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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/230 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 230. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 23. April 1998 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Renate Diemers und Eckart Kuhlwein 21027 A Erweiterung der Tagesordnung 21027 B Nachträgliche Ausschußüberweisung . 21027 D Tagesordnungspunkt 3: Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Beschluß der Bundesregierung zur Festlegung des Teilnehmerkreises an der Dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion und Ersuchen der Bundesregierung - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht des Arbeitsstabes Europäische Wirtschafts- und Währungsunion des Bundesministeriums der Finanzen und der Bundesministerien (AS WWU) vom 27. März 1998; - Einführung des Euro in Gesetzgebung und öffentlicher Verwaltung (Drucksachen 13/10250, 13/10251, 13/ 10450) 21028A Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 21028B Ingrid Matthäus-Maier SPD 21033 A Friedrich Merz CDU/CSU 21036 A Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21039 C Hans-Dietrich Genscher F.D.P. 21042 A Dr. Gregor Gysi PDS 21047 B Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler . . . 21050 B Gerhard Schröder, Ministerpräsident (Niedersachsen) 21059 A Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . 21063 A Rudolf Scharping SPD 21069 C Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21073 A Carl-Ludwig Thiele F.D.P. 21077 B Dr. Barbara Höll PDS 21080 A Michael Glos CDU/CSU 21082 A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 21084 D Anke Fuchs (Köln) SPD 21087 A Christian Sterzing BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21089D Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 21091 D Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . 21093 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 21096 B Rainer Brüderle, Staatsminister (Rheinland-Pfalz) 21098 A Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . 21098 D Dr. Jürgen Warnke CDU/CSU 21100 B Dr. Liesel Hartenstein SPD 21101 C Dr. Norbert Wieczorek SPD 21104 A Kurt Neumann (Berlin) fraktionslos . . 21107 C Namentliche Abstimmung 21109 A Ergebnis 21114 A Tagesordnungspunkt 14: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes (Drucksache 13/10244) 21109 C b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes (Drucksache 13/10245) 21109D c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften (Vermögensrechtsbereinigungsgesetz) (Drucksache 13/10246) 21109 D d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats vom 5. November 1992 (Drucksache 13/10268) 21109D e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Datenermittlung für den Verteilungsschlüssel des Gemeindeanteils am Umsatzsteueraufkommen (Drucksache 13/10343) 21109D f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes betreffend die Anrufung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens auf dem Gebiet der polizeilichen Zusammenarbeit und der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen nach Artikel 35 des EUVertrages (Drucksache 13/10429) . . 21110A g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinproduktegesetzes (Drucksache 13/10422) 21110A h) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1932 (Drucksache 13/10430) . . . . 21110A i) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 (Drucksache 13/10364) 21110B j) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. Juni 1995 zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (Drucksache 13/10431) . . 21110B k) Antrag der Abgeordneten Otto Reschke, Karl Diller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Soziale Wohnungsfürsorge mit neuem Konzept weiterführen (Drucksache 13/7091) 21110C l) Antrag der Abgeordneten Steffen Tippach, Heinrich Graf von Einsiedel, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS Zivile und nichtmilitärische Konfliktbearbeitung und Friedenssicherung (Drucksache 13/9643) 21110 C m) Antrag der Abgeordneten Heidemarie Wieczorek-Zeul, Gerd Andres und weiterer Abgeordneter der Fraktion der SPD Sicherung der Arbeitsplätze bei der Hoechst Marion Roussel Deutschland GmbH (Drucksache 13/10028) . . . . 21110 C n) Antrag der Abgeordneten Horst Sielaff, Anke Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Modellregion Allgäu (Drucksache 13/ 10266) 21110D o) Antrag der Abgeordneten Adelheid Tröscher, Dr. R. Werner Schuster, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Reformvorschläge zur Struktur der Entwicklungszusammenarbeit und Entwicklungspolitik (Drucksache 13/10230) 21110D p) Antrag der Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick, Dr. Barbara Höll, Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS Novellierung des Eigenheimzulagengesetzes (Drucksache 13/10295) . . . 21111A Zusatztagesordnungspunkt 2: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. September 1996 zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (EU-Bestechungsgesetz) (Drucksache 13/10424) 21111A b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 26. Juli 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (EG-Finanzschutzgesetz) (Drucksache 13/10425) 21111 A c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 31. Januar 1995 über den unerlaubten Verkehr auf See zur Durchführung des Artikels 17 des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (Drucksache 13/10426) 21111B d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 27. September 1996 über die Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Drucksache 13/10427) 21111B e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1997 über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr (Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung) (Drucksache 13/10428) 21111 C f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften (Zweites Schadensersatzrechtsänderungsgesetz) (Drucksache 13/10435) . 21111 C g) Antrag der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Angelika Beer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Traditionspflege der Bundeswehr (Drucksache 13/10279) 21111 C Tagesordnungspunkt 15: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Änderungen vom 13. Februar 1997 des Übereinkommens zur Gründung der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation „EUTELSAT" (EUTELSAT Übereinkommen) (Drucksachen 13/10138, 13/10444) 21111D b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Änderungen vom 1. September 1995 des Übereinkommens über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation „INTELSAT" (INTELSATÜbereinkommen) (Drucksachen 13/ 10139, 13/10445) 21112A c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1997 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden in den Grenzgebieten (Drucksachen 13/10113, 13/10474) 21112B d) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 20. Dezember 1994 über den Beitritt des Fürstentums Monaco zum Übereinkommen zum Schutze der Alpen (Beitrittsprotokoll zur Alpenkonvention) (Drucksachen 13/8825, 13/10341) 21112C e) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 22. April 1996 zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits (Drucksachen 13/9512, 13/10260) 21112D f) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (Drucksachen 13/9510, 13/10240) 21113 A g) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates vom 22. Juli 1993 über die innergemeinschaftliche Koordinierung des Aufbaus von Unternehmensregistern für statistische Verwendungszwecke (Drucksachen 13/9696, 13/10227) 21113B h) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts (Drucksachen 13/7673, 13/10363) . 21113 C - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Gerald Häfner, Volker Beck (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes - Wahl der Richter und Richterinnen (Drucksachen 13/2088, 13/ 10363) 21113D - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Ulla Jelpke, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (Drucksachen 13/2686, 13/10363) . . . 21113 D i) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Konrad Kunick, Gerd Andres, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Förderung der Seeschiffahrt in Deutschland (Drucksachen 13/9075, 13/10270) 21117 A j) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschläge für Verordnungen (EG) des Rates zur Änderung der Gründungsverordnungen einzelner dezentraler Einrichtungen der Gemeinschaft (Drucksachen 13/9086 Nr. 2.80, 13/10228) 21117 A k) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen „Die Wettbewerbsfähigkeit der Bauwirtschaft" (Drucksachen 13/9477 Nr. 2.33, 13/10256) 21117B 1) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz, Dr. Manuel Kiper und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verbotsverordnung für Chlorparaffine (2. Chloraliphatenverordnung) nach § 17 des Chemikaliengesetzes (Drucksachen 13/1428, 13/4148) 21117 C m) 18. Beschlußempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses zu dem Wahleinspruch gegen die Gültigkeit der Berufung eines Listennachfolgers gemäß § 48 Bundeswahlgesetz (Drucksache 13/10237) 21117 D n) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 296 zu Petitionen (Einbürgerung nach Deutschland eines iranischen Staatsbürgers) (Drucksache 13/9784) 21117 D o-t) Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses Sammelübersichten 328, 329, 330, 331, 332 und 333 zu Petitionen (Drucksachen 13/10316, 13/10317, 13/10318, 13/10319, 13/10320, 13/10321) . . . . 21118A-C Tagesordnungspunkt 4: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergaberechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 13/9340, 13/10328) 21118D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rechtsgrundlage für die Vergabe öffentlicher Aufträge: Koppelung der Auftragsvergabe an Frauenfördermaßnahmen (Drucksachen 13/9813, 13/10328) 21118D c) Große Anfrage der Abgeordneten Ernst Schwanhold, Anke Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Veränderung der Vergabeverfahren bei öffentlichen Aufträgen (Drucksachen 13/5913, 13/7137) 21118 D Hartmut Schauerte CDU/CSU 21121 A Sabine Kaspereit SPD 21121 B Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21122 C Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P 21123 C Rolf Kutzmutz PDS 21124 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 21125 A Wolfgang Weiermann SPD 21126A Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zum Abrechnungsverhalten von Vertragszahnärzten 21127 C Klaus Kirschner SPD 21127 C Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU 21128D Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21130A Jürgen W. Möllemann F.D.P. . . . . . 21131A Dr. Ruth Fuchs PDS 21131 D Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 21133A Regina Schmidt-Zadel SPD 21134 A Ulf Fink CDU/CSU 21135 A Gudrun Schaich-Walch SPD 21135 D Wolfgang Zöller CDU/CSU 21136 C Dr. Martin Pfaff SPD 21137 B Dr. Wolfgang Wodarg SPD 21138 B Tagesordnungspunkt 5: a) Große Anfrage der Abgeordneten Ulrike Mehl, Ursula Burchardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Umweltbildung (Drucksachen 13/5238, 13/8213) 21139C b) Antrag der Abgeordneten Ulrike Mehl, Ursula Burchardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Umweltbildung - Bildung für eine nachhaltige Entwicklung (Drucksache 13/10225) 21139 C Ursula Burchardt SPD 21139 D Dr. Gerhard Päselt CDU/CSU 21141 C Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21143 C Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . 21145 A Rosel Neuhäuser PDS 21146 A Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 21146D Eckart Kuhlwein SPD 21148 A Jürgen Koppelin F.D.P 21149 B Elke Wülfing, Parl. Staatssekretärin BMBF 21150C Tagesordnungspunkt 6: Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses - zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1994 - Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1994) - zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1996 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 1994) (Drucksachen 13/3437, 13/5700, 13/6153 Nr. 1, 13/9799) 21152 C Tagesordnungspunkt 7: Große Anfrage der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin), Werner Schulz (Berlin), Marieluise Beck (Bremen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Soziale Dienste und geplanter ABM-Abbau in den neuen Bundesländern (Drucksachen 13/5795, 13/8237) . . . 21152D Tagesordnungspunkt 8: a) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Christa Luft, Wolfgang Bierstedt, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS Für eine wirtschaftliche und ökologische Alternative in den neuen Bundesländern (Drucksachen 13/7519, 13/8580) 21153A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung - zu dem Antrag der Gruppe der PDS Regelung von Ansprüchen und Anwartschaften aus zusätzlichen Versorgungen der DDR in einem spezifischen Versorgungssystem - zu dem Antrag der Gruppe der PDS Regelung von Ansprüchen und Anwartschaften aus den Systemen der Altersversorgung der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post der DDR - zu dem Antrag der Gruppe der PDS Regelung von Ansprüchen und Anwartschaften auf Renten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens der DDR - zu dem Antrag der Gruppe der PDS Regelung von Ansprüchen und Anwartschaften auf berufsbezogene Zuwendungen von Ballettmitgliedern aus der DDR (Drucksachen 13/7118, 13/7119, 13/7536, 13/8463, 13/9448) 21153 A Petra Bläss PDS 21153C, 21156D Manfred Grund CDU/CSU . . 21154C, 21157B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21155D Nächste Sitzung 21158 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 21159* A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Finanzausschusses zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Beschluß der Bundesregierung zur Festlegung des Teilnehmerkreises an der Dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion und Ersuchen der Bundesregierung Zweiter Bericht des Arbeitsstabes Europäische Wirtschafts- und Währungsunion des Bundesministeriums der Finanzen und der Bundesministerien (AS WWU) vom 27. März 1998 Einführung des Euro in Gesetzgebung und öffentlicher Verwaltung (Tagesordnungspunkt 3) Jürgen Koppelin F.D.P 21159* D Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. . . . . 21160* A Dr. Burkhard Hirsch F D P. 21160* C Wolfgang Schulhoff CDU/CSU 21161* B Roland Kohn F.D.P. 21163* A Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 21163' C Heinrich Lummer CDU/CSU 21164* B Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 21165* B Jürgen Augustinowitz CDU/CSU . . . 21166* B Manfred Kolbe CDU/CSU 21167* A Dr. Egon Jüttner CDU/CSU 21167* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht, Tilo Braune, Christel Deichmann, Thomas Krüger, Gisela Schröter und Gunter Weißgerber (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Finanzausschusses zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Beschluß der Bundesregierung zur Festlegung des Teilnehmerkreises an der Dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion und Ersuchen der Bundesregierung Zweiter Bericht des Arbeitsstabes Europäische Wirtschafts- und Währungsunion des Bundesministeriums der Finanzen und der Bundesministerien (AS WWU) vom 27. März 1998 Einführung des Euro in Gesetzgebung und öffentlicher Verwaltung (Tagesordnungspunkt 3) 21168* A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Robert Leidinger, Brigitte Adler, Dr. Bodo Teichmann, Dr. Liesel Hartenstein, Peter Conradi (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Finanzausschusses zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Beschluß der Bundesregierung zur Festlegung des Teilnehmerkreises an der Dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion und Ersuchen der Bundesregierung Zweiter Bericht des Arbeitsstabes Europäische Wirtschafts- und Währungsunion des Bundesministeriums der Finanzen und der Bundesministerien (AS WWU) vom 27. März 1998 Einführung des Euro in Gesetzgebung und öffentlicher Verwaltung (Tagesordnungspunkt 3) 21168* D Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 6 (Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1994 - Vorlage der Jahresrechnung 1994 - und Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1996 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung [einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 1994]) Dieter Pützhofen CDU/CSU 21169* C Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21171 * C Jürgen Koppelin F.D.P 21172* A Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 21173* C Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 7 (Große Anfrage: Soziale Dienste und geplanter ABM-Abbau in den neuen Bundesländern) Wolfgang Dehnel CDU/CSU 21174* A Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21175* C Uwe Lühr F.D.P 21136`C Dr. Heidi Knake-Werner PDS 21177* C Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 21178* B Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 8 (Anträge: Für eine wirtschaftliche und ökologische Alternative in den neuen Bundesländern Regelung von Ansprüchen und Anwartschaften aus zusätzlichen Versorgungen der DDR in einem spezifischen Versorgungssystem Regelung von Ansprüchen und Anwartschaften aus den Systemen der Altersversorgung der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post der DDR Regelung von Ansprüchen und Anwartschaften auf Renten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens der DDR Regelung von Ansprüchen und Anwartschaften auf berufsbezogene Zuwendungen von Ballettmitgliedern aus der DDR) Dr. Hermann Pohler CDU/CSU 21179* C Renate Rennebach SPD 21180* B Jürgen Türk F.D.P 21181* C Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 21181* D 230. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 23. April 1998 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) . entschuldigt bis einschließlich Altmann (Pommels- BÜNDNIS 23. 4. 98 brunn), Elisabeth 90/DIE GRÜNEN Antretter, Robert SPD 23. 4. 98 * Becker-Inglau, Ingrid SPD 23. 4. 98 Behrendt, Wolfgang SPD 23. 4. 98 * Bindig, Rudolf SPD 23. 4. 98 * Blunck, Lilo SPD 23. 4. 98 * Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 23. 4. 98 Peter Harry Conradi, Peter SPD 23. 4. 98 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 23. 4. 98 Dietert-Scheuer, Amke BÜNDNIS 23. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 23. 4. 98 Falk, Ilse CDU/CSU 23. 4, 98 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 23. 4. 98 * Haack (Extertal), SPD 23. 4. 98 Karl Hermann Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 23. 4. 98 Hoffmann (Chemnitz), SPD 23. 4. 98 Jelena V. Horn, Erwin SPD 23. 4. 98 * Imhof, Barbara SPD 23. 4. 98 Janssen, Jann-Peter SPD 23. 4. 98 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 23. 4. 98 * Klemmer, Siegrun SPD 23. 4. 98 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 23. 4. 98 Kurzhals, Christine SPD 23. 4. 98 Lehn, Waltraud SPD 23. 4. 98 Dr. Luft, Waltraud PDS 23. 4. 98 Dr. Mahlo, Dietrich CDU/CSU 23. 4. 98 Marten, Günter CDU/CSU 23. 4. 98 * Michels, Meinolf CDU/CSU 23. 4. 98 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 23. 4. 98 * Purps, Rudolf SPD 23. 4. 98 Reinhardt, Erika CDU/CSU 23. 4. 98 Rübenkönig, Gerhard SPD 23. 4. 98 Dr. Scheer, Hermann SPD 23. 4. 98 * Simm, Erika SPD 23. 4. 98 Terborg, Margitta SPD 23. 4. 98 * Tröscher, Adelheid SPD 23. 4. 98 Verheugen, Günter SPD 23. 4. 98 Voigt (Frankfurt) SPD 23. 4. 98 Karsten D. Anlagen zum Stenographischen Bericht (C) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Weisskirchen (Wiesloch), SPD 23. 4. 98 Gert Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 23. 4. 98 Wittich, Berthold SPD 23. 4. 98 Wohlleben, Verena SPD 23. 4. 98 Zierer, Benno CDU/CSU 23. 4. 98 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Finanzausschusses zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Beschluß der Bundesregierung zur Festlegung des Teilnehmerkreises an der Dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion und Ersuchen der Bundesregierung, Zweiter Bericht des Arbeitsstabes Europäische Wirtschafts- und Währungsunion des Bundesministeriums der Finanzen und der Bundesministerien (AS WWU) vom 27. März 1998 Einführung des Euro in Gesetzgebung und öffentlicher Verwaltung (Tagesordnungspunkt 3) Jürgen Koppelin (F.D.P.): Ich werde meine Zustimmung geben, auch wenn ich kritisch würdige, auf welche Art und Weise die Kriterien in Deutschland erreicht worden sind. Politisch sehe ich in der Wirtschafts- und Währungsunion einen wichtigen Schritt zum gemeinsamen Europa. Um die Kriterien zu erreichen, sind in Deutschland jedoch haushaltspolitische Entscheidungen getroffen worden, die uns in wenigen Jahren große Probleme machen werden. Nebenhaushalte, Kreditaufnahmen von bundeseigenen Einrichtungen, die die aufgenommenen Mittel dem Bundeshaushalt zur Verfügung stellen mußten, sowie die auf uns zukommenden hohen Pensionslasten, zum Beispiel bei der Post, werden in den kommenden Jahren zu Haushaltsproblemen führen, die das Erreichen der Kriterien auch unter dem Aspekt der geforderten Nachhaltigkeit erschweren werden. Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion wird nur dann erfolgreich sein können, wenn zusätzlich eine gemeinsame Steuerpolitik erreicht wird. Dr. Otto Graf Lambsdorff (F.D.P.): Ich will begründen, warum ich in der heutigen Schlußabstimmung nicht mit Ja votieren werde. Ich greife dabei zurück auf die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 27. November 1992 und auf meine Reden in den Debatten zum Maastricht-Vertrag vom 13. Dezember 1991 und 8. Oktober 1992. Damals habe ich für Partei und Fraktion der F.D.P. und für mich selbst die Zustimmung zu einer einheitlichen europäischen Währung begründet. Ich habe die endgültige Zustimmung davon abhängig gemacht, daß die Kriterien des Vertrages strikt eingehalten werden und daß ihre Dauerhaftigkeit gesichert wird. Ich habe Zweifel, ob die Kriterien wirklich strikt eingehalten wurden. Stichwort: „Kreative Buchführung". Trotzdem könnte ich heute zustimmen. Die politischen Argumente sind gewichtig, die stabilitätspolitischen Erfolge im Vorlauf zum Euro beeindruckend. Gilt das auch für die „Nachhaltigkeit"? Leider nein. Hier liegt der Schlüssel für mein heutiges Votum. Schon am 8. Oktober 1992 habe ich von dieser Stelle aus die Teilnahme Italiens an der ersten Runde problematisiert. Der Bericht des Zentralbankrates bestätigt, daß mein Pessimismus berechtigt war. Mit einer Gesamtverschuldung von 121,6 Prozent des Bruttosozialproduktes kann von Einhaltung des Kriteriums keine Rede sein. Die Bedenken des Zentralbankrates gegen eine Teilnahme Italiens sind im Bericht klar formuliert. Die Tabelle über Budgetlücken zeigt: Es ist ausgeschlossen, daß Italien die Marke von 60 Prozent in den nächsten 10 bis 15 Jahren erreichen könnte. Dazu bedürfte es eines Budgetüberschusses von 8,2 Prozent für einen Fünf-Jahreszeitraum oder von 2,2 Prozent für einen Zehn-Jahreszeitraum. Jetzt hat Italien ein Budgetdefizit von 2,7 Prozent. Veränderungen dieser Größenordnung kann ich nur ironisieren: Unmögliches wird sofort erledigt, Wunder dauern etwas länger. - Trotzdem könnte ich auch hier noch zustimmen, wenn auch unter schweren Bedenken. Aber nun kommt ,der für mich entscheidende Punkt: Wenn wir mit dem Mühlstein italienischer - übrigens auch belgischer - Gesamtverschuldung in die Europäische Währungsunion gehen, dann ist die Stabilitätspolitik der Europäischen Zentralbank besonders gefordert. Kann die EZB das leisten? Ja, wenn ihre Unabhängigkeit nicht unterminiert wird. Aber solche Versuche laufen, und die Bundesregierung hat sie bisher trotz aller Bemühungen, die ich würdige, nicht endgültig abwehren können. Im Vordergrund steht dabei die Frage der ersten Besetzung der Position des Präsidenten der EZB. Es geht mir nicht um Personen, obwohl ich die Kandidatur Duisenbergs voll unterstütze. Es geht mir um die Frage, ob hier ein Kuhhandel veranstaltet wird. Eine Aufteilung der achtjährigen Amtszeit darf die Bundesregierung nicht akzeptieren. Das ginge gegen Buchstaben und Geist des Maastricht-Vertrages. Zurecht hat Herr Duisenberg dies vor Wochen schon abgelehnt. Es wäre ein verheerender Anfang, es würde das Vertrauen der Bürger in die EZB schwer erschüttern und öffnete Tür und Tor für künftige politische Manipulationen. Das sollte die Bundesregierung übrigens auch bedenken, wenn sie ihren Kandidaten für das Direktorium der EZB vorschlägt. Es geht auch hier nicht um Personen, aber wenn wir die Unabhängigkeit der EZB von politischen Einflüssen wollen, dann darf der deutsche Personalvorschlag nicht in die falsche Richtung weisen. Schon hören wir aus Den Haag, man werde am 2. Mai anderen Personalvorschlägen als dem eigenen nicht zustimmen. Dann bliebe die Entscheidung weiter in der Schwebe, und die Arbeitsfähigkeit der EZB würde - so Bundesbankpräsident Tietmeyer - gleich zu Beginn beschädigt. Das ist sehr ärgerlich, aber es liegt wahrlich nicht an unseren holländischen Freunden. Solange der Nebel um die EZB nicht gelichtet ist, kann ich nicht zustimmen. Weil ich aber ein Befürworter der Europäischen Währungsunion bin, will ich nicht mit Nein stimmen. Ich werde mich heute - zu meinem Bedauern - der Stimme enthalten. Dr. Burkhard Hirsch (F.D.P.): Dem Eintritt in die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion zum gegenwärtigen Zeitpunkt und mit dem vorgesehenen Teilnehmerkreis stimme ich nicht zu. Obwohl es sich um eine Entscheidung von großer Bedeutung handelt, werde ich mich der Stimme enthalten. Die Gründe habe ich meiner Fraktion dargestellt. Diese Erklärung gebe ich deswegen ab, damit meine Motive nicht mißdeutet werden können. Erstens. Der Deutsche Bundestag hat in seiner feierlichen Entschließung vom 2. Dezember 1992 zum Vertrag vom 7. Februar 1992 zur Europäischen Union ausdrücklich und einmütig erklärt: Die künftige europäische Währung muß so stabil sein und bleiben wie die Deutsche Mark. Der Deutsche Bundestag wird sich jedem Versuch widersetzen, die Stabilitätskritierien aufzuweichen, die in Maastricht vereinbart worden sind. Er wird darüber wachen, daß der Übergang zur 3. Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion sich streng an diesen Kriterien orientiert. Das der heutigen Entscheidung vorangehende Verfahren gibt dem Bundestag weder zeitlich noch inhaltlich die Möglichkeit einer eigenen Bewertung. Vor allem wird die Entscheidung heute nicht mehr vorrangig von der Erfüllung der Stabilitätskritierien abhängig gemacht. Sie soll vielmehr eine Entscheidung für oder gegen Europa sein, hinter der die Erfüllung der Stabilitätskriterien weit zurücktritt. Während die Währungsunion die Folge einer Zusammenarbeit in einer politischen Union hätte sein müssen, wird sie nun zu einer Hoffnung, die politische Union auf diese Weise zu erreichen. Zweitens. Die Konvergenzkritierien sind von wesentlichen Teilnehmerländern nur teilweise und jedenfalls nicht nachhaltig erreicht worden. Dabei liegen die Probleme nicht nur in den Meßzahlen, sondern vor allem in der Verschuldungsstruktur und der Entwicklung der staatlichen Haushalte dieser Teilnehmerländer. Der nicht entschiedene Streit über die Person des ersten Präsidenten der Europäischen Zentralbank ist nicht nur eine Personalfrage, sondern hängt mit unterschiedlichen währungs- und wirtschaftspolitischen Zielsetzungen zusammen, die sich auch dann auswirken werden, wenn die Personalfrage entschieden ist. Diese unterschiedlichen Zielsetzungen beziehen sich insbesondere auf die Frage, ob und in welchem Umfang die Währungspolitik zu arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Zielsetzungen eingesetzt werden kann. Drittens. Die Einführung des Euro wird für einen unbestimmten Zeitraum die bestehenden regionalen Unterschiede verstärken. Die sich daraus ergebenden Wettbewerbslagen und Angleichungsprozesse werden um so schwieriger sein, je unterschiedlicher die Ausgangslage ist: ein verstärkter Rationalisierungsdruck mit Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, unterschiedliche politische Vorstellungen über die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Eingriffe in die Sozialsysteme zum Ausgleich des staatlichen Haushalts, Wanderungsbewegungen in die Länder mit höherem Lohnniveau und Ausgleichszahlungen zur Dämpfung sozialer Spannungen. Diese Aufgaben werden um so schwerer zu bewältigen sein, wenn man gleichzeitig im nationalen Bereich die Steuerabgabenlast drastisch verringern will, um eine wirtschaftliche Belebung zu erreichen. Eine Wirtschafts- und Währungsunion wird unter diesen Voraussetzungen außerordentlich weitgehende Abstimmungen der politischen Entscheidungen der einzelnen Teilnehmerländer erfordern, um diese Spannungen in Grenzen zu halten. Es gibt aber keine demokratisch und parlamentarisch legitimierte politische Institution, die diese Entscheidungen, gestützt auf ein Votum der Wähler, treffen könnte. Viertens. Die Einigung Europas und die enge Verknüpfung mit den bisherigen Nationalstaaten ist unausweislich und notwendig. Ich respektiere die Entscheidung der Abgeordneten, die alle Risiken um des Zieles willen akzeptieren wollen, die Einigung Europas durch Verknüpfung ihrer Wirtschaften und Währungen auf Dauer zu erzwingen. Den Weg über eine Währungsunion, die unmittelbar und irreparabel in die Lebensverhältnisse eines jeden einzelnen Bürgers eingreift, halte ich angesichts der bestehenden ungelösten Zielkonflikte nur dann für politisch akzeptabel, wenn er mit einem direkten Votum der Wähler verbunden werden würde. Wolfgang Schulhoff (CDU/CSU): Während meiner 16jährigen Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag gab es viele wichtige Entscheidungen. Es war ja auch eine Zeit epochaler Umbrüche: Bei allen Abstimmungen in diesen Jahren war ich weitgehend sicher, das Richtige zu tun. Die jetzt vor uns liegende über die Wirtschafts- und Währungsunion - von fundamentaler Bedeutung für die Zukunft Europas - macht mir jedoch erhebliche Schwierigkeiten. Nicht, weil ich gegen eine gemeinsame Währung bin. Wie könnte ich es auch sein! Haben wir nicht als Studenten Ende der 50er Jahre mit Heißblut die Römischen Verträge studiert. Als Kölner Student hatte ich das große Glück, mit einem der geistigen Väter des europäischen Integrationswerkes, nämlich mit Alfred Müller-Armack, selbst zu diskutieren. Wir waren beseelt vom europäischen Einheitsgedanken, einem gemeinsamen friedlichen Europa, einer politischen Union, die dann zum Abschluß aller Integrationsbemühungen gekrönt würde mit einer gemeinsamen Währung, eine gemeinsame Währung als ökonomisch notwendige Konsequenz, aber auch als politisches Zeichen der Unumkehrbarkeit des Integrationsprozesses. Die einzelnen Integrationsschritte waren auch klar definiert: Erst die politische Union, die auch von einer weitgehenden wirtschaftlichen Konvergenz der einzelnen Volkswirtschaften getragen werden mußte, mit einer gemeinsamen, unabhängigen Zentralbank, dann erst die gemeinsame Währung. Mit dem Maastrichter Vertrag wurden jedoch die Prioritäten richtungsweisend verschoben. Die gemeinsame Währung bekam jetzt eine andere Funktion. Mit ihr sollte nunmehr der noch stockende Integrationsprozeß quasi wie mit einer Lokomotive gezogen werden. Obwohl dieser Gedanke nicht neu war, von den Franzosen immer wieder favorisiert, entsprach er nie der deutschen Position. Im Gegenteil, wir haben ihn aus triftigen ökonomischen Gründen immer vehement abgelehnt. Dies war auch die Haltung der Bundesregierung bis Ende der 80er Jahre. Mit dem Maastrichter Vertrag, der anerkanntermaßen Positives bewirkte, sowohl mit seinen Konvergenzkriterien als auch dem geglückten Statut der europäischen Zentralbank, wurde jedoch die deutsche Position aufgegeben. Dieser Vertrag wurde von der Außenpolitik und nicht mehr von der Ökonomie bestimmt. Und gerade hierin liegt das Dilemma und die große Gefahr. Denn hat nicht die Geschichte gelehrt, daß alles, was ökonomisch falsch war, sich auch im nachhinein als politisch schädlich erwiesen hat! Wir brauchen nur in den ehemaligen Ostblock zu sehen. Deshalb gab es auch von Anfang an große Kritik am Vertrag und es wurden Nachbesserungen verlangt. Die Verfasser des Vertrages hatten zwar ernsthaft über die Eintrittsbedingungen zur gemeinsamen Währung nachgedacht, aber nicht darüber, was passieren würde, wenn nach Zustandekommen der Währungsunion sich einzelne Länder dann permanent kontraproduktiv, d. h. nicht stabilitätsgerecht verhalten würden. Obwohl man in Artikel 104 b eine sog. ,No bailout-Klausel' eingeführt hat, also keine Unterstützung für in Schwierigkeiten geratene Länder, so weiß doch jeder, daß dies in der Praxis zu großen Problemen führen wird. Der Präsident der Bundesbank, Hans Tietmeyer, hat in der vom Finanz- und Europaausschuß durchgeführten Anhörung auf die in diesem Zusammenhang auf die europäische Zentralbank zukommenden und nicht von ihr alleine lösbaren Probleme für die gemeinsame Geldpolitik hingewiesen. Ich werde an anderer Stelle nochmals auf diesen Sachverhalt zurückkommen. Im Klartext also: Es wurde ein Vertrag ohne Kündigungsklausel verabschiedet. Dieses Problem hat auch der deutsche Finanzminister erkannt. Dankenswerterweise handelte er schnell. Auch er wollte nachbessern. Dies ist ihm zum Teil auch mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt gelungen. Da dieser Vertrag jedoch keinen Automatismus aufweist und damit der Beliebigkeit der Politik ausgesetzt ist, hat er nur einen warnenden Charakter. Auch seine Anwendung wäre problematisch, entzieht man doch einem in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Land weitere Liquidität. Ein Widerspruch in sich. Mir wäre ein klar definierter Ausschlußmechanismus lieber gewesen. Als ich dies vor Jahren vorschlug, hat man es als illusorisch abgewiesen. Eines Tages, so befürchte ich, wird man sich noch daran erinnern. Aber es gibt wie eben schon erwähnt, auch Positives zu bemerken. Die Bemühungen der EU-Staaten, dem Kreis der Euro-Berechtigten anzugehören, führten zu ungeahnten Stabilitätserfolgen, die fast einem Wunder gleichkommen. Bei näherem Hinsehen jedoch stellt man unschwer fest, daß es mit dem Wunder bei einigen Staaten nicht so weit her ist. So wurde nämlich bei einigen die Defizitquote nur durch Einmalaktionen wie in Frankreich und Italien erreicht. Anderen wurde durch EU-Mittel kräftig unter die Arme gegriffen. Hier drängt sich die Frage auf: Was passiert, wenn diese Unterstützung jetzt wie geplant wegfällt? Weiter ist festzuhalten, daß in der vergangenheitsbezogenen Betrachtung die Schuldenquote im Durchschnitt der EU von 56 Prozent im Jahr 1991 auf 73 Prozent im Jahr 1996 angestiegen ist. Hier kann von einer im Vertrag geforderten hinreichenden Rückläufigkeit und einer Annäherung an den Referenzwert bei vielen Ländern keine Rede sein. Ganz kraß trifft das für Italien und Belgien zu. Hierauf hat der Bundesbankpräsident in der eingangs erwähnten Anhörung abgehoben. Wörtlich: „Für die nachhaltige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in den einzelnen Mitgliedstaaten ist die Schuldenquote wichtiger als die in einem einzelnen Jahr erreichte Defizitquote." Er hat unter den bestehenden Bedingungen deshalb große Bedenken hinsichtlich der Aufnahme dieser Länder. Gleichzeitig hat er auf die dadurch entstehenden Gefahren für die gemeinsame Geldpolitik hingewiesen. Damit ist der Konflikt schon vorgezeichnet und der Wirkungsgrad der künftigen europäischen Zentralbank eingeschränkt. Wer nämlich glaubt, der Geldwert hänge allein von der Politik der Notenbank ab, irrt sich gewaltig. Auch hierauf hat der Bundesbankpräsident nochmals mit Nachdruck hingewiesen. Er hat sogar von einem Schreckensszenario gesprochen, wenn einige Länder nach Teilnahme an der Währungsunion einen anderen Kurs fahren oder notwendige Strukturanpassungen hinauszögern oder sogar unterlassen. Wie soll die Geldpolitik der Europäischen Notenbank künftig die Stabilitätsdämme halten, wenn z. B. eine nicht genügend flexible Tarifpolitik zu Millionen von Arbeitslosen in den verschiedenen Ländern führt, die dann aus ganz Europa zu Demonstrationen in Frankfurt zusammenströmen? Wie soll die Europäische Notenbank unterschiedliche Konjunkturzyklen mit allen ihren sozialen Verwerfungen künftig in ihrer Zinspolitik berücksichtigen? Tietmeyer wörtlich: „Die Geldpolitik ist wichtig, aber sie alleine kann den Geldwert nicht stabil halten. " So ist auch die Stellungnahme der Bundesbank insgesamt betrachtet mehr ablehnend als zustimmend. Denn wie interpretiert man ein konditioniertes „stabilitätspolitisch vertretbar". Sie sagt ja zum Beitritt der Bundesrepublik, macht aber keine Aussage über den Teilnehmerkreis, meldet sogar große Bedenken gegen die Länder Italien und Belgien an. Ich stimme Roland Vaubel, Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Wirtschaftsministeriums und einer der namhaftesten deutschen Ökonomieprofessoren zu, wenn er in dieser Formulierung keine Befürwortung sieht. Die Bundesbank hat sich, wie Vaubel zu Recht feststellt, geschickt aus der Affäre gezogen, „wie einst Pontius Pilatus seine Hände in Unschuld gewaschen hat". Interessant ist festzustellen, daß sich die deutsche Bundesbank auch in der Beurteilung des Kriteriums „einer auf Dauer tragbaren Finanzlage der öffentlichen Hand" deutlich von der EU-Kommission unterscheidet, sich sogar von ihr distanziert. Hier sieht man schon die künftige Konfliktlage: Auf der einen Seite die Herren der Geldpolitik, sachbezogen und stabilitätstreu, auf der anderen Seite die EU-Administeratoren, leichtfertig sich dem Primat der Politik unterwerfend. Sollten Italien und Belgien von Anfang an der Währungsunion angehören, ist der Konflikt - ich wiederhole - programmiert. Deshalb ist für mich die Aufnahme dieser Länder stabilitätspolitisch nicht vertretbar, obwohl ich durchaus die Konsolidierungsbemühungen der Prodi-Regierung zu würdigen weiß. Auch andere Staaten haben noch längst nicht ihre stabilitätspolitische Gesinnung, was die Nachhaltigkeit anbelangt, bewiesen. Erstaunlicherweise hat hierauf selbst der französische Kommissar de Silguy in der erwähnten Anhörung hingewiesen und auch expressis verbis Deutschland und Frankreich genannt. Denn über die Konsequenzen einer gemeinsamen Währung sind sich Opposition und Koalition in Deutschland noch lange nicht einig, wie dies auch die Beratungen im Finanzausschuß sehr deutlich gezeigt haben. Wer nämlich glaubt, daß eine europäische Harmonisierung der Steuern und Sozialstandards auf deutschem Niveau stattfinden wird, täuscht sich gewaltig. Vielen ist noch nicht bewußt, daß eine Währungsunion zwangsläufig von uns eine Reduzierung der Steuerlast und den Abbau von Sozialstandards verlangt. Wenn dies nicht geschieht, sind wir der europäischen Konkurrenz nicht gewachsen. Mir ist natürlich völlig klar, daß man aus politischen Gründen Italien und Belgien nicht ausschließen kann. Darüber hinaus sind noch wichtige Entscheidungen im Vorfeld der Währungsunion zu treffen, wie z. B. die Finanz- und Strukturreform der EU sowie auch die Besetzung der Spitze der Europäischen Zentralbank. Dies ist deshalb wichtig, weil es sich nicht nur um eine Personalfrage handelt, sondern gleichzeitig damit ein klares Zeichen für die zukünftige Politik der Bank gesetzt wird. Kurzum: Der Start der Europäischen Währungsunion muß verschoben werden. In der dann verbleibenden Zeitspanne von vielleicht zwei oder drei Jahren können alle Staaten den Beweis der Nachhaltig- keit ihrer stabilitätspolitischen Bemühungen erbringen. Damit würde die Währungsunion das Vertrauen der Bürger erlangen. Denn ohne dieses Vertrauen kann eine Währung auf Dauer keine Stabilität erlangen. Das Risiko einer heutigen Zustimmung ist zu groß. Die Wirtschafts- und Währungsunion, als Katalysator des europäischen Integrationsprozesses gedacht, könnte sich nämlich zu deren Sprengsatz entwickeln. Deshalb muß ich als Anhänger einer Währungsunion mit Nein stimmen. Roland Kohn (F.D.P.): Gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages erkläre ich zur Abstimmung über die Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung: Ich stimme der Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung zum gegenwärtigen Zeitpunkt und unter den gegebenen Umständen nicht zu, obwohl ich die Schaffung eines einheitlichen europäischen Währungsraumes langfristig für unvermeidlich halte. In der Abwägung sind für meine Entscheidung drei Gründe maßgeblich: Erstens. Auch unter dem Druck der „ MaastrichtKriterien " ist die reale wirtschaftliche Konvergenz der vorgesehenen Teilnehmerstaaten in den letzten Jahren nicht so weit fortgeschritten, daß die Einführung des Euro ein vertretbares Risiko darstellt. Die Dauerhaftigkeit einer auf Geldwertstabilität gerichteten Politik in mehreren Ländern erscheint angesichts statistisch geschönter Haushaltszahlen (Pensionslasten France Télécom, italienische Europasteuer, Nichtberücksichtigung der Schulden von Krankenhäusern etc.) überaus zweifelhaft. Die rein politische Entscheidung über einen großen Teilnehmerkreis von Anfang an birgt in sich das Risiko entweder eines weichen Euro, zusätzlicher finanzieller Lasten für Deutschland oder aber erheblicher politisch-sozialer Spannungen. Zweitens. Die ursprüngliche Idee, die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion in eine neu strukturierte politische Union unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips einzubetten, ist in Amsterdam nicht verwirklicht worden. Die Einführung des Euro und ihre Konsequenzen bewirken deshalb eine Stärkung der europäischen Exekutive, eine weitere Schwächung der Parlamente sowie einen neuen Schub des Zentralismus in den politischen Entscheidungsprozessen der Europäischen Union. Deutsche Interessen können dabei nicht mehr in ausreichendem Maße zur Geltung gebracht werden. Drittens. Die Abschaffung nationaler Währungssouveränität ist eine nicht mehr umkehrbare Entscheidung, deren Sachlogik eine integrierte europäische Wirtschafts-, Finanz- und Haushaltspolitik zwingend zur Folge hat; sie berührt den Kern der bisherigen auf dem Boden des Grundgesetzes organisierten Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland. Nach meinem Demokratieverständnis kann eine solche fundamentale Entscheidung nicht von Repräsentativorganen getroffen werden, sondern nur durch einen neuen Gesellschaftsvertrag, also eine Urabstimmung der europäischen Bürger, wirklich legitimiert werden. Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD): 18 Millionen Arbeitslose in den Ländern der Europäischen Union, davon allein 4,5 Millionen registrierte Arbeitslose in Deutschland, machen deutlich: Die Regierungen in Europa und die EU-Kommission müssen die Beschäftigungspolitik zum Zentrum ihrer Anstrengungen in den nächsten Jahren machen. Dazu genügen eigene nationale Anstrengungen alleine nicht mehr. Die Einführung einer einheitlichen Währung, des Euro, und der Eintritt Deutschlands zur EWU, worüber der Deutsche Bundestag heute endgültig entscheidet, garantiert keinen ausreichenden Zuwachs von Arbeitsplätzen. Vielmehr werden nationale Anstrengungen und Programme zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit mit öffentlichen Mitteln durch die Stabilitätskriterien von Maastricht besonders durch die engen Auslegungen der derzeitigen Bundesregierung behindert. Ohne eine Politik, die Arbeit wieder Vorrang vor der reinen Förderung der Kapitalstabilität und des Kapitalzuwachses einräumt, wird ein friedliches und von den Menschen getragenes Zusammenwachsen der europäischen Gesellschaft jedoch nicht möglich. Ich stimme der Einführung des Euro zu, weil ich erwarte, daß die ab Herbst 1998 mehrheitlich von Sozialdemokraten gestellten Regierungen der EU-Staaten folgende sieben Kriterien zum Mittelpunkt ihrer Politik machen werden: Erstens. Das Beschäftigungskapitel im Amsterdamer Vertrag ist von europäischen Sozialdemokraten gegen die Widerstände der Bundesregierung durchgesetzt worden. Jetzt muß dieses Beschäftigungskapitel mit Leben und Aktionen erfüllt werden. Beschäftigung und der Abbau der Massenarbeitslosigkeit müssen in den Mittelpunkt europäischer Politik gerückt werden. Dafür brauchen wir in Europa eine abgestimmte Wirtschafts- und Sozialpolitik mit dem Ziel einer abgestimmten Beschäftigungspolitik. Zweitens. Die Steuerpolitik in den Staaten Europas muß möglichst rasch so harmonisiert und koordiniert werden, daß Arbeit steuerlich sowohl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für die Arbeit zur Verfügung stellenden Unternehmen entlastet wird und dafür Kapitalerträge und hohe Einkommen sowie knapper werdende Rohstoffe einheitlich stärker belastet werden. Drittens. Die Arbeitnehmerinnen und die Arbeitnehmer sowie Arbeit zur Verfügung stellende Unternehmen müssen von Sozialabgaben entlastet und zur Finanzierung dieser Aufgaben immer knapper werdende Ressourcen und Energie stärker zur Finanzierung dieser Aufgaben herangezogen werden. Dies soll durch eine ökologische Steuerreform erreicht werden. Sie muß auf europäischer Ebene koordiniert und sowohl sozialverträglich als auch wirtschaftlich vertretbar in für die einzelnen Personen und Bereiche tragbaren Schritten erfolgen. Viertens. Für Jugendliche und Langzeitarbeitslose sind in einem Sofortprogramm durch Einsatz öffentlicher Mittel innerhalb der nächsten fünf Jahre Arbeitsplätze zu schaffen. Dabei sind die Stabilitätskriterien von Maastricht in der Richtung neu zu verhandeln, daß sowohl solche Programme als auch konjunkturbedingte Beschäftigungseinbrüche nicht zu Strafzahlungen führen. Fünftens. Die Sozialcharta der Europäischen Union muß auf hohem Niveau harmonisiert und stabilisiert werden. Länder mit hohen Mitbestimmungsrechten, Arbeits- und Sozialstandards dürfen nicht mit Hinweis auf angebliche Behinderungen des Wettbewerbs zu Sozialdumping gezwungen werden. Sechstens. Die Europäische Kommission muß in die Lage versetzt werden, gemeinsame europäische Investitionsvorhaben ohne bürokratische Hemmnisse und nationale Kompetenzstreitigkeiten umzusetzen. Das gilt besonders für den beschleunigten Aufbau der europäischen Netze im Bereich des Schienenverkehrs. Siebtens. Ein stabiler Euro kann nur dann für stabile Beschäftigungs- und Sozialverhältnisse in einem vereinigten Europa sorgen, wenn die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren soziale Sicherheit sowie die Erhaltung der Umwelt und der Gesundheit einen gleichwertigen Stellenwert neben den Prinzipien der Wettbewerbsfreiheit erhalten. Meine Zustimmung geschieht unter der Erwartung, daß die Europäische Union allen ihren Bürgern die Teilhabe an der Erarbeitung der wirtschaftlichen Waren, Güter und Dienstleistungen gewährt, ebenso wie einen gerechten Anteil an diesen. Meine vorbehaltliche Zustimmung ist ein Eintreten für eine europäische Teilhabegesellschaft, ein Europa der Rechte und Pflichten, ein Europa, das die Menschen in den Mittelpunkt stellt. Der Euro ist nur ein Anfang dazu. Heinrich Lummer (CDU/CSU): Die Diskussion um die Einführung des Euro im Jahre 1999 ist gekennzeichnet von den Begriffen Chancen und Risiken. Nach Abwägung der Argumente meint die Bundesbank, der Eintritt in die Währungsunion ab 1999 sei „stabilitätspolitisch vertretbar". Die Last und die Verantwortung der Entscheidung schieben Bundesbank und Verfassungsgericht der Politik zu. Das kann nach Lage der Dinge nicht anders sein. Insofern wird auch deutlich, daß es sich um eine politische Entscheidung handelt. Gewiß ist es eine maßlose und kaum verantwortbare These, wenn man die Frage der Einführung des Euro mit der Frage von Krieg und Frieden in Verbindung bringt. Falsch wäre es auch, die Einführung des Euro zu einer finanzpolitischen Fachfrage zu verharmlosen. Die Konsequenzen werden fast alle Lebensbereiche der Bürger erfassen. So wie bei der Einführung der D-Mark in den neuen Ländern, verbunden mit dem Wechselkurs 1:1, können der Fachverstand und das politische Interesse auseinanderfallen und zu Entscheidungen führen, die im Streit bleiben. So ist das auch bei der Einführung des Euro. Auch wird der politische Charakter der Entscheidung durch die Diskussion in Frankreich unterstrichen. Diese Diskussion ist einerseits durch das Bemühen gekennzeichnet, sich einen Handlungsspielraum für eine nationale Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik offenzuhalten. Andererseits scheint ein wesentliches Argument der französischen Unterstützung für den Euro in dem Wunsch zu bestehen, das deutsche Gütezeichen D-Mark zu beseitigen und den deutschen Einfluß in Europa zu begrenzen. Auch andere Sachverhalte unterstreichen die Rolle der politischen Argumente bei der Entscheidung. Risiken bedeuten Zweifel. Nach Abwägung kann man zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Für mich überwiegen derzeit die Zweifel, weshalb ich den Vorlagen nicht zustimmen werde. Die Zweifel betreffen vor allem folgende Punkte: Erstens. Die Entscheidung für den Euro bedeutet in der Praxis, daß wir in den betreffenden Ländern nach 1999 eine Währungspolitik haben werden, aber elf nationale Wirtschaftspolitiken möglich sein werden. Wenn man insofern die Währungspolitik vor dem Hintergrund politischer Strukturen sieht, die von unterschiedlichen nationalen Interessen gekennzeichnet sind und dem Wechsel unterschiedlicher politischer Mehrheiten ausgeliefert sein werden, dann können die Chancen des Euro schnell zerschmelzen. Ich zweifle an der notwendigen einheitlichen stabilitätsorientierten Wirtschaftspolitik in verschiedenen Ländern, die eine Voraussetzung für den Erfolg des Euro wäre. Zweitens. Ein großer Teil der Befürworter des Euro will mit Hilfe der einheitlichen Währung die politische Einheit voranbringen. Die Währung wird als ein Mittel der Politik instrumentalisiert. Deshalb sagt der Zentralbankrat zutreffend, über den rein wirtschaftlichen Bereich hinaus könne die Währungsunion ein wichtiger Schritt zu einer weiterführenden politischen Einigung in Europa sein. Eine solche Instrumentalisierung der Währung halte ich für zweifelhaft. Nach meinem Dafürhalten muß der Einführung einer gemeinsamen Währung eine weitgehende politische Harmonisierung vorausgehen. Das notwendige Maß an Harmonisierung ist auch mit dem Vertrag von Maastricht nicht erreicht worden. Drittens. Gerade im Hinblick auf das nicht erfüllte Verschuldungskriterium in einigen Ländern und die Einführung des Euro bei hoher Arbeitslosigkeit ergeben sich besondere Risiken, die die Problematik der Transferleistungen aufwerfen werden. Daran ändert auch die jetzt formulierte Ausschließung nichts. Die Zahl der Arbeitslosen ist in den letzten Jahren in der Gemeinschaft nicht gesunken. Ob angesichts dieser Lage die notwendige Sparsamkeit und die Fähigkeit zur Anpassung des Arbeitsmarktes und der Sozialverfassungen durchgesetzt werden können, wage ich zu bezweifeln. Gerade auch die Lage im eigenen Land kann die Zweifel nicht zerstreuen. Viertens. Die Erfüllung der Konvergenzkriterien zu einem bestimmten Zeitpunkt ist das eine, die Gewährleistung einer Langzeitstabilität das andere. Schon im eigenen Lande habe ich einige Zweifel an der Fähigkeit zur dauerhaften Konsolidierung der Staatsfinanzen, Zweifel, die sich bei einem Regierungswechsel erhöhen müßten. Insbesondere bei Ita- lien und Belgien sehe ich keine Möglichkeit, in absehbarer Zeit das Problem zu lösen. Fünftens. In wichtigen Bereichen sind die für eine funktionsfähige Währungsunion notwendigen Reformen namentlich hinsichtlich der Flexibilität der Arbeitsmärkte und Sozialsysteme noch nicht erreicht. Offensichtlich besteht die Hoffnung der Befürworter einer jetzigen Einführung des Euro darin, daß diese Reformen durch den Euro erzwungen werden. Die fehlende nationale Handlungsfähigkeit soll durch die Zwänge des Euro ersetzt werden. Für mich ist es zweifelhaft, ob der Euro in der Lage sein wird, diese Reformen zu erzwingen. Sechstens. Die Euro-Zweifler und Euro-Skeptiker werden gern als Populisten bezeichnet. Für mich erkenne ich das normale Verhalten eines Parlamentariers darin, daß er den Auffassungen der Mehrheit und dem Votum seiner Klientel folgt. Dies ist der Regelfall. In Ausnahmefällen darf und muß der Abgeordnete entsprechend seinem Gewissen auch gegen die erkennbare Meinung der Wähler entscheiden. Die Entscheidung über den Euro ist für mich kein derartiger Fall. Angesichts der mit der Einführung des Euro verbundenen Chancen und Risiken komme ich derzeit zu dem Ergebnis, daß die Aussicht auf eine Verwirklichung der Chancen geringer erscheint als eine Verwirklichung jener Gefahren, die mit den Risiken verbunden sind. Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): Auch als Abgeordneter aus einer europäischen Grenzregion, in der der Nachbarstaat, das Königreich Dänemark, der Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung noch nicht zustimmen wird, bin ich für diesen einmaligen historischen Schritt. Gerade für periphere Regionen sind Staatsgrenzen auch Währungsgrenzen, besondere Barrieren, um grenzüberschreitende Kooperation reibungsloser zu verwirklichen. Dänemark wird auch bald Euro-Partner werden, die neue Europawährung wird wie alle bisherigen gemeinsamen Entscheidungen eine Sogwirkung haben, der sich auch Kopenhagen nicht entziehen kann und wird. Dann wird es auch für die europäische Region Schleswig-Sonderjylland eine kraftvollere gemeinsame Zukunft geben. Gemeinsames Geld bedeutet bessere gemeinsame Nutzung auch des regionalen deutsch-dänischen Marktes, bessere Erfüllung gemeinsamer Arbeitssicherung und Arbeitsplatzschaffung, bessere Durchsetzung eines Tourismusangebotes aus einem Guß. Mit der Einführung des Euro entfallen die Wechselkursrisiken zwischen den teilnehmenden Ländern. Das erleichtert den grenzüberschreitenden Austausch von Gütern, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräften erheblich und fördert Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung auch bei uns. Die Entscheidung über den Euro ist das wichtigste Ereignis seit der Unterzeichnung des Vertrages von Rom; es macht die Einigung der europäischen Länder unumkehrbar. Mit dieser Entscheidung sind wir konkret auf dem Weg, von einem Kontinent der Konflikte und Kriege zu einer Landschaft von Frieden, Freiheit und Füreinander zu werden. Eine, wie ich finde, großartige Botschaft an die Jugend unserer Länder. Ein Europa des dauerhaften Friedens wird Wirklichkeit. Aber die junge Generation denkt und fühlt nicht viel anders als die Älteren; Skepsis, Zweifel, aber auch Ängste sind durchaus vorhanden. Diese Merkmale galten auch 1948 in Deutschland. Wir feiern in diesem Jahr den 50. Geburtstag der Deutschen Mark. Obwohl die D-Mark heute das gelungene Wiederaufbauwerk nach dem zweiten Weltkrieg und die politische Reintegration der Bundesrepublik Deutschland in den Kreis der westlichen Demokratien symbolisiert, ähnelt die heutige Einstellung zum Euro interessanterweise stark der Haltung der Deutschen gegenüber der Einführung der D-Mark im Jahr 1948. Kaum jemand glaubte damals an die Zukunft der neuen Währung. Doch die D-Mark hat sich durchgesetzt. Heute ist die Zeit reif für ein umfassendes, ein europäisches Symbol. Wir stehen an der Schwelle zum 21. Jahrhundert. Trotz Internet und unbegrenzter Telekommunikationsmöglichkeiten stehen wir jedoch erst am Beginn dieses neuen Zeitalters der Globalisierung. Die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren mit einer zuvor nie gekannten Geschwindigkeit verändert. Die weltweite Öffnung der Märkte für Güter, Kapital, Dienstleistungen und Information, die internationale Standortkonkurrenz und der weltweite Wettbewerb und Strukturwandel schreiten in Windeseile voran. Unsere Erde als globales Dorf ist heute bereits Realität. In einer sich ständig verändernden Welt ist das Festhalten am Vertrauten und Hergebrachten die falsche Strategie. Der Schriftsteller Tomaso die Lampedusa sagte einmal: „Wenn wir wollen, daß alles so bleibt, wie es ist, dann ist es nötig, daß sich alles verändert. " In diesem Satz steckt eine Weisheit, die wir gut auf die Situation in Deutschland am Ende des 20. Jahrhunderts anwenden können. Wir wollen den Wohlstand, den wir in den letzten Jahrzehnten hart erarbeitet haben, behalten. Dafür brauchen wir jedoch neue Rezepte - denn die alten führen nicht mehr zum gewünschten Erfolg. Deutschland muß sich auch in Zukunft auf einem hart umkämpften internationalen Markt behaupten - einem Markt, der sich nicht nach unseren Bedürfnissen richtet, sondern der uns mit Vorgaben konfrontiert, die wir zu erfüllen haben. Die richtigen Anworten auf diese zentralen Zukunftsfragen lauten: globales Denken, Flexibilität, Mobilität, Innovation. Dies gilt für Unternehmen genauso wie für die Wirtschafts- und Finanzpolitik. Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion ist daher unsere strategische Antwort auf die Globalisierung, sie ist die Basis für wirtschaftlichen Erfolg und Arbeitsplätze im 21. Jahrhundert. Die gemeinsame neue Währung bedeutet eine Übernahme des Erfolgsmodells unserer deutschen Währungsordnung in der Europäischen Union. Dadurch wird in Europa eine Stabilitätszone geschaffen, die die Vorteile des Binnenmarktes ohne Wachstumsverluste ausschöpft; die eine offene Marktwirtschaft, den freien Wettbewerb und den effizienten Einsatz der vorhandenen Mittel zur Grundlage hat; die die Geldwertstabilität durch die unabhängige Europäische Zentralbank gewährleistet und die stabile Rahmenbedingungen für Wachstum und Arbeitsplätze schafft. Gerade die Exportnation Deutschland ist auf die Vorteile des vollständigen europäischen Binnenmarktes angewiesen. Deutschland ist die am stärksten exportabhängige Industrienation der Welt. Im Schnitt hängt bei uns jeder vierte Arbeitsplatz vom Export ab. Je nach Region und Branche sogar jeder zweite. Davon sind auch kleine und mittlere Unternehmen als Zulieferer betroffen. Der wichtigste Exportmarkt unserer Wirtschaft ist das europäische Ausland. Rund zwei Drittel der deutschen Ausfuhren gehen nach Westeuropa; über 57 Prozent in die Länder der Europäischen Union. Nach Expertenschätzungen hat allein der Weg zum Binnenmarkt zwischen 1986 und 1990 etwa 9 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen und die Wachstumsrate um gut 0,5 Prozent angehoben. Mit dem Euro erhält Europa eine neue Selbständigkeit und Unabhängigkeit. Das gilt für den Wettbewerb auf dem Weltmarkt, das gilt gegenüber Dollar und Yen, das gilt auch ganz besonders für den Eurobürger als Verbraucher, dessen Wechselkurs- und Umrechnungsrisiko wegfallen. Der Euro garantiert nach dem Frankfurter Muster ein europäisches Stabilitätsmodell, und er gibt diesem Kontinent und seinen Menschen Zukunft. Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU): Eine Währung ist mehr als nur ein Zahlungsmittel. Wie ich bereits in meiner Erklärung vom 2. Dezember 1992 (Plenarprotokoll 12/126) festgestellt habe, ist die Deutsche Mark ein nationales Symbol für den wirtschaftlichen und sozialen Wiederaufstieg Deutschlands, ein Symbol für 50 Jahre Frieden und Freiheit, ein Symbol für 50 Jahre Wohlstand und Stabilität. Diese Errungenschaft dürfen wir nicht leichtfertig aufgeben. Bei den unbestreitbar vorhandenen Vorteilen einer gemeinsamen Währung müssen wir uns daher auch gegen die Risiken für die Währungsstabilität absichern. Wir haben in Deutschland in diesem Jahrhundert zweimal eine Geldentwertung gehabt, die viele Menschen um ihr ganzes Vermögen gebracht hat. Diese Erfahrung gebietet es, unsere stabile Deutsche Mark nicht gegen eine europäische Währung einzutauschen, die nicht genauso stabil ist wie die Deutsche Mark. Angesichts der Tatsache, daß jeder Prozentpunkt Inflation die Geldvermögen der deutschen Sparer mit 45 Milliarden DM pro Jahr um mehr entwertet, als man sich insgesamt von der Währungsunion an Kostenersparnis erhofft, ist der Gesichtspunkt der Stabilität von fundamentaler Bedeutung. Eine Währungsunion bedarf daher sorgfältiger Vorbereitung und kann ökonomisch nur unter strengen Voraussetzungen in Betracht kommen. In den Erklärungen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates vom Dezember 1992 wird daher die Sicherung einer dauerhaften und nachhaltigen Konvergenz der Volkswirtschaften in den Mittelpunkt gerückt. Insbesondere wird festgehalten, daß eine statistische Erfüllung der Kriterien nicht ausreicht, sondern daß ihre dauerhafte Erfüllung auch aus dem Verlauf des Konvergenzprozesses glaubhaft sein muß. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Maastricht-Urteil gefordert, daß die Europäische Union eine Stabilitätsgemeinschaft sein muß. Insgesamt sind im Vertrag von Maastricht mit den Konvergenzkriterien und im Stabilitätspakt von Dublin Vorkehrungen getroffen worden, die dem Ziel einer stabilen Währung dienen und dieses bei sachgerechter Anwendung der Bestimmungen auch erreichen können. Nach den getroffenen Feststellungen (siehe Berichte der Bundesregierung, der Bundesbank, der Europäischen Kommission und des Europäischen Währungsinstituts) hat zwar eine große Zahl der Länder diese Kriterien erreicht, jedoch sehe ich auf Grund der Entwicklung in den letzten Jahren auch Gefahren. Insbesondere scheint es bislang an einem gesamteuropäischen Stabilitätsbewußtsein zum Teil noch zu fehlen: Erstens. Zu der erforderlichen nachhaltigen Erfüllung der Kriterien ist es nicht ausreichend gekommen. Die Spielräume des Vertrages wurden von einer Vielzahl der beteiligten Länder genutzt: Das Defizitkriterium wurde von einigen Ländern nur mit großer Mühe erreicht, und Italien und Belgien sollen mit einer Staatsverschuldung von über 120 Prozent teilnehmen dürfen. Die Deutsche Bundesbank hat ihre Einschätzung, daß der Eintritt in die Währungsunion stabilitätspolitisch vertretbar sei, daher auch mit der Einschränkung verbunden, daß Belgien und Italien „zusätzliche substantielle Verpflichtungen verbindlich" eingehen. Zweitens. Der Stabilitätspakt, der die dauerhafte Einhaltung der Stabilitätskritierien des Vertrags von Maastricht sicherstellen soll, bleibt mit seinen beschränkten Eingriffsmöglichkeiten hinter den von deutscher Seite geforderten automatischen Sanktionen zurück. Insgesamt hängt zu viel vom politischen Willen des Ministerrates ab, den Pakt konsequent umzusetzen. Es läßt sich leicht eine Sperrminorität der Länder denken, über deren Haushaltsgebahren als nächstes abgestimmt wird. Drittens. Der Europäischen Zentralbank kommt eine Schlüsselfunktion für die Stabilität der neuen Währung zu. Dies muß sich auch in der personellen Besetzung des Amtes des Präsidenten sowie der anderen Mitglieder des Direktoriums der Europäischen Zentralbank ausdrücken. Der Streit um den ersten Präsidenten der Europäischen Zentralbank ist ein beredtes Beispiel dafür, daß sich eine europäische Stabilitätskultur bislang noch nicht ausreichend entwickelt hat. Vor dem Hintergrund dieser Gefahren für die Stabilität der neuen Währung, die im Bericht der Deutschen Bundesbank ebenfalls deutlich gesehen werden, kommt der Entscheidung des Deutschen Bundestages über den Eintritt in die dritte Stufe der Währungsunion eine große Bedeutung zu. Ich unterstreiche ausdrücklich, daß die Wirtschafts- und Währungsunion nicht zu einer Transferunion werden darf (vergleiche auch den Beschluß der Bundesregierung in Drucksache 13/10250). Nach den vertraglichen Regelungen gibt es auch keine Haftung der Gemeinschaft für Verbindlichkeiten der Mitgliedstaaten. Weiterhin sind von allen beteiligten Ländern zusätzliche deutliche Anstrengungen erforderlich, um eine tragbare Finanzlage der öffentlichen Haushalte nachhaltig und dauerhaft zu gewährleisten. Belgien und Italien müssen die von der Bundesbank geforderten zusätzlichen Verpflichtungen noch eingehen. Insgesamt muß klar sein, daß die gemeinsame Währung kein Mittel zur Übertragung immer weiterer Zuständigkeiten auf Europa sein darf. Ziel ist ein vereintes Europa der Vaterländer, einen europäischen Bundesstaat mit einer allzuständigen Hauptstadt Brüssel darf es nicht geben. Die Nationalstaaten und die Europäische Union haben auch künftig unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende Aufgaben. Aus diesem Grund muß der Beachtung des Subsidiaritätsgrundsatzes noch größere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Angesichts der Tatsache, daß die Deutsche Bundesbank den Eintritt in die Währungsunion - nach sorgfältiger Analyse und trotz deutlich geäußerter Bedenken - als „stabilitätspolitisch vertretbar" einstuft, stimme ich dem vorliegenden Ersuchen zu. Manfred Kolbe (CDU/CSU): Europa ist unsere Zukunft. Gerade deshalb aber ist sorgfältig abzuwägen, ob die jetzige Einführung des Euro mehr Chancen oder mehr Risiken für den europäischen Einigungsprozeß beinhaltet. Erstens. Die politische Union als Gegenstück zur Währungsunion fehlt. Bundeskanzler Kohl erklärte noch am 6. November 1991 vor dem Deutschen Bundestag, „daß die Vorstellung, man könne eine Wirtschafts- und Währungsunion ohne Politische Union auf Dauer erhalten, abwegig ist." Die politische Union und insbesondere ein Europäisches Parlament mit vollen parlamentarischen Kompetenzen wird aber auf absehbare Zeit nicht kommen. Noch nie in der Geschichte aber hat eine Währungsunion zwischen elf verschiedenen souveränen Staaten funktioniert. Zweitens. In Europa fehlt bisher eine ausreichende Konvergenz der Wirtschafts-, Haushalts-, Steuer- und Sozialpolitik. Insbesondere die Wirtschaftspolitik bildet den Orientierungsrahmen für die Geldpolitik und dieser fehlt der Europäischen Zentralbank. Europa muß daher vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Erst auf dem soliden Fundament einer abgestimmten Wirtschafts-, Haushalts-, Steuer- und Sozialpolitik läßt sich eine Währungsunion ohne kaum kalkulierbare Risiken verwirklichen. Drittens. Die einheitliche europäische Währung schafft mehr Transparenz und verschärft den Wettbewerb. Gefährdet sind dadurch insbesondere Arbeitsplätze in Ländern mit höhere Löhnen und Sozialstandards wie Deutschland. Investoren werden in Niedriglohnländer ausweichen, in Hochlohnländern geraten Löhne und Sozialleistungen unter Druck, und es kann zum Arbeitsplatzabbau kommen. Für Deutschland entfällt der bisherige Standortvorteil Währungsstabilität, was durch den Wegfall der Wechselkursrisiken nicht kompensiert wird. Die von der SPD geforderte europäische Beschäftigungspolitik ist nicht finanzierbar und stellt daher keine Lösung dar, aber auch die Union hat diese Problematik nicht ausreichend thematisiert. Aus diesen Gründen kann ich der heutigen Beschlußempfehlung zur Einführung des Euro nicht zustimmen. Diese meine Entscheidung ist keine Entscheidung gegen Europa, sondern - nach bestem Wissen und Gewissen - eine Entscheidung für einen soliden europäischen Einigungsprozeß. Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU): Der Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion und der damit verbundenen Einführung des Euro stimme ich im Grundsatz zu, da die gemeinsame Währung dem europäischen Integrationsprozeß eine neue Qualität verleihen wird. Verantwortungsvolle Politik darf sich aber nicht allein mit den Chancen einer Entwicklung beschäftigen, sondern muß immer auch versuchen, die Risiken, die mit jeder Veränderung verbunden sind, zu minimieren. Dies sind wir den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch der Zukunft unseres Landes schuldig. Es muß deshalb sichergestellt werden, daß die Stabilität der neuen Währung dauerhaft gesichert wird und sich die Mitgliedstaaten auch weiterhin bemühen, die im Vertrag von Maastricht festgelegten Konvergenzkritierien dauerhaft zu erfüllen. Die Bundesregierung muß insbesondere gegenüber Italien und Belgien darauf dringen, daß diese ihren hohen Schuldenstand durch eine tragbare Finanzpolitik kontinuierlich abbauen. Beide Länder müssen zusätzliche Schritte ergreifen, um ihre hohen Schuldenstände zu vermindern und damit die Stabilitätsanforderungen des Maastricht-Vertrages zu erfüllen. Bedenken und Sorgen, die in diesem Sinne gerade auch von Bundesbankpräsident Tietmeyer geäußert wurden, können nur abgebaut werden, wenn beide Staaten „substantielle Verpflichtungen" zum Abbau ihrer Schulden eingehen. Eine solche bindende Verpflichtung ist bisher nicht in ausreichendem Maße erfolgt, so daß ich Zweifel an der Nachhaltigkeit der begonnenen Stabilitätsbemühungen habe. Die Aufnahme beider Länder steht nicht im Einklang mit den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat vom Dezember 1992. Aus diesen Gründen halte ich die Aufnahme Belgiens und Italiens zum jetzigen Zeitpunkt für stabilitätspolitisch nicht vertretbar und somit die Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung mit diesem Teilnehmerkreis für verfrüht. Ich habe die Befürchtung, daß sich künftige Aufnahmekandidaten auf diese Ausnahmeerteilung berufen könnten und daß auf diese Weise die Stabilität des Euros gefährdet wird. Es muß deutlich gemacht werden, daß ein hoher Grad an Konvergenz nicht nur in der Gegenwart, sondern auch in Zukunft ein gemeinschaftsrechtliches Ziel von höchster Priorität sein muß. Die Mitgliedstaaten sind gefordert, ihre nationalen Wirt- schaftspolitiken an diesem Ziel auszurichten. Die Bundesregierung muß bei den europäischen Partnern auch in Zukunft auf eine Fortsetzung des begonnenen Konsolidierungsprozesses drängen. Die Begrenzung der öffentlichen Defizite muß zudem ein finanzpolitisches Ziel bleiben, damit die Defizitgrenze von 3 Prozent in Zukunft auch ohne einmalig wirkende Maßnahmen nicht überschritten wird. Ein Ziel deutscher Politik muß ein europaweiter Abbau der Staatsverschuldung sein, um eine tragbare Finanzlage der öffentlichen Haushalte nachhaltig und dauerhaft zu gewährleisten. Es muß sichergestellt werden, daß es zu keinen zusätzlichen EU-Transferleistungen kommt. Eine Transferunion für Zahlungen zwischen reichen und ärmeren Regionen infolge der Euro-Einführung muß ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung muß im weiteren Verlauf des europäischen Integrationsprozesses sicherstellen, daß der von den Mitgliedsländern vereinbarte Stabilitäts- und Wachstumspakt ohne Wenn und Aber Anwendung findet. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Robert Leidinger, Brigitte Adler, Dr. Bodo Teichmann, Dr. Liesel Hartenstein, Peter Conradi (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Finanzausschusses zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Beschluß der Bundesregierung zur Festlegung des Teilnehmerkreises an der Dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion und Ersuchen der Bundesregierung, Zweiter Bericht des Arbeitsstabes Europäische Wirtschafts- und Währungsunion des Bundesministeriums der Finanzen und der Bundesministerien (AS WWU) vom 27. März 1998 Einführung des Euro in Gesetzgebung und öffentlicher Verwaltung (Tagesordnungspunkt 3) Erstens. Ich stimme gegen den Beitritt Deutschlands zur Europäischen Währungsunion zum jetzt vorgesehenen Zeitpunkt, weil das Konvergenzkriterium des Artikels 104c EG-Vertrag, nach dem der Schuldenstand „erheblich und laufend" zurückgehen und „einen Wert in der Nähe des Referenzwerts erreicht" haben soll, von Belgien und Italien bei weitem nicht erfüllt wird. Ich bin deshalb für eine Verschiebung des Beitritts, bis das Konvergenzkriterium Schuldenstand auch in diesen Staaten annähernd erfüllt ist. Zweitens. Ich bin für eine Verschiebung der Einführung des Euro, weil die Bundesregierung sich bislang weigert, die für die deutschen Steuerzahler und Verbraucher entstehenden Kosten für die Einführung des Euro zu beziffern. Drittens. Ich stimme gegen die Einführung des Euro zum jetzt vorgesehenen Zeitpunkt, a) weil ich befürchte, daß der Zusammenschluß von elf unterschiedlichen Währungen zur Zeit noch nicht die gleiche Stabilität haben wird wie bisher die DM und daß die Europäische Zentralbank versuchen könnte, die Stabilität des Euro durch höhere Zinsen mit der Folge höherer Arbeitslosigkeit zu sichern; b) weil ich befürchte, daß der verschärfte Wettbewerb in der EWWU sich zugunsten der großen Konzerne und zu Lasten des Mittelstands, der Kleinbetriebe und des Handwerks, zugunsten der Arbeitgeber und zu Lasten der Arbeitnehmer auswirken wird, und weil ich befürchte, daß die deutschen Arbeitnehmer im härteren Wettbewerb den Preis mit höherer Arbeitslosigkeit, mit sinkenden oder stagnierenden Einkommen und mit verschärftem Sozialabbau bezahlen müssen; c) weil ich es für fahrlässig halte, die Instrumente einer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik aus der Hand zu geben, ohne daß innerhalb der EU die notwendige Koordination der Wirtschafts-, Beschäftigungs-, Sozial- und Steuerpolitik in Aussicht steht. Viertens. Ich bin für die Verschiebung der Einführung des Euro, weil es uns den politischen Parteien, in Deutschland nicht gelungen ist, eine Mehrheit des Volkes für den Euro zu gewinnen. Außerdem befürchte ich eine weitere Entfremdung des Volkes von seiner Volksvertretung, wenn eine überwiegende Mehrheit der Bevölkerung gegen den Euro ist und in der Volksvertretung eine große Mehrheit dafürstimmt. Ich habe großen Respekt vor dem schwedischen Reichstag, der am 25. November 1997 einmütig erklärte: „Ausschlaggebend für die Entscheidung, der Währungsunion nicht beizutreten, ist die fehlende Unterstützung des schwedischen Volkes ... ". So handeln Demokraten. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht, Tilo Braune, Christel Deichmann, Thomas Krüger, Gisela Schröter und Gunter Weißgerber (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Finanzausschusses zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Beschluß der Bundesregierung zur Festlegung des Teilnehmerkreises an der Dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion und Ersuchen der Bundesregierung, Zweiter Bericht des Arbeitsstabes Europäische Wirtschafts- und Währungsunion des Bundesministeriums der Finanzen und der Bundesministerien (AS WWU) vom 27. März 1998 Einführung des Euro in Gesetzgebung und öffentlicher Verwaltung (Tagesordnungspunkt 3) Wir stimmen heute bei der abschließenden Beratung des Deutschen Bundestages dem Eintritt in die dritte Stufe der Europäischen Währungsunion zu, weil wir die Vorteile einer gemeinsamen europäischen Währung anerkennen: der Wegfall der Transaktionskosten, die Chancen für eine langfristig gesicherte Geldwertstabilität, ein transparenterer Wettbewerb, der Wegfall von Wechselkursschwankungen innerhalb der Euro-Zone und die Chance einer Reduzierung von Wechselkursschwankungen gegenüber Drittwährungen. Andererseits sehen wir die Gefahr einer weiteren Verschlechterung des Wirtschaftsstandortes Ostdeutschland. In einem Europa, in dem Kapitalströme noch beweglicher werden, wird sich der Wettbewerb auf europäischer, nationaler, aber auch regionaler Ebene verschärfen. Darunter könnten insbesondere die in Ostdeutschland agierenden Unternehmen leiden. Schon heute weist Ostdeutschland eine sehr niedrige Exportquote mit einem deutlichen Negativsaldo auf. Die ostdeutschen Unternehmen haben derzeit zu wenig Eigenkapital (im verarbeitenden Gewerbe 10,4 Prozent im Osten gegenüber 23 Prozent im Westen), eine inzwischen verbesserte, aber noch immer unbefriedigende Infrastruktur, eine zu geringe Produktionstiefe und Probleme beim Zugang zu internationalen Märkten, um die mit dem Euro eröffneten Expansionschancen auch nutzen zu können. Gleichzeitig werden sie zugunsten leistungsstarker europäischer Konkurrenten Marktanteile auch auf regionaler Ebene verlieren. Der häufig als Argument herangezogene kompetitive Lohnkostenvorteil Ostdeutschlands existiert nur bedingt, da die Arbeitskosten in der verarbeitenden Industrie in Ostdeutschland (31,89 DM) zwar unter derjenigen Westdeutschlands (47,28 DM) liegen, aber immer noch über der zum Beispiel in Frankreich (30,82 DM) oder Portugal (9,84 DM) liegen. Zudem konnte die LohnProduktivitätslücke noch nicht geschlossen werden; die absoluten Lohnstückkosten lagen 1997 in den neuen Bundesländern bei 26,9 Prozent über denen im Westen Deutschlands. Der Osten Deutschlands wird nur dann von der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion profitieren, wenn die europäischen und nationalen Strukturhilfen für die neuen Bundesländer bis zu einer Trendwende verstetigt werden, der Aufbau eines leistungsfähigen Forschungs- und Entwicklungspotentials endlich ausreichend finanziert wird und wirksamere Hilfen beim Marktzugang für ostdeutsche Unternehmen gewährt werden. Daneben müssen die Wirtschafts-, Finanz-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in der Europäischen Union besser abgestimmt werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu minimieren. Mit der Perspektive einer so gearteten Kurskorrektur durch die im September 1998 neu gebildete Bundesregierung stimmen wir der Einführung der dritten Stufe der Europäischen Währungsunion zu. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 6 (Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1994 - Vorlage der Jahresrechnung 1994 - und Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1996 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 1994)) Dieter Pützhofen (CDU/CSU): Zunächst darf ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlich dafür danken, daß Sie nach der vielstündigen und anstrengenden Debatte zum Teilnehmerkreis an der Dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion dem Rechnungsprüfungsausschuß des Haushaltsausschusses noch die nötige Unterstützung bei der Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1994 geben. Als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses möchte ich zunächst einige Worte des Dankes sagen und zwar zunächst an meinen Stellvertreter, den Kollegen Rudolf Purps, mit dessen Hilfe und Kollegialität es möglich war, die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses zügig, effektiv und ergebnisorientiert durchzuführen. In diesen Dank einschließen mchte ich natürlich alle Mitglieder des Ausschusses, die viel Zeit und Mühen investiert haben, um die zugrundeliegenden Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1996 zur Hauhalts- und Wirtschaftsführung auf der politischen Ebene aufzuarbeiten. Wenn ich eben den Bundesrechnungshof genannt habe, gestatten Sie mir, den Vizepräsidenten, Herrn Dr. Dieter Engels, herzlich willkommen zu heißen und ihn zu bitten, die Anerkennung, die der Rechnungsprüfungsausschuß der Arbeit seiner Behörde zollt, in geeigneter Weise an alle Mitarbeiter weiterzugeben; auf die besondere Bedeutung des Bundesrechnungshofes für unseren Ausschuß werde ich später noch zu sprechen kommen. Da der Rechnungsprüfungsausschuß, wie sie alle wissen, ein Querschnittsausschuß ist, der die Mittelverwendung der gesamten Bundesregierung zu überprüfen hat, möchte ich hier auch feststellen, daß nicht nur das Bundesministerium der Finanzen, welches ein ständiger Teilnehmer unserer Sitzungen ist, sondern alle Ressorts zum reibungslosen Ablauf der Beratungen durch gute Vorbereitung und sachkundige Präsenz beigetragen haben. Meine abschließenden Worte des Dankes richte ich an alle unsere Abgeordneten-Mitarbeiter sowie das Sekretariat des Rechnungsprüfungsausschusses, die im Stillen die unerläßliche organisatorische und inhaltliche Vorbereitung einer jeden Sitzung durchzuführen hatten. Der Grund, weshalb ich diese einleitenden Worte recht ausführlich gestaltet habe, liegt darin, daß das Arbeitsklima in diesem Unterausschuß sich offensichtlich von dem anderer Ausschüsse etwas abhebt, indem dort im wesentlichen eine weniger parteipoli- tisch als vielmehr ergebnisorientierte Arbeit geleistet wird; dies wird dadurch belegt, daß überwiegend einvernehmliche Beschlüsse gefaßt werden. Der Rechnungsprüfungsausschuß versteht sich in seiner Gesamtheit als Wächter über die den Ressorts treuhänderisch anvertrauten Bundesmittel, der ein Kontrollrecht wahrnimmt, das Teil des parlamentarischen Budgetrechts ist. Daß meine Kollegen und ich Ihre diesbezügliche Aufgabe sehr ernst nehmen, werden Ihnen einige Staatssekretäre oder Abteilungsleiter betroffener Ressorts leidvoll bestätigen können, die die Erfahrungen machen mußten, auch von Ausschußmitgliedern der Koalitionsfraktionen in keinster Weise mit „Samthandschuhen" angefaßt, sondern gelegentlich recht „peinlich" befragt zu werden. Das Selbstverständnis des Ausschusses läßt es auch nicht zu, lediglich im Nachhinein warnend den Finger zu erheben und Besserung für die Zukunft einzufordern; vielmehr setzt der Ausschuß in Fällen eklatanter Mißstände beamtenrechtliche, disziplinarische oder gar staatsanwaltschaftliche Konsequenzen durch. Die Tatsache, daß nicht nur der Ausschuß Anforderungen an sich selbst stellt, sondern auch von der Bundesregierung ernst genommen und von einer interessierten Öffentlichkeit beachtet wird, zeigt das Interesse der Medien an seiner Arbeit und zeigen die Anrufe aus der Bürgerschaft, die bei allen Mitgliedern oder dem Sekretariat ständig auflaufen. Eine gewisse Öffentlichkeitswirksamkeit erreicht der Ausschuß ferner dadurch, daß er nicht nur verantwortliche Ressortvertreter, sondern auch Damen und Herren der für die Bewirtschaftung der zur Verfügung gestellten Mittel zuständigen Institutionen, wie zum Beispiel Verbänden, Kommunen, Zuwendungsempfängern oder sonstigen Einrichtungen, zur Aufklärung von Sachverhalten zu den Sitzungen einlädt. Lassen Sie mich nun - wie oben angekündigt - nochmals auf den Bundesrechnungshof und dessen Bedeutung für den Rechnungsprüfungsausschuß eingehen. Es gibt nach meiner Kenntnis keinen Ausschuß dieses Hohen Hauses, der in solch enger Weise mit dem Bundesrechnungshof zusammenarbeitet wie der Rechnungsprüfungsausschuß. Wenn ich das Verhältnis zu dieser unabhängigen, in unserer Verfassung verankerten Prüfungsinstitution einmal mit meinen eigenen Worten beschreiben darf, so würde ich es als „Symbiose" bezeichnen, in der wir miteinander arbeiten. Der Rechnungsprüfungsausschuß überprüft die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Bundesregierung überwiegend auf der Grundlage der von Fachleuten des Bundesrechnungshofes festgestellten Prüfungsergebnisse. Da der Bundesrechnungshof - ganz bewußt - nicht selbst über Exekutivbefugnisse verfügt, um Mängel abstellen zu lassen, bedarf es der politischen Bewertung und Einflußnahme des Rechnungsprüfungsausschusses, den als berechtigt angesehenen Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zur Durchsetzung zu verhelfen. An dieser Stelle wird deutlich, daß wir den Bundesrechnungshof als Partner des Parlaments gegenüber der Regierung und nicht als Instrument der Opposition gegenüber den Regierungskoalitionen oder umgekehrt verstehen. Klarstellen möchte ich aber auch, daß dieses enge Verhältnis zum Bundesrechnungshof durchaus Raum für gegensätzliche Bewertungen einzelner Sachverhalte läßt. Dies gilt insbesondere dann, wenn - wie es seine Aufgabe ist - der Bundesrechnungshof die Wirtschaftlichkeitsaspekte in den Vordergrund stellt, politische Erwägungen und Überzeugungen hingegen diese im Einzelfall zurücktreten lassen; lassen Sie mich als Beispiel nur die Stichworte Transrapid, Eurofighter oder Berlin-Umzug nennen. Beleg dafür, daß zwischen dem Rechnungsprüfungsausschuß und dem Bundesrechnungshof ein Zusammenarbeiten zum gegenseitigen Vorteil stattfindet, ist ein Zitat unserer Kollegin Uta Titze-Stecher aus ihrer Rede anläßlich der Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1990 vom 24. Juni 1993, worin sie ausführt: „Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sind nur so gut wie der Bundesrechnungshof gut ist, d. h. unabhängig und in ausreichender personeller Besetzung arbeiten kann." Es liegt deshalb im wohlverstandenen eigenen Interesse des Parlaments, den Bundesrechnungshof zu stärken, was zunächst der Haushaltsausschuß und - dessen Empfehlung folgend - das Plenum durch Verabschiedung des HaushaltsrechtsFortentwicklungsgesetzes zum Jahresende 1997 unterstützt hat. Dadurch, daß durch dieses Gesetz unter anderem die Vorprüfungsstellen bei den Ressorts aufgelöst und nicht nur organisatorisch, sondern nun auch personell dem Bundesrechnungshof in Form der Prüfungsämter nachgeordnet worden sind, dürfte dessen Effizienz gesteigert worden sein und lassen sich mittelfristig mehrere 100 Stellen einsparen. War früher die nachfolgende Prüfung durch den Bundesrechnungshof der Schwerpunkt seiner Tätigkeit, so geht dieser heute - einer Forderung des Haushaltsausschusses bzw. des Rechnungsprüfungsausschusses folgend - immer mehr zu einer begleitenden, zeitnahen Prüfung über. Auch dadurch sitzt der Bundesrechnungshof jedem Ressort stets als das „schlechte Gewissen" im Nacken, bewirkt immer wieder einen Lernprozeß bei den Ministerien und stärkt das Bewußtsein, daß mit öffentlichen Mitteln wirtschaftlich und sparsam umzugehen ist. Durch diese Ausführungen habe ich hoffentlich deutlich gemacht, wie ich als Ausschußvorsitzender die Arbeit des Bundesrechnungshofes einschätze und hoffe, dabei im Einklang mit der Bewertung meiner Kolleginnen und Kollegen zu stehen. Aus der Erfahrung von annähernd achtjähriger Tätigkeit in diesem Gremium ziehe ich auch das Fazit, daß es unerläßlich ist, die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses aus dem Kreis des Haushaltsausschusses zu rekrutieren, denn nur, wer im Rahmen der Haushaltsaufstellung Vorgaben selbst mitgesetzt hat, ist in der Lage, deren Einhaltung jährlich wiederkehrend zu kontrollieren. Aus der täglichen öffentlichen Diskussion wissen wir alle, daß es sich verbietet die derzeitige Situation der Öffentlichen Haushalte durch größere Steuererhöhungen oder eine Anhebung der Staatsverschuldung verbessern zu wollen; deshalb kommt der Ausgabenseite der Haushalte eine besondere Bedeutung zu, um das Ziel einer Entlastung der Bürger von Steuern und Abgaben zu erreichen und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Dabei kommt dem Rechnungsprüfungsausschuß mit die Aufgabe zu, zu überprüfen, ob die von der Bundesregierung propagierte Sparpolitik tatsächlich umgesetzt wird; die Mahnungen des Bundesrechnungshofs, die Staatsverschuldung nicht noch weiter anwachsen zu lassen, um finanziellen Handlungsspielraum zu erhalten, sind dabei zu berücksichtigen und werden sehr ernst genommen. Wenn ich vorher die Verabschiedung des Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetzes zum 1. Januar 1998 angesprochen habe, so muß ich der Vollständigkeit halber auch mit Blick auf die kommenden Prüfungsjahre darauf verweisen, daß durch die in dem Gesetz zugelassene Übertragbarkeit von Mitteln in das nächste Haushaltsjahr, die Reduzierung der Zahl kleiner Haushaltstitel und die Möglichkeit, den Ressorts verstärkt budgetierte Mittel zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zuzuweisen, zunächst der Bundesrechnungshof und danach der Rechnungsprüfungsausschuß vor einer veränderten Ausgangslage stehen werden, bedarf es doch für die Bewertung, ob Mittel wirtschaftlich und zweckmäßig eingesetzt worden sind, in diesem Zusammenhang konkreterer Zielvorgaben. Eine wesentliche Klarstellung erwarte ich mir in den kommenden Monaten von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, welches u. a. darüber zu befinden hat, ob die Auffassung der Bundesregierung zutreffend ist, daß Art. 115 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, wonach die Einnahmen aus Krediten die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten investiven Ausgaben nicht überschreiten dürfen, nur für die Haushaltsaufstellung gilt oder ob der Opposition recht zu geben ist, die diese verfassungsmäßige Grenze auch auf den Haushaltsvollzug ausgedehnt sehen möchte. Diese Streitfrage, die seit Jahren immer wiederkehrend thematisiert wird, muß endlich einer Entscheidung - so oder so - zugeführt werden. Hinweisen möchte ich mit Blick auf das heute in Rede stehende Haushaltsjahr 1994, daß damals die Nettokreditaufnahme rd. 11,5 Milliarden DM unter den investiven Ausgaben lag. Mit Blick auf die Diskussion des heutigen Tages zur Wirtschafts- und Währungsunion ist auch heute bereits absehbar, daß sich der Bundesrechnungshof und der Rechnungsprüfungsausschuß zukünftig verstärkt mit gesamteuropäischen Sichtweisen und den unterschiedlichen Maßstäben, die die Partnerländer an eine sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung anlegen, zu befassen haben werden. Abschließend will ich darauf hinweisen, daß der Rechnungsprüfungsausschuß die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1997, die sich auf die beiden Haushaltsjahre 1995 und 1996 beziehen, bereits in der übernächsten Woche am 6. Mai 1998 abschließen wird; dies verdeutlicht, daß alle Beteiligten auf dem besten Wege sind, die Prüfungen zeitnäher als bisher zu gestalten. Für heute habe ich nur noch die Bitte an Sie, der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und des Haushaltsausschusses zu folgen und der Bundesregierung die Entlastung für das Haushaltsjahr 1994 zu erteilen. Uta Titze-Stecher (SPD): Lassen Sie mich gleich zu Beginn dieser Debatte um die Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1994 einer Aufgabe nachkommen, die ich besonders gern erfülle: Ich möchte mich im Namen der SPD-Bundestagsfraktion, insbesondere im Namen der Mitglieder des Haushalts- und Rechnungsprüfungsausschusses, ausdrücklich für die Arbeit des Bundesrechnungshofes bedanken. Diese Arbeit ist in Zeiten zunehmender Privatisierung von Bundesunternehmen, drückender Haushaltssorgen aufgrund wegbrechender Steuereinnahmen, steigender Zinsbelastungen angesichts immer höherer Staatsverschuldung, sinkendem Wertebewußtsein in der Gesellschaft für „das, was des Staates ist", immer schwieriger geworden - deshalb aber um so notwendiger. Ohne die ständige Begleitung durch die Bundesrechnungsprüfer, ohne deren beharrliches, sachverständiges und unbestechliches Nachprüfen, Nachhaken und Nachbohren wäre die Arbeit des Rechnungsprüfungsausschusses nicht möglich. Wir, die Mitglieder des Rechnungsprüfungsauschusses, sind nur so gut, wie die Zu- und Mitarbeit des Bundesrechnungshofes. Der Spielraum für die angemessene und unabhängige Zu- und Mitarbeit aber muß erhalten, ja, eher erweitert, denn beschnitten werden. Ich habe den Eindruck, daß im Laufe dieser Legislaturperiode manch einer der Kollegen der Koalition - aber nicht nur der Koalition - den Spannungsbogen nicht mehr aushält, in dem sich naturgemäß die Arbeit des BRH vollzieht: im Spannungsbogen zwischen dem, was unabhängige Prüfung für sachlich erforderlich hält, und dem, was parlamentarische (Nach-)Prüfung für politisch gerechtfertigt ansieht. Gerade deshalb ist es aus der Sicht der SPD notwendig, die Rolle und Position des BRH zu stärken. So ist die Wahl der Präsidentin des BRH für uns ein sichtbares Zeichen hoher parlamentarischer Anerkennung für diese Funktion, aber auch die Verpflichtung, das hohe Gut der Unabhängigkeit des BRH zu schützen und zu wahren. Während allerdings der BRH nie Anlaß zu Zweifeln an seiner Loyalität gegeben hat, ist es zu meinem Bedauern auf Seiten der Parlamentarier in der letzten Zeit zu unvertretbaren Ausfällen gegenüber dem BRH gekommen: Ich erinnere an den rüden Vorwurf des Bundesverteidigungsministers Volker Rühe an die Adresse des Rechnungsprüfers - es ging um den 4. Bericht des BRH zum Eurofighter 2000 in der 85. Sitzung des Haushaltsausschusses vom 30. Oktober 1997 - „Der BRH versteht nichts von der Materie!" Solch direkte Anwürfe sind zum Glück selten. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sind unter der freundlichen, sachkundigen und straffen Leitung des Ausschußvorsitzenden, des Kollegen Pützhofen, selten so echauffiert wie der Kollege Rühe. Trotzdem muß ich aus gegebenem Anlaß auf die zwangsläufige Folge der zunehmenden Spannung zwischen BRH und Vertretern der Koalition hinweisen: Das scharfe Instrument der unbestechlichen Kontrolle wird auf diese Weise durch das Parlament selbst zur stumpfen Waffe degradiert, also nutzlos, zu unserem eigenen Schaden! Daher meine Bitte an den BRH: Lassen Sie sich nicht entmutigen, bleiben Sie hartnäckige und loyale Partner wie bisher. Und mein Appell an die Kollegen: Stärken Sie diesen Partner, um so größer wird der Nutzen für das Parlament insgesamt sein! Ich komme nach dieser Bemerkung, die mir für die Zukunft der parlamentarischen Kontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Bundesregierung - welcher Couleur auch immer - wichtig ist, zur Analyse der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1994 auf der Grundlage der Jahresrechnung 1994 sowie der Bemerkungen des BRH dazu. Für die SPD stelle ich fest, daß der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1994 Entlastung zu erteilen ist, weil in dem betreffenden Jahr keine Rechtsverstöße, wie zum Beispiel in 1996, vorgelegen haben. Dies hat mein verehrter Kollege Purps, den ich aufgrund seiner Erkrankung hier vertrete, in der RPA-Sitzung vom 12. Dezember 1997 bereits empfohlen. Die Prüfung der Haushalts- und Vermögensrechnung, der Sondervermögen und - wenn auch nur stichprobenweise - der Einnahmen und Ausgaben durch den BRH und die Vorprüfungsstellen ergab keine entlastungsrelevanten Abweichungen. Das kassenmäßige Jahres- und Gesamtergebnis schließt für das Haushaltsjahr 1994 mit Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben in Höhe von 471,769 Milliarden DM, also ausgeglichen, ab. Der Finanzierungssaldo von 69,7 Milliarden DM im Haushaltsplan verringerte sich infolge von Mehreinnahmen (u. a. 9,4 Milliarden DM bei der Umsatzsteuer) und Minderausgaben (zum Beispiel bei der veranschlagten Einkommenssteuer 3,5 Milliarden DM) auf 50,6 Milliarden DM. Fazit: Der Finanzminister hat nicht gespart, sondern mehr eingenommen. Dickster Brocken bei den Mehrausgaben war die Arbeitslosenhilfe (5,3 Milliarden DM mehr). Bedeutende Minderausgaben entstanden beim Zuschuß an die Bundesanstalt für Arbeit (7,9 Milliarden DM) und bei der Erstattung von Zinsleistungen des Sondervermögens „Kreditabwicklungsfonds" (5,5 Milliarden DM). Fazit: Der Bundeshaushalt spiegelt den „Fluch der bösen Tat" wieder, nämlich die Tatenlosigkeit im Bereich der Massenarbeitslosigkeit. Ein ärgerliches, aber jährlich wiederkehrendes Kapitel ist bei dieser Bundesregierung die Handhabung der überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben. Sie bedürfen aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben der Zustimmung des Bundesfinanzministeriums; diese darf nur erteilt werden im Fall eines „unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses". (Art. 112 GG) Von den in der Haushaltsrechnung 1994 entstandenen Haushaltsüberschreitungen wurden in 26 Fällen insgesamt 20,2 Millionen DM ohne die notwendige Zustimmung geleistet. Das Bundesfinanzministerium hat für 20 Fälle (15,4 Millionen DM) in der Haushaltsrechnung bestätigt, daß es selbst bei rechtzeitiger Vorlage die Zustimmung nicht erteilt hätte, weil die Verwaltung nicht hinreichend begründet hat, daß Art. 112 GG anzuwenden sei. Dies ist ein eindeutiger Verstoß gegen bestehendes Haushaltsrecht, insbesondere gegen §§ 37 und 116 BHO. Aber wer nicht imstande ist, dafür zu sorgen, daß sich die Ressorts haushaltsmäßig korrekt verhalten, hat auch selbst keine Hemmungen, das originäre Budgetrecht des Parlaments auszuhöhlen: Im Haushaltsjahr 1994 waren 5,26 Milliarden DM an globaler Minderausgabe zu erbringen. Auch diese Praxis ist inzwischen zum Thema mit Variationen geworden: Auf diese Weise läßt sich die Koalition von der Regierung die Haushaltskontrolle aus der Hand nehmen. Die im Bundeshaushalt veranschlagte Nettokreditaufnahme in Höhe von 69,1 Milliarden DM wurde um 19,027 Milliarden DM unterschritten. Dies ist u. a. auf in das Haushaltsjahr 1995 umgebuchte Kredite sowie auf die Abführung des Bundesbankgewinnes in Höhe von 11,255 Milliarden DM für Schuldentilgung zurückzuführen. Die Gewinnablieferung der Deutschen Bundesbank zur Ausgabenfinanzierung und Schuldentilgung bildet in der Finanzplanung bis zum Jahre 2000 eine feste Größe - so rechnet der Bund mit jährlich 7 Milliarden DM allein zur Ausgabenfinanzierung. Am Ende des Haushaltsjahres 1994 stand der Bund mit 712,488 Milliarden DM Gesamtschulden da - ohne Sondervermögen. Diese Praxis der Darstellung ist Anlaß zu ständiger Kritik seitens des BRH und der SPD bei den jährlichen Beratungen des Bundeshaushalts. Nach der durch das BMF der Haushaltsrechnung gesondert beigefügten Übersicht über den Bestand an Sondervermögen und deren Einnahmen und Ausgaben verfügt der Bund am Ende des Haushaltsjahres 1994 über insgesamt 16 Sondervermögen, darunter solche in unmittelbarer Verwaltung des Bundes mit großer finanzieller Bedeutung für den Bundeshaushalt. Daher ist die gesonderte Rechnungslegung aus Sicht der Gesamtrechnungsprüfung nichts als Schönfärberei und ein Verstoß gegen Prinzipien der Haushaltsklarheit und -wahrheit. Im einzelnen versteckt Waigel hier u. a. 102,6 Milliarden DM Schulden im „Kreditabwicklungsfonds" (neuer Name für die alten Schulden: „Erblastentilgungsfonds" ab 1. Januar 1995), 89,5 Milliarden DM Schulden im „Fonds Deutsche Einheit", 72,115 Milliarden DM Verbindlichkeiten beim Bundeseisenbahnvermögen (dieses erstellte für 1994 einen Jahresabschluß ohne die vom Gesetz vorgesehene Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung!). Der BRH weist in seinen Bemerkungen kritisch darauf hin, daß die Bedienung des Sondervermögens „Entschädigungsfonds" durch den Bundeszuschuß erst ab dem Jahr 2004 fällig werden soll. So werden Haushaltsbelastungen von rd. 12 Milliarden DM in die Zukunft verschoben, ohne von der mittelfristigen Finanzplanung erfaßt zu sein. Zusammengefaßt bleibt festzuhalten, daß die finanzwirtschaftliche Entwicklung des Bundes, unbe- schadet von Schwankungen in den einzelnen Jahren, ein Ansteigen der jährlichen Nettokreditaufnahme von 27,5 Milliarden DM in 1987 über einen Höchstwert von 66,2 Milliarden DM in 1993 auf geplante 56,5 Milliarden DM in 1997 verzeichnet. Und das hat konkrete Folgen: Durch die stark anwachsende Belastung des Bundeshaushalts mit Zinsverpflichtungen hat sich der Einzelplan 32 (Bundesschuld) seit 1992 zum zweitgrößten Ausgabevolumen nach dem EP 11 (Arbeit und Soziales) entwickelt. Dabei ist bisher nur die Rede von den Belastungen, die sich aus unmittelbaren Finanzkrediten des Bundes ergeben. Da aber auch die Sondervermögen des Bundes Kredite aufgenommen haben, die den Bund zusätzlich belasten, beläuft sich der Gesamtumfang der Schulden des Bundes einschließlich der seiner einzelnen Sondervermögen laut BRH Ende 1995 auf 1,285 Billionen DM. (Bund: 754,2 Milliarden DM, Sondervermögen 530,8 Milliarden DM). Bereits ab 1996, so der BRH, ist die Zinslastquote (Verhältnis zwischen Zinsausgaben und Gesamtausgaben) bei 19,4 Prozent angelangt, die Zins-SteuerQuote bei rd. 25 Prozent. Die SPD weist seit Jahren darauf hin, daß die Bundesregierung aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben die finanzpolitische Pflicht hat, der „Gefahr entgegenzuwirken, daß sich ein stetig wachsender Schuldensockel bildet, der schließlich die Fähigkeit des Staatshaushaltes, auf die Probleme der Gegenwart und Zukunft zu reagieren, in Frage stellt." (BVerfGE 79, 311 ff, 355, 356). Aus heutiger Sicht müssen wir feststellen, daß diese Bundesregierung und der für die Finanzpolitik verantwortliche Finanzminister dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Der Haushalt 1994 ist der letzte gewesen, der im „Ist" im Vergleich zum „Soll" positiv abschloß - daß die Koalition daher die heutige Debatte wünschte, ist wenig erstaunlich! In den folgenden Jahren hat diese Bundesregierung, insbesondere dieser Finanzminister, die Bundesfinanzen immer tiefer in eine verfassungswidrige Haushaltsnotlage hineingewirtschaftet. Die Staatsfinanzen zerbröseln immer mehr zwischen den Mühlsteinen „Kosten der Arbeitslosigkeit" und „wegbrechende Steuereinnahmen" - beides ein Ergebnis von 16 Jahren der Regierung Kohl. Rund 5 Millionen Arbeitslose verursachen über 180 Milliarden DM Gesamtkosten im Jahr; und eine chaotische und ungerechte Steuerpolitik läßt die Steuereinnahmen wegbrechen: So sind zum Beispiel die Einnahmen des Staates aus der veranlagten Einkommenssteuer für Gutverdienende innerhalb von wenigen Jahren von über 40 Milliarden DM auf nur noch 4,5 Milliarden DM in 1997 zusammengeschmolzen. Durchschnittsverdiener hingegen sind durch Lohnsteuer und Sozialabgaben mit über 46 Prozent ihres Einkommens die Lastesel der Nation. Die Haushaltsnotlage zeigt sich auch darin, daß das Staatsdefizit hart an der Grenze des MaastrichtKriteriums liegt. Zu Recht hat die Deutsche Bundesbank darauf hingewiesen, daß damit zur Zeit jeder Spielraum fehlt, um bei einem Konjunkturabschwung mit dem Staatshaushalt auch nur hinsichtlich der automatischen Stabilisatoren gegenzusteuern. Die Notlage zeigt sich außerdem daran, daß Theo Waigel künftige Haushalte systematisch vorbelastet hat bzw. vorbelasten mußte, um überhaupt einen Entwurf präsentieren zu können. Durch Tilgungsaussetzungen, Verkauf von Forderungen, das Verschieben von Zinszahlungen durch swaps und Agio-Einnahmen sowie insbesondere den Verkauf von Telekom-Anteilen, der die Verlustabdeckung der Defizite bei den Postunterstützungskassen in Höhe von 7 bis 8 Milliarden DM in späteren Jahren zu einem Verbanquespiel in Abhängigkeit vom Kurs der Telekom-Aktie macht, schlingert sich diese Bundesregierung über die von ihr selbst fabrizierten Haushaltslöcher. Wir sagen schon jetzt, daß wir den Haushaltsentwurf 1999, den diese Bundesregierung ja wohl noch vorlegen will - und den nach der Bundestagswahl eine von Sozialdemokraten geführte Bundesregierung in den Papierkorb werfen wird -, mit besonderer Sorgfalt analysieren werden. Wir werden nicht zulassen, daß Sie versuchen, sich aus der finanzwirtschaftlichen Falle, in die Sie sich in den letzten Jahren hineinmanövriert haben, gegenüber den Wählern herauszumogeln. Oswald Metzger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes haben uns mal wieder die Notwendigkeit dieser Institution vor Augen geführt. Ich möchte hier nur exemplarisch die Anmerkungen des Bundesrechnungshofes zur Planung und Erfolgskontrolle bei Subventionen anführen. Der Bundesrechnungshof hat zu Recht auf das Fehlen einer wirksamen Subventionskontrolle hingewiesen. In den Bemerkungen heißt es: „Die Bundesministerien sind oft nicht in der Lage, die Zielerreichung, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit von Subventionen einzuschätzen. Häufig fehlt eine Analyse der Ausgangssituation und eine daraus abgeleitete Begründung für die Art und den Umfang der Förderung durch den Bund. Meist werden auch keine überprüfbaren Ziele sowie Maßstäbe vorgegeben, an denen der Erfolg einer Maßnahme gemessen werden könnte. Damit fehlen die Grundlagen für effektive und effiziente Entscheidungen über Fördermaßnahmen und für nachträgliche Erfolgskontrollen. " Auch im späteren Subventionsbericht (BT-Drucksache 13/8420) wird dies - trotz des Versuches, das vernichtende Urteil des Bundesrechnungshofes zu entkräften - nicht eingelöst. Deshalb hat Bündnis 90/ Die Grünen einen Antrag zur Subventionsbegrenzung vorbereitet, der die Bedenken des BRH endlich ernst nimmt. In der letzten Zeit wurde schon oft eine Diskussion über die Rolle des BRH geführt. Zitate wie „Ritter ohne Schwert" prägen die Debatte. Ich habe schon oft - und tue es an dieser Stelle wieder öffentlich - die Forderung erhoben, die Position des BRH zu stärken, um damit sicherzustellen, daß seinen Empfehlungen auch gefolgt wird. Er hat in letzter Zeit zu Unrecht viel Prügel bezogen. Fast jeder Bericht wurde in irgendeiner Form abgelehnt oder ist zumindest ohne Folgen geblieben. Egal ob es nun um den Eurofighter, den Transrapid, die Flugbereitschaft oder die Bundesbauten in Berlin ging. Zum Teil wurde der BRH geradezu verunglimpft, so hat z. B. Volker Rühe beim Eurofighter-Bericht gesagt, der BRH wüßte nicht wovon er rede. Die Bau-Staatssekretärin Thoben hat ihm vorgeworfen, er würde ,,Äpfel mit firnen vergleichen" usw. Man könnte also Wirklich fragen, welchen Sinn die staatliche Institution Rechnungshof hat, wenn seine Empfehlungen immer ignoriert werden, wenn es gerade politisch opportun ist. Besonders ärgerlich für mich als Parlamentarier ist, daß die Hauptarbeit der Kontrolle im Nachgang besteht. Denken Sie an den Berlin-Umzug. Die einmalige Chance, den Berlin-Umzug mit einer grundlegenden Reform der Ministerialverwaltung zu verbinden, wurde nicht genutzt. Mögliche und notwendige Reformschritte wurden verschleppt und verzögert. So hat der Bundesrechnungshof im Sommer 1997 kritisiert, daß viele Ressorts noch nicht einmal mit den notwendigen Organisationsstrukturanalysen begonnen haben. Der ganz überwiegende Teil der Ministerien hat so die in Berlin vorgesehene Organisationsstruktur ohne vorherige Analyse erstellt. Es wäre sinnvoll gewesen, wenn beispielsweise parallel begleitend eine vorausschauende Kontrolle entweder durch das Haushaltsausschußgremium oder durch den Rechnungshof laufen würde, damit man Kostenbelastungen der Zukunft nicht entstehen läßt: Ein entschlossener, frühzeitiger Beginn von Verwaltungsstrukturreformen hätte es ermöglicht, Baukosten in erheblichem Umfang zu sparen. Abschließend mein Fazit: Wir brauchen den Bundesrechnungshof unverändert als Schützenhilfe für unsere parlamentarische Kontrollarbeit: Seine Position muß gestärkt werden. Vielen Dank. Jürgen Koppelin (F.D.P.): Erlauben Sie mir, daß ich als Jahresberichterstatter zum Beginn meiner Ausführungen für den Rechnungsprüfungsausschuß einleitend einige Sätze des Dankes ausspreche. Als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses möchte ich gern feststellen, daß unsere Zusammenarbeit in guter Atmosphäre stattfindet. Unsere Zusammenarbeit, ob nun als Mitglieder der Koalition oder der Opposition, ist getragen von der gemeinsamen Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses, daß Parlamentarische Kontrollrecht des Parlaments über die Ausgaben des Bundes wahrzunehmen. Mein Dank geht an den Ausschußvorsitzenden Dieter Pützhofen, der in souveräner Art und Weise die Sitzungen geleitet hat. Mein Dank gilt dem früheren Ausschußsekretär, Herrn Dr. Dr. Kolbe, und seinem Nachfolger, Herrn Müller. Ihnen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ausschußsekretariat möchte ich Dank und Anerkennung für Ihre stets gute Zuarbeit sagen. Mein Dank gilt auch allen Kolleginnen und Kollegen des Rechnungsprüfungsausschusses - gleich ob sie der Opposition oder der Koalition angehören -, die in gründlicher Vorbereitung gute und konstruktive Arbeit geleistet haben. . Erlauben Sie mir, daß ich einen Kollegen besonders hervorhebe: Lieber Kollege Rudolf Purps, Sie haben sich entschieden, nicht wieder für den Bundestag zu kandidieren. Im Namen aller Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses danke ich Ihnen, unserem stellvertretenden Vorsitzenden, für eine Zusammenarbeit, die beispielhaft ist. Immer an der Sache und am Problem orientiert, haben Sie im großen Maße zu der guten Zusammenarbeit im Ausschuß beigetragen. Ihr Rat, Ihre Erfahrungen, Ihr Gerechtigkeitssinn und Ihre Fairneß sind vorbildlich für alle Mitglieder im Rechnungsprüfungsausschuß; dafür danken wir Ihnen sehr herzlich. Sogar die Abgeordneten der Koalition hören auf Sie. Wer von der Opposition kann das schon von sich sagen. Wir lassen Sie ungern gehen. Zuguterletzt noch der Dank an den Bundesrechnungshof mit seiner Präsidentin Frau von Wedel und den Mitarbeiterinnen und den Mitarbeitern. Aufgrund der kontinuierlichen Zuarbeit hat es uns der Bundesrechnungshof ermöglicht, unsere Kontrollarbeit in so effektiver Art und Weise durchzuführen. Die ständige Berichterstattung des Bundesrechnungshofes an den Rechnungprüfungsausschuß ist eine wesentliche Grundlage für die Wahrnehmung einer umfassenden Kontrollfunktion. Die unabhängige Kontrolle öffentlicher Ausgaben ist und bleibt unverzichtbar. Steuergelder, die ausgegeben werden, sind das Geld unserer Bürgerinnen und Bürger. Der Umgang mit diesem Geld bedarf besonderer Sorgfalt und effektiver parlamentarischer Kontrolle. Das Haushaltskontrollrecht, das Recht des Rechnungsprüfungsausschusses, den Staatshaushalt zu überwachen, ist eine unserer wichtigsten Kontrollfunktionen. Vor dem Hintergrund immer knapper werdender Mittel in den öffentlichen Haushalten auf der einen Seite und einer Fülle von Staatsaufgaben auf der anderen Seite gewinnt die Haushaltskontrolle auch zukünftig immer mehr an Bedeutung. Hier gilt es auch in Zukunft in der Form weiterzumachen, wie wir es bisher getan haben. Wir waren oft hart und kritisch in der Sache, aber stets bemüht, bei den Beschlußfassungen über die Parteigrenzen hinaus Einvernehmen herzustellen. Lassen Sie mich an dieser Stelle kurz einige Anmerkungen machen: Ich würde mir wünschen, daß der Bundesrechnungshof uns zukünftig mit seinen Bemerkungen noch zeitnäher begleitet und unterrichtet. Eine begleitende Prüfung des Rechnungshofes von Vorhaben ist nicht nur wünschenswert, nein, sie ist viel mehr unabdingbar. Auf diesem Wege könnten wir anstehende Vorhaben und deren Umsetzung schon im Vorfeld schnell und wirksam kontrollieren und gegebenenfalls wenn notwendig beeinflussen. Unsere Arbeit erfüllt doch nur dann ihren Zweck, wenn unsere Beschlüsse auch eine Wirkung auf die Gegenwart und die Zukunft haben. Erlauben Sie mir als Jahresberichterstatter jedoch auch eine kritische Anmerkung in Richtung Rechnungshof: Der Rechnungshof muß stärker als bisher dafür Sorge tragen, daß Berichte des Rechnungshofes zuerst den Mitgliedern des Rechnungsprüfungs- ausschussec und dann erst den Medien zur Kenntnis kommt. Mit den Feststellungen zur Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1994 wird, wenn Sie es so wollen, ein Jahresabschlußbericht vorgelegt, der Auskunft gibt über den gesetzestreuen Vollzug von Parlamentsbeschlüssen und ob es einen sparsamen und wirtschaftlichen Umgang von Steuergeldern gegeben hat. Hier möchte ich beispielhaft einige Fälle aufzeigen, die im Rechnungsprüfungsausschuß beraten worden sind: So wurde die Privatisierung eines bundeseigenen Unternehmens, das mit der Verwertung von NVA-Ersatzteilen beauftragt war, um 35 Millionen DM teurer als die Weiterführung in öffentlich-rechtlicher Regie. Hierbei wurden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit durch das zuständige Ministerium stark außer acht gelassen. Dies wurde durch den Bundesrechnungshof zu Recht beanstandet und mit der Aufforderung des Rechnungsprüfungsausschusses untermauert, zukünftige Privatisierungsentscheidungen unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit sorgfältiger zu treffen. Auch der Einsatz der Bundeswehr in Somalia hat uns beschäftigt. Dabei gab es aus der Sicht des Rechnungsprüfungsausschusses erhebliche Mängel. In der Materialwirtschaft wurden für den Einsatz Gegenstände angeschafft, die überhaupt nicht notwendig waren, und diese Gegenstände wurden dann auch noch ohne Ausschreibung angeschafft. Anschaffungen in der Verpflegungswirtschaft waren überhaupt nicht notwendig, da die UN die Lebensmittel zur Verfügung stellte; es wurde eine Wasseraufbereitungsanlage im Wert von 1 Million DM angeschafft, obwohl die UN für Trinkwasser in Flaschen sorgte; beim Rücktransport wurden Lebensmittel verfrachtet, um sie wenig später in Deutschland zu vernichten. Der Haushaltsausschuß hat mehrfach die Bundesregierung aufgefordert dafür zu sorgen, daß eine Verringerung des Abstandes zwischen nationaler Besoldung und der Besoldung der Bediensteten der Europäischen Union und bei internationalen Organisationen erfolgt. Das Bundesinnenministerium und das Auswärtige Amt teilen die Auffassung des Ausschusses. Ich will jedoch auch jetzt die Gelegenheit nutzen, um festzustellen, daß unsere Forderung bisher nicht umgesetzt wurde. Es kann nicht angehen, daß in Zeiten, in denen Sozialleistungen gekürzt werden, in denen Gehälter kaum steigen, von uns für Bedienstete bei der EU und bei internationalen Organisationen aus unserer Sicht überhöhte Gehälter gezahlt werden. Wir erwarten, daß die Bundesregierung nicht nur im Ausschuß unsere Auffassung teilt, sondern alles unternimmt, um unsere Forderung umzusetzen. In einem letzten Fall, den ich hier nur beispielhaft anführen möchte, wurden Gelder in Höhe von 24,82 Millionen DM unnötigerweise gezahlt. Dabei handelte es sich um Risikoausgleichsleistungen an die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten. Dieses Geld ist zuzüglich Zinsen mittlerweile von der Krankenkasse zurückerstattet worden. Wir können an diesen Beispielen erkennen, wie rotwendig eine Kontrolle durch Parlament und Bundesrechnungshof ist. Schließlich geht es - und dies kann man gar nicht oft genug betonen - um Steuergelder und deren zweckmäßige und sinnvolle Verwendung. In diesem Zusammenhang muß man sich sicherlich auch mit der Staatsverschuldung und dem Verhältnis zwischen Zinsausgaben an den Gesamtausgaben und den Steuereinnahmen des Bundes auseinandersetzen. So betrugen die Schulden der öffentlichen Haushalte im Jahre 1994 1645 Milliarden DM - davon entfielen auf den Bund 712,5 Milliarden DM. Damit betrug die Staatsschuldenquote bei einem Bruttoinlandsprodukt von 3328 Milliarden DM 49,4 Prozent. Die Staatsquote selbst, also das Verhältnis zwischen den Staatsausgaben und dem Bruttoinlandsprodukt, betrug 50,1 Prozent. Die Zins-Steuerquote zeigt stetig nach oben und betrug inklusive der Zinserstattungen 17,2 Prozent. Diese Zahlen belegen einmal mehr, wie notwendig eine Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist. Nicht zu Unrecht verweist der Bundesrechnungshof darauf, daß der Gefahr entgegengewirkt werden muß, daß sich ein stetig wachsender Schuldensockel bildet, der schließlich die Fähigkeit des Staatshaushaltes, auf die Probleme der Gegenwart und der Zukunft zu reagieren, in Frage stellt. Die jetzige Situation gibt uns die einzigartige Chance und sollte Veranlassung genug sein, Veränderungen in unserem System vorzunehmen. Lassen Sie uns diese Chance nutzen und versuchen wir, so wie wir es auch im Rechnungsprüfungsausschuß handhaben, gemeinsam etwas zum Wohle des Bürgers zu bewirken. In diesem Sinne beantrage ich als Jahresberichterstatter die Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1994. Dr. Uwe-Jens Rössel (PDS): Auch ich möchte die Gelegenheit nutzen, meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Rechnungsprüfungsausschuß für die gute Zusammenarbeit zu danken. In einer Reihe von Fällen ist es uns gelungen, Mißstände aufzudecken und die Bundesregierung zu Änderungen ihrer bisherigen Haushaltspraxis zu veranlassen. Bemerkenswerterweise stellt der Bundesrechnungshof in seinen Bemerkungen zur Haushaltsund Wirtschaftsführung für das Haushaltsjahr 1994 fest, daß die Bundesregierung sowohl bei der Haushaltsplanung als auch beim Vollzug die Verschuldensobergrenze des Art. 115 Grundgesetz eingehalten hat. Aus diesem Grunde wird die Gruppe der PDS der Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1994 auch zustimmen. Das heißt jedoch nicht, daß die Bundesregierung damit einen Kurswechsel in dieser Frage vollzogen hat. Wer sich die Zahlen auch nur oberflächlich ansieht, wird schnell feststellen, daß in den Folgejahren die Nettokkeditaufnahme regelmäßig über den Neuinvestitionen lag. Daß die Haushaltspolitik der Bundesregierung allerdings auch 1994 nicht einmal vorübergehend an Solidität gewonnen hat, zeigt die Analyse deutlich. So mußten im Haushaltsjahr 1994 insgesamt globale Minderausgaben von über 5 Milliarden DM erbracht werden. Dieses Instrument, welches wohl eigentlich nur ein Hilfsmittel sein sollte, hat sich zu einem Dauerinstrument entwickelt. Der Finanzminister muß sparen und weiß selbst nicht wo. Und es ist fast ein Witz, die globale Minderausgabe im Einzelplan 60 -allgemeine Finanzverwaltung - mußte in anderen Einzelplänen erbracht werden. Der Finanzminister selbst war nicht in der Lage, seine eigene Sparverordnung in seinem eigenen Bereich durchzusetzen. Ein prägnantes Beispiel für die Qualitäten des Bundesfinanzministers. Wie so oft waren auch die Haushaltsansätze insbesondere in bezug auf die zu erwartenden Kosten der Massenarbeitslosigkeit in Deutschland zu niedrig. Die überplanmäßigen Ausgaben für Arbeitslosenhilfe in Höhe von sage und schreibe 5 Milliarden DM und die außerplanmäßigen Ausgaben zum Ausgleich des Defizits der Bundesanstalt für Arbeit in Höhe von reichlich 56 Millionen DM beweisen: Die Bundesregierung hatte bereits damals mit einer der Folgen ihrer verheerenden Wirtschaftspolitik, der Massenarbeitslosigkeit, zu kämpfen. Bereits damals war sie nicht in der Lage, die finanziellen Belastungen für den Bundeshaushalt auch nur annähernd einzuschätzen. Und daran hat sich bis heute nichts geändert. Es wird daher Zeit für eine neue Politik, die mit dieser Regierung nicht zu haben ist. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden Zu Tagesordnungspunkt 7 (Große Anfrage: Soziale Dienste und geplanter ABM-Abbau in den neuen Bundesländern) Wolfgang Dehnel (CDU/CSU): Um es von Anfang an klarzustellen: Ihre Behauptung in Ihrer Großen Anfrage ist nicht zutreffend, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie behaupten nämlich, im Einigungsvertrag und in den Begleitverhandlungen seien keine ausreichenden Regelungen zur Sicherung der sozialen Dienstleistungen und Einrichtungen in den neuen Ländern getroffen worden. Ich dagegen behaupte nicht, sondern stelle nüchtern fest: Der Einigungsvertrag hat in Artikel 32 die Grundlage für den Auf- und Ausbau einer Freien Wohlfahrtspflege und einer Freien Jugendhilfe geschaffen. Der Bund hat seine Verantwortung für den Aufbau in den neuen Ländern wahrgenommen und große finanzielle Anstrengungen zur Unterstützung des Auf- und Ausbaus einer Freien Wohlfahrtspflege und einer Freien Jugendhilfe unternommen. Gleichzeitig möchte ich klarstellen: Die Ausgestaltung der sozialen Dienste liegt nicht beim Bund, sondern bei den Ländern. Sie sollten wissen, daß das etwas mit der verfassungsmäßigen Aufgabenverteilung in der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland zu tun hat. Noch einmal: Für die Ausführung der entsprechenden Sozialgesetzgebung und damit für die Ausgestaltung der sozialen Dienste sind die Länder zuständig. Das gilt zum Beispiel auch für Ihre letzten beiden Fragen, nämlich die Fragen 27 und 28, in denen Sie unter anderem die Bundesregierung fragen, was sie zu unternehmen gedenkt, um das Zusammenbrechen der sozialen Infrastruktur zu verhindern. Schon die Formulierung ist eine bewußte Schwarzmalerei, um die Leistungen der Bundesregierung gezielt zu diffamieren. Trotz Ihrer Unkenrufe wird hier nichts zusammenbrechen! Und ich wiederhole, auch hier gilt: Die Sicherstellung der sozialen Infrastruktur ist grundsätzlich Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Die Bundesregierung verfügt daher nicht über Datenmaterial in der von Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, angesprochenen Differenzierung. Mit Ausnahme der vom Statistischen Bundesamt erstellten Kinder- und Jugendhilfestatistik gibt es weder beim Bund noch bei den Ländern amtliche Statistiken über die sozialen Dienste, die differenziertes Datenmaterial, bezogen auf Ihre Fragestellungen, enthalten. Soweit zur grundlegenden Klarstellung. Dennoch stellte und stellt der Bund gerade für die neuen Länder enorme Summen zur Verfügung. Die Tatsachen sprechen für sich: So fördert der Bund im übrigen nach Artikel 52 PflegeVG zur zügigen und nachhaltigen Verbesserung der Qualität der ambulanten, teilstationären und stationären pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und zur Anpassung an das Versorgungsniveau im übrigen Bundesgebiet die neuen Länder bis zum Jahr 2002 mit Investitionshilfen von jährlich 800 Millionen DM. Das sind insgesamt 6,4 Milliarden DM. Ein großer Teil Ihrer Fragen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bezieht sich unter anderem auf den Komplex „Qualität und Zielgenauigkeit des Einsatzes arbeitsmarktpolitischer Instrumente im Bereich sozialer Dienstleistungen in den neuen Bundesländern". Hierzu kann ich eindeutig sagen, daß die Bundesanstalt für Arbeit und ihre Dienststellen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einem hohen Qualitätsniveau beitragen. So gelten auch für die Vermittlung in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und § 249-h-Maßnahmen die allgemeinen Vermittlungsgrundsätze der Arbeitsvermittlung, wie fachliche und gesundheitliche Eignung oder auch die Beachtung der persönlichen Verhältnisse des Bewerbers. Bei § 249-h-Maßnahmen beträgt die Regelförderung 36 Monate. Gleichzeitig hat das ab 1. April 1997 in Kraft getretene AFRG Grundlagen für einen erweiterten Einsatz schon vorhandener sowie für zusätzliche neue Arbeitsförderungsinstrumente geschaffen. Diese Neuregelungen zielen stärker als bisher auf die Eingliederung in reguläre Beschäftigungen ab. Insbesondere bei Maßnahmen aus der Kinder- und Jugendhilfe oder der sozialen Dienste können finanzschwa- che Träger in erheblichem Umfang weiter 100-Prozent-Lohnkostenzuschüsse erhalten. Vergessen sollten wir auch nicht, daß durch das Föderale Konsolidierungsprogramm die neuen Länder seit 1995 in den bundesstaatlichen Finanzausgleich einbezogen worden sind. Damit verfügen die neuen Länder und ihre Kommunen über eine sichere und angemessene Finanzausstattung, die es ihnen ermöglicht, ihren Ausgabenbedarf im investiven und konsumtiven Bereich zu finanzieren. Es ist Sache der Länder, die kommunale Ebene an dieser Finanzausstattung angemessen zu beteiligen. Für mich und sicher auch für Sie ist es interessant, wie die Länder selbst diese Problematik sehen. Da ich im Freistaat Sachsen zu Hause bin, ist mir die Sicht dieses Landes natürlich besonders wichtig. Generell ist festzustellen, daß die in der Großen Anfrage genannten sozialen Dienste in Sachsen bedarfsdekkend vorhanden sind. Die Finanzierung erfolgt in erster Linie durch die gesetzlich vorgegebenen Kostenträger, zum Beispiel Kranken-/Pflegekassen, Sozialhilfeträger, öffentliche Träger der Jugendhilfe usw. In verschiedenen Bereichen, in denen kein gesetzlicher Kostenträger zwingend zugeordnet ist oder bei denen die Finanzkraft nicht ausreicht, wird die Finanzierung durch freiwillige Förderung des Freistaates Sachsen ergänzt. Aus der Sicht des Landes war die Unterstützung durch ABM- und AFG-Förderungen besonders in der Periode des Aufbaus dieser Dienste im Lande notwendig und sinnvoll. ABM- und andere AFG-Maßnahmen können aber gerade in diesem Bereich sozialer Dienste keine Dauerlösungen darstellen. Sie werden in vielen Fällen der Spezifik dieser Aufgaben nicht gerecht. Wirkliche Fachlichkeit und der Aufbau längerfristiger Vertrauensbeziehungen sind hier aus Landessicht nur schwer zu erreichen. Aus diesem Grund wurden beispielsweise Förderungen nach § 249 h in Suchtberatungsstellen nur dann in Anspruch genommen, wenn die spätere Übernahme der über diese Maßnahme finanzierten Fachkräfte in ein Dauerarbeitsverhältnis gesichert war. Die Lösung in diesem Bereich der sozialen Dienste kann vom Grundsatz her nicht in einer unbefristeten Fortsetzung von ABM- und AFG-Förderprogrammen liegen, sondern zuerst in der ausreichenden finanziellen Ausstattung der zuständigen Kostenträger, die für ein bedarfsgerechtes Angebot dieser Dienste zu sorgen haben. Ich möchte hinzufügen, daß ABM seinerzeit geschaffen wurden, um Arbeitsmarktprobleme persönlicher Natur von Arbeitnehmern zu lösen. Sie wurden nicht geschaffen, um bestimmte Aufgabenfelder von Kommunen, Ländern oder auch vom Bund abzudecken. Ich möchte zum Schluß noch etwas ausführlicher auf das 600-Millionen-DM-Sonderprogramm der Bundesregierung eingehen. Im vergangenen Monat hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, ein auf das Jahr 1998 befristetes Sonderprogramm in Höhe von 600 Millionen DM zur Verfügung zu stellen. Die Hälfte der 600 Millionen DM sind für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bei der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, der Treuhand Liegenschaftsgesellschaft und der Bundesvermögensverwaltung vorgesehen. Die anderen 300 Millionen DM sollen der allgemeinen Sachkostenfinanzierung bei ABM-Trägern dienen. Dadurch sollen die teilweise sehr hohen Schulden vor allem der Kommunen in den neuen Ländern sowie der freigemeinnützigen Träger im sozialen Bereich verringert werden. Die Bundesregierung beabsichtigt, das auslaufende Sonderprogramm des Bundes zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in den regulären Arbeitsmarkt um drei Jahre zu verlängern. Das erstmals 1989 aufgelegte Programm hat sich in der Praxis bewährt. Von Januar 1995 bis Ende Februar 1998 wurden rund 148 000 Anträge dieses Sonderprogramms bewilligt. Mit der Verlängerung dieses Programms, die auch einer Forderung der Sozialpartner entspricht, schaffen wir die Möglichkeit, Langzeitarbeitslosen auch weiterhin wirksam zu helfen. Daß die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit einen hohen Stellenwert hat, wird auch dadurch deutlich, daß mit der Entscheidung über die Verlängerung des Programms auch die Ausgabereste der vergangenen zwei Jahre in Höhe von 277 Millionen DM freigegeben worden sind. Damit steht im lauf enden Jahr mehr als eine Milliarde DM für die Förderung der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen zur Verfügung. Ich halte die Selbstverwaltung in der Bundesanstalt für Arbeit für sehr wichtig. Der Staat kann nicht alles, vor allem nicht alles besser. Das habe ich als DDR-Bürger lange Zeit erfahren müssen. Selbstverwaltung setzt auf die Erfahrung und das Engagement der Betroffenen. Selbstverwaltung und Sozialpartnerschaft sind wesentliche Grundlagen unseres Sozialstaates. Mehr Beschäftigung - und nur darum geht es letzten Endes - können wir nur erreichen, wenn alle mitmachen und zusammenarbeiten. Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Arbeitsmarktpolitik der Regierung Kohl ist gescheitert. Fast 5 Millionen Menschen sind arbeitslos gemeldet, 2 Millionen befinden sich in Umschulungen und AB-Maßnahmen. Seit 1990 hat die Bundesregierung zwei Dutzend Änderungen beim Arbeitsförderungsgesetz (MG) und angrenzenden rechtlichen Regelungen vorgenommen. Sparpaket und Konjunkturprogramme sollen die Wirtschaft ankurbeln. Beschäftigungspolitische Ziele wurden mit diesen Maßnahmen jedoch nicht erreicht. Die Effekte am Arbeitsmarkt sind nicht nur gleich null, sie sind deutlich negativ. Das ständige „stop and go" der Bundesregierung, das im jüngst vom Minister Blüm vorgestellten „arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramm Ost" gipfelt, offenbart nur den konzeptionslosen Aktionismus der Bundesregierung. Kanzler Kohls großspurige Worte von der Halbierung der Arbeitslosenzahl bis zum Jahr 2000 waren von Anfang an peinliche Makulatur. Nun ist auch seine „Beschäftigungsinitiative 100 000 Arbeitsplätze jährlich für Ostdeutschland" geschei- tert. Die Bundesregierung bietet in dieser Situation keine wirksamen Strukturreformen an, sondern verunsichert die Menschen mit Diskussionsbeiträgen über den Abbau des Solidarzuschlages, unfinanzierbare Steuersenkungen und die Streichung der Arbeitslosenhilfe. Um die Krise in den neuen Ländern zu überwinden, ist eine entschlossene, zukunftsorientierte Reformpolitik erforderlich. Dazu ist die Bonner Regierungskoalition aber offenbar nicht in der Lage. Zudem werden die Anstrengungen in den Ländern durch falsche und kurzfristig wechselnde Weichenstellungen der Bundesregierung belastet. Notwendig ist ein Langfristprogramm Aufbau Ost, in dem die verschiedenen Förderinstrumente und Initiativen konzeptionell gebündelt sind. Dieses muß über mehrere Jahre Bestand haben, damit Planungssicherheit für die Unternehmen entsteht und eine sichere Vertrauensbasis geschaffen wird, die eine wesentliche Voraussetzung für arbeitsplatzschaffende Investitionen ist. Letztendlich kann es nicht darum gehen, jedes einzelne Problem mit einem eigenen Förderprogramm abzudecken, sondern den Unternehmen die notwendigen Hilfen zu geben, ihre Probleme selbst zu lösen. Genauso wenig wäre es sinnvoll, auf Dauer eine Fülle von Sonderprogrammen Ost beizubehalten oder aufzulegen. Grundsätzlich sollten die Förderinstrumente so ausgestaltet sein, daß sie in West und Ost anwendbar sind, allerdings für Ostdeutschland mit deutlich höheren Fördersätzen beziehungsweise mit speziell gebundenen Mitteln. Der Aufbau Ost erfordert langfristig einen Schwerpunkt in der Arbeitsmarktpolitik. Öffentlich geförderte Beschäftigung kann zwar auch in den neuen Länder Massenarbeitslosigkeit nicht auffangen. Sie ist aber mittelfristig auf hohem Niveau unbedingt notwendig, um die wirtschaftlichen und sozialen Probleme in Folge der deutschen Vereinigung abzufedern. Die Bundesregierung hat sich von diesem Ziel verabschiedet. Darüber kann auch das Wahlkampfbonbon „Sonderprogramm Ost" nicht hinwegtäuschen. Ein kurzfristiges Schönen der Arbeitsmarktstatistik für den Herbst ist keine Beschäftigungspolitik! Auch die Projekte des zweiten Arbeitsmarktes brauchen verläßliche Förderinstrumente. Der Abbau von mehreren hunderttausend ABM-Stellen verschärft die sozialen Probleme in den neuen Ländern durch das Ausdünnen der Betreuungsangebote. Die Existenz der sozialen Dienste ist dadurch vielfach in Frage gestellt. Die Bundesregierung bemerkt in ihrer Antwort auf unsere Große Anfrage lapidar: „Es ist jetzt Aufgabe der für die Förderung der sozialen Arbeit zuständigen Länder und kommunalen Gebietskörperschaften, angemessene Haushaltsvorsorge zu treffen, um eine bedarfsgerechte Zahl von nach AFG geförderten Stellen in eine ungeförderte bzw. aus den Haushalten der Länder und Kommunen finanzierte Beschäftigung zu überführen. " Wie bitte sollen die Kommunen diese „Haushaltsvorsorge" treffen, wenn die finanzielen Belastungen ständig zunehmen? Entlarvend ist in diesem Zusammenhang der Vorschlag von Minister Wissmann, die Arbeitslosenhilfe ganz zu streichen und die betroffenen Menschen der Sozialhilfe der Kommunen zu überlassen. Dies können die Gemeinden weder im Osten noch im Westen Deutschlands leisten. Der Schwerpunkt arbeitsfördernder Maßnahmen muß künftig bei den kleinen und mittleren Unternehmen liegen, weil hier die größten Arbeitsplatzeffekte zu erwarten sind. Instrumente der Arbeitsförderung wie Lohnkostenzuschüsse müssen verstärkt mit der regionalen Wirtschaftsförderung verknüpft werden. Vordringlich ist die Stärkung von Existenzgründungen und von kleinen und mittleren Unternehmen. Der Aufbau von Kapital-Beteiligungsmärkten und Infobörsen sowie verstärktes öffentliches Engagement durch Beteiligungsfonds und eigenkapitalersetzende Kreditprogramme können dazu wesentliche Beiträge leisten. Auch beim Ausbau der Infrastruktur müssen die Weichen endlich in Richtung einer ökologischen, langfristig tragfähigen Entwicklung gestellt werden. Gerade in den neuen Ländern bedeutet dies einen klaren Schwerpunkt auf den verstärkten Ausbau der Schienenwege, des Öffentlichen Personenverkehrs und umweltfreundlicher Energieträger. Meine Fraktion hat hierzu ein konsistentes Programm erarbeitet, das die Reform des Arbeits- und Sozialrechts mit einer aktiven Arbeitsmarktpolitik verknüpft. Mit Blick auf die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit, die sich allein 1996 auf fast 160 Milliarden DM beliefen, müssen neue arbeitsmarktpolitische Modelle und Beschäftigungskonzepte möglichst gerecht finanziert und effizient gestaltet werden. Die Höhe der gesamten Aufbau-Ost-Förderung darf mittelfristig das derzeitige Niveau nicht unterschreiten. Der Solidaritätszuschlag kann erst abgebaut werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse in den neuen Ländern wesentlich und nachhaltig zum Besseren wenden. Die von der F.D.P. angestachelte Debatte zur Senkung des Soli geht bei der momentanen wirtschaftlichen Situation in die völlig verkehrte Richtung. Die F.D.P. beteuert nun vor den sachsen-anhaltischen Wahlen zwar panikartig, daß sie die Transferleistungen in den Osten beibehalten will. Die Antwort, woher diese Gelder bei Kürzung des Solizuschlages kommen sollen, bleibt sie aber schuldig. Uwe Lühr (F.D.P.): Mit ihrer Anfrage erhofften sich die Grünen eigentlich den Beweis ihrer Thesen, die Koalition habe mit der auslaufenden Förderung der sozialen Dienste in den neuen Bundesländern eine beklagenswerte Unterversorgung der ostdeutschen Bevölkerung verursacht. Obwohl in den Eingangsbemerkungen zu ihrer Großen Anfrage richtig festgestellt wurde, daß die mit der deutschen Einigung auf die Kommunen übergegangenen Verpflichtungen für Kindergärten, Poliklinken, Kulturhäuser, Ferienlager, Hilfen für Behinderte, für alte Menschen und junge Familien weder organisatorisch noch finanziell bewältigt werden konnten und daß in dieser Situation der drohende Kollaps der sozialen Dienstleistungen durch den massiven Einsatz von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen abgewendet wurde und weiter konstatiert wird - „in den neuen Ländern wurde die Finanzierung sozialer Dienstleistungen über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen praktisch zum Regelfall" -, wird krampfhaft versucht, die Verantwortung für die angeblichen Versorgungslücken bei der Bundesregierung abzuladen. Natürlich ist auch den Grünen bekannt, daß für die Instrumente der Arbeitsförderung nach wie vor gilt, daß es sich um Instrumente der individuellen Arbeitsförderung für die einzelnen Arbeitnehmer handelt und nicht um Instrumente zur Förderung der sozialen Dienste in den Kommunen. Ich finde, es war hervorragend, daß in den ersten Jahren nach der Vereinigung die Entscheidungen so flexibel getroffen wurden, daß die Finanzierung von Personalstellen bei der Freien Wohlfahrtspflege, bei den Freien Trägern der Jugendhilfe über Mittel des „zweiten Arbeitsmarktes" vorgenommen werden konnte, nur damit sich entsprechende Strukturen überhaupt bilden konnten. Aber für diese Instrumente gilt, daß sie der beruflichen Wiedereingliederung Arbeitsloser oder der Abwendung von drohender Arbeitslosigkeit dienen sollen. Sie sollen durch ihre qualifizierende und stabilisierende Funktion die Chancen für die Aufnahme einer Arbeit im ersten Arbeitsmarkt verbessern. Nach der Aufgabenverteilung unseres Grundgesetzes liegt die Zuständigkeit für die Ausführung der Sozialgesetzgebung und damit die Verantwortung für die sozialen Dienste bei den Ländern. Daher stand der Bundesregierung in wesentlichen Bereichen auch kein Datenmaterial zur Verfügung, das befriedigende Antworten auf die gestellten Fragen erlaubt hätte. Die Datenlage erlaubt aber auch nicht die Unterstellung, der Bund sei seiner Verantwortung in diesem Bereich nicht nachgekommen. Die Teilnahme der neuen Bundesländer am Finanzausgleich, der gerade in den vergangenen Tagen Gegenstand einer heftigen Diskussion über Schleichwege aus der Solidargemeinschaft der Länder war, und darüber hinaus die Finanzzuweisungen des Bundes versetzen die neuen Länder sehr wohl in die Lage, diese Aufgaben selbst zu finanzieren und ihren Kommunen die notwendigen Finanzmittel zuzuweisen. Im übrigen wurden und werden die Träger der sozialen Dienste auch nicht unvermittelt in ungesicherte finanzielle Verhältnisse entlassen. Der immer noch schwierige und nur langsam vorankommende Anpassungsprozeß in Ostdeutschland erfordert und erhält auch weiterhin eine nachhaltige Unterstützung, die entgegen dem, was man derzeit die Wähler in Sachsen-Anhalt glauben machen will, nicht verringert, sondern im Gegenteil sogar verstärkt wurde. Vor wenigen Wochen erst hat die Bundesregierung zusätzliche 600 Millionen Mark aus Bundesmitteln freigegeben, die für beschäftigungswirksame Maßnahmen verausgabt werden sollen, davon rund 250 Millionen für die Bereitstellung von Sachkosten bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, vor allem der Städte und Gemeinden in den neuen Bundesländern und der gemeinnützigen Träger im sozialen Bereich, damit diese nicht scheitern an der vorgegebenen mangelnden Fähigkeit der Kofinanzierung. Für die aktive Arbeitsmarktpolitik stehen in den neuen Ländern in diesem Jahr insgesamt fast 20 Milliarden Mark zur Verfügung, das sind mehr als 1,5 Milliarden Mark mehr als im Vorjahr. Allerdings unterscheiden sich diese Maßnahmen grundsätzlich vom Modell der „sozialen Betriebe" der Grünen, die „die langfristige Etablierung eines zusätzlichen öffentlich geförderten Beschäftigungssektors" fordern. OBS und PDS, gerade in Rostock bekräftigt, läßt grüßen. Dabei ist die PDS-Position widerspruchsfreier und konsequenter als die der Grünen. Ohne Zweifel ist es richtiger, für Problemgruppen Arbeit zu finanzieren als deren Dasein als Arbeitslose. Wir dürfen aber doch keine Arbeit im zweiten oder dritten Arbeitsmarkt finanzieren, die Arbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt gefährdet. Wer behauptet, die Politik der Deregulierung und Flexibilisierung und die Arbeitsmarktpolitik der Koalition mit ihren „alten Instrumenten" habe keinen Arbeitsplatz geschaffen, verschweigt oder kennt nicht den Unterschied zwischen brutto und netto. Richtig ist, daß die Kurve der neuen wettbewerbsfähigen Arbeitsplätze, die in vielen innovativen Bereichen entstanden sind und weiter entstehen, die Negativ-Kurve noch nicht überholt hat. Richtig ist aber auch, daß die Daten positiv und wir auf richtigem Weg sind. Dr. Heidi Knake-Werner (PDS): Die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage ist ein Armutszeugnis und zeigt die Konzeptionslosigkeit ihrer Arbeitsförderungs- und Beschäftigungspolitik. Ihre Antworten machen deutlich, daß Sie Mittel der Arbeitsförderung immer wieder nur als Feuerwehrtopf mißbrauchen, statt damit sinnvolle stabile Strukturen zu entwickeln und eine kontinuierliche Arbeit im sozialen und Jugendhilfebereich zu gewährleisten. Bei den spannenden Fragen flüchten Sie sich in staatsbürgerliche Unterweisungen statt politisch einzuschätzen, was sich erfolgreich und was sich defizitär in bezug auf die Daseinsvorsorge der Menschen entwickelt. Daß eine Bundesregierung keine Antwort auf die Frage hat, ob sie das Angebot im Bereich der sozialen Dienste für bedarfsdeckend hält oder nicht, zeigt, wie wenig sie die soziale Lage der Menschen berührt. Und daß Sie keine Angaben dazu machen, wie viele Arbeitsplätze in den sozialen Diensten regelfinanziert und wie viele über Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik eingerichtet werden, soll doch nur verdecken, daß in den neuen Bundesländern inzwischen ein Großteil der soziokulturellen Regelaufgaben über ABM und andere arbeitsmarktpolitische Maßnahmen aufrechterhalten werden. Daß dies zu unzumutbaren Diskontinuitäten bei den sozialen Diensten durch den permanenten Austausch der ABM-Beschäftigten führt, erkennen Sie selbst: „Der Aufbau kontinuierlicher Vertrauensbeziehungen zu den Nutzern wird durch eine hohe Fluktuation infolge befristeter Arbeitsverhältnisse erschwert und führt zu ständigen Neuanfängen im Hilfeprozeß. Zudem bedeutet ein häufiger Personalwechsel auch zumeist eine Verschlechterung der Qualität zu Lasten der Nutzer" (S. 40) heißt es in der Antwort der Regierung. Das haben vor Ihnen auch schon andere gemerkt. Der Paritätische hat deshalb schon im Herbst 1996 vorgeschlagen, Sondermittel des Bundes einzustellen, um von der Finanzierung sozialer Dienstleistungen über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zur Regelfinanzierung überzugehen. Die PDS hat beantragt, einen Bundesfonds zur „Bezuschussung von soziokulturellen Regelaufgaben in ostdeutschen Kommunen" zu schaffen, um im Bereich der kommunalen Infrastruktur Personalstellen im Osten auf Dauer zu sichern. Dies wäre die angemessene Reaktion darauf gewesen, daß vor allem die Kommunen die Folgen der Massenarbeitslosigkeit und des erhöhten Sozialhilfebedarfs ausbaden müssen. Aber auf diese Vorschläge sind Sie ja nicht eingegangen. In den Einrichtungen der sozialen Dienste werden Daueraufgaben wahrgenommen, die - weil sie sich nie rechnen werden - dauerhaft auf öffentliche Förderung angewiesen sein werden. Das gilt nicht nur für die Hilfen und Angebote für Arbeitslose, sondern ebenso für die Schuldner- und Suchtberatung, die Behinderten- und Altenhilfe, die Kinder- und Jugendhilfe und allen anderen Einrichtungen der sozialen Dienste. Und Ihr Verweis auf die Zuständigkeit von Ländern und Kommunen ist pharisäerhaft, weil Sie für die nie gekannte Finanznot der Kommunen mitverantwortlich sind und sie weiter treiben, wie Ihre jüngsten Vorschläge zeigen. Selbst die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Petra Roth, zeigt Ihnen die rote Karte und lehnt Ihre Pläne ab, die Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammenzufassen und die Zuständigkeit allein den Kommunen zu übertragen, weil „durch die neuen finanziellen Lasten das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen erdrosselt würde". Jetzt kommt es hingegen darauf an, daß die von der Bundesanstalt und dem Städtetag beabsichtigte enge Kooperation von Arbeits- und Sozialämtern durchgesetzt wird. Wahlkampf macht's hoffentlich möglich. Aber auch durch eine bessere Zusammenarbeit der Ämter werden keine neuen Arbeitsplätze geschaffen, und die Stabilität im sozialen Bereich wird dadurch auch nicht gefördert. Nein, was wir brauchen, ist eine Verstetigung und eine deutliche Verbesserung der sozialen Daseinsvorsorge, wie sie mit unserem Konzept für einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor erreicht werden kann und wie es die PDS-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt mit dem von ihr durchgesetzten Feststellenprogramm für die Jugendhilfe wenigstens in diesem wichtigen Bereich erreicht hat. Mit Blick auf die Wahlen machen Sie jetzt zusätzliche Mittel für ABM locker - Mittel, die 1997 gekürzt wurden und jetzt ein kurzes Strohfeuer entfachen sollen bis zum Wahltermin. Aber die Menschen lassen sich nichts mehr vormachen, sie erkennen längst, daß Ihr plumpes Wahlkampfmanöver nichts mit einem bedarfsgerechten Aufbau sozialer Dienste für die Bevölkerung zu tun hat. Claudia Nolte, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Die Wiedervereinigung Deutschlands hat in den neuen Bundesländern nicht nur zu Umbrüchen in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt geführt, von denen fast jede Familie betroffen ist, sie hat auch eine Umstrukturierung der verschiedenen sozialen Dienstleistungen und Einrichtungen erfordert. Ein herausragendes Merkmal der sozialen Dienste in der DDR war ihr gesellschaftspolitischer Auftrag, instrumentalisiert durch den Machtapparat der SED, der sich auf und in alle Lebensbereiche erstreckte. Die Monopolisierung der Sozialen Dienste und Einrichtungen beispielsweise von FDJ, FDGB, Volkssolidarität oder von Staatsbetrieben ist hierzu nur ein Beleg. Weltanschauliche Pluralität im Bereich der Kirchen, der Freien Wohlfahrtspflege oder privater Träger - wie wir sie seit Jahrzehnten aus der alten Bundesrepublik als strukturelles Prinzip Sozialer Dienste kennen - war mit wenigen Ausnahmen wie Diakonie und Caritas unbekannt. Die katastrophalen Zustände vor allem in der stationären Altenpflege und der Behindertenbetreuung und die wenigen Möglichkeiten ehrenamtlicher Tätigkeit oder Selbsthilfe im Sinne einer selbstbestimmten Lebensgestaltung, sind Auswüchse dieser Ideologie. Um die notwendigen Umstrukturierungen nach der Wiedervereinigung durchführen zu können, die Sozialen Dienste also aus der politischen Bevormundung zu befreien, die Strukturgrundsätze des sozialen Rechtsstaats im Sinne von selbstbestimmter Solidarität und Pluralität mit dezentralen, nach dem Grundsatz der Subsidiarität geordneten Verantwortlichkeiten aufzubauen und um vor allem den Bürgerinnen und Bürgern so effektiv wie möglich zu helfen, hat die Bundesregierung schon im Einigungsvertrag in Art. 32 die Grundlagen für den Auf- und Ausbau einer Freien Wohlfahrtspflege und einer Freien Jugendhilfe geschaffen. Konkret gehören hierzu: das Soforthilfeprogramm von 23 Millionen DM zum Aufbau eines flächendekkenden Netzes von Sozialstationen, das Sonderprogramm zum Aufbau von Strukturen der Freien Wohlfahrtspflege und damit auch von Sozialen Diensten in den neuen Bundesländern mit einem Gesamtvolumen von 47 Millionen DM, die Investitionsförderung für den Erhalt und den Ausbau sozialer Einrichtungen aus Mitteln des Revolvingfonds der wegen des dringenden Bedarfs in den neuen Bundesländern um insgesamt 100 Millionen DM aufgestockt wurde. Aus Mitteln der Pflegeversicherung werden den neuen Bundesländern in den Jahren 1995 bis 2002 Investitionshilfen von insgesamt 6,4 Milliarden DM zur zügigen und nachhaltigen Verbesserung der Qualität der pflegerischen Versor- gung der Bevölkerung und zur Anpassung an das Versorgungsniveau im übrigen Bundesgebiet zur Verfügung gestellt. Damit ist der Bund in dieser schwierigen Phase nicht nur seiner Verantwortung gerecht geworden, er hat zusätzlich im Bereich der Personalstellen mit den Mitteln des sogenannten „Zweiten Arbeitsmarktes" große finanzielle Anstrengungen unternommen und geholfen. So sind seit 1993 im Bereich der sozialen Dienste jährlich durchschnittlich zwischen 29 000 und 35 000 Personen im Rahmen von ABM beschäftigt worden. Hinzu kamen mit dem im Jahr 1993 neu geschaffenen Instrument der Lohnkostenzuschüsse nach § 249h AFG pro Jahr jeweils über 21 000 Stellen im Bereich soziale Dienste und Jugendhilfe. Die Bundesregierung hat sowohl strukturbildend und strukturfördernd eingegriffen als auch mit den Mitteln der geförderten Beschäftigung die beruflichen Chancen der Teilnehmer verbessert. Aber nicht die Projekt- oder institutionelle Förderung, die zu einer Ausweitung des Zweiten Arbeitsmarkts - finanziert durch öffentliche Mittel - führen würde, sondern die begrenzte individuelle Arbeitsförderung des einzelnen Arbeitnehmers zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt ist das primäre Ziel der unterschiedlichen AB-Maßnahmen. Daß diese Förderung zur Arbeitsaufnahme mit dem Aufbau der Sozialen Dienste kombiniert werden konnte, war in der ersten Zeit nach der Wiedervereinigung zwar sinnvoll und notwendig; aber die begrenzten Haushaltsmittel der Bundesanstalt für Arbeit für die ABM-Stellen und die begrenzte Kofinanzierungsbereitschaft insbesondere bei Maßnahmen nach § 249h AFG erfordern künftig ein stärkeres Engagement der für die Förderung der sozialen Arbeit zuständigen Länder und Gemeinden. Der Bund hat bis 1994 den neuen Bundesländern über den Finanzausgleich frei verfügbare Mittel in der Höhe von 34,6 Milliarden DM jährlich zur Verfügung gestellt. Ab 1995 ist diese Summe auf 50 Milliarden DM gestiegen, so daß durch den neugestalteten Finanzausgleich in den neuen Bundesländern Pro-Kopf-Ausgaben von 120 Prozent und Sachinvestitionen von knapp 170 Prozent des Niveaus der alten Länder möglich sind. Insgesamt sind die neuen Länder damit in der Lage, die ihnen obliegenden Aufgaben kontinuierlich selbst zu finanzieren. Diese Kontinuität, vor allem im Personalbereich, die durch die verschiedenen Arbeitsförderungsmaßnahmen nicht geleistet werden kann und die auch dem Sinn der Arbeitsförderung widersprechen würde, die aber von den Wohlfahrtsverbänden, den Einrichtungen der Freien Jugendhilfe und den anderen Institutionen zu Recht gefordert wird, kann nur durch die Finanzierung über die Länder langfristig garantiert werden. Nicht nur die verfassungsmäßige Aufgabenverteilung in der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland verlangt diesen Finanzierungsmodus; auch die jahrzehntelangen Erfahrungen der Sozialeinrichtungen in den alten Bundesländern zeigen, daß wir mit diesem Modell gut gefahren sind. Die sozialen Einrichtungen haben ein primäres Ziel: Qualifizierte Hilfe und Unterstützung für alle Rat- und Hilfesuchenden. Doch qualitativ gute Arbeit ist nur möglich, wenn auch die Qualität der Mitarbeiterschaft - ob hauptamtlich oder ehrenamtlich aktiv - stimmt. Für Qualität und Kontinuität der Arbeit im Interesse der Betroffenen jetzt zu sorgen, ist deshalb nicht Aufgabe des Bundes, sondern der Länder und Kommunen. Sie müssen nun Farbe bekennen bei der Frage, in welchem Maße sie bereit sind, Soziale Dienste als eigene Aufgabe zu verstehen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen. Diese Verantwortung kann ihnen der Bund nicht abnehmen. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 8 (Anträge: Für eine wirtschaftliche und ökologische Alternative in den neuen Bundesländern Regelung von Ansprüchen und Anwartschaften aus zusätzlichen Versorgungen der DDR in einem spezifischen Versorgungssystem Regelung von Ansprüchen und Anwartschaften aus den Systemen der Altersversorgung der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post der DDR Regelung von Ansprüchen und Anwartschaften auf Renten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens der DDR Regelung von Ansprüchen und Anwartschaften auf berufsbezogene Zuwendungen von Ballettmitgliedern aus der DDR) Dr. Hermann Pohler (CDU/CSU): In einer beispiellosen Anstrengung wurde seit der deutschen Einheit die ostdeutsche Volkswirtschaft zur sozialen Marktwirtschaft umstrukturiert und dabei den Bürgern ohne Zweifel viel zugemutet. Bei all den damit verbundenen Schwierigkeiten wurden beachtliche Erfolge erzielt. So fanden Hunderttausende Bürger in den neuen Bundesländern den Mut zum Schritt in die Selbständigkeit. Dies führte zum Aufbau eines breiten Mittelstandes mit jetzt über 510000 Unternehmen, davon rund 18 000 im industriellen Mittelstand, mit zirka 3,2 Millionen Arbeitsplätzen. Zahlreiche in- und ausländische Investoren und Unternehmen haben sich mit großem Engagement in diesen Prozeß eingebracht. Die Förderpolitik der Bundesregierung hat diese Entwicklung maßgeblich beeinflußt. Zur Überwindung der teilungsbedingten Standortnachteile und zur Begleitung des Transformationsprozesses waren die umfangreichen Hilfen unerläßlich. Trotz dieser gemeinsamen finanziellen und personellen Anstrengungen muß festgestellt werden, daß das wirtschaftspolitische Ziel, eine leistungsfähige ostdeutsche Wirtschaft aufzubauen, die aus eigener Kraft am Markt bestehen kann, noch nicht erreicht ist. Vielmehr befindet sich der Aufbau- und Nachholprozeß derzeit in einer schwierigen Lage. Die Ursache dafür ist vor allem darin zu suchen, daß die Auftragslage für das in den ersten Jahren des Aufbaues überproportional entwickelte Baugewerbe spürbar zurückgegangen ist und das produzierende Gewerbe, insbesondere der industrielle Mittelstand, noch nicht in der Lage ist, die dadurch entstandene Lücke zu schließen. Es kann jedoch festgestellt werden, daß das verarbeitende Gewerbe, das vordringlich in der ersten Etappe der Neuorientierung und des Umbaues einen schweren Stand hatte, seit 1993 eine gute Entwicklung genommen hat. So konnte 1997 die Produktion um knapp 9 Prozent gesteigert und ein Exportanteil von 15 Prozent erreicht werden. Auf Grund der schwachen Ausgangslage ist das Ergebnis dieser Entwicklung allerdings noch nicht ausreichend, aber es bestätigt die Richtigkeit der Wirtschafts- und Förderpolitik der Bundesregierung. Die bisherigen Instrumente der Wirtschaftsförderung haben an den spezifischen Schwachpunkten der ostdeutschen Wirtschaft angesetzt und wurden wiederholt der Entwicklung angepaßt. Bereits 1995 hat die Bundesregierung die Förderung effizienter gestaltet. So wurden zum Beispiel Investitionszulagen und Sonderabschreibungen auf das verarbeitende Gewerbe konzentriert. Die Forschungsförderung konnte durch bessere Koordinierung zwischen Bund und Ländern sowie durch Straffung der Programme effizienter gestaltet werden, und bei der Absatzförderung erfolgte eine schrittweise Konzentration auf den Export. Im Mai 1997 wurde das Fördersystem weiter an die Entwicklungsfortschritte angepaßt und dabei auf Schlüsselbereiche, vor allem auf das produzierende Gewerbe und die produktionsnahen Dienstleistungen, als wichtigste Wachstumsträger konzentriert. Wichtige Bedingung bei der Weiterentwicklung des Fördersystems ist, daß Kontinuität und Verläßlichkeit für Unternehmen und Existenzgründer gewährleistet werden. Der vorliegende Antrag der PDS zur Umgestaltung der Förderung wird dieser Gesamtforderung nicht gerecht. Hier ist vielmehr ein Rückfall in staatlichen Dirigismus festzustellen. Wohin das führt, wissen wir alle. Der Antrag wird von uns daher entsprechend der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses abgelehnt. Renate Rennebach (SPD): Die heutige Debatte dreht sich um einige typische Schaufensteranträge der PDS. Sie greifen zwar mit Ihren Anträgen einige tatsächliche Probleme auf, die aus der Schaffung der gesamtdeutschen Rentenversicherung entstanden sind. Die Lösungsvorschläge sind jedoch in bekannter Weise untauglich, da Sie an die Finanzierung und Umsetzung keine weiteren Gedanken verschwendet haben. Bezahlen soll im Zweifel immer der Bund, obwohl er nach der Finanzverfassung des Grundgesetzes gar nicht in allen hier diskutierten Fällen zuständig ist. Sie verlangen die Einrichtung eines neuen, befristeten Sonderversorgungssystems „eigener Art" für die ehemaligen „Angehörigen der Intelligenz" - also unter anderem für Professoren, Ärzte, Ingenieure - sowie für die Begünstigten der anderen Sonder- und Zusatzversorgungssysteme in der DDR. Damit sollen frühere Versorgungszusagen bedient werden, die über die Beitragsbemessungsgrenze hinausgingen und daher durch die Rentenversicherung prinzipiell nicht geleistet werden können. Es soll vom Bund unter Mitwirkung der neuen Länder finanziert werden. Die SPD hat großes Verständnis für die Unzufriedenheit dieser Personengruppen, die mit Recht die Ungleichheit zur wesentlich besseren Altersversorgung vergleichbarer Gruppen im Westen kritisieren. Dennoch müssen wir den PDS-Antrag ablehnen. Nach dem Einigungsvertrag und dem Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) wurden diese Altersversorgungsansprüche auf die Systematik der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen, finanziert vom Bund und den neuen Ländern. Das ist eine für die Finanzlage der neuen Länder sehr günstige Regelung. Nach dieser Grundsatzentscheidung des Einigungsprozesses kann die Begrenzung der versicherbaren Einkommenshöhe nicht außer acht bleiben. Soweit dadurch eine Versorgung auf der früher zugesagten Höhe nicht möglich ist, wäre es Aufgabe der neuen Länder, alte Zusagen des bankrotten DDR-Staates zum Beispiel im Rahmen der Beamtenversorgung oder in einem speziellen Versorgungswerk zu bedienen. Es ist grundsätzlich auch Aufgabe der Länder, etwas für die ehemaligen Ballettänzerinnen und -tänzer zu tun. Das alles liegt außerhalb der Bundeskompetenz. Sie fordern ferner die Schaffung befristeter Versorgungssysteme für ehemalige Beschäftigte der Reichsbahn und der Deutschen Post der DDR. Damit sollen die früheren besonderen Versorgungszusagen für diese Gruppen eingehalten werden. Sie wollen aber auch den um 50 % höheren Rentenanspruch dieser Beschäftigungsgruppen - auch der des Gesundheitswesens - bei gleicher Beitragsleistung dauerhaft wiederherstellen. An dieser Stelle sei daran erinnert, daß diese alte DDR-Regelung für Neuanträge noch bis Ende 1996 galt, wenn sie für die Rentenhöhe günstiger war. Das aber dauerhaft zu verlängern ist nicht vertretbar. Im übrigen möchte ich die PDS fragen: Wenn Sie die höheren Rentensteigerungssätze bei Bahn und Post und im Gesundheitswesen wiederherstellen möchten, warum vergessen Sie dann die vierte Gruppe, die Beschäftigten der Rüstungsbetriebe? Die Werktätigen in diesen speziellen Betrieben hatten doch ebenfalls den höheren Anspruch. Auch die SPD vertritt die berechtigten Anliegen der Beschäftigten der Reichsbahn und Post. In unserem Gesetzentwurf vom Mai 1995 zur Novellierung der Rentenüberleitung haben wir rentenrechtliche Berücksichtigung des vollen Arbeitsentgelts im Zeitraum vom 1. März 1971 bis 30. Juni 1990 verlangt, weil Reichsbahner und Postbeschäftigte - mit wenigen Ausnahmen - angesichts der zugesagten Versorgungsansprüche keine Beiträge zur FZR gezahlt ha- ben. Mit unserem Vorschlag würde das volle damalige Entgelt in der Sozialversicherung berücksichtigt. Diese tragfähige Lösung hat die Koalitionsmehrheit abgelehnt. Dagegen sind Verfassungsklagen anhängig, die jetzt abgewartet werden müssen. Wir sind gern bereit, zu prüfen, inwieweit der Vorschlag der Eisenbahnergewerkschaft umsetzbar ist, der letztlich auf eine Finanzierung der alten Zusagen aus dem Verkehrshaushalt hinausläuft. Ich fürchte nur, daß angesichts der heruntergewirtschafteten öffentlichen Kassen und der nach wie vor nicht rosigen Lage der Bahn die Hoffnungen nicht sehr groß sein sollten. Die Schaufensteranträge der PDS sollten uns nicht ablenken von zwei Fakten: Erstens. Die große Mehrzahl der älteren Bürgerinnen und Bürger in den neuen Ländern ist mit ihren heutigen Renten durchaus zufrieden. In der von der CSU bereits kritisierten Höhe dieser Renten - vor allem bei den Frauen - spiegelt sich die hohe Erwerbsquote und die Abwesenheit von Arbeitslosigkeit zu früheren Zeiten wider. Zweitens. Um so mehr fürchten viele Mitbürger um die Zukunft ihrer Altersversorgung, wenn sie die Rentengesetze und Pläne der Koalition verfolgen. Das Bundesarbeitsministerium verniedlicht Rentenkürzungen mit dem Hinweis, die Haushalte verfügten ja in erheblichem Umfang über andere Einkommensquellen . Genannt werden Betriebsrenten, Einkünfte aus Mieten oder auch private Lebensversicherungen. Dies alles findet jedoch nur in den alten Ländern statt: 99 Prozent aller Männer und Frauen über 65 in den neuen Bundesländern haben als einzige Einkommensquelle die gesetzliche Rentenversicherung, und sind daher zu Recht besorgt, wenn hier gekürzt wird. Es ist empörend, wenn Teile der Koalition, insbesondere die CSU, immer wieder die Abkoppelung der Renten von der Lohnentwicklung in Ostdeutschland verlangen. Für uns bleibt es dabei: Die Renten folgen den Nettolöhnen. Solange der Anpassungsprozeß bei den Löhnen in Ostdeutschland noch nicht abgeschlossen ist, müssen die Renten der ostdeutschen Lohnentwicklung folgen. Ein Weiteres: Heutige Rentenhöhen beruhen auf den Lebensläufen der Vergangenheit. Was ist eigentlich mit den heute über 50jährigen Frauen in Ostdeutschland, die in den letzten acht Jahren ihre Arbeit verloren haben und keine Chance mehr sehen, wieder einen Job zu bekommen? Was ist mit deren Rentenansprüchen? Diese Generation hat, wenn sie in fünf, zehn oder fünfzehn Jahren in Rente geht, keine geschlossenen Beitragsbiographien mehr vorzuweisen. Deshalb brauchen wir Verbesserungen und nicht Verschlechterungen im Rentenrecht für die Frauen, vor allem bei der Berücksichtigung der Arbeitslosigkeit. Die Koalition hat die Probleme durch ihr Kürzungspaket von 1996 und durch die sogenannte Rentenreform des letzten Jahres erheblich verschärft. Sie bestrafen Zeiten der Arbeitslosigkeit und belasten damit vor allem die Frauen. Wir treten dagegen ein für Verbesserungen, die für ostdeutsche Frauen geradezu existentiell wichtig sein werden. Wir haben zum Beispiel ein finanzierbares Modell einer bedarfsabhängigen sozialen Grundsicherung im Alter vorgelegt, damit die Menschen mit niedrigen Renten im Alter nicht den oft entwürdigenden Gang zum Sozialamt gehen müssen. Wir haben eine finanzierbare Entfristung der Rente nach Mindesteinkommen vorgelegt. Sie soll auch für Zeiten nach 1991 gelten. Dies ist ein gutes Angebot gerade für die Frauen in Ostdeutschland, die nach 1990 sehr oft mit schlechtbezahlten Teilzeitjobs vorlieb nehmen mußten, damit sie überhaupt Arbeit hatten. Im übrigen sind dies häufig 520-Mark-Jobs ohne Sozialversicherungsschutz. Auch hierzu haben wir wieder und wieder Initiativen vorgelegt, diese Arbeit endlich zu versichern. Diese Vorschläge liegen im vorrangigen Interesse der Menschen in den neuen Ländern. Darauf müssen die finanziellen Mittel konzentriert werden und nicht auf die von der PDS ständig aufgewärmten Forderungen nach Wiederherstellung alter Privilegien des DDR-Rentenrechts. Jürgen Türk (F.D.P.): Ich werde mich in meinem Debattenbeitrag auf die Anträge zu den Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR konzentrieren, da ich diese Problematik für besonders wichtig halte. Nach sehr schwierigen Verhandlungen zwischen der Bundesregierung, den im Deutschen Bundestag vertretenden Koalitionsfraktionen und insbesondere den Landesregierungen der neuen Bundesländer haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes verabschiedet. Die insbesondere auf Druck durch die F.D.P. zustande gekommene Koalitionsvereinbarung für die 13. Legislaturperiode, nach der Vorschläge zur Neuordnung der Begrenzungsregelungen in Zusammenarbeit mit den neuen Ländern geprüft werden sollen, ist damit erfolgreich umgesetzt worden. Die F.D.P. hat sich zu jedem Zeitpunkt dafür eingesetzt, die Rentenabsenkungen getreu der Wertneutralität des Rentenrechts soweit als möglich zurückzuführen. Das jetzt Erreichte ist ein mühsam ausgehandelter Kompromiß, der bis an die Grenze dessen geht, was mit dem Koalitionspartner und den neuen Bundesländern politisch und finanziell machbar war. Die F.D.P. wäre zu einer weitergehenden Aufhebung der Rentenabsenkung bereit gewesen. Dies ist aber nicht zuletzt auch an der harten Haltung der neuen Bundesländer gescheitert, die zur Übernahme weiterer finanzieller Lasten nicht bereit gewesen waren. Die Kosten für die Verbesserung des Renten-Überleitungsgesetzes trägt im übrigen nicht die Rentenversicherung, der sonst eine versicherungsfremde Leistung aufgebürdet worden wäre. Die Lasten werden vielmehr zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Die vorgenommene Novellierung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes in finanziell äußerst schwierigen Zeiten ist ein beachtlicher Erfolg, den insbesondere die F.D.P. sich auf die Fahnen schreiben kann. Für unbefriedigend halten wir jedoch die Regelungen für die Reichsbahner, hier wollen wir eine weitere Überprüfung durchsetzen. Die jetzt zur Debatte stehenden Anträge der PDS sind in allen Ausschüssen abgelehnt worden. Mit Ausnahme im Ausschuß für Verkehr sind sie auch mit den Stimmen der SPD abgelehnt worden. Die Grünen kümmerten sich meist überhaupt nicht um die Thematik, sie fehlten. Über die PDS im Deutschen Bundestag wird es also nie gelingen, die Forderungen nach Überprüfung durchzusetzen. Damit bleibt bei diesem Thema die F.D.P. weiterhin der bessere und wichtigere Ansprechpartner, um weitere Überprüfungen umzusetzen. Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, die nicht nur mit der Mehrheit der Koalition, sondern mit der Mehrheit von Koalition und SPD gefaßt wurde, empfiehlt zu Recht die Ablehnung des Antrages der PDS. Denn in diesem Antrag wird nicht für eine echte und diskussionfähige wirtschaftliche und ökologische Alternative in den neuen Bundesländern eingetreten. Er ist vielmehr Zeugnis eines falschen Verständnisses wirtschaftlicher Zusammenhänge. Er belegt, daß auch nach fast acht Jahren wirtschaftlicher Einheit der Begriff Marktwirtschaft für manche offenbar immer noch ein Fremdwort ist. Dabei wäre es nicht schlimm, wenn er nur ein Zeugnis der Unfähigkeit zur Erkenntnis und Selbstkritik bei der PDS wäre. Schlimm dabei ist, daß mit diesem Antrag versucht wird, Legenden zu stricken und unerfüllbare Illusionen zu wecken. Legende 1: Nicht durch die Vereinigung wurde der Kapitalstock der Unternehmen in der ehemaligen DDR vernichtet, sondern umgekehrt: Weil der Kapitalstock der Unternehmen in der ehemaligen DDR aufgezehrt und verbraucht und die Infrastruktur verschlissen war, hatten die Menschen die damaligen Verhältnisse satt und bereiteten dem unfähigen System ein Ende. Legende 2: Sie behaupten, daß die Unternehmen in der ehemaligen DDR eine Binnenmarktposition gehabt hätten. Das war ein Ergebnis der Mangelwirtschaft, keine echte Marktposition. Legende 3: Sie behaupten, daß die Osthandelsbeziehungen zum großen Teil durch Lieferungen aus Unternehmen in den alten Ländern ersetzt wurden. Das ist falsch. Mit dem Zusammenbruch des RGW gingen alle Osthandelsbeziehungen stark zurück, auch für die Unternehmen in Westdeutschland. Mit der langsamen Erholung nimmt der Osthandel wieder zu, im übrigen besonders stark für Unternehmen in den neuen Bundesländern. So hat beispielsweise 1997 der Export nach Rußland mit 46,5 Prozent eine überproportionale Steigerung erfahren. Legende 4: Sie behaupten, daß ein Großteil der Förderung nach Westdeutschland zurückgeflossen sei. Das ist falsch. Denn die 510000 mittelständischen Unternehmen, die mehr als 3,2 Millionen Menschen Lohn und Brot in den neuen Bundesländern geben, sind doch dort und nicht in Westdeutschland entstanden. Auch die enormen Investitionen vor allem in die Infrastruktur wurden in den neuen Ländern getätigt. Hier befindet sich heute zum Beispiel das weltweit modernste Telekommunikationsnetz und nicht in Westdeutschland. Das zeigt, daß Sie ökonomische Zusammenhänge nicht verstehen. Das Geld für die Wirtschaftsförderung ist in Ostdeutschland angekommen. Die nach wie vor enorm hohe Investitionsquote - 50 Prozent höher als im Westen - ist ein klarer Beweis dafür. Daß auch Investoren aus dem Westen Deutschlands und aus dem Ausland von der intensiven Förderung profitieren, ist gut so und ist auch so gewollt. Schließlich kommt es auf die geschaffenen Werte und Arbeitsplätze an und nicht darauf, woher die investiven Mittel fließen. Wie diese wenigen Beispiele zeigen, versuchen Sie, den Menschen in den neuen Ländern ein falsches Bild der Wirklichkeit zu zeichnen. Das ist schändlich. Das ist insbesondere deshalb schändlich, weil es demotiviert, aber auch, weil es die Leistung der Menschen in den neuen Ländern nicht anerkennt. Auch die Behauptungen in Ihrem Antrag, daß jeder zweite Bewerber um eine Lehrstelle 1997 leer ausgehen würde, ist falsch. Der rechnerische Ausgleich zwischen Bewerbern und angebotenen Ausbildungsstellen wurde nahezu erreicht. Übrigens eine große Leistung, gerade auch der neuen Unternehmen in Ostdeutschland. Ihre Forderungen und Ihre Vorschläge sind ein Sammelsurium von Dingen, die einerseits notwendig und richtig sind und die andererseits den planwirtschaftlichen Muff der Vergangenheit verbreiten. Bei den Dingen, die notwendig und richtig sind, nehmen Sie nicht zur Kenntnis, daß die Bundesregierung bereits gehandelt hat. So wurde, um Ihrer Erinnerung aufzuhelfen, das mittelfristige Förderkonzept für die neuen Länder vor fast einem Jahr, übrigens gegen Ihre Stimmen, hier im Haus mit großer Mehrheit verabschiedet. Die Investitionszulage wird ab 1999 in der Grundförderung von 5 auf 10 Prozent erhöht, für kleine und mittlere Unternehmen - was mir besonders am Herzen liegt - von 10 auf 20 Prozent. Damit werden Investitionen im verarbeitenden Gewerbe und in bestimmten produktionsnahen Dienstleistungen bis 2004 nachhaltig unterstützt. Die Förderung des Handwerks und des kleinflächigen innerstädtischen Handels wird bis 2001 fortgeschrieben. Mit einem solchen Ansatz wird die Gesundung der Unternehmen in den neuen Ländern besser vorankommen als mit der Bindung von Fördermitteln an die Umsetzung der - und jetzt lassen Sie sich das Wort bitte auf der Zunge zergehen - geplanten Wirtschafts-, Sozial- und Umweltentwicklung. Im übrigen ist Ihr Antrag selbst in sich sehr widersprüchlich. Denn zum einen fordern Sie die Beendigung der kalten Enteignung von Grundstücksbesitzern über höhere Gebühren für Kanalisationsanschlüsse, Straßenbau usw. Zugleich fordern Sie zur Finanzierung die anteilige Nutzung von Mitteln aus einer befristeten Abgabe auf große Geld- und Immobilienvermögen der privaten Haushalte u. a. Was soll gelten? Keine Gebühren, damit Ihre Abgabe gut bezahlt werden kann. Abschließend kann man nur sagen, wenn Ihre Vorschläge umgesetzt würden, hätte dies allein ein Ergebnis, nämlich den Abbruch statt die Fortführung des Aufbaus Ost. Mit falschen Argumenten und widersprüchlichen Konzepten versuchen Sie, unerfüllbare Hoffnungen zu wecken. Dieses Spiel ist leicht zu durchschauen. Damit bestätigen Sie aber letztlich nur die Richtigkeit des von der Bundesregierung konsequent verfolgten Kurses.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Ulrich Klose


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort zu einer Kurzintervention hat die Kollegin Petra Bläss.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege Grund, da Sie meine Zwischenfrage leider nicht zugelassen haben, muß ich Sie jetzt im nachhinein fragen. Sie haben unterstellt, daß unser Vergleich, der die Versorgungsansprüche in Ost und West betrifft, ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen sei. Ich gebe einmal die Frage zurück: Ist nicht der Vergleich der Höhe der Bezüge in der gesetzlichen Rentenversicherung zwischen Ost und West, der vom Bundesarbeitsminister Blüm immer wieder gebetsmühlenhaft wiederholt wird, gerade auch ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen?
Sie als Sozialexperte Ihrer Partei wissen ja nur zu gut, daß die gesetzliche Rentenversicherung im We-

Petra Bläss
sten nur eine Säule der Alterssicherung ist. Daneben gibt es die Beamtenversorgung, die beruf ständischen Versorgungsrenten, die Betriebsrenten und vieles andere mehr. Die Systementscheidung aus dem Renten-Überleitungsgesetz aus dem Jahr 1991 beinhaltete, sämtliche Versorgungsansprüche, die in der DDR erworben wurden, in das SGB VI, also allein in die gesetzliche Rentenversicherung, zu überführen. Das heißt, in der gesetzlichen Rentenversicherung sind im Osten alle drin: vom Herrn Professor bis zur Mindestrentnerin aus der ehemaligen DDR.

(Zurufe von der CDU/CSU)

- Ach, hören Sie doch auf mit Ihren blöden Stasivorwürfen! Stellen Sie bitte noch eine Frage, oder geben Sie einen ordentlichen Debattenbeitrag! Das ist dermaßen unqualifiziert.
Es geht hier um zu DDR-Zeiten erworbene Anwartschaften. Ich denke, eine Debatte über die notwendige Bewältigung der Stasivergangenheit führen wir auf anderen Ebenen, aber nicht im Sozialrecht. Das bekunden Sie beim Wahlkampf im Osten übrigens auch immer wieder.
Die von der PDS vorgeschlagene Lösung eines befristeten Versorgungssystems sui generis

(Birgit Homburger [F.D.P.]: Was heißt das denn auf deutsch?)

geht von der richtigen Schlußfolgerung aus, daß es unmöglich ist, die jetzt rentennahen Jahrgänge bzw. die Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner in das Beamtenversorgungsrecht einzuschieben. Das geht ja gar nicht. Deshalb schlagen wir ein befristetes Versorgungssystem vor.
Herr Kollege Grund, zu Ihrem billigen Einlaß, daß uns die Genossinnen und Genossen irgend etwas aufgetragen hätten: Sie wissen genau, daß die SED 2,3 Millionen Mitglieder hatte. Die PDS hat derzeit knapp über 100 000 Mitglieder. Wo der Rest abgeblieben ist, können Sie sich ja selber einmal fragen. Davon sind genug auch in den Reihen Ihrer Partei gelandet.

(Beifall bei der PDS)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Ulrich Klose


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Grund.