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    Plenarprotokoll 13/220 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 220. Sitzung Bonn, Freitag, den 13. Februar 1998 Inhalt: Wahl des Abgeordneten Dr. Peter Ramsauer als stellvertretendes Mitglied in den Wahlprüfungsausschuß 20079 A Tagesordnungspunkt 15: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (Drucksachen 13/8796, 13/9070, 13/9351, 13/9822) 20079 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Matthias Berninger, Andrea Fischer (Berlin), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Hochschulrahmengesetzes (Drucksachen 13/8824, 13/9822) 20079 B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (Drucksachen 13/5358, 13/9822) 20079 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung - zu dem Antrag der Abgeordneten Edelgard Bulmahn, Doris Odendahl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Investition für die Zukunft: Hochschul- und Studienfinanzierung sichern - zu dem Antrag der Abgeordneten Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), Matthias Berninger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Reform der Personalstruktur an Hochschulen - zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Berninger, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hochschul- und Studienfinanzierung: Studiengebühren sind der falsche Weg - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ludwig Elm, Wolfgang Bierstedt, Maritta Böttcher, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Für offene, demokratische Hochschulen (Drucksachen 13/7914, 13/6121, 13/7473, 13/8847, 13/9822) 20079 C Thomas Rachel CDU/CSU 20080 A Doris Odendahl SPD 20081 C Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20084 C Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . 20085 D Tilo Braune SPD 20086 C Dr. Ludwig Elm PDS 20088 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 20090 A Dr. Jürgen Zöllner, Staatsminister (Rheinland-Pfalz) 20092 C Hans Zehetmair, Staatsminister (Bayern) 20093 D Horst Kubatschka SPD 20095 B Edelgard Bulmahn SPD 20095 C Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 20096 C Thomas Rachel CDU/CSU 20098 A Krista Sager, Senatorin (Hamburg) 20098D, 20100 C Dr. Guido Westerwelle F.D.P. 20099 D Dr. Hans-Joachim Meyer, Staatsminister (Sachsen) 20100 D Stephan Hilsberg SPD 20102A Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . 20103 B Tagesordnungspunkt 16: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Konzerne an internationalen Kapitalmärkten und zur Erleichterung der Aufnahme von Gesellschaftsdarlehen (Kapitalerleichterungsgesetz) (Drucksachen 13/7141, 13/9909) 20105 D b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zulassung von Stückaktien (Stückaktiengesetz) (Drucksachen 13/9573, 13/9857) 20106 A c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Drittes Finanzmarktförderungsgesetz) (Drucksachen 13/8933, 13/9874, 13/9910) 20106 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Hans Martin Bury, Ernst Schwanhold, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Unternehmensübernahmen (Drucksachen 13/8164, 13/9874, 13/9910) 20106 B d) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausübung der Tätigkeit als Finanzdienstleistungsvermittler und als Versicherungsvermittler sowie zur Einrichtung eines Beirats beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (Drucksache 13/9721) 20106 C Wolfgang Steiger CDU/CSU 20106 D Hans Martin Bury SPD 20108 D Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20110 D Carl-Ludwig Thiele F.D.P. 20112 C Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 20114 A Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 20115B Dr. Eckart Pick SPD 20116B Hans-Peter Repnik CDU/CSU 20117 C Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 20119 A Horst Schild SPD 20120 D Jörg-Otto Spiller SPD 20122 C Wolfgang Steiger CDU/CSU 20123 D Tagesordnungspunkt 17: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neueinteilung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag (Wahlkreisneueinteilungsgesetz) (Drucksachen 13/9598, 13/9871) 20125 C b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu Berichten der Reformkommission zur Größe des Deutschen Bundestages: Abschließende Empfehlungen zur Vorbereitung der Verkleinerung des Deutschen Bundestages und zu Vorschriften des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen 13/1803, 13/2800, 13/7950, 13/8270, 13/9871) 20125 D Wolfgang Bosbach CDU/CSU 20126 A Peter Dreßen SPD 20126 B Fritz Rudolf Körper SPD 20128 A Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20129C Ulrich Irmer F.D.P 20130 B Rolf Kutzmutz PDS 20131 B Zusatztagesordnungspunkt 10: - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 13/9388, 13/9875) 20132 B - Zweite und dritte Beratung des von der Abgeordneten Margareta Wolf (Frankfurt) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung (Drucksachen 13/8846, 13/9875) 20132 B Karl-Heinz Scherhag CDU/CSU 20132C, 20138 A Ernst Schwanhold SPD 20134 A Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20136 A Ernst Hinsken CDU/CSU 20136 C Walter Hirche F.D.P 20137 A Jörg Tauss SPD 20137D Jürgen Türk F.D.P 20138 B Rolf Kutzmutz PDS 20139 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 20139 D Nächste Sitzung 20142 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 20143* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 12 (Antrag: Chancengleichheit für die Schiene: Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen gegenüber anderen Verkehrsträgern) Monika Ganseforth SPD 20143* D Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Gesetzentwurf: Gesetz zur Neueinteilung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag (Tagesordnung 17 a) Dieter Pützhofen CDU/CSU 20145* B Peter Dreßen SPD 20145* C Heinz-Günter Bargfrede CDU/CSU . . . 20145* D Konrad Kunick und Ilse Janz SPD . . . 20146* A Andreas Storm und Wolfgang Steiger CDU/CSU 20146* B Bernd Scheelen SPD 20146* C Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 20147* A Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Gesetzentwurf: Zweites Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerklicher Vorschriften (Zusatztagesordnungspunkt 10) Ernst Schwanhold SPD 20147 * B Jörg Tauss SPD 20147* C Anlage 5 Amtliche Mitteilungen 20148* B 220. Sitzung Bonn, Freitag, den 13. Februar 1998 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Altmann BÜNDNIS 13.2.98 (Pommelsbrunn), 90/DIE Elisabeth GRÜNEN Andres, Gerd SPD 13. 2. 98 Bachmaier, Hermann SPD 13. 2. 98 Bulling-Schröter, Eva PDS 13. 2. 98 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 13. 2. 98 Dörflinger, Werner CDU/CSU 13. 2. 98 Dreßler, Rudolf SPD 13. 2. 98 Eichstädt-Bohlig, BÜNDNIS 13.2.98 Franziska 90/DIE GRÜNEN van Essen, Jörg F.D.P. 13. 2. 98 Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 13. 2. 98 90/DIE GRÜNEN Folta, Eva SPD 13. 2. 98 Fuchs (Verl), Katrin SPD 13. 2. 98 Häfner, Gerald BÜNDNIS 13. 2. 98 90/DIE GRÜNEN Dr. Hauchler, Ingomar SPD 13. 2. 98 Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 13. 2. 98 Ilte, Wolfgang SPD 13. 2. 98 Kanther, Manfred CDU/CSU 13. 2. 98 Kirschner, Klaus SPD 13. 2. 98 Köhne, Rolf PDS 13. 2. 98 Kurzhals, Christine SPD 13. 2. 98 Leidinger, Robert SPD 13. 2. 98 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 13. 2. 98 Erich Mascher, Ulrike SPD 13. 2. 98 Michelbach, Hans CDU/CSU 13. 2. 98 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 13. 2. 98 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 13. 2. 98 90/DIE GRÜNEN Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 13. 2. 98 Dr. Niese, Rolf SPD 13. 2. 98 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 13. 2. 98 Reuter, Bernd SPD 13. 2. 98 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 13. 2. 98 90/DIE GRÜNEN Rupprecht, Marlene SPD 13. 2. 98 Schlee, Dietmar CDU/CSU 13. 2. 98 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmidt-Zadel, Regina SPD 13. 2. 98 Schütz (Oldenburg), SPD 13. 2. 98 Dietmar Schulz (Berlin), Werner BÜNDNIS 13. 2. 98 90/DIE GRÜNEN Schumann, Use SPD 13. 2. 98 Schwanitz, Rolf SPD 13. 2. 98 Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 13. 2. 98 Sigrid Sorge, Wieland SPD 13. 2. 98 Dr. Stadler, Max F.D.P. 13. 2. 98 Steindor, Marina BÜNDNIS 13. 2. 98 90/DIE GRÜNEN Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 13. 2. 98 Wolfgang Such, Manfred BÜNDNIS 13. 2. 98 90/DIE GRÜNEN Vosen, Josef SPD 13. 2. 98 Weis (Stendal), Reinhard SPD 13. 2. 98 Welt, Jochen SPD 13. 2. 98 Wieczorek (Duisburg), SPD 13. 2. 98 Helmut Wilhelm (Mainz), CDU/CSU 13. 2. 98 Hans-Otto Wohlleben, Verena SPD 13. 2. 98 Zierer, Benno CDU/CSU 13. 2. 98 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 12 (Antrag: Chancengleichheit für die Schiene: Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen gegenüber anderen Verkehrsträgern) 219. Sitzung, Seite 20 059 B Monika Ganseforth (SPD): Wie schön wäre das Bahnfahren, wenn das, was bei der Bahnreform gewollt war, umgesetzt würde. Die Bahnreform sollte die Entschuldung bringen, Finanzierungsregelungen für Fahrweginvestitionen und die Übernahme der sogenannten „personellen Altlasten". Sie sollte die Schieflage beseitigen, die darin lag, daß die Bahn als öffentlich-rechtliche Behörde organisiert war. Gegenüber den privatwirtschaftlich organisierten Wettbe- werbern blieb der Bahn kaum unternehmerischer Spielraum. Das hat sich geändert, und es hat sich seitdem ja auch viel bewegt. Denken wir nur an den Taktverkehr oder an die Angebote der Bahn, wie zum Beispiel die Bahncard oder das Schöne-Wochenende-Ticket. Die Serviceangebote wurden deutlich verbessert. Die Kunden sind schon lange keine „Beförderungsfälle" mehr. Aber in vielen Bereichen geht es nicht voran. Vor allem im Güterverkehr ist die Lage der Bahn nahezu hoffnungslos. Gleichzeitig nimmt der Lkw-Verkehr dramatisch zu mit den Folgen: Lärm, Dreck und Staus. Im Personenverkehr erleben wir, daß das Erscheinungsbild der Bahnhöfe und ihres Umfelds, jedenfalls abseits der Metropolen, oft eine Zumutung ist. Das Wagenmaterial ist störanfällig und veraltet. Die Schienen befinden sich häufig in schlechtem Zustand. Die Folgen sind Ausfälle und Verspätungen. Die sprichwörtliche Pünktlichkeit der Bahn - ein Systemvorteil - muß schnellstens wieder zurückgewonnen werden. Wo liegen die Gründe dafür, daß die mit der Bahnreform verbundenen Erwartungen sich nicht erfüllt haben? Die Rahmenbedingungen stimmen nicht! Ich werfe der Bundesregierung und der Regierungsmehrheit vor, daß bisher nichts ernsthaft gegen diese Benachteiligung der Bahn unternommen wurde. Auch wenn sie immer wieder Forderungen wie „Güter auf die Schiene" und „Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs" aufstellen, bleibt es bei unverbindlichen folgenlosen Ankündigungen und Absichtserklärungen. Auch dieses trägt zum Ansehens- und Glaubwürdigkeitsverlust der Regierung bei. Ich möchte einige Punkte der Benachteiligung der Bahn aufgreifen. Skandalös ist inzwischen Ihr Verhalten im Zusammenhang mit der Besteuerung von Flugbenzin. Sie stellen die Forderung öffentlichkeitswirksam, bringen sie aber faktisch nicht voran. Während die Eisenbahnunternehmen bei dieselbetriebenen Fahrzeugen Mineralölsteuer bezahlen - über 1/2 Milliarde jährlich -, sind Fluggesellschaften von der Kerosinsteuer befreit. Sie sparen dadurch mehrere Milliarden jährlich und machen der Bahn mit Dumpingpreisen Konkurrenz. Ohne diese Wettbewerbsverzerrung wäre der umweltbelastende Luftverkehr auf Kurz- und Mittelstrecken längst durch die Bahn ersetzt worden. Die lärmgeplagten Menschen in Flughafennähe wären entlastet. Bisher hat die Bundesregierung die Kritik an dieser unsinnigen Steuerbefreiung mit Hinweis auf die EU zurückgewiesen. Denn bis zum 31. Dezember 1997 war diese Steuerbefreiung obligatorisch festgeschrieben. Als vor einem Jahr im Verkehrsausschuß der „Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Lage bei den Steuerbefreiungen für Mineralöle für die gewerbliche Luftfahrt und andere Verkehrsträger" diskutiert wurde, folgte der Ausschuß einstimmig unserem Antrag: Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, eine EU-weite Regelung zur Aufhebung der Kerosinbesteuerung durchzusetzen, eine europäische Initiative zur Flugkraftstoffbesteuerung im Rahmen der internationalen Luftfahrtorganisationen zu ergreifen und über diese Schritte zu berichten. Dieser Beschluß wurde dann lin Bundestag bekräftigt. Geschehen ist praktisch nichts. Das haben meine Fragen an die Bundesregierung im Juli letzten Jahres und in der letzten Woche erbracht. Der Staatssekretär im Finanzministerium antwortete mir letzte Woche im Plenum ausweichend. Er wertete es schon als Erfolg, daß Deutschland die unter niederländischem Vorsitz ausgearbeitete Erklärung „ausdrücklich unterstützt", während „andere Mitgliedstaaten sich reserviert bis ablehnend verhielten". Auf die Frage, welche Staaten sich gegen die Kerosinbesteuerung wenden, mußte er dann allerdings passen. Der Verdacht, daß die Regierung nicht ernsthaft eine Änderung will bzw. sie nur sehr halbherzig betreibt, liegt nahe. Ich bin überzeugt, daß es bei dieser Regierung nicht mehr zu einer Kerosinbesteuerung kommt. Die Forderung im vorliegenden Antrag, die Bahn von der Mineralölsteuer zu befreien, solange es nicht zu einer Besteuerung des Flugbenzins kommt, ist also folgerichtig. Ebenfalls in die falsche Richtung geht die Umsatzsteuerregelung. Während der grenzüberschreitende Luftverkehr von dieser Steuer befreit ist, muß die Bahn Umsatzsteuer entrichten. Ihr entstehen dadurch weit über 100 Millionen DM Kosten. Dies könnte die Regierung abschaffen, ohne auf internationale Zustimmung angewiesen zu sein. Viele europäische Länder wie Österreich, Belgien, Dänemark, Griechenland, Spanien, Italien, Irland, Luxemburg, Portugal und England haben den ÖPNV teilweise oder ganz von der Mineralölsteuer befreit. Ein entsprechender SPD-Antrag wurde im Verkehrsausschuß leider abgelehnt. Neben diesen und anderen finanziellen Verzerrungen zu Lasten der Bahn gibt es einen weiteren Punkt, der ein großes Ärgernis ist: Die unterschiedliche Behandlung der Lärmsanierung von Schiene und Straße. Bereits in der 11. Legislaturperiode hatte der Bundestag eine entsprechende Petition der Bürgerinitiative Güterzug in Hannover einstimmig unterstützt. Gestern wurde wieder eine Petition für Lärmsanierung an Schienenwegen im Petitionsausschuß von allen Fraktionen angenommen. Die Lärmsanierung an Schienen sollte der Regelung für Straßen angeglichen werden. Jedes Jahr haben wir Anträge zur Einstellung entsprechender Mittel im Haushalt gestellt - ohne Erfolg. Es ist ein großes Ärgernis, daß der prinzipiell umweltfreundlichste Verkehrsträger Schiene durch die Vernachlässigung des Lärmschutzes in Mißkredit gerät. Der Vorstandsvorsitzende der Bahn, Dr. Johannes Ludewig, hat mir am 8. Dezember zu diesem Thema geschrieben: Nachdem es in der Vergangenheit trotz mehrerer parlamentarischer Versuche nicht gelungen ist, für die Lärmsanierung Mittel in den Bundeshaushalt einzustellen, hat der Vorstand der DB AG kürzlich ein Konzept zur Lärmreduktion beschlossen, um den ökologischen Wettbewerbsvorteil des Schienenverkehrs auch durch Eigenleistung langfristig zu sichern. Ein Schwerpunkt ist die Umrüstung der etwa 100 000 Güterzugwagen. Aus Kosten- und Kapazitätsgründen muß diese Umrüstung im Rahmen der laufenden Instandhaltung erfolgen, so daß sie erst in etwa 10 Jahren abgeschlossen sein wird. Dieser Prozeß könnte nur durch eine entsprechende Förderung mit Bundesmitteln beschleunigt werden. Die Bahn muß also Mittel für Lärmschutz aufbringen, die eigentlich steuerfinanziert werden müßten. Die Forderung nach der Umwandlung der Kilometerpauschale in eine Entfernungspauschale ist so alt wie die Diskussion über faire Rahmenbedingungen, die nicht den motorisierten Individualverkehr einseitig bevorzugen. Auch die Forderung nach Einhaltung der Sozial- und Sicherheitsvorschriften beim Lkw-Verkehr, die verursachergerechte Anlastung der externen Kosten für alle Verkehrsträger und die Aussetzung der vollen Anlastung der Trassenpreise, die allein die Bahn zu tragen hat, sind berechtigt Denn nur so kann der Verkehrsträger Bahn eine faire Chance erhalten. Noch ein Wort zum Schluß. Sollten sich die Gerüchte bewahrheiten, daß Sie beabsichtigen, die Mittel für den Schienennahverkehr zu kürzen, so kündige ich unseren heftigen Widerstand an. Allerdings lohnt es sich nicht, sich mit einem Gutachten auseinanderzusetzen, das hinter verschlossenen Türen gehandelt wird und das wir nicht kennen. Sollten Sie jedoch eine Operation zur Kürzung der Mittel für den Schienennahverkehr planen, so kann ich Ihnen nur viel Vergnügen wünschen! Wir wollen, daß das, was mit der Bahnreform begonnen worden ist, zu einem guten Ende geführt wird, im Interesse der Menschen und der Umwelt. Dazu gehören politische Rahmenbedingungen, das heißt Preise, Gesetze und Verordnungen, die der Schiene Chancengleichheit geben. Ich fürchte allerdings, daß diese Regierung weder den Willen noch die Kraft dazu hat. Dazu bedarf es eines Regierungswechsels. Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Gesetzentwurf: Gesetz zur Neueinteilung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag (Tagesordnungspunkt 17a) Dieter Pützhofen (CDU/CSU): Der im Entwurf des Wahlkreisneueinteilungsgesetzes enthaltenen Neueinteilung der Wahlkreise (Drucksache 13/9598) kann ich nicht zustimmen. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 5 des Bundeswahlgesetzes (BWG) sollen bei Wahlkreiseinteilungen die Grenzen der Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte nach Möglichkeit erhalten bleiben. Der vorgelegte Entwurf sieht aber vor, daß der Wahlkreis 79, die kreisfreie Stadt Krefeld, auf die Kreise Wesel und Neuss aufgeteilt wird. Er stellt insofern eine eklatante Verletzung der im Bundeswahlgesetz enthaltenen Grundsätze dar. Um die Gebietskörperschaft Krefeld ungeteilt in einem neuen Wahlkreis zu erhalten, habe ich in die zweite Lesung des o. g. Gesetzes einen Änderungsantrag eingebracht. Nachdem dieser Änderungsantrag vom Bundestag abgelehnt wurde bzw. vom Bundeswahlleiter nicht zur Abstimmung zugelassen wurde, werde ich nunmehr dem Gesetzentwurf zustimmen, um das gesamte Reformvorhaben, Verkleinerung des Bundestages, Kosteneinsparung und Steigerung der Effektivität der Arbeit des Bundestages, „Schlanker Staat", nicht zu verhindern. Peter Dreßen (SPD): Der Beschlußempfehlung zur Neueinteilung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag stimme ich nicht zu. Ohne grundsätzliche Bedenken gegen das praktizierte Beratungsverfahren zu vernachlässigen, wird die Beschlußempfehlung insbesondere bei der Neueinteilung der Wahlkreise Emmendingen-Lahr und Schwarzwald-Baar weder den Möglichkeiten noch den Erfordernissen gerecht. Vielmehr werden nur einige der Gemeinden im Kinzigtal, die heute noch dem Wahlkreis 187 zugeordnet sind, aus sachlich nicht nachvollziehbaren Gründen in den Nachbarwahlkreis verlegt. Ein anderer Teil verbleibt hingegen im bisherigen Wahlkreis, obwohl der Nachbarwahlkreis auch nach der Neuzuschneidung immer noch eine unterdurchschnittliche Bevölkerungszahl aufweist. Die Neueinteilung führt damit zu einer Zerschneidung einer Region, die unter anderem eine gemeinsame Schul-, Nahverkehrs- und Fremdenverkehrspolitik betreibt und deren künftige Vertretung bzw. Begleitung durch dann zwei verschiedene Abgeordnete nicht sinnvoll sein kann. Die nun vorgenommene Zuschneidung der beiden Wahlkreise geht vielmehr auf durchsichtige Motive zurück, die auf Sicherstellung bestehender politischer Mehrheiten abzielen bzw. die Veränderung durch die notwendig gewordene Neueinteilung zu verhindern suchen. Aus diesen Gründen stimme ich nicht zu. Heinz-Günther Bargfrede (CDU/CSU): Die mit dem Gesetz beabsichtigte Verkleinerung des Deutschen Bundestages auf 598 Abgeordnete und 299 Wahlkreise halte ich für unbedingt erforderlich. Wenn wir in weiten Teilen der Verwaltung Einsparungen vornehmen und verschlanken, dann dürfen wir den Deutschen Bundestag davon nicht ausnehmen. Die für die Wahlkreise Nr. 35, Soltau-FallingbostelWinsen (Luhe), und Nr. 36, Lüchow-Dannenberg/ Lüneburg, vorgenommene Einteilung halte ich allerdings für nicht sachgerecht. Die unglückliche Zuteilung der Gemeinde Bispingen und der Stadt Munster aus dem Landkreis Soltau-Fallingbostel zum Wahlkreis Lüchow-Dannenberg/Lüneburg hätte bei unveränderter Übernahme des Vorschlags des Landeswahlleiters vermieden werden können. Der Vorschlag des Landeswahlleiters sah allerdings eine noch stärkere Aufteilung des Landkreises Harburg vor. Hier habe ich mich bei der Abstimmung in der CDU-Landesgruppe Niedersachsen nicht durchsetzen können. Bei der SPD scheint es ähnliche Mehrheitsverhältnisse gegeben zu haben, denn sie hat hinsichtlich der Wahlkreise Nr. 35 und Nr. 36 weder mündlich noch schriftlich eine Änderung des vorliegenden Gesetzentwurfes beantragt. Nach den Beratungen und Abstimmungen im federführenden Innenausschuß ist davon auszugehen, daß die Oppositionsparteien dem Gesetzentwurf bei der abschließenden Abstimmung im Plenum geschlossen die Zustimmung verweigern werden. Um die Verabschiedung des Gesetzes und damit die notwendige Verkleinerung des Parlaments sicherzustellen, werde ich mich nach Abwägung aller Argumente deshalb der Stimme enthalten. Konrad Kunick und Ilse Janz (SPD): Ich stimme gegen den Entwurf eines Gesetzes zur Neueinteilung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag (Wahlkreisneueinteilungsgesetz - WKNneuG), Drs. 13/9871, weil dieses Gesetz Verfassungsrechte der Bevölkerung im Lande Bremen beeinträchtigt, indem es bei einer bundesdurchschnittlichen Wahlkreisreduzierung von 8,9 Prozent (Reduzierung von 328 auf 299 Wahlkreise) die Zahl der Wahlkreise im kleinsten Bundesland von drei auf nur noch zwei Wahlkreise reduziert und damit der Bevölkerung den Verlust von 33,3 Prozent ihrer föderalen Repräsentanz durch direkt in den Bundestag gewählte Vertreter zumutet, obgleich eine solche Lösung auch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben für den zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf nicht zwingend erforderlich war. Vielmehr ist es Ergebnis der Willensbildung im vorbereitenden Gesetzgebungsprozeß. Würden der Bevölkerung im Lande Bremen weiterhin drei Wahlkreise zugestanden und eine Korrektur bei einem der Bundesländer vorgenommen, welche die geringsten Wahlkreisverluste haben (Minimum Bayern, das nur einen seiner bisher 45 Wahlkreise verliert, gleich 2,2 Prozent Reduzierung), dann wäre die verfassungsmäßige Repräsentanz der Bevölkerung aus den Ländern der Bundesrepublik Deutschland weitaus gerechter geregelt. Andreas Storm und Wolfgang Steiger (CDU/CSU): Der Deutsche Bundestag hat am 15. November 1996 mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes den Weg für eine Verringerung seiner Mitgliederzahl von der 15. Wahlperiode an auf 598 Abgeordnete frei gemacht. Dieser wichtige Teil einer umfassenden Parlamentsreform kann jedoch nur verwirklicht werden, wenn der Deutsche Bundestag seiner Selbstverpflichtung nachkommt, bis zum Ablauf dieser Wahlperiode die Wahlkreiseinteilung für 299 Wahlkreise festzulegen. Mit dem Wahlkreisneueinteilungsgesetz wird ab der Wahl zum 15. Deutschen Bundestag der Landkreis Darmstadt-Dieburg erstmals auf drei anstatt auf bislang zwei Bundestagswahlkreise aufgeteilt. Bei den parlamentarischen Beratungen konnte unter Beachtung der Vorgabe zur Neugliederung im Bereich des Landkreises Groß-Gerau und des Main-TaunusKreises keine befriedigende Lösung für das Gebiet des Kreises Darmstadt-Dieburg erreicht werden. Damit widerspricht die Neugliederung für das Gebiet Darmstadt-Dieburg dem der Wahlkreiseinteilung zugrunde liegenden Grundsatz, daß die Grenzen der Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte nach Möglichkeit eingehalten werden sollen. Trotz dieser für den Landkreis Darmstadt-Dieburg unbefriedigenden Lösung stimmen wir dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. zu, weil wir das damit verbundene Ziel der Verkleinerung des Deutschen Bundestages grundsätzlich für richtig erachten. Bei Würdigung des Gesamtzusammenhangs hätte die Ablehnung des Gesetzentwurfs durch den Deutschen Bundestag einen erheblichen Schaden für die Fortführung der Parlamentsreform zur Folge. Bernd Scheelen (SPD): Dem heute zur Abstimmung stehenden Entwurf eines Gesetzes zur Neueinteilung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag (Wahlkreisneueinteilungsgesetz) auf Drucksache Nr. 13/9598 kann ich nicht zustimmen. Ich begründe dies wie folgt: Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, daß die Stadt Krefeld, deren Stadtgebiet bisher den Wahlkreis 79 bildete, zerschnitten wird, um mit Teilen des ehemaligen Wahlkreises Neuss II sowie mit Teilen des ehemaligen Wahlkreises Wesel II neue Wahlkreise zu bilden. Diese Neueinteilung ist weder sachdienlich noch trägt sie den historischen Gegebenheiten und Entwicklungen der Stadt Krefeld mit ihrer über 600jährigen Geschichte Rechnung. Krefeld wäre damit die einzige Großstadt in Deutschland, die auf ihrem Stadtgebiet keinen eigenen Wahlkreis mehr besitzt. Insofern wird gegen die im Gesetzentwurf für die Neueinteilung der Wahlkreise festgelegten Grundsätze Nr. 4 und Nr. 5, daß die Wahlkreise ein einheitliches Gebiet bilden sollen, und daß auf die Grenzen der Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte Rücksicht zu nehmen ist, eklatant verstoßen. Meines Erachtens kann es nicht Ziel einer Neueinteilung der Wahlkreise in Deutschland sein, gewachsene Strukturen in Städten wie Krefeld zu zerschlagen und damit künstliche Wahlkreisgebilde zu schaffen. Die Neueinteilung hätte u. a. zur Folge, daß die Samt- und Seidenstadt Krefeld in Zukunft zusätzlich zu den Strukturproblemen in der Textil-, Stahl- und Chemieindustrie auch noch mit den Anpassungsschwierigkeiten im Bereich der Kohle belastet wird. Zum südlichen Wahlkreis Krefeld I soll nach dem Willen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und F.D.P. der Braunkohletagebau Garzweiler II gehören und zum nördlichen Wahlkreis Krefeld II das besonders vom Zechensterben bei der Steinkohle betroffene Gebiet um Moers und Neukirchen-Vluyn. Zudem existieren die einzugliedernden Kreise zum Teil erst seit gut zwanzig Jahren, was den Eindruck eines künstlichen Gebildes verstärkt und dazu beiträgt, daß die Wählerinnen und Wähler in Krefeld und in den Kreisen sich mit den neuen, willkürlich gezogenen Grenzen nicht mehr identifizieren können. In ländlichen Gebieten mag die Zusammenfassung von kleineren Gemeinden zu einem Wahlkreis sach- dienlich und aus Gründen der Wahlarithmetik sogar unvermeidlich sein. Für Krefeld kann ich diese Notwendigkeit nicht erkennen, zumal sich die Stadt in bezug auf die Einwohnerzahl noch in den Grenzen des im Gesetzentwurf formulierten Grundsatzes Nr. 3 bewegt. Aus den genannten Gründen werde ich den Gesetzentwurf daher ablehnen. Dr. Rolf Olderog (CDU/CSU): Eine Neuschneidung der Bundestagswahlkreise ist unabweisbar und wird prinzipiell von mir unterstützt. Aber die sowohl im Vorschlag der Koalition wie auch der Opposition vorgesehenen Neuschneidung des Wahlkreises 6 (Ostholstein/Plön/Neumünster) lehne ich ab. Ein Wahlkreis von Neumünster bis zur Insel Fehmarn wäre in seiner räumlichen Ausdehnung und bei den unzureichenden verkehrlichen Querverbindungen innerhalb des Wahlkreises nicht hinreichend bürgernah zu betreuen. Auch die Struktur dieses Wahlkreises, einerseits städtisch-industriell im Raum Neumünster und andererseits ländlichtouristisch in Ostholstein-Plön, sind zu uneinheitlich. Es hätte sich nach meinem Urteil zwingend angeboten, aus den Kreisen Plön und Ostholstein einen gemeinsamen einheitlich strukturierten Bundestagswahlkreis zu schneiden. Ich habe dem Gesetzentwurf insgesamt zugestimmt, um das Gesamtvorhaben nicht zu gefährden. Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Gesetzentwurf: Zweites Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerklicher Vorschriften (Zusatztagesordnungspunkt 10) Ernst Schwanhold (SPD): Nach schwierigen und überaus zähen Verhandlungen mit der CDU/CSU und F.D.P.-Koalition ist es uns gelungen, einen gemeinsamen Gesetzentwurf und einen gemeinsamen Änderungsantrag einzubringen. Im gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. wurde auf Bestreben der SPD-Bundestagsfraktion in Artikel 2 Übergangsgesetz aus Anlaß des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften aufgenommen, daß die strukturierte Verkabelung nicht dem Gewerbe Informationstechniker als wesentliche Tätigkeit zugeordnet wird. In der Geschichte der Handwerksordnung ist dies eine einzigartige Veränderung. Erstmalig wird in einem Gewerbe eine wesentliche Tätigkeit ausdrücklich aus dem Vorbehaltsbereich herausgenommen. In der Begründung heißt es weiter, daß dies der Klarstellung dient und unter anderem größere Rechtssicherheit schafft, denn die für die Vernetzung von Computeranlagen eingesetzten sogenannten strukturierten Verkabelungen können auch von nicht- handwerklichen Gewerben ohne das Erfordernis der handwerklichen Meisterprüfung erstellt werden. Darüber hinaus hat die SPD-Bundestagsfraktion in einem eigenen Änderungsantrag vom 12. Februar 1998 gefordert, daß zum Vorbehaltsbereich des Handwerks auch nicht die PC-Instandsetzung mit vorgefertigten Modulen sowie EDV-Dienstleistungen gehören. Diese Formulierung dient lediglich der Erläuterung, denn nach herrschender Meinung beginnt der Vorbehaltsbereich des Handwerks Informationstechniker erst dann, wenn der Lötkolben angesetzt wird. Dies ist bei beiden Tätigkeiten, der PC-Instandsetzung wie auch den EDV-Dienstleistungen nicht erforderlich. Aus diesen Gründen erübrigt sich der Änderungsantrag, der auf Initiative von Jörg Tauss erstellt worden ist. Jörg Tauss (SPD): Das Bemühen, ein flexibles und zukunftsorientiertes Handwerk zu schaffen, darf nicht dem Ziel nach mehr Flexibilität, dem Wunsch nach Existenzgründungen und dem Weiterbestand bestehender Betriebe im Bereich der EDV-Dienstleistungen und Internet-Anwendungen als dem gegenwärtig am schnellsten wachsenden Wirtschaftsbereich entgegenstehen. Bei unveränderter Annahme des genannten Entwurfs besteht jedoch die Gefahr, daß ca. 25 000 nichthandwerkliche Betriebe des EDV- und Internet-Dienstleistungsgewerbes in ihrer Existenz bedroht sind. Nur 10 Prozent der Marktanteile in diesem Bereich sind heute aber dem klassischen Handwerksbereich zuzuordnen. Deshalb muß hier der Ausschlußbereich noch besonders klar und justitiabel geregelt sein. Dies ist bisher nicht der Fall, so daß die Zustimmung ohne wesentliche Nachbesserungen noch nicht verantwortet werden kann. Ansonsten wäre beispielsweise auch den Auszubildenden der kürzlich verabschiedeten neuen EDV-Berufe im Nichthandwerksbereich die Möglichkeit genommen, die beendete Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt mit einer eigenen Selbständigkeit zu verbinden. Um die notwendige Flexibilität in neuen Branchen insgesamt zu gewährleisten, muß angestrebt werden, daß die unter den Vorbehaltsbereich eines Gewerbes fallenden wesentlichen Tätigkeiten künftig durch Verordnung des BMWi unter Beteiligung des Parlaments mit der hinreichenden Geschwindigkeit sachgerecht und dynamisch festgelegt werden. Daher ist es notwendig, über den Entwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD und F.D.P. hinaus wie folgt zu Klarstellungen zu kommen. Erstens. In § 1 Abs. 2 HwO müßte noch folgender Satz eingefügt werden: „Die wesentlichen Tätigkeiten, die zum Vorbehaltsbereich eines Gewerbes nach Anlage A zählen, werden künftig durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft mit Zustimmung des Deutschen Bundestages festgelegt. " Nur so ist auch künftig in sich dynamisch entwickelnden Branchen die Freiheit der Berufswahl nach Artikel 12 GG auch in der Informationsgesellschaft gewährleistet. Zweitens. Artikel 2 § 1 Abs. 5 würde nur in der nachfolgenden Form dem gemeinsamen Anliegen des gesamten Hauses nach Rechtssicherheit für die EDV-Dienstleister und ähnliche Betreiber gerecht werden: „Das Gewerbe Nummer 22 Informationstechniker umfaßt nicht die strukturierte Verkabelung, Auswahl, Entwicklung, Veränderung, Erprobung, von Aufrüstungsmöglichkeiten, EDV-Systemerweiterungen sowie Entwurf, Test und Nutzung von Programmen, die Verbindung und Vernetzung von Geräten, Systemen und Anlagen sowie Aufbau, Planung, Herstellung und Anpassung von Netzwerken als wesentliche Tätigkeit. Nicht wesentliche Tätigkeiten sind darüber hinaus die Aufstellung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Geräten sowie die Feststellung, Protokollierung und Behebung von Störungen und Fehlern an Geräten (EDV und Internet) sowie an Teilen und Baugruppen dieser Geräte bzw. Systeme und Aufrüstung von EDV-Systemerweiterung, InternetAnwendungen und Anlagen. " Deshalb kann die neue Handwerksordnung noch nicht meine Zustimmung finden. Ich bitte um weitere Beratungen und Abstimmungen in den Arbeitsgruppen, um nicht eine der wenigen Wachstumsbranchen in Deutschland durch falsche Regulierung zu gefährden. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 721. Sitzung am 6. Februar 1998 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: - Gesetz zum Schutz des Bodens - Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über die besondere Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen (Rindflefschetikettierungsgesetz - RiFIEtikettG) - Siebtes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes - Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 13 GG) - Gesetz zu dem Übereinkommen vom 8. November 1990 fiber Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten - Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechts (Eheschließungsrechtsgesetz - EheschlRG) - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung und anderer Gesetze - Gesetz zur Änderung des Bauproduktengesetzes - Gesetz zu dem Abkommen vom 28. April 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland fiber Soziale Sicherheit - Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Oktober 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich fiber Soziale Sicherheit - Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 176 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1995 fiber den Arbeitsschutz in Bergwerken - Gesetz zu dem Abkommen vom 21. Februar 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Lettland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen - Gesetz zu dem Abkommen vom 29. November 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Estland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen - Gesetz zu dem Unidroit-Übereinkommen vom 28. Mai 1988 fiber das Internationale Factoring - Gesetz zu dem Abkommen vom 28. Oktober 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Indonesien fiber die Seeschiffahrt - Gesetz zu dem Abkommen vom 22. Oktober 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Sambia fiber den Luftverkehr - Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen - Gesetz zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts minderjähriger Kinder (Kinderunterhaltsgesetz - KindUG) Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat begrüßt die Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts für eheliche und nichteheliche Kinder, die Schaffung der Möglichkeit eines einheitlichen Unterhaltsfestsetzungsverfahrens, die Dynamisierung des Unterhalts sowie das erweiterte Auskunftsrecht und das verbesserte Auskunftsverfahren. Der Bundesrat begrüßt ferner, daß mit der jetzt möglichen Festsetzung von Unterhaltsbeträgen im vereinfachten Verfahren bis zum eineinhalbfachen des maßgebenden Regelbetrags im Ergebnis dem Anliegen des Bundesrates Rechnung insoweit getragen worden ist, daß unterhaltsberechtigte Kinder im vereinfachten Verfahren einen Unterhaltstitel erlangen können, der im Regelfall ihren Unterhaltsbedarf in Höhe ihres Existenzminimums deckt. Zu bedauern ist aber, daß die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz, die für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren ersatzweise dann zu zahlen sind, wenn der eigentliche Unterhaltsschuldner nicht leistet bzw. nicht leisten kann, nur an die Regelbeträge anknüpfen, die das Existenzminimum gerade nicht abdecken. Außerdem bleibt eine Gerechtigkeitslücke bestehen, die im Kindesunterhaltsrecht zutage tritt und ihm damit seine Überzeugungskraft nimmt, wenn auch die Ursachen dafür im Steuer- und Sozialrecht liegen: Das Kindergeld als die wichtigste staatliche Entlastung für Eltern reduziert letztlich trotz der gesetzlichen Regelungen bei Auszahlung und Anrechnung des Kindergeldes in seiner vollen Höhe nur den vom barunterhaltspflichtigen Elternteil zu zahlenden Unterhaltsbetrag. Der alleinerziehende Elternteil muß gerade in Mangelfällen auch den zu seiner Entlastung bestimmten Kindergeldanteil für den Barunterhalt des Kindes einsetzen, damit das Kind wenigstens das Existenzminimum erhält. Der Naturalunterhalt, der von dem in Haushaltsgemeinschaft mit dem unterhaltsbedürftigen Kind lebenden Elternteil erbracht wird, erfährt durch das Kindergeld keine Entlastung, auch wenn es dem alleinerziehenden Elternteil ausgezahlt wird. Das ist im Hinblick darauf, daß unterhaltsrechtlich Bar-und Naturalunterhalt gleichwertig sind, besonders befremdlich. Dieser Mangel hat seine Ursache nicht im Unterhaltsrecht, sondern im Steuer- und Sozialrecht, das den Barunterhalt begünstigt, während die in der Familie geleistete Betreuung, Versorgung und Erziehung der Kinder weitgehend unberücksichtigt bleibt. Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, geeignete Gesetzentwürfe zur Beseitigung der aufgezeigten Wertungswidersprüche und Gerechtigkeitslücken vorzulegen. Der Wahlausschuß des Deutschen Bundestages hat in seiner 2. Sitzung am 4. Februar 1998 Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier als Nachfolger für Bundesverfassungsrichter Dr. Otto Seidl in den Ersten Senat des Bundesverfssungsgerichts gewählt. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1996 - Drucksachen 13/8117, 13/8507 Nr. 1.4 - - Unterrichtung durch die Delegation der Interparlamentarischen Gruppe der Bundesrepublik Deutschland fiber die 97. Interparlamentarische Konferenz vom 10. bis 15. April 1997 in Seoul - Drucksachen 13/7973, 13/8507 Nr. 1.1- Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EUVorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Finanzausschuß Drucksache 13/9086 Nr. 2.30 Drucksache 13/9086 Nr. 2.49 Drucksache 13/9086 Nr. 2.61 Drucksache 13/9312 Nr. 1.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/9086 Nr. 1.10 Drucksache 13/9086 Nr. 2.7 Drucksache 13/9312 Nr. 1.4 Drucksache 13/9312 Nr. 1.10 Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 13/9806 Nr. 2.27
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    Rede von Wolfgang Bosbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Natürlich.


Rede von Peter Dreßen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege, Sie haben gerade gesagt, daß Sie Änderungen dort vorgenommen haben, wo es logisch war, und Änderungen im kommunalen Bereich sinnvoll ergänzt haben. Darf ich Sie darauf hinweisen, daß das nur teilweise zutrifft?
Wir haben Änderungsanträge in Hülle und Fülle gestellt, wo es tatsächlich sinnvoll war. Ein Wahlkreis zum Beispiel wird von einer Verwaltungsgemeinschaft getrennt, mit der er eine gemeinsame Schulplanung und eine gemeinsame Fremdenverkehrswerbung usw. hat. Die Betroffenen haben sich alle
gegen die Änderung gewehrt. Es wäre sinnvoll gewesen, wenn Sie dem kleineren Wahlkreis die gesamte Verwaltungsgemeinschaft zugeschlagen hätten; der hätte dann immer noch ein Minus gehabt. Meinen Sie nicht, daß Sie hier mit allen Parteien zuwenig verhandelt haben? Sind Sie nicht der Meinung, daß hier parteitaktische Gesichtspunkte sehr stark im Vordergrund gestanden haben, oder warum haben Sie die gesamten Änderungen kategorisch abgelehnt?

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    Rede von Wolfgang Bosbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die letzte Frage werde ich sofort beantworten, die beiden ersten im Laufe der Rede, weil es dann einen Gesamtzusammenhang gibt.
    Nein, keine Partei und keine Fraktion kann sagen: Bei uns gibt es keine parteitaktischen Überlegungen. Die gibt es bei Ihnen, und die gibt es bei uns. Das ist auch nicht verboten. Entscheidend ist, ob parteitaktische Überlegungen die Hauptrolle gespielt haben. Das ist in diesem Gesetzentwurf bei keinem einzigen Wahlkreis der Fall.

    (Lachen bei der SPD Zuruf von der SPD: Bayern und Baden-Württemberg, gucken Sie doch mal hin!)

    Wir können jeden einzelnen Wahlkreiszuschnitt sachlich begründen. - Wie gesagt, auf die beiden ersten Fragen werde ich im Laufe meiner Rede noch eingehen.
    Selbstverständlich konnte nicht allen Anliegen und Wünschen Rechnung getragen werden; das liegt in der Natur der Sache.
    Ebenso herzlich danke ich auch denjenigen Kolleginnen und Kollegen, die sich im Laufe der vergangenen Wochen nicht gemeldet haben; denn ihrer vornehmen Zurückhaltung ist es zu verdanken, daß der Gesetzentwurf bereits heute abschließend beraten und über ihn entschieden werden kann.
    Ich bedaure es sehr, daß dieser Gesetzentwurf nicht die Zustimmung der Sozialdemokraten und daher nicht eine - grundsätzlich wünschenswerte - breite Mehrheit des Parlaments finden wird.

    (Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Sehr schade!)

    Trotz vieler intensiver Verhandlungen konnte mit der SPD kein Einvernehmen erzielt werden, wobei ich der guten Ordnung halber ausdrücklich darauf hinweise, daß ich weit davon entfernt bin zu behaupten, ausschließlich die SPD habe an einer fehlenden Einigung schuld. In diesem Zusammenhang muß ich ausdrücklich den Kollegen Erwin Marschewski loben, der sich mit der Geduld und der Hingabe eines Sozialarbeiters darum bemüht hat, mit den Sozialdemokraten Einvernehmen zu erzielen. Das war aber leider nicht möglich.

    (Beifall bei der CDU/CSU Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Marschewski und Sozialarbeiter?!)


    Wolfgang Bosbach
    Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, daß die Wahlkreiseinteilungen keineswegs überwiegend umstritten sind. Richtig ist das Gegenteil: In über 90 Prozent der Fälle sind die Wahlkreiszuschnitte zwischen den einzelnen Fraktionen völlig unumstritten. Jedenfalls sind im Innenausschuß keine Änderungsanträge gestellt worden.
    Für das Land Schleswig-Holstein hat die SPDFraktion beantragt, die Bezeichnung eines Wahlkreises zu ändern. Für die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen, Brandenburg, Sachsen, Berlin, Sachsen-Anhalt und Saarland wurden überhaupt keine Änderungsanträge gestellt. Mit anderen Worten: Die Opposition ist von dem Gesetzentwurf restlos begeistert.

    (Lachen und Widerspruch bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Die Änderungsanträge der SPD beziehen sich nur auf 19 von 299 Regionen, so daß wir - immer noch - der Meinung sind, der Gesetzentwurf hätte mit einer breiten Mehrheit verabschiedet werden können. Dies war jedoch nicht möglich. Ich erwähne beispielhaft einige streitbefangene Regionen: Hannover, Mannheim, München und das nördliche Münsterland. Dort konnte kein Einvernehmen erzielt werden.
    Da die Gespräche mit den Verhandlungsführern der SPD ganz überwiegend in ruhiger und sachlicher Atmosphäre geführt worden sind, kann ich mir nur mit größter Mühe vorstellen, daß in dieser Debatte der Vorwurf erhoben werden könnte, die Koalitionsfraktionen hätten in einigen Wahlkreisen unter Vernachlässigung regionaler oder historischer Gegebenheiten parteipolitische Überlegungen in den Vordergrund gestellt.

    (Peter Dreßen [SPD]: Das stimmt aber!)

    Da aber derartige - nicht gerechtfertigte - Vorwürfe von mir nicht ganz ausgeschlossen werden können, möchte ich vorsorglich auf folgendes hinweisen: Liebe Freunde, wer im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen werfen. Wir könnten nämlich bei solchen Vorwürfen in die Versuchung geraten, auf die Geschichte der Wahlkreiseinteilung bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen hinzuweisen.

    (Reinhard Freiherr von Schorlemer [CDU/ CSU]: In Niedersachsen auch!)

    Ich empfehle jedem Sozialdemokraten, der Geschichte aufmerksam zu folgen: Wir könnten zum Beispiel darauf hinweisen, daß die Stadt Bonn mit knapp 300 000 Einwohnern zwei Wahlkreise erhielt, die SPD-regierte Stadt Gelsenkirchen mit weniger Einwohnern drei. Wir könnten auch darauf hinweisen, daß die sozialdemokratisch dominierte Stadt Dortmund mit knapp 600 000 Einwohnern sechs Wahlkreise bekam, obwohl sie nach der durchschnittlichen Bevölkerungszahl nur mit fünf Wahlkreisen hätte gesegnet werden dürfen. Im Münsterland mit 1,7 Millionen Einwohnern hätte man 12,5 Wahlkreise schaffen müssen, demgegenüber waren es jedoch nur 11. Die von der CDU gewonnenen Landtagswahlkreise hatten im Schnitt knapp 129000 Einwohner, die SPD-Wahlkreise kamen mit
    knapp 113 000 Einwohnern aus. Die 25 kleinsten Landtagswahlkreise in Nordrhein-Westfalen wurden ausschließlich von der SPD gewonnen - wegen des Wahlkreiszuschnitts.
    Wie gesagt, wir würden so etwas hier im Hause niemals vortragen. Ich weise nur vorsorglich darauf hin, falls entsprechende Vorwürfe uns gegenüber erhoben werden sollten.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Dr. Willfried Penner [SPD]: Das macht das alles nicht besser!)

    - Herr Kollege Penner, Sie haben sich doch heute morgen im Westdeutschen Rundfunk sehr staatsmännisch geäußert. Wenn das hier an diesem Pult seitens des Kollegen Körper, der hoffentlich entspannt bleibt, auch geschieht, dann kann man dieser Argumentation ruhig folgen.
    Die Ihnen hier vorliegenden Wahlkreiszuschnitte wurden nicht mit Blick durch die Parteibrille vorgenommen,

    (Dr. Willfried Penner [SPD]: Nein!)

    sondern auf der Grundlage der gesetzlichen Rahmenbedingungen und damit nach sachlichen Kriterien. Ausdrücklich darf ich darauf hinweisen, daß in diesem Gesetzentwurf auf Grund der notwendigen Veränderungen Entscheidungen getroffen werden mußten, die uns allen nicht leichtgefallen sind. Ich denke beispielsweise an den Verlust eines Wahlkreises in der Hansestadt Bremen, aber auch an die Aufteilung der kreisfreien Stadt Krefeld auf verschiedene Bundestagswahlkreise. Da es jedoch leider auch in diesen Fällen keine überzeugenden Alternativen gab, mußten diese Entscheidungen auf Grund der Bevölkerungsentwicklung in diesen Gebieten, aber auch auf Grund der Entscheidung, die Zahl der Wahlkreise zu reduzieren, leider so getroffen werden. Wegen der Sonderproblematik Bremen verweise ich auf die bereits vom Innenausschuß beschlossene Resolution.
    Zum Schluß - aber keineswegs colorandi causa - darf ich sowohl den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Bundesamtes als auch des Innenministeriums - und hier insbesondere Frau Rogall-Grothe - für ihre beispielhafte Unterstützung danken. Ohne ihre Sachkenntnis und technische Unterstützung wäre es nicht möglich gewesen, den umfangreichen Gesetzentwurf in so kurzer Zeit zu beraten und dem Parlament bereits heute beschlußreif zur Entscheidung vorzulegen.

    (Dr. Willfried Penner [SPD]: Wo bleibt das Sekretariat des Innenausschusses?)

    Die Unterstützung und Zusammenarbeit waren hervorragend und beispielhaft sowie eine wichtige Voraussetzung dafür, daß gute Wahlkreiseinteilungen gefunden werden konnten. Der Kollege Penner weist als Ausschußvorsitzender zutreffend darauf hin, daß auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sekretariates des Innenausschusses in den allumfassenden Dank einbezogen werden sollten.

    Wolfgang Bosbach
    Dem vorliegenden Gesetzentwurf kann jedes Mitglied des Hauses freudig und guten Gewissens zustimmen. Darum bitte ich Sie.
    Danke schön.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)