Rede:
ID1320808000

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 8
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Kollege: 1
    6. Dietmar: 1
    7. Schütz,: 1
    8. SPD.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/208 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 208. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. November 1997 Inhalt: Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 18937 A Tagesordnungspunkt VI: Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1998 (Haushaltsgesetz 1998) (Drucksachen 13/8200, 13/8883, 13/ 9001 bis 13/9025, 13/9026, 13/9027) . . 18937 B in Verbindung mit Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 (Nachtragshaushaltsjahr 1997) (Drucksachen 13/ 8199, 13/8803, 13/9029) 18937 B in Verbindung mit Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses - zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1993 - Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1993) - zu der Unterrichung durch den Bundesrechnungshof: Bemerkungen des Bundesrechnungshofs 1995 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 1993) (Drucksachen 13/687, 13/2600, 13/7215) . 18937 B in Verbindung mit Unterrichung durch den Bundesrechnungshof: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1997 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 1995 und 1996) (Drucksache 13/ 8550) 18937 C in Verbindung mit Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Präsidentin des Bundesrechnungshofes: Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1996 (Drucksachen 13/6928, 13/8758) . . . 18937 D Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD . . . 18938 A Hans-Peter Repnik CDU/CSU 18943 C, 18947 A Karl Diller SPD 18946B, 18959 D Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18947 B Dr. Wolfgang Weng (Gerungen) F.D.P. . . 18949 A Dr. Hermann Otto Sohns F.D.P. . . . . . 18950 C Dr. Christa Luft PDS 18950 D, 18960 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 18952 D Karl Diller SPD 18953 C, 18954 A Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18957 C Bartholomäus Kalb CDU/CSU 18958 B Jörg van Essen F.D.P. (zur GO) 18961 B Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur GO) 18961 D Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD (zur GO) 18962 C Dr. Gregor Gysi PDS (zur GO) 18962 D Namentliche Abstimmung 18960 D Ergebnis 18963 A Tagesordnungspunkt VII: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Drucksachen 13/7274, 13/9211) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachen Entwurfs eines Gesetzes über die Elektrizitätswirtschaft (Drucksachen 13/7425, 13/9211) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Michaele Hustedt, Gila Altmann (Aurich), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Energiewirtschaft (Drucksachen 13/ 5353, 13/9211) ............ 18966 A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Rolf Köhne, Eva Bulling-Schröter, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Neuordnung und Demokratisierung der Elektrizitätswirtschaft (Drucksachen 13/8553, 13/9211) 18966 B in Verbindung mit Tagesordnungspunkt VIII: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz) (Drucksachen 13/5357 (neu), 13/9205) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Michaele Hustedt, Dr. Jürgen Rochlitz, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz) (Drucksachen 13/2684, 13/9205) ... 18966 B Gunnar Uldall CDU/CSU 18966 C Peter Harry Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 18969C, 18978 C Volker Jung (Düsseldorf) SPD 18970 A Jürgen Türk F.D.P 18973 B Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18973 D Gunnar Uldall CDU/CSU 18976 B Paul K. Friedhoff F.D.P 18977 B Rolf Köhne PDS 18979C, 18992 A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 18980 C Ernst Hinsken CDU/CSU 18983 B Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . 18985 A Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 18986 C, D Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18987 C Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 18987 D Christian Müller (Zittau) SPD 18989 A Ulrich Petzold CDU/CSU 18990 B Gert Willner CDU/CSU 18990 D Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 18992 C Namentliche Abstimmung 18993 B Ergebnis 18994 D Tagesordnungspunkt IX: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen (3. Verjährungsgesetz) (Drucksachen 13/8962, 13/9252) 18997 C Dr. Michael Luther CDU/CSU 18997 D Hans-Joachim Hacker SPD 18999 A Markus Meckel SPD 18999 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . 18999 C, 19008 D Otto Kretschmer, Minister (Thüringen) . 19000 B Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19001 D Dr. Michael Luther CDU/CSU . . . . 19002 D Dr. Klaus Röhl F.D.P. ... 19003 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 19004 C Dr. Willfried Penner SPD . . . 19004 D, 19008 A Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 19006 B Dr. Gregor Gysi PDS 19007 A Rolf Schwanitz SPD 19008 B Horst Eylmann CDU/CSU 19009 B Dr. Gregor Gysi PDS (Erklärung nach § 31 GO) 19010 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 31 GO) . . 19011 B Jürgen Koppelin F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 19012 A Nächste Sitzung 19012 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 19013' A Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Peter Harry Carstensen (Nordstrand), Gert Willner, Dietrich Austermann, Dr. Peter Ramsauer (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) 19013* B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Armin Laschet (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) 19013* C Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Werner Dörflinger, Meinrad Belle, Klaus Bühler (Bruchsal), Peter Götz, Siegfried Hornung, Dr. Egon Jüttner, Hans Michelbach, Dr. Gerd Müller, Dr. Peter Ramsauer, Wolfgang Zöller (alle CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) 19014* A Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) ... 19014* B Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen (3. Verjährungsgesetz) (Tagesordnungspunkt IX a) Dr. Eberhard Brecht SPD 19014* D Hans-Joachim Hacker SPD 19015* A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 19015* C Anlage 7 Erklärung des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi (PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch . . . 19015* D Anlage 8 Amtliche Mitteilungen 19016* A Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1997 18937 208. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. November 1997 Beginn: 8.00 Uhr
  • folderAnlagen
    ') Anlage 6 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 28. 11. 97 * Beck (Bremen), BÜNDNIS 28. 11. 97 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Blunck, Lilo SPD 28. 11. 97 Dreßler, Rudolf SPD 28. 11. 97 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 28. 11. 97 Hempelmann, Rolf SPD 28. 11. 97 Homburger, Birgit F.D.P. 28. 11. 97 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 28. 11. 97 Kröning, Volker SPD 28. 11. 97 Kurzhals, Christine SPD 28. 11. 97 Dr. Graf Lambsdorff, F.D.P. 28. 11. 97 Otto Marx, Dorle SPD 28. 11. 97 Reschke, Otto SPD 28. 11. 97 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 28. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Scheel, Christine BÜNDNIS 28. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Schenk, Christina PDS 28. 11. 97 Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 28. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Schulte (Hameln), SPD 28. 11. 97 ** Brigitte Schultz (Everswinkel), SPD 28. 11. 97 Reinhard Stübgen, Michael CDU/CSU 28. 11. 97 Terborg, Margitta SPD 28. 11. 97 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Peter Harry Carstensen (Nordstrand), Gert Willner, Dietrich Austermann, Dr. Peter Ramsauer (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) Den Änderungsantrag auf Drucksache 13/9283 von Bündnis 90/Die Grünen zum Gesetzentwurf zur Anlagen zum Stenographischen Bericht „Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts" werden wir ablehnen. Der Änderungsantrag der Koalition zum Stromeinspeisungsgesetz sieht vor, vor Erreichen des sog. „zweiten 5 %-Deckels" die Auswirkungen der Härteklausel in einem Bericht des Bundesministers für Wirtschaft zu überprüfen, damit rechtzeitig eine andere Ausgleichsregelung getroffen wird. Wir gehen auch und insbesondere nach dem Schreiben des Bundesministers für Wirtschaft vom 26. November 1997 an den Kollegen Austermann davon aus, daß „eine andere Ausgleichsregelung" bewirken soll, daß die Kosten für regenerative Energien breiter verteilt und ausgeglichen, d. h. somit bestehende einseitige Belastungen gemindert werden oder entfallen sollen und damit dann die sog. „2. Deckelung" nicht zu einem Stopp beim Ausbau von regenerativen Energien, insbesondere der Windkraft führen wird. Somit gibt es für uns keinen Anlaß, dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zuzustimmen. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Armin Laschet (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) Ich stimme diesem Gesetz zu, weil es nach langen Beratungen einen tragfähigen Kompromiß zur Reform des Energiewirtschaftsrechts darstellt. Alle Versuche, zu Einschränkungen bei der Einspeisevergütung zu kommen, konnten auch im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens abgewendet werden. Das erfolgreiche Stromeinspeisungsgesetz hat den regenerativen Energien einen gewaltigen Schub gegeben. Es hat auch zu neuen Arbeitsplätzen in zukunftsfähigen Technologien geführt. Mit diesem Gesetz wird die Zielsetzung einer ökologischen Marktwirtschaft gerade auch im Vorfeld der Klimaschutzkonferenz in Kioto weiterhin umgesetzt. Die 5 %-Deckelung für regenerative Energie halte ich allerdings weiterhin für problematisch. Diese von rotgrünen Landesregierungen über den Bundesrat in die Beratungen eingebrachte Regelung darf nicht zu Beschränkungen für regenerative Energien führen. Ich stimme dem Gesetz zu, weil in § 4 Abs. 4 geregelt ist, daß rechtzeitig über die Auswirkung der Härteklausel, spätestens im Jahr 1999, dem Deutschen Bundestag berichtet wird, um eine andere Ausgleichsregelung zu finden. Ich stimme dem Gesetz zu, weil aus den Begründungen und Beratungen des Wirtschaftsausschusses sowie aus dem Redebeitrag des Berichterstatters Dr. Peter Ramsauer deutlich geworden ist, daß ein zweiter Deckel auf keinen Fall zuschnappen kann, sondern daß vorher durch den Gesetzgeber eine andere Ausgleichsregelung getroffen wird, das heißt, daß der weitere Ausbau regenerativer Stromerzeugung auf der Basis gesetzlicher Energievergütung durch etwaige Deckel nicht behindert wird. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Werner Dörflinger, Meinrad Belle, Klaus Bühler (Bruchsal), Peter Götz, Siegfried Hornung, Dr. Egon Jüttner, Hans Michelbach, Dr. Gerd Müller, Dr. Peter Ramsauer, Wolfgang Zöller (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) Das neue Energiewirtschaftsrecht, das wir in der jetzt zur Abstimmung stehenden Fassung insgesamt unterstützen, enthält in Art. 3 § 4 auch Präzisierungen zur „Härteklausel" des Stromeinspeisungsgesetzes. Die darin enthaltene Bestimmung, nach der die Abnahme- und Vergütungsverpflichtung für Strom aus regenerativen Quellen entfällt, wenn bei dem aufnehmenden EVU die 5 %-Grenze erreicht und kein vorgelagerter Netzbetreiber vorhanden ist, lehnen wir aber ab, weil wir darin einen Widerspruch zu dem mit dem Gesetz verfolgten Ziel sehen, regenerative Energien verstärkt zum Einsatz zu bringen. Die Zusage der Bundesregierung, in diesen Fällen rechtzeitig für eine befriedigende Lösung sorgen zu wollen, reicht nicht aus, weil Problemfälle schon unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Gesetzes auftreten können. Damit entsteht Rechtsunsicherheit, die sinnvolle Investitionen in Anlagen für regenerative Energien behindert, so z. B. bei Biomasse, die - was wir sehr begrüßen - durch die gesetzliche Neuregelung voll in das Stromeinspeisungsgesetz einbezogen ist. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) Dem vorliegenden Gesetzentwurf kann ich nur deswegen zustimmen, weil es in den Beratungen erhebliche Verbesserungen gegeben hat, die insbesondere auch die Belange der Gemeinden und des ländlichen Raumes berücksichtigen. Dadurch ist nicht mehr die Gefahr gegeben, daß der gegebenenfalls kommende Preiskampf auf Kosten der ausgedünnten Gebiete ausgetragen wird, sondern weiterhin auch für die ländlichen Gebiete tragbare und vernünftige Preise für die Verbraucher zu erwarten sind. Inwieweit die relativ hohen Einspeisungspreise, die auch bei Windkrafträdern nicht gemindert sind, zu einer Flut von häßlichen und die Landschaft verschandelnden Windkrafträdern führt, bleibt abzuwarten. Hier appelliere ich an die Verantwortung von Kreisen und Gemeinden, mit der Landschaft pfleglich umzugehen und nicht jedem Profitstreben, insbesondere in den nördlichen Küsten- und Bundesländern, zu opfern. Es wäre schlimm, wenn dort ganze Landstriche durch die bis zu 100 m hohen Masten und Flügelräder ihre Eigenart verlieren oder auch jeder Berggipfel im mittleren und südlichen Deutschland anstelle von Bäumen oder Felsen ein Windkraftrad als Wahrzeichen aufzuweisen hat. Die Verbraucher dürfen bei allem nicht übersehen, daß sie letztlich die hohen Einspeisungskosten zu bezahlen haben und zusätzlich die Betreiber über Steuervorteile zu Steuerminderungseinnahmen beitragen. Ob hier letztlich die Kosten-Nutzen-Relation eingehalten wurde, wird die Zukunft zeigen. Für die Energieunternehmen ist durch die Kappungsgrenze die Wirtschaftlichkeit gesichert. Nur dadurch können sie auch die Verpflichtungen zur flächendeckenden Versorgung übernehmen. Bei allem Bestreben zur Liberalisierung und der damit erwarteten Kostensenkung darf die nachhaltige Sicherung der Bevölkerung mit Energieversorgung nicht vergessen werden. Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen (3. Verjährungsgesetz) (Tagesordnungspunkt IX a) Dr. Eberhard Brecht (SPD): Ich werde in der zweiten und dritten Beratung dem von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsvorschriften - Drucksache 13/8962- zustimmen, obwohl ich weiterhin schwere Bedenken gegen den Entwurf geltend machen muß. Ich bin nicht der Auffassung, daß eine dritte Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfrist dem Rechtsfrieden in den neuen Bundesländern dienlich ist. Verjährungsfristen sollten nicht laufend zur Disposition gestellt werden, wenn nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen. Solche vermag ich bei der Verfolgung der Regierungskriminalität aus der DDR-Ara nicht zu erkennen, da die Zahl der Strafanzeigen denkbar klein war und ist, eine weitere Steigerung nicht zu erwarten ist, die vom Grundgesetz vorgegebenen Restriktionen bei der Verfolgung des DDR-Unrechts unüberwindbare Grenzen bei seiner Verfolgung ziehen, die Beweislage häufig nicht ausreichend und damit die Zahl der rechtskräftigen Verurteilungen verschwindend gering ist. Hingegen halte ich eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährung für die Vereinigungskriminalität für angezeigt. Die Begrenzung der Ermittlungskapazität hat dazu geführt, daß heute noch ein erheblicher Aufklärungsbedarf besteht, dessen Befriedigung nicht nur strafrechtlich relevant ist, sondern auch dazu beitragen wird, einen erheblichen Teil des veruntreuten Vermögens wieder der Allgemeinheit zugänglich zu machen. In Abwägung dieser Umstände habe ich mich entschlossen, mit Bedenken der Verlängerung der Verjährungsfrist doch meine Zustimmung zu geben. Hans-Joachim Hacker (SPD): Dem Gesetzentwurf kann ich nicht zustimmen. Für meine Entscheidung sind insbesondere folgende Gesichtspunkte maßgeblich: Erstens. Verjährung ist ein Rechtsinstitut von hohem rechtsstaatlichen Wert, das nicht beliebig zur Disposition gestellt werden darf. Die 1993 erfolgte Fristverlängerung war notwendig und richtig. Die damals richtigen Argumente für eine Fristverlängerung treffen heute weitestgehend nicht mehr zu. Zweitens. Der Rückstand in der Aufdeckung und Verfolgung der genannten Straftaten resultiert heute insbesondere aus der unzureichenden Personal- und Sachausstattung der Berliner Strafverfolgungsbehörden. Daraus die Notwendigkeit einer Verlängerung von strafrechtlichen Verjährungsfristen abzuleiten, ist verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig. Drittens. Mit immer größer werdendem Abstand zum Tatzeitpunkt ergeben sich auch immer größere Schwierigkeiten in der Beweisführung. Strafverfolgungsbehörden werden durch die weitere Verlängerung der Verjährungsfrist zunehmend mit Vorgängen konfrontiert, die sie nicht hinreichend aufklären, geschweige denn die Täter gerichtlich zur Verantwortung ziehen können. Dies führt auch zur Verschwendung von Ressourcen, die effektiver bei der Bekämpfung aktueller Straftaten eingesetzt werden könnten. Viertens. Die erneute Fristverlängerung schreibt die Rechtsungleichheit in Ost und West auf Jahre fort und diskreditiert dadurch den Rechtsstaat im Bewußtsein insbesondere vieler Bürgerinnen und Bürger in den neuen Ländern. Fünftens. Entgegen den Behauptungen von Befürwortern der Fristverlängerung schafft die vorgesehene Regelung nicht mehr Gerechtigkeit für die Opfer von Unrechtshandlungen der DDR. Im Gegenteil muß bei diesen der Eindruck einer Alibifunktion für unzureichende Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen entstehen. Sechstens. Die vorgesehene Regelung trägt nicht dem Erfordernis Rechnung, für das gesamte Bundesgebiet einheitlich verlängerte Fristen bei der Strafverfolgung von Wirtschaftsdelikten festzulegen, die die besonderen Begehungsformen und die damit in Zusammenhang stehenden komplizierten Bedingungen bei der Aufdeckung und Verfolgung dieser Straftaten berücksichtigen. Ein entsprechender Antrag der SPD-Bundestagsfraktion wurde im Gesetzgebungsverfahren leider abgelehnt. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Vor vier Jahren habe ich in einer Erklärung vor diesem Hause bereits die heutige Debatte vorausgesehen. Damals sagte ich, daß wir im Deutschen Bundestag die Problematik der Verjährung bereits kannten, als wir den Verjährungsbeginn 1991 auf den 3. Oktober 1990 festsetzten, eine Verlängerung wegen der Überlastung der Justiz fast nichts bringt, wir in vier Jahren - so wie heute - wieder vor demselben Problem stehen und daß es 1997 unendlich viele nicht gesühnte Taten gibt und wiederum eine Verjährungsdebatte beginnt. Die unglückseligen Verjährungsdebatten zu NS-Verbrechen haben genauso wenig den gewünschten Erfolg gebracht wie der Verjährungsbeschluß von 1993, und auch heute muß man kein Prophet sein, um zu wissen, daß wir im Jahre 2000 vor derselben Debatte stehen werden. Ich verstehe die Bedenken derjenigen, die unter den Straftaten der SED-Diktatur gelitten haben, aber Verjährung ist auch ein Rechtsgut, an das wir uns halten sollten, und ich bin sicher, wenn wir zum 3. Oktober 1990 eine Amnestie für alle die Straftaten beschlossen hätten, z. B. für Taten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, dann hätten wir wirklich dem Rechtsfrieden gedient, und es gäbe Sie meine Damen und Herren von der PDS heute nicht mehr im Deutschen Bundestag. Es stört mich zwar, daß ich in der Frage der Verjährung mit der PDS einer Meinung bin, das kann mich aber nicht daran hindern, konsequent und auch in Zukunft gegen jede Verjährungsverlängerung zu stimmen. Viel unbefriedigender ist für mich, daß gegebenenfalls Zehntausende von Verfahren eingestellt werden, wie im übrigen in der Vergangenheit bereits teilweise geschehen, oder so lange hinausgezögert werden, bis der Geschädigte oder Betroffene oder der Täter verstorben ist. Um nochmals auf die Amnestie zurückzukommen: Wann immer in der zweitausendjährigen Geschichte Deutschlands hätte es mehr Anlaß gegeben, aus Dankbarkeit für die unblutige Wiedervereinigung, für den Abzug von 1 Million fremder Soldaten von unserem Staatsgebiet und eine friedliche Zukunft eine beschränkte Amnestie zu verkünden. Gnade ist ein Akt der Vernunft und der Dankbarkeit und auch ein Rechtsakt. Anlage 7 Erklärung des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi (PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 13/8039, 13/9212, 13/9213, 13/9214) (207. Sitzung, Seiten 18927 B und 18930 C) An der namentlichen Abstimmung habe ich teilgenommen und mit Nein gestimmt. Anlage 8 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 24. November 1997 ihren Entschließungsantrag zu der Vereinbarten Debatte „Maßnahmen für mehr Beschäftigung in Deutschland" - Drucksache 13/8647 (neu) - zurückgezogen. Die Gruppe der PDS hat mit Schreiben vom 25. November 1997 ihren Antrag zur Verbesserung der deutsch-tschechischen Beziehungen - Drucksache 13/785- zurückgezogen. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar 1995 bis 30. Juni 1995 - Drucksachen 13/4020, 13/4401 Nr. 5- - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unterzeichnung und Ratifizierung europäischer Abkommen und Konventionen durch die Bundesrepublik Deutschland - Drucksachen 13/5006, 13/5550 Nr. 1.4- - Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 22. bis 26. April 1996 in Straßburg - Drucksachen 13/5284, 13/5550 Nr. 1.9- - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1995 - Drucksachen 13/5373, 13/5550 Nr. 1.11- - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung in Nigeria seit März 1996 - Drucksachen 13/7322, 13/7535 Nr. 1.1- Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung - Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 1997 - Drucksache 13/7607- Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwicklung und Aufbau von sozialen Sicherungssystemen in den Entwicklungsländern - Drucksachen 13/4535, 13/4906 Nr. 1- Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/3286 Nr. 1.7 Innenausschuß Drucksache 13/8508 Nr. 2.22 Haushaltsausschuß Drucksache 13/8508 Nr. 2.5 Drucksache 13/8615 Nr. 2.5 Drucksache 13/8615 Nr. 2.65 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/7867 Nr. 2.5 Drucksache 13/8106 Nr. 2.4 Drucksache 13/8106 Nr. 2.26 Drucksache 13/8508 Nr. 2.24 Ausschuß fair Gesundheit Drucksache 13/7867 Nr. 2.12 Drucksache 13/8615 Nr. 2.71 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/6129 Nr. 1.11 Drucksache 13/6129 Nr. 1.14 Drucksachen 13/7117 Nr. 2.10, 13/7306 Nr. 3.2 Drucksache 13/7117 Nr. 2.14 Drucksache 13/7541 Nr. 2.13 Drucksache 13/7706 Nr. 2.21 Drucksache 13/8269 Nr. 1.2 Drucksache 13/8269 Nr. 1.8 Drucksache 13/8615 Nr. 2.57 Drucksache 13/9086 Nr. 2.1 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/8269 Nr. 1.1
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ernst Hinsken


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nicht viele Gesetze in dieser Legislaturperiode wurden so eingehend beraten wie dieses Energiewirtschaftsgesetz. Wir waren alle gut beraten, hier nicht nur eine eintägige umfassende Anhörung durchzuführen, sondern auch viele Gespräche mit den EVUs, mit Kleinunternehmern, mit Großunternehmern und insbesondere mit den Kommunen zu führen.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Richtig!)

    Zwar ist hier nicht der ganz große Wurf gelungen, wie Sie, Frau Kollegin Hustedt gesagt haben. Aber es ist gelungen, eine runde Sache in Gesetzesform zu gießen, mit der sowohl alle Seiten dieses Hauses als auch die Betroffenen leben können.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Michaele Hustedt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht alle Seiten dieses Hauses, nur Ihre Seite!)

    Ich pflichte Herrn Minister Rexrodt bei, der sagte: Das, was die SPD hier heute gesagt hat, hörte sich ganz anders an als das, was die SPD im Wirtschaftsausschuß des Bundestages gesagt hat. Da waren Sie noch sehr kooperativ. Herr Kollege Jung, Sie haben im Wirtschaftsausschuß erklärt, daß Sie nicht geglaubt hätten, daß so viele Verbesserungsvorschläge eingebracht werden würden, wie es tatsächlich geschehen ist. Insofern könnte ich mir vorstellen, daß Sie sich jetzt einen Ruck geben und sagen: Wir sind bereit, dem Gesetz zuzustimmen und somit die Grundlage dafür schaffen, daß wir im Wettbewerb auf diesem Gebiet auch in Zukunft innerhalb Europas und darüber hinaus bestehen können.
    Herr Kollege Jung, die von Ihnen angesprochene Zustimmungsfreiheit - die von unserer Seite als gegeben angesehen wird - ist so niet- und nagelfest, daß Sie auch mit einem Normenkontrollverfahren - das steht Ihnen offen - nicht das erreichen, was Sie wollen.
    Wir haben vielfach Kontakt mit den Bundesländern gehabt.

    (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Auf hoher See!)

    Wir haben mit ihnen über das Gesetzesvorhaben gesprochen und ihre Meinung soweit wie irgend möglich berücksichtigt. Deswegen ist dieses vernünftige, gemeinsame Ganze herausgekommen.
    Bei dieser Gelegenheit möchte ich auf eines hinweisen - auch wenn es von Vorrednern schon gesagt worden ist; es kann gar nicht oft genug wiederholt werden -: Dieses Energiewirtschaftsgesetz ist neben der Neufassung des Kartellrechts das wichtigste Wirtschaftsgesetz, das wir in dieser Legislaturperiode beraten und beschließen wollen.
    Herr Minister Rexrodt, Sie haben dem Kollegen Uldall und dem Kollegen Friedhoff gedankt. Ich möchte an dieser Stelle auch Ihnen und Ihrem Haus dafür danken, daß Sie so viel Bewegung gezeigt haben, daß eine in sich geschlossene Konzeption gefunden wurde, mit der alle Seiten - guter Wille natürlich vorausgesetzt - leben können.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich darf bei dieser Gelegenheit noch einmal sagen: Herr Kollege Uldall, Sie waren derjenige, der insbesondere den Konsens mit den Kommunen herbeigeführt hat. Wir waren vor allen Dingen bestrebt, hier kein Gesetz gegen die Interessen der Kommunen vorzulegen, Herr Kollege Willner. Uns lag es vielmehr immer am Herzen, ein Gesetz zusammen mit den Kommunen zu machen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Ich kann - wie meine Kollegen - feststellen, daß uns gerade in letzter Zeit vermehrt vor allen Dingen Dankbriefe erreicht haben, in denen auf die Ausgangslage, auf den ursprünglichen Gesetzentwurf verwiesen wird. Wenn ich das mit dem vergleiche, was jetzt zu guter Letzt vorliegt, dann läßt das hoffen und wünschen. Wir sind uns darüber klargeworden,

    Ernst Hinsken
    daß wir richtiglagen und hier vernünftige Maßnahmen ergriffen haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Uns, der CSU - ich spreche hier für meine CSU-Freunde -, war nicht nur daran gelegen, daß die kommunalen Interessen hier Berücksichtigung finden. Uns lag insbesondere auch die Situation der kleinen und mittleren EVUs am Herzen. Wenn ich diese in gewisser Hinsicht mit den Kommunen gleichsetze, kann ich feststellen: Für beide, sowohl für die Kommunen als auch für die kleinen und mittleren EVUs, wurde etwas Positives erreicht. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei all denen bedanken, die hier Kompromißbereitschaft gezeigt und damit einen erheblichen Beitrag zum Gelingen dieses großen Reformvorhabens geleistet haben.
    Wir haben vor allen Dingen der Forderung der kommunalen Spitzenverbände Rechnung getragen und das Alleinkäufermodell als Wettbewerbsalternative zum verhandelten Netzzugang im Gesetz verankert. All denen, die Kritik daran üben, daß das Alleinkäufermodell nicht unbefristet ins Gesetz aufgenommen wurde, möchte ich zu bedenken geben, daß beide Netzzugangsalternativen, also sowohl der verhandelte Netzzugang als auch das Alleinkäufersystem, im Jahre 2003 auf ihre Wettbewerbswirkungen überprüft werden. Ich habe keinen Zweifel daran, daß das Alleinkäufermodell, wenn es sich - wie von den kommunalen Spitzenverbänden vorgetragen - in seiner Wettbewerbswirkung als gleichwertig erweist, gegebenenfalls verlängert werden kann. Den oftmals befürchteten automatischen Wegfall dieses Systems wird es nicht geben. Das heißt, wir, der Deutsche Bundestag, werden das Heft weiterhin in der Hand halten.

    (Zuruf der Abg. Michaele Hustedt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    - Frau Kollegin Hustedt, ich weiß nicht, ob Sie dann noch dabei sind. Aber ich wünsche es Ihnen - genauso wie den übrigen Kollegen -, damit wir darüber reden können.

    (Albert Schmidt [Hitzhofen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Sie sind bestimmt noch dabei! Sie gehören doch zur jungen Garde!)

    Wir haben des weiteren erreicht - damit wurde auch eine Forderung der Kommunen erfüllt -, daß der besonderen Bedeutung der Nutzung von KraftWärme-Kopplungsanlagen durch Schutzvorschriften bei der Durchleitung und dem Direktleitungsbau Rechnung getragen wird. Damit sind auch die Belange des Umweltschutzes, wie ich meine, angemessen berücksichtigt.
    Zu guter Letzt haben wir auch die Konzessionsabgabe, die für die Finanzkraft der Städte und Gemeinden in unserem Land von erheblicher Bedeutung ist, institutionell abgesichert. Besonders erwähnenswert erscheint mir, daß bestehende Konzessionsverträge - eine Vielzahl solcher Verträge wurde erst in jüngster Zeit neugeschlossen - durch die Liberalisierung und
    den Wegfall der Ausschließlichkeit im übrigen unberührt bleiben.
    Werte Kolleginnen und Kollegen, außerdem haben wir im Gesetz wohlüberlegt geregelt, daß die Konzessionsabgabe nach Ablauf eines Konzessionsvertrages für ein ganzes Jahr weitergezahlt werden muß, um den Kommunen auch während laufender Vertragsverhandlungen die Entgelte zu sichern. Deshalb komme ich zu dem Schluß: Die Kommunen können mit diesem Ergebnis wahrlich zufrieden sein. All die Dankbriefe, die wir bekommen, sind berechtigt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Meine Damen und Herren, wir haben bei all den vorgenannten Punkten auch die Interessen der vielen mittelständischen Energieversorgungsunternehmen nicht aus dem Auge verloren, deren Probleme sich vielfach mit denen der Kommunen decken.
    Ein weiteres Anliegen, welches uns von der CSU besonders auf den Nägeln brannte, hat ebenfalls Eingang in das Gesetz gefunden. Ich meine die Vorschrift, nach der die Preisdifferenzierung nach oben begrenzt wird -, gerade auch im Interesse der Bürger und gewerblichen Kleinverbraucher des ländlichen Raums. Dies ist Politik für die Fläche. „Rosinenpickereien" zu überproportional großen Lasten der dort wohnenden Bevölkerung wird es nicht geben. Ich bin besonders dankbar, Herr Minister Rexrodt, daß auch Sie angesprochen haben, daß durch diese Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes für alle, nicht nur für einige wenige - wie das von Oppositionsseite behauptet wird -, etwas Positives herauskommt.
    Richtig ist auch, daß die Forderung, die ich bereits in der ersten Lesung erhoben hatte, im Gesetz nunmehr ihren Niederschlag gefunden hat, und zwar eine eindeutige Beweislastregelung zugunsten des durchleitungswilligen Dritten, der nun nicht mehr beweisen muß, daß die Durchleitung möglich ist. Vielmehr muß der Netzinhaber beweisen, daß die Durchleitung aus den im Gesetz genannten Gründen unmöglich ist. Dies kommt nicht zuletzt den mittelständischen Energieversorgern, die fremde Netze nutzen wollen, zugute, weil sie hiermit langwierige und kostenträchtige Prozesse vermeiden können.
    Werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte nicht verschweigen, daß uns bis in die letzten Tage hinein auch einige Briefe von Bürgern erreicht haben, die mit dem erzielten Kompromiß nicht zufrieden sind. Den einen geht die Liberalisierung zu weit; den anderen geht sie hingegen nicht weit genug.
    An dieser Stelle ist darauf zu verweisen, daß gerade die CSU sowie Mittelstands- und Kommunalpolitiker der CDU/CSU-Fraktion - Kollege Willner, Professor Blank, Kollege Götz, um nur einige zu nennen - stets betont haben, daß die berechtigten Forderungen der Kommunen und mittelständischen Energieversorgungsunternehmen angemessen berücksichtigt werden müssen. Dies ist gelungen.
    Stets waren wir aber auch für eine Öffnung des Energiemarktes und damit für die Beseitigung eines der letzten monopolistisch strukturierten Bereiche

    Ernst Hinsken
    der deutschen Wirtschaft. In einer Zeit von Automatisierung und Rationalisierung ist gerade der Energiepreis mit der wichtigste Standortfaktor eines Landes. Auch unsere Unternehmen brauchen niedrige Strompreise, um gegenüber unseren Nachbarn bestehen zu können. Schlicht gesagt: Wir brauchen die Liberalisierung, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftstandortes Deutschland zu stärken und um in- nd ausländische Investoren von der Attraktivität unseres Standortes zu überzeugen.
    Mit diesem Gesetz, verehrte Kolleginnen und Kollegen, schaffen wir verläßliche Rahmenbedingungen für den künftigen Energiemarkt. Ich möchte alle Beteiligten, trotz der Kritik an einzelnen Punkten, ermutigen, sich hieraus ergebende Chancen zu nutzen. Die Grundlagen dafür sind geschaffen.
    Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Kollege Dietmar Schütz, SPD.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Dies ist kein historischer Tag heute. Obwohl: Das Energiewirtschaftsgesetz könnte das Schlüsselgesetz für eine Strategie der CO2-Reduktion und des Klimaschutzes sein, wenn Sie denn die richtigen Instrumente wählen würden. Dies aber tun Sie nicht, weil Sie das Stromeinspeisungsgesetz nicht in das Energiewirtschaftsgesetz integrieren, sondern nur anhängen und mit einer völlig falschen Härtefallklausel eine völlig unsinnige Deckelung für die regenerativen Energien, die für sie das faktische Aus bedeutet, festschreiben und weil Sie bei den Netzzugangsstrukturen und den Kostenstrukturen auf der Netzebene nicht die Interessen kleiner, dezentraler Erzeuger berücksichtigen.

    (Gunnar Uldall [CDU/CSU]: Sie machen sich schlicht lächerlich!)

    - Wir können darüber gleich noch reden, Herr Uldall.
    Ich will diese beiden Aspekte behandeln und mit der Netzzugangsproblematik beginnen. Diese hat, wie Sie gleich merken werden, viel mit regenerativer Energie zu tun. Sie haben sich bei der Normierung der Durchleitungsvorschriften nach der anhaltenden Kritik aus der Wirtschaft und vom Kartellsenat des BGH etwas bewegt. Im Ergebnis wollen Sie aber nach wie vor nichts regeln. Sie delegieren diese wichtige Aufgabe über die Kann-Formulierung des § 3 c Abs. 2 - von der Sie, wie Sie gerade gesagt haben, Herr Rexrodt, keinen Gebrauch machen wollen - auf die sogenannte Verbändevereinbarung, die uns jetzt im Entwurf vorliegt.
    Wenn diese Verbändevereinbarung in Kraft tritt, orientieren sich die Durchleitungsentgelte an einem entfernungsabhängigen Leistungspreis. Dadurch könnte wohl die Durchleitung von großen Strommengen über kurze Entfernungen zu angemessenen Durchleitungsentgelten realisiert werden; für die Masse der anderen Fälle wird jedoch der Netzzugang zugunsten der Netzbetreiber - das sind die großen Verbundunternehmen - durch sehr hohe Nutzungsentgelte massiv behindert. Im europäischen Ausland sieht das völlig anders aus. Dort gelten strommengenabhängige, aber entfernungsunabhängige Durchleitungsentgelte. Einen solchen „Briefmarkentarif" erhoffte ich mir auch für uns.
    Die sehr hohen Nutzungskosten treffen kleine Stadtwerke und kleine Industriebetriebe inmitten eines großen Verbundnetzes ebenso wie dritte Anbieter, die auf Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder auf rein regenerativen Stromerzeugungsanlagen Strom produzieren, besonders hart. In allen anderen westlichen Ländern, insbesondere in Skandinavien, aber auch in England, in den Niederlanden und in den USA, gibt es staatlich geregelte Netzbenutzung.
    Es ist doch ein Widersinn, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen, daß wir in den anderen von uns liberalisierten Netzen - bei der Telekom, bei der Bahn - mittels einer Regulierungsbehörde eine klare Regulierung geschaffen haben, die Netzzugang und Netzbetrieb regelt und kontrolliert, nur nicht in der Stromwirtschaft. Was soll dieser Unfug?

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Rolf Köhne [PDS])

    Die Stromindustrie hat ein gleiches Netzzugangsrecht auf den anderen Märkten - wie in der Telekommunikation - für sich nachdrücklich gefordert. Das Argument, monopolgeneigte Märkte müßten reguliert werden, galt zu Recht für die Bahn und für die Telekom. Im gleichen Umfang gilt dies auch für den Strommarkt.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Ich wiederhole: Monopolgeneigte Märkte müssen reguliert werden. Ich will dazu ein Beispiel nennen, das ich von Claus Möller gehört habe: Wenn der Firma Daimler-Benz alle Autobahnen gehörten, so hätten andere Automobilhersteller nur dann eine faire Chance auf Autobahnbenutzung, so sagt er, wenn eine neutrale Instanz dafür Sorge trägt, daß die anderen Autos nach gleichen Bedingungen wie Mercedes auf der Autobahn fahren dürfen.

    (Geit Willner [CDU/CSU]: Das sollten Sie aber vorher testen, Herr Kollege!)

    Sonst könnten VW und BMW aufgeben.
    Diese Logik gilt auch für die EVUs. Deswegen: Orientieren Sie sich an Skandinavien, an den Niederlanden, an England und an den USA und regeln Sie das genauso! Sie tun das nämlich bisher nicht.

    (Kurt-Dieter Grill [CDU/CSU]: Das ist so logisch wie die Energiepolitik in Deutschland!)

    - Das ist hier genauso logisch wie in anderen Ländern.

    Dietmar Schütz (Oldenburg)

    Ich spreche deswegen so ausführlich über die Regulierung der Netze, weil hier die zentrale Weichenstellung auch für die regenerativen Energien stattfinden muß. Fairer Zugang zu den Netzen und ein Kostenausgleich auf der Netzebene sind für die erneuerbaren Energien lebenswichtig.

    (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Die Koalition hat diese Netzregulierung nicht vorgenommen.
    Ich komme jetzt zu einer entscheidenden Frage: Einen Kostenausgleich auf der Netzebene - das wäre für uns eine sinnvolle Härtefallregelung - bringen Sie nicht zustande. Statt dessen bringen Sie als Ihre Lösung zur Härtefallklausel im Stromeinspeisungsgesetz wieder den doppelten Deckel. Das bedeutet das Aus für die regenerativen Energien in den Jahren 2001, 2002.

    (Walter Hirche [F.D.P.]: Vorschlag des Bundesrates!)

    - Ich komme gleich dazu, Herr Hirche.
    Schon heute werden sich die Investoren am Gesetz orientieren und deshalb schon heute auf das Ende der diesbezüglichen Regelung schauen; sie werden nicht investieren. Das ist die Wirkung Ihres doppelten Deckels. Denken Sie daran, was bisher schon alles auf diesem Markt passiert ist. Tacke ist pleite gegangen; Enercon baut ab. Daran hängen 10 000 Arbeitsplätze.

    (Kurt-Dieter Grill [CDU/CSU]: Das hat aber nichts damit zu tun, Herr Schütz! Erklären Sie einmal, warum Herr Tacke pleite gegangen ist!)

    - Weil die Bedingungen im Augenblick nicht auskömmlich sind, lieber Herr Grill.
    Wir sollten statt dessen mit einem bundesweiten Kostenausgleich auf der Netzebene beginnen. Er ist deswegen so wichtig, weil im Augenblick alle Kosten bei den norddeutschen Unternehmen auflaufen. Diese regionale Schieflage, die wir zu Recht beklagen, darf nicht hingenommen werden. Es kann nicht angehen, daß beim Ausbau der regenerativen Energien - insbesondere bei der Windenergie, aber jetzt auch bei der Biomasse - alle Kosten nur in Norddeutschland auflaufen. Das kann nicht sein. Man muß da für einen Ausgleich sorgen; es genügt nicht, das mit einem Deckel lösen zu wollen. Denn die Kosten fallen tatsächlich an.
    Die in der Sache begrüßenswerte Einbeziehung von Biomasse wird das noch verstärken. Ich komme als Oldenburger aus einem Gebiet, wo Biomassenutzung stattfinden wird. Auch in bezug darauf gibt es keinen Ausgleich. Alle Kosten landen bei uns. Das kann nicht sein.