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    Plenarprotokoll 13/232 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 232. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 29. April 1998 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Berufsbildungsbericht 1998; Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. zur Lage der Städte, Gemeinden und Kreise) 21247 A Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 21247 B Doris Odendahl SPD 21247 D Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 21248 A Doris Odendahl SPD 21248 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 21248 B Werner Lensing CDU/CSU 21248 D Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 21249 A Günter Rixe SPD 21249 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 21249 B Günter Rixe SPD 21249 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 21249 D Maritta Böttcher PDS 21250 A Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 21250 A Maritta Böttcher PDS 21250 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 21250 B Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU 21250 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 21250 D Stephan Hilsberg SPD 21251 A Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 21251 B Stephan Hilsberg SPD 21251 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 21251 C Jörg Tauss SPD 21251 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 21251 D Jörg Tauss SPD 21251 D Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 21252 A Dr. Ludwig Elm PDS 21252 A Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 21252 B Dr. Ludwig Elm PDS 21252 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 21252 B Dr. Barbara Hendricks SPD 21252 B Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 21252 C Dr. Barbara Hendricks SPD 21252 D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 21252 D Meinrad Belle CDU/CSU 21253 A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 21253 B Detlev von Larcher SPD 21253 C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 21253 C Detlev von Larcher SPD 21253 D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 21253 D Bernd Scheelen SPD 21254 B Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 21254 C Jochen Welt SPD 21254 D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 21254 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 21255 B Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 21255 B Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 21255 C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI . 21255 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 13/10501 vom 24. April 1998) 21255 D Beibehaltung des ersten Dienstsitzes des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau in Bonn MdlAnfr 3 Hans Wallow SPD Antw StSekr'in Christa Thoben BMBau . 21256 A ZusFr Hans Wallow SPD 21256 A Ehrenamtliche Tätigkeit von Arbeitslosen nach dem Arbeitsförderungs-Reformgesetz MdlAnfr 7, 8 Monika Ganseforth SPD Antw PStSekr Horst Günther BMA . . 21256 D ZusFr Monika Ganseforth SPD 21257 A ZusFr Detlev von Larcher SPD 21257 D ZusFr Walter Link (Diepholz) CDU/CSU 21258 A ZusFr Rosel Neuhäuser PDS 21258 B Kosten einer Verlegung des Katholischen Militärbischofsamtes von Bonn nach Berlin; einstweilige Zurückstellung der Bewilligung von Haushaltsmitteln MdlAnfr 10 Hans Wallow SPD Antw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg . 21258 C ZusFr Hans Wallow SPD 21258 D Schließung und Neueröffnung von GoetheInstituten seit 1990; Haushaltsmehr- und -minderausgaben MdlAnfr 19, 20 Dr. Barbara Hendricks SPD Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA 21259 B, 21260 D ZusFr Dr. Barbara Hendricks SPD 21259D, 21261 B ZusFr Annette Faße SPD . . . . 21260C, 21261 B Inanspruchnahme von im NATO-Truppenstatut vorgesehenen Befreiungen bei Einfuhrabgaben durch die amerikanische General Services Administration (GSA) in Kaiserslautern MdlAnfr 21, 22 Dr. Hansjörg Schäfer SPD Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA 21261 C, 21262 D ZusFr Dr. Hansjörg Schäfer SPD 21261 D, 21262 D ZusFr Heidi Wright SPD . . . . 21262 C, 21263 C ZusFr Frank Hofmann (Volkach) SPD . 21263 B ZusFr Lydia Westrich SPD 21263 D Zurückhaltung beim Verkauf von unter Naturschutz stehenden ehemaligen militärischen Liegenschaften in den alten Bundesländern; Zukunft des früheren Schießplatzes Höltigbaum/Kreis Stormarn MdlAnfr 28, 29 Eckart Kuhlwein SPD Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 21264 A, 21264 C ZusFr Eckart Kuhlwein SPD . . 21264 B, 21264 C Neuorganisation der Bundesforstverwaltung; vorgesehene Zeitabläufe MdlAnfr 38, 39 Ernst Bahr SPD PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 21264 D, 21265 D ZusFr Ernst Bahr SPD 21265A, 21265 D ZusFr Heidi Wright SPD 21265 C Neuorganisation der Bundesforstverwaltung; personelle Aspekte MdlAnfr 40, 41 Heidi Wright SPD Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 21266 A, 21266 D ZusFr Heidi Wright SPD 21266 C Vorgehen des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen gegen ein Berliner Unternehmen der Finanzanlagebranche MdlAnfr 42 Dr. Uwe-Jens Rössel PDS Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 21267 A ZusFr Dr. Uwe-Jens Rössel PDS . . . . 21267 B Umstellungsaufwand für die Einführung des Euro in der öffentlichen Verwaltung MdlAnfr 43 Dr. Uwe-Jens Rössel PDS Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 21267 D ZusFr Dr. Uwe-Jens Rössel PDS . . . . 21268A Tagesordnungspunkt 3: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (Drucksachen 13/9695, 13/10509) . . . 21268 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Rezzo Schlauch, Margareta Wolf (Frankfurt), Christa Nickels und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Drittes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (Drucksachen 13/ 8907, 13/10509) 21268 B Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 21268 C Thomas Krüger SPD 21269 D Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21272B Ina Albowitz F.D.P. 21273 A Roll Kutzmutz PDS 21274 B Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 21275 B Tagesordnungspunkt 4: Große Anfrage der Abgeordneten AntjeMarie Steen, Anni Brandt-Elsweier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Frauenspezifische Gesundheitsversorgung (Drucksachen 13/5214, 13/6893) 21276 C Antje-Marie Steen SPD 21276 D Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 21278 C Antje-Marie Steen SPD 21279 C Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21280A Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P 21281 A Christina Schenk PDS 21281 D Editha Limbach CDU/CSU 21282 C Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21284 A Tagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Schmitt (Langenfeld), Dr. Uschi Eid und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Für ein sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltiges multilaterales Investitionsabkommen und eine transparente parlamentarische Begleitung des Verhandlungsverfahrens (Drucksache 13/10410) 21285 A Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21285 A Erich G. Fritz CDU/CSU 21286 B Dr. R. Werner Schuster SPD 21287 C Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD 21288 B Paul K. Friedhoff F.D.P 21292 A Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21291 C Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD . . . . 21292 A Dr. Winfried Wolf PDS 21292 C Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 21292 D Kurt Neumann (Berlin) fraktionslos . . . 21293 C Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 21294 A Tagesordnungspunkt 6: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau - zu dem Antrag des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS Beendigung der Zwangsprivatisierung von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungen in den ostdeutschen Bundesländern durch Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes - zu dem Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Helmut Wilhelm (Amberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Nutzung des Altschuldenhilfe-Gesetzes für eine Initiative zur Gründung von Wohnungsgenossenschaften - zu dem Antrag der Abgeordneten Iris Gleicke, Achim Großmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Privatisierungs- und Veräußerungspflicht im Altschuldenhilfe-Gesetz an den Problemen und der Entwicklung des ostdeutschen Wohnungsmarktes orientieren (Drucksachen 13/8571, 13/8703, 13/9181, 13/9901) 21294 D Klaus-Jürgen Warnick PDS 21295 B Rolf Rau CDU/CSU 21296 B Iris Gleicke SPD 21298 A Klaus-Jürgen Warnick PDS 21298 D Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 21300 B Joachim Günther, Parl. Staatssekretär BMBau 21301 B Klaus-Jürgen Warnick PDS 21303 A Joachim Günther, Parl. Staatssekretär . 21303 B Tagesordnungspunkt 7: a) Antrag der Abgeordneten Armin Laschet, Dr. Winfried Pinger und der Fraktion der CDU/CSU, der Abgeordneten Reinhold Robbe, Adelheid Tröscher und der Fraktion der SPD, der Abgeordneten Dr. Uschi Eid, Wolfgang Schmitt (Langenfeld) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Dr. Irmgard Schwaetzer, Roland Kohn und der Fraktion der F.D.P. Die Zukunft der EU-AKP-Entwicklungszusammenarbeit im neuen Jahrtausend (Drucksache 13/10302) . . . 21304 A b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Reinhold Robbe, Adelheid Tröscher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Zur Politik der Bundesregierung im Rahmen der Lomé-Abkommen (Drucksachen 13/7882, 13/8628) 21304 A Armin Laschet CDU/CSU 21304 B Reinhold Robbe SPD 21306 B Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21307 D Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P 21308 C Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 21309B Dr. R. Werner Schuster SPD 21309 D Armin Laschet CDU/CSU 21310 A Nächste Sitzung 21310 D Berichtigung 21311 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 21313* a Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 6 (- Antrag: Beendigung der Zwangsprivatisierung von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungen in den ostdeutschen Bundesländern durch Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes, - Antrag: Nutzung des AltschuldenhilfeGesetzes für eine Initiative zur Gründung von Wohnungsgenossenschaften, - An- trag: Privatisierungs- und Veräußerungspflicht im Altschuldenhilfe-Gesetz an den Problemen und der Entwicklung des ostdeutschen Wohungsmarktes orientieren) Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21313* C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 7 (a - Antrag: Die Zukunft der EU-AKP-Entwicklungszusammenarbeit im neuen Jahrtausend, b - Große Anfrage: Zur Politik der Bundesregierung im Rahmen der Lomé-Abkommen) Dr. Willibald Jacob PDS 21314* B Anlage 4 Rechtzeitige Vorlage der Listen seltener und schützenswerter Landschaftsgebiete im Rahmen des EU-Programms „Natura 2000" in Brüssel MdlAnfr 1, 2 - Drs 13/10501 Ulrike Mehl SPD SchrAntw PStSekr Walter Hirche BMU . 21315* A Anlage 5 Brandrodung in Südostasien oder. Südamerika durch Firmen; Sanktionen MdlAnfr 4, 5 - Drs 13/10501 Michael Müller (Düsseldorf) SPD SchrAntw StSekr Wighard Härdtl BMZ . 21315* C Anlage 6 Weiterführung der Untersuchung der Tätigkeit der Vertrauensperson VP 572 im Bundeskriminalamt MdlAnfr 6 - Drs 13/10501 Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 21316* A Anlage 7 Tätigkeit des linksextremistisch eingestuften Autors C. B. für die Bundeswehr-Zeitschrift „Informationen für die Truppe" MdlAnfr 9 - Drs 13/10501 Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg 21316* B Anlage 8 Ausbildungsprogramm für Angehörige der bosnisch-herzegowinischen Streitkräfte in der Heeresfliegerschule Bückeburg MdlAnfr 11, 12 - Drs 13/10501 Gernot Erler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg 21316*C Anlage 9 Europaweite Ausschreibung der Entwicklung und Fertigung eines „Gepanzerten Transportkraftfahrzeuges (GTK) ", insbesondere technische Leistungsmerkmale MdlAnfr 13, 14 - Drs 13/10501 Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg 21317* A Anlage 10 Verkauf der in Mannheim zum Bundeseisenbahnvermögen gehörenden Wohnungen MdlAnfr 15, 16 - Drs 13/10501 Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Johannes Nitsch BMV 21317* C Anlage 11 Einfluß der Wasserauffüllung des Brombach- und des Altmühlsees auf die Wasserstände des Schiffahrtsweges Donau MdlAnfr 17, 18 - Drs 13/10501 Brunhilde Irber SPD SchrAntw PStSekr Dr. Johannes Nitsch BMV 21318* A Anlage 12 Vereinbarkeit des Empfangs des niedersächsischen Ministerpräsidenten Gerhard Schröder für den Präsidenten Weißrußlands, Alexander Lukaschenko, mit dem Beschluß des Rates der Außenminister der Europäischen Union MdlAnfr 23, 24 - Drs 13/10501 Ulrich Irmer F.D.P. SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 21318* C Anlage 13 Kompetenzkonflikt mit Bayern hinsichtlich der Altlastensanierung bzw. Gewerbeansiedlung auf dem MUNA-Gelände in Feucht MdlAnfr 25, 26 - Drs 13/10501 Verena Wohlleben SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 21318' D Anlage 14 Ausbezahlte Investitionszulagen nach Verlängerung des Zeitrahmens im Jahressteuergesetz 1996 MdlAnfr 27 - Drs 13/10501 Renate Jäger SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 21319* A Anlage 15 Verkauf von Telekom-Aktien aus dem Bestand des Bundes an die Kreditanstalt für Wiederaufbau MdlAnfr 30, 31- Drs 13/10501 Dr. Emil Schnell SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 21319* B Anlage 16 Höhe der vom Bund abzudeckenden Defizite der drei Postunterstützungskassen für 1999 bis 2010; Anzahl und Wert der Telekom-Aktien des Bundes MdlAnfr 32, 33 - Drs 13/10501 Gerhard Rübenkönig SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 21319* C Anlage 17 Zinsausgaben des Bundes 1998 bei Aufnahme zusätzlicher Kredite in Höhe von 10 Mrd. DM; Zinskonditionen MdlAnfr 34, 35 - Drs 13/10501 Karl Diller SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 21320* A Anlage 18 Verkauf von Telekom-Aktien aus dem Bestand des Bundes an die Kreditanstalt für Wiederaufbau MdlAnfr 36, 37 - Drs 13/10501 Manfred Hampel SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 21320* C 232. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 29. April 1998 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 230. Sitzung, Seite 21149 C; letzter Absatz, letzter Satz: Statt „Ich hoffe, daß die Frage der ökologischen Steuerreform nicht durch den handwerklich nicht sehr geschickten Vorstoß der Grünen und Ihre nicht besonders erfreuliche Perspektive nachhaltig bestätigt worden ist", ist „Ich hoffe, daß die Frage der ökologischen Steuerreform nicht durch den handwerklich nicht sehr geschickten Vorstoß der Grünen und Ihre nicht besonders erfreuliche Perspektive nachhaltig beschädigt worden ist" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Braune, Tilo SPD 29.4. 98 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 29. 4. 98 Peter Harry Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 29.4. 98 Duve, Freimut SPD 29. 4. 98 Eichstädt-Bohlig, BÜNDNIS 29.4.98 Franziska 90/DIE GRÜNEN Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 29. 4. 98 * Formanski, Norbert SPD 29. 4. 98 Gysi, Andrea PDS 29. 4. 98 Hanewinckel, Christel SPD 29. 4. 98 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 29. 4. 98 Ibrügger, Lothar SPD 29. 4. 98 Imhof, Barbara SPD 29. 4. 98 Jäger, Renate SPD 29. 4. 98 Kurzhals, Christine SPD 29. 4. 98 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 29. 4. 98 Dr. Leonhard, Elke SPD 29. 4. 98 Lohmann (Witten), Klaus SPD 29. 4. 98 Lüth, Heidemarie PDS 29. 4. 98 Meißner, Herbert SPD 29. 4. 98 Papenroth, Albrecht SPD 29. 4. 98 Philipp, Beatrix CDU/CSU 29. 4. 98 Dr. Pick, Eckhart SPD 29. 4. 98 Reinhardt, Erika CDU/CSU 29.4. 98 Dr. Rexrodt, Günter F.D.P. 29. 4. 98 Rübenkönig, Gerhard SPD 29. 4. 98 Saibold, Halo BÜNDNIS 29.4. 98 90/DIE GRÜNEN Schild, Horst SPD 29. 4. 98 Schlee, Dietmar CDU/CSU 29.4. 98 Schuhmann (Delitzsch), SPD 29. 4. 98 Richard Schulte (Hameln), SPD 29.4. 98 Brigitte Schwanitz, Rolf SPD 29. 4. 98 Seidenthal, Bodo SPD 29.4. 98 Terborg, Margitta SPD 29. 4. 98 Türk, Jürgen F.D.P. 29. 4. 98 Vergin, Siegfried SPD 29. 4. 98 Vosen, Josef SPD 29.4. 98 Zierer, Benno CDU/CSU 29. 4. 98 * * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 6 (- Antrag: Beendigung der Zwangsprivatisierung von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungen in den ostdeutschen Bundesländern durch Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes, - Antrag: Nutzung des Altschuldenhilfe-Gesetzes für eine Initiative zur Gründung von Wohnungsgenossenschaften, - Antrag: Privatisierungs- und Veräußerungspflicht im Altschuldenhilfe-Gesetz an den Problemen und der Entwicklung des ostdeutschen Wohnungsmarktes orientieren) Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Altschulden im Wohnungsbau sind ein Paradebeispiel für eine Politik in Ostdeutschland, die viel Vertrauen verspielt hat und statt dessen Verunsicherung und Wut schürt. 1993 wurde ein Gesetz verabschiedet, das in der Praxis nie funktionieren konnte und nie funktioniert hat. Unter dem gesetzlich vorgegebenen Zeitdruck der zunehmenden Erlösabfuhr war eine seriöse, kleinteilige Privatisierung von 15 Prozent des Bestandes unmöglich und wurde zur Bedrohung für die Mieter. Zigmal wurde seitdem am Verfahren geflickt und nachgebessert. Per Beschlußempfehlungen, Rundbriefen und Merkblättern wurde rumgedoktert: mal wurde der Mietervorrang bei der Privatisierung faktisch abgeschafft, mal wurden die Durchführungsfristen ein bißchen gestreckt. Die Gesetzesänderung von 1996 brachte etwas Fristverlängerung und kleine Schönheitskorrekturen, aber kein substanzielles Umsteuern. Heute haben wir es wieder mit einer Beschlußempfehlung zu tun, die eigentlich eine Gesetzesänderung sein müßte. Es werden Befreiungstatbestände für die Privatisierungspflicht eingeführt. Dagegen ist inhaltlich nichts einzuwenden - doch all' das kommt Jahre zu spät. Und es ist gemessen an den Problemen, die wir vor allem in den Großsiedlungen haben immer noch viel zuwenig. Anders als die PDS ist meine Fraktion nicht per se gegen eine Privatisierung. Sinn macht das dann, wenn tatsächlich an Mieter oder Mietergenossenschaften verkauft wird und wenn die Rahmenbedingungen so sind, daß die Mieter zu vernünftigen Bedingungen kaufen können, und sich die Bestände dafür eignen. Aber die Koalitionsfraktionen haben nicht etwa die Rahmenbedingungen für die Mieterprivatisierung passend gemacht, sondern die halbwegs rentablen Bestände zum Ausverkauf an sogenannte Zwischenerwerber preisgegeben. Die Wohnungsbaugesellschaften haben mit solchen Paketlösungen ihr Problem gelöst. Doch Mieter, die ihr gesetzliches „Kaufrecht" einlösen wollen, schauen größtenteils in die Röhre und plagen sich mit völlig überhöhten Kaufpreisforderungen und Schikanen von häufig windigen Investoren ab. Als Fehler kommt hinzu, daß mit Steuermilliarden der Neubau auf der grünen Wiese gefördert wurde. Heute haben wir es daher mit massiven sozialen und wohnungspolitischen Problemen in den Großsiedlungen zu tun. Wer das Geld hat, Einzeleigentum zu bilden, kauft sich in neugebaute Siedlungen auf der grünen Wiese ein. Es ist schon zynisch, jetzt Gebiete mit besonders großen sozialen Problemen von der Privatisierungspflicht auszunehmen und ansonsten abzuwarten, bis in der Platte nur noch die übrig bleiben, die keine Möglichkeit haben zu gehen. Angesichts dieser Situation muß jetzt gehandelt werden. Wir brauchen ein Sofortprogramm für Arbeit, Bewohneraktivierung und Bestandsverbesserung in Großsiedlungen und anderen sozialen Brennpunkten. Mit den Fördermitteln für Wohnungs- und Wohnumfeldverbesserungen müssen Arbeitsplätze und Räume für Kleingewerbe für die Bewohner vor Ort geschaffen werden. Bau, Wirtschaftsförderungs-, ABM- und Jugendhilfemittel müssen gebündelt und konzentriert eingesetzt werden. Und die Bewohner müssen aktiv an sämtlichen Vorhaben beteiligt werden. In kleineren Siedlungen mit intakter Sozialstruktur ist die Privatisierung an neugegründete Genossenschaften ein guter Weg, die Bewohner zu halten und ihr Engagement für das Quartier wieder zu wecken. Wir fordern Sie in unserem Antrag auf, für diese Form der Privatisierung massiv zu werben und die Verkäufe an Zwischenerwerber endlich zu stoppen. Wer nach den Wahlen in Sachsen-Anhalt noch immer nicht begriffen hat, daß der Aufbau Ost nur dann Aussicht auf Erfolg hat, wenn die Menschen im Mittelpunkt der Politik stehen, wenn die Vermögensbildung Ost nicht nur als Kapitalanlage West erscheint, der braucht sich über den Aufstand Ost nicht zu wundern. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 7 (a - Antrag: Die Zukunft der EU-AKP-Entwicklungszusammenarbeit im neuen Jahrtausend, b - Große Anfrage: Zur Politik der Bundesregierung im Rahmen der Lomé-Abkommen) Dr. Willibald Jacob (PDS): Das Jahr 2000 soll eine Zäsur werden im Verhältnis der Europäischen Union zu den 71 sogenannten Entwicklungsländern, mit denen sie besonders verbunden ist. Ab 1. September 1998, nach 22 Jahren, soll das Lomé-Abkommen neu verhandelt werden. Nach der Proklamation und Implementierung einer globalen Liberalisierung und Deregulierung wirtschaftlicher und damit auch sozialer Prozesse erhebt sich die Frage, was Entwicklungspolitik noch leisten kann. Kann sie den Anspruch erheben, Querschnittsaufgabe aller anderen Politikbereiche zu sein, die sie doch de facto nicht ist? „Geredet wurde genug - wir wollen Taten sehen"; dieser Ausruf am Ende des Memorandums '98 von Experten der Entwicklungspolitik unterstreicht, warum eine menschenwürdige Entwicklung in den meisten Teilen Afrikas, Asiens und Lateinamerikas in den letzten 40 Jahren nicht möglich war. Auch der Antrag der CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und F.D.P. zur Zukunft der EU-AKP-Entwicklungszusammenarbeit im neuen Jahrtausend beschreibt das Dilemma. Trotz aller Anstrengungen hat sich „die Position der Entwicklungsländer" in der Laufzeit der LoméAbkommen „nicht nachhaltig verbessert" . Nach dem „Warum?" wird nicht gefragt. Könnte das Scheitern von Entwicklungspolitik im Verhältnis zwischen Westeuropa und dem Trikont daran liegen, daß zwar seit Anfang der 60er Jahre „die früheren kolonialen Beziehungen nicht mehr im Vordergrund stehen", wie der Antrag sagt, jedoch im Hintergrund oder auf neue Weise weiterwirken? Alte Verhältnisse können auf anderer Ebene eine neue Qualität annehmen und reaktiviert werden. Waren die Lomé-Beziehungen frei von Kolonialismus? Welches Verhältnis wird die Europäische Union im neuen Vertragswerk zu den Staaten und Regionen des Südens aufbauen wollen? Die PDS sieht, daß das bisherige Lomé-Vertragswerk in neokoloniale Zusammenhänge eingebettet war. Aller guter Wille, jede Bereitschaft zu Partnerschaft, Dialog und Verbindlichkeit wurde konterkariert durch eine Interessen- und Machtlage, die ungleiche Verhältnisse zementiert, Partnerschaft und Dialog gerade verhindert. Die berühmt-berüchtigten Terms of trade, die ungleichen Handelsbeziehungen zwischen Produzenten von Rohstoffen und Fertigwaren ist der exemplarische Fall von moderner kolonialer Verhältnisbestimmung. Wie kann Entwicklungspolitik sich nach den Bedürfnissen der Menschen und ihrer Würde ausrichten, wenn sie doch gleichzeitig eine Ordnungspolitik mitbetreibt, die die Partnerschaft zwischen Nord und Süd immer wieder aufhebt oder gar zerstört? Das Verhältnis zwischen Partnerschaft und härter werdender Konkurrenz ist nicht geklärt. Daß sich aber beide Verhaltensweisen gegenseitig ausschließen, zeigt das Ergebnis: „Es gibt nicht entwickelte und unterentwickelte Länder, sondern nur unterschiedlich fehlentwickelte Länder." - In unserer eigenen Gesellschaft verkümmert dabei „das Verhältnis dafür, wie groß unser eigener Entwicklungsbedarf ist", sagt das Memorandum '98. Was stimmt da nicht? Während wir Voraussetzungen für die Kooperation von EU und AKP-Staaten formulieren - Menschenrechte, Partizipation, Marktfreundlichkeit, gute Regierung -, wird der Abstand zwischen Armut und Reichtum bei uns und in aller Welt zusehends größer, nimmt die Arbeitslosigkeit bei uns in aller Welt dramatische Ausmaße an, geht der Primat der Politik gegenüber der Wirtschaft verloren und schafft die Wirtschaftskrise in Asien einen ungeheuren, nicht gestillten Erklärungsbedarf. Während wir auf die Verhandlungen mit den AKP- Staaten zugehen, wird hinter verschlossenen Türen Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1998 21315* ein Investitionssicherungsabkommen ausgearbeitet, das jeder Konditionalität für eine humane Entwicklung von Menschen und Völkern ins Gesicht schlägt. Ich erinnere an die Debatte vor einigen Stunden in diesem Parlament. Wo bleibt die Querschnittsaufgabe Entwicklungszusammenarbeit im MAI, bei der Setzung von Weltwirtschaftsrecht? Ist es Zufall, daß im vorliegenden Antrag für die Europäische Union eine Vernetzung von Entwicklungs-, Außen-, Europa-, Landwirtschafts- und Umweltpolitik gefordert wird, Wirtschaftspolitik und Wirtschaft aber von der Vernetzung ausgespart bleiben? Oder wird hier gar ein außerdemokratischer Bereich geschaffen, der auf eigene Weise und mit einer Eigengesetzlichkeit funktioniert, der alle Anstrengungen für Partnerschaft, Dialog und Verbindlichkeit zunichte macht? Die PDS würde es vorziehen, in den neuen LoméVerhandlungen einen Text zu schaffen, bei dem koloniale Beziehungen auch nicht mehr im Hintergrund stehen. Es sollte zum Beispiel überprüft werden, ob ein WTO-konformer Handel nicht genau diesen kolonialen Hintergrund rekonstruiert. Die PDS würdigt die Anstrengungen der Entwicklungspolitiker und -politikerinnen der anderen Parteien und wird sich der Stimme enthalten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Fragen der Abgeordneten Ulrike Mehl (SPD) (Drucksache 13/10501 Fragen 1 und 2): Wie hat die Bundesregierung auf die Absicht der Kommission reagiert, gegen Deutschland Klage beim Europäischen Gerichtshof zu erheben, weil Deutschland nicht bis Juni 1995 im Rahmen des EU-Programms „Natura 2000" Listen seltener und schützenswerter Landschaftsgebiete in Brüssel vorgelegt hat, und welche Möglichkeit sieht sie, diese Klage zu vermeiden? Was hat die Bundesregierung getan, um entsprechend der seit 1994 geltenden EG-FFH-Richtlinie FFH-Gebiete (FFH: Fauna-Flora-Habitat) rechtzeitig m Brüssel zu melden, und wie will sie das Meldeverfahren bis Juni 1998 abschließen? Zu Frage 1: In der angesprochenen Angelegenheit läuft seit dem 4. März 1996 ein Beschwerdeverfahren gegen Deutschland. Zuletzt hatte die EU-Kommission am 19. Dezember 1997 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an die Bundesrepublik übersandt. Dieses Schreiben hat der Bund den Ländern zur Stellungnahme zugeleitet. Der Bund hat in seinem Schreiben an die Länder diese darum gebeten, einen möglichst detaillierten Zeitplan für die Meldung von Gebieten gem. Artikel 4 Absatz 1 der FFH-Richtlinie zu erstellen. Die dazu von den Ländern gemachten Angaben wurden der EU-Kommission in der Antwort der Bundesregierung vom 8. April 1998 übersandt. Die EU-Kommission hat schon vor Eintreffen der Antwort Deutschlands entschieden, Klage zu erheben, da die Frist zur Beantwortung der mit Gründen versehenen Stellungnahme bereits am 22. Februar 1998 abgelaufen war und die von Deutschland rechtzeitig beantragte Fristverlängerung von der EU- Kommission nicht akzeptiert wurde. Es bleibt abzuwarten, ob ggf. weitere Gebietsmeldungen Deutschlands gem. Artikel 4 Absatz 1 der FFH-Richtlinie in der nächsten Zeit dazu führen werden, die Klage abzuwenden. Zu Frage 2: Die Bundesregierung hat die für die Auswahl und Meldung zuständigen Länder wiederholt aufgefordert, ihre Gebietslisten rechtzeitig und vollständig vorzulegen. Es steht jedoch nicht in der Möglichkeit der Bundesregierung, die Pflicht der Länder zu erfüllen. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Wighard Härdtl auf die Fragen des Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf) (Drucksache 13/10501 Fragen 4 und 5) Welche Firmen sind der Bundesregierung bzw. der GTZ (Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit) bekannt, die Brandrodung in Südostasien oder Südamerika gegen bestehende Verbote betreiben, und mit welchen Maßnahmen könnten diese Firmen zur Rechenschaft gezogen werden? Wie steht die Bundesregierung zu der vom Leiter des Umweltsekretariats der Vereinten Nationen, Dr. Klaus Töpfer, erhobenen Forderung, diese Firmen in einer „schwarzen Liste" zu veröffentlichen, um diese Firmen international an den Pranger zu stellen, und welche wirtschaftlichen und rechtlichen Sanktionen würde die Bundesregierung gegen diese Firmen unterstützen? Zu Frage 4: Angesichts der im Rahmen der staatlichen Landnutzungsplanung formulierten ehrgeizigen Regierungsprogramme Indonesiens zur Umwandlung von Naturwaldstandorten zugunsten agroindustrieller Nutzungsformen (insbesondere Ölpalm- und Holzplantagen) ist bei Brandrodung durchführenden Unternehmen zwischen staatlich autorisierten und illegal tätigen Firmen zu unterscheiden. Informationen über rechtswidrig brandrodende Firmen liegen der Bundesregierung nur insoweit vor, als Firmennamen in der indonesischen Presse veröffentlicht werden. Nach entsprechenden Presseberichten wurde seitens der Regierung gegen mindestens zwei Olpalmfirmen (PT London Sumatra und PT Matra Sawit) Anklage erhoben. Für Südamerika liegen der Bundesregierung keine diesbezüglichen Informationen vor. Zu Frage 5: Die Überlegung, in illegale Brandrodungsaktivitäten verwickelte indonesische Unternehmen in einer „Schwarzen Liste" mit dem Ziel entsprechender Sanktionierung zu veröffentlichen, wurde seitens des Exekutivdirektors des VN-Umweltprogramms (UNEP), Prof. Dr. Töpfer, im Rahmen eines Pressegesprächs im Zusammenhang mit dem am 20./21. April auf UNEP-Einladung in Genf abgehaltenen Experten- und Gebertreffen angestellt. 21316* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1998 Soweit ein derartiges Vorgehen von der indonesischen Regierung im Einvernehmen mit UNEP für sinnvoll angesehen wird, würde die Bundesregierung eine angemessene Unterstützung für eine diesbezügliche Maßnahme prüfen. Dabei wäre ggf. zwischen den Erfordernissen für ein effektives internationales Vorgehen gegen Umweltkriminalität grenzüberschreitender Bedeutung und - soweit Handelsfragen betroffen sein können - den für den internationalen Handel geltenden Regeln und Grundsätzen abzuwägen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Helmut Wilhelm (Amberg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/10501 Frage 6): Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, die Kontinuität der vor einigen Wochen begonnenen internen Untersuchung der Tätigkeit des H.G. als Vertrauensperson (VP 572) im Bundeskriminalamt dadurch zu gewährleisten, daß der derzeitige Leiter der entsprechenden Untersuchungsgruppe auch über seine Ende des Monats April 1998 anstehende Pensionierung hinaus diese Arbeit bis zum Abschluß der Prüfung weiterführen kann? Die Bundesregierung hält die Kontinuität und den sachgerechten Abschluß der internen Untersuchung des Bundeskriminalamtes der Tätigkeit der ehemaligen Vertrauensperson 572 H.G. unabhängig von der Person des Prüfgruppenleiters für gewährleistet. Sie sieht keinen Grund, von der planmäßigen Pensionierung des entsprechenden Beamten am 30. April 1998 abzuweichen, prüft jedoch derzeit, ob eine vorübergehende Weiterverwendung im Rahmen eines Werkvertrages möglich ist. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klaus Rose auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/ CSU) (Drucksache 13/10501 Frage 9): Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß C. B. „aus dem extrem linken Lager" (siehe „Focus" vom 6. April 1998) als Autor der Beilage „Reader Sicherheitspolitik" (Ergänzungslieferung 6 und 7/95 Teil I) zur Bundeswehr-Zeitschrift „Information für die Truppe" auftritt, die als Handreichung zur politischen Bildung in den Streitkräften dient? Für die Beurteilung und das Handeln der Bundesregierung gegenüber einzelnen Bürgern sind nicht die Veröffentlichungen in privaten Zeitschriften, sondern die Erkenntnisse der zuständigen Behörde maßgeblich. Erkenntnisse dieser Behörden über den in der Frage angesprochenen Autor eines Beitrages zu „Nationalsozialismus, Rassismus und Rechtsextremismus" im Reader Sicherheitspolitik, Ergänzungslieferung 6 und 7/95 Teil I liegen nicht vor. Auch läßt sich aus diesem Artikel die in der Frage enthaltene Unterstellung zur politischen Position des Autors nicht entnehmen. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß gerade die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen politischen Anschauungen wesentliches Element politischer Bildungsarbeit ist. Die für die Bundeswehr als staatlicher Organisation hierbei gegebenen Grenzen wurden durch den Artikel in keiner Weise überschritten. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klaus Rose auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/10501 Fragen 11 und 12): Welches ist der politische und militärische Zweck der in der Heeresfliegerschule in Bückeburg laufenden Ausbildung von 60 Angehörigen der bosnisch-herzegowischen Streitkräfte als Hubschrauberpiloten und Wartungstechniker und damit von Streitkräften aus einem militärischen Spannungsgebiet? Ist dieses Ausbildungsprogramm Teil einer mit den anderen europäischen Partnern abgesprochenen Initiative, und welche vergleichbaren Ausbildungsprogramme für Angehörige der bosnisch-herzegowischen Streitkräfte werden von den übrigen EU-Staaten durchgeführt? Zu Frage 11: Zielsetzung für Bosnien und Herzegowina ist eine selbsttragende Stabilität durch ein militärisches Gleichgewicht. Dies ist gleichzeitig auch eine wichtige Voraussetzung, die militärische Absicherung des Friedensprozesses durch die NATO im Rahmen des SFOR-Mandats reduzieren und schließlich beenden zu können. Zur Unterstützung dieser Zielsetzung wurde die Ausbildung von Hubschrauberpiloten und Technikern auf UH-1 H - die von den USA an die Föderation geliefert werden - aufgenommen. Die gemeinsame Ausbildung von bosnischen Kroaten und Bosniaken soll dazu beitragen, den Aufbau der gemeinsamen Föderationsstreitkräfte zu ermöglichen und Vertrauen und Gemeinsamkeiten der beiden Ethnien in den Streitkräften zu fördern. Die militärische Zielsetzung ist die Ausbildung für den Aufbau einer leichten Hubschraubertransportkomponte, die u. a. die Aufstellung eines Such- und Rettungsdienstes ermöglichen soll. Zu Frage 12: Dieses Ausbildungsprogramm ist nicht Teil einer mit anderen europäischen Partnern abgesprochenen Initiative. Im NATO-Rahmen wird in unregelmäßigen Abständen über nationale Aktivitäten informiert, auch die Partnerländer verfügen über bilaterale Beziehungen zu den Streitkräften in Bosnien. Die Aktivitäten der übrigen EU-Staaten sind im einzelnen nicht bekannt. Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1998 21317* Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klaus Rose auf die Fragen der Abgeordneten Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/10501 Fragen 13 und 14): Welche spezifischen Anforderungen stellte die Ausschreibung für das europäische Projekt zur Entwicklung, Fertigung und Beschaffung eines Gepanzerten Transportfahrzeugs (GTK), insbesondere in Hinsicht auf die technischen Leistungsmerkmale? Wurden die in der Ausschreibung genannten Anforderungen im laufenden Verfahren modifiziert; und wenn ja, welche Auswirkungen hatte dies auf die an der Ausschreibung beteiligten Firmen? Zu Frage 13: Die für die technischen Leistungsmerkmale bestimmenden Forderungen sind in den mit Frankreich abgestimmten Gemeinsamen Technischen Spezifikationen (GTS) vom 15. Dezember 1995 enthalten, die als Basis für die Abgabe des Angebotes zu berücksichtigen waren. Als konzeptionelle Forderungen wurden insbesondere folgende Hauptmerkmale genannt: - gepanzertes Radfahrzeug 6 x 6 - Klasse 25 Tonnen - 9 t Achse - Die Ableitung weiterer Varianten, vor allem der auf einem 8 x 6 bzw. 8 x 8 Fahrgestell aufgebauten Varianten, muß mit vertretbarem Aufwand möglich sein. - Bei der Fahrzeugauslegung muß ein Aufwuchs einkalkuliert werden, der - die Erhöhung des Gewichts des Basisfahrzeugs - Erhöhung des Gewichts der Beladung um 20 Prozent - Anbringung einer Zusatzpanzerung, die besseren Schutz bietet, erlaubt. Zu Frage 14: Mit der Angebotsaufforderung vom 29. Januar 1996 wurde ein Basisfahrzeug mit der Antriebsformel 6 x 6 gefordert, aus dem weitere Varianten mit anderen Antriebsformeln (8 x 8, 8 x 6) ableitbar sein sollten. Im Verlauf von sechs Besprechungen mit beiden Konsortien wurde die Forderung dahingehend erweitert, daß auch für das Basisfahrzeug Angebote mit der Antriebsformel 8 x 8 zulässig und gleichberechtigt in der Bewertung seien. Besprechungen mit den Konsortien zur Klärung offener Fragen sah die Angebotsaufforderung von Anfang an vor. Mit der 2. Änderung und Neufassung der Angebotsaufforderung vom 24. Januar 1997 wurde die Leistungsbeschreibung erweitert. Die Konsortien wurden außerdem ausdrücklich ermutigt, innovative Vorschläge zu unterbreiten. Als Mindestforderungen, die entsprechend den Spezifikationen zu erfüllen sind, wurden genannt: - Volumen und Nutzlast, - Schutzniveau (Grund- und Zusatzschutz), - allgemeine Bauweise mit Kommandanten und Schützen getrennt, - Leistungsfähigkeit der Bewaffnung, - Aufwuchspotential. Die 3. Angebotsaufforderung vom 12. August 1997 war lediglich erforderlich, um die wirtschaftliche Vergleichbarkeit der Angebote zu ermöglichen. Eine Änderung der technischen Spezifikation mit Auswirkungen auf die Angebote der beteiligten Firmen war damit nicht verbunden. Gleichzeitig wurde den Bewerbern die Gelegenheit zu einer definitiv letzten Angebotsverbesserung eingeräumt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 13/10501 Fragen 15 und 16): Wie hoch ist die Zahl bundeseigener Wohnungen in Mannheim, die zum Bestand des Bundeseisenbahnvermögens gehören? In welchem Umfang sollen die in Mannheim zum Bestand des Bundeseisenbahnvermögens gehörenden Wohnungen veräußert werden? Zu Frage 15: Das Bundeseisenbahnvermögen verfügt in Mannheim über 132 eigene Wohnungen. Daneben verfügt die Eisenbahn-Wohnungsgesellschaft Karlsruhe - die sich im Eigentum des Bundeseisenbahnvermögens befindet - über weitere 941 Wohnungen in der Stadt Mannheim. Zu Frage 16: Bei den 132 Wohnungen des Bundeseisenbahnvermögens in Mannheim handelt es sich überwiegend um Objekte, die nicht betriebswirtschaftlich sinnvoll bewirtschaftet werden können, d. h. um Einzellagen, Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungen, deren Zustand eine wirtschaftliche Sanierung nicht zuläßt. Es ist beabsichtigt, diese Wohnungen weitgehend in den nächsten Jahren zu veräußern, wenn dies ohne besondere Härten für die Mieter möglich ist. Die Wohnungen sollen dabei vornehmlich an die Mieter veräußert werden. Gegenstand der vorgesehenen Privatisierung der Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften ist die Veräußerung von Anteilen des Bundeseisenbahnvermögens an diesen Gesellschaften. Damit ist ein Verkauf von einzelnen Wohnungen, Häusern bzw. Häuserblöcken von vornherein ausgeschlossen. Die bestehenden Mietverhältnisse werden durch die Privatisierung nicht berührt. Dennoch wird dem Schutz der Mieter besondere Bedeutung beigemessen. Kein Eisenbahner muß Sorge um seine Wohnung haben. Zum Schutz der Mieter wurde bereits im Oktober 1997 eine verbindliche Vereinbarung über die künftige Wahrnehmung der Wohnungsfürsorge getroffen, welche die Basis für die mit den Investoren im Rahmen der Privatisierung zu treffenden Regelungen sein wird. Diese Wohnungsfürsorge geht weit über die gesetzlichen Schutzbestimmungen des deutschen Mietrechts hinaus: 1. Durch vertragliche Regelungen wird dauerhaft festgelegt, daß künftige Erwerber die Fortführung der Wohnungsfürsorge gewährleisten. Das bedeutet, daß der wohnungsfürsorgeberechtigte Personenkreis weiterhin mit Wohnungen versorgt wird. 2. Luxusmodernisierungen sind ohne Mieterzustimmung nicht möglich, so daß auch künftig Wohnungen in einfacher Ausstattungskategorie im unteren Preissegment zur Verfügung stehen. 3. Die Bundesregierung strebt an, die Mieterhöhungsspielräume der Gesellschaften über die Bestimmungen des Miethöhegesetzes hinaus einzuschränken. Damit gehen die sozialen und wohnungsfürsorglichen Sicherungen, die das Bundesministerium für Verkehr im Rahmen der Transaktion verbindlich regeln wird, weit über das bisherige Maß und den gesetzlichen Rahmen hinaus. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Johannes Nitsch auf die Fragen der Abgeordneten Brunhilde Irber (SPD) (Drucksache 13/10501 Fragen 17 und 18): Beeinflußt die Wasserauffüllung des Brombach- und des Altmühlsees die Wasserstände des Schiffahrtsweges Donau, und wenn ja, in welcher Weise? Um welche Wassermengen handelte es sich dabei in den letzten drei Jahren? Zu Frage 17: Die Überleitung von Altmühl- und Donauwasser in das wasserarme Rednitz-Main-Gebiet liegt in der Zuständigkeit des Freistaats Bayern und wurde im Juli 1970 vom Bayerischen Landtag beschlossen. Das von der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung gebaute und betriebene Überleitungsteilsystem leitet Hochwasser der Altmühl in die Rednitz. Mit dem zweiten Teilsystem, der „Kanalüberleitung", wird Wasser von der Altmühl und der Donau in dem Main-Donau-Kanal hochgepumpt und in die Rednitz und den Main geleitet. Diese Wasserüberleitung kann die Wasserstände in der schiffbaren Donau nur kurzzeitig und unerheblich beeinflussen, d. h. bei Hochwasser in der Donau tritt eine leichte Entlastung ein, bei Niedrigwasser bleibt die Wasseranreicherung durch die Altmühl aus. Zu Frage 18: Nach Angaben des Talsperrenneubauamtes Gunzenhausen wurden von der Bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung in den vergangenen Jahren folgende Wassermengen im Altmühlsee zurückgehalten und über den Brombachsee in die Rednitz übergeleitet: 1995: rd. 41 Millionen m3 1996: rd. 18 Millionen m3 1997: rd. 38 Millionen m3 Anlage 12 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Ulrich Irmer (F.D.P.) (Drucksache 13/10501 Fragen 23 und 24): Ist der Empfang des Präsidenten Weißrußlands, Alexander Lukaschenko, im Gästehaus der niedersächsischen Landesregierung durch den niedersächsischen Ministerpräsidenten Gerhard Schröder aus der Sicht der Bundesregierung mit dem Beschluß des Rates der Außenminister der Europäischen Union vom 15. September 1997 vereinbar, in dem die EU-Mitgliedstaaten sich verpflichten, von hochrangigen politischen Kontakten zu Weißrußland abzusehen? Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen hochrangige Politiker anderer Mitgliedstaaten der EU den gemeinsam getroffenen Beschluß unterlaufen haben könnten? Zu Frage 23: Der Beschluß des Allgemeinen Rats der EU vom 15. September 1997 lautet im einschlägigen vierten Anstrich von Pkt. 5 wörtlich: „bilaterale ministerielle Kontakte zwischen der Europäischen Union und Belarus werden grundsätzlich nur über den Vorsitz oder die Troika geknüpft." Nach übereinstimmender Ansicht der EU Partner sind damit offizielle hochrangige politische Kontakte gemeint. Zu Frage 24: Soweit der Bundesregierung bekannt ist, ist nach dem Beschluß vom 15. September 1997 weder Präsident Lukaschenko noch ein Mitglied seiner Regierung in anderen Mitgliedstaaten der EU offiziell hochrangig wahrgenommen worden. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen der Abgeordneten Verena Wohlleben (SPD) (Drucksache 13/10501 Fragen 25 und 26): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß im Bereich der „MUNA" (ehemaliges Wehrmachtsmunitionslager und anschließend als amerikanischer Militärflugplatz genutztes Gelände) in Feucht/Mittelfranken die Altlastensanierung aufgrund des Kompetenzkonfliktes zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern Gewerbeansiedlung und damit die Schaffung von Arbeitsplätzen verhindert wird? Welche Möglichkeiten einer baldigen Einigung in dem Kompetenzkonflikt mit dem Freistaat Bayern sieht die Bundesregierung, und bis wann rechnet sie - auch im Interesse der Schaffung von Arbeitsplätzen - mit einer solchen? Zu Frage 25: Von einem Kompetenzkonflikt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern, der die Gewerbeansiedlung und damit die Schaffung von Arbeitsplätzen verhindern könnte, ist der Bundesregierung nichts bekannt. Der Zweckverband Gewerbepark Nürnberg Feucht hat vom Bund 1996 eine Teilfläche von rd. 73 ha erworben. Er beabsichtigt, ein Gewerbegebiet zur Ansiedlung von hochwertiger Kleinindustrie zu errichten. Das erforderliche Bauleitplanungsverfahren steht vor dem Abschluß. Altlastenuntersuchung und -sanierung obliegen dem Erwerber. Der Bund beteiligt sich aufgrund einer entsprechenden Regelung im Kaufvertrag an den Kosten der Altlastensanierung bis zur Höhe des gezahlten Kaufpreises bei einer Eigenbeteiligung des Erwerbers in Höhe von 10 % der Sanierungskosten. Auf dem angrenzenden bundeseigenen Gelände führt der Bund in Abstimmung mit den zuständigen bayerischen Stellen Altlastenuntersuchungen durch. Auch hier sind der Bundesregierung Kompetenzkonflikte mit dem Freistaat Bayern nicht bekannt. Zu Frage 26: Wie ich bereits in meiner Antwort auf Frage 25 ausgeführt habe, gibt es keinen Kompetenzkonflikt zwischen dem Freistaat Bayern mit dem Bund. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Frage der Abgeordneten Renate Jäger (SPD) (Drucksache 13/10501 Frage 27): In welchem Umfang sind als Folge der Verlängerung des Zeitrahmens in § 3 Satz 1 Nr. 3 der Neufassung des Investitionszulagengesetzes im Jahressteuergesetz 1996 Investitionszulagen ausbezahlt worden (Angaben bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern; bitte - soweit bekannt - Anzahl der Unternehmen und Gesamtsummen angeben)? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in einem Bundesland Investitionszulagen in Höhe von insgesamt 97 532 620 DM vorläufig ausgezahlt wurden. Eine weitergehende Aufschlüsselung ist wegen des Steuergeheimnisses (§ 30 der Abgabenordnung) nicht zulässig. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Emil Schnell (SPD) (Drucksache 13/10501 Fragen 30 und 31): In wie vielen Tranchen mit jeweils welchem Erlösvolumen soll der gemäß Haushaltsplan noch ausstehende weitere Erlös von 15 Mrd. DM aus dem Verkauf von Telekom-Aktien an die MW (KfW: Kreditanstalt für Wiederaufbau) erzielt werden? Für welche Zeitpunkte ist die Übertragung der Aktien auf die KfW vorgesehen? Zu Frage 30: Nach Abstimmungen zwischen der Bundesregierung und der Deutschen Telekom AG wurde im Sommer 1997 folgendes Konzept zur weiteren Privatisierung erarbeitet. Der Bund überträgt in zwei Tranchen Telekom-Aktien auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Der Verkaufserlös soll insgesamt 25 Milliarden DM betragen, davon die erste Tranche 10 Milliarden DM, die zweite - von Ihnen angesprochene - Tranche 15 Milliarden DM. Eine Abänderung dieses Konzeptes ist derzeit nicht vorgesehen. Zu Frage 31: Die zweite Tranche von 15 Milliarden DM ist für das 2. Halbjahr 1998 vorgesehen. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Gerhard Rübenkönig (SPD) (Drucksache 13/10501 Fragen 32 und 33): Wie hoch sind nach Einschätzung der Bundesregierung die vom Bund abzudeckenden Defizite der drei Postunterstützungskassen für die Jahre von 1999 bis 2010? Wie viele Telekom-Aktien befinden sich noch im Besitz des Bundes, und welchen Wert stellt dieses Paket beim gegenwärtigen Börsenkurs dar? Zu Frage 32: Bis zum Jahr 1999 zahlen die Post-Aktiengesellschaften jährliche Festbeträge zur Abdeckung der Aufwendungen ihrer jeweiligen Unterstützungskasse: Deutsche Post AG 4,00 Milliarden DM, Deutsche Telekom AG 2,9 Milliarden DM und Deutsche Postbank AG 0,31 Milliarden DM. Ab dem Jahr 2000 zahlen die Aktiengesellschaften 33 v. H. der Bezüge ihrer aktiven Beamten und der fiktiven Bezüge ihrer ruhegehaltsfähig beurlaubten Beamten. In dem Zeitraum 1999 bis 2010 werden die darüber hinaus entstehenden Defizite der drei Postunterstützungskassen vorrangig durch Dividendeneinnahmen und Erlöse aus Aktienverkäufen abgedeckt. In welcher Höhe bis zum Jahre 2010 Defizite der drei Postunterstützungskassen durch den Bundeshaushalt zu finanzieren sein werden, läßt sich nicht abschließend beurteilen. Maßgeblich hierfür sind die weitere Entwicklung der Pensionslasten und die weitere Ausgestaltung der Privatisierungsschritte bei den Postunternehmen. Die Bundesregierung prüft jährlich bei der Fortschreibung der mehrjährigen Finanzplanung die finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt. Zu Frage 33: Im Besitz des Bundes befinden sich noch 1660,3 Millionen Telekom-Aktien. Beim gegenwärtigen Börsenkurs (amtlicher Kurs vom 24. April 1998: 42,80 DM) hat dieses Paket einen Wert von rd. 71,1 Milliarden DM. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Karl Diller (SPD) (Drucksache 13/10501 Fragen 34 und 35): Mit welchen zusätzlichen Zinsausgaben hätte der Bund für 1998 rechnen müssen, wenn er im Dezember 1997 anstelle des Verkaufs der Telekom-Anteile im Umfang von 10 Milliarden DM zusätzliche Kredite aufgenommen hätte? Wie hoch liegen die Zinskonditionen für Kredite des Bundes bezogen auf FIBOR (FIBOR: Frankfurt Interbank offered Rate) üblicherweise, und wie hoch sind demgegenüber die dem Bund von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für die Refinanzierung der ersten Tranche eingeräumten Zinskonditionen in 1998? Zu Frage 34: Der Bund erhielt am 30. Dezember 1997 2,00 Milliarden DM von der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen der Platzhalterlösung Telekom. Dieser Betrag wurde im Haushalt 1997 verbucht. Der Bund erhielt weitere 8,00 Milliarden DM am 5. Januar 1998, die im Haushalt 1998 verbucht wurden. Im Rahmen seiner Haushaltsfinanzierung verfügt der Bund über verschiedene Instrumente zur Aufnahme von Krediten. Deren Laufzeit reicht von 6 Monaten bis zu 30 Jahren. Die Zurechnung eines Kredits ist wegen des Gesamtdeckungsprinzips nicht möglich; Zahlenangaben können deshalb nur beispielhaft sein. Der Bund hätte z. B. die 2,00 Milliarden DM mit der Emission von fünf- oder zehnjährigen Bundespapieren (Bundesobligationen, 10jährige Anleihe) am Kapitalmarkt aufnehmen können. Bundespapiere mit einer 5jährigen Laufzeit rentierten am 30. Dezember 1997 mit 4,86 % und Bundespapiere mit einer 10jährigen Laufzeit mit 5,30 %. Für die Emission eines 5jährigen Papiers zu diesem Zeitpunkt entstünden dem Bund 1998 Zinsausgaben von 97,20 Millionen DM und im Falle eines 10jährigen Papiers zum 30. Dezember 1997 106,20 Millionen DM. Zu Frage 35: Der FIBOR ist ein Zinssatz, der bei der Mittelbeschaffung von ersten Adressen auf dem deutschen Interbanken-(Geld-)Markt zur Anwendung kommt. Kredite zur Haushaltsfinanzierung muß der Bund jedoch im wesentlichen am Kapitalmarkt aufnehmen. Hierfür bedient er sich in Abstimmung mit der Deutschen Bundesbank Wertpapieren mit Laufzeiten von 6 Monaten bis 30 Jahre. Der Zinssatz für diese Laufzeiten ist naturgemäß sehr verschieden. Für 5jährige Papiere betrug die Rendite am 30. Dezember 1997 4,86 % und für 10jährige Papiere 5,30 %. Der 6-Monats-FIBOR lag am 30. Dezember 1997 bei 3,74 867 % und damit um 1,11 % bzw. 1,55 % unter den Renditen, zu denen sich der Bund am 30. Dezember 1997 mit Laufzeiten von 5 bzw. 10 Jahren hätte refinanzieren können. Als Refinanzierungskosten wurden zwischen Bund und KfW der 3-Monats-DM-LIBOR zzgl. 0,05 % p.a. vereinbart. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Hampel (SPD) (Drucksache 13/10501 Fragen 36 und 37): Wie viele Telekom-Aktien hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau aus dem Bestand des Bundes bei der Übernahme der ersten Tranche am 19. Dezember 1997 mit einem Gesamtkaufpreis von 10 Mrd. DM gekauft? Welcher Börsenkurs wurde bei der Preisfestsetzung zugrunde gelegt, und wie wurde er gemäß Vertrag ermittelt? Zu Frage 36: Die KfW hat aus dem Bestand des Bundes im Rahmen der ersten Tranche 369 713 103 Aktien gekauft. Zu Frage 37: Dem Vertrag liegt der durchschnittliche amtliche Kassa-Kurs von 33,81 DM an der Wertpapierbörse von Frankfurt am Main in der Zeit vom 1. Oktober 1997 bis 17. Dezember 1997 zugrunde.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erich G. Fritz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege, das erkläre ich Ihnen gerne noch einmal: Verhandlungssprache ist Englisch. Deshalb gibt es zunächst nur einen englischen Text.

    (Lachen bei der SPD Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Das war eine tolle Auskunft!)

    Sie haben sicher festgestellt, daß wir uns im Wirtschaftsausschuß einig darüber waren, für die Anhörung die deutsche Übersetzung zu bekommen. Das hat die Bundesregierung auch sofort zugesagt.

    (Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk [SPD]: „Sofort" ist ein Euphemismus!)

    - Als der Antrag auf dem Tisch lag, hat sie das durch den Staatssekretär umgehend zugesagt - natürlich nicht Ihnen, sondern Ihren Kollegen.
    Was den zweiten Teil Ihrer Frage angeht, muß, so denke ich, eines klar sein: Das Abkommen zielt auf Bereiche, die im Zusammenhang mit Investitionen eine Rolle spielen. Man kann nicht mit jedem Abkommen alle Problembereiche abarbeiten. Deshalb müssen wir das MAI im Zusammenhang sehen: mit der Ausgestaltung der Welthandelsordnung insgesamt, also dem WTO-Prozeß, aber auch mit dem Rio-Folgeprozeß - in der WTO wurde eine Arbeitsgruppe zu den Umweltstandards gebildet - und der Frage, welche Wirkung die Präambel in der Singapur-Erklärung hinsichtlich der Arbeitstandards hat und wie die ILO, die zugesagt hat, die Grundstandards sichern zu wollen, vorankommt. Man kann mit dem Investitionsschutzabkommen nicht zugleich alle anderen Probleme regeln.
    Es ist schon angesprochen worden, daß die Tagung des Rates der OECD auf Ministerebene gestern und vorgestern einige wichtige Ergebnisse gebracht hat, die wir gemeinsam erfreut zur Kenntnis nehmen.
    Erstens. Es gibt keinen Zeitdruck für die Verabschiedung des Abkommens. Man läßt sich Zeit für
    eine Evaluierung
    - Kollege Schmitt hat vorhin schon erklärt, was das heißt -

    Erich G. Fritz
    und weitere Konsultationen zwischen den Verhandlungsparteien sowie mit interessierten Gruppen der Gesellschaft.
    Zweitens. Die Minister haben sich geeinigt, hohe Standards der Liberalisierung
    und ein
    ausgewogenes Verhältnis der Verpflichtungen zu erreichen, das den wirtschaftlichen Anliegen sowie den politischen, sozialen und kulturellen Besonderheiten der einzelnen Länder Rechnung trägt.
    Drittens. Es gibt eine Klarstellung des Verhältnisses zwischen MAI und nationalen Regelungsbefugnissen.
    Viertens. Man hat sich darauf verständigt, daß Umwelt- und soziale Fragen behandelt werden müssen, und die Vertragsbestimmung, daß Umwelt- und Sozialstandards nicht abgesenkt werden dürfen, um Investitionen anzuwerben oder die Abwanderung von Investitionen zu verhindern, findet breite Unterstützung, was übrigens nichts Neues ist und deshalb auch nicht in Richtung Bundesregierung zusätzlich gefordert werden muß.
    Fünftens. Die Minister erklären ausdrücklich ihr Interesse an der Transparenz des Verhandlungsprozesses und ihr Interesse an einer aktiven öffentlichen Debatte.
    Der Antrag der Grünen ist, glaube ich, durch dieses Ergebnis teilweise überholt. Richtig ist, daß es in der Vergangenheit ein Kommunikationsdefizit, zumindest gegenüber der Öffentlichkeit, gegeben hat. Es wäre aber auch sinnvoll gewesen, mancher, der im Internet seine Position dargestellt hat, hätte das Internet auch dazu genutzt, sich vorher ein paar Informationen zu holen; dann wäre die Diskussion wahrscheinlich einfacher.
    Die CDU/CSU-Fraktion jedenfalls steht den Verhandlungen über ein multilaterales Investitionsschutzabkommen positiv gegenüber und sieht es als einen wesentlichen Beitrag zu einer internationalen Wettbewerbsordnung wie zu einem internationalen Abkommen zum Investitionsschutz innerhalb der WTO. Wir unterstützen deshalb bei aller Bereitschaft, in den Einzelfragen genau hinzuschauen, die Arbeit der Bundesregierung in diesen Verhandlungen ausdrücklich.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Sigrid Skarpelis-Sperk.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das multilaterale Investitionsabkommen ist einer der weitreichendsten und komplexesten Vertragsentwürfe, die derzeit auf der internationalen Ebene im Rahmen der OECD beraten werden. Das Problem ist gewichtig genug. Im Ausland getätigte Direktinvestitionen sind in den vergangenen 25 Jahren weltweit um das 25fache gestiegen, von 14 Milliarden US-Dollar per annum auf 350 Milliarden US-Dollar im Jahr und haben damit das Wachstum im Weltwarenhandel deutlich übertroffen, das in dieser Zeit nur um das 16fache gestiegen ist. Die Zahl der bilateralen Investitionsabkommen ist in dieser Zeit auf 1600 angewachsen. Vom Grundsatz her ist daher ein multilaterales Investitionsabkommen sowohl von der Bedeutung wie von dem Volumen der weltweiten Direktinvestitionen her wünschenswert.
    Da über 90 Prozent der Investitionsströme innerhalb der OECD fließen und 487 der 500 größten Weltunternehmen in den OECD-Ländern ihre Basis haben, ist es auch nachvollziehbar, daß diese sich um ein multilaterales Investitionsabkommen bemüht, das Harmonisierung und Transparenz in diesem Vertragsdschungel bewirken soll. Ein löbliches Ziel also, das bei den OECD-Experten gut aufgehoben erscheint.
    Warum aber dann die öffentlichen Proteste von Bürgerbewegungen, die Bedenken von Gewerkschaften und Wissenschaftlern, die Kongresse von Künstlern und Autoren? Warum befürchten die Gouverneure der westlichen Bundesstaaten der USA ebenso wie Ministerpräsidenten kanadischer Provinzregierungen tiefgreifende Eingriffe in ihre Handlungs- und Gesetzgebungsmöglichkeiten und haben deswegen ihre Regierungen veranlaßt, mehr als 250 Seiten Änderungswünsche zum MAI und Ausnahmewünsche anzumelden? Und warum hat der US-Kongreß seiner Regierung eine Zustimmung zu Fast-Track-Verhandlungen mit einer breiten, parteiübergreifenden Mehrheit verweigert und hat das Europäische Parlament mit überwältigender Mehrheit grundsätzliche Bedenken angemeldet - übrigens auch unter Beteiligung der konservativen Fraktionen? Es waren nur die Liberalen und die Partei von Herrn Le Pen dagegen. Warum hat das Europäische Parlament mit großer parteiübergreifender Mehrheit eine Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof erbeten? Warum hat der französische Premierminister Lionel Jospin seine Ablehnung öffentlich angekündigt?
    Ich glaube, wir müssen deutlich machen, warum es einen solchen Aufschrei über das MAI und ein „Halt"-Signal einer Reihe von Parlamenten und vieler Parlamentarier gegeben hat:
    Einer der Gründe sind die Informationspolitik und das Verhandlungsverfahren der OECD und der beteiligten Regierungen.
    Der zweite Grund ist die Absicht der OECD-Arbeitsgruppe, nicht nur eine Harmonisierung bestehender bilateraler Abkommen zu erreichen - das wäre gut gewesen -, sondern ein neues „Grundgesetz einer einheitlichen globalen Wirtschaft" zu schreiben - so der Generalsekretär der WTO, Renato Ruggiero -, ohne daß vorher die Öffentlichkeit und die Parlamente prinzipiell ihre Zustimmung für ein solches Verfahren gegeben hatten oder auch nur darüber informiert waren.
    Dritter Grund sind der Inhalt und die Geltungsdauer des MAI, der weitgehende Verzicht auf natio-

    Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
    nale Souveränität und künftige öffentliche Gestaltungsmöglichkeiten zugunsten großzügig ausgeweiteter Rechte der Investoren, ohne gleichzeitig einen Wettbewerbsrahmen und Pflichten für Unternehmen sowie verbindliche Umwelt- und Sozialstandards, die auch umsetzbar sind, festzulegen. Die Rechte Dritter im Falle von Auseinandersetzungen bleiben weitgehend ungeklärt.
    Der Deutsche Bundestag, Herr Kollege Fritz, wurde von der Bundesregierung zum erstenmal am 14. Januar 1998 im Wirtschaftsausschuß durch eine zweiseitige Vorlage informiert. Bis heute liegt trotz mehrfachen Drängens keine autorisierte deutsche Übersetzung vor.

    (Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Das kann ja wohl nicht wahr sein!)

    Sie wurde vom Bundeswirtschaftsminister erst nach mehrfachem, energischem einmütigen Drängen der Ausschußmitglieder auf Antrag der SPD und der Grünen sowie der PDS für Mitte Mai zugesagt. Anderen Parlamenten wie dem kanadischen und dem US- Kongreß ging es da besser.
    Übrigens, Herr Kollege Fritz, ich habe noch gestern im Internet nachgeschaut, was auf dem entsprechenden Server des Wirtschaftsministeriums unter MAI zu finden ist. Wissen Sie, was Sie dort finden können? - Nichts.

    (Erich G. Fritz [CDU/CSU]: Gucken Sie bei OECD!)

    Ich gehe davon aus, daß ein Wirtschaftsministerium in Deutschland für die Information der deutschen Öffentlichkeit zuständig ist.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Ich sehe überhaupt nicht ein, warum wir Diskjockeys im Internet spielen und auf englische Texte angewiesen sein sollen. Die Kanadier und der US-Kongreß wurden jedenfalls früher informiert. Informationen sind eine Bringschuld der Regierung und keine Holschuld der Parlamente.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Im übrigen muß man ehrlich sein: Drei Jahre lang ist bei der OECD hinter verschlossenen Türen verhandelt worden, nichts anderes.

    (Beifall der Abg. Anke Fuchs [Köln] [SPD])

    Daß das MAI deswegen den Spitznamen „Tarnkappenvertrag" trägt und auf breites Mißtrauen stößt, ist überhaupt nicht verwunderlich.
    Wir müssen ehrlich sein, Herr Kollege Fritz: Das vorgeschlagene MAI übersteigt bei weitem die bloße Harmonisierung aller bisherigen bilateralen Investitionsschutzabkommen, aber auch von regionalen Handelsverträgen wie dem NAFTA. Es fordert seinen Primat über bereits bestehende internationale Abkommen zum Schutz des Urheberrechts, der Umwelt und der UNO-Konventionen. Das haben Ihnen übrigens auch die Vertreter der einschlägigen deutschen
    Industrie - Sie müßten die Herren kennen; sie waren einmal Mitglied der CSU-Fraktion - schriftlich mitgeteilt.
    Es soll nicht nur für die Signatarstaaten verbindlich sein, sondern auch verbindliche Durchsetzungs- und Sanktionsmechanismen enthalten. Damit greift das MAI, das übrigens eine Mindestgeltungsdauer von 20 Jahren haben soll, tief in die Souveränitätsrechte und in den föderativen Aufbau von Nationalstaaten und Staatenbünden wie der Europäischen Union ein. Seine konkreten Auswirkungen auf die bestehenden und künftigen Gestaltungsmöglichkeiten aller Betroffenen - mit Ausnahme der ausländischen Investoren - sind bisher nicht angemessen überprüft.
    Um nur einige Dimensionen des MAI sichtbar zu machen:
    Es ist nicht auf den kommerziellen Sektor beschränkt, wie das früher bei Handelsverträgen üblich war.
    Der Investitionsbegriff ist so weit wie bisher nie in einem internationalen Abkommen gefaßt. Er umfaßt geistiges Eigentum, Patente, Geldansprüche, Immobilienbesitz, Regierungskonzessionen und Lizenzen, Recht auf Zugang zu natürlichen Ressourcen und ein Recht auf das Mitbieten bei Regierungsaufträgen.
    Der Schutz umfaßt alle Phasen des Investitionszyklus; bisher galt er nur für die Zeit nach der Investition.
    Das MAI bindet alle Regierungsebenen, das heißt: auch Länder und Kommunen. Hat die Bundesregierung die Länder und Kommunen überhaupt schon gefragt, ob sie für sie verhandeln darf?

    (Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Bestimmt nicht! Das kann ich mir nicht vorstellen!)

    Es verbietet weitgehend staatliche Auflagen für Investitionen und die Benachteiligung ausländischer Investoren bei staatlichen Subventionen und Aufträgen. Auch dies ist eine Dimension, die dem deutschen Parlament nicht vorgetragen wurde.
    Es engt die öffentlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Privatisierung und der Gestaltung von Nonprofit-Organisationen ganz erheblich ein, weswegen die Kanadier ihren gesamten Gesundheits-, Sozial- und Erziehungsbereich ausdrücklich als Ausnahme beim MAI angemeldet haben.
    Es gibt Unternehmen zum erstenmal in der Geschichte der internationalen Abkommen ein Klagerecht vor internationalen Streitschlichtungseinrichtungen, und zwar ein Klagerecht, das Organisationen, Gewerkschaften, Privatfirmen und Regierungen nicht haben. Diese Streitschlichtungsorganisationen werden verbindlich und mit Sanktionen versehen entscheiden.
    Auf die Gültigkeitsdauer des MAI von 20 Jahren habe ich schon hingewiesen.
    Was das für unser Staatswesen, seinen föderativen Aufbau, die künftigen öffentlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die Weiterentwicklung der Europäischen Union, den Umwelt- und Gesundheitsschutz, die Zu-

    Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
    Wanderung von Personal ausländischer Investoren - darauf muß ausdrücklich hingewiesen werden -, aber auch für den Bereich der Wirtschaft und der Kultur bedeuten wird, hat die Bundesregierung bisher nicht beantwortet. Ebensowenig hat sie die Frage beantwortet, warum in diesem „Grundgesetz einer einheitlichen globalen Ökonomie" kein Wort über eine komplementär notwendige Wettbewerbsordnung steht.

    (Beifall bei der SPD)

    Insbesondere von der F.D.P. erwarte ich hierzu eine Antwort, weil ich mir mit dem Grafen Lambsdorff völlig einig war, daß eine Wettbewerbsordnung international dringend erforderlich ist. Wie kommen wir dazu, multinationalen Konzernen Rechte zu geben, die gegebenenfalls zu Monopolen oder zu weltweiten Kartellen führen und dem Nationalstaat nicht mehr die Möglichkeit geben, dagegen anzugehen?

    (Beifall bei der SPD Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Unglaublich!)

    Es wird gesagt, das sei bedauerlich, es handele sich um einen Schönheitsfehler, die Angelegenheit werde später verhandelt. Ich meine, es gehört doch zur simpelsten Verhandlungstaktik, zu berücksichtigen, daß man so etwas nachher nicht geschenkt bekommt, wenn man vorher die entsprechenden Konzessionen gegeben hat.
    Bevor wir im Bundestag über das MAI inhaltlich debattieren und entscheiden können, müssen wir noch viel klärende Vorarbeit leisten. Eine Anhörung ist notwendig, aber nicht hinreichend, weil bisher nur wenige mit dem MAI qualifiziert befaßt waren. Das ist auch kein Wunder; denn vorgestern ist eine neue Fassung des MAI mit 144 Seiten auf englisch, 54 Seiten Kommentar und 1300 Seiten Ausnahmen erschienen. Lieber Herr Kollege Fritz, wer sagt, daß wir das alles seit zwei Tagen hätten lesen können, dem muß ich sagen: Das ist nicht richtig.

    (Erich G. Fritz [CDU/CSU]: Das hat ja gar keiner gesagt!)

    Drei Schritte sind deswegen unbedingt erforderlich:
    Erstens. Die Regierung muß die Karten offen auf den Tisch legen und die deutsche Öffentlichkeit voll informieren, und zwar in der Amtssprache unseres Landes - in Deutsch.

    (Beifall bei Abgeordneten der PDS)

    Zweitens. Die in Frage stehenden Problemkreise müssen sorgfältig durch Expertengutachten geprüft werden, damit eine rationale Erörterung möglich ist.
    Drittens. Wenn das geschehen ist, muß die Politik mit allen interessierten Verbänden und Organisationen sowie den Bürgerinnen und Bürgern diskutieren.
    Gott sei Dank hat der Ministerrat der OECD am 28. April nicht entschieden, sondern das Verhandlungsmandat verlängert. Das entsprach auch dem Willen der beteiligten Parlamente; so ist Zeit für eine umfassende Information und eine rationale Vorbereitung der Diskussion gewonnen.