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    Plenarprotokoll 13/196 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 196. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 8. Oktober 1997 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Beschaffung des Waffensystems EUROFIGHTER 2000; weitere aktuelle Fragen) 17641A Volker Rühe, Bundesminister BMVg . 17641 B Walter Kolbow SPD 17642 B Volker Rühe, Bundesminister BMVg . 17642 C Jürgen Koppelin F.D.P 17642 D Voker Rühe, Bundesminister BMVg . . 17643 A Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17643 C Volker Rühe, Bundesminister BMVg . 17643 D Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 17644 A Volker Rühe, Bundesminister BMVg . 17644 B Uta Zapf SPD 17644 C Volker Rühe, Bundesminister BMVg . 17644 D Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17645 A Volker Rühe, Bundesminister BMVg . 17645 B Hans Raidel CDU/CSU 17645 D Manfred Opel SPD 17646 A Volker Rühe, Bundesminister BMVg . 17646 C Eckart Kuhlwein SPD 17647 C Volker Rühe, Bundesminister BMVg . 17647 D Christian Sterzing BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17648 B Volker Rühe, Bundesminister BMVg . 17648 B Gernot Erler SPD 17649 A Volker Rühe, Bundesminister BMVg . 17649 B Dieter Heistermann SPD 17649 D Volker Rühe, Bundesminister BMVg . 17650 A Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17650 C Volker Rühe, Bundesminister BMVg . 17650 D Klaus-Jürgen Warnick PDS 17651 D Joachim Günther, Parl. Staatssekretär BMBau 17652 B Dr. Christa Luft PDS 17652 C Joachim Günther, Parl. Staatssekretär BMBau 17652 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 13/8657 vom 2. Oktober 1997) 17653 A Beibehaltung der Truppenübungsplatzkonzeption; Nutzung des früheren sowjetischen Truppenübungsplatzes Ruppiner Heide/Brandenburg vor Klärung der Vermögenszuordnung als Schieß- und Bombenabwurfplatz durch die Bundeswehr MdlAnfr 1, 2 Ernst Bahr SPD Antw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg . 17653 B, 17653 C ZusFr Ernst Bahr SPD 17653 D Finanzielle Situation der Frankfurter Siedlungsgesellschaft (FSG); Sanierungsbedarf beim Wohnungsbestand der FSG MdlAnfr 5, 6 Jörg Tauss SPD Antw PStSekr Joachim Günther BMBau . 17654 A ZusFr Jörg Tauss SPD 17654B, 17654 D Äußerung des Pressesprechers des BMZ über den Umgang von Welthungerhilfe und Terre des Hommes mit Spendengeldern MdlAnfr 7 Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Klaus-Jürgen Hedrich BMZ 17655B ZusFr Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17655 C Weltweite Bekämpfung der Kinderarbeit MdlAnfr 10 Rudolf Bindig SPD Antw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . . 17656 C ZusFr Rudolf Bindig SPD 17656 D Vernichtung von Arbeitsplätzen durch die neue Niedriglohnentwicklung in der Wirtschaft; Ersatz von Vollarbeitsplätzen durch sozialversicherungsfreie, ungeschützte Teilzeitarbeitsplätze MdlAnfr 11, 12 Wolfgang Weiermann SPD Antw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . . . 17657 B ZusFr Wolfgang Weiermann SPD . . . 17657 D ZusFr Rudolf Bindig SPD 17659 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 17659 B Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaft „Rheinhafen Remagen-Oberwinter"; Gründe für die Erstellung eines zweiten Wertgutachtens durch die Oberfinanzdirektion Koblenz MdlAnfr 13, 14 Jürgen Koppelin F.D.P. Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 17659D, 17660 C ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . 17660A, 17660 C ZusFr Horst Friedrich F.D.P 17661 A Konzept „Ostsee-Express" des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (BUND) zur Verbesserung des Schienenverkehrs in Mecklenburg-Vorpommern MdlAnfr 16, 17 Dr. Christine Lucyga SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 17661 C, 17662 D ZusFr Dr. Christine Lucyga SPD 17661 D, 17662 D ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17662C, 17663 B Mittelstreckungen für das VDE Nr. 1 (Schienenverbindung Lübeck/Hagenow Land-Rostock-Stralsund); wirtschaftliche Kriterien für das VDE Nr. 10 (LübeckRostock-Stettin) MdlAnfr 18, 19 Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . 17663 D, 17664 C ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17664 A, 13664 D ZusFr Dr. Christine Lucyga SPD . . . . 17665 B Benachteiligung ausländischer Studenten durch die geplante Verschärfung der Aufenthaltsbestimmungen für Ausländer MdlAnfr 23 Stephan Hilsberg SPD Antw PStSekr Bernd Neumann BMBF . 17665 D ZusFr Stephan Hilsberg SPD 17666 A Vereinbarungen über eine Haftung im Falle von Unfällen bei der Cassini-Huygens-Mission zum Saturn MdlAnfr 25 Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Bernd Neumann BMBF . 17666D ZusFr Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17667 B ZusFr Horst Kubatschka SPD 17667 D Kritik von Dr. Michio Kaku an den Umweltverträglichkeitsstudien der US-Raumfahrtbehörde NASA zu den Risiken beim Einsatz von radiothermoelektrischen Generatoren im Weltraum MdlAnfr 26, 27 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Bernd Neumann BMBF . 17668B, 17668 C ZusFr Horst Kubatschka SPD 17668 D Verweigerung der Einsichtnahme in Unterlagen des Arbeitsstabes Libanon gegenüber dem Entführungsopfer H. Strübig; Reaktion des Auswärtigen Amtes auf eine Strafanzeige des Entführten MdlAnfr 28, 29 Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Antw StMin Helmut Schäfer AA 17670B, 17670D ZusFr Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17670 C Nächste Sitzung 17670 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17671* A Anlage 2 Kohlendioxid-Anreicherung der Atmosphäre seit 1950; Fortschritte im Hinblick auf eine Minderung der CO2-Anreicherung MdlAnfr 3, 4 - Drs 13/8657 - Helmut Lamp CDU/CSU SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 17671* C Anlage 3 Belegungsverteilung bei den Rehabilitationseinrichtungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Landesversicherungsanstalten MdlAnfr 8, 9 - Drs 13/8657 - Dr. Peter Struck SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 17672* A Anlage 4 Einsatz- und Konkurrenzfähigkeit des Verkehrssystems Omnibus, insbesondere im ländlichen Bereich MdlAnfr 15 - Drs 13/8657 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 17672* D Anlage 5 Absenkung der Provisionen für innerdeutsche Lufthansaflüge an die Reisevermittler durch die Deutsche Lufthansa; Sondervereinbarungen mit großen Reisebüroketten; Benachteiligung mittelständischer Unternehmen MdlAnfr 20, 21 - Drs 13/8657 - Ernst Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV . 17673* A Anlage 6 Erhöhung der Anzahl qualifizierter ausländischer Studierender an deutschen Hochschulen MdlAnfr 22 - Drs 13/8657 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMBF 17673* B Anlage 7 Wissenschaftliche Auswirkungen einer nochmaligen Verschiebung der CassiniHuygens-Mission zum Saturn MdlAnfr 24 - Drs 13/8657 - Lothar Fischer (Homburg) SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMBF 17673* D Anlage 8 Vereinbarkeit der Schließung der Außenstelle der deutschen Botschaft in Kamerun mit der Außenwirtschaftspolitik MdlAnfr 30 - Drs 13/8657 - Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 17674* B Anlage 9 Einstellung der Produktion von Landminen durch deutsche Firmen; Einstellung der Förderung eines tauglichen Minenräumsystems der Fa. Krohn aus der Eifel MdlAnfr 31, 32 - Drs 13/8657 - Heinz Schmitt (Berg) SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 17674* C Anlage 10 Neustrukturierung der Trägerlandschaft in der Auswärtigen Kulturpolitik MdlAnfr 33, 34 - Drs 13/8657 - Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 17675* A Anlage 11 Überprüfung des Falles des als „untaugliches Beweismittel" angesehenen Helmut Gröbe im Verfahren gegen Hermann Sten MdlAnfr 35, 36 - Drs 13/8657 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 17675* B Anlage 12 Zeugenaussagen des V-Mannführers des Bundeskriminalamtes K. Hertel; disziplinarische Maßnahmen MdlAnfr 37 - Drs 13/8657 - Egbert Nitsch (Rendsburg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 17675* D Anlage 13 Anforderung externer Helfer für Hilfsmaßnahmen des THW im Ausland; soziale Absicherung; Inanspruchnahme von THW-Schulungseinrichtungen durch nichtstaatliche Hilfsorganisationen MdlAnfr 38, 39 - Drs 13/8657 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 17676* A Anlage 14 Berücksichtigung des BVerfG-Urteils vom 27. Mai 1992 bei der Neuordnung der Oberfinanzdirektionen, insbesondere hinsichtlich der OFD Bremen MdlAnfr 41 - Drs 13/8657 Konrad Kunick SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 17676* C 196. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 8. Oktober 1997 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Behrendt, Wolfgang SPD 8. 10. 97 Berger, Hans SPD 8. 10. 97 Borchert, Jochen CDU/CSU 8. 10. 97 Fink, Ulf CDU/CSU 8. 10. 97 Formanski, Norbert SPD 8. 10. 97 Francke (Hamburg), CDU/CSU 8. 10. 97 Klaus Fuchs (Verl), Katrin SPD 8. 10. 97 Gysi, Andrea PDS 8. 10. 97 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 8. 10. 97 Heyne, Kristin BÜNDNIS 8. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Hirche, Walter F.D.P. 8. 10. 97 Hoffmann (Chemnitz), SPD 8. 10. 97 Jelena Knoche, Monika BÜNDNIS 8. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Lehn, Waltraud SPD 8. 10. 97 Marx, Dorle SPD 8. 10. 97 Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 8. 10. 97 Rauen, Peter CDU/CSU 8. 10. 97 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 8. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 8. 10. 97 Schmidt (Fürth), CDU/CSU 8. 10. 97 Christian Schmidt-Zadel, Regina SPD 8. 10. 97 Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 8. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Schulte (Hameln), SPD 8. 10. 97 Brigitte Schultz (Everswinkel), SPD 8. 10. 97 Reinhard Seidenthal, Bodo SPD 8. 10. 97 Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 8. 10. 97 Sigrid Storm, Andreas CDU/CSU 8. 10. 97 Tappe, Joachim SPD 8. 10. 97 Verheugen, Günter SPD 8. 10. 97 Vosen, Josef SPD 8. 10. 97 Zierer, Benno CDU/CSU 8. 10. 97 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Fragen des Abgeordneten Helmut Lamp (CDU/CSU) (Drucksache 13/8657 Fragen 3 und 4): Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Maße die Atmosphäre seit 1950 mit CO2 angereichert wurde? Welche Fortschritte zur Minderung der CO2-Anreicherung konnten mit Blick auf die nationale Selbstverpflichtung in der Bundesrepublik Deutschland bisher erzielt werden? Zu Frage 3: Nach den der Bundesregierung vorliegenden Daten nahm die atmosphärische CO2-Konzentration von rund 310 ppmv (parts per million by volume) im Jahre 1950 auf ca. 360 ppmv im Jahre 1995 zu (Zunahme um mehr als 16 %). Die 1958 am Observatorium Mauna Loa, auf Hawaii begonnen Direktmessungen der CO2-Konzentration in der Atmosphäre schließen sich mit einem Wert von 315 ppmv unmittelbar an die aus der Untersuchung von Eisbohrkernen rekonstruierten zeitlichen Entwicklungen der troposphärischen. CO2-Konzentration an. Seit 1950 betrug die durchschnittliche jährliche Zunahme 0,35 %. Die Entwicklung der gemessenen Werte für CO2 und CH4 entnehmen Sie bitte der Tabelle die ich Ihnen im Anschluß an die Fragestunde überreichen werde. Zu Frage 4: Das Ziel der Bundesregierung besteht darin, die CO2-Emissionen bis zum Jahre 2005 gegenüber 1990 um 25 % zu reduzieren. Hierzu hat die Bundesregierung am 13. Juni 1990, 7. November 1990, 11. Dezember 1991 und 29. September 1994 Beschlüsse gefaßt. Ein weiterer Beschluß des Bundeskabinetts, mit dem Zwischenbilanz über die bislang erzielten Ergebnisse des nationalen Klimaschutzprogramms gezogen wird und weitere Maßnahmen zur Verwirklichung des Klimaschutzziels der Bundesregierung beschlossen werden sollen, wird derzeit von der Bundesregierung vorbereitet. Das nationale Klimaschutzprogramm enthält mehr als 130 Maßnahmen, die seit 1990 schrittweise umgesetzt werden. Hierzu zählen ordnungsrechtliche Anforderungen wie die Wärmeschutzverordnung, die Heizungsanlagenverordnung und die Kleinfeuerungsanlagenverordnung, ökonomische Instrumente wie die Förderungsprogramme der Banken des Bundes oder die im Rahmen der Wohnungsbauförderung gewährten Zulagen für Wärmeschutzmaßnahmen und die Nutzung energieeffizienter Techniken sowie flankierende Maßnahmen, wie Information und Beratung, Aus- und Fortbildung, Forschung und Entwicklung. Mit dem bislang von der Bundesregierung verabschiedeten Maßnahmenbündel wird nach den Ergebnissen jüngst vorgelegter Studien eine CO2-Minderung von 15-17 % bis zum Jahre 2005 erreicht werden. Die bisherige Bilanz der CO2-Emissionen führt zu folgendem Ergebnis: Zwischen 1990 und 1996 gingen die CO2-Emissionen um 10,3 % zurück. Dabei wurde der kontinuierliche Rückgang zwischen 1990 und 1995 (-11,8 %) aufgrund der ungewöhnlich kalten Winter 1995/96 bzw. 1996/97 durch einen temperaturbedingten Anstieg der CO2-Emissionen unterbrochen. Das Verhältnis der energiebedingten CO2-Emissionen zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist in Deutschland im Zeitraum 1990 bis 1996 um rund 19 % gesunken. Hier zeigt sich, daß sich die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und CO2-Emissionen fortgesetzt hat. Zwischen 1990 und 1996 haben sich die CO2-Emissionen pro Einwohner um 13,3 % vermindert. Die Entwicklungen der letzten Jahre lassen sich dem Zweiten Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutschland nach dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen im einzelnen entnehmen. Dieser Bericht wurde vom Bundesumweltministerium veröffentlicht. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Peter Struck (SPD) (Drucksache 13/8657 Fragen 8 und 9): Wie ist die derzeitige Belegungssituation (in v. H. zur verfügbaren Bettenzahl, eigene Betten/Vertragsbetten) bei den Rehabilitationseinrichtungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und - nach Kenntnis der Bundesregierung - der Landesversicherungsanstalten - jeweils nach Anstalten getrennt -, verteilt auf eigene Einrichtungen der Rentenversicherungsträger und die von den Rentenversicherungsträgern in Anspruch genommenen Vertragsbetten in privaten Rehabilitationseinrichtungen? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung veranlaßt, die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 26. Juni 1997 zur gleichgewichtigen Verteilung des durch die Einsparung im Rehabilitationsbereich bedingten Belegungsrückgangs auf eigene Einrichtungen der Rentenversicherungsträger und auf vertraglich in Anspruch genommene private Rehabilitationseinrichtungen umzusetzen und künftig abzusichern (vgl. Plenarprotokoll 13/184, S. 16 616 A)? Zu Frage 8: Die trägereigenen Rehabilitationseinrichtungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte sind derzeit zu rd. 80 Prozent ausgelastet. Im Februar 1996 lag der Auslastungsgrad der eigenen Einrichtungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte noch bei 91,3 Prozent. Der Auslastungsgrad bei vertraglich durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Anspruch genommenen Einrichtungen beträgt nach einer Schätzung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte derzeit rd. 60 Prozent, wobei zu berücksichtigen ist, daß diese Einrichtungen nicht ausschließlich durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung belegt werden. Zur Belegungssituation eigener und vertraglich in Anspruch genommener Einrichtungen der Landesversicherungsanstalten liegen aktuelle Daten nicht vor. Es kann nur auf die Daten zurückgegriffen werden, die für einen Bericht an den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages erhoben wurden. Danach ist die Auslastung bei den Einrichtungen der Träger der Arbeiterrentenversicherung von Anfang 1996 bis April 1997 von rd. 92 v. H. auf rund 71 Prozent zurückgegangen. Die Belegung in privaten Einrichtungen wurde im Bereich der Arbeiterrentenversicherung von Anfang 1996 bis April 1997 um rd. 30 v. H. zurückgeführt. Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat diesen Bericht in seiner Sitzung am 1. Oktober 1997 zur Kenntnis genommen. Zu Frage 9: Mit Schreiben vom 28. Juli 1997 hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung den Trägern der Rentenversicherung die Entschließung des Bundestages vom 26. Juni 1997 zur gleichgewichtigen Verteilung der durch die Einsparungen im Rehabilitationsbereich bedingten Belegungsrückgänge auf vertragliche und trägereigene Rehabilitationseinrichtungen mit der Bitte um Beachtung übersandt. Die Träger haben zugesagt, die Entschließung beachten zu wollen. Die in der Antwort auf Ihre erste Frage genannten Zahlen belegen, daß sich die Träger der Rentenversicherung im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten bemüht haben, der Auffassung des Deutschen Bundestages, wie sie in der von Ihnen angesprochenen Entschließung zum Ausdruck kommt, Rechnung zu tragen. Dieses Bemühen stößt aber wegen der gleichzeitig von ihnen erwarteten Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit an Grenzen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 13/8657 Frage 15): Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit im Rahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) das Verkehrssystem Omnibus in Anbetracht seiner im Vergleich zum Verkehrssystem Schiene deutlich niedrigeren Förderung aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) auch künftig auf dem deutschen Markt, insbesondere im ländlichen Bereich, noch einsatz- und konkurrenzfähig bleibt? Gerade im ländlichen Bereich dürfte der Bus gegenüber dem Schienenverkehr deutliche Vorteile und niedrigere Kosten aufweisen, so daß seine Einsatz-und Konkurrenzfähigkeit außer Frage stehen sollte. Es ist aber nicht Aufgabe der Bundesregierung, im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs den Ländern und Gemeinden konkrete Vorgaben zu machen. Aufgaben- und Finanzverantwortung für alle Bereiche des ÖPNV liegen seit 1996 allein bei den Ländern. Sie können über die Landes-ÖPNV-Gesetze und den Einsatz staatlicher Fördermittel Akzente und Prioritäten setzen. Dazu gehört auch die Entscheidung über den Einsatz von Finanzhilfen für Schienen- oder Straßen-ÖPNV. Der Bund hat die Länder zur Wahrnehmung dieser Verantwortung in großzügiger Weise mit Fördermitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und dem Regionalisierungsgesetz ausgestattet. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 13/8657 Fragen 20 und 21): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Deutsche Lufthansa mit einem Anteil von rund 80 % am innerdeutschen Linienluftverkehr als marktbeherrschendes Unternehmen anzusehen ist, und wie reagiert die Bundesregierung vor diesem Hintergrund über ihre Vertreter im Aufsichtsrat des Unternehmens darauf, daß die Deutsche Lufthansa die Provisionen für innerdeutsche Lufthansaflüge an die Reisevermittler von 9 % auf 5 % abgesenkt hat? Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß von dieser Absenkung der Provision die großen Reisebüroketten, z. B. Hapag-Lloyd, Eurolloyd oder Deutsches Reisebüro, an denen die Deutsche Lufthansa beteiligt ist und andere Reisebüroketten durch gesondert vereinbarte Zusatzprovisionen nicht betroffen sind, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um zu verhindern, daß hierin eine Ausnutzung von Marktmacht zum Nachteil der mittelständischen Unternehmen zu sehen ist? Zu Frage 20: Eine Einflußnahme der Aufsichtsratsmitglieder ist nach Ansicht der Bundesregierung nicht möglich, insbesondere nicht in der Endphase der Privatisierung. Die unternehmerischen Ziele legen der Bundesregierung eine gewisse Zurückhaltung auf. Zu Frage 21: Nein, der Gegenstand der Frage fällt in den Bereich der unternehmerischen Entscheidung der Deutschen Lufthansa AG. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 13/8657 Frage 22): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. gedenkt sie noch zu ergreifen, damit sich die Anzahl qualifizierter ausländischer Studierender an deutschen Hochschulen erhöht? Die Bundesregierung hat seit 1996 verschiedene Reformmaßnahmen initiiert, die die Zahl qualifizierter ausländischer Studierender an deutschen Hochschulen erhöhen sollen. Die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschulen bildet außerdem einen besonderen Schwerpunkt der Initiative der Bundesregierung zur Novellierung des Hochschulrahmengesetzes. Daneben haben die Regierungschefs der Länder ein Maßnahmenpapier der Kultusministerkonferenz am 18. Dezember 1996 zustimmend zur Kenntnis genommen, das sich vor allem auf Maßnahmen im Verantwortungsbereich der Länder konzentriert. Die Maßnahmen werden im einzelnen in der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. „Internationale Attraktivität des Hochschulstandortes Deutschland als Aufgabe deutscher Politik" dargestellt werden. Der Antwortentwurf auf die Große Anfrage befindet sich derzeit in der Abstimmung mit den Bundesressorts und den Wissenschaftsorganisationen. Dieser Antwort, die gegen Ende des Jahres erfolgen wird, werden Sie detaillierte Antworten zur Gesamtthematik entnehmen können, einschließlich der Darstellung der bereits eingeleiteten Maßnahmen. Beispielhaft benennen möchte ich folgende Maßnahmen: - 13 neue international ausgerichtete Modellstudiengänge mit durchstrukturiertem Studium und berechenbarer Studiendauer; - Schaffung der rahmenrechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe der international verbreiteten Hochschulgrade „Bachelor" und „Master" in der HRG-Novelle; - der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert acht neue Studiengänge für die Weiterqualifizierung ausländischer Bachelors, die aus 40 Vorschlägen ausgewählt werden konnten; - Einführung eines Leistungspunktsystems (credit point system) in den deutschen Studiengängen zur Akkumulation und zum erleichterten Transfer von Studien- und Prüfungsleistungen; - Verschiedene Studentenwerke bieten zum kommenden Wintersemester erstmalig ausländischen Bewerbern Service-Pakete an, die zu einem attraktiven Festpreis Unterkunft, Verpflegung und andere Nebenleistungen vorsehen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Lothar Fischer (Homburg) (SPD) (Drucksache 13/8657 Frage 24): Welche konkreten negativen Auswirkungen befürchtet die Bundesregierung für den Fall, daß die Cassini-Huygens-Mission zum Saturn nochmals - und dieses Mal bis zum Jahr 2001 - verschoben wird, um ein Erd-Swing-by-Manöver zu vermeiden, auf den mit dieser Mission verfolgten wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn? Bei dem jetzt vorgesehenen Start nutzt die CASSINI-HUYGENS-Mission die besonders vorteilhafte Ausrichtung der Planeten Erde, Venus, Jupiter und Saturn. Diese erlaubt es, mittels einer Kombination von Vorbeiflugmanövern an Venus (2 x, im April 1998 bzw. Juni 1999), Erde (August 1999) und Jupiter (Dezember 2000) deren Schwerefelder zur Beschleunigung des Satelliten zu nutzen und so die Flugdauer wesentlich zu verkürzen. Dieses günstige „Startfenster" schließt sich Anfang November 1997. Eine Verschiebung des Starts bis zum Jahre 2001 würde folgende Nachteile mit sich bringen: - Durch die ungünstigere Ausrichtung der Planeten ergibt sich eine geringere Beschleunigung. Um den Saturn zu erreichen und dort die geplante Zahl von Flügen um den Saturn, den Saturn-Mond Titan und die Saturn-Ringe durchzuführen, müßte mehr Treibstoff mitgeführt werden. - Durch die ungünstigere Ausrichtung der Planeten ergäbe sich neben der Startverschiebung eine Verlängerung der Flugdauer von jetzt knapp sieben Jahren auf dann etwas über zehn Jahre; die Mission würde dann also statt im Juni 2004 erst im Juni 2011 am Saturn eintreffen. - Um die Mitnahme von mehr Treibstoff zu ermöglichen, müßte ein in der Entwicklung befindliches effektiveres Triebwerk fertiggestellt und flugerprobt werden. - Durch die längere Flugdauer würde die für die wissenschaftlichen Untersuchungen zur Verfügung stehende elektrische Energie (durch die Abnahme der Leistung der RTGs) reduziert, so daß u. U. lediglich beschränkte Messungen zugelassen werden könnten und einige Beobachtungen wohl ganz entfallen müßten. - Die weit spätere Ankunft hätte zur Folge, daß auch die CASSINI- und HUYGENS-Sonde samt ihren Meßinstrumenten gealtert und damit weniger leistungsfähig wären. - Die Untersuchung der Saturnringe, ein wesentliches Ziel der Mission, würde durch die veränderte Stellung zwischen Saturn und Sonne mit der Folge schlechterer Beleuchtung behindert werden. Insgesamt wäre nach NASA-Schätzung bei einer Verschiebung mit mehr als 800 Millionen US-$ Mehrkosten allein auf der US-Seite zu rechnen. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage der Abgeordneten Dr. Uschi Eid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/8657 Frage 30): Steht die Schließung der Außenstelle der Deutschen Botschaft in Kamerun, Douala, dem Wirtschaftszentrum des Landes und wichtigsten Hafen Westafrikas, nicht im Gegensatz zu der vom Bundesminister des Auswärtigen verfolgten Politik, die Außenwirtschaft zu stärken? Die wirtschaftliche Bedeutung Dualas für Kamerun und für die gesamte westafrikanische Region ist dem Auswärtigen Amt sehr wohl bewußt. Leider zwingen Personaleinsparungen in Höhe von 2 Prozent im Jahr 1997 das Auswärtige Amt auch zur Schließung von Auslandsvertretungen. Nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung ist das Auswärtige Amt zu der Überzeugung gelangt, daß der außenwirtschaftliche Schaden aus einer Schließung Dualas geringer ist als der Schaden aus der Schließung anderer Vertretungen. In Duala wird ein Honorarkonsul bestellt werden, der die deutschen Wirtschaftsinteressen gemeinsam mit der Botschaft in Jaunde wahrnehmen wird. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Heinz Schmitt (Berg) (SPD) (Drucksache 13/8657 Fragen 31 und 32): Wie gewährleistet die Bundesregierung, daß die Produktion von Landminen durch deutsche Firmen nach Unterzeichnung des Osloer Abkommens mit sofortiger Wirkung eingestellt wird, und haben diese Firmen nach Kenntnis der Bundesregierung Produktionsstätten auch in Ländern, die dieses Abkommen nicht unterzeichnet haben? Ist ein Bericht des Fernsehmagazins Monitor vom 25. September 1997 zutreffend, daß die Bundesregierung Finnen bei der Entwicklung von Minenräumsystemen fördert, die auch Hersteller von Landminen sind, und ist es richtig, daß das marktreife und nach Aussagen von Experten praxistaugliche Produkt eines mittelständischen Unternehmens (Firma Krohn in der Eifel) von der Bundesregierung nicht weiter gefördert wird? Zu Frage 31: Der in Oslo am 18. September 1997 angenommene Text eines Abkommens über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, Herstellung und des Transfers von Antipersonenminen sowie über ihre Zerstörung liegt am 3. und 4. Dezember 1997 in Ottawa zur Zeichnung auf. Erst dann wird feststehen, welche Staaten das Abkommen gezeichnet haben. Das in Oslo ausgehandelte Abkommen untersagt die Herstellung von Antipersonenminen. Diese Art von Minen werden in Deutschland seit langem nicht mehr produziert. Ihre Herstellung unterliegt der Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Genehmigungen werden nicht erteilt. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß deutsche Firmen Produktionsstätten für Antipersonenminen im Ausland hätten. Zu Frage 32: Der Bericht des Fernsehmagazins „Monitor" vom 25. September 1997, der der Bundesregierung unterstellt, Firmen bei der Entwicklung von Minenräumsystemen zu fördern, die auch Hersteller von Landminen sind, geht von falschen Voraussetzungen aus. Die Bundesregierung fördert die reale Erprobung von Minenräumgeräten in vom Minenproblem betroffenen Ländern. Die Entwicklung der Räumsysteme oder die Durchführung von Einzeltests in Deutschland werden von der Bundesregierung nicht finanziert. Bisher wurden bzw. werden drei deutsche Firmen - Krohn (1995/1996), Flensburger Fahrzeugbau Gesellschaft mbH (1997) und MaK System GmbH (1998) - bei der abschließenden Einsatzerprobung ihrer mechanischen Minenräumgeräte finanziell gefördert. Keine der Firmen ist Hersteller von Landminen. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Elisabeth Altmann (Pommels-brunn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/8657 Fragen 33 und 34): Wann und wie gedenkt die Bundesregierung die Empfehlungen von Sachverständigen aus der Anhörung des Auswärtigen Ausschusses zu „Bestandsaufnahme und Perspektiven der deutschen Auswärtigen Kulturpolitik" vom 14. April 1997 hinsichtlich der Einsetzung einer Kommission, die ein Gutachten zur Neuordnung der Trägerlandschaft in der Auswärtigen Kulturpolitik erarbeiten soll, umzusetzen? Welche konkreten Arbeitsergebnisse kann der von dem Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, einberufene Beirat für Auswärtige Kulturpolitik hinsichtlich einer Neustrukturierung der Trägerlandschaft in der Auswärtigen Kulturpolitik vorweisen? Zu Frage 33: Der Unterausschuß für Auswärtige Kulturpolitik des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestags hat sich noch nicht abschließend mit den Ergebnissen der von ihm durchgeführten Anhörung vom 14. April 1997 befaßt. Eine Stellungnahme der Bundesregierung zu den Ergebnissen der Anhörung kann erst nach deren Bewertung durch den Auswärtigen Ausschuß bzw. den zuständigen Unterausschuß in Betracht kommen. Zu Frage 34: Bevor sich der Beirat für Auswärtige Kulturpolitik mit diesem Thema befassen kann, sollte die Meinungsbildung des Deutschen Bundestags zu den Ergebnissen der Anhörung abgeschlossen sein. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/8657 Fragen 35 und 36): Zu welchem Ergebnis hat die vom Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Eduard Lintner, in seinem Schreiben vom 23. April 1997 an mich erwähnte „detaillierte Überprüfung des Falles, wie auch der gesamten Zusammenarbeit mit Gröbe" durch das Bundeskriminalamt geführt, und welche Konsequenzen (z. B. Disziplinarmaßnahmen) wurden daraus bisher gezogen? Inwieweit hat die Bundesregierung Konsequenzen aus dem Beschluß der 4. Strafkammer des Landgerichts München II vom 14. August 1997 im Verfahren gegen Hermann Sten gezogen, in dem die Kammer den Zeugen Helmut Gröbe als „untaugliches Beweismittel" ansieht und darüber hinaus die Vermutung äußert, die Aussagen der Vertrauensperson Gröbe „beruhen eventuell auf Informationen der Polizei" (s. dazu auch „Süddeutsche Zeitung" vom 1. Oktober 1997 S. 3)? Zu Frage 35: Die im Nachgang zum ARD-Bericht „Gesucht wird ... " vom 12. März 1997 durch das Bundeskriminalamt durchgeführten internen Überprüfungen haben keine Bestätigung der in diesem Bericht erhobenen schwerwiegenden Behauptungen gefunden. Für Disziplinarmaßnahmen gegen KHK Hertel wurde vom Bundeskriminalamt kein Anlaß gesehen. Zu Frage 36: Es wird noch einmal klargestellt, daß das Bundeskriminalamt die Vertrauensperson 572 ab 1. Halbjahr 1993 nicht mehr in Ermittlungsverfahren eingesetzt hat, nachdem die VP im Strafverfahren gegen Sterr vor dem Landgericht Innsbruck enttarnt wurde. Der in der Frage erwähnte Beschluß der 4. Strafkammer des Landgerichts München II liegt der Bundesregierung nicht vor. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Egbert Nitsch (Rendsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/8657 Frage 37): Wie hat die Bundesregierung auf die Tatsache reagiert, daß der V-Mannführer des BKA, Kurt Hertel, am 27. Mai 1992 in seiner Zeugenvernehmung vor dem Landesgericht Innsbruck in der Strafsache gegen Hermann Sterr behauptet hat: „Es existieren keine Schreiben der Vertrauensperson an mich" (vgl. „Süddeutsche Zeitung" vom 1. Oktober 1997), dieses Schrei- ben der VP 572 aber am 7. Juli 1997 durch den BKA-Beamten Sch. An das Landgericht München II, betreffend das dortige Verfahren gegen Hermann Sten (4 KLs Js 20033/96) übersandt wurden, und inwieweit werden insbesondere disziplinarische Maßnahmen gegen den BKA-Beamten Kurt Hertel ergriffen? Die in der „Süddeutschen Zeitung" vom 1. Oktober 1997 erwähnten fünf Schreiben wurden dem Landgericht München in einem Verfahren gegen Hermann Sterr auf Anforderung vom Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt. Der ehemalige Vertrauensperson-Führer Kurt Hertel ist aufgefordert worden, zur Behauptung der „Süddeutschen Zeitung" vom 1. Oktober 1997 Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme liegt noch nicht vor. 17676* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Oktober 1997 Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/8657 Fragen 38 und 39): In welchem Ausmaß hat das Technische Hilfswerk (THW) für Hilfsmaßnahmen im Ausland in der Vergangenheit externe Heller angefordert, und wie war deren soziale Absicherung geregelt? In welchem Ausmaß nehmen nicht-staatliche Hilfsorganisationen bislang Einrichtungen des THW für Schulungsmaßnahmen sowie bei der Koordinierung von internationalen Hilfsmaßnahmen in Anspruch? Zu Frage 38: Die Bundesanstalt THW, zu deren gesetzlichen Aufgaben die technische Hilfeleistung im Auftrag der Bundesregierung im Ausland gehört, ist eine durch ehrenamtliches Engagement geprägte staatliche Hilfsorganisation. Deren aktiven 41 000 Helfern und ca. 11 000 Reservehelfern stehen lediglich 845 hauptamtlich Beschäftigte gegenüber. Es ist das erklärte Ziel des Bundesinnenministeriums, sich auch weiterhin in der Auslandshilfe auf das bewährte ehrenamtliche Engagement zu stützen. Im Regelfall kommen deshalb ausschließlich ehrenamtliche Helfer auf freiwilliger Basis zum Einsatz, die in administrativen Angelegenheiten durch einzelne Hauptamtliche unterstützt werden. Von diesem Grundsatz mußte bei der Wiederaufbauhilfe des THW in Bosnien und Herzegowina abgewichen werden. Hier geht es nämlich nicht um kurzfristige Katastrophenhilfe, die mit ehrenamtlichen Kräften bewältigt werden kann, sondern um mittelfristig angelegte Strukturhilfe, insbesondere um die Instandsetzung von Wohnraum, für die Spezialisten aus der Bauwirtschaft für einen längeren Zeitraum benötigt werden. Vor diesem Hintergrund hat das THW erstmals in seiner Geschichte auch 13 Externe als Mitarbeiter mit zeitlich befristeten Arbeitsverträgen nach dem Bundesangestelltentarifvertrag eingestellt. Es wird ausdrücklich betont, daß es sich hierbei um eine Ausnahme handelt, die sich nicht auf sonstige Einsätze des THW auswirkt. Ihre soziale Absicherung entspricht der der hauptamtlich Beschäftigten des THW, für die das Auslandsverwendungsgesetz Anwendung findet. Zu Frage 39: Das THW als staatliche Hilfsorganisation arbeitet wegen seiner Einsätze im In- und Ausland mit anderen deutschen Hilfsorganisationen sowie mit internationalen Einrichtungen eng zusammen und strebt eine weitere Intensivierung an. Hierzu gehört auch der gemeinsame Gedankenaustausch und deren Teilnahme an THW-Veranstaltungen. 1996 hat die THW-Bundesschule mit den Standorten Hoya und Neuhausen a.d.F. insgesamt 308 Lehrgänge mit 4500 Teilnehmern durchgeführt. Dabei nahmen rd. 70 Teilnehmer nicht-staatlicher Hilfsorganisationen an den Lehrgängen teil. Daneben fanden 51 Veranstaltungen nicht-staatlicher Hilfsorganisationen mit 875 Teilnehmern unter Nutzung der Infrastruktur an der THW-Bundesschule statt. Im Zusammenhang mit der Auslandstätigkeit ist die 1997 vom THW an der Bundesschule geleitete Regionalkonferenz für Afrika/Europa der „International Search and Rescue Advisary Group of the United Nations" (INSARAG) mit 71 Fachleuten aus 22 Ländern und mehreren deutschen Hilfsorganisationen besonders hervorzuheben, die Verbesserungen der internationalen Zusammenarbeit bei der Katastrophenbewältigung zum Schwerpunkt hatte. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Konrad Kunick (SPD) (Drucksache 13/8657 Frage 41): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß sie bei der Neuordnung der Oberfinanzdirektionen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 1992 zugunsten Bremens berücksichtigt, in dem es heißt: „Schließlich sind auch Standortentscheidungen, für die der Bund zuständig ist oder an denen er mitwirkt, ein geeignetes Mittel, um der wirtschaftlichen Strukturschwäche eines Landes ein Stück weit abzuhelfen. Dafür kommen etwa Entscheidungen über den Sitz von Behörden ebenso in Frage wie solche über den Standort wissenschaftlichtechnischer Forschungseinrichtungen und Anstalten."? Das Bundesministeriúm der Finanzen plant eine Umstrukturierung der Bundesabteilungen an den 21 Oberfinanzdirektionen des Bundesgebietes. Bei seinen Überlegungen zur Neuordnung der Bundesabteilungen wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 1992 berücksichtigt. In dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht neben weiteren Handlungsmöglichkeiten des Bundes zur Behebung der Haushaltsnotlagensituation Bremens (und des Saarlands) auch die Möglichkeit aufgezeigt, durch Standortentscheidungen bei Bundesbehörden der wirtschaftlichen Strukturschwäche dieser Länder teilweise abzuhelfen. Daraus läßt sich keine Verpflichtung des Bundes ableiten, den Fortbestand von Bundesbehörden in einem von einer Haushaltsnotlage betroffenen Land sicherzustellen und von der unter Effizienzgesichtspunkten erforderlichen Neuorganisation abzusehen. Der Bund ist seiner Verpflichtung aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - die im übrigen nicht nur den Bund, sondern auch die Gesamtheit der Länder trifft - nachgekommen. Mit Sonderergänzungszuweisungen von jährlich 1,8 Milliarden DM trägt er im Zeitraum von 1994 bis 1998 zur Sanierung des Bremer Haushalts bei.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Klaus Rose


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Zu Ihrer zweiten Frage, Herr Kollege Bahr, darf ich folgendes sagen: Die Bundesregierung geht davon aus, daß das Übungsgelände in der Ruppiner Heide als Vermögen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gemäß Art. 21 Abs. 1 des Einigungsvertrages Bundesvermögen geworden ist und daß das Land Brandenburg gemäß Nr. 12 des Protokolls zum Einigungsvertrag über die weitere Inanspruchnahme durch die Bundeswehr lediglich zu unterrichten und ein förmliches Planungsverfahren danach nicht erforderlich ist.
    Mit dem Beitritt der fünf neuen Länder wurde die Bundesrepublik Deutschland zur Nutzung aller auf dem Boden der ehemaligen DDR befindlichen militärischen Anlagen berechtigt, unter anderem auch des Truppenübungsplatzes Wittstock in der Ruppiner Heide. Dies ist unmittelbar Ausfluß des Eigentumsüberganges gemäß Art. 21 Abs. 1 des Einigungsvertrages. Sollte dies durch die anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht bestätigt werden, ist der Bund jedenfalls über Art. 2 Abs. 2 des Zustimmungsgesetzes zum deutschsowjetischen Truppenabzugsvertrag, der nicht nur auf die vorzeitige Besitzeinweisung nach § 38 Landbeschaffungsgesetz, sondern insgesamt auf das Landbeschaffungsgesetz verweist, nutzungsberechtigt.
    Da rechtskräftig über die Nutzung noch nicht entschieden worden ist, findet zur Zeit keine militärische Nutzung als Luft-/Boden-Schießplatz statt. Die Luftwaffe nutzt den Platz allerdings für Überflüge je nach Einsatzverfahren bis zu einer Mindesthöhe von 30 Metern über Grund ohne Abwurf von Munition. Das Heer führt dort vereinzelt Ausbildung und Übungen bis auf Einheits- und Kompanieebene durch. Vergleichbare Verwaltungsstreitverfahren zu Truppenübungsplätzen liegen nicht vor.


Rede von Ernst Bahr
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Sehen Sie andere Zustände in bezug auf die ehemaligen amerikanischen, französischen und englischen Truppenübungsplätze, was die Nachnutzung betrifft, im Vergleich zu den ehemals sowjetisch genutzten Truppenübungsplätzen? Gibt es da aus Ihrer Sicht Unterschiede?

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    Rede von Dr. Klaus Rose


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Es gibt keine vergleichbaren Umstände. Der Zusammenhang, der möglicherweise mit Wildflecken hergestellt wird, ist nicht zu bestätigen.