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    Plenarprotokoll 13/215 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 215. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 4. Februar 1998 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1 : Fragestunde (Drucksache 13/9728 vom 30. Januar 1998) 19609 A Maßnahmen gegen die Vernachlässigung der notwendigen Pflege des Deiches und des Deichvorlandes an der Westküste Schleswig-Holsteins MdlAnfr 1,2 Helmut Lamp CDU/CSU Antw PStSekr Ernst Hinsken BML 19609 B, 19610 A ZusFr Helmut Lamp CDU/CSU 19609 B ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . 19609 D, 19610 A Rückwirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise in den asiatischen Ländern auf die deutsche und europäische Wirtschaft MdlAnfr 10 Otto Schily SPD Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 19610 A ZusFr Otto Schily SPD 19611 A ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . 19612 A ZusFr Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD . 19612 C ZusFr Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19612 D Einleitung von Verfahren wegen Nichterfüllung der Beschäftigungsquote für Behinderte durch Arbeitgeber seit 1994; Höhe des Ausgleichsabgabenaufkommens gem. Schwerbehindertengesetz und Einsatz dieser Mittel MdlAnfr 11, 12 Günter Graf (Friesoythe) SPD Antw PStSekr Horst Günther BMA . . . 19613 B, C ZusFr Günter Graf (Friesoythe) SPD . . . 19614 A ZusFr Hans-Peter Kemper SPD 19614 C ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . 19614 D ZusFr Ulla Schmidt (Aachen) SPD . . 19615 A Entwicklung der Beschäftigungslage der Behinderten; Nichterfüllung der Beschäftigungsquote durch die privaten und öffentlichen Arbeitgeber seit 1994 MdlAnfr 13, 14 Hans-Peter Kemper SPD Antw PStSekr Horst Günther BMA . . . 19615 C ZusFr Hans-Peter Kemper SPD 19616 D ZusFr Brigitte Adler SPD 19617 A Datenschutzrechtliche Einwände gegen die Frage des Hauptverbandes der Berufsgenossenschaften nach dem Verdacht auf eine Berufskrankheit in den Fragebögen zur Anmeldung von Entschädigungsansprüchen nach § 551 Abs. 2 RVO MdlAnfr 15, 16 Hans Büttner (Ingolstadt) SPD Antw PStSekr Horst Günther BMA . . . 19617 C ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . 19618 B Beeinträchtigung der Radarüberwachung des Tiefflugraumes durch hohe Windkraftanlagen MdlAnfr 17, 18 Gabriele Iwersen SPD Antw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg . 19619 B ZusFr Gabriele Iwersen SPD 19619 C Entfernung jeglichen mit NS-Symbolen versehenen Geräts aus den Beständen der Bundeswehr MdlAnfr 19, 20 Hans Wallow SPD Antw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg 19620 C, 19621 B ZusFr Hans Wallow SPD 19620 D Auslegung des § 140 SGB V hinsichtlich des Bestandsschutzes von Kliniken und Einrichtungen der Krankenkassen bei Änderung der Indikation MdlAnfr 23, 24 Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPoh1 BMG 19621 C, 19622 A ZusFr Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD 19621 D, 19622 B ZusFr Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD . . 19622 C Auslegung des § 140 SGB V hinsichtlich des Bestandsschutzes von Kliniken und Einrichtungen der Krankenkassen bei Änderung der Indikation; Bestandsschutz für Mitarbeiterverträge MdlAnfr 25, 26 Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 19623 A, 19623 C ZusFr Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD . . 19623 A ZusFr Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD 19623 C Auslegung des § 140 SGB V hinsichtlich des Bestandsschutzes von Kliniken und Einrichtungen der Krankenkassen bei Änderung der Indikation MdlAnfr 27, 28 Brigitte Adler SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 19623 D, 19625 A ZusFr Brigitte Adler SPD . . . 19623 D, 19625 B ZusFr Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD 19624 C ZusFr Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD . . 19624 D Aussetzung des Planfeststellungsbeschlusses für die A 20 im Raum Lübeck; Kosten für Alternativplanungen zur Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern MdlAnfr 29, 30 Anke Eymer CDU/CSU Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . 19625 C, D ZusFr Monika Ganseforth SPD 19626 A Übernahme der Restkosten zur Unterstützung der hochwassergeschädigten polnischen Gemeinden; „humanitäres Interesse" bei der Überlassung von drei Lkw's an Manfred Roeder für das „Deutsch-Russische Gemeinschaftswerk" MdlAnfr 36, 37 Dr. Angelica Schwall-Düren SPD Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA 19626 B, 19627 B ZusFr Dr. Angelica Schwall-Düren SPD . 19626 C, 19627 C Brücken aus deutschen Vorsorgebeständen für zwei hochwassergeschädigte polnische Gemeinden MdlAnfr 38, 39 Markus Meckel SPD Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA 19627 D, 19628 D ZusFr Markus Meckel SPD 19628 B EU-weite Aufhebung der Steuerbefreiung von Flugkraftstoffen MdlAnfr 42, 43 Monika Ganseforth SPD Antw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF . 19629 B, 19630 A ZusFr Monika Ganseforth SPD . 19629 C, 19630 B Kredite deutscher Kreditinstitute im asiatischen Raum MdlAnfr 44 Otto Schily SPD Antw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 19630 D ZusFr Otto Schily SPD 19630 D ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . 19631 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Übernahme von 51 % des Aktienkapitals der Preussag Stahl AG durch das Land Niedersachsen . . 19631 C Walter Hirche F.D.P 19631 D Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 19632 D Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . 19634 A Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19635 B Rolf Kutzmutz PDS 19636 C Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 19638 A Gerhard Schröder, Ministerpräsident (Niedersachsen) 19639 D Erich Maaß (Wilhelmshaven) CDU/CSU 19643 D Wolfgang Weiermann SPD 19644 D Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein CDU/CSU 19645 D Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 19646 C Thomas Rachel CDU/CSU 19647 D Gerd Andres SPD 19648 D Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU . 19649 C Nächste Sitzung 19650 D Berichtigung 19650 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 19651* A Anlage 2 Ökologische Bewertung der Geräte zur Versetzung von Leitungswasser mit Kohlensäure MdlAnfr 3 - Drs 13/9728 - Susanne Kastner SPD SchrAntw PStSekr Walter Hirche BMU . 19651* B Anlage 3 Universeller Multimedia-Zugang; Vermittlung durch Institutionen der allgemeinen Erwachsenenbildung MdlAnfr 4, 5 - Drs 13/9728 - Heinz Schmitt (Berg) SPD SchrAntw PStSekr'in Elke Wülfing BMBF 19651* C Anlage 4 Einsparungen für die öffentlichen Haushalte bei Zugrundelegung des 1,7fachen Satzes der GOZ beim Zahnersatz von Beihilfeberechtigten MdlAnfr 6, 7 - Drs 13/9728 - Klaus Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 19652* B Anlage 5 Verankerung der Umweltnormen und Verhaltensregeln im Multilateralen Abkommen für Investitionen (MAI) MdlAnfr 8, 9 - Drs 13/9728 - Michael Müller SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 19657* C Anlage 6 Zwischenfälle bei öffentlichen Gelöbnissen der Bundeswehr seit 1990 MdlAnfr 21 - Drs 13/9728 - Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg 19653* A Anlage 7 Verkauf von Mineralwasser in PET Flaschen MdlAnfr 22 - Drs 13/9728 - Susanne Kastner SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 19653* B Anlage 8 Abschluß eines verbindlichen Übereinkommens mit einheitlichen Sicherheitsstandards für die Güterbeförderung auf der Donau MdlAnfr 31, 32 - Drs 13/9728 - Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 19653* C Anlage 9 Fördergelder des Bundes an das Bonner Kunstmuseum; mangelnde Berücksichtigung ostdeutscher Künstler bei der Ausstellung „German Art - dreißig Jahre zeitgenössische deutsche Kunst" im Dezember 1997 MdlAnfr 33, 34 - Drs 13/9728 - Thomas Krüger SPD SchrAntw PStSekr Joachim Günther BMBau 19654* A Anlage 10 Errichtung von Windenergieanlagen nach § 35 Baugesetzbuch MdlAnfr 35 - Drs 13/9728 - Dietrich Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Joachim Günther BMBau 19654* C Anlage 11 Entschädigung ehemaliger russischer Kriegsgefangener und Zwangsarbeiter MdlAnfr 40, 41 - Drs 13/9728 - Gernot Erler SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 19654* D Anlage 12 Sanierung der Haushalte von EU-Mitgliedsländern zwecks Erfüllung der Konvergenzkriterien mit Mitteln aus dem EU- Kohäsionsfonds MdlAnfr 45 - Drs 13/9728 - Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 19655* C Anlage 13 Amtliche Mitteilungen 19655* D Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Februar 1998 19609 215. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 4. Februar 1998 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 214. Sitzung, Seite 19 571 A, vierte Zeile des Redetextes des Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz: Statt „des Tafelsilbers" ist „des Tafelgoldes" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Hans SPD 4. 2. 98 Borchert, Jochen CDU/CSU 4. 2. 98 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 4. 2. 98 Dreßler, Rudolf SPD 4. 2. 98 Duve, Freimut SPD 4. 2. 98 Graf von Einsiedel, PDS 4. 2. 98 Heinrich Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 4. 2. 98 Dr.-Ing. Jork, Rainer CDU/CSU 4. 2. 98 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 4. 2. 98 Kurzhals, Christine SPD 4. 2. 98 Leidinger, Robert SPD 4. 2. 98 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 4. 2. 98 Michels, Meinolf CDU/CSU 4. 2. 98 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 4. 2. 98 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 4. 2. 98 90/DIE GRÜNEN Rupprecht, Marlene SPD 4. 2. 98 Schulz (Berlin), Werner BÜNDNIS 4. 2. 98 90/DIE GRÜNEN Schwanhold, Ernst SPD 4. 2. 98 Schwanitz, Rolf SPD 4. 2. 98 Sorge, Wieland SPD 4. 2. 98 Vosen, Josef SPD 4. 2. 98 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Frage der Abgeordneten Susanne Kastner (SPD) (Drucksache 13/9728 Frage 3): Wie beurteilt die Bundesregierung die zunehmende Verwendung von Geräten, mit deren Hilfe Leitungswasser mit Kohlensäure versetzt wird, aus ökologischer Sicht, und gibt es Ökobilanzen zur Bewertung der Alternative Mineralwasser/Trinkwasser mit Kohlensäure versetzt? Der Bundesregierung sind keine Untersuchungen bekannt, aus denen sich Hinweise auf die ökologische Beurteilung von Geräten, mit deren Hilfe Leitungswasser mit Kohlensäure versetzt wird, ergeben. Aus Sicht der Bundesregierung sind derartige Geräte bis auf den dabei erforderlichen Einsatz von Elek- Anlagen zum Stenographischen Bericht trizität prinzipiell mit den traditionell eingesetzten Siphons zu vergleichen. Ökobilanzen zur Bewertung der Alternative Mineralwasser/Trinkwasser mit Kohlensäure versetzt liegen nach Kenntnis der Bundesregierung nicht vor. Es wird auch nicht erwartet, daß derartige Ökobilanzen erarbeitet werden. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Elke Wülfing auf die Fragen des Abgeordneten Heinz Schmitt (Berg) (SPD) (Drucksache 13/9728 Fragen 4 und 5): Welche Maßnahmen gibt es seitens der Bundesregierung, um einen Zugang zu den neuen Informations- und Kommunikationstechniken für alle Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, und welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um einen universellen ,,Multimedia"-Zugang zu erreichen? Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung Institutionen der allgemeinen Erwachsenenbildung bei der Vermittlung von ,,Multimedia"-Kompetenzen bei, und werden solche Institutionen in Förderprogramme des Bundes einbezogen? Zu Frage 4: Die infrastrukturellen Voraussetzungen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Multimedia sind in Deutschland hervorragend. 110 000 km Glasfaserverkabelung, 17 Millionen Anschlüsse für das Breitbandkabelnetz, 38 ISDN-Anschlüsse je 1 000 Einwohner unterstreichen das internationale Spitzenniveau. Nach der Liberalisierung der Telekommunikation in der Bundesrepublik Deutschland werden Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation als privatwirtschaftliche Tätigkeiten von den Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost und anderen privaten Anbietern erbracht. Die Bundesregierung erwartet . sich hiervon insbesondere eine Ausdehnung der Übertragungskapazitäten - damit einhergehend ein Absinken der Tarife im Telefondienst und im Bereich der Datenübertragung - sowie eine erhebliche Ausweitung des Dienstleistungsangebotes in der Telekommunikation. Durch diese positiven Wettbewerbswirkungen wird der Zugang für Bürgerinnen und Bürger zu Multimediadiensten erheblich verbessert. Weitergehende telekommunikationspolitische Maßnahmen sind im Hinblick auf die dynamische Entwicklung in diesem Bereich nicht erforderlich. Die Bundesregierung mißt demgegenüber Maßnahmen zur Förderung der Kompetenz der Nutzer im Umgang mit den neuen Informations- und Kommunikationsdiensten, wie sie im Aktionsplan „Info 2000 - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft" enthalten sind, eine besondere Bedeutung bei. Hierzu zählen insbesondere Programme wie „Schulen an's Netz" oder „Senioren an's Netz" sowie die Förderung eines breiten gesellschaftlichen Dialogs 19652* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Februar 1998 zu Fragen der neuen Informations- und Kommunikationstechnik, wie er zum Beispiel im Rahmen des „Forum Info 2000" erfolgt. Zu Frage 5: Die Bundesregierung mißt den Einrichtungen der allgemeinen Erwachsenenbildung eine große Bedeutung bei der Vermittlung von „Multimedia-Kompetenzen" zu. Diese Einrichtungen haben die besondere Aufgabe, Zielgruppen, die nicht über den Schul- und Hochschulbereich sowie in der Erwerbstätigkeit erreicht werden können, zu befähigen, sich Kenntnisse im Umgang mit den neuen Lernmedien anzueignen und auch Kompetenzen in der Bewertung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien zu erlangen. Die Einrichtungen kommen dieser verstärkten Nachfrage derzeit auch mit einem größeren Angebot nach. Die Bundesregierung unterstützt diesen Prozeß nicht durch ein Förderprogramm, sondern durch gezielte Projektförderung. Zum Beispiel wird gegenwärtig beim Deutschen Institut für Erwachsenenbildung in Frankfurt am Main das Projekt „Pädagogische Innovationen durch Multimedia in der Erwachsenenbildung" im Auftrag des BMBF durchgeführt. Dieses Projekt soll durch die Darstellung von beispielgebenden Praxisprojekten und die Erarbeitung von Handreichungen für die Erwachsenenbildung den Einrichtungen Hilfestellung und Hinweise für weitere Entwicklungen geben. Darüber hinaus hat der vom BMBF ausgeschriebene „Deutsche Seniorenpreis Multimedia-Vermittlung von Medienkompetenz" ein großes Echo gefunden. Hier haben auch Einrichtungen der allgemeinen Erwachsenenbildung Vorschläge eingereicht, die prämiert wurden und zur Zeit realisiert werden. Schließlich hat die Bundesregierung mit dem bereits erwähnten „Forum Info 2000" eine Plattform geschaffen, bei der auch das Thema Bildung/Medienkompetenz in einer Arbeitsgruppe intensiv diskutiert wird. Hier sind auch Einrichtungen der allgemeinen Erwachsenenbildung einbezogen. In Kürze werden die Arbeitsergebnisse veröffentlicht. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Kirschner (SPD) (Drucksache 13/9728 Fragen 6 und 7): Welche Einsparungen würden sich für den Bundeshaushalt und die sonstigen Haushalte von Bundesbehörden bzw. Bundeseinrichtungen pro Jahr ergeben, wenn bei der zahnmedizinischen Versorgung von Beihilfeberechtigten wie jetzt bei Zahnersatz bei den in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten der 1,7fache Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet wird? Wie sehen die entsprechenden Zahlen der weiteren öffentlichen Haushalte (Länder, Landkreise, Kommunen usw.) aus, und wieviel Geld könnte hier bei einer Festschreibung auf den 1,7fachen Satz zugunsten des Steuerzahlers eingespart werden? Zu Frage 6: Bei einer generellen Absenkung des Schwellenwertes auf das 1,7fache für den Ausgabenbereich des Bundes (ohne Post und Bahn) können bezogen auf das Jahr 1996 die jährlichen Einsparungen auf ca. 36 Millionen DM geschätzt werden. Zu Frage 7: Der Bundesregierung liegt entsprechendes Zahlenmaterial aus den Bereichen anderer Dienstherren nicht vor. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen des Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf) (SPD) (Drucksache 13/9728 Fragen 8 und 9): Welche Auswirkungen wird das Multilaterale Abkommen für Investitionen (MAI) nach dem gegenwärtigen Stand der Diskussion in der OECD auf die Umweltgesetzgebung des Bundes und der Länder haben, und wie sollen negative Auswirkungen auf die Umwelt und die soziale Situation durch Investitionen, z. B. im Bereich Tourismus, verhindert werden? Wie sollen international vereinbarte Umweltnormen und Verhaltensregeln im MAI der OECD verankert werden, und wie können deutsche Unternehmen verpflichtet werden, bei Finanz- und Anlageinvestitionen in Entwicklungsländern die deutschen Umweltanforderungen, z. B. im Bereich chemische Pflanzenschutzmittel, einzuhalten? Zu Frage 8: Das MAI läßt die Umweltgesetzgebung des Bundes und der Länder unberührt. Das MAI untersagt den Vertragsstaaten insoweit lediglich, ausländische Investoren weniger günstig zu behandeln als inländische Unternehmen. Dieses Gleichbehandlungsgebot ist bereits heute geltendes deutsches Recht. Weiterhin wird das MAI in seiner Präambel auf die Umweltaspekte von Investitionen eingehen und zusätzlich auf die bereits geltenden OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen verweisen, die ein eigenes Kapitel zum Thema „Umweltschutz" enthalten. Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus für eine MAI-Bestimmung ein, die es den Vertragsparteien verbietet, ihre einheimischen Umweltstandards zum Zwecke der Anwerbung von ausländischen Investoren abzusenken. Entsprechende Regelungen sind auch für die sozialen Aspekte von Investitionen vorgesehen. Zu Frage 9: Das MAI wird in seiner Präambel auf die Verpflichtungen verweisen, welche die Vertragsstaaten in der Rio-Erklärung eingegangen sind. Weiterhin werden die OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen, welche ein eigenes Kapitel zum Thema „Umweltschutz" enthalten, dem MAI beigefügt. Im übri- Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Februar 1998 19653* gen sind international vereinbarte Umweltnormen nach ihrer Ratifizierung durch die einzelnen Vertragsparteien Bestandteil des nationalen Rechts und damit von den dort tätigen Investoren zu beachten. Anlage 6 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. Klaus Rose auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/ CSU) (Drucksache 13/9728 Frage 21): Bei welchen öffentlichen Gelöbnissen der Bundeswehr ist es von 1990 bis heute zu Störungen gekommen, und welche Gelöbnisse mußten in diesem Zeitraum aufgrund angekündigter linksradikaler Krawalle abgesagt oder in die Kasernen zurückverlegt werden? Die Bundeswehr führt keine Statistik zu Störungen oder angedrohten Störungen öffentlicher feierlicher Gelöbnisse. Eine Abfrage der Truppe würde zu keinen aussagekräftigen Meldungen führen, da der Begriff der Störung nicht eingrenzbar ist und zudem durch die tiefgreifende Umstrukturierung der Bundeswehr, die Verlegung und Auflösung zahlreicher Verbände und Einheiten jede Abfrage nur ein unvollständiges Bild liefern könnte. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage der Abgeordneten Susanne Kastner (SPD) (Drucksache 13/9728 Frage 22): Ist nach Auffassung der Bundesregierung der Verkauf von Mineralwasser in PET-Flaschen nach geltendem Recht zulässig, obwohl nach Angaben der Brunnenindustrie Stoffe aus dem Kunststoff, wie z. B. Acetaldehyd, in das Mineralwasser eindringen und es geschmacklich verändern, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dies zu verhindern? Nach dem Kenntnisstand des Bundesministeriums für Gesundheit sind Getränkeflaschen aus Polyethylenterephthalat (PET) zur Einwegverpackung von natürlichen Mineralwässern im Gebrauch, bei denen sich keine geruchlichen oder geschmacklichen Veränderungen, z. B. durch Acetaldehyd aus dem Kunststoffmaterial, im abgefüllten Wasser bemerkbar machen. Offensichtlich können jedoch solche Probleme bei den dickwandigeren Mehrwegflaschen aus PET bestehen. Getränkeflaschen aus Polyethylenterephthalat (PET) unterliegen als Bedarfsgegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (Lebensmittelbedarfsgegenstände), den dafür geltenden Bestimmungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG). Nach § 31 Abs. 1 LMBG ist es verboten, Gegenstände als Lebensmittelbedarfsgegenstände gewerbsmäßig so zu verwenden, daß von ihnen Stoffe auf Lebensmittel oder deren Oberfläche übergehen, ausgenommen gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenkliche Anteile, die technisch unvermeidbar sind. Dies gilt auch für den Übergang von Acetaldehyd aus PET-Getränkeflaschen in das darin enthaltene Mineralwasser. Es ist Aufgabe der für den Vollzug lebensmittelrechtlicher Vorschriften zuständigen Landesbehörden festzustellen, ob bei den in Getränkeflaschen aus Kunststoff abgefüllten natürlichen Mineralwässern die genannten Vorschriften eingehalten sind. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, daß entsprechend der Begriffsbestimmung für natürliches Mineralwasser in § 2 der Mineral- und TafelwasserVerordnung ein natürliches Mineralwasser von ursprünglicher Reinheit, wie es aus der Quelle kommt, sein muß. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/9728 Fragen 31 und 32): Trifft es zu, daß die Donau als einziger mitteleuropäischer Fluß bislang ohne eine für alle Anliegerstaaten gültige Gefahrgutverordnung ist, und falls ja, was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um ein verbindliches Übereinkommen mit einheitlichen Sicherheitsstandards für die Donau zu erreichen? Wie ist der Stand der Bemühungen der EU-Kommission um einheitliche Regelungen, die für nationale und grenzüberschreitende Beförderungen von Gütern auf der Donau gelten sollen, und welche Initiativen hat die Bundesregierung hierbei ergriffen? Zu Frage 31: Es trifft zu, daß auf der schiffbaren Donau von Kelheim bis ins Schwarze Meer keine für alle Anliegerstaaten gleichermaßen gültige Gefahrgutverordnung existiert. Um ein einheitliches und verbindliches Regelwerk zu erreichen, hat die Bundesregierung ein Übereinkommen zum grenzüberschreitenden Transport gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen initiiert. Dieses Übereinkommen wird seit Anfang 1996 in einer ECE/ZKR (Wirtschaftskommission für Europa/ Zentralkommission für die Rheinschiffahrt) Arbeitsgruppe erarbeitet und soll in absehbarer Zeit (1999/ 2000) paraphiert werden. Zu Frage 32: Was den Donauabschnitt im Gebiet der Europäischen Union betrifft, so gilt für alle Binnenschiffe der EU-Mitgliedstaaten absolute Transportfreiheit national und grenzüberschreitend. Für Donautransporte, die über das EU-Gebiet hinausführen und den restlichen Donauraum mit dem westeuropäischen Wasserstraßensystem verbinden, hat die EU-Kommission mit Polen, Tschechien und der Slowakei ein multilaterales Binnenschiffahrtsabkommen paraphiert, das einheitliche Regelungen für die Güterbeförderung mit Binnenschiffen enthält, aber bisher noch nicht in Kraft gesetzt wurde. Dem Abkommen sollen zu einem späteren Zeitpunkt auch die übrigen Donauanliegerstaaten beitreten. Die Bundesrepublik Deutschland hat bereits vor Jahren bilaterale Binnenschiffahrtsabkommen mit allen Donauanliegerstaaten (mit Ausnahme Jugoslawiens) abgeschlossen, in denen die gegenseitigen Befahrens- und Beförderungsrechte geregelt sind. Die Abkommen werden solange in Kraft bleiben, bis das multilaterale Abkommen der EU mit den übrigen Donaustaaten realisiert ist. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Joachim Günther auf die Fragen des Abgeordneten Thomas Krüger (SPD) (Drucksache 13/9728 Fragen 33 und 34): Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang Fördergelder des Bundes an das Bonner Kunstmuseum fließen, und wenn ja, wird die Bundesregierung mit Blick auf diesen Umstand Einfluß auf die Stadt Bonn als Trägerin des Museums ausüben, damit die Zusammenarbeit des Kunstmuseums mit Sammlern bzw. privaten und anderen Einrichtungen eindeutig deklariert wird? Welche Konsequenzen im Hinblick auf die Förderung mit Bundesmitteln zieht die Bundesregierung daraus, daß im Dezember 1997 unter dem Titel „German Art - dreißig Jahre zeitgenössische deutsche Kunst" eine Ausstellung im Bonner Kunstmuseum eröffnet wurde, in der lediglich Werke aus der Sammlung Hans Grothe zu sehen sind, die zu einem großen Teil aus Werken von Künstlern aus dem Rheinland besteht, somit Künstler aus anderen Teilen Deutschlands - aus Ostdeutschland etwa - ausspart und der Titel der Ausstellung aufgrund der verengten Perspektive folglich irreführend ist? Die Stadt Bonn hat sich in einer Vereinbarung vom 13. Dezember 1989 verpflichtet, den Bund bei der Wahrnehmung gesamtstaatlicher Repräsentation zu unterstützen, indem eine Reihe qualitativ hochrangiger Einrichtungen unterhalten und Veranstaltungen von herausgehobener Bedeutung insbesondere im Kulturbereich angeboten werden. Zur Abgeltung ihrer laufenden Aufwendungen erhält die Stadt eine pauschale Finanzzuweisung des Bundes. Die Stadt deckt mit dieser jährlichen Pauschale unter anderem 70 v. H. des städtischen Zuschußbedarfs für die geförderten Einrichtungen und Veranstaltungen im Kulturbereich ab. Auf das Kunstmuseum sind seit Inkrafttreten der Vereinbarung folgende Beträge entfallen: 1990 - 2,3 Mio. DM 1991 - 2,4 Mio. DM 1992 - 5,0 Mio. DM 1993 - 4,6 Mio. DM 1994 - 5,0 Mio. DM 1995 - 5,3 Mio. DM 1996 - 5,8 Mio. DM 1997 - 6,0 Mio. DM Die Steigerung im Jahre 1992 hat ihre Ursache im Mehraufwand der Stadt nach Inbetriebnahme des Neubaus an der Friedrich-Ebert-Allee. Auf die künstlerische, sammlungspolitische und konzeptionelle Arbeit des städtischen Kunstmuseums nimmt der Bund keinen Einfluß. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Joachim Günther auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 13/9728 Frage 35): Hält die Bundesregierung eine flächendeckende Raumordnungsplanung durch ein Bundesland zur grundsätzlichen Begrenzung der Errichtung von Windenergieanlagen auf genau festgelegte Vorrangflächen für vereinbar mit der bundesgesetzlichen Privilegierung der erneuerbaren Energie in § 35 Abs. 1 Nr. 7 des Baugesetzbuches? Mit dem Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs vom 30. Juli 1996 sind mit Wirkung vom 1. Januar 1997 Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dienen, als privilegierte Vorhaben im Außenbereich eingestuft worden (§ 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB). Der Gesetzgeber hat zugleich die Notwendigkeit gesehen, für die Errichtung solcher Vorhaben eine planerische Steuerungsmöglichkeit einzuführen, um den gebotenen Außenbereichsschutz zu gewährleisten und eine Bündelung von Anlagen zu ermöglichen. Auf der Grundlage dieses Planvorbehalts können u. a. die Träger der Raumordnungsplanung durch Ziele der Raumordnung positive Standortzuweisungen für Windenergieanlagen treffen und zugleich den übrigen Planungsraum von den durch den Gesetzgeber privilegierten Anlagen freihalten (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Diese Regelung gestattet es den Trägern der Raumordnungsplanung, unter gerechter Abwägung der betroffenen Belange ein je nach Planungserfordernis regionales oder landesweites Konzept zur Steuerung von Windenergieanlagen umzusetzen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/9728 Fragen 40 und 41): Beruft sich die „Stiftung für Versöhnung und Verständigung" in Moskau bei ihrer Weigerung, Entschädigungszahlungen auch an ehemalige russische Kriegsgefangene in Deutschland zu zahlen, zu Recht auf die Bundesregierung, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung bei der Frage der Entschädigungszahlung an ehemalige Kriegsgefangene? Welche Möglichkeiten haben aus der Sicht der Bundesregierung ehemalige russische Zwangsarbeiter, die in der deutschen Rüstungsindustrie während der NS-Zeit eingesetzt wurden, zu einer Entschädigung zu gelangen, und wie viele dieser russischen Zwangsarbeiter sind nach den Unterlagen der Bundesrepublik Deutschland noch am Leben? Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Februar 1998 19655* Zu Frage 40: Die Regierung hat der Stiftung „Verständigung und Aussöhnung" in Moskau einen einmaligen finanziellen Beitrag in Höhe von 400 Millionen DM gezahlt. Laut der zugrundeliegenden Regierungsvereinbarung vom 30. März 1993 sind diese Mittel bestimmt für ehemals sowjetische Bürger, die durch das nationalsozialistische System verfolgt worden sind. Kriegsgefangene gehören nach dem zugrundeliegenden Verfolgtenbegriff nicht zu diesem Kreise. Wenn die Stiftung Zahlungen an Kriegsgefangene, die nicht zugleich Opfer politischer Verfolgung waren, ablehnt, verhält sie sich also entsprechend der genannten Regierungsvereinbarung. Vertreter der Bundesregierung sind an der Arbeit der Stiftung nicht beteiligt. Der Bundesregierung ist daher nicht bekannt, mit welcher Begründung die Stiftung im Einzelfall Zahlungen verweigert. Nach völkerrechtlichen Grundsätzen ist Kriegsgefangenschaft als solche nicht entschädigungspflichtig. Zu Frage 41: Zwangsarbeiter fallen nicht unter den der deutschen Wiedergutmachung zugrundeliegenden Begriff des NS-Verfolgten. Gesetzliche und außergesetzliche Wiedergutmachungsleistungen setzen voraus, daß die Verfolgung wegen politischer Gegnerschaft zum NS-Regime oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens und der Weltanschauung erfolgte. In diesem Rahmen können auch russische Zwangsarbeiter Leistungen der Stiftung „Verständigung und Aussöhnung" in Moskau erhalten. Die Vereinbarung zur Einrichtung der Stiftung „Verständigung und Aussöhnung" in Moskau enthält zudem den Hinweis, daß der Stiftung auch Mittel natürlicher und juristischer Personen zugewendet werden können und alle Seiten solche Zuwendungen begrüßen würden. Hinsichtlich der Verwendung derartiger Mittel wäre die Stiftung frei. Ob solche Zuwendungen an die Stiftung erfolgt sind, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung. Darüber hinaus bestehen heute weder völkerrechtliche Ansprüche der am Zweiten Weltkrieg beteiligten Staaten noch Ansprüche aufgrund nationalen deutschen Rechts. Ob die Zwangsarbeiter Ansprüche gegen ihre eigene Regierung geltend machen können oder ob beabsichtigt ist, dort gesetzliche Anspruchsgrundlagen zu schaffen, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Hinsichtlich der Leistungen deutscher Unternehmen verweise ich auf den „Umfassenden Bericht über bisherige Wiedergutmachungsleistungen deutscher Unternehmen" vom 3. Juni 1996 (Drucksache 13/4787) und frühere dort zitierte Berichte, die einen Überblick über Leistungen deutscher Firmen gewähren. Die Zahl der überlebenden russischen Zwangsarbeiter ist der Bundesregierung nicht bekannt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 13/9728 Frage 45): In welchem Umfang nutzen nach den Erkenntnissen der Bundesregierung EU-Mitgliedsländer Mittel aus dem EU-Kohäsionsfonds, um mit diesen Geldern ihre Haushalte zwecks Erfüllung der Konvergenzkriterien zu sanieren, und welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um zu verhindern, daß diese „Sanierungserfolge" bei der Beurteilung der Erfüllung der Konvergenzkriterien Berücksichtigung finden? Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse darüber vor, daß EU-Mitgliedstaaten Mittel aus dem EU-Kohäsionsfonds in dem angesprochenen Sinne verwenden. Nach der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 des Rates vom 16. Mai 1994 zur Errichtung des Kohäsionsfonds sind die Mittel zweckgebunden für Umweltvorhaben sowie für Verkehrsinfrastrukturvorhaben im Rahmen der Transeuropäischen Netze einzusetzen. Die Mitgliedstaaten haben die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um regelmäßig nachprüfen zu können, daß die von der Gemeinschaft finanzierten Aktionen ordnungsgemäß ausgeführt worden sind. Die Bundesregierung geht davon aus, daß EU-Kommission und Europäischer Rechnungshof die Bestimmungen der Verordnung hinreichend kontrollieren. Anlage 13 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/9086 Nr. 1.15 Drucksache 13/9086 Nr. 1.20 Innenausschuß Drucksache 13/7216 Nr. 1.2 Drucksache 13/7959 Nr. 1.1 Finanzausschuß Drucksache 13/7306 Nr. 2.6 Drucksache 13/7456 Nr. 2.4 Drucksache 13/8508 Nr. 1.6 Drucksache 13/8615 Nr. 1.1 Drucksache 13/8615 Nr. 2.44 Drucksache 13/8615 Nr. 2.106 Drucksache 13/8615 Nr. 2.110 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/8508 Nr. 1.5 Drucksache 13/8508 Nr. 1.8 Drucksache 13/8508 Nr. 2.14 Drucksache 13/8508 Nr. 2.25 Drucksache 13/8508 Nr. 2.26 Drucksache 13/8508 Nr. 2.31 Drucksache 13/8615 Nr. 1.4 Drucksache 13/8615 Nr. 1.17 Drucksache 13/8615 Nr. 1.18 Drucksache 13/8615 Nr. 1.20 Drucksache 13/8615 Nr. 2.9 Drucksache 13/8615 Nr. 2.10 Drucksache 13/8615 Nr. 2.14 Drucksache 13/8615 Nr. 2.60 Drucksache 13/8615 Nr. 2.63 Drucksache 13/8615 Nr. 2.68 Drucksache 13/8615 Nr. 2.76 Drucksache 13/8615 Nr. 2.78 Drucksache 13/8615 Nr. 2.89 Drucksache 13/8615 Nr. 2.93 Drucksache 13/8615 Nr. 2.101 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/6766 Nr. 2.7 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/8615 Nr. 2.4 Drucksache 13/8615 Nr. 2.21 Drucksache 13/8615 Nr. 2.26 Drucksache 13/8615 Nr. 2.49 Drucksache 13/8615 Nr. 2.67 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 13/8508 Nr. 2.18 Drucksache 13/8508 Nr. 2.19 Drucksache 13/8615 Nr. 2.47 Drucksache 13/8615 Nr. 2.88 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/7541 Nr. 2.21 Drucksache 13/8106 Nr. 2.5 Drucksache 13/8615 Nr. 2.6 Drucksache 13/8615 Nr. 2.7 Drucksache 13/8615 Nr. 2.28 Drucksache 13/8615 Nr. 2.79 Drucksache 13/8615 Nr. 2.86 Drucksache 13/8615 Nr. 2.113 Drucksache 13/8615 Nr. 2.115 Drucksache 13/8615 Nr. 2.116 Drucksache 13/8615 Nr. 2.118 Drucksache 13/9086 Nr. 2.44 Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 13/8508 Nr. 1.1 Drucksache 13/8508 Nr. 1.4 Drucksache 13/8508 Nr. 2.12
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Eine zweite Zusatzfrage, Frau Kollegin Adler?


Rede von Brigitte Adler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Staatssekretärin, das, was Sie eben ausgeführt haben, würde uns in dem konkreten Fall, der in der Frage meiner Kollegin erwähnt wurde, schon ein bißchen beruhigen. Es zeigt sich hier, daß der eigentlich kritische Punkt der folgende ist: Wenn Krankenkassen ihre Einrichtungen abgeben müssen - was ja wohl mit dem Gesetz beabsichtigt ist -, dann werden für die Arbeitnehmer vor Ort Probleme aufgeworfen, die wiederum mit dem Arbeitsrecht zusammenhängen.
Für uns ist es deshalb schon wichtig, daß es im Zusammenhang mit der Frage „Leistungsart oder Indikation?" Möglichkeiten im Rahmen des Gesetzes gibt, die den Krankenkassen ermöglichen, ihre Aufgabe in der bisherigen Form fortzuführen. Sind Sie mit mir der Auffassung, daß diese Möglichkeiten bestehen sollten?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Sabine Bergmann-Pohl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Vom Grundsatz her kann ich dagegen nichts einwenden. Nur, Frau Kollegin, ich darf vielleicht den § 140 Abs. 1 des SGB V vorlesen. Dort steht geschrieben:
    Krankenkassen dürfen der Versorgung der Versicherten dienende Eigeneinrichtungen, die am 1. Januar 1989 bestehen, weiterbetreiben.
    Das Wort „müssen" ist nicht enthalten. Insofern müssen die Krankenkassen auf Grund des Wirtschaftlichkeitsgebots schon überprüfen, ob die Leistung einer Einrichtung den entsprechenden Kriterien entspricht, die ich vorher schon ausgeführt habe.