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    Plenarprotokoll 13/223 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 223. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. März 1998 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Drucksachen 13/10153 vom 20. März 1998 und 13/10177 vom 24. März 1998) Folgen der Entlassung der russischen Regierung durch Präsident Boris Jelzin SchrAnfr - Drs 13/10177 - Otto Schily SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA 20411 B ZusFr Otto Schily SPD 20411 B Gesetzgebungskompetenz des Bundes gegenüber Ländern und Gemeinden beim Vergaberechtsänderungsgesetz MdlAnfr 4 Kurt Neumann (Berlin) fraktionslos Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 20412 B ZusFr Kurt Neumann (Berlin) fraktionslos 20412 C Veröffentlichung der polizeilichen Kriminalstatistik und Erstellung einer Verlaufsstatistik MdlAnfr 10, 11 Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 20413 B, 20414 C ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 20413 C, 20414 C ZusFr Otto Schily SPD 20414 A, 20415 B Schließung der Versorgungslücke bei Polizeibeamten in den neuen Bundesländern durch Versorgungsreformgesetz 1998 MdlAnfr 12, 13 Dr. Christine Lucyga SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 20416 B, 20416 D ZusFr Dr. Christine Lucyga SPD 20416 C, 20416 D Verbleib von rentennahen Langzeitarbeitslosen in der gesetzlichen Krankenversicherung MdlAnfr 19 Heidemarie Lüth PDS Antw PStsekr'in Dr. Sabine Bergmann- Pohl BMG 20417 C ZusFr Heidemarie Lüth PDS 20417 D Beibehaltung des rezeptfreien Verkaufs koffeinhaltiger Kombinationsschmerzmittel MdlAnfr 20 Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD Antw PStsekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 20418 B ZusFr Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD 20418 C ZusFr Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20419 B Ablehnung der Einführung der Verschreibungspflicht für koffeinhaltige AnalgeticaKombinationspräparate trotz Niereninsuffizienzen MdlAnfr 21 Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStsekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 20419 B ZusFr Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20419 C ZusFr Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD 20419D Gebührenerhöhung um mehr als 700 % für die Nachzulassung von Arzneimitteln MdlAnfr 22 Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStsekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 20420 B ZusFr Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20420 D Auswirkungen der Neuregelungen beim Zahnersatz auf die Arbeitsplätze bei Zahnärzten und Zahntechnikerbetrieben MdlAnfr 23, 24 Klaus Kirschner SPD Antw PStsekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 20421 A, 20422 A ZusFr Klaus Kirschner SPD 20421 C, 20422 B ZusFr Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD 20421 D, 20422 D Nächste Sitzung 20423 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 20424 *A Anlage 2 Verhinderung einer dauerhaften Ansiedlung der Leitung eines Bonn-Ressorts, z. B. des BMVg, in Berlin MdlAnfr 1 - Drs 13/10153 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Joachim Günther BMBau 20424* B Anlage 3 Erfahrung mit dem Kulturabkommen mit Bulgarien; Ausbildung von bulgarischen Verwaltungskräften an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl MdlAnfr 2, 3 - Drs 13/10153 - Gernot Erler SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA 20424* C Anlage 4 Kontakte zwischen Angehörigen der Universität der Bundeswehr Hamburg und Buchautoren mit linksextremistischen Bestrebungen MdlAnfr 5 - Drs 13/10153 - Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg 20425 B Anlage 5 Satzungsänderungen der Interessenvereinigung für humanistische Jugendarbeit und Jugendweihe e. V. mit dem Ziel einer Trennung von Jugendarbeit und Jugendweihe; Gewährung von Fördermitteln MdlAnfr 6, 7 - Drs 13/10153 - Thomas Krüger SPD SchrAntw StSekr Dr. Willi Hausmann BMFSFJ 20425* D Anlage 6 Entscheidung über die Verlegung der B 8 bei Erlenbach MdlAnfr 8, 9 - Drs 13/10153 - Wolfgang Zöller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMU 20426 *A Anlage 7 Bekämpfung des Zigarettenschmuggels MdlAnfr 14, 15 - Drs 13/10153 - Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 20426* B Anlage 8 Versagung der Rückerstattung der Getreidemitverantwortungsabgabe aus der zweiten Jahreshälfte 1990 an Landwirtschaftsbetriebe der neuen Bundesländer MdlAnfr 16 - Drs 13/10153 - Dr. Gerald Thalheim SPD SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 20427* B Anlage 9 Giftbelastungen in Wohnungen der US- Streitkräfte; Übernahme der Sanierungskosten durch die Bundesregierung MdlAnfr 17, 18 - Drs 13/10153 - Günter Gloser SPD SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 20427* C Anlage 10 Verbesserung des klinikbetriebenen Katastrophenschutzes und Vorbereitung der Krankenhausapotheken auf Notfallversorgungen MdlAnfr 25, 26 - Drs 13/10153 -Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 20428*A 223. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. März 1998 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 25. 3. 98 90/DIE GRÜNEN Antretter, Robert SPD 25. 3. 98 Dr. Babel, Gisela F.D.P. 25. 3. 98 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 25. 3. 98 Peter Harry Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 25. 3. 98 Duve, Freimut SPD 25. 3. 98 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 25. 3. 98 90/DIE GRÜNEN Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 25. 3. 98 90/DIE GRÜNEN Fuhrmann, Arne SPD 25. 3. 98 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 25. 3. 98 Kurzhals, Christine SPD 25. 3. 98 Marx, Dorle SPD 25. 3. 98 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 25. 3. 98 Poß, Joachim SPD 25. 3. 98 Rehbock-Zureich, Karin SPD 25. 3. 98 Scharping, Rudolf SPD 25. 3. 98 Dr. Schuchardt, Erika CDU/CSU 25. 3. 98 Schulz (Berlin), Werner BÜNDNIS 25. 3. 98 90/DIE GRÜNEN Tippach, Steffen PDS 25. 3. 98 Vosen, Josef SPD 25. 3. 98 Dr. Wegner, Konstanze SPD 25. 3. 98 Weißgerber, Gunter SPD 25. 3. 98 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 25. 3. 98 Wohlleben, Verena SPD 25. 3. 98 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Joachim Günther auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/10153 Frage 1): Ist der Bundeskanzler bereit, zu verhindern, daß das am 2. Juni 1992 vom Kabinett beschlossene Organisationskonzept der Bundesregierung im Zuge des Bonn/Berlin-Umzuges dahin Anlagen zum Stenographischen Bericht gehend verändert wird, daß sich die Leitung eines Bonn-Ressorts (z. B. des Bundesministeriums der Verteidigung) - entgegen auch der Vorgaben des Berlin/Bonn-Gesetzes - dauerhaft in Berlin ansiedelt, und kann der Bundeskanzler die Gültigkeit des erwähnten Organisationskonzeptes bestätigen? Das Bundeskabinett hat am 3. Juni 1992 die organisatorischen Entscheidungen zur künftigen Struktur der Bundesregierung in Berlin und Bonn getroffen. Es hat dabei auch die Festlegung zur Errichtung eines zweiten Dienstsitzes in Berlin für die in Bonn verbleibenden Ressorts bestimmt. Bestandteil dieses Organisationskonzeptes ist es, daß die Ressorts mit erstem Dienstsitz in Bonn hier auch grundsätzlich ihre Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. Auf diese Beschlußlage hat der Bundeskanzler selbst immer wieder hingewiesen. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/10153 Fragen 2 und 3): Welche Bilanz zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Erfahrungen mit dem vor zwei Jahren abgeschlossenen Kulturabkommen mit der Republik Bulgarien, und wie sieht die Bundesregierung die weitere Entwicklung der deutsch-bulgarischen Kulturbeziehungen? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, vorhandene freie Kapazitäten an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl für die Ausbildung von bulgarischen Verwaltungsfachkräften zu nutzen, so wie dies auch mit russischen Verwaltungsfachkräften geschieht? Zu Frage 2: Mit der Unterzeichnung des neuen deutsch-bulgarischen Kulturabkommens am 19. März 1996 aus Anlaß des Besuchs von Bundespräsident Herzog in Bulgarien wurde eine wichtige Grundlage für den weiteren Ausbau der kulturellen Beziehungen mit Bulgarien geschaffen. Die Zusammenarbeit hat sich seither in allen Bereichen auf hohem Stand weiterentwikkelt. Dies gilt insbesondere auch für die Zusammenarbeit im Bereich von Bildung und Hochschulen. Im Bereich der Hochschulen ist auf die Entwicklung deutschsprachiger Studienzweige hinzuweisen, z. B. deutschsprachige Fakultät für Ingenieur- und Betriebswirtschaftslehre an der TU Sofia und deutschsprachige Studienzweige in der Umwelt- und Verfahrenstechnik in Sofia und Varna in Zusammenarbeit mit deutschen Hochschulen. Hierin sieht die Bundesregierung eine moderne und zukunftsgerichtete Form der Zusammenarbeit, die ausgebaut werden kann. Auch im schulischen Bereich wird sich die Zusammenarbeit auf der Grundlage des Kulturabkommens weiter intensivieren. Ab Ende des Schuljahrs 1998 wird es möglich sein, am deutschsprachigen Zweig des Gelabow-Gymnasiums neben dem Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. März 1998 20425* deutschen Abitur auch eine bulgarische Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben. Insgesamt unterrichten an den 19 bulgarischen Fremdsprachengymnasien mit Schwerpunkt Deutsch 35 entsandte deutsche Lehrer. Die Bundesregierung strebt an, zur weiteren Festigung dieser wichtigen Zusammenarbeit mit Bulgarien ein Schulabkommen und ein Lehrerentsendeabkommen abzuschließen. Auch in den anderen Bereichen der kulturellen Zusammenarbeit erwartet die Bundesregierung auf der Grundlage des Kulturabkommens eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit. Zu Frage 3: Die Zusammenarbeit mit Bulgarien im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften der Wirtschaft und Verwaltung fand bis Ende des Jahres 1997 im Rahmen des Transform-Programms der Bundesregierung statt. Das Bundesministerium des Innern hat in diesem Rahmen auch Programme für die Aus- und Weiterbildung von bulgarischen Verwaltungskräften angeboten. Es ist vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das die Zuständigkeit für Programme der Aus- und Weiterbildung für Bulgarien übernommen hat, in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern zu prüfen, ob in diese Programme auch die Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl einbezogen werden kann. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/ CSU) (Drucksache 13/10153 Frage 5): Wie beurteilt die Bundesregierung rechtlich und politisch den Umstand, daß Prof. Wolfgang Gessenharter, Dr. Helmut Fröchling und Dipl.-Pol. Markus Birzer von der Universität der Bundeswehr Hamburg gemeinsam mit Buchautoren (Handbuch Deutscher Rechtsextremismus; Antifa Reader) in Erscheinung getreten sind, von denen nach Aussage der Bundesregierung eine größere Anzahl im Zusammenhang mit linksextremistischen Bestrebungen bekanntgeworden ist (vgl. Drucksache 13/9809, Frage 1 und Drucksache 13/9988, Frage 5)? Die genannten Angehörigen der Universität der Bundeswehr Hamburg, Prof. Dr. Wolfgang Gessenharter, Dipl.-Pol. Dr. Markus Birzer und der Akademische Oberrat Dr. Helmut Fröchling, haben zu dem im Jahr 1996 erschienenen Sammelband „Handbuch Deutscher Rechtsextremismus" aus ihrem Forschungsgebiet Beiträge veröffentlicht. Das Buch enthält neben einem Lexikonteil Aufsätze von 35 Autoren aus Journalismus und Wissenschaft zum Thema Rechtsextremismus. Wie der Herausgeber in seiner Einleitung ausführt, haben auch kontroverse politische Positionen in das Handbuch Eingang gefunden. Damit soll den Lesern die Möglichkeit geboten werden, verschiedene Zugänge und Bewertungen zum Thema Rechtsextremismus kennenzulernen. Der Sammelband enthält auch Beiträge von Autoren, die im Zusammenhang linksextremistischer Bestrebungen bekannt geworden sind. Aus der Mitau-torenschaft und den vorliegenden Informationen kann allerdings nicht auf einen entsprechenden politisch-extremistischen Hintergrund der betreffenden, wissenschaftlich ausgewiesenen Bundeswehrangehörigen geschlossen werden. Sie fungieren nicht als Mitherausgeber. Die Betroffenen sind daher nur für ihre Beiträge verantwortlich, die keinen politisch-extremistischen Bezug haben. Kein anderes Bild ergeben die Vortragstätigkeit von Prof. Dr. Gessenharter und seine anderen in renommierten Verlagen veröffentlichten Werke. Diese allgemein zugänglichen Arbeiten hat er zusammen mit seinen Mitarbeitern in den letzten 10 Jahren verfaßt. Als jüngstes Beispiel sei der Beitrag von Prof. Dr. Gessenharter in „Aus Politik und Zeitgeschichte", Beilage zur Wochenzeitung „Das Parlament" vom 20. Februar 1998, genannt. Dort hat er seine Forschungsergebnisse zum Thema „Die intellektuelle Neue Rechte und die neue radikale Rechte in Deutschland" veröffentlicht. Herausgeber dieser Beilage ist die Bundeszentrale für politische Bildung. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Dr. Willi Hausmann auf die Fragen des Abgeordneten Thomas Krüger (SPD) (Drucksache 13/10153 Fragen 6 und 7): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus den Satzungsänderungen der Interessenvereinigung für humanistische Jugendarbeit und Jugendweihe e.V., die deren Bundesversammlung am 8. November 1997 beschlossen hat und in der nunmehr die Trennung von Jugendarbeit und Jugendweihe durch gesonderte Veranstaltungsangebote vorgesehen ist? Ist die Bundesregierung nunmehr bereit, die Interessenvereinigung für humanistische Jugendarbeit und Jugendweihe e.V. auf dieser Grundlage durch Bundesmittel zu fördern? Zu Frage 6: Die Bundesregierung ist bisher von der „Interessenvereinigung für humanistische Jugendarbeit und Jugendweihe e.V. " über eine Satzungsänderung nicht unterrichtet worden. Zu Frage 7: Eine Förderung von Maßnahmen aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) setzt voraus, daß der Träger die formalen Fördervoraussetzungen gemäß den Richtlinien zum KJP (GMBl 1994, Nr. 3, S. 42) erfüllt und für die konkrete Maßnahme gemäß §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung eine Bundeskompetenz und ein Bundesinteresse begründbar ist. Eine Aussage über die Förderfähigkeit kann daher nur auf der Grundlage konkreter Antragstellungen getroffen werden. 20426* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. März 1998 Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Zöller (CDU/ CSU) (Drucksache 13/10153 Fragen 8 und 9): Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, damit nach 14 Jahren die Zuständigkeit im Kompetenzstreit bezüglich der Verlegung der B 8 bei Erlenbach zwischen Bund und Land festgelegt wird, und somit die langjährige Verkehrsbelastung der Anwohner beendet werden kann? Welche Maßnahmen zur Umsetzung des Vorhabens „Verlegung B 8" wurden in der Zwischenzeit eingeleitet, nachdem mir im November 1995 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages durch den Parlamentarischen Staatssekretär Manfred Carstens eine zügige Herbeiführung einer Entscheidung in Aussicht gestellt worden war (s. Plenarprotokoll 13/70, S. 6120 C)? Zu Frage 8: Bezüglich der Verlegung der B 8 Ortsumgehung Erlenbach besteht zwischen Bund und Land kein Kompetenzstreit. Die Bundesregierung hat sich, ausgehend von der entfallenen Rechtsgrundlage im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen für den Bau der Ortsumgehung Erlenbach mit der bayerischen Staatsregierung im Sommer 1996 darauf verständigt, daß vor der Abstufung der B 8 im Abschnitt zwischen Marktheidenfeld und Würzburg sowohl in Marktheidenfeld als auch westlich Würzburg weiter Ausbauten an der B 8 erfolgen, die nach heutiger Beurteilung im Jahre 2000 abgeschlossen sein werden. Dies schließt eindeutig Planung und Bau der Ortsumgehung Erlenbach, die heute nicht im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (mit Laufzeit bis 2012) enthalten ist, zu Lasten des Bundes aus. Von der Bundesregierung wird die angestrebte zeitnahe Abstufung der B 8 nach Abschluß der Ausbauarbeiten bei dem bevorstehenden bilateralen Gespräch Bund/Bayern gefordert. Zu Frage 9: Mit der Vereinbarung mit der bayerischen Staatsregierung vom Sommer 1996 hat die Bundesregierung die Voraussetzungen zur Abstufung der B 8 nach Abschluß der Ausbauten in Marktheidenfeld und westlich Würzburg zur Sicherung von Trinkwasserbrunnen geschaffen. Die weitere Umsetzung dieser nicht bedarf splanrelevanten - im Straßenbauplan unter Titel 741 25 geführten - Maßnahmen erfolgt aus Bundesmitteln in der Planungs- und Bauzuständigkeit des Landes. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Fragen der Abgeordneten Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/10153 Fragen 14 und 15): Schätzt die Bundesregierung die Maßnahmen zur Bekämpfung des Zigarettenschmuggels vor dem Hintergrund der Existenzsicherung des deutschen Tabakwaren-Facheinzelhandels und der durch den Schmuggel entgehenden Steuereinnahmen als ausreichend ein, und wenn nein, welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um den Zigarettenschmuggel einzudämmen? Erwägt die Bundesregierung zur Stärkung des deutschen Tabakwaren-Facheinzelhandels und zur Erhöhung der Steuereinnahmen nach dem österreichischen Modell die Freigrenze für den privaten Zigarettenimport zu begrenzen? Zu Frage 14: Nachdem die Zahl der sichergestellten Zigaretten seit 1991 kontinuierlich auf 758 Millionen Stück im Jahre 1995 gestiegen war, ist diese im Vergleich der Jahre 1996/1997 von 674 Millionen Stück auf 542 Millionen Stück Zigaretten gesunken. Die Anzahl der eingeleiteten Strafverfahren ist von 49 200 im Jahre 1995 über 40 894 im Jahre 1996 auf 28 543 im Jahre 1997 zurückgegangen. Diese Entwicklung ist in erster Linie auf die in der Vergangenheit getroffenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Zigarettenschmuggels zurückzuführen. Diese werden derzeit als ausreichend eingeschätzt. Es ist jedoch immer wieder festzustellen, daß die kriminellen Tätergruppen jeweils kurz nach Ergreifen einer neuen Bekämpfungsmethode bzw. dem Einsatz neuer Taktiken durch die Strafverfolgungsbehörden ihrerseits insoweit reagieren, als sie ihre Begehungsweisen, Schmuggelrouten und die Wege des illegalen Geldabflusses verändern. Dies hat zur Folge, daß eine kontinuierliche Überprüfung der Vorgehensweise der Stafverfolgungsbehörden und deren Möglichkeiten zur Eindämmung dieses Kriminalitätsfeldes unabdingbar ist und eine Bewertung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Zigarettenschmuggels nur auf den Moment abstellen kann. Die Bundesregierung ist daher laufend um eine kritische Bewertung der Lage bemüht, um auch zukünftig eine wirksame Bekämpfung des Zigarettenschmuggels zu gewährleisten. Dies hat in der Vergangenheit beispielsweise dazu geführt, daß dieser Deliktsbereich bei der Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität Aufnahme gefunden hat. Zu Frage 15: Österreich hat für Personen mit Wohnsitz in Österreich, die auf dem Landweg aus Slowenien oder Tschechien einreisen, die Abgabenfreiheit für Zigaretten zum 1. Juli 1997 für die Tabaksteuer und zum 1. Dezember 1997 für die Umsatzsteuer von 200 Stück/Zigaretten auf 25 Stück/Zigaretten gesenkt. Bei Einführung einer derartigen Regelung für Deutschland dürften, wie auch in Osterreich, aus völkerrechtlichen Gründen nur im Inland ansässige Einreisende einbezogen werden. Dies würde zu folgenden Problemen führen: Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. März 1998 20427* - Im Gegensatz zu Österreich ist in Deutschland mit einem erheblichen Ansteigen der Nachfrage nach unverzollten und unversteuerten Zigaretten im Inland zu rechnen, wenn sich Fahrten in das benachbarte Drittland nicht mehr lohnen. Dabei werden die Schwarzmärkte direkt in den deutschen Grenzortschaften an Bedeutung gewinnen, aber auch die Schwarzmärkte im gesamten ostdeutschen Raum werden einen größeren Zulauf verzeichnen. Eine wesentliche Stärkung des deutschen Tabakwaren-Facheinzelhandels oder Steuermehreinnahmen lassen sich durch eine Beschränkung der Freimengen daher nicht als sicher voraussagen. - Insbesondere Einreisende mit Wohnsitz in Polen oder Tschechien könnten weiterhin pro Einreise eine Stange Zigaretten nach Deutschland verbringen. Sie würden damit erheblich besser gestellt als inländische Staatsangehörige, was zu entsprechenden Unmutsbezeugungen in der Bevölkerung führen wird. - Die Anrainerstaaten Polen und Tschechien werden die Maßnahmen als Affront ansehen. Dies vor allem auch vor dem wirtschaftlichen Hintergrund, daß die sog. „Polenmärkte" ohnehin schon stark schrumpfen und mit der Beschränkung der Zigarettenmenge für die deutsche Kundschaft ein maßgeblicher Besuchs- und Kaufanreiz genommen würde. Die Bundesregierung beabsichtigt aus diesen Gründen zur Zeit daher nicht, die Abgabenfreiheit für Zigaretten zu begrenzen. Ich darf in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, daß die Freigrenze bereits nach geltendem Recht für Bewohner grenznaher Gemeinden nur 40 Zigaretten beträgt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Gerold Thalheim (SPD) (Drucksache 13/10153 Frage 16): Trifft es zu, daß Landwirtschaftsbetrieben der neuen Bundesländer die Rückerstattung der Getreidemitverantwortungsabgabe aus der zweiten Jahreshälfte 1990 mit der Begründung versagt wird, daß gegenwärtig keine finanziellen Mittel für die Zahlung zur Verfügung stünden, und wie begründet die Bundesregierung diesen Sachverhalt? Im Jahr 1997 hat es vorübergehend Verzögerungen bei der Abwicklung der Rückerstattungen der zu Unrecht erhobenen Getreide-Mitverantwortungsabgabe in den neuen Bundesländern gegeben. Die rechtlichen Probleme, die dieser Verzögerung zugrunde lagen, konnten inzwischen ausgeräumt werden. Außerdem ist die Haushaltssperre am 1. Januar 1998 weggefallen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Fragen des Abgeordneten Günter Gloser (SPD) (Drucksache 13/10153 Fragen 17 und 18): Wurden im Vorfeld des Verkaufs der Wohnungen der US- Streitkräfte durch die Bundesvermögensverwaltung Untersuchungen im Hinblick auf Giftbelastungen durchgeführt, und falls ja, wie lauten deren Ergebnisse? Wird die Bundesregierung die Kosten für erforderliche Sanierungsarbeiten den Käufern bzw. den Mietern ersetzen? Zu Frage 17: Der Bund hat in der Vergangenheit zahlreiche Wohnsiedlungen von den US-Streitkräften zurückgenommen und an Wohnungsbaugesellschaften sowie andere Erwerber verkauft. Allein in Fürth wurden 1996 1234 Wohnungen und in Augsburg über 1000 Wohnungen veräußert. Im Haushalt 1998 stehen ausreichend Mittel zur Verfügung, um die berechtigten Forderungen der Erstattungsbeteiligten zu erfüllen. Das Rückerstattungsverfahren wird bereits zügig abgewickelt. Zu Frage 18: Ob von den festgestellten Werten Gesundheitsgefahren ausgehen und welche Sanierungsmaßnahmen ggf. notwendig sind, ist noch offen. Aussagen über eine eventuelle Kostenbeteiligung des Bundes wären daher verfrüht. Giftbelastungen genereller Art sind bisher nicht bekannt gewesen; Untersuchungen wurden demzufolge nicht angestellt. Soweit bei Vertragsabschluß in wenigen Einzelfällen Hinweise auf eine Asbestbelastung vorlagen, hat die Bundesvermögensverwaltung vertragliche Regelungen getroffen. Erwerber ehemaliger US-Wohnungen haben im Nachhinein Messungen auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) durchgeführt und dabei solche im Hausstaub gefunden. Als Ursache werden die bei der Verlegung des Parketts eingesetzten bitumen- bzw. teerhaltigen Kleber betrachtet, die bei den untersuchten Böden in den Jahren 1955/56 verwendet wurden. Die bisherigen Untersuchungsergebnisse reichen jedoch noch nicht für eine fundierte gesundheitliche Bewertung aus. Das Umweltbundesamt hat deshalb zu einem Expertengespräch in dieser Woche eingeladen, um in enger Zusammenarbeit mit den primär zuständigen Ländern abzuklären, welche weiteren Befunde noch zu erheben und zu bewerten, und ob ggf. weitere Maßnahmen erforderlich sind. Unabhängig davon weise ich darauf hin, daß es sich nicht allein um ein Problem in ehemals US-genutzten Wohnungen handelt; vielmehr kann der genannte Bitumenkleber auch in allen anderen Wohnungen privater oder öffentlicher Eigentümer beim Verlegen von Parkettfußböden verwendet worden sein. 20428* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. März 1998 Anlage 10 Antwort der Parl . Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/10153 Fragen 25 und 26) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die für Großschadensereignisse und Katastrophen notwendigen Vorsorgeplanungen im personellen, materiellen und organisatorischen Bereich des klinikbetriebenen Katastrophenschutzes verbessert werden müssen, und wenn ja, welche Möglichkeiten hält sie auf Bundes- und Landesebene für notwendig? Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für notwendig, damit die Krankenhausapotheken und die krankenhausversorgenden öffentlichen Apotheken organisatorisch auf eine Notfallversorgung vorbereitet sind und sie auch außergewöhnliche Ereignisse problemlos bewältigen können, bzw. inwieweit sieht sie gesetzgeberischen Handlungsbedarf? Entsprechend der Aufgabenverteilung des Grundgesetzes hat der Bund nach Artikel 73 Nr. 1 GG grundsätzlich Kompetenzen nur im Bereich des Zivilschutzes, wohingegen der Katastrophenschutz, abgesehen von einigen hier nicht einschlägigen Bereichen, Aufgabe der Länder ist. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Zivilschutzes (ZSNeuOG) vom 25. März 1997 findet keine Vorratshaltung des Bundes für einschlägige Medikamente, Geräte und Medizinprodukte mehr statt; § 17 ZSNeuOG gibt lediglich für den Spannungsfall, Artikel 80 a GG, die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung die Vorhaltung ausreichenden Sanitätsmaterials bei Herstellungsbetrieben, Großhandlungen sowie öffentlichen und Krankenhausapotheken anzuordnen, so daß außerhalb des Spannungsfalles für den Bund keine rechtlichen Kompetenzen und damit auch praktisch kaum Einwirkungsmöglichkeiten im Rahmen des Katastrophenschutzes bestehen. Den Krankenhäusern kommt im Katastrophenfall bei der Versorgung von Verletzten eine zentrale Bedeutung zu; für die Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende öffentliche Apotheken gilt dies insbesondere dann, wenn Vorbereitungen für einen denkbaren Massenanfall von Verletzten zu treffen sind. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Länder im Rahmen ihrer Katastrophenschutzgesetze eine entsprechende Vorsorgeplanung auch in diesem Bereich durchführen und sich insbesondere auch bewußt sind, daß die frühere Sanitätsmaterialbevorratung des Bundes und damit diese faktische Reserve nicht mehr besteht.
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    Rede von Helmut Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege, die Bundesregierung geht davon aus, daß sich der politische und wirtschaftliche Reformkurs Rußlands wie auch die bisherige außenpolitische Linie einschließlich der Beziehungen zu Deutschland durch die Entlassung der bisherigen und die bevorstehende Ernennung einer neuen Regierung nicht ändern werden. In diesem Sinne hat sich auch Präsident Jelzin selbst in seiner Fernsehansprache am 23. März geäußert, indem er sagte, daß die neue Regierung die Reformpolitik entschlossener voranbringen müsse als die bisherige, daß der Kurs der Regierung jedoch unverändert bleiben werde.
    Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen. Wichtige Rückschlüsse wird im übrigen die personelle Zusammensetzung des neuen Kabinetts einschließlich der Person des neuen Ministerpräsidenten erlauben.


Rede von Michaela Geiger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Bitte schön, eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schily.

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    Rede von Otto Schily


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatsminister, ist es nicht ein etwas überraschender und ungewöhnlicher Vorgang, daß die gesamte Regierung eines bedeutenden Landes auf diese Weise ausgewechselt wird? Welche Folgerungen ergeben sich denn für die Politik der
    Bundesregierung vor dem Hintergrund einer kontinuierlichen Zusammenarbeit mit diesem Land?