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    Plenarprotokoll 13/216 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 216. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Februar 1998 Inhalt: Begrüßung des Vorsitzenden der Volksversammlung der Republik Albanien, Herrn Professor Skender Gjinushi, und seiner Delegation 19657 A Glückwünsche zu den Geburtstagen des Abgeordneten Carl-Detlev von Hammerstein und der Abgeordneten Editha Limbach 19657 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 19677 B, 19733 D Absetzung von Tagesordnungspunkten . 19658 A Nachträgliche Ausschußüberweisungen . 19658 A Tagesordnungspunkt 13: Arbeitsmarkt-Debatte a) Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe Jens, Ernst Schwanhold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schaffung von Arbeitsplätzen im Dienstleistungssektor (Drucksache 13/5353) 19658 D b) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Mehr Beschäftigung im Dienstleistungssektor (Drucksache 13/ 9599) 19659 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Drucksache 13/ 9741) 19659 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag des Abgeordneten Ulf Fink und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Gisela Babel und der Fraktion der F.D.P.: Arbeit ist genug vorhanden - Neue Initiativen zur Beschäftigungsförderung (Drucksache 13/9743) 19659 B Rudolf Scharping SPD 19659 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 19662 D Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19665 D Dr. Gisela Babel F.D.P 19670 D Dr. Gregor Gysi PDS 19669 D Ulf Fink CDU/CSU 19672C, 19675 C Ernst Schwanhold SPD 19675 A Ottmar Schreiner SPD 19676 A, 19678 C Manfred Grund CDU/CSU 19678 B Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 19679 A Oskar Lafontaine, Ministerpräsident (Saarland) 19681 C Dr. Norbert Blüm CDU/CSU 19686 C, D Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . 19687 B Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19692 C Dr. Gisela Babel F.D.P 19694 B Ulf Fink CDU/CSU 19694 D Dr. Hermann Otto Sohns F.D.P. . . . . 19695 B Dr. Uwe Jens SPD 19697 B Dagmar Wöhrl CDU/CSU 19699 C Dr. Heidi Knake-Werner PDS 19702 A Tagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Abgeordneten Norbert Otto (Erfurt), Dr. Hermann Pohler, Gerhard Schulz (Leipzig) und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Jürgen Türk und der Fraktion der F.D.P.: Absatzförderung für Produkte aus Ostdeutschland (Drucksache 13/ 9385) 19702 D b) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Ilte, Ernst Bahr, Tilo Braune und weiteren Abgeordneten: Absatzförderung für Produkte aus Ostdeutschland (Drucksache 13/8080) 19702 D Dr. Hermann Pohler CDU/CSU 19703 A Wolfgang Ilte SPD 19704 A Dr. Dagmar Enkelmann PDS 19706 A Jürgen Türk F.D.P. 19706 C Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19707 B Rolf Kutzmutz PDS 19708 B Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 19709 B Petra Bläss PDS 19710 A Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU . . . 19710 D Wolfgang Ilte SPD 19711 D Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU . . . 19712 A Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . . . . . 19712 D Tagesordnungspunkt 16: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (Drucksache 13/9712) 19713 B b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Steigerung der Effizienz von Aufsichtsräten und zur Begrenzung der Machtkonzentration bei Kreditinstituten infolge von Unternehmensbeteiligungen (Drucksache 13/9716) . . . 19713 B c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 22. April 1996 zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits (Drucksache 13/9512) 19713 B d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. April 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (Drucksache 13/9529) 19713 C e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. April 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 13/9531) . . 19713 C f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Chile über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 13/9532) 19713 D g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. März 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Libanesischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 13/9533) . . 19713 D h) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Protokollen zu den Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation, der Ukraine und der Republik Moldau andererseits (Drucksache 13/9547) 19713 D i) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 13/9548) 19714 A j) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vom 14. September 1994 des Weltpostvereins (Drucksachen 13/9574, 13/9694) . 19714 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Strafverfahrensrechts - Strafverfahrensänderungsgesetz 1996 (Drucksache 13/9718) 19714 B b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache 13/9720) . . . . 19714 B c) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur verbesserten Abschöpfung von Vermögensvorteilen aus Straftaten (Drucksache 13/9742) 19714 B d) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (Drucksache 13/9610) . 19714 C Tagesordnungspunkt 17: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Raumfahrtaufgabenübertragungsgesetzes (Drucksachen 13/8711, 13/ 9471) 19714 C b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Maritta Böttcher, Dr. Ludwig Elm, weiteren Abgeordneten und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes (Drucksachen 13/5803, 13/8371) 19715 A c) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzierung der Sanierung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland (Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz) (Drucksachen 13/8295, 13/9105) . . . 19715 B d) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda (RuandaStrafgerichtshof-Gesetz) (Drucksache 13/7953) 19715 C - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uschi Eid, Gerald Häfner, Wolfgang Schmitt (Langenfeld), Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda (Drucksachen 13/6165, 13/9734) 19715 C e) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Oktober 1996 zur Änderung des Abkommens vom 8. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über niederländische Kriegsgräber in der Bundesrepublik Deutschland (Kriegsgräberabkommen) (Drucksachen 13/7991, 13/9469) 19715 B f) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 23. Januar 1995 zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits (Drucksachen 13/8457, 13/9470) 19716 A g) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Juni 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Katar über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 13/ 8826, 13/9495) 19716 B h) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 14. Mai 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Venezuela über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 13/8827, 13/9496) 19716 C i) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. März 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ecuador über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 13/8828, 13/9497) 19716 C j) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 25. Juni 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 13/ 8829, 13/9498) 19716 D k) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Juli 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über die Förderung und den Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 13/8830, 13/ 9499) 19716 D l) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. September 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 13/8831, 13/9500) 19717 A m) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 6. Mai 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Nicaragua über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 13/8832, 13/9501) 19717 A n) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. April 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kuba über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 13/8834, 13/9502) 19717 B o) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Oktober 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Saudi-Arabien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 13/8691, 13/9503) . 19717 B p) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. Dezember 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Aserbaidschanischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 13/8692, 13/9504) 19717 C q) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. Mai 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kenia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 13/8693, 13/9505) 19717 C r) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 25. Juni 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Georgien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 13/8694, 13/9506) 19717 D s) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages; hier: Beschluß des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages gemäß Anlage 6 GO-BT (Drucksache 13/9519) 19718 A t) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Abfalldeponien (Drucksachen 13/ 7541 Nr. 2.4, 13/9292) 19718 A u) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung: Empfehlung für einen Beschluß des Rates zur Ermächtigung der Kommission, Verhandlungen über ein Seeverkehrsabkommen zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Volksrepublik China aufzunehmen Empfehlung für einen Beschluß des Rates zur Ermächtigung der Kommission, Verhandlungen über ein Seeverkehrsabkommen zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Indien aufzunehmen (Drucksachen 13/8615 Nr. 2.22 und Nr. 2.23, 13/9451) 19718 B v) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1997 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 25 04 Titel 526 45 - Planungskosten für Baumaßnahmen außerhalb des Parlamentsviertels - (Drucksachen 13/9052, 13/9066 Nr. 6, 13/9452) 19718 C w) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft: Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" für das Wirtschaftsjahr 1996 (Drucksachen 13/8562, 13/9453) . . . 19718 D x) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1997 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 02 Titel 682 01 - Erstattung von Fahrgeldausfällen bei der unentgeltlichen Beförderung Schwerbehinderter - (Drucksachen 13/8924, 13/9066 Nr. 5, 13/9454) 19719 A y) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Post und Telekommunikation zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über angeschaltete Telekommunikationsgeräte und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität (Drucksachen 13/8615 Nr. 2.11, 13/9536 (neu)) 19719 B z) Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 274 bis 285 zu Petitionen (Drucksachen 13/9624 bis 13/9635) . . 19719 B Zusatztagesordnungspunkt 5: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Verordnung der Bundesregierung: Zustimmungsbedürftige Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (Batterieverordnung) (Drucksachen 13/9516, 13/9669 Nr. 2.1, 13/9762) 19720 C b) Antrag der Bundesregierung: Ausnahme vom Verbot der Zugehörigkeit zu einem Aufsichtsrat für ein Mitglied der Bundesregierung (Drucksache 13/9702) 19720 C Zusatztagesordnungspunkt 6: Naturschutzrecht, Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und Ausgleichsregelung für die Landwirtschaft 19720 D Hans-Peter Repnik CDU/CSU 19721 B Ulrike Mehl SPD . . . .19722 C, 19726 C, 19727 A Lisa Peters F.D.P. 19724 D Peter Harry Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 19725 A Birgit Homburger F D P. 19726 A Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 19726 D Ulrich Heinrich F D P. 19727 B Eckart Kuhlwein SPD 19728 A Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19728 C, 19732 C Ulrich Heinrich F D P. 19730 A Birgit Homburger F.D.P. (Erklärung nach § 30 GO) 19730 B Eva Bulling-Schröter PDS 19730 C Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 19731 B, 19732 D Zusatztagesordnungspunkt 13: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes und des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz (Drucksachen 13/8641, 13/8958, 13/ 9543, 13/9771) 19733 D Zusatztagesordnungspunkt 7: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften (Drucksachen 13/6441, 13/7778, 13/8180, 13/ 8268, 13/9638) 19720 D Zusatztagesordnungspunkt 8: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsauschuß) zu dem Gesetz zum Schutz des Bodens (Drucksachen 13/6701, 13/7891, 13/8182, 13/9637) . 19720 D Zusatztagesordnungspunkt 9: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über die besondere Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen (Rindfleischetikettierungsgesetz) (Drucksachen 13/8052, 13/8837, 13/ 9325, 13/9641) 19721 A Zusatztagesordnungspunkt 10: Aktuelle Stunde betr.: Haltung der Bundesregierung zur Eignung des Termins 13. August 1998 für ein öffentliches Gelöbnis 19734 A Walter Kolbow SPD 19734 A Paul Breuer CDU/CSU 19735 C Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19736 D Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . . 19737 D Gerhard Zwerenz PDS 19739 A Volker Rühe, Bundesminister BMVg . . 19740 A Wolfgang Thierse SPD 19742 B Jochen Feilcke CDU/CSU 19743 B Rudolf Scharping SPD 19744 D Hans Raidel CDU/CSU 19746 A Peter Zumkley SPD 19746 D Frederick Schulze (Sangerhausen) CDU/ CSU 19747 C Gerd Höfer SPD 19748 B Andreas Krautscheid CDU/CSU . . . 19749 C Dieter Heistermann SPD 19750 B Tagesordnungspunkt 7: - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Gerald Häfner, Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Nichtraucher in der Öffentlichkeit (Nichtraucherschutzgesetz) (Drucksachen 13/ 6166, 13/9740) 19751 C - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Roland Sauer (Stuttgart), Uta Titze-Stecher, Dr. Burkhard Hirsch und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Nichtraucher (Nichtraucherschutzgesetz) (Drucksachen 13/ 6100, 13/9740) 19751 C Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19751 D Roland Sauer (Stuttgart) CDU/CSU . . 19753 A Editha Limbach CDU/CSU 19754 C Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 19755 C Uta Titze-Stecher SPD . . 19756 B, 19757 B, 19761 A Dr. R. Werner Schuster SPD 19757 A Manfred Hampel SPD 19758 A Arne Fuhrmann SPD 19758 C Petra Bläss PDS 19758 D Franz Peter Basten CDU/CSU 19759 D Dr. Burkhard Hirsch F D P. 19762 A Jürgen W. Möllemann F.D.P. . . 19763 B, 19766 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 19763 D Roland Sauer (Stuttgart) CDU/CSU . 19764 C Ingrid Matthäus-Maier SPD . . 19765 A, 19766 D Erika Steinbach CDU/CSU 19766 B Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 19767 A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 19768 D Jürgen W. Möllemann F.D.P. (Erklärung nach § 30 GO) 19769 C Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Abgeordneten Roland Sauer (Stuttgart), Uta Titze-Stecher und Dr. Burkhard Hirsch (Drucksache 13/9703) 19770 C Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (Drucksache 13/ 9311 (neu)) 19773 B Namentliche Abstimmung über den von den Abgeordneten Roland Sauer (Stuttgart), Uta Titze-Stecher und Dr. Burkhard Hirsch eingebrachten Entwurf eines Nichtraucherschutzgesetzes (Drucksache 13/6100) 19776 A Tagesordnungspunkt 5: Große Anfrage der Abgeordneten Uwe Hiksch, Achim Großmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zukunft der Bauwirtschaft (Drucksachen 13/6318, 13/7741) 19778 D Otto Reschke SPD . . . .. . . . . . 19778 D Hansjürgen Doss CDU/CSU 19780 D Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19783 B Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 19784 C Manfred Müller (Berlin) PDS 19785 B Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 19786 B Uwe Hiksch SPD 19788 A Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . . . . . 19788 B Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . 19790 C Tagesordnungspunkt 6: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsstellung der Abgeordneten (Drucksachen 13/3281, 13/9517) 19792 B Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 19792 C Dr. Gerhard Stoltenberg CDU/CSU . . 19794 B Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . 19796 A Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19796 C Jörg van Essen F.D.P. 19797 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS 19798 B Tagesordnungspunkt 8: a) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Für moderne Ausbildungs- und Arbeitsplätze in der Freizeit- und Tourismuswirtschaft (Drucksachen 13/8045, 13/8892) 19799 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus zu dem Antrag der Abgeordneten Jann-Peter Janssen, Susanne Kastner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Die Arbeitsplatz- und Ausbildungssituation in der Fremdenverkehrswirtschaft (Drucksachen 13/2981, 13/6788) 19799 C c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus zu der Unterrichtung über ein Unionsdokument gemäß § 93 Abs. 2 GO-BT: Geänderter Vorschlag für ei- nen Beschluß des Rates über ein erstes Mehrjahresprogramm zur Förderung des europäischen Tourismus „PHILOXENIA" (1997 bis 2000) (Drucksachen 13/8894 Nr. 2.2, 13/9322) 19799 C d) Beratung des Berichts des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung gemäß § 56 a der Geschäftsordnung: Technikfolgenabschätzung; hier: „Entwicklung und Folgen des Tourismus" (Drucksache 13/9446) . . 19799 D Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 19800 A Jann-Peter Janssen SPD 19801 A Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19802 D Dr. Olaf Feldmann F.D.P 19803 D, 19806 A Christina Schenk PDS 19805 A Brunhilde Irber SPD 19805 C Werner Kuhn CDU/CSU 19806 B Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 19807 C Tagesordnungspunkt 9: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Futtermittelgesetzes (Drucksache 13/ 9534) 19809 B b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Milch- und Margarinegesetzes (Drucksache 13/9535) 19809 B c) Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke, Halo Saibold, Christian Sterzing und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umsetzung der verbesserten Standards zur Herstellung von Tierkörpermehlen und Tiermehlen in den EU-Mitgliedstaaten zur Bekämpfung des Rinderwahnsinns (Drucksache 13/7962) 19809 B d) Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Monika Knoche, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gesundheitsgefährdende Lebensmittelverpackungen verbieten - BADGE (Bisphenol-A-DiGlycidyl-Ether)-Anwendung einstellen (Drucksache 13/8425) 19809 C e) Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Monika Knoche, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Höchstmengen für Ochratoxin A in Lebensmitteln festsetzen (Drucksache 13/ 8426) 19809 C f) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke, Monika Knoche, Marina Steindor und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vermeidung von Gesundheitsrisiken für den Menschen durch Einschränkung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung (Drucksachen 13/7528, 13/8910) 19809 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Monika Knoche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Benzol- und Toluolbelastungen von Lebensmitteln ausschließen (Drucksache 13/8762) . 19809 D Ernst Hinsken, Parl. Staatssekretär BML 19810 A Reinhold Hemker SPD 19811 C Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19812 C Günther Bredehorn F.D.P. 19813 D Dr. Günther Maleuda PDS 19814 D Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU . 19815 D Dr. Wolfgang Wodarg SPD 19816 C Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU 19817 D Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Konrad Kunick, Gerd Andres, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Förderung der Seeschiffahrt in Deutschland (Drucksache 13/9075) 19818 B Tagesordnungspunkt 11: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Dagmar Enkelmann, weiteren Abgeordneten und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der parlamentarischen Demokratie durch unmittelbare Demokratie (Drucksache 13/9280) 19818 C b) Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Uwe-Jens Heuer, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache 13/9281) 19818 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS 19818 B Nächste Sitzung 19819 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 19820* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hubert Deittert, Gert Willner, Elke Wülfing, Karl-Josef Laumann, Reinhard Freiherr von Schorlemer und Werner Lensing (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zum Schutz des Bodens (Zusatztagesordnungspunkt 8) 19820* B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zum Schutz des Bodens (Zusatztagesordnungspunkt 8) 19820* C Anlage 4 Zu Protokoll gegebener Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit, Dr. Dieter Thomae, über die Ausschußberatungen zu dem von den Abgeordneten Gerald Häfner, Volker Beck (Köln), Cem Özdemir, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Nichtraucher in der Öffentlichkeit (Nichtraucherschutzgesetz) - Drucksache 13/6166 - sowie zu dem von den Abgeordneten Roland Sauer (Stuttgart), Uta Titze-Stecher, Dr. Burkhard Hirsch und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Nichtraucher (Nichtraucherschutzgesetz) - Drucksache 13/6100 - (Tagesordnungspunkt 7) 19820* C Anlage 5 Erklärung nach § 31 Abs. 2 GO der Abgeordneten Renate Blank CDU/CSU zu den Abstimmungen über die Gesetzentwürfe zum Schutz der Nichtraucher (Tagesordnungspunkt 7) 19821* A Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zu den Abstimmungen über die Gesetzentwürfe zum Schutz der Nichtraucher (Tagesordnungspunkt 7) Wolfgang Dehnel CDU/CSU 19821* C Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . 19822* B Klaus Bühler (Bruchsal) CDU/CSU . . 19822* C Erika Steinbach CDU/CSU 19822* D Dr. Heinrich L. Kolb CDU/CSU 19823* A Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 19823* B Rosel Neuhäuser PDS 19823* C Peter Götz CDU/CSU 19823* D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 19824* A Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 10 (Antrag: Förderung der Seeschiffahrt in Deutschland) Werner Kuhn CDU/CSU 19824* C Konrad Kunick SPD 19826* A Egbert Nitsch (Rendsburg) CDU/CSU . 19827* D Lisa Peters F.D.P. 19828* A Dr. Dagmar Enkelmann PDS 19828* D Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (a - Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der parlamentarischen Demokratie durch unmittelbare Demokratie, b - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU . 19829* C Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . . 19830* A Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19831* A Jörg van Essen F.D.P. 19832* A 216. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Februar 1998 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Altmann (Pommelsbrunn), BÜNDNIS 5. 2. 98 Elisabeth 90/DIE GRÜNEN Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 5. 2. 98 90/DIE GRÜNEN Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 5. 2. 98 Dreßler, Rudolf SPD 5. 2. 98 Graf von Einsiedel, PDS 5. 2. 98 Heinrich Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 5. 2. 98 Folta, Eva SPD 5. 2. 98 Ibrügger, Lothar SPD 5. 2. 98 Dr. Jacob, Willibald PDS 5. 2. 98 Dr. Jork, Rainer CDU/CSU 5. 2. 98 Dr. Jüttner, Egon CDU/CSU 5. 2. 98 Kleinert (Hannover), F.D.P. 5. 2. 98 Detlef Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 5. 2. 98 Kurzhals, Christine SPD 5. 2. 98 von Larcher, Detlev SPD 5. 2. 98 Leidinger, Robert SPD 5. 2. 98 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 5. 2. 98 Dr. Luft, Christa PDS 5. 2. 98 Michels, Meinolf CDU/CSU 5. 2. 98 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 5. 2. 98 90/DIE GRÜNEN Rupprecht, Marlene SPD 5. 2. 98 Schulz (Berlin), Werner BÜNDNIS 5. 2. 98 90/DIE GRÜNEN Schwanitz, Rolf SPD 5. 2. 98 Sorge, Wieland SPD 5. 2. 98 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hubert Deittert, Gert Willner, Elke Wülfing, Karl-Josef Laumann, Reinhard Freiherr von Schorlemer und Werner Lensing (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zum Schutz des Bodens (Zusatztagesordnungspunkt 8) Ich kann dem Vermittlungsergebnis zum Bodenschutzgesetz nicht zustimmen. Begründung: Das Vermittlungsergebnis zum Bodenschutzgesetz stellt nur einen unbefriedigenden Kompromiß bei der Ausgleichszahlung für die Landwirte dar. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zum Schutz des Bodens (Zusatztagesordnungspunkt 8) Dem Vermittlungsergebnis zum Bodenschutzgesetz stimme ich nicht zu. Dem Vermittlungsergebnis kann ich nicht zustimmen, da keine zufriedenstellende Ausgleichsregelung für die betroffenen Landwirte vorgesehen ist. Anlage 4 Zu Protokoll gegebener Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit, Dr. Dieter Thomae, über die Ausschußberatungen zu dem von den Abgeordneten Gerald Häfner, Volker Beck (Köln), Cem Özdemir, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Nichtraucher in der Öffentlichkeit (Nichtraucherschutzgesetz) - Drucksache 13/6166 - sowie zu dem von den Abgeordneten Roland Sauer (Stuttgart), Uta Titze-Stecher, Dr. Burkhard Hirsch und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Nichtraucher (Nichtraucherschutzgesetz) - Drucksache 13/6100 - (Tagesordnungspunkt 7) Dem Ausschuß für Gesundheit sind im Frühjahr letzten Jahres zwei Gesetzentwürfe zum Nichtraucherschutz zur federführenden Beratung überwiesen worden. Einer Vielzahl weiterer Ausschüsse wurden diese Gesetzentwürfe zur Mitberatung überwiesen. Es sei an dieser Stelle nur kurz daran erinnert, daß die Arbeitsbelastung des Ausschusses für Gesundheit im Frühjahr letzten Jahres infolge der Beratung der dritten Stufe der Gesundheitsreform außerordentlich hoch war. Einigkeit bestand aber zwischen allen Beteiligten, daß auf jeden Fall die Gesetzentwürfe in einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen intensiv zu hinterfragen seien. Diese auf acht Stunden Dauer angelegte Anhörung, zu der nicht weniger als 58 sachverständige Verbände und Institutionen und 24 Einzelsachverständige geladen waren, fand in der ersten regulären Sitzungswoche nach der Sommerpause statt. Die Auswertung der Anhörung wie auch der umfangreichen Stellungnahmen der Sachverständigen kam zu dem Ergebnis, daß das Meinungsspektrum unter den Sachverständigen mindestens ebenfalls so facettenreich war wie das der Mitglieder des Aus- schusses. Es zeichnete sich im Ausschuß ab, daß es zu keinerlei einvernehmlich oder mehrheitlich getragener materieller Empfehlung des Ausschusses an das Plenum des Deutschen Bundestages kommen werde. Nach intensiven Gesprächen zwischen den Obleuten und den Gesetzesinitiatoren kristallisierte sich die Möglichkeit heraus, so zu verfahren, wie das auch bei der Beratung des Transplantationsgesetzes praktiziert wurde, daß der Ausschuß keine dezidierte Empfehlung an das Plenum geben sollte. In diese Richtung gingen auch die Empfehlungen einer Reihe von mitberatenden Ausschüssen. So vereinbarten die Obleute und Gesetzesinitiatoren und im Anschluß daran der Ausschuß für Gesundheit einvernehmlich, so zu verfahren. Die einzelnen Abgeordneten sollen im Plenum Gelegenheit haben, frei nach ihrem eigenen Gewissen über die vorliegenden Gesetzentwürfe abzustimmen. Anlage 5 Erklärung nach § 31 Abs. 2 GO der Abgeordneten Renate Blank (CDU/CSU) zu den Abstimmungen über die Gesetzentwürfe zum Schutz der Nichtraucher (Tagesordnungspunkt 7) An den Abstimmungen zur zweiten und dritten Beratung der Gesetzentwürfe zum Nichtraucherschutz nehme ich nach § 31 Abs. 2 GO nicht teil. Ich halte den wirksamen Schutz der Nichtraucher vor den Gesundheitsgefahren des Tabakrauchs zwar für ein wichtiges gesundheitspolitisches Anliegen, es ist aber ein Irrtum zu glauben, daß die Politik alles in unserem Lande verbindlich regeln kann. Deshalb bin ich als nahezu „militante" Nichtraucherin zu dem Entschluß gekommen, mich nicht an der Abstimmung zu beteiligen, da ein Gesetz mit der bekannt deutschen Regelungswut das Grundproblem von fehlender Toleranz und gegenseitiger Rücksichtnahme zwischen Rauchern und Nichtrauchern aus meiner Sicht nicht lösen kann. Das Thema „Rauchen und Gesundheit" verdient große Beachtung und darf deshalb nicht verharmlost werden. Rauchen, das steht fest, schadet der Gesundheit. Die Gesetzentwürfe werden jedoch durch bürokratische Vorgaben dem im Grundsatz berechtigten Anliegen nicht gerecht. Bei einer zu großen Reglementierung besteht die Gefahr, daß die vorrangig notwendige Eigenverantwortung und die freiwillige Rücksichtnahme zurückgedrängt werden. Die Diskussion um ein Nichtraucherschutzgesetz setzt aber hoffentlich einen gesellschaftlichen Dialog in Gang, der auch ohne Gesetz zu einem fairen Miteinander zwischen dem berechtigten Schutz der Nichtraucher und dem Recht auf Selbstverwirklichung der Raucher führt. Intensive gesundheitliche Aufklärung und Prävention, insbesondere der Jugend, sind für mich wichtiger als Verbote, die bekanntlich eher Anreiz statt Abschreckung sind. Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über die Gesetzentwürfe zum Schutz der Nichtraucher in der Öffentlichkeit (Nichtraucherschutzgesetz) (Tagesordnungspunkt 7) Wolfgang Dehnel (CDU/CSU): Gleich anfangs möchte ich klarstellen, daß ich selbst über Jahre hinweg zu den Rauchern gehörte. Ich weiß also um das Befinden von Rauchern, wenn sie in bestimmter Umgebung auf ihre Lust oder ihr Laster verzichten sollen. Als nun langjähriger Nichtraucher weiß ich aber auch um die Belastungen, die den passiv Mitrauchenden in Räumen zugemutet werden. Wenn ich heute dem Nichtraucherschutzgesetz zustimme, will ich dem Schutz der Nichtraucher zum Durchbruch verhelfen. Es geht nicht darum, gegen die Raucher Front zu machen, sondern für die Nichtraucher bessere Einflußmöglichkeiten zum Schutz für ihre Gesundheit zu schaffen. Leider waren bisher Vorstöße von Nichtrauchern, in geschlossenen Räumen ein Rauchverbot durchzusetzen, erfolglos. Ich nehme auch entsprechende Vorstöße in unseren eigenen Reihen nicht aus. Solch eine Negierung von berechtigten Interessen einer großen Gruppe von Bürgern darf es nicht weiter geben. Es handelt sich ja bei den Nichtrauchern um keine Minderheit; selbst dann müßten wir deren Schutz garantieren. Dieser Schutz macht sich nach meiner Meinung nicht nur aus medizinischen und rechtlichen Gründen notwendig. Meine Vorredner haben sich dazu schon mehr oder weniger geäußert. Mir geht es schon um ein Gebot der gegenseitigen Achtung der Interessen. Leider haben Appelle und Gebote bisher nicht zu Rauchverzicht in vielen Beratungssälen, Büroräumen usw. geführt. Im Gegenteil: Es wird trotz Ermahnungen zur Beschränkung munter weiter geraucht. Oft erfolgt das in Räumen, wo mehrere Menschen zu Beratungen zusammenkommen, oft weniger als zehn, bis hundert und auch mehr als hundert. Darunter befinden sich meist mehr Nichtraucher als Raucher. Darunter befinden sich aber auch Kranke und Schwerkranke, die ihrer Pflicht oft ohne Krankenschein nachkommen. Sie haben diese Beispiele alle selbst in den Fraktionen. Ist es nicht einfach eine Zumutung, dann munter weiter zu rauchen, als ob es diesen Kollegen, diesen Nachbarn nicht gäbe? Müssen wir unserer Achtung voreinander nicht noch mehr Nachdruck verleihen? In Flurgängen, in der Bahn und vielen anderen Einrichtungen gibt es schon solche Gebote und Verbote. In der Regel werden sie eingehalten. Leider fehlt bisher eine klare gesetzliche Regelung, damit die berechtigten Interessen der Nichtraucher besser geschützt werden. Im Straßenverkehr gilt eine Grundregel der gegenseitigen Rücksichtnahme. Sie ist selbstverständlich auch paraphiert. Solch eine paraphierte Rücksichtnahme wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ebenfalls erreichen. Die Notwendigkeit dazu besteht einfach aus den vielen fehlgeschlagenen Versuchen von einzelnen Bürgern wie auch zahlreichen Gruppen, ein Rauchverbot bei dem geschilderten Anliegen zu erzielen. Auch haben bisher viele Initiativen und Entschließungen der Bundesregierung, des Bundesrates und der EG in den vergangenen zwanzig Jahren keinen Erfolg gebracht. Ich finde es schon bedauerlich, daß es erst eines Gesetzes bedarf, um dieses Grundrecht der Rücksichtnahme durchzusetzen. Viele tausend Nichtraucher haben bisher enorme Rücksicht und Toleranz gegenüber Rauchern bewiesen. Umgekehrt beweisen die Reaktionen auf den vorliegenden Gesetzentwurf, daß von Achtung der Interessen der Nichtraucher nicht genügend gesprochen werden kann. Der Gesetzentwurf ist deshalb für mich ein klares Bekenntnis zum Schutz von berechtigten Bürgerinteressen. Die Raucher werden weiterhin genießen können, aber bitte nicht zu Lasten anderer. Gaststätten sollten auch weiterhin Rauchern und Nichtrauchern das Gefühl der Entspannung und des Wohlbefindens vermitteln. Dies garantiert auch der vorliegende Gesetzentwurf. Von Überregelungen kann also überhaupt keine Rede sein, wenn ich daran denke, daß es für Tausende andere banale Dinge des Lebens Tausende Vorschriften und Regelungen gibt. Der Schutz der Nichtraucher darf nicht weiter unter dem Niveau des Gebotes der Achtung, der Rücksichtnahme und der Zumutbarkeit verhandelt werden. Die Freiheit des Rauchers ist weiter gegeben. Sie darf aber nicht an der Nebelwand für die Nichtraucher enden. Ich bin deshalb meinem Kollegen Roland Sauer sehr dankbar, daß er sich für die Interessen der Nichtraucher in solch intensiver Weise eingesetzt hat. Die Schmähungen gegen ihn von vielen Seiten bedauere ich sehr. Wir werden sie weiterhin gemeinsam tragen, damit der Entwurf des Gesetzes Zustimmung erfährt. Wilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD): Obwohl ich eine gewisse Überregulierung des Lebens in unserer Gemeinschaft nicht verhehlen will, stimme ich dem entschärften Gruppenantrag Sauer (Stuttgart), TitzeStecher und anderen zu. Begründung: 1. Die Tabak- und Zigaretten-Lobby hat es in den vergangenen Jahren der Debatte über den Nichtraucherschutz immer wieder geschafft, mit falschen Argumenten die Öffentlichkeit irrezuführen und Mehrheiten im Parlament zu verhindern. 2. Als langjähriger Kinder- und Jugendpolitiker liegt mir das Bemühen um einen wirksamen Schutz junger Menschen sehr am Herzen. Die von mir mitformulierten „Ökologischen Kinderrechte" verlangen ein konsequenteres Verhalten in Politik und Gesellschaft als bisher. Als Asthmatiker habe ich aber auch selbst unter manchen der Folgen des Rauchens zu leiden. 3. Die von den „Raucher/innen" vorgelegte Entschließung halte ich für windelweich. Sie bleibt wieder nur im Apellarischen stecken - und eigentlich hat diese Haltung der Initiator/innen dieses Papiers mich endgültig dazu bewogen, dem Gesetz zuzustimmen. 4. Eigentlich hätten die von mir für mindestens so wichtig wie die jetzt zur Abstimmung stehende Nichtraucherschutz-Gesetzgebung gehaltenen nachstehenden Maßnahmen in die Debatte gehört. Ich fordere daher nachdrücklich: a) Drastische Erhöhung der Tabaksteuer, b) Verbot der Werbung für Tabakwaren jeglicher Art, c) Verbot der Aufstellung von Zigaretten-Automaten im öffentlichen Verkehrsraum. Klaus Bühler (Bruchsal) (CDU/CSU): Rauchen ist unstrittig für Raucher und Passivraucher ungesund. Allerdings halte ich eine gesetzliche Regelung dieser Frage für überflüssig. 1. Wir haben in Deutschland schon zu viele Gesetze und zu viele Regulierungen. Statt neue Gesetze und Regulierungen zu erfinden, sollten wir uns mehr darauf konzentrieren, bürokratische Hürden und Hemmnisse abzubauen. Die ohnehin schon überlastete Polizei braucht keine zusätzlichen Aufgaben. 2. Wir zerstören jegliche Kultur der Eigenverantwortung, des Respekts unter- und miteinander in unserer Gesellschaft, wenn wir menschliches Zusammenleben bis ins Detail regeln wollen. Gegenseitige Rücksichtnahme und Anstand kann man nicht per Gesetz verordnen. 3. Es besteht die Gefahr, daß ein gesetzliches Rauchverbot den Rechtsfrieden und das friedliche Miteinander der Bevölkerung erheblich beeinträchtigt. Zudem ist von den Befürwortern eines gesetzlichen Rauchverbotes bisher nicht überzeugend dargelegt worden, mit welchen straf- oder ordnungsrechtlichen Maßnahmen die gesetzlichen Verbotsvorschriften für das Rauchen angewandt werden sollen. Es besteht somit die Gefahr, daß ein Freiraum für Selbstjustiz geschaffen wird. Dieses Gesetz ist allenfalls ein Beitrag zu einer „reglementierten Gesellschaft", die meinem Demokratieverständnis nicht entspricht. Erika Steinbach (CDU/CSU): Zu dem Heer der be- drohten und schuldlos gefährdeten Nichtraucher gehöre seit Geburt auch ich. Eigentlich sollte ich dankbar sein für die Nichtraucherschutzinitiative. Doch danach ist mir keineswegs zumute. In den letzten beiden Legislaturperioden des Deutschen Bundestages waren und sind so viele Probleme zu lösen wie vermutlich seit dem ersten Deutschen Bundestag nicht mehr. Wir müssen den Bürgern einiges an Veränderung zumuten. Wir mußten und müssen Kürzungen vornehmen, die nicht ganz schmerzlos sind. Die Arbeitslosenzahlen sind die wichtigste Herausforderung. Verbrechensbekämpfung und der Asylmißbrauch spannen unsere ganzen Kräfte weiter an, und die Konsolidierung der Staatsfinanzen erfordert vielschichtige Einsicht und Opfer. All das hat zu Verunsicherung und zu Ängsten bei unseren Bürgern geführt. Ich vermag überhaupt keine Notwendigkeit zu erkennen, zusätzlich das Gefühl zu bestärken, der Staat kümmere sich primär darum, die Bürger zu drangsalieren und zu bevormunden, anstatt sich der wirklich bedrückenden Themen anzunehmen. Rauchverbot, Herabsetzung der Promillegrenze oder neue Autofahrerschikanen sind keine Themen, die in diese Zeit des Umbruchs gehören. Übrigens: die statistischen Zahlen belegen, daß die Lebenserwartung unserer Bürger stetig gestiegen ist, sowohl die der Raucher als auch die der Nichtraucher. Spannen wir doch unsere Kräfte für die wesentlichen und den Bürger wirklich bewegenden Probleme an und vertrauen auf die gegenseitige Rücksichtnahme unserer Bürger. Dr. Heinrich L. Kolb (F.D.P.): Als vernunftbegabter Nichtraucher, der bei einer guten Zigarre auch mal eine Ausnahme machen kann, lehne ich die vorliegenden Gesetzentwürfe kategorisch ab. Das gesellschaftliche Zusammenleben kann nur funktionieren, wenn wir die unterschiedlichen Einstellungen und Bedürfnisse unserer Mitmenschen respektieren und unser tägliches Miteinander soweit wie möglich eigenverantwortlich organisieren. Wer glaubt, den Nichtraucherschutz über die bestehenden Regelungen hinaus per Gesetz bis ins letzte Detail regeln zu müssen, befindet sich auf dem Holzweg. Denn die zur Abstimmung stehenden Gesetzentwürfe sind typische Beispiele dafür, woran unser Land ganz besonders krankt: der geradezu fanatische Ehrgeiz mancher Politiker, die Bürger durch vollständige Entmündung zu ihrem Glück zu zwingen und die fehlende Sensibilität in Sachen Bürokratie. Allein für die Schaffung raucherfreier Zonen in der Privatwirtschaft wären seriösen Schätzungen zufolge etwa sieben Milliarden DM aufzuwenden. Hinzu kämen noch die Kosten für die behördliche Überwachung. Mich ärgert auch der moralinsaure Ton einiger nikotinabhängiger Nichtraucheranwälte, die sich vor laufenden Kameras so virtuos empören, aber selbst entsprechende Rücksicht vermissen lassen. Wer die Gastronomie innerhalb der Bannmeile des Deutschen Bundestages häufig frequentiert, weiß, wovon ich rede. Genau diese Doppelmoral sägt an den Pfeilern unseres gesellschaftlichen Ethos und riskiert den weiteren Verfall unseres Wertesystems. Hartmut Büttner (Schönebeck) (CDU/CSU): Dem Nichtraucherschutzgesetz in seiner interfraktionellen Fassung stimme ich nicht zu. Meiner Meinung nach, ist unsere Gesellschaft bereits überreguliert. Weitere Verbote und gesetzliche Zwangsnormen werden allen Bestrebungen einer Entbürokratisierung entgegenlaufen. Auch praktisch sehe ich hierfür keine Notwendigkeit. Es gibt bereits in fast allen Verkehrsmitteln, mittlerweile auch auf Flughäfen und in den meisten öffentlichen Räumen, separate Zonen für Raucher. Gerade weil ich kein Raucher bin, spreche ich mich für mehr Freiwilligkeit als für Zwangsmaßnahmen aus. An zahlreichen Arbeitsplätzen gibt es bereits freiwillige Vereinbarungen. Besonders schädlich für ein vernünftiges Zusammenleben von Rauchern und Nichtrauchern ist die strafrechtliche Bußgeldandrohung von 100 bis 5 000 DM. Eine „Kriminalisierung" des Rauchens wird zu ähnlich perversen rechtlichen Situationen führen wie in den USA. Der eindeutige Gewinner so einer Praxis, wäre vor allem der Stand der Rechtsanwälte. Menschlichkeit, Rücksicht und freiwillige Humanität blieben auf der Strecke. Rose! Neuhäuser (PDS): Im Vorfeld der heute an- stehenden Entscheidung ist immer wieder laut und heftig über die Sinnhaftigkeit und Machbarkeit eines gesetzlichen Nichtraucherschutzes gestritten worden. Der Interessenkonflikt zwischen handfesten wirtschaftlichen Interessen der Tabakindustrie und den scheinbar weniger greifbaren Gesundheitsinteressen steht deutlich im Raum. Als kinder- und jugendpolitische Sprecherin und Mitglied der Kinderkommission unterstütze ich nachdrücklich die Idee eines konsequenten Nichtraucherschutzes, der unbedingt in ein System des effektiven Kinder- und Jugendschutzes hineingehört. Für Kinder ist Tabakrauch als Schadstoffgemisch die bedeutendste bekannteste und definierte gesundheitsschädigende Noxe. Kinder werden im Mutterleib, später in vielfältiger Weise als Passivraucher und oft bereits im Kindes- und frühen Jugendalter durch aktives Rauchen geschädigt. Es muß bewußt gemacht werden, daß die Zumutung von Passivrauchen praktisch den Tatbestand einer Körperverletzung erfüllt. Das gilt auch und ganz besonders für die Exposition eines werdenden Kindes im Mutterleib. Daher muß der Gesetzgeber dort, wo es rechtlich realisierbar ist, Menschen vor dem Passivrauchen schützen. Für den sehr wichtigen und sensiblen häuslichen Bereich müssen verstärkt Aufklärungsprogramme entwickelt und angeboten werden. Werbung für Tabakwaren muß auf Produktwerbung beschränkt bleiben. Life-Style-Werbung und ImageWerbung in allen Medien und jede Art von Werbung auf öffentlichen Plätzen (Plakatwände, Litfaßsäulen etc.) muß untersagt werden. Verkauf und Weitergabe von Tabakwaren an Minderjährige müssen verboten werden. Konsequenterweise dürfen Zigarettenautomaten nur in Räumen aufgestellt werden, die Minderjährigen nicht alleine zugänglich sind. Ich will mit meinem Abstimmungsverhalten dazu beitragen, daß im Interessenkonflikt von Tabakindustrie und Kindergesundheit nicht ein weiteres Mal die Gruppe mit der schwächeren Lobby unterliegt. Das Recht auf Gesundheit ist unverzichtbares soziales Menschenrecht. Wer es ernst meint mit dem Schutz der Kinderrechte, sollte sich diesen Überlegungen nicht verschließen. Peter Götz (CDU/CSU): Rauchen ist unstrittig für Raucher und Passivraucher ungesund. Als Nichtraucher lehne ich ab, das Rauchen gesetzlich zu regeln. Ich begründe dies so: 1. Wir haben in Deutschland schon zu viele Gesetze und zu viele Regulierungen. Wir sollten unsere Anstrengungen eher darauf konzentrieren, wie wir die Bürokratie weiter abbauen können und keine neue erfinden. Die ohnehin schon überlastete Polizei braucht keine zusätzlichen Aufgaben. Sie hat mit den wirklich Kriminellen genug zu tun. 2. Wir zerstören jegliche Kultur der Eigenverantwortung, des Respekts unter- und miteinander in unserer Gesellschaft, wenn wir menschliches Zusammenleben bis ins Detail regeln wollen. Wir fördern damit den Werteverfall in unserer Gesellschaft. Gegenseitige Rücksichtnahme kann nicht per Gesetz vorgeschrieben werden. Anstand läßt sich nicht verordnen. „An den Folgen unbeugsamer Intoleranz sind in unserer Gesellschaft schon mehr Menschen zugrunde gegangen, als an den Folgen von Aktiv- und Passiv-Rauchen", schreibt Peter Hahne zu Recht. Deshalb sind Toleranz und Einsicht besser als eine noch so gut gemeinte Vorschrift. Alois Graf von Waldburg-Zeil (CDU/CSU): Die Bemühungen für einen wirksamen Schutz der Nichtraucher vor Gesundheitsgefahren durch passiv eingeatmeten Tabakrauch von Rauchern betrachte ich mit Verständnis und Respekt. Wenn ich dennoch gegen eine gesetzliche Regelung dieses Bereiches stimme, dann aus folgenden Gründen: 1. Es gibt Bereiche, die zwischenmenschlicher, aber nicht gesetzlicher Regelungen bedürfen. So setzen sich zum Beispiel Mitmenschen beim Umgang mit Schnupfen- oder Grippekranken erheblichen Ansteckungsrisiken aus. Beim Husten die Hand vor den Mund zu legen oder sich abzuwenden ist eine Erziehungs- und Höflichkeitsfrage, läßt sich aber nicht gesetzlich und schon gar nicht mit Strafbewehrung regeln. Dazu gehört auch das Verhalten von Rauchern. 2. Eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Nichtraucherschutz bleibt als reine Norm völlig wirkungslos. Straf- oder Bußgeldbewehrung bedürfen ihrerseits aber der Anzeige. Anzeigen sind unerläßlich zur Verhinderung von Schlimmerem. Gesetze, die bei Alltagsverstößen zum denunzieren verleiten, können aber leicht diese Grenze überschreiten und zur Unerträglichkeit bei mitmenschlichen Beziehungen führen. 3. Wegen der Wichtigkeit des Anliegens sollten die vielfältigen Wege freiwilliger Vereinbarungen zum Schutze von Nichtrauchern am Arbeitsplatz, im öffentlichen Personenverkehr, in öffentlichen Gebäuden oder in Restaurants und Hotels aufgezeigt werden, ganz abgesehen von der Selbstverständlichkeit von entsprechenden Hausordnungen in Krankenhäusern. 4. Es wäre wichtiger, die Bemühungen im Erziehungsbereich zu verstärken, statt auf gesetzliche Regelungen zu vertrauen, die dann doch nicht greifen. Aus diesen Gründen stimme ich gegen die vorgelegten Gesetze. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 10 (Antrag: Förderung der Seeschiffahrt in Deutschland) Werner Kuhn (CDU/CSU): Wenn wir in dieser Debatte über die Förderung der deutschen Seeschifffahrt sprechen, geht es in erster Linie auch um die Zukunft des maritimen Wirtschaftsstandorts Deutschland. Dabei spielen nicht nur die 15 000 deutschen Seeleute eine wichtige Rolle, wobei zu erwähnen ist, daß 10 000 seemännische Arbeitsplätze auf Schiffen unter deutscher Flagge vorgehalten werden, währenddessen 5 000 deutsche Seeleute weltweit unter den verschiedenen Flaggen fahren und ihren Dienst versehen. Es geht um weit mehr: um die Reedereistandorte in den deutschen Küstenmetropolen, in Hamburg, Bremen und auch Rostock, um die Existenz der Schiffsmakler, Versicherungsgesellschaften, der Ausrüster und Verlader, und es geht auch um unsere deutschen Werften. Dort wurden gerade in den letzten Jahren Schiffsneubauten mit einem Auftragsvolumen zwischen 3 und 5 Milliarden DM jährlich geordert. Energiedockung und Schiffsrevision müssen auch hier mit erwähnt werden. Die Zulieferbetriebe der Schiffbauindustrie, die im Hochtechnologiebereich arbeiten, liegen in Baden-Württemberg und Bayern. In der Debatte müssen wir auch über unsere Seehäfen mit ihren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und ihren dazugehörigen Distributionseinrichtungen reden. Der maritime Wirtschaftsstandort Deutschland ist genauso wichtig für den seemännischen Nachwuchs und damit die Existenz unserer Seefahrtschulen. Wir reden also heute über mehr als 100 000 Arbeitsplätze, die es gilt zu konsolidieren. Die Weltwirtschaft expandiert. Viele Firmen sind Global player geworden. Transportraum auf See wird eminent stark nachgefragt. Die großen Warenströme von den Wirtschafts- und Handelsplätzen Amerika, Südostasien und Europa müssen bewältigt werden. Deutschland hat eine leistungsstarke Handelsflotte, besonders im Containerbereich. In den letzten drei Jahren ist diese Flotte durch 150 neue und moderne Frachtschiffe auf diesen modernen Stand gebracht worden. Aber trotzdem müssen sich unsere Reedereibetriebe täglich dem europäischen und internationalen Wettbewerb stellen. Der Ausflaggungsdruck auf die deutschen Reeder hält nach wie vor an. Das schiffahrtspolitische Konzept der Bundesregierung muß, um diesem Kosten- und Ausflaggungsdruck begegnen zu können, noch in dieser Legislaturperiode unbedingt umgesetzt werden. Es besteht auch dringender schiffahrtspolitischer Handlungsbedarf angesichts der aktiven Schiffahrtsförderungspolitik unserer europäischen Nachbarstaaten. Die Niederlande sind hier besonders zu erwähnen, die vor dem Hintergrund der neuen Leitlinien der europäischen Gemeinschaft alle staatlichen Beihilfen für den Seeverkehr ausloten. Unsere Reedereien harren am Standort Deutschland aus, weil die Bundesregierung am 16. Juli 1997 ein Konzept zur Förderung der Seeschiffahrt in Deutschland verkündet hat. Nun erwarten sie aber auch konkrete Maßnahmen. Das Schiffahrtskonzept der Bundesregierung mit seinen steuerlichen besatzungsrechtlichen und schiffssicherheitstechnischen Maßnahmen ist nach dem Muster der erfolgreichen maritimen europäischen Länder wie die Niederlande und die Skandinavier dazu geeignet, den Standort Deutschland für die Seeschiffahrt weiter attraktiv zu halten. Dieses schiffahrtspolitische Konzept geht sogar weiter als der Bundesratsvorschlag. Es beinhaltet die Fortführung der Finanzbeiträge als Überbrückungshilfe im Jahr 1998, die Deregulierung der Schiffsbesetzungsordnung und die Deregulierung der Schiffssicherheitsvorschriften per Gesetz. Dieses Programm konnte sich auf die Entschließungen des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages vom 4. Juni 1997 und auf eine Entschließung des Bundesrates zur Neugestaltung der deutschen Schiffahrtspolitik und zur Sicherung der deutschen Handelsflotte und des Reedereistandortes Deutschland vom 6. Juni 1997 stützen. Diese Einzelmaßnahmen einschließlich der Flexibilisierung der Schiffsbesetzungsordnung waren auch auf hoher Ebene mit den Küstenländern abgestimmt. Es ist deshalb erstaunlich, daß der Entschließungsentwurf der SPD-Fraktion nunmehr in wichtigen Punkten von dieser bisher einheitlichen Position von Bund und Küstenländern abweicht. Eine starre Verbindung der Tonnagesteuer mit der Flaggenfrage wäre angesichts der Tatsache, daß ein Reeder sich für zehn Jahre fest für die Tonnagesteuer entscheiden muß, absolut kontraproduktiv. Die Registrierung der begünstigten Schiffe im deutschen Schiffsregister ist vorgesehen. Das bedeutet im Regelfall auch die Führung der deutschen Flagge. Die Reeder für zehn Jahre bei der Option Tonnagesteuer in Geiselhaft zu nehmen, ist absolut irreal. Die Praxis zeigt, daß nach vier Jahren Flaggenbindung anhand der Wirtschaftsdaten die Möglichkeit zum Flaggenwechsel eingeräumt werden muß. Hier ist Flexibilität unbedingt gefragt. Nun ein Wort zur Lohnsteuerfreiheit. Die vollständige Lohnsteuerfreiheit, wie sie unter dem deutschliberianischen Doppelbesteuerungsabkommen für deutsche Seeleute im Endeffekt erreicht werden kann, ist auf deutschflaggige Schiffe nicht übertragbar. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ist diese Art der Doppelbesteuerungsabkommen für Reedereien mit deutschem Standort unter fremder Flagge in Frage gestellt. Die Reedereien werden nach Auswegen suchen und ausländische Tochterreedereien gründen, ihre Schiffe dort mit deutschen Seeleuten bereedern und die ausländischen Seeleute auf deutschen Schiffen in deutschen Unternehmen fahren lassen. Welch ein schizophrener Antrag, der eher deutsche Seearbeitsplätze vernichtet als den maritimen Standort zu konsolidieren. Die Tonnagesteuer, kombiniert mit der 40 prozentigen Einbehaltung der Lohnsteuer, muß eine ähnliche Entlastung für die Reedereien bringen, wie sie das niederländische Seeschiffahrtskonzept vorsieht. Die Schiffsbesetzungsverordnung, so wie sie im SPD-Antrag aufgezeigt ist, ist absolut nicht nachzuvollziehen. Sie ist eine Ablehnung jeglicher Flexibilisierung der deutschen Schiffsbesetzungsvorschriften. Die Realität zeigt, daß eine umfangreiche Ausnahmepraxis der Seeberufsgenossenschaft beweist, daß hier unbedingt Handlungsbedarf angezeigt ist. Die erfolgreichen maritimen Länder Europas wie Norwegen, Dänemark und die Niederlande kennen außer für den Kapitän keine Staatsangehörigkeitsbestimmung für die große Schiffsbesetzung. Sie haben damit nicht nur ihre Länder als Standorte für große Handelsflotten gesichert, sondern auch die Beschäftigung der Seeleute des eigenen Landes spürbar erhöht. Es besteht da Übereinstimmung mit den Küstenländern über eine Flexibilisierung der Schiffsbesetzungsverordnung. Für Schiffe mit über 8 000 BRZ ist die Formel 1-1-1, Kapitän/Technischer oder Nautischer Offizier/ein Nachwuchsmann an Deck oder an der Maschine, für Schiffe unter 8 000 BRZ die Formel 1-0-1 in der Besetzung gefunden worden. Tatsachen sind, daß die Nachfrage nach Seeleuten, nach deutschen Seeleuten mit deutschen Patenten in den letzten Jahren enorm gestiegen ist und die Ausbildung an den Seefahrtschulen für nautische und technische Offiziere sowie für Schiffsmechaniker in den letzten Jahren enorm zugenommen hat. Die Ausbildungshilfe von 35 000 DM pro Bordarbeitsplatz hat also sehr gut gegriffen. Das Schiffssicherheitsgesetz zieht die Schlußfolgerung aus der Tatsache, daß die internationalen Schiffssicherheitsnormen inzwischen einen hohen Standard erreicht haben und in der Europäischen Union einheitlich interpretiert, umgesetzt und kontrolliert werden. Die europäischen Vorschriften treten zunehmend an die Stelle der Vorschriften der Mitgliedstaaten. Bestes Beispiel dafür ist die Richtlinie der Sicherheitsvorschriften und Normen für Fahrgastschiffe, die im Februar 1998 verabschiedet wird. Wo immer auch Lücken im internationalen oder europäischen Regelwerk geblieben sein sollten, sie werden durch eine gleichzeitig mit dem Schiffssicherheitsgesetz verabschiedete neue Schiffssicherheitsverordnung ausgefüllt. Deutschland arbeitet aber auch in der Kontrolle und Überprüfung der ihre Häfen anlaufenden Fracht- und Fahrgastschiffe absolut vorbildlich. Die Seeberufsgenossenschaft übt hier die Hafenstadtkontrolle zu großer Zufriedenheit aus. Deutschland ist Mitglied in der IMO, MARPOL und SOLAS und weiterer internationaler Schiffssicherheitsvereinbarungen. Wir wollen für unsere Reeder keine Kostenerhöhung durch überzogene nationale Sicherheitsforderungen und Überbürokratisierung der Hafenstadtkontrolle. Die Bundesregierung muß so, wie der Bundestag bereits am 12. Dezember 1997 beschlossen hat, unbedingt alle Wege ausschöpfen, um das Konzept zur Förderung der Seeschiffahrt in Deutschland noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen. Nur so kann der maritime Standort Deutschland dauerhaft gesichert werden. Die deutsche Seeschiffahrt braucht jetzt ein Signal. Konrad Kunick (SPD): Wir Sozialdemokraten stel- len heute unseren Antrag zur „Förderung der Seeschiffahrt in Deutschland" zur Beratung, weil der Verkehrsminister zwar in Fachzeitschriften und auf Kongressen über seine Vorstellungen zur Zukunft der deutschen Schiffahrt redet und schreiben läßt, die Koalition aber seit einem halben Jahr sein sogenanntes „Konzept der Bundesregierung zur Behandlung der Unternehmen der deutschen Seeschiffahrt und der Seeleute auf Schiffen unter deutscher Flagge" vom 18. Juli 1997, Drucksache 13/8298, nicht auf die Tagesordnung des Bundestages gebracht hat. Es besteht Eilbedarf, denn die Lage der deutschen Seeschiffahrt ist leider nicht halb so gut, wie sie bei oberflächlicher Betrachtung scheinen könnte. Einmal ist da die boomende Exportkonjunktur und die wachsende Verflechtung der Weltwirtschaft, die zum Beispiel den deutschen Schiffahrtsvorzeigekonzernen Hapag-Lloyd im Geschäftsjahr 1997 einen Betriebsgewinn in der Linienschiffahrt von 80 Millionen DM ausweisen ließ. Eine erfreuliche, positive Entwicklung, zumal sie der Vorstandssprecher mit der öffentlichen Erklärung verbunden hat, Hapag-Lloyd wolle auch in Zukunft einen „patriotischen Malus" hinnehmen für das Führen der deutschen Flagge, solange der Aufwand vertretbar sei (DVZ vom 31. Januar 1998). Dieser Zustand bedingt allerdings politische Anstrengungen. Niemand soll sich herausreden mit Hinweisen auf eine allgemeine, große Steuerreform. Und dann gibt es eine zweite Entwicklung, die oberflächlich betrachtet Entspannung signalisiert, die aber im Gegenteil der deutliche Vorbote der künftigen Krise ist. Erfreulich ist, daß die schwarzrotgoldene Handelsflotte gegenwärtig wächst. Der Zugang ins deutsche Register ist größer als der Abgang in fremde Flagge. Das leider nur, weil die Koalition die Sonderabschreibungen für den Schiffbau, die gebunden waren an das Führen der deutschen Flagge, mit dem Bestelldatum vom 25. April 1996 hat auslaufen lassen. Was wir heute haben ist die Abarbeitung eines letzten Auftragsbooms, eines Strohfeuers zugunsten der deutschen Flagge, erzeugt in den Auftragsbüchern der Werften. Diese Schiffe werden jetzt gebaut, von den Werften abgeliefert und werden - nach den alten, für die Zukunft nicht mehr geltenden Bestimmungen - für mindestens vier Jahre die deutsche Flagge führen. Während also die Konjunktur im Seetransport und die jüngsten Flottenzugänge noch ein gutes Bild machen, liegt die Axt schon an der Wurzel der deutschen Handelsflotte, wenn nicht schleunigst etwas passiert. Ich will das nachweisen anhand eines Gutachtens, das die C&L Deutsche Revision am 4. April 1997 dem Verkehrsminister erstattet hat. Drei Säulen trugen in der Vergangenheit die Schiffahrtspolitik: Erstens Finanzbeiträge zur Stärkung des Reedereistandorts Deutschland und zur Sicherung von Beschäftigung, die laut gutachterlicher Stellungnahme 120 Millionen DM pro Jahr betragen müßten, solange die steuerliche Schieflage der deutschen Schiffahrtsunternehmen nicht korrigiert ist. Zweitens Steuervergünstigungen. Dazu gehörten die entfallenen Sonderabschreibungen für die deutsche Seeschiffahrt, die gekoppelt waren an das Führen der deutschen Flagge. Dazu gehören auch jüngste steuerliche Entlastungen wie zum Beispiel der Wegfall der Gewerbekapitalsteuer und die Nichtheranziehung von 80 Prozent der Schiffahrtseinnahmen bei der Berechnung der Gewerbeertragsteuer. Diese auf den Weg gebrachten Maßnahmen sind übrigens der Beweis, daß man nicht alle notwendigen Steueränderungen für die Schiffahrt in einen riesigen Schneeball namens Steuerreform einbinden muß. Drei Säulen: Erstens Finanzbeiträge, zweitens Steuervergünstigungen, drittens das Internationale deutsche Schiffahrtsregister (ISR). Die geltende Schiffsbesetzungsverordnung schreibt für Schiffe im ISR mit 9000 BRT eine Regelbesetzung von 4 deutschen Schiffsoffizieren und 3 deutschen Schiffsmechanikern vor. Durch Sondergenehmigungen der Seeberufsgenossenschaft, begründet auch durch technischen Fortschritt der Schiffe, haben wir heute durchschnittlich 5 Arbeitsplätze für deutsche Seeleute auf den Schiffen des ISR. Die restliche Besatzung besteht aus ausländischen Seeleuten zu Billiglöhnen. Wenn wir heute diese drei tragenden Säulen der Seeschiffahrt betrachten, dann trägt die Säule „Finanzbeiträge" nicht mehr, da die Koalition sie Jahr für Jahr als Deckungsausgleich bei der Haushaltsaufstellung mißbraucht hat. Aktueller Stand 1998: 40 Millionen DM statt der von den Gutachtern geforderten 120 Millionen DM. Ein Trauerspiel. Auch die zweite Säule „Steuererleichterungen für die Seeschiffahrt" zeigt heute nach Feststellung der Gutachter schwere Risse. Sie weisen nach, daß die Steuerbelastung eines 20 000 Bruttoregister großen Containerschiffes unter deutscher Flagge bei Kapitalgesellschaften zirka achtmal so hoch und bei Personengesellschaften zirka sechsmal so hoch ist wie die Steuerbelastung desselben Schiffes, wenn es unter der Flagge der Niederlande fährt. Sechs- bis achtmal so hohe Steuerlasten im Vergleich zur Reedereibesteuerung des Nachbarlandes sind auf die Dauer völlig unerträglich. Deshalb unsere Forderung: Lassen sie uns alle steuerlichen Bestimmungen zur Seeschiffahrt mit dem Reformmodell „Tonnagesteuer" zusammenpacken in ein Standortsicherungsgesetz für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Flagge auf den Weltmeeren! In unserem Antrag fordern wir, daß die Tonnagesteuer gebunden werden muß an das Führen der deutschen Flagge, und daß die Beschäftigung deutscher Seeleute weiterhin Voraussetzung sein muß, diese Flagge führen zu dürfen. Die dritte Säule „ISR" wankt, weil die anderen beiden Säulen ohne Einführung der Tonnagesteuer auf holländischem Niveau nicht mehr tragen. Und hier nun werkelt die Bundesregierung an einem völlig untauglichen Versuch, zu dem sie die Küstenländer überreden will: Die deutsche Flagge soll bleiben, nur die verbliebenen deutschen Seeleute sollen von Bord und ersetzt werden durch ausländische Billigseeleute. Nur noch ein deutscher Kapitän soll festge- schrieben bleiben, so das Konzept der Bundesregierung. Die zögernden Länder will man jetzt über den Tisch ziehen mit dem faulen Kompromiß, es könne auch ein deutscher Kapitän, ein deutscher Schiffsoffizier und ein deutscher Schiffsmechaniker sein. Statt sieben deutschen Seeleuten nach der geltenden Vorschrift und fünf Deutschen in der heutigen Praxis nur noch drei, am besten nur noch einer! Klar: Der Kapitän verläßt als letzter das Schiff. Das ist der Untergang der qualifizierten deutschen Seeschiffahrt, feierlich zugedeckt mit dem schwarzrotgoldenen Flaggentuch, während tausende deutscher Seeleute den Weg zum Arbeitsamt antreten und das, während hier und heute über die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit geredet wird. Gleichzeitig demontiert diese Bundesregierung, dieser Verkehrsminister die personellen Voraussetzungen der Schiffssicherheit. Zitat aus dem Gutachten der C&L Deutsche Revision vom 4. April 1997: „Bei Änderung ... der deutschen Besetzungsvorschriften entsprechend dem niederländischen Vorbild scheinen mittelfristig Freisetzungen von über 5000 Seeleuten bei der hier betrachteten Flotte von rund 450 Schiffen nicht ausgeschlossen, was wiederum zu erheblichen Kosten für den Staat und die Sozialversicherungen führen würde. Diese Kosten würden, bezogen auf 5000 Arbeitslose, bis zu 400 Millionen DM p.a. betragen ... Die Gefahr des Verlustes von qualifiziertem deutschen Personal und damit seemännischem Knowhow ist dabei ... unverkennbar. Nachwuchs für den Seemannsberuf wäre unter diesen Umständen kaum noch zu gewinnen ... " Die Koalition bzw. die Bundesregierung sagt, sie wolle trotz des geplanten Fortfalls der heutigen Besetzungsbestimmungen der Arbeitslosigkeit entgegensteuern, indem sie den Reedern 40 Prozent der von den Seeleuten gezahlten Lohnsteuer vergütet. Sie wissen genau, daß das nicht reicht. Warum sonst wollen sie den Reedereien die Möglichkeit eines weiteren Lohnabbaus durch Billigseeleute eröffnen? Wir Sozialdemokraten fordern mit unserem Antrag die volle Lohnsteuerbefreiung wie sie Seeleute vieler anderer Nationen auch haben. Damit hätten wir ein gutes Fundament für eine konkurrenzfähige deutsche Seeschiffahrt: Das sind deutsche Besatzungen nach den heute geltenden Bestimmungen und deutsche Reedereien, deren Wettbewerbsbedingungen wir verbessern wollen. Mit einer solchen Reform bekommt die deutsche Handelsflotte eine dauerhafte Chance. Damit komme ich zur Schiffssicherheit. Schiffssicherheit hat eine menschliche und eine technische Komponente. Die menschliche hängt mit dem Knowhow der Besatzung, ihrer guten Ausbildung und der einwandfreien Verständigung an Bord, gerade in Notsituationen, zusammen. Die technischen Sicherheitsnormen sind in Deutschland ganz wesentlich entwickelt worden als Antwort auf die bitteren Erfahrungen mit Arbeitsunfällen und Schiffsunglücken. Wir erinnern an den Untergang der Estonia. Vergessen wir bitte nicht, daß es um Menschenleben geht und daß es einen Zusammenhang gibt zwischen der Qualität der Besatzung und der Qualität des Schiffes auf der einen Seite und der Höhe des Transportrisikos und damit langfristig auch der Versicherungsprämien auf der anderen Seite. Wir halten Ihnen vor, wie die Bundesregierung mit der Schiffssicherheit umgeht. Sie wollen ein Paket mit Hunderten deutscher Schiffssicherheitsbestimmungen stornieren und durch internationale IMO-Bestimmungen ersetzen, die naturgemäß Rücksicht nehmen müssen auf den Ausrüstungsstandard von Schiffen aus Dritte-Welt-Staaten. Und: Ihr Ministerium hat systematisch alles hintertrieben, was dazu hätte führen können, daß die EG- Kommission höhere Sicherheitsstandards für Schiff und Ausbildung definiert, um für Europa einen Qualitäts-Schiffahrts-Standortvorteil zu schaffen. So heißt es in der Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Papier der Kommission „Auf dem Weg zu einer neuen Seeverkehrsstrategie " : „Deutschland spricht sich gegen eigene innereuropäische Sicherheitsstandards aus ... Grundsätzlich ist internationalen Regimen, die in der IMO vereinbart werden, unbedingter Vorrang einzuräumen" (Drucksache 568 des Verkehrsausschusses vom 11. November 1996). Die Forderung unseres Antrages: Keine Verschlechterung der technischen Normen für deutsche Schiffe. Wir verlangen die Einzelüberprüfung der Normen, die der Bundesverkehrsminister in einem großen Kehraus insgesamt streichen und durch internationale IMO-Standards ersetzen will. Zu sinnvollen Änderungen sind wir natürlich bereit. Wir wollen aber auch zukünftig nicht auf nationale oder europäische Regelungen verzichten, weil wir wissen, daß die IMO oft Jahre braucht, um eine notwendige Vorschrift durchzusetzen. Deutschland muß auch zukünftig an führender Stelle stehen beim Schutz der Meeresumwelt, der Sicherheit der Transportgüter und dem Schutz von Mannschaft und Schiff. Wir haben uns am Anfang der Legislaturperiode in großer Übereinstimmung vorgenommen, die deutsche Seeschiffahrt zu stärken zugunsten des Seemannsberufes und der Schiffe unter deutscher Flagge, zugunsten der Reedereien, der Küstenregion und der gesamten Volkswirtschaft. Die Einführung einer mit den Niederlanden vergleichbaren Tonnagesteuer würde den notwendigen Spielraum geben für konkurrenzfähige Schiffahrt im Sinne der genannten Ziele. Egbert Nitsch (Rendsburg) (CDU/CSU): Es ist nichts Neues, daß die deutsche Seeschiffahrt seit Jahren unter erheblichem Druck steht. Das Wort: „Seefahrt tut not" wird nur noch in Sonntagsreden in den Küstenländern gebraucht und hat sich in einem langen Prozeß der Systemanpassung als da wären: Ausflaggung, Globalisierung und soziale Demontage der schwer erkämpften Rechte der Seeleute usw. von selbst erledigt. Dieses ist eines der traurigsten Kapitel unserer Geschichte. Die deutsche Seefahrt hatte und hat noch nur zum Teil und das doch mehr auf die Vergangenheit bezogen, ihre Bedeutung verloren. Das ist bekannt. Und auch die Gründe dafür sind jedem, der sich mit der Materie beschäftigt, nur zu klar. Wir stehen vor den Trümmern einer verfehlten Politik, und insofern kann ich mich den Ausführungen des Kollegen Kunick und den Schlußfolgerungen des Antrags der SPD nur anschließen. Wenn in Zukunft ein Reststandard gehalten werden kann, wäre das erstmal ein vorläufiger Anfang. Und nur das. Da muß aus Sicht meiner Partei aber noch etwas mehr passieren. Wenn zum Beispiel in Schleswig-Holstein durch ein ökologisch und wirtschaftlich sinnloses Projekt der Vogelflug-Querung mit einem Volumen von ca. 15 Milliarden DM die Fähren über den FehmannBelt verschwinden werden, verlieren 800 bis 1 000 hochqualifizierte Menschen ihren Beruf ohne eine Chance von Alternative. Regionale Entmündigung. Und so geht es weiter, und die Sonntagsreden werden weiter gehalten. Es muß Politik für Seefahrt gemacht werden. Auch hier stellt sich die Frage der Zukunft, die Frage der Ökologie. Wir brauchen Forschung für bessere Antriebe, für neue Schiffe - es müssen nicht Rahsegler sein, die die Passatzonen nutzen können. Aber die Werft- und Off-Shore-Industrie muß Vorgaben von der Politik angeboten kriegen, um völlig neue Seefahrtskonzepte, zum Beispiel auch für Urlaubsreisen, entwickeln zu können. Nur dann kann Deutschland und Europa den wichtigen Bereich wiedergewinnen. Lisa Peters (F.D.P.): Heute zu dieser späten Stunde beschäftigen wir uns mit dem Antrag 13/9075 der SPD-Fraktion zur „Förderung der Seeschiffahrt in Deutschland". Ich denke es ist legitim und sicher auch erforderlich. Daß dieser Antrag jedoch von der SPD-Fraktion gestellt wird, nachdem sie alle Anträge zur Förderung der deutschen Seeschiffahrt in Bausch und Bogen abgelehnt hat, bezeichne ich als nicht erklärlich und sehr gewagt. Ich denke, es ist auch für die Betroffenen durchschaubar, Seeleute und Reeder lassen sich keinen Sand mehr in die Augen streuen. Das Ja zur Steuerreform hätte nicht nur die deutsche Seeschiffahrt gefördert, die Reform hätte in allen Bereichen Entlastung und Arbeitsplätze gebracht, die wir in Deutschland dringend benötigen. Ich denke, diese Verweigerung, die nur im Hinblick auf gegenwärtige zukünftige Wahlen im Jahre 1998 zielt, kann man nicht mehr deutlich machen. Dafür haben die Menschen in diesem Lande kein Verständnis mehr. Das vorweg, es muß einfach gesagt werden. Ich denke, wir sind uns alle einig hier im Hause, daß wir auch in Zukunft die deutsche Seeschiffahrt benötigen. Wir wollen weiter unter den Handelsnationen der Welt eine Rolle spielen. Deutschland will auch in Zukunft maritime Technik exportieren. Das alles ist nur möglich, wenn noch eine Flotte unter schwarzrotgoldener Flagge fährt. Es ist Aufgabe der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages dafür die Rahmenbedingungen zu schaffen. Das hat die Bundesregierung getan. Auf der Bundestagsdrucksache 13/8298 vom 18. Juli 1997 ist im „Bericht der Bundesregierung zur Förderung der Seeschiffahrt in Deutschland" alles dargestellt, was zukünftig das Fahren unter deutscher Flagge ermöglicht. Wir passen uns damit den europäischen Bedingungen an. Die Niederlande waren hier Vorreiter, sie haben die Tonnagesteuer eingeführt. Dort wird wieder „eingeflaggt". Das wird auch in der Bundesrepublik der Fall sein. Es hätte schon der Fall sein können, wenn sie von der SPD im Bundesrat der Steuergesetzgebung, wie sie von uns in dem Steuerreformgesetz vorgeschlagen war, zugestimmt hätten. Ich würde mir wünschen, daß wir in Zukunft das Gemeinsame, das vorhanden ist, auch zum Ausdruck bringen. Gemeinsam wollen wir, die Bundesregierung, die Abgeordneten und auch die Regierungen in den Küstenländern, daß die Seeschiffahrt weiter Bestand hat, daß zunehmend wieder mehr unter deutscher Flagge gefahren wird und damit Arbeitsplätze bereitgestellt werden. Wir brauchen in Deutschland weiter eine maritime Ausbildung, wir wollen keine Sicherheitsvorschrift antasten, aber dort, wo europäische Anpassungen gefordert sind, diese nicht verhindern. Wenn die SPD im deutschen Bundestag immer wieder eine erweiterte deutsche Schiffsbesatzung fordert, die Küstenländer aber mit den Vorstellungen, die die Bundesregierung formuliert hat, einverstanden sind, dann ist es schlicht unehrlich, dies immer wieder zu fordern und so zu tun, als ob Sie es auch umsetzen würden, wenn Sie es könnten. Denn, so meine ich, muß es auch der Staatssekretär im niedersächsischen Wirtschaftsministerium fordern, wenn Gespräche mit dem BMV geführt werden. Das ist jedoch nicht der Fall, wie mir gestern noch im Ausschuß von Herrn Hinz bestätigt wurde. Solange wie wir noch keine neue Gesetzgebung, die die Tonnagesteuer, die Ermäßigung der Lohnsteuer, die geringere Besteuerung der Unternehmen in der Schiffahrt, mehr Flexibilisierung sowie eine abgesprochene und geregelte Ausbildung beinhaltet, haben, müssen weiterhin im Haushalt des Bundes die Finanzbeiträge bereitgestellt werden. Für 1998 sind 80 Millionen im Haushalt, für 1999 werden ebenfalls 80 Millionen eingestellt, so die Bundesregierung. Ich bin davon überzeugt, daß sofort im Herbst 1998 die umfassende Steuerreform in die Tat umgesetzt werden kann, die jetzt von den SPD-regierten Ländern verweigert wird. Ich sage deutlich, der wieder neu gestellte Antrag im Deutschen Bundestag, der heute zur Debatte steht, ist ein reiner Schaufensterantrag. Damit ist der Förderung der Deutschen Seeschiffahrt heute nicht gedient. Wohlgemerkt, die F.D.P.-Fraktion will ausdrücklich eine Veränderung. Wir sind der Auffassung, daß es nicht ohne eine schlagkräftige Handelsflotte geht. Nicht umsonst haben wir als Parlamentarier diese Maßnahmen in die Gesetzgebung zur Steuerreform eingebracht. Dr. Dagmar Enkelmann (PDS): Die Gewerkschaften ÖTV und DAG werfen der Bundesregierung vor, mit ihrem Schiffahrtskonzept der Seeschiffahrt endgültig den Garaus zu machen. Ich denke, sie haben recht. Die Zahlen sprechen für sich. Waren auf deutschen Schiffen 1980 noch 28 000 Seeleute beschäftigt, so waren es 1991 nur noch 16 000 und Ende 1997 lediglich noch 9 683. Nichts von dem, was die Bundesregierung bisher unternommen hat, konnte den Niedergang der deutschen Seeschiffahrt stoppen. Der Versuch, durch Einführung des Zweitregisters (ISR - Internationales Seeschiffahrts-Register) und den Abbau der geltenden Standards und sozialen Bedingungen in Konkurrenz mit den Billigflaggen anderer Länder zu treten, ist zum Scheitern verurteilt. Ein Wettbewerb mit Bedingungen, die im Extremfall bedeuten, daß Seeleute nur für Kost und Logis arbeiten, kann nicht gewonnen werden. Von daher ist der SPD-Antrag zu begrüßen. Er soll zum Beispiel verhindern, daß die grundsätzlich zu begrüßende Einführung der Tonnagesteuer auch für die 610 Schiffe unter fremder Flagge im deutschen Schiffsregister gelten. Mit solch einer günstigen Steuerregelung würden die Schiffe nämlich mehr gefördert, als die 719 Frachter unter deutscher Flagge. Die Bundesregierung würde, entgegen ihren erklärten Intentionen, weitere Anreize zum Ausflaggen oder zur Verlagerung des Betriebssitzes schaffen. Ebenso wie die PDS kritisieren wir die von der Bundesregierung geplante Änderung der Besetzungsverordnung. Künftig sollen nicht mehr sieben Seeleute mit deutschen Zertifikaten an Bord beschäftigt sein müssen, sondern nur noch ein deutscher Kapitän. Es liegt doch auf der Hand, daß in Zukunft dann alle Reeder die ihnen gebotene Chance, Personalkosten zu sparen, nutzen würden. Wenn nur noch der Kapitän ein deutsches Zertifikat haben muß, werden die Reeder künftig alle anderen Stellen mit Zweitregister-Seeleuten besetzen. Dies würde nicht nur den weiteren Verlust von Arbeitsplätzen bedeuten, sondern letztendlich den Verlust einer ganzen traditionsreichen Branche. Denn auch die Zukunft der Werften, insbesondere die Marktchancen hochmoderner Schiffe, die höchsten Anforderungen an die technische Sicherheit genügen, hängen davon ab, daß der Zusammenhang von sozial abgesicherten hochqualifizierten Seeleuten, modernen Reedereibetrieben und moderner Technik im eigenen Land erhalten bleibt. Die Seeschiffahrt ist grundsätzlich im internationalen Warentransport dann die ökonomischste und ökologischste Art, wenn durch Deregulierung die Standards nicht verschlechtert, sondern die ökologischen Risiken und Sicherheitsrisiken durch geeignete Maßnahmen soweit wie möglich minimiert werden. Eine von der Bundesregierung unter dem Stichwort „Flexibilisierung und Entbürokratisierung" geplante Senkung der nationalen maritimen Sicherheitsstandards auf ein niedrigeres internationales Sicherheitsniveau kann langfristig keine Vorteile für die deutsche Seeschiffahrt bringen. Ein Schiffahrtskonzept, daß die Rahmenbedingungen der deutschen Seeschiffahrt entscheidend verbessert, ist längst überfällig. Dazu gehört eine Harmonisierung auf europäischer Ebene, die jedoch keinesfalls eine Nivellierung auf den niedrigsten Standard sein darf. Weiterhin muß dazu die Förderung des seemännischen Nachwuchses und die Sicherung einer angemessenen Zahl von Ausbildungsplätzen auf Schiffen unter deutscher Flagge gehören gegebenenfalls durch Einführung einer Ausbildungskomponente bei der Gewährung von Finanzbeiträgen. Ein Wort noch zum Thema Unternehmensbesteuerung, das der SPD-Antrag leider nicht anspricht: Schiffsbeteiligungen sind, so hilfreich sie den Reedern im konkreten Fall auch sein mögen, in erster Linie eine Abschreibungsmöglichkeit, die zur Steuerumgehung geradezu einlädt. Beihilfen für die Seeschiffahrt sind erforderlich, darüber besteht Einigkeit. Diese müssen aber transparent sein und dürfen dem Staat unter dem Strich auf der Einnahmeseite nicht mehr schaden als sie ihm auf der Ausgabeseite nützen. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 1 (a - Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der parlamentarischen Demokratie durch unmittelbare Demokratie, b - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) Andreas Schmidt (Mülheim) (CDU/CSU): Die Anträge der PDS zur Demokratisierung unserer Gesellschaft sind eine Mischung aus Groteske und Unverfrorenheit. Auf Grund ihrer parteipolitischen Vergangenheit als SED hat die PDS jeden moralischen Anspruch verwirkt, sich als Verfechter von Recht, Staat und Demokratie darzustellen. Wenn sich die PDS jetzt als Verfechterin von Demokratie hinstellt, erinnert das an einen Brandstifter, der sich als Feuerwehr anbietet. Stellen Sie sich vor, die Wiedervereinigung wäre nicht durch eine friedliche Revolution der Menschen erkämpft, sondern durch die SED-Diktatur erzwungen worden. Wir, die Demokraten, hätten dann jedenfalls keine Chance, Anträge in einem freien Parlament zu stellen. Als SED-Nachfolgepartei steht die PDS in der Verantwortung für Diktatur, für Einschüchterung statt Meinungsfreiheit, für Mauer und Schießbefehl, für Stasi statt Toleranz, für Wahlbetrug. Nein: Die PDS als Nachfolgepartei der SED ist nicht der Anwalt der Demokratie, sondern das trojanische Pferd der Diktatur. Daß die PDS das trojanische Pferd der Diktatur ist, zeigt sich auch daran, daß die Mitgliedschaft in der kommunistischen Plattform mit der Mitgliedschaft in der PDS vereinbar ist. Ziel der kommunistischen Plattform ist es, das theoretische Erbe Lenins wiederherzustellen. In den Statuten der kommunistischen Plattform heißt es: „Eine revolutionäre Überwindung des Kapitalismus halten wir für unumgänglich. Dazu ist der herrschenden Klasse die Macht zu entreißen, und die Eigentumsverhältnisse an Produktions- mitteln sind grundlegend umzugestalten. " Demokratie und Kommunismus schließen sich gegenseitig aus. Wer etwas anderes behauptet, wird geröstete Schneebälle zum Verkauf anbieten. Der Antrag der PDS bietet Anlaß und Chance, sich mit dem Demokratiebegriff der PDS auseinanderzusetzen. Alle Kommunisten haben ein totalitäres Demokratieverständnis. Marxisten benutzen den Begriff Demokratie als Instrument zur Verschleierung ihrer Ziele. Kommunisten haben noch nie Demokratie als Verfahren politischer Willensbildung anerkannt. Der PDS-Antrag mit dem Ziel, unsere Demokratie zu ergänzen, steht in dieser antidemokratischen Tradition. Der PDS-Antrag dokumentiert, daß die PDS mit Demokratie eben nicht unser Verfahren zur politischen Willensbildung meint und anerkennt, sondern einen gegen das jetzige demokratische System gerichteten Prozeß. Die PDS versteht unter Demokratisierung offensichtlich die Erzeugung einer Massendynamik aller Unzufriedenen. Es ist gut, daß die PDS heute diesen Antrag vorgelegt hat. Er dokumentiert, daß auch die PDS, wie alle kommunistischen Parteien, ihre antidemokratische Tradition nicht aufgegeben hat. Wilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD): Zur Beratung steht ein Gesetzentwurf der Gruppe der PDS an, mit dem die Elemente der unmittelbaren Demokratie gestärkt werden sollen. Hierzu schlägt die PDS im wesentlichen vor, Volksbegehren, Volksinitiative und Volksentscheid im Grundgesetz zu stärken sowie einen Bürgerbeauftragten mit weitreichenden Befugnissen einzuführen. Für die Stärkung plebiszitärer Elemente im Grundgesetz hat es in der SPD immer Sympathie gegeben. Ich denke aber, daß die plebiszitären Elemente in einem ausgewogenen Verhältnis mit den Grundsätzen der repräsentativen Demokratie stehen müssen. Das bedeutet, daß plebiszitäre Elemente die repräsentative Demokratie lediglich ergänzen dürfen. Sie sollten sie nicht dominieren und handlungsunfähig machen. Die Vorschläge der PDS sind sehr weitreichend. So wird zum Beispiel ein Recht vorgesehen, durch Volksinitiative oder Volksbegehren Gesetzentwürfe und Beschlußentwürfe zu Gegenständen der politischen Willensbildung in den Bundestag einzubringen, wenn 100 000 Wahlberechtigte dieses unterstützen. Eine Beschränkung auf bestimmte Themengebiete ist nicht vorhanden; das Unterstützungsquorum ist ausgesprochen niedrig. Ausgesprochene Minderheiten könnten insofern erheblichen Einfluß auf die Gesetzgebung erhalten und das Gesetzgebungsorgan lahmlegen. Dieses dürfte kaum mit den Grundsätzen der repräsentativen Demokratie vereinbar sein. Ich bin dafür, daß wir die in der Gemeinsamen Verfassungskommission begonnene Diskussion über die Ergänzung des Grundgesetzes durch plebiszitäre Elemente baldmöglichst fortsetzen. In diesen Zusammenhang gehört auch die Frage, ob die Wahlperiode des Deutschen Bundestages auf fünf Jahre verlängert werden soll, wie es in vielen Bundesländern schon der Fall ist. Die hier vorgelegten Vorschläge der PDS sind jedenfalls keine Grundlage. Sie würden dazu führen, daß einer populistischen Partei - wie die PDS eine ist - mit geringstem Aufwand über Volksinitiative und Volksbegehren, erhebliche Einflußmöglichkeiten zufließen könnten, die durch das eigentliche Wahlergebnis dieser Partei nicht gedeckt sind. Insgesamt hat man bei dem gesamten Gesetzentwurf den Eindruck, daß die PDS die repräsentative Demokratie im Sinne des Grundgesetzes innerlich ablehnt und versucht, die bewährte Verfassungsordnung auszuhebeln. Die PDS schlägt weiterhin vor, einen Bürgerbeauftragten auf Bundesebene einzuführen. Die Einrichtung eines Bürgerbeauftragten auf Bundesebene erscheint mir im Grundsatz überlegenswert. Dabei sollten aber zunächst anderweitige Erfahrungen - etwa wie die des Bürgerbeauftragten auf europäischer Ebene oder in Rheinland-Pfalz - herangezogen und ausgewertet werden. Eingehend nachzudenken wäre auch über das Verhältnis Bürgerbeauftragter und Petitionsausschuß. Die Vorschläge der PDS sind allerdings auch hier als Diskussionsgrundlage völlig ungeeignet. Ein eigenes Gesetzesinitiativrecht für den Bürgerbeauftragten - wie es die PDS vorschlägt - erscheint mir als zu weitgehend und kann aus der grundgesetzlichen Verfassungsordnung nicht legitimiert werden. Auch der Vorschlag, den Wehrbeauftragten im Zusammenhang mit der Einführung des Bürgerbeauftragten abzuschaffen, ist völlig indiskutabel. Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages hat sich seit seinem Bestehen als Vertreter der Interessen von Soldaten bewährt und ist fest im Bewußtsein der Truppe verwurzelt. Die Abdeckung der spezifischen Bedürfnisse der Soldaten würde ein allgemeiner Bürgerbeauftragter kaum erfüllen können. Letztlich hat die PDS auch einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorgelegt. Mit diesem Antrag sollen die bereits genannten Punkte geschäftsordnungsrechtlich umgesetzt werden. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, daß die PDS als Gesamtüberschrift für Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid den Begriff „Volksgesetzgebung" benutzt. Die SED läßt grüßen. In dem Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung sind allerdings auch Vorschläge versteckt, mit dem sich die PDS den Fraktionsstatus im Deutschen Bundestag verschaffen möchte. Insoweit möchte die PDS den Fraktionsstatus auch für Abgeordnetengruppen ermöglichen, die über die Grundmandatsklausel in den Bundestag eingezogen sind. Betreffen würde das nur die PDS selbst. Hierzu bleibt nur der Hinweis, daß das Bundesverfassungsgericht im Herbst des letzten Jahres anders entschieden und festgestellt hat, daß die PDS keinen Anspruch auf den Fraktionsstatus im Deutschen Bundestag hat. Als Fazit bleibt festzustellen, daß die Vorschläge der PDS aus Sicht der SPD-Fraktion ungeeignet für die weitere Diskussion sind. Gerald Häfner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich bedaure ein wenig, daß diese Debatte unter Ausschluß der Öffentlichkeit so spät stattfindet. Das Thema Demokratie hat mehr Beachtung verdient. Ich sage das ohne jedes parteipolitische Konkurrenzdenken. Das Thema „Demokratie" beschäftigt mich schon seit über 20 Jahren, und ich bedauere immer, daß die Konkurrenzangst der Parteien untereinander die Verbesserung der Bürgerbeteiligung immer wieder blockiert hat. Das Trauerspiel der Gemeinsamen Verfassungskommission ist uns allen noch in guter Erinnerung. Über zwei Drittel der Menschen wollen selbst über politische Sachfragen entscheiden. Sie wollen nicht länger nur als Steuer- und Beitragszahler den Kopf für eine Politik hinhalten, auf die sie zu wenig Einfluß haben. Aus rechtlichen Gründen ist der amerikanische Grundsatz „no taxation without representation" nicht auf uns übertragbar. Er drückt aber richtigerweise den Anspruch der Menschen auf volle Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben aus. Es reicht eben nicht aus, nur alle vier Jahre den Bundestag zu wählen. Wahlentscheidungen sind keine Sachentscheidungen. Mehrheit im Parlament ist noch keine Mehrheit in der Bevölkerung. Bündnis 90/Die Grünen haben hier bereits einiges im Parlament eingebracht oder der Öffentlichkeit vorgestellt, so das Gesetz über den Bürgerbeauftragten und das Bundesabstimmungsgesetz zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid. Letzterer baut auf den Verfassungsentwurf des Kuratoriums für einen demokratisch verfaßten Bund deutscher Länder auf, der ersten gesamtdeutschen Bürgerinitiative nach der Vereinigung. Er war auch die Grundlage für den Gesetzentwurf der Bundestagsgruppe Bündnis 90/Die Grünen in der Gemeinsamen Verfassungskommission. Es ist etwas merkwürdig, daß ausgerechnet die PDS dieses Konzept zu einem guten Teil abschreibt und vorlegt. Es ist aber in Ordnung, denn dieses Konzept war im Kern richtig und ist auch die Grundlage für unseren eigenen Gesetzentwurf, den ich letzte Woche öffentlich vorgestellt habe und der demnächst hier in erster Lesung beraten wird. Meine Kolleginnen und Kollegen von der PDS, ich halte auch Ihren Vorschlag, den Bürgerbeauftragten von der Bundesversammlung wählen zu lassen, für wenig gelungen. Hier ist unser Vorschlag einer Wahl im Bundestag mit Zweidrittelmehrheit deutlich besser. Insgesamt ist mir Ihr Konzept viel zu aufgebläht und bürokratisch. Das Zusammenspiel mit dem Petitionsausschuß liegt total im Nebel. Es geht einfach nicht zu sagen, „der Bürgerbeauftragte ist in einer Sache vorrangig tätig. Der Petitionsausschuß unterstützt ihn". Das wird auch dem Anspruch des Parlaments so nicht gerecht. Was nun die direkte Demokratie angeht, so gefallen mir die Teile am besten, die Sie von uns übernommen haben. Gerade mich braucht niemand von der Notwendigkeit der Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksabstimmungen auf Bundesebene zu überzeugen. Die Umsetzung des Verfassungsgebots aus Art. 20 Abs. 2 ist mehr als überfällig. Deren Umsetzung leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Abbau des gravierenden Demokratiedefizits in Deutschland als einem der letzten Staaten in Europa. Das Grundgesetz hat im Jahre 1949 längst den Weg der direkten Bürgerbeteiligung gewiesen, als es ausdrücklich neben den Wahlen auch die Abstimmungen zuließ. Bei der Neugliederung des Bundesgebietes ist der Grundsatz umgesetzt worden, nicht jedoch für das normale Gesetzgebungsverfahren. So ist in Art. 20 Abs. 2 ausdrücklich von Abstimmungen die Rede: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch entsprechende Organe ... ausgeübt." Es trifft deshalb nicht zu, wenn immer wieder behauptet wird, das Grundgesetz kenne ausschließlich die repräsentative Demokratie. Im Parlamentarischen Rat wurde 1949 bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes das Für und Wider ausgiebig erörtert. Dabei stellte Carlo Schmid, Vorsitzender des Grundsatzausschusses, klar. „Wir wollen kein Monopol für die repräsentative Demokratie." Alle Versuche, den Begriff „Abstimmungen" aus dem Grundgesetzentwurf wieder herauszustreichen, wurden abgelehnt. Der Parlamentarische Rat war im Grundsatz offen für die direkte Demokratie, hat diese Entscheidung aber mit Rücksicht auf die Zeitumstände weder im Rahmen der Gesetzgebungszuständigkeiten des Grundgesetzes selbst noch in einem eigenen Bundesgesetz zum Ausdruck gebracht. Es ist die Absicht des vorgelegten Entwurfs, nach fast fünfzig Jahren Grundgesetz diese Lücke zu schließen. Einhunderttausend Stimmberechtigte sollen nach unseren Vorstellungen das Recht haben, das Parlament im Rahmen einer Volksinitiative mit einer bestimmten Sachfrage zu befassen. Ein solcher Bürgerantrag ist zugleich die verbindliche erste Stufe der dreistufigen Volksgesetzgebung. Nach der parlamentarischen Beratung und der möglichen Ablehnung des Antrags hat dann die Initiative auf der zweiten Verfahrensebene, des Volksbegehrens, die Möglichkeit, einen Volksentscheid zu beantragen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen von mindestens 1,5 Millionen Unterschriften. Auf der dritten Stufe findet dann die Volksabstimmung statt, bei der für einfache Gesetze die einfache Mehrheit der Stimmen genügt. Die Volksgesetzgebung unterliegt der gleichen Bindung an das Grundgesetz wie Gesetze, die auf parlamentarischem Wege beschlossen werden. Die uneingeschränkte Kontrolle des beschlossenen Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht ist ebenso gewährleistet wie die des parlamentarisch beschlossenen Gesetzes. Um zu verhindern, daß mit Hilfe eines Volksbegehrens gezielt die verfassungsrechtliche Ordnung, beispielsweise durch Diskriminierung von Minderheiten verletzt wird, soll das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit haben, die Unzulässigkeit festzustellen und so die eigentliche Abstimmung festzustellen und so die eigentliche Abstimmung zu untersagen. Außerdem unterliegen die Grundrechte einem besonderen Bestandsschutz. Änderungen des Grundgesetzes bedürfen zudem einer Mehrheit von zwei Dritteln der Abstimmenden. Das sind sinnvolle Regelungen, während das von der PDS vorgeschlagene Beteiligungsquorum von 25 Prozent von uns klar abgelehnt wird. Die Gegner einer Volksinitiative rufen zum Fernbleiben auf - damit verfälscht sich das Ergebnis völlig. Gerade die PDS hätte sich die Erfahrungen mit der Fürstenenteignung aus der Weimarer Republik mehr zu Herzen nehmen sollen. Ich verspreche Ihnen aber, daß mit dem heutigen Abend das Thema nicht abgehandelt ist. Wir werden dieses Thema - auf fachlich gesicherterer Grundlage - nach der Einbringung unseres Gesetzentwurfs hier erneut beraten. Jörg van Essen (F.D.P.): Der uns vorliegende Gesetzentwurf der PDS „zur Ergänzung der parlamentarischen Demokratie durch unmittelbare Demokratie", wie es im Titel heißt, greift die vielfältig verbreitete Kritik an der „Zuschauerdemokratie" auf. Und ich muß sagen, ich teile grundsätzlich die Besorgnis über den derzeitigen Zustand der demokratischen Kultur in diesem Lande. Wir als Liberale sind für Anregungen zu einer Verbesserung immer offen. Die PDS fordert in ihrem Gesetzentwurf recht Verschiedenes, das nur dem Schein nach unter dem Titel Demokratisierung zusammengefaßt werden kann. Da ist zunächst einmal die Forderung nach Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden. Abgesehen von der durchaus problematischen Erfahrung mit derartigen Instrumenten in der deutschen Geschichte, die zu einer sehr sorgfältigen Abwägung mahnen, sind wir Liberale grundsätzlich offen für solche Beteiligungsformen, schließlich haben wir in unseren eigenen Reihen das Instrument des Mitgliederentscheids eingeführt. Man sollte aber nicht versuchen, wie das die PDS offensichtlich intendiert, hier eine Nebengesetzgebung gegen die parlamentarische, repräsentative Demokratie einzuführen. Gleiches gilt für das etwas ominöse Recht „auf Verfahrensbeteiligung im Grundgesetz". Die Forderungen nach einer Erweiterung des Petitionsrechts und der grundgesetzlichen Verankerung der Institution einer oder eines Bürgerbeauftragten hätten glatt von Frau Nickels stammen können, die ja immer behauptet, daß ihre sehr umfangreiche Tätigkeit nicht ausreichend sei. Ich kann diesen Forderungen nicht folgen. Unser Petitionsrecht funktioniert gut. Wenn im übrigen Geldmittel, wie es in dem Gesetzentwurf formuliert ist, durch den Wegfall des Etats der Wehrbeauftragten sowie der Beauftragten für die Belange der Ausländer gewonnen werden sollen, dann kann ich nur konstatieren, daß funktionierende und wichtige Elemente der demokratischen Struktur abgeschafft werden sollen, um neue rotgrüne Posten zu kreieren. Wenn Finanzmittel für diese angeblichen Demokratisierungselemente desweiteren durch Etatkürzungen beim Bundesverfassungsschutz, dem BND und bei der Gauck-Behörde erschlossen werden sollen, dann muß ein Schelm sein, wer bei der PDS dabei Böses denkt. Noch deutlicher wird der Hintergrund des harmlos im Gewande der Demokratisierungsbestrebungen daherkommenden Gesetzentwurfes, wenn man sich den dazugehörigen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung ansieht. Da werden wieder angeblich fehlende Minderheitenrechte im Deutschen Bundestag beklagt, insonderheit natürlich die schlimme Situation der PDS, und im übrigen irgendwie vergessen, daß wir so etwas wie eine Parlamentsreform initiiert haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen der PDS! Wir haben es in diesem Hause schon mehrfach debattiert: Sie werden hier nicht diskriminiert. Das Bundesverfassungsgericht hat den auf der Geschäftsordnungsautonomie beruhenden Gestaltungsspielraum des Deutschen Bundestages in der Frage der Fraktionsstärke bestätigt. Und diesen Gestaltungsspielraum haben wir und werden wir auch weiterhin so nutzen, wie es dem aus dem Jahre 1969 stammenden Beschluß entspricht, als noch niemand an die PDS gedacht hat. Und wer sich die Praxis einmal neutral anschaut, der wird schnell feststellen, daß Ihrer Gruppe nahezu alle Rechte eingeräumt werden, die auch einer Fraktion zustehen. Ich brauche das hier nicht erneut im einzelnen auszuführen. Und wenn Sie, weil Sie ansonsten politisch nicht recht weiterkommen, die Einführung einer sogenannten „Oppositionserklärung" fordern, dann wird deutlich, daß Sie mehr an einer im System der Mehrheitsdemokratie nicht gewollten Blockadepolitik interessiert sind, als an einer kreativen Ausgestaltung der Ihnen vom Wähler zugewiesenen Oppositionsrolle.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin TitzeStecher?


Rede von Franz-Peter Basten
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Nein, ich beantworte jetzt keine Zwischenfrage. Ich möchte ohne Unterbrechung weiterreden.
Es gibt weitere Kuriositäten. Wenn der städtische Angestellte verbotswidrig raucht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit und zahlt. Wenn der Angestellte im Privatbetrieb im Gebäude nebenan unter denselben Voraussetzungen verbotswidrig raucht, begeht er keine Ordnungswidrigkeit und zahlt dementsprechend nicht. Aber in jedem Fall zahlt der Chef. Das sind die logischen Folgen eines Gesetzentwurfs, der nicht durchdacht und nicht überlegt ist. Er bringt uns bei der Bevölkerung in Schwierigkeiten, weil das, was wir eigentlich sinnvollerweise anstreben sollten, nur karikiert wird.
Wenn die Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft auch nur annähernd stimmen, dann kommt auf die Privatwirtschaft, insbesondere auf die mittelständische Wirtschaft, eine Belastung in zweistelliger Milliardenhöhe zu.

(Zuruf von der CDU/CSU: Milchmädchenrechnung! Zuruf von der SPD: Dummes Zeug!)

Wir können nicht die Entlastung der Wirtschaft von Kosten zur Schicksalsfrage der Nation erheben und gleichzeitig durch solche Gesetze Milliarden DM draufsatteln. Die Debatte heute morgen und diese Debatte passen nicht zusammen. Auch das will ich bei dieser Gelegenheit einmal sagen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der angesehene Staatsrechtslehrer Hans-Peter Schneider weist in einem Gutachten nach, daß der Gruppenantrag unter anderem auch gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip sowie gegen das Übernormierungsverbot verstößt und damit zu allem Überfluß auch noch verfassungswidrig ist. Die geltende Rechtslage gewährt bereits Rechtsschutz in erheblichem Umfang. § 5 Arbeitsstättenverordnung und § 618 BGB sehen Schutzbestimmungen vor. Besondere Schutznormen gibt es im Mutterschutzgesetz und im Jugendarbeitsschutzgesetz. Diese gesetzlichen Regelungen geben den Betroffenen einklagbare Rechte. In der Anhörung hat ein einschlägig erfahrener sachverständiger Rechtsanwalt von einer hohen Erfolgsquote gesprochen. Bestehende Lücken, wie zum Beispiel beim Luftverkehr oder in Gaststätten, können durch Vereinbarungen geschlossen werden. Man arbeitet auch daran. Aber gerade für diese Bereiche sehen auch die Entwürfe keine Regelungen vor.
Die vorhandenen gesetzlichen Regelungen und betrieblichen Vereinbarungen lassen, im Gegensatz zum kompromißlosen Totalverbot der Entwürfe, differenzierte betriebs- und ortsbezogene Lösungen zu. Wir sprechen so viel vom Subsidiaritätsprinzip. Hier können wir es anwenden. Mit betrieblichen Vereinbarungen werden auch die Mitbestimmungsrechte der Belegschaft gewahrt. Die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen schaffen die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates ab. Völlig zu Recht hat sich der DGB in einer Presseerklärung vom 3. Februar 1998 gegen die vorliegenden Entwürfe ausgesprochen.
Zum Schluß noch folgende Bemerkung. Die Anhänger der Gesetzentwürfe verweisen immer wieder darauf, daß eine große Mehrheit der Bevölkerung diese Gesetze zum Schutze der Nichtraucher wolle. Ich begegne viel öfter der Frage: Habt ihr in Bonn angesichts der wirklichen Probleme im Lande nichts Besseres zu tun, als solche Gesetze auf den Weg zu bringen?

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)


Franz Peter Basten
Wir Politiker fordern immer: weniger Staat, weniger Gängelung, weniger Regulierung und weniger Bevormundung. Wir führten gestern eine Anhörung zum Ehrenamt durch und rufen heute nach dem Staat, um Anstand und Rücksichtspflichten zu kodifizieren. Der Ruf nach dem Staat zur Regelung von Rücksichtnahme und Toleranz ist eine Kapitulationserklärung und mit der Vorstellung vom selbstbewußten und zur Konfliktregelung fähigen Bürger nicht vereinbar. Es ist ein schlechter Weg, den Sie gehen. Ich kann diesen Gesetzentwürfen nicht meine Zustimmung geben.
Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Zu einer Kurzintervention erhält die Kollegin Titze-Stecher das Wort.