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ID1322001400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/220 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 220. Sitzung Bonn, Freitag, den 13. Februar 1998 Inhalt: Wahl des Abgeordneten Dr. Peter Ramsauer als stellvertretendes Mitglied in den Wahlprüfungsausschuß 20079 A Tagesordnungspunkt 15: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (Drucksachen 13/8796, 13/9070, 13/9351, 13/9822) 20079 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Matthias Berninger, Andrea Fischer (Berlin), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Hochschulrahmengesetzes (Drucksachen 13/8824, 13/9822) 20079 B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (Drucksachen 13/5358, 13/9822) 20079 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung - zu dem Antrag der Abgeordneten Edelgard Bulmahn, Doris Odendahl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Investition für die Zukunft: Hochschul- und Studienfinanzierung sichern - zu dem Antrag der Abgeordneten Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), Matthias Berninger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Reform der Personalstruktur an Hochschulen - zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Berninger, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hochschul- und Studienfinanzierung: Studiengebühren sind der falsche Weg - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ludwig Elm, Wolfgang Bierstedt, Maritta Böttcher, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Für offene, demokratische Hochschulen (Drucksachen 13/7914, 13/6121, 13/7473, 13/8847, 13/9822) 20079 C Thomas Rachel CDU/CSU 20080 A Doris Odendahl SPD 20081 C Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20084 C Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . 20085 D Tilo Braune SPD 20086 C Dr. Ludwig Elm PDS 20088 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 20090 A Dr. Jürgen Zöllner, Staatsminister (Rheinland-Pfalz) 20092 C Hans Zehetmair, Staatsminister (Bayern) 20093 D Horst Kubatschka SPD 20095 B Edelgard Bulmahn SPD 20095 C Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 20096 C Thomas Rachel CDU/CSU 20098 A Krista Sager, Senatorin (Hamburg) 20098D, 20100 C Dr. Guido Westerwelle F.D.P. 20099 D Dr. Hans-Joachim Meyer, Staatsminister (Sachsen) 20100 D Stephan Hilsberg SPD 20102A Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . 20103 B Tagesordnungspunkt 16: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Konzerne an internationalen Kapitalmärkten und zur Erleichterung der Aufnahme von Gesellschaftsdarlehen (Kapitalerleichterungsgesetz) (Drucksachen 13/7141, 13/9909) 20105 D b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zulassung von Stückaktien (Stückaktiengesetz) (Drucksachen 13/9573, 13/9857) 20106 A c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Drittes Finanzmarktförderungsgesetz) (Drucksachen 13/8933, 13/9874, 13/9910) 20106 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Hans Martin Bury, Ernst Schwanhold, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Unternehmensübernahmen (Drucksachen 13/8164, 13/9874, 13/9910) 20106 B d) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausübung der Tätigkeit als Finanzdienstleistungsvermittler und als Versicherungsvermittler sowie zur Einrichtung eines Beirats beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (Drucksache 13/9721) 20106 C Wolfgang Steiger CDU/CSU 20106 D Hans Martin Bury SPD 20108 D Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20110 D Carl-Ludwig Thiele F.D.P. 20112 C Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 20114 A Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 20115B Dr. Eckart Pick SPD 20116B Hans-Peter Repnik CDU/CSU 20117 C Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 20119 A Horst Schild SPD 20120 D Jörg-Otto Spiller SPD 20122 C Wolfgang Steiger CDU/CSU 20123 D Tagesordnungspunkt 17: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neueinteilung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag (Wahlkreisneueinteilungsgesetz) (Drucksachen 13/9598, 13/9871) 20125 C b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu Berichten der Reformkommission zur Größe des Deutschen Bundestages: Abschließende Empfehlungen zur Vorbereitung der Verkleinerung des Deutschen Bundestages und zu Vorschriften des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen 13/1803, 13/2800, 13/7950, 13/8270, 13/9871) 20125 D Wolfgang Bosbach CDU/CSU 20126 A Peter Dreßen SPD 20126 B Fritz Rudolf Körper SPD 20128 A Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20129C Ulrich Irmer F.D.P 20130 B Rolf Kutzmutz PDS 20131 B Zusatztagesordnungspunkt 10: - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 13/9388, 13/9875) 20132 B - Zweite und dritte Beratung des von der Abgeordneten Margareta Wolf (Frankfurt) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung (Drucksachen 13/8846, 13/9875) 20132 B Karl-Heinz Scherhag CDU/CSU 20132C, 20138 A Ernst Schwanhold SPD 20134 A Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20136 A Ernst Hinsken CDU/CSU 20136 C Walter Hirche F.D.P 20137 A Jörg Tauss SPD 20137D Jürgen Türk F.D.P 20138 B Rolf Kutzmutz PDS 20139 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 20139 D Nächste Sitzung 20142 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 20143* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 12 (Antrag: Chancengleichheit für die Schiene: Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen gegenüber anderen Verkehrsträgern) Monika Ganseforth SPD 20143* D Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Gesetzentwurf: Gesetz zur Neueinteilung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag (Tagesordnung 17 a) Dieter Pützhofen CDU/CSU 20145* B Peter Dreßen SPD 20145* C Heinz-Günter Bargfrede CDU/CSU . . . 20145* D Konrad Kunick und Ilse Janz SPD . . . 20146* A Andreas Storm und Wolfgang Steiger CDU/CSU 20146* B Bernd Scheelen SPD 20146* C Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 20147* A Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Gesetzentwurf: Zweites Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerklicher Vorschriften (Zusatztagesordnungspunkt 10) Ernst Schwanhold SPD 20147 * B Jörg Tauss SPD 20147* C Anlage 5 Amtliche Mitteilungen 20148* B 220. Sitzung Bonn, Freitag, den 13. Februar 1998 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Altmann BÜNDNIS 13.2.98 (Pommelsbrunn), 90/DIE Elisabeth GRÜNEN Andres, Gerd SPD 13. 2. 98 Bachmaier, Hermann SPD 13. 2. 98 Bulling-Schröter, Eva PDS 13. 2. 98 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 13. 2. 98 Dörflinger, Werner CDU/CSU 13. 2. 98 Dreßler, Rudolf SPD 13. 2. 98 Eichstädt-Bohlig, BÜNDNIS 13.2.98 Franziska 90/DIE GRÜNEN van Essen, Jörg F.D.P. 13. 2. 98 Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 13. 2. 98 90/DIE GRÜNEN Folta, Eva SPD 13. 2. 98 Fuchs (Verl), Katrin SPD 13. 2. 98 Häfner, Gerald BÜNDNIS 13. 2. 98 90/DIE GRÜNEN Dr. Hauchler, Ingomar SPD 13. 2. 98 Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 13. 2. 98 Ilte, Wolfgang SPD 13. 2. 98 Kanther, Manfred CDU/CSU 13. 2. 98 Kirschner, Klaus SPD 13. 2. 98 Köhne, Rolf PDS 13. 2. 98 Kurzhals, Christine SPD 13. 2. 98 Leidinger, Robert SPD 13. 2. 98 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 13. 2. 98 Erich Mascher, Ulrike SPD 13. 2. 98 Michelbach, Hans CDU/CSU 13. 2. 98 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 13. 2. 98 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 13. 2. 98 90/DIE GRÜNEN Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 13. 2. 98 Dr. Niese, Rolf SPD 13. 2. 98 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 13. 2. 98 Reuter, Bernd SPD 13. 2. 98 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 13. 2. 98 90/DIE GRÜNEN Rupprecht, Marlene SPD 13. 2. 98 Schlee, Dietmar CDU/CSU 13. 2. 98 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmidt-Zadel, Regina SPD 13. 2. 98 Schütz (Oldenburg), SPD 13. 2. 98 Dietmar Schulz (Berlin), Werner BÜNDNIS 13. 2. 98 90/DIE GRÜNEN Schumann, Use SPD 13. 2. 98 Schwanitz, Rolf SPD 13. 2. 98 Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 13. 2. 98 Sigrid Sorge, Wieland SPD 13. 2. 98 Dr. Stadler, Max F.D.P. 13. 2. 98 Steindor, Marina BÜNDNIS 13. 2. 98 90/DIE GRÜNEN Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 13. 2. 98 Wolfgang Such, Manfred BÜNDNIS 13. 2. 98 90/DIE GRÜNEN Vosen, Josef SPD 13. 2. 98 Weis (Stendal), Reinhard SPD 13. 2. 98 Welt, Jochen SPD 13. 2. 98 Wieczorek (Duisburg), SPD 13. 2. 98 Helmut Wilhelm (Mainz), CDU/CSU 13. 2. 98 Hans-Otto Wohlleben, Verena SPD 13. 2. 98 Zierer, Benno CDU/CSU 13. 2. 98 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 12 (Antrag: Chancengleichheit für die Schiene: Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen gegenüber anderen Verkehrsträgern) 219. Sitzung, Seite 20 059 B Monika Ganseforth (SPD): Wie schön wäre das Bahnfahren, wenn das, was bei der Bahnreform gewollt war, umgesetzt würde. Die Bahnreform sollte die Entschuldung bringen, Finanzierungsregelungen für Fahrweginvestitionen und die Übernahme der sogenannten „personellen Altlasten". Sie sollte die Schieflage beseitigen, die darin lag, daß die Bahn als öffentlich-rechtliche Behörde organisiert war. Gegenüber den privatwirtschaftlich organisierten Wettbe- werbern blieb der Bahn kaum unternehmerischer Spielraum. Das hat sich geändert, und es hat sich seitdem ja auch viel bewegt. Denken wir nur an den Taktverkehr oder an die Angebote der Bahn, wie zum Beispiel die Bahncard oder das Schöne-Wochenende-Ticket. Die Serviceangebote wurden deutlich verbessert. Die Kunden sind schon lange keine „Beförderungsfälle" mehr. Aber in vielen Bereichen geht es nicht voran. Vor allem im Güterverkehr ist die Lage der Bahn nahezu hoffnungslos. Gleichzeitig nimmt der Lkw-Verkehr dramatisch zu mit den Folgen: Lärm, Dreck und Staus. Im Personenverkehr erleben wir, daß das Erscheinungsbild der Bahnhöfe und ihres Umfelds, jedenfalls abseits der Metropolen, oft eine Zumutung ist. Das Wagenmaterial ist störanfällig und veraltet. Die Schienen befinden sich häufig in schlechtem Zustand. Die Folgen sind Ausfälle und Verspätungen. Die sprichwörtliche Pünktlichkeit der Bahn - ein Systemvorteil - muß schnellstens wieder zurückgewonnen werden. Wo liegen die Gründe dafür, daß die mit der Bahnreform verbundenen Erwartungen sich nicht erfüllt haben? Die Rahmenbedingungen stimmen nicht! Ich werfe der Bundesregierung und der Regierungsmehrheit vor, daß bisher nichts ernsthaft gegen diese Benachteiligung der Bahn unternommen wurde. Auch wenn sie immer wieder Forderungen wie „Güter auf die Schiene" und „Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs" aufstellen, bleibt es bei unverbindlichen folgenlosen Ankündigungen und Absichtserklärungen. Auch dieses trägt zum Ansehens- und Glaubwürdigkeitsverlust der Regierung bei. Ich möchte einige Punkte der Benachteiligung der Bahn aufgreifen. Skandalös ist inzwischen Ihr Verhalten im Zusammenhang mit der Besteuerung von Flugbenzin. Sie stellen die Forderung öffentlichkeitswirksam, bringen sie aber faktisch nicht voran. Während die Eisenbahnunternehmen bei dieselbetriebenen Fahrzeugen Mineralölsteuer bezahlen - über 1/2 Milliarde jährlich -, sind Fluggesellschaften von der Kerosinsteuer befreit. Sie sparen dadurch mehrere Milliarden jährlich und machen der Bahn mit Dumpingpreisen Konkurrenz. Ohne diese Wettbewerbsverzerrung wäre der umweltbelastende Luftverkehr auf Kurz- und Mittelstrecken längst durch die Bahn ersetzt worden. Die lärmgeplagten Menschen in Flughafennähe wären entlastet. Bisher hat die Bundesregierung die Kritik an dieser unsinnigen Steuerbefreiung mit Hinweis auf die EU zurückgewiesen. Denn bis zum 31. Dezember 1997 war diese Steuerbefreiung obligatorisch festgeschrieben. Als vor einem Jahr im Verkehrsausschuß der „Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Lage bei den Steuerbefreiungen für Mineralöle für die gewerbliche Luftfahrt und andere Verkehrsträger" diskutiert wurde, folgte der Ausschuß einstimmig unserem Antrag: Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, eine EU-weite Regelung zur Aufhebung der Kerosinbesteuerung durchzusetzen, eine europäische Initiative zur Flugkraftstoffbesteuerung im Rahmen der internationalen Luftfahrtorganisationen zu ergreifen und über diese Schritte zu berichten. Dieser Beschluß wurde dann lin Bundestag bekräftigt. Geschehen ist praktisch nichts. Das haben meine Fragen an die Bundesregierung im Juli letzten Jahres und in der letzten Woche erbracht. Der Staatssekretär im Finanzministerium antwortete mir letzte Woche im Plenum ausweichend. Er wertete es schon als Erfolg, daß Deutschland die unter niederländischem Vorsitz ausgearbeitete Erklärung „ausdrücklich unterstützt", während „andere Mitgliedstaaten sich reserviert bis ablehnend verhielten". Auf die Frage, welche Staaten sich gegen die Kerosinbesteuerung wenden, mußte er dann allerdings passen. Der Verdacht, daß die Regierung nicht ernsthaft eine Änderung will bzw. sie nur sehr halbherzig betreibt, liegt nahe. Ich bin überzeugt, daß es bei dieser Regierung nicht mehr zu einer Kerosinbesteuerung kommt. Die Forderung im vorliegenden Antrag, die Bahn von der Mineralölsteuer zu befreien, solange es nicht zu einer Besteuerung des Flugbenzins kommt, ist also folgerichtig. Ebenfalls in die falsche Richtung geht die Umsatzsteuerregelung. Während der grenzüberschreitende Luftverkehr von dieser Steuer befreit ist, muß die Bahn Umsatzsteuer entrichten. Ihr entstehen dadurch weit über 100 Millionen DM Kosten. Dies könnte die Regierung abschaffen, ohne auf internationale Zustimmung angewiesen zu sein. Viele europäische Länder wie Österreich, Belgien, Dänemark, Griechenland, Spanien, Italien, Irland, Luxemburg, Portugal und England haben den ÖPNV teilweise oder ganz von der Mineralölsteuer befreit. Ein entsprechender SPD-Antrag wurde im Verkehrsausschuß leider abgelehnt. Neben diesen und anderen finanziellen Verzerrungen zu Lasten der Bahn gibt es einen weiteren Punkt, der ein großes Ärgernis ist: Die unterschiedliche Behandlung der Lärmsanierung von Schiene und Straße. Bereits in der 11. Legislaturperiode hatte der Bundestag eine entsprechende Petition der Bürgerinitiative Güterzug in Hannover einstimmig unterstützt. Gestern wurde wieder eine Petition für Lärmsanierung an Schienenwegen im Petitionsausschuß von allen Fraktionen angenommen. Die Lärmsanierung an Schienen sollte der Regelung für Straßen angeglichen werden. Jedes Jahr haben wir Anträge zur Einstellung entsprechender Mittel im Haushalt gestellt - ohne Erfolg. Es ist ein großes Ärgernis, daß der prinzipiell umweltfreundlichste Verkehrsträger Schiene durch die Vernachlässigung des Lärmschutzes in Mißkredit gerät. Der Vorstandsvorsitzende der Bahn, Dr. Johannes Ludewig, hat mir am 8. Dezember zu diesem Thema geschrieben: Nachdem es in der Vergangenheit trotz mehrerer parlamentarischer Versuche nicht gelungen ist, für die Lärmsanierung Mittel in den Bundeshaushalt einzustellen, hat der Vorstand der DB AG kürzlich ein Konzept zur Lärmreduktion beschlossen, um den ökologischen Wettbewerbsvorteil des Schienenverkehrs auch durch Eigenleistung langfristig zu sichern. Ein Schwerpunkt ist die Umrüstung der etwa 100 000 Güterzugwagen. Aus Kosten- und Kapazitätsgründen muß diese Umrüstung im Rahmen der laufenden Instandhaltung erfolgen, so daß sie erst in etwa 10 Jahren abgeschlossen sein wird. Dieser Prozeß könnte nur durch eine entsprechende Förderung mit Bundesmitteln beschleunigt werden. Die Bahn muß also Mittel für Lärmschutz aufbringen, die eigentlich steuerfinanziert werden müßten. Die Forderung nach der Umwandlung der Kilometerpauschale in eine Entfernungspauschale ist so alt wie die Diskussion über faire Rahmenbedingungen, die nicht den motorisierten Individualverkehr einseitig bevorzugen. Auch die Forderung nach Einhaltung der Sozial- und Sicherheitsvorschriften beim Lkw-Verkehr, die verursachergerechte Anlastung der externen Kosten für alle Verkehrsträger und die Aussetzung der vollen Anlastung der Trassenpreise, die allein die Bahn zu tragen hat, sind berechtigt Denn nur so kann der Verkehrsträger Bahn eine faire Chance erhalten. Noch ein Wort zum Schluß. Sollten sich die Gerüchte bewahrheiten, daß Sie beabsichtigen, die Mittel für den Schienennahverkehr zu kürzen, so kündige ich unseren heftigen Widerstand an. Allerdings lohnt es sich nicht, sich mit einem Gutachten auseinanderzusetzen, das hinter verschlossenen Türen gehandelt wird und das wir nicht kennen. Sollten Sie jedoch eine Operation zur Kürzung der Mittel für den Schienennahverkehr planen, so kann ich Ihnen nur viel Vergnügen wünschen! Wir wollen, daß das, was mit der Bahnreform begonnen worden ist, zu einem guten Ende geführt wird, im Interesse der Menschen und der Umwelt. Dazu gehören politische Rahmenbedingungen, das heißt Preise, Gesetze und Verordnungen, die der Schiene Chancengleichheit geben. Ich fürchte allerdings, daß diese Regierung weder den Willen noch die Kraft dazu hat. Dazu bedarf es eines Regierungswechsels. Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Gesetzentwurf: Gesetz zur Neueinteilung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag (Tagesordnungspunkt 17a) Dieter Pützhofen (CDU/CSU): Der im Entwurf des Wahlkreisneueinteilungsgesetzes enthaltenen Neueinteilung der Wahlkreise (Drucksache 13/9598) kann ich nicht zustimmen. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 5 des Bundeswahlgesetzes (BWG) sollen bei Wahlkreiseinteilungen die Grenzen der Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte nach Möglichkeit erhalten bleiben. Der vorgelegte Entwurf sieht aber vor, daß der Wahlkreis 79, die kreisfreie Stadt Krefeld, auf die Kreise Wesel und Neuss aufgeteilt wird. Er stellt insofern eine eklatante Verletzung der im Bundeswahlgesetz enthaltenen Grundsätze dar. Um die Gebietskörperschaft Krefeld ungeteilt in einem neuen Wahlkreis zu erhalten, habe ich in die zweite Lesung des o. g. Gesetzes einen Änderungsantrag eingebracht. Nachdem dieser Änderungsantrag vom Bundestag abgelehnt wurde bzw. vom Bundeswahlleiter nicht zur Abstimmung zugelassen wurde, werde ich nunmehr dem Gesetzentwurf zustimmen, um das gesamte Reformvorhaben, Verkleinerung des Bundestages, Kosteneinsparung und Steigerung der Effektivität der Arbeit des Bundestages, „Schlanker Staat", nicht zu verhindern. Peter Dreßen (SPD): Der Beschlußempfehlung zur Neueinteilung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag stimme ich nicht zu. Ohne grundsätzliche Bedenken gegen das praktizierte Beratungsverfahren zu vernachlässigen, wird die Beschlußempfehlung insbesondere bei der Neueinteilung der Wahlkreise Emmendingen-Lahr und Schwarzwald-Baar weder den Möglichkeiten noch den Erfordernissen gerecht. Vielmehr werden nur einige der Gemeinden im Kinzigtal, die heute noch dem Wahlkreis 187 zugeordnet sind, aus sachlich nicht nachvollziehbaren Gründen in den Nachbarwahlkreis verlegt. Ein anderer Teil verbleibt hingegen im bisherigen Wahlkreis, obwohl der Nachbarwahlkreis auch nach der Neuzuschneidung immer noch eine unterdurchschnittliche Bevölkerungszahl aufweist. Die Neueinteilung führt damit zu einer Zerschneidung einer Region, die unter anderem eine gemeinsame Schul-, Nahverkehrs- und Fremdenverkehrspolitik betreibt und deren künftige Vertretung bzw. Begleitung durch dann zwei verschiedene Abgeordnete nicht sinnvoll sein kann. Die nun vorgenommene Zuschneidung der beiden Wahlkreise geht vielmehr auf durchsichtige Motive zurück, die auf Sicherstellung bestehender politischer Mehrheiten abzielen bzw. die Veränderung durch die notwendig gewordene Neueinteilung zu verhindern suchen. Aus diesen Gründen stimme ich nicht zu. Heinz-Günther Bargfrede (CDU/CSU): Die mit dem Gesetz beabsichtigte Verkleinerung des Deutschen Bundestages auf 598 Abgeordnete und 299 Wahlkreise halte ich für unbedingt erforderlich. Wenn wir in weiten Teilen der Verwaltung Einsparungen vornehmen und verschlanken, dann dürfen wir den Deutschen Bundestag davon nicht ausnehmen. Die für die Wahlkreise Nr. 35, Soltau-FallingbostelWinsen (Luhe), und Nr. 36, Lüchow-Dannenberg/ Lüneburg, vorgenommene Einteilung halte ich allerdings für nicht sachgerecht. Die unglückliche Zuteilung der Gemeinde Bispingen und der Stadt Munster aus dem Landkreis Soltau-Fallingbostel zum Wahlkreis Lüchow-Dannenberg/Lüneburg hätte bei unveränderter Übernahme des Vorschlags des Landeswahlleiters vermieden werden können. Der Vorschlag des Landeswahlleiters sah allerdings eine noch stärkere Aufteilung des Landkreises Harburg vor. Hier habe ich mich bei der Abstimmung in der CDU-Landesgruppe Niedersachsen nicht durchsetzen können. Bei der SPD scheint es ähnliche Mehrheitsverhältnisse gegeben zu haben, denn sie hat hinsichtlich der Wahlkreise Nr. 35 und Nr. 36 weder mündlich noch schriftlich eine Änderung des vorliegenden Gesetzentwurfes beantragt. Nach den Beratungen und Abstimmungen im federführenden Innenausschuß ist davon auszugehen, daß die Oppositionsparteien dem Gesetzentwurf bei der abschließenden Abstimmung im Plenum geschlossen die Zustimmung verweigern werden. Um die Verabschiedung des Gesetzes und damit die notwendige Verkleinerung des Parlaments sicherzustellen, werde ich mich nach Abwägung aller Argumente deshalb der Stimme enthalten. Konrad Kunick und Ilse Janz (SPD): Ich stimme gegen den Entwurf eines Gesetzes zur Neueinteilung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag (Wahlkreisneueinteilungsgesetz - WKNneuG), Drs. 13/9871, weil dieses Gesetz Verfassungsrechte der Bevölkerung im Lande Bremen beeinträchtigt, indem es bei einer bundesdurchschnittlichen Wahlkreisreduzierung von 8,9 Prozent (Reduzierung von 328 auf 299 Wahlkreise) die Zahl der Wahlkreise im kleinsten Bundesland von drei auf nur noch zwei Wahlkreise reduziert und damit der Bevölkerung den Verlust von 33,3 Prozent ihrer föderalen Repräsentanz durch direkt in den Bundestag gewählte Vertreter zumutet, obgleich eine solche Lösung auch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben für den zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf nicht zwingend erforderlich war. Vielmehr ist es Ergebnis der Willensbildung im vorbereitenden Gesetzgebungsprozeß. Würden der Bevölkerung im Lande Bremen weiterhin drei Wahlkreise zugestanden und eine Korrektur bei einem der Bundesländer vorgenommen, welche die geringsten Wahlkreisverluste haben (Minimum Bayern, das nur einen seiner bisher 45 Wahlkreise verliert, gleich 2,2 Prozent Reduzierung), dann wäre die verfassungsmäßige Repräsentanz der Bevölkerung aus den Ländern der Bundesrepublik Deutschland weitaus gerechter geregelt. Andreas Storm und Wolfgang Steiger (CDU/CSU): Der Deutsche Bundestag hat am 15. November 1996 mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes den Weg für eine Verringerung seiner Mitgliederzahl von der 15. Wahlperiode an auf 598 Abgeordnete frei gemacht. Dieser wichtige Teil einer umfassenden Parlamentsreform kann jedoch nur verwirklicht werden, wenn der Deutsche Bundestag seiner Selbstverpflichtung nachkommt, bis zum Ablauf dieser Wahlperiode die Wahlkreiseinteilung für 299 Wahlkreise festzulegen. Mit dem Wahlkreisneueinteilungsgesetz wird ab der Wahl zum 15. Deutschen Bundestag der Landkreis Darmstadt-Dieburg erstmals auf drei anstatt auf bislang zwei Bundestagswahlkreise aufgeteilt. Bei den parlamentarischen Beratungen konnte unter Beachtung der Vorgabe zur Neugliederung im Bereich des Landkreises Groß-Gerau und des Main-TaunusKreises keine befriedigende Lösung für das Gebiet des Kreises Darmstadt-Dieburg erreicht werden. Damit widerspricht die Neugliederung für das Gebiet Darmstadt-Dieburg dem der Wahlkreiseinteilung zugrunde liegenden Grundsatz, daß die Grenzen der Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte nach Möglichkeit eingehalten werden sollen. Trotz dieser für den Landkreis Darmstadt-Dieburg unbefriedigenden Lösung stimmen wir dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. zu, weil wir das damit verbundene Ziel der Verkleinerung des Deutschen Bundestages grundsätzlich für richtig erachten. Bei Würdigung des Gesamtzusammenhangs hätte die Ablehnung des Gesetzentwurfs durch den Deutschen Bundestag einen erheblichen Schaden für die Fortführung der Parlamentsreform zur Folge. Bernd Scheelen (SPD): Dem heute zur Abstimmung stehenden Entwurf eines Gesetzes zur Neueinteilung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag (Wahlkreisneueinteilungsgesetz) auf Drucksache Nr. 13/9598 kann ich nicht zustimmen. Ich begründe dies wie folgt: Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, daß die Stadt Krefeld, deren Stadtgebiet bisher den Wahlkreis 79 bildete, zerschnitten wird, um mit Teilen des ehemaligen Wahlkreises Neuss II sowie mit Teilen des ehemaligen Wahlkreises Wesel II neue Wahlkreise zu bilden. Diese Neueinteilung ist weder sachdienlich noch trägt sie den historischen Gegebenheiten und Entwicklungen der Stadt Krefeld mit ihrer über 600jährigen Geschichte Rechnung. Krefeld wäre damit die einzige Großstadt in Deutschland, die auf ihrem Stadtgebiet keinen eigenen Wahlkreis mehr besitzt. Insofern wird gegen die im Gesetzentwurf für die Neueinteilung der Wahlkreise festgelegten Grundsätze Nr. 4 und Nr. 5, daß die Wahlkreise ein einheitliches Gebiet bilden sollen, und daß auf die Grenzen der Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte Rücksicht zu nehmen ist, eklatant verstoßen. Meines Erachtens kann es nicht Ziel einer Neueinteilung der Wahlkreise in Deutschland sein, gewachsene Strukturen in Städten wie Krefeld zu zerschlagen und damit künstliche Wahlkreisgebilde zu schaffen. Die Neueinteilung hätte u. a. zur Folge, daß die Samt- und Seidenstadt Krefeld in Zukunft zusätzlich zu den Strukturproblemen in der Textil-, Stahl- und Chemieindustrie auch noch mit den Anpassungsschwierigkeiten im Bereich der Kohle belastet wird. Zum südlichen Wahlkreis Krefeld I soll nach dem Willen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und F.D.P. der Braunkohletagebau Garzweiler II gehören und zum nördlichen Wahlkreis Krefeld II das besonders vom Zechensterben bei der Steinkohle betroffene Gebiet um Moers und Neukirchen-Vluyn. Zudem existieren die einzugliedernden Kreise zum Teil erst seit gut zwanzig Jahren, was den Eindruck eines künstlichen Gebildes verstärkt und dazu beiträgt, daß die Wählerinnen und Wähler in Krefeld und in den Kreisen sich mit den neuen, willkürlich gezogenen Grenzen nicht mehr identifizieren können. In ländlichen Gebieten mag die Zusammenfassung von kleineren Gemeinden zu einem Wahlkreis sach- dienlich und aus Gründen der Wahlarithmetik sogar unvermeidlich sein. Für Krefeld kann ich diese Notwendigkeit nicht erkennen, zumal sich die Stadt in bezug auf die Einwohnerzahl noch in den Grenzen des im Gesetzentwurf formulierten Grundsatzes Nr. 3 bewegt. Aus den genannten Gründen werde ich den Gesetzentwurf daher ablehnen. Dr. Rolf Olderog (CDU/CSU): Eine Neuschneidung der Bundestagswahlkreise ist unabweisbar und wird prinzipiell von mir unterstützt. Aber die sowohl im Vorschlag der Koalition wie auch der Opposition vorgesehenen Neuschneidung des Wahlkreises 6 (Ostholstein/Plön/Neumünster) lehne ich ab. Ein Wahlkreis von Neumünster bis zur Insel Fehmarn wäre in seiner räumlichen Ausdehnung und bei den unzureichenden verkehrlichen Querverbindungen innerhalb des Wahlkreises nicht hinreichend bürgernah zu betreuen. Auch die Struktur dieses Wahlkreises, einerseits städtisch-industriell im Raum Neumünster und andererseits ländlichtouristisch in Ostholstein-Plön, sind zu uneinheitlich. Es hätte sich nach meinem Urteil zwingend angeboten, aus den Kreisen Plön und Ostholstein einen gemeinsamen einheitlich strukturierten Bundestagswahlkreis zu schneiden. Ich habe dem Gesetzentwurf insgesamt zugestimmt, um das Gesamtvorhaben nicht zu gefährden. Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Gesetzentwurf: Zweites Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerklicher Vorschriften (Zusatztagesordnungspunkt 10) Ernst Schwanhold (SPD): Nach schwierigen und überaus zähen Verhandlungen mit der CDU/CSU und F.D.P.-Koalition ist es uns gelungen, einen gemeinsamen Gesetzentwurf und einen gemeinsamen Änderungsantrag einzubringen. Im gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. wurde auf Bestreben der SPD-Bundestagsfraktion in Artikel 2 Übergangsgesetz aus Anlaß des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften aufgenommen, daß die strukturierte Verkabelung nicht dem Gewerbe Informationstechniker als wesentliche Tätigkeit zugeordnet wird. In der Geschichte der Handwerksordnung ist dies eine einzigartige Veränderung. Erstmalig wird in einem Gewerbe eine wesentliche Tätigkeit ausdrücklich aus dem Vorbehaltsbereich herausgenommen. In der Begründung heißt es weiter, daß dies der Klarstellung dient und unter anderem größere Rechtssicherheit schafft, denn die für die Vernetzung von Computeranlagen eingesetzten sogenannten strukturierten Verkabelungen können auch von nicht- handwerklichen Gewerben ohne das Erfordernis der handwerklichen Meisterprüfung erstellt werden. Darüber hinaus hat die SPD-Bundestagsfraktion in einem eigenen Änderungsantrag vom 12. Februar 1998 gefordert, daß zum Vorbehaltsbereich des Handwerks auch nicht die PC-Instandsetzung mit vorgefertigten Modulen sowie EDV-Dienstleistungen gehören. Diese Formulierung dient lediglich der Erläuterung, denn nach herrschender Meinung beginnt der Vorbehaltsbereich des Handwerks Informationstechniker erst dann, wenn der Lötkolben angesetzt wird. Dies ist bei beiden Tätigkeiten, der PC-Instandsetzung wie auch den EDV-Dienstleistungen nicht erforderlich. Aus diesen Gründen erübrigt sich der Änderungsantrag, der auf Initiative von Jörg Tauss erstellt worden ist. Jörg Tauss (SPD): Das Bemühen, ein flexibles und zukunftsorientiertes Handwerk zu schaffen, darf nicht dem Ziel nach mehr Flexibilität, dem Wunsch nach Existenzgründungen und dem Weiterbestand bestehender Betriebe im Bereich der EDV-Dienstleistungen und Internet-Anwendungen als dem gegenwärtig am schnellsten wachsenden Wirtschaftsbereich entgegenstehen. Bei unveränderter Annahme des genannten Entwurfs besteht jedoch die Gefahr, daß ca. 25 000 nichthandwerkliche Betriebe des EDV- und Internet-Dienstleistungsgewerbes in ihrer Existenz bedroht sind. Nur 10 Prozent der Marktanteile in diesem Bereich sind heute aber dem klassischen Handwerksbereich zuzuordnen. Deshalb muß hier der Ausschlußbereich noch besonders klar und justitiabel geregelt sein. Dies ist bisher nicht der Fall, so daß die Zustimmung ohne wesentliche Nachbesserungen noch nicht verantwortet werden kann. Ansonsten wäre beispielsweise auch den Auszubildenden der kürzlich verabschiedeten neuen EDV-Berufe im Nichthandwerksbereich die Möglichkeit genommen, die beendete Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt mit einer eigenen Selbständigkeit zu verbinden. Um die notwendige Flexibilität in neuen Branchen insgesamt zu gewährleisten, muß angestrebt werden, daß die unter den Vorbehaltsbereich eines Gewerbes fallenden wesentlichen Tätigkeiten künftig durch Verordnung des BMWi unter Beteiligung des Parlaments mit der hinreichenden Geschwindigkeit sachgerecht und dynamisch festgelegt werden. Daher ist es notwendig, über den Entwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD und F.D.P. hinaus wie folgt zu Klarstellungen zu kommen. Erstens. In § 1 Abs. 2 HwO müßte noch folgender Satz eingefügt werden: „Die wesentlichen Tätigkeiten, die zum Vorbehaltsbereich eines Gewerbes nach Anlage A zählen, werden künftig durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft mit Zustimmung des Deutschen Bundestages festgelegt. " Nur so ist auch künftig in sich dynamisch entwickelnden Branchen die Freiheit der Berufswahl nach Artikel 12 GG auch in der Informationsgesellschaft gewährleistet. Zweitens. Artikel 2 § 1 Abs. 5 würde nur in der nachfolgenden Form dem gemeinsamen Anliegen des gesamten Hauses nach Rechtssicherheit für die EDV-Dienstleister und ähnliche Betreiber gerecht werden: „Das Gewerbe Nummer 22 Informationstechniker umfaßt nicht die strukturierte Verkabelung, Auswahl, Entwicklung, Veränderung, Erprobung, von Aufrüstungsmöglichkeiten, EDV-Systemerweiterungen sowie Entwurf, Test und Nutzung von Programmen, die Verbindung und Vernetzung von Geräten, Systemen und Anlagen sowie Aufbau, Planung, Herstellung und Anpassung von Netzwerken als wesentliche Tätigkeit. Nicht wesentliche Tätigkeiten sind darüber hinaus die Aufstellung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Geräten sowie die Feststellung, Protokollierung und Behebung von Störungen und Fehlern an Geräten (EDV und Internet) sowie an Teilen und Baugruppen dieser Geräte bzw. Systeme und Aufrüstung von EDV-Systemerweiterung, InternetAnwendungen und Anlagen. " Deshalb kann die neue Handwerksordnung noch nicht meine Zustimmung finden. Ich bitte um weitere Beratungen und Abstimmungen in den Arbeitsgruppen, um nicht eine der wenigen Wachstumsbranchen in Deutschland durch falsche Regulierung zu gefährden. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 721. Sitzung am 6. Februar 1998 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: - Gesetz zum Schutz des Bodens - Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über die besondere Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen (Rindflefschetikettierungsgesetz - RiFIEtikettG) - Siebtes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes - Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 13 GG) - Gesetz zu dem Übereinkommen vom 8. November 1990 fiber Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten - Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechts (Eheschließungsrechtsgesetz - EheschlRG) - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung und anderer Gesetze - Gesetz zur Änderung des Bauproduktengesetzes - Gesetz zu dem Abkommen vom 28. April 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland fiber Soziale Sicherheit - Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Oktober 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich fiber Soziale Sicherheit - Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 176 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1995 fiber den Arbeitsschutz in Bergwerken - Gesetz zu dem Abkommen vom 21. Februar 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Lettland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen - Gesetz zu dem Abkommen vom 29. November 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Estland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen - Gesetz zu dem Unidroit-Übereinkommen vom 28. Mai 1988 fiber das Internationale Factoring - Gesetz zu dem Abkommen vom 28. Oktober 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Indonesien fiber die Seeschiffahrt - Gesetz zu dem Abkommen vom 22. Oktober 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Sambia fiber den Luftverkehr - Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen - Gesetz zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts minderjähriger Kinder (Kinderunterhaltsgesetz - KindUG) Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat begrüßt die Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts für eheliche und nichteheliche Kinder, die Schaffung der Möglichkeit eines einheitlichen Unterhaltsfestsetzungsverfahrens, die Dynamisierung des Unterhalts sowie das erweiterte Auskunftsrecht und das verbesserte Auskunftsverfahren. Der Bundesrat begrüßt ferner, daß mit der jetzt möglichen Festsetzung von Unterhaltsbeträgen im vereinfachten Verfahren bis zum eineinhalbfachen des maßgebenden Regelbetrags im Ergebnis dem Anliegen des Bundesrates Rechnung insoweit getragen worden ist, daß unterhaltsberechtigte Kinder im vereinfachten Verfahren einen Unterhaltstitel erlangen können, der im Regelfall ihren Unterhaltsbedarf in Höhe ihres Existenzminimums deckt. Zu bedauern ist aber, daß die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz, die für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren ersatzweise dann zu zahlen sind, wenn der eigentliche Unterhaltsschuldner nicht leistet bzw. nicht leisten kann, nur an die Regelbeträge anknüpfen, die das Existenzminimum gerade nicht abdecken. Außerdem bleibt eine Gerechtigkeitslücke bestehen, die im Kindesunterhaltsrecht zutage tritt und ihm damit seine Überzeugungskraft nimmt, wenn auch die Ursachen dafür im Steuer- und Sozialrecht liegen: Das Kindergeld als die wichtigste staatliche Entlastung für Eltern reduziert letztlich trotz der gesetzlichen Regelungen bei Auszahlung und Anrechnung des Kindergeldes in seiner vollen Höhe nur den vom barunterhaltspflichtigen Elternteil zu zahlenden Unterhaltsbetrag. Der alleinerziehende Elternteil muß gerade in Mangelfällen auch den zu seiner Entlastung bestimmten Kindergeldanteil für den Barunterhalt des Kindes einsetzen, damit das Kind wenigstens das Existenzminimum erhält. Der Naturalunterhalt, der von dem in Haushaltsgemeinschaft mit dem unterhaltsbedürftigen Kind lebenden Elternteil erbracht wird, erfährt durch das Kindergeld keine Entlastung, auch wenn es dem alleinerziehenden Elternteil ausgezahlt wird. Das ist im Hinblick darauf, daß unterhaltsrechtlich Bar-und Naturalunterhalt gleichwertig sind, besonders befremdlich. Dieser Mangel hat seine Ursache nicht im Unterhaltsrecht, sondern im Steuer- und Sozialrecht, das den Barunterhalt begünstigt, während die in der Familie geleistete Betreuung, Versorgung und Erziehung der Kinder weitgehend unberücksichtigt bleibt. Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, geeignete Gesetzentwürfe zur Beseitigung der aufgezeigten Wertungswidersprüche und Gerechtigkeitslücken vorzulegen. Der Wahlausschuß des Deutschen Bundestages hat in seiner 2. Sitzung am 4. Februar 1998 Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier als Nachfolger für Bundesverfassungsrichter Dr. Otto Seidl in den Ersten Senat des Bundesverfssungsgerichts gewählt. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1996 - Drucksachen 13/8117, 13/8507 Nr. 1.4 - - Unterrichtung durch die Delegation der Interparlamentarischen Gruppe der Bundesrepublik Deutschland fiber die 97. Interparlamentarische Konferenz vom 10. bis 15. April 1997 in Seoul - Drucksachen 13/7973, 13/8507 Nr. 1.1- Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EUVorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Finanzausschuß Drucksache 13/9086 Nr. 2.30 Drucksache 13/9086 Nr. 2.49 Drucksache 13/9086 Nr. 2.61 Drucksache 13/9312 Nr. 1.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/9086 Nr. 1.10 Drucksache 13/9086 Nr. 2.7 Drucksache 13/9312 Nr. 1.4 Drucksache 13/9312 Nr. 1.10 Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 13/9806 Nr. 2.27
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ludwig Elm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist erstaunlich, welch geringe Rolle nach den allseitigen Bekundungen von Solidarität mit den protestierenden Studentinnen und Studenten deren berechtigte Forderungen spielten und spielen. Das gilt vor allem für den vorliegenden Gesetzentwurf der Regierungskoalition, aber auch für große Teile der Beratungen im Ausschuß und heute im Plenum.
    Ich erinnere daran, daß sich mehr als 700 000 Studierende aus über 100 Hochschulen an den Protesten gegen die Hochschulmisere beteiligten. An nahezu allen betroffenen Hochschulen beschäftigen sich studentische Arbeitsgruppen mit dem Regierungsentwurf zum HRG und erarbeiten Forderungen und Vorschläge zur Neufassung. Einige tausend Studentinnen und Studenten haben sich in den vergangenen Wochen und Monaten erstmals intensiv mit Hochschulpolitik, insbesondere mit den vorliegenden Entwürfen, befaßt und ihre Beratungsergebnisse in Dutzenden von Forderungskatalogen und Stellungnahmen niedergelegt.
    Herr Dr. Guttmacher, Ihrem Bezug auf die Anhörung vom 8. Dezember und auf den weitgehenden Gleichklang zwischen Sachverständigen und Inhalt der Regierungsvorlage entnehme ich, daß Sie die studentischen Vertreter nicht zu den Sachverständigen rechnen; einmal ganz abgesehen davon, daß es über die Gruppe der studentischen Vertreter hinaus wesentliche kritische Einwände und Forderungen gab.
    Ich denke, daß wir uns als Parlamentarier und Politiker gar nichts Besseres wünschen können, als daß die Betroffenen in großer Zahl mit großer Intensität an der Erörterung der anstehenden Probleme und der auf den Tisch gelegten Entwürfe teilnehmen. Um so inakzeptabler - und gleichzeitig von einem eigenartigen Demokratieverständnis zeugend - erscheint es mir, daß die Mehrheit dieses Hauses, unverdrossen und unbeeindruckt von den Massenprotesten, den Gesetzentwurf der Regierung in nahezu unveränderter Weise verabschieden will.
    Die Aussetzung der parlamentarischen Beratungen zum HRG und die Neuerarbeitung einer HRG-Novelle unter maßgeblicher Einbeziehung der studentischen Forderungen, insbesondere unter Einbeziehung der Studierenden selbst, war und ist eine zentrale Forderung der studentischen Protestbewegung der vergangenen Monate gewesen. Ich habe dieses Verlangen in Form eines Antrages auf ein Moratorium zum laufenden Gesetzgebungsverfahren im Ausschuß aufgegriffen. Leider wurde dieser Antrag nicht nur von der Regierungskoalition, sondern auch von der SPD und vom Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Nunmehr kann den massenhaft vorgebrachten Anliegen der Studierenden offenbar nur noch durch die Ablehnung des Regierungsentwurfs Rechnung getragen werden.

    (Beifall bei der PDS)


    Dr. Ludwig Elm
    Häufig hört man die Behauptung, die Forderungen der Studierenden seien weder besonders neu noch besonders originell, im übrigen seien sie, wenn sie wirklich einmal substantiell seien, in den vorliegenden Entwürfen in hohem Maße berücksichtigt. Das trifft nicht zu. Deshalb ist es unumgänglich, an einige der Forderungen, die in hohem Maße unberücksichtigt geblieben sind, zu erinnern und deutlich zu machen, daß ein solcher Umgang mit den unterbreiteten Forderungen arrogant und letztlich undemokratisch ist.
    Die meisten der Forderungen, Resolutionen und Stellungnahmen betrachten die Hochschulmisere im Zusammenhang mit gesamtgesellschaftlichen krisenhaften Prozessen, mit allgemeinen Tendenzen des Sozialabbaus in dieser Gesellschaft, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Entwicklung der chronisch hohen und wachsenden Massenarbeitslosigkeit. Vielfach initiieren sie in erfreulicher Weise hochschulübergreifende, solidarische Bewegungen gegen den allgemeinen Sozial-, Bildungs- und Demokratieabbau.
    In diesem Sinne hat die studentische Bewegung in den letzten Monaten ziemlich selbstverständlich und in überzeugender Weise ein allgemeines politisches Mandat wahrgenommen und tut damit etwas, was den Allgemeinen Studentenausschüssen nach wie vor untersagt werden soll. Gerade im Zusammenhang mit den Aktionen der Studierenden überrollen - vor allem vom RCDS und von der Jungen Union initiierte - Klagen viele Asten in der Mehrzahl der Bundesländer. Dies geschieht beispielsweise in Berlin und an der Universität Bremen. Den Studentenausschüssen wird mit der Androhung von Strafen bis zu 500 000 DM untersagt, sich über bildungs- und hochschulpolitische Fragen - im engeren Sinne verstanden - hinaus zu dem gesamtgesellschaftlichen Kontext dieser Probleme zu äußern. Charakteristisch ist in diesem Zusammenhang auch die beabsichtigte Klage der CDU-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen gegen die Verankerung von Rechten auf politische Meinungsäußerung im Landeshochschulgesetz die weitergehen als die im HRG.
    Während der Gesetzesentwurf der Regierung gerade die ersatzlose Streichung der Paragraphen zur inneren Organisation und zur Gewährleistung eines Minimums an demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten beinhaltet und damit weiteren Demokratieabbau offenbar nicht nur ermöglichen, sondern in hohem Maße auch durchsetzen soll, ist die Forderung nach dem allgemeinen politischen Mandat nur eine der studentischen Forderungen, die auf eine weitere Demokratisierung der Hochschule gerichtet sind. Zu diesen Forderungen der Studierenden gehören auch die nach Ausweitung der studentischen Mitbestimmung auf allen dafür geeigneten Feldern und die nach bundesweit verfaßten Studierendenschaften, nach Drittelparität in den Hochschulgremien und nach Direktwahl der Hochschulleitung durch alle Hochschulmitglieder. Zu den in den Aktionen und Forderungskatalogen gemachten Vorschlägen gehören Forderungen - sie wurden von Anbeginn und uneingeschränkt von uns unterstützt - wie die nach dem Verbot von Studiengebühren, nach einem möglichst elternunabhängigen, bedarfsdeckenden BAföG, nach Ablehnung eines erweiterten Auswahlrechtes der Hochschulen oder sonstiger zusätzlicher Zugangshürden und nach Verhinderung der mißbräuchlichen Verwendung der neuen Abschlüsse „Bachelor" und „Master" für die Zweiteilung des Studiums in kurze, berufsvorbereitende und längere akademische Ausbildungsgänge. Ein weiterer Kritikpunkt ist, daß administrativ und ohne Beachtung der konkreten Voraussetzungen an den einzelnen Hochschulen zentral Regelstudienzeiten festgelegt werden sollen. Es sollte statt dessen Garantiestudienzeiten geben, die in Abhängigkeit von den vorzufindenden Bedingungen von den Studierenden auch eingehalten werden können.

    (Beifall bei der PDS)

    Gefordert werden auch eine Gleichstellung der Universitäten und der Fachhochschulen, eine inhaltliche Studienreform unter maßgeblicher Einbeziehung der Studierenden und der Hochschullehrer und natürlich eine bessere - das heißt: eine hinreichende - Grundfinanzierung und Ausstattung der Hochschulen.
    Wir begrüßen, daß auch unter dem Eindruck der studentischen Massenproteste die SPD in dieser Beziehung zur Einsicht gekommen ist und daß die bisher geringe Bereitschaft, völlig begründete und überzeugende Verbesserungsvorschläge in den vorliegenden Regierungsentwurf aufzunehmen, nun einer veränderten Position gegenüber dieser Vorlage Platz gemacht hat. Wir gehen davon aus, daß die Positionen, wie die SPD sie in bezug auf ein zukunftsfähiges Hochschulkonzept, in bezug auf die von uns unterstützten Forderungen nach einem Verbot von Studiengebühren und nach verfaßten Studentenschaften vertritt, genau die richtigen Schritte in Richtung auf eine Erneuerung der Hochschulverfassung und der Arbeitsprozesse an den Hochschulen darstellen.
    Wir finden in den neu eingereichten Anträgen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen viele kritische Bewertungen und Problemstellungen, die wir teilen können. Aber gleichzeitig müssen wir feststellen, daß die in den letzten Monaten artikulierten, legitimen Forderungen nicht in hinreichender Weise in diese Anträge aufgenommen worden sind. Wenn wir diese Gesichtspunkte gegeneinander abwägen, kommen wir zu dem Schluß, daß wir uns bei der Abstimmung über diese Anträge enthalten werden.
    In diesen Tagen ist mir noch einmal von dem studentischen „AK notweHR" an der Friedrich-SchillerUniversität, also der Universität meines Bundestagswahlkreises, ein Schreiben zugegangen, in dem es heißt:
    An einer Novellierung des HRG sollten die betroffenen Studierenden beteiligt werden. Wir
    - die Jenaer Studenten -
    rufen zu einer Zusammenarbeit zwischen Studierenden und zuständigen Politikern auf. Um dies zu realisieren, fordern wir Sie auf, am 13.02.1998 für die Aussetzung der HRG-Novelle und für eine Neuverhandlung einzutreten.

    Dr. Ludwig Elm
    Ich war bemüht, im Ausschuß und mit diesen Bemerkungen in der heutigen Plenardebatte den berechtigten Erwartungen der Studenten der FriedrichSchiller-Universität und zahlreicher anderer Hochschulen in allen Bundesländern Rechnung zu tragen. Ich hoffe, daß diese Forderungen - wenn schon nicht auf Grund der heutigen Entscheidung, dann in den nächsten Runden der Auseinandersetzung - Wirklichkeit werden.

    (Beifall bei der PDS Dr. Albert Probst [CDU/CSU]: Diese Forderungen retten den Kommunismus nicht!)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Es spricht jetzt in der Debatte der Bundesminister Dr. Jürgen Rüttgers

(Zuruf von der SPD: Der Vergangenheitsminister! Zurufe von der CDU/CSU: Jetzt geht die Sonne auf! Sag', wo es langgeht!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Jürgen Rüttgers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich mit einer Neuigkeit beginnen: Gestern am späten Abend

    (Dr. Willfried Penner [SPD]: Bin ich zurückgetreten!)

    hat sich der Forschungsministerrat der Europäischen Union auf das 5. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung in Europa verständigt. Es hat ein Gesamtvolumen von 14 Milliarden ECU. Insbesondere die deutschen Vorstellungen - die ja auch vom Parlament unterstützt worden sind -, einen besonderen Schwerpunkt im Bereich der Luftfahrtforschung, der Biotechnologie und der Geisteswissenschaften zu bilden, konnten voll in dieses Programm aufgenommen werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Das ist ein großer Erfolg nach fünf Jahren der Vorbereitung - ein Erfolg, der auch für unsere Hochschulen wichtig ist,

    (Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Jubel, Jubel, Jubel! Ehre sei Rüttgers in der Höh'!)

    weil sie sich im europäischen Kontext behaupten müssen. - Verehrter Herr Fischer, lassen Sie es sein; davon haben Sie sowieso keine Ahnung! Es hat keinen Zweck; man merkt es Ihnen an.

    (Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Ich beglückwünsche Sie doch!)

    Kommen wir zum HRG: Vier Monate haben die Verhandlungen gedauert, die Bund und Länder im vergangenen Jahr geführt haben. Sie haben ein gutes Ergebnis gehabt. Über Parteigrenzen hinweg konnte am 18. August ein Entwurf für ein neues Hochschulrahmengesetz vorgelegt werden. Bei diesem Gesetzentwurf waren drei Elemente wichtig:
    Das erste war die Freiheit. Die deutschen Hochschulen brauchen weitaus mehr Raum zur Veränderung, als der Staat bisher bereit war, ihnen zuzugestehen. Das war und ist ein konkreter Fall der Neuvermessung von Verantwortungsräumen zwischen dem Staat und den verschiedenen Gruppen in der Hochschule.
    Der zweite Punkt ist die Vielfalt. Die Einheitshochschule, welcher Prägung auch immer, ist kein Zukunftsmodell mehr. Unser Hochschulsystem muß für Innovationen, Varianten und Variationen offen sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Das dritte ist der Wettbewerb, und zwar nicht als Selbstzweck, sondern als Mittel zum Zweck. Alle Versuche der „Hochschulreform von oben" der letzten Jahrzehnte haben nicht die Wirkungen gehabt, die der Gesetzgeber gewollt hat, gleich, ob der Bundestag oder die Länder solche Gesetze auf den Weg gebracht haben.

    (Edelgard Bulmahn [SPD]: Das ist wohl wahr!)

    Nur im Wettbewerb wird sich erweisen, wie sich Forschung und Lehre unter den Bedingungen der Wissensgesellschaft optimal entfalten können.
    Wir werden im 21. Jahrhundert nicht mehr eine einheitliche Hochschule in Deutschland haben, sondern viele Hochschulen mit sehr unterschiedlichem Profil. Die Humboldt-Universität ist tot. Die Hochschule wird ebenso Schule wie Forschungsstätte sein. Sie wird geistiges Zentrum einer Region wie auch Kristallisationspunkt internationaler Kontakte sein. Sie wird junge Menschen nicht mehr überwiegend für den Staatsdienst ausbilden, wie das heute noch der Fall ist, sondern für die unterschiedlichsten Berufe. Sie wird vor allen Dingen auch den Willen und die Fähigkeit zur Selbständigkeit stärken müssen. Sie wird Bildung und Wissen verbinden. Sie wird das Ganze im Auge behalten müssen und sich nicht im einzelnen verlieren dürfen.
    Das sind die Grundgedanken des Entwurfs für ein neues Hochschulrahmengesetz, über das wir heute hier in zweiter und dritter Lesung beraten.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut!)

    Das war auch die Basis für die Einigung zwischen Bund und Ländern. Wir haben in diesen wichtigen, zentralen Punkten Einigung erzielt, obwohl wir wußten, daß es einige Punkte gibt, über die keine Einigung möglich sein würde.

    (Dr. Karlheinz Guttmacher [F.D.P.]: So ist es!)

    Das muß auch nicht sein. Ich stimme Herrn Zöllner ausdrücklich zu, der immer wieder gesagt hat, daß wir angesichts des Zustandes der Hochschulen und auch angesichts der Proteste, die die Studentinnen und Studenten im vergangenen Jahr hier in Bonn vorgetragen haben, zusammen das machen sollten, was wir jetzt zusammen machen können.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Wir waren gemeinsam der Meinung, daß die Reform nicht an den offenen Fragen scheitern dürfe.

    Bundesminister Dr. Jürgen Rüttgers
    Ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang ein hochinteressantes Dokument vom 25. August des vergangenen Jahres zur Kenntnis bringen. Dieses Dokument ist ein Text, den der SPD-Parteivorsitzende auf der Bundespressekonferenz vorgelegt hat. Ich zitiere:
    Es gibt auch gute Nachrichten: Wir begrüßen es, daß es bei den Verhandlungen über die Hochschulreform zwischen Bund und Ländern eine Einigung gegeben hat. Für die SPD kann ich sagen: Unsere beiden Verhandlungsführer, Jürgen Zöllner und Anke Brunn, haben gute Arbeit geleistet. Das neue Hochschulrahmengesetz beseitigt bürokratische Hemmnisse und gibt den Hochschulen mehr Freiräume. Es bringt mehr Leistungsanreize und mehr Wettbewerb.
    Meine Damen und Herren von der SPD, wenn Ihr Parteivorsitzender das sagt, dann stimmen Sie heute zu!

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Oder geht es um etwas anderes? Geht es darum, daß - nachdem in der vorigen Woche Herr Schily in Sachen Lauschangriff von Herrn Lafontaine demontiert worden ist - jetzt auch Herr Zöllner und Frau Brunn in dieser Frage demontiert werden?
    Im Bundestag hat es bekanntermaßen noch einige Veränderungen am Gesetzestext gegeben, und zwar zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen - übrigens auch wiederum im Konsens. Über die Punkte, die wir schon im August ausgeklammert haben, hat es natürlich auch im Deutschen Bundestag keine Einigung gegeben. Übrigens, unter vernünftigen Menschen würde man sagen: Wenn man das vorher weiß, ist das überhaupt kein Unglück. Aber es ist eben leider so, daß die Wirklichkeit anders aussieht. Deshalb habe ich die Chronologie der Ereignisse hier noch einmal vor Augen geführt.
    Die Reform der deutschen Hochschulen soll, wenn es nach der SPD geht, zur Spielmasse der Wahlkampfstrategen werden. Die SPD hat behauptet - wir haben es soeben von Frau Odendahl wieder gehört -, daß die Reform der deutschen Hochschulen unmittelbar und eng mit der Frage der Studiengebühren verbunden sei. Das ist unwahr. Es ist unwahr und wird nicht dadurch besser, daß es wieder und wieder behauptet wird.
    Der Vorsitzende der Hochschulrektorenkonferenz, Professor Landfried, hat noch am vergangenen Freitag ein Moratorium vorgeschlagen und gesagt: Wenn ihr alle sagt, daß es in den nächsten Jahren in keinem Land Studiengebühren geben wird, und wenn ihr euch nur über die Frage, ob das ins HRG hinein soll oder nicht, nicht einigen könnt, dann schließt ein solches Moratorium ab.
    Dieser Vorschlag ist von Frau Bulmahn in der „Berliner Morgenpost" als „billiges Manöver" sofort kaltschnäuzig zurückgewiesen worden.

    (Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Was hat denn der Herr Zehetmair gesagt?)

    Dies ist der Beweis dafür, daß es letztlich überhaupt nicht um die Frage der Studiengebühren geht, daß es nicht darum geht, die Situation an den Hochschulen zu verbessern, sondern daß hier Wahlkampf gemacht werden soll. Es soll kein Gesetz mehr geben.
    Frau Odendahl hat soeben gesagt: Sofort nach der Wahl werden wir die Vorlage wieder einbringen. Meine Damen und Herren, wer so Politik betreibt, der versündigt sich an unseren Hochschulen und an unseren Studenten.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Ist das eine läßliche Sünde oder eine Todsünde?)

    Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, daß es kaum noch einen Verbündeten gibt, der an der Seite der SPD steht, vielleicht mit Ausnahme des einen oder anderen Professors, der keine Veränderung haben will; das will ich zugeben.
    Sonst sagen alle: Es muß etwas in Sachen Hochschulen passieren, dieser Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir haben immer gesagt, es ist nicht die Hochschulreform, sondern es muß noch weitere Stufen geben. Aber das soll blockiert werden, weil man einfach nicht will, daß sich etwas an den Hochschulen ändert. Es ist wieder das Gängelband des SPD-Vorsitzenden, wie es Herr Berninger Anfang der Woche mit Recht gesagt hat. SPD-Leute in der Bundestagsfraktion und in den Ländern müssen Pirouetten drehen, bloß weil es jemand befiehlt, statt ihrem Gewissen, statt der klaren Erkenntnis darüber, was notwendig ist, zu folgen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Tilo Braune [SPD]: Notwendig sind große Schritte!)

    Schauen wir uns an, was in den Beratungen im Deutschen Bundestag konkret gefordert worden ist. Es ging um die Frage der Studiengebühren - dazu habe ich gerade etwas gesagt -, es wurden die verfaßte Studentenschaft ebenso wie die Tarifverträge für Mittelbau und Professoren diskutiert. Das sind alles Forderungen, die seit 25 Jahren gebetsmühlenarfig von der SPD erhoben werden. Es gab keine einzige neue Idee für die Zukunft der Hochschulen.

    (Doris Odendahl [SPD]: Sie haben jetzt 16 Jahre nichts getan! Tilo Braune [SPD]: Dann fragen Sie die Studierenden, wie sie dazu stehen!)

    Wer dann behauptet, er würde etwas für die Hochschulen und Studenten tun, der versündigt sich an den Hochschulen. Ich sage das noch einmal, weil mir die Sache wichtig ist. Weil das so ist - Herr Berninger, Sie haben da recht -, werde ich in der Sache stur bleiben; denn das finde ich richtig.
    Sehen wir uns einmal an, welche Auswirkungen es hätte, wenn das Gesetz heute nicht beschlossen würde und im Bundesrat nicht durchgesetzt werden könnte. Es trifft nicht nur die Studenten und Professoren in unserem Land, sondern - das ist das eigentlich Irrwitzige - es fällt auch auf die SPD zurück.

    Bundesminister Dr. Jürgen Rüttgers
    Frau Kollegin Brunn, SPD, hat dargelegt, wie sie sich ihr Landeshochschulgesetz vorstellt. Wenn diese HRG-Novelle nicht kommt, dann kann sie ihr eigenes geplantes Landeshochschulgesetz mit der Dekanatsverfassung vergessen. Sie braucht die HRG-Novelle, wenn sie ihre Ziele in Nordrhein-Westfalen durchsetzen will.

    (Thomas Rachel [CDU/CSU]: Die blockieren sich selber! Gegenruf der Abg. Edelgard Bulmahn [SPD]: Sie brauchen nur unserem Antrag zuzustimmen, dann kommt sie! Das liegt in Ihrer Hand!)

    Der Kollege Reiche in Brandenburg will Bachelor gerade einführen und Regelstudienzeiten und Professorenberufungen ändern. All das kann er vergessen, wenn diese HRG-Novelle nicht kommt.
    Dem Kollegen Schuchardt, SPD, in Thüringen geht es nicht besser. Er möchte in seinem Hochschulgesetz festschreiben, daß Bewerber um die Professuren in Zukunft ihre pädagogische Eignung nachweisen müssen. Er hat recht, aber auch dafür braucht er erst einmal die HRG-Novelle.

    (Edelgard Bulmahn [SPD]: Das ist nicht richtig!)

    Meine Damen und Herren, man fragt sich wirklich, wie die Kolleginnen und Kollegen es mit ihrer politischen Selbstachtung und Verantwortung, die sie ihrem Land gegenüber übernommen haben, noch in Einklang bringen können. Ich sage das ganz ohne Häme; ich möchte nicht in ihrer Haut stecken.
    Ich hätte, meine Damen und Herren von der SPD, das Hochschulrahmengesetz sehr gern mit Ihnen gemeinsam gemacht. Aber ich will eines deutlich sagen: Ich werde unsere Universitäten nicht den Wahlkampfplänen der SPD ausliefern.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Das neue Hochschulrahmengesetz wird kommen; denn unsere Hochschulen sollen Spielraum für mehr Freiheit, mehr Vielfalt und mehr Wettbewerb erhalten. Sie sollen die Zentren unseres geistigen und kulturellen Lebens sein. Sie sollen junge Menschen für ein erfülltes und erfolgreiches Berufsleben qualifizieren und zugleich die Voraussetzungen für die Entfaltung unserer wissenschaftlichen Elite bieten.
    Sie sollen wieder mehr Studierende aus allen Teilen der Welt anziehen.

    (Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Die muß Herr Kanther erst mal reinlassen! Das ist die Voraussetzung!)

    Aber sie sollen auch unsere jungen Menschen ermutigen, Erfahrungen zu sammeln, die über das eigene Land hinausgehen.

    (Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Wenn Studierende aus aller Welt kommen, dann werden sie erst mal mißtrauisch beäugt!)

    Unsere Hochschulen sollen den Übergang zur Wissensgesellschaft an der vordersten Front mitgestalten
    können. Dafür werde ich mich mit aller Kraft einsetzen.
    Entscheiden Sie sich jetzt dafür, meine Damen und Herren von der Opposition, ob man einmal wird sagen können: Das war ein gemeinsames Werk. Entscheiden Sie sich jetzt dafür, ob die Reform unserer Hochschulen mit der SPD oder trotz der SPD zustande kommt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)