Rede:
ID1320809600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 8
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Kollege: 1
    6. Christian: 1
    7. Müller,: 1
    8. SPD.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/208 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 208. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. November 1997 Inhalt: Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 18937 A Tagesordnungspunkt VI: Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1998 (Haushaltsgesetz 1998) (Drucksachen 13/8200, 13/8883, 13/ 9001 bis 13/9025, 13/9026, 13/9027) . . 18937 B in Verbindung mit Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 (Nachtragshaushaltsjahr 1997) (Drucksachen 13/ 8199, 13/8803, 13/9029) 18937 B in Verbindung mit Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses - zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1993 - Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1993) - zu der Unterrichung durch den Bundesrechnungshof: Bemerkungen des Bundesrechnungshofs 1995 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 1993) (Drucksachen 13/687, 13/2600, 13/7215) . 18937 B in Verbindung mit Unterrichung durch den Bundesrechnungshof: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1997 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 1995 und 1996) (Drucksache 13/ 8550) 18937 C in Verbindung mit Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Präsidentin des Bundesrechnungshofes: Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1996 (Drucksachen 13/6928, 13/8758) . . . 18937 D Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD . . . 18938 A Hans-Peter Repnik CDU/CSU 18943 C, 18947 A Karl Diller SPD 18946B, 18959 D Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18947 B Dr. Wolfgang Weng (Gerungen) F.D.P. . . 18949 A Dr. Hermann Otto Sohns F.D.P. . . . . . 18950 C Dr. Christa Luft PDS 18950 D, 18960 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 18952 D Karl Diller SPD 18953 C, 18954 A Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18957 C Bartholomäus Kalb CDU/CSU 18958 B Jörg van Essen F.D.P. (zur GO) 18961 B Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur GO) 18961 D Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD (zur GO) 18962 C Dr. Gregor Gysi PDS (zur GO) 18962 D Namentliche Abstimmung 18960 D Ergebnis 18963 A Tagesordnungspunkt VII: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Drucksachen 13/7274, 13/9211) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachen Entwurfs eines Gesetzes über die Elektrizitätswirtschaft (Drucksachen 13/7425, 13/9211) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Michaele Hustedt, Gila Altmann (Aurich), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Energiewirtschaft (Drucksachen 13/ 5353, 13/9211) ............ 18966 A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Rolf Köhne, Eva Bulling-Schröter, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Neuordnung und Demokratisierung der Elektrizitätswirtschaft (Drucksachen 13/8553, 13/9211) 18966 B in Verbindung mit Tagesordnungspunkt VIII: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz) (Drucksachen 13/5357 (neu), 13/9205) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Michaele Hustedt, Dr. Jürgen Rochlitz, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz) (Drucksachen 13/2684, 13/9205) ... 18966 B Gunnar Uldall CDU/CSU 18966 C Peter Harry Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 18969C, 18978 C Volker Jung (Düsseldorf) SPD 18970 A Jürgen Türk F.D.P 18973 B Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18973 D Gunnar Uldall CDU/CSU 18976 B Paul K. Friedhoff F.D.P 18977 B Rolf Köhne PDS 18979C, 18992 A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 18980 C Ernst Hinsken CDU/CSU 18983 B Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . 18985 A Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 18986 C, D Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18987 C Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 18987 D Christian Müller (Zittau) SPD 18989 A Ulrich Petzold CDU/CSU 18990 B Gert Willner CDU/CSU 18990 D Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 18992 C Namentliche Abstimmung 18993 B Ergebnis 18994 D Tagesordnungspunkt IX: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen (3. Verjährungsgesetz) (Drucksachen 13/8962, 13/9252) 18997 C Dr. Michael Luther CDU/CSU 18997 D Hans-Joachim Hacker SPD 18999 A Markus Meckel SPD 18999 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . 18999 C, 19008 D Otto Kretschmer, Minister (Thüringen) . 19000 B Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19001 D Dr. Michael Luther CDU/CSU . . . . 19002 D Dr. Klaus Röhl F.D.P. ... 19003 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 19004 C Dr. Willfried Penner SPD . . . 19004 D, 19008 A Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 19006 B Dr. Gregor Gysi PDS 19007 A Rolf Schwanitz SPD 19008 B Horst Eylmann CDU/CSU 19009 B Dr. Gregor Gysi PDS (Erklärung nach § 31 GO) 19010 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 31 GO) . . 19011 B Jürgen Koppelin F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 19012 A Nächste Sitzung 19012 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 19013' A Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Peter Harry Carstensen (Nordstrand), Gert Willner, Dietrich Austermann, Dr. Peter Ramsauer (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) 19013* B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Armin Laschet (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) 19013* C Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Werner Dörflinger, Meinrad Belle, Klaus Bühler (Bruchsal), Peter Götz, Siegfried Hornung, Dr. Egon Jüttner, Hans Michelbach, Dr. Gerd Müller, Dr. Peter Ramsauer, Wolfgang Zöller (alle CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) 19014* A Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) ... 19014* B Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen (3. Verjährungsgesetz) (Tagesordnungspunkt IX a) Dr. Eberhard Brecht SPD 19014* D Hans-Joachim Hacker SPD 19015* A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 19015* C Anlage 7 Erklärung des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi (PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch . . . 19015* D Anlage 8 Amtliche Mitteilungen 19016* A Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1997 18937 208. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. November 1997 Beginn: 8.00 Uhr
  • folderAnlagen
    ') Anlage 6 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 28. 11. 97 * Beck (Bremen), BÜNDNIS 28. 11. 97 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Blunck, Lilo SPD 28. 11. 97 Dreßler, Rudolf SPD 28. 11. 97 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 28. 11. 97 Hempelmann, Rolf SPD 28. 11. 97 Homburger, Birgit F.D.P. 28. 11. 97 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 28. 11. 97 Kröning, Volker SPD 28. 11. 97 Kurzhals, Christine SPD 28. 11. 97 Dr. Graf Lambsdorff, F.D.P. 28. 11. 97 Otto Marx, Dorle SPD 28. 11. 97 Reschke, Otto SPD 28. 11. 97 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 28. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Scheel, Christine BÜNDNIS 28. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Schenk, Christina PDS 28. 11. 97 Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 28. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Schulte (Hameln), SPD 28. 11. 97 ** Brigitte Schultz (Everswinkel), SPD 28. 11. 97 Reinhard Stübgen, Michael CDU/CSU 28. 11. 97 Terborg, Margitta SPD 28. 11. 97 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Peter Harry Carstensen (Nordstrand), Gert Willner, Dietrich Austermann, Dr. Peter Ramsauer (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) Den Änderungsantrag auf Drucksache 13/9283 von Bündnis 90/Die Grünen zum Gesetzentwurf zur Anlagen zum Stenographischen Bericht „Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts" werden wir ablehnen. Der Änderungsantrag der Koalition zum Stromeinspeisungsgesetz sieht vor, vor Erreichen des sog. „zweiten 5 %-Deckels" die Auswirkungen der Härteklausel in einem Bericht des Bundesministers für Wirtschaft zu überprüfen, damit rechtzeitig eine andere Ausgleichsregelung getroffen wird. Wir gehen auch und insbesondere nach dem Schreiben des Bundesministers für Wirtschaft vom 26. November 1997 an den Kollegen Austermann davon aus, daß „eine andere Ausgleichsregelung" bewirken soll, daß die Kosten für regenerative Energien breiter verteilt und ausgeglichen, d. h. somit bestehende einseitige Belastungen gemindert werden oder entfallen sollen und damit dann die sog. „2. Deckelung" nicht zu einem Stopp beim Ausbau von regenerativen Energien, insbesondere der Windkraft führen wird. Somit gibt es für uns keinen Anlaß, dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zuzustimmen. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Armin Laschet (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) Ich stimme diesem Gesetz zu, weil es nach langen Beratungen einen tragfähigen Kompromiß zur Reform des Energiewirtschaftsrechts darstellt. Alle Versuche, zu Einschränkungen bei der Einspeisevergütung zu kommen, konnten auch im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens abgewendet werden. Das erfolgreiche Stromeinspeisungsgesetz hat den regenerativen Energien einen gewaltigen Schub gegeben. Es hat auch zu neuen Arbeitsplätzen in zukunftsfähigen Technologien geführt. Mit diesem Gesetz wird die Zielsetzung einer ökologischen Marktwirtschaft gerade auch im Vorfeld der Klimaschutzkonferenz in Kioto weiterhin umgesetzt. Die 5 %-Deckelung für regenerative Energie halte ich allerdings weiterhin für problematisch. Diese von rotgrünen Landesregierungen über den Bundesrat in die Beratungen eingebrachte Regelung darf nicht zu Beschränkungen für regenerative Energien führen. Ich stimme dem Gesetz zu, weil in § 4 Abs. 4 geregelt ist, daß rechtzeitig über die Auswirkung der Härteklausel, spätestens im Jahr 1999, dem Deutschen Bundestag berichtet wird, um eine andere Ausgleichsregelung zu finden. Ich stimme dem Gesetz zu, weil aus den Begründungen und Beratungen des Wirtschaftsausschusses sowie aus dem Redebeitrag des Berichterstatters Dr. Peter Ramsauer deutlich geworden ist, daß ein zweiter Deckel auf keinen Fall zuschnappen kann, sondern daß vorher durch den Gesetzgeber eine andere Ausgleichsregelung getroffen wird, das heißt, daß der weitere Ausbau regenerativer Stromerzeugung auf der Basis gesetzlicher Energievergütung durch etwaige Deckel nicht behindert wird. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Werner Dörflinger, Meinrad Belle, Klaus Bühler (Bruchsal), Peter Götz, Siegfried Hornung, Dr. Egon Jüttner, Hans Michelbach, Dr. Gerd Müller, Dr. Peter Ramsauer, Wolfgang Zöller (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) Das neue Energiewirtschaftsrecht, das wir in der jetzt zur Abstimmung stehenden Fassung insgesamt unterstützen, enthält in Art. 3 § 4 auch Präzisierungen zur „Härteklausel" des Stromeinspeisungsgesetzes. Die darin enthaltene Bestimmung, nach der die Abnahme- und Vergütungsverpflichtung für Strom aus regenerativen Quellen entfällt, wenn bei dem aufnehmenden EVU die 5 %-Grenze erreicht und kein vorgelagerter Netzbetreiber vorhanden ist, lehnen wir aber ab, weil wir darin einen Widerspruch zu dem mit dem Gesetz verfolgten Ziel sehen, regenerative Energien verstärkt zum Einsatz zu bringen. Die Zusage der Bundesregierung, in diesen Fällen rechtzeitig für eine befriedigende Lösung sorgen zu wollen, reicht nicht aus, weil Problemfälle schon unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Gesetzes auftreten können. Damit entsteht Rechtsunsicherheit, die sinnvolle Investitionen in Anlagen für regenerative Energien behindert, so z. B. bei Biomasse, die - was wir sehr begrüßen - durch die gesetzliche Neuregelung voll in das Stromeinspeisungsgesetz einbezogen ist. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) Dem vorliegenden Gesetzentwurf kann ich nur deswegen zustimmen, weil es in den Beratungen erhebliche Verbesserungen gegeben hat, die insbesondere auch die Belange der Gemeinden und des ländlichen Raumes berücksichtigen. Dadurch ist nicht mehr die Gefahr gegeben, daß der gegebenenfalls kommende Preiskampf auf Kosten der ausgedünnten Gebiete ausgetragen wird, sondern weiterhin auch für die ländlichen Gebiete tragbare und vernünftige Preise für die Verbraucher zu erwarten sind. Inwieweit die relativ hohen Einspeisungspreise, die auch bei Windkrafträdern nicht gemindert sind, zu einer Flut von häßlichen und die Landschaft verschandelnden Windkrafträdern führt, bleibt abzuwarten. Hier appelliere ich an die Verantwortung von Kreisen und Gemeinden, mit der Landschaft pfleglich umzugehen und nicht jedem Profitstreben, insbesondere in den nördlichen Küsten- und Bundesländern, zu opfern. Es wäre schlimm, wenn dort ganze Landstriche durch die bis zu 100 m hohen Masten und Flügelräder ihre Eigenart verlieren oder auch jeder Berggipfel im mittleren und südlichen Deutschland anstelle von Bäumen oder Felsen ein Windkraftrad als Wahrzeichen aufzuweisen hat. Die Verbraucher dürfen bei allem nicht übersehen, daß sie letztlich die hohen Einspeisungskosten zu bezahlen haben und zusätzlich die Betreiber über Steuervorteile zu Steuerminderungseinnahmen beitragen. Ob hier letztlich die Kosten-Nutzen-Relation eingehalten wurde, wird die Zukunft zeigen. Für die Energieunternehmen ist durch die Kappungsgrenze die Wirtschaftlichkeit gesichert. Nur dadurch können sie auch die Verpflichtungen zur flächendeckenden Versorgung übernehmen. Bei allem Bestreben zur Liberalisierung und der damit erwarteten Kostensenkung darf die nachhaltige Sicherung der Bevölkerung mit Energieversorgung nicht vergessen werden. Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen (3. Verjährungsgesetz) (Tagesordnungspunkt IX a) Dr. Eberhard Brecht (SPD): Ich werde in der zweiten und dritten Beratung dem von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsvorschriften - Drucksache 13/8962- zustimmen, obwohl ich weiterhin schwere Bedenken gegen den Entwurf geltend machen muß. Ich bin nicht der Auffassung, daß eine dritte Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfrist dem Rechtsfrieden in den neuen Bundesländern dienlich ist. Verjährungsfristen sollten nicht laufend zur Disposition gestellt werden, wenn nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen. Solche vermag ich bei der Verfolgung der Regierungskriminalität aus der DDR-Ara nicht zu erkennen, da die Zahl der Strafanzeigen denkbar klein war und ist, eine weitere Steigerung nicht zu erwarten ist, die vom Grundgesetz vorgegebenen Restriktionen bei der Verfolgung des DDR-Unrechts unüberwindbare Grenzen bei seiner Verfolgung ziehen, die Beweislage häufig nicht ausreichend und damit die Zahl der rechtskräftigen Verurteilungen verschwindend gering ist. Hingegen halte ich eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährung für die Vereinigungskriminalität für angezeigt. Die Begrenzung der Ermittlungskapazität hat dazu geführt, daß heute noch ein erheblicher Aufklärungsbedarf besteht, dessen Befriedigung nicht nur strafrechtlich relevant ist, sondern auch dazu beitragen wird, einen erheblichen Teil des veruntreuten Vermögens wieder der Allgemeinheit zugänglich zu machen. In Abwägung dieser Umstände habe ich mich entschlossen, mit Bedenken der Verlängerung der Verjährungsfrist doch meine Zustimmung zu geben. Hans-Joachim Hacker (SPD): Dem Gesetzentwurf kann ich nicht zustimmen. Für meine Entscheidung sind insbesondere folgende Gesichtspunkte maßgeblich: Erstens. Verjährung ist ein Rechtsinstitut von hohem rechtsstaatlichen Wert, das nicht beliebig zur Disposition gestellt werden darf. Die 1993 erfolgte Fristverlängerung war notwendig und richtig. Die damals richtigen Argumente für eine Fristverlängerung treffen heute weitestgehend nicht mehr zu. Zweitens. Der Rückstand in der Aufdeckung und Verfolgung der genannten Straftaten resultiert heute insbesondere aus der unzureichenden Personal- und Sachausstattung der Berliner Strafverfolgungsbehörden. Daraus die Notwendigkeit einer Verlängerung von strafrechtlichen Verjährungsfristen abzuleiten, ist verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig. Drittens. Mit immer größer werdendem Abstand zum Tatzeitpunkt ergeben sich auch immer größere Schwierigkeiten in der Beweisführung. Strafverfolgungsbehörden werden durch die weitere Verlängerung der Verjährungsfrist zunehmend mit Vorgängen konfrontiert, die sie nicht hinreichend aufklären, geschweige denn die Täter gerichtlich zur Verantwortung ziehen können. Dies führt auch zur Verschwendung von Ressourcen, die effektiver bei der Bekämpfung aktueller Straftaten eingesetzt werden könnten. Viertens. Die erneute Fristverlängerung schreibt die Rechtsungleichheit in Ost und West auf Jahre fort und diskreditiert dadurch den Rechtsstaat im Bewußtsein insbesondere vieler Bürgerinnen und Bürger in den neuen Ländern. Fünftens. Entgegen den Behauptungen von Befürwortern der Fristverlängerung schafft die vorgesehene Regelung nicht mehr Gerechtigkeit für die Opfer von Unrechtshandlungen der DDR. Im Gegenteil muß bei diesen der Eindruck einer Alibifunktion für unzureichende Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen entstehen. Sechstens. Die vorgesehene Regelung trägt nicht dem Erfordernis Rechnung, für das gesamte Bundesgebiet einheitlich verlängerte Fristen bei der Strafverfolgung von Wirtschaftsdelikten festzulegen, die die besonderen Begehungsformen und die damit in Zusammenhang stehenden komplizierten Bedingungen bei der Aufdeckung und Verfolgung dieser Straftaten berücksichtigen. Ein entsprechender Antrag der SPD-Bundestagsfraktion wurde im Gesetzgebungsverfahren leider abgelehnt. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Vor vier Jahren habe ich in einer Erklärung vor diesem Hause bereits die heutige Debatte vorausgesehen. Damals sagte ich, daß wir im Deutschen Bundestag die Problematik der Verjährung bereits kannten, als wir den Verjährungsbeginn 1991 auf den 3. Oktober 1990 festsetzten, eine Verlängerung wegen der Überlastung der Justiz fast nichts bringt, wir in vier Jahren - so wie heute - wieder vor demselben Problem stehen und daß es 1997 unendlich viele nicht gesühnte Taten gibt und wiederum eine Verjährungsdebatte beginnt. Die unglückseligen Verjährungsdebatten zu NS-Verbrechen haben genauso wenig den gewünschten Erfolg gebracht wie der Verjährungsbeschluß von 1993, und auch heute muß man kein Prophet sein, um zu wissen, daß wir im Jahre 2000 vor derselben Debatte stehen werden. Ich verstehe die Bedenken derjenigen, die unter den Straftaten der SED-Diktatur gelitten haben, aber Verjährung ist auch ein Rechtsgut, an das wir uns halten sollten, und ich bin sicher, wenn wir zum 3. Oktober 1990 eine Amnestie für alle die Straftaten beschlossen hätten, z. B. für Taten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, dann hätten wir wirklich dem Rechtsfrieden gedient, und es gäbe Sie meine Damen und Herren von der PDS heute nicht mehr im Deutschen Bundestag. Es stört mich zwar, daß ich in der Frage der Verjährung mit der PDS einer Meinung bin, das kann mich aber nicht daran hindern, konsequent und auch in Zukunft gegen jede Verjährungsverlängerung zu stimmen. Viel unbefriedigender ist für mich, daß gegebenenfalls Zehntausende von Verfahren eingestellt werden, wie im übrigen in der Vergangenheit bereits teilweise geschehen, oder so lange hinausgezögert werden, bis der Geschädigte oder Betroffene oder der Täter verstorben ist. Um nochmals auf die Amnestie zurückzukommen: Wann immer in der zweitausendjährigen Geschichte Deutschlands hätte es mehr Anlaß gegeben, aus Dankbarkeit für die unblutige Wiedervereinigung, für den Abzug von 1 Million fremder Soldaten von unserem Staatsgebiet und eine friedliche Zukunft eine beschränkte Amnestie zu verkünden. Gnade ist ein Akt der Vernunft und der Dankbarkeit und auch ein Rechtsakt. Anlage 7 Erklärung des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi (PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 13/8039, 13/9212, 13/9213, 13/9214) (207. Sitzung, Seiten 18927 B und 18930 C) An der namentlichen Abstimmung habe ich teilgenommen und mit Nein gestimmt. Anlage 8 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 24. November 1997 ihren Entschließungsantrag zu der Vereinbarten Debatte „Maßnahmen für mehr Beschäftigung in Deutschland" - Drucksache 13/8647 (neu) - zurückgezogen. Die Gruppe der PDS hat mit Schreiben vom 25. November 1997 ihren Antrag zur Verbesserung der deutsch-tschechischen Beziehungen - Drucksache 13/785- zurückgezogen. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar 1995 bis 30. Juni 1995 - Drucksachen 13/4020, 13/4401 Nr. 5- - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unterzeichnung und Ratifizierung europäischer Abkommen und Konventionen durch die Bundesrepublik Deutschland - Drucksachen 13/5006, 13/5550 Nr. 1.4- - Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 22. bis 26. April 1996 in Straßburg - Drucksachen 13/5284, 13/5550 Nr. 1.9- - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1995 - Drucksachen 13/5373, 13/5550 Nr. 1.11- - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung in Nigeria seit März 1996 - Drucksachen 13/7322, 13/7535 Nr. 1.1- Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung - Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 1997 - Drucksache 13/7607- Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwicklung und Aufbau von sozialen Sicherungssystemen in den Entwicklungsländern - Drucksachen 13/4535, 13/4906 Nr. 1- Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/3286 Nr. 1.7 Innenausschuß Drucksache 13/8508 Nr. 2.22 Haushaltsausschuß Drucksache 13/8508 Nr. 2.5 Drucksache 13/8615 Nr. 2.5 Drucksache 13/8615 Nr. 2.65 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/7867 Nr. 2.5 Drucksache 13/8106 Nr. 2.4 Drucksache 13/8106 Nr. 2.26 Drucksache 13/8508 Nr. 2.24 Ausschuß fair Gesundheit Drucksache 13/7867 Nr. 2.12 Drucksache 13/8615 Nr. 2.71 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/6129 Nr. 1.11 Drucksache 13/6129 Nr. 1.14 Drucksachen 13/7117 Nr. 2.10, 13/7306 Nr. 3.2 Drucksache 13/7117 Nr. 2.14 Drucksache 13/7541 Nr. 2.13 Drucksache 13/7706 Nr. 2.21 Drucksache 13/8269 Nr. 1.2 Drucksache 13/8269 Nr. 1.8 Drucksache 13/8615 Nr. 2.57 Drucksache 13/9086 Nr. 2.1 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/8269 Nr. 1.1
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Peter Ramsauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen zweiten und dritten Lesung zur Novellierung des Energiewirtschaftsrechts nehmen wir auch eine Novellierung des Stromeinspeisungsgesetzes vor. Ich möchte mich in meinen Ausführungen allein darauf konzentrieren.
    Wesentlich bei der Novellierung des Stromeinspeisungsgesetzes ist, daß dieses in seiner gesamten Substanz erhalten bleibt und daß es nicht, wie lange

    Dr. Peter Ramsauer
    I Zeit versucht wurde, zu irgendwelchen Einschränkungen bei der Einspeisevergütung für Windstrom kommt.

    (Beifall des Abg. Peter Harry Carstensen [Nordstrand] [CDU/CSU])

    Ich möchte jedoch im Rahmen dieser Debatte nochmals einige Klarstellungen vornehmen, um jedwede Zweifel bei der späteren Rechtsauslegung von vornherein zu vermeiden.
    Zunächst zur neugefaßten Härteklausel: Sie enthält in ihrem neuen Abs. 4 eine Revisionsvorschrift dahin gehend, daß vor Eintreten einer vorher in der Härteklausel definierten Deckelregelung eine andere Ausgleichsregelung getroffen werde. Ich möchte ausdrücklich betonen, daß diese Vorschrift dahin gehend zu interpretieren ist, daß ein „zweiter" bzw. letzter Deckel auf keinen Fall endgültig zuschnappen kann, sondern daß auf alle Fälle vorher durch den Gesetzgeber eine andere Ausgleichsregelung getroffen wird. Das heißt, daß der weitere Ausbau regenerativer Stromerzeugung auf der Basis der gesetzlichen Einspeisevergütung durch etwaige Deckel nicht behindert wird. Dieser Interpretation ist im übrigen bei den abschließenden Beratungen im federführenden Wirtschaftsausschuß nicht widersprochen worden.
    Im Zusammenhang mit diesem Deckelmechanismus ist es gerade in den letzten Tagen noch zu Zweifelsfällen im süddeutschen Raum in grenznahen Gebieten zur Schweiz und zu Österreich gekommen. Es
    handelt sich hier um Fälle, in denen das aufnehmende EVU überwiegend oder ausschließlich Vorlieferanten in der Schweiz bzw. Österreich hat und durch die örtlichen Gegebenheiten der erste 5-Prozent-Deckel bereits erreicht bzw. nahezu erreicht ist.
    Ich stelle meine heutige Zustimmung zu dem Gesetz unter den ausdrücklichen Vorbehalt - hier spreche ich auch für viele Kollegen aus meiner Fraktion -, daß die diesbezüglichen Zusicherungen von Bundeswirtschaftsminister Rexrodt in seinem Schreiben vom 26. November 1997 an mich tragfähig sind und durchgesetzt werden. Er schreibt unter anderem, die Überprüfungen der von mir an sein Haus übermittelten Zweifelsfälle hätten ergeben,
    daß der Anspruch nach dem Stromeinspeisungsgesetz dort selbst bei einem baldigen Zubau von Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien nicht an dem doppelten Deckel scheitern würde.
    Weiter heißt es in dem Ministerschreiben:

    (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Was soll denn das?)

    Für die derzeit betriebenen Anlagen ergibt sich durch die Konkretisierung der Härteklausel nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut keine Veränderung. Für diese Anlagen besteht in jedem Fall der Abnahme- und Vergütungsanspruch gegen das aufnehmende EVU, der auch dann voll erhalten bleibt, wenn bei diesem EVU die 5 %-Grenze überschritten wird.

    (Walter Hirche [F.D.P.]: Eine ganz entscheidende Passage!)

    Als zuständiger Berichterstatter für die Novellierung des Stromeinspeisungsgesetzes möchte ich diesen Sachverhalt noch anders formulieren: Unterliegt der vorgelagerte Netzbetreiber nicht dem Geltungsraum dieses Gesetzes, dann geht dessen Verpflichtung nach diesem Gesetz auf das räumlich am nächsten gelegene netzbetreibende Verbundunternehmen oder dessen netzbetreibende Tochterunternehmen über.

    (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Das gibt es dann doch nicht mehr!)

    In diesem Zusammenhang sei auch klargestellt, daß zur Ermittlung der Aufnahmeverpflichtung eines EVU bei Vorliegen von mehr als nur einem geschlossenen Verkaufsgebiet die Stromverkäufe in allen Verkaufsgebieten des betreffenden EVU zusammengerechnet werden müssen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Das wäre ja ein Kostenausgleich auf der Netzebene!)

    Des weiteren möchte ich der auch im Wirtschaftausschuß unwidersprochenen Auffassung Ausdruck geben, daß bei der spätestens im Jahr 1999 erfolgenden Überprüfung der Härteklausel eine Verkoppelung erfolgen muß mit der in § 4 a geregelten Selbstverpflichtung der EVUs zugunsten eneuerbarer Energien. Dies kann erfolgen durch die Überprüfung, ob einer solchen Selbstverpflichtung durch die EVUs hinreichend nachgekommen worden ist. Dementsprechend könnten dann andere Ausgleichsregelungen gemäß § 4 Abs. 4 gestaltet werden.
    Meine Damen und Herren, zu der in § 4 a geregelten Selbstverpflichtung der EVUs stelle ich fest, daß mit der im dortigen Abs. 1 verlangten Steigerung des Anteils der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien ausdrücklich nur heimische, deutsche Energiequellen gemeint sein können und nicht etwa beispielsweise Wasserkraftstrom aus Norwegen, der von dort importiert oder etwa über Unternehmensbeteiligungen von dort bezogen werden kann. Auch dieser Auffassung wurde im Wirtschaftsausschuß nicht widersprochen. Also kein Freikauf irgendwelcher EVUs von der Selbstverpflichtung durch Zukauf regenerativ erzeugten Stroms von außerhalb Deutschlands!
    Abschließend stelle ich fest, meine Damen und Herren, daß für meine Fraktion eine mehr oder weniger umfassende Überprüfung des gesamten Stromeinspeisungsgesetzes in der nächsten Legislaturperiode nicht in Frage kommt, weil dies zu einer erneuten Verunsicherung und zur Investitionszurückhaltung führen würde. Eine Überprüfung wird sich deshalb nur ergeben aus Abs. 4 der Härteklausel in Form eines Berichts des Bundeswirtschaftsministers an den Bundestag über die Auswirkungen

    Dr. Peter Ramsauer
    der Härteklausel - in dem Bemühen, rechtzeitig alternative Ausgleichsregelungen beim Überschreiten von 5-Prozent-Deckeln zu finden.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Kollege Christian Müller, SPD.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Christian Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich bitte abschließend noch ein paar Punkte zu den angesprochenen ostdeutschen Problemen aus der Rede von Volker Jung aufgreifen und vertiefen, die zumindest für mich und meine Fraktionskollegen ziemlich wichtig sind.
    Hinsichtlich der von Ihnen vorgesehenen Übergangsregelung für die ostdeutsche Braunkohle wissen Sie, meine Damen und Herren, doch genauso gut wie wir, daß Sie dabei sind, eine äußerst folgenreiche Entscheidung zu treffen. Bei dieser Angelegenheit geht es, wie so oft, um nichts Geringeres als um vernünftige Anpassungszeiträume und Übergangshilfen, deren Notwendigkeit im Kern fast niemand bestreitet, auch dann nicht, wenn die Praxis gelegentlich ein wenig anders ausschaut. Es handelt sich hierbei wohl um ein Thema, das, zeitlich und räumlich versetzt, überall und immer wieder eine Rolle spielt und spielen wird, auch in den westlichen Bundesländern.
    Vielleicht darf an dieser Stelle daran erinnert werden, daß im Osten Deutschlands seit 1990 ganze Industriezweige hoffnungslos dezimiert wurden, weil es einfach keinen zeitlich begrenzten Schutz als Voraussetzung für den Versuch zur Anpassung an die Märkte gab und sich die gewährten Übergangshilfen folglich in der Mehrheit der Fälle bestenfalls als zeitlich begrenzte Lebensverlängerung erwiesen.
    In unserem heute zu behandelnden Fall hat es immerhin einige politische Übereinkünfte gegeben, die für die ostdeutsche Braunkohle und ihre Nutzung, vor allem aber hinsichtlich einer einigermaßen akzeptablen Chance zur Anpassung an die veränderte Marktsituation von Bedeutung sind. Ich erinnere an den sogenannten Stromvertrag vom August 1990, der trotz aller bekannten Kritik, auch von unserer Seite, der ostdeutschen Braunkohle eine Rolle für die Zukunft zuschrieb, an die bekannten Verträge zwischen VEAG und den ostdeutschen Regionalversorgern mit der darin enthaltenen Verpflichtung der Letztgenannten, 70 Prozent ihres Strombezugs aus der Braunkohle zu decken, und nicht zuletzt an den Privatisierungsvertrag der VEAG, gekoppelt mit dem der Laubag, und die daran geknüpften Investitionsverpflichtungen.
    Es gab hinsichtlich der ostdeutschen Braunkohle bisher also eine politisch gewollte Sonderstellung, verbunden mit ebenso eindeutig politisch formulier- ten Aufträgen. Sie aber sind nun offenbar dabei, auf halbem Wege stehenzubleiben, wobei zugleich das Erreichte in Frage gestellt werden wird. Dies ist um
    so bedauerlicher, als Sie möglicherweise auf die schon erwähnten Vereinbarungen verweisen werden, um daraus zu folgern, wie gut das doch gelaufen sei.
    Ich will an dieser Stelle auch auf den bisher angefallenen Preis verweisen, den vor allem - aber nicht nur sie allein - die Frauen und Männer aus dem Bereich von Kohle und Energie in Ostdeutschland reichlich bezahlt haben. Mehrere Standorte, wie beispielsweise Lübbenau oder Vetschau, wurden bereits geschlossen. Die verbliebenen 1000 Megawatt des Kraftwerks Hagenwerder und damit der ganze Standort, der zusammen mit dem Tagebau einmal bis zu 6000 Menschen Lohn und Brot verschaffte, werden zum Jahresende vom Netz gehen. In Boxberg steht die Abschaltung weiterer 1200 Megawatt an.
    Die Betriebsräte stehen also bereits heute mit dem Rücken an der Wand und müssen um jeden Arbeitsplatz ringen. Sie haben noch in dieser Woche an alle Beteiligten appelliert, eine Übergangsregelung bis zum Jahre 2006 auf den Weg bringen zu helfen.
    Dies alles hat in den Kraftwerken bisher weit mehr als 20 000 Arbeitsplätze gekostet. Die verbleibenden Arbeitsplätze in der VEAG, deren Zahl schon heute unter 8000 liegt, werden bis zum Jahr 2000, wohlgemerkt auch ohne zusätzlichen Druck, auf reichlich 5200 schrumpfen. Wird in diese Bilanz noch der Bergbau einbezogen, wo von ehemals rund 140 000 Beschäftigten heute noch ungefähr 15 000 in der Mibrag und Laubag und weitere 20 000 in der Sanierung arbeiten, dürfte deutlich genug beschrieben sein, was ich mit dem gezahlten oder noch zu zahlenden Preis meine.
    Wenn es also trotzdem richtig war, allein bei der VEAG ein Investitionsprogramm von insgesamt 20 Milliarden DM auf den Weg zu bringen, um zunächst den Fristen zur Nachrüstung von acht 500-Megawatt-Blöcken mit Rauchgasbehandlungsanlagen zu entsprechen, um außerdem bis zum Jahr 2000 insgesamt vier 800-Megawatt-Blöcke zu bauen und ans Netz zu bringen und um damit letztlich auch hinsichtlich der Finanzierungsseite am Ende einem wettbewerbsfähigen EVU auch wettbewerbsfähige Unternehmen der Braunkohle an die Seite zu stellen, dann müssen Sie von der Koalition noch einmal über Ihre vorgesehenen Übergangsregelungen nachdenken.
    Wir in der SPD jedenfalls haben aus der beschriebenen Situation die Schlußfolgerung gezogen, daß bis zum Eintritt in die nächste Liberalisierungsstufe der europäischen Energiewirtschaft im Jahre 2006 die politischen Spielräume für Übergangsregelungen ausgeschöpft werden müssen, weil wir weder an Kapitalvernichtung - übrigens ebensowenig bei den Stadtwerken und bei der Fernwärmeversorgung; denn dafür gab es in den letzten Jahren immerhin ein Sanierungsprogramm, das nicht vergeblich gewesen sein darf - noch an der Vernichtung weiterer Arbeitsplätze in West- und Ostdeutschland interessiert sind.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Genau dies hat uns zu unserem Vorschlag eines bis 2006 befristeten quotierten Absatzes von Braunkoh-

    Christian Müller (Zittau)

    Testrom auf einer breiten Finanzierungsgrundlage veranlaßt

    (Jürgen Türk [F.D.P.]: Herr Jung ist dagegen!)

    - das hat er ja gerade gesagt -, der auch hinsichtlich der Strompreise und des Wettbewerbs auf dem Strommarkt sinnvoll wäre. Wir wollen unter anderem, wie Sie wissen, der Kraft-Wärme-Koppelung einen Vorrang einräumen. Aber damit wollten Sie sich offenbar nicht befassen.
    Setzt man sich dann aber hilfsweise mit Ihrem Ansatz auseinander, bleibt nur die Schlußfolgerung, daß er im Osten den vorhandenen Problemen offenbar nicht gerecht wird. Aus der Sicht Ihres Modells ergibt es keinen Sinn, wenn Sie die Übergangsfrist im Jahre 2003 beenden wollen und auf eine Option bis 2005 verweisen, von der niemand weiß, wie sie einzulösen ist, während das Unternehmen VEAG noch für weitere sechs Jahre nach diesem Zeitpunkt auf dem Gipfel der finanziellen Lasten infolge der Investitionen verbleibt. Auch Sie kennen die Zahlen. Es ergibt noch weniger Sinn, wenn durch eine solche völlig un-kalkulierbare Option zusätzlicher Anpassungsdruck erzeugt wird, der unweigerlich dazu führen wird, daß weitere tausend Arbeitsplätze in den ostdeutschen Kraftwerken und Tagebauen in große Gefahr geraten werden und viele davon verlorengehen werden.