diskussion mit asiatischen Partnern nicht auf unserem zum Teil überindividualisierten Menschenrechtsbegriff beharren ... " (vgl. BMZ aktuell Nr. 90/April 1998 Seite 7) dürfen? Anlagen zum Stenographischen Bericht Bundesminister Spranger hat auf die in westlichen Industrieländern vorherrschende Neigung hingewiesen, bei den Menschenrechten vorwiegend auf die politischen und bürgerlichen Individualrechte abzuheben und die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte nachrangig zu bewerten. Demgegenüber forderte Minister Spranger in derselben Rede: „Unser gemeinsames Ziel muß der gleichrangige Schutz aller Menschenrechte und der Schutz der Rechte jedes einzelnen Menschen sein!" Anlage 3 Liste der Abgeordneten, die an der Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz teilgenommen haben CDU/CSU Ulrich Adam Peter Altmaier Anneliese Augustin Jürgen Augustinowitz Dietrich Austermann Heinz-Günter Bargfrede Franz Peter Basten Dr. Wolf Bauer Brigitte Baumeister Meinrad Belle Dr. Sabine Bergmann-Pohl Hans-Dirk Bierling Dr. Joseph-Theodor Blank Renate Blank Dr. Heribert Blens Peter Bleser Dr. Norbert Blüm Friedrich Bohl Dr. Maria Böhmer Jochen Borchert Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Dr. Wolfgang Bötsch Klaus Brähmig Rudolf Braun (Auerbach) Paul Breuer Monika Brudlewsky Georg Brunnhuber Klaus Bühler (Bruchsal) Hartmut Büttner (Schönebeck) Dankward Buwitt Manfred Carstens (Emstek) Wolfgang Dehnel Hubert Deittert Albert Deß Renate Diemers Wilhelm Dietzel Werner Dörflinger Hansjürgen Doss Maria Eichhorn Wolfgang Engelmann Rainer Eppelmann Heinz Dieter Eßmann Horst Eylmann Anke Eymer Ilse Falk Jochen Feilcke Ulf Fink Dirk Fischer (Hamburg) Leni Fischer (Unna) Klaus Francke (Hamburg) Herbert Frankenhauser Dr. Gerhard Friedrich Erich G. Fritz Hans-Joachim Fuchtel Michaela Geiger Norbert Geis Dr. Heiner Geißler Michael Glos Wilma Glücklich Dr. Reinhard Göhner Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Joachim Gres Kurt-Dieter Grill Wolfgang Gröbl Hermann Gröhe Claus-Peter Grotz Manfred Grund Horst Günther (Duisburg) Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein Gottfried Haschke (Großhennersdorf) Gerda Hasselfeldt Otto Hauser (Esslingen) Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) Klaus-Jürgen Hedrich Helmut Heiderich Manfred Heise Detlef Helling Dr. Renate Hellwig Ernst Hinsken Peter Hintze Josef Hollerith Elke Holzapfel Dr. Karl-Heinz Hornhues Siegfried Hornung Joachim Hörster Hubert Hüppe Peter Jacoby Susanne Jaffke Georg Janovsky Helmut Jawurek Dr. Dionys Jobst Dr.-Ing. Rainer Jork Michael Jung (Limburg) Ulrich Junghanns Dr. Egon Jüttner Dr. Harald Kahl Bartholomäus Kalb Steffen Kampeter Dr.-Ing. Dietmar Kansy Manfred Kanther Irmgard Karwatzki Volker Kauder Peter Keller Eckart von Klaeden Dr. Bernd Klaußner Ulrich Klinkert Dr. Helmut Kohl Hans-Ulrich Köhler (Hainspitz) Manfred Kolbe Norbert Königshofen Eva-Maria Kors Hartmut Koschyk Manfred Koslowski Thomas Kossendey Annegret Kramp-Karrenbauer Rudolf Kraus Wolfgang Krause (Dessau) Andreas Krautscheid Arnulf Kriedner Heinz-Jürgen Kronberg Dr.-Ing. Paul Krüger Reiner Krziskewitz Dr. Hermann Kues Werner Kuhn Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Karl Lamers Dr. Norbert Lammert Helmut Johannes Lamp Armin Laschet Herbert Lattmann Dr. Paul Laufs Karl-Josef Laumann Vera Lengsfeld Werner Lensing Christian Lenzer Peter Letzgus Editha Limbach Walter Link (Diepholz) Eduard Lintner Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) Julius Louven Sigrun Löwisch Heinrich Lummer Dr. Michael Luther Erich Maaß (Wilhelmshaven) Dr. Dietrich Mahlo Erwin Marschewski Günter Marten Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) Wolfgang Meckelburg Rudolf Horst Meinl Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Friedrich Merz Rudolf Meyer (Winsen) Hans Michelbach Meinolf Michels Dr. Gerd Müller Elmar Müller (Kirchheim) Engelbert Nelle Bernd Neumann (Bremen) Johannes Nitsch Claudia Nolte Dr. Rolf Olderog Friedhelm Ost Eduard Oswald Norbert Otto (Erfurt) Dr. Gerhard Päselt Dr. Peter Paziorek Hans-Wilhelm Pesch Ulrich Petzold Anton Pfeifer Angelika Pfeiffer Dr. Gero Pfennig Dr. Friedbert Pflüger Beatrix Philipp Dr. Winfried Pinger Ronald Pofalla Dr. Hermann Pohler Ruprecht Polenz Marlies Pretzlaff Dr. Albert Probst Dr. Bernd Protzner Dieter Pützhofen Thomas Rachel Hans Raidel Dr. Peter Ramsauer Rolf Rau Helmut Rauber Otto Regenspurger Christa Reichard (Dresden) Klaus Dieter Reichardt (Mannheim) Dr. Bertold Reinartz Erika Reinhardt Hans-Peter Repnik Roland Richter Dr. Norbert Rieder Dr. Erich Riedl (München) Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Franz Romer Hannelore Rönsch (Wiesbaden) Heinrich-Wilhelm Ronsöhr Dr. Klaus Rose Kurt J. Rossmanith Adolf Roth (Gießen) Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Volker Rühe Dr. Jürgen Rüttgers Roland Sauer (Stuttgart) Ortrun Schätzle Dr. Wolfgang Schäuble Hartmut Schauerte Heinz Schemken Karl-Heinz Scherhag Gerhard Scheu Norbert Schindler Dietmar Schlee Ulrich Schmalz Bernd Schmidbauer Christian Schmidt (Fürth) Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) Andreas Schmidt (Mülheim) Hans-Otto Schmiedeberg Hans Peter Schmitz (Baesweiler) Birgit Schnieber-Jastram Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Rupert Scholz Reinhard Freiherr von Schorlemer Dr. Erika Schuchardt Wolfgang Schulhoff Dr. Dieter Schulte (Schwäbisch Gmünd) Gerhard Schulz (Leipzig) Frederick Schulze Diethard Schütze (Berlin) Clemens Schwalbe Dr. Christian Schwarz-Schilling Wilhelm-Josef Sebastian Horst Seehofer Marion Seib Wilfried Seibel Heinz-Georg Seiffert Rudolf Seiters Johannes Selle Bernd Siebert Jürgen Sikora Johannes Singhammer Bärbel Sothmann Margarete Späte Wolfgang Steiger Erika Steinbach Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten Dr. Gerhard Stoltenberg Andreas Storm Max Straubinger Matthäus Strebl Michael Stübgen Egon Susset Dr. Rita Süssmuth Michael Teiser Dr. Susanne Tiemann Gottfried Tröger Dr. Klaus-Dieter Uelhoff Gunnar Uldall Wolfgang Vogt (Düren) Dr. Horst Waffenschmidt Alois Graf von Waldburg-Zeil Dr. Jürgen Warnke Kersten Wetzel Hans-Otto Wilhelm (Mainz) Gert Willner Bernd Wilz Willy Wimmer (Neuss) Matthias Wissmann Dr. Fritz Wittmann Dagmar Wöhrl Michael Wonneberger Elke Wülfing Peter Kurt Würzbach Cornelia Yzer Wolfgang Zeitlmann Benno Zierer Wolfgang Zöller SPD Brigitte Adler Robert Antretter Hermann Bachmaier Doris Barnett Klaus Barthel Ingrid Becker-Inglau Hans-Werner Bertl Rudolf Bindig Anni Brandt-Elsweier Tilo Braune Dr. Eberhard Brecht Edelgard Bulmahn Ursula Burchardt Dr. Michael Bürsch Hans Martin Bury Hans Büttner (Ingolstadt) Marion Caspers-Merk Wolf-Michael Catenhusen Peter Conradi Dr. Herta Däubler-Gmelin Christel Deichmann Karl Diller Dr. Marliese Dobberthien Peter Dreßen Freimut Duve Ludwig Eich Peter Enders Gernot Erler Petra Ernstberger Annette Faße Elke Ferner Lothar Fischer (Homburg) Gabriele Fograscher Iris Follak Eva Folta Norbert Formanski Dagmar Freitag Anke Fuchs (Köln) Katrin Fuchs (Verl) Arne Fuhrmann Monika Ganseforth Konrad Gilges Iris Gleicke Günter Gloser Uwe Göllner Günter Graf (Friesoythe) Angelika Graf (Rosenheim) Dieter Grasedieck Achim Großmann Karl-Hermann Haack (Extertal) Hans-Joachim Hacker Klaus Hagemann Manfred Hampel Christel Hanewinckel Alfred Hartenbach Dr. Liesel Hartenstein Dr. Ingomar Hauchler Jens Heinzig Dieter Heistermann Reinhold Hemker Dr. Barbara Hendricks Monika Heubaum Uwe Hiksch Reinhold Hiller (Lübeck) Stephan Hilsberg Gerd Höfer Jelena Hoffmann (Chemnitz) Frank Hofmann (Volkach) Ingrid Holzhüter Erwin Horn Eike Hovermann Lothar Ibrügger Wolfgang Ilte Barbara Imhof Brunhilde Irber Gabriele Iwersen Renate Jäger Jann-Peter Janssen Ilse Janz Dr. Uwe Jens Sabine Kaspereit Susanne Kastner Hans-Peter Kemper Klaus Kirschner Marianne Klappert Siegrun Klemmer Hans-Ulrich Klose Dr. Hans-Hinrich Knaape Walter Kolbow Fritz Rudolf Körper Nicolette Kressl Volker Kröning Thomas Krüger Horst Kubatschka Eckart Kuhlwein Helga Kühn-Mengel Konrad Kunick Dr. Uwe Küster Werner Labsch Brigitte Lange Detlev von Larcher Waltraud Lehn Dr. Elke Leonhard Klaus Lohmann (Witten) Christa Lörcher Erika Lotz Dr. Christine Lucyga Dieter Maaß (Herne) Winfried Mante Dorle Marx Ulrike Mascher Christoph Matschie Heide Mattischeck Markus Meckel Ulrike Mehl Herbert Meißner Angelika Mertens Ursula Mogg Michael Müller (Düsseldorf) Jutta Müller (Völklingen) Christian Müller (Zittau) Volker Neumann (Bramsche) Dr. Edith Niehuis Dr. Rolf Niese Doris Odendahl Günter Oesinghaus Leyla Onur Manfred Opel Adolf Ostertag Kurt Palis Albrecht Papenroth Dr. Willfried Penner Dr. Martin Pfaff Georg Pfannenstein Dr. Eckhart Pick Joachim Poß Rudolf Purps Margot von Renesse Renate Rennebach Bernd Reuter Dr. Edelbert Richter Günter Rixe Reinhold Robbe Gerhard Rübenkönig Marlene Rupprecht Dr. Hansjörg Schäfer Gudrun Schaich-Walch Dieter Schanz Rudolf Scharping Bernd Scheelen Dr. Hermann Scheer Siegfried Scheffler Horst Schild Otto Schily Dieter Schloten Günter Schluckebier Horst Schmidbauer (Nürnberg) Ulla Schmidt (Aachen) Dagmar Schmidt (Meschede) Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Regina Schmidt-Zadel Heinz Schmitt (Berg) Dr. Emil Schnell Walter Schöler Ottmar Schreiner Gisela Schröter Dr. Mathias Schubert Richard Schuhmann (Delitzsch) Brigitte Schulte (Hameln) Volkmar Schultz (Köln) Dr. R. Werner Schuster Dietmar Schütz (Oldenburg) Dr. Angelica Schwall-Düren Ernst Schwanhold Rolf Schwanitz Bodo Seidenthal Lisa Seuster Horst Sielaff Erika Simm Johannes Singer Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast Wieland Sorge Wolfgang Spanier Jörg-Otto Spiller Antje-Marie Steen Ludwig Stiegler Dr. Peter Struck Jörg Tauss Dr. Bodo Teichmann Jella Teuchner Dr. Gerald Thalheim Franz Thönnes Uta Titze-Stecher Hans-Eberhard Urbaniak Siegfried Vergin Günter Verheugen Ute Vogt (Pforzheim) Karsten D. Voigt (Frankfurt) Hans Georg Wagner Hans Wallow Reinhard Weis (Stendal) Matthias Weisheit Gunter Weißgerber Gert Weisskirchen (Wiesloch Jochen Welt Hildegard Wester Lydia Westrich Inge Wettig-Danielmeier Dr. Norbert Wieczorek Berthold Wittich Verena Wohlleben Hanna Wolf Heidi Wright Uta Zapf Dr. Christoph Zöpel Peter Zumkley F.D.P. Ina Albowitz Dr. Gisela Babel Hildebrecht Braun (Augsburg) Günther Bredehorn Jörg van Essen Dr. Olaf Feldmann Paul K. Friedhoff Horst Friedrich Rainer Funke Hans-Dietrich Genscher Dr. Wolfgang Gerhardt Joachim Günther (Plauen) Dr. Karlheinz Guttmacher Ulrich Heinrich Walter Hirche Dr. Burkhard Hirsch Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Ulrich Irmer Detlef Kleinert (Hannover) Roland Kohn Dr. Heinrich L. Kolb Jürgen Koppelin Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann Sabine LeutheusserSchnarrenberger Uwe Lühr Jürgen W. Möllemann Günther Friedrich Nolting Dr. Rainer Ortleb Lisa Peters Dr. Günter Rexrodt Dr. Klaus Röhl Cornelia Schmalz-Jacobsen Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Dr. Irmgard Schwaetzer Dr. Hermann Otto Sohns Dr. Max Stadler Carl-Ludwig Thiele Dr. Dieter Thomae Jürgen Türk Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) Dr. Guido Westerwelle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gila Altmann (Aurich) Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Angelika Beer Matthias Berninger Annelie Buntenbach Amke Dietert-Scheuer Franziska Eichstädt-Bohlig Dr. Uschi Eid Andrea Fischer (Berlin) Joseph Fischer (Frankfurt) Rita Grießhaber Gerald Häfner Antje Hermenau Kristin Heyne Uli Höfken Michaele Hustedt Dr. Manuel Kiper Monika Knoche Dr. Angelika Köster-Loßack Steffi Lemke Dr. Helmut Lippelt Oswald Metzger Kerstin Müller (Köln) Christa Nickels Egbert Nitsch (Rendsburg) Cem Özdemir Gerd Poppe Simone Probst Halo Saibold Christine Scheel Irmingard Schewe-Gerigk Rezzo Schlauch Albert Schmidt (Hitzhofen) Wolfgang Schmitt (Langenfeld) Ursula Schönberger Waltraud Schoppe Werner Schulz (Berlin) Marina Steindor Christian Sterzing Manfred Such Dr. Antje Vollmer Ludger Volmer Helmut Wilhelm (Amberg) Margareta Wolf (Frankfurt) PDS Wolfgang Bierstedt Petra Bläss Maritta Böttcher Eva Bulling-Schröter Heinrich Graf von Einsiedel Dr. Ludwig Elm Dr. Dagmar Enkelmann Dr. Ruth Fuchs Dr. Gregor Gysi Hans-Peter Hartmann Dr. Uwe-Jens Heuer Dr. Barbara Höll Dr. Willibald Jacob Gerhard Jüttemann Dr. Heidi Knake-Werner Rolf Köhne Rolf Kutzmutz Heidemarie Lüth Dr. Günther Johannes Maleuda Manfred Walter Müller (Berlin) Rosel Neuhäuser Dr. Uwe-Jens Rössel Steffen Tippach Klaus-Jürgen Warnick Dr. Winfried Wolf Gerhard Zwerenz Fraktionslos Kurt Neumann (Berlin) Entschuldigt wegen Übernahme einer Verpflichtung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Parlamentarischen Versammlungen des Europarates und der WEU, der NAV oder der IPU Abgeordnete Terborg, Margitta SPD 1) 1) Lt. Frau Terborg nur gültig für die dritte anberaumte namentliche Abstimmung am 28. Mai 1998 (siehe anliegendes Schreiben) Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sigrun Löwisch, Siegfried Hornung, Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Erika Reinhardt, Wolfgang Zöller, Jürgen Augustinowitz, Georg Janovsky, Jürgen Sikora, Heinrich Lummer, Matthäus Strebl, Hans Raidel, Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg), Dr. Dionys Jobst, Dr. Erich Riedl (München), Georg Brunnhuber, Dr. Andreas Schockenhoff, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Bernd Siebert, Meinolf Michels, Frederick Schulze (Sangershausen), Marion Seib, Kurt J. Rossmanith, Hartmut Koschyk, Klaus Dieter Reichardt (Mannheim), Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Rudolf Meinl, Roland Richter, Wilhelm Dietzel, Paul Breuer, Rudolf Braun (Auerbach), Wolfgang Steiger, Meinrad Belle, Johannes Singhammer, Elmar Müller (Kirchheim), Helmut Heiderich, N. N., Rolf Rau, Dr. Dietrich Mahlo, Peter Kurt Würzbach, Reinhard Freiherr von Schorlemer, Dr. Egon Jüttner, Thomas Kossendey, Otto Regenspurger, Christian Schmidt (Fürth), Dr. Peter Paziorek, Wolfgang Krause (Dessau), Maria Eichhorn (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege (Tagesordnungspunkt 9) Die Unterzeichner gehen davon aus, daß Urteile, die auf Grund der Tatbestände Kriegsdienstverweigerung, Desertion/Fahnenflucht und Wehrkraftzersetzung ergangen sind, nur dann aufgehoben werden, wenn sie auch nach der heutigen Rechtslage Unrecht sind. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 7 (a - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung IDNA-Identitätsfeststellungsgesetz], b - Antrag: Gesetzliche Grundlage für Gen-Datei schaffen) Ronald Pofalla (CDU/CSU): Der Datenschutz hat uns in der nun auslaufenden Legislaturperiode schon oft beschäftigt. Unter anderem als wir den „genetischen Fingerabdruck" beraten haben, war dieses Thema bereits Gegenstand der Debatte. Stets waren gerade die Diskussionen der datenschutzrechtlichen Aspekte von großer Sensibilität geprägt. Dieses Selbstverständnis muß auch weiterhin im Rahmen unserer parlamentarischen Beratungen vorherrschen. Schließlich muß man nicht unbedingt zu den technisch weniger erfahrenen Kollegen gehören, um der Erfassung und Speicherung sensibler Daten den entsprechenden Respekt und die wohlbegründete Vorsicht entgegenzubringen. Auch die Bedenken gegenüber der DNA-Analyse-Datei - mit deren gesetzlichen Erhebungsvoraussetzungen wir uns heute beschäftigen - müssen allesamt ernst genommen werden. Auch die bisherigen Diskussionen um den uns heute interessierenden Entwurf des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes waren von vielfältigen Bedenken getragen. So gab es hierzu bereits im Vorfeld heftige Debatten um die Standortfrage der vergangenen Monat beim Bundeskriminalamt eingerichteten Gen-Datei. Dies alles werden Sie der öffentlichen Berichterstattung der letzten Monate entnommen haben. Und eben diese Standortfrage hat meiner Ansicht nach das nicht zu vernachlässigende Problem auf den Punkt gebracht: Neben der bloßen Errichtung einer zentralen Verbunddatei beim Bundeskriminalamt bedarf es auch einer gesetzlichen Ergänzung für eine entsprechende Datenerhebung. Diese Ergänzung der Strafprozeßordnung um einen neuen § 81 g ist Hauptbestandteil des hier vorliegenden Entwurfs eines DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes. Gesetzlich geregelt wird hier die Entnahme von Körperzellen beim Beschuldigten zur Durchführung molekulargenetischer Untersuchungen für Zwecke der Identitätsfeststellung in Strafverfahren. Diese Erhebungsvorschrift ist insoweit von Bedeutung, als hierdurch zusätzlich zu den bisherigen Möglichkeiten weitere DNA-Analysen außerhalb der Durchführung eines konkreten Strafverfahrens vorgenommen werden können. Konkret dient die Entnahme hier dem Zwecke der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren. Das hierfür erst recht eine gesetzliche Grundlage gegeben sein muß, liegt auf der Hand. Der Gesetzentwurf verlangt nämlich als Voraussetzung, daß wegen der Art oder Ausführung der Tat, der Persönlichkeit des Beschuldigten oder sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht, daß auch künftig gegen ihn erneut Strafverfahren wegen eines Verbrechens, einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder einer sonstigen Straftat von erheblicher Bedeutung zu führen sind. In dieser gesetzlichen Konkretisierung liegt auch ein großer Schutz vor Mißbrauch der Entnahme und Untersuchung von Körperzellen. Immerhin muß der Beschuldigte demnach schon einer gravierenden Straftat verdächtig sein. Ferner darf auch nicht schon ausreichendes DNA-Identifizierungsmuster über ihn vorliegen. Somit werden auch überflüssige Entnahmen vermieden. Schon dies allein ist ein Grund mehr für eine entsprechende Ergänzung der Strafprozeßordnung. Die hohe Qualität der DNA-Analyse dient darüber hinaus auch dem möglichen Ausschluß von Spurenverursachern. Wichtig ist daneben auch die gesetzliche Festlegung der genauen Zweckbestimmung: Entnommene Körperzellen dürfen lediglich für die molekulargenetische Untersuchung verwendet werden. Sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald das Erfordernis hierfür entfällt. Auch dürfen andere Feststellungen als diejenigen, die zur Ermittlung des DNA-Identifizierungsmusters dienen, nicht getroffen werden; anderenfalls werden entsprechende Untersuchungen im Gesetzentwurf ausdrücklich für unzulässig erklärt. Das Gesetz stellt damit die rechtsstaatliche Unbedenklichkeit der Datenerhebung sicher. Und auch dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird durch die Vorschriften zur Zweckbindung sowie zur Vernichtung des Untersuchungsmaterials Rechnung getragen. Für die Verarbeitung, Nutzung und Speicherung der gewonnenen DNA-Identifizierungsmuster verweist das Gesetz dann wiederum auf die Bestimmungen des Bundeskriminalamtgesetzes. Auf diese Weise schließt sich der Kreis wieder; bislang fehlen nämlich gesetzliche Regelungen zur Entnahme und molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen zum Zweck der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren; ihre Schaffung ist daher unabdingbar. Der vorliegende Entwurf birgt neben dem Schutz vor mißbräuchlicher Entnahme auch eine kriminaltechnische Verbesserung von trauriger Aktualität. Denken Sie bloß an die Möglichkeiten einer verbesserten Aufklärung von schweren Sexualstraftaten. Auch wenn uns die Statistiker lehren, daß es keinen Anstieg von Kindesmißbrauch gebe, sondern nur ein gesteigertes Bewußtsein in der Öffentlichkeit und in der öffentlichen Berichterstattung, so müssen wir doch zu jedem „Strohhalm" greifen, der uns die Aufklärung solcher schrecklichen Taten erleichtert, oder der sogar zur Abschreckung taugt. Diese Chance dürfen wir nicht vergeben. Kostenmäßig wird sich das Gesetz schließlich nicht über Gebühr auf die öffentlichen Haushalte auswirken. Der Vollzugsaufwand beschränkt sich - im Gegensatz zur Spurenauswertung - auf die relativ einfachen Untersuchungen von eigens erhobenem Probematerial wie Blut- oder Speichelproben. Dies kann vom Bundeskriminalamt, den Landeskriminalämtern wie auch von sonstigen Instituten durchgeführt werden. Bereits bei den Beratungen zum „genetischen Fingerabdruck" wurde den geäußerten Bedenken hinreichend Rechnung getragen: Was etwa noch bei der ersten Beratung zum „genetischen Fingerabdruck" von Gegnern mit angsterfüllten Augen kritisiert wurde, hat sich schnell entkrampft. Mit dazu beigetragen hat vor allem die öffentliche Anhörung, die der Rechtsausschuß zu diesem Gesetzentwurf durchgeführt hatte. Doch auch in zahlreichen klärenden Gesprächen konnten Berührungsängste gegenüber der Materie abgebaut werden. Hierbei hat sich bewahrheitet: Nicht überall, wo Gen-Analyse draufsteht, steckt Sciencefiction dahinter. Vielmehr haben wir es hier mit einer längst zulässigen Methode zu tun. Als Rechtsgrundlage für den eigentlichen Eingriff dienten bereits vor Verabschiedung des „genetischen Fingerabdrucks" die §§ 81 a und c der Strafprozeßordnung. Was der damalige Gesetzentwurf der Bundesregierung hierzu darüber hinaus geregelt hat, betrifft vor allem die zulässige Verwendung des ordnungsgemäß entnommenen Materials und dessen Vernichtung nach Gebrauch sowie verfahrenssichernde Rahmenbedingungen. Im Rahmen der Anhörung zum „genetischen Fingerabdruck " ist beispielsweise für viele erstmals der genaue Erkenntniswert einer Genom-Analyse verdeutlicht worden. Viele Bedenken gegen den Entwurf beruhten also zunächst auf purer Unkenntnis dessen, was die Genom-Analyse bzw. deren Ergebnisse für ein Ermittlungs- bzw. Strafverfahren eigentlich nur ausmachen. Als Ergebnis erhalten wir hier nämlich - schlicht und ergreifend - bloß eine Antwort auf folgende Frage: Stimmen zwei anonymisierte Strichcodes überein oder nicht? Es geht also im Ergebnis um nichts anderes als die Identifizierung oder Nichtidentifizierung eines Spurenlegers. Das Untersuchungsergebnis besteht aus nichts anderem als einem „Ja" oder einem „Nein". In diesem Zusammenhang hatte die Anhörung viel Klarheit gebracht. Es wurde beispielsweise geäußert, daß man sich nicht auf die Begriffe „kodierend" oder „nicht-kodierend" festlegen solle. Ziel der gesetzlichen Regelung müsse vielmehr sein, daß eine Ausforschung von Erbanlagen auszuschließen sei. Dieses Postulat spiegelt sich wieder in § 81 e Abs. 1 Satz 1 StPO: Molekulargenetische Untersuchungen dürfen demnach nur zur Feststellung der Abstammung oder zur Identifikation aufgefundenen Spurenmaterials mit demjenigen des Beschuldigten oder des Verletzten durchgeführt werden. Weiter wurde auch betont, daß sinnvolle Untersuchungen am Spurenmaterial zur Auffindung des Täters keineswegs generell durch gesetzliche Zielbestimmungen unterbunden werden sollen. Es müsse allenfalls klar sein, daß lediglich der Identitätsvergleich zwischen Spurenleger und Tatverdächtigem das Ziel der Analyse sein dürfe, ohne daß weitergehende Erb- oder Charakterinformationen offengelegt werden. Hierauf reagierte der Regierungsentwurf zum „genetischen Fingerabdruck" wiederum in § 81 e Abs. 1 Satz 3 StPO, der dahin gehende weitere Feststellungen untersagt und hierauf gerichtete Untersuchungen für unzulässig erklärt. Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, daß Sie angesichts der von mir geschilderten Notwendigkeit des vorliegenden Gesetzes - nach der notwendigen Beratung in den nächsten Wochen - diesem nicht zustimmen werden. Otto Schily (SPD): Die molekulargenetische Abgleichmöglichkeit ist eine außerordentlich wichtige Erkenntnisquelle zur eindeutigen Identifizierung und Überführung von Beschuldigten. Der Wissenschaft und der Kriminaltechnik gebührt großen Dank, daß sie dieses bedeutsame Instrument zur Verbrechensaufklärung und Verbrechensbekämpfung erarbeitet haben. Die SPD setzte sich seit langer Zeit dafür ein, diese modernen wissenschaftlichen Untersuchungsmethoden konsequent und ohne zeitliche Verzögerung im Kampf gegen die Kriminalität zu nutzen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang besonders an das Engagement meines Fraktionskollegen Professor Jürgen Meyer. Die Einrichtung einer DNA-Analyse-Datei beim BKA ist daher nachdrücklich zu begrüßen. Sie hat ihren besonderen Wert gerade bei der Bekämpfung von Sexualstraftaten, die nach unserer aller Überzeugung zu den verabscheuenswürdigsten Verbrechen gehören. Die Nutzbarkeit der forensischen Analyse von Körperflüssigkeiten oder Gewebeteilen besteht darin, daß die DNA bei jedem Menschen einmalig und unverwechselbar ist. Die DNA-Analyse wird daher mit Recht in einen Zusammenhang mit einem anderen traditionellen forensischen Identifizierungsverfahren gebracht, der Abnahme eines Fingerabdrucks. Da in die DNA-Analyse-Datei nur die nicht-codierenden DNA-Merkmale auf genommen werden, ist dies von der Eingriffstiefe her der Abnahme eines Fingerabdrucks durchaus vergleichbar. Um die weitestgehend mögliche und rechtsstaatlichen Grundsätzen angemessene Nutzung der DNAAnalyse-Datei zur Verbrechensbekämpfung sicherzustellen, ist eine gesetzliche Regelung notwendig. Der jetzt von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf findet daher grundsätzlich unsere Zustimmung. Es ist allerdings zu bedauern, daß eine mehrmonatige Kontroverse zwischen Innenministerium und Justizministerium die Vorlage dieses Gesetzentwurfs erheblich verzögert hat, so daß nur noch wenig Beratungszeit verbleibt. In den Ausschußberatungen werden wir uns noch einer Reihe von Fragen zuwenden müssen, die in dem Gesetzentwurf noch nicht hinreichend geklärt sind. Der Koalitionsentwurf ermöglicht die Entnahme von Körperzellen zur Feststellung des DNAIdentifizierungsmusters im Falle „eines Verbrechens, einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder einer sonstigen Straftat von erheblicher Bedeutung". Aus der Begründung ergibt sich, daß mit dieser Formulierung leichte Sexualdelikte wie § 183 a StGB (Erregung öffentlichen Ärgernisses) oder § 184 a StGB (Ausübung der unerlaubten Prostitution) ausgeschlossen werden sollen. Eindeutig ist dies aber nicht. Fraglich ist, ob der Begriff der „Straftat von erheblicher Bedeutung" hinreichend bestimmt ist. Zwar wird er auch an anderer Stelle in der Strafprozeßordnung verwandt, so unter anderem in den §§ 98a und 110a. Jedoch ist die DNA-Analyse überhaupt nur bei bestimmten Delikten ein taugliches Aufklärungsmittel. Der Katalog im Arbeitsentwurf des Bundesjustizministeriums vom 17. Februar enthielt lediglich Verbrechen und Straftaten nach §§ 174 bis 174b, 176, 179 und 323 a StGB. Dieser Katalog dürfte zu eng sein, weil die DNA-Analyse beispielsweise auch zur Aufklärung von Einbruchsdiebstahlsserien dienen kann. Eine Überlegung könnte sein, den Begriff „Straftat von erheblicher Bedeutung" durch die Regelbeispiele „insbesondere eines Verbrechens, eines Vergehens gegen die sexuelle Selbstbestimmung, einer gefährlichen Körperverletzung, eines Diebstahls in einem besonders schweren Fall oder einer Erpressung" näher einzugrenzen. Wir sollten uns alle gemeinsam in den Ausschußberatungen bemühen, zu einer vernünftigen und praxistauglichen Gesetzesformulierung zu gelangen. Der Koalitionsentwurf läßt im übrigen die Durchführung der DNA-Analyse auch zu, „wenn der Betroffene vor Inkrafttreten dieses Gesetzes oder innerhalb eines Jahres danach wegen einer der in § 81g Abs. 1 StPO genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden ist" . Durch den Verweis auf § 81g Abs. 1 soll gewährleistet sein, daß die Voraussetzungen dieser Vorschrift, insbesondere Wiederholungsgefahr, vorliegen müssen. Auch dies ist jedoch nicht eindeutig. Auch insoweit ist eine Klarstellung anzustreben. Dabei sollte eine Beschränkung auf zu Freiheitsstrafe oder zu einer freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung und Besserung Verurteilte in Betracht gezogen werden. Der Bundsratsentwurf der Regierung des Freistaates Bayern enthält zu beiden Punkten keine Regelung, sondern verweist lediglich auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Heikelster Punkt der DNA-Analyse ist die Frage, wie ein Mißbrauch der erhobenen Daten - zum Beispiel zur Erstellung von Persönlichkeitsbildern oder zur Ermittlung von Erbkrankheiten - ausgeschlossen werden kann. Der Koalitionsentwurf schreibt hierzu vor, daß die entnommenen Körperzellen nur zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters molekulargenetisch untersucht werden dürfen und daß andere Feststellungen als die hierfür erforderlichen nicht getroffen werden dürfen und hierauf gerichtete Untersuchungen unzulässig sind. Sanktionen für Verstöße gegen diese Bestimmungen droht der Gesetzentwurf allerdings nicht an. Ich nehme an, daß auf allen Seiten hierzu noch eingehender Prüfungsbedarf besteht. Der Arbeitsentwurf aus dem Bundesjustizministerium sah vor, um Mißbrauch auszuschließen, daß die Untersuchungsergebnisse aufgrund einer standardisierten Methode gewonnen werden müssen und hierzu das Nähere durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates geregelt werden sollte. Der Koalitionsentwurf, darauf will ich als letztes eingehen, erweitert lediglich die Grundlage für die Datenerhebung, er enthält aber keine Regelung zur Speicherung und zur weiteren Verwendung der erhobenen Daten, sondern verweist insofern lediglich auf das BKA-Gesetz. Im Entwurf der Bayerischen Landesregierung findet sich nicht einmal dieser Verweis, während der BMJ-Arbeitsentwurf detaillierte Regelungen zur Speicherung und Auskunftserteilung, Löschung usw. vorsah. Die sozialdemokratischen Länderinnenminister haben in ihrer Erklärung vom 6. Mai 1998 eine bereichsspezifische gesetzliche Regelung für die Datei gefordert. Dies erscheint auch deshalb angebracht, weil die entsprechenden Verwendungsvorschriften des BKA-Gesetzes sehr weit gefaßt sind. Beispielsweise ist danach unter bestimmten Voraussetzungen eine Weitergabe auch an nicht öffentliche Stellen zulässig, es gibt keine Löschungs-, sondern nur Aussonderungsprüffristen. Gerade im Hinblick auf die besondere Bedeutung der DNA-Analyse-Datei zur Verbrechensbekämpfung sollten wir in den weiteren Gesetzesberatungen gemeinsam nach vernünftigen Lösungen der von mir angesprochenen Fragen suchen. Ich bin zuversichtlich, daß das bei gutem Willen auf allen Seiten gelingen wird. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Bundesminister hat im Windschatten des Verbrechens an einem kleinen Mädchen Fakten geschaffen: Per schlichter Anordnung, ohne vorherige Befassung des Gesetzgebers wird beim Bundeskriminalamt eine zentrale Gen-Datei aufgebaut. Darauf, daß dies mit der Verfassung schwerlich in Einklang zu bringen ist, weisen die Datenschutzbeauftragten aus Bund und Ländern sowie Verbände wie etwa der Deutsche Richterbund seit Beginn hin. Auch Sie, Herr Justizminister waren zunächst dieser Auffassung. Dieser Gesetzentwurf ist Ihre Kapitulationsurkunde im Streit um eine gesetzliche Regelung der Gen-Datei. Der vorliegende Gesetzentwurf der Koalition hat nun aber nicht zum Ziel, endlich die erforderliche gesetzliche Grundlage für die Speicherung zu schaffen, sondern legt noch einmal kräftig nach. Es werden Regelungen getroffen, mit Hilfe derer man auch Gen-Daten von Personen, an deren Daten man nach bisherigem Recht noch nicht herankam, erheben kann. Wir sind uns im Grundsatz einig, daß die Genomanalyse helfen kann, Straftäter, insbesondere Sexual-und Gewaltstraftäter, zu überführen. Die Gen-Datei kann effektives Fahndungsmittel sein und Wiederholungstaten verhindern helfen. Die Gen-Datei wird jedoch zunehmend zur Wunderwaffe gegen das Verbrechen hochstilisiert - die sie mit Sicherheit nicht ist. In den Hintergrund gerät, daß Genomanalyse und anschließende Datenspeicherung nicht nur Chancen, sondern auch immense Risiken beinhalten. Sie sind nicht vergleichbar mit Fingerabdrücken und Fingerabdruckdateien. Die heute gewinnbaren Persönlichkeitsdaten sind so aussagekräftig, daß die Gefahr der Entwicklung eines Eigenlebens besteht. In wenigen Jahren, so schätzen Experten, wird der Mensch durchsichtig bis auf seinen Zellkern. Nichts bleibt dann mehr verborgen, weder Krankheiten noch Erbanlagen noch Charaktereigenschaften. Daß aus Datenbeständen der GenDatei derartige Rückschlüsse gezogen werden, muß ausgeschlossen sein. In den Hintergrund geraten aber auch rechtsstaatliche Grundsätze wie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz oder die Unschuldsvermutung, die als Hemmschuh für eine effektive Verbrechensbekämpfung denunziert werden. Deshalb ist erforderlich, daß der Gesetzgeber in diesem Bereich endlich klare Begrenzungen aufstellt. Nicht alles, was machbar ist, ist auch ethisch vertretbar. Nicht alles, was kriminalistisch effektiv ist, läßt sich mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbaren. Bündnisgrüne fordern deshalb: ein Gesetz, welches Art, Umfang und Dauer der Nutzung der Daten genau regelt; eine klare Beschränkung der Datenspeicherung auf besonders schwerwiegende Straftaten, wie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie gegen Leib und Leben. Dies gebietet das verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprinzip. Darüber hinaus fordern wir: die konkrete Bezeichnung dieser Taten, weil die Vorschriften ansonsten konturenlos werden; ein striktes Verbot der Nutzung der Daten zu anderen Zwecken als der Identifizierung eines Straftäters. Diesen Kriterien wird der Koalitionsentwurf nicht gerecht. Nicht die Frage „Was passiert mit den erhobenen Daten?" steht im Vordergrund, sondern die Frage „Wie kommt die Polizei an weitere Daten heran?" Während bislang die Genomanalyse nur zur Identitätsfeststellung während eines anhängigen Strafverfahrens möglich war, soll die Genomanalyse nun auch zum Zwecke der „Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren" angeordnet werden dürfen, etwa bei denjenigen, zu deren Identifizierung man keine Genomanalyse brauchte, oder bei in der Vergangenheit bereits Verurteilten. Das sind etwa diejenigen, die vor zehn Jahren ihre Strafe verbüßt haben und seither strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten sind. An diese Gen-Daten kommt die Polizei bislang nicht heran. Das soll nun anders werden. Hiermit betritt der Entwurf juristisches Neuland. Für die Erfassung weiterer Straftätergruppen mögen kriminalistische Gründe sprechen. Man muß sich aber darüber im klaren sein, daß für die Genom-analyse Sonderregelungen geschaffen werden, die für sonstige Maßnahmen im Bereich des Erkennungsdienstes - etwa Fotos, Messungen - nicht gelten. Auch der von der Koalition vorgesehene Deliktskatalog ist unbestimmt und zu weit. Was sind denn „Straftaten von erheblicher Bedeutung"? Die Vorschrift wird konturenlos. Und wofür brauchen wir eine Eilkompetenz der Polizei bei der Anordnung der Analyse? Fraglich ist auch, ob die Verwendung der gespeicherten Daten tatsächlich hinreichend abgesichert ist. Zwar enthält der Entwurf eine Zweckbindungsvorschrift, wonach andere Feststellungen als diejenigen, die zur Ermittlung des DNA-Identifizierungsmusters erforderlich sind, nicht getroffen werden dürfen. Doch das BKA-Gesetz läßt zu, daß die Daten an sonstige Stellen übermittelt werden, die nichts mit der Strafverfolgung zu tun haben. In einem derart hochsensiblen Bereich wie der Gen-Datei darf es keine gesetzgeberischen Schnellschüsse geben. Der Schrecken über fürchterliche Verbrechen darf nicht instrumentalisiert werden, um eine Entwicklung in Gang zu setzen, deren rechtsstaatliche Auswirkungen noch nicht absehbar sind. Hier sind eine sorgfältige verfassungsrechtliche Prüfung und Abwägung gefragt. Den verschiedenen Berufs- und Interessenverbänden muß Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Das heißt aber nicht, daß wir derzeit nicht handlungsfähig sind: Ein Grundkonsens über die Errichtung der Gen-Datei ist unter allen hier vertretenen Parteien vorhanden. Herr Justizminister; Sie haben ihre Hausaufgaben nicht gemacht und sich vom Innenminister über den Tisch ziehen lassen. Jetzt werden Sie nachsitzen müssen. Detlef Kleinert (Hannover) (F.D.P.): Wir treffen uns hier so kurz vor Ende der Legislaturperiode, um einen Gesetzentwurf in erster Lesung zu beraten, mit dem viele Hoffnungen, aber auch Ängste verbunden sind. In Ergänzung der verfassungsgerichtlich anerkannten Zulässigkeit der DNS-Analyse im Strafverfahren und deren gesetzlicher Normierung durch das Strafverfahrensänderungsgesetz vom März 1997, zur Überführung eines Täters eine Genomanalyse durchzuführen, wird nunmehr über eine zentrale Gen-Datei insbesondere die Verfolgung von Sexualstraftätern entscheidend verbessert. Gegen eine solche Datei ist grundsätzlich kaum etwas einzuwenden. Wenn auch nur ein einziger Wiederholungstäter gefaßt werden kann, bevor er abermals einem Kind oder einer Frau Gewalt zufügt, wird diese Datei ihren Zweck bereits erfüllt haben. Wenn man bedenkt, daß bereits Millionen von Fingerabdrücken von Einbrechern und Autodieben gesammelt und gespeichert wurden, dann darf auch nicht auf das gegenwärtig zuverlässigste Mittel zur Identifizierung eines Gewalt- oder Serientäters, den genetischen Fingerabdruck und die entsprechende Datei, verzichtet werden. Hinzu kommt, daß die unzweideutige Entlastung von Unschuldigen durch den genetischen Fingerabdruck wesentlich erleichtert wird. Dabei dürfen wir jedoch andererseits nicht die Ängste der Bevölkerung außer acht lassen. Die heute schon umfangreichen und in Zukunft sicher noch ausbaufähigen Möglichkeiten, aus Genmaterial vielfältige höchstpersönliche und intime Erkenntnisse über die Persönlichkeit des Täters zu gewinnen, erweckt schließlich zu Recht beim Bürger Bedenken über drohende Eingriffe in die eigenen Persönlichkeitsrechte. Entscheidend ist deshalb für die F.D.P.-Bundestagsfraktion die eindeutige Klarstellung und Sicherung, daß nur das für die Identifikation geeignete Material, nicht aber darüber hinausgehende Informationen aus dem Erbgut gewonnen oder gar gespeichert werden dürfen. Voraussetzung für die bereits im allgemeinen Sprachgebrauch vorgenommene Gleichsetzung des nun so genannten genetischen Fingerabdrucks mit dem seit langem verwendeten und gespeicherten klassischen Fingerabdruck ist deshalb diese Beschränkung auf die Identifikation. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auch den beiden beteiligten Ministern danken, die sich in mehreren Gesprächen darauf verständigt haben, daß nunmehr durch ein Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung, das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz, - richtigerweise sollte es lauten DNS-Identitätsfeststellungsgesetz - auf der einen Seite weitere, noch nicht vom Gesetz über das Bundeskriminalamt erfaßte Fälle, nämlich einerseits Altfälle, also Fälle der rechtskräftigen Verurteilung oder Fälle der erwiesenen oder nicht auszuschließenden Schuldunfähigkeit, auf Geisteskrankheit beruhender Verhandlungsunfähigkeit oder fehlender oder nicht ausschließbarer fehlender Verantwortlichkeit, und andererseits diejenigen Fälle, in denen nicht schon zur Überführung des Täters eine Genomanalyse durchgeführt wird, etwa wenn der Täter geständig ist oder durch ausreichende andere Beweise überführt wird, einbezogen werden und auf der anderen Seite die Beschränkung auf Identifikationsmerkmale bei Entnahme, Untersuchung und Speicherung von Untersuchung und Speicherung von Untersuchungsmaterial gesetzlich ausdrücklich klargestellt wird. Die Zulässigkeit der molekulargenetischen Untersuchungen wird außerdem an einen Straftatenkatalog, der Verbrechen, Sexualdelikte und sonstige Straftaten von erheblicher Bedeutung beinhaltet, geknüpft. Den Ängsten der Bevölkerung kann man schließlich auch dadurch entgegentreten, daß die Untersuchung nur durch qualifizierte und zuverlässige, der datenschutzrechtlichen Kontrolle unterliegende, Sachverständige durchgeführt werden darf, die das Untersuchungsmaterial zudem stets nur in anonymisierter Form erhalten werden. Um dem Mißtrauen vorzugreifen, das der Gen-Datei entgegengebracht wird, wollen wir gesetzlich regeln, daß nur eine eng begrenzte Datensequenz gespeichert wird, die eben außerhalb der Identifizierung keine weiteren, darüber hinausgehenden Informationen aus dem Erbgut des Menschen ermöglicht. Ich bin daher sehr erfreut darüber, daß der Gesetzgeber nun dafür Sorge tragen wird, daß die Verbrechensbekämpfung wesentlich effektiviert wird, ohne daß der Weg zu einem genetisch gläsernen Menschen führen wird. Die Regelungen werden im Zusammenhang mit den dienstlichen Verpflichtungen der Beteiligten, insbesondere der zuständigen Beamten der Sicherheitsbehörden, den gewünschten Schutz gegen Mißbrauch sicherstellen. Dennoch bleibt das Risiko einer mißbräuchlichen Nutzung von Genmaterial durch Personen, die sich im Laufe der Verfahren Kenntnisse über die Identifikationsmerkmale verschaffen könnten. Ich bin daher sehr erfreut, daß unter den Fraktionen und den beteiligten Ministern Einigkeit darüber besteht, daß hier mögliche letzte Lücken durch eine allgemeine und umfassende Strafvorschrift - nicht etwa nur speziell gegen die dienstlich befaßten Personen - geschlossen werden müssen. Dr. Uwe-Jens Heuer (PDS): Das Hin und Her im Zusammenhang mit der Errichtung der Gen-Datei wird sicherlich als Klausurfall an den Juristischen Fakultäten eine bleibende Rolle spielen. Da gab es in den parlamentarischen Beratungen des Jahres 1996 um die Gen-Analyse keinen Zweifel daran, daß die Fragen einer Gen-Datei in einem besonderen Gesetz zu regeln sind. Im Tätigkeitsbereich des Bundesbeauftragten für Datenschutz für die Jahre 1995 und 1996 ist das nachzulesen. Staatssekretär Rainer Funke informierte am 6. Dezember 1996 im Plenum des Bundestages darüber, daß das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt habe. Ungeachtet dessen kam dann am 17. April 1998 der Errichtungserlaß des Bundesinnenministers, eine „Gen-Analyse-Datei" beim BKA zu installieren, und zwar nicht etwa als Grundsatzentscheidung, sondern als detaillierte rechtliche Regelung. Der Gesetzgeber ist gefordert, „nicht aber ein Mitglied der Bundesregierung im Verordnungswege", erklärte meines Erachtens völlig zu Recht der Deutsche Richterbund. Seit gestern ist uns als Gesetzgeber nun ein Entwurf der Bundesregierung zur Errichtung einer Gen-Datei zugegangen. Der Herr Bundesinnenminister, der nicht müde wird, für eine „Stigmatisierung" der PDS als extremistisch und damit grundgesetzwidrig zu plädieren, sollte gelegentlich vielleicht doch einmal das Grundgesetz aufschlagen. In Artikel 80 würde er finden, daß Rechtsverordnungen nur erlassen werden dürfen, wenn „Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetze bestimmt werden". Das war aber eben nicht geschehen. Dennoch habe ich wenig Hoffnung, daß im Verfassungsschutzbericht 1998 das gebrochene Verhältnis des Bundesinnenministers zum Grundgesetz Erwähnung finden wird. Einige wenige Bemerkungen zum Entwurf der Bundesregierung und zum Problem der rechtlichen Regelung einer Gen-Datei. Erstens. In der Sache geht es um das Problem der Nutzung der DNA-Technologie als neuartiges Identifizierungsmerkmal im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in der Form von zwei Dateien: einer Gen-Datei von Vergleichsproben und einer Gen-Datei von Tatspuren. Dabei sollte allerdings auch beachtet werden: Das genetische Identifizierungsmuster ist keineswegs das kriminalistische Wundermittel, als das es dargestellt wird. 1994 gab es immerhin einen Fall, in dem ein fehlerhaftes genetisches Identifizierungsmuster einen Verdächtigen unschuldig in Untersuchungshaft brachte, weil das Labor unsauber gearbeitet hatte. Problem des Gesetzgebers ist, daß es bei der Gen-Analyse nicht einfach um ein bloßes modernes Identifizierungsmerkmal - ähnlich wie der Fingerabdruck - geht, sondern zugleich um die Möglichkeit, daß gespeicherte DNA-Merkmale zur Erstellung eines Persönlichkeitsprofils genutzt werden können. Es geht damit um ein Grundrechtsproblem besonderer Art. Der Gesetzgeber muß diese Möglichkeit der Erstellung eines Persönlichkeitsprofils ausschließen. Es muß eine Kontrolle geben, die dies gewährleistet. Es muß meines Erachtens in diesem Zusammenhang auch Vorschriften zur Strafbarkeit des Mißbrauchs von molekulargenetischem Material geben, was der vorliegende Entwurf bedauerlicherweise ablehnt. Zweitens. Zu begegnen ist der Gefahr einer in der Tendenz totalen Erfassung aller Bürgerinnen und Bürger. Im Interesse der Persönlichkeitsrechte nach Artikel 2 GG müssen einer Speicherung enge Grenzen gesetzt werden. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen bereits alle Beschuldigten eines Verbrechens, einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder einer sonstigen Straftat „mit erheblicher Bedeutung" erfaßt werden. Nicht selten gibt es allein in einem Ermittlungsverfahren jedoch bereits hunderie Beschuldigte. Der Gesetzgeber kann sicherlich nicht unbeachtet lassen, daß mittels einer Gen-Datei und damit vorhandener Abgleichmöglichkeiten mit hoher Sicherheit Täter ermittelt werden können. Er sollte sich dabei zum einen auf schwere Verbrechen gegen das Leben und auf gravierende Sexualdelikte konzentrieren und einen entsprechenden konkreten Straftatenkatalog aufstellen. Eine Speicherung darf sich zum anderen nicht auf jeden Beschuldigten erstrekken. Sie sollte nur bei rechtskräftig verurteilten Tätern auch nur dann erfolgen, „wenn eine Prognose zu dem Ergebnis kommt, daß der Betreffende zu weiteren Straftaten neigt" , so Dr. Joachim Jacob, Bundesbeauftragter für Datenschutz. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister der Justiz: Mit dem DNS-Identitätsgleichstellungsgesetz vollenden wir ein ganz wichtiges rechtspolitisches Reformprojekt dieser Legislaturperiode. Es geht insbesondere um den besseren Schutz unserer Kinder vor Sexualstraftaten und um deren Aufklärung. Sexueller Mißbrauch zerstört Kinder. Und wer Kinder zerstört, zerstört unsere Zukunft. Der Staat kann mit seinen ohnehin begrenzten gesetzgeberischen Regelungsmöglichkeiten am ehesten in dieser Hinsicht etwas bewirken, wenn er auch neue Aufklärungsmethoden effektiver nutzt, um möglichst lückenlose Entdeckung und Verurteilung der Täter sicherzustellen. Nur so kann vielleicht auch Abschreckung erreicht werden. Seit Januar ist das Gesetz zum Schutz vor Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten in Kraft. Mit einem abgestuften System aus Therapie, Führungsaufsicht und Sicherungsverwahrung haben wir den Schutz vor Rückfalltaten verbessert. Seit April ist das 6. Strafrechtsreformgesetz in Kraft. Es hat die Strafrahmen für Sexualdelikte insbesondere gegen Kinder merklich angehoben. Im Herbst tritt das Zeugenschutzgesetz in Kraft. Der Einsatz von Videotechnologie erspart den Kindern die Konfrontation mit ihrem Peiniger im Gerichtssaal. Und heute nun liegt Ihnen das DNS-Identitätsgleichstellungsgesetz vor, das die Aufklärung insbesondere von Sexualstraftaten erheblich erleichtern wird. Aus am Tatort gefundenen Körperspuren, wie Blut, Speichel oder Haarwurzeln, wird ein DNS-Identifizierungsmuster, ein genetischer Fingerabdruck des Spurenverursachers, erstellt. Und um in neuen Verdachtsfällen die Spuren mit vorhandenen Identifizierungscodes abgleichen zu können, brauchen wir eine entsprechende zentrale Datei. Die Bundesregierung hat dieses Projekt seit geraumer Zeit verfolgt. Im März letzten Jahres habe ich anläßlich des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten im Bundeskabinett zu Protokoll erklärt, daß wir die Voraussetzungen für eine solche zentrale Datei schaffen wollen. Der Bundesinnenminister hat Mitte letzten Monats die organisatorische Einrichtung der Datei vollzogen. Und nun haben wir uns auch auf die notwendigen gesetzlichen Unterfangen und Vervollständigungen geeinigt. Eine vollständige und eindeutige gesetzliche Grundlage ist wegen der Regelungen im Bereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erforderlich, will man mit der Datei unbedenklich arbeiten können. Außerdem müssen die Erhebungsermächtigungen sämtliche kriminalistisch sinnvollen Fallkonstellationen erfassen, damit diese Datei wirklich effizient arbeiten kann. Zum einen geht es um die sogenannten Altfälle, in denen eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt oder eine Verurteilung etwa allein wegen Schuldunfähigkeit nicht erfolgte. Zum anderen geht es um Fälle, in denen der Täter ohne eine DNS-Analyse überführt wird, etwa weil er geständig war oder auf frischer Tat ertappt wurde. Hier sind Erhebungen und Untersuchungen beim Beschuldigten zulässig, wenn Verbrechen, Sexualdelikte oder sonstige schwere Straftaten begangen wurden. Außerdem ist die Speicherung nur zulässig bei einer negativen Zukunftsprognose für den Probanden, also wenn befürchtet werden muß, daß er künftig schwerwiegende Straftaten begeht. Schließlich wird die Erhebung strikt und unmißverständlich auf die Identitätsfeststellung von Personen beschränkt. Ausgeschlossen werden überschießende Untersuchungen zur Aufstellung von allgemeinen Persönlichkeitsprofilen. Und für die Anordnung der Maßnahmen gilt natürlich ein Richtervorbehalt. Der Ihnen vorliegende Entwurf rundet das Konzept der Regierungskoalition zum Schutz gerade der Kinder vor Sexualstraftaten ab. Kinder sind die größte und stärkste Verpflichtung, die wir auf Erden haben. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam rasch und entschlossen handeln. Manfred Kanther, Bundesminister des Innern: Die bereits beim BKA eingerichtete Gen-Datei und der jetzt eingebrachte Entwurf für deren Erweiterung bedeuten eine wichtige Waffe im Kampf gegen Verbrecher. Diese entschlossene Nutzung modernster Technik stärkt die legale Seite der Gesellschaft gegen die Straftäter. Die Datei ist ein hochwirksames Hilfsmittel zur schnellen und sicheren Identifizierung von Wiederholungstätern; gerade bei Sexualdelikten fallen sie immer wieder besonders schrecklich auf. Mit der Datei werden die Aktionsmöglichkeiten von Polizei und Justiz gestärkt. Schritt für Schritt wird das Netz enger, das wir in Deutschland gegen die Verbrecher knüpfen; ihr Risiko steigt, und die Sicherheit der Bürger nimmt zu. Alleiniges Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Datenbasis für die DNA-Analyse-Datei noch breiter anzulegen. Zu diesem Zwecke werden die Erhebungsvorschriften für die DNA-Analyse ausgeweitet: Während bislang nur zur Überführung eines Straftäters im Strafverfahren eine DNA-Analyse angeordnet werden kann, soll sie jetzt auch für Zwecke künftiger Strafverfahren zulässig werden. Eine Altfallregelung erlaubt darüber hinaus, Täter zu erfassen, die bereits verurteilt sind und vor ihrer Entlassung stehen. Das neue Gesetz bekräftigt die eingrenzende Regelung, daß nur DNA-Daten zum Zwecke der Identitätsfeststellung gewonnen werden dürfen; allgemeine Persönlichkeitsprofile dürfen nicht entwickelt werden. Die DNA-Analyse-Datei wird zunehmend neben der Fingerabdruckdatei AFIS ein wirksames Instrument des Erkennungsdienstes; beide Instrumente ergänzen sich gegenseitig. Die DNA-Analyse-Datei wird zur Aufklärung vieler schwerer Straftaten beitragen, Schuldige überführen und Unschuldige entlasten. Gerade die neuen Vorschriften werden aber auch einen vorbeugenden Effekt entfalten: Wer weiß, daß für die künftige Strafverfolgung sein DNA- Identifizierungsmuster erhoben und gespeichert wurde, der muß damit rechnen, daß bei der nächsten Tat die Polizei ganz schnell auf seine Spur kommt. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 8 (Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes) Wolfgang Zeitlmann (CDU/CSU): Wenn man über die Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes und das Stichwort „Schleierfahndung" spricht, liegt nichts näher, als auf die bayerischen Erfahrungen mit verdachts- und ereignisunabhängigen Fahndungskontrollen zurückzugreifen. Zwar sind auch Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen dem bayerischen Vorbild gefolgt; den Weg in die richtige Richtung hat aber Bayern gewiesen. Das Land Hessen mit seiner rot-grünen Mehrheit hat seine Polizisten dagegen im Stich gelassen. In Bayern besteht die gesetzliche Grundlage seit 1. Januar 1995. Seitdem wurden sehr gute Erfolge mit Kontrollen erzielt. Mit den Grenzöffnungen und Grenzkontrollabbaumaßnahmen an den Schengen-Binnengrenzen ist eine steigende Mobilität der Rechtsbrecher einhergegangen. Verbrecherische Aktivitäten osteuropäischer Banden spielen hier eine große Rolle. Vor allem auf den Gebieten der Kfz-Verschiebung, des Rauschgifthandels, des Schlepperunwesens, des Waffen- und Sprengstoffschmuggels sowie der Umweltkriminalität ist ein Anwachsen festzustellen. Dem muß begegnet werden. An bayerischen Grenzübergängen wurden 1997 14 317 Personen festgenommen und über 34 Ausländer zurückgewiesen - und dies nur im Rahmen gewöhnlicher Routine-Grenzkontrollen. Bei der Außengrenzsicherung der Europäischen Staatengemeinschaft müssen weitere Maßnahmen kommen. Zum anderen muß dem aber auch in Deutschland begegnet werden. Mit der verdachts- und ereignisunabhängigen Fahndungskontrolle können bayerische Polizisten im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern sowie auf Durchgangsstraßen die Identität einer Person feststellen. Damit ist es leichter möglich, die unerlaubte Überschreitung der Landesgrenze oder den unerlaubten Aufenthalt zu verhüten oder zu unterbinden und die grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen. An die Befugnis zur Personenkontrolle ist die Befugnis zur verdachts- und ereignisunabhängigen Durchsuchung von Personen und Sachen gebunden. Mit der Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes wird der Bundesgrenzschutz entsprechende Befugnisse erhalten. Er wird dann auf allen Bahnhöfen, Bahnanlagen und während der Zugbegleitung sowie auf allen von ihm betreuten Flughäfen kontrollieren können. Die organisierte Kriminalität, die in unser wirtschaftlich starkes Deutschland drängt, wird dadurch abgeschreckt werden können. Gerade Schleuser- und Drogenbanden müssen verstärkt damit rechnen, zufällig gestellt zu werden. Sie finden immer wieder Mittel und Wege, nach Deutschland zu kommen. Die Möglichkeit, sie bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle zu stellen, ist deswegen außerordentlich groß. Wir müssen alles tun, um diese Banden effektiv zu bekämpfen. Eine Stärkung der Befugnisse der Polizei - und im Rahmen seiner Zuständigkeit auch des Bundesgrenzschutzes - ist ein wichtiger Beitrag dazu. Die innere Sicherheit in unserem Land ist kein rechtes Randthema, sondern ein Anliegen aller Bürger. Deswegen werden zum Beispiel in Bayern keine rechtsfreien Räume geduldet. So ist Bayern trotz seiner Lage mit langen Grenzen zu Süd- und Südosteuropa das sicherste Land in der Bundesrepublik Deutschland. Nehmen wir dagegen Niedersachsen, wo Herr Schröder Schönfärberei betreibt; dort lag die Kriminalität 1997 um 27 Prozent höher als in Bayern. In Bayern wurden 1997 pro 100 000 Einwohner 5 816 Straftaten begangen, in Niedersachsen 7 382. Betrachtet man die Kriminalität in Großstädten, so stellt man fest, daß sie 1996 in Hannover um rund 70 % höher als in München, Nürnberg und Augsburg lag. In München waren 9 261 Straftaten pro 100 000 Einwohner, in Nürnberg 9 030, in Augsburg 9 060 und in Hannover 15 582 zu verzeichnen. Bei den Aufklärungsquoten sieht es nicht anders aus: In Niedersachsen werden weniger als die Hälfte aller Straftaten aufgeklärt. Die Aufklärungsquote liegt damit um 33 Prozent niedriger als in Bayern. In Bayern wurden 1997 64,3 Prozent der Straftaten aufgeklärt, in Niedersachsen gerade einmal 48,4 %. Damit wird ganz offensichtlich, wie wichtig es ist, neuen Herausforderungen wie dem Wegfall der Grenzkontrollen in Europa, dem Anstieg der Kriminalität - vor allem der Ausländerkriminalität - und neuen Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität mit entschlossenem Handeln zu begegnen. Die Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes trägt dazu bei. Deshalb unterstützt die CSU diese Änderung mit allem Nachdruck. Wir versprechen aber auch, daß wir nicht ruhen werden und die innere Sicherheit in ganz Deutschland weiter stärken. Erwin Marschewski (CDU/CSU): Der Bundesgrenzschutz hat einen festen Platz im Sicherheitssystem der Bundesrepublik Deutschland. Diese Bundespolizei für besondere Aufgaben genießt zu Recht hohes Ansehen: dank Kompetenz, dank Einsatzbereitschaft, dank Leistungsfähigkeit. Damit der Bundesgrenzschutz einen noch wirksameren Beitrag zur Grenzsicherheit und damit auch inneren Sicherheit in unserem Land leisten konnte, haben wir 1994 ein neues Bundesgrenzschutzgesetz beschlossen: eine moderne Rechtsgrundlage für seine Arbeit. Die SPD hat dieses Gesetz mit ihrer Mehrheit im Bundesrat blockiert, nachdem sie sich auch im Bundestag verweigert hat - wie so häufig: wie beim Verbrechensbekämpfungsgesetz und bei der Einführung der Hauptverhandlungshaft, bei der Novellierung des Ausländerrechts und zuletzt bei der Regelung der akustischen Überwachung von Gangsterwohnungen. Dies zeigt: Die SPD ist nicht die Partei der inneren Sicherheit, wie sie es heute aussehen lassen will, sondern die Partei der inneren Unsicherheit. Bei der Reform des Bundesgrenzschutzgesetzes ging es nicht nur um Steigerung von Effizienz und Leistungsfähigkeit. Es ging auch um rechtsstaatliche Transparenz der polizeilichen Arbeit, um Datenschutz, um eine sorgsame Abwägung der Eingriffsbefugnisse gegenüber den Rechten des gesetzestreuen Bürgers. Die letzten Jahre haben jedoch gezeigt, daß die gesetzlichen Eingriffsmöglichkeiten erweitert werden müssen. Überproportional viele Straftaten werden von ausländischen Tätern begangen, insbesondere im Bereich der organisierten Kriminalität, und oftmals von solchen, die erst kurz zuvor die deutsche Grenze überschritten haben. Die grenzbezogenen Straftaten haben beträchtlich zugenommen, namentlich verabscheuungswürdige Schleuserkriminalität. Im Jahr 1997 wurden über 35 000 illegal eingereiste Ausländer an den deutschen Grenzen aufgegriffen - ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 30 Prozent. Deshalb ist die gesetzliche Regelung der Befugnisse des BGS gerade in bezug auf verdachtsunabhängige Identitätskontrollen unzureichend. Wir brauchen diese nicht nur im 30-Kilometer-Streifen diesseits der Grenze. Wir benötigen sie weitergehend insbesondere auf Flughäfen und im Bereich des Eisenbahnverkehrs. Denn gerade bei grenzüberschreitenden Zügen ist die erforderliche Kontrolle nicht immer im 30-Kilometer-Grenzstreifen abzuschließen, erst recht dann nicht, wenn die Beamten durch einen Aufgriff zeitlich gebunden sind. Die verdachtsunabhängige Kontrolle soll über die unerlaubte Einreise hinaus auch andere Straftaten verhindern helfen. Oftmals werden Drogen sowie radioaktive Stoffe nach Deutschland geschmuggelt. Oftmals wird versucht, illegales Geld zwecks Geldwäsche ins Land zu bringen. Zu dessen Verhinderung soll der BGS auch die Befugnis erhalten, Sachen zu durchsuchen. Wir wissen, daß wir durch diese Maßnahmen nicht alles verhindern, wohl aber die Verübung dieser Delikte beträchtlich erschweren bzw. zur Aufklärung beitragen können. Die Erfahrungen in den vier Ländern - Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Baden-Württemberg, Bayern -, in denen es die verdachtsunabhängigen Kontrollen gibt, zeigen: Allein in Baden-Württemberg wurden in einem Jahr rund 2300 mit Haftbefehl gesuchte Straftäter aufgegriffen; in Bayern beträgt die Trefferquote sogar 25 Prozent. Diese Fahndungserfolge belegen eindrucksvoll die Wirksamkeit dieses Instrumentariums. Meine Damen und Herren, zum Schluß noch eine Klarstellung: Das Gesetz führt nicht zur Beschneidung von Länderrechten. Auch künftig wird der BGS nur solche Aufgaben wahrnehmen, die nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes dem Bund zugeordnet sind. Die Polizeihoheit der Länder bleibt dadurch unberührt. Ich bitte Sie, sich diesem Gesetz in der Ausschußberatung nicht zu verweigern. Der BGS braucht unsere Unterstützung und Rechtssicherheit. Und wir brauchen seine gesetzlich legitimierte erweiterte Einsatzmöglichkeit. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir einen weiteren Beitrag zur Verbesserung der inneren Sicherheit leisten. Wir setzen hiermit unsere erfolgreiche Politik auf dem Gebiet der inneren Sicherheit fort - auch gegen ständige Bedenken von SPD und Grünen, gegen ihr oftmaliges Nein. Günter Graf (Friesoythe) (SPD): Ganz still und leise, ohne große Öffentlichkeit, wird uns ein Gesetzentwurf der CDU/CSU sowie der F.D.P. auf den Tisch gelegt, der es künftig dem Bundesgrenzschutz ermöglichen soll, im 30-Kilometer-Bereich der nationalen Grenzen, im Bereich der Flughäfen sowie der Bahnhöfe, Bahnanlagen und Züge verdachtunabhängige Kontrollen durchzuführen. Um es vorweg in aller Klarheit und Deutlichkeit zu sagen: Verdachtsunabhängige Polizeikontrollen dürfen im demokratischen Rechtsstaat nur die Ausnahme sein; denn der demokratische Rechtsstaat muß von der Rechtstreue seiner Bürger ausgehen, nicht vom Gegenteil. Oder, um es anders auszudrükken: Totalitäre Staaten leben in ständiger Angst vor dem freien Bürger und versuchen deshalb, diesen unter anderem auch mit polizeilichen Mitteln zum bewachten Untertan umzuformen. Dieses entspricht nicht den sozialdemokratischen Vorstellungen von Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Insofern ist das grundsätzliche Anliegen, der Polizei Instrumente in die Hand zu geben, um auf diesem Feld besser agieren zu können, sicherlich richtig. Genauso richtig ist es, daß dies ein Stück Aktionismus der Regierungskoalition darstellt. Ich darf erinnern: Bevor es das Schengener Durchführungsübereinkommen gab, waren an der Westgrenze zu den Benelux-Staaten und Frankreich zirka 780 Bundesgrenzschutzbeamtinnen und -beamte eingesetzt, um im Grenzbereich Kontrollen durchzuführen. Dieser Personalbestand wurde nach Inkrafttreten des Schengener Übereinkommens auf unter 200 reduziert. Um keine Sicherheitsdefizite auftreten zu lassen, wurde eine hundertprozentige Kontrolle an den Außengrenzen, so in den amtlichen Verlautbarungen, vereinbart, obwohl jedermann wußte - und die SPD-Fraktion hat in vielfältiger Weise, nicht zuletzt in vielen Entschließungsanträgen, darauf hingewiesen -, daß dieses kein Ersatz für den Wegfall der Binnengrenzkontrollen sein kann. Ich sage Ihnen, man hat die Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande getäuscht. Heute zeigt sich, die damals getroffenen Entscheidungen waren falsch. Ich will nur noch einmal erinnern: Es hat stets eindeutige Hinweise auf diese Entwicklung gegeben. Sie alle wurden von dieser Regierung in den Wind geschlagen. Was ist zwischenzeitlich geschehen? Auch die Regierung mußte einsehen, nicht die richtigen Entscheidungen getroffen zu haben. Dieses führte dazu, daß der Personalbestand an der Westgrenze heute auf 1000 Beamtinnen und Beamte aufgestockt wurde, um einen Sicherheitsschleier vorzuweisen, um grenzüberschreitende Kriminalität, Schleuserkriminalität und illegale Einwanderung zu verhindern. So weit, so gut. Die SPD-Fraktion hat dieses stets unterstützt. Auch an der Ostgrenze wurde der Personalbestand massiv aufgestockt. Dieses war notwendig und richtig. Allerdings will ich an dieser Stelle nicht verhehlen, daß die notwendige Infrastruktur für die Dienststellen, für die Unterbringung der an der Grenze tätigen Beamtinnen und Beamten, bis zum heutigen Tag nur unzureichend ausgebaut wurde. Wenn nun das Instrument der verdachtsunabhängigen Kontrollen eingeführt werden soll, so muß dabei zunächst bei allen in diesem Hause Klarheit darüber bestehen, was dies bedeutet. Auf den Bahnhöfen sollen ja diese Kontrollen künftig ohne Verdachtsgründe stattfinden. Die Bahnhöfe haben sich heute zu Dienstleistungs- und Einkaufszentren entwickelt, in denen Tag für Tag Tausende von Menschen verkehren, ohne direkt Bahnleistungen in Anspruch zu nehmen. Stellen Sie sich vor, Sie gehen mit Ihrer Familie zum Einkauf in den Bahnhofsbereich und werden von einer netten Bundesgrenzschutzbeamtin oder einem -beamten angesprochen mit der Bitte: „Zeigen Sie mir bitte Ihren Ausweis. " - ohne daß es dafür auch nur irgendwo einen Anhalt gibt, daß Sie in irgendeiner Weise mit einer Straftat, die begangen wurde, oder mit einer Straftat, die begangen werden soll, in Verbindung gebracht werden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Ihnen das gefallen würde. Kontrollen sind notwendig, und zwar überall, aber durchgeführt werden dürfen sie immer nur dann, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, daß ein Vergehen geplant oder durchgeführt worden ist. Das heißt im Klartext: Kontrollen dürfen immer nur lagenangepaßt, so die Fachsprache, durchgeführt werden. Es kann nicht sein, daß ohne Gründe, aus welchen Motiven heraus auch immer, jeder, rund um die Uhr, an jedem Tag, zu jeder Zeit, ohne Grund kontrolliert werden kann. Gleiches trifft auch für die Flughäfen zu, wo der Bundesgrenzschutz heute für die Sicherung zuständig ist. Auch Flughäfen haben sich verändert und werden nicht nur von Fluggästen, von Ein- und Ausreisenden in Anspruch genommen, sondern auch von Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes, die die Gelegenheit nutzen, den Flughafen im Rahmen ihrer Freizeit zu besuchen, sich das Treiben anzuschauen, gegebenenfalls dort auch die Restaurationsbetriebe zu besuchen, um etwas zu essen oder zu trinken und dergleichen mehr. Stellen Sie sich vor, Sie sitzen bei Kaffee und Kuchen im Lokal und werden wiederum freundlich angesprochen: „Personenkontrolle, bitte zeigen Sie mir Ihren Ausweis." Kann das gewollt sein? Vielleicht hat das die Koalition gewollt - aber macht das Sinn? Ich würde sagen, so kann dieses nicht funktionieren. Eine solche Regelung, wie sie von Ihnen angedacht wurde, muß wesentlich differenzierter ausfallen. Ich will Ihnen dieses einmal ganz deutlich als ehemaliger Polizeibeamter sagen, der auch nur kontrollieren durfte, wenn es konkrete Anhaltspunkte gab, wo man Personen in irgendeiner Form in Verbindung bringen konnte mit irgendeinem Sachverhalt, sei es eine Straftat, die durchgeführt wurde, oder ging es darum, eine Gefahr, die bevorstand, abzuwehren. Gab es diese konkreten Anhaltspunkte nicht, dann war eine Kontrolle untersagt. Ich will Ihnen ganz deutlich sagen: Ich kann mich nicht daran erinnern, daß dieses zu einem Sicherheitsverlust in unserem Staat geführt hat. Da heute die erste Lesung ist, will ich diese Dinge nur anreißen. Wir werden dieses ja vertiefen. Wie ich allerdings interessanterweise heute feststellen muß - das will ich auch nicht verhehlen - scheint es offenbar in der Koalition nunmehr doch Bedenken zu geben, dieses Gesetz, so wie es uns heute vorliegt, einzubringen; denn am morgigen Freitag soll im Innenausschuß formal eine Anhörung zu diesem Thema beschlossen werden. Die Anhörung selbst ist für den 15. Juni 1998 vorgesehen. Ich kann nur hoffen, daß die Ergebnisse der Anhörung dann auch in angemessener Weise berücksichtigt werden, und das kann aus meiner Sicht heraus nur bedeuten, daß der Gesetzentwurf in der jetzt vorliegenden Fassung die zweite und dritte Lesung nicht erreicht. Soviel dazu. Der Bundesinnenminister wird ja nie müde, mit Schlagworten sehr publikumswirksam an die Öffentlichkeit zu treten und der Bevölkerung weiszumachen, daß seine Aktionen für mehr Sicherheit in unserem Lande sorgen. Damit wirft er Nebelkerzen - wobei die Bevölkerung, die sich ja in diesen Dingen im einzelnen nicht auskennt, leicht geneigt ist, das zu glauben. Wenn jemand ganz simpel sagt, über die Grenze wird Kriminalität transportiert, an den Flughäfen, den Bahnhöfen findet Kriminalität statt, und weil das so ist, brauchen wir mehr Polizei, deshalb brauchen wir mehr Instrumente, dann handelt er für mein Dafürhalten unverantwortlich. Wenn er es ernst meint mit diesen Dingen, dann müßte er zunächst einmal dafür Sorge tragen, daß der ihm dafür zur Verfügung stehende Polizeiapparat - sprich: Bundesgrenzschutz - in einer Art und Weise reformiert wird, daß auch die Interessen der dort Tätigen in angemessener Weise berücksichtigt werden, sie für sich eine Zukunftsperspektive haben und auch ordentliche Arbeitsbedingungen vorfinden. Nun wird der Einwand kommen, dieses haben wir mit der zweiten Reform alles geregelt. Auf dem Papier ja, aber wie sieht es in der Praxis aus? Ich kann nur sagen: Erschreckend! Vor zehn Tagen war ich unterwegs und habe während meiner Reise mir sehr genau den Bahnhof in Hamburg-Altona angeschaut, um mich einfach einmal, wie ich das gelegentlich tue, wenn ich unterwegs bin, umzuschauen, wie sich denn die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten darstellen. Als ich die Räumlichkeiten der Bahnpolizeiwache in Hamburg-Altona gesehen habe, fühlte ich mich in die ersten Jahre nach dem Krieg zurückversetzt, wo es überall an allem mangelte. Die Unterbringung der Beamtinnen und Beamten in Hamburg-Altona ist schlichtweg menschenunwürdig. Hier geht es zunächst einmal darum, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, um die Motivation der Beamtinnen und Beamten zu erhöhen. Davon ist diese Bundesregierung aber offensichtlich weit entfernt. Nun mag der Einwand kommen: Wir beabsichtigen ohnehin, die Bahnpolizeiwache in Hamburg-Altona zu schließen, um die Wache beim Hauptbahnhof in Hamburg zu verstärken. Ähnliches habe ich gehört. Ich frage allerdings: Wie bringt der Bundesinnenminister dies in Übereinstimmung mit seiner zweiten Reform, wo es ihm darum ging, in Ballungsräumen die Präsenz der Polizei zu erhöhen? Jeder, der den Bahnhof Hamburg-Altona kennt, weiß, daß sich dort täglich Tausende von Menschen bewegen, daß es eine Drogenszene gibt, daß das Kriminalitätsgeschehen massiv ist. Und was tut diese Regierung, dieser Innenminister? Beamte werden abgezogen. Die ehemalige Stärke betrug zirka 40 Beamte, nunmehr sind es 30, künftig null. Das ist dann „Erhöhung der Sicherheit" . Aber ganz abgesehen von diesen Unzulänglichkeiten: Dieser Innenminister redet stets von der Verschlankung des Staates, von der Steigerung der Effektivität. Die Lebenswirklichkeit ist anders. Wenn in Hamburg-Altona auf dem Bahnhof, - und das gilt auch für andere Bereiche - die Beamtinnen und Beamten eine Straftat feststellen oder einen Sachverhalt mitgeteilt bekommen, der für sie relevant ist, dann haben sie das zunächst per Anruf bei der Inspektion zu melden und eine Tagebuchnummer für den Vorgang zu erfragen. In aller Regel wird eine Tagebuchnummer per Telefon mitgeteilt. Diese haben wiederum die Beamten auf einem Bogen einzutragen und diesen dann per Fax an die Inspektion bzw. das Bahnpolizeiamt zu senden. Dann wird von den Beamten eine Strafanzeige, eine Ordnungswidrigkeitsanzeige oder ein Bericht in vierfacher Ausfertigung gefertigt, der dann wiederum dieser Inspektion zugeleitet wird. Von dort aus wird dann der Vorgang an die Ermittlungsbeamten weitergeleitet, und zwar in der Form, daß diese auf die vier verschiedenen Zuständigkeitsbereiche verteilt werden. Das heißt im Klartext: Durch diese wirklich „sehr effektive Gestaltung von Arbeitsabläufen" dauert es dann 14 Tage, nicht selten auch länger, bis der Vorgang bei dem Beamten ankommt, der sich ermittelnd mit dem Sachverhalt zu befassen hat. Nein, das ist es nicht, Herr Minister. Sorgen Sie erst einmal für effektivere Arbeitsabläufe, sorgen Sie für angemessene Arbeitsbedingungen, damit die Beamtinnen und Beamten motiviert werden! Sie sind es nämlich nicht, viele haben innerlich gekündigt. Sie, Herr Minister, wissen das, würden es allerdings nie zugeben. So gesehen, sind populistische Gesetze ungeeignet, Kriminalität wirksam zu bekämpfen. Deshalb gehören Arbeitsbedingungen und Motivation sowie rechtsstaatlich einwandfreie Instrumente zusammen. Dem ist bislang nicht Rechnung getragen worden, und das werfe ich Ihnen hier in aller Deutlichkeit vor. Schluß mit Populismus, Schluß mit Aktionismus, Hausaufgaben machen! Ich glaube, dann schaffen Sie die beste Voraussetzung für eine effektive Polizei, die mit den notwendigen rechtsstaatlichen Mitteln ausgestattet ist, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Rezzo Schlauch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gestern erst hat das Hohe Haus den 150. Jahrestag der ersten demokratischen Verfassung in Deutschland gefeiert. Das war gut so. Heute legt uns die Koalition einen Gesetzentwurf aus der Asservatenkammer des Obrigkeitsstaates vor. Das ist schlecht und zu nichts gut - außer dazu, hektische Aktivität zu demonstrieren und die Probleme der öffentlichen Sicherheit einmal mehr letztendlich auf dem Rücken der Polizeibeamten abzuladen. Was für ein Ziel verfolgen Sie eigentlich mit einem solchen Entwurf, der ohne Not ein weites Netz der Kontrolle über alle Bürgerinnen und Bürger werfen will? Geht es Ihnen wirklich um den behaupteten Zuwachs an Sicherheit? Oder wollten Sie im Wahlkampf nur wieder eine weitere Sau durchs innenpolitische Dorf jagen, um so dem rechten Rand das Wasser abzugraben? Alle politische Macht geht in unserem Land vom Volke aus. Aber was machen Sie? Mit der Einführung der verdachtsunabhängigen Schleierfahndung stellen sie das Volk unter Generalverdacht. Die Koalition handelt nach der Devise: Wenn wir nur oft genug überprüfen, werden wir schon ein paar Straftäter erwischen. Das ist nicht nur unverschämt gegenüber der Mehrzahl der unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger, das ist auch der Beweis Ihrer Ratlosigkeit in der Kriminalpolitik. Das wird übrigens nicht gelingen: Wer Politik auf Kosten der Bürgerrechte macht, nähert sich dem rechten Rand im politischen Spektrum an; er schmälert ihn nicht. Was sich der CSU-Parteitag in dieser Hinsicht geleistet hat, ist unbeschreiblich. Die DVU hat denn ja auch dankbar erklärt, sie wolle in Bayern nicht kandidieren und der CSU nicht das Wasser abgraben. Was glauben Sie denn, welche Auswirkungen es auf das Verhältnis der Fahrgäste im Intercity zur Polizei hätte, wenn demnächst zwischen Bielefeld und Hannover die uniformierten BGS-Beamten durch den Zug oder auf dem Flughafen patrouillieren und nach Gutdünken Ausweise kontrollieren? Wie soll der Beamte dem in der Regel Unverdächtigen erklären, warum er gerade ihn oder sie herausgepickt hat? Er muß dann entweder seine falsche Vermutung begründen - und sich unter Umständen blamieren - oder schweigen, was wiederum das Bild von einer bürgerfreundlichen Polizei zerstört. Da ist es etwas ganz anderes, solche Kontrollen im Verkehrsbereich oder nach einem konkreten Anlaß durchzuführen, also etwa eine Ringfahndung nach einem Bankräuber. Das wird in der Bevölkerung eingesehen und akzeptiert. Die polizeiliche Arbeit ist auf die Akzeptanz und das Vertrauen der Menschen - und zwar auch der polizeikritischen - angewiesen. Die ganz große Mehrzahl aller Straftaten wird nämlich durch Anzeigen aus der Bevölkerung und nicht durch Eigeninitiative der Polizei entdeckt. Eine solche Schleierfahndung würde nach meiner Auffassung die Distanz zwischen Polizei und Bevölkerung nur vergrößern. Ihre Schleierfahndung wird auch die subjektive Verbrechensfurcht, die wir alle beklagen, die Sie aber nach Kräften schüren, nicht verringern. Denn bei anlaßunabhängigen Kontrollen wird kaum ein Bürger tatsächlich glauben, daß die Bundespolizei „ohne Grund" zum Einsatz kommt. Gegen die - im übrigen rückläufige - organisierte Kriminalität hilft das Netz, in dem die großen Fische hängenbleiben sollen, nicht. Die bisherigen Erfahrungen in den Ländern mit der Schleierfahndung zeigen, daß es sich um ein stumpfes Schwert in der Hand der Polizei handelt. Die Bilanz des Jahres 1995 aus Bayern zeigt, daß sich damals bei 93 Prozent der kontrollierten Personen keinerlei Verdacht einer Straftat ergeben hat. Die Zahlen aus Baden-Württemberg kranken ja bekanntlich daran, daß überhaupt nicht deutlich wird, ob die genannten „Erfolge " nicht auch durch verdachtsbezogene Kontrollen aufgefallen wären. So wie die organisierten Banden es auch in der Vergangenheit geschafft haben, sich unerkannt mit falschen Pässen im Getümmel zu bewegen, so werden sie dies auch in Zukunft tun. Diese Maßnahme ist einer Demokratie unwürdig. Sie paßt in einen Polizeistaat, nicht in die freiheitlichste Republik, die wir je auf deutschem Boden hatten und die wir behalten wollen. Denn das Recht des Bürgers, nicht ohne nachvollziehbaren Anlaß kontrolliert zu werden, ist eine der wichtigsten Errungenschaften der Polizeigesetze. Am morgigen Freitag wird der Innenminister die neuesten Kriminalitätszahlen für 1997 vorlegen. Wir sind erleichtert, daß nach dieser Verdachtsstatistik offensichtlich die organisierten Verbrechen ebenso wie die Ausländerkriminalität abgenommen haben. Auch die Schadenssummen bei OK-Delikten haben sich um über ein Drittel verringert. Besorgnis lösen ganz andere Kriminalitätsbereiche aus, nämlich Raub- und Drogendelikte sowie die wachsende Kinder- und Jugenddelinquenz. Hierbei sind die Ursachen ebenso bekannt wie die Täter. Und sie wissen, daß sie etwas dagegen tun könnten. Aber zu einer Politik für Kinder und Jugendliche, zu einer Abkehr von ihrer bornierten ideologischen Drogenpolitik ist die Koalition nicht in der Lage. Statt dessen flüchten sie sich in den Scheinaktionismus einer Schleierfahndung. Ihr Zugbetreuer im ICE wird demnächst in grüner statt in blauer Uniform kommen. Das ist der Fortschritt namens CDU/CSU/ F.D.P.-Koalition. Herzlichen Glückwunsch. Dr. Max Stadler (F.D.P.): Das Schengener Übereinkommen hat vielen Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union neue Freiheiten gebracht. Seit 1. April 1998 gehören Grenzkontrollen nunmehr auch an der deutsch-österreichischen Grenze der Vergangenheit an. Die Reisefreiheit hat dadurch eine neue Qualität gewonnen. Die Mobilität wird erleichtert. Die Schengen-Staaten haben dafür Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Dies ist gewissermaßen die Kehrseite der Medaille. Die Schengen-Außengrenzen werden nunmehr um so stärker kontrolliert. Dies gilt zum Beispiel auch - zumindest derzeit noch - für traditionell befreundete Nachbarstaaten wie Ungarn und Österreich. Unabhängig von dieser Sicherung der Schengen-Außengrenzen war von vornherein klar, daß wir uns der Diskussion zu stellen haben, ob zusätzliche polizeiliche Befugnisse im Inland notwendig werden. Einige Bundesländer haben diese Frage bereits bejaht und sogenannte verdachtsunabhängige Kontrollen eingeführt, andere Bundesländer halten dies nicht für erforderlich. Dies ist also der weitere Preis, den wir für die erleichterte Freizügigkeit zahlen müssen: Wir müssen sorgfältig die Frage erörtern, ob auch der Bundesgrenzschutz nach dem Vorbild einiger LandespolizeiBesetze künftig verdachtsunabhängig die Identität von Personen kontrollieren darf. Die F.D.P.-Fraktion hat diese Frage mit großer Mehrheit dem Grundsatz nach bejaht. Die Erfahrung aus der Vergangenheit hat gezeigt, daß die Grenzkontrollen - die übrigens ja auch verdachtsunabhängig erfolgt sind - eine beachtliche „Filterfunktion" entwickelt haben. Sie waren ein Schutz gegen unerlaubte Einreise, und sie führten zu sonstigen polizeilichen Aufgriffen. Damit erfüllten die Grenzkontrollen einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung der inneren Sicherheit. Wir meinen, daß der Wegfall dieser „Filterfunktion" Ausgleichsmaßnahmen im Inland erfordert, um den bisherigen Stand der inneren Sicherheit zu erhalten. Deswegen hat die F.D.P.-Fraktion zugestimmt, das förmliche Gesetzgebungsverfahren zu eröffnen. Ich will aber nicht verschweigen, daß es uns nicht leichtfällt, von einem ehernen Grundsatz des geltenden Polizeirechts abzuweichen. Dieser Grundsatz bedeutet, daß polizeiliche Eingriffe immer dann erlaubt sind, wenn ein konkreter Verdacht besteht. Dieser Grundsatz hat auch einen guten Sinn. In einem freiheitlichen Rechtsstaat sollte ein offenes, von gegenseitigem Vertrauen getragenes Verhältnis zwischen Polizeibeamten und Bürgerinnen und Bürgern bestehen. Im Rechtsstaat gilt eben, daß Bürgerinnen und Bürger nicht von vornherein „verdächtig" und damit „polizeipflichtig" erscheinen. Dieses traditionelle Vertrauensverhältnis zwischen Polizei und Bürgern erfährt eine Korrektur, wenn ohne weiteren Anlaß jeder seine Identität überprüfen lassen muß, also sich grundsätzlich als ein Verdächtiger behandeln lassen muß. Andererseits ist der geplante Eingriff denkbar gering. Die Verpflichtung, sich auszuweisen, erscheint uns durchaus als verhältnismäßig im Hinblick auf das angestrebte Ziel, unerlaubte Einreise und grenzüberschreitende Kriminalität zu unterbinden. Gerade der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wirft aber doch auch zusätzliche Fragen auf. Ist es zur Erreichung der gerade definierten Ziele wirklich erforderlich, unterschiedslos auf allen Bahnstrecken und allen Bahnhöfen im gesamten Bundesgebiet diese Identitätskontrollen zuzulassen, oder gibt es praktikable räumliche Beschränkungen, so wie ja auch das bayerische Polizeiaufgabengesetz zwar die verdachtsunabhängige Kontrolle auf allen Autobahnen in Bayern erlaubt, nicht jedoch auf allen Nebenstraßen? Zu erörtern ist noch einmal gründlich die Frage, in welcher Weise durch die vorgesehene Novelle das Bund-Länder-Verhältnis berührt wird. Grundsätzlich ist Polizeirecht Ländersache. Der Bundesgrenzschutz hat demgemäß nur ganz bestimmte, eng umrissene Aufgaben zugewiesen bekommen. Wir wollen im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine präzise Klärung, ob die Kompetenzbedenken, die manche Bundesländer im Vorfeld schon geäußert haben, ausgeräumt sind. Schließlich hängt die Akzeptanz solcher Maßnahmen bei der Bevölkerung auch davon ab, wie die praktische Umsetzung erfolgt. Von verdachtsunabhängigen Kontrollen werden naturgemäß weit überwiegend völlig unbescholtene Bürger betroffen sein. Diese werden die leichten Unbequemlichkeiten, die mit einer solchen Kontrolle verbunden sein können, dann akzeptieren, wenn sie den Eindruck haben, daß die praktische Umsetzung vernünftig und verhältnismäßig geschieht. Dann werden die polizeilichen Aufgriffe, die ebenfalls mit Sicherheit zu erwarten sind, die Bürgerinnen und Bürger von der Richtigkeit der vorgesehenen Maßnahmen überzeugen. Im Gesetzgebungsverfahren ist daher einerseits zu prüfen, wie die bisherigen Erfahrungen in den Bundesländern sind, andererseits ist zu erwägen, ob eine solche polizeirechtliche Neuerung zunächst befristet eingeführt wird, um eigene praktische Erfahrungen im Bund damit zu sammeln. Trotz der Kürze der Zeit, die in dieser Legislaturperiode verbleibt, legt die F.D.P.-Fraktion Wert darauf, daß die skizzierten Fragen gründlich und mit der notwendigen Beratung durch Sachverständige erörtert werden können. Dies ist vom Terminplan her zwar nicht einfach, aber durchaus möglich. Wir legen auch Wert darauf, daß - gerade wegen der Erfahrungen der Bundesländer und wegen der kompetenzrechtlichen Fragen - eine Stellungnahme des Bundesrates in unserem Gesetzgebungsverfahren noch berücksichtigt wird. Diese könnte der Bundesrat am 19. Juni abgeben, so daß Ausschuß- und Plenarberatungen im Bundestag in der letzten Sitzungswoche im Juni durchgeführt werden könnten. Bei einem grundsätzlichen Ja zu dieser Novelle, die der Verbesserung der inneren Sicherheit nach dem Wegfall von Grenzkontrollen dient, ist die F.D.P.-Fraktion für weitere Präzisierungen im Gesetzgebungsverfahren offen. Ulla Jelpke (PDS): Vor gar nicht langer Zeit kam ich in München aus dem Bahnhof, die Sonne schien, der Himmel war blau. Neben mir stand eine Gruppe fröhlich lachender Jugendlicher. Plötzlich erstarb das Gelächter. „Ihre Ausweise bitte", bellte sie ein Polizist an. Die Jugendlichen waren verwirrt. Sie wollten wissen, warum sie einfach so kontrolliert werden. „Dazu braucht's keinen Anlaß", wurde ihnen beschieden. Sie hatten Glück, alle hatten einen Ausweis dabei, alle hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie durften gehen. Anlaßunabhängige Personenkontrollen heißen diese Überwachungsmaßnahmen, die in Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommem und Thüringen schon polizeiliche Praxis sind, Sachsen wird bald folgen. Die Polizei beherrscht den öffentlichen Raum. Niemand kann mehr sicher sein, unbehelligt von polizeilicher Kontrolle auf öffentlichen Plätzen mit anderen Menschen zu sprechen oder einfach nur herumzustehen. Stets muß man damit rechnen, als verdächtig angesehen zu werden - für was auch immer. Das gilt für ausländisch aussehende Menschen in verschärftem Maße. Die unerlaubte Einreise von immer mehr Menschen muß denn auch als Vorwand herhalten, die Befugnisse der bundeseigenen Polizei, des Bundesgrenzschutzes, auszuweiten. Nicht mehr nur in der 30-Kilometerzone soll der BGS wie seine Kollegen in den besagten Bundesländern anlaßunabhängig kontrollieren dürfen. Auch auf Bahnanlagen, in Zügen und auf Flughäfen soll der BGS in seiner Kontrollwut keine Grenzen mehr kennen. Und geht es nach Herrn Kanther, sollen alle Bundesländer mitziehen und ihre Cops ebenfalls auf die verdachtsunabhängige Jagd nach unerwünschten Ausländerinnen und Ausländern schicken. Die Begründung der Koalition für die BGS-Reform ist mehr als billig. Weil die deutschen Ostgrenzen so hermetisch abgedichtet sind, weichen zunehmend mehr Menschen über die westlichen Grenzen aus, die laut Schengener Abkommen nicht mehr kontrolliert werden. Dabei haben Sie die Kontrollen doch ohnehin schon ins 30 Kilometer tiefe Hinterland verlegt. „Schleierfahndung" nennt sich das dann amtsdeutsch. Die Idee der Freizügigkeit, die einmal dem europäischen Einigungsgedanken zugrunde lag, wird durch solche Maßnahmen pervertiert und ins Gegenteil verkehrt. Dabei wäre es so einfach, die angeblich die innere Sicherheit bedrohende illegale Einreise zu unterbinden: Man öffnet wieder legale Wege in die Bundesrepublik. Seit Sie von der Koalition und Teilen der SPD das Grundrecht auf Asyl faktisch abgeschafft haben, gibt es für Flüchtlinge keinen legalen Weg mehr über Land hierher. Ihnen bleibt gar keine andere Möglichkeit, als zu versuchen, illegal in die Bundesrepublik zu gelangen, wenn sie hier Zuflucht suchen wollen. Dabei sind sie zunehmend auf die Unterstützung von Fluchthelfern angewiesen. Und das sind meist skrupellose Gangster und Menschenhändler, die sich mit dem Elend und der Verfolgungssituation von Flüchtlingen eine goldene Nase verdienen. Die Märkte für diese Schlepperbanden haben Sie selbst geschaffen, werte Kolleginnen und Kollegen. Da nimmt es sich fast heuchlerisch aus, wenn Sie jetzt die Bekämpfung der illegalen Einreise und des Schlepperunwesens zur obersten nationalen Sicherheitsaufgabe ausrufen. Ähnlich verhält es sich mit grenzüberschreitender Kriminalität im Drogenbereich. Ich leugne überhaupt nicht, daß verbrecherische Banden über die Grenzen hinweg große Mengen von Rauschmitteln in die BRD schmuggeln und hier Millionen verdienen. Doch auch dieser Markt ließe sich zügig austrocknen, wenn hier endlich eine andere Drogenpolitik betrieben würde. Wenn wir weiche Drogen wie Haschisch oder Marihuana legalisieren und harte, zur Sucht führende Drogen wie Heroin oder Kokain staatlich kontrolliert verteilen, können wir den Drogendealern, auch den ganz großen Bossen, das Wasser abgraben. Ich habe fast den Verdacht, als wollten Sie genau das nicht, als wollten Sie die Süchtigen bekämpfen, nicht aber die Profiteure. Denn daß die Bundes- oder die Landespolizeien mit oder ohne Befugniserweiterung der Drogenmafia nicht das Handwerk legen werden, dürfte auch Ihnen klar sein. Sie doktern repressiv an Symptomen, ohne die Ursachen bekämpfen zu wollen. Das ist der Kardinalfehler Ihrer Kriminalpolitik. Wir lehnen die Erweiterung der BGS-Befugnisse grundlegend ab; das haben Sie wahrscheinlich erwartet. Sie zielt grundsätzlich gegen Ausländerinnen und Ausländer. Nichtdeutsche sind in ihrer Logik immer verdächtig, illegal hier oder kriminell zu sein. Diese Logik schürt Ausländerfeindlichkeit, schürt Rassismus und darf in diesem beginnenden Wahlkampf keinen Platz in der Politik finden. Wir lehnen die Erweiterung der BGS-Kompetenzen auch aus verfassungsrechtlichen Gründen ab. Die föderale Struktur der Polizeien wird unterlaufen, der BGS mutiert von einer Grenzschutzpolizei immer mehr zu einer Bundespolizei mit konkurrierenden Kompetenzen zu den Landespolizeien. Die Länderpolizeiminister werden entmachtet. Ich denke, die Sachverständigenanhörung am 15. Juni wird zeigen, daß auch Polizeipraktiker unsere Bedenken teilen und Ihren Plänen eine Abfuhr erteilen. Manfred Kanther, Bundesminister des Innern: Die zunehmende Globalisierung, die hohe Mobilität und der stetig wachsende freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital kennzeichnen in den letzten Jahren die Entwicklung der Europäischen Union und mit ihr die Entwicklung der inneren Sicherheit in Deutschland in seiner zentralen geopolitischen Lage bei einer rund 6 000 Kilometer langen Staatsgrenze. Mit dem Wegfall der allgemeinen Grenzkontrollen in Westeuropa zwischen den Staaten, für die das Schengener Durchführungsübereinkommen in Kraft gesetzt ist, hat sich die Notwendigkeit neuer Formen der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität ergeben. Es geht nicht mehr um „Schlagbaumkontrollen" mit ihren beschränkten Effekten, sondern um die Sicherung des Grenzraumes beiderseits der Grenzen. Parallel hierzu haben die politische Öffnung der ehemaligen Ostblockstaaten, der Bürgerkrieg im früheren Jugoslawien sowie die allgemein zu beobachtende Verschärfung der sozialen Situation in einigen südosteuropäischen, vorderasiatischen und afrikanischen Staaten eine enorme Wanderungsbewegung in Richtung Mitteleuropa ausgelöst. Innerhalb der Europäischen Union ist Deutschland auffälligstes Zielland illegaler Zuwanderung. Deutlich gestiegen ist auch die menschenverachtende und zum großen Teil organisierte Schleuserkriminalität, die eine schreckliche Form des Menschenhandels darstellt, dessen Kriminalitätsfolgen im Inland erheblich sind. Verbunden mit den polizeilichen Maßnahmen an den Grenzen sind deshalb auch im Innern des Landes verstärkte Anstrengungen nötig. Aktuell belegt dies der von der Polizeidirektion Gotha aus Thüringen am 20. Mai 1998 gemeldete Aufgriff von 48 Rumänen, darunter 13 Kinder im Alter von fünf Monaten bis elf Jahren, die in einem Kleintransporter eingepfercht waren. Dieser Aufgriff erfolgte durch eine Zivilstreife auf der Autobahn A4 auf Grund der am 1. Januar 1998 in Thüringen in Kraft getretenen Befugnis zur verdachtsunabhängigen Identitätsfeststellung. Gerade dieser Aufgriff in einem Bundesland, welches über keine Außengrenze verfügt, zeigt - wie viele ähnliche Beispiele in Baden-Württemberg und Bayern -, daß der Kampf gegen organisiertes Schleusertum nicht nur an der Grenze stattfindet, sondern auch im Inland geführt werden muß. Für den Bundesgrenzschutz sind dies gesetzlich die Bahnhöfe, Bahnanlagen und Flugplätze. Hier kann nach bisherigem Recht der Bundesgrenzschutz zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern die Identität einer Person verdachtsunabhängig feststellen. Entsprechend den Befugniserweiterungen in den Polizeigesetzen der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und in Kürze Sachsen soll der Bundesgrenzschutz künftig auch außerhalb des 30-Kilometer-Grenzgebietes auf Bahnanlagen, zum Beispiel Hauptbahnhöfen, und während der Zugbegleitung sowie auf allen von ihm betreuten Flughäfen ohne konkrete Verdachtsmomente die Identität einer Person feststellen dürfen. Auch im demokratischen Rechtsstaat fällt niemandem ein Stein aus der Krone, wenn er der Polizei sagen muß, wie er heißt. Die Befugniserweiterung zur Identitätsfeststellung auf die Verkehrseinrichtungen der Eisenbahnen des Bundes sowie der größeren Verkehrsflughäfen ist erforderlich, weil diese Verkehrseinrichtungen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit unerlaubter Einreise und grenzüberschreitender Kriminalität stehen können. Gerade durch einen solchen Regelungsgleichklang zwischen Bundes- und Landespolizeirecht und praktischer polizeilicher Zusammenarbeit werden Kriminalität sowie illegale Migration wirksam eingeschränkt. Auch die meisten unserer europäischen Nachbarstaaten haben ihre Polizeien mit verdachtsunabhängigen Befugnissen ausgestattet. Mit dieser zusätzlichen Befugnis verfügt der Bundesgrenzschutz nach der grundlegenden Novellierung des BGS-Gesetzes vom 19. Oktober 1994 über ein seinen Aufgaben entsprechendes modernes Instrumentarium. Hinzu kommt seit dem 1. Januar 1998 eine umfassende Neuorganisation des Bundesgrenzschutzes, mit der insbesondere das in den letzten Jahren stetig verstärkte Personal auf die neuen Aufgabenschwerpunkte ausgerichtet wird. Koalition und Bundesregierung nehmen so ihre Verpflichtung zur Stärkung der inneren Sicherheit erneut eindrucksvoll wahr. Die Novelle zum BGS-Gesetz und die heute ebenfalls erfolgende Beratung des GenDatei-Erweiterungsgesetzes machen erneut deutlich, daß die Bundesregierung unermüdlich daran arbeitet, daß Sicherheitsnetz im Kampf gegen Kriminalität zu verstärken und seine Maschen enger zu ziehen. Nur ein integrales Konzept, das nicht auf einen Königsweg, sondern auf hundert Mosaiksteine setzt, ergibt eine erfolgreiche Sicherheitspolitik für den Bürger. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 (a - Beschlußempfehlung zu den Entschließungsanträgen zu der Großen Anfrage betr. Sportförderung und Sportsicherung, b - Beschlußempfehlung zur Entschließung des Europäischen Parlaments zur Rolle der Europäischen Union im Bereich des Sports) sowie zu Zusatztagesordnungspunkt 13 (Antrag: Staatliche Sportförderung) Klaus Riegert (CDU/CSU): Die Große Anfrage der SPD zur Sportförderung und Sportsicherung wie auch die Anträge der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zeichnen sich dadurch aus, daß sie Verantwortung, die sie auf Grund ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit wahrnehmen müssen, abschieben wollen. In ihrer Anfrage und den Anträgen geht es in erster Linie um den Breitensport, um Schulsporthallen, um Hallen- und Freibäder sowie um die Vereinsförderung. Dafür sind nach unserer Verfassung die Kommunen und die Länder verantwortlich, nicht aber der Bund. Der Bund nimmt seine Verantwortung für den Sport in hervorragender Weise wahr. Dies wird vom Deutschen Sportbund, den Spitzensportverbänden, dem Behindertensportverband, dem NOK und der Deutschen Sporthilfe hinreichend gewürdigt. Die Spitzensportförderung des Bundes ist trotz angespannter Haushaltslage seit Jahren auf hohem Niveau geblieben und von Haushaltskürzungen weitgehend verschont worden. Die Trainings- und Wettkampfstätten des Spitzensports halten jedem internationalen Vergleich stand. Das hervorragende Abschneiden der deutschen Athleten bei den Olympischen Spielen und Paralympics sowie bei internationalen Wettkämpfen sind eindeutiger Beleg für die engagierte Sportpolitik des Bundes. Dafür gebührt in erster Linie dem Bundesminister des Innern, Manfred Kanther, und dem Bundesminister der Verteidigung, Volker Rühe, Dank. Die Bundeswehr unterstützt den Sport in hervor- ragender Weise. Dank gebührt den Kolleginnen und Kollegen im Sport- und Haushaltsausschuß - die SPD eingeschlossen -, die sich in großer Übereinstimmung für den Spitzensport eingesetzt haben. Auf dem Gebiet des Sports gibt es beim Bund über die Parteigrenzen hinweg eine große Koalition für den Sport. Dies zeigen die Beratungen im Sportausschuß fast regelmäßig. Deshalb ist es unverständlich, daß eine Große Anfrage zum Sport nicht dahin genutzt worden ist, diese große Übereinstimmung auf der Ebene des Bundes allen Sportverantwortlichen nach außen hin deutlich zu machen. Die Große Anfrage und die Entschließungsanträge bieten keinerlei Anhaltspunkte für neue Konzeptionen im Sport, son-dem dienen ausschließlich dazu, Verantwortung abschieben zu wollen, statt sie wahrzunehmen. Noch ein Wort zu der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bündnis 90/Die Grünen haben sich an der Sportpolitik des Bundes nicht beteiligt. Ihr sportpolitischer Sprecher Berninger hat an den Sitzungen und Beratungen des Sportausschusses fast ausnahmslos nicht teilgenommen. Er hat es vorgezogen, hinter dem Rücken seiner Kollegen sich in Interviews abfällig über deren Arbeit und die Arbeit des Sportausschusses insgesamt zu äußern. Dies steht ihm nicht zu. Bündnis 90/Die Grünen wollen den Sportausschuß abschaffen und die Förderung des Spitzensports einschränken. Dies ist Programm der Grünen. Dies müssen der Sport und seine Spitzensportverbände wissen. Alle öffentlichen Bekundungen für den Sport sind Augenwischerei und sollen über das Unverständnis der Grünen für den Sport hinwegtäuschen. Aber - und dies muß deutlich herausgestellt werden -: Auch die SPD wird ihrer Verantwortung auf Länderebene für den Sport nur unzureichend gerecht. Sie streicht Mittel für den Sport, sie lastet dem Sport durch Gebühren zusätzliche Kosten auf. Es ist deshalb bedauerlich, daß die Vertreter der Länder unter dem Gesichtspunkt der Zuständigkeit einer Diskussion im Sportausschuß ausgewichen sind. SPD und Bündnis 90/Die Grünen waren es, die diese Anhörung unbedingt wollten. Sie wollten den Bund für die von ihnen beklagte Misere des Sports in den Län-dem und Kommunen in die Verantwortung ziehen. Doch die eigenen Vertreter aus den Ländern haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Stich gelassen. Sie sind gar nicht erschienen. Sie wußten zu genau: Schuld an der Misere sind die Länder selbst, nicht der Bund! Es war klug, sich nicht in dieses unsinnige und überflüssige Vorhaben einspannen zu lassen. Sehr deutlich dagegen war der Hinweis des Vertreters der Kommunen in der Anhörung: Bei der Sportpolitik in den Kommunen handelt es sich vorwiegend um eine Auseinandersetzung zwischen den Ländern und Kommunen, nicht zwischen Kommunen und dem Bund. Deshalb ist die Anlage der Großen Anfrage der SPD für den Sport nicht nützlich. Tatsache ist: In den Ländern, in denen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Verantwortung stehen, ist der Sport materiell gefährdet. Das Saarland, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Hamburg - Länder, in denen die SPD allein oder mit Bündnis 90/Die Grünen Verantwortung tragen - bilden die Schlußlichter in der Sportförderung. Bayern und Baden-Württemberg dagegen stehen an der Spitze bei der Sportförderung. Auch bei den Investitionen für den Sportstättenbau stehen mit Brandenburg, NordrheinWestfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein wiederum Länder am Ende, die entweder von der SPD allem oder zusammen mit dem Bündnis 90/Die Grünen regiert werden. Es ist ein Hohn, wenn SPD und Bündnis 90/Die Grünen in ihren Anträgen den Sport als eine Investition für das Gemeinwohl und eines jeden einzelnen für die Zukunft bezeichnen, bei jeder sich bietenden Gelegenheit aber die erforderlichen Mittel für den Sport streichen. Dieses eigene Versagen dem Bund wegen angeblich verfehlter Wirtschafts- und Sozialpolitik zuweisen zu wollen, ist dreist. Es macht vielmehr deutlich, welchen Stellenwert SPD und Bündnis 90/Die Grünen dem Sport zumessen. Sie setzen andere Prioritäten. Der Sport bekommt dann etwas, wenn andere Bereiche abgedeckt sind. SPD und Bündnis 90/Die Grünen kürzen die Mittel für den Sport drastisch, um andere, für sie wichtige Randgruppen zu fördern. Lassen Sie mich dies an einem Beispiel aus Hessen verdeutlichen: Das Land Hessen kürzt die Mittel für die Förderung Jugendlicher im Spitzensport um 1 Million DM. 13 Trainer mußten von den Spitzensportverbänden entlassen werden. Für Instandhaltung - geschweige denn Modernisierung - von Trainings- und Wettkampfstätten werden kaum noch Mittel bereitgestellt. Dafür - man kann es kaum glauben - spendiert die hessische Staatskanzlei 25 000 DM für das Entfernen einer Tätowierung bei einem zu 15 Jahren Haft Verurteilten. Straffällig gewordene Jugendliche erhalten auf Staatskosten kostenlos den Führerschein, für sie werden aufwendige Skifreizeiten und Abenteuerurlaube im Ausland finanziert. Haftanstalten werden mit Schwimmbädern, Saunen, Solarien und Fitneßräumen ausgestattet, um das Wohlbefinden der Häftlinge zu erhöhen. Wer so großzügig mit Steuergeldern umgeht, hat eben wenig Mittel für Schulsporthallen, Hallen- und Freibäder übrig. Wir müssen dem Bürger sagen, wofür SPD und Bündnis 90/Die Grünen Steuergelder zweckentfremden, statt sie dem Sport zukommen zu lassen. Das Asylbewerberleistungsgesetz wenden SPD und Bündnis 90/Die Grünen nicht konsequent an; hier spendieren sie großzügig Mittel und finanzieren damit auch den Mißbrauch. Es ließen sich reihenweise Beispiele anführen, wie von der SPD und dem Bündnis 90/Die Grünen regierte Länder Gelder für offenkundig mißbräuchliche Leistungen verschwenden, statt entsprechende Leistungsgesetze anzuwenden. Sport hat - und dies zeigen die Zahlenvergleiche der einzelnen Länder deutlich - bei der SPD und dem Bündnis 90/Die Grünen keine große Lobby. Es mangelt an der inneren Einstellung zum Sport und am Bekenntnis zur Leistung. Hier liegen die großen Defizite von SPD und Bündnis 90/Die Grünen; nicht in der Wirtschafts- und Sozialpolitik des Bundes. Der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Rolle der Europäischen Union im Bereich des Sports ist zuzustimmen. Die nationalen Belange des Sports, dessen Gemeinnützigkeit und dessen Förderung nach dem Subsidiaritätsprinzip müssen gewahrt bleiben. Wir brauchen für den Sport auf europäischer Ebene aber keine weiteren bürokratischen Aufblähungen. Wir brauchen keine neuen Regulierungen, Bevormundungen oder Einschränkungen. Wir brauchen - wie bisher - ein lebendiges, über die Grenzen wirkendes integrierendes und völkerverbindendes Sporttreiben. Deshalb ist die regionale und nationale Eigenständigkeit des Sports und seiner Verbände wichtigste Voraussetzung für die Vielfalt und Dynamik des Sports - auch im vereinten Europa. Die Aufnahme des Sports durch eine Gemeinsame Erklärung zum Amsterdamer Vertrag ist Gewähr für einen europäischen Sport, aber auch Schutz der nationalen Belange des deutschen Sports. Klaus Lohmann (Witten) (SPD): Am Ende der 13. Legislaturperiode sieht die Bilanz im Sport wie folgt aus: Die Olympischen Spiele in Atlanta und Nagano brachten große Erfolge für die deutschen Mannschaften. Auf Europa- und Weltmeisterschaften wurden diese hervorragenden Leistungen bestätigt. In dieser Bilanz erkennen wir auch an, daß der Sport von den allgemeinen Mittelkürzungen im Bundeshaushalt weitestgehend verschont wurde. Dafür haben wir uns immer gemeinsam eingesetzt. Nun zu den Kritikpunkten: Die Situation des Sports in den neuen Bundesländern ist weiterhin unbefriedigend. Die Trainer sind die Verlierer dieser Legislaturperiode. Die Koalition hat es geschafft, das Thema der Trainerförderung erfolgreich über vier Jahre aus den Debatten des Sportausschusses fernzuhalten. Mehr als eine Information unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes" ist nicht zu verzeichnen. Und dann das traurige Dilemma mit dem Runden Tisch. Mit großem Pomp medienwirksam in Szene gesetzt, der Opposition vors Schienbein getreten, können wir heute feststellen: Dies war ein Flop. Kein einziges der angestrebten Ziele konnte erreicht werden: Vor 15 Monaten sollte eine Überprüfungskonferenz in Gegenwart des Bundeskanzlers die Erfolge bestätigen. Keine Erfolge, keine Überprüfungskonferenz, enttäuschte Hoffnungen. Denn: Dem Sport geht es nicht gut. Ich will hier keine Krise herbeireden, aber die Erfolge auf internationaler Ebene verdecken die prekäre Situation des Breitensports und seiner Finanzierung. Diesem Thema ist die Koalition stets ausgewichen. Jubeltermine für erfolgreiche und feierliche Sportbegegnungen gab es genug. Und so war es auch möglich, der Bevölkerung gegenüber den Eindruck zu vermitteln, als habe der Sport beste Voraussetzungen in diesem Land. Die Länder und Kommunen tragen aber den größten Anteil an den sportlichen Erfolgen. 7 Milliarden DM sind nach Schätzungen aus dem Jahr 1990 für den Sport jährlich aufgewendet worden. Ich vermute, daß sich dieser Betrag dramatisch abgeschmolzen hat. Die Kommunen stehen kurz vor dem K.o. Sie können ihre freiwillige Sportförderung nicht mehr ungekürzt fortsetzen. Diese Entwicklung drückt auf die Bilanz der Bundesregierung. Sie hat den Kommunen das Wasser abgegraben, sie hat den Sport mißbraucht zur Imagebildung des Kanzlers, sie hat schwierige arbeitsrechtliche Probleme bei den Trainern nicht gelöst. Sie hat den Gesundheitssport an die Wand gefahren, und ihre Versuche, Wirtschaft, Medien sowie den Sport zusammen mit der Politik in einen zukunftsfähigen Verbund zu bringen, sind kläglich gescheitert. Zu solch einer Bilanz gehört aber auch eine Bewertung des Verhaltens des Deutschen Sportbundes. Der Vorsitzende des DSB hat dieser Regierung über alle Probleme hinweg die Stange gehalten. Man hat fast immer gespürt, welches Parteibuch er in seiner Tasche trägt. Der DSB hat sich zugunsten der Bundesregierung von seiner Forderung zur Umsetzung des „Goldenen Planes Ost" verabschiedet; der DSB hat auf eine tragfähige Konzeption für den Runden Tisch verzichtet und sich devot in sein Schicksal ergeben. Wir haben nicht erwartet, daß die Spitze des DSB die Anstrengungen der Opposition feiert. Aber der Vorwurf, wir würden vollmundig Position beziehen in der stillen Erwartung, diese Forderungen würden ohnehin nicht Realität werden, hat das Klima belastet. Einigen Verantwortlichen im Deutschen Sportbund und in seinen Fachverbänden hat es an Willen und Durchsetzungsvermögen gefehlt. Klaglos hat man hingenommen, daß dem Breitensport die finanzielle Grundlage entzogen wurde, daß der Finanzminister den Sport mit Haushaltssperren überzogen hat, um ein Wohlverhalten zu erzwingen und Entscheidungen im Sport zur Eile anzutreiben. Wir alle wissen - es wird oft genug in Fensterreden proklamiert -, daß der Sport einen unverzichtbaren Beitrag zum Wohle unserer Gesellschaft leistet. Der Sport kann in der Tat selbstbewußt auftreten, der Sport kann Beiträge der öffentlichen Hand einfordern, und der Sport kann Rahmenbedingungen fordern, die seine Interessen schützen. Man kann es auf einen einfachen Nenner bringen. Die Aktivitäten des organisierten Sports entlasten die Haushalte der öffentlichen Hand in einer zweistelligen Milliardensumme. Angesichts einer solchen Leistung kann der Sport schon mit etwas mehr Selbstbewußtsein auf der politischen Bühne agieren. Die verantwortlichen Funktionäre müssen nicht jeden Satz parteipolitisch ausgewogen gestalten. Man kann auch schon mal die Gedankengänge derjenigen würdigen, die nicht direkt regierungsamtliche Verantwortung tragen. Ich bin sicher, der Sport würde in der öffentlichen Debatte mit einer klaren Stellungnahme auch gesellschaftlich Anerkennung gewinnen. Die Lobbytätigkeit des Sports ist nun wirklich lächerlich gewesen. Damit hat der Sport sehr deutlich gezeigt, daß er sich nicht an inhaltlichen Positionen, sondern meist nur an Personen aus dem Regierungslager orientiert. In den wesentlichen Auseinandersetzungen, in denen der Sport Probleme zu bewältigen hatte - ich nenne hier zum Beispiel das Beitragsentlastungsgesetz mit dem Wegfall der Gesundheitsförderung, die Gesetze zum Befahren von Wasser- straßen, für den Luftverkehr, für die Anhängerbesteuerung sowie gegen das Doping im Sport; aber auch das Fußballspiel Deutschland-Nigeria - hat die Lobbytätigkeit des Sports versagt. Diese genannten Punkte sind natürlich auch ein Teil der Sportbilanz der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat mit diesen Gesetzen und den entsprechenden Scheindebatten dem Sport materiell und ideell geschadet. Es ist Zeit für einen Wechsel, und als Präsident des Ringer-Bundesligisten KSV Witten 07 füge ich hinzu: Der Sumo-Ringer im Kanzleramt muß ausgewechselt werden. Matthias Berninger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist ja verständlich, Herr Riegert, wenn Sie hartnäkkig versuchen, den Rest des Parlaments mit ausschweifenden Hinweisen darin zu übertrumpfen, wie wichtig wir alle sportliche Betätigung - Breitensport und Leistungssport - finden, wie sie das in ihrem Antrag tun. Man muß nur, finde ich, aufpassen, daß man dabei diesseits der Peinlichkeitsgrenze bleibt. Denn natürlich ist der Sport wichtig, das wissen wir doch alle. Aber - und da schließe ich mich und unseren Antrag überhaupt nicht aus - wir haben vor lauter Politisieren rund um den Sport etwas vergessen. Um dazu einmal einen Satz von Sepp Herberger zu verallgemeinern: Sport ist - wir wollen es nicht übertreiben - nicht die schönste, aber immerhin doch eine der schönsten Nebensachen der Welt, Herr Riegert, eine Nebensache. Das sage ich in voller Kenntnis und trotz der Tatsache, daß das mittlerweile eine Branche ist, die Milliarden umsetzt. Man tut unseren WM-Kickern, denen ich von hier aus alles Gute und viel Glück wünsche, nicht unrecht und man verletzt niemanden, der allen Ernstes Leistungssport betreibt, wenn man an dem Grundgedanken von der Nebensache festhält, im Gegenteil. Man nimmt ein wenig den Bierernst und die Bitterkeit aus der Debatte. Aber wenn die Koalitionsmitglieder im Ausschuß und die Bundesregierung immer wieder sportpolitisch auf die Pauke hauen und Standortfragen, Arbeitswelt, Gesundheitspolitik, sportliche Leistungen und was weiß ich noch ideologisch vermanschen müssen, dann ist es eben notwendig, daran zu erinnern - so wie die SPD-Fraktion und wir das in unseren in der Sache weitgehend kompatiblen Anträgen tun -, daß die Bundesregierung für eine Fülle sozial-und gesellschaftspolitischer Negativtrends verantwortlich ist, die auch den Sport negativ beeinflussen. Und dann ist damit der Hinweis zu verbinden, daß Sie sich in dieser Frage doch besser vornehm zurückhalten sollten, anstatt allzu großspurig den grandiosen Sportmäzen zu mimen. Herr Kanther und Herr Waigel, die eigentlichen Sportpolitiker auf Bundesebene, die den Vorwurf des Antisports gewiß nicht auf sich sitzen lassen würden, haben die Sportförderung des Bundes eher knapper gehalten, als Sie, Herr Riegert, jetzt den Sportverbänden suggerieren wollen. An einen Gegensatz zwischen dem sozialdemokratischen und unserem Antrag möchte ich erinnern, zumal sich auch Herr von Richthofen dazu geäußert hat. Wir sind strikt dagegen, den Sport ins Grundgesetz aufzunehmen. Nebensachen gehören dort nicht hin! Ich freue mich auf die Fußballweltmeisterschaft und auf die Tour de France. Und in diesem fröhlichen Vorgefühl möchte ich noch eine Äußerung des Vertreters der Kommission „Sport" der Kultusministerkonferenz aufgreifen, die Sie in der Drucksache 13/ 10229 finden. Der KMK-Vertreter hält es für sehr wichtig, die Straße als Stätte des Sports zu reinszenieren. Dieses Verlangen trifft in den Kern. Die Bundesregierung hat es in hohem Maße mitzuverantworten - durch ihre Bau- und Verkehrspolitik -, daß dieses Verlangen wieder so zeitgemäß geworden ist. Berti Vogts, den wir wieder werden Klage führen hören, daß ihm die Straßenfußballer fehlen, die die Brasilianer, ein respektables Schwellenland, immer noch im Überfluß haben, wäre sicher der erste, der es der Bundesregierung danken würde, wenn die Straße als Sportstätte wieder zur Geltung käme. Theo Waigel müßte auch dafür sein, denn es käme billiger als Sportstättenbau. Aber ich bleibe skeptisch. Diese Bundesregierung erscheint nicht mehr in der Lage, wirklich Politik für ein lebenswertes Leben zu machen, das so etwas Einfaches einschließt, daß man in seinem Stadtviertel als Kind bolzen kann. Das müssen wohl andere tun - und das werden wir. Dr. Olaf Feldmann (F.D.P.): Der Bund hat die Sportförderung auf hohem Niveau stabilisiert. Es ist reine Stimmungsmache, die Reduzierung der Sportförderung durch Länder und Kommunen ursächlich zu verknüpfen mit den notwendigen Sparmaßnahmen der Bundesregierung. Natürlich belasten notwendige Kürzungen auch die Kommunen. SPD und Grüne übersehen aber geflissentlich die Entlastungen, die die Bundesregierung durch die Einführung der Pflegeversicherung und die Reform des Sozialhilferechts geschaffen hat. Vergessen Sie nicht: Viele - auch SPD-regierte - Länder geben die Entlastungen durch den Bund nicht an die Kommunen weiter. Die Bundesregierung hat im Rahmen der Konversion durch die Gewährung großer Preisnachlässe bei der Übernahme von Sportanlagen die Kommunen und damit den Sport sehr unterstützt. Vom Bund sind Sachwerte in Milliardenhöhe übertragen worden. In den neuen Ländern sind moderne Sportstätten entstanden. Auch Investitionen von Bundeswehr, Zoll und Bundesgrenzschutz dienen dem Spitzenwie Breitensport. Dennoch bleibt noch viel zu tun, um den zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung desolaten Zustand der Sportstätten in den neuen Ländern flächendeckend zu verbessern. Der Vorwurf ist falsch, der Bund habe durch seine Sozialgesetzgebung die Verringerung der Sportförderung durch Länder und Kommunen herbeigeführt. Wir Liberalen gestehen den Kommunen die Kompetenz zu, selbst zu entscheiden, welche Aufgaben sie für vordringlich halten, und wie sie ihre Mittel einsetzen. Was vor Ort an Sportanlagen nötig und sinnvoll ist, wissen die kommunalen Entscheidungsträger am besten. Über konstruktive Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen können wir reden, nicht aber über ein Abweichen vom Subsidiaritätsprinzip. Das Subsidiaritätsprinzip muß auch für den Sport als Thema der EU-Politik gelten. Neue Kompetenzen, die Brüssel sich anmaßt, führen nur zu neuer Bürokratie. Kein Sportler hat etwas davon. Schon bei der vorliegenden Entschließung des Europäischen Parlamentes ist zu hinterfragen, ob Derartiges wirklich notwendig ist. Wegen der gesellschaftlichen Bedeutung des Sports dürfen knappe öffentliche Mittel nicht zu einer existentiellen Beeinträchtigung des Breitensports führen. Es wäre gut, wenn nicht nur die öffentliche Hand sich dieser gesamtgesellschaftlichen Bedeutung des Sports verpflichtet fühlte. Es ist eben nicht, wie die SPD unterstellt, alleinige Aufgabe des Staates bzw. des Bundes, gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu bewältigen. Wir wollen keinen Staatssport. Wir müssen Wege finden, auch im Breitensport ein stärkeres Engagement der Wirtschaft zu ermöglichen. Immerhin ist der Sport ein beachtlicher Wirtschaftsfaktor. Das Ehrenamt muß gestärkt werden. Im Augenblick stehen auf Bundesebene aber keine weiteren finanziellen Mittel dafür zur Verfügung. Wir müssen neue Wege suchen, ehrenamtliche Tätigkeiten attraktiver zu machen. Für ihre Kultur- und Sozialarbeit verdienen die Sportorganisationen unseren Dank. Der Bund hat diese Arbeit umfassend gefördert - die Jugendarbeit, die Integration von Ausländern und die Gleichstellung von Frauen. Deutschland gehört im Bereich des Leistungssports der Behinderten zu den führenden Nationen der Welt. Die F.D.P. begrüßt, daß die finanzielle Förderung des Behindertensports durch die Bundesregierung sich seit 1989 erheblich erhöht hat. Vom Bund sind angesichts der schwierigen Finanzlage keine Wunder in Sachen Sportförderung zu erwarten. Mit Kompetenzverlagerungen oder gar neuen Staatszielen ist keinem gedient. Nur durch Zusammenwirken aller Beteiligten kann der Sport seinen integrativen gesellschaftlichen Aufgaben weiter gerecht werden, wie es der Koalitionsantrag vorsieht. Die Entschließungsanträge von SPD und Grünen lehnen wir ab. Dr. Ruth Fuchs (PDS): Obwohl (wie fast alle Redner vor mir übereinstimmend bestätigten) der Sport mit seinen Organisationen wesentlich an gesellschaftlicher Bedeutung gewinnt, haben Debatten zum Sport und vor allem zu seinen Problemen in diesem Hohen Haus Seltenheitswert. Nun mag das daran liegen, daß die eine Seite sagt - und die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der SPD bestätigt diese Vermutung -, daß es im Verantwortungsbereich des Bundes wohl keine Probleme gibt. Trotz enger finanzieller Rahmenbedingungen wurde der Haushaltsansatz für die Leistungssportförderung nicht gekürzt und die Erfolge deutscher Spitzenathleten bei den Olympischen Spielen sowie Paralympics beweisen schließlich die Effizienz der Förderung des Bundes. Und wie Innenminister Kanther im Sportausschuß äußerte: „Die Bundesförderung für den Sport ist gut angelegtes Geld." Niemand wird dies in Abrede stellen wollen, aber Erfolge sollten - will man sie auch für die Zukunft sichern - niemals den Blick für Fehlentwicklungen trüben. Der parlamentarische Staatssekretär Lintner warnte in der ersten Lesung vor parteipolitischer Auseinandersetzung und Profilierung am Thema Sportförderung. Diese Gefahr besteht aus meiner Sicht nicht. Der Sport selbst war es, .der hilfesuchend die Hand hob, laut und deutlich sagte, daß Sparzwänge der öffentlichen Förderung auf allen Ebenen zu Fehlentwicklungen führen. Ohne die Hilfe der Politik - die diese Sparzwänge ausgelöst hat - sind diese Probleme nicht zu lösen. Mit ihrer Großen Anfrage hat die SPD - im Gegensatz zu Ihnen, meine Damen und Herren von der Koalition - also lediglich die Nöte des Sports aufgegriffen, und die Forderungen in ihrem Entschließungsantrag sind im Interesse des Sports nur folgerichtig. Da ich in der Kürze der mir zur Verfügung stehenden Zeit nicht auf alle Aussagen des Antrages eingehen kann, möchte ich deutlich zum Ausdruck bringen, daß wir ihm in allen Punkten zustimmen. Wer nicht zur Kenntnis nehmen will, daß die Sozialgesetzgebung des Bundes auch dem Breitensport - und damit vor allem dem Kinder- und Jugendsport - ganz unmittelbar den Finanzhahn abdreht, betrügt sich selbst. Auch der ständige Hinweis auf die Kompetenzen m der Sportförderung ist für mich kein überzeugendes Argument, eine ergänzende Breitensportförderung der Bundesebene abzulehnen. Bundeskanzler Kohl sagte vor zwei Tagen auf der Wirtschaftstagung '98 im Maritim-Hotel: „Ohne Leistungseliten im Sport gibt es keinen Breitensport." Dem muß ich entgegnen: Umgekehrt, Herr Bundeskanzler, wird ein Schuh draus! Eliteathleten werden nicht geboren. Jürgen Klinsmann, Lothar Matthäus, Gunda Niemann, Olaf Ludwig usw. wurden einmal von einem Sportlehrer bzw. Übungsleiter entdeckt und haben ihre Sportkarriere in einem Verein begonnen. Zum Nulltarif sind zukünftige Eliten im Sport nicht zu haben. Wer den Zusammenhang verkennt, daß sportliche Erfolge nur aus einer gesunden Basis erwachsen können, verspielt die Chance, auch zukünftig eine Vielzahl „Silberner Lorbeerblätter" an erfolgreiche Spitzensportlerinnen und Sportler zu verleihen. Eine entsprechende zusätzliche Bundesförderung vor allem für den Kinder- und Jugendsport steht somit meiner Meinung nach in keiner Weise im Widerspruch zu im Grundgesetz festgelegten Kompetenzen der Sportförderung der öffentlichen Hand. Eine letzte Bemerkung: Wenn Sie, meine Damen von der Koalition, das „Sparen" für den Kern aller Problemlösungen halten, sollten Sie folgendes bedenken: Angesichts einer Kinder- und Jugendgeneration, in der Bewegungsmangel, Haltungsschwächen und Übergewicht erschreckend zunehmen, rollt im Bereich der Gesundheitsversorgung eine kaum abzuschätzende Kostenlawine auf diese Gesellschaft zu. Die Forderung, den Gesundheitssport wieder entsprechend zu fördern, müßte schon allein aus diesem Grund Ihre Zustimmung finden. Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Angesichts der zu Ende gehenden Legislaturperiode gibt die heutige Beratung zur Sportförderung des Bundes auch Veranlassung, Bilanz zu ziehen. Das Ergebnis der Sportförderung des Bundes kann sich sehen lassen. Die herausragenden Erfolge deutscher Sportlerinnen und Sportler bei den Olympischen Winterspielen und den Paralympics in Nagano vor drei Monaten sowie bei den Olympischen Sommerspielen und den Paralympics in Atlanta 1996, den wichtigsten Ereignissen im Weltsport der ablaufenden Legislaturperiode, belegen beispielhaft die positive Bilanz. Dies ist auch eine Bestätigung für die Sportpolitik des Deutschen Bundestages. Sie, meine Damen und Herren, haben es ermöglicht, daß auch bei schwieriger Haushaltslage eine stetige, verläßliche Förderung des Sports gesichert war. Eine bessere Rechtfertigung für diese Entscheidungen als die Erfolge unserer Sportlerinnen und Sportler kann es nicht geben. Die aktive Sportpolitik der Bundesregierung und besonders das Engagement von Sportminister Manfred Kanther haben den Sport auf Bundesebene in dieser Legislaturperiode entscheidend vorangebracht. Ich möchte hier nur einige Stichworte nennen: Fortschritte bei der Berichterstattung über den Behindertensport, Nutzung von Olympiastützpunkten durch behinderte Spitzensportler, verbessertes Doping-Kontroll-System, Trainermischfinanzierung für den Nachwuchsbereich, Beschäftigungsinitiativen für Spitzensportler, Gemeinsame Erklärung zum Sport im Amsterdamer Vertrag. Für Sydney 2000 und Salt Lake City 2002 wurden die Weichen mit dem von Minister Kanther erbetenen Nationalen Spitzensport-Konzept des Deutschen Sportbundes gestellt. Der Bundesregierung war es ein besonderes Anliegen, den Einigungsprozeß im Sport erfolgreich abzuschließen. Dies ist in vollem Umfang gelungen. Mehr als 665 Millionen DM wurden vom Bund dafür zwischen 1990 und 1997 zur Verfügung gestellt. Mit der Sportbereisung im Frühjahr 1997 hat Minister Kanther sein Bestreben unterstrichen, daß der Spitzensport in den neuen Ländern weiterhin die verdiente Förderung erhält. Das alles zeigt, daß die Bundesregierung zum Ende dieser Legislaturperiode eine äußerst erfolgreiche Bilanz der Sportförderung des Bundes vorweisen kann. Diese Erfolgsbilanz rechtfertigt den Einsatz von Steuergeldern für den Sport. Die öffentliche Förderung ist in Anbetracht der gesellschaftspolitischen Bedeutung des Sports vor allem im Bereich der Jugendarbeit gut angelegtes Geld. Ich muß nicht betonen, daß daraus eine Verantwortung auch für die kommende Legislaturperiode erwächst. Der Sport wird auch in Zukunft auf allen staatlichen Ebenen auf eine dauerhafte und ausreichende öffentliche Förderung angewiesen sein, um seiner gesellschaftlichen Rolle in gewünschtem Maße weiter gerecht werden zu können. Wichtigster Träger sportlicher Aktivitäten sind in Deutschland die Vereine. Eindrucksvoll wird dies durch die Tatsache belegt, daß über 26 Millionen Menschen in mehr als 85 000 Sportvereinen organisiert sind. Eine der wichtigsten gesellschaftspolitischen Leistungen des Vereinssports ist die soziale Integration unterschiedlicher Gruppen und Schichten. Die von den Sportvereinen in diesem Bereich erbrachten Leistungen sind einzigartig und für unser Gemeinwesen unverzichtbar. Die großartigen Leistungen der Vereine werden aber nur durch das große Engagement vieler, für den Sport tätiger ehrenamtlicher Helfer ermöglicht. Sie tun dies in ihrer Freizeit und häufig ohne jedes Entgelt. Das ehrenamtliche Engagement ist in unserer Gesellschaft von elementarer Bedeutung. Es leistet im sozialen, kulturellen und vor allem im sportlichen Bereich unverzichtbare Dienste. Die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage zur Sportförderung und Sportsicherung zeigt auf, in welchem Maße der Bund die wichtige Sozial- und Kulturarbeit der Sportorganisationen fördert. Es liegt aber außerhalb der Kompetenz der Bundesregierung, Reduzierungen bei der Sportförderung von Ländern und Kommunen auszugleichen. Ich appelliere an die Länder und Gemeinden, daß sie ihre politische Verantwortung gegenüber dem Sport auch künftig angemessen wahrnehmen. Der Sport, das heißt die Verbände und Vereine verdienen diese Hilfe, weil sie für das gesamte Gemeinwesen in besonderer Weise unverzichtbare Aufgaben wahrnehmen. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 15 (Antrag: Forderungen an das neue Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation [IAO] zur Bekämpfung der Kinderarbeit) Marlies Pretzlaff (CDU/CSU): Auch wenn die Geburt eines überfraktionellen Antrages diesmal außerordentlichkompliziertwar, die FraktionvonBündnis 90/ Die Grünen vorsorglich einen eigenen Antrag stellte und bis heute nachmittag noch um einen gemeinsa- men Text gefeilscht wurde, konnte man sich erfreulicherweise doch noch einigen. Es ist richtig und wichtig, daß wir in dieser Sitzungswoche - noch vor der Sitzung der ILO in Genf - das Thema der Kinderarbeit im Deutschen Bundestag debattieren, und zwar hier im Plenum nicht kontrovers sondern - hoffentlich - einmütig. Wichtig ist uns allen, daß deutlich wird: Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung unterstützen das Bestreben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), mit einem neuen Übereinkommen die extremsten Formen der Kinderarbeit weltweit zu bekämpfen. Um dieses Signal vor der entscheidenden Sitzung in der nächsten Woche nach Genf zu schicken, beschließen wir heute auch noch nach Mitternacht! Und wir sind den Geschäftsführern dankbar, daß sie unser Anliegen noch nachträglich auf die Tagesordnung setzten. Der weltweite Marsch gegen Kinderarbeit, der im Januar 1998 in Manila/Asien startete und kurz darauf in Sao Paulo/Lateinamerika und in Kapstadt/Südafrika begann, machte auf seinem langen Weg durch die Länder der Kontinente nach Europa - Ziel ist Genf - in dieser Woche Station in Deutschland, um auch bei uns die Menschen auf die unerträglichsten Formen der Ausbeutung von Kindern in anderen Teilen dieser Welt aufmerksam zu machen. Über 1400 Nichtregierungsorganisationen aus 97 Ländern beteiligten sich an diesem „Global March against child labour" und unterstützen die Kinder und ihre Betreuer in ihren Forderungen für eine kindgerechtere und lebenswertere Zukunft aller Kinder dieser Welt. Es wäre beschämend, wenn wir, Politiker eines der reichsten Industriestaaten der Welt - zumeist selbst Väter oder Mütter - uns aus juristischer Spitzfindigkeit, aus fachspezifischer Einseitigkeit oder vielleicht nur aus Unkenntnis nicht in der Lage sähen, uns gemeinsam hinter die betroffenen Kinder und ihre Familien zu stellen und „child labour" zu ächten. Ich sage bewußt „child labour" und nicht Kinderarbeit, denn unser deutscher Begriff ist mißverständlich, ein mehrdeutiger Sammelbegriff, der auch die durchaus erzieherisch sinnvollen und förderlichen Formen von Arbeit beinhaltet, wie „learning by doing", der Mithilfe in den Familien und zur Selbstbestätigung. Hier geht es ausschließlich um die kommerzielle Ausbeutung von Kindern, die gegen das „Internationale Übereinkommen über die Rechte des Kindes" der UN-Vollversammlung von 1989 verstößt und als Menschenrechtsverletzung angesehen werden muß. Wir haben am Montag und Dienstag dieser Woche hier in Bonn, beim Empfang der Kinder im Präsidium des Bundestages und beim Kinderparlament im Wasserwerk mit Kindern gesprochen, die aus ihren unerträglichen Fronarbeitsstellen befreit worden sind, und uns ihr eigenes Schicksal schilderten. Leider viel zu wenige Abgeordnete hörten von unmenschlicher Folter, von sexuellem Mißbrauch, von Sklavenhalterei, kurz, von für uns unvorstellbaren Lebens- und Leidensverhältnissen von Millionen Kindern in deren Heimatländern. Jetzt sind diese geschundenen jungen Menschen im Alter von 11-17 Jahren als Botschafter unterwegs, um anderen Kindern zu helfen, vor allem aber um uns alle aufzurütteln, endlich über unseren „reichgefüllten" Tellerrand zu gucken. Wir haben den Organisatoren, den vielen Helfern, vor allem aber den Kindern zu danken. Ich bin überzeugt, daß sich ihr Einsatz gelohnt hat und hoffe sehr, daß viele ihrer Wünsche sich erfüllen mögen. Von den schätzungsweise 250 Millionen Kindern, die weltweit - legal und illegal - ohne oder gegen geringes Entgelt, zum Teil schon ab dem 6. Lebensjahr arbeiten müssen, werden 120 Millionen systematisch zu gesundheitsschädigender, lebensgefährlicher oder sklavenähnlicher Arbeit gezwungen - zum Teil aus wirtschaftspolitischer Kurzsichtigkeit, oft aus schlichter Habgier, perversem Machttrieb von Erwachsenen oder wegen bitterster Armut der eigenen Familien. Ohne jegliche Chance auf eine Schul- oder Berufsausbildung schinden sich 6- bis 15jährige Jungen und Mädchen unter unwürdigsten Bedingungen im Dienstleistungssektor, werden zur Prostitution gezwungen, an Menschenhändler verkauft, als sogenannte Kindersoldaten mißbraucht. Kinder werden in Bergwerken und Fabriken als billigste Schwerstarbeiter ausgenutzt und als Schuldknechte in Agrarindustrien wie Vieh gehalten. Die Bekämpfung dieser unerträglichsten Formen der Ausbeutung und Mißhandlung junger Menschen ist auch für uns Politiker in Deutschland eine verpflichtende und vordringliche Aufgabe. Wir sind aufgerufen, mitzuhelfen, solche skandalösen Menschenrechtsverletzungen auszumerzen und alles zu tun, um die Bundesregierung und die internationale Staatengemeinschaft bei ihren Bemühungen aktiv zu unterstützen. Für uns in der Entwicklungszusammenarbeit Tätige stehen deshalb seit langem Maßnahmen zur Überwindung der Ursachen auch derartiger Kinderarbeit an erster Stelle aller Entwicklungspolitik. Doch alle Armutsbekämpfung durch Hilfe zur Selbsthilfe, vielfältige Unterstützung bei der Durchsetzung bereits bestehender Gesetze und Förderung von Bildung und Berufsausbildung können leider nur langfristige Strategien zur Verbesserung und zur Angleichung der Lebensverhältnisse der Menschen und damit auch der Kinder sein. Notwendig sind deshalb auch Initiativen in anderen Politikbereichen, die in den Forderungen des „Global March" zum Ausdruck kommen. Freiwillige Warenkennzeichnungen durch Spezial-Labels, wie im Teppichknüpfbereich, Maßnahmen der Welthandelsorganisation (WTO), um die Ausbeutung von Kindern in der Exportwirtschaft einzudämmen und nicht zuletzt die Schärfung des Bewußtseins der Verbraucher gehören mit dazu. Ein großer Schritt zur Bekämpfung der Kinderarbeit ist das neue Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, das in der nächsten Woche in Genf beraten wird. Wir fordern die Bundesregierung auf, dafür zu werben, daß möglichst viele Mitgliedstaaten dieses Übereinkommen unterzeichnen, und die Forderungen unseres interfraktionellen Antrags bei den Beratungen nachdrücklich einzubringen. Allen Beteiligten, vor allem aber den Berichterstattern, danke ich für das unentwegte Bohren dicker Bretter! Gabriele Fograscher (SPD): Wer sich ernsthaft mit dem Thema Kinderarbeit auseinandersetzt, und das tun Kolleginnen und mitunter Kollegen hier im Deutschen Bundestag, muß zu dem Schluß kommen, daß dieses Thema wenig dazu geeignet ist, parteipolitische Spielereien zu veranstalten. Was sich allerdings vor dem Aufrufen dieses Tagesordnungspunktes heute abgespielt hat, läßt mich doch an der Ernsthaftigkeit vor allem auf Seiten der F.D.P. bei der Auseinandersetzung mit dem Thema Kinderarbeit zweifeln. In langwierigen und zähen Verhandlungen wurde ein interfraktioneller Antrag erarbeitet, der die Anliegen des Deutschen Bündnisses des Global March Against Child Labour aufgreift und die Verhandlungsposition der Bundesregierung nächste Woche in Genf stärken wollte. Die F.D.P. weigerte sich heute morgen, den Antrag aufgrund des folgenden Passus mitzutragen: „Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, dafür einzutreten, daß in der dazugehörigen Empfehlung Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und die Rechtsvertreter der betroffenen Kinder rechtliche Möglichkeiten erhalten, um in ihren Ländern wirksam gegen Verletzungen des neuen Übereinkommens vorzugehen. " Das Verhalten der F.D.P. grenzte an ein Stück aus dem Tollhaus. Meine Fraktion und ich waren nicht bereit, den Antrag nochmals verwässern zu lassen, und erst im Laufe des späten Nachmittags setzte sich wohl auch auf Seiten der Koalition die Vernunft durch. Wir Sozialdemokraten denken, daß genau dieser Punkt ein wirksamer Schritt zur Überwindung der ausbeuterischen Kinderarbeit ist. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, daß alle Appelle, Resolutionen, Übereinkommen und Empfehlungen keinen Durchbruch erzielt haben, da sie weder verbindliche noch einklagbare Rechte beinhalteten. Die Forderungen nach mehr Verbindlichkeit der Rechte der Kinder und ihrer Interessenvertreter ist auch zentrales Anliegen des Global March Against Child Labour, dem sich weltweit mehr als 1400 Organisationen aus fast 100 Ländern angeschlossen haben, und auch des Deutschen Bündnisses dieser Initiative. Es gibt keine einfachen und schnell wirksamen Lösungen für die Überwindung der Kinderarbeit; so unterschiedlich die Arbeitsfelder, in denen Kinder in den unterschiedlichen Ländern tätig sind, so differenziert müssen auch die Lösungsansätze und Instrumente sein, die zur Überwindung der Kinderarbeit führen. Das Thema Kinderarbeit darf nicht nur als alleiniges Problem der Entwicklungsländer gesehen werden. Es ist ein vielschichtiges Problem, zu dessen Überwindung auch die Industrieländer ihren Teil beizutragen haben. Zahlreiche internationale Abkommen zum Schutz der Kinder vor ausbeuterischer Kinderarbeit sind auf verschiedenen Ebenen beschlossen und ratifiziert worden. Zu nennen sind hier die UN-Kinderkonvention, die Konvention 138 der ILO zur Einhaltung eines Mindestalters oder die Konvention 29 der ILO gegen Zwangsarbeit. Auch gibt es noch zahlreiche Empfehlungen und Beschlüsse, so zum Beispiel von der internationalen Konferenz 1996 in Oslo. Diesen guten Absichtserklärungen fehlt jedoch ihre praktische Umsetzung und Durchsetzung. Kinderarbeit und hier die schlimmsten Formen wie Schuldknechtschaft, Prostitution oder der Einsatz von Kindersoldaten sind zwar weltweit geächtet, doch hat sich trotz des guten internationalen Willens kaum etwas für die hiervon weltweit ca. 120 Millionen betroffenen Kinder verbessert. Die entscheidenden Ursachen für die weltweite Verbreitung von Kinderarbeit sind Armut und Ungerechtigkeit. Den Teufelskreis aus fehlenden Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten, ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen und der Zerstörung von Lebensperspektiven können Kinder und ihre Familien nur dann durchbrechen, wenn sich die Rahmenbedingungen und Lebensumstände vor Ort entscheidend verbessern. Das vorhandene Regelwerk der ILO und der UN war bislang nicht ausreichend. Deshalb begrüßen wir es ausdrücklich, daß die ILO ein neues Übereinkommen, ein verbindlicheres Übereinkommen über extreme Formen der Kinderarbeit erarbeiten und verabschieden will. In der Vergangenheit konzentrierte sich die ILO bei der Ausarbeitung von Arbeitsnormen auf den formellen Sektor. Die meisten Kinder sind jedoch im informellen Sektor tätig. Deshalb müssen internationale Arbeitsnormen auch auf den informellen Sektor bezogen werden. Zugang zu diesem Sektor haben jedoch meist nur regionale oder lokale Nichtregierungsorganisationen, deren Kenntnisse und umfangreiche Erfahrungen und deren Mitarbeit bei der Bekämpfung der schlimmsten Formen der Ausbeutung ist deshalb unverzichtbar. Deshalb ist die Einbindung der NGOs sowohl bei der Datenerhebung als auch bei Überprüfung, Überwachung und Flankierung von Programmen dringend geboten. Bei allen Initiativen muß berücksichtigt werden, daß Maßnahmen gegen Kinderarbeit immer in ein Gesamtkonzept integriert werden müssen. Kinderarbeit ist schädlich für die körperliche und seelische Entwicklung ganzer Generationen und somit auch für die Zukunftsfähigkeit der gesamten Gesellschaft. Neben Bildungs- und Ausbildungsprogrammen müssen ergänzend Rehabilitationsmaßnahmen für die Kinderarbeiter hinzukommen, damit sie wieder eine Chance auf ein lebenswertes Leben bekommen. An dieser Stelle möchte ich es nicht unerwähnt lassen, daß die Koalition auf einer Abschwächung einzelner Forderungen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen bestand, um letztlich diesen Antrag doch noch mittragen zu können. Dabei reicht es aber nach Ansicht der SPD nicht aus, das Ziel der vorrangigen Bekämpfung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit in die Bestimmungen der Empfehlung aufzunehmen, sondern es müßte fester Bestandteil des neuen Übereinkommens sein. Ebenso reicht es nach unserer Meinung nicht aus, daß Gewerkschaften, NGOs und die Rechtsvertreter der betroffenen Kinder nur durch die Empfehlung zu dem Übereinkommen die rechtliche Möglichkeit erhalten, gegen Verletzungen des Übereinkommens vorzugehen. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, muß sie im Text des Abkommens stehen und nicht nur in der dazugehörigen Empfehlung. Damit wäre die notwendige Verbindlichkeit und Einklagbarkeit gegeben. Um den Bundesarbeitsminister überhaupt Forderungen des Deutschen Bundestages mit zu den Verhandlungen nach Genf geben zu können, haben wir uns auf diesen kleinsten interfraktionellen Nenner geeinigt. Ich möchte aber Herrn Minister Blüm trotzdem auffordern, sich für eine Verankerung der beiden angesprochenen Forderungen im Übereinkommen, und nicht nur in den Empfehlungen, einzusetzen. Der Kampagne des Global March Against Child Labour, die auch am Dienstag hier in Bonn sowohl einer breiten Öffentlichkeit als auch uns Parlamentariern nochmals eindrücklich die menschenverachtenden Bedingungen bewußt gemacht hat, unter denen Kinder arbeiten und leben müssen, möchte ich an dieser Stelle meinen Dank aussprechen. Dieser Dank gilt sowohl den Organisationen als auch den Kindern, die hier in Bonn nicht zum ersten Mal ihre persönlichen und traumatischen Schicksale geschildert haben. Das Thema Kinderarbeit sollte nicht für wahltaktische Überlegungen mißbraucht werden. Ich bin überzeugt, daß das ganze Haus sich darüber einig ist, daß Kinderarbeit effektiv bekämpft werden muß. Deshalb bitte ich Sie, helfen Sie mit und unterstützen Sie alle Bemühungen in diesem Kampf. Kinder sind das schwächste Glied der Gesellschaft und gleichzeitig unsere Zukunft. Geben wir ihnen diese Zukunft! Hildebrecht Braun (F.D.P.): Lassen Sie mich eines vorab klarstellen: Wir Deutschen haben keinen Grund, mit dem Finger auf andere Länder, speziell Entwicklungsländer zu zeigen, die es geschehen lassen, daß Kinder schwer arbeiten müssen. Solange es bei uns akzeptiert wird, daß Kinder unter Verzicht auf jedes kindgerechte Leben zu absoluten Spitzenleistungen in der klassischen Musik dressiert oder zu sportlichen Spitzenleistungen getrieben werden, die den Eltern Sozialprestige und Anerkennung ermöglichen, stimmt in unserem eigenen Land etwas nicht. Wer sogenannte Wunderkinder bestaunt, sollte sich darüber im klaren sein, welche Entbehrungen, ja, welcher Terror oft hinter diesen „sensationellen" Leistungen steckt. Kinder haben ein Recht auf Freizeit, auf Spiel, auf streßfreie Räume. Dies gilt überall in der Welt. Kinder in vielen Staaten dieser Erde haben sich zum „Global March" auf den Weg gemacht, um überall das Bewußtsein für ihre Rechte zu schärfen. Ich danke den Kindern, die sich an diesem Marsch beteiligt haben. Sie haben Solidarität mit anderen Kindern gezeigt, die unter erbärmlichen Bedingungen leben müssen. Diese Kinder geben uns, den Kinderpolitikern in diesem Haus, die Gelegenheit, auch im Bundestag über die Probleme der Kinder in der Welt zu sprechen. Das ist gut, auch wenn ich natürlich bedauere, daß dieser Punkt unserer Tagesordnung erst so spät am Abend aufgerufen wird, so daß auch wir Erwachsenen schon Probleme mit der Aufmerksamkeit und der nötigen „Wachheit" haben. Uns liegt heute ein Antrag vor, der inhaltlich von allen Seiten unterstützt wird. Ich bedauere allerdings, daß er so formuliert ist, daß ihn nur wenige lesen und noch weniger verstehen werden. Ein Antrag zu Problemen der Kinder sollte eigentlich auch in seiner Sprache so gehalten sein, daß auch junge Menschen ohne Kurs im politischen Fachchinesisch die Botschaft verstehen. Ich befürchte, daß nur wenige etwas mit der Information anfangen können, die schlimmsten Formen der Kinderarbeit seien häufig im informellen Sektor anzutreffen. Ich will aber jetzt den Text nicht kritisieren, um den es auch sehr viel weniger geht als um die Botschaft, die ihn trägt: Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern deutlich machen, daß wir über alle Parteigrenzen hinweg den Kampf für die Rechte der Kinder in aller Welt unterstützen und deren Anliegen uns zu eigen machen. Wir unterscheiden nicht zwischen Kindern in der Europäischen Union, Kindern in China, in Indien oder in Bolivien. Wir akzeptieren die Verantwortung für alle Kinder dieser Erde, die, wenn sie einmal erwachsen sind, ihrerseits dann die Verantwortung für die dann aufwachsende Generation übernehmen müssen. Wer Kinderarbeit hinnimmt, quält nicht nur kleine Menschen. Er verhindert auch, daß Kinder eine Ausbildung bekommen, die ihnen im Erwachsenenalter Jobs ermöglicht. So produziert Kinderarbeit Erwachsenenarbeitslosigkeit. Es ist aber leichter, wohlklingende Reden zu halten, als Kinderarbeit effektiv zu bekämpfen. Die Aufforderung zum Boykott von Produkten aus bestimmten Ländern oder von bestimmten Wirtschaftsbereichen, bei denen Kinderarbeit festgestellt wird, ist oft eine zweifelhafte Lösung; denn die meisten geschundenen Kinder, die in Bergwerken, in Zündholzfabriken, in Teppichwebereien, bei der Kaffeeernte oder in Blumenzüchtereien arbeiten, verkaufen ihre Kraft und ihre Gesundheit ja nicht etwa, weil deutsche Konsumenten Streichhölzer benötigen. Sie tun es vielmehr, weil sie das wirtschaftliche Überleben ihrer Familie mitfinanzieren müssen. Wenn der Job bei einem Arbeitgeber wegfällt, müssen sie woanders tätig werden, dann meist zu schlechteren Bedingungen. Nur allzu viele Kinder, speziell Mädchen, müssen sich als Kinderprostituierte verkaufen, weil andere Jobs, die weniger gesundheitliche und psychische Gefährdungen beinhalten, nicht vorhanden sind. Wenn wir Kinderarbeit wirksam bekämpfen wollen, müssen wir dafür sorgen, daß ihre Familien genügend Geld haben, um ohne die Erwerbsarbeit der Kinder auszukommen. Es geht also letztlich um Hilfe für Familien, wenn wir Kindern helfen wollen. Nur in einem Teil der Länder gibt es eine solide Grundsicherung wie Arbeitslosenunterstützung oder Sozialhilfe. Vielen Kindern könnte Schulunterricht mit einem Betrag von DM 10 pro Kind und Monat ermöglicht werden. Aber derartiges muß auch gewollt werden. Ansonsten werden die Parlamente das nötige Geld nicht lockermachen. Es wäre aber sehr gut investiert, da es kaum eine bessere Aufgabe gibt, als mit Geld Kindern Lebenschancen zu schaffen. Wie schnell vergessen wir, daß Kinder wirklich unsere Zukunft sind, aber eben nur, wenn wir ihnen eine eigene Zukunft ermöglichen. Ich stelle fest, daß wir von der F.D.P. in der Ziffer 5 der Forderungen dieses Antrags keine Aufforderung sehen, weltweit Verbandsklagen zuzulassen. Vielmehr gehen wir davon aus, daß für Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und Rechtsvertreter betroffener Kinder rechtliche Einflußmöglichkeiten verschiedenster Art geschaffen werden sollen, die den Gegebenheiten im jeweiligen Land angemessen sind. Zum Schluß eine Anmerkung in meiner Funktion als Vorsitzende der Kinderkommission dieses Bundestages, die nicht frei von Bitterkeit ist: Wir wissen, daß Deutsche sehr viel lieber für den Schutz von Tieren, insbesondere Haustieren, spenden als für den Schutz von Kindern, also von kleinen Menschen. Natürlich freue ich mich über jeden, der - wie ich - ein engagierter Tierschützer ist. Aber noch wichtiger scheint es mir doch zu sein, uns um unsere Kinder in unserem Land und in allen anderen Ländern dieser Erde zu kümmern; denn nur sie verfügen eben über die besondere Würde eines Menschen, die schon nach unserem Grundgesetz in der Prioritätenskala von Rechtsgütern ganz oben steht. Dr. Angelika Köster-Loßack (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zuerst möchte ich den Initiatoren des Global March Against Child Labour und den Kindern für Ihre Idee, ihr Engagement und ihren Mut danken. Ich beglückwünsche sie, daß sie durch ihre Aktion das wichtige Thema Kinderarbeit wieder auf die-Tagesordnung gebracht haben. An der Aktion beteiligen sich 700 Organisationen in 97 Ländern, das ist außerordentlich und beispielhaft. Der Marsch wurde und wird begleitet von einer Reihe von Veranstaltungen, Konzerten und Begegnungen. Das Ergebnis ist, daß ein großer Teil der Bevölkerung aufgeklärt und sensibilisiert wurde für ein komplexes und auf Lösung drängendes Problem. Bleibt zu hoffen, daß Medien und Entscheidungsträger dies nicht als einmaliges Ereignis und Spektakel begreifen, sondern als einen ersten Schritt hin zu einer stetigen Verbesserung der Lebenssituation von Kindern. Trotz des mittlerweile in 167 Staaten gültigen Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (VN-Kinderkonvention) werden die Rechte der Kinder in vielen Gesellschaften mit Füßen getreten. Die Ursachen sind vielfältig. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, daß Verbote alleine zur Bekämpfung der Kinderarbeit nicht ausreichen. Notwendig ist die Durchsetzung von Maßnahmen in den betroffenen Staaten. Initiativen im Handelsbereich, wie beispielsweise die Rugmark-Initiative oder andere Warenkennzeichnungen sind wichtige Maßnahmen, helfen aber nur einer kleinen Anzahl der betroffenen Kinder. Nur ca. 5 Prozent der Kinder arbeiten in der Exportwirtschaft, der weitaus größte Teil arbeitet im informellen Sektor. Das verdeutlicht, daß für eine erfolgreiche Bekämpfung der Kinderarbeit die Bereitschaft der jeweils betroffenen Staaten entscheidend ist. Kinderrechte sind Menschenrechte, die Bundesregierung ist hier aufgefordert, ihre Fähigkeit zum politischen Dialog unter Beweis zu stellen. Allein mit kleinen Projekten, deren Wert ich nicht unterschätzen möchte, kann sie sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Die Kinder, die sich aus allen Teilen der Welt auf den Weg machten, um gegen die ausbeuterischen Formen der Kinderarbeit zu demonstrieren, haben konkrete Forderungen an die Internationale Arbeitsorganisation in Genf formuliert. Ich freue mich, daß es trotz Wahlkampf gelungen ist, einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, F.D.P., SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einzubringen, der die Forderungen des Global March unterstützt. Dieser fordert umfassend angelegte Ausbildungs- und Rehabilitationsprogramme für die Kinder und die Unterstützung der betroffenen Staaten bei der Umsetzung bereits bestehender Gesetze zum Schutz der Kinder und in der Armutsbekämpfung. Konkreter Anlaß für den Global March und für den Antrag ist die 86. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz Anfang Juni in Genf. Dort wird die Frage der Kinderarbeit diskutiert. Ziel ist die Annahme neuer internationaler Arbeitsnormen zur unverzüglichen Abschaffung aller extremen Formen der Kinderarbeit. Herr Minister Blüm hat in dem vom Global March organisierten Kinderparlament mehrfach wiederholt, daß sich allein durch die Beschreibung des Elends der Kinder nichts ändert und er statt dessen Taten sehen will. Unsere Fraktion schließt sich dem an. Herr Blüm, wir wollen Taten sehen, und wir werden gespannt den Verlauf der Verhandlungen in Genf und die Position der Bundesregierung verfolgen. Dem Global March und uns wünsche ich einen guten Abschluß der Aktion und daß auf der Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation ein weiterer Schritt zur Bekämpfung der Kinderarbeit erreicht wird. Rosel Neuhäuser (PDS): Der vorliegende interfraktionelle Antrag, der mit Müh und Not vier Stunden vor seiner Entscheidung im Parlament endgültig zu Papier gebracht wurde, beweist einmal mehr, daß ein Kompromiß um jeden Preis nicht unbedingt die beste Lösung sein muß. Es ist - vor aller inhaltlichen Kritik am Detail - gut und wird auch von uns begrüßt, daß die Anwesenheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des „Glo- bal March Against Child Labour" den Bundestag haben bewegen können, quasi spontan zu diesem Thema Stellung zu beziehen. Inhaltlich bleiben allerdings einige Probleme bestehen, die ich hier nur kurz umreißen kann. Der vorliegende Entwurf stellt aus meiner Sicht einen weichgespülten Minimalkonsens dar, der die meisten unbequemen Wahrheiten dieses Themas äußerst schonend andeutet oder aber schlicht umgeht. Unbestritten wäre es als kurz- und mittelfristige Lösung zu begrüßen, wenn die Forderungen aus diesem Antrag Realität würden. Über den Grad der Wahrscheinlichkeit, daß dies geschieht, dürften sich zumal die Entwicklungspolitikerinnen und -politiker in diesem Hause keinen Zweifeln hingeben. Keine noch so engagierte Entwicklungspolitik - die wir in Deutschland leider nicht einmal haben - könnte alle Wunden heilen, die die internationale Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenpolitik schlägt. Von dieser Seite her ist Ihr Antrag in weiten Teilen illusorisch zu nennen. Sie stellen in Ihrem Antrag zum Beispiel fest, daß eine Sanierung von Staatsfinanzen über die Vernachlässigung sozialer Grundversorgung und Entwicklungspotentiale auf Kosten der Kinder in den betroffenen Ländern geht. Gerade eben hier liegen die Gründe für Kinderarbeit auch in ihren schlimmsten Formen. Und wer, meine Damen und Herren, macht die Reduzierung der Staatsausgaben zum Beispiel im Gesundheits- und Bildungssektor zur Auflage für die Stundung von Schulden und Freigabe neuer Kredite? Das Auftreten von Bundeskanzler Kohl in Birmingham hat einmal mehr deutlich gemacht, wie wenig großartige Willenserklärungen in der „Realpolitik" wert sind. Wenn Sie die Ursachen von Armut und Hunger in den Ländern der Dritten Welt nicht genauer betrachten wollen, können Sie sich wohllautende Empfehlungen und Klagen auch sparen. Eine weitere Anmerkung: Meinen Sie wirklich, daß wir in Deutschland von diesem Thema so weit entfernt sind, daß die Fraktionen dieses Hauses sich auf eine auch nur annähernd befriedigende Formulierung einigen könnten? Lassen Sie mich darauf hinweisen, daß die zunehmende Polarisierung der Gesellschaften in den Industrieländern sich durchaus nicht auf die Länder Süd- und Südosteuropas beschränkt. Auch in Deutschland arbeiten Kinder, um zum Unterhalt ihrer Familien beizutragen, und gefährden damit ihre Bildungschancen und ihre Gesundheit. Davon findet sich in Ihrem Antrag kein Wort. Das Thema der Kinderarbeit wird in diesem Haus nicht zum erstenmal behandelt. Ich hätte mir gewünscht, daß zum Beispiel die Maßnahmen, die im April vergangenen Jahres von der Kinderkommission vorgeschlagen wurden, in den heute zu verabschiedenden Antrag Eingang gefunden hätten. Stichworte wie verstärkte Armutsbekämpfung, weitgehende Entschuldungsmaßnahmen, sozialverträgliche Strukturanpassung, verbindliche Umwelt-und Sozialstandards fehlen in dem vorliegenden Antrag völlig. Damit bleibt dieser Antrag weit unter seinen Möglichkeiten. Die Rolle, die die Bundesrepublik Deutschland national wie international bei der Bekämpfung der Kinderarbeit spielen könnte, wird in keiner Weise ausgeschöpft. Die Beschränkung der Aussagen des Antrages auf die „schlimmsten Formen der Kinderarbeit" ist ebenfalls nicht akzeptabel. Wir werden daher diesem Antrag nicht zustimmen, sondern uns der Stimme enthalten. Dr. Norbert Blüm, Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Kinderarbeit ist eine Schande der Zivilisation, gegen die wir geschlossen und entschlossen vorgehen müssen. Ich begrüße es daher, daß sich die demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag zusammengefunden haben und einen gemeinsamen Antrag zur Bekämpfung der Kinderarbeit eingebracht haben. Nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation, IAO, arbeiten weltweit etwa 250 Millionen Kinder im Alter zwischen fünf und vierzehn Jahren. Davon sind etwa 120 Millionen vollzeitbeschäftigt. Für den Besuch einer Schule haben diese Kinder keine Zeit. Wir leben in einer verkehrten Welt. Millionen von erwachsenen Menschen sind arbeitslos, Millionen von Kindern müssen arbeiten. So paradox es klingen mag: Beides hängt zusammen. Wir haben es mit einem regelrechten Teufelskreis zu tun. Weil die Eltern arbeitslos sind, müssen die Kinder zum Lebensunterhalt ihrer Familie beitragen. Also müssen sie arbeiten. Deswegen können sie nicht zur Schule gehen. Ohne Bildung und Ausbildung finden sie dann als Erwachsene keine Arbeit. Wenn sie arbeitslos sind, müssen auch sie wieder ihre Kinder zur Arbeit schikken. Wenn wir diesen Teufelskreis durchbrechen wollen, müssen wir bei der Kinderarbeit ansetzen. Sie muß weltweit geächtet werden. Hier hilft nur eine Doppelstrategie: Verbieten und Helfen. Der Kampf gegen die Kinderarbeit ist eine wirkungsvolle Form der Entwicklungshilfe. Es geht um die Menschenwürde der ausgebeuteten Kinder, und es geht um die Zukunft der Länder, in denen sie leben. Kinder schuften oft unter Umständen, die wir uns schlichtweg nicht vorstellen können. Sie arbeiten in Bergwerken, in der Landwirtschaft, als Hausangestellte, in der Industrie oder - und das ist besonders erschütternd - als Prostituierte. Oft sind schwere gesundheitliche Schäden die Folge von Kinderarbeit, von den seelischen Verwüstungen, die dieser Diebstahl der Kindheit bedeutet, ganz zu schweigen. In Kolumbien habe ich Kinder gesehen, die unter unvorstellbaren Umständen in Bergwerken arbeiten. So etwas wie Arbeitsschutz gibt es dort nicht. In die Löcher, in die man dort Kinder schickt, würde man bei uns keinen Hund jagen. Tierschützer würden das verhindern. In Kolumbien werden jährlich 32 Millionen Tonnen Kohle gefördert. Davon gehen 27 Millionen in den Export. Diese sollen garantiert „kinderarbeitsfrei" gefördert werden, wie man mir stolz berichtete. Welch ein Unfug! Das Land könnte schließlich fünf Millionen Tonnen weniger in den lukrativen Export geben, wenn nicht Kinder beim Ab- bau der Kohle für den Inlandsverbrauch schuften würden. Ich will überhaupt nicht mit Briketts heizen, die aus einem Land kommen, in dem Kinderhände die Kohle mühsam aus der Erde kratzen. Da wird einem doch kalt am Ofen, wenn man daran denkt! In Indien gibt es sogar noch Sklaverei. Dort werden Kinder von verschuldeten Eltern an die Gläubiger verkauft. „Schuldknechtschaft" wird das genannt. Es ist Kindersklaverei: ein Verbrechen an den Kleinsten und Schwächsten. In Pakistan nähen etwa 7000 Kinder rund 70 Prozent aller weltweit verkauften Fußbälle. Daran soll man kurz vor der Fußball-WM in Frankreich auch einmal denken, wenn man einen Ball kauft: An vielen Bällen klebt Kinderblut. Das gleiche gilt für Teppiche, die von Kinderhänden geknüpft werden. In Nepal werden Kinder bei der Teppichproduktion kaputtgemacht. Dabei kann gerade hier der Kunde König etwas gegen die Kinderarbeit tun. Denn: Entrüstung über die Kinderarbeit ist wichtig. Aber dabei darf es nicht bleiben. Jeder kann etwas tun. Das Siegel der Rugmark-Stiftung garantiert, daß der mit diesem Siegel ausgezeichnete Teppich ohne Kinderarbeit hergestellt wurde. Ich unterstütze Rugmark und fordere alle auf, beim Kauf von Teppichen auf dieses Siegel zu achten. Verbieten und Helfen - das ist die Doppelstrategie. Deutschland hilft im Kampf gegen Kinderarbeit. Unser Land finanziert ein IAO-Projekt gegen Kinderarbeit zu fast 80 Prozent. Jährlich stellen wir dafür rund 10 Millionen DM zur Verfügung. Mit diesem Geld werden Schulen gebaut, Eltern und Regierung beraten. Vor wenigen Tagen hat der „Weltweite Marsch gegen Kinderarbeit" in Bonn Station gemacht. Seine Teilnehmer, ehemalige Kinderarbeiter und ihre Begleiter von Nichtregierungsorganisationen, haben mit deutschen Schülern, Abgeordneten und Regierungsvertretern diskutiert und auf ihre Situation aufmerksam gemacht. Für mich war das Zusammentreffen mit den Teilnehmern des Marsches eines der eindruckvollsten Erlebnisses dieses Jahres. Ziel des Marsches ist Genf, wo in der kommenden Woche die Beratungen der Internationalen Arbeitskonferenz über ein neues Übereinkommen gegen Kinderarbeit beginnen. Dieses Übereinkommen ist auch der Anlaß für den interfraktionellen Antrag. Warum brauchen wir ein neues Übereinkommen? Die IAO befaßt sich seit ihrer Gründung vor bald 80 Jahren mit dem Problem der Kinderarbeit. Es gibt eine Reihe von internationalen Vereinbarungen zur Begrenzung oder Abschaffung von Kinderarbeit in einzelnen Wirtschaftszweigen. Vor 25 Jahren hat die IAO das grundlegende Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter in Beschäftigung und Beruf verabschiedet. Es verbietet die Arbeit von Kindern vor Ablauf der Schulpflicht, in jedem Fall aber vor Vollendung des 15. Lebensjahres. Für lebens- und gesundheitsgefährdende und die Sittlichkeit gefährdende Arbeiten liegt das Mindesalter bei 18 Jahren. Dieses Übereinkommen ist bis heute nur von 59 der 174 IAO-Mitglieder ratifiziert. Deutschland gehört zu den Staaten, die dem Übereinkommen beigetreten sind, aber andere Industriestaaten und selbst einige EU-Mitglieder haben Schwierigkeiten mit den teilweise sehr komplizierten Ausnahmeregelungen. Darum sehen natürlich viele Entwicklungsländer - freilich aus anderen Gründen - kaum Anlaß, dem Übereinkommen beizutreten. Damit fehlt für nahezu zwei Drittel der Mitgliedstaaten eine internationale Rechtsgrundlage zur Beseitiung der Kinderarbeit. Vor diesem Hintergrund wird von der IAO ein neues Übereinkommen ausgehandelt, das möglichst vielen Staaten die Möglichkeit geben soll, sich international zu verpflichten, besonders unerträgliche Formen der Kinderarbeit - Schuldknechtschaft von Kindern, Kinderprostitution, lebens- und gesundheitsgefährdende Arbeit von Kindern - möglichst bald zu verbieten und zu beseitigen. Dieser Hauptzweck des neuen Übereinkommens erfordert es, nicht zu weitgehende Verpflichtungen oder zu komplizierte Detailregelungen aufzunehmen, um nicht vielen Ländern einen Vorwand zu geben, das Übereinkommen nicht zu ratifizieren. Gleichwohl muß das neue Übereinkommen unzweideutig die besonders schlimmen Formen der Kinderarbeit bezeichnen, und es muß auch sicherstellen, daß die Staaten, die es ratifizieren, ehrlich und ohne etwas zuverschleiern, Rechenschaft ablegen über die Erfüllung der darin enthaltenen Verpflichtungen. Der interfraktionelle Antrag enthält für das Übereinkommen wertvolle Anregungen, die ich als für die IAO zuständiger Minister ausdrücklich begrüße. Die deutschen Regierungsvertreter auf der Konferenz werden alles versuchen, diese Anregungen in Genf umzusetzen. Denn es wird höchste Zeit, daß die Kinderarbeit abgeschafft wird. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (Große Anfrage zur Lebenssituation behinderter Mädchen und Frauen) Antje-Marie Steen (SPD): Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich mit dem Thema „Lebenssituation behinderter Mädchen und Frauen" intensiv auseinandergesetzt und es zum erstenmal auf höchster politischer Ebene angesprochen. Am 23. September 1996 hatten wir alle diesbezüglichen Fachverbände, Selbsthilfegruppen, Expertinnen und viele Betroffene zu einer großen Diskussionsveranstaltung mit dem Thema „Lebenssituation von behinderten Frauen und Mädchen" ins Bundeshaus eingeladen. Und bei dieser Veranstaltung der SPD hat sich eines klar hervorgehoben: Trotz zunehmender Emanzipation, trotz zunehmender Toleranz gegenüber gehandikapten Mitmenschen, trotz Antidiskriminierungsklausel im Grundgesetz zählen vor allem behinderte Frauen zu den unsichtbaren Bürgerinnen, ohne Lobby, zu den vom gesellschaftlichen Leben ausge- schlossenen Einzelfällen. Aber sie sind keine Einzelfälle mehr. Insgesamt 4 Millionen behinderte Frauen leben unter uns: Menschen, die von uns selten wahrgenommen werden, die in keiner Statistik erwähnt werden, die im Gros der Behinderten geschlechtsneutral verschwinden. Für Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen folgt daraus die immer wieder gemachte Erfahrung, daß der Schutz individueller Menschenrechte für sie oftmals nur auf dem Papier steht. Sie werden häufiger Opfer von Gewalt, ihnen wird das Recht auf Partner- und Elternschaft nur zögernd zugestanden, sie können selbstbestimmte Lebensführung und gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben nur gegen große Widerstände durchsetzen. In einer immer noch von Männern dominierten Gesellschaft werden sie doppelt diskriminiert: als Frauen und als Behinderte! Frauen werden heute immer noch in das traditionelle Rollenmuster „Familie, Haushalt, Erziehung" gedrängt. Doch behinderten Frauen wird noch nicht einmal dieses patriarchalische Idealbild zugestanden, da sie den Klischees einer tüchtigen Hausfrau, attraktiven Ehefrau und aufopferungsvollen Mutter selten entsprechen. Die eigentliche Diskriminierung behinderter Frauen beginnt bereits im Kindesalter, in der wichtigen Erziehungsphase, in der den meisten gehandikapten Frauen ein negatives Körpergefühl vermittelt wird. Behinderte Frauen klagen zu Recht darüber, daß sie in ihrer Kindheit selten darin unterstützt wurden, ihren Körper zu akzeptieren, sich wohlzufühlen, eben so normal zu sein wie alle anderen. Das genaue Gegenteil ist der Fall: Behinderte Mädchen werden gezielt aus der Gesellschaft ausgegrenzt, wir geben ihnen das Gefühl, anders, krank und unerwünscht zu sein. Häufig werden körperbehinderte Mädchen und Frauen zu Operationen gedrängt, um dem gesellschaftlichen Schönheitsideal zu entsprechen. Damit beginnt bereits relativ früh die Zerstörung ihres Selbstwertgefühls, wobei den jungen Mädchen der Eindruck vermittelt wird, überflüssige Subjekte, Menschen dritter Klasse zu sein. Dies, meine Damen und Herren, geschieht nicht nur auf verbale Weise. Tragischerweise wird sich angemaßt, grundlegend in das Leben von behinderten Frauen einzugreifen. So verweigern wir in unserem demokratischen Rechtsstaat behinderten Frauen häufig ihr selbstverständliches Recht auf selbstbestimmtes Leben, auf eigene Kinder, auf das Muttersein. Daß behinderte Frauen und Mädchen ein Recht auf Liebe, Partnerschaft, Sexualität und Mutterschaft ganz selbstverständlich auch für sich einfordern, scheint für den größten Teil der Gesellschaft immer noch eine unrealistische Forderung. Es ist ein zentrales Merkmal gezielter Diskriminierung gegen diese Frauen und Mädchen, sie auf diese Art und Weise als geschlechtslos und asexuell zu betrachten, ihnen ihr Frausein abzuschreiben. Obwohl sie wie Neutren betrachtet werden, schützt sie das nicht vor sexueller Gewalt. Ihre körperliche Hilfsbedürftigkeit, ihre Abhängigkeit von Pflege- und Betreuungspersonal nutzen Täter schamlos aus, die überwiegend aus dem persönlichen Lebensumfeld der Frauen kommen. Hier ist dringend ein umfangreicher Schutz durch gesetzliche Verbesserungen und eine stärkere Ahndung dieser Taten nötig, sowie eine umfangreiche psychologisch-therapeutische Begleitung der Opfer. Auch die sogenannte „Bioethik-Konvention" des Europarates, mit der wir uns hier in Bonn sehr heftig und kontrovers auseinandergesetzt haben, zeugt von einer intensiver werdenden, erschreckenden Gen-und Reproduktionswissenschaft, die die Grundwerte unseres gesellschaftlichen Zusammenseins maßgeblich beeinflußt. Menschen müssen heutzutage schön, gebildet, gesund, leistungsfähig und fehlerlos sein. Dabei ist es nicht mehr das Individuum, der Mensch, die Norm, sondern ein irrationales Bild von „Normalität". Wie anders ist es zu erklären, wenn die Bioethik-Konvention, deren Beratung wir zum Glück in diesem Hause haben verzögern können, bis alle unmenschlichen Aspekte dieses Papiers jedem klar werden, Forschung an Personen erlaubt, die gar keinen Nutzen zu erwarten haben, ja deren Einwilligung man zu Versuchen noch nicht einmal benötigt? Dabei wird trügerisch die Erwartung geweckt, der ideale, gesunde Mensch könne dabei herauskommen. Besonders schlecht können sich dagegen psychisch Kranke und Behinderte wehren, am wenigsten jedoch behinderte Frauen. Ihre berechtigten Ansprüche, Interessen und Grundrechte werden, wenn überhaupt, von finanzschwachen Selbsthilfegruppen vertreten. Und dies, obwohl wir zwei Artikel in unserem Grundgesetz haben, die auch auf die Gleichberechtigung und Antidiskriminierung von behinderten Frauen abzielen. Doch wie sieht die Realität aus? Noch immer werden Neubauten nicht behindertengerecht ausgestaltet; weiterhin können Behinderte öffentliche Verkehrsmittel eingeschränkt nutzen, immer noch werden Rollstuhlfahrer wie Stückgut in die Waggons der Deutschen Bahn gehievt; immer mehr behinderte Jungen und Mädchen werden vom Besuch einer integrativen Regelschule abgehalten - ich erinnere an das jüngste Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts, das letztlich ökonomische Aspekte vor menschliche Bedürfnisse stellt -, und behinderte Frauen werden weiterhin durch strukturelle und informelle Barrieren bei Ausbildung, dem Erwerbsleben und der beruflichen Rehabilitation ausgegrenzt. Es ist nicht zuletzt diese Bundesregierung, die mit einem grundsätzlichen Paradigmenwechsel in der Behinderten- und Sozialpolitik dazu beigetragen hat, sozial Schwache, psychisch Kranke und Behinderte als Kostenfaktoren abzustempeln. Lesen Sie es in Ihrem Vierten Bericht über die Lage der Behinderten und die Entwicklung der Rehabilitation. In diesem Papier werden Behinderte als Kranke abgestempelt und allein schon durch die Wortwahl aus der sogenannten „normalen Umwelt" ausgegrenzt. Da Krankheit Geld kostet, wird die Behindertenarbeit und -politik hauptsächlich von fiskalischen Kri- terien bestimmt. Deswegen hat sich die Situation insbesondere der behinderten Frauen in Deutschland spürbar verschlechtert, da Sparzwänge begleitet durch politische Fehlentscheidungen den Mittelzufluß für diese Personen erheblich reduzierten. Sie, meine Damen und Herren der Bundesregierung, tragen mit dazu bei, daß das Bild einer Behinderten das Bild einer Kranken und nicht das einer „Normalen" ist. Behinderte sind jedoch keine Kostenfaktoren, sie sind kein medizinisches, sondern ein politisch und gesellschaftlich herbeigeredetes Problem. Behinderten Frauen muß ebenso die vollständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zugestanden werden wie allen anderen Bevölkerungsgruppen auch. Und dazu gehört letztlich auch die verstärkte Einbeziehung behinderter Frauen in das Erwerbsleben. Daß in diesem Bereich erheblicher Nachholbedarf besteht, zeigt sich daran, daß gehandikapte Frauen noch weit weniger als behinderte Männer, nämlich nur zu 16 Prozent, am Erwerbsleben beteiligt sind. Auch bei der beruflichen Rehabilitation, dem Sprungbrett ins selbstbestimmte Leben, kommen behinderte Frauen lediglich auf ein Drittel der gesamten Teilnehmerzahl. Das ist zu wenig, und das zeigt, daß es keineswegs zu wenig interessierte behinderte Frauen gibt, sondern daß es diesen Frauen mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen und den gesellschaftlichen Barrieren immer schwerer gemacht wird, sich aktiv und selbstbestimmt um ihre Integration zu kümmern. Tatsache ist nämlich, daß unser bestehendes Rehabilitationsrecht sich stark an männlichen Berufsnormen orientiert und somit nicht den weiblichen Bedürfnissen entspricht. Je niedriger das Ausbildungsniveau, desto höher wird der Frauenanteil in den Einrichtungen. Insbesondere in den Werkstätten für Behinderte zeigt sich, daß Frauen überwiegend in hausarbeitsnahen frauentypischen Tätigkeiten arbeiten wie zum Beispiel im hauswirtschaftlichen Bereich, im textilen Bereich und in Webgruppen. Dies sind die kostengünstigsten Ausbildungsangebote - die Bundesregierung dreht jedoch für mehr qualitative Rehabilitation den Geldhahn zu. Diese Orientierung auf haus-arbeitsnahe Tätigkeiten bedeutet jedoch die Vorbereitung auf und die Zwangsläufigkeit von unterbezahlten ungesicherten Beschäftigungsverhältnissen, die keine eigenständige und unabhängige Lebensführung möglich machen. Jeder und jede von Ihnen weiß, daß sich in unserer heutigen Gesellschaft das Selbstwertgefühl überwiegend durch die Erwerbsarbeit definiert. Deshalb haben wir auch so ein großes gesellschaftliches Problem durch die chronische Massenarbeitslosigkeit in Deutschland. Es geht nicht nur um die ausreichende Unterstützung Arbeitsloser, sondern vielmehr darum, daß diesen Menschen mit der Berufstätigkeit auch jegliche Lebensperspektive genommen wurde. Dies gilt insbesondere natürlich auch für behinderte Frauen. Für diese sogar um so mehr, da Beruf und Arbeit für sie nicht nur Existenzsicherung und unabhängige Lebensführung bedeuten, sondern vor allem gesellschaftliche Teilhabe, Kommunikation und Integration in die Gesellschaft. Traurige Tatsache ist es deshalb, daß in den letzten Jahren eine immer stärker werdende Verdrängung und Aussonderung Behinderter und behinderter Frauen aus dem Arbeitsleben zu beobachten geht, die tragischerweise mit der politischen Tatenlosigkeit dieser Bundesregierung einhergeht. Aus diesen Gründen ist der Entschließungsantrag des Bündnis 90/Die Grünen ausdrücklich zu begrüßen und zu unterstützen. Keiner von uns kann es sich lange leisten, vor der häufig unzureichenden Lebenssituation behinderter Mädchen und Frauen die Augen zu verschließen. Niemand in politischer Verantwortung kann weiterhin zulassen, daß Mädchen und Frauen mit Beeinträchtigungen die ihnen verfassungsmäßig garantierten Menschenrechte und somit der Schutz der Menschenwürde vorenthalten bleibt. Gerade diese Grundrechte sind jedoch die unabdingbaren Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft. Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden", das ist das Credo von Art. 3 Grundgesetz, und es ist das Ziel der Kampagne der Behindertenbewegung, um das Grundgesetz endlich Realität werden zu lassen. Menschen mit Behinderungen werden in unserer Gesellschaft als Objekte der Fürsorge definiert, sie werden betreut, gepflegt, separiert und dann wieder eingegliedert, sie werden nicht als Menschen, sondern als Behinderte gesehen. Das Tabu im Tabu: behinderte Frauen. „Krüppelfrauen" - ein selbstgewählter feministischer Begriff, der provozieren soll - sind weitgehend unsichtbar. Obwohl rund vier Millionen Frauen mit Behinderungen in der Bundesrepublik leben, haben sie keine Lobby. Sie werden in der Behindertenpolitik kaum beachtet. Sie sind als Gebärende in der Medizin nicht eingeplant. Sie sind als Mütter nicht vorgesehen. Frauen mit Behinderungen werden doppelt diskriminiert als Frauen und als Behinderte. Sozial und ökonomisch stehen sie am untersten Ende der sozialen Hierarchie. Zu den beschämenden Fakten: Behinderte Frauen haben fast keine Chance auf dem Arbeitsmarkt. Von den 2,5 Millionen schwerbehinderten Frauen sind 1995 nur 13,3 Prozent erwerbstätig, bei den schwerbehinderten Männern waren es fast 20 Prozent. Nur zu einem Drittel sind Frauen an Fördermaßnahmen in der beruflichen Rehabilitation beteiligt. Es ist ein Skandal, daß Frauen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz und Erziehungsurlaub haben. Frauen mit Behinderungen haben kein Recht auf finanzielle Hilfen am Arbeitsplatz, wenn sie keinen unbefristeten Arbeitsvertrag vorweisen können. Versorgen sie Kinder und arbeiten im Haushalt, erhalten sie ebenfalls keine Zuschüsse für Hilfsmittel, die erwerbstätigen Menschen mit Beeinträchtigungen nach dem Schwerbehindertengesetz zustehen. Das sind Gelder z. B. für eine Wohnungsanpassung bei körperlicher Behinderung, für Schreibtelefone bei Gehörlosigkeit. Frauen mit Behinderungen haben keinen Anspruch auf gleichgeschlechtliche Pflege. Und: Sexualisierte Gewalt an Frauen mit Behinderungen wird immer noch geringer bestraft als an nichtbehinderten Frauen. Die Bundesregierung mußte mit ihrer Antwort auf unsere Große Anfrage die Karten auf den Tisch legen. Sie mußte die Benachteiligungen behinderter Frauen für die Öffentlichkeit dokumentieren und zu den Defiziten Stellung nehmen. Die politischen Konsequenzen? Es soll alles bleiben wie es ist. Bestenfalls prüft die Bundesregierung - und das wahrscheinlich bis zum Sanktnimmerleinstag. Das ist ein politisches Armutszeugnis. Wir fordern die 50-Prozent-Quotierung der Pflichtarbeitsplätze nach dem Schwerbehindertengesetz in Großbetrieben, ein spezifisches Frauenförderprogramm an Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken aufzulegen, um die Palette der behinderten Frauen angebotenen Berufsausbildungen und -umschulungen zu erweitern, einen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz und Erziehungsurlaub für arbeitnehmerähnliche Verhältnisse in Werkstätten für Behinderte, ein Recht auf Hilfen z. B. zum Erreichen des Arbeitsortes, auf Arbeitsplatzanpassung oder auf Arbeitsassistenz trotz eines befristeten Arbeitsverhältnisses, ein Recht auf Nachteilsausgleich für behinderte Frauen, die Kinder erziehen - wie z. B. technische Haushaltshilfsmittel für blinde und sehbehinderte Frauen -, die Streichung des diskriminierenden Strafmaßes bei Vergewaltigung von widerstandunfähigen Opfern (§ 179 Strafgesetzbuch) sowie Präventionsangebote und das Recht auf gleichgeschlechtliche Pflege. Es geht nicht an, daß die Bundesregierung Diskriminierung und Ausgrenzung behinderter Frauen und Mädchen weiter zuläßt. Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie unseren Forderungen zu, damit die Beschreibung „Geschlecht behindert - besondere Merkmale: Frau" der Vergangenheit angehört. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (F.D.P.): Nachdem wir in der vergangenen Sitzungswoche die Anfrage der Grünen zur „Mädchenpolitik" beraten haben, beschäftigen wir uns heute mit einer Bevölkerungsgruppe von erheblicher Größe: Es geht um behinderte Frauen und Mädchen. Bereits die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ohne Behinderung im Berufsleben ist schwierig. Hier gibt es noch eine Menge zu tun. Die Behinderung stellt eine besondere zusätzliche Schwierigkeit dar, ein selbstbestimmtes eigenverantwortliches und eigenfinanziertes Leben zu führen. Allerdings spricht bereits aus der Fragestellung der Grünen eine vorgefaßte Meinung, die die Bundesregierung in dieser Weise guten Gewissens einfach nicht bestätigen konnte. Es ist nicht wahr, daß die speziellen Probleme von Frauen und Mädchen, die körperlich oder geistig behindert sind, nicht wahrgenommen würden. Im Gegenteil hat die zunehmende Organisation behinderter Frauen und Mädchen in Verbänden und Selbsthilfegruppen dazu geführt, daß sie in der Öffentlichkeit und auch von der Bundesregierung vermehrt wahrgenommen werden. Die Änderung des Art. 3 Grundgesetz wird dazu einen weiteren notwendigen Beitrag leisten. Die Grünen fordern, die Schwerbehindertenstatistik sowie auch die anderen behindertenbezogenen Statistiken nach Männern und Frauen getrennt auszuweisen. In der Tat sind behinderte Frauen in den neuen Bundesländern überproportional stark von Arbeitslosigkeit betroffen. Die Förderung Behinderter in den neuen Bundesländern ist aber in den vergangenen Jahren ein besonderer Schwerpunkt der Koalitionspolitik gewesen. Inzwischen gibt es ein den alten Bundesländern vergleichbares Netz an Einrichtungen und Werkstätten, in denen eine spezielle Förderung möglich ist. Dies ist ein großer Erfolg. Hier liegt auch ein Schwerpunkt der nächsten Jahre. Vorrangig muß aber die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt sein. Hier sind vor allem Arbeitgeber und Unternehmen gefordert, behinderte Frauen zu beschäftigen, sie als gleichberechtigte Arbeitskräfte wahrzunehmen und in den Produktionsprozeß einzubeziehen. Allerdings halte ich den Plan der Grünen, die von Ihnen favorisierte, von uns aber abgelehnte Frauenquote auch in die Schwerbehindertenförderung einzuführen, nicht für eine Lösung des Problems. Die zur Verfügung stehenden Mittel, zum Beispiel aus der Ausgleichsabgabe, sollten zweckgerichtet für die Förderung der Arbeitsplätze direkt ausgegeben werden, statt erneut eine Institution zu schaffen, die über die Einhaltung einer solchen Quote wachen müßte. Die Gleichberechtigung muß sich vielmehr dadurch auszeichnen, daß gesetzlich gerade nicht immer wieder nach Männern und Freuen unterschieden wird. Es gibt schon so viele verschiedene Gesetze, die einen Nachteilsausgleich sicherstellen. Es trifft nicht zu, daß an Behinderten, speziell an behinderten Frauen, gespart würde. Vielmehr hat man bei den letzten Reformen sozialer Sicherungssysteme stets versucht, Behinderte von notwendigen Einsparmaßnahmen möglichst auszunehmen. Die Fragen der Grünen in der Großen Anfrage sind ein weiterer Beweis dafür, wie durch eine polemische und voreingenommene Fragestellung Dinge als wahr unterstellt werden, die so einfach nicht stimmen. Mit ihrer gegenwärtigen Politik ist die Bundesregierung auf dem richtigen Weg, weil sie Behinderte in vielfältiger Weise fördert. Die Integration behinderter Frauen in den allgemeinen Arbeitsmarkt und die berufliche Qualifizierung behinderter Mädchen wird dabei weiterhin einen besonderen Raum einnehmen. Petra Bläss (PDS): Antworten der Bundesregierung auf Große Anfragen haben immer etwas Verführerisches - gegen die zumeist schönfärbenden Worte möchte man in einer Tour einfach nur Fakten entgegensetzen: So, wenn es heißt: „Eine ,Diskriminierung' behinderter Frauen im Vergleich zu behinderten Männern läßt sich ... hinsichtlich der Erwerbstätigkeit nicht belegen, da behinderte Männer im Vergleich mit nichtbehinderten Männern deutlich schlechter abschneiden", die Tatsache, daß behinderte Frauen nach wie vor in allen Bereichen der beruflichen Rehabilitation mit weniger als 30 Prozent deutlich unterrepräsentiert sind oder den Umstand, daß das berufliche Angebotsspektrum noch immer weitgehend nicht den weiblichen Beruf swunschvorstellungen entspricht sowie den Fakt, daß laut Mikrozensus von 1992 fast 40 Prozent der behinderten Frauen über ein Nettoeinkommen von weniger als 1000 DM verfügten. So, wenn es heißt: „Mit dem Inkrafttreten des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ... wird sich die Situation für behinderte Frauen mit Familienpflichten, die nach Jahren ihre Rückkehr ins Berufsleben anstreben, weiter verbessern", die Feststellung, daß sich mit dem AFRG die Situation grundsätzlich, aber die von behinderten Frauen im besonderen verschlechtert hat. Die Journalistin Sigrid Arnade vom Netzwerk behinderter Frauen und Mädchen hat es auf den Punkt gebracht: „ ... vermutlich hat eine starke Männerlobby bei steigenden Arbeitslosenzahlen kein gesteigertes Interesse daran, auch noch behinderte Frauen verstärkt ins Erwerbsleben zu integrieren." Übrigens wird gerade bei der Analyse der Arbeitsmarktsituation von Frauen mit Behinderungen einmal mehr deutlich, daß es hierzulande noch immer an geschlechtsspezifischen Statistiken und Untersuchungen fehlt. Daß behinderte Frauen doppelt, das heißt als Frau und Behinderte diskriminiert werden, wird allzu schnell vergessen - oder in Kauf genommen, etwa wenn es heißt: „In allen Berufsförderungswerken und vielen Berufsbildungswerken werden inzwischen auch Frauen mit Kindern aufgenommen. " Für mich ist es mal wieder bezeichnend, mit welcher Hartnäckigkeit sich die Bundesregierung einem mehr denn je notwendigen Hilfsmittel zur Herstellung von Chancengleichheit verweigert - der Quotierung. Und natürlich darf der Verweis darauf, daß verbindliche Vorgaben den Deregulierungsbestrebungen der Wirtschaft, sprich Bundesregierung, zuwiderlaufen, nicht fehlen. Wann begreifen Sie endlich, daß Frauenförderung, also auch und im besonderen die Förderung von behinderten Frauen und Mädchen, durchaus ein positiver „Standortfaktor" ist? „Seehofers Bittere Pillen - Risiken und Nebenwirkungen der Gesundheitsreform für behinderte Frauen", so ist die traurige Bilanz des Netzwerkes von Frauen und Mädchen mit Behinderungen Nordrhein-Westfalen betitelt, die deutlich macht, daß behinderte Frauen zu den Verliererinnen der Gesundheitsreform gehören. Auch wenn Ihrer Meinung nach eine Berechnung der finanziellen Be- und Entlastungen für Frauen mit Behinderungen als Folge der gesetzlichen Neuregelungen nicht möglich ist, steht fest, daß sowohl die Zuzahlungen, die Beitragserhöhungen als auch die Änderungen bei Kuren und Krankenhausaufenthalten sowie die Kürzungen bei Präventionsmaßnahmen gravierende Einschnitte zu Lasten der auf notwendige Leistungen Angewiesenen gebracht haben. Der Handlungsbedarf, der erforderlich ist, um behinderten Frauen und Mädchen eine annähernd gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, liegt auf der Hand: Er reicht von der Bereitstellung eines ausreichenden Beratungsangebotes über die Anpassung des Berufsangebotsspektrums an die Bedürfnisse von behinderten Frauen über die Bereitstellung von Teilzeit-Ausbildungsplätzen über die paritätische Besetzung von Arbeitsplätzen und Schwerbehindertenvertretungen mit behinderten Frauen über die Schließung bestehender Lücken im Strafrecht bis zur Erstellung geschlechtsdifferenzierender Erhebungen. Abschließend noch eine kurze Anmerkung zu der einen Antwort, die durchaus aufhorchen läßt: „Die Bundesregierung sieht es als unerläßlich an, von behinderten Mädchen und Frauen als Expertinnen in eigener Sache gebildete Interessenvertretungen in grundsätzliche Entscheidungsprozesse, die ihre Lebenssituation betreffen, einzubeziehen. " Da davon bisher nichts zu spüren war und klar ist, daß Sie ihre Rotstiftpolitik nicht so hätten durchziehen können, wenn Sie diesem Grundsatz gefolgt wären, sei Ihnen gesagt: Es ist höchste Zeit, diesen Worten Taten folgen zu lassen. Die Netzwerke von behinderten Frauen und Mädchen auf Bundes- und Landesebene leisten seit Jahren eine unersetzliche Arbeit. Rudolf Kraus Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ein umfassendes und in seiner Anlage durchgängiges System von Sozialleistungen auch und gerade für behinderte Menschen - unabhängig von Geschlecht und Ursache der Behinderung. Die Antwort der Bundesregierung belegt, daß in allen wichtigen Feldern, die in der Großen Anfrage angesprochen sind, die Probleme behinderter Frauen und Mädchen - zum Beispiel in der Gesundheitsversorgung, der Bildung oder der beruflichen Rehabilitation - zielgerichtet und mit Konsequenz angegangen werden. Wir haben für behinderte Frauen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation verbessert. Ich denke etwa an den leichteren Zugang zum Übergangsgeld bei Teilnahme an berufsfördernden Maßnahmen sowie an die Verdoppelung der Familienheimfahrten bei auswärtiger Unterbringung. Dennoch hat sich in den vergangenen Jahren der Anteil von Frauen nicht wesentlich verändert. Der Gesetzgeber hat daher mit dem Sozialgesetzbuch III weitere Möglichkeiten geschaffen, damit behinderte Frauen berufliche Rehabilitation und familiäre Aufgaben besser miteinander vereinbaren können. Während Behinderte - um Übergangsgeld beanspruchen zu können - innerhalb der letzten drei Jahre mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden oder die Vorausset- zungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe erfüllt haben müssen, gilt der Zeitraum von drei Jahren für behinderte Berufsrückkehrer nicht. Für sie - in der Mehrzahl Frauen - reicht heute ein Versicherungspflichtverhältnis von zwölf Monaten in der Vergangenheit aus, ohne daß dafür ein zeitlicher Rahmen gesetzt ist. Auch die Regelungen zum Teilübergangsgeld und zur Übernahme von Kosten für Kinderbetreuung oder Haushaltshilfen berücksichtigen die besondere Lebenssituation von Frauen mit Behinderungen. Von besonderer Bedeutung für eine erfolgreiche Eingliederung behinderter Frauen in das Berufsleben ist eine qualifizierte berufliche Bildung. In nahezu allen Berufsförderungswerken und den meisten Berufsbildungswerken können daher heute Frauen zusammen mit ihren Kindern aufgenommen werden. diese Entwicklung ist von der Bundesregierung und von den Trägern der beruflichen Rehabilitation in den vergangenen Jahren besonders gefördert worden. In einigen Berufsförderungswerken gibt es in Zusammenarbeit mit Betrieben und anderen Trägern bereits wohnortnahe Maßnahmen außerhalb der Einrichtungen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß dieses Angebot mittelfristig auf fast alle Berufsförderungswerke ausgeweitet wird. Darüber hinaus soll ein erweitertes wohnortnahes Angebot zur beruflichen Rehabilitation helfen, den Grundkonflikt vieler Frauen zwischen Familienaufgaben und beruflicher Förderung zu überwinden. Entsprechende Modellmaßnahmen laufen derzeit in Dessau, Merseburg, Kassel und Mainz. Das Bundesarbeitsministerium finanziert die Begleitforschung durch die Universität Oldenburg. Die Bundesregierung hat eine Vielzahl positiver Rahmenbedingungen geschaffen, die es gerade auch behinderten Frauen und Mädchen erheblich erleichtern, ihre familiären und beruflichen Wünsche miteinander in Einklang zu bringen. Zum Abschluß erlauben Sie mir noch einige deutliche Worte zu dem so umfangreichen Entschließungsantrag, den uns die Fraktion Bündnis 90/Die Gründen gestern abend auf den Schreibtisch gelegt hat: Über fünf Monate hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benötigt, um mit diesem Entschließungsantrag zur Antwort der Bundesregierung vom 18. Dezember 1997 auf die Große Anfrage Stellung zu nehmen. Aber ganz offensichtlich haben Sie, meine Damen und Herren von Bündnis 90/Die Grünen, die Antwort der Bundesregierung bis heute nicht gelesen, denn zu allen Fragen, die in Ihrem Entschließungsantrag angesprochen sind, hat die Bundesregierung in ihrer Antwort bereits umfassende Ausführungen gemacht. Lassen Sie mich ein Beispiel nennen: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Entschließungsantrag, durch eine Änderung des Schwerbehindertengesetzes sicherzustellen, daß sämtliche arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften, einschließlich Erziehungsurlaub und Mutterschutz, auch in arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnissen Anwendung finden müssen. Die Bundesregierung hat dazu in ihrer Antwort erklärt, daß seit August 1996 die Behinderten im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis stehen. Das aber bedeutet ja gerade, daß die arbeitsrechtlichen Vorschriften und Grundsätze insbesondere hinsichtlich Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Entgeltzahlung an Feiertagen, Mutterschaft und Erziehungsurlaub sowie den Persönlichkeitsschutz und die Haftungsbeschränkung gelten. Danach haben behinderte Mädchen und Frauen selbstverständlich auch einen Anspruch auf Mutterschutz nach dem Mutterschutzgesetz und entsprechend den Regelungen des Bundeserziehungsgeldgesetzes auf Erziehungsurlaub. Das alles ist in der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage zur Lebenssituation behinderter Mädchen und Frauen ausgeführt. Auch auf Ihre erneut im Entschließungsantrag aufgeworfenen Fragen zum Sexualstrafrecht ist die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort auf die Große Anfrage eingegangen. Weitere Beispiele lassen sich für alle anderen Punkte des Entschließungsantrages beliebig fortsetzen. Die Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen hätten die Antwort der Bundesregierung nur einmal richtig lesen müssen. Dann hätten Sie sich Ihren Entschließungsantrag komplett sparen können. Ich rege deshalb an, daß Sie Ihren Antrag zurücknehmen. Andernfalls lautet meine klare Empfehlung: Der Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist abzulehnen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich gebe das Wort dem Abgeordneten Detlef Kleinert.


Rede von Detlef Kleinert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Hier kann keine Freude aufkommen. Stolz oder ähnliches hier zum Schluß zu zeigen, das kann schon gar nicht in Frage kommen. Es ist wirklich eine sehr interessante Frage, warum wir erst heute, nach so unglaublich langer Zeit, dazu kommen, wenigstens einen einigermaßen vernünftigen Vorschlag - dafür möchte ich mich bei allen, die daran beteiligt waren, bedanken - zum Abschluß dieses dunklen Kapitels der deutschen Justiz vorzulegen.
Ich habe in diesem Hause schon einmal die - ich sage es vorsichtig - Vermutung geäußert, daß wir wegen unserer Ferne zum Geschehen, wegen der Tatsache, daß die meisten von uns keine Beteiligten mehr unmittelbar gekannt haben, und weil wir die Verstrickungen nicht unmittelbar in unseren Familien miterlebt haben, heute etwas wagen, das für uns nicht so eine große Leistung und nicht so eine große

Detlef Kleinert (Hannover)

Anstrengung und Selbstüberwindung ist, wie sie es notwendigerweise unmittelbar nach Kriegsende für die unmittelbar Betroffenen hätte sein müssen, die sie damals aber wegen all dieser unmittelbaren Beziehungen nicht zustande gebracht haben. Wenn man diese Tatsache übersieht, dann ist man dem Vorgang gegenüber einfach nicht redlich. Daß es Vertreter der Sozialdemokratie gewesen sind, die seinerzeit einen Vorstoß gemacht haben, der weitergegangen ist und der gut gewesen wäre, wird nicht übersehen.
Wie weit die Einigkeit damals im Hinblick auf alle diese persönlichen Befangenheiten - ohne Schuld, aber jedenfalls befangen - ging, ist eine ganz andere Frage. Sie ist nicht geprüft worden. Deswegen haben wir auch so merkwürdig lange - Jahrzehnte! - gar nichts getan, bis wir dann - erst zu den Urteilen des Volksgerichtshofs und dann zu den Urteilen der Kriegsgerichte - die Entschließungen des Deutschen Bundestages - auch das noch sehr mühsam - zustande gebracht haben. Nun kommen wir zum Schluß mit dem Versuch, uns auch gesetzlich mit diesen Urteilen auseinanderzusetzen.
Ich finde es gut; das muß zum Schluß sein. Es ist aber nicht das, was wir vor unserer Geschichte, auch vor unserer Rechtsgeschichte, hätten leisten sollen. Das haben wir nicht zuwege gebracht. Heute machen wir mühsam das wenige, was wir in unserer Zeit noch zustande bringen können. Deshalb sollten wir uns nicht allzusehr loben. Aber wir sollten dankbar sein, daß sich wieder einmal gezeigt hat, daß wir in wesentlichen Fragen doch zusammenkommen können, und daß wir uns nicht an dem zu jedem einzelnen Paragraphen und zu jedem Halbsatz möglichen Streit aufgehalten haben, sondern wenigstens dieses Gesetz in einiger Geschlossenheit vorgelegt haben und in erheblicher Gemeinsamkeit der parlamentarischen Kräfte verabschieden werden.
Ein ganz wesentlicher Punkt: Frau Däubler-Gmelin war so liebenswürdig, Thomas Dehler als einen großen Rechtspolitiker dieser Republik zu würdigen - eine Ansicht, die wir nicht selbstverständlich, sondern aus Überzeugung teilen. Er hat das gleiche Problem gehabt, das neben anderen Dingen, die ich auch schon angesprochen habe, bei der langen Leidensgeschichte des heute vorgelegten Gesetzentwurfes eine Rolle gespielt hat. Er hat sich mit dem Problem beschäftigt: Welchem Zweck dient Recht? Welchem Zweck dient Rechtsprechung? Welchem Zweck dienen die von der Rechtsprechung gefundenen Urteile? Ist das höchste Ziel die Gerechtigkeit? - Als Ziel: ja, uneingeschränkt. Aber „Ziel" heißt zugleich, daß wir es nur anstreben; wir werden es nicht erreichen. Also kommt der nächste Zweck der Rechtsprechung, der Justiz ins Bild: Das ist die Rechtssicherheit.
An einmal gefällte, rechtskräftig gewordene Urteile von Gerichten, die sich die Gesellschaft - in welcher Zeit auch immer - gegeben hat, heranzugehen, das fordert von demjenigen, der über dieses Spannungsverhältnis zwischen Gerechtigkeit und Rechtssicherheit nachdenkt, eine weitreichende Entscheidung. Wenn die Entscheidung damals unter anderem dahin gehend gefallen ist, man würde in zu große Schwierigkeiten mit dem Neuaufbau des Rechtsstaates kommen, wenn man pauschal und unter wenig geklärten Voraussetzungen einmal rechtskräftig gewordene Urteile aufhebt, dann ist das eine Erwägung, die wir heute nicht mehr teilen - sonst würden wir diesem Gesetz nicht zustimmen -, die aber Respekt verdient und die bei dem schwierigen Verhältnis der Gewalten untereinander immer wieder beachtet werden muß.
Wir werden diesem Gesetz jetzt zustimmen - ohne irgendeinen Grund zur Zufriedenheit, aber in dem Bewußtsein, wenigstens bewiesen zu haben, daß wir uns in wichtigen Fragen schließlich noch einigen können.
Herzlichen Dank.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich gebe dem Abgeordneten Gerhard Zwerenz das Wort.