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    Plenarprotokoll 13/220 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 220. Sitzung Bonn, Freitag, den 13. Februar 1998 Inhalt: Wahl des Abgeordneten Dr. Peter Ramsauer als stellvertretendes Mitglied in den Wahlprüfungsausschuß 20079 A Tagesordnungspunkt 15: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (Drucksachen 13/8796, 13/9070, 13/9351, 13/9822) 20079 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Matthias Berninger, Andrea Fischer (Berlin), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Hochschulrahmengesetzes (Drucksachen 13/8824, 13/9822) 20079 B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (Drucksachen 13/5358, 13/9822) 20079 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung - zu dem Antrag der Abgeordneten Edelgard Bulmahn, Doris Odendahl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Investition für die Zukunft: Hochschul- und Studienfinanzierung sichern - zu dem Antrag der Abgeordneten Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), Matthias Berninger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Reform der Personalstruktur an Hochschulen - zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Berninger, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hochschul- und Studienfinanzierung: Studiengebühren sind der falsche Weg - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ludwig Elm, Wolfgang Bierstedt, Maritta Böttcher, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Für offene, demokratische Hochschulen (Drucksachen 13/7914, 13/6121, 13/7473, 13/8847, 13/9822) 20079 C Thomas Rachel CDU/CSU 20080 A Doris Odendahl SPD 20081 C Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20084 C Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . 20085 D Tilo Braune SPD 20086 C Dr. Ludwig Elm PDS 20088 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 20090 A Dr. Jürgen Zöllner, Staatsminister (Rheinland-Pfalz) 20092 C Hans Zehetmair, Staatsminister (Bayern) 20093 D Horst Kubatschka SPD 20095 B Edelgard Bulmahn SPD 20095 C Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 20096 C Thomas Rachel CDU/CSU 20098 A Krista Sager, Senatorin (Hamburg) 20098D, 20100 C Dr. Guido Westerwelle F.D.P. 20099 D Dr. Hans-Joachim Meyer, Staatsminister (Sachsen) 20100 D Stephan Hilsberg SPD 20102A Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . 20103 B Tagesordnungspunkt 16: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Konzerne an internationalen Kapitalmärkten und zur Erleichterung der Aufnahme von Gesellschaftsdarlehen (Kapitalerleichterungsgesetz) (Drucksachen 13/7141, 13/9909) 20105 D b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zulassung von Stückaktien (Stückaktiengesetz) (Drucksachen 13/9573, 13/9857) 20106 A c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Drittes Finanzmarktförderungsgesetz) (Drucksachen 13/8933, 13/9874, 13/9910) 20106 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Hans Martin Bury, Ernst Schwanhold, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Unternehmensübernahmen (Drucksachen 13/8164, 13/9874, 13/9910) 20106 B d) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausübung der Tätigkeit als Finanzdienstleistungsvermittler und als Versicherungsvermittler sowie zur Einrichtung eines Beirats beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (Drucksache 13/9721) 20106 C Wolfgang Steiger CDU/CSU 20106 D Hans Martin Bury SPD 20108 D Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20110 D Carl-Ludwig Thiele F.D.P. 20112 C Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 20114 A Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 20115B Dr. Eckart Pick SPD 20116B Hans-Peter Repnik CDU/CSU 20117 C Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 20119 A Horst Schild SPD 20120 D Jörg-Otto Spiller SPD 20122 C Wolfgang Steiger CDU/CSU 20123 D Tagesordnungspunkt 17: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neueinteilung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag (Wahlkreisneueinteilungsgesetz) (Drucksachen 13/9598, 13/9871) 20125 C b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu Berichten der Reformkommission zur Größe des Deutschen Bundestages: Abschließende Empfehlungen zur Vorbereitung der Verkleinerung des Deutschen Bundestages und zu Vorschriften des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen 13/1803, 13/2800, 13/7950, 13/8270, 13/9871) 20125 D Wolfgang Bosbach CDU/CSU 20126 A Peter Dreßen SPD 20126 B Fritz Rudolf Körper SPD 20128 A Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20129C Ulrich Irmer F.D.P 20130 B Rolf Kutzmutz PDS 20131 B Zusatztagesordnungspunkt 10: - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 13/9388, 13/9875) 20132 B - Zweite und dritte Beratung des von der Abgeordneten Margareta Wolf (Frankfurt) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung (Drucksachen 13/8846, 13/9875) 20132 B Karl-Heinz Scherhag CDU/CSU 20132C, 20138 A Ernst Schwanhold SPD 20134 A Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20136 A Ernst Hinsken CDU/CSU 20136 C Walter Hirche F.D.P 20137 A Jörg Tauss SPD 20137D Jürgen Türk F.D.P 20138 B Rolf Kutzmutz PDS 20139 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 20139 D Nächste Sitzung 20142 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 20143* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 12 (Antrag: Chancengleichheit für die Schiene: Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen gegenüber anderen Verkehrsträgern) Monika Ganseforth SPD 20143* D Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Gesetzentwurf: Gesetz zur Neueinteilung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag (Tagesordnung 17 a) Dieter Pützhofen CDU/CSU 20145* B Peter Dreßen SPD 20145* C Heinz-Günter Bargfrede CDU/CSU . . . 20145* D Konrad Kunick und Ilse Janz SPD . . . 20146* A Andreas Storm und Wolfgang Steiger CDU/CSU 20146* B Bernd Scheelen SPD 20146* C Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 20147* A Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Gesetzentwurf: Zweites Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerklicher Vorschriften (Zusatztagesordnungspunkt 10) Ernst Schwanhold SPD 20147 * B Jörg Tauss SPD 20147* C Anlage 5 Amtliche Mitteilungen 20148* B 220. Sitzung Bonn, Freitag, den 13. Februar 1998 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Altmann BÜNDNIS 13.2.98 (Pommelsbrunn), 90/DIE Elisabeth GRÜNEN Andres, Gerd SPD 13. 2. 98 Bachmaier, Hermann SPD 13. 2. 98 Bulling-Schröter, Eva PDS 13. 2. 98 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 13. 2. 98 Dörflinger, Werner CDU/CSU 13. 2. 98 Dreßler, Rudolf SPD 13. 2. 98 Eichstädt-Bohlig, BÜNDNIS 13.2.98 Franziska 90/DIE GRÜNEN van Essen, Jörg F.D.P. 13. 2. 98 Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 13. 2. 98 90/DIE GRÜNEN Folta, Eva SPD 13. 2. 98 Fuchs (Verl), Katrin SPD 13. 2. 98 Häfner, Gerald BÜNDNIS 13. 2. 98 90/DIE GRÜNEN Dr. Hauchler, Ingomar SPD 13. 2. 98 Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 13. 2. 98 Ilte, Wolfgang SPD 13. 2. 98 Kanther, Manfred CDU/CSU 13. 2. 98 Kirschner, Klaus SPD 13. 2. 98 Köhne, Rolf PDS 13. 2. 98 Kurzhals, Christine SPD 13. 2. 98 Leidinger, Robert SPD 13. 2. 98 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 13. 2. 98 Erich Mascher, Ulrike SPD 13. 2. 98 Michelbach, Hans CDU/CSU 13. 2. 98 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 13. 2. 98 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 13. 2. 98 90/DIE GRÜNEN Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 13. 2. 98 Dr. Niese, Rolf SPD 13. 2. 98 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 13. 2. 98 Reuter, Bernd SPD 13. 2. 98 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 13. 2. 98 90/DIE GRÜNEN Rupprecht, Marlene SPD 13. 2. 98 Schlee, Dietmar CDU/CSU 13. 2. 98 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmidt-Zadel, Regina SPD 13. 2. 98 Schütz (Oldenburg), SPD 13. 2. 98 Dietmar Schulz (Berlin), Werner BÜNDNIS 13. 2. 98 90/DIE GRÜNEN Schumann, Use SPD 13. 2. 98 Schwanitz, Rolf SPD 13. 2. 98 Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 13. 2. 98 Sigrid Sorge, Wieland SPD 13. 2. 98 Dr. Stadler, Max F.D.P. 13. 2. 98 Steindor, Marina BÜNDNIS 13. 2. 98 90/DIE GRÜNEN Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 13. 2. 98 Wolfgang Such, Manfred BÜNDNIS 13. 2. 98 90/DIE GRÜNEN Vosen, Josef SPD 13. 2. 98 Weis (Stendal), Reinhard SPD 13. 2. 98 Welt, Jochen SPD 13. 2. 98 Wieczorek (Duisburg), SPD 13. 2. 98 Helmut Wilhelm (Mainz), CDU/CSU 13. 2. 98 Hans-Otto Wohlleben, Verena SPD 13. 2. 98 Zierer, Benno CDU/CSU 13. 2. 98 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 12 (Antrag: Chancengleichheit für die Schiene: Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen gegenüber anderen Verkehrsträgern) 219. Sitzung, Seite 20 059 B Monika Ganseforth (SPD): Wie schön wäre das Bahnfahren, wenn das, was bei der Bahnreform gewollt war, umgesetzt würde. Die Bahnreform sollte die Entschuldung bringen, Finanzierungsregelungen für Fahrweginvestitionen und die Übernahme der sogenannten „personellen Altlasten". Sie sollte die Schieflage beseitigen, die darin lag, daß die Bahn als öffentlich-rechtliche Behörde organisiert war. Gegenüber den privatwirtschaftlich organisierten Wettbe- werbern blieb der Bahn kaum unternehmerischer Spielraum. Das hat sich geändert, und es hat sich seitdem ja auch viel bewegt. Denken wir nur an den Taktverkehr oder an die Angebote der Bahn, wie zum Beispiel die Bahncard oder das Schöne-Wochenende-Ticket. Die Serviceangebote wurden deutlich verbessert. Die Kunden sind schon lange keine „Beförderungsfälle" mehr. Aber in vielen Bereichen geht es nicht voran. Vor allem im Güterverkehr ist die Lage der Bahn nahezu hoffnungslos. Gleichzeitig nimmt der Lkw-Verkehr dramatisch zu mit den Folgen: Lärm, Dreck und Staus. Im Personenverkehr erleben wir, daß das Erscheinungsbild der Bahnhöfe und ihres Umfelds, jedenfalls abseits der Metropolen, oft eine Zumutung ist. Das Wagenmaterial ist störanfällig und veraltet. Die Schienen befinden sich häufig in schlechtem Zustand. Die Folgen sind Ausfälle und Verspätungen. Die sprichwörtliche Pünktlichkeit der Bahn - ein Systemvorteil - muß schnellstens wieder zurückgewonnen werden. Wo liegen die Gründe dafür, daß die mit der Bahnreform verbundenen Erwartungen sich nicht erfüllt haben? Die Rahmenbedingungen stimmen nicht! Ich werfe der Bundesregierung und der Regierungsmehrheit vor, daß bisher nichts ernsthaft gegen diese Benachteiligung der Bahn unternommen wurde. Auch wenn sie immer wieder Forderungen wie „Güter auf die Schiene" und „Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs" aufstellen, bleibt es bei unverbindlichen folgenlosen Ankündigungen und Absichtserklärungen. Auch dieses trägt zum Ansehens- und Glaubwürdigkeitsverlust der Regierung bei. Ich möchte einige Punkte der Benachteiligung der Bahn aufgreifen. Skandalös ist inzwischen Ihr Verhalten im Zusammenhang mit der Besteuerung von Flugbenzin. Sie stellen die Forderung öffentlichkeitswirksam, bringen sie aber faktisch nicht voran. Während die Eisenbahnunternehmen bei dieselbetriebenen Fahrzeugen Mineralölsteuer bezahlen - über 1/2 Milliarde jährlich -, sind Fluggesellschaften von der Kerosinsteuer befreit. Sie sparen dadurch mehrere Milliarden jährlich und machen der Bahn mit Dumpingpreisen Konkurrenz. Ohne diese Wettbewerbsverzerrung wäre der umweltbelastende Luftverkehr auf Kurz- und Mittelstrecken längst durch die Bahn ersetzt worden. Die lärmgeplagten Menschen in Flughafennähe wären entlastet. Bisher hat die Bundesregierung die Kritik an dieser unsinnigen Steuerbefreiung mit Hinweis auf die EU zurückgewiesen. Denn bis zum 31. Dezember 1997 war diese Steuerbefreiung obligatorisch festgeschrieben. Als vor einem Jahr im Verkehrsausschuß der „Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Lage bei den Steuerbefreiungen für Mineralöle für die gewerbliche Luftfahrt und andere Verkehrsträger" diskutiert wurde, folgte der Ausschuß einstimmig unserem Antrag: Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, eine EU-weite Regelung zur Aufhebung der Kerosinbesteuerung durchzusetzen, eine europäische Initiative zur Flugkraftstoffbesteuerung im Rahmen der internationalen Luftfahrtorganisationen zu ergreifen und über diese Schritte zu berichten. Dieser Beschluß wurde dann lin Bundestag bekräftigt. Geschehen ist praktisch nichts. Das haben meine Fragen an die Bundesregierung im Juli letzten Jahres und in der letzten Woche erbracht. Der Staatssekretär im Finanzministerium antwortete mir letzte Woche im Plenum ausweichend. Er wertete es schon als Erfolg, daß Deutschland die unter niederländischem Vorsitz ausgearbeitete Erklärung „ausdrücklich unterstützt", während „andere Mitgliedstaaten sich reserviert bis ablehnend verhielten". Auf die Frage, welche Staaten sich gegen die Kerosinbesteuerung wenden, mußte er dann allerdings passen. Der Verdacht, daß die Regierung nicht ernsthaft eine Änderung will bzw. sie nur sehr halbherzig betreibt, liegt nahe. Ich bin überzeugt, daß es bei dieser Regierung nicht mehr zu einer Kerosinbesteuerung kommt. Die Forderung im vorliegenden Antrag, die Bahn von der Mineralölsteuer zu befreien, solange es nicht zu einer Besteuerung des Flugbenzins kommt, ist also folgerichtig. Ebenfalls in die falsche Richtung geht die Umsatzsteuerregelung. Während der grenzüberschreitende Luftverkehr von dieser Steuer befreit ist, muß die Bahn Umsatzsteuer entrichten. Ihr entstehen dadurch weit über 100 Millionen DM Kosten. Dies könnte die Regierung abschaffen, ohne auf internationale Zustimmung angewiesen zu sein. Viele europäische Länder wie Österreich, Belgien, Dänemark, Griechenland, Spanien, Italien, Irland, Luxemburg, Portugal und England haben den ÖPNV teilweise oder ganz von der Mineralölsteuer befreit. Ein entsprechender SPD-Antrag wurde im Verkehrsausschuß leider abgelehnt. Neben diesen und anderen finanziellen Verzerrungen zu Lasten der Bahn gibt es einen weiteren Punkt, der ein großes Ärgernis ist: Die unterschiedliche Behandlung der Lärmsanierung von Schiene und Straße. Bereits in der 11. Legislaturperiode hatte der Bundestag eine entsprechende Petition der Bürgerinitiative Güterzug in Hannover einstimmig unterstützt. Gestern wurde wieder eine Petition für Lärmsanierung an Schienenwegen im Petitionsausschuß von allen Fraktionen angenommen. Die Lärmsanierung an Schienen sollte der Regelung für Straßen angeglichen werden. Jedes Jahr haben wir Anträge zur Einstellung entsprechender Mittel im Haushalt gestellt - ohne Erfolg. Es ist ein großes Ärgernis, daß der prinzipiell umweltfreundlichste Verkehrsträger Schiene durch die Vernachlässigung des Lärmschutzes in Mißkredit gerät. Der Vorstandsvorsitzende der Bahn, Dr. Johannes Ludewig, hat mir am 8. Dezember zu diesem Thema geschrieben: Nachdem es in der Vergangenheit trotz mehrerer parlamentarischer Versuche nicht gelungen ist, für die Lärmsanierung Mittel in den Bundeshaushalt einzustellen, hat der Vorstand der DB AG kürzlich ein Konzept zur Lärmreduktion beschlossen, um den ökologischen Wettbewerbsvorteil des Schienenverkehrs auch durch Eigenleistung langfristig zu sichern. Ein Schwerpunkt ist die Umrüstung der etwa 100 000 Güterzugwagen. Aus Kosten- und Kapazitätsgründen muß diese Umrüstung im Rahmen der laufenden Instandhaltung erfolgen, so daß sie erst in etwa 10 Jahren abgeschlossen sein wird. Dieser Prozeß könnte nur durch eine entsprechende Förderung mit Bundesmitteln beschleunigt werden. Die Bahn muß also Mittel für Lärmschutz aufbringen, die eigentlich steuerfinanziert werden müßten. Die Forderung nach der Umwandlung der Kilometerpauschale in eine Entfernungspauschale ist so alt wie die Diskussion über faire Rahmenbedingungen, die nicht den motorisierten Individualverkehr einseitig bevorzugen. Auch die Forderung nach Einhaltung der Sozial- und Sicherheitsvorschriften beim Lkw-Verkehr, die verursachergerechte Anlastung der externen Kosten für alle Verkehrsträger und die Aussetzung der vollen Anlastung der Trassenpreise, die allein die Bahn zu tragen hat, sind berechtigt Denn nur so kann der Verkehrsträger Bahn eine faire Chance erhalten. Noch ein Wort zum Schluß. Sollten sich die Gerüchte bewahrheiten, daß Sie beabsichtigen, die Mittel für den Schienennahverkehr zu kürzen, so kündige ich unseren heftigen Widerstand an. Allerdings lohnt es sich nicht, sich mit einem Gutachten auseinanderzusetzen, das hinter verschlossenen Türen gehandelt wird und das wir nicht kennen. Sollten Sie jedoch eine Operation zur Kürzung der Mittel für den Schienennahverkehr planen, so kann ich Ihnen nur viel Vergnügen wünschen! Wir wollen, daß das, was mit der Bahnreform begonnen worden ist, zu einem guten Ende geführt wird, im Interesse der Menschen und der Umwelt. Dazu gehören politische Rahmenbedingungen, das heißt Preise, Gesetze und Verordnungen, die der Schiene Chancengleichheit geben. Ich fürchte allerdings, daß diese Regierung weder den Willen noch die Kraft dazu hat. Dazu bedarf es eines Regierungswechsels. Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Gesetzentwurf: Gesetz zur Neueinteilung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag (Tagesordnungspunkt 17a) Dieter Pützhofen (CDU/CSU): Der im Entwurf des Wahlkreisneueinteilungsgesetzes enthaltenen Neueinteilung der Wahlkreise (Drucksache 13/9598) kann ich nicht zustimmen. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 5 des Bundeswahlgesetzes (BWG) sollen bei Wahlkreiseinteilungen die Grenzen der Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte nach Möglichkeit erhalten bleiben. Der vorgelegte Entwurf sieht aber vor, daß der Wahlkreis 79, die kreisfreie Stadt Krefeld, auf die Kreise Wesel und Neuss aufgeteilt wird. Er stellt insofern eine eklatante Verletzung der im Bundeswahlgesetz enthaltenen Grundsätze dar. Um die Gebietskörperschaft Krefeld ungeteilt in einem neuen Wahlkreis zu erhalten, habe ich in die zweite Lesung des o. g. Gesetzes einen Änderungsantrag eingebracht. Nachdem dieser Änderungsantrag vom Bundestag abgelehnt wurde bzw. vom Bundeswahlleiter nicht zur Abstimmung zugelassen wurde, werde ich nunmehr dem Gesetzentwurf zustimmen, um das gesamte Reformvorhaben, Verkleinerung des Bundestages, Kosteneinsparung und Steigerung der Effektivität der Arbeit des Bundestages, „Schlanker Staat", nicht zu verhindern. Peter Dreßen (SPD): Der Beschlußempfehlung zur Neueinteilung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag stimme ich nicht zu. Ohne grundsätzliche Bedenken gegen das praktizierte Beratungsverfahren zu vernachlässigen, wird die Beschlußempfehlung insbesondere bei der Neueinteilung der Wahlkreise Emmendingen-Lahr und Schwarzwald-Baar weder den Möglichkeiten noch den Erfordernissen gerecht. Vielmehr werden nur einige der Gemeinden im Kinzigtal, die heute noch dem Wahlkreis 187 zugeordnet sind, aus sachlich nicht nachvollziehbaren Gründen in den Nachbarwahlkreis verlegt. Ein anderer Teil verbleibt hingegen im bisherigen Wahlkreis, obwohl der Nachbarwahlkreis auch nach der Neuzuschneidung immer noch eine unterdurchschnittliche Bevölkerungszahl aufweist. Die Neueinteilung führt damit zu einer Zerschneidung einer Region, die unter anderem eine gemeinsame Schul-, Nahverkehrs- und Fremdenverkehrspolitik betreibt und deren künftige Vertretung bzw. Begleitung durch dann zwei verschiedene Abgeordnete nicht sinnvoll sein kann. Die nun vorgenommene Zuschneidung der beiden Wahlkreise geht vielmehr auf durchsichtige Motive zurück, die auf Sicherstellung bestehender politischer Mehrheiten abzielen bzw. die Veränderung durch die notwendig gewordene Neueinteilung zu verhindern suchen. Aus diesen Gründen stimme ich nicht zu. Heinz-Günther Bargfrede (CDU/CSU): Die mit dem Gesetz beabsichtigte Verkleinerung des Deutschen Bundestages auf 598 Abgeordnete und 299 Wahlkreise halte ich für unbedingt erforderlich. Wenn wir in weiten Teilen der Verwaltung Einsparungen vornehmen und verschlanken, dann dürfen wir den Deutschen Bundestag davon nicht ausnehmen. Die für die Wahlkreise Nr. 35, Soltau-FallingbostelWinsen (Luhe), und Nr. 36, Lüchow-Dannenberg/ Lüneburg, vorgenommene Einteilung halte ich allerdings für nicht sachgerecht. Die unglückliche Zuteilung der Gemeinde Bispingen und der Stadt Munster aus dem Landkreis Soltau-Fallingbostel zum Wahlkreis Lüchow-Dannenberg/Lüneburg hätte bei unveränderter Übernahme des Vorschlags des Landeswahlleiters vermieden werden können. Der Vorschlag des Landeswahlleiters sah allerdings eine noch stärkere Aufteilung des Landkreises Harburg vor. Hier habe ich mich bei der Abstimmung in der CDU-Landesgruppe Niedersachsen nicht durchsetzen können. Bei der SPD scheint es ähnliche Mehrheitsverhältnisse gegeben zu haben, denn sie hat hinsichtlich der Wahlkreise Nr. 35 und Nr. 36 weder mündlich noch schriftlich eine Änderung des vorliegenden Gesetzentwurfes beantragt. Nach den Beratungen und Abstimmungen im federführenden Innenausschuß ist davon auszugehen, daß die Oppositionsparteien dem Gesetzentwurf bei der abschließenden Abstimmung im Plenum geschlossen die Zustimmung verweigern werden. Um die Verabschiedung des Gesetzes und damit die notwendige Verkleinerung des Parlaments sicherzustellen, werde ich mich nach Abwägung aller Argumente deshalb der Stimme enthalten. Konrad Kunick und Ilse Janz (SPD): Ich stimme gegen den Entwurf eines Gesetzes zur Neueinteilung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag (Wahlkreisneueinteilungsgesetz - WKNneuG), Drs. 13/9871, weil dieses Gesetz Verfassungsrechte der Bevölkerung im Lande Bremen beeinträchtigt, indem es bei einer bundesdurchschnittlichen Wahlkreisreduzierung von 8,9 Prozent (Reduzierung von 328 auf 299 Wahlkreise) die Zahl der Wahlkreise im kleinsten Bundesland von drei auf nur noch zwei Wahlkreise reduziert und damit der Bevölkerung den Verlust von 33,3 Prozent ihrer föderalen Repräsentanz durch direkt in den Bundestag gewählte Vertreter zumutet, obgleich eine solche Lösung auch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben für den zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf nicht zwingend erforderlich war. Vielmehr ist es Ergebnis der Willensbildung im vorbereitenden Gesetzgebungsprozeß. Würden der Bevölkerung im Lande Bremen weiterhin drei Wahlkreise zugestanden und eine Korrektur bei einem der Bundesländer vorgenommen, welche die geringsten Wahlkreisverluste haben (Minimum Bayern, das nur einen seiner bisher 45 Wahlkreise verliert, gleich 2,2 Prozent Reduzierung), dann wäre die verfassungsmäßige Repräsentanz der Bevölkerung aus den Ländern der Bundesrepublik Deutschland weitaus gerechter geregelt. Andreas Storm und Wolfgang Steiger (CDU/CSU): Der Deutsche Bundestag hat am 15. November 1996 mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes den Weg für eine Verringerung seiner Mitgliederzahl von der 15. Wahlperiode an auf 598 Abgeordnete frei gemacht. Dieser wichtige Teil einer umfassenden Parlamentsreform kann jedoch nur verwirklicht werden, wenn der Deutsche Bundestag seiner Selbstverpflichtung nachkommt, bis zum Ablauf dieser Wahlperiode die Wahlkreiseinteilung für 299 Wahlkreise festzulegen. Mit dem Wahlkreisneueinteilungsgesetz wird ab der Wahl zum 15. Deutschen Bundestag der Landkreis Darmstadt-Dieburg erstmals auf drei anstatt auf bislang zwei Bundestagswahlkreise aufgeteilt. Bei den parlamentarischen Beratungen konnte unter Beachtung der Vorgabe zur Neugliederung im Bereich des Landkreises Groß-Gerau und des Main-TaunusKreises keine befriedigende Lösung für das Gebiet des Kreises Darmstadt-Dieburg erreicht werden. Damit widerspricht die Neugliederung für das Gebiet Darmstadt-Dieburg dem der Wahlkreiseinteilung zugrunde liegenden Grundsatz, daß die Grenzen der Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte nach Möglichkeit eingehalten werden sollen. Trotz dieser für den Landkreis Darmstadt-Dieburg unbefriedigenden Lösung stimmen wir dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. zu, weil wir das damit verbundene Ziel der Verkleinerung des Deutschen Bundestages grundsätzlich für richtig erachten. Bei Würdigung des Gesamtzusammenhangs hätte die Ablehnung des Gesetzentwurfs durch den Deutschen Bundestag einen erheblichen Schaden für die Fortführung der Parlamentsreform zur Folge. Bernd Scheelen (SPD): Dem heute zur Abstimmung stehenden Entwurf eines Gesetzes zur Neueinteilung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag (Wahlkreisneueinteilungsgesetz) auf Drucksache Nr. 13/9598 kann ich nicht zustimmen. Ich begründe dies wie folgt: Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, daß die Stadt Krefeld, deren Stadtgebiet bisher den Wahlkreis 79 bildete, zerschnitten wird, um mit Teilen des ehemaligen Wahlkreises Neuss II sowie mit Teilen des ehemaligen Wahlkreises Wesel II neue Wahlkreise zu bilden. Diese Neueinteilung ist weder sachdienlich noch trägt sie den historischen Gegebenheiten und Entwicklungen der Stadt Krefeld mit ihrer über 600jährigen Geschichte Rechnung. Krefeld wäre damit die einzige Großstadt in Deutschland, die auf ihrem Stadtgebiet keinen eigenen Wahlkreis mehr besitzt. Insofern wird gegen die im Gesetzentwurf für die Neueinteilung der Wahlkreise festgelegten Grundsätze Nr. 4 und Nr. 5, daß die Wahlkreise ein einheitliches Gebiet bilden sollen, und daß auf die Grenzen der Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte Rücksicht zu nehmen ist, eklatant verstoßen. Meines Erachtens kann es nicht Ziel einer Neueinteilung der Wahlkreise in Deutschland sein, gewachsene Strukturen in Städten wie Krefeld zu zerschlagen und damit künstliche Wahlkreisgebilde zu schaffen. Die Neueinteilung hätte u. a. zur Folge, daß die Samt- und Seidenstadt Krefeld in Zukunft zusätzlich zu den Strukturproblemen in der Textil-, Stahl- und Chemieindustrie auch noch mit den Anpassungsschwierigkeiten im Bereich der Kohle belastet wird. Zum südlichen Wahlkreis Krefeld I soll nach dem Willen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und F.D.P. der Braunkohletagebau Garzweiler II gehören und zum nördlichen Wahlkreis Krefeld II das besonders vom Zechensterben bei der Steinkohle betroffene Gebiet um Moers und Neukirchen-Vluyn. Zudem existieren die einzugliedernden Kreise zum Teil erst seit gut zwanzig Jahren, was den Eindruck eines künstlichen Gebildes verstärkt und dazu beiträgt, daß die Wählerinnen und Wähler in Krefeld und in den Kreisen sich mit den neuen, willkürlich gezogenen Grenzen nicht mehr identifizieren können. In ländlichen Gebieten mag die Zusammenfassung von kleineren Gemeinden zu einem Wahlkreis sach- dienlich und aus Gründen der Wahlarithmetik sogar unvermeidlich sein. Für Krefeld kann ich diese Notwendigkeit nicht erkennen, zumal sich die Stadt in bezug auf die Einwohnerzahl noch in den Grenzen des im Gesetzentwurf formulierten Grundsatzes Nr. 3 bewegt. Aus den genannten Gründen werde ich den Gesetzentwurf daher ablehnen. Dr. Rolf Olderog (CDU/CSU): Eine Neuschneidung der Bundestagswahlkreise ist unabweisbar und wird prinzipiell von mir unterstützt. Aber die sowohl im Vorschlag der Koalition wie auch der Opposition vorgesehenen Neuschneidung des Wahlkreises 6 (Ostholstein/Plön/Neumünster) lehne ich ab. Ein Wahlkreis von Neumünster bis zur Insel Fehmarn wäre in seiner räumlichen Ausdehnung und bei den unzureichenden verkehrlichen Querverbindungen innerhalb des Wahlkreises nicht hinreichend bürgernah zu betreuen. Auch die Struktur dieses Wahlkreises, einerseits städtisch-industriell im Raum Neumünster und andererseits ländlichtouristisch in Ostholstein-Plön, sind zu uneinheitlich. Es hätte sich nach meinem Urteil zwingend angeboten, aus den Kreisen Plön und Ostholstein einen gemeinsamen einheitlich strukturierten Bundestagswahlkreis zu schneiden. Ich habe dem Gesetzentwurf insgesamt zugestimmt, um das Gesamtvorhaben nicht zu gefährden. Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Gesetzentwurf: Zweites Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerklicher Vorschriften (Zusatztagesordnungspunkt 10) Ernst Schwanhold (SPD): Nach schwierigen und überaus zähen Verhandlungen mit der CDU/CSU und F.D.P.-Koalition ist es uns gelungen, einen gemeinsamen Gesetzentwurf und einen gemeinsamen Änderungsantrag einzubringen. Im gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. wurde auf Bestreben der SPD-Bundestagsfraktion in Artikel 2 Übergangsgesetz aus Anlaß des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften aufgenommen, daß die strukturierte Verkabelung nicht dem Gewerbe Informationstechniker als wesentliche Tätigkeit zugeordnet wird. In der Geschichte der Handwerksordnung ist dies eine einzigartige Veränderung. Erstmalig wird in einem Gewerbe eine wesentliche Tätigkeit ausdrücklich aus dem Vorbehaltsbereich herausgenommen. In der Begründung heißt es weiter, daß dies der Klarstellung dient und unter anderem größere Rechtssicherheit schafft, denn die für die Vernetzung von Computeranlagen eingesetzten sogenannten strukturierten Verkabelungen können auch von nicht- handwerklichen Gewerben ohne das Erfordernis der handwerklichen Meisterprüfung erstellt werden. Darüber hinaus hat die SPD-Bundestagsfraktion in einem eigenen Änderungsantrag vom 12. Februar 1998 gefordert, daß zum Vorbehaltsbereich des Handwerks auch nicht die PC-Instandsetzung mit vorgefertigten Modulen sowie EDV-Dienstleistungen gehören. Diese Formulierung dient lediglich der Erläuterung, denn nach herrschender Meinung beginnt der Vorbehaltsbereich des Handwerks Informationstechniker erst dann, wenn der Lötkolben angesetzt wird. Dies ist bei beiden Tätigkeiten, der PC-Instandsetzung wie auch den EDV-Dienstleistungen nicht erforderlich. Aus diesen Gründen erübrigt sich der Änderungsantrag, der auf Initiative von Jörg Tauss erstellt worden ist. Jörg Tauss (SPD): Das Bemühen, ein flexibles und zukunftsorientiertes Handwerk zu schaffen, darf nicht dem Ziel nach mehr Flexibilität, dem Wunsch nach Existenzgründungen und dem Weiterbestand bestehender Betriebe im Bereich der EDV-Dienstleistungen und Internet-Anwendungen als dem gegenwärtig am schnellsten wachsenden Wirtschaftsbereich entgegenstehen. Bei unveränderter Annahme des genannten Entwurfs besteht jedoch die Gefahr, daß ca. 25 000 nichthandwerkliche Betriebe des EDV- und Internet-Dienstleistungsgewerbes in ihrer Existenz bedroht sind. Nur 10 Prozent der Marktanteile in diesem Bereich sind heute aber dem klassischen Handwerksbereich zuzuordnen. Deshalb muß hier der Ausschlußbereich noch besonders klar und justitiabel geregelt sein. Dies ist bisher nicht der Fall, so daß die Zustimmung ohne wesentliche Nachbesserungen noch nicht verantwortet werden kann. Ansonsten wäre beispielsweise auch den Auszubildenden der kürzlich verabschiedeten neuen EDV-Berufe im Nichthandwerksbereich die Möglichkeit genommen, die beendete Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt mit einer eigenen Selbständigkeit zu verbinden. Um die notwendige Flexibilität in neuen Branchen insgesamt zu gewährleisten, muß angestrebt werden, daß die unter den Vorbehaltsbereich eines Gewerbes fallenden wesentlichen Tätigkeiten künftig durch Verordnung des BMWi unter Beteiligung des Parlaments mit der hinreichenden Geschwindigkeit sachgerecht und dynamisch festgelegt werden. Daher ist es notwendig, über den Entwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD und F.D.P. hinaus wie folgt zu Klarstellungen zu kommen. Erstens. In § 1 Abs. 2 HwO müßte noch folgender Satz eingefügt werden: „Die wesentlichen Tätigkeiten, die zum Vorbehaltsbereich eines Gewerbes nach Anlage A zählen, werden künftig durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft mit Zustimmung des Deutschen Bundestages festgelegt. " Nur so ist auch künftig in sich dynamisch entwickelnden Branchen die Freiheit der Berufswahl nach Artikel 12 GG auch in der Informationsgesellschaft gewährleistet. Zweitens. Artikel 2 § 1 Abs. 5 würde nur in der nachfolgenden Form dem gemeinsamen Anliegen des gesamten Hauses nach Rechtssicherheit für die EDV-Dienstleister und ähnliche Betreiber gerecht werden: „Das Gewerbe Nummer 22 Informationstechniker umfaßt nicht die strukturierte Verkabelung, Auswahl, Entwicklung, Veränderung, Erprobung, von Aufrüstungsmöglichkeiten, EDV-Systemerweiterungen sowie Entwurf, Test und Nutzung von Programmen, die Verbindung und Vernetzung von Geräten, Systemen und Anlagen sowie Aufbau, Planung, Herstellung und Anpassung von Netzwerken als wesentliche Tätigkeit. Nicht wesentliche Tätigkeiten sind darüber hinaus die Aufstellung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Geräten sowie die Feststellung, Protokollierung und Behebung von Störungen und Fehlern an Geräten (EDV und Internet) sowie an Teilen und Baugruppen dieser Geräte bzw. Systeme und Aufrüstung von EDV-Systemerweiterung, InternetAnwendungen und Anlagen. " Deshalb kann die neue Handwerksordnung noch nicht meine Zustimmung finden. Ich bitte um weitere Beratungen und Abstimmungen in den Arbeitsgruppen, um nicht eine der wenigen Wachstumsbranchen in Deutschland durch falsche Regulierung zu gefährden. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 721. Sitzung am 6. Februar 1998 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: - Gesetz zum Schutz des Bodens - Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über die besondere Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen (Rindflefschetikettierungsgesetz - RiFIEtikettG) - Siebtes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes - Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 13 GG) - Gesetz zu dem Übereinkommen vom 8. November 1990 fiber Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten - Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechts (Eheschließungsrechtsgesetz - EheschlRG) - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung und anderer Gesetze - Gesetz zur Änderung des Bauproduktengesetzes - Gesetz zu dem Abkommen vom 28. April 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland fiber Soziale Sicherheit - Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Oktober 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich fiber Soziale Sicherheit - Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 176 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1995 fiber den Arbeitsschutz in Bergwerken - Gesetz zu dem Abkommen vom 21. Februar 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Lettland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen - Gesetz zu dem Abkommen vom 29. November 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Estland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen - Gesetz zu dem Unidroit-Übereinkommen vom 28. Mai 1988 fiber das Internationale Factoring - Gesetz zu dem Abkommen vom 28. Oktober 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Indonesien fiber die Seeschiffahrt - Gesetz zu dem Abkommen vom 22. Oktober 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Sambia fiber den Luftverkehr - Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen - Gesetz zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts minderjähriger Kinder (Kinderunterhaltsgesetz - KindUG) Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat begrüßt die Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts für eheliche und nichteheliche Kinder, die Schaffung der Möglichkeit eines einheitlichen Unterhaltsfestsetzungsverfahrens, die Dynamisierung des Unterhalts sowie das erweiterte Auskunftsrecht und das verbesserte Auskunftsverfahren. Der Bundesrat begrüßt ferner, daß mit der jetzt möglichen Festsetzung von Unterhaltsbeträgen im vereinfachten Verfahren bis zum eineinhalbfachen des maßgebenden Regelbetrags im Ergebnis dem Anliegen des Bundesrates Rechnung insoweit getragen worden ist, daß unterhaltsberechtigte Kinder im vereinfachten Verfahren einen Unterhaltstitel erlangen können, der im Regelfall ihren Unterhaltsbedarf in Höhe ihres Existenzminimums deckt. Zu bedauern ist aber, daß die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz, die für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren ersatzweise dann zu zahlen sind, wenn der eigentliche Unterhaltsschuldner nicht leistet bzw. nicht leisten kann, nur an die Regelbeträge anknüpfen, die das Existenzminimum gerade nicht abdecken. Außerdem bleibt eine Gerechtigkeitslücke bestehen, die im Kindesunterhaltsrecht zutage tritt und ihm damit seine Überzeugungskraft nimmt, wenn auch die Ursachen dafür im Steuer- und Sozialrecht liegen: Das Kindergeld als die wichtigste staatliche Entlastung für Eltern reduziert letztlich trotz der gesetzlichen Regelungen bei Auszahlung und Anrechnung des Kindergeldes in seiner vollen Höhe nur den vom barunterhaltspflichtigen Elternteil zu zahlenden Unterhaltsbetrag. Der alleinerziehende Elternteil muß gerade in Mangelfällen auch den zu seiner Entlastung bestimmten Kindergeldanteil für den Barunterhalt des Kindes einsetzen, damit das Kind wenigstens das Existenzminimum erhält. Der Naturalunterhalt, der von dem in Haushaltsgemeinschaft mit dem unterhaltsbedürftigen Kind lebenden Elternteil erbracht wird, erfährt durch das Kindergeld keine Entlastung, auch wenn es dem alleinerziehenden Elternteil ausgezahlt wird. Das ist im Hinblick darauf, daß unterhaltsrechtlich Bar-und Naturalunterhalt gleichwertig sind, besonders befremdlich. Dieser Mangel hat seine Ursache nicht im Unterhaltsrecht, sondern im Steuer- und Sozialrecht, das den Barunterhalt begünstigt, während die in der Familie geleistete Betreuung, Versorgung und Erziehung der Kinder weitgehend unberücksichtigt bleibt. Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, geeignete Gesetzentwürfe zur Beseitigung der aufgezeigten Wertungswidersprüche und Gerechtigkeitslücken vorzulegen. Der Wahlausschuß des Deutschen Bundestages hat in seiner 2. Sitzung am 4. Februar 1998 Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier als Nachfolger für Bundesverfassungsrichter Dr. Otto Seidl in den Ersten Senat des Bundesverfssungsgerichts gewählt. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1996 - Drucksachen 13/8117, 13/8507 Nr. 1.4 - - Unterrichtung durch die Delegation der Interparlamentarischen Gruppe der Bundesrepublik Deutschland fiber die 97. Interparlamentarische Konferenz vom 10. bis 15. April 1997 in Seoul - Drucksachen 13/7973, 13/8507 Nr. 1.1- Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EUVorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Finanzausschuß Drucksache 13/9086 Nr. 2.30 Drucksache 13/9086 Nr. 2.49 Drucksache 13/9086 Nr. 2.61 Drucksache 13/9312 Nr. 1.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/9086 Nr. 1.10 Drucksache 13/9086 Nr. 2.7 Drucksache 13/9312 Nr. 1.4 Drucksache 13/9312 Nr. 1.10 Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 13/9806 Nr. 2.27
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Rolf Kutzmutz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Phantasie, ständig etwas zu verändern, ohne etwas zu verbessern, kennt offensichtlich keine Grenzen. Wählerinnen und Wähler werden in einer unerträglichen Art und Weise zum Spielball von Parteienpolitik gemacht.

    (Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Das müssen Sie gerade sagen!)

    - Ach, Herr Marschewski.
    Es gibt nur einen einzigen Grund, das Tempo vorzulegen, das Sie heute vorlegen: Sie wollen die Wahlkreise so zuschneiden, wie Sie sie brauchen. Andere Redner haben darauf hingewiesen, und bei denen haben Sie nicht dazwischengerufen.

    (Beifall bei der PDS Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Nennen Sie ein Beispiel! Ein einziges! Es gibt kein Beispiel!)

    Auch Ihr Hinweis auf die Länder, Herr Kollege Bosbach, belegt das. Es gibt überhaupt keine Rechtfertigung dafür, daß Sie auf die anderen zeigen, aber selbst so handeln.
    Ein Antrag der Grünen im Innenausschuß, auf Grund umfangreicher Änderungsvorschläge - noch am Dienstag - die Beratung zu verschieben, wurde von der Koalition mit einem Handstreich abgelehnt.
    Immerhin wurde in sechs Ländern keine Einigung erzielt. Im Land Brandenburg lag den Parteien nur ein Referentenentwurf zur Mitsprache vor. Es gab keinerlei Möglichkeiten der nochmaligen Abstimmung. Der Grundsatz, daß die Grenzen der Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte nach Möglichkeit eingehalten werden sollen, hält zumindest im Land Brandenburg einer Prüfung nicht stand. Völlig ohne Not werden Landkreise sogar dreimal zerteilt, wie in Brandenburg der Teltow-Fläming-Kreis. Am deutlichsten wird das Desaster in Berlin, wo die Ostwahlkreise zerschnitten und Stadtbezirken im ehemaligen Westteil zugeschlagen werden. Das ist reine Wahl; kreisgeometrie - ein PDS-Schelm, der Böses dabei denkt.

    (Beifall bei der PDS)

    Wenn das kein Parteienpoker ist - was dann?
    Die Vergrößerung der Wahlkreise als logische Folge der Verkleinerung des Parlaments löst natürlich keines der eigentlichen Probleme. Es schafft aber eines, welches ich ausdrücklich benennen möchte: Es macht die Transparenz, die gesamte Wahlkreisarbeit und auch das Wecken politischer Interessiertheit insgesamt in dünnbesiedelten Gegenden schier unmöglich. Im Gegenteil: Die Distanz zwischen Wählerinnen und Wählern und der oder dem Abgeordneten wird größer, und das erhöht selbstredend die Politikverdrossenheit.

    (Dr. Ruth Fuchs [PDS]: Das wollen vielleicht auch einige!)

    Abschließend: Die Augenwischerei wird perfekt, wenn auch noch ernsthaft davon ausgegangen wird, daß sich damit das Problem der Überhangmandate löst. Sie wissen natürlich, daß dem nicht so ist.
    Die PDS stimmt aus all diesen Gründen diesem mit heißer Nadel genähten Gesetzentwurf nicht zu.

    (Beifall bei der PDS)

    Vizeprásidentin Dr. Antje Vollmer: Ich schließe damit die Aussprache.
    Wir kommen zu den Abstimmungen. - Zunächst: Mir liegen persönliche Erklärungen nach § 31 unserer Geschäftsordnung von den Abgeordneten Dieter Pützhofen, Peter Dreßen, Heinz-Günter Bargfrede, Konrad Kunick, Ilse Janz, Andreas Storm, Wolfgang Steiger, Bernd Scheelen und Rolf Olderog vor. Sind Sie einverstanden, daß diese Erklärungen zu Protokoll gegeben werden? *) - Danke schön.
    Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. zur Neueinteilung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag in der Ausschußfassung auf den Drucksachen 13/9598 und 13/9871 Buchstabe a. Dazu liegen zwei Änderungsanträge vor, über die wir zuerst abstimmen.
    Wer stimmt für den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 13/9887? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die
    *) Anlage 3

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer
    Stimmen der SPD bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und der PDS abgelehnt worden.
    Wir kommen jetzt zum Änderungsantrag des Abgeordneten Dieter Pützhofen auf Drucksache 13/ 9914. Wer stimmt dafür? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Bei einigen Stimmen aus der SPD und einigen Stimmen aus der CDU/CSU

    (Dr. Willfried Penner [SPD]: Mehrere!)

    - mehreren Stimmen aus der CDU/CSU - bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben die anderen sonst dagegengestimmt. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.
    Wer stimmt nun für den Gesetzentwurf in der Ausschußfassung? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition bei einigen Enthaltungen aus der CDU/CSU angenommen worden.
    Wir kommen nun zur
    dritten Beratung
    und Schlußabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit dem eben festgestellten Stimmenverhältnis angenommen worden.
    Beschlußempfehlung des Innenausschusses zu dem Bericht der Reformkommission zur Größe des Deutschen Bundestages mit den abschließenden Empfehlungen zur Vorbereitung der Verkleinerung des Deutschen Bundestages und zu Vorschriften des Bundeswahlgesetzes. Das sind die Drucksachen 13/1803, 13/2800 und 13/9871 Buchstabe b. Der Ausschuß empfiehlt Kenntnisnahme. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Beschlußempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS angenommen worden.
    Der Innenausschuß empfiehlt unter Buchstabe c seiner Beschlußempfehlung auf Drucksache 13/9871 die Annahme einer Entschließung. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Beschlußempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD gegen die Stimmen der PDS bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen worden.
    Ich rufe den Zusatzpunkt 10 auf:
    Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
    - Drucksache 13/9388- (Erste Beratung 210. Sitzung)

    Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Margareta Wolf (Frankfurt) und der
    Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung
    - Drucksache 13/8846 -(Erste Beratung 210. Sitzung)

    Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß)

    - Drucksache 13/9875 -
    Berichterstattung:
    Abgeordnete Jelena Hoffmann (Chemnitz)

    Es liegen ein Entschließungsantrag und ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor. Außerdem wurde ein gemeinsamer Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebracht. Die Gruppe der PDS hat zwölf Änderungsanträge eingebracht.
    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst der Abgeordnete Karl-Heinz Scherhag.


Rede von Karl-Heinz Scherhag
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Novellierung der Handwerksordnung in dieser Legislaturperiode ist von besonderer Bedeutung. Jeder Bürger hat tagtäglich mit dem Handwerk zu tun, ohne daß er dies in seinem Bewußtsein wahrnimmt. Ob man den Wasserhahn bedient, Brötchen kauft, den Lichtschalter betätigt oder mit seinem Auto zur Arbeit fährt, immer sind zuvor Handwerker tätig geworden.
Das deutsche Handwerk ist auch Deutschlands größter Arbeitgeber und Garant für Lehrstellen und Arbeitsplätze.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Deshalb ist eine Novellierung der Handwerksordnung von besonderer Brisanz. CDU/CSU, SPD und F.D.P. legen heute einen ausgewogenen, guten Gesetzentwurf vor.
Schon in der 12. Legislaturperiode wurde die Handwerksordnung in Teilbereichen novelliert. Die Neuordnung der Anlagen A und B wurde dem 13. Deutschen Bundestag übertragen. 1994 ging man noch von einer Halbierung der 127 Berufe aus. Die eingesetzte Arbeitsgruppe bestand zunächst aus Vertretern der CDU/CSU und F.D.P. Es wurde ein Eckwertepapier geschaffen, in dem folgende Kriterien festgelegt wurden: Der große Befähigungsnachweis sollte nicht in Frage gestellt werden, EU-Richtlinien sollten berücksichtigt werden. Die Berufe, die es nur in den neuen Ländern gab, mußten integriert werden. Bestand von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie Wachstum und Zukunftsaussichten für die nächsten Jahre waren wichtige Punkte. Auch durfte die Tradition nicht auf der Strecke bleiben. Letztendlich war der wichtigste Punkt, daß dem Kunden möglichst viel Arbeit aus einer Hand angeboten werden sollte.

Karl-Heinz Scherhag
Meine Damen und Herren, Sie sehen, es war eine schwierige Aufgabe. Die Interessen der Verbände der deutschen Wirtschaft, der Gewerkschaften und der Fachverbände waren zu berücksichtigen. Alle 127 Berufe wurden der Kriterienprüfung unterzogen, und es stellt sich sehr schnell heraus, daß mehr als zwei Drittel der Berufe ohne Veränderung bleiben konnten. Ein weiterer Teil wurde durch Zusammenlegen und Verwandtschaften geregelt.
Die Koalitionsarbeitsgruppe war von Anfang an der Meinung, daß alle Fraktionen an diesem Gesetz gemeinsam mitarbeiten sollten. Nach einer ersten gemeinsamen Sitzung aller Fraktionen erklärten die Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen jedoch, daß sie einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen wollten. Was dabei herauskam, können wir heute sehen, und wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Eine Liberalisierung und der Wegfall des großen Befähigungsnachweises bei Beschränkung auf nur noch fünf Handwerke, wie von Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Gesetzentwurf empfohlen, kann bei Kenntnis der Sachlage des deutschen Handwerks keinerlei Zustimmung finden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Ein solches Gesetz würde eine Systemveränderung des dualen Ausbildungssystems bedeuten, was schon allein angesichts der schwierigen Situation auf dem Lehrstellenmarkt und gegen das Interesse der Lehrstellensuchenden zu einer Katastrophe führen müßte.
CDU/CSU, SPD und F.D.P. haben den heute vorgelegten gemeinsamen Gesetzentwurf in allen Details diskutiert. Es wurden Anhörungen mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks, dem Deutschen Industrie- und Handelstag und dem Deutschen Gewerkschaftsbund durchgeführt. Die Vertreter der noch strittigen Berufsgruppen wurden eingeladen. In den Anhörungen wurde Meinungsbildung betrieben, wobei dort aber zum Ausdruck kam, daß das Handwerk nicht immer mit einer Stimme spricht. Vielmehr votierten die einzelnen Berufsgruppen auch gegeneinander.
Alle Vorschläge und Veränderungswünsche wurden sorgfältig geprüft. Ich möchte an einigen Beispielen verdeutlichen, daß auf Grund der Anhörungen nicht alle Wünsche realisiert werden konnten: so zum Beispiel beim Druckgewerbe, das zwar im Offsetdruck in Zukunft wie bisher ausbilden und Meisterprüfungen durchführen kann, ohne daß aber der Offsetdruck ein Vorbehaltsbereich des Handwerks wird.
Gleiches war bei den Kosmetikern der Fall, wo die angehörten Betriebe und Organisationen die Meinung vertraten, daß eine Ausbildung im Betrieb im Rahmen des dualen Systems nicht möglich sei, sondern die Fachschulen hierzu notwendig wären. Deshalb konnte auch dieser Beruf nicht als rein handwerkliche Tätigkeit gemäß Anlage A angesehen werden.
Viele Falschmeldungen gab es im Kommunikationsbereich, also im Bereich der PC- und Computerwelt. Hier wurden die Berufe Büroelektroniker und Radio- und Fernsehtechniker zu einem Beruf Informationselektroniker zusammengefaßt, ohne daß der sich selbständig entwickelnde PC-Markt hierdurch Einschränkungen erfahren hätte. Auch die strukturierte Verkabelung wurde als Vorbehaltsbereich gestrichen, da - dies wissen Sie alle - Vernetzungen innerhalb von PC- und Computerkonfigurationen auch vom Handel ausgeführt werden können. Auch das Auswechseln von Modulen spielte bei unserer Diskussion eine besondere Rolle.
Trotz dieser Veränderungen hat auch das Handwerk in diesem sich sehr stark entwickelnden Markt große Chancen. Eine wesentliche Veränderung, die widerspiegelt, welche Chancen das Handwerk hat, zeigt die Tatsache, daß in Zukunft in einem Gewerk mehrere Ausbildungsberufe möglich sind und damit mehr Lehrstellen geschaffen werden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Ein Beispiel hierfür: die Zusammenlegung von KfzMechanik und Kfz-Elektrik. Bisher gab es 3 000 KfzElektrikbetriebe und 52 000 Kfz-Mechanikerbetriebe. Die 3 000 Elektrobetriebe waren aber nicht in der Lage, den Bedarf der 52 000 Kfz-Betriebe an Lehrstellen und Nachwuchs zu sichern. Durch die Zusammenlegung ist es jetzt möglich, daß auch die Kfz-Betriebe Kfz-Elektriker ausbilden können, so daß wir mehr Lehrstellen bereitstellen und den Bedarf decken können. Außerdem kann dann auch das Handwerk neue Ausbildungsberufe entwickeln und sie den bestehenden Berufsbildern zuordnen, was bisher nur in der Industrie möglich war.
Meine Damen und Herren, den uns heute von der SPD vorgelegten Änderungsantrag müssen wir ablehnen. Er macht Vorschläge, die bereits sehr intensiv beraten wurden und deren Auswirkungen nicht im Einklang mit den von mir dargestellten Kriterien stehen.

(Beifall des Abg. Jürgen Türk [F.D.P.])

Ich danke der SPD jedoch, daß sie im Vorfeld die Zustimmung zu dem gemeinsamen Gesetz nicht von der Zustimmung zu ihrem Änderungsantrag abhängig gemacht hat.
Auch zu unserem gemeinsamen Entschließungsantrag habe ich noch eine Anmerkung. Zur Zeit gibt es ein schwebendes Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Wahlordnung in der Anlage C. Sollte das erstinstanzliche Urteil bestätigt werden, müßte der Gesetzgeber schnellstens eine neue Wahlordnung verabschieden, damit die anstehenden Kammerwahlen korrekt durchgeführt werden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluß. Die neue Handwerksordnung ist nach Abwägung aller vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Veränderungen eine Ordnung, die dem Handwerk Flexibilität und Entwicklungen im Wettbewerb mit europäischen Konkurrenten und mehr Arbeiten aus einer Hand ermöglicht sowie eine Organisationsreform zur Folge hat, die durch die Zusammenlegung der Berufe die Betriebe auch finan-

Karl-Heinz Scherhag
ziell entlastet. Da geht es auch um Lohnnebenkosten.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich hoffe, daß die nicht immer sachgerechten Argumentationen und Angriffe gegen die Arbeitsgruppe nun ein Ende haben werden und wir alle uns anderen, sehr wichtigen Aufgaben widmen können: der Schaffung von Arbeitsplätzen, der Förderung von Existenzgründungen und der Erweiterung des Lehrstellenangebotes.
Ich danke allen, die an diesem Gesetz mitgearbeitet haben, insbesondere meinen Kollegen Dr. Kolb, Ernst Hinsken, Dr. Pohler, Herrn Türk und Herrn Schwanhold sowie den Mitarbeitern des Wirtschafts-, des Bau- und des Bildungsministeriums.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Schwanhold.