Rede:
ID1321317700

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 706
    1. der: 43
    2. die: 40
    3. in: 24
    4. und: 22
    5. des: 22
    6. den: 21
    7. dem: 16
    8. zu: 16
    9. im: 15
    10. das: 14
    11. ist: 13
    12. nicht: 12
    13. auf: 11
    14. -: 11
    15. für: 10
    16. mit: 8
    17. auch: 8
    18. ich: 8
    19. bei: 8
    20. eine: 8
    21. Verfahren: 8
    22. nach: 8
    23. dieser: 7
    24. wir: 7
    25. noch: 7
    26. daß: 7
    27. bis: 7
    28. von: 7
    29. an: 6
    30. zur: 6
    31. aber: 6
    32. vereinfachten: 6
    33. einem: 5
    34. einen: 5
    35. aus: 5
    36. durch: 5
    37. hier: 5
    38. als: 5
    39. Unterhalt: 5
    40. Höhe: 5
    41. sind: 5
    42. uns: 4
    43. dieses: 4
    44. haben,: 4
    45. haben: 4
    46. möglich: 4
    47. so: 4
    48. sich: 4
    49. geltenden: 4
    50. ein: 4
    51. nur: 4
    52. über: 4
    53. immer: 4
    54. einer: 4
    55. meiner: 4
    56. worden: 4
    57. was: 4
    58. Wir: 3
    59. Stelle: 3
    60. Die: 3
    61. werden: 3
    62. zwischen: 3
    63. um: 3
    64. wie: 3
    65. möchte: 3
    66. mich: 3
    67. BMJ: 3
    68. Begleitung: 3
    69. diese: 3
    70. geltend: 3
    71. Regelbetrages: 3
    72. Diese: 3
    73. Recht: 3
    74. Kind: 3
    75. Überzeugung: 3
    76. Es: 3
    77. DM: 3
    78. kann: 3
    79. werden.: 3
    80. neuen: 3
    81. will: 3
    82. Beträge: 3
    83. Prozent: 3
    84. werden,: 3
    85. Vorteil: 3
    86. Neuregelung: 3
    87. einmal: 3
    88. Gesetzentwurf: 3
    89. war,: 3
    90. Der: 3
    91. Vergangenheit: 3
    92. Unterhaltsverpflichteten: 3
    93. Herr: 2
    94. jetzt: 2
    95. Unterhaltsrechts: 2
    96. Kindschaftsrechtsreform: 2
    97. nun: 2
    98. nichtehelichen: 2
    99. Sommer: 2
    100. Beratungen: 2
    101. finde,: 2
    102. Berichterstatterinnen: 2
    103. gute: 2
    104. Mitarbeiterinnen: 2
    105. vor: 2
    106. konnten,: 2
    107. Grund: 2
    108. heute: 2
    109. nichteheliche: 2
    110. Kinder: 2
    111. Möglichkeit: 2
    112. sogenannten: 2
    113. ist,: 2
    114. jeweiligen: 2
    115. Regelbetrag-Verordnung: 2
    116. wird: 2
    117. alle: 2
    118. automatisch: 2
    119. Klage: 2
    120. ohne: 2
    121. Abschläge: 2
    122. Regelunterhalt: 2
    123. Praxis: 2
    124. wenigen: 2
    125. Umstand: 2
    126. Scheu: 2
    127. dies: 2
    128. seines: 2
    129. Hier: 2
    130. neue: 2
    131. Regelung: 2
    132. etwa: 2
    133. alten: 2
    134. es: 2
    135. 524: 2
    136. zum: 2
    137. schließlich: 2
    138. Unterhaltsanspruch: 2
    139. Für: 2
    140. macht: 2
    141. ungefähr: 2
    142. Existenzminimum.: 2
    143. Existenzminimum: 2
    144. liegt: 2
    145. Ländern: 2
    146. gestellt: 2
    147. Sicht: 2
    148. weil: 2
    149. Anträge: 2
    150. Dieser: 2
    151. hinreichend: 2
    152. ist.: 2
    153. völlig: 2
    154. Kindes: 2
    155. gegenüber: 2
    156. sieht: 2
    157. Arbeitgeber,: 2
    158. Sozialleistungsträger: 2
    159. Auskünfte: 2
    160. Gericht: 2
    161. wenn: 2
    162. entsprechenden: 2
    163. Regelungen: 2
    164. nunmehr: 2
    165. Antrag: 2
    166. dafür: 2
    167. gibt: 2
    168. automatische: 2
    169. Anpassung: 2
    170. Auskunftspflicht: 2
    171. das,: 2
    172. Grünen: 2
    173. Entschließungsantrag: 2
    174. Einkunftshöhe: 2
    175. eigentlich: 2
    176. Amtsermittlungsgrundsatz: 2
    177. Gerichtsbarkeit,: 2
    178. Präsident!: 1
    179. Meine: 1
    180. sehr: 1
    181. verehrten: 1
    182. Damen: 1
    183. Herren!: 1
    184. befassen: 1
    185. Gesetzentwurf,: 1
    186. Gesetz: 1
    187. Vereinheitlichung: 1
    188. minderjähriger: 1
    189. Kinder,: 1
    190. dessen: 1
    191. Verabschiedung: 1
    192. insgesamt: 1
    193. vollenden: 1
    194. Weg: 1
    195. bringen: 1
    196. wollen.: 1
    197. Rede: 1
    198. kurz: 1
    199. ausgedrückt: 1
    200. vom: 1
    201. Kindesunterhaltsgesetz.: 1
    202. Im: 1
    203. Rahmen: 1
    204. Gesetzes: 1
    205. Kernbereichen: 1
    206. materiellen: 1
    207. prozessualen: 1
    208. Unterscheidungen: 1
    209. ehelichen: 1
    210. Kindern: 1
    211. beseitigt.: 1
    212. Als: 1
    213. 1997: 1
    214. Kindschaftsrechtsreformgesetz,: 1
    215. Beistandschaftsgesetz: 1
    216. Erbrechtsgleichstellungsgesetz: 1
    217. beraten: 1
    218. wurde: 1
    219. Unterhaltsrecht: 1
    220. bewußt: 1
    221. ausgeklammert,: 1
    222. umfangreichen: 1
    223. überfrachten.: 1
    224. hohe: 1
    225. Sensibilität: 1
    226. sämtlicher: 1
    227. Themen: 1
    228. erfordert: 1
    229. nämlich: 1
    230. freien: 1
    231. Blick.: 1
    232. Deshalb: 1
    233. Dinge: 1
    234. damals: 1
    235. Recht,: 1
    236. voneinander: 1
    237. getrennt.Zu: 1
    238. Beginn: 1
    239. versäumen,: 1
    240. Berichterstattern: 1
    241. aller: 1
    242. Fraktionen: 1
    243. Rechtsausschuß: 1
    244. sowie: 1
    245. mitberatenden: 1
    246. Familienausschusses: 1
    247. Zusammenarbeit: 1
    248. bedan-Ronald: 1
    249. Pofallaken.: 1
    250. Besonders: 1
    251. Stelle,: 1
    252. Justizminister,: 1
    253. Mitarbeitern: 1
    254. allem: 1
    255. inhaltliche: 1
    256. bedanken.: 1
    257. Danken: 1
    258. besonders: 1
    259. Herrn: 1
    260. Dr.: 1
    261. Schumacher,: 1
    262. unsere: 1
    263. Vielzahl: 1
    264. Vorschläge,: 1
    265. Debatte: 1
    266. anstanden,: 1
    267. außerordentlich: 1
    268. konstruktiv: 1
    269. vorangebracht: 1
    270. hat.: 1
    271. Ohne: 1
    272. wäre: 1
    273. es,: 1
    274. glaube,: 1
    275. gewesen,: 1
    276. schnellen: 1
    277. Abschluß: 1
    278. kommen,: 1
    279. zumal: 1
    280. vergangenen: 1
    281. Jahres: 1
    282. davon: 1
    283. ausgehen: 1
    284. möglicherweise: 1
    285. Linie: 1
    286. einigen: 1
    287. könnten;: 1
    288. hat: 1
    289. guten: 1
    290. Mitarbeiter: 1
    291. doch: 1
    292. erwiesen.Auf: 1
    293. Grundlage: 1
    294. beratenden: 1
    295. Kindesunterhaltsgesetzes: 1
    296. künftig: 1
    297. eheliche: 1
    298. gleichermaßen: 1
    299. erhalten,: 1
    300. machen.: 1
    301. Voraussetzung: 1
    302. beanspruchte: 1
    303. Anderthalbfache: 1
    304. übersteigt.: 1
    305. zugrunde: 1
    306. liegende: 1
    307. Regelbetrag-Verordnung,: 1
    308. Regelunterhalt-Verordnung: 1
    309. genannt,: 1
    310. unterscheidet: 1
    311. wiederum: 1
    312. drei: 1
    313. Altersstufen: 1
    314. zwei: 1
    315. Jahre: 1
    316. angepaßt: 1
    317. werden.Nach: 1
    318. bislang: 1
    319. konnte: 1
    320. nichteheliches: 1
    321. seiner: 1
    322. Regelunterhalt,: 1
    323. verbunden: 1
    324. Feststellung: 1
    325. Vaterschaft,: 1
    326. Regelbetrag: 1
    327. Zu-: 1
    328. verlangen.: 1
    329. Individuelle: 1
    330. Abweichungen: 1
    331. konnten: 1
    332. beide: 1
    333. Parteien: 1
    334. Rechtskraft: 1
    335. Titels: 1
    336. Wege: 1
    337. Abänderungsklage: 1
    338. machen,: 1
    339. wovon: 1
    340. jedoch: 1
    341. Fällen: 1
    342. Gebrauch: 1
    343. gemacht: 1
    344. wurde.: 1
    345. Gerade: 1
    346. spiegelt: 1
    347. anzutreffende: 1
    348. erneuten: 1
    349. klageweisen: 1
    350. Einforderung: 1
    351. berechtigten: 1
    352. Unterhaltsforderungen: 1
    353. wider.: 1
    354. Eben: 1
    355. darf: 1
    356. unserer: 1
    357. sein.: 1
    358. muß: 1
    359. Berechtigten: 1
    360. weniger: 1
    361. zeitaufwendig: 1
    362. Klageerhebung: 1
    363. sein,: 1
    364. wegen: 1
    365. veränderter: 1
    366. Gegebenheiten: 1
    367. Unterhaltsanspruches: 1
    368. aktualisieren: 1
    369. lassen.: 1
    370. vereinfachte: 1
    371. rettende: 1
    372. Alternative.Konkret: 1
    373. bedeutet: 1
    374. Bundesländern,: 1
    375. Vollendung: 1
    376. sechsten: 1
    377. Lebensjahres: 1
    378. Unterhaltsbetrag: 1
    379. machen: 1
    380. kann.: 1
    381. In: 1
    382. zweiten: 1
    383. Altersstufe,: 1
    384. also: 1
    385. ab: 1
    386. siebten: 1
    387. vollendeten: 1
    388. zwölften: 1
    389. Lebensjahr,: 1
    390. höchstens: 1
    391. 636: 1
    392. beansprucht: 1
    393. Ab: 1
    394. dreizehnten: 1
    395. Lebensjahr: 1
    396. beläuft: 1
    397. möglicher: 1
    398. 753: 1
    399. DM.: 1
    400. Bundesländer: 1
    401. Detail: 1
    402. vortragen: 1
    403. 10: 1
    404. Prozent.Dieses: 1
    405. Konzept: 1
    406. versteht: 1
    407. Kompromiß: 1
    408. derzeit: 1
    409. Statistische: 1
    410. Berechnungen: 1
    411. gehen: 1
    412. Jahr: 1
    413. 1996: 1
    414. durchschnittlichen: 1
    415. je: 1
    416. Monat: 1
    417. aus.: 1
    418. Damit: 1
    419. 23: 1
    420. 37: 1
    421. Regelbeträgen: 1
    422. verschiedenen: 1
    423. Altersstufen.Wird: 1
    424. hingegen: 1
    425. anderthalbfache: 1
    426. Satz: 1
    427. beantragt,: 1
    428. Insofern: 1
    429. Oppositionsanträge,: 1
    430. sind,: 1
    431. unangemessen: 1
    432. müssen: 1
    433. deshalb: 1
    434. abgelehnt: 1
    435. ausschließlich: 1
    436. Regelgrundbetrag: 1
    437. abstellen,: 1
    438. Zuschläge.: 1
    439. Meinung: 1
    440. berücksichtigt.Allein: 1
    441. statistische: 1
    442. Auswertung: 1
    443. automatisierten: 1
    444. festgelegten: 1
    445. Festsetzung: 1
    446. Regelunterhalts: 1
    447. bayrischen: 1
    448. Amtsgerichte: 1
    449. zentral: 1
    450. eingesetzten: 1
    451. Amtsgericht: 1
    452. Nürnberg: 1
    453. belegt,: 1
    454. dort: 1
    455. 90: 1
    456. Fälle: 1
    457. Anderthalbfachen: 1
    458. festgesetzt: 1
    459. Dieses: 1
    460. Beispiel: 1
    461. deutlich,: 1
    462. festgesetzten: 1
    463. Beträgen: 1
    464. Tat: 1
    465. ausreichende: 1
    466. getroffen: 1
    467. Interessen: 1
    468. Unterhaltsbedürftigen: 1
    469. gerecht: 1
    470. wird.Ein: 1
    471. besonderer: 1
    472. unterhaltsberechtigte: 1
    473. zweijährlich: 1
    474. vorgenommene: 1
    475. Dynamisierung: 1
    476. Regelbetrag-Verordnung.: 1
    477. Durch: 1
    478. Herausnahme: 1
    479. förmlichen: 1
    480. Gesetzesform: 1
    481. Verordnungsbasis: 1
    482. aktuellen: 1
    483. Zahlen: 1
    484. schneller: 1
    485. zugänglich: 1
    486. Rechtslage: 1
    487. übersichtlicher.Demgegenüber: 1
    488. bestimmte: 1
    489. sogenannte: 1
    490. kinderbezogene: 1
    491. Leistungen,: 1
    492. insbesondere: 1
    493. Kindergeld,: 1
    494. ausdrücken: 1
    495. entkomplizierten: 1
    496. wesentlich: 1
    497. durchschaubareren: 1
    498. Grundkonzept: 1
    499. barunterhaltspflichtigen: 1
    500. Elternteil: 1
    501. angerechnet: 1
    502. Gegenüber: 1
    503. Entwurf: 1
    504. einheitliche: 1
    505. Anrechnungsregelungen: 1
    506. sowohl: 1
    507. Regel-: 1
    508. Individualunterhalt: 1
    509. vor.: 1
    510. letzteren: 1
    511. damit: 1
    512. echte: 1
    513. Neuerung.: 1
    514. Hiermit: 1
    515. reagiert: 1
    516. seit: 1
    517. langem: 1
    518. geforderte: 1
    519. Einzelfallgerechtigkeit,: 1
    520. nunmehr,: 1
    521. voll: 1
    522. zufriedenstellend: 1
    523. geschaffen: 1
    524. wird.Eine: 1
    525. wichtige: 1
    526. weiteren: 1
    527. gesetzlich: 1
    528. verankerten: 1
    529. Auskunftspflichten.: 1
    530. Zur: 1
    531. genaueren: 1
    532. Bemessung: 1
    533. Unterhaltes: 1
    534. hiernach: 1
    535. Versicherungsunternehmer: 1
    536. Erteilung: 1
    537. notwendiger: 1
    538. verpflichtet.: 1
    539. dann: 1
    540. einholen,: 1
    541. Partei: 1
    542. Unterhaltsstreitigkeiten: 1
    543. ge-19488: 1
    544. Deutscher: 1
    545. Bundestag: 1
    546. 13.: 1
    547. Wahlperiode: 1
    548. -\'213.: 1
    549. Sitzung.: 1
    550. Bonn,: 1
    551. Donnerstag,: 1
    552. 15.: 1
    553. Januar: 1
    554. 1998Ronald: 1
    555. Pofallarichtlichen: 1
    556. Aufforderung: 1
    557. selbst: 1
    558. nachgekommen: 1
    559. ist.Ich: 1
    560. versuchen,: 1
    561. Punkten: 1
    562. entscheidenden: 1
    563. Vorteile: 1
    564. Gesetzentwurfes,: 1
    565. gefundenen: 1
    566. hervorzuheben:: 1
    567. Erster: 1
    568. Vorteil.: 1
    569. Ausweitung: 1
    570. Verfahrens.: 1
    571. Was: 1
    572. bisher: 1
    573. möglich.: 1
    574. Folgender: 1
    575. Punkt: 1
    576. erscheint: 1
    577. mir: 1
    578. dabei: 1
    579. wichtig:: 1
    580. Kreis: 1
    581. derjenigen,: 1
    582. stellen: 1
    583. erweitert: 1
    584. worden.: 1
    585. Anwalt: 1
    586. Geschäftsstelle: 1
    587. zuständigen: 1
    588. Gerichtes: 1
    589. ferner: 1
    590. Möglichkeit,: 1
    591. Betrag: 1
    592. anderthalbfachen: 1
    593. Satzes: 1
    594. bewilligen.Der: 1
    595. zweite: 1
    596. zweijährliche: 1
    597. Dynamisierung.: 1
    598. unterschiedlichen: 1
    599. Zeitabständen: 1
    600. deutlich: 1
    601. seltener: 1
    602. Zweijahresrhythmus: 1
    603. Anpassungen: 1
    604. erhalten.: 1
    605. vor,: 1
    606. unterhaltsberechtigten: 1
    607. Zeitraum: 1
    608. möglichen: 1
    609. Erhöhungen: 1
    610. verkürzt: 1
    611. Dies: 1
    612. erfolgt: 1
    613. Unterhaltstitel,: 1
    614. notwendig: 1
    615. sind.Der: 1
    616. dritte: 1
    617. erweitere: 1
    618. Gericht.: 1
    619. beispielsweise: 1
    620. ihrem: 1
    621. geschrieben: 1
    622. falsch.: 1
    623. erweiterte: 1
    624. Fachverbänden: 1
    625. oft: 1
    626. gefordert: 1
    627. worden;: 1
    628. denn: 1
    629. wieder: 1
    630. Problemen: 1
    631. geführt: 1
    632. hat,: 1
    633. daß,: 1
    634. bisherigen: 1
    635. Prozeßlagen: 1
    636. am: 1
    637. Schluß: 1
    638. streitig: 1
    639. keinerlei: 1
    640. hatte,: 1
    641. Angaben: 1
    642. überprüfen.: 1
    643. Auskunftspflichten: 1
    644. sonstigen: 1
    645. Personen: 1
    646. oder: 1
    647. Stellen,: 1
    648. Leistungen: 1
    649. Versorgung: 1
    650. Alter: 1
    651. verminderter: 1
    652. Erwerbsfähigkeit: 1
    653. erbringen: 1
    654. eindeutig: 1
    655. geregelt: 1
    656. worden.Sie: 1
    657. unterliegen: 1
    658. Ihrem: 1
    659. fatalen: 1
    660. Fehler.: 1
    661. gilt: 1
    662. öffentlichen: 1
    663. befinden.: 1
    664. Von: 1
    665. daher: 1
    666. gefunden: 1
    667. zutreffend: 1
    668. stellt: 1
    669. weiterhin: 1
    670. wichtigen: 1
    671. dar,: 1
    672. man: 1
    673. ablehnen: 1
    674. muß,: 1
    675. da: 1
    676. er: 1
    677. übrigen: 1
    678. vereinbar: 1
    679. wäre.Die: 1
    680. Konsequenz: 1
    681. erweiterten: 1
    682. Möglichkeiten: 1
    683. Gerichtes,: 1
    684. Auskunft: 1
    685. einzuholen,: 1
    686. natürlich: 1
    687. auch,: 1
    688. mehr: 1
    689. bleiben: 1
    690. gewisse: 1
    691. eigene: 1
    692. bestreiten,: 1
    693. Ergebnis: 1
    694. deutlichen: 1
    695. Gewinn: 1
    696. Gesetzentwurfes: 1
    697. bedeutet.Ich: 1
    698. bedanke: 1
    699. allen,: 1
    700. Findung: 1
    701. Kompromisses: 1
    702. mitgewirkt: 1
    703. haben.: 1
    704. Gründe,: 1
    705. zuzustimmen.Herzlichen: 1
    706. Dank.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/213 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 213. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1998 Inhalt: Nachträgliche Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Peter Kurt Würzbach, Dr. Rolf Olderog und Helmut Schäfer 19385 A Eintritt der Abgeordneten Eva Folta in den Deutschen Bundestag 19385 B Bestimmung des Abgeordneten Dr. Peter Ramsauer als ordentliches Mitglied im Gemeinsamen Ausschuß und als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß 19385 B Erweiterung der Tagesordnung 19385 C Absetzung von Tagesordnungspunkten 19386 B Nachträgliche Ausschußüberweisungen 19386 B Begrüßung des Präsidenten des Abgeordnetenhauses des Königreichs Spanien, Herrn Federico Trillo-Figueroa, und seiner Delegation 19392 B Tagesordnungspunkt 2: Eidesleistung eines Bundesministers Eduard Oswald, Bundesminister BMBau . 19387 A Tagesordnungspunkt 3: a) Abgabe einer Erklärung durch die Bundesregierung: Kioto - Erfolg und weitere Verpflichtung im weltweiten Klimaschutz b) Antrag der Abgeordneten Michaele Hustedt, Gila Altmann (Aurich), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Konsequenzen aus den Ergebnissen der Klimakonferenz in Kioto für die deutsche und europäische Umweltpolitik (Drucksache 13/9411) 19387 C c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Helmut Wilhelm (Amberg), Franziska Eichstädt-Bohlig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: CO2Minderung durch Energieeinsparung im Gebäudebereich (Drucksachen 13/ 7241, 13/8967) 19387 C d) Antrag der Abgeordneten Dietmar Schütz (Oldenburg), Marion Caspers-Merk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Klimaschutz durch Minderung von Stand-by-Verlusten bei Elektrogeräten (Drucksache 13/ 9254) 19387 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Fraktion der SPD: Die Ergebnisse der Klimakonferenz in Kioto weiterentwickeln und notwendige Maßnahmen durchsetzen (Drucksache 13/9602) 19387 D Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 19388 A Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . . 19392 C Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU 13394 B Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19396 B, 19404 D Birgit Homburger F D P. 19397 C Rolf Köhne PDS 19399 B Eva Bulling-Schröter PDS 19399 C Ulrike Mehl SPD 19401 A Dr. Peter Paziorek CDU/CSU 19403 A Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19403 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19405 C Jürgen W. Möllemann F.D.P. . . 19407 A, 19410 A, 19411 B Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19408 D Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19409 C Josef Vosen SPD 19410 D Dr. Michael Meister CDU/CSU 19411 C Dr. Liesel Hartenstein SPD 19413 A Dr. Norbert Rieder CDU/CSU 19415 B Tagesordnungspunkt 4: a) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zehnter Bericht zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung (Drucksachen 13/3342, 13/9309) . . . 19417 A b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Ingomar Hauchler, Brigitte Adler, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 13/2223, 13/7993) 19417 A c) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Schmitt (Langenfeld), Dr. Uschi Eid und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ablehnung einer Weltbankbeteiligung am Tschad/Kamerun Öl- und Pipeline-Projekt (Drucksache 13/8321) 19417 B d) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Alois Graf von Waldburg-Zeil, Karl Lamers, Dr. Winfried Pinger und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Dr. Irmgard Schwaetzer, Ulrich Irmer, Roland Kohn und der Fraktion der F.D.P.: Afrikapolitik: Für Frieden und Entwicklung (Drucksachen 13/6717, 13/ 7869) 19417 B e) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abgeordneten Reinhold Hemker, Dr. Ingomar Hauchler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Gezielte Politik zugunsten der Entwicklungsländer durch die Europäische Union und Abbau der Subventionierung von Agrarexporten (Drucksachen 13/3903, 13/7944) 19417 C f) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Adler, Dr. Ingomar Hauchler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Intensivierung der Agrarförderung in den Entwicklungsländern - Sicherung der Welternährung und Beitrag zur Bewältigung globaler Probleme (Drucksachen 13/5143, 13/7945) 19417 C g) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Uschi Eid, Wolfgang Schmitt (Langenfeld), Dr. Angelika Köster-Loßack und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Deutsche Afrikapolitik - Solidarität mit den Menschen Afrikas ist notwendig - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. R. Werner Schuster, Joachim Tappe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Deutschlands Verantwortung für Subsahara Afrika (Drucksachen 13/6581, 13/6725, 13/ 7974) 19417 D h) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - zu dem Antrag der Abgeordneten Marlies Pretzlaff, Dr. Winfried Pinger und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Irmgard Schwaetzer, Roland Kohn und der Fraktion der F.D.P.: Zur Überwindung von Kinderarbeit in Entwicklungsländern beitragen - zu dem Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bekämpfung der Kinderarbeit in der Welt (Drucksachen 13/6716, 13/6732, 13/ 8108) 19418 A i) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. R. Werner Schuster, Adelheid Tröscher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Förderung der Medien im südlichen Afrika (Drucksachen 13/6726, 13/8387) 19418 A j) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Willibald Jacob, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Schuldenerlaß für Forderungen aus Geschäften der DDR mit 29 Staaten der Dritten Welt (Drucksachen 13/6719, 13/8417) 19418 B k) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Willibald Jacob, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Bilateraler Schuldenerlaß für die am wenigsten entwickelten Staaten (Drucksachen 13/6720, 13/8418) . 19418 B 1) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Winfried Pinger, Jochen Feilcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Roland Kohn, Jürgen Koppelin und der Fraktion der F.D.P.: Selbsthilfeorientierte Armutsbekämpfung in der Entwicklungszusammenarbeit - zu dem Antrag der Abgeordneten Ingrid Becker-Inglau, Dr. Ingomar Hauchler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Selbsthilfeorientierte Armutsbekämpfung in der Entwicklungszusammenarbeit - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Uschi Eid, Wolfgang Schmitt (Langenfeld), Dr. Angelika Köster-Loßack und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Reformbedarf der selbsthilfeorientierten Armutsbekämpfung in der Entwicklungszusammenarbeit (Drucksachen 13/6381, 13/3896, 13/ 7088, 13/9261) 19418 D m) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Adler, Adelheid Tröscher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Frauen und nachhaltige Entwicklungspolitik (Drucksachen 13/6738, 13/9266) 19418 D n) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Uschi Eid, Dr. Angelika KösterLoßack, Wolfgang Schmitt (Langenfeld) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu den Großen Anfragen der Abgeordneten Dr. Uschi Eid, Dr. Angelika Köster-Loßack, Wolfgang Schmitt (Langenfeld) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Politik der Bundesregierung und entwicklungspolitische Ansätze zum Schutz der tropischen Wälder unter besonderer Berücksichtigung Brasiliens (Teil I und Teil II) (Drucksachen 13/1637, 13/1638, 13/3338, 13/4713, 13/9341) . 19419 A o) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abgeordneten Reinhold Hemker, Dr. Ingomar Hauchler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Entwicklungspolitisches Jugendprogramm „Solidarisches Lernen" (Drucksachen 13/4119, 13/9368) . . . 19419 A p) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - zu dem Antrag der Abgeordneten Reinhold Hemker, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Forderungen zum Welternährungsgipfel vom 13. bis 17. November 1996 in Rom - zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Dr. Uschi Eid, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Position der Bundesregierung zum Welternährungsgipfel vom 13. bis 17. November 1996 in Rom (Drucksachen 13/5809, 13/5964, 13/ 7021) 19419 B q) Antrag der Abgeordneten Dagmar Schmidt (Meschede), Dr. Christoph Zöpel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Stärkung demokratischer Institutionen und der Rolle von Nichtregierungsorganisationen in den palästinensischen Autonomiegebieten (Drucksache 13/9249) 19419 C r) Antrag der Abgeordneten Dr. R. Werner Schuster, Dr. Emil Schnell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für mehr Verstetigung, Flexibilität und Transparenz der Finanzierung deutscher Entwicklungszusammenarbeit (Haushalt Einzelplan 23) (Drucksache 13/9412) 19419 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Dr. Winfried Pinter, Anneliese Augustin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Roland Kohn, Dr. Irmgard Schwaetzer und der Fraktion der F.D.P.: Mikrofinanzierung als Mittel der Armutsbekämpfung (Drucksache 13/9601) . . . 19419 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Dr. R. Werner Schuster, Adelheid Tröscher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Förderung der Nichtregierungsorganisation in der Entwicklungszusammenarbeit (Drucksache 13/9603) . 19419 D Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . 19419 D Günter Verheugen SPD 19422 D Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19425 B Roland Kohn F.D.P. 19427 A Dr. Willibald Jacob PDS 19428 D Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P 19430 B Carl-Dieter Spranger, Bundesminister BMZ 19430 D Adelheid Tröscher SPD . . . . 19432 D, 19435 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 19434 D Dr. Winfried Pinger CDU/CSU . 19435 B, 19442 B Dr. Christian Ruck CDU/CSU 19435 D Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BOND- NIS 90/DIE GRÜNEN 19437 A Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. 19438 B Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 19439 D Dagmar Schmidt (Meschede) SPD . . . 19441 B Dr. R. Werner Schuster SPD 19443 B Erika Reinhardt CDU/CSU 19444 C Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Marion Caspers-Merk, Michael Müller (Düsseldorf), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD: Eckpunkte für eine Elektronikschrottverordnung (Druck sache 13/7561) 19447 D Tagesordnungspunkt 18: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 22. April 1996 zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits (Drucksache 13/9343) 19447 D b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (Drucksache 13/9513) 19447 D c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (Drucksache 13/9510) . . . . 19448 A d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 18. September 1997 über den Beitritt des Königreichs Schweden zu dem Übereinkommen vom 9. Februar 1994 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen sowie zu dem Zusatzübereinkommen vom 18. September 1997 zu dem vorgenannten Übereinkommen (Drucksachen 13/9511, 13/9579) 19448 A e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz) (Drucksache 13/9342) 19448 B f) Erste Beratung des von den Abgeordneten Erwin Marschewski, Wolfgang Zeitlmann und der Fraktion der CDU/ CSU sowie des Abgeordneten Dr. Max Stadler und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (Drucksache 13/8884) 19448 B g) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit (Drucksache 13/8942) . . . . 19448 B h) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze - Widerruf der Straf- und Strafrestaussetzung - (... StrÄndG) (Drucksache 13/9348) . 19448 B i) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - § 323 a StGB (Drucksache 13/9349) 19448 C j) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Drucksache 13/9350) . . . 19448 C k) Erste Beratung des von den Abgeordneten Renate Jäger, Rolf Schwanitz, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften (Rehabilitierungs-Ergänzungsgesetz) (Drucksache 13/9414) 19448 C 1) Antrag der Abgeordneten Steffen Tippach, Heinrich Graf von Einsiedel, Andrea Gysi, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Für eine friedliche Lösung des Konflikts am Golf (Drucksache 13/9260) 19448 D m) Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Steffen Tippach, Eva Bulling-Schröter und der Gruppe der PDS: Aufhebung des Verbots der Betätigung für die „Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) und „Nationale Befreiungsfront Kurdistans" (ERNK) in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 13/9302) . 19448 D n) Antrag der Abgeordneten Dr. Günther Maleuda, Dr. Christa Luft, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Änderung des § 50 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Drucksache 13/9391) Zusatztagesordnungspunkt 5: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes (Drucksache 13/9530) 19449 A b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zulassung von Stückaktien (Stückaktiengesetz) (Drucksache 13/9573) 19449 A c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Transfusionswesens (Transfusionsgesetz) (Drucksache 13/9594) 19449 A d) Antrag der Abgeordneten Halo Saibold, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transparenz der Preisangaben bei Flugreisen (Drucksache 13/9447) . . 19449 B e) Antrag der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Albert Schmidt (Hitzhofen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gefährdung durch Gefahrguttransporte minimieren (Drucksache 13/9449) . . 19449 B Zusatztagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtgesetzes (Drucksache 13/9609) 19449 C Tagesordnungspunkt 19: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bauproduktengesetzes (Drucksachen 13/8801, 13/9410 [neu] . . . . 19449 D b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Oktober 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Sambia über den Luftverkehr (Drucksachen 13/8221, 13/9404) 19450 A c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Oktober 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Indonesien über die Seeschiffahrt (Drucksachen 13/8219, 13/9405) 19450 B d) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Februar 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Lettland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 13/8698, 13/9440) . . . 19450 B e) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. November 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Estland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 13/8699, 13/ 9441) 19450 C f) - Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. April 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über Soziale Sicherheit (Drucksachen 13/8817, 13/9457) 19450 D - Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Oktober 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit (Drucksachen 13/8818, 13/9457) 19450 D g) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 176 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1995 über den Arbeitsschutz in Bergwerken (Drucksachen 13/8819, 13/9459) 19451 B h) Zweite und dritte Beratung des von der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes (Drucksachen 13/5594, 13/7063) . . . 19451 B i) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen US-Ferris-Kaserne in Erlangen an die Treuhandliegenschaftsgesellschaft mbH (TLG) bzw. die Stadt Erlangen (Drucksachen 13/8754, 13/ 9455) 19451 C j) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr - zu dem Antrag der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Gila Altmann (Aurich), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Kein Großflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS: Verzicht auf den geplanten Bau eines Großflughafens Berlin-Brandenburg-International (Drucksachen 13/616, 13/1296, 13/5527) 19451 D k) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Sechsundzwanzigster Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für den Zeitraum 1997 bis 2000 (2001) (Drucksachen 13/7205, 13/ 7460 Nr. 3, 13/8228) 19452 B 1) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Einführung einer Sicherheitsuntersuchung von Flugzeugen aus Drittländern, die auf Flughäfen in der Gemeinschaft landen (Drucksachen 13/ 7456 Nr. 2.11, 13/9406) 19452 B m) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung von Richtlinie 96/26/EG über den Zugang zum Beruf des Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr sowie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise für die Beförderung von Gütern und die Beförderung von Personen im Straßenverkehr und über die Maßnahmen zur Förderung der tatsächlichen Inanspruchnahme der Niederlassungsfreiheit der betreffenden Verkehrsunternehmer (Drucksachen 13/7306 Nr. 2.9, 13/9408) 19452 C n) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 261 zu Petitionen (Drucksache 13/9258) . . 19452 D Zusatztagesordnungspunkt 6: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (Drucksachen 13/7383, 13/9438) 19452 D Abstimmung Seite 19485 C b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksachen 13/8805, 13/9618) . . . 19453 A c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Unidroit-Übereinkommen vom 28. Mai 1988 über das internationale Factoring (Drucksachen 13/8690, 13/9572) 19453 B d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Dreiundneunzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung - (Drucksachen 13/8516, 13/ 8594 Nr. 2.1, 13/9590) 19453 C Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neueinteilung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag (Wahikreisneueinteilungsgesetz) (Drucksache 13/ 9598) 19453 C Wolfgang Bosbach CDU/CSU 19453 D Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 19455 A Peter Dreßen SPD 19455 B Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19457 A Dr. Max Stadler F D P. 19458 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS 19459 A Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde betr. Erklärung des Bundeskanzlers, daß eine Halbierung der Arbeitslosenzahl bis zum Jahre 2000 nicht mehr zu erreichen sei Ottmar Schreiner SPD 19459 D Julius Louven CDU/CSU 19461 A Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19462 B Dr. Gisela Babel F.D.P 19463 A Dr. Gregor Gysi PDS 19464 B Dr. Christine Bergmann, Bürgermeisterin (Berlin) 19465 D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 19468 A Rudolf Scharping SPD 19471 B Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . 19474 A Dr. Peter Struck SPD (zur GO) 19475 D Clemens Schwalbe CDU/CSU (zur GO) 19476 A Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19476 C Paul K. Friedhoff F.D.P 19478 B Dr. Heidi Knake-Werner PDS 19479 C Ernst Schwanhold SPD 19480 D Dr. Heiner Geißler CDU/CSU 19482 C Gerd Andres SPD 19483 A Tagesordnungspunkt 6: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Gerald Häfner, Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährleistung des freien Zugangs zu amtlichen Informationen und zur Änderung anderer Gesetze (Informationsfreiheitsgesetz) (Drucksache 13/8432) 19485 C b) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Bundesdatenschutzgesetzes (Drucksache 13/9082) 19485 D c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Gerald Häfner, Gila Altmann (Aurich), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung des Verbandsklagerechtes (Drucksache 13/9323) 19485 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz: Tätigkeitsbericht 1995 und 1996 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz - 16. Tätigkeitsbericht - (Drucksache 13/7500) 19486 A Tagesordnungspunkt 8: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts minderjähriger Kinder (Kindesunterhaltungsgesetz) (Drucksachen 13/7338, 13/9596, 13/9604) 19486 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Margot von Renesse, Christel Hanewinckel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bedarfsdeckende Unterhaltssätze für Kinder (Drucksachen 13/5211, 13/9596) 19486 C Ronald Pofalla CDU/CSU 19486 D Marlene Rupprecht SPD 19488 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19489 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. 19490 D Rosel Neuhäuser PDS 19491 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 19492 B Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), Dr. Uschi Eid, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Neuordnung der Zuständigkeiten in der Auswärtigen Kulturpolitik (Druck sache 13/8679) 19493 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Freimut Duve, Stephan Hilsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Gefahren abwenden von der Auswärtigen Kulturpolitik (Drucksache 13/9450) 19493 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag des Abgeordneten Claus-Peter Grotz und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ina Albowitz, Ulrich Irmer, Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann und der Fraktion der F.D.P.: Neue Herausforderungen für die Auswärtige Kulturpolitik (Drucksache 13/ 9613) 19494 A Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 19494 A Dr. Elke Leonhard SPD 19495 B Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19497 A Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. . . 19498 A Dr. Ludwig Elm PDS 19499 A Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 19499 D Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Einführung einer Steuer auf spekulative Devisenumsätze (Tobin-Steuer) (Drucksache 13/9337) 19501 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Ludger Volmer, Helmut Lippelt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einführung einer spekulationsdämpfenden Steuer auf Währungstransaktionen (Tobin-Steuer) (Drucksache 13/9597) 19501 B Dr. Barbara Höll PDS 19501 B Detlev von Larcher SPD 19502 C Ludger Volmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19504 C Zusatztagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS: Bedarfsgerechte und gebührenfreie Auszahlung von Lohnersatzleistungen wiederherstellen (Drucksache 13/9592) 19505 C Dr. Heidi Knake-Werner PDS 19505 D Dr. Dagmar Enkelmann PDS 19506 D Nächste Sitzung 19507 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 19508 A Anlage 2 Bundesweite Übernahme der in Baden-Württemberg eingeführten Mittelstandsrichtlinien für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen MdlAnfr 8 - Drs 13/9584 Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 19508 C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 (Antrag: Einführung einer Steuer auf spekulative Devisenumsätze) sowie zu dem Zusatztagesordnungspunkt 12 (Antrag: Einführung einer spekulationsdämpfenden Steuer auf Währungstransaktionen [Tobinsteuer] Gerhard Schulz (Leipzig) CDU/CSU . . . 19509 A Gisela Frick F.D.P 19511 A Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 13 (Antrag: Bedarfsgerechte und gebührenfreie Auszahlung von Lohnersatzleistungen wiederherstellen) Franz Romer CDU/CSU 19511 D Renate Jäger SPD 19513 A Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19514 A Dr. Gisela Babel F.D.P 19514 C 213. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1998 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Bremen), BÜNDNIS 15. 1. 98 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Behrendt, Wolfgang SPD 15. 1. 98 * Bindig, Rudolf SPD 15. 1. 98 * Dreßler, Rudolf SPD 15. 1. 98 Duve, Freimut SPD 15. 1. 98 Haack (Extertal), SPD 15. 1. 98 Karl Hermann Dr. Hauchler, Ingomar SPD 15. 1. 98 Kanther, Manfred CDU/CSU 15. 1. 98 Kurzhals, Christine SPD 15. 1. 98 Lehn, Waltraud SPD 15. 1. 98 Leidinger, Robert SPD 15. 1. 98 Nitsch (Rendsburg), BÜNDNIS 15. 1. 98 Egbert 90/DIE GRÜNEN Purps, Rudolf SPD 15. 1. 98 Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 15. 1. 98 Dr. Schockenhoff, CDU/CSU 15. 1. 98 Andreas Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 15. 1. 98 90/DIE GRÜNEN Schultz (Everswinkel), SPD 15. 1. 98 Reinhard Schulz (Berlin), Werner BÜNDNIS 15. 1. 98 90/DIE GRÜNEN Seuster, Lisa SPD 15. 1. 98 Simm, Erika SPD 15. 1. 98 Türk, Jürgen F.D.P. 15. 1. 98 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 15. 1. 98 Wolf (München), Hanna SPD 15. 1. 98 Zapf, Uta SPD 15. 1. 98 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Fuchtel (CDU/CSU) (Drucksache 13/9584 Frage 8): Welche Rolle spielen bei den Vergaben auf Bundesebene Überlegungen, die in Baden-Württemberg zur Einführung von Mittelstandsrichtlinien für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen geführt haben? Die Bundesregierung hat bereits 1976 sog. Mittelstandsrichtlinien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) für ihren Geschäftsbereich erlassen. Ziel dieser Richtlinien war es, im Interesse der Wettbewerbsförderung eine möglichst breite Streuung mittelstandsgeeigneter öffentlicher Aufträge zu erreichen und unternehmensgrößenbedingte Nachteile kleiner und mittlerer Unternehmen auszugleichen. Wesentliche Instrumente dieser 76'er Richtlinien wie - Wechsel des Bieterkreises - Aufteilung größerer Aufträge in Lose und - Auflagen bei Unterauftragnehmerleistungen sind bei der Überarbeitung der VOL 1984 übernommen worden, so daß die seinerzeitigen Richtlinien derzeit nahezu ausgehöhlt sind und in der Praxis kaum noch zur Anwendung kommen. Insgesamt muß jedoch festgehalten werden, daß unsere Vergabevorschriften mittelstandsfreundlich sind. Dies ergibt sich allein schon aus der Tatsache, daß sowohl in der VOL wie auch in der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) der Vorrang der öffentlichen Ausschreibung verbindlich festgelegt ist. Somit haben alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, die Möglichkeit, sich mit der Abgabe von Angeboten um diese Aufträge zu bewerben. Die Praxis zeigt dabei, daß es gerade immer wieder kleine und mittlere Unternehmen sind, die sich mit wirtschaftlichen, und z. T. innovativen Angeboten im Wettbewerb behaupten. Gefördert wird dies auch dadurch, daß die öffentlichen Auftraggeber vielfach mit funktionalen Leistungsbeschreibungen agieren, indem sie letztlich nicht die geforderte Leistung detailliert bis ins einzelne beschreiben, sondern nur das „Ziel" vorgeben und der anbietenden Wirtschaft dadurch die Möglichkeit eröffnen, die Vielfalt ihrer Angebotspalette mit Angeboten darzustellen; dieses Ziel kann dadurch auch erreicht werden, daß Nebenangebote in unterschiedlichster Form, z. B. andere technische Lösungen, andere Lieferfristen usw., zugelassen werden. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 (Antrag: Einführung einer Steuer auf spekulative Devisenumsätze) sowie zu dem Zusatztagesordnungspunkt 12 (Antrag: Einführung einer spekulationsdämpfenden Steuer auf Währungstransaktionen [Tobin-Steuer]) Gerhard Schulz (Leipzig) (CDU/CSU): Ich bin der PDS für die heutige Debatte sehr dankbar, weil sie mir die Gelegenheit gibt, die fundamentalen Unterschiede in den steuer- und wirtschaftspolitischen Positionen zwischen der Gruppe der Partei des Demokratischen Sozialismus und der CDU/CSU-Fraktion darzulegen. Um es gleich auf den Punkt zu bringen: Die PDS beantragt eine internationale Regierungskonferenz zur weltweiten Einführung einer Devisenumsatz - steuer. Die CDU/CSU-Fraktion spricht sich strikt gegen die Einrichtung neuer Steuern aus. Und wir fordern auch Sie auf, wie die Kolleginnen und Kollegen der SPD, da Sie als PDS im sachsen-anhaltinischen Landesparlament de facto mitregieren, endlich Ihre Blockade im Bundesrat gegen die von uns in diesem Hause beschlossene Steuerreform aufzugeben. Diese Steuerreform beinhaltet eine steuerliche Entlastung über alle Einkommensschichten und den Abbau von Steuervergünstigungen, stabilisiert die Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte, stärkt die Investitionsbereitschaft der Unternehmen und schafft neue Arbeitsplätze. Nicht über die Einführung neuer, sondern nur über die Abschaffung von ganzen Steuerarten und über die steuerliche Entlastung von Unternehmen und Privathaushalten schaffen wir es in diesem Land, den internationalen Steuerwettbewerb zu bestehen und auf nationaler Ebene Arbeitslose wieder in Lohn und Brot zu bringen. Die CDU/CSU-Fraktion lehnt aber nicht nur die Einführung neuer Steuern ab, sie spricht sich auch deutlich aus gegen den Aufbau neuer Verwaltungs- und Bürokratiestrukturen, die den freien Welthandel unnötig reglementieren und erschweren, die aber für die Einführung einer solchen international zu verwaltenden Steuer unumgänglich sind. Nein, wir beziehen genau die Gegenposition! Wir wollen gerade den Abbau bürokratischer Hemmnisse im nationalen und internationalen Handel vorantreiben. Als eine der größten Exportnationen der Welt haben wir ein fundamentales Interesse daran, den freien Welthandel zu erleichtern. Deshalb fördern wir mit einer konsequenten Europapolitik das wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenwachsen der europäischen Staaten. Deshalb stehen wir konsequent für die Einführung einer Europäischen Währungsunion. Die Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung, des EURO, wird ein wichtiger Schritt sein hin zu einem europäischen Binnenhandel mit weniger Handelshemmnissen durch Verwaltung und Bürokratie. Mit einer gemeinsamen Währung in Europa wird es aber auch schlicht und einfach keinen innereuropäischen Devisenhandel und damit keine Devisenspekulation für oder gegen Währungen einzelner europäischer Staaten geben, weil der Zahlungsverkehr innerhalb Europas nur noch in einer einzigen Währung erfolgt. Das ist die richtige Antwort auf das Problem der kurzfristigen spekulativen Devisengeschäfte: eine verläßliche Politik der europäischen Integration, die strikte Einhaltung des Zeitplans der Amsterdamer Verträge für die Einrichtung einer gemeinsamen europäischen Währung unter Einhaltung der Konvergenz- bzw. Stabilitätskriterien und schließlich eine Politik, die den freien Welthandel nachhaltig fördert. Lassen Sie mich jetzt detailliert zu einigen Punkten des PDS-Antrags Stellung beziehen: Die Idee der Einführung einer Devisenspekulationssteuer, der sog. Tobin-Steuer, ist über 30 Jahre alt. Sie wurde von den Vereinten Nationen aufgegriffen, als ein Modell von mehreren zur Finanzierung von Entwicklungshilfemaßnahmen ins Gespräch gebracht und immer wieder, so z. B. 1995 auch auf dem Weltsozialgipfel in Kopenhagen, sowohl unter wirtschaftswissenschaftlichen Fachexperten als auch unter politischen Verantwortlichen kontrovers diskutiert. Die dieser Idee zugrunde liegende volkswirtschaftliche Analyse entspricht in weiten Bereichen Ihrem Antrag. Somit übernehmen Sie, meine Damen und Herren von der PDS, die Grundproblematik, daß die Einführung einer Steuer auf den spekulativen Handel mit Devisen und Finanzderivaten nur eine Kurierung von Symptomen bewirkt und das Übel nicht an der Wurzel packt. Kurzfristige, nicht realwirtschaftlich, d. h. z. B. nicht zur währungsmäßigen Absicherung von Warenexporten bedingte Devisengeschäfte zielen darauf ab, durch Währungsschwankungen Spekulationsgewinne einzufahren. Das Ausnutzen von Währungsschwankungen ist für den einzelnen Spekulanten auch nur dann rentabel, wenn sie in der Tat aufgrund der volkswirtschaftlichen Entwicklung eines einzelnen Landes vorhersehbar sind. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn eine verfehlte Zins-, Inflations- und vor allem Verschuldungspolitik betrieben wird. Denn eine Wirtschaftspolitik, die in galoppierende Inflation und Staatsverschuldung ausufert, führt dazu, daß die nationale Währung gegenüber anderen Währungen an Wert verliert. Diesen Umstand machen sich die kurzfristigen Devisenspekulanten zunutze. Sie lösen die volkswirtschaftliche Schieflage in den meisten Fällen nicht aus, sondern verstärken und beschleunigen die negativen Folgen einer verfehlten nationalen Wirtschaftspolitik. Das wird an der südostasiatischen Finanzkrise deutlich. Die radikalen Abwertungen der Währungen der sogenannten Tiger-Staaten sind die Folge einer überzogenen Verschuldung. Die hohen Wachstumsraten der letzten Jahre waren schlichtweg nur auf Pump finanziert. Die Unternehmen können ihre Schulden nicht mehr bedienen, die Banken bleiben auf faulen Krediten sitzen, haben Probleme, ihre Refinanzierung zu bedienen, die zumeist in US-Dollar erfolgte. Zusätzliche Investitionen der öffentlichen Hand müssen unterbleiben, weil sie wegen der hohen Staatsverschuldung nicht finanziert werden können. Die danach folgende Abwertung zahlreicher südostasiatischer Währungen war vorprogrammiert und wurde dann durch Währungsspekulation noch verstärkt. Sie sehen, meine Damen und Herren, Auslöser dieser Währungsspekulation war eine ausufernde Staatsverschuldung, und hier müssen wir unser Bestreben auf nationaler Ebene konzentrieren. Eine Wirtschaftspolitik, die darauf abzielt, die Inflationsrate möglichst gering zu halten, die auf diese Weise das Zinsniveau niedrig hält und Investitionen anregt, die aber auch ein Staatsverschuldungsniveau garantiert, das nicht währungsdestabilisierend wirkt, ist das beste Immunsystem gegen kurzfristige Devisenspekulation. Ich möchte Ihnen aber anhand der Finanzkrise in Südostasien noch zweierlei deutlich machen: Zum einen begreifen Sie jetzt, meine Damen und Herren, warum ich hier an dieser Stelle seit 1990 regelmäßig darauf dränge, die Eigenkapitalausstattung ostdeutscher Unternehmen zu verbessern. Die hohen Wachstumsraten vor allem im verarbeitenden Gewerbe in den neuen Ländern verleiten, ja zwingen die Unternehmen teilweise sogar, dringend notwendige, umsatz- und existenzsichernde Investitionen über Kredite und nicht aus der Substanz zu realisieren. Sie bewegen sich dabei auf sehr dünnem Eis. Es ist deshalb eine der dringlichsten Aufgaben in den neuen Ländern über diese Legislaturperiode hinaus, die Eigenkapitalausstattung der ostdeutschen Unternehmen zu verbessern und die Beteiligungskapitalbeschaffung zu erleichtern. Zum zweiten belegt die Entwicklung im südostasiatischen Raum, daß der Bundesfinanzminister und die Deutsche Bundesbank ihre Aufgaben beim Aufbau der neuen Länder bislang mit Erfolg bewältigt haben. Trotz des hohen Kapital- und Investitionsbedarfs in den neuen Ländern können wir heute feststellen, daß wir in diesem Lande eine sehr geringe Inflationsrate und ein investitionsförderndes Zinsniveau haben. Die Verschuldung der öffentlichen Haushalte ist zu hoch; darüber brauchen wir hier nicht zu diskutieren. Doch viele Länder um uns herum, die sich nicht einer nationalen Herausforderung wie der deutschen Wiedervereinigung gesellschaftlich und finanziell stellen mußten, wären froh, wenn sie sich auf dem deutschen Verschuldungsniveau befänden. Und schließlich muß hier noch einmal gesagt werden: Die deutsche Wiedervereinigung und der Aufbau Ostdeutschlands konnten bewältigt werden, ohne daß die Deutsche Mark international an Stabilität verloren hat. Die deutsche Mark ist vielmehr in weiten Bereichen das Maß für Währungsstabilität in Europa und weltweit. Sie ist auch Maß für die Stabilitätsanforderungen an die zukünftige gemeinsame europäische Währung. Das ist eine der herausragenden Leistungen unseres Bundesfinanzministers Theo Waigel. Das muß an dieser Stelle einmal gesagt werden. Die Kolleginnen und Kollegen der PDS formulieren in ihrem Antrag einen institutionellen Rahmen und Verfahren für die Erhebung einer Steuer auf Devisenumsätze. Als Verwalter soll der Internationale Währungsfonds fungieren, der den Steuersatz festlegt, die ordnungsgemäße Erhebung der Teilnehmerstaaten überwacht, die Steuereinnahmen sammelt und verteilt, Steuerumgehungsstrategien beobachtet und verhindert. Schon hier zeigt sich, daß Sie der bis heute nur auf theoretischer Ebene geführten Diskussion keine neuen Impulse für die Beantwortung von praktischen Verfahrensfragen geben können, die eine internationale Steuererhebung mit sich bringt. Wie wollen Sie Staaten, in denen ein hoher Umsatz mit Devisen und Finanzderivaten stattfindet, dazu bewegen, eine solche Steuer zu erheben - wohlwissend, daß diese Staaten alles tun werden, um ihre Banken und Devisenhändler mit zusätzlichen Kosten und Arbeitsplatzabbau zu verschonen? Wie wollen Sie das Abwandern von Devisenspekulation in Staaten, die Währungsgeschäfte nicht besteuern, praktisch unterbinden? Gerade auf diese grundlegenden Fragen bleiben Sie Antworten schuldig und fordern die Ausarbeitung von entsprechenden Richtlinien durch den IWF. Das heißt im Klartext: Sie wissen selbst nicht, wie diese Probleme gelöst werden können. Es ist zudem sehr merkwürdig, daß die Partei des Demokratischen Sozialismus gerade den IWF für die Verwaltung einer Devisenumsatzsteuer auswählt. Bislang wurde diese Institution von PDS und Artgenossen immer als Speerspitze des Kapitalismus gegeißelt, die nichts anderes im Sinn hat, als junge Entwicklungsländer mit ihren unsozialen Auflagen und Forderungen zu gängeln und die einheimische Bevölkerung ins Elend zu treiben. Den Tarif für eine solche Devisenspekulationssteuer wollen Sie flexibel ausgestalten, d. h., er soll an konkrete Gegebenheiten angepaßt werden können. Eine verläßliche Belastungskalkulation für die betroffenen Unternehmen ist somit nicht gegeben. Ihre Forderung nach Aufzeichnungen für entsprechende Umsätze löst zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei Unternehmen und staatlichen Behörden aus. Bei der Festsetzung von Besteuerungsausnahmen und Freistellung geringfügiger Devisenumsätze bleiben sie ebenfalls unkonkret, erteilen der Bundesregierung einen Prüfauftrag. Das gilt auch für die Sicherung der Steuer gegen regionale Umgehung. Auch hier haben Sie eine praxisorientierte Lösung nicht parat und gehen über das theoretische Modell nicht hinaus. Doch gerade die Erfahrungen z. B. bei dem Versuch, eine OECD-weite Harmonisierung der Zinsbesteuerung zu erreichen, machen deutlich, daß es für eine Devisenspekulationssteuer auf internationaler Ebene unüberwindliche Hürden gibt. Letztendlich wird es mit einer derartigen Steuer auch nicht zu bewerkstelligen sein, ein sicheres Finanzvolumen für Entwicklungshilfeprogramme zu garantieren, wie es sich z. B. auch die Vereinten Nationen vorstellen. Denn zwischen dem Lenkungsziel der Steuer, kurzfristige Devisenspekulation zu unterbinden, und dem Finanzierungsziel, die finanzielle Unterstützung von Entwicklungshilfemaßnahmen, besteht ein unauflöslicher Konflikt. Verringert sich durch die Einführung der Steuer die Devisenspekulation, sinken gleichzeitig die Steuereinnahmen und damit das Finanzierungsvolumen für Entwicklungsprojekte. Eine verläßliche Kalkulation und Finanzausstattung dieser Projekte sind auf dieser Basis nicht möglich. Sie laufen Gefahr, nach Bewilligung der Projekte die notwendigen Finanzmittel nicht aufbringen zu können. Das ist unseriös. Ich halte das für unverantwortlich! Um spekulativ motivierte Devisengeschäfte zu erschweren, wurde in Abstimmung mit der Europäischen Union die Absicherung des Handels mit sogenannten Finanzderivaten mit Eigenkapital vorange- trieben. In Deutschland ist das bereits Gesetz und gilt für Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Versicherungen. Die Regierungskoalition ist also in dieser Angelegenheit tätig geworden und hat entsprechende Maßnahmen ergriffen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluß noch einmal betonen: Die Einführung neuer Steuern ist zur Förderung von Investitionen und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze kontraproduktiv. Die Erhebung einer internationalen Devisenumsatzsteuer verteuert den Welthandel. Der Aufbau neuer, internationaler Finanzverwaltungsstrukturen schafft zusätzlich Bürokratie. Das ist nicht im Interesse unserer Wirtschaft. Die CDU/CSU-Fraktion lehnt eine solche Vorgehensweise ab. Voraussetzung für das erfolgreiche Beschneiden spekulativer Devisengeschäfte ist eine vertrauensbildende, glaubwürdigkeitsfördernde Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik. Unterstützen Sie uns deshalb, die überfällige Reform zur steuerlichen Entlastung von Unternehmen und Privathaushalten endlich umzusetzen. Lassen Sie uns gemeinsam die Europäische Währungsunion vorantreiben und konsequent für den europäischen Integrationsprozeß eintreten. Das wird kurzfristig denkenden Devisenspekulanten die Geschäftsgrundlage entziehen. Gisela Frick (F.D.P.): Was die PDS und die Grünen hier vorschlagen, ist geradezu abenteuerlich. Die Diskussion um die Steuer- und Finanzpolitik in den letzten Jahren scheint an ihnen vorbeigegangen zu sein. Bereits die Überschriften der hier vorliegenden Anträge können nur ein Kopfschütteln auslösen. Vorgeschlagen wird die Einführung einer neuen Steuer, man kann es kaum glauben. Daß so etwas von der PDS vorgeschlagen wird, sollte nicht weiter ernst genommen werden. Daß allerdings die Grünen sich der PDS anschließen, verwundert mich doch sehr. Wir diskutieren seit Jahren über die so dringend erforderliche Steuerreform. Zwar haben auch die Grünen mit dazu beigetragen, daß das Konzept der Koalition blockiert wird. Allerdings haben die Grünen seinerzeit ein eigenes Konzept vorgelegt und sich dadurch wohltuend von der SPD abgesetzt. Mit dem vorliegenden Antrag scheinen sich die Grünen von der Einsicht in die Notwendigkeit einer Steuerreform wieder zu verabschieden. Wegen der Blockade der Steuerreform gilt aber doch weiterhin: Unsere Steuerbelastung ist entschieden zu hoch, das Steuerrecht viel zu kompliziert. Daraus folgt logischerweise, daß wir die Steuerbelastung senken und das Steuerrecht vereinfachen müssen. Das heißt aber nicht nur „weg mit steuerlichen Vergünstigungen und Sondertatbeständen" . Wir müssen auch die Zahl der Steuerarten reduzieren und Bagatellsteuern abschaffen. Ich will meine Ausführungen hierzu gar nicht vertiefen, denn es handelt sich doch um Binsenweisheiten. Grüne und PDS müssen sich allerdings fragen lassen, wie zu diesen Binsenweisheiten eine neue Steuer paßt. Ich kann Ihnen versprechen, daß die F.D.P. für so etwas nicht zu haben ist. Im Gegenteil, wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, daß es nach dem Wegfall der Vermögensteuer, der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer sowie der Absenkung des Solidaritätszuschlags weiter geht mit der Absenkung bzw. Abschaffung von Steuern. Fallen müssen als nächstes die Gewerbesteuer und mittelfristig auch der Solidaritätszuschlag. Kommen wir zum Inhalt der Anträge. Vorgeschlagen wird eine Steuer auf Devisenumsätze bzw. Währungstransaktionen. PDS und Grüne beschreiben sehr schön die zunehmenden internationalen Kapitalströme und Devisenumsätze. Die PDS holt natürlich sofort sozialistisches Gedankengut aus der Mottenkiste. Wo viel Geld fließt, müssen reiche Leute sein. Dieses Geld muß natürlich umverteilt werden. Ich bin nicht der Auffassung, daß wir über solches sozialistisches Gedankengut ernsthaft diskutieren müssen. Auch der Antrag der Grünen erscheint mir mehr als realitätsfern. Wir befinden uns in den 90er Jahren. Wir leben mit einer zunehmenden Globalisierung. Wir bauen internationale Handelsschranken ab und liberalisieren die Weltmärkte. Der internationale Wettbewerb zwingt uns zu Reformen, die leider nicht immer schnell genug vorankommen. Zudem stehen wir unmittelbar vor Beginn der Währungsunion. Vor diesem Hintergrund holen die Grünen die gute alte Tobinsteuer aus den 70er Jahren hervor. Abgesehen davon, daß auch nur der Versuch der Realisierung dieser Steuer utopisch wäre, haben die Grünen scheinbar 20 Jahre verschlafen. Die Zeiten sind vorbei, in denen Bürger und Unternehmer ihr Geld unter der Matratze aufbewahrten. Internationales Kapital sucht sich seinen Weg. Es fließt dorthin, wo die günstigsten Rahmenbedingungen herrschen. Es wird investiert, es wird natürlich auch spekuliert. Auf diese Weise verdienen Menschen Geld, auf diese Weise werden Arbeitsplätze geschaffen. Der Staat sollte sich hier weitgehend zurückhalten. Wir brauchen einen vernünftigen Anlegerschutz und eine funktionierende Marktaufsicht. Beides verbessern wir ständig. Ich erinnere an das kurz vor dem Abschluß stehende Dritte Finanzmarktförderungsgesetz. Viel mehr ist zu dem Antrag eigentlich nicht zu sagen. Er paßt zu den Grünen, weil er nach mehr Staat ruft. Er wird von der F.D.P. abgelehnt, weil die F.D.P. für weniger Staat ist. Die Grünen sollten sich im übrigen weiterhin an Professor Tobin halten, der nach eigenen Angaben mit seinem Vorschlag einen Stein ins Wasser geworfen und damit viele Wellen verursacht hat. Er hofft allerdings, daß das Wasser sehr tief ist, so daß niemand diesen Stein mehr findet. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 13 (Antrag: Bedarfsgerechte und gebührenfreie Auszahlung von Lohnersatzleistungen wiederherstellen) Franz Romer (CDU/CSU): Wir debattieren hier und jetzt über den Antrag der Gruppe der PDS zur Wiederherstellung einer bedarfsgerechten und gebührenfreien Auszahlung von Lohnersatzleistungen. Al- leine die Überschrift dieses Antrages wirft zumindest eine entscheidende Frage auf: Bei der Wortwahl des Antrages der Kolleginnen und Kollegen der PDS auf Wiederherstellung einer bedarfsgerechten Auszahlung von Lohnersatzleistungen stellt sich mir die Frage, ob Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, noch nicht erkannt haben, daß die Zahlungen von Lohnersatzleistungen stets bedarfsgerecht waren und auch künftig bedarfsgerecht sein werden. Alleine dies in Frage zu stellen, widerspricht einer jeglichen Auffassung eines richtigen Verständnisses von veranwortungsvoller Sozialpolitik. Die monatliche Zahlungsweise des Arbeitslosengeldes und anderer Ersatzleistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz wurde mit dem Arbeitsförderungs-Reformgesetz, hier insbesondere in den Vorschriften des § 242x Abs. 5 Satz 1 AFG und des § 337 Abs. 2 des dritten Sozialgesetzbuches vom 1. Juli 1997 an, für sogenannte Neufälle, das heißt neu entstandene Leistungsansprüche, und vom 1. Januar 1998 an für alle übrigen Leistungsfälle eingeführt. Ein solcher Zahlungsrhythmus entspricht der fast ausnahmslosen Praxis in Wirtschaft und Verwaltung, Löhne und Gehälter monatlich zu zahlen. Grundsätzlich ist gegen diese Praxis doch nichts einzuwenden, hat sie sich in allen Arbeitsbereichen doch hervorragend bewährt. Wer nun anfängt zu wettern, der beginnt in einem nächsten Schritt die gängige Praxis der Lohn- und Gehaltszahlungen zur Diskussion zu stellen. Ich denke, es gibt weit und breit keine unsinnigere Debatte. Doch bei der einfachen gesetzlichen Neuregelung bleibt es selbstverständlich nicht. Damit unbillige Härten vermieden werden, können die Arbeitsämter nach ausdrücklicher gesetzlicher Regelung, die sich aus den Vorschriften des § 242x Abs. 5 Satz 2 des AFG und dem § 337 Absatz 4 des Dritten Sozialgesetzbuches ergeben, angemessene Abschläge zahlen. Diese Regelung ist nicht auf solche Fälle beschränkt, die sich im Zuge der Umstellung von zweiwöchiger auf monatliche Zahlungsweise ergeben. Sie setzt das Arbeitsamt auch in die Lage, künftig auch in anderen Härtefällen einen Teil der jeweiligen Leistungen vor dem monatlichen Fälligkeitstermin zu zahlen. Alle Leistungsempfänger sind bereits im Oktober 1997 von der Bundesanstalt schriftlich über die Umstellung der Zahlungsweise informiert worden. Durch Weisungen an die Arbeitsämter wurde sichergestellt, daß der besonderen Situation zum Jahreswechsel Rechnung getragen wird. Damit dürfte auch künftig einer zusätzlichen Belastung der Sozialhilfeträger vorgebeugt sein. Hier hat die Bundesanstalt für Arbeit rechtzeitig eine umfassende Aufklärungsarbeit betrieben, zudem die Arbeitsämter informiert: Ich denke, dies sind ausreichende Maßnahmen für einen problemlosen Übergang in diese neue Regelung. Gemäß § 139 des Dritten Sozialgesetzbuches werden die fälligen Leistungen vom 1. Januar 1998 an für Kalendertage geleistet. Dies führt dazu, daß am Ende eines Monats unterschiedlich hohe Beträge fällig sind, wenn der Fälligkeitsmonat mehr oder weniger Kalendertage enthält als der vorherige. Eine Leistungsminderung ist damit ebenfalls nicht verbunden. Zudem wird nach § 427 Abs. 4 des Dritten Sozialgesetzbuches gewährleistet, daß die Umstellung auf die Berechnung des Arbeitslosengeldes nach Kalendertagen nicht zu Nachteilen für Arbeitslose führt, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld vor dem 1. Januar 1998 entstanden ist. Soweit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld Ende 1997 noch nicht erschöpft ist, erhöht sich die verbleibende Dauer des Anspruches um jeweils einen Tag für jeweils sechs Tage, für die noch Restanspruch besteht. Diese Regelung halten wir für sinnvoll und durchaus gerecht. Ich lese in dem Antrag der PDS, die monatliche Auszahlung der Lohnersatzleistungen würde der Bundesanstalt Gebührenersparnisse und Zinsgewinne bringen. Ich frage mich, und ich frage Sie: Was ist daran so falsch? Was ist an der Tatsache verwerflich, daß auch einmal die Bundestanstalt einige Ersparnisse und Gewinne zu verzeichnen hat? Aus unserer Sicht gar nichts. Wir begrüßen dies sogar und sehen hier eine Möglichkeit zur Entlastung der öffentlichen Kassen. Die Kolleginnen und Kollegen der PDS fordern, die seit Jahresbeginn erhobenen Gebühren für die Übermittlung von Geldleistungen an Arbeitslose ohne Girokonto stellen eine nicht akzeptable zusätzliche finanzielle Belastung dar. Aus unserer Sicht ist dies so: Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe treten an die Stelle des ausfallenden Arbeitsentgelts. Dieses erhält der versicherte Arbeitnehmer - so ist es ausnahmslos in Wirtschaft und Verwaltung üblich - als Gutschrift auf ein Konto bei einem Geldinstitut. Somit liegt es doch nahe, die Lohnersatzleistung in derselben Weise zu zahlen. Die gesetzgebenden Körperschaften haben in § 337 Abs. 1 Satz 1 des Dritten Sozialgesetzbuches, der am 1. Januar 1998 in Kraft getreten ist, bestimmt, daß die jeweils fällige Leistung auf ein grundsätzlich inländisches Konto des Leistungsberechtigten zu überweisen ist. Niemand zwingt den Leistungsberechtigten, ein Konto zu unterhalten. Das Gesetz regelt ausdrücklich auch den Fall, daß die Geldleistung dem Berechtigten an dessen Wohnort - regelmäßig durch Zahlungsanweisung zur Verrechnung - übermittelt wird. Doch diese Zahlungsweise verursacht erhebliche Kosten. Diese können durch den Arbeitslosen dadurch vermieden werden, daß er dem Arbeitsamt gestattet, die Leistung auf das Konto zu überweisen, auf dem zuvor sein Arbeitsentgelt gutgeschrieben worden ist, oder ein - neues - Konto errichtet. Die PDS spricht davon, daß vielen Arbeitslosen die Einrichtung eines Girokontos da ihnen - ich zitiere aus dem Antrag der PDS wörtlich - ein „Recht auf ein Girokonto" fehlt, von den Geldinstituten verwehrt werde. Ich habe von einem solchen Recht noch nichts gehört. Ich halte dies, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen der PDS, für eine unsachgemäße Pole- mik, die uns in der Sache keinen Schritt weiter bringt. Die Einrichtung eines Girokontos dürfte nämlich kein Problem sein, nachdem sich die deutschen Geldinstitute einer Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses folgend bereit erklärt haben, für jedermann ein Konto - zumindest auf Guthabenbasis - zu führen. Vergessen Sie also Ihre Polemik, liebe Kolleginnen und Kollegen der PDS, orientieren Sie sich an Fakten und aktuellen Informationen, dann wird uns allen einiges wesentlich leichter fallen. Ich habe mit meinen vorangegangenen Ausführungen deutlich gemacht, daß es gute Gründe dafür gibt, den Antrag der PDS zur bedarfsgerechten und gebührenfreien Auszahlung von Lohnersatzleistungen abzulehnen. Die Regelungen des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes und des Dritten Sozialgesetzbuches sind für diesen Bereich vollkommen ausreichend, tragen den Anforderungen Rechnung und werden sich auch künftig bewähren. Renate Jäger (SPD): Angesicht des vorliegenden Antrages könnte man meinen, die PDS wäre aus einem tiefen Schlaf erwacht. Die Regelung zur Umstellung der Auszahlung des Arbeitslosengeldes ist seit der Diskussion um das AFRG bekannt und bereits seit Juli des letzten Jahres in kraft für alle Neufälle. Zum Jahresbeginn gilt es auch für alle laufenden Fälle. Auch die Diskussion um das SGB III Änderungsgesetz hätte eine Möglichkeit für einen PDSAntrag sein können. Offensichtlich weil das Thema gerade von den Medien aufgegriffen wurde, springt die PDS aus populistischen Gründen darauf. Was ist aber tatsächlich dran an der Sache? Es geht erstens darum, daß den Beziehern von Arbeitslosengeld der Geldbetrag statt im 2-Wochen-Rhythmus nun monatlich jeweils zum Monatsende ausgezahlt werden soll. Die SPD hatte und hat am AFRG wirklich viel auszusetzen. Diese Regelung aber gehört ausgerechnet nicht zu den Kritikpunkten. Sie ist nämlich aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sinnvoll, spart viel Aufwand und Geld und macht letztlich auch für die Leistungsbezieher keinen Unterschied. Die allermeisten Löhne und Gehälter werden am Ende des Monats ausgezahlt. Für Menschen, die bereits über einen längeren Zeitraum beschäftigt waren ist der Monat ein wohlbekannter wirtschaftlicher Planungszeitraum. Warum soll das beim Arbeitslosengeld anders sein? Probleme treten nur zu Beginn einer jeden Umstellung auf. Man hat allerdings versucht, diese Umstellungsschwierigkeiten durch eine frühzeitige Benachrichtigung der Leistungsbezieher im Oktober 1997 zu vermeiden. Die Menschen müssen sich auf jede Veränderung zunächst einstellen. Da dies für manche vielleicht nicht ganz einfach ist, gibt es eine gesetzliche Regelung, die unbillige Härten vermeiden hilft. Wenn es finanziell also so knapp wird, daß jemand sonst zum Sozialamt laufen müßte, wird von den Arbeitsämtern eine finanzielle Zwischenhilfe gewährt. Damit die Auslegung des Begriffs der „unbilligen Härte" , so steht es im Gesetz, bei den Arbeitsämtern keine Auslegungsprobleme hervorruft, hat es eine interne Verwaltungsanweisung der Bundesanstalt für Arbeit für diese Fälle gegeben. Diese Regelung wird sehr unproblematisch gehandhabt. Bei dieser Diskussion muß man auch berücksichtigen, daß bereits im Oktober letzten Jahres weit über 50 % der Bezieher von Arbeitslosengeld ihre Zahlungen monatlich erhielten. Also, meine Damen und Herren, dieses spezielle Problem ist großgeredet worden. Interessenvertreter und Medien haben sich dieses Themas angenommen, ohne über Fakten zu verfügen, die die Aussage von der unzumutbaren Umstellung bestätigen könnten. Wenn im PDS-Antrag steht, für die überwiegende Zahl der im Januar erstmals betroffenen Arbeitslosen bringe das Ausbleiben einer Zahlungsrate finanzielle Schwierigkeiten mit sich, ist das in zweifacher Hinsicht falsch: Erstens bleibt nicht eine Zahlungsrate aus, sondern der Gesamtbetrag für Januar wird am Ende des Monats ausgezahlt. Zweitens ist die Aussage von der überwiegenden Zahl von Arbeitslosen eine bloße Behauptung, für die keine Belege vorliegen. Der zweite Punkt des Antrages ist seit langem SPD-Forderung. Daß für die Übermittlung der Geldleistungen an Arbeitslose ohne Girokonto Gebühren erhoben werden, ist eindeutig ein Skandal! Und es ist ebenfalls zutreffend, daß viele betroffene Arbeitslose nicht etwa deshalb kein Girokonto haben, weil sie keines einrichten wollten, sondern weil sie keine Bank finden, die ihnen die Möglichkeit dazu gibt. Daß diese Menschen für diese Unverschämtheit, die ihnen seitens der Banken hier widerfährt, nun auch noch zahlen sollen, ist wirklich der Gipfel! Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits am 6. März 1995 einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem die Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet werden sollten, jedem Kunden, unabhängig von seiner sozialen und ökonomischen Lage ein Girokonto einzurichten. Dieses Konto sollte nur in gesetzlich klar umrissenen Fällen gekündigt werden dürfen. Es sollte sich um ein Konto auf Guthabenbasis handeln. Das heißt, für die Kreditinstitute wäre damit keinerlei finanzielles Risiko verbunden. Dieser Gesetzentwurf wurde von der Regierungskoalition abgelehnt. Wir haben weiter im Jahre 1996 mit einer Kleinen Anfrage, die sich inhaltlich auf denselben zugrundeliegenden Sachverhalt bezieht, versucht, auf das Problem aufmerksam zu machen. Die Beantwortung der Anfrage durch die Bundesregierung fiel äußerst spärlich aus und dokumentierte damit den Umgang dieser Bundesregierung mit den Nöten sozial benachteiligter Menschen. Die Ausstattung mit einem Girokonto ist aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Sie ist elementarer Bestandteil der Grundversorgung. Die Kontoverbindung ist für viele Geschäfte geradezu eine Grundvoraussetzung: für das Anmieten einer Wohnung, für die Suche nach einem Arbeitsplatz. Fehlt das Konto, entsteht hier schnell ein Teufelskreis, in dem die Lösung der Probleme erschwert wird, die zur Kontoverweigerung oder Kontokündigung geführt haben. Als die SPD damals den Gesetzentwurf einbrachte, beeilte sich der zentrale Kreditausschuß, in dem die fünf Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft vertreten sind, eine rechtlich unverbindliche Empfehlung an alle deutschen Kreditinstitute herauszugeben. Darin wurden die Banken aufgefordert, jedermann ein Konto einzurichten, unabhängig von Art und Höhe seiner Einkünfte und negativer Schufa-Einträge. Leider hat auch diese Empfehlung nicht zum gewünschten Ergebnis geführt. Der Kreditausschuß hat sich nicht durchsetzen können. Dieser Mißstand läßt sich, wie man sieht, tatsächlich nur durch eine gesetzliche Regelung beseitigen, zu der diese Bundesregierung bisher nicht bereit war. Das hat sich im Umgang mit unseren parlamentarischen Vorstößen gezeigt. Wir als SPD haben diesen Punkt nicht vergessen. Er steht auf unserer Liste von Änderungen, die wir nach der Bundestagswahl 1998 in Angriff nehmen werden. Der Vorstoß, den die PDS zu diesem Zeitpunkt aber mit ihrem Antrag unternimmt, hat meines Erachtens nicht die Problemlösung im Auge, sie ist vordergründiger Populismus. Annelie Buntenbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Arbeitslosigkeit treibt immer mehr Menschen in diesem Land in den finanziellen Ruin. Für viele Menschen ist die Arbeitslosigkeit der Beginn eines langsamen Abstiegs auf der sozialen Leiter. Und genau diesen Menschen mutet die Bundesregierung immer noch mehr Belastungen zu: So erhalten seit dem 1. Januar alle Arbeitslosen ihre Arbeitslosenunterstützung nicht mehr im 14 täglichen Zahlungsrhythmus, sondern ihnen wird der Betrag nur noch einmal rückwirkend zum Monatsende überwiesen. Wieder einmal mehr spart der Staat - hier die Bundesanstalt für Arbeit die Überweisungskosten - zu Lasten derer, die ohnehin schon wenig genug haben. Aber er spart nicht nur, er bereichert sich auch noch auf deren Kosten: Die Änderung bringt beträchtliche zusätzliche Einnahmen, da die Gelder der Bundesanstalt über einen längeren Zeitraum zinsbringend angelegt werden können. Die Neuregelung trifft vor allem die Arbeitslosen, die bereits lange arbeitslos sind und ihre Rücklagen, die sie während ihres Arbeitslebens ansparen konnten, aufgebraucht haben. Vermieter, Versorgungsunternehmen und Versicherungen scheren jedoch sich nicht um die neue Praxis der Arbeitsämter. Die monatlichen Fixkosten werden auch weiterhin immer am Monatsanfang fällig. Das heißt, die Arbeitslosen, die bereits mit 63 Prozent bzw. bei Arbeitslosenhilfe mit 53 Prozent ihres vorherigen Nettoeinkommens wirtschaften müssen, werden gezwungen, über einen ganzen Monat nicht nur ihre monatlichen Fixkosten, sondern auch das Geld für ihren täglichen Lebensbedarf vorzufinanzieren. Für die Arbeitslosen bedeutet dies Überziehungszinsen von über 14 Prozent. Dabei gehören diejenigen Arbeitslosen, die noch über einen Dispositionskredit verfügen, zu den privilegierten Arbeitslosen. Kredit aber wird vielen von den Banken gar nicht mehr gewährt. Noch härter trifft es die, denen die Einrichtung eines Girokontos verwehrt wird. Jene Bundesregierung, die verhindert hat, daß das Recht auf ein Girokonto gesetzlich verankert wurde, bestraft diejenigen Arbeitslosen ohne Girokonto. Sie müssen die Kosten der Postbarscheckzahlungen selber tragen, die Kosten werden ihnen direkt vom Arbeitslosengeld abgezogen. Wie die Menschen ihren monatlichen Lebensunterhalt bestreiten sollen, ohne regelmäßig als Bittsteller einen Vorschuß zu beantragen, der dann bei der folgenden Monatszahlung gleich wieder abgezogen wird, wodurch sie im nächsten Monat bei ihrem Arbeitsamt wieder um einen Vorschuß bitten müssen, kann mir wahrscheinlich diese Bundesregierung auch nicht erklären. Fast alle Arbeitslosen leben heute angesichts der ständigen Kürzungen und der arbeitsmarktbedingten langen Arbeitslosigkeit an der Armutsgrenze. Ich fordere die Bundesregierung daher auf, die bisherige Praxis der kostenlosen Auszahlung der Arbeitslosenunterstützung wieder aufzunehmen und wie bisher in 14 täglichen Raten auszuzahlen. Die geplanten Einsparungen bei der Bundesanstalt für Arbeit stehen in keinem Verhältnis zu den Folgen für die Arbeitslosen, die für ihr persönliches Schicksal durch die Neuregelungen noch einmal zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Dr. Gisela Babel (F.D.P.): Die Strukturreform der Arbeitslosenversicherung ist Teil der umfassenden Reform des gesamten Sozialversicherungssytems in Deutschland in dieser Wahlperiode. Das Arbeitsförderungs-Reformgesetz ist in zwei Stufen in Kraft getreten. Seit dem 1. Januar diesen Jahres gelten nun auch die organisatorischen Maßnahmen, die übrigens zum Teil im Einklang mit dem Bundesrat und damit der Opposition beschlossen worden sind. Das Arbeitsförderungs-Reformgesetz hat eine Vielzahl von Neuerungen gebracht, die die Bundesanstalt für Arbeit auf den Weg zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen bringen sollen. Die für mich wichtigste organisatorische Maßnahme ist die Verlagerung der Verantwortung auf die einzelnen Arbeitsämter vor Ort und die damit einhergehende Dezentralisierung der Bundesanstalt für Arbeit. Wesentliches Merkmal in diesem Zusammenhang ist das Bereitstellen von frei verfügbaren Mitteln für arbeitsmarkpolitische Maßnahmen vor Ort. Über die Art der Verwendung dieser Mittel entscheiden die Arbeitsämter nach freiem Ermessen. Mehr Freiheit ist natürlich auch mit mehr Verantwortung verbunden, und ich bin sicher, daß die Arbeitsämter dieser Verantwortung auch gerecht werden. Man muß ihnen nur etwas zutrauen. Und daß die Arbeitsämter bereits - wie es in dem PDS-Antrag heißt - damit überfordert sein sollen, über Abschlagszahlungen in Einzelfällen zu entscheiden, halte ich schlicht für abwegig. Die Sachbearbeiter vor Ort werden wesentlich schwierigere und komplexere Fragen zu entscheiden haben. Die zutreffende Beurteilung eines Einzelfalles traue ich ihnen allemal zu. Auch für die Arbeitslosen selbst hat das Arbeitsförderungs-Reformgesetz neue rechtliche Rahmenbedingungen gebracht. Im Vordergrund steht dabei die Stärkung der Eigenverantwortung, sich selbst intensiv um eine neue Arbeitsstelle zu bemühen. Dies wird nicht nur im Gesetzeswortlaut in allgemeiner Form betont. Diese Neuausrichtung des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes findet seinen konkreten Ausdruck beispielsweise in den neuen Zumutbarkeitskriterien, die überschaubarer und strenger geworden sind. In diesem Kontext gehört für mich auch die monatliche Auszahlung von Lohnersatzleistungen, angelehnt an die übliche Praxis der Zahlung von Löhnen und Gehältern. Es gibt keinen Grund, bei der Auszahlung von Lohnersatzleistungen der Bundesanstalt für Arbeit anders zu verfahren. Wenn die Betroffenen einen Job hätten, müßten sie schließlich auch in der Lage sein, einen Monat lang eigenverantwortlich mit ihrem Lohn oder ihrem Gehalt umzugehen. Dieses Maß an Eigenverantwortung wird durch die Arbeitslosigkeit nicht geringer. Einzuräumen ist, daß es in der Übergangszeit im Januar in Einzelfällen Schwierigkeiten bei der Umstellung geben kann. Im Grundsatz halte ich das neue Verfahren aber für richtig. Dies gilt gleichermaßen für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes auf ein Girokonto. Es mag richtig sein, daß Arbeitslose in der Vergangenheit in Einzelfällen Schwierigkeiten hatten, ein solches Girokonto einzurichten. Nach allen Diskussionen in den zurückliegenden Monaten dürften diese Probleme aber der Vergangenheit angehören. Weder mir noch der Bundesregierung sind zur Zeit Fälle bekannt, in denen sich eine Bank tatsächlich unbegründet geweigert hätte, für einen Arbeitslosen ein Girokonto einzurichten. Insgesamt halte ich das SGB III für einen gelungenen Beitrag zur Reform unserer sozialen Sicherungssysteme. Und ich bin sicher, daß Arbeitslose und Arbeitsämter der neuen Verantwortung, die das Arbeitsförderungs-Reformgesetz ihnen gebracht hat, gerecht werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.
    Wir kommen zunächst zum Zusatzpunkt 6 a - zu dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung -, den wir heute nachmittag schon aufgerufen hatten.
    Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Die Abstimmung über diesen Punkt hatten wir heute nachmittag zurückgestellt. Wir kommen jetzt also zur Abstimmung über den Gesetzentwurf des Bundesrates in der Ausschußfassung auf den Drucksachen 13/7383 und 13/9438.
    Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. auf Drucksache 13/ 9659 vor, über den wir zuerst abstimmen. Ich bitte diejenigen, die für den Änderungsantrag sind, um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann stelle ich fest, daß der Änderungsantrag mit den Stimmen des Hauses gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen worden ist.
    Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Ausschußfassung mit der soeben beschlossenen Änderung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann stelle ich fest, daß der Gesetzentwurf mit den Stimmen des Hauses bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in zweiter Beratung angenommen worden ist.
    Es ist vereinbart - trotz Annahme des Änderungsantrags in zweiter Beratung -, unmittelbar in die dritte Beratung einzutreten. Besteht darüber Einverständnis? - Das ist der Fall. Dann ist das mit der erforderlichen Mehrheit so beschlossen.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung
    und Schlußabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann stelle ich fest, daß der Gesetzentwurf in der dritten Lesung mit demselben Stimmenverhältnis wie in der zweiten Lesung angenommen worden ist.
    Dann rufe ich die Tagesordnungspunkte 6 a bis 6 c und den Zusatzpunkt 8 auf:
    6. a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Gerald Häfner, Volker Beck (Köln), Kerstin Müller (Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährleistung des freien Zugangs zu amtlichen Informationen und zur Änderung anderer Gesetze (Informationsfreiheitsgesetz - IFG)
    - Drucksache 13/8432 —
    Überweisungsvorschlag:
    Innenausschuß (federführend)

    Rechtsausschuß
    Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
    Ausschuß für Post und Telekommunikation
    b) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

    - Drucksache 13/9082 —
    Überweisungsvorschlag:
    Innenausschuß (federführend)

    Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
    Rechtsausschuß
    Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
    Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuß für Gesundheit
    Ausschuß für Post und Telekommunikation
    c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Gerald Häfner, Gila Altmann (Aurich), Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung des Verbandsklagerechts
    - Drucksache 13/9323 —
    Überweisungsvorschlag:
    Rechtsausschuß (federführend)

    Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Umwelt Naturschutz und Reaktorsicherheit



    Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch
    ZP8 Beratung der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz
    Tätigkeitsbericht 1995 und 1996 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz
    -16. Tätigkeitsbericht -
    - Drucksache 13/7500 —
    Überweisungsvorschlag:
    Innenausschuß (federführend)

    Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
    Rechtsausschuß
    Finanzausschuß
    Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Verteidigungsausschuß
    Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuß für Gesundheit
    Ausschuß für Verkehr
    Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuß für Post und Telekommunikation
    Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung
    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung war für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen, wobei die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieben Minuten erhalten sollte. Die Fraktionen sind zwischenzeitlich übereingekommen, die Reden zu Protokoll zu geben. Besteht darüber Einverständnis? - Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.*)
    Interfraktionell wird Überweisung der Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 13/8432, 13/9082, 13/ 9323 und 13/7500 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu andere Vorschläge? - Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.
    Wir kommen nun zu dem Tagesordnungspunkt 7 und dem Zusatzpunkt 9:
    Internationale Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Hochschulstandortes Deutschland als Aufgabe deutscher Politik; Internationalität der Hochschulen.
    Interfraktionell ist vereinbart, diese Tagesordnungspunkte von der heutigen Tagesordnung abzusetzen. Sind Sie damit einverstanden? - Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
    Ich rufe die Tagesordnungspunkte 8a und 8 b auf:
    a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts minderjähriger Kinder (Kindesunterhaltsgesetz - KindUG)

    - Drucksache 13/7338- (Erste Beratung 197. Sitzung)

    aa) Beschlußempfehlung und Bericht des
    Rechtsausschusses (6. Ausschuß)

    - Drucksache 13/9596 -
    ') Die Reden werden im Plenarprotokoll 13/214 als Anlage 2 abgedruckt.
    Berichterstattung:
    Abgeordnete Ronald Pofalla Margot von Renesse
    bb) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
    - Drucksache 13/9604 - Berichterstattung:
    Abgeordnete Gunter Weißgerber Manfred Kolbe
    Oswald Metzger
    Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen)

    b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Margot von Renesse, Christel Hanewinckel, Lilo Blunck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
    Bedarfsdeckende Unterhaltssätze für Kinder - Drucksachen 13/5211, 13/9596- Berichterstattung:
    Abgeordnete Ronald Pofalla Margot von Renesse
    Es liegt je ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Außerdem hat die Gruppe der PDS einen Änderungsantrag eingebracht.
    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. - Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
    Ich eröffne die Aussprache und gebe das Wort dem Abgeordneten Ronald Pofalla.


Rede von Ronald Pofalla
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befassen uns jetzt an dieser Stelle mit einem Gesetzentwurf, dem Gesetz zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts minderjähriger Kinder, mit dessen Verabschiedung wir die Kindschaftsrechtsreform insgesamt vollenden und auf den Weg bringen wollen. Die Rede ist - kurz ausgedrückt - vom Kindesunterhaltsgesetz. Im Rahmen dieses Gesetzes werden nun auch in den Kernbereichen des materiellen und prozessualen Unterhaltsrechts die Unterscheidungen zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern beseitigt. Als wir im Sommer 1997 das Kindschaftsrechtsreformgesetz, das Beistandschaftsgesetz und das Erbrechtsgleichstellungsgesetz beraten haben, wurde das Unterhaltsrecht noch bewußt ausgeklammert, um die umfangreichen Beratungen nicht zu überfrachten. Die hohe Sensibilität sämtlicher Themen der Kindschaftsrechtsreform erfordert nämlich einen freien Blick. Deshalb haben wir die Dinge damals zu Recht, wie ich finde, voneinander getrennt.
Zu Beginn möchte ich nicht versäumen, mich bei den Berichterstatterinnen und Berichterstattern aller Fraktionen im Rechtsausschuß sowie auch bei den Berichterstatterinnen des mitberatenden Familienausschusses für die gute Zusammenarbeit zu bedan-

Ronald Pofalla
ken. Besonders möchte ich mich aber an dieser Stelle, Herr Justizminister, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem BMJ vor allem für die inhaltliche Begleitung bedanken. Danken möchte ich besonders Herrn Dr. Schumacher, der unsere Beratungen durch die Vielzahl der Vorschläge, die zur Debatte anstanden, außerordentlich konstruktiv vorangebracht hat. Ohne diese Begleitung durch das BMJ wäre es, wie ich glaube, nicht möglich gewesen, zu einem so schnellen Abschluß zu kommen, zumal wir im Sommer des vergangenen Jahres noch davon ausgehen konnten, daß wir uns hier möglicherweise nicht auf eine Linie einigen könnten; das hat sich aber auf Grund der guten Begleitung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMJ doch als möglich erwiesen.
Auf der Grundlage des heute zu beratenden Kindesunterhaltsgesetzes werden nun künftig eheliche und nichteheliche Kinder gleichermaßen die Möglichkeit erhalten, den Unterhalt im sogenannten vereinfachten Verfahren geltend zu machen. Voraussetzung ist, daß der beanspruchte Unterhalt das Anderthalbfache des jeweiligen Regelbetrages nach der Regelbetrag-Verordnung nicht übersteigt. Diese zugrunde liegende Regelbetrag-Verordnung, heute noch Regelunterhalt-Verordnung genannt, unterscheidet wiederum zwischen drei Altersstufen und wird alle zwei Jahre automatisch angepaßt werden.
Nach dem bislang geltenden Recht konnte ein nichteheliches Kind mit seiner Klage auf Regelunterhalt, verbunden mit der Klage auf Feststellung der nichtehelichen Vaterschaft, nur den Regelbetrag ohne Zu- und Abschläge verlangen. Individuelle Abweichungen konnten beide Parteien nach Rechtskraft des Titels über den Regelunterhalt nur im Wege der Abänderungsklage geltend machen, wovon in der Praxis jedoch nur in wenigen Fällen Gebrauch gemacht wurde. Gerade dieser Umstand spiegelt die noch immer anzutreffende Scheu vor einer erneuten klageweisen Einforderung der an sich berechtigten Unterhaltsforderungen wider. Eben dies darf aber nach unserer Überzeugung nicht sein. Es muß für den Berechtigten auch weniger zeitaufwendig als durch Klageerhebung möglich sein, wegen veränderter Gegebenheiten die Höhe seines Unterhaltsanspruches aktualisieren zu lassen. Hier ist das vereinfachte Verfahren nach meiner Überzeugung die rettende Alternative.
Konkret bedeutet die neue Regelung etwa für ein Kind in den alten Bundesländern, daß es bis zur Vollendung seines sechsten Lebensjahres einen Unterhaltsbetrag bis zu einer Höhe von 524 DM im vereinfachten Verfahren geltend machen kann. In der zweiten Altersstufe, also ab dem siebten und bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, kann Unterhalt bis höchstens 636 DM beansprucht werden. Ab dem dreizehnten Lebensjahr schließlich beläuft sich ein möglicher Unterhaltsanspruch auf bis zu 753 DM. Für die neuen Bundesländer - ich will die Beträge hier im Detail nicht vortragen - macht die Regelbetrag-Verordnung Abschläge in einer Höhe von ungefähr 10 Prozent.
Dieses neue Konzept versteht sich als Kompromiß zwischen dem derzeit geltenden Regelunterhalt und dem Existenzminimum. Statistische Berechnungen gehen für das Jahr 1996 von einem durchschnittlichen Existenzminimum von ungefähr 524 DM je Monat aus. Damit liegt das Existenzminimum in den alten Ländern um 23 Prozent und in den neuen Ländern um bis zu 37 Prozent über den Regelbeträgen der verschiedenen Altersstufen.
Wird hingegen der anderthalbfache Satz des Regelbetrages im vereinfachten Verfahren beantragt, so liegt der Unterhalt immer über dem Existenzminimum. Insofern sind die Oppositionsanträge, die hier gestellt worden sind, an dieser Stelle unangemessen und müssen aus meiner Sicht auch deshalb abgelehnt werden, weil diese Anträge ausschließlich auf den Regelgrundbetrag abstellen, aber nicht auf die Zuschläge. Dieser Umstand wird meiner Meinung nach nicht hinreichend berücksichtigt.
Allein die statistische Auswertung der im automatisierten Verfahren festgelegten Beträge - etwa bei dem zur Festsetzung des Regelunterhalts für alle bayrischen Amtsgerichte zentral eingesetzten Amtsgericht Nürnberg - belegt, daß dort in über 90 Prozent der Fälle ein Unterhalt in der Höhe des bis zum Anderthalbfachen des jeweiligen Regelbetrages festgesetzt worden ist. Dieses Beispiel macht deutlich, daß wir mit den von uns festgesetzten Beträgen in der Tat eine völlig ausreichende Regelung getroffen haben, die den Interessen der Unterhaltsbedürftigen hinreichend gerecht wird.
Ein besonderer Vorteil für das unterhaltsberechtigte Kind ist schließlich auch die zweijährlich vorgenommene Dynamisierung der Regelbetrag-Verordnung. Durch Herausnahme dieser Beträge aus der förmlichen Gesetzesform und durch Neuregelung auf Verordnungsbasis sind die aktuellen Zahlen schneller zugänglich und ist die Rechtslage übersichtlicher.
Demgegenüber werden bestimmte sogenannte kinderbezogene Leistungen, insbesondere das Kindergeld, nach einem neuen - ich will es einmal so ausdrücken - entkomplizierten und wesentlich durchschaubareren Grundkonzept auf den Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber dem barunterhaltspflichtigen Elternteil angerechnet werden. Gegenüber dem noch geltenden Recht sieht der Entwurf einheitliche Anrechnungsregelungen sowohl für den Regel- als auch für den Individualunterhalt vor. Für letzteren ist dies damit eine echte Neuerung. Hiermit reagiert der Gesetzentwurf auf eine seit langem geforderte Einzelfallgerechtigkeit, die nunmehr, wie ich finde, voll zufriedenstellend geschaffen wird.
Eine wichtige Neuregelung sind des weiteren auch die gesetzlich verankerten Auskunftspflichten. Zur genaueren Bemessung des Unterhaltes sind hiernach Arbeitgeber, Sozialleistungsträger und Versicherungsunternehmer zur Erteilung notwendiger Auskünfte verpflichtet. Diese Auskünfte kann das Gericht immer dann einholen, wenn eine Partei in Unterhaltsstreitigkeiten einer entsprechenden ge-
19488 Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode -'213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1998
Ronald Pofalla
richtlichen Aufforderung nicht selbst nachgekommen ist.
Ich will versuchen, in wenigen Punkten noch einmal die entscheidenden Vorteile dieses Gesetzentwurfes, der gefundenen Regelungen hervorzuheben: Erster Vorteil. Wir haben eine Ausweitung des vereinfachten Verfahrens. Was bisher im vereinfachten Verfahren möglich war, ist nach der Neuregelung nunmehr auch für nichteheliche Kinder möglich. Folgender Punkt erscheint mir dabei wichtig: Der Kreis derjenigen, die diese Anträge in der Vergangenheit stellen konnten, ist erweitert worden. Dieser Antrag kann ohne Anwalt bei der Geschäftsstelle des dafür zuständigen Gerichtes gestellt werden. Es gibt ferner die Möglichkeit, einen Betrag in Höhe des anderthalbfachen Satzes zu bewilligen.
Der zweite Vorteil ist nach meiner Überzeugung die zweijährliche automatische Dynamisierung. Wir haben in der Vergangenheit in unterschiedlichen Zeitabständen - aber deutlich seltener als im Zweijahresrhythmus - Anpassungen erhalten. Der Gesetzentwurf sieht hier eine automatische Anpassung vor, so daß aus der Sicht des unterhaltsberechtigten Kindes nunmehr der Zeitraum von möglichen Erhöhungen verkürzt worden ist. Dies erfolgt automatisch mit der entsprechenden Anpassung der Unterhaltstitel, die dafür notwendig sind.
Der dritte Vorteil ist die erweitere Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht. Hier ist das, was beispielsweise die Grünen in ihrem Entschließungsantrag geschrieben haben, völlig falsch. Die erweiterte Auskunftspflicht ist von Fachverbänden oft gefordert worden; denn was in der Vergangenheit in der Praxis immer wieder zu Problemen geführt hat, war, daß, wenn in bisherigen Prozeßlagen am Schluß die Einkunftshöhe des Unterhaltsverpflichteten streitig war, das Gericht keinerlei Möglichkeit hatte, die Angaben des eigentlich Unterhaltsverpflichteten zu überprüfen. Diese Auskunftspflichten der Arbeitgeber, der Sozialleistungsträger und sonstigen Personen oder Stellen, die Leistungen zur Versorgung im Alter und bei verminderter Erwerbsfähigkeit zu erbringen haben, sind eindeutig geregelt worden.
Sie unterliegen in Ihrem Antrag mit dem sogenannten Amtsermittlungsgrundsatz einem fatalen Fehler. Der Amtsermittlungsgrundsatz gilt in der öffentlichen Gerichtsbarkeit, aber nicht in der Gerichtsbarkeit, in der wir uns hier befinden. Von daher ist das, was an Regelungen gefunden worden ist, zutreffend und stellt weiterhin einen wichtigen Grund dar, aus dem man den Entschließungsantrag der Grünen an dieser Stelle ablehnen muß, da er mit dem geltenden Recht im übrigen nicht vereinbar wäre.
Die Konsequenz dieser erweiterten Möglichkeiten des Gerichtes, Auskunft einzuholen, ist natürlich auch, daß mehr Verfahren im vereinfachten Verfahren bleiben werden, weil die Unterhaltsverpflichteten jetzt eine gewisse Scheu haben werden, die eigene Einkunftshöhe zu bestreiten, was im Ergebnis einen deutlichen Gewinn dieses Gesetzentwurfes bedeutet.
Ich bedanke mich noch einmal bei allen, die bei der Findung dieses Kompromisses mitgewirkt haben. Es gibt eigentlich nur gute Gründe, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich gebe das Wort der Kollegin Marlene Rupprecht.