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ID1320812200

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    Plenarprotokoll 13/208 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 208. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. November 1997 Inhalt: Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 18937 A Tagesordnungspunkt VI: Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1998 (Haushaltsgesetz 1998) (Drucksachen 13/8200, 13/8883, 13/ 9001 bis 13/9025, 13/9026, 13/9027) . . 18937 B in Verbindung mit Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 (Nachtragshaushaltsjahr 1997) (Drucksachen 13/ 8199, 13/8803, 13/9029) 18937 B in Verbindung mit Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses - zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1993 - Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1993) - zu der Unterrichung durch den Bundesrechnungshof: Bemerkungen des Bundesrechnungshofs 1995 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 1993) (Drucksachen 13/687, 13/2600, 13/7215) . 18937 B in Verbindung mit Unterrichung durch den Bundesrechnungshof: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1997 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 1995 und 1996) (Drucksache 13/ 8550) 18937 C in Verbindung mit Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Präsidentin des Bundesrechnungshofes: Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1996 (Drucksachen 13/6928, 13/8758) . . . 18937 D Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD . . . 18938 A Hans-Peter Repnik CDU/CSU 18943 C, 18947 A Karl Diller SPD 18946B, 18959 D Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18947 B Dr. Wolfgang Weng (Gerungen) F.D.P. . . 18949 A Dr. Hermann Otto Sohns F.D.P. . . . . . 18950 C Dr. Christa Luft PDS 18950 D, 18960 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 18952 D Karl Diller SPD 18953 C, 18954 A Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18957 C Bartholomäus Kalb CDU/CSU 18958 B Jörg van Essen F.D.P. (zur GO) 18961 B Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur GO) 18961 D Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD (zur GO) 18962 C Dr. Gregor Gysi PDS (zur GO) 18962 D Namentliche Abstimmung 18960 D Ergebnis 18963 A Tagesordnungspunkt VII: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Drucksachen 13/7274, 13/9211) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachen Entwurfs eines Gesetzes über die Elektrizitätswirtschaft (Drucksachen 13/7425, 13/9211) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Michaele Hustedt, Gila Altmann (Aurich), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Energiewirtschaft (Drucksachen 13/ 5353, 13/9211) ............ 18966 A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Rolf Köhne, Eva Bulling-Schröter, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Neuordnung und Demokratisierung der Elektrizitätswirtschaft (Drucksachen 13/8553, 13/9211) 18966 B in Verbindung mit Tagesordnungspunkt VIII: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz) (Drucksachen 13/5357 (neu), 13/9205) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Michaele Hustedt, Dr. Jürgen Rochlitz, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz) (Drucksachen 13/2684, 13/9205) ... 18966 B Gunnar Uldall CDU/CSU 18966 C Peter Harry Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 18969C, 18978 C Volker Jung (Düsseldorf) SPD 18970 A Jürgen Türk F.D.P 18973 B Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18973 D Gunnar Uldall CDU/CSU 18976 B Paul K. Friedhoff F.D.P 18977 B Rolf Köhne PDS 18979C, 18992 A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 18980 C Ernst Hinsken CDU/CSU 18983 B Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . 18985 A Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 18986 C, D Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18987 C Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 18987 D Christian Müller (Zittau) SPD 18989 A Ulrich Petzold CDU/CSU 18990 B Gert Willner CDU/CSU 18990 D Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 18992 C Namentliche Abstimmung 18993 B Ergebnis 18994 D Tagesordnungspunkt IX: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen (3. Verjährungsgesetz) (Drucksachen 13/8962, 13/9252) 18997 C Dr. Michael Luther CDU/CSU 18997 D Hans-Joachim Hacker SPD 18999 A Markus Meckel SPD 18999 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . 18999 C, 19008 D Otto Kretschmer, Minister (Thüringen) . 19000 B Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19001 D Dr. Michael Luther CDU/CSU . . . . 19002 D Dr. Klaus Röhl F.D.P. ... 19003 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 19004 C Dr. Willfried Penner SPD . . . 19004 D, 19008 A Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 19006 B Dr. Gregor Gysi PDS 19007 A Rolf Schwanitz SPD 19008 B Horst Eylmann CDU/CSU 19009 B Dr. Gregor Gysi PDS (Erklärung nach § 31 GO) 19010 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 31 GO) . . 19011 B Jürgen Koppelin F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 19012 A Nächste Sitzung 19012 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 19013' A Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Peter Harry Carstensen (Nordstrand), Gert Willner, Dietrich Austermann, Dr. Peter Ramsauer (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) 19013* B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Armin Laschet (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) 19013* C Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Werner Dörflinger, Meinrad Belle, Klaus Bühler (Bruchsal), Peter Götz, Siegfried Hornung, Dr. Egon Jüttner, Hans Michelbach, Dr. Gerd Müller, Dr. Peter Ramsauer, Wolfgang Zöller (alle CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) 19014* A Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) ... 19014* B Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen (3. Verjährungsgesetz) (Tagesordnungspunkt IX a) Dr. Eberhard Brecht SPD 19014* D Hans-Joachim Hacker SPD 19015* A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 19015* C Anlage 7 Erklärung des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi (PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch . . . 19015* D Anlage 8 Amtliche Mitteilungen 19016* A Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1997 18937 208. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. November 1997 Beginn: 8.00 Uhr
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    ') Anlage 6 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 28. 11. 97 * Beck (Bremen), BÜNDNIS 28. 11. 97 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Blunck, Lilo SPD 28. 11. 97 Dreßler, Rudolf SPD 28. 11. 97 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 28. 11. 97 Hempelmann, Rolf SPD 28. 11. 97 Homburger, Birgit F.D.P. 28. 11. 97 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 28. 11. 97 Kröning, Volker SPD 28. 11. 97 Kurzhals, Christine SPD 28. 11. 97 Dr. Graf Lambsdorff, F.D.P. 28. 11. 97 Otto Marx, Dorle SPD 28. 11. 97 Reschke, Otto SPD 28. 11. 97 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 28. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Scheel, Christine BÜNDNIS 28. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Schenk, Christina PDS 28. 11. 97 Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 28. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Schulte (Hameln), SPD 28. 11. 97 ** Brigitte Schultz (Everswinkel), SPD 28. 11. 97 Reinhard Stübgen, Michael CDU/CSU 28. 11. 97 Terborg, Margitta SPD 28. 11. 97 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Peter Harry Carstensen (Nordstrand), Gert Willner, Dietrich Austermann, Dr. Peter Ramsauer (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) Den Änderungsantrag auf Drucksache 13/9283 von Bündnis 90/Die Grünen zum Gesetzentwurf zur Anlagen zum Stenographischen Bericht „Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts" werden wir ablehnen. Der Änderungsantrag der Koalition zum Stromeinspeisungsgesetz sieht vor, vor Erreichen des sog. „zweiten 5 %-Deckels" die Auswirkungen der Härteklausel in einem Bericht des Bundesministers für Wirtschaft zu überprüfen, damit rechtzeitig eine andere Ausgleichsregelung getroffen wird. Wir gehen auch und insbesondere nach dem Schreiben des Bundesministers für Wirtschaft vom 26. November 1997 an den Kollegen Austermann davon aus, daß „eine andere Ausgleichsregelung" bewirken soll, daß die Kosten für regenerative Energien breiter verteilt und ausgeglichen, d. h. somit bestehende einseitige Belastungen gemindert werden oder entfallen sollen und damit dann die sog. „2. Deckelung" nicht zu einem Stopp beim Ausbau von regenerativen Energien, insbesondere der Windkraft führen wird. Somit gibt es für uns keinen Anlaß, dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zuzustimmen. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Armin Laschet (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) Ich stimme diesem Gesetz zu, weil es nach langen Beratungen einen tragfähigen Kompromiß zur Reform des Energiewirtschaftsrechts darstellt. Alle Versuche, zu Einschränkungen bei der Einspeisevergütung zu kommen, konnten auch im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens abgewendet werden. Das erfolgreiche Stromeinspeisungsgesetz hat den regenerativen Energien einen gewaltigen Schub gegeben. Es hat auch zu neuen Arbeitsplätzen in zukunftsfähigen Technologien geführt. Mit diesem Gesetz wird die Zielsetzung einer ökologischen Marktwirtschaft gerade auch im Vorfeld der Klimaschutzkonferenz in Kioto weiterhin umgesetzt. Die 5 %-Deckelung für regenerative Energie halte ich allerdings weiterhin für problematisch. Diese von rotgrünen Landesregierungen über den Bundesrat in die Beratungen eingebrachte Regelung darf nicht zu Beschränkungen für regenerative Energien führen. Ich stimme dem Gesetz zu, weil in § 4 Abs. 4 geregelt ist, daß rechtzeitig über die Auswirkung der Härteklausel, spätestens im Jahr 1999, dem Deutschen Bundestag berichtet wird, um eine andere Ausgleichsregelung zu finden. Ich stimme dem Gesetz zu, weil aus den Begründungen und Beratungen des Wirtschaftsausschusses sowie aus dem Redebeitrag des Berichterstatters Dr. Peter Ramsauer deutlich geworden ist, daß ein zweiter Deckel auf keinen Fall zuschnappen kann, sondern daß vorher durch den Gesetzgeber eine andere Ausgleichsregelung getroffen wird, das heißt, daß der weitere Ausbau regenerativer Stromerzeugung auf der Basis gesetzlicher Energievergütung durch etwaige Deckel nicht behindert wird. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Werner Dörflinger, Meinrad Belle, Klaus Bühler (Bruchsal), Peter Götz, Siegfried Hornung, Dr. Egon Jüttner, Hans Michelbach, Dr. Gerd Müller, Dr. Peter Ramsauer, Wolfgang Zöller (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) Das neue Energiewirtschaftsrecht, das wir in der jetzt zur Abstimmung stehenden Fassung insgesamt unterstützen, enthält in Art. 3 § 4 auch Präzisierungen zur „Härteklausel" des Stromeinspeisungsgesetzes. Die darin enthaltene Bestimmung, nach der die Abnahme- und Vergütungsverpflichtung für Strom aus regenerativen Quellen entfällt, wenn bei dem aufnehmenden EVU die 5 %-Grenze erreicht und kein vorgelagerter Netzbetreiber vorhanden ist, lehnen wir aber ab, weil wir darin einen Widerspruch zu dem mit dem Gesetz verfolgten Ziel sehen, regenerative Energien verstärkt zum Einsatz zu bringen. Die Zusage der Bundesregierung, in diesen Fällen rechtzeitig für eine befriedigende Lösung sorgen zu wollen, reicht nicht aus, weil Problemfälle schon unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Gesetzes auftreten können. Damit entsteht Rechtsunsicherheit, die sinnvolle Investitionen in Anlagen für regenerative Energien behindert, so z. B. bei Biomasse, die - was wir sehr begrüßen - durch die gesetzliche Neuregelung voll in das Stromeinspeisungsgesetz einbezogen ist. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) Dem vorliegenden Gesetzentwurf kann ich nur deswegen zustimmen, weil es in den Beratungen erhebliche Verbesserungen gegeben hat, die insbesondere auch die Belange der Gemeinden und des ländlichen Raumes berücksichtigen. Dadurch ist nicht mehr die Gefahr gegeben, daß der gegebenenfalls kommende Preiskampf auf Kosten der ausgedünnten Gebiete ausgetragen wird, sondern weiterhin auch für die ländlichen Gebiete tragbare und vernünftige Preise für die Verbraucher zu erwarten sind. Inwieweit die relativ hohen Einspeisungspreise, die auch bei Windkrafträdern nicht gemindert sind, zu einer Flut von häßlichen und die Landschaft verschandelnden Windkrafträdern führt, bleibt abzuwarten. Hier appelliere ich an die Verantwortung von Kreisen und Gemeinden, mit der Landschaft pfleglich umzugehen und nicht jedem Profitstreben, insbesondere in den nördlichen Küsten- und Bundesländern, zu opfern. Es wäre schlimm, wenn dort ganze Landstriche durch die bis zu 100 m hohen Masten und Flügelräder ihre Eigenart verlieren oder auch jeder Berggipfel im mittleren und südlichen Deutschland anstelle von Bäumen oder Felsen ein Windkraftrad als Wahrzeichen aufzuweisen hat. Die Verbraucher dürfen bei allem nicht übersehen, daß sie letztlich die hohen Einspeisungskosten zu bezahlen haben und zusätzlich die Betreiber über Steuervorteile zu Steuerminderungseinnahmen beitragen. Ob hier letztlich die Kosten-Nutzen-Relation eingehalten wurde, wird die Zukunft zeigen. Für die Energieunternehmen ist durch die Kappungsgrenze die Wirtschaftlichkeit gesichert. Nur dadurch können sie auch die Verpflichtungen zur flächendeckenden Versorgung übernehmen. Bei allem Bestreben zur Liberalisierung und der damit erwarteten Kostensenkung darf die nachhaltige Sicherung der Bevölkerung mit Energieversorgung nicht vergessen werden. Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen (3. Verjährungsgesetz) (Tagesordnungspunkt IX a) Dr. Eberhard Brecht (SPD): Ich werde in der zweiten und dritten Beratung dem von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsvorschriften - Drucksache 13/8962- zustimmen, obwohl ich weiterhin schwere Bedenken gegen den Entwurf geltend machen muß. Ich bin nicht der Auffassung, daß eine dritte Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfrist dem Rechtsfrieden in den neuen Bundesländern dienlich ist. Verjährungsfristen sollten nicht laufend zur Disposition gestellt werden, wenn nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen. Solche vermag ich bei der Verfolgung der Regierungskriminalität aus der DDR-Ara nicht zu erkennen, da die Zahl der Strafanzeigen denkbar klein war und ist, eine weitere Steigerung nicht zu erwarten ist, die vom Grundgesetz vorgegebenen Restriktionen bei der Verfolgung des DDR-Unrechts unüberwindbare Grenzen bei seiner Verfolgung ziehen, die Beweislage häufig nicht ausreichend und damit die Zahl der rechtskräftigen Verurteilungen verschwindend gering ist. Hingegen halte ich eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährung für die Vereinigungskriminalität für angezeigt. Die Begrenzung der Ermittlungskapazität hat dazu geführt, daß heute noch ein erheblicher Aufklärungsbedarf besteht, dessen Befriedigung nicht nur strafrechtlich relevant ist, sondern auch dazu beitragen wird, einen erheblichen Teil des veruntreuten Vermögens wieder der Allgemeinheit zugänglich zu machen. In Abwägung dieser Umstände habe ich mich entschlossen, mit Bedenken der Verlängerung der Verjährungsfrist doch meine Zustimmung zu geben. Hans-Joachim Hacker (SPD): Dem Gesetzentwurf kann ich nicht zustimmen. Für meine Entscheidung sind insbesondere folgende Gesichtspunkte maßgeblich: Erstens. Verjährung ist ein Rechtsinstitut von hohem rechtsstaatlichen Wert, das nicht beliebig zur Disposition gestellt werden darf. Die 1993 erfolgte Fristverlängerung war notwendig und richtig. Die damals richtigen Argumente für eine Fristverlängerung treffen heute weitestgehend nicht mehr zu. Zweitens. Der Rückstand in der Aufdeckung und Verfolgung der genannten Straftaten resultiert heute insbesondere aus der unzureichenden Personal- und Sachausstattung der Berliner Strafverfolgungsbehörden. Daraus die Notwendigkeit einer Verlängerung von strafrechtlichen Verjährungsfristen abzuleiten, ist verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig. Drittens. Mit immer größer werdendem Abstand zum Tatzeitpunkt ergeben sich auch immer größere Schwierigkeiten in der Beweisführung. Strafverfolgungsbehörden werden durch die weitere Verlängerung der Verjährungsfrist zunehmend mit Vorgängen konfrontiert, die sie nicht hinreichend aufklären, geschweige denn die Täter gerichtlich zur Verantwortung ziehen können. Dies führt auch zur Verschwendung von Ressourcen, die effektiver bei der Bekämpfung aktueller Straftaten eingesetzt werden könnten. Viertens. Die erneute Fristverlängerung schreibt die Rechtsungleichheit in Ost und West auf Jahre fort und diskreditiert dadurch den Rechtsstaat im Bewußtsein insbesondere vieler Bürgerinnen und Bürger in den neuen Ländern. Fünftens. Entgegen den Behauptungen von Befürwortern der Fristverlängerung schafft die vorgesehene Regelung nicht mehr Gerechtigkeit für die Opfer von Unrechtshandlungen der DDR. Im Gegenteil muß bei diesen der Eindruck einer Alibifunktion für unzureichende Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen entstehen. Sechstens. Die vorgesehene Regelung trägt nicht dem Erfordernis Rechnung, für das gesamte Bundesgebiet einheitlich verlängerte Fristen bei der Strafverfolgung von Wirtschaftsdelikten festzulegen, die die besonderen Begehungsformen und die damit in Zusammenhang stehenden komplizierten Bedingungen bei der Aufdeckung und Verfolgung dieser Straftaten berücksichtigen. Ein entsprechender Antrag der SPD-Bundestagsfraktion wurde im Gesetzgebungsverfahren leider abgelehnt. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Vor vier Jahren habe ich in einer Erklärung vor diesem Hause bereits die heutige Debatte vorausgesehen. Damals sagte ich, daß wir im Deutschen Bundestag die Problematik der Verjährung bereits kannten, als wir den Verjährungsbeginn 1991 auf den 3. Oktober 1990 festsetzten, eine Verlängerung wegen der Überlastung der Justiz fast nichts bringt, wir in vier Jahren - so wie heute - wieder vor demselben Problem stehen und daß es 1997 unendlich viele nicht gesühnte Taten gibt und wiederum eine Verjährungsdebatte beginnt. Die unglückseligen Verjährungsdebatten zu NS-Verbrechen haben genauso wenig den gewünschten Erfolg gebracht wie der Verjährungsbeschluß von 1993, und auch heute muß man kein Prophet sein, um zu wissen, daß wir im Jahre 2000 vor derselben Debatte stehen werden. Ich verstehe die Bedenken derjenigen, die unter den Straftaten der SED-Diktatur gelitten haben, aber Verjährung ist auch ein Rechtsgut, an das wir uns halten sollten, und ich bin sicher, wenn wir zum 3. Oktober 1990 eine Amnestie für alle die Straftaten beschlossen hätten, z. B. für Taten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, dann hätten wir wirklich dem Rechtsfrieden gedient, und es gäbe Sie meine Damen und Herren von der PDS heute nicht mehr im Deutschen Bundestag. Es stört mich zwar, daß ich in der Frage der Verjährung mit der PDS einer Meinung bin, das kann mich aber nicht daran hindern, konsequent und auch in Zukunft gegen jede Verjährungsverlängerung zu stimmen. Viel unbefriedigender ist für mich, daß gegebenenfalls Zehntausende von Verfahren eingestellt werden, wie im übrigen in der Vergangenheit bereits teilweise geschehen, oder so lange hinausgezögert werden, bis der Geschädigte oder Betroffene oder der Täter verstorben ist. Um nochmals auf die Amnestie zurückzukommen: Wann immer in der zweitausendjährigen Geschichte Deutschlands hätte es mehr Anlaß gegeben, aus Dankbarkeit für die unblutige Wiedervereinigung, für den Abzug von 1 Million fremder Soldaten von unserem Staatsgebiet und eine friedliche Zukunft eine beschränkte Amnestie zu verkünden. Gnade ist ein Akt der Vernunft und der Dankbarkeit und auch ein Rechtsakt. Anlage 7 Erklärung des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi (PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 13/8039, 13/9212, 13/9213, 13/9214) (207. Sitzung, Seiten 18927 B und 18930 C) An der namentlichen Abstimmung habe ich teilgenommen und mit Nein gestimmt. Anlage 8 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 24. November 1997 ihren Entschließungsantrag zu der Vereinbarten Debatte „Maßnahmen für mehr Beschäftigung in Deutschland" - Drucksache 13/8647 (neu) - zurückgezogen. Die Gruppe der PDS hat mit Schreiben vom 25. November 1997 ihren Antrag zur Verbesserung der deutsch-tschechischen Beziehungen - Drucksache 13/785- zurückgezogen. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar 1995 bis 30. Juni 1995 - Drucksachen 13/4020, 13/4401 Nr. 5- - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unterzeichnung und Ratifizierung europäischer Abkommen und Konventionen durch die Bundesrepublik Deutschland - Drucksachen 13/5006, 13/5550 Nr. 1.4- - Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 22. bis 26. April 1996 in Straßburg - Drucksachen 13/5284, 13/5550 Nr. 1.9- - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1995 - Drucksachen 13/5373, 13/5550 Nr. 1.11- - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung in Nigeria seit März 1996 - Drucksachen 13/7322, 13/7535 Nr. 1.1- Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung - Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 1997 - Drucksache 13/7607- Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwicklung und Aufbau von sozialen Sicherungssystemen in den Entwicklungsländern - Drucksachen 13/4535, 13/4906 Nr. 1- Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/3286 Nr. 1.7 Innenausschuß Drucksache 13/8508 Nr. 2.22 Haushaltsausschuß Drucksache 13/8508 Nr. 2.5 Drucksache 13/8615 Nr. 2.5 Drucksache 13/8615 Nr. 2.65 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/7867 Nr. 2.5 Drucksache 13/8106 Nr. 2.4 Drucksache 13/8106 Nr. 2.26 Drucksache 13/8508 Nr. 2.24 Ausschuß fair Gesundheit Drucksache 13/7867 Nr. 2.12 Drucksache 13/8615 Nr. 2.71 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/6129 Nr. 1.11 Drucksache 13/6129 Nr. 1.14 Drucksachen 13/7117 Nr. 2.10, 13/7306 Nr. 3.2 Drucksache 13/7117 Nr. 2.14 Drucksache 13/7541 Nr. 2.13 Drucksache 13/7706 Nr. 2.21 Drucksache 13/8269 Nr. 1.2 Drucksache 13/8269 Nr. 1.8 Drucksache 13/8615 Nr. 2.57 Drucksache 13/9086 Nr. 2.1 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/8269 Nr. 1.1
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    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Zuge der Wiedervereinigung unseres Vaterlandes sind innerhalb relativ kurzer Zeit drei gesetzliche Regelungen zur Verfolgungsverjährung von Straftaten im Beitrittsgebiet getroffen worden.
    Schon die Vielzahl der gesetzlichen Regelungen macht deutlich, welchen Stellenwert der Gesetzgeber - Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, und Ihre Vorgänger in diesem Hause - der Strafverfolgung beim Aufbau einer rechtsstaatlichen Justiz in den neuen Bundesländern beimißt. Das gilt insbesondere für die Verfolgung von SED-Unrecht und für die Verfolgung der vereinigungsbedingten Wirtschaftskriminalität.
    In den vergangenen Wochen und Monaten haben sich vor allem ehemalige Bürgerrechtler, viele Abgeordnete aus den neuen Bundesländern und zahlreiche Opfer der SED-Machthaber für eine Verlängerung der Verjährungsfrist über den 31. Dezember dieses Jahres hinaus eingesetzt. Auch die Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR haben vor kurzem in einer gemeinsamen Erklärung gefordert, daß die Verfolgung von Straftaten aus dem Bereich des SED-Unrechts und der vereinigungsbedingten Wirtschaftskriminalität zum Jahresende nicht verjähren darf.
    Ich selbst bin absolut überzeugt, daß die Verjährung von Straftaten aus dem Bereich des SED-Unrechts und der vereinigungsbedingten Wirtschaftskriminalität zum jetzigen Zeitpunkt auf jeden Fall verhindert werden muß.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Das bin ich auf Grund meiner unmittelbaren Erfahrungen als ehemaliger Leiter einer Staatsanwaltschaft, die sich - noch heute - schwerpunktmäßig mit der Verfolgung dieser Straftaten befassen muß, und als Justizminister seit 1994 in Thüringen, vor allem aber auf Grund der vielen Gespräche, die ich mit Bürgerinnen und Bürgern gerade in der letzten Zeit geführt habe.
    Der Freistaat Thüringen hat deshalb einen Gesetzesantrag zur Verlängerung der Verjährungsfrist durch Änderung des § 315 a des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch in den Bundesrat eingebracht. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ist im wesentlichen mit dem Thüringer Gesetzesantrag identisch. Er weicht allerdings insoweit von der Initiative des Freistaats Thüringen ab, als die Verlängerung der Verfolgungsverjährung bis zum 2. Oktober des Jahres 2000 hinausgeschoben wird. Ich habe dagegen keine Bedenken.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, Verjährung hat insbesondere die Aufgabe, dem Rechtsfrieden zu dienen, wie der Abgeordnete Luther schon zu Recht dargestellt hat. Die Verjährung von Straftaten aus dem Bereich des SED-Unrechts und der vereinigungsbedingten Wirtschaftskriminalität ist jedoch nach meiner Auffassung nicht geeignet, jetzt schon Rechtsfrieden zu stiften. Die Opfer können noch nicht ihren Peinigern ins Gesicht schauen, ohne Ingrimm zu fühlen. Über 40 Jahre Unrecht sind noch nicht vergeben oder gar vergessen.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Lassen Sie mich auch feststellen: Die friedliche Revolution in der ehemaligen DDR ist gerade deshalb gewaltfrei verlaufen, weil die Bürgerinnen und Bürger des östlichen Teils unseres Landes auf den Rechtsstaat und seine Durchsetzungsfähigkeit vertraut haben. Wer den Menschen in den neuen Bundesländern dann aber heute sagt, daß wesentliche Bereiche des Unrechts von einst vom 1. Januar des kommenden Jahres an nicht mehr verfolgt werden dürfen, der enttäuscht. Ich bin davon felsenfest überzeugt, daß die Bürgerinnen und Bürger gerade im östlichen Teil unseres Landes das als eine Amnestie auf kaltem Wege ansehen würden. Der Verdruß in der Bevölkerung in den neuen Bundesländern würde sich gegen den Rechtsstaat wenden, von dem man sowieso noch nicht überzeugt und in vielen Fällen sogar enttäuscht ist.
    Ohne die Gesetzesänderung würden Delikte aus der Zeit der DDR wie Freiheitsberaubung, Betrug, Urkundenfälschung, Körperverletzung, insbesondere solche durch Doping, dann der Verjährung anheimfallen. Das gilt insbesondere auch für die milliardenschweren Schiebereien bei der Schaffung der Währungsunion, die wir alle noch in Erinnerung haben.
    Das gilt insofern, als bei diesen Straftaten nicht bereits ermittelt wird. Das ist hier schon mehrfach fest-

    Minister Otto Kretschmer (Thüringen)

    gestellt worden. Soweit die Verjährung unterbrochen ist, gilt das natürlich nicht.
    Viel schlimmer wäre aber, wenn diese Täter, insbesondere diejenigen, die Wirtschaftsstraftaten begangen haben, sich ab dem 1. Januar des kommenden Jahres ihrer Straftaten auch noch rühmen könnten, weil ihnen irgendwelche strafrechtlichen Konsequenzen nicht mehr drohen.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich habe seit 1990 am Aufbau der Justiz in Thüringen mitgearbeitet. Es ist eine Erfahrungstatsache, daß gerade im Bereich der vereinigungsbedingten Wirtschaftskriminalität eine Vielzahl krimineller Geschäfte den Opfern erst jetzt bewußt werden. Viele Fälle mit oft hohen Schäden kommen erst jetzt, nachdem sich die Verhältnisse immer mehr normalisieren, an das Tageslicht.

    (Uwe Lühr [F.D.P.]: Das ist genau der Punkt!)

    Dies nimmt kaum Wunder; denn häufig zeigt sich gerade im Lauf der Zeit, ob Käufer von Ostbetrieben kriminelle Ziele verfolgt haben.

    (Uwe Lühr [F.D.P.]: Richtig!)

    Eine Verjährung solcher Delikte ab Anfang des kommenden Jahres wäre unerträglich.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Es geht immerhin um riesige illegale Einheitsprofite. Meine Damen und Herren, vergessen wir nicht: Schwindler, Schieber und Absahner hatten nach der Wende Hochkonjunktur.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD Zurufe von der SPD und der PDS: Sehr wahr! Friedhelm Julius Beucher [SPD]: Über 50 Prozent aus dem Westen!)

    - So ist es.

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Deswegen verlängern wir das auch!)

    Immer neue Fälle kommen an das Tageslicht. Oft erstatten Geschädigte aber auch erst nach Jahren Anzeige, weil sie nämlich erst jetzt Akteneinsicht hatten. Es kann auch sein, daß die Behörden erst jetzt auf kriminelle Machenschaften stoßen. Bei der in Thüringen zuständigen Staatsanwaltschaft gehen derzeit noch immer etwa 10 bis 15 Anzeigen monatlich ein. Das wird auch in den nächsten Monaten bis in das kommende Jahr hinein so weitergehen.
    Zu berücksichtigen ist bei der Frage der Verlängerung der Verjährung auch, daß die sehr mühsame und langwierige Aufarbeitung von 40 Jahren totalitärer Diktatur eine Ausnahmesituation war und insbesondere bei der Behandlung der Straftaten der vereinigungsbedingten Wirtschaftskriminalität ein ungeheurer Arbeitseinsatz erforderlich ist. Dies darf nicht den Tätern zugute kommen.

    (Uwe Lühr [F.D.P.]: Richtig!)

    Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Unrecht nicht verfolgt, nicht zumindest Aufklärung versucht wird, nimmt das Vertrauen in den Rechtsstaat bei den Bürgerinnen und Bürgern schweren Schaden. Die Menschen in den neuen Ländern haben angesichts des jahrzehntelang staatlich geduldeten und sogar staatlich betriebenen Unrechts ein besonders ausgeprägtes Bedürfnis nach Gerechtigkeit.

    (Beifall bei der SPD)

    Sie hätten kein Verständnis dafür, wenn diejenigen, die den Rechtsstaat zuvor mit Füßen getreten haben, und diejenigen, die im Rahmen der Umstellung auf das marktwirtschaftliche System durch kriminelle Machenschaften Vermögen angehäuft haben, auf Grund des Eintritts der Verfolgungsverjährung nicht mehr strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könnten.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich möchte betonen, daß ich die Verlängerung der Strafverfolgungsverjährung für eine besonders friedensstiftende Tat halte - ihr kommt eine besonders friedensstiftende Funktion zu -, und appelliere deshalb an Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ihnen vorliegende Gesetzesinitiative zu unterstützen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Kollege Gerald Häfner, Bündnis 90/Die Grünen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerald Häfner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Lieber Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bündnis 90/Die Grünen haben sich in diesem Hause von Anfang an und immer, schon zu Zeiten der damaligen Gruppe ebenso wie in der jetzigen Fraktion, nachhaltig für die Aufklärung und Aufarbeitung aller zu Zeiten der SED- und DDR-Diktatur begangenen Verbrechen eingesetzt.
    Das hat nichts mit Rache zu tun, schon gar nichts mit Siegerjustiz, wie es uns die PDS hier immer wieder in ziemlich infamer Weise und vor allem wider besseres Wissen, wie ich aus vielen Gespräche weiß, weismachen will.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Das Gegenteil ist der Fall; denn wir leben nun alle gemeinsam in einem Rechtsstaat.
    Die Aufarbeitung liegt zuallererst im Interesse der Opfer. Menschen, die jahrelang unterdrückt und verfolgt worden sind, Menschen, die Opfer von Freiheitsberaubung und anderen Straftaten geworden sind, mußten über 40 Jahre lang ertragen, daß diese Straftaten meistens gar nicht erst bekannt wurden, daß darüber nicht gesprochen werden durfte, daß sie mit den Folgen alleine gelassen wurden und die Täter davon den Profit davontrugen.

    Gerald Häfner
    Es ist eine Pflicht des Rechtsstaates, nun, da es möglich geworden ist, diese Straftaten aufzuklären, die Ehre der Betroffenen wiederherzustellen und damit für die Opfer solcher Taten - ich bitte, das nicht zu unterschätzen - in vielen Fällen erst die Voraussetzung dafür zu schaffen, daß diese individuelle Entschädigungsansprüche geltend machen können.
    Daneben liegt die Aufarbeitung aber auch im Interesse der gesamten Gesellschaft. Es kann nicht angehen, daß Terror und Unterdrückung, daß persönliches wie staatliches kriminelles Handeln gegen einzelne Bürger ungesühnt bleiben und daß diejenigen, die die Opfer waren, weiter mit den Folgen leben müssen, während die Täter ihre Hände in Unschuld waschen und nach wie vor wie Fettaugen auf der Suppe schwimmen können.
    Nein, es muß im Interesse des Rechtsstaates und vor allem im Interesse der Demokratie sowie eines antitotalitären Konsenses in diesem Lande liegen, daß die Täter, soweit möglich, noch zur Verantwortung gezogen werden und daß so zumindest für die Zukunft klar ist, daß derjenige, der in einer solchen Weise das Recht anderer Menschen verletzt, damit rechnen muß, irgendwann vor seinem Richter zu stehen, und nicht etwa darauf vertrauen kann, daß dies ungesühnt bleibt.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Allerdings muß sich der Rechtsstaat bei der Aufarbeitung an seine eigenen Regeln halten; das ist oft schwer. Er muß zum Beispiel die Unschuldsvermutung oder das Rückwirkungsverbot respektieren, auch wenn das in der Praxis dazu führt, daß eine Vielzahl von Verfahren auch dann eingestellt werden muß oder mit Freisprüchen endet, wenn Taten begangen werden, diese Taten jedoch nachträglich nicht mehr gesühnt werden können.
    Ich halte es für richtig, daß die ehemaligen Täter heute in den Genuß von rechtsstaatlichen Grundregeln kommen, die sie Ihren Opfern nie zugebilligt haben. Das, denke ich, sollte man einmal würdigen.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der F.D.P.)

    Zu den Regeln des Rechtsstaates gehört natürlich auch die strafrechtliche Verjährung. Wenn wir jetzt über die Frage der Verjährung reden, die meines Erachtens ein wichtiges Prinzip der Rechtsstaatlichkeit darstellt, dann reden wir über ein ganz bestimmtes Problem. Denn wir reden über einen Bereich, in dem 40 Jahre lang keine Strafverfolgung stattgefunden hat, in dem 40 Jahre lang nicht einmal über diese Straftaten offen gesprochen werden konnte. Da ist es doch klar und für jeden einleuchtend, daß die Aufarbeitung solcher Straftaten Zeit braucht - Zeit, die über das hinausgeht, was der Rechtsstaat üblicherweise in seinen Verjährungsgeboten geregelt hat. Insofern liegt hier eine besondere Situation vor, die nur deshalb die nochmalige Verlängerung der Verjährungsfristen rechtfertigt. Deshalb haben wir uns als Bundestagsfraktion dazu entschlossen, diese Verlängerung zu unterstützen.
    Ich möchte aber an dieser Stelle noch zwei Punkte deutlich erwähnen. Es gibt zwei Schwächen des heutigen Gesetzentwurfes. Der erste Punkt ist folgender: Das größte Aufklärungsdefizit besteht bislang im Bereich der Wirtschafts- und Vereinigungskriminalität. Dort stehen wir wirklich noch ganz am Anfang. Einzelne Fälle, wie „Novum" oder jetzt der Fall in Bitterfeld, wo es um Milliardenschäden geht, oder auch der neue Skandal in Thüringen bei den LPG-Umwandlungen mit dem dortigen Bauernverbandspräsidenten Kliem an der Spitze, sind, glaube ich, erst die Spitze des Eisberges. Da wird noch manches herauskommen, wenn die Möglichkeit dazu noch besteht.
    Nur: Gerade in diesem Bereich saßen die Täter im Osten wie im Westen. Das, was wir heute gesetzlich regeln, wird dazu führen, daß die Leute, die im Osten Straftaten begangen haben, weiter verfolgt werden können, während die im Westen fein heraus sind. Das ist etwas, was mich bei der heutigen Regelung ärgert.

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Das stimmt doch gar nicht!)

    Wir haben doch, Herr Geis, das Gespräch mit Ihnen darüber gesucht. Wir haben Ihnen einen Vorschlag gemacht, der in bestimmten Bereichen auch noch zu einer Strafverfolgung im Westen hätte führen können. Ich bedauere, daß dies nicht möglich war.